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        <title>Volkswirtschaftliches Quellenbuch</title>
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            <forname>Georg</forname>
            <surname>Mollat</surname>
          </persName>
        </author>
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            <idno>890771383</idno>
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Bo  				lkswirtschaftli  Quellenbuch  von vr. Georg Mollai		ches













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        ﻿iß 4- n-r

Volkswirtschaftliches

Quellenbuch.

Eine Einführung in

die Geschichte, die Theorie und die Praxis
von Handel, Industrie und Berkehr.

Von

Dr. jur. Georg Mollat,

Syndikus der Handelskammer und des Berg- u. Hüttenmännischen Vereins zu Siegen.

Vierte, erweiterte und vermehrte Auflage.
Dreizehntes bis siebzehntes Tausend.

/\4$6 A AM

Osterwieck/Harz,

Verlag von A. W. Iickfeldt,
1913.
        <pb n="5" />
        ﻿Selbst erfinden ist schön- doch glücklich von andern Gesundnes
Fröhlich erkannt und geschätzt, nennst du das wen.ger dem?

Geschenk der

Handwerkskammer Hamburg

2.19681
        <pb n="6" />
        ﻿Seiner Vaterstadt Kassel

zur Tausendjahrfeier

in Liebe und Treue

gewidmet

vom Verfasser.
        <pb n="7" />
        ﻿Vorwort zur dritten Auflage.*)

Ich wüßte nicht, wessen Geist ausgebreiteter wäre, ausgebreiteter sein
müßte als der Geist eines echten Handelsmannes.	Goethe.

npner der besten Söhne unseres Volkes, ein Mann, dessen unermüdliche, vielseitige,
^ wahrhaft schöpferische Tätigkeit erst in unseren Tagen nach ihrer ganzen Be-
deutung und in ihrem vollen Umfange gewürdigt wird, kein Geringerer als Friedrich
List hat einmal gesagt: „Sollen in Deutschland die Nationalinteressen durch die Theorie
der politischen Ökonomie gefördert werden, so muß diese aus den Studierstuben der
Gelehrten, von den Kathedern der Professoren, aus den Kabinetten der hohen Staats-
beamten in die Kontore der Fabrikanten, der Großhändler, der Schiffsreeder, der
Kapitalisten und Bankiers, in die Bureaus aller öffentlichen Beamten und Sach-
walter, in die Wohnungen der Gutsbesitzer, vorzüglich aber in die Kammern der
Landstände herabsteigen, mit einem Wort, sie muß Gemeingut aller Gebildeten
in der Nation werden".

Diese goldenen Worte eines scharf- und weitblickenden Denkers, eines echten
Propheten, können in unserer, von leidenschaftlichen politischen und wirtschafts-
politischen Kämpfen erfüllten Zeit gar nicht genug beherzigt werden. Allerdings gibt
es auch heute noch Berufene und Unberufene, die nicht recht wissen, was sie mit
der etwas unbequemen L i st schen Forderung anfangen sollen; manche von ihnen
möchten sie am liebsten mit einem vornehmen Lächeln abtun, als ob sie samt ihrem
Urheber in das Reich der Phantasie, nach Utopien gehörte.

Auch in den kaufmännischen und industriellen Kreisen fehlt es nicht an ausge-
sprochenen Theorieverächtern und überzeugten Anhängern der früher ganz allgemein
herrschenden Lehre, daß lediglich die Routine ein rasches und sicheres geschäftliches
Vorwärtskommen und damit auch die Anwartschaft auf eine angesehene gesellschaftliche

*) Die erste Auflage erschien im Juni 1905 unter dem Titel „Volkswirtschaftliches Lese-
buch für Kaufleute" (1.—g. Tausend. XV und 514 S.), die zweite Auflage im September 1906
unter dem Titel „Volkswirtschaftliches Lesebuch" (4—9. Tausend. Xll und 560 S.).
        <pb n="8" />
        ﻿VI

Vorwort zur dritten Auflage.

Stellung und einen gewissen politischen Einfluß verbürge.*) Zur Begründung ihrer
Ansicht weisen diese Nur-Praktiker mit Vorliebe auf die lange Reihe von self-made
men hin, die es trotz einer oft recht mangelhaften Schulbildung doch „zu etwas
gebracht haben". Nun begegnen wir unter den führenden Männern in Handel und
Gewerbe ganz gewiß nicht wenigen, deren „Wiege am Webstuhl ihres Vaters
stand". Aber muß man denn wirklich immer wieder daran erinnern, daß diese
Auserwählten vornehmlich ihrer P e r s ö n l i chlk e i t ihre Erfolge verdanken, und
daß ihr Lebensweg bei weitem nicht so steil und so dornig gewesen wäre, wenn
sie (in ihren Lehr- und Wanderjahren über bessere und reichere Bildungsmittel
verfügt hätten?

Auch noch ein anderer Umstand spricht gegen jene alte, aber nicht weniger
veraltete orthodoxe Auffassung.

Handel, Industrie und Verkehr haben in den letzten Jahrzehnten einen unge-
ahnten Aufschwung genommen, und ihre Verbündeten, die Technik und die Natur-
wissenschaften, feiern in der Gegenwart die größten Triumphe; die wirtschaftlichen
Beziehungen der Kulturvölker werden immer lebhafter und inniger, und der Wohl-
stand des einzelnen und der Gesamtheit wächst zusehends. Wir haben allen Grund,
uns über diese glänzende Entwickelung zu freuen, aber wir dürfen über ihr nicht
vergessen, daß die ungesunde Überschätzung der materiellen Dinge bei uns immer
mehr zunimmt, und daß das unruhige Hasten und Treiben des Tages, die auf-
reibende Arbeit im Laden und im Kontor und die leidige Sorge um das eigene
Ich und die Familie selbst manchen tüchtigen Geschäftsmann nicht mehr zur Aus-
übung seiner staatsbürgerlichen Rechte kommen lassen. Müssen wir nicht angesichts
dieser beschämenden Zustände befürchten, daß die Beteiligung an unserem öffentlichen
Leben in Zukunft noch mehr als schon jetzt das ungeschriebene Vorrecht von Volks-
klassen sein wird, die das erwerbstätige Bürgertum von jeher auf das rücksichtsloseste
bekämpft haben? Und ist es da nicht auch chie Pflicht unserer Kaufleute und
Fabrikanten, sich endlich auf sich selbst zu besinnen und im Geiste eines Hermann
v. Beckerath, eines Arnold Duckwitz, eines Gustav v. Mevissen an der
Lösung der großen Fragen unserer Zeit reger und freudiger als bisher mitzuarbeiten?

Hören wir, wie ein Wissender über diese Dinge denkt!

„Geldverdienen ist schön"; — so führte am 13. Februar 1903 der damalige
preußische Handelsminister in einer viel beachteten Rede in Bremen aus — „aber
Geldverdienen muß nicht unter allen Umständen das höchste sein, sondern es müssen
Leute, die in sich die Kraft fühlen, darauf verzichten, daß Geldverdienen erstes sei,
und als höchstes gelten lasten, für das Wohl ihres Staates zu wirken". Dazu ge-
hört aber, wie Herr v. Möller bei einer anderen Gelegenheit zutreffend bemerkte,
„nicht bloß guter Wille, sondern eine Summe von volkswirtschaftlichen und sonstigen
Kenntnissen, die man sich erst durch ein eifriges Studium erwerben kann".

*) Wäre bie|c	richtig, so hätten allerdings selbst die umfassendsten allgemeinen

und besonders auch volkswirtschaftliche Kenntnisse nicht den geringsten praktischen Wert.
        <pb n="9" />
        ﻿YII

Vorwort zur dritten Auflage.

Nun wird immer nur ein verschwindend kleiner Teil unserer „Beherrscher und
Organisatoren der Volkswirtschaft" in der glücklichen Lage sein, sich derartige Kennt-
nisse in einem regelrechten Studiengange anzueignen; die meisten von ihnen werden
nach wie vor ihre eigenen Lehrer sein müssen. Daß sie es gerade leicht hätten, auf
diesem Wege zum Ziele zu kommen, wird niemand im Ernste behaupten wollen, und
zwar schon deshalb nicht, weil die vorhandenen Grundrisse und Leitfäden fast durchweg
viel zu wünschen übrig lassen*). Beispielsweise fehlt es an einer Einführung in die
Geschichte, die Theorie und die Praxis von Handel, Industrie und Verkehr, die in
den kaufmännischen und technischen Lehranstalten als Mittel zur Belebung und
Vertiefung des Unterrichts dienen, dann aber auch von Hochschülern und sonstigen
gebildeten jungen Leuten, von selbständigen Handel- und Gewerbetreibenden,
Ingenieuren, Beamten usw. beim Privatstudium mit einigem Nutzen gebraucht
werden kann. Diesem unleugbaren Bedürfnisse möchte mein Quellenbuch wenigstens
in so weit entgegenkommen, als es, statt einer zusammenhängenden Gesamtdar-
stellung aus meiner Feder, etwa 200 einzelne und in sich abgeschlossene Aufsätze
bringt, in denen 134 besonders sachverständige Fachmänner wichtige Abschnitte aus
den genannten und verwandten Gebieten behandeln. Der Leser gewinnt auf diese
Weise gleichzeitig einen Einblick in einen bedeutenden und blühenden Zweig am
Baume unserer reichen volkswirtschaftlichen Literatur und wird vielleicht veranlaßt,
die eine oder die andere Schrift, von der er Proben kennen gelernt hat, selbst in
die Hand zu nehmen und sich mit ihr eingehender zu beschäftigen.

Für die Anordnung und die Gliederung des Stoffes sowie für die Auswahl
der einzelnen Stücke waren, wie wohl kaum hervorgehoben zu werden braucht, im
wesentlichen praktische Gesichtspunkte maßgebend.

, Allen Herren, die mir mehr oder minder umfangreiche Arbeiten für meine
Veröffentlichung bereitwillig überlassen haben, danke ich für ihr freundliches Ent-
gegenkommen auch an dieser Stelle verbindlichst, namentlich aber denen, die sich auf
meine Bitte der Mühe unterzogen, den ursprünglichen Text mit Rücksicht auf den
gegenwärtigen Stand der Wissenschaft durchzusehen, zu berichtigen und zu ergänzen,
oder die sich mit den von mir vorgeschlagenen Zusätzen, Kürzungen und sonstigen
Änderungen einverstanden erklärten.

Möge auch die dritte Auflage meines Buches, geradeso wie die ersten beiden,
der „Theorie der politischen Ökonomie" recht viele begeisterte Jünger zuführen, —
bas ist mein herzlicher Wunsch.

Siegen, am 25. September 1910.

Dr. Mollai.

*) Eine rühmliche Ausnahme macht u. a. A. Adlers in vielen Tausenden von Exem-
plaren verbreiteter mustergültiger Leitfaden der Volkswirtschaftslehre. 6. Auflage. Leipzig,
I. M. Gebhardts Verlag. 1910. YI u. 287 S.
        <pb n="10" />
        ﻿Vorwort zur vierten Auslage

fllud) die vierte Auflage meines Quellenbuches möchte nichts mehr und nichts
^ weniger fein als ein lebendiges Zeugnis aufrichtiger Verehrung für den gott-
begnadeten kerndeutschen Mann, der sich mit seinem „Nationalen System der
politischen Ökonomie" ein unvergängliches Denkmal gesetzt hat, und dessen Verdienste
um unsere politische und handelspolitische Einigung und um unser Eisenbahnwesen
gar nicht hoch genug bewertet werden können. Heute brauchen wir kein mitleidiges
Achselzucken, keine kühle Ablehnung mehr zu befürchten, wenn wir sagen: der
Reutlinger Gerbersohn — übrigens ein echtes Kind des Sturmjahres 1789 — gehört
zu den Auserwählten, zu den Pfadfindern und Bahnbrechern allerersten Ranges,
zu jenen Höhenmenschen, die mit fürstlicher Freigebigkeit und seltener Selbstlosigkeit
ihre reichen Gaben in den Dienst der Allgemeinheit stellen und mit vollen Händen
Samen ausstreuen, der noch in ferner Zukunft tausendfältige Frucht bringen wird.

Friedrich List war gewiß ein Agitator großen Stils, aber er war noch
unendlich viel mehr: er war der Verkündiger einer neuen Zeit, ein moderner Moses,
die Verkörperung seiner Theorie der produktiven Kräfte, ein Kulturträger wie nicht
viele vor ihm und nach ihm.

Immer wieder von neuem müssen wir an ihm die Fülle tiefer und weit-
tragender Gedanken, die scharfe Beobachtungsgabe, den ausgeprägten geschichtlichen
Sinn und die Kunst der Darstellung bewundern; allein noch höher steht er uns
als der treue Eckart unseres Volkes und Vaterlandes, an dem er mit der ganzen
Leidenschaft seines großen und reinen Herzens hing.

Deshalb stimmt es mich auch besonders dankbar, daß Herr Ingenieur
Heinrich Widnmann in München dem Verleger sauf meine Bitte gestattet
hat, von der ihm gehörigen List-Büste, einer Schöpfung seines 1895 verstorbenen
Vaters Prof. M ajx v. W i d n m a n n aus dem Jahre 1847/48, ein Lichtbild her-
stellen zu lassen und es meinem Werke beizugeben; einen würdigeren Schmuck hätte
dieses kaum erhalten können.

Möge mein Quellenbuch auch in seiner jetzigen erweiterten und vermehrten
Gestalt*) sich zu den alten Freunden recht viele neue erwerben und auch fernerhin
das Seinige zur Verbreitung staatsbürgerlicher Bildung beitragen, — dann ist
meine Arbeit nicht umsonst gewesen.

Siegen, am Todestage Friedrich Lifts 1912.

vr. Mollat.

*) Die Zahl der berücksichtigten Autoren ist von 134 auf 161 (38 neue) und die der
Aussätze von 206 auf 226 (55 neue) gestiegen; auch der Umfang des Werkes hat volle 90 Seiten
(160 neue) zugenommen.





	

-J
        <pb n="11" />
        ﻿Winke für die Benutzung des Quellenbuches.

Manchen Lesern, namentlich denen, die sich zum ersten Male mit volkswirtschaft-
lichen Fragen beschäftigen, dürfte mit einigen Winken für die Benutzung des Quellen-
buches gedient sein. Zu diesem Zwecke sind die einzelnen Aufsätze, je nachdem ihr
Verständnis Fachkenntnisse überhaupt nicht voraussetzt oder sie in geringerem oder
höherem Matze erfordert, als „leichter", „mittelschwer" und „schwer" unterschieden
und nach diesen Eigenschaften hier übersichtlich zusammengestellt.

1.	Leichtere Aufsätze.

Jakob Fugger S. 1, Johann Friedrich Cotta S. 11, Ernst Wilhelm Arnoldi S. 13,
David Hansemann als Politiker S. 22, Hermann Schulze-Delitzsch S. 24, Alfred Krupp

S.	26, Friedrich Alfred Krupp S. 30, Der Kongreß Deutscher Volkswirte S. 32,
Männer des Zentralverbandes Deutscher Industrieller S. 35, Gedanken über den
Handel und den Betrieb des Handels S. 52, Handel und Moral S. 61, Nationale
und soziale Pflichten des Handels S. 63, Handel, Industrie und Landwirtschaft S. 67,
Die Phönizier S. 74, Griechen und Römer, Araber und Italiener S. 77, Der deutsche
Kaufmann im Ausgange des Mittelalters S. 80, Die Bedeutung der Hanse S. 85,
Der deutsche Kaufmann im Zeitalter der Perücke S. 86, Süddeutsche Industrie im
Zeitalter des Merkantilismus S. 89, Frankfurt a. M. als Handelsplatz einst und
jetzt S. 92, Der Straßburger Handel am Anfange des 19. Jahrhunderts S. 95, Indu-
strie und Handel in Deutschland vor siebzig Jahren S. 99, Die Entwicklung von
Deutschlands Industrie 1861—1911 S. 102, Aus der Geschichte der Siegerländer
Industrie S. 105, Die Tulpenmanie in den Niederlanden (1634) S. 110, Die Krisis
im Magdeburger Zuckerhandel (1889) S. 118, Sittentafeln für den Handlungslehrling

S.	137, Die Bedeutung des deutschen Handlungsreisenden in der Gegenwart S. 148,
Die deutsche Handlungsgehilfen-Bewegung und ihre Träger S. 151, Das Reichsgesetz
betreffend Kaufmannsgerichte vom 6. Juli 1904 S. 158, Das Geschäft S. 165, Der
kaufmännische Briefstil S. 171, Die Reklame S. 174, Begriff und Zweck der Buch-
führung S. 184, Kaufmännische Auskunftsbüreaus S. 195, Das Wandergewerbe
©• 209, Der Breslauer Wollmarkt und die Firma Eichborn &amp; Co. S. 220, Der
Musterlagerverkehr der Leipziger Messen S. 224, Die Messe von Nischni-Nowgorod
einst und jetzt S. 227, Die Verdienste des Reichsbankpräsidenten Dr. Richard Koch
um das deutsche Geld- und Bankwesen S. 298, Zur Geschichte des deutschen Buch-
handels S. 323, Der gegenwärtige Stand des kaufmännischen Unterrichtswesens in
Deutschland S. 327, Gustav v. Mevissen als Stifter der Städtischen Handelshochschule
in Köln S. 337, Der Deutsche Handelstag S. 349, Trinkspruch auf den Deutschen
Handelstag S. 358, Unternehmer und Arbeiter (Ein Rückblick auf mein Leben) S. 365,
Die örtliche Verteilung der einzelnen Industriezweige in Deutschland S. 383, Die
        <pb n="12" />
        ﻿X	Winke für die Benutzung des Quellenbuches.

Eisenindustrie S. 385, Die chemische Industrie S. 389, Die Rübenzuckerindustrie S.
391, Die Konfektionsindustrie S. 395, Die optische Industrie S. 396, Die Chemnitzer
Textilindustrie S. 398, Die Spielwarenindustrie des Meininger Oberlandes S. 403,
Die Schwarzwälder Uhrenindustrie S. 406, Die Düsseldorfer Gewerbe- und Industrie-
ausstellung (1902) S. 408, Die Einrichtung der deutschen Arbeiterversicherung und
ihre Leistungen in den ersten 25 Jahren ihres Bestehens (1885—1909) S. 426, Die
Bedeutung der Königin Luise für unsere Zeit S. 444, Das Verkehrswesen bei den
Naturvölkern S. 518, Das Verkehrswesen in Deutschland vor siebzig Jahren S. 526,
Der Kampf der Verkehrsmittel im Stromgebiete des Rheins S. 528, Zur Geschichte
des Kölner Postwesens S. 534, Die Preußische Post in der Napoleonischen Zeit S. 536,
Heinrich v. Stephan als Begründer des Weltpostvereins S. 537, Die vollswirtschaft-
liche Bedeutung der Eisenbahnen S. 539, Die Anfänge des Eisenbahnwesens in
Deutschland S. 548, Der heutige Stand der deutschen Eisenbahnverfassung S. 555,
Die St. Gotthardbahn S. 558, Die sibirische Eisenbahn S. 559, Die wichtigsten
deutschen Binnenschiffahrtsstraßen S. 562, Die Güter des Binnenschiffahrtsverkehrs
in Deutschland S. 563, Die größte Talsperre Europas S. 568, Hymnus auf die See
S. 572, Die Hamburg-Amerika Linie S. 577, Der Norddeutsche Lloyd S. 581, Zur
Eröffnung des Nordostseekanals S. 583, Der Suezkanal S. 584, Amerika und die
Amerikaner S. 589, Allgemeiner Charakter des amerikanischen Lebens S. 592, Das
amerikanische Volk bei der Arbeit S. 595, Amerikanisches Schulwesen S. 606, Das
Eisenbahnwesen sin den V. St. von Amerikas S. 615, Das Post-, Fernsprech- und
Telegraphenwesen sin den V. St. von Amerikas S. 619, Der Panamakanal S. 621.

2.	M i t t e l s ch w e r e Aufsätze.

Justus Möser S. 5, Johann Georg Büsch S. 7, Heinrich Friedrich Karl Freiherr
vom und zum Stein S. 8, Friedrich List, Deutschlands größter Volkswirt S. 16,
Friedrich List. Charakteristik S. 19, Die Wirtschaftsstufen (Hauswirtschaft, Stadtwirt-
schaft, Volkswirtschaft) S. 38, Die Volkswirtschaft S. 40, Das Gleichgewicht der
nationalen Arbeit S. 44, Arbeit und Rhythmus S. 46, Luxus und Sparsamkeit S. 48,
Begriff und Arten des Handels S. 53, Die Bedeutung des Handels für die Volks-
wirtschaft S. 56, Ist der Handel produktiv? S. 58, Der Handel nach sozialistischer
Anschauung S. 59, Ideen über die Entstehung und die Entwickelung des Handels
S. 68, Die Handelsunternehmung S. 120, Die Formen der Handelsunternehmung
(Einzelunternehmer und Handelsgesellschaften) S. 123, Die volkswirtschaftliche Be-
deutung der Aktiengesellschaft S. 124, Die Genossenschaften S. 130, Die Kartelle
S. 132, Zur Geschichte des Kartellwesens S. 135, Gedanken über die Ausbildung des
jungen Kaufmanns S. 140, Der deutsche Handlungsgehilfe in der Vergangenheit
S. 145, Sozialreformatorische Bestimmungen im Deutschen Handelsgesetzbuche vom 10.
Mai 1897 S. 155, Der Komprador. Ein Beitrag zur Organisation des Fremdhandels
in China S. 162, Die Risiken des Kaufmanns S. 168, Der Preis S. 178, Entwickelung
und Hauptarten der Buchführung S. 185, Gesetzliche Bestimmungen über Buch-
führung S. 188, Das Wesen der wirtschaftlichen Konkurrenz S. 191, Typische Fälle
unlauteren Wettbewerbes S. 198, Die Regelung des Ausverkaufswesens nach dem
Reichsgesetze gegen den unlauteren Wettbewerb vom 7. Juni 1909 S. 201, Groß-
betriebe im Kleinhandel S. 203, Die Konsumvereine S. 205, Gibt es eine Notlage
des Kleinhandels? S. 213, Markt und Geld bei den Naturvölkern S. 216, Märkte
und Messen im Mittelalter und in der neueren Zeit S. 218, Die Börse und ihre
Organe nach dem Deutschen Börsengesetze vom 8. Mai 1908 S. 249, Geschichte des
Deutschen Börsengesetzes S. 251, Die Goldproduktion der Welt am Ende des 19. und
am Anfang des 20. Jahrhunderts S. 258, Der Silberbergbau in Mexiko S. 262,
Licht- und Schattenseiten des Kapitalismus S. 264, Die Gründerzeit der 1850er Jahre
        <pb n="13" />
        ﻿Winke für die Benutzung des Quellenbuches.

XI

in ihrer Bedeutung für die Entfaltung kapitalistifchen Wefens in Deutschland S. 267,
Die Bedeutung des Scheckverkehrs S. 282, Das deutsche Geld- und Bankwesen vor
der Reichsgründung S. 286, Die Reichsbank S. 288, Die Reichsbank als deutsche
Zentralnotenbank S. 293, Der Giroverkehr der Reichsbank S. 295, Die Stellung der
Versicherung im Wirtschaftsleben S. 308, Zur Geschichte und Charakteristik des Ver-
sicherungswesens S. 312, Kaufmannsstand und Versicherung S. 316, Buchgewerbe
und Geistesleben S. 318, Der deutsche Buchhandel in seinen verschiedenen Zweigen,
insbesondere das Kommissionsgeschäft S. 320, Zeitungswesen S. 325, Wesen und
Aufgaben der Handelshochschule S. 330, Wie studiert man an der Handelshochschule?
S. 334, Die Behandlung der Handelsfächer an der Hochschule S. 340, Wesen und Wert
der amtlichen Handelsvertretungen S. 341, Die Organisation der Handelskammern
in Preußen S. 343, Der Handelskammersekretär S. 347, Der Deutsche Handelstag
1861—1911 S. 352, Zur Philosophie des Erfindens S. 360, Poesie und Technik
S. 364, Die Carl Zeiß-Stiftung zu Jena S. 367, Die Fabrik S. 369, Der Segen der
Maschinenarbeit S. 372, Die Stellung der Industrie im Wirtschaftsleben des Deutschen
Reiches S. 374, Die industrielle Aristokratie S. 378, Die Stellung der Ingenieure in
Deutschland S. 380, Mein Anteil an der deutschen Patentgesetzgebung S. 410, Das
soziale Gewissen S. 412, Über Arbeiterschutzgesetzgebung S. 414, Die Einführung der
Zehnstundenbill in England S. 417, Das Paradies der Arbeiter S. 419, Die Seg-
nungen der Kaiserlichen Botschaft vom 17. November 1881 S. 421, Die Versicherungs-
behörden nach der Reichsversicherungsordnung vom 19. Juli 1911 S. 429, Die Ver-
sicherungspflicht nach dem Versicherungsgefetze für Angestellte vom 20. Dezember 1911
S. 433, Das Wesen der Weltwirtschaft S. 437, Weltwirtschaft und soziale Rot S. 439,
Weltwirtschaft und Nationalerziehung S. 441, Deutschlands Beruf zur Weltpolittk
und Weltwirtschaft S. 447, Die europäischen Kaffeemärkte S. 449, Hamburgs und
Bremens Stellung auf dem Weltmärkte S. 452, Die Bedeutung der Kolonien für die
deutsche Volkswirtschaft S. 454, Die Beziehungen der Technik, der Wissenschaft und
der Kunst zur Kolonialpolitik S. 456, Die Baumwollkultur in Togo S. 457, Aus der
Geschichte der deutschen Kolonialpolitik S. 459, Der Übergang Deutschlands vom
Agrarstaate zum Jndustriestaate S. 463, Die Gefahren des Industriestaates S. 466,
Zur Begründung der Freihandelslehre S. 474, Vom Schutz der nationalen Arbeit
S. 477, Freihandel und Schutzzoll im Lichte der Geschichte S. 480, Handelsverträge
S. 482, Der Plan einer mitteleuropäischen Zollunion S. 484, Deutsche Handelspolitik
am Anfange des 19. Jahrhunderts S. 488, Die Entstehung des Zollvereins S. 490,
Die politischen Wirkungen des Zollvereins S. 494, Das Jahr 1848 S. 497, Aus
meiner parlamentarischen Tätigkeit (Der deutsch-französische Handelsvertrag) S. 498,
Fürst Bismarck als Handelspolitiker S. 499, Schreiben an den Bundesrat vom 15.
Dezember 1878 betr. Reform des Zolltarifs S. 503, Die Begründung der Handels-
verträge von 1891 durch die Regierung S. 504, Der deutsch-russische Handelsvertrag
von 1894 S. 507, Die deutsche Handelspolitik unter dem Fürsten Bülow S. 508, Die
Zukunft der deutschen Handelspolitik im Geiste Friedrich Lifts S. 512, Zur Geschichte
der Eisenzölle S. 515, Das Verkehrswesen bei den Römern S. 520, Deutsches Verkehrs-
wesen im Mittelalter S. 522, Die Römische Reichspost S. 531, Verwaltung und Betrieb
der Eisenbahnen S. 544, Der 16. September 1830 S. 546, Die deutsche Eisenbahn-
politik unter Fürst Bismarck S. 553, Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Kanals
Rhein-Hannover S. 566, Die Rheinseeschiffahrt S. 571, Zur Geschichte der deutschen
Reederei S. 574, „Tb« Laptain« vk Indnstr^" S. 597, Der Petroleumtrust und
der Stahltrust S. 599, Der kapitalistische Geist sin den V. St. von Amerikas S. 601,
Theorie und Praxis im kaufmännischen Bildungswesen sin den V. St. von Amerikas
S. 603, Obamder ok Oommerc« und Board os Trade S. 613, Eisenbahntarif-
unwesen sin den V. St. von Amerikas S. 617, Das amerikanische Schutzsystem S. 624.
        <pb n="14" />
        ﻿XII

Winke für die Benutzung des Quellenbuches.

3.	Schwere Aufsätze.

Luther S. 4, Die Handelskrisis von 1857 S. 112, Der «große Börsenkrach" im
Jahre 1873 S. 115, Die angebliche Bestimmung der Preise durch das Verhältnis von
Angebot und Nachfrage S. 180, Die Börse nach Zola S. 232, Die volkswirtschaftliche
Bedeutung der Fondsbörse S. 234, Wesen und Wert der Zentralproduktenbörsen
S. 238, Zur Technik des Warenterminhandels S. 242, Der Verkehr auf der Börse
S. 246, Die Notierung der Börsenkurse S. 248, Begriff und Wesen des Geldes
S. 254, Die Währungssysteme S. 256, Genueser Bankwesen im Mittelaller S. 270,
Wesen, Geschäfte und Arten der modernen Banken S. 273, Die Banknotenausgabe
S. 278, Vorteile und Gefahren der Konzentrationsbewegung im deutschen Bank-
gewerbe S. 299, Nationale Pflichten der Banken und der Kapitalisten im Kriegsfälle
S. 303, über die Bedeutung einer Industrialisierung der heutigen Rohstoffstaaten für
die Exportindustrie Englands, Deutschlands usw. S. 469, Staats- oder Privatbahn-
system? S. 540, Die Organisation des Getreidehandels sin den V. St. von Amerikas
S. 609.

Zum weiteren Studium seien neben

Friedrich Li st, Das nationale System der politischen Ökonomie. 1841.

7.	Ausl. Mit einer historischen und krllischen Einleitung von Eheberg. Stuttgart,
3- G. Cotta, 1883. XIV u. 249 S., XL u. 352 S.

die folgenden Schriften in erster Linie empfohlen:

PaulArndt, Deutschlands Stellung in der Weltwirtschaft. 2. Ausl. Leipzig,
B. G. Teubner, 1913. V u. 131 S.

Otto B ä h r, Eine deutsche Stadt sKassels vor 60 Jahren. 2. Ausl. Leipzig,
F. W. Grunow, 1886. 3 Bl. u. 197 S.

Karl Bücher, Die Entstehung der Volkswirtschaft. Vorträge und Versuche.

8.	Ausl. Tübingen, H. Laupp, 1911. VII u. 464 S.

Walter L o tz , Verkehrsentwickelung in Deutschland 1800—1900 (fortgeführt
bis zur Gegenwart). Sechs volkstümliche Vorträge. 3. Aufl. Leipzig, B. G. Teubner,
1910. VIII u. 141 S.

Ludwig Pohle, Die Entwicklung des deutschen Wirtschaftslebens im letzten
Jahrhundert. Fünf Vorträge. 2. Aufl. Leipzig, B. G. Teubner, 1908. X u. 150 S.

Werner Sombart, Die deutsche Volkswirtschaft im neunzehnten Jahr-
hundert. 2. Aufl. Berlin, Georg Vondi, 1909. XVI u. 609 S.

Walter Troeltsch, Über die neuesten Veränderungen im deutschen Wirt-
schaftsleben. Vortragszyklus. Stuttgart, W. Kohchammer, 1899. 2 Bl. u. 156 S.

W. Wygodzinski, Wandlungen der deutschen Volkswirtschaft im neun-
zehnten Jahrhundert. 6.—10. Tausend. Köln, M. Du Mont-Schaubergsche Buch-
handlung, 1912. 203 S.

Diese Schriften, aus denen im Quellenbuche 17 Abschnitte abgedruckt sind,
ergänzen sich in der glücklichsten Weise und bilden gleichzeitig eine geeignete Ein-
führung in die großen Systeme von Cohn, v. Philippovich, Roscher und
v. Schmolle r.*)

*) s. unten S. 548—553 (Cohn), g. 273—278 und S. 369—372 (v. Philippovich)
6. 216—220 (Roscher), S. 68—74 und g, 191—195 (D. Schmoller).
        <pb n="15" />
        ﻿Autorenverzeichnis

♦ — Amtliche Handelsvertretungen und jetzige oder frühere Mitglieder oder Beamte
amtlicher Handelsvertretungen.

Karl von der Aa. Direktor der Handelsschule, Bautzen.

Der gegenwärtige Stand des kaufmännischen Unterrichtswesens in DeutschlandS. 327—330.
Die Güter des Binnenschiffahrtsverkehrs in Deutschland S. 563—566.

Dr. Ernst Abbe. Physiker und Sozialpolitiker, f am 14. Januar 1905 in Jena.

Die Einführung der Zehnstundenbill in England S. 417—419.

Abteilung, Die Literarische, des Norddeutschen Lloyd. Bremen.

Der Norddeutsche Lloyd S. 581—583.

Dr. Abraham Adler Prof., stellvertretender Direktor a. D. der öffentlichen Handelslehr-
anstalt, Studiendirektor der Handelshochschule, Leipzig.

Begriff und Zweck der Buchführung S. 184.

Entwickelung und Hauptarten der Buchführung S. 185—188.

Gesetzliche Bestimmungen über Buchführung S. 188—191-
Dr. Georg Adler, f am 11. Juni 1908 als Professor an der Universität, Kiel.

Der deutsche Handlungsgehilfe in der Vergangenheit S. 145—148.

'Ältesten, Die, der Kaufmannschaft von Berlin, Berlin.

Heinrich v. Stephan als Begründer des Weltpostvereins S. 537—539.

'Dr. Rudolf Anschüh, Prof., Sekretär der Handels- und Gewerbekammer und Direktor der
Handelsschule, Sonneberg.

Die Spielwarenindustrie des Meininger Oberlandes S. 403—406.

'Dr. Max Apt, Prof-, Syndikus der Korporation der Kaufmannschaft, Berlin.

Die Börse und ihre Organe nach dem Deutschen Börsengesetze vom 8. Mai 1908
S- 249—251.

Geschichte des Deutschen Börsengesetzes S. 251—254.

Arbeitsausschuß. Der, der Sonderausflellung „Die deutsche Arbeiterversicherung" (Dresden
und Turin 1911.)

Die Einrichtung der deutschen Arbeiterversicherung und ihre Leistungen in den ersten
25 Jahren ihres Bestehens (1885—1909) S- 426—429.

'Dr. Paul Arndt, Professor an der Akademie für Sozial- und Handelewissenschaften,
Frankfurt a. M.

Das Wesen der Weltwirtschaft S. 437—439.

Deutschlands Beruf zur Weltpolitik und Weltwirtschaft S. 447—449.

Ernst Wilhelm Arnold!. Begründer der Gothaer (Feuer- und Lebens-) Bersicherungsbanken
auf Gegenseitigkeit, -s am 27. Mai 1841 in Gotha.

Sittentafeln für den Handlungslehrling S. 137—140.

Diedrich Baedeker, Verlagsbuchhändler, Essen.

Alfred Krupp S. 26—29.

'Max Bahr, Großindustrieller, Landsberg a. W.

Amerikanisches Schulwesen S. 606—609.

Dr. Otto Böhr, f am 17. Februar 1895 als Reichsgerichtsrat a. D. in Kassel.

Industrie und Handel in Deutschland vor siebzig Jahren S. 99—102.

Das Verkehrswesen in Deutschland vor siebzig Jahren S. 526—528.
        <pb n="16" />
        ﻿XIV

Autorenverzeichnis.

Dr. Alexander Bergengrün. Archivar der Diskontogesellschaft. Berlin.

David Hansemann als Politiker S- 22 24.

Dr. Ludwig Bernhard. Professor an der Universität, Berlin.

Die Stellung der Ingenieure in Deutschland S. 380—383.

Dr. Theobald v. Bethmann Hollweg. Reichskanzler, Berlin.

Trinkspruch auf den Deutschen Handelstag S. 358—359.

Dr. Wilhelm Beumer. geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Vereins zur Wahrung der
gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen in Rheinland und Westfalen. Düsseldorf.
Friedrich Alfred Krupp S. 30—32.

•Dr. Magnus Biermer. t am 26. Februar 1913 als Professor an der Universität, Gießen.

Fürst Bismarck als Handelspolitiker S- 499 503.

Otto Fürst v. Bismarck, f am 30. Juli 1898 in Friedrichsruh.

Schreiben an den Bundesrat vom 15. Dezember 1878 betr. Reform des Zolltarifs
S. 503—504.

Dr. Viktor Böhmert. Geh. Regierungsrat, Prof. a. D. an der Technischen Hochschule, Dresden.
Hermann Schulze-Delitzsch S. 24—26.

Der Kongreß Deutscher Volkswirte S. 32—35.

Handel und Moral S. 61—63.

*Dr. Otto Freiherr v. Bönigs, Syndikus a. D. der Handelskammer Halbcrstadt, Greifswald.

Gibt es eine Notlage des Kleinhandels? S. 213—216.

•Dr. Richard van der Borght. Pros., Präsident a. D. des Kaiserlichen Statistischen Amtes, Direktor
des Verbandes zum Schutze des deutschen Grundbesitzes und Realkredits, Berlin.
Die Bedeutung des Handels für die Volkswirtschaft S. 56—58.

Ist der Handel produktiv? S. 58—59.

Dr, Cujo Brentano, Geh. Hosrat, Professor an der Universität, München.

Weltwirtschaft und soziale Not S. 439—441.

Zur Begründung der Freihandelslehre S. 474—477.

Dr. Karl Bücher, Geh. Hofrat, Professor an der Universität, Leipzig.

Die Wirtschaftsstusen (Hauswirtschaft, Stadtwirtschaft, Volkswirtschaft) S. 38—40.

Die Volkswirtschaft S. 40—44.

Arbeit und Rhythmus S. 46—48.

Markt und Geld bei den Naturvölkern S. 216—218.

Zeitungswesen S. 325—327.

Das Verkehrswesen bei den Naturvölkern S. 519—520.

Bernhard Fürst v. Bülow. 1900—1909 Reichskanzler, Klein-Flottbeck.

Handel, Industrie und Landwirtschaft S. 67—68.
h- A. Bueck, geschäftsführendes Mitglied a. D. im Direktorium des Zentralverbandes Deutscher
Industrieller, Berlin.

Männer des Zentralverbandes Deutscher Industrieller S. 35—37.

Die Düsseldorfer Gewerbe- und Industrieausstellung von 1902 S- 408—410.

Dr- Gustav Cohn, Geh. Regierungsrat, Professor an der Universität, Göttingen.

Die Börse nach Zola S- 232—234.

Die Ansänge des Eisenbahnwesens in Deutschland S. 548—553:

•Äatl Craemer, Kommerzienrat, Sonneberg.

Der kaufmännische Briefstil S. 171—174.

Dr. Hans Crüger, Prof., Iustizrat, Anwalt des Allgemeinen Verbandes der auf Selbsthilfe
beruhenden Deutschen Erwerbs- und Wirtschaftsgenofsenschaften, e. V., Charlottenburg.
Die Genossenschaften E. 130—132.

Br. Bernhard Dernburg, Bankdirektor und Staatssekretär des Reichskolonialamtes a. D.,
Grunewald.

Die Bedeutung der Kolonien für die deutsche Volkswirtschaft S. 454—456.

Die Beziehungen der Technik, der Wissenschaft und der Kunst zur Kolonialpolitik S- 456.
Dr. Heinrich Dietzel» Geh. Regierungsrat, Professor an der Universität, Bonn.

über die Bedeutung einer Industrialisierung der heutigen Rohstoffstaaten für die
Cxportindustrie Deutschlands, Englands usw- S- 469—474.
        <pb n="17" />
        ﻿Autorenverzeichnis.

XV

Direktorium, Das, der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte, Berlin-Wilmersdorf.

Die Versicherungspslicht nach dem Versicherungsgesetze für Angestellte vom 20. Dezember
1911 S. 433—436.

"Dr. Karl Dunker. f am 10. Dezember 1910 als Professor an der Handelshochschule, Berlin.
Aus der Geschichte der deutschen Kolonialpolitik S. 459—462.

Theorie und Praxis im kaufmännischen Bildungswesen sin den V. St. von Amerikas
S. 603—605.

Dr. Christian Eckert, Studiendirektor, Professor an der Handelshochschule Köln und an der
Universität Bonn, Köln.

Sozialreformatorische Bestimmungen im Deutschen Handelsgesetzbuche vom 10. Mai 1897
S. 155—158.

Gustav v. Mevissen als Stifter der Städtischen Handelshochschule in Köln S. 337—340.
Der Kampf der Verkehrsmittel im Stromgebiete des Rheins S. 528—531.
vr. Karl Theodor v. Eheberg, Geh. Hofrat, Professor an der Universität, Erlangen.
Friedrich List, Deutschlands größter Volkswirt S. 16—19.

Deutsche Handelspolitik am Anfange des 19- Jahrhunderts S. 488—490.

Die Entstehung des Zollvereins S. 490—494.

*ür. Richard Ehrenberg, Professor an der Universität, Rostock.

Jakob Fugger S. 1—3.

Nationale und soziale Pflichten des Handels S- 63—67.

Dr. Kurt v. Eichborn, i. Fa. Eichborn &amp; Co- (Bank- und Warenkommissionsgeschäft), Breslau.

Der Breslauer Wollmarkt und die Firma Eichborn &amp; Co. S. 220—224.

Dr. Arwed Emminghaus, Geh. Justizrat, Direktor a. D. der Gothaer Lebensversicherungs-
bank a. G., Gotha.

Ernst Wilhelm Arnoldi S. 13—16.

Die Reklame S. 174—178.

Max v. Lyth, Ingenieur und Schriftsteller, f am 25. August 1906 in Ulm.

Zur Philosophie des Erfindens S. 360—364.

Poesie und Technik S. 364—365.

*Dr. Karl Faulhaber, Syndikus der Handelskammer, Brandenburg a. H.

Die optische Industrie S. 396—398.

Dr. Gustav Fischer jun., Verlagsbuchhändler, Jena.

Der deutsche Buchhandel in seinen verschiedenen Zweigen, insbesondere das Kommissions-
geschäft S. 320—323.

Zur Geschichte des deutschen Buchhandels S 323—325.

"Dr. Hermann Freymark, Syndikus der Handelskammer, Breslau.

Die Stellung der Industrie im Wirtschaftsleben des Deutschen Reiches S. 374—377.
Dr. Karl Johannes Fuchs, Professor an der Universität, Tübingen.

Zur Technik des Warenterminhandels S. 242—246.

Dr.-Ing. Karl Geiger, Mitglied der Redaktion von „Stahl und Eisen", Düsseldorf.

Die Eisenindustrie S. 385—389.

Zohann wolfgang v. Goethe, f am 22. März 1832 in Weimar.

Gedanken über den Handel und den Betrieb des Handels S. 52—53.

Dr. Wilhelm Göh, Geograph, f am 26. März 1911 als Professor an der Technischen Hoch-
schule, München.

Deutsches Verkehrswesen im Mittelalter S. 522—526.

Ludwig Alax Goldberger, Geh. Kommerzienrat, Berlin.

Das amerikanische Volk bei der Arbeit S. 595—597.

„The Captains of Industry“ [in den V. St. von Amerikas S. 597—599.

Dr. Eberhard Gothein, Geh. Hosrat, Professor an der Universität, Heidelberg.

Süddeutsche Industrie im Zeitalter des Merkantilismus S. 89—91.

Die Schwarzwälder Uhrenindustrie S. 406—407.

"Georg Gothein, Bergrat und Syndikus a. D. der Handelskammer, Breslau.

Der Plan einer mitteleuropäischen Zollunion S. 484—487.

Dr. Joseph Grunzel, Regierungsrat, Professor an der Exportakademie, Wien.

Griechey und Römer, Araber und Italiener S. 77—80.
        <pb n="18" />
        ﻿XVI

Autorenoerzeichnis.

Dr. Ernst o. Halle, f am 28. Juni 1909 als Professor an der Universität. Berlin.

Zur Geschichte der deutschen Reederei S. 874—576.

Handelskammer. Die. zu Frankfurt a. M.

Die Verdienste des Reichsbankpräsidenten Dr. Richard Koch um das deutsche Geld-
und Bankwesen S. 298.

*Dr. Hugo hang, Sekretär der Handelskammer. Straßburg i. E.

Der Stratzburger Handel am Anfange des 19. Jahrhunderts S. 95—99.

Dr. Max Haushofer, f am 10. April 1907 als Professor an der Technischen Hochschule, München.
Das Geschäft S. 165—168.

Dr. Ludwig häusser, Geschichtschreiber, f am 19. März 1867 als Professor an der Universität,
Heidelberg.

Friedrich List. Charakteristik S. 19—22.

Dr. Karl helsserich, Prof., Wirklicher Legationsrat a. D., Direktor der Deutschen Bank, Berlin.
Die Goldproduktion der Welt am Ende des 19. und am Anfang des 20. Jahrhunderts
S. 258—261.

Die Baumwollkultur in Togo S. 457—459.

Handelsverträge S. 482—484.

Alwin Helms, f am 17. Juni 1907 als Direktor des Kaufmännischen Vereins „Merkur", Nürnberg.

Kaufmannsstand und Versicherung S. 316—318.

Dr.l Heinrich Herkner, Professor an der Technischen Hochschule, Berlin.*)

Die Konsumvereine S. 205—209.

Die Carl Zeiß-Stiftung zu Jena S. 367—369.

Über Arbeiterschutzgesetzgebung S. 414—417.

*Dr. Paul Leonhard Heubner, Syndikus der Handelskammer, Schweidnitz.**)

Der Musterlagerverkehr der Leipziger Messen S. 224—227.

Dr. Bruno Hildebrand, f am 29. Januar 1878 als Professor an der Universität und Direktor
des Statistischen Bureaus der Vereinigten Thüringischen Staaten, Jena.

Der Handel nach sozialistischer Anschauung S. 59—61.

Kurt Himer, Direktor des Literarischen Bureaus der Hamburg-Amerika Linie, Hamburg.
Die Hamburg-Amerika Linie S. 577—581.

Dr. Ernst hoff. Geschäftsführer des Arbeitgeberverbandes für den Bezirk der Nordwestlichen
Gruppe des Vereins Deutscher Eisen- und Stahlindustrieller, Düsseldorf.

Die Eisenindustrie S. 385—389.

*Dr. J. E. Huber, Prof., Syndikus des Handels- und Börsenvereins, München.

Die örtliche Verteilung der einzelnen Industriezweige in Deutschland S. 383—384.
Die chemische Industrie S. 389—391.

*Dr. Ignaz Jastrow, Professor an der Handelshochschule, Berlin.

Chamber of Commerce und Board ok Trade [in den V. St. von Amerika! S- 613—615.
Dr. Wilhelm Köhler. Professor an der Technischen Hochschule, Aachen.

Wie studiert man an der Handelshochschule? S- 334—337.

*Dr. Johannes Kaempf. Bankdirektor a. D-, Präsident des Deutschen Handelstages und der
Ältesten der Kaufmannschaft, Berlin.

Die Entwicklung von Deutschlands Industrie 1861—1911 S. 102—105.

Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Fondsbörse S. 234—238.

Dr. Paul Kaufmann. Präsident des Reichsversicherungsamtes, Berlin.

Die Segnungen der Kaiserlichen Botschaft vom 17. November 1881 S. 421—426.

Dr. Richard v. Kaufmann, f am 12- März 1908 als Professor an der Technischen Hochschule, Berlin.

Wesen und Wert der amtlichen Handelsvertretungen S. 341—343.

Dr. Robert Kind, stellvertretender Geschäftsführer des Vereins zur Wahrung der gemein-
samen wirtschaftlichen Interessen in Rheinland und Westfalen, Düsseldorf.

Die Eisenindustrie S. 385—389.

Dr. Woldemar Koehler, Verlagsbuchhändler, Gera.

Buchgewerbe und Geistesleben S. 318—320.

*) Vom 1. April 1913 ab Professor an der Universität Berlin.

**) Vom 1. April 1913 ab Syndikus der Handelskammer Chemnitz.
        <pb n="19" />
        ﻿Autorenoerzeichnis.

XVII

Alfred Krupp, Großindustrieller, f am 14. Juli 1887 in Esten.

Unternehmer und Arbeiter (Ein Rückblick auf mein Leben) S. 365—367.

Viktor Kurs, Major a. D., Potsdam.

Die wichtigsten deutschen Binnenschisfahrtsstraßen S. 562—563.

Dr. Karl Lamprecht, Geschichtschreiber, Geh. Hofrat, Professor an' der Universität, Leipzig.

Die deutsche Eisenbahnpolitik unter Fürst Bismarck S. 553—555.

Dr. Ludwig Laß, Prof-, Geh. Regierungsrat, Vortragender Rat im Reichsamt des Inneren
und Privatdozent an der'Unioersttät, Berlin.

Die Versicherungsbehörden jnach der Reichsoersicherungsordnung vom 19. Juli 1911
S. 429—433.

Dr. Julius Lehr, f am 10. Oktober 1895 als Professor an der Universität, München.

Der Preis S. 178-180.

Richard Lemke, Kaufmann, Düsseldorf.

Die Eisenindustrie S. 385—389.

Dr. Wilhelm Lexis, Geh. Oberregierungsrat, Professor an der Universität, Göttingen.

Begriff und Arten des Handels S. 53—56.

Die Handelsunternehmung S. 120—122.

Die Formen der Handelsunternehmung (Einzelunternehmer und Handelsgesellschaften)
S. 123—124. _

*Dr. Alfred von der Leyen, Wirklicher Geh. Rat, Vortragender Rat a. D. im Ministerium
der öffentlichen Arbeiten, Professor an der Universität, Berlin.

Verwaltung und Betrieb der Eisenbahnen S. 544—546.

Eisenbahntarifunwesen sin den V. St. von Amerikas S. 617—619.

Dr. Robert Liefmann. Professor an der Universität, Freiburg i. B.

Zur Geschichte des Kartellwesens S. 135—137.

Der Petroleumtrust und der Stahltrust S- 599—601-
Friedrich List, deutscher Volkswirt und Patriot, _f_om 30. November 1846 in Kufstein.

Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Eisenbahnen S. 539—540-j
Hymnus auf die See S- 572—573.

Dr. Walter Loh, Professor an der Universität, München.

Das Jahr 1818 S. 497—498.

Die Begründung der Handelsverträge von 1891 durch die Regierung S. 504—507.
Die Zukunft der deutschen Handelspolitik im Geiste Friedrich Lifts S. 512—515-
Der heutige Stand der deutschen Eisenbahnoerfastung S- 555—557.

Franz Lusensky, Wirklicher Geh. Oberregierungsrat, Ministerialdirektor im Ministerium für
Handel und Gewerbe, Berlin.

Die Organisation der Handelskammern in Preußen S. 343—347.S
Dr. Alfred Wanes, Prof., Generalsekretär des Deutschen Vereins für V-rsicherungswistenschaft
und Dozent an der Handelshochschule, Berlin.

Die Stellung der Versicherung im Wirtschaftsleben S. 308—312.

Zur Geschichte und Charakteristik des Versicherungswesens S. 312—316.

Das Paradies der Arbeiter S. 419—421.

Konrad Rlatschoß, Prof., Oberbeamter des Vereins deutscher Ingenieure und Dozent an
der Technischen Hochschule, Berlin.

Heinrich Friedrich Karl Freiherr vom und zum Stein S- 8—11.

*paul Rleesmann, Syndikus der Handelskammer, Mainz.

Das Eisenbahnwesen sin den V- St. von Amerikas S. 615—617.

Das Post-, Fernsprech- und Telegraphenwesen sinsden V. St. von Amerikas S. 619—620.
*Dr. Wilhelm Rletterhausen, Syndikus der Handelskammer, Kassel.

Die Regelung des Ausverkaufswesens nach dem Reichsgesetze gegen den unlauteren
Wettbewerb vom 7. Juni 1909 S. 201—203.

®. v. Meyeren, Geh. Oberregierungsrat und Vortragender Rat im Ministerium für Handel
und Gewerbe, Berlin.

Das Reichsgesetz betreffend Kaufmannsgerichte vom 6. Juli 1904 S. 158—162.
        <pb n="20" />
        ﻿XVIII

Autorenverzeichnis.

*Dr. Georg RloUot, Syndikus der Handelskammer und des Berg» und Hüttenmännischen
Vereins, Siegen.

Aus der Geschichte der Siegerländer Industrie S- 105—110.

Die Bedeutung der Königin Luise für unsere Zeit S- 444—446.

Dr. Erwin Nasse, f am 4. Januar 1890 als Professor an der Universität, Bonn-
Begriff und Wesen des Geldes S- 254—256.

Die Währungssysteme S- 256—258.

0. Friedrich Naumann, Pfarrer a. D., Schriftsteller, Schöneberg.

Die industrielle Aristokratie S. 378—380.

Dr. Friedrich Julius Neumann, f am 17. August 1910 als Professor a. D- an der Universität,
Tübingen.

Die angebliche Bestimmung der Preise durch das Verhältnis von Angebot und Nach-
frage S- 180—183.

Dr. fiatl Oldenberg, Professor an der Universität, Greifswald.

Die Gefahren des Industriestaates S. 466—469.

Wilhelm Oppermann, f- am 28- Juli 1911 als Geh. Regierungs- und Gewerberat, Arnsberg.
Amerika und die Amerikaner S. 589—592.

Dr. Hermann Paasche, Geh. Regierungsrat, Professor a. D. an der Technischen Hochschule, Berlin.
Der Silberbergbau in Mexiko S. 262—264.

Die Rübenzuckerindustrie S. 391—395.

Allgemeiner Charakter des amerikanischen Lebens S- 592—595.

*Dr. Alexander v. Peez, Grohindustrieller, f am 12- Januar 1912 in Weidling bei Wien.
Die Phönizier S. 74—76.

Dr.-Ing. Otto Pelersen, stellvertretender Geschästssührer des Vereins deutscher Eisenhütten-
leute, Düsseldorf.

Die Eisenindustrie S. 385—389.

Dr. Eugen v. Philippovich, Hofrat, Professor an der Universität, Wien.

Wesen, Geschäfte und Arten der modernen Banken S- 273—278.

Die Fabrik S. 369—372.

Dr.-3ng. Al. Philips, Mitglied der Redaktion von „Stahl und Eisen", Düsseldorf.

Die Eisenindustrie S. 385—389.

*Otlo Pilet, Rentner, Magdeburg.

Die Krisis im Magdeburger Zuckerhandel (1889) S. 118—120.

Hermann Pilz, Syndikus des Verbandes reisender Kaufleute Deutschlands, Leipzig.

Die Bedeutung des deutschen Handlungsreisenden in der Gegenwart S. 148—151.
*Dr. Ludwig Pohle, Professor an der Akademie für Sozial- und Handelswissenschaften,
Frankfurt a. M.

Die Kartelle 132—135.

Der Übergang Deutschlands vom Agrarstaate zum Jndustriestaate S. 463—466.

Dr. Artur Graf v. Posadowsky-Wehner, Staatsminister, Staatssekretär des Innern a. D-,
Naumburg (Saale).

Luxus und Sparsamkeit S. 48—52.

Dr. Karl Rathgen, Professor am Kolonialinstitut, Hamburg.

Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Aktiengesellschaft S. 124—130.
Reichsbankdirektorium, Das, Berlin.

Das deutsche Geld- und Bankwesen vor der Reichsgründung S. 286—288.

Die Reichsbank S. 288—292.

Die Reichsbank als deutsche Zentralnotenbank S. 293—295.

Der Giroverkehr der Reichsbank S. 295—297.

Dr. Wilhelm Heinrich Riehl, Kulturhistoriker, f am 16. November 1897 als Professor an der
Universität, München.

Das Gleichgewicht der nationalen Arbeit S. 44—46.

Vom Schutz der nationalen Arbeit S. 477—480.

*Dr. Jakob Rieftet, Geh. Iustizrat, Bankdirektor a. D., Professor an der Universität, Berlin.
Vorteile und Gefahren der Konzentrationsbewegung im deutschen Bankgewerbe

S.	299—302.
        <pb n="21" />
        ﻿Autorenverzeichnis.

XIX

♦Dr. Paul Rocke, Syndikus der Handelskammer, Hannover.

Das Wandergewerbe S. 209-212.

Karl Rodberkus, Sozialökonom, f am 6- Dezember 1875 auf seinem Gute Jagetzow (Pommern).
Das Verkehrswesen bei den Römern S. 520—522.

Die Römische Reichspost S. 531—534.

Ernst Roitzsch, Syndikus der Wirkwaren-Fabrikanten-Vereinigung von Chemnitz und Um-
gegend, Chemnitz.

Die Chemnitzer Textilindustrie (Wirkerei) S. 401—402.

Dr. Wilhelm Roscher, f am 4. Juni 1894 als Professor an der Universität, Leipzig.

Luther S. 4—5.

Justus Möser S. 5—7.

Johann Georg Büsch S. 7—8.

Märkte und Messen im Mittelalter und in der neueren Zeit S. 216—220.

♦Dr. Gotthard Rotzbach, t am 22. Februar 1909 als Syndikus der Handelskammer, Chemnitz.

Der Handelskammersekretär S. 347—349.

Dr. Heinrich Rüegg, Redakteur, Winterthur.

Die St. Gotthardbahn S. 558—559.

Dr. August Sartorius Frh. v. Waltershausen, Professor an der Universität, Straßburg i. E.

Das amerikanische Schutzsystem S. 624—626.

♦Dr. Emil Sax, Professor a. D. an der Universität Prag, Volosca bei Abbazia.

Staats- oder Privatbahnsystem? S. 540—544.

Dr. Dietrich Schäfer, Geschichtschreiber, Geh. Rat, Professor an der Universität, Berlin.
Die Bedeutung der Hanse S. 85—86.

Dr. Albert Schässle, f am 25. Dezember 1903 als österreichischer Handelsminister a. D. in Stuttgart.
Johann Friedrich Cotta S. 11—13.

Die Handelskrisis von 1857 S. 112—115.

Der „große Börsenkrach" von 1873 S. 115—118.

Dr. Georg v. Schanz, Geh. Hofrat, Professor an der Universität, Würzburg.

Der Suezkanal S. 584—588.

Dr. Zohann Friedrich Schär, Professor an der Handelshochschule, Berlin.

Die Risiken des Kaufmanns S. 168—171.

Die Behandlung der Handelssächer an der Hochschule S. 340—341.

Wilhelm Schimmelpseng. Rentner, Begründer der Auskunftei W. Schimmelpseng, Berlin-
Lichterfelde-West.

Kaufmännische Auskunftsbureaus S. 195—198.

♦Max Schinckel, Geschäftsinhaber der Norddeutschen Bank in Hamburg und der Diskonto-
gesellschaft in Berlin, Hamburg.

Nationale Pflichten der Banken und der Kapitalisten im Kriegsfalle S. 303—307.
Dr. Gustav v. Schmoller, Wirklicher Geh. Rat, Professor an der Universität, Berlin.

Ideen über die Entstehung und die Entwickelung des Handels S. 68—74.

Das Wesen der wirtschaftlichen Konkurrenz S. 191—195.

Freihandel und Schutzzoll im Lichte der Geschichte S. 480—482.

Dr.-Jng. Emil Schrödker, Geschäftsführer des Vereins deutscher Eisenhüttenleute, Düsseldorf-
Die Eisenindustrie S- 385—389.

Ar. Gerhart v. Schulze-Gävernitz. Geh. Hofrat, Professor an der Universität, Freiburg i. B-
Die Messe von Nischni-Nowgorod einst und jetzt S. 227—231.

Der deutsch-russische Handelsvertrag von 1894 S. 507—508.

Dr. Hermann Schumacher, 1901—1904 Studiendirektor der Handelshochschule Köln, Professor
an der Universität, Bonn.

Der Komprador. Ein Beitrag zur Organisation des Fremdhandels in China S. 162—165.
Wesen und Aufgaben der Handelshochschule S. 330—333.

Die Organisation des Geireidehandels sin s,den B. St. von Amerikas S. 609—613.
Dr. Theodor Sehmer, Volkswirt, München.,

Die Eisenindustrie S. 385—389.

Dr. 7Nax Sering, Professor an der Universität und der Landwirtschaftlichen Hochschule, Berlin.
Zur Geschichte der Eisenzölle S. 515—518.J2
        <pb n="22" />
        ﻿XX

Autorenverzeichnis.

* Werner v. Siemens» Physiker und Ingenieur, f am 6. Dezember 1892 in
Mein Anteil an der deutschen Patentgesetzgebung S. 410—411.

Aus meiner parlamentarischen Tätigkeit (Der deutsch-französische Handelsvertrag)

S.	498—499.

Dr. Heinrich Sieveklng, Professor an der Universität, Zürich.

Genueser Bankwesen im Mittelalter &lt;5. 270—273.

W. Soldan, Baurat, Hemfurt (Waldeck).

Die größte Talsperre Europas S. 568—570.

*vr. Werner Sombart, Professor an der Handelshochschule, Berlin.

Die Gründerzeit der 1850er Jahre in ihrer Bedeutung für die Entfaltung kapitalistischen
Wesens in Deutschland &lt;3. 267—270.

Die Konfektionsindustrie S. 395—396.

Dr. Rudolf Sonndorfer, f am 4. Dezember 1910 als Direktor a. D. der Wiener Handels-
akademie, Wien.

Die europäischen Kaffeemärkte S. 449—452.

*Dr. Heinrich Soetbeer, Generalsekretär des Deutschen Handelstages, Berlin.

Der Deutsche Handelstag S. 349—351.

Der Deutsche Handelstag 1861—1911 S. 352—358.

Lmil Stark, Kommerzienrat, Chemnitz.

Die Chemnitzer Textilindustrie (Baumwollspinnerei) S. 398—399.

*Dr. Richard Stegemann, Geh. Regierungsrat, Syndikus der Handelskammer, Braunschweig.

Gedanken über die Ausbildung des jungen Kaufmanns S. 140—145.

Dr. Georg Steinhaufen, Prof., Direktor der Murhardschen Bibliothek der Stadt Kassel, Kassel.
Der deutsche Kaufmann im Ausgange des Mittelalters S. 80—85.

Der deutsche Kaufmann im Zeitalter der Perücke S. 86—89.

Dr. Heinrich v. Stephan, f am 8. April 1897 als Staatssekretär des Reichspostamtes, Berlin.

Die Preußische Post in der Napoleonischen Zeit S. 536—537.

Dr. Wilhelm Stieda, Geh. Hofrat, Professor an der Universität, Leipzig.

Typische Fälle unlauteren Wettbewerbes S. 198—201.

Märkte und Messen im Mittelalter und in der neueren Zeit S. 216—220.

Dr. Ing. Leo Sympher, Geh. Oberbaurat und Vortragender Rat im Ministerium der öffent-
lichen Arbeiten, Berlin.

Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Kanals Rhein-Hannover S. 566—568.
"Friedrich Thorwart. f am 4. Oktober 1912 als Bankdirektor a. D., Frankfurt a. M.

Die Notierung der Börsenkurse S. 248—249-
Die Bedeutung des Scheckverkehrs S. 282—285.

Dr. Heinrich v. Treitschke, Geschichtschreiber, f am 28. April 1896 als Professor an der
Universität, Berlin.

Die politischen Wirkungen des Zollvereins S. 494—497.

Dr. Walter Troellsch, Professor an der Universität, Marburg.

Licht- und Schattenseiten des Kapitalismus S. 264—267.

"Dr. Hans Trumpler, Syndikus der Handelskammer, Frankfurt a. M.

Frankfurt a. M. als Handelsplatz einst und jetzt S. 92—95.

Hans Vogel, Großindustrieller, Chemnitz.

Die Chemnitzer Textilindustrie (Weberei) S. 399—401.

Otto Vogel, Ingenieur, Mitglied der Redaktion von „Stahl und Eisen", Düsseldorf.

Die Eisenindustrie S. 385—389.

Dr. Andreas Voigt, Professor an der Akademie für Sozial- und Handelswissenschaften,
Frankfurt a. M.

. Der Panamakanal S. 621—624.

Julius Vorsier, Geheimer Kommerzienrat, Köln.

Der Segen der Maschinenarbeit S. 372—373.

Dr. Adolf Wagner, Wirklicher Geh. Rat, Professor an der Universität, Berlin.

Die Banknotenausgabe S. 278—282.

Dr. Adolf Weber, Professor an der Handelshochschule, Köln.

Das soziale Gewissen S. 412—414.
        <pb n="23" />
        ﻿Autorenverzeichnis.	m

Dr. Max Weber, Professor a- D. an der Universität, Heidelberg.

Der Verkehr auf der Börse S. 246—247.

Wax Maria v. Weber, Eisenbahntechniker und Schriftsteller, t am 18. April 1881 als Geh.

Regierungsrat und Vortragender Rat im Ministerium für Handelund Gewerbe, Berlin.
Der 16. September 1830 S- 546—548.

*»r. Max weigert. Großindustrieller, 1. Vizepräsident der Ältesten der Kaufmannschaft, Berlin.
Großbetriebe im Kleinhandel S. 203—205.

Dr. Alexander Wernicke, Direktor der Oberrealschule und Professor an der Technischen Hoch-
schule, Braunschweig.

Weltwirtschaft und Nationalerziehung S- 441—444.

Dr* Kurt Wiedenfeld, Professor an der Handelshochschule, Köln.

Wesen und Wert der Zentralproduktenbörsen S. 238—241.

Hamburgs und Bremens Stellung auf dem Weltmärkte S- 452—454.

Wilhelm 11., Deutscher Kaiser. König von Preußen.

Zur Eröffnung des Nordostseekanals S- 583—584.

*»r. Alexander Wirminghaus, Prof., Syndikus der Handelskammer und Dozent an der Handels-
Hochschule, Köln.

Zur Geschichte des Kölner Postwesens S. 534—536.

Die Rheinseeschiffahrt S- 571—572.

Dr. Max Wirth, Publizist, t am 19. Juli 1900 in Wien.

Die Tulpenmanie in den Niederlanden (1634) S. 110—112-
Dr. Robert Wuttke. Geh. Hofrat, Professor an der Technischen Hochschule, Dresden.

Die deutsche Handelspolitik unter dem Fürsten Bülow S. 508—512.

Dr. Willy Wygodzinski, Pros-, Geschäftsführer an der Landwirtschaftskammer für die Rhein-
provinz und Privatdozent an der Universität, Bonn.

Der kapitalistische Geist sin den B. St. von Amerikas S. 601—603.

Eugen Zabel, Schriftsteller, Charlottenburg.

Die sibirische Eisenbahn S. 559—562.

A. Zimmermann, Mitglied der Verwaltung des Deutschnationalen Handlungsgehufen-Ver-
bandes, Hamburg.

Die deutsche Handlungsgehilfen-Bewegung und ihre Träger S. 151—154.
        <pb n="24" />
        ﻿Inhaltsverzeichnis.

Seite

Vorwort zur dritten Auflage...................................................... . V

Vorwort zur vierten Auflage........................................................VIII

Winke für die Benutzung des Quellenbuches........................................ IX

Autorenverzeichnis.................................................................XIII

Erster Teil.

Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle.

1.	Jakob Fugger. Von Richard Ehrenberg.......................................... 1

2.	Luther. Von Wilhelm Roscher...................................................... 4

3.	Justus Möser. Von Wilhelm Roscher............................................ 5

4.	Johann	Georg Büsch. Von Wilhelm Roscher.......................................... 7

5.	Heinrich	Friedrich Karl Freiherr vom	und zum	Stein. Von Konrad Matschoß .	8

6.	Johann	Friedrich Cotta. Von Albert	Schäffle................................ 11

7.	Ernst Wilhelm Arnold!. Von Arwed	Emminghaus................................. 13

8.	Friedrich List, Deutschlands größter Volkswirt. Von Karl Theodor v. Eheberg .	16

9.	Friedrich List. Charakteristik. Von Ludwig Hausier........................... 19

10.	David Hansemann als Politiker. Von Alexander Bergengrün..................... 22

11.	Hermann Schulze-Delitzsch.	Von Viktor Böhmert.................................. 24

12.	Alfred Krupp. Von Diedrich Baedeker......................................... 26

13.	Friedrich Alfred Krupp. Von Wilhelm Beumer.................................. 30

14.	Der Kongreß Deutscher Volkswirte. Von Viktor Böhmert........................ 32

15.	Männer des Zentraloerbandes Deutscher Industrieller. Von H. A. Bueck ...	35

Zweiter Teil.

Handel.

I.	Die Volkswirtschaft.

1.	Die Wirtschastsstufen (Hauswirtschaft, Stadtwirtschaft, Volkswirtschaft). Von

Karl Bücher *	  38

2.	Die Volkswirtschaft. Von Karl Bücher.................................... 40

3.	Das Gleichgewicht der nationalen Arbeit. Von Wilhelm Heinrich Riehl	....	44

4.	Arbeit und Rhythmus. Von Karl Bücher.................................... 46

5.	Luxus und Sparsamkeit. Von Artur Graf v. Posadowsky-Wehner.............. 48

II,*Der.Hände l'i m allgemeinen.

1.	Gedanken über den Handel und den Betrieb des Handels.) Von Johann Wolfgang

v. Goethe........................................................  52

2.	Begriff und Arten des Handels. Von Wilhelm Lexis........................ 53

3.	Die Bedeutung des Handels für die Volkswirtschaft. Von Richard van der Borght	56

4.	Ist der Handel produktiv? Von Richard van der Borght.................... 58

5.	Der Handel nach sozialistischer Anschauung. Von Bruno Hildebrand........ 59

6.	Handel und Moral. Von Viktor Böhmert..........................................   61

7.	Nationale und soziale Pflichten des Handels. Von Richard Ehrenberg	....	63

8.	Handel, Industrie und Landwirtschaft. Von Bernhard Fürst v. Bülow	....	67
        <pb n="25" />
        ﻿Inhaltsverzeichnis-

XXIII

Seite

III.	Zur Geschichte von Handel und Industrie, besonders in Deutschland.

1.	Ideen über die Entstehung und die Entwickelung des Handels. Von Gustav v. Schmoller 68

2.	Die Phönizier. Von Alexander v- Peez........................................... ^

3.	Griechen und Römer, Araber und Italiener. Von Joseph Grunzel................... 77

4.	Der deutsche Kaufmann im Ausgange des Mittelalters. Von Georg Steinhausen 80

5-	Die Bedeutung der Hanse. Von Dietrich Schäfer.................................. 85

6.	Der deutsche Kaufmann im Zeitalter der Perücke. Von Georg Steinhaufen - .	86

7.	Süddeutsche Industrie im Zeitaltet des Merkantilismus. Von Eberhard Gothein	89

8.	Frankfurt a. M- als Handelsplatz einst und jetzt. Von Hans Trumpler ....	92

9.	Der Straßburger Handel am Anfange des 19. Jahrhunderts. Von Hugo Haug	95

10.	Industrie und Handel in Deutschland vor siebzig Jahren- Von Otto Bähr ...	99

11.	Die Entwicklung von Deutschlands Industrie 1861—1911. Von Johannes Kaempf	102

12.	Aus der Geschichte der Siegerländer Industrie. Von Georg Mollat...............105

IV.	Handelskrisen.

1.	Die Tulpenmanie in den Niederlanden (1634). Von Max Wirth

2-	Die Handelskrisis von 1857. Von Albert Schäffle..........

a ~er "0r°be Börsenkrach" im Jahre 1873. Von Albert Schäffle.

4-	Die Krisis im Magdeburger Zuckerhandel (1889). Von Otto Pilet

110

112

115

118

V- Handelsunternehmung und industrielle Unternehmerverbände.

120

1-	Die Handelsunternehmung. Von Wilhelm Lexis........................ • • • •

2-	Die Formen der Handelsunternehmung (Einzelunternehmer und Handelsgesell-

schaften). Von Wilhelm Lexis.....................................■ • ■ •

3.	Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Aktiengesellschaft. Von Karl Rathgen . .

4- Die Genossenschaften. Von Hans Crüger..............................................

5.	Die Kartelle. Von Ludwig Pohle....................................................

6.	Zur Geschichte des Kartellwesens. Von Robert Liefmann ............................135

123

124

VI.	Handlungsgehilfe und Handlungslehrling.

1-	Sittentafeln für den Handlungslehrling. Von Ernst Wilhelm Arnoldi ....	137

2.	Gedanken über die Ausbildung des jungen Kaufmanns. Von Richard Stegemann 140

3-	Der deutsche Handlungsgehilfe in der Vergangenheit. Von Georg Adler - . .	145

4-	Die Bedeutung des deutschen Handlungsreifenden in der Gegenwart. Von Hermann Pilz 14
5. Die deutsche Handlungsgehilfen-Bewegung und ihre Träger. Von A. Zimmermann 151

6-	Sozialreformatorifche Bestimmungen im Deutschen Handelsgesetzbuche vom 10. Mai

1897. Von Christian Eckert.............................-	- ' '	^5

7.	Das Reichsgesetz betreffend Kaufmannsgerichte vom 6- Juli 1904. Von G. v- Meyeren 158
8- Der Komprador. Ein Beitrag zur Organisation des Fremdhandels in China. Von
Hermann Schumacher..........................................................

VII.	Der Betrieb des Handels.

1.	Das Geschäft. Von Max Haushofer..................................

2-	Die Risiken des Kaufmanns. Von Johann Friedrich Schär .......

3-	Der kaufmännische Briefstil. Von Karl Craemer ............................

4.	Die Reklame. Von Arwed Emminghaus............................

5.	Der Preis. Von Julius Lehr.........................• • • • ■	-	'

0- Die angebliche Bestimmung der Preise durch das Verhältnis von Angebot und

Nachfrage. Von Friedrich Julius Neumann ........................ -

7-	Begriff und Zweck der Buchführung. Von A. Adler...........................

8-	Entwickelung und Hauptarten der Buchführung. Von A. Adler...........■ •

9.	Gesetzliche Bestimmungen über Buchführung. Von A. Adler.............■ •

165

168

171

174

178

180

184

185
188

VIII.	Der Wettbewerb im Handel, besonders im Kleinhandel.
? ®QS ®.efen der wirtschaftlichen Konkurrenz. Von Gustav v. Schmoller ....

• Kaufmännische Auskunftsbureaus. Von Wilhelm Schimmelpfeng........................

Typische Fälle unlauteren Wettbewerbes. Von Wilhelm Stieda.........................
        <pb n="26" />
        ﻿XXIV	Inhaltsverzeichnis.

Seite

4.	Die Regelung des Ausverkaufswesens nach dem Reichsgesetze gegen den unlauteren

Wettbewerb vom 7. Juni 1909. Von Wilhelm Metterhausen .....	201

5-	Großbetriebe im Kleinhandel. Von Max Weigert................................203

6.	Die Konsumvereine. Von Heinrich Herkner.....................................205

7.	Das Wandergewerbe. Von Paul Rocke...........................................209

8.	Gibt es eine Notlage des Kleinhandels? Von Otto Frh. v- Bönigk..............213

IX.	Märkte und Messen.

1.	Markt und Geld bei den Naturvölkern. Bon Karl Bücher........................216

2.	Märkte und Messen im Mittelalter und in der neueren Zeit. Von Wilhelm Roscher

und Wilhelm Stieda......................................................218

3-	Der Breslauer Wollmarkt und die Firma Eichborn &amp; Co. Von Kurt v. Eichborn 220

4-	Der Musterlagerverkehr der Leipziger Messen. Von Paul Leonhard Heubner. .	224

5.	Die Messe von Nischni-Nowgorod einst und jetzt. Von Gerhart v. Schulze-Gävernitz	227

X.	Die Börse.

1.	Die Börse nach Zola. Von Gustav Cohn........................................232

2.	Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Fondsbörse. Von Johannes Kaempf . .	234

3.	Wesen und Wert der Zentralproduktenbörsen. Von Kurt Wiedenfeld..............238

4.	Zur Technik des Warenterminhandels. Von Karl Johannes Fuchs.................242

5.	Der Verkehr auf der Börse. Von Max Weber...................................., 246

6.	Die Notierung der Börsenkurse. Von Friedrich Thorwart.......................* 248

7.	Die Börse und ihre Organe nach dem Deutschen Börsengesetze vom 8. Mai 1908.

Von Max Apt ............................................................249

8.	Geschichte des Deutschen Börsengesetzes. Von Max Apt........................251

XI.	Geldwesen und Kapitalismus.

1.	Begriff und Wesen des Geldes. Von Erwin Nasse ..............................254

2.	Die Währungssysteme. Von Erwin Nasse........................................256

3.	Die Goldproduktion der Welt am Ende des 19. und am Anfang des 20. Jahr-

hunderts. Von Karl Helfferich...........................................258

4.	Der Silberbergbau in Mexiko. Von Hermann Paasche...................... 262

5.	Licht- und Schattenseiten des Kapitalismus. Von Walter Troeltsch .....	264

6.	Die Gründerzeit der 1850er Jahre in ihrer Bedeutung für die Entfaltung

kapitalistischen Wesens in Deutschland. Von Werner Sombart..............267

XII.	Bankwesen,

1.	Genueser Bankwesen im Mittelalter. Von Heinrich Sieoeking .............................270

2.	Wesen, Geschäfte und Arten der modernen Banken. Von Eugen v. Philippovich	273

3.	Die Banknotenausgabe. Von Adolf Wagner...................................278

4.	Die Bedeutung des Scheckverkehrs. Von Friedrich Thorwart .............................282

5.	Das deutsche Geld- und Bankwesen vor der Reichsgründung. Vom Reichsbank-

direktorium .......................................................................286

6.	Die Reichsbank. Vom Reichsbankdirektorium.................&gt;................... 288

7.	Die Reichsbank als deutsche Zentralnotenbank. Vom Reichsbankdirektorium . .	293

8.	Der Giroverkehr der Reichsbank. Vom Reichsbankdirektorium..................295

9.	Die Verdienste des Reichsbankpräsidenten Or. Richard Koch um das deutsche Geld-

und Bankwesen. Von der Handelskammer zu Frankfurt a. M..................298

10.	Vorteile und Gefahren der Konzentrationsbewegung im deutschen Bankgewerbe.

Von Jakob Rießer.....................................................299

11.	Nationale Pflichten der Banken und der Kapitalisten im Kriegsfälle. Von Max Schinckel	303

XIII.	Versicherungswesen.

1.	Die Stellung der Versicherung im Wirtschaftsleben. Von Alfred Manes	. . .	308

2.	Zur Geschichte und Charakteristik des Versicherungswesens. Von Alfred	Manes	312

3.	Kaufmannsstand und Versicherung. Von Alwin Helms......................................316
        <pb n="27" />
        ﻿Inhaltsverzeichnis.

XXY

XIV.	Buch- und Zeitungswesen.	S-it«

1.	Buchgewerbe und Geistesleben. Bon Waldemar Koehler - - -...................318

2.	Der deutsche Buchhandel in seinen verschiedenen Zweigen, insbesondere das

Kommissionsgeschäft. Bon Gustav Fischer...............................320

3.	Zur Geschichte des deutschen Buchhandels. Bon Gustav Fischer. .............323

4.	Zeitungswesen. Bon Karl Bücher.............................................325

XV.	Kaufmännisches Unterrichtswesen.

1.	Der gegenwärtige Stand des kaufmännischen Unterrichtswesens in Deutschland.

Bon Karl von der Aa...................................................327

2.	Wesen und Aufgaben	der Handelshochschule- Bon Hermann Schumacher - .	-	330

3.	Wie studiert man an	der Handelshochschule? Bon Wilhelm Kühler ....	-	334

4.	Gustav v- Mevissen als Stifter der Städtischen Handelshochschule in Köln. Bon

Christian Eckert.........................................••••..•	337

5.	Die Behandlung der Handelsfächer an der Hochschule. Bon Johann Friedrich Schär 340

XVI.	Amtliche Handelsvertretungen.

1- Wesen und Wert der	amtlichen Handelsvertretungen. Bon Richard v. Kaufmann	341

2.	Die Organisation der	Handelskammern in Preußen. Bon Franz Lusensky .	-	343

3.	Der Handelskammersekretär. Bon Gotthard Rohbach............................347

4.	Der Deutsche Handelstag. Bon Heinrich Soetbeer.............................349

5.	Der Deutsche Handelstag 1861—1911. Bon Heinrich Soetbeer .......	352

6-	Trinkspruch auf den Deutschen Handelstag. Bon Theobald v- Bethmann Hollweg 358

Dritter Teil.

Industrie.

I.	Allgemeines und Grundsätzliches.

1-	Zur Philosophie des Erfindens. Bon Max v. Eyth.............................360

2.	Poesie und Technik. Von Max v. Eyth................................■	•	•	364

3.	Unternehmer und Arbeiter (Ein Rückblick auf mein Leben). Bon Alfred Krupp 365

4.	Die Carl Zeiß-Stistung zu Jena. Bon Heinrich Herkner.......................367

5-	Die Fabrik. Von Eugen v. Philippovich......................................369

6.	Der Segen der Maschinenarbeit. Bon Julius Barster .........................3

II. Sau ft eine zur Würdigung der deutschen Industrie.

1.	Die Stellung der Industrie im Wirtschaftsleben des Deutschen Reiches. Von

Hermann Freymark......................................................... 7R

2-	Die industrielle Aristokratie. Von Friedrich Naumann -.....................

3.	Die	Stellung der Ingenieure in Deutschland. Von Ludwig Bernhard	-	-	-	■	380

4.	Die örtliche Verteilung der einzelnen Industriezweige in Deutschland. Von F-

C. Huber.................................................• • ■ : •	383

5-	Die Eisenindustrie. Von K. Geiger, E. Hoff, R- Kind, R. Lemke, O. Peters-n,

M. Philips, E. Schrödter, Th. Sehmer und O. Vogel ........	385

6-	Die chemische Industrie. Von F. C. Huber...................................38

1-	Die Rübenzuckerindustrie. Von Hermann Paasche . ................................

Die Konfektionsindustrie. Von Werner Sombart...............................“90

9-	Die optische Industrie. Von Karl Faulhaber.................• • • • • '

10-	Die Chemnitzer Textilindustrie. Von Emil Stark, Hans Vogel und Ernst Roitzsch 398

11-	Die	Spielwarenindustrie des Meininger Oberlandes. Von Rudolf	Anschütz.	.	-	403

12.	Die	Schwarzwälder Uhrenindustrie. Von Eberhard Gothein............-	'	'■J:8

13- Die Düsseldorfer Gewerbe- und Industrieausstellung (1902). Von H. A. Bueck 408
14. Mein Anteil an der deutschen Patentgesetzgebung. Von Werner o. Siemens . .	410

III.	Arbeiterschutz und Arbeiterversicherung, besonders in Deutschland.

1.	Das soziale Gewissen. Von Alfred Weber.....................................

2-	Uber Arbeiterschutzgesetzgebung. Von Heinrich Herkner . ...................414
        <pb n="28" />
        ﻿XXVI

Inhaltsverzeichnis.

Seite

3.	Die Einführung der Zehnstundenbill in England. Von Ernst Abbe.................417

4.	Das Paradies der Arbeiter. Von Alfred Manes......................................419

5.	Die Segnungen der Kaiserlichen Botschaft vom 17. November 1881- Von Paul

Kaufmann...................................................................421

6.	Die Einrichtung der deutschen Arbeiterversicherung und ihre Leistungen in den

ersten 25 Jahren ihres Bestehens (1885—1909). Vom Arbeitsausschüsse
der Sonderausstellung „Die deutsche Arbeiteroersicherung" (Dresden und
Turin 1911)..............................................................  426

7.	Die Versicherungsbehörden nach der Reichsversicherungsordnung vom 19. Juli 1911.

Von Ludwig Latz............................................................429

8.	Die Versicherungspflicht nach dem Versicherungsgesetze für Angestellte vom 20.

Dezember 1911. Vom Direktorium der Reichsversicherungsanst alt für Angestellte	433

Vierter Teil.

Welkwirkschaft und Handelspolitik.

I.	Weltwirtschaft.

1.	Das Wesen der Weltwirtschaft. Von Paul Arndt.....................................437

2.	Weltwirtschaft und soziale Not. Von Lujo Brentano................................439

3.	Weltwirtschaft und Nationalerziehung. Von Alexander	Wernicke...................441*)

4.	Deutschlands Beruf zur Weltpolitik und Weltwirtschaft.	Von	Paul Arndt ...	447

5.	Die europäischen Kaffeemärkte. Von Rudolf Sonndorfer.............................449

6.	Hamburgs und Bremens Stellung auf dem Weltmärkte.	Von Kurt Wiedenfeld 452

7.	Die Bedeutung der Kolonien für die deutsche Volkswirtschaft. Von Bernhard Dernburg 454**)

8.	Die Baumwollkultur in Togo. Von Karl helfferich...............................457

9.	Aus der Geschichte der deutschen Kolonialpolitik. Von Karl Lunker.............459

II. Das Problem des Industriestaates.

1.	Der Übergang Deutschlands vom Agrarstaate zum Jndustriestaate. Von Ludwig Pohle 463

2.	Die Gefahren des Industriestaates. Von Karl Oldenberg.........................466

3.	über die Bedeutung einer Industrialisierung der heutigen Rohstoffstaaten für die

Exportindustrie Englands, Deutschlands usw- Von Heinrich Dietzel . . .	469

III.	Sonstige handelspolitische Kernfragen.

1.	Zur Begründung der Freihandelslehre. Von Lujo Brentano.......................474

2.	Vom Schutz der nationalen Arbeit. Von Wilhelm Heinrich Riehl.................477

3.	Freihandel und Schutzzoll im Lichte der Geschichte. Von Gustav v- Schmoller .	480

4.	Handelsverträge. Von Karl helfferich . . ........................................482

5.	Der Plan einer mitteleuropäischen Zollunion. Von Georg Gothein...............484

IV.	Zur deutschen Handelspolitik im 19. Jahrhundert.

1.	Deutsche Handelspolitik am Anfange des 19. Jahrhunderts. Von Karl Theodor

v. Eheberg.............................................................488

2.	Die Entstehung des Zollvereins. Von Karl Theodor v. Eheberg..................490

3.	Die politischen Wirkungen des Zollvereins. Von Heinrich v. Treitschke ....	494

4.	Das Jahr 1848. Von Walter Lotz.............................1..................497

5.	Aus meiner parlamentarischen Tätigkeit (Der deutsch-französische Handelsvertrag).

Von Werner v. Siemens . ...................................................498

6.	Fürst Bismarck als Handelspolitiker. Von Magnus Biermer..................... 499***)

7.	Die Begründung der Handelsverträge von 1891 durch die Regierung. Von

Walter Lotz............................................................504

*) S. 444 Anm.: Georg Mollat, Die Bedeutung der Königin Luise für unsere Zeit.

**) S. 456 Anm.: Bernhard Dernburg, Die Beziehungen der Technik, der Wissen-
schaft und der Kunst zur Kolonialpolitik.

***) S. 503 Anm.: Fürst Bismarck, Schreiben an den Bundesrat vom 15. Dezember 1878
betr. Reform des Zolltarifs.
        <pb n="29" />
        ﻿Inhaltsverzeichnis.

8.	Der deutsch-russische Handelsvertrag von 1894 Vonow^Von Ro^r^Wuttke . ^

9.	Die deutsche Handelspolitik unter dem Fürsten Bulow.	Bon Walter Lot;

10.	Die Zukunft der deutschen Handelspolitik im Geiste Fr.edrrch L.sts. Von Walter

11.	Zur Geschichte der Eisenzölle. Von Max Sering

XXVII

©fite

507

508
512
515

Von Friedrich List

Fünfter Teil.

Verkehr.

I. Zur Geschichte des Verkehrs

1.	Das Verkehrswesen bei den Naturvölkern. Von Karl Bücher

2.	Das Verkehrswesen bei den Römern. Von Karl Rodbertus.........................520

3.	Deutsches Verkehrswesen im Mittelalter. Von Wilhelm Götz . - • • -	"22

4.	Das Verkehrswesen in Deutschland vor siebzig Jahren. Von Otto Bahr	. . .

6. Der Kampf der Verkehrsmittel im Stromgebiete des Rheins. Von Christian Eckert

II. P o st.

1- Die Römische Reichspost. Von Karl Rodbertus..................................531

2.	Zur Geschichte des Kölner Postwesens. Von Alexander Wirminghaus ....

3-	Die Preußische Post in der Napoleonischen Zeit. Von Heinrich v. Stephan . .

4-	Heinrich v. Stephan als Begründer des Weltpostvereins. Von den Ältesten der

Kaufmannschaft von Berlin ..............................................

irr. Eisenbahnen.

1-	Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Eisenbahnen.

2-	Staats- oder Privatbahnsystem? Von Emil Sax ........ -

3.	Verwaltung und Betrieb der Eisenbahnen. Von Alfred von der Legen .

4■ Der 16. September 1830. Von Max Maria v. Weber . . - . .. -

5.	Die Anfänge des Eisenbahnwesens in Deutschland. Von Gustav Cohn .

6- Die deutsche Eisenbahnpolitik unter Fürst Bismarck. Von Karl Lamprecht

Der heutige Stand der deutschen Eisenbahnverfassung. Von Walter Lost

8-	Die St. Gotthardbahn. Von Heinrich Rüegg .............................

9-	Die sibirische Eisenbahn. Von Eugen Zabel.............................

IV. Binnen- und Seeschiffahrt.

I-	Die	wichtigsten	deutschen Binnenschiffahrtsstrahen. Von Viktor	Kurs.	-	■	■	-

2.	Die	Güter des	Binnenschiffahrtsverkehrs in Deutschland- Von	Karl	von	der Aa

3.	Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Kanals Rhein-hannover. Von Leo Sympher

4.	Die größte Talsperre Europas. Von W. Soldan...................................568

6- Die Rheinseeschiffahrt. Von Alexander Wirminghaus.............................oa

6-	Hymnus auf die See. Von Friedrich List........................................572

7-	Zur	Geschichte	der deutschen Reederei. Von Ernst v. halle............■	•	•	5,4

8-	Die	Hamburg-Amerika Linie. Von Kurt Himer - . . . -	■ •	•	•	-	'	5,'

9-	Der Norddeutsche Lloyd. Von der Literarischen Abteilung des Norddeutschen Lloyd 581

10.	Zur Eröffnung des Nordostseekanals. Von Kaiser Wilhelm II....................583

11.	Der Suezkanal. Von Georg v. Schanz .............................' •

519

526

528

534

536

537

539

540
544
546
548
553
555

558

559

562

563
566

Sechster Teil.

Dolkswirtschastliche Zustände in den Vereinigten Staaten von Amerika.

1. Amerika und die Amerikaner. Von Wilhelm Oppermann.........................

2- Allgemeiner Charakter des amerikanischen Lebens. Von Hermann Paasche
8- Das amerikanische Volk bei der Arbeit. Von Ludwig Max Goldberger . .

4-	„The Captains of Industry.“ Von Ludwig Max Goldberger.....................

5-	Der Petroleumtrust und der Stahltrust. Von Robert Liefmann ....

6. Der kapitalistische Geist. Von Willy Wygodzinski..........................

7- Theorie und Praxis im kaufmännischen Bildungswesen. Von Karl Dunker
8. Amerikanisches Schulwesen. Von Max Bahr...................................

589

592

595

597

599

601

603

606
        <pb n="30" />
        ﻿

XXYIII	Inhaltsverzeichnis.

Seite

9.	Die Organisation des Getreidehandels. Von Hermann Schumacher..................609

10.	Chamber of Commerce und Board of Trade. Von Ignaz Iastrow....................613

11.	Das Eisenbahnwesen. Von Paul Meesmann........................................615

12.	Eisenbahntarifunwesen-	Von	Alfred	von der Leyen................................. 617

13.	Das Post-, Fernsprech- und Telegraphenwesen. Von Paul Meesmann ....	619

14.	Der Panamakanal.	Von	Andreas	Voigt...........................................621

15.	Das amerikanische Schutzsystem. Von August Sartorius Frh. v. Waltershausen .	624

Ergänzungen.........................................................................  627

Register..........................................................................628
        <pb n="31" />
        ﻿Erster Teil.

Deutsche Volkswirte, Kaufleute
und Industrielle.

1.	Jakob Fugger.

Von Richard Ehrenberg.

Ekrenberg. Da- Zeitalter der Fugger. 1. Bd. Anastatischer Neudruck. Jena.
Gustav Fischer, 1912. S. 87—88 und S. 116—120.

Jakob Fugger war, als er Kaufmann wurde (1473), erst 14 Jahre alt. Er
erlernte den Handel gleich vielen anderen jungen Oberdeutschen jener Zeit in dem
großen Kaufhause der Deutschen zu Venedig, dem Fondaco dei Tedeschi, in betn
seine älteren Brüder Ulrich und Georg ein ständiges Lager unterhielten. Sodann
trat er als Teilhaber ein, und die drei Brüder führten das Geschäft längere Zeit
gemeinsam, vereinbarten auch untereinander, daß ihre Erben und Nachkommen vom
Mannesstamme ihr Vermögen unzerteilt im Handel lassen, die Töchter dagegen mit

Heiratsgütern abgefunden werden sollten, „a u f ^ a der Fuggerische Handel
in alle Wege unzerteilet bleib e". Dieser Grundsatz wurde dann, solange
das Haus blühte, nach Möglichkeit festgehalten und erst nach dem Schmalkaldischen
Kriege aufgegeben Von den drei Brüdern starb zuerst Georg im Jahre 1506, mer
Jahre später auch Ulrich, worauf Jakob, der selbst keine Kinder hatte, ferne Neffen
Hieronymus, Ulrich, Raymund und Anton als Teilhaber in die Handlung aufnahm,
die er unter der Firma „Jakob Fugger und Gebrüders Söhne" bis zu seinem Tode
weiterleitete.

Um das Jahr 1525 waren die Fugger unbestritten die bei weitem gewaltigste
Geldmacht ihrer Zeit geworden. Ihre Geschäftsbeziehungen reichten von Ungarn und
Polen bis Spanien, von Antwerpen bis Neapel. Wie der zeitgenössische Augsburger
Chronist Klemens Sender es ausdrückt: „Jakob Fuggers und seiner Brüder Sohne
tarnen sind in allen Königreichen und Landen, auch in der Heidenschaft bekannt
gewesen. Kaiser, Könige, Fürsten und Herren haben zu ihm ihre Botschaft geschickt,
der Papst hat ihn als seinen lieben Sohn begrüßt und umfangen, die Kardinale sind
vor ihm aufgestanden. Alle Kaufleute der Welt haben ihn einen erleuchteten Mann
genannt und die Heiden sich ob ihm verwundert. Er ist eine Zierde des ganzen
deutschen Landes gewesen."	..

Aber schon auf diesem Gipfelpunkte ihrer Entwickelung sollten die Fugger er-
fahren, wie groß doch die Gefahr ihrer Lage allezeit war: im Juni des Jahres 1525
wurden infolge von Umtrieben ihrer Gegner in Ungarn unter dem Vorwände, sie

Mvllat, Volkswirtschaftliches Äuellentuch. 4. Aufl.	*
        <pb n="32" />
        ﻿2	Erster Teil. Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle.

hätten schlechtes Metall in die Königliche Münze geliefert, auf Befehl des Königs
Ludwig ihre Bergwerke, alle Warenvorräte und sonstigen Besitztümer beschlagnahmt
und ihre Leute gefangen gesetzt. Gelang es auch später Anton Fugger, die Falschheit
der Beschuldigungen nachzuweisen und die Beschlagnahme rückgängig zu machen, so
verloren die Fugger doch bei dieser Angelegenheit über 200 000 Gulden.

Auch läßt sich nicht leugnen, daß die Fugger in vielen Ländern vom Volke gehaßt
wurden, wozu freilich Neid und Unverstand nicht wenig beigetragen haben. Damals
erhielt ihr Name im Volksmunde jene Bedeutung, die ihn zur Gattungsbezeichnung
der großen Monopolisten werden ließ: Fucker, Fokker, Fucar usw. wurden seitdem
die Geldmächte, die das Volk für alle möglichen Übel verantwortlich machte, in ver-
schiedenen Ländern genannt.

Der Mann, dem die Fugger diese Blüte ihres Hauses verdanken, starb am
30. Januar 1526. Jakob Fugger wird geschildert als ein schöner, stattlicher Mann,
der das bartlose Haupt stets frei und aufrecht trug, das Haar gewöhnlich in einer
Haube von Goldstoff, wie ihn auch seine Bildnisse darstellen. Er war fröhlich von
Gemütsart, gefällig und höflich gegen jedermann; bescheiden und schlicht in seinem
Auftreten, sagte er doch auch dem Höchstgestellten furchtlos die ungeschminkte Wahr-
heit, wenn es not tat. Für sich selbst war er ohne viele Bedürfnisse, dabei aber
gastfrei im großen Stile seiner Zeit und seines Standes. Der vornehmsten Augs-
burger Gesellschaft, der Herrentrinkstube, gab er viele schöne Mummereien, Schlitten-
partien und Tänze. Ja, er hätte das Haus der Herrentrinkstube auch neu erbaut,
wenn ihm gestattet worden wäre, das Fuggersche Wappen daran anbringen zu
lassen, überhaupt war er in der Baulust ein rechter Sohn seiner Zeit. Eins der
jetzigen Fuggerhäuser am Weinmarkt hat er mit reichem Zierat aufs köstlichste bauen
lassen. Die St. Annakirche stattete er mit herrlichen Bildwerken aus und ließ dort
für sich und die Seinen eine prachtvolle Begräbnisstätte errichten. Als nun aber diese
Kirche in die Hände der Lutheraner kam, verlangte er von seinen Neffen, daß sie
ihn an einem anderen Orte begraben lassen sollten; denn er war „ein guter, wahrer,
rechter Christ und ganz wider die Lutherei". Auch zu anderen Kirchenbauten hat er
viel beigetragen oder solche allein gestiftet.

Von seinen vielen Werken der Barmherzigkeit ist das bekannteste die „Fuggerei",
ein kleines Stadtviertel mit Wohnungen für arme Leute, und vielleicht noch bezeich-
nender für seine Denkungsart ist der von ihm dem Augsburger Rat gemachte Vor-
schlag, daß dieser eine — nicht näher bezeichnete — Einrichtung treffen solle, vermöge
deren dem gemeinen Mann das Schaff Roggen auf ewige Zeit nicht höher als einen
Gulden kosten würde, was aber, wie das „Ehrenbuch" sagt, aus Einrede der Göttin
Avaritia keinen Fortgang gehabt hat.

Für uns hier am interessantesten ist das wenige, was über Jakob Fuggers
persönliches Verhältnis zum Handel berichtet wird. Er war ein Geschäftsmann ersten
Ranges, „hohen Verstandes" und noch in seinen letzten Lebenstagen so geschäftseifrig,
daß er, als sein Neffe Georg Thurzo riet, die ungarischen Geschäfte, deren Lage
gefahrdrohend war, aufzulösen, solchen Kleinmut weit von sich wies und erwiderte, er
hätte einen ganz anderen Sinn, er wolle gewinnen, solange er könne.
Grade nach dem Eintritte jener Katastrophe zeigte sich seine Umsicht, sein Dispositions-
talent am glänzendsten. Aber bei allen seinen weitausschauenden, über ganz Europa
zerstreuten Geschäften war er doch von Nervosität so weit entfernt, daß er, wie seine
Neffen wiederholt aus seinem eigenen Munde hörten, niemals „Hinderung des
Schlafes hatte, sondern mit dem Hemde alle Sorge und Anfechtung des Handels von
sich legte".

Was Jakob Fuggers geschäftliche Tätigkeit für das Vermögen seines Hauses
bedeutete, ersehen wir einigermaßen aus der im Fuggerarchive noch vorhandenen
        <pb n="33" />
        ﻿3

1.	Jakob Fugger.

Bilanz vom Jahre 1527, welche auch den Vermögensstand vom Jahre 1511 nach-
weist, also die Zunahme des Vermögens klar übersehen läßt.

Am 14. Februar 1511 betrug das Vermögen der Fuggerschen
Handlung an liegenden Gütern, Häusern, Hausrat, Silber- nn0oA
geschirr .......................................................st.	70 884

davon erhielt der Mannesstamm ein Drittel im voraus ....	.	„	23 628

und es verblieben also für gemeinsame Rechnung für Jakob Fugger,

sowie die Erben von Ulrich und Georg im Handel...........st- ^7

dazu kamen an sonstigen Aktiven (Waren, Ausständen, Geld

und Geldeswert)........................................• " Zlj2ü'

zusammen	fl	260 463

ab Ausgaben für eine Stiftung.............................."•	■	»	15 000

fl. 245 463

und zwar gehörten hiervon	ü

Jakob Fugger..............................................&amp;	A999

Ulrich Fuggers Erben.............'.......................«	"'“ff

Georg Fuggers Erben....................................—?!-------- . ■-

fl. 24o 463

davon wurden an verschiedene Familienmitglieder ausgeteilt . . -	• »	48 672

Der	Rest	von	fl	196 791

bildete das Handelskapital, mit dem die Firma von neuem zu arbeiten begann.

Dagegen befaß die Handlung am Ende des Jahres 1 52 7 an
liegenden Gütern, Häusern usw........................st.

an Waren, Ausständen usw..................................... " 1	-----

zusammen fl. 2 032 652

hiervon gingen zunächst ab für eine Stiftung.......................ü___111—

es verblieben also sl. 2 021 202

und abzüglich des Anlagekapitals von 1511......................... "	^

verblieb für 17 Jahre ein Gewinn von......................• • .'*•

d- h. 927 % für den ganzen Zeitraum oder 541/2 % Im Durchschnitt sur ;edes Jahr.

Jakob Fugger starb kinderlos, und die Fuggerfche Handlung gmg daher nach
seinem Tode in die Hände seiner Brüdersöhne über, welche seit 1510 schon Teilhaber
gewesen waren. Jakobs zweites, erst wenige Wochen vor seinen, Tode (am 22. De-
zember) verfaßtes Testament traf hierüber folgende Bestimmungen: Da der älteste
Neffe Hieronymus sich bisher nicht als brauchbar für den Handel erwiesen und an
dessen Leitung sich auch nicht beteiligt hatte, und da Jakob vermutete, daß dies sich
nicht ändern werde, so bestimmte er, daß die beiden anderen ihn überlebenden Neffen
Raymund und Anton, die ihm schon bei Lebzeiten geholfen hatten, nach seinem Tode
die Leitung des Geschäfts übernehmen sollten. Da ferner Raymund nicht körperlich
kräftig genug war, um Handelsreisen und sonst viele Arbeit zu übernehmen, so sollte
Anton Macht haben, die Handlung alleinnacheigene m G e fairen und
Gutdünken zu verwalten, ganz in derselben Art, wie Jakob dies getan hatte
Damit war die Wahrung des monarchischen Prmzrps, das m der Leitung dieses
gewaltigsten aller deutschen Handelshäuser seit dem Tode der Bruder ^akob Fuggers
geherrscht hatte, auch für die nächste Generation sichergestellt: ein neues Blatt m der
Geschichte der Familie war aufgeschlagen; auf ihm lesen wir den Namen Anton
Fugger.

1*
        <pb n="34" />
        ﻿4	Erster Teil. Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle.

2.	Luther.

Von WilhelmRoscher.

Roscher, Geschichte der Nationalökonomik in Deutschland. München, R. Oldenbourg,
1874. S. 60-63.

Luther verwirft den Handel im allgemeinen nicht. „Käufer und Verkäufer
ist ein nötig Ding, das man nicht entbehren und wohl christlich brauchen kann ....
Denn also haben auch die Patriarchen verkauft und gekauft Vieh, Wolle, Getreide,
Butter, (!) Milch und andere Güter. Es sind Gottes Gaben, die er aus der Erde gibt
und unter die Menschen teilet. Aber da Geiz eine Wurzel alles Übels ist, so mögen
Kaufleute schwerlich ohne Sünde sein. Ich sehe nicht viel guter Sitten, die je in ein
Land kommen sein durch Kaufmannschaft, und Gott vorzeiten sein Volk von Israel
darumb von dem Meere wohnen ließ und nicht viel Kaufmannschaft treiben." Der
Grundfehler der meisten Handelsgeschäfte liegt darin, daß sie die Waren so teuer
wie möglich anbringen wollen; statt dessen es heißen müßte, so teuer wie recht und
billig. Dadurch wird der Handel „nichts anderes, denn rauben und stehlen den an-
deren ihr Gut". Ohne die Straßenräuber entschuldigen zu wollen, meint Luther
doch, sie seien geringere Räuber als die Kaufleute: „sintemal alle Kaufleute täglich die
ganze Welt rauben, wo ein Räuber im Jahr einmal oder zwei einen oder zween
beraubt."

Bei diesem Anlaß erörtert Luther die Grundlagen seiner Preistheorie.
Nach dem Satze: „Jeder Arbeiter ist seines Lohnes wert," hat der Kaufmann Ver-
gütung seiner Kosten, Mühe, Arbeit und Gefahr zu fordern: freilich Begriffe von
einem sehr schwankenden Inhalte, wie Luther selbst anerkennt. „Doch wäre es die
sicherste und beste Weise, daß weltliche Obrigkeit durch vernünftige, redliche Leute"
den Preis festsetzen ließe. Nur weil dies nicht zu hoffen steht, mag als Surrogat der
Preis benutzt werden, „wie ihn der gemeine Markt oder die Landesgewohnheit gibt
und nimmt." Wer dabei unabsichtlich etwas zu viel gewinnt, der mag die Sünde
im Vaterunser vor Gott bringen; gerade „wie auch die eheliche Pflicht nicht ohne
Sünde geschieht und doch Gott um der Not willen solchem Werk durch die Finger
sieht, weil es nicht anders fein kann." — Dieser Rückfall Luthers auf das Ideal des
kanonischen Rechtes, zu einer Zeit, wo es doch schon so viel mehr Konkurrenz gab als
im eigentlichen Mittelalter, hängt wohl sehr mit der beginnenden Entwertung der
edlen Metalle zusammen. Luther bemerkte die Preisrevolution sehr empfindlich an
der immer größern Unzulänglichkeit der Pfarrbesoldungen, welche er aufs bitterste
beklagt. Aber ohne Verständnis der wahren Gründe, erklärt er diese Erscheinung,
wie fast alle vor Bodinus taten, nur aus der Habgier der Wucherer, denen Adel,
Bürger und Bauern viel eher durch Steigerung ihres Korns oder ihrer Arbeit ent-
gegentreten können.

Sehr merkwürdig ist der nachmals von Adam Smith wiederaufgenommene
Gedanke, die gemeine Taglöhnerarbeit als W e r t m a ß st a b anzuwenden. Einem
Kaufmanns, der seinen billigen Gewinn berechnen will, rät Luther, „die Zeit und
Größe seiner Arbeit zu überschlagen und zu suchen, was ein gemeiner Taglöhner einen
Tag verdient. Danach rechne, wieviel Tage du an der Ware zu holen und zu er-
werben dich gemühet, und wie große Arbeit und Gefahr darinnen ausgestanden
habest. Denn große Arbeit und viel Zeit soll auch desto größern Lohn haben."

Im Gegensatze nicht bloß der Sozialisten, sondern auch mancher Humanisten
seiner Zeit wußte Luther den Nutzen des Geldes sehr wohl zu schätzen. Er hält
es nicht für möglich, daß sich die Ägypter zu Josephs Zeiten wirklich von allem Gelde
entblößt hätten. Die edlen Metalle sind an sich keine schlechte Kreatur. Wir können
        <pb n="35" />
        ﻿5

3. Justus Möser.

uns derselben wohl zu Gottes Ehre und unseres Nächsten Notdurft bedienen. Das
Schlechte liegt in uns, in unserm Geize rc.	.

Unter den Ausartungen des Handels, welche Luther in ähnlicher
Weise bekämpft wie die Humanisten, sind einige so speziell auf Übervorteilung eines
Dummen durch einen Klägern berechnet, daß sie nur zufällig vorgekommen sein
können, ohne viel allgemein Charakteristisches zu haben. Um so zeitcharakteristischer
ist seine dreifache Abneigung: gegen alle Monopolien; gegen den auswärtigen Handel,
welcher Luxusgegenstände mit Geld bezahlt; endlich gegen alle Geschäfte, die einen
Kapitalzins auf den Preis der Ware schlagen.

Die Bekämpfung der Monopolien wird Luther nicht wemg dadurch er-
schwert, daß er, wegen seiner Buchstäblichkeit in Behandlung der Schrift, den Joseph
des Alten Testaments, den „treuen, heiligen, christenfrommen Mann" von dem Vor-
würfe, ein Monopolist gewesen zu fein, reinigen muß. Dann eifert er aber vor^
nehmlich gegen die großen Handelsgesellschaften. „Wie sollte das göttlich und rechtlich
zugehen, daß ein Mann in so kurzer Zeit so reich werde, daß er Könige und Kaiser
auskaufen möchte? . . . Schlechte Diebe liegen in Thormen und Stocken, aber öffent-
liche Diebe gehen in Gold und Seiden." Die schwarze Prophezeiung, Gott werde nun
bald mil der Rute kommen und dann weder Kaufleute noch Fürsten mehr fein, werfet
darauf hin, daß Luther wegen der gar zu grellen Vermögensungleichheit und Demo-
ralisierung den Ausbruch der großen Sozialrevolution des Bauernkrieges voraus-
fühlte.

Gegen den Luxus eifert Luther häufig, und zwar ebensosehr gegen das
Fressen und Saufen wie gegen die Pracht und Verfeinerung. Schon durch das Bibel-
wort: „Du sollst das Kraut auf dem Felde effen", fei Mäßigkeit geboten, da Kram
ja die allergeringste und einfältigste Speise ist. „Es wäre hoch not ein gemein Gebot
deutscher Nation wider den überschwenglichen Überfluß und Kost der Kleidung, da-
durch so viel Adel und reiches Volkes verarmet, ... auch so viel Hoffahrt und Neid
unter uns erreget wird, indem ein jeglicher dem andern gleich sein will. Er fugt
aber sofort hinzu, daß Gott uns Deutschen genug Wolle, Haar, Flachs, kurz alles,
was zur ehrlichen Kleidung eines jeden Standes dient, gegeben hat, ebenso genug
guten Essens und Trinkens, so daß wir keiner ausländischen Zeuge und Spe-
zereien bedürften Solcher ausländische Handel, der z. B. aus Indien nutzlose Prunk-
waren herbeiführt und Land und Leuten das Geld ausfaugt, müßte gar nicht geduldet
werden. Vornehmlich straft Luther die Frankfurter Messen. „Frankfurt ist das
Silber- und Goldloch, dadurch aus deutschem Lande fleußt, was nur qmllet und
nächst, gemünzt oder geschlagen wird bei uns. Wäre das Loch zugestopft, so durste
man itzt der Klage nicht hören, wie allenthalben eitel Schuld und kein Geld . . . Aber
lct6 gehen: wir Deutschen müssen Deutsche bleiben; wir lassen nicht ab, wir müssen
dann."

3.	Justus Möser.

Von Wilhelm Roscher.

Roscher, Geschichte der Nationalökonomik in Deutschland. München, R. Oldenbourg,
1874. S. 524-527.

Möser ist im Handel ein warmer Freund der hanseatischen Grundsätze.
Überaus großartig stellt er die deutsche Geschichte als einen Kampf dar Zwischen den
Territorialgewalten und der Handlung, welcher nicht, wie in England, durch ein
Reichsparlament geschlichtet worden, vielmehr mit dem Siege der Landesherren ge-
        <pb n="36" />
        ﻿6	Erster Teil. Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle.

endigt habe. Daher der gerechte Vorwurf, die deutsche Diplomatie habe für den
deutschen Handel so gut wie gar nichts getan. Als einigen Ersatz hierfür empfiehlt
schon Möser ein Pionieren der Privatkaufleute, wie es neuerdings mit glänzendem
Erfolge z. B. die Bremer getrieben haben.

Die „Trostgründe beim zunehmenden Mangel des Geldes", mit der Unterschrift:
Johann Jakob . . . versehen, enthalten eine geistreiche Zusammenstellung aller
Schattenseiten des Geldes. Erst nach dessen Erfindung sei jede übermäßige Zen-
tralisierung, Schätzesammeln, hohe Steuern, stehende Heere möglich geworden; ebenso
Geiz und Verschwendung, lange Prozesse und Kriege, tiefgehende Standesver-
schiedenheiten ohne entsprechenden persönlichen Grund, Verschuldungen rc. „Wie
mäßig, wie ruhig, wie sicher werden wir leben, wenn wir ohne Geld alles wieder mit
Korn bezahlen können!" Freilich erhellt der ironische Charakter dieser ganzen Er-
örterung aus der später beigefügten Nachschrift: „Ich hoffe, meine Leser werden dem
Sophisten zu Gefallen, wenn sie auch dessen Gründe nicht beantworten können, keinen
Kreuzer wegwerfen. Ich wünsche aber auch, daß sie die Deklamationen der Frei-
geister unserer Zeit gegen die Grundwahrheiten der Religion und Moral mit einer
gleichen Wirkung lesen mögen." Auch ist Möser bei aller sonstigen Abneigung wider
das Generalisieren der Ansicht, daß sich „vielleicht wesentliche Teile der Polizei, als
Münzen und Maße, zu einer Gleichförmigkeit bringen ließen, so groß und mannig-
faltig auch die Schwierigkeiten sind, welche hier dem Auge des theoretischen Pro-
jektenmachers entwischen".

Mösers Vorliebe für Standesunterschiede zeigt sich auf dem Gebiete
des Handels in der scharfen Grenze, die er zwischen Kaufmann und Krämer zieht.
Während der Krämer nach den Handwerkern rangieren und von allen höheren
Ehrenstellen ausgeschlossen sein soll, dürfen die Ehre des Kaufmanns nur solche ge-
nießen, die für eine bestimmte Summe einheimische Produkte jährlich außer Landes
absetzen oder einheimische Fabrikanten mit Rohstoff versehen oder auch sonst einen
großen Handel von außen nach außen treiben. Die Gebundenheit des ältern Handels
an Korporationen ist Möser gleichfalls teuer. Vortrefflich erklärt er die Ein-
richtung der mittelalterlichen Handelskompagnien, mit ihren Konvois, ihren Stapel-
plätzen, überhaupt ihren Privilegien, aus dem Bedürfnisse der Sicherheit. Aber auch
seinerzeit möchte er z. B. die Beziehung guten Kleesamens oder auswärtigen Ge-
treides am liebsten Aktiengesellschaften nach Art der englischen oder holländischen
Ostindien-Kompagnie anvertrauen. Selbst das jus a 1 b i n a g i i findet er unter
mittelalterlichen Verhältnissen „in der höchsten Billigkeit beruhend". Die unbedingte
Aufhebung desselben in Frankreich 1790, selbst gegen Länder, welche nicht Rezi-
prozität gewähren, scheint ihm eine große Torheit. Außerordentlich schön und tief in
die Zustände halb entwickelter Volkswirtschaften eindringend ist die Klage wider die
P a ck e n t r ä g e r, die Schutzrede für sie und das Endurteil darüber, welches dahin
geht, daß Ausländer bloß auf den Jahrmärkten ganz frei, sonst aber nur mit den in
ihrer Heimat selbst verfertigten Waren sollten hausieren dürfen. Ebenso wichtig ist
das Pro und Contra der Wochenmärkte, wobei aus der Klage, daß solche
Märkte die Selbständigkeit der Haushaltungen untergraben, der allgemeine Wider-
wille Mösers gegen die höheren Formen des Verkehrs und der Arbeitsteilung
hervorblickt.

Etwas Zweideutig ist der Eindruck, welchen Mösers Anempfehlung des nur
extensiven Straßenbaues macht. Er warnt davor, wenn in kleinen und ver-
kehrsarmen Ländern gar zu viele Dorfwege für Heerstraßen erklärt und diese alsdann
gar zu gut, d. h. zu kostspielig eingerichtet werden. Hier sollte man nur im Frühjahr
und Herbst die nötige Flickung vornehmen, dagegen im Sommer auf die Trockenheit,
im Winter auf den Frost rechnen. Hier sei es gar nicht unrätlich, in Gegenden, wo
        <pb n="37" />
        ﻿7

4. Johann Georg Büsch.

nichts als Heide ist, breite Striche zu den Wegen ungebaut liegen zu lassen, damit man
die Spur desto öfter versetzen und sich von der Unterhaltung eines eigenen Weges be-
freien könne. „Freilich ist ein Palast besser als eine Strohhütte; aber doch, wenn er
auf einem Bauerhofe steht und von demselben in Dach und Fach erhalten werden
muß, mag er auch leicht für ein ewiges Denkmal der Unbesonnenheit gelten." —
Erwägt man, daß noch A. Houng 1787/9 von Frankreich sagen konnte: »Wo ich
prächtige Brücken und Straßen finde und dabei Städte, deren schlechte Gasthöfe die
Geringfügigkeit des Verkehrs bezeugen, da beklage ich immer die Verkehrtheit und
Despotie der Regierung," so wird man die Zweckmäßigkeit solcher Warnung für
gewisse Fälle nicht bestreiten. Ob indes zu einer Zeit, wo Maria Theresia das öster-
reichische Kommunikationssystem zum ersten Deutschlands erhob, das so dicht bevöl-
kerte Osnabrück in dieser Hinsicht mehr des Zügels bedurft habe als des Spornes,
mag billig dahin gestellt bleiben.

4.	Johann Georg Büsch.

Bon Wilhelm Roscher.

1C7. Äscher, Geschichte der Nationalökonomik in Deutschland. München, R. Oldenbourg,

S. 569—571,

Welches große Verdienst sich Johann Georg Büsch um die sog. Handels-
. * | &gt; e n f cf) a s t im engern Sinne, d. h. Privatökonomik des Handels erworben hat,
nicht bloß durch Gründung und fast dreißigjährige Leitung der Hamburger Handels-
a ademie, sondern mehr noch durch seine vielen Schriften, wird man am besten er-
meßen, wenn man z. B. Marpergers zahllose Werke mit Büschs „Theoretisch-prak-
iscyer Darstellung der Handlung" vergleicht. Wie anziehend, klar und echt praktisch
\ ÖIe letztere geschrieben! Während der zu seiner Zeit doch höchst angesehene Mar-
f!^et m seinen ebenso breiten, wie stoffarmen Exzerptensammlungen so geistlos ver-
fahrt, daß er z. B. in die Schrift „Erstes Hundert gelehrter Kaufleute" (1717) selbst
Lanner wie Salon, Thales, Sokrates, Platon, Mohammed aufgenommen hat. Die
pädagogisch so bedeutsame Tatsache, daß ein guter Gymnasialunterricht nicht bloß für
re sog. wissenschaftlichen Berufe, sondern selbst für die praktische Leitung eines großen
andwirtschaftlichen oder technischen Unternehmens die beste Vorschule bildet, — eine
^".Gche, wozu Liebig im chemischen Laboratorium so schöne Analoga beobachtet hat
findet sich auch in der kaufmännischen Welt bestätigt; und Büschs eigene große Er-
foche, sowohl als Schriftsteller wie als Lehrer, denen man nie gewagt hat, das Prak-
rfche abzusprechen, deuten aus etwas Ähnliches hin.

Daß wir gegenwärtig statt eommaica cl'öeouomie den so viel p a s s e n d e r n
/s u s d r u ck: Zwischenhandel gebrauchen, hat Büsch zuerst in seinen „Kleinen
christen über die Handlung" (1772) durchgesetzt. Auch der heutige Sinn der Wörter
^ktw- und Passivhandel für den Handelsbetrieb eines Volkes auf eigene oder fremde
bfahr, mit eigenem oder fremdem Kapital rc. rührt von Büsch her, welcher daneben
"och Verkauf- und Kaufhandel, Gewinn- und Verlusthandel unterscheidet.

Seine Theorie der Handelskompagnien ist allem, was in Deutschland
. dahin über diesen Gegenstand erschienen war, bei weitem überlegen, obschon sie
rein wissenschaftlich gegen die Engländer von Iosiah Chlld bis Ad. Smith keinen Fort-
schritt darstellt. Er billigt solche Kompagnien bloß da, wo es an Einzelvermögen
"Oer auch an Mut der Einzelkapitalisten im erforderlichen Grade noch fehlte. Colbert
habe die 'einigen nur gestiftet, um seinem Könige früher etwas Prüsentables vorzeigen
3u können. Unter vier Kompagnien sind-wenigstens drei gescheitert. In der Geschichte
        <pb n="38" />
        ﻿8	Erster Teil. Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle.

der englisch-ostindischen ist Büsch entschieden auf Sir Philip Francis Seite und gegen
das Ausfaugesystem der Clive rc., wobei seine merkantilistischen Nachklänge und sein
allgemeiner Widerwille gegen England zusammenwirken. Alle Monopolien sowie
alle Regierungsgeschäfte einer Handelskompagnie verwirft er unbedingt.

Er gehört auch zu den frühesten Kennern jener Volkswirtschaftskrankheit, die
mit dem Namen Handelskrise bezeichnet wird. Dieses tun nicht bloß feine Auf-
sätze über die Hamburger Krisen von 1763 und 1799 dar, sondern mehr noch seine
einsichtsvolle Warnung vor Überfüllung des neu eröffneten Marktes in Nordamerika,
wobei echt praktische Bemerkungen über die Natur des Handels mit jenem Lande im
allgemeinen vorkommen. So hat sich z. B. seine Vermutung vollkommen bewährt,
daß die Vereinigten Staaten es noch lange zu keiner Navigationsakte im englischen
Sinne des Wortes bringen würden.

Auch feine übrigen Voraussagungen von Nordamerikas Zukunft sind großen-
teils merkwürdig eingetroffen. So z. B., daß die Vereinigten Staaten von eigent-
lichem Eroberungsgeisie noch lange frei bleiben werden; daß sie aber alle Aussicht
haben, vor Ablauf eines Jahrhunderts ein gewaltiges Industrieland zu werden: eine
Aussicht, die Europa jedoch nicht notwendig zu fürchten brauche, da „jeder Anwachs
des Menschengeschlechtes das Total der wechselseitigen Beschäftigungen vermehrt und
neues Auskommen, neue Geschäfte überall in der polizierten Welt entstehen macht,
wenn er gleich die alten in einen nicht leicht genau vorgesehenen Gang bringt."

Dagegen sind Büschs früher so berühmte Schriften über Münz - und Bank-
wesen weit mehr technisch und privatökonomisch als volkswirtschaftlich.

5.	Heinrich Friedrich Karl Freiherr vom und zum Stein.

Von Konrad Matschoß.

Matschoß, Staat und Technik. Vortrag. Sonderabdruck aus der Zeitschrift des
Vereines deutscher Ingenieure, Jahrgang 1911. Kommissionsverlag: Julius Springer, Berlin.
S. 10-12.

Im ersten Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts brach der morsch gewordene
Preußische Staat unter der Stoßkraft des großen Korsen zusammen, und gerade dieser
Zusammenbruch zeigt erschreckend deutlich, wie innerlich abgestorben die Beziehungen
der äußeren Staatsform zu den einzelnen Staatsbürgern geworden waren. Niemand
erkannte damals diesen Grundschaden deutlicher als der aus altem reichsfreiherrlichem
Geschlecht entsprossene Heinrich Friedrich Karl Freiherr vom und
zum Stein, der zum Reorganisator Preußens berufen fein sollte.

Stein war durch die Schule der Technik gegangen. Zwar hatte er in ELttingen
mit 16 Jahren auch Rechtswissenschaft auf Wunsch seiner Eltern gehört, aber in
erster Linie galt sein Interesse damals der englischen Verfassungsgeschichte. Von dem
Beruf der damaligen Rechtsgelehrten, den er auf kurze Zeit in Wetzlar beim Reichs-
kammergericht näher kennen lernte, schrieb er seinem Freund, „daß er durch die Masse
der Begriffe, womit er das Gedächtnis belastet, den Geist ermüdet und alle Ein-
bildungskraft ersttckt". Reichliche Nahrung aber für diese Einbildungskraft fand
Stein in seiner großen technischen Laufbahn, in die er durch Deutschlands großen
Bergwerksminister v. Heinitz eingeführt wurde. In Berlin an der Zentralstelle
lernte er die technische Verwaltung eingehend kennen. Ausgedehnte Studienreisen
mit Heinitz und v. Reden führten ihn in den praktischen Betrieb ein. Die außer-
gewöhnliche Befähigung gerade für den technischen Beruf führte dazu, daß der König
ihn mit 25 Jahren schon zum Oberbergrat ernannte. Zwei Jahre später übernahm
        <pb n="39" />
        ﻿5. Heinrich Friedrich Karl Freiherr vom und zum Stein.	9

Stein die Leitung der westfälischen Bergämter, nachdem er vorher noch ganz be-
sonders eingehend Maschinenbau, Grubenbau und Hüttenwesen kennen gelernt hatte.
Mit rastloser Energie suchte er, in seinem neuen Amtsbezirk erfolgreich Verkehr und
Industrie zu fördern. 1786 führten ihn auch Studienreisen nach England, wo er aus
das eifrigste den englischen Maschinenbau, das Berg- und Hüttenwesen em Jahr lang
studierte. Mit unauslöschlichen Eindrücken von der Bedeutung der Technik nicht nur,
sondern auch von der Tatkraft eines zu politischer Selbstbestimmung schon so früh
gekommenen Volkes kehrte Stein in seinen Wirkungskreis zurück, wo sich &gt;ur l^ne
technischen Bestrebungen ein iminer größeres Arbeitsfeld bot, bis dann die äußerste
Not Preußens ihn zu seiner großen geschichtlichen Aufgabe berief.

Den damaligen Kreisen, die noch in dem Geist der mittelalterüchen Feudal-
staaten, der strengen Ständeordnung und der uneingeschränkten absolutistischen ^re-
gierungsweise lebten, müssen die Ideen Steins, die darin gipfelten, „die Feff eln

zuzerbrechen,durchwelchedieBureaukratiedenA uff chwung

der menschlichen Tätigkeit hemmte", geradezu revolutionär vorge-
kommen sein. Stein war der große Erzieher, für ihn war der Staat ein Erziehungs-
institut ersten Ranges, und diese auf reicher Lebenserfahrung beruhende An-
schauungsweise Steins können wir heute und weit über unsere Zeit hmaus noch als
bestimmend für die fortschrittliche Entwicklung von Staat und Techmk gleicherweise
ansehen. Von Stein rührt das Wort her: „Man tötet, indem man die Burger von
aller Teilnahme an der Verwaltung entfernt, den Gemeingeist." Das war praktisch
bei dem elenden Zusammenbruch Preußens in die Erscheinung getreten. Aer hieß
es, den Hebel einsetzen. Die Organisationsformen, die wir mit dem Begrsts «ewsr-
verwaltung zu bezeichnen pflegen, sollten das Mittel fein, den „Gememgelst zu sor-
dern. „Zutrauen veredelt den Menschen, ewige Somunb =
schuft hemmt sein Reifen," das waren die Worte, die femes Mitarbeiters
Hand über den ersten Entwurf zur Steinschen Städteordnung gesetzt hatte.

Diese epochemachende Bedeutung gerade der Steinschen grundlegenden Ge-
danken rechtfertigt es auch, daß wir mit wenig Worten noch etwas naher hierauf ein-
gehen. Hier beschäftigt uns besonders auch der „Plan zu emer Een Organisation
der Geschäftspflege im Preußischen Staat vom 23. November 1807 , bei dem auf die
Einrichtung technischer und wissenschaftlicher Deputationen
größter Wert gelegt wurde. Nicht weniger als sieben solcher Körperschaften sollten
eingerichtet werden. Beamte und Laien sollten hier sich ergänzend gemeinsam sur
das Wohl des Ganzen arbeiten. In der Erörterung dieser Frage im Jmmedlatbericht
weist Stein klar und deutlich auf die großen Nachteile hin, die sich ergeben wurden,
wenn die Verwaltung ausschließlich angestellten Beamten — Geschäftsmänner nennt
sie Stein — überlassen würde, und dann fährt er fort:	.. T,,

»Es ist nicht möglich, daß letztere in Geschäftszweigen, welche ganz^ vorzügliche
wissenschaftliche oder technische Kenntnisse erfordern, eine ganz volleichete Bildung
haben oder, wenn dieses auch bei ihrem Eintritt in den Dimst der Fall war, sich
solche im Drang der Geschäfte erhalten und gehörig mit der Wissenschaft oder Kunst
fortschreiten. Daß dieses der Fall fei, gehört zu den Ausnahmen, auf welche nich
gerechnet werden kann. Es entsteht daher gewöhnlich eine unvollkommen^ Leitung
solcher Geschäftszweige, und werden solche auch aus kurze Zeit e nmal durch
die vorzüglichere Qualifikation eines Geschäftsmannes weiter gebracht, so tritt bald
wenn er abgeht oder veraltet, wieder ein nachteiliger Stillstand em. Diesem Nachteil
läßt sich nur durch die Beiziehung wissenschaftlicher und technischer Männer aus allen
Ständen, als Ratgeber der Geschästsmänner in diesen Geschäftszweigen, vorbeugen.
Diese selbst als Geschäftsmänner für die preußische Monarchie anzustellen, geht mch
°n. da es ihnen oft an der zur Wirksamkeit als wirkliche Diener durchaus erforder-
        <pb n="40" />
        ﻿10	Erster Teil. Deutsche Volkswirte, Kaufleute uns Industrielle.

lichen Geschüftsbildung fehlt, teils aber auch, weil es ihrer Neigung entgegen ist und
ihre Qualifikation bald im Geschäftsdrange leiden würde."

Diese auf weitgehender Verwendung des Laienelementes beruhenden Verwal-
tungskörper sollten im besondern zu prüfen haben, wieweit neue wissenschaftliche und
technische Fortschritte dem Staat Veranlassung geben, fördernd und regelnd ein-
zugreifen. Wie der Schlußsatz der Eingabe zeigt, versprach sich Stein gerade von
dieser gemeinsamen Arbeit Anregung nach beiden Seiten: „Es wird von dieser Ein-
richtung der unfehlbare Gewinn für die Geschäftsmänner entstehen, daß sie, in steter
Berührung mit dem Wissenschaftlichen, nicht so sehr zurückbleiben und nicht so früh-
zeitig im Geschäftsleben veralten, und auch die Wissenschaften und Künste werden des
Vorteiles teilhaftig, von der Anwendung vieler Dinge im Großen eine anschaulichere
Kenntnis und lebendigere Übersicht zu bekommen und die zu weiteren Fortschritten
erforderlichen Materialien zu erhalten."

Mit besonderm Nachdruck betonte Stein, daß damit auch alle überflüssige und
schädliche Einmischung der Regierung bei Gegenständen, die der Fürsorge jedes ein-
zelnen überlassen bleiben können, abzustellen wäre. Und Stein ging noch weiter, er
schlug vor, alle diese wissenschaftlichen und technischen Deputationen zu einer Körper-
schaft zu vereinen, um so ihre Wirksamkeit zu steigern, — ein Parlament prak-
tischer Arbeit, zusammengesetzt aus den berufen st en Ver-
tretern der Wissenschaft, Technik, Industrie, des Handels,
der Land - und Forstwirtschaft und der Staatsverwaltung!

Konnten solche weitsichtige Pläne, die, wenn man sie heute ausspricht, — wo
wieder eine Immediatkommission an der Reform der inneren Verwaltung arbeitet, —
ein skeptisches Lächeln auslösen können, vor 100 Jahren schon restlos erfüllt werden?
Scharfe Kritik setzte ein. Der Laie habe weder wissenschaftliche Bildung, noch kenne
er die Geschäfte. Stein erwiderte, daß die wissenschaftliche Bildung gerade bei den
besoldeten und studierten Verwaltungsbeamten höchst selten zu finden sei: „Geschäfts-
kenntnis aber erlange man durch Geschäfte".

Immerhin ein Teil der großen Pläne ist Wirklichkeit geworden. Die Technische
Deputation kann in diesem Jahre ihr hundertjähriges Jubiläum feiern. Es wäre zu
wünschen, wenn eine Geschichte ihrer Tätigkeit uns über die Entwicklung ihrer Wirk-
samkeit eingehend unterrichten wollte. Ob die Beschränkung in ihrer Zusammen-
setzung auf solche Vertreter der Technik, die als Beamte nicht unmittelbar Beziehung
zur Industrie haben, im Sinne Steins gelegen hat, darf bezweifelt werden. Heute
liegt der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in der Begutachtung von Genehmigungs-
gesuchen für die Errichtung von Fabriken, gewerblichen Anlagen usw. Ferner werden
Zollstreitigkeiten erledigt und alle technischen Verordnungen begutachtet.

Wenn wir dies alles zusammenfassen, so drängt sich die Frage auf: Was würde
wohl ein vom Steinschen Geist erfaßter Organisator unserer heutigen Verwaltung
anzustreben haben, wo es nicht mehr nötig ist, einzelne Personen mühsam zu staat-
lichen Ausgaben heranzuziehen, sondern wo es aus eigener Initiative entstandene
große technisch-wissenschaftliche Vereine gibt, in denen technische Intelligenz gemein-
sam mit großer praktischer Erfahrung im vielgestaltigen Erwerbsleben an Aufgaben
zusammenarbeitet, die für den Staat die größte Bedeutung haben? Ich glaube, daß
ein solcher Organisator Formen finden würde, die ein viel weitergehendes Zusammen-
arbeiten als bisher von Staatsverwaltung und der in diesen Vereinen organisierten
Technik zum Wohl der Gesamtheit zur Folge haben würde.

Wie dann Steins größtes Werk — die Städteordnung vom 19. November 1808
— diese Grundgedanken immer wieder zum Ausdruck brachte, ist allgemein bekannt.
„Verständige, welterfahrene Gewerbetreibende", nicht Gelehrte und vor ollem mög-
lichst wenig „Rechtskundige" sollten die städtischen Geschäfte leiten. Ernst warnt er
        <pb n="41" />
        ﻿6. Johann Friedrich Cotta.	11

vor den Fesseln unnützer, schwerfälliger Formen, vor alles lähmender Kontrolle, vor
unfruchtbarer, schädlicher Schreiberei, — die Bureaukratie habe Bürgersinn und Ge-
meingut, jedes Gefühl, dem Ganzen ein Opfer zu bringen, getötet. Das einzige
Mittel sei die Selbstverwaltung. — In der Geschichte der beispiellosen Entwicklung
deutscher Städte ist unvergeßlich die Bedeutung dieser Steinschen Tat eingeschrieben.
Und wie eng haben sich die Beziehungen dieser Städte zur Technik gestaltet! Die
städtischen Wasserwerke, die städtischen Gaswerke, Elektrizitäts-
werke, Straßenbahnen usw. zeigen, wie befruchtend städtischer Unter-
nehmungsgeist, den Stein schaffen wollte, sich mit der Technik beschäftigt hat.

Mit der durch Stein eingeleiteten Entfesselung der individuellen Kräfte war
auch die Grundlage gegeben, aus der die für die Entwicklung der Technik unum-
gänglich erforderliche persönliche Initiative der einzelnen Gewerbetreibenden entstehen
konnte.

6.	Johann Friedrich Lotta.

Von Albert Schäffle.

Schäffle, Cotta. Berlin, Ernst Hofmann L Co., 1895. S. 2-3, S. 171-172, S. 174
und S. 183-185.

Johann Friedrich Cotta war nicht bloß Buchhändler und Dichterfreund, er war
auch Kunsthändler und Kunstfreund. Er hat furchtlos opponiert, mit Königen ver-
kehrt, Kronprinzen Vorschüsse an Geld, nicht bloß an Rat erteilt.

. ®r hat bedeutende diplomatische Sendungen, zuletzt 1828 bei der Vereinbarung
oer Zolleinigung zwischen Preußen einerseits und Württemberg und Bayern andrer-
stus, als gemeinschaftlicher Vertreter der zwei süddeutschen Staaten, vorher beim
■~!™er Kongreß glücklich erfüllt und noch früher in zwei Sendungen nach Paris
gewi kt^nd ^01) in erfolgreicher Weise für sein Land und Hohenzollern-Hechingen

Sodann hat er sich bei der Einleitung der Verfassungsunterhandlung in Würt-
emberg im Jahre 1815 als hervorragender Staatsmann bewährt, er reklamierte 1815
U1\”r i3en ersten eine paktierte Verfassung. Er ist der eigentliche Urheber der Ein-
«ifcul1®01 ker heutigen württembergischen Staatsschuldentilgungskasse. Nach dem
bsiylusse der Verfassungskämpfe von 1815—1819 hat er die Württembergische Ver-
Gfsungsurkunde vom 25. September 1819 mitunterzeichnet und gehörte als erster
Dotant der Ritterschaft, später als Vizepräsident der Württembergischen Abgeordneten-
ammer an, in welcher er die staats- und volkswirtschaftlichen Interessen seines en-
geren Vaterlandes als strenger Rechner und mit einem damals noch seltenen staats-
anomischen Weitblick vertreten hat.

Cotta hat die erste Dampfschnellpresse in Süddeutschland aufgestellt und ist
Man gestanden bei der Einführung der Dampfschiffahrt auf dem Bodensee. Er
gründete verschiedene industrielle Geschäftsunternehmungen und blieb selbst über-
leeischen Unternehmungen nicht fremd.

Auch bewährte sich Cotta auf den großen Gütern, die er erwarb, als hervor-
ragender Agronom und Musterwirtschafter. Bei der Hungersnot von 1816—1817
er seinem Lande großartig geholfen. Er hat die Gründung einer Hofbank, die
»Nationalbank" werden sollte, und die Einrichtung einer allgemeinen Sparkasse an-
geregt und mitangeregt.

Cs war nicht übertrieben, wenn Heine die Worte aus „Egmont" auf ihn an-
wendete: „Das war ein Mann, der hatte die Hand über die ganze Welt."
        <pb n="42" />
        ﻿12	Erster Teil. Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle.

Als Vertreter der Buchhändler auf dem Wiener Kongreß 1815 hatte Cotta die
Forderung der Preßfreiheit an die Spitze aller Wünsche des Buchhandels gestellt:
„Wenn es" — so begann seine Eingabe an den Kongreß — „vor allem das Wichtigste
ist und durch Verfassung gesetzlich begründet werden muß, daß Deutschland in seinem
Inneren Festigkeit und gegen das Ausland eine geschlossene Haltung erlange, so er-
scheint uns kein Mittel für diesen Zweck so gemäß zu sein als funjbedingte Preßfreiheit,
wodurch die Fürsten von den Gebrechen des einzelnen, sowie von dem, was für das
Ganze notwendig ist, auf das sicherste und wahrste in Kenntnis gesetzt werden
können". Er hegte auch den damals nicht unpraktischen Gedanken, Leipzig zum
Mittelpunkt der Buchhandelspolizei sowie des Schutzes der Schriftsteller und der
Gläubiger gegen unredliche Verleger zu machen, indem der Straf- und Entschädi-
gungsangriff durch das Organ des Buchhändlervereins auf die in Leipzig konzen-
trierten Lagervorräte gemacht werden sollte. Cotta sollte die allgemeine Preßfreiheit
nicht erleben. Ihm war die widerlichste Behandlung durch die Zensur bis an sein
Lebensende befchieden. Unter den Preßscherereien der Heiligen Allianz und des
Deutschen Bundestages hat Cotta wohl mehr als irgendein anderer Verleger gelitten.
Nicht bloß mit der „Allgemeinen Zeitung", sondern auch mit dem „Morgenblatt"
und mit dem „Ausland", dann mit dem kurzlebigen „Inland", das in der Literarisch-
artisüschen Anstalt zu München unter Wirths Mitwirkung im Jahre 1830 einige
Zeit erschienen ist.

Soweit es damals überhaupt unabhängige Tages- und Wochenblätter gab,
waren diejenigen Cottas die bedeutendsten. Sie waren ganz im Geiste des Eigen-
tümers redigiert, liberal, aber höchst gemäßigt in der Form, auf Wahrheit und all-
seitige Gerechtigkeit gerichtet, so zahm und gehalten, wie es mit der Unabhängigkeit
und mit liberaler Gesinnung überhaupt verträglich war. Umsomehr ergibt die Miß-
handlung, welche Cotta durch die Zensur erlitten hat, den Maßstab für die Aus-
schreitungen, welche die Heilige Allianz durch die Zensur auch gegen die bescheidenste
Frecheit der Geister sich erlaubt hat. Aus der quellenmäßigen Anschauung dessen,
was man damals einem Manne wie Cotta bot, lernt man daher erst ganz die
Spannung und einmütige Erbitterung aller anständigen Leute begreifen, wie sie
nachmals in den Märztagen von 1848 zur Entladung gekommen sind. Wenn man
heute über den 1848er Liberalismus und über dessen Übertreibungen der individuellen
Freiheit auf Kosten großer Gesamtinteressen der Gesellschaft klagen hört, so sollte man
so billig sein, zu bedenken, wieviel die vormärzliche Reaktion dazu beigetragen hat,
den Liberalismus zur Einseitigkeit zu steigern.

Das Verletzendste war die Behandlung im Jahre 1831, als die durch die Juli-
revolution geschaffene liberale Strömung bereits wieder gestaut wurde. Cotta hatte
der Kunstliebe des Königs Ludwig zulieb die größten Opfer gebracht und ihm zu Ge-
fallen in seinem Münchener Kunstverlag ganz außerordentliche Summen gewagt und
häufig geopfert. Er hatte dann aus Wunsch der freisinnigen Minister im Jahre 1830
nicht ohne Widerstreben das „Inland" als „ministerielles Blatt" gegründet und zur
Vertretung der liberalen Ideen aus seinem Beutel zur Verfügung gestellt, ohne auf
dieses Blatt, welches die Regierung auch durch den Zensor in der Gewalt hatte, selbst
einen fortlaufenden Einfluß zu nehmen. Am 7. April 1831 noch hatte Graf Armans-
perg den damaligen Hauptmitarbeiter des „Inland", Wirth, während der Sitzung der
Stände zu sich rufen lassen und diesem auf das dringendste empfohlen, sich im Kampf
gegen die Feinde des konstitutionellen Prinzips nicht irremachen zu lassen und selbst
einer Einsprache Cottas kein Gehör zu geben, da er, Armansperg, für die Folgen
einstehen werde; dies alles berichtet Cottas Vertreter in München in einem noch vor-
handenen Briefe vom 8. April 1831 an den Eigentümer nach Stuttgart. Kaum war
Cotta nach München gekommen, so ließ ihm der König wegen desselben Blattes seine
        <pb n="43" />
        ﻿13

7. Ernst Wilhelm Arnoldi.

Ungnade bezeigen, ohne ihn auch nur zu hören, — zwei Jahre, nachdem Cotta in
Berlin den Handelsvertrag vermittelt hatte! Da schreibt Cotta einen Brief voll stt»
licher Bornehmheit direkt an den König.

Wir wollen nur den Eingang und den Schluß desselben abdrucken: „Eure
Königliche Majestät', haben mich durch Freiherrn von der Tann wissen lassen, daß
Allerhöchstdieselbe mir Ihre Gnade entzogen hätte, weil das „Inland emes der
heftigsten Opvositionsblätter geworden fei. Ich bedaure dies von Herzen wegen
meiner, ich würde es aber noch weit mehr wegen Eurer Königlichen Maiestat be-
dauern müssen, wenn diese Gesinnung fortbestehen sollte, da Allerhöchstdieselbe da-
durch eine Ungerechtigkeit begehen würde. Denn was Eurer Königlichen Majestät am
»Inland" auch mißfallen mag, ich trage die Schuld nicht davon. Meine Unschuld
geht aufs deutlichste hervor aus meinem Schreiben an E. Majestät vom . . . Marz,
welches E. M. Minister des Innern vorgelegt zu haben versichert."

Cotta weist hierauf in längerer, schlagender Ausführung nach, daß das Blatt
lediglich die mit der Regierung vereinbarte Richtung eingehalten, und daß der
Zensor, der eine Abweichung von dem der Regierung genehmen Wege hätte rügen
müssen, nichts beanstandet habe. Dann schließt der Brief mit folgenden Worten:
„Kein Gedanke konnte mir kommen, daß ich mich würde zu rechtfertigen haben, da ich
ja alles beobachtet habe, was Allerhöchstdieselbe veranlaßte. Daß ich mir durch alle
meine Bemühungen, Anstrengungen und Opfer, die ich dem „Inland" seit ferner Be-
gründung widmete, daß ich für all den Verdruß, den es mir zuzog, für alle die ge-
täuschten Erwartungen — mir noch die Ungnade Eurer Königlichen Majestät saute
zugezogen haben, das konnte ich mir nicht vorstellen, ja das darf ich selbst mcht
glauben, wenn es gleich der Freiherr von der Tann auf Allerhöchsten Befehl aus-
richtete. Ich darf es nicht glauben, weil ich fönst an Allerhöchst Ihrem gerechten
Sinn, an der ersten Regententugend und -Pflicht und an allem dem Irrewerden müßte,
was ich als das Ausgezeichnetste Ihres Charakters, als den stärksten Grundpfeiler
gegen alle Anfechtungen, als die sicherste Bürgschaft für alle, welche sich mrt Red-
lichkeit Ihrem Dienste weihen, und als den unwandelbarsten Leitstern Ihrer Hand-
lungen mit Mund und Herz aussprach. Nein! Allerhöchstdieselben können nn Irr-
tum, aber Sie können nicht ungerecht sein. Sie werden Gerechtigkeit auch gegen mich
beachten, Sie werden mir selbst Genugtuung für die Unbill verschaffen."

Cotta, damals 67 Jahre alt, spricht fast noch wie Marqms Pofa. Ob er für
die bittere Eriahrung die er mit dem liberalen Kronprinzen und Anfangstoruge
gemacht, wirklich Genugtuung erhalten hat, ist aus den hinterlassenen Papieren mcht
zu ersehen.	,	.	. _ ,,

Wir haben die obigen Stellen nur deshalb abgedruckt, um zu zeigen, wie Cotta
immer und überall ein Mann gewesen ist und vor Königsthronen sein Ehr- und
Selbstgefühl gewahrt hat.

7.	Ernst Wilhelm Arnoldi.

Von Arwed Emminghaus.

Emminghaus, Ernst Wilhelm Arnoldi.
Kaufmanns. Weimar, Hermann Böhlau, 1878.

. öuU 362.

Leben und Schöpfungen eines deutschen
S. 346—349, S. 352—354, 6. 356 und

Arnoldi war von großem und schlankem Wüchse, regelmäßig und kräftig gebaut.
Sein Antlitz war edel und frei. Eine hohe, schön gewölbte Stirn, eme fern gebogene
Nase, ein durchaus edel geformter Mund mit wenig hervortretenden Lippen, die
        <pb n="44" />
        ﻿14	Erster Teil. Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle.

dunklen Augen lebhaft, tief, klar und milde, das schönste schwarze Haar, reich und
voll, aber schlicht oder doch wenig gewellt, ohne Scheitel nach vorn über die Stirn
fallend, die Gesichtsfarbe gesund, aber fein und dunkel, — so ist das Bild des Sechs-
undfünfzigers, welches uns Louis Döll, der Maler, von ihm entworfen hat.

Ist es das Bild eines Dichters, eines Gelehrten, eines Staatsmannes? Für
das Bild eines schöpferischen Geistes, eines großdenkenden, eines genialen Mannes
halten wir es gewiß. Am wenigsten entspricht es unserer Vorstellung von einem
praktisch rechnenden, erwerbseifrigen, immer das nächste Ziel ins Auge fassenden
Kaufmanne.

Und ein Kaufmann im eigentlichen Sinne des Wortes war auch Arnoldi nicht.
Das Epitheton auf dem Titel dieses Buches „Ernst Wilhelm Arnoldi. Leben und
Schöpfungen eines deutschen Kaufmanns" deutet mehr auf feine äußere Lebens-
stellung als auf sein inneres Wesen, soll mehr darauf hinweisen, wie wünschenswert
es wäre, wenn aus dem deutschen Kaufmannsstande öfter solche Wohltäter der
Menschheit hervorgingen, als daß es ihn charakterisieren soll.

Wir brauchen nicht zu sagen, daß wir das Dichterwort unterschreiben:

„Euch, ihr Götter, gehört der Kaufmann. Güter zu suchen.

Geht er, doch an sein Schiff knüpfet das Gute sich an"
und daß uns nichts ferner liegt als die Annahme einer Rangstufenleiter unter den
Berufszweigen unseres Gemeinlebens. Aber die Vorstellung, welche wir mit dem
kaufmännischen Berufe verbinden, paßt auf Arnoldi nicht. Er war ein geschätzter
Gehülfe bei Johann Gabe &amp; Co. in Hamburg; als er das väterliche Geschäft über-
nommen hatte, wußte er es bald nach den verschiedensten Richtungen hin auszudehnen;
er war ein geschickter Einkäufer und Verkäufer; er hatte ein gleich feines Organ für
dis Nachfrage, wie er sein Angebot den Verhältnissen klug anzupassen wußte, und
seine kaufmännischen Unternehmungen gediehen gut unter seiner durchaus sachkun-
digen Leitung. Allein nur ein kleiner Teil der Kraft seines Geistes und seiner
Neigung ward, als er feine wirtschaftliche Existenz für genügend gesichert erachtete,
seinem ursprünglichen Lebensberufe zugewendet. Er liebte diesen Beruf und leistete
für das Ansetzn desselben mehr als irgendeiner; aber es war nicht fein eigener innerer
Lebensberuf.

„Die Menschen tragen in der Regel das Gepräge ihres Berufes", — schrieb
er an den Präsidenten Fischer in Birkenfeld im Jahre 1834 — „und wenn ein Kauf-
mann sich von den Fesseln seines Gewerbes losgemacht hat und von einem
freien Standpunkte seinen Gegen st and beurteilt, so wird er von
Kaufleuten und Krämern, die von ihren Schreibstuben und durch ihre Ladenfenster
hinaussehen, selten oder nur halb verstanden. Ich gelte bei diesen Herren für einen
unpraktischen Menschen und muß daher, um aus sie zu wirken, eine besondere Praktik
treiben und sie auf den rechten Weg leiten, ohne daß sie den Leiter gewahr werden."

Und jener erwiderte darauf: „Warum sind Sie aber ein Kaufmann und nicht
ein Staatsmann geworden? Mit Ihrer ehernen Beharrlichkeit hätten Sie als Mi-
nister Berge versetzen können."

Arnoldi war im Innersten seines Wesens fromm. Nicht von jener Wort-
oder Scheinfrömmigkeit, welche sich mit Stolz und Haß verträgt und Gottes Gnade
und Christi Erlösungswerk stets im Munde führt, aber nichts leiden mag und nichts
leistet, um sich jener Gnade würdig zu machen und jene Erlösung sich selbst zu er-
kämpfen; er war fromm in werktätiger Liebe und Aufopferung für die Nächsten, in
Selbstzucht und Demut, in Strenge gegen sich und Milde gegen die Nebenmenschen.
Seine Leidenschaft war stark, aber er hielt sie im Zaume; nur die Gemeinheit, die
Roheit entflammte seinen Zorn zur lodernden Glut, nur denen, welche jene Eigen-
schaften in Wort oder Tat bekundeten, konnte er schwer vergeben ....
        <pb n="45" />
        ﻿7. Ernst Wilhelm Arnoldi.

15

... Arnoldi war ein self-made man. Wir haben es aus seinem Munde, wie
uritlg, wie mangelhaft, wie planlos seine Erziehung, wie viel reicher sie an Gelegen-
heit zur Mißbildung wie an wohltätiger geregelter Einwirkung war. Der gute Keim,
&gt;e gute Tradition und die reichen Anlagen, — das war alles, was er aus dem Vatsr-
yache mitbrachte. Alles andere, was not tat und ihm zumal, dem zu großen Dingen
erufenen, not Lat, mußte er sich nach eigenem Regime erwerben. Er hat es er-
^orben im Schweiße seines Angesichts.

bl	oft macht das Bewußtsein solchen eigenen Verdienstes hoffärtig! Wie oft

ewt an dem, der so auf eigenen Füßen und ohne planmäßige Einwirkung von
haften! geworden, ein gewisser Makel der Unfertigkeit oder der Einseitigkeit

W	ÜOn ordern gewahren wir bei Arnoldi. Sein mühsam erworbener

d °hU' mochte ihn, der, dem frohen Lebensgenüsse zugänglich wie irgendeiner, doch
as bescheidenste bürgerliche Leben führte, nur wohltätig, über die Ehrenerweisungen,
le ihm zuteil wurden, empfand er gewiß eine ganz ungeheuchelte Freude. Aber

ei entfernt war er von dem Wahne, daß dergleichen den Wert des Menschen er-
höhen könne ....

Auch sonst hatte er nichts, nicht das mindeste vom Emporkömmling. Sein ganzes
Aresen war harmonisch, sein Benehmen das eines sorgsam erzogenen Mannes. Die
raftausdrücke, deren er sich bisweilen bediente, und deren einige als „geflügelte
f äi 6 9r°U	Gedächtnis der Leute hasten geblieben sind, können diesem Urteil

(SrT ^beuch tun; sie waren ein Zeugnis seiner tapferen Männlichkeit und der
arte seiner Empfindung. Sie waren vielleicht auch gut thüringisch. Denn in
yuringen liebt man, sich kräftig auszudrücken. Sie würden kaum aufgefallen fein,
enn sie charakteristisch für seine gewöhnliche Redeweise gewesen wären.

Grazie und Urbanität in der Form bei ernstem und festem Willen machten ihn
d ^D'^bling der Frauen, zum meist siegreichen und doch nicht gehaßten Gegner in
mer Debatte, zum Führer in der Ratsversammlung, zum geschickten und glücklichen
ermittler bei hoch und niedrig.

» h mar bin treuer Freund. Der Kreis derer, mit denen er freundschaftlich
ickUu rte *n .der Heimat und draußen, war ein sehr großer. Die besten Männer
aa es sich zur Freude und Ehre, mit ihm zu verkehren; mit wenigen war er
Ü ^. vertraut. Diesen wenigen gegenüber faßte er seine Freundschaft ganz im
llas, ischen Sinne auf.

, Gin echter deutscher Familiensinn war ihm eigen. Nirgends fühlte er sich
tA’ f o*s *m Schoße seiner Familie. Nichts, nicht die Erfolge seiner gemeinnützigen
niM v °*5er ‘3a5 allmähliche, wenn auch bescheidene Wachstum seines Wohlstandes,
Gt die Ehre und den Ruhm, die ihm reichlich zuteil wurden, pries er lauter und
mbarer als das Glück seines Hauses.

Arnoldi war mit einem ausgeprägten Schönheitssinn ausgestattet. Die
beih n 5561 ^atur wie die der Kunst wußte er innig zu genießen, und sein Verständnis
in töar Eow gewöhnliches. Besonders innig liebte er die Natur. Er hat sie nie
ihren größten landschaftlichen Zauberwerken geschaut. Aber seine thüringensche
bennat bot ihm im kleinen des Entzückenden genug, und leicht fand er immer das
schönste heraus. Seine liebsten Erholungen waren seine Spaziergänge in die nähere
oer fernere Umgebung der Stadt. Oft durchstreifte er, sich neue Lebenskraft zu
yolen, den Thüringer Wald, dessen höchste Spitzen er, seltsamerweise, obwohl sie von
otha aus sichtbar sind und immer in ihrem blauen Duft zum Besuche reizen, erst in
leinen späteren Jahren aufsuchte. Kein Wunder, daß auch in seinen Dichtungen diese

sinnige Freude an der Natur oft zum Ausdruck kommt. Meist ist das Naturbild
r der Träger verwandter Empfindungen und Gedanken.
        <pb n="46" />
        ﻿16	Erster Teil. Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle.

Aber auch die Geselligkeit, insbesondere der gesellige Verkehr in kleinen
vertrauteren Kreisen, war ihm eine Quelle holder Freuden. Und er war der beste
Gesellschafter, der sich denken läßt: immer das anregende Element, sinnige Spiele,
fröhliche Gesänge leitend, immer bereit zu geistvoller Unterhaltung, schalkhaft, witz-
sprudelnd, ausgelassen fröhlich, — immer anmutig.

Daß Arnoldi erfüllt war von der glühendsten Vaterlandsliebe, zeigen
seine Taten und viele seiner tiefst empfundenen Worte. Mehr und deutlicher ver-
künden die ersteren die Eigenart dieser seiner Empfindung. Denn er gehörte zu
denen, welche die Vaterlandsliebe auffassen als eine ernste Mahnung zur Pflicht, zur
Widmung der besten Kräfte, zu hingebender dienender Treue.

Und in diesem Sinne hat er sich denn auch um fein Vaterland verdient gemacht
und sich seinen Platz errungen unter den besten und gefeiertesten seiner Söhne. Und
so leuchtet auch sein Stern hossenüich noch lange zurück in deutsche Lande.

8.	Friedrich List, Deutschlands größter Volkswirt.

Von Karl Theodor v. Eheberg.

v. Cheberg, Friedrich List. Festrede zur Enthüllung des Denkmals in Kufstein am
8. September 1906. In: Beilage zur Allgemeinen Zeitung. München, den 9. September 1906,
Nr. 209, S. 474-476.

Selten mag einem Sterblichen ein solcher Drang, sich zu bilden und vorwärts zu
streben, ein solcher Trieb zu uneigennützigem öffentlichen Handeln, eine solche rastlose
Selbstbetätigung, eine solche stets sich erneuernde Spannkraft des Geistes zu eigen
gewesen sein wie Friedrich List.

Schon sein äußerer Lebensgang gibt dafür den Beweis. In jungen Jahren
vertauscht er die Werkstätte seines Vaters mit der Schreiberstube. Die freien Stunden
benutzt er, um durch den Besuch von Vorlesungen an der Universität Tübingen und
durch Lektüre reine lückenhafte Bildung zu vervollkommnen. Der Reformminister
Wangenheim fand an ihm einen treuen Helfer. Schon im Jahre 1816 veröffentlichte
er einen Aufsatz über das „System der Gemeindewirtschaft".

Im Jahre 1817 übertrug ihm Wangenheim die neue Lehrkanzel für Staats-
praxis an der staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Tübingen. Aber der
enge Hörsaal genügt seinem Tätigkeitsdrang nicht. Schon damals ergreift ihn das
unwiderstehliche Verlangen, feine Ideen ins Weite und Große wirken zu lassen. Aus
diesem Verlangen gründet er mit gleichgesinnten Freunden den „Volksfreund aus
Schwaben", ein Vaterlandsblatt für Sitte, Freiheit und Recht, in dem er für wahre
Volksvertretung, öffentliche Kontrolle der Staatsverwaltung, Selbstverwaltung der
Gemeinden, Preßfreiheit und Geschworenengerichte eintrat. Demselben Verlangen
entspringt die von ihm im Jahre 1819 betätigte Gründung eines Handelsvereins, für
den er eine Petition um Aufhebung der Binnenzölle und Errichtung einer alle deut-
schen Staaten umfassenden Zollgrenze entwarf, und dessen Forderungen er später an
den süddeutschen Höfen, in Berlin und am Wiener Hofe vertrat. Aber diese Tätigkeit
war so wenig im Sinne der württembergischen Regierung, daß List sich genötigt sah,
seine Professur niederzulegen.

Durch das Vertrauen seiner Reutlinger Mitbürger in die Württembergische
Kammer gewählt, geißelte er in einer Denkschrift an die Kammer mit jener Leiden-
schaftlichkeit, die, wenn sie auch edelsten Motiven entsprang, doch seine Person und
seine Sache nicht selten schädigte, die Gebrechen der württembergischen Staatsver-
waltung und forderte in heftiger, wenn auch keineswegs verbrecherischer Sprache
        <pb n="47" />
        ﻿8. Friedrich List, Deutschlands größter Volkswirt.	17

zahlreiche Reformen. Der Prozeß, der darauf gegen ihn angestrengt wurde, endete
mit seinem Ausschluß aus der Kammer und mit der Verurteilung zu zehnmonatiger
Festungshaft auf dem Hohenafperg. Nachdem ihm nach einigen Zwischenfällen gegen
das Versprechen der Auswanderung der Rest der Festungshaft erlassen worden war,
beginnt eine unstete Wanderschaft, die ihn durch die Pfalz und Frankreich über den
Ozean in die Vereinigten Staaten führte.

Nachdem er Lafayette auf dessen Einladung auf seinem Triumphzug durch
Amerika begleitet hatte und mit den berühmtesten Staatsmännern bekannt geworden
war, suchte er seinen und der Seinigen Unterhast durch den Betrieb einer Farm zu
sichern. Als der gewünschte Erfolg ausblieb, übernahm er die Redaktion des deutschen
Blattes „Adler" in der kleinen Stadt Reading und fand bald Gelegenheit, in die
wirtschaftlichen Kämpfe Pennsylvaniens einzugreifen. Auf einem Ausflug in die
„Blauen Berge" entdeckte er ein Kohlenlager, brachte rasch eine Gesellschaft mit be-
deutendem Kapital zusammen, baute eine Eisenbahn, gründete Städte und war im
Begriffe, durch seine Tätigkeit zu Ansehen und Wohlstand zu gelangen, als der un-
widerstehliche Drang, die erworbenen Kenntnisse zum Nutzen seines Vaterlandes zu
verwenden, ihn wieder, alle seine amerikanischen Aussichten aufgebend, in die alte
Welt zurückführte.

Wie er dann in Leipzig sich niederließ und dort für ein deutsches Eisenbahn-
wesen wirkte, wie er das Rotteck-Welckersche „Staatslexikon" und das „Zollvereins-
blatt" ins Leben rief, wie er in diesem und in der „Augsburger Allgemeinen Zeitung"
mit beredten Worten für einen den ganzen Deutschen Bund umfassenden Zollverein
eintrat, wie er, gedrückt durch die Behandlung in Leipzig, im Herbste 1837 nach
Belgien und Frankreich sich begab und dort bei den Königen und Ministern die wohl-
wollende Aufnahme fand, die er in der Heimat entbehren mußte, wie er in Paris
den ersten Entwurf seines „Nationalen Systems der polistschen Ökonomie" als Lösung
der von der Akademie gestellten Preisaufgabe über Freihandel und Schutzzoll nieder-
schrieb, wie es ihn aber dort nicht litt, sondern wieder nach Deutschland zurückzog, —
das ist alles so bekannt, daß ich nicht weiter dabei zu verweilen brauche. Im Jahre
1841 erschien sein berühmtes theoretisches Hauptwerk: „Das nationale System der
politischen Ökonomie". Die letzten sechs Jahre seines Lebens sind ausgefüllt mit lite-
rarischen Arbeiten und Reisen, die er als unbesoldeter Anwalt Deutschlands nach
Österreich, Ungarn und schließlich nach dem von ihm so leidenschaftlich bekämpften
England unternahm.

Friedrich Lifts Verdien st e um die Volkswirtschaft nach
der theoretischen und praktischen Seite sind so weittragend,
daß wir ihn als den größten deutschen Volkswirt bezeichnen
dürfen. In einer Zeit, in der in Deutschland wie anderwärts alle West sich be-
mühte, die kosmopolitischen und individualistischen Lehren des Schotten A. Smith
nachzubeten und zu verbreiten, obwohl Deutschland für sie keineswegs reif war, hatte
er den Mut, deren Einseitigkeit nachzuweisen und zu bekämpfen. Er war der erste
realistisch denkende Volkswirt. Er erkannte, daß dieselben Maßregeln und Gesetze
nicht für alle Völker und Entwicklungsstufen gleichermaßen sich eignen, sondern aus
dem Volke und aus der Zeit herauswachsen müssen.

Ist es nicht beschämend, daß dieser Mann nahezu dreißig Jahre nach seinem
Tode den Fachgelehrten so gut wie unbekannt oder wenigstens von ihnen nicht ver-
standen und berücksichtigt war, bis Eugen Dühring ihn auf den Platz stellte, der ihm
gebührt? Die ganze ethisch-historisch-realistische Richtung der jüngeren deutschen Na-
tionalökonomie, auf die wir als den wichtigsten Fortschritt in der Dogmengeschichte
dieser Wissenschaft stolz sind, ist in Lifts zahlreichen Schriften verkörpert, nicht dem
Namen, aber dem Wesen nach. Ist es nicht merkwürdig, daß sie sozusagen neu ent-

Mollat, Volkswirtschaftliches Quellenbuch. 4. Aufl.	2
        <pb n="48" />
        ﻿18

Erster Teil. Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle.

deckt werden mußte, während sie tatsächlich nur eine Fortsetzung Listscher Gedanken-
gänge darstellt?

Und findet Friedrich List etwa heute die Beachtung, die er auch als Theore-
tiker verdient? Ich fürchte fast, diese Frage verneinen zu müssen. Es ist verwun-
derlich, daß man sich heute viel Mühe gibt, alte englische und französische Abhand-
lungen in deutschen Übersetzungen herauszugeben, während man den reichen Schatz
volkswirtschaftlicher Erkenntnis unbehoben läßt, den List in zahllosen Zeitschriften
verschwenderisch ausgestreut hat,*)

Und wie viel fehlt heute noch zum Verständnis des Volkswirtes List! In einer
deutschen Stadt, die List längere Zeit beherbergte, findet sich keine Straße, die Lifts
Namen trägt, weil die freihändlerisch gesinnte Bürgerschaft von ihm nichts anderes
weiß, als daß er Schutzzöllner ist. Eine angesehene deutsche Handelskörperschaft er-
klärt, keinen Beitrag zu unserem Denkmal spenden zu können, weil es zurzeit, d. h.
bei der derzeitigen fchutzzöllnerischen Strömung im Reiche, nicht opportun sei, den
Vertreter des Schutzzolles zu feiern. Man weiß nicht, soll man lachen oder weinen
über solchen Unverstand. Weite Kreise in Deutschland und Österreich haben sich eben
gewöhnt, List vorzugsweise mit der Streitfrage über Schutzzoll und Freihandel in
Verbindung zu bringen. Und gewiß in so fern mit Recht, als List der erste und
wirksamste Theoretiker des Schutzzolles war, unter dessen Einfluß Fürst Bismarck
bewußt oder unbewußt stand, als er 1879 mit dem Freihandelssystem brach, dessen
Ausführungen noch heute die schneidigste Waffe im Lager der Schutzzöllner bilden.
Auch in so fern mit Recht, als List richtig erkannt hatte, daß in Deutschland kein
wirtschaftlicher Aufschwung und Fortschritt möglich sei, ehe ein gemeinschaftliches
Handelsgebiet hergestellt und die erstickenden Zwischenzölle einer einheitlichen Zoll-
grenze gewichen seien. Daß er für die damals in ihren Anfängen befindliche, von
der überlegenen englischen Fabrikproduktion hart bedrängte deutsche Industrie einen
Erziehungszoll verlangte, wird kein Einsichtiger tadeln wollen. Aber derjenige kennt
List schlecht, der in ihm den Rur-Schutzzöllner erblickt. Er war nie ein Mann der
Schablone, auch in der Frage des Schutzzolles nicht. „Wäre ich als Engländer zur
Welt gekommen," sagt er selbst, „würde ich Freihändler sein." Immer hat ihm die
Welthandelsfreiheit als das erstrebenswerte Ziel vorgeschwebt.

Gerade die Kreise des Handels und der Industrie, die List heute noch ver-
kennen, weil sie von ihm wenig mehr wissen, als daß er Schutzzöllner war, sollten be-
denken, daß er es war, der die Regierungen und das große Publikum auf die Not-
wendigkeit der Beachtung wirtschaftlicher Fragen hingewiesen, der die Industriellen
und Kaufleute gesammelt, ihren Wortführer gemacht, sie mit Standesbewußtsein
erfüllt hat.

Unvergessen in den Blattern deutscher Geschichte muß es bleiben, welchen Anteil
Friedrich List an der Gründung des Deutschen Zollvereins genommen hat. Ohne
Zollverein kein Deutsches Reich; auf der Grundlage der wirtschaftlichen Einigung erst

*) Vgl. jetzt: Kernsprüche und Kernstücke aus Friedrich Lifts
Schriften. Ausgewählt von Mollat. Gautzsch b. Leipzig, Felix Dietrich, 1908. Die
Quellen der „Kernsprüche und Kernstücke" sind die folgenden Veröffentlichungen Lifts: 1. Das
nationale System der politischen Ökonomie. 1841. 7. Ausl. Mit einer historischen und kri-
tischen Einleitung von Eheberg. Stuttgart, I. G. Cotta, 1883. — 2. Mitteilungen aus
Amerika. Herausgegeben von Weber und Arnoldi. 1. Heft. 1829. Nachtrag zum 1. Hefte.
1829. — 3. Aufsätze im Staatslexikon. Herausgegeben von v. Rotteck und Welcker. 1. Bd.
1834. 4. Bd. 1837. Neue Aufl. 1. Bd. 1845.	4. Bd. 1846. — 4. Eisenbahnjournal und

Nationalmagazin für die Fortschritte im Handel, Gewerbe und Ackerbau usw- Nr. 1—40.
1835—1837. — 5. Das Zollvereinsblatt. 1.-4. Jahrgang. 1843—1846. — 6. Gesammelte
Schriften, herausgegeben von Häusser. 1. Teil. 1850. 2. Teil. 1850. — G. M.
        <pb n="49" />
        ﻿9. Friedrich List. Charakteristik.

19

konnte die politische erfolgen. Friedrich List wollte die Zollgrenze nicht nur auf das
heutige Deutsche Reich, sondern auch auf die österreichischen Länder erstreckt wissen.
Die politischen Verhältnisse haben solche Ideen vereitelt. Aber erinnern uns nicht die
verschiedenen Bestrebungen, einen mitteleuropäischen Wirtschaftsverein zu gründen,
an Ideen Lifts, der bereits in den dreißiger Jahren die zukünftige Rolle der Ver-
einigten Staaten im internationalen Wirtschaftsleben ahnte?

Und sodann Lifts Tätigkeit im Eisenbahnwesen! Auch hier wird sein Name
dauernd mit den schwierigen Anfängen verbunden bleiben. Gewiß wären auch ohne
ihn Schienenstränge durch Deutschland und Österreich gezogen worden; aber daß
bereits im Jahre 1833 die erste große Verkehrsbahn Deutschlands, die Leipzig-Dres-
dener, geplant und am 1. März 1836 der erste Spatenstich an dieser Bahn getan
wurde, ist doch sein Verdienst. Freilich, die Zeitgenossen selbst und die Schrift, welche
die ehemalige Leipzig-Dresdener Eisenbahnkompagnie im Jahre 1864 zur Feier des
25jährigen Jubiläums der Eröffnung der ganzen Strecke herausgegeben hat, glaubte
anderen Männern die Palme des Verdienstes zuerkennen zu sollen. Aber die Ge-
schichte ist hier, wie häufig, über angemaßte Ansprüche hinweggeschritten und hat den
Ruhm des Mannes, der schon 1824 in der Gefangenschaft auf Hohenasperg sich mit
dem Eisenbahnwesen beschäftigte, der 1829 in den Wildnissen der „Blauen Berge"
von einem deutschen Eisenbahnsystem träumte, wiederhergestellt. Ganz neue ahnungs-
volle Gedanken über die Zukunft seines Vaterlandes gingen schon damals dem in die
Ferne Gebannten auf. Er fühlte die belebende Kraft eines über ganz Deutschland
ausgedehnten Eisenbahnbetriebes voraus, er sah im Geiste die mächtigen Wirkungen
desselben sowohl auf die dereinstige Einigung des Vaterlandes wie auf die Stärkung
der Nationalverteidigung und die Beförderung aller Kultur und Gesittung.

9.	Friedrich Lift. Charakteristik.

Von Ludwig Häusser.

H ä u s s e r, Friedrich Lifts Leben. In: Friedrich Lifts gesammelte Schriften, heraus-
gegeben von Hausier. 1. Teil. Stuttgart und Tübingen, I. G. Cotta, 1850. S. 403-408.

Friedrich List ist der erste Mann in Deutschland, der ohne Amt, ohne Titel,
ohne offizielle und gelehrte Gevatterschaft allein durch die Unerschöpflichkeit seiner
geistigen Mittel, die zähe Kraft seines Willens, die populäre, eindringliche, beredte
Gabe seines Wortes sich eine selbständige Macht erschuf. — ein Beginnen, das in
jedem andern Lande schwer, in Deutschland aber ganz ohne Vorgang war. Er wurde
zu einer Macht, die bei aller seiner persönlichen Isolierung über Blätter, Parteien»
gesetzgebende Versammlungen gebot, die den alten Schlendrian der Bureaus und
Kontors in Aufregung brachte, Ministerien beunnihigte und diplomatische Korre-
spondenzen beschäftigte. Es verband sich in ihm, um dies Ziel zu erreichen, ein Un-
gestüm und eine Heftigkeit des Strebens mit einer Geduld des Ausharrens, wie sich
selten zwei solche Gegensätze in einer Natur Zusammenfinden. Unermüdlich hämmerte
er auf dasselbe Ziel los, faßte denselben Gedanken an hundert verschiedenen Punkten
auf und besaß in einer zerfahrenen und zersplitterten Zeit die ungemein seltene
Eigenschaft, sich auf e i n Ziel mit der ganzen Kraft seines Geistes zu konzentrieren
und der einen Grundidee, die ihn erfüllte, die ganze Tätigkeit seines Lebens zu
widmen. In unserer, an öffentlichen Charakteren nicht überreichen Zeit war eine so
kraftvolle, scharf ausgeprägte Persönlichkeit etwas doppelt Schätzenswertes, zumal

2*
        <pb n="50" />
        ﻿20	Erster Teil. Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle.

wenn sie, wie hier, einem großen nationalen Zwecke mit der ganzen idealistischen
Selbstvergessenheit und Uneigennützigkeit einer deutschen Natur sich hingab.

Aber freilich lag gerade darin ein natürlicher Grund des Widerstandes und der
Verkennung. Eine handelnde Persönlichkeit war ohnedies in Deutschland etwas Un-
gewöhnliches; wenn sie nun gar gegen alles Herkommen und alle Überlieferungen der
Schreibstuben und Schulzimmer grob verstieß, so war des Ärgers und Widerspruchs
kein Ende. Daß ein deutscher Gelehrter sich einem öffentlichen Interesse mit ganzer
Seele hingab und ein praktisches Ziel auf dem Gebiete der materiellen Dinge sich als
fein Ideal vorgesetzt hatte, war etwas so Ungewöhnliches und Unverstandenes in
Deutschland, daß man lieber mit dem ordinärsten Maßstabe maß und die gemeinsten
Motive unterlegte, als daß man sich das Ungewöhnliche und Bedeutende der Er-
scheinung eingestanden hätte. Auch billig Denkende klagten über Einseitigkeit, als
wenn eine Agitation anders als einseitig wirken könnte; und ruhige, friedliebende
Leute tadelten, daß er so heftig nach allen Seiten hin auftrat und nirgends bedacht
war, sich Freunde und Verbündete zu werben. Alle demagogischen Künste und
Kunstgriffe freilich verschmähte seine Agitation; es war darin der direkte Gegensatz
der Demagogie gewöhnlichen Schlags: er schalt, statt zu schmeicheln, zürnte, statt zu
liebkosen, und setzte sich — statt den Schwächen zu fröhnen — denjenigen Übeln Ge-
wohnheiten, die in der deutschen Nation am tiefsten gewurzelt waren, am lautesten
und schroffsten entgegen. Mit allem Recht; denn wie schon bei seinem Tode jemand
sehr treffend sagte, die Hebel, welche die Masse bewegen, sind nicht mit Baumwolle
gefüttert. Aber auch das kluge Maß der Schonung und Vorsicht, das die Worte ab-
wägt und überall um des versöhnenden Eindrucks willen die Kraft des Stoßes
mildert, kannte List nicht und konnte es nicht kennen. Seine Bildung war eine auto-
didaktische; die Stellung im Leben hatte er sich allein errungen. Aus der Heimat in
die Verbannung geschleudert, schuf er sich mit rüstiger Kraft ein neues selbständiges
Leben; und als ihm auch das zerstört war, errang er sich eine neue Existenz, immer
im Kampfe und unter Anfechtungen, lediglich durch die eigene Kraft. Selbständige
Naturen dieses Schlags, die sich den Weg durchs Leben erst selber haben bahnen
müssen, und die niemanden zu Dank und Dienst verpflichtet sind, werden immer so
geartet sein.

In anderen Ländern, wo ein öffentliches Leben seit lange entwickelt ist, hätte
man die Energie eines schöpferischen Geistes, der, um Rücksichten unbekümmert,
immer fest auf sein Ziel lossteuert, besser zu würdigen wissen; in Deutschland waren
für das alles erst die Wege zu ebnen. In Deutschland mußte man die altkluge Be-
merkung hören, daß das deutsche Eisenbahnnetz, die Entwicklung des Zollvereins usw.
auch ohne List hätte kommen müssen: es war der alte Einwand, den schon Kolumbus
durch sein Kunststück mit dem Ei gewürdigt hat. In Deutschland war einmal der
Tadel der, daß sein System eine unbegründete Neuerung sei, ein andermal lautete
der Vorwurf dahin, es sei schon alles in frühern Büchern gedruckt zu lesen, — ein
Vorwurf, der sich bis zur Abgeschmacktheit gesteigert hat. Die Tadler vergaßen den
Unterschied zwischen einem Systematiker und einem praktischen Agitator; sie ver-
gaßen, daß das Ziel des letzteren nicht der Ausbau eines Systems, sondern ein prak-
tisches, politisches Ziel sein mußte, und daß die vortrefflichsten Systeme der Welt von
zweifelhaftem Werte sind, wenn sie das ökonomische Interesse der Nation schlummern
lassen und an der politischen Erziehung des Volkes spurlos vorübergehen. Daß sich
von den handelspolitischen Grundsätzen Lifts vieles, vielleicht das meiste schon irgendwo
gedruckt oder gesagt fand, konnte doch wohl kein ernstlicher Vorwurf sein; es ist noch
kein Reformator in die Welt gekommen, der etwas Neues erfunden hätte, und schon
Goethe hat zur Abwehr gegen solche Anklage das wahre Wort gesprochen: „Alles
Gescheite ist schon gedacht worden; man muß nur versuchen, es noch einmal zu
        <pb n="51" />
        ﻿9. Friedrich List. Charakteristik.

21

denken." So waren die Ideen, die List brachte, nichts neu Erfundenes, aber die Ver-
bindung, die Anwendung, die praktische Richtung, die populäre Verbreitung, die er
ihnen gab, war nur sein Werk, und die unermeßlichen Kräfte, die er damit weckte,
nur sein Verdienst. Wie viel beschämender für die Vorgänger, wenn alles das treff-
liche Material bereits vorhanden war und erst ein List kommen mußte, um es dem
verborgenen Schachte zu entlocken und zum fruchtbaren Gemeingute der Nation zu
machen?! Wie viel niederschlagender für sie, wenn sie die populären Wirkungen, die
s i e seit Menschenaltern geübt, mit den großartigen Erfolgen verglichen, die List
nur in den letzten sechs Jahren seiner Wirksamkeit errungen hatte!

