§ 1. Der Metallismus. 33 Moll, Logik des Geldes. 3 Wie würde sich nun der Metallismus zum Problem des Endes stellen? Er hat darauf, wie es scheint — ohne das Problem formuliert zu haben — eine einfache Antwort bereit. Sie wird lauten: »Edelmetall ist die einzig mögliche Form der Befriedigung, die als Abschluß eines Qeldsystems gelten kann. Wo etwa stoffwertloses Geld zirkuliert, da wird über all Einlösung in Edelmetall (Gold) als Abschluß gefordert.« Die konsequenteste Form des Metallismus sieht ja im Edel metall schließlich geradezu einen Selbstzweck. Man reflek tiert entweder dabei gar nicht darüber, welche Befriedigung im Metall gegeben sei, oder aber man denkt an die unmittel bare Verwertbarkeit des Metalles zum Schmuck und für In dustriezwecke. Der Metallismus in seiner konsequenten und einseitigen Form fragt nicht kritisch danach, woher denn das Edelmetall seinen Wert ableite, und gelangt daher nicht zu dem Ergebnis, daß eben dieser Wert zum Teile erst durch die Nachfrage nach Geldzwecken und somit durch die Geld funktion bestimmt werde. Er fragt nicht danach, wie es um gewiß Geld« (Seite 12). Dabei aber faßt er wie andere Metallisten das Papier geld doch wieder als Schuldverschreibung auf, als Zeichen eines Geld quantums; seine Zirkulation beruht auf Vertrauen, es bedarf einer Ein lösung, und niemals kann es Preismesser sein (Seite 99 und 196). Bei Knies findet sich die Lehre, auch Metallgeld sei Kreditgeld (Geld und Kredit, 1. Abteilung, das Geld, 2. Auflage 1885, Seite 267). Endlich gibt es Schriftsteller wie Adolph Wagner, die weder als Metallisten, noch als Nominalisten im Sinne Knapps gelten können, sondern eine Mittel stellung einnehmen. Es sei noch darauf aufmerksam gemacht, daß es keineswegs zulässig ist, den Metallismus etwa als wirtschaftliche Geldtheorie schlechthin im Gegensatz zu juristischen Lehren zu stellen. Es mag sein, daß einzelne Metallisten die juristisch erheblichen Funktionen des Geldes vernachlässigt haben. Aber die Lehre Rieh. Hildebrands muß man u. E. geradezu als »juristischen Metallismus« kennzeichnen: Geld ist für ihn immer nur die gesetzlich bestimmte gemünzte Metalimenge, keineswegs ein Metall quantum an sich. Wo bei gesetzlicher Silberwährung der tatsächliche Zahlungsverkehr in Goldmünzen stattfindet, spricht Hildebrand von Silberwährung, bei der das Gold wohl als »Zahlungsmittel«, nicht aber als »Geld« fungiere (Das Wesen des Geldes, 1914, Seite 30).