20 Erstes Kapitel. Methodologie. schiede der Definitionen aufzählen. Welcher Autor aber hat hier recht? Ein moderner Nationalökonom wird wahrschein lich antworten: »ln gewissem Sinne keiner und in gewissem Sinne jeder. Keiner, soweit er den Anspruch macht, die rich tige Definition zu liefern. Jeder, indem er eine Definition liefert. Hat doch scheinbar jede Definition ihre relative Be rechtigung.« »Ist dem aber auch wirklich so?« werden andere ein wenden. »Führt nicht dieses moderne Prinzip zu völliger Unfruchtbarkeit, wenn es ohne Einschränkung angewandt wird ? Ein Prüfstein für die Berechtigung einer Definition muß doch existieren, wenn nicht alles farblos und be deutungslos werden soll? An der Anwendung, den Früchten wird man erkennen, ob eine Definition, praktisch genommen, wirklich Berechtigung hat. Es ist die Frage, ob wir mit ihr weiterkommen in der Erkenntnis der wirtschaftlichen Phä nomene. Wer in die Definition des Oeldes etwas hineinkon struiert hat, was durch die Tatsachen des wirtschaftlichen Lebens nicht gegeben zu sein scheint, oder w r er das Unwesent lichste zum Charakteristischen erheben will, dem werden wir jene Berechtigung absprechen. Das Urteil über die »Wesent lichkeit« ist zwar auch ein subjektives Werturteil, indessen hat man in dem sogenannten jüngeren Methodenstreite wohl doch erkannt, daß diese Subjektivität keine grenzenlose ist.« Gewiß — aber die Subjektivität des »logischen« Wertur teils bereitet genug Schwierigkeiten. So erscheint beim Geldproblem einmal die Münze, z. B. das Dreimarkstück, als das einzig Konkrete, Reale, fest Umschriebene und Unzwei deutige. Dann aber taucht der Zweifel auf: ist dieses sicht bare Stück Materie wirklich das, was unser Interesse ver dient, ist es das Wesentliche der Sache,-oder nicht bloß nebensächliche, äußere Erscheinungsform? Worin aber läge dann die unsichtbare Seele des Geldes? Etwa doch in der