Die Bodenreform im Lichte des Freihandels. 61 'hat die gegenwärtige Gesellschaft große Ähnlichkeit mit einer Schar Reisender in der Wüste. Durstig finden sie eine Quelle, die genügend wäre, alle zu erquicken und zu stärken; allein eine kleine Zahl wirft sich auf zum Herrn der Quelle ; aus Mißgunst lassen sie der Mehrzahl nur wenige Tropfen für ihren Durst; sie selbst trinken in langen Zügen, allein die Quelle fließt stärker, als sie austrink,en können; so lassen sie aus Übersättigung und Mißgunst zugleich die Hälfte des sprudelnden Stromes in den Sand verrinnen.“ Soweit der Denker von Jagetzow. In ähnlicher Weise führt Lassalle in seinem „Bastiat- :.Schulze-Delitzsch“ ans, daß dem Arbeiter nur soviel von der Produktion verbleibe, als zu seinem notwendigen Lebens unterhalte genüge: „Wenn nun aber der Arbeitslohn im Durchschnitt immer auf den notwendigen Lebensunterhalt beschränkt ist, so folgt hieraus von selbst, daß aller aus dem Verkauf der Produkte erlöste Überschuß des Produktionsertrages über den während der Dauer der Produktion notwendigen Lebensbedarf in den Händen des Unternehmers bleibt, der diesen Überschuß nun nach weiteren Gesetzen, die wir hier nicht untersuchen können, zwischen sich und dem reinen Kapitalisten (Zins, und resp. dem Bodenbesitzer als Grundrente, auf deren besondere Ge setze wir hier noch weniger eingehen können) verteilt.“ In unseren Tagen tritt mehr und mehr hervor, daß der Unternehmerprofit nur die Folge von verkehrten gesellschaft lichen Grundlagen ist, welche die arbeitende Bevölkerung von dem Nießbrauchs an der Mutter Erde ausschloß. Da man durch Gesetze erlaubte, daß jemand Grund und Boden eigentümlich besitzen konnte, ohne die Arbeit der Naturkräfte — die Grundrente — an die Gemeinschaft ab- zugeben, gestattete man, daß große Landbesitzungen sich in einer Hand vereinigen konnten. Dadurch war die große Masse von der Urquelle aller Betätigung ausgeschlossen; die Menschen fanden nur Arbeit, wenn sie sich bereit er klärten, dem Bodeneigentümer eine Abgabe zu leisten, welche der unentgeltlichen Leistung der Naturkräfte mehr oder weniger entsprach. Das private Bodeneigentum in