Q8 Fünftes Kapitel. Zur Systematisierung der Lehren vom Papiergelde. Metall zu glauben, solange muß auch für Metalldeckung gesorgt werden.« So sind beide Parteien von der prak tischen Notwendigkeit metallener Garantien überzeugt und hier treffen sich beide Extreme. Nur daß der Nominalist eben hofft, jener »Aberglaube« sei leichter zu beseitigen, als man gemeinhin annimmt. Dem Wesen des Geldes ent spricht es nach seiner Auffassung, daß eigentlich nicht die Fälle b) und c), sondern der Fall a) als bedenklich gelten müßte. So wird der Unterschied zwischen einlösbarem und un einlösbarem Papiergeld (b) und (c), so wesentlich er dem Theoretiker in mancher Beziehung scheinen mag, im Leben oft bedeutungslos. So kann insbesondere die Einlösung der Scheine suspendiert sein, obwohl ein ursprünglich zur Umwechslung bestimmter Metallfonds eine enorme Höhe besitzt: Hier sind die Scheine zurzeit uneinlöslich, und doch scheint die wirtschaftliche Möglichkeit ihrer Einlösung vorhanden, wobei freilich dahingestellt bleiben muß, ob nicht andere Zwecke, zu denen der Fonds herangezogen wer den soll, in erster Linie Erfüllung verlangen. Die Erfahrung, daß weder ein bestehendes Gesetz nocn der Aufdruck der Scheine irgendwelche Garantie für die Erhaltung der Einlösbarkeit bieten, führt leicht zu dem Postulat, die Sicherheit des Papiergeldes prinzipiell auf etwas anderes gründen zu wollen als auf die problematische Möglichkeit des Umtausches in Metallgeld: Damit gelangt man leicht zu »nominalistischen« Theorien. 2. Man hat die Ausgabe von Papiergeld auf Grundstücke fundieren wollen. Das bekannteste Beispiel sind die Assig naten der Französischen Revolution, — ein Thema, über das unendlich viel geschrieben worden ist. Die Assignaten wirtschaft endete bekanntlich mit völliger Entwertung des Papiergeldes, im wesentlichen, weil die Menge der aus-