72 Viertes Kapitel. Grundlegung einer wirtschaftlichen Theorie des Geldes. Befriedigung; oder der, Staat würde seine Münzen ein wechseln gegen eine größere Quantität Metall oder gegen Sachgüter irgendwelcher Art — diese ganz rohen Vorstellun gen müssen als bestehend angenommen werden. Es ist gleich gültig,; wie weit diese Vorstellungen voll bewußt werden. Es ist gleichgültig, ob der Staat rechtlich irgendwie in dieser Weise verpflichtet ist. Es ist gleichgültig, ob es wirklich so geschehen kann, ob der Staat die Mittel dazu hat und ob er so handeln will. Aber der Glaube muß dagewesen sein. Es hieße sonst, daß wir von vornherein mit einem partiellen Bankerott des Staates rechneten, und — unser Edelmetall geld würde sich dann den Waren gegenüber entwerten. So mit darf also bei Edelmetallgeld die logische Möglichkeit einer vollen, endlichen Befriedigung als Voraussetzung für das Bestehen des Systems angenommen werden« L Damit sind wir allerdings zur Fragestellung einer »staat lichen« Theorie des Geldes zurückgekehrt. Auch sie behält also ihre Bedeutung, ihre relative Berechtigung, aber sie darf nur neben einer metallistischen, individualistischen Theorie angewendet werden und nicht allein den Inhalt der Lehre bilden. § 4. Staatliche und überstaatliche Geldtheorie. Es liegt im Wesen einer »wirtschaftlichen« Theorie, daß sie das Geld keineswegs nur innerhalb der räumlichen und j zeitlichen Grenzen eines Staates betrachtet, sondern in ihrer Fragestellung darüber hinausgeht. Das Problem des Geldes schließt nicht bloß die zuweilen von Juristen oder für einen speziellen Fall auch von Nationalökonomen traktierten Fra gen ein: Welche Befriedigung wird dem Geldbesitzer zuteil, wenn etwa im Rahmen des bestehenden Staates das Edel- Moll a. a. O. S. 103.