Der schroffe Ton, in welchem er seine Sache durchfocht, entsprang aus der Leb-
haftigkeit und dem Ernst seiner Überzeugung, nicht aus seinem innersten Wesen. List
war eine weiche, gemütvolle Natur, voll argloser Hingebung an die Freunde, voll
aufopfernder Liebe für die Seinigen, aufrichtig, vertrauensvoll und herzlich, in seinen
gesunden Tagen von unverwüstlicher Heiterkeit und reich an dem schalkhaften schwä-
bischen Humor, der auch aus einzelnen seiner polemischen Schriften herausklingt.
Von der gutmütigsten und wohlwollendsten Art, hatte er immer nur die Sachen, nie
die Personen im Auge; es konnte ihm ein Gegner, dem er hart mitgespielt, vor die
Augen treten, und er fand bei List eine joviale, herzliche Ausnahme. Erst die späteren
Tage der Verkennung und Anfeindung, der körperlichen und gemütlichen Leiden
störten jene heitere Stimmung; das früher so hingebende Vertrauen schlug dann
nicht selten in Mißtrauen, der leichte und muntere Sinn in trübe, melancholische Ver-
bitterung um. Nur denen, die ihm nahe standen, den Seinigen besonders, war er
aber auch in den Tagen der tiefsten Leiden der liebevolle Freund, Gatte und Vater
und zwang sich, den innern Schmerz unter dem Gewand einer erkünstelten Ruhe zu
verhüllen.

Jene heitere Frische und Beweglichkeit des Geistes machte seinen persönlichen
Umgang und seine Unterhaltung überaus anziehend. Immer neu und eigentümlich,
übersprudelnd von schöpferischen Gedanken und Entwürfen, wirkte er auf alle, die ihm
so näher kamen, erweckend, anspornend und befruchtend; er ließ, wie man von einem
großen antiken Redner sagte, immer einen Stachel in der Seele des andern zurück.
Diese lebendige, erweckende Kraft lag auch in seiner Darstellung; es war eine mäch-
tige, hinreißende Volksberedsamkeit, die aus seinen Aufsätzen heraussprach. In seinen
Artikeln, sagte Laube sehr treffend, war mehr als bloßes Wissen und bloßer Beweis,
es war ein drangvolles, den Leser zwingendes Leben in diesen Aufsätzen, ein voller,
gewaltiger Mensch ordnete, regierte, trieb, unterwarf uns hinter diesen Zeilen und
Sätzen, welche stets in künstlerischer Form stiegen und schwollen und am Ende des
Artikels stets die höchste Höhe des Ausdrucks erreichten. Wen sie nicht überzeugten,
den rissen sie fort, und wen sie nicht fortrissen, den bestürzten sie. Es focht in Lifts
Worten ein Genius, welcher leider ziemlich ungekannt ist unseren Zeitungen poli-
tischen Themas. Nichts war trocken in Lifts Behandlung! Und wenn man obenein
weiß, daß er über hundert Gesichtspunkte nicht sprach, absichtlich nicht sprach, weil
er sparen gelernt hatte, um zu wirken, wenn man aus dem persönlichen Verkehr mit
ihm erkannte, daß gerade die von ihm verschwiegenen Gesichtspunkte die ergiebigsten,
die den Patrioten wie den Mann des Fortschritts entzückendsten sind, dann hatte man
doppelt zu bewundern: die Fülle des Inhalts und die weise Beschränkung in dem,
was eben zu äußern, was eben auszuführen war.

In einem politisch reifen Lande, wo nicht erst der Boden umzuroden und die
Wege zu bahnen waren, hätte ein solches Streben auch seine äußere Anerkennung
gefunden; mächtige Parteien hätten einen solchen Mann getragen, die Natton ihm
den Wirkungskreis angewiesen, der solchen Kräften entsprach. Er hätte dort in
einem Parlamente oder am Ministertische seine Stelle gefunden; eine einzige der
        <pb n="52" />
        ﻿22	Erster Teil. Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle.

großen Schöpfungen, die er anregte, hätte ihm dort reichlichen Lohn für das ganze
Leben gebracht. Wurde doch in denselben Tagen, wo List in einem traurigen Ende
verkümmerte, der Mann, der in England den ersten Anstoß gegeben hatte zu den
Pennyposten, mit einer eigens für ihn geschaffenen lebenslänglichen Stelle ent-
schädigt, erhielt doch bald nachher Cobden von der Nation ein mehr als königliches
Ehrengeschenk. In Deutschland, „wo man für Sänger und Klavierspieler, für Liebe-
dienerei und zweideutige Verdienste Auszeichnungen in Menge hat", wurde der
Schöpfer des Eisenbahnnetzes kümmerlich abgefunden, der Ratgeber und Förderer
einer Menge der wichtigsten Unternehmungen kärglich bezahlt, und der Agitator für
eine nationale deutsche Handelspolitik mußte sein mühsam erworbenes Vermögen
aufopfern, ohne dafür nur Dank zu finden. Es war ein Wort voll bitterer Wahrheit,
was ihm einmal der badische Minister Winter erwiderte, dem er die Opfer, die er
für ganz Deutschland gebracht, aufzählte. „Da müssen Sie sich eben an ganz Deutsch-
land halten", — erwiderte der Staatsmann, konnte ihm aber nicht sagen, wo dies
Deutschland zu finden war. So blieb er sein Leben lang, nach den glänzendsten und
fruchtbarsten Schöpfungen, die er angeregt, in das Joch der angestrengten Arbeit ein-
gezwängt und auf den täglich zu erringenden Erwerb angewiesen; nachdem er, wie
seine Freunde sagten, weite Strecken unbrauchbarer, ja ungekannter Wildnis in
fruchtbares Land verwandelt hatte, mutzte er „immerdar noch Holz hacken", — bis
die Leiden des zunehmenden Alters und der zerrütteten Gesundheit ihm die frische
Arbeitskraft zerstörten und er der quälenden Sorge um die Zukunft in hoffnungs-
loser Melancholie erlag. „Armer Freund," rief ihm Laube nach, „ein ganzes Land
konntest du beglücken, aber dies Land konnte dir nicht einen Acker Erde, konnte dir
nicht ein warmes Haus geben für die traurige Winterzeit des Alters! Dieser Fluch
des zerrissenen Vaterlandes, in welchem man so kinderleicht heimatlos werden kann,
in welchem das Genie selbst niemand angehören darf, dieser Fluch hat dich im Schnee-
sturme oberhalb Kufsteins in den Tod gejagt, und unsere Tränen, unsere Lorbeer-
kränze, was sind sie deiner verwaisten Familie?! Was sind sie den guten Bürgern
und guten Egoisten, die sich die Fülle des Leibes streicheln und weislich sprechen: Der
Staat ist nicht für Genies vorhanden!"

10.	David Hansemann als Politiker.

Von Alexander Bergengrün.

Bergengrün, David Hansemann. Berlin, I. Guttentag, 1901. S. 95 — 97 und
S. 356-357.

Der Ausgangspunkt für Hansemanns politisches Wirken war sein kaufmännischer
Beruf. Er lebte zunächst, wie es feine Pslicht war, dem Geschäft. Kaufmännische
Überlegung, ein gesunder Menschenverstand und ein angeborener politischer Trieb
sagten ihm aber, daß das Geschäft nur florieren könne, wenn es einen günstigen
Boden in den allgemeinen Verhältnissen finde, und daß diese wieder nur dann befrie-
digen können, wenn nicht der Vorteil des einzelnen Mannes, eines Erwerbszweiges,
einer Stadt oder einer Provinz geltend gemacht werde, sondern wenn das Ganze, der
Staat, ein kräftig pulsierendes Leben führe. Diese Überzeugung steigert den nüch-
ternen Nützlichkeitssinn des Geschäftsmannes zum Idealismus des patriotisch ge-
sinnten Politikers. Eine innige Verbindung kaufmännischer und staatsmännischer
Gedanken bezeichnet die Eigenart Hansemanns. Dabei tritt das persönliche Moment,
die Rücksicht aus den eigenen Geschäftsvorteil, allmählich in den Hintergrund, um
        <pb n="53" />
        ﻿10. David Hansemann als Politiker.

23

schließlich dem Interesse und dem Wirken für die Allgemeinheit ganz den Platz zu
räumen. Schon 1828 warnt ihn ein Freund vor zu großer Ausdehnung seiner
öffentlichen Tätigkeit: er möge mehr an Weib und Kinder denken, manches gute
Geschäft sei ihm entgangen, weil er anderweitig zu sehr in Anspruch genommen sei;
so dächten viele seiner Freunde. Schwindet nun auch mit der Zeit der unmittelbare
Zusammenhang zwischen seinen geschäftlichen und politischen Interessen, so verraten
diese in ihrer Färbung doch stets den Boden, aus dem sie erwachsen sind. Seine
Kenntnisse, seine Erfahrungen, seine Gesichtspunkte sind in erster Linie dem Wirt-
schaftsleben des Staates und der Bevölkerung entnommen. Doch aber steht der
ganze Mann im Denken und Handeln unter dem unmittelbaren, unreflektierten Ge-
fühle einer warmen Liebe zu König und Vaterland, und sein politisches Empfinden
wurzelt in dem einfachen, männlichen Gedanken, die erste Aufgabe des Staates sei:
zu leben, an Kraft, Macht und Ehre zu wachsen. Stand die geistige Kultur des
deutschen Volkes auf einer bewunderungswürdigen Höhe, so war es politisch und
wirtschaftlich weit hinter den anderen großen Nationen zurückgeblieben. Jeder
große wirtschaftliche Fortschritt war auch ein politischer Gewinn. Eines bedang das
andere. Wohl durste man damals sagen, es sei eine Ehrensache Deutschlands, reicher
zu werden. Denn gerade die Armseligkeit der ökonomischen Verhältnisse machte den
Deutschen in den Augen des Fremden und in seinen eigenen lächerlich. Darum war
es kein Banausentum, wenn Männer wie Hansemann, Harkort, List u. a. den wirt-
schaftlichen Aufschwung als mächtigsten Hebel der Größe und Zukunft Deutschlands
betrachteten, auch wenn sie diesen Gedanken gelegentlich einseitig betonten. Laut
genug konnte er den idealistischen Deutschen überhaupt nicht gepredigt werden, ob-
wohl der reale Untergrund des nationalen Idealismus vor allem das Verlangen
nach Wirtschaftseinheit war.

In dieser Gesinnung lebte Hansemann als aufmerksamer Beobachter der inneren
und äußeren Politik Preußens und aller Vorgänge in den fremden Staaten. Un-
aufhörlich beschäftigte ihn das Problem dieses preußischen Staates. Nach jeder
Richtung hin erschien sein Wesen rätselhaft, widerspruchsvoll: eine Großmacht ohne
die rechten Voraussetzungen für diese anspruchsvolle Stellung, zerrissen in zwei ge-
trennte Landkomplexe, mit geradezu unmöglichen Grenzen, umgeben von eifer-
süchtigen, übelwollenden kleinen und übermächtigen großen Staaten; eine Admini-
stration von so freisinnigen, modernen Grundsätzen, wie sie in der Städteordnung, in
der Handelspolitik, in der Fürsorge für die höhere und niedere Volksbildung zutage
traten, und daneben eine ängstliche Zensur, eine unwürdige Demagogenfurcht, ein
Mangel an Öffentlichkeit, die das frische Leben, das auf der einen Seite erzeugt
wurde, auf der anderen wieder zu ersticken drohten. Dazu der Gegensatz zwischen
Ost und West, zwischen angestammten Landen und neuen schwer zu assimilierenden
Provinzen, ein Gegensatz, der bis zu gewissem Grade auch die liberalen und konser-
vativen Grundanschauungen der Bevölkerung geographisch verteilte. Wußte dieser
Staat, was er nach außen wollte und sollte; wußte er, nach welchem Ziel seine innere
Entwickelung drängte? —

Hansemann war gewohnt zu disponieren und kannte es nicht anders, als daß,
wo er an einer Angelegenheit mitarbeitete, sein Wille der maßgebende war. Selten
trat ihm eine ebenbürtige Persönlichkeit von gleicher Willensstärke, gleicher Geschäfts-
kenntnis, gleichem Scharfblick gegenüber. Alle die großen Betriebe, die er geschaffen
hatte, und in denen er tätig war, stellten ihm ein Heer von Untergebenen zur Ver-
fügung, die mit Verehrung und Bewunderung zu ihm aufblickten, von ihm Förderung
und Gunst erwarteten, aber auch zu seiner überlegenen Einsicht das vollkommenste
Vertrauen hatten. Das Herrschen mußte ihm mit der Zeit zur Gewohnheit, zur an-
deren Natur werden. Im Privatverkehr büßten die angeborene Freundlichkeit,
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        ﻿24	Erster Teil. Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle.

Herzensgute und Liebenswürdigkeit nichts von dem bestrickenden Reize ein, den sie,
verbunden mit dem Eindrucke außerordentlicher Klugheit, von jeher auf seine zahl-
reichen Freunde ausgeübt hatten. Auch mochte er Widerspruch wohl in so fern ver-
tragen, als er ihn nicht aufbrausend oder heftig machte und ihn nicht eigentlich
verletzte. Daß aber seine politischen Überzeugungen, seine Ansichten von der Zweck-
mäßigkeit dieser oder jener Maßregel die einzig richtigen, ja möglichen seien, stand
für ihn unerschütterlich fest. Doch muß der Anspruch, in seinem Kreise der Erste zu
sein, dem sich die anderen unterzuordnen hätten, mit einer gewissen naiven Selbst-
verständlichkeit hervorgetreten sein, und vor starrem Doktrinarismus bewahrte ihn
ein glücklicher Wirklichkeitssinn. Er hat es wiederholt ausgesprochen, es komme in
der Politik nicht darauf an, das unbedingt und der Idee nach Beste zu erreichen,
sondern unter verschiedenen Möglichkeiten diejenige zu ergreifen, welche dem gewollten
Ziel mehr als die anderen zustrebe, oder zwischen verschiedenen Übeln das geringere zu
wählen. So ließ er sich durch die Meinungen und Beweisführungen anderer selten
oder nie aus der einmal eingeschlagenen Richtung drängen, wohl aber war er leicht
bereit, die Taktik zu wechseln, wenn die Tatsachen und anderen Voraussetzungen sich
änderten, welche für die Wahl der Mittel bestimmend gewesen waren. Seinem
beweglichen Geiste war eine Reihe unschätzbarer staatsmännischer Gaben eigen, vor
allem: das Vermögen rascher Orientierung auch unter den verwickeltesten Verhältnissen
und der Wahl von zweckmäßigen Mitteln für ein erreichbares Ziel; das Vertrauen
in die eigene Kraft und eine gewisse angeborene Herrschergabe. Dagegen war seine
Menschenkenntnis keine untrügliche. Wohl hatte er wiederholt die rechten Männer
an den rechten Platz gesetzt; aber auch an Enttäuschungen hatte es in dieser Beziehung
nicht gefehlt.

11.	Hermann Schulze-Delitzsch.

Von Viktor Böhmert.

B ö h m e r t, Schulze-Delitzsch als Arbeiterfreund und Sozialreformer. In: Der Ar-
beiterfreund. Herausgegeben von Böhmert in Verbindung mit Gneist. 21. Jahrgang. Berlin,
Leonhard Simion, 1883. S. 161—162 und S. 180—181.

Am 29. April 1883 schlossen sich im einfachen bürgerlichen Hause zu Potsdam
die Augen eines Mannes, der nicht nur von seinen deutschen Volksgenossen, sondern
auch von anderen Nationen als einer der verdientesten Vorkämpfer für soziale Re-
formen bis über sein Grab hinaus gefeiert werden wird. Hermann Schulze-Delitzsch
gehört mit seiner Hauptwirksamkeit allen Völkern und Zeiten an. Seine genossen-
schaftlichen Schöpfungen werden sich erst in dem nächsten Menschenalter auch unter
anderen Völkern weiter verbreiten und in Deutschland selbst immer mehr ausgebaut
werden. Wenn aber auch die Formen des Genossenschaftswesens im Laufe der Zeit
voraussichtlich noch viele Veränderungen durchmachen und noch manche andere
Heilmittel zur Lösung der sozialen Frage mit mehr oder weniger Erfolg zur Anwen-
dung kommen werden, so wird doch die ganze Persönlichkeit von Schulze-Delitzsch,
die Methode seines Schaffens, die bedächtige Wahl seiner Agitationsmittel und der
Adel seiner Gesinnung unvergänglich in der Geschichte fortleben und vielen alten und
jungen Kämpfern für eine friedliche und freiheitliche Entwicklung des Menschen-
geschlechts als leuchtendes Vorbild dienen.

Das Geheimnis der Erfolge Schuhes liegt in seinem persönlichen selbstlosen Ein-
greifen, in seinem praktischen Beginnen mit kleinen engen Gewerbskreisen und in
        <pb n="55" />
        ﻿11. Hermann Schulze-Delitzsch.

25

seiner Kunst, die Massen durch Wort, Schrift und Beispiel zur wirtschaftlichen Selb-
ständigkeit und zur eigenen Verwaltung ihrer Angelegenheiten zu erziehen. Weit
größer als seine Talente war sein Charakter. Wohl hatte ihm die gütige Natur
glückliche äußere Gaben, einen kräftigen Körper und klaren Geist, Sinn für alles
Schöne und Edle, Phantasie und Beredsamkeit, Heiterkeit und Gewandtheit im Um-
gänge verliehen: aber sein Wissen war kein blendendes und leicht angeflogenes,
sondern fleißig erarbeitet, und die Eigenschaften, die ihn zum großen Sozialreformer
machten, entwickelten sich in ihm erst allmählich durch vielseitige Lebenserfahrungen
und innere Kämpfe, in denen er die Überzeugung gewann, daß man, um die Massen
auf höhere soziale Stufen emporzuheben, vor allem ihr Selbstgefühl und ihren brüder-
lichen Sinn wecken, zugleich aber ihnen selbst mit dem guten Beispiel der Opfer-
willigkeit, Enthaltsamkeit und Rührigkeit vorangehen müsse. Außerordentlich wichtig
und entscheidend für das von ihm freudig übernommene Werk war es, daß er mitten
in der Arbeit des Volkes aufgewachsen, anspruchslos und in kleinbürgerlichen Ver-
hältnissen erzogen, zugleich aber ideal angelegt, von einem tiefen Drange nach gemein-
nützigem Schaffen erfüllt war und sich durch Offenheit, Biederkeit und warme Men-
schenliebe die Herzen zu gewinnen wußte. Die besten Gedanken kommen aus dem
Herzen, dringen zum Herzen und bringen erst dadurch Frucht für das öffentliche
Leben. Schutzes schlichter Freiheits- und Bürgersinn entstammte dem Bewußtsein,
daß er nichts Besseres sei als die Kleinbürger, mit denen er aufgewachsen war, und
daß die erworbene höhere Bildung ihm nur die Pflicht gleich harter Arbeit und
opferwilligen Dienstes im Interesse der unteren Klassen auferlege. Ein Grundzug
seines geschlossenen Charakters war Strenge gegen sich selbst, die sich am schönsten in
dem öffentlichen Danke offenbart, worin er es ablehnte, eine ihm gespendete National-
gabe von mehr als 150 000 M als freies Eigentum anzunehmen, und sich vorbehielt,
sie in der Hauptsache zu einer Stiftung für öffentlich wirkende Männer zu verwenden.
Er erklärte:

„Wer ernste, oft schwere Forderungen an die Menschen zu stellen genötigt ist,
von denen ihr Emporkommen abhängt, der soll diesen Maßstab auch an sich selbst
legen. Den meisten Anklang, namentlich bei unsern Arbeitern, wird naturgemäß
immer der finden, der seinen Unterhalt gleich ihnen aus seiner Arbeit zieht und in
einer so wichtigen Beziehung mit ihnen auf gemeinsamem Boden steht. Diese meiner
Lebensgewöhnung und Lebenshaltung entsprechende, mir lieb gewordene Stellung
— ich darf wohl sagen die Frucht nachhaltiger Anstrengung, die mich deshalb mit
einigem Selbstgefühl erfüllt — ist mit allen Wurzeln meines Seins und Tuns innig
verwachsen."

Schon wenige Tage nach Schutzes Tode hat die französische „Soeiötö d’dco-
nomie politique in Paris in ihrer Sitzung vom 5. Mai 1883 in würdigster Weise
unter dem Vorsitz von Löon Say des großen Toten gedacht. Nach dem Maiheft des
»Journal ckogLoonomi.stss" heißt es in dem Sitzungsprotokoll u. a.:

„Die Wissenschaft, welche keine Grenzpfähle kennt und über den politischen
Zwisten steht, hat durch den Tod von Schulze-Delitzsch einen herben Verlust erlitten.
Durch diesen großen gemeinnützigen Mann sind der Wissenschaft und der Menschheit
die größten Dienste erwiesen worden. In beständiger Opposition gegen den So-
zialisten Lassalle hat Schulze-Delitzsch hauptsächlich die Vorzüge der Freiheit ge-
feiert und seine Theorien auch praktisch ausgeführt. Er wollte, daß die arbeitenden
Klaffen die Besserung ihrer wirtschaftlichen und sittlichen Verhältnisse sich selbst, ihrer
Sparsamkeit, ihrer Ausdauer, ihrer Arbeit, ihrer Solidarität verdanken sollten. Die
auf Grund dieser Prinzipien erlangten Erfolge grenzen ans Wunderbare. Trotzdem
hat Schulze-Delitzsch keinen materiellen Lohn für sein Wirken gewollt, stets in be-
scheidenen Verhältnissen gelebt und sich mit der inneren Genugtuung begnügt, das
        <pb n="56" />
        ﻿26	Erster Teil. Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle.

Gute getan und nützlich gewirkt zu haben. Schulze-Delitzsch hatte — wie der hervor-
ragende Publizist Nefftzer trefflich ausführt — etwas von Bastiat und etwas von
Luther an sich. Alle die, welche die Wissenschaft der Nationalökonomie schätzen,
werden den Verlust von Schulze-Delitzsch tief empfinden und beklagen."

In ähnlicher Weise wird Schulze-Delitzsch von dem hochverdienten A. Malarce
in einem Leitartikel des „Journal des Ddbats" vom 25. Mai 1883 gefeiert, der mit
den Worten schließt: „Mit Schulze-Delitzsch ist ein großer Stern von uns gegangen,
ich sage nicht erloschen, denn wenn dieser Stern auch unsern Horizont verläßt, zeichnet
er uns durch seine leuchtende Bahn die Wege des Fortschritts vor, die wir in Zukunft
zu wandeln haben." Auch Leroy-Beaulieu würdigt in der Wochenschrift „L’ficono-
miste frangais" vom 12. Mai das Wirken von Schulze-Delitzsch in einem längeren
Nekrologe.

Tief ergreifend war auch die Trauerfeier, welche am 18. Mai 1883 im Saale
der Allgemeinen Arbeitergenossenschaft in Rom am Fuße des Kapitols stattgefunden
hat, wobei der italienische Nationalökonom Prof. Luzzatti als Präsident der italie-
nischen Genossenschaften in begeisterten Worten das an Kämpfen und Taten so reiche
und doch so bescheidene Leben des „Apostels von Potsdam" schilderte und dem pomp-
haften verführerischen Auftreten Lassalles gegenüberstellte. Luzzatti erinnerte an das
Interesse, welches Schulze-Delitzsch den Genossenschaften Italiens zugewendet, das er
heiß geliebt habe. Noch kurz vor seinem Tode habe er daran gearbeitet, die Ge-
nossenschaften Deutschlands und Italiens durch wechselseitigen Kredit- und Konto-
korrentverkehr eng miteinander zu verbinden. Die stimmungsvolle Feier endete mit
einigen Worten, die der jetzige Minister Genala dem Gedächtnis von Schulze-Delitzsch
als politischem Freunde Italiens widmete.

Ja, wir Deutschen haben einen großen Mann verloren, der es wie wenige seiner
Zeitgenossen verstanden hat, den Ruhm deutscher Tatkraft und uneigennütziger
Menschenliebe auch unter andern Völkern zu verbreiten. Sein kräftiger nationaler
Sinn hat seiner internationalen Bedeutung keinen Eintrag getan. Er war einer der
reinsten öffentlichen Charaktere und einer der beharrlichsten Förderer der friedlichen
und freiheitlichen Entwickelung des Menschengeschlechts. Seine Grundsätze haben
keinen Haß und Neid erregt, sondern auch die ungünstig gestellten Volksklassen mit
Lust und Freudigkeit zur Arbeit und mit Vertrauen zu ihren Mitmenschen erfüllt.
Mögen die nachfolgenden Geschlechter in seinem Geiste wirken, und möge die Saat,
die er über viele Völker ausgestreut hat, immer reichere Früchte bringen!

12.	Alfred Krupp.

Von Diedrich Baedeker.

Baedeker, Alfred Krupp und die Entwickelung der Gußstahlfabrik zu Essen. Essen,
G. D. Baedeker, 1889. S. 347-319 und S. 351-356.

Bei aller Kleinheit und Kleinlichkeit der Verhältnisse, in denen Alfred Krupp
aufgewachsen war, und die auch bis in die fünfziger Jahre hinein ihn noch umgaben,
lieh sich sein Geist niemals von denselben beeinflussen oder gar überwältigen. Sein
Idealismus war der unerschütterliche Glaube an das Emporsteigen eines neuen Ge-
stirns, des Stahls, an dem er selbst die Stelle des Prometheus übernehmen würde.
Von jeher dachte und handelte er in allem groß. Wie hätte es bei einem so bevor-
zugten Liebling des Genius auch anders sein können! Niemals ist der Erwerb, das
Geld, sein Zweck gewesen; auch war er nie ein Kaufmann. Lieber setzte er sein ganzes
        <pb n="57" />
        ﻿27

12. Alfred Krupp.

Heines Vermögen an die Ausführung einer einzigen Idee, als daß er aus Geldrück-
auf solche technische Versuche verzichtete. Noch in späteren Lebensjahren
zahlte er gerne, wie er beinahe fein Hab und Gut geopfert, um eine Walze zu
onstrineren, und wie er, als ihm dieselbe entzweibrach, dennoch nicht verzweifelte,
°n e™' tn der festen Überzeugung von der Richtigkeit seiner Idee, nach der Ursache
es »Konstruktionsfehlers" forschte und, nachdem er ihn gefunden, rüstig wieder von
slnfmg. Als dann aus solchen Versuchen glücklich seine erste Erfindung, die
osselwalze, hervorging, fühlte er wieder sicheren Boden unter seinen Füßen.

n ”ruPPs geselligem Verkehr vollzog sich bereits nach den ersten großen Tri-
pyen der Gußstahlfabrik eine gewisse Wandlung. Hatte er bis zu seiner Ver-
|.a , iln ^en besseren Kreisen seiner Vaterstadt, wo er durch seinen Humor und
en**en. Äußerungen ein gerne gesehener Gast war, sich regelmäßig bewegt,
L v^ete er seitdem auf diese ihm lieb gewordene Gewohnheit allmählich fast ganz
erzicht. Die Gründe dafür lagen auf der Hand. Sie erklären auch hinreichend
g nug die Beharrlichkeit, mit der Krupp allen Versuchen, die namentlich noch in seinen
Ipa eren Lebensjahren gemacht wurden, um ihn in das politische Treiben hereinzu-
ar ü ' ^^egentrat. Waren die geschäftlichen Aufgaben, die er sich gestellt, doch so
vielseitige, daß er, wenn er daneben auch noch seiner Familie gegenüber
als r-I .en des Gatten und Vaters erfüllen wollte, gar keine andere Wahl hatte,
di- E der Geselligkeit zu begnügen, welche der Kreis seiner Angehörigen und
wurden ^ **er ®8fte bot, die durch die Anziehungskraft der Fabrik herbeigeführt

niwt 0^^ wohl keinen Besucher, auf den die Erscheinung des Essener Fabrikherrn
und /,°n Dorne herein einen gewaltigen Eindruck gemacht hätte. „Dies muß er sein
film müderer", so sagte sich jeder, der beim ersten Eintritt in den von Gästen ge-
l ^ ®°Ion Alfred Krupp erblickte. Von Auge zu Auge trat dem Besucher hier
M» jT .? gegenüber, dessen Gußstahl an Vortresflichkeit denjenigen jedes anderen
i^ überragte, dessen Fabrikerzeugnisse wegen der Exaktheit und Vollendung
^.Ausführung über den ganzen Erdkreis gesucht und verbreitet waren und so
den "er^m Preis" errungen hatten, dessen Kanonen die wirksamste Waffe in
st	Kriegen der Neuzeit gewesen, und welche immer noch, trotz aller An-

Taa ^n®en girier eifrigen Wettbewerber im In- und Auslande, bis auf den heutigen
in des	oonoonrs" geblieben waren: der Schöpfer einer Welt der Technik,

der D d	Kleinste, wie von einer unsichtbaren Hand geleitet, in staunenerregen-

. ^"g sich von selbst dem Ganzen fügte. Das war der deutsche Ingenieur,
der 6*ne. großen englischen Vorbilder, in seiner Jugend kaum die Grundlagen
halb n"ung sich angeeignet hatte, um doch in wenigen Jahrzehnten nicht nur inner-
Stelt 065 .^Ases seiner Berufsgenossen, sondern aller seiner Landsleute zu einer
d-i- ra1? ^ emporzuschwingen, welche so hervorragend und einzigartig erschien wie
^ußstahl der Kruppschen Fabrik selbst.

Freib • 5 *?ar ibner selbstbewußte Vertreter des Bürgeradels, welcher in seinem
^b„si^bgefühle es verschmäht hatte, durch die Annahme der ihm angebotenen Er-
gebe^^ *n ^en Adelstand seinen bürgerlichen Namen mit einem anderen Glanze um=
eritft*1	°^5 ber war, welcher aus der eigenen Tatkraft und Tüchtigkeit

I ammte, in ihnen seine fortwährende Erneuerung fand.
d Alfred Krupp war von einer gewinnenden Liebenswürdigkeit. Unzertrennlich
Auf °h 6r siEit jene Bescheidenheit, welche ein Kennzeichen alles tiefen Wissens ist.
amt Ie°ertncmn machte sein Wesen einen geradezu hinreißenden Eindruck. Seinen Be-
ibn en "sisi Arbeitern trat er stets als ein väterlicher Freund gegenüber. Er war
Kr&gt;^ "e.*n 9uter' edler, lieber Herr", wie Herr Iencke so treffend am Grabe Alfred
pps ihn kennzeichnete. Das schloß freilich nicht aus, daß er von jedermann seiner
        <pb n="58" />
        ﻿28	Erster Teil. Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle.

Angestellten unbedingten Gehorsam und strengste Pflichterfüllung verlangte, — war
er darin doch am strengsten gegen sich selbst. Tag und Nacht beherrschte ihn die
Sorge um das Gedeihen seiner großen Schöpfung. Tatsächlich verwandte er bis in
die letzten Lebensjahre hinein schlaflose Stunden der Nacht zur Arbeit. An seinem
Bette befand sich beständig ein Schreibapparat mit Papier und riesigen Bleistiften,
so daß er jeden Gedanken sofort fixieren konnte. Am anderen Morgen fanden die
Bogen, in seinen energischen, großen, charakteristischen Schriftzügen seine Fragen,
Befehle, Anregungen und Erörterungen enthaltend, ihren Weg in die Fabrik. Häufig
und gern fügte er Konstruktionsskizzen bei, die er mit rascher und sicherer Hand
hinzuwerfen wußte.

Wer von seinen Arbeitern sich den Satzungen und Geboten der Fabrik nicht
fügen wollte, den traf unerbittlich Strafe und in schlimmen Fällen die Ausschließung.
Denn das großartige Getriebe des Werkes erforderte die peinlichste Aufrechterhaltung
und Beobachtung der Ordnung. Wie sehr Alfred Krupp auf der andern Seite ein
Herz für jeden seiner Arbeiter hatte, braucht hier nicht hervorgehoben zu werden.
Laut bezeugen das die fürsorglichen Einrichtungen, die er als der erste unter den
deutschen Fabrikherrn schon zu einer Zeit ins Leben rief, da er selbst den Schwierig-
keiten seiner Lage noch keineswegs enthoben war. Das würden auch viele Tausende
seiner Arbeiter und Beamten persönlich bezeugen können, die sich niemals vergebens
an ihn wandten, wenn sie ein besonderes Anliegen hatten und bei ihrem Herrn
vertrauensvoll Rat, Hülfe oder Unterstützung suchten. Diejenigen seiner Angestellten,
welche länger auf der Gußstahlfabrik beschäftigt waren, kannte er alle von Angesicht
zu Angesicht. Noch bis in die achtziger Jahre hinein pflegte er oft selbst in den
Werkstätten zu erscheinen, um sich persönlich davon zu überzeugen, wie dieser oder
jener Auftrag ausgeführt wurde. Als er schon längst seine Wohnung auf dem
„Hügel" bei Bredeney, anderthalb Stunden von Essen, bezogen hatte, konnte man
ihn fast täglich frühmorgens zur Fabrik reiten sehen. In seiner dunkelgrauen
Klappmütze, seinem eng anschließenden Jackett und den hohen Reiterstiefeln hätte
man den großen schlanken Mann mit dem scharfen Auge und den feingeschnittenen
geistvollen Zügen, mit der jugendlich elastischen Haltung, die den weißen Bart Lügen
zu strafen schien, eher für einen eleganten Edelmann vom Lande gehalten als für
den Beherrscher jenes großartigen Gemeinwesens, welches der Prinz Napoleon im
Jahre 1867 nicht unrichtig als einen „Staat im Staate" charakterisiert hatte.

Der „Staat im Staate", dazu hatte sich die Essener Gußstahlfabrik in der Tat
unter des Meisters scharfblickendem Verstände und einem unvergleichlichen Organisa-
tionstalent in Zeit von kaum zwanzig Jahren entwickelt. Aber dieser Musterbau der
Technik nahm nicht, wie der Napoleonide befürchtet hatte, eine Sonder- oder parti»
kularistische Stellung dem Gesamtstaat gegenüber ein, sondern fügte sich als ein
lebendiges Glied eng dem politischen und kommunalen Organismus an, aus dem
er hervorgegangen war, und der ihn umgab. Das preußische und das deutsche Vater-
land konnten allezeit sicher sein, daß die Kruppsche Fabrik, fern davon, ein Herd
politischer oder sozialer Unruhen zu werden, — wie es im Jahre 1848 die aus
ähnlichen kleinen Anfängen hervorgegangene Lokomotivfabrik von Borsig in Berlin
gewesen war — durch ihre vorzügliche Ordnung, durch die Zufriedenheit ihrer Arbeiter
und durch den mächtigen Geist ihres Leiters vielmehr einen der stärksten Halte
gegen Umtriebe und Umsturzbewegungen aller Art, für die Beobachtung der
Gesetze und für treue Anhänglichkeit an Kaiser und Reich darbieten würde. Mochten
an anderen Orten im Laufe der Zeit hin und wieder Ausschreitungen nicht zu den
Seltenheiten gehören, hier im Mittelpunkte der rheinisch-westfälischen Großindustrie
zerschellte jeder Versuch einer derartigen Bewegung an dem festen Gefüge des von
Krupp geschaffenen Gemeinwesens.
        <pb n="59" />
        ﻿12. Alfred Krupp.

29

Dieses glänzende Beispiel der Ordnung und Gesetzlichkeit, welches die Kruppsche
Fabrik allwege an den Tag gelegt hat, ist bei aller Anerkennung, welche btc Ver-
dienste des genialen Mannes bisher in der Öffentlichkeit gefunden, doch noch nicht in
der gebührenden Weise gewürdigt worden. Auch die übrige Industrie unseres Vater-
landes, wenn sie schon eifrig bestrebt war, es an vielfachen Beweisen der Fürsorge
für die Wohlfahrt ihrer Arbeiter dem Essener Industriellen gleichzutun, hat alle
Ursache, ihm Dank zu wissen für das Gefühl der Sicherheit, welches das erste aller
großen deutschen Fabriketablissements nicht nur den eigenen Arbeitern und deren
Herrn gab, sondern, einem wohltätigen Hauche gleich, auch über die ganze übrige
deutsche Industrie, namentlich die Eisen- und Stahlindustrie und deren verwandte
Zweige hin verbreitete. Für diejenigen, welche als Augenzeugen den großen Berg-
arbeiterstreik im Oberbergamtsbezirk Dortmund im Jahre 1872 miterlebt haben, kann
es gar keinem Zweifel unterliegen, daß diese Bewegung ungleich gefährlichere Aus-
dehnung und Intensität gewonnen hätte und von viel längerer Dauer gewesen sein
würde, wenn es den Unruhestiftern gelungen wäre, auch die Kruppschen Arbeiter
mit in die Bewegung hereinzuziehen.

Nicht minder ist die deutsche Industrie in handelspolitischer Beziehung Alfred
Krupp zu Dank verpflichtet. Die Geschichte der Entwickelung der deutschen Waren-
ausfuhr lehrt, daß die hervorragende Stellung des Essener Industriellen auf dem
Gebiete der Stahlfabrikation in Friedens- wie in Kriegsartikeln in vielen Ländern
recht eigentlich bahnbrechend gewesen ist auch für andere deutsche Waren und Handels-
artikel. Es lag ja für Länder wie die südamerikanischen Republiken oder China und
Japan sehr nahe, sich zu sagen, daß ein Land, welches Waren von so auserlesener
Güte wie diejenigen der Kruppschen Gußstahlfabrik hervorbrachte, in anderen Zweigen
der menschlichen Tätigkeit nicht weniger Vorzügliches leisten würde, was den Ver-
gleich mit den Waren aus Sheffield, Manchester, Glasgow und anderen englischen
Handelszentren nicht zu scheuen brauchte. Vielfach hat auf diese Weise gerade das
Kruppsche Kriegsmaterial langsam, aber sicher eine Mission erfüllt, welche reicher an
Eroberungen des Friedens war als die staunenerregenden Erfolge Kruppscher Ge-
schütze und Geschosse in den großen Kriegen der Neuzeit.

Wie das geübte Auge des Feldherrn und des Herrschers die richtigen Per-
sönlichkeiten auszuwählen und jedem seinen richtigen Platz anzuweisen vermag, so
verstand es Krupp in bewunderungswürdiger Weife, sich feine Techniker selbst heran-
zuziehen und ihnen die Stelle zu geben, in der sie sich bald als echte Meister vom
Fache erprobten. Hier war es ein preußischer „Feuerwerker", dessen mathematisches
und erfinderisches Talent ihn zu einem der ersten Ingenieure der Fabrik heran-
wachsen ließ, dort war es ein gelernter Ingenieur, dessen fruchtbare Ideen sich mit
denjenigen des Essener Fabrikherrn vereinigten, um Werke hervorzubringen, welche
die ersten Artilleristen der Welt in Staunen setzten. Krupp verlangte von seinen
Beamten viel, aber in seinen gesunden Jahren war er auch allen vor durch seine
unermüdliche Tätigkeit, seine unerschütterliche Energie gegenüber allen Schwierig-
keiten und durch seinen fast unerschöpflichen Reichtum an erfinderischen Gedanken.
Dabei hat er aber immer das Verdienst gebührend belohnt und die Tätigkeit seiner
Ingenieure anerkannt. Trug den Namen Krupp auch die eine oder andere Er-
findung, welche in dem Kopfe eines seiner Mitarbeiter entsprungen war, oder deren
Ausführung erst durch feine Techniker praktisch ermöglicht wurde, er selbst hat es
immer bescheidentlich hervorgehoben, daß es nur die vereinten Kräfte waren, denen
die Fabrik ihre außerordentlichen Erfolge verdankte.
        <pb n="60" />
        ﻿30

Erster Teil. Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle.

13.	Friedrich Alfred Krupp.

Von Wilhelm Beumer.

Beumer, Gedächtnisrede auf Friedrich Alfred Krupp am 13. Dezember 1802. In:
Mitteilungen des Vereins zur Wahrung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen in Rhein-
land und Westfalen. Redigiert von Beumer. Düsseldorf, Druck von August Bagel, 1903.
S. 4—7 und S. 8.

Selten ist ein Mann bezüglich seiner persönlichen Betätigung in geschäftlichen
Dingen so falsch beurteilt worden wie Friedrich Alfred Krupp.

„Krupp arbeitet ja überhaupt nicht, er kümmert sich gar nicht um sein Geschäft,
er überläßt alles seinem Direktorium", — das wurde in Kreisen, die gar keinen
Einblick in die Verhältnisse hatten und nicht haben konnten, so lange von einem
zum andern geraunt und gewispert, bis die sog. öffentliche Meinung darüber fest-
stand, die bei manchem vielleicht — freilich zu spät — nur dadurch eine Korrektur
fand, daß angesichts des offenen Grabes eine schamlose Presse die groteske Über-
treibung beging, zu behaupten, Krupp habe für sein Geschäft eine geringere Bedeu-
tung gehabt als der jüngste Lehrling seiner Fabrik. Das Gegenteil jener Ansichten
ist wahr. Wenn jemals ein Mann nach dem Worte des Dichters gehandelt hat:
„Was du ererbt von deinen Vätern hast.

Erwirb es, um es zu besitzen!"

so ist es Friedrich Alfred Krupp gewesen. Man machte sich auch ihm gegenüber des
Widersinnes schuldig, daß man die Söhne großer Väter Zwerge heißen zu dürfen
vermeint, weil sie keine Riesen sind.

Friedrich Alfred Krupp war ein durchaus selbständiger und weitblickender Ge-
schäftsmann. War es denn nicht schon ein Verdienst, daß er das väterliche Erbe
übernahm, um selbst in ihm tätig zu sein, während er sich doch schon unter Berufung
auf seine Gesundheit gänzlich von den Geschäften hätte fernhalten können? Oder
war es nicht auch schon ein Verdienst, daß er die richtigen Männer als seine Mit-
arbeiter zu finden und an das Unternehmen zu fesseln wußte? Hat es den Ruhm
Wilhelms I. verkleinert, daß er mit Hilfe Bismarcks, Moltkes und Roons das Deutsche
Reich gegründet hat?

Wie stand es aber in Wirklichkeit um Krupps geschäftliche Betätigung? Ich
berufe mich dafür auf das Zeugnis aller der Männer, die mit ihm und unter ihm
gearbeitet haben, um feststellen zu können, daß keine irgendwie grundlegende und be-
deutende Frage bezüglich seiner Firma erledigt wurde, ohne daß sie seiner end-
gültigen Entscheidung unterbreitet worden wäre. Daß dies aber bei einem solchen
Riesenunternehmen allein schon eine Lebensarbeit darstellt, können nur diejenigen
leugnen, die von diesen Dingen überhaupt keine Ahnung haben.

So machte ihn mit vollem Rechte am 21. Mai 1901 die Technische Hochschule
in Aachen zum Ehrendoktor-Ingenieur und begründete dies damit, daß es ihr „zu
hoher Befriedigung gereiche, diese Auszeichnung einem Manne verleihen zu können,
der in seiner vielseitigen Tätigkeit ein außergewöhnliches Können in wissenschaftlicher
und praktischer Richtung bekundet hat, und der zum leuchtenden Vorbild geworden
ist als Leiter eines Werkes, das sich um die Entwicklung und Hebung der deutschen
Industrie, der Landesverteidigung und der sozialen Fürsorge für seine Mitarbeiter
in geistiger und materieller Beziehung hervorragende Verdienste erworben hat".

Und als die Abgeordneten der genannten Hochschule dem also Geehrten das
Diplom überbrachten und er es ebenso wie das ihm am 20. Januar 1894 durch die
Herren Geheimrat Karl Lueg und Ingenieur Schrödter überreichte Diplom eines
        <pb n="61" />
        ﻿31

13. Friedrich Alfred Krupp.

Ehrenmitgliedes des „Vereins deutscher Eisenhüttenleute" mit der ihm eigenen Be-
scheidenheit nur unter dem Hinweise darauf annahm, daß er es als eine Anerkennung
temer treuen Mitarbeiter ansehen müsse, da hatten sie während ihres längeren Be-
1) ^sm*n ®^len "^reichende Gelegenheit, nicht nur die hervorragenden Leistungen
er Mitarbeiter der Firma Krupp zu bewundern, auch nicht allein die bekannte
eisterschaft Krupps in der wohlwollendsten, in einzelnen Fällen bis zu persönlicher
Freundschaft gesteigerten Fürsorge auch für den geringsten seiner Arbeiter wieder
no wieder anzuerkennen, — sie fanden auch in musterhaft angeordneten Samm-
. ,n9e" auf dem „Hügel" weniger allgemein bekannte, doch wissenschaftlich hoch-
ereßante Ergebnisse persönlicher Forschungen des vielbeschäftigten Leiters der
großen Firma, Forschungen, welche er während seiner Erholungsreisen auf den Ge-
beten der Zoologie, der Paläontologie und der Geologie betrieb, so daß der Text
es Ehrendoktor-Diploms nach keiner Seite hin irgendwelche Übertreibung enthält,
re ferner das Ausland die wissenschaftliche Betätigung F. A. Krupps anerkannte,
^r u. a. durch die Verleihung der Vessemer-Medaille des Iran and Steel Institute
ewiesen. Und so darf hier festgestellt werden, daß durch Friedrich Alfred Krupps
rief * Un^ öarch die Tätigkeit der Männer, die er zur Mitarbeit berief, das väter-
r re Werk zu dem Riesenumfange gewachsen ist, den es heute aufweist. Ich will
rn unserm heutigen Kreise hierauf nicht näher eingehen: das hat noch jüngst vor
infer aller Augen gelegen, als in der Düsseldorfer Ausstellung ein Einblick in die
eistungsfähigkeit des Werkes nach der technischen Seite ebenso gegeben war wie
n seine Absatzbeziehungen zur ganzen Welt und nicht in letzter Linie in seine außer-
roentlich umfassende und nachahmenswerte Tätigkeit auf dem Gebiete sozialer Für-
J|r0e für Arbeiter und Beamte. Dieser Einblick zeigte uns, daß Friedrich Alfred
, ^upp im laufenden Jahre 43 083 Beamte und Arbeiter beschäftigte, und daß die
esamtzahl der Werksangehörigen einschließlich der Frauen und Kinder 147 645 be-
ru9' "üt anderen Worten, daß seit 1887 unter seiner Leitung die Zahl der Beamten
md Arbeiter um rund 22 000 zugenommen hat. Welche Entwicklung auch nach
er technischen Seite hin durch diese Ziffern bewiesen wird, brauche ich in unserm
reise nicht darzulegen. Die Einbeziehung von Kohlenzechen, die Aufnahme der
l-anzerplattenfabrikation, der Ankauf des Grusonwerkes und die Errichtung von
Vanzerständen, der Erwerb der Germaniawerft zwecks Herstellung von Schiffs-
auten und die Anlage des großen Hütten- und Walzwerkes in Rheinhausen be-
aeichnen nur die Hauptpunkte in dieser interessanten Entwicklungsreihe.

Auf sozialem Gebiete aber künden 5500 Familienwohnungen mit 26 700 Ein-
wohnern, künden der Altenhof, die Iunggesellenheime, die Beamtenkasinos, die un-
zähligen Versorgungskassen, die Kirchen und Schulen, der Konsumverein, die Koch-
eyranstalten und die Kinderkrippen weithin den Ruhm des Verewigten, der in dieser
^ugkest von seiner trefflichen, gütigen und verständigen Gattin Margarete in hohem
säße unterstützt wurde, die wie ihr Mann und dessen Vater die Achtung vor kleinen
Mausern teilt, und die deshalb namentlich auch in den Kreisen der Arbeiterfrauen

6roße und berechtigte Liebe und Verehrung genießt. Sagte mir doch eine
Arbeiterfrau, die ich anläßlich der Anwesenheit unserer Kaiserin in einer der
kruppschen Kolonien nach dem Eindruck fragte, den die Kaiserin auf sie gemacht
habe: „O, das scheint fast eine ebenso liebe Frau zu sein wie unsere liebe Frau
Krupp", — ein Zeugnis aus dem Munde einer einfachen Frau aus dem Volke, das
u^lde Teile in gleicher Weise ehrt.

Die soziale Tätigkeit bildete auch dann das Glück des Verewigten, als aus
gegnerischem Lager Verleumdungen und Verdächtigungen kamen, die ihm das Wirken
gerade auf diesem Gebiete hätten verleiden können. Hätten jene Gegner den Mann
&gt;hrer Angriffe in seiner Herzensgüte und Menschenliebe, in seiner Bescheidenheit und
        <pb n="62" />
        ﻿32	Erster Teil. Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle.

Zurückhaltung gekannt, ich glaube, sie wären nicht fähig gewesen, ihm unlautere
Gründe zu unterstellen. Ihm, der so ungern in die Öffentlichkeit trat, wurde vorge-
worfen, er wirke aus egoistischen Gründen für eine Vermehrung der deutschen Flotte
und für eine Vergrößerung des Geschützparkes der Artillerie; Tag auf Tag wurde
die Anklage wiederholt: „Krupp schreibt, um neue Lieferungen zu erlangen, in Sachen
der Flottenvermehrung," Krupp empfiehlt, behufs neuer Kanonenbestellungen, nach-
folgende Veränderungen der Artillerie usw.", während er an keinem dieser Zeitungs-
artikel irgendwie beteiligt war. Das hat ihn tief verwundet, und das war mit
dafür maßgebend, daß er in den letzten Jahren die Zeit seiner Abwesenheit vom
Hause „Hügel" mehr und mehr ausdehnte, und daß er u. a. auch längeren Aufenthalt
in Kapri nahm, um dort der Erholung und wissenschaftlicher Beschäftigung in der
Tiefseeforschung zu leben, einem Gebiete, das er durchaus nicht nur als Dilettant
behandelte, wie zahlreiche Museen, mit denen er in Korrespondenz stand, gerne be-
zeugen werden.

Wer Krupp näher gekannt hat, wer in die Güte und Tiefe seines Herzens, in
die Freundlichkeit und Bescheidenheit seines Wesens einen Blick zu tun Gelegenheit
hatte, der wird wissen, wieviel wir an ihm verloren haben. Er war eine edle, feine,
wahrhaft vornehme und deshalb in erster Linie überall ohne irgendwelche selbst-
süchtige Motive hilfsbereite Natur. In wie vielen Fällen, die mir persönlich durch
die Beteiligten bekannt geworden sind, hat er auf kaufmännischem, auf industriellem,
auf wissenschaftlichem und auf künstlerischem Gebiete geholfen, wo Hilfe notwendig
war, oder wo er selbst das Bedürfnis sah, auch ohne daß andere es ihm nahe gelegt
hätten! Wenn diese Fälle nicht zur Kenntnis weiterer Kreise kamen, so lag der
Grund nur in dem dringenden Wunsche Krupps, daß über solche Dinge überhaupt
nicht gesprochen werde, ein Wunsch, der auch an dem heutigen Tage seiner Toten-
feier in Ehren gehalten werden soll. Und dabei war Krupp eine unendlich dank-
bare Natur. Für den kleinsten Dienst, der ihm erwiesen wurde, für Aufmerksam-
keiten, die viele andere als selbstverständlich ihrer Person und Stellung gegenüber
betrachten, hielt er nie mit seinem Danke zurück, und das Beste an diesem Danke
war, daß man merkte und fühlte, er komme wirklich aus dem Grunde seines Herzens.

14.	Der Kongreß Deutscher Volkswirte.

Von Viktor Böhmert.

B ö h m e r t, Rückblicke und Ausblicke eines Siebzigers. Dresden, O. V. Böhmert, 1900.
S. 16—20.

Das Jahr 1857 wurde für mich dadurch ganz besonders bedeutungsvoll, daß
ich am 23. Mai 1857 im Bremer Handelsblatte in einer einsamen Stunde ganz aus
mir selbst heraus, ohne mit den Unternehmern des Handelsblattes oder mit Freunden
meiner Richtung Rücksprache zu nehmen, einen „Aufruf zu einem Kongresse deutscher
Volkswirte" veröffentlicht hatte. Diesen Aufruf, den ich mit Briefen an die Redak-
tionen von etwa zwanzig größeren deutschen Zeitungen geschickt hatte, wurde in
noch viel mehr Blättern teils vollständig, teils im Auszug veröffentlicht und vielfach
günstig besprochen. Er bildete den Anfang einer Bewegung für volkswirtschaftliche
Reformen und machte mich plötzlich zum Agitator, ohne daß ich bei der Veröffent-
lichung des Aufrufs dies geahnt hatte; es war jedoch an ein Zurückweichen meiner-
seits nicht zu denken, denn nicht nur viele Redakteure, Kaufleute und Gewerbe-
treibende, sondern auch hohe Beamte und Politiker, wie der Regierungspräsident
        <pb n="63" />
        ﻿14. Der Kongreß Deutscher Volkswirte.

33

Staatsrat F r a n ck e in Koburg, der spätere Finanzminister v. P a t o w , Präsident
Lette in Berlin und vor allen Schulze-Delitzsch äußerten sich zustimmend
zu dem Plane und rieten, von Bremen aus die Vorbereitungen zu einem Kongresse
deutscher Volkswirte in die Hand zu nehmen. Auf Anraten F r a n ck e s machte ich
den Versuch, die in Koburg versammelten deutschen Landwirte für die Sache zu
gewinnen. Meine in Koburg gehaltene Ansprache fand jedoch gar keinen Anklang,
und erst der in Frankfurt a. M. im September 1857 abgehaltene internationale
Wohltätigkeitskongreß wurde die eigentliche Wiege des Volkswirtschaftlichen Kon-
gresses.

Die dort zahlreich versammelten deutschen Volkswirte, an deren Spitze Präsident
Lette und Schulze-Delitzsch standen, konnten mit ihrer nationalökonomischen
Richtung gegen die auf dem Kongreß vorherrschende belgische Richtung der charitö
nicht durchdringen und die Genossenschaftsfrage gar nicht einmal vor dem Plenum
des Wohltätigkeitskongresses zur Verhandlung bringen. Infolgedessen versammelten
sich die deutschen Mitglieder dieses internationalen Kongresses am 16. September
1857 zu einer Separatbesprechung im Hotel Landsberg. Dort hielt Schulze-
Delitzsch einen zündenden Vortrag über das Assoziationswesen, an welchen sich
eingehende Beratungen anschlossen über Mittel und Wege, um die volkswirtschaft-
liche Bildung im deutschen Volke weiter zu verbreiten und eine Verständigung über
wichtige volkswirtschaftliche Fragen durch einen Kongreß deutscher Volkswirte herbei-
zuführen, sowie überhaupt bessere volkswirtschaftliche Einrichtungen anzubahnen.

Der von der Versammlung gebilligte „Aufruf zur Bildung von Volkswirtschaft,
lichen Vereinen" trug zahlreiche Unterschriften, unter denen nur diejenigen der Heidel-
berger Professoren Mittermaier, Rau und W e l ck e r , ferner Professor
S ch u b e r t in Königsberg, Dr. Afherin Hamburg, Regierungspräsident F r a n ck «
in Koburg und Schulze-Delitzsch erwähnt werden mögen. Bremen wurde
zum provisorischen Vorort erwählt und ein Redaktionsausschuß aus den Herren Dr.
P i ck f o r d in Heidelberg, Max Wirth in Frankfurt a. M. und Dr. B ö h m e r t
in Bremen gebildet. An diesen Ausschuß gelangte im Juni 1858 ein Schreiben des
Vorsitzenden des Zentralvereins für das Wohl der arbeitenden Klassen, Dr. Lette,
worin vorgeschlagen wurde, den Kongreß deutscher Volkswirte im Herbst 1858 in
Gotha statt in Berlin abzuhalten. Der in Frankfurt a. M. gewählte Redaktions-
ausschuß stellte für die Beratung folgende Hauptpunkte auf: 1. Die Reform der
Gewerbegesetze; 2. das Assoziationswesen in Deutschland; 3. die Durchfuhrzölle des
Zollvereins: 4. Spielbanken, Lotto und Lotterien und 5. die Wuchergesetze. Das
Gothaer Lokalkomitee wünschte einen volkswirtschaftlichen Verein zu gründen und
vorerst ein Programm und Statut zu beraten. Karl Mathy, damals noch Bank-
direktor in Gotha, kam nach Bremen, um sich mit mir darüber zu verständigen; aber
ich widerstrebte aufs äußerste, daß man damit anfangen solle, eine von uns geplante
nationale Bewegung für volkswirtschaftliche Reformen mit der Beratung von Grund-
rechten zu beginnen, was für die politische Bewegung des Jahres 1848 und für die
Frankfurter Nationalversammlung ja so verhängnisvoll gewesen war. Unser Re-
daktionsausschuß wollte in Gotha sofort mit der Beratung brennender praktischer
Tagesfragen beginnen, um die bei der deutschen Gründlichkeit gefahrvolle Beratung
von theoretischen und formellen Fragen zu vermeiden. Wir mußten dem Gothaer
Lokalausschuß einige Konzessionen in betreff der Berufung der Versammlung und
der Aufstellung eines Programms und Statuts machen, erreichten jedoch, daß die
Debatten darüber in einer Vor Versammlung am Abend vor der Hauptversammlung
zu einem befriedigenden Abschluß kamen, und daß man einen Ausschuß ernannte,
welcher, unter Berücksichtigung der in der Vorversammlung erörterten Ansichten,
den Gothaer Statutenentwurf revidieren und gleich bei Eröffnung der ersten Sitzung

Mollat, Volkswirtschaftliches Quellenbuch. 4. Aufl.	Z
        <pb n="64" />
        ﻿34	Erster Teil. Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle.

der Hauptversammlung vorlegen solle. Die erste öffentliche Hauptversammlung nahm
einen überraschend günstigen Verlauf. Während es am Abend vorher noch zweifel-
haft gewesen war, ob das erste Zusammentreffen deutscher Volkswirte nur als eine
Vorversammlung zur Beratung von Grundrechten, Statuten und anderen Form-
fragen zu betrachten sei, und ob ein Kongreß erst im künftigen Jahre zusammen-
treten solle, war die erste Hauptversammlung am 20. September schon nach Verlauf
einer halben Stunde ein wirklicher Kongreß. Das vom provisorischen Ausschuß vor-
geschlagene Statut wurde ohne Diskussion en bloc einstimmig angenommen. Da-
nach sollte kein Verein, sondern ein Kongreß mit Wanderversammlungen begründet
und eine ständige Deputation zur Vorbereitung desselben gewählt werden. Man
ging, ohne sich in doktrinäre, nutzlose Prinzipienstreitereien zu verlieren, sofort in die
Beratung praktischer Fragen ein und konnte gleich die ersten beiden Hauptfragen
über die Gewerbefreiheit und über das Assoziationswesen ziemlich rasch erledigen,
weil über jede dieser Fragen umfassende Vorarbeiten und Berichte vorlagen. Man
war beinahe einmütig darin, daß dem Arbeiter eines der ersten Menschenrechte
— die Freiheit der Arbeit — nicht länger vorenthalten werden dürfe, daß aber
andererseits an Stelle der durch die moderne Technik überwundenen Zünfte die frei-
willigen Genossenschaften dem Gewerbetreibenden vorwärts helfen müßten. Mit Ein-
stimmigkeit bereitete der Kongreß den uneigennützigen Bestrebungen von Schulze-
Delitzsch einen wohlverdienten Triumph und forderte das deutsche Volk zur Ein-
führung dieser Organisationen auf.

Größere Schwierigkeiten und Differenzen als die Gewerbe- und Assoziations-
frage bot in Gotha die Zollfrage, in welcher der Gegensatz von Schutzzöllnern und
Freihändlern schon scharf hervortrat. Der Gothaer Kongreß hatte drei Ausschüsse,
für das Gewerbewesen, für das Genossenschaftswesen und für das Zollwesen, er-
nannt und zur Sammlung von Material und zur Vorbereitung künftiger Verhand-
lungen beauftragt. Der österreichische Schutzzöllner Dr. Kreutzberg warnte nun
bei Beratung der Zollfrage vor einem Beschlusse, der die deutsche Arbeit der Kon-
kurrenz vorgerückterer Länder preisgebe, und riet, zur Vorbereitung eines Tarifs
auch Schutzzöllner zuzuziehen und den Tarif so einzurichten, daß er die Vergrößerung
des Zollvereins erleichtere. Auch Staatsrat M a t h y hielt die Versammlung noch
für viel zu jung und die Zollfrage noch für viel zu wenig reif, um schon die Auf-
stellung eines vollständigen Tarifs wünschen zu können. Werde nun ein Zolltarif
vorweg zum Gegenstand des nächsten Kongresses gemacht, so müßte dies den günstigen
Eindruck der ersten Kongreßversammlung schwächen und könne den Kongreß wohl
gar auseinandersprengen. Er schlage daher vor, die Zollfrage der ständigen De-
putation des Kongresses zur geneigten Berücksichtigung zu überweisen.

Rudolf v. Bennigsen, der sich schon im Jahre 1858 einen Namen als hervor-
ragender Politiker gemacht hatte und sich in Gotha an den Sektions- und Plenar-
versammlungen lebhaft beteiligte, bewies auch in der Zollfrage sein Geschick, ver-
schiedene Standpunkte miteinander zu versöhnen und die Erreichung praktischer Ziele
zu fördern. Er stellte folgenden Antrag: „Der Ausschuß für das Zollwesen hat
zeitig vor der nächsten Versammlung deutscher Volkswirte seine Arbeit der ständigen
Deputation, womöglich bereits gedruckt, vorzulegen zur Erwägung darüber, ob und
inwieweit diese Arbeit auf die Tagesordnung des nächsten Kongresses zu stellen sei."
Dieser Antrag v. Bennigsen, dem sich der Berichterstatter über die Zollfragen an-
schloß, wurde einstimmig angenommen.

Die vorstehenden Mitteilungen beweisen, daß in dem Volkswirtschaftlichen Kon-
gresse von Anfang an die verschiedensten Richtungen, Anschauungen und Interessen
vertreten gewesen sind. Der Kongreß hatte kein ihn bindendes Programm auf-
gestellt, sondern sich nur zu dem Grundsatz bekannt, daß man durch ehrlichen
        <pb n="65" />
        ﻿15. Männer des Zentralverbandes Deutscher Industrieller.

Meinungskampf mit Gründen und Tatsachenernstüchnach^ Wahrst ^mgen^un^
das Gemeinwohl praktisch fordern muffe. Es ist chm	Vereini-

worden, daß er eine freihändlerifche Vereinigung gewesen f - Dichtungen zur Be-
gungspunkt für Theoretiker und Praktiker der verfchr f " ^	find auf

leuchtung und öffentlichen Erörterung volkswirtfchaftüch ^F	schutz-

verschiedenen volkswirtschaftlichen Kongressen, z. B. m S S&gt; " gresfes beruhen nicht
zollnerifche Beschlüsse gefaßt worden. Die	lallten ^Berichten, Enqueten

auf seinen Beschlüssen, sondern auf den von chm veranl ß	^^^n deutschen

und Verhandlungen. Seine Arbeiten und Vorschlage h	-n Motiven

Gesetzgebung die umfassendste Berücksichtigung gefun	\ ^ Konkurrenz des

meler neuen Gesetze oft wörtlich enthalten. Er ist nicht 9 ^schickt geleiteten
im Jahre 1873 besonders von Schmoller begründeten und feckdem g ^ ° ^
..Vereins für Sozialpolitik" eingegangen, sondern we l der letzte Vorsttzeno
ständigen Deputation, Dr. Karl Braun. wohlZUM »l weg ^ Nation wieder
lamentarischer Uberbürdung, es unterlassen hatte, d s 8	SstrI Brauns

einzuberufen und weitere Kongresse vorzubereiten. ^ ch	^ Es

hat niemand daran gedacht, einen ""^ern Volkswirt l e S ^^wirtschaft zu
ist dies im öffentlichen Interesse der Entwickelung	Müalvolitische". sondern

beklagen, weil der Kongreß Deutscher Volkswirte nicht b h »11 5 tragen welche
überhaupt die verschiedensten volkswirtschaftlichen, ws es	^ hatte. In

Handel und Schiffahrt und Zollwesen betreffen, zur Erorteru H S j)
ganz hervorragender Weise hat er die Lösung der deutschen Munzsrage g I
und vorbereitet.

15.	Männer des gentralverbandes Deutscher Industrieller.

Von H. A. B u e ck.

^ ueck, Der Zentralverband Deutscher Industrieller 1876—1901.	1. Bd. Berlin,

0- wuttentag, 1902. S. 208—210.

.., Delegiertenversammlung des Zentralverbandes Deutscher Industrieller
^ un^ 0- Oktober 1885 u. a. die Herren Geh. Finanzrat Iencke-Essen
No olommerzienrat Eugen Langen-Köln in das Direktorium.

Geh. Finanzrat I e n ck e war aus der Generaldirektion der Königlich Sächsischen
kl ?/"seisenbahnen, in der er die Stellung eines Chefs der Verkehrsabteilung be-
^^idet hatte, am 1. Januar 1879 in die Dienste der Firma Fried. Krupp in Essen
d^^.bten. Von dieser wurde ihm der Vorsitz in dem Prokurakollegium der Firma,
sein die Bezeichnung „Direktorium" erhielt, übertragen. In den ersten Jahren
An ^ Wellung in der Industrie beschäftigte sich I e n ck e fast ausschließlich mit den
in ^^dgenheiten, die ihm aus seiner bedeutenden und verantwortungsvollen Stellung
d ns ®!rma Krupp zufielen. Erst als die sozialpolitischen Fragen auf den Gebieten
6r ^beiterversicherung, des Schutzes der Arbeiter und der Gewerbeordnung die Auf-
merksamkeit und Tätigkeit der industriellen und wirtschaftlichen Vereinigungen nach-
. ru£^ ln Anspruch nahmen, schloß er sich den bedeutendsten dieser Vereinigungen
n Rheinland und Westfalen und dem Zentralverbande Deutscher Industrieller an
nd begann damit seine wirkungsvolle Tätigkeit im öffentlichen Leben.

Das Ansehen und die Beachtung, die I e n ck e schon als erstem Beamten der
weltberühmten, größten deutschen industriellen Firma willig gezollt wurden, recht-
serllgte und steigerte er in hohem Maße durch die Betätigung seiner staatswissen-

3*
        <pb n="66" />
        ﻿36	Erster Teil. Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle.

schaftlichen und juristischen Kenntnisse, durch sein ebenso schnelles wie scharfes Urteil,
durch die außerordentliche Klarheit seiner Darstellung und die praktische Erfassung
aller Verhältnisse, als er seine Mitarbeit im Zentralverbande aufnahm In diesem
nahm er sehr bald, besonders in allen die Arbeiterverhältnisse betreffenden Fragen,
eine maßgebende und führende Stellung ein. Bereits in den Ausschußsitzungen vom
5. Mai 188-1 und 25. Januar 1885 hatte I e n ck e Referate über den Gesetzentwurf,
betreffend die Unfallversicherung der Arbeiter, das definitive Normalstatut für die
Unfallversicherungsgenossenschaften und die Ausdehnung der Unfallversicherung auf
das Transportgewerbe gehalten. In der Delegiertenversammlung vom 5. und 6.
Oktober 1885 war er Berichterstatter über die Sonntagsarbeit.

I e n ck e s Wahl war ein großer Gewinn für das Direktorium; er beteiligte sich
mit großer Hingabe und Opferwilligkeit an dessen Arbeiten wie überhaupt an den Be-"
strebungen des Zentralverbandes, die durch ihn in wesentlichen Beziehungen energisch
gefördert wurden. Durch große umfassende Referate hat I e n ck e in hohem Maße
dazu beigetragen, daß der Zentralverband namentlich in der Arbeiterversicherungs-
und Arbeiterschutzgesetzgebung eine führende Stellung in der Industrie einnahm und
nicht ohne Erfolg an der Ausgestaltung der betreffenden Gesetze mitwirkte. Unver-
gessen wird es bleiben, wie I e n ck e in der Ausschußsitzung vom 23. November 1887,
nur wenige Tage nach dem Erscheinen der „Grundzüge für die Invaliden- und Alters-
versicherung der Arbeiter", in einem glänzenden Referat mit großer Schärfe alle
wesentlichen Punkte dieser neuen, noch nirgends in der Welt erprobten Arbeiterver-
sicherung für die Zuhörer klarstellte und ihnen nicht nur ein leicht faßliches Bild von
den Absichten der Regierung und der geplanten Art der Ausführung gab, sondern
auch alle wesentlichen Punkte kritisch beleuchtete, indem er die Vorzüge, aber auch die
Mängel dieser „Grundzüge" und die Bedenken, zu denen sie Veranlassung gaben, klar
hervorhob. Es konnte nicht fehlen, daß im Jahre 1901, als der hochverdiente lang-
jährige Leiter des Zentralverbandes, Reichsrat v. Häßler, leider zu früh für alle
Verhältnisse und Personen, mit denen er in Beziehung stand, aus dem Leben ab-
gerufen wurde, das Direktorium I e n ck e zu seinem Vorsitzenden wählte.

Durch die Wahl des Kommerzienrats Eugen Langen wurde dem Direk-
torium gleichfalls eine hervorragende Kraft zugeführt; denn Langen war als In-
genieur, als höchst erfolgreicher Erfinder und als Großindustrieller in den weitesten
Kreisen bekannt und hochgeschätzt. Ursprünglich als Ingenieur, mehr durch eigenes
Talent und unermüdliche praktische Arbeit als durch formales Studium ausgebildet,
widmete er seine erste selbständige Tätigkeit der Zuckerfabrikation, deren großartige
Entwickelung in unserem Vaterlande wesentlich mit auf Langen zurückzuführen ist.
Hier betätigte er sich in großem Stile als Erfinder. Die Verbesserung der Regene-
ration der Knochenkohle und ganz besonders die glückliche Lösung der Zentrifugen-
arbeit machten seinen Namen im In- und Auslande rühmlich bekannt. Er diente
dieser Industrie jedoch nicht allein auf dem Gebiete der Technik, auf dem er zahlreiche
weitere Verbesserungen einführte, sondern seinem maßgebenden Einfluß hat die
Zuckerindustrie auch bei der Ausgestaltung der sie betreffenden Gesetzgebung vieles
zu danken.

Die Beschäftigung mit der Zuckerindustrie füllte seinen regen Geist und seine
unermüdliche Arbeitskraft jedoch nicht aus. Seinem regen Erfindungstalent gelang es
in Verbindung mit seinem Freunde vr. Otto, die Gasmaschine zu einer hohen Voll-
kommenheit zu entwickeln, von der die Gasmotorenfabrik Deutz glänzende Zeugnisse
ablegte. Tief beklagen muß man, daß es diesem im rüstigsten Alter aus dem Leben
geschiedenen Manne nicht mehr vergönnt war zu sehen, wie seine geniale Erfindung,
die anfangs hauptsächlich bestimmt war, dem Kleinbetrieb zu dienen, heute als Motor
mit 1000 Pferdekräften in der großen Hochofenindustrie eine täglich steigende Be-
        <pb n="67" />
        ﻿15. Männer des Zentralverbandes Deutscher Industrieller.	37

deutung erlangt. In der Gasmotorenindustrie hatte er am eigenen Leibe höchst
schmerzlich die Mängel des deutschen Patentgesetzes erfahren. Dadurch wurde er ver-
anlaßt, mit rastlosem Eifer und mit Erfolg für die Besferung dieser Gesetzgebung ein-
zutreten. Als das Mannesmannverfahren eine vollständige Umwälzung der Metall-
röhreninduftrie herbeizuführen schien, griff er auch auf diesem Gebiete kräftig mit
Kapital und Arbeit ein und gründete in Gemeinschaft mit Werner v. Siemens
und Wilhelm Siemens die großen Werke in Komotau. L a n g e n s letzte Er-
findung, die Schwebebahn, ist in Elberfeld-Barmen praktisch zur Ausführung gelangt.
Die glückliche Verbindung hervorragender Leistungen als Ingenieur, Industrieller und
Kaufmann machten ihn sehr gesucht als Mitglied großer Verwaltungen; manche der-
selben hat sein Talent und seine Energie nach den unglücklichen siebziger Jahren vor
dem Untergange bewahrt. Die in jenen für die Industrie sehr trüben Zeiten gemachten
Beobachtungen und Erfahrungen hatten Langen zu einem entschiedenen Vertreter
des Schutzzollprinzips gemacht. In der damals durchaus freihändlerifchen Handels-
kammer Köln stand er lange Zeit als Industrieller mit feinen Ansichten allein. Um
ihr ein Gegengewicht zu bieten, gründete er den „Verein der Industriellen im Regie-
rungsbezirk Köln", den er sofort dem Zentralverbande als Mitglied zuführte. Durch
seinen Eintritt in das Direktorium wurden die Beziehungen des Zentralverbandes
Zu sehr bedeutenden industriellen Kreisen fester geknüpft. Seine Bemühungen haben
wesentlich dazu beigetragen, daß sich der große Verein für die Rübenzuckermdustrie
des Deutschen Reiches dem Zentralverbande anschloß; dabei wurde Lang e n kräftig
von dem Vorsitzenden des Vereins, Geh. Regierungsrat Koenig, unterstützt, der
später auch in das Direktorium gewählt wurde. Leider bereitete der Tod auch
Tangens erfolgreichem Wirken im Zentralverbande ein frühzeiüges Ende.
        <pb n="68" />
        ﻿Zweiter Teil.

Handel.

I. Die Volkswirtschaft.

1.	Die Wirtschaftsstusen.

(Hauswirtschaft, Stadtwirtschaft, Volkswirtschaft.)
Von Karl Bücher.

B ü ch e r , Die Entstehung der Volkswirtschaft. In: Die Entstehung der Volkswirt-
schaft. Vorträge und Versuche. 8. Ausl. Tübingen, H. Laupp, 1911. S. 87—89, S. 90—91
und S. 148—149.

Die Ausstellung von „Wirtschaftsstufen" gehört zu den unentbehrlichen metho-
dischen Hilfsmitteln. Ja sie ist der einzige Weg, auf dem die Wirtschaftstheorie die
Forfchungsergebnifse der Wirtfchaftsgeschichte sich dienstbar machen kann. Aber jene
Entwicklungsstufen sind nicht zu verwechseln mit den Zeitepochen, nach denen der
Historiker seinen Stoff abteilt. Der Historiker darf in einem „Zeitalter" nichts zu er-
zählen vergessen, was sich in ihm Wichtiges ereignet hat, während die Stufen des
Theoretikers nur das Normale zu bezeichnen brauchen, das Zufällige aber getrost
außer acht lassen dürfen. Bei der langsamen, meist über Jahrhunderte sich erstrecken-
den Umbildung, welcher alle wirtschaftlichen Erscheinungen und Einrichtungen unter-
liegen, kann es nicht fehlen, daß die Entwicklung an der einen Stelle rasch vorauseilt,
an der andern träge zurückbleibt, und gerade solche anormalen Erscheinungen können
dem Historiker besonders wichtig vorkommen. Für den Theoretiker aber kann es nur
darauf ankommen, die Gesamtentwicklung in ihren Hauptphasen zu erfassen, während
die sog. Übergangsperioden, in welchen alle Erscheinungen sich im Flusse befinden,
unberücksichtigt bleiben müssen. Nur so ist es möglich, die durchgehenden Züge oder,
sagen wir kühn: die Gesetze der Entwicklung zu finden.

Alle älteren derartigen Versuche leiden an dem Übelstande, daß sie nicht in das
Wesen der Dinge hineinführen.

Am bekanntesten ist die von Friedrich List zuerst aufgestellte Stufenfolge,
welche von der Hauptrichtung der Produktion ausgeht. Sie unterscheidet fünf Pe-
rioden, welche die Völker der gemäßigten Zone bis zum ökonomischen Normalzustände
nacheinander durchlaufen sollen: 1. die Periode des Iägerlebens, 2. die Periode des
Hirtenlebens, 3. die Periode des Ackerbaues, 4. die Agrikultur-Manufakturperiode und
5. die Agrikultur-Manufaktur-Handelsperiode. Eine andere, von Bruno Hilde-
        <pb n="69" />
        ﻿1. Die Wirtschaftsstufen.

39

brand ersonnene Stufenreihe macht den Zustand des Tauschverkehrs zum Unter-
scheidungsmerkmal. Sie nimmt demgemäß drei Entwicklungsstufen an: Natural-
wirtschaft, Geldwirtschast, Kreditwirtschaft.

Beide aber setzen voraus, daß es zu allen Zeiten, soweit die Geschichte zurück-
reicht, bloß vom „Urzustand" abgesehen, eine aus der Grundlage des Güteraustausches
ruhende Volks wirtschaft gegeben habe, nur daß die Formen der Produktion und
des Verkehrs zu verschiedenen Zeiten verschiedene gewesen seien. Sie bezweifeln auch
gar nicht, daß die Grunderscheinungen des wirtschaftlichen Lebens zu allen Zeiten im
wesentlichen gleichartige sind. Es ist ihnen nur darum zu tun, nachzuweisen, daß die
verschiedenen wirtschaftspolitischen Maßregeln und Einrichtungen früherer Zecken in
der abweichenden Art der Produktion oder des Verkehrs ihre Rechtfertigung gefunden
hätten, und daß auch in der Gegenwart verschiedene Zustände verschiedene Maßregeln

erforderten.

Noch die neuesten zusammenhängenden Darstellungen der Volkswirtschaftsckhre,
welche aus dem Kreise der historischen Schule hervorgegangen sind, beruhigen sich bei
dieser Auffassung.	,	^	...

Ein eindringendes Studium, das den Lebensbedingungen der Vergangenyeu
wirklich gerecht wird und ihre Erscheinungen nicht mit dem Maßstabe der Gegenwart
mißt, muß dagegen zu dem Resultate gelangen, daß die V o l k s w i r t s ch aft d a s
Produkt einer jahrtausendelangen historischen Entwicklung

ist,dasnichtälteristalsdermoderne Staat,daßvorrh rer Ent-
stehung die Menschheit große Zeiträume hindurch ohne
Tauschverkehr oder unter Formen des Austausches von Pro-
dukten und Lei st ungen gewirtschaftet hat, die als volkswirt-
schaftliche nicht bezeichnet werden können.

Wollen wir diese ganze Entwicklung unter einem Gesichtspunkte begreifen, jo
kann dies nur ein Gesichtspunkt fein, der mitten hineinführt in die wesentlichen Er-
scheinungen der Volkswirtschaft, der uns aber auch zugleich das organisatorische
Moment der früheren Wirtschaftsperioden aufschließt. Es ist dies kem anderer als
das Verhältnis, in welchem die Produktion der Güter zur Konsumtion derselben steht,
erkennbar an der Länge des Weges, welchen die Güter vom Produzenten bis zum
Konsumenten zurücklegen. Unter diesem Gesichtspunkte gelangen wir dazu, me ge-
samte wirtschaftliche Entwicklung, wenigstens für die zentral- und westeuropäischen
Völker, wo sie sich mit hinreichender Genauigkeit historisch verfolgen laßt, m drei
Stufen zu teilen:	,

1.	die Stufe der geschlossenen Hauswirtschaft (reine Eigenpro-
duktion, tauschlose Wirtschaft), auf welcher die Güter in derselben Wirtschaft verbraucht
werden, in der sie entstanden sind;

2.	dieStufederStadtwirtschaft (Kundenproduktion oder Stufe des
direkten Austausches), auf welcher die Güter aus der produzierenden Wirtschaft un-
mittelbar in die konsumierende übergehen;

3.	dieStufederVolkswirtschaft (Warenproduktion, Stufe des Güter-

umlaufs), auf welcher die Güter in der Regel eine Reihe von Wirtschaften passieren
müssen, ehe sie zum Verbrauch gelangen.	^	. ...

Allerdings bezeichnen Hauswirtschaft — Stadtwirtschaft — Volkswirtschaft
nicht einen Stufengang, dessen Glieder einander völlig ausschließen. Es hat immer
e i n e Art des Wirtfchaftens v o r g e h e r r f ch t; sie war in den Augen der Zeckge-
nossen das Normale. Auch in die Gegenwart ragen noch manche Elemente der Stadt-
wirtschaft und selbst der geschlossenen Hauswirtschaft herein. Noch heute tritt em
sehr beträchtlicher Teil der nationalen Güterproduktion nicht in die volkswirtschaftliche
Zirkulation ein, sondern wird in denjenigen Sonderwirtschaften verbraucht, welche
        <pb n="70" />
        ﻿40

Zweiter Teil. Handel. I. Die Volkswirtschaft.

ihn erzeugt haben; ein anderer hat seinen Lauf vollendet, wenn er aus einer Wirt-
schaft in die andere übergegangen ist.

Aber es wird heute auch in dem entlegensten Bauernhöfe kein Sack Weizen
mehr produziert ohne Zusammenhang mit dem Ganzen des volkswirtschaftlichen
Verkehrs. Wird er auch im Hause des Produzenten konsumiert, so ist doch ein guter
Teil der Produktionsmittel (der Pflug, die Senfe, die Dreschmaschine, der künstliche
Dünger, das Zugtier usw.) verkehrsmäßig erworben, und der Selbstverbrauch findet
nur statt, wenn er nach den Marktverhältnissen wirtschaftlich erscheint. Auch der
Sack Weizen ist mit einem festen Faden an das große kunstvolle Gewebe des volks-
wirtschaftlichen Verkehrs angeknüpft. Und so sind wir es alle mit unserem wirtschaft-
lichen Tun und Denken.

2.	Die Volkswirtschaft.

Von Karl Bücher.

Bücher, Die Entstehung der Volkswirtschaft. In: Die Entstehung der Volkswirt-
schaft. Vorträge und Versuche. 8. Ausl. Tübingen, H. Laupp, 1911. S. 135—142.

Die Ausbildung der Volkswirtschaft ist im wesentlichen eine Frucht der
politischen Zentralisation, welche gegen Ende des Mittelalters mit der Entstehung
territorialer Staatsgebilde beginnt und in der Gegenwart mit der Schöpfung des
nationalen Einheitsstaates ihren Abschluß findet. Die Zusammenfassung der wirt-
schaftlichen Kräfte geht Hand in Hand mit der Beugung der politischen Sonder-
interessen unter die höheren Zwecke der Gesamtheit.

In Deutschland sind es die größeren Territorialfürsten, welche die moderne
Staatsideee im Kampfe mit dem Landadel und den Städten zum Ausdruck zu bringen
suchen, — freilich vielfach unter großen Schwierigkeiten, namentlich wo die Territorien
arg zersplittert waren. Schon seit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts bemerken
wir hier mancherlei Anzeichen eines engeren wirtschaftlichen Zusammenschlußes: die
Schaffung einer Landesmünze an Stelle der vielen städtischen, den Erlaß von Landes-
ordnungen über Handel, Märkte, Gewerbebetrieb, Forstwesen, Bergwerke, Jagd und
Fischerei, die allmähliche Ausbildung des fürstlichen Privilegien- und Konzessions-
wesens, den Erlaß von Landrechten, welche größere Rechtseinheit herbeiführten, die
Entstehung eines geordneten Staatshaushaltes.

Während aber in Deutschland noch jahrhundertelang die landschaftlichen
Interessen vorwiegen und an diesen die Anstrengungen, welche die Reichsgewalt in
der Richtung einer nationalen Wirtschaftspolitik machte, kläglich scheiterten, sehen wir
die westeuropäischen Staaten: Spanien, Portugal, England, Frankreich, die Nieder-
lande seit dem 16. Jahrhundert auch schon äußerlich als einheitliche Wirtschaftsgebiete
dadurch hervortreten, daß sie eine kraftvolle Kolonialpolitik entfalten, um die reichen
Hilfsquellen der neuerschlossenen überseeischen Gebiete zunutze zu machen.

In allen diesen Ländern tritt, wenn auch in verschiedener Stärke, der Kampf
mit den Sondergewalten des Mittelalters hervor: dem großen Adel, den Städten,
Provinzen, geistlichen und weltlichen Korporationen. Zunächst handelt es sich ja
gewiß um Vernichtung der selbständigen Kreise, welche sich der politischen Zu-
sammenfassung hemmend in den Weg stellten. Aber im tiefsten Grunde der Bewe-
gung, welche zur Ausbildung des fürstlichen Absolutismus führte, schlummert doch der
weltgeschichtliche Gedanke, daß die neuen größeren Kulturaufgaben der Menschheit
eine einheitliche Organisation ganzer Völker, eine große lebendige Jnteressengemein-
        <pb n="71" />
        ﻿2. Die Volkswirtschaft.

41

schaft erforderten, und diese konnte erst auf dem Boden gemeinsamer Wirtschaft er-
wachsen. Jeder Teil des Landes, jede Gruppe der Bevölkerung mußte für den Dienst
des Ganzen diejenigen Aufgaben übernehmen, welche sie ihrer Kultur und Natur-
anlage nach am besten zu erfüllen imstande waren. Es bedurfte einer durchgreifenden
Teilung der Funktionen, einer die ganze Bevölkerung umfassenden Berufsgliederung,
und diese letztere setzte wieder ein reich entwickeltes Verkehrswesen und einen leben-
digen Güteraustausch unter der Bevölkerung voraus. Ging im Altertum alles wirt-
schaftliche Streben auf in dem einen Ziele der autonomen Bedürfnisbefriedigung
des Hauses, im späteren Mittelalter in der Versorgung der Stadt, so bildet sich jetzt
ein überaus kompliziertes und kunstvolles System nationaler Bedürfnisbefriedigung.

Die Durchführung dieses Systems ist vom 16. bis 18. Jahrhundert das Ziel der
Wirtschaftspolitik aller vorgeschrittenen europäischen Staaten. Die Maßregeln, welche
zur Erreichung des Zieles angewendet wurden, sind fast in allen Einzelheiten der
städtischen Wirtschaftspolitik des Mittelalters nachgebildet, nur daß nunmehr der
„Landesvater" an die Stelle des Stadtrats getreten ist, an Stelle der ökonomischen
Kirchturmspolitik die Fürsorge für die Gesamtheit der „Landeskinder". Jene Regeln
werden gewöhnlich unter dem Namen des Merkantilsystems zusammengefaßt.
Man hat das letztere lange als ein theoretisches Lehrgebäude angesehen, das in dem
Grundsätze gipfle, daß der Reichtum eines Landes in der Summe des baren Geldes
bestehe, die sich innerhalb seiner Grenzen befinde. Heute ist diese Auffassung wohl
allgemein aufgegeben. Der Merkantilismus ist kein totes Dogma, sondern die leben-
dige Praxis aller bedeutenden Staatsmänner von Karl V. bis auf Friedrich den
Großen. Seine typische Ausprägung hat er in der Wirtschaftspolitik C o l b e r t s
gefunden. Die Aufhebung oder Ermäßigung der Binnenzölle und Wegegelder, die
Einführung eines einheitlichen Grenzzollsyftems, die Sicherung der Versorgung des
Landes mit notwendigen Rohstoffen und Nahrungsmitteln durch Ausfuhrerschwe-
rungen und durch Einführung des Forstregals, die Beförderung der großen Industrie
durch Anpflanzung neuer Gewerbezweige, durch Staatsunterstützung und technische
Reglementierung derselben, durch zollpolizeiliche Fernhaltung fremder Konkurrenz,
die Anlegung von Kunststraßen, Kanälen, Seehäfen, die Bestrebungen zur Verein-
heitlichung des Maß- und Gewichtswesens, die Regelung des Handelsrechtes und des
kommerziellen Nachrichtendienstes, die Pflege der Technik, der Kunst und Wissenschaft
in eigenen Staatsanstalten, die Ordnung des Staats- und Kommunalhaushaltes, die
Beseitigung der Ungleichheiten in der Steuerbelastung, — alles dies diente dem einen
Zwecke, eine nach außen abgeschlossene Staatswirtschaft zu schaffen,
welche die Bedürfnisse der Staatsangehörigen durch die nationale Arbeit zu befrie-
digen imstande fei und durch einen lebhaften Verkehr im Innern alle natürlichen
Hilfsmittel des Landes und alle individuellen Kräfte des Volkes in den Dienst des
Ganzen stelle. Man hat über der dem „Colberüsmus" eigenen Begünstigung des
auswärtigen Handels, der Marine, des Kolonialwesens nur zu oft übersehen, daß
diese Maßnahmen auch die inneren Hilfskräfte des Landes verstärkten, und daß die
Handelsbilanztheorie in einer Zeit zur Notwendigkeit wurde, wo der Übergang von
der noch immer vorwiegenden Eigenproduktion zur allgemeinen Tauschwirtschaft die
Vermehrung der baren Umlaufsmittel zur unerläßlichen Voraussetzung hatte.

Freilich darf man neben den vom Staate ergriffenen Maßregeln auch die sozi-
alen Kräfte nicht außer acht lassen, welche in gleicher Richtung wirkten. Dieselben
nahmen naturgemäß ihren Ausgangspunkt von den Städten. Hier hatte sich durch
langsame Umbildung aus dem Rentenkauf das verzinsliche Darlehen entwickelt, und
damit war im Laufe des 16. Jahrhunderts ein eigentliches Kreditwesen entstanden.
Wir dürfen darin den Einfluß des Großhandels erblicken, der zuerst das Geheimnis
entdeckt hatte, mit Geld Geld zu erwerben. Das Vermögen der reichen Städter erlangte
        <pb n="72" />
        ﻿42

Zweiter Teil. Handel. I. Die Volkswirtschaft.

durch das Freiwerden der Rentenfonds eine bedeutend größere Beweglichkeit und
Akkumulationskraft; zu dem bis dahin allein vorhandenen Handelskapital trat das
Leihkapital; beide ergänzten und verstärkten einander in ihrer weiteren Entfaltung.

Die nächste Folge war ein bedeutender Aufschwung des Handels. Einzelne
Städte beginnen aus der gleichartigen Masse der mittelalterlichen Markt- und Hand-
werkerstädte sich als Mittelpunkte der Staatsverwaltung oder als Handelsplätze zu
erheben. In Deutschland, das durch den Zerfall der Hansa und die Veränderung
der Weltverkehrsstraßen seine Bedeutung für den Zwischenhandel nach dem Norden
großenteils eingebüßt hatte, zeigt sich der Umschwung wenigstens in der steigenden
Bedeutung der großen Messen und in dem Zurücksinken der lokalen Märkte. Die
Frankfurter Messe erreichte ihren Höhepunkt im 16. Jahrhundert, die Leipziger noch
bedeutend später. Aber das Handelskapital begnügt sich bald nicht mehr mit dem Im-
port und Umschlag fremder Produkte; es wird zum Verlagskapital für die einheimische
Industrie und für die Überschüsse des bäuerlichen Hauswerks. Es entsteht die arbeits-
teilige Massenproduktion in Manufakturen und Fabriken und mit ihnen der Lohn-
arbeiterstand. Es entwickelt sich an Stelle der mittelalterlichen Wechselbank zuerst
die Depositen- und Girobank und dann die moderne Kreditbank. Das Transport-
wesen, welches früher nur einen integrierenden Teil des Handelsbetriebs gebildet hat,
verselbständigt sich. Es entstehen die Staatsposten, die Zeitungen, die nationale
Handelsflotte; es bildet sich das Versicherungswesen aus. Überall neue Organi-
sationen, welche darauf berechnet sind, die wirtschaftlichen Bedürfnisse vieler zu be-
friedigen: eine nationale Industrie, ein nationaler Markt, nationale Verkehrsanstalten:
überall das kapitalistische Unternehmungsprinzip des Handels.

Es ist bekannt, wie der absolutistische Staat diese Bewegung förderte, wie er
oft genug, um die Entwicklung zu beschleunigen, künstlich ins Dasein rief, was nicht
aus eigener Kraft emporkommen wollte. Trotzdem bestand, wenigstens in Deutsch-
land, bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts die alte stadtwirtschaftliche Rechtsordnung
mit Zunft und Bann, mit Meilenrecht und Städtezwang fort, wenn auch vielfach
durch die Landesgesetzgebung beschränkt, — in sich selbst erstarrt und unbekümmert
um das neue volkswirtschaftliche Leben, das ringsum aufsproßte, und um die Fülle
neuer Verkehrserscheinungen, die es gezeitigt hatte. Als die Physiokraten und Adam
Smith die letzteren in Frankreich und Großbritannien der wissenschaftlichen Beob-
achtung unterwarfen, haben sie merkwürdigerweise vollständig übersehen, daß es
sich nicht um ein spontan gewordenes Ergebnis rein gesellschaftlicher Betätigung,
sondern mit um eine Frucht erzieherischer Staatstätigkeit handelte. Die Schranken,
deren Beseitigung sie verlangten, waren entweder die versteinerten Überreste der
älteren Wirtschaftsstufen, wie die Grundlasten, die Zünfte, die lokalen Zwangs-
rechte, die Beschränkungen der Freizügigkeit, oder es waren Erziehungsmittel des
Merkantilismus wie die Monopole und Privilegien, welche wegfallen konnten, nach-
dem sie ihren Zweck erfüllt hatten.

In Beziehung auf die Entwicklung der Volkswirtschaft hat der bürgerliche
Liberalismus der letzten hundert Jahre nur fortgeführt, was der fürstliche Absolutis-
mus begonnen hatte. Wenn man das so ausspricht, so kann es leicht als Wider-
sinn erscheinen. Denn äußerlich betrachtet, hat der Liberalismus nur zerstört,
er hat die überlebten Organisationsformen der Haus- und der Stadtwirtschaft
zerschlagen und nichts Neues aufgebaut. Er hat die Sonderstellung und die
Sonderrechte einzelner Landesteile und einzelner sozialer Gruppen beseitigt, freie
Konkurrenz und Rechtsgleichheit an die Stelle gesetzt. Aber wenn er so das Über-
kommene in seine Elemente aufgelöst hat, so hat er zugleick die Bahn für wirklich
volks wirtschaftliche Neugestaltungen freigemacht, und er hat es ermöglicht, daß
        <pb n="73" />
        ﻿2. Die Volkswirtschaft.

43

gemäß dem jeweiligen Entwicklungsstände der Technik jede Kraft an der Stelle
in den Dienst des Ganzen treten kann, wo sie diesem am meisten nützt.

Hat der Liberalismus die ganze Fortentwicklung der Volkswirtschaft auf den
Boden der freien gefellschaftlichen Betätigung gestellt und darum vielfach eine
geradezu staatsfeindliche Richtung eingehalten, so hat er doch nicht zu verhindern
vermocht, daß der moderne Staat als solcher sich in der Richtung weiter ausgebildet
hat, welche er feit dem 16. Jahrhundert eingeschlagen hatte: in der Richtung eines
immer engeren Zusammenschlusses aller Teile des Volkes und des Staatsgebietes
zur Erfüllung immer höherer Kulturaufgaben. Alle großen Staatsmänner haben
feit drei Jahrhunderten an diesem Ziele mitgearbeitet: von Cromwell und Colbert
bis auf Cavour und Bismarck. Die französische Revolution hat nicht minder zen-
tralisierend gewirkt wie die Staatsumwälzungen der letzten Jahrzehnte. In der
neuesten Phase dieser Entwicklung ist das Nationalitätsprinzip zu einem
Grundsätze von gewaltiger zusammenfassender Kraft geworden. Die kleinen Terri-
torialstaaten der älteren Zeit waren den umfassenden wirtschaftlichen Aufgaben der
Gegenwart nicht mehr gewachsen. Sie mußten entweder untergehen in einem großen
Nationalstaat, wie in Italien, oder zugunsten eines Bundesstaates namhafte Teile
ihrer Selbständigkeit, insbesondere die Wirtschaftsgesetzgebung, aufgeben, wie im
Deutschen Reiche die Einzelstaaten, in der Schweiz die Kantone.

Es ist ein Irrtum, wenn man aus der im liberalen Zeitalter erfolgten En
leichterung des internationalen Verkehrs schließen zu dürfen meint, die Periode der
Volkswirtschaft gehe zur Neige und mache der Periode der Weltwirtschaft Platz.
Gerade die neueste politische Entwicklung der europäischen Staaten hat ein Zurück-
greifen auf die Ideen des Merkantilismus und teilweise der alten Stadtwirtschaft
zur Folge gehabt. Das Wiederaufleben der Schutzzölle, das Festhalten an der
nationalen Währung und der nationalen Arbeitsgesetzgebung, die schon vollzogene
oder noch erstrebte Verstaatlichung der Verkehrsanstalten, der Arbeiterversicherung,
des Bankwesens, die wachsende Staatstätigkeit auf ökonomischem Gebiete überhaupt:
alles dies deutet daraus hin, daß wir nach der absolutistischen und liberalistischen
in eine dritte Periode der Volkswirtschaft eingetreten sind. Dieselbe trägt ein eigen-
artig soziales Gesicht; es handelt sich nicht mehr bloß um möglichst selbständige und
reichliche Deckung der nationalen Bedürfnisse durch nationale Produktion, sondern
um gerechte Güterverteilung, um eigene gemeinwirtschaftliche Betätigung des Staates,
mit dem Ziele, alle seine Angehörigen nach ihren wirtschaftlichen Leistungen an
den Gütern der Kultur zu beteiligen. Die erforderlichen Maßregeln können nur
auf großer Stufenleiter ausgeführt werden; sie bedürfen eines innigen Zusammen-
schlusses aller Einzelkräfte, wie sie nur der große Nationalstaat zu bieten vermag.

Gewiß sehen wir heute in Europa eine Reihe von Staaten, welche der nationalen
Selbständigkeit in ihrer Güterversorgung in so fern entbehren, als sie erhebliche
Mengen ihrer Nahrungs- und Genußmittel aus dem Auslande zu beziehen genötigt
sind, während ihre industrielle Produktionsfähigkeit weit über das nationale Bedürfnis
hinausgewachsen ist und dauernd Überschüsse liefert, die auf fremden Konsumtions-
gebieten ihre Verwertung finden müssen. Aber das Nebeneinanderstehsn solcher
Industrie- und Rohproduktionsländer, diese „internationale Arbeitsteilung" ist nicht
als ein Zeichen anzusehen, daß die Menschheit eine neue Stufe der Entwicklung zu
erklimmen im Begriffe steht, die unter dem Namen der Weltwirtschaft den
drei früheren Stufen gegenübergestellt werden müßte. Denn einerseits hat keine
Wirtschaftsstufe volle Selbstherrlichkeit der Bedürfnisbefriedigung auf die Dauer
garantiert; jede ließ gewisse Lücken bestehen, die so oder so ausgefüllt werden mußten.
Anderseits hat jene sog. Weltwirtschaft bis jetzt wenigstens keine Erscheinungen her-
vortreten lassen, die von denen der Volkswirtschaft in wesentlichen Merkmalen ab-
        <pb n="74" />
        ﻿44	Zweiter Teil. Handel. I. Die Volkswirtschaft.

weichen, und es steht sehr zu bezweifeln, daß solche in absehbarer Zukunft auftreten
werden.

3.	Das Gleichgewicht der Arbeit.

Von Wilhelm Heinrich Riehl.

Riehl, Die deutsche Arbeit. 3. Ausl. Stuttgart, I. G. Cotta, 1884. S. 63-67.

Wie sondert und macht die nationale Arbeit die Völker persönlich? Wie
namentlich wirken die verschiedenen Arten der Arbeit auf den Charakter von
Stämmen und Nationen?

Man kann die Arbeit nach vielerlei Gründen einteilen. Für unsern Zweck
genügen zwei Hauptgruppen: bäuerliche und bürgerliche Arbeit; die Rohproduktion
des Ackerbaues stellen wir rechts auf und die lange Front der Gewerbe, des Handels
und der Geistesarbeit zur Linken und kümmern uns nicht weiter um subtilere
Einteilungen.

Die Schule fordert bei einem reich und lebenskräftig entwickelten Volke ein
Gleichgewicht der großen Arbeitsgruppen. Eine Nation, die bloß Ackerbau oder
Gewerbe und Handel oder Geistesarbeit einseitig überwiegend betriebe, würde ihre
Persönlichkeit im Wettkampfe der Kulturvölker nicht dauernd behaupten können.
Große Nationen und große Männer müssen universell arbeiten, wenn beide auch
nur auf einem Punkt das Höchste und Eigenste zu leisten vermögen. Auch würde
eine moderne europäische Nation nicht einmal das Zeug zu einem ordentlichen Staat
haben, wenn sie nicht alle Gruppen der bürgerlichen Gesellschaft voll und breit ent-
faltet in sich trägt. Die bürgerliche Gesellschaft ist aber nichts anderes als das
Volk unter dem Gesichtspunkt eben jener großen Arbeitskreise und der aus dem
Beruf erwachsenden Standessitten.

Im 17. und 18. Jahrhundert dachten Minister und Gelehrte kaum an das
Gleichgewicht der Arbeitskreise einer Nation; darum suchten sie das Heil einseitig
bald im Schutze der Industrie, bald wieder bloß in der Pflege des Ackerbaues. Man
konnte nicht einmal die Arbeit eines Staatsvolkes als ein Ganzes fassen; kein Wunder,
daß man für das persönliche Gesamtleben der Nation vollends gar kein Auge hatte,
und daß Physiokraten und Merkantilisten zugleich im Weltbürgertum schwärmten.

Auch der großen Masse des jetzigen deutschen Volkes ist der Gedanke vom
Gleichgewicht der Arbeit noch keineswegs aufgegangen. Der Handwerker wünscht
die Fabriken dahin, wo der Pfeffer wächst, der Bauer hält die Mehrzahl der Geistes-
arbeiter für Drohnen, und die wenigsten Arbeiter vermögen über das Dach ihrer
eigenen Werkstatt hinauszusehen. Nur der Gebildete erkennt die Arbeit des Volkes,
das „Volk" selber sieht bloß die Nächstliegenden Bruchstücke. Man könnte weiter
sagen, der Mann aus dem Volke sieht überhaupt das Volk nicht, nur die Gebildetsten
sehen das Volk. Wir sind noch so jung in dem Selbstbewußtsein eines großen Ge-
meinlebens, daß auch nur erst der Gebildetste daran denkt, feine Arbeit als einen
Teil der Volksarbeit zu fassen. Wer Arbeitsmoral dem Volke recht handgreiflich
predigen will, der greift nicht in die Kulturgeschichte und zeichnet in großen Zügen
das harmonische Zusammenwirken der Kräfte in den Nationen und wie Blüte und
Sturz der Völker hervorwuchs aus der nationalen Arbeit. Er bedient sich nicht nach
Platons Rat der großen Buchstaben, sondern winzig kleiner Schrift und malt viel-
mehr die Novelle des Einzellebens eines fleißigen oder faulen Mannes, statt daß
er die Arbeitsmoral aus dem großen psychologischen Drama des Völkerlebens ent-
        <pb n="75" />
        ﻿3. Das Gleichgewicht der Arbeit.

45

wickelte. Eine wahrhaft selbstbewußte Nation dagegen wird leichter am Volks-
fleiße den Privatfleiß entzünden als umgekehrt, und wenn man dereinst einmal
die Moral der Volksarbeit in den Dorfschulen lehren wird, dann wird auch der
gemeine Mann die Notwendigkeit des Gleichgewichtes der Arbeitsgruppen in einem
gesunden Volksleben begreifen.

Wie das Bewußtsein des Volksfleihes den Fleiß des einzelnen spornt, wie im
Hinblick auf den Nationalreichtum der Reichtum des einzelnen wächst, das zeigt uns
die neuere Geschichte der beiden „volkswirtschaftlichsten Völker" Europas, der Eng-
länder und Holländer.

Es gibt aber eine Schule der Not, in welcher das Volk oft in wenigen Jahren
lernt, was es im Laufe geregelter Schulmeisteret kaum in einem Jahrtausend gelernt
haben würde. Die Russen z. B. sinnen dermalen gar ernsthaft nach über das Gleich-
gewicht der Arbeit, weil sie nämlich innewerden, daß ihr echtes Russentum durch
den verrückten Schwerpunkt der nationalen Arbeit in Trümmer zu gehen droht.
In Rußland überwiegt einseitig die Bodenproduktion. Nach Tegoborski ward 1852 das
Volkseinkommen aus den Gewerben rc. nur auf 375 Millionen Silberrubel im Jahre
geschätzt, während die Urproduktion 2044 Millionen eintrug. Vor anderthalb Jahr-
hunderten, als Rußland in den Kreis der europäischen Kulturmächte einzutreten be-
gann, war dieses Mißverhältnis natürlich noch viel greller. Peter I. mußte Gewerbe,
Handel und Geistesarbeit von außen ins Land ziehen, um wenigstens den ersten
Grund zu legen zu einem Gleichgewicht der Arbeitsgruppen, welches das Volk erst
befähigen konnte, den Wettkampf mit abendländischer Kultur zu bestehen. Allein
diese importierte bürgerliche Arbeit war und blieb unnational, sie fand in Land und
Volk zu wenig Wurzel, als daß sie zur Gleichmacht mit der Bodenproduktion hätte
aufwachsen können, störte aber zugleich auch unmittelbar die innere Harmonie des
russischen Volkstums, indem nun westeuropäisches Städteleben übergangslos mitten
in halbasiatische Bauernzustände hineingestellt war. Der gemeine Mann blieb ein
ganzer Russe, der Gebildetere ward, wenn's hoch kam, ein halber Russe, die Gebil-
detsten verausländerten vollends. Nun erwachte aber in unseren Tagen, wo alle
Nationen so viel selbstbewußter geworden, auch das allrussische Nationalgefühl, und
der Moskowiter ergrimmte, daß nicht einmal die Hauptstadt des Rusfenreiches einen
russischen Namen führe und Petersburg auch auf russisch Petersburg heiße. Die
Moskowiter begreifen aber auch, daß Rußland nur dann wieder russisch werden
kann, wenn ein Gleichgewicht der nationalen Arbeit hergestellt wird, wenn russische
Kunst und Wissenschaft und Industrie und Handwerk wieder mit russischem Geiste
sich erfüllt, dadurch überall Wurzel im Volke schlägt und zuletzt zu einer Gleichmacht
mit der echt russischen Bodenproduktion aufwächst. So lehrt die Not auch hier rasch
die Wucht dieser Gleichgewichtsfrage der nationalen Arbeit erkennen, und der Partei-
kampf der Moskowiter und Petersburger wird sich zuletzt in dieser Frage entscheiden
müssen.

Der Nationalökonom spricht vom Gleichgewicht der Arbeit als der Grundlage
der wirtschaftlichen Kraft höhergesitteter Völker; der Sozialpolitiker geht noch einen
Schritt weiter und erkennt in jenem Gleichgewicht zugleich den Urgrund einer sich
rastlos aus sich selbst verjüngenden Volksgesittung. Mehr in Tatsachen als in Be-
griffen redend, habe ich den letzten Gedanken in meinem Buch von „Land und
Leuten" vielfach ausgeführt, indem ich zeigte, daß unser Volk jugendfrisch und original
bleibt, solange es Hierzuland neben dem Felde auch noch Wald gibt, neben dem hoch-
gesitteten Städter noch naturwüchsige Gebirgsbauern, ja sogar noch Altbayern neben
den Berlinern.

So leicht es aber ist, die Wirkung des Gleichgewichtes der Arbeit darzutun, so
schwer läßt es sich nachweisen, wieweit dieses Gleichgewicht bei einer Nation vor-
        <pb n="76" />
        ﻿46

Zweiter Teil. Handel. I. Die Volkswirtschaft.

Handen sei. Schon dem Nationalökonomen wird es sauer, obgleich er doch nur mit
materieller Arbeit zu schaffen hat, deren Früchte sich zählen und wägen lassen.
Denn weder, indem er die Zahl der Arbeiter der einzelnen Berufskreise nebenein-
ander stellt, noch indem er den Beitrag dieser Kreise zu dem Volkseinkommen gegen-
einander abwägt, erhält er ein vollkommen reines und gerechtes Ergebnis. Auch
in der materiellen Arbeit steckt nämlich ein gutes Bruchteil geistiger Kultur, welches
schwer in die Wagschale der einzelnen Arbeitsgruppen fällt, entscheidend für die
wirtschaftliche Macht dieser Gruppen, und nicht in Prozenten oder Dezimalbrüchen
sich ausdrücken läßt. Der soziale Volksforscher vollends bewegt sich im Gebiete
geistiger Statistik, die kein Hexenmeister in Ziffern bannen kann, er hat nicht nur
die materielle, sondern auch die Geistesarbeit auf ihr Gleichgewicht zu prüfen und
soll dabei entscheiden über eine Blüte geistiger Gesittung, die sich nur in Tatsachen
schildern, nicht aber kraft der vier Spezies beweisen läßt. Dennoch sollen beide nicht
ermüden in ihrer schweren Aufgabe, begeistert durch den Gedanken, daß es gilt,
in der Lehre vom Gleichgewicht der Arbeit nicht bloß die Gesetze der Wirtschaft
und des Völkerlebens zu erkennen, sondern auch dem Volke die Moral der Arbeit
im großen Stile zu predigen und als Sittenlehrer der Nationen zugleich, nach dem
Bilde Platos, die rechte Sitte der harmonischen Arbeit wachzurufen in jedem einzelnen.

4.	Arbeit und Rhythmus.

Von Karl Bücher.

Bücher, Arbeitsvereinigung und Arbeitsgemeinschaft. In: Die Entstehung der
Volkswirtschaft. Vorträge und Versuche. 8. Ausl. Tübingen, H. Laupp, 1911. S. 261,
S. 272, S. 277—278 und S. 282—286.

Arbeitsoereinigung ist die Vereinigung verschiedenartiger Arbeiten in einer
Hand, Arbeitsgemeinschaft die gleichzeitige Verwendung mehrerer Arbeiter zur Be-
wältigung einer Arbeitsaufgabe.

Das Prinzip der Arbeitsvereinigung ist bei allem Reichtum ihrer Erscheinungsformen
ein ziemlich einfaches: überschüssige Kraft soll nutzbringend verwendet werden. Das Prinzip
der Arbeitsgemeinschaft läßt sich nicht auf eine so glatte Formel bringen. Im allgemeinen
handelt es sich ja darum, die unzulängliche Einzelkraft so weit zu ergänzen, daß die vor-
liegende Arbeitsaufgabe bewältigt werden kann. Aber die Unzulänglichkeit der Kraft des
einzelnen Arbeiters kann wieder verschiedene Ursachen haben. Sie kann begründet sein in
einer bestimmten geistigen Veranlagung des Arbeiters, die ihn hindert, allein anhaltend tätig
zu fein; sie kann auf ungenügender Körperkraft beruhen, und sie kann endlich in technischen
Umständen liegen, die bewirken, daß eine Arbeit nicht ohne eine andere, von ihr verschiedene
geleistet werden kann. Je nachdem einer von diesen drei Fällen stattfindet, ergeben sich drei
verschiedene Arten der Arbeitsgemeinschaft. Die erste können wir Gesellschaftsarbeit
oder gesellige Arbeit nennen, die zweite Arbeitshäufung und die dritte Ar-
beitsverbindung . . . .

Unter Arbeitshäufung verstehen wir die Aufbietung mehrerer gleich-
artiger Arbeitskräfte zur Bewältigung einer einheitlichen Arbeitsaufgabe, z. B. zum
Aufladen einer schweren Last, zum Schieben eines Balkens, zum Mähen einer Wiese,
zum Treiben bei der Jagd. Die zu leistende Arbeit braucht an sich nicht für die
Kraft eines einzigen zu schwer zu fein; es genügt schon, daß sie von ihm nicht in
gehöriger Zeit vollendet werden kann, um die Verwendung einer Mehrzahl von
Arbeitern vorteilhaft zu machen. Dies fällt besonders bei solchen Tätigkeiten ins
Gewicht, welche an bestimmte Jahreszeiten gebunden oder von der Witterung ab-
        <pb n="77" />
        ﻿4.	Arbeit und Rhythmus.	47

hängig sind. Auch soziale Rücksichten können die Beschleunigung gewisser Arbeiten
gebieten.

Beim Zusammenarbeiten einer größeren Menschenzahl sind zwei Fälle möglich.
Im ersten bleiben die einzelnen Arbeiter bei ihren Verrichtungen in den Zeit-
momenten der Kraftaufbietung unabhängig voneinander, und ihr Zusammenwirken
erfolgt nur zu dem Zwecke einer rascheren Erledigung des Pensums. Wir wollen
diesen Fall als einfache Arbeitshäufung bezeichnen. Beispiele bieten:
mehrere Maurer an einem Neubau, eine Reihe Pflasterer auf der Straße, eine
Gruppe Schneeschaufler oder Erdarbeiter, eine Zeile Schnitter oder Rübenhacker;
Zwischenform: eine Schar afrikanischer Träger, die im Gänsemarsche hintereinander
ziehen, die Treiber bei einer Jagd, mehrere Pflüger auf einem Ackerfelde.

Im zweiten Falle erfolgen die Bewegungen der einzelnen Arbeiter nicht un-
abhängig voneinander, sondern entweder alle zu gleicher Zeit oder abwechselnd in
gleichen Zeitabständen, — immer also in taktmäßiger Weise. Wir wollen diese
Art der Arbeitshäufung Arbeitsverkettung nennen, weil sie sozusagen jeden
einzelnen Beteiligten in der Zeitfolge seiner Bewegungen an seinen Nachbar bindet
und alle vermittelst des Taktes zu einer gegliederten Einheit, gleichsam zu einem
automatisch wirkenden Arbeitskörper zusammenfaßt. Alle hierher gehörigen Arbeiten
müssen, wenn sie längere Zeit fortgesetzt werden, rhythmischen Verlauf annehmen.
Es gibt natürlich auch solche, welche mit einer einmaligen Kraftaufbietung vollendet
sind, z. B. das Heben einer Last durch mehrere auf Zählkommando, das Umreißen
eines Baumstammes an einem Seile.

Die rhythmisch verlaufenden Arbeiten dieser Art lassen sich wieder, je nachdem
die Bewegungen der einzelnen gleichzeitig oder wechselweise erfolgen, in Gleich-
takt-Arbeiten und Wechseltakt-Arbeiten einteilen.

Gleichtakt-Arbeiten verrichten z. B. die beiden Rudererreihen auf einem
Ruderschiff, die Schiffleute beim Aufwinden des Ankers, dem Hissen der Segel,
dem Treideln eines Fahrzeuges gegen den Strom, die Zimmerleute, welche vermittelst
der Zugramme bei Fundamentierungsarbeiten große Pfähle in den Boden ein-
treiben, die Faßzieher, wie überhaupt alle Arbeitergruppen, welche durch gemein-
sames Ziehen an einem Seile eine Last bewegen müssen, die 2, 4, 6 oder 8 Träger
einer Bahre oder Sänfte, die Soldaten auf dem Marsche. Sehr häufig wird das
Takthalten bei der Arbeit durch einfaches Zählen oder durch einen Chorgesang
der Arbeiter oder durch den Ton eines Instruments, besonders der Trommel,
unterstützt.

Wechseltakt-Arbeiter find: drei Steinsetzer, welche im Takt mit ihren
Handrammen die Pflastersteine feststoßen, drei oder vier Drescher auf der Tenne,
zwei Schmiede beim Zuschlagen, zwei Zimmerleute an der Sägegrube oder beim
Behauen eines Stammes, zwei Mägde beim Bläuen der Wäsche oder beim Teppich-
klopfen.

Bei den im Gleichtakt zu vollziehenden Arbeiten handelt es sich darum, eine
Gesamtleistung, welche die Kraft eines einzelnen bei weitem übersteigt, mit einer
Mindestzahl von Arbeitern dadurch zu bewältigen, daß alle Mitarbeitenden veranlaßt
werden, die höchste Kraftaufbietung auf den gleichen Zeitpunkt zu verlegen.

Bei den Arbeiten im Wechseltakt liegen gewöhnlich Aufgaben vor, welche an
sich von einem einzelnen vollzogen werden könnten. In der Regel sind es schwere
Arbeiten, bei welchen die einzelnen Bewegungen (z. B. Heben und Senken der Arme
beim Schlagen mit dem Dreschflegel) längere Zeit bedürfen. Der einzelne Arbeiter
ist hier immer in Versuchung, nach jedem Schlage oder Stoße sich eine kleine Ruhe-
pause zu gönnen, und verliert dadurch das Gleichmaß der Bewegungen. Die Schläge
oder Stöße folgen in verschiedenem Stärkeverhältnis und in ungleichen Zeitfristen
        <pb n="78" />
        ﻿48

Zweiter Teil. Handel. I. Die Volkswirtschaft.

aufeinander, und die Arbeit wirkt dadurch bedeutend ermüdender. Wird ein zweiter
oder dritter Arbeiter hinzugezogen, so regulieren sich die Bewegungen jedes ein-
zelnen nach dem Taktfchall, den die Arbeitsinstrumente beim Aufschlagen auf den
zu bearbeitenden Stoff ergeben. Es wird ein kürzerer Takt erzielt, dessen Fest-
halten kaum Schwierigkeiten bietet. Jeder Arbeiter bleibt zwar für sich selbständig,
muß aber seine Bewegungen gleichmäßig nach denen seiner Genossen einrichten.
Es handelt sich also nicht darum, daß die Größe der Arbeitsaufgabe eine Ver-
doppelung oder Verdreifachung der Kräfte erfordert, sondern darum, daß die Einzel-
kraft einen bestimmten Rhythmus der Bewegung nicht festzuhalten imstande ist.

Allerdings scheint die Aufbietung eines zweiten oder dritten Arbeiters an sich
die Kraftwirkung des einzelnen nur verdoppeln oder verdreifachen zu können; den-
noch hat auch diese Art der Arbeitsverkettung eine Steigerung der Produktivität zur
Folge, indem sie die Kraftausgabe und die Ruhepausen für jeden gleichmäßig regelt
und darum allen eine längere Fortsetzung der Arbeit gestattet. Der einzelne läßt
die Hände sinken, wenn er müde wird, oder verlangsamt doch das Tempo seiner Be-
wegungen. Der kurze Takt der Arbeit ermuntert; ihre Gemeinsamkeit regt zum
Wetteifer an; keiner will an Ausdauer hinter dem andern zurückstehen.

Noch deutlicher tritt dieser Zwang für den schwächeren Arbeiter, es dem stär-
keren gleichzutun, bei einigen Arbeiten von freierem Ryhthmus hervor, bei welchen
die Verkettung in der Weise bewerkstelligt wird, daß die Arbeiter reihenweise
gruppiert sind, und daß das Fortschreiten der Arbeit des einen von der Tätigkeit
des andern abhängig ist. In einer Reihe von Mähern, welche auf der Wiese stehen,
muß jeder einzelne gleichmäßig sein Pensum bewältigen, wenn er seinen Nachmann
nicht aufhalten oder fürchten will, von dessen Sense getroffen zu werden. In einer
Kette von Handlangern, welche einander die Ziegelsteine für einen Bau zureichen
oder -werfen, muß jeder folgende gleich rasch abnehmen, wenn er nicht die ganze
Arbeit ins Stocken bringen will.

Dieses gegenseitige Anpassen der Arbeiter aneinander, das allen Arten der
Arbeitsverkettung eigentümlich ist, wird somit zu einem disziplinierenden Element
von der allergrößten Bedeutung, insbesondere für unqualifizierte Tätigkeiten, wie
sie auf primitiven Stufen der wirtschaftlichen und technischen Entwicklung über-
wiegen. Ja es kann geradezu als Zwangsmittel zur Beschleunigung des Werkes
auch in Fällen der Arbeitshäufung angeordnet werden, die an sich eine derartige
Bindung der Bewegungen nicht erfordern. Dazu bedarf es dann künstlicher Taxie-
rung (durch Zählen, Gesang, Musikbegleitung), mit deren Hilfe die einfache Arbeits-
häufung in die Arbeitsverkettung umgewandelt wird. So bei der Sklavenarbeit, die
aus bekannten Gründen truppweise erfolgen muß, bei den Fronden und den öffent-
lichen Arbeiten der Naturvölker.

5.	Luxus und Sparsamkeit.

Von Artur Graf v. Posadowsky-Wehner.

v. Posadowsky-Wehner, Luxus und Sparsamkeit. Ein Vortrag. Göttingen,
Vandenhoeck &amp; Ruprecht, 1909. S. 4 ff.

Luxus und Sparsamkeit sind zwei Begriffe, die eigentlich die beiden
Pole des wirtschaftlichen Lebens überhaupt bilden. Erzeugung und Aufspeicherung
von Werten auf der einen Seite und ihr berechtigter oder wirtschaftlich und sittlich
verwerflicher Gebrauch auf der andern Seite.
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        ﻿5. Luxus und Sparsamkeit.

49

In der Wissenschaft hat man immer von neuem versucht, eine erschöpfende
Begriffsbestimmung des L u x u s zu geben. Man hat ihn bezeichnet als die als etwas
sittlich Gleichgültiges vorgenommene unproduktive Verwendung des freien Einkom-
mens, als einen Verbrauch, der das durch das Bedürfnis gegebene Maß von Auf-
wand überschreitet. Diese wissenschaftlichen Erklärungen geben aber den Begriff des
Luxus im einzelnen nicht wieder, da der Luxus ein Teil des Lebensstandes eines
Volkes oder einer Gesellschaftsklasse ist und der Lebensstand jedes Volkes und jeder
Gesellschaftsklasse sich nach ihrem allgemeinen Kulturstande, nach klimatischen Ver-
hältnissen, nach überlieferten Sitten und Gebräuchen richtet. Was in vergangenen
Zeiten als Luxus galt, ist häufig demnächst ein allgemeines Volksbedürfnis geworden,
und man behauptet mit Recht, daß es ein Zeichen wachsender Wohlhabenheit und
entsprechender Hebung des Lebensstandes eines ganzen Volkes sei, wenn Bedürfnisse,
die früher nur von wenigen befriedigt werden konnten, sich zu einem allgemein als
berechtigt anerkannten Volksbedürfnisse auswachsen. Im gewöhnlichen Leben pflegt
man vielfach auch Ausgaben anderer für Luxus zu halten, die man selbst sich nicht
gewähren kann oder nicht gewähren will.

Der Begriff des Luxus ist hiernach kein unbedingter, sondern ein nach Ort,
Zeit und Individuum verschiedener, wie auch die Verwandlung der natürlichen Roh-
stoffe in Lebensbedürfnisse des Menschen immer umfangreicher und verwickelter ge-
worden ist. Die Umgestaltung der wirtschaftlichen Kulturverhältnisse verschiebt eben
fortwährend in allen Schichten der Gesellschaft die Grenzlinie zwischen dem unbedingt
Notwendigen und dem streng genommen Entbehrlichen; in diesem Sinne hat die
Wissenschaft den Luxus als einen tastenden Versuch bezeichnet, der zivilisatorischen
Entwicklung auch auf dem Gebiete des Genusses einen angemessenen Ausdruck zu
verleihen. Hieraus folgt, daß es volkswirtschaftlich und ethisch verkehrt wäre, in dem
Luxus etwas an sich Verwerfliches zu sehen, volkswirtschaftlich schon deshalb verkehrt,
weil ein Rückgang zum Naturzustand der Menschheit, wie ihn Jean Jacques Rousseau
befürwortete, selbst in abgeschwächter Form bei unserer schnell wachsenden Bevölke-
rung und der Leistungsfähigkeit unserer Technik Millionen von Menschen die Mög-
lichkeit der nützlichen Verwendung ihrer geistigen und körperlichen Kräfte und damit
ihre Existenzmöglichkeit nehmen würde. Gegenüber der Auffassung Jean Jacques
Rousseaus kann man auf den sog. Luxus unserer Zeit, glaube ich, das Wort Schleier-
machers anwenden, daß ein Volk oder Stand, die geschichtlich eingreifen, keine idylli-
schen Sitten haben dürfen.

Ein den Verhältnissen angemessener verständiger Luxus steht in keinem Gegen-
satze zur Sparsamkeit, vielmehr ist vorsorgende Sparsamkeit mit edlem Luxus sehr
wohl vereinbar. Luxus bedeutet keineswegs immer Verschwendung. Dagegen wird es
sicher ein tadelnswerter Luxus sein, wenn die Ausgaben für Kleider in einem Mißver-
hältnis zu den übrigen Ausgaben für notwendige Lebensbedürfnisse, für Nahrung.
Wohnung usw. stehen. Wo aber dieses Mißverhältnis nicht obwaltet, muß man sich
freuen, welcher gewaltige Kulturfortschritt unseres Volkes auch in der äußeren Er-
scheinung der minderbemittelten Volksklasse Deutschlands liegt. Wer englische und
französische Fabrikstädte besucht hat, erkennt, welchen offensichtlichen Fortschritt gerade
die deutsche Arbeiterbevölkerung in dieser Beziehung gemacht hat.

Es gibt auch einen verletzenden Luxus, dem man es nachfühlt, daß er nur ge-
trieben, um vor anderen hervorzustechen, um andere zu übertrumpfen, einen Luxus,
der dem Genießenden nur die Befriedigung der Eitelkeit bieten, aber keinen höheren
Genuß gewähren kann. Es gibt auch einen Luxus, der zu seelischer und körperlicher
Entartung führt; an diesen Luxus denkt wohl Paulus bei seiner Ermahnung: Römer,
Kap. 13, Vers 14. Ein zu verurteilender Luxus des einzelnen ist es auch, wenn er
feine Ausgaben nicht abstuft nach dem Grade ihrer inneren Notwendig-

Mollak, Volkswirtschaftliches Quellenbuch. 4. Aufl.	4
        <pb n="80" />
        ﻿50	Zweiter Teil. Handel. I. Die Volkswirtschaft.

feit, wenn er einen Schein luxus treibt, infolgedessen notwendige Ausgaben un-
befriedigt bleiben müssen. Benjamin Franklin hat einmal gesagt: „Wer das über-
flüssige kauft, wird sehr bald das Notwendige verkaufen müssen," und ein slavisches
Sprichwort drückt diesen Gedanken drastischer aus, indem es von einem Lerscywenoer
sagt: „Er kauft sich einen Frack und verkauft die Hosen". Einen schädlichen Luxus,,
der von Mangel an sittlicher Kraft und sittlichem Ernst zeugt, treibt jedenfalls der,
der mehr verausgabt, als er besitzt. Wenn Sie den Dickensschen Roman „David
Copperfield" gelesen haben, so werden Sie sich auch erinnern, in welcher Weise die
köstliche Figur von Mr. Micawber versucht, dem armen David Copperfield die ge-
sunde Grundlage eines geordneten Haushalts darzustellen. Er sagt wörtlich: „Jähr-
liches Einkommen 20 Pfund, jährliche Ausgabe 19 Pfund 19 Schilling 6 Pence;
Folge: inneres Glück. Jährliches Einkommen 20 Pfund, jährliche Ausgabe 20 Pmnd
6 Pence; Folge: Elend." Der verwerflichste Scheinluxus wird bei uns in Deutschland
in den weitesten Kreisen der Gesellschaft auf dem Wege der sog. Geselligkeit getrieben,
wo die Reichhaltigkeit materieller Genüsse so häufig den Mangel geistigen Inhalts
ersetzen muß. Schon Tacitns sagt von den Deutschen bekanntlich: „Eonvietibns ei
hospitiis non alia gens effusius indulget". „Kein anderes Volk schwelgt reich-
licher in Gelagen und gastfreundschaflichen Veranstaltungen". Auch für die heutigen
Zeiten ist es noch wahr, daß vielfach zwischen der täglichen Lebensführung und dem
gesellschaftlichen Aufwands in Deutschland eine viel größere Kluft besteht als in
anderen Kulturländern. Der Gedanke gesellschaftlicher Repräsentation, die so häufig,
nur einen theatralischen Aufwand mit geborgten Requisiten darstellt, hat sich zum Teil
zu einer fixen Idee ausgebildet, die für viele Kreise im höchsten Grade drückend und
wirtschaftlich schädigend wirkt. Die eingebildeten Repräsentationspflichten der auf
festes Gehalt angewiesenen Staatsdiener, mit deren Einkommen nur in wenigen Fällen
eine Repräsentationsentschädigung verbunden ist, rückt die Gefahr plutokratischer
Auswahl immer näher, d. h. daß für bestimmte Stellen nicht der geistig und sittlich
Befähigteste und Arbeitsfreudigste, sondern der ausgewählt wird, der finanziell am
besten imstande ist, eine große Repräsentation zu üben und damit durch äußere
Mittel den Einfluß zu gewinnen, den sich die sachliche Leistung erringen soll.

Es ist unzweifelhaft, daß der Lebensstand unseres gesamten deutschen Volkes
in den letzten Jahrzehnten sich außerordentlich gehoben hat. Ich halte das von
meinem Standpunkte aus für einen Kulturfortschritt und deshalb für eine erfreuliche
Erscheinung. Wenn bei einem Volke, dessen wirtschaftliche Kraft sich so schnell ver-
mehrt hat, hiermit auch unerfreuliche Erscheinungen eines verweichlichenden und
verletzenden Luxus in einzelnen Fällen verbunden fein mögen, so glaube ich doch,
daß man diese Erscheinungen wesentlich überschätzt, weil es bei uns gar nicht so viele
Menschen gibt, die solchen Luxus treiben können.

Dem Luxus, insoweit man diesem Worte einen mißbilligenden Beigeschmack
geben will, pflegt man die Sparsamkeit gegenüberzustellen, d. h. jenes wirtschaft-
liche Verfahren, sich nicht nur in den Grenzen seines Einkommens zu halten, dasselbe
nach dem Grade innerer Notwendigkeit der einzelnen Lebensbedürfnisse zu ver-
ausgaben und sittlich erlaubte Zwecke mit dem möglichst geringen Geld- und Kraft-
aufwands zu erreichen, sondern auch Beträge seines Einkommens für eine künftige
Verwendung zurückzulegen.

Ich halte diese Gegenüberstellung für eine irrige; Sparsamkeit in jenem Sinne
ist die vernünftige normale und sittlich berechtigte Verwendung des Einkommens.
Dem Luxus im schädlichen Sinne steht nicht die Sparsamkeit, sondern der Geiz
gegenüber, den man mit Recht für häßlicher hält als die Verschwendung, und der,
weil er Vermögensmassen wie in einer toten Hand aufspeichert, für den volkswirt-
schaftlichen Verkehr vielleicht schädlicher ist als die Verschwendung. Die Sparsamkeit
        <pb n="81" />
        ﻿51

5. Luxus und Sparsamkeit.

bezeichnet man mit Recht als eine Tugend. Sparsamkeit ist ein Zeichen innerer
Selbstzucht, eine tägliche Befolgung des biblischen Gebotes: „Du sollst nicht begehren";
ste macht den Menschen unabhängig und hebt seinen inneren Wert. Wir finden,
daß bedeutende Männer säst stets auch die Tugend der Sparsamkeit übten, weil sie
ihr Leben nicht in dem Kleingeld schädlichen Luxus verausgabten, sondern sich ernsten,
ihre Zeit in Anspruch nehmenden Aufgaben widmeten. Jean Jacques Rousseau
Ggt: „Seiner Hände Kraft, die Verwendung seiner Zeit und seine strenge Sparsam-
keit sind die Schätze des Genfers!" In der Sparsamkeit spricht sich auch der wahre
Familiensinn aus, der Wunsch, den Lebensstand der Familie auch in kommenden
Geschlechtern zu erhalten. Familien, die ohne rechtlich zwingende Form ihr väter-
liches Erbe im Laufe der Jahrhunderte erhalten, werden stets eine lange Reihe
tüchtiger, verläßlicher Männer aufweisen. Der unangenehmste gesellschaftliche Typus
ist jedenfalls der geizige Verschwender, d. h. jener Charakter, der zu s e i n e m Wohl-
befinden Luxus treibt, aber seinen Mitmenschen, der Allgemeinheit gegenüber der
Mann mit den ewig zugeknöpften Taschen ist.

Wie es sparsame Individuen gibt, so gibt es auch sparsame Völker. Die Fran-
Zosen sind in ihrer Lebenshaltung unzweifelhaft wesentlich sparsamer als die Deutschen,
wobei das Klima einen reichlichen Anteil haben mag. Aber mit der französischen
Sparsamkeit, mit der Sorgfalt, Vermögen aufzuspeichern und nur in den unzweifel-
haftesten Sicherheiten anzulegen, hängt doch ein gewisser Mangel an Unternehmungs-
geist zusammen, der sich volkswirtschaftlich fühlbar macht. Auf dem deutschen Unter-
nehmungsgeist, wie er feit unserer großen politischen Entwicklung erwacht ist, und
auf der zwingenden Notwendigkeit, fortgesetzt für die Bedürfnisse einer schnell wach-
senden Bevölkerung zu sorgen, beruht unser wirtschaftlicher Aufschwung und die fort-
schreitende technische Vervollkommnung unserer öffentlichen und privaten Einrich-
tungen. Was indes die Sparsamkeit eines ganzen Volkes demselben für ein Maß
innerer Widerstandsfähigkeit gibt, dafür liefert das französische Volk ein glänzendes
Beispiel. Nur ein wirtschaftlich so tüchtiges Volk konnte die zahlreichen poliüfchen
Umwälzungen feit mehr denn hundert Jahren ohne sichtbaren wirtschaftlichen Nachteil
überstehen und eine Kriegsentschädigung von 5 Milliarden in so unglaublich kurzer
Zeit zurückzahlen.

Wenn man aber über die wirtschaftlichen Begriffe von Luxus und Sparsamkeit
spricht, kann man sich nicht daraus beschränken, diese wirtschaftlichen Vorgänge nur
in ihrer Wirkung an dem einzelnen zu prüfen, sondern man muß auch über Luxus
und Sparsamkeit in Staat und Gemeinde sprechen. Während die Wirtschaftsführung
des einzelnen meist nur ihn selbst und seine nächste Familie unmittelbar beeinflußt,
haben wir an der Wirtschaftsführung von Staat und Gemeinde, an der Art ihrer
Finanzverwaltung alle das dringendste Interesse. Bei Staat und Gemeinde kommt
es, wie bei dem Individuum, darauf an, ihre Ausgaben nach dem Umfang der
Einnahmen zu begrenzen und die Ausgaben im einzelnen nach ihrer inneren Not-
wendigkeit für das öffentliche Wohl zu bemessen, dieselben volkswirtschaftlich
richtig zu klassifizieren.

Die Hauptsache ist, daß ein jeder, der in amtlicher Eigenschaft öffentliche Gelder
zu verwalten und zu verausgaben hat, in jedem einzelnen Falle das Maß
von Gewissenhaftigkeit und Sparsamkeit anwendet, welches die Verwendung fremder
Gelder zur unbedingten Pflicht macht. Deutschland ist zum Teil Gebirgsland, zum
Teil Sandland, und die guten Böden sind von verhältnismäßig geringer Ausdehnung.
Seine Naturschätze sind nicht so reich und nicht so leicht nach ihrem Verwendungsort
zu schaffen wie in manchen anderen Ländern, mit denen wir in hartem Wettbewerb
stehen. Sein Klima bietet nur eine kurze Vegetationsperiode. Unser Reichtum liegt
deshalb vorwiegend in dem Fleiß und der Tüchtigkeit unseres Volkes. Auf diese
        <pb n="82" />
        ﻿52	Zweiter Teil. Handel. II. Der Handel im allgemeinen.

persönliche Quelle unserer wirtschaftlichen Kraft muß eine sparsame Finanzverwaltung
bei ihren Ausgaben ängstlich Rücksicht nehmen.

Für unser gesamtes öffentliches Leben möchte ich aber schließlich die moralische
Sparsamkeit empfehlen, die ein französischer Redner kürzlich bei der Enthüllung des
Denkmals Gambettas pries. „Weniger Rauch, mehr Feuer, weniger Lärm, mehr
Handlung."

H. Der Handel im allgemeinen.

1.	Gedanken über den Handel und den Betrieb des

Handels *).

33on Johann Wolfgang v. Goethe.

G o e t h e, Wilhelm Meisters Lehrjahre. 1. Teil. 1. Buch. 1V. Kapitel. In: Goethes
Werke. 9. Aufl. 11. Bd. Berlin, G. Grote, 1880. S. 32 ff.

Ich wüßte nicht, wessen Geist ausgebreiteter wäre, ausgebreiteter fein müßte
als der Geist eines echten Handelsmannes. Welchen überblick verschafft uns nicht die
Ordnung, in der wir unsere Geschäfte führen! Sie läßt uns jederzeit das Ganze
überschauen, ohne daß wir nötig hätten, uns durch das einzelne verwirren zu lassen.
Welche Vorteile gewährt die doppelte Buchhaltung dem Kaufmanne! Es ist eine der
schönsten Erfindungen des menschlichen Geistes, und ein jeder gute Haushalter sollte
sie in seiner Wirtschaft einführen.

Ordnung und Klarheit vermehrt die Lust zu sparen und zu erwerben. Ein
Mensch, der übel haushält, befindet sich in der Dunkelheit sehr wohl; er mag die
Posten nicht gerne zusammenrechnen, die er schuldig ist. Dagegen kann einem
guten Wirte nichts angenehmer sein, als sich alle Tage die Summe seines
wachsenden Glückes zu ziehen. Selbst ein Unfall, wenn er ihn verdrießlich
überrascht, erschreckt ihn nicht; denn er weiß sogleich, was für erworbene
Vorteile er auf die andere Wagschale zu legen hat. Ich bin überzeugt, mein lieber
Freund, wenn Du nur einmal einen rechten Geschmack an unsern Geschäften finden
könntest, so würdest Du Dich überzeugen, daß manche Fähigkeiten des Geistes auch
dabei ihr freies Spiel haben können.

Glaube mir, es fehlt Dir nur der Anblick einer großen Tätigkeit, um
Dich auf immer zu dem unsern zu machen; und wenn Du zurückkommst, wirst Du
Dich gern zu denen gesellen, die durch alle Arten von Spedition und Speku-
lation einen Teil des Geldes und Wohlbefindens, das in der Welt seinen
notwendigen Kreislauf führt, an sich zu reihen wissen. Wirf einen Blick auf
die natürlichen und künstlichen Produkte aller Weltteile, betrachte, wie sie wechsels-
weise zur Notdurft geworden sind! Welch eine angenehme geistreiche Sorgfalt ist
es, alles, was in dem Augenblicke am meisten gesucht wird und doch bald fehlt, bald
schwer zu haben ist, zu kennen, jedem, was er verlangt, leicht und schnell zu verschaffen,
sich vorsichtig in Vorrat zu setzen und den Vorteil jedes Augenblickes dieser großen
Zirkulation zu genießen! Dies ist, dünkt mich, was jedem, der Kopf hat, eine große
Freude machen wird.

*) Aus einem Gespräche zwischen dem mehr ideal veranlagten Wilhelm Meister und
dem mehr praktisch angelegten Werner. Letzterer entwickelt die „Gedanken über den Handel
und den Betrieb des Handels". — G. M.
        <pb n="83" />
        ﻿2. Begriff und Arten des Handels.

53

Besuche nur erst ein paar große Handelsstädte, ein paar Häfen, und Du wirst
gewiß mit fortgerissen werden. Wenn Du siehst, wie viele Menschen beschäftigt sind,
wenn Du siehst, wo so manches herkommt, wo es hingeht, so wirst Du es gewiß auch
mit Vergnügen durch Deine Hände gehen sehen. Die geringste Ware siehst Du im
Zusammenhange mit dem ganzen Handel, und eben darum hältst Du nichts für
gering, weil alles die Zirkulation vermehrt, von welcher Dein Leben feine
Nahrung zieht.

Es haben die Großen dieser Welt sich der Erde bemächtiget, sie leben in Herr-
lichkeit und Überfluß. Der kleinste Raum unseres Weltteils ist schon in Besitz ge-
nommen, jeder Besitz befestiget, Ämter und andere bürgerliche Geschäfte tragen
wenig ein; wo gibt es nun noch einen rechtmäßigeren Erwerb, eine billigere Erobe-
rung als den Handel? Haben die Fürsten dieser Welt die Flüsse, die Wege, die Häfen
in ihrer Gewalt und nehmen von dem, was durch- und vorbeigeht, einen starken
Gewinn, sollen wir nicht mit Freuden die Gelegenheit ergreifen und durch unsere
Tätigkeit auch Zoll von jenen Artikeln nehmen, die teils das Bedürfnis, teils der
Übermut den Menschen unentbehrlich gemacht hat? Und ich kann Dir versichern,
wenn Du nur Deine dichterische Einbildungskraft anwenden wolltest, so könntest Du
meine Göttin als eine unüberwindliche Siegerin der deinigen kühn entgegenstellen.
Sie führt freilich lieber den Ölzweig als das Schwert; Dolch und Ketten kennt sie gar
nicht: aber Kronen teilet sie auch ihren Lieblingen aus, die, es sei ohne Verachtung
jener gesagt, von echtem, aus der Quelle geschöpftem Golde und von Perlen glänzen,
die sie aus der Tiefe des Meeres durch ihre immer geschäfsigen Diener geholt hat.

Was ist reizender als der Anblick eines Schiffes, das von einer glücklichen
Fahrt wieder anlangt, das von einem reichen Fange frühzeitig zurückkehrt! Nicht
der Verwandte, der Bekannte, der Teilnehmer allein, ein jeder fremde Zuschauer
wird hingerissen, wenn er die Freude sieht, mit welcher der eingesperrte Schiffer
ans Land springt, noch ehe sein Fahrzeug es ganz berührt, sich wieder frei fühlt
und nunmehr das, was er dem falschen Wasser entzogen, der getreuen Erde anver-
trauen kann. Nicht in Zahlen allein, mein Freund, erscheint uns der Gewinn; das
Glück ist die Göttin der lebendigen Menschen, und um ihre Gunst wahrhaft zu em-
pfinden, muß man leben und Menschen sehen, die sich recht lebendig bemühen und
recht sinnlich genießen.

2.	Begriff und Arten des Handels.

Von Wilhelm Lexis.

Lexis, Handel. In: Handbuch der politischen Ökonomie. Herausgegeben von
v. Schönberg. 4. Stuft. 2. Bd. 2. Halbband. Tübingen, H. Laupp, 1898. S. 223—227.

Handel ist der gewerbsmäßige Betrieb des Eintausches oder Ankaufs von
Gütern und der Wiederveräußerung derselben zum Zwecke einer Erzielung von Ge-
winn. Demnach ist der Handel keineswegs mit dem Güteraustausch überhaupt
identisch, sondern er bildet nur eine durch die volkswirtschaftliche Arbeitsteilung all-
mählich selbständig gewordene Vermittlungstätigkeit, durch welche die Bewegung
der Güter vom Produzenten zum Konsumenten wesentlich erleichtert wird. In
vielen Verkehrsfällen findet eine solche Vermittlung nicht statt: der Produzent ver-
kauft die von ihm selbst hergestellte oder auf eine höhere Stufe der Verarbeitung
gebrachte Ware direkt an diejenigen, der sie unmittelbar für seine persönlichen Zwecke
verwenden oder als Rohmaterial oder als Halbfabrikat weiter verarbeiten will.
        <pb n="84" />
        ﻿54	Zweiter Teil. Handel. II. Der Handel im allgemeinen.

Solche Verkaufs- und Kaufgeschäfte fallen also nicht in das eigentliche Gebiet des
Handels im volkswirtschaftlichen Sinne. Setzt der Produzent sein Erzeugnis an
einen Wiederverkäufer ab, so wird dadurch sein eigener wirtschaftlicher Charakter
nicht berührt, wenn er auch auf diese Art zu der Einleitung der eigentlichen Handels-
bewegung mitwirkt. Als wirklicher Handeltreibender oder Kaufmann
gilt von unserem Gesichtspunkte nur derjenige, dessen spezielle Erwerbstätigkeit darin
besteht, daß er Waren lediglich zu dem Zwecke kauft, sie ohne wesentliche materielle
Veränderung zu höheren Preisen wiederzuverkaufen, indem sich seine volkswirtschaft-
liche Funktion darauf beschränkt, daß er diese Waren den Abnehmern örtlich und
zeitlich auf die bequemste Weise und in jeder gewünschten quantitativen Verteilung
zugänglich macht. Die Erfüllung dieser Funktion bedingt eine besondere Art der
Arbeit, die man als die handelsgewerbliche Arbeit bezeichnen kann.

Nach der Natur der Güter, deren Umsatz der Handel vermittelt, ist zu unter-
scheiden:

1.	Der W a r e n h a n d e l, d. h. der Handel mit beweglichen Sachgütern. Der-
selbe nimmt nicht nur geschichtlich, sondern auch mit Rücksicht auf seine gegenwärtige
und wahrscheinliche künftige Bedeutung in der Volks- und Weltwirtschaft unter den
Handelsarten die erste Stelle ein und ist immer gemeint, wenn man kurzweg von
Handel spricht.

2.	Der Immobilienhandel, also der gewerbsmäßige Ankauf von Grund-
stücken oder Häusern zum Zwecke des Wiederverkaufs. Es ist dies ein in der neueren
Zeit hier und da auftauchender Geschäftszweig, der aber voraussichtlich nur eine
untergeordnete volkswirtschaftliche Bedeutung behalten wird. Der Bau von Häusern
zum Verkaufe gehört nicht hierher, wohl aber der Ankauf größerer Landgüter in der
Absicht, sie parzellenweise wiederzuverkaufen.

3.	Der Handel in Wertpapieren (Effekten) im weiteren Sinne, die in
zwei Hauptklassen zerfallen, nämlich Wechsel und ähnliche Wertpapiere von nur
kurzer Existenzdauer, die aber stetig neu produziert und auf den Markt gebracht
werden, und solche Papiere, die eine auf längere Zeit berechnete Kapitalanlage
repräsentieren und ihren Inhabern Zinsen oder Dividenden einbringen oder wenig-
stens einbringen sollen. Sofern diese Papiere eigentliche Handelsgegenstände dar-
stellen, nämlich sofern sie gekauft werden zum Zweck des Wiederverkaufs, sind die
Bankiers und Wechsler, die sich mit solchen Geschäften befassen, ohne Zweifel auch
in dem volkswirtschaftlichen Sinne als Kaufleute anzusehen, ebenso wie in ihren
Geschäften in Edelmetallen und Geldsorten. In ihrer Eigenschaft als Kredit-
vermittler aber ist diesen Unternehmern eine besondere Stellung in der Volks-
wirtschaft anzuweisen. Denn wenn sich ihre Geschäfte in dieser Richtung auch aus
Kreditnehmen und Kreditgeben zusammensetzen, so wäre es doch nur eine bildliche
und in mancher Hinsicht wenig passende Ausdrucksweise, wenn man diese Operationen
als ein Kaufen von Kredit zum Zweck des Wiederverkaufs darstellen wollte, zumal
das eigene Kapital des Unternehmers bei demselben eine große Rolle mitspielt. —
Auch die Gründung einer Aktiengesellschaft ist nicht als eine Handelsoperation,
sondern als besondere Art der privatwirtschaftlich gewinnbringenden Organisations-
tätigkeit anzusehen.

Wie den Kredit, so schließen wir auch die persönliche Arbeit (abgesehen von der
Sklavenarbeit) von den Gegenständen des eigentlichen Handels aus, so daß zu den
letzteren nur die eigentlichen Sachgüter und andere sachlich dargestellte Werte ge-
rechnet werden.

In vielen Fällen wird der Übergang eines Guts von dem Produzenten zum
Konsumenten nicht bloß durch einen, sondern durch mehrere selbständige, d. h. auf
eigene Rechnung arbeitende Handelsunternehmer vermittelt. Hiernach unterscheidet
        <pb n="85" />
        ﻿2. Begriff und Arten des Handels.

55

man zwischen dem Großhandel und dem Detailhandel. Den ersteren
vertreten diejenigen Kaufleute, welche, wenigstens der Regel nach, nicht unmittelbar
mit den eigentlichen Konsumenten in Verbindung stehen, sondern die gekauften
Waren an Wiederverkäufer oder an Gewerbetreibende zu weiterer Verarbeitung ab-
fetzen; der letztere dagegen hat die Aufgabe, das Publikum unmittelbar mit allen
Gebrauchs- und Verbrauchsgegenständen zu versorgen, die nicht direkt von den Pro-
duzenten entnommen werden. Der Großhandel wird im allgemeinen nur Waren
in größeren Quantitäten verkaufen, deren weitere Teilung den Detaillisten zufällt.
Der Detailhandel aber ist in den meisten Fällen Kleinhandel, d. h. seine
einzelnen Geschäfte bewegen sich in kleinen Summen, wie sie sich nach dem täglichen
Bedürfnis des Konsumenten bestimmen, und auch der gesamte Umsatz eines Jahres
bleibt im Vergleich mit dem eines Großhandlungshauses mäßig. Doch gibt es auch
Detailhandlungen, die sich, sei es hinsichtlich der Durchschnittsgröße ihrer einzelnen
Verkäufe, fei es ihres Jahresumsatzes, mit den meisten Großbetrieben messen können.
Hierher gehören z. B. die großen Iuwelenläden und andererseits die bazarartigen
Magazine von Kleiderstoffen und Modewaren in den großen Städten, von denen
manche jährlich viele Millionen umsetzen. Es ist dies also „Detailhandel im großen".
Eine scharfe Grenze zwischen Groß- und Detailhandel ist übrigens nicht zu ziehen,
zumal manche Kaufleute beide Arten von Geschäften vereinigen. — Zu den niedrigsten
Formen des Kleinhandels gehört der H ö k e r h a n d e l, der gewöhnliche Lebens-
mittel in kleinen Quantitäten nicht von einem Laden, sondern von einem offenen
Stand aus verkauft. T r ö d e l h a n d e l ist der Kleinhandel mit bereits gebrauchten
Sachen, wie alten Kleidern, Betten, Metallgeräten rc. — Im Effektenhandel bestehen
zwar sehr beträchtliche Unterschiede hinsichtlich der Größe der einzelnen Unter-
nehmungen und ihrer durchschnittlichen Operationen, aber der Detailhandel läßt sich
hier nicht leicht von den übrigen Geschäften absondern. Doch gelten im allgemeinen
die sog. Wechselstuben als die Vertreter des ersteren, indem dieselben nicht nur den
gewöhnlichen Geldwechsel betreiben, sondern auch den Ankauf und Verkauf von Wert-
papieren in kleinen Beträgen.

Nach dem geographischen Gebiete, über welches der Handel sich erstreckt, er-
scheint derselbe als Binnenhandel und als auswärtiger Handel.
Letzterer wird im allgemeinen nur als Großhandel in Betracht kommen. Er speziali-
siert sich in Ausfuhr- und Einfuhrhandel, indem gewisse Kaufleute sich
ausschließlich oder vorwiegend darauf verlegen, entweder einheimische Produkte im
Ausland abzusetzen (Export- oder Ausfuhrhändler) oder ausländische Erzeugnisse auf
den heimischen Markt zu bringen (Import- oder Einfuhrhändler). Von günstig
gelegenen Plätzen aus wird auch vielfach Zwischenhandel getrieben (früher
auch „Ökonomiehandel" genannt), indem im Auslande gekaufte Waren wieder nach
auswärts verkauft werden, wodurch für die Produktionsländer eine indirekte
Ausfuhr und für die Konsumtionsländer eine indirekte Einfuhr entsteht.
Die Gesamtheit der Handelsbeziehungen zwischen den verschiedenen Völkern und
Ländern bildet den Welthandel. In demselben verhalten sich die weniger ent-
wickelten Völker mehr passiv, indem sie nicht aus eigener Initiative Handelsver-
bindungen im Auslande anknüpfen, sondern es den fremden Kaufleuten überlassen,
ausländische Waren zuzuführen und einheimische dafür auszuführen. Diesem
Passivhandel, von dem China noch immer das wichtigste Beispiel darbietet,
steht der A k t i v h a n d e l der mit selbständigem Unternehmungsgeist, eigenem
Kapital und eigenen Schiffen die Gewinnung auswärtiger Märkte erstrebenden
Nationen gegenüber. — Es ist ferner der seßhafte und der Wanderhandel
zu unterscheiden, je nachdem der Unternehmer von einem festen, ständigen Sitz aus
seine Geschäfte leitet oder selbst mit seinen Waren von Ort zu Ort oder von Land
        <pb n="86" />
        ﻿56	Zweiter Teil. Handel. II. Der Handel im allgemeinen.

zu Land zieht. Je mehr die Bevölkerung eines Landes zunimmt, und je mehr
sich seine Verkehrsmittel vervollkommnen, um so größer wird das Übergewicht des
seßhaften Handels. In den früheren Stadien der wirtschaftlichen Entwicklung aber
hatte der Wanderhandel, mochte er in größerem Maßstabe auf Märkten oder Messen
oder von vereinzelten, meistens kleinen Unternehmern als Hausierhandel be-
trieben werden, eine verhältnismäßig große Bedeutung, und auch jetzt noch spielt
z. V. in den weniger bevölkerten Gebieten des amerikanischen Westens der „Pedler"
und in Sibirien der russische Wanderhändler eine ganz andere Rolle als der so viel-
geplagte Hausierer in Deutschland. — Sowohl wegen der einstigen größeren Bedeu-
tung des Wanderhandels als überhaupt wegen der geringeren Ausbildung der
Arbeitsteilung bestand früher eine engere Verschmelzung des Handels mit dem Trans-
portwesen. Auch wenn der Kaufmann nicht selbst mit durch das Land zog, mußte
er doch meistens selbst für die materielle Beförderung seiner Waren sorgen und die
Transportmittel stellen, da sich die Abnehmer vielfach passiv verhielten und nur
ihnen vorgeführte Waren kauften. Gerade der Großhandel und namentlich der aus-
wärtige muhte daher den Transport selbst organisieren. So entstand für den inter-
nationalen Landverkehr der große Karawanenhandel; zur See aber bildete
sich die enge Verbindung des Handels mit der Schiffahrt aus, die auch gegenwärtig
durch die wirtschaftliche Arbeitsteilung noch nicht vollständig aufgehoben ist. Denn
neben den Reedern und Dampfschiffsgesellschaften gibt es auch noch immer Kauf-
leute, die ihre Waren auf eigenen Schiffen befördern. Auch in handelspolitischer Be-
ziehung steht die Seeschiffahrt dem Seehandel so nahe, daß die Interessen beider
Unternehmungsarten stets zusammen erwogen werden müssen. Im übrigen aber hat
sich das Transportgewerbe als selbständiger Zweig der wirtschaftlichen Produktion
von dem Handelsgewerbe abgelöst. Es dient nicht allein dem Handel, sondern auch
noch anderen wichtigeren Interessen, zumal bei der enormen Entwicklung der Per-
sonenbeförderung in der neueren Zeit. Doch bleibt es immer das wichtigste selb-
ständige Hilfsgewerbe des Handels; es hat die mechanische Arbeit der Waren-
bewegung übernommen, während dem Handel die wirtschaftliche Leitung und Len-
kung derselben vorbehalten bleibt. Selbst die lokale Ab- und Zufuhr der Waren
von und zu den Transportanstalten (Güterbestätterei) ist von den Kaufleuten mehr
und mehr an besondere Unternehmer abgegeben worden. Überhaupt tritt vielfach
zwischen den Kaufmann und die Transportanstalt noch der Speditionsunter-
nehmer oder Spediteur, der als besonderes Hilfsgewerbe des Handels für seine
Auftraggeber die Besorgung der richtigen Beförderung von Waren durch Schiffe
oder Frachtführer übernimmt. Seine Dienste sind oft unentbehrlich, wenn es sich
um die Weiterführung von bereits unterwegs befindlichen Waren handelt, um die
Umladung derselben in Hafenplätzen, um die Verzollung an der Grenze rc. Hilfs-
geschäfte des Handels, die schon eigentlich handelsgewerblicher Natur, aber allmählich
zu selbständigen Spezialitäten geworden sind, sind u. a. der K o m m i s s i o n s h a n -
d e l und das Maklergeschäft.

3.	Die Bedeutung des Handels für die Volkswirtschaft.

Bon Richard van der Borght.

van der Borght, Handel und Handelspolitik. (Hand- und Lehrbuch der Staats-
wissenschaften. 1. Abt., 16. Bd.) 2. Aufl. Leipzig, C. L. Hirschfeld, 1907. S. 31—35.

Die Dienste, die der Handel den Herstellern wie den Verbrauchern der Güter
leistet, sind zunächst privatwirtschaftlicher Art, können aber auch für die Volkswirt-
        <pb n="87" />
        ﻿57

3. Die Bedeutung des Handels für die Volkswirtschaft.

schaft sehr wichtig sein. Sichert und erleichtert der Handel den einzelnen Produzenten
den Absatz, erobert er ihnen neue Absatzgebiete und führt ihnen die erforderlichen
Rohmaterialien zu, so schafft er damit für die Volkswirtschaft die Grundlagen einer
stetigen Weiterentwicklung der produktiven Arbeit. Erleichtert, verbessert und ver-
billigt er den einzelnen Verbrauchern den Bezug der Bedarfsartikel, so summiert sich
das für die Volkswirtschaft zur zweckmäßigsten Organisation der Bedarfsversorgung
des Volkes überhaupt. Diese Leistungen haben eine große volkswirtschaftliche Be-
deutung so lange und so weit, als die Kosten, die der Volkswirtschaft aus dieser
Vermittlung erwachsen, nicht so hoch werden, daß man die in Frage kommenden
Arbeiten ohne Vermittlung des Handels billiger bewirken könnte, und ferner so lange
und so weit, als die technische Leistungsfähigkeit des Handels nicht so zurückgeht, daß
ohne Vermittlung des Handels die ganze Arbeit besser und zweckmäßiger durch-
geführt werden könnte. Mit dieser Einschränkung muß man dem Handel eine sehr
wichtige Stellung im Organismus der modernen Volkswirtschaft zuweisen und ihn
als ein notwendiges und nützliches Glied in der Kette der wirtschaftlichen Tätigkeiten
anerkennen.

Da die Dienste des Handels nicht nur dem Inlands, sondern auch dem Aus-
lande zufließen, so ist bei Beurteilung seiner Bedeutung für die einzelne Volks-
wirtschaft weiterhin die Frage von Wichtigkeit, ob seine Arbeit mehr dem Auslande
als dem Jnlande nützt oder gar das Gesamtinteresse des Inlandes benachteiligt.
Denkbar ist das letztere. Praktisch wird es aber nur ausnahmsweise und nur vor-
übergehend werden.

Übrigens sind das Einschränkungen, die nicht lediglich beim Handel zu machen
sind. Auch bei der Produktion, beim Verkehrswesen usw. ist eine unwirtschaftliche
Steigerung der toten Kosten und eine gelegentliche Benachteiligung der inländischen
Interessen denkbar.

Zu dem Gesagten treten noch andere Wirkungen des Handels hinzu, die der
Volkswirtschaft im ganzen wesentlichen Nutzen bringen. Der Handel steht in inniger
Beziehung zum Verkehrswesen. Genötigt, sich der Verkehrsmittel in umfassender
Weise zu bedienen, treibt der Handel das Verkehrswesen zu immer höherer Leistungs-
fähigkeit, und die günstigen Wirkungen, die von einem leistungsfähigen Verkehrs-
wesen ausgehen, sind deshalb dem Handel mitzudanken, wie er andererseits aber
auch mitverantwortlich ist für die nachteiligen Wirkungen, die einem solchen Verkehrs-
wesen zuzuschreiben sind.

Dem Handel sind auch allgemeine kulturelle Wirkungen zuzusprechen. Er ver-
steht es, neue Bedürfnisse zu wecken, und verstärkt so den Antrieb zu wirtschaftlicher
Arbeit, freilich nicht immer in Richtungen, die wünschenswert sind. Der Handel ruft
mitunter so starke Interessengegensätze zwischen den Völkern hervor, daß eine Aus-
tragung mit den Waffen erforderlich wird, aber noch viel häufiger und allgemeiner
verstärkt er das Bewußtsein gemeinsamer Kulturinteressen und das Bedürfnis nach
einer friedlichen Entwicklung der Verhältnisse. Der Handel bringt die Völker in
engere Berührung miteinander und schleift dadurch auch wahlberechtigte Eigentüm-
lichkeiten, aber noch viel mehr unberechtigte Vorurteile ab und erzeugt ein stärkeres
Bedürfnis nach einheitlicher Rechtsgestaltung.

Mit einem Wort, der Handel leistet der Kulturentwicklung und der Volks-
wirtschaft sehr wertvolle Dienste, hinter denen die gelegentlichen und vorübergehenden
ungünstigen Wirkungen weit zurücktreten. Daran kann auch der Umstand nichts
ändern, daß der Handel vielfach in der Praxis und in der Wissenschaft eine sehr
ungünstige Beurteilung gefunden hat. Da in der Tat auch ungünstige Wirkungen
        <pb n="88" />
        ﻿58

Zweiter Teil. Handel. II. Der Handel im allgemeinen.

vom Handel ausgehen können, so kann sehr leicht gelegentlich eine Überschätzung
gerade dieser Wirkungen eintreten.*)

4.	Ist der Handel produktiv?

Von Richard van der Borght.

van der Borght, Handel und Handelspolitik. (Hand- und Lehrbuch der Staats-
wissenschaften. 1. Abt., 16. Bd.) 2. Ausl. Leipzig, C. L. Hirschfeld, 1907. S. 35—36.

Trotz der für die Volkswirtschaft günstigen Wirkungen, die vom Handel aus-
gehen können, ist der alte Streit noch immer nicht verstummt, ob der Handel „produk-
tiv" sei. Das ist ein Streit um Worte, weil unter „Produktion" und „produktiv" usw.
von den einzelnen Beurteilern sehr verschiedene Dinge verstanden werden. Versteht
man unter Produktion nur die Sachgütererzeugung, so ist der Handel nicht produktiv,
weder seiner Wirkung noch seiner Tendenz nach; denn Sachgüter erzeugt er nicht.
Sucht man das Wesentliche all der Tätigkeiten, die wir Produktion nennen, heraus-
zuschälen, so liegt die Sache ganz anders. Alle diese Tätigkeiten laufen darauf hinaus,
durch Steigerung der Tauglichkeit zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse die
Wertfähigkeit der Güter zu steigern, d. h. sie fähig zu machen, daß sie von den
Menschen höher bewertet werden. Ob das gelingt, ist eine andere Frage. Wir
gebrauchen den Ausdruck Produktion nicht nur für diejenige Tätigkeit, welche Er-
folg hat, also tatsächlich die Menschen zu einer höheren Bewertung der Güter ver-
anlaßt, sondern auch für alle diejenigen, welche eine gleiche Tendenz verfolgen, ohne
das Ziel erreichen zu können. In diesem Sinne handelt es sich bei der Produktion
stets um diejenige menschliche Tätigkeit, welche auf die Steigerung der Wertfähigkeit
der Güter gerichtet ist, gleichviel, ob die Tätigkeit in einer mechanischen oder chemischen
Umgestaltung oder — wie beim Bergbau — in einer Ortsveränderung in vertikaler
Richtung oder in etwas anderem besteht. **) Der Handel nimmt auch eine Ortsver-

*) In dieser Beziehung sind besonders die folgenden Ausführungen Friedrich Lifts
charakteristisch: „Ihm sd. h. dem Kaufmann! ist es gleichgültig, und nach der Natur seines
Geschäftes und Bestrebens kann er sich auch nicht wohl darum kümmern, in welcher Weise
die von ihm importierten oder exportierten Waren auf die Moralität, den Wohlstand und die
Macht der Nation wirken. Er importiert Gifte wie Heilstoffe. Ganze Nationen entnervt er
durch Opium und gebrannte Wasser. Ob er durch seine Importationen und Einschwärzungen
Hunderttausenden Beschäftigung und Unterhalt verschaffe, oder ob sie dadurch an den Bettel-
stab gebracht werden, geht ihn als Geschäftsmann nichts an, wenn nur seine Bilanz dadurch
gewinnt. Suchen dann die Brotlosgewordenen durch Auswanderung dem Elend im Vater-
land zu entrinnen, so gewinnt er noch Tauschwerte vermittelst ihrer Fortschaffung. Im Krieg
versorgt er den Feind mit Waffen und Munition. Er würde, wäre es möglich, Acker und
Wiesen ins Ausland verkaufen und, hätte er das letzte Stück Landes abgesetzt, sich auf sein
Schiff setzen und sich selbst exportieren " L i st, Das nationale System der politischen Ökonomie.
7. Ausl. Mit einer historischen und kritischen Einleitung von Eheberg. Stuttgart, I. G. Cotta,
1883. S. 219. — G. M.

**) Vgl. hierzu die folgende Stelle aus der berühmten Polemik Friedrich Lifts mit
Adam Smith: „Wer Schweine erzieht, ist nach ihr sd. h. nach der Smith schen Schule!
ein produktives, wer Menschen erzieht, ein unproduktives Mitglied der Gesellschaft. Wer
Dudelsäcke oder Maultrommeln zum Verkauf fertigt, produziert; die größten Virtuosen, da
man das von ihnen Gespielte nicht zu Markte bringen kann, sind nicht produktiv. Der Arzt,
welcher seine Patienten rettet, gehört nicht in die produktive Klasse, wohl aber der Apotheker-
junge, obgleich die Tauschwerte oder die Pillen, die er produziert, nur wenige Minuten exi-
        <pb n="89" />
        ﻿5.	Der Handel nach sozialistischer Anschauung.

59

Änderung der Güter vor, aber in horizontaler Richtung. Diese Ortsveränderung
Erfolgt den Zweck, die Wertfähigkeit der Güter zu steigern, die Verbraucher also zu
^Ner höheren Bewertung der Güter zu veranlassen. Nicht immer gelingt das. Der
Wandel kann oft genug die Verbraucher nicht dazu bringen, die von ihm herau-
sschafften Güter höher zu bewerten. Aber sehr häufig gelingt es ihm aus ganz
^klärlichen Gründen. Bei der tatsächlichen Bewertung der Dinge kommt es wesentlich
?uf das Urteil des Verbrauchers an. Dieser aber ist geneigt, Dingen, die er zur Be-
friedigung seiner Bedürfnisse an sich als geeignet erachtet und deshalb begehrt, einen
höheren Wert beizulegen, wenn sie in seinen Verfügungsbereich gebracht sind. Wer
Seefische in Berlin verzehren will, für den haben die Fische, die in der Nordsee
'chwimmen, oder die in Hamburg lagern, noch keinen Wert, sondern nur eine noch
^cht ausgelöste Wertfähigkeit. Werden aber die Fische durch den Handel nach
Merlin gebracht und hier dem Verbraucher bereitgehalten, so sind sie an sich für
viel mehr geeignet zur Bedürfnisbefriedigung als vorher, haben also eine viel
höhere Wertfähigkeit in seinen Augen, und er ist bereit, sie dementsprechend höher
bewerten. Dasselbe wiederholt sich bei allen anderen Bedarfsgegenständen. Über-
kann die Zuführung an die Stätte des Bedarfs, in den Verfügungsbereich der
Verbraucher eine Steigerung der Wertfähigkeit und auch eine tatsächliche höhere
Bewertung zur Folge haben. Auch da, wo der Handel das Ziel nicht erreicht, ist
ieine Tendenz darauf gerichtet. Das gleiche gilt dem Wesen der Sache nach von
?.er Zuführung der Güter in die Zeiten des Bedarfs. Auch der Handel erscheint
Vernach als eine auf die Steigerung der Wertfähigkeit gerichtete Arbeit und muß
deshalb als produktiv bezeichnet werden.

5,	Der Handel nach sozialistischer Anschauung.

Von Bruno Hildebrand.

Hildebrand, Die Nationalökonomie der Gegenwart und Zukunft. 1. Bd. Frank-
furt a. M„ Literarische Anstalt (I. Rütten), 1848. S. 114—117, S. 253—284 und S. 255—256.

1. Angriffe der Sozialschrift st eller auf den Handel.

Der Handel ist nach sozialistischer Anschauung sowohl unsittlich als auch national-
ökonomisch nachteilig.

Unsittlich, denn beim Handel stehen sich immer Käufer und Verkäufer mit ab-
solut entgegengesetzten Interessen, also feindselig gegenüber. Jeder sucht sein Privat-

isieren mögen, bevor sie ins Wertlose übergehen. Ein Newton, ein Watt, ein Kepler sind
uicht so produktiv als ein Esel, ein Pferd oder ein Pflugstier ....

Allerdings sind die, welche Schweine großziehen oder Pillen fabrizieren, produktiv, aber
k&gt;ie Lehrer der Jugend und der Erwachsenen, die Virtuosen, die Arzte, die Richter und Admi-
uistratoren sind es in einem noch viel höheren Grade. Jene produzieren Tauschwerte,
diese produzieren produktive Kräfte, der eine, indem er die künftige Generation zur
Produktion befähigt, der andere, indem er Moralität und Religiosität bei der jetzigen Gene-
ration befördert, der dritte, indem er auf die Veredlung und Erhebung des menschlichen
Geistes wirkt, der vierte, indem er die produktiven Kräfte seiner Patienten rettet, der fünfte,
indem er die Rechtssicherheit, der sechste, indem er die öffentliche Ordnung produziert, der
siebente, indem er durch seine Kunst und den Genuß, den er dadurch gewährt, zur Produktion
non Tauschwerten reizt". List, Das nationale System der politischen Ökonomie. 7. Ausl.
Mit einer historischen und kritischen Einleitung von Eheberg. Stuttgart, I. G. Cotta, 1883.
&lt;B. 128 und S. 129. — G. M.
        <pb n="90" />
        ﻿60	Zweiter Teil. Handel. II. Der Handel im allgemeinen.

eigentum nach Kräften zu vergrößern und deshalb fo teuer wie möglich zu verkaufen
und fo billig wie möglich zu kaufen. Daraus folgt von selbst auf der einen Seite
gegenseitiges Mißtrauen, auf der andern Seite Rechtfertigung dieses Mißtrauens, die
Anwendung unsittlicher Mittel zur Erreichung eines unsittlichen Zweckes. So ent-
wickeln sich im Handel die Grundsätze der Verschwiegenheit, der Verheimlichung alles
dessen, was den Wert der eigenen Ware herabsetzen könnte, die Grundsätze des
erlaubten Strebens, von der Unkenntnis oder dem Vertrauen der Gegenpartei einen
möglichst großen Nutzen zu ziehen und seiner Ware Eigenschaften anzurühmen, die
sie nie besitzt. Kurz, aus dem Eigentums, dem legalen Dieb stahl ent-
wickelt sich „derHandel,derlegaleBetru g". Am meisten gewinnen durch
ihn die großen Eigentümer, denn sie verkaufen die Früchte ihres Bodens oder ihre
Fabrikate oder die eingekauften Waren stets so teuer, als sie können, und bezahlen
die Arbeit so billig, als es ihnen nur möglich ist; sie vergrößern fortwährend durch
den Handel den Umfang ihrer Herrschaft, bis sie endlich jeden Menschen, der nicht
in der größeren oder geringeren Seltenheit seiner Industrie und seines Talents
ein Verteidigungsmittel findet, auf das Allernotwendigste beschränken.

Wird der Handel human, d. h. erkennen die Handelnden, daß freundschaftliche
Beziehungen zu ihren Kunden ihnen vorteilhafter sind, so wird nur die Sittlichkeit
zu unsittlichen Zwecken gemißbraucht. Die Erde wird zivilisiert, um das Grund-
monopol, das Eigentum zu vergrößern und neues Terrain für die Entfaltung der
Habsucht zu gewinnen. Die Völker werden „verbrüdert zu einer Brüderschaft von
Dieben", und der Krieg vermindert, um den friedlichen, aber „ehrlosen Krieg der
Konkurrenz" bis zur höchsten Stufe zu entwickeln.

Zu diesem unsittlichen Charakter des Handels kommen feine nationalökono-
mischen Nachteile.

Indem der Handel angeblich Produktion und Konsumtion vermittelt, beschäftigt
er eine Menge überflüssiger Zwischenpersonen, welche in den Magazinen, auf den
Märkten, Börsen und andern Verkaufsplätzen ihre Zeit verschwenden und nicht pro-
duzieren, sondern wie die Mönche nur konsumieren und dazu den Konsumenten die
Waren verteuern. Die produktiven Gewerbe verlieren daher durch den Handel eine
Menge von Arbeitskräften, welche unbenutzt vergeudet werden.

Er hält ferner Produktion und Konsumtion unter einem Joche, zwingt durch
seinen Reichtum und seine Herrschaft über den Markt die kleinen Produzenten, unter
dem Wert zu verkaufen, und die Konsumenten, über den Wert zu kaufen, drückt
und steigert die Warenpreise, je nachdem es fein Vorteil erheischt, bald durch Ver-
schleuderung, bald durch Aufhäufung und selbst Vernichtung von Waren, und entzieht
dadurch den produktiven Gewerben auch das Kapital.

Da endlich die Kaufleute sich täglich vermehren, ohne daß ein Bedürfnis ihrer
Tätigkeit vorhanden ist, so kann keiner von ihnen bestehen ohne Kampf mit seinen
Konkurrenten. Jeder strebt daher darnach, diese zu vernichten, und es entstehen
daraus Bankerotte, Aufkauf, Wucher, Börsenspiel und eine Menge anderer unsittlichen
Manöver der Gewinnsucht, wodurch der eine bloß auf den Ruin des andern hin-
arbeitet, alle Erwerbsverhältnisse in ein ewiges Schwanken und in fortwährende
Unsicherheit versetzt und zugleich die ganze Gesellschaft beraubt.

2. Kritik der Angriffe auf den Handel.

Der Handel ist an sich kein Zeichen der Demoralisation, sondern nur eine
Sphäre, in der sich die menschliche Selbstsucht geltend macht. Er ist unter allen
gesellschaftlichen Formen eine Notwendigkeit und ein Hebel der Kultur, denn er ist
der Umsatz der verschiedenen individuellen Arbeitsprodukte zur gegenseitigen Be-
friedigung der menschlichen Bedürfnisse, er ist der Prozeß, durch welchen die Jndivi-
        <pb n="91" />
        ﻿6. Handel und Moral.

61

die Völker mit ihren mannigfachen Anlagen und Kräften sich gegenseitig
Entwicklung unterstützen. Ohne ihn verliert jede Privatarbeit ihre gesell-
Bestimmung, ihre Beziehung zum Gemeinwohl. Aber es gibt vom Handel
^Nen sittlichen Gebrauch und einen unsittlichen Mißbrauch. Die Sozialisten schildern
^Ur den letztern und begreifen unter dem Handel nur den Wucher, der auf die Not
^Nd das Unglück anderer spekuliert; sie schildern nur den menschlichen Egoismus,
wie er sich auf dem Gebiete des Verkehrs zeigt. Das Mißtrauen, die Verheim-
lichung der wahren Eigenschaften eigener Produkte und das Streben, von der Un-
onntnis anderer Vorteil zu ziehen, sind nicht die notwendigen Gefährten des Han-
els, sondern Äußerungen derselben menschlichen Selbstsucht, die sich auch vor dem
^erkehr durch andere Mittel offenbarte, und die gerade um so mehr aus dem Ver-
teI)re verschwinden, je ausgebildeter das Gewerbe des Handels ist.

^ Was aber die nationalökonomischen Nachteile des Handels betrifft, welche die
Sozialisten hervorheben, so beruhen diese ebenfalls auf einer einseitigen Partei-
^üffassung des Lebens, welche einzelne Mißbräuche der Sache für den allgemeinen
Gebrauch derselben ausgibt.

Sie sagen: Der Handel beschäftigt eine Menge überflüssiger Zwischenpersonen,
solche nur konsumieren und die Waren verteuern. Aber der wahre Handel beschäftigt
'w Gegenteil eine Menge Personen, welche dadurch produzieren, daß sie die Güter
Urteilen, Überfluß und Mangel ausgleichen und durch ihre Arbeit den Konsumenten
oie Waren verwohlfeilern.

^ Sie sagen: Die produktiven Gewerbe verlieren durch den Handel eine Menge
Arbeitskräfte. Aber im Gegenteil, die übrigen Gewerbe gewinnen durch den Handel
Arbeitskräfte, weil der Kaufmann die ganze Arbeit verrichtet, welche ohne denselben
leder Produzent mit weit mehr Zeitaufwand selbst verrichten müßte.

Sie sagen endlich: Der Handel beherrscht Produktion und Konsumtion; aber der
Gondel wird vielmehr durch die Produktion und Konsumtion beherrscht und steht mit
Ariden wirtschaftlichen Tätigkeiten in fortwährender Wechselwirkung. Er verteilt, was
wo Produktion ihm zur Verteilung überliefert, und übergibt die Produkte den Kon-
sumenten, die ihrer bedürfen.

Wo er allein den Markt beherrscht, wo er die kleinen Produzenten nötigt, unter
°em Wert zu verkaufen, und die Konsumenten, über den Wert zu kaufen, da ist er
^den ausgeartet, da ist er nicht mehr Handel, sondern Wucher. Alle jene unmoralischen
Auswüchse des Verkehrs, Aufkauf, Börsenspiel usw. sind durchaus verwerflich, aber
durch ihre Verwerflichkeit wird nicht die redliche Tätigkeit des Kaufmanns und die
Uationalökonomische Produktivität seiner Arbeit widerlegt. Aus dem Mißbrauche des
Handels folgt nicht die Notwendigkeit seiner Aufhebung, sondern die Notwendigkeit
seiner Veredelung.

dllen wie
su ihrer
schaftliche

6.	Handel und Moral.

Von Viktor Böhmert.

Böhmert, Handelshochschulen. 2. Aufl. Dresden, O. V. Böhmert, 1897. S- 50—53.

Man glaubt im Publikum vielfach, daß bei kaufmännischen Geschäften andere
Grundsätze maßgebend und erlaubt seien als bei anderen Vertragsabschlüssen. Man
hält es vielfach für zulässig, bei Handelsgeschäften seinen Kontrahenten oder Kon-
kurrenten irrezuführen, um höhere als sachlich gerechtfertigte Gewinne einzuheimsen.

Der Amerikaner verbindet mit dem Worte „smurtness" einen ganz besonderen
Begriff erlaubter kaufmännischer Schlauheit und Geriebenheit. Auch der Deutsche
        <pb n="92" />
        ﻿62	Zweiter Teil. Handel. II. Der Handel im allgemeinen.

glaubt mit den Worten: „In Geldgeschäften hört die Gemütlichkeit auf!" das herzlose
Übervorteilen eines mit den Marktverhältnissen und Herstellungskosten nicht vertrauten
Kontrahenten ohne weiteres entschuldigen zu können. Ein richtiger Kaufmann mutz
im Gegenteil bei jedem Handelsgeschäfte immer zugleich Herz und Kopf an der rechten
Stelle behalten und jede Ausbeutung des Unverstandes, der Kurzsichtigkeit oder
Unkenntnis zu vermeiden suchen. Die allgemeine sittliche Pflicht jedes Menschen besteht
darin, wahrhaft und ehrlich zu sein und Treu und Glauben zu halten. Ein anständiger
Kaufmann sollte bei jedem Geschäfte das Interesse beiderTeilezu wahren suchen,
um sich, unter Verachtung der augenblicklichen mühelosen Übervorteilung zufälli-
ger Käufer, lieber dauernde Kunden zu verschaffen. In der guten soliden Be-
dienung der Abnehmer und in der dadurch bewirkten Förderung des Gesamtwohls der
Mitwelt, in der Erzielung bescheidener Gewinne bei großen Umsätzen beruht das
Geheimnis großer kaufmännischer Erfolge. Da dies dem Großbetriebe mit seinen
Massenumsätzen, bei seiner größeren Ordnung, Regelmäßigkeit und dem raschen In-
einandergreifen aller Kräfte leichter gelingen wird als dem Kleinbetriebe, in welchem
die Arbeitskräfte oft nicht einmal voll beschäftigt und ausgenutzt werden können, so hat
der Großbetrieb auf vielen Gebieten auch die Zukunft für sich, wenn auch der Mittel-
betrieb und Kleinbetrieb in zahlreichen Fällen immer noch ein befriedigendes Aus-
kommen zu bieten vermag, insbesondere da, wo es auf die sorgfältige Auswahl und
richtige Behandlung der Waren und fortgesetzte aufmerksame Bedienung fester Kunden
ankommt. Der Kleinhändler kann aber ebenso wie der Großhändler heutzutage nur
durch gesteigerte Leistungsfähigkeit und strenge Ehrbarkeit bleibende Erfolge erzielen.

