330 Zweiter Teil. Handel. XV. Kaufmännisches Unterrichtswesen. über einzelne Gebiete und Einzelfragen des praktischen Lebens eingehender zu unterrichten. Überall macht sich die Notwendigkeit und das Streben nach vertiefter kaufmän nischer Bildung geltend. Das Unterrichtswesen ist in lebhafter Entwickelung begriffen, die auf gesunder Grundlage ruht. 2. Wesen und Aufgaben der Handelshochschule. Bon Hermann Schumacher. Schumacher, Eigenart und Bedeutung der Handelshochschulen. Rede bei der Er öffnung der Städtischen Handelshochschule in Köln, am 1. Mai 1901. In: Weltwirtschaft liche Studien. Vorträge und Aufsätze. Leipzig, Veit & Comp., 1911. S- 557—562. Während der Bildungswert der kaufmännischen Lehrzeit, dieser bisherigen hohen Schule kaufmännischen Könnens, in unaufhaltsamem Sinken begriffen ist, steigt das Bildungsbedürfnis beständig. Durch die Anwendung des Dampfes auf die Verkehrsmittel zu Wasser und zu Lande sowie durch die Ausnutzung der Elektrizität für den Nachrichtendienst in allen Erdteilen ist das kaufmännische Geschäft losgelöst worden aus den Banden lokaler Gebundenheit. Der Kaufmann ist heute gewissermaßen allgegenwärtig geworden; die ganze Erde ist sein Arbeitsfeld. In seinen Entschlüssen wird er durch Gründe bestimmt, die in den verschiedensten, entferntesten Ländern hervortreten, und in Minuten bringt er heute zur Ausführung, wozu früher Wochen und Monate erforderlich waren. Da so zugleich mit der Zahl der Faktoren, die einen Entschluß bedingen, die Notwendig keit einer schnellen Entschließung gewachsen ist, so werden doppeü dringend klarer, ruhiger Überblick, genaue Fachkenntnis, gründliche Schulung des Geistes, denn sie allein ermöglichen die schnelle Bildung eines richtigen Urteils. Und das gilt im besonderen Maße von der deutschen Industrie, die immer mehr anfängt, auch den Absatz ihrer Erzeugnisse in die Hand zu nehmen. Denn nicht zum geringsten Teil ist ihr erstaunliches Aufblühen zurückzuführen auf ihre enge Ver bindung mit der Wissenschaft, wie sie vielleicht am stärksten in der chemischen und elektro technischen Industrie hervortritt. Nie wird allerdings die deutsche Industrie die Mitwirkung sachverständiger Spezialisten beschränken dürfen; aber auch wer mit der kaufmännischen, nicht mit der technischen Leitung betraut ist, empfindet es immer mehr nicht nur als wünschenswert, sondern sogar als notwendig, Kenntnisse sich auf dem Gebiet der mechanischen oder chemischen Technologie zu erwerben, wenn auch nur, um das Verständnis für die Ausführungen des sachverständigen Spezialisten zu vergrößern, die Fähigkeit der Kontrolle zu erhöhen, den kaufmännischen Blick, den kaufmännischen Spürsinn zu schärfen. Aber nicht nur im privaten Geschäftsleben ist der Aufgabenkreis eines Kauf manns und Fabrikherrn außerordentlich gewachsen. Wer vom Standpunkt der Kultur geschichte zurückblickt auf das 19. Jahrhundert, der findet einen der charakteristischsten Züge darin, wie sehr in allen Ländern und ganz besonders in Deutschland, gegenüber anderen Ständen, der Kaufmannsstand sich gehoben hat. Wie er an Zahl außer ordentlich zugenommen hat und noch mehr an Reichtum, so hat er auch seine Stellung dem Staate gegenüber wesentlich verändert. Was die Fabrikherren insbesondere anlangt, so sind sie durch die soziale Gesetzgebung des Deutschen Reiches zu Trägern von Pflichten geworden, deren verständnisvolle Erfüllung für die Gesundheit des gesamten Volkskörpers von größter Bedeutung ist. Als Handelsrichter hat der Kauf mann wichtige Aufgaben auf dem Gebiete der Rechtsprechung zu erfüllen; als Konsul