496 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. IV. Deutsche Handelspolitik. große Eroberung des Zollvereins vollzogen. Die Aufgabe war, den Handelsbund auszudehnen: über alle deutschen Staaten, aber keinen Schritt weiter. Schon im Jahre 1834 wurde in Brüssel, durch die Sorge vor Frankreichs Eroberungslust, die Frage aufgeworfen, ob nicht Belgien dem Deutschen Zollvereine beitreten solle. Preußen wies den Gedanken zurück, und auch späterhin, als das unreife National gefühl deutscher Publizisten wiederholt für einen Handelsbund mit der Schweiz oder mit Holland sich erwärmte, wahrte Preußen unbeirrt den nationalen Charakter des Zollvereins. Also entstanden zwei Gemeinwesen im Deutschen Bunde: ein Deutsch land des Scheins, das in Frankfurt, ein Deutschland der ehrlichen Arbeit, das in Berlin seinen Mittelpunkt fand. Der Preußische Staat erfüllte, indem er Deutschlands Han delspolitik leitete, einen Teil der Pflichten, welche dem Deutschen Bunde oblagen, wie er zugleich allein durch sein Heer die Grenzen des Vaterlandes sicherte. — So ist er durch redlichen Fleiß langsam emporgewachsen zur führenden Macht des Vater landes; und nur weil die europäische Welt es nicht der Mühe wert hielt, das Heer wesen und die Handelspolitik Preußens ernstlich kennen zu lernen, bemerkte sie nicht das stille Erstarken der Mitte des Festlandes. Die wirtschaftliche und die politische Einigung Deutschlands zeigen eine über raschende Verwandtschaft in ihrer Geschichte. Beide Bewegungen gleichen einem großen dialektischen Prozesse: erst nachdem durch wiederholte vergebliche Versuche die Unmöglichkeit jeder andern Form der Einheit zweifellos erwiesen war, errang die preußische Hegemonie den Sieg. Ein reiches Erbe monarchischer und im guten Sinne föderalistischer Überlieferungen ist aus den Erfahrungen des Zollvereins übergegangen auf den Norddeutschen Bund und das Deutsche Reich. Mit Recht wird der geniale Wurf der Norddeutschen Bundesverfassung gepriesen, wie sie allen staatsrechtlichen Theorien widersprach und doch so lebenskräftig, so verwickelt und doch so einfach war. Der glückliche Griff erscheint nur um so glücklicher, wenn wir erkennen, daß jenes Grundgesetz nicht schlechthin eine Neuerung gewesen ist, sondern an altbewährte Tra ditionen sich anlehnte. In dem Zollvereine hatte Preußen gelernt, einen vielköpfigen, fast formlosen Bund, der sich in keine Kategorie des Staatsrechts einfügen wollte, monarchisch zu leiten, mehr durch Einsicht und Wohlwollen und durch das natürliche Übergewicht der Macht als durch förmliches Vorrecht; und es war auch nur ein An knüpfen an alte Überlieferungen, daß die neue Bundesverfassung außer dem Heer wesen zunächst bloß die materiellen Interessen der Nation ins Auge faßte, den reicheren Ausbau des Deutschen Staates der Zukunft überlassend. Und fragt man, wie es doch kam, daß in diesem zanklustigen Deutschland der Norddeutsche Bundesrat so viel Tatkraft, so viel Einmut bewähren konnte? — so läßt sich der Segen der langen Lehrzeit des Zollvereins nicht verkennen. Zwei grundverschiedene Schulen deutscher Staatsmänner waren aufgewachsen seit den dreißiger Jahren. Auf der einen Seite die Politiker des Bundestags. Wer hat sie nicht gekannt, diese bejam mernswerten Geschöpfe, denen die Erbsünde der Diplomatie, die Verwechslung von Geschäft und Klatscherei, zur anderen Natur geworden? — Diese durch die konden sierte Milch der „Augsburger Allgemeinen" und der „Frankfurter Ober-Postamts- Zeitung" mühsam am Leben erhaltenen politischen Kinder, die mit so feierlichem Ernst von den Formen und Formeln des hohen Bundesrechts zu reden wußten? Und da neben die Geschäftsmänner des Zollvereins, nüchterne praktische Leute, gewohnt, ernsthafte Jnteressenfragen umsichtig zu erwägen, die Wünsche und Bedürfnisse der Nachbarn mit Gerechtigkeit und Milde zu beachten. Auf der hohen Schule der Zoll konferenzen und der mannigfachen Beratungen über die Fragen des Verkehrs lernten Preußens Staatsmänner die Methode neuer deutscher Politik: die Kunst, reizbare kleine Bundesgenossen ohne Gehässigkeit und Gewalttat zu leiten, unter hündischen Formen das Wesen der Monarchie zu wahren.