B48 Zweiter Teil. Handel. XVI. Amtliche Handelsvertretungen. Betrachten wir uns nun die Tätigkeit des Handelskammer sekretärs etwas näher, so zeigt sich ein außerordentlich verzweigtes Arbeitsfeld, das mit der Größe der Kammer und deren Interessen an Vielgestaltigkeit und Um fang zunimmt. Ja man darf sagen, daß es kaum eine Tätigkeit im öffentlichen Leben geben mag, die so verschiedenartige Materien zu behandeln hat. Es kommt ihr in dieser Beziehung höchstens die des Rechtsanwalts nahe, mit der die Tätigkeit des Sekretärs einer Handelskammer überhaupt manches Verwandte hat. In erster Linie sind es Gesetzgebungs-, Verkehrs-, Zollangelegenheiten, die zu bearbeiten sind. In der Gesetzgebung kommen in Betracht Fragen des Handels-, Wechsel-, Seerechts, des Konkursrechts, der Patentgesetzgebung, des Versicherungsrechts, des Gewerbe rechts, insbesondere des in der Gewerbeordnung geregelten, der Börsen- und der Steuergesetzgebung, ferner eine Menge Fragen des partikularen Verwaltungsrechts usw. Auf dem Gebiete der Verkehrsangelegenheiten handelt es sich natürlich haupt sächlich um das Eisenbahnwesen (Personen- und Gütertarife, Zugverbindungen, Er richtung von Eisenbahnlinien) sowie das Post- und Telegraphenwesen. In Zoll sachen stehen im Vordergrund die Zolltarife und die Handelsverträge, die ja gegen wärtig eine ganz besondere Bedeutung gewonnen haben. Dazu kommt in vielen Fällen, besonders bei größeren Kammern eine ausgedehnte Verwaltungstätigkeit, da vielfach die Kammern eigene Gebäude haben oder ihnen die Verwaltung von Lehr anstalten, Börsen usw. übertragen ist; auch hat der geschäftsführende Sekretär einen manchmal ziemlich zahlreichen Stab von Beamten unter sich, deren Arbeiten sowie Anstellungs- und Entlassungsverhältnisse ihm zu mehr oder weniger selbständiger Beaufsichtigung und Verfügung übertragen sind. Ferner hat der Sekretär den ziemlich ausgedehnten Schriftwechsel und den persönlichen Verkehr mit den im Bezirk eingesessenen Kaufleuten, mit andern Kammern und Behörden jeder Art zu leiten oder selbst zu besorgen, je nachdem ihm Hilfskräfte zur Seite stehen oder es die Wichtigkeit der Angelegenheiten erheischt. Diese Vielseitigkeit der Arbeit des Sekretärs, die natürlich nur in ihren Haupt zweigen und in großen Zügen gegeben werden kann, führt zu der weiteren Frage, welche Vorbildung ein Sekretär haben muß. Ist er Jurist, Nationalökonom, Kauf mann oder was sonst? Wollte man einen idealen Handelskammersekretär zeichnen, so müßte dieser ausgerüstet sein mit der Urteilsschärfe des Juristen, mit dem Forscher drang des Nationalökonomen und dem weiten, praktischen Blick des Kaufmanns; er müßte aber gleichzeitig die Bildung von allen dreien haben. Dem Charakter des Kaufmanns entsprechend binden sich die Kammern in der Wahl ihrer leitenden Beamten nicht an ein Schema, sondern sie nehmen diejenigen, die ihnen jeweils ihrer ganzen Ausbildung, ihrem Lebensgang, ihren Erfahrungen nach als die geeignetsten erscheinen. Das Bestehen bestimmter Examina (Assessor examen, juristisches oder philosophisches Doktorexamen) ist zwar von manchen Kammern vorgeschrieben, und eine abgeschlossene akademische Bildung wird von den meisten vorausgesetzt, aber eine bestimmte Regel besteht nicht. Auch die bestehenden Handelskammergesetze haben den Kammern in dieser Hinsicht völlig freie Hand ge lassen. Dementsprechend ist auch die Vorbildung der Sekretäre außerordentlich ver schieden, und sollte man es zeichnerisch darstellen, so würde das ein sehr bunt scheckiges Bild geben. Es sind Rechtsanwälte, ehemalige Richter, frühere Referen dare, Kaufleute mit nachfolgender Hochschulbildung, Nationalökonomen, Hochschul dozenten, ehemalige Offiziere, frühere Philologen uff. Die Juristen und National ökonomen überwiegen und werden auch gern bei Anstellungen bevorzugt. Manche werden versucht sein zu sagen, daß es unter allen diesen zum großen Teil aus anderen Berufsständen herübergekommenen Leuten wohl viele weniger gute Elemente geben