40 Die Bodenreform im .Lichte des Freihandels. Es bleibt demnach bei Rückgang der Preise die zu nehmende Verschuldung, selbst wenn sie in drei Jahren nicht an den Grundsteuerreinertrag eines Jahres heran reicht, eine sehr bedenkliche Erscheinung, welche wohl geeignet ist, die Aufmerksamkeit der Sozialpolitiker und der Staatsmänner in besonderem Maße in Anspruch zu nehmen. Zwar gibt die Zwangsversteigerung ländlicher Anwesen nie ein Bild von der Verschuldung des Grundbesitzes, denn nur der höchst verschuldete und davon nur ein kleiner Teil fällt der Zwangsversteigerung anheim. Es liegt in der Natur der Dinge, daß der Eigentümer eines kleinen Anwesens leicht in der Lage ist, sich auf das Unentbehrlichste ein zuschränken oder sich freiwillig seines Besitzes zu ent ledigen, indem er es verkauft, da er, stets auf Arbeit an gewiesen, leicht hoffen darf, in anderer Tätigkeit oder an anderen Orten Unterhalt zu gewinnen. Gerade die kleinen Bauern, welche glauben, ihr Brot nicht mehr von den Mühen ihrer Arbeit zu haben, verkaufen, wenden sich den Fabriken zu und wandern aus. Besonders lehrreich für diese Verhältnisse ist der Inhalt einer Eingabe französischer Agrarier an die Kammer um Abschaffung der Grundsteuer, weil gerade Frankreich insofern das Eldorado unserer Manchestermänner ist, als die Zerteilung des Grundbesitzes seit der französischen Revolution immer großen Umfang behalten und weiter genommen hat. Wohin man mit dem römischen Eigentumsrechte an Grund und Boden auch bei möglichster Zersplitterung kommt, lehren folgende Zahlen.. Bemerkt sei noch, daß fast alle landwirtschaftlichen Ver eine und Genossenschaften die Petition unterschrieben haben. 1880 wechselten 1,876,000 Hektare den Besitzer, 1887 waren es 2,200,000 Hektare. Von 1880—1887 sind nach diesen Aufzeichnungen überhaupt über 16 Millionen Hektare in andere Hände übergegangen, mehr als die Hälfte des angebauten Bodens Frankreichs. Während derselben Zeit