§ 5. Die Rangordnung der Zahlungsmittel. 79 tigen Kern der nominalistischen Lehre in sich aufnehmen kann. Im Unterschiede von Knapp und den Nominalisten wird sie eine »staatliche« und »überstaatliche« Geldtheorie zugleich sein können. Dies soll im folgenden näher ausgeführt werden. § 5 - Die Rangordnung der Zahlungsmittel. ln den vorigen Kapiteln ist unser prinzipieller Standpunkt schon gegeben. Manchem Leser, der mit der geldtheoreti schen Literatur nicht vertraut ist, und dem die bekanntesten herrschenden Lehren nicht ganz geläufig sind, wird es viel leicht scheinen, als sei unser Standpunkt nicht konsequent, als schwanke der Autor zuweilen zwischen zwei entgegen gesetzten Theorien hin und her und hüte sich ängstlich, Farbe zu bekennen. Die Schuld liegt in diesem Falle nicht auf un serer Seite. Das häufige Eingehen auf die Theorien Knapps und dann wieder seiner Gegner muß den nicht Eingeweihten verwirren, ist aber unumgänglich nötig, um unsere Ab weichungen von den früheren Lehren deutlich herauszuheben. Kompliziert bleibt unsere Theorie allerdings. Aber hierin ver mögen wir noch nichts Verdächtiges zu erblicken. Die Wahr heit ist kompliziert, und eine Lehre, die der Wahrheit nahe kommen will, muß viele Klauseln, viele »Wenn« und »Aber« haben. Wir kommen zum letzten Kapitel. Letzter Zweck jeder menschlichen Wirtschaft ist die Befriedigung der mate riellen Bedürfnisse durch Beschaffung von Gütern und Dienst leistungen. Eine Theorie des Geldes, die unseren wirtschaft lichen Vorstellungen gerecht werden soll, zwingt uns not wendig, auf diesen letzten Zweck der Wirtschaft uns zu be sinnen, mag auch noch so oft das Geld bloß als Umlaufsmittel erscheinen. Nach Knapp allerdings wird die Befriedigung