66 Die Bodenreform im Lichte des Freihandels. welche in Stamms „Allwohlsbund“ gedruckt ist, meine Ansicht dahin ausgesprochen, daß das Gemeinwesen die Grundrente herabsetzen könne. Nunmehr habe ich die Überzeugung gewonnen, daß das Gemeinwesen von den Besitzern des Bodens in gerechten Zuständen nur für die natürliche Leistung der Naturkräfte, wie sie in dem Boden sich äußern, einen Entgelt fordern kann: „die naturale Grundrente“, daß es aber auch diese ohne Ausnahme von allen Besitzern fordern muß. Die heutige „Lage“ ist wesentlich Produkt der wirtschaftlichen und sozialen Zustände und wird, wenn überall Wohlhabenheit und überall Verkehr, verschwinden. Wo der Boden in den Besitz einzelner übergegangen, da kann von dem, der ihn haben will, jeder Entgelt gefordert werden, da der Boden immer seltener zu haben ist. Dazu kommt die Ansammlung der großen Vermögen in wenigen Händen, welches um Rente wirbt. Es kann sogar soviel gefordert werden, daß der ganze Arbeitslohn geraubt wird. Die Grundrente kann außerdem nur steigen in einem iso lierten Staate, der durch Zölle gleichsam abgeschlossen ist. Da ich aber stets und zuerst Freihändler war, so ist es mir doppelt unmöglich, an eine steigende Grundrente zu glauben. Da ich nur aphoristische Gedanken auf das Papier werfe, so deute ich nun den Weg an. Meiner Überzeugung gemäß muß der Staat den Grundbesitzern ermöglichen, die „Monopolgrundrente“, wie sie sich in höheren Kaufpreisen und Hypothekenverschuldungen heute zeigt, ab zulösen, dadurch, daß er die Hypothekargläubiger zwingt, ihr Kapital unkündbar und amortisierbar zu überlassen. Die Grundbesitzer lösen ab durch die Vermittelung der Staats banken , wobei ihnen der fallende Zinsfuß auch noch zugute ' kommt. Wer nicht ablösen wollte, ist dem Staate verschuldet, da der Grundkredit verstaatlicht wird, der bei einer gewissen Höhe der Verschuldung das Vorkaufsrecht hat. Der Staat kommt so allmählich in größeren Besitz. Wann er Verpächter allen Gebietes sein wird, ist nicht zu sagen. Für Ankauf im ganzen bin ich nicht, im Gegenteil will ich mehr freie und weniger belastete Eigentümer. Doch auch, wenn der Staat alles Ackerland ankaufte — Bergwerke, Wälder, Wiesen, Weiden, Flüsse, muß er auf diese Weise erwerben, da sie über die Arbeit der Natur hin aus nichts oder wenig abwerfen —, so wird die heutige „Monopolgrundrente“ fallen müssen. Es wird nur die „Naturalgrundrente“ übrigbleiben. Was über die Leistung der Naturkräfte gewonnen wird, ist lediglich menschlicher Arbeit und der Verwendung von Kapital zu ver danken. Was also mehr auf dem Acker erzeugt wird, gehört