Die kaufmännische Ehrbarkeit oder Handelsmoral kann durch sehr verschiedene
Täuschungen des öffentlichen und privaten Vertrauens verletzt werden. Es ist ein
strafbares Vergehen, in öffentlichen Bekanntmachungen das Publikum durch den
falschen Anschein eines besonders günstigen Angebots irrezuführen, ferner die Käufer
kleiner Warenteile durch absichtlich herbeigeführte Irrtümer über die empfangenen
Mengen zu täuschen, den Kredit eines Konkurrenten durch Ausstreuung falscher Be-
hauptungen zu schädigen, durch täuschende Angaben die Verwechselung eines Er-
werbsgeschäfts mit einem anderen zu veranlassen, Geschäfts- und Betriebsgeheim-
nisse, die in einer Vertrauensstellung erlangt wurden, zum Nachteil des betreffenden
Geschäfts an andere zu verraten oder zu diesem Verrat zu verführen oder diesen
Verrat, nachdem man ihn erlangt hat, zu verwerten. Für alle diese Fälle des Ver-
trauensmihbrauchs hat das Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs fvom
27. Mai 1896]*) eine Scheidelinie zwischen erlaubten und strafbaren Handlungen zu
ziehen gesucht. Andere Gesetze stellen zum Irrtum veranlassende Warenbezeichnungen
unter Strafe und regeln die Pflichten der Kaufleute bei der Aufbewahrung fremder
Wertpapiere; ferner bezwecken sie, die im Börsenverkehr hervorgetretenen Mängel
zu beseitigen und die Gläubiger gegenüber ihrem Gemeinschuldner zu schützen. Man
kann diese gesamte Gesetzgebung als einen Versuch bezeichnen, einer unmoralischen
Geschäftsgebarung im Kaufmannsstande entgegenzuwirken. Aber damit ist die prak-
tische Handelsmoral noch nicht erschöpft. Es ist eine gegen die Handelsmoral ver-
stoßende Ausplünderung der Konsumenten, wenn durch Spekulationen, Ringe, Trusts
planmäßig künstlicher Mangel an notwendigen Unterhaltungsmitteln und eine über
die normalen Verhältnisse hinausgehende Steigerung der Preise herbeigeführt wird.
Ferner wird auch die regelmäßige Überschreitung einer Gewinngrenze zum Schaden
des Käufers vielen als ein Verstoß gegen die Handelsmoral erscheinen. Sodann
dürfte es sich empfehlen, bei Geschäftsunternehmungen gewisse Grenzen in der Be-

*) Jetzt: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vom 7. Juni 1909 (f. unten Ab-
schnitt YI11 Nr. 4). — G. M.
        <pb n="93" />
        ﻿7. Nationale und soziale Pflichten des Handels.

63

Nutzung fremder Kapitalien nicht zu überschreiten. Wie man bei Notenbanken eine
sog. Dritteldeckung für nötig hält, um Verlegenheiten und Störungen des Kredits zu
vermeiden, so ist es nach englischer Rechtsauffassung und Handelsmoral überhaupt
bedenklich, ein Geschäft mit mehr als zwei Drittel fremden Kapitals, also mit weniger
als ein Drittel eigener Einlage zu betreiben, während es in Deutschland oft vorkommt,
daß das Verhältnis wie 9 : 1 ist. Es kann dadurch ein leichtsinniger gemeingefähr-
licher Mißbrauch des Kredits und eine Gefährdung der Güterproduktion und des
Absatzes herbeigeführt werden.

Es sind im vorstehenden nur einige wichtige Seiten der Handelsmorallehre
gestreift. Die Geschäftswelt wird ihre idealen Berufsaufgaben nur dann erfüllen,
wenn sie ihre Beziehungen zur Volks- und Menschheitsgemeinschaft voll würdigt und
das tägliche Erwerbs- und Verkehrsleben mit edleren Anschauungen zu durchdringen
sucht. Insbesondere sollte der Handelsstand selbst gewisse Grenzen der Gewinnbe-
rechnung und Verwendung des Reingewinns ebenso für den eigenen Verbrauch wie
sür die Vermehrung des eigenen Kapitals festzustellen suchen. England und Amerika
Zeigen uns leuchtende Beispiele der Verwendung großer Vermögen für Bildungs-
anstalten und gemeinnützige Zwecke. Es gibt auch in den großen deutschen See-
plätzen Hamburg, Bremen, Lübeck, Stettin, Königsberg und Danzig sowie in den
großen Binnenplätzen Berlin, Frankfurt a. M., Breslau, Magdeburg, Köln, Mann-
heim, Elberfeld-Barmen, Krefeld, Essen, Leipzig, Dresden, Chemnitz, München, Nürn-
berg, Stuttgart und in zahlreichen anderen mittleren und auch kleineren Plätzen
viele christliche und jüdische Firmen, welche sich mit einem Gewinn von 10 % begnügen
und Mehrgewinne über 10 % grundsätzlich oder gewohnheitsmäßig für gemeinnützige
Zwecke opfern und als Gewinnanteile ihren Angestellten und Arbeitern zufließen
lassen. Eine Verallgemeinerung dieser Sitte würde die gesteigerte Genußsucht der be-
wittelten Stände einschränken, Zorn und Neid der unbemittelten Klassen entwaffnen
und drohenden Umsturzideen oder Anfeindungen des Eigentums sicherer begegnen als
verbietende Gesetze und administrative Beschränkungen des Vereinswesens. Non leges,
sed xnores! Die deutsche Wissenschaft und Ethik muß von ihren Hochschulen aus
solchen Umwandlungen der geschäftlichen Sitten vorarbeiten!

7.	Nationale und soziale Pflichten des Handels.

Von Richard Ehrenberg.

Ehrenberg, Der Handel. sVorträge.j Jena, Gustav Fischer, 1897. S. 77—84.

Der Kaufmann ist nicht bloß Kaufmann, sondern auch Angehöriger eines Volkes
und der gesamten Kulturwelt: dieser Zugehörigkeit kann er sich nicht entäußern, ohne
Einbußen zu erleiden, die auf seine Berufstätigkeit eine unheilvolle Rückwirkung aus-
üben müssen.

Es darf dem deutschen Kaufmann keineswegs gleichgültig sein, ob er deutsche
oder englische Waren vertreibt; vielmehr hat er als Deutscher zweifellos die P f l i ch t,
deutsche Waren vorzuziehen, wenn diese ungefähr ebenso gut und billig sind wie
englische Waren. Die Engländer haben das schon vor Jahrhunderten als selbst-
verständlich betrachtet, und gerade hierdurch ist ihrer Volkswirtschaft die gewaltige
Stoßkraft erwachsen, mit der sie die Welt erobert hat. Dann kam freilich auch für
England eine Zeit, welche das nationale Empfinden zurücktreten ließ. Aber was
erleben wir in diesem Augenblicke? Seitdem durch bekannte Vorgänge die Eifersucht
der Engländer gegen die Deutschen so bedauerlich gewachsen ist, kaufen viele englische
Kaufleute nur noch solche deutsche Waren, die sie notwendig brauchen, d. h. solche,
        <pb n="94" />
        ﻿64	Zweiter Teil. Handel. II. Der Handel im allgemeinen.

die entweder überhaupt nicht in England hergestellt werden, oder die doch wesentlich
billiger oder besser sind als die konkurrierenden englischen Erzeugnisse, während sie
vordem, wenn deutsche Reisende zu ihnen kamen, wohl auch andere Artikel mit-
nahmen.

Damit sind die Engländer wieder mehr oder weniger zu der Praxis zurückge-
kehrt, die sie jahrhundertelang befolgt haben, die dagegen in Deutschland, wegen dessen
unglücklicher politischer und wirtschaftlicher Entwickelung, jahrhundertelang nicht be-
folgt werden konnte. Der deutsche Handel hat sich seit dem 16. Jahrhundert gesondert
von der übrigen Produktion, ja zum Teil in unverkennbarem Gegensatze zu dieser
entwickelt, weil es keinen deutschen Staat gab, der imstande war, alle Produktivkräfte
zusammenzufassen, und ohne den auch kein derartiges Nationalgefühl entstehen konnte,
wie es die Engländer schon so lange besahen, kein Nationalgefühl, das stark genug ge-
wesen wäre, um neben dem notwendigen Selbstinteresse den Kaufmann bei seinem
Geschäftsbetriebe wesentlich mit zu beeinflussen.

Das ist jetzt glücklicherweise anders geworden, und schon zeigen sich die segens-
reichen Folgen; schon mehrt sich die Zahl der deutschen Kaufleute, die mit leuchtenden
Augen davon berichten, daß sie draußen in der Welt den deutschen Erzeugnissen
neue Anerkennung, neuen Absatz verschafft haben. Erst damit erlangt der Handel in
der deutschen Volkswirtschaft jene Pionier- und Führerrolle, die ihm von Natur
gebührt, und die er in England seit alters gehabt hat.

Diese Führerrolle hat er aber noch in mannigfacher anderer Hinsicht zu be-
tätigen. Ich erinnere nur an die deutsche Auswanderung. Hier gilt es, wieder-
anzuknüpfen an die beste Zeit des deutschen Bürgertums, an die Blütezeit unserer alten
Städte. Wie jetzt, so strömten auch damals schon große Scharen von Deutschen ins
Ausland, Angehörige aller Stände, Ritter, Bürger und Bauern; aber die wirt-
schaftliche Führung hatten die Bürger in Händen, im Norden wie im Süden.
Dort übten die Hansakaufleute nicht nur zeitweilig eine wirtschaftliche Herrschaft über
die schwach kultivierten Nachbarländer aus, sondern — was weit mehr bedeutet —
sie trugen auch durch ihre Städte die deutsche Kultur dauernd bis ins Herz der
Slavenländer.

Die Städte des ostelbifchen Deutschlands sind derart Mittelpunkte deutschen
Lebens geworden, daß ohne sie Deutschland ganz gewiß nicht von Preußen hätte
geeint werden können. Ähnlich wirkten die oberdeutschen Kaufleute bei der Koloni-
sation Österreichs. Wenn Preußen und Österreich zu Großmächten erwachsen sind,
so danken sie dies nicht an letzter Stelle jener kolonisatorischen Mitarbeit deutscher
Bürger; diese bildeten den wahren „Mittelstand", der es verhinderte, daß die Ge-
sellschaft in Herrschende und Unterjochte zerfiel, was früher oder später, wie in Polen,
den Untergang des Staatswesens zur Folge gehabt hätte. Gerade darin haben wir
den Hauptunterschied deutschen und slavischen Wesens zu erblicken, daß jenes sich als
fähig erwiesen hat, eine eigene bürgerliche Kultur zu schaffen, was den Slaven
bis zum heutigen Tage noch nicht gelungen ist.

Die deutschen Bürger schufen ferner in ihren Städten glänzende, nach manchen
Richtungen noch jetzt unerreichte V o r b i l d e r für die spätere Siaatenbildung.
Die Schätze praktischer Staatsweisheit, welche die Ratskollegien der alten deutschen
Städte aufspeicherten, harren zum großen Teil noch jetzt der Ausnutzung, ebenso wie
die politischen Traditionen derjenigen Städte, die ihre Freiheit in die Neuzeit zu
retten vermochten; und überall war hier der kaufmännische Geist der eigentliche
Träger des Gemeinwesens.

Was ist es denn vor allem, was unsere Blicke immer von neuem nach jener großen
Zeit des deutschen Bürgertums hinlenkt? Es ist die Kraft des Gemeinsinnes ein-
facher Bürger, ihres hellen Verstandes, ihrer Freiheitsliebe und des damit untren»-
        <pb n="95" />
        ﻿7. Nationale und soziale Pflichten des Handels.

65

baren Pflichtgefühls, ihres strengen Ordnungssinnes, ihrer Wirtschaftlichkeit, — kurz
aller Eigenschaften, welche das deutsche Bürgertum befähigten, das Höchste zu voll-
bringen, was ihm erreichbar war: die Begründung und jahrhundertelange Blüte
einer Fülle von Gemeinwesen aller Art, welche die ganze deutsche Kultur umgestaltet
haben. Es ist der hohe Sinn, das Verständnis für alle Pflichten einer emporsteigen-
den Volksklasse.

Diese Eigenschaften sind es auch gewesen, welche die mächtigen Dome und Rat-
häuser der mittelalterlichen Städte gebaut, welche die Häuser ihrer reichen Kaufleute
mit Schätzen der Kunst geschmückt haben. Sie waren es, welche die Stadttore weit
öffneten, um einem wachsenden Strome der Bildung Eingang zu schaffen, und welche
endlich als letzte Errungenschaft zur Durchführung der Kirchenresormation rasch und
freudig das meiste beitrugen.

^ Dann aber kam die Zeit des Absolutismus, der mit Hilfe seiner Beamten und
Soldaten die Staatsbildung vollzog. In Deutschland verschwand das Bürgertum
größtenteils im Schatten dieser herrschenden Mächte, während das englische und
vollends das holländische Bürgertum in erster Reihe selbst an der Staatsbildung teil-
nahm und daher auch dem Staate seinen Stempel mehr oder weniger aufzuprägen
vermochte. Es kam die „Verteilung der Welt", wobei der holländische, der englische
Kaufmann den Löwenanteil davontrug, während der deutsche leer ausging. Auch
ohne eigene Kolonien gelang es zwar namentlich den Kaufleuten Hamburgs und
Bremens, eine ehrenvolle Stellung in der Welt zu erringen; aber wie sie dies nur sich
selbst verdankten, so fühlten sie sich auch frei von Pflichten gegenüber jenem alten
Reiche, das sie nicht förderte noch schützte.

Diese Zeit liegt jetzt endgiltig hinter uns, und abgelaufen ist auch die Zeit, in
welcher der Monarch mit seinen Beamten und Soldaten den Staat bildete. Unsere
Gesamtheit, der deutsche Staat der Gegenwart, bedarf zu seiner Erhaltung der freien
Mitarbeit aller Bürger, und an den deutschen Handelsstand tritt jetzt mit zwingender
Gewalt die Pflicht heran, seine alten Eigenschaften zu bewähren. Gottlob sind sie
chm erhalten geblieben; nun aber ist es auch an ihm, sie in dem großen Rahmen der
Gegenwart zu betätigen, in der Heimat wie in der Fremde; und vor allem ist es an
chm, den Willen zu solcher Betätigung, das Gefühl der Pflicht gegenüber der
Gesamtheit in sich immer mehr wach werden zu lassen.

Jedes Volk bedarf zur höheren Entwickelung seiner Kultur einer möglichst
övoßen Zahl von Existenzen, die unter der Notdurft des Lebens nicht unmittelbar zu
leiden haben. Ehemals war es der Adel, dem diese Aufgabe allein oblag, und er war
sich dessen bewußt: bei allen Ausschreitungen und Torheiten, deren er sich
schuldig machte, lebte in ihm doch auch oftmals jener Geist, aus dem das Wort
"Uoblesse oblige" hervorgegangen ist. In der Gegenwart aber kann der Adel dies
Fuhreramt nicht mehr behaupten; vielmehr sind die Bürger berufen, ihn in weitem
Umfange abzulösen, vor allem die Kaufleute, deren wirtschaftliches Gedeihen durch die
Poderne Verkehrsentwickelung am meisten gefördert worden ist. Unmöglich kann der
Handelsstand eine solche Stellung behaupten, ohne das kräftige Bewußtsein eigener
öffentlicher Pflicht und Verantwortlichkeit.

Der Handelsstand ist seiner innersten Natur nach der geborene Vorkämpfer des
»L i b e r a l i s m u s", natürlich nicht der vorübergehenden Gestalt, welche der Libe-
ralismus im politischen Leben Deutschlands einige Jahrzehnte lang angenommen hat,
sondern jener ewigen, unzerstörbaren Geistesrichtung, welche dem gewaltigen
Drucke der sozialen Mächte, des Staates und seines Beamtentums, die Kraft der
steien Persönlichkeit entgegensetzt, jener Geistesrichtung, ohne welche auch der Staat
vicht bestehen kann. Aber die notwendige Voraussetzung für die Betätigung dieses

Mollat, Volkswirtschaftliches Suellenbuch. 4. Ausl.	g
        <pb n="96" />
        ﻿66	Zweiter Teil. Handel. II. Der Handel im allgemeinen.

Freiheitssinnes ist ein ebenso kräftiges Gefühl der eigenen Verantwortlich-
keit für das Gedeihen der Gesamtheit, die Überzeugung, daß vor allem Selbstzucht
und Selbsttätigkeit dazu gehören, um das Recht der Persönlichkeit zur Geltung zu
bringen. Die Geschichte wird dereinst den deutschen Handelsstand der Gegenwart
fragen, ob er jenes Gefühl der eigenen Pflicht und Verantwortlichkeit im ausreichenden
Maße besessen hat.

Darauf antwortet wohl grade der tüchtigste Kaufmann: „Erst der Beruf!"
Erst muß so viel erworben werden, daß die Existenz der Familie aus breiter, tiefer
Grundlage gesichert ist. Gewiß, das erfordert ZeitundschwereArbeit. Aber
beizeiten muß auch dafür gesorgt werden, daß der Kaufmann sich vorbereite für die
anderen, für die nationalen Pflichten seines Berufes. Sonst wird er sich ihrer
niemals bewußt werden, und es wird ihm gehen, wie so manchem Reichen, der mit
seinem Reichtum nichts anzufangen, der nicht einmal seinen Söhnen eine Erziehung
zu verschaffen weiß, die sie davor behütet, das mühsam Angesammelte in ordinärem
Luxus zu vergeuden.

Welche anziehende Erscheinung ist dagegen der gebildete Kaufmann! Fern
von jener Einseitigkeit der Bildung, welcher in diesem Zeitalter der Spezialisten die
Angehörigen der „gelehrte n" Berufsarten fast unfehlbar anheimfallen, kann ein
solcher Mann, dank seiner Empfänglichkeit, seiner gesunden, maßvollen Denkweise,
seiner Kenntnis des Lebens, unendlich segensreich wirken. Er kann einen Kreis
geistig angeregter Männer und Frauen in seinem Hause versammeln und hierdurch
unserer sich immer mehr verflachenden Geselligkeit neues Leben einhauchen; so
manchem Talente kann er die ersten schweren Anfänge erleichtern; er kann durch seine
von einem gebildeten Geschmacke diktierten Bestellungen Kunst und Kunstgewerbe
mächtig fördern: durch seinen Einfluß kann er den neuen gesunden Ideen im öffent-
lichen Leben die Wege ebnen, aus unreifen Gedanken den berechtigten Kern heraus-
schälen, für alle guten Zwecke die praktischen Mittel und Wege finden.

Reichtum ist die notwendige Voraussetzung jeder höheren Kulturentwickelung,
aber er ist nicht Selbstzweck; wo er dies ist, da kann er unmöglich dauern. „Richesse
obiigel“ — das muß der Wahlspruch unseres Handelsstandes fein. Nur unter
dieser Voraussetzung kann er auch von der Gesamtheit kräftigen Schutz seiner Lebens-
interessen erwarten.

An alle Berufsstände stellt die Gesamtheit Anforderungen, die weit hinaus-
gehen über ihre Berufsleistungen. So ist es doch z. B. eine offenkundige Tatsache,
daß der niedere ostelbische Adel erst dem preußischen Staate, dann auch dem ganzen
deutschen Volke die größten Dienste geleistet, daß er seine Heere geführt, daß er ihm
einen Bismarck gegeben hat. Ist es ungerecht, daß der Staat solche Dienste durch
Bewilligung entsprechender Standesmacht vergilt?

Gerade der jetzige Augenblick zwingt jeden deutschen Kaufmann, den Ursachen
nachzugehen, welche die schwere Bedrängnis der Interessen seiner Berufstätigkeit her-
beigeführt haben. In solchem Augenblicke ist mit Schönfärberei, mit kleinen Mittelchen
der Selbsttäuschung nichts geholfen; zunächst bei sich selbst Einkehr halten, das predigt
der schwere Ernst der Zeit jedem deutschen Kaufmanne.

Unsere Zeit stellt an ihn die h ö ch st e n Anforderungen: es genügt wirklich nicht
mehr, alle Tage die Zeitung zu lesen, alle Jahre Steuern zu bezahlen, alle fünf
Jahre eine Stimme bei der Reichstagswahl abzugeben. Auch die gelegentliche Tätig-
keit in Vereinen, in dem öffentlichen Leben der engeren Heimat ist nicht ausreichend.
Vielmehr muß jeder Kaufmann trachten, mindestens die dringlichsten Probleme,
welche unser heutiges Staats- und Kulturleben hervorgebracht hat, so eingehend wie
möglich kennen zu lernen; jeder Kaufmann muß wissen, welche Pflichten der Besitz
        <pb n="97" />
        ﻿8. Handel, Industrie und Landwirtschaft.

67

gegenüber Kunst und Wissenschaft zu erfüllen hat. Erst wenn ein solches Gefühl
eigener Pflicht und Verantwortlichkeit unseren tüchtigen deutschen Handelsstand durch-
dringt, wird feine Zukunft sich wieder aufhellen.

8.	Handel, Industrie und Landwirtschaft.

Von Bernhard Fürst v. Bülow.

v. Bülow, Rede, gehalten am 19. Februar 1906 beim Festmahle des Deutschen Handels-
tages in Berlin. In: Handel und Gewerbe. Zeitschrift für die zur Vertretung von Handel
und Gewerbe gesetzlich berufenen Körperschaften. Herausgegeben von Soetbeer. 13. Jahr-
gang. Berlin, Carl Heymanns Verlag, 1906. S. 408.

Sie haben oft gelesen und vielleicht auch selber gesagt und gedacht, der p. Bülow
habe nur Sinn und Verständnis für agrarische Gesichtspunkte und Forderungen.
Wenn ich so einseitig wäre wie dieser Vorwurf, dann stände ich wohl jetzt nicht in
Ihrer Mitte. Ein deutscher Reichskanzler ohne Verständnis für die Bedeutung von
Handel und Industrie, das ist ein Unding. Und wenn er die Erkenntnis
von der Unentbehrlichkeit dieser großen Wirtschaftszweige für unser nationales Ge-
deihen auf seinen Posten nicht mitbrächte, sie würde ihm in der Ausübung des
Amtes anerzogen werden. Bei mir hat es dessen nicht bedurft. Ich bin schon,
als ich die über Erwarten vielgestaltige Entwicklung des deutschen Lebens feit der
Reichsgründung noch vom Auslande her beobachtete, in kleinen und großen Fragen
darauf hingewiesen worden, welches Aktivum eine leistungsfähige Industrie und ein
blühender Handel für die internationale Geltung ihrer Länder in die Wagschale
werfen. Und welcher Deutsche sollte nicht Freude darüber empfinden, Freude dar-
über, daß Hans der Träumer, wie man ihn früher nannte, weltwirtschaftlich wach
geworden ist und seinen Mann steht im Wettbewerb mit anderen älteren Handels-
völkern? Wer fühlte nicht — ich möchte sagen — den nationalen Herzschlag stärker,
wenn er in Rheinland-Westfalen sich den Hochburgen unserer Eisenindustrie nähert,
wenn ihm in den Berliner elektrischen Werken die Fortschritte unserer Technik
vor Augen treten, wenn er im Hamburger Hafen, in dessen Nähe ich aufgewachsen
bin, die Riesendampfer sieht, die den deutschen Handel über alle Meere tragen?

Ich will das glänzende Bild, so berechtigt der patriotische Stolz auf unseren
wirtschaftlichen Aufschwung ist, nicht weiter ausmalen. Möglicherweise werden wir
ohnehin morgen lesen, ich sei nun doch dem Merkantilismus und Industrialismus
ins Garn gegangen, — meinetwegen! Es ist nun einmal so im guten deutschen
Lande, daß mehr oder weniger alle Erwerbsstände liebevoll die Regierung um-
drängen, wie in Werthers Leiden die Kinder die Brot schneidende Lotte, und eine
ordentliche Regierung muß auch dafür sorgen, daß jeder nicht nur sein Brot, sondern
auch Butter aufs Brot bekommt. Ich verleugne aber auch hier nicht, was ich im
Kreise von Landwirten öfters ausgeführt habe, ich scheue mich nicht, auch vor dieser
Versammlung zu wiederholen: Ich betrachte allerdings die deutsche Landwirr'
s ch a f t als das Sorgenkind des deutschen Reichskanzlers. Ich bin überzeugt, daß
ihr Gedeihen auch den anderen großen Zweigen unseres Wirtschaftslebens Vorteil
bringt, nicht zuletzt dem Handel. Ein neues Aufblühen unserer Bodenkultur wird
auch dem Handel neue Triebkräfte geben. Und wenn es ihm vergönnt sein sollte,
wie ich das aufrichtig hoffe, in Zukunft noch glücklicher als bisher in die Ferne zu
schweifen, so möge er die Schwester nicht vergessen, die treu auf der heimatlichen
Scholle arbeitet, deren Arbeit wirtschaftlich und sozialpolitisch die Grundlage eines

5*
        <pb n="98" />
        ﻿68 Zweiter Teil. Handel. III. Zur Geschichte von Handel und Industrie rc.

dauerhaften Aufschwungs, bleibender Blüte bildet, das Fundament des deutschen
Hauses. Ihre eigenen Ruhmestitel werden dadurch nicht geschmälert.

Niemand kann übersehen, wieviel zähe Ausdauer im Konkurrenzkampf, wieviel
Wagemut und Selbstvertrauen nötig war und ist, um für den deutschen Handel
die Stellung zu erringen und zu behaupten, die er zum Stolz des deutschen Namens
jetzt in der Welt einnimmt. Und es ist keine leere Schmeichelei, wenn ich hier vor
Ihnen und von Ihnen, den Pionieren unseres Handels, sage: Den größeren Teil
Ihres Wertes haben Sie sich selbst geschaffen; Ihre besten Gewinnchancen lagen in
Ihrer eigenen Tüchtigkeit. Einer meiner erprobtesten Mitarbeiter, der heute morgen
Ihre Versammlung begrüßte, hat kürzlich den vortrefflichen Eigenschaften des deutschen
Arbeiter st andes ein unumwundenes Zeugnis ausgestellt, das ich Wort für
Wort unterschreibe. Ich werde bei Ihnen keinem Einspruch begegnen, wenn ich an-
erkenne, welcher Schatz an gesunden Kräften, an Intelligenz und Fleiß im werk-
tätigen Volke Tag für Tag lebendig ist. Ich füge aber hinzu, und diese Ergänzung
mache ich auch im Sinne des Grafen Posadowsky, daß die in den Masten schlum-
mernden Fähigkeiten sich nicht so fruchtbar entwickeln könnten ohne die Verdienste
der deutschen Arbeitgeber. Wenn aus unserem Einsatz im Welthandel die
geistige Energie, der weite und freie Blick des deutschen Unternehmertums gestrichen
würden, müßten sich für Millionen von Arbeitern die Lebensbedingungen ver-
schlechtern. Dann könnten wir auch nicht länger die wirtschaftliche und politische
Stellung aufrecht erhalten, die wir jetzt in der Welt einnehmen.

III.	Zur Geschichte von Handel und Industrie, besonders

in Deutschland.

1.	Ideen über die Entstehung und die Entwickelung

des Handels.

Von Gustav v. Schmoller.

S ch m o l l e r, Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre. 1. Teil. 7-—10. Tausend.
Leipzig, Duncker &amp; Humblot, 1908. S. 354—360.

Ein gewisser Handel und Tauschverkehr hat sich sehr frühe entwickelt. Wir
kennen kaum Stämme und Völker, die nicht irgendwie durch ihn berührt würden.
Die verschiedene technische und kulturelle Entwickelung schuf in der allerfrühesten Zeit
bei einzelnen Stämmen bessere Waren und Werkzeuge; die Natur gab verschiedene
Produkte, welche bei den Nachbarn bekannt und begehrt wurden. Und überall hat
sich die Tatsache wiederholt, daß der Wunsch nach solchen Waren und Produkten
Jahrhunderte, oft Jahrtausende früher lebendig wurde als die Kunst, sie herzu-
stellen; für viele war dies ja an sich durch die Natur ausgeschlossen.

Der erste Handel und Tauschverkehr war nun aber lange ein solcher ohne
Händler. Schon in der Epoche der durchbohrten Steine gelangen Werkzeuge und
Schmucksachen von Stamm zu Stamm auf Tausende von Meilen. Ein sprachloser,
stummer Handel besteht noch heute am Niger; auf den Stammgrenzen kommt man
zusammen, legt einzelnes zum Austausch hin, zieht sich zurück, um die Fremden eine
Gegengabe hinlegen zu lassen, und holt dann letztere. Innerhalb desselben Stammes
        <pb n="99" />
        ﻿1. Ideen über die Entstehung und die Entwickelung des Handels. 69

hindert lange die Gleichheit der persönlichen Eigenschaften und des Besitzes jedes
Bedürfnis des Tausches. Auch auf viel höherer Kulturstufe finden wir noch einen
Handel ohne Händler, wie z. B. zwischen dem Bauer des platten Landes und dem
Handwerker der mittelalterlichen Stadt lange ein solcher Austausch der Erzeugnisse
stattfindet, ein Handel zwischen Produzent und Konsument. Zwischen verschiedenen
Stämmen gaben die Häuptlinge und Fürsten am ehesten die Möglichkeit und den
Anlaß zum Tausch. Daher sind lange diese Spitzen der Gesellschaft die wesentlich
Handeltreibenden. In Mikronesien ist heute noch dem Adel Schiffahrt und Handel
allein vorbehalten; die kleinen Negerkönige Afrikas suchen noch möglichst den Handel
für sich zu monopolisieren. Ähnliches wird von den älteren russischen Teilfürsten
berichtet: die Haupthändler in Tyrus, Sidon und Israel waren die Häuptlinge und
Könige.

Nur bei solchen Stämmen, die, entweder am Meere lebend, Fischfang und
Schiffahrt frühe erlernten oder als Hirten mit ihren Herden zwischen verschiedenen
Gegenden und Stämmen hin und her fuhren, wie bei den Phönikern und den arabisch-
syrischen Hirtenstämmen, konnte sich der abenteuernde Sinn, die kühne Wagelust, der
rechnende Erwerbssinn entwickeln, die in etwas breiteren Schichten der Stämme
Handelsgeist und Handelsgewohnheiten, sowie Markteinrichtungen nach und nach
schufen. Ihnen steht die Mehrzahl der anderen Stämme und Rassen mit einer
zähen, jahrhundertelang festgehaltenen Abneigung gegen den Handel gegenüber; sie
dulden Generationen hindurch eher, daß fremde Händler zu ihnen kommen, als daß
sie selbst den Handel erlernen und ergreifen. So ist bei den meisten, besonders
den indogermanischen Völkern der Handel durch Fremde und Fremdenkolonien nur
sehr langsam eingedrungen. Die Phöniker, Araber, Syrer und Juden waren die
Lehrer des Handels für ganz Europa. Die Araber sind es noch heute in Afrika,
wie die Armenier im Orient, die Malaien und Chinesen vielfach in Ostasien. Bis
auf den heutigen Tag sind in vielen Ländern einzelne Handelszweige in den Händen
fremder Volksangehöriger, wie z. B. in London der Getreidehandel wesentlich von
Griechen und Deutschen, in Paris das Bankgeschäft hauptsächlich von Genfer Kauf-
leuten und deutschen Juden begründet wurde, in Manchester noch heute ein erheb-
licher Teil des Baumwollwarenhandels in fremden Händen liegt. In Indien kann
der Krämer und Händler des Dorfes noch heute nicht Gemeindemitglied sein (Mainest
Im Elsaß wohnt der jüdische Vermittler nicht in dem Dorfe, das ihm von seinen
Freunden stillschweigend als Geschäftsgebiet überlassen ist. Am Handel klebt so sehr
lange die Vorstellung, daß es sich um ein Geschäft mit Fremden handle.

Die ältesten Händler sind Hausierer, die mit Karren, Lasttieren und Schiffen
von Ort zu Ort, von Stamm zu Stamm, von Küste zu Küste ziehen; sie sind meist
Groß- und Kleinhändler, Frachtführer und Warenbesitzer, oft auch technische Künstler
und Handwerker zugleich. Die wertvollsten Waren, mit ihren großen örtlichen Wert-
differenzen, Vieh und Menschen, Salz, Wein und Gewürze, Edelsteine, Metalle und
Werkzeuge sind die Lockmittel jenes ersten Verkehrs. Von dem römischen Wein-
hausierer, dem Caupo, stammt das Wort Kaufmann. Es ist ein Handel, der stets
Gefahren mit sich bringt, Verhandlungen mit fremden Fürsten und Stämmen, ein
gewisses Fremdenrecht, Beschenkung und Bestechung der zulassenden Häuptlinge oder
auch Bedrohung und Vergewaltigung derselben voraussetzt. Leichter erreichen die
Händler ihr Ziel, wenn sie in gemeinsamen Schiffs- und Karawanenzügen, unter
einheitlichem Befehle, mit Waffen, Gefolge und Knechten auftreten. So wird die
Organisation dieses Handels in die Fremde meist eine Angelegenheit der Fürsten
oder gar des Stammes, jedenfalls der Reichen und Angesehenen; Stationen und
Kolonien werden nicht bloß für die einzelnen Händler, sondern für das Mutterland
erworben: die Händler desselben Stammes treten draußen, ob verabredet oder nicht,
        <pb n="100" />
        ﻿70 Zweiter Teil. Handel. III. Zur Geschichte von Handel und Industrie rc.

als ein geschlossener Bund auf, der nach ausschließlichen oder bevorzugten Rechten
strebt. An der Spitze solcher Handelsunternehmungen stehen Männer, die als Diplo-
maten, Feldherren, Koloniegründer sich ebenso auszeichnen müssen wie durch ihr
Geschäftstalent. Sie streben stets nach einer gewissen Handelsherrschaft und suchen
mit Gewalt ebenso oft wie durch gute Bedienung ihrer Kunden ihre Stellung zu
behaupten. Von den phönikischen und griechischen Seeräuberzügen und den Wikinger-
fahrten bis zu den holländisch-englischen Kaper-, Opium-, Gold- und Diamanten-
kriegen klebt List und Betrug, Blut und Gewalttat an diesem Handel in die Fremde,
dessen Formen außerhalb Europas heute noch vielfach vorherrschen.

Meist leben diese älteren Kaufmannspioniere nicht ausschließlich von Handel und
Verkehr: sie sind zu Hause Grundbesitzer, Aristokraten, Häuptlinge, oft auch Priester-,
der römische Handel tritt uns bis in die Kaiserzeit als eine Nebenbeschäftigung des
Großgrundbesitzes entgegen; der punische Kaufmann ist Plantagenbesitzer, der mittel-
alterliche vielfach zugleich Brauer und städtischer Grund-, oft auch ländlicher Ritter-
gutsbesitzer. Aber wo der Handel dann eine gewisse Blüte erreicht hat, da sind es
die jüngeren Söhne, die Knechte und Schiffer, die Träger und Kamelführer, die nach
und nach mit eigener Ersparnis und auf eigene Rechnung anfangen zu handeln; so
entsteht ein Kaufmannsstand, der ausschließlich oder überwiegend vom Handelsver-
dienst lebt, soweit die Betreffenden nicht, wie ihre Prinzipale, wieder durch ihren
Besitz zugleich in die höhere Klasse der Grundbesitzer und Aristokraten einrücken.

Der ältere Kaufmann ist so im ganzen wie der Priester und der Krieger eine
aristokratische Erscheinung. Der Handel größeren Stils bietet noch leichter Möglich-
keiten des Gewinnes als jene Berufe; er ist lange ein Monopol bestimmter Stämme,
Städte, Familien: er fordert Talent, Mut, Charakter, er bietet Gelegenheit zu List,
Gewalt und Herrschaft; daher ist der Merkur der Gott der Kaufleute und der Diebe.
Für die naive ältere Auffassung ist der Kaufmann der stolze, hochmütige, zungen-
fertige, sprachkundige, weltbürgerliche, von der Heimat losgelöste Völkervermischer,
welcher Kultur, Luxus, höhere Gesittung, aber auch Auflösung der bestehenden Sitten
und allerlei Laster bringt. Neben dem aristokratischen Kaufmann, der in die Fremde
zieht, stehen nun aber teils von Anfang an, teils bald darauf weitere arbeitsteilige
Glieder von Handel und Verkehr, die mehr dem Mittelstände oder gar den unteren
Klaffen angehören. Schon die kleineren Hausierer, die teils im Gefolge des großen
Kaufmannes, teils selbständig mit etwas höherer wirtschaftlicher Entwickelung ent-
stehen, gehören hieher. —

Über die Entwickelung eines deutschen Handelsstandes von dem Eindringen der
griechischen und römischen Händler, später der Juden und Lombarden, sowie der
schiffahrenden und handeltreibenden Friesen bis ins 12.—13. Jahrhundert sind wir
nur schlecht unterrichtet. Immerhin hat man die ältere Handelsentwickelung der
Deutschen lange überschätzt. Die mercatores der Urkunden von 900—1100 sind
wohl nur zum kleinen Teil Händler, sondern vielfach Ackerbauer, Handwerker und
andere, die auf dem Markt einkaufen und verkaufen. Klöster und Grundherrschaften,
sowie ihre Beamten haben sicher vielfach nebenher Handel getrieben, später auch die
reicheren Grundbesitzer der Städte neben den Juden und anderen Fremden, die
zeitweile oder dauernd sich in den Städten als bospiles und Bürger einfanden.

Für das 13. Jahrhundert weist Keutgen für Augsburg und andere Städte
Großhändler, Gewandschneider, Krämer und Höker als vier klar sich abhebende
Gruppen nach; sie fielen teilweise zusammen (so hauptsächlich die Großhändler und
Gewandschneider). Dann fallen auch die Großbrauer und patrizischen Grundbesitzer,
die Reeder in der Hansestadt vielfach mit den Großkaufleuten zusammen. Die Groß-
händler und Gewandschneider werden vielfach die Nachkommen friesischer Kaufleute
gewesen sein, die feinere Tuche erst periodisch zuführten, dann dauernd holten; auch
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        ﻿1. Ideen über die Entstehung und die Entwickelung des Handels. 71

die Krämer waren in den großen Städten Großhändler, d. h. sie holten Pfeffer,
Safran, Ingwer im großen aus Venedig. Bis gegen 1500 verbanden alle die
größeren seßhaft gewordenen Kaufleute das lokale Detailgeschäft mit dem Besuch
der nächsten Märkte und dem Holen der Waren aus der Ferne. Charakteristisch ist,
wie groß, wenigstens in Frankfurt a. M., das offizielle Marktpersonal der Markt-
meister, Makler, Warenprobierer, Messer und Träger war.

Besondere Münzer und Geldwechsler treffen wir zuerst als Fremde, dann
vom 12.—14. Jahrhundert als patrizifche Hausgenossen korporativ organisiert. Aus
den Geldwechslern geht in Italien im 13. und 14. Jahrhundert schon ein Groß-
bankierstand hervor. In Nordeuropa bleibt das Bankgeschäft lange überwiegend ein
Nebengeschäft des Großwarenhändlers, in England der Goldschmiede, deren Ober-
schichte seit 1500 freilich große Kaufleute waren. In seiner vollen Selbständigkeit
hat sich das Bankgeschäft erst seit hundert Jahren entwickelt. Auch das seit dem
14. Jahrhundert in Italien sich einbürgernde Versicherungsgeschäft bleibt bis gegen
1700 überwiegend Nebengeschäft großer Kaufleute. —

Vom 16. Jahrhundert an stieß der Großhandel vielfach den Detailverkauf ab
und wurde ein anderer durch den Handel nach den Kolonien, durch die entstehenden
Posten mit ihren Nachrichten und ihrem Briefverkehr; das sich ausbildende Meß-
und Zahlungsgeschäft, die Loslösung des Verkehrsgeschäfts vom Handel und anderes
wirkten da mit.

Das Verkehrsgeschäft ist bei allen Völkern sehr lange Sache des reisenden Kauf-
manns selbst geblieben. Er verpflegt sich unterwegs oder nimmt Gastfreundschaft in
Anspruch, er besitzt eigene Schiffe, Pferde und Wagen, er oder seine Diener begleiten
die Waren selbst. Im Orient kehrt er noch heute in der von den öffentlichen Ge-
walten hergestellten Karawanserei ein, die ihm nur leere Räume bietet. Gasthäuser
sind erst langsam im Mittelalter aufgekommen, noch im 18. Jahrhundert mußte die
preußische Verwaltung sich bemühen, sie durch besondere Begünstigungen ins Leben
zu rufen, während heute das Gasthaus, die Bank und die Poststelle die ersten Häuser
einer städtischen Neugründung in Amerika sind und die europäische Gasthausindustrie
eine der großartigsten, technisch und auch arbeitsteilig vollendetsten ist.

Die Entstehung eines besonderen Frachtgewerbes haben wir am Wasser zu
suchen. Der Schiffer, der freilich lange zugleich Fischer bleibt, auch einzelne Zweige
des Handels, so hauptsächlich den Getreide- und Holzhandel, mit seinem Frachtge-
werbe verbindet, nimmt den Kaufmann und seine Waren schon bei den Phönikern
und im Altertume auf; aber daneben bleiben vielfach die Großkaufleute der Seestädte
Reeder und Schiffsbesitzer bis heute. Viel langsamer entwickelt sich ein besonderes
Frachtfuhrgefchäft auf dem Lande. Das Altertum hat nur Spuren davon, die neueren
Zeiten haben es vom 14.—18. Jahrhundert langsam entstehen sehen; die Metzger und
Bauern an den Hauptstraßen beschäftigten lange ihre Pferde nebenher in dieser Weise,
bis das regelmäßige Frachtfuhrgeschäft als selbständiges Gewerbe sich lohnte. Eine
Post im Dienste der kaiserlichen Verwaltung hat das Altertum gekannt, aber nicht im
Dienste des Verkehrs; erst aus den städtischen und fürstlichen Botenkursen des
15.—17. Jahrhunderts sind die Posten unserer Tage als selbständige, dem Brief-,
Personen- und Frachtverkehr dienende Institute erwachsen. An sie knüpfen sich als
große Privatunternehmungen oder Staatsinstitute unsere heutigen Eisenbahnen, Tele-
graphenanstalten, Postdampferlinien, Telephoneinrichtungen mit ihrem arbeitsteiligen
Personal von Tausenden von Personen.

Alle diese Institutionen zusammen haben vom 16. Jahrhundert an unsern
Handel und seine Einrichtungen in den zivilisierten Staaten und zwischen ihnen
gänzlich umgestaltet. Nun konnte der Kaufmann zu Hause bleiben, durch Briefe und
Frachtgeschäfte, welche andere besorgten, seinen Handel abmachen; er brauchte nicht
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        ﻿72 Zweiter Teil. Handel. III. Zur Geschichte von Handel und Industrie rc.

mehr in gleichem Maße wie früher allein oder in Genossenschaft sich eine Stellung
in fremden Ländern zu erkämpfen; derartiges nahm ihm, wenigstens teilweise, die
Staatsgewalt ab. Selbst die Warenlagerung und das Vorrätehalten ging teilweise
auf besondere Geschäfte und Organisationen, wie die öffentlichen Lagerhäuser, über;
das Spekulieren, das Ein- und Verkaufen auf der Börse, durch den reisenden Kommis,
durch Korrespondenz trat in den Vordergrund der großen, das Ladengeschäft in den
Vordergrund der kleinen Geschäfte.

Aber weder damit, noch mit der Scheidung der Handels- von den Verkehrs-
geschäften und -organen, noch mit der Ausbildung der besonderen Kredithändler, der
Banken ist die neuere Arbeitsteilung im Handel und Verkehr erschöpft, die Stellung
des neueren Händlertums charakterisiert. Man wird sagen können, vom 15. und 16.
Jahrhundert bis zur Gegenwart habe der Handelsstand erst seine selbständige höhere
Ausbildung und Teilung erreicht, sei er erst der Beherrscher und Organisator der
Volkswirtschaft geworden. Erst von da an hat die Güterzirkulation, der Absatz, die
interlokale und internationale Teilung der Arbeit so zugenommen, daß sie überall
des Handels und seiner Teilorgane bedurfte. Erst jetzt entstand in großem Umfang
und auch im mittleren und nördlichen Europa für einzelne Handwerkswaren ein
Absatz in die Ferne durch den Kaufmann; der Handel schuf die Hausindustrie, wie
er später hauptsächlich die Großunternehmung ins Leben rief. Die großen Messen
gehören der Zeit von 1500—1800, die größeren Börsen der von 1800—1900 an.
Beide sind Ergebnisse des Handels. Die ganze privatwirtschaftliche, spekulative Seite
der heutigen Volkswirtschaft hing 1500—1900 am Handel, lag in den Händen der
Kaufleute, war von der arbeitsteiligen Handels- und Verkehrsorganisation mehr und
mehr abhängig, welche sich immer einflußreicher, komplizierter gestaltet hat; sie be-
herrscht Industrie und Landwirtschaft, den großen Teil der wirtschaftlichen Produktion
und die Verteilungsgeschäfte, welche die Güter den einzelnen zuführen, bis in die
neuere Heit.

Allerdings zeigen die Handels-, Versicherungs-, Verkehrs- und Beherbergungs-
gewerbe in unserer heutigen Berufs- und Gewerbestatistik entfernt nicht die Speziali-
sierung wie die Industrie. Aber in der deutschen Zählung von 1882 sind doch für
den Handel mit Tieren 32, mit landwirtschaftlichen Produkten 121, mit Brenn-
materialien 33, mit Metallen 51, mit Kolonial-, Eß- und Trinkwaren 121, mit Schnitt-
waren 126, mit Kurz- und Galanteriewaren 51 Spezialitäten von Geschäften ver-
zeichnet.*) Die Anpassung der Verkaufsgeschäfte an die Bedürfnisse der verschiedenen
Klassen und Orte hat Magazine und Läden jeder Art, von den kleinsten bis zu den
Riesenbazaren geschaffen. Die verschiedensten Formen des Verkaufs stehen neben-
einander: Hausierbetrieb, Wochen-, Jahrmarkts-, Markthallenverkauf, Auktionsge-
schäfte, Wander- und stehende städtische Verkaufslager. Die Linien zwischen Pro-
duktion und Konsumtion werden durch Makler, Agenten, Kommissionäre, Groß-
und Kleinhändler aller Art verlängert. Und so sehr an vielen Stellen die Zunahme
und Verbesserung der Verkehrsmittel früher notwendige Mittelglieder des Handels
ausmerzt, da und dort entstehen wieder neue. Und jedenfalls ist die Macht und der
Einfluß des Händlertums immer noch eher im Wachsen, so verschiedenartig Stellung
und Einfluß der Elemente sind.

Die kleinen Ladenhalter, Höker, Hausierer, das Personal der Markthelfer,
Packer, Träger, Dienstmänner, das subalterne Personal aller Verkehrsanstalten steht

*) Die Berufs- und Belriebszählung vom 12. Juni 1907 führt 48 Arten des Waren-
handels mit 1184 verschiedenen Zweigen auf. Gewerbeliste in systematischer und alpha-
betischer Ordnung. Herausgegeben vom Kaiserlichen Statistischen Amte. Berlin, Puttkammer
&amp; Mühlbrecht, 1909. S. 40—46. — G. M.
        <pb n="103" />
        ﻿1. Ideen über die Entstehung und die Entwickelung des Handels. 73

mit dem gelernten und ungelernten Arbeiter auf einer Stufe, die kleinen Laden-
geschäfte mit dem Handwerker, die großen Ladengeschäfte rechnen zum höheren Mittel-
stände; ihre Tausende von Kommis und sonstigen Gehilfen gehören teils ihm, teils
dem höheren Arbeiterstande an. Über all dem stehen die höhere Geschäftswelt, die
Großhändler, die Direktoren und Leiter der Aktiengesellschaften, Kartelle, Banken und
ähnlicher Geschäfte; sie bilden die Spitze der kaufmännischen Welt. Sie werden nicht
mehr Fürsten, wie einst die Medici oder heute noch glückliche arabische Händler in
Afrika, aber sie überragen an Reichtum, Macht und Einfluß doch da und dort alle
anderen Kreise der Gesellschaft, beherrschen in einzelnen Staaten Regierung und Ver-
waltung nicht minder als einst in Karthago, Venedig und Florenz. Nur wo eine alte,
starke Monarchie, eine gesunde und große Grundaristokratie, eine ausgebildete Heeres-
und Beamtenverfassung ist, existieren noch starke Gegengewichte, welche ihren mono-
polartigen Einfluß in der Volkswirtschaft und Gesetzgebung, sowie im Staatsleben im
ganzen hemmen, ihren großen Gewinnen gewisse Schranken setzen.

Die höhere Schicht der kaufmännischen Welt stützt sich auf ihren beweglichen
Kapitalbesitz, wie die Grundaristokratie auf ihren Grundbesitz. Dieser Kapitalbesitz hat
das Händlertum emporgehoben, feine Macht und seinen Einfluß gesteigert. Aber es ist
eine sehr schiefe Auffassung, aus dem Kapital an sich alles heute abzuleiten, was Folge
der technischen, geistigen und moralischen Eigenschaften der Kaufleute, was das Er-
gebnis ihrer Marktkenntnis und -beherrschung, ihrer Organisation, ihres teilweise vor-
handenen Monopolbesitzes der Geschäftsformen und Geschäftsgeheimnisse ist. Ihre
Stellung in der modernen Volkswirtschaft hat man lange von der günstigsten Seite,
neuerdings unter dem Eindrücke gewisser Mißbräuche und Entartungen, auch unter
dem Einflüsse sozialistischer Theorien vielfach überwiegend zu ungünstig be- und ver-
urteilt. Gewiß kann der habsüchtige Handelsgeist entarten, in herrschsüchtiger Mono-
polstellung für Volkswirtschaft und Staat große Gefahren bringen. Aber nie sollte
man dabei übersehen, daß die arbeitsteilige Ausbildung des Handelsstandes der
Fortschritt ist, der unsere moderne Volks- und Weltwirtschaft wesentlich mit schaffen
half. Und stets sollte man sich klar sein, daß dieser Handelsgeist, je nach den Menschen,
ihren Gefühlen und Sitten, ihrer Moral und Rasse, etwas sehr Verschiedenes sein
kann. Eine fortschreitende Versittlichung der Geschäftsformen kann die Auswüchse
des egoistischen Handelsgeistes abschneiden; ein reeller Geschäftsverkehr, eine steigende
Ehrlichkeit und Anständigkeit in Handel und Wandel kann Platz greifen; durch Staats-
und Kommunalbanken, durch Genossenschaften und Vereine, die wirtschaftliche Funk-
tionen übernehmen, teilweise auch durch das Aktienwesen und seine Beamten kommt
in einen Teil des Geschäftslebens ein anderer, zugleich auf Gesamtinteressen gerichteter
Geist. Die großen Organisationen der Industrie und der Landwirtschaft haben sich
teilweise schon von der Vorherrschaft des Händlertums durch Kartelle und Genossen-
schaften zu befreien gesucht. Die Gefahren wucherischer und monopolistischer Aus-
beutung der übrigen Volksklassen und des Staates durch die Händler werden in
dem Maße zurückgedrängt, wie das ganze Volk die modernen Handels- und Kredit-
formen erlernt und beherrscht. —

Für das Verständnis der neueren politischen und volkswirtschaftlichen Ent-
wickelung der Kulturvölker ist es eine Erscheinung von größter Bedeutung, daß von
den drei durch Arbeitsteilung entstandenen aristokratischen Gruppen der Gesell-
schaft die beiden ersteren, die Priester und Krieger, wenn nicht verschwunden, so
doch ihrer Übermacht entkleidet sind; ihre Berufe dauern in wesentlich anderen
gesellschaftlichen Formen heute fort. Wohl gibt es noch Staaten mit starker Priester-
schaft; aber die höherzivilisierten, besonders die protestantischen, haben eine Geistlich-
keit, einen Lehrerstand ohne wirtschaftliche Vorrechte und Übermacht. Wohl gibt
es noch Militärstaaten, wie Preußen, aber der Offiziersstand herrscht nicht, rekrutiert
        <pb n="104" />
        ﻿74 Zweiter Teil. Handel. III. Zur Geschichte von Handel und Industrie rc.

sich aus allen Kreisen der Gebildeten; die allgemeine Wehrpflicht hat das proletarische
Söldnerberufsheer mit seiner einseitigen Arbeitsteilung abgelöst.

Die Handelsaristokratie der Gegenwart konnte und kann nicht ebenso ver-
schwinden, weil ihre arbeitsteilige Funktion, die Leitung und Regulierung der wirt-
schaftlichen Produktion, der Verteilung der Güter erst in den letzten 2—3 Jahr-
hunderten entstand und heute unentbehrlich ist. Wäre der Handel aller Zwischen-
händler so entbehrlich, wie die Sozialisten meinen, verdienten die kaufmännischen
Fabrikleiter ihre Gewinne nur mit demselben Rechtstitel wie die Jungen, die über
die Mauer steigen, um Äpfel zu stehlen (Kautsky), dann wäre diese Handelsaristokratie
auch schon verschwunden. Sie wird bleiben, solange sie am besten große und wichtige
Funktionen der Volkswirtschaft versieht. Aber ihre einseitige Herrschaft wird, wo sie
besteht oder droht, mehr und mehr durch entgegenwirkende Einrichtungen und Or-
ganisationen zurückgedrängt und beschränkt werden. Große politische und wirtschaft-
liche Bewegungen sind in unserer Zeit im Gang, um dies zu bewirken.

2.	Die Phönizier.

Von Alexander v. Peez.

Peez, Alt- und Neu-Phönizier. In: Zur neuesten Handelspolitik. Wien, Kommisfions-
nerlag von Georg Szelinski, 1898. S. 308—309, S- 315—316, S. 326—328 und S. 335—337.

Der Reisende, der zur Zeit der Blüte Phöniziens, etwa um das Jahr 1000
vor Christus, zu Schiffe nach Ägypten, Kleinasien oder Griechenland sich der syrischen
Küste näherte, machte alsbald die Wahrnehmung, daß er sich auf der belebtesten
Seestraße des Altertums bewegte. Wie heutzutage im Kanäle zwischen Frankreich
und England, tauchten am Horizonte über dem blauen Seespiegel zahllose Schiffe auf,
kamen näher, entfernten sich oder kreuzten ihre Bahnen, Schiffe aller Art, einzeln
oder in Schwärmen, rundbäuchige Kauffahrer, die man schwimmenden Magazinen
vergleichen konnte, oder schlanke, mächtige Kriegsschiffe, die unter dem Schlage von
Hunderten von Rudern mit einer sogar von unseren Dampfern nicht allzuweit über-
troffenen Schnelligkeit dahinschossen. Alles verriet die Annäherung an einen Mittel-
punkt des Weltverkehres. Jetzt verkündet ein Iubelruf der Matrosen, daß ihr scharfes
Auge einen Sonnenblitz von der Goldkrone Melkarts erhascht hatte, dessen kolossale
Bildsäule aus einem oben offenen Tempel von Tyrus emporragte. Bald gewahrte
man die Zinnen der mächtigen Stadt, die wegen ihrer weißschimmernden Gebäude
nicht mit Unrecht den Namen „Silbertasse" erhalten hatte. Gewaltige Ringmauern,
unmittelbar aus dem Meere aufsteigend und nur für zwei Häfen die nötigen Zugänge
lassend, umschlossen die Insel. Um eine Ecke biegend, lief nun das Fahrzeug in den
starkbefestigten Hafen ein, wand sich durch ein Gewimmel von Schiffen und Booten
hindurch und legte endlich an der ihm angewiesenen Stelle des Kais an. Das
stolze Tyrus war erreicht. Wenn nun der Reisende das Schiff verließ, so führten
ihn mächtige Treppen in breiter gewaltiger Flucht nach dem mit Säulenhallen,
Tempeln und Palästen umsäumten Hauptplatze. Hier hatte ringsum die phönizische
Kunst ihr Schönstes und Bestes geleistet. Wie ein Schatzkästlein zierlich gebildet,
erhob sich blendend das Stadthaus und nicht ferne davon der berühmte Tempel des
Baal-Melkart. Brunnen sprangen, und Götterbilder sahen von der Höhe köstlicher
Säulen herab. Tiefblau stand der Himmel über dem blanken, kunstvollen Steinwerke;
doch wo die Glut der Sonne zu heftig brannte, da waren weite Purpurdecken über
ganze Gassen gespannt. Allenthalben wogte ein unendlich reiches, farbenprächtiges
Leben und bot dem Reisenden ein Bild dar, zu welchem hinsichtlich der Anlage der
        <pb n="105" />
        ﻿2. Die Phönizier.

75

^ nur Venedig, hinsichtlich der Völkertypen und des Geschäftslebens Konstanti-
pel, Alexandria und Kalkutta zusammengenommen die Grundlinien liefern könnten,
x In seiner Blütezeit soll Tyrus 700 000 Einwohner gehabt haben. Nördlich
^ öon lag das kaum minder bedeutende Sidon, das mit Tyrus in der Führerschaft
E^tteiferte, und um diese beiden Doppelsterne ordneten sich die anderen Städte des
^wen, aber wunderbaren Landes, das von seinem schmalen Küstenstrich aus eine
von Arbeit und Produktion bewegte. Denn fast im ganzen Umfange der alten
^ dlt beschäftigten die phönizischen Reeder, Kaufherren und Grohkapitalisten nah
VW?" fern, in Handel, Bergbau, Landwirtschaft und Industrie vielleicht mehr Millionen
Äschen, als ihr Land selbst Hunderttausende zählte,
sw. Phönizien war gleichsam nur die Krone eines Baumes, dessen Zweige und
® Ur3eln sich über die alte Welt hinzogen. Den Stamm dieses Geflechtes bideten die
' Nonien: „Die Niederlassungen der Phönizier," sagt Curtius, „sind fast über den
^Zen Erdkreis ergossen."

c Das einfachste Band zwischen dem Mutterlande und seinen Kolonien bildeten
^Nndel und Verkehr. Nach dem Propheten Ionas gingen täglich von Tyrus Schiffe
^ • Die Kriegs- und Handelsflotte war größer als jemals die venetianische und nur
modernen englischen vergleichbar. Einer Kriegsflotte von 300 Dreiruderern
^gten 3000 Lastschiffe mit Proviant und Beiwerk, und die Erhaltung der 60 000
^uderknechte und Matrosen auf jenen Dreiruderern kostete jährlich gegen 200
Mionen Jl. Die Phönizier waren übrigens keine zu Schiff gestiegenen Landratten
&gt;e die Römer und keine bloßen Küstenfahrer wie die Griechen, sondern sie wagten sich
die hohe See; das gefährliche Rote Meer und besonders die Atlantis waren
dre Schule. Ob sie nicht schon nach entfernten ostasiatischen Inseln, vielleicht sogar
Mch Amerika gelangten, mag hier ununtersucht bleiben. Bemerkenswert bleibt
Mnerhin im Zusammenhalte mit anderen Nachrichten die Meldung Diodors: „die
Phönizier hätten sich in den Ozean hinausgewagt und seien durch heftige Stürme
eine Insel, reich an Wasser und allen Früchten, verschlagen worden." Ohne
Zweifel besaßen sie jene scharfgebauten Kielschiffe, welche später im Mittelmeere Ver-
ben gingen und erst mit den kühnen Germanen wieder erschienen. Sie verstanden
Qs Segeln gegen den Wind und richteten sich bei Nacht nach dem Polarsterne,
Während die Griechen nach dem unsicheren Großen Bären hielten. Hatten sie die
Orientierung dennoch verloren, so ließen sie Tauben fliegen und schlossen danach auf
^ einzuschlagende Richtung: Tauben waren deshalb heilige Vögel und wurden, wie
^rute noch in Venedig, auf den Plätzen der phönizischen Städte, frei umherschwär-
Nend, ernährt. Durch all diese Hilfsmittel erreichten die Schiffe der Phönizier eine
bewundernswerte Schnelligkeit. Diese Durchschnittsschnelle soll 25 Meilen in 24
stunden Tag und Nacht gewesen sein. Ein Dampfer fährt heute von Tunis nach
Mdiz in 4%—5 Tagen. Skylax rechnet von Karthago bis zu den Säulen des Herkules
Munis bis Cadiz) 7 Tag- und Nachtfahrten, macht also bei einer Entfernung von
240 geographischen Meilen für einen Tag 3iy2 Meilen. Gutgebaute Dreiruderer
düngen aber noch viel schneller, und es wird uns berichtet: eine solche Kriegsjacht
^it dem Pferdekopfe als Sinnbild am Sterne habe an einem Sommertage (ohne
Nachtfahrt) über 30 Meilen zurückgelegt.

Neben diesen Schnellfahrern spielte auch das breitbäuchige Lastschiff, das
an den Küsten herschlich, seine große Rolle. Zahlreich waren die Kaufleute, die, mit
solchen Schiffen von Hafen zu Hafen und von Volk zu Volk fahrend, eine Art
Hausierhandel trieben. Ein Trompetengeschmetter lud die biederen Landbewohner
Zur Besichtigung der mitgebrachten Herrlichkeiten ein, die entweder auf dem Schiffe
oder auf der Küste unter Zelten aufgestellt wurden. Die Ladung bestand meist aus
Waffen, Hacken, Schaufeln, Heugabeln, Messern, Riemen, Röhren, Leuchtern, Wagen,
        <pb n="106" />
        ﻿76 Zweiter Teil. Handel. III. Zur Geschichte von Handel und Industrie rc.

Gewändern, Decken, Tapeten, Salben, Schmucksachen, Bernstein, Gold, Silber,
Opium, Flötenspielerinnen und Götterbildern. An der afrikanischen Küste herfahrend,
nahmen sie Honig und Wachs ein, deren griechische und lateinische Namen aus den
Sprache der Berber stammen, ferner Datteln, Elfenbein, Tierfelle und Straußfedern;
in Spanien holten sie vorzugsweise Silber und in Gades die dort aufgestapelten
nordischen Waren; über die italienischen und griechischen Küsten setzten sie mit Tausch
und Krämerei ihre Rundfahrten fort, bis sie nach zwei- oder dreijähriger Reise,
mächtig bereichert, in die Heimat zurückkehrten.

Ohne Zweifel haben die Phönizier ihre bevorzugte Weltstellung rücksichtslos
ausgenutzt. Es ist uns überliefert, daß sie für vier Degenklingen im Wert von einem
Sekel in Italien Korallen im Wert von 400 Sekel eintauschten. Sie nahmen also
400 %! Ferner wissen wir, daß sie gewisse Salben, die angeblich aus 25 verschiedenen
Bestandteilen zusammengesetzt waren, bis zu 90 Gulden das Pfund verkauften.
Um die Preise zü erhöhen, setzten sie die seltsamsten Übertreibungen in Umlauf
über die Gefahren, die mit Beschaffung der Ware verbunden seien. Der Pfeffer
sollte, von Schlangen bewacht, in unzugänglichen Wäldern wachsen, — eine Sage,
womit vielleicht noch unser frommer Wunsch: „Ich wollte, du wärest, wo der Pfeffer
wächst", zusammenhängt. Wenn daher die Phönizier als Mitbegründer der Natur-
wissenschaften genannt werden, so müssen sie doch auch als Urheber zahlreicher Märchen
bezeichnet werden, die, zum eigenen Vorteil von jenen klugen Kaufleuten erfunden,
bis in eine späte Zeit hinein die Köpfe verwirrten. Den Sagen von Zyklopen, Sirenen
und Lästrygonen begegnet man an solchen Orten, wo Phönizier Handel und Schiffahrt
trieben. Lange wurden solche Erzählungen von den Griechen und anderen Euro-
päern für bare Münzen genommen. Später freilich zürnten die Griechen über ihre
Leichtgläubigkeit, und dann ward der Ausdruck „phönizifche Lügen" zu einem Sprich-
wort. Durch jene abenteuerlichen Erzählungen von ungeheuren Gefahren, die den
Seefahrer in fernen Meeren bedrohen, sollten aber nicht nur die Preise erhöht, sondern
auch Konkurrenten von der Nachfolge abgeschreckt werden. Denn vor allem strebten
die Phönizier nach dem Monopol, diesem Wunderstab und Zauberring eines
jeden echten Kaufmannsvolkes. Ihre Handelspolitik ging immer auf das Monopol
los. Der Karthager Hanno drohte einst: „Nicht einmal ihre Hände sollen die Römer
im Meere waschen dürfen." Wen erinnern nicht diese Worte an die Aussprüche
William Pitts, des späteren Lords Chatam: „Nicht eine Kanone darf auf dem Meere
gelöst werden ohne Erlaubnis von England", und dann wieder: „Nicht ein Hufnagel
soll in den englischen Kolonien fabriziert werden?" Und derselbe Dio Casfius, welcher
uns jene merkwürdigen Worte Hannos aufbewahrte, läßt auch Cäsar, als er feine
Offiziere zum Angriff auf Ariovist bestimmen will, folgendes sagen: „Solange wir
die Karthager in Afrika ruhig ließen, schifften sie nach Italien hinüber, durchschwärmten
das Land und zerstörten die Städte." Ganz dieselbe Tatsache, daß die Punier es
besonders auf die Städte abgesehen hatten, berichtet uns von den Phöniziern der
belesene Kirchenvater Eusebius. Derselbe hat uns eine wahre Enthüllung hinterlassen,
indem er sagt: „Die Phönizier bewachten ihre Kolonien, daß niemand mit denselben
Verkehr treiben und sie bereisen konnte. Dies bewirkten sie dadurch, daß sie die
Länder ihrer Grenznachbarn beständig verwüsteten und darauf bedacht waren, deren
Städte zu vermindern." Besonders bezeichnend ist hier die Absicht einer Ver-
minderung der Städte. Von bloß landbautreibenden Ländern fürchteten die Phönizier
nichts, denn das waren ja Konsumenten ihrer Jndustrieprodukte und überdies Länder,
dünn bevölkert, arm und unmächtig; aber die Städte waren ihnen verhaßt als Kon-
kurrenten, die durch Kapitalbesitz, Handel und Industrie ihren Gewinn schmälern
konnten!
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        ﻿3. Griechen und Römer, Araber und Italiener.

77

3.	Griechen und Römer. Araber und Italiener.

Von Joseph Grunzel.

G r u n z e l, System der Handelspolitik. 2. Aufl. Leipzig, Duncker &amp; Humblot, 1906. S. 28—33.
b Die Griechen besaßen für den Handel keine besondere Wertschätzung, denn sie
^ Neben vorwiegend Ackerbau und überließen die kaufmännische Tätigkeit den
rv^uiziern. Eine Änderung brachte die Wanderung der griechischen Stämme hervor,
El^-che zu einer Übervölkerung im Süden und in weiterer Folge zur Besiedelung der
^.^asiatischen Küstenlandschaften führte. Die große Fruchtbarkeit und die reiche
^?ederung der kleinasiatischen Küste begünstigten den Handelsverkehr der Pflanzstädte
Qj . der Heimat: der gleichzeitige Niedergang des phönizischen Handels eröffnete den
^echenstädten den Weg zur Beherrschung im Ägäischen und Schwarzen Meere,
sg e Perserkriege machten dieser Blütezeit ein Ende, erhoben aber dafür Athen zur
^i^niacht der Griechen. Unter Perikles wurde Athen die wichtigste Handelsstadt im
' "chen Mittelmeere. Sie tauschte ihre Produkte, wie Olivenöl, Feigen und kunst-
^^erbliche Erzeugnisse aus Stein, Ton und Metall, gegen Getreide, Häute und
^^&gt;iffbaumaterial von der Nordküste des Schwarzen Meeres, Metalle von den Inseln,
^ktilwaren von Persien, Phönizien und Ägypten. Die Handelseinrichtungen Athens
^gen für die Intensität des Handelsverkehres und den Grad der staatlichen Fürsorge,
. es bestanden Warenmagazine für die Lagerung der Waren, sowie Verkaufs-
^?^en, eigene Gerichte für die Handelsstreitigkeiten, Gesetze über die Zollabgaben,
swdie Seedarlehen unter Verpfändung des Schiffes oder der Ladung usw. Außer
■a den hat sich auch Korinth durch seine günstige Lage emporgeschwungen. Eine
L^tlang behauptete Rhodus eine beherrschende Stellung im Ägäischen Meere; das
- ^kecht von Rhodus, welches zum ersten Male gewisse Grundsätze für den Schiff-
! Ortsverkehr aufstellte, hat sich bis in die mittelalterlichen Rechtssatzungen gleicher Art
^lgepflanzt. Das Weltreich der mazedonischen Herrscher machte der Stellung der
Zechen als Handelsvolk ein jähes Ende.

Nach der Zerstörung von Korinth und Karthago wurde Rom zur ersten
^"lldelsmacht, schon infolge seiner politischen Machtstellung. An und für sich besahen
Ie Römer wenig Befähigung für den Handelsbetrieb. Sie begnügten sich auch dann
ll0c*). als ihnen durch die griechischen Ansiedelungen die Möglichkeit des Bezuges
irernder Produkte gegeben war, mit den heimischen Erzeugnissen; es blieb lange
tt)r Ideal, im Haushalt alles zu erzeugen, was im Haushalt gebraucht wurde. Dabei
9^11 nur der Ackerbau als eine des Bürgers würdige Beschäftigung, während Gewerbe
Handel vorwiegend Sache der Sklaven waren. Die Unterwerfung Karthagos
.Er drängte die Römer auf die See. Die erfolgreichen Kriege machten die Bürger
uüt hem Luxus des orientalischen Lebens bekannt und entfremdeten sie zugleich dem
Ackerbau. Der Handel brachte alles, was man sonst mit großer Mühe und Gefahr
iEst produzieren mußte, zu billigen Preisen ins Land. Die wichtigsten Plätze des
Welthandels waren ohnedies unter römische Herrschaft geraten. So bahnte sich denn
allmählich auch der kaufmännische Unternehmungsgeist seine Wege. Aber nicht bloß
zur See, auch zu Lande drang der Handel gegen Norden vor. Der Ausbau der
Kommunikationswege in der Kaiserzeit war zwar hauptsächlich unter dem Gesichts-
punkt der militärischen und zivilen Verwaltung erfolgt, diente jedoch in zweiter Linie
gleichzeitig dem Handelsverkehre. Der Export ging zumeist nach Norden, indem
italienische Kaufleute Wein, Früchte, Schmuckgegenstände usw. nach dem nördlichen
Gallien und nach Deutschland brachten. Der weit größere Einfuhrhandel benutzte
den Seeweg und wurde fast ausschließlich durch Griechen, Ägypter, Syrier usw. ver-
mittelt, war also passiv. Der Import wurde im ersten Jahrhundert n. Chr. auf etwa
        <pb n="108" />
        ﻿78 Zweiter Teil. Handel. III. Zur Geschichte von Handel und Industrie rc.

100 Millionen Sesterzien (ca. 22(4 Millionen Jl) beziffert, bewegte sich also noch iy
ziemlich engen Grenzen. Bei dem Mangel an Interesse der heimischen Bewohner bliest
auch die Handelsgesetzgebung ziemlich vernachlässigt. Die Abgaben für den Verkehr
zu Lande und zur See waren sehr drückender Natur, die Einnahmen waren ay
Generalpächter vergeben, die Handelspolitik war demgemäß von rein fiskalische^
Gesichtspunkten beherrscht.

Die Wanderungen der germanischen Stämme führten zur Zertrümmerung des
römischen Reiches. Die Osthälfte des Reiches entstand als Griechisches Kaisertum mst
der neuen Hauptstadt Konstantinopel, welche nun einen Teil jener Rolle über»
nahm, die bis dahin Rom als Mittelpunkt des Welthandels gespielt hatte. Ihre außer»
ordentlich günstige Lage ließ sie zum Stapelplatz für den Handelsverkehr mit Vorder»
asten als prädestiniert erscheinen. Dieser Handel nahm insbesondere zur Zeit der
Kreuzzüge einen großen Aufschwung, kam aber immer mehr in die Hände der
Fremden, insbesondere der Italiener, nachdem die italienischen Seestädte in lebhafter
Konkurrenz untereinander von den griechischen Kaisern wertvolle Privilegien erlangt
hatten. Überhaupt war der Handel unter den griechischen Kaisern nur in so fern
Gegenstand staatlicher Fürsorge, als er zur Vermehrung der kaiserlichen Einnahmen
geeignet war. Viele Handelsartikel, darunter sogar die notwendigsten Lebensmittel,
wie Getreide, Wein und Öl, wurden dem privaten Unternehmungsgeist entzogen und
zum Gegenstände staatlicher Monopole gemacht, die unter der Verwaltung von rück-
sichtslosen Finanzbeamten zu einem wirtschaftlichen Despotismus ausarteten. Unter
diesen Verhältnissen wurde es den italienischen Städten, die durch die Kreuzzüge die
direkten Beziehungen zu den Küsten Vorderasiens angeknüpft hatten, nicht schwer.
Konstantinopel die Handelssuprematie vollständig zu entreißen.

Die Araber haben sich bereits in den ältesten Zeiten als Handelsvolk hervor-
getan, sie haben auch neben den Phöniziern eine große Rolle gespielt. Die römische
Herrschaft hatte ihnen einen starken Damm entgegengesetzt; mit um so größerer Kraft
brachen sie aber in der ersten Hälfte des 7. Jahrhunderts hervor, fanatisiert durch
ihren neuen Glauben. Der Mohammedanismus eröffnete dem kaufmännischen Unter-
nehmungsgeiste neue Bahnen, zumal der Prophet selbst Geschäftsmann gewesen war.
Viele religiöse Vorschriften und Einrichtungen dienten auch dem Handelsverkehre; die
regelmäßigen Pilgerfahrten nach Mekka führten Kaufleute aus allen Gegenden zu-
sammen und boten die nötigen Vorbedingungen für einen größeren Markt, die
Schaffung von Brunnen und Zisternen, die Errichtung von Karawansereien usw.
mußten dem Warenhandel großen Vorschub leisten. Die Eroberungen der Arabev
in Syrien und Palästina, Ägypten, Nordafrika, Spanien, Unteritalien usw. zerstörten
nicht die, zahlreichen hochentwickelten Kulturstätten, sondern machten sie nur dem
arabischen Handel dienstbar, der durch zwei Jahrhunderte das Mittelmeer beherrschte
und sich in die ganze damals bekannte Welt erstreckte. Der Mittelpunkt des Handels-
verkehrs zwischen dem Morgen- und dem Abendlande war nun Kairo. Die Zersplitte-
rung des Reiches durch Usurpationen und Eroberungen untergrub schließlich die
kommerzielle Bedeutung der Araber.

Nach der Teilung des römischen Reiches war die italienische Halbinsel ein Spiel-
ball des wechselnden Kriegsglückes jener zahlreichen Völkerschaften, welche um den
Besitz derselben stritten. Nur einzelnen günstig gelegenen Städten gelang es, den
zeitweise ganz unterbundenen Handelsverkehr wiederanzuknüpfen. Unter diesen
Städten erhob sich zuerst A m a l f i, ein kleiner Hafenplatz am Golf von Salerno,
zu großer Bedeutung. Amalfi hatte ein freundschaftliches Verhältnis mit den Arabern
angeknüpft, die sich in Sizilien und Unteritalien festgesetzt hatten, und dehnte auf
Grund dieser Beziehungen seine Handelsfahrten nach den syrischen und nordafrika-
nischen Häfen aus. Eine wichtige Handelsniederlassung wurde in Konftantinopel
        <pb n="109" />
        ﻿3. Griechen und Römer, Araber und Italiener.	70

begründet. Die Seegesetze Amalfis (tabula Amalfitana) wurden zum geltenden
Seerecht im Mittelländischen Meere. Gegenüber der aufstrebenden Größe von Pisa,
Genua und Venedig vermochte sich aber Amalfi nicht zu halten.

Pisa hatte sich durch die mit Genua durchgeführten siegreichen Kriege gegen
die Araber im 11. Jahrhundert emporgeschwungen. Die verbündeten Flotten Pisas
und Genuas vertrieben die Araber von Sizilien und Sardinien. Durch die Unter-
stützung der Kreuzfahrer erlangte Pisa wertvolle Handelsprivilegien in den verschie-
denen morgenländischen Städten und bahnte einen lebhaften Verkehr mit der Levante
an. Die Stadt unterlag jedoch im Kampfe mit dem rivalisierenden Genua (1284) und
verfiel seitdem sehr rasch.

Genua war bereits zu Römerzeiten ein günstig gelegener und viel benutzter
Handelsplatz. Es hatte mit Pisa siegreiche Kämpfe gegen die Araber bestanden und
auch durch die Kreuzzüge viele Vorteile erhalten. In Konstantinopel hatten durch
die Begründung des Lateinischen Kaisertums (1204) die Venetianer die Oberhand
gewonnen, die Wiederaufrichtung des griechischen Kaiserthrones (1261) setzte aber die
Genuesen an deren Stelle, welche sich um die griechische Dynastie hervorragende Ver-
dienste erworben hatten. Von da an datiert die Blütezeit Genuas, welches nun auch
den Handel im Schwarzen Meere an sich riß. Der genuesische Seehandel vermittelte
Zum größten Teil den Verkehr der europäischen Länder mit der Levante. Die Partei-
kämpfe im Innern, namentlich aber der unglückliche Krieg mit der mächtigen Rivalin
Venedig (1378—1381), verdrängten Genua aus der Vorherrschaft, doch blieb die
Stadt auch späterhin noch ein wichtiger Punkt des europäischen Welthandels.

Venedig hatte bereits im 7. Jahrhundert durch Wahl eines eigenen Führers
(Dogen) einen erfolgreichen Anlauf zur Selbständigkeit und Unabhängigkeit genom-
men. Durch die Bekämpfung der sarazenischen Seeräuber hatte es im Adriatischen
und Mittelländischen Meere die für den Handel notwendige Rechtssicherheit hergestellt
und dadurch großes Ansehen gewonnen. Die Kreuzzüge erweiterten den Einfluß
auch dieser Handelsrepublik, insbesondere hat die Eroberung Konstantinopels durch
die Kreuzfahrer (1204) den Venetianern wertvolle Privilegien in dem neubegründeten
Lateinischen Kaisertum gebracht. Eine Vorstadt Konstantinopels, Pera, wurde ihnen
ausschließlich zugewiesen, der Verkehr im Schwarzen Meere war fast vollständig in
ihren Händen. Der Sturz des Lateinischen Kaisertums beraubte sie zwar dieser Vorrechte
Zugunsten der Genuesen, sie suchten sich aber durch die Anknüpfung neuer Handels-
verbindungen dafür zu entschädigen. Sie setzten sich in Alexandrien fest, das damals
der wichtigste Stapelplatz für den Warenhandel nach Indien war, und wußten sich
durch günstige Verträge den Zugang zu den syrischen und ägyptischen Hafenplätzen
zu verschaffen. Auch zu Lande stand später Venedig in lebhaftem Handelsverkehr mit
Deutschland, Polen und den Niederlanden. Die deutschen Kaufleute besaßen in Ve-
nedig ein eigenes Kaufhaus (Fondaco dei Tedeschi). In der Blütezeit im 14. Jahr-
hundert verfügte die Republik über eine Handelsflotte von 3000 Kauffahrteischiffen.
Sie inaugurierte auch zum erstenmal eine planmäßige staatliche Handelspolitik, aus
der die späteren merkantilistischen Schriftsteller vielfach ihre Beispiele nahmen. Sie
erleichterte die Einfuhr von Rohstoffen und die Ausfuhr von Fabrikaten, schützte aber
die heimischen Kaufleute in jeder Weise gegen die fremde Konkurrenz. Eine Flotte
sorgte für die Rechtssicherheit im Seeverkehr, ein eigenes Seerecht (Oonsulado dei
Mars)*) kodifizierte die für den Seeverkehr nötigsten Bestimmungen. An den wichtig-
sten Handelsplätzen wurden Konsulate ins Leben gerufen, welche die Interessen des
heimatlichen Handels zu schützen hatten. Zur Erleichterung des Geldverkehres wurden
Banken errichtet. Den stärksten Stoß erhielt die Handelssuprematie Venedigs durch

) Der Ooosolst äsl mar stammt aus Barcelona (14. Jahrhundert). — G. M.
        <pb n="110" />
        ﻿80 Zweiter Teii. Handel. HI. Zur Geschichte von Handel und Industrie rc.

die Auffindung des Seeweges um Afrika nach Indien. Zwar unternahm Venedig
alle Anstrengungen, um durch günstige Verträge und besondere Maßnahmen die
alten Verbindungen aufrecht zu erhalten, aber vergeblich, weil sich der Handel im
Mittelmeere bald auf die Küstenländer einschränken mußte.

4.	Der deutsche Kaufmann im Ausgange des Mittelalters.

Von Georg Steinhaufen.

Steinhaufen,Der Kaufmann in der deutschen Vergangenheit. Leipzig, Eugen Diederichs,
1899. S. 30—37.

Wir können bereits im 12. und 13. Jahrhundert von einer Handelsaristokratie
in Deutschland reden. Wenn der gewöhnliche Kaufmann einfache Wollenstoffe trug
und sein Haupt mit einfacher Kappe deckte, so zeigte der große Handelsherr auch in
feinem Äußeren stolze Pracht, wenigstens daheim. Mit kostbarem Pelzwerk waren
Rock und Mantel gebrämt, und mannigfaltige Farben zeigten die feinen Kleidungs-
stücke, reich verziert war der Gürtel, und an der Hand glänzten die Ringe. Dem
entsprach Wohnung und Lebensweise. Der reiche Haushalt des Kaufmanns WimLr
zu Munlöün (Laon) ist aus Wolfram von Eschenbachs Wilhelm von Orange bekannt:
er mag auch für diejenigen deutscher Großkaufleute bezeichnend sein. Reich ist die
Ruhestätte, die WimLr dem Markgrafen anbietet: „Polster und Plumeau mit Pracht
hieß auf den Teppich nun der Wirt hinlegen." Üppig ist die Tafel, die er herrichten
läßt, allerdings, wird hinzugefügt, lebte er für sich bescheidener. Dem Markgrafen
aber läßt er auftragen

„Nach Kaufmanns Ehrenweise
Gar mannigfalt'ge Speise
Gesottnes sowie Braten . . .

Und das Getränk wär' einzuschenken
Sogar dem Kaiser ohne Scheu."

Gebratener Pfau in feinster Sauce, „Kapaun, Fasan, Rebhuhn, in Gallert die
Lamprete" werden als Gerichte aufgezählt. Schließlich bietet ihm der Kaufmann auch
noch Gewand an, „daß der Franzosen ganzes Land nicht befsre Kleidung kann
erzeugen."

Der Typus eines solchen mittelalterlichen Großkaufmanns in Deutschland ist
aber der gute Gerhard von Köln, der Held des gleichnamigen Epos von Rudolf
von Ems. So wird uns die Vermählung seines Sohnes in einer Weise geschildert,
daß wir an einem glanzvollen Edelsitz uns zu befinden glauben. In dem großen
Hofe werden die Ritterspiele abgehalten, — kurz, das Ganze hat einen durchaus
höfischen Anstrich. Man darf das nicht der Willkür des Dichters beimessen, etwa
weil zu jener Vermählung zahlreiche Ritter geladen waren. Die reichen Kaufleute
lebten vielmehr in der Tat in glanzvoll höfischer Weise, und das Abhalten von
Turnieren war auch ihnen ein gewöhnliches Ereignis. Die Magdeburger Schöppen-
chronik erzählt uns z. B. von dem Ritterspiel der Kaufleute im Jahre 1226: Da war
ein gelehrter Mann, Brun von Schönebeck, der sollte das Spiel dichten und inszenieren,
„des makede he eynen Gral und dichte hovesche breve, de sande he to Gosler,
to Hildensheym und to Brunswygk, Quedelingeborch, Halberstad und to anderen
Steden. Und ladeden to sik alle koplude, de dar ridderschop wolden oven, dat
se to en quemen to Magdeborch.“ Die jeunesse doree aus den Städten langte
denn auch in bunter Rittertracht an, der Sieger war „eyn olt kopman von Goslere“.
        <pb n="111" />
        ﻿4. Der deutsche Kaufmann im Ausgange des Mittelalters.	81

Die reichen Kaufleute jener Zeit muffen eine überaus angesehene Stellung ein-
genommen haben. Die Äußerung des guten Gerhard, auch als Königstochter könne
eine diesen Namen fahren lassen und ein „koukwlp" heißen, zeigt den Stolz des-
selben, und der Dichter läßt ihn überdies zu hoher Stellung und Ehre gelangen. In
diesem Gedicht findet sich keine Spur des Zurücktretens des Kaufmanns vor dem
Adel. So büßen z. B. auch in dem Eudrungedicht die hegelingischen Helden, die
als Kaufleute verkleidet zu König Hagen kommen, durch diese Verkleidung nichts
an Ehren bei ihrem Empfang ein. Wie Ritterbürtige damals Kaufmann wurden, —
jener WlmLr in Laon „war aus Ritterblut geboren" — so konnten Kaufleute auch
Zu Rittern geschlagen werden. So empfängt im guten Gerhard der Sohn des
Alten die Ritterweihe. Immerhin war ihm aber doch damit eine besondere Ehre
erwiesen:

„Düi sun der ist ein koufman
Und noch ein harte stolzer kneht
Der sol dienstmannes reht
Emphähen unde leiten swert,

In riterschefte werden wert.

Der weide hoehste werdekeit
Bejagt ein man, der wäpen treit
Alsus wil ich dich stiuren
Und dine saelde tiuren.“

Es war also in dieser Zeit noch der Handel durchaus mit der Ritterwürde ver-
einbar, und erst die unfreiwillige Auswanderung vieler alter Geschlechter aus der
Stadt, das Heraufkommen der reichen Zünftler und ihre Versippung mit der kauf-
männischen Stadtaristokratie brachten eine Spaltung zwischen dieser und dem nun-
mehrigen Landadel hervor. Eine Ausgleichung der Standesunterschiede darf man
jedoch nicht annehmen. Eine Ehe zwischen Ritter und nicht ritterbürtiger Kauf-
Mannstochter blieb Mesalliance. — Die ritterliche Lebenshaltung war für den Groß-
kaufmann übrigens noch lange ein Muster, auch als der Glanz des Rittertums
immer mehr erblaßte. Er geizte nach dem Ritterschild, und seine Hausfrau suchte
bunte rittermäßige Kleidung und Ringe zu tragen. Ritterliche Spuren tragen die
kaufmännischen Genossenschaften wie die des Artushofes in Danzig noch lange.
Es klingt wie das Testament eines Ritters, wenn Ulman Stromer im 14. Jahr-
hundert letztwillig bestimmt, daß all sein Harnisch und Waffen sowie seine Lehn-
güter — Landgüter sind damals ein regelmäßiger Besitz reicher Bürger — seinen
Söhnen anheimfallen sollen, daneben kommt freilich die Papierfabrik.

Es führen uns diese Fragen auf das soziale Ansehen, das der kaufmännische
Beruf als solcher damals hatte. Im klassischen Altertum hat derselbe eigentlich vor-
wiegend in Mißachtung gestanden: auch der Großhandel der späteren Zeit hat nur
praktisch, aber nicht theoretisch darin etwas geändert. Dem feudalen System des
Mittelalters konnte jene Anschauung auch nur entsprechen. Schärfer aber noch wirkte
m bezug auf die theoretische Beurteilung jene Macht, in der sich das gesamte geistige
Leben konzentrierte, die Kirche. Praktisch hat die Kirche, wie die gesamte materielle
Kultur, so auch den Handel in richtiger Erkenntnis der Bedürfnisse der Bevölkerung
außerordentlich gefördert, theoretisch hat sie ihn aufs schärfste verurteilt. In bezug
auf das weltliche Leben war das kirchliche Ideal ja überhaupt schlechthin negativ: es
hieß Askese und Weltverneinung: ein Ideal, das sich aber nur in gewissen Zeiten
stärker in den Gemütern der Menschen festsetzen konnte und festgesetzt hat. So war
auch schon der Reichtum als solcher, den das klassische Altertum sehr hoch geschätzt
hatte, der Kirche in der Theorie verhaßt. Da kann die Verurteilung des Handels
nicht wundernehmen. Freilich hatten die wirklichen Verhältnisse schon früh dazu

Mollat, Volkswirtschaftliches Quellenbuch. 4. Ausl.	ß
        <pb n="112" />
        ﻿82 Zweiter Teil. Handel. III. Zur Geschichte von Handel und Industrie rc.

geführt, daß sogar die Geistlichen selbst Handel trieben. Und die wiederholten Ver-
bote lassen auf Beibehaltung dieser Gewohnheit noch lange schließen. Verboten
wurde aber den Geistlichen die Betreibung eines kaufmännischen Geschäfts wie die
Beteiligung an einem solchen fortwährend, so von den Synoden zu Köln 1260, zu
Magdeburg 1261 usw. Die ganz strengen Beurteiler hätten aber am liebsten den
Handel überhaupt verboten; so Duns Scotus, weil derselbe zur Gewinnsucht führe.
Thomas von Aquino wünschte weitgehendste Einschränkung: nur der Befriedigung
notwendigster Lebensbedürfnisse sollte er dienen. Es lag das daran, daß alle Ge-
schäfte, die darüber hinausgingen, also alle Spekulationen und reinen Handels-
geschäfte der Kirche als Wucher erschienen, und nichts hat sie mehr bekämpft als
das Zinsennehmen. Übrigens war dieses Zinsverbot eben nur auf der natural-
wirtschaftlichen Grundlage der ersten Hälfte des Mittelalters denkbar. Auch eine
durch irgendwelche Umstände herbeigeführte Preissteigerung war für die Kirche
unter diesem Gesichtspunkt verwerflich: das ganze Mittelalter hat auch überall die
Preise festzulegen gesucht und die Regelung durch Angebot und Nachfrage nicht
anerkannt. So rangierte denn in der Meinung der Kirche der Kaufmann als ein
teuflischen Werken ergebener Mensch.

Doch dürfen wir die wirkliche Schmälerung des Ansehens des kaufmännischen
Berufes darum nicht als eine zu große einschätzen. Schwieriger mochte dem Kauf-
mann werden, seinen Stand in den Städten gegen jene Anschauungen durchzusetzen,
die oben kurz charakterisiert wurden. Das gelang ihm wesentlich durch den rasch
erworbenen Wohlstand. Wieder aber ist festzustellen, daß der Handel — von den
Krämern ist hier nicht die Rede — als absolut unritterliche Beschäftigung nicht an-
gesehen werden darf. Diese Anschauung verbreitet sich stärker erst seit dem 14. Jahr-
hundert.

Im übrigen focht die Meinung der Kirche den Kaufmann wenig an. Denselben
Gegensatz zu dem asketischen Lebensideal der Weltverneinung, den fein praktisch-
realistischer Sinn zeitigen mußte, zeigte auch das weltliche Treiben der Ritter. Auch
darin lag ein Moment, das die Schildaristokratie leicht mit der Geldaristokratie zu-
sammenführte.

Indessen diese ritterliche Episode im Leben des deutschen Kaufmanns ging vor-
über, entsprechend dem Niedergang der ritterlichen Kultur überhaupt. Und noch ein
anderer Wurm nagte an dem Glanz der Handelsaristokratie des 13. Jahrhunderts.
Es scheint, als ob die Möglichkeit raschen Gewinns, das erste Hereinbrechen eines
Kapitalismus nicht bloß das sittliche Urteil der Geistlichen empörte, — „ein Kauf-
mann kann kaum ohne Sünde sein", sagte damals Caesarius von Heisterbach, —
sondern daß diese Momente in der Tat auch eine Demoralisation der Handels-
aristokratie herbeiführten. Hochmut auf der einen Seite, Genußsucht aus der andern
Seite erschütterten die Dauerhaftigkeit dieser Gesellschaft. Sie ruinierte sich selbst,
und sie rief auf der andern Seite eine Opposition der unteren Schichten hervor,
die der Ausbeutung der Städte durch die Geschlechter ein Ende zu machen strebte.

Aber dem deutschen Kaufmann waren noch große Fortschritte beschieden. Nicht
die dem Rittertum nachäffende Art der aristokratischen Kaufherrn verbürgte sie,
sondern die rauhe Tatkraft und unermüdliche Arbeitslust des Kaufmanns der Folge-
zeit, zunächst des 14. Jahrhunderts. Es sind zum Teil unschöne Züge, die dieser
zeigt; ein starrer Sinn, ein harter Egoismus, ein rücksichtsloses Verfolgen des Ziels
sind ihm zu eigen. Aber es sind Züge, die den Erfolg seiner Arbeit verbürgten. Und
große Arbeit hat er in dieser Zeit geleistet. Große Umwälzungen gingen damals
vor sich, überaus günstig für seinen weiteren Aufschwung, aber ihn antreibend zu
höchster Anspannung seiner Leistungsfähigkeit.
        <pb n="113" />
        ﻿4. Der deutsche Kaufmann im Ausgange des Mittelalters.	83

t Das eine Gebiet dieser Umwälzung und Arbeit lag im Nordosten. Die Ger-
^anisation des Ostens führte zur Hansa, die den Nord- und Ostseehandel zusammen-
fand. Die Folgen der Zurückdrängung der Slaven werden jetzt immer gewaltiger.
^ lg. Jahrhundert hatten noch die rheinischen, vor allem die Kölner Kaufleute und
ester die aus den niedersächsischen Binnenstädten, wie Soest oder Münster, den öft-
ren Handel betrieben: jetzt trat der Kaufmann aus den Seehandelsstädten, insbeson-
dre den östlichen unter Leitung Lübecks, als der Führer der Entwickelung auf und
pachte sie in stetiger Arbeit und unter Ausschluß aller Nichthansen auf ihren Höhe-
bykt. über England, über Skandinavien und Westrußland herrschte der hansische Kauf-
S|.Qnn. Den Nordmännern war in ihrem eigenen Lande, wo Wisby mächtig als
deutscher Kaufleute emporblühte und das Kontor in Bergen bestand, kaum noch
Qs Maklergeschäft geblieben; ihr östlicher Handel gehörte den Hansen. Nowgorod
schon im 13. Jahrhundert Stapelplatz der Deutschen. In Polen bildeten die
Zutschen seit dem 14. Jahrhundert fast ausschließlich den Handelsstand. In England,
J*'0 sie ihren Hauptsitz im Londoner Stahlhof hatten, beherrschten sie den Handel,
bd lange war das Ringen der aufstrebenden Engländer gegen sie vergeblich.

- Die Blüte der Hansa, die etwa um die Mitte des 15. Jahrhunderts am höchsten
'mnd, war ein Ergebnis langer Arbeit. Das Vorwärtsdrängen des deutschen Kauf-
manns in den slavischen Ländern war aber zugleich Arbeit im Dienste deutscher
Kultur. Die Begründung einer eigenartigen bürgerlichen Kultur in den neudeutschen
Städten des Ostens ist eines der nationalen Hauptverdienste des deutschen Kauf-
manns.

Es war ein großer Handelskreis, der sich so im Norden Deutschlands in ge-
istern Sinne für sich gebildet hatte, aber er blieb doch mit dem Süden, so miß-
^auisch er gegen ihn war, in notwendiger Verbindung. Das eigentliche Austaufch-
6ebiet war freilich Flandern, bis wohin der südeuropäische Handel seine Arme streckte,
fstd das als Mittelland nun eine große Bedeutung gewann. Die Straßen und
Städte des inneren Deutschlands aber vermittelten ebenso mit dem süddeutschen
Wandels kreise, der seinerseits wieder eine gewaltige Handelsherrschaft sich erobert hatte.

Den süddeutschen Kaufmann hatte seine Verbindung mit Italien emporgebracht.
Folien war durch mannigfache Momente zu außerordentlicher Handelsblüte gelangt.

alte Handelsstraße von Byzanz nach dem Norden war durch Unruhen in den
slavischen Reichen verschüttet: der Italiener hatte den morgenländischen Handel als-
bald völlig an sich gezogen, denn die Seeverbindung hatte ihm ja immer offen
öestanden. Der große levantinische Handel, der durch die Kreuzzüge gerade einen
besonderen Aufschwung genommen hatte, ging jetzt von Byzanz auf die italieirischen
Seestädte über. Der Italiener war an Geschäftskunde, wie schon Jakob von Vitry
bemerkte, dem Deutschen und Franzosen überlegen, und er hatte seit Beginn der
Kreuzzüge die Lage seines Landes und die Gunst der Umstände weidlich benutzt. Er
hatte auch, namentlich der Venetianer, mit den Orientalen alsbald direkte Handels-
beziehungen angeknüpft, und zahlreiche Kaufleute setzten sich in Byzanz selbst, aber
auch am Schwarzen Meer, in Kleinasien und so weiter fest. Für den deutschen
Kaufmann hatte die Verschüttung der Handelsbeziehungen mit Byzanz zunächst Nach-
teile gehabt; Regensburg ging zurück, mit ihm der deutsche Donauhandel. Aber
mit dem 14. Jahrhundert hob sich dafür die alte direkte Verbindung mit Italien,
das einen Abfluß brauchte, außerordentlich, für den oberdeutschen Kaufmann, ins-
besondere den Nürnberger und Regensburger, ein unendlicher Gewinn. Dabei wurde
Italien jetzt selbst der Sitz einer starken Industrie, und seine Erzeugnisse waren
stark begehrt. Der wichtigste Platz war Venedig. Über den früheren Verkehr der
Deutschen mit dieser Stadt sind mancherlei Nachrichten, freilich nicht immer sicherer

6*
        <pb n="114" />
        ﻿84 Zweiter Teil. Handel. III. Zur Geschichte von Handel und Industrie rc.

Art, erhalten. Das Kaufhaus der Deutschen, der Fondaco dei Tedeschi, wir^
aber bereits 1228 erwähnt. Aus dem Anfang des 14. Jahrhunderts wird uns auch
schon von jungen deutschen Kaufleuten erzählt, die in Venedig ihre Ausbildung er,
hielten. Immer enger und lebhafter wurde dieser Verkehr. Im 15. Jahrhundert
waren dort gleichzeitig meist 100 deutsche Kaufleute anwesend, nicht nur aus Süd,
deutschland, auch aus Köln oder Lübeck. Aus der Lagunenstadt holten die Deutsche^
die begehrten Waren der Levante wie auch die Erzeugnisse des venetianischen Ge,
werbfleißes selbst, Glas und feine Seidenzeuge, und brachten dafür die Ausbeute der
Bergwerke, Pelze, Tuch, Leder, Holz und Getreide. Am meisten brachten ihnen aber
die von dort geholten Waren Gewinn. Die Nürnberger kamen, wie die venetianischy
Regierung, der übrigens der Fondaco täglich durch die Abgaben von den Ware,-,
ungefähr 100 Dukaten einbrachte, urteilte, durch diesen Verkehr gleichsam „von nichts
zu den größten Reichtümern".

So blühte und gedieh im 15. Jahrhundert der deutsche Handel im Norden wie
im Süden. Wohl unterschieden sich diese beiden scharf gesonderten Hauptkreise deg
Handels voneinander. Der oberdeutsche Kaufmann ist durch die Verbindung mit der,
alten Kulturländern in den Besitz einer feineren Kultur gelangt; sein materieller
Wohlstand bewirkt wie in Italien bald eine höhere Pflege von Kunst und Wissen-
schaft. Ästhetisch wie geistig nimmt das Leben mit dem immer größeren Reichtun,
einen höheren Schwung. Der niederdeutsche Kaufmann, dessen Element die Se«
bleibt, steht dem gegenüber zurück. Sein Gewinn erfordert härtere Arbeit uuh
größeres Risiko, er steht auf neuem Kulturboden, und von Norden und Oster,
strömt ihm Rauhes und Heidnisches zu. Die Rohprodukte und Lebensmittel sinh
ihm im Handel wichtiger als feine Luxuswaren. Sein Leben hat einen frischen,
urwüchsigen Zug. Aber ein Herrscher war der deutsche Kaufmann im Süden wie
im Norden. Die Verbindung beider Kreise machte Deutschland zum Brennpunkt des
Welthandels; zu einem Zentralplatz internationaler Beziehungen entwickelte sich gegen
Ende des 15. Jahrhunderts bereits die Frankfurter Messe. Es mag fein, daß die
Blüte bereits die Keime der Verfalls in sich trug, daß die Entwickelung zur Über-
reife führte. Dafür war in jener Zeit aber noch kein Gefühl vorhanden; es ist eine
Periode, die eine Buntheit und Fülle des Lebens, dabei eine Freude am Lebens-
genuß zeigt, wie keine zuvor. Dieses Leben konzentrierte sich aber in den Städten.
Begeistert beschreibt Wimpheling den Glanz der rheinischen und der süddeutschen
Städte. Und ein Franzose, Pierre de Froissard, schrieb 1497: „Es ist wahrhaft zum
Verwundern, wie kühn und unternehmend die deutschen Kaufleute sind, und wie
sie ihre Reichtümer zu vermehren wissen. Die Blüte der Städte, die Pracht der
öffentlichen Gebäude und der Privathäuser und die kostbaren Schätze im Innern
der Wohnungen legen von diesem Reichtums sprechende Zeugnisse ab. Es ist eine
Lust, in den Städten zu verkehren und an den öffentlichen Vergnügungen der Bürger
teilzunehmen." Es ist der Höhepunkt der städtischen Kultur. Ihr Träger ist aber
der Kaufmann.

Er hat die Stadt hochgebracht: freilich steht sie dafür völlig in seinen Diensten.
Jede Stadt sucht in erster Linie den Handel zu begünstigen, nicht allerdings den
Handel überhaupt, sondern nur ihren innerstädtischen Handel. Zugunsten des ein-
heimischen Kaufmanns werden die fremden beschränkt. Nur das örtliche Interesse
herrscht, kein gemeinsames, kein nationales. Daß die durch die Besteuerung der
Fremden gewonnenen Zölle und Abgaben eine schöne Einnahmequelle bildeten, war
neben jenem Hauptmotiv gewiß auch nicht zu unterschätzen. Mit allen Mitteln wird
diese egoistische Politik systematisch durchgeführt, um so planvoller, als die Groß-
kaufleute in der Regel eben selbst das Stadtregiment führten. In Augsburg ge-
hörten z. B. in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts fast in jedem Jahr ein Bürger-
        <pb n="115" />
        ﻿5. Die Bedeutung der Hanse.

85



$Qi^er' nicJ)t feüen aber auch beide dem Kaufmannsstande an. Von „unseren
di"?lleuten nebst den übrigen Mitbürgern" sprechen die Missivbücher des Rates
"er Stadt.

5.	Die Bedeutung der Hanse.

Von Dietrich Schäfer.

Schäfer, Die Hanse. Bielefeld und Leipzig, Velhagen &amp; Klasing, 1903. S-134—136.

jjj. Der großartige Aufschwung deutschen Seehandels und deutscher Schiffahrt, den
ten le** ber Begründung unserer wirtschaftlichen und staatlichen Einheit erleben dürf-
et' gelegentlich Anlaß geworden, mit einer gewissen Geringschätzung von den
^.6en Grenzen althansischer Tätigkeit und ihrem bescheidenen Können zu sprechen.
^ an hat darauf hingewiesen, wie unbedeutend auch der blühendste Handel der alten
wdte gewesen sei, verglichen mit dem Treiben, das sich in unseren großen Verkehrs-
^ btren abspielt. Es kann entgegnet werden, daß man sich vor einer Unterschätzung
Alten hüten muß; aber das ist nicht das Entscheidende. Ausschlaggebend ist,
aß es bei einer vergleichenden Beurteilung auf den Umfang des Verkehrs gar nicht
^kommt, sondern auf die Rangstellung, die eine Nation in ihrer Zeit einnimmt.

hg ist der Hanse, unvollkommen, stück- und flickwerks artig, wie sie unseren mo-
^^ben Augen erscheint und auch in mancher Beziehung wirklich war, doch das Ver-
nicht abzusprechen, daß sie durch Jahrhunderte deutsches Volk und deutsche
^beit zur See und im ganzen europäischen Norden nicht nur würdig, sondern gele-
«^Ntlich geradezu glänzend vertreten hat, daß es ihr gelungen ist, nicht nur ein Herr
nS Eigenen Handels zu bleiben in einem Umfange, wie das gleichzeitig keine andere
, Qtion des atlantischen Europa vermocht hat, sondern auch im fremden Zwischen-
Oandel eine Bedeutung zu gewinnen, der die keines anderen Volkes gleichkam. Mehr
^ in unseren glücklichen Tagen auch nicht erreicht; im Gegenteil, man kann sagen,
wir von einer derartigen Stellung innerhalb des gegenwärtigen Verkehrslebens
wch recjj{ toeit entfernt sind, auch hinzufügen, daß wir geringe Aussicht haben, sie
'^wieder völlig zu erringen. Denn die Tatsache, daß sich die Engländer in ihrem, dem
n te&gt;i hansischen ähnlichen, kaum wesentlich stärkeren Übergewicht allem Anschein
auch nicht zu behaupten vermögen, spricht nicht dafür, daß es so bald wieder,
^knn überhaupt je, irgendeiner Natton gelingen werde, eine Stellung zu gewinnen,
sie erst die Hanse, dann die Niederländer und nun seit fast zwei Jahrhunderten
ö,e Engländer mehr oder weniger umstritten behauptet haben.

Die deutsche Hanse hat aber noch das weitere Verdienst, daß sie dem kauf-
männischen und seemännischen Unternehmungsgeiste, dem kühnen Wagemute, der die
gefahren der Wogen und der Fremde nicht scheut, in unserem Volke eine dauernde
M^ätte bereitet hat. Die Hanse ist es gewesen, die Städtewesen und Bürgertum im
Eebiet der norddeutschen Tiefebene von den Mündungen des Rheines bis hinein in
äie fremden Völkerschaften an den ostbaltischen Gestaden gefördert und zur Geltung
gebracht und damit einen Kulturfaktor eingeführt hat, ohne den an eine weit aus-
greifende, weltgeschichtliche Entwickelung nicht zu denken war. Als die Jahrhunderte
kamen, wo es die größte Weisheit wurde, sich mit Schmiegsamkeit und Biegsamkeit,
mit Unverzagtheit, Zähigkeit und Genügsamkeit hindurchzuwinden durch die Hinder-
nisse, welche die Weltlage von allen Seiten dem deutschen Seehandel entgegentürmte,
da bewährte sich doch der gesammelte Schatz von Erfahrung, Geschäftskunde und
Betriebsamkeit, von wetterfestem Mute und unbeugsamer Entschlossenheit und hat
selbst in den trübsten Tagen nicht ganz erschöpft werden können. Auch der altge-
        <pb n="116" />
        ﻿86 Zweiter Teil. Handel. III. Zur Geschichte von Handel und Industrie rc.

wonnene Wohlstand, so unentbehrlich für den Handelsbeflissenen, ist nie völlig auf
die Neige gegangen. So sind denn die hansischen Bürgerschaften, als die Gunst der
Zeiten sich wendete, alsbald wieder unter den ersten auf dem Platze gewesen. Sie
betraten mit lebhaftester Energie die Bahn, die sich öffnete, als die nordamerikanische
Union sich von England löste; sie waren unter den frühesten, als es galt, mit den frei-
gewordenen spanischen und portugiesischen Kolonien Handels- und Schiffahrtsverträge zu
schließen; sie waren die ersten, die eine regelmäßige Dampfschiffsverbindung zwischen
dem europäischen Kontinent und den Vereinigten Staaten zustande brachten; ihr Han-
del und ihre Reederei erwarben sich in dem neu aufkommenden ostasiatischen, austra-
lischen und Pacific-Verkehr rasch eine Stellung. Auch der kriegerische Mut, den die Vor-
fahren so oft betätigt hatten, ist ihren Angehörigen in den Tagen, da man sich ducken
mußte, nicht verloren gegangen. Gestalten wie die des Hamburger Convoiführers
Karpfanger, der in den Jahren 1674—1683 mit seinem Fregattschiff die ihm anver-
trauten Handelsflotten gegen manchen überlegenen Kaperangriff rühm- und erfolg-
reich verteidigte, die des Lübeckers Johann Joachim Schumann, der 1817 fein von
algerischen Korsaren auf der Höhe von Lissabon genommenes und mit elf Piraten
besetztes Schiff selbfünf zurückeroberte, und ähnliche belegen das. Die öffentlichen
Gewalten, die den Handels- und Schiffahrtsstand zu vertreten hatten, fanden für der-
artige Kräfte immer weniger Verwendung, je mehr sie sich genötigt sahen, ihre Sache
auf die Künste der Diplomatie zu stellen. Aber der klarblickende Bremer Bürgermeister
Smidt hatte so unrecht nicht, wenn er, unter Anspielung auf die Heldenschar des Braun-
schweiger Herzogs, in Männern wie Schumann das „Cadre zu einer Schar hansischer
See-Totenköpfe" erblickte. Was an wirtschaftlicher, an sittlicher und kriegerischer
Kraft in der städtischen und ländlichen Bevölkerung unserer Küstengebiete steckt, ist
jetzt zusammengefaßt in den Rahmen des Reiches und hat dadurch die Möglichkeit
gefunden, sich mit Aussicht auf Erfolg auf einem weiteren Felde zu betätigen, als
den hansischen Vorfahren vergönnt war. Die letzten Tage, die den Schiffahrtsvertrag
der amerikanischen und deutschen Gesellschaften zu allgemeiner Kenntnis brachten,
haben wieder einmal gezeigt, welch feste Stütze wirtschaftlicher Unternehmungsgeist
an einer starken und einsichtsvollen Staatsgewalt gewinnen kann. So find unsere
Aussichten im Wettbewerbe der Völker nicht schlecht; wir dürfen hoffen, uns zu be-
haupten und unser zu nennen, was Fremden nicht gehören darf. Wer aber diese
glückliche Lage richtig würdigen, ihre Voraussetzungen und Bedingungen verstehen
will, der wird wohl tun, die „deutsche Hanse" nicht außer acht zu lassen. Ihr Name
darf mit Stolz von jedem Deutschen genannt werden.

6.	Der deutsche Kaufmann im Zeitalter der Perücke.

Von Georg Steinhaufen.

Steinhaufen, Der Kaufmann in der deutschen Vergangenheit. Leipzig, Eugen
Diederichs, 1899. S. 98—104.

Im 15. und 16. Jahrhundert hatte das in erster Linie durch die Kaufleute reprä-
sentierte Bürgertum, im Besitz der höchsten geistigen und materiellen Kultur seiner
Zeit, den Ton angegeben. In den Städten konzentrierte sich das Leben; die Ein-
wohner lebten nach dem Wort Äneas Sylvius' besser und wohnten stattlicher als die
Könige Schottlands; bürgerlich, volkstümlich war der gesellschaftliche Ton wie die
Denk- und Ausdrucksweise auch bei den Fürsten und beim Adel, — alles das ändert
sich jetzt. Nicht mehr die Städte, sondern die zahlreichen Höfe deutscher Fürsten
        <pb n="117" />
        ﻿6.	Der deutsche Kaufmann im Zeitalter der Perücke.	87

werden immer mehr die Mittelpunkte deutschen Lebens. Auch in der Entwickelungs-
geschichte des deutschen Kaufmanns zeigt sich das in mehrfacher Beziehung. Zunächst
ging mit der Kraft des Bürgertums — den letzten Rest gab diesem der
Dreißigjährige Krieg, der andererseits die Stellung der zahlreichen deutschen Fürsten
noch mehr erhöhte, — der Unternehmungsgeist, die Tatkraft und die Unabhängig-
keit des Kaufmanns verloren. Die immense wirtschaftliche Schädigung und
Zerstörung durch den Dreißigjährigen Krieg konnte zwar in den alten Mittelpunkten
des Handels die noch aus dem vorigen Jahrhundert stammenden materiellen Kräfte
nicht vollends untergraben: gewisse Grundlagen, an welche ein neuer Aufschwung
anknüpfen konnte, blieben durchaus bestehen. Ja, wenn man auf einen allgemein
herrschenden Wohlstand nach den im 17. Jahrhundert in fast allen Städten immer
wieder erlassenen Ordnungen gegen den allzugroßen Aufwand schließen dürfte, so
könnte von einem wirtschaftlichen Rückgang überhaupt nicht die Rede sein. Aber
dieser Luxus ist durch und durch krankhaft. Und wenn wir jene Ordnungen schon
im 16. Jahrhundert finden, so war damals eine gewisse Berechtigung zu solchem
Luxus noch vorhanden, jetzt zeugte er von Leichtsinn schlimmster Art. Immerhin
mochte der Kaufmannsstand an vielen Orten noch am ersten dazu die Mittel haben,
—- gerade gegen die vornehmen Kaufmannsfrauen richten sich z. B. die Kleider-
ordnungen besonders — aber auch für ihn war alles andere eher am Platz als Ver-
schwendung, die dann auch nur zu häufig zu finanziellem Ruin, zum Bankerott führte.
Aus solider, auf alten Reichtum gegründeter Pracht wurde bei vielen bald unsolider
Prunk. Dies Gefühl war denn auch wohl ein sehr wesentliches Motiv der Obrigkeiten
zu jenen Verboten. Leibniz glaubte noch Nürnberg als Muster der Verständigkeit
anführen zu dürfen: „Man sehe Nürnberg und einige wenige andere Städte an, ob
nicht darin noch die alten Trachten gelten, der meiste Luxus beschnitten und dies eine
große Ursache ihres noch dauernden Flores ist." 163? fand ein Franzose die Bürger
Hamburgs noch haushälterisch und sparsam, bald nach dem Kriege aber tadelt ein
Besucher ihre „Pracht, Üppigkeit und stolze Selbstüberhebung". Und in den achtziger
Jahren klagt der Bürgermeister der übrigens doch reichen und durch den Seehandel
hervorragenden Handelsstadt: „In Summa: Pracht und Hoffahrt nimmt zu, und im
Gegenteil nimmt Handel, Wandel und Nahrung leider sehr ab." Daß aber eben bei
niedergehenden wirtschaftlichen Verhältnissen doch der Luxus zunahm, das lag zum
größten Teil an dem Einfluß des höfischen Glanzes, der auf unsolidesten Grundlagen
und in verschwenderischster Weise von den Fürsten und Herren des Zeitalters der
Perücke entfaltet wurde. Was „bei Hofe" galt, das wurde das Ideal aller übrigen
Einwohner. Und so suchte der höhere Bürger, insbesondere der größere Kaufmann,
auch seinerseits das möglichste in äußerlichem Prunk zu leisten.

Das Äußerliche war überhaupt für diese Zeit entscheidend. Rang, Titel und
äußeres Benehmen gaben allein die Möglichkeit, dem ersehnten Eldorado, dem Hofe,
nahe zu kommen. Nicht darin erblickte der führende Teil des Bürgertums die Auf-
gabe, die gesunkenen bürgerlichen Kräfte zu heben, nicht Selbstachtung und Stolz auf
seine Tätigkeit wohnte in ihm, sondern ein wahnwitziges Streben nach oben, eine
Sucht, eben nicht „bürgerlich" zu heißen und zu leben, sondern sich von dem Pöbel,
der Kanaille zu unterscheiden. Unter solchen Einflüssen mußte das Streben reicher
Kaufleute nach dem Adel in den Jahrzehnten nach dem Dreißigjährigen Kriege noch
außerordentlich zunehmen. Zu berücksichtigen ist dabei allerdings, daß in den großen
Handelsstädten eine hochfahrende Geschlechteraristokratie ja seit jeher bestand. Diese
Geschlechter wurden, in Nürnberg z. B., jetzt so exklusiv, daß sie den Handel, doch die
Grundlage ihrer ererbten Stellung, als unehrenhaft betrachteten. Anderswo aber
bildeten gerade die vornehmen Kaufleute den neuen Stadtadel, der sich fein Wappen
und seinen Adelsbrief jetzt leicht vom Kaiser holen konnte. Nach dem Dreißigjährigen
        <pb n="118" />
        ﻿88 Zweiter Teil. Handel. III. Zur Geschichte von Handel und Industrie rc.

Kriege wurden trotz des Protestes des alten Adels immer zahlreicher die Adelsbriefe,
erteilt, natürlich wegen der Einnahmen, die der Kaiser daraus bezog. Übrigens nah-
men an diesem eitlen Haschen nach dem Adel die Kaufleute der großen Hansestädte,
wie Hamburg, nicht teil. Am meisten taten sich aber darin die in Breslau und Prag
hervor. Gerade diese Kreise waren es naturgemäß, die jenen ungesunden Luxus am
meisten übertrieben. Wir hören wohl von diamantenen Schlössern, die ihre Frauen
auf den Schuhen trugen. Überall suchte man es der Vornehmheit der Hofgesellschaft
gleichzutun, kam dabei freilich zuweilen zu ergötzlichen Dingen, wie z. B. der Lehr-
ling oder der Markthelfer, in Livree gesteckt, als Lakai benutzt wurde. Und rechten
Respekt konnte sich der neugeadelte Kaufmann selbst in dieser so devoten und krieche-
rischen Zeit bei den Leuten auch nicht erwerben, hörte vielmehr oft Spott und Hohn
über die unsolide Herkunft seines Geldes.

Wurde aus dem vornehmen Kaufmann zum Teil eine Karikatur des höfischen
Kavaliers, so wurde aus dem mittleren Kaufmann und dem Krämer der elendeste
und servilste Spießbürger. Sein Horizont wurde so beschränkt wie möglich, auch
ihm ging die Sonne nur an seinem kleinstaatlichen Hofe auf, seine Anschauungen
wurden engherzig und philisterhaft, seine Moral aber sehr wenig achtungswert. Hatte
der Großkaufmann nur allzuoft durch Fortsetzung der bereits besprochenen Monopol-
wirtschaft und Wuchergeschäfte und weiter durch die gewissenlose Ausnützung des
Münzelends, durch die „Kipperei und Wipperei" selbst in dieser niedergehenden Zeit
Reichtümer zu erwerben verstanden, so pflegte der kleine Händler nicht selten mit
falschem Maß und Gewicht, mit verfälschten Waren zu hantieren. Der betrügerische
Zug, den die satirischen Stimmen des 16. Jahrhunderts bereits gelegentlich bei dem
Krämer hervorhoben, wird jetzt tellweise sehr bedenklich. Wie ein Teil des gesamten
Bürgertums, so verkam auch ein großer Teil der Kaufleute moralisch.

Und dieses minderwertige Bürgertum hatte auch jegliche Stellung im absoluten
Staate verloren. Neben dem Hofadel und dem Offizier konnte der Bürger nur noch
etwas gelten, wenn er Beamter war; sonst war er als Steuer- und Plackereiobjekt
gut genug. Gerade in einer Zeit, in der die Konkurrenten der Deutschen, die Eng-
länder und Holländer, eine mächtige Handelsblüte erlangten und dadurch das Bürger-
tum in diesen Staaten allmählich der ausschlaggebende Faktor wurde, kam der deutsche
Bürger und auch der deutsche Kaufmann auf seinem niedrigsten Standpunkt an.

Die Fürstenmacht war allein ausschlaggebend. Sie schuf zugunsten ihrer Kassen
immer neue Steuern und Scherereien, sie vervielfältigte insbesondere die Zölle; die
einzelnen Territorien behandelten sich gegenseitig beinahe wie kriegführende Mächte.

Auf der andern Seite aber machte sie den Kaufmann völlig unselbständig und
abhängig. Nicht nur innerlich beeinflußte der Hof, wie wir gesehen haben, die Masse
der Deutschen, er erschien ihnen auch äußerlich als alleinige Quelle alles Gedeihens.
So war der Durchschnittskaufmann vor allem darauf angewiesen, den Bedürfnissen
der Hofgesellschaft gerecht zu werden; er war an dem prunkvollen Leben der kleinen
und großen Residenzstädte, denen der Luxus der Handelsstädte nicht viel nachgab,
lebhaft interessiert. „Wes Brot ich esse, des Lied ich singe," konnte auch der Kaufmann
im Zeitalter der Perücke sagen. Freilich hatte er dabei weniger für einheimische Waren
als für die fremden Modeerzeugnisse zu sorgen. Aber die Abhängigkeit des Kauf-
manns vom Hofe beschränkte sich nicht auf dies Moment allein: das gesamte Gedeihen
des Handels schien in dieser Zeit überhaupt von keinem andern Faktor abzuhängen
als vom Willen des Fürsten, der in wirtschaftlichen Dingen als genau so entscheidend
angesehen wurde wie auf der Wachtparade. War der Kaufmann auf der einen
Seite durch die Zollpolitik der einzelnen Länder gefesselt und gehindert, so glaubte
man ihn doch andererseits durch Privllegien, Monopole, überhaupt durch eine wohl-
wollende landesväterliche Handelspolitik mächtig heben zu können. Bon innen her-
        <pb n="119" />
        ﻿7. Süddeutsche Industrie im Zeitalter des Merkanülismus.

89

^Uc:

H, T- aus voller Lebenskraft heraus, vorwärts zu kommen, war dem Kaufmann damals
F^^er möglich, noch schien es ihm erstrebenswert. Auf der einen Seite hatten die
^"?sten der wirtschaftliche Rückgang, insbesondere die durch den Dreißigjährigen
^ herbeigeführte Verarmung, auf der andern Seite ihre sich forwährend steigern-
Lebensansprüche und die daraus sich ergebenden finanziellen Nöte bewogen, den
u^del und Gewerbfleiß nach Möglichkeit zu heben, natürlich nur in ihren Ländern
so ö Ländchen. Daß man nationale Handelspolitik treiben könne, diesen Gedanken
^ .bte schon die innere Zersplitterung nicht aufkommen lassen; höchstens wirkte das
j, dich noch schädigend durch Verbote des Handels mit Staaten, gegen die der Kaiser,
a ^ das Haus Habsburg, Krieg führte, wie 1703 der Handel mit Spanien und
d?vkreich verboten wurde. Vielmehr hatte jedes Ländchen seine eigene Handels-
v "tik, die aber überall gleichartig war, nämlich künstlich und völlig dilettantisch.

büchst überwog das finanzielle Interesse der Fürsten durchaus, man kann von
sem^ regalistischen Epoche der Handelspolitik sprechen. Mit dem 18. Jahrhundert
dann auch in Deutschland jene höhere Stufe dieser bevormundenden Politik ein,
e sich seit der Mitte des 17. Jahrhunderts insbesondere in England und Frankreich
"^wickelt hatte, nämlich die merkantilistische.

, Der stolze Kaufmann der Hansa und der süddeutschen Städte ist zu einem
s^ängigen und bevormundeten Manne geworden. Aber seine Abhängigkeit zeigte
auch in anderer, nicht minder wichtiger Beziehung, in seinem Verhältnis zum
2^land. Wie das geistige und gesellschaftliche Leben der Deutschen damals im
k Frankreichs stand, so wurde das kaufmännische von Holländern und Englän-
, dirigiert. Der deutsche Kaufmann stand gewissermaßen im Dienste des fremden,
^eit wenigstens der Großhandel in Betracht kam.
e Daß aber trotz aller dieser Schattenseiten das Leben des damaligen deutschen
. ^Ufmanns doch nicht nur Niedergang und Verkümmerung zeigte, muß heroorge-
werden. Ohne gewisse, freilich schwer zu beobachtende Ansätze zu selbständigerer
gesunderer Entwickelung kann die Zeit nicht gewesen sein: an sie knüpft vielmehr
Je allmähliche Besserung der Zustände im 18. Jahrhundert, die freilich ebenfalls noch
Urnmerlich genug bleiben, an. Im Jahre 1715 konnte Paul Jakob Marperger in
1 einem „getreuen und geschickten Handels-Diener" bereits die Meinung äußern, daß
"es heutiges Tags mit der Kaufmannschafft ein gantz anderes Ansehen gewonnen, als
es vor diesem damit gehabt".

Süddeutsche Industrie im Zeitalter des Merkantilismus.

Von Eberhard Gothein.

Gothein, Wirtschaftsgeschichte des Schwarzwaldes und der angrenzenden Land-
schaften. 1. Bd. Straßburg, Karl I. Trübner, 1892. S. 45—48.

In der Wertschätzung der Großindustrie kamen alle Staatsmänner der mer-
kantiliftischen Epoche überein; sie bewunderten sie um ihrer wirtschaftlichen wie um
ihrer sozialen Vorzüge willen. In der Art der Einführung aber machen sich alsbald
die Unterschiede geltend, und diese führen sich großenteils auf die Vorbilder zurück,
denen man nachfolgte.

Das allbewunderte Musterland des 17. Jahrhunderts*) ist Holland, das des
18. Frankreich, und schon macht sich am Ende dieser Epoche in einzelnen Vorläufern

*) Es ist wohl kaum zu bemerken nötig, daß das Wort Jahrhundert hier und sonst
nicht im strikten Zahlensinne zu nehmen ist.
        <pb n="120" />
        ﻿90 Zweiter Teil. Handel. III. Zur Geschichte von Handel und Industrie rc.

die Bewunderung Englands geltend, die dann im Beginn des 19. Jahrhunderts vy&gt;.
zum Durchbruch kommt. Im Anschluß an Holland wird das erste große wirtschaft^
politische Experiment nach dem Dreißigjährigen Kriege gemacht: die Neugründu^"
Mannheims durch den Kurfürsten Karl Ludwig von der Pfalz. Als Vorort
Niederlande ist die neue Handelsmetropole des Oberrheins gedacht worden. H^
länder, Engländer und Franzosen zog der Kurfürst für diese Kolonie herbei; er verlft/
ihnen völlige Zollfreiheit und versprach ihnen, daß hier niemals eine Zunft eing^
richtet werden solle, daß jeder so frei wie in Holland handeln und wandeln dürf^
Er hat es in der Tat erreicht, daß binnen kurzem eine bedeutende Stadt, die in ihr^'
mathematischen Regelmäßigkeit den Zeitgenossen als Muster galt, erblühte. Dft
Unternehmung im großen Stile, selbst eine ganz moderne Bauspekulation ward ^
Mannheim herrschend. Sogar das Handwerk gestaltete sich hier zum Unterschied v^
allen deutschen Städten als Großbetrieb. Als man im 18. Jahrhundert, nachde^
Mannheim bereits eine müßige Residenzstadt geworden war, auch hier das Zunft,
wesen einführte, konnte man doch die erlaubte Gesellenzahl nicht unter sechs hera^
drücken. Die Tuchmacherei, von Nordfranzosen eingeführt, erlangte zuerst Bedeutung
Regelmäßige Postkurse reichten von Mannheim bis Sedan, das zugleich der Mittet,'
punkt des französischen Protestantismus und der französischen Tuchindustrie un^
und hielten die Geschäftsverbindungen aufrecht. Wichtiger noch ward die Umgesta^
tung des Ackerbaus durch die Einführung des Krapps und des Tabaks, die den Mann-
heimer Industriellen zu danken ist. Es war ein reiches, geistig mannigfach angx,
regtes Leben, das sich dergestalt auf der Neckarspitze entfaltete, bis ihm die ernenn
Zerstörung Mannheims in dem Verwüstungskrieg Ludwigs XIV. ein jähes End?
bereitete, ohne doch völlig seinen Samen ausrotten zu können.

Die Erfolge Karl Ludwigs mußten zum Wetteifer reizen. Vielfach hat man siH
bemüht, nach dem Vorbild Mannheims solche Handels- und Jndustrieinseln her-
zustellen. Die badischen Markgrafen haben wiederholt versucht, Pforzheim in diese
Richtung zu drängen. Freilich hätte man vergeblich das deutsche Bürgertum aus sich
heraus zu solcher Tätigkeit umgestaltet. Hierzu bedurfte es fremder Elemente.
den französischen Auswanderern, die dem Glaubensdrucke Ludwigs XIV. entflohen,
fand man sie. Es war schon viel, wenn man sich mit der Hoffnung tragen konnte^
daß sie gleich einem Sauerteig wirken, daß sie die träge Masse durchdringen und nach
ihrer Eigenart umwandeln würden. Diese Refugiös find es, welche den Samen der
modernen Großindustrie durch ganz Europa getragen haben; losgelöst von itjrern
heimischen Boden, auf die eigene Kraft und auf fürstliche Gnade gestützt, haben sie die
individuelle Wirtschaftsweise, die Ausbildung des Großkapitales, wohin sie auch
kamen, gefördert. Hierbei war ihre religiöse und nationale Isolierung — denn als
Reformierte standen sie doch stets den Lutheranern fern — ein weiterer Sporn des
Handelsgeistes und ein entschiedener Vorteil. Denn durch sie ward es den kleinen
Gemeinden zur Notwendigkeit gemacht, bei räumlicher Trennung ihren geistigen
Zusammenhang zu bewahren; und so stellte sich fast von selber ein Netz von Handels-
verbindungen her, das über ganz Europa seine Maschen verbreitete. Freilich blieben
außer den Gewerbetreibenden in Mannheim fast nur die französischen Bauern dem
gefährdeten oberrheinischen Lande treu; aber immerhin hat in der großen Wanderung
der Refugiäs nach dem Osten Baden als Etappe seine Rolle gespielt.

Eine solche Neubelebung des städtischen Gewerbfleißes, wie sie den romanischen
Einwanderern zu danken war, genügte den Absichten nicht, um derentwillen man
die Industrie zu fördern gedachte. Im Gegenteil: wohin sie kamen, gerieten sie in
Widerspruch mit den ortsansässigen Bürgerschaften. Mißtrauisch und scheel sahen
diese auf den Fremden, der sie in ihrem Erwerb bedrohte und noch dazu von den
        <pb n="121" />
        ﻿7. Süddeutsche Industrie im Zeitalter des Merkantilismus.

91



selten freigelassen war, die sie zu tragen hatten. Zur industriellen Schulung und Be-
ifügung des Landvolks waren die Refugiös außerdem nur selten zu gebrauchen.

e,	Um die Organisation dieser ländlichen Arbeiterschaften durchzuführen, hatte man
sJt anderes Muster: die Calwer Zeugkompagnie. In Württemberg hatte man den

eg, her im Jahre 1602 eingeschlagen worden war, nach dem Ende des Krieges mit
d^ßerem Nachdruck wiederaufgenommen. Die bürgerliche Aristokratie, die unter
li^ Form einer ständischen Verfassung in Württemberg herrschte, besaß eine inner-
Wahlverwandtschaft mit der kapitalistischen Industrie. Von alters her hatte in
db Tälern des württembergischen Schwarzwaldes die Wollenweberei ihren Sitz
^9abt und hatten die ländlichen Kleinmeister ihre Zeuge nach Calw zum Färben
^liefert. Bald nach der Wiederherstellung des Friedens ward nun die Calwer
Mrberzunft umgestaltet zu einer Fabrik- und Handelskompagnie. Durch Staatsge-
ward ein Vertrag zwischen dieser und den gesamten Webern der umliegenden
„Mise festgestellt, vermöge dessen die Kompagnie beständig Arbeit zu geben ver-
fluchtet war, auch die Erteilung der Lehre über sich nahm, während die Weber in
Fabrik gebannt wurden, d. h. für sie arbeiten mußten und niemandem sonst
Zeiten durften.

f.	Erstaunlich rasch gedieh das Unternehmen. Schon wenige Jahre später bezog
,le Kompagnie bereits fremdländische Wolle, und wie einst die Augsburger, so be-
imischten jetzt die Calwer Handelsherren die Märkte Südeuropas.

e, Auch Landschaften, die heute zu Baden gehören, zog die Zeugkompagnie in den
^eis ihrer Tätigkeit. Sie pachtete Farbwerke, die der Abt von Gengenbach, Berg-
Mke, die der Graf von Fürstenberg im Kinzigtal angelegt hatte. Sie machte Calw
r1 lTt Mittelpunkt der württembergischen Industrie, indem teils an sie angelehnt, teils
"ch ihrem Vorbild eine Reihe anderer Handelsgesellschaften daselbst entstanden.
Es ist ein denkwürdiges Schauspiel, wie diese beiden deutschen Landschaften, die
illeicht unter allen am meisten vom Dreißigjährigen Kriege gelitten hatten, die
Malz und Württemberg, sich am raschesten erholten und fast in demselben Augenblick,
u sie aus der äußersten Zerrüttung ihre Kräfte sammelten, auch schon mit kühnem
Wagnis in die Ferne griffen, um außerhalb Deutschlands den Absatz für ihre Pro-
dukte zu suchen. Dennoch spiegeln sie die beiden Gegenpole deutschen Lebens wieder.

der Pfalz wird das freisinnige reformierte Beamtentum hingerissen von dem
persönlichen Zauber eines geistvollen Fürsten, der sich in den gewagtesten Ideen eines
neUen Zeitalters bewegt; ein Land ohne Stände, ohne verfassungsmäßige Rechte,
"der zugleich bewohnt von einem Volke, leichtlebig und unternehmungslustig, das die
"Wirtschaftliche, gesellige, religiöse Freiheit wie kein anderes genießt. Dieses Land,
dieses Volk öffnen sich der hugenottischen Einwanderung, die hier Glaubensverwandte
antraf und ein völlig neues Bürgertum schuf.

In Württemberg dagegen sehen wir einen ständisch-patrizischen Staat, der
immer am besten gedieh, wenn er untätige und leichtsinnige Fürsten an seiner Spitze
sah. Das alte Bürgertum, welches auch die Beamtenschaft nur als seinen Ausschuß
ansieht, bedeutet hier alles; streng geregelt nach der Schnur, wie sie die lutherische
Orthodoxie und eine minutiöse Gesetzgebung gezogen haben, verläuft sein Leben;
eifersüchtig schließt es sich gegen alles Fremde ab; aber es liegt genug Talent und
Tatkraft in ihm selber, um das ungestraft tun zu können. — Nie hatten schwäbisches
und fränkisches Wesen so scharf ihre Eigentümlichkeiten entwickelt als in dieser Zeit,
die doch aller deutschen Eigenart ein Ende zu machen schien!
        <pb n="122" />
        ﻿92 Zweiter Teil. Handel. III. Zur Geschichte von Handel und Industrie rc.

8. Frankfurt a. M. als Handelsplatz einst und jetzt.

Von Hans Trumpler.

Trumpler, Festrede [bei der Hundertjahr-Feier der Handelskammer zu Frankfurt
a. M- am 7. und 8. Mai 1908s. In: Mitteilungen der Handelskammer Frankfurt a. A
Herausgegeben von Trumpler. 31. Jahrgang. Frankfurt a. M., Juni 1908. S. 94—99.

Der Blick des Kaufmanns ist vorwärts gerichtet; ihm gilt nicht, was war,
sondern was ist, was sein wird. Wohl aber ziemt es sich an einem Tage wie der^
heutigen, für einen Augenblick wenigstens das Bild der Vergangenheit festzuhalten,
die lange Entwicklung der Ereignisse zu überblicken, aus denen uns die Gegenwart
erwuchs.

Hundert Jahre trennen uns von dem Tage, da unweit von hier im Thurn- unh
Taxisfchen Palais die Gründung der Handelskammer festlich begangen wurde. Die
Entstehungsgeschichte unserer Handelsvertretung führt uns aber noch weiter zurüH
in die Vergangenheit bis in die Zeit, da der Großhandel in Frankfurt überhaupt ent-
stand. Hochberühmt waren schon seit Ausgang des Mittelalters die Frankfurter
Messen. Martin Luther sagte von ihnen: „Wie viel Gold fressen die Frankfurter
Meflen, da in einer jeglichen, wie gesagt wird, an die 300 000 Gulden aus Deutsch-
land hinweggeführet werden". Kaufleute von allen Ländern und Nationen strömten
hier zusammen. Aber es waren fremde Kaufleute; wenn das Geläute der Glocken
das Ende der Messen ankündigte, zogen sie wieder in ihre Heimat, und Frankfurt
sank zu dem beschaulichen Dasein eines kleingewerblichen und agrarischen Gemein-
wesens zurück. Dies änderte sich im Laufe des 16. Jahrhunderts, als niederlän-
dische und französische Kaufleute, um ihres Glaubens willen aus ihrem
Vaterlands vertrieben, in Frankfurt eine neue Heimat fanden. Nachkommen dieser
Familien sehen wir heute noch in unserer Mitte, wie die de Neufville, de Vary,
du Fay, Passavant, Gontard u. a. Diese Einwanderer verpflanzten den Groß-
handel, insbesondere das Wechsel- und Speditionsgeschäft nach Frankfurt. Beide
Geschäftsarten waren miteinander eng verbunden. Denn der Spediteur wurde zum
Bankier, indem er die Waren bevorschußte und für seine Forderungen Wechsel auf
ausländische Plätze erwarb. Er wurde auch zum Kommissionär, indem er an den
auswärtigen Plätzen für fremde Rechnung Waren kaufte und verkaufte. Darum
finden wir bei den meisten Geschäften der damaligen Zeit die Firma „Wechsel, Spe-
dition und Kommission". So begann seit Ende des 16. Jahrhunderts das Börsen-
und Bankgeschäft in Frankfurt rasch emporzublühen; noch heute besteht eine Reihe
von Firmen, wie Johann Mertens, D. &amp; I. de Neufville, B. Metzler feel.
Sohn &amp; Co., Johann Goll &amp; Sne.. die dieser ältesten Epoche angehören.

Auf diese Zeit geht auch die Entstehung der Frankfurter Börse
zurück. Schon im 16. Jahrhundert fanden regelmäßige Kaufleute-Bersammlungen
statt. Im Jahre 1605 tritt hierfür zuerst der Name „Börse" auf. Die Börse wurde
damals auf dem freien Platz vor dem Römer abgehalten. Ende des 17. Jahr-
hunderts mieteten die Kaufleute zu diesem Zweck einen Saal im Hause Braunfels
am Liebfrauenberg für den Betrag von 100 Reichstalern jährlich. Damit war die
Einrichtung einer Börsenverwaltungsbehörde, der Börsenvorsteher, notwendig ge-
worden. Diese erhoben Beiträge von den Börsenkaufleuten. Es waren damals etwa
75 an Zahl; sie stellten einen „Börsenknecht" an, der ein Gehalt von 12 Reichs-
talern pro Jahr bezog. Im Jahre 1707 wandelten sich die Börsenvorsteher aus einer
bloßen Verwaltungsbehörde in eine offizielle Handelsvertretung um unter dem
Namen „Deputierte der Kaufmannschaft". Das Kollegium setzte sich
zusammen aus 8 Kaufleuten, 4 evangelischen, den einheimischen Familien entstam-
        <pb n="123" />
        ﻿93

8. Frankfurt a. M. als Handelsplatz einst und jetzt.

menden, und 4 reformierten, den Nachkommen eben jener eingewanderten Nieder-
länder und Franzosen. Das Jahr 1707 also ist das Geburtsjahr der Frankfurter
Handelsvertretung.

Die Tätigkeit der Deputierten, die nach wie vor als Börsenvorsteher die Börsen-
verwaltung führten, bestand zunächst in der Abgabe von Gutachten über Handels-
gebräuche, Parere genannt. Die Parere erfreuten sich hohen Ansehens; sogar der
Kaiser Karl VI. wandte sich 1710 wegen Erstattung eines solchen Pareres an den
hiesigen Rat. Aber weit darüber hinaus erstreckte sich ihr Wirken: Auf dem Gebiet
der Rechtspflege veranlaßten sie den Erlaß einer Wechselordnung, sie erstrebten
die Schaffung eines Handelsgesetzbuches und die Einrichtung eines Handelsgerichts;
auf dem Gebiet der Schiffahrt sehen wir sie im Kampf mit den Stapelrechten
der Städte Mainz und Köln, um die freie Schiffahrt nach den Niederlanden, dem
Oberrhein und Neckar. Sie richteten, wie später auch die Handelskammer, regel-
mäßige Fahrten nach den Haupthandelsplätzen ein, subventionierten die Schiffer und
hielten wie in Köln zeitweilig einen besonders angestellten Agenten. Wichtiger noch
war für Frankfurt der Landverkehr. Die alten Handelsstraßen aus allen Teilen
Deutschlands trafen hier strahlenförmig zusammen. Frankfurt war der wichtigste
Niederlage- und Durchgangsplatz für den deutschen Handel und den Zwischenhandel
zwischen England, Holland, Frankreich, der Schweiz, Italien, Norddeutschland und
dem östlichen Europa. Diesen ganzen Verkehr, der allein durch Frankfurter Spedi-
teure besorgt wurde, zu organisieren, ihn vor Zöllen und Abgaben und allerhand
Schikanen kleiner und großer Potentaten zu bewahren, waren die Börsenvorsteher
eifrig und mit Erfolg bestrebt. Die gewaltigste Arbeit aber haben sie auf dem
Gebiete des Münzwesens geleistet. Damals war in den deutschen Ländern
infolge Ausprägung minderwertiger Scheidemünzen durch die Territoriacherren eine
trostlose Münzverschlechterung und Münzverwirrung eingerissen. Die Börsenvor-
steher erstrebten die Herstellung eines einheitlichen Münzfußes für ganz Deutschland,
ein Wunsch, der bei der Schwäche der Reichsgewalt damals unerfüllt geblieben ist.
Um aber wenigstens den Frankfurter Platz von der Verwirrung freizuhalten, hatten
die Kaufleute schon frühzeitig im Wege der Vereinbarung untereinander diejenigen
Münzsorten und ihren Kurs festgestellt, die im Wechselverkehr Zahlungskraft be-
sitzen sollten. In der Aufrechterhaltung dieser Frankfurter Währung sahen die
Börsenvorsteher ihre hauptsächlichste Aufgabe. Mit peinlichster Sorge und zäher
Energie, aber auch mit berechtigtem Stolz wachten sie darüber, daß das große An-
sehen des Frankfurter Handelsstandes und der Frankfurter Börse hochgehalten und
unangetastet bewahrt wurde. Von staatlichen Einmischungen hielten sie, im Ver-
trauen auf die eigene Kraft, nicht viel. Schon 1685 hatten Frankfurter Kaufleute
dem hiesigen Rat gesagt: „Freiheit ist die Seele der Handlung, und müssen da alle
politischen und sonst Staatsmaximen weichen, denn wo man suchet der Handlung
solche Termine)« zu setzen, da ist es gar bald um sie getan."

In die Stürme der Napoleonischen Kriegszeit führt uns die Gründung der
Handelskammer. Karl Maria von Dalberg, Fürstprimas des Rhein-
bundes, war Herr von Frankfurt geworden. Es ist eine Pflicht der Dankbarkeit, heute
des Gründers der Handelskammer zu gedenken, dem die nationale Geschichtsschrei-
bung vielleicht nicht volle Gerechtigkeit hat widerfahren lassen. Einsichtig, vorurteils-
frei, in alle Details des Regierungsapparates eindringend, ein „liebreicher Menschen-
freund", wie Goethes Mutter ihn nannte, hat er in der kurzen Zeit seines Herrscher-
daseins viel Gutes zu wirken verstanden. Er war es, der vor 100 Jahren die Börsen-
vorsteher in die „Fürstlich Primatische Handelskammer" umwandelte, ihnen das
Ansehen und den Glanz einer staatlichen Behörde gab und seinen ersten Minister, den
Grafen Beust, an ihre Spitze stellte. Vor den Gewaltmaßregeln Napoleons ver-
        <pb n="124" />
        ﻿94 Zweiter Teil. Handel. HI. Zur Geschichte von Handel und Industrie rc.

mochte er die Stadt freilich nicht zu schützen. Die Verhängung der Kontinental-
sperre hatte den Frankfurter Handel schwer geschädigt. Ein noch schwererer
Schlag war es für ihn, als Napoleon 1810 sämtliche Niederlagen an englischen und
Kolonialwaren in Frankfurt im Gesamtwerte von 16 Millionen Gulden plötzlich
konfiszieren ließ. Zwar wurden die Kolonialwaren gegen Zahlung von 10 Millionen
Francs Abgaben wieder freigegeben, aber die englischen Waren, hauptsächlich Baum-
wolle und Gewebe wurden unter dem klingenden Spiel eines französischen Regiments
öffentlich verbrannt.

Mit dem Sturz Napoleons und der Wiederherstellung der reichsstädtischen
Freiheit begann eine lange Friedenszeit und damit für die Frankfurter Börse eine
Periode glänzenden Aufschwungs. Neben dem Wechselgeschäft gewann jetzt der
Handel in Wertpapieren, das Geschäft in Staatsanleihen immer größere Bedeutung.
Das Haus Gebrüder Bethmann hatte zuerst gegen Ende des 18. Jahrhunderts
die Staatspapiere an der Frankfurter Börse zur Einführung gebracht. Der Auf-
schwung der Frankfurter Börse knüpfte sich aber vor allem an den Namen des
Hauses Rothschild, der Firma, die, von dem bescheidenen Stammhaus in der
Iudengasse ausgehend, zur weltumspannenden Geldmacht emporwuchs, und deren
Name gleichsam zum Symbol des Reichtums wurde.

Aber schon bereiteten sich innerhalb der deutschen Staaten die Gruppierungen
vor, die zu der späteren politischen Konstellation führten. Die aufstrebende Macht
Preußens bildete den Kristallisationskern, um den die kleineren Staaten sich zoll-
politisch angliederten. Im Jahre 1828 schloß Preußen mit Hessen jenen denkwürdigen
Vertrag, der die Grundlage des Zollvereins wurde. Damit begann die Zeit
der handelspolitischen Umklammerung Frankfurts durch die Zollvereinsstaaten. Der
ganze Zwischenhandel Frankfurts zwischen Norden und Süden, Osten und Westen
Europas ging nunmehr an den Toren Frankfurts vorbei über die Konkurrenzplätze
Mainz, Höchst, Offenbach. Im Jahr 1836 trat Frankfurt dem Zollverein bei. Die
Handelskammer Frankfurt war es, die hinter diesem Entschluß, dem jahrelange
Kämpfe vorausgingen, als treibende Kraft gestanden hat. Nunmehr war das Frank-
furter Wirtschaftsleben auf eine breitere und stabilere Basis gestellt.

In den folgenden Jahren war Frankfurt der Schauplatz der hohen Politik, ein
Umstand, der wiederum vor allem der Börse zugute kam. Die Errichtung eines
eigenen Börsengebäudes am Paulsplatz fällt in jene Zeit. Im Jahre 1854 wurde
die Frankfurter Bank gegründet, der bald weitere Bankinstitute folgten.

Inzwischen hatte sich der Antagonismus zwischen Preußen und Österreich
immer mehr zugespitzt. Im Jahre 1866 war die Entscheidung gefallen. Es war
ein leidensvoller Weg, der Frankfurt zur Einigung Deutschlands führte. Nicht, daß
man in Frankfurt der großen Idee kühler gegenüber gestanden hätte! War es doch
hier im Jahr 1848, wo das Sehnen der Nation, ihr stürmendes Verlangen zum
Ausdruck gelangt war, lange ehe der Traum des einigen Deutschlands zur ruhrn-
vollen Wirklichkeit wurde. Aber Geschichte, wirtschaftliche Interessen, geschäftliche
Beziehungen knüpften unsere Stadt eng an den Süden und das benachbarte Öster-
reich. Die Frankfurter Börse war der tonangebende Platz für die österreichischen
Werte; Frankfurt war der beherrschende Kapitalplatz für die Länder der süddeutschen
Guldenwährung: die Noten der Frankfurter Bank hatten in Süddeutschland ihr
Hauptverbreitungsgebiet. Heute, unter dem Schutz von Kaiser und Reich, blicken
wir ohne Bitterkeit auf jene großen historischen Ereignisse zurück. Wir können mit
dem damaligen König von Preußen und späteren Kaiser Wilhelm sagen: „Deutsch-
land gewann, was Preußen erwarb."

An die Gründung des Deutschen Reichs schloß sich auch in Frankfurt eine Zeit
großer geschäftlicher Konjunktur. In diese Zeit fällt der Bau des Hauses, in dessen
        <pb n="125" />
        ﻿9. Der Straßburger Handel am Anfange des 19. Jahrhunderts. 95

glänzender Halle wir uns heute befinden, in ihren riesigen Dimensionen gewisser-
maßen der Ausdruck der Siegesfreude und hochgestimmter Zukunftserwartungen.
Und doch befand sich der Frankfurter Handel schon seit etwa der Mitte des Jahr-
hunderts in dem Zustand einer latenten Krise. Der Bau der Eisenbahnen hatte
das Frankfurter Wirtschaftsleben vor gänzlich neue Bedingungen gestellt: Der große
Durchgangs- und Zwischenhandel Frankfurts war verloren gegangen infolge Ab-
lenkung des Verkehrs durch die Eisenbahnen, die direkte Verladungsmöglichkeit und
besonders durch die Bedeutung, die der Rhein seit Einführung der Dampfschiffahrt
für den Nord-Süd-Durchgangsverkehr gewonnen hatte. Den Anschluß an diese große
Schiffahrtsstraße zu gewinnen, war für Frankfurt eine Lebensfrage. Dies wurde er-
reicht Mitte der achtziger Jahre durch die Kanalisierung des Mains und die Gewährung
von Umschlagstarifen, ein Erfolg, der in erster Linie den Bemühungen der Handels-
kammer zu danken ist. Um die Verkehrssteigerung zu veranschaulichen, sei erwähnt,
daß der Verkehr auf dem kanalisierten Main 1892 das 118fache gegenüber dem zu
Anfang der achtziger Jahre betrug.

Daneben hat die Handelskammer an den großen Fragen der Handelspolitik,
des Geld-, Münz- und Bankwesens lebhaften Anteil genommen. Mit vielen Maß-
regeln der Gesetzgebung konnte sie sich freilich nicht einverstanden erklären; dies
gilt vor allem von den Börsensteuern und dem Börsengesetz, das besonders unserer
Börse schweren und unwiederbringlichen Schaden zugefügt hat. Aber neben den
Frankfurter Handel ist mittlerweile die jugendlich aufstrebende Frankfurter I n -
d u st r i e getreten. Nachdem sie die Fesseln des Zunftwesens gesprengt, nachdem die
Mainkanalisation die Bedingungen ihrer Entwicklung geschaffen hatte, war durch die
glückliche Verbindung von Wissenschaft und Kapital eine hochwertige Industrie in
Frankfurt erwachsen, die heute sich einen Weltruf erworben hat. Das großzügige
Projekt des O st h a f e n s, das die Stadt unter der Ägide unseres Herrn Ober-
bürgermeisters in Angriff genommen hat, eröffnet ihr, wie wir hoffen, für die Zu-
kunft noch weitere Möglichkeiten großartiger Entfaltung.

So sieht der Frankfurter Handelsstand heute freudig zurück auf eine melhundert-
jährige Entwicklung. Kosmopolitisch und doch fest gewurzelt in der Heimat, stetig
vorwärtsstrebend in ruhiger Besonnenheit, hat er den Wechselfällen der Politik und
des Wirtschaftslebens siegreich standgehalten. Reiches wissenschaftliches Leben hat sich
um ihn entfaltet, die Werke sozialer Reform hat er tatkräftig gefördert; mit einem
Worte: Was Frankfurt ist, ist es durch ihn geworden. Keine un-
verdienten Gaben hat das Schicksal unserer Stadt in den Schoß geworfen, die Gunst
der Mächtigen hat ihr nicht oft gelächelt; die Bilanz unserer Entwicklung ist: reicher
Arbeit tausendfältige Früchte. Dies aber ist uns ein Stolz und zu-
gleich eine frohe Zukunftsverheißung.

s. Der Strahburger Handel am Anfange des
19. Jahrhunderts.

Von Hugo Haug.

Haug, Die Handelskammer zu Strahburg i. E. 1803—1903. Festschrift. Straßburg,
Cls. Druckerei u. Verlagsanstalt, vorm. G. Fischbach, 1903. S. 55—63.

An der Kreuzung zweier großer Verkehrsstrahen und zugleich am Endpunkte
der Großschiffahrt auf dem Rheine gelegen, war Straßburg schon durch seine natür-
liche Lage berufen, den Güteraustausch zwischen den Völkern Mitteleuropas zu ver-
        <pb n="126" />
        ﻿96 Zweiter Teil. Handel, in. Zur Geschichte von Handel und Industrie rc.

Mitteln. Die Eigenart der Zollverhältnisse hatte im 18. Jahrhundert dem Straß-
burger Handel die volle Ausnutzung dieser Lage gestattet und den Transitverkehr
durch das Elsaß zu einem großen Aufschwünge gelangen lassen. Das Elsaß wurde
auch nach seiner Angliederung an Frankreich von diesem als Zollausland behandelt;
es gehörte zu den provinoes räputäes 6trangferes. Die Stadt Straßdung war
im Besitze ihrer alten Zollprivilegien geblieben. Der Transit der ausländischen Güter
durch das Elsaß unterlag nur einem geringen Durchgangszoll und war mit keinerlei
erschwerenden Formalitäten verbunden. Von Frankfurt und Mainz brachten die
Straßburger Schiffe Güter aller Art nach Straßburg, von wo sie auf Lastfuhr-
werken nach der Schweiz, Italien und Südfrankreich versandt wurden, und in um-
gekehrter Richtung wieder wurden in Straßburg die Landesprodukte des Elsasses
und der angrenzenden Provinzen, sowie italienische und schweizerische Waren ge-
sammelt, um rheinabwärts nach Norddeutschland und nach Holland befördert zu
werden. Die Schweiz allein bezog aus Holland und Frankfurt a. M. über 100 000
Zentner Waren; acht Zehntel dieser Güter nahmen — wie in einer der zahlreichen
Denkschriften der Handelskammer über diesen Gegenstand erwähnt wird — vor der
Revolution ihren Weg durch das Elsaß; 5—6000 Fuhrleute und 20—24 000 Pferde
bewältigten diesen Verkehr und brachten dem ganzen Elsaß jahraus jahrein die
mannigfachsten Einnahmen.

Auch nachdem die französische Revolution die Zollgrenze bis zum Rheine vor-
gerückt und alle Privilegien aufgehoben hatte, blieb der unbeschränkte Transithandel
dem Elsaß noch eine Zeitlang erhalten; er erhielt sogar durch die Dekrete vom
10. Juli 1791 und 7. September 1792 eine neue gesetzliche Regelung. Doch der
Nationalkonvent glaubte auch mit diesem Vorrecht aufräumen zu sollen. Das Gesetz
von 24. Juli 1793 hob den Transitverkehr durch die Ostdepartements vollständig auf,
mit der Begründung, daß dadurch eine für die Interessen der Republik schädliche Ein-
oder Ausfuhr begünstigt werden könnte. Die damalige Handelsvertretung, das
Conseil de Commerce, setzte alle Hebel in Bewegung, um eine Zurücknahme dieser
Maßregel zu erlangen, die keinen anderen Erfolg haben konnte, als den ganzen
Durchgangsverkehr auf das rechte Rheinufer hinüberzudrängen. Erst zehn Jahre
später gelang es den Bemühungen des verdienstvollen Straßburger Tribunatsmit-
gliedes Koch und des besonderen Abgesandten des Straßburger Handels,
I. B. Prost, für Strahburg wieder günstigere Bedingungen zu erhalten.

Das Zollgesetz vom 8. Floröal XI, welches in einem besonderen Abschnitt auch
das Straßburger Entrepüt für ausländische Waren regelte, gestattete wieder den
Transit durch das Elsaß, aber nur für diejenigen Güter, welche keinem Einfuhrverbot
unterlagen.

Die Wiederzulassung des Transits hatte leider nicht den gewünschten Erfolg.
Sie war keine vollständige, und vor allem, sie war zu spät gekommen. Der Ver-
kehr hatte seinen Weg über das rechte Rheinufer gefunden; er war durch die be-
rührten deutschen Staaten in jeder Hinsicht gefördert worden. Da zahlreiche Waren,
wie raffinierter Zucker, Tabakfabrikate und namentlich alle Produkte und Fabrikate
Englands und seiner Kolonien, von der Einfuhr und Durchfuhr in Frankreich aus-
geschlossen blieben, so gab der Handel nach wie vor derjenigen Route den Vorzug,
auf welcher alle Waren unterschiedslos verkehren durften. Zudem war die Durch-
fuhr durch das Elsaß zahlreichen Zollformalitäten, namentlich der Zollplombe, unter-
worfen, so daß die Fuhrleute, um sich diesen zu entziehen, gerne selbst die längere
Reise und die damals weniger günstigen Straßenverhältnisse des rechten Rheinufers
mit in den Kauf nahmen.

In den ersten Jahren des Kaiserreiches hat die Handelskammer nicht aufgehört,
bei jeder Gelegenheit eine Wiederherstellung des früheren unbeschränkten Transitver-
        <pb n="127" />
        ﻿9. Der Straßburger Handel am Anfange des 19. Jahrhunderts.

97

kehrs

- zu verlangen. Doch traten bald Ereignisse ein, welche den Straßburger
slandelsstand für diesen Verlust in reichem Maße entschädigten und jene Forderung
r einige Zeit in den Hintergrund geraten ließen,
jj. _Srrt Jahre 1803, kaum ein Jahr nach dem Frieden von Amiens, hatte England
~!e Feindseligkeiten gegen Frankreich wieder eröffnet. Seine Flotten beherrschten die
ee und sperrten die französischen Häfen. Die überseeischen Güter, Kaffee, Zucker,
r ?uwwolle, Farbstoffe, Spezereiwaren aller Art, mußten neue Wege nach Frank-
^ch suchen, und da war es Straßburg, das vermöge seiner vorzüglichen Lage am

•	^iri und der alten kaufmännischen Schulung seines Handelsstandes berufen war,

die Lücke zu treten und als Vermittelungs- und Stapelplaß für den überseeischen
Verkehr Frankreichs zu dienen.

So oft die holländischen Häfen für die Schiffe der neutralen Staaten offen
^aren, wurden von dort aus große Mengen Kolonialwaren den Rhein herauf nach
-traßburg befördert. Dort besorgte der Straßburger Handel deren Weiterversand
'ach den angrenzenden Departements, nach Paris und selbst nach Südfrankreich.

. Eine ungeahnte Ausdehnung nahm ferner die Einfuhr von Baumwolle aus
er Levante. Straßburg war die gegebene Einfuhrstelle für diese Ware, welche auf
em langen Landweg über Österreich und Süddeutschland ihren Weg nach Frank-
^'ch suchen mußte. Ihren größten Umfang erreichte diese Einfuhr in den Jahren

*	. 9 und 1810. Die großen Lagerhäuser im Straßburger Kaufhause waren unzu-
reichend, um die zugeführten Baumwollmengen zu fassen, und die Handelskammer
''ar genötigt, für deren Unterbringung neue Räumlichkeiten zu beschaffen; das alte
llest ^aretenkloster wurde ihr von der Militärbehörde zu diesem Zwecke zur Verfügung

, Nicht weniger bedeutend war in jener Zeit der französische Export über Straß-
"rg- Unser Platz vermittelte damals nicht nur die Ausfuhr derjenigen Waren, die
^ust auf dem Seewege nach dem Norden gingen; er wurde insbesondere auch der
'"pklplatz für die Verproviantierung der in Deutschland und zuletzt in Rußland
Operierenden Truppen. Diese großen Truppenbewegungen, welche oft ihren Weg
Uber Straßburg nahmen, verschafften auch den Produkten der eigenen Provinz
'eichen Absatz. Besonders aber die Erzeugnisse Südfrankreichs, Wein, Branntwein,
und Früchte, kamen auf ungezählten Lastfuhren nach Straßburg, um dort auf
Pe Rheinfchiffe verladen zu werden. Der Talverkehr auf dem Rheine nahm in
lenen Jahren einen bisher nicht erreichten Umfang.

Dieser große Geschäftsaufschwung war jedoch nur von kurzer Dauer; er ließ
nach mit dem Aufhören der besonderen Umstände, die ihn ins Leben gerufen hatten,
^chon im Jahre 1809 klagt die Handelskammer über den Rückgang der Kolonial-
wareneinfuhr aus Holland: „In dieser Art von Geschäften", sagt sie in einem Berichte
un den Präfekten, „herrscht heute etwas Ungewisses und sozusagen Trügerisches, das
dem Geist der großen Mehrheit unserer Kaufleute nicht zusagt."

Im Jahre 1811 wurde ferner zugunsten der neu erworbenen illyrischen Pro-
vinzen die Baumwolleinfuhr über Straßburg unterbunden. — Rach dem unglück-
lichen Ausgang des russischen Feldzugs ließ auch die Ausfuhr über Straßburg
wesentlich nach.

Die Straßburger Handelshäuser, welche damals diesen bedeutenden inter-
nationalen Warenaustausch vermittelten, beschäftigten sich außerdem alle mehr oder
weniger mit dem Vertrieb der einheimischen Bodenerzeugnisse. Es
Muß hier auf die wichtigsten derselben näher eingegangen werden.

Die erste Stelle im Straßburger Landesproduktenhandel hatte vor der Re-
volution und noch in den ersten Jahren des Kaiserreichs unstreitig der Tabak ein-
genommen. Unter der Herrschaft vollständiger Freiheit (das Elsaß lag außerhalb der

Mollat, Volkswirtschaftliches Quellenbuch. 4. Ausl.	7
        <pb n="128" />
        ﻿98 Zweiter Teil. Handel. III. Zur Geschichte von Handel und Industrie rc.

Ferme Gdndrale) hatte der Anbau und die Fabrikation des Tabaks im Unter-Elsatz.
seit einem Jahrhundert eine enorme Entwickelung genommen. Die jährliche Ernte
des Unter-Elsaß wurde damals auf 130—180 000 dz geschätzt. Etwa zwei Drittel
wurden im Bezirke verarbeitet, der Rest in Blättern exportiert. Die Zahl der
Fabriken vor der Revolution wird von Laumond für Strahburg allein auf ca. 72
mit ca. 6000 beschäftigten Personen angegeben. Im Jahre 1802 bestanden in Straß-
burg noch 31, im übrigen Bezirk 8 Fabriken, wozu 18 Tabakmühlen kamen. Dieser
blühende Erwerbszweig sollte bald fiskalischen Einschränkungen unterworfen werden,
die sich immer weiter ausdehnten, um schließlich zur Verstaatlichung des Handels und
der Fabrikation zu führen. Schon im Jahre 1804 erblickte die Handelskammer in
der damaligen Fabriksteuer eine Maßregel, die geeignet war, die Fabrikation langsam
zu ruinieren und das Monopol vorzubereiten. Sie beklagte die allmähliche Aus-
wanderung dieser Industrie über den Rhein und den Verlust des früher so blühenden
Exportes nach der Schweiz und nach Norddeutschland an Baden. Ungeachtet aller
Klagen und Beschwerden des Straßburger Handels wurde durch Kaiserliches Dekret
vom 29. Dezember 1810 der „Rdgie des droits rdunis“ das ausschließliche Recht
des Ankaufes von Tabakblättern, der Herstellung und des Verkaufes von Tabak-
fabrikaten übertragen und so dem Straßburger Handel ein Schlag zugefügt, welcher
noch jahrelang nachwirkte. Der im Jahre 1816 wieder gestattete Handel mit Roh-
tabak zur Ausfuhr vermochte diesen Geschäftszweig nicht zu neuem Leben zu erwecken.

Auch ein anderer bedeutender Exportartikel des Elsasses, der Hanf, wurde
in jener Zeit durch eine kurzsichtige Maßregel des Staates schwer betroffen. Seit 1792
war die Ausfuhr dieses Artikels verboten, unter dem Vorwände, daß der Kriegs-
marine dieses wichtige Rohmaterial nicht entzogen werden dürfe. Dieses Verbot
wurde auf die unablässigen dringenden Vorstellungen des Straßburger Handels im
Jahre 1816 wiederaufgehoben, und von da ab gewann dieser Geschäftszweig eine be-
deutende Entwickelung. Der Elsässer Hanf fand hauptsächlich in der Schweiz und in.
Südfrankreich großen Absatz.

Der Anbau und die Verarbeitung von Krapp (Färberröte) hatte seit der Mitte
des 18. Jahrhunderts im Elsaß eine große Bedeutung gewonnen. Im Anfang des
19. Jahrhunderts wurden ca. 30 000 Zentner geerntet, welche sowohl roh (getrocknet)
als vermahlen nach ganz Frankreich, der Schweiz und Deutschland abgesetzt wurden.
Auch dieser Geschäftszweig hatte in jener Zeit unter fiskalischen Maßregeln vorüber-
gehend zu leiden. Hohe Einfuhrzölle auf rohe wie auf bedruckte Stoffe schädigten,
erstere die inländischen, letztere die ausländischen Zeugdruckereien, und beeinträchtigten
wesentlich den Absatz des elsässischen Farbstoffes.

Auch die Ausfuhr von Stärke war zeitweilig verboten worden; zahlreiche
elfässische Fabrikanten hatten sich genötigt gesehen, ihren Betrieb auf das rechte
Rheinufer zu verlegen, von wo aus sie jetzt der einheimischen Industrie eine schwere
Konkurrenz bereiteten.

Seine volle Entfaltung konnte dagegen in jener Zeit der Handel mit Ö l -
s a a t e n und Ölen, insbesondere mit Rapsöl, sowie mit Klee- und Senf-
samen nehmen, der dann noch längere Zeit hindurch zu den wichtigsten Handels-
zweigen Straßburgs gehörte.

Hier feien schließlich noch die T u ch i n d u st r i e , welche damals in Bischweiler
den Grund zu ihrer späteren Blüte legte, und der Straßburger Tuchhandel ge-
nannt, welche beide durch ihre Lieferungen an die Truppen reichen Nutzen fanden.

Obgleich der Handel in dieser bewegten Zeit des Ersten Kaiserreiches in mancher
Hinsicht beengt, zum Teil sogar schwer geschädigt wurde, so blieb doch die Erinnerung
an jene glänzende Epoche im Geiste des Straßburger Kaufmannsstandes noch lange
        <pb n="129" />
        ﻿99

10. Industrie und Handel in Deutschland vor siebzig Jahren.

^dch, und sie wird in späteren Berichten oft als die erfolgreichste
^schichte erwähnt.

unserer Handels-

*0. Industrie und Handel in Deutschland vor siebzig Jahren.

Von Otto Bähr.

Bahr, Eine deutsche Stadt (Kassels vor 60 Jahren. 2. Ausl. Leipzig, F. W. Grunow,
ö86. S. 91—98.

Industrie und Handel bewegten sich vor zwei Menschenaltern noch in den
^ .gsten Grenzen. Für große Unternehmungen fehlte es den einzelnen an zu-
dtchendem Kapital. Aktiengesellschaften waren nur wenig in Übung. Demgemäß
Uten manche Gewerbszweige, welche nur im Wege der Kapitalassoziation betrieben
^den können, z. B. das Versicherungswesen, noch in der Kindheit.

^ Der Großindustrie fehlte das belebende Element der Neuzeit, die Dampf-
|/.?f(tyine. Nirgends sah man die hohen Schornsteine, welche jetzt unsre Jndustrie-
r^tten bezeichnen. Die Arbeit war fast ausschließlich Handarbeit. Die Fabrik unter-
zieh sich von dem Handwerk nur durch die größere Arbeitsteilung und die Leitung
- ^ Fabrikherrn. Natürlich konnten solche Betriebe auch nur von geringem Umfange

Als Beispiel kann die jetzt hochblühende Maschinenfabrik von „Henschel &amp; Sohn"
^ Kassel dienen, welche damals in dem alten, noch unter Leitung des Urgroßvaters
jetzigen Inhabers stehenden (1836 abgebrannten) Gießhause betrieben wurde.*)
fahrend die Fabrik jetzt mehr als 1000 Arbeiter beschäftigt**), waren damals nur
^ige 30 Arbeiter in ihr tätig. Ständige Fabrikate waren nur Kirchenglocken und
Feuerspritzen. Auch die hübsche Wetterfahne in Form eines Kleeblattes, welche bis
kurzem die Spitze des Martinsturmes zierte, war im Jahre 1825 bei Henschel
^lNacht. Zwar wurden mitunter auch größere Werke dort hergestellt, z. B. eine
o^oße Maschine zur Wasserhebung für ein Harzbergwerk, Kanonen für die Militär-
.^waltung usw. Das waren aber nur Ausnahmen. Wo für die Arbeit eine höhere
^,9ft erforderlich war, wurde sie dadurch beschafft, daß ein oder zwei Pferde ein
äpelwerk drehten. Das war der Fabrikbetrieb der damaligen Zeit. Natürlich gab
e® damals auch noch keine Arbeitseinstellungen. War ein Arbeiter mit seinem Lohne
^'cht zufrieden, so kündigte er seinem Dienstherrn. Dieser aber fand ohne Schwierig-
keit Ersatz.

Das Kleingewerbe trieb sein Geschäft in den Banden des Zunftzwanges. Da
diese Verhältnisse noch bis in die neuere Zeit bestanden haben, so dürfen sie als noch
iu aller Erinnerung lebend unterstellt werden. Einzelne geringe Gewerbe wurden
iiuch innerhalb der Stadt noch im Umherziehen betrieben. Der Scherenschleifer
etablierte sich mit seinem fahrbaren Karren bald an dieser, bald an jener Straßen-
ecke. Ein ständiges Getön auf den Straßen war auch die Pfeife des Lumpen-
sammlers (Hoselümpers), welcher, ein höchst eintöniges Stückchen blasend, einherzog
und dadurch seine Anwesenheit meldete. Jetzt weiß man in Kassel nichts mehr von
diesen fahrenden Leuten.

*) Der jetzige Inhaber der Firma Henschel &amp; Sohn ist der Urenkel ihres Begründers,
des Kurhessischen Oberbergrates a. D. K. A. Henschel. — G. M.

**) Die Firma Henschel &amp; Sohn beschäftigt jetzt bei vollem Betriebe in Kassel 6200
und auf der ihr gehörigen Henrichshütte bei Hattingen an der Ruhr 4000 Arbeiter. (Freund-
liche Mitteilung von Henschel &amp; Sohn). — G. M.

T
        <pb n="130" />
        ﻿100 Zweiter Teil. Handel. III. Zur Geschichte von Handel und Industrie rc.

Der Handel beschränkte sich naturgemäß auf solche Gegenstände, deren Ver-
sendung mittels der damaligen Transportmittel ohne übermäßige Verteuerung mög,
lich war. Dadurch waren die wichtigsten Gegenstände des jetzigen Großhandels
diesen ausgeschlossen. Der Kaufmann war vorzugsweise Kleinhändler. Manche
Handelszweige knüpften sich fast ausschließlich an bestimmte Geschäfte. Wer z. V
in Kassel Kinderspielzeug kaufen wollte, ging zu dem „Bilderkrämer" am Markte'
Für manche Handelszweige hatten auch noch die Ausländer einen hergebrachtes
Vorzug. Südfrüchte führte „der Italiener". Auch der einzige Kunsthändler (Bost-
nelli), sowie der Verfertiger von Wettergläsern (Fiorino) waren italienischer Her-
kunft. Der erste Hutmacher Kassels war ein Franzose (Parisot). Die Inhaber der
Konditoreien nannte man „Schweizerbäcker"; und mehrere derselben entstammte^
auch wirklich dem Engadin. Endlich gab es damals in Kassel auch noch eine^
Schwertfeger, in dessen Schauladen zwei geharnischte Männer das Staunen von unZ
Kindern erregten. Seitdem ist dieses Gewerbe völlig ausgestorben.

Noch wenig entwickelt war die Reklame. Zwar hatte man schon Schaulädeg
an den Fenstern: aber sie waren von bescheidener Einrichtung, und niemand dachte
daran, durch kolossale Spiegelscheiben und prachtvolle Warenauslagen dem Publikum
zu imponieren. Öffentliche Anschläge, die an den Straßenecken gemacht wurden, ^
denn die Litfaßsäulen sind erst seit 1867 eingeführt — kamen nur zu Meßzeiten für
Sehenswürdigkeiten vor. Aber auch die Reklame durch die Zeitungen wurde nicht
in der gegenwärtigen Weise betrieben. Wohl machte derjenige, welcher ein Geschäft
eröffnete oder sein Geschäftslokal verlegte, sowie auch derjenige, welcher soeben eine
neue preiswürdige Sendung von Waren empfangen, dies durch die Zeitung bekannt.
Auch fremde Kaufleute, welche die Messe beziehen wollten, pflegten dies durch die
Zeitung anzukündigen. Aber das ständige Wiederholen der nämlichen Anzeige unter
Benutzung aller denkbaren Formen der Anpreisung, wie es jetzt vielfach vorkommt,
ist erst im letzten Menschenalter, und zwar durch das Beispiel Johann Hoffs, aufge-
kommen, der auf diese Weise seinen Malzextrakt zu einer europäischen Berühmtheit
gemacht hat. Man gewinnt ein anschauliches Bild dieses Gegensatzes, wenn map
einmal den einfachen Anzeigen einer damaligen Zeitung die Anzeigespalten eines
vielgelesenen heutigen Lokalblattes gegenüberhält. Ist es doch, als ob für jede An-
zeige ein besonderer Druck erfunden wäre, um nur recht auffällig dem Leser in die
Augen zu leuchten. Und was alles wird dort angezeigt! „Heute geschlachtet" wieder-
holt sich unzähligemal; als ob auch jedes Borstentier einer Todesanzeige bedürfte.
Dieses Reklamewesen hat aber Bedeutung nicht allein für Handel und Wandel, sondern
für den Bestand der Zeitungen gehabt, deren viele aus demselben ihre reichste Ein-
nahme beziehen und dadurch ihre Existenz sichern.

Ein erst seit einem Menschenalter üblich gewordenes Mittel, Industrie und
Handel zu fördern, find auch die Ausstellungen, die man nach dem ersten Vorgänge
der Londoner Ausstellung von 1851 an vielen Orten bald in größerem, bald in
kleinerem Umfange veranstaltet hat.

Die Schwierigkeiten, welche dem deutschen Handel aus der Verschiedenheit der
deutschen Münzwährung erwuchsen, haben bis zu der jüngsten Reichsgesetzgebung
fortgedauert und sind daher in aller Erinnerung. Sie sind sogar im Laufe der
mittleren Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts noch gewachsen durch die Flut papierner
Wertzeichen, welche jeder kleine deutsche „Raubstaat" und jede Bank nach Belieben
in die Welt sandte. Dazu kam, daß das damalige Silbergeld nur schwer zu ver-
führen war. Bedurfte z. B. ein Kasseler Bankier baren Geldes, so ließ er ein
Füßchen voll Silbertaler wohlverpackt durch die Post von Frankfurt kommen.
Reisende pflegten zur Bestreitung ihrer Reisekosten, statt baren Geldes, Kreditbriefe
        <pb n="131" />
        ﻿101

10. Industrie und Handel in Deutschland vor siebzig Jahren.

?^er Wechsel auf die Orte, die sie berührten, mitzunehmen. Deshalb spricht auch
^Ute noch der Student von „seinem Wechsel".

. Schwer ist es auch, sich noch eine Vorstellung zu machen von der Not, in welche
? deutsche Handel vor siebzig Jahren durch die allerorten sich ihm entgegen-
. ^wenden Zollschranken versetzt war. Die größern außerdeutschen Länder. Ruß-
end, Frankreich, die Niederlande, die größern italienischen Staaten, hatten ihre Ge-
*ete durch hohe Zölle gesperrt. Auch England wies die deutschen Güter zurück,
Welche dorthin mit Nutzen hätten eingeführt werden können. Den Handel mit
Spanien und der Türkei verboten schon die dort bestehenden Unruhen. Auch im See-
nadel konnte Deutschland mit den dafür günstiger gelegenen, mit reichen Kolonien
11 Verbindung stehenden Ländern nicht konkurrieren. Um sich gegen den damals
Mch blühenden Seeraub zu schützen, mußte der deutsche Handel mit englischen Schiffen
,'lld mit englischer Assekuranz geführt werden. Und bei dieser Ungunst der Ver-
Mstnisse nach außen hin hatten die deutschen Staaten auch noch gegeneinander überall
Zollschranken errichtet, gleichsam um sich gegenseitig auszuhungern. Jeder Staat
^bterband dem andern die Adern des freien Verkehrs, und jedem wurden sie wieder
^bterbunden. Das bezeichnete man schon damals von einsichtiger Seite als einen
"^ngfamen Selbstmord". Im Umfang einer Meile Weges stieß man mitunter auf
Mehrere Schlagbäume. Die geringwertigen Produkte deutscher Länder waren mit
?^llselben, ja mitunter sogar mit höhern Zöllen belegt wie die gleichartigen außer-
?^Utschen Produkte von weit höherem Werte. In Österreich z. B. zahlte der Eimer
^Nzösjschen Weines 60 Gulden, der Eimer deutschen Weines 90 Gulden Steuer,
^oi dieser Hemmung des Verkehrs hatten die Produkte keinen andern Wert als den
0rch das augenblickliche Bedürfnis in nächster Nähe bestimmten. An Unterneh-
^UMgen auf Spekulation war nicht zu denken. Damit sank auch der Wert des Grund-
eigentums oft bis zur Kreditlosigkeit herab. Gleichsam als erlaubte Notwehr gegen
0'eses Aushungerungssystem bildete sich überall der Schleichhandel mit seinen sitten-
^erderbenden Wirkungen aus. Noch im Laufe der 1820er Jahre versuchten zwar
Mehrere der kleineren deutschen Staaten durch Gründung von Steuervereinen das
^k&gt;el ^ mildern. Aber die Gebiete derselben, auch in ihrer Vereinigung, waren zu
sioin, um dem Handel Luft zu verschaffen. Erst der Preußische Zollverein beseitigte
seiner allmählichen Ausdehnung diesen heillosen Zustand. Am längsten leistete
&gt;hrn der Norddeutsche Steuerverein Widerstand. Bis zum Jahre 1851 bestand zwischen
Ösffsel und dem nahe gelegenen hannoverschen Münden noch die trennende Zoll-
llatte. Und wenn wir Göttinger Studenten auf der Ferienreise unsern Eltern
einige Göttinger Würste mitbrachten, — was für ein Gebot kindlicher Pietät gehalten
wurde — so hatten wir unsre liebe Not, dieselben — was nicht minder für eine
Menschenpflicht galt — an der Grenze durchzuschmuggeln.

