42 Zweiter Teil. Handel. I. Die Volkswirtschaft. durch das Freiwerden der Rentenfonds eine bedeutend größere Beweglichkeit und Akkumulationskraft; zu dem bis dahin allein vorhandenen Handelskapital trat das Leihkapital; beide ergänzten und verstärkten einander in ihrer weiteren Entfaltung. Die nächste Folge war ein bedeutender Aufschwung des Handels. Einzelne Städte beginnen aus der gleichartigen Masse der mittelalterlichen Markt- und Hand werkerstädte sich als Mittelpunkte der Staatsverwaltung oder als Handelsplätze zu erheben. In Deutschland, das durch den Zerfall der Hansa und die Veränderung der Weltverkehrsstraßen seine Bedeutung für den Zwischenhandel nach dem Norden großenteils eingebüßt hatte, zeigt sich der Umschwung wenigstens in der steigenden Bedeutung der großen Messen und in dem Zurücksinken der lokalen Märkte. Die Frankfurter Messe erreichte ihren Höhepunkt im 16. Jahrhundert, die Leipziger noch bedeutend später. Aber das Handelskapital begnügt sich bald nicht mehr mit dem Im port und Umschlag fremder Produkte; es wird zum Verlagskapital für die einheimische Industrie und für die Überschüsse des bäuerlichen Hauswerks. Es entsteht die arbeits teilige Massenproduktion in Manufakturen und Fabriken und mit ihnen der Lohn arbeiterstand. Es entwickelt sich an Stelle der mittelalterlichen Wechselbank zuerst die Depositen- und Girobank und dann die moderne Kreditbank. Das Transport wesen, welches früher nur einen integrierenden Teil des Handelsbetriebs gebildet hat, verselbständigt sich. Es entstehen die Staatsposten, die Zeitungen, die nationale Handelsflotte; es bildet sich das Versicherungswesen aus. Überall neue Organi sationen, welche darauf berechnet sind, die wirtschaftlichen Bedürfnisse vieler zu be friedigen: eine nationale Industrie, ein nationaler Markt, nationale Verkehrsanstalten: überall das kapitalistische Unternehmungsprinzip des Handels. Es ist bekannt, wie der absolutistische Staat diese Bewegung förderte, wie er oft genug, um die Entwicklung zu beschleunigen, künstlich ins Dasein rief, was nicht aus eigener Kraft emporkommen wollte. Trotzdem bestand, wenigstens in Deutsch land, bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts die alte stadtwirtschaftliche Rechtsordnung mit Zunft und Bann, mit Meilenrecht und Städtezwang fort, wenn auch vielfach durch die Landesgesetzgebung beschränkt, — in sich selbst erstarrt und unbekümmert um das neue volkswirtschaftliche Leben, das ringsum aufsproßte, und um die Fülle neuer Verkehrserscheinungen, die es gezeitigt hatte. Als die Physiokraten und Adam Smith die letzteren in Frankreich und Großbritannien der wissenschaftlichen Beob achtung unterwarfen, haben sie merkwürdigerweise vollständig übersehen, daß es sich nicht um ein spontan gewordenes Ergebnis rein gesellschaftlicher Betätigung, sondern mit um eine Frucht erzieherischer Staatstätigkeit handelte. Die Schranken, deren Beseitigung sie verlangten, waren entweder die versteinerten Überreste der älteren Wirtschaftsstufen, wie die Grundlasten, die Zünfte, die lokalen Zwangs rechte, die Beschränkungen der Freizügigkeit, oder es waren Erziehungsmittel des Merkantilismus wie die Monopole und Privilegien, welche wegfallen konnten, nach dem sie ihren Zweck erfüllt hatten. In Beziehung auf die Entwicklung der Volkswirtschaft hat der bürgerliche Liberalismus der letzten hundert Jahre nur fortgeführt, was der fürstliche Absolutis mus begonnen hatte. Wenn man das so ausspricht, so kann es leicht als Wider sinn erscheinen. Denn äußerlich betrachtet, hat der Liberalismus nur zerstört, er hat die überlebten Organisationsformen der Haus- und der Stadtwirtschaft zerschlagen und nichts Neues aufgebaut. Er hat die Sonderstellung und die Sonderrechte einzelner Landesteile und einzelner sozialer Gruppen beseitigt, freie Konkurrenz und Rechtsgleichheit an die Stelle gesetzt. Aber wenn er so das Über kommene in seine Elemente aufgelöst hat, so hat er zugleick die Bahn für wirklich volks wirtschaftliche Neugestaltungen freigemacht, und er hat es ermöglicht, daß