492 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. IV. Deutsche Handelspolitik. Unternehmungen. Die Weberei beschäftigte zwar in Bayern, in Württemberg und Baden einen großen Teil der ländlichen Bevölkerung, es wurde wohl Leinwand exportiert: allein die bei weitem überwiegende Quantität derselben diente dem in ländischen Verbrauch; der Landmann betrieb die Leineweberei als Nebenbeschäfti gung. Den Twist bezog man so wohlfeil als möglich aus dem Auslande; ebenso die Baumwollwaren. Für Süddeutschland waren Italien, die Schweiz, Frankreich wich tige Absatzgebiete, besonders für seine Agrarprodukte; für Norddeutschland lag der Schwerpunkt des Exportes in Holland und England. Insbesondere erkannten die Redner der Opposition in Württemberg zwar die Verkehrsfreiheit unter den deutschen Staaten als wünschenswert an, jedoch nur, soweit als die materiellen Interessen Württembergs nicht darunter litten. Der Aktivhandel des Landes, sagte man, sei auf Frankreich und die Schweiz angewiesen und könne durch den Anschluß an Preußen nicht viel gewinnen; auch würde die noch junge Industrie Württembergs zu schwer durch Verbrauchssteuern belastet und der übermächtigen Konkurrenz der preußischen Rheinprovinz preisgegeben. Als nun die Frage zu lösen war, ob und in welcher Weise Süddeutschland mit dem nördlichen Deutschland zu einem gemeinsamen, für alle Länder gleichen Zoll system sich vereinigen könnte, traten die in den Lebens- und Verkehrsverhältnissen der beiden Länderkomplexe gelegenen Schwierigkeiten hervor und äußerten sich besonders nach zwei Seiten hin. Einmal waren die Objekte der Besteuerung und der Steuersuß ein anderer. Preußen besteuerte den Wein; Süddeutschland besteuerte den inländischen Wein gar nicht oder geringer, verzollte dagegen den ausländischen sehr hoch. Dagegen war hier das Bier stärker besteuert als dort. Man mußte hier ein Ausgleichungsmittel finden. Zum zweiten hatten die drei süddeutschen Staaten bis dahin im ganzen einen niedrigeren Tarif für ausländische Industrien, aren gehabt als Preußen in seinem Zollgesetz von 1818. Das ist erklärlich aus den eben angeführten Verschieden heiten der beiden Ländergruppen in wirtschaftlicher Beziehung, aus der Tatsache, daß die süddeutschen Staaten, was die Lebensmittel betraf, wenig vom Ausland brauchten, daß sie die Fabrikwaren dagegen, mangels großer eigener Unterneh mungen, gerne billig vom Ausland, vor allem aus dem Elsaß und der Schweiz be zogen; nur die Weberei, vor allem die künstlich entwickelte württembergische Bauin- wollweberei bedurfte des Schutzes. Preußen dagegen hatte einen großen steuerfähigen Handel, eine starke Einfuhr aus England und Holland und hatte andererseits eine ausgedehnte heimische Industrie zu schützen. So wurden bei den einleitenden Ver handlungen von den Vertretern der süddeutschen Regierungen mehrfache Anträge auf Ermäßigung der Zollsätze für Waren, die aus der Schweiz rc. eingingen, beantragt: Bayern wünschte im Interesse seiner Brauereien das Rohkupfer zur Fertigung der Braupfannen wohlfeiler eingelassen; besonders aber verlangten Bayern, Sachsen und Württemberg eine Erniedrigung des Twistzolles von 2 Tlrn., da in ihren Ländern die Gründe, auf denen die höhere Besteuerung dieses wichtigen Fabrikmaterials in Preußen beruhte, nicht obwalteten. Da Preußen aber auf diesen Zoll durchaus nicht verzichten zu können glaubte, so gaben die übrigen Staaten nach und nahmen dann überhaupt schließlich den erprobten Preußischen Zolltarif mit einigen Tarifherab setzungen für Woll- und Baumwollwaren, Südfrüchte, Gewürze, Schwefel, Kupfer und Blei vertrauensvoll an. Zu diesen materiellen Bedenken kamen noch politische Schwierigkeiten mancher Art. In Württemberg wie in Bayern und Sachsen war die Stimmung über den abzuschließenden allgemeinen Zollverein sehr geteilt und aufgeregt. In zahllosen Adressen, Zeit- und Flugschriften stritt man lebhaft über die Zweckmäßigkeit der Zollvereine überhaupt, über die Interessen der einzelnen Lander und Stände, über