Als einen Vorzug der damaligen Zeit kann man bezeichnen, daß das Speku-
lationsfieber nicht in gleicher Weise bestand, wie es im Laufe der letzten Jahrzehnte
um sich gegriffen hat. Zwar konnte man auch damals schon in Staatspapieren
!pekulieren. Und das verderbliche Mautsystem drängte gewissermaßen daraus hin,
da die Brieftasche noch das einzige war, was der Untersuchung und Aufficht der
Steuererheber nicht unterworfen wurde. Gleichwohl kam es um jene Zeit nicht vor,
daß man von jemandem gehört hätte, er habe durch Spekulation sich zugrunde ge-
richtet. Erst die Schaffung zahlreicher Aktien, namentlich der Eisenbahnaktien mit
ihren schwankenden Werten, hat diese Krankheit mehr und mehr verbreitet. Dagegen
enthalten die damaligen Blätter ständig die Angebote von Losen der Staatslotterien,
woraus man schließen darf, daß die Spekulation in diesen schon reichlich geblüht habe.
Nirgends aber begegnen wir um jene Zeit dem heutzutage herrschenden Unfuge,
        <pb n="132" />
        ﻿102 Zweiter Teil. Handel. III. Zur Geschichte von Handel und Industrie rc.

daß man allerorten, Gott weih für welche Zwecke, „mit obrigkeitlicher Erlaubnis"
eine Lotterie veranstalten darf.

Es fehlten auch um jene Zeit die jetzt so zahlreich bestehenden öffentlichen An-
stalten, bei denen man mühelos fein Geld verzinslich anlegen kann. Öffentliche
Sparkassen waren erst eben im Entstehen. Wer nicht Staatspapiere kaufen wollte,
war deshalb genötigt, fein Geld auf privatem Wege, womöglich gegen Hypothek,
auszuleihen. Dazu boten zahlreiche Darlehnsmäkler, welche dem Kapitalisten die
Schwelle abliefen, hilfreiche Hand.

Endlich fehlten auch noch gänzlich die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften,
welche jetzt für die verschiedensten Zwecke so zahlreich in unseren Städten bestehen,
und zu deren Schaffung angeregt zu haben, das Verdienst von Schulze-Delitzsch ist.

Welchen mächtigen Aufschwung der Verkehr heute im Innern unseres Vater-
landes genommen hat, bedarf keiner Ausführung. Aber doch wird dieser Aufschwung
noch überholt durch die Bedeutung, die der deutsche Handel im Auslande gewonnen
hat. Über die ganze Erde hat derselbe seine Netze gespannt. Nach allen Weltteilen
sendet die deutsche Industrie ihre Erzeugnisse und tritt mit den besten Kulturvölkern
in oft siegreichen Wettbewerb. Allerorten trifft man deutsche Kaufleute in eifrigem
und rühmlichem Geschäftsbetriebe. Und manches, was selbst der deutschen Diplomatie
unzugänglich ist, erkundet und erreicht heute der deutsche Kaufmann durch seine weit-
hinreichenden Verbindungen. Von alledem wußte man früher nichts.

11. Die Entwicklung von Deutschlands Industrie 1861—1911.

Von Johannes Kaempf.

Kaempf, Festrede über die Entwicklung von Deutschlands Industrie und Handel
1861—1911. In: Feier des fünfzigjährigen Bestehens des Deutschen Handelstags. Heidel-
berg 13. Mai 1911. Berlin, Liebheit &amp; Thiefen, 1911. S. 37—40 *).

Durch die große wirtschaftliche Gesetzgebung, die unter begeisterter Anteilnahme
der ganzen Nation Ende der sechziger und Anfang der siebziger Jahre durchgeführt
oder vorbereitet worden ist, wurde der Rahmen geschaffen, innerhalb dessen Deutsch-
land den Bedürfnissen seiner Bevölkerung gerecht werden konnte.

Diese Bevölkerung betrug 1861 36 Millionen Menschen, d. i. 65 auf den
Quadratkilometer, 1880 einschl. Elsaß-Lothringens 45 Millionen und 1910 beinahe
65 Millionen, d. i. 120 auf den Quadratkilometer. Die Bevölkerung hat sich seit
1861 also beinahe verdoppelt. Wenn es möglich gewesen ist, diese Bevölkerung im
Jnlande zu erhalten, so haben Handel, Industrie und Schiffahrt dazu das Mittel
geboten. Im Jahre 1861 wurden schätzungsweise 35% in Handel und Ge-
werbe ernährt, 1882, als die erste deutsche Berufszählung stattfand, waren es
451/a %; die letzte Berufszählung von 1907 ergab einen Prozentsatz von 56 %, und
heute werden es wahrscheinlich nahe an 60 % der gesamten Bevölkerung sein, die in
Handel, Verkehr und Gewerbe ihren Unterhalt finden.

Wie aber sollte diese Bevölkerung, die in stets wachsendem Maße dem Handel
und der Industrie zuströmte, ihre Vorbildung für ihre Aufgabe erhalten, wie
sollte die Industrie, nachdem ihr noch im Jahre 1876 durch Reuleaux das Zeugnis
„billig und schlecht" gegeben war, befähigt werden, auf dem Weltmärkte mit den
anderen Nationen zu konkurrieren?

*) Diese Festrede ist wieder abgedruckt bei: Kaempf, Reden und Aufsätze. Heraus-
gegeben von den Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin. Berlin, Georg Reimer, 1912.
S. 32—48. — G. M-
        <pb n="133" />
        ﻿11. Die Entwicklung von Deutschlands Industrie 1861—1911.	103

Es wird anerkannt werden müssen, daß hierzu in hervorragender Weise das
deutsche Schulwesen und namentlich auch das kaufmännische und technische Fach-
und Fortbildungsschulwesen mitgewirkt hat. Der deutsche Kaufmann ist im Auslande
wegen seiner Kenntnisse und seiner Arbeitsamkeit geschätzt. Der junge Arbeiter
hat während seiner Lehrtätigkeit Gelegenheit, allgemeine und technische Kenntnisse
in den Fach- und Fortbildungsschulen, die immer größere Wichtigkeit gewinnen, zu
erwerben.

Die erworbenen Kenntnisse aber überall da im Deutschen Reiche verwerten
zu können, wo es seinen Fähigkeiten am besten entspricht, und wo es für ihn am
lohnendsten ist, dieses Recht ist ihm durch das Gesetz von 1867 gewährleistet
worden.

Ein anderer Gesichtspunkt aber tritt für die Entwicklung unserer Industrie und
unseres Handels in den Vordergrund: das zielbewußte Zusammenarbeiten
der Wissenschaft und Technik mit unseren industriellen Be-
trieben, die Anwendung der Errungenschaften der stillen Geistesarbeit auf die
Praxis. Dieses ganze Gebiet erschöpfend zu behandeln, ist unmöglich; aber es mag
mir gestattet sein, einige wenige Punkte hervorzuheben.

Welche Fortschritte sind nicht gemacht worden in der Ausnutzung der Dampf-
kraft! Zu den theoretischen Arbeiten über die beste Art der Ausnutzung der in
dem Dampf enthaltenen Arbeitsmengen traten die konstruktiven Ausgestaltungen
hinzu, in erster Linie die sinnreiche Ausbildung der Dampfmaschinensteuerungen.
Den Erfolg sehen wir in der modernen Präzisionsdampfmaschine, die in ungeahntem
Maße den Ansprüchen an wirtschaftliches Arbeiten, Regulierbarkeit und Schnelligkeit
des Ganges entspricht, und die in dieser Form recht eigentlich ein Kind der zweiten
Hälfte des 19. Jahrhunderts ist. Welcher Fortschritt liegt nicht in der Dampfturbine,
die gleichzeitig auch ein Beweis ist für den erstaunlich hohen Grad von Genauigkeit,
den unsere Technik bei der praktischen Ausführung erlangt hat!

Welche Erfolge hat nicht die Gasmaschine erzielt, an deren Entwicklung
Deutschland der Hauptanteil gebührt! In allen Größen dient sie der gewerblichen
Arbeit, angefangen von dem kleinen Motor, mit dem der Handwerker einige Arbeits-
maschinen antreibt, bis herauf zu der gigantischen Hochofengasmaschine. Ein beson-
ders reiches und für den Laien besonders wichtiges Anwendungsfeld haben ferner die
Explosionsmotoren bei den Kraftwagen gefunden, seit Benz und Daimler
in den achtziger Jahren zum ersten Male Explosionsmaschinen mit Erfolg zum Be-
triebe von Fahrzeugen verwendeten.

In gleicher Weise sind Wissenschaft, Technik und Industrie in Deutschland in der
elektrotechnischen Starkstromindustrie bahnbrechend geworden, in jener In-
dustrie, die die Mittel an die Hand gegeben hat, konzentrierte Energiemengen nach
Bedarf bis ins feinste zu verästeln oder in andere Energieformen — in Licht, in
Wärme, in chemische Energie — umzusetzen. In das erste Jahrzehnt des Deutschen
Handelstags fallen die grundlegenden Arbeiten des Pfadfinders auf diesem Gebiete,
Werner Siemens, in dem die Vereinigung zwischen theoretischer Wissenschaft und
praktischer Anwendung sich in wunderbarer Weise verkörperte. Wie es seitdem die
Elektrotechnik verstanden hat, sich immer neue Tätigkeitsgebiete zu erobern, sehen wir
täglich wieder. Der elektrische Strom dient als Antriebskraft sowohl der Großin-
dustrie wie dem Kleingewerbe und der Landwirtschaft. Er treibt Bahnen und arbeitet
in chemischen Fabriken. Er läßt sich in bequemer Weise in Lichtenergie umwandeln
und ist uns dadurch schon heut unentbehrlich geworden. Seitdem es gelungen ist,
ihn in rationeller Weise auf weite Entfernungen fortzuleiten, lassen sich Kraftquellen,
die entfernt von Industriezentren liegen, in einer Weise ausnutzen, die sonst nicht
möglich wäre. Erst die Elektrotechnik hat daher die größere Ausnutzung unserer
        <pb n="134" />
        ﻿104 Zweiter Teil. Handel. III. Zur Geschichte von Handel und Industrie rc.

Wasserkräfte gebracht und die rationelle Kraftversorgung großer Industriegebiete von
einem Mittelpunkt aus ermöglicht. Und die drahtlose Telegraphie ist zwar nicht
von einem Deutschen, sondern von einem Italiener erfunden, aber an ihrer allge-
meinen Ausnutzung ist Deutschland in hervorragendem Maße beteiligt. Neben der
Starkstromtechnik darf aber ihre schwächere Schwester, die Schwachstromtechnik, nicht
vergessen werden, und dies umsoweniger, als ihr wichtiger Zweig, das F e r n -
sprechwesen, der treue Gehilfe des Handels und das heute unentbehrliche Ver-
kehrsmittel, von dem wir hoffen, daß seine Benutzung uns nicht erschwert wird, im
Jahre 1861 zum ersten Male vor die Öffentlichkeit trat.

Unter den Gewerben der Stoffgewinnung und Stoffverarbeitung sind es die
Fortschritte der Eisenindustrie, welche die höchste Bewunderung herausfordern.
Mit welcher Tatkraft ist von den deutschen Hütteningenieuren das aus England zu
uns herübergekommene Thomasverfahren aufgenommen worden! Es ermöglichte
erst der deutschen Eisenindustrie, sich das geniale Verfahren der Stahlbereitung nach
Beffemer nutzbar zu machen, und es war die Vorbedingung für die großzügige
Ausnutzung der riesigen Eisenerzfelder Lothringen-Luxemburgs und damit für die
Befreiung von der Übermacht der ausländischen Eisenindustrie.

Hand in Hand damit gingen die ununterbrochenen Fortschritte auf den Gebieten
der Roheisenherstellung, der Schmiede- und Walztechnik und der Gießerei.

In vortrefflicher Weise haben aber auch die eisenverbrauchenden Industrien das
ihnen zur Verfügung gestellte, für alle Zwecke geeignete Material zu benutzen ver-
standen. Ich erinnere an die Leistungen unseres Schiffsbaues und unseres Hochbaues.
In den kühnen eisernen Brücken der Neuzeit offenbart sich auch dem Laien die Fülle
wissenschaftlicher Arbeit, aus der sie entstanden find. Ich erinnere weiter an die Er-
folge unseres Maschinenbaues, der zu den alten Arbeitsgebieten neue hinzu erobert
hat. Um nur wenige Beispiele zu nennen, sei auf den Fahrrad- und Automobilbau
oder auf den Schreibmaschinenbau hingewiesen.

Auch die anderen Gewerbe der Stoffverarbeitung haben nicht gerastet. Hoch
entwickelt ist die Technik unserer Textilindustrie,derholzverarbeiten-
den Industrien und der graphischen Gewerbe, die in Deutschland stets
eine hervorragende Stellung eingenommen haben. Mit besonderer Freude muß auch
die Entwicklung des Kunst Handwerkes in Deutschland begrüßt werden, wie
überhaupt die Durchdringung vieler unserer Gewerbe mit künstlerischem Empfinden.

Eines der ruhmvollsten Kapitel in der Entwicklung der deutschen Technik wird
durch die deutsche chemische Industrie gebildet. Sie ist kaum älter als der
Deutsche Handelstag; denn von einer chemischen Industrie im heutigen Sinne kann
man erst seit etwa 50 Jahren sprechen, nachdem es der wissenschaftlichen Forschung
gelungen war, einige Klarheit in die Fülle der chemischen Erscheinungen zu bringen.
Ihre beiden großen Zweige, die anorganische und die organische chemische Industrie,
haben sich in gleicher Weise entfaltet. Hier in Heidelberg wirkten der Altmeister der
analytischen Chemie und Entdecker der Spektralanalyse Robert Bunsen und der
geniale Organiker Victor Meyer. Aus der anorganischen Chemie möge an die Fort-
schritte in der Sodabereitung und besonders an die der Schwefelsäurebereitung er-
innert werden, für die die Badische Anilin- und Sodafabrik in Ludwigshafen und der
Verein chemischer Fabriken in Mannheim so vereinfachte Verfahren erfunden haben.
Die Elektrotechnik hat uns die Elektrochemie gebracht, sie hat die Gewinnung des
Aluminiums und anderer Leichtmetalle ermöglicht, und sie hat in neuester Zeit zur
Nutzbarmachung des Luftstickstoffes geführt. In der organischen Chemie waren
es die Arbeiten deutscher Chemiker wie Runge und Hofmann, um nur einige der
glänzendsten zu nennen, die aus dem schwarzen, lästigen Abfallprodukt, dem Stein-
kohlenteer, die wunderbarsten Färb- und Riechstoffe herausholten. Es gelangen die
        <pb n="135" />
        ﻿12. Aus der Geschichte der Siegerländer Industrie.

105

Synthesen des Alizarins und des Indigos, dann des Kampfers und anderer Stoffe,
für welche die Natur bisher ein Monopol zu haben schien. Es entwickelte sich auf
der von Liebig geschaffenen Grundlage die heutige Düngemittelindustrie. Die phar-
mazeutische Großindustrie wuchs hervor und gab den Ärzten neue wirksame Waffen
in die Hand.

In vielfachem Zusammenhang mit der chemischen Industrie steht die große
deutsche Beleuchtungstechnik, die ebenfalls ein Kind des letzten halben Jahr-
hunderts ist. Die Petroleumlampe erscheint heut manchem schon als ein veraltetes
Möbel, obwohl ihre allgemeine Einführung erst in den sechziger Jahren erfolgte. Daß
sie in dieser Weise zurückgedrängt worden ist, ist auf den Wettstreit zwischen der Gas-
technik und der Elektrotechnik zurückzuführen, die uns immer neue Verbesserungen
bringen. Epochemachend war die Erfindung des Auerfchen Gasglühlichts und die
Entwicklung dieser Technik durch Deutsche, die Konstruktion der ersten brauchbaren
elektrischen Bogenlampe durch Hefner-Alteneck und der Glühlampe durch Edison. Es
ist bekannt, wie große Verdienste um die Einführung der Glühlampe und um die
Entwicklung der ganzen elektrischen Industrie in Deutschland der damals noch junge
Ingenieur Emil Rathenau sich erworben hat.

Das Bündnis zwischen Wissenschaft, Technik und Industrie ist eine der Grund-
lagen unserer modernen wirtschaftlichen Entwicklung. Ihm verdanken wir auch die
Möglichkeit, unsern Export aufrecht zu erhalten und auszudehnen, nachdem die hohen
Auslandszölle gegen unsere industriellen Produkte uns mehr und mehr zwingen,
die alten Gleise zu verlassen und in der Spezialisierung und Verfeinerung unserer
Produktion Ersatz zu suchen.

12. Aus der Geschichte der Siegerländer Industrie.

Von Georg Mollat.

M o l l a t, Zur Würdigung der Siegerländer Industrie. Durchgesehener Sonderabdruck
aus der Festschrift zur Feier des 75jährigen Bestehens des Kultur- und Gewerbeoereins für
den Kreis Siegen. Siegen, im September 1908. S. 3—11.

Mollat, sBericht über das Wirtschaftsjahr 1910j. In: Mitteilungen des Berg- und
Hüttenmännischen Vereins, E. V., zu Siegen. Heft XXXlll. Siegen, Druck von C. Buch-
holz, 1911. S. 65—67.

In seiner klassischen „Mineralogischen Beschreibung der oranien - nassauischen
Lande" aus dem Jahre 1789 macht Johann Philipp Becher einmal die Be-
merkung, das Fürstentum Siegen habe seinen ganzen Wohlstand und sein ganzes
Glück dem Bergbau zu verdanken; ohne ihn würde nicht der dritte Teil der Ein-
wohner darin leben können, und auch diese würden sich dabei kümmerlich von der
Viehzucht nähren müssen. „Durch den Berg- und Hüttenbetrieb hingegen — fährt
Becher dann wörtlich fort — ist das Land bevölkert, fsindj Flecken und Dörfer er-
bauet und so wüste Gegenden in grüne Auen und lachende Fluren umgeschaffen
worden, die sonst der Tau des Himmels den Menschen nie zum Nutzen hätte befeuch-
ten können."

Diese Worte eines geist- und kenntnisreichen Mannes haben auch für unsere
Zeit, also nach mehr als 100 Jahren, noch nichts von ihrer Bedeutung verloren.
Denn mögen wir einen Blick auf die Ergebnisse der Volks- und der Berufszählung
werfen, mögen wir die Produktionsstatistik zur Hand nehmen, mögen wir endlich die
Gewerbesteuerlisten durchblättern, — immer wieder werden wir finden, daß das
Berg- und Hüttenwesen dem Siegerlande sein bezeichnendes wirtschaftliches Gepräge
        <pb n="136" />
        ﻿106 Zweiter Teil. Handel. III. Zur Geschichte von Handel und Industrie rc.

verleiht. Damit soll nun keineswegs gesagt sein, daß es im Kreise Siegen nicht auch
andere beachtenswerte Gewerbezweige oder gewerbliche Einzelunternehmungen gäbe,

—	ganz im Gegenteil! Aber die Eisensteingruben und die Hochofenwerke marschieren
nach der Zahl ihrer Arbeiter, der Höhe ihres Anlage- und Betriebskapitals, der
Menge und dem Werte ihrer Produktion noch immer an der Spitze der Siegerländer
Industrie und werden nach menschlicher Voraussicht auch in Zukunft ihre führende
Stellung behaupten. Wir werden uns deshalb im wesentlichen nur mit ihnen zu be-
fassen haben.

Die Geschichte des Siegerländer Bergbaues läht sich
nicht sonderlich weit verfolgen, wenigstens nicht an der Hand glaubwürdiger Quellen,

—	stammen doch die ältesten zuverlässigen Nachrichten über ihn erst aus dem 13. und
14. Jahrhundert: es wird nämlich 1298 die Silber- und Bleierzgrube am Ratzenscheid
bei Wilnsdorf, die Landeskrone, und 1313 der Stahlberg bei Müsen urkundlich
erwähnt. Aber trotzdem dürfte aus inneren Gründen die Annahme nicht unberechtigt
sein, daß der Bergwerks- und auch der Hüttenbetrieb schon von alters her im Sieger-
lande heimisch gewesen ist; denn es waren hierfür alle Vorbedingungen gegeben: die
Berge lieferten die an vielen Orten „am Tage stehenden" Eisenerze, die Wälder den
Brennstoff, die Holzkohle, und die Rennarbeiten konnten überall ausgeführt werden.

In wie bescheidenen Grenzen sich übrigens die Produktion noch bis in die neuere
Zeit hinein hielt, geht daraus hervor, daß im Kreise Siegen an Eisenstein gefördert
wurden:

im Jahre	t	im Werte von Talern
1850	38 880	124 974
1852	40 436	125 608
1854	72 334	242 946
1856	80 663	292 885
1858	76 561	315 300
1860	51 549	166 864

Erst seit der Eröffnung der Deutz-Gießener Bahn — mit Abzweigung
von Betzdorf nach Siegen — und der Ruhr-Sieg-Bahn (1861) begann sich im
Siegerlande, dessen Bewohner bis dahin sozusagen „intra montes“ gelebt und ein
mehr beschauliches, selbstgenügsames Dasein geführt hatten, eine wirtschaftliche Auf-
wärtsbewegung zu vollziehen, die in seiner Geschichte ihresgleichen sucht und — ab=
gesehen von unvermeidlichen, mehr oder weniger schweren Rückschlägen, Erschütte-
rungen und Krisen — bis auf den heutigen Tag angehalten hat.

Wenn wir uns nunmehr dem Hüttenwesen zuwenden, so möchten wir
zunächst darauf hinweisen, daß das Siegerland aller Wahrscheinlichkeit nach die
Heimat des Hochofens ist. Ursprünglich nämlich verstand man es nur, aus — leicht
reduzierbaren — Erzen unmittelbar schmiedbares Eisen (Stahl und Schmiedeeisen)
darzustellen, und zwar in Herden oder in niedrigen Schacht- (Bauern-, Stück-)öfen;
zum Anfachen der Holzkohlen bediente man sich des natürlichen Luftzuges oder des
Blasebalgs, den gewöhnlich Menschenkraft, Hand oder Fuß, in Bewegung setzte
(Rennarbeit). Erst später, in ersten Drittel des 14. Jahrhunderts lernte man Wasser-
räder zum Betriebe der Gebläse verwenden; dabei machte man die Wahrnehmung,
daß die Temperatur in den Stücköfen infolge der stärkeren Windzufuhr bis zur
Schmelzhitze gesteigert und dünnflüssiges Eisen erzeugt wurde; dieses ergab nach
einer abermaligen Verhüttung ein ungleich wertvolleres Produkt als die zähe,
teigige „Luppe", die man sonst gewann. Man ging daher allmählich — für das
Siegerland schon 1443 und 1444 (oder gar schon 1311 und 1417?) urkundlich nach-
weisbar — zu dem vorteilhafteren mittelbaren Schmelzverfahren, zur Errichtung
von besonderen Blas- und Hammerhütten über: die ersteren erbliesen in hohen
        <pb n="137" />
        ﻿12. Aus der Geschichte der Siegerländer Industrie.	107

Schachtöfen, eben den sog. Hochöfen Roheisen*), während die letzteren das Roheisen
»frischten", d. h. in Schmiedeeisen umwandelten und unter dem Hammer verarbeite-
ten. Die Eigentümer der Blas- und Hammerhütten bildeten die Massenbläser- und
Hammerschmiedezunft; dieser gelang es im Jahre 1555, vom Landesherrn, dem
Grafen Wilhelm dem Reichen von Nassau, gegen Zahlung von 2100 Gulden
die Zusicherung zu erhalten: „daß er und seine Erben hinfüro und bis zu den ewigen
Tagen den Hütten-, Blas-, Gieß- und Schmiedehandel (außerhalb der Hütten- und
Stahlschmieden zu Freudenberg) nimmermehr betreiben, auch keine neuen Blas-,
Gießhütten und Hämmer mehr aufrichten noch andern Untertanen von neuem solche
aufzurichten erlauben wollten".

Es ist begreiflich, daß eine derartige Monopolisierung dem Gewerbe mehr
schaden als nützen mußte, daß sie selbst notwendige technische Verbesserungen nicht
aufkommen ließ und schließlich geradezu unhaltbare Zustände herbeiführte, — dies
alles umsomehr, als die Hütten- und Hammerordnung von 1516 den Betrieb auf
bestimmte Zeiten im Jahre, auf sog. Reisen, beschränkte, weil sonst Mangel an
Wasser und Kohlen eintrat. Und zwar stand den Hütten von Ostern bis Pfingsten
und von Michaelis bis Weihnachten, im übrigen aber den Hämmern das Vorrecht
auf das Betriebswasser zu; außerdem durfte die einzelne Hütte nicht länger als 12,
seit 1528 sogar nicht länger als 8 Wochen jährlich arbeiten. Roch irrationeller gestal-
tete sich der Betrieb dadurch, daß er nicht auf gemeinschaftliche Rechnung ging. Viel-
mehr hatte jeder Gewerke seine besonderen „Hüttentage", an denen er im gemein-
schaftlichen Hochofen seinen eigenen Eisenstein mit seinen eigenen Holzkohlen ver-
schmelzen konnte; dies war das einzige Brennmaterial, das die privilegierten Hütten
verwenden durften. Dafür besaßen sie allein das Recht auf Holzkohlenfeuerung, und
i&gt;aran änderte auch die Hütten- und Hammerordnung von 1830 nichts.

Ähnlich lagen die Verhältnisse im Hammergewerbe.

Neben der Massenbläser- und Hammerschmiedezunft gab es noch die Zünfte
der Stahlmassenbläser und der Stahlschmiede**); der Betrieb der Stahlhütten und
der Stahlhämmer war im allgemeinen ähnlich organisiert, wie der der Eisenhütten
und der Eisenhämmer.

Die Erzeugnisse der Siegerländer Hochöfen waren wegen ihrer vortrefflichen
Eigenschaften von jeher weit und breit berühmt; soweit sie nicht im Siegerlande selbst
verarbeitet wurden, fanden sie namentlich an den Hammerwerken in der Grafschaft
Mark willige Abnehmer***). Das Halbfabrikat ging auch noch weiter, hauptsächlich
in das Bergische, und die Remscheider und Solinger Eisen- und Stahlwaren haben
seiner Güte nicht in letzter Linie ihren Weltruf zu verdanken. Aber auch das Sieger-
land konnte mit seinen Eisen- und Stahlartikeln Ehre einlegen; besonders geschätzt
waren schon im 12. Jahrhundert seine Schmiedearbeiten, — soll doch nach der „Vita
Merlini“ („Leben des Zauberers Merlin"), die um 1150 entstanden ist, kein Ge-
ringerer als Wieland der Schmied seine Kunst „in urbe Sigeni (!)“ ausgeübt haben.
Nicht weniger begehrt waren Gußwaren, wie Öfen, Poterie, Fußboden- und Grab-
platten, Bedarfsgegenstände der Eisenhämmer u. dergl. Auch Geschütze von aner-
kannter Güte wurden im Siegerlande hergestellt, und zwar anfangs aus Schmiede-

*) Außerdem erbliesen sie Gießereiroheisen und, solange es noch keine Stahlhütten im
Siegerlande gab, d. h. bis in das 17. Jahrhundert hinein, auch Rohstahleisen, das die Stahl-
schmiede zu Stahl verarbeiteten.

**) Die Stahlmassenbläser bildeten erst seit 1680 und die Stahlschmiede erst seit 1684
besondere Zünfte; vorher gehörten die ersteren zur Massenbläser- und Hammerschmiedezunft
und die letzteren zur Stahlschmiede-, Waffen- und Kleinschmiedezunft.

***) Übrigens bestand für Roheisen und Rohstahleisen jahrhundertelang ein landesherr-
liches Ausfuhrverbot (Kurbriefe l).
        <pb n="138" />
        ﻿108 Zweiter Teil. Handel. III. Zur Geschichte von Handel und Industrie rc.

eisen, später auch aus Gußeisen. Nach neueren Forschungen scheint Siegen sogar
der erste Platz gewesen zu sein, an dem überhaupt Geschütze gegossen wurden (1444?).

Wie wir vorher sahen, berührte der Flügelschlag einer neuen Zeit das Sieger-
land erst verhältnismäßig spät. Allerdings hatte schon die Hütten- und Hammer-
ordnung von 1830 mit manchen unberechtigten Eigentümlichkeiten aufgeräumt: bei-
spielsweise gab sie den Verbrauch von Steinkohlen frei und ließ die Umwandlung der
Hammertage in Hüttentage zu; dadurch setzte sie die Hütten in den Stand, ihre Reisen
auszudehnen und Koks mit zu verschmelzen, also wirtschaftlicher als früher zu arbeiten.
Auch waren feit den dreißiger und vierziger Jahren des vorigen Jahrhunderts an die
Stelle der alten Eisen-, Stahl-, Reck- und Raffinierhämmer allmählich die für Stein-
kohlenfeuerung eingerichteten Walz- und Puddelwerke getreten, und endlich
begannen auch die etwa gleichzeitig entstandenen Maschinenfabriken und
Walzengießereien eine gewisse Bedeutung zu erlangen. Aber trotzdem gab
es noch im Jahre 1861 im Kreise Siegen nur 50 Fabrikbetriebe mit 1205 Arbeitern,
nämlich:

38 Eisen-(Hütten- und Walz-)Werke . . . 860

2 Stahlwerke.................................. 4

1 Drahtwalzwerk...............................91

4	Maschinenfabriken..........................110

5	Gießereien.................................140

50 Betriebe	1205 Arbeiter

Erst die Einbeziehung in den Eisenbahnverkehr machte das Siegerland zu einem
vollberechtigten und vollwertigen Gliede unseres Wirtschaftskörpers und trug haupt-
sächlich zur Entwickelung seiner Industrie in größerem Stile bei. Selbstverständlich
wirkten auch noch andere Faktoren unmittelbar oder mittelbar dabei mit; wir brauchen
nur zu erinnern: an die Errichtung des Norddeutschen Bundes und des Deutschen
Reiches, an die liberale Landes- und Reichsgesetzgebung der sechziger und siebziger
Jahre (Berggesetz 1865, Gewerbeordnung 1869 usw.), an den allgemeinen wirtschaft-
lichen Aufschwung im In- und Auslande und an die epochemachenden technischen
Erfindungen der neueren Zeit, namentlich auch auf dem Gebiete des Eisenhütten-
wesens (Flußeisenerzeugung in der Birne und im Flammofen: Bessemer-, Thomas-
und Siemens-Martin-Verfahren usw.). —

Am 18. Januar 1911 waren 40 Jahre seit jenem denkwürdigen Tage verflossen,
an dem König Wilhelm von Preußen aus dem Hause Hohenzollern im Spiegelsaale
des Schlosses zu Versailles die deutsche Kaiserwürde erneuerte und übernahm. „Uns
und unfern Nachfolgern an der Kaiserkrone — so hieß es am Schluffe der Prokla-
mation, durch die er dem deutschen Volke diese weltgeschichtliche Tat kundgab — wolle
Gott verleihen, allzeit Mehrer des Deutschen Reichs zu sein, nicht an kriegerischen
Eroberungen, sondern an den Gütern und Gaben des Friedens auf dem Gebiete
nationaler Wohlfahrt, Freiheit und Gesittung".

Daß diese Bitte kein Rauch und kein Schall, kein tönendes Erz und keine klin-
gende Schelle war, sondern der Ausdruck echter Frömmigkeit, hohen sittlichen Ernstes
und tiefer politischer Weisheit, ein Zeichen froher lebendiger Hoffnung und zielbe-
wußter schöpferischer Kraft, und daß sie deshalb mit einer gewissen inneren Notwen-
digkeit Erhörung finden mußte, wie sie ja auch Erhörung gefunden hat, davon konnte
25 Jahre später kein Geringerer als der Enkel in jener Rede Zeugnis ablegen, in
der er den Übergang Deutschlands vom Agrarstaate zum Jndustriestaate, die Ver-
flechtung unserer Volkswirtschaft in die Weltwirtschaft mit dem ihm eigenen feurigen
Schwünge feierte. „Aus dem Deutschen Reiche — rief Wilhelm II. damals aus —
ist ein Weltreich geworden. Überall in fernen Teilen der Erde wohnen Tausende
unserer Landsleute. Deutsche Güter, deutsches Wissen, deutsche Betriebsamkeit gehen
        <pb n="139" />
        ﻿12. Aus der Geschichte der Siegerländer Industrie.

109

über den Ozean. Nach Tausenden von Millionen beziffern sich die Werte, die Deutsch-
land auf der See fahren hat."

In der Tat, in den letzten Jahrzehnten haben sich in unserem Volks- und Staats-
ieben ganz ungeahnte Wandlungen vollzogen. Auch das Siegerland hat an dieser
einzig dastehenden Aufwärtsbewegung in reichem Maße teilgenommen, namentlich
auch auf industriellem Gebiete. Ein paar Beispiele mögen die Richtigkeit unserer
Behauptung beweisen.

Es förderten die Gruben	im Kreise Siegen i	an Eisenstein:	
im Jahre	t	im Werte von	Ji
1870	255 962	3 790 062	
1890	739 978	8 256 639	
1910	1 054 579	11 731 979	
1910	+ 798 617 t	-s- 7 941 917	Ji
1870	= 312 %	= 210 %	
Die Hochöfen erbliesen an im Jahre	Roheisen:  t	im Werte von	cM
1870	104 654	8 986 401	
1890	320 732	22 628 258	
1910	402 739	23 240 235	
1910	+ 298 085 t	+ 14 253 834	M
1870	----- 285 %	= 158 %	
Die Siemens-Martin-Werke stellten Rohblöcke		(ausschl. Platinen) her	
im Jahre	t	im Werte von	Ji
1895	12 721	883 283	
1900	66 662	7 807 703	
1905	137 088	10 725 377	
1910	224 401	18 553 449	
1895	+ 211 680 t	-I- 17 670166	Ji
1910	= 1 664 %	= 2 000 %	
Die Puddel-, Walz- und	Hammerwerke erzeugten an Halb		- und
fabrikaten:  im Jahre	t	im Werte von	Ji
1870	33 800	6 051 741	
1880	48 151	8 003 324	
1890	73 469	11 591 063	
1900	141 905	24 351 981	
1910	325 605	36 315 958	
1910	-s- 291 805 t	+ 30 264 217	Ji
1870	= 863 %	= 500 %	

In seiner schon genannten „Mineralogischen Beschreibung" sagt Becher:
„Wahr glücklich ist der Siegerländer bei seinem Fleiß. Er ist geschäftig und emsig
        <pb n="140" />
        ﻿110

Zweiter Teil. Handel. IV. Handelskrisen.

wie der Holländer". Solange wir dieses Wort mit gutem Gewissen unterschreiben
können, so lange brauchen wir uns auch um die Zukunft unserer engeren Heimat
und ihrer Bewohner keine Sorge zu machen, so lange werden das Siegerland und
die Siegerländer Industrie ihren Platz an der Sonne behaupten.

Glückauf!

IV.	Handelskrisen.

Vorbemerkung, v- Philippovich, Grundriß der politischen Ökonomie. 1. Bd. 8. Aufll
Tübingen, I. C. B. Mohr (Paul Siebeck), 1909. S. 360: „Eine andauernde, mit weitreichenden
Wirkungen *) verbundene Störung in dem Verhältnis von Angebot und Nachfrage ist es, die
man als Krise bezeichnet. — Solche andauernde Störungen können in jedem einzelnen Er-
werbszweige auftreten, sie können aber auch den ganzen Zusammenhang aller Wirtschafts-
einheiten ergreifen. Im ersteren Falle spricht man von einer besonderen Krisis des
betreffenden Erwerbszweiges, z. B. des Handwerks, der Landwirtschaft, der
Eisenindustrie, im letzteren Falle von einer allgemeinen Krisis. Mit Rücksicht auf
das Entstehungsgebiet der Störungserscheinungen spricht man von Produktions- oder
Absatzkrisen oder von Geld- und Kreditkrisen, je nachdem jene andauernde Ver-
schiebung in den Verhältnissen von Angebot und Nachfrage unmittelbar in den Produktions-
zweigen und ihren Absatzgelegenheiten oder im Kreise der Geld- und Kreditorganisation ihren
Ausgangspunkt nimmt. Die Wirkung jeder Krisis überträgt sich aber auf alle zusammen-
hängenden Wirtschaftserscheinungen, und es ist daher eine Produktionskrisis ohne Beein-
flussung der Geld- und Kreditverhältnisse so wenig denkbar wie eine Geld- und Kreditkrisis
ohne eine solche der Produktionszweige. Das Maß der gegenseitigen Beeinflussung ist aller-
dings je nach der Ausdehnung und Stärke der Krise verschieden." — G. M.

1.	Die Tulpenmanie in den Niederlanden (1634).

Von Max Wirth.

Wirth, Geschichte der Handelskrisen. 4. Ausl. Frankfurt a. M., I. D. Sauerländer,
1890. S. 23—26.

Im Jahre 1554 hatte der Naturforscher Busbeck die Tulpe von Adrianopel
aus nach dem abendländischen Europa gebracht. Als dieselbe, allmählich angepflanzt
und vermehrt, auch in den Niederlanden eingebürgert wurde, entstand dort eine solche
Liebhaberei für diese Blume, daß in den Jahren 1634—1638 eine wahre Manie
ausbrach, die zu einer reichen Handelsquelle der Spekulanten wurde, vornehmlich in
den Städten Amsterdam, Utrecht, Rotterdam, Alkmar, Leyden, Hartem, Enkhuisen,
Dianen, Hoorn und Medenblick. Der Handel wurde nach dem Gewicht der Tulpen-
zwiebeln (nach Assen sAs —48,063 mg]) ganz gefchäfts- und börsenmäßig betrieben.
Geld, Güter, Haus und Hof, Vieh, Gerätschaften und Kleider wurden für Tulpen-
zwiebeln gegeben und verschrieben. In einer alten Schrift heißt es: Edelleute, Kauf-
leute, Handwerker, Schiffer, Bauern, Torfträger, Schornsteinfeger, Knechte, Mägde,

*) Stocken des Absatzes, auch trotz des gleichzeitigen Sinkens der Preise, Zusammen,
bruch und Unrentabilität vieler Unternehmungen, Entlassung von Arbeitern und Arbeitslosig-
keit, mangelnde Unternehmungslust und Zurückhaltung von Kapitalsanlagen, Einschränkung
des Kredites, Minderung der Einkommen in den betroffenen Wirtschaften, Verschärfung und ■
Übertragung der Absatzstockung auf andere Kreise.
        <pb n="141" />
        ﻿1. Die Tulpenmanie in den Niederlanden (1634).	111

Trödelweiber usw., alles war von gleicher Sucht befallen. Anfangs gewann ein
jeder, und viele kamen nach gemachtem Handel, wie die Holländer mit einer im
Bauernkrieg auch in Deutschland sehr beliebten Bezeichnung sich ausdrückten, als die
„großen Hansen" daher. In allen Städten waren Wirtshäuser gewählt, welche statt
der Börse dienten, wo Vornehme und Geringe um Blumen handelten und die Kon-
trakte mit großen Traktamenten bestätigten. Sie hatten unter sich Gesetze, Notare,
Schreiber.

„Die Geschichte der Tulpenmanie in Holland", sagt John Francis, „ist so
lehrreich als irgendeine einer ähnlichen Periode. Im Jahre 1634 waren die Haupt-
städte der Niederlande in einen Schacher verwickelt, welcher den soliden Handel
ruinierte, indem er das Spiel aufmunterte, welcher die Lüsternheit des Reichen, wie
die Begierde des Armen verlockte, welcher den Preis einer Blume höher als ihr
Gewicht in Gold steigerte, und welcher endigte, wie alle solche Perioden geendigt
haben, in Elend und wilder Verzweiflung. Viele wurden zugrunde gerichtet, nur
wenige bereichert, und Tulpen waren 1634 so eifrig gesucht wie 1844 Eisenbahn-
promessen (in England und — können wir hinzufügen — 1856 Kreditaktien in
Deutschland). Die Spekulation wurde bereits damals nach ähnlichen Prinzipien
geleitet. Geschäfte wurden abgefchlossen auf die Lieferung gewisser Tulpenzwiebeln,
und wenn, wie ein Fall vorkam, nur zwei Stück auf dem Markt waren, so wurden
Herrschaft und Land, Pferde, Ochsen, Hab und Gut verkauft, um die Differenz zu
zahlen. Kontrakte wurden abgeschlossen und Tausende von Gulden für Tulpen
bezahlt, welche weder die Makler noch Käufer oder Verkäufer gesehen hatten. Für
einige Zeit gewannen, wie gewöhnlich in solchen Perioden, alle und keiner verlor.
Arme Personen wurden reich. Hoch und nieder handelte in Blumen. Die Notare
bereicherten sich, und selbst der nüchterne Holländer träumte, ein dauerhaftes Glück
vor sich zu sehen. Leute der verschiedensten Professionen versilberten ihr Eigentum.
Häuser und Gerätschaften wurden zu Schleuderpreisen ausgeboten. Das Land gab
sich der trügerischen Hoffnung hin, daß die Leidenschaft für Tulpen immer andauern
würde, und als man erfuhr, daß selbst das Ausland von dem Fieber ergriffen wurde,
so glaubte man, daß der Reichtum der Welt sich an den Ufern des Zuidersees konzen-
trieren und daß die Armut hinfüro zur Sage in Holland werden würde. Daß man
ernsthaft bei diesem Glauben war, beweisen die Preise, die gezahlt wurden, und die
Manie muß in der Tat tief gewurzelt haben, wenn, wie von vielen glaubwürdigen
Zeitgenossen versichert wird, Güter im Werte von 2500 fl. für eine Spezies gegeben
wurden, wenn für eine andere in der Regel 2000 fl. geboten und eine dritte einen
neuen Wagen, 2 Schimmel samt Geschirr wert geachtet wurde, wenn zwölf Acker Land
für eine Tulpe bezahlt wurden."

400 As von der Tulpenzwiebel, genannt Admiral Liefken, kosteten 4400 fl.;
446 As vom Admiral von der Eyk 1620 fl.; 1600 As Schilder 1615 fl.; 410 As
Viceroy 3000 fl.; 200 As Kemper ^.u^ustus 5550 fl. usw. Die Stadtregister von
Alkmar bezeugen, daß 1637 120 Tulpenzwiebeln zum Nutzen des Waisenhauses
öffentlich für 90 000 fl. verkauft worden sind. Die Harlemer waren auf den Tulpen-
handel so erpicht, daß sie damals allgemein die „B l u m i st e n" genannt wurden.

Ein Mann gewann in wenigen Wochen 60 000 fl.; viele reiche Häuser wurden
aber auch zugrunde gerichtet.

Während ein paar Jahren wurden in einer einzigen Stadt von Holland mehr
als 10 Millionen für Tulpen umgesetzt. Das ganze schwindlerische Börsenspiel war
schon damals, im 17. Jahrhundert mit all seinen Pfiffen und Kniffen im Schwung.
Die Aktie hieß damals „Tulpe"; das war der ganze Unterschied.

Aus der großen Anzahl von komischen Anekdoten, welche aus jener Zeit auf-
bewahrt wurden, wollen wir nur zwei hervorheben. Ein Kaufmann hatte eine Tulpen-
        <pb n="142" />
        ﻿112

Zweiter Teil. Handel. IV. Handelskrisen.

zwiebel für 500 fl. gekauft. Kurz darauf brachte ihm ein Bootsmann fremde Waren.
Er ließ dem letzteren einen frischen Hering und eine Kanne Bier reichen. Der Schiffer
sah die teuere Zwiebel liegen, glaubte, es fei eine gemeine, schälte und verspeiste sie
zu dem Hering. Dieser Mißgriff kostete dem Kaufmann mehr, als wenn er den
Prinzen von Oranien traktiert hätte.

Ein Engländer fand in einem Garten ein paar Tulpenzwiebeln und steckte die-
selben zu sich, um naturwissenschaftliche Beobachtungen an denselben zu machen; aber
er wurde als Dieb verklagt und muhte endlich eine große Rechnung bezahlen.

Der Schwindel hatte bald ein trauriges Ende. Im Jahre 1637 trat der plötzliche
ilmfchwung ein. Die Panik kam, das Vertrauen verschwand; Kontrakte wurden ge-
brochen, Exekutionen wurden in jeder Stadt Hollands angekündigt. Die Träume
von unermeßlichem Reichtum waren verschwunden, und diejenigen, welche sich eine
Woche zuvor noch des Besitzes von ein paar Tulpen erfreuten, deren Realisierung
ihnen ein fürstliches Vermögen eingebracht haben würde, blickten traurig und verblüfft
auf die erbärmlichen Knollen hin, die vor ihnen lagen und, wertlos in sich selbst,
zu keinem Preis mehr zu verkaufen waren.

Um den Schlag abzuwenden, beriefen die Tulpenhändler öffentliche Versamm-
lungen und hielten prächtige Reden, in welchen sie bewiesen, daß ihre Ware so viel
wert sei als jemals, und daß der panische Schrecken unsinnig und ungerecht sei. Die
Reden brachten großen Applaus hervor, aber die Knolle blieb wertlos, und obgleich
mit Klagen wegen Kontraktsbruchs gedroht wurde, so hatten diese doch keine Folge,
weil die Gerichte sich weigerten, von Spielgeschäften Notiz zu nehmen. Sogar die
Weisheit der Generalstaaten in Haag wurde in Anspruch genommen, allein auch sie
konnte nicht helfen, wie es überhaupt nicht in der Macht der Regierung lag, ein
Heilmittel für das Übel zu finden.

Viele Jahre vergingen, bis das Land sich von diesem Schlag wieder erholte, und
bis der Handel von den Wunden wieder genas, welche die Tulpenmanie ihm ge-
schlagen hatte, eine Manie, die sich nicht bloß auf Holland beschränkte, sondern bis nach
London und Paris sich erstreckte und in den zwei größten Hauptstädten der Welt
der Tulpe einen erdichteten Wert beigelegt hatte, den sie in Wirklichkeit niemals
befaß.

2.	Die Handelskrisis von 1857.

Von Albert Schäffle.

S ch ä f f l e, Die Handelskrisis von 1857 in Hamburg mit besonderer Rücksicht auf das
Bankwesen. In: Gesammelte Aufsätze. 2. Bd. Tübingen, H. Laupp, 1886- S. 61—66.

Nach Beschwichtigung der Wellen der politischen Bewegungen (1848—1851)
warf man sich mit Hast auf alle Zweige des wirtschaftlichen Erwerbes, die Industrie
und den Verkehr (Eisenbahnen rc.), auf alle Zweige der Produktion durch Grün-
dung neuer Unternehmungen, Umbildung und Vergrößerung der alten, endlich aus
den Vertrieb der durch Verkehrs- und Produktionsvermehrung unendlich gesteigerten
Warenmenge. Die Gleichgewichtsstörung zwischen verfügbarem und wirklich not-
wendigem Kapital machte sich bald fühlbar. Die Börse beschwerte eine ungeheuere
Masse sog. Zukunftswerte aus Unternehmungen, die erst halb fertig waren und so
schnell nicht reif werden konnten, daher die vom Sommer 1856 bis Ende 1857
dauernde chronische Börsenkrisis sich einstellte. Das sowohl durch Masse der Produktion
als durch künstliche Überteuerung aller Waren gestörte Gleichgewicht zwischen An-
gebot und Nachfrage im Handel fand seine Wiederherstellung später, aber so plötzlich,
        <pb n="143" />
        ﻿2. Die Handelskrisis von 1857.

113

wie die elektrische Spannung der Luft im Gewitter zur Ausgleichung kommt. Im
Bereiche des Großhandels, in dessen Händen die Ware vor dem durch den Detail-
handel geleiteten unmittelbaren Verbrauch sich befindet, platzte das Gewitter, was
um so unvermeidlicher war, als eine durch Kredit unterhaltene spekulative Ein-
sperrung und Stapelung der Waren mit einer nie dagewesenen Allgemeinheit statt-
gefunden hatte.

Die Krisis von 1857 war von einer Allgemeinheit und Heftigkeit und hat
Auswüchse des wirtschaftlichen Lebens an den Tag gebracht wie keine frühere. Nicht
der Rechtfertigungs-, aber der Erklärungspunkt hievon liegt darin, daß die diesmalige
Krisis in der Hauptsache nicht, wie früher, von partiellen Störungen (Fehlernten,
Kriegskonjunkturen), sondern von einer allgemeinen Prosperität, der Folge eines
ohnegleichen großartigen weltwirtschaftlichen Neu- und Umbildungsprozesses, bewirkt
worden ist. Diese Prosperität gab nach allen Seiten einen vergleichsweise mühelosen
Gewinn, indem viele Vermögenselemente wie durch Zauberschlag verdoppelten Nutz-
effekt hatten. Das menschliche Herz ist unersättlich, die Übertreibung war unver-
meidlich. Und wie seinem eigenen, so vertraute man dem fremden Glückssterne, und
es ergab sich hiedurch zur Fortbewegung der Dampfentwicklung von Handel und
Industrie jener Kreditmißbrauch, bei dem es im einzelnen Falle immer schwer ist,
zu entscheiden, ob er mehr auf Selbsttäuschung oder Täuschung anderer beruht.

Der Kreditmißbrauch schwindelte sich an einer Schraube vorzugsweise empor,
am Wechsel. Der Wechsel, dieses vermöge seiner formellen Rechtsstrenge unentbehr-
liche kaufmännische Zahlmittel, diente durchaus nicht mehr bloß zur Übertragung
reeller Werte, er wurde nicht bloß gezogen auf wirkliche Warenempfänger oder auf
Geschäftsfreunde, welche mit dem Aussteller durch Bande eines reellen Geschäfts-
verkehres und durch Überzeugung sicherer Solvenz verknüpft waren. Der Wechsel
wurde, sobald wirkliches Kapital zu mangeln begann, gezogen zu keinem andern
Zwecke, als um ein fiktives Kapital, Zahlmittel ohne reelle Wertunterlage, zu schaffen
und sich zu erhalten. So wurde nicht bloß die einfache Form dessen, was der Kauf-
mann Wechselreiterei nennt, die Ausstellung neuer Wechsel zu keinem anderen Zweck
als zur Deckung der fälligen, gehandhabt. Dieses einfachste Mittel, eine einmal ge-
schaffene Kapitalfiktion fortzufristen, genügte nicht. Man bildete förmliche Komplotte,
um durch Nachahmung der allgemeinen formellen Eigenschaften des guten Wechsels
dem schlechten Wechsel den Kredit und Kurs solider Wechsel zu erwerben; ein
Zwickauer Kistenmacher akzeptierte eine Million M Banko für sechs Groschen Pro-
vision pro Wechsel, ein Havelberger Krämer von 5000 Talern Vermögen vier
Millionen Ji Banko. Man häufte Unterschriften, die nichts zu bedeuten hatten; ein
englisches Haus hatte dreißig gewerbsmäßige Indossanten, welche an ihrem angeb-
lichen Wohnort vom Bankerottgericht gar nicht aufzufinden waren. So wurde es
möglich, den Wechsel als Zahlmittel in Lauf zu setzen und, wenn er verfiel, ihn mit
einem neuen Zahlungsversprechen zu decken, bis endlich die ausgegebenen und aufge-
häuften fingierten Wertsummen in einer schuldigen oder einer unschuldigen Hand als
das, was sie von Anfang waren, als wertlose Papierfetzen und Lumpenprodukte, hängen
blieben. Von Hamburg sollen förmliche „Kreditreisende" ausgegangen sein, um das
Blankoakzept ihres Hauses, welches jedem Wechsel in Skandinavien den Laufpaß gab,
wie eine Ware feilzubieten. Nicht auf die Deckung und Solvenz seitens des Trassanten,
sondern nur auf die Provision sah man, als man durch Akzepte in die strenge Wechsel-
zahlungsverbindlichkeit sich einließ. Mit der Biegsamkeit des kaufmännischen
Sprachgebrauchs nannte man dies „Eefälligkeitsakzept". Der beste Fall war aller-
dings der, wenn das Blankoakzept, die Annahme des Zahlungsversprechens ohne
reellen Schuldgrund und vorhandene Deckung, aus leichtsinniger Gefälligkeit und in

Mollak, Volkswirtschaftliches Luellenbuch. 4. Ausl.	8
        <pb n="144" />
        ﻿114	Zweiter Teil. Handel. IV. Handelskrisen.

leichtsinniger Überschätzung der eigenen Mittel geschah. Gefälligkeit im Schulden-
übernehmen ist jedoch keine Tugend des Handels.

Von Hamburger Häusern — man würde unrecht tun, zu sagen von Hamburg

—	und ihren Kommanditen wurde der Wechselmißbrauch besonders stark in allen Ab-
stufungen getrieben. Äußere Verhältnisse, welche die Schuld der Schuldigen begreif-
licherweise nicht aufheben, geben hiefür einen Erklärungsgrund: der von Hamburg
nach allen Teilen der Welt ausstrahlende Handelsverkehr, die bisherige seit 60 Jahren
allen Stürmen trotzende Solidität des Platzes, die Abwesenheit aller sonstigen pa-
pierenen Wertzeichen, die Abwesenheit einer zentralen, auch den Kreditmißbrauch der
größten Häuser zeitig wahrnehmenden Kreditanstalt, die Basierung des Wechselgeldes
auf die unabänderlich gleiche reine Silbervaluta des Bankogeldes verliehen dem
Hamburger Wechsel eine Gesuchtheit, eine Umlaussweite, einen ausschließlichen
Spielraum und eine Kontrollelosigkeit, welche ebenso die Verführung zum Mißbrauch
als die Größe des letzteren erklären.

Überall beweist die Krisis, daß der Wechsel in weit höherem Grade als der
Bankzettel zur Fiktion von Kapitalien mißbraucht worden ist. Man darf sogar
sagen, daß nur in Amerika, wo vermöge der Dezentralisation des Bankwesens und
der Weite aller Verkehrsverhältnisse der Zettel faktisch die Rolle eines reinen Wechsels
annimmt, der Zettel zur Kapitalfiktion mißbraucht worden ist.

Im Bankwesen hat sich vielmehr als das gefährlichste Element das verzinsliche,
zu gewagter Anlage in Diskont und Darlehen treibende Depositum von kurzer Kün-
digung erwiesen. Nicht als imaginäres, sondern als höchst reelles Kapital entflieht
es den Banken gerade in der Not, sobald der leiseste Hauch des Mißtrauens weht.
Doch trat in der Krisis an hervorragenden Beispielen auch die Erscheinung auf, daß
gutbeglaubigte Bankinstitute großen Depositenzufluß erhielten, welcher durch ihre
Vermittlung ein sehr wertvoller Helfer in der Not geworden ist.

Nichts hat, um es schließlich zu sagen, so gründlichen Bankerott gemacht als
der doktrinäre Absolutismus der ökonomischen Theorie und
Praxis. Während man in Europa in Doktrin und Gesetzgebung dem Phantom
der Zettelüberschwemmung als einziger Gefahr nachjagte, schuf die Wechselreiterei
Hunderte von Millionen fiktiver Werte; während die Aktiengesellschaften alles
ruinieren sollten, überließ sich die Privatindustrie im Handel, welcher seiner Natur
nach von je die individuelle Wirtschaftsform vorherrschend für sich hat wählen müssen,
Übertreibungen aller Art und brachte die Krisis auf den Gipfelpunkt; während die
absoluten Freihändler der Hansestadt und der skandinavischen Plätze um Staats-
unterstützung auf den Knieen lagen, mußten die büreaukratisch gescholtenen Re-
gierungen Frankreichs und Preußens das Prinzip der selbstverantwortlichen Frei-
heit im Handel vertreten; während die Notendeckung der Bank von England als die
stärkste Seite des Institutes erschien, machte gerade sie Fiasko; während bisher die
großen Bankinstitute einander in blindem Nachahmungstrieb die geringsten Zins-
fußänderungen nachmachten, emanzipierten sie sich diesmal mit Erfolg und ließen

—	bloß nach den konkreten Verhältnissen des heimischen Geldmarktes sich richtend

—	wochenlang Differenzen von 4 % im wechselseitigen Bankzins bestehen. Die Bei-
spiele ließen sich häufen, in welchen die absolute Doktrin, der theoretische und
praktische Schlendrian, vor den Erfahrungen und Notwendigkeiten der Krisis zu
Schanden geworden sind. Auf dem Gebiete der Öffentlichkeit scheint uns vor
allem die Aufgabe der wirtschaftlichen Gesetzgebung und Verwaltung zu liegen.
Wenn der Staat im Zivil- und Handelsrecht, in der Gewerbeordnung, in der Ge-
werbekonzession, in der Beförderung und rechtzeitigen Veröffentlichung der volks-
wirtschaftlichen Statistik die ganze volkswirtschaftliche Bewegung in den durchsichtigen
Spiegel der Öffentlichkeit zu reflektieren trachtet, auch wo es unbequem ist, so unter-
        <pb n="145" />
        ﻿3. Der „große Börsenkrach" im Jahre 1873.

115

stellt er der wirtschaftlichen Freiheit die praktische Intelligenz, der Selbstverantwort-
lichkeit die praktische Freiheit, sichert er sowohl die mannigfaltigste Entwicklung als
die allgemeinste Kontrolle. Dem Auge der wirtschaftlichen Öffentlichkeit Tausende
von Fazetten und immer schärfere Spiegelflächen anzuschleifen, ist eine Aufgabe der
Gesetzgebung, deren Lösung den Fortschritt regeln und die wirtschaftliche Selbst-
beherrschung allgemein machen kann. Einseitige Beschränkungen verkrüppeln nur
den Fortschritt, gewerbliche Staatsaufsicht und Staatsintervention, eine das Korrelat
der andern, treiben den Mißbrauch nur auf unverfolgbare Abwege, untergraben
die freie Mäßigung, stumpfen die wirtschaftliche Selbstbeherrschung, die geschäftliche
Sittlichkeit, die Solidität ab und setzen den Affentrieb der Nachahmung und des
Schlendrians an die Stelle der einzeln erwägenden Vorsicht.

3.	Der „große Börsenkrach" im Jahre 1873.

Von Albert Schäffle.

Schäffle, Der „große Börsenkrach" des Jahres 1873. In: Gesammelte Aufsätze.
2- Bd. Tübingen, H. Laupp, 1886. S. 67, S. 96, S. 98—103, S. 111—113 und S. 116.

Im Mai des Jahres 1873 brach endlich das Strafgericht über ein Schwindel-
treiben herein, wie es seit den Lawschen Orgien der nie Quincampoix*) nicht er-
lebt worden war.

Fünf Jahre lang, besonders aber im Jahre 1872 und noch zu Beginn des
Jahres 1873, hatte es geschienen, als ob die Bäume der Spekulation wirklich in
den Himmel wachsen sollten. An fast allen großen Börsenplätzen hatte der Aktien-
schwindel einen seit Law nicht dagewesenen Umfang und Zynismus erreicht. Aber
nirgends hat, bis jetzt wenigstens, der tolle Tanz um das goldene Kalb mit solchem
Schrecken ein Ende genommen wie in Wien.

Es ist schwer, zu bestimmen, von welchem Tage der „große Krach" zu datieren
ist, ob schon vom 5. oder erst vom 9. Mai an.

Am 9. Mai kam der Mechanismus.der Börse zum völligen Stillstand und der
furchtbare Ernst der Lage zum allgemeinen Bewußtsein.

Allein schon am 5. Mai hatte der ganze Boden der Börse wie in einem Erd-
beben erzittert. Verfasser, damals gerade in Wien anwesend, hörte schon an diesem
Tage von urteilsfähigster Seite den furchtbarsten Zusammenbruch als unvermeidlich
bezeichnen. Sehr gut beschreibt der „Österreichische Ökonomist" den Zustand und Ver-
lauf der Wiener Börse am 5., 6. und 7., dann am 9. und 10. Mai: „Wenn auch
^icht ohne Bangigkeit und Unruhe, so doch nichts weniger als eines Überfalles
gewärtig, trat die Börse den denkwürdigen 5. Mai des Jahres des Krachs an. Die
Kurse von Berlin und Frankfurt waren sogar höher eingetroffen, und am Morgen
gab man sich in Kulissenkreisen einer zuverläßlichen Stimmung hin. Überall die
Proiongationsschwierigkeit, das Drängen der Kostnehmer, die Rücknahme der ver-
pfändeten Papiere zu beschleunigen, der tolle Lärm der Arrangeure, Kassiere und
^kontisten, welche nichts als Meldungen von falschen Händen, nicht übernommenen
Effekten und Wirrnissen in der Differenzrechnung zu machen hatten! Alles das ver-
. b dem Tage etwas unbeschreiblich Unheimliches". Und merkwürdigerweise trat
ganz unerwarteter Anlaß auf, von dem man am wenigsten gedacht hatte, daß er

MlZusgegeben von»Conrad, Elster, Lexis, Loening. 3. Aufl. 6. Bd. Jena, Gustav Fischer,
1910. S. 417—421. — G. M, 8

8*
        <pb n="146" />
        ﻿116	Zweiter Teil. Handel. IV. Handelskrisen.

den Tag eröffnen sollte. Aus Pest wurde telegraphisch gemeldet, daß die Franko-
Ungarische Bank eine Einzahlung auf ihre Aktien ausschreiben werde, dieselbe Franko-
Ungarische Bank, die vor kaum 14 Tagen Generalversammlung gehalten und die
Auszahlung einer 12y2 Aigen Superdividende für den 1. Juli beschlossen hatte!
Eingeweihte hatten zwar schon lange diese Bank als eine halbbankerotte erklärt, ihre
Direktion und Verwaltung als die schwindelhafteste bezeichnet unter den schwindel-
haften, deren sich Transleithanien in hübscher Zahl zu erfreuen hatte, aber man
meinte, daß der Kurs der Aktien wenigstens über den Couponverfall werde gehalten
werden können, und so stagnierte er auch seit vielen Wochen. Da platzte die Seifen-
blase! — Statt einzukassieren, sollte man zuzahlen. Die Aktien fielen in wenigen
Minuten von 98 auf 88. Der so jähe Abfall eines lange ruhig gehaltenen Papiers
alarmierte in ungewohntem Maße und machte mit dem Gedanken vertraut, daß
die Krise unversehens losbrechen könne, ja schon an die Pforten des Hauses poche.
Und so war es! „Der Ungarischen Frankobank bleibt der Ruhm, den Reigen der
in aller Nacktheit sich bloßstellenden Kreditinstitute und ihres unheimlichen Toten-
tanzes eröffnet zu haben. Die Folge hat gelehrt, daß sie dieser bevorzugten Stellung
in der Geschichte der Bankleitungsprostitution nicht unwürdig sei. Die Art, wie sie
das Aktienkapital auf 14 Millionen erhöhte, wie sie die Bezugsausübung der jungen
Aktien mit Agio zu bewerkstelligen wußte, wie sie Gewinn in Aussicht stellte, wo
schon ein reichlich Stück Kapital verloren war, und wie endlich die Maske abgeworfen
ward, als es zur Rettung zu spät war, das alles weist der Franko-Ungarischen
Bank einen ganz nachbarlichen Platz neben den wienerschen bankerotten und halb-
bankerotten kleinen Instituten an, die wenigstens ihr kleines Kapital und den großen
Krach zur Ausrede hatten, während die transleithanische Anstalt schon vor dem Ach
und Krach all diese Praktiken und Kniffe hatte brauchen müssen, um nicht als ver-
fallen zu erscheinen."

Gleichzeitig mit der Hiobspost von Pest traf die Anzeige ein, daß eines der
ansehnlichsten Wiener Bankhäuser, welches eine bedeutende Rolle an der Börse zu
spielen nicht aufgehört hatte, seitdem es bestand, die Firma Mayersberg und Russo,
seine Zahlungen eingestellt habe. Schon 48 Stunden später hätte man solche Kleinig-
keiten, wie die Insolvenz eines Bankhauses und die Bloßlegung der Schwäche eines
Bankinstitutes, gar nicht mehr der Beachtung wert gefunden. Am Mittag des
5. Mai aber wirkte das niederschlagend, erstarrend, wie das Erscheinen eines Ge-
spenstes, das heraufbeschworen zu haben man sich einzugestehen begann. „Das ist
der Anfang des Endes!" lautete der Abschied und besagte der Händedruck erfahrener
Börsenleute, als das Glockenzeichen den Schluß dieses verhängnisvollen Geschäfts-
tages verkündete. „Wie werden wir uns wiedersehen?" Die Frage war auf aller
Lippen.

Am 6. Mai trat die absolute Unentschlossenheit der Börsenleitung zutage, und
mit ihr erwuchs die Zuchtlosigkeit und die Felonie der ohnehin schon ganz entarteten
Spekulation. Am 6. Mai war es schon handgreiflich, daß die Krise in vollem Zuge
sei, daß die nächste Liquidation eine ganz regellose und verheerende werden müsse,
und daß die Börsenkammer Vorsicht und Wachsamkeit verstärken müsse. Die Kurse
fielen an diesem Tage nicht gar so rapid, alles Geschäft vollzog sich unter dem Drucke
des gerechten Zweifels, ob auch diese Schlüsse zu reellem Vollzüge kommen würden:
es herrschte daher jene Erstarrung der Angst und des Zweifels ob des Ungewissen!
Inzwischen kam eine Jnsolvenzmeldung um die andere. Sie bezogen sich nur auf
Individuen dritten Ranges; denn es handelte sich vorerst nur um Abrechnung des
früheren Liquidationstages, der noch leidliche Kurse eingestellt hatte.

Aber schon lief es wie ein Lauffeuer durch alle Kreise des beteiligten Publikums,
flog es mit Blitzesschnelle durch die Provinzen, daß es hoch an der Zeit sei, sich der
        <pb n="147" />
        ﻿3. Der „große Börsenkrach" im Jahre 1873.

117

Papiere um jeden Preis zu entledigen. Von allen Seiten stürmte es nun heran.
Alles wollte losschlagen, alles kündigte, alles drang endlich auf Übernahme der ver-
pfändeten Stücke. Angstklopfenden Herzens wartete man das Resultat des 7. Mai ab.
Dieser entsprach den Voraussetzungen. Das Sterbeglöcklein hörte nicht mehr auf zu
läuten. Banken, Häuser, Faiseurs, Agenten, Millionäre, Galopins, Würdenträger
und Schleppträger, alles war unvermögend, die Papiere zu übernehmen. Das Aus-
kunftsmittel, eine Galgenfrist durch falsche Hände zu gewinnen, war auch nicht mehr
lohnend: wozu sollte man die Maske noch länger tragen? Die Jnsolvenzerklärung
der Börsen- und Kredit- und der Bankerott der Kommissionsbank*) machten
Sensation, viel mehr als begründet; denn wer Augen hatte, muhte den Sturz vor-
ausgesehen haben. Aber für das Publikum, für die öffentliche Meinung, für den
„Nimbus" war es der Todesstoß. Eine „Bank" bankerott! Und gar zwei auf ein-
mal. Die Verwirrung stieg von Stunde zu Stunde, und mit ihr die Ratlosigkeit
der Börsenkammer. Zur Krönung des Werkes beschloß diese der Börse vorgesetzte
Behörde, daß die Zahlung der Differenzen verschoben, daß ein Moratorium zu-
gestanden werde!

Man antwortete zwar auf die betreffende Gegenvorstellung, daß die Kassiere
erklärt hätten, die Verwirrung sei so groß, daß sie nicht fungieren könnten. Das
hätte die Kammer nicht ernst nehmen dürfen. „Wer nicht zahlt, ist insolvent", mußte
es heißen: und man hätte hundert Insolvente weniger gehabt, die Wiener Börse
aber in ihrer Ehre und Position unerschüttert erhalten.

Am 10. Mai proklamierte die Börsenkammer den offiziellen Börsenbankerott,
d. h. die Sistierung der Differenz- und Zinsenzahlung, die Suspendierung des Ge-
schäftes. So alle Tore dem Vertragsbrüche und der Demoralisation auftun, wie mit
dieser Lizenz es geschehen, so die ohnehin gelockerte Disziplin des Hauses total unter-
graben, das hatte niemand erwartet und hat niemand gebilligt als etwa die dadurch
Zu dem Vorteile des Zeitgewinnes Gelangenden. Und wozu benutzten sie diesen
Zeitgewinn? Darüber nachzudenken, ob sie in Masse desertieren sollten oder aus-
halten und bei der Fahne bleiben. Die Wahl fiel manchem schwer; aber die großen
Beispiele, die Masseninsolvenzerklärung von Häusern, die man im Besitze reichlicher
Mittel wußte oder glaubte, die Auflösung aller Ordnung, die Trostlosigkeit der Lage riß
auch nicht wenige mit fort, welche ohne jedes Moratorium gewiß standgehalten hätten.
Und doch herrschte in vielen Kreisen noch immer eine (zumeist freilich erheuchelte)
Nutze und Zuversicht. Mit Vertuschen und Verschieben meinte man noch in der
Woche vom 10.—17. Mai die Katastrophe, wenn auch nicht aufhalten, so doch zu
einem sanften Verlaufe führen zu können; wenigstens meinten es die zwischen Leben
und Tod ringenden Banken. Die vorsichtigeren und der Gefahr mehr entrückten
Institute aber sahen die Hoffnungslosigkeit unverschleiert. So schleppte man sich noch
^in paar Tage hin, immer näher der Erkenntnis, daß die Dinge einem unabseh-
baren Verfalle zutrieben, und doch sich an jedem Hoffnungsstrahl sonnend, von dem
u&gt;an gleichwohl wußte, daß er einem künstlichen Gasapparate entströme. Am
17- Mai ward sogar von den „Sommitäten" der Finanzwelt die Parole ausgegeben,
bie Krise sei auf ihrem Höhepunkte angelangt und alles kehre zu günstigerer Wen-
dung zurück. Niemand geringerer als das Haus Rothschild selbst war es, das diese
Meinung verbreitete und (wir sind der Überzeugung) sie auch teilte. Wie wenig
Berechtigung diese Anschauung hatte, sollte bald deutlich werden.

Doch schien mit Anfang Juni der stärkste Sturm bereits dahin gebraust zu sein.
-0" stürzte plötzlich die Wiener Wechslerbank, eine der kühnsten Börsenspielbanken,
unter dem Druck des Andranges ihrer Kassenschein- (Depositen-) Gläubiger, zu-

*) Ihre Aktien waren am 17. Februar bei 40"/« Einzahlung 140 notiert gewesen!
        <pb n="148" />
        ﻿118	Zweiter Teil. Handel. IV. Handelskrisen.

sammen. Der Eindruck dieses Fallissements war ein furchtbarer; von da an war
der Kredit auch der großen leitenden Banken — Nationalbank, Niederösterreichische
Eskomptegesellschaft und etwa noch Kreditanstalt ausgenommen — erschüttert. Der
Schlag traf um so schwerer, als die Wechslerbank noch acht Tage vorher in der unter
Kontrolle der Regierungsorgane gezogenen „Rohbilanz" einen Aktivsaldo von
400 000 fl. ausgewiesen hatte.

Die Wiener Wechslerbank hatte in die Kategorie der famosen „Kartellbanken"
gehört. Diese, namentlich Börsen- und Maklerbanken, waren von nun an sicherem
Tode verfallen.

In den Generalversammlungen zur Liquidation der Wiener Börsenspielbanken
spielen jetzt unnennbare Szenen. „Räuber", „Spitzbuben", „Gebt den Raub heraus",
fliegt es — kommentiert durch geballte Fäuste — hinüber an die Tische der
schlotternden Verwaltungsräte, selbst wenn ein hochgeborener Graf und „angesehenes"
Herrenhausmitglied Präsident einer oder mehrerer solcher sauberen Verwaltungs-
räte war!

Die Börse aber ist eine öde Halle. „Das Bargeschäft schwingt sein Szepter
auf dem kreditlosen Terrain", schreibt der „Aktionär" vom 26. Juni. So rasch
war der ganze babylonische Turmbau der Kulisse verschwunden!

Im August und September schienen bessere Zustände zurückkehren zu wollen.
Die Kurse der „leitenden Bankpapiere" erlangen einige Erholung. In Baubanken
belebt sich nochmals einigermaßen die Spekulation; man glaubt, diese Werte seien
unnatürlich entwertet. Aber mit dem Herbst „kracht" das Kartenhaus der Bau-
bankspekulationen furchtbar zusammen, die Tausende des Wiener Publikums, welche
in diesen Werten früher gespielt hatten, stehen entsetzt der fortdauernden Katastrophe
gegenüber.

Das Schlimmste sollte erst noch kommen; dem Oktober war der tiefste Sturz
vorbehalten. Das Messer ging nicht mehr bloß den Börsen-, Makler- und dergleichen
Banken an die Kehle, sondern den ersten Instituten, insbesondere jenen ineinander
verfilzten Bankanstalten, welche der Abgeordnetenhauspräsident Freiherr v. Hopfen
in seiner Leitung zusammenfaßte. Die Aktien des Wiener Bankvereins und der All-
gemeinen Österreichischen Bodenkreditanstalt unterlagen einem enormen Kurssturz.
„Kredit", „Anglo", „Franko" und andere „leitende", „erste" Papiere gerieten aufs
neue in eine abwärtsgehende Wertbewegung, welche kaum noch der schwarzsichtigste
Pessimist für geradezu unmöglich gehalten haben würde.

Der „Aktionär" beziffert die Kurseinbuße des Wiener Aktienbankkapitals (April
bis Ende Oktober) auf mehr als 700 Millionen fl. ö. W.

4.	Die Krisis im Magdeburger Juckerhandel (1889).

Von Otto P i l e t.

Pilet, Ein Rückblick auf mein Leben. Magdeburg, Im Selbstverlag, 1900. S. 52—55.

Das Jahr 1889 versprach eins der glänzendsten Jahre für den Magdeburger
Zuckerhandel zu werden, glänzender als die großen Konjunkturjahre 1885 und 1857,
welche ich erlebt hatte, in denen die Preise von 15 Talern auf zirka 25 Taler für
den Zentner stiegen, — denn es handelte sich um ganz andere Quantitäten als die
der derzeitigen Produktion. Eine klein» Ernte, beschränkte Vorräte in Deutschland
machten eine Steigerung, auch eine erhebliche, im Laufe der zu niedrigen Preisen
begonnenen Kampagne 1888/89 fast zu einer Gewißheit. Was Wunder, wenn man
feine Operationen danach einrichtete, stärkere Vorräte hielt und große Posten auf
        <pb n="149" />
        ﻿4. Die Krisis im Magdeburger Zuckerhandel (1889).	119

Lieferung für die Sommermonate kaufte! Glänzende Gewinne wurden eingeheimst,
und die Preise stiegen stetig weiter. Aber eine ungesunde, übertriebene, ja wahn-
sinnige Spekulation hatte sich dazwischengedrängt und erhielt leider, gefördert durch
die Erfolge, noch mehr durch die unglückselige Einrichtung des Regulierungsbureaus*)
gestärkt, gar bald die Führung der ganzen Bewegung. Es waren drei Firmen, welche
dieses unselige Kleeblatt bildeten, das so viel Schaden über Magdeburg brachte. Mit,
wenigstens von einer Seite, erheblichen Mitteln ausgerüstet, hatten sie sich füv diese
Hausseoperation verbunden, kauften jedes angebotene Quantum und trieben die Preise
täglich. Sie scheuten sich nicht, selbst zu den höchsten Preisen noch Quanten von
50 000 Sack aufzunehmen, um die künstlich getriebenen Preise zu halten. Die stets
erfolgende Auszahlung der erheblichen, eigentlich nur auf dem Papier, nicht in
Wirklichkeit erzielten Gewinne gab ihnen immer neue Mittel, ihre Unternehmungen
stets weiter und größer auszuspinnen. Wenn ein Geldbedarf eintrat, inszenierten
sie eine neue Steigerung. Da die offiziellen Notierungen die gemachten Geschäfte
berücksichtigen mußten und für die Abrechnungsstelle maßgebend waven, brachte
ihnen jede Steigerung neue Mittel durch die ihnen ausgezahlten Differenzen aus
ihre schwebenden großen Quanten. So mußten ihre unglücklichen Verkäufer selbst
ihnen die Mittel liefern, ihre Treibereien bis ins Ungemessene fortzusetzen. Es war
in jener Zeit, als ob ein Taumel weite Kreise ergriffen hätte. Man hörte von großen
Gewinnen, die an der Zuckerbörse gemacht waren. Ladeninhaber, Handwerker und
Beamte wollten spekulieren, Zucker kaufen und verdienen. An den etwaigen Ver-
lust dachte niemand; es war ja so einfach, man kaufte und verkaufte einige Tage
später und hatte das Geld zu einer Badereise! Gewissenlose Leute fanden sich
leider, die solche Aufträge der Börse zuführten, die Treiberei verstärkten und so
manchem bitteren Verlust brachten.

Doch diese unnatürliche Übertreibung einer sonst an sich in müßigen Grenzen
vollberechtigten Spekulation mußte zusammenbrechen und brach entsetzlich zusammen.
Als der Lieferungstermin herangekommen war, wurden die vom Haussekonsortium
gekauften Quanten meist in effektiver Ware geliefert, während die Haussiers darauf
rechneten, daß die Verkäufer die ihnen verkaufte Ware ganz oder doch großenteils
von ihnen zurückkaufen mühten, wobei sie dann die Preise zu diktieren gedachten.
Namentlich das Ausland, welches in der Hauptsache gegen sie Verkäufer war, war
bestrebt, alles in effektiver Ware zu liefern. Österreich sandte, was es irgend hatte,
von England wurden deutsche und österreichische Zucker zurückbeordert, wir selbst
erhielten für Pariser Verkäufe belgischen und französischen Zucker, und so brach das
ganze Kartenhaus zusammen. Der totale Ruin der Spekulanten und vieler kleiner
Firmen war da, aber mit ihm der große Verlust auch der solidesten und sich von
jeder Spekulation fernhaltenden Häuser. Denn ein jeder hatte Engagements nach
allen Seiten und erlitt zahlreiche Verluste, während er selbst als Kommissionär durch
das übernommene Delkredere seinen Hintermann voll decken mußte. Hätte man alle
diese Verbindlichkeiten durch Verbuchung bei einer Liquidationskasse von sich ab-
wälzen können, so würde der solide Handel ohne Schaden aus dieser Katastrophe
hervorgegangen sein, die bloße Spekulation hätte freilich dabei auch untergehen
müssen, aber in dem Momente, als sie am Ende ihres eigenen Kapitals war, ehe

*) Pileta. a. 0. S. 52: „Bei dem Regulierungsbureau mußten alle Engagements an-
gemeldet werden. Dieselben wurden in regelmäßigen Zwischenräumen auf den Tagespreis ge-
stellt, und jeder, für den sich ein Verlust ergab, mußte denselben einzahlen. Man machte
aber den großen Fehler, dessen gefährliche Tragweite freilich zunächst nicht hervortrat, daß
man denen, deren Kontrakte einen Gewinn ergaben, diesen herauszahlte, so daß die einge-
zahlten Verluste und Gewinne sich saldierten." — G. M.
        <pb n="150" />
        ﻿120	Zweiter Teil. Handel. V. Handelsunternehmung rc.

sie durch künstliche Mittel weiteres Unheil stiften konnte, namentlich nicht so viel,
als es durch ihre unglückselige Alimentation durch das Abrechnungsbureau möglich
geworden war.

Nun das Unglück da war, rief man nach Hilfe! Nachdem das Kind hinein-
gefallen war, mußte der Brunnen zugedeckt werden! So ging neben der außer-
gerichtlichen Liquidation der Engagements des zusammengestürzten Haussetrifoliums
die Gründung der Liquidationskasse einher, und ein jeder beeilte sich, dieselbe zu
unterstützen und sich zu verpflichten, künftighin keine anderen Termingeschäfte als
durch die zu gründende Kasse zu machen. Eine frühere Erkenntnis dieser Notwendig-
keit wäre manchem zum Heil gewesen, und mancher, der gegen die Einrichtung der
Liquidationskasse seinerzeit gestimmt hatte, mag es bitter bereut haben. Wer aber,
der dies erlebt hat, kann es begreifen, daß man zu behaupten wagt, die Liquidations-
kassen unterstützten die Spekulation! Nein, sie sichern das gesunde, volkswirtschaftlich
notwendige Termingeschäft für einen so großen Artikel wie Zucker, dessen in wenige
Monate zusammengedrängte Produktion auf ein ganzes Jahr verteilt werden muß.
Sie gebieten einer ungesunden Spekulation ein kategorisches Halt, wenn sie, am
Ende ihrer Mittel, die Einschüsse und Nachschüsse nicht mehr leisten kann, ohne sie,
falls sie im Vorteil ist, durch Auszahlung imaginärer Gewinne zu stärken. Die
Liquidationskassen sichern in bester Weise die wohl zu billigende Absicht des Börsen-
gesetzes, eine ungesunde Spekulation zu verhüten.

Ich bin gewiß ein Feind jeder übertriebenen, namentlich einer über die vor-
handenen Mittel hinausgehenden Spekulation, aber ich bin doch ein Feind des
Börsenregisters. Jeder in das Handelsregister eingetragene Kaufmann muß wissen,
was er zu tun hat, und darf sich nicht hinter dem Spieleinwand verstecken. Mag
man diesen Einwand den Privaten lassen, wenn es einmal juristisch richtig sein soll,
Lieferungsgeschäfte als Wetten anzusehen. Möge man ihnen diesen unmoralischen
Weg lassen, sich aus dem mit der Absicht auf Gewinn unternommenen, aber verlust-
bringend gewordenen Geschäfte zurückzuziehen, während man den Gewinn sicher
eingestrichen hätte! Aber dem wirklichen Kaufmann sollte man nicht diese elende
Ausflucht öffnen und ihn in die Versuchung bringen, auf zwei Seiten zu spekulieren,
auf der einen Seite den Gewinn einzustreichen, auf der anderen den Spieleinwand
zu erheben. Denn es ist doch sehr schwer, einen solchen Spekulanten zur Verantwortung
zu ziehen, gegen welche ihn dem Buchstaben nach die Nichteintragung in das Börsen-
register schützt.

V.	Handeizuilternehmung und industrielle
Unternehmerverbande.

1.	Die Handelsunlernehmung.

Bon Wilhelm Lexis.

L e x i s, Handel. In: Handbuch der politischen Ökonomie. Herausgegeben von v. Schön-
berg. 4. Aufl. 2. Bd. 2. Halbband. Tübingen, H. Laupp, 1898. S. 230—234.

Der Betrieb des Handels bildet den Gegenstand besonderer privat-
wirtschaftlicher Unternehmungen, deren Leistungen im allgemeinen
weit mehr auf dem Kapital als auf der Arbeit beruhen. Dieser letztere
Satz trifft um so genauer zu, je vollständiger sich die Trennung des Handels von dem
        <pb n="151" />
        ﻿1. Die Handelsunternehmung.

121

Transportgewerbe vollzogen hat. In dem Kapital des Handels aber überwiegt
wieder das umlaufende bei weitem das ft e h e n d e. Das letztere besteht
ja außer den noch etwa beibehaltenen Transportmitteln im wesentlichen nur aus den
für die Kontorarbeiten und für die Aufbewahrung der Waren nötigen Räumlich-
keiten und den dazu gehörenden Einrichtungen. In den großen Handelsplätzen be-
darf der Kaufmann nicht einmal eigener Warenlager, sondern es stehen ihm hier
oft sehr großartige Aufbewahrungsanstalten, seien es öffentliche (wie Zollnieder-
lagen, Getreidehallen usw.) oder durch Privatunternehmung eingerichtete, zur Ver-
fügung, von denen aus der weitere Verkauf und die Versendung der Waren sich auf
die bequemste Weise bewerkstelligen läßt. — Was das umlaufende Kapital des
Handelsunternehmens betrifft, so durchläuft der bei weitem größte Teil desselben
nur die Formen Geld und Ware; nur ein verhältnismäßig kleiner Teil wird
in der Gestalt von Geld zur Zahlung von Löhnen und Gehältern verwendet, die als
Handlungsunkosten durch einen Zuschlag zum Preise der Waren ersetzt werden müssen.
Die übrigen laufenden Betriebskosten sind bei einem reinen Handelsunternehmen
von geringem Belange. — Der Handel bezieht somit seinen Gewinn nicht unmittelbar
aus der kapitalistischen Ausnutzung von Arbeitskräften. Gewöhnliche
Arbeiter (wie Packer, Ausläufer usw.) verwendet er nur in geringer Zahl und
für ganz untergeordnete Zwecke. Höher gebildete Gehilfen (Kommis)
sind jedem größeren Handelsunternehmer allerdings unentbehrlich, aber auch diese
werden wohl niemals behaupten wollen, wie das von feiten der industriellen Arbeiter
so häufig geschieht, daß sie die eigentlichen Produzenten des dem Geschäftsinhaber
zufallenden Gewinnes seien. Eine gleichwertige Kontorarbeit kann in dem einen
Falle mit einem zehnmal so großen Kapitalumsatz verbunden sein als in dem anderen,
und der Gewinn wird dann in ähnlichen Verhältnissen verschieden sein.

Die Handelsgehilfen stehen auch tatsächlich und gesetzlich in einem anderen Ver-
hältnis zu den Unternehmern als die gewöhnlichen Lohnarbeiter. Allerdings besteht
ein wesentlicher Unterschied zwischen den Gehilfen des Großhandels, die
als Buchhalter, Kassierer, Korrespondenten, Magazinverwalter, Reisende usw. be-
schäftigt sind, und den im Detailhandel unmittelbar mit dem Publikum verkehrenden
Ladengehilfen, wenn auch scharfe Grenzen zwischen diesen beiden Klassen
ebensowenig zu ziehen sind wie zwischen den entsprechenden Geschäftsbetrieben. Die
Großhandelsgehilfen haben eine höhere Schulbildung erhalten, und manche haben
sich auch durch Aufenthalt im Auslande praktische Fertigkeit in fremden Sprachen er-
worben. Es befinden sich unter ihnen viele junge Leute aus wohlhabenden Familien,
die eine praktische Vorbereitungszeit durchmachen wollen und sichere Aussicht auf
einstige Selbständigkeit haben. Einigen gelingt es, auch ohne den Besitz eigenen
Kapitals als Gesellschafter einer Firma selbständig zu werden. Auch gibt es in den
großen Bank- und Handelsunternehmungen eine Anzahl von Stellen, die mit ebenso
hohen Gehältern ausgestattet sind wie die meisten höheren Staatsämter, und weit
größer noch ist die Zahl der mittleren Stellen, deren Inhaber hinsichtlich des Ge-
haltes den Subalternbeamten gleichstehen. So haben die Handelsgehilfen dieser
Kategorie im allgemeinen den Charakter von Privatbeamten oder Ange-
stellten erhalten. Ihr Dienstvertrag mit dem Unternehmer ist in der Regel nach
der Absicht beider Teile auf eine längere Dauer berechnet, was sich darin ausspricht,
daß nicht ein Tage- oder Wochenlohn, sondern ein Jahres- oder mindestens ein
Monatsgehalt vereinbart wird, und daß für die Auflösung des Verhältnisses Be-
dingungen und Kündigungsfristen üblich sind, welche demselben eine weit größere
Festigkeit verleihen, als sie der gewöhnliche Arbeitsvertrag besitzt. Auch ist das Ge-
hilfengehalt bei weitem nicht in dem Grade von der Konkurrenz abhängig wie der
eigentliche Arbeitslohn. Das Herkommen und auch das Interesse des Handelsunter-
        <pb n="152" />
        ﻿122	Zweiter Teil. Handel. V. Handelsunternehmung rc.

nehmers macht es notwendig, daß die Gehilfen äußerlich auf dem Lebensniveau der
mittleren bürgerlichen Klaffe bleiben; sie können also nicht auf das Existenzminimum
der gewöhnlichen Arbeiter herabgedrückt werden. Auch wird ein Kaufmann nicht
daran denken, seine Gehilfenstellen an die Mindestfordernden auszubieten. Ganz
selbstverständlich ist dies zu jederzeit von denjenigen Stellen, die mehr oder weniger
den Charakter von Vertrauensposten besitzen. Für diese bestimmt sich auch das Gehalt
immer nach durchaus individuellen Faktoren. Die Gehilfen in den kleineren Ge-
schäften und die ganze Klasse der Ladengehilfen allerdings stehen durchschnittlich mit
ihrem Gehalte nicht viel besser als gut bezahlte ausgebildete Lohnarbeiter, und die
höheren Anforderungen, denen sie in bezug auf Kleidung und Äußeres genügen
müssen, bilden für sie eine besondere Belastung. Zu diesen Kreisen, die sich größten-
teils aus den oft ungenügend vorgebildeten Söhnen des unbemittelten Gewerbe- und
Handwerkerstandes rekrutieren, hat sich in der neueren Zeit einerseits infolge der
zunehmenden Überfüllung und andererseits durch die auf Verkürzung der Arbeitszeit
gerichteten Bestrebungen der Boden für eine „soziale Frage im Kaufmannsstande"
gefunden, die übrigens auch viele Kontorgehilfen berührt und auch auf die fachge-
nossenschaftliche Vereinsbildung unter den Handelsgehilfen einen bedeutenden Einfluß
ausgeübt hat.

Wollte man sich auf den Standpunkt der M a r x s ch e n Lehre stellen, so müßte
man sagen, daß das Handelskapital sich nicht unmittelbar durch Ausnutzung der pro-
duzierenden Arbeiter „Mehrwert" aneigne, sondern daß es aus der Gesamtmenge
des Mehrwertes, der zunächst in die Hand der unmittelbar an der Produktion be-
teiligten kapitalistischen Unternehmer gelangt, einen gewissen, nach seiner Größe
bemessenen Anteil für sich in Anspruch nehme. Mit andern Worten: das Handels-
kapital erzielt nach der Seite der Produktion hin seinen Gewinn hauptsächlich im
Jnteressenkamps mit anderen kapitalistischen Unternehmern, nicht aber in einem un-
mittelbaren Ringen mit den Interessen der Lohnarbeit. Der Handelsunternehmer kauft
nicht die Arbeit selbst möglichst billig auf, um das Produkt derselben möglichst teuer zu
verkaufen, sondern er sucht den Preis des fertigen Erzeugnisses der kapitalistischen
Produktion beim Einkauf möglichst herabzudrücken, um beim Verkauf möglichst viel
daran zu gewinnen. Demnach steht der Handel außerhalb des Bereichs der unmittel-
baren sozialen Konflikte; der zwischen Kapital und Kapital geführte Kampf kann zwar
für den einzelnen bald auf der einen, bald auf der anderen Seite sehr empfindlich
werden, aber nicht zu einem Klassengegensätze führen. Diese Stellung des Handels
zur unmittelbaren Produktion hat ohne Zweifel dazu beigetragen, daß er nicht nur
im Altertum und Mittelalter, sondern auch in unserer Zeit so häufig vom sittlichen,
sozialen oder wirtschaftlichen Standpunkte einer ungünstigen Beurteilung unterzogen
worden ist. Der Segen der Arbeit schrumpft, wie G. C o h n sagt, für den Kaufmann
zusammen zu der alles andere ausschließenden Berechnung des wohlfeilen Einkaufs
und des vorteilhaften Verkaufs. Bei dem Betriebe der Landwirtschaft oder der In-
dustrie mag das rechnende Eigeninteresse mit nicht geringerer Intensität wirksam sein
als beim Handel, aber es wird für die äußere Beurteilung mehr verdeckt durch die
mit ihm zusammengehende augenfällig auf Ausbeutung der Natur und Hervor-
bringung neuer nützlicher Dinge gerichtete Tätigkeit. Trotz dieses ungünstigen
Scheines kommt dem Handel eine bei der gegebenen Gesellschaftsordnung unentbehr-
liche und ebendeswegen auch produktive Funktion zu.
        <pb n="153" />
        ﻿2. Die Formen der Handelsunternehmung.

123

2.	Die Formen der Handelsunternehmung.

(Einzelunternehmer und Handelsgesellschaften.)

Von Wilhelm L e x i s.

L e x i s, Handel. In: Handbuch der politischechÖkonomie- Herausgegeben von v. Schön-
berg. 4. Ausl. 2. Bd. 2. Halbband. Tübingen, H- Laupp, 1898. S- 231—236.

Der Unternehmer des Handelsbetriebs kann sowohl eine Einzelperson
wie eine Gesellschaft sein. Wenn indes die vom Handelsrecht angenommenen
gesellschaftlichen Unternehmungsformen speziell als Handelsgesellschaften
bezeichnet werden, so folgt daraus keineswegs, daß sie gerade für den Betrieb des
Handels besonders zweckmäßige Organisationen darböten. Man darf im Gegenteil
behaupten, daß die Handelsgesellschaften im ganzen mehr für Industrie-, Bergwerks-,
Bank- und Transportunternehmungen geeignet sind als für den eigentlichen Waren-
handel. Die ersteren beruhen mehr auf einer gleichmäßig geregelten, stabilen, leichter
übersehbaren und verhältnismäßig lokalisierten Arbeit, sie werden daher durch die
schwerfälligen Formen eines Gesellschaftsunternehmens weniger beeinträchtigt, zumal
wenn ihnen ein hoch entwickelter Handel ihre Hauptkundschaft liefert. Für den Handel
selbst aber, der die schnellste Ausnutzung jeder günstigen Gelegenheit verlangt und
stets nach allen Seiten hin den billigsten Markt zum Einkauf und den teuersten zum
Verkauf suchen muß, ist ohne Zweifel die Konzentrierung in der Hand eines einzigen,
mit voller eigener Verantwortlichkeit sein eigenes Interesse verfolgenden Unterneh-
mers die privatwirtschaftlich vorteilhafteste und wirksamste Betriebsform, und für ihn
gilt ganz besonders der Satz, der sich eigentlich von allen Privatunternehmungen aus-
sagen läßt, daß die Assoziation in der kapitalistischen Erwerbsweise nur einen durch
den Kapitalmangel der einzelnen veranlaßten Notbehelf, nicht aber eine im absoluten
Sinne schaffende, förderliche Kraft bilde. Die Stellung als Einzelunterneh-
mer, unterstützt durch eine zweckmäßige Organisation des kaufmännischen Kredits,
ist also für den Kaufmann die wünschenswerteste. Will er gewisse Operationen
machen, zu denen seine eigene Kapitalkraft nicht ausreicht, so findet er oft die Mög-
lichkeit, sich für diesen besonderen Zweck mit anderen zu einer sog. „Gelegenheits-
gesellschaft" (auch Gesellschaft „eu participation“ oder „a conto metä“ genannt)
zu verbinden. Die Herbeiziehung eines stillen Gesellschafters zur Ver-
größerung des in dem Geschäft dauernd angelegten Kapitals wird in der Regel
schwierig sein, sofern nicht etwa Verwandte des Geschäftsinhabers in dieser Weise
sich an dem Unternehmen beteiligen. Äußerlich steht bei dieser Gesellschaftsform der
Geschäftsinhaber durchaus selbständig und unabhängig da; es kommt jedoch auch vor,
daß er sich in Wirklichkeit in vollster Abhängigkeit von dem als Gesellschafter im Hinter-
gründe stehenden Kapitalisten befindet. Die mit den Eigentümlichkeiten des Handels
am besten vereinbare Art der Assoziation dürfte die offene Handelsgesell-
schaft von zwei oder höchstens drei Teilnehmern sein, wenn auch hier Zwistigkeiten
und Reibungen auf die Geschäftsführung störend wirken können. — Eine Kom-
manditgesellschaft mit zahlreichen Kommanditisten erscheint für
den eigentlichen Warenhandelsbetrieb wenig zweckmäßig. Die leitenden und persön-
lich haftenden Gesellschafter sind in ihren Bewegungen mannigfaltig behindert, und
dabei bleibt doch andererseits die Gefahr, daß die Interessen der Kommanditisten
nicht genügend wahrgenommen und gar denen der Leiter geopfert werden. Am
wenigsten rätlich aber erscheint e» unter den heutigen Verhältnissen, daß sich
Aktiengesellschaften mit dem Warenhandel befassen. In der Entwicklungs-
periode des modernen Welthandels feit Ende des 16. Jahrhunderts hat allerdings
diese Gesellschaftsform für den überseeischen Handel eine große Bedeutung besessen.
        <pb n="154" />
        ﻿124	Zweiter Teil. Handel. V. Handelsunternehmung rc.

Damals war der Handel mit den neu erschlossenen fernen Weltgegenden, namentlich
mit Indien und dem malayischen Archipel, kaum zu trennen von kleineren oder
größeren kriegerischen Aktionen, und er mußte daher eine materielle Macht entfalten,
die über die Kräfte einzelner Unternehmer hinausging, zumal jeder einzelne durch das
große Risiko und die langsame Abwickelung einer überseeischen Operation sich abge-
halten fühlen mußte, ein sehr bedeutendes Kapital darin einzusetzen. Zuerst ver-
einigten sich die Unternehmer solcher gewagten Expeditionen zu sog. regulierten
Gesellschaften, in denen jeder Teilnehmer seine Geschäfte für sich machte, alle
aber sich einer gemeinschaftlichen Ordnung unterwarfen, Beiträge für gemeinschaft-
liche Zwecke leisteten und nach außen hin eine achtunggebietende Einheit bildeten.

Das Vorherrschen monopolistischer Tendenzen in Verbindung mit dem kriege-
rischen Charakter der älteren Kolonialpolitik aber führte bald zu der Schaffung privi-
legierter Gesellschaften mit beschränkter Haftbarkeit der Mitglieder, den Vorgängern
der neueren Aktiengesellschaften. Gegenwärtig sind im allgemeinen die Gründe,
die früher zugunsten des Handelsbetriebs durch Aktiengesellschaften sprechen konnten,
nicht mehr wirksam. Die Privatunternehmung ist nunmehr imstande, ihre Geschäfts-
tätigkeit auf die fernsten Weltgegenden auszudehnen, da nirgendwo dazu ein großer
Apparat erforderlich ist, überall bereitwillige Vermittler zu finden sind und Dampf
und Elektrizität die Dimensionen der Erde in wirtschaftlicher Beziehung so außer-
ordentlich verringert haben. Gegen Einzelunternehmungen aber mit bedeutenden:
Kapital — und an solchen fehlt es im Welthandel heutzutage sicherlich nicht — und
mit voller Bewegungsfreiheit und Initiative werden konkurrierende Aktien-Handels-
gesellschaften der Regel nach gewiß im Nachteile sein. Zweckmäßig dagegen mag
sich diese Form noch erweisen, wenn nicht ein unmittelbarer eigener Handelsbetrieb
seitens der Gesellschaft beabsichtigt wird, sondern nur Beteiligung an den Operationen
selbständiger Unternehmer durch Gewährung von Kredit, Kommanditierung oder auf
andere Weise.

3.DreVoIksrvirtschaftlicheBedeutungderAktiengesellschaft.

Von Karl Rathgen.

R a t h g e n, Aktiengesellschaften. In: Wörterbuch der Volkswirtschaft. Herausgegeben
von Elster. 3. Aufl. 1. Bd. Jena, Gustav Fischer, 1911. S. 69—73.

Mit der modernen Großunternehmung in Industrie und Verkehr dehnt sich die
Aktiengesellschaft immer weiter aus, auf neue Zweige des Wirtschaftslebens wie auf
neue Länder. In den Vereinigten Staaten, wie in den großen Siedelungskolonieen
Englands findet sie umfassende Anwendung, und in ganz fremden Kulturgebieten,
wie Indien und Japan, dehnt sie sich rasch aus.

Die Bedeutung der Aktiengesellschaft als Form der Unter-
nehmung liegt zunächst in ihrer Dauer. Störende persönliche Verhältnisse,
welche die Einzelunternehmung in ihrem Bestände beeinträchtigen, sind hier ausge-
schieden. Der Fortbestand des Unternehmens, um so wichtiger, je größer es ist, je
mehr Personen mit ihrem Erwerb darauf angewiesen sind, ist unabhängig geworden
von der Einzelperson. Daher bewährt sich die Aktiengesellschaft auch am besten da,
wo der Zweck des Unternehmens ein dauernder, gleichbleibender ist, wo ein großes
Kapital endgültig einem bestimmten Zwecke zugeführt ist, wo das Kapital vorwiegend
stehendes ist, wie bei den großen Transportunternehmungen, Kanalbauten, Noten-
und Depositenbanken. Die Dauer des Unternehmens, in vielen Beziehungen segens-
reich, kann sogar einen unwirtschaftlichen Charakter annehmen, wenn es unter ungün-
        <pb n="155" />
        ﻿3. Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Aktiengesellschaft.	125

fügen Verhältnissen sich nicht auflöst, sondern mit wachsenden Unterbilanzen weiter-
arbeitet.

Mit dem vorhergehenden hängt zusammen die Unbeweglichkeit der Aktiengesell-
schaft in bezug auf ihren Kapitalbedarf. Die allmähliche Vermehrung oder Vermin-
derung des Kapitals ist schwierig. Für Unternehmungen, bei welchen eine solche
geboten ist, eignet sich also die Aktiengesellschaft weniger.

Die Bedeutung der Aktiengesellschaft liegt weiter in der Möglichkeit, sehr
große Kapitalien aufzubringen. Bei der Beschränkung des Risikos
auf die Einlage, der Hoffnung auf Gewinn, der Leichtigkeit, die Aktien zu veräußern,
können selbst für gewagte Unternehmungen und auf Gebieten, auf welchen die Er-
fahrung fehlt, ganz außerordentliche Summen verhältnismäßig leicht zusammengebracht
werden, wenn eine gewisse Menge anlagesuchendes Kapital schon vorhanden ist. Man
denke an die Entstehung der großen Eisenbahn- und Schiffahrtsunternehmungen, an
den Suez- und Panamakanal, an die transozeanischen Kabel, an die großen Banken.

Auf die Gefahr, welche in dieser Leichtigkeit der Kapitalsbeschaffung liegt, wird
weiterhin einzugehen sein. Zunächst ist zu beachten, daß die Aktiengesellschaft in ihrer
gegenwärtigen Verbreitung in den meisten Fällen nicht mehr der Beschaffung sehr
großer Kapitalien dient. Die neueren Zusammenstellungen zeigen allgemein so
niedrige Durchschnittsgrößen des Aktienkapitals, daß die Zahl der ganz kleinen Ge-
sellschaften sehr erheblich sein muß. Bei %—% der in letzter Zeit in Deutschland neu
gegründeten Gesellschaften erreichte das Kapital höchstens 1 Million Jl. Selbst nach
Einführung der neuen Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung kommen die
Zwerggesellschaften noch vielfach vor. Von den 4952 Aktiengesellschaften, die bis
Ende 1906 in Deutschland bestanden, hatten

ein Kapital

488	bis zu	100 000 Jl,
528	von 100 000-	-250 000 Jl,
718	„ 250 000-	-500 000 Jl,

aber allerdings 480 ein Kapital von mehr als 5 Millionen Jl.*)

Die ganz kleinen Aktiengesellschaften dienen vielfach gemeinnützigen oder ge-
selligen Zwecken, bei welchen die Rücksicht auf Rentabilität nicht oder nur in zweiter
Linie in Betracht kommt. Volkswirtschaftlich haben diese keine besondere Bedeutung.

Eine gewisse Zahl von Aktiengesellschaften entsteht als „Familiengründung".
Die Form der Aktiengesellschaft dient der Erhaltung der Unternehmung in gemein-
samem Besitz der Erben, von denen vielleicht keiner sich zum Leiter eines solchen Be-
triebes eignet.

Eine große Zahl von Aktiengesellschaften entsteht aus Einzelunternehmungen
mäßigen Umfangs, welche namentlich in Zeiten aufsteigender Konjunktur in dieser
Form sich zu günstigen Bedingungen veräußern lassen. Das anlagesuchende Kapital
ist so erheblich, der Reiz des möglichen Gewinnes bei begrenztem Risiko ohne Unter-
nehmertätigkeit so groß, daß auch kleinere Gesellschaften Teilnehmer finden, obgleich
derartige Aktien naturgemäß nicht so leicht wieder veräußert werden können. Daher

*) Ende 1911 gab es im Deutschen Reiche

Änkis nominelles Aktienkapital
09	in Millionen M

„tätige" Aktiengesellschaften.............. 5340	16103,9

Gesellschaften in Liquidation............... 302	329,5

Gesellschaften in Konkurs.................... 77	69,9

Vierteljahrshefte zur Statistik des Deutschen Reichs. Herausge-
geben vom Kaiserlichen Statistischen Amte. 21. Jahrgang, 1912. Erstes Heft. Berlin, Putt-
kammer &amp; Mühlbrecht, 1912. S. 90. — G- M.
        <pb n="156" />
        ﻿126	Zweiter Teil. Handel. V. Handelsunternehmung rc.

das Bestreben, die Gründung kleiner Gesellschaften und die Zulassung der Aktien
zum Börsenhandel zu erschweren. An der Berliner Börse waren schon vor 1896 nur
solche Aktien zum Verkehr zugelassen, von denen mindestens für 1 Million Ji nominal
ausgegeben waren. Und weitere Erschwerungen hat das Börsengesetz gebracht.

Aktiengesellschaften, welche wesentlich zu dem Zwecke geschaffen werden, in den
Aktien Spekulationsobjekte zu schaffen, müssen also schon eine gewisse Größe haben.
So mißbräuchliche Gründungen dieser Art in Zeiten der Überspekulation vorge-
kommen sind, so sehr wird dies Moment doch von manchen grundsätzlichen Gegnern
der Aktiengesellschaftsform übertrieben. Richtiger wäre, zu sagen, daß zahlreiche
Aktiengesellschaften errichtet werden des Gründungsgewinns wegen, und daß dies
möglich ist, weil die Aktie ein Spekulationsobjekt ist.

Der Grund für die Errichtung einer immer wachsenden Zahl von Aktiengesell-
schaften liegt zum großen Teil am Wachsen des Kapitalbesitzes überhaupt und in der
Scheu der Kapitalbesitzer vor eigener verantwortlicher wirtschaftlicher Tätigkeit. Das
hängt aufs engste zusammen mit der wachsenden Bedeutung des Leihkapitals über-
haupt im modernen Wirtschaftsleben (wenn auch natürlich, juristisch betrachtet, der
Aktionär nicht leiht, sondern an einem Unternehmen sich beteiligt). Es hängt aber
auch damit zusammen, daß die Großbetriebe zunehmen und zunehmen müssen, und
daß in steigendem Maße die Leitung größerer wirtschaftlicher Betriebe an Leistungen
und Fähigkeiten ihrer Leiter wachsende Anforderungen stellt. Die Leitung größerer
Betriebe wird ein Beruf, zu dem die Kapitalsbesitzer sich vielfach nicht eignen, oder
dem die Kapitalsbesitzer sich nicht hingeben, weil sie einen andern Beruf haben. Wie
der Kredit, so ermöglicht die Aktiengesellschaft, daß die Kapitalbesitzer und die Leiter
der wirtschaftlichen Tätigkeit verschiedene Personen sein können. Der Kapitalist ver-
zichtet aus einen Teil des Unternehmergewinns, indem er die leitende Tätigkeit von
Beamten besorgen läßt. Seiner verminderten Tätigkeit entspricht in der Aktiengesell-
schaft das verminderte Risiko, aber auch der verminderte Unternehmergewinn. Bei
einer sicheren Aktiengesellschaft wird der Kurs der Aktie nicht wesentlich unter dem
Kurse gleich sicherer Rentenpapiere stehen. Hohe Dividende bei niedrigem Kurs
bedeutet eine starke Risikoprämie, nicht hohen Unternehmergewinn, abgesehen von
den Fällen vorübergehender hoher Vorzugsrenten. Gelegentliche hohe Dividenden
können sogar die Wirkung haben, daß der Kurs im Vergleich zum Risiko unverhält-
nismäßig hoch ist wegen der Hoffnung auf Wiederholung ähnlicher Dividenden (Berg-
werksaktien!). In derartigen Fällen, wie in solchen, bei denen das Unternehmen
auch ohne oder mit ganz geringem Gewinn fortgeführt wird, eben weil es die Form
der Aktiengesellschaft hat, kann die Dividende oft lange Zeit geringer sein als Zins
plus Risikoprämie, mit anderen Worten der Unternehmergewinn ganz verschwinden.
Die Aktiengesellschaft bedeutet also eine Verminderung der
Übermacht des bloßen Kapitalbesitzes im Produktionsprozeß.

Die Aktiengesellschaft geht heute nicht mehr ausschließlich aus dem Bedürfnis
hervor, große Kapitalien zusammenzubringen. Wohl aber dient sie der Tendenz
zur Bildung kapital starker Großbetriebe, wie ein Blick auf die
großen Berg- und Hüttenwerke, Fabriken, Transport- und Versicherungsanstalten,
Banken, Hotels usw. zeigt. Selbst im Warenhandel, der sich im ganzen wenig zum
Betriebe auf Aktien eignet, nehmen im Detailhandel die Großbetriebe diese Form an,
was in Deutschland durch die Bekämpfung der Konsumvereine noch beschleunigt und
durch törichte Strafsteuern nicht gehemmt wird. Daß die Aktiengesellschaft den neuen
Konzentrationstendenzen in der Form des „kontrollierenden Interesses", der Inter-
essengemeinschaft, des Kartells, des Trusts dienlich ist, kann hier nur angedeutet
werden.
        <pb n="157" />
        ﻿3. Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Aktiengesellschaft.	127

Wie wirkt die Aktienunternehmung auf die Vermögens-
verteilung? Eine allgemeine Formel wird sich nicht aufstellen lassen. In der
Hauptsache wird sie den Besitzern großer Vermögen zugute kommen. Die oft als
„Verluste" bezeichneten Veränderungen durch das Sinken des Kurses oder den Unter-
gang unsolide gegründeter Aktiengesellschaften bedeuten vielfach nur Vermögensver-
schiebungen zugunsten der Gewitzteren, welche beizeiten den unsicheren Aktienbesitz
abgestoßen haben. In so fern können die unsoliden Vorgänge bei der Gründung
und Auflösung von Aktiengesellschaften der Konzentrierung des Vermögensbesitzes
dienen, ebenso wie die Zahlung übermäßiger Tantiemen an Aufsichtsratsmitglieder,
die gelegentlich eine ganze Anzahl so lukrativer Posten vereinigen.

Wirkliche Vermögensverluste, vom Standpunkte der Volkswirtschaft betrachtet,
durch Wertzerstörung können bei Gründung unproduktiver Unternehmungen auch
vorkommen und leichter bei Aktien- als bei Einzelunternehmungen.

Die Aktiengesellschaft ist eine unpersönliche Unternehmung. Wie die öffentliche
Unternehmung, wird sie von Beamten geleitet. Die juristische Konstruktion
ist freilich anders. Nach ihr ist die Gesamtheit der Aktionäre, in der Generalversamm-
lung vereinigt, souverän. In ihrem Aufträge und nach ihrer Anleitung verwaltet
der Vorstand die Angelegenheiten der Gesellschaft, überwacht der Aufsichtsrat den
Vorstand. Den Tatsachen entspricht das nicht. Wie die politische, ist auch die kapi-
talistische Volksversammlung zur wirklichen Leitung der Geschäfte unfähig, sowie es
sich nicht mehr um ganz kleine Verhältnisse handelt. Der Regel nach ist ein Teil der
Aktionäre urteilsunfähig, vor allem aber ist die Mehrzahl gleichgültig, solange die
Geschäfte anscheinend gut gehen. Die Gefahr ist stets vorhanden, daß das mißbraucht
wird, daß die Generalversammlung ein gehorsames Werkzeug in den Händen einer
kleinen Gruppe, in den Händen von Vorstand und Aufsichtsrat werde, daß die wenigen
aufmerksamen Aktionäre mundtot gemacht werden. Daher das Bestreben der Ge-
setzgebung, die Minderheiten zu schützen; daher der Versuch, urteilslose kleine Leute
fernzuhalten durch Erhöhung des Nominalbetrages der Aktien; daher die Begün-
stigung der Namensaktie, deren Übertragung an Genehmigung gebunden ist. Es
ist die Frage, ob nicht die Fähigkeit der Aktionäre, die Geschäftsführung zu kon-
trollieren, durch obligatorische Revision durch unabhängige berufsmäßige Revisoren
(England) ergänzt werden könnte. Die eigentliche Schwierigkeit kann man doch
schwer überwinden und erreichen, daß die Aktionäre sich wirklich als Teilhaber einer
Unternehmung fühlen, als solche Einfluß zu nehmen suchen. Aktiengesellschaften
haben eine ganz andere Lebenskraft, wenn das der Fall ist.

Der Aufsichtsrat soll die Geschäftsführung überwachen. Aber wer überwacht
den Aufsichtsrat? Seine Unparteilichkeit zu sichern dadurch, daß die Mitglieder
nicht Aktionäre zu sein brauchen, erscheint als ein Ausweg von zweifelhaftem Wert.
Das richtige ist doch wohl, die großen Aktionäre hineinzusetzen, die selbst ein lebhaftes
Interesse am Wohl und Wehe der Gesellschaft haben. Die Erfahrung hat immer wieder
gezeigt, daß nur zu leicht die Aufsichtsräte sich nicht genügend um die Geschäfte
kümmern. Wenn es Regel geworden ist, daß die Banken ihre Direktoren in die
Aufsichtsräte der von ihnen finanzierten Aktiengesellschaften hineinsetzen, so kann das
ganz zweckmäßig sein, wenn nicht eine zu große Häufung von Aufsichtsratsstellen in
einer Person eine wirkliche Mitarbeit unmöglich macht.

Die Aktiengesellschaft muß in der Hauptsache doch von ihren Beamten geleitet
werden und teilt mit der öffentlichen Unternehmung die Eigenart und Schwächen des
Beamtenbetriebes. Entweder wird den leitenden Beamten eine sehr freie Stellung
Eingeräumt; dann besteht die Gefahr einer ungetreuen oder nachlässigen
Verwaltung. Oder der Vorstand wird in seinen Befugnissen eingeengt,
nach dem Kollegialsystem eingerichtet, in wichtigen Dingen an die Zustimmung des
        <pb n="158" />
        ﻿128	Zweiter Teil. Handel. V. Handelsunternehmung rc.

Aufsichtsrats gebunden; dann wird die Verwaltung schwerfällig, langsam, unfähig,
den Konjunkturen zu folgen. Je einfacher, gleichmäßiger ein Betrieb ist, je mehr er
nach ganz festen Regeln geleitet werden muß, je mehr das Kapital „automatisch
arbeitet" (A l. M e y e r auf dem 11. Volkswirtschaftlichen Kongreß), um so eher eignet
er sich zu einem Beamtenbetrieb. Kanäle und Eisenbahnen, wie Verkehrsanstalten
aller Art, Gasanstalten und Wasserwerke, Versicherungsanstalten, Noten- und Depo-
sitenbanken gehören hierher. Im Fabrikwesen eignen sich dazu Spinnereien, Braue-
reien, Zuckerfabriken, chemische Fabriken, Pulverfabriken usw. Im Bergbau mit
wechselndem Kapitalbedarf und wechselnden Chancen ist die Aktiengesellschaft bedenk-
licher und doch bei dem wachsenden Kapitalbedarf immer wichtiger. Für den Waren-
handel eignet sie sich im allgemeinen nicht, allenfalls für das Eroßmagazin. Aber
trotz aller Theorien dehnen sich die Aktiengesellschaften immer weiter aus, und umso-
mehr macht sich die Unmöglichkeit geltend, den Vorstand zu sehr einzuengen. Er ist
es naturgemäß, der die Initiative, die Ideen hat und daher in der Leitung über-
wiegen muß.

Zu den Schwächen des Beamtenbetriebes überhaupt kommen nun die aus der
eigenen Natur der Aktiengesellschaft entstammenden. Ihr Erfolg hängt davon ab,
daß sie tüchtige und ehrenhafte Beamte gewinnt. Je allgemeiner die Aktiengesellschaft
wird, je zahlreicher das Beamtenpersonal wird, umsomehr bildet sich dieses Privat-
beamtentum zu einem Beruf und einem Stand aus. Es wird ein wichtiges Mittel
des Aufsteigens für mittellose begabte tüchtige Leute. Das Beamtentum der
Aktiengesellschaften bedeutet eine wichtige Verstärkung des Mittelstandes,
in ähnlicher Lage wie die Staats- und Kommunalbeamten, nicht so abhängig wie die
Beamten anderer Großbetriebe. Aber der tüchtige Beamte wird im allgemeinen
mehr dem öffentlichen Dienste zustreben. Wollen die Aktiengesellschaften sich solche
Leute sichern, so müssen sie, wenigstens für die in leitenden Stellungen befindliche!',
sehr hohe Gehälter zahlen. Diese und die Tantiemen an Vorstand und Aufsichtsrat
machen die Wirtschaft der Aktiengesellschaft leicht unverhältnismäßig teuer. Auf der
anderen Seite ist die Aktiengesellschaft regelmäßig noch viel weniger als eine öffentliche
Körperschaft imstande, ihre leitenden Beamten zu kontrollieren. Wo der Beam-
tenbetrieb überhaupt erprobt und bewährt ist, wird häufig
die öffentliche Unternehmung billiger und besser wirt-
schaften als die Aktiengesellschaft, und tatsächlich sehen wir Staat und
kommunale Körperschaften solche Beamtenbetriebe übernehmen: Eisenbahnen, Ver-
sicherung, Bankbetrieb, Gas- und Wasseranstalten, Elektrizitätswerke, Straßenbahnen.
Die Aktiengesellschaft erscheint von diesem Gesichtspunkt aus als das Versuchs-
feld des öffentlichen Betriebes.

Die Schwäche der Aktiengesellschaft als Unternehmung stammt aber noch aus
einer zweiten Quelle: dem Charakter der Aktie. Die Aussicht auf wechselnde
Dividenden hat sofort bei Entstehung der Aktie das Spiel, die Agiotage, die Speku-
lation auf das Steigen und Fallen der Kurse hervorgerufen. Schon 1610 erscheint
in Holland das erste Edikt gegen die Mißbräuche des Aktienhandels, und die meisten
modernen Gegner des Aktienwesens bekämpfen in ihm die Aktie als Spekulations-
objekt.

Der Vorstand der Aktiengesellschaft wird durch die Rücksicht auf die Kurse be-
einflußt und gehemmt. Die Notwendigkeit, möglichst hohe Dividenden herauszuwirt-
schaften, ist eine Gefahr für den Bestand der Aktiengesellschaft, wenn darüber die
Vorsicht für die zukünftige Gestaltung außer acht gelassen wird (verschleierte Bilanzen,
ungenügende Reserven). Sie ist aus allgemeinen Gründen bedenklich, wenn solche
Unternehmungen einen monopolistischen Charakter haben und das Publikum zur
Zahlung unnötig hoher Preise zwingen (Gasanstalten, Straßenbahnen, Kartelle).
        <pb n="159" />
        ﻿3. Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Aktiengesellschaft.	129

Auch aus diesem Grunde kann Ersatz der Aktien durch die öffentliche Unternehmung
wünschenswert erscheinen, bei welcher der Gewinn der Gesamtheit zugute kommt oder
die Preise für die Leistungen ermäßigt werden.

Daß die Aktie Spekulationsobjekt ist, hat aber mehr noch, als für die laufende
Verwaltung, fürEntstehenundVergehenderAktiengefellschaften
Bedeutung. Die Gründung von Aktiengesellschaften, die Umwandlung bestehender
Unternehmungen in Aktienunternehmungen kann leicht zu gröblichen Mißbräuchen
und schwindelhaften Manipulationen benutzt werden. Die Sacheinlagen (Apports)
werden zu hoch berechnet, unmäßige Gründergewinne eingestrichen, die Kurse durch
Scheinverkäufe so lange hochgehalten, bis die Aktien im Publikum untergebracht sind,
worauf solche Unternehmungen nachher wegen der übermäßigen Höhe des Grund-
kapitals nicht gedeihen können, auf bescheidener Grundlage rekonstruiert oder über
kurz oder lang wiederaufgelöst werden. Zu ähnlichen Mißbräuchen kann die Erwei-
terung bereits bestehender Aktiengesellschaften benutzt werden. Wenn die daraus ent-
stehenden Schäden nur die Aktionäre träfen, so würde darin nur die Strafe für
urteilslose Gewinnsucht liegen. Aber die Folgen reichen sehr viel weiter. Die Wir-
kung leichtsinniger und betrügerischer Gründungen ist die, daß indirekt wie direkt
durch die Schädigung der Gläubiger das Vertrauen erschüttert, die ruhige wirtschaft-
liche Entwickelung gestört wird. Die Aktiengesellschaft hilft mit zu einer uner-
wünschten Verschärfung des Konjunkturenwechsels. In der Zeit
des Optimismus, der allgemeinen Erwartung steigender und dauernd hoher Preise
führt gerade die Leichtigkeit der Errichtung von Aktiengesellschaften zur Neube-
gründung und Erweiterung zahlreicher Unternehmungen über das berechtigte Maß
hinaus. Kommt dann der Rückschlag, so wird die Gesundung dadurch gehemmt,
daß die Aktienunternehmung länger als die Einzelunternehmung in einem Er-
werbszweige weiter wirtschaftet, in welchem für ihr Angebot keine genügende
Nachfrage vorhanden ist. Es ist daher durchaus berechtigt, wenn das neue Aktien-
recht durch strenge Kautelen, vor allem durch Feststellung einer genügenden
Verantwortung für die Vorgänge bei der Gründung, wenigstens betrügerischen
Manipulationen einen Riegel vorzuschieben sucht, wodurch freilich übermäßige
Gewinne nicht ausgeschlossen werden. Ebenso ist eine strenge Verantwortlich-
keit derjenigen, welche neue Aktien auf den Markt bringen, durchaus gerechtfer-
tigt, und es ist beoauerlich, wenn eine formalistische Rechtsprechung die Haftung
des Emittenten für die Angaben des Prospektes illusorisch macht. Bedenklich
ist auch, wenn in wachsendem Maße neue Aktien statt durch Auflegung zu öffentlicher
Zeichnung durch einfache Börseneinführung in den Handel gebracht werden. Der Aus-
schluß der Aktien neugegründeter Unternehmungen vom Börsenverkehr für das erste
Jahr sollte den Anreiz vermindern, vorübergehende Konjunkturen zu Gründungen
Zu benutzen. Durch Emissionen unter der Hand wird das aber wieder umgangen, noch
wehr durch den Verkauf der umzuwandelnden Unternehmung an eine schon bestehende
Aktiengesellschaft.

Wenn übrigens die Aktie wegen der Begrenzung des Risikos aus
den Nominalbetrag als spekulative Kapitalsanlage beliebt ist, so geht auch
dieser Vorteil tatsächlich zuweilen verloren, wenn nach größeren Verlusten und da-
durch herbeigeführter Rekonstruktion des Unternehmens der Aktionär vor die Wahl
gestellt wird, entweder alles einzubüßen oder Zuzahlungen in Form der Übernahme
Neuer Aktien zu machen.

Die Richtung der neueren Gesetzgebung geht darauf hin, größere Öffent-
k i ch k e i t für die Vorgänge bei Gründung, Leitung und Auflösung der Aktien-
gesellschaften zu sichern. Auf dem Wege des Gesetzes können aber immer nur ein-
zelne Mißbräuche abgeschnitten werden, wofür sich neue einstellen. Im ganzen kann

Mollat, Volkswirtschaftliches Luellenbuch. 4. Aufl.	g
        <pb n="160" />
        ﻿130

Zweiter Teil. Handel. V. Handelsunternehmung rc.

keine Gesetzgebung den inneren Widerspruch heilen, daß die Aktiengesellschaft eine
„Gesellschaft" eben nur für die Verteilung des Gewinnes ist. Die alten Kompagnien
waren halböffentliche Unternehmungen, wir kommen in anderen Formen darauf
zurück. Noch weniger als andere Großbetriebe können sich die Aktienunternehmungen
einer wachsenden öffentlichen Kontrolle entziehen. Die Natur ihrer Einrichtungen
ermöglicht nicht bloß mit den Mitteln des Gesetzes, sondern auch durch den Druck
der öffentlichen Meinung auf ihr Gebaren Einfluß zu üben. Die Mitwirkung einer
sachkundigen und integren Presse kann hier nicht hoch genug angeschlagen werden.

Auf der anderen Seite kann die Macht der Kapitalsvereinigung, welche große
Aktiengesellschaften darstellen, die weite Verzweigung der mit ihnen verknüpften
materiellen Interessen, einen wichtigen Faktor nicht nur der wirtschaftlichen Ent-
wickelung, sondern auch in der Behandlung öffentlicher Angelegenheiten bilden. Scharf
tritt das zutage, wenn in Ländern geringer wirtschaftlicher Entwickelung wenige
große Gesellschaften bestehen. Aber auch in anderen Ländern kann der Einfluß
so mächtiger Kapitalsvereine den Wert einer über den materiellen Interessen stehenden
unabhängigen Staatsgewalt erweisen.

Das zeigt das Beispiel Frankreichs mit seinen sechs großen Eisenbahngesell-
schaften, das zeigen die neueren Erfahrungen mit den Trusts usw. in den Vereinigten
Staaten, die Erfahrungen in Deutschland mit den Kartellen und den Riesenunter-
nehmungen der Kohlen- und Eisenindustrie.

4.	Die Genossenschaften.

Von Hans Crüger.

C r ü g e r, Handel und Genossenschaftswesen. sNach einem Vortrage.j Berlin, Leon-
hard Simion, 1902. S- 1—6 und S. 12—13.

Das Genossenschaftswesen gehört heute zu den volkswirtschaftlichen Gebieten,
die im hohen Maße die öffentliche Aufmerksamkeit auf sich ziehen, es ist „aktuell".
Noch vor IVz Jahrzehnten war es schwer, die Tagespresse für das Genossenschafts-
wesen zu interessieren, — heute wird die Entwickelung des Genossenschaftswesens in
seinen verschiedenen Zweigen mit der größten Aufmerksamkeit verfolgt.

Das Genossenschaftsgesetz definiert die Genossenschaft wie folgt: eine Gesell-
schaft von nicht geschlossener Mitgliederzahl zur Förderung von Erwerb und Wirt-
schaft der Mitglieder mittelst gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes.

Es ist kaum eine volkswirtschaftliche Organisation, die im Laufe der Jahr-
zehnte so verschiedenartig beurteilt ist wie die genossenschaftliche. Schulze-Delitzsch
hat das Genossenschaftswesen nicht erfunden, er hat nur der Betätigung des ge-
nossenschaftlichen Gedankens neue Wege gewiesen, er hat die Form gefunden, in
der der urdeutsche genossenschaftliche Gedanke für modern-wirtschaftliche Verhältnisse
und Bedürfnisse Verwertung finden konnte; aber freilich, darin liegt ein solch großes
Verdienst, daß mit Recht behauptet ist: Schulze-Delitzsch hat sich in den Genossen-
schaften selbst unvergängliche Denkmäler errichtet. Es gibt wenige Volkswirte, die
in gleichem Maße wie Schulze-Delitzsch auf die wirtschaftliche Entwickelung be-
stimmend eingewirkt haben; er hat eine neue wirtschaftliche Betriebsform geschaffen,
und die Genossenschaften sind ein wichtiger Faktor des heutigen wirtschaftlichen
Lebens geworden.

Die Genossenschaften, zu deren Förderung die deutschen Staaten heute Millionen
und Millionen zur Verfügung stellen, wurden in den fünfziger Jahren mit Miß-
trauen von den Behörden beobachtet. Es klingt wie eine Legende, daß Männer, die
Genossenschaften gegründet hatten, ohne dazu die polizeiliche Erlaubnis einzuholen,
        <pb n="161" />
        ﻿4. Die Genossenschaften.

131

auf die Anklagebank kamen, und man kann es heute nicht begreifen, daß Polizei-
behörden bei der Prüfung, ob ein Bedürfnis für die Gründung einer Kreditgenossen-
schaft vorhanden, — die Genossenschaft wurde als Versicherungsgesellschaft ange-
sehen — die Bedürfnisfrage verneinten. Die größten Schwierigkeiten hatte Schulze-
Delitzsch zu überwinden, um endlich Ende der sechziger Jahre die gesetzliche An-
erkennung für die Genossenschaften zu erringen.

Will man allgemein die wirtschaftliche Bedeutung der Genossenschaft kenn-
zeichnen, so kann dies geschehen, indem man die Genossenschaft als eine Ergänzung
der Aktiengesellschaft hinstellt. Zur Aktiengesellschaft vereinigen sich Kapitalisten; wo
die Kapitalkraft des einzelnen nicht ausreicht zum Betriebe größerer Unternehmungen,
da verbinden sich die Kapitalien zur Aktiengesellschaft, und gewaltige Unternehmungen
werden ins Leben gerufen, — zur Genossenschaft vereinigen sich die wirtschaftlich
schwächeren Kreise; nicht Kapitalien, sondern die in den Personen und ihrer Leistungs-
fähigkeit ruhenden Kräfte werden zusammengenommen, und wir sehen aus deren
Verbindung schließlich wirtschaftliche Mächte entstehen.

Ob es dabei eine Grenze für die Entwickelung des Genossenschaftswesens und
für die Anwendung der genossenschaftlichen Form gibt?

Es könnte vielleicht gesagt werden: Die Grenze liegt zunächst dort, wo die
Beseitigung der Arbeitsteilung unproduktiv wirkt. Die Genossenschaft beruht zum
Teil auf einer Beseitigung der Arbeitsteilung, indem sie in ihren Geschäftskreis eine
Tätigkeit einbezieht, die bisher für die Mitglieder von anderen ausgeübt wurde;
wo nun die Aushebung dieser Arbeitsteilung unproduktiv ist, da finden wir auch
die Grenze für das Genossenschaftswesen. Und ferner liegt die Grenze für das
Genossenschaftswesen dort, wo die Genossenschaft zur Belastung mit unverhältnis-
mäßigem Risiko führt, wo vielleicht die Genossenschaft dem einzelnen Mitgliede noch
Vorteile zuführen kann, wo aber andererseits das mit der Genossenschaft ver-
bundene Risiko außer Verhältnis zu diesem Vorteile steht. Und endlich wird eine
Grenze für das Genossenschaftswesen — leider — gezogen durch den Konkurrenz-
neid, denn die Genossenschaft erfordert ein Zusammenarbeiten der im übrigen zum
Teil miteinander im wirtschaftlichen Konkurrenzkampf stehenden Mitglieder.

Der Grundgedanke der Genossenschaft läßt sich in folgenden Satz zusammen-
fassen: Zugänglichmachung der Vorteile des Großbetriebes für Klaffen, die nach ihrer
wirtschaftlichen Lage abseits vom Wege des Großbetriebes tätig sind, die oft mehr
dessen Schatten- als dessen Lichtseiten kennen lernen, — Anpassung der Betriebs-
weise der kleinen Gewerbetreibenden aller Art an moderne Bedürfnisse und Verhält-
nisse, — Demokratisierung des Kredits.

Diese Grundgedanken kommen in den verschiedensten Genossenschaftsarten zum
Ausdruck, also in den Kreditgenossenschaften, den Konsumvereinen, den Bau-,
Magazin-, Produktiv-, Molkerei- und Winzergenossenschaften, sowie in den gewerb-
lichen und landwirtschaftlichen Rohstoffgenossenschaften. Es kann füglich behauptet
werden, daß es keine anpassungsfähigere Rechtsform im wirtschaftlichen Leben gibt
als die genossenschaftliche, womit keineswegs behauptet werden soll, daß auch überall
die genossenschaftliche Organisation am Platz ist. Tatsächlich aber finden wir heute
wohl kaum ein wirtschaftliches Gebiet, auf dem wir nicht der genossenschaftlichen
Organisation begegnen. Die Genossenschaft, ursprünglich bestimmt für die Klein-
betriebe, hat heute Eingang gefunden auch in die Großbetriebe, und die genossen-
schaftliche Organisation wirkt auf Gebieten, auf denen man sonst nur gewohnt ist,
kapitalkräftige Aktiengesellschaften arbeiten zu sehen. Ein Beweis dafür: Wir leben
in der Zeit der Ring- und Kartellbildungen. In der Regel stellt man sich unter
diesen Organisationen großkapitalistische Gebilde vor. Dank aber der Anpassungs-
fähigkeit der genossenschaftlichen Organisation hat auch diese für Ringbildungen Ver-

9*
        <pb n="162" />
        ﻿132

Zweiter Teil. Handel. V. Handelsunternehmung rc.

wendung gesunden. Es waren zunächst Spiegelglasfabriken in Bayern, die sich zur
Regelung der Produktion vereinigten, und zwar in der Form der Genossenschaft.
Neuerdings haben wiederholt Ziegeleien zu gleichem Zweck Genossenschaften gebildet.
Die Genossenschaft tritt damit in die Reihe der Großbetriebe. Schwerlich hat jemand
diese Entwickelung des Genossenschaftswesens vorausgeahnt. Die Genossenschaft, ur-
sprünglich bestimmt, die Lage der wirtschaftlich Schwachen zu bessern, zu kräftigen,
zu stützen, findet also Eingang in die Großbetriebe, tritt in die gleiche Reihe mit
großkapitalistischen Unternehmungen. Und doch ist ein erheblicher Unterschied zwischen
dem kapitalistischen Syndikat und der auf genossenschaftlicher Grundlage beruhenden
Vereinigung industrieller Unternehmungen. Der Unterschied liegt in dem Wesen
und Charakter, in der Tendenz der beiden Gesellschaftsformen.

5.	Die Kartelle.

Von Ludwig Pohle.

Pohle, Die Entwicklung des deutschen Wirtschaftslebens im letzten Jahrhundert. Fünf
Vorträge. 2. Stuft. Leipzig, B. G. Teubner, 1908- S. 91—96.

Erheblich wichtiger als die Einschränkungen, welche die Gewerbefreiheit in den
letzten Jahrzehnten auf dem Wege der Gesetzgebung erfahren hat, sind diejenigen,
die ihr in der Großindustrie das freie Spiel der wirtschaftlichen Kräfte selbst gebracht
hat. Auf dem Boden der Gewerbefreiheit sind namentlich seit der Schwenkung der
deutschen Handelspolitik im Jahre 1879 und von dieser in starkem Maße gefördert
in vielen Industrien freiwillige Bildungen und Organisationen entstanden, durch die,
wie man treffend bemerkt hat, die Gewerbefreiheit aus eigener Kraft in ihr Gegen-
teil umzuschlagen droht. Wir zielen damit auf die moderne Erscheinung der in-
dustriellen Unternehmerverbände, der Kartelle, Konventionen, Syndikate oder wie
man sie sonst nennen mag. Da, wo ein Kartell besteht, hat die Gewerbefreiheit mehr
oder weniger aufgehört zu existieren. Denn die Kartelle suchen ihren Hauptzweck,
Erhöhung des industriellen Gewinns, auf dem Wege der vertragsmäßigen Ein-
schränkung des freien Wettbewerbs zwischen den beteiligten Unternehmungen zu er-
reichen. Der Unternehmer, der in ein Kartell eintritt, entäußert sich entweder des
Rechts, bestimmte Handlungen vorzunehmen, zu denen er an sich unter der Herr-
schaft der Gewerbefreiheit berechtigt wäre, z. B. den Preis für seine Ware selbst
zu bestimmen, seine Absatzgebiete und seine Kundschaft sich selbst auszusuchen, die
Größe seiner Produktion nach eigenem Ermessen festzusetzen usf., oder er verpflichtet
sich, gewisse Handlungen zu übernehmen, zu denen er an und für sich durchaus nicht
verpflichtet wäre, beispielsweise dritten Personen einen Teil seines Gewinnes heraus-
zuzahlen, einem Kartellorgan von jedem Geschäftsabschluß Mitteilung zu machen
oder gar den Vertrieb seiner Waren durch eine Zentralstelle besorgen zu lassen.

Je nach den Richtungen, in denen der freie Wettbewerb zwischen den beteiligten
Unternehmern eingeschränkt wird, haben wir sehr verschiedene Kartelle zu unter-
scheiden, so vor allem Preiskartelle zur einheitlichen Normierung der Verkaufspreise,
Absatzkartelle zur Aufteilung der Absatzgebiete unter den Kartellmitgliedern, Pro-
duklionskartelle zum Zweck der Anpassung der Produktion an den Bedarf, Ver-
triebskartelle zur einheitlichen Organisation des Warenabsatzes und zur gleichmäßigen
Verteilung der eingehenden Aufträge, Gewinnbeteiligungskartelle zur Ausgleichung
des Gewinns unter den Kartellmitgliedern usf. Diese verschiedenen Formen der
Kartellierung können wieder in zahlreichen Spielarten und Kreuzungen auftreten,
und fast alle hier nur denkbaren Kombinationen finden wir unter den mehreren
        <pb n="163" />
        ﻿5. Die Kartelle.

133

Hunderten von Kartellen, die im letzten Menschenalter in Deutschland gegründet, zu
einem Teil aber auch schon wieder aufgelöst worden sind. Es ist wirklich über-
raschend, was für einen Reichtum an Organisationsformen das Wirtschaftsleben auf
diesem Gebiete entfaltet hat. Der Gang der Entwicklung war dabei gewöhnlich der,
daß an die Stelle der anfänglich noch sehr einfachen und losen Vereinigungen nach
und nach immer kompliziertere Gebilde getreten sind. Die größeren und bekannteren
deutschen Kartelle, wie das Rheinisch-Westfälische Kohlensyndikat, der Stahlwerks-
verband, die Kalikonvention, das Kartell der deutschen Salinen sind nicht gleich in
der Form ins Leben getreten, die sie jetzt besitzen. Es hat vielmehr bei ihnen erst
einer langen Erziehung innerhalb des Kartells und vieljähriger, mit einfacheren
Organisationen gemachter Erfahrungen bedurft, ehe die Erkenntnis sich Bahn brach,
daß nur die engste und innigste Vereinigung Gewähr biete, die mit der Kartell-
bildung verfolgten Zwecke auch wirklich zu erreichen. Auch hier gilt also der Satz,
daß die Natur keine Sprünge macht. Es ist in dieser Beziehung sehr lehrreich, die
Schilderung der Entstehung und des Werdegangs einer Reihe deutscher Kartelle zu
lesen, die wir dem Verein für Sozialpolitik verdanken. Da zeigt sich deutlich, wie
die Kartellbewegung mit innerer Notwendigkeit nach Organisationen strebt, bei
denen dem Erbfeind des individuellen Selbstinteresses jeder Schlupfwinkel verbaut
wird, bei denen die Interessen der Einzelunternehmungen, aus denen das Kartell
besteht, soweit als nur irgend möglich, in dem Interesse des Gesamtunternehmens
aufgehen, so daß Jnteressenkonflikte zwischen dem Ganzen und seinen Teilen möglichst
ausgeschlossen sind. Das Rheinisch-WestfälischchKohlensyndikat z. B. hat bei seiner
letzten Erneuerung im Jahre 1903 einen weiteren wichtigen Schritt nach dieser
Richtung getan, indem es seinen Mitgliedern das Recht nahm, nach eigenem Ermessen
mit der Erweiterung ihrer Produktionsanlagen vorzugehen. So erweitert das Kartell
beständig seinen Wirkungskreis auf Kosten der Einzelunternehmer und beschränkt
die letzteren immer mehr in ihrer Selbständigkeit. Lange zuvor, ehe ein sozialistischer
Zukunftsstaat daran denken kann, sie zu expropriieren, müssen es die Unternehmer
erleben, wie das Kartell sie ohne Verletzung der heutigen Wirtschaftsordnung aus
den wichtigsten der volkswirtschaftlichen Funktionen, die ihnen anfänglich zu selb-
ständiger Besorgung überlassen waren, entsetzt und verdrängt und sie oft nur noch
als technische Betriebsleiter beläßt oder als eine Art von Kartellbeamten beschäftigt.
In so fern läßt sich ein gewisser sozialistischer Zug bei den Kartellen nicht leugnen.
Sie sind sozialistische Organisationen zu nichtsozialistischen Zwecken. Bei vielen Kar-
tellen werden den Verbandsorganen so weitgehende Rechte gegenüber den Mit-
gliedern eingeräumt, daß man von einem freien Unternehmertum kaum noch sprechen
kann. Wollte etwa der Staat derartig weitgehende Rechte für sich in Anspruch
nehmen, so würden wohl die Klagen der Industriellen über das Eindringen des
Staates in ihre privaten Verhältnisse, über unerträgliche Beschränkung der persönlichen
Freiheit und polizeiliche Reglementiererei kein Ende nehmen. Auch ist der Terro-
rismus der Kartelle der Unternehmer oft nicht geringer als der der Arbeitergewerk-
vereine, wenn es gilt, widerstrebende Elemente zum Anschluß und Beitritt zu
Zwingen.

Über den harten Zwang und die strenge Disziplin der Kartelle vermag die
Unternehmer indessen ein wichtiger Umstand zu trösten. Es kann keinem Zweifel
unterliegen, daß die meisten der Industriezweige, die eine einigermaßen straffe
Kartellorganisation besitzen, dadurch ihre wirtschaftliche Lage erheblich gebessert haben.

so fern hat die Umwandlung „der Privatwirtschaft der getrennten Einzelbetriebe
in die Privatwirtschaft der vereinigten Einzelbetriebe" ihren Zweck erreicht. Die
Lage der kartellierten Industrien ist gleichmäßiger geworden, und ihre Durchschnitts-
erträgnisse sind gestiegen. Allein diese Besserung ist nicht allen Teilen der Industrie
        <pb n="164" />
        ﻿134	Zweiter Teil. Handel. V. Handelsunternehmung rc.

zugute gekommen. Und es bleibt die Frage offen, ob die günstigere Lage der
kartellierten Industrien nicht oft direkt auf Kosten anderer Gewerbe erzielt worden
ist, insbesondere derjenigen, die ihre Produkte weiter verarbeiten. Kartellbildung
ist ja nicht auf allen Gebieten des Wirtschaftslebens gleichmäßig möglich. Sie ge-
lingt vielmehr nur da, wo bestimmte Vorbedingungen erfüllt sind. Kartelle können
nur da gedeihen, wo der scharfe Wind starken Konjunkturenwechsels nicht weht und
bei dieser Stille der Betrieb nach relativ einfachen und ziemlich feststehenden Grund-
sätzen erfolgt. Sie setzen ferner einen möglichst gleichmäßigen, nur geringe Qualitäts-
unterschiede zulassenden Charakter der hergestellten Waren voraus. Man darf es
den Produkten möglichst wenig ansehen, aus welcher Fabrik sie stammen, so daß
es dem Abnehmer ziemlich gleichgültig ist, welches Fabrikat er erhält. Ebenso wie
sich eine sehr große Mannigfaltigkeit von Produkten dem Vertrieb auf gemeinsame
Rechnung entzieht, ist dies auch der Fall, wenn die Gestaltung der Waren nach
Form, Farbe und Material sich schnell und häufig ändert. Industrien, deren Artikel
der Mode unterworfen sind, und deren Produktion sich der rasch wechselnden Ge-
schmacksrichtung der Konsumenten anpassen muß, können sich nicht zu Kartellen
zusammenschließen, oder die Vereinigung kann höchstens sehr lose und infolgedessen
unwirksame Formen annehmen. Die Kartellierung erfordert ferner eine gewisse
Konzentration der Erwerbszweige, bei denen sie Bestand haben soll. Die Zahl der
Betriebe darf nicht mehr allzu groß sein. Man kann zwar, wie das Beispiel einiger
Kartelle zeigt, einige Hundert, aber man kann nicht viele Tausende von Unter-
nehmungen zu gemeinsamem Vorgehen vereinigen. Nur die Gewerbezweige, in
denen der Großbetrieb schon ziemlich vollständig gesiegt hat, und die zugleich eine
gewisse Gleichförmigkeit des Produktionsprozesses sowie der hergestellten Waren
zeigen, sind für die Kartellbildung reif. Diese Voraussetzungen sind aber am meisten
verwirklicht im Bergbau, in der chemischen Industrie, sowie bei der Erzeugung von
Halbfabrikaten. Diese Produktionszweige sind daher auch das eigentliche Feld der
Kartellbildung. Das geht aus der vom Reichsamt des Innern Anfang 1906 ver-
öffentlichten Liste über die im Sommer 1905 in Deutschland vorhanden gewesenen
Kartelle hervor. Die Übersicht weist im ganzen 385 Kartelle nach, davon entfallen
auf die Kohlenindustrie 19, die Eisenindustrie 62, die übrige Metallindustrie 11, die
chemische Industrie 46, die Textilgewerbe 31, die Holz- und die Papierindustrie 11,
die Glasindustrie 10, die Ziegelfabrikation 132, die Industrie der Steine und Erden
27, die Nahrungs- und Genußmittelgewerbe 17, sonstige Industriezweige 17. Bei
solchen Kartellstatistiken ist freilich stets zu beachten, daß es nicht angeht, die Be-
deutung des Kartellwesens nach der Zahl der existierenden Kartelle zu beurteilen.
Das Entscheidende für die wirtschaftliche Bedeutung eines Kartells ist seine Organisa-
tionsform sowie die Größe der Produktion, die es beeinflußt. Die volkswirtschaftliche
Bedeutung der Kartelle der Montan- und Metall-, sowie der chemischen Industrie
ist daher unvergleichlich größer als die der viel zahlreicheren Ziegeleikartelle.

Es läßt sich heute, wo wir noch in den Anfängen der Ära der Kartelle stehen,
nicht recht sagen, wohin die industrielle Kartellbewegung schließlich führen wird.
Wir werden uns aber wohl daran gewöhnen müssen, in den Kartellen nicht nur eine
vorübergehende Folgeerscheinung unserer gegenwärtigen Handelspolitik, sondern
einen dauernden Bestandteil der modernen Wirtschaftsverfassung auf großindustriellem
Gebiet zu sehen. Der kartellmäßige Zusammenschluß der Angehörigen eines Ge-
werbes ist da, wo er möglich ist, etwas ebenso Natürliches und Normales in einer
rechtlich auf der Gewerbefreiheit beruhenden Volkswirtschaft wie der tatsächliche
Zustand der freien Konkurrenz. Ohne Zweifel bedeuten auch die Kartelle in mancher
Richtung einen wichtigen wirtschaftlichen Fortschritt: in die Anarchie der heutigen
Produktionsweise wird durch sie eine gewisse Übersicht und Ordnung gebracht, sie
        <pb n="165" />
        ﻿6. Zur Geschichte des Kartellwesens.

135

beugen durch rechtzeitige Anpassung der Produktion an den Bedarf der Überpro-
duktion vor, sie sparen an den tuux frais der Warenproduktion, indem sie die Unter-
nehmer der Notwendigkeit überheben, große Summen alljährlich auszugeben, nur
um sich gegenseitig die Aufträge abzujagen, sie sparen endlich erheblich an überflüssigen
Transportkosten, indem sie jedem Betrieb sein natürliches Absatzgebiet überweisen.
Allein als Kehrseite der Medaille bleibt bei den Kartellen immer die Gefahr einer
monopolistischen Preispolitik bestehen. Ist auch das Monopol der Kartelle kein recht-
liches, sondern nur ein tatsächliches, und ist es weiter kein absolutes, sondern nur ein
beschränktes, so können sie doch innerhalb der ihnen gezogenen Grenzen die Preise
so festsetzen, daß sie höher sind, als sie bei völlig freier Konkurrenz sich stellen würden.
Nicht mit Unrecht hat man daher von einem Kartellaufschlag auf die Preise gesprochen.
Den Nachteil hiervon haben nicht nur die Konsumenten, sondern vor allem auch die
Gewerbe zu tragen, welche die Produkte der kartellierten Industrien weiter ver-
arbeiten. Diese Gefahren der Kartellbildung muß man ruhig zugeben, auch wenn
man in den Kartellen an sich eine notwendige und berechtigte Stufe der großindu-
striellen Organisation sieht. Die Frage, ob die staatliche Wirtschaftspolitik Mittel
besitzt, um den Gefahren, die von der Kartellbewegung drohen, wirksam entgegenzu-
treten, ist eines der schwierigsten Probleme, welche die wirtschaftliche Entwicklung des
19. Jahrhunderts aufgeworfen hat, und das Thema der gesetzlichen Regelung des
Kartellwesens gehört infolgedessen zu den Gegenständen, welche in Parlament, Presse,
Parteiversammlungen und wissenschaftlichen Kongressen am Anfang des 20. Jahr-
hunderts mit Vorliebe erörtert werden. Über das Stadium der Diskussion ist die
Frage aber noch nicht hinausgekommen. Auch die kontradiktorischen Verhandlungen
über deutsche Kartelle, welche seit 1902 im Reichsamt des Innern abgehalten werden,
und deren Ergebnisse in einer Reihe von Bänden publiziert worden sind, haben die
Regierung bisher zur Ausarbeitung eines Kartellgesetzes noch nicht veranlaßt.

6.	gur Geschichte des Kartellwesens.

Von Robert Liefmann.

L i e f m a n n, Die Unternehmerverbände (Konventionen, Kartelle). Ihr Wesen und
ihre Bedeutung. Freiburg i. B., I. C. B. Mohr (Paul Siebeck), 1897. S. 135—139.

Die Kartellbewegung ist zum weitaus größten Teil auf das Gebiet der Produk-
tion, daneben auch des Transportwesens, beschränkt geblieben. Schon daraus ergibt
sich eine Verschiedenheit der modernen Kartelle von den früheren mittelalterlichen
Verbänden mit gleichartigen monopolistischen Tendenzen, die alle auf dem Gebiet des
Handels entstanden. Altertum und Mittelalter kennen freie monopolistische Vereini-
gungen nur in der Form der Ringe, und diese waren durchaus nicht selten, wie die
Konstitutionen der Kaiser Leo und Zeno über die Monopolien aus dem 5. Jahr-
hundert n. Chr. und die verschiedenen Reichsabschiede und Reichspolizeiordnungen,
die sich mit dem Gegenstände beschäftigen, beweisen. Auch Ehrenberg berichtet in
seinem „Zeitalter der Fugger" über derartige Organisationen der Augsburger Han-
delsherren und teilt u. a. einen Vertrag betr. einen gemeinsamen oorner in Kupfer
mit. Corners waren um so leichter möglich, je geringer der Verkehr und je schlechter
die Verkehrsmittel waren. Daher konnten sie auch im Mittelalter häufig von einem
einzigen unternommen werden, was heute vielleicht nur den Rothschilds möglich ist,
die solches auch mehrmals (Quecksilber, Petroleum) versucht haben; im allgemeinen
kann heute, im Zustande der Weltkonkurrenz, das zu einem corner nötige Kapital
tMr von mehreren gemeinsam aufgebracht werden (die Ringe). Mit Recht erklärt
        <pb n="166" />
        ﻿136	Zweiter Teil. Handel. V. Handelsunternehmung rc.

Bücher die freie Vertragsmäßigkeit als ein wesentliches Merkmal der Kartelle. Ver-
bände, die nicht aus freier Vereinbarung der Kontrahenten entstanden sind, sind keine
Kartelle. Daher und auch ihrer umfassenderen Zweckbestimmung wegen sind die
mittelalterlichen Zwangsorganisationen der Zünfte und dgl. nicht mit ihnen zu
vergleichen. In den Gilden könnten noch am ersten Anklänge an die heutigen Kar-
telle gefunden werden. Aber ursprünglich waren sie bloße Schutzverbände, und, wenn
sie allerdings auch Preisvereinbarungen statuierten, traten auch bei ihnen die mono-
polistischen Tendenzen doch immerhin zurück hinter dem gesellschaftlichen und reli-
giösen Charakter dieser Vereinigungen. Die Preisvereinbarungen zwischen ihren
Mitgliedern lassen sich vielleicht in ähnlicher Weise erklären, wie heute die Zusammen-
künfte der Unternehmer in den Fachvereinen den Anstoß zu den Kartellen geben
können. Alle diese mittelalterlichen Organisationen dienten in erster Linie der Er-
haltung des ganzen Standes und seiner nicht nur wirtschaftlichen, sondern auch poli-
tischen Machtstellung: sie sind größtenteils aus sozialen Zwecken hervorgegangen.
Was dagegen heute die Unternehmer in den Kartellen zusammenführt, ist das indivi-
duelle Gewinninteresse, das in der Gemeinschaft mit anderen die größte Möglichkeit
seiner Befriedigung erkennt. Die Tatsache, daß die heutigen Kartelle vorzugsweise
auf dem Gebiete der Produktion bestehen, beweist, daß sie erst in der neuesten Zeit
entstanden sind. Denn wie lange ist es her, daß sich der Konkurrenzkampf, dieser
Hauptentstehungsgrund der Unternehmerverbände, auf dem Gebiete der Produktion
in höherem Maße geltend machte? Solange er nur ein temporärer war, die Produk-
tionsunternehmer nur gleichsam zufällig durch das Zusammentreffen auf demselben
Markte in Konkurrenz traten, war an Vereinbarungen zwischen ihnen nicht zu denken:
die Kartelle entstehen erst bei ständiger Konkurrenz. Daher werden die ersten Kartelle
in denjenigen Produktionszweigen entstanden sein, in denen die natürlichen Produk-
tionsbedingungen schon frühzeitig eine solche ständige Konkurrenz ermöglichten, wie
das im Bergbau infolge der eng begrenzten Lagerstätten der betreffenden Naturpro-
dukte der Fall ist, zumal hier auch die örtliche Konzentration Vereinbarungen wesent-
lich erleichtert. Die ältesten bisher bekannt gewordenen Kartelle sind die aus den acht-
ziger Jahren des 18. Jahrhunderts datierenden Vereinbarungen der Kohlengruben-
besitzer am Tyne und Wear. Diese Kartelle sind nach Cohn zustande gekommen, um
die Regellosigkeit der Kohlenproduktion zu beseitigen, die zur Folge hatte, daß die
Gruben mit höheren Produktionskosten nicht fortarbeiten konnten, also anscheinend
infolge heftigen Konkurrenzkampfes und Unterbietens in den Preisen.

Ein Zeitraum von ca. 50 Jahren liegt zwischen jenen ersten uns bekannt ge-
wordenen Kartellen und den Zweiten Erscheinungen dieser Art, und zwar ist es
jetzt Deutschland, das ein höchst eigenartiges Kartell in den dreißiger Jahren aufweist.
1836 wurde nämlich zwischen den staatlichen und den beiden privaten Alaunfabriken
Preußens ein Kartell geschlossen, das bis zum Jahre 1844 bestand. In den zwanziger
Jahren sollen auch schon Versuche gemacht worden sein, ein Kohlenkartell in Westfalen
zustande zu bringen. Aus den dreißiger Jahren des vorigen Jahrhunderts wird auch
von einem Verbände nordenglischer Reeder berichtet, die gemeinsame Frachtsätze
vereinbarten. Im übrigen sind uns Kartelle aus jener Zeit nur in Frankreich bekannt
geworden. Claudio-Iannet erwähnt Verbände von Transport- und Versicherungs-
anstalten aus den dreißiger und vierziger Jahren. 1838 entstand ein Kartell franzö-
sischer Sodafabrikanten, welches als Auftragskontingentierung eingerichtet war und
bestimmte Preise festsetzte. Eine Überproduktion scheint die Veranlassung zu dem-
selben gewesen zu sein, denn es wurden auf Kosten des Verbandes einige Fabriken
stillstehend gehalten. 1842 wurde die 8ooi6tck ellnrdonnitzro cke ln T-oira gegründet,
die von Proudhon erwähnt wird. Hier ist es der heftige Konkurrenzkampf gewesen,
der die Unternehmer zur Kontingentierung der Aufträge und zur Regelung der Pro-
        <pb n="167" />
        ﻿1. Sittentafeln für den Handlungslehrling.

137

duktion veranlaßte. Der Verband scheint aber schon zwei Jahre darauf in einen
förmlichen Trust verwandelt worden zu fein, der also die erste derartige Gründung
darstellen würde. In den vierziger Jahren forderten, wie Brentano mitteilt, die eng-
lischen Grubenarbeiter die Bergwerksbesitzer auf, statt die Löhne herabzusetzen, den
Konkurrenzkampf durch Vereinbarungen zu beseitigen und die Verkaufspreise zu
erhöhen, und in Frankreich kam 1849 auf Veranlassung der Arbeiter, wie Claudio-
Iannet berichtet, tatsächlich ein Kartell, eine Preisvereinbarung zwischen den beiden
bedeutendsten Trikotfabrikanten zustande. Den ersten bekannt gewordenen Verband
von Händlern und zugleich den ersten Verband der Abnehmer bilden die Verein-
barungen der Holzhändler von Nordfrankreich, welche 1846 nicht nur die Verkaufs-
preise, sondern auch die Einkaufspreise des Holzes festsetzten und auch Konventional-
strafen vereinbarten. In seinem Werke „Untersuchungen über die englische Eisen-
bahnpolitik" berichtet G. Cohn 1875 nach den Mitteilungen der Unternehmer vor den
verschiedenen Untersuchungskommissionen über die Verhältnisse im englischen Eisen-
bahnwesen von zahlreichen Kartellen englischer Eisenbahnen, Kohlengruben, Eisen-
werke, Omnibusgesellschaften u. a., sowie von einem Verbände der belgischen Kohlen-
produzenten aus den fünfziger und sechziger Jahren und knüpft daran Erörterungen
über die Gründe und Wirksamkeit dieser Erscheinungen.

In Deutschland datieren die ältesten Kartelle, abgesehen von dem erwähnten
Alaunsyndikat, erst aus der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts, und es werden
wohl zuerst gemeinsame Tariffestsetzungen zwischen den Eisenbahnen und Versiche-
rungsanstalten geschlossen worden sein. Auf dem Gebiete der Produktion entstanden
Kartelle in Deutschland erst Anfang der sechziger Jahre, zuerst, wie es scheint, der
Neckarsalinenverein, dann das Weißblechsyndikat, dann das Schienenkartell 1864.
Ersteres wurde wohl hauptsächlich durch die lokale Konzentration und die geringe
Zahl der Betriebe ermöglicht, letzteres durch den bei Submissionen besonders heftigen
Konkurrenzkampf veranlaßt, während über die Gründe des Entstehens des Weißblech-
syndikats mir nichts bekannt geworden ist. In die sechziger Jahre reicht auch noch die
Entstehung des Wismutsyndikats zurück. Die kurz nach Aufhebung des Salzmonopols
mit dem Jahre 1868 beginnende große Ausdehnung der Produktion und der dadurch
hervorgerufene heftige Konkurrenzkampf bewirkten schon Ende desselben Jahres 1868
und weiter 1869 die Bildung von Kartellen der sächsischen und thüringischen Salinen.
Außer diesen sind keine deutschen Verbände bekannt, welche länger als bis 1870
zurückreichen.

VI.	Handlungsgehilfe und Handlungslehrling.

1.	Sittentafeln für den Handlungslehrling.

Von Ernst Wilhelm Arnold i.

Emminghaus, Ernst Wilhelm Arnoldi. Leben und Schöpfungen eines deutschen
Kaufmanns. Weimar, Hermann Bühlau, 1878. S. 100—104.

I.

Mit Gott beginne jegliches Werk. Auf allen deinen Wegen habe ihn vor Augen
und im Herzen. Vergiß nicht, daß von allen seinen Werken der Rechtschaffene das
erhabenste ist.

Liebe deinen Nächsten wie dich selbst. Du lebst für dich, wenn du für anders
lebst. Betrage dich gegen alle, wie du wünschest, daß sie sich gegen dich betragen
        <pb n="168" />
        ﻿138 Zweiter Teil. Handel. VI. Handlungsgehilfe und Handlungslehrling.

möchten; leiste ihnen, was du von ihnen forderst; ertrage schonend, was sie dir nach-
sehen sollen; achte das Ihrige; halte ihre Ehre heilig.

Wer nur gerecht ist, wird hart; wer nur natürlich ist, wird roh. Sei gerecht und
billig, natürlich und gesittet.

Verdienstliche Handlungen erwerben Achtung. Liebe ist der Bescheidenheit
Lohn; Heuchelei ist falsche Münze; Wahrheit ist echtes Gold. Auf krummen Wegen
gehest du krumm; du gleitest auf schlüpfrigen. Geradheit ist des Mannes Zier. Ein
Plauderer ist ein alberner Dieb; er entwendet, indem er verschwendet. Ein Ver-
leumder ist ein Ehrenräuber. Mitwisser und Hehler eines Verbrechens sein, ist eine
Missetat.

Die Gemeinheit neigt zur Gemeinheit; so erkennt man aus deinem Umgang
deinen Sinn. Böse Gesellschaften verderben gute Sitten; darum suche nur die auf,
die du höher achtest als dich, und mache, daß die Guten dich suchen.

Um dir Menschenkenntnis zu erwerben, lerne dich selbst erst kennen. Willst du
frei sein, beherrsche dich selbst. Willst du immer genug haben, lerne entbehren. Willst
du gebieten, lerne gehorchen.

Beharrlichkeit übt sich an Hindernissen. Hältst du die Zeit zu Rate, so hast du
Zeit; suche nicht bloß zu erwerben, sondern auch zu erhalten; erspart ist erworben.

Ordnung ist halbe Arbeit. Nicht vom Augenblick erwarte des Fleißes Lohn;
im Frühling hält niemand Ernte. Auf gerechtem Gute ruhet Segen. Liebe zur
Wahrheit ist Liebe zur Tugend. Tugend aber, mit Geschicklichkeit und Kenntnissen,
ist das Kapital, welches in sich selbst das Unterpfand seiner Sicherheit trägt, Achtung
erwirbt und Zutrauen erweckt und so für diese, wie für jene Welt die reichsten Zinsen
bringt.

Sammle daran in deinen Lehrjahren, damit du nicht in geistiger Armut und
sittlicher Blöße deine Wanderjahre antreten mußt.

II.

Nicht wie eine Wissenschaft allein, nicht wie eine Kunst allein, nicht wie ein
Handwerk allein lernt man die Handlung. Sie legt mechanische Verrichtungen auf;
— nur durch Übung erwirbst du Fertigkeit darin, nur durch Gewöhnung erhältst du
die Lust dazu. Sie fordert wissenschaftliche Kenntnisse; — nur durch fleißiges Lernen
erlangst du dieselben. Sie setzt reiche Erfahrung und reife Urteilskraft voraus; —
beides verschaffst du dir nur durch Umgang mit Menschen aus allen Ständen, auf-
merksame Beobachtung und sorgfältige Behandlung der verschiedenartigsten Gegen-
stände. — Aber vor allem macht sie feine Sitten und feste Tugend zur Pflicht, die
Früchte langer Gewohnheit und Selbstbeobachtung.

Um zu jenen angehalten zu werden und diese dir zu erwerben, bist du in der
Lehre.

Da bleiben wenig Stunden dir zum freien Gebrauche übrig, und so wird die
Benutzung der Zeit zum Gesetze der Notwendigkeit.

Arbeitsamkeit wird zur Gewohnheit nur durch anhaltende Arbeit.

Häuslichkeit lernt derjenige liebgewinnen, der sich lange Zeit ununterbrochen
im Hause hat beschäftigen müssen.

Wiederholung derselben Verrichtung, derselben Beobachtung, derselben Lern-
übung führt zur Gründlichkeit.

Die Strenge ist die Lehrerin der Ordnung und diese die Seele der Geschäfte,
da am unentbehrlichsten, wo die Gegenstände am mannigfaltigsten sind.

Sparsamkeit lehrt der Kleinhandel; denn er ist die letzte Hand, die das Ganze
verteilt und das einzelne zu einem Ganzen vereinigt. Du lernst da den Pfennig
        <pb n="169" />
        ﻿1. Sittentafeln für den Handlungslehrling.

139

achten: aus Pfennigen werden Taler. Daher wirst du im Großhandel den Klein-
handel nicht gering schätzen, der jenem zugrunde liegt.

Der Kleinhandel ist die Schule der Betriebsamkeit: der Spekulationshandel geht
noch über deine Fassungskraft, die aber in deiner Lehre eben dafür gebildet
werden soll.

Handeln, Sammeln und Einteilen lernst du am Ladentisch, im Lager schätzen;
am Schreibepult Anschaffen und Anordnen (Disponieren).

Mit Menschen aus allen Ständen hast du zu schaffen: so lernst du sie behandeln,
wirst leutselig, gefällig und einnehmend; die Gewohnheit folgt, die Ungeduld ver-
schwindet.

Beharrlichkeit wird dir Bedürfnis werden. An langweiligen Arbeiten und
anderen Prüfungen deiner Ausdauer wird es nicht fehlen; sie werden dich aber in
deiner Tugend stärken, ohne welche du deiner Bestimmung als Kaufmann nie ent-
sprechen kannst.

Immer um Mein und Dein handelnd, erwirbst du dir Menschen- und Selbst-
kenntnis, und, bist du klug, so benutzest du beide zu deiner Veredlung wie zu deinem
Emporkommen.

Selbstbeherrschung, wenn du jetzt sie lernst, wird in reiferen Jahren dich be-
glücken. Denke bei jeder Versuchung daran; fliehe aber die Versuchungen.

Deine äußeren Verhältnisse, deine inneren Mängel werden zu Hindernissen
deiner Bestrebungen werden; du wirst bei größeren Aufgaben immer auf größere
stoßen; sei nicht verzagt; kluge Beharrlichkeit führt zum Ziel. Das größte Hindernis
deiner Ausbildung und der Erfüllung deiner Pflichten ist Verdrossenheit; meide sie.
Bei freudigem Eifer gelingt jedes Bemühen, jede Arbeit leichter.

Entschlossenheit wirst du immer weniger haben, als brauchen. Im Drange
der Geschäfte wird deine Geistesgegenwart, deine Umsicht geprüft. Mit Sicherheit
sollst du handeln lernen. Aber dazu bietet nicht so die Stille der Schreibestube Ge-
legenheit, wie der lebendige Handelsverkehr, bei welchem Kopf und Glieder in Tätig-
keit sind. Lernst du jetzt im kleineren Geschäfte besonnen und entschlossen handeln,
so wirst du einst auch in einem umfassenderen Wirkungskreise nicht leicht den Kopf
verlieren, wenn anders du überhaupt Kopf zu deinem Berufe mitbringst.

Verschwiegenheit sei eine deiner heiligsten Pflichten, jetzt zunächst für anderer,
künftig mehr für dein eigenes Wohl.

Du wirst bald genug einsehen, wie wichtig ein ausgebreiteter Kredit für den
Kaufmann ist. Kein Vertrauen ohne Redlichkeit, Gewissenhaftigkeit und Treue bei dir.

Demut lehrt dich deine Abhängigkeit. Aber deine Lehrzeit ist nur die Vor-
schule; frei wirst du einst als Kaufmann, aber, wie jetzt von deinem Lehrherrn, bist
du dann von deiner Welt abhängig. Nur durch guten, treuen Dienst erwirbst, er-
hältst du beider Gunst. Die freie Wahl seiner Wirksamkeit ist die Freiheit des Kauf-
manns und Demut im Glück seine Würde.

III.

Du sollst, um dein Selbst willen, deinen Lehrherren gehorsam sein, ihr Bemühen
für dein Bestes freudig anerkennen und mit Liebe ihnen danken. Von manchem,
was du jetzt lernen und üben mußt, wirft du erst später Gebrauch und Nutzen ein-
sehen; darum folge willig der reiferen Einsicht.

Um für freies Wirken tüchtig zu werden, sollst du jetzt deine Kraft im Geschäfte
deines Lehrherrn üben. Die Lehre gibt dich ihm zum Dienste; diene ihm fleißig,
redlich, treu und gewissenhaft: fleißig, durch Arbeitslust und Emsigkeit; redlich, durch
Wahrheit und Vertrauen, Heilighalten des Eigentums, Sorgfalt für die Ehre und
den Vorteil deines Herrn; treu, durch Anhänglichkeit, Liebe und Ergebenheit; ge-
        <pb n="170" />
        ﻿140 Zweiter Teil. Handel. VI. Handlungsgehilfe und Handlungslehrling.

wissenhaft, durch strenge Erfüllung deiner Pflichten, durch reinen Willen und reinen
Wandel.

Du mußt das dir anvertraute Geschäft deines Lehrherrn wie dein eigenes ver-
walten. Du mußt in allem, was deinem Herrn gehört, betreffe es fein Geld, feine
Ware, seinen Kredit, so verfahren, als gingst du darauf aus, für dich zu mehren.
Für fremdes Gut, in Verwahrung deines Herrn, sollst du wie für deines Herrn
Eigentum sorgen. Seine Handelsfreunde sollst du wie die deinigen behandeln; durch
dein Bemühen muß ihre Zahl sich mehren. Du sollst nicht murren, wenn Menschen
deine Geduld prüfen, deren Gunst der Handlung nützen könnte. Ohne Heuchelei
sollst du höflich und bescheiden, zuvorkommend und willig gegen jedermann sein.
Laß dich in allem vom Gesetz der strengsten Gewissenhaftigkeit leiten, und meide
auch den Schein des Unrechts; darum verhehle nicht, was du Unrechtes siehest, und
füge dich gern in die verständige Anordnung, während deiner Lehrjahre kein Geld
in der Tasche zu tragen. Auch dein Umgang soll sich hiernach richten; erregt er
Verdacht, so bist du um Vertrauen und Ehre. Ein jedes Geschäft muß, so redlich
es auch fei, als ein Geheimnis des Hauses betrachtet werden. Merke das wohl.

2.	Gedanken über die Ausbildung des jungen Kaufmanns.

Von Richard Stegemann.

Stegemann, Kaufmännisches Bildungswefen. In: Referate über die akademischen
Kurse für junge Kaufleute. (Beilage zu den „Mitteilungen aus der Handelskammer Frank-
furt a. M.", Juni-Nummer 1901.) jS. 1 und S. 2—4.]

Es ist merkwürdig, daß in einer Zeit, wo sich unser Handel numerisch so stark
entwickelt, wo er sich mehr und mehr differenziert, d. h. in Spezialbranchen auflöst,
und wo andrerseits auch im Detailhandel eine Art kapitalistische Entwickelung mit
durchgeführter Arbeitsteilung sich vollzieht, allenthalben ein Mahnruf ertönt, der
bessere Vorbildung für unseren Kaufmannsstand fordert. Der Grund dieser auf-
fallenden Tatsache ist wohl darin zu erblicken, daß man trotz der numerisch günstigen '
Entwickelung unseres Kleinhandels der Weiterentwickelung der Verhältnisse doch nicht
ohne einige Sorge entgegensieht. Tatsächlich befindet sich der Handel, und zwar in
allen seinen Teilen, heute in einer ungleich schwierigeren Lage als früher. Die
Fabrikanten suchen unter Umgehung des Großhandels ihre Waren direkt an den
Konsumenten und Kleinhändler abzugeben. Die ausländischen Jmporthäuser um-
gehen ihrerseits den Exporteur, indem sie direkte Beziehungen mit dem Fabrikanten
suchen, und wenn sie wirklich den Exporteur oder Kommissionär benützen, so sind
sie leicht geneigt, diesem bestimmte Preise vorzuschreiben, über die erschwerte Lage
unseres Geldkaufmanns brauche ich kaum etwas Näheres anzuführen, und es ist
auch kaum nötig, zu erwähnen, daß eine große Anzahl unserer Detaillisten unter
dem Andrängen von verschiedenen Seiten sich beengt, ja zum Teil sogar gefährdet
sieht. Es ist gewiß auffallend, daß in einer Zeit der steigenden Arbeitsteilung die
Funktionen des Handels sich wenigstens in einigen Teilen zu verflüchtigen drohen,
daß die Konsumenten sich selbst zu Trägern des Einkaufes und Verkaufes machen und
den Beweis zu erbringen versuchen, daß es ohne Handel eigentlich besser gehe.
Das sind Symptome einer tiefgehenden, inneren Entwickelung des Handels, die man
nüchtern beurteilen muß, denn derartige Verschiebungen haben stets ihre tieferen
Ursachen. Wir müssen aber auch damit rechnen, daß solche Krisen die inneren Kräfte
einer Erwerbsgruppe zu befestigen und die schlummernden oder zum Schlummer ge-
neigten Kräfte zur Selbstanspannung aufzuwecken geeignet sind. Wir sehen, daß
        <pb n="171" />
        ﻿2.	Gedanken über die Ausbildung des jungen Kaufmanns.	141

der Neid, der nun einmal von jeher dem Handelsgewinn angehaftet hat, heute
Formen annimmt, die sich nicht mehr gegen den einzelnen, sondern gegen den ganzen
Kaufmannsstand richten, und kluge Männer verhandeln in den Parlamenten dar-
über, ob der Handel notwendig, ob ihm nicht die Existenzberechtigung überhaupt
abzusprechen sei. Der Handel, der zu allen Zeiten, bei allen Völkern und unter
allen Verhältnissen eine maßgebende Rolle im wirtschaftlichen Leben gespielt hat,
kommt womöglich noch in die Lage, seine Existenz wissenschaftlich rechtfertigen zu
müssen! Wir finden neben den Angriffen auf die Börse die starke Bekämpfung des
sich nach dem Großbetriebe hin entwickelnden Kleinhandels, der Warenhäuser, und
niemand, der dem Handelsstande angehört, kann das Gefühl unterdrücken, daß sich
eigentlich in keinem Kreise der staatlichen Gesellschaft innere Zuneigung für den
Handelsstand findet. Selbst die Produzenten und die Konsumenten, die beiden
großen Gruppen, die dem Handel so viel zu verdanken haben, sind, wenn es auf
eine Bewertung des Handels ankommt, geneigt, ich will nicht sagen, ihm die Existenz-
berechtigung abzusprechen, aber jedenfalls ihn nur zur Not passieren zu lassen.

Wenn wir uns nun die Frage vorlegen, was gegenüber allen diesen kritischen
Erscheinungen der Handelsstand selbst zu tun hat, so müssen wir als die wichtigste
Aufgabe die bezeichnen, daß er die kaufmännische Generation, welcher die Aufgabe
zufallen wird, diesen Entwickelungsprozeß mehr als die heute lebende Generation
durchzukämpfen, für eine erfolgreiche Durchführung dieser schwierigen Ausgabe ent-
sprechend vorbereitet und vorbildet.

Die Erziehung und Ausbildung des jungen Kaufmanns wurde lange Zeit hin-
durch von der Auffassung beherrscht, daß derselbe nur für den Prinzipal da sei.
Erst allmählich, als der Handel selbst nicht mehr in seinen gewohnten Bahnen zu
führen war und die Aufhebung der zünftlerischen Vorrechte einen allgemeinen An-
drang zum Kaufmannsberuf hervorrief, nahm auch das Verantwortlichkeitsgefühl
des Lehrherrn gegenüber seinen Lehrlingen einen anderen Charakter an. Der
moderne Handelsbetrieb hatte inzwischen auch ganz neue Lebensbedingungen er-
halten. Alle Schwierigkeiten des Verkehrs waren in Wegfall gekommen, die Bezugs-
quellen wurden so bekannt, daß mit der Entwicklung der Massenproduktion der
Kaufmann auch nicht mehr einen Schritt zu tun brauchte, um sich von allen Seiten
Offerten zu holen. Der Geldverkehr wurde so erleichtert, das Kreditwesen so aus-
gebildet, die Bedürfnisse der Konsumenten so ins Massenhafte gesteigert, daß alles
nach diesem geldbringenden Beruf hinströmte. Und doch war der Beruf in anderer
Beziehung gerade dadurch schwieriger geworden. Je leichter es war, Kaufmann zu
werden, desto schwieriger war es, Kaufmann zu bleiben. Jetzt war die Frage nach
der anderen Richtung hingedrängt. Es kam nicht mehr darauf an, zu wissen, wo
man Ware beziehen sollte, sondern wo sie abzusetzen war.

Der Kaufmann wurde, durch die Konkurrenz bedrängt, gezwungen, feste Preise
einzuhalten, und so brachte die Konkurrenz das Willkürliche des Handels in eine
bestimmte Form. Der Betrieb wurde rationeller, aber das Risiko bezüglich des Ab-
satzes war ein ungleich größeres. Man konnte schneller reich werden, aber auch
schneller verarmen. Der Betrieb eines Handelsgeschäftes verlangt heute eine regel-
rechte und ziemlich umfangreiche Fachbildung und bedingt außerdem eine Kenntnis
der verschiedenen den Handel regelnden Gesetze (Wechselordnung, Gewerbeordnung,
Handelsgesetzbuch). Die Fracht- und allgemeinen Unkostenberechnungen sind zu einem
der wichtigsten Faktoren bei der Gewinnberechnung geworden, seitdem der Einkauf
und der Verkauf keine großen Spannungen mehr gegenüber der Konkurrenz läßt.
Es dringt in den Handelsbetrieb geradezu ein arithmetisches Prinzip hinein, gegen
dessen Gesetz niemand ungestraft sündigt. Man muß mit der Tatsache rechnen,
daß der ordnungsmäßige Betrieb eines größeren Handelsgeschäftes heute genau so
        <pb n="172" />
        ﻿142 Zweiter Teil. Handel. VI. Handlungsgehilfe und Handlungslehrling.

schwierig ist und so besondere betriebstechnische Kenntnisse bedingt wie andere Er-
werbszweige auch.

Wie wird nun heute der junge Kaufmann für den offenbar schwerer ge-
wordenen Beruf vorgebildet?

Es liegen mir hier zwei kleine Untersuchungen vor, die eine aus Frankfurt a. M-,
die andere aus Braunschweig, die einige bemerkenswerte Tatsachen offenbaren.

In Frankfurt ist nach dieser Enquete eine Lehrzeit von 3 Jahren bei 62 % der
befragten Lehrlinge zu konstatieren, 15 % machen eine solche von 2% Jahren und
23 % eine solche von 2 Jahren durch. Die Unterweisung geschieht in der Weise,
daß die Lehrlinge in kleineren Geschäften durch die Angestellten, in größeren Ge-
schäften durch die älteren Lehrlinge und nur in ganz seltenen Fällen durch den
Lehrherrn unterwiesen werden. Bei 50 % bestanden die Arbeiten im ersten Lehr-
jahre im Öffnen und Schließen des Geschäftes, im Aufräumen, Abstäuben, in Boten-
gängen und vielleicht noch im Kopieren und ähnlichen untergeordneten Arbeiten.
Erst im dritten Jahre, bei besseren Geschäften auch schon im zweiten Jahre, kam
etwas Korrespondenz und Buchhaltung hinzu; einige Lehrlinge wurden sogar mit
dem Kassen- und Wechselwesen bekannt gemacht.

Bei einer Erhebung, die wir in Braunschweig anstellten, und die sich auf
90 Lehrlinge erstreckte, stellte es sich heraus, daß nicht weniger als 26 von diesen 90
während der Lehrzeit überhaupt nicht zu schriftlichen Arbeiten gekommen waren;
ihre Tätigkeit beschränkte sich auf niedere Arbeiten im Kontor und Lager und auf
Verkaufstätigkeit. Eine derartige Ausbildung, auf 3 Jahre verteilt, kann nicht gerade
rationell genannt werden, und unsere jungen Kaufleute können nach Absolvierung
einer solchen Lehrzeit den Funktionen eines Gehülfen unmöglich gerecht werden.

Man fragt nun: Wie finden sich die Lehrlinge später zurecht, welche so mangel-
haft ausgebildet sind?

Es ist dies jedenfalls keine einfache Sache für sie; das beweist die Tatsache,
daß die jungen Gehülfen gewöhnlich nicht längere Zeit an einem Platze ausharren,
sondern verhältnismäßig recht häufig wechseln. Sie müssen eben, was sie als Lehr-
linge nicht gelernt haben, als Gehülfen sich aneignen. Daß der Prinzipal an einem
solchen unzureichenden Gehülfen nicht die erhoffte Stütze findet, ist natürlich, und
so sind denn auch die Klagen über die Vorbildung der jungen Kaufleute allgemein
sehr lebhaft.

Ich habe in den übrigen Ländern Umschau gehalten, um festzustellen, wie man
dort die praktische Ausbildung des jungen Kaufmanns eingerichtet hat. Um einen
Vergleich zu haben, beschränkte ich mich auf die Kategorie, welche numerisch die
größte ist, nämlich auf die im Kolonialwarenhandel tätigen jungen Leute.

Ich fand, daß die Ausbildung des österreichischen jungen Kaufmanns der
unfrigen ziemlich ähnlich ist, d. h. man hat dort eine bestimmte Lehrzeit von etwa
3—4 Jahren auf Grund eines Lehrvertrages. In Frankreich gibt es keine eigentlichen
Lehrlinge. Es besteht kein Vertrag, der junge Mann wird einfach in einem Hand-
lungshause untergebracht, wo er sich allmählich die nötigen Kenntnisse erwirbt. Das-
selbe gilt von Belgien, wo man mehr Volontäre anstellt, die ohne Entgelt arbeiten
und in einem freieren Verhältnis zum Lehrherrn stehen. In England werden die
meisten jungen Leute mit einem Anfangsgehalt angestellt und avancieren nach ihren
Leistungen. Eine bestimmte Lehrzeit wird nicht ausgemacht. Ähnlich liegen die
Verhältnisse in Italien. In Rußland hat jedes Geschäft mehrere Lehrlinge, die
eine Lehrzeit von gewöhnlich 4, zuweilen auch 5 Jahren durchzumachen haben. In
Schweden erfolgt die Ausbildung analog der unfrigen in einer Lehrzeit von 2—3
Jahren. Dieselbe ist indes besser geregelt. In Norwegen kennt man den Lehrling
im deutschen Sinne nicht. Es werden junge Leute zu Erledigung untergeordneter
        <pb n="173" />
        ﻿2. Gedanken über die Ausbildung des jungen Kaufmanns.	143

Arbeiten in das Geschäft aufgenommen. Der Prinzipal übernimmt jedoch keine
Verpflichtung, für ihre Ausbildung zu sorgen. Die Niederlande haben kein Lehrlings-
system. Man bedient sich dort der Gehülfen, welche nicht besonders für das Geschäft
ausgebildet werden. Die längste Lehrzeit hat Japan, nämlich 10 Jahre; davon sind
die 3 ersten der Aushülfe im persönlichen Dienste des Lehrherrn gewidmet, die
weiteren 7 Jahre werden im Geschäfte zugebracht. Vielfach üblich sind dort Spar-
kassen, in welchen der Lehrherr zur späteren Selbständigmachung des Lehrlings ein
Kapital ansammelt. —

Es ist aus diesen kurzen Angaben zu ersehen, daß auf diesem Gebiete ein Zu-
stand starker Ungleichmäßigkeit besteht. Die Lehrlinge werden vielfach als billige
Arbeitskräfte benutzt, die, da sie keine besonderen Kenntnisse mitbringen, nur gering
entschädigt zu werden brauchen. Das Gemeinsame und Charakteristische des Lehr-
verhältnisses in den verschiedenen Ländern ist das Prinzip, daß sich beide Teile auf
eine Reihe von Jahren gegenseitig verpflichten.

Wenn wir nun fragen: Was braucht der junge Kaufmann heute zu seiner Aus-
bildung? so müssen wir mit recht abweichenden Ansichten rechnen.

1.	Die niedrigste Auffassung ist die, daß, namentlich für den jungen Kaufmann
in kleinen Städten und auf dem Lande, die Vorbildung eine möglichst geringe sein
soll, und zwar lediglich aus dem Grunde, weil der besser Vorgebildete sich in den
kleinen Verhältnissen unglücklich fühlt und hinaus will. Man meint, es sei besser,
in ihm nicht erst das Streben nach etwas Höherem zu wecken.

Diese kleinliche Auffassung tritt wohl nur hie und da hervor, sie ist mir aber
doch mehr als einmal begegnet.

2.	Eine andere Ansicht, die schon bedeutend höher steht und anscheinend viel
für sich hat, meint, der Kaufmann könne nur durch die Praxis ausgebildet werden.
Man führt hier mit Vorliebe das Beispiel von dem Hausierer an, der an Kennt-
nissen so wenig besaß wie au Kapital, und der nur durch seine kaufmännische Be-
gabung emporgekommen sei.

Diese Beweisführung ist aber wenig stichhaltig, denn sie vergißt anzuführen,
wo die große Masse derer hingekommen ist, die nichts vor sich gebracht haben.
Das Unnötige oder überflüssige theoretischer kaufmännischer Ausbildung behaupten
wollen, wäre ebenso, als wenn man sagen wollte: Weil es geniale Maler, Musiker,
Techniker gegeben hat, brauchen wir keine Malerakademien, Musikschulen und
technischen Hochschulen. Daß es immer besonders gut beanlagte und besonders
praktische Naturen geben wird, die lediglich aus sich selbst heraus es zu etwas bringen,
ist natürlich. Nur muß man auch hier noch fragen: Wie viel weiter würden sie
noch gekommen sein, wenn ihre Anlagen die richtige geordnete Entwicklung und Aus-
bildung erfahren hätten? Wie viel mehr hätten sie leisten können, wenn sie mit der
mühsamen Selbsterziehung nicht so viel Zeit verloren haben würden? Die Er-
ziehung und Unterweisung gibt uns nichts, was wir nicht aus uns selbst haben
könnten, aber sie gibt uns das alles viel schneller und ohne daß wir Schaden an
uns selbst nehmen. Man sollte sich vergegenwärtigen, daß ein geborener Kaufmann
sicherlich in rasendem Tempo alle Erfahrungen der anderen bei Gelegenheit in
seinem Gehirn verarbeiten, die Nutzanwendungen schneller ziehen und mit einem
instinktiven Gefühl aller Schwierigkeiten Herr werden kann, daß aber die große
Masse diese Fähigkeit nicht besitzt, und daß es für diese eine Wohltat ist, wenn sie
die Erfahrungen, die andere gemacht haben, in theoretisch-systematischer Weise vor-
geführt bekommen, damit sie ihrerseits wohlvorbereitet an den Beruf herantreten
können.

3.	Im Gegensatz zu dieser ausschließlich die praktische Ausbildung befür-
mortenden Auffassung steht eine dritte, welche meint, der Kaufmann solle nur auf
        <pb n="174" />
        ﻿144 Zweiter Teil. Handel. VI. Handlungsgehilfe und Handlungslehrling.

theoretischem Wege ausgebildet werden. Vor dieser Auffassung müssen wir uns be-
sonders hüten in einer Zeit, wo man, nachdem das Ungenügende der ausschließlich
praktischen Ausbildung erkannt worden ist, leicht geneigt ist, in das andere Extrem zu
verfallen und die Ausbildung durch die Praxis zu unterschätzen.

Allerdings ist es heute vielfach außerordentlich schwer, namentlich in größeren
Geschäften mit durchgeführter Arbeitsteilung, junge Kaufleute systematisch auszu-
bilden. Ein größeres Geschäft, das ich z. B. im Auge habe, ist so organisiert, daß
drei große Abteilungen eingerichtet sind: eine Expeditions-, eine Einkaufs- und eine
Buchhaltungsabteilung. Der Einkauf wird durch 5 Disponenten mit den nötigen
Hülfskräften besorgt. (Das ganze Geschäft umfaßt 80 Angestellte und Hülfskräste).
In der Expedition sind wieder drei große Gruppen gebildet, und jede dieser Gruppen
ist so gegliedert, daß eine feste Arbeitsteilung vorliegt. So hat beispielsweise die
eine Abteilung einen Vorsteher, der die Aufsicht führt und gleichzeitig die bezüglichen
Korrespondenzen erledigt. Fünf Gehülfen sind in dieser Abteilung tätig. Einer
ist der Aufseher, der die Waren vom Lager holt, einer der Ansager, der, nachdem
die Waren sortiert sind, einem anderen, der die Strazze führt, und einem, der die
Rechnungen schreibt, die nötigen Angaben macht. Es sind hierbei Artikel auszu-
suchen, die Fachkenntnis erfordern, und deshalb muß hierzu noch ein besonders
fachmännisch ausgebildeter Gehülfe herangezogen werden. Das Verpacken der Waren
ist in ähnlicher Weise organisiert, und die Buchhalterei ist in alle ihre Teilfunktionen
zerlegt: einer hat die Mahnungen, ein anderer die Übertragungen, wieder ein anderer
die Auszüge usw. zu erledigen. In einem so gegliederten Betriebe ist es ganz un-
möglich, daß der Prinzipal mit den 8—10 Lehrlingen, die in den einzelnen Ab-
teilungen untergebracht sind, persönliche Fühlung unterhält und dieselben, ohne daß
die komplizierte Maschinerie in ihren einzelnen Teilen gestört wird, in einer ihrer
notwendigen Ausbildung entsprechenden raschen Folge nach allen Richtungen hin
ausbildet. Das tut der Chef nicht einmal mit seinen Söhnen, geschweige denn mit
fremder Leute Kindern.

Es ist aber ebenso unmöglich, sich auf ein derartiges Geschäft theoretisch vor-
zubereiten. Das kann nur die Praxis besorgen. Die Theorie wird nie das geben
können, was nach wie vor die Hauptsache jeder kaufmännischen Erziehung bleibt,
den jungen Mann zum echten und rechten Kaufmann zu machen.

4.	Eine sozusagen akademische Auffassung endlich sieht neuerdings die beste Vor-
bildung des jungen Kaufmanns in einer ausgezeichneten Gymnastik des Geistes,
dem es nachher leicht fallen müsse, sich in die kaufmännischen Details einzuarbeiten.

Diese Auffassung, die merkwürdigerweise in letzter Zeit auch in England an
Boden gewonnen hat, ist aber nur in begrenztem Umfange zutreffend.

Wenn ich meine eigene Ansicht aussprechen soll, so halte ich in erster Linie
eine irgendwie abgeschlossene, selbstredend für die verschiedenen Anforderungen ver-
schieden abgestufte allgemeine Vorbildung für unerläßlich. Es ist falsch, den Knaben
schon auf der Bürgerschule mit kaufmännischen Disziplinen zu belasten, denn mit
8 bis 9 Jahren ist derselbe einfach nicht imstande, Verständnis für einen besonderen
Beruf zu entfalten, wir züchten damit nur Routiniers. Wir werden daher guttun,
unseren jungen Kaufleuten vorerst eine gute Allgemeinbildung ohne jede berufliche
Färbung zu geben. Für die große Masse der Kaufleute ist nach allen Erfahrungen
die abgeschlossene Bürgerschule oder selbst die gewöhnliche Volksschulbildung der Vor-
bildung und Halbbildung auf den untersten Stufen des Gymnasiums rc. bei weitem
vorzuziehen. Für die mittlere Stufe kommt dann die Realschule und für diejenigen,
welche noch weiter gehen wollen, eine höhere, neunklassige Lehranstalt in Betracht,
die jedoch bis zum Schluffe besucht werden muß, denn es kommt in jedem Stadium
vor allen Dingen auf eine abgeschlossene Bildung an. Danach ist eine gründ-
        <pb n="175" />
        ﻿3. Der deutsche Handlungsgehilfe in der Vergangenheit.	145

liche Praxis vonnöten, welche in ihrer Dauer den verschiedenen Anforderungen der
einzelnen Branchen anzupassen ist. Ich halte dieselbe für unerläßlich, namentlich zur
Herausbildung der schon so oft erwähnten und unbedingt nötigen Kaufmanns-
eigenschaften.

Ein weiteres, sehr wichtiges Moment in der Ausbildung des jungen Kaufmanns
ist die Erziehung seines Charakters. Dieselbe wird von unseren Lehrherrn viel zu
sehr vernachlässigt. Der heutige Lehrherr wirkt zwar auf die Ausbildung der
speziellen kaufmännischen Eigenschaften ein, aber er erzieht zu wenig im allgemeinen
Sinne. Während der Kaufmann der älteren Zeit seine Hauptaufgabe darin fuchte,
den Lehrling zu einem tüchtigen Charakter, einem gottesfürchtigen, gewissenhaften,
zuverlässigen Menschen zu machen, hat der Prinzipal bei den heutigen, gelockerten
Verhältnissen im allgemeinen nicht mehr besondere Neigung, in dieser Weise auf den
Lehrling zu wirken. Es ist nicht mehr wie früher, wo der Lehrherr mit seinen
Gehülfen und Lehrlingen in demselben Zimmer arbeitete, wo die Mahlzeiten zu-
sammen eingenommen wurden, wo man alle großen und kleinen Sorgen des Ge-
schäftes von morgens bis abends durchsprach und der Lehrling gewissermaßen in
das Geschäft hineinwuchs. Der Lehrling von heute kommt zur bestimmten Stunde
in das Geschäft und ist nachher auf sich allein angewiesen. Bei der schon erwähnten
Enquete zählte man unter 90 Lehrlingen 24 junge Leute, welche auswärts in
Pensionen wohnten und sich somit mehr oder weniger ganz überlassen waren. Bei
solchen Verhältnissen kann man den Lehrlingen wirklich keinen Vorwurf daraus
machen, wenn sie von ihrer Freiheit zumeist keinen sehr vorteilhaften Gebrauch
machen. In welchem anderen Stande stellt man 15- bis 16jährige junge Menschen
so auf sich selbst, und in welchem anderen Stande würde, wenn dies der Fall wäre,
das Ergebnis ein günstigeres sein?

3.	Der deutsche Handlungsgehilfe in der Vergangenheit.

Von Georg Adler.

Adler, Handelsgehilfe. In: Handwörterbuch der Staatswissenschaften. Herausgegeben
von Conrad, Elster, Lxxis, Loening. 2. Aufl. 4. Bd. Jena, Gustav Fischer, 1900. S- 985—987.

Unter den Hilfskräften, welche der entwickeltere Handel ebenso wie die voll-
kommenere Produktion erfordert, sind zwei Kategorieen zu unterscheiden: erstens die-
jenige der unqualifizierten Arbeiter, welche ausschließlich gröbere Arbeiten, wie das
Packen und Austragen der Waren, also kurz nur niedere Handlangerdienste zu leisten
haben, und zweitens diejenige der kaufmännischen Arbeiter, welche den Chef
bei der spezifischen Handelstätigkeit unterstützen und Handelsgehilfen (Kommis) ge-
nannt werden. Diesen letzteren allein gilt unsere Betrachtung.

In Deutschland hat sich erst spät, nach Ende des ersten Jahrtausends
unserer Zeitrechnung, ein einheimischer Kaufmannsstand entwickelt, dem zunächst,
außer den Familienangehörigen, keine Gehilfen zur Seite standen, da der Geschäfts-
betrieb klein und primitiv war. Sogar noch im 16. Jahrhundert sind in Basel,
wie G e e r i n g konstatiert, die meisten Geschäfte ganz ohne Handlungsdiener, und
14 große Firmen beschäftigen zusammen — 19 Kommis. Anders freilich lag die
Sache bei den Weltfirmen der großen Handelsplätze. —

Das Dienstverhältnis des Handelsgehilfen (copgeselle, knape, — famulus,
socius, factor) war durch freien Vertrag geregelt. Sein Prinzip war: stramme
Subordination und Verpflichtung des Gehilfen zu höchster Arbeitsamkeit, unverbrüch-
licher Treue und sittlichem und gottesfürchtigem Lebenswandel. Die Jugend — heißt
Mollat, Volkswirtschaftliches Quellenbuch. 4. Aufl.	10
        <pb n="176" />
        ﻿146 Zweiter Teil. Handel. VI. Handlungsgehilfe und Handlungslehrling.

es in einem Statut des hansischen „Stahlhofes" zu London — soll in den Kontoren
„nicht allein zeitliche Nahrung suchen, sondern auch zur Tugend, Frömmigkeit und
aller Ehrbarkeit daselbst erzogen werden".

Neben dem patriarchalischen Prinzip kam der Geschäftsprosit nicht zu kurz;
denn offenkundig suchte der Vertrag überall den Vorteil des Herrn entschieden zu
wahren. Gesetzliche Normativbestimmungen waren dabei folgende. Als Lehrling
durfte nur angenommen werden, wer Zeugnisse über eheliche Geburt, seinen und
seiner Eltern guten Leumund, Zugehörigkeit zu einer „guten" Nation usw. beibrachte.
Manche vornehme Kaufmannszunft fordert (im Unterschiede zu allen anderen
Zünften der Stadt) noch ausdrücklich, daß der Aufzunehmende „der Bruedirschafft
gut genugk sey“, wie dies z. B. Ad. Warschauer aus Posen berichtet. Zur
Aufnahme in ein Kontor des Hansabundes speziell ist noch der Besitz des Bürger-
rechts in einer Hansastadt obligatorisch.

Die zünftige Auffassung prägte sich schon charakteristisch in der Art der
Aufnahme der Lehrlinge aus, die sich zu einer feierlichen Immatrikulation
durch den Zunftvorstand gestaltete: „dar sotial ohuen (sc. den Lehrlingen) gesecht
werden, wor se sick by obren Heren holden scholen, unnd schall obre Nahme
alssdenne vertecknet werden“ (Lübecker Urkunde). Natürlich entsprach diesem Akt
eine Gebühr an die Zunftkasse, die der Meister oder der Lehrling zu entrichten hatte.
Die Dauer der Lehrzeit war verschieden, z. B. auf dem Stahlhof zu London zwei
Jahre, auf dem Kontor in Bergen vier. Blieb der Lehrling nach dieser Zeit in der-
selben Stadt, so mußte er auch bei demselben Herrn weiterdienen, „also deme,
de ohne (ihn) mit Schaden thogesettet unnd gelehret, deme he ock darvor
billich Danckbarkeit unnd wedderumme Gudes tho doende plichtig is“ (Lübecker
Urkunde). Schutzbestimmungen für den Lehrling finden sich nirgends; wohl aber
wird dem Chef die „Ausbildung" des Lehrlings durch ausdrückliche Gewährung
des Züchtigungsrechtes erleichtert. Entlief der Lehrling, weil er Schläge erhalten,
so mußte er an die Zunft Buße zahlen und zum alten Meister zurückkehren, falls
er überhaupt beim Gewerbe bleiben wollte.

Umfang und Art der Tätigkeit des Lehrlings waren natürlich je
nach der Branche verschieden. Allgemein läßt sich nur sagen, daß im Kleinhandel
der Lehrling die niederen Reinigungsarbeiten zu verrichten, die geführten Artikel
kennen zu lernen und die Kunden zu bedienen hatte. In der Großhandlung suchte
der Lehrling sich zunächst eine gewisse Warenkenntnis anzueignen; dann wurde er in
kaufmännisches Rechnen, Buchführung, Korrespondenz und Speditionswesen einge-
führt und schließlich auf Messen und Märkte mitgenommen, um dort die Quintessenz
der höheren Handelstechnik zu lernen. Gegen Ausgang des Mittelalters
wurde es unter den Großkaufleuten üblich, die Söhne zur Lehre auf die deutschen
Kontore im Auslande zu geben, welche recht eigentlich als die hohen Schulen des
Kaufmannsstandes galten, da dort die beste Gelegenheit zur Erlernung der fremden
Sprachen und zum Studium des Weltmarktes sich bot. In anderen Fällen gaben
die Großhändler ihre Söhne direkt zu welschen Kaufleuten in die Lehre und nahmen
dafür dann deren Kinder „im Tausch" in die eigenen Geschäfte. So gab die Ent-
wickelung des Handels, wie Sebastian Franck in merkwürdiger Auffassung dieses
Berufes klagt, Anlaß, „auf den Handel zu studieren, wie es sonst nur auf die freien
Künste geschehen".

Die Gehilfen des Kleinhandels und alle jene des Großhandels, die keinen
selbständigeren Posten innehatten, waren ihren Chefs nicht viel minder untertan als
die Lehrlinge. Dies wird klar ersichtlich durch einen Blick auf alle wesentlichen
Statuten der Krämerzünfte, soweit sie die Gehilfen angehen, und auf den nach-
stehenden Musterkontrakt aus Nürnberg vom Jahr 1579. Danach verpflichtet sich
        <pb n="177" />
        ﻿3. Der deutsche Handlungsgehilfe in der Vergangenheit.	147

der Kommis seinem Herrn, einem Tuchhändler, wie folgt: 1. 10 Jahre zu dienen;
2. nie um Geld zu spielen, nie Geld bei sich zu tragen, sondern es im Bedarfs-
salle vom Chef zu entleihen; 3. gehorsam zu sein, ohne Willen des Chefs nicht
aus dem Dienste zu bleiben, ohne Erlaubnis das Haus niemals zu verlassen, endlich
keine „böse Gesellschaft" ins Haus zu bringen; 4. gegen den Willen der Herrschaft
nicht zu heiraten, dagegen jederzeit den Abschied ruhig anzunehmen, wenn die Herr-
schaft „an feinen Diensten ein Ungefallen hätte"; 5. für Schaden, den er hätte ver-
hüten können, einzustehen; 6. ohne den Willen der Herrschaft nichts zu verleihen,
für nichts Bürge zu werden, über ihren Handel strengste Diskretion zu wahren;

7.	die Kosten für feine Kleidung aus eigener Tasche zu bestreiten, während er sonst
freie Station hat und 150 Gulden Lohn für die gesamte Dienstzeit erhält; 8. weder
am Orte noch anderswo in eine Tuchhandlung einzutreten, wenn ihn der Chef vor
Ablauf der 10 Jahre entläßt; 9. Bürgen für 100 Gulden zu stellen, zahlbar an die
Herrschaft bei Kontraktbruch; 10. Bürgen für den Ersatz etwaiger Veruntreuung
zu stellen.

Die Gehilfenordnung in den zahlreichen deutschen Niederlassungen im Aus-
lande lehnt sich an die Statuten des heimatlichen Handelsrechtes an, soweit sie nicht
den obwaltenden besonderen Lokalverhältnissen Rechnung tragen muß. So geht die
für alle hansischen Kontore typische Verfassungsurkunde des Londoner Stahlhofes
von dem leitenden Grundsätze aus: es seien die Gesellen „sich selbst zu regieren
ungeschickt, und derhalben nicht allein gefährlich, sondern auch ihnen selbst nach-
teilig und schädlich, so ihnen eigen Regiment zu haben vergönnet würde, weshalb
den jungen Gesellen zu unordentlichen Weisen alle Occasion und Ursach entzogen
werden solle."

Die Arbeitszeit dauerte von 5 Uhr früh bis 9 Uhr abends im Sommer und
von 6—8 Uhr im Winter. Das Mittagsmahl wurde von allen Gehilfen gemein-
schaftlich eingenommen, — wobei ihnen aber, neben allem sonstigen Unziemlichen,
vorsorglich alles Räsonnieren über das Esten verboten war. Stand dann der
Kommis auf, nachdem „die Mahlzeit vollendet und Gott gewöhnlicher Weife Dank-
sagung geschehen", so mußte er „dem Kaufmann an der Meistertafel willig zur Tafel
dienen" (Statut des Stahlhofes). Es findet sich natürlich auch das Verbot der
Koalition („jeglichen Aufflauffs, Versammlung oder heimlichen Conspiration, wodurch
der Kauffmann in Last und Mühe möchte kommen"). Die Überwachung der Ordnung
lag in allen hansischen Kontoren in den Händen eines Ausschusses von Prinzipalen;
nur im Deutschen Hofe zu Nowgorod war durch eine Skraa (Verordnung) von 1346
auch den Gehilfen Teilnahme an der Verwaltung zugebilligt.

Strenge Zucht scheint übrigens nicht unnötig gewesen zu sein, wenn z. B. bei
den Gesellen in Bergen, trotz strengen Verbotes, das „Spiel" galt: jeden neuen An-
kömmling entkleidet in die noch winterlich kalten Fluten zu werfen und ihn dann,
wenn er fast erstarrt wieder herauskam, bis zur Bewußtlosigkeit blutig zu peitschen:
und wenn in Kowno, seitdem die Prinzipale dorthin nur selten kamen, die Kommis
sich fortwährend gegen die Administration des Kontors renitent zeigten, in den
Schenken herumlungerten und unausgesetzt mit der einheimischen Bevölkerung in
Kollision gerieten!

So wenig sich mithin im allgemeinen die soziale Stellung der Mehrzahl
der Handelsgehilfen von derjenigen der Handwerksgesellen unterschied, so protestierten
lene doch energisch dagegen, diesem Stande gleichgestellt zu werden, indem sie z. B.
sich weigerten, am Schwörtag mit den Handwerksgesellen zugleich den Zunfteid
zu leisten.

Neben diesem Hilfspersonal, welches nur nach der Direktive des Prinzipals zu
handeln hatte, gab es im Großhandel noch eine Klasse von selbständigen Ge-
lb*
        <pb n="178" />
        ﻿148 Zweiter Teil. Handel. VI. Handlungsgehilfe und Handlungslehrling.

Hilfen, die fog. „Liege r". Diese werden auch in den Rezessen der Hansatage aus-
drücklich in Gegensatz zu den gewöhnlichen „oopgesellerü' gestellt. Sie erhielten von
ihrem Herrn ein Kapital zum selbständigen Betriebe eines Handelsgeschäftes, an dessen
Gewinn und Verlust jener einen durch Vertrag (sendeve, wedderleghinge) fixierten
Anteil hatte. Der ,,herre“ blieb Eigentümer des Kapitals; der „knape“ hatte nach
Ablauf der kontraktlichen Zeit die Verpflichtung, „ordentliche beständige Rechenschafft
von allen Entpfangk und Ausgaben zu halten" (Lübecker Statut), und zwar auf Ver-
langen des Herrn an dessen Wohnort und vor Gericht. Solcher „Lieger" nun gab es
verhältnismäßig viele, da die Art des Vertrages dem Kaufherrn einen bedeutenden
Gewinn aus dem hergegebenen Kapital sicherte und so eine Umgehung des kanonischen
Zinsverbotes ermöglichte.

Neben diesen „Liegern" kamen dann endlich noch Prokuristen und Bevollmäch-
tigte jeder Art, Vorsteher von Filialen rc. vor, die aber vom Herrn „Rad und Helpe“
annehmen mußten und im Falle unbefriedigender Leistungen ihre Entlassung zu ge-
wärtigen hatten, wenn sie auch mit mehr oder weniger großen Vollmachten ausge-
stattet waren und oft Anteil am Gewinn hatten. Eine solche Gewinnbeteiligung und
vor allem jene des „Liegers" gab dem kapitallosen Gehilfen des Großhandels, wie
schon A m i r a bemerkt hat, die einzige Möglichkeit, im Laufe der Zeit sich gänzlich
selbständig zu machen. Für den Gehilfen des Klein Handels lag die Schwierigkeit
eigener Etablierung nicht sowohl im Besitze des erforderlichen Kapitals, da keine be-
deutenden Summen hierfür in Frage kamen (das Lübecker Statut hält z. B. 20 JL
für genügend), als vielmehr in der Gewinnung der Zunft. War er nicht
durch nahe Verwandtschaft mit Zunftmitgliedern verbunden, so wurde, besonders feit
Entartung der Zünfte, aus niedriger Gewinnsucht seine Etablierung häufig hinter-
trieben.

Die geschilderten Zustände blieben bestehen, bis die Zunftverfassung nebst den
entsprechenden Reglements dem modernen Wirtschaftsprinzip der Gewerbefreiheit
wich.

4.	Die Bedeutung des deutschen Handlungsreisenden

in der Gegenwart.

Von Hermann Pilz.

Pilz, Der deutsche Reisende am Anfang und Ausgang des 19. Jahrhunderts.
Vortrag, gehalten in der Generalversammlung des Verbandes reisender Kaufleute Deutsch-
lands am 20. Mai 1900- In: Die Post reisender Kaufleute Deutschlands. 10. Jahrgang.
Schriftleitung: Pilz. Leipzig, Verband reisender Kaufleute Deutschlands, 1900- S. 450—432.

Der deutsche Reisende hat sich die Welt erobert. „Deutsche
Kraft und deutsches Blut, deutscher Geist und deutsches Gut" gehen heute nicht mehr
wie früher im Auslande spurlos verloren, — wir sind nicht mehr der Kulturdünger
fremder Völker — sondern sie wirken und schaffen für die Heimat, für die wirtschaft-
liche Blüte und die nationale Macht des Deutschen Reiches. Es ist uns endlich
lebendige Wahrheit geworden, daß wir unseren Platz an der
Sonne haben! Überall staunt man die Taten des deutschen Reisenden wie
Heldentaten an. Voran die Engländer. Die englische Presse hat das ,&gt;Oeteruw
censeo“ Catos in die Worte verwandelt: „Germaniam esse delendam!“ So
steht es als fortgesetzter Mahn- und Schlachtruf im „Saturday review“. Die Ver-
rufserklärungen der deutschen Handelsbestrebungen in England, Griechenland, im
        <pb n="179" />
        ﻿4. Die Bedeutung des deutschen Handlungsreisenden in der Gegenwart. 149

polnisch-tschechischen Handelssyndikat zu Krakau sind aber Ehrenerklärungen für den
deutschen Reisenden.

Einst gab es die „königlichen Kaufleute" nur in England, wo sie unter den
Tudors die Gehilfen der Staatsgewalt waren und geblieben sind; heute wissen auch
wir, daß ein Teil der Weltregierung dem Handel gehört, und scheel blicken die Briten
auf uns. Sie sehen, daß der deutsche Reisende sich auf einem Eroberungszuge durch
die Welt befindet. Von wann datiert denn dieser Handelskreuzzug bis in die entle-
gensten Kulturländer? Englands Nerellunckise Dill hat ihn im Jahre 1885 hervor-
gerufen. „Nucke in Germany!“ Zur höchsten Überraschung sah die ganze Erde
nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes, daß sie bisher im guten Glauben als englisches
Erzeugnis gekauft hatte, was zu billigerem Preise in Deutschland hergestellt war. Die
Bill hat heute ihre Wirkung verloren, aber es ist charakteristisch, daß der Verein
Berliner Kaufleute und Industrieller beschlossen hat, freiwillig das „Nucke in Ger-
many“ als Ehrenzeugnis beizubehalten.

Der deutsche Reisende ist nach dem fernen Morgenlande gezogen, um den ver-
blichenen Schild des Osmanenreiches neu zu vergolden. Einst hatten England, Frank-
reich und Österreich das Monopol auf den Märkten von Konstantinopel, Salonichi
und Smyrna. Jetzt ist der deutsche Reisende hier zu Hause wie in den Bazaren
von Teheran und den großen Handelshäusern von Bagdad, ja an allen Handels-
plätzen des wiedererwachten Kleinasien, das einst die persischen Satrapen zu Macht
und Ansehen gebracht hatten. Und auch die neue Welt hat sich den Reisenden Deutsch-
lands erschlossen. Wer die Berichte der deutschen Konsuln über den Wassern bis in
die neueste Zeit verfolgt hat, der wird erstaunt und erfreut gewesen sein, von den
Riesenerfolgen deutscher Reisender in Mexiko, in Südbrasilien, den La Plata-
Ländern, Südafrika, Algier und Marokko zu hören. Der Bericht der englischen
Botschaft in Berlin klagt über die Erfolge der deutschen Handelsvertreter, der englische
Konsul in Odessa beschwert sich, daß die deutschen Reisenden in Maschinen England
das Feld streitig machten, und daß sogar die Kirgisen am Jrtzsch ihre Pflüge jetzt bei
deutschen Reisenden bestellten. Dasselbe Klagelied stimmt der englische Konsul in
Palästina an, und der englische Botschafter in Rom, Fitzgerald Law, schreibt in einem
anderen Handelsberichte: „Fleiß und Eifer, Bestellungen zu erhalten, die Wünsche,
die Kunden zu befriedigen, die Schnelligkeit und Promptheit der Lieferung geben dem
deutschen Reisenden hier die Überlegenheit über alle anderen Reisenden in Italien,
und ich behaupte, daß ich noch nie in einer italienischen Stadt einen englischen
Handlungsreisenden angetroffen habe, wo sich deutsche Reisende derselben Branche
sehen lassen". Dieser Konsularbericht ist ein Ehrendenkmal für
die reisenden Kaufleute unserer Nation.

Man sagt jetzt häufig, Kataloge und Prospekte könnten die Rolle des reisenden
Kaufmanns übernehmen, und man brauche nicht reisen zu lassen. Aber mit Druck-
sachen hätte sich Deutschland seine Machtstellung auf dem Weltmärkte niemals erobert.
Da bedurfte es des persönlichen Eingreifens seiner reisenden Kaufleute und ihrer oft
verblüffenden Tricks. Lord Cromer kam darauf einmal in der Times zu sprechen.
Er erzählte, wie sich in Indien ein deutscher und ein englischer Reisender mit Schnupf-
tabakdosen Konkurrenz machten. Wie erstaunt war der Engländer, als er am Goda-
wari bei dem hohen religiösen Holy-Fest seinen deutschen Kollegen wiedersah. In
indischem Gewand lag er in einer indischen Hütte auf dem Bauche und verkaufte
Dosen in fabelhafter Menge, weil er aus deren Deckel ein Bild des großen Hindugottes
Ganescha hatte eingravieren lassen, und weil er alle Zeremonien wie ein geborener
Indier mitmachte. Und wie kam es denn, daß in Indien die deutsche Schere die aus
Birmingham verdrängte? Deutsche Reisende hatten in Indien ausgekundschaftet,
daß der Indier für den Daumen bei einer Schere gern ein größeres Loch hat als für
        <pb n="180" />
        ﻿150 Zweiter Teil. Handel. VI. Handlungsgehilfe und Handlungslehrling.

den Zeigefinger. Dieser Wunsch wurde erfüllt. Nur durch persönliche Einwirkungen
lassen sich solche Erfolge erzielen, und der Charakter des deutschen Reisenden mit seiner
Ausdauer, Willenskraft, seinem leichten Anpassungsvermögen, seiner Umsicht und
Gewandtheit, seinem eminenten Sprachtalent sichert uns diese Erfolge auch für die
Zukunft!

Der deutsche Reisende ist wieder der Pionier der Kultur geworden! Der par-
tikularistische, philisterhafte Musterreiter am Beginn des vorigen Jahrhunderts hat
sich in den großdenkenden, weithorizontigen Weltreisenden verwandelt. Leicht
wird ihm das Leben nicht da draußen. Ich erhielt von einem unserer
Mitglieder kürzlich einen Brief, der von den Strapazen und Mißhelligkeiten der
deutschen Auslandsreisenden spricht. Da heißt es: „Sie können sich natürlich kein Bild
von einem Coupö in Tunesien und Algerien machen. Ein Gewimmel von weißen
Burnus, hellfarbigen Turbans, von Schleiern, Käppis, großen, breitrandigen Schlapp-
hüten, von Gesichtern in allen Farben, braun, bräunlich, schwarz, gelb, weiß. Über
allem diesem schwebt ein widerlicher Geruch von Anis und Orangeschalen, vermischt
mit der eigentümlichen Ausdünstung der Eingeborenen, welche in ihren häßlichen
Kehllauten unaufhörlich schwatzen oder schmatzend mit ihren phänomenalen Kinn-
backen die Schoten des Iohannisbrotbaumes zermalmen. Ein Reger mit wulstigen
Lippen spuckt zum Zeitvertreib im Coupä nach allen möglichen Zielen herum, — kurz,
ich kann Ihnen versichern, daß Sie dort von Leipzig nach Dresden selbst dritter Güte
bequemer fahren, als ich hier zwischen Oran und Algier!" Aber der deutsche Reisende
ist von Mut und Unerschrockenheit beseelt, seitdem er auch draußen im Dienste seines
Baterlandes steht. „Das hält er fest mit seinen ganzen Händen." Seine kosmopoli-
tische Gesinnung findet ihre Schranke an der Liebe zum Vaterlande, die in ihm unaus-
löschlich ist. Er hat sich heute auch eine höhere soziale Stellung errungen und wird
in den weitesten Kreisen als Kulturträger hochgeschätzt.

Die großen Erfindungen des Jahrhunderts sind dem Handel zugute gekommen.
Es wäre undankbar, heute zu sagen, daß das Verkehrswesen noch eine gänzlich offene
Frage wäre. Unsere Verkehrskommissionen aber haben einen großen Anteil an der
Hebung des deutschen Verkehrswesens gehabt. Und auch die soziale Lage des Rei-
senden ist heute eine andere geworden. Nicht mehr zerstreut irrt er einher, sondern
vereint, verbrüdert in unserem Verbände reisender Kauf-
leute Deutschlands. Die Wiederherstellung der deutschen Einigkeit schuf den
Boden für schöne soziale Früchte. Und eine dieser Früchte, auf nationalem Felde
gediehen, ist unser Verband. Die Einigkeit, die das Reich wiedererstehen ließ, hat
auch ihn geformt und gebildet.

Unter dem Schutze eines neuen, allen sozialen Anforderungen entsprechenden
Handelsrechtes, an dessen Zustandekommen der Verband selbst mitgearbeitet hat,
kämpfen unsere Mitglieder für die Ehre und Macht des deutschen Handels, der deut-
schen Kultur, des Deutschen Reiches in einer sturmbewegten, konkurrenzreichen Zeit.

Mancher verwünscht diese Zeit der nervösen Hast. Aber in schönen Worten hat
Handelskammersekretär Dr. Gensel einmal gesagt: „Es ist ein unaufhörliches
Werden und Vergehen, aber was einmal vergangen ist, kehrt nicht wieder. Altes
Wiederaufleben zu lassen, ist ein eitles Bemühen. Jede Zeit ist eine neue Zeit mit
neuen Anschauungen, neuen Bedürfnissen, neuen Idealen, neuen Aufgaben. Wir
werden nicht gefragt, ob sie uns gefällt, unsere Pflicht ist es, sie verstehen zu lernen."
Lernen wir sie verstehen, dann werden wir nicht mehr von der guten alten Zeit faseln,
sondern von der neuen guten Zeit reden. Wir stehen an der Wende vom nationalen
zum internationalen Handel. Das natürliche Fortschreiten der Kultur brachte diesen
Entwickelungsgang mit sich, das Fortschreiten vom Kleinen zum Großen, vom häus-
lichen Herde zum Weltmarkt, vom einfachen Betrieb zum Weltverkehr, vom Landes-
        <pb n="181" />
        ﻿5. Die deutsche Handlungsgehilfen-Bewegung und ihre Träger. 151

Handel zum Welthandel. Diese Position, welche uns der deutsche Reisende mitge-
schafsen, können wir nur bei großer Gesinnung uns erhalten. Es ist ein Glück, daß
wir aufs Meer gewiesen wurden und den deutschen Schiffen, unter dem Schutze einer
stolzen Seewehr, die Zukunft gehört! Wir atmen nun endlich auch etwas von dem
„geistigen Seeklimä", wie Prof. Ratzel gesagt hat. Das wird uns Kraft verleihen
Wir blicken froh in die Zukunft! HeilDeutschlandhierundallerwärts!

5.	Die deutsche Handlungsgehilfen-Bewegung
und ihre Träger.

Von A. Zimmermann.

Zimmermann, Die Handlungsgehilfen-Bewegung. In: Organisation. 12.Jahr-
gang. Redaktion: Ullrich. Berlin, Hans Th. Hoffmann, 1910. S. 162—164.

Bei der Natur der Deutschen ist es selbstverständlich, daß es in Deutschland
Handlungsgehilfen-Vereine ungefähr eben so früh gegeben hat, als Handlungsgehilfen
in bemerkenswerter Anzahl existiert haben. So wurde schon vor 170 Jahren, im
Jahre 1742 in Nürnberg ein Unterstützungsverein für Handlungsdiener gegründet.
Auch der noch bestehende Verein für hilfsbedürftige Handlungsdiener in Breslau
geht bis 1774 zurück. Eine eigentliche Handlungsgehilfen - Bewegung ist aber
erst in der zweiten Hälfte, ja genau genommen, erst im letzten Viertel des vorigen
Jahrhunderts entstanden. Damals erst hatte sich mit der Entwicklung des deutschen
Handels und der deutschen Industrie ein eigentlicher Stand der Handlungsgehilfen
gebildet. Der junge Kaufmann konnte nicht mehr darauf rechnen, selbständig zu
werden, der Handlungsgehilfenberuf hörte auf, ein Durchgangsstadium zu sein, er
wurde für etwa 80 % der kaufmännischen Angestellten zum Lebensberuf. Natürlich
stiegen damit die Forderungen und Ansprüche der Handlungsgehilfen. Der Mensch,
der gern einige Jahre hindurch unter recht bescheidenen Verhältnissen zu leben bereit
ist, verliert diese Bereitwilligkeit, wenn sich diese bescheidenen Verhältnisse auf die
ganze Lebensdauer zu erstrecken drohen. — Ein einfacher Gedankengang! Und doch
hat es recht lange gedauert, bis dieser Gedankengang Allgemeingut der beteiligten
Kreise geworden ist.

Den Gründern des ersten der modernen kaufmännischen Vereine, des Ver-
eins für Handlungs-Commis von 1858 zu Hamburg lagen derartige
Ideen noch vollständig fern. Sie wollten den Handlungsgehilfenstand von dem Krebs-
schaden der gewerbsmäßigen Stellenvermittler befreien, weil diese dem Gehilfen,
der auf sie angewiesen war, oft übel mitspielten. So wurde die Stellenver-
mittlung der Hauptzweck des 58er Vereins, wie er abgekürzt im Kaufmanns-
stande genannt wird. Weil ein Stellenvermittlungsverein feine Aufgabe am leich-
testen erfüllen kann, wenn er gute Beziehungen zur Prinzipalität unterhält, so räumte
der Verein den Prinzipalen weitgehende Rechte ein. Sie erhielten nicht nur volles
Stimmrecht, sondern die oberste Leitung des Vereins (der Vorsitz im Aufsichtsrat)
wurde, wie es scheint, grundsätzlich in die Hände eines Hamburger Prinzipals gelegt.
Dieser Überlieferung ist der Verein, der lange Zeit hindurch der größte kaufmännische
Verein der Welt war, bis in die letzten Jahre hinein treu geblieben. Eine Gegen-
strömung, die in Berlin ihren Herd hat, und die nach einer Ausschaltung des Prinzi-
palseinflusses strebt, konnte bisher keine wesentlichen Erfolge erreichen.

Eine etwas andere Richtung vertrat der Verein der Deutschen Kauf-
leute, der sich 1873 als ein Zweig der Hirsch-Dunckerschen Gewerkvereine in Berlin
gründete. Er betonte besonders die Wichtigkeit von Hilfskassen, führte auch die
        <pb n="182" />
        ﻿152 Zweiter Teil. Handel. VI. Handlungsgehilfe und Handlungslehrling.

Organisationsform nach englischem Muster in Deutschland ein. Aber sei es, daß er
sich zu eng an die englischen Vorbilder anlehnte und den deutschen Verhältnissen zu
wenig Rechnung trug, sei es, daß andere Gründe vorlagen, jedenfalls konnte der
Verein lange Zeit außerhalb Berlins nicht recht Boden gewinnen. Erft nach und
nach gelang es ihm, Mitglieder in bemerkenswerter Zahl um sein Banner zu scharen.
Neuerdings nimmt er auch Handlungsgehilfinnen auf, deren Aufnahme alle anderen
größeren bürgerlichen kaufmännischen Verbände ablehnen. Trotz alledem steht der
Verein an Größe und Einfluß weit hinter dem 58er Verein und den übrigen großen
Verbänden zurück. Seine Mitgliederzahl beträgt annähernd 20 000.

Weitaus rascher sollte sich der Verband Deutscher Handlungsge-
hülfen zu Leipzig entwickeln, der im Jahre 1881 aus dem Ortsverein Leipzig des
vorhin genannten Vereins der Deutschen Kaufleute entstand. Er verzichtete von vorn-
herein auf die schwerfällige Form der Hirsch-Dunckerschen Organisationen und trug
auch sonst, zumal in den ersten Jahren seines Bestehens, den Bedürfnissen der moder-
nen Zeit mehr Rechnung als irgendein anderer damals bestehender kaufmännischer
Verein. Sein Begründer, Herr Georg Hiller, gab von Frühjahr 1881 an die
erste Fachzeitschrift für Kaufleute unter dem Titel „Kaufmännische Blätter" heraus.
Es lag damals auf der Hand, daß sich ein kaufmännnischer Verein mit allem Nachdruck
der Stellenvermittlung widmen müßte. Natürlich tat das auch der Verband Deutscher
Handlungsgehülfen. Er mußte dabei aber auch die Erfahrung machen, daß es feine
Schwierigkeiten hat, die Stellenvermittlung auszudehnen und gleichzeitig die Interessen
der Handlungsgehilfen auch da zu betonen, wo sie nicht mit den Interessen der
Prinzipalität übereinstimmen. Er sah sich bald vor die Notwendigkeit gestellt, ent-
weder auf die Unterstützung mancher Prinzipale, nicht nur in bezug auf die Stellen-
vermittlung, sondern auch in bezug auf die Kasseneinrichtungen, verzichten zu müssen
oder sich bei der Betonung der sozialpolitischen Forderungen der Gehilfenschaft eine
größere Reserve aufzuerlegen. Der Verein wählte in den Jahren 1883 und 1881
den letzteren Weg. Aus dem Organ, das erst als Untertitel die Bezeichnung „Fach-
zeitschrift für Kaufleute, insbesondere für die Interessen der Handlungsge-
hilfen" getragen hatte, wurde 1883 eine „Fach- und Zeitschrift für den gesamten
Kaufmannsstand und für die Interessen der Handlungsgehilfen" und schließlich eine
„Fachzeitschrift für Kaufleute". Gleich nachher, am 26. Juni 1885 wurden auch, dieser
Wandlung entsprechend, die sozialpolitischen Forderungen aus den Verbandssatzungen
entfernt, da, wie es in dem Antrag des Vorstandes hieß, „es nicht undenkbar fei,
daß manche Prinzipale an diesen Bestimmungen Anstoß nehmen und deshalb dem
Verband ihre Sympathien versagten". Indessen war die radikalere Richtung inner-
halb des Verbandes wohl nie ganz verschwunden. Nach langen und schweren
Kämpfen gelang es ihr nach und nach, sich größeren Einfluß zu verschaffen. Wohl
haben die Prinzipale innerhalb des Verbandes die gleichen Rechte wie die Gehilfen;
wohl können sie einflußreiche Vorstandsämter bekleiden, doch ist der Einfluß, den
sie ausüben, tatsächlich geringer, als es bei dem Verein für Handlungs-Commis von
1858 der Fall ist.

Der Umstand, daß in den Jahren 1885—1893 keine Vereine bestanden, die die
Forderungen der Gehilfen mit einem gewissen Radikalismus betont hätten, kam der
Sozialdemokratie zugute. Von Berlin, Hamburg und anderen Großstädten aus
wurde eifrig unter den Handlungsgehilfen, zumal unter den Verkäufern agitiert.
Da die Verkäufer damals unter einer überlangen Arbeitszeit seufzten, — vielfach
mußten sie von 7 Uhr morgens bis 11 Uhr, ja 12 Uhr nachts arbeiten — so erwiesen
sich die sozialdemokratischen Bemühungen nicht als fruchtlos. In Österreich, wenig-
stens in Wien, gelang es der Sozialdemokratie, damals ihre Macht unter den Handels-
angestellten dauernd zu begründen; noch heute liegt die Führung der Wiener Hand-
        <pb n="183" />
        ﻿5. Die deutsche Handlungsgehilfen-Bewegung und ihre Träger. 153

lungsgehilfen in sozialdemokratischen Händen. In Deutschland wollten sich die Ver-
hältnisse, wie es den Anschein hatte, ähnlich gestalten. Die bestehenden Verbände
schenkten der sozialdemokratischen Propaganda keine Beachtung. Da fanden sich in
Hamburg einige Mitglieder des 58er Vereins, die sich unter der Führung eines
jungen, redegewandten Handlungsgehilfen I r w a h n den sozialdemokratischen Agi-
tatoren auf eigene Faust entgegenstellten. Der Erfolg war über Erwarten günstig.
Eine ganze Anzahl Handlungsgehilfen trat aus den sozialdemokratischen Vereinen
aus, und mit diesen „Geretteten" wurde im Herbst 1893 der D e u t s ch n a t i o n a l e
Handlungsgehilfen-Verband gegründet. Eine Hauptaufgabe des jungen
Verbandes war es natürlich zuerst, den Kampf um die Vorherrschaft im Handlungs-
gehilfenstande mit der Sozialdemokratie zu Ende zu führen. Ging es dabei in den
Jahren 1894—1899 auch heiß her, so war der Sieg der deutschnationalen Richtung
nach Ablauf dieser Jahre doch ein unbestrittener. Ein maßgebender Faktor konnte
die Sozialdemokratie innerhalb des deutschen Handlungsgehilfenstandes nicht mehr
werden.

Die Gründung und die Ereignisse in den Erstlingsjahren des jungen Verbandes
brachten es mit sich, daß die Grundrichtung eine radikalere blieb. Die Stellenver-
mittlung wurde nicht als Hauptzweck, sondern besonders in den ersten Jahren als
eine sehr nebensächliche Nebensache betrieben. Hauptzweck wurde und blieb die
sozialpolitische Tätigkeit für den Handlungsgehilfenstand. Begreiflicherweise führte
die Verschiedenheit der Auffassungen über die eigentlichen Aufgaben eines kauf-
männischen Vereins zu Reibereien und auch zu offenen Streitigkeiten mit den anderen
„paritätischen" Verbänden, denen der Deutschnationale Verband Vernachlässigung der
Gehilfeninteressen vorwarf. Diese Streitigkeiten dauern auch jetzt immer noch fort
und kommen z. B. bei den Wahlen zu den Kaufmannsgerichten immer wieder zum
Ausbruch.

Die Reibereien, so unangenehme Begleiterscheinungen sie hin und wieder zu-
tage förderten, hatten aber das Gute, daß die Masse der Gleichgiltigen innerhalb
und außerhalb der kaufmännischen Verbände aufgerüttelt wurde. Alle Verbände
wuchsen, alle erhöhten ihre Leistungen, alle verdoppelten ihre Tätigkeit. Die Kon-
kurrenz belebte das Geschäft.

Heute ist das Bild der deutschen Handlungsgehilfen-Bewegung etwa das
folgende:

Der größte der kaufmännischen Vereine nicht allein Deutschlands, sondern der
ganzen Welt, ist der Deutschnationale Handlungsgehilfen-Ver-
band zu Hamburg mit mehr als 125 000 Mitgliedern. Er erhebt einen Monats-
beitrag von 1,50 Jl. Als feine Hauptaufgabe betrachtet er die sozialpolitische Tätig-
keit. Außerdem arbeitet er mit Nachdruck für die Fortbildung des kaufmännischen
Nachwuchses durch viele Hundert eigener Unterrichtskurse. An Wohlfahrtseinrich-
tungen besitzt er eine Stellenvermittlung, einen Rechtsschutz, eine Darlehnskasse, eine
Auskunftei und vor allen Dingen die einzige wirkliche kaufmännische Versicherung
gegen Stellenlosigkeit, die seit 1898 etwa 725 000 Jl Renten ausbezahlt hat.

An zweiter Stelle steht jetzt der Verein für Handlungs-Commis
von 1858 mit mehr als 112 000 Mitgliedern. Er erhebt einen Halbjahresbeitrag
von 6 Jl, der sich nach zehnjähriger Mitgliedschaft noch etwas ermäßigt. Der 58er
Verein zeichnete sich von jeher durch Stetigkeit in der Entwicklung und Stetigkeit
in den Ansichten aus. Der Hamburger Kaufmann, der innerhalb des Vereins das
gewichtigste Wort spricht, ist in seinen Gewohnheiten und Lebensanschauungen —
natürlich nicht im parteipolitischen Sinne — konservativ. An dieser Gesinnung sind
auch bisher alle Versuche gescheitert, die darauf hinausliefen, das Schwergewicht des
        <pb n="184" />
        ﻿154 Zweiter Teil. Handel. VI. Handlungsgehilfe und Handlungslehrling.

Vereins von Hamburg wegzulegen oder doch die Sonderrechte der Hamburger zu
beseitigen.

Auf seinem Spezialgebiete, der Stellenvermittlung, steht der Verein auch heute
noch an erster Stelle. Seine guten Beziehungen zur Prinzipalität erleichtern ihm
auf diesem Felde die Arbeit. Der Verein hat auch mehrere Kassen, eine Pensions-
kasse, eine Krankenkasse, eine Stellenlosenkasse, eine Spar- und Darlehnskasse usw.,
die sich alle mit der ruhigen Stetigkeit entwickeln, die den Verein auszeichnet.

Zwischen dem Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verband und dem Verein
für Handlungs-Commis von 1858 steht der Verband Deutscher Hand-
lungsgehülfen zu Leipzig. Er unterscheidet sich vom Deutschnationalen Hand-
lungsgehilfen-Verbande hauptsächlich in der Beurteilung der Frauenfrage im Handels-
gewerbe. Hinsichtlich der Mitgliedschaft steht er mit 93 000 Mitgliedern an dritter
Stelle. Er erhebt einen Jahresbeitrag von 18 Ji, der in vierteljährigen Raten ein-
gezogen wird.*) An Wohlfahrtseinrichtungen besitzt der Verband ungefähr die
gleichen Kassen und Einrichtungen, die auch der 58er Verein hat. Seine Krankenkasse
ist die größte ihrer Art.

Abseits von diesen großen, zentralisierten Verbänden steht noch der
Deutsche Verband Kaufmännischer Vereine in Frankfurt a. M.,
der etwa 75 000 Mitglieder zählt. Doch kann diese losere Vereinigung nicht als ein-
heitlicher Verband gelten, da sie aus der Menge einzelner, durchaus selbständiger
Vereine besteht, die sich in ihren Ansichten und Tendenzen vielfach unmittelbar
gegenüberstehen. Die Grundrichtung der meisten dieser Einzelvereine ist der des
Vereins für Handlungs-Commis von 1858 ziemlich ähnlich.

Neben diesen vier großen Organisationen kommen die zahllosen kleineren kaum
in Betracht. Wie überall, so drückt auch hier der Große den Kleinen an die Wand.
Außer dem vorhin erwähnten Verein der Deutschen Kaufleute, der nach 40jährigem
Bestehen auf einen Mitgliederbestand von noch nicht 20 000 blicken kann, gibt es
noch engere Fachorganisationen der Bankbeamten, der Drogisten, der Buchhandlungs-
gehilfen, der Reisenden usw. Auch halten sich naturgemäß die Tätigkeit und der
Einfluß aller dieser Vereine in engeren Grenzen, wenn auch die Einzelleistungen
z. B. des Verbandes reisender Kaufleute Deutschlands durchaus beachtenswert sind.

Ob einmal eine einzige oder doch einigere Handlungsgehilfen-Bewegung zu-
stande kommt, kann heute schwer entschieden werden. Wohl hat es nicht an Be-
mühungen nach dieser Richtung hin gefehlt. So strebten z. B. noch vor mehreren
Jahren der Deutschnationale Handlungsgehilfen-Verband und der Verband Deutscher
Handlungsgehülfen eine Fusion an. Der Einigungsversuch aber scheiterte daran, daß
keine Verständigung über das Problem der Frauenarbeit erzielt werden konnte. So
wird der Kampf der Geister zwischen den verschiedenen Richtungen noch eine Weile
dauern. Vielleicht ist das zu beklagen, vielleicht auch nicht, ist doch der Kampf der
Vater aller Dinge.

*) Für Lehrlinge beläuft sich der Beitrag auf 1 M halbjährlich. — G. M.
        <pb n="185" />
        ﻿6. Sozialreformatorische Bestimmungen im Deutschen Handelsgesetzbuche rc. 135

6.	Sozialreformatorische Bestimmungen
im Deutschen Handelsgesetzbuche vom 10. Mai 1897.

Von Christian Eckert.

Eckert, Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Deutschen Handelsgesetzbuchs vom

10.	Mai 1897- Akademische Antrittsrede. In: Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und
Volkswirtschaft im Deutschen Reich. 25. Jahrgang. Herausgegeben von Schmoller. Leipzig,
Duncker &amp; Humblot, 1901. S- 828—833.

Zwei große Prinzipien von welthistorischer Bedeutung haben sich seit alten
Zeiten bei der Rechtsbildung der Kulturvölker gegenübergestanden: einmal das
Streben nach möglichster Selbständigkeit des Einzelmenschen und weiter der Wunsch
nach Beschränkung dieser Selbständigkeit zugunsten der Interessen und Ziele mensch-
licher Gemeinschaften. Die neuere Gesetzgebung neigte entschieden zur Seite des
Jndividualprinzips. Die freiheitliche Gestaltung des Vertragsrechts, die Schaffung
des modernen Systems der freien Konkurrenz sind Etappen seines Siegeszugs.
Aber zweifelsohne hat dieser manche bedenkliche Seiten auf dem Gebiet der Politik
wie der Volkswirtschaft hervorgerufen. Diese mußten naturgemäß zu einer Wieder-
annäherung an die andere Idee, an die Gedanken einer Beschränkung und Unter-
ordnung des Einzelwesens, seiner Freiheit, seines Eigentums unter die Aufgaben
und Interessen der Gemeinschaft des Volkes wie kleinerer Kreise innerhalb desselben
führen, denen die einzelnen mit ihrem Besitz angehören. Indem das moderne
wirtschaftliche Recht die persönliche Verfügungsfähigkeit und Eigentumsnutzung be-
grenzte, indem es eine Arbeiterschutzgesetzgebung schuf und manche drückende Ver-
tragsklausel für ungültig erklärte, suchte es den notwendigen Ausgleich zwischen dem
Individual- und Sozialprinzip zu finden.

Das alte Handelsgesetzbuch ließ das Prinzip der sozialen Fürsorge nur wenig
zum Durchbruch kommen, es erschien noch fast durchweg als das Recht der zur
Interessengemeinschaft verbundenen kapitalistisch organisierten Gesellschaft, die unter
dem Prinzipe völliger Vertragsfreiheit ihre Verbindungen eingeht. Dagegen hat das
Bürgerliche Gesetzbuch für das Deutsche Reich dadurch, daß es gewisse wirtschaftlich
gefährliche oder bedenkliche Akte erschwerte, das soziale Stärkeverhältnis der Be-
teiligten im Rechtsverkehr vielfach berücksichtigte, eine bedeutsame sozialpolitische
Mission erfüllt. Das neue Handelsgesetzbuch konnte sich angesichts dieser fortge-
schrittenen Rechtsentwickelung und der wirtschaftlichen Umwälzungen des Handels-
gewerbes in den letzten Menschenaltern der Aufnahme ähnlicher Bestimmungen bis
zu einem gewissen Grade nicht mehr entziehen.

Auch der Handelsstand hat ja seine „soziale Frage", die sich ihm sogar in
doppelter Beziehung naht: einmal erscheint in ihrem Lichte die Bedrängung der
kleineren selbständigen Kaufleute, des ganzen Detailhandels durch die moderne Ent-
wickelung zum Großhandel, der trotz aller Abwehrversuche immer weitere Gebiete an
sich reißt, dann aber vor allem die ökonomische Lage der Handlungsgehülfen und
Handlungslehrlinge. Im ersteren Punkt kann selbstredend das Handelsgesetzbuch
keinen entscheidenden Einfluß üben, kann es nur so viel wie jedes andere Recht durch
seine Zwangsnormen allzu egoistischer Spekulation und betrüglicher Übervorteilung
der Kleineren durch die wirtschaftlich Stärkeren entgegenarbeiten. An der Förderung
sog. Mittelstandspolitik vermag es sich nicht zu beteiligen; es darf überhaupt hier
dahingestellt bleiben, in welchem Maße solche für das Handelsgewerbe angebracht
erscheint, da es nicht wohl angeht, einen beliebigen Händler wie den Landmann und
etwa den Handwerker als gesellschaftlichen Selbstzweck zu betrachten. Dagegen hat
        <pb n="186" />
        ﻿156 Zweiter Teil. Handel. VI. Handlungsgehilfe und Handlungslehrling.

das neue Handelsgesetzbuch im sechsten Abschnitt des ersten Buches, der zunächst von
allen seinen Teilen in Kraft getreten ist, ein interessantes Stück sozialen Rechts
geschaffen, wichtige Neuerungen zum Schutze derjenigen, die in einem Handelsgewerbe
zur Leistung kaufmännischer Dienste entgeltlich angestellt sind, gegen Ausbeutung
durch Mißbrauch der Vertragsfreiheit gebracht.

Das somit feierlich anerkannte Schutzbedürfnis der Handlungsgehülfen war zur
Zeit 'der Abfassung des seither geltenden Handelsgesetzbuchs noch nicht in gleichem
Maße wie heute vorhanden. In den sechziger Jahren des 19. Jahrhunderts be-
standen im Kaufmannstande zwischen Prinzipal und Angestellten vielfach noch patri-
archalische Beziehungen, gab es verhältnismäßig wenig Geschäfte, bei denen die ein-
zelnen Angestellten dem Herrn nicht persönlich bekannt waren und mit ihm in
direkter Berührung standen. Alles dies hat sich im Großbetrieb, wo die Stellung der
Gehülfen nicht bloß als Übergangsstadium für die spätere Selbständigkeit, sondern viel-
fach als Dienstverhältnis für Lebenszeit zu betrachten ist, völlig geändert. Wo ein
Geschäft Hunderte von Angestellten beschäftigt, wo anstatt eines einzelnen Mannes
lediglich Kapitalvereinigungen die Stelle des Prinzipals eingenommen haben, muß
den Handlungsgehülfen eine möglichst sichere ökonomische Lage in bezug auf Ge-
sundheit, Wohnung, Kündigung, Erholungszeit gesetzlich gewährleistet werden.

Bekanntlich hatte die Reichskommission für Arbeiterstatistik in den letzten
Jahren vor Umgestaltung des Handelsrechts Ermittelungen über die Lage der Hand-
lungsgehülfen und Handlungslehrlinge angestellt; gerade ihre Feststellungen erwiesen,
daß mit den dispositiven Vorschriften, wie sie das alte Handelsgesetzbuch für die
Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen Prinzipal und Handlungsgehülfen auf-
stellte, die es den Beteiligten überließen, ihr Verhältnis nach freiem Ermessen zu
ordnen, nicht mehr auszukommen fei. Wenn auch das Verhältnis der Geschäfts-
inhaber zu den Gehülfen von dem des Arbeiters zum Fabrikanten sich immerhin
in gewissen Stücken unterscheidet, so haben doch die neueren Untersuchungen auch
für das Handelsgewerbe ein bitteres Stück der „Arbeiterfrage" aufgerollt und
namentlich nachgewiesen, daß die Gehülfen der Kleinhändler, der offenen Läden ganz
ähnlich wie die Gehülfen in den kaufmännischen Großbetrieben vielfach der schlimmsten
wirtschaftlichen Ausbeutung preisgegeben sind. Ihre Arbeitsbedingungen waren oft
härter als die der Lohnarbeiter, da bei der durch mancherlei Vorurteile verstärkten
Reservearmee, dem Lehrlings- und Mädchenwesen, dem Mangel an beruflichen
Koalitionen lange Arbeitszeit bei kärglichem Verdienst die Regel wurde. Abhülfe
war nicht durch menschenfreundliche Geschäftsinhaber, nicht durch Gewerkschaften
zu erwarten, nur eine sozialreformatorische Standesgesetzgebung konnte helfend und
schützend eingreifen.

Solche ist denn auch durch das neue Deutsche Handelsgesetzbuch in weitgehendem
Maße getroffen worden. Seine Tendenz zielt dahin, die Handlungsgehülfen gegen
unbillige Vertragsbestimmungen zu schützen, die ihnen bei der Anstellung auferlegt
werden, und die Lehrherren zur Erfüllung der ihnen obliegenden Pflichten zu zwingen.
Rein juristisch genommen, muß es dabei den sonst mit wenig Ausnahmen streng
durchgeführten Grundsatz unbedingter Vertragsfreiheit verlassen, ist es der Idee,
daß der Kaufmann gegenüber eingegangenen Verpflichtungen sich nicht auf gesetz-
liche Rechtswohltaten berufen darf, untreu geworden. Aber wie es von ihr beispiels-
weise hinsichtlich der Eisenbahnfrachtverträge abgeht, wo der einzelne Privatmann
großen einflußreichen Gesellschaften gegenübersteht, deren Geschäftsführung er nicht
überblicken kann, so handelt es sich, wirtschaftlich betrachtet, auch hierbei gar nicht
um den Verkehr zwischen Kaufmann und Kaufmann, sondern um die Beziehungen
zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, also nicht um Verträge zwischen wirt-
schaftlich Gleichstehenden, sondern zwischen wirtschaftlich Freien und dauernd Ab-
        <pb n="187" />
        ﻿6.	Sozialreformatorische Bestimmungen im Deutschen Handelsgesetzbuche rc. 157

hängigen. Hat doch schon vor Jahrzehnten selbst John Stuart Will bekennen müssen,
daß die unbedingte Vertragsfreiheit versage, wo total verschiedene Gesellschaftsklassen
mit ganz verschiedenem Bildungsgang einander gegenüberstanden.

Von den einschlägigen Einzelbestimmungen seien nur die wichtigsten hier er-
wähnt. Der Prinzipal wird nach § 62 verpflichtet, „die Geschäftsräume wie die
für den Geschäftsbetrieb bestimmten Vorrichtungen und Gerätschaften so einzurichten
und zu unterhalten, auch Betrieb und Arbeitszeit so zu regeln, daß der Handlungs-
gehülfe gegen eine Gefährdung seiner Gesundheit, soweit die Natur des Betriebs
es gestattet, geschützt und die Aufrechterhaltung der guten Sitten und des Anstandes
gesichert ist". Wird der Gehülfe in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen, also,
wie man zu sagen pflegt, „mit Kost und Logis engagiert", „so hat der Prinzipal
in Ansehung des Wohn- und Schlafraumes, der Verpflegung, sowie der Arbeits-
und Erholungszeit diejenigen Einrichtungen und Anordnungen zu treffen, welche mit
Rücksicht auf die Gesundheit, die Sittlichkeit und die Religion des Gehülfen er-
forderlich sind".

Mit diesen Sätzen wird auf die Beschaffung hoher, luftiger, heller Geschäfts-
räume, ausreichender Ventilation, Gewährung einer genügenden Ruhezeit usw. hin-
gearbeitet. Eine verständig geübte Rechtsprechung kann ihnen den nötigen Nach-
druck verleihen. Denn Vernachlässigung der Pflichten wird im Gesetz für den
Prinzipal mit schwerwiegenden Folgen bedroht. Er muß nach den für unerlaubte
Handlungen geltenden Vorschriften des bürgerlichen Rechtes alle Nachteile ersetzen,
die durch seine Schuld für Erwerb oder Fortkommen des Handlungsgehülfen ent-
stehen, z. B. bei dauernder Schädigung der Gesundheit eine lebenslängliche Rente
zahlen. Jedwede Aufhebung oder Beschränkung dieser Verpflichtungen durch Ver-
trag ist gesetzlich unzulässig.

Die Kündigungsfrist zwischen Prinzipal und Angestellten muß für beide Teile
gleich sein, sie darf nicht weniger als einen Monat betragen und kann nur für den
Schluß eines Kalendermonats ausgesprochen werden. Auch die Regelung der viel-
erörterten Konkurrenzklausel, durch welche der Gehülfe für die Zeit nach der Be-
endigung des Dienstverhältnisses in seiner gewerblichen Tätigkeit beschränkt wird,
ist unter diesen Gesichtspunkten zu betrachten. Sie soll für ihn nur in so weit ver-
bindlich sein, „als die Beschränkung nach Zeit, Ort und Gegenstand nicht die Grenzen
überschreitet, durch welche eine unbillige Erschwerung des Fortkommens des Hand-
lungsgehülfen ausgeschlossen wird". Zu erwähnen bleibt schließlich noch, daß entgegen
der Regierungsvorlage und entgegen der analogen Bestimmung des Bürgerlichen
Gesetzbuches nach langen Verhandlungen auf Vorschlag der Reichstagskommission
bestimmt wurde, daß die Handlungsgehülfen nicht verpflichtet sind, sich bei zeit-
weiser unverschuldeter Dienstunfähigkeit den aus einer Kranken- oder Unfallver-
sicherung ihnen zukommenden Betrag auf den fälligen Gehalt und Unterhalt für
die ersten 6 Wochen anrechnen zu lassen.

Ganz neu ist, wie bereits angedeutet, die Regelung des Lehrlingswesens, welche
die Vorschriften der Gewerbeordnung in der erforderlichen Anpassung an die Be-
dürfnisse des Handelsstandes wiedergibt, im übrigen das Recht der Gehülfen mit
den gebotenen Abweichungen auf die Lehrlinge überträgt. Sie läßt sich kurz dahin
charakterisieren, daß sie einmal die Lehrlinge aus dem Betriebe irgendwie anrüchiger
Personen fernhalten und weiterhin der vielbeliebten „Lehrlingszüchterei", der Aus-
beutung jugendlicher Arbeitskräfte gegen geringes Entgelt vorbeugen will. Es wird
daher den Personen, die nicht im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte sind, das
Halten und Anleiten von Handlungslehrlingen völlig verboten und weiterhin jeder
Lehrherr verpflichtet, dafür zu sorgen, daß der Lehrling in allen bei dem Betrieb
des Geschäfts vorkommenden kaufmännischen Arbeiten unterwiesen wird, und daß
        <pb n="188" />
        ﻿158 Zweiter Teil. Handel. VI. Handlungsgehilfe und Handlungslehrling.

diese Unterweisung in der durch den Zweck der Ausbildung gebotenen Reihenfolge
und Ausdehnung geschieht. Der Lehrherr darf insbesondere nicht dem Lehrling
die zu seiner Ausbildung erforderliche Zeit und Gelegenheit durch Verwendung zu
anderen Dienstleistungen entziehen und ihn dauernd zu rein mechanischen Arbeiten,
Küchengängen und Kinderbewachung, wie sie in Witzblättern oft recht drastisch ge-
schildert werden, mißbrauchen.

All den angedeuteten Normen fehlt es durchaus an der genauen, ich möchte
fast sagen, ziffermäßigen Begrenzung ihres Inhalts. Dies fällt umsomehr auf, als
das Handelsgesetzbuch sich sonst der größten Schärfe und Eindeutigkeit befleißigt, mit
Recht viel weniger in das subjektive freie richterliche Ermessen stellt, als dies beispiels-
weise im neuen Bürgerlichen Gesetzbuch für viele Sätze geschieht. Aber gerade für
die erwähnten Bestimmungen hätte sich schwer eine für alle Fälle passende Form
finden lassen; eine solche würde sich in ihrer Starrheit bei der Anwendung bald
zu eng und bald zu weit erweisen. So blieb hier, wie in so vielen ähnlichen Ver-
hältnissen, bei denen sozialpolitische Gedanken eine Rolle spielen, kein anderer Weg
übrig, als im Vertrauen auf den deutschen Richterstand die Macht des richterlichen
Ermessens zu erweitern. Wo feste Anhaltspunkte nötig schienen, wie bei Regelung
der Arbeitszeit, namentlich derjenigen weiblicher Personen, wurde durch die Novelle
zur Gewerbeordnung Fürsorge getroffen.

Die soziale Welle, die seit mehr als einem Jahrzehnt die ganze Gesetzgebungs-
maschine überflutet, hat nun auch dies stille Fahrzeug, das sie bisher kaum an
seinem äußersten Rande umspülte, emporgehoben. Wir sind uns über die Not-
wendigkeit sozialer Reformen im Geltungsbereich des Handelsrechts klar geworden,
und das neue Gesetzbuch durfte es auf Grund der Wandlung der öffentlichen
Meinung wagen, auch die träge Masse der noch widerstrebenden Minorität zu deren
Durchführung anzuhalten. Ob nach jeder einzelnen Richtung ganz das Nichtige
gefunden, ob stets das Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Strömungen ge-
wahrt ist, wird freilich erst künftige Erfahrung lehren. Nur das eine läßt sich heute
schon sagen, der Versuch des neuen Handelsgesetzbuchs, ohne allzu schroffe Eingriffe
in das für den Kaufmannstand unerläßliche Jndividualprinzip die wirtschaftlich
schwächere Lage des Handlungsgehülfen und -lehrlings gegenüber den Prinzipalen
durch unverrückbare Zwangsnormen zu stärken, durch ein neugeschaffenes Recht die
ökonomischen Machtverhältnisse wirksam zu beeinflussen, kann vom volkswirtschaft-
lichen, besonders sozialpolitischen Standpunkt aus bloß freudig begrüßt werden. Und
es wird zweifelsohne der künftigen Entwickelung des deutschen Handels nichts schaden,
daß sein neues Recht mit einem Tropfen sozialreformatorischen Öles gesalbt ist. Der
Weg zur Lösung des spannendsten Problems unserer Zeit, den wir im 19. Jahr-
hundert mühsam angebahnt, wird damit im 20., das nach Schmoller erst das soziale
sein wird, glücklich weitergeführt.

7.	Das Reichsgesetz

betreffend Kaufmannsgerichte vom 6. JuN 1904.

Von G. v. M e y e r e n.

v. M e y e r e n , Das Reichsgesetz betreffend Kaufmannsgerichte vom 6. Juli 1904 mit den
preußischen Ausführungsbestimmungen. Berlin, Carl Heymanns Verlag, 1905. S. X—XIX.

Das Gesetz vom 29. Juli 1890, betreffend die Gewerbegerichte, findet, wie in
seinem § 76 (jetzt § 81) ausdrücklich bestimmt wird, auf die Gehilfen und Lehrlinge
        <pb n="189" />
        ﻿7.	Das Reichsgefetz betreffend Kaufmannsgerichte vom 6. Juli 1904.	159

in Handelsgeschäften keine Anwendung. Seit Erlaß dieses Gesetzes ist aber in den
Kreisen der Handlungsgehilfen immer lebhafter und nachdrücklicher das Bestreben
hervorgetreten, in gleicher Weise, wie die gewerblichen Arbeiter, zu Einrichtungen zu
gelangen, welche es ihnen ermöglichen, Streitigkeiten aus ihrem Dienstverhältnis
vor einem durch sachkundige Beisitzer aus den Kreisen der Arbeitgeber und Arbeit-
nehmer verstärkten Gericht in einem einfachen, schleunigen und billigen Verfahren
zum Austrag zu bringen.

Der Reichstag gab wiederholt zu erkennen, daß er diese Bestrebungen billige
und ihnen Rechnung zu tragen wünsche.

Schon im Jahre 1897 bei der Beratung über den Entwurf eines Handels-
gesetzbuchs beschloß er, die Verbündeten Regierungen zu ersuchen, baldtunlichst die
Vorlegung eines Gesetzentwurfs zu veranlassen, wonach zur Entscheidung von Streitig-
keiten zwischen Prinzipalen einerseits und Handlungsgehilfen und -lehrlingen andrer-
seits kaufmännische Schiedsgerichte errichtet werden.

Es folgten in den nächsten Jahren — abgesehen von einigen sozialdemokratischen
Anträgen auf Erweiterung der Zuständigkeit der Gewerbegerichte — die Anträge
Bassermann vom 12. Dezember 1898 und Trimborn, Hitze und Genossen
vom 18. Januar 1899, welche am 25. Januar 1899 mit großer Mehrheit angenommen
wurden, sowie im Jahre 1900 ein Antrag Bassermann und am 12. Dezember
1901 ein Antrag Raab und Genossen, verbunden mit dem „Entwurf eines Gesetzes,
betreffend die kaufmännischen Schiedsgerichte". Endlich wurde am 29. Januar 1902
ein erneuter Antrag Bassermann auf Vorlegung eines Gesetzentwurfs wegen
Einführung besonderer Gerichte für Rechtsstreitigkeiten aus dem kaufmännischen
Dienstvertrage vom Reichstag einer Kommission von 14 Mitgliedern überwiesen.

Nunmehr legte der Reichskanzler im Januar 1903 einen im Reichsamt des
Innern und im Reichsjustizamt ausgearbeiteten Entwurf eines Gesetzes, betreffend
Kaufmannsgerichte, dem Bundesrate zur Beschlußfassung vor. Nachdem dieser Ent-
wurf vom Bundesrat eingehend durchberaten war, gelangte er in der dort festgestellten
Fassung am 8. Januar 1904 an den Reichstag. Im Reichstage wurde er in Ver-
bindung mit einem den gleichen Gegenstand behandelnden Gesetzentwurf des Ab-
geordneten L a t t m a n n und Genossen am 20. und 21. Januar 1904 im Plenum
in erster Lesung beraten und an eine Kommission von 21 Mitgliedern verwiesen.
Nachdem die Kommission ihre Beratungen erledigt und durch den Abgeordneten
H i e b e r schriftlich Bericht erstattet hatte, fand im Plenum vom 8.—10. Juni 1904
die zweite Lesung und am 16. Juni 1904 die dritte Lesung statt. Das Gesetz erhielt
in der vom Reichstag festgestellten Fassung die Zustimmung des Bundesrats, wurde
am 6. Juli 1904 Allerhöchst vollzogen und am 14. Juli 1904 im Reichsgesetzblatt
veröffentlicht.

Nachdem bereits in den Gewerbegerichten eine besondere, von den ordentlichen
Gerichten losgelöste Gerichtsorganisation geschaffen war, ist in den Kaufmannsgerichten
eine neue Art von Sondergerichten eingesetzt worden. Für die Gestaltung dieser
Gerichte kamen zwei Wege in Frage, entweder ihre Anlehnung an die Amtsgerichte
oder die Benutzung der gewerbegerichtlichen Organisation. Die gesetzgebenden Fak-
toren haben sich für den letzteren Weg entschieden. Zur Rechtfertigung dieser Ent-
scheidung führt die Begründung zu dem Entwurf der Verbündeten Regierungen
folgendes aus:

„Die erstere Gestaltung — Anlehnung an die Amtsgerichte — ist unter Berück-
sichtigung ihrer mannigfachen Vorzüge ernstlich erwogen und dabei sowohl die
organische Angliederung kaufmännischer Gerichte an die Amtsgerichte als auch die
Einführung eines vereinfachten und verbilligten Verfahrens bei den Amtsgerichten,
unter Zuziehung kaufmännischer Beisitzer, in Betracht gezogen worden. Bei näherer
        <pb n="190" />
        ﻿160 Zweiter Teil. Handel. VI. Handlungsgehilfe und Handlungslehrling.

Prüfung erwiesen sich jedoch die einem solchen Plane entgegenstehenden Bedenken
als so groß, daß er nicht weiter verfolgt werden konnte. Bei einer derartigen Ein-
richtung würde insbesondere die Frage einer Umgestaltung des ganzen amtsgericht-
lichen Verfahrens aufgerollt fein. Dies aus dem gegenwärtigen Anlasse geschehen
zu lassen, empfahl sich jedoch schon um deswillen nicht, weil die Erörterung einer
so weitgehenden Reform die Erledigung der Frage eines vereinfachten Verfahrens
für die Handlungsgehilfen unter Umständen erheblich verzögern würde.

Hiernach erschien es angezeigt, die bestehende gewerbegerichtliche Organisation
für die beabsichtigte Neueinrichtung heranzuziehen. . . .

.... Es war aber nicht angängig, die Zuständigkeit der Gewerbegerichte auf die
Streitigkeiten aus dem kaufmännischen Dienst- oder Lehrverhältnis ohne weiteres
auszudehnen, da trotz einiger Ähnlichkeiten doch mannigfache tiefgreifende Verschieden-
heiten zwischen den Berufsverhältnissen der kaufmännischen Gehilfen und denjenigen
der gewerblichen Arbeiter bestehen. Insbesondere haben die rechtlichen Beziehungen
der Kaufleute zu ihrem Personale nicht in der Gewerbeordnung, sondern im Handels-
gesetzbuch ihre besondere Regelung gefunden. Die Beisitzer der Gewerbegerichte sind
daher nicht geeignet, bei der Entscheidung von Streitigkeiten aus dem kaufmännischen
Dienstverhältnis überall mit der erforderlichen Sachkunde mitzuwirken, ebensowenig
wie dies umgekehrt für die kaufmännischen Beisitzer bei gewerblichen Streitigkeiten
der Fall sein würde. Auch liegt die Gefahr nahe, daß bei gemeinschaftlichen Wahlen
infolge des zahlenmäßigen Übergewichts der gewerblichen Arbeiter das kaufmännische
Element unverhältnismäßig in den Hintergrund gedrängt werden könnte. Eine solche
Unterstellung der Handlungsgehilfen unter die Gewerbegerichte würde auch den
Wünschen der Beteiligten nicht entsprechen, wie von den mitgliederretchsten Ver-
tretungen der Handlungsgehilfen nachdrücklich geltend gemacht worden ist.

Es empfiehlt sich daher, die Gerichte für die kaufmännischen Streitigkeiten nur
durch die Person des Vorsitzenden und die für den Geschäftsverkehr erforderlichen
Einrichtungen tunlichst mit den Gewerbegerichten in Verbindung zu bringen. Aus-
nahmsweise kann daneben die Errichtung eines besonderen Gerichts für die kauf-
männischen Streitigkeiten zugelassen werden, sofern am Orte ein Gewerbegericht nicht
besteht oder neben einem vollbeschäftigten Gewerbegerichte noch ein vollbeschäftigtes
Kaufmannsgericht zur Betätigung gelangen kann oder endlich besondere sachliche
oder persönliche Gründe für die Trennung der beiden Gerichte sprechen. Bei einem
solchen Vorgehen werden zunächst die von den Gemeinden oder weiteren Kommunal-
verbänden zu tragenden Kosten der Gerichtshandlung wesentlich herabgemindert;
ferner wird die vermehrte Zahl der zur Entscheidung gelangenden Streitigkeiten
an vielen Orten die gemeinsame Einrichtung lebensfähiger gestalten, oft deren
Schaffung erst ermöglichen."

Die Kaufmannsgerichte sind also selbständige Sondergerichte neben
den Gewerbegerichten und diesen nur in so fern „angegliedert", als tunlichst der
Vorsitzende des Gewerbegerichts und seine Stellvertreter auch zugleich zum Vor-
sitzenden und zu stellvertretenden Vorsitzenden des an demselben Orte errichteten
Kaufmannsgerichts bestellt und für beide Gerichte gemeinsame Bureaueinrichtungen
getroffen werden sollen.

Die Errichtung der Kaufmannsgerichte liegt den Gemeinden und weiteren
Kommunalverbänden ob; diese haben auch die Kosten der Unterhaltung der Gerichte
zu tragen. Die Kaufmannsgerichte sind also ebenso, wie die Gewerbegerichte, kom-
munale Behörden, die aber durch das Gesetz zur Mitwirkung bei der Ausübung der
staatlichen Gerichtshoheit berufen sind, also in Preußen „im Namen des Königs"
Recht sprechen. — Für alle Gemeinden über 20 000 Einwohner müssen Kauf-
mannsgerichte errichtet werden; anderwärts kann die Errichtung von Kaufmanns-
        <pb n="191" />
        ﻿7. Das Reichsgesetz betreffend Kaufmannsgerichte vom 6. Juli 1904.	161

gerichten „bei vorhandenem Bedürfnis" erfolgen. Die Landeszentralbehörde ist be-
fugt, nötigenfalls die Gründung des Gerichts „anzuordnen", also zwangsweise her-
beizuführen.

Sachlich zuständig sind die Kaufmannsgerichte für die Entscheidung von
Streitigkeiten aus dem Dienst- oder Lehrverhältnis zwischen Kaufleuten einerseits
und ihren Handlungsgehilfen und -lehrlingen andrerseits, und zwar ohne Rücksicht
auf den Wert des Streitgegenstandes. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich — im Gegen-
satz zu derjenigen der Gewerbegerichte — auch auf Streitigkeiten aus der sog. Kon-
kurrenzklausel. Während ferner das Gewerbegerichtsgesetz Schiedsver-
träge, durch welche die Zuständigkeit der Gewerbegerichte für künftige Streitig-
keiten ausgeschlossen wird, unter gewissen Voraussetzungen zuläßt, erklärt das Kauf-
mannsgerichtsgesetz solche Vereinbarungen zwischen Kaufleuten und ihren Handlungs-
gehilfen oder -lehrlingen für nichtig. — Auf Handlungsgehilfen, deren Iahresarbeits-
verdienft an Lohn oder Gehalt den Betrag von 5000 M übersteigt, sowie auf die in
Apotheken beschäftigten Gehilfen und Lehrlinge finden die Vorschriften des Gesetzes
keine Anwendung.

Für jedes Kaufmannsgericht sind ein Vorsitzender und mindestens ein Stell-
vertreter desselben, sowie die erforderliche Zahl — mindestens vier — Beisitzer zu
berufen, ferner mindestens ein Gerichtsschreiber zu bestellen und die erforderlichen
Bureau- und Kasseneinrichtungen zu treffen.

Der Vorsitzende und seine Stellvertreter dürfen weder Kaufleute noch
Handlungsgehilfen sein. Sie sollen — abweichend von den Bestimmungen des Ge-
werbegerichtsgesetzes — in der Regel die Befähigung zum Richteramt oder höheren
Verwaltungsdienst besitzen; nur ausnahmsweise können mit Genehmigung der höheren
Verwaltungsbehörde — in Preußen des Regierungspräsidenten — auch Personen
ohne diese Qualifikation zu Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden bestellt
werden.

Die Beisitzer müssen zur Hälfte Kaufleute, zur Hälfte Handlungsgehilfen sein.
Die ersteren werden von den Kaufleuten, die letzteren von den Handlungsgehilfen
gewählt. Für das aktive und passive Wahlrecht gelten hier im großen und ganzen
dieselben Vorschriften wie bei den Gewerbegerichten. Insbesondere dürfen Frauen
weder als Wähler zugelassen noch gewählt werden. Zur Teilnahme an den Wahlen
ist ein Lebensalter von mindestens 25 Jahren, zur Wählbarkeit ein solches von
mindestens 30 Jahren erforderlich.

Die Beisitzerwahl ist unmittelbar und geheim. Bei den Kaufmannsge-
nchten muß sie stets nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgen, wäh-
rend bei den Gewerbegerichten die Einführung der Verhältniswahl durch das Statut
nur zulässig ist. Die nähere Regelung der Verhältniswahl überläßt der Gesetzgeber
im wesentlichen den Statuten der einzelnen Kaufmannsgerichte. Das vom preußischen
Handelsminister veröffentlichte Musterstatut enthält in seinen §§ 11, 14—18 ein-
gehende Bestimmungen über die Verhältniswahl.

Auf das Prozeßverfahren vor den Kaufmannsgerichten finden die Vor-
schriften des Gewerbegerichtsgesetzes mit der Maßgabe Anwendung, daß die Berufung
gegen die Urteile der Kaufmannsgerichte nur zulässig ist, wenn der Wert des Streit-
gegenstandes den Betrag von 300 Jl — bei den Gewerbegerichten 100 M —
übersteigt. Abweichend von den Bestimmungen im § 31 des Gewerbegerichtsgesetzes
lieh der Bundesratsentwurf Rechtsanwälte und Personen, die das Verhandeln vor
Gericht geschäftsmäßig betreiben, als Prozeßbevollmächtigte oder Beistände vor den
Kaufmannsgerichten zu, weil hier häufiger, als vor den Gewerbegerichten, schwierige
Rechtsfragen vorkommen und überdies die Handlungsgehilfen infolge von Stellen-
und Ortswechsel, aber auch sonst infolge ihrer Berufstätigkeit häufig am persönlichen
Mollat, Volkswirtschaftliches Quellenbuch. I. Aufl.	11
        <pb n="192" />
        ﻿162 Zweiter Teil. Handel. VI. Handlungsgehilfe und Handlungslehrling.

Erscheinen vor Gericht behindert sein würden. Auf Vorschlag seiner Kommission
erklärte aber der Reichstag — um das Prozeßverfahren nach Möglichkeit schleunig
und billig zu gestalten — auch den § 31 des Gewerbegerichtsgesetzes für anwendbar.
Rechtsanwälte und Personen, die das Verhandeln vor Gericht geschäftsmäßig be-
treiben, dürfen also als Prozeßbevollmächtigte oder Beistände vor den Kaufmanns-
gerichten nicht zugelassen werden.

Neben der Rechtsprechung in Streitigkeiten aus dem kaufmännischen Dienst-
oder Lehrverhältnis sind den Kaufmannsgerichten, ebenso wie den Gewerbegerichten,
auch die Funktionen von Einigungsämtern übertragen. Die Einigungsämter
sollen bei schon entstandenen oder drohenden Zwistigkeiten zwischen einer Mehrheit
von Arbeitnehmern und einem oder mehreren Arbeitgebern (Ausständen und Aus-
sperrungen) im Wege mündlicher Verhandlungen auf eine gütliche Beilegung des
Streites hinwirken.

Endlich find die Kaufmannsgerichte — in ähnlicher Weife wie die Gewerbe-
gerichte — verpflichtet, auf Ansuchen von Staats- oder Kommunalbehörden Gut-
achten über Fragen des kaufmännischen Dienst- und Lehrverhältnisses abzugeben,
und berechtigt, in den bezeichneten Fragen Anträge an die Behörden und an die
gesetzgebenden Körperschaften der Bundesstaaten und des Reichs zu stellen.

Wo Kaufmannsgerichte nicht bestehen, hat bei Streitigkeiten über den Antritt,
die Fortsetzung oder die Auflösung des kaufmännischen Dienst- oder Lehrverhältnisses
und über die Berechnung oder Anrechnung der von den Handlungsgehilfen und -lehr-
lingen zu leistenden Krankenversicherungsbeiträge und Eintrittsgelder der G e -
meindevorsteher auf Ansuchen einer Partei einen Vergleich herbeizuführen
oder eine vorläufige Entscheidung abzugeben.

Das Gesetz ist am 1. Januar 1905 in Kraft getreten.

8.	Der Komprador.

Ein Beitrag zur Organisation des Fremdhandels in China.
Von Hermann Schumacher.

Schumacher, Die Organisation des Fremdhandels in China. In: Weltwirtschaft-
liche Studien. Vorträge und Aufsätze. Leipzig, Veit &amp; Comp., 1911. S. 455—461.

Überall in orientalischen Ländern ist es üblich, daß der fremde Kaufmann die
Angestellten seiner Firma zum großen Teil aus Einheimischen seines Aufenthaltslandes
rekrutiert, schon der Billigkeit wegen, aber auch um bessere Fühlung mit den Orts-
eingesessenen zu bekommen. Fast überall sonst ist dies einheimische Element auf
einer untergeordneten Stufe verblieben; in China reckt es sich zu einer Art Gleich-
berechtigung neben dem eigentlichen ausländischen Chef des Handelshauses empor.
Das hängt zunächst damit zusammen, daß in China die einheimischen Angestellten
einer Firma weniger gleichberechtigt nebeneinander stehen, als es anderswo, als es
beispielsweise in Japan bei den sog. Bantos der Fall ist, sondern daß hier alle ein-
heimischen Angestellten einem ihrer Landsleute streng untergeordnet sind. Der über-
all sich wiederholenden Schwierigkeit, sich gegen die Unredlichkeit solcher einheimischer
Angestellten zu schützen, ist man nämlich in China mit Hilfe des Systems persönlicher
Garantien begegnet. Einer der Angestellten, der sog. Komprador, übernimmt für
alle Chinesen, die nicht nur im Geschäfte, sondern auch im Privathause des auslän-
dischen Kaufmanns — mit seiner Zustimmung — angestellt werden, die persönliche
Garantie, die dadurch wirksam wird, daß der Komprador selbst beim Antritt seiner
        <pb n="193" />
        ﻿8. Der Komprador.

163

Stellung eine Kaution zu leisten hat, die im Hinblick auf seine sogleich zu erwähnenden
vielerlei Pflichten nicht gering bemessen zu sein pflegt, in Hongkong bis zu 500 000
mexikanischen Dollars oder 1 Million Jl ansteigt. Auf diese für den Ausländer so
bequeme Praxis der Garantierung geht es zurück, daß der Chinese in so weiten
Kreisen den Ruf ungewöhnlicher Ehrlichkeit genießt; denn ein Garantierter meide*
natürlich im wohlverstandenen eigenen Interesse jede offene Unehrlichkeit, die die
Garantiepflicht des Kompradors in Kraft treten läßt, und entschädigt sich dafür um so
reichlicher durch die „squeero" genannten kleinen Übervorteilungen, für die jeder
Chinese eine seltene Begabung besitzt, und die, wenigstens einem Ausländer gegen-
über, schrankenlos erlaubt erscheinen, jedenfalls nicht unter die Garantie des Kompra-
dors fallen. Diese Praxis hat aber auch die Folge, daß im Geschäft des fremden
Kaufmanns eine Art Nebenregierung großgezogen wird; es findet sich in der Firma
eine Persönlichkeit, die aus einen wichtigen Teil der Angestellten einen Einfluß hat,
hinter dem derjenige des eigentlichen Chefs des Hauses zurücksteht. Und diese Persön-
lichkeit, die über ihre Umgebung bereits so weit hervorragt, hat eine noch viel weiter-
gehende Machtbefugnis gewonnen hauptsächlich durch zwei Momente, erstens durch
die sprachlichen Verhältnisse und zweitens durch die Geldverhältnisse in China.

In fast allen Ländern ist es üblich, daß der zugezogene fremde Kaufmann am
meisten selbst dazu beiträgt, eine sprachliche Verständigung mit der einheimischen Be-
völkerung zu ermöglichen; lernt er auch nicht, die Sprache seines Aufenthaltsortes
völlig zu beherrschen, so lernt er doch so viel, daß er das meiste verstehen kann.
Insbesondere der deutsche Kaufmann ist ja bekannt für seine Sprachkenntnis und
Sprachgewandtheit. So bedient sich der fremde Kaufmann im geschäftlichen Verkehr
— um nur ein paar Beispiele aus der Nähe Chinas anzuführen — in Singapore der
leicht zu erlernenden malaiischen Sprache, in Japan eines, wenn auch stark korrum-
pierten Japanisch. In China ist das anders. In China trägt nicht der Ausländer,
sondern der Chinese am meisten dazu bei, eine sprachliche Verständigung zu ermög-
lichen. In China ist die Geschäftssprache zwischen Einheimischen und Fremden be-
kanntlich das sog. Pidgin-Englisch (d. h. Geschäfts-Englisch, da auf Pidgin-Englisch
pidgin = business).

Da nun mit verschwindenden Ausnahmen die Sprache des Landes dem fremden
Kaufmann ein Buch mit sieben Siegeln bleibt, so ist dieser im Verkehr mit chinesischen
Kaufleuten, die regelmäßig natürlich nicht Pidgin-Englisch können, überall aus seine
chinesischen Angestellten, in erster Linie also seinen verantwortlichen Komprador,
angewiesen. Diesem liegt denn auch als Hauptaufgabe ob, chinesische Kunden heran-
zuziehen. Dazu spornt ihn die Provision an, die jede Geschäftsvermittlung ihm ein-
bringt. Aber auch nur er, nicht der fremde Chef des Hauses, ist in der Lage, die
Bonität der herangezogenen chinesischen Kunden zu beurteilen; der Komprador muß
infolgedessen auch — wodurch er zugleich vor einer leichtsinnigen Ausdehnung des
fremden Geschäftes bewahrt wird — die Bürgschaft für die Kunden, die er seinem
Chef zuführt, übernehmen. Er muß bei jeglichem Geschäftsabschluß mit einem Chi-
nesen sich durch seine Unterschrift seinem Chef gegenüber verpflichten, für die Ab-
nahme und die Bezahlung der bestellten Waren persönlich einzustehen. Die Haupt-
sache ist aber, daß der fremde Kaufmann auch nur mit Hilfe eines chinesischen
Angestellten — schriftlich wie mündlich — mit seinen chinesischen Kunden verhandeln
kann, und da er die Verhandlungen, die sein Komprador führt, nicht oder doch nur
höchst unzureichend zu kontrollieren vermag, so ist er fast hilflos seinem chinesischen
Angestellten ausgeliefert. Daß so ohne sein Wissen manche Vereinbarungen getroffen
werden, die wohl im Interesse des Kompradors, nicht oder doch nur zum geringeren
Teil in demjenigen des fremden Kaufmanns liegen, dürfte für jeden, der auch nur
einen oberflächlichen Einblick in den Charakter der Chinesen gewonnen hat, unzweifel-

11*
        <pb n="194" />
        ﻿164 Zweiter Teil. Handel. VI. Handlungsgehilfe und Handlungslehrling.

haft fein. Diese Gebundenheit wird dadurch noch unangenehmer, daß der fremde
Kaufmann, der nicht in der Lage ist, seinem Angestellten in die Karten zu sehen, es
doch sehr oft nicht verhindern kann, daß dieser ihm in die Karten sieht.

Dazu kommen endlich als ein weiteres Moment, das dem chinesischen Angestellten
in China eine ganz besondere Stellung verschafft, die Währungsverhältnisse des
Landes. China hat bekanntlich eigentlich Kupferwährung. Im Großhandel ver-
bietet es sich jedoch, mit den einzigen geprägten Münzen des Landes, den bekannten
durchlochten kupfernen Käfch, die nur einen Wert von %, Pfg- haben, zu arbeiten. Im
Großhandel tritt daher ein Rechnungsgeld — der früheren M Banko in Hamburg
vergleichbar — ein, nämlich ein bestimmtes Gewicht Silber von bestimmter Feinheit.
Dieser sog. Tael oder Liang (d. h. Unze), der täglich im Kurse sowohl dem Kupfer
als auch dem Golde gegenüber schwankt, ist also nicht ausgeprägt, sondern nur vor-
gestellt, wird daher auch nicht gezählt, sondern gewogen. Er kommt in Sycee
genannten, schuhartig gegossenen Stücken Silber, auf denen eine öffentliche Prüfungs-
behörde, der Kungku, den jedesmaligen Feingehalt in chinesischen Schriftzeichen mit
Tuschpinsel vermerkt, auf den Markt; von ihnen werden im Gebrauch beliebige Stücke
abgehackt: eine Wage ist daher für den chinesischen Großkaufmann unentbehrlicher
als ein Portemonnaie. Diese zwar urwüchsigen, doch nicht gerade einfachen Verhält-
nisse werden noch dadurch stark kompliziert, daß die Rechnungseinheit des Taels nicht
nur in verschiedenen Provinzen, sondern auch an verschiedenen Orten innerhalb der-
selben Provinz, ja sogar am selben Orte oft verschieden ist, und daß in Verbindung
damit die Kompetenz des Kungku vielfach enge territoriale Grenzen hat. Um das
bunte Bild zu vervollständigen, fei noch erwähnt, daß die Ausländer untereinander,
sowie im Kleinhandel mit Chinesen in den chinesischen Vertragshäfen sich überwiegend
eingeführter Silbermünzen bedienen, die auch nur nach ihrem Metallwerte ange-
nommen und vom Chinesen vielfach ebenso wie das ungemünzte Sycee-Silber
behandelt werden. Das waren früher spanische Karolus-Taler; das find heute in
buntem Gemisch mexikanische Dollars, britische Dollars aus Bombay, japanische Pen
und eine immer wachsende Menge vielfach unterwertiger Dollars mannigfacher
chinesischer Prägung. Solche Verhältnisse sagen zwar dem phlegmatischen Rechen-
gemüt eines Chinesen zu, der das Wirrfal zu einer nie versagenden Quelle kleiner
Profite zu machen weiß; sie machen es aber dem fremden Kaufmann begreiflicher-
weise unmöglich, sich mit der Einkassierung, mit der beständigen sorgsamsten Kontrolle
des Feingehalts und des Gewichts jedes Stückchen Silbers zu befassen, zu der eine
genaue Kenntnis chinesischer Schriftzeichen und chinesischer Geschäftsmanipulationen
gehört, die er nicht besitzt, auch nicht ausreichend sich zu beschaffen vermag. So fällt
notwendigerweise das Kassa- und Rechnungswesen innerhalb des Geschäfts eines
fremden Kaufmanns zum großen Teile dem Komprador zu oder dem ihm unterstellten
sog. Schroff, der besonders mit der Verwaltung der Kaffe beauftragt ist, und für den
fremden Kaufmann löst sich die ursprüngliche Buntheit auf in eine Reihe einfacher
Forderungen an den Komprador und in die Sorge, diese nie zu solchem Umfang
anschwellen zu lassen, daß sie nicht mehr durch die Kaution des Kompradors gedeckt
sind. Aber auch hier wird die Bequemlichkeit nur erkauft durch eine Minderung der
wirtschaftlichen Machtstellung.

So vereinigt sich in den Händen des Kompradors, unter dem Zwange der Ver-
hältnisse, eine große Machtfülle. Der chinesische Angestellte verwaltet selbständig die
Geschäftskasse des fremden Kaufmanns und tritt persönlich ein für alle Forderungen
desselben gegen chinesische Landsleute, er verkörpert in seiner Person alle Beziehungen
der fremden Firma zu ihren chinesischen Kunden und führt mit diesen, nur unzureichend
kontrolliert, alle Verhandlungen; er hat fast unbeschränkte Herrschaft über alle chine-
sischen Angestellten seines Chefs und erfreut sich — selbst vor Überwachung ziemlich
        <pb n="195" />
        ﻿1. Das Geschäft.

165

sicher — zahlreicher Möglichkeiten, einen Einblick in den Geschäftsbetrieb des fremden
Kaufmanns zu gewinnen. Und diese Machtfülle, die aus der natürlichen Eigenart
der chinesischen Verhältnisse gewissermaßen herausgewachsen ist, wird planmäßig
dadurch gesteigert, daß sich das Organisationsgeschick der Chinesen auch hier betätigt.
Während ein scharf zugespitzter Konkurrenzneid jeden fremden Kaufmann mehr oder
minder isoliert, läßt das nüchtern anerkannte gemeinsame Interesse die Kompradore
in geschäftlicher Fühlung miteinander bleiben. Den zersplitterten Kräften der Aus-
länder kann daher auch hier, innerhalb des eigenen Geschäftes des fremden Kauf-
manns, ein geschlossener und daher meist unüberwindlicher Widerstand, der nicht
einmal als solcher immer zu erkennen ist, entgegengesetzt werden. Am weitesten
scheint das im Süden, gleichsam an der Geburtsstätte des Kompradors, in Kanton
und Hongkong, entwickelt zu fein; jedenfalls ist dort die Organisation am besten
nachweisbar. In Mittel- und Nord-China ist sie vielleicht noch etwas zurückgeblieben;
das dürfte wohl damit im Zusammenhang stehen, daß die fremden Kaufleute anfangs
ihre chinesischen Angestellten, insbesondere Kompradore, aus Bequemlichkeitsgründen
regelmäßig aus dem Süden bezogen. Diese wurden allerdings schon durch die
gemeinsame Abstammung aus einer fremden Provinz zusammengehalten. Aber die
organisierten ortsangesessenen Kaufleute suchten sich dieser unbeliebten Eindringlinge
zu entledigen. Diese Emanzipationsbewegung, die heute, insbesondere im Pangtsetal,
zum Abschluß gekommen zu sein scheint, lähmte begreiflicherweise das Streben nach
Zusammenschluß: sie lähmte es, beseitigte es jedoch nicht. Wo daher bisher der Zu-
sammenhalt der Kompradore noch mangelhaft ist, dürfte er in Zukunft noch stärker
hervortreten.

Es ist selbstverständlich, daß diese große natürliche und noch künsüich gesteigerte
wirtschaftliche Machtfülle in den Händen der Kompradore nicht unbenutzt gelassen
wird. Das beweisen auch die Erfolge. Sehr häufig wird der chinesische Angestellte
beim gemeinschaftlichen Geschäfte fetter als fein Chef, der fremde Kaufmann. Daß
er an allen Abschlüssen ebensoviel verdient als dieser, wird auch in China kaum noch
bestritten: nur darüber ist kürzlich eine kleine Zeitungsfehde im fernen Osten ent-
brannt, ob es wahr ist, was ein sehr erfahrener fremder Kaufmann jüngst behauptet
hat, daß der Komprador stets das Doppelte verdient. Es ist deshalb auch nicht ver-
wunderlich, daß die Kapitalkraft des Chinesen die des Fremden vielfach übersteigt.
Ebensowenig ist es aber auch verwunderlich, daß der Komprador, der so stattliche
Nebenverdienste sich zu beschaffen weiß, in allen vertraglichen Einzelverpflichtungen
sich den vielgerühmten Luxus peinlichster Ehrlichkeit leisten kann, zumal da er klar
erkannt hat, daß auf diesem beschränkten Feld der alte Spruch: „Ehrlich währt am
längsten" gilt.

VII.	Der Betrieb des Handels.

Vorbemerkung. Zu diesem Abschnitte sind auch Goethes „Gedanken über den Handel
und den Betrieb des Handels" S. 52—53 zu vergleichen. — G. M-

1.	Das Geschäft.

Von Max Haushofer.

Haushofer, Wirtschastslehre der Haupterwerbszweige. In: Maier-Rothschild,
Handbuch der gesamten Handelswissenschaften. 1. Bd. 121.—130. Tausend. Berlin, Verlag
für Sprach- und Handelswissenfchaft (S. Simon), 1910. S. 318—320.

Begriff und Wesen. Der Kaufmann versteht unter dem Ausdrucke Ge-
schäft sowohl den ganzen geschäftlichen Betrieb eines einzelnen oder
        <pb n="196" />
        ﻿166	Zweiter Teil. Handel. VIl. Der Betrieb des Handels.

einer Gesellschaft als auch die einzelne Handelsoperation. Häufig
werden auch ganze Gruppen von Geschäften unter dem Namen Geschäft
zusammengefaßt, z. B. Bankgeschäft, Reedereigeschäft rc.

Das Geschäft bedarf zunächst, wenn es irgendwie ausgedehnt ist, außer seinem
Leiter (Prinzipal, Chef, Direktor) eines oder mehrerer Gehilfen, welche das Ge-
schäftspersonal bilden. In dem Vorstande des Geschäftes ist die oberste Leitung des-
selben, der geschäftliche Wille verkörpert. Dieser geschäftliche Wille findet seinen Aus-
druck in der sog. Disposition, d. h. in der geschäftlichen Verfügung, welche die Arbeiten
der Gehilfen anordnet und leitet. Unter Disposition versteht man im kaufmännischen
Leben vorzugsweise diejenigen Verfügungen, welche den Willen bekunden, daß Ge-
schäfte abgeschlossen werden. Bei großen Geschäften reicht eine einzelne Persön-
lichkeit für die Disposition nicht mehr vollständig aus, und es müssen demnach Ge-
schäftsgehilfen herbeigezogen werden, welche ebenfalls in dem einen oder anderen
Zweige disponieren (sog. Disponenten).

Die K o st e n, welche die Führung des Geschäftes erfordert, werden gewöhnlich
Generalkosten, Generalspesen oder Geschäftsspesen genannt. Diese Geschäftsspesen
pflegen bei großen Unternehmungen verhältnismäßig geringer zu sein als bei
kleineren Geschäften, da sie nicht verhältnismäßig mit der Ausdehnung des Betriebes
wachsen.

Das Geschäft ist zwar eine Schöpfung seines Gründers, aber es nimmt im Laufe
der Zeiten, wenn es einmal in eine Reihe von Verpflichtungen und Berechtigungen
eingetreten ist, wenn es eine Reihe von Verbindungen angeknüpft hat, einen mehr
selbständigen Charakter an. Es bekommt eine besondere Existenz, welche nicht nur
ein bloßes Werkzeug des Gründers und Chefs ist, sondern welche auch selbständige
Lebensbedingungen hat und ihrerseits Ansprüche an den Chef des Geschäftes stellt.
Im kaufmännischen Leben wird auch in der Tat das Geschäft keineswegs immer mit
seinem Inhaber gleichgestellt. Man hört sehr häufig, daß ein oder das andere Geschäft
unter einem früheren Inhaber besser gegangen sei als unter seinem gegenwärtigen.
Ähnliche Äußerungen zeigen, daß das Geschäft etwas anderes ist als eine bloße
Tätigkeit seines Besitzers. Es kann sich das Geschäft ja auch von seinem Besitzer
ablösen, es kann verkauft oder vererbt werden und führt dann ungeachtet des Besitz-
wechsels seine vorher begonnene Existenz fort.

Das Geschäftspersonal. Nur ausnahmsweise kann ein Kaufmann den
Betrieb seines Geschäftes allein besorgen. In den meisten Fällen bedarf er eines
mehr oder weniger ausgedehnten Hilfspersonals. So schwierig es auch manchmal
fein mag, so ist es doch geraten, wenigstens diejenige Person, welche der Tätigkeit
des Unternehmers am nächsten steht und am meisten Einfluß auf den Erfolg des
Geschäftes hat, auch an dem Gewinne desselben in irgendeiner Weise zu beteiligen.

In größeren Geschäften kommt es nicht selten vor, daß der Geschäftsherr ent-
weder für das ganze Geschäft oder für einzelne geschäftliche Handlungen einen Ver-
treter braucht, welcher selbständig Anordnungen treffen muß. Für derartige Arbeiter
ist natürlich eine Beteiligung am Erfolge des Geschäftes in noch höherem Grade
wertvoll. Dies gilt namentlich von der sog. Prokura. Durch die Anstellung eines
Prokuristen bewilligt der Geschäftsherr einem anderen einen so bedeutenden
Einfluß auf den Gang des Geschäftes, daß es von höchster Wichtigkeit ist, in der
Wahl des Prokuristen nicht allein die möglichste Vorsicht anzuwenden, sondern den
Prokuristen auch dergestalt finanziell an das Geschäft zu schließen, daß er mit dem-
selben Eifer und derselben Hingebung arbeiten wird wie der Geschäftsherr selbst.

Anderseits hat der Gehilfe eines kaufmännischen Geschäftes die Pflicht, das
Geschäft so anzusehen, als wäre er selbst immerwährend daran beteiligt, und sich
demselben ganz und voll zu widmen. Freilich ist für ein derartiges Verhältnis
        <pb n="197" />
        ﻿1. Das Geschäft.

167

zwischen dem Geschäftsherrn und seinem Gehilfen Einsicht und Charakter auf beiden
Seiten unumgängliche Vorbedingung.

Die geschäftliche Erfahrung. Die geschäftlichen Erfahrungen werden
zunächst durch den geschäftlichen Verkehr gewonnen; er ist teils ein mündlicher, teils
ein schriftlicher. Auf den Börsen und auch an gesellschaftlichen Vereinigungspunkten
erfährt der Kaufmann in der Regel nur das, was überhaupt schon in die Kreise
seiner Konkurrenten gedrungen ist. Es ist jedoch wertvoll für den Geschäftsbetrieb,
wenn man diejenigen Ereignisse, die für das Geschäft wichtig sind, früher als andere
erfährt; deshalb reicht es nicht aus, bloß durch das Benehmen mit Geschäftsgenossen
und Konkurrenten seine Erfahrungen zu schöpfen. Zur eigenen Anschauung und
zu dem Verkehr mit den Geschäfts genossen müssen auch andere Hilfsmittel hinzu-
treten: die Tagesliteratur und die speziell für den einzelnen Geschäftszweig bedeut-
same technische usw. Literatur. Manche wichtige Geschäftsereignisse wachsen langsam
heran, und es ist in diesem Falle Aufgabe des Kaufmannes, sie in diesem Heran-
wachsen zu beobachten, um, ehe sie sich vollenden, seine Vorbereitungen zur vorteil-
haften Ausnützung getroffen zu haben. Die Berichterstattungen über die geschäft-
lichen Vorfälle einer längeren oder kürzeren Geschäftsperiode, welche, teils in
Zeitschriften, teils anderwärts vervielfältigt, geschäftlichen Aufschluß geben, sind
ungeschickterweise an bestimmte Kalenderperioden geknüpft; sie sind wöchentliche,
monatliche oder jährliche Berichte und als solche keineswegs an die wirklichen Ge-
schäftsbegebenheiten angeknüpft.

Die Geschäftsbeziehungen. Geschäftliche und Personalbeziehungen
sind in der Regel verknüpft und wirken häufig aufeinander bestimmend ein. Wert-
voll für den Geschäftsbetrieb ist es, sich unter den Beziehungen, in welche man mit
anderen treten kann, diejenigen auszuwählen, welche versprechen dauernd zu werden.
Für die geschäftlichen Beziehungen mit anderen boten ehedem die eigenen Reisen des
Kaufmanns Gelegenheit zur Anknüpfung. Heutzutage bedient man sich hierzu sog.
Agenten, welche selbständige Geschäftsleute sind, aber für andere Geschäfts-
abschlüsse vermitteln. Sie sind gewöhnlich ebenso zuverlässig wie die Geschäfts-
reisenden, welche früher und auch heute noch zu diesem Zwecke ausgeschickt werden,
haben aber vor den Geschäftsreisenden das voraus, daß sie, weil sie stetig am Orte
anwesend sind, mehr Gelegenheit haben, die Kaufleute und die geschäftlichen Ver-
hältnisse des Ortes kennen zu lernen und die Verbindung mit ihnen zu unterhalten.
Zudem ist der Agent in der Regel weniger teuer als der Reisende, weil er nur eine
Provision bekommt, wenn er Geschäfte macht, während der Reisende ununterbrochen
Gehalt und Reisespesen erhält. Damit der Agent das Interesse desjenigen Geschäftes,
dessen Agentur er hat, auch wirklich im Auge behalte, darf man niemand eine
Agentur übertragen, der möglicherweise Konkurrent des Geschäfts werden kann, oder
der in dem gleichen Geschäftszweige schon ein anderes Haus an demselben Platze
vertritt. Ein guter Agent darf nicht zu eng an bestimmte Vorschriften gebunden
sein, sondern muß, wenn man ihn als bewährt erkannt hat, bis zu einer gewissen
Grenze freie Hand haben. Zahlungen und dergl. sollten niemals dem Agenten eines
Handlungshauses gemacht werden, sondern nur dem Handlungshause direkt, während
dagegen mit Reisenden, die zu dem Geschäft, für welches sie reisen, gehören, wirklich
Handlungsgeschäfte für das Geschäft abgemacht werden können.

Bei Geschäften an einem und demselben Platze ist häufig ein persönlicher Ver-
kehr nicht möglich, teils wegen des damit verbundenen Zeitverlustes, teils aus anderen
Gründen. Es wird daher häufig von Vorteil sein, wenn man sich der für den
Platzverkehr vorhandenen Unterhändler (Makler) bedient. Es ist nicht vorteilhaft,
sein Interesse einem einzigen Makler in die Hände zu geben, sondern besser, sich
der Konkurrenz mehrerer zu bedienen. Ein Unterschied ist dabei vorhanden, je
        <pb n="198" />
        ﻿168	Zweiter Teil. Handel. VII. Der Betrieb des Handels.

nachdem man kaufen oder verkaufen will. Will man verkaufen, so ist es empfehlens-
wert, nur einen Unterhändler mit dem Auftrage zu versehen; will man dagegen
kaufen, so ist es natürlich, daß man die Nachfrage nicht verheimlicht, um möglichst
viele und günstige Angebote zu erhalten.

Geschäftsbeziehungen sind natürlich im Inlande weit leichter anzuknüpfen als
in überseeischen Ländern. Im Inlande kann ein neues Geschäft in kurzer Zeit Ver-
bindungen nach allen Richtungen hin gewinnen; im Auslande hat man mit Vorurteil
und Mißtrauen, mit der eigenen Unkenntnis der lokalen Sitte und der Kreditverhält-
nisse zu kämpfen. Deshalb ist es erklärlich, daß für den Exporthandel eine große
Zahl von Zwischengliedern zwischen dem inländischen Produzenten und dem aus-
wärtigen Konsumenten eingeschaltet sind.

Die Geschäftsbehandlung. Wenn einmal ein Geschäft bis zu wirk-
lichen Unterhandlungen gediehen ist, müssen diejenigen Werte, welche dabei ins Spiel
kommen, hinreichend bestimmt sein, um als Grundlage eines möglichen Geschäfts-
abschlusses dienen zu können. Unüberlegte Einfälle dürfen noch nicht zu Unter-
handlungen treiben, welche dann schließlich doch abgebrochen werden müßten. Wenn
man sich also etwa selbst als Käufer einer Warenmenge in Aussicht stellt, muß man von
vornherein klar darüber sein, ob und zu welchen Preisen man überhaupt kaufen will.
Die natürlichste Art der Einleitung einer Geschäftsunterhandlung ist die Form der
Anfrage, welche als solche ja noch nicht bindend ist. Ein Übergang von der Anfrage
zu dem Gebote darf erst dann stattfinden, wenn man über den Abschluß des Geschäftes
schlüssig geworden ist.

Der Geschäftsabschluß. Dieser fordert eine klare und deutliche
Fassung, besonders dann, wenn das Geschäft schriftlich abgeschlossen wird. Die
schriftliche Erklärung hat vor der mündlichen voraus, daß sie während ihrer Abfassung
noch einmal Gelegenheit zur Prüfung des Entschlusses bietet. Geschäftsmäßig ist
es aber, daß man nicht an dem Wort, sondern an der Bedeutung desselben hänge.
Bei solchen Geschäftsvorfällen, wo die andere Partei unbekannt ist, wo aber der
wirkliche Vollzug des Geschäfts einem am Herzen liegt, ist es empfehlenswert, beim
Geschäftsabschlüsse eine entsprechende Konventionalstrafe für den Fall der Nicht-
erfüllung auszumachen. Wenn das Geschäft abgeschlossen ist und dann, ehe es voll-
zogen ist, Umstände eintreten, welche einen Rückgang wünschenswert erscheinen
lassen, so wird ein solcher möglicherweise noch durch das Angebot eines Reugeldes
herbeizuführen fein.

Ausführung des Geschäfts. Ist das Geschäft abgeschlossen, so muß
die Ausführung sparsam und pünktlich stattfinden. Sie muß zu diesem Zwecke unter
den Geschäftsgehilfen dem am meisten geeigneten übertragen werden. Bei Käufen
und Verkäufen am Platze wirken Käufer und Verkäufer zusammen an der Aus-
führung. Beim Warengeschäft ist besonders wichtig für die richtige Ausführung die
Probemäßigkeit der Ware oder eine Beschaffenheit, welche dem entspricht, was
früher beim Geschäftsabschlüsse von der Ware behauptet wurde. Es muß also die
Qualität, die ausgemacht wurde, gewissenhaft eingehalten werden.

2.	Die Risiken des Kaufmanns.

Von Johann Friedrich Schär.

Schär, Allgemeine Handelsbetriebslehre. I.Bd. Leipzig,G.A.Glöckner, 1911. S-160—165-
Der Kaufmann hat im wesentlichen die folgenden Risiken zu tragen:

1.	Das Preisrisiko. Ein Blick auf die Bewegung der Marktpreise von
verschiedenen Waren läßt sofort erkennen, daß die Preise großen Schwankungen
        <pb n="199" />
        ﻿2. Die Risiken des Kaufmanns.

169

unterworfen sind. Im Jahre 1910 fiel der Preis für Rohzucker von Jl 16,— auf
M. 8,— die 50 kg; dagegen stieg der Preis für Rohkaffee von 35 auf 57 Pfg. das
Pfund. Es gibt im weiten Umfang des Warenhandels nur sehr wenig Artikel, deren
Preis nicht großen Schwankungen unterworfen wäre; diese Schwankungen sind
um so größer, je weniger die betreffende Ware sich vom Zustand des Rohproduktes
entfernt hat, während die Preisschwankungen sich verkleinern, je weiter das Produkt
auf der Stufenleiter der Verarbeitung fortschreitet, bezw. sich dem endgiltigen
Verbrauchszustand nähert. Erwägt man nun, welche gewaltigen Vorräte der Welt-
wirtschaft und mit ihr dem Handel jederzeit zur Verfügung stehen müssen, — z. B.
bei Wolle der Weltbedarf für annähernd zwei Jahre, für amerikanische Baumwolle,
brasilianischen Kaffee für mindestens ein Jahr — so kann man leicht berechnen,
daß Preisschwankungen z. B. von 10 % den Wert der jederzeitigen Warenvorräte
um enorme Summen verändern.*) Da nun jedes Glied des wirtschaftlichen Orga-
nismus, das für kürzere oder längere Zeit einen Warenvorrat sich zugeeignet hat,
bei jeder Preisschwankung gewinnt oder verliert, so trägt es ein Risiko, das,
abgesehen von dem in Betracht kommenden Quantum, um so größer wird, je länger
der Zeitraum zwischen dem Ankauf bezw. der Erzeugung und dem Verkaufe bezw.
dem Verbrauche ist, und je größere Preisschwankungen der Weltmarkt für den be-
treffenden Artikel aufweist. Wenn nun auch der Handel Einrichtungen getroffen hat,
durch welche es dem einzelnen Kaufmann möglich ist, sein Risiko auf andere ab-
zuwälzen,**) so ist es doch klar, daß dadurch das Risiko keineswegs verschwindet,
sondern nur auf andere Weise unter die am Gesamthandel teilnehmenden Glieder
verteilt wird. Hieraus ergibt sich ohne weiteres der Schluß: Das Preisrisiko wird
für jedes einzelne Glied um so kleiner, je größer die Zahl der risikotragenden
Zwischenglieder ist. Jedes neue Glied, das in den Kreislauf der
Waren eingeschaltet wird, übernimmt einen Teil des Gesamt-
risikos, vermindert somit das der anderen Glieder; umge-
kehrt muß das Risiko, das bisher ein Zwischenglied getragen
hat, von demjenigen Glied übernommen werden, das an
dessen Stelle treten will, bezw. jenes ausschaltet.***) Hieraus
folgt: Wer direkt kauft, bezw. verkauft, übernimmt auch ein
größeres Preisrisiko.

2.	Das Kreditrisiko. Jedes selbständige Glied, durch dessen Hand die
Ware geht, ist einmal Käufer und einmal Verkäufer; vollzieht sich der Kauf nicht
Zug um Zug, so entstehen Kreditverhältnisse; jedes Glied wird durch Kauf und
Verkauf einmal Schuldner und einmal Gläubiger. Für den Gläubiger entsteht ein
Kreditrisiko, das im allgemeinen — unter sonst gleichen Verhältnissen — um
so größer wird, je länger die zeitliche Trennung zwischen Kauf und Zahlung und
je größer die räumliche Trennung zwischen Gläubiger und Schuldner wird. Wird
also durch Ausschaltung bestehender Glieder der Handelsorganisation auch je ein
Gläubiger- und Schuldverhältnis ausgeschaltet, somit scheinbar das Gesamtrisiko

*) So wurde z. B. festgestellt, daß im Jahre 1907, das für fast sämtliche Waren sehr starke
Preissteigerung aufwies, der Marktwert sämtlicher Seidenvorräte um ca. 600 Millionen M
größer war als in den Vorjahren (auf die gleiche Menge bezogen).

**) Gemeint ist der Terminhandel, f. S ch ä r a. a. O. S. 306. — G. M.

***) Wir wollen jedoch nicht unterlassen, darauf aufmerksam zu machen, daß bei Aus-
schaltung sämtlicher Zwischenglieder ein anderes Ergebnis möglich ist: Ausschaltung des Ein-
flusses des Weltmarktes und damit auch der Preisschwankungen überhaupt, ein Zustand, der
beim Petroleumhandel erreicht ist. Unstreitig ist es aber für die Gesamtwirtschaft besser,
wenn der Preis vom Weltmarkt und nicht von einer kapitalistischen Großmacht, einer
Monopolgesellschaft, abhängig ist.
        <pb n="200" />
        ﻿170	Zweiter Teil. Handel. VII. Der Betrieb des Handels.

(im volkswirtschaftlichen Sinne) verkleinert, so wird vom privatwirtschaftlichen Stand-
punkt aus das Kreditrisiko um so größer, je weiter der Schuldner zeitlich und örtlich
in die Ferne rückt; mit anderen Worten: Das Kreditrisiko wird — Aus-
nahmen abgerechnet — größer beim direkten Verkauf, insbeson-
dere auch deshalb, weil dadurch auch die Organisation zum
Schutze des Kredits, der Überwachungsdien st, die Kontrolle
und die bezüglichen Erfahrungen des bisherigen nun aus-
geschalteten Käufers in Wegfall kommen.

"3. Das Wechselkursrisiko. Gehören Käufer und Verkäufer verschie-
denen Ländern an, von denen jedes ein eigenes Münzfystem oder bei einheitlichem
Münzfuß eine eigene Zahlungsbilanz hat, so entsteht eine Geldumrechnung bezw.
eine Reduktion des Kaufpreises nach dem Wechselkurs. Dieser ist Schwankungen
unterworfen. Sie haben sich allerdings seit Konsolidierung der Goldwährung als
Weltwährung bedeutend verkleinert, können aber zwischen Ländern mit Gold-
währung immer noch 1—2 % betragen. Ganz anders liegen die Verhältnisse bei
Ländern mit Silber- oder Papierwährung, wo die Schwankungen sehr groß werden
können. Daß durch Ausschaltung der Zwischenglieder das Kursrisiko nicht ausge-
schaltet werden kann, ist klar; es wird nur auf andere Glieder verschoben, muß somit
von dem Glied übernommen werden, das an die Stelle desjenigen tritt, das bisher
dieses Risiko getragen hat. Wir können somit sagen: Durch den direkten
Kauf bezw. Verkauf erwächst dem Betreffenden das Kurs-
risiko, das bisher das in Anspruch genommene Zwischenglied
getragen hat. Vom volkswirtschaftlichen Standpunkt aus macht es keinen Unter-
schied, wer das Kursrisiko zu tragen hat, es fei denn, daß das ausgeschaltete Glied
in der Ausnutzung der Wechselkurse (Arbitrage) oder in der Zahlung durch Kom-
pensation, in den Bankverbindungen usw. besser und geschickter gearbeitet hat,
als das an seine Stelle getretene Glied imstande ist, oder umgekehrt.

4.	Das Risiko in der Lieferfrist. Die Lieferfrist und deren Ein-
haltung bildet im Handel ein sehr wichtiges Moment. Wird die bestellte Ware
nicht rechtzeitig abgeliefert, versäumt der Fabrikant mit seiner Sendung die recht-
zeitige Verschiffung, so kann daraus sehr großer Schaden erwachsen. Da jedes Glied
in der Handelsorganisation in dieser Beziehung von seinem Vormanne abhängig,
gegenüber seinem Nachmanne aber verantwortlich ist, so entstehen durch Nichtein-
haltung der Lieferfrist Konflikte, die für jeden Beteiligten auch kleinere oder größere
Risiken einschließen. Nicht selten liegt eine wichtige Aufgabe eines Zwischengliedes
gerade in der Überwachung dieses Dienstes, insbesondere beim Export; daher ist
das ausschaltende Glied in viel größerer Gefahr als vorher, wo es sich noch auf die
bezüglichen Dienste des ausgeschalteten Zwischengliedes verlassen, dieses verantwortlich
machen konnte. Wer direkt kauft oder verkauft, übernimmt auch
ein größeres Risiko an der Lieferfrist.

5.	Das Qualitätsrisiko. Der in der Praxis stehende Kaufmann weiß,
wieviel tausend Reklamationen, Abzüge, Verluste, Prozesse ihm aus der Bemängelung
der gelieferten Waren erwachsen. Der Kaufmann ist eben nicht selbst Produzent,
sondern er muß die Ware verkaufen, wie er sie vom Vormann bezw. vom Produ-
zenten bekommen kann; gleichwohl ist er dem Nachmanne für musterkonforme und
der bestellten Qualität entsprechende Lieferung verantwortlich. Aus diesen Um-
ständen entstehen für den Kaufmann die allerschwierigsten Aufgaben, so daß nicht
selten die ganze Handelskunst nicht etwa im geregelten Gang von Kauf und Ver-
kauf, sondern in der Vermeidung von Konflikten besteht, — eine Kunst, die fast
gänzlich versagt, wenn er das Unglück hat, mit sog. Schikaneuren zu verkehren,
die aus kleinen Mängeln große Ersatzansprüche herleiten oder sogar Mängel er-
        <pb n="201" />
        ﻿3. Der kaufmännische Briefstil.

171

finden, Verträge nicht halten, wenn Konjunkturwechsel zu ihrem Schaden eintritt
usw. Aus diesen Gründen liegt der wichtigste Teil der kaufmännischen Arbeit in
der Kontrolle der eingekauften und in der noch gewissenhafteren
Kontrolle der ausgehenden Waren. Hierzu sind gründliche Waren- und
Branchenkenntnisse unerläßlich. Daraus kann man ermessen, wie schwer es hält,
ein Glied, das früher diese Arbeit besorgte, auszuschalten und es ist zweifellos, daß
dem direkten Einkauf bezw. Verkauf gerade mit Rücksicht auf das Risiko in der
Qualität die größten Schwierigkeiten entgegenstehen.

Doch gibt es auch Fälle, wo ein Kaufmann, Fabrikant oder Konsument gerade
aus dem Grunde den möglichst direkten Einkauf zu organisieren sucht, damit er am
Produktionsort selbst die ihm zweckdienliche Ware auswählen kann, oder weil er
einen Einfluß auf die Produzenten ausüben will, um diese zu einer seinen Wünschen
bezw. seinem Bedarf entsprechenden Produktion zu veranlassen (Herstellung von
Uhren, Stickereien, Maschinen usw.). So kann also das Qualitätsrisiko
einmal als ein die Ausschaltung hemmendes, in anderen
Fällen als ein diese förderndes Moment wirken.

6.	Das Risiko in der Konjunktur ist, soweit es im Preise zum
Ausdruck kommt, schon besprochen. Aber für den Kaufmann kommen dabei noch
andere Momente in Betracht; in erster Linie muß er die auf- und abwärts stei-
genden Tendenzen der Konjunktur aus ihren verschiedenen Symptomen zu erkennen
suchen, um danach seine Handelsdispositionen zu treffen, insbesondere sich bei auf-
steigender Konjunktur rechtzeitig in Vorrat setzen, umgekehrt bei fallender Kon-
junktur im Kaufen zurückhalten. Unstreitig kann er nun diese Tendenzen schneller
und richtiger erkennen, wenn er in möglichst enger Fühlung mit der Konsumtion
und der Produktion steht, als wenn er durch verschiedene Zwischenglieder von
jenen getrennt ist und nur indirekt Kenntnis erhält von den Veränderungen, die
sich dort wie hier vollziehen. Zudem sind diese indirekten Mitteilungen nichts
weniger als zuverlässig, da jedes Glied ein Interesse daran hat, seine Kenntnis von
den Veränderungen der Konjunktur und seine darauf gestützten Maßnahmen geheim-
zuhalten. Von diesem Standpunkte aus ist daher eine möglichst direkte Verbindung
— der direkte Kauf und Verkauf — vorzuziehen.

Freilich kommt noch ein anderes Moment in Betracht. Die stoßartige Wellen-
bewegung von auf- und absteigender Konjunktur pflanzt sich um so langsamer fort,
je mehr Zwischenglieder an dem Prozesse des Güteraustausches teilnehmen; fetzt
doch jedes Glied in seinen Vorräten und in seinem Interesse an einem gleichmäßigen
Geschäftsgang diesen Stößen eine gewisse Widerstandskraft entgegen. Jedes
Zwischenglied hemmt daher den unvermittelten Übergang von Hoch- und Tiefkon-
junktur und verstärkt die ausgleichende Wirkung. Ob aber gerade in dieser ver-
langsamten Fortpflanzung von Aufschwung und Niedergang nicht ein Nachteil liegt,
ist eine Frage, die wir hier nicht zu beantworten haben.

3.	Der kaufmännische Briefstil.

Von Karl Craemer.

Craemer, Kaufmännischer Briefstil. In: Bericht über die Sitzung des Ausschusses
des Deutschen Handelstags vom 14. Juni 1910. sDeutscher Handelstag, Mitteilungen an die
Mitglieder. 50. Jahrgang. Nr. 18 vom 1. August 1910.) S. 40 ff.

Vorbemerkung. Die Handelskammer zu Stuttgart wandte sich am 4. April 1910 in
einem Schreiben an den Deutschen Handelstag gegen unnötige Höflichkeitsformeln und über-
        <pb n="202" />
        ﻿172	Zweiter Teil. Handel. VII. Der Betrieb des Handels.

flüssige Phrasen in kaufmännischen Briefen, insbesondere gegen die Schlußformel „Hoch-
achtungsvoll" und dgl. und bat um Prüfung der Angelegenheit, gegebenen Falles um Fest-
stellung durch Umfrage bei den übrigen Handelskammern, ob sie zu einem gemeinsamen Vor-
gehen geneigt seien. Der Ausschuß des Deutschen Handelstages beschloß in seiner Sitzung
am 14. Juni 1910, in der Karl Craemer den Bericht erstattete, von einer Weiterverfol-
gung des Gegenstandes abzusehen. — G. M-

Über den kaufmännischen Briefstil ist schon viel gesprochen und geschrieben
worden. Jeder bekennt freimütig die vielen Sünden, die in kaufmännischen Briefen
begangen werden, aber es ist schwer, sich von einmal gewohnten, ich möchte bei-
nahe sagen, lieb gewordenen Sünden freizumachen, und selbst der, der es sich vor-
nimmt, begeht doch noch, ohne es zu wollen, vielleicht oft, ohne es zu wissen,
solche Fehler.

Überall strebt man nach Vereinfachung, nach Kürzung, nach klarer Ausdrucks-
weise. Warum sollen wir es nicht auch im kaufmännischen Stile tun? Ich bin
sogar der Ansicht, daß es da zu allererst geschehen müßte. Dabei ist es ohne Zweifel
wahr, wenn die Handelskammer zu Stuttgart in ihrer Begründung sagt, daß die
schönen Worte „Hochachtungsvoll" usw. nicht in allen Fällen der Ehrlichkeit entsprechen.
Nicht selten klingt es sogar wie Hohn. Nehmen wir an, es wird jemand brieflich
über schlechte Bedienung, über grobe Fehler, über verspätete Lieferung, über fehler-
hafte Waren so gehörig abgekanzelt, daß kein gutes Haar mehr an ihm bleibt,
— dergleichen Dinge sollen vorkommen — da wirkt das „Hochachtungsvoll" geradezu
verblüffend. Der Engländer schreibt in diesem Falle „Vours sincerely“, das scheint
mir den Nagel auf den Kopf zu treffen, denn solche Briefe lassen gewöhnlich an Auf-
richtigkeit nichts zu wünschen übrig.

Die allzu große Höflichkeitsform im kaufmännischen Berufe sollte überhaupt
verschwinden; es macht einen unangenehmen Eindruck, wenn man solche Dinge
lesen muß, wie sie häufig bei Anpreisung von Waren oder von Stellen suchenden
Kaufleuten vorgebracht werden. Wie im persönlichen Verkehr allzu große Höflichkeit
abstoßend wirkt, so noch mehr im brieflichen. Natürlich darf nicht Schroffheit an
die Stelle treten. Höflichkeit muß aus dem Briefe sprechen, ohne daß auch nur ein
Wort, das dies besonders ausdrückt, gebraucht wird. Der ganze Grundton des
Briefes muß selbst bei scharfen Auseinandersetzungen taktvoll bleiben.

Bei dieser Gelegenheit werden wir auch zu untersuchen haben, was geschehen
kann und muß,

1.	um die vielen Fremdwörter zu beseitigen, die der deutsche Kaufmann noch
gebraucht,

2.	um die nicht selten gedankenlos geschriebenen, falschen Satzbildungen zu
vermeiden,

3.	um die sprachwidrigen Worte auszumerzen,

4.	um den überflüssigen langen Schreibereien ein Ende zu machen.

Zu 1. Die Fremdwörter haben im letzten Jahrzehnt schon einen schweren Stoß
bekommen. Es ist bereits viel, sehr viel geschehen. Mit Aufzählung solcher Fremd-
wörter will ich Sie nicht behelligen, Sie lesen sie häufig genug. Fort mit all den
Fremdwörtern, die wir ebensogut durch deutsche Wörter ersetzen können. In dieser
Hinsicht bin ich voll Hoffnung, denn ein Volk, das sich unabhängig fühlt, das sich
groß weiß, stößt im Laufe der Zeit alles Fremde von selbst ab.

Zu 2. Wenden wir uns nun zu den falschen Satzbildungen. Auch hier will
ich Sie mit Beispielen verschonen, obwohl ich eine ganz nette Auswahl auf Lager
habe. Hier müssen die Handelsfachschulen, die kaufmännischen Vereine helfend ein-
greifen, wenn es die Geschäftsherren nicht ganz fertig bringen. Besonders möchte
ich auf die häufig geradezu grausigen Verbindungen durch „und" hinweisen und
auf das allzubeliebte „Einliegend behändige ich Ihnen".
        <pb n="203" />
        ﻿3. Der kaufmännische Briefstil.

173

Zu 3. Sprachwidrige Worte, unschöne Worte müssen gleichfalls verschwinden,
z. B. Worte wie antwortlich, Jnbetrachtnahme, Entgegensehung, das wahrscheinlich
der Vorsehung nachgebildet ist, inhaltlich, obig, nebig; mit gleichem Rechte könnte
man untig, rechtig, linkig und andere derartige geschmacklose Wortbildungen ge-
brauchen.

Zu 4. Auch kaufmännische Briefe mit vielen Worten und wenig Inhalt sind
verwerflich. Es gibt Kaufleute, die, wenn die Schleusen der Schreibsamkeit geöffnet
sind, Seiten herunterschreiben über Dinge, die ein klarer Kopf in zwei Zeilen aus-
drückt. Die Rücksicht auf die eigene Zeit oder doch, wenn sie selbst genügend haben,
auf die Zeit derer, die solche Briefe lesen müssen, sollte solche Vielschreiber zur Kürze
mahnen. Freilich, ein kurzer Brief ist manchmal schwerer zu schreiben als ein langer.
Friedrich der Große soll einmal, als er über die Länge eines eben vollendeten
Briefes erschrocken war, in einer Nachschrift gesagt haben: „Entschuldige diesen langen
Brief, aber ich hatte keine Zeit, einen kurzen zu schreiben". Auf kaufmännische
Briefe paßt das Leitwort:

„Kurz und bündig, klar und findig,

Triff den Kern, so hat man's gern".

Ich fasse mich dahin zusammen: Es ist anzustreben,

1.	daß man nicht im Text, d. h. am Anfange des Briefes sagt „Antwortlich"
oder „Unter Bezugnahme" oder „Zurückkommend" usw., sondern daß man oben links
etwa unter der gedruckten Firma sagt: „Betrifft unser Schreiben oder Ihr Schreiben
vom . . ." oder: „Betrifft den und den Gegenstand". Um jedesmal daran erinnert zu
werden, sollte dieses „Betrifft" vorgedruckt fein;

2.	daß sprachwidrige deutsche Worte und gedankenlose falsche Satzbildungen
vermieden werden;

3.	daß Fremdwörter nur dann erlaubt sind, wenn der gleiche Sinn nicht
ebensogut in deutscher Sprache ausgedrückt werden kann;

4.	eine kurze und bündige Fassung der Briese in kernigen, knappen Sätzen und
klarer Ausdrucksweise;

5.	daß keine Worte, die lediglich den Ausdruck überflüssiger Höflichkeit bilden,
gebraucht werden;

6.	daß Briefe nicht mit Ergebenheits-, Achtungs- und Hochachtungs-Beteurungen,
die nur eine Formsache sind, sondern mit der einfachen Unterschrift schließen sollen.

Welche Mittel haben wir nun, um in dieser Hinsicht erzieherisch zu wirken?

Der Deutsche Handelstag muß einstimmig den Wunsch aussprechen, daß Wandel
geschaffen werde. Von diesem Beschluß ist allen Kammern, allen kaufmännischen
Vereinen, besonders aber den Handelsfachschulen und Handelsschulen Kenntnis zu
geben, mit der Bitte um Unterstützung.

Es sollte ferner eine Vereinigung gebildet werden zur Reinigung, Verbesserung
und Vereinfachung des kaufmännischen Briefstils. Ich stelle mir diese Vereinigung
so vor, daß jede Kammer eine Liste anlegt mit den Namen der Firmen ihres
Bezirks, die sich dieser Vereinigung anschließen. Um vorzubeugen, daß die Kürze
des Briefes und der Mangel an Ausdrücken der Hochachtung nicht als Beleidigung
aufgefaßt werden, empfiehlt es sich, wenigstens im Anfange, jedem dieser Briefe einen
Zettel beizulegen oder anzuheften, auf dem die Zugehörigkeit zu dieser Vereinigung
angegeben ist. Damit würde auch den Mitgliedern dieser Vereinigung ein gelinder
Zwang auferlegt, die Briefe nun so zu schreiben, daß keine Ausstellungen gemacht
werden können.

Es muß schließlich ein billiges Heftchen beschafft werden, in dem alle die ersetz-
baren Fremdwörter mit der entsprechenden deutschen Bezeichnung aufgeführt, in dem
Musterbriefe enthalten sind, häufig gebrauchte sprachwidrige Worte, Beispiele von
        <pb n="204" />
        ﻿174

Zweiter Teil. Handel. VII. Der Betrieb des Handels.

falschen Satzbildungen mitgeteilt werden, und dieses Heft müßte in Massen ver-
breitet und möglichst jedem Handlungsgehilfen, jedem Lehrling in die Hand gegeben
werden.

Wenn der Deutsche Handelstag sich entschließen kann, in solcher Weise vorzu-
gehen, so wird bald eine erhebliche Besserung erreicht sein.

4.	Die Reklame.

Bon Arwed Emminghaus.

Emminghaus, Die Reklame. In: Die Nation. Herausgegeben von Barth.
17. Jahrgang. Berlin, Kommissionsverlag von H. S. Hermann, 1900. S. 688 ff.

Es ist üblich, unter Reklame ein schon über das Maß des unter gebildeten
Menschen erlaubten Aus- und Anbietens von Leistungen Hinausgehendes, etwas vom
strengen ästhetischen Standpunkte aus Verwerfliches zu betrachten.

Hier aber soll über die Reklame geredet werden als über die verschiedenen,
gleichviel ob lobens- oder tadelnswerten oder gleichgültigen Formen der Kund-
machung eines Angebotes oder einer Nachfrage für das große Publikum oder für
gewisse Kreise desselben.

In diesem Sinne ist die Reklame so alt wie der Verkehr der Menschen unter-
einander, haben Ninive, Babylon, das alte Alexandria und das alte Rom so gut
ihre Reklame gehabt wie heutzutage Berlin, Paris, London und New Port.

Jedenfalls haben die Formen gewechselt; jedenfalls ist auch die Mühe, die man
der Reklame zugewandt, und die Kunst, mit der man sie wirksam zu machen versucht
hat, nach Zeit und Ort verschieden gewesen.

Heute spielt wohl in diesen beiden Beziehungen Nordamerika die hervorragendste

Rolle.

Das wunderbare, so eigenartig zusammengesetzt wohl nirgends in der Geschichte
wieder vorkommende Völkergemisch der Vereinigten Staaten zeigt, aus der Vogel-
perspektive betrachtet, noch immer das Gepräge der Jugendlichkeit, der naiven Kraft
und des tatkräftigsten Realismus. Hier geht alles ins Große, Augenfällige; bescheidene
nüchterne Sachlichkeit macht hier keinen Eindruck; was Eindruck machen soll, muß
auf die Nerven gehen, und nordamerikanische Nerven geraten nur auf starke An-
regungen in Schwingung.

Kundmachungen, die zum Begriffe der Reklame gehören, können auf sehr
mannigfaltige Weise erfolgen.

Da ist die nicht mehr sehr zeitgemäße Form des Ausrufens, welches ge-
wöhnlich durch irgendein Aufmerksamkeit erweckendes Zeichen, wie Klingeln, Trom-
petenstöße oder dergleichen, eingeleitet wird.

Da kommt weiter in Betracht die Reklame der Aufzüge und persön-
lichen Darstellungen.

Firmenschilder und L a d e n a u s l a g e n sind eine sehr wertvolle und
verbreitete Reklameform.

Experimentelle Vorführungen, «mm publico, werden zur
Reklame auch heute noch mehrfach benutzt. Ich erinnere nur an die immer dicht
umstandenen Buden von Verkäufern eines angeblich Haltsamen Kittes oder eines
jeden Fleck beseitigenden Reinigungsmittels.

Eine sehr bedeutende Stelle nehmen allezeit unter den Mitteln der Reklame die
Plakate ein.
        <pb n="205" />
        ﻿4. Die Reklame.

175

Ganz gewaltig hat im inländischen und im internationalen Handel das Aus-
senden von Prospekten und Preisverzeichnissen zugenommen.

Allein die weitaus verbreitetste und wichtigste Form der Reklame ist die der
Zeitungsanzeige.

Anfänglich in ganz bescheidener und schüchterner Rolle zurückstehend, beherrscht
heutzutage die Anzeige, das Inserat, die meisten Zeitungen stofflich und wirtschaftlich.
Ja viele Menschen halten und lesen Zeitungen um der Anzeigen willen, und es gibt
bei uns, wo die Anzeigen meist dem Texte folgen, wohl wenig Menschen, insbesondere
aber wenig Frauen, die, wenn sie überhaupt Zeitungen lesen, nicht wenigstens die
Lokalzeitungen von hinten zu lesen begännen.

Bei uns, wie gesagt, pflegen, wenigstens in politischen Zeitungen, die Anzeigen-
teile vom Text durch den bekannten „Strich" getrennt zu sein. Bisweilen verschafft
sich eine dann besonders hoch zu vergütende Reklame ihren Platz über dem „Strich".
In den politischen Zeitungen anderer Länder, namentlich Großbritanniens, ist das
Gebiet der Reklame vom Texte weniger scharf abgegrenzt und daher das „Vonhinten-
lesen" weniger angebracht. In Pariser Blättern, wie bekannt und neuerdings in
dem hübschen Buche „Paris" von Walter Gensel gut geschildert, spielen die eigentlichen
Anzeigenteile eine ganz bescheidene Rolle; aber die Textseiten sind voll der raffi-
niertesten Reklamen, die hier in der Form von kleinen Artikeln mit eingeschmuggelt
sind und vom Zeitungsleser mitgelesen werden müssen, er mag wollen oder nicht.
Der „Figaro" fordert für derartige Reklamen auf der ersten Seite 40 Francs für
die Zeile!

Weitaus die häufigste Form der Zeitungsreklame ist die A n z e i g e. Aber es
gibt bekanntlich noch eine andere Form dieser Reklame, das ist die B e i l a g e. Wer
irgendein Angebot oder irgendeine Bekanntmachung durch die Zeitung verbreiten, sich
dazu aber nicht des Anzeigenteils bedienen will, gibt der Zeitung die der Auflage ent-
sprechende Anzahl von Exemplaren seiner besonders vervielfältigten Bekanntmachung
zur Mitverbreitung unter die Leser. Die Art der Reklame kann unter Umständen
billiger sein als das Inserat, namentlich bei großem Umfange; sie wird dann auch
zweckmäßiger sein, wenn der Inhalt längeres Studium erfordert, und da die Beilage
zu diesem Ende von der flüchtigen Zeitungslektüre bis auf ruhigere Zeit zurückgelegt
werden kann.

Vorzugsweise Bücher, aber auch — leider! — Lotteriepläne, ferner Pläne zur
Gründung größerer wirtschaftlicher Unternehmungen, wie Banken, Eisenbahnen,
Berg-, Elektrizitäts- und Wasserwerke, sieht man in der Form der Zeitungsbeilage
ihre Reklame machen. Aber es werden Prospekte aller Art und auch Preisverzeich-
nisse in dieser Form an den Mann gebracht.

Während die anderen Reklameformen immer nur je für gewisse Angebote und
Nachfragen sich tauglich erweisen, ist die Mannigfaltigkeit, in der das Zeitungsinfernt
zu verwenden ist, geradezu unerschöpflich.

Alle Waren, die sich denken lassen, alle Dienste, die der
menschliche Verkehr erheischt, Lei st ungen der allerver-
schieden st en Art sehen wir alltäglich in der Form der Zeitungsanzeige anbieten
und suchen. Bei der unendlichen Jnseratenfülle namentlich großer Zeitungen ist es
klar, daß eine gewisse Kunst dazu gehört, hier das, was man anzubieten hat oder
begehrt, in d e r Form anzubieten oder zu suchen, daß es den Augen der Interessenten
nicht entgeht, und daß es die gewollte Wirkung tut. Sicher erfordert es viel Nach-
denken und genaue Kenntnis der Triebe und des Geschmackes der Menschen, um
die rechten Mittel zur Werbung solcher fruchtbaren Aufmerksamkeit zu finden und
diese Mittel in der möglichst wirksamen Form anzuwenden. Oft ersetzt ein gewisser
psychologischer Instinkt alles Studium und alle mühsam erlangte Kunde.
        <pb n="206" />
        ﻿176	Zweiter Teil. Handel. VII. Der Betrieb des Handels.

Eben solcher Instinkt vermag auch mit leichter Mühe das Mittel genau der
Nachfrage- oder Angebots g a t t u n g anzupassen. Daß in solcher Anpassung eine
Gewähr des Erfolges liegt, erhellt sofort, wenn man erwägt, wie anders ein gutes
Buch, wie anders ein Gegenstand der Hauseinrichtung, ein Haus oder ein Landgut,
wie anders Kleidungs- und Genußmittel, wie anders künsüerische, wissenschaftliche
oder technische Dienstleistungen angeboten sein wollen.

Anzeigen, in denen bekanntgemacht wird, was alle wissen müssen und wissen
wollen, und zu denen nicht eine gewisse Dringlichkeit der Nachfrage oder des Ange-
bots treibt, sagen am besten mit schlichten und einfachen Worten, was sie wollen.
Hier gilt das Faustsche Wort:

„Es trägt Verstand und rechter Sinn
Mit wenig Kunst sich selber vor."

Solche Anzeigen mögen häufiger Wiederholung an der gleichen Stelle bedürfen;
aber sie können sich jeder Aufdringlichkeit enthalten.

Es fragt sich: Welcher Mittel pflegen sich jene Anzeigen zu bedienen, welche
in das Gebiet der Reklame im gewöhnlichen Sinne des Wortes fallen? Wie kann
man ihre Wirkung, wenn sie wirken, erklären? Auf welche Sorte Menschen sind
sie berechnet?

Unter den Mitteln solcher Anzeigenreklame spielt die aufdringliche
Größe, spielen bisweilen die Übertreibung, die Überraschung, der
Witz und die Täuschung ihre Rolle. Dazu kommt die typographische
Ausstattung und die bildnerische Zutat. Diese beiden letzteren sind
der Mode unterworfen, oder besser: sie unterwerfen sich sehr willig den Gesetzen der
Mode. Die heutige — Sezessions- — Richtung der bildenden Kunst z. B. ist hier
mit aller Deutlichkeit zu erkennen. Die Geister, die hier schaffen, haben meist nur
zum Nach schaffen Kraft. Wider den Strom schwimmen, scheint ihnen eitel Torheit.
Aber wenn es die führenden Künstler nicht scheuen, schrecken s i e auch vor dem
Abgeschmacktesten nicht zurück.

Es ist nicht zu leugnen, daß mit einem oder dem anderen der angegebenen
Mittel oder mit allen zusammen, wenn auch innerhalb der Grenzen des ästhetisch
Erlaubten, auch verständigste und besonnenste Geschäftsleute große Erfolge erzielen.
Wie könnten auch diese sonst viele Hunderttausende jährlich auf solche Reklame ver-
wenden?

Wie kann man solche Wirkung, z. B. die Wirkung einer auffallend
umrahmten, einen großen und immer denselben Raum des Anzeigenteils großer
Blätter einnehmenden Anzeige, welche eine neue Seife, ein Mundspülwasser oder die
gesamte Warenmasse eines Kaufhauses täglich anbietet, erklären? Daß erst die
häufig und konsequent wiederholte Anzeige wirke, daß diese aber sicher Erfolg habe,
versichern uns dieser Dinge Kundige; Hunderte, auf Anzeigen verwendet, seien Ver-
schwendung, Hunderttausende brächten immer ihre Früchte, wie geringwertig auch
das Angebotene an sich fei.

Ich kann mir diese wunderbare Erscheinung nicht anders wie als Sug-
gestivwirkung erklären. Hypnotisiert werden die Leser, und in der Hypnose
kaufen sie. Hundertmal wird das Auge auf denselben Punkt hingetrieben, und
schließlich greift die Hand mechanisch zum Geldbeutel.

Denn wir anderen, die den Anzeigenteil der Zeitungen vielleicht kaum beachten,
außer wenn wir eine ganz bestimmte Anzeige suchen, die wir also auch jene be-
rückenden Anzeigen nur ab und zu zu sehen bekommen, bleiben doch ganz unberührt
von jenem Zauber.

Auf welches Publikum rechnet die nicht rein sachliche, sondern die mit
irgendwelchen besonderen Hebeln versehene Anzeige?
        <pb n="207" />
        ﻿4. Die Reklame.

177

Offenbar, wie jede mit einem gewissen Raffinement ausgestattete Reklame, auf
die überwiegende Mehrheit der Beschauer oder Leser. Und diese überwiegende Mehr-
heit besteht aus solchen, die Goethe in Eckermann in den bedeutsamen Worten
charakterisiert: „Alles Große und Gescheite existiert nur in der Minorität .... Es
ist nie daran zu denken, daß die Vernunft populär werde. Leidenschaften und Ge-
fühle mögen populär werden; aber die Vernunft wird immer nur im Besitze ein-
zelner Vorzüglicher sein."

Es sind die nicht scharf und klar Denkenden; es sind Menschen, die sich noch
einer gewissen Naivetät erfreuen, Menschen, denen das im prunkenden Gewände
Auftretende schon um deswillen imponiert.

Auf vernünftige Leute macht es keinen besonderen Eindruck, wenn sie das, was
sie erwerben wollen, besonders auffallend, aufdringlich angeboten finden. Sie er-
kundigen sich bei Leuten, die es wissen können, nach den Stellen, wo das Verlangte
am besten angeboten und geleistet wird; sie fragen nicht nach den infolge geschickter
Reklame von der Masse am meisten bevorzugten Quellen. Sie aber sind es freilich
auch nicht, die die enormen Kosten der Reklame decken helfen, und sie werden des-
halb von den Helden der Reklame sehr gering angesehen. Nicht die ersten Ränge,
sondern die Gallerien sind das Publikum der Reklame und die Garanten ihrer Kosten.

Es bleiben nur noch einige wenige Punkte zur Besprechung aus dem
Kapitel des Anzeigenwesens übrig. Zunächst mag darauf aufmerksam gemacht
werden, daß es sehr wertvolle Gegen st ände gibt, die, um über-
haupt sich Bahn im Handel und Verkehr zu verschaffen, der
Anzeige gar nicht entbehren können.

Zu diesen Gegenständen gehören insbesondere Bücher, namentlich solche von
noch unbekannten Verfassern. Zwar in Deutschland sorgt das Buchhändler-Börsen-
blatt für gute Verzeichnisse aller neuen Erscheinungen des Buchmarktes; aber dieses
Blatt kommt nicht in die Hände des großen Publikums. Zwar pflegen die Ver-
leger von Büchern ihre neuen Verlagsartikel an Rezensenten hinauszugeben; aber
auch die Besprechungen in wissenschaftlichen oder belletristischen Zeitschriften entgehen
doch vielfach dem großen Publikum.

Da muß die Zeitungsanzeige eintreten, die hier eine ganz besonders geschickte
Redaktion verlangt.

Zweitens sei darauf hingewiesen, daß die Reklame selb st neuerdings
wiederholt zum Gegen st and der wenn nicht wissenschaft-
lichen, so doch „periodischen" schrift st ellerischen Behandlung
gemacht worden ist. Es erscheinen meines Wissens mehrere Zeitschriften, die
es darauf absehen, ihre Leser in den Methoden der wirksamen Reklame zu unter-
weisen.

*) Drittens kann, wo von Reklame die Rede ist, nicht verschwiegen werden, daß
in Deutschland ein Reichsgesetz, das Gesetz zur Bekämpfung des un-
lauteren Wettbewerbes vom 27. Mai 1896, den Ausschreitungen der
Reklame wenigstens in so fern Einhalt zu tun versucht, als es die auf Täuschung des
Publikums und auf die Verkleinerung der Mitwerber durch Ausstreuung wissentlich
unrichtiger Tatsachen gerichtete Reklame mit Strafe bedroht. Gerade die auf die
Reklame bezüglichen Bestimmungen des Gesetzes scheinen mir aber den Zweck zu
verfehlen. Denn erstens kann man die eigenen Artikel und Leistungen in einer ihre
Güte weit übertreibenden Form anpreisen, ohne daß man der Unwahrheit geziehen
werden kann. Und dann kann man den vielleicht bescheideneren Mitwerber aus

*) Vgl. zu diesem Absätze jetzt Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vom 7. Juni
1909 8 4. — G. M.

Mo Hat, Volkswirtschaftliches Quellenbuch. 4. Aufl.

12
        <pb n="208" />
        ﻿178

Zweiter Teil. Handel. VII. Der Betrieb des Handels.

dem Sattel heben, indem man seinen vielleicht Besseres anbietenden Ankündigungen
größere, auffälligere, blendendere Veröffentlichungen eines geringwertigen Angebotes
entgegensetzt.

Und endlich fei der bemerkenswerten Erscheinung gedacht, daß, wie in allen
Zweigen wirtschaftlicher Tätigkeit, so auch auf dem Gebiete des Anzeigenwesens
Großunternehmungen als Vermittler zwischen Produzenten
und Konsumenten auftreten. Große Firmen, wie Rudolf Mosse, Haasen-
stein &amp; Vogler u. a., bieten ihre Dienste allen Inserenten zur Vermittlung nicht nur
der passenden Unterbringung, sondern auch der geschickten Fassung und Ausstattung
der Inserate an. Die großen und prachtvoll ausgestatteten Bände, in denen dieses
Angebot sich verkörpert, werden aber gleichfalls wieder der Reklame dienstbar
gemacht und durch Reklame bezahlt.

Reklame hier und dort, — gute und schlechte, notwendige und überflüssige —
sie gehört zur Signatur der Zeit.

Anmerkung. Ein klassisches Beispiel amerikanischer Reklame findet sich bei Eyth,
Hinter Pflug und'Schraubstock. 33. Ausl. Stuttgart und Leipzig, Deutsche Verlags-Anstalt,
so. I.s. S. 324—325:

„Große Sensation! Wettrennen der zwei Dampfelefanten John Bull und Jonathan*):
John Bull, geritten von dem berühmten englischen Dampselefantenjockei Mister Iem Parker;
Jonathan, von dem amerikanischen Gentlemanreiter Mister Eleazar Stone. An die gesamte
Bevölkerung, Damen und Herren, groß und klein, alt und jung der Staaten Louisiana, Ala-
bama, Mississippi und Texas! Nachdem die berühmten Dampfelefanten John Bull und sein
Bruder Jonathan während der vergangenen Woche in gewaltiger Arbeit den Urgrund des
Mississippitales aufgewühlt haben, beabsichtigen diese gewandten und zu heiterem Spiel ge-
neigten Tierchen ihre angeborene Munterkeit in einem kleinen Wettlauf zum Ausdruck zu
bringen, der auf der Rennbahn des Parks der Landwirtschaftsgesellschaft von Louisiana am
Donnerstag, den 4. März, nachmittags fünf Uhr stattfinden wird. Besondere Anziehung wird
das Rennen dadurch ausüben, daß der Elefant Jonathan von dem amerikanischen Amateur
Mister Stone, John Bull dagegen von dem berühmten englischen Berufsjockei Parker gesteuert
werden wird. Es sollen bereits beträchtliche Wetten auf den Erfolg des einen oder andern
der kühnen Reiter angeboten und angenommen worden sein. Herr Stone stammt aus einer
alten Familie Virginiens und wird die Ehre des neuen Kontinents aufrecht zu erhalten
wissen, während Parker vor einigen Tagen aus England eintraf, so daß ihm die ganze Ge-
schicklichkeit und Erfahrung der älteren Kulturwelt zur Verfügung steht.

Achtung, Bürger von Louisiana, Alabama, Texas und Mississippi, Achtung! — Der
Riesenmammutwettkampf zweier Welten in Arbeit und Sport! Amerika gegen England!
England gegen Amerika! Wer wird der Sieger bleiben? Parkkassenöffnung um zwei Uhr.
Eintritt einen Dollar. Tribünenkarten drei Dollar." — G. M.

5.	Der Preis.

Von Julius Lehr.

Lehr, Die Grundbegriffe der Nationalökonomie. (Hand- und Lehrbuch der Staats-
wisienfchaften. 1. Abt., 1. Bd.) 2. Aufl., herausgegeben von v. Heckel. Leipzig, C. L. Hirsch-
feld, 1901. S. 222-225.

Unter Preis im weiteren Sinne des Wortes versteht man allgemein die Summe
von Opfern, welche die Erlangung eines Gegenstandes kostet, gleichviel welcher Art
diese Opfer sind. Man erkauft etwa eine Stellung um den Preis seiner Ehre, einer
Freundschaft, oder man erringt etwas um den Preis hoher Anstrengung, auch wohl

*) Gemeint sind damit Fowlersche Dampfpflüge, die Eyth in Amerika einführen sollte-
— G. M.
        <pb n="209" />
        ﻿5. Der Preis.

179

um den Preis seiner Gesundheit. Man setzt preis das, was man für Erreichung
eines Zieles daran wagt, man gibt preis das, worauf man verzichtet, ein Begriff,
der allgemein dahin aufgefaßt wird, daß dem Verzicht ein Entgelt nicht zu entsprechen
braucht, und mit dem der Nebenbegrisf des Leichtsinnigen, des Verächtlichen oder
Gleichgültigen verbunden ist.

Im Tauschverkehr insbesondere ist Preis die Menge von Gütern und Leistungen,
die als Gegengabe gegen andere dienen; das Verhältnis ist hierbei ein wechselseitiges.
Je was der eine erhält, ist der Preis, den der andere entrichtet. Werden 2 t Weizen
gegen 40 hl Bier hingegeben, so ist der Preis 1 t Weizen gleich 20 hl Bier und
umgekehrt der Preis von 1 hl Bier gleich 50 kg Weizen. Auf dieser Wechsel-
seitigkeit beruht es auch, daß von Preisaufgaben, Preisarbeiten gesprochen werden
kann. Es wird ein Preis (Geldsumme, Preismedaille, auch nur eine öffentliche An-
erkennung, Belobung) für die beste Leistung, für eine Schrift, eine Erfindung aus-
gesetzt, um den sich mehrere Personen in einem Preiskampfe bewerben, und den die
Preisrichter nach der Preiswürdigkeit der Leistungen zuerkennen. Man erringt hier
im Wettkampfe den Preis, während man sonst etwas um einen Preis erringt. Dort
ist der Preis das, was festgesetzt ist, die Leistung noch unbestimmt, hier ist das
bestimmt gegeben, was man verkaufen will, und wofür ein Preis zu zahlen ist.

Erscheint bei dem Naturaltausche ein jeder als Käufer und gleichzeitig als Ver-
käufer, so gestaltet sich das Verhältnis anders in der sog. Geldwirtschaft, in welcher
gegen Geld gekauft und verkauft wird. Hier nennen wir ausschließlich den einen,
welcher das Geld hingibt, Käufer, den anderen, der es empfängt, Verkäufer
und das, was für Geld gekauft wird, Ware. Die Nationalökonomie kann, wenn
auch nicht ebenso die Jurisprudenz, deswegen immerhin auch in der Geldwirtschaft
das Verhältnis als ein wechselseitiges betrachten, vom Preise der Waren und
Leistungen wie auch von demjenigen der edlen Metalle und des Geldes sprechen.
Ist der Preis eines Hektoliters Weizen — 200 Jl, so ist der von einer Jl oder von
0,3584 g Gold = y2 1 Weizen.

Erscheint uns der Preis (das Opfer), welcher aufzuwenden ist, hoch, so bezeichnen
wir den zu erlangenden Gegenstand als teuer, im entgegengesetzten Falle nennen
wir die Ware billig oder wohlfeil, während eine Unart des Sprachgebrauches im
gewöhnlichen Leben, aber auch selbst in der nationalökonomischen Literatur nicht selten
auch von teueren und billigen Preisen spricht. Die Preise sind hoch oder niedrig,
nicht teuer oder billig.

Die Begriffe teuer und billig sind relativer Natur. Eine Ware ist teuerer oder
billiger als andere, teuerer oder billiger zu einer Zeit, an einem Ort als anderwärts,
in einem gegebenen Fall gegenüber dem Durchschnittspreis; sie ist uns zu teuer, wenn
sie uns den geforderten Preis nicht wert ist. Wir nennen sie schlechthin teuer, wenn
der Preis über dem sonst üblichen, gewohnten steht. In übertragenem Sinne spricht
man auch von teueren Jahren und Plätzen, indem man darunter Zeiten und Orte
versteht, wo für gewisse Gegenstände, insbesondere für Deckung des Lebensbedarfs,
ungewöhnlich viel aufzuwenden ist.

Kostbar sind uns Gegenstände, deren Beschaffung einen hohen Aufwand er-
fordert, die demgemäß auch in der Regel einen hohen Preis haben. Da man sich
solche Dinge nur beschafft, wenn sie wenigstens ihren Preis wert sind, so versteht man
unter kostbaren Dingen auch schlechthin solche, die uns sehr wertvoll sind.

Der Beweggrund, der uns zu einem Tausch oder Kauf veranlaßt, ist, von
gewissen Ausnahmen der Opferwilligkeit, des Mitleids usw. abgesehen, das Streben,
unsere wirtschaftliche Lage zu verbessern. Wir wollen durch den Tausch gewinnen.
Dies aber ist der Fall, wenn uns der hinzugebende Gegenstand weniger wert ist als
derjenige, den wir erlangen. Man darf annehmen, daß im allgemeinen ein solcher

12*
        <pb n="210" />
        ﻿180	Zweiter Teil. Handel. VII. Der Betrieb des Handels.

Vorteil gezogen wird, daß wenigstens zur Zeit des Kaufes die Ware vom Käufer
mindestens dem Preise gleichgeschätzt wird.

Allerdings kann eine Schätzung ebensowohl klug als einfältig sein, wir können
uns im Irrtum über unsere Lage, in einer Unkenntnis gegenüber anderen Tatsachen,
etwa Eigenschaften der Ware usw. befinden, deshalb nachher Reue empfinden und
uns zu einem Reukauf gegen Zahlung eines Reugeldes entschließen. Alsdann ist
eben die Wertschätzung nachher eine andere wie vorher.

Die Rechtswissenschaft spricht nun freilich von einer „laesio enormis“,
„laesio ultra dimidium“, d. h. einer Benachteiligung um mehr als die Hälfte des
Wertes, die gemeinrechtlich, nicht aber bei Handelsgeschäften und überhaupt nicht
im Bürgerlichen Gesetzbuch für den Verletzten als Rechtsmittel zur Aufhebung des
Kaufes gegeben ist. Eine solche Übervorteilung ist möglich, wenn falsche Tatsachen
oder Eigenschaften erdichtet und vorgespiegelt werden und so zum Kaufe verleitet
wird, in welchem Falle Betrug vorliegen kann, oder wenn Unkenntnis und Un-
mündigkeit ausgebeutet werden. Unter dem Wert versteht hier die Rechtswissenschaft
eine Summe, die allgemein aufgewandt zu werden pflegt oder aufgewandt werden
müßte, um den Gegenstand in angemessener Weise anderweit zu beschaffen, den
Marktpreis, wenn ein solcher vorliegt, oder die Summe, zu der nach allgemein-
verständigem Ermessen unter Berechnung von Kosten und Erträgen der Gegenstand
zu schätzen wäre. Können solche Schätzungen nicht vorgenommen werden und ist
der Gegenstand nicht marktgängig, nicht von vielen begehrt, dann ist freilich die
Feststellung einer laesio enormis in der Regel schwer, so wenn es sich um ein
„pretiurn akkeetionis" (Liebhaberpreis) handelt. Hier bleibt nichts anderes übrig,
als das souveräne Urteil des Schätzenden gelten zu lassen und nur denen, welche
überhaupt, nicht allein wegen einer laesio enormis, des gesetzlichen Schutzes be-
dürfen, auch einen solchen zu gewähren.

Das Handelsgesetzbuch nimmt allgemein Zurechnungsfähigkeit und volle Selbst-
verantwortung für diejenigen an, auf welche seine Bestimmungen Anwendung finden.
Wer kauft und verkauft, der möge und kann sich eben genügend selber vorsehen, um
sich gegen Übervorteilung zu schützen, sich über die Ware, Lage der Dinge, Markt-
stand usw. vergewissern. Einzelne Partikularrechte gehen noch weiter und setzen all-
gemeine Waren- und Marktkenntnis nicht allein bei dem Kaufmann, sondern über-
haupt bei allen Personen voraus, welche selbständige Verträge abschließen können.
Jene Kenntnis ist freilich eine fictio Juris, welche durchaus nicht überall und nicht
immer zutrifft; im täglichen Leben können deshalb gar häufig Fälle eintreten, in
welchen nach strenger gemeinrechtlicher Auffassung eine laesio enormis zu erkennen
wäre. Wollte man aber dann immer einen zureichenden Schutz gewähren, so müßte
man für jeden Vertrag den Parteien einen Vormund beigeben, oder es müßte das
Gericht übermäßig in Anspruch genommen werden, ohne daß es möglich wäre, stets
eine richtige Entscheidung zu treffen.

6.	Die angebliche Bestimmung der Preise durch das
Verhältnis von Angebot und Nachfrage.

Von Friedrich Julius Neumann.

Neumann, Die Gestaltung des Preises. In: Handbuch der politischen Ökonomie-
Herausgegeben von v. Schönberg. 4. Ausl. 1. Bd. Tübingen, H.Laupp, 1896. S. 269-273.

Um zu erkennen, was wahr und falsch an der üblichen Annahme ist, daß An-
gebot und Nachfrage „den Preis" bestimmen, daß die Preise, wie man sagt, sinken,
        <pb n="211" />
        ﻿6. Die angebliche Bestimmung der Preise durch Angebot und Nachfrage. 181

wenn das Angebot „größer" ist als die Nachfrage, dagegen steigen, wenn letztere das
Angebot „überwiegt", fei hier zunächst hervorgehoben, was unstrittig in diesen
Dingen ist.

Dahin gehört erstens, daß, wenn die Nachfrage nach einem Objekte steigt,
d. h. wenn dasselbe in größerer Menge als bisher oder von mehr Personen
oder eifriger, nachhaltiger, auf Grund größerer Zahlungs f ä h i g k e i t der Be-
gehrenden ic. zum entgeltlichen Erwerbe verlangt wird, dann bei vorherrschendem
Eigennutze diejenigen, welche solche Dinge im Handel abzugeben geneigt sind, mit
ihren Preisforderungen erfolgreich in die Höhe gehen können, und das umsomehr,
je mehr unter den Nachfragenden, wie infolge ihres Eigennutzes regelmäßig zu er-
warten ist, ein Mitw erb en oder eine Konkurrenz, d. h. das wetteifernde
Bestreben Platz greift, durch Bewilligung günstigerer Kaufbedingungen einander im
Erwerbe zuvorzukommen. „So steigt der Preis vieler schwarzer Artikel durch uner-
wartete allgemeine Landestrauer, es steigt der Preis vieler Arzneien durch die
Cholera, der Preis von Pulver, Pferden beim Ausbruch eines Krieges, der Eisenpreis
infolge des Baus vieler Eisenbahnen rc." (Roscher).

Ebenso zweifellos ist aber auch, daß, wenn das Angebot eines Gegenstandes
steigt, d. h. wenn derselbe in größeren Mengen, von größerer Personenzahl oder
eifriger, nachhaltiger rc. als bisher zur entgeltlichen Annahme ausgeboten wird,
unter übrigens gleichen Umständen die Gewinnaussichten derjenigen wachsen, welche
den Gegenstand erwerben möchten, und auch das wieder umsomehr, je mehr
bei dem anderen Teil, hier den Anbietenden, infolge ihres Eigennutzes, ein Mit-
werben, d. h. in diesem Falle das wetteifernde Bestreben entsteht, durch Be-
willigung günstigerer Verkaufsbedingungen einander zuvorzukommen.

Und endlich muß unter übrigens gleichen Umständen dasselbe, was in Fällen
ersterer Art durch das Steigen der Nachfrage bei sich gleichbleibenden Angebots-
verhältnissen herbeigeführt wird, im allgemeinen auch durch ein Gleichbleiben
der Nachfrageverhältnisse bei sinkendem Angebot erreicht werden, und ebenso
in Fällen der zweiten Art durch ein Gleichbleiben der Angebotsverhältnisse bei
sinkender Nachfrage dasselbe, was dort ein Steigen des Angebots bei gleichbleibenden
Nachfrageverhältnissen veranlaßt.

Bei alledem ist aber zu beachten, daß jene so oft wiederholte Voraussetzung:
„unter übrigens gleichen Umständen" tatsächlich sehr selten zutrifft, da Änderungen
in einer der erwähnten Beziehungen fast immer auch Wandelungen in dieser oder
jener anderen Beziehung zur Folge haben, welche die erwähnten Wirkungen durch-
kreuzen. Und deshalb ist auch von jenen Änderungen nur zu sagen, daß sie die
Tendenz haben, in gewissen Richtungen Preisänderungen nach sich zu ziehen.
Namentlich aber hat man sich vor den Annahmen zu hüten, daß der Preis in die Höhe
gehe, wenn die Nachfrage „größer" sei als das Angebot, sinke, wenn letzteres die
Nachfrage „überwiege" usw.

Entweder bezieht man hierbei nämlich die Worte Angebot und Nachfrage aus-
schließlich auf die gewünschten und resp. angebotenen Mengen. Dann sind jene
Aussprüche Muster von Einseitigkeit, die besonderer Erklärung bedürfen.
Denn in der Tat lehrt die Erfahrung täglich, daß auch „bei gleichen Q u a n t i t ä t s -
Verhältnissen" eine Vergrößerung z. B. der Intensität der Nachfrage oder der
Zahlungsfähigkeit der Nachfragenden die Preise in die Höhe treibt.
Oder man denkt bei jenem Wort, wie es unter Einsichtigeren Regel ist, auch an die
erwähnten anderen Momente: die Zahl und Zahlungsfähigkeit der Nachfragenden,
den Grad und die Nachhaltigkeit ihres Verlangens, die Zahl der Anbietenden, den
Eifer und die Nachhaltigkeit des Angebots rc. Dann schließen jene Behauptungen
einen logischen Fehler in sich. Denn vermag man sichs denn wirklich vorzu-
        <pb n="212" />
        ﻿182	Zweiter Teil. Handel. VII. Der Betrieb des Handels.

stellen, wie jener große Komplex von Momenten, der hiernach als Angebot
bezeichnet wird, „größer" oder „kleiner" sein kann als jener andere, den man Nach-
frage nennt? Kann man sich wirklich denken, daß z. B. die Begehrsintensität oder
die Zahlungsfähigkeit gewisser Personen hier „größer" sei als eine gewisse Waren-
menge oder gewisse Personen zahl dort, resp. daß umgekehrt eine gewisse Waren-
menge oder Personenzahl hier die Begehrsintensität oder Nachhaltigkeit dort
„überwiegt"?!

Offenbar kann davon nicht die Rede sein. Wer über diese Dinge nachdenkt,
wird erkennen, daß man jene Komplexe an sich verschiedenartiger Dinge
im Grunde nur in einer Beziehung abwägend einander gegenüberstellen kann,
— in ihrer Beziehung nämlich zu demjenigen, um dessentwillen man sie gruppiert,
zum Preise.

In dieser Weise aufgefaßt, besagen jene Gegenüberstellungen aber im
Grunde wenig. Denn „die Nachfrage überwiegt das Angebot" oder „das Angebot
überwiegt die Nachfrage" heißt dann eben nur: „Es überwiegen zum Steigen
des Preises anlaßgebende Momente (die man Angebot und Nachfrage nennt) über
zum Sinken des Preises führende Momente oder umgekehrt." Desgleichen heißt
dann: „Es sind in gewissem Falle Angebot und Nachfrage „gleich groß",
„kommen sich einander gleich", stehen „im Gleichgewicht" usw., nichts anderes als:
„Es halten sich zum Steigen des Preises und zum Sinken desselben füh-
rende, Angebot und Nachfrage genannte Momente in dieser Wirksamkeit
das Gleichgewicht", und endlich: „Der Preis wird durch das Verhältnis von An-
gebot und Nachfrage bestimmt", nichts anderes als: „Der Preis wird durch das
Verhältnis bestimmt, in welchem sich gewisse auf sein Steigen und gewisse
auf sein Sinken hinwirkende, Angebot und Nachfrage genannte Momente
zueinander befinden" rc.

Daß aber mit derartigen Aussprüchen nur wenig erreicht wird, liegt auf der
Hand. Zu sagen, daß ein Ding sinkt, wenn die zum Sinken desselben führenden Mo-
mente stärker sind als die in entgegengesetzter Richtung wirksamen, dagegen nicht sinkt,
wenn diese und jene Momente sich das Gleichgewicht halten rc., heißt doch anscheinend
nur Selbstverständliches äußern. Und man wäre danach versucht, jenes
in der Gegenwart so beliebte Wort von der „Bestimmung des Preises durch das
Verhältnis von Angebot und Nachfrage" geradezu als nichtssagend zu be-
zeichnen, wenn ihm nicht immerhin ein Verdienst nachzusagen wäre, das
Verdienst nämlich, daß es in einer nun einmal üblich gewordenen Weife auf jene
den Wandlungen von „Angebot" und „Nachfrage" eigentümlichen Preisgestaltungs-
tendenzen verweist und so gewisse, für den Preis besonders wichtige
Momente in kurzem Ausdruck wie in einem Schlagwort zusammenfaßt.

Bei alledem ist jenes Wort andererseits aber auch gefährlich. Denn abgesehen
davon, daß es, wie schon berührt ist, zu dem Wahne leitet, als ob jene als „Angebot"
und „Nachfrage" zusammengefaßten Komplexe von Momenten ihrer Größe nach
vergleichbar wären, befördert es namentlich die Vorstellung, daß in ihm wirklich
die Gesamtheit der auf die Preisgestaltung influierenden Momente zusammen-
gefaßt wäre und demnach alle Preise des freien Verkehrs nur durch das Medium
von Angebot und Nachfrage (in jenem Sinn) ihre Gestalt erhielten. Und das ist
zweifellos irrig.

Es bestimmen den Preis, und zwar gerade den hier in Rede stehenden ge-
schäftlichen Preis, daneben auch z. B. Klugheit, Umsicht und Geschicklichkeit der am
Preiskampf Beteiligten, ferner die überkommenen Preisgestaltungen und
daneben noch viele andere Momente, wie namentlich manche allein in den K o st e n
vor sich gehende, Angebot und Nachfrage gar nicht berührende Änderungen.
        <pb n="213" />
        ﻿6. Die angebliche Bestimmung der Preise durch Angebot und Nachfrage. 183

Man denke z. B. an den Preis von etwa in gleichem Umfang wie bisher
begehrtem in der Regel aber nur auf Bestellung gearbeiteten Dienstanzügen
gewisser Beamtenkategorien. Steigen die Produktionskosten dieser Anzüge, so
wird der Preis regelmäßig in die Höhe gehen, obwohl sich bezüglich des Angebots
und der Nachfrage kaum etwas ändert. Denn begehrt werden solche Anzüge nach
Maßgabe des Aufrückens in die bezüglichen dienstlichen Stellungen. Und dieses
Aufrücken ist von jenen Kostenänderungen unabhängig. Angeboten aber werden
solche Anzüge regelmäßig überhaupt nicht, sondern nur auf Bestellung gefertigt.

Daneben werden z. B. die Verbandspreise, wie die Beiträge von
Vereinsmitgliedern an ihren Verein oder die regelmäßigen Zahlungen von Meliora-
tions-, Deich- oder Waldschutzgenossen an ihre Verbands- oder Genossenschaftskasse
usw. von Angebot und Nachfrage gar nicht berührt.

Statt also allgemein zu sagen: „der Preis werde durch das Verhältnis von
Angebot und Nachfrage bestimmt", dürfen wir im Grunde nur sagen, daß g e -
wissen Wandelungen in dem Verhältnis der als Angebot und Nachfrage
bezeichneten Momente die Tendenz eigen ist, gewisse Wandelungen auch in der
Preisgestaltung herbeizuführen, und daß z. B. Steigerungen der „Nachfrage" und
Verringerungen des „Angebots" die Preise zu erhöhen, entgegengesetzte Wande-
lungen sie herabzudrücken, tendieren. In dieser Beschränkung kann jenes Schlag-
wort aus den erwähnten Gründen gute Dienste leisten, darüber hinaus nicht.

Überhaupt sind die „Preismomente" gar nicht generell zu gliedern, sondern es
sind von vornherein verschiedene Kategorien von Preisen zu scheiden, und für d i e s e
die Preismomente zu bestimmen. So sind z. B. auseinander zu halten einerseits
Spezial- oder Einzelpreise, d. h. solche, denen gegenüber es auf beiden
Seiten an Konkurrenz gebricht, daneben Monopol- oder Vorzugspreise,
d. h. solche, denen gegenüber ein Mitwerben auf einer Seite gar nicht oder nur in
geringem Maße vorhanden ist, und endlich K o n k u r r e n z p r ei s e i. e. S., d. h.
solche, bei denen auf beiden Seiten wirksames Mitwerben stattfindet. Und inner-
halb jeder dieser einzelnen Kategorien ist nach den bezüglichen Preisbestimmungs-
gründen zu forschen.

Scharfe, feste Grenzen scheiden freilich auch diese Kategorien nicht. Im Gegen-
teil, fast alle „Konkurrenzpreise" sind in gewissem Sinne Monopol- oder
Vorzugspreise. Und umgekehrt sind die meisten „Monopolpreise", wie z. B. jene, an die
wir denken, wenn wir vom Monopole der Apotheker, Verlagshändler, durch Patent
geschützten Gewerbetreibenden rc. oder von der Monopolstellung unserer Bahnen,
Kanäle, Gas- und Wasserleitungen rc. sprechen, zum großen Teile beeinflußt
von „beiderseitiger" Konkurrenz: die Kanaltransportpreise z. B. beeinflußt von der
Konkurrenz der Bahnen, die Preise dieser beeinflußt von den Preisen des Wasser-
transports, der Gaspreis beeinflußt von der Konkurrenz der Petroleumhändler rc.
Wer also feste, scharfgezogene Grenzlinien zur Bedingung solcher Scheidungen wie
der hier in Rede stehenden machen wollte, mühte auch die vorhin empfohlene
Trennung verwerfen. Indessen wird ja mit Forderungen solcher Art außerhalb des
Gebiets der exakten Wissenschaften überhaupt nur wenig erreicht. Im allgemeinen
muß es genügen, in solchen Scheidungen die wesentlich st en Eigentümlich-
keiten der einzelnen Erscheinungen zum Ausdruck zu bringen. Und das allein
war auch im vorliegenden Falle beabsichtigt.
        <pb n="214" />
        ﻿184

Zweiter Teil. Handel. VII. Der Betrieb des Handels.

7.	Begriff und Zweck der Buchführung.

Bon A. Adler.

Adler, Buchführung. In: Handwörterbuch der Staatswissenschaften. Herausgegeben
von Conrad, Elster, Lexis, Loening. 3. Aufl. 3. Bd. Jena, Gustav Fischer, 1909. S. 244—245.

Buchführung oder Buchhaltung im weiteren Sinne nennt man jede
einigermaßen geordnete Rechnungsführung über die Veränderungen des Besitzstandes
einer Einzelwirtschaft oder einzelner Teile desselben. So kann z. B. jeder Privatmann
über seine Einnahmen und Ausgaben, jede Hausfrau über ihre Haushaltung Rechnung
führen, also eine Art von Buchführung anwenden. Im engeren Sinne jedoch versteht
man unter Buchführung die nach ganz bestimmten Regeln in bestimmten Büchern
erfolgende Aufzeichnung des Vermögensstandes einer Erwerbs wirtschaft und der
Veränderungen, die er durch den Geschäftsbetrieb erleidet, dergestalt, daß man zu
jeder Zeit in der Lage ist, die Wirtschaftsbewegung im einzelnen zu erkennen und
ihren Erfolg in dem Vermögensstand nachzuweisen. Solche Buchführung nennt man
auch die kaufmännische, weil sich die Notwendigkeit einer geordneten schrift-
lichen Darstellung der Geschäftsverhältnisse zuerst in den größeren, kaufmännisch
geführten Betrieben ergeben und sich dort also die Buchführung nn engeren Sinne
ausgebildet hat, sodann weil die Handelsgesetzbücher der verschiedenen Staaten den
Kaufleuten eine geordnete, übersichtliche Buchführung zur Pflicht gemacht haben.
W i s s en s ch a f t li ch ist die Buchführung dann, wenn zwischen den einzelnen Teilen
der Rechnungsführung ein solcher Zusammenhang besteht, daß das ganze Buchungs-
werk als eine systematische Einheit erscheint, was bei der Methode der sog. doppelten
Buchführung und ihren Abarten der Fall ist. Zweck der Buchführung im engeren
Sinne ist es sonach, im Anschluß an die Feststellung und Aufzeichnung der Ver-
mögensbestandteile die Geschäftsbewegung in Erwerb und Aufwand fortlaufend
in den Büchern so zu verzeichnen, daß es in beliebigen Zeitabschnitten möglich ist,
die eingetretene Vermehrung oder Verminderung des ursprünglichen Vermögens
ziffernmäßig festzustellen und den mehr oder weniger detaillierten Nachweis zu
liefern, auf welche Weise die Veränderung des Vermögens entstanden ist. Es ist
einleuchtend, daß eine derartige Rechnungsführung über den Besitzstand der Einzel-
wirtschaften und dessen Veränderungen von allergrößtem Werte für die Volkswirt-
schaft ist; denn die Anwendung der Hauptgrundsätze der Ökonomik, der Planmäßig-
keit, Ordnung und Sparsamkeit, ist in größeren Privatwirtschaften, die sich nicht ohne
weiteres übersehen lassen, nur denkbar, wenn diese mit einer guten Buchführung
versehen sind. Es ist ganz natürlich, daß sich mit dem Fortschreiten der Wirtschafts-
kultur, mit der Vermehrung und Vergrößerung der Betriebe in Handel, Industrie
und selbst in der Landwirtschaft die kaufmännische Buchführung immer mehr ein-
gebürgert hat, ja daß selbst das einigermaßen entwickelte Kleingewerbe das Bedürfnis
nach einer geordneten Buchführung empfindet. Dazu kommt, daß die größeren Auf-
wandswirtschaften — ganz abgesehen davon, daß sie häufig zu gleicher Zeit bedeu-
tende Erwerbswirtschaften sind, — wie Staat, Provinz, Gemeinde, Stiftungen,
Vereine usw. — mit der Vermehrung ihres Budgets, dem Wachstum ihres Kredits
und der größeren Komplikation ihrer Wirtschaftsführung immer mehr zu einem der
kaufmännischen und wissenschaftlichen Buchführung gleichen Verrechnungssystem ge-
langen müssen.
        <pb n="215" />
        ﻿8. Entwickelung und Hauptarten der Buchführung.

185

8.	Entwickelung und Hauptarten der Buchführung.

Von A. Adler.

Adler, Buchführung. In: Handwörterbuch der Staatswissenschaften. Herausgegeben
von Conrad, Elster, Lexis, Loening. 3. Aufl. 3. Bd. Jena, Gustav Fischer, 1909. S- 248—248.

Die Grundlage einer jeden Buchführung ist das Inventarium oder I n -
v e n t a r, worunter man ein genaues Verzeichnis sämtlicher Vermögensstücke
(Aktiva) und sämtlicher Schuldenbestandteile (Passiva) zur Ermittelung des
reinen Geschäftsvermögens (Kapitals) versteht. Stellt man das Inventar
kontenmäßig in der Form auf, daß die eine (linke) Seite das Aktivvermögen, die
andere (rechte) Seite das Passivvermögen und das reine Vermögen enthält, so daß
sich die Summen auf beiden Seiten ausgleichen, so erhält man die Bilanz (vom
ital. bilancia, d. i. Wage). Wiederholt ein Geschäftsmann von Zeit zu Zeit eine
genaue Feststellung (Inventur, Inventarisierung) seines Vermögens,
so kann er aus der Vergleichung der Ergebnisse seiner jetzigen Aufnahme mit den-
jenigen der früheren Geschäftsperiode die Änderungen in seinen Vermögens- und
Schuldverhältnissen, die Vermehrung oder Verminderung seines reinen Vermögens
feststellen. Eine eigentliche Buchführung im Sinne einer fortlaufenden Verzeichnung
der Geschäftsbewegung wird er hierzu nur in so weit brauchen, als es ohne sie nicht
möglich wäre, die Inventarisierung vorzunehmen, also z. B. zur Ermittelung der
Forderungen und der Guthaben dritter Personen. Ohne Buchführung würde er
freilich darauf verzichten müssen, während einer Geschäftsperiode überhaupt etwas
über den Gang und Erfolg seiner Unternehmung zu erfahren, hätte also auch keine
Kontrolle darüber, aus welchen Gründen die Änderungen seiner Vermögenslage
hervorgehen, ob sie Folgen der geschäftlichen Bewegung oder eines unrechtmäßigen
Eingriffs (Diebstahls usw.) sind. Der Mangel einer geordneten Buchführung würde
aber ganz besonders sich an der Unordnung und Verwirrung seiner Geschäftsführung
geltend machen, da er und seine Leute nicht imstande wären, alle Aufträge, ausge-
führten Geschäfte, Forderungen und Schulden usw. im Kopf zu behalten.

So lückenhaft auch unsere Kenntnis von der geschichtlichen Entwickelung der
Buchführung ist, so läßt sich doch behaupten, daß der erste Zweck der Buchführung
kein anderer als der einer Unterstützung des Gedächtnisses war, und daß sie zunächst
in nichts anderem als einer mehr oder weniger geordneten Aufzeichnung aller nicht
bar berichtigten Geschäfte bestand. Darauf weisen auch alte aufgefundene Geschäfts-
bücher hin, die in einem und demselben Buche unterschiedslos eine Aufzählung und
meistens formlose Beschreibung solcher Geschäfte enthalten, wobei nicht immer die
Zeitfolge streng eingehalten ist sowie Handelsgeschäfte und Privatgeschäfte durch-
einanderlaufen. Den Zweck des Buches, zur Unterstützung des Gedächtnisses zu
dienen, drückte auch sein Name, Memorial, aus; ebenso der Name Journal,
weil es ein Tagebuch war.

Andere schon früh vorkommende Namen, wie Prima-Nota (erste Notiz),
Manual (Handbuch), Brouillon, Strazze, Kladde, Scharteke, Squarzafolio usw. deuten
darauf hin, daß man die ersten Geschäftsentwürfe zunächst flüchtig in ein allen
Geschäftsgehilfen zugängiges Buch eintrug, von wo aus sie erst, sorgfältig und von
einer Hand geschrieben, in das Memorial oder Journal übergingen, ein Gebrauch,
der sich aus praktischen Gründen bis auf den heutigen Tag namentlich in Detail-
geschäften erhalten hat. So erklärt es sich auch, daß das Französische Handelsgesetz-
buch von 1807, das z. T. auf weit älteren Handelsordnungen, besonders auf der
Orckonnanes äs Oommeree von 1673 beruht, den Kaufmann zur Führung eines
Tagebuches verpflichtet, in welches er alle Geschäfte unterschiedlos tagtäglich einzu-
        <pb n="216" />
        ﻿186	Zweiter Teil. Handel. VII. Der Betrieb des Handels

tragen hat, eine Bestimmung, die nach dem gegenwärtigen Stande der Buchführung
als ganz veraltet erscheint und auch in Frankreich nicht mehr buchstäblich beobachtet
wird. Denn wenn auch heute noch die vollständige Geschäftserzählung zu den wesent-
lichen Erfordernissen einer geordneten Buchführung gehört, so ist es doch durchaus
nicht nötig, daß sie in einem und demselben Buche erfolgt.

Zu diesem Erfordernis ist aber im Laufe der Entwickelung der Buchführung
noch ein anderes gekommen, das ebenso wichtig ist wie das erstere, nämlich die
systematische Darstellung der Geschäfte zu dem Zwecke, auch ohne Aufnahme
des Inventars ein Bild von der Geschäftsbewegung zu erhalten. Schon der Umstand,
daß bei größerer Ausdehnung eines Unternehmens die Zahl der einzelnen Geschäfte
sich derart vermehrt, daß deren unterschiedslose Aufzählung in dem gleichen Buche
höchst unpraktisch und für die Kenntnisnahme fast zwecklos wird, mußte zu einer
Teilung des Journals führen. Andererseits mußte auch der Drang, wenigstens die
tägliche Geldbewegung, die baren Einnahmen und Ausgaben, zu kontrollieren, zu
dem ersten Ansatz einer systematischen Buchhaltung, zur Einrichtung des Kassen-
buchs oder Kassenjournals führen. Anfänglich hat man wohl die Posten in
beide Bücher geschrieben; später hat man, um das Journal zu entlasten, die Kassen-
posten überhaupt aus diesem weggelassen. Die Führung des Kassenbuchs ist entweder
in der Form möglich, daß man dazu, wie im Memorial, nur eine Seite benutzt und
die Ausgaben von den Einnahmen direkt abzieht, oder in der Form einer doppel-
seitigen Rechnung, eines Kontos, dessen linke Seite, mit Soll, Debet oder
Einnahmen überschrieben, die Einnahmen, dessen rechte Seite, mit Haben,
Credit oder Ausgaben überschrieben, die Ausgaben aufnimmt. Letztere Form
ist jetzt die allgemein übliche.

Eine weitere Entlastung des Memorials trat dadurch ein, daß Warengeschäfts-
häuser die Posten, die sich auf Einkauf und Verkauf von Waren beziehen, aus dem
Memorial wegließen und dafür besondere Einkaufs- oder Eingangsfak-
turen- und Verkaufs- oder Ausgangsfakturenbücher einrichteten,
so daß sich heute der Inhalt des alten Journals oder Memorials auf mehrere Bücher
verteilt, die — weil sie die Grundlage für alle weiteren Buchungen enthalten —
gewöhnlich als die Grundbücher der Buchführung bezeichnet werden.

Das Bedürfnis, ebenso wie für die Kassenbewegung auch für die geschäftlichen
Beziehungen zu dritten Personen eine gesonderte Rechnung zu führen, um über den
Stand der persönlichen Verbindungen sich fortwährend Aufschluß geben zu können,
führte zur Einrichtung des Hauptbuches (der einfachen) oder richtiger Konto-
korrentbuches (der doppelten Buchführung). In diesem Buche erhält jeder
Geschäftsfreund (Korrespondent), mit dem man in dauernder geschäftlicher Beziehung
steht, ein Konto, dessen linke Seite die Schulden, dessen rechte die Forderungen, das
Guthaben des Freundes, aufnimmt. Der Kopf der Rechnung wird mit dessen
Namen und Wohnort, sowie auf der linken Seite mit Soll oder Debet (Mehrzahl
Sollen oder D e b e n t), auf der rechten mit Haben oder Credit (Mehrzahl
Credunt) überschrieben. Man debitiert oder belastet ein solches Konto
für alle Schulden des Geschäftsfreundes, man kreditiert oder erkennt es
für alle seine Zahlungen oder anderen Guthaben. Auf solche Weise ist man imstande,
durch Abschluß der Rechnungen und Ermittelung des Saldo die Forderungen und
Schulden des Geschäfts für das Inventar auf leichte Weise zu ermitteln, außerdem
auch jederzeit sich über den Stand dieser Verhältnisse klar zu werden.

Geht man noch einen Schritt weiter, so kommt man allmählich auch dazu, für
den Ein- und Ausgang sachlicher Gegenstände eine ähnliche Rechnung zu führen, wie
sie im vorgenannten Buche über Forderungen und Schulden eingerichtet ist. Man
führt dann in verschiedenen Nebenbüchern (Scantri) Rechnung über die ein-
        <pb n="217" />
        ﻿8. Entwickelung und Hauptarten der Buchführung.	187

und ausgegangenen Waren (Waren- oder Lagerfcontro), über die Wechsel (Wechsel-
scontro), Effekten, d. s. Staatspapiere, Aktien usw. (Effektenscontro) usw. Diese
Vergleichung kann entweder nur den Zweck haben, eine Kontrolle über die ein- und
ausgegangenen Mengen (Gewichte, Stückzahl, Maße usw.) herzustellen, oder sie
kann zugleich — wenn in diesen Büchern auch Wertspalten aufgenommen sind —
die Erfolgsberechnung ermöglichen.

Auf solche Weise gelangt man auch in der einfachen Buchführung, die an
und für sich nur eine Geschäftserzählung ist und keinen systematischen Zusammenhang
der Grundbuchungen kennt, zu einer Art von systematischer Aufzeichnung der Ge-
schäfte, aus der sich auf allerdings recht umständlichem Wege eine teilweise Erklärung
für die summarischen Veränderungen, wie sie sich aus der Vergleichung der Jnven-
tare ergeben, finden läßt. Vollständig kann diese Erklärung aber deshalb nicht fein,
weil nicht alle Einflüsse auf den Erfolg eines Geschäftsbetriebs sich in den persönlichen
und sachlichen Rechnungen des Kontokorrentbuchs und der Scontri ausdrücken, und weil
gewisse Zu- und Abnahmen des Vermögens, wie sie durch Berechnung von Zins,
Handlungsunkosten usw. entstehen, in der einfachen Buchführung überhaupt nicht
einzeln nachgewiesen werden. Indem bei dieser Buchführungsart von vornherein
als Schuldner und Gläubiger nur Personen, nicht aber auch Sachen und Wert-
beziehungen auftreten, gelangt man durch sie rechnerisch für die vielen geschäftlichen
Transaktionen, aus denen ein Betrieb doch besteht, zu keinem inneren Zusammen-
hang, zu keinem systematisch aufgebauten Nachweis des reinen Vermögens und muß
sich damit begnügen, falls man überhaupt Einzelnachweise über die Vermögens-
bestandteile und über die Geschäftsbewegung erhalten will, diese in einer Reihe von
nicht zusammenhängenden Nebenbüchern mehr oder weniger ausführlich zu geben.
Selbst die Einzelposten des systematischen Kassenbuchs der einfachen Buchführung
sind zum großen Teil nur Kasten n o ti z e n , keine eigentlichen Posten, weil sie
sich nicht immer auf Personen beziehen und dann in keiner anderen Rechnung der
einfachen Buchführung eine Soll- oder Habenveränderung hervorbringen. In den
meisten Betrieben, in denen die einfache Buchführung angewendet wird, verzichtet
man grundsätzlich auf eine vollständige Berechnung des Erfolgs im einzelnen und
begnügt sich mit dem Gesamtergebnis, wie es aus der Vergleichung der Jnventare
verschiedener Geschäftsperioden hervorgeht.

Daß eine solche Buchführung nicht den höchsten Anforderungen, ja unter Unu
ständen nicht einmal den gesetzlich notwendigen Ansprüchen genügt, liegt auf der
Hand. Die Buchführung namentlich großer Betriebe muß s y st e m a t i s ch sein,
d. h. es muß ein innerer Zusammenhang zwischen sämtlichen Buchungen bestehen,
und das Gesamtresultat der Inventur muß sich durch das Verbuchungssystem in
seinen einzelnen Bestandteilen, sowohl nach den Beständen und Schuldverhältnissen,
als auch nach dem positiven (Gewinn) und negativen (Verlust) Erfolge, nachweisen
lassen.

Zu diesem Ergebnisse gelangt die doppelte Buchführung, so genannt,
weil bei ihr die Posten eine doppelte Veränderung in so fern hervorrufen, als jeder
Geschäftsfall eine Rechnung belastet und einer anderen Rechnung gutgeschrieben wird.
Dies ist aber nur möglich, wenn Soll- und Habenänderungen nicht bloß auf Personen
oder auf einzelne Sachen bezogen werden, sondern wenn von vornherein grund-
sätzlich über alle Teile des Geschäftsvermögens und über alle Teile der geschäft-
lichen Erfolge Einzelrechnungen geführt werden und angenommen wird, daß sie
wie die Personenkonten Schuldner und Gläubiger werden können. Auf diese Weise
gelangt man zu einem vollständigen Rechnungssystem, in dem alle Buchungen
untereinander in einen geschlossenen Zusammenhang kommen, und wodurch der
        <pb n="218" />
        ﻿188	Zweiter Teil. Handel. VII. Der Betrieb des Handels.

Nachweis der Vermögens- und Schuldbestandteile sowie eine genaue Erfolgs-
berechnung im einzelnen erzielt wird.

Diese Art der Buchführung ist zuerst von einem italienischen Franziskaner-
mönche, Fra Luca di Borgo oder Lucas Pacciolo, in seinem 1494
zu Venedig erschienenen Werke- „summa äs ^.ritümstioa, Geometria, Proportion!
e Proportionalita“ beschrieben worden. Pacciolo wendet außer dem Eröffnungs-
inventar dazu 3 Bücher an, nämlich das Memorial oder die S t r a z z e zur
ersten flüchtigen Niederschrift der Posten, das Journal, in welches sie sorgfältig
zu schreiben, und in dem sie mit den Präpositionen „per" für die Schuldner und
„an" für die Gläubiger einzuleiten sind, endlich das Hauptbuch (quaderno
grande), in das die Iournalposten, systematisch nach Konten geordnet, eingetragen
werden. Pacciolo spricht öfters von der „venetianischen Methode", auch von der
Florentiner Art, Buch zu führen, woraus hervorgeht, daß er die doppelte Methode
nicht selbst erfunden, sondern auf den Kontoren der italienischen Großkaufleute
kennen gelernt hat. Er hielt sich bei seiner Darstellung, wie er selbst sagte, an die
venetianische Art und Weise (al modo di Vinegia).

In fast gleicher Weise stellt Domenicus Manzoni 1354 in seiner
Schrift „Quaderno doppio col suo giornale composto e ordinato secondo il si-
stema veneziano“ die Buchhaltung dar. Es muß demnach schon damals verschiedene
Arten der doppelten Buchführung gegeben haben. Auch in Rechnungsbüchern der
Gemeinde Genua aus dem Jahre 1348 und Florenz aus dem Jahre 1432 soll schon
die doppelte Methode der Buchführung angewendet sein. Jedenfalls hat sie ihre
ersten Ansätze aus dem praktischen Verkehrsleben der mittelalterlichen Handels-
republiken Italiens heraus erhalten und ist dann zunächst durch italienische Schrift-
steller beschrieben und weiter entwickelt worden.

Durch zahlreiche Übersetzungen der italienischen Werke und mehr oder weniger
selbständige Arbeiten über doppelte Buchführung ist sie dann rasch im Auslande bekannt
geworden und hat auch dort Verbreitung und vielfache Verbesserungen gefunden.

Inwieweit das Bekanntwerden der doppelten Buchführung auf die Weiter-
bildung der einfachen von Einfluß gewesen ist, läßt sich nicht sicher feststellen.
Jäger nimmt an, daß die „systematische einfache Buchführung" überhaupt erst aus
der doppelten durch Abkürzung entstanden ist, und folgert dies namentlich aus der
Übernahme gewisser Formen der doppelten Buchführung in die einfache, wie Ein-
richtung des Kontokorrentbuchs, Gebrauch der Wörter Soll und Haben usw. Die bis
jetzt aufgefundenen alten Handelsbücher geben zu dieser Auffassung keinen Anlaß.
Sicherlich hat aber die einfache Buchführung durch die Entwickelung der doppelten
Methode ebenfalls an Klarheit und Übersichtlichkeit gewonnen, insofern man sich be-
strebte, durch sie wenigstens einigermaßen die Ziele der doppelten Methode zu erreichen.
Trotzdem verdient auch heute noch die einfache Buchführung unserer Meinung nach
den Namen einer systematischen Buchführung nicht, wie auch die Nachahmung ge-
wisser Formen der doppelten Buchführung, so der Gebrauch der Worte A n und Per
im Kassenbuche oder im Hauptbuche der einfachen Buchführung gar keinen Sinn hat.

9.	Gesetzliche Bestimmungen über Buchführung.

Von A. Adler.

Adler, Buchführung. In: Handwörterbuch der Staatswissenschaften. Herausgegeben
von Conrad, Elster, Lexis, Loening. 3. Aufl. 3. Bd. Jena, Gustav Fischer, 1909. S. 257—259.

Die Handelsbücher der Kaufleute haben schon im Mittelalter in Handelsstreitig-
keiten Beweiskraft gehabt. Dies veranlaßte behördliche Bestimmungen über deren
        <pb n="219" />
        ﻿9. Gesetzliche Bestimmungen über Buchführung.

189

ordnungsmäßige Führung. P a c c i o l o erwähnt schon, daß man an vielen Orten
„wie die Konsuln der Stadt Perosa" ein gewisses Bureau für Kaufleute habe,
wo sie ihre Bücher vor dem Gebrauche vorlegen, damit die Zahl der Blätter jedes
Buches, die Art der Münzsorte, in der es geführet, die Handschrift beglaubigt werde.
Für die Strazze (Scharteke) werde ausdrücklich bemerkt, daß alle Hausleute hinein-
schreiben können. Das alles fei von dem Bureau zu beglaubigen und mit Siegel
zu versehen, „damit die Bücher anerkannt werden, falls man in den Fall kommt,
sie vorzuweisen". Auch M a n z o n i spricht sich in gleicher Weise über die Be-
glaubigung der zwei wichtigsten Bücher (Journal und Hauptbuch) aus. Doch scheint
die Vorschrift nicht obligatorisch gewesen zu sein.

Eine französische Ordonnanz vom März 1673 enthält bereits den Hauptteil
der Vorschriften, die später in den Gode de Commerce übergegangen sind; so
namentlich, welche Bücher zu führen sind, wie sie ordnungsmäßig geführt werden,
daß sie paraphiert (mit Handzeichen versehen) und visiert werden müssen, daß
in Handelsstreitigkeiten Auszüge aus den Büchern gemacht werden dürfen, und
daß nur in gewissen Fällen die Bücher zur vollständigen Einsicht vorgelegt werden
müssen. Savary, der geistige Urheber jener Ordonnanz, spricht ferner davon,
daß auf betrügerischen Bankerott die härtesten Strafen gesetzt waren. Dazu gehörte
auch der Fall, daß die Bücher (Register und Journal) nicht von der zuständigen
Behörde paraphiert waren. Seitdem das Handelsrecht kodifiziert ist, bilden die
Vorschriften über die Führung der Handelsbücher einen wichtigen Teil der Handels-
gesetzgebung. Insbesondere sind die Vorschriften des Code de Commerce (feit
dem 1. Januar 1808 in Frankreich in Kraft) für viele andere Länder maßgebend
geworden. Hiernach muß jeder Kaufmann ein Journal (livre Journal) halten,
tu welches Tag für Tag die vorfallenden Geschäfte eingetragen werden. Die
empfangenen Briefe müssen in Mappe (en Hasse) aufbewahrt, die ausgehenden
in ein Kopierbuch (registre) kopiert werden. Alle Jahre muh der Kaufmann
ein Inventar seines Vermögens und seiner Schulden mit persönlicher Unterschrift
(sous seing privd) anfertigen und in ein besonderes Inventarienbuch
eintragen. Das Journal und das Inventarienbuch müssen einmal im Jahre para-
phiert und visiert werden. Alle Bücher müssen nach Ordnung des Datums ohne
leere Zwischenräume und ohne Randbemerkungen geführt sein. Die gesetzlich vor-
geschriebenen Bücher müssen entweder durch einen Handelsrichter oder den Maire
oder den Adjunkten kostenlos mit Seitenzahlen versehen, paraphiert und visiert
werden. Die Handelsbücher sind zehn Jahre lang aufzubewahren. Ordnungs-
mäßig geführte Bücher werden in Handelsstreitigkeiten unter Kaufleuten als Be-
weismittel zugelassen. Der Richter kann die Vorlegung auch von Amts wegen an-
ordnen. Die volle Einsicht ist nur gestattet bei Fallimenten, Erbschaften, Güter-
gemeinschaftsangelegenheiten und Gesellschaftsteilungen. Im Falle sich die Bücher
an einem anderen Orte befinden, kann die Einsicht dort erfolgen und ein amtlicher
Auszug an das zuständige Gericht eingeschickt werden.

Die Führung bestimmter Bücher, zum Teil der gleichen wie in Frankreich, ist
vorgeschrieben in Holland, Belgien, Italien, Rußland, Spanien, Portugal, Däne-
mark, Schweden und Norwegen. Holland, Italien, Portugal und Spanien verlangen
auch die Aufnahme der Bilanz in das Jnventarienbuch. Sie verlangen außerdem
(ohne Holland) das Kopieren bezw. die Aufbewahrung der Telegramme sowie die
amtliche Beglaubigung der Zahl der Blätter. Letzteres wird auch in Belgien
gefordert, ebenso das Kopieren der abgesandten Telegramme. In Spanien müssen
sogar alle Bücher beglaubigt werden. Nach welcher Methode die Bücher zu führen
sind, wird begreiflicherweise in keinem Staate vorgeschrieben.
        <pb n="220" />
        ﻿190	Zweiter Teil. Handel. VII. Der Betrieb des Handels.

Das Handelsgesetzbuch für das Deutsche Reich von 1897 hat
im wesentlichen die früheren Bestimmungen des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetz-
buchs über die Handelsbücher in den §§ 38—47 beibehalten. Danach ist jeder
Bollkaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsge-
schäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung ersichtlich zu machen. Er ist ferner verpflichtet, eine Abschrift (Kopie
oder Abdruck) der abgesandten Handelsbriefe zurückzubehalten und diese Abschriften
sowie die empfangenen Handelsbriefe geordnet aufzubewahren. (Die Führung eines
Kopier buchs ist demnach nicht mehr obligatorisch.) Jeder Kaufmann hat bei dem
Beginn seines Handelsgewerbes ein Inventar und eine Bilanz aufzustellen und muß
dies weiterhin für den Schluß jedes Geschäftsjahres tun, das den Zeitraum von
12 Monaten nicht überschreiten darf. Inventar und Bilanz müssen innerhalb der
einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit fertig gestellt und ent-
weder in ein besonderes Buch eingeschrieben oder in zusammmenhängender Reihe
geordnet aufbewahrt werden. Sie sind von dem Kaufmann, bezw. allen offenen
Handelsgesellschaftern zu unterzeichnen. Die Aufnahme des Inventars des Waren-
lagers darf unter Umständen spätestens alle zwei Jahre geschehen. Die Bilanz ist
stets in Reichswährung aufzustellen (neu). Entgegen dem Code de Commerce
enthält das deutsche Gesetz auch Bestimmungen über die Art der Aufnahme; so
dürfen sämtliche Vermögensstücke und Schulden nur nach ihrem wirklichen Werte
für die Zeit der Aufnahme, zweifelhafte Forderungen nur nach ihrem wahrscheinlichen
Werte angesetzt werden. Für die Bilanzen der Aktiengesellschaften und Aktienkom-
manditgesellschaften sind in § 261 außerdem noch besondere Bestimmungen für die
Bewertung getroffen; insbesondere dürfen Wertpapiere und Waren, die einen
Börsen- oder Marktpreis haben, höchstens zu dem Preise für die Zeit der Bilanzauf-
stellung, sofern dieser aber den Anschaffungs- und Herstellungspreis übersteigt,
höchstens zu letzterem eingestellt werden; andere zur Veräußerung bestimmte Ver-
mögensgegenstände dürfen höchstens zu dem Anschaffungs- oder Herstellungspreis
angesetzt werden. Die Handelsbücher sollen (früher: müssen) gebunden und Blatt
für Blatt (oder Seite für Seite) mit fortlaufenden Zahlen versehen sein. Eine
amtliche Beglaubigung der Zahl der Blätter ist nicht vorgeschrieben. Leere Zwischen-
räume zu lassen, Unleserlichmachung von Eintragungen durch Durchstreichen oder
auf andere Weise und Radieren ist verboten. Bei der Führung der Bücher und
den sonst erforderlichen Aufzeichnungen dürfen nur eine lebende Sprache und die
Schristzeichen einer solchen angewendet werden. Die Bücher müssen von dem Tage
der letzten Eintragung ab zehn Jahre lang aufbewahrt werden; dasselbe gilt für die
empfangenen und die Abschriften der abgesandten Handelsbriefe sowie für die Jn-
ventare und Bilanzen. (In Holland müssen die Bücher dreißig Jahre lang auf-
bewahrt werden.) Den Handelsbüchern kommt jetzt im Deutschen Reich nur die
Beweiskraft von Privaturkunden zu. Die Vorlegung derselben bei Rechtsstreitig-
keiten kann nicht bloß auf Antrag, sondern auch von Amts wegen (neu) angeordnet
werden, wie im französischen Recht. Auch bezüglich der Einsichtnahme gelten die
oben angeführten Bestimmungen.

Die Vorschriften über Handelsbücher gelten nicht für M i n d e r k a u f l e u t e.
Doch sind nach der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich § 38 Ziff. 4 die
Zentralbehörden der Einzelstaaten befugt, Vorschriften zu erlassen, ob und wie
gewisse Klassen von Gewerbetreibenden Bücher zu führen haben, und einzelne
Staaten haben ihnen gegenüber von diesem Recht Gebrauch gemacht.

Für Aktiengesellschaften und Kommanditaktiengesellschaften sind außer den schon
erwähnten noch weitere Bilanzvorschriften (HEB. § 261 fg.) von Wichtigkeit. Hier
sei nur noch erwähnt, daß sie ihre Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
        <pb n="221" />
        ﻿1. Das Wesen der wirtschaftlichen Konkurrenz.	191

unverzüglich nach der Genehmigung durch die Generalversammlung in den Gesell-
schaftsblättern veröffentlichen müssen. Für die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
kommen hier die Vorschriften des Gesetzes vom 20. April 1892 (§§ 41 und 42) in
Betracht.

Zu betonen ist noch, daß das neue Handelsgesetzbuch den Begriff des Kauf-
manns erweitert hat, indem es die Eigenschaft eines Kaufmanns nicht mehr allein
von dem Betrieb bestimmterHandelsgeschäfte abhängig sein läßt, sondern
den Schwerpunkt in die Art und den Umfang des Betriebes legt. In-
folgedessen ist die Verpflichtung zur Buchführung im Deutschen Reiche vom Jahre
1900 ab einer größeren Zahl von Betrieben auferlegt, als dies früher der Fall war.
In Österreich gilt das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch, und auch das Unga-
rische Handelsgesetzbuch vom 1. Januar 1876 stimmt mit diesem Gesetzbuch ziemlich
genau überein.

Zur Buchführung verpflichtet sind auch die eingetragenen Genossenschaften nach
dem Gesetze vom 1. Mai 1889 (in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Mai
1898). Das Börsengesetz vom 8. Mai 1908, § 33, verpflichtet die Kursmakler zur
Führung eines Tagebuchs, das vor dem Gebrauche dem Börsenvorftande zur Be-
glaubigung der Zahl der Blätter vorzulegen ist. Das Depotgesetz vom 5. Juli 1896
verpflichtet den Kaufmann, der fremde Wertpapiere zur Aufbewahrung übernimmt,
zur Führung eines Handelsbuchs, in welches die Papiere nach Gattung, Nennwert,
Nummer oder sonstigen Unterscheidungsmerkmalen einzutragen sind.

Für Notenbanken sind im Bankgesetz vom 14. März 1875, für Hypotheken-
banken im Gesetz vom 13. Juli 1899, für Versicherungsunternehmungen im Gesetz
über die privaten Versicherungsunternehmungen vom 12. Mai 1901 besondere Buch-
führungs- bezw. Bilanzvorschriften gegeben.

Endlich kommen in Betracht die Bestimmungen der Deutschen Konkursordnung
vom 10. Februar 1877 (in der Fassung vom 20. Mai 1898), wonach Schuldner, die
ihre Zahlung eingestellt haben, oder über deren Vermögen das Konkursverfahren
eröffnet ist, wegen betrüglichen Bankerutts unter anderem mit Zuchthaus bestraft
werden, wenn sie in der Absicht, ihre Gläubiger zu benachteiligen, unterlassen haben,
Handelsbücher zu führen, oder ihre Handelsbücher vernichtet, verheimlicht oder so
geführt oder verändert haben, daß dieselben keine Übersicht des Vermögenszustandes
gewähren. Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Gefängnisstrafe nicht
unter 3 Monaten ein (§ 239). Wegen einfachen Bankerutts werden solche Schuldner
mit Gefängnis bis zu 2 Jahren bestraft, wenn sie unterlassen haben, Handelsbücher
zu führen, oder dieselben verheimlicht, vernichtet oder unordentlich geführt haben,
oder wenn sie unterlassen haben, die Bilanz ihres Vermögens in der vorgeschriebenen
Zeit zu ziehen (§ 240).

VIII.	Der Wettbewerb im Handel, besonders im Kleinhandel.

1.	Das Wesen der wirtschaftlichen Konkurrenz.

Von Gustav v. Schmoller.

S ch m o l l e r , Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre. 2. Teil. 1.—6. Stuft.
Leipzig, Duncker &amp; Humblot, 1904. S. 43-46.

Was verstehen wir unter Konkurrenz, unter Wettbewerb? Concurrere heißt
zusammen-, nebeneinander herlaufen. Wir denken dabei jedenfalls an einen gesell-
        <pb n="222" />
        ﻿192 Zweiter Teil. Handel. VIII. Der Wettbewerb im Handel rc.

schaftlichen Vorgang, an dem mehrere beteiligt sind. Sie konkurrieren, wenn sie
ein gemeinsames Ziel erreichen wollen; sie streben nach ein und demselben; sie
wissen, daß sie einen Wettlauf unternehmen, daß das Ziel von ihnen je nach ihren
Kräften, ihrer Anstrengung früher oder später, besser oder schlechter, ganz oder halb
oder gar nicht erreicht wird. Wir sprechen von Konkurrenz im allgemeinen überall
da, wo Machterfolge, Ehre, Vorteile, wirtschaftliche Güter nicht in unbegrenzter
Menge vorhanden sind, wo die Beschränktheit des Erstrebten den Wettbewerb, ja
den Kampf der Menschen oder der menschlichen Gemeinschaften erzeugt. Um d«s,
was jeder ohne weiteres im Überfluß haben kann, wird nicht konkurriert. Das
Ziel der Konkurrenz ist immer ein solches, daß nur einer oder eine bestimmte Zahl
es erreicht, oft so, daß, wenn es sich um eine Mehrzahl von Siegern handelt, sie in
eine Reihe geordnet werden; häufig so, daß es Sieger und Ausgeschlossene gibt,
mindestens so, daß eine Hierarchie von viel und wenig Erreichenden entsteht. Die
Art der Entscheidung der Kämpfe ist die allerverschiedenste: bald ist es der brutale
Kampf, bald der Ausspruch eines Schiedsgerichts oder der öffentlichen Meinung,
bald sind es freie Verträge, die erstrebt, abgeschlossen oder abgelehnt, günstig oder
ungünstig gestaltet werden.

Die Konkurrenz ist nichts anderes als der Kampf ums Dasein; die Individuen,
die Stämme, die Völker haben nie ohne Reibung und Wettbewerb, ohne Kampf
gelebt, so sehr Moral, Sitte und Recht, gemeinschaftliche Gefühle und Interessen den
Streit da und dort ausgeschlossen oder gemildert haben. Der Trieb nach Aner-
kennung, nach Tätigkeit, nach Erfolg hat wie das menschliche Selbstgefühl bei etwas
höherer Kultur den Rivalitätstrieb erzeugt. Er hängt mit den selbstischen Gefühlen,
der Eigenliebe, dem Hochmut, dem Bessersein- und Besserwissenwollen zusammen;
er kann zum Unrecht, zur Gemeinheit, zur Ungerechtigkeit, zur Gewalttat führen;
aber er ist zugleich die Schule der Tatkraft, der Energie, des Fortschritts. Ohne
Rivalität und Konkurrenz tritt Stillstand ein. Das Leben entwickelt sich nur durch
Kraftproben, durch Kräftemessung.

Die Völker konkurrieren um die Weltherrschaft und den Weltmarkt, die politischen
Parteien und sozialen Klassen um Einfluß und Macht in der Staats- und Kommu-
nalverwaltung, die Provinzen, Kreise und Gemeinden um Eisenbahnen und Straßen,
um Förderung aller Art. In jedem gesellschaftlichen Kreise konkurrieren die Glieder
um Ansehen und Ehre, in jedem Veamtenkörper die einzelnen um Beförderung,
Gehalt und Auszeichnung, in jeder Schule die Schüler um die höheren Plätze und
Prädikate.

Die wirtschaftliche Konkurrenz setzt einen Markt mit Käufern und Verkäufern
voraus. Die Anfänge desselben entstanden mit dem ersten Verkehr. Aber er war
lange so beschränkt, alle Wirtschaft war lange so überwiegend Eigenwirtschaft der
Familie für den eigenen Verbrauch, daß mit dem geringen und engen Marktverkehr
auch die Konkurrenz sehr gering war. Soweit Überschüsse erzeugt wurden, übrige
Arbeitskraft vorhanden war, forderte sie der Grundherr, die Gemeinde, die öffentliche
Gewalt nach Sitte und fester Rechtssatzung. Auch soweit Gemeinde- und Stammes-
mitglieder auf dem Markte tauschten, betrachteten sie sich lange mehr als Freunde,
die sich Gefälligkeiten erwiesen; nur soweit Fremde mit Fremden tauschten, entstand
eigentliche Konkurrenz, freilich auch nicht ohne Schranken und Ordnungen aller Art.
Erst wo die Geldwirtschaft siegte, die Märkte größer, aller Verkehr unpersönlich wurde,
erst als in den vergrößerten Staaten ein freier, innerer Verkehr sich ausbildete,
zwischen den Staaten das Völkerrecht Ähnliches erlaubte, entstand die gesellschaftliche
und wirtschaftliche Bewegung und Reibung, an die wir heute vor allem denken,
wenn wir von der wirtschaftlichen Konkurrenz reden.
        <pb n="223" />
        ﻿1. Das Wesen der wirtschaftlichen Konkurrenz.

193

Wir sehen alle am wirtschaftlichen Verkehr Beteiligten in gewisse größere und
kleinere Gruppen zerfallen: Käufer und Verkäufer, Konsumenten und Ladeninhaber,
Groß' und Kleinhändler, Unternehmer und Arbeiter zeigen sich uns als Gesamt-
gruppen und in sich gegliedert nach bestimmten Berufszweigen; in jeder Gruppe
konkurrieren die direkt nach dem gleichen wirtschaftlichen Zwecke Strebenden unter
sich: die Unternehmer der Baumwollindustrie unter sich und dann bis auf einen
gewissen Grad mit den Unternehmern anderer Gewerbszweige, sofern sie und die
anderen Wasserkräfte, Maschinen, Techniker, Arbeiter suchen. Jede Gruppe steht nun
aber auch noch mit einer oder mehreren anderen Gruppen in einem Konkurrenz-
verhältnis: die Konsumenten mit den Verkäufern auf dem Wochenmarkt und in
den Läden; die Unternehmer mit den Arbeitern einerseits, den Großhändlern und
Exporteuren, welche ihnen ihre Ware abnehmen, andererseits; die Arbeiter stehen den
Fabrikanten und dann den Wohnungsvermietern und Kleinhändlern als Gruppen
von Konkurrenten gegenüber. Es handelt sich bei dieser Gruppenkonkurrenz um die
Verteilung gewisser Gewinne und Vorteile, welche die aufeinander im Geschäftsleben
angewiesenen Gruppen im ganzen machen, aus die verschiedenen Teilgruppen.

Die unendliche Zahl von täglich und stündlich zustande kommenden Verträgen,
durch welche der größere Teil des heutigen volkswirtschaftlichen Prozesses der Pro-
duktion und des Handels unterhalten wird, steht so unter dem steten Doppeldruck
einmal der Konkurrenten jeder Gruppe unter sich und dann des gesellschaftlichen
und psychologischen Einflusses, den das Aufeinanderwirken der im ganzen miteinander
verkehrenden Gruppen ausübt. Die Voraussetzung des Druckes ist, daß die Waren
oder Arbeit Verkaufenden und Kaufenden in Berührung kommen, voneinander
wissen, immer wieder durch ein Ausleseverfahren zu Geschäftsabschlüssen kommen.
Da jeder Abschluß auf dem Markt stattfindet zu dem bestimmten Wert oder Preise,
der augenblicklich zu allgemeiner Anerkennung gekommen ist, so folgt, daß zu jeder
Zeit nur die auf dem Markt verkaufen und kaufen können, die sich dem Marktpreis
unterwerfen. Zur selben Zeit kann auf demselben Markt für dieselbe Ware und
Arbeit im großen und ganzen nur ein einheitlicher Preis herrschen; das ist die Folge
des gesellschaftlichen Marktbewußtseins: jeder Käufer will nicht mehr zahlen als der
andere: jeder Verkäufer so viel erhalten wie sein Konkurrent. Die Folge ist, daß
jeder Verkäufer, der glaubt, so nicht verkaufen zu können, vom Geschäft ausgeschlossen
wird; jeder Käufer, der nicht so viel zahlen kann oder will, ohne Ware nach Hause
gehen muß.

Damit ist zugleich bewiesen, daß es sich bei der wirtschaftlichen Konkurrenz aus
dem Markte stets um ein Ausleseverfahren, um eine Art des Daseinskampfes handelt.
Cr kann zeitweise ohne Härten auftreten, wenn Angebot und Nachfrage gleich groß
sind, längere Zeit stabil bleiben, zu einem unveränderten Preise Ausgleich finden.
Aber so oft ein Wechsel auf der einen oder anderen Seite eintritt, ist ein Überschuß
des Angebots oder der Nachfrage vorhanden, eine Wertänderung wird wahrscheinlich,
ein Teil des Angebots oder der Nachfrage bleibt ausgeschlossen oder muh sich zu
einem unliebsamen Preise entschließen. Die ausgeschlossenen Verkäufer können ver-
suchen, sich so anzustrengen, ihre Produktion so zu verbessern, daß sie noch Absatz
finden; sie können auch versuchen, andere Märkte oder Käufer zu finden, die geringere
Waren noch nehmen; sie gehen aber auch leicht zugrunde. Die Lohnarbeiter, die
von anderen unterboten werden, müssen mit dem kärglicheren Lohn zufrieden sein oder
hungern. Die, welche kaufen wollten und zu dem teuren Preise nicht kaufen können,
versuchen vielleicht mehr zu verdienen, oder sie begnügen sich mit schlechterer Ware;
dann beginnt aber mit der herabgesetzten Lebenshaltung schon ihre Verkümmerung.
So sind immer zeitweise Unternehmer, Händler, Handwerker, Arbeiter durch die

Mollat, Volkswirtschaftliches Quellenbuch. 4. Ausl.	13
        <pb n="224" />
        ﻿194 Zweiter Teil. Handel. VIII. Der Wettbewerb im Handel rc.

Wucht der Konkurrenz bedroht, ja unter Umständen der Verelendung und dem Unter-
gang verfallen.

Stellen wir uns diese Vorgänge klar und lebendig vor, so haben wir damit auch
die einfache Erklärung, warum die Konkurrenz in der älteren Literatur von den
einen als nur segensreich, von den anderen nur als verderblich betrachtet wurde.
Den einen erschien sie als das große Erziehungs-, den anderen als das Vernichtungs-
instrument.

Die ersten Verherrlicher der freien Konkurrenz waren Child, North, Davenant,
die Physiokraten und Adam Smith. Die Konkurrenz, ruft Bastiat, ist die Freiheit,
ist das demokratische Gesetz, das die Unterschiede ausgleicht, eine wirksame Gemein-
schaft erzeugt, die großen Wohltaten der Natur allen zugänglich macht, den Kon-
sumenten billige und gute Ware schafft. Die Konkurrenz, sagt Cauwes, macht die
Bedingungen des Tausches unpersönlich, proportioniert Bedarf und Vorrat, macht
den einzelnen unabhängig, ermäßigt die Gewinne, regelt die Produktion am besten.
Die Konkurrenz, sagt Roscher, ist die natürliche Folge von persönlicher Freiheit und
freiem Privateigentum, sie entfesselt alle Kräfte der Volkswirtschaft, allerdings auch
die bösen neben den guten. Wo über Konkurrenz geklagt werde, meint er, sei häufig
das Fehlen der Konkurrenz von der einen Seite die Ursache. I. St. Mill sagt, das
Verlangen nach Schutz gegen Konkurrenz bedeute Enthebung von der Notwendigkeit,
so fleißig und so geschickt zu sein wie andere Leute.

Aber schon Fichte nennt die freie Konkurrenz ein Raubsystem, Michel Chevalier
ein Schlachtfeld, auf dem die Kleinen von den Großen verschlungen werden. Fourier
meint, sie erzeuge den Betrug im Handel und die allgemeine Spitzbüberei.
Nach Louis Blanc ist sie ein System der Vernichtung für die Armen,
qui prepare ä l’avenir une generation decrepite, estropiee, gangrenee, pourrie;
der Verweis auf die Billigkeit sei eine Täuschung, da sie nicht anhalte; der bon marobö,
ruft er, ist die Keule, mit welcher der reiche Produzent den armen totschlägt,der
Hinterhalt, in welchen der kühne Spekulant den Fleißigen lockt, das Todesurteil für
den Fabrikanten, der im Moment die teure Maschine seines Konkurrenten nicht an-
schaffen kann; der bon marchd ist der Exekutor der Meisterstücke des Monopols, der
Vernichter des Mittelstandes. Die Konkurrenz, sagt Engels, ist der vollkommenste
Ausdruck des in der modernen bürgerlichen Gesellschaft herrschenden Krieges aller
gegen alle; es ist ein Krieg um das Leben, um die Existenz, im Notfall auf Leben
und Tod. Die Konkurrenz ist die schärfste Waffe der Bourgeoisie gegen das
Proletariat.

Proudhon erkennt beide Seiten; für ihn ist die Konkurrenz einerseits der Aus-
druck der sozialen Spontaneität, das Sinnbild der Demokratie und Gleichheit, die
Stütze der Assoziation, die Triebfeder der individuellen Kräfte, der Sieg der Freiheit
und Selbstverantwortlichkeit, der Bekämpfer der Faulheit; aber andererseits trägt
die Konkurrenz den Mordinstinkt an der Stirne, untergräbt alle Begriffe von Billig-
keit und Gerechtigkeit, vermehrt die wirklichen Kosten, erzeugt bald Teuerung, bald
Entwertung; sie verdirbt das öffentliche Gewissen, indem sie das Spiel an die Stelle
des Rechtes fetzt, und erzeugt überall Mißtrauen und Schrecken. Aber, fügt er mit
richtigem Instinkt bei, man muß die Konkurrenz nicht zerstören, sondern ihre Polizei
finden.

Der gewöhnlichste Vorwurf ist heute, und zwar nicht bloß bei den Sozialisten,
sie erzeuge die sog. Anarchie der Produktion, den Wechsel von Überangebot und Unter-
angebot, die Krisen, sie sei schuld an der allgemeinen Korruption des Verkehrs, und
ihr letztes Resultat sei stets oder häufig das Monopol und die Ausbeutung.

Man könnte sagen, die meisten dieser entgegengesetzten Urteile seien ebenso
falsch wie wahr. Oder vielmehr, sie seien gar nicht entgegengesetzt, sowenig wie die
        <pb n="225" />
        ﻿2. Kaufmännische Auskunftsbureaus.

195

Aussprüche zweier Ärzte, eine kleine Dosis von Arsenik belebe die Herztätigkeit,
eine große lähme sie und töte den Menschen.

Was wir Konkurrenz nennen, sind komplizierte gesellschaftliche, halb psychische,
halb materielle Vorgänge sehr verschiedener Art, und darum haben sie verschiedene
Folgen. Nur indem man die Personen und Personenkreise, die Größe oder Enge
des Marktes, die Verkehrsverhältnisse, die psychologische und sittliche Atmosphäre, die
mitwirkenden Rechtsinstitutionen unterscheidet, kann man zu einem wohlbegründeten
Urteil kommen. Nichts ist falscher als die Vorstellung, die Konkurrenz oder die freie
Konkurrenz sei eine einfache gesellschaftliche Einrichtung oder eine Verfassungsform
der Volkswirtschaft, die man durch Gesetz dekretieren könne, und die dann stets
bestimmte gleiche Folgen habe, ein im voraus bestimmtes Maß von Wettbewerb,
eine bestimmte Wirkung auf die Preise oder auf die Produktion erzeuge. Der eine,
der freie Konkurrenz verlangt, denkt an die Beseitigung des Zunftwesens, der andere
an die aller Schutzzölle, der dritte an die Unterdrückung der Kartelle und Gewerk-
schaften. Mag die äußere Rechtsordnung der Volkswirtschaft oder des Marktes viel
ausmachen für das Maß von Konkurrenz, das entsteht oder vielmehr entstehen kann:
das erste bleibt die Zahl und die Art der im einzelnen Geschäftsgebiet vorhandenen
Menschen, die für sie vorhandene Verkehrsmöglichkeit, ihre gegenseitige Beeinflussung,
das Maß ihres Erwerbstriebes, ihre Rücksichtslosigkeit und alles Derartige.

2.	Kaufmännische Auskunftsbureaus.

Von Wilhelm Schimmelpfeng.

Unter der kaufmännischen Auskunft, von der hier die Rede sein soll, wird all-
gemein die verstanden, die Aufschluß über die geschäftliche Kreditfähigkeit einer
Person oder einer Firma gibt. Gegenstand der berufsmäßigen Tätigkeit konnte sie
erst mit dem allgemeinen Um- und Aufschwung werden, der sich gegen Mitte des
vorigen Jahrhunderts im Wirtschafts- und Erwerbsleben vollzog. Eine freiheitliche
Gesetzgebung sowie das wachsende Verständnis für die Bedeutung des Handels
und der Industrie führten zur Niederreißung alter Verkehrsschranken, zur Ein-
führung der Gewerbefreiheit und der Freizügigkeit; Dampfschiff, Eisenbahn und
Telegraph, die Verbesserung alter und die Erschließung neuer Verkehrswege, ein
immer schneller und billiger werdender Postdienst, erwachende Lust zu neuen Unter-
nehmungen, neue großartige Erfindungen riefen eine gewaltige Umwälzung hervor;
so entwickelte sich ein Verkehr von ungeahnter Ausdehnung, bei dem es möglich
wurde, durch briefliche und telegraphische Offerten, Annoncen, Zirkulare usw. bis
weit hinaus in entfernteste Länder und in entlegenste Flecken Geschäftsverbindungen
anzubahnen.

Damit erlangte die kaufmännische Auskunft eine außerordentlich erhöhte Be-
deutung, und damit bildete sich ihre Beschaffung zum selbständigen Berufe aus, wie
das mit Bezug auf den Geldverkehr (Bankiers), den Warentransport (Spedition)
und die Versicherung schon früher der Fall war. Dem Bedürfnisse der Zeit ent-
sprechend kamen, zuerst in England und Amerika, ziemlich gleichzeitig Kaufleute auf
die Idee, Auskunftsbüreaus zu gründen, und auch einige Vereine nahmen die Ver-
wirklichung dieser Idee auf, ohne freilich zu irgendwelcher Bedeutung zu gelangen. (Die
sog. Kreditreformvereine bilden keinen eigentlichen Verein, sondern sie sind nur
eine Vereinigung von Auskunftsbüreaus-Jnhabern, die ihre Abonnementzettel gegen-
seitig erledigen.)

13*
        <pb n="226" />
        ﻿196

Zweiter Teil. Handel. VIII. Der Wettbewerb im Handel rc.

Einige Jahrzehnte hindurch hatten nur England, Amerika, Frankreich und
Deutschland Auskunftsbureaus; jetzt gibt es solche in jedem Lande, wo Handel und
Industrie zu einiger Bedeutung gelangt sind.

Anfänglich wurde bei uns den Auskunftsbüreaus der Kaufmannscharakter
abgesprochen, aber im Handelsgesetzbuche von 1897 ist der Begriff des Kaufmanns
fo erweitert worden, daß nun auch die Inhaber größerer Auskunftsbetriebe in das
Handelsregister eingetragen werden können.

Im Laufe der Zeit entstanden so viele Büreaus, und zwar teilweise in so miß-
bräuchlicher Weise von verschuldeten oder bestraften Personen begründet, daß dagegen
von der Geschäftswelt behördliches Einschreiten gefordert wurde.

Die Österreichische Regierung entschloß sich 1886, für die Auskunftsbüreaus die
Konzessionspflicht einzuführen (die erste Konzession erhielt die Auskunftei
W. Schimmelpfeng); die Deutsche Reichsregierung beschränkte sich einige Jahre danach
darauf, die Büreaus dem § 35 der Gewerbeordnung zu unterstellen, wonach ihnen
der Betrieb untersagt werden kann, wenn Tatsachen vorliegen, die die Unzuver-
lässigkeit des Unternehmers dartun; in Rumänien beauftragte die Regierung 1902
die Handelskammern, Auskunftsbüreaus zu begründen, aber die Handelskammern
leisteten dem keine Folge, weil sie die Aufgabe als außerhalb ihres Bereichs liegend
und als zu schwierig ansahen; in Rußland wurde 1906 die Konzessionspflicht mit
Kautionshinterlegung eingeführt: bis jetzt mit dem Erfolge, daß nur wenige Kon-
zessionen nachgesucht wurden. Die behördlichen Maßnahmen haben sich in den
anderen vorgenannten Ländern nicht bewährt, ein Mißerfolg, der wohl die übrigen
Staaten am Eingreifen ihrerseits hinderte.

Die sog. Detektivbüreaus, die sich mit der Beschaffung von Auskünften über
Privatangelegenheiten, mit Überwachung einzelner Personen und dergleichen be-
fassen, scheiden aus der Erörterung hier aus; bemerkt sei jedoch, daß sich angesehene
Kaufleute zu derartigen Erkundigungen und Erhebungen schwerlich hergeben,
während es gelingen konnte und kann, gerade sie als Korrespondenten (Bericht-
erstatter) für die kaufmännischen Auskunfteien zu gewinnen.

Bestand die Auskunftseinholung vor der Errichtung von Auskunftsbüreaus
oft nur in einem Umherfragen aufs Geratewohl und in Befragung von (oft recht
bedenklichen) Referenzen, so verlegte die berufsmäßige Ausübung dieser Tätigkeit
den Schwerpunkt der Erkundigung in das Domizil. Jede Auskunft wird zunächst
und grundsätzlich in dem Orte eingeholt, wo der Kreditnehmer seinen Sitz hat, und
zwar eingeholt bei vertragsmäßig verpflichteten Gewährsmännern, die jenen ent-
weder persönlich kennen oder in der Lage sind, sich bei anderen glaubwürdigen und
unterrichteten Stellen zu erkundigen.

Um zu diesem Zwecke an allen Orten vertreten zu sein, dazu ist eine weit-
verzweigte Verbindung mit Haupt- und Nebenkorrespondenten erforderlich, d. h. eine
große, ausgedehnte und komplizierte Organisation, die nur im Laufe der Zeit, nur
mit Aufwendung unendlicher Arbeit und großer Kosten und nur von einem wirklich
großen, unausgesetzt tätigen Auskunftszentrum aus geschaffen und auf dem
Laufenden erhalten werden kann.

Bei einer solchen Organisation ist die Erkundigung aber nicht bloß auf den
derzeitigen Wohnort beschränkt, sondern sie vermag auch auf frühere Wohnorte zurück-
zugreifen, ein Umstand, der sich gewissen Elementen gegenüber als äußerst wichtig
erweist.

Ferner sammelt sich an einem derartigen Mittelpunkte durch den unaufhör-
lichen Zufluß von Anfragen und Auskünften — abgesehen von der sich daraus
ergebenden fortwährenden Sichtung und Berichtigung der einzelnen Angaben — eine
mehr oder weniger umfassende Kenntnis der Lieferanten und der Referenzen an,
        <pb n="227" />
        ﻿2. Kaufmännische Auskunftsbureaus.

197

bei denen ergänzende Nachfragen über die Kreditnehmer gehalten werden; dabei
ist die Auskunftsanstalt durchaus in der Lage, deren Aussagen nach ihrem Werte
abzuschätzen, während dies dem einzelnen Geschäftsmanne nur selten möglich zu
sein pflegt.

Endlich aber vermag die berufsmäßige Auskunftserteilung mit dem Kredit-
nehmer selbst über seine Verhältnisse zu verhandeln und sich ihm zur Entgegen-
nahme der Aufschlüsse zur Verfügung zu stellen, die er über sich geben will. Daß
er dies tun kann, und daß er namentlich da, wo er sich unrichtiger Beurteilung
ausgesetzt fühlt, sicher sein darf, durch rechtzeitige Aufklärung der größeren Auskunfts-
anstalten einer ungünstigen Beeinflussung seines Kredits wirksam vorzubeugen, ge-
hört zweifellos zu den besten Seiten der berufsmäßig organisierten Krediterkundigung,
durch die auf diesem Gebiete, auf dem früher nur einseitig abgeurteilt wurde, dem
Grundsatz „auckiatur et altera pars“ Eingang verschafft ist.

Mit diesen Grundzügen einer ihrem Gegenstand unmittelbar, sozusagen direkt
ins Auge sehenden, gründlichen und umfassenden Erkundigung ist die Auskunfts-
beschaffung ein ganz neues System geworden und die Auskunft selbst auf ein völlig
anderes höheres Niveau hinaufgerückt worden. War die Auskunft früher ohne
viel Umstände kurz empfehlend oder absprechend, im großen und ganzen aufs
Geratewohl gegeben, so ist sie heute zu einem Spiegelbild geworden, das im wesent-
lichen tatsächliche Angaben enthält, und zwar oft bis in die kleinsten Einzelheiten
hinein, bei denen Licht und Schatten in immer feinerer Nüancierung wiedergegeben
sind. Auf diesem Wege ist die Auskunftserteilung als selbständiger Beruf zu einer
Kunst geworden.

In jeder guten Auskunftei müssen die Angestellten erst ein längere Schulung
durchmachen, ehe sie zu selbständigen Arbeiten zugelassen werden, und auch dabei
wird es immer schwer bleiben, die richtigen Leute zu gewinnen und heranzuziehen,
d. h. Leute, die es verstehen, Angaben auf ihren wahren Wert zu prüfen und jede
Zeile so niederzuschreiben, daß sie sowohl den vorhandenen Unterlagen mit ihren
vielfachen Differenzierungen entspricht, als auch mit dem sonstigen Inhalt der Aus-
kunft streng übereinstimmt; dabei müssen sie einer dreifachen Verantwortung gerecht
werden: gegenüber dem, über den Auskunft erteilt wird, gegenüber dem Empfänger
der Auskunft und gegenüber dem Auskunftsbureau selbst.

Zahlreiche, aus der Erfahrung gewonnene Regeln geben die Anleitung zu
dieser Arbeit, aber wie kein Mensch dem anderen, kein Blatt dem anderen gleicht,
so hat auch jede einzelne Auskunft ihre Eigenart und will für sich gesondert be-
handelt sein.

Pessimisten oder Optimisten sind im Dienste der Auskunfteien unbrauchbar,
denn beide sind in Vorurteilen befangen; in jedem schwierigen Falle kommen beide
zu anderer Ansicht als ein Mann von unvoreingenommenem Urteil. Zwar ist es
im allgemeinen gleich leicht, — die Gegensätze berühren sich auch hierbei — einer-
seits über notorische Schwindler und über in offenem Vermögensverfall befindliche
Geschäfte und andererseits über allbekannte Weltfirmen Auskunft zu geben, denn
bei beiden Gattungen steht das Krediturteil fest, und selbst größere Fehler in den
Details vermögen es nicht oder nur nebensächlich zu beeinflussen: aber zwischen
diesen beiden Gruppen liegt die große Menge der sich tausendfältig voneinander
unterscheidenden Geschäfte, die in ihren Verhältnissen stetig wechseln, und die oft
sehr schwer zu beurteilen sind. Gerade bei den Auskünften über diese Menge hat
sich der Korrespondent, der Rechercheur, und der Redakteur als Meister zu zeigen,
und da, wo sich die Leitung einer Auskunftei, die selbst die Meisterschaft betätigt,
auf eine ausreichende Zahl von solchen ersten Kräften stützen kann, da ist der
Geschäftswelt eine Kreditware erbaut, die dem Kreditgeber nicht bloß Warnungs-
        <pb n="228" />
        ﻿198 Zweiter Teil. Handel. VIII. Der Wettbewerb im Handel rc.

signale zukommen läßt, sondern, was weit wichtiger ist, ihm den Weg zu möglichst
ausgedehnter und erfolgreicher Entfaltung seines Kreditverkehrs zu zeigen vermag,
— immer unter sorgsamster Wahrung der Interessen und der kaufmännischen Ehre
der Kreditnehmer.

Freilich bleibt, wie alles Menschenwerk, auch das am großartigsten organisierte
und am besten geleitete Auskunftsbureau dem Irrtum unterworfen, und deshalb
wird es, auf einen so geringen Prozentsatz dieser Irrtum erfreulicherweise auch hat
eingeschränkt werden können, niemals eine Haftverbindlichkeit für seine Auskünfte
zu übernehmen in der Lage fein. In der Hauptsache aber deshalb nicht, weil das
Auskunftsbureau nie wissen oder beurteilen kann, nach welchen Grundsätzen seine
einzelnen Abonnenten von den Auskünften Gebrauch machen, ob sie vorsichtig Kredit
erteilen oder nicht, andererseits aber läge die Versuchung für es zu nahe, sollte ihm
eine materielle Verantwortlichkeit aufgebürdet werden, zur Vermeidung dieser Ver-
antwortlichkeit seine Berichte mit so viel Ängstlichkeit und Zurückhaltung zu erteilen,
daß ihr Wert dadurch sehr beeinträchtigt werden würde.

Zwei Wahrheiten mögen dieses Kapitel beschließen:

1.	Das Geheimnis der höchsten Leistungsfähigkeit einer Auskunftei liegt darin,
daß sie die tüchtigsten und am besten geschulten Angestellten hat, daß sie diese
und sich selbst zur Wahrung unbedingter Objektivität von jedem Nebengeschäfte fern-
hält, und daß sie bestrebt bleibt, gerade bei den schwierigsten und wichtigsten Ver-
hältnissen über die Kreditfähigkeit immer so frühzeitig richtig unterrichtet zu sein,
daß daraus ihren Abonnenten der höchste Nutzen erwächst.

2.	Von zwei gleich kapitalkräftigen und auch sonst gleich leistungsfähigen
Firmen wird immer die den Vorsprung gewinnen, die sich am besten durch Aus-
künfte unterrichtet: deshalb sollte der Kreditgeber bei Auswahl eines Auskunfts-
bureaus es nie unterlassen, an dessen Organisation und Ansehen die allerhöchsten
Ansprüche zu stellen.

3.	Typische Fälle unlauteren Wettbewerbes.

Von Wilhelm Stieda.

Stieda, Unlauterer Wettbewerb. In: Jahrbücher für Nationalökonomie und Sta-
tistik. Herausgegeben von Conrad und Elster in Verbindung mit Loening und Lexis. 3. Folge.

11.	Bd. Jena, Gustav Fischer, 1896. S. 79—83.

1. Das R e k l a m e w e f e n ist in der Gegenwart eine legitime Macht geworden.
Alle größeren Fabriken und Handelsgeschäfte so gut wie die kleineren Unter-
nehnmngen wissen die Bedeutung des Inserats zu schätzen, und sofern sich das An-
preisen der Waren oder Leistungen in wohlanständigen Grenzen hält, wird niemand
gegen dieses Hilfsmittel zur Heranziehung von Käufern etwas einzuwenden haben.
Leider aber braucht man nur irgendeine Zeitung in die Hand zu nehmen, um sich
davon zu überzeugen, zu welchen extravaganten Blüten die schwindelhafte Reklame
es bringt. Es ist hier nicht von der Korruption eines Teiles unserer Presse die Rede,
die systematisch gegen hohes Entgelt Beihilfe zu schwindelhafter Reklame im Ge-
schäfts- und Erwerbsleben treibt und gewissenlose oder mit grober Fahrlässigkeit
geübte günstige, der Wahrheit nicht entsprechende Beurteilung wirtschaftlicher Zu-
stände, Fonds, Wertpapiere, Fabrikate usw. abdruckt. Auch abgesehen davon wird
in Anpreisung von Ausverkäufen, von Verkäufen wegen Geschäftsaufgabe oder
Umbaus, von Verkäufen größerer Mengen, von Resten, von Gelegenheitskäufen
u. dgl. m. viel geleistet. Wie unzweifelhaft trügerischen Inhalts derartige Annoncen
sein mögen, sie finden zahllose gutgläubige Leser und Käufer.
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        ﻿3. Typische Fälle unlauteren Wettbewerbes.

199

Da heißt es z. B.: „2000 Strohhüte müssen in 2 Tagen losgeschlagen werden."
Sieht man aber näher zu, so sind keine 300 Stück am Lager. Oder: „Verhältnissehalber
wird ein fast neues Pianino billig verkauft." Bei Nachfrage ergibt sich, daß diese
Instrumente von auswärtigen Fabriken gewissen Bürgern zum Verkauf gegeben
werden, die sie in ihre eigene Wohnung hinsetzten, um den Schein zu erwecken, als
ob sie ihr Eigentum wegen Raummangels oder sonst billig abzugeben geneigt seien.
Oder: „Trauriges Familiendrama: Ein seit einem Jahre verheirateter Kaufmann
verlor plötzlich seine junge Frau. Er wurde darüber so erschüttert, daß er in Irrsinn
verfiel und in eine Anstalt gebracht werden mußte. Von seiten der Gläubiger wurde
ich nun ernannt, das neue elegante Warenlager zu jedem Preis in 4 Tagen aus-
zuverkaufen."

Auf dem gleichen Niveau stehen die Anpreisungen von rein seidenen oder
ganz wollenen Stoffen, von echten Stearinkerzen usw. und die Anbringung von
Preisen an den Gegenständen, wobei neben der Hauptzahl 3, 5 oder 7, die „Mark"
bedeutet, klein daneben gedruckt ist 85, 75, 95 Pfg.

2.	Auf die Quantitätsverschleierungen stößt man im Handel mit
Schokolade, Zucker, Bindfaden, Garn, Bier, Seife usw. Schokolade wird angeblich
in Pfunden verkauft, während die zwei oder vier Tafeln nur 400 oder 450 g wiegen.
Seife wurde in Halle nach Riegeln verkauft, die herkömmlich 2 Pfd. Gewicht haben
sollten. Da kam eine Schleuderfirma auf den Gedanken, die Riegel zu 850 und zu
900 g zu schneiden, konnte diese natürlich wohlfeiler verkaufen und machte ein
glänzendes Geschäft. Im Bierhandel überbieten sich die Händler in der Anzahl der
Flaschen, die sie für einen Taler z. B. verabfolgen. Aber die Flaschen büßen immer
mehr an Rauminhalt ein und fassen schließlich kaum 1hl. Im Strickgarnhandel kannte
man ursprünglich die Einteilung des Kilogramms in 10l10, jedes Zehntel ä 10 Gebinde
und jedes Gebinde zu 10 g gerechnet. Da kamen nun andere Einteilungen auf, z. B.
16lie, jedes Sechzehnte! aber wieder in 10 Gebinden, von denen nun das einzelne
nur noch 6 '/t g wog. Wer jetzt nach Gebinden kaufte, war arg übervorteilt.

3.	Nicht selten ist neuerdings der Fall, daß jemand sich eine Auszeichnung
anmaßt, die ihm nicht gebührt. Ausstellungsmedaillen und andere gewerbliche
Bezeichnungen werden unbefugterweise von unredlichen Geschäftsleuten als Mittel
gebraucht, um Publikum anzulocken. Anfänger benutzen oft als Empfehlungsmittel
den Umstand, daß sie als Schüler, Angestellte oder Arbeiter in einem bereits sehr
bekannten Geschäfte tätig gewesen sind.

4.	Die Herabsetzung und Kreditschädigung des Konkurrenz-
geschäftes oder seiner Ware bildet eine umfangreiche Abteilung in den typischen
Fällen unlauteren Wettbewerbes. Das illoyale Geschäftsgebaren gewinnt hier einen
um so häßlicheren Anstrich, als bestimmte Persönlichkeiten geschädigt werden.
Mündlich oder in Annoncen, Zirkularen, Prospekten werden andere Geschäfte, deren
Leistungen oder Waren als schlecht, teuer u. dgl. m. bezeichnet. Da versendet z. B.
ein Weinhändler in Augsburg Empfehlungen griechischer und spanischer Weine und
erklärt, daß alle übrigen im Handel befindlichen Weine obiger Länder minderwertig,
verschnitten und vermehrt seien und auf Originalität keinen Anspruch machen können.
Oder der Vertreter eines Hut- und Federngeschäftes kommt auf der Reise in den
Laden des Kunden einer Konkurrenzfirma, nimmt dort einen Hut aus dem Schau-
fenster und erklärt ihn für sein geschütztes Fabrikat, das mithin erst von ihm be-
zogen worden wäre. Die Herabsetzung tritt auch wohl in der Gestalt auf, daß im
Publikum der Glaube verbreitet wird, als ob das Konkurrenzgeschäft nicht mehr
bestehe, daß es feine Zahlungen eingestellt habe, daß es nicht mehr leistungsfähig
sei, daß sich sein Inhaber nicht mehr der Sache annehme u. dgl. m.
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        ﻿200 Zweiter Teil. Handel. VIII. Der Wettbewerb im Handel rc.

5.	Die Firmenverschleierung wiederum besteht darin, daß der illoyale
Geschäftsmann zwischen dem Namen seiner eigenen Firma und demjenigen seines
Konkurrenten eine Konfusion hervorruft, so daß eine Verwechselung beider
Etablissements stattfindet.

Ein Kaufmann in Mainz versendet das Wasser der Salzquelle zu Kronthal im
Taunus als „Apollinarisbrunnen" und bewirkte dadurch eine Verwechselung mit der
Aktiengesellschaft „Apollinarisbrunnen, vormals Kreuzberg" zu Remagen. Auf den
Krügen, Zinnkapseln, Korken und Etiketten brachte er sogar eine dem angemeldeten
Warenzeichen der letzteren nachgebildete Marke an. — In Berlin machen einem
Kleiderhändler, der sein Geschäft „Zum Pascha" nannte, nacheinander Geschäfte mit
der Bezeichnung „Zum Kleiderpascha" und „Zum feinen Kleiderpascha" Konkurrenz.

—	In einer französischen Stadt betreibt ein Restaurateur ein gutgehendes Restaurant
unter dem Namen „Aux Gourmets“; in seiner Nähe eröffnet ein Konkurrent ein
Geschäft unter dem Schilde „Aux drais Gourmets“. — In einer Straße von Paris,
in der bereits ein „Cafd des dames“ existiert, eröffnet ein Konkurrent ein
„Nouveau cafd des dames“.

Vielbesprochen sind die Prozesse, die die weltbekannte Bleistiftfirma A. W. Faber
in Stein gegen verschiedene Konkurrenten wegen Namensmißbrauchs geführt hat.
Die letzteren hatten eine wahre Jagd auf Personen, die den Namen „Faber" trugen,
angestellt und sich mit ihnen jeweilig assoziiert, einzig, um ihren Namen verwenden
und auf diese Weise der Originalfirma die Kundschaft abspenstig machen zu können.

—	Ein ähnliches Vorkommnis hat im Jahre 1892 in der Klagesache des Champagner-
hauses Louis Roederer in Rheims gegen Mercier L Co. in Epernay gespielt.
Letztere hatte einen Zeitungsausträger in Straßburg, namens Charles Roederer,
aufgetrieben, von ihm sich das Recht, seines Namens sich bedienen zu dürfen, notariell
übertragen lassen, ihm eine Wohnung in Rheims gemietet und verkauften Cham-
pagner mit der Marke „Charles Roederer, Rheims".

6.	Auf derselben Linie bewegt sich der Versuch, die Bezeichnungen, mit denen
im Verkehr die Waren zur Unterscheidung von anderen versehen werden, dazu zu
benutzen, um eine Verwechselung der Produkte herbeizuführen. Solche
Warenbenennungen sind der Name, die Marke, die Herkunftsbezeichnung.

Professor Jäger und Pfarrer Kneipp haben wiederholt gegen Konkurrenz-
produkte mit der Bezeichnung „System Jäger", „System Kneipp" protestiert. — Die
Höchster Farbwerke bringen seit einiger Zeit Migränintabletten in den Handel, vor
deren Nachahmung sie bereits öffentlich haben warnen müssen. — Apotheker Dörings
Eulenseife wurde durch eine minderwertige Adlerseife in die Enge getrieben. —
Modegeschäfte, vielfach auch Hutmachereien, nähen in Damenhüte Kopffutter ein, das
den Namen von imitierten Pariser Firmen aufweist. — Eine Strumpfwarenfabrik
in Chemnitz legte den unter dem Namen „Estremadura" geführten Fabrikaten ein
Kärtchen mit aufgewickeltem Garn bei, auf diese Weise den Käufern gleich das
Stopfgarn anbietend. Die Kärtchen trugen den Namen „Hauschildsche Estremadura"
und erweckten die unberechtigte Annahme, daß die Strümpfe ebenfalls aus Hau-
fchildfchem Garn gefertigt waren.

Sehr üppige Schößlinge treibt dieses Verfahren durch falsche Bezeichnung eines
Produktes mit Rücksicht auf seine lokale Herkunft. Es ist unter Fabrikanten und
Kaufleuten eine beliebte Sitte, Waren fälschlicherweise mit dem Namen einer Gegend,
deren Erzeugnisse sich eines besonderen Rufes erfreuen, zu bezeichnen, auch wenn sie
gar nicht aus jenen Gegenden stammen. So namentlich im Handel mit Tabak und
mit Wein. Indes auch zahlreiche Genußmittel, wie Liköre, Tee, Schokoladen, Luxus-
artikel, Parfümerien, Seifen, selbst Gegenstände des täglichen Gebrauches, wie Butter,
Honig, Nudeln, Zahnbürsten, kommen in den Handel mit ganz anderen Herkunfts-
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        ﻿4. Die Regelung des Ausverkaufswesens rc.

201

bezeichnungen, als ihrem wirklichen Ursprungsorte entspricht. Man denke nur an
die Bezeichnungen „Chartreuse"» „Benediktiner" auf deutschen Likören» bei denen
sogar in der Flasche die charakteristische Gestalt nachgeahmt wird, an die englischen
und französischen Benennungen auf deutschen Seifen und Parfümerien wie „Violetts
äs Lärme“, „Savon de Windsor“ u. dgl. m.

7.	Endlich bildet ein besonderes Kapitel der Verrat von Geschäfts - und
Betriebsgeheimnissen. Dieser kann in verschiedener Gestalt erscheinen:

a)	Arbeiter und Beamte, die entlassen sind, treten in ein Konkurrenzunter-
nehmen ein;

b)	Arbeiter und Beamte teilen während ihres Dienstes in gewinnsüchtiger oder
fahrlässiger Weise Geheimnisse dritten Personen mit;

c)	Fabrikanten, Ingenieure rc., die zeitweilig in einer Fabrik anwesend sind,
um etwa Verbesserungen oder Neueinrichtungen vorzunehmen, teilen die Geheimnisse,
die sie hierbei in Erfahrung bringen, anderen mit.

Als typische Fälle mögen angeführt werden: Ein Maschinengeschäft entläßt einen
Buchhalter, der sich von einem Konkurrenzunternehmen engagieren läßt, das bald
darauf in einem Fachblatte Anzeigen veröffentlicht, dem die Maschinenabbildungen
des früheren Fabrikherrn beigefügt sind. — Ein Angestellter einer Maschinenfabrik
macht einer Konkurrenzfirma die anonyme Offerte, gegen Zahlung einer Provision
alle Anfragen, die an seine Firma gelangen, sowie alle Offerten, die diese macht,
abschriftlich mitzuteilen. — Ein Schlossermeister führt am Sonntage, an dem die
Fabrik gerade zum Zwecke dringender Reparaturen geöffnet ist, den Techniker eines
auswärtigen Konkurrenten in die Fabrikräume ein und läßt ihn von allen Ein-
richtungen Kenntnis nehmen.

4.	Die Regelung des Ausverkaufswesens
nach dem Neichsgesetze gegen den unlauteren Wettbewerb

vom 7. Juni 1909.

Von Wilhelm Metterhausen.

Vorbemerkung. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vom 7. Juni 1909, das
am 1. Oktober 1909 an die Stelle des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes
vom 27. Mai 1896 getreten ist, enthält Bestimmungen über die folgenden Gegenstände: Ge-
neralklausel (8 1), Begriff Waren (8 2), schwindelhafte Reklame (88 3—5), Ausverkaufswesen
(§8 6—10), Quantitäts- und Qualitätsverschleierung (8 11), Bestechung von Angestellten (8 12),
Klage auf Unterlassung und Schadensersatz (8 13), Anschwärzung (8 14, 8 15), Namens- und
Urmenmißbrauch (8 16), Verletzung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen und unbefugte
Verwertung von Mustern und Modellen (88 17—20), Verjährung (8 21), Strafverfolgung
(8 22), Bekanntmachung der strafrechtlichen Verurteilung (8 23), Zuständigkeit (8 24), einst-
weilige Verfügungen (8 25), Buße (8 26), Zuständigkeit der Kammern für Handelssachen (8 27),
Recht der Ausländer auf Schutz (8 28), höhere Verwaltungsbehörde (8 29) und Inkrafttreten
des Gesetzes (8 30). — G. M.

Ausverkäufe sind ein namentlich im Kleinhandel beliebtes Mittel, um Waren
rascher abzustoßen, als im gewöhnlichen Geschäftsgang möglich ist. Sie sind für
den Kaufmann eine durchaus übliche und unentbehrliche Maßregel; vielfach sind
sie allerdings auch zu rein reklameartigen und bedenklichen Veranstaltungen aus-
geartet, und deshalb sah die Gesetzgebung gegen den unlauteren Wettbewerb eine
Hauptaufgabe darin, dem Schwindel im Ausverkaufswesen entgegenzutreten. Das
        <pb n="232" />
        ﻿202 Zweiter Teil. Handel. VIII. Der Wettbewerb im Handel rc.

Reichsgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vom 7. Juni 1909 sucht dieses Ziel
auf folgendem Wege zu erreichen.

Unter einem Ausverkauf ist die Veräußerung der vorhandenen Warenvorräte
zum Zwecke der Beendigung des Geschäftsbetriebs im ganzen oder zum Zwecke des
Verkaufs einer gewissen Warengattung oder eines bestimmten Warenvorrats zu
verstehen. Wer also einen Ausverkauf veranstalten will, muß die Absicht haben,
entweder sein Geschäft überhaupt oder eine einzelne Warengattung aufzugeben oder
mit einem bestimmten Warenvorrat zu räumen. Den Grund, der ihn zu dem Aus-
verkauf veranlaßt, muß der Veranstalter in der Ankündigung angeben; selbstver-
ständlich können als triftiger Grund nur solche Umstände gelten, die nach der Auf-
fassung des Verkehrs den Verkauf von Waren in der beschleunigten Form eines
Ausverkaufs rechtfertigen. Statthaft und ausreichend sind beispielsweise: Ausverkauf
wegen Aufgabe des Geschäfts; Ausverkauf des Zigarrenlagers wegen Aufgabe dieses
Geschäftszweiges; Ausverkauf eines durch Wasser- oder Feuerschaden betroffenen
Warenvorrats. Nicht statthaft sind z. B.: Ausverkauf für die Reise; Ausverkauf von
Einsegnungsgarderobe; Weihnachtsausverkauf. Die Ankündigung von Ausverkäufen
ist demnach in allen Fällen, in denen der Veranstalter einen ausreichenden Grund
nicht anzuführen vermag, überhaupt nicht zulässig. Wer ohne einen solchen oder
mit einem vorgeschobenen Grund einen Ausverkauf veranstaltet und ankündigt,
macht unrichtige Angaben über den Anlaß oder den Zweck des Verkaufs und setzt
sich den zivil- und strafrechtlichen Folgen der §§ 3 und 4 des Gesetzes aus.

Der Veranstalter kann sich den Wirkungen des Gesetzes nicht dadurch entziehen,
daß er das Wort „Ausverkauf" in seinen Ankündigungen vermeidet und ein anderes
Schlagwort (wie „Räumungsverkauf", „Schneller und billiger Verkauf", „Räumungs-
preise", „Nur noch kurze Zeit") wählt. Vielmehr unterliegt jede Ankündigung, die
den Verkauf von Waren wegen Beendigung des Geschäftsbetriebs, Aufgabe einer
einzelnen Warengattung oder Räumung eines bestimmten Warenvorrats aus dem
vorhandenen Bestände betrifft, den gesetzlichen Vorschriften. Ankündigungen, bei
denen diese Voraussetzungen nicht zutreffen, wie „Billige Tage", „Ausnahmetage",
„Weiße Woche" u. dgl. unterliegen dagegen den Sondervorschriften über das Aus-
verkaufswesen nicht; falls dabei Unlauterkeiten festgestellt werden, sind vielmehr
die allgemeinen Vorschriften der §§ 1, 3, 4 anwendbar.

Mit empfindlichen Strafen ist das sog. Vorschieben oder Nachschieben von
Waren bedroht. Früher stand die Rechtsprechung aus dem Standpunkt, daß Nach-
schübe zulässig wären, wenn sie in geringem Maße und in der Absicht erfolgten,
die Auslösung des Geschäftsbetriebs durch weitere Heranziehung gangbarer Waren
zu fördern. Das neue Gesetz hat aber das Vorschieben oder Nachschieben unbedingt
verboten. Das zum Ausverkauf gestellte Lager darf also weder vor noch nach der
Ankündigung ergänzt werden; soll beispielsweise ein durch Brand beschädigter Waren-
vorrat ausverkauft werden, so dürfen einzelne, völlig verdorbene Stücke auch nicht
vor der Ankündigung durch neue ersetzt werden.

Die Überwachung des Ausverkaufswesens soll nach Absicht des Gesetzes allen
Beteiligten, also den Kaufleuten, Vereinen und Verbänden von Gewerbetreibenden,
auch der Polizei möglichst erleichtert werden. Diesem Zweck dient eine weitere Vor-
schrift. Die höhere Verwaltungsbehörde kann nämlich für die Ankündigung be-
stimmter Arten von Ausverkäufen anordnen, daß vorher einer bestimmten Stelle
(z. B. Polizei, Handelskammer) Anzeige über den Grund des Ausverkaufes und
den Zeitpunkt seines Beginns zu erstatten, sowie ein Verzeichnis der auszuver-
kaufenden Waren, deren Einsicht jedem gestattet wird, einzureichen ist. Für alle
Ausverkäufe schlechthin kann eine solche Anordnung indessen nicht getroffen werden,
        <pb n="233" />
        ﻿5. Großbetriebe im Kleinhandel.

203

sondern nur für bestimmte, begrifflich — nicht etwa nur nach dem Geschäftszweige
— zu unterscheidende Arten von Ausverkäufen.

Eine Ausnahmestellung räumt das Gesetz den Saison- und Inventur-
ausverkäufen ein, falls sie in der Ankündigung als solche bezeichnet werden
und im ordentlichen Geschäftsverkehr üblich sind. Der Gesetzgeber hält diese Ausver-
käufe in ganz besonderem Maße für eine unentbehrliche Form des Warenabsatzes,
soweit sie nicht — etwa im Hinblick auf den Gegenstand oder den Zeitpunkt des
Verkaufs — den Gepflogenheiten eines ordentlichen Geschäftsmannes widersprechen.
Bei den hiernach zulässigen Saison- und Inventurausverkäufen fällt der Zwang
zur Angabe eines Grundes fort, ebenso die Befolgung der für andere Arten von
Ausverkäufen etwa erlassenen Verwaltungsvorschriften, endlich das Verbot des Nach-
schiebens oder Vorfchiebens von Waren.

Das wirtschaftlich angemessene Maß sollen diese Ausverkäufe indessen inne-
halten. Deshalb ermächtigt das Gesetz die höhere Verwaltungsbehörde, über Zahl,
Zeit und Dauer der üblichen Saison- und Inventurausverkäufe Bestimmungen zu
treffen.

Konkursausverkäufe können nur von der Verwaltung der Masse veranstaltet
werden. Im übrigen verbietet das Gesetz bei Ankündigung des Verkaufs von
Waren, die aus einer Konkursmasse stammen, aber nicht mehr zu deren Bestand
gehören, jede Bezugnahme auf die Herkunft aus der Konkursmasse. Es ist also
nicht gestattet, daß jemand bekannt macht: „Aus dem Konkurs N. N. habe ich einen
Posten Schuhwaren preiswert erstanden usw." Während das Gesetz also sonst nur
unrichtige Angaben verbietet, wird hier auch der Hinweis auf tatsächliche Verhältnisse
untersagt.

5.	Grotzbelriebe im Kleinhandel.

Von Max Weigert.

Weigert, Besteuerung der Großbetriebe im Kleinhandel. jRede.j In: Verhand-
lungen des 26. Deutschen Handelstags in Berlin am 6. und 7. April 1900. Stenographischer
Bericht. Berlin, Liebheit &amp; Thiesen, 1900. S. 14—15.

Später als im übrigen Wirtschaftsleben hat sich im Kleinhandel der Großbetrieb
entwickelt. Während in anderen Ländern, in Frankreich, England und den Ver-
einigten Staaten von Amerika, riesige Warenhäuser schon seit mehreren Dezennien be-
stehen, sind derartige Magazine bei uns erst feit etwa zehn Jahren entstanden und haben
sich der Gunst des kaufenden Publikums zu erfreuen. Aber es muß gegenüber der
Anschauung, als ob solche Bazare etwa künstliche und naturwidrige Gebilde des
Großkapitals seien, darauf hingewiesen werden, daß dieselben sowohl bei uns wie
im Auslande aus kleinen Anfängen sich entwickelt haben und ihre Bedeutung und
Größe nicht nur ihrer Kapitalkraft verdanken, sondern in erster Linie auf Intelligenz,
Geschäftskenntnis und Reellität beruhen.

Welche Bedeutung die Warenhäuser für unsere Volkswirtschaft haben, läßt sich
kaum besser schildern, als es in der Begründung geschehen ist, welche die Preußische
Staatsregierung dem Gesetzentwürfe, betreffend die Warenhaussteuer, gegeben hat.

Es heißt darin wörtlich: „Durch ihre Kapitalkraft und die Größe ihres Um-
satzes sind jene Betriebe in den Stand gesetzt, sich einen billigeren Einkauf ihrer Waren
zu verschaffen als ihre kleineren Konkurrenten. Sie vermögen größere, eine reichere
Auswahl bietende Läger zu halten und dabei doch ihr Kapital rascher umzusetzen, das
Prinzip des Verkaufes nur gegen Barzahlung durchzuführen, brauchen nicht mit
        <pb n="234" />
        ﻿204 Zweiter Teil. Handel. VIII. Der Wettbewerb im Handel rc.

Zins- und Kapitalverlusten an Außenständen zu rechnen und können sich mit einem
geringeren Nutzen im einzelnen begnügen oder sogar ohne Gefährdung ihrer Existenz
längere Zeit ohne Reinertrag arbeiten. Sie sind in der Lage, ihre Geschäftshäuser
bis in die höchsten Etagen zu Verkaufsräumen zu benutzen, während der kleinere
und mittlere Detaillist nicht daran denken kann, als Verkaufsräume höhere und des-
halb billigere Etagen zu mieten. Wie der Räume, so ist auch bei dem großen
Umsatz und der infolgedessen durchzuführenden Arbeitsteilung eine lukrativere Aus-
nutzung des Personals möglich."

In diesen Worten ist die technische und wirtschaftliche Überlegenheit des Groß-
betriebes, die sich, wie längst auf industriellem, so neuerdings auch auf dem Gebiete
des Kleinhandels Bahn gebrochen hat, treffend dargestellt.

Müssen wir somit die Warenhäuser als wünschenswerte Förderer der Kon-
sumtion betrachten, so sind sie auch von nicht zu unterschätzendem günstigen Ein-
flüsse auf unsere industrielle Entwickelung. Sie sind einerseits wertvolle
Kunden unserer Großindustrie, für die sie unentbehrliche, sichere Abnehmer großer
Warenposten bilden, andererseits spielen sie als Arbeitgeber der Kleinindustrie eine
wichtige Rolle. Gerade aus unserem engeren Wirtschaftsgebiete (Berlin) sind uns
zahlreiche Belege dafür geworden, daß Handwerk und Kleingewerbe aus dem Ab-
satz an die Warenhäuser erheblichen Nutzen ziehen.

Die Warenhäuser haben aber zahlreiche Artikel überhaupt erst dem Konsum
der großen Massen zugänglich gemacht und neue Gebrauchsartikel ge-
schaffen. Ich erwähne hier den Vertrieb von konservierten Gemüsen, der seit
einiger Zeit in den Warenhausverkehr aufgenommen worden ist. Diese Konserven,
die früher nur von Wohlhabenderen gekauft wurden, werden jetzt in Wagenladungen
mit geringen Frachtspesen bezogen und dem Publikum zu billigen Preisen angeboten.
Der Verbrauch hat sich in außerordentlicher Weise gehoben, da auch die Spezial-
geschäfte ihre Preise ermäßigen muhten, und Gemüsezüchter, Fabrikanten, Händler
und Verbraucher finden ihren Vorteil.

Nicht minder hat sich der Verkauf von Büchern und Musikalien dadurch ge-
hoben, daß die Warenhäuser sich mit ihm beschäftigen. Der deutsche Buchhandel
arbeitet bekanntlich im allgemeinen mit hohen Preisen und kleinem Abnehmerkreis.
Bon einem hiesigen Warenhause sind nun vor einiger Zeit Massenauflagen gang-
barer Werke (Klassiker, Unterhaltungsschriften, Kochbücher, Bilderbücher u. dgl.) ver-
anstaltet und zu sehr billigen Preisen abgesetzt worden. Es wurden im letzten
Jahre etwa 150 000 Bilderbücher, 110 000 Kochbücher (zu je 30 oder 85 Pfg.),
120 000 Unterhaltungsschriften (zu 20—100 Pfg.), 8000 Klassiker abgesetzt. Gerade
dadurch, daß diese Bücher in der von vielen so anstößig gefundenen Nachbarschaft
von Kleidungsstücken, Hausgerät u. dgl. ausgelegt waren, fanden sie Käufer. Zu
den üblichen Preisen der Buchhandlungen würde sicher der überwiegende Teil der
Käufer überhaupt diese Bücher nicht erstanden haben, und, abgesehen davon, daß
zahlreichen, dem kleinen oder mittleren Bürgerstande angehörigen Personen eine
unterhaltende oder lehrreiche Lektüre entgangen wäre, hätten Papierhändler, Drucker,
Verleger, Buchbinder usw. den ihnen aus dem Verkauf erwachsenen Nutzen entbehrt.
Ähnliche Beispiele lassen sich noch zahlreich anführen.

Und gerade die in die Acht erklärten Warenhäuser, die verschiedenartige Waren-
gruppen führen, sind in dieser Beziehung am wirkungsvollsten. Ein Gang durch ihre
Räume, in denen die mannigfaltigsten Artikel nebeneinander zur Schau gelegt sind,
reizt die Kauflust an, der Besucher sieht Dinge, an die er nie gedacht, die er nie
gekannt hat, und wird angeregt, sie zu kaufen. Der Geschmack wird geweckt, die
Lust, auch die ärmlichste Wohnung mit einem kleinen billigen Schmuckgegenstande
zu versehen, und so mit der Hebung der Behaglichkeit des Heims der Sinn veredelt.
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        ﻿6. Die Konsumvereine.

205

Ein Öldruck, ein billiger, kunstgewerblicher Gegenstand bereiten das Verständnis für
das Bessere, Edelere vor. Gerade unsere Fabrikanten kunstgewerblicher Massen-
artikel müssen in den geschmähten Warenhäusern wertvolle Abnehmer erblicken.

Durch das Aufblühen des Großbetriebs im Kleinhandel ist aber auch die Kon-
kurrenz, die das Ausland der heimischen Industrie macht, erheblich zurückgedrängt
worden. Die Überschwemmung des deutschen Marktes mit den von den großen
Pariser Bazaren, dem Louvre, Bon MarcM, Printemps und anderen, gelieferten
Waren hat so gut wie vollständig aufgehört; die deutschen Warenhäuser sind mit
deutschen Waren an ihre Stelle getreten.

Müssen wir somit den Großbetrieb im Kleinhandel als eine auf den übrigen
wirtschaftlichen Gebieten seit lange eingetretene und immer weitere Fortschritte
machende Erscheinung ansehen, die sich im Interesse der Konsumenten und unserer
heimischen Industrie bewährt hat, so dürfen die Einwürfe nicht übergangen werden,
welche man gegen die Warenhäuser bezüglich ihres Reklamewesens und ihrer ver-
meintlichen Unreellität vielfach erhebt.

Man tadelt, daß manche Warenhäuser einzelne Artikel ohne Gewinn oder gar
mit Verlust verkaufen, daß sie die Kunden durch Gratiszugaben, z. B. von Photo-
graphien, anlocken, daß sie nur oder vorzugsweise Schundwaren führen.

Wir wollen gar nicht leugnen, daß in diesen wie vielleicht noch in anderen Be-
ziehungen unerfreuliche Züge des Kleinverkaufsgeschäftes durch die Warenhäuser
schärfer ausgeprägt sind. Aber vorhanden waren sie auch schon früher, sie sind keine
Eigentümlichkeiten des Warenhausbetriebes. Von alters her gibt der Krämer dem
einkaufenden Dienstmädchen oder Kinde ein Geschenk in den Kauf. Auch der abnorm
billige Verkauf einzelner Warengattungen, sei es zu Reklamezwecken, sei es zur
Räumung unbeliebter Ware, ist eine auch außerhalb der Warenhäuser weit verbreitete
Übung. Billige und schlechte Waren endlich führen auch viele Kleingeschäfte, die mit
Warenhäusern nichts gemein haben. Bei den Warenhäusern wird ein derartiges
Geschäftsgebaren nur sichtbarer, weil es im großen betrieben wird.

Aber solche unerfreuliche Erscheinungen im Geschäftsleben tragen ihre Korrektur
in sich selbst, weil das Publikum durch eigene Erfahrungen und durch die Mitteilungen
der Konkurrenten bald zur richtigen Erkenntnis gebracht wird.

Daß aber Unreellität in den großen Hellen Sälen eines Warenhauses, unter
den Augen von Hunderten von Angestellten aus die Dauer geübt werden könnte,
erscheint viel unwahrscheinlicher, als daß dies in dem Laden eines Kleinkrämers
geschieht.

Unreelles Geschäftsgebaren soll streng geahndet werden, aber dies hat nicht
durch die Steuergesetzgebung, sondern durch die Strafgesetzgebung
zu geschehen.

6.	Die Konsumvereine.

Von Heinrich Herkner.

H e r k n e r, Die Arbeiterfrage. 5. Ausl. Berlin, I. Guttentag, 1908. S. 319—351
und S. 362—366-

Eine Verbesserung der Arbeiterlage kann u. a. dadurch erfolgen, daß bei gleich-
bleibenden Lohnbezügen die Preise der Bedarfsartikel eine Ermäßigung erfahren;
es verdienen daher alle Veranstaltungen, welche eine bessere oder billigere Bedarfs-
deckung bezwecken, die volle Aufmerksamkeit der Sozialreformer. Letztere stellen sich
deshalb in der Regel der Besteuerung notwendiger Lebensmittel feindlich gegenüber.
        <pb n="236" />
        ﻿206 Zweiter Teil. Handel. VIII. Der Wettbewerb im Handel rc.

Und in der Tat, soweit derartige Steuern nicht an Stelle einer fehlenden direkten
Besteuerung der kleinen Einkommen getreten sind oder der Ertrag dieser Steuern
lediglich im speziellen Interesse der Arbeiter wieder verwendet wird, widerstreiten sie
dem Grundgedanken der sozialen Reform. Nun hat aber die Entwicklung der über-
seeischen Konkurrenz in der Landwirtschaft viele Staaten veranlaßt, Zölle auf Agrar-
produkte einzuführen, also teilweise eine Belastung notwendiger Lebensmittel, wie
Getreide, Fleisch, Butter, Eier, Gemüse u. dgl., vorzunehmen. Obwohl diese Zölle
nicht als Konsumbesteuerung gedacht sind, haben sie doch die gleiche Folge, nämlich
eine Verteuerung des Lebensunterhaltes. In der Regel bekämpfen die Vertreter der
Industriearbeiter solche Zölle ohne jede Einschränkung. Diese Haltung ist aber nur
dort im wirklichen Interesse der Arbeiter gelegen, wo die Zölle oder deren Erhöhung
zur Erhaltung der Landwirtschaft nicht unbedingt erforderlich sind. Daß eine ihrem
Ruin entgegengehende Landwirtschaft auch die Lage der Industriearbeiter ungünstig
beeinflussen würde, kann nicht bezweifelt werden. Ob Zölle überhaupt, in welcher
Höhe und auf welche Artikel sie namentlich im Interesse der Bauernschaft eine Not-
wendigkeit darstellen, das sind aber so eifrig umstrittene agrarpolitische Fragen, daß
eine Erledigung in diesem Zusammenhange nicht stattfinden kann. Fällt die Entschei-
dung zugunsten der Agrarzölle, so ist es jedenfalls geboten, die eintretende Verteuerung
des Lebensunterhaltes der Arbeiter durch Verminderung oder Beseitigung anderer
Konsumsteuern, die nicht aus fchutzzöllnerischen Motiven aufrecht erhalten werden
müssen, möglichst auszugleichen.

So wichtig die Art der Konsumbesteuerung sein mag, so bieten niedrige oder
fehlende Konsumsteuern noch keine Garantie für billige Lebensmittelpreise. An
Stelle der letzteren können hohe Gewinnaufschläge des Handels, insbesondere des
Detailhandels treten. Es ist die Aufgabe der Konsumvereine, dadurch, daß sie selbst
die Funktion des Detailhandels übernehmen, ihre Mitglieder von dieser Verteuerung
möglichst zu befreien. An sich stellt der Konsumverein eine Organisation dar, die nicht
nur im Interesse der Arbeiter, sondern aller Konsumenten liegt. Aber es ist be-
greiflich, daß das Interesse an der billigeren Beschaffung der Bedarfsartikel in dem
Grade wächst, als das Einkommen abnimmt. So erscheinen dann die Arbeiter oft
als die eifrigsten Parteigänger der Konsumvereinsbewegung.

Während die Gewerkvereine danach streben, das Einkommen des Arbeiters zu
erhöhen, und die Arbeiterversicherung den Bezug seines Einkommens zu sichern
trachtet, steigern die Konsumvereine durch Verbilligung der Güter, deren der Arbeiter
vorzugsweise zur Lebensführung bedarf, die Kaufkraft seines Einkommens. Die Be-
gründung von Konsumvereinen geht in so fern leichter vonstatten, als sie einen augen-
blicklich eintretenden, unmittelbaren Vorteil gewähren. Hier werden nicht, wie bei
Gewerkvereinen und Arbeiterversicherung, Beiträge verlangt, die vielleicht erst nach
langer Zeit einmal demjenigen, der sie geleistet hat, eine Gegenleistung verschaffen.
Der Konsumverein verlangt keine Opfer der Gegenwart für die Zukunft. Es genügt,
daß das Mitglied dem Vereine seine Kundschaft zuwendet und die entnommenen
Waren sofort bezahlt. Fast alle Konsumvereine haben heute den ihrer Ausdehnung
so förderlichen Grundsatz angenommen, die Geschäftsanteile zwar zu dem landesüb-
lichen Zinsfüße zu verzinsen, aber den Gewinn nur nach Maßgabe der bewirkten
Einkäufe unter die Kunden zu verteilen. Je eifriger ein Mitglied im Vereinsladen
kauft, desto größer sein Gewinn.

Es hieße die Bedeutung der Konsumvereine verkennen, wenn man sie nur als
Einrichtungen zur billigeren Beschaffung der Lebensmittel gelten lassen wollte. Der
Konsumverein leistet mehr. Er erzieht die Arbeiter zu wirtschaftlicher Lebens-
führung, da er Barzahlung verlangt. Er befreit von den unwürdigen Abhängigkeits-
verhältnissen, in denen die Arbeiter sich dem kreditierenden Krämer gegenüber oft
        <pb n="237" />
        ﻿6. Die Konsumvereine.

207

befinden. Er befähigt die Arbeiter zur Verwaltung und bietet auch manche wertvolle
Handhabe, um auf die Gestaltung des Arbeitsverhältnisses selbst einzuwirken. Bei
der Wahl der Geschäfte, denen die Konsumvereine ihre Aufträge erteilen, kann auf
die Stellung der Arbeiter in diesen Geschäften Rücksicht genommen werden. Was
einer Staats- oder Kommunalbehörde in dieser Beziehung zugemutet werden kann,
trifft auch für Konsumgenossenschaften im allgemeinen zu. Ja, es ist sogar in hohem
Maße wünschenswert, daß diese Organisationen den Konsumenten ihre Verantwort-
lichkeit für die Arbeitsbedingungen zum klaren Bewußtsein bringen. Wesentlich
erleichtert wird die Technik des Einkaufes, wenn die unter „anständigen" Arbeitsbe-
dingungen hergestellten Waren durch besondere Etikette (Label) der beteiligten Ge-
werkschaften kenntlich gemacht werden. In den Vereinigten Staaten hat dieses
System bereits große Fortschritte aufzuweisen.

Haben die Konsumvereine eine größere Ausbreitung erlangt, so ist es zweck-
mäßig, wenn die Vereine zu einer Großhandelsgenossenschaft zusammentreten. Wie
der einzelne Konsumverein seine Mitglieder von den Diensten und Preisaufschlägen
des kleinen Detailhändlers befreit, so macht die Großhandelsgenossenschaft die Vereine
von der Vermittlung des Großhandels unabhängig. Unmittelbare Beziehungen zu
den Produzenten werden angeknüpft, ja unter Umständen eigene Produktionsbetriebe
eröffnet. Die Erfahrung lehrt, daß Großhandelsvereinigungen dort, wo es sich um
qualitativ wenig differenzierte, einem ständigen Bedarfe entsprechende Massengüter
handelt, die Produktion mit Erfolg betreiben können.

Wenn man den Konsumvereinen vorwirft, daß sie den Kleinhandel zugrunde
richten oder mindestens empfindlich schädigen, so läßt sich nicht leugnen, daß große
Fortschritte der Bewegung diese Wirkung hervorrufen. Trotzdem kann es von einem
allgemeinen Standpunkte aus nicht gerechtfertigt werden, wenn der Versuch unter-
nommen wird, die Konsumvereine deshalb durch Sondersteuern oder Boykottierung
zu unterdrücken. Namentlich im Deutschen Reiche, wo teils durch hohe Zölle, teils
durch die immer mächtiger werdenden Kartelle eine schwere Bedrohung der Konsu-
menteninteressen besteht, läßt sich viel eher eine Beförderung als eine Erschwerung
der Konsumvereine aus allgemeinen Erwägungen befürworten. Die Vereine stellen
eine vollkommenere Organisation des Verteilungsgeschäftes dar und müssen ebenso-
sehr als wirtschaftlicher wie als sozialer Fortschritt gewürdigt werden. Je weniger
objektiven Aufwand die Verteilung in Anspruch nimmt, desto mehr Kräfte bleiben
der Produktion erhalten, und desto reichlicher kann die Güterversorgung überhaupt
ausfallen. Der Stand der kleinen Krämer hat ebensowenig ein unantastbares Recht
auf die Erhaltung seiner Erwerbsgelegenheit, als es Handwerker und Arbeiter besitzen,
denen die Einführung von Maschinen die Beschäftigung entzieht. Da überdies die
Entfaltung der Konsumvereine sehr allmählich vor sich geht, so besitzt der Kleinhandel
ausreichende Zeit, um diesen Veränderungen Rechnung zu tragen.

Ein anderer Vorwurf, der namentlich von Ferdinand Lassalle den Konsum-
vereinen gemacht wurde, ging dahin, daß sie nicht imstande seien, der Arbeiterklasse
eine tatsächliche Verbesserung zu verschaffen, weil im Verhältnisse zu der von ihnen
bewirkten Verbilligung der Lebenshaltung auch die Löhne heruntergehen würden.
Die Beobachtung zeigt aber, daß die Konsumvereine in noch höherem Grade, als sie
die Lebensmittel verbilligen, die Lebensansprüche der Arbeiter steigern. Die Arbeiter
geben infolge der Konsumvereine in der Regel nicht weniger für Lebensmittel aus,
sie konsumieren mehr und vor allem in besserer Qualität. Weit entfernt, den stunckurck
vk life herunterzudrücken, tragen sie gerade viel zur Verfeinerung des Geschmackes
und Erhöhung der Bedürfnisse bei. Im übrigen würde selbst dann, wenn die Kon-
sumvereine eine absolute Verminderung der Ausgaben für Lebensmittel bewirken
sollten, ein Sinken des Lohnes wenigstens nicht für diejenigen Arbeiter eintreten,
        <pb n="238" />
        ﻿208 Zweiter Teil. Handel. VIII. Der Wettbewerb im Handel rc.

welche gewerkschaftlichen Vereinigungen angehören. Vermag der Gewerkoerein auch
nicht, selbst bei aufsteigender Konjunktur, mit absoluter Sicherheit die Löhne zu
erhöhen, so kann er doch Lohnherabsetzungen ungemein erschweren. Kein Arbeit-
geber wird leichten Herzens wagen, die Löhne herabzusetzen, wenn ihm eine wohl-
organisierte Arbeiterschaft, insgesamt von dem Bestreben beseelt, in ihrer Lebens-
führung fortzuschreiten, gegenübersteht. Bereits erreichte Vorteile, an deren Genuß
man sich gewöhnt hat, wieder zu verlieren, bedeutet für die meisten Menschen ein
weit empfindlicheres Opfer, als etwa auf eine vielleicht mögliche Verbesserung ganz
zu verzichten. Mit der Stärke des Opfers wächst der Widerstand. Der Arbeitgeber
muß sich darauf gefaßt machen, daß die Arbeiterschaft eine geplante Herabsetzung
der Löhne bis aufs äußerste bekämpfen und ihre Lebenshaltung mit größter Zähigkeit
zu bewahren trachten wird. überdies wird ein gegen Lohnherabsetzungen geführter
Kampf in der öffentlichen Meinung, auf die heute doch viel ankommt, leicht mehr
Sympathien zugunsten der Arbeiter als der Arbeitgeber hervorrufen.

Mit Hilfe der Gewerkvereine ist es englischen Arbeitern sogar gelungen, trotz
der Preisermäßigungen, welche durch die überseeische Konkurrenz und die Frei-
handelspolitik in den wichtigsten Lebensbedürfnissen eingetreten sind, und die an Be-
deutung die Verbilligung durch die Konsumvereine erheblich überragen, die Lohnbe-
wegung in aufsteigender Linie zu erhalten.

Die Kritik der Konsumvereine hat an andern Punkten einzusetzen. Zuerst ist
geltend zu machen, daß die unteren Schichten der Arbeiterklasse, wie an freien Orga-
nisationen überhaupt, so auch an den Konsumvereinen gar nicht oder nur in geringem
Maße beteiligt sind. „Menschen, die unter einer gewissen Lebenshaltung oder isoliert
leben"', schreibt treffend Frau S. Webb, „Bevölkerungen, welche unausgesetzt ihren
Wohnort wechseln und ihre Beschäftigung ändern, sind unfähig zur freiwilligen
Assoziation, sei es als Konsumenten, sei es als Produzenten. Dies von der „Hand
zum Mund"-Leben des unregelmäßig beschäftigten Arbeiters, die physische Apathie
des Opfers des Schweihtreibers, die Gewohnheit des Vagabundierens und die unge-
regelten Wünsche des Straßenhausierers und der bunt durcheinander gewürfelten Be-
wohner des gewöhnlichen Logierhauses, — kurz die Rastlosigkeit und tödliche, aus
Mangel an Nahrung entstehende, durch Nichtstun gemilderte oder durch körperliche
Erschöpfung noch erhöhte Müdigkeit gestatten in dem einzelnen Individuum ebenso-
wenig wie in der ganzen Klasse, die Eigenschaften zu entwickeln, die zur demokratischen
Geno enschaft und demokratischen Selbstregierung notwendig sind."

Zweitens bleibt zu beachten, daß der Konsumverein nur denjenigen Teil des
Arbeuerkonsums zu verbilligen imstande ist, in bezug aus welchen der Arbeiter ohne
Dazwischentreten des Konsumvereines vom Detailhandel abhängig wäre. Der
Arbeiter bedarf aber auch einer Wohnung, er bedarf Gas und Wasser, er bedarf
Transportleistungen usw.

Wenn in bezug auf die Beschaffung billigerer und besserer Wohnungen auch
die Konsumvereine selbst nicht eingreifen, so haben doch immerhin die Bau- und
Sparvereine, deren es 1907 681 mit 129 232 Mitgliedern im Deutschen Reiche gab,
schon schöne Ergebnisse erzielt.

Unter diesen Umständen wird sich die Kritik, die an der Wirksamkeit der
Konsumvereine zu üben ist, hauptsächlich gegen den Versuch aussprechen müssen, die
Konsumgenossenschaftsbewegung in den Dienst parteipolitischer Zwecke zu spannen.
An und für sich sprechen dieselben Gesichtspunkte, welche eine parteipolitisch-neutrale
Gewerkschaftsbewegung verlangen, auch für die neutrale Haltung der Konsumvereine.

Obwohl besorgniserregende Erscheinungen in dieser Hinsicht leider nicht fehlen,
wird selbst derjenige, der den Genossenfchaftsidealen kritisch gegenübersteht, zugeben
müssen, daß der Gedanke der freien genossenschaftlichen Vereinigung zu den sozial-
        <pb n="239" />
        ﻿7. Das Wandergewerbe.

209

politisch fruchtbarsten gehört, die wir besitzen; daß ihm eine Anpassungsfähigkeit und
Gestaltungskraft innewohnt, die uns noch weit über die bis jetzt erzielten Ergebnisse
hinausführen wird. Und die Genossenschaft ist nicht nur zur Verbesserung materieller
Verhältnisse fähig, sie wird, wie bereits manche Erscheinung klar andeutet, sicher auch
für die Hebung der künstlerischen, dramatischen und literarischen Produktions- und
Konsumtionsverhältnisse eine außerordentliche Bedeutung gewinnen. Auch läßt sich
nicht verkennen, daß im Genossenschaftswesen Keime liegen, die in ihrer weiteren
Ausbildung charakteristische Glieder und Einrichtungen des gegenwärtigen Wirt-
schaftslebens zurückdrängen können. Der Detailhandel, ja selbst der Großhandel
werden ausgeschaltet, und auch den gewerblichen Unternehmer vermag die Genossen-
schaft zu ersetzen, wenn sie es unternimmt, selbst Waren für ihre Mitglieder zu pro-
duzieren. Somit erfährt durch die Genossenschaftsbewegung das Geltungsgebiet von
Unternehmerprinzip, Warenproduktion, freiem Wettbewerb, Privateigentum an den
Produktionsmitteln, kurz all dasjenige, wodurch wir die heutige Wirtschaftsordnung
kennzeichnen, eine beachtenswerte Eindämmung. Und trotz dieser tiefeingreifenden
Umwälzungen tritt das Genossenschaftswesen als solches gegen die geltende Rechts-
ordnung, gegen die überlieferten politischen und kirchlichen Einrichtungen in keinerlei
Gegensatz!

7.	Das Wandergewerbe.

Von Paul Rocke.

Rocke, Der Kleinhandel. In: Handbuch der Wirtschaftskunde Deutschlands. Heraus-
gegeben im Aufträge des Deutschen Verbandes für das kaufmännische Unterrichtswesen.
4. Bd. Leipzig, B. G. Teubner, 1904. S. 89—91.

Eine den Jahrmärkten in ihrer heutigen Form verwandte Erscheinung sind die
Wanderlager und Wanderauktionen, mit dem charakteristischen Haupt-
unterschiede, daß sie nicht periodische Zusammenkünfte einer Mehrzahl von Handel-
treibenden darstellen, sondern umherziehende Einzelbetriebe. Am meisten werden auf
diese Weise vertrieben Manufaktur-, Mode- und Kurzwaren im weitesten Sinne
dieser Worte, Schuhwaren, Hüte, Mützen, Schirme, Galanterie-, Leder- und Spiel-
waren, Glas, Porzellan, Steingut und irdene Waren, Korbwaren und Bürsten, Seifen
und Parfümerien, Tabak und Zigarren, Weine und Liköre.

Diese Form des Gewerbebetriebs steht unter gewissen einschränkenden Be-
stimmungen der Gewerbeordnung, welche davon ausgehen, daß er sowohl für das
kaufende Publikum als auch für den seßhaften Detailhandel leicht mit Gefahren und
Schädigungen verschiedener Art verbunden ist. Denselben Erwägungen entspringt
eine Sonderbesteuerung der Wanderlager und Wanderauktionen, die durch die Steuer-
gesetzgebung der deutschen Einzelstaaten geregelt ist. über Zahl und Verbreitung
dieser Geschäftsformen stehen uns neuere statistische Angaben nicht zur Verfügung.
Vom Reichskanzleramte sind im Jahre 1878 Erhebungen darüber angestellt worden,
deren Ergebnisse unterm 30. April genannten Jahres dem Reichstage vorgelegt
wurden. Es läßt sich jedoch nicht feststellen, inwieweit die dort gemachten Angaben
noch heute für bestimmte Ortschaften und Landstriche zutreffen oder nur noch histo-
rischen Wert haben.*)

*) In Preußen wurden im Jahre 1910 1070 Wanderlager (darunter 4 Wander-
auktionen) angemeldet und zu 53 770 JL Wanderlagersteuer herangezogen. Statistisches
Jahrbuch für den Preußischen Staat. 9. Jahrgang 1911. Herausgegeben vom
Statistischen Landesamte. Berlin, Verlag des Statistischen Landesamts, 1912. S. 578. — G. M.

Mollat, Voltswirtschuftliches Quellenbuch. 4. Aufl.	14
        <pb n="240" />
        ﻿210 Zweiter Teil. Handel. VIII. Der Wettbewerb im Handel rc.

Die älteste, bekannteste und praktisch wohl wichtigste Form des Wandergewerbes
ist der Hausierhandel.

Bei der gewerblichen Betriebszählung vom 14. Juni 1895 wurden im Deutschen
Reiche 39 057 Hausiergewerbebetriebe überhaupt gezählt. Von den insgesamt im
Hausierhandel tätigen 37 429 Personen waren 22 952 männlichen und 14 477 weib-
lichen Geschlechts. In den meisten, nämlich in fast 32 000 Betrieben, ist nur eine
Person, der Betriebsinhaber, tätig. Mitarbeitende Familienmitglieder wurden 1858
gezählt, davon 265 männliche und 1593 weibliche.*)

Stieda unterscheidet drei Arten von Hausierern:

1.	Hausierer, die Leistungen anbieten oder Erzeugnisse ihrer eigenen Wirtschaft,
industrielle oder landwirtschaftliche, feiltragen;

2.	Hausierer, die durch Ungunst der Verhältnisse in ihrer Heimat beim Mangel
anderer Erwerbsgelegenheit sich diesem Berufe zugewandt haben;

3.	Hausierer, die nicht eigentlich arbeiten wollen oder können, bei denen vielmehr
dieses Geschäft nur den Vorwand gibt, zu betteln und zu bummeln.

Unter diese drei Gruppen läßt sich jedoch der gesamte im Reiche betriebene
Hausierhandel nicht ohne Zwang vollkommen unterbringen, man muß vielmehr
mindestens noch eine vierte Gruppe aufstellen, nämlich:

4.	Hausierer, die infolge Familien- oder Lokaltradition sich diesem Berufe
widmen.

Von ständigen Wohnorten einer größeren Anzahl von Hausierern seien hervor-
gehoben:

Die Hausierdörfer im Kreise Ratibor in Schlesien, das bedeutendste Deutsch-
Krawarn. Gehandelt wird mit den verschiedensten Waren, die in Großhandlungen
Breslaus und größerer Provinzialstädte bezogen werden.

Der größte Teil der Einwohner von Satzung im Erzgebirge erwirbt seinen
Lebensunterhalt durch den Wanderhandel mit Spitzen, Erzeugnissen der erzgebir-
gischen Klöppelei, mit leinenen, wollenen und anderen Webwaren, wofür Haupt-
bezugsorte Leipzig, Chemnitz, Apolda, Ehrenfriedersdorf und Thum sind, mit böh-
mischen Bettfedern, Flachs, Sämereien, Pferden, die größtenteils in Böhmen auf-
gekauft werden, Gänsen aus Rußland. — Die Bewohner der obererzgebirgischen
Gemeinden Stützengrün und Rotenkirchen vertreiben Heidel- und Preißelbeeren,
ursprünglich die in den heimatlichen Wäldern gesammelten, in allmählicher Ent-
wickelung und in viel größerem Maßstabe solche aus dem Voigtlande, Fichtelgebirge,
Elbsandsteingebirge, Fläming und aus Schweden.

Das Fichtelgebirge beherbergt eine größere Anzahl von Hausierern in der sog.
„Steinpfalz", einem unwirtlichen und unfruchtbaren Distrikt von 7 km Ausdehnung
von Nord nach Süd und 9 km von Ost nach West. Der Hausierhandel ist hervor-
gegangen aus dem Vertriebe selbsthergestellter Waren aus Fichtenholz und Stroh
und hat sich dann auf Manufaktur- und Weißwaren ausgedehnt, die namentlich aus
Leipzig und Greiz bezogen werden. Die meisten „Pfälzer" sind weiblichen Geschlechts.

*) Nach der Berufs- und Betriebszählung vom 12. Juni 1907 gab es im Deutschen
Reiche 47 421 Hausiergewerbebetriebe (darunter 41801 Hauptbetriebe und unter diesen 35 306
Alleinbetriebe); tätig waren im Hausierhandel 48 371 Personen, nämlich 26 318 männlichen und
22 053 weiblichen Geschlechts. Statt st isches Jahrbuch für das Deutsche Reich.
Herausgegeben vom Kaiserlichen Statistischen Amte. 30. Jahrgang 1909. Berlin, Putt-
kammer &amp; Mühlbrecht, 1909. S. 84. — In Preußen wurden im Jahre 1910 139 571 Wander-
gewerbescheine ausgefertigt; der Nettobetrag der Wandergewerbesteuer stellte sich in dem-
selben Jahre auf 3201400 M. Statistisches Jahrbuch für den Preußischen
Staat a. a. O. S. 496 und S. 497. —G. M.
        <pb n="241" />
        ﻿I

7. Das Wandergewerbe.	211

Etwa 40 Männer im Alter von 20—40 Jahren, die im Effeltrich (Bayern),
östlich der Bahnlinie Bamberg—Nürnberg, wohnhaft sind, befassen sich mit dem
Hausiervertriebe der dort gezogenen Obstbäume.

Zwischen Bamberg und Erlangen wird auf einer viele Stunden sich im Umkreise
hinziehenden Strecke Meerrettich gebaut. Hauptort ist das Städtchen Baiersdorf,
daneben kommt eine große Anzahl der umliegenden Dörfer in Betracht. Dieser Meer-
rettich wird durch Hausierer nach Österreich, Süd- und teilweise Norddeutschland,
ferner auch nach Italien, der Schweiz und nach Rußland gebracht. — Einer gewissen
Berühmtheit erfreut sich auch das Hausiergewerbe von Frammersbach im Tale des
bei Lohr in den Main mündenden Lohrbachs. Gehandelt wird größtenteils mit
Schreibwaren, ein Teil der Hausierer ist ferner Alteisensammler. Eine gute Stunde
von Frammersbach, schon auf preußischem Gebiete, liegt das Dorf Kempfenbrunn,
dessen Bewohner vielfach Borstenhandel treiben. Im Bezirksamte Frankental (Pfalz)
betreiben aus Mangel an Arbeitsgelegenheit die Bewohner der Orte Hettenleidelheim,
Tiefenthal, Karlsberg, Altleiningen, Hertlingshausen und Wattenheim Hausierhandel
mit Erzeugnissen der Textilindustrie, die von Fabriken und Großhandlungen in Süd-
und Mitteldeutschland bezogen werden. Bewohner des Bezirksamtes Bergzabern
betreiben das Hausiergewerbe mit Bürstenwaren und mit Bildern, Kurzwaren,
Schreibmaterialien, Galanteriewaren und Druckschriften.

Der Leinwandwanderhandel der Rauhen Alb geht bis auf das Jahr 1346 zurück.
Weborte sind Herstetten und Leichingen. Außerdem werden gekaufte Waren, z. B.
aus Blaubeuren und Ulm, vertrieben.

Württemberg hat die meisten Hausierer in den überwiegend landwirtschaftlichen
Kreisen, im Jagst-, Schwarzwald- und Donaukreise; in einer Reihe von Ortschaften
sucht die ganze Einwohnerschaft oder doch ein größerer Teil wegen Beschränktheit
oder Dürftigkeit des nutzbaren Bodens und mangels anderer Erwerbsquellen schon
seit Menschenaltern in dem Hausierhandel ihren Lebensunterhalt.

Die überwiegende Mehrzahl der hohenzollerifchen Hausierer ist im Killertale,
welches sich von Hechingen nach Südosten erstreckt, ansässig.

Elsaß-Lothringen ist dasjenige Land im Deutschen Reiche, welches verhältnis-
mäßig am meisten Wandergewerbetreibende aufweist. Das steht im Zusammen-
hange mit seinem vorwiegend ländlichen Charakter, mit der großen Ausdehnung,
welche der Viehhandel im Lande angenommen hat, und mit dem früheren Besteue-
rungssystem. In Elsaß-Lothringen gibt es keine eigentlichen Hausiergemeinden, aber
beinahe drei Viertel aller Gemeinden zählen Hausiergewerbetreibende zu ihren
Bürgern.

Stammsitze des hessischen Wandergewerbes sind eine Anzahl von Dorffchaften
in den östlich und nordöstlich vom Meißner gelegenen Teilen der Kreise Eschwege
und Witzenhausen. Unmittelbar hervorgegangen ist das Hausierwesen aus dem Fuhr-
wesen. Der Kreis der vertriebenen Waren ist nicht fest geschlossen; zu nennen sind
namentlich die Erzeugnisse der hessischen Leinenweberei und Flachsspinnerei, getrock-
netes Obst, Hülsenfrüchte, Peitschen und Peitschenschnüre, Flanelle und Wachstuche,
Tonwaren, Kolonial- und Delikateßwaren, Gewürze, Walnüsse, Vieh u. a. m.

Die Hausierer von Urberach im Großherzogtum Hessen handeln in der großen
Mehrzahl mit irdenem Geschirr.

Im Regierungsbezirk Düsseldorf, und zwar im Kreise Grevenbroich und im
Kreise Moers, dem sog. Bönninghardt, besorgen etwa 60 Hausierer den Verkauf der
dort fabrizierten Matten und Teppiche aus Filz, Leder und Kokosgarn. Dazu
kommen etwa ebensoviel Besenbinder aus der Bönninghardter Heide, die auf den
Hausierhandel angewiesen sind. Die im Regierungsbezirk Aachen ansässigen Hausierer
führen als Hauptartikel die verschiedenen Sorten von Tuchstoffen und Manufaktur-

14*
        <pb n="242" />
        ﻿212 Zweiter Teil. Handel. VIII. Der Wettbewerb im Handel rc.

waren, daneben kleinere Gegenstände für den täglichen Bedarf. Besonders viele
Hausierer wohnen in der Stadt Linnich im Kreise Jülich und den umliegenden
Dörfern.

Das Wirtschaftsleben des Westerwaldes erhält von jeher sein Gepräge durch
das Hausierer- und Landgängertum. In Betracht kommen landwirtschaftliche
Hausierer für Vieh, in der Hauptsache Juden, für Landesprodukte aller Art, ferner
die Nothausierer (Kietzeleute und Puckelkrämer), die Armenunterstützung in Form
eines Wandergewerbescheines erhalten, Jrdengefchirrhändler, Lumpensammler, ge-
nannt Meckeser, und einige Kolporteure. Die Westerwälder „Landgänger" handelten
früher u. a. mit Erzeugnissen des Kannenbäckergewerbes (Geschirr), Holz- und
Galanteriewaren; in der Hauptsache waren sie Musiker, Gaukler und Bettelleute.
Heute gibt es wenig Hausierartikel, die von den Westerwäldern nicht geführt werden.
— Die sauerländischen Hausierer, welche man überall in Deutschland und vielfach
im Auslande trifft, nehmen an Zahl von Jahr zu Jahr ab.

Der Hausierhandel der Eichsfelder ist wieder auf die äußerst ungünstigen
Bodenverhältnisse daselbst zurückzuführen. Vertrieben werden Erzeugnisse der Haus-
textilindustrie sowie verschiedene gekaufte Waren.

In Merxhausen am Solling (Herzogtum Braunschweig) lebt seit Generationen
etwa die Hälfte der Einwohner von dem Hausierhandel mit Leinen- und Baumwoll-
waren, früher selbst hergestellten, jetzt Fabrikware; das in demselben Lande gelegene
Hohegeiß, der höchste Ort auf dem Harze, nährt sich in größerem Maße vom Hausier-
handel, der, aus der Holzindustrie hervorgegangen, sich heute auch auf verschiedene
andere Waren erstreckt. Der Hausierhandel von Benneckenstein im Harze ist ent-
standen aus der dortigen Nagelschmiederei und Holzwarenindustrie. Heute wird
„Handel mit allen zulässigen Gegenständen", wie es teilweise auf den Hausierscheinen
heißt, betrieben.

In Bardowiek, Flecken im Landkreise Lüneburg, befassen sich etwa 160 Personen
mit Samen-Hausierhandel.

Das Herzogtum Oldenburg ist ein günstiger Boden für den Gewerbebetrieb im
Umherziehen, und zwar infolge des Besteuerungssystems: vor allem spielen hier aber
die Besiedelungsverhältnisse eine große Rolle. Man findet in Oldenburg Hausierer
aus allen Gegenden Deutschlands.

In den deutschen Großstädten ist der Hausierhandel in bedeutendem Umfange
Straßen- und Wirtshaushandel in Verbindung mit Bettel und unsittlichem Lebens-
wandel.

Von ausländischen Hausierern sind besonders zu nennen die italienischen Gips-
figurenhändler, die sich truppweise in den deutschen Großstädten niederlassen und die
von ihren „Meistern" dortselbst verfertigten Figuren vertreiben, und die „Slovaken",
aus Österreich und den Donauländern stammende Händler mit Blechwaren und
Mäusefallen, die auch ihre Dienste als Topfstricker anbieten.

Dem Hausierer verwandt, im Einzelfalle zuweilen von ihm nicht zu unter-
scheiden, ist der D e t a i l r e i s e n d e. Im Dienste einer ansässigen Handelsfirma
stehend, sucht er für diese bei Privaten Bestellungen auf die von ihr vertriebenen
Waren auf. Die Waren selbst führt er im allgemeinen (Ausnahmen u. a. Goldwaren,
Edelsteine, Uhren) nicht mit sich, sondern nur Proben. Besonders viel Detailreisende
werden verwandt im Handel mit Wein, Leinwand (Bielefeld), Nähmaschinen, Herren-
anzügen, besonders Uniformen, und Zigarren.

Zum Schutze des seßhaften Handels ist der Detailreisehandel ebenfalls durch die
Gewerbeordnung gewissen Beschränkungen unterworfen. Zum Schutze des Detail-
reisehandels andererseits hat sich ein Zentralverband gebildet, der seinen Sitz in
Bielefeld hat, jedoch mit seiner Tätigkeit wenig an die Öffentlichkeit getreten ist.
        <pb n="243" />
        ﻿8. Gibt es eine Notlage des Kleinhandels?

213

8.	Gibt es eine Notlage des Kleinhandels?

Von Otto F r h. v. B ö n i g k.

d. Bönigk, Gibt es eine Notlage des Kleinhandels? In: Monatsschrift für Handel,
Industrie und Schiffahrt. Amtliches Organ der Handelskammer zu Halberstadt. Heraus-
geber: v. Bönigk. Halberstadt, Verlag der Handelskammer, 1904. S. 101—103.

Wenn man die Frage in dieser Allgemeinheit stellt, so ist sie zweifellos zu ver-
neinen, denn der Detailhandel, soweit er große Warenhäuser oder große Konsum-
vereine und Filialgeschäfte umfaßt, klagt keineswegs über die Ungunst der Zeiten.
Im Gegenteil erweisen die oft recht beträchtlichen Erweiterungsbauten und Neu-
gründungen von Warenhäusern, die weiteren Eröffnungen von Filialen gewisser
Geschäfte klar, daß wir es hier mit Betrieben zu tun haben, die allen Grund haben,
mit dem Ertrage ihrer Tätigkeit zufrieden zu sein. Der Kreis, auf den sich die
beweglichen Klagen über die „Notlage des Detailhandels" beziehen, umfaßt daher
nur einen Teil desselben, den ich kurz mit dem Worte „Klein-Detailhandel" be-
zeichnen will, im Gegensatz zum „Groß-Detailhandel", der in den Warenhauspalästen
und in den großen Spezialhäusern der Konfektionsbranche seine bekanntesten Ver-
treter findet. Allerdings sind keineswegs alle Betriebe des Klein-Detailhandels
gleichmäßig in mißlichen Verhältnissen, aber man wird doch im allgemeinen nicht
irregehen, wenn man sagt, daß die Klagen sich ausschließlich auf den Klein-
Detailhandel beziehen.

Prüft man dieselben nun näher, so ergibt sich bald, daß die persönlichen Er-
fahrungen des einzelnen Klein-Detaillisten ihn zu einer starken Überschätzung der jener
„Notlage" zugrunde liegenden einzelnen Erscheinungen führen. Bei dem einen sind
die Detailreisenden aus den Großstädten, beim anderen die Einschränkungen
des Detailreisens, beim dritten die Wanderlager, beim vierten die Ausverkäufe, die
Konsumvereine, Warenhäuser usw. an allem schuld. Wenige aber erkennen, daß dies
alles nur verschiedene Äußerungsformen jener einen treibenden Kraft find, welche
die gesamte Konsumentenversorgung in veränderte Bahnen treibt. Jene Einzel-
erscheinungen sind allerdings nicht unwichtig, wie die Wirkungen des Unlauterkeits-
gesetzes, der Nahrungsmittelgesetzgebung, der Bestimmungen über die Auktionen usw.
deutlich dartun, weil sie das sittliche Kleid der Volkswirtschaft ausbessern, welches die
lästigen Auswüchse der Gewerbefreiheit zerrissen hatten, — aber diese Flickarbeit
darf nicht mit so viel Lärm und Überschätzung verbunden werden, daß man das
Geräusch des rastlosen Webstuhls nicht hört, an welchem die Zeit ein neues Kleid
für den Detailhandel, für die Konsumentenversorgung webt.

Gerade aber darin, daß diese Webearbeit vor sich geht und schon recht weit
gediehen ist, liegt das Geheimnis der sog. Detailhandelsfrage. Das wird sofort
klar, wenn man den einzelnen eigenartigen Fäden des Gewebes zu folgen sucht, wenn
man also den Unterschieden nachspürt, welche sich zwischen der früheren Art der
Konsumentenversorgung und der jetzigen Methode ergeben. Natürlich können hier
nicht sämtliche Punkte, in denen sich eine Abweichung der jetzigen von den früheren
Verhältnissen ergibt, aufgeführt, sondern nur einige charakteristische Züge bezeichnet
werden, welche die Umwälzung auf dem Gebiete der Konsumentenversorgung etwa
seit Gründung des neuen Deutschen Reichs unzweifelhaft belegen.

1.	Früher gab es nur solche Detailbetriebe, in denen es auf Erzielung eines
Gewinns für den Besitzer abgesehen war; jetzt gibt es Konsumentenvereinigungen
aller Art zum gemeinsamen Bezug von Waren.

2.	Während früher die Detailgeschäfte nur mit solchen Waren handelten,
        <pb n="244" />
        ﻿214 Zweiter Teil. Handel. VIII. Der Wettbewerb im Handel rc.

welche sie fertig bezogen, machen ihnen jetzt manche Industrielle Konkurrenz, indem
sie ihre Waren in eigenen Läden absetzen.

3.	Früher war die Höhe des Anlage- und Betriebskapitals bei allen Detail-
handlungen ungefähr gleich oder doch nicht gar so sehr abweichend, — es handelte
sich um Tausende oder auch manchmal um Zehntausende — jetzt benutzt sich dies
Kapital zwar bei den Klein-Detaillisten nach der durchschnittlich gleichen Höhe, aber
daneben sind Betriebe entstanden, deren Anlagekapital allein schon nach Millionen
zählt.

4.	Früher deckte der Käufer seinen Bedarf fast ausschließlich bei den Kauf-
leuten seines Wohnortes (nur Konkurrenz unter den Kaufleuten dieses einen Ortes),
jetzt bezieht er seine Waren z. T. von außerhalb, besonders aus den großen Städten,
die er besucht, oder aus denen er mit Hilfe der billigen Postpakettarife Sendungen
empfängt. (Versandgeschäfte.)

5.	Früher besaß der Detaillist fast stets nur einen Laden, jetzt gibt es viele
sog. Filialhandlungen, die in vielen Orten Läden unterhalten.

6.	Während früher die Geschäfte meist Eigentum eines einzigen Menschen
waren, der manchmal vielleicht durch Verwandte pekuniär unterstützt wurde, gibt es
jetzt Geschäfte, die in Form von Genossenschaften oder Aktiengesellschaften betrieben
werden oder mit so unverhältnismäßig viel erborgtem Gelde (von der Bank), daß
der Eigentümer diesen Namen im wirtschaftlichen Sinne nicht verdient.

7.	Früher fand man Geschäfte gleichmäßig über das ganze Land verteilt,
jetzt macht sich eine schärfere Konzentration in den größeren Städten auf Kosten
des platten Landes geltend.

8.	Während man früher in einem Geschäft die sämtlichen Waren einer
Branche vereinigte, spezialisiert man jetzt, indem man z. B. Geschäfte führt, in
denen es nur Zuckerwaren, nur Kaffee, nur Mäntel, nur Kinderkleider gibt.

9.	Während man ferner früher sämtliche Waren einer einzelnen
Branche führte, vereinigt man manchmal jetztdie gangbarsten Sorten mehrerer,
mitunter sogar sämtlicher Branchen in einem Betriebe. (Gemischtwarensystem,
Warenhäuser.)

10.	Früher führten sämtliche Geschäfte ihre Waren (soweit nicht Jahreszeit
oder Mode dies hinderten) gleichmäßig und zu gleichen Preisen während der ganzen
Dauer der Geschäftsführung, jetzt dagegen bildet bei manchen Betrieben die plötzliche
oder periodische Darbietung großer Posten einer bestimmten, einzelnen Ware zu
besonders billigen Preisen Geschäftsgrundlage. (Saisonausverkäufe.)

11.	Früher wurde in fast allen kaufmännischen Geschäften der gleiche Auf-
schlag auf die Waren gelegt, jetzt sucht man z. T. in einigen Geschäften durch Größe
und Schnelligkeit des Umsatzes den Aufschlag zu verringern.

12.	Früher unterschieden sich die Waren der einzelnen Geschäfte nach
Branchen, z. B. nur Kleiderstoffe, nur Eßwaren rc., jetzt erfolgt die Zusammen-
stellung der Waren in einzelnen Geschäften nach Bevölkerungsgruppen, so daß gewisse
Warenhäuser alle Sorten Waren für die weniger bemittelten Teile der Be-
völkerung feilbieten, z. B. Arbeiterbedarfsartikel.

13.	Früher verkaufte man nur in besonderen Notfällen unter dem Ein-
kaufspreis, jetzt ist das Verkaufen einzelner Artikel unter dem Einkaufspreis
dauerndes Geschäftsprinzip einiger Betriebe. (Lockvögel.)

14.	Früher bedurfte die Arbeit des Teilens der im großen gekauften Waren
größerer Mühe und eingehenderer Kenntnis als j e tz t, wo die Lieferung der Waren
durch den Fabrikanten in fertigen abgemessenen Mengen in Paketen und Dosen
weiten Umfang angenommen hat.
        <pb n="245" />
        ﻿8. Gibt es eine Notlage des Kleinhandels?

215

15.	F r ü h e r konnte man nicht durch Zeitungen sehr wirksame Reklame machen,
da sehr viele Menschen keine Zeitungen hielten; jetzt sind die Zeitungen so verbreitet,
daß Annoncen an einen riesigen Leserkreis gelangen können.

Aus dieser Zusammenstellung geht klar hervor, daß die Versorgung der Kon-
sumenten nicht mehr ausschließlich durch die Klein-Detaillisten, die doch früher allein
diese volkswirtschaftliche Aufgabe zu verrichten hatten, besorgt wird, sondern daß
sie sich in diese Arbeit nunmehr mit anderen Faktoren, wie Konsumvereinen, Waren-
häusern und anderen Großbetrieben des Detailhandels, ferner mit industriellen Unter-
nehmungen, die Detailhandel treiben (Filialsystem), usw. teilen müssen. Wie einst
neben dem in starker wirtschaftlicher Position alleinherrschenden Handwerk die
Industrie allmählich an der Güter Produktion Anteil nahm und nach und nach,
langsam, aber sicher, jenes sogar in den Hintergrund zu drängen wußte, so vollzieht
sich heute derselbe Prozeß auf dem Gebiete des Detailhandels. Die drei
ersten der oben aufgeführten Neuerscheinungen erweisen das deutlich, so daß es
keiner Beweise bedarf.

Es sei nur darauf aufmerksam gemacht, daß es im Jahre 1865 nur etwa 150
Konsumvereine in unserem Vaterlande mit einem Umsatz von zusammen weniger
als 1 Million Jl Wert für 6—7000 Mitglieder gab, während um die Wende des
Jahrhunderts schon 1400 Konsumvereine etwa 450 000 Mitglieder mit Waren im
Werte von nahezu 100 Millionen Jl versorgten. Es find also die Klein-Detailhändler,
die früher fast die gesamte Konsumentenversorgung besorgten, um diese riesige
Quantität in ihrem jährlichen Umsatz ausgeschaltet. Ein gleiches Bild ergibt ein
Blick auf die preußische Warenhaussteuer, die, obwohl sie nur sehr große und nur
die vier verschiedene Warengattungen umfassenden Groß-Detailhandlungen erfaßt,
im ersten Jahre ihrer Erhebung von 109 Warenhäusern mehr als 3 000 000 Jl er-
brachte, wobei zu beachten ist, daß diese Summe im Höchstfälle 2 % des Gesamt-
umsatzes (dieser also 150 Millionen Jü) darstellt. Leider können wir mangels
Materials diese Ziffern nicht dadurch vervollständigen, daß wir noch hinzufügen,
wie hoch die Beträge sind, um welche der Umsatz der früher alleinherrschenden Klein-
Detaillisten durch die Filialgeschäfte großer Handelshäuser und Industriebetriebe
(z. B. Hamburger Engros-Lager, Kaisers Kaffeegeschäft, Täcks Schuhfabrik) jetzt
geschmälert wird; ferner durch die Versandgeschäfte, durch die Riesenspezialgeschäfte
(wie Gerson, Hertzog), sowie durch die Anzahl aller derjenigen Warenhäuser, welche
nicht alle Merkmale des Warenhaussteuergesetzes aufweisen, also steuerfrei bleiben.
Wir wollen einmal annehmen, daß es sich bei all diesen der Statistik zur Zeit
noch nicht erschlossenen Betrieben um einen Jahresumsatz handelt, der gleichfalls
150 Millionen Jl betragen würde, so würde sich der Betrag, um welchen die Klein-
Detaillisten bei der Konsumentenversorgung allein durch all die genannten Neu-
bildungen geschädigt werden, auf 100 + 150 +150, also auf 400 Millionen Jl
jährlich belaufen. Warenhaussteuer wurde 1903 in Preußen von 73 Firmen (bei
einem Gesamtumsatz von 143 258 000 Jl) 1933 000 Jl erhoben; hiervon zahlten
7 Warenhäuser allein die größere Hälfte.*)

Wenn man nun erwägt, daß die den Tatsachen entsprechende, aber nicht zu
ermittelnde Summe sicherlich noch erheblich größer ist, so muß es für jeden klar sein,
daß die Zurückdrängung des Klein-Detailhandels durch andere Organe der Volks-
wirtschaft nicht nur keine leere, von begehrlichen Interessenten aufgestellte Behauptung

*) Im Jahre 1911 wurden in Preußen 108 Firmen zu 3 346 324 Jl Warenhaussteuer
veranlagt: davon entfielen allein 1602066 Jl auf 19 Berliner Firmen. Statistisches
Jahrbuch für den Preußischen Staat. 9. Jahrgang 1911. Herausgegeben vom
Statistischen Landesamte. Berlin, Verlag des Statistischen Landesamts, 1912. S. 524. — G. M.
        <pb n="246" />
        ﻿216

Zweiter Teil. Handel. IX. Märkte und Messen.

ist, sondern daß der Umfang und das Anwachsen dieser Zurückdrängung sehr wohl
berechtigt, die Frage: „Gibt es eine Notlage des Kleinhandels?" zu bejahen.

Obige Gegenüberstellung der Veränderungen, welche auf dem Gebiete des
Detailhandels sich in den letzten Jahrzehnten vollzogen haben, erweist aber außer der
Beseitigung der Konsumentenversorgung ausschließlich durch die Klein-Detaillisten
noch weiter die Tatsache, daß die Grundsätze der Geschäftsführung von Detail-
geschäften nicht mehr die gleichen sind, nicht mehr allgemein feststehen. Die Methode,
einzelne Waren plötzlich in großen Mengen billigst anzubieten, macht es dem
Klein-Detaillisten unmöglich, in dem betreffenden Artikel ein reguläres, d. h.
dauerndes Geschäft aufrecht zu erhalten. Die Gepflogenheit gewisser Warenhäuser,
immer nur die gangbarsten Artikel einer Branche zu führen, macht es den Klein-
Detaillisten, welche naturgemäß auch die weniger gangbaren Artikel ihres Geschäfts-
zweiges halten müssen, sehr schwer, sich im Wettbewerb erfolgreich zu behaupten.
Das Feilbieten gewisser, der Preislage nach allgemein bekannter Waren (sog. Lock-
vögel) zum Selbstkostenpreise oder sogar mit Verlust behufs Heranziehung großer
Käufermassen entzieht dem Klein-Detaillisten nicht nur die weitere Verwertung dieser
Artikel, sondern entfremdet zugleich damit ihm auch eine große Zahl von Kunden
überhaupt. Ferner liegt es auf der Hand, daß die ausschließliche Beschäftigung mit
einem einzigen Artikel einer Branche (in Spezialgeschäften mit Kaffee, Kinder-
kleidern, Damenmänteln) zu einer gewissen Überlegenheit auf diesem Gebiet führt,
— diese Geschäfte entziehen also einen weiteren Teil des Umsatzes den alten Klein-
Detaillisten. Auch dürften im allgemeinen diejenigen im modernen Detailhandel nicht
mehr seltenen Geschäfte, in denen man durch die große Höhe oder die große Schnellig-
keit des Umsatzes erfolgreich einen Vorsprung zu gewinnen weiß, den Klein-
Detaillisten manchen Weg zu einer Kundschaft abgraben.

Die Zurückdrängung des altgewohnten Klein-Detailhandels ist also nicht nur
zurückzuführen auf gewisse Konkurrenten, die neben den Klein-Detailhändlern an
der Versorgung der Konsumenten nunmehr teilnehmen (z. B. Konsumvereine, Waren-
häuser und andere Groß-Detailhandlungen, Industriebetriebe), sondern auch daraus,
daß es auch im Gewände des Klein-Detailgeschäftes Betriebe gibt, welche die bis-
her allgemein bestehenden geschäftlichen Grundlagen einreihen helfen.

Es ist also den alten Detailgeschäften, deren Hauptmerkmale in ihrer
kapitalistischen (und zwar kleinkapitalistischen) Organisation und in der Zusammen-
fassung aller Waren einer Branche bestehen, sowohl von außerhalb — durch
Konsumvereine und großkapitalistische Geschäfte — als auch von innerhalb aus
ihren eigenen Reihen ein großer Teil des Bodens abgegraben worden.

IX.	Markte und Reffen.

1.	Markt und Geld bei den Naturvölkern.

Von K a r l B ü ch e r.

Bücher, Die Wirtschaft der Naturvölker. In: Die Entstehung der Volkswirtschaft.
Vorträge und Versuche, 8. Ausl. Tübingen, H. Laupp, 1911. S. 66—70.

Die Märkte werden übereinstimmend bei Negern, Indianern und Poly-
nesiern an den Stammesgrenzen auf freien Plätzen, oft mitten im Urwald, abgehalten.
Sie sind neutrale Gebiete, auf welchen alle Stammesfeindschaften ruhen müssen;
        <pb n="247" />
        ﻿1. Markt und Geld bei den Naturvölkern.

217

wer den Marktfrieden bricht, setzt sich den strengsten Strafen aus. Jeder Stamm
bringt auf den Markt, was ihm eigentümlich ist, der eine Honig, der andere
Palmwein, ein dritter getrocknetes Fleisch, wieder ein anderer Tongeschirr oder
Eisengerät oder Matten oder Gewebe. Der Eintausch bezweckt, Produkte zu erlangen,
die im eigenen Stamme gar nicht oder doch nicht so gut und kunstvoll erzeugt werden
können, wie bei den Nachbarstämmen. Das muß dann jeden Stamm wieder ver-
anlassen, diejenigen seiner Erzeugnisse in überschüssiger Menge hervorzubringen,
welche bei anderen, sie nicht selbst gewinnenden Stämmen geschätzt sind, weil gegen
diese das am leichtesten zu erlangen ist, was man nicht selbst besitzt, was jedoch
andre im Überflüsse erzeugen. In jedem Stamme aber verfertigt jede Einzelwirt-
schaft die bevorzugte marktgängige Tauschware, und dies bewirkt, wenn es sich um
ein hausgewerbliches Erzeugnis wie Tongeschirr oder Rindenzeug handelt, daß ganze
Dorfschaften und Stammgebiete den Reisenden wie große Industriebezirke erscheinen,
obwohl es keine Berufshandwerker gibt und jede Familie alles selbst herstellt, was
sie braucht, mit Ausnahme der wenigen nur bei fremden Stämmen gemachten
Artikel, an die man sich gewöhnt hat, und die ihnen der Tausch als bloßer Lücken-
büßer der Eigenproduktion verschafft.

Das ist der einfache Mechanismus des Marktes bei den Naturvölkern. Und
nun das Geld! Wie viel ist über die mancherlei Geldarten bei den Naturvölkern
geschrieben und vermutet worden, und wie einfach erklärt sich doch ihre Entstehung!
Geld ist für jeden Stamm diejenige Tauschware, die er nicht
selb st hervorbringt, wohl aber von Stammfremden regel-
mäßig eintauscht. Denn sie wird ihm naturgemäß zum allgemeinen Tausch-
mittel, gegen das er feine Produkte hingibt; sie ist für ihn das Wertmaß, nach
dem er den eigenen Besitz schätzt, der in anderer Weise gar nicht liquidierbar ist;
in ihr erblickt er seinen Reichtum, denn er kann sie nicht willkürlich vermehren:
sie wird auch bald unter Stammesgenossen zur Wertübertragung benutzt, denn sie
ist wegen ihrer Seltenheit allen gleich willkommen. Daher die von unseren Reisenden
so häufig beobachtete Erscheinung, daß in jedem Stamme, ja oft von Dorf zu Dorf
ein anderes Geld üblich ist, daß eine Sorte Muscheln oder Perlen oder Baumwoll-
zeug, für die man heute alles kaufen kann, schon am Orte des nächsten Nacht-
lagers von niemand mehr genommen wird, was dann wieder die Folge nach sich
zieht, daß sie erst die gangbare Tauschware sich verschaffen müssen, ehe sie auf dem
Markte sich versorgen können. Daher auch die weitere Beobachtung, daß Natur-
produkte von örtlich beschränktem Vorkommen, wie Salz, Kolanüsse, Kaurimuscheln,
Kupferbarren, oder Erzeugnisse seltener Kunstfertigkeit, wie Messingdraht, eiserne
Spaten, tönerne Tassen, Rindenstoffe, bei vielen Stämmen, die ihrer entbehren, als
Geld genommen werden. Vor allem auch die bekannte Erscheinung, daß Gegen-
stände des Außenhandels, wie europäische Baumwollzeuge, Flinten, Pulver, Messer,
zu allgemeinen Tauschmitteln werden.

Markt und Geld hängen eng zusammen, soweit das Geld in seiner Eigenschaft
als Tauschmittel in Betracht kommt; aber nicht jede einzelne Geldart, die sich bei
einem Naturvolke findet, muß aus dem Marktverkehre hervorgegangen fein. In
seiner vollen Ausbildung ist das Geld eine so verwickelte soziale Erscheinung, daß
die Vermutung nahe liegt, es feien in ihr verschiedene Entwicklungsmomente zu-
sammengeflossen. So scheint z. B. das Viehgeld feine Wurzel in der Tatsache zu
finden, daß die Haustiere bei den betreffenden Völkern die Repräsentanten des
Reichtums und das Mittel der Vermögensansammlung bildeten. Auch die Beob-
achtung, daß manche Stämme für den Brautkauf und ähnliche Zwecke die gangbare
Geldart nicht zulassen, sondern dafür bestimmte andere Vermögensstücke vorschreiben,
scheint auf die Zulässigkeit der Annahme hinzuweisen, es möchten neben der Haupt-
        <pb n="248" />
        ﻿218

Zweiter Teil. Handel. IX. Märkte und Messen.

strömung noch verschiedene Nebenströmungen bei der völligen Ausbildung des Geld-
wesens wirksam gewesen sein.

Für die gesamte Kulturentwicklung der Menschheit bleibt von den Ergebnissen
dieser Betrachtung aber doch die Tatsache entscheidend, daß in dem Gelde als der
bevorzugten Tauschware ein Mittel gefunden war, welches die Menschen von Stamm
zu Stamm in regelmäßigem, friedlichem Verkehre verband und einer Differenzierung
der Stämme in Rücksicht der Produktion die Wege bahnte. Darin, daß alle An-
gehörigen des gleichen Stammes oder Dorfes ein bestimmtes Produktionsgebiet
neben dem Nahrungsmittelerwerb mit Vorliebe anbauten, lag allein die Möglichkeit
eines Fortschritts der technischen Einsicht und Geschicklichkeit; es war eine inter-
nationale oder interlokale Arbeitsteilung im kleinen, der erst viel später die nationale
und lokale Arbeitsteilung von einem Individuum zum andern folgte. Und auch die
unmittelbare Bedeutung des Marktes für den persönlichen Verkehr darf man auf
dieser Stufe nicht unterschätzen, zumal in Ländern, wo ein Gütertausch außerhalb des
Marktes so ungewöhnlich ist, daß man selbst die Reisenden, welche etwas aus der
Hand kaufen möchten, regelmäßig mit den Worten abweist: „Kommt auf den Markt!"
Man wird dabei unwillkürlich an die hervorragende Stellung erinnert, welche der
Markt im sozialen und politischen Leben der Völker des klassischen Altertums
einnahm.

2.	Märkte und Messen im Mittelalter
und in der neueren Zeit.

Von Wilhelm Roscher und Wilhelm Stieda.

Roscher, Nationalökonomik des Handels und Gewerbfleihes. 7- Aufl., bearbeitet
von^Stieda. Stuttgart, I. G. Cotta Nachfolger, 1899. S. 184—156 und S. 165—166.

Im Mittelalter war es bei Gründung einer Stadt sehr gewöhnlich, ihr ein
Marktprivilegium zu erteilen. Man begünstigte den Markt negativ, indem alle hier
geschehenen Verkäufe auch ohne die sonst vorgeschriebenen Förmlichkeiten Geltung
hatten; positiv durch besondere Einschärfung der Rechtssicherheit, Errichtung obrig-
keitlicher Wagen ic. Dabei verbietet z. B. der Sachsenspiegel, innerhalb einer Meile
von einem Marktort einen andern anzulegen. Wenn man die (insgemein erst
später auftauchenden) Wochenmärkte, die Jahrmärkte und Messen wirtschaftlich so
unterschieden hat, wie Hökerei, Klein- und Großhandel, oder rechtlich danach, daß
die Bewilligung der ersten von der Ortsobrigkeit, die der zweiten von der Landes-
herrschaft abhing, während die einer Messe kaiserliches Reservatrecht blieb, so ist die
Grenze dazwischen doch keine scharfe.

Als die Rechtssicherheit aufgehört hatte, ein besonderer Vorzug der Marktörter
und -zeiten zu sein, begünstigte man nicht bloß alle Märkte durch eine Menge von
Einrichtungen zur Bequemlichkeit der Marktbesucher, sondern die Wochenmärkte
speziell auch dadurch, daß man den Produzenten der marktpflichtigen Waren jeden
Verkauf außerhalb des Marktes verbot. Jedenfalls sind Wochenmärkte für schnell-
verderbliche Lebensmittel in einer Stadt, welche schon nicht mehr viele Selbstprodu-
zenten und noch immer nicht viele Vorratskäufer jener Waren im großen unter
ihren Bewohnern zählt, ein so dringendes Bedürfnis, daß feine Befriedigung auch
mit einigen Opfern nicht zu teuer bezahlt wird. — Die Hauptbedeutung der Jahr-
märkte hat lange Zeit darin bestanden, daß sie das städtische Bann- und Zunft-
privilegium unterbrachen, den Kaufleuten freies Geleit trotz etwaiger Geldschulden
sicherten, reichen Gewinn an Zollerträgen brachten, vielleicht auch als Schauplätze der
        <pb n="249" />
        ﻿2. Märkte und Messen im Mittelalter und in der neueren Zeit. 219

Volksbelustigung dienten. Am natürlichsten empfehlen sich zwei solche Märkte für
jedes Jahr, weil sich die Kleidungsstücke und auch die meisten Geräte in sommerliche
und winterliche gruppieren, — also Frühlings- und Herbstmarkt; im hohen Norden,
wo diese Jahreszeiten unfahrbar sind, Märkte in der Mitte des Sommers und
Winters. Von den Jahrmärkten unterscheiden sich die M e s s e n — diese Blüte des
ganzen mittelalterlichen Verkehrs — nur durch den zahlreicheren Besuch und den groß-
artigeren Zuschnitt des Verkehrs. Auch ihre Bedeutung liegt für das Mittelalter
wesentlich in der Handelsfreiheit, die sie während ihrer Dauer den Kaufleuten ge-
währten. Sie dienten wohl dem internationalen wie dem Binnenhandel und konnten
dem Käufer einen Reichtum der Auswahl, dem Verkäufer eine lebendige Kenntnis
vom Bedarfs und Geschmacke des Publikums verschaffen, wie es im Mittelalter auf
keine andere Weife möglich war. In Sibirien gehen ohne Zwang noch jetzt Tücher,
die zu Iekaterinburg verfertigt sind, nach Tobolsk über die Messe von Nischnei-
Nowgorod. Und um 1790 hielten die Leipziger den russischen Besuch ihrer Messen
schon dadurch für gesichert, weil die meisten russischen Kaufleute zur ordentlichen
Korrespondenz, Buchführung rc. unfähig waren. Die Staatsprivilegierung der Messen
bestand gewöhnlich, außer gewissen Zollfreiheiten und einer besonders fachmännischen
und prompten Justiz, in einem Stapelrechte, sowie in dem Versprechen, daß man
die Meßgäste während der Messe keinem Personal- oder Güterarreste wegen früherer
Verbindlichkeiten unterwerfen wollte. Das meiste natürlich mußte der Meßplatz selber
tun, um seinen Gästen das Gefühl der Sicherheit und des kaufmännischen und
persönlichen Behagens zu verschaffen. Zu den heilsamen Wirkungen der Messen
ist auf niederer Kulturstufe namentlich auch das kräftige Standesbewußtsein und die
gesteigerte soziale Bedeutung zu rechnen, welche der Kaufmannschaft eines großen
Gebietes durch solche periodische Zusammenkünfte zuwachsen mußte. Die eigen-
tümlich gute Organisation des deutschen Buchhandels steht in engster Verbindung
mit dem Meßleben Frankfurts und Leipzigs. Wo sich der Warengroßhandel noch in
die Messen zusammendrängt, da pflegt auch der Kapitalverkehr, die Verzinsung, Rück-
zahlung und Wiederanlegung der Leihkapitalien des ganzen Landes hiermit ver-
bunden zu sein: offenbar mit ebensoviel Geldersparnis wie Krediterleichterung. Die
Messen mußten aufhören, seit der Verkehr derartig stieg, daß er ausreichte, um ge-
wissermaßen das ganze Jahr hindurch einen großen ununterbrochenen Markt unter-
halten zu können. Mit der Entwickelung des modernen Transportwesens schrumpfen
sie allmählich von selbst ein und werden durch Musterlager, Handelsmuseen und
Spezialmärkte ersetzt, indem man nicht mehr die besichtigte Ware kauft, sondern nach
Mustern derselben handelt.

Die Notwendigkeit der Wochenmärkte hört auf, sobald ein täglicher
Kauf und Verkauf der betreffenden Waren möglich wird. Ebenso muß die Be-
schränkung des Verkehrs auf einen einzigen Platz lästig werden, sobald das Wachs-
tum der Stadt eine gewisse Grenze überschreitet. Hier die früheren Schranken des
Hökergewerbes fortdauern zu lasten, wäre um so törichter, als die berufsmäßige
Vermittelung zwischen Produktion und Konsumtion beiden Teilen eine Menge von
Mühen und Zeitverlusten erspart, die gerade auf hoher Kulturstufe immer schwerer
wiegen. Für eine große Stadt kann ja die unmittelbare Zufuhr der nahe wohnenden
Landwirte gar nicht ausreichen. Hier würde jeder Marktzwang namentlich auch das
ärgste Schwanken der Preise bewirken. Das Preußische Edikt von 1810 schaffte für
die Märkte das Vorkaufrecht einzelner Klaffen ab, hielt aber für die Markttage das
Verbot des Vor- und Aufkaufens außerhalb des Marktes fest. Die Gewerbeordnung
von 1845 milderte auch dies, und die Reichsgewerbeordnung ignoriert es ganz. —
Die Krammärkte haben von ihrer früheren Bedeutung namentlich infolge der Ge-
werbefreiheit und neuern Transportverbesterung eingebüßt. Es ist bezeichnend, wie
        <pb n="250" />
        ﻿220

Zweiter Teil. Handel. IX. Märkte und Messen.

der heutige Sprachgebrauch unter Iahrmarktware meist schlechte Ware versteht, und
wie sehr gerade diejenigen, die für wahre Volksfeste Sinn haben, die Iahrmarkts-
lustbarkeiten unerfreulich finden. — Von den Messen weiß schon Turgot, daß ihre
Größe durchaus kein Zeichen blühenden Verkehrs ist, vielmehr in Staaten gefunden
wird, „deren Handel gefesselt, mit Abgaben überlastet und darum mittelmäßig".
Auf hoher Kulturstufe ist die Rechtssicherheit groß genug, um Waren auch ohne
persönliche Begleitung zu versenden. Die Vervollkommnung des Brief- und Zeitungs-
verkehrs macht Auswahl und Absatz möglich, auch ohne die zeit- und kostspieligen
Meßreisen. Ganz vornehmlich aber kann das Institut der Handlungsreisenden
Produzent und Kaufmann viel rascher und weniger unterbrochen mit den Kon-
sumenten in Fühlung erhalten, als bei den flüchtigen Meßbesuchen der Fall wäre.
Städte wie London oder Paris sind gleichsam permanente Meßplätze. Am längsten
haben die Messen ihre mittelalterliche Bedeutung selbst auf übrigens hoher Kultur-
stufe da behalten, wo ein natürliches Handelsgebiet durch Zollgrenzen rc. zerrissen
war. Doch haben sie auch hier seit längerer Zeit mehr und mehr den Charakter
von Gewerbeausstellungen und Musterlagern angenommen. Das Bestellen für die
Zukunft und das Abrechnen für die Vergangenheit überwiegt immer mehr das
eigentliche Kaufen in der Gegenwart, wie sich dies namentlich in typischer Weise
bei den Leipziger Buchhandelsmessen gezeigt hat.

Eine Ausnahme von der Regel sind die S p e z i a l m ä r k t e für einzelne
Waren, zumal Rohstoffe, die gerade neuerdings in vielen, selbst hochkultivierten
Ländern errichtet und gediehen sind. Am meisten empfehlen sie sich für Landes-
produkte, welche von vielen kleinen Produzenten hervorgebracht werden, namentlich
wenn diese Hervorbringung an bestimmte Jahreszeiten gebunden ist. Hier kann
der Markt ein Mittel fein, der Hausindustrie oder Bauernwirtschaft die Vorteile des
Großbetriebes zu verschaffen: bessere Übersicht von Bedarf und Vorrat, eben darum
größere Zuverlässigkeit, Planmäßigkeit und Arbeitsteilung, Emanzipation der Käufer
und Verkäufer von wucherlichen Zwischenhänden, Verbindung mit dem Welthandel,
welcher sonst die zerstreuten Kleinbetriebe nicht aufsuchen würde.

3.	Der Breslauer Wollmarkt und die Firma Eichborn &amp; Co.

Von Kurt v. Eichborn.

Moriz-Eichborn, Das Soll und Haben von Eichborn &amp; Co. in 175 Jahren. Ein
schlesischer Beitrag zur vaterländischen Wirtschaftsgeschichte. Breslau, Wilh. Gottl. Korn, 1903.
S. 302—308.

Die Rolle, welche der Firma Eichborn &amp; Co. in Breslau, die als älteste Privat-
bankfirma Schlesiens wie zugleich des ganzen Ostens der preußischen Monarchie im
Jahre 1903 auf ein 175 jähriges Bestehen zurückblicken konnte, in der Finanzierung
der Geschäfte der ehemals in langem Zeitlaufe weltberühmten Breslauer Wollmärkte
zugefallen ist, ist ebenso bedeutend wie vielseitig und ausgedehnt gewesen; denn die
Firma wurde nicht nur als Bankier und Kommissionär, sondern bis zur Erbauung
der Eisenbahnen auch als Spediteur von den Wollinterefsenten in Anspruch ge-
nommen.

Schon zu Anfang des 19. Jahrhunderts sehen wir sie mit kommissionsweisem
Einkauf von Wolle beschäftigt. Doch erst seit der Freigabe der Wollausfuhr durch
die preußische Regierung und nach dem endgültigen Frieden des Jahres 1815 hat
die eigentliche Entwickelung des Breslauer Wollmarktes begonnen, die dann aller-
dings in überraschend kurzer Zeit zu jener gewaltigen Bedeutung geführt hat, die
        <pb n="251" />
        ﻿3. Der Breslauer Wollmarkt und die Firma Eichborn &amp; Co. 221

zwei Drittel des 19. Jahrhunderts hindurch Breslau nochmals in große internationale
Beziehungen gebracht und gleichsam einen Nachhall seiner großen europäischen
Handelstätigkeit früherer Zeiten wenigstens auf einige Tage in jedem Jahre in
seinen alten Mauern wachgerufen hat.

Es waren in der Regel für den Frühjahrsmarkt vier Tage, für den Herbst-
markt, der bedeutend kleiner war und Mitte des Jahrhunderts ganz in Wegfall ge-
kommen ist, zwei Tage anberaumt, — für die zu bewältigende Arbeit ein sehr kurzer
Zeitraum. Die größte Schwierigkeit bereitete der Firma jeweils die Beschaffung des
Geldes, da es sich um außerordentlich große Summen handelte, die innerhalb der
wenigen Markttage in Hunderten von unrunden Beträgen bar ausgezahlt werden
mußten. Die Firma sammelte daher, wie sie hierüber bereits am 30. Mai 1818, also
zu einer Zeit, wo die Entwickelung des Wollmarktes eben erst begonnen hatte, an
M. Oppenheim &amp; Wolfs in Berlin schreibt, schon geraume Zeit vorher ihre Fonds,
um auf alles gerüstet zu sein. Erschwerend wirkte dabei der Umstand, daß sie den
inländischen Fabrikanten, deren eigene Mittel bei den durch die Konkurrenzkäufe des
Auslandes gesteigerten Wollpreisen nicht auslangten, mit mehr oder weniger bedeu-
tenden Unterstützungen zu Hülfe kommen mußte.

Da die fremden Häuser durch Vertreter die Einkäufe selbst besorgten, fiel
zunächst für Eichborn &amp; Co. ihre bisherige Kommissionstätigkeit und der damit ver-
bundene Verdienst aus, doch verzichteten sie in Anbetracht der der ganzen Provinz
durch den Zufluß der Ausländer erwachsenden Vorteile gern darauf.

Der Fremdenzufluß, besonders aus England, wurde noch weit stärker, als sich
dieses entschloß, vom 5. Juli 1824 an den Einfuhrzoll auf fremde Wolle um B/e
herabzusetzen, und so konnte ein Anonymus in den Schlesischen Provinzialblättern

1827	bereits schreiben, „daß der Wollmarkt zu Breslau feit einigen Jahren schnell zu
einer vor kurzem fast nicht geahnten Wichtigkeit und Ausdehnung gelangt und nun-
mehr mit Recht als Weltmarkt zu betrachten sei".

Die Bücher der Firma liefern die sprechendsten Beweise hierfür. Im Jahre

1828	z. B. hat die Firma Glyn Halifax Mills &amp; Co. in London allein Akkreditive
im Betrage von £ 42 000 — Ji 840 000 auf Eichborn &amp; Co. ausgestellt. Der
bei weitem größte Teil der Käufer stand nämlich mit der Firma nicht in laufender
Rechnung, sondern ließ sich durch Bankhäuser seiner Heimat, hauptsächlich Englands,
Frankreichs, Belgiens, Schwedens bei derselben derart akkreditieren, daß diese deren
Anweisungen bis zu einem bestimmten Gesamtbeträge teils gegen einzuliefernde
Wolle, teils ohne diese Bedingung auszahlte und für den ganzen erhobenen Betrag
zuzüglich aller Spesen sich Wechsel auf das akkreditierende Haus geben lassen mußte.
Da die Käufer nach dem Breslauer noch die Märkte in Posen, Berlin, Stettin und
Landsberg, die dem Breslauer unmittelbar folgten, besuchen wollten, verlangten sie
die Nettoabrechnungen sämtlich am letzten Markttage, so daß zur Bewältigung aller
dieser Arbeiten manchmal Hülfskräfte herangezogen werden mußten. In der Zeit der
größten Blüte des Breslauer Wollmarktes sind auf diese Weise ü b e r 2 000 000 Tlr.
in den Markttagen durch Eichborn &amp; C o. bar zur Auszahlung
gekommen, welche Gelder sich die Firma hauptsächlich gegen Diskonten oder
Lombard von der Königlichen Bank, teilweise auch durch Verkauf der fremden Devisen,
welche die Käufer ausstellten, beschafft hat. Sehr erschwerend wirkte hierbei der
Umstand, daß Papiergeld nur in beschränktem Maße kursierte und größtenteils
Silber zur Zahlung verwendet werden mußte, das, in 500 Taler-Beutel verpackt,
mittelst großer zweifpänniger Kastenwagen von der Bank geholt werden mußte;
je nach Bedarf wurden diese Transporte bis zwei- und dreimal an einem Tage
wiederholt.
        <pb n="252" />
        ﻿222

Zweiter Teil. Handel. IX. Märkte und Messen.

Zu den Bankiergeschäften gesellte sich in diesen Tagen für die Firma auch noch
eine umfangreiche Kommissionstätigkeit, die jedoch nicht, wie früher, seitens der
Käufer, sondern seitens der Verkäufer in Anspruch genommen wurde. Viele Produ-
zenten zogen es nämlich späterhin vor, die Wollen dem Eichbornschen Magazin direkt
zum Verkauf zuzuschicken und persönlich dem Markte fernzubleiben. Schließlich trat
die Firma aber auch noch als Spediteur in Wirksamkeit. Denn vor der Erbauung
der Eisenbahnen mußte natürlich die Wolle von den Verkäufern per Fuhre nach
Breslau geschafft werden und, soweit nicht der Wasserweg benutzbar war, auf ebendiese
Weise wieder die Versendung an die Käufer erfolgen. Die Stadt bot mithin nach
allen Richtungen ein Bild des regsten Lebens und der angestrengtesten Tätigkeit.*)
Vom Tagesgrauen an— besagen uns die Mitteilungen eines Augenzeugen —
kamen von allen Seiten in endlosen Reihen die Fuhrwerke vom Lande mit den in
oft unförmlich langen runden Züchen oder auch in Kastenform verpackten Wollen,
und es erforderte die größte Mühe, diese zahllosen, meist von unbeholfenen Menschen
geleiteten Fahrzeuge in den engen Straßen der Stadt so zu dirigieren, daß jedes
seinem Bestimmungsort auf kürzestem Wege zugeführt wurde und der Verkehr nicht
völlig ins Stocken geriet. Waren die Wagen glücklich am richtigen Platze angelangt,
so wurden die Wollen von Tausenden von Arbeitern abgeladen und aufgestapelt,
während die Frauen und Kinder derselben ohne Handel und Bezahlung möglichst viel
von dem Stroh, in welches die Wollen eingepackt waren, zu erraffen suchten. Diese
letzteren selbst wurden in mitgebrachten eigenen Zelten, die auf dem Ringe und dem
Blücherplatz in Reih und Glied aufgestellt wurden oder in den Hausfluren und
Höfen der Gebäude an diesen Plätzen, wo man sie mit Ausnützung jedes Raumes, so
gut es ging, unterbrachte, oder auch in größeren Magazinen, zu deren bedeutendsten
das Eichbornsche auf der Wallstraße gehörte, zum Verkauf ausgestellt. An den
Zelten und Häusern waren Tafeln mit den Namen der darin lagernden Wollen
(nach Dominium und Kreis) angebracht.

*) Eine lebendige Schilderung der Messe i n F r a n k f u r t a. O. gibt Sophie
Harttung in: „Alt-Frankfurter Erinnerungen" (Märkische Blätter. Tägliche Beilage der
Frankfurter Oder-Zeitung. Nr. 2 vom 3. Januar 1911. Frankfurt a. O., Trowitzsch &amp; Sohn,
1911. jS. 2—3]). Wir lassen diese Schilderung hier wörtlich folgen:

„Messe, ja was das für eine hochbedeutende Zeit für unsere Stadt war, das wissen nur
noch die ganz alten Frankfurter! Das war eine Zeit, wo sozusagen ganz Frankfurt, wenigstens
die innere Stadt, umgekrempelt wurde. Es ist wirklich das richtige Wort für den Frank-
furter Meßzustand. Jeder Laden, der nicht überhaupt ständig für die Messe bestimmt war,
wurde geräumt, die Einheimischen zogen mit ihrem Warenbestände in die bescheidensten Ecken
der Häuser. Aber nicht nur die Läden, sondern auch die angesessenen Frankfurter Familien,
die die ersten waren, die zu den alten Patriziern gehörten, räumten ihre ganze Wohnung
um und beschränkten sich nur auf die kleinsten Räumlichkeiten während dieser 3—4 Wochen.
Und was gab es sonst im Hause zu tun, wie viel Portionen Kaffee kochten Tag und Nacht
die Hausfrau und deren erwachsene Töchter, und wer sonst noch von der Familie helfen
konnte, half. Wenn die Meßfremden und deren Helfer auch nicht beköstigt wurden, einen
guten Kaffee zur Aufrechterhaltung der Kräfte beanspruchten sie doch. Überhaupt damals
konnten die Töchter unserer Kaufmannshäuser nicht an ein Lehrerinexamen oder anderen
Beruf denken, dafür gab es zu viel im Hause zu schaffen, ihre Hilfe war unentbehrlich. Wenn
ich denke, wieviel Stand Betten zu solchem Betriebe gehörten, die dreimal des Jahres her-
vorgeholt und dann wieder beiseite gepackt werden muhten! Die Frankfurter Familien ver-
wuchsen mit den Meßfremden, die von aller Herren Länder kamen, aus Sachsen, Thüringen,
sogar bis vom Rhein.

Und welch ein Treiben auf den Straßen zur Meßzeit, als wäre man in der belebtesten
Straße des damaligen Berlins, und welch ein malerisches Straßenbild! Es ragten aus allen
Häusern Firmenschilder heraus, wie phantastische große Nasen, und welches Treiben unten,
        <pb n="253" />
        ﻿3. Der Breslauer Wollmarkt und die Firma Eichborn &amp; Co. 223

Die Gutsbesitzer kamen, soweit es ihre Verhältnisse gestatteten, selbst, vornehme
wie geringe, mit ihren Frauen, Söhnen und Töchtern mit eigenem Geschirr zum
Wollmarkt, dessen Besuch ihnen ein Fest war, nach Breslau gefahren und sahen
stundenlang, Herren wie Damen, bei mitgebrachtem oder schnell beschafftem Imbiß
auf den Wollsäcken, sich gegenseitig besuchend und der Käufer gewärtig. Diesen war,
da die Wollen möglichst alljährlich dieselben Lagerplätze innehatten, das Auffinden
der begehrten Wollen sehr erleichtert, und der Handel vollzog sich in der Regel rasch.
Schwieriger dagegen war es, die Abholung der Wolle durch den vom Käufer damit
beauftragten Spediteur nach dessen Speicher zu erreichen, da sich in der Eile nicht so
viele Gespanne und Arbeiter beschaffen ließen, um jeden einzeln gekauften Posten
sofort abholen und zur Verwiegung bringen zu können. Diese mußte aber selbst-
verständlich erfolgt sein, ehe die Abrechnung mit dem Verkäufer stattfinden konnte.
Dem Eichbornschen Magazin wurden hierbei öfter ein paar tausend Ballen Wolle
zur Abholung, Verwiegung und größtenteils auch zur baldigen Weiterbeförderung
überwiesen. Mit der vom Spediteur erhaltenen Gewichtsbescheinigung suchte dann
der Verkäufer den Käufer in dessen Logis auf und fand dort meistens schon eine
Anzahl anderer, gleichfalls auf Abrechnung Wartender vor, so daß es, ehe die letzten
die Zahlungsanweisung auf den Bankier des Käufers erhielten, zur Erhebung des
Geldes für diesen Tag sehr häufig schon zu spät war, obwohl die Zahlstunden bis
sieben Uhr abends ausgedehnt wurden. Der Bankier hatte bei den Zahlungsleistungen
besonders darauf zu achten, daß die Akkreditivsumme nicht überschritten und die Ein-
lieferung der Wollen am richtigen Ort erfolgt war.

Mit der Einführung der Eisenbahnen hat das Markttreiben dann ein völlig
verändertes Gepräge erhalten. Denn die Anfuhr der Wollen von den Dominien
nach Breslau, die Tausende von Fuhrwerken in Bewegung gesetzt hatte, fiel ebenso
wie der Weiterversand an die Käufer nunmehr zum größten Teile diesen zu, und
viele der Produzenten, die früher ihre Ware stets persönlich nach dem Markt be-
gleitet hatten, sandten sie jetzt auf Breslauer Läger zum Verkauf und zur Besorgung
alles Weiteren.

Mit der wachsenden Einfuhr überseeischer Wollen, die durch den in großem
Maßstabe betriebenen Export hochfeiner schlesischer Böcke nach Australien und
Amerika allmählich auf das erfolgreichste veredelt worden waren und viel billiger
als die schlesischen einstanden, hat der Breslauer Markt schließlich mehr und mehr
an Bedeutung verloren. Es lieh demzufolge auch mit der geringeren Nachfrage die
Sorgfalt der Züchter nach, und so kommt es, daß der Besuch des Marktes von Aus-

man hörte die verschiedenartigsten Dialekte, dazwischen wanderten, lebhaft sich bewegend, die
polnischen Juden mit ihren langen, braunen Gehröcken, kleinen Stulpstiefeln, großem Schlapp-
hut, unter dem schwarze Locken wie Korkenzieher hervorguckten, und erhöhten durch ihre
sonderbaren Erscheinungen das malerische Bild. Vorsichtig konnte man nur den Bürgersteig
durchschreiten; denn er war eigentlich von den Meßhelfern eingenommen, die in grauen Jacken
mit großen, blauen Schürzen, große Packnadeln in der Hand, lange Bindfadenzöpfe an der
Seite, beschäftigt waren, riesige Ballen von Tuch oder anderer Ware zusammenzunähen, um
sie auf die unzähligen wartenden Rollwagen zu befördern.

In der Richtstraße waren besonders die Pelzhändler, in der Scharrnstrahe nur Tuch-
händler, da war ein Weltmarkt, und die jetzt vereinsamt liegenden großen Glashöfe könnten
viel von dem vergangenen Leben erzählen. Und welch ein Treiben um die alte Wollwage,
einst Breitestraßen- und Scharrnstraße-Ecke, im Dr. Kuntzefchen Haufe, wie viel Zentner
alter, getrockneter Felle mögen auf der alten, ehrwürdigen Wage im offenen, mit großen
Steinen gepflasterten Raum gewogen worden fein! Und welch einen Anblick bot die Breite-
straße! Hoch mit alten Fellen war der ganze Fahrdamm bepackt, und welch ein Geruch, der
jetzt manche Gemüter mit neuen hygienischen Anschauungen mit Schauder erfüllen würde.
Aber das gehörte eben zur Messe, zur geldspendenden Messezeit I" — G. M.
        <pb n="254" />
        ﻿224	Zweiter Teil. Handel. IX. Märkte und Messen.

ländern, die ehedem in Breslau alle die feinen Wollen fanden, deren sie bedurften,
heutzutage fast ganz aufgehört hat und die wegen Unrentabilität ohnehin fchon sehr
eingeschränkte Produktion immer weiter im Rückgang begriffen ist.

So hat das 19. Jahrhundert, wie den Leinwand- und Tuchhandel, auch diesen
Zweig des schlesischen kommerziellen Lebens in seinem Verlaufe seiner einstigen
großen internationalen Bedeutung verlustig gehen sehen. Der Breslauer Handels-
platz hat dadurch Schläge erlitten, von denen er sich vielleicht nie wieder erholen wird;
denn selbst die glänzende Entwickelung der schlesischen Montanindustrie hat die für den
internationalen Verkehr unstreitig sinkende Bedeutung Breslaus, das im Inlande
von dem Übergewicht Berlins mehr und mehr erdrückt wird, nicht aufzuhalten
vermocht.

4.	Der Musterlagerverkehr der Leipziger Messen.

Von Paul Leonhard Heubner.

Heubner, Der Musterlageroerkehr der Leipziger Messen. Tübingen, H. Laupp, 1904.
S. 1 und S. 66 ff.

Der Großhandelsverkehr der Leipziger Messen vollzieht sich heute für die Er-
zeugnisse der Keramik, der Glas-, Metall-, Kurz-, Galanterie-, Spielwaren- und ver-
wandten Industrien in der Form des Musterlagerverkehrs. Diese Form des Verkehrs
besteht darin, daß von den Verkäufern zur Messe nur Muster der zu verkaufenden
Waren ausgestellt werden und von den Einkäufern nach diesen Mustern gekauft
wird, wogegen die Waren selbst auf der Messe gar nicht erscheinen, sondern an den
Empfänger von ihrem Lagerungs- und Herstellungsart aus gelangen.

Dieser Musterlagerverkehr bietet Käufern und Ausstellern die folgenden
Vorteile:

Von Wichtigkeit für die Käufer ist zunächst die Vereinigung so zahlreicher
verschiedener Geschäftszweige, die sie in den Stand setzt, schnell und bequem ihren
Bedarf an Waren der verschiedensten Gattungen zu decken. Die große Mehrzahl der
Meßeinkäufer, der inländischen sowohl wie der ausländischen, führen gleichzeitig Er-
zeugnisse mehrerer Produktionszweige, entweder, wie viele Großhandlungen und
Spezialgeschäfte, Waren gleicher Verwendungsart, aber verschiedener Herstellung,
z. B. Kunst- und Luxusgegenstände aus Porzellan, Glas, Metall, Holz usw., oder,
wie die meisten sog. Kurz-, Galanterie- und Spielwarengeschäfte, Waren aus verschie-
denem Material und für verschiedene Gebrauchszwecke zugleich. Ähnlich wie in der
großen Zahl der zur Ausstellung gelangenden Warengattungen begegnet der Käufer
einer außerordentlichen Mannigfaltigkeit weiter auch in dem Angebot innerhalb des
einzelnen Industriezweigs, das für denselben Artikel oft einem Wettbewerb Dutzender
von Lieferanten entspringt.

Die durch die Messe gegebene Vereinigung so zahlreicher Industrieller der
beteiligten Branchen schließt für den Käufer neben der gebotenen reichhaltigen Aus-
wahl an sich den weiteren Vorteil ein, daß diese Auswahl innerhalb der Meßstadt
wiederum auf das räumlich nur wenig ausgedehnte eigentliche Meßviertel und zum
weitaus größten Teile auf eine beständig wachsende Anzahl großer Meß-Ausstellungs-
gebäude konzentriert ist, deren jedes für sich allein mehrere Hunderte von Ausstellern
aufnimmt. Wollte ein Waren aller Gattungen kaufender Meßbesucher die zur
Messe anwesenden Verkäufer, deren Ausstellungen er bei seinem Rundgang durch
die Musterlager in rascher Aufeinanderfolge in Augenschein zu nehmen vermag,
nacheinander einzeln an ihren Herkunftsorten aufsuchen, würde er mehrere Jahre
hindurch ununterbrochen zu reisen haben. Nicht viel anders liegen die Verhältnisse
        <pb n="255" />
        ﻿4. Der Musterlagerverkehr der Leipziger Messen.	225

auch für denjenigen, dessen Bedarf sich ausschließlich auf einen der hauptsächlicheren
Geschäftszweige erstreckt, deren jeder durch Aussteller aus einer großen Zahl weit
verstreuter Orte vertreten ist.

Von wesentlicher Bedeutung für den Käufer sowohl wie den Verkäufer
ist sodann der Umstand, daß beide auf der Messe als einem gemeinsamen, regel-
mäßigen Treffpunkt persönlich zusammenkommen, der Detaillist, Großhändler, Ex-
porteur oder Einkaufskommissionär auf der einen, der Aussteller, vor allem also der
Fabrikant oder Verleger der betreffenden Erzeugnisse, auf der andern Seite. Die
große Wichtigkeit dieser persönlichen Vereinigung des Käufers und des Verkäufers
ist bereits von Pohle mit Nachdruck hervorgehoben worden. Der Nutzen, den sie
bringt, fällt beiden Teilen zu. Der Einkäufer hat das Bedürfnis, feine Bestellungen
bei dem Fabrikanten bezw. dem Verleger selbst aufzugeben, um beim Einkauf zugleich
über die verschiedensten, die Fabrikation und die Fabrikationsbedingungen betreffen-
den Gegenstände Auskünfte zu haben, die kein anderer zu erteilen in der Lage ist.
Er will wissen, welcher Veränderung die Ware in Beziehung auf Form, Farbe, Aus-
stattung und Material fähig ist, um vielleicht selbst Vorschläge zu neuen Mustern
machen zu können, denen sich nach seinem Dafürhalten die allgemeine Geschmacks-
richtung zuwenden wird, oder um nach seinen eigenen Angaben bestimmte Typen
anfertigen zu lasfen, die speziellen in seiner Heimat herrschenden Bedürfnissen Rech-
nung tragen. Weiter hat die unmittelbare persönliche Berührung und Gelegenheit
zur Aussprache den Vorzug, daß sich Mißverständnissen aller Art und den aus ihnen
entstehenden Weiterungen in vielen Fällen vorbeugen läßt, ganz allgemein aber —
und das ist wohl mit das Wichtigste — auch den, daß sich Käufer und Verkäufer über-
haupt näher kennen und beurteilen lernen, als es ein nur schriftlicher oder mittelbarer
Verkehr erlaubt.

Die außerordentlich große Zahl der Einkäufer, die sich aus nah und fern zur
Messe einfindet, ist dabei für den Verkäufer von ähnlicher Bedeutung wie die
große Zahl der anwesenden Aussteller für den Käufer.

Außer diesen allgemeinen Vorteilen, die die zur Messe gebotene große Aus-
wahl und die regelmäßige Zusammenkunft Tausender von Ausstellern und Käufern
beiden Teilen gewährt, entspringen dem Meßmusterlagerverkehr für gewisse Klassen
oder Gruppen von Käufern und Verkäufern noch manche besonderen Vorteile.

Die unter den Ausstellern befindlichen Inhaber kleinerer Fabriken und
Verlagsgeschäfte besitzen in der Musterlagermesse vielfach das einzige Mittel selb-
ständigen Absatzes. Der geringe Umfang ihres Betriebs und ihr beschränktes
Kapital würden ihnen oft gar nicht erlauben, den Vertrieb ihrer Waren anstatt oder
außer auf der Messe noch durch mehrere Reisende und Agenten oder auf sonstigen,
Wege zu suchen, denn hierzu wären bedeutend höhere Aufwendungen erforderlich,
als ein jährlich zweimaliger kurzer Besuch des meist wenig entfernten Leipzig und
die dortige vorübergehende Ausstellung nur einer Musterkollektion erheischen.
Einen besondern Nutzen hat die Messe ferner für viele Inhaber kleinerer Geschäfte,
die zum Einkauf kommen. Sie verschafft ihnen die Möglichkeit, gleich den Leitern
größerer Unternehmungen Hunderte verschiedener Kollektionen zu besichtigen und
ihren Bedarf u. a. bei manchem leistungsfähigen Lieferanten zu decken, der sich sonst
um ihre Kundschaft kaum bewerben würde, die ihm zur Messe gegebenen kleineren
Aufträge aber ganz gern mit ausführt. Besonders nützlich ist der Besuch der Messe
für solche Vertreter kleinerer Ladengeschäfte weiter in so fern, als er ihre Kenntnisse
und ihren Gesichtskreis erweitert, sie vielleicht bestimmt, sich den einen oder andern
für sie gut verkäuflichen Artikel zuzulegen, und sie vor allem veranlaßt, dem Einkauf
ungeteiltes Interesse entgegenzubringen. Zu Hause bei ihnen ist das letztere oft
nicht möglich, vielmehr erfolgt dort die Durchsicht von Mustern und Katalogen und

Mollak, Volkswirtschaftliches Juellenbuch. 4. Aufl.	15
        <pb n="256" />
        ﻿226

Zweiter Teil. Handel. IX. Märkte und Messen.

die Erteilung von Bestellungen, wegen der anwesenden Kundschaft oder mangels
genügenden Platzes, häufig nur nebenher und unter erschwerenden Umständen.

Wie den kleineren Betrieben bringen die Musterlagermessen aber auch den
großen manche besonderen Vorteile. Der große Detaillist, der Großhändler, der
deutsche Kommissionär und Exporteur, der ausländische Importeur, der Warenhaus-
einkäufer, — man denke an die ihre Einkäufer zur Messe sendenden Unternehmungen
John Wanamaker in Philadelphia und New Park und Louvre und Bon Marchs in
Paris — sie alle können bei der Deckung ihres vielseitigen und umfangreichen Bedarfs
aus der Mannigfaltigkeit der vorhandenen Auswahl und dem Wettbewerb der Aus-
steller in ganz besonders hohem Grade Nutzen ziehn. Ähnlich steht es mit den
größeren Verkäufern, die im Meßmusterlagerverkehr ihre Leistungsfähigkeit
durch die Ausstattung und Reichhaltigkeit ihrer Kollektion am augenfälligsten zu
offenbaren vermögen.

Eine besondere Bedeutung hat die Musterlagermesse ferner für die Firmen
Leipzigs, die sie ohne Aufwand an Zeit und Geld für die Reise nach Belieben
besuchen können. Sie setzt manchen, der als Inhaber eines Geschäfts gleichen Um-
fangs aus Königsberg oder Metz kaum kommen würde, in die Lage, sich im Einkauf
und dadurch im Wettbewerb den größeren Betrieben gegenüber leichter auf der
Höhe zu halten, was bis zu gewissem Grade auch für die Einkäufer aus der Umgebung
Leipzigs und den weniger entfernten Gegenden überhaupt gilt. Von erheblicher
Wichtigkeit ist sodann der Meßmusterlagerverkehr für eine Reihe Leipziger Firmen
und den Handel und die Industrie Leipzigs in so fern, als er in einzelnen der be-
teiligten Geschäftszweige die Entfaltung eines hervorragenden ansässigen Großhandels
und einer regen industriellen Tätigkeit herbeigeführt hat, so für Kurz- und Galanterie-
waren, Papierwaren, Holzwaren, Metallwaren und vor allem auch Musikinstrumente.

Besondere Vorteile gewährt der Meßmusterlagerverkehr endlich denjenigen
Firmen, die zugleich ausstellen und einkaufen.... Den Gegenstand des
Einkaufs der ausstellenden Firmen bilden dabei teils Materialien, Bestandteile oder
Hilfsmittel für die Fabrikation, teils Artikel zur Ausstattung und Verpackung der
eignen Erzeugnisse, teils endlich mit diesen zusammen vertriebene Waren. So kaufen
z. B. Aussteller von Bronze-, Alfenide-, Britannia- und andern Metallwaren Mon-
tierungsartikel von Glas, Porzellan, Fayence und Majolika, Glasraffinerien und
Aussteller von Holzgalanteriewaren bronzene Beschläge, Porzellanmalereien und
Anstalten für Photokeramik weißes Porzellan, halbfertige Pfeifenköpfe u. dgl. In
ähnlicher Weise beziehen Industrielle der Kurz- und Spielwarenbranchen von andern
Meßausstellern Abziehbilder für Schatullen und Federkästen, gestanzte Räder zu
Wägelchen, Eisenteile zu Holzgewehren, Lederbälge, Musikschwenker und sonstige
Artikel zur Puppenverfertigung, kleine Püppchen, Porzellan- und Metallsächelchen
zur Ausstattung von Puppenhäusern. Zur fertigen Ausstattung oder zur wirkungs-
vollen Aufmachung der eigenen Erzeugnisse in den Schaufenstern der Abnehmer
werden ferner gekauft Porzellanküchengarnituren für abgepaßte Regale von Holz-
warenfabrikanten, Vasen und Korbwaren von Fabrikanten künstlicher Blumen, Brote
und Gurken aus Wachs oder Pappe von Ausstellern von Brotschneidemaschinen
und Gurkenhobeln, während als Beispiel des Vertriebes fremder Artikel neben den
eigenen Waren der Ankauf von Kolorierbüchern und Bilderbogen durch Verleger
von Farbenkasten angeführt sein mag.

Sind die erörterten allgemeinen und besonderen Vorteile, die der Leipziger
Meßmusterlagerverkehr dem Käufer und dem Verkäufer gewährt, darin begründet,
daß er Angebot und Nachfrage in einem bestimmten, regelmäßigen Zeitpunkte an
einem Orte zusammenführt, so ist der Umstand einer solchen zeitlichen Vereinigung
dabei für eine große Reihe von Geschäftszweigen noch in einem besonderen, engeren
        <pb n="257" />
        ﻿5. Die Messe von Nischni-Nowgorod einst und jetzt.

227

Sinne wesentlich, nämlich für alle die Geschäftszweige, deren Artikel einem p e -
riodisch auftretenden Konsum dienen. Es sind das teils Waren, für die
die Zeit des Bedarfs die Sommer- und Reisezeit ist, so die Bäder- und Andenken-
artikel, die Reiseartikel und die Sportartikel, teils sind es Waren, deren Hauptver-
brauch auf ein paar Wintermonate beschränkt ist, so die vor Weihnachten am stärksten
gehenden Spielwaren, die Christbaumverzierungen und sonstigen Weihnachtsartikel,
wie überhaupt zahlreiche Artikel der Luxus- und Galanteriewarenbranche vornehmlich
zu Weihnachtsgeschenken gekauft zu werden pflegen, endlich auch alle jene Erzeugnisse
der Kartonnage, die ihre Bestimmung im Kotillon oder im Karneval erfüllen. Eine
große Rolle spielt dabei die Ausfuhr nach fremden Ländern mit andern Sitten und
den unsern entgegengesetzten Jahreszeiten, die die ungleichmäßige Verteilung der
Beschäftigung für den mitteleuropäischen Markt ausgleicht, so daß die Leipziger
Musterlagermessen und das durch sie ermöglichte große Exportgeschäft für alle solche
Saisonindustrien von ganz besonderer Wichtigkeit sind.

5.	Die Messe von Nischni-Nowgorod einst und jetzt.

Von Gerhart v. Schulze-Gävernitz.

v. Schulze-Gävernitz, Volkswirtschaftliche Studien aus Rußland. Leipzig,
Duncker &amp; Humblot, 1899. S. 60—70.

Bei der geringen Dichte und Kaufkraft der Bevölkerung war der Handel in
Rußland bis vor kurzem Meß- und Markthandel. Wie in anderen Beziehungen,
gewähren die russischen Zustände auch in dieser Hinsicht Einblick in Verhältnisse,
die für Westeuropa den dunkelsten Perioden der Wirtschaftsgeschichte angehören,
— in die Zeit vor Entstehung der Städte. Die Kaufleute, von welchen die Bauern
die wenigen Waren ihres Bedarfes auf den ländlichen Kleinmessen kauften, bildeten
noch um die Mitte des vorigen Jahrhunderts eine wandernde Bevölkerungsklasse.
Sie verproviantierten sich auf den großen Jahrmärkten, auf welchen die Großkaufleute
und die mit dem Ausland in Beziehung stehenden Importeure erschienen. Diese
Jahrmärkte folgten der Zeit nach in der Weise aufeinander, daß die unverkauften
Waren von einem Markte auf den nächsten geschafft werden konnten. Ähnlich wie
einst die Messen der Champagne ein in sich geschlossenes System bildeten, so standen
in Rußland bis in die neueste Zeit die großrussischen und die kleinrussischen Messen
nebeneinander. In sich geschlossen, hatten beide gegenseitig wenig Beziehungen.
Rach dem Berichte des Iwan Aksakoff über die Jahrmärkte der Ukraine hatten viele
Kaufleute, welche auf den Messen Kleinrußlands verkauften, im Laufe des Jahres ihre
Waren an zwanzigmal ein- und auszupacken, um im folgenden Jahre denselben
Kreislauf von neuem anzutreten.

Auch diese größeren Messen waren keineswegs notwendig mit Städten ver-
bunden: Jrbit, auf dessen Messen noch gegenwärtig an 100 000 Personen zusammen-
strömen, zählt nicht mehr als 3000 ständige Einwohner; der älteste der kleinrussischen
Märkte bei Kursk lag in einer als „Einöde" bezeichneten Gegend. Klöster vielmehr
scheinen Anziehungspunkte für den Meßverkehr gebildet zu haben, wie auch in West-
europa Reliquienbesitz oft zum Meßort emporhob.

Von allen Messen war und ist die Messe von Nischni-Nowgorod die
wichtigste. Diese Stadt bildet den östlichen Endpunkt des Jndustriebezirks und liegt
in einer für den Wasserverkehr außerordentlich günstigen Lage, an dem Zusammen-
fluß von Wolga und Oka. Nach diesem Punkt siedelt vom 15. Juli bis 10. September
jeden Jahres der Moskauer Handel über. Von hier aus vollzieht sich die Verteilung
        <pb n="258" />
        ﻿228

Zweiter Teil. Handel. \X. Märkte und Messen.

der Waren noch heute für den größten Teil Großrußlands und des asiatischen Ruß-
land. Von Eröffnung der Schiffahrt im Frühjahr bis zu Beginn der Messe können
fast aus allen Teilen des Reiches die Waren nach Nifchni gebracht sein, und noch ist
es Zeit, daß die Käufer sie abermals verschiffen, ehe die Ströme zufrieren.

Di-. Kosegarten, welcher 1843 die Messe besuchte, gibt ein interessantes Waren-
verzeichnis. Vorwiegend nennt er Produkte des bäuerlichen Hausfleißes: grobe
Textilstoffe, Räder, kleine Metallwaren, Heiligenbilder, Ritualschriften, Edelmetall-
arbeiten, Schuhe usw.

Neben den Erzeugnissen des bäuerlichen, meist nordrussischen Hausfleißes traf
Kosegarten 1843 auf der Nischnier Messe gewisse wertvollere Naturprodukte des
Südens und Ostens, z. B. tatarische Schafpelze für Winterkleidung, sibirisches PelZ-
werk, Baumwolle, edle Hölzer aus dem Süden und vor allem den Tee, damals die
leitende Ware der Messe. Der Abschluß des Teehandels war für den Geschäftsgang
der Messe überhaupt entscheidend, direkt zunächst für den Handel mit Wollstoffen,
gegen welche in Kiachta die Chinesen den Tee austauschten. Der Teehandel befand
sich, entgegen dem Handel in den oben genannten mehr demokratischen Waren, in
wenigen Händen. Das chinesische Viertel der Messe, nicht etwa von Chinesen,
sondern von den mit Kiachta in Verbindung stehenden Großkaufleuten und Kom-
missionären bevölkert, war der vornehmste Teil der Messe; ähnlich heißt noch heute
die Altstadt von Moskau Chinesenstadt (Kitaigorod), — ein Beweis dafür, wie der
Großhandel zunächst anknüpft an die wertvollen, wenig voluminösen Naturprodukte
des fernen Auslandes. Ein ähnliches Objekt, wenn auch von weit geringerer Be-
deutung als der Tee, war der westeuropäische Wein.

Von fremden Jndustrieprodukten bezeugt Kosegarten ausdrücklich persische und
bucharische Baumwollgewebe, von europäischen Waren die „Ladenhüter" West-
europas, die auf verschiedenen Etappen bis in das Innere Rußlands vorgedrungen
waren.

Als wichtigste Ware einheimischer Großbetriebe, und zwar der Zeit entsprechem
grundherrlicher Großbetriebe, traten damals in Nifchni die Metalle auf, insbesondere
Eisen und Kupfer; sie wurden aus den Metallwerken des Ural die Kama im Früh-
jahr zur Messe herunter geschwemmt. Auch das Eisen befand sich, bei der Ver-
schuldung der Grundherren, in der Hand von wenigen Großkaufleuten. Drei oder
vier Kaufmannssamilien monopolisierten nach Besobrasoff jahrzehntelang den ganze»
innerrussischen Eisenhandel.

Diese Übersicht ist bezeichnend für die Zustände des Nikolaischen Rußland.
Noch herrschte der russisch-asiatische Fernhandel vor, ein Zeichen naturalwirtschaftlicher
Zustände des russischen Volkes. Insbesondere war die mittelrussische Baumwoll-
industrie — ein Gewerbe, das den heimischen Massenabsatz zum Zweck hat, — »och
nicht auf dem Plane erschienen. Garne wie Gewebe wurden noch aus den trans-
kaspischen Ländern nach Rußland eingeführt, ähnlich wie Indien im 18. Jahr-
hundert noch Baumwollwaren nach England versandte. Die Einfuhr von BauM-
wollwaren aus Asien nach Rußland stieg sogar noch in den Jahren von 1824—1852
beträchtlich; die Einfuhr asiatischen, selbstverständlich handgesponnenen Garnes ging
erst in den sechziger Jahren zurück, — alles Beweise der geringen Bedeutung der
eigenen fabrikmäßigen Baumwollindustrie. Die Garneinfuhr aus Asien, d. h. aus
Chiwa, Buchara und Persien betrug:

1854	43 985 Pud im Werte von 336 020 Rubel.

1860	14 478 .,	„	„	„	86 710	., .

Diese Ziffern weisen auf den Umschwung hin, der sich um jene Zeit in der
russischen Volkswirtschaft vollzog und den Charakter der Niichnier Messe grundlegend
umgestaltete.
        <pb n="259" />
        ﻿229

5. Die Messe von Nischni-Nowgorod einst und jetzt.

Die breiten Massen Rußlands begannen zu jener Zeit in den Besitz einer
Handelsware großen Stiles zu gelangen: ihr Getreide wurde verkäuflich. Damit ver-
änderten sich, wenn auch allmählich, die naturalwirtschaftlichen Gewohnheiten des
Volkes. Der tiefste Grund dieser Veränderung war das Getreideeinfuhrbedürfnis,
also die städtisch-gewerbliche Entwicklung Westeuropas. Beschleunigt wurde diese
Veränderung durch die Reformen Alexanders II., vor allem den Eisenbahnbau. Die
gesetzlichen Beschränkungen, denen bisher die Kramläden auf dem Lande unterworfen
gewesen waren, fielen. Gewiß wirkte in der angedeuteten Richtung auch die Auf-
hebung der Leibeigenschaft. Früher verbarg der Bauer etwaige Ersparnisse, da er
durch Ausgaben auf Kleidung und Bequemlichkeit die Habgier des Herrn erweckte.
In auffallender Weise vermehrte sich gerade in den Jahren nach der Bauernbefreiung
auf den Jahrmärkten der Absatz der für das Volk bestimmten Waren. Der befreite
Bauer kleidete sich besser und in lichteren Farben.

Im Jahre 1895 habe ich in einem großen Dorfe des Gouvernements Woronefch
den Inhalt des Dorfladens gemustert, um einen Einblick in die gegenwärtigen Ver-
brauchsverhältnisse des Bauern zu gewinnen. Bei weitem überwogen die Produkte
der Baumwollindustrie.

Neben der Baumwolle spielte in dem besuchten Laden das Erdöl die zweite
Rolle, ebenfalls ein Produkt der jüngsten kapitalistischen Wirtschaftsentwicklung.
Außerdem fand ich zahlreiche eiserne Kleinwaren: die Räder werden jetzt meist mit
eisernem Reife, die Pflugschar mit eisernem Rande versehen. Daneben sah ich eiserne
Beile, eiserne Töpfe, Nägel usw. Zwar nicht in dem betreffenden Laden, jedoch in
der Gegend sah ich eiserne Pflüge, meist deutschen Ursprungs, welche teils von
Handlungsreisenden südrussischer Einfuhrhäuser, teils von den Beamten der Land-
schaft unter der bäuerlichen Bevölkerung verbreitet werden.

Alles dies deutet auf eine Zunahme der geldwirtschaftlichen Gewohnheiten des
Volkes. Damit ist die Möglichkeit gegeben, vom Meßhandel zum ansässigen Handel
überzugehen. Dies ist bereits der Fall in dem dichter besiedelten Kleinrußland,
dessen Messen heute verfallen, dessen Handelsmetropole Charkoff gewaltig ausblüht.
Die I ahrmarktsteuer, erhoben in fünf Klassen nach der Größe des Jahrmarktes von
den anreisenden Kaufleuten, zeigt dementsprechend seit 1884 für Kleinrußland einen
Rückgang.

Dagegen gehört die Bedeutung der Nischnier Messe keineswegs der Ver-
gangenheit an, vielmehr ist ihr die verkehrswirtschaftliche Entwicklung der sechziger
und siebziger Jahre zunächst zugute gekommen. Ihr geographisches Gebiet deckt noch
heute das gesamte Wolgabecken einschließlich des mittelrussischen Jndustriebezirkes
selbst, sowie das im Norden und Osten dieses Beckens gelegene Gebiet. Im Westen
wird es begrenzt durch das Twersche Gouvernement, welches kommerziell bereits
von Petersburg abhängt. Das Gebiet der Messe ist also nahezu das gleiche wie
das des bäuerlichen Gemeindebesitzes, — gewiß kein Zufall. Beides vielmehr
deutet auf den weniger verkehrswirtschaftlichen Charakter des mittleren und östlichen
Rußland im Vergleich mit dem Norden, Westen und Süden.

Aber wenn Nischnis Handel bis in die achtziger Jahre nicht gelitten hat, so hat
sich doch der Charakter seiner Messe völlig geändert. Der asiatische Fernhandel,
insbesondere der russisch-chinesische Handel, ist zurückgegangen. Der Tee hat die
Überlandsroute verlassen; mit der Verbilligung der Seefracht ist an Stelle des Kara-
wanentees der Kantontee getreten. Zwar erscheint der Tee noch in Massen auf der
Nischnier Messe, aber Nischni empfängt ihn doch nur aus zweiter Hand. Von den
Schwarzen Meerhäfen, sowie von Moskau aus und ohne Vermittlung der Messe
vollzieht sich in wachsendem Maße die Versorgung des Landes mit dem allbeliebten
Genußmittel. Der Ausfuhrhandel russischer Gewerbeprodukte, besonders russischer
        <pb n="260" />
        ﻿230

Zweiter Teil. Handel. IX. Märkte und Messen.

Wollstoffe, nach China ist gänzlich verfallen. Seit der Mitte des vorigen Jahr-
hunderts bis in die achtziger Jahre sank die russische Ausfuhr über Kiachta von
22 Millionen auf kaum iy2 Millionen Rubel. Der vornehmlichste Grund für diesen
Rückgang liegt wahrscheinlich darin, daß Rußland auf den chinesischen Märkten be-
gann, der Konkurrenz europäischer Fabrikerzeugnisse zu begegnen. Während in
Westeuropa die Preise der Gewerbeerzeugnisse allgemein und dauernd zurückwichen,
verhinderte der Hochschutzzoll Rußland, dieser Entwicklung zu folgen. Bei der
Sicherheit ihrer Gewinne entbehrte die russische Industrie jenes Ansporns, welcher
in dem Kampf auf offenen Märkten liegt.

An Stelle des Fernhandels spielt in Nischni der Innenhandel seit den siebziger
Jahren die Hauptrolle. Der Moskauer Großhändler und Fabrikant verkauft hier an
die Provinzialkaufleute, von denen die Versorgung der ländlichen Kleinhändler aus-
geht. Hier wie überall ging der Fortschritt des Handels hinunter in die Tiefe des
Volksganzen, das er einst als internationaler Fernhandel nur oberflächlich berührte.

Bezeichnenderweise erscheint diejenige Ware, welcher in letzter Linie der ganze
Umschwung verdankt wird, und welche heute die wichtigste Rußlands ist, das Ge-
treide, nicht auf der Messe von Nischni. Der Getreidehandel sitzt vielmehr in den
Hafenstädten des Schwarzen und Baltischen Meeres, woselbst sich die Preisbildung
in engem Anschluß an die westeuropäischen Börsennotierungen vollzieht. Aber trotz-
dem ist diese Ware ausschlaggebend für den Gang der Messe. Denn die Ernte und
die Getreidepreise sind in Rußland als einem vorwiegend agraren Lande entscheidend
für die Nachfrage nach Jndustrieprodukten; von unmittelbarstem Einfluß sind sie ins-
besondere für die Baumwollindustrie, deren Vertreter sich irrigerweise für unabhängig
von Europa halten. Je mehr Europa Getreide kauft, desto größer ist der Absatz
von Kattunen zu Nischni.

Was in der Mitte des vorigen Jahrhunderts der Tee war, werden in den
sechziger Jahren die B au mw o llw ar en : die leitende Ware der Messe.

Wie in Europa und Indien, so hat auch in Rußland die Baumwolle die Be-
deutung gehabt, die geldwirtschaftliche Bedürfnisbefriedigung in die Massen hinunter-
zutragen. Durch sie werden Wolle und Flachs aus der Eigenproduktion des Bauern-
hofes verdrängt. Auf der Grundlage des heimischen Massenverbrauchs entfaltete sich
die Baumwollindustrie als die erste moderne Fabrikindustrie Rußlands. Während
die Einfuhr von Textilprodukten aus Asien nahezu aufgehört hat, gehen russische
Garne, Druckkattune, auch farbenprächtige Seiden- und Halbseidenwaren in
wachsenden Beträgen nach den transkaspischen Besitzungen Rußlands. Die Spindel
aus Metall hat die kunstgeübte Hand der asiatischen Spinnerin auch in ihrer eigenen
Heimat geschlagen.

Neben den Textilwaren spielen Eisenwaren heute die wichtigste Rolle auf der
Messe, sodann eine stets wachsende Anzahl anderer russischer Jndustrieprodukte, z. B.
Glas-, Porzellanwaren usw. Der europäische Schund, berechnet auf einen
gänzlich ungebildeten Geschmack, ist nahezu verschwunden. Heute kauft man euro-
päische Luxuswaren in den glänzenden Magazinen des Petersburger Newski oder
der Moskauer Schmiedebrücke, zwar zu hohen Preisen, aber in Qualitäten, die selbst
den Kenner befriedigen.

Eine Folge der verbesserten Verkehrsverhältnisse ist das breitere Auftreten von
Naturprodukten auf der Messe, — Naphtha, Fische, russische Weine, Rohbaum-
wolle usw. Sie alle dienen dem inneren Verkehr. Dagegen ist der Ausfuhrhandel
mit Rohprodukten nach Europa dem Meßverkehr entzogen. Die einzige Ausnahme
bildet das Pelzwerk, dessen asiatisches Produktionsgebiet dem regulären europäischen
Handel wenig zugänglich ist.
        <pb n="261" />
        ﻿3. Die Messe von Nischni-Nowgorod einst und jetzt.	231

In den letzten Jahren vollzog sich eine weitere Veränderung. Die Messe von
Nischni hat ihren Höhepunkt überschritten. Der Wert der zugeführten Waren betrug
1880—84 im Jahresdurchschnitt 215% Millionen Rubel und war in den Jahren
1892—1896 auf 170 Millionen gesunken.*) Insbesondere werden heute weniger
Textilwaren zur Messe gebracht als vordem, obgleich dieselben noch immer die leitende
Ware der Messe sind: 49 Millionen Rubel im Durchschnitt der Jahre 1868—1872
gegen 45 Millionen 1890 und 91, — und dies trotz der gewaltigen Ausdehnung
gerade der Textilindustrie in den letzten zwei Jahrzehnten. Dies bedeutet, daß die
wichtigste russische Industrie sich vom Meßabsatz loszumachen beginnt. Baumwoll-
garne erscheinen oft nur in Spezialitäten auf der Messe, z. B. gefärbte Garne für
den asiatischen Verkehr, die Kattune vielfach nur in Mustern. Die Messe wird zur
Börse; an Stelle des Verkaufs in naturu tritt die Preisfestsetzung und Bestellung
nach Proben unter örtlicher Zusammenfassung von Angebot und Nachfrage.

Aber diese Börse läßt sich ebensogut oder besser in Moskau abhalten, umsomehr,
als die einjährige Frist, an welche die Messe von Nischni gebunden ist, den schnelleren
Schwankungen der geschäftlichen Konjunkturen von heute nicht mehr entspricht.

Jedoch bleibt der Messe ein breites, ja wachsendes Gebiet in den asiatischen
Dependenzen Rußlands. Politisch unabhängige Asiaten, Perser und Türken pflegen
aus der Messe nur zu verkaufen, um Bargeld mit nach Hause zu nehmen, für welches
sie daheim westeuropäische Jndustrieprodukte kaufen. Die Kaukasier und die Trans-
kaspier dagegen sind durch das sie umschlingende Schutzzollsystem gezwungen, russische
Jndustrieprodukte von der Messe mitzunehmen. Durch ein wertvolles Ausfuhrobjekt,
welches mehr und mehr an Bedeutung gewinnt, die Rohbaumwolle, werden diese
Transkaspier zunehmend kaufkräftige Abnehmer der Industrie.

Den asiatischen Gewohnheiten aber entspricht noch heute und auf lange hinaus
der Meßhandel. Soweit nicht unter den Volksgenossen geheiligte Überlieferung die
Preise festsetzt, ist der Kaufmann noch heute wie vor alters der „überlister". Der
Asiate mißtraut den zugesandten Mustern und Warenproben; er will die Waren selbst
sehen und untersuchen. Er glaubt sich übervorteilt, wenn der Preis ohne stunden-
langes Feilschen zustande kommt. Denn er sucht seine persönliche Schlauheit beim
einzelnen Geschäft in die Wagschale zu werfen; nicht Angebot und Nachfrage be-
stimmen für ihn die Preise, sondern das Maß gegenseitiger Geriebenheit.

Diesen Gepflogenheiten aber kommt der Meßhandel entgegen. In demselben
Verkaufslokal werden in derselben Stunde, ohne daß irgendwelche Umstände sich ge-
ändert hätten, dieselben Waren oft zu den allerverschiedensten und geheimgehaltenen
Preisen verkauft. In der Abneigung des Asiaten gegen öffentliche Preisfestsetzung
liegt auch für die Zukunft eine gewisse Bedeutung der Messe von Nischni gesichert.

*) Mitteilungen über den Verlauf der Messe in Nischni-Nowgorod im Jahre 1911 ent-
halten die Nachrichten für Handel und Industrie. Zusammengestellt im Reichs-
amt des Innern. Berlin, Carl Heymanns Verlag, Nr. 122 vom 28. Oktober 1911,
S. 1—4. — G. M.
        <pb n="262" />
        ﻿232

Zweiter Teil. Handel. X. Die Börse.

X.	Die Börse.

Vorbemerkung, v. Philippovich, Grundriß der politischen Ökonomie. 2. Bd.
2. Teil. 3. Ausl. Tübingen, I. C. B. Mohr (Paul Siebeck), 1907. S. 161: „Börsen
sind Märkte, an denen Geschäfte über Waren abgeschlossen werden, die auf dem Markte nicht
vorhanden sind, die auch nicht konkret und individuell bestimmt sind, so daß also ein Kauf
und Verkauf gewisser Quantitäten von Waren, die nur ihrer Art nach bekannt sind, erfolgt.
Solche Geschäfte setzen natürlich voraus, daß die Ware, um die es sich handelt, so geartet ist,
daß ihre einzelnen Quantitäten der Qualität nach vollkommen gleich sind, so daß sie sich gegen-
seitig vertreten können. Man nennt daher die Börse auch den Markt für vertretbare Tausch-
güter (Ehrenberg). Solche Warenarten gibt es auf dem Gebiete der Rohstoffe, Halbfabrikate
und nichtdifferenzierten Genußgüter (Getreide, Baumwolle, Eisen, Zucker, Spiritus) und auf
dem Gebiete der Wertpapiere (Staatsschuldverschreibungen, Aktien, Zahlungsmittel) . . . .
Man pflegt Wertpapier- (Effekten- oder Fonds-) Börsen und Waren-
(Produkten-) Börsen zu unterscheiden, entsprechend den beiden Hauptgruppen von
börsenfähigen Waren. Auf der Wertpapierbörse werden Aktien, Staatspapiere und Schuld-
verschreibungen, Pfandbriefe, Wechsel, Banknoten, Papiergeld, Münzen und Edelmetalle ge-
handelt, auf den Warenbörsen die verschiedenen Sachgüter, welche den börsenmäßigen Handel
zulassen, wobei dann, wenn sich der Handel auf die eine oder andere dieser Güterarten be-
schränkt, die Warenbörse selbst ihren besonderen Namen danach erhält: Getreide-, Spiritus-,
Zucker-, Kaffee-, Baumwollbörse. Es ist aber nicht notwendig, daß diese beiden Gruppen von
Börsen auseinanderfallen und getrennt nebeneinander bestehen." — G. M.

1.	Die Börse nach Iola.

Von Gustav Cohn.

Cohn, Zur Börsenreform. In: Beiträge zur deutschen Börsenresorm. Leipzig,
Duncker &amp; Humblot, 1895. S. 3—6.

Emile Zola hat in einem seiner Romane mit der ihm eigenen „wissenschaft-
lichen" Methode die Wirklichkeit der Börse bis in die intimen Einzelheiten ihrer
Technik hinein zu schildern versucht. Im Mittelpunkte steht eine jener Spekulanten-
naturen, deren Talent nicht sowohl in der schöpferischen Kraft fruchtbringender Ge-
danken als in der produktiven Ausbeutung fremder Ideen sich entfaltet; in der
Virtuosität, mit der man ein neues Projekt in Szene setzt, Meinung dafür macht,
Anhänger und Kapitalien heranzieht, die Hoffnung nährt, die Erwartungen steigert,
um dann zuletzt, wenn am Ende alles zusammenbricht, aus der Vernichtung immer
wieder emporzusteigen zu neuen Spekulationen und neuen Erfolgen.

In einem Momente des tiefen Sturzes lernen wir den Helden von Zolas
Roman kennen: schon nach wenigen Wochen steht er an der Spitze einer „Uunque
Universell«", welche, kirchliche und lukrative Zwecke verknüpfend, die Kultur des
Gelobten Landes im großen Stile durchführen soll. Die Verwertung des religiösen
Elementes bei der Gründung dieses Unternehmens ist nur ein Stück in dem Zu-
sammenhange mannigfaltiger Kunstgriffe der Täuschung und des Betruges. Der
ganze Kreis der Persönlichkeiten, welcher sich um die Hauptfigur zu dem großen
Unternehmen zusammenschließt, enthält fast ohne Ausnahme Leute von ähnlicher
Anrüchigkeit. Der einzige anständige Mensch ist bezeichnenderweise der Erfinder
der Idee, — der Ingenieur, welcher aus seiner früheren Tätigkeit in der Levante
die Überzeugung von dem Bedürfnisse neuer Verkehrsmittel für das ferne Land
        <pb n="263" />
        ﻿1. Die Börse nach Zola.	233

mitgebracht hat, welcher bis znm letzten Augenblicke ohne Verständnis von den
Manövern der Börse bleibt.

Und ebenso ist die Art der wirklichen Geschäfte, welche die neue Bank zustande
bringt. Nicht gewinnreiche Erfolge der geplanten Unternehmung, sondern eine
durch Jahre fortgesetzte Reklame, welcher es gelingt, die Aktien der Bank in fabel-
hafte Höhe hinaufzutreiben, — bis dann endlich kommt, was kommen muß, bis die
Seifenblase platzt und der Held ins Gefängnis wandert. Der schwindelhafte Glanz,
in dem er einige Jahre gelebt, wird bezahlt durch den Untergang der vielerlei
Existenzen, die dem Irrlicht gefolgt sind. Doch auch dieses ist das Ende nur eines
Aktes in dem Drama; bereits dämmert im Hintergründe die Morgenröte neuer
Triumphe, nur auf verändertem Schauplatz, herauf.

Der Dichter aber legt dem Helden die Worte in den Mund: „Die Spekulation
ist das Herz, welches das Blut des Wirtschaftslebens, das Geld, ansammelt aus
tausend kleinen Kanälen, um es nach allen Richtungen ausströmen zu lassen und die
großen Werke der Zivilisation zu ermöglichen. ... Es bedarf eines großen Projekts,
um die Phantasie zu ergreifen; es bedarf der Hoffnung auf großen Gewinn, um die
Leidenschaften zu entzünden, um die Kapitalien anzulocken. . . . Die Gefahr des
Verlustes, was schadet sie? Sie verteilt sich auf viele, je nach dem Vermögen und
dem Wagmut der einzelnen, und die Menschheit hat keine unauslöschlichere Sehn-
sucht als die, das Glück zu versuchen!"

Indessen, noch eine andere Stimme läßt der Dichter uns vernehmen. Es ist
die Stimme des begeisterten Schülers von Karl Marx. „Jawohl", ruft dieser dem
Börsenhelden zu, „Ihr arbeitet für uns, ohne es zu ahnen. . . . Ihr beutet die Masse
des Volkes aus, und wenn Ihr Euch vollgesogen haben werdet, dann wird uns nur
übrigbleiben, Euch zu expropriieren. . . . Jedes Monopol, jede Zentralisation führt
zum Kollektivismus; der Kollektivismus ist die Umwandlung der Privatkapitalien,
die von den Kämpfen der Konkurrenz leben, in ein einziges Gesellschaftskapital, das
durch die Arbeit aller bewegt wird, . . . eine gemeinsame Produktion in den
Fabriken und auf den Feldern, wo jeder arbeitet nach seiner Fähigkeit und jedem
entgolten wird nach seiner Anstrengung. Mit der Konkurrenz und dem Privat-
kapital fallen auch die Geschäfte aller Art, kein Handel, keine Kontrakte, keine Börsen.
Die Idee des Gewinnes hat keinen Sinn mehr; die Quellen der Spekulation, der
Renten, die man ohne Arbeit gewinnt, sind dann versiegt."

Hier haben wir also die Alternative. Sie ist keineswegs neu. Aber daß sie
zum Gegenstände eines großen Romanes gemacht wird, ist — neben manchen
ähnlichen Erscheinungen der heutigen Literatur — bemerkenswert. Wenn die Alter-
native jemals zuvor in ihrer ganzen Schroffheit hingestellt worden ist, hier hat der
überspannte Naturalismus des Dichters das Seinige hinzugetan.

Wie stehen wir zu dieser Fragestellung? Gibt es in der Tat nur die Wahl,
welche der französische Dichter uns läßt in den Fußspuren des konsequenten
Sozialismus?

Wir gestatten uns hier zweierlei Einschränkungen, eine: tatsächlicher Art, und
eine: prinzipieller. Das Tatsächliche, das Zola vorführt, ist gleich allem, was uns feine
Romane als Wirklichkeit malen, ein Zerrbild der Wirklichkeit. Es ist jedes ins
Unglaubliche gesteigert, und keiner, der die Dinge kennt, wird so etwas für möglich
halten. Ein Unternehmen von solcher Schwindelhaftigkeit, von so überspannten
Zielen; ein Publikum von solch kindischer Leichtgläubigkeit, so verblendet durch die
Lust am Gewinne, so schrankenlos in seinen Hoffnungen; ein Kreis von Persön-
lichkeiten an der Spitze des Unternehmens, meistens Leuten, die nicht bloß, wie jener
Wiener Spekulant, nach dem eigenen Zeugnis, mit dem Ärmel das Zuchthaus ge-
streift haben, sondern in Wahrheit alle verdienten, darinnen zu sitzen; Geschäfts-
        <pb n="264" />
        ﻿234

Zweiter Teil. Handel. X. Die Börse.

Praktiken, die von Anfang bis zu Ende Ausgeburten der Lüge und des leeren Scheines
sind und dennoch jahrelang gedeihen, — das ist eine Utopie der heutigen Erwerbs-
gesellschaft, wie der Roman Bellamys und ähnlicher Schwärmer Utopien der künftigen
Gesellschaft sind. Man kann ein recht offenes Auge für die wirklichen Gebrechen
dieser Sphäre haben, jeder erfahrene Blick erkennt in jenem Phantasiegemälde die
Andeutungen der wirklich vorhandenen tiefen Schäden; aber so arg ist die Wirk-
lichkeit nicht.

Und dann, was wichtiger, das prinzipielle Bedenken. Es handelt sich um den
Punkt, an dem der Naturalismus des Dichters und der Naturalismus der sozialistischen
Ethik ineinander laufen. Es handelt sich um die große Grundfrage der Volkswirt-
schaft und der Gesellschaft, ob auf dem Boden des heutigen Erwerbslebens wilde
Naturgewalten sich austoben, die ihren Bändiger nicht anders zu finden vermögen
als durch die Beseitigung dieser Gesellschaft selber in dem sozialistischen Staate, oder
ob nicht vielmehr schon in der gegenwärtigen Gestaltung des Wirtschaftslebens und
jedes einzelnen seiner Organe sittliche Gewalten die natürlichen Triebe gebunden
halten, ob diese sittliche Bindung nicht eine fortschreitende ist, und ob nicht auf dem
Boden der bestehenden Gesellschaft die Reformen möglich sind?

In Zolas Roman findet sich ein kleiner Zug, welcher lehrreich ist für das, was
hier in Frage steht. Einer der wenigen wirklichen Gewinne, die während der Jahre
ihres Bestehens die „Laugue Universelle“ erbeutet, entspringt dem Verrate eines
Depeschengeheimnisses aus dem Ministerium, das ein Bekannter des Ministers auf-
gefangen und dem Direktor der Bank zugetragen hat. Der Dichter hat hier —
vielleicht unbewußt — die merkwürdige Voraussetzung zugestanden, daß in der
Welt des Zweiten Kaiserreichs, deren allseitige Verkommenheit sein großer Roman-
zyklus darstellen will, die Minister selber über die lukrative Ausbeutung diplomatischer
Nachrichten erhaben sind. Man weiß allgemein, daß nur wenige Jahrzehnte zu-
vor ein Monarch über Frankreich geherrscht hat, der über den Verdacht einer ähnlichen
Handlungsweise nicht erhaben war. Wenn nun, erlaube ich mir zu folgern, ein
so finsterer Beobachter diesen sittlichen Fortschritt gleichsam als etwas Selbstver-
ständliches einräumt, ist dann überhaupt der Glaube so töricht, der auf einen sittlichen
Fortschritt und auf heilende Reformen in diesem ganzen Gebiete sich richtet?

Die Erfahrung gibt in der Tat solchem Glauben manche kräftigere Stütze als
jene Stelle des Romans.

2.	Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Fondsbörse.

Von Johannes Kaempf.

Kaempf, Börsengesetz und Reichsstempelgesetz. jRede.j In: 30. Vollversammlung
des Deutschen Handelstags in Berlin am 24. und 25. März 1904. Stenographischer Bericht.
Berlin, Liebheit &amp; Thiesen, 1904. S. 8—11.

Seit etwa anderthalb Jahrzehnten stehen wir unter dem Banne der An-
schauung, daß die Börse eine überflüssige Gesellschaft von Spekulanten, und daß
das Börsengeschäft minderwertig sei gegenüber anderen Geschäftszweigen. Wer dies
behauptet, haftet mit seinem Urteil an der Oberfläche der Dinge. Diese Auffassung
ist irrtümlich, sie ist grundfalsch.

Die Börse soll der Mittelpunkt und der Vermittlungspunkt fein für alle Trans-
aktionen des mobilen Kapitals. Sie soll alle diese Geschäfte sachgemäß und so aus-
führen, daß die wirtschaftlichen Zwecke, denen das mobile Kapital dient, möglichst
schnell sichergestellt werden. Nun ist aber das mobile Kapital in der ganzen Welt.
        <pb n="265" />
        ﻿2. Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Fondsbörse.

235

und auch in Deutschland, allmählich zu einem ungeheuren Umfange angewachsen.
Nach einer Schätzung sind in Deutschland nicht weniger als 100 000 Millionen M Wert-
papiere vorhanden, und diese kolossale Summe wächst von Jahr zu Jahr. Es ist
ganz klar, daß aus der Verwaltung eines so enormen mobilen Nationalvermögens
sich täglich die allergrößten Umsätze ergeben. Abgesehen hiervon werden an das
mobile Kapital von allen Zweigen des wirtschaftlichen Lebens, von den Staaten,
den Gemeinden, von Handel, Industrie, Landwirtschaft und Schiffahrt jahrein, jahr-
aus die erheblichsten Ansprüche gestellt. Diese Ansprüche werden durch die eine
Zahl illustriert, daß in den letzten Jahren, abgesehen von den Konversionen, jährlich
ca. 2000 Millionen Jl neue Wertpapiere an den deutschen Börsen zugelassen
worden sind.*)

Von wem nun aber auch der Markt des mobilen Kapitals aufgesucht werden
mag, und zu welchen Zwecken dies auch geschehe, alle, die es tun, haben das Ver-
langen, die Zwecke, denen ihr Angebot oder ihre Nachfrage dienen soll, möglichst
bald sicherzustellen. Ich brauche nur daran zu erinnern, daß es für ein industrielles
Werk gar nicht möglich ist, eine neue Fabrik zu errichten oder sonstige industrielle
Anlagen herzustellen, daß es für eine Eisenbahngesellschaft ganz unmöglich ist, eine
neue Linie zu bauen, daß es für eine Gemeinde unmöglich ist, ein Elektrizitätswerk
herzustellen, daß es für eine Landschaft unmöglich ist, ihre höher verzinslichen Pfand-
briefe in niedriger verzinsliche zu konvertieren, daß es für die Staaten unmöglich ist,
ihre Anleihen zu emittieren, um die staatlichen Zwecke zu erfüllen, die ihnen obliegen,
wenn sie sich nicht gegen die Konjunkturen, die aus den wechselnden Kursen und
politischen Verhältnissen sich ergeben, von vornherein sicherstellen können. Wenn
hierbei auf die vermittelnde Tätigkeit der Banken und Bankiers rekurriert wird, so
haben doch auch diese Mittelspersonen wiederum dasselbe Interesse. Auch sie müssen
die Erfüllung übernommener Verbindlichkeiten sicherstellen.

Der Vau der deutschen Eisenbahnen im Laufe der letzten 50—60 Jahre hätte
niemals in so sachgemäßer und dem Interesse des ganzen Landes dienender Weise
ausgeführt werden können, und unsere Industrie hätte niemals in der Weise erstarken
können, wie dies geschehen ist, wenn ihnen nicht eine tatkräftige Börse, unterstützt durch
ein tatkräftiges Termingeschäft, zur Seite gestanden hätte. Denn die großen Auf-
gaben, die ich kurz skizziert habe, lassen sich nicht erfüllen im Wege des eng begrenzten
Kassageschäfts, im Wege eines Geschäfts, in welchem heute die Ware und heute auch
das bare Geld übergeben werden muß. Diese Aufgaben erheischen das Eingehen
langsichtiger Verbindlichkeiten; und hierzu bedarf es einer Geschäftsform, in welcher
die Verpflichtung zur Erfüllung sofort sichergestellt wird, welche aber die nötige Zeit
und den nötigen Spielraum auch läßt zur Beschaffung und Realisierung der erforder-
lichen Mittel. Mit einem Worte: Eine leistungsfähige Börse bedarf eines leistungs-
fähigen Terminhandels.

Ich möchte hier einschalten, daß wir ähnliche Dinge, wie in den letzten Jahren,
schon früher einmal erlebt haben, und zwar gerade gelegentlich des Baues der deut-
schen Eisenbahnen. Im Jahre 1844, als sich dem deutschen Kapital die Möglichkeit
eröffnete, sich an der Erfüllung dieser großen wirtschaftlichen Aufgabe zu beteiligen,
und als, wie dies bei solchen Gelegenheiten immer der Fall ist, auch Ausschreitungen
der Spekulation stattfanden, erließ der damalige Herr Finanzminister v. Bodel-
schwingh eine Bekanntmachung gegen die stets wachsende Zahl und Ausdehnung der

*) Allein an der Berliner Börse wurden in den Jahren 1910 und 1911 6996 Millionen
Wertpapiere neu zugelassen. Berliner Jahrbuch für Handel und Industrie. Bericht
der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin. Jahrgang 1911. Bd. 1. Berlin, Georg Reimer,
1912. S. 574. — G. M.
        <pb n="266" />
        ﻿236

Zweiter Teil. Handel. X. Die Börse.

Eisenbahnprojekte, „die dem Handel und Gewerbe die nötigen Betriebskapitalien
entziehen". Und im Mai 1844 erfolgte seitens der preußischen Regierung ein radi-
kaler Schritt, wie er damals genannt wurde: Es wurde eine Verordnung erlassen,
welche alle Zeitgeschäfte in Eisenbahnpromessen, Jnterimsscheinen, Quittungsbogen
für null und nichtig erklärte und den vereidigten Maklern die Vermittlung solcher
Geschäfte bei Strafe der Amtsentziehung untersagte, ferner alle Geschäfte in aus-
ländischen Wertpapieren den vereidigten Maklern zu vermitteln verbot und Klagen
daraus für null und nichtig erklärte.

Der Zwang der Verhältnisse ist stärker gewesen als alle Verordnungen. Diese
Verordnungen haben nicht innegehalten werden können, weil sie gegen die Not-
wendigkeit verstießen, die das wirtschaftliche Leben der Börse auferlegte, und es ist
dahin gekommen, daß diese Verordnungen in der Versenkung verschwunden sind, bis
sie im Jahre 1860 auch offiziell wiederaufgehoben wurden.

In gewöhnlichen Zeiten treten die Mängel, die sich aus dem Fehlen des Termin-
handels ergeben, schon stark genug hervor; wir haben das im Laufe der letzten
Monate und letzten Jahre deutlich gesehen. Kommt aber einmal eine ernstliche poli-
tische Krisis oder gar ein Krieg über Deutschland, dann kann die wirtschaftliche
Stärke des Deutschen Reiches nicht aufrecht erhalten werden ohne eine starke Börse
mit einem kräftigen Terminhandel. Es ist ausgeschlossen, daß die Versorgung des
Landes und Heeres mit Brotgetreide in einem solchen Falle wirksam herbeigeführt
werden kann, wenn dazu nicht ein in Blüte stehender Terminhandel hilft.

Auch nach einer anderen Richtung hin bietet die Unterdrückung oder Beschrän-
kung des Terminhandels die erheblichsten wirtschaftlichen Nachteile. Der Termin-
handel ist die Form, in welcher sich die Spekulation in Werten des mobilen Kapitals
unter möglichster Schonung der allgemeinen Geldverhältnisse vollziehen kann; das
Verbot des Terminhandels in Anteilen von Bergwerks- und Fabrikunternehmungen
hat dies in den letzten Jahren auf das deutlichste gezeigt. Es wird immer im Inter-
esse von Handel und Industrie, im Interesse der Landwirtschaft, im Interesse der
Staaten bezüglich ihrer Anleihen nach einem billigen Kredit, nach billigem Geld
gerufen. Billiges Geld und ein gesundes Kreditsystem des Landes sind nur dann
möglich, wenn sich die wirtschaftlichen Geschäfte möglichst ohne Inanspruchnahme von
Umlaufsmitteln vollziehen. Der ganze Zweck, den z. B. unsere Reichsbank mit ihren
Giroeinrichtungen verfolgt, ist darauf gerichtet, Umlaufsmittel entbehrlich zu machen.
Die Umlaufsmittel sollen sich konzentrieren in den Tresors der Zentralbanken, also bei
uns in der Reichsbank. Je weniger Umlaufsmittel gebraucht werden, desto billiger,
je mehr Umlaufsmittel gebraucht werden, desto teuerer ist das Geld.

Durch die Beschränkung des Terminhandels ist die Spekulation auf das Kassa-
geschäft hingedrängt worden. Zur Bewältigung eines großen Kassageschäfts gehören
Umlaufsmittel. Die Folge dieser Verschiebung ist also eine Verteuerung des Geldes,
und alle Zweige des wirtschaftlichen Lebens haben darunter zu leiden.

Es ist klar, daß die Beschränkung des Börsenterminhandels nicht der allei-
nige Grund dafür ist, daß im Laufe der letzten Jahre das Geld in Deutschland
teuer gewesen ist; es wäre Torheit, das behaupten zu wollen. Aber einer der
Gründe für die Verteuerung des Geldstandes im Deutschen Reich ist jedenfalls die
Einschränkung des Terminhandels gewesen.

Es würde aus dem Rahmen meiner Ausführungen herausfallen und zu weit
führen, wenn ich alle Vorteile, die der Terminhandel in sich birgt, hier ausführlich
behandeln wollte. Ich glaube aber, auf einige wenige Punkte vorübergehend hin-
weisen zu können. Ich glaube darauf hinweisen zu können, daß der Terminhandel
eine preisausgleichende Wirkung hat, daß der Terminhandel die Möglichkeit in sich
birgt, plötzliche und sprungweise Kursschwankungen zu mildern; ich glaube, darauf
        <pb n="267" />
        ﻿2. Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Fondsbörse.	237

Hinweisen zu können, daß gerade der solide Handel sich nur durch den Terminhande!
sichern kann gegen die Gefahren der Kursschwankungen. Beispielsweise haben die
Kornhäuser ihren Mißerfolg zum großen Teile dem Umstand zuzuschreiben, daß sie
sich gegen ihre Engagements, gegen ihre Einkäufe und Verkäufe nicht decken konnten,
und daß sie Spekulationsrisiken auf sich allein nehmen mußten.

Die beiden Gesichtspunkte, die ich vorhin angeführt habe, genügen, um die wirt-
schaftliche Rolle zu kennzeichnen, welche der Terminhandel zu erfüllen hat, und um
ihn als eine der wichtigsten Grundlagen einer starken Börse festzustellen.

Aber es gibt auch noch eine andere Voraussetzung für eine starke, leistungs-
fähige Börse, eine Voraussetzung, die viel zu wenig beachtet wird, und über die sich
nur kleine Kreise, wie es mir scheint, im klaren sind. Diese Voraussetzung ist die
Leichtigkeit der Umsätze für den Handel an der Börse. Die Leichtigkeit der Umsätze
aber wird gerade durch große Umsatzsteuern aus der Welt geschafft, es wird ein
Zustand eingeführt, der das Gegenteil von einer leichten Umsatzmöglichkeit darstellt.
Ich habe schon vorhin auseinandergesetzt, wie groß die Umsätze sind, die sich aus
dein Besitz an mobilem Kapital ergeben, und wie groß die Ansprüche sind, die jahraus,
jahrein an das mobile Kapital gestellt werden. Indem sich nun alle diese Umsätze an
der Börse konzentrieren, geschieht das nicht in der Weise, daß jedem Angebot und
jeder Nachfrage sofort eine entsprechende Nachfrage oder ein entsprechendes Angebot
gleicher Art und gleichen Umfanges gegenübersteht. Ich brauche nur einige Beispiele
anzuführen. Es kommt alle Tage vor, daß Beträge 3 prozentiger preußischer Konsols
zum Verkaufe angeboten find, gesucht wird aber 3 prozentige Reichsanleihe. Es
kommt alle Tage vor, daß westpreußische Pfandbriefe zum Verkauf angeboten sind,
daß aber nur Käufer vorhanden sind für ostpreuhische. Sie erinnern sich der Zeit,
wo alle Welt in Deutschland russische Papiere verkaufen wollte; es waren keine ernst-
lichen Kapitalisten da, die russische Wertpapiere kaufen wollten. Umgekehrt ist die
Zeit noch gar nicht so weit entfernt, wo alle Welt in Deutschland italienische Papiere
kaufen wollte, aber es waren keine ernsthaften Verkäufer für italienische Papiere
vorhanden. Und wenn heute Reichs- oder Staatsanleihen emittiert werden, dann
sind nicht gleich die endgültigen Käufer für die gesamten Anleihen vorhanden; es
wird nur ein Teil dieser Anleihen sofort untergebracht; der Rest muß allmählich
Unterkunft suchen.

Die Aufgabe des Börsenhandels besteht nun darin, überall da einzutreten, wo
einer Nachfrage nicht sofort in derselben Art und demselben Umfange das ent-
sprechende Angebot gegenübersteht, und umgekehrt. In allen diesen Fällen soll der
Vörsenhandel bewirken, daß die wirtschaftlichen Zwecke, die mit der Nachfrage
verfolgt werden, erfüllt werden können, wenngleich gar kein endgültiger Kapitalist
vorhanden ist, der ein entsprechendes Angebot macht, und umgekehrt, daß die wirt-
schaftlichen Zwecke, die mit dem Angebot verfolgt werden, sofort erfüllt werden
können, während gar kein endgültiger Käufer vorhanden ist.

Die Geschäfte an der Börse wickeln sich aber nicht so ab, daß etwa nun ein
Börsenhändler die angebotenen Wertpapiere kauft und sie sich wachen- und monate-
lang in den Kasten legt. Damit würde weder ihm noch der Allgemeinheit gedient
sein: der Allgemeinheit deswegen nicht, weil, wenn jemand wachen- und monatelang
ein Kursrisiko übernehmen soll, er einen sehr erheblichen Kursabschlag fordern muß,
und dem Börsenhändler nicht, weil er dadurch seine Mittel festlegen und es ihm un-
möglich sein würde, sich an künftigen, alle Tage von neuem herantretenden Geschäften
zu beteiligen. Der Börsenhändler will das eingegangene Engagement sofort erledigen.
Findet er nicht gleich jemand, der als endgültiger Käufer oder Verkäufer eintritt, so
übergibt er das Engagement einem anderen, der seinerseits sucht, daß er einen end-
gültigen Käufer oder Verkäufer findet. Und so wechseln die Geschäfte, die nur einen
        <pb n="268" />
        ﻿238

Zweiter Teil. Handel. X. Die Börse.

einzigen Eigentumsübergang von dem endgültigen Verkäufer auf den endgültigen
Käufer zum Zwecke haben, oft 10—20 mal die Hände. Sie kleiden sich alle in die
Form von Kaufs- und Verkaufsgeschäften, haben aber den Kauf oder den Verkauf
gar nicht zum Selbstzweck, sondern sind nur Teile der Vermittlung, die darin besteht,
den endgültigen Käufer oder Verkäufer ausfindig zu machen. Indem alle diese
Zwifchentransaktionen mit der Umsatzsteuer belegt werden, werden sie unmöglich
gemacht.

Die Tätigkeit der Börse und des Börsenhandels ist notwendigerweise eine
spekulative, und Ausschreitungen in der Spekulation kommen bedauerlicherweise vor.
Sie werden von uns und von Ihnen ebenso bedauert und ebenso verurteilt wie von
irgend jemand anders. Aber die Nachteile, die aus diesen Ausschreitungen entstehen,
sind minimal im Verhältnis zu den ungeheuren wirtschaftlichen Vorteilen, welche ein
gesunder und kräftiger Börsenhandel für die Allgemeinheit in sich birgt.

Aus dem, was ich auseinandergesetzt habe, geht hervor, daß der Börsenhandel
einem wirtschaftlichen Bedürfnisse entsprungen ist, und daß die wirtschaftlichen Be-
dürfnisse nicht befriedigt werden können ohne einen starken Börsenhandel. Tritt hier
irgendeine Stockung ein, so macht sich das in allen Zweigen des wirtschaftlichen
Lebens geltend, und die wirtschaftliche Kraft des Landes muß dadurch geschwächt
werden. Politisch stark ist heute aber nur das Land, das auch wirtschaftlich stark ist.
Unter diesem Gesichtspunkte betrachtet, ist eine starke Börse einer der Hauptfaktoren
auch der politischen Macht des Landes.

3.	Wesen und Wert der Zentralproduktenbörsen.

Von Kurt W i e d e n f e l d.

W i e d e n f e l d , Wesen und Wert der Zentralproduktenbörsen. sBerlinerj Akademische
Antrittsrede. Sonderabdruck aus: Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft
im Deutschen Reich. 27. Jahrgang. Herausgegeben von Schmoller. Leipzig, Duncker &amp; Humblot
1903. S. 8 und S. 9—14.

Im Großhandel ist ein Doppeltes vereinigt: einmal hat er örtlich und zeitlich Vorrat
und Bedarf auszugleichen, indem er die am Produktions- oder Stapelort entbehrlichen
llberfchußmengen an die Stätten des Mehrbedarfs überführt, und indem er die zeitlich ent-
behrlichen Mengen für spätere Tage geringerer Ernten aufspeichert; zweitens hat er aber auch
in Wechselwirkung mit dieser ersten Funktion die Preise zu bilden, wobei er sich zwar auf
die im tatsächlichen Vorrat und Bedarf sowie in sonstigen Tatumständen gegebenen Grund-
lagen stützt, wobei jedoch auch persönliche Meinungen und Einflüsse ein entscheidendes Wort
mitreden, wobei also Angebot und Nachfrage zum Ausgleich kommen. Man kann
hiernach — nach dem Vorgang Ehrenbergs, der allerdings die Aufgaben anders verteilt —
eine effektive Funktion des Großhandels unterscheiden: sie gleicht Vorrat und Bedarf
aus, und eine spekulative Funktion: sie gleicht Angebot und Nachfrage aus; jene findet
in der Verschiebung der Gütermassen, diese in der Preisbildung ihren Inhalt.

Aus der großen Zahl von Börsen, die sich mehr oder minder dicht über alle
Länder konzentrierter Produktion oder Konsumtion ausgebreitet finden, haben sich
einige Plätze herausgehoben, die überwiegend das Geschäft der Preisbildung besorgen
und infolgedessen eine überragende Bedeutung erlangt haben, die deswegen passend
als Zentralbörsen zu bezeichnen sind; bilden sie doch die Punkte der Welt-
handelsorganisation, nach denen wegen ihrer Preisnotierungen aller Augen gerichtet
sind, deren Einfluß sich daher über die ganze Erde erstreckt. Wie in Chikago oder
New Port, in London, Liverpool, Berlin die Getreidepreise stehen, das spürt der
        <pb n="269" />
        ﻿3. Wesen und Wert der Zentralproduktenbörsen.

239

Landwirt im innersten Argentinien und Rußland, in Indien und in Australien;
wurden doch lange Jahre hindurch die Roggenpreisnotierungen der Berliner Pro-
duktenbörse regelmäßig auf allen russischen Bahnhöfen der Produktionsgegenden an-
geschlagen, und wird doch noch heute in einem so wichtigen und einflußreichen Weizen-
land wie Argentinien der Preis der Hafenstädte ganz unmittelbar von Europa aus
nach der Maßgabe der hiesigen Notierungen „diktiert". Ebenso stehen in ihrer
Preisentwickelung die kleineren Börsen, wie sie für Deutschland in Königsberg,
Danzig, Stettin, Breslau, Hamburg usw. bestehen, in Abhängigkeit von der nächst-
benachbarten Zentralbörse, wie sich namentlich bei Unregelmäßigkeiten der Preis-
bildung wiederholt gezeigt hat. Die Lokalbörsen, zu denen trotz seines enormen,
den Berliner Umsatz übertreffenden Effektivverkehrs auch Mannheim zu rechnen ist,
— die kleineren Börsen dienen so gut wie ausschließlich in Einfuhr und Ausfuhr dem
Effektivbedürfnis der von ihnen unmittelbar bedienten Gebiete; die Zentral-
dürfen stellen in ihrer Gesamtheit das äußerlich nicht faßbare und doch reale
Gebiet des Weltmarktes dar.

Wie nun die Geschäftsform des Handels Zug um Zug dem Markt und der
Messe, wie der Handel nach Probe und Provenienztype der Effektivbörse, so entspricht
der Zentralbörse die Form des Termingeschäfts. Zwar bietet dies durchaus nicht die
einzige Möglichkeit zu spekulieren; selbst im Kassageschäft können, wie namentlich die
Gepflogenheiten der New Porter Effektenbörse immer wieder deutlich machen, die
wildesten Manöver ausgeführt werden. Aber das Termingeschäft stellt die technisch
vollendetste, den Kapitalmarkt am wenigsten beanspruchende und die Tendenz am
reinsten zum Ausdruck bringende Form dar, weil in ihm das ganze Interesse aus den
Preis konzentriert ist, während alle übrigen Bedingungen ein für allemal durch den
Börsenbrauch festgelegt sind, und weil diese Gleichmäßigkeit der Bedingungen die
freieste Beweglichkeit, die Sicherheit jederzeitiger Handelsmöglichkeit gewährleistet:
aus dem Mittel der Preis s i ch e r u n g ist ein Werkzeug der Preis b i l d u n g ge-
worden. Daher finden wir denn auch das Termingeschäft so gut wie ausschließlich an
den Zentralbörsen im Gebrauch, und ein lebhafter Terminhandel ist geradezu das
Kennzeichen einer Zentralbörse geworden; an den kleineren Börsen wird von dieser
Geschäftsform, selbst wenn börsenamtlich dafür die Bedingungen aufgestellt sind,
tatsächlich doch so gut wie gar keine Anwendung gemacht.

Das Wesen der Zentralproduktenbörsen und damit ihr Wert liegt also darin,
daß an ihnen der Preisbildungsprozeß sich konzentriert, daß hier die eine Funktion
des Handels arbeitsteilig zu schärferer Ausbildung gelangt ist; und wenn auch zu der
Verkleinerung der Preisschwankungen, wie sie in den letzten Jahrzehnten gegenüber
früheren Zeiten zu beobachten ist, unzweifelhaft die Hebung der Beförderungstechnik
und namentlich die Verbesserung des Nachrichtendienstes, die übrigens das ganze
Gebäude der Zentralproduktenbörse trägt, zu erheblichem Teil beigetragen haben, —
nicht die geringste Ursache ist auch in der Spaltung der Funktionen zu erblicken, die
den Blick des Spekulativhändlers gegenüber den Einzelerscheinungen freier gemacht
und auf das Ganze konzentriert hat. —

Andererseits ist es aber auch natürlich, massenpsychologisch begreiflich, daß sich
gegen die Zentralproduktenbörsen und die ihnen typische Geschäftsform in allen
Ländern gleichmäßig der ganze Groll all derer heftig wendet, die in den letzten Jahrzehn-
ten von der Preisbewegung nachteilig betroffen worden sind: in Mittel- und Westeuropa
ebenso wie in Nordamerika hat die landwirtschaftliche Bevölkerung die Zentralbörsen
und das Termingeschäft für den Preisrückgang verantwortlich gemacht; man hält sich
an die äußere Erscheinungsform, weil man den inneren Kern nicht treffen kann und
deshalb an feine Maßgeblichkeit nicht glauben will. Man beweist damit aber nur.
        <pb n="270" />
        ﻿240

Zweiter Teil. Handel. X. Die Börse.

daß man die Kräfte, die hier tätig sind, falsch einschätzt: die persönlichen Einflüsse zu
hoch, die sachlichen Ursachen zu niedrig.

Denn selbstverständlich treffen zwar an den Zentralbörsen die Personen
aufeinander, nur durch ihre Vermittelung kommen die sachlichen Preisgrundlagen zur
Wirkung: Angebot und Nachfrage, nicht unmittelbar Vorrat und Bedarf gleichen sich
hier aus. Aber es kann doch einem Zweifel nicht unterliegen, daß die Personen nur
dann ihre Meinung über den voraussichtlichen Preisgang durchzudrücken vermögen,
wenn sie sich dabei auf die realen Elemente stützen, wenn eine reale Macht
hinter ihnen steht.

Dafür spricht schon mit entscheidendem Gewicht die Tatsache, daß die gewalt-
samen Störungen der Preisentwickelung, die in den letzten Jahren von Berlin und
Chikago ausgegangen sind, sämtlich ä la hausse geplant waren; den Cohn &amp; Rosen-
berg, den Ritter &amp; Blumenfeld, den Leiter erschien es möglich, nach einer schlechten
Ernte so viel Getreide aufzukaufen und festzuhalten, daß sie die Preise dann schlechthin
diktieren könnten. Noch nie hat es dagegen jemand für nützlich gehalten, gewaltsam
ü la baisse zu spekulieren, — der Preisrückgang hat sich regelmäßig, abgesehen von
den unmittelbar auf den Zusammenbruch einer Hausse folgenden Zeiten, viel gleich-
mäßiger vollzogen als der in wilden Sprüngen vor sich gehende Preisaufschwung
jener Perioden einer übertreibenden Haussespekulation — könnte es doch zur Durch-
führung eines Baissemanövers notwendig werden, immer neue Getreidemassen auf
den Markt zu werfen, was aus Naturgründen sehr bald seine Grenze findet. Auch
jene Haussespekulationen sind nun trotz der großen Kapitalien, die ihnen namentlich
der Chikagoer Milliardärsohn Leiter im Jahre 1897/98 dienstbar gemacht hat, alsbald
mit jähem Ruck zusammengebrochen, als die tatsächlichen Voraussetzungen der Be-
rechnungen sich als falsch erwiesen, als unter dem Einfluß der gesteigerten Preise
immer neue Massen auf den Markt kamen und schließlich eine bessere Ernte vollends
den Haussemanövern den Boden entzog: der Vorrat erwies sich als größer, denn an-
genommen war, und konnte daher wieder in Einklang mit der Nachfrage gesetzt
werden. Der Preisrückgang der letzten drei Jahrzehnte läßt sich aus dem Heran-
ziehen immer neuer Produktionsgebiete und aus der Verbilligung des Transports
zu Lande und namentlich zu Wasser vollauf erklären, ohne daß es des Rückgriffs auf
die angebliche Baissetendenz des Termingeschäfts bedarf.

Hat sich also auch der preisbildende Spekulativhandel zu einem selbständigen
Geschäftszweig entwickelt, so hat er sich doch vom Effektivhandel nicht völlig losgelöst,
— sich gar nicht völlig loslösen können; er geht nicht seine eigenen Wege ohne Rücksicht
auf die realen Grundlagen des Getreidehandels. Und sind auch gewaltsame Störungen
der regelmäßigen Preisbildung unzweifelhaft vorgekommen, so schließen doch auch
sie sich stets entsprechenden Vorgängen in der Produktionssphäre an, und sie finden
ungleich heftigere, die Preisnot bis zur Hungersnot gewaltsam steigernde Vorbilder
in jenen früheren Zeiten, in denen Angebot und Nachfrage nur lokal zum Ausgleich
gebracht werden konnten. Die Verselbständigung des Spekulativhandels und die
Ausbildung der ihm dienenden Organe hat mithin derartige Auswüchse allerdings
nicht zu beseitigen vermocht; sie hat aber doch durch die Verbreiterung des Wirkungs-
bereichs die Durchführung solcher Manöver immerhin erschwert. Auch durch die
Zentralproduktenbörsen und ihren Terminhandel ist also die Preisbildung nicht Preis-
willkür geworden. Dieser entscheidende Vorwurf trifft nicht zu. —

Demgegenüber bedeutet es für die Volkswirtschaft eines Landes einen entschie-
denen Vorteil, wenn sie im Rate des Weltmarktes selbständig durch eine eigene
Zentralbörse vertreten ist. Allerdings ist dieser Vorteil auf dem Gebiet des Getreide-
handels nicht so handgreiflich wie auf dem des Geld- und Effektenverkehrs; aber zu
        <pb n="271" />
        ﻿3. Wesen und Wert der Zentralproduktenbörsen.

241

beobachten war er doch auch in jenen Jahren, in denen die deutsche Zentralprodukten-
börse, die Produktenbörse von Berlin, im Schmollwinkel des früheren Hospitals
zum Heiligen Geist ein nur verstohlenes Dasein führte: das Fehlen der amtlichen,
unter der Kontrolle der gegenseitigen Interessen zustande gekommenen Preisnotierung
machte sich allenthalben sehr störend bemerkbar. Nicht am wenigsten bei den Land-
wirten selbst, die sich vorher nur allzusehr nach ihr gerichtet hatten und sich nun hülf-
los ihrer Richtschnur beraubt sahen. Die Händler konnten die Notiz leichter ent-
behren; sie erhielten von ihren Berliner Verbindungen nach wie vor die gewohnten
Börsenberichte einschließlich der Preisangaben, und sie nutzten die Unwissenheit der
Produzenten sicherlich zu einer Erhöhung der Risikoprämie aus.

Und mit der vielersehnten und dann vielgerühmten Verselbständigung der klei-
neren Börsen war es auch nichts, denn hier trat an die Stelle des Berliner Preis-
berichtes ganz allgemein der Preiszettel von Chikago; es war also nur eine umständ-
liche Umrechnung nötig geworden und die Abhängigkeit vom Ausland ganz evident.
Außerdem hat die Berliner Produktenbörse, eben als Zentralbörse, die Interessen der
deutschen Volkswirtschaft geschlossen auf dem Weltmarkt zur Geltung gebracht; jetzt
zersplitterten sich die Einflüsse, die Abhängigkeit vom Ausland mußte also stärker
werden.

Es ist daher ziemlich allgemein mit einem Seufzer der Erleichterung begrüßt
worden, als endlich die Berliner Produktenbörse ihre offizielle Tätigkeit wiederauf-
nahm, als ihre Preisnotierungen wieder regelmäßig erschienen. Man hat sich denn
doch der Einsicht nicht verschließen können, daß Deutschland — mit seiner mächtig an-
gewachsenen Bevölkerung im Westen, mit seinen Ausfuhrinteressen im Osten —
unlöslich in das Getriebe des Weltmarktes verstrickt ist, und daß man deshalb dem
Großhandel, der die Verbindung mit diesem Weltmarkt herstellt, nicht das Organ
nehmen darf, das er sich zur Erfüllung seiner Aufgabe herausgebildet hat: das Be-
stehen einer Zentralproduktenbörse hat sich als unentbehrlich erwiesen. Es bleibt noch
zu hoffen, daß der jetzige Zustand, der gesetzlich zum mindesten zweifelhaft ist, in nicht
zu ferner Zeit auch die gesetzliche Anerkennung finden möge; denn gerade dem Handel
gegenüber, der einschränkende Gesetze immer zu umgehen suchen wird, ist es doppelt
bedenklich, eine solche Umgehung behördlich gleichsam zu sanktionieren. Eine Revision
des Börsengesetzes, dieses recht bezeichnenden Produktes moderner Gesetzesmacherei,
erweist sich mehr und mehr als unumgänglich: das Verbot des Getreideterminhandels
muß fallen, weil diese Geschäftsform dem Wesen einer Zentralproduktenbörse adäquat
ist; dafür müssen dann die Bestimmungen über das Terminregister auf den Getreide-
handel ausgedehnt, im ganzen also beibehalten werden, weil die Funktion der Preis-
bildung für die Allgemeinheit zu wichtig ist, um unsachverständige Personen daran
teilnehmen zu lassen, und weil nur in deren Fernhaltung, in dieser Negative, die Auf-
gabe des Registers liegt, — eine Aufgabe, die es um so besser erfüllt, je weniger
Personen darin eingetragen sind.*)

*) Das Börsengesetz vom 8. Mai 1908 hat das Verbot des Getreideterminhandels bei-
behalten, dagegen das Börsenregister beseitigt; börsentermingeschäftsfähig sind jetzt in erster
Linie die im Handelsregister eingetragenen Vollkaufleute, s. § 68 und 8 53 des Gesetzes. — G. M.

Mollat, Volkswirtschaftliches Luellenbuch. 4. Ausl.

16
        <pb n="272" />
        ﻿242

Zweiter Teil. Handel. X. Die Börse.

4.	Jur Technik des Warenterminhandels.

Von Karl Johannes Fuchs.

Fuchs, Der Warenterminhandel, feine Technik und volkswirtschaftliche Bedeutung.
Sonderabdruck aus: Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft im Deutschen
Reich. 15. Jahrgang. Herausgegeben von Schmoller. Leipzig, Duncker &amp; Humblot, 1891.
S. 8—14.

Denken wir uns zwei Weizenhändler A und B, welche im März ein Lieferungs-
geschäft über 50 t Weizen auf Juni-Lieferung für 185 Jl pro t (— 1000 kg) ab-
geschlossen haben. Dann ist das Zustandekommen dieses Lieferungsgeschäfts zunächst
ein Beweis dafür, daß die beiden über den künftigen Gang der Preise entgegen-
gesetzter Meinung sind: A glaubt nach seinen Informationen über die Lage des
Weltmarktes, der Preis werde bis zum Juni auf 180 Jl sinken; wenn er also den
Weizen schon besitzt oder durch ein anderes Lieferungsgeschäft oder eine schwimmende
Schiffsladung bis dahin zu bekommen erwartet, so würde er dadurch 5 Jl pro t
verlieren, wenn er erst im Juni verkaufen wollte; hat er aber blanko verkauft, ohne
den Weizen zu besitzen oder bestimmt zu erwarten, so hofft er, wenn seine Be-
urteilung richtig ist, ihn dann im Juni um 180 Ji einkaufen und so 5 Jl pro t ge-
winnen zu können. Umgekehrt erwartet B ein Steigen des Preises auf 188 Jl und
damit also einen Gewinn von 3 Jl pro t.

Der Juni kommt heran. Hat nun X die 50 t Weizen inzwischen auf irgend-
eine Weise erhalten, so wird er sie an B liefern. Nehmen wir nun an, daß am
30. Juni, dem letzten Tag des Termins, wo X spätestens liefern muß, der Preis,
wie A erwartet hatte, auf 180 Ji gesunken ist, dann erhält er wenigstens trotz dem
gesunkenen Markte dafür den ursprünglichen, einen billigen Geschäftsgewinn für
ihn gewährenden Preis von 185 Jl, in dessen Erwartung er jenen früher gekauft
hatte, d. h. es wird ihm ein Verlust von 250 Ji erspart. Es kann aber auch fein,
daß X in der Zwischenzeit den Weizen nicht erhalten hat oder den empfangenen
nicht auf Termin hergeben will, weil derselbe besserer Qualität ist als hierfür nötig,
oder weil er in der nächsten Zukunft eine bessere Wendung des Marktes erwartet.
In diesem Falle kann er nun 50 t am 30. Juni zu 180 Jl pro t auf dem Markt
einkaufen und an B liefern, welcher 185 Jl dafür geben muß, so daß also hier A
250 Jl an dem Geschäft gewinnt. B andererseits kann nun entweder der Meinung
sein, daß die von ihm erwartete Preissteigerung auf 188 Jl doch demnächst noch
eintreten werde, und daher den empfangenen Weizen auf Lager nehmen; oder er
glaubt nicht, daß bald eine solche Steigerung erfolgen werde, daß er mit Gewinn
verkaufen kann und die Kosten der Lagermiete und Verzinsung ersetzt erhält, —
dann wird er den Weizen lieber sofort, also zu 180 Ji verkaufen, als durch Zu-
warten noch größere Verluste zu riskieren; er verliert also bei dem Geschäft 250 Jl,
d. h. genau so viel, als A gewonnen hat.

Damit dies Resultat erreicht wird, ist aber nötig, daß A einen dritten findet,
von welchem er die 50 t zu 180 Jl die t, d. h. zum Tageskurs am 30. Juni, kaufen
kann, und B dann einen vierten, an welchen er sie zu diesem Preis wiederverkaufen
kann. Es ist ferner zweimalige Bezahlung und wohl auch Untersuchung der Ware
auf ihre Lieferbarleit nötig, während für X und B doch das gleiche pekuniäre
Resultat erzielt wird, wenn X die 50 t von B zum Tageskurs zurückkauft, d. h. wenn
einfach B dem A die 250 Jl, die letzterer nach dem Tageskurs gewonnen hat, zahlt.
Wenn also A nicht schon Weizen hat, den er wirklich verkaufen will, und B nicht
wirklich Weizen braucht als Konsument oder zur Erfüllung anderer Engagements,
dann kommen beide Teile überein, daß die Begleichung dieser Differenz
        <pb n="273" />
        ﻿4. Zur Technik des Warenterminhandels.

243

zwischen Kontraktpreis und Marktpreis am Tag der Erfüllung
an die Stelle wirklicher Lieferung und Bezahlung der ganzen Kaufsumme treten
soll. Ganz ebenso liegt die Sache im umgekehrten Fall, wenn nämlich B recht behält
und der Preis im Juni auf 188 Ji steigt.

Dadurch entsteht also ein sog. „D i f f e r e n z g e s ch ä f t", aber dieses ist von
einem „Effektivgeschäft", einem Geschäft mit wirklicher Lieferung der Ware, äußerlich
nicht zu unterscheiden. Denn erst bei der Abwicklung stellt sich diese Form der
Erledigung des Geschäfts als im Interesse beider Parteien heraus, in dem Kontrakt
aber, in den Bedingungen der börsenmäßigen Schlußscheine, ist überall ausdrücklich
wirkliche Lieferung stipuliert, und diese kann auch immer von jeder der beiden Par-
teien gefordert werden........

In Wirklichkeit werden überall, wo ein lebhafter Terminhandel besteht,
die Mehrzahl der Geschäfte in dieser Weise durch Differenzzahlung erledigt. An
sich ist dies ja auch bei einfachen Lieferungsgeschäften möglich, aber die Voraussetzung,
worauf die Differenzzahlung beruht, daß nämlich in obigem Beispiel A am Lieferungs-
tag leicht einen dritten findet, von welchem er genau so viel Weizen und von solcher
Qualität kaufen kann, wie er B liefern muß, und daß andrerseits letzterer ebenso
leicht einen Abnehmer findet, kann begreiflicherweise in größerem Umfang nur
gegeben sein, wenn Quantität und Qualität für alle Kontrakte gleich sind, d. h.
beim Terminhandel.

Es kommt nun aber für die Frage, wer bei dem Geschäfte gewinnt, wie wir
sahen, alles an auf den Marktpreis am Tag der Erfüllung, und es ist daher wichtig,
inwieweit die Wahl des letzteren in das Belieben der Partei gestellt ist. Bei den
Termingeschäften ist nun die Dauer des Lieferungstermins ufancemäßig bestimmt,
und zwar gewöhnlich auf 1, auch 2 Monate. Dies heißt, der Verkäufer muß
spätestens am letzten (oder auch drittletzten) Tage dieser Frist liefern, bezw. die
Lieferung anbieten und die Erledigung des Geschäfts durch Differenzzahlung herbei-
führen, er darf dies aber auch schon an jedem vorausgehenden Tage des Termins.
Manchmal erhält auch — natürlich gegen einen höheren Preis — der Käufer um-
gekehrt das Recht, an einem beliebigen Tage des Monats die Lieferung zu verlangen.

Kehren wir zu unserem Beispiel zurück: B hat im März zu 185 M gekauft,
in der Hoffnung, der Preis werde bis Juni auf 188 JL steigen. Nun sinkt der-
selbe aber statt dessen im Mai auf 181 Jl; allein er hofft doch auf ein Wieder-
anziehen um wenigstens 2 Ji bis Juni und kauft daher im Mai noch einmal 50 t
auf Juni-Lieferung zu M 181. Trifft diesmal feine Erwartung ein und steigt der
Preis wieder auf 183, so gewinnt er also an dem zweiten Geschäft wieder zurück,
was er an dem ersten verliert. Man nennt daher eine solche Transaktion „Melio-
rations-" oder „Bonifikationsgeschäft". Sinkt aber der Preis doch weiter, so hat B
allerdings doppelten Verlust aus beiden Geschäften.

Daraus hat sich nun schon frühzeitig das Bedürfnis entwickelt, bei Abschluß
solcher Geschäfte die Höhe des möglichen Verlustes wenigstens zu beschränken. Dazu
dienen die sog. „P r ä m i e n g e s ch ä f t e".

Man unterscheidet erstens Lieferungs - oder Vorprämie. Hier zahlt
der Käufer eine Prämie dafür, daß er bei ungünstiger Wendung des Marktes vom
Vertrag zurücktreten darf. Ist nun an dem festgesetzten Tage, wo er sich darüber
erklären muß, — entweder der 15. des Monats oder ein anderer besonders verein-
barter Tag — der Preis gestiegen, so wird er den Vertrag aufrecht erhalten, und
dann kommt die gezahlte Prämie von seinem Gewinn in Abzug; ist dagegen der
Preis gesunken, so erklärt er, vom Vertrag zurückzutreten, und kann dann nicht
mehr verlieren als die gezahlte Prämie.

16*
        <pb n="274" />
        ﻿244

Zweiter Teil. Handel. X. Die Börse.

Umgekehrt wird zweitens die Empfangs - oder Rückprämie vom Ver-
käufer gezahlt für das Recht, bei Steigen des Preises nicht liefern zu müssen.

Beide Geschäfte können auch verbunden werden zum sog. „Zwei-Prämien-
geschäft", indem ein und dieselbe Person zwei Prämien zahlt, als Käufer und
als Verkäufer; B kauft z. B. von X und sichert sich durch Prämie Rücktritt vom
Geschäft, verkauft aber gleichzeitig ein gleiches Quantum zum selben Preis an 6
und zahlt auch diesem eine Prämie; dann kann er im ungünstigsten Fall nicht mehr
als beide Prämien verlieren, er rechnet aber darauf, daß nach der einen oder andern
Seite hin eine Preisschwankung eintreten wird, die die Summe beider Prämien
übersteigt.

Sodann können sie aber auch zu einem Geschäft verschmolzen werden, indem
A dem B eine doppelte Prämie bezahlt für das Recht, am Erfüllungstag entweder
als Käufer oder als Verkäufer einer bestimmten Quantität zu einem bestimmten
Preis sich zu erklären. B hat hier also jedenfalls Verlust, rechnet aber darauf, daß
dieser geringer sein werde als die doppelte Prämie. Man nennt dies „Stell-
g e s ch ä f t" oder „S t e l l a g e", weil hier der eine dem andern seine Stelle in dem
Geschäft als Käufer oder Verkäufer anweist.

Endlich gehören hieher noch die sog. „Optionen": das „N o ch g es ch äft" und
der „Schluß auf f e st und o f f e n", bei welchen es sich darum handelt, gegen
einen höheren Preis eine größere oder eine kleinere Quantität als die im Kontrakt
vereinbarte liefern oder verlangen zu dürfen. Die Nochgeschäfte wandeln sich häufig
in Geschäfte mit Vor- oder Rückprämie um. Sie haben jedoch ebenso wie diese,
abgesehen von ihrer Heimat, den Niederlanden, einen bedeutenden Umfang im Waren-
terminhandel nirgends erreicht.

Dagegen hat eine andere, ebenfalls dem Effektenhandel entlehnte Geschäftsform
an den Terminmärkten große Ausdehnung erlangt, nämlich die „Report -" und
„Deport-" oder „Prolongationsgeschäfte". Diese ermöglichen es der-
jenigen Partei, zu deren Ungunsten sich der Markt am Erfüllungstag gewendet hat,
die Entscheidung der Transaktion hinauszuschieben, wenn sie glaubt, daß sich der
Preis demnächst noch zu ihrem Vorteil verändern werde, — und zwar in folgender
Weise:

Der Verkäufer kann, wenn der Marktpreis bei der Erfüllung höher steht als
der Kontraktpreis und er seine gute Ware nicht so billig hergeben, aber auch nicht
mit Verlust auf offenem Markt zur Deckung einkaufen will oder kann, die ent-
sprechende Ware von einem Warenhändler, der große Lager hält, entlehnen, indem
er sie von ihm gegen bar kauft, aber ihm sogleich auf einen nahen Termin, nächsten
Monat etwa, wieder zurückverkauft zu einem um den „D ep o rt" niedrigeren Preis;
er wird also gewinnen, wenn der Markt bis dahin wirklich heruntergeht, und zwar
tiefer als dieser letztere Preis; der Deport-Zahlende spekuliert also auf Baisse.

Umgekehrt kann der Käufer, wenn er ein weiteres Steigen erwartet und daher
den empfangenen Weizen nicht gleich hergeben will, selbst aber keine Lagerräume
besitzt oder kein Geld, um den Kaufpreis für jenen zu bezahlen, sich beides verschaffen,
indem er die Ware einem Händler für einige Zeit „in Kost gibt", d. h. an ihn
gegen bar verkauft, aber sofort auf nahen Termin zu einem etwas höheren Preis
von ihm zurückkauft: diese von ihm mehr zu bezahlende Differenz heißt „R e p o r t"
oder „Kostgeld"; er wird gewinnen, wenn der Preis noch höher steigt als dieser
ausbedungene Rückkaufspreis; der Report-Gebende spekuliert also auf Hausse.

Demnach ist Deport = Warenmiete, Report = Lagermiete oder Geldmiete. In
übertragenem Sinne spricht man dann von einem „Deport", wenn der Tagespreis
höher ist, von einem „Report", wenn er niedriger ist als der Preis späterer Termine.
        <pb n="275" />
        ﻿4. Zur Technik des Warenterminhandels.

245

„Es bildet sich im April ein Report von 4 M auf Mai" heißt also in der
Sprache der Terminbörse einfach: Der Mai-Termin steht 4 Ji höher als der April,
und „Der Report verwandelt sich in einen Deport" heißt dann: Mai fällt unter
den April.

Kehren wir nun noch einmal zu unserem Beispiel zurück. Wir haben bei dem-
selben bisher nur die zwei Personen A und B gehabt und angenommen, daß A im
März an B auf Juni-Lieferung verkauft hat, und daß B, wenn dieser Termin heran-
gekommen ist, die Ware gegen Zahlung in Empfang nimmt oder die Differenz
zwischen Marktpreis im Juni und Kontraktpreis verrechnet. Ein solches Geschäft
steht nun aber in Wirklichkeit nicht isoliert da, sondern die Parteien desselben, A und
B, werden, wo überhaupt größere Umsätze auf Lieferung stattfinden, zur gleichen
Zeit zahlreiche andere Geschäfte in der gleichen Ware, auch wohl auf den gleichen
Termin, schweben haben, teils zur Deckung des ersten, teils in neuen selbständigen
Engagements, und ebenso auch wieder die anderen ihnen gegenüberstehenden
Parteien.

Lauten nun alle diese Geschäfte — wie dies beim Terminhandel der Fall
ist — auch auf das gleiche Quantum, die usancemäßige Kontraktseinheit, den sog.
„Schluß", von der gleichen ebenfalls generell bestimmten Qualität, dann ist cs
möglich, aus einer Anzahl derselben eine Kette von Geschäften und Personen her-
zustellen, in welcher die Zwischenglieder gleichzeitig als Käufer und Verkäufer des-
selben Objektes (50 t Weizen von bestimmter Qualität auf Juni-Lieferung) erscheinen.
Unser schematisches Beispiel ist also dahin zu erweitern, daß B die im März von
A gekauften 50 t weiter verkauft an 6, dieser wieder an v und v an E, bis der
Juni herankommt. Dann ist es offenbar im Interesse aller, daß nicht viermal ge-
liefert und viermal die ganze Kaufsumme bezahlt wird, sondern daß A direkt an E,
der nicht weiter verkauft hat, liefert und die dazwischen liegenden Parteien nur
die Differenzen berechnen. Während also bei den gewöhnlichen Lieferungsgeschäften,
entsprechend ihrer individuellen Form, die Erfüllung bei jedem einzelnen getrennt
erfolgen muß, ermöglicht die generelle Form der Termingeschäfte, eine Anzahl der-
selben behufs vereinfachter Erfüllung zusammenzufassen.

Und zwar gestaltet sich dies bei unserem Beispiel in der folgenden Weise.
Nehmen wir an, A hat an B verkauft zu 185, B an 0 zu 183, 0 an v zu 184,
v an E zu 181 Jl pro t. Ist nun der Juni herangekommen, so füllt A an einem
beliebigen Tag ein Formular aus, — „Kündigungszettel" oder „Andienung",
französisch „kUitzre", englisch „declaration of tender“ genannt, in welchem er sich
bereit erklärt, die 50 1 Weizen gegen Barzahlung zu liefern, und das Schiff bezw.
Lagerhaus bezeichnet, wo dieselben liegen. Diesen Kündigungszettel übergibt er
dem B, und dieser gibt ihn sofort (binnen einer bestimmt vorgeschriebenen Zeit)
durch Girieren weiter an 0, 0 an v und D an E. Letzterer präsentiert ihn dem
A, und so kann die Lieferung direkt von A an E erfolgen. Nicht so aber die Be-
zahlung, da ja die Preise der einzelnen Kontrakte immer nur den zwei beteiligten
Parteien bekannt sind. Diese mußte daher anfänglich, solange der Terminhandel
noch nicht seine heutige feine Ausbildung erlangt hatte, ganz regulär und um-
ständlich erfolgen, indem E dem D 181 Jl pro t zahlte, dieser 3 Jl darauflegte,
so daß C 184 erhielt, C davon 1 Jl zurückbehielt und B 183 gab und dieser wieder
2 dazu legte, so daß A 185 erhielt. Dieser umständliche Zahlungsmodus führte
aber begreiflicherweise leicht zu Weiterungen und Schwierigkeiten aller Art, und es
konnte unter Umständen Wochen dauern, bis der wirklich liefernde A zu seinem
Geld kam und das Geschäft damit seinen endgültigen Abschluß erreichte.

Um diesen Mihständen abzuhelfen, hat man an einigen bedeutenden Termin-
märkten ein eigenes, der Abwicklung der Geschäfte dienendes Institut ins Leben ge-
        <pb n="276" />
        ﻿246

Zweiter Teil. Handel. X. Die Börse.

rufen: das sog. „SB®t:en*Clearingliouse". Dies ist eine Abrechnungs-
stelle, ein Bureau zur Vereinfachung der Abrechnung von Termingeschäften und
organifatorisch gewöhnlich an die betreffende Warenbörse oder den entsprechenden
Börsenverein angegliedert. Das erste derartige Institut im Warenhandel wurde
1876 in Liverpool für den Baumwollterminhandel nach dem Plan eines Mr. Joseph
B. Morgan begründet, und diesem Beispiel sind verschiedene andere Terminmärkte
gefolgt.

Dem gleichen Zwecke dienen auf dem Kontinent auch die etwas anders organi-
sierten „Kündigungsregistraturen" und „W aren-Liquidations-
kaffen".

5.	Der Verkehr aus der Börse.

Bon Max Weber.

Weber, Die Börse. II. Der Börsenverkehr. In: Göttinger Arbeiterbibliothek, her-
ausgegeben von Naumann. 2. Bd. Göttingen, Bandenhoeck &amp; Ruprecht, 1894. ©. 49—51.

Diejenigen, welche „börsengängige" Waren oder Papiere kaufen oder ver-
kaufen wollen, also z. B. Landwirte, die Getreide verkaufen, große Müller, die es
kaufen, Kapitalisten, die Wertpapiere zur Anlage ihres Geldes erwerben, und andere,
die, weil sie Bargeld brauchen, solche verkaufen wollen, sind auf der Börse am
sichersten, Verkäufer und Käufer zu dem z. Z. für sie günstigst-möglichen Preise zu
finden. Sie geben deshalb ihre Aufträge an einen an der Börse vertretenen Kom-
missionär. Die Auftraggeber bezeichnen dabei entweder den Preis, zu welchem
sie äußersten Falls zu kaufen oder zu verkaufen bereit find, sie „limitieren" ihn (z. B.:
zu kaufen 10 000 Rubel russische Noten zum Preise von nicht über — aber natürlich
womöglich unter — 210 Jl für je 100 Rubel), oder sie geben, wenn sie in jede m
Falle zu kaufen oder zu verkaufen wünschen, den Auftrag „unlimitiert" (z. B.: zu
kaufen 10 000 Rubel „bestens", d. h. zu dem billigst-möglichen Preise, zu dem sie
der Kommissionär auf dem Markt erlangen kann). Wieviel Waren oder Papiere
einer bestimmten Art jeweilig von derartigen Auftraggebern angeboten oder gesucht,
und welche Preise dafür verlangt oder geboten werden, hängt natürlich von der
ganzen unabsehbaren Vielzahl von Ursachen ab, welche für die Verkaufs- oder Kaufs-
neigung der Beteiligten in Betracht kommen.

Mit ihren Aufträgen in der Tasche begeben sich die Kommissionäre an die
Börse und suchen dort entweder selbst einen Partner aufzufinden, mit dem sie ein
Geschäft, wie es der Auftraggeber verlangt, so günstig wie möglich für ihn und
jedenfalls innerhalb des Preis-„Limits", welches er angegeben hat, abschließen
können, oder sie wenden sich an einen der Makler, welche die Vermittlung von
Geschäften in dem betreffenden Gegenstand (Getreidesorte, Aktien der betreffenden
Gesellschaft) zu ihrem speziellen Geschäft gemacht haben. An diese Makler gelangt
also der größte Teil der Verkaufs- und Kaufsofferten, die an einem Börsentage in
dem betreffenden Artikel vorliegen, — „Angebot und Nachfrage" konzentrieren sich
bei ihnen — und sie suchen nun aus diesen Kaufs- und Verkaufsaufträgen unter
Berücksichtigung der angegebenen Preis-„Limits" möglichst viele Geschäfte zustande
zu bringen, um möglichst viel „Courtage" zu verdienen.

Je nach dem Maße nun, in welchem Aufträge zum Verkauf oder zum Kauf
bestimmter Warensorten oder Wertpapiere an den Markt gelangen, — je nach der
jeweiligen „Marktlage" — müssen die zu einem bestimmten Preise keinen Verkäufer
mehr findenden Kaufreflektanten mit ihren Preisangeboten in die Höhe gehen und
so zu dem teureren Preise weitere Warenbesitzer zum Verkaufe zu bewegen suchen,
        <pb n="277" />
        ﻿5. Der Verkehr auf der Börse.

247

oder umgekehrt die Verkaufsreflektanten mit ihren Preisforderungen herabgehen,
um so durch die billigeren Preise einen Anreiz zum Kauf zu schaffen. Der ganze
Verkehr trägt demgemäß den Charakter eines unablässigen gegenseitigen Ansteigerns
an sich: die Kommissionäre und Makler mit Kaufaufträgen in der Tasche gehen mit
ihren Preisangeboten herauf, diejenigen mit Verkaufsaufträgen mit den Preis-
forderungen herunter, — fo nähern sich die Gebote einander, bis ein Geschäfts-
abschluß zwischen zwei Beteiligten zustande kommt. In der Vergangenheit und auch
heute noch vielfach in England und Amerika trägt der Verkehr auch geradezu die
Form der öffentlichen Versteigerung an sich: ein Börsenbeamter ruft von erhöhter
Stelle aus die einzelnen Waren und Papiere auf; im weiten Kreise um ihn stehen
die Reflektanten und rufen ihm ihre Gebote zu, die er mit lauter Stimme wieder-
holt, bis die Annahme eines Gebotes durch einen Anwesenden erfolgt, worauf die
Gebote von neuem beginnen.

Meist vollzieht sich der Verkehr ohne einen solchen amtlichen Ausrufer, aber
dem Wesen nach in ähnlicher Weise. Die Händler in einem Papier oder in einer
Warensorte mit besonders lebhaftem Verkehr haben meist einen bestimmten allgemein
bekannten Standort auf der Börse. Dorthin begibt sich, wer davon kaufen oder
verkaufen will, und es bildet sich ein Knäuel von Menschen, welche sich ihre Kaufs-
und Verkaufsofferten zurufen, oft geradezu zubrüllen, indem sie sich dabei bestimmter
kurzer Ausdrücke bedienen, die an der Börse üblich sind. Zum Beispiel: ein Rubel-
Makler Meier hat einen Auftrag zum Kauf von 30 000 Rubel russischer Noten nicht
über 211 JA pro 100 Rubel erhalten. Er begibt sich an den Rubel-„Markt", d. h. zu
demjenigen Knäuel, in welchem Rubelnoten gehandelt werden, und ruft: „210 Geld!",
das heißt im Börsendialekt: „Ich biete 210 JA für je 100 Rubel." Ein anderer ruft
darauf: „211 Brief!", das heißt: „Ich bin bereit, zu 211 für 100 Rubel Rubelnoten zu
verkaufen." Darauf ruft z. B. Meier: „210 Geld!", das heißt: „Ich will nur 210
geben." Darauf ein dritter: „210% Brief!", das heißt: „Ich gebe Rubelnoten schon
zu 210% für 100 Rubel her." Nun geht Meier, einsehend, daß er zu 210 JA keine
Rubel erhält, mit seinem Gebot in die Höhe und ruft z. B. zunächst: „210% Geld!",
das heißt: „Ich bin bereit, 210% für 100 Rubel zu zahlen", worauf z. B. ein vierter
ruft: „2106/b Brief!" und Meier, nochmals höher bietend: „210% Geld!" Auf dieses
Gebot hin ruft ihm ein fünfter zu: „Wie viel mal?" nämlich: „Wie viel mal die sog.
„Schlußeinheit" — d. h. das der Einfachheit der Verständigung halber von den
Börsenusancen ein für allemal als gemeint festgesetzte Quantum, z. B. in Berlin bei
Rubeln 10 000 Rubel — wollen Sie zu diesem Preise kaufen?" worauf Meier
antwortet: „3 mal!" (d. h. 3 X 10 000„30 000 Rubel will ich kaufen"), und der
Gegner, wenn ihm 30 000 Rubel zum Preise von 210% Ji für je 100 Rubel feil
sind, antwortet: „An Sie!" (nämlich: „An Sie verkaufe ich die betreffende Quantität
zu dem gebotenen Preise", — der entsprechende Ausdruck des Käufers würde lauten:
„Von Ihnen!") worauf beide sich den Kurs und die Quantität schleunigst in ihren
Notizbüchern vermerken, um alsbald sich der Erledigung weiterer Aufträge zuzu-
wenden.

Oft müssen Gestikulationen alle Worte ersetzen. Denn die ungeheuere Zahl der
fortwährend hin- und herschwirrenden Gebote verursacht einen geradezu betäubenden
donnerartigen Lärm und ist, verbunden mit dem Anblick zahlreicher Knäuel sich
drängender, brüllender und gestikulierender Menschen, wohl geeignet, demjenigen, der
Zum ersten Male die Gallerten eines Börsenraums betritt, Befremden und Wider-
willen einzuflößen.
        <pb n="278" />
        ﻿248

Zweiter Teil. Handel. X. Die Börse.

6.	Die Notierung der Börsenkurse.

Von Friedrich Thorwart.

T h o r w a r t, Börsenwesen. In: Referate über die akademischen Kurse für junge
Kaufleute. (Beilage zu den „Mitteilungen aus der Handelskammer Frankfurt a. M.", De-
zember-Nummer 1898.) S. 4.

Die auf dem Kurszettel neben den Waren bezw. Wertpapieren befindlichen
Zahlen geben die Preise an, zu welchem an dem betreffenden Tage jene Waren oder
Wertpapiere gehandelt worden sind. Meistens befinden sich noch Buchstaben oder
Worte hinter diesen Preisen, so z. B. G—Geld, 8—Brief usw. Der erstere Zusatz
bedeutet, daß Waren oder Wertpapiere zu dem angegebenen Preise verlangt, aber
nicht angeboten wurden. B-^Brief oder 8—Papier besagt, daß zu den verzeichneten
Preisen Waren oder Papiere angeboten, aber nicht verlangt wurden. Stehen die
beiden Bezeichnungen „Brief" und „Geld" zusammen neben zwei Kursen, so ist
darunter zu verstehen, daß zum höheren Kurse Ware ausgeboten war, zum niedrigeren
Kurse verlangt wurde. Bei „bez. u. G" oder „bez. u. B" sind nur Teilabschlüsse
zustande gekommen, so daß nicht alle verlangten Waren zu haben, nicht alle aus-
gebotenen Waren anzubringen waren.

Die Kurse werden in Prozenten oder für je ein Stück der betreffenden Effekten-
gattung notiert. An deutschen Börsen werden alle diejenigen Papiere in Prozenten
notiert, welche mit einem festen Zinsfuß versehen sind, so z. B. Reichsanleihe, preußische
Konsols, ebenso auch die deutschen Aktien, während die Stücknotierung z. T. bei
ausländischen Aktien Platz greift. Die Stückkursnotierung läßt den Wert des Papiers
höher als bei der Prozentnotierung erscheinen, sobald die Einheit des Betrages des
Papieres ein Mehrfaches von Hundert ist; z. B. wird der Kurs eines Papieres von
3000 Jl Nennwert, wenn dieses 200 steht, in Prozenten mit 200, in Stück aber mit
6000 notiert werden. An den deutschen Börsen werden die Kurse durchweg nur
für das Kapital notiert, dagegen wird die Berechnung der aufgelaufenen Zinsen
gesondert aufgestellt im Kassageschäfte bis zum Tage des Geschäftsabschlusses, im
Zeitgeschäfte bis zum Erfüllungstage: an anderen Börsen, wie London, Paris und
New Port werden auch bei festverzinslichen Papieren die laufenden Zinsen in den
Kurs eingerechnet. Diese Verschiedenheit in der Notierung muß natürlich bei Ver-
gleichung der betreffenden Kurszettel im Auge behalten werden. Der Kurs wird
sich bei den Papieren, die einschließlich Zinsen notiert werden, bis zum Fälligkeits-
tage des Coupons fortwährend erhöhen und sich dann an diesem Tage nach Ab-
trennung des Coupons wieder entsprechend ermäßigen. Bei uns in Deutschland, wo
der Kurs ausschließlich der Zinsberechnung notiert wird, hat die Fälligkeit des
Coupons bei den festverzinslichen Papieren begreiflicherweise keinen Einfluß auf den
Kurs, da die Kapitalberechnung nach wie vor die gleiche bleibt. Dagegen ändert sich
die Kursnotierung bei solchen Papieren, denen ein Dividendenschein angeheftet ist,
ein Schein, der bei Fälligkeit nicht mit einem bestimmten Betrage eingelöst wird,
sondern dessen Gegenwert sich nach dem Erträgnisse des betreffenden Unternehmens
richtet; da man diese zukünftige Dividende nicht vorher bestimmen kann. so werden
4% Zinsen berechnet. Aber auch hier herrscht eine Verschiedenheit bezüglich der
Kursnotierung, je nachdem der Dividendenschein mit Ablauf des Geschäftsjahres oder
erst dann abgetrennt wird, wenn die Dividende bekanntgegeben wird. Wird der
Schein am Ende des Geschäftsjahrs, meist am 1. Januar, detachiert, so fragt es sich,
wie hoch die Dividende von seiten der Börse voraussichtlich geschätzt wird. Glaubt
die Börse, daß das Papier z. B. 10 % zahlen wird, so wird nach dem 31. Dezember
der Kurs um den Prozentsatz herabgesetzt, der über die usancemäßig berechneten 4 %
        <pb n="279" />
        ﻿7. Die Börse und ihre Organe nach dem Deutschen Börsengesetze rc. 249

hinausgeht. Der Käufer eines Papiers, das Ende Dezember 196 % stand, wird mit-
hin bei einer geschätzten Dividende von 10 % am 3. Januar 190 -h 4 % Zinsen vom

1.	—3. Januar zu zahlen haben, weil der Käufer am 31. Dezember den Dividenden-
schein für das abgelaufene Jahr mitkaufte, der Käufer am 3. Januar aber nicht.
Wird das Erträgnis mit weniger als den usancemäßigen 4 % in Aussicht genommen,
so erhöht sich der Kurs nach Jahresschluß um die entsprechende Differenz; z. B. wird
ein Papier im Kursstände von 90 mit einer auf 2 % geschätzten Dividende am

2.	Januar auf 90 -f- 2 == 92 % gesetzt werden, weil der Käufer an diesem Termine
nur aus 2 Tagen die 4 % Zinsen zu vergüten hat, am 31. Dezember aber für ein
volles Jahr. Bleibt der Dividendenschein bis zur Erklärung der Dividende am
Papier, dann findet nach Schluß des Geschäftsjahrs wohl wiederum eine verschieden-
artige Berechnung an den einzelnen Börsen statt. An der einen werden die usance-
mäßigen 4 % weiter über das Geschäftsjahr bis zum Erklärungstage der Dividende
gerechnet, also z. B. am 30. Januar aus 390 Tagen; an der anderen Börse wird der
Kurs mit dem Abschluß des Geschäftsjahres um 4% erhöht und die Zinsen alsdann
von dem neuen Geschäftsjahr angerechnet.

Papiere, welche auf ausländische Valuten lauten, werden nach bestimmten, fest-
stehenden Umrechnungskursen in die deutsche Währung umgerechnet.

Die Kurse der Prämiengeschäfte werden gleichfalls im Kurszettel notiert, und
zwar wird der Kurs des Prämiengeschäfts zugleich mit dem Preise der Prämie
veröffentlicht. Ist diese z. B. 2 %, so wird die Notiz bei Vorprämien 80/2, bei Rück-
prämien 76/2 lauten oder, wie man der Kürze wegen sagt, 80 Dont sReugeldj 2 bezw.
76 Dont 2. Bei Stellagegeschäften werden zwei Kurse notiert, z. B. 105/95, oder man
notiert nur die Spannung, also hier 10 %.

7.	Die Börse und ihre Organe nach dem Deutschen
Börsengesetze vom 8. Mai 1908.

Von Max A p t.

Börsengesetz. Erläutert unter Mitarbeit von Trumpler und Weißb art
von A p t. 5. Ausl Berlin, Carl Heymanns Verlag, 1909. S. 8—12.

Die Errichtung einer Börse bedarf der Genehmigung der Landes-
regierung. Sie ist befugt, die Aufhebung bestehender Börsen anzuordnen. Die Auf-
sicht über die Börsen steht gleichfalls den Landesregierungen zu. Sie können indes
die unmittelbare Aufsicht den Handelsorganen übertragen. Ein weiteres Organ der
Landesregierungen stellt der durch das Börsengesetz neu geschaffene Staatskommissar
dar. Seine Aufgabe ist es, den Geschäftsverkehr an der Börse sowie die Befolgung
der in bezug auf die Börse erlassenen Gesetze und Verwaltungsbestimmungen nach
näherer Anweisung der Landesregierung zu überwachen. Damit sind zwei Organe
geschaffen, welche die unmittelbare Überwachung der Börse ausüben: das Handels-
organ und der Staatskommissar.

über das Verhältnis der beiden Organe enthält das Gesetz keine besonderen
Vorschriften. Ein unmittelbares Eingreifen, eine Aufforderung zur Beseitigung von
Gesetzesverstößen ist dem Staatskommissar nicht gestattet; er soll nicht entscheiden und
nicht verfügen. Er soll nur seine Wahrnehmung derjenigen Behörde mitteilen, die
zum Gesetzesvollzug berufen ist. Das Aufsichtsorgan hat dagegen nicht nur zu be-
richten und aufmerksam zu machen, sondern es hat zu entscheiden und zu verfügen.
        <pb n="280" />
        ﻿250

Zweiter Teil. Handel. X. Die Börse.

Dem entspricht es, wenn der Staatskommissar die Börsenorgane aus Mißstände
aufmerksam zu machen hat, wenn er das Recht hat, den Beratungen der Börsen-
organe beizuwohnen, und die Pflicht, über Mängel und die Mittel zu ihrer Abstellung
Bericht zu erstatten. Nach der „Begründung" soll er ein unparteiischer und zuverlässiger
Beobachter sein; seine Einsetzung soll dazu dienen, dem weitverbreiteten Mißtrauen
gegen die Börse, soweit es auf Unkenntnis oder Übertreibung beruht, entgegenzutreten.

Über die Börsenleitung und ihre Organe haben die für jede Börse
zu erlassenden Börsenordnungen Bestimmungen zu treffen. Die Handhabung der
Ordnung in den Börsenräumen liegt dem Börsenvorstand ob. Er ist befugt, Personen,
welche die Ordnung oder den Geschäftsverkehr an der Börse stören, sofort aus den
Börsenräumen zu entfernen und mit zeitweiliger Ausschließung von der Börse oder
mit Geldstrafe zu bestrafen. Die Börsenordnungen müssen überdies Bestimmungen
treffen: über die Geschäftszweige, für welche die Börseneinrichtungen bestimmt sind;
über die Voraussetzung der Zulassung zum Besuche der Börse; darüber, in welcher
Weise die Preise und Kurse zu notieren sind.

Die Genehmigung der Börsenordnungen erfolgt durch die Landesregierung, die
dadurch einen wirksamen Einfluß auf die Organisation der Börse erhält. Sie kann
insbesondere anordnen, daß in den Vorständen der Produktenbörsen die Landwirt-
schaft, die landwirtschaftlichen Nebengewerbe und die Müllerei eine entsprechende
Vertretung finden.

Der B ö r s e n a u s s ch u ß ist ein Sachverständigenorgan zur Begutachtung
über die durch dieses Gesetz der Beschlußfassung des Bundesrats überwiesenen An-
gelegenheiten. Er besteht aus mindestens dreißig Mitgliedern, die vom Bundesrat
in der Regel auf je fünf Jahre zu wählen sind. Eine erneute Wahl ist zulässig. Die
Wahl der Hälfte der Mitglieder erfolgt auf Vorschlag der Börsenorgane. Darüber,
in welcher Zahl dieselben von den einzelnen Börsenorganen vorzuschlagen sind,
bestimmt der Bundesrat. Die andere Hälfte wird unter angemessener Berücksich-
tigung der Landwirtschaft und der Industrie gewählt. Er besteht zur Zeit aus 42
Mitgliedern und 42 Stellvertretern. Der Börsenausschuß ist befugt, Anträge an den
Reichskanzler zu stellen und Sachverständige zu vernehmen.

Das Ehrengericht zieht zur Verantwortung Börsenbesucher, welche im Zu-
sammenhange mit ihrer Tätigkeit an der Börse sich eine mit der Ehre oder dem An-
spruch auf kaufmännisches Vertrauen nicht zu vereinbarende Handlung haben zu-
schulden kommen lassen.

Das Ehrengericht besteht, wenn die unmittelbare Aufsicht über die Börse einem
Handelsorgan übertragen ist, aus der Gesamtheit oder einem Ausschüsse dieses Auf-
sichtsorgans, andernfalls aus Mitgliedern, welche von den Börsenorganen gewählt
werden. Die näheren Bestimmungen über die Zusammensetzung des Ehrengerichts
werden von der Landesregierung erlassen.

Die Verhandlungen vor dem Ehrengericht sind in der Regel nicht öffentlich: das
Ehrengericht ist indes befugt, die Öffentlichkeit anzuordnen, und dazu verpflichtet, falls
der Staatskommissar oder der Beschuldigte es beantragt, sofern nicht die Voraus-
setzungen des ^ 173 des Reichs-Gerichts-Verfaffungsgesetzes*) vorliegen. Bemerkens-
wert ist die Mitwirkung des Staatskommissars bei dem Ehrengericht. Der Staats-
kommissar hat größere Rechte als der Staatsanwalt im strafprozessualen Verfahren.
Er kann die Einleitung eines ehrengerichtlichen Verfahrens verlangen. Diesem Ver-

*) § 173 des Gerichtsverfassungsgesetzes für das Deutsche Reich lautet: „In allen Sachen
kann durch das Gericht für die Verhandlung oder für einen Teil derselben die Öffentlichkeit
ausgeschlossen werden, wenn sie eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung, insbesondere der
Staatssicherheit, oder eine Gefährdung der Sittlichkeit besorgen läßt." — G. M.
        <pb n="281" />
        ﻿6. Geschichte des Deutschen Börsengesetzes.

251

langen sowie allen von dem Kommissar gestellten Beweisanträgen muß stattgegeben
werden. Ja er kann selbst dann, wenn das Ehrengericht nach eingeleiteter Vor-
untersuchung zur Einstellung des Verfahrens gelangen würde, dennoch die Haupt-
verhandlung erzwingen. Hervorzuheben ist, daß das Ehrengericht befugt ist, Zeugen
und Sachverständige zu laden und eidlich zu vernehmen. Die Strafen bestehen in
Verweis sowie in zeitweiliger oder dauernder Ausschließung von der Börse. Gegen
die Entscheidung der Ehrengerichts steht sowohl dem Staatskommissar als dem Be-
schuldigten die Berufung an die periodisch zu bildende Berufungskammer offen. Die
Berufungskammer besteht aus einem Vorsitzenden und sechs Beisitzern. Der
Vorsitzende wird von dem Bundesrat bestimmt. Die Beisitzer werden von dem
Börsenausschusse aus seinen auf Vorschlag der Börsenorgane berufenen Mitgliedern
gewählt; von den Beisitzern dürfen nicht mehr als zwei derselben Börse angehören.
Für den Vorsitzenden und die Beisitzer werden in gleicher Weise Stellvertreter bestellt.

Durch die Novelle zum Börsengesetz ist ein besonders geregeltes Verfahren ein-
geführt worden, durch welches gegen den Abschluß verbotener Börsentermingeschäfte
in Getreide oder Erzeugnissen der Getreidemüllerei eingeschritten wird.

8.	Geschichte des Deutschen Börsengesetzes.

Von Max A p t.

Börsengesetz. Erläutert unter Mitarbeit von T r u m p l e r und W e i ß b a r t
von A p t. 5. Ausl- Berlin, Carl Heymanns Verlag, 1909. S. 1—6, S. 22—24 und S. 6.

Das Börsengesetz vom 22. Juni 1896 machte den Anfang mit einer reichsgesetz-
lichen Regelung des Börsenwesens. Die erste parlamentarische Anregung wurde in
der Session des Reichstages von 1887/88 gegeben. Die Petitionskommission des
Reichstages war damals mit der Beratung einer Petition befaßt, die den Antrag
enthielt, daß die an der Produktenbörse zu Berlin, insbesondere auf dem Gebiete des
Terminhandels mit Getreide hervorgetretenen Mißstände im Wege der Gesetzgebung
Abhilfe finden möchten. Die Petitionskommission beschloß: die Petition dem Reichs-
kanzler zur Erwägung zu überweisen, ob aus Anlaß der von dem Gesuchsteller, sowie
auch vielfach in der Presse zur Sprache gebrachten Mißstände eine Enquete über die
Zustände der Börse vorzunehmen sei, und ob eine reichsgesetzliche Regelung der
Materie sich empfehlen möchte.

Demnächst gelangte im Reichstag eine Petition zur Erörterung, in welcher die
Abstellung von Mißständen an der Hamburgischen Warenbörse, und zwar namentlich
im Bereiche des Kaffeeterminhandels, befürwortet und zu diesem Zwecke die Unter-
sagung oder doch Beschränkung dieses Handels, insbesondere soweit er durch die
Warenliquidationskasse Förderung erhielt, beantragt wurde. Auf Grund des Berichts
der Kommission für die Petitionen beschloß der Reichstag in seiner Sitzung vom

16.	Mai 1889, die Petition den Verbündeten Regierungen zur Erwägung zu über-
weisen.

Während die vorstehend genannten Anträge zunächst an die Verhältnisse ein-
zelner Börsenplätze anknüpften, waren, namentlich seit dem Jahre 1891, vielseitig Be-
schwerden laut geworden, die sich auf den gesamten Umfang des Börsenwesens erstreck-
ten. Hervorgerufen wurde diese Bewegung durch den Zusammenbruch bedeutender
inländischer Bankhäuser, welcher die Aufdeckung einer übertriebenen, unsoliden
Börsenspekulation und umfangreicher Depotveruntreuungen zur Folge hatte, sodann
auch durch Zahlungseinstellungen in ausländischen Staaten, deren Werte durch die
deutschen Börsen verbreitet waren. Die erwähnten Depotunterschlagungen führten
        <pb n="282" />
        ﻿252

Zweiter Teil. Handel. X. Die Börse.

zunächst zu einer Erwägung darüber, in welcher Weise der Effektenbesitzer durch gesetz-
liche Bestimmungen gegen ein unredliches Verhalten des Bankiers hinsichtlich der ihm
anvertrauten Wertstücke gesichert werden könne. Das Ergebnis dieser Erwägung
fand in dem Entwurf eines Gesetzes über die Pflichten der Kaufleute bei Aufbewah-
rung fremder Wertpapiere Ausdruck, der in dem Gesetze vom 5. Juli 1896 verwirklicht
worden ist. Daneben blieb die Frage bestehen, inwieweit die im Börsenbetriebe
selbst zutage getretenen Schäden ein organisatorisches Eingreifen der Gesetzgebung
notwendig machten. Die Forderung eines solchen Eingreifens wurde im Reichstage
als eine in weiten Kreisen vertretene Forderung gekennzeichnet.

Auch die Bundesregierungen, in deren Gebieten Börsen sich befanden, hatten
alsbald nach den Vorgängen des Jahres 1891 die Verpflichtung anerkannt, zur Her-
beiführung eines Schutzes gegen die Wiederkehr ähnlicher Ausschreitungen in eine
eingehende Prüfung der auf den Börsenverkehr und die Stellung der Börsen im all-
gemeinen bezüglichen tatsächlichen und rechtlichen Fragen einzutreten. Zu diesem
Zweck stellte sich, da es an den ausreichenden Unterlagen mangelte, zunächst die Ver&gt;
anstaltung einer Enquete als notwendig dar. Es wurde deshalb unter dem
6. Februar 1892 durch den Reichskanzler eine Kommission berufen, welche durch einen
vom Reichskanzler ernannten Vorsitzenden geleitet wurde und aus Beamten der be-
teiligten Bundesregierungen, ferner aus Vertretern der Wissenschaft sowie der direkt
oder indirekt am Börsenhandel beteiligten Kreise zusammengesetzt war. Die Kom-
mission trat am 6. April 1892 zusammen, einigte sich zunächst über die Gestaltung
der den weiteren Verhandlungen und den Vernehmungen von Sachverständigen
zugrunde zu legenden Fragen und erledigte sodann nach Abhaltung von 93 Sitzungen
ihre Aufgabe durch die am 11. November 1893 erfolgte Erstattung eines Schluß-
berichts an den Reichskanzler. Die Kommission hat es sich angelegen sein lassen,
Nachrichten über die in den einzelnen Bundesstaaten und an den wichtigsten aus-
ländischen Börsenplätzen geltenden gesetzlichen Vorschriften, Statuten und Handels-
gebräuche einzuziehen und ein reichhaltiges statistisches Material über den Umfang
und die Formen der Börsengeschäfte beizubringen. Ferner sind von ihr 115 Sachver-
ständige, und zwar 39 dem Effekten-, 63 dem Warenverkehr, 8 der Wissenschaft und
der Rechtspflege, 5 der Presse angehörig, vernommen worden, deren Aussagen in
wortgetreuer Wiedergabe dem Berichte beigefügt wurden. Unter Berücksichtigung
der so gewonnenen Aufklärungen hat die Kommission sich durch Mehrheitsbeschlüsse
über die zu empfehlenden Maßregeln schlüssig gemacht und formulierte Vorschläge
für gesetzgeberische und administrative Anordnungen vorgelegt.

Der Bericht der Enquetekommission ist nebst sämtlichen Anlagen dem Bundesrat
und dem Reichstag mitgeteilt worden. Der letztere hat darauf bei Gelegenheit der
Beratung des Gesetzes über die Erhebung der Reichsstempelabgaben in seiner Sitzung
vom 19. April 1894 beschlossen: die Verbündeten Regierungen zu ersuchen, auf Grund
der Ergebnisse der Börsenenquete ein Börsengesetz tunlichst bald vorzulegen.

Demzufolge legte der Reichskanzler mit Schreiben vom 3. Dezember 1895 den
Entwurf eines Börsengesetzes nebst Begründung dem Reichstage zur verfassungs-
mäßigen Beschlußnahme vor. Die erste Lesung fand am 9., 10. und 11. Januar 1896
statt. Die Vorlage wurde der 9. Kommission zur Vorberatung überwiesen. Abg.
Gamp, welcher bereits in der Börsenenquetekommission mitgewirkt hatte, erstattete
als Berichterstatter einen ausführlichen schriftlichen Bericht. Die zweite Lesung fand
am 28., 29., 30. April und 1. Mai 1896 statt. Die dritte Lesung wurde abgehalten am
5. und 6. Juni 1896. Am 6. Juni 1896 wurde das Gesetz vom Reichstage, am
18. Juni 1896 vom Bundesrat angenommen. Die Verkündung im Reichsgesetzblatt
als „Börsengesetz, vom 22. Juni 1896" erfolgte am 24. Juni 1896.
        <pb n="283" />
        ﻿8. Geschichte des Deutschen Börsengesetzes.

253

Seitdem dieses Gesetz in Kraft trat, d. i. seit dem 1. Januar 1897, sind die
Klagen über das Gesetz, die sich insbesondere auf den Abschnitt über den Börsen-
terminhandel bezogen, nicht verstummt ....

Die Einrichtung des Börsenregisters, die Unberufene vom Börsenspiel fernhalten
und eintretendenfalls vor dessen verderblichen Folgen schützen, die dazu Berufenen
aber einem besonders strengen Rechte unterstellen sollte, hatte zu zahlreichen Ver-
letzungen von Treu und Glauben und mehrfach dazu geführt, daß gerade solche
Personen, die zum Abschluß von Börsentermingeschäften berufen erschienen, sich der
Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus Börsentermingeschäften durch Erhebung des
Registereinwandes entzogen. Gewohnheitsmäßige Börsenbesucher, reiche Rentner,
die seit Jahren regelmäßig Börsengeschäfte gemacht hatten, vermögende Kaufleute,
insbesondere auch Bankiers, hatten sich nicht gescheut, den Registereinwand vorzu-
bringen. Mit der Begründung, daß es dringend erwünscht sei, der verwerflichen
Ausnutzung der von dem Gesetz an die Hand gegebenen Einwendungen durch Per-
sonen, die eines besonderen Schutzes nicht bedürfen, und für die er nicht bestimmt
war, wie dem Übermaße der entstandenen Rechtsunsicherheit sowohl auf dem Gebiete
des Effekten- wie dem des Produktenhandels entgegenzutreten, legten die Verbündeten
Regierungen unterm 19. Februar 1904 dem Reichstage den Entwurf eines Ge-
setzes, betreffend die Änderung des Abschnittes IV des Börsengesetzes, vor. Der
Reichstag verwies den Entwurf in seiner Sitzung vom 30. April 1904 an eine Kom-
mission von 21 Mitgliedern, welche die Vorlage in drei Lesungen durchberiet und die
in dem Bericht der 11. Kommission vom 23. Mai 1905 niedergelegten Beschlüsse
faßte. Eine Weiterberatung dieser Vorlage im Plenum wurde durch den Schluß
des Reichstages unmöglich. Ein zweiter Gesetzentwurf, der unterm 28. November
1906 dem Reichstag vorgelegt wurde, entsprach wortgetreu den Beschlüssen der vor-
erwähnten Reichstagskommission, obwohl sich die Verbündeten Regierungen der Er-
kenntnis nicht verschließen konnten, daß diese Vorschläge in ihrer von der Fassung
der ersten Regierungsvorlage in wesentlichen Punkten abweichenden Gestalt zu einer
vollständigen Beseitigung der hervorgetretenen übelstände kaum ausreichen würden.
Der Entwurf beschränkt^ sich darauf, die zivilrechtlichen Folgen des Verbots des
Börsenterminhandels in Getreide und Mühlenfabrikaten sowie in Bergwerks- und
Fabrikanteilen in einzelnen Beziehungen abzuschwächen sowie verschiedene Aus-
nahmen von dem Rechtssatze zuzulassen, daß auch ein erlaubtes Börsentermingeschäft
unwirksam ist, wenn nicht die beiden Vertragschließenden im Börsenregister ein-
getragen sind.

Allerdings blieb auch dieser zweite Entwurf infolge der Reichstagsauflösung
unerledigt. Indessen bot die veränderte Zusammensetzung des neuen Reichstags
der Regierung Gelegenheit, den dritten Reformversuch, den sie durch ihre Vorlage
vom 22. November 1907 machte, mit mehr Erfolg als früher zu unternehmen. Die
Reichstagsvorlage, die sich Entwurf eines Gesetzes betreffend Änderung des Börsen-
gesetzes betitelte und sich durch die Einfachheit ihrer Vorschläge wie durch die Klar-
heit ihrer Begründung vorteilhaft von ihren beiden Vorgängern unterschied, wurde
in erster Lesung am 12. und 13. Dezember 1907 beraten und einer Kommission von
28 Mitgliedern überwiesen. Die Kommission beriet den Entwurf in zwei Lesungen
und erstattete unterm 4. April 1908 einen umfangreichen von dem Abgeordneten
Dr. Weber entworfenen Bericht. Die zweite Lesung fand sodann am 7. April, die
dritte am 8. April 1908 statt und ergab die fast unveränderte Annahme derjenigen
Beschlüsse, welche in der Reichstagskommission in zweiter Lesung gefaßt waren. Die
Novelle wurde unterm 8. Mai 1908 ausgefertigt und am 18. Mai 1908 im Reichsgesetz-
blatt verkündet. Sie ist seit 1. Juni 1908 in Kraft. Durch den Artikel VI derselben
wurde der Reichskanzler ermächtigt, den Text des Börsengesetzes, wie er sich aus
        <pb n="284" />
        ﻿254	Zweiter Teil. Handel. XI. Geldwesen und Kapitalismus.

der Novelle und einer im Art. 14 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
vorgesehenen Änderung ergab, unter fortlaufender Nummernfolge der Paragraphen
und Abschnitte durch das Reichsgesetzblatt bekannt zu machen. Dies ist durch die
Bekanntmachung vom 27. Mai 1908 betreffend die Fassung des Börsengesetzes
geschehen.

XI.	Geldwesen und Kapitalismus.

1.	Begriff und Wesen des Geldes.

Von Erwin Nasse.

Nasse, Das Geld- und Münzwesen. In: Handbuch der politischen Ökonomie. Her-
ausgegeben von v. Schönberg. 4. Aufl. 1. Bd. Tübingen, H. Laupp, 1896. S. 327—329.

Geld im weiteren, rein wirtschaftlichen Sinne ist ein allgemein
beliebtes Tauschgut, welches die Funktionen sowohl eines Wertmaßstabes wie die
eines Tausch-, Zahlungs- und Wertaufbewahrungsmittels versieht.

Unsere gesellschaftliche Wirtschaft beruht auf zahlreichen, beständig sich er-
neuernden Vergleichungen von Tauschwerten. Das Verhältnis aber verschiedener
Größen zueinander veranschaulicht man sich am leichtesten, wenn man sie mit einer
dritten, bekannten Größe vergleicht. Deshalb mußte sich überall beim Beginn der
auf Tausch und Kauf sich gründenden gesellschaftlichen Wirtschaft das Bedürfnis nach
einem Gute herausstellen, dessen Wertverhältnisse allen bekannt und das deshalb
geeignet wäre, bei Vergleichungen von Tauschwerten als Maß st ab
zu dienen. Nicht minder aber bedarf man zu einer auf Austausch von Gütern be-
ruhenden Wirtschaft eines Mittels zur Übertragung der allgemeinen Be-
fähigung, die verschiedensten Güter zu erwerben, (der allgemeinen Vermögensmacht)
von Person zu Person, von Ort zu Ort, aus einer Zeit in die andere. Denn die
Bedürfnisse der verschiedenen Wirtschaften entsprechen sich nicht in der Weise, daß
jede für die hinzugebenden Güter unmittelbar diejenigen Güter erlangen kann,
welche die eigenen Bedürfnisse erfüllen, und nach denen der Wirtschaftende trachtet.
Sie differieren vielmehr nach Qualität und Quantität, Zeit und Ort. Diejenigen,
welche Güter zu Markte bringen, finden Abnehmer für dieselben, die aber ihrer-
seits nicht diejenigen Güter als Gegenwert geben können, nach denen der Ver-
käufer trachtet, sondern andere, deren er nicht bedarf. Wenn aber auch die Be-
dürfnisse der Art nach sich beim Tauschhandel begegnen, so doch nicht immer der
Größe des Bedarfs nach. Der Wert der Gütermengen, welche jeder der beiden
Tauschenden zu Markte bringt und erwerben will, ist ungleich. Oder es will und
muß der eine Teil feine Produkte sofort zu Markte bringen und verwerten, weil sie
nicht haltbar sind, oder weil aus irgendeinem anderen Grunde ihre sofortige Ver-
wertung vorteilhaft erscheint, aber er wünscht erst in der Zukunft den Gegen-
wert zur Befriedigung seiner Bedürfnisse zu erhalten. Der Tauschakt muß in zwei
der Zeit nach verschiedene Akte zerlegt werden. Oder endlich der Tauschende findet
auf einem Markte zwar Abnahme für seine Waren, aber nicht das Gegengut, nach
dem er trachtet, das nur an einem anderen Orte zu haben ist. Er bedarf eines
Mittels, feine Kaufbefähigung von Ort zu Ort zu übertragen. Für alle diese Fälle
lassen sich aus dem gewöhnlichen Leben die Beispiele mit Leichtigkeit finden.

Aus der Funktion des Geldes als Tauschmittel entwickelt sich die des
Zahlungsmittels. Mit dem Tausche erschöpft sich keineswegs die Menge der
        <pb n="285" />
        ﻿1. Begriff und Wefen des Geldes.

255

Güterübertragungen, die durch Geld am besten vermittelt werden. Es gibt viel-
mehr ganze Reihen von Güterübertragungen, die, obwohl sie Geldgebrauch er-
heischen, doch keine Tauschakte sind (Knies). — Leistung von Schadensersatz, von
Vermögensstrafen, von Steuern, Zahlungen, die aus familienrechtlichen Beziehungen
entspringen, Gewährung und Empfang von Darlehen, Zinsen. Das allgemeine
Tauschmittel wird in solchen Fällen allgemeines Zahlungsmittel.

Ebenso wie das Tauschmittel, so dient auch das Zahlungsmittel zu Wertüber-
tragungen sowohl von Person zu Person wie von Ort zu Ort. Es erscheint daher
nicht notwendig, der Funktion des Geldes als Tausch- und Zahlungsmittel noch eine
als Wertträger von Ort zu Ort hinzuzufügen. Jede Zahlung ist mehr oder weniger
lokale Wertübertragung.

Die Verwendung des Geldes, um Werte in sicherer und bequemer Weise aus
einer Zeit in die andere zu bringen, entsteht aus der Funktion des Geldes, als
Tausch- und Zahlungsmittel zu dienen. Weil Geld allgemeine Kauf- und Zahlungs-
fähigkeit verleiht, wird es für die Zukunft aufbewahrt, aber in mancher Beziehung
muß diese Funktion des Geldes der als Wertaufbewahrungsmittel entgegengesetzt
werden.

Diese Verrichtungen des Geldes, insbesondere die des Wertmaßstabes, vermag
nur ein Gut zu erfüllen, das in seinen Werteigenschaften den zu vergleichenden und
auszutauschenden Gütern analog ist. Denn man kann zwei Dinge nur in so fern mit-
einander vergleichen und aneinander messen, als beide dieselben Eigenschaften haben,
also auch Geld mit anderen Gütern, nur insofern beide Teile dieselbe Eigenschaft,
Tauschwerte zu sein, besitzen. Man hat diese Wahrheit nicht selten in wenig glück-
licher Weise durch den Satz „Geld ist eine Ware" ausgedrückt. Der Ausdruck ist
schlecht gewählt, denn beim Kauf pflegt man Geld der Ware entgegenzusetzen, und
dieser Gegensatz hat auch, gerade was die Wertbestimmung des Geldes angeht,
seine Bedeutung und Berechtigung. Die Ware muh, um ihre Besümmung zu er-
füllen, d. h. um gebraucht oder verbraucht zu werden, vom Markte verschwinden;
Geld als Tauschmittel leistet seine Dienste, indem es ausgegeben wird und auf dem
Markte bleibt. Das Bedürfnis an Zahlungsmitteln und somit auch die Wert-
bestimmung des Geldes unterscheidet sich aus diesem Grunde sehr wesentlich von
dem Bedürfnis an Waren. Dazu kommt, daß die Staatsgewalt auf höheren Kultur-
stufen einen großen Einfluß sowohl auf die Wahl des Gutes, welches als Geld
gebraucht wird, wie auf seine Ersatzmittel ausübt, während der Bedarf an Waren
nur sehr mittelbar von staatlichen Maßregeln influiert wird.

Denn obschon es die Bedürfnisse des Verkehrs, nicht staatliche Anordnungen ge-
wesen sind, die zur Entstehung des Geldes geführt haben, so sind diese Verhältnisse
doch keineswegs gleichgültig für die Rechtsordnung, sondern bedürfen nach mehreren
Seiten hin der rechtlichen Feststellung durch die Staatsgewalt. Es muß zunächst
durch Staatsgesetz das Gut bestimmt werden, welches als allgemeines Zahlungsmittel
dienen soll. Ein gesetzliches Zahlungsmittel ist schon deshalb Bedürfnis, weil
der Staat eine Menge von Zahlungen anzuordnen hat (z. B. Geldbußen, Steuern
und alle anderen aus dem Staatshaushalt entspringenden Zahlungen) und er des-
halb das Gut bestimmen muß, in dem diese Zahlungen erfolgen sollen.

Das allgemeine Zahlungsmittel muß aber ferner auch durch Gesetz zum letzten
Zwangsweisen Solutionsmittel für alle Obligationen gemacht werden, auch für die-
jenigen, deren Inhalt ursprünglich keine Geldschuld ist. Denn es wird bei ver-
wickelteren Verhältnissen überaus häufig vorkommen, daß ein Schuldner einge-
gangene Verpflichtungen in der ursprünglich ausbedungenen Weise nicht erfüllen
kann oder will, und es muß ein Gut geben, durch dessen Hingabe solche Obligationen
endlich gelöst werden können. Der Staat erkennt, indem er zu diesem Zwecke dem
        <pb n="286" />
        ﻿256	Zweiter Teil. Handel. Xl. Geldwesen und Kapitalismus.

allgemeinen Zahlungsmittel die Eigenschaft eines letzten zwangsweisen Solutions-
mittels beilegt, die Fähigkeit des Geldes, alle anderen Güter zu vertreten, an. Die-
selbe ist bei entwickelter Geldwirtschaft dem Gelde eigen, weil man für Geld alle
anderen Tauschgüter eintauschen kann und also durch Übergabe von Geld allge-
meine Vermögensmacht (Savigny) übertragen wird.

Endlich bedarf auch die Eigenschaft des Geldes, als allgemeiner Wertmaßstab
zu dienen, der gesetzlichen Anerkennung und Feststellung. Denn in zahlreichen Fällen
schreibt die Rechtsordnung die Schätzung von Tauschwerten vor, und es muß des-
halb auch das Gut bestimmt werden, in welchem die Schätzung stattfindet.

Das so von der Rechtsordnung eines Staats als Zahlungs- und Solutionsmittel
und als Wertmaßstab gesetzlich anerkannte Geld ist das Geld im rechtlichen
Sinne oder das Währungsgeld des Staats. Das Währungsgeld
schließt also die Anwendung anderer Geldsorten, sowohl als Tausch- und Zahlungs-
mittel wie zur Wertaufbewahrung, nicht aus, aber niemand ist gehalten, diese anderen
Geldsorten in Zahlung zu nehmen, wenn Zahlung darin nicht ausdrücklich bedungen
ist, und wenn sie bedungen ist, so kann der Schuldner sich doch dadurch von seiner
Verpflichtung liberieren, daß er durch Hingabe von Währungsgeld den Gläubiger
schadlos hält.

2.	Die Währungssysteme.

Von Erwin Nasse.

Nasse, Das Geld- und Münzwesen. In: Handbuch der politischen Ökonomie. Her-
ausgegeben von v. Schönberg. 4. Aufl. 1. Bd. Tübingen, H. Laupp, 1896. S. 368—371.

Fast so alt, wie die Prägung von Gold und Silber zu Münzen, scheint auch
das Bestreben, beide im Münzwesen zu vereinigen. Die Wege, die man, um dies
Ziel zu erreichen, eingeschlagen hat, sind folgende:

1.	Doppelte Währung, Bimetallismus. Die scheinbar einfachste
und deshalb älteste Art der Vereinigung ist, daß man beide Metalle in einem festen
Wertverhältnis zueinander als rechtlich gleichstehende Kurantmünzen des Landes
ausprägt.

So hat schon das älteste Münzsystem, das wir kennen, das babylonische,
Gold und Silber in dem festen Wertverhältnis von 1:13% ausgeprägt und die so
geprägten Münzen allem Anschein nach als gleichberechtigt behandelt. Während es
doch nahe gelegen hätte, bei den ersten Anfängen des Münzwesens die Silbermünzen
und die Goldmünzen gleichmäßig, den Gewichtseinheiten entsprechend, jede zu ge-
wissen Teilen des Pfundes auszuprägen, befolgte man diesen Weg nicht, sondern
prägte nur die Goldmünzen den Gewichtseinheiten entsprechend, die Silbermünzen
aber so aus, daß der Gewichtseinheit in Gold eine gewisse Zahl von Gewichtseinheiten
in Silber dem Werte nach entsprach. Dasselbe Verfahren wurde bei der p e r s i s ch e n
und lydischen Prägung und zur Blütezeit des römischen Münzwesens ein-
geschlagen und ist seitdem im Laufe der Jahrhunderte das weitaus vorherrschende
gewesen, nur daß man die Übereinstimmung der Goldmünzen mit der Gewichtsein-
heit aufgab. Die Feststellung des richtigen Wertverhältnisses der beiden Metalle im
Münzwesen war daher eine der wichtigsten und am meisten erörterten Fragen der
Münztechnik.

Zur vollständigen Gleichberechtigung der beiden Metalle im Münzwesen gehört
aber auch die unbeschränkte Ausprägung jedes derselben, und zwar nach
der Entwickelung, die das moderne Münzwesen genommen hat, auch die unbeschränkte
        <pb n="287" />
        ﻿2. Die Währungssysteme.

257

Ausprägung auf Privatrechnung. Im Fall aber in dieser Weise die Gleich-
stellung der beiden Metalle verwirklicht wird, pflegt früher oder später das eine
derselben aus der Zirkulation zu verschwinden, das andere ausschließlich oder doch
ganz überwiegend als Zahlungsmittel verwandt zu werden. Denn das Wertver-
hältnis der beiden Metalle im Welthandel ist häufigen Änderungen unter-
worfen gewesen, und so wie dies Verhältnis von dem im Münzwesen des betreffenden
Staates bestehenden, ein für allemal gesetzlich bestimmten abweicht, wird es vor-
teilhaft, die in dem vom Münzgesetz zu niedrig angesetzten Metall ausgeprägten
Münzen einzuschmelzen und im Handel anderweitig zu verwerten, dafür das vom
Münzgesetz zu hoch angesetzte Metall herbeizuschaffen und zu Münzen des betreffenden
Staates auszuprägen. Das Münzgesetz gestattet bei der doppelten Währung jedem
zu Geldzahlungen Verpflichteten die Wahl zwischen einem gewissen Gewicht Goldes
und einem gewissen Gewicht Silber als gleichberechtigten Zahlungsmitteln für die
Erfüllung seiner Zahlungsverbindlichkeiten. Nichts ist natürlicher, als daß er das-
jenige der beiden Metalle wählt, in welchem er mit den geringsten Opfern feine
Zahlungsverbindlichkeiten erfüllen kann.

Die Folgen dieses Vorgangs find nun einigermaßen verschieden, je nachdem
Gold oder Silber im Welthandel besser als in dem Münzwesen eines Staates mit
doppelter Währung zu verwerten sind.

Steigt Gold über den im Münzgesetz des Staates festgesetzten Silberpreis, so
werden Goldmünzen seltener. Indes können sie sich im »Verkehr erhalten, wenn
man sich entschließt, dieselben zu einem ihren gesetzlichen Silberwert überschreitenden
Kurse, d. h. mit einem Agio zu nehmen und zu geben. Tatsächlich herrscht in einem
Lande mit gesetzlicher Doppelwährung, solange dies Verhältnis dauert, dann die
Silberwährung. So ist es in der neueren Münzgeschichte überaus häufig gegangen.
Denn im ganzen ist im Lauf der neueren Geschichte Gold gegen Silber teurer ge-
worden. Die Goldmünzen erreichten deshalb nicht selten kürzere oder längere Zeit,
nachdem das Münzgesetz das Wertverhältnis der beiden Metalle fixiert hatte, einen
Silberwert, der den gesetzlichen überstieg. Sie wurden im Verkehr selten, und man
konnte sie nur mit einem Agio erhalten. Mitunter entschloß man sich dann, um
Gold in der Zirkulation nicht zu entbehren, zu einer Änderung des Wertverhältnisses.
Entweder: man prägte die Goldmünzen von einem bestimmten Zeitpunkt an leichter
aus, zog die alten ein und prägte sie um, soweit der Privatverkehr diese gewinn-
bringende Operation der Staatsregierung nicht abnahm, oder: man setzte den Wert
der bestehenden Goldmünzen im Münzsystem höher an.

Etwas anders verläuft der Vorgang, wenn die Einschmelzung der Silbermünzen
vorteilhaft wird, weil das S i l b e r im Handel zu einem günstigeren Wertverhältnis zu
verwerten ist, als in dem Münzwesen des betreffenden Staates. Die großen Silber-
münzen werden als Barrenmetalle mit Prämie für die Ausfuhr aufgekauft, die
kleinen Münzen aber können im Verkehr nicht entbehrt werden, und um ihre Ein-
schmelzung und Ausfuhr zu verhindern, bleibt kaum etwas anderes übrig, als für die
kleinen Zahlungen silberne Scheidemünzen auszuprägen. Tatsächlich herrscht dann
Goldwährung; rechtlich, insofern die Prägung silberner Kurantmünzen noch ge-
stattet ist, kann die Doppelwährung erhalten bleiben und bei einer Änderung des
Wertverhältnisses der beiden Metalle wieder praktisch werden.

2.	Zwischenzustände zwischen den doppelten und den ein-
fachen Währungen, in denen beide Metalle in unbegrenzter Menge gesetzliches
Zahlungsmittel, das eine derselben aber nur in beschränkter Menge vorhandenes
Zeichen- oder Kreditgeld ist. (In neuerer Zeit wohl hinkende Währung
genannt.) . . .

Mollat, Volkswirtschaftliches Quellenbuch. 4. Aufl.

17
        <pb n="288" />
        ﻿258	Zweiter Teil. Handel. XI. Geldwesen und Kapitalismus.

3.	Silberwährung, bei welcher die Silbermünzen ausschließlich gesetzliches
Zahlungsmittel in allen Zahlungen sind, die Annahme und die Bestimmung des
Kurswertes der Goldmünzen dem freien Privatabkommen überlassen wird. In der
Regel kursieren daher auch bei der reinen Silberwährung Goldmünzen, aber das
beständig im Handel sich verändernde Wertverhältnis von Gold und Silber veranlaßt
ein fortwährendes Schwanken des Kurswertes der Goldmünzen. Die Veränderlichkeit
ihres Werts macht sie zu einem unbequemen, wenig beliebten und deshalb meistens
auch seltenen Zahlungsmittel. Auch die Staatsregierung kann in ihren Kassen Gold-
münzen annehmen, aber sie wird sich in der Bestimmung des Kassenkurses für Gold-
münzen, die in unbeschränkter Menge geprägt werden, nach dem im Handel be-
stehenden Preisverhältnis richten müssen. Für eine kleine beschränkte Menge von
inländischen Goldmünzen kann indes der Kassenkurs dauernd über dem Metallwert
der Münzen gehalten werden, und es wird dann auch der Münze derselbe Wert
im Privatverkehr gesichert (preußischer Friedrichsdor). In diesem Falle wird die
Unbequemlichkeit des wechselnden Kurswerts beseitigt, aber die Menge der zirku-
lierenden Goldmünzen muß dann eine kleine bleiben, wenn sie nicht die Silbermünzen
verdrängen und tatsächliche Goldwährung herbeiführen sollen.

Auch bei reiner Silberwährung kann es vorkommen, daß Verträge auf Zahlung
in Goldmünzen abgeschlossen werden, und in ganzen Zweigen des Verkehrs kann das
sogar herrschende Sitte sein. (Parallelwährung von Grote, Simultanwährung von
Roscher genannt.) So hatte sich in Norddeutschland im 18. Jahrhundert in weiten
Kreisen die Sitte, in Talern Gold (die Pistole, in Preußen der Friedrichsdor zu
5 Tlr.) zu rechnen und zu zahlen, ausgebildet und bis auf die neuesten Zeiten er-
halten. In Preußen mußte ein Teil der an den Staat zu leistenden Zahlungen in
Gold erfolgen, (neue mildere Regelung noch durch Kab.-Ordre vom 29. Mai 1814)
und ebenso wurde auch ein Teil der Staatsausgaben in Gold bezahlt, namentlich ein
Fünftel der höheren Gehälter (bis 1848).

4.	Goldwährung, bei welcher die Goldmünzen ausschließlich gesetzliches
Zahlungsmittel für größere Zahlungen sind, Silbermünzen nur als Scheidemünzen
mit beschränkter Annahmepflicht, hohem Prägschatze und in einer auf das Bedürfnis
an kleiner Münze beschränkten Menge geprägt werden. Die Goldwährung ist dem
an zweiter Stelle erwähnten Münzsystem, bei welchem die Silbermünzen Kredit-
münzen sind, nahe verwandt. Sie unterscheidet sich von diesem nur durch die Für-
sorge, welche gegen die Verdrängung der goldenen Kurant- durch silberne Kredit-
münzen dadurch getroffen wird, daß diese auf die Stellung der Scheidemünzen
gesetzlich beschränkt werden.

3.	Die Goldproduktion der Welt am Ende des 19. und
am Anfang des 29. Jahrhunderts.

Von Karl Helfferich.

Helfferich, Geld und Banken. Hand- und Lehrbuch der Staatswissenschaften.
(1. Abt., 8. Bd.) 1. Teil. Das Geld. 2. Aufl. Leipzig, C. L. Hirschfeld, 1910. S. 100—101.

Schon in der zweiten Hälfte der achtziger Jahre machte sich, wenn auch zögernd
und unter Rückschlägen, eine Steigerung der Goldgewinnung bemerkbar. Die
australische Goldgewinnung setzte wenigstens ihren Rückgang nicht fort, in den Ver-
einigten Staaten begann der Goldbergbau allmählich wieder größere Erträgnisse zu
liefern, und die weitere Abnahme der russischen Goldproduktion wurde mehr als
ausgeglichen durch den beginnenden Goldbergbau in Südafrika.
        <pb n="289" />
        ﻿3. Die Goldproduktion der Welt am Ende des 19. u. am Anfang des 20. Jahrh. 259

Eine entscheidende Wendung trat erst mit dem Anfang der neunziger Jahre ein.
Jahr für Jahr, und meist in großen Sprüngen, ging die Goldproduktion in die Höhe.
Der Rückgang, der feit dem Beginn der siebziger Jahre eingetreten war, wurde rasch
wieder ausgeglichen; am Ende des 19. Jahrhunderts erreichte die jährliche Gold-
gewinnung einen Betrag, der etwa 2V2 mal so groß war als die durchschnittliche
Jahresproduktion der kalifornisch-australischen Epoche, und nach einer kurzen Stockung
infolge des Burenkrieges ist jetzt die jährliche Goldproduktion mit rund 665 000 kg
auf der dreiundeinhalbfachen Höhe der kalifornischen Zeit angelangt.

Den Anstoß zu diesem letzten und weitaus stärksten Aufschwung der Gold-
gewinnung gaben die Goldbergwerke am Witwatersrande in Südafrika, deren Er-
trägnisse sich von 1891/92 an in rascher Folge verdoppelten und verdreifachten. Es
handelt sich dort um ein Goldvorkommen von ganz außerordentlicher Ausdehnung
und Nachhaltigkeit, und zwar um ein Vorkommen, das nicht im Wege der Gold-
wäscherei, sondern fast nur im Wege des Quarzbergbaus ausgebeutet werden kann.
Trotzdem liefert Transvaal Erträgnisse, die auch die reichste Produktion aller bisher aus-
gebeuteten Schwemmlande übertreffen. Im Jahre 1898 betrug die Produktion von
Südafrika 120 600 kg Gold im Werte von 336,4 Millionen Jl. Seitdem hat der
Burenkrieg einen zeitweisen Stillstand der Minen herbeigeführt, und nach Friedens-
schluß schien die volle Wiederaufnahme des Betriebs, abgesehen von technischen
Schwierigkeiten, namentlich in der Beschaffung der nötigen Arbeitskräfte auf Hinder-
nisse zu stoßen. Bereits das Jahr 1904 übertraf jedoch mit 129 000 kg wieder die
Goldproduktion des Jahres 1898, und seither ist die Goldgewinnung Südafrikas m
dem Maße weiter gestiegen, daß sie im Jahre 1908 mit 250 000 kg nicht unwesentlich
höher war als die durchschnittliche Weltproduktion der kalifornischen Ära.

Neben Transvaal wurden einige andere Produktionsgebiete neu in Angriff
genommen. Von 1888 an wurde in Indien, namentlich in Myfore, Gold produziert,
und zwar in rasch steigenden Beträgen; 1907 betrug die Goldgewinnung in Britisch-
Jndien etwa 431/2 Millionen Jl. Auch in anderen asiatischen Gebieten, namentlich im
chinesischen Amurgebiete, wurden erhebliche Quantitäten Gold gefunden; die chinesische
Produktion des Jahres 1907 wird vom amerikanischen Münzdirektor auf
19 Millionen Jl veranschlagt.

In der zweiten Hälfte der neunziger Jahre sind ferner im hohen Nordwesten
des nordamerikanischen Kontinents, in dem kanadischen Klondyke und dem amerika-
nischen Alaska, Alluvien von offenbar erheblichem Goldreichtum entdeckt worden.
Die klimatischen Verhältnisse des hohen Nordens bedeuten allerdings eine ganz außer-
ordentliche Erschwerung, trotzdem hat die kanadische Goldproduktion im Jahre 1900
einen Wert von mehr als 117 Millionen Jl erreicht; seither ist jedoch ein Rückgang
bis auf 35,4 Millionen Jl im Jahre 1907 eingetreten. Dagegen hat die Gold-
produktion von Alaska im Jahre 1907 einen Wert von 77,7 Millionen Jl ergeben.

Die Auffindung und Inangriffnahme dieser neuen Lagerstätten hätte zwar
genügt, um der Periode der Stagnation und des Rückgangs der Goldproduktion ein
Ende zu machen; für sich allein jedoch hätten diese neuen Goldlager und Goldberg-
werke nicht die ganz gewaltige Steigerung der Goldgewinnung, deren Zeugen wir
in den letzten zwei Jahrzehnten waren, bewirken können. Diese neueste Epoche der Gold-
produktion unterscheidet sich vielmehr von allen früheren aufsteigenden Perioden ge-
rade dadurch, daß nicht ausschließlich neue Fundstätten die Zunahme der Gold-
gewinnung hervorgerufen haben, sondern daß ein reichlicher Anteil an der Steigerung
auf eine beträchtliche Zunahme der Goldgewinung in den alten Produktionsgebieten
entfällt. Die Vereinigten Staaten und Australien haben von 1891—1899 ihre Gold-
produktion mehr als verdoppelt; seither ist in den Vereinigten Staaten die Zunahme
in langsamerem Tempo weitergegangen, Australien erreichte 1903 einen Höhepunkt

17*
        <pb n="290" />
        ﻿260	Zweiter Teil. Handel. XI. Geldwesen und Kapitalismus.

mit 134 000 kg, worauf bis zum Jahre 1908 ein Rückgang auf 110 333 kg eintrat.
In den Vereinigten Staaten lieferte namentlich Kolorado große Quantitäten und
verdrängte Kalifornien aus der ersten Stelle; in Australien war es namentlich die
feit dem Beginn der neunziger Jahre sich rapid entwickelnde Produktion West-
australiens, welche den Gesamtertrag dieses Kontinents so beträchtlich anschwellen
ließ. Von der Mitte der neunziger Jahre an hielt die Goldgewinnung dieser beiden
Produktionsgebiete mit der sich rasch weiter entwickelnden Goldausbeute Südafrikas
nahezu gleichen Schritt. Nachdem dann die Folgen des Burenkrieges überwunden
waren, überflügelte Südafrika rasch die übrigen Produktionsländer. Im Jahre 1908
hatte Südafrika eine Goldproduktion von 700 Millionen Jl; es folgten die Ver-
einigten Staaten mit 397 Millionen Jl und Australien mit 307 Millionen Jl. An
vierter Stelle kam Rußland, dessen Goldgewinnung gegen Ende der achtziger Jahre
ihren Rückgang gleichfalls unterbrochen und sich in den neunziger Jahren auf einer
ansehnlichen Höhe gehalten hatte; seine jährliche Produktion erreichte ihren höchsten
Stand im Jahre 1895 mit 121 Millionen Jl, sie erlitt in den folgenden Jahren
lebhafte Schwankungen und wird für 1908 auf 118 Millionen Jl berechnet.

Diese unerwartete Steigerung der Goldproduktion in den alten Goldländern ist
in der Hauptsache durch technische Fortschritte im Goldbergbau und in der Auf-
bereitung des Goldes erzielt worden. Diese technischen Verbesserungen der metal-
lurgischen Methoden haben nicht nur die gründlichere Ausbeutung der bereits be-
kannten Goldlager, die Wiederaufnahme von Bergwerken, deren Betrieb wegen Un-
ergiebigkeit eingestellt worden war, und die Ausbeutung von Rückständen aus der
Goldproduktion früherer Zeiten gestattet und so die Goldgewinnung der alten Pro-
duktionsländer auf eine auch in der Periode der raschen Ausbeutung reicher
Schwemmlande nie erreichte Höhe gebracht: sie haben vielmehr auch zu einem großen
Teile die Voraussetzung für einen lohnenden Abbau der neu entdeckten Goldlager
gebildet. Die Goldproduktion des Transvaal wäre ohne diese technischen Fortschritts
niemals auch nur entfernt zu ihrer Höhe gelangt; der Bergbau am Rande ist in
seinem großen Umfange erst dadurch lohnend geworden, daß die Verbesserungen des
technischen Verfahrens die Ausbeutung von Quarz ermöglichen, der pro t nur
wenige g Gold enthält.

Die neueste und glänzendste Epoche der Goldgewinnung unterscheidet sich mithin
dadurch von allen früheren, daß sie nicht auf der Entdeckung neuer, leicht auszu-
beutender Goldfelder in Schwemmlanden beruht, sondern auf dem Fortschritte der
metallurgischen Methoden. Während in den früheren Perioden einer ungewöhnlich
starken Goldproduktion weitaus der größte Teil des neuen Goldes aus Schwemm-
landen gewonnen wurde, — so war es im Altertum, so war es zur Zeit der spanischen
Eroberungen in Amerika und später in der Zeit der brasilianischen und kalifornisch-
australischen Goldfelder — stammt heute der beträchtlich überwiegende Teil der
Goldförderung aus dem Gangbergbau. Die goldhaltigen Schwemmlands sind fast in
allen wichtigen Produktionsländern — die bedeutsamste Ausnahme ist Sibirien —
abgebaut; so namentlich in Kalifornien und Australien, den Ländern der ehemals
reichsten Alluvien. In Kalifornien und den übrigen goldproduzierenden Staaten der
Union liegt heute der Schwerpunkt der Goldgewinnung im Quarzbergbau, das gleiche
gilt von Australien. In Südafrika kam von Anfang an fast nur Quarzgold in
Betracht. Auch in Sibirien stammt das Gold nicht aus oberflächlichen Ablagerungen,
sondern aus sog. Diluvialschichten, die 20 und mehr Fuß unter der Erde liegen,
ebenso verhält es sich in Australien, soweit Schwemmlands neben dem Quarzbergban
in Betracht kommen.

Rach einer Denkschrift, die der Geheime Oberbergrat Dr. Hauchecorne im
Jahre 1894 für die Deutsche Silberkommission ausgearbeitet hat, kamen damals schon
        <pb n="291" />
        ﻿3. Die Goldproduktion der Welt am Ende des 19. u. am Anfang des 20. Jahrh. 261

von der gesamten Goldproduktion etwa 70% aus regelrechtem Bergwerksbetrieb und
nur 30 % aus der Goldwäscherei, während 1 y2 Jahrzehnte vorher der Bergbau gegen-
über der Wäscherei noch eine ganz untergeordnete Rolle gespielt hat. Das Verhältnis
hat sich inzwischen noch weiter zugunsten des Bergbaus verschoben.

Diese Wandlung ist deshalb von ganz besonderer Wichtigkeit, weil der Gang-
bergbau eine weit größere Nachhaltigkeit der Goldgewinnung gewährleistet als die
Ausbeutung oberflächlicher Goldablagerungen. Während auch die reichsten Gold-
felder infolge der Leichtigkeit der Goldgewinnung stets in kurzer Zeit erschöpft werden,
kann der Abbau beim Bergwerksbetriebe nur allmählich vor sich gehen. Dazu
kommt, daß die neueren Erfahrungen gezeigt haben, daß die früher häufig vertretene
Annahme, daß die Gänge in der Tiefe verarmen, keineswegs allgemein zutrifft, daß
vielmehr der Abbau nach der Tiefe bei den wichtigsten Goldbergwerken so weit
lohnend bleibt, als sich die Gänge überhaupt erstrecken.

Das Überwiegen der bergmännischen Goldgewinnung in der neuesten Zeit hat
die hauptsächlich von dem Wiener Geologen Eduard Sueß mit Nachdruck ver-
tretene und vielfach gläubig aufgenommene Ansicht widerlegt, daß der Goldbergbau
aus geologischen Gründen keine Zukunft haben könne, und daß deshalb mit der Er-
schöpfung der Schwemmlande ein unaufhaltsamer Rückgang der Goldproduktion ein-
setzen müsse. Sueß ging davon aus, daß der weitaus größte Teil der Gold-
gewinnung — er berechnete diesen Teil auf nicht weniger als neun Zehntel — aus
Alluviallagern stamme, die einen ungewöhnlich großen, aber rasch erschöpfbaren
Goldreichtum enthalten. Je weiter unsere Kenntnis der Erdoberfläche fortschreite,
um so geringer werde die Wahrscheinlichkeit der Entdeckung neuer und reichhaltiger
Waschgoldlager. Der Bergbau auf Gold werde für diesen Ausfall wegen des unzu-
verlässigen und spärlichen Goldvorkommens in hartem Gestein keinen Ersatz bieten
können; daher müsse mit Notwendigkeit ein allmähliches Versiegen der Gold-
gewinnung eintreten.

Wenn jemals eine Theorie schlagend durch die Tatsachen widerlegt worden ist,
dann ist der Sueß scheu Theorie eine solche Widerlegung zuteil geworden. Die
bekannten Schwemmlande sind nahezu gänzlich erschöpft, und die Goldgewinnung ist
beträchtlich höher als jemals zuvor. Die Fortschritte der Technik haben ein angebliches
Naturgesetz überwunden. Mit Recht schrieb L e x i s schon vor einem Jahrzehnt über
diese wichtige Frage:

„Wenn früher nach Sueß neun Zehntel alles Goldes aus den Wäschereien
stammte, so werden gegenwärtig vier Fünftel des außerhalb Sibiriens gewonnenen
Goldes durch Quarzbergbau geliefert, und da man jetzt imstande ist, Quarz mit Vor-
teil zu verarbeiten, das nur % Unze Gold auf die Tonne enthält, und da auch das
in Schwefelkiesen enthaltene, dem gewöhnlichen Amalgamationsverfahren nicht er-
reichbare Gold durch neue Methoden immer vollständiger extrahiert wird, so ist eine
bedeutende und nachhaltige Goldproduktion noch auf viele Jahrzehnte, vielleicht auf
Jahrhunderte gesichert.... Die gegenwärtige Zunahme der Produktion kann natürlich
nicht lange fortdauern, auch wird die Entdeckung neuer reicher Fundstätten in der
Zukunft immer seltener werden, während sich die alten allmählich erschöpfen müssen.
Aber eine wirkliche Goldknappheit liegt in so weiter Ferne, daß sie für die wirt-
schaftlichen Fragen der Gegenwart ebensowenig in Betracht kommt wie etwa die Er-
schöpfung der Kohlenlager der Erde."
        <pb n="292" />
        ﻿262

Zweiter Teil. Handel. XI. Geldwesen und Kapitalismus.

4.	Der Silberbergbau in Mexiko.

Von Hermann Paasch e.

Paasche, Kultur- und Reiseskizzen aus Nord- und Mittel-Amerika. Magdeburg, Albert
Rathke, 1894. S. 306—310.

So wie in Mexiko der Landbau vielfach noch in der alten Weise mit dem
uralten, hölzernen Pflug, dem Holzbalken als Egge, dem zweiräderigen hölzernen
Karren und dem Ochsenjoch betrieben wird, so ist auch der Silberbergbau vielfach
noch mit den alten Arbeitsweisen und Geräten üblich, wie sie vor nahezu 400 Jahren
ausgebildet wurden. Großartige Schachtanlagen, Fördermaschinen und Pumpwerke
sind noch in der verschwindenden Minderheit, und es gibt noch immer ausgedehnte
Gruben, auf denen das schwere Erz auf dem Rücken der Peonen sd. i. der Tage-
löhners an das Tageslicht gefördert wird auf Leitern, die nichts sind als Holz-
stämme, in welche tiefe Einschnitte gemacht sind, um den nackten Füßen der Indios
Halt zu bieten.

Die Schächte sind gewöhnlich nicht tief, der Wasserzufluß kann recht oft mit
Handpumpen bewältigt werden, die Kohlen sind übermäßig teuer, — 10 Dollars pro t
— und die Maultiere und Esel, die man zum Transport derselben zu den unzu-
gänglichen Minen gebrauchen würde, können viel vorteilhafter zum Drehen der Göpel
und Seilwerke verwendet werden, mit denen man die Förderung besorgt.

So steigen denn die Bergleute noch recht häufig, selbst in großen Minen, auf
den alten Holzleitern in die Tiefe, Talglichte dienen ihnen zur Erleuchtung der
düsteren Gänge, von einem Verzimmern ist bei der Festigkeit des Gesteins keine
Rede, und an Ventilation oder dergleichen denkt niemand.

Das Erz wird in rohe Ochsenhäute geschüttet, die mit Riemen und Stricken
zusammengeschnürt werden, und an langen, mächtigen Seilen windet man durch
Göpelbetrieb die mit etwa 3 Zentnern Erz gefüllten Tierbälge herauf, um sie dann
in kleinen Eisenbahnwagen aus dem horizontal verlaufenden Stollen ans Tageslicht
zu befördern, — eine höchst primitive, aber, wie man behauptei, oft noch recht
lohnende Arbeitsweise, da es sich bei so wertvollem Rohstoff immer nur um verhältnis-
mäßig kleine Mengen handelt und für deren Bewältigung vervollkommnete Be-
förderungsmittel keineswegs immer vorteilhaft sind.

Maultiere und Esel nehmen das Erz, wenn es beim Schacht zerschlagen und
gewaschen und nach seiner Güte ausgesucht ist, auf den Rücken und schleppen ihre
Karga, gleich 3 Zentner, auf den miserabelsten Saumpfaden zu Tal zur hacienda
de beneficio, zur Hütte.

Drahtseil- oder Feldbahnen anzulegen, ist bei der Zerklüftung des Terrains nur
selten möglich, und die armen Langohren sind bei ihrer bekannten Genügsamkeit und
Zähigkeit immer noch die billigsten Transportmittel. Man braucht ihretwegen nicht
einmal den Weg anzulegen oder zu verbessern, sie klettern über Stock und Stein,
bergauf, bergab, und schaut man von einem freien Platze der Stadt zu den Bergen
hinauf, so sieht man allenthalben diese unentbehrlichen Lasttiere in langen Reihen an
den Hängen herumklettern und das edle Metall zu Tal schleppen.

Die haciendas de beneficio sind meist am fließenden Wasser am Abhang
gelegen: aus den alten Zeiten der ladrones her noch mit hohen Mauern, Türmen
und Schießscharten versehen, gleichen sie kleinen mittelalterlichen Festungen, und
mittelalterlich ist auch die Art und Weise, wie in den älteren von ihnen noch immer
gearbeitet wird.

Das Erz kommt zuerst in große, alte Mühlen, um es oberflächlich zu zerkleinern.
Drei Pferdchen ziehen, im engen Kreise herumlaufend, direkt an dem Balken, um den
        <pb n="293" />
        ﻿4. Der Silberbergbau in Mexiko.

263

sich die mächtige Steinwalze dreht, die das Erz zermalmt. In der Mitte der Mühle
ist ein kegelförmig abgeschrägtes Sieb um den Standbalken angebracht, gegen welches
während der langsamen Umdrehung das Erz geworfen wird, so daß die feineren Teile
direkt in die unter dieser ersten Mühlenstation stufenförmig am Berge liegende zweite
Mühle laufen. Hier wird die zerkleinerte Masse unter Zusatz von vielem Wasser
ganz fein gemahlen, doch sind auch diese „Mühlen" die allereinfachsten, die man sich
denken kann.

Ein aufrechtstehender, runder Balken wird durch eine Zugstange von zwei Eseln
in drehende Bewegung gesetzt; an den Balken sind vier kurze Querhölzer befestigt,
und an jedem von diesen ist mittelst Stricken ein großer, schwerer Stein angehängt,
der, fortdauernd durch die breiige Erzmasse geschleift, dieselbe auf der harten, unter-
mauerten Unterlage so fein zermahlt, wie es bisher die besten Erzmühlen nicht fertig
gebracht; doch ist die Tagesleistung solcher Mühle nicht mehr als 4 Zentner.

Das fein zermahlene Erz läuft nun in ein Sammelbassin, um dann im freien
Hof (patio) weiter verarbeitet zu werden. Etwa 600 Kargas werden hier auf einen
Haufen gebracht, um dann von 20—24 Pferden und Maultieren, die, mit Stricken
aneinander gekoppelt, täglich etwa 8 Stunden im Kreise herumgetrieben werden, in
4—6 Wochen, je nach der Sonnenwärme, durchgeknetet zu werden. Unter Zusatz
von Quecksilber, Salz- und Kupsersulphat wird dabei das Silber allmählich in Almal-
gam übergeführt und nachher durch ein einfaches Auswaschen als solches gewonnen.

Man behauptet, daß diese Bearbeitung mit den Füßen der Tiere noch immer
die besten Resultate gebe und bisher durch keinerlei Maschinen ersetzt werden könne;
aber der Anblick dieser armen, abgetriebenen Geschöpfe, die hier, von den Stricken
blutig gescheuert, bis zum Knie in dem zähen Schlamm herumgehetzt werden, ist ein
geradezu mitleiderregender. Sie sollen die Arbeit auch durchschnittlich nur ein Jahr
aushalten, dann gehen sie an Huffäule rc. zugrunde, und man nimmt deshalb nur
billige, alte Kreaturen, die man hier zu Tode hetzt. — Wer nachher das glänzende
Metall im Gebrauch hat, ahnt meist gar nicht, wie viel menschliches und tierisches
Elend seine Gewinnung verursachte.

Daß die Arbeiter in den Minen durchweg Indianer sind, ist wohl selbstver-
ständlich; sie arbeiten jetzt meist im Stücklohn: die Hauer verdienen in den besseren
Gruben 1—1 y2 Dollar pro Tag, die Schlepper ca. 65 Centavos, die Arbeiter über Tage
35—90 Centavos. Das alte partido (Anteils)-System hat sich nicht bewährt. Dabei
erhielten die Hauer 50 Centavos festen Lohn und 8 % vom Erz, mußten aber das
Dynamit liefern. Viele arbeiteten jedoch nur so viel, um das Geld für den Spreng-
stoff zu verdienen, die weiteren 50 cts. genügten ihnen zum Leben, und, was das
Schlimmste war, sie nahmen nur das allerbeste Erz, so daß weniger gute Gänge nur
mit Verlust zu bearbeiten waren. Ein Beweis, wie alle diese vielgerühmten Löh-
nungsmethoden nur da am Platze sind, wo eine intelligente Arbeiterbevölkerung ihre
Vorteile zu nutzen versteht.

Hatte ich in Pachuca die alten und, wie es scheinen möchte, veralteten Arbeits-
weisen kennen gelernt, so ritt ich am nächsten Morgen mit meinem Gastfreunde, einem
deutschen Bergwerksdirektor, über die Berge nach dem berühmten Real ckel Monte,
einem kleinen, schön gelegenen Minenstädtchen, dem Hauptsitze der großen Real del
Uonte-Kompagnie, die noch jetzt etwa 300 Gruben in Betrieb hat, z. Zt. die reichsten, bis
Zu 300 Ji haltenden Erze fördert und in den letzten dreißig Jahren etwa 50 Millionen
Dollars Ausbeute gewonnen, aber auch ca. 30 Millionen für Neuanlagen, Wege-
bauten und Wasserleitungen verausgabt hat. Hier hat man die alten Arbeitsweisen
verlassen und ist zu soliden Schachtbauten und guten Maschinen übergegangen, besitzt
sogar die größte Bergwerksmaschine, die bisher in Amerika arbeiten soll, eine mächtige
Pumpe von 1000 Pferdekräften. Sie ist deutschen Ursprungs, von der Sächsischen
        <pb n="294" />
        ﻿264	Zweiter Teil. Handel. XL Geldwesen und Kapitalismus.

Maschinenfabrik Hartmann-Chemnitz erbaut und arbeitet, trotz der mißgünstigen
Prophezeiungen der Engländer und Amerikaner, ganz vorzüglich. Auch andere
Förder- und Bergwerksmaschinen sind seitdem mehrfach von deutschen Fabriken be-
zogen worden, ebenso wie die amerikanischen Stahlwalzen an den neueren Erz-
mühlen durch Grusonschen Stahl ersetzt werden mußten, da das amerikanische
Fabrikat zu weich war und die Erze durch Abgabe von Eisen verdarb. Sonst über-
wiegt leider noch immer amerikanischer und englischer Einfluß, weil sehr viel dortiges
Kapital in diesen, trotz Silberentwertung Gewinn bringenden Unternehmungen
angelegt ist.

5.	Licht- und Schattenseiten des Kapitalismus.

Von Walter Troeltsch.

Troelisch, Über die neuesten Veränderungen im deutschen Wirtschaftsleben. Vortrags-
cyklus. Stuttgart, W. Kohlhammer, 1899. S. 12—18.

Es hat nur einmal in der Weltgeschichte eine Zeit gegeben, wo das Kapital
eine ähnlich große Rolle gespielt hat wie im 19. Jahrhundert. Das war das 15.
und 16. Jahrhundert, als in der Hand von wenigen großen Handelshäusern Süd-
demschlands, Italiens und Frankreichs (ich nenne hier nur die Augsburger Fugger)
infolge glücklicher Spekulationen Millionen vereinigt waren.

Aber der Einfluß dieser Geldfürsten beschränkte sich auf den Handel mit teuren
fremden Waren und auf die politisch-finanzielle Lage der damaligen westeuropäischen
Dynastien. Die Masse der Bevölkerung blieb im ganzen von dieser Kapitalanhäufung
unberührt, weil Produktion und Erwerb sich in dem alten primitiven Geleise fort-
bewegten, weder eine Befruchtung noch eine Erschütterung von den damaligen
Kapitalmächten empfingen.

Wenn seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts das Kapital so unendlich tief in
unsere ganze Volkswirtschaft eingreift, so beruht dies darauf, daß sich sein Einfluß
nicht, wie ehedem, nur auf einzelne Sphären beschränkt, sondern daß es die beherr-
schende Macht über die meisten Gebiete von Produktion und Erwerb geworden ist.

Ist diese Macht des Kapitals als Glück oder als Unglück zu betrachten?

Weite Kreise der Bevölkerung neigen heute zu letzterem Urteil. Da ist es wohl
angebracht, darauf zu verweisen, wie Großes die moderne Volkswirtschaft dem Kapi-
talismus zu danken hat.

Auf ihn ist doch zurückzuführen die ungeheure Expansion der Produktion, die
heute Milliarden zählt, wo sie früher nur Hunderte von Millionen umfaßte, die heute
trotz aller Maschinen Arbeitsgelegenheit schafft, wie sie der Vergangenheit fremd war
Das Kapital ist der Pionier, nicht der Kultur, aber der wirtschaftlichen Entfaltung,
auf der neben der Wehrkraft die Macht der großen Nationen ruht. Dabei ist das
Kapital in seiner Funktion als Förderer des Erwerbs nicht, wie früher, auf enge
Kreise beschränkt; eine Kreditorganisation, die zwar nicht lückenlos, aber doch außer-
ordentlich verfeinert ist, sorgt dafür, daß es den Zwecken aller Personen, die Vertrauen
verdienen, dienstbar gemacht ist.

Die Menschheit ist durch den Kapitalismus förmlich umgebildet worden. Und
es handelt sich hier durchaus nicht bloß um Verschlechterungen, auf die ich sogleich
komme. Die Anspannung der Leistungsfähigkeit des einzelnen, die dem modernen
Wirtschaftsleben statt ehemaliger behaglicher Faulheit den Stempel fieberhafter
Tätigkeit aufgeprägt hat, ist diktiert durch den Zwang, im Konkurrenzkampf fremdes
oder eigenes Kapital so gut wie möglich auszunützen. Pessimisten nennen das
        <pb n="295" />
        ﻿5. Licht- und Schattenseiten des Kapitalismus.

265

Kapital in dieser Funktion eine „Peitsche"', andere werden in ihm eines der mäch-
tigsten Erziehungsmittel der heutigen Menschheit erblickerp

Der ganze außerordentliche Fortschritt in unserem materiellen Dasein, an dem
alle Klassen der Bevölkerung, wenn schon ungleich, teilnehmen, führt auf die Zu-
nahme des Kapitals zurück. In welchem Maß ist dadurch die Steuerkraft der ganzen
Bevölkerung gestiegen, und wie haben Staat und Gemeinde sich diese Zunahme zu
nutze machen können!

Schon aus diesen Andeutungen erhellt, daß wir das Privatkapital in Pro-
duktion und Erwerb nie entbehren könnten, wollten wir nicht alles Erreichte in
Frage stellen.

Aber auf der anderen Seite lassen Sie uns doch nicht verkennen, daß die Macht
des Kapitals große Gefahren über unser wirtschaftliches und soziales Leben
gebracht hat.

Auf die große Steigerung der egoistischen Triebe im Menschen, auf den öden
Mammonismus und Materialismus, der so weite Kreise unserer Zeit beherrscht, will
ich nur nebenher Ihre Aufmerksamkeit richten. Das sind bedauerliche Erscheinungen,
die außer den Philosophen und Moralisten zwar auch den Nationalökonomen, aber
diesen doch nicht in erster Linie interessieren.

Neben jener allgemeinen Steigerung des Wohlstands, von der ich eben sprach,
steht ein außerordentlicher Gegensatz in den Besitzverhältnissen. Man muß, um zu
ähnlichen Differenzen des Vermögensbesitzes zu gelangen, bis auf die Zeit der Fugger
zurückgehen. Aber, wie ich schon vorhin sagte, großer Besitz bedeutet heute ganz etwas
anderes als vor 300—400 Jahren, da seinem Einfluß heute außer der öffentlichen
Verwaltung kaum ein Gebiet entzogen ist. Und diese Zugänglichkeit aller Gebiete
vervielfacht auch die Aussichten auf weitere VVrmehrung des Reichtums in der
Hand weniger Tausende von Familien, auf eine weitere Verschärfung der Besitz-
gegensätze.

Schon dies ist beklagenswert, so unentbehrlich an sich Besitzkontraste im Leben
sind. Aber vor allem haften dem Kapital, namentlich wo es sich in großen Massen
bei einzelnen aufgehäuft findet, bei seinem Eingreifen in die Volkswirtschaft einige
Eigenschaften an, die nur ungünstig beurteilt werden können.

Das Kapital fragt nicht nach dem tatsächlichen Bedürfnis feiner Anwendung.
Es schreckt also auch nicht vor einer Überspannung der Produktion und Konkurrenz
zurück. Denn der Stern, dem es folgt, ist nicht Befriedigung von Bedürfnissen der
Allgemeinheit, sondern Gewinn.

Und weiter: Das Kapital hat einen Zug zum Tyrannischen. Dies zeigt sich in
doppelter Beziehung: Einmal opfert es rücksichtslos alle schwächeren Betriebsformen,
soweit sie nicht durch ihre Leistungen, wie der kleinere Landwirtschaftsbetrieb, oder
durch sonstige Vorteile vor dem kapitalistischen Betrieb, wie manche Handwerke,
widerstandsfähig sind, oder soweit sie nicht, wie in der Form der Hausindustrie oder
des Detailhandels, seinen Zwecken dienstbar zu machen sind.

Und noch nach einer anderen Richtung bewährt es diesen seinen Charakter:
Das Kapital erhebt, soweit ihm keine Hindernisse im Weg stehen, auch innerhalb
des einzelnen Betriebs den Anspruch, nicht nur Richtung und Ausdehnung der
ganzen Geschäftsführung, sondern auch die Verteilung des Gewinns einseitig zu
bestimmen.

Diese Kritik mag Ihnen scharf erscheinen; aber ihre Berechtigtheit wird nicht
zu leugnen sein. Nur das muß ich beifügen, um zuweitgehende Konsequenzen, die
daraus gezogen werden, abzulehnen. Jene Eigenschaften haften zunächst nicht not-
wendig an allen einzelnen Trägern des Kapitalbesitzes; fast jeder von uns kennt
Unternehmer, die ihrer Macht aus eigener Entschließung Schranken auferlegen und
        <pb n="296" />
        ﻿266	Zweiter Teil. Handel. XI. Geldwesen und Kapitalismus.

der wirtschaftlichen Überlegenheit durch ihre persönliche Haltung den verletzenden
Stachel nehmen.

Und weiter sind jene Eigenschaften sozusagen der Institution des Privatkapitais
selbst angeboren. Wir müssen sie in den Kauf nehmen wie bedenkliche Eigenschaften
an einer an sich nützlichen und notwendigen Sache; wir müssen uns mit ihnen ab-
finden, so gut es eben geht, d. h. wir müssen diese Gefahren zu vermindern trachten,
da sie nie ganz zu beseitigen sind.

Alle Weisheit der Zukunft wird auf die Dauer nicht darüber hinauskommen.

In engstem Zusammenhang mit diesen Schattenseiten des Kapitalismus steht
das, was wir heute die soziale, die Arbeiterfrage nennen. Die Ent-
wicklung des großkapitalistischen Betriebs und die wachsende Vermögens- und Ein-
kommensungleichheit ist es, die die moderne Arbeiterfrage geschaffen hat.

Ihre Grundlagen sind die folgenden:

Zunächst ist die Zahl der abhängigen Arbeiter außerordentlich gewachsen. In
Industrie und Handel haben sich die in Betrieben mit über 5 Personen beschäftigten
Arbeiter und Gehilfen allein von 1882—1895 vermehrt von 2,70 Millionen auf 4,85
Millionen, d. h. 1882 war jeder 17. Mensch, 1895 jeder 11. Mensch in dieser Klasse.*)

Sodann ist die Stellung des Arbeiters im Wirtschaftsleben gegen früher eine
ganz andere geworden. Von den Arbeitern in der Landwirtschaft will ich hier ab-
sehen; hier ruht die Entwicklung auf ganz anderen Grundlagen, hier ist die Ver-
schiebung eine viel geringere.

Vergegenwärtigen wir uns die Lage der Arbeiter in der Vergangenheit.

Der Typus war hier der Kleinbetrieb mit seiner patriarchalischen Verfassung,
bei der nicht nur der Lehrling, sondern auch der Gehilfe ins Hauswesen des Meisters
aufgenommen war und der Nachwuchs nach kürzerer oder längerer Zeit Aussicht
hatte, selbständig zu werden. Die Löhne waren gering, die Behandlung nicht fein,
aber dennoch bestand weder eine soziale noch eine große pekuniäre Kluft zwischen
dem Unternehmer und seinen Arbeitern.

Dies ändert sich in dem Maß, als der großkapitalistische Betrieb eindringt und
den Kleinbetrieb verdrängt. Die Zahl der Abhängigen beginnt in viel stärkerem Maß
zu wachsen als die der Betriebsleiter. Denn letztere werden dezimiert, ersteren werden
Personen zugeführt, die bisher an gewerblicher Arbeit unbeteiligt waren. Schon diese
gegensätzliche Bewegung erschwert dem Arbeiter das Selbständigwerden; noch mehr
aber die Steigerung der Anforderungen, die jetzt in bezug auf Kapital und Aus-
bildung an einen Betriebsleiter gestellt werden. War früher die Abhängigkeit in
der Regel ein bloßes Durchgangsstadium für den Arbeiter, so ist sie heute ein
dauernder Zustand.

Erst der Großbetrieb scheidet in gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Beziehung
den Unternehmer vom Arbeiter. Der Arbeiter ist nicht herabgedrückt, — es wird
nur zu oft vergessen, wie sehr trotz dieser Entwicklung die Arbeitslöhne gestiegen
sind — aber er ist des Emporsteigens beraubt und dadurch, ganz abgesehen von allen
Besitzverschiedenheiten, von seinem Brotherrn durch eine tiefe Kluft getrennt. Gleich-
zeitig machen die patriarchalischen früheren Beziehungen zwischen Herren und

*) Nach der Berufs- und Betriebszählung vom 12. Juni 1907 waren im Deutschen
Reiche in I n d u st r i e einschl. Bergbau und Baugewerbe und in Handel und Verkehr
einschl. Schank- und Gastwirtschaft als Gehilfen, Arbeiter usw. hauptberuflich beschäftigt:
10 582 650 Personen bei einer Gesamtbevölkerung von 61 702 529; es war also jeder 6. Mensch
in einer abhängigen industriellen, gewerblichen oder kaufmännischen Stellung. S t a t i st i s ch e s
Jahrbuch für das Deutsche Reich. Herausgegeben vom Kaiserlichen Statistischen
Amte. 30. Jahrgang 1909. Berlin, Puttkammer &amp; Mühlbrecht, 1909. S. 10. — G. M.
        <pb n="297" />
        ﻿6. Die Gründerzeit der 1830 er Jahre rc.

267

Arbeitern, deren Beseitigung schon durch die Menge der Arbeiter nahegelegt ist,
allmählich einer Entfremdung Platz. Zwischen beide Teile schieben sich Zwischenper-
sonen mit eigener Verantwortlichkeit in Gestalt von Beamten und Aufsehern; es
entstehen Geschäftsformen, wie die moderne Aktiengesellschaft, in denen der Kapitalist
in der denkbar losesten Form den Arbeitern gegenübertritt.

Aber wichtiger als diese Wandelungen ist das: Unsere Arbeitermassen haben
unter dem Einfluß ihrer Zahl und ihrer Abhängigkeit ein eigenes Klassen- und
Standesbewußtsein bekommen. Sie fühlen sich als Macht in der modernen Volks-
wirtschaft und ringen als solche um Anerkennung. Daß sie in politischer Beziehung
durch das allgemeine direkte Reichswahlrecht als gleichwertig mit den Reichsten
und Intelligentesten anerkannt sind, hat ihr Standesgefühl und ihre Hoffnungen
noch stark gesteigert.

So erklären sich die tiefen Interessengegensätze, die heute die Welt bewegen
überall, wo es Großbetriebe gibt, Gegensätze, die keinem Staat mit gleicher Ent-
wicklung erspart sind und nur je nach den Charaktereigenschaften des betreffenden
Volks stärker oder schwächer hervortreten.

Daß sich an dieses Emporstreben der Arbeiter ein förmliches sozialistisches Lehr-
gebäude anschloß, das den Arbeitern in einer anderen Wirtschaftsordnung ohne Privat-
kapital und Privatwirtschaft ein besseres materielles Dasein, vor allem aber ausschlag-
gebenden Einfluß in Aussicht stellte, darf nicht verwundern. Die Nationalökonomie
bis zum letzten Drittel des vorigen Jahrhunderts hatte in verschiedenen Schattie-
rungen, aber doch immer wieder ein Lehrgebäude nur vom Unternehmerstandpunkt
aus ausgebaut.

Mägen wir über die sozialistischen Zukunftsideen die Achseln zucken, die hämische
Kritik alles Bestehenden mit Recht gefährlich finden, das dürfen wir uns doch nicht
verhehlen, daß diese Kritik, so abstoßend sie zunächst wirkt, doch in manchen Einzel-
heiten nicht fehlgreift: wir müssen anerkennen, daß die Zunahme der Abhängigkeit
und Besitzesungleichheit, in die alle Stände verflochten sind, dem Staat wie den
Besitzenden Pflichten auferlegt, die früher kaum gekannt waren, deren Erfüllung
kaum begonnen hat und unsere ganze Zukunft beherrschen wird.

6.	Die Gründerzeit der 1850 er Jahre
in ihrer Bedeutung für die Entfaltung kapitalistischen
Wesens in Deutschland.

Von Werner Sombart.

S o m b a r t, Die deutsche Volkswirtschaft im neunzehnten Jahrhundert. 2. Ausl.
Berlin, Georg Bondi, 1909. S. 84—90.

Durch ein wunderbares Zusammentreffen fielen in das eine denkwürdige Jahr
1848 drei Entdeckungen, die bestimmt sein sollten, eine neue Epoche der Weltgeschichte
einzuleiten: die Entdeckung der reichen Goldschätze in den Gebirgen Kaliforniens und
in Australien, sowie die Entdeckung der ergiebigsten Quecksilberminen in Mexiko, die
einer entsprechenden Hebung der Silberproduktion gleichkam.

Die gewaltigen Mengen von Edelmetallen, die dadurch dem Weltmärkte zu-
geführt wurden, strömten zunächst nach den Vereinigten Staaten und England ab;
von hier gelangten sie dann auf dem Wege des Handels zu uns. Zunächst noch, ohne
genutzt zu werden. Vielmehr sorgte das Mißtrauen, das als Folge der politischen
Wirren der vergangenen Jahre noch in der Geschäftswelt zurückgeblieben war, dafür,
        <pb n="298" />
        ﻿268	Zweiter Teil. Handel. XI. Geldwesen und Kapitalismus.

daß sie in Kellern und Truhen eingeschlossen wurden. Sie wagten sich anfangs
sogar noch nicht einmal in die Banken. Erst im Jahre 1851 begannen sie diesen zu-
zuströmen, dann freilich so plötzlich, daß sie die Tresors der Banken förmlich über-
fluteten. Allein bei der Preußischen Bank stiegen die freiwilligen Privatdepositen
von Januar bis August 1851 von 4% auf 9y3 Millionen Taler, so daß die Bank,
die nicht wußte, was sie mit dem Gelde anfangen sollte, sich am 1. Oktober 1851
zu der im Bankgeschäft beispiellosen Maßregel gezwungen sah, die bereits längere
Zeit bei ihr ruhenden Privatdepositen zu kündigen. Die Metallvorräte der Preußischen
Bank aber betrugen am 1. Januar 1851 10,8 Millionen Taler, am 31. Oktober
desselben Jahres jedoch 23,7 Millionen Taler.

Endlich war die Zeit wiedergekommen für das Erwachen des Erwerbsstrebens,
der Gewinnsucht, des Unternehmungsgeistes. In einer Weise, wie noch nie, ergriff
der Taumel die gesamte Kulturwelt Europas. Was die Furcht vor politischen Un-
ruhen an kapitalistischer Energie während der letzten Jahre zurückgehalten hatte,
brach jetzt mit einem mächtigen Getöse hervor, seit insbesondere durch den Staats-
streich Napoleons und den Sieg der Reaktion in Deutschland die Gewähr für ein
ungestörtes Erwerbsleben im Innern auf Jahre hinaus geschaffen worden war.

Die ersten Jahre nach großen politischen Ereignissen, die ein Volk fesseln, sind
häufig an und für sich Zeiten flotten Erwerbslebens. Ausgaben werden gemacht, die
lange zurückgehalten wurden; dadurch belebt sich der Markt, das große Schwungrad
der Warenzirkulation kommt in Bewegung, die Preise steigen, die Möglichkeit rascher
Gewinne wird eröffnet. Aber auch die Neigung dazu ist besonders rege. Der
politischen Interessiertheit folgt die Freude am materiellen Wohlleben, die wiederum
den Wunsch erzeugt, recht reich mit den Gütern dieser Welt gesegnet zu sein. Daher
die Hausseperioden im europäischen, speziell dem deutschen Wirtschaftsleben nach der
französischen Revolution, nach den Napoleonischen Kriegen, nach der Iulirevolution
(in Frankreich), nach den Unruhen des Jahres 1848, nach dem deutsch-französischen
Kriege (in Deutschland). Kommt nun noch eine rasche Vermehrung der Edelmetalle
dieser allgemeinen gewinnfrohen Stimmung zu Hilfe, so ist das Ergebnis dann eine
solche lebendige Zeit, wie die der 1850er Jahre, in der die Lust zu erwerben die
weitesten Volkskreise erfaßte, in der die Spekulation mit einer früher nie gekannten
Mächtigkeit die deutsche Geschäftswelt ergriff und nun erst recht eigentlich mit dem
echten und unverfälschten kapitalistischen Geiste nicht vorübergehend, sondern für alle
künftige Zeit erfüllte. In diese politisch ruhigen Jahre fällt die Geburtsstunde des
neuen Deutschlands.

Was der Zeit nach 1851 den Stempel aufdrückt und ihr einen schon völlig
modernen Charakter im Vergleich zu der Hausseperiode im Anfang des Jahrhunderts
verleiht, ist der Umstand, daß sich die Spekulationswut — die Gewinnsucht — ein
neues Feld der Betätigung sucht: die Gründung gewinnversprechender Unter-
nehmungen. Damit wird recht eigentlich das kapitalistische Interesse gefördert. Denn
ein großer Teil wenigstens der in den spekulativen Zeiten ins Leben gerufenen
Gründungen besteht ja dauernd weiter als Organisationen kapitalistischen Wesens,
dem sie damit zur Ausbreitung verhelfen.

Eine rechte „Gründerzeit" sind also die 1850er Jahre. Gegründet werden
vor allem Bankinstitute, dann aber auch industrielle Etablissements, Bergwerke und
— nicht zuletzt! — Eisenbahnunternehmungen. Dabei kam eine neue Form der Kapital-
beschaffung zur allgemeinen Anerkenntnis: die Aktiengesellschaft und ihr
verwandte Gebilde. Das Prinzip der Aktiengesellschaft beruht, wie jedermann weiß,
auf der Zusammenfügung kleinerer Geldbeträge zu größerem Vermögen in der
Weise, daß die Besitzer der einzelnen Anteile lediglich in der Höhe ihres eingeschossenen
Betrages an der Unternehmung beteiligt, also auch für etwaige Verpflichtungen
        <pb n="299" />
        ﻿6. Die Gründerzeit der 1850 er Jahre rc.

269

haftbar sind. Die Aktiengesellschaften sind nun recht eigentlich das Mittel, kapita-
listisches Wesen allgemein zu machen. Sie bedeuten eine Demokratisierung und end-
gültige Stabilisierung des Kapitalismus, nicht etwa, wie man irrtümlich annimmt,
dessen Überwindung. Denn mit Hilfe des Aktienanteils, den im Notfall auch der
mäßig wohlhabende Mann erwerben kann, ziehe ich die breiten Massen in das Ge-
triebe der kapitalistischen Wirtschaft hinein, fessele sie an das Interesse kapitalisttscher
Organisation, verbreite vor allem jene Grundstimmung, die ich als kapitalistischen
Geist bezeichne, über die Zeiten der Ekstase hinaus dauernd in alle Poren des Volks-
körpers.

Die spekulative Periode der 1850er Jahre führte aber noch eine andere Neuerung
als dauernde Institution in das deutsche Wirtschaftsleben ein, deren Existenz für die
Entfaltung kapitalistischen Wesens ebenfalls von entscheidender Bedeutung geworden
ist: das ist die Kombinierung bankähnlicher und industrieller
Unternehmungen, anders ausgedrückt: die Finanziierung von Produktions-
oder Verkehrsunternehmungen durch Bankinstitute. Um was es sich dabei handelt,
ist dieses: es werden bestimmte Unternehmungen in der Form von Aktiengesell-
schaften ins Leben gerufen, deren Zweck es ist, lediglich die Mittel zusammenzubringen
zur Begründung oder Unterstützung anderer schon bestehender oder selbst erst zu
schaffender gewinnbringender Unternehmungen irgendwelcher Art. Es liegt darin
also, wie man es zutreffend genannt hat, eine Spekulation auf die Spekulation. Der-
artige Institute bedeuten eine ungeheure Steigerung der kapitalistischen Energie.
Denn da sie von der unausgesetzten Neubelebung irgendwelcher produktiven Tätigkeit
ihr eigenes Dasein fristen, so liegt es in ihrem Wesen begründet, daß sie stets treiben,
stimulieren, drängen. Sie sind gleichsam eine Gründungsmaschinerie, eine per-
manente Einrichtung zur Anstachelung des Unternehmungsgeistes. Es ist daher auch
begreiflich, wenn sie ihre erste und bedeutsamste Entwicklung in dem spekulativen
Volke pur excellence, bei den Franzosen, gefunden haben. Jenes Riesenunter-
nehmen, dessen Gründung Zola in seinem Romane L’Argent als das Werk Saccards
schildert, ist der vrsckit mobilier, der 1852 ins Leben trat und vorbildlich für alle
späteren Geschäfte mit ähnlichen Tendenzen wurde.

In Deutschland war dasjenige Institut, das zuerst seiner ganzen Anlage nach
dem 0r6ckit mobilier am nächsten kam, die 1853 gegründete Bank für Handel und
Industrie zu Darmstadt, die noch heute mit dem Sitz in Berlin und einem Kapital
von 105 sjetzt: 160] Millionen Jl als mächtige Zentrale kapitalistischen Unternehmer-
tums weiter besteht. Aber die 1850er Jahre erlebten noch zahlreiche andere Grün-
dungen ähnlicher Art, denen sich reine Bankinstitute in großer Menge anschlossen.
Das gesamte moderne Bankwesen ist in Deutschland ebenfalls in dem er-
eignisreichen sechsten Jahrzehnte geschaffen worden und damit die Grundlage für eine
hochkapitalistische Organisation der Volkswirtschaft überhaupt.

Die 1850er Jahre sind mithin die wichtigste spekulative Periode, die Deutsch-
land bisher erlebt hat. In ihnen wird der moderne Kapitalismus definitiv zur Grund-
lage der Volkswirtschaft gemacht. Dies geschieht durch eine allgemeine Befruchtung
aller Wirtschaftsgebiete mit Kapital, das sich durch die plötzliche Vermehrung der
Edelmetallvorräte und die damit im Zusammenhang stehende Preishausse rasch in
den Händen einzelner Personen ansammelt, noch rascher aber durch die Entwicklung
des Aktienwesens und der Bankorganisation sich zu größeren Summen zusammen-
ballt, die nunmehr nach intensiver Verwertung streben. Damit ist ein Fonds von
kapitalistischer Energie geschaffen und gleichsam objektiviert, der, sich aus sich selbst
immerfort erneuernd und vermehrend, zu einer ungeheuren Triebkraft von revolu-
tionärer Wirkung wird.
        <pb n="300" />
        ﻿270

Zweiter Teil. Handel. XII. Bankwesen.

Sich eine quantitativ bestimmte Vorstellung von der schöpferischen Leistung jener
Jahre zu bilden, ist unmöglich. Nur an einigen Symptomen vermögen wir die
enorme Zeugungskraft jener Zeit zu ermessen. Vor allem an den uns bekannten
Ziffern der neu angelegten Aktienkapitalien. Im Königreich Bayern beispielsweise
wurden in dem Jahrzehnt von 1839—1848 insgesamt 6 Aktiengesellschaften mit einem
Kapital von nicht ganz 4 Millionen M (3,99) gegründet; im folgenden Jahrzehnt
(1849—1858) dagegen deren 44 mit einem Kapital von mehr als 145 Millionen Jl.
Im Bergbau und Hüttenbetriebe des Königreichs Preußen betrug die Zahl der ge-
gründeten Aktiengesellschaften in den 18 Jahren von 1834—1851 14, ihr Kapital
23,29 Millionen Taler; dagegen in den 6 Jahren von 1852—1857 die Zahl 59, das
Kapital 70,69 Millionen Taler. Nach den Angaben Max Wirths bezifferte sich für
ganz Deutschland das Aktienkapital der von 1853—1857 neu begründeten Banken
allein auf 200 Millionen Taler, das auf neue Eisenbahnen eingezahlte Aktienkapital
in demselben Zeitraum betrug über 140 Millionen Taler, während die verschiedenen
von Eisenbahnen und andern industriellen Gesellschaften in dem Zeitraum von
10 Jahren aufgenommenen Prioritätsanleihen 206 Millionen Taler überschritten.
Von 50 Versicherungsgesellschaften mit einem Kapital von mehr als 60 Millionen
Talern und von 259 Bergwerks-, Hütten-, Dampfschiffahrts- und Maschinenbau-
Gesellschaften, von Zuckersiedereien und Spinnereien mit einem Kapital von mehr als
260 Millionen Talern ist die größere Hälfte in jenen Jahren entstanden. In Preußen
wurden im Jahre 1856 allein für etwa 150 Millionen Taler neue Gesellschaften
konzessioniert, während Österreich in diesem einzigen Jahre für mehr als 100 Millionen
neue Eisenbahnen unternahm.

XII.	Bankwesen.

1. Genueser Bankwesen im Mittelalter.

Von Heinrich Sieveking.

S i e o e k i n g, Genueser Finanzwesen mit besonderer Berücksichtigung der Casa di
8. Giorgio. II. Die Casa di 8. Giorgio. Freiburg i. B., I. C. B. Mohr (Paul Siebeck), 1899.
S. 41, S. 42—43 und S. 44—49.

Das Bankwesen entwickelte sich aus dem Handwechsel, dem Umtausch voll
Münzen, an den sich die Ausnahme von Depots und das Ausleihen gegen Pfand
anschloß. Das Recht des Handwechsels war Regal.

In Genua war das Recht, Geld zu wechseln, auf den Platz der acht der Stadt
gehörigen Banken beschränkt. Die Stadt verpachtete 1150 dies Recht an ein Kon-
sortium auf 29 Jahre gegen 400 £. Nur die eigenen auswärtigen Münzen, welche
der Kaufmann von auswärts mitgebracht oder in Genua bei einem Verkauf empfangen
hatte, durfte er in seinem Hause wechseln, ohne an das Monopol der Bankiers ge-
bunden zu fein.

Wenn das Bankwesen sich einerseits aus Handwechsel und Wucherdarlehen
entwickelte, so haben wir einen anderen Ursprung darin zu sehen, daß sich an die
Warengeschäfte der großen Kaufleute Bankgeschäfte anlehnten, die schließlich den
wichtigeren Geschäftszweig bildeten, so daß aus dem mercator der bancherius wurde.
Die bancherii der italienischen Städte betreiben noch lange Warengeschäfte neben
ihren Bankgeschäften. Ja ein Bankier verpflichtete sich wohl, zur Deckung der Gut-
haben seiner Kunden eine Warenreserve bereitzuhalten.
        <pb n="301" />
        ﻿1. Genueser Bankwesen im Mittelalter.

271

Während sich die Bedeutung des Bankgeschäftes für den Handel immer mehr
entwickelte, wurden das Darlehen gegen Faustpfand und der Handwechsel als minder-
wertige Geschäfte angesehen.

Die Florentiner keneratores stehen nicht in der Matrikel der Arte di cambio,
und in Genua wurden seit dem 14. Jahrhundert die bancharoti, die den Hand-
wechsel betrieben, und die usurarii, die Pfapdleiher, von den banoberii unterschieden.
Eine ähnliche Differenzierung des Geschäftsbetriebes fand in Venedig statt.

In Genua regelte der Staat das Bankwesen. Bank- und Wechselsachen unter-
standen dem Oküoium mereantie*). Die Bankiers waren verpflichtet, nur mit guter
Münze zu zahlen, und mußten schwören, weder selbst die Münzen zu verringern,
noch solches von feiten ihrer kurnuli zu dulden, dagegen falsche Gold-, Silber- und
Kupfermünzen, die in ihre Hände kamen, zu zerschneiden.

Die fiskalischen Rücksichten traten schon im 13. Jahrhundert zurück. Der Staat
beschränkte sich auf die Überwachung des Bankwesens im Interesse der Volkswirtschaft.

Als 1415 die bancha communis, aus der die Stadt 150 £ jährlicher Miete
zu ziehen pflegte, abgebrannt war, scheute die Stadt die Kosten eines Neubaus.
Den Anliegern der Piazza banchi wurde auferlegt, für Bankräume zu sorgen, die an
niemand anders als an bancherii und bancharoti, Notare und Mäkler (censarii)
oder an die Pächter öffentlicher Einkünfte zu vermieten waren. Eine Säule sollte
errichtet werden für öffentliche Anschläge. Die eine Seite dieser Säule blieb für
Anschläge betr. Versteigerung der öffentlichen Einkünfte frei.

Der Edelmetallhandel blieb im Interesse der staatlichen Münze beschränkt. Im
übrigen waren Bankgeschäfte seit dem 13. Jahrhundert an eine Konzession gebunden.
Nur derjenige durfte sie betreiben, welcher von dem Oküciurn mereantie geprüft und
für würdig befunden war. Der Bankier hatte einen jährlich im Dezember zu er-
neuernden Eid zu schwören, daß er und seine karnuli ihr Amt gewissenhaft ausüben
wollten; außerdem war eine genügende Sicherheit zu stellen.

Der Bankier mußte angeben, ob er sein Geschäft auf eigene Rechnung führen
wolle oder auch für Genossen, die dann gleich ihm haftbar waren.

Für den bankerott gegangenen Bankier hafteten außer seinen Bürgen seine
Brüder personaliter und realiter, außer wenn sechs Monate vor Eintritt der In-
solvenz Gütertrennung eingetreten war, ferner seine Gattin, außer wenn sie binnen
Jahresfrist nach Beginn des Bankbetriebes dem Oküciurn mereantie ausdrücklich er-
klärt hatte, sie wolle nicht für ihren Gatten haften.

Trat Insolvenz ein, so waren Eintragungen über mehr als 25 £, die in den
beiden letzten Tagen vorgenommen waren, ungiltig. Eintragungen des letzten Monats
zugunsten des Bankiers bestanden nur unter Zustimmung der Konkursbehörde zu Recht.
In der Regel wurde den Konkursgläubigern ein besonderer Magistrat bestellt. Sonst
trat das Oküciurn mereantie ein, welches auch das Verfahren eröffnete, indem es
die Bücher des fallit Gegangenen mit Beschlag belegte.

^ Das Hauptgeschäft der genuesischen Bankiers war die Kassenführung. Die
Bankiers nahmen von Einheimischen und Auswärtigen Depositen an oder kassierten
Gelder für ihre Kunden ein. Über die so entstandenen Guthaben konnten die Bank-
kunden mittelst Umschreibung in den Bankbüchern verfügen.

Die Umschreibung im Buche des Bankiers galt als Zahlung, sofern die causa
bes Geschäftes bei der Umschreibung vermerkt war.

*) Das Officium mereantie war Richter in Handelssachen. Bosco definiert, daß zum
^egriff der Handelssache dreierlei nötig sei, hinsichtlich der Persönlichkeit, der Sache und der
^trt des Geschäftes. Es müsse sich handeln um rneroawres, meroes und negotia mercandi.
        <pb n="302" />
        ﻿272

Zweiter Teil. Handel. XII. Bankwesen.

Der Deponent konnte die Umschreibung seines Guthabens oder eines Teiles
desselben durch mündlichen oder schriftlichen Auftrag bewirken. Er konnte auch sein
Guthaben benutzen, indem er Wechsel auf seinen Bankier zog.

Das ordnungsmäßig geführte Bankbuch wurde einer beglaubigten Urkunde
gleichgeachtet, und wie der Notar, so konnte und mußte der Bankier seine Bücher
als Beweismittel vor Gericht produzieren. Doch hatten Eintragungen in das Buch
des Bankiers zunächst nur Beweiskraft zugunsten seiner Gläubiger gegen ihn und
untereinander, sofern kein Schuldschein vorhanden war. Erst 1413 sanktionierte das
Gesetz eine bereits vorher geübte Praxis, indem es dem Oküoium meroautis ge-
stattete, solchen Eintragungen prozessuale Beweiskraft auch zugunsten des Bankiers
selbst zuzugestehen.

Die Genueser Bankiers hatten ihre Geschäftsfreunde an allen für den da-
maligen Handel in Betracht kommenden Plätzen. In jenen unsichern Zeiten hielt
man sich bei Beziehungen mit dem Ausland meist an dort ansässige Landsleute, mit
denen man wohl gar durch Bande des Blutes verbunden war. Die Bankiers
schickten sich von Zeit zu Zeit Abrechnung über die von den gegenseitigen Kunden
empfangenen und für sie geleisteten Zahlungen. Diese rations8 wurden gegen-
einander verrechnet. Durch das Umschreiben in den Büchern der Bankiers von
einem Kunden zum andern und durch die Abrechnungen der Bankiers untereinander
ersparte die entwickelte italienische Kreditwirtschaft des Mittelalters den Umsatz von
Bargeld. Nur die Saldi brauchten in bar beglichen zu werden.

Die Depositen waren teils befristet, teils jeden Tag kündbar. Aber die Bankiers
ließen ihre Depositen nicht müßig liegen, sondern benutzten sie zu allerhand Ge-
schäften, die wir heute nicht als bankmäßig bezeichnen. So konnte es kommen, daß
ihnen die Forderungen ihrer Kunden auf Rückzahlung der Depositen unbequem wurden
und sie nach Ausflüchten suchten, sich ihrer Pflicht der Rückzahlung zu entziehen.

Dagegen mußten schon die Statuten des 13. Jahrhunderts Stellung nehmen.
Wollte ein Bankier seine Verpflichtungen nicht erfüllen, so mußte der Gläubiger sich
an den Vikar wenden. Dieser setzte zunächst dem Bankier noch eine Frist, den Respit-
tagen beim Wechsel entsprechend; sie betrug bei einer Forderung bis zu 200 £ 8 Tage,
bei einer größeren Summe 14 Tage. Zahlte der Bankier nicht binnen dieser Frist,
so verfiel er der Strafe eines Zwanzigstels der Schuld, von der die Hälfte dem
Gläubiger zufiel.

Allein nicht nur, wenn man Auszahlung seines Guthabens verlangte, machte
der Bankier Schwierigkeiten. Er weigerte sich bisweilen auch, eine Umschreibung vor-
zunehmen, wenn ihm der neue Gläubiger weniger genehm war. Demgegenüber stellte
das Gesetz fest, der Deponent habe das Recht, auch befristete, noch nicht fällige
Forderungen jederzeit ganz oder zum Teil durch Umschreibung zu übertragen,

An das Depositen- und Girogeschäft schlossen sich aktive Kreditge-
schäfte der Bankiers an, zunächst im Kontokurrentverkehr.

Beispielsweise hatte der Erzbischof Jakob Fieschi sich bei dem Bankier Antonius
Fieschi rationos eurrontes eröffnen lassen. Er brauchte nicht persönlich sein Geld
zur Bank zu tragen oder sich Geld von da zu holen, sondern konnte dies durch seinen
Faktor besorgen. Beim Tode des Erzbischofs ergab sich, daß er seinem Bankier
in dem Kartular von 1397 100 £ 17 s. schuldig geblieben war. Die Erben ver-
suchten es, die Schuld zu bestreiten, indem sie die Glaubwürdigkeit des Bankbuches
anzweifelten, allein das Oküoium moroantio verurteilte sie auf Grund des Bankbuches.

Um die Kreditgeschäfte von den Zahlungsgeschäften zu unterscheiden, teilte der
Bankier sein Buch in zwei Teile ein: in den einen schrieb er die rationos ad nume-
ratum, in den andern die tswpora. Eröffnete er hier einem Kunden einen Kredit,
so nannte man das 8oriptam kacore aliovi. Der Kredit wurde in bestimmter Höhe
        <pb n="303" />
        ﻿2. Wesen, Geschäfte und Arten der modernen Banken.	273

und auf bestimmte Zeit gewährt. Die von den Kunden jeweils erhobenen Summen,
die sein Kreditkonto belasteten, kehrten im Konto ad numeratum zunächst als Gut-
haben wieder.

Allein solche 8vripta wurden in der Regel nicht ohne weiteres gewährt, die
Regel bildete das Lombardgeschäft. Waren, Wertsachen, Anteile an der Staatsschuld
wurden zu einem bestimmten Preise als Pfand genommen und, wenn der Schuldner
bei Ablauf des Termines nicht für anderweitige Deckung sorgte, behalten.

Auch Wechselgeschäfte betrieben die Banken. Allerdings unterschieden
sich diese von den heutigen wesentlich. Die Banken diskontierten keine Wechsel, da
die Form des Jndofsierens erst im 17. Jahrhundert mit dem Verfall der Wechsel-
messen üblich wurde. Dagegen wurden die Wechsel zur Remittierung von Geldern
benutzt. Man zog ferner Wechsel, um sich Kredit zu verschaffen, und man gewährte
sog. Akzeptkredit, indem man sich beziehen ließ, wobei der Aussteller des Wechsels
vom Remittenten sofortige Zahlung empfing.

Der Wechsel spielte für den mittelalterlichen Handel bei der Schwierigkeit des
Geldtransportes, der zudem meist durch Ausfuhrverbote für Edelmetall erschwert
war, die größte Rolle. Paccioli nennt ihn das Meer des Handels, ohne den das
Schiff der Handlung nicht fahren könne.

2.	Wesen» Geschäfte und Arten der modernen Banken.

Von Eugen v. Philippovich.

v. Philippovich, Grundriß der politischen Ökonomie. 1. Bd. 9. Ausl. Tübingen,
I. C. B. Mohr (Paul Siebeck), 1911. S. 327—332.

Wesen der Banken. An die Stelle einzelner Privater, welche sich mit
dem Geldwechselgeschäft und der Kreditgewährung abgaben, sind im Laufe der Zeit
Organisationen getreten, deren Grundlagen durch besondere landesfürstliche Privi-
legien oder durch besondere Rechtsvorschriften geschaffen wurden. Die äußeren
Formen, in denen diese Organisationen entstehen, und die besonderen Zwecke, welche
sie verfolgen, sind außerordentlich mannigfaltig, so daß sich als gleichartiges Merk-
mal nur hervorheben läßt, daß sie die Aufgabe haben, Kapital dritter Personen in
bestimmten Formen heranzuziehen und es dann durch Kreditgewährung zu verwerten,
also selbst Kredit zu nehmen, um Kredit geben zu können. Dabei ist natürlich das
Bestreben stets das, durch die Kreditgewährung mehr zu verdienen, als die Aufnahme
des Kredites, in dem die Anstalt Schuldnerin wurde, gekostet hat. Man hat sich
gewöhnt, solche Anstalten als Kreditanstalten, allgemeiner als Banken zu be-
zeichnen. Sie werden von öffentlichen Körperschaften eingerichtet oder von Privaten
in Form von Aktiengesellschaften, Genossenschaften, Gesellschaften mit beschränkter
Haftung usw. betrieben und haben den Bankier fast ganz verdrängt. Nur einige
wenige „Bankhäuser", d. h. Private, welche Bankgeschäfte im großen betreiben, gibt
es in den kontinentalen Volkswirtschaften. In England und namentlich in den Ver-
einigten Staaten spielen sie eine größere Rolle, doch haben sie hier in der Regel
für ihren Geschäftsbetrieb Aktiengesellschaften gegründet, in welchen sie die Mehr-
heit des Kapitals in Händen haben.

Die Banken find ursprünglich Händler, Händler mit Geld, Kredit und Wert-
papieren, die Forderungsrechte repäsentieren, wie Aktien, staatliche Schuldver-
schreibungen, Wechsel u. dgl. Sie sind Sammelpunkte der von den Besitzern nicht
selbst zu verwertenden Kapitalien und der zu Zahlungszwecken zu verwendenden
Barbeträge und vereinigen dadurch große Kapitalien in ihrer Verwaltung, so daß

Mollat, Volkswirtschaftliches Quellenbuch. 4. Ausl,	18
        <pb n="304" />
        ﻿274

Zweiter Teil. Handel. Xlt. Bankwesen.

sie heute im Mittelpunkt des Kreditverkehres und der aus dem Geschäftsverkehr ent-
springenden Zahlungen bezw. Abrechnungen stehen. Dadurch sind sie in ihrer Ge-
schäftsführung veranlaßt worden, über die bloße Kreditvermittelung hinauszugehen
und selbst Anteil zu nehmen an der Gründung und Verwaltung von Industrie-, Ver-
kehrs- oder Handelsunternehmungen. Damit ist der Tätigkeitskreis der Banken weit
über die bloße Kreditoermittelung hinausgewachsen. Sie erlangen eine Führung auf
dem Gebiete der volkswirtschaftlichen Produktion und des Güterverkehres im Handel.
Nicht alle Kreditanstalten nehmen diese Entwicklung. Um sie zu verstehen und um
eine Abgrenzung unter den vielen bestehenden Anstalten vornehmen zu können,
bedarf es zunächst einer Betrachtung der Kredit- und Bankgeschäfte.

Die Kredit - und Bankgeschäfte. Man pflegt die Kreditgeschäfte in
aktive und passive Kreditgeschäfte zu scheiden. Die passiven Kreditgeschäfte sind jene, bei
welchen die Banken selbst Kredit nehmen, die aktiven jene, bei welchen sie Kredit geben.

Die wichtigsten passiven Kreditgeschäfte sind die folgenden:

1.	Das Depositengeschäft. Depositen sind Geldeinlagen, die in das
Eigentum der Bank übergehen, von ihr nach ihrem Ermessen verwaltet werden.
Bis zu der Höhe seines Guthabens kann der Hinterleger jederzeit oder gegen vor-
herige Kündigung Zahlung von der Bank fordern und so über sein Depositum
verfügen. Gewöhnlich geschieht die Verfügung durch eine besondere Zahlungs-
anweisung, Scheck genannt. Diese Geldeinlagen sind entweder Spareinlagen, über
welche der Hinterleger zurzeit, z. B. wegen ihrer geringen Größe, nicht zur Anlage
verfügen kann oder will, oder sie dienen dem Zahlungsverkehr. In letzterem Falle
übernimmt die Bank die Kasseführung für den Hinterleger, und zwar nicht bloß durch
Erfüllung der Zahlungsanweisungen, sondern auch durch Ausführung anderer Ge-
schäfte, z. B. Einziehung fälliger Forderungen wie Wechsel, Zinsscheine u. dgl. oder
durch Zahlungsleistung an anderen Orten, Kauf und Verkauf von Wertpapieren usw.
An dieses System des Kassehaltens bei der Bank schließt sich der Abrechnungsverkehr
an, so daß die Bank in der Regel über große Teile der hinterlegten Gelder frei
verfügen kann und in die Lage kommt, auch bei sofort fälligen Einlagen dem Ein-
leger für sein jeweiliges Guthaben eine Verzinsung zu bieten. Ist dieser Verkehr
einmal eingebürgert, dann entsteht ein großer Teil der Guthaben nicht mehr durch
bare Einlagen, sondern durch Gutschreiben von Schecks, diskontierten Wechseln, von
Darlehen auf Lombardkredit oder durch Gewährung von offenem Kredit (im Konto-
korrent).

2.	Die B a n k n o t e n a u s g a b e. Die Banknoten find schriftliche Zahlungs-
versprechen einer Bank, auf runde Summen lautend, jederzeit zahlbar an den je-
weiligen Inhaber des Papieres. Sie funktionieren gewohnheitsmäßig oder kraft
Zwangskurses wie Geld und ermöglichen daher der Bank, Geschäfte ohne Bargeld
zu machen. Da sie die Noten nur als Darlehen ausgibt, erhält sie dafür Zinsen,
während sie selbst nur den Zinsenverlust für die zur Bardeckung der ausgegebenen
Noten zu haltenden Geldvorräte zu tragen hat. Die Wichtigkeit der Notenausgabe
für die Regelung des Geldumlaufes bewirkt, daß dieses Kreditgeschäft regelmäßig
nur einer Bank gestattet zu werden pflegt.

3.	Die Ausgabe oonPfandbriefen oderObligationen. Pfand-
briefe und Obligationen sind beide Schuldverschreibungen der Bank, die nicht nach
Belieben oder in bestimmten Zeiten präsentiert werden können, sondern regelmäßig
nach einem bestimmten Tilgungsplane zum Nominalbetrag zurückgezahlt werden.
Die Pfandbriefe find immer durch Hypotheken (Darlehen gegen Sicherstellung durch
Grund und Boden oder Gebäude), die Obligationen (Teilschuldverschreibungen) ge-
wöhnlich nur durch bevorzugte Haftung des Ertrages und Kapitalwertes ganzer
Unternehmungen sichergestellt.
        <pb n="305" />
        ﻿2. Wesen, Geschäfte und Arten der modernen Banken.	275

4.	Zu diesem passinen Kreditgeschäfte tritt neuerdings immer häufiger das
Depotgeschäft, Aufbewahrungsgeschäft, das darin besteht, daß man
einer Bank Wertpapiere, die man besitzt, zur Aufbewahrung, Abhebung der Coupons,
Einlösung verloster Papiere u. dgl., also zur Verwaltung übergibt (offene Depots),
oder daß man Wertpapiere in feuer- und diebessichere Stahlkammern der Bank legt
und die Verwaltung selbst führt.

Die aktiven Kreditgeschäfte sind die folgenden:

1.	Das E s k o m p t e - oder Diskontgeschäft. Es besteht in dem Ver-
kauf bezw. Kauf (seitens des Kreditgebers) einer später fällig werdenden Forderung.
In der Regel handelt es sich um einen Wechsel. Für das normale Bankgeschäft
kommen nur Wechsel in Betracht, denen eine Forderung aus einem bereits durch,
geführten Geschäft zugrunde liegt. Die Bonität der Unterschriften und der Ursprung
des Wechsels werden von eigenen „Zensoren" der Banken geprüft. Bei Noten-
banken sind besonders strenge Bedingungen für die Eskomptefähigkeit eines Wechsels
aufgestellt, da die nicht bar gedeckten Noten fast ausschließlich durch bald fällige
Wechsel gedeckt sind.

2.	Das Lombardgeschäft, d. h. die Belehnung von Wertpapieren, Waren
oder anderen beweglichen Pfändern. Hier ist eine Sicherstellung des Darlehens nicht
nur durch die Person und das Vermögen des Kreditnehmers, sondern durch ein
spezielles bewegliches Verkehrsobjekt gegeben, dessen Wert geschätzt und bis zu einem
bestimmten Prozentsatz (%, %, y2 des Wertes) belehnt wird. Cs ermöglicht, den
Wert eines Warenvorrates, z. B. der Getreideernte oder eines Wertpapierbesitzes
teilweise zu realisieren, ohne das Eigentum an den Vermögensobjekten aufgeben zu
müssen. Nicht zu verwechseln mit dem Lombardgeschäft ist das Reportgeschäft,
das äußerliche Ähnlichkeit mit jenem hat. Bei ihm übernimmt die Bank Wertpapiere,
welche jemand, der auf das Steigen ihres Kurses spekuliert, gekauft hat, aber zur-
zeit nicht zahlen kann, und verkauft sie an den Spekulanten zu einem vereinbarten
Kurse auf einen späteren Zeitpunkt zurück.

3.	Das Kontokorrentgeschäft. Es wird mit Kunden der Bank ge-
pflegt, die bei ihr Wertpapiere deponiert und Depositen hinterlegt haben, den
Zahlungsverkehr durch sie besorgen lassen. Die Bank leistet für solche Kunden
Zahlungen, auch wenn ihr Depositenkonto zurzeit nicht aktiv ist, und berechnet sich
dafür Zinsen. Hat der Kunde kein Unterpfand (Wertpapiere, Wechsel, Hypotheken»
gegeben, so bezeichnet man einen solchen Kredit als Blankokredit, Buch-
kredit. Er entsteht dort häufig, aber immer nur für kurze Zeit, wo eine dauernde
Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunde besteht.

4.	Das Hypothekengeschäft. Hier werden unbewegliche Güter, Boden
oder Gebäude, belehnt, und dem Kreditgeber wird ein Pfandrecht daran eingeräumt,
das ins Grundbuch eingetragen wird (Hypothek). Dieser Kredit ist stets langjährig,
und ihm muß daher auf der Passivseite ein eben solches passives Kreditgeschäft der
Dank gegenüberstehen (Ausgabe von Pfandbriefen). Nur unter besonderen Voraus-
setzungen (erfahrungsgemäßer langfristiger Hinterlegung von Einlagegeldern, De-
positen) können auch diese von Kreditanstalten zur Gewährung von Hypotheken ver-
wendet werden, z. B. von Sparkassen.

Zu diesen eigentlichen Kreditgeschäften treten die andern, zum Teil damit zu-
sammenhängenden Bankgeschäfte. So der Devisenhandel. Devisen sind
Wechsel auf auswärtige Plätze und werden zur Erfüllung von Zahlungsverpflich.
tungen im Auslande nachgefragt. Ihr Preis (Kurs) ist je nach dem Stande der
Zahlungsbilanz schwankend, und dieses Schwanken des Devisenkurses gibt daher
Gelegenheit, durch rechtzeitigen Einkauf und Verkauf oder durch Begebung eines
Wechsels auf ein ins Ausland erliegendes Guthaben einen Gewinn zu erzielen.

18*
        <pb n="306" />
        ﻿276	Zweiter Teil. Handel. XU. Bankwesen.

Andere indifferente Bankgeschäfte sind das Inkassogeschäft, die Einziehung
von Wechseln, Schecks, Anweisungen usw., der Wertpapierhandel, Ein- und
Verkauf von Wertpapieren für Rechnung von Kunden, das G e l d w e ch fel-
ge f ch ä f t, d. h. Einlösung und Verkauf fremder Valuten, der Handel mit
Edelmetallen, Ausstellung von Kreditbriefen, Versicherung gegen Verlosungs-
verlust, Verwaltung von Wertpapieren und anderes.

Eine größere Bedeutung als diese indifferenten Geschäfte hat die Beteiligung
der Banken bei der Emission von Wertpapieren. Es handelt sich dabei
darum, Käufer für neu ausgegebene Wertpapiere zu finden. Es können dies Aktien,
öffentliche Schuldverschreibungen, Obligationen privater Unternehmungen oder Pfand-
briefe sein. Die Bank kann solche Wertpapiere für eigene Rechnung zu einem
bestimmten vereinbarten Kurse übernehmen und dann trachten, sie an das Publikum
zu höherem Kurse zu verkaufen. Oder sie benutzt ihre Beziehungen zu dem Publikum,
um dieses durch Prospekte, in denen die für die Sicherheit und Rentabilität der
Wertpapiere maßgebenden Verhältnisse klargelegt sind, zur Subskription zu veran-
lassen. Häufig betelligt sie sich schon von vornherein bei der Gründung von
Gesellschaftsunternehmungen (Neugründungen oder Umwandlungen
von Einzelunternehmungen in Aktiengesellschaften), legt also Kapital in Industrie-,
Handels-, Verkehrsbetrieben an, um dann, wenn die Unternehmung im Betriebe ist,
die Anteilscheine zu verkaufen. Vielfach bleibt sie im Besitz eines maßgebenden Teiles
des Gesellschaftskapitals, um auf die Führung der Unternehmung Einfluß nehmen
zu können und die Verbindung mit ihr in Kaffeführung und Kreditgewährung auf-
recht zu erhalten und um durch sie zu neuen Beziehungen zu gelangen. Diese Art
der Betätigung der Banken hat sie von den einfachen Geschäften der Kreditver-
mittelung hinaufgeführt zu Geschäften, durch welche sie ein wichtiger Faktor der Ent-
wicklung der Produktion und des Handels, namentlich auch der Ausdehnung der
wirtschaftlichen Macht eines Landes auf das Ausland durch Kapitalsanlage daselbst
geworden sind.

Die Arten der Banken (Kreditanstalten) und ihr Wir-
kungskreis. Man hat die Arten der Banken geschieden nach den Kreditgeschäften,
welche sie betreiben. Da zwischen den aktiven und passiven Kreditgeschäften ein
Zusammenhang besteht, gibt es in der Tat typische Kombinationen von solchen, durch
welche sich einzelne Bankgruppen von anderen unterscheiden. So die Depositen-
banken, Hypothekenbanken, Notenbanken, Emissions-(Gründungs-)banken. Die
Depositenbanken sind dadurch charakterisiert, daß das Kapital, mit dem sie
Geschäfte machen, zum größten Teile aus Geldeinlagen, Depositen, besteht. Die
reine Depositenbank legt ihre Gelder mit Rücksicht auf deren stete Kündbarkeit nur
in kurzfristigen Darlehen, Wechseleskompten, Lombardkredit u. dgl. an. Die Hypo-
thekenbanken geben nur Kredit gegen Verpfändung von unbeweglichen Gütern
und verschaffen sich die Mittel durch Ausgabe von Pfandbriefen. Die Noten-
banken vereinigen die Notenausgabe stets mit kurzfristigen, sicheren Aktivge-
schäften. Die Gründungsbanken halten nicht mehr an einer festen Beziehung
bestimmter Aktiv- und Passivgeschäfte fest, sie verwenden vielmehr ihr Kapital,
gleichgültig ob eigenes oder fremdes, zur Gründung von Unternehmungen und
realisieren die in der Unternehmung angelegten Kapitalien durch Veräußerung der
Anteile daran.

Eine solche Scheidung der Banken nach dem vorwiegenden Geschäftsbetrieb
vermag aber nicht alle Kreditinstitute zu charakterisieren, da die formelle
Gleichheit der betriebenen Geschäfte die Kreditanstalten noch nicht zu gleicher
Bedeutung erhebt. Außerdem ist mit Ausnahme der Notenbanken und Hypotheken-
banken in der Praxis an der strengen Scheidung von zusammengehörigen und nicht-
        <pb n="307" />
        ﻿2. Wesen, Geschäfte und Arten der modernen Banken.	277

zusammengehörigen Kreditgeschäften nicht festgehalten worden. Es wird daher zweck-
mäßiger fein, einen anderen Gesichtspunkt zur Gruppierung der Kreditinstitute
zu wählen.

Ein solcher ist gegeben durch die allgemeinen wirtschaftspolitischen Ziele,
welche die Kreditinstitute verfolgen. Solche können gelegen sein in der Wahrung
gemeinsamer Interessen der ganzen Volkswirtschaft oder der besonderen Interessen
bestimmter Bevölkerungsgruppen. Danach treten hervor öffentliche oder
gemeinnützige Kreditinstitute, bei welchen das Interesse an der Erzielung
von Gewinnen teils ganz zurücktritt, teils auf das durch die Notwendigkeit der
Kapitalsverhaltung nötige Maß beschränkt ist. Hierher gehören Sparkassen,
Pfandleihan st alten, öffentliche Lagerhäuser, gemeinwirt-
schaftlich verwaltete, meist von Zwangsgemeinwirtschaften ins Leben
gerufene Hypothekenbanken, vor allem aber die Notenbank. Eine
zweite Gruppe wird gebildet durch die auf dem Grundsatz der Selb st-
Hilfe gegründeten Kreditvereine, regelmäßig in der Form der Er-
werbs- und Wirtschaftsgenossenschaft organisiert. Sie arbeiten zum größten Teile
mit den Mitteln, welche sie durch die Einlagen der Kreditnehmer selbst erhalten,
und stehen grundsätzlich spekulativen Geschäften ferne. Die dritte Gruppe ist die
der Kreditinstitute, welche als reine Erwerbsunternehmungen durch
privates Kapital organisiert werden. Sie sind wieder differenziert nach speziellen
Geschäftskreisen, mit denen sie Kreditverkehr pflegen, Handelsbanken, Ge-
werbebanken, Baubanken u. dgl. In ihnen treten aber vor allem die
Großbanken, welche alle Kredit- und Bankgeschäfte mit Ausnahme der Noten-
und Pfandbriefausgabe in sich vereinigen, hervor.

Wenn man heute von „Banken" spricht, denkt man fast nur an diese letzt-
erwähnten Kreditinstitute privatwirtschaftlichen Charakters mit ihrer Ausbreitung
auf alle Gebiete des Geld-, Kredit- und Kapitalverkehrs. Vom Standpunkte der
Systematik und der Würdigung der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Kredites
gehören alle ausgezählten Anstalten zu den Kreditanstalten und Banken. Aber
zu einer Wirkung auf die ganze Volkswirtschaft sind nur die Notenbanken
und die privatwirtschaftliche Interessen verfolgenden Großbanken gekommen.
Die Notenbanken haben eine so eigenartige, durch geschichtliche Entwicklung und
staatliche Normen gefestigte Stellung, daß sie nicht mit den anderen Banken in
einem genannt werden können. Die privaten Bankunternehmungen kleineren
Umfanges find noch wichtig, werden aber immer mehr aufgesaugt von Zentral-
banken, die sich zu Großbanken entwickelt haben. Diese sind heute Anstalten, welche
nicht nur für die Abwicklung laufender Kreditgeschäfte, sondern für die Produktion
und den Handel der ganzen Volkswirtschaft, sowie für den wirtschaftlichen Verkehr
mit dem Auslande von entscheidendem Einfluß sind. Es verfügen z. B. die fünf
deutschen Großbanken selbst und in Verbindung mit den von ihnen abhängigen
Danken über ein Kapital (inkl. der Reserven) von rund 2500 Millionen Jl.

Durch die Vielheit der Kreditorganisationen, durch ihre Anpassung an die
besonderen Kreditbedürfnisse der einzelnen Wirtschaftskreise, der Landwirtschaft, des
Kleingewerbes, des Handels, des Baugewerbes, der Großindustrie und des Außen-
handels ist heute die ganze Volkswirtschaft von Kreditbeziehungen durchzogen,
welche geordnet, bestimmten Rechtsregeln unterworfen und der öffentlichen Kritik
zugänglich sind. Der Kredit, einst nur eine persönliche Beziehung zwischen zwei
Wirtschaftssubjekten, ist dadurch erst zu einem wesentlichen Bestandteil der Gesamt-
urganisation der Volkswirtschaft geworden. Darum sind auch die Kreditanstalten
mcht willkürlich gestaltet, sondern nach festen Regeln und zum Teil unter dem
Druck gesetzlicher Vorschriften errichtet und betrieben. Der Kredit ist dadurch, wie
        <pb n="308" />
        ﻿278

Zweiter Teil. Handel. XII. Bankwesen.

das Geld im freien Verkehr entstanden, zu einer Einrichtung geworden, die sich
auf soziale und rechtliche Ordnungen stützt und dadurch ihr Funktion, den Kapital-
verkehr und die Abwicklung des Warenumlaufes zu erleichtern, sicherer und voll-
kommener erfüllen kann.

3.	Die Banknotenausgabe.

Von Adolf Wagner.

Wagner, Der Kredit und das Bankwesen. In: Handbuch der politischen Ökonomie.
Herausgegeben von v. Schönberg. 4. Aufl. 1. Bd. Tübingen, H. Laupp, 1896. S. 471—477.

Entwicklung der Banknote. Die Banknotenausgabe ist der theo-
retisch und praktisch streitigste Punkt des modernen Bankwesens; sie muß nach ihrer
geschichtlichen Entwicklung und nach ihrer tatsächlichen Funktion im Verkehr zunächst
als ein Geschäftszweig der Banken aufgefaßt werden. Das Entwicklungsprinzip
ist dasselbe wie im Depositengeschäft.

Schon bei den eigentlichen Hinterlege- und Girobanken können über die Depo-
siten „zur Aufbewahrung" Scheine ausgestellt werden, welche, wenn sie als Namen-
papiere durch Giro übertragbar oder Jnhaberpapiere sind und etwa auf runde,
kleinere Beträge Geld lauten, bequem an Geldes Statt im Verkehr zu fungieren
vermögen. Sie sind Depositenscheine, weil das Geld, auf das sie lauten,
beim Aussteller bar vorrätig liegt oder liegen soll.

Aus solchen Depositenscheinen werden nun Banknoten, prinzipiell in
derselben Weise, wie aus Depositen „zur Aufbewahrung" solche „zur Benutzung",
und, banktechnisch und bankökonomisch betrachtet, mit derselben prinzipiellen Be-
rechtigung, indem nämlich die Banknoten sich in bloße Versprechen auf sofortige
Auszahlung von Geld auf Verlangen des Überbringers verwandeln. Die Bank
verpflichtet sich nicht mehr, wie bei jenen Depositenscheinen, das Deckungsgeld für
den ganzen Betrag jederzeit bar bei sich liegen zu haben, sondern sie behält sich vor,
über den jeweilig entbehrlichen Teil dieses Geldes anderweit zu verfügen, und führt
im übrigen ihre Geschäfte so, daß sie jeder wirklichen Anforderung um bare Einlösung
der Noten nachzukommen vermag. So wird die Banknote ein Kreditpapier,
das als Kredit-Umlaufsmittel an Geldes Statt oder als Geldsurrogat
dient, welches aber das Geld nur als Umlaufsmittel ersetzt.

Begriff, Wesen und Funktion der Banknote. Jn recht-
l i ch e r Hinsicht ist die Note eine (schriftliche) Anweisung der Bank aus sich selbst, zahl-
bar an den Überbringer aus Sicht, gewohnheitsmäßig auf gewisse runde Beträge Geld
(d. i. Währungsgeld) lautend. Wenn sie, normalmäßig, nicht die Eigenschaft des
gesetzlichen Zahlungsmittels hat, so wird auch mit ihr definitiv „Zahlung" nur in
so fern geleistet, als der Zahlungsberechtigte einwilligt, die Note statt des Geldes,
auf das feine Forderung lautet, in Zahlung anzunehmen. Dann ist er allerdings
nach dem Recht unserer Kulturstaaten vollständig befriedigt, hat nicht, wie beim
Wechsel, in gewissen Fällen beim Scheck, noch Regreßansprüche gegen den, von
welchem er die Note erhielt, auch wenn nachträglich eventuell die letztere uneingelöst
bleiben sollte. Aber alles das verhält sich ebenso wie in anderen Fällen, wo auch
die hier eintretende Rechtsregel gilt: satisfactio pro solutione est. Hiernach
ist die Banknote zunächst vom rechtlichen Standpunkte nicht Geld, auch
nicht im rechtlichen und überhaupt im wissenschaftlichen Sinn „P a p i e r g e l d",
sondern sie ist davon prinzipiell verschieden und ist ein Geld- oder Münz-
s u r r o g a t gleich anderen Kredit-Umlaufsmitteln (Wechseln, Anweisungen, Schecks,
Coupons, Briefmarken, einlösbarem zwangskurslosen Staatspapiergeld u. dgl. m.)
        <pb n="309" />
        ﻿3. Die Banknotenausgabe.

279

und gleich bankmäßigen Einrichtungen des Zahlungswesens (besonders der De-
positenbank, des modernen Girogeschäfts und der sich an diese anschließenden In-
stitute, des Clearinghouse rc.) und unterscheidet sich auch nur formell von anderen
Spezies dieser Umlaufsmittel und Zahlungseinrichtungen.

Auch die Beobachtungen der normalen Verkehrsfunktionen der
Banknote, der Art, wie die letztere in den Verkehr gelangt, sich in demselben erhält,
wieder zur Bank zurückkehrt, der Wirkungen der Note als Kreditpapier auf das
Geld- und Münzwesen, auf den sonstigen Kreditverkehr, auf den Handel, die Waren-
preise rc., — auch diese Beobachtungen bestätigen, daß die ökonomische Wer-
ke h r s n a t u r der Note mit dieser Rechts natur derselben nicht in Wider-
spruch steht. Allerdings kann die Banknote hier unter Umständen, etwas abweichend
von anderen Geldsurrogaten, mehr „papiergeldartig" fungieren: aber das ist nicht
notwendig, tritt auch keineswegs allgemein hervor und läßt sich eventuell durch
einige einfache gesetzliche Kautelen verhüten.

Vergleichung der Banknote mit Geld und Papiergeld.
Zum Rechtsbegriff und damit auch zum vollen ökonomischen Begriff des Geldes
gehört die Eigenschaft der Währung, d. i. des gesetzlichen Zahlmittels. Auch
nur dasjenige sog. Papiergeld, welches diese Eigenschaft (den „Zwangskurs")
führt und zugleich nicht auf Verlangen des Besitzers vom Aussteller zu einem be-
stimmten Wert (Nennwert) eingelöst werden muß, ist im rechtlichen und ökono-
mischen Sinne wirkliches oder eigentliches „Papiergeld" oder Papier-
währung.

Letzteres Papiergeld ist freilich auch ein Kreditpapier und ein Metallgeld- oder
Münzsurrogat, aber beides nicht nur gradweise, sondern auch prinzipiell in anderem
Sinne als die Banknote und als das einlösbare Staats- und sonstiges Papiergeld,
wie z. V. das frühere der deutschen Einzelstaaten und das jetzige des Deutschen
Reichs, die Reichskassenscheine. Der Umstand, daß das eigentliche Papiergeld nicht
von seinem Aussteller auf Verlangen des Inhabers zu einem bestimmten Münzwert
eingelöst werden muß, wenngleich es zu Zahlungen von Staats wegen rc. (regel-
mäßig nach seinem Nennwert) angenommen wird, bedingt, daß dieses Papier in
ganz anderer Weise ein Kreditpapier ist als das einlösbare Papiergeld und die
Banknote: es ist nicht wie dieses oder wie irgendein anderes gewöhnliches Kreditpapier
ein Schuldschein, für welchen dem Aussteller Zahlung zu einem vorher bestimmten
oder vom Willen des Inhabers abhängigen Termine abverlangt werden könnte.
Es ist daher im privatrechtlichen Sinn kein Kreditpapier, wenigstens solange solcher
Termin fehlt (also z. B. in der ganzen Zeit der Suspension der Barzahlung). Weil
ihm innerer Wert fehlt, kann es nur in einem anderen als dem gewöhnlichen Sinne,
wenngleich in einer Hinsicht dann wieder mit Recht, Kreditpapier genannt werden.
Auch hängt sein jeweiliger Wert wesentlich mit von Momenten ab, welche das „Ver-
trauen" in den Emittenten betreffen. Münzsurrogat ist das eigentliche Papiergeld
ferner in wesentlich anderer Weise als die Banknote, das einlösbare Papiergeld
und andre Kreditumlaufsmittel: mit diesen allen ersetzt es die Münze in der
Funktion des körperlich gebrauchten Umlaufsmittels, aber im Unterschied von
diesen allen zugleich auch — jedenfalls mehr oder weniger, wenn auch nicht unbedingt
völlig, — in der Funktion des Preismaßes und eben der Währung, während die
Noten rc. ausdrücklich sich auf die Münze als Währung und als Preismaß zurück-
beziehen, indem sie unter gewissen Bedingungen in einem gewissen Münzbetrage
einlösbar sind. Hier liegen mithin die wesentlichsten rechtlichen und zugleich
ökonomischen, die Verkehrsfunktion betreffenden Unterschiede vor.

Ein weiterer wesentlicher Unterschied in bezug auf die Verkehrsfunktion tritt
ober sodann bei den Banknoten und allem sonstigen, üblicherweise nach dem populären
        <pb n="310" />
        ﻿280

Zweiter Teil. Handel. XII. Bankwesen.

Sprachgebrauch sog. Papiergelde, auch dem einlösbaren gegenüber in der ver-
schiedenen Art der Ausgabe, daher auch der verschiedenen Art der Rückströmung
hervor: die Banknote wird regelmäßig als Darlehen, daher für den Erwerb eines
Forderungsrechts oder gegen Schuldschein hinausgegeben, bei dessen Verfall ent-
weder sie selbst in sog. „regelmäßiger Rückströmung" oder an ihrer Stelle Münze
zurückkehrt, weshalb nach Ablauf des betreffenden, üblich ziemlich kurzen Termins
Meistens höchstens drei Monate, tatsächlich gewöhnlich viel weniger) entweder
überhaupt kein solches Kreditpapier im Umlauf bleibt oder Münze dafür in der
Bank hinterliegt: alles Papiergeld, uneinlösbares und einlösbares, wird dagegen
als Zahlung (implizite für eine fällige Schuld, aus Ankäufen, anderen Zahlungs-
verpflichtungen), also gegen Quittung ausgegeben, gelangt daher nur etwa zuin
Zweck der Einlösung oder zu anderen Zahlungen wieder an den Emittenten, der
es dann aber regelmäßig zu seinen Zahlungen alsbald wieder ausgeben muß
Mithin bildet die Banknotenausgabe nur eine zeitweilige, die Papiergeldausgabe
eine dauernde Vermehrung der Umlaufsmittel.

Die Ursache der ersten Ausgabe von Noten ist ein vorausgehendes Verkehrs-
bedürfnis, nämlich ein Bedarf nach Bankdarlehen, diejenige der längeren Zirku-
lation der Noten ein stetiger Bedarf des Verkehrs gerade an Umlaufsmitteln in
Notenform (statt Münze rc.) und ein fortdauernder Bedarf an Darlehen, dessent-
wegen die zurückgeströmten Noten immer von neuem ausgegeben werden. Eine
Hauptursache des gesteigerten Bedarfs an Zirkulationsmitteln, an Münze und
Noten auch für den kleinen und mittleren Verkehr — wo demnach die Frage
der Größe der Notenstücke wichtig wird — ist eine vorausgehende, bez. sich nach
dem Prozeß interlokaler und internationaler Preisausgleichung vollziehende Erhöhung
des durchschnittlichen Stands der Waren- und Dienstpreise. Die Papiergeldausgabe
und die Papiergeldzirkulation erfolgt dagegen im wesentlichen unabhängig vom
Verkehrsbedürfnis. Das etwa zur Einlösung zurückgekommene, das in Zahlungen
an Staatskassen eingegangene Papiergeld gelangt immer sofort wieder zur Ver-
ausgabung in neuen Zahlungen, nicht wegen des Verkehrsbedarfs, sondern wegen
des Bedürfnisses der staatlichen Finanzverwaltung. Ebendeshalb ist die sog.
„S t e u e r fu n d a t i o n" des Papiergelds (Stein) keine wahre Fundation.

Man kann daher auch den Zettelbanken — weder der Zentralbank noch den
kleinen Banken eines dezentralistischen Systems — keine beliebige Macht, wirklich
jederzeit einlösbare Noten auszugeben und in Umlauf zu erhalten, das Land „mit
Noten zu überschwemmen", die „Preise willkürlich zu steigern", den „Geldwert be-
liebig zu verändern", zuschreiben, sobald man nur die einfachsten, Nächstliegenden,
leicht anwendbaren Kautelen gegen zu willfährige Diskontierung mittelst der
Notenausgabe trifft, d. h. im wesentlichen eben für die wirkliche stete Einlös-
barkeit der Note sorgt. In so fern ist aus der Verkehrsfunktion der Banknote
und der Zettelbank die Notwendigkeit einer sonst restringierenden Bankpolitik, ins-
besondere des Notenmonopols, der Zentralisierung der Notenausgabe, der „Ver-
staatlichung" des Zettelbankwesens nicht schon abzuleiten und, bloß ökonomisch-
technisch betrachtet, nicht schon geboten. Es find andere Gründe, welche eine solche
Bankpolitik eventuell rötlich machen.

Vergleichung der Banknote mit anderen Geldsurrogaten
des Kreditverkehrs. Die Banknote ist diesen spezifisch gleichartig, mehr
formell als materiell von ihnen verschieden. Sie hat zunächst mit allen anderen
Kredit-Umlaufsmitteln (girierten Wechseln und Anweisungen, einlösbarem Staats-
papiergeld) und Zahlungseinrichtungen des Bankwesens (Scheck- und Kontokorrent-
wesen, Clearingliouse) die Wirkung, die Münze im Verkehr zu ersetzen, aber an
        <pb n="311" />
        ﻿3. Die Banknotenausgabe.

281

und für sich nur in derselben Weise, wie es seitens dieser geschieht, nämlich nur als
Umlaufsmittel, nicht als Preismaß, nicht als Währung.

Sie „verdrängt" also allerdings das bare Geld, oder, was im Effekt auf
dasselbe hinauskommt, aber doch zu unterscheiden ist, sie ermöglicht es, eine fomt
notwendige Vermehrung des Münzumlaufs zu unterlassen (deutsche Verhältnisse von
1850—1870); dasselbe gilt jedoch von der Zirkulation girierter Wechsel, voin
OleurlnAbouse-System rc.

Nur tritt in der Regel eine dem Grade nach stärkere Einwirkung der Bank-
note hier hervor, was sich aus gewissen spezifischen Eigentümlichkeiten der Bank-
note erklärt. Letztere wird gewöhnlich von besonders akkreditierten Emittenten,
größeren Banken ausgestellt. Derjenige, welcher mit ihr Zahlung leistet, haftet
nicht, wie beim Wechsel, mit für sie. Die Note ist als Jnhaberpapier formlos zu
übertragen, wie Münze, sie lautet auf runde, öfters bis herab auf ziemlich kleine
Beträge und paßt sich so mehr als die meisten anderen Geldsurrogate rc. den
Zahlungsbedürfnissen ähnlich wie die Münze bequem an.

Banktechnische und bankpolitische Kautelen in betreff der
Banknoten. Solche folgen allerdings aus dem spezifischen Wesen und der
Verkehrsfunktion der Note. Aus dem vorausgehenden sind nachstehende Punkte
abzuleiten.

1.	Die Banknoten sollen nur gegen Münze oder, soweit sie nicht bar gedeckt
(fälschlich kurzweg genannt: „gedeckt") sind, in sicheren kurzfristigen Darlehen, daher
am besten nur in der Wechseldiskontierung ausgegeben werden: System der „bank-
mäßigen Deckung".

2.	Die Annahme der Noten im Verkehr in Zahlung soll nicht nur rechtlich,
sondern auch tatsächlich eine wirklich freiwillige, wegen der Gewißheit des Parikurses
und der leichten Einlösung unbedenkliche sein. Zu diesem Zweck sind folgende
Einrichtungen im Bankbetriebe bez. Bestimmungen des Bankrechts notwendig:

a) Die Noten erhalten keinen gesetzlichen Zwangskurs im Privatverkehr.

bi Die Noten werden nicht oder nur bedingt bei öffentlichen Kassen in Zahlung
angenommen, letzteren Falles auch von diesen Kassen bei der Bank nach Belieben
zur Einlösung präsentiert.

a) Die Noten sind bei zentralisiertem Bankwesen außer am Hauptsitz in der
Regel auch an den Filialen, mindestens an Hauptfilialen und hier innerhalb einer
kleinen Frist (wenige Tage) einzulösen, bei dezentralisiertem Bankwesen müssen sie
an größeren Verkehrsplätzen, außer am Domizil der Bank, einlösbar fein.

di Die Noten einer Bank sind an allen ihren Filialen, ferner entweder nach
freiwilliger Vereinbarung (Schottland, Massachusetts, Schweizer Konkordatsbanken)
oder auch nach gesetzlicher Vorschrift (Nordamerika, Deutsches Bankgesetz) von allen
Banken untereinander in Zahlung anzunehmen, nur ausnahmsweise aber die
fremden Noten von der empfangenden Bank wieder in Zahlung auszugeben,
vielmehr unter den Banken auszutauschen, bezw. einzulösen („Noten-Austausch-
system").

e) Die Einlösung hat prompt während einer genügend langen täglichen
Stundenzahl zu geschehen.

kl Noten unter einem nach Landesverhältnissen und mit Rücksicht auf die
Währungs- und Münzzustände zu bestimmenden Minimal-Wertbetrage sind zu
verbieten.

3.	Mit der Notenausgabe wird zweckmäßig das Depositen-, Kontokorrent-
und Scheckgeschäft verbunden.

Die privat- und volkswirtschaftlichen Leistungen des Notengeschäfts
sind in einer Hinsicht prinzipiell dieselben wie diejenigen des Depositengeschäfts. Es
        <pb n="312" />
        ﻿282

Zweiter Teil. Handel. XII. Bankwesen.

wird ein Umlaufsmittel geschaffen, das wenigstens für größere und mittlere
Zahlungen viel bequemer als Münze ist und viel Arbeit und Kosten der Aufbe-
wahrung, des Hantierens, Zählens, Transports des Geldes erspart. Es wird ferner
ein Teil desjenigen Nationalkapitals, das in dem Münzvorrat gebunden ist, für
andere Zwecke disponibel.

Zu jenen beiden Vorteilen kommt aber ein sehr wichtiger weiterer, der die
Entscheidung für die Emission (bankmäßig gedeckter), wirklicher Banknoten und
gegen die Pläne des Ersatzes derselben durch ganz oder für eine bestimmte Quote
bar gedeckte „Geldscheine" gibt: nur die Banknotenemission kann sich von allen
Krediteinrichtungen dem wechselnden Stande des Kredits, d. h. hier speziell dem
Wechsel des allgemeinen Vertrauensmoments und des allgemeinen Bedürfnisses
nach Darlehen und Umlaufsmitteln sicher, bequem und unbedenklich anpassen; nur
sie vermag namentlich wegen der Stellung und Funktion der Banknote im Verkehr
die Lücke im Kreditverkehr auszufüllen, welche sich regelmäßig in politischen und
wirtschaftlichen Krisen durch die Stockung der gewöhnlichen Kreditgeschäfte zeigt;
nur die Banknoten-Emission und -Zirkulation kann sich auch dem zeitlichen und
örtlichen Wechsel des Bedarfs an Umlaufsmitteln, insbesondere an Metallgeld im
Verkehr, der Folge periodischer Vorgänge in der Volkswirtschaft, genügend an-
schmiegen und so sonst unvermeidliche Störungen der allgemeinen wirtschaftlichen
Bewegung verhüten. In allen diesen Funktionen vermag auch ein Depositenbank-
wesen vervollkommnetster Technik das Zettelbankwesen nicht ausreichend zu ersetzen.
Es handelt sich bei diesen Funktionen aber keineswegs um Klasseninteressen, z. B.
der den Bankkredit mit Hilfe der Notenemission erhaltenden Geschäftskreise, wenn
die letzteren auch öfters die Nächst-Jnteressierten dabei sind, sondern es handelt sich
um allgemeinste Interessen des gesamten volkswirtschaftlichen Verkehrs in unseren
eben einmal wesentlich privatwirtschaftlich organisierten Volkswirtschaften. Hier
muß man auch im Interesse der „Kleinen" (Arbeiter, Handwerker, kleine Kaufleute)
die „Großen", die „Spitzen" (große Bank-, Handels-, Fabrikfirmen) halten. Die
Banknotenausgabe ist mithin ein notwendiges und heilsames Glied moderner Kredit-
wirtschaft.

Für die Organisation des Zettelbankwesens folgt aus dem Dargelegten,
daß eine solche erstrebt werden muß, welche jene spezifische Funktion der Noten-
ausgabe besonders günstig sich gestalten läßt. Hier hat wohl die Zentralisation
der Notenausgabe besondere Vorzüge. Denn wenn auch das dezentralisierte Zettel-
bankwesen, wie z. B. in Schottland, den periodischen Bewegungen des volkswirt-
schaftlichen Bedarfs an Umlaufsmitteln gut zu entsprechen vermag, so steht ihm
darin die große Zentralbank mit einem Netze von Filialen kaum nach, während
ein solches Institut in Krisen mit seinen akkreditierten Noten am besten „vor dem
Riß stehen" kann.

4.	Die Bedeutung des Scheckverkehrs.

Von Friedrich Thorwart.

T h o r w a r t, Die Bedeutung des Scheckverkehrs. Vortrag. In: Mitteilungen der
Handelskammer Frankfurt a. M. Herausgegeben von Trumpler. 29. Jahrgang. Frankfurt
a. M., April 1907. S. 3 ff.

In England ist es gebräuchlich, daß jedermann, sei er nun Kaufmann oder
Gewerbetreibender, Privatmann oder Beamter, das Geld, das er nicht für seinen
täglichen Bedarf benötigt, einem Bankier übergibt, der dieses Geld der Volkswirt-
        <pb n="313" />
        ﻿4. Die Bedeutung des Scheckverkehrs.

283

schuft des Landes zur nutzbringenden Verwendung zur Verfügung stellt.*) Außer-
dem zahlt der Bankier dem Einleger Zinsen für sein Guthaben, trotzdem dieses jeder-
zeit zur Verfügung des Deponenten steht. Denn die Erfahrung hat gelehrt, daß von
den Einlagen, obgleich sie ohne Kündigung abgerufen werden können, doch immer
nur ein gewisser Teil zurückverlangt wird, so daß also der Bankier in der Lage ist,
einen Teil der Depositen, und zwar den größeren Teil, seinerseits wieder auszu-
leihen. Er muß nur Sorge dafür tragen, daß er selbst bei starken Rückforderungen
auch sofort zahlen kann, und er tut dies, indem er neben der Gewährung von Dar-
lehen und dem Ankauf von Wechseln einen Stock jederzeit realisierbarer Staats-
papiere (Konsols) unterhält. Die Verfügung über jene Guthaben seitens der De-
ponenten geschieht durch Schecks; wir bezeichnen also mit dem Namen „Scheck" die
Anweisung, mit welcher der Inhaber das stündlich zu seiner Verfügung bei dem
Bankier stehende Guthaben ganz oder teilweise abhebt.

Heute ist diese englische Einrichtung über alle Staaten des europäischen Kon-
tinents und über Amerika verbreitet und in den meisten Kulturstaaten gesetzlich
geregelt.

Worin liegt nun der Vorteil des Scheckverkehrs? Wir vereinnahmen bei ihm
Zinsen aus dem dem Bankier überantworteten Geld; wir sparen ferner beim Nehmen
und Geben des Schecks die Zeit und Mühe des Geldzählens, die Unbequemlichkeit
und Unsicherheit der Aufbewahrung im eigenen Hause, die Gefahr des Verlustes
durch Falschzählen sowie die Verpackung und Versendung von Ort zu Ort. Der
Scheck macht durch sein Eintreten in die Reihe der Zahlungsmittel andere Zahlungs-
mittel stei, indem er gewisse Beträge von Bargeld und Banknoten aus deren Zahl
ausscheidet. Ein Franzose hat das Wesen des Schecks sehr treffend in einigen Sätzen
zusammengestellt: „Sein Zweck ist", sagt er, „die Gelder, die sonst für die kommenden
Bedürfnisse in Bereitschaft gehalten werden, aus ihrer Trägheit herauszureißen, sie
in Umlauf zu setzen und nutzbar zu machen, dem Eigentümer, der sie bei dem Bankier
hinterlegt, dem Bankier, der sie gewerblichen Unternehmungen vorschießt, dem Unter-
nehmer, der sie verwendet und fruchtbar macht, dem Arbeiter, welchem der Unter-
nehmer Arbeit besorgt, und dessen Wohlstand mit dem gleichzeitigen Wachstum des
Wohlergehens des Arbeitgebers gefördert wird."

In dieser Erklärung finden wir nun auch den zweiten volkswirtschaftlichen
Nutzen des Schecks ausgedrückt: den Nutzen für die erwerbstätigen Klaffen der Be-
völkerung. Während der Bankier auf der einen Seite dem Scheckdeponenten Zinsen
vergütet, verwertet er auf der anderen Seite dessen Gelder, indem er sie an Industrie,
Handel und Gewerbe ausleiht und diesen Gelegenheit gibt, die Summe ihrer Pro-
duktionsmittel zu vergrößern und dadurch ihre Arbeit ertragsfähiger zu gestalten.
Es handelt sich also nicht nur um den Zinsgewinn des Einlegers gegenüber dem
vorher zinslos zu Hause gehaltenen Gelde, sondern auch um den Nutzen derjenigen,
denen der Bankier die bislang brachliegenden und jetzt verfügbaren Gelder zur
Verfügung stellt, also um den Nutzen des Produzenten, des Kaufmanns, des Fabri-
kanten und des Arbeiters, die dadurch in die Lage gesetzt werden, ihre geschäftliche
Tätigkeit zu erweitern.

Man hat wohl gesagt, der Scheckverkehr werde überschätzt, der beste Scheck sei
die Banknote. Dieser Ausspruch ist aber falsch. Der Notenumlauf eines Landes

*) Die Bedeutung des Schecks in England wird durch eine kleine Anekdote illustriert,
die ein Spanier mitteilt. Auf seine Frage, worin der Unterschied zwischen einem »gsvtlewav"
und einem „man", also einem Mann im allgemeinen Sinne bestehe, erhielt er die Antwort:
„Ein „gentleman“ zahlt nie in barem Gelde, er hat stets sein Scheckbuch bei sich: der .man“
dagegen hat bares Geld in der Tasche, er kennt den Scheck nicht."
        <pb n="314" />
        ﻿284

Zweiter Teil. Handel. XII. Bankwesen.

muß im richtigen Verhältnisse zu der Gesamtsumme des Nationalvermögens und zu
der Gesamtsumme der Umlaufsmittel stehen. Jedes Übermaß an Banknoten unter
diesen würde den Geldmarkt, ja selbst die ganze Volkswirtschaft in die größte Verwirrung
bringen, und deshalb haben wir das lebhafteste Interesse daran, den Notenumlauf
in seinen natürlichen Schranken zu halten und den Mehrbedarf an Zahlungsmitteln
durch die Ansammlung von Depositen und deren Verwertung im Scheckverkehr zu
ersetzen. Und so gelangen wir zu der natürlichen Forderung, daß wir diesem eine
möglichst große Verbreitung in Deutschland geben, um mit seiner Hilfe an Umlaufs-
mitteln in Gold und Papier zu sparen.

Wenn wir den Gebrauch des Schecks empfehlen, so wollen wir nicht an dem
Mißbrauch vorbeigehen, der heute schon wiederholt mit ihm getrieben wird. Es ist
ein Mißbrauch, wenn man ihn auf kleine Orte ausschreibt und ihn dann in alle
Welt, von Norden nach dem Süden und von Osten nach dem Westen Deutschlands
hinausschickt, nur damit der Aussteller ein paar Tage Zinsen spart, bevor der Scheck
am Zahlungsorte vorkommt. Notwendig ist vielmehr, daß die Schecks zahlbar ge-
stellt werden an den großen Geldzentren in Berlin, Hamburg, Frankfurt, Köln usw.
usw. Dadurch werden wir nur dem englischen Beispiele folgen. Sie lesen äuf jedem
englischen Scheck, der auf eine Provinzbank ausgeschrieben ist, daß er bei dieser
und bei ihrem Londoner Agenten zahlbar ist. Sie finden aber niemals, daß ein
auf London ausgestellter Scheck auch in der Provinz und sei es selbst in Großstädten
wie Liverpool, Manchester usw. zahlbar sei. Solche Sünde gegen den Geldverkehr
zu begehen, fällt keinem Engländer ein.

Ferner werden nicht selten Schecks mit dem Datum eines erst später fälligen
Tages in Umlauf gesetzt; man nimmt mit ihnen eine sog. Nachdatierung vor. Da-
mit macht man den Scheck nicht nur stempelpflichtig, sondern man beraubt ihn auch
seines Charakters des bei Ausstellung und bei Vorzeigung ohne Fristgewährung
fälligen Zahlungsmittels. Deshalb muß man auch jenem Mißbrauch energisch ent-
gegentreten.

Fassen wir alle jene Momente zusammen, dann können wir wohl sagen: Wir
nützen durch die Einführung und Verbreitung des Scheckverkehrs dem Kontoinhaber
dadurch, daß er für das Geld, das bei ihm vorher zu Hause zinslos lag, und das er
nun einem Bankier übergibt, Zinsen bekommt, daß er diese Gelder sicher aufbewahrt
weiß, und daß er keine Furcht vor Diebstahl und Verlust zu haben braucht; wir
nützen dem Bankier, dem wir neue große Summen baren Geldes in die Hand geben,
die ihm die Vermehrung seiner Geschäftstätigkeit ermöglichen; wir nützen der In-
dustrie, dem Gewerbe und dem Handel, weil wir diesen vorher brachgelegene
Mittel zur Verfügung stellen zur Vergrößerung ihrer Geschäftsbetriebe, und dadurch
leisten wir unserer Volkswirtschaft einen nicht hoch genug anzuschlagenden Dienst;
wir nützen endlich unserem Geldwesen, indem wir einen Teil der jetzt notwendigen
Umlaufsmittel an Geld und Noten ausschalten, und wir verbilligen im Zusammen-
hange damit den in Deutschland herrschenden Zinsfuß.

Deshalb fordern wir von jedem einzelnen, der mit barem Gelde wirtschaftet,
von dem Kaufmann, dem Gewerbetreibenden und dem Privatmann, daß er das
Geld, das er nicht notwendig für den Tagesbedarf gebraucht, nicht nutzlos bei sich
zu Hause aufbewahrt, sondern es einer Bank oder einem Bankier hingibt, und daß
er über die Summen, die er zu zahlen hat, mittels Scheck verfügt. Wir fordern
andererseits von dem Kaufmann und dem Gewerbetreibenden, daß sie der Empfang-
nahme von Schecks nicht widerstreben, sondern das ihrige dazu beitragen, die
Zahlungen durch Schecks zu verallgemeinern. Durch die Annahme des Schecks
leisten sie dem Zahlenden noch nicht Quittung; wird der Scheck von dem Bezogenen
nicht eingelöst, so bleibt dem Inhaber der volle Rechtsanspruch auf Zahlung seitens
        <pb n="315" />
        ﻿4. Die Bedeutung des Scheckverkehrs.

285

seines Vormannes. Wir verlangen zum Schluß von den Banken und Bankiers, daß
sie Einrichtungen schaffen, durch welche die Verbreitung des Scheckverkehrs erleichtert
und die Benutzung des Schecks dem Publikum möglichst bequem gemacht wird,
sowie daß sie ihrerseits bestrebt sind, an Stelle der Bareinlösung des Schecks das
Verrechnungssystem zu setzen.

Verfahren wir in dieser Weise, dann wird der Scheckverkehr ebenso in Fleisch
und Blut unserer Volkswirtschaft übergehen, wie dies in England und Amerika schon
längst zum Segen dieser Länder der Fall ist!

Anmerkung. Die rechtliche Grundlage für den Scheckverkehr bildet im Deutschen Reiche
das Scheckgesetz vom 11. März 1908 (R. G. Bl. S. 71 ff.).

Nach diesem Gesetze muß der Scheck enthalten: 1. die Bezeichnung Scheck im Texte
selbst (die sog. Scheckklausel), 2. die an den Bezogenen gerichtete Anweisung des Ausstellers,
aus seinem Guthaben eine bestimmte Geldsumme zu zahlen (die sog. Guthabenklausel), 3. die
Unterschrift des Ausstellers und 4. die Angabe des Ortes und des Tages der Ausstellung.
Die sog. Scheck- und die sog. Guthabenklausel gehören mit gutem Grunde zu den wesentlichen
Erfordernissen der Urkunde: dadurch wird einmal schon äußerlich bekundet, daß der Scheck
nach seiner rechtlichen Natur und seinem wirtschaftlichen Zwecke vom Wechsel und von der
Anweisung verschieden ist, und daß zweitens die Ausstellung ungedeckter Schecks als unzulässig
gilt. Übrigens braucht der Aussteller das Guthaben nicht gerade beim Bezogenen in bar
niedergelegt zu haben, es kann auch durch Einzahlung dritter Personen, durch diskontierte
Wechsel, Lombardierungen von Wertpapieren usw. entstanden sein, und ebenso kann ein Dar-
lehn des Bezogenen an den Aussteller, das mittels Schecks ratenweise abgehoben wird, die
Gewährung eines ungedeckten Kredits oder die Akkreditierung des Ausstellers beim Bezogenen
durch einen Dritten zugrunde liegen.

Was die Fähigkeit, einen Scheck auszustellen, die sog. aktive Scheckfähigkeit, betrifft, so
richtet sie sich nach dem bürgerlichen Rechte; dagegen besitzen die passive Scheckfähigkeit, d. h.
kommen als Bezogene nur in Frage die in 8 2 des Gesetzes bezeichneten Geld- und Kredit-
anstalten, sowie diejenigen ins Handelsregister eingetragenen Firmen, die gewerbsmäßig
Bankiergeschäfte betreiben. Wir haben also den Grundsatz der Beschränkung der passiven
Scheckfähigkeit, der beispielsweise in England, in Amerika und Österreich gilt, adoptiert, und
mit vollem Rechte, denn je konzentrierter der Scheckverkehr ist, desto mehr wird er seine
wirtschaftliche Hauptaufgabe, die Geldersparung im großen Stile, erfüllen. Gerade mit Rück-
sicht darauf, daß der Scheck nicht nur als Zahlungsmittel, sondern auch als g e l d e r f p a -
rende s Umlaufsmittel dienen soll, ist er bei Ausstellung und Zahlbarkeit im Inlands binnen
zehn Tagen dem Bezogenen zur Einlösung vorzulegen. Hervorgehoben zu werden verdient
endlich noch 8 29 Abs. 1 des Gesetzes, der die Stempelfreiheit des Schecks ausspricht.

Nach einem oft angeführten treffenden Worte Georg v. Siemens' kann ein Gesetz
weder zuverlässige Bankiers noch die Schulung eines spekulationslustigen Publikums zur
Sparsamkeit noch endlich alle die Einrichtungen geben, die zur Entwickelung des Scheckver-
kehres unerläßlich sind, aber es bildet doch immerhin die unentbehrliche Grundlage für klare
und sichere geschäftliche und rechtliche Verhältnisse. Es ist deshalb zu erwarten, daß von nun
an Kaufleute und Industrielle, Reichs-, Staats- und Kommunalbehörden, aber auch Beamte,
Handwerker und sonstige Privatpersonen in einem ganz anderen Umfange als bisher bei den
Banken Scheckkonten unterhalten und mehr und mehr Zahlungen mit Schecks leisten. Es
würden dann jährlich viele Millionen Mark, die uns jetzt verloren gehen, gespart und pro-
duktiv angelegt werden können.

Aus demselben Grunde ist die Einführung des Post-Uberweisungs - und
-Scheckverkehres, die im Reichspostgebiete sowie in Bayern und Württemberg am
1. Januar 1909 auf dem Wege der Verordnung erfolgte, mit Dank zu begrüßen. Daß die
Postverwaltungen mit der neuen Einrichtung einem wirklichen Bedürfnisse entgegengekommen
sind, beweist die Beliebtheit, deren sie sich trotz der Kürze ihres Bestehens schon erfreut.
Nach dem „Geschäftsbericht über die Ergebnisse des Postscheckverkehrs im Reichspostgebiete
während des Kalenderjahrs 1911" *) belief sich nämlich bei den 9 Postscheckämtern zu Berlin,
Breslau, Danzig, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Köln und Leipzig Ende

*) Bearbeitet im Reichspostamt. Berlin, Gedruckt in der Reichsdruckerei, 1912.
        <pb n="316" />
        ﻿286

Zweiter Teil. Handel. XII. Bankwesen.

1911 die Zahl der Kontoinhaber auf 62 466 und ihr Guthaben auf 139,7 Millionen M, während
der Gesamtumsatz im Jahre 1911 25117,3 Millionen M betrug: davon entfielen auf Gut-
schriften 12 581,5 und auf Lastschriften 12 535,8 Millionen M. Auf ein Postscheckkonto kamen
im Jahre 1911 durchschnittlich 1425 Gut- und Lastschriften über 443 222 Ji sowie ein Gut-
haben von 2997 cU.

(Zusatz von G. M.)

S.	Das deutsche Geld- und Bankwesen
vor der Reichsgründung.

Vom Reichsbankdirektorium.

Die Reichsbank 1876—1900. Jena, Kommissionsverlag von Gustav Fischer, 11900].
S. 1—4.

Das neugegründete Deutsche Reich fand an der Ordnung des Münz-, Papier-
geld- und Banknotenwesens eine ebenso dringliche wie schwierige Aufgabe vor. Die
Nachteile der politischen Zersplitterung Deutschlands waren wohl auf keinem Ge-
biete der gesamten Volkswirtschaft so scharf hervorgetreten wie auf diesem; auf
keinem wirtschaftlichen Gebiete stellte die politische Einigung größere Vorteile in
Aussicht.

Während der Zollverein den größten Teil Deutschlands zu einer handels-
politischen Einheit in glücklicher Weise zusammengefaßt hatte, waren gleichartige Be-
strebungen auf dem Gebiete des Geldwesens nur von bescheidenem und auf dem
Gebiete des Bankwesens überhaupt von keinem Erfolg gewesen.

Der am meisten beklagte übelstand war die Vielheit und Verschiedenheit der in
den einzelnen Territorien geltenden Münzsysteme (im ganzen sieben) sowie das Fehlen
eines ausreichenden und geordneten Umlaufs von Goldmünzen. Dieser letztere
Mangel hatte seinen Grund in der Währungsverfassung. Alle deutschen Staaten,
mit einziger Ausnahme der Freien Stadt Bremen, deren Geldsystem auf der Gold-
währung beruhte, hatten Silberwährung. Goldmünzen befanden sich also nur in
beschränktem Umfang und mit schwankendem Kurse im Umlauf. Infolge der allge-
meinen wirtschaftlichen Entwickelung war jedoch in den letzten zwei Jahrzehnten vor
der Errichtung des Reichs das Bedürfnis nach einem bequemeren Zahlungsmittel
für mittlere und größere Beträge erheblich gewachsen; das Silbergeld wurde für
solche Zahlungen immer mehr als lästig und unbequem empfunden.

Dieses Bedürfnis hatte zur Folge, daß der Umlauf von papiernen Geld-
zeichen, und zwar nicht nur von Staatspapiergeld, sondern auch von Banknoten
einen übergroßen Umfang annahm.

Zwar bestand in Deutschland keine sog. „Bankfreiheit", die Errichtung von
Notenbanken durfte nur auf Grund einer staatlichen Konzession erfolgen; aber tat-
sächlich wurden, besonders in einer Anzahl kleinerer Staaten, zahlreiche Banken mit
sehr weitem oder gar unbegrenztem Recht der Notenausgabe konzessioniert, die von
vornherein darauf angelegt waren, ihren Geschäftsbetrieb und ihre Notenausgabe
über das Gebiet des konzessionierenden Staates hinaus auf die angrenzenden deutschen
Territorien zu erstrecken.

So bestanden vor der Gründung des Reiches in Deutschland 31 Notenbanken,
für welche von den einzelnen Staaten ganz verschiedenartige Bestimmungen getroffen
waren, und deren Statuten erheblich voneinander abwichen.

Eine große Anzahl dieser Banken war bestrebt, das Recht der Notenausgabe
möglichst weit auszunutzen, also möglichst viele Noten in Umlauf zu setzen. Da
erfahrungsgemäß Noten, die auf kleine Beträge lauten, seltener zur Einlösung an
        <pb n="317" />
        ﻿287

5.	Das deutsche Geld- und Bankwesen vor der Reichsgründung.

die Ausgabestelle zurückgebracht werden als große Abschnitte, wurden vor allem
erhebliche Beträge von kleinen Zetteln, bis herab zu Eintalerscheinen, wie von den
Einzelregierungen, so auch von den Banken, emittiert.

Infolge der vielfach ungenügenden gesetzlichen Regelung der Notenemission
war bei manchen Banken nicht in der wünschenswerten Weise für die Deckung der
Notenausgabe gesorgt. Außerdem beteiligten sich die Notenbanken teilweise an
Geschäften, welche zu einer dauernden Festlegung der Betriebsmittel führten, sich
mithin nicht für eine Bank eigneten, deren Passiven aus jederzeit fälligen Verbind-
lichkeiten, wie Noten, bestehen.

Bei der Unmöglichkeit, einheitliche Vorschriften für die deutschen Notenbanken
zustande zu bringen, suchten mehrere deutsche Staaten die Noten der von anderen
deutschen Staaten konzessionierten Banken durch Umlaufsverbote von sich fernzu-
halten. Diese Verbote wurden im freien Verkehr nicht streng beachtet, waren aber
für alle öffentlichen Kassen maßgebend und wurden vom Publikum als große Be-
lästigung empfunden.

Die Mißstände der Geldverfassung und des Bankwesens waren aufs engste mit-
einander verflochten. Gleichwohl konnte die längst als notwendig erkannte Reform
in ihrer Gesamtheit nicht mit einem Schlage ins Leben gerufen werden. Die zu
lösende Aufgabe war so vielgestaltig, daß nur Schritt für Schritt vorgegangen
werden konnte, freilich unter steter Berücksichtigung des innern Zusammenhangs
unter den einzelnen Teilen des ganzen Reformwerks. Solange nicht ein einheitliches
deutsches Münzwesen geschaffen, solange nicht für einen hinreichenden Goldumlauf
gesorgt war, konnte eine durchgreifende Neuordnung des Papiergeld- und Bank-
notenwesens nicht vorgenommen werden. Andererseits erschwerten die Mißstände
auf diesem letzteren Gebiete die Durchführung der Münzreform. Eine rationelle
Bankverfassung gehört zu den wichtigsten Vorbedingungen für die Erhaltung eines
geordneten Geldwesens; die Regelung des Bankwesens muhte den Schlußstein des
ganzen Reformwerks bilden und die neue Ordnung mit lebens- und entwickelungs-
fähigem Geiste erfüllen.

Die staatsrechtliche Voraussetzung für eine einheitliche
Geld - und Bankreform war geschaffen durch den Artikel 4 der Verfassung
des Norddeutschen Bundes vom 26. Juli 1867 bezw. der Verfassung des Deutschen
Reichs vom 16. April 1871, nach welchem zu den der Beaufsichtigung und Gesetz-
gebung des Bundes bezw. Reichs unterliegenden Angelegenheiten gehört:

3.	Die Ordnung des Maß-, Münz- und Gewichtssystems, nebst der F e st -
stellung der Grundsätze über die Emission von fundiertem
und unfundiertem Papiergelde;

4.	die allgemeinen Be st im m ungen über das Bankwesen.

Eine durchgreifende Ordnung des Geld- und Bankwesens bot aber so lange

erhebliche Schwierigkeiten, als die süddeutschen Staaten noch außerhalb des Bundes
standen. Auf dem Gebiete des Münzwesens kam es deshalb vor der Reichsgründung
nur zu Vorbereitungen für eine Enquete über die Münzfrage, die jedoch infolge des
Krieges mit Frankreich unterblieb. Auf dem Gebiete des Papiergeldes und der
Banknoten wurden Gesetze erlassen, deren Bestimmung es war, einer weiteren Ver-
mehrung dieser Geldzeichen vorzubeugen. Das Gesetz über die Ausgabe
von Banknoten vom 27. März 1870 schreibt vor, daß die Befugnis zur Aus-
gabe von Banknoten nur durch ein Bundesgesetz erteilt werden, und daß in gleicher
Weise die Erweiterung bestehender Notenprivilegien nur durch ein Bundesgesetz
gestattet werden dürfe.

Das Gesetz wurde nach der Gründung des Reichs zum Reichsgesetz erklärt und
trat in Baden, Südhessen, Württemberg und Bayern am 1. Januar 1872 in Kraft.
        <pb n="318" />
        ﻿288

Zweiter Teil. Handel. XII. Bankwesen.

Württemberg und Baden, welche bisher noch keine Notenbanken besaßen, errichteten
noch kurz vor dem Inkrafttreten des Gesetzes solche Institute, die „Württembergische
Notenbank" zu Stuttgart und die „Badische Bank" zu Mannheim. Dadurch wurde
die Zahl der deutschen Notenbanken auf 33 vermehrt.

Das Gesetz sollte ursprünglich nur bis zum 1. Juli 1872 gelten. Die Gültig-
keitsdauer mußte jedoch in der Folgezeit dreimal verlängert werden.

Eine ähnliche Beschränkung wurde hinsichtlich des Staatspapiergeldes durch das
später ebenfalls zum Reichsgesetz erklärte Gesetz über die Ausgabe von
Papiergeld vom 16. Juni 1870 verfügt, welches die fernere Ausgabe von Papier-
geld von dem Erlaß eines Bundesgesetzes abhängig machte.

Auf diese beiden, lediglich den bestehenden Zustand vor weiterer Ver-
schlechterung schützenden Gesetze beschränkten sich die legislatorischen Maßregeln, welche
während der Zeit des Norddeutschen Bundes auf dem Gebiete des Geld- und Bank-
wesens ergriffen wurden. Die Gründung des Reichs, welche den Süden in die
politische Einheit mit einbezog, gab der Gesetzgebung eine größere Aktionsfreiheit,
die sofort benutzt wurde.

6.	Die Reichsbank.

Vom Reichsbankdirektorium.

Die Reichsbank 1876—1900. Jena, Kommissionsverlag von Gustav Fischer, [1900].
S. 10—15.

In § 12 des Bankgesetzes vom 14. März 1875 heißt es: „Unter dem Namen
„Reichsbank" wird eine unter der Aufsicht und der Leitung des Reichs stehende
Bank errichtet, welche die Eigenschaft einer juristischen Person besitzt und die Auf-
gabe hat, den Geldumlauf im gesamten Reichsgebiete zu regeln, die Zahlungsaus-
gleichungen zu erleichtern und für die Nutzbarmachung verfügbaren Kapitals zu
sorgen".

Das Grundkapital der Reichsbank wurde auf 120 Millionen Jl festgesetzt' (an-
statt 60 Millionen bei der Preußischen Bank); es wurde geteilt in 40 000 auf Namen
lautende Anteile von je 3000 Jl. Von einer Kapitalbeteiligung des Reichs wurde
abgesehen.

Die wohlbewährte Verfassung der Preußischen Bank war in allen wesentlichen
Zügen vorbildlich für die Verfassung, welche der Reichsbank gegeben wurde.

Die dem Reiche zugeteilte Aufsicht über die Reichsbank wird von dem Bank-
kuratorium ausgeübt, welches aus dem Reichskanzler als Vorsitzendem und vier
Mitgliedern besteht; eines dieser Mitglieder ernennt der Kaiser, die übrigen der
Bundesrat. Die Leitung der Reichsbank wird ausgeübt vom Reichskanzler und unter
diesem vom Reichsbankdirektorium. Für den Reichskanzler kann ein Stellvertreter
ernannt werden. Das Reichsbankdirektorium ist die verwaltende und ausführende,
sowie die die Reichsbank nach außen vertretende Behörde. Es besteht aus einem Prä-
sidenten, einem Vizepräsidenten (seit 1887) und der erforderlichen Anzahl von Mit-
gliedern, die auf den Vorschlag des Bundesrats vom Kaiser auf Lebenszeit ernannt
werden. Die Beamten der Reichsbank haben die Rechte und Pflichten von Reichs-
beamten: sie dürfen keine Anteilscheine der Bank besitzen. Die Rechnungen der
Reichsbank unterliegen der Revision durch den Rechnungshof des Deutschen Reichs.

Gegenüber dieser weitgehenden Kompetenz des Reichs ist die Mitwirkung der
privaten Anteilseigner an der Verwaltung der Bank eine sehr beschränkte. Die Ver-
tretung der Anteilseigner hat im wesentlichen die Aufgabe, der Bankleitung mit sach-
verständigem Rate zur Seite zu stehen und außerdem einen gewissen Schutz zu bilden
        <pb n="319" />
        ﻿6. Die Reichsbank.

289

gegen die Gefahren, welche häufig genug für große Notenbanken aus einer zu engen
Verbindung mit der Finanzverwaltung des Staates hervorgegangen find.

Die Anteilseigner üben die ihnen zustehende Beteiligung an der Verwaltung
der Reichsbank aus durch die Generalversammlung und einen aus der Mitte der-
selben gewählten Zentralausschuß.

Nach dem „Statut" der Reichsbank findet die Generalversammlung der An-
teilseigner alljährlich im März zu Berlin statt, kann aber auch jederzeit außer-
ordentlich berufen werden. Sie empfängt jährlich den Verwaltungsbericht nebst der
Bilanz und Gewinnberechnung und wählt die Mitglieder des Zentralausschusses: sie
hat ferner über die Erhöhung des Grundkapitals und über Abänderungen des
Statuts zu beschließen.

Der Zentralausschuß ist die ständige Vertretung der Anteilseigner gegenüber
der Verwaltung. Er besteht aus fünfzehn Mitgliedern. Sämtliche Mitglieder müssen
im Reichsgebiet und mindestens neun von ihnen in Berlin ihren Wohnsitz haben.

Der Zentralausschuß versammelt sich mindestens einmal monatlich unter dem
Vorsitze des Präsidenten des Reichsbankdirektoriums; es werden ihm allmonatlich
Nachweisungen über den gesamten Geschäftsgang vorgelegt und die Ansichten des
Direktoriums über die allgemeine Geschäftslage und Vorschläge über die etwa er-
forderlichen Maßregeln mitgeteilt. In einer Reihe von Fragen ist der Zentralaus-
schuß gutachtlich zu hören, so namentlich über die Festsetzung des Diskontsatzes und
über den Höchstbetrag, bis zu welchem die Mittel der Bank zu Lombarddarlehnen
verwendet werden können. Der Ankauf von Effekten für Rechnung der Bank kann
nur erfolgen, nachdem die Höhe des Betrages, bis zu welcher die Fonds der Bank zu
diesem Zwecke verwendet werden können, zuvor mit Zustimmung des Zentralaus-
schusses festgesetzt ist.

Die fortlaufende spezielle Kontrolle über die Verwaltung der Reichsbank üben
drei von dem Zentralausschuß aus dem Kreise seiner Mitglieder auf ein Jahr ge-
wählte Deputierte. Diese sind berechtigt, allen Sitzungen des Direktoriums mit
beratender Stimme beizuwohnen und die Bücher der Bank einzusehen. Geschäfte mtt
der Finanzverwaltung des Reichs oder deutscher Bundesstaaten, für welche andere
als die allgemein geltenden Bedingungen des Bankverkehrs in Anwendung kommen
sollen, müssen vor ihrem Abschluß zur Kenntnis der Deputierten gebracht und auf
Antrag auch nur eines von ihnen dem Zentralausschuß vorgelegt werden; sie müssen
unterbleiben, falls sich dieser nicht mit Stimmenmehrheit für die Zulässigkeit ausspricht.

In ähnlicher Weise wie beim Reichsbankdirektorium in Berlin stellt das Bank-
gesetz auch den Vorstandsbeamten der in größeren Plätzen außerhalb Berlins zu
errichtenden Reichsbankhauptstellen eine Vertretung von Anteilseignern zur Seite,
und zwar in den Bezirksausschüssen, deren Mitglieder vom Reichskanzler aus dem
Kreise der am Sitze der Hauptstelle oder in dessen unmittelbarer Nähe wohnenden
Anteilseigner ausgewählt werden. Den Bezirksausschüssen werden in monatlichen
Sitzungen die Übersichten über die Geschäfte der Hauptstelle vorgelegt. Zwei bis
drei vom Bezirksausschuß aus seiner Mitte gewählte Beigeordnete üben eine fort-
laufende spezielle Kontrolle über den Geschäftsgang bei den Hauptstellen aus.

Durch das Zusammenwirken der die Reichsbank leitenden Behörde, deren Mit-
glieder an den finanziellen Erträgnissen der Bank nicht interessiert sind, mit den im
praktischen Erwerbsleben stehenden Vertretern der privaten Anteilseigner wird eine
dem allgemeinen Interesse Rechnung tragende Verwaltung der Bank gewährleistet,
und gleichzeitig wird die Erfahrung und Geschäftskenntnis der an dem Gedeihen der
Bank finanziell interessierten Anteilseigner der Bankleitung dienstbar gemacht. Diese
Bankverfassung, welche die Mitte hält zwischen einer reinen Staatsbank und einer
reinen Privatbank, hat sich in der Erfahrung der meisten Länder Europas als das

Mollar, Volkswirtschaftliches Quellenbuch. 4. Aufl. '	19
        <pb n="320" />
        ﻿290

Zweiter Teil. Handel. XII. Bankwesen.

beste System bewährt. Bei Gelegenheit der Beratungen über die Erneuerung des
Privilegiums der Reichsbank in den Jahren 1889 und 1899 ist allerdings mehrseitig die
Forderung der „Verstaatlichung" der Reichsbank aufgestellt worden, und zwar in dem
Sinne, daß das Reich die sämtlichen Anteilscheine der Bank erwerben und so die pri-
vaten Anteilseigner und deren Mitwirkung bei der Bankverwaltung überhaupt
beseitigen solle. Sowohl die Regierung als auch die Mehrheit des Reichstags ver-
hielten sich aber in beiden Fällen dieser Forderung gegenüber ablehnend. Der Ver-
treter der Verbündeten Regierungen gab bei den Kommissionsverhandlungen über die
Banknovelle von 1899 die bestimmte Erklärung ab, die Verbündeten Regierungen
seien sich darin einig, „die Verstaatlichung der Reichsbank aus politischen, wirtschaft-
lichen und finanziellen Rücksichten aufs äußerste zu bekämpfen".

Zur Erfüllung der Aufgaben, welche das Bankgesetz der Reichsbank zuweist,
ist dieses Institut mit wichtigen Rechten ausgestattet, und es sind ihm weitgehende
Verpflichtungen auferlegt.

Die Reichsbank hat zunächst das Recht, nach Bedürfnis ihres Verkehrs ohne
jede direkte Beschränkung Roten auszugeben. Indirekt ist ihre Notenausgabe begrenzt
einmal durch die fünfprozentige Steuer auf die das ihr zugewiesene Kontingent über-
schreitende ungedeckte Notenausgabe, zweitens durch die Bestimmung, daß die Bank
stets für mindestens ein Drittel ihrer Notenausgabe Metall und Reichskassenscheine
und für den Rest diskontierte bankmäßige Wechsel als Deckung bereit halten muß?
Die Reichsbank muß ihre Noten gegen kursfähiges deutsches Geld einlösen,^ und zwar
bei ihrer Hauptkasse in Berlin sofort auf Präsentation, bei ihren Zweiganstalten,
soweit es deren Barbestände und Geldbedürfnisse gestatten. Die Reichsbank hat ferner
das Recht, überall im Reichsgebiete Zweiganstalten zu errichten; der Bundesrat ist
befugt, die Errichtung von Zweiganstalten an bestimmten Orten anzuordnen.

Die Reichsbank und ihre Zweiganstalten sind im ganzen Reichsgebiete frei von
staatlichen Einkommen- und Gewerbesteuern.

Wenn der Schuldner eines im Lombardverkehr gewährten Darlehns in Verzug
ist, hat die Reichsbank das Recht, ohne gerichtliche Ermächtigung oder Mitwirkung
das bestellte Faustpfand zu veräußern und sich aus dem Erlös für Kapital, Zinsen
und Kosten bezahlt zu machen.

Auf der anderen Seite sind der Reichsbank außer der ihr nur in allgemeiner
Fassung zuerteilten Aufgabe der Regelung des Geldverkehrs rc. eine Reihe bestimmter
Verpflichtungen zugewiesen.

Sie ist nach § 22 des Bankgesetzes verpflichtet, ohne Entgelt für Rechnung des
Reichs Zahlungen anzunehmen und bis auf Höhe des Reichsguthabens zu leisten.
Zur Übernahme der nämlichen Geschäfte für die Bundesstaaten ist sie berechtigt. Durch
den § 11 des Reichsbankstatuts hat jene Verpflichtung eine Erweiterung dahin er-
fahren, daß die Reichsbank das Reichsguthaben unentgeltlich zu verwalten und über
die für Rechnung des Reichs angenommenen und geleisteten Zahlungen Buch zu
führen und Rechnung zu legen hat?

Die Geschäfte, deren Betreibung der Reichsbank gestattet ist, sind genau bestimmt.
Sie beschränken sich auf den Edelmetallhandel, die Diskontierung von Wechseln,
welche eine Verfallzeit von höchstens drei Monaten haben, und aus welchen in der
Regel drei, mindestens aber zwei als zahlungsfähig bekannte Verpflichtete haften;'
den Ankauf und Verkauf von Schuldverschreibungen des Reichs, der Bundesstaaten
oder inländischer kommunaler Korporationen, welche nach spätestens drei Monaten
mit ihrem Nennwerte fällig sind; die Gewährung von Lombarddarlehnen auf be-
wegliche Pfänder bestimmter Art;« den Handel mit bestimmten absolut sicheren
Effekten deutscher Herkunft; die Besorgung von Inkassos; den Ankauf und Verkauf
von Edelmetallen und Effekten für fremde Rechnung; die Annahme von unverzins-
        <pb n="321" />
        ﻿6. Die Reichsbank.

291

lichen und unter gewisser Beschränkung von verzinslichen Geldern im Depositen-
geschäft und Giroverkehr: die Verwahrung und Verwaltung von Wertgegenständen.

Von großer Bedeutung für unsere Währungsverfassung ist die der Reichsbank
in § 14 des Bankgesetzes auferlegte Verpflichtung, Barrengold zum festen Satze von
1392 Jl für das Pfund fein gegen ihre Noten umzutauschen. Da aus dem Pfunde
Feingold 1395 Jl geprägt werden und die Münzstätten auf Grund der Bekannt-
machung des Reichskanzlers vom 8. Juni 1875 bei der Prägung von Gold auf
Privatrechnung eine Gebühr von 3 Jl pro Pfund Feingold erheben, entspricht der
Preis, welchen die Reichsbank für Barrengold zu zahlen verpflichtet ist, der Summe,
welche die Münzstätten bei der Ausprägung auf Privatrechnung liefern. Bei den
Münzstätten erleidet der Einlieferer von Gold jedoch einen Zinsverlust, da er die
Ausprägung abwarten muß; bei der Reichsbank dagegen erfolgt der Austausch des
Goldes gegen die Noten Zug um Zug. Infolgedessen wird tatsächlich alles Gold,
das zu monetären Zwecken bestimmt ist, bei der Reichsbank eingeliefert, und die
Reichsbank ist der einzige Private, welcher von dem freien Prägerechte Gebrauch
macht. Hierin liegt ein notwendiger Ausgleich dafür, daß der Bedarf an Gold zur
Versendung nach dem Ausland schließlich aus dem Barschatze der Zentralbank gedeckt
werden muß. Durch den 8 14 des Bankgesetzes wird mithin der Reichsbank die
denkbar weiteste Kontrolle über die gesamten internationalen Beziehungen des
deutschen Geldwesens gesichert. Hierdurch, in Verbindung mit dem Privatprägerecht,
wird die Währung aufs engste mit der Bankverfassung und den Verhältnissen des
Geldmarkts verknüpft.

Die Reichsbank hat ferner ihren Diskontsatz und Lombardzinsfuß bekannt zu
machen.

Sie ist verpflichtet, die Noten der sich den fakultativen Normen des Bank-
gesetzes unterwerfenden Banken sowohl in Berlin als auch bei ihren Zweiganstalten
m Städten von mehr als 80 000 Einwohnern oder am Sitze der Bank, welche die
Noten ausgegeben hat, zum vollen Nennwert in Zahlung zu nehmen, solange die
ausgebende Bank ihrer Einlösungspflicht pünktlich nachkommt? Sie darf diese Noten
jedoch nur zu Zahlungen an diejenige Bank, welche sie ausgegeben hat, oder zu
Zahlungen an dem Orte, wo letztere ihren Hauptsitz hat, verwenden, oder sie muß sie
zur Einlösung präsentieren. Die Noten der Reichsbank dagegen dürfen von den
Privatnotenbanken beliebig in Zahlung weitergegeben werden.

Das Reich partizipiert schließlich an dem Reingewinn der Reichsbank. Über die
Verteilung des Reingewinns traf der 8 24 des Bankgesetzes folgende Bestimmung:
Zunächst wird den Anteilseignern eine ordentliche Dividende von 4,5 % des Grund-
kapitals berechnet; sodann wird von dem Mehrbetrag eine Quote von 20 % dem
Reservefonds zugeschrieben, solange derselbe nicht ein Viertel des Grundkapitals
beträgt; den alsdann verbleibenden Überschuß erhalten das Reich und die Anteils-
eigner je zur Hälfte, soweit die Gesamtdividende der Anteilseigner 8 % nicht über-
heizt; von dem weiter verbleibenden Reste erhalten die Anteilseigner ein Viertel,
bas Reich drei Viertel.

Durch das Gesetz vom 18. Dezember 1889, betreffend die Abänderung des
Vankgefetzes, wurde, entsprechend dem allgemeinen Rückgänge des landesüblichen
Zinsfußes, die Vordividende der Anteilseigner auf 3,5 % reduziert, und wurden dem
Reich drei Viertel des Überschusses zugewiesen, soweit die Gesamtdividende der An-
teilseigner 6 % überschritt?

Der 8 41 des Bankgesetzes behält dem Reich das Recht vor, zuerst zum
; Januar 1891, alsdann aber von zehn zu zehn Jahren nach vorausgegangener
einjähriger Ankündigung entweder die Reichsbank aufzuheben und deren Grund-
stücke gegen Erstattung des Buchwerts zu übernehmen oder die sämtlichen Anteil-
ig*
        <pb n="322" />
        ﻿292

Zweiter Teil. Handel. XII. Bankwesen.

scheine der Reichsbank zum Nennwerte zu erwerben. In beiden Fällen geht der
bilanzmäßige Reservefonds, soweit derselbe nicht zur Deckung von Verlusten in
Anspruch zu nehmen ist, zur Hälfte an die Anteilseigner und zur Hälfte an
das Reich über.

Zur Verlängerung des Privilegiums der Reichsbank ist die Zustimmung des
Reichstags erforderlich.

Da zu denselben Terminen wie der Reichsbank auch denjenigen Banken, welche
sich den fakultativen Vorschriften des Bankgesetzes unterworfen haben, — und das
sind alle bis auf die Braunschweigische Bank' — das Notenrecht gekündigt werden
kann, hat die deutsche Gesetzgebung von zehn zu zehn Jahren freie Hand, die Bank-
verfassung den veränderten Verhältnissen anzupassen und sich als notwendig oder
wünschenswert ergebende Reformen vorzunehmen.

Anmerkungen. 1. Gemäß Art. 1 der Banknovelle vom 7. Juni 1899 (R.G.Bl. S. 311)
ist das Grundkapital der Reichsbank vom 1. Januar 1906 ab auf 180 Millionen M erhöht
worden. Verwaltungsbericht der Reichsbank für das Jahr 1905. Berlin, gedruckt
in der Reichsdruckerei, [1906]. S. 3.

2. Nach Art. 5 Nr. III der Banknovelle vom 1. Juni 1909 (R.G.Bl. S- 517) find auch
Schecks als Deckungsmittel zugelassen.

3- Durch Art. 4 Nr. I derselben Novelle (R.G.Bl. S. 516) sind die Worte „kursfähiges
deutsches Geld" durch „deutsche Goldmünzen" ersetzt worden. Die Reichsbank muß also auch
die 20 -K-Noten gegen Gold einlösen, trotzdem man sonst verpflichtet ist, Silbermünzen bis
zum Betrage von 20 Ji in Zahlung zu nehmen. (Münzgesetz vom 1. Juni 1909 8 9 Abs. 1.)

4.	§ 22 des Bankgesetzes ist durch Art. 7 der Novelle von 1909 (R.G.Bl. S. 519)
folgendermaßen geändert worden: „Die Reichsbank ist verpflichtet, die Geschäfte der Reichs-
hauptkasse unentgeltlich zu besorgen. — Sie ist berechtigt, entsprechende Kassengeschäfte für
die Bundesstaaten zu übernehmen." § 11 des Reichsbankstatuts stimmt jetzt mit Art. 7
Abs. 1 wörtlich überein.

5.	6. Zu den Geschäften, deren Betrieb der Reichsbank gestattet ist, gehören nach
Art. 5 Nr. I und Art. 6 Nr. II der Novelle von 1909 (R.G.Bl. S. 517 und S. 518) auch
der Ankauf von Schecks und die Beleihung von Reichs- und Staatsschuldbuch-Forderungen.

7.	Die Verpflichtung der Reichsbank, die Noten der 4 Privatnotenbanken zum vollen
Nennwerte in Zahlung zu nehmen, solange diese ihrer Noteneinlösungspflicht pünktlich nach-
kommen, hat durch Art. 4 Nr. II Abf. 2 der Novelle von 1909 (R.G.Bl. S. 516) eine Er-
weiterung erfahren. Hiernach ist nämlich die Reichsbank verpflichtet, die Noten dieser Banken
„innerhalb des Staates, der ihnen die Befugnis zur Notenausgabe erteilt hat, bei ihren
Zweiganstalten, soweit es deren Notenbestände und Zahlungsbedürfnisse gestatten, dem In-
haber gegen Reichsbanknoten einzutauschen."

8.	Nach Art. 1 Abs. 1 und 2 der Novelle von 1909 (R.G.Bl. S. 515) wird zunächst
den Anteilseignern eine ordentliche Dividende von 3l/»*/o des Grundkapitals berechnet und
ihnen der verbleibende Rest zu XU, der Reichsbank zu s/4 überwiesen; jedoch werden von
diesem Rest 10/10o dem Reservefonds zugeschrieben, die je zur Hälfte auf Anteilseigner und
Reich entfallen. Erreicht der Reingewinn nicht volle 3% °/c des Grundkapitals, so ist das
Fehlende aus dem Reservefonds zu ergänzen.

9.	Die Braunschweigische Bank hat sich im Jahre 1905 mit der Braunschweigischen
Kreditanstalt vereinigt und deshalb auf ihr Notenrecht verzichten müssen; sie kommt also.lals
Notenbank nicht mehr in Betracht.

(Zusatz von G. M.)
        <pb n="323" />
        ﻿7. Die Reichsbank als deutsche Zentralnotenbank.	293

7.	Die Reichsbank als deutsche Jentralnotenbank.

Vom Reichsbankdirektorium.

Die Re ichs bank 1876—1900. Jena, Kommissionsverlag von Gustav Fischer, [1900].
S. 16—20.

Vorbemerkung. Nach Art. 3 der Banknovelle vom 1. Juni 1909 (R.G-Bl. S. 516)
sind die Noten der Reichsbank gesetzliches Zahlungsmittel; sie haben also Zwangskurs.— G. M.

In der durch das Bankgesetz vom 14. März 1875 geschaffenen Bankverfassung
war das Prinzip der Zentralbank so weit verwirklicht, als es mit den wohlerworbenen
Rechten der bestehenden 32 Privatnotenbanken vereinbart werden konnte.

Das Übergewicht der Reichsbank war gesichert durch die für die damaligen
Verhältnisse und im Vergleiche mit den übrigen Notenbanken ungewöhnliche Höhe
ihres Grundkapitals, ferner durch den Umfang ihres steuerfreien Notenkontingents,
welches die Summe der sämtlichen übrigen Kontingente erheblich überschritt und in
der Folgezeit dadurch, daß ihm die Kontingente der auf ihr Notenrecht verzichtenden
Banken zuwachsen sollten, sich noch mehr ausdehnen mußte. Für die Ausdehnung
des Notenumlaufs der Reichsbank bildete, falls der allgemeine Geldbedarf eine solche
nötig machte, die Notensteuer keine wirksame Beschränkung, da die Reichsbank sich
nicht vor Verlusten durch die Steuer scheute, wenn das öffentliche Interesse eine
Ausdehnung ihrer Notenemission verlangte. Außerdem wurde das Übergewicht der
Reichsbank gefördert durch das Recht, überall im Reichsgebiete Zweiganstalten zu
errichten, während für die Privatnotenbanken die Errichtung von Filialen außerhalb
ihres Landesterritoriums an gewisse erschwerende Bedingungen geknüpft wurde.

Es war Sache der Reichsbank, auf dieser Grundlage den Gedanken einer deut-
schen Zentralnotenbank zu verwirklichen.

Wie es in der Absicht des Gesetzgebers lag, eine solche Entwickelung der Reichs-
bank zu begünstigen, so entsprach es auf der anderen Seite seinen Grundgedanken,
die Privatnotenbanken von der Notenausgabe auf andere Geschäftszweige, namentlich
den Depositenverkehr, hinzuweisen und ihnen den freiwilligen Verzicht auf ihr Noten-
recht nahezulegen.

Zu einem solchen Ergebnisse mußte ohnehin jede sachgemäße Normierung der
Bedingungen für die Notenausgabe führen. Die Beschränkung der Geschäftszweige
auf diejenigen, welche sich mit der Notenausgabe vertragen, im wesentlichen auf das
Diskont- und Lombardgeschäft, ist nur für eine auf verhältnismäßig breiter Basis
ruhende Bank ohne allzu starke Einschränkung des finanziellen Erträgnisses durch-
führbar; diese Begrenzung war aber für alle Banken vorgeschrieben, die sich nicht in
ihrem ganzen Betrieb auf das Territorium des Einzelstaates, der sie konzessioniert
hatte, beschränkt sehen wollten; nur denjenigen Banken, welche ihre Notenausgabe
auf den Betrag ihres Grundkapitals begrenzen wollten, wurden gewisse Erleichte-
rungen gewährt. Aber sowohl diese Begrenzung der Notenausgabe wie auch die
Beschränkung auf das Landesterritorium mußte den betreffenden Banken als Noten-
banken jede Bedeutung für den deutschen Geldverkehr entziehen.

Das System der Notensteuer förderte die beabsichtigte Entwickelung unter zwei
Gesichtspunkten. Es bewirkte, daß die Banken in normalen Zeiten, in welchen der
Diskontsatz 5 % nicht erreicht, die ihnen zugewiesenen Kontingente nicht erheblich und
für längere Zeit überschreiten können, ohne dadurch eine finanzielle Einbuße zu er-
leiden; auch wenn der Diskontsatz 5 % erreicht, haben die Banken keinerlei Interesse
an der Ausdehnung ihres ungedeckten Notenumlaufs über ihr Kontingent hinaus, da
bie Zinserträgnisse der über die Steuergrenze hinaus emittierten Noten durch die
fünfprozentige Steuer absorbiert werden; selbst bei höheren Diskontsätzen ist der aus
        <pb n="324" />
        ﻿294

Zweiter Teil. Handel. XII. Bankwesen.

Kontingentsüberschreitungen entstehende Gewinn nur ein verhältnismäßig geringer.
Infolgedessen hat die Notensteuer dahin gewirkt, die ungedeckte Notenausgabe der
Privatnotenbanken im großen und ganzen auf die ihnen zugewiesenen Kontingente
zu begrenzen.

Auf der anderen Seite hat der Umstand, daß als Barvorrat zur Berechnung
des ungedeckten Notenumlaufs und der Notensteuer die gesamten Kassenvorräte der
Banken gelten, die Banken auf die Pflege des Depositengeschäfts hingewiesen; denn
auch die aus dem Depositengeschäft sich ergebenden Kassenbestände sind Notendeckung
im Sinne des Bankgesetzes.

Wieweit diese mit der deutschen Bankverfassung beabsichtigte Entwickelung sich
verwirklicht hat, geht daraus hervor, daß heute von den 32 Privatnotenbanken, die
im Jahre 1875 bestanden, nur noch 7 vorhanden sind. Bereits vor dem Inkraft-
treten des Bankgesetzes verzichteten 12 Privatnotenbanken auf ihre Privilegien. Von
den gegenwärtig noch bestehenden Privatnotenbanken hat sich nur eine einzige, die
Braunschweigische Bank, den fakultativen Bestimmungen des Bankgesetzes nicht unter-
worfen; ihr Privilegium läuft bis zum Jahre 1952.*

In Preußen besteht neben der Reichsbank nur noch eine einzige Notenbank,
die Frankfurter Bank. Während alle übrigen preußischen Privatnotenbanken ihr
Notenrecht entweder durch freiwilligen Verzicht oder durch Nichterneuerung des
Privilegiums bei dessen Ablauf seitens der Preußischen Regierung verloren haben,
wurde das Notenrecht der Frankfurter Bank in Rücksicht auf die Konkurrenz der be-
nachbarten süddeutschen Notenbanken mit einjähriger Kündigungsfrist auf unbe-
stimmte Zeit verlängert.*

Die übrigen den Normativbestimmungen des Bankgefetzes unterworfenen fünf
Privatnotenbanken find folgende: die Bayerische Notenbank in München, die Säch-
sische Bank zu Dresden, die Württembergische Notenbank zu Stuttgart, die Badische
Bank zu Mannheim, die Bank für Süddeutschland zu Darmstadt.*

Von ihnen haben sich namentlich die beiden erstgenannten einen verhältnismäßig
geschlossenen Wirkungskreis zu erhalten gewußt und sich ein größeres Filialnetz ge-
schaffen, das jedoch durchweg auf ihr Landesterritorium beschränkt geblieben ist.

Durch den Verzicht von 25 Privatnotenbanken hat das Notenkontingent der
Reichsbank sich von 250 Millionen M allmählich auf 293,4 Millionen JL ver-
größert, während die Summe der Kontingente der Privatnotenbanken nur noch
91,6 Millionen Jl beträgt.2

Wichtiger als dieser Zuwachs war für die Stellung der Reichsbank, daß sie
alsbald ihre Filialen über ganz Deutschland ausdehnte. Wie stark außerhalb
Preußens das Bedürfnis nach dem Anschluß an eine Zentralbank war, geht daraus
hervor, daß bereits im Jahre 1875 aus diesen Gebieten, namentlich aus Sachsen, zahl-
reiche Wünsche an die Preußische Bank herantraten, welche auf die Errichtung von
Filialen bereits vor dem Inkrafttreten der neuen Bankverfassung gerichtet waren.
Dasselbe Gesetz vom 27. März 1875, das die Preußische Regierung zum Abschlüsse
des Vertrages über die Abtretung der Preußischen Bank ermächtigte, erteilte auch
dieser Bank, welche bisher außerhalb Preußens nur in Elsaß-Lothringen und
Bremen auf Grund besonderer Gesetze Zweiganstalten errichtet hatte, für die kurze
Zeit, die sie noch als solche existierte, die ihr bisher nicht zustehende Befugnis, Zweig-
anstalten im ganzen Reich zu errichten, und von dieser Befugnis wurde sofort
Gebrauch gemacht, nicht nur für Sachsen, sondern auch für Hessen, Baden, Braun-
schweig und Reuß ä. L. Nach dem 1. Januar 1876 kam das gesamte übrige Deutsch-
land hinzu.

Von entscheidender Bedeutung für die Stellung der Reichsbank in der deutschen
Bankverfassung ist jedoch der Umstand, daß die Privatnotenbanken ihrer ganzen Ge-
        <pb n="325" />
        ﻿8. Der Giroverkehr der Reichsbank.

295

schäftsführung nach mehr und mehr aufgehört haben, einen bestimmenden Einfluß auf
die Regelung des Geldverkehrs und auf die internationalen Beziehungen unseres
Geldwesens zu üben. Die Erfüllung dieser wichtigen Aufgaben fiel mehr und mehr
der Reichsbank zu.

Die Reichsbank ist der letzte Rückhalt des inneren deutschen Geldverkehrs. Sie
befriedigt jede Steigerung des an sie herantretenden Geldbedarfs aus eigenen Mitteln
durch eine Vermehrung ihrer Notenausgabe, auch wenn diese ihr steuerfreies Kon-
tingent weit überschreitet, während sie auf der anderen Seite durch die Festsetzung
ihres Diskontsatzes den Geldbegehr reguliert und einer allzu starken Ausdehnung ihres
Notenumlaufs entgegenwirkt. Sie lehnt sich weder an andere Banken an, noch redis-
kontiert sie Wechsel — wie die Privatnotenbanken —, um auf diese Weise ihre Anlage
zu vermindern und ihre Betriebsmittel durch Inanspruchnahme Dritter zu verstärken.

Ebenso liegt die Überwachung der auswärtigen Beziehungen des deutschen Geld-
wesens ausschließlich in den Händen der Reichsbank. Sie ist bestrebt, einen aus-
reichenden Goldvorrat zu halten, aus welchem jederzeit der etwa vorhandene Über-
schuß unserer Verpflichtungen an das Ausland beglichen werden kann, ohne daß
unsere Währung dadurch eine Erschütterung erfährt. Sie ist andererseits, infolge der
Bestimmung des Bankgesetzes über den Goldankauf, diejenige Stelle, welcher das
vom Auslande kommende Gold in erster Reihe zufließt. Sie übt schließlich durch die
Festsetzung ihres Diskontsatzes, ebenso wie auf den inneren Kreditbegehr, so auch
auf die internationalen Goldbewegungen, einen gewissen regulierenden Einfluß aus.
Dies wurde von den Privatnotenbanken bereits im Jahre 1887 auch formell aner-
kannt durch Abschluß einer Vereinbarung, mittels welcher sie sich verpflichteten, nicht
unter dem Satze der Reichsbank zu diskontieren, sobald diese einen drohenden Gold-
abfluß signalisiert?

Anmerkungen. 1. Die Frankfurter Bank hat 1901, die Bank für Süddeutschkand zu
Darmstadt 1902 und die Braunschweigische Bank 1905 auf ihr Notenrecht verzichtet. Es
gibt also jetzt nur noch 4 Privatnotenbanken in Deutschland, nämlich die Bayerische Noten-
bank in München, die Sächsische Bank zu Dresden, die Württembergische Notenbank zu
Stuttgart und die Badische Bank zu Mannheim.

2.	Nach Art. 2 der Banknovelle vom 1. Juni 1909 (R.G.Bl. S. 516) beträgt das steuer-
freie Notenkontingent der Reichsbank 550 und für den Bierteljahresschluß 750 Millionen Jl,
das der 4 Privatnotenbanken 68 771000 M.

3.	Die Privatnotenbanken sind nach Art. 7 8 2 der Banknovelle vom 7. Juni 1899
(R.G.Bl. S. 313) verpflichtet, nicht unter dem Prozentsätze der Reichsbank zu diskontieren,
sobald dieser Satz 4°i» erreicht oder überschreitet, im übrigen nicht um mehr als 1I1°I0 unter
dem Prozentsätze der Reichsbank oder, falls diese selbst zu einem geringeren Satze diskontiert,
nicht um mehr als 1IS°I0 unter diesem Satze.

(Zusatz von G. M.)

8.	Der Giroverkehr der Reichsbank.

Vom Reichsbankdirektorium.

Die Reichsbank 1876—1900- Jena, Kommissionsverlag von Gustav Fischer, [1900.]
S- 50—51, S. 53—54 und S. 61—62.

Das Wesen des Giroverkehrs besteht in einer Bargeld ersparenden Vermittelung
von Zahlungen zwischen den Kunden derselben Bank; statt der Barzahlung erfolgt
die Umschreibung in den Bankbüchern in der Weise, daß die zu zahlende Summe von
dem Guthaben des Zahlenden auf das Guthaben des Zahlungsempfängers übertragen
wird. Daran schließen sich die Annahme von baren Einzahlungen für die Giro-
        <pb n="326" />
        ﻿296

Zweiter Teil. Handel. XII. Bankwesen.

guthaben und die Leistung von baren Auszahlungen aus den Guthaben sowie Ver-
rechnungen aller Art — aktiv und passiv — mit den Konteninhabern.

Die Übertragung größerer Summen in den Büchern der Bank hat große Vor-
züge vor der Barzahlung. Die Mühe der Prüfung und des Zählens, die Gefahr
und die Kosten des Transports von Bargeld kommen in Wegfall. Die geschehene
Zahlung ist durch die Übertragung in den Büchern der Bank sicher beurkundet. Die
Abnutzung, welche bei dem umlaufenden Geld unvermeidlich ist, wird erspart, wenn
das Geld ruhig in der Bank liegt, und ebenso der Verlust an Zinsen während eines
Geldtransports.

Diese Vorteile erfahren eine wesentliche Steigerung durch den Umstand, daß,
nachdem sich der Giroverkehr einmal eingebürgert hat, die Möglichkeit einer Zurück-
ziehung der sämtlichen Guthaben völlig ausgeschlossen ist, weil die Geschäftswelt
auch in kritischen Zeiten die Erleichterungen des Giroverkehrs nicht entbehren und
deshalb ihre Giroguthaben nicht vollständig abheben kann. Infolgedessen kann die
Bank die Giroguthaben benutzen, um kurzfristigen Kredit zu gewähren. Dadurch
wird eine weitere sehr bedeutende Ersparnis von Bargeld herbeigeführt. Die Giro-
guthaben werden zum Teil dem freien Verkehr im Wege der Kreditgewährung wieder
zur Verfügung gestellt, zum Teil werden sie selbst erst im Wege der Kreditgewährung
geschaffen.

Der Giroverkehr hat nun zur Voraussetzung, daß der Konteninhaber jederzeit
durch bare Abhebung über sein Guthaben verfügen kann. Die Girogelder sind deshalb
täglich fällige Verbindlichkeiten und bankpolitisch ähnlich zu behandeln wie die Bank-
noten. Schon infolge dieser Gleichartigkeit eignet sich die Pflege des Girogeschäfts
in besonderem Maße für Notenbanken. Die Vorteile der Kombination von Noten-
ausgabe und Giroverkehr treten besonders darin in die Erscheinung, daß das den
Notenbanken im Wege des Giroverkehrs zufließende Bargeld ihren ungedeckten Noten-
umlauf verringert.

Die Einrichtung des Giroverkehrs ist in ihren wesentlichen Zügen die folgende:

Die Grundlage bildet die zum Zeichen des Vertragsabschlusses erforderliche
Vollziehung der gedruckten „Bestimmungen für den Giroverkehr der Reichsbank" durch
den Konteninhaber. Die Eröffnung des Kontos erfolgt durch Einlage eines Bar-
betrags als „Guthaben". Dieses erfährt einen Zuwachs durch bare Einzahlungen,
durch Übertragung von anderen Girokonten und durch Verrechnung zwischen der
Bank und dem Konteninhaber (Gutschrift von diskontierten Wechseln, gewährten
Lombarddarlehnen rc.). Die Verfügung über das Guthaben findet statt durch bare
Abhebung, Übertragung auf andere Girokonten und durch Verrechnung zwischen
der Bank und dem Konteninhaber (Belastung der vom Konteninhaber bei der Bank
zahlbar gestellten Wechsel, fälliger Lombarddarlehne rc.).

Für die Übertragung von Konto zu Konto wurde der rote Scheck eingeführt,
der die eigentliche Giroanweisung darstellt. Zur Abhebung von Bargeld aus einem
Guthaben und zur Verrechnung mit der Bank dienen die weißen Schecks. Der rote
Scheck lautet auf den Namen und kann nicht auf Dritte übertragen werden. Der
weiße Scheck dagegen wird auf den Namen mit dem Zusatze „oder Überbringer"
gestellt. Für die Zahlungsleistung im Fernverkehr kommt praktisch fast nur der rote
Scheck, also die Übertragung von Konto zu Konto, in Betracht, da die Barzahlung
aus einem Guthaben auf Grund eines weißen Schecks an einem andern Platze nur
gegen Entrichtung einer Gebühr und erst dann erfolgen kann, wenn das Vorhanden-
sein des Guthabens bei der das Konto führenden Zweiganstalt festgestellt ist.

Die Giroeinrichtung der Reichsbank ist allen Klassen der Bevölkerung zugänglich,
ebenso wie Anstalten und Behörden. Die Bank eröffnet jedem ein Konto, welcher
das für den Giroverkehr nötige Vertrauen genießt. Sie erwartet, daß der Inhaber
        <pb n="327" />
        ﻿8. Der Giroverkehr der Reichsbank.

297

ein der Mühewaltung entsprechendes Guthaben hält. Ein bestimmter Maßstab
hierfür ist zwar nicht gegeben, die Höhe der Guthaben läßt sich vielmehr erst bestimmen
nach Art und Umfang, in welchem der Konteninhaber die Dienste der Bank in An-
spruch nimmt. Indessen wird die Eröffnung von Girokonten für Kaufleute von einer
vorherigen Verständigung über die Höhe des der Bank in der Regel zu belassenden
Mindestguthabens abhängig gemacht, welches an kleineren Orten nicht unter 1000 Jl
herabsinken, an größeren Handelsplätzen aber mehrere Tausend Mark betragen soll.*)
Steigen die Umsätze auf dem Konto über das entsprechende und erwartete Maß
hinaus und findet die Bank sich auch anderweitig nicht ausreichend entschädigt, so
kann sie den Konteninhaber anhalten, sein Guthaben entsprechend zu verstärken. Die
Bank kann ein Konto jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen, wozu haupt-
sächlich eine mißbräuchliche Benutzung desselben führen kann.

Am 10. April 1876 konnte der Giroverkehr auf dieser Grundlage in Berlin
und bei sämtlichen selbständigen Bankanstalten eröffnet werden. Der neue Geschäfts-
zweig begann sogleich mit einem ausgedehnten Kreise von Interessenten. Die Mittel,
welche der Bank aus seiner Pflege zuflössen, erhöhten sich in rascher Folge. Die
Giroguthaben hatten, soweit sie sich aus Privatguthaben zusammensetzten, am

1.	Januar 1876, nach Übernahme der großen Bestände der Hamburger Girobank,
den Betrag von 16 Millionen Jl um weniges überstiegen, betrugen aber schon am
31. Mai, kaum zwei Monate nach der allgemeinen Einführung des Verkehrs, über
94,3 Millionen Jl.

Durch die planmäßig durchgeführte Organisation des Giroverkehrs ist es der
Reichsbank gelungen, diesen Geschäftszweig zu großer Entfaltung zu bringen. Die
Umsätze im Giroverkehr, welche im Jahre 1875 bei der Preußischen Bank nur 834
Millionen Jl, bei der Hamburger Bank 2658 Millionen Jl betragen hatten, haben sich
im ersten Jahre des Bestehens der Reichsbank auf 16,7 Milliarden Jl und bis zum
Jahre 1900 auf 164 Milliarden Jl gehoben. Die Zahl der Konten, welche die Reichs-
bank von den genannten Instituten übernommen hatte, betrug insgesamt nicht viel
mehr als 700. Sie steigerte sich noch im Jahre 1876 auf 3245 und bis zum Ende
des Jahres 1900 auf 15 847.**)

Die aufsteigende Entwickelung vollzog sich indessen nicht ununterbrochen. Nach-
dem die Zahl der Teilnehmer schon seit Ende der siebziger Jahre nahezu stabil ge-
blieben war, trat im Jahre 1882 sowohl in den Umsätzen wie in den Guthaben ein
Rückgang ein, der um so bemerkenswerter ist, als gerade in diesem Jahre die Ge-
schäftstätigkeit eine ungewöhnlich starke war. Seitdem ist nur noch im Jahre 1892
eine vorübergehende Abnahme der Umsätze eingetreten, offenbar im Zusammenhange
mit der wirtschaftlichen Depression dieses Jahres.

Wenn man im großen Ganzen den Gang des wirtschaftlichen Lebens mit der
Entwickelung des Giroverkehrs vergleicht, so ist ein Zusammenhang allerdings nicht
immer deutlich festzustellen. Die ziffermäßige Entwickelung des Giroverkehrs war bis
jetzt noch überwiegend durch den fortschreitenden Ausbau des Systems, in letzter Zeit
namentlich durch seine Ausdehnung auf immer weitere Plätze und die Einbeziehung
von Staatskassen in den Giroverkehr bedingt, und gegenüber diesen Faktoren kam
die wirtschaftliche Entwickelung nicht zu einem ausschlaggebenden Einflüsse.

*) Neuerdings hat sich das Reichsbankdirektorium kleineren Firmen gegenüber bei der
Eröffnung eines Girokontos in einzelnen Fällen mit einem Mindestguthaben von 500 M
begnügt. — G. M.

**) Im Jahre 1911 wurden im Giro- und Anweisungsverkehre 339 Milliarden Ji um-
gesetzt; die Zahl der Konteninhaber betrug am Ende desselben Jahres 24 974. Verwaltungs-
bericht der Reichsbank für das Jahr 1911. Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei,
[19121. S. 18 und S. 5. - G. M.
        <pb n="328" />
        ﻿298

Zweiter Teil. Handel. Xll. Bankwesen.

S.	Die Verdienste des Reichsbantrprästdenten
Dr. Richard Koch um das deutsche Geld- und Bankwesen.

Bon der Handelskammer zu Frankfurt a. M.

Handelskammer zu Frankfurt a. M., Jahresbericht für 1903. 1. Teil. Frank-
furt a. SOI-, Selbstverlag der Frankfurter Handelskammer, 1904. S. 77—78.

Die Handelskammer zu Frankfurt a. M. richtete an den früheren Präsidenten
des Reichsbankdirektoriums Dr. R. Koch aus Anlaß seines 50jährigen Dienst-
jubiläums am 2. November 1903 das folgende Glückwunschschreiben:

„Zu dem 50jährigen Staatsdienst - Jubiläum, welches Euere Exzellenz morgen
unter der lebhaftesten Anteilnahme weiter Kreise unseres Vaterlandes feiern, gestattet
sich auch die unterzeichnete Handelskammer, als Vertreterin der Interessen für Handel
und Gewerbe eines der größten deutschen Handels- und Börsenplätze, ihre wärmsten
und aufrichtigsten Glückwünsche abzustatten.

In einer gewaltigen Lebensarbeit haben Euere Exzellenz so vielerlei geschaffen,
was dem deutschen Handel und insbesondere dem Börsen- und Bankgeschäft zugute
kommt, daß es Ehrenpflicht jeder Vertretung dieser Kreise sein muß, Ihnen am
heutigen Tage vor aller Welt wärmsten Dank und die rückhaltslose Anerkennung
dieses Schaffens auszusprechen. Ew. Exzellenz ist zu danken die dem deutschen Handel
so nützliche stolze Entwicklung der Reichsbank mit ihrer stets maßvollen und dem
Gesamtinteresse Rechnung tragenden Diskontpolitik, mit ihrem von Eurer Exzellenz
in erster Linie eingeführten und emporgebrachten Giroverkehr, vor allem aber dafür,
daß unsere Goldwährung, die wiederholt die schärfsten Angriffe erfahren mußte,
zum Segen der Nation uns unberührt erhalten blieb.

Ew. Exzellenz darf die Förderung so vieler Materien des Geld- und Bankwesens
in praktischer und literarischer Hinsicht nachgerühmt werden; denn wie selten jemand
haben Euere Exzellenz es verstanden, den Bedürfnissen der Praxis gerecht zu werden
und gleichzeitig eine Anzahl wissenschaftlich erkannter nützlicher Reformen in der
Praxis auszugestalten.

Nicht unvergessen soll auch bleiben, wie Euere Exzellenz die Verhandlungen der
Börsenenquete-Kommission in ausgezeichneter und stets objektiver Weise zu leiten
verstanden haben, und wie es Euerer Exzellenz wohl in erster Linie zu danken ist,
wenn die Vorschläge dieser Enquetekommission trotz mancher wenig börsenfreundlicher
Mitglieder derselben weit mehr Rücksicht auf die Verhältnisse des Börsenverkehrs
genommen haben, als dies leider später bei der parlamentarischen Beratung des
Börsengesetzes geschehen ist.

Mit Stolz blicken am heutigen Ehrentage Euerer Exzellenz der deutsche Handel
und vor allem die deutschen Börsen auf einen Mann, der solches geleistet; mit Freuden
nehmen sie wahr, wie trotz der so erfolgreichen, aber auch so mühsamen Arbeit eines
ganzen Lebens Euere Exzellenz noch immer in unveränderter Frische und Rüstigkeit
dastehen und noch eine lange Reihe von Jahren segensreicher Tätigkeit erhoffen
lassen.

Mit den weitesten Kreisen des deutschen Handels gibt auch die unterzeichnete
Handelskammer dem innigsten Wunsche Ausdruck, daß diese Hoffnung sich verwirk-
lichen möge und Euerer Exzellenz nebst einem glücklichen Lebensabend noch viele
Jahre der Tätigkeit zum Wohl und Gedeihen des deutschen Handels beschieden sein
möchten!"
        <pb n="329" />
        ﻿10. Vorteile und Gefahren der Konzentrationsbewegung rc.	299

10. Vorteile und Gefahren der Konzentrattonsbewegung
inr deutschen Bankgewerbe.

Von Jakob Rießer.

Rießer, Die deutschen Großbanken und ihre Konzentration im Zusammenhange mit
der Entwicklung der Gesamtwirtschaft in Deutschland. 3. Ausl- Jena, Gustav Fischer, 1910.
S. 569ff.*)

Überblicken wir den Konzentrattonsprozeß im deutschen Bankgewerbe, so läßt
sich, obwohl er noch keineswegs zu Ende, sondern in beständigem Flusse ist, doch eine
Reihe von Vorteilen und Gefahren auch schon heute klar erkennen.

Wir beginnen mit den Vorteilen:

Es ist kein Zweifel, daß die Geschäftspolitik einer Großbank und namentlich
einer solchen, die an der Spitze einer Gruppe von Konzernbanken steht, mehr nach
einem einheitlichen Programm, welches auch den allgemeinen na-
tionalen, staatlichen und wirtschaftlichen Interessen Rechnung
trägt, geleitet werden kann und wird als die Geschäftspolitik einer mittleren oder
kleinen Bank oder einer großen Anzahl zerstreuter mittlerer oder kleiner Banken, die
bei größeren Existenzschwierigkeiten naturgemäß in weit höherem Grade bloße Divi-
dendenpolitik zu treiben genötigt sind. Die Erfahrung hat denn auch gelehrt,
daß die deutschen Großbanken der unbedingten Notwendigkeit einer kräftigen Unter-
stützung der i n d u st r i e l l e n Exportpolitik sich bewußt gewesen sind, und
daß sie daraus auch sowohl gegenüber der Industrie und dem Exporthandel wie
durch Anlegung deutschen Kapitals in auswärtigen Unternehmungen, Geschäften und
Werten und durch energische Förderung der deutschen Schiffahrts-,
Kolonial-, Kanal- und Kabelpolitik die Konsequenzen gezogen haben.

Es ist ferner sicher, daß die Geschäftsführung der Großbanken einer schärferen
Kontrolle der Fachpresse und der öffentlichen Meinung unterliegt als eine große Zahl
isolierter mittlerer und kleiner Bankbetriebe.

Weiter ist zweifellos, daß derart einheitlich geleitete mächtige Banken und Bank-
gruppen mindestens so lange geeignet sind, der Wirtschasts- und Welt-
politik des Deutschen Reiches als eines ihrer kräftig st en
Machtmittel dien st bar zu sein, als ihre Leiter sich dieser ihrer wichtigen
Aufgabe, wie bisher, bewußt bleiben. Für die staatlichen Organe aber ist es ohne
Zweifel eine Erleichterung, wirtschaftliche Maßnahmen, die durch Heranziehung des
Privatkapitals verwirklicht werden sollen, und die entweder zunächst vertraulich be-
handelt werden müssen oder einer raschen Entschließung bedürfen oder (wie Kabel-
nder Kolonialunternehmungen) eine längere Festlegung erheblicher Kapitalien er-
fordern, mit einer kleinen Zahl von Großbanken, die ihren Sitz oder Schwerpunkt in
Berlin haben, zu verhandeln. —

Aber auch den Banken selbst gewährt die Konzentration eine Reihe von wich-
tigen geschäftlichen Vorteilen, und zwar sowohl diejenige Konzentration, welche sich
mittels Angliederung von Unternehmungen oder mittels Schaffung von Interessen-
gemeinschaften (durch Erwerb von Aktien, Gründung von Tochter- und Trustgesell-
schaften oder durch Vertrag oder Aktienaustausch) vollzieht, als diejenige Konzen-
tration, welche mittelst Dezentralisation des Betriebes erreicht wird, also durch Be-
gründung von Kommanditen, Filialen, Agenturen und Depositenkassen. Denn alle

*) Die 4. Auflage des Rießerfchen „Großbankenbuchs" (Jena, Gustav Fischer, 1912.
XIII und 768 S.), das in Abschnitt VI S. 612ff. u. a. „Vorteile und Gefahren der Konzen-
tration" behandelt, konnte nicht mehr verwertet werden. — G. M-
        <pb n="330" />
        ﻿300

Zweiter Teil. Handel. XII. Bankwesen.

diese Formen der Kapital- und Machtkonzentration verschaffen dem Zentralinstitut
eine genauere Übersicht über die allgemeine Lage der Industrie und die jeweiligen
Bedürfnisse und Konjunkturen der einzelnen Industriezweige, ferner eine eingehende
Kenntnis der Vermögenslage, Kredit- und Vertrauenswürdigkeit eines umfangreichen
Kundenkreises, und zwar beides auf Grund sachkundiger und objektiver Berichte
solcher Auskunftsstellen, welche einerseits mit den örtlichen Verhältnissen genau ver-
traut, andererseits mit dem Zentralinstitut eng verknüpft und befreundet sind.

Dagegen ist im bisherigen Verlauf der Konzentrationsbewegung eine
Verringerung der Geschäfts - und Verwaltungskosten, die sich
vielfach bei ausländischen Trusts und trustartigen Zusammenschlüssen erzielen ließ, in
Deutschland nicht erreicht worden; vielmehr ist im allgemeinen sowohl der absolute
Betrag der Geschäftsunkosten als deren Verhältnis zum Bruttogewinn auch bei den-
jenigen deutschen Banken, die im Vordergründe der Konzentrationsbewegung
standen, fast ununterbrochen g e st i e g e n.

Was die Gefahren angeht, die mit der Konzentrationsbewegung im Bank-
gewerbe verbunden fein können, so kann folgendes festgestellt werden:

Im Geschäftsverkehr mit dem Publikum, also im laufenden
Geschäft, hat sich bisher die an sich bei dem Umfange der Konzentration nahe-
liegende monopolistische Tendenz noch in keiner Weise gezeigt; vielmehr
haben die Banken in ihrem bisherigen Konkurrenzkämpfe, sogar unter Überschreitung
wirtschaftlich angemessener Grenzen, gegen die niedrigsten Provisionen, die je im
deutschen Bankwesen üblich gewesen sind, die größten Dienstleistungen und Verantwort-
lichkeiten übernommen. Dagegen liehen sich Ansätze zu solchen monopolistischen Ten-
denzen allerdings bereits erkennen auf dem Gebiete des Wettbewerbs gegen-
über den Privatbankiers und außerdem im Bereiche des Emiffions - und Sub-
missionswesens, sowie bei der Konkurrenz um die Übernahme
von öffentlichen Anleihen oder von Werten öffentlicher oder
privater Unternehmungen.

Ferner kann nicht verkannt werden, daß die als Begleiterscheinung der Kon-
zentrationsbewegung im deutschen Bankwesen aufgetretene starke Schädigung auch
der soliden und lebenskräftigen Elemente des mittleren und kleinen Pri-
vatbankier st andes eine weitere Schattenseite jener Konzentrationsbewegung
bildet. Dieser Niedergang ist durch eine fehlerhafte Börsen- und Stempelgesetzgebung
nur verschärft und beschleunigt, durch die Konzentrationsbewegung aber im wesent-
lichen hervorgerufen worden.

Was die Bankbeamten betrifft, so hat sich im Verlaufe der Konzentrations-
bewegung sowohl die Zahl der Abhängigen wie das Verhältnis der in großen Be-
trieben tätigen zu den in mittleren und kleinen Betrieben beschäftigten Angestellten
stark vermehrt, ein Vorgang, der sich auch auf anderen Gebieten gezeigt hat.

Was die Leiter der Großbanken angeht, welche unter Umständen die Ge-
schäftspolitik ganzer Gruppen nach einheitlichen Gesichtspunkten zu bestimmen haben,
und von denen es in erster Linie abhängt, ob diese Geschäftspolitik nicht lediglich auf
eine Dividendenpolitik hinausläuft, so wird es mit dem Wachstum der Unter-
nehmungen und dem Untergang so vieler bedeutender Privatbankgeschäfte immer
schwerer werden, Persönlichkeiten zu finden, die den für solche Stellungen not-
wendigen weiten Blick, sowie starke Initiative und Energie und jene organisatorische
Befähigung besitzen, der Deutschlands große Unternehmungen in Handel, Industrie
und Bankwesen so überaus viel verdanken. Ein Scheitern aber der Aufgabe, der-
artige Personen ausfindig zu machen, würde nicht nur für den Fortgang der Kon-
zentrationsbewegung, sondern auch für unsere gesamte wirtschaftliche Entwicklung
ungemein bedenkliche Folgen haben können.
        <pb n="331" />
        ﻿10. Vorteile und Gefahren der Konzentrationsbewegung rc.	301

Was die Einwirkung der Konzentrationsbewegung auf die Funktionen und die
Gestaltung der Börse betrifft, so ist es eine Tatsache, daß durch das Zusammen-
strömen der Aufträge bei den großen Banken diese bis zu einem gewissen Grade auf
dem Wege der K o m p e n s a t i o n der Kauf- und Verkaufaufträge ihrerseits
Funktionen der Börse übernehmen, während sie nur den nicht kompen-
sierbaren Teil dieser Aufträge an die Börse bringen. Dies gilt gleichermaßen auf
dem Gebiete des Wertpapierhandels, also sowohl auf dem Kapitalmarkt wie
auf dem Gebiete des Diskontverkehrs, also auf dem Geldmarkt.

So kommt es, daß die bereits durch die Börsengesetzgebung in hohem Grade
desorganisierte Börse in immer wachsendem Umfange große Mengen des für eine
richtige Preisbildung unerläßlichen Materials einbüßt, also von neuem ge-
schwächt wird, ein Umstand, der namentlich in kritischen Zeiten überaus bedenk-
liche Folgen zeitigt.

Daraus ergibt sich dann auch, daß die Börse die für die Gesamtwirtschaft und
den Wertpapierverkehr unerläßliche Eigenschaft immer mehr verliert, nicht nur das
feinste Meßin st rument, sondern auch ein „beinahe automatisch wirkender R e -
gulator der an ihr zusammenströmenden wirtschaftlichen Bewegungen" zu sein,
und daß sie immer weniger in der Lage ist, „durch ihre Kursbewegung die gesamte
öffentliche Meinung über die Kreditwürdigkeit und die Art der Verwaltung der
meisten Staaten, Kommunen, Aktiengesellschaften und Korporationen" einerseits zum
Ausdruck zu bringen und andererseits zu kontrollieren.

Auf diese Weise muß die Preisbildung und die Preisnotierung an
der Börse, welche letztere früher, soweit dies überhaupt erreichbar ist, ein untrügliches
Spiegelbild „der sonst nirgends in dieser Zuverlässigkeit zusammengefaßten und in
ihrer Gesamtheit sonst nirgends derart erkennbaren wirtschaftlichen Vorgänge", also
namentlich von Angebot und Nachfrage, darbot, sowohl an Genauigkeit wie
an Stetigkeit und Sicherheit verlieren, und das ist im öffentlichen Interesse überaus
bedauerlich.

Zudem steht zu befürchten, daß auf diesem Wege, der zugleich immer mehr die
Ausschaltung von Vermittlungsorganen (Maklern usw.) bedingt,
ein auf die Dauer immer schärfer werdender Gegensatz zwischen Banken
und Börse sich herausbilden könnte, der gleichfalls sehr bedenklich wäre. Dieser
Gegensatz aber würde seinen Ausdruck finden nicht nur in einer gewissen, schon bisher
vielfach erkennbar gewesenen Spannung zwischen Banken und anderen Börsen-
interessenten, sondern auch auf dem eigensten Gebiete der Börse, der Preisbildung.

Tatsächlich werden heute bereits von sachkundiger Seite die Begriffe: Bank und
Börse, die von manchen, was allerdings durchaus unrichtig ist, als völlig gleich-
bedeutend hingestellt werden, vielfach als direkte Gegensätze bezeichnet, was ebenso-
wenig richtig ist.

Von sozialistischer Seite hat man als unabweisbares Ergebnis der fast auf allen
Gebieten erkennbaren Konzentrationsbewegung vorausgesetzt, daß sich auf der einen
Seite alles Kapital und alles Einkommen, auf der andern alles Elend und
alle Armut in stets größerem Umfange ansammeln werde. Diese Folge ist nicht
eingetreten und wird wohl auch in der Folge nicht eintreten. Die sozialistische Ver-
elendungstheorie ist vielmehr gerade im Lauf der Konzentration in Industrie und
Bankwesen ad absurdum geführt worden; Kaufkraft und Lebenshaltung der Ar-
beiterschaft hat sich gehoben, das Einkommen der mittleren und unteren Klassen hat
sich relativ mehr erhöht als das der oberen, und es sind in stets wachsendem Um-
fange Mitglieder der unteren in die oberen Klassen aufgestiegen.

Auch die andere von sozialistischer Seite vorausgesagte Konsequenz der Konzen-
trationsbewegung, daß sie schließlich zu der von jener Seite erstrebten und im „Zu-
        <pb n="332" />
        ﻿302

Zweiter Teil. Handel. XII. Bankwesen.

kunftsstaat" durchzuführenden Vergesellschaftung der Produktions-
mittel führen müsse, hat sich in Deutschland nicht verwirklicht und dürfte sich auch
in der Folge kaum verwirklichen. Abgesehen von anderen Gründen schon um des-
willen nicht, weil das dem deutschen Volke in besonders hohem Grade innewohnende
Bedürfnis nach Erhaltung der individuellen Selbständigkeit
sich bisher selbst auf dem Gebiete der Kartelle mächtig erwiesen und dort in Deutsch-
land bis heute den Übergang zur reinen Trustform verhindert hat, so groß auch die
gerade mit dieser Form verbundenen technischen Vorteile sein mögen.

Endlich hat die Konzentrationsbewegung bisher nicht zu der von vielen Seiten
für nötig oder dringend wünschenswert erachteten umfassenden Verstaat-
lichung der Betriebe geführt und wird wohl auch in Zukunft dazu nicht
führen, wenn nicht ganz unvorhergesehene Ereignisse eintreten sollten. Die — an sich
nur auf einen mehr automatisch sich vollziehenden Betrieb anwendbare — Verstaat-
lichung der Betriebe stellt, wo sie nicht für einen einzelnen Industriezweig aus
zwingenden Gründen, also etwa im Interesse der staatlichen Selbsterhaltung, er-
forderlich ist, oder soweit sie nicht im Interesse der Sicherheit, Schnelligkeit und Aus-
dehnung des Verkehrs unabweisbar ist, im allgemeinen jedenfalls, einen wirtschaft-
lichen Rückschritt dar.

Weder die für den Fortschritt der Gesamtwirtschaft unerläßliche Initiative,
noch der notwendige Wagemut der Leiter kann in Staatsbetrieben in ausreichen-
dem Umfange betätigt werden. Durch eine über die angedeuteten Grenzen hinaus-
gehende Verstaatlichung von Privatunternehmungen, welche in so weit der kollekti-
vistischen Betriebsorganisation der Sozialdemokratie durchaus ähnelt, wird überdies
der Erwerbstrieb, also die mächtigste Triebkraft jedes wirtschaftlichen Fort-
schritts, vermindert, überdies aber auch die freie Entwicklung unternehmungskräftiger,
weitblickender Persönlichkeiten ausgeschaltet, deren energischer und unbeengter Ini-
tiative wir in Deutschland so viel verdanken.

Die (besonders von Ad. Wagner vertretene) staatssozialiftischeRich-
t u n g, welcher vielfach Staatsmonopole und eine bis zur Expropriation reichende
Anziehung der Steuerschraube ungemein sympathisch sind, kann nach meiner Über-
zeugung Deutschland noch weit größere Schädigungen zufügen, als es die rein indi-
vidualistische Richtung, sowenig ich sie empfehlen möchte, je herbeizuführen
vermocht hat.

Gerade in Deutschland, wo leider oft schon die bloße Möglichkeit von Ge-
fahren und übergriffen den Wunsch und den Ruf nach staatlichem Einschreiten zeitigt,
sollte man vor allem eines nicht vergessen:

Für die Konzentrationstendenzen muß im allgemeinen etwas Ähnliches gelten,
was für die Kartelle gilt, daß sie nämlich, wenn auch nicht „Kinder der Rot", so doch
„Kinder der Notwendigkeit" sind. Sie stellen die Waffen dar, mit denen die einzelnen
Zweige der Gesamtwirtschaft ihren Existenzkampf namentlich nach außen mit der
relativ größten Aussicht auf Erfolg führen zu können überzeugt sind. Schon die
Übereinstimmung der nämlichen Vorgänge in fast allen Kulturstaaten, die auf ähn-
licher wirtschaftlicher Höhe stehen, macht es wahrscheinlich, daß diese Überzeugung
begründet ist, und daß ein — zudem ohne Angabe klarer Ziele — mitunter verlangtes
sofortiges gesetzgeberisches Einschreiten, um eine weitere Entwicklung der Konzen-
trationstendenzen zu verhindern, also eine einseitige wirtschaftliche Abrüstung, in
hohem Grade nützlich ... für andere Länder wäre.
        <pb n="333" />
        ﻿11. Nationale Pflichten der Banken und der Kapitalisten im Kriegsfälle. 303

11. Nationale Pflichten der Banken und der
Kapitalisten im Kriegsfalle.

Bon Max Schinckel.

Schinckel, Nationale Pflichten der Banken und Kapitalisten im Kriegsfall. In: Bank-
archiv. Herausgegeben von Rießer. 5- Jahrgang. Berlin, I. Guttentag, 1905. S. 41—44.

Kriege werden heutzutage nicht mehr geführt, um den persönlichen Ehrgeiz der
Machthaber zu befriedigen; auch angestammte Feindschaft einzelner Nationen gegen-
einander vermag kaum noch die angesichts der modernen Hilfsmittel und der all-
gemeinen Wehrpflicht immer verheerender in das Geschick der einzelnen eingreifende
Kriegsfurie zu entfesseln. Nur da, wo die immer enger im Raum sich stoßenden
wirtschaftlichen Interessen der einzelnen Völker aufeinander platzen, besteht die
Gefahr, daß die Kunst der Diplomatie versagt, und daß um die Wahrung vitaler
Interessen mit dem Schwert in der Hand gekämpft werden muß.

Es ist zurzeit nicht mehr der Kaufmann allein, der die wirtschaftlichen Interessen
seines Landes dem Ausland gegenüber vertritt, — auf dem ganzen Erdenrund folgt
jetzt nicht nur die Flagge dem Handel, sondern ebenso häufig weist die Kriegsflagge
dem Handel und der Industrie und in den Kolonien und den Schutzgebieten auch der
Landwirtschaft die Wege. Die gesamte Wissenschaft, soweit sie sich mit dem sich von
Jahr zu Jahr erweiternden Gebiet der Volkswirtschaft befaßt, fordert eine Aus-
dehnung des Feldes für wirtschaftliche Betätigung und damit, wenn auch oft un-
bewußt, eine Ausdehnung der wirtschaftlichen Machtsphäre.

Hieraus folgt, daß alle Völker, deren wirtschaftliche Entwickelung nicht zurück-
gehen soll, sondern — Stillstand gibt es auch hier nicht — sich noch in aufsteigender
Richtung bewegt, auf die Eventualität eines Krieges, auch bei der größten Friedfertig-
keit ihrer Regierungen, gefaßt und gerüstet sein müssen. Und da das anerkannt beste
Mittel zur Vermeidung eines Krieges oder doch des unglücklichen Verlaufs eines
Krieges die stete Kriegsbereitschaft ist, so soll durch diese Skizze ein Blick auf unsere
Rüstung, und zwar, wie es diesen Blättern entspricht, nur auf unsere wirtschaftliche
Rüstung, geworfen werden.

Nach einer sehr alten Erfahrung gehört zur erfolgreichen Führung eines Krieges
Geld und dreimal Geld, und wenn man sich erinnert, wie jüngst im russisch-japanischen
Kriege die kriegführenden Mächte sich durch gewaltige Anleihen im voraus so
st a r k mit Geld versahen, daß die russischen und japanischen im Auslande unter-
haltenen Guthaben alle Geldmärkte überschwemmten, so sollte man meinen, daß
dieser alte Erfahrungssatz, nach welchem Geld das Haupterfordernis für einen Krieg
ist, auch heute noch Giltigkeit hat.

Nun, wir wissen, daß dieser Grundsatz „vom Gelde" einer starken Einschränkung
zu unterwerfen ist; wir wissen, daß ganz andere nationale Güter und Eigenschaften
den Ausschlag geben; wir wissen, daß die f r i d e r i c i a n i s ch e n Kriege zu-
guterletzt mit sehr wenig Geld zu einem guten Ende geführt wurden; wir wissen, daß
das „rangierte" Preußen bei Jena unterlag, und daß feine Befreiungskriege nicht
wegen, aber doch trotz des Mangels an Geld siegreich waren; wir sehen endlich, wie
noch heute Rußland, obwohl es über reichliche Geldmittel verfügte, keinen einzigen
Erfolg zu verzeichnen hatte. Der Sieg über einen gleichstarken oder stärkeren Feind
ist eben nur unter Einsetzung aller nationalen Kräfte und unter williger Hingabe
aller nationalen Mittel zu erringen. Persönliche Aufopferung eines jeden ein-
