38 Die Bodenreform im Lichte des Freihandels. Während also 100 Kilogramm (2 Zentner) Weizen an 20 Mk., Roggen an 18 Mk. Produktionskosten fordern, ist der Erlös des Großhändlers vom ersteren 14,90, für letzteren 11,50 Mk. (Anfang 1889). Dabei ist zu bemerken, daß diese Großhandelspreise nur beschnitten an die Produzenten gelangen, da bekanntlich der Zwischenhandel, was freilich mehr vom Detailhandel gilt, die Waren enorm verteuert. Kein Wunder demnach, wenn die Bauern nicht in der Lage sind, ihren Abgaben an Staat und Kommunen sowohl als besonders ihren Zinsverpflichtungen resp. den Pacht zahlungen nachzukommen, daß sie im Gegenteil zu neuen Hypothekenaufnahmen schreiten müssen. Da der Grund besitz und seine Verschuldung bei der Vermögensab schätzung des Besitzers die Personalschulden weit überwiegt, so kann eine Feststellung der Grundschulden so ziemlich ein Fingerzeig für die Vermögenslage sein. Wie im Jahre 1882 schon für eine Anzahl von Amtsgerichten eine Er mittelung der Verschuldung stattgefunden, so liegt jetzt eine solche für die gesamte preußische Monarchie vor, und zwar für die drei Jahre 1886/87 bis 1888/89. Zwar deckt sich, wie die „Neue Allgemeine Zeitung“ bemerkt, die buch mäßige Verschuldung und deren Bewegung keineswegs mit der wirklichen; manche in einem Jahre abgezahlten Hypotheken bleiben zunächst ungelöscht; es stehen diesen aber sicher auch viele in demselben Jahre gelöschte, in Wirklichkeit schon früher abgetragene Schulden gegenüber, und man wird annehmen dürfen, daß diese und andere Abweichungen der buchmäßigen von den wirklichen Verhältnissen, wenn nicht in einem einzelnen Jahre, so doch je länger je mehr sich ausgleichen werden, so daß eine längere Zeit fort gesetzter Statistik der Hypothekenbewegung in der Tat ziemlich zuverlässig über den Gang der Verschuldung unseres Grundbesitzes unterrichten würde. Es ergab sich bei der Erhebung ein Überschuß der Eintragungen über