154 Zweiter Teil. Handel. VI. Handlungsgehilfe und Handlungslehrling. Vereins von Hamburg wegzulegen oder doch die Sonderrechte der Hamburger zu beseitigen. Auf seinem Spezialgebiete, der Stellenvermittlung, steht der Verein auch heute noch an erster Stelle. Seine guten Beziehungen zur Prinzipalität erleichtern ihm auf diesem Felde die Arbeit. Der Verein hat auch mehrere Kassen, eine Pensions kasse, eine Krankenkasse, eine Stellenlosenkasse, eine Spar- und Darlehnskasse usw., die sich alle mit der ruhigen Stetigkeit entwickeln, die den Verein auszeichnet. Zwischen dem Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verband und dem Verein für Handlungs-Commis von 1858 steht der Verband Deutscher Hand- lungsgehülfen zu Leipzig. Er unterscheidet sich vom Deutschnationalen Hand- lungsgehilfen-Verbande hauptsächlich in der Beurteilung der Frauenfrage im Handels gewerbe. Hinsichtlich der Mitgliedschaft steht er mit 93 000 Mitgliedern an dritter Stelle. Er erhebt einen Jahresbeitrag von 18 Ji, der in vierteljährigen Raten ein gezogen wird.*) An Wohlfahrtseinrichtungen besitzt der Verband ungefähr die gleichen Kassen und Einrichtungen, die auch der 58er Verein hat. Seine Krankenkasse ist die größte ihrer Art. Abseits von diesen großen, zentralisierten Verbänden steht noch der Deutsche Verband Kaufmännischer Vereine in Frankfurt a. M., der etwa 75 000 Mitglieder zählt. Doch kann diese losere Vereinigung nicht als ein heitlicher Verband gelten, da sie aus der Menge einzelner, durchaus selbständiger Vereine besteht, die sich in ihren Ansichten und Tendenzen vielfach unmittelbar gegenüberstehen. Die Grundrichtung der meisten dieser Einzelvereine ist der des Vereins für Handlungs-Commis von 1858 ziemlich ähnlich. Neben diesen vier großen Organisationen kommen die zahllosen kleineren kaum in Betracht. Wie überall, so drückt auch hier der Große den Kleinen an die Wand. Außer dem vorhin erwähnten Verein der Deutschen Kaufleute, der nach 40jährigem Bestehen auf einen Mitgliederbestand von noch nicht 20 000 blicken kann, gibt es noch engere Fachorganisationen der Bankbeamten, der Drogisten, der Buchhandlungs gehilfen, der Reisenden usw. Auch halten sich naturgemäß die Tätigkeit und der Einfluß aller dieser Vereine in engeren Grenzen, wenn auch die Einzelleistungen z. B. des Verbandes reisender Kaufleute Deutschlands durchaus beachtenswert sind. Ob einmal eine einzige oder doch einigere Handlungsgehilfen-Bewegung zu stande kommt, kann heute schwer entschieden werden. Wohl hat es nicht an Be mühungen nach dieser Richtung hin gefehlt. So strebten z. B. noch vor mehreren Jahren der Deutschnationale Handlungsgehilfen-Verband und der Verband Deutscher Handlungsgehülfen eine Fusion an. Der Einigungsversuch aber scheiterte daran, daß keine Verständigung über das Problem der Frauenarbeit erzielt werden konnte. So wird der Kampf der Geister zwischen den verschiedenen Richtungen noch eine Weile dauern. Vielleicht ist das zu beklagen, vielleicht auch nicht, ist doch der Kampf der Vater aller Dinge. *) Für Lehrlinge beläuft sich der Beitrag auf 1 M halbjährlich. — G. M.