Die Bodenreform im Lichte des Freihandels. 69 fangreichen Boden. Nie würde jemand Land in Anspruch nehmen können, um es durch andere gegen Entgelt be arbeiten zu lassen, denn dieses Entgelt müßte er ja im gerechten Wesen selbst wieder abgeben, da es die Grund rente ist. Da viele an den Boden, die Urquelle aller Güter, heran könnten, so würde die Armut von heute oder von früher nicht gewesen sein; Protze und Proletariat ständen sich nicht so feindselig gegenüber. Ob die Landverleihung im Mittelalter an die großen Herren im Sinne einer wirt schaftlichen Entwickelung nach materialistischer Geschichts auffassung war, ist eine recht müßige Frage, da sie gar nicht zu beantworten ist. Wo die Eltern wohlhabend sind, brauchen die Kinder nicht ins Proletariat zu sinken. Sie finden dann einen Fonds vor, mit dem sie anfangen können, außerdem Gelegenheit zur Arbeit, wenn die Ansammlung großer Vermögen das Feld der Arbeitsbetätigung nicht ein geengt hat. Mochte früher wirklich einmal das bebauungs fähige Land im nationalen Gebiete zu eng werden, heute, wo die ganze Erde gleichsam offen liegen könnte, kann von Mangel an Boden gar keine Bede sein. Nicht allein der Landmann hat im gerechten Gemeinwesen die Mög lichkeit, lohnende Tätigkeit zu finden, auch seine Söhne, die in die Industrie eintreten, sind nicht hilflos. Die Hebung des Genossenschaftswesens wird in Zukunft allen Kredit gewähren. Alle nehmen an den Gaben der Natur Teil, die der Urgrund aller Produktivität sind, der Bodenbauer gibt sie an das Gemeinwesen ab, und alle Bürger erhalten darin gleichsam einen Fonds, ein Betriebs kapital, das ihnen allen gegen Sicherheit zur Verfügung steht. Die Abgabe der Bodenbenutzer wird natürlich ver schieden sein nach der Qualität des Bodens, von welcher die Betätigung der Naturkräfte abhängig ist. Lage — ob sonnig, geschützt — Erdart, — ob Ton, Lehm, Sand, Kreide, — Klima usw. werden auf die Höhe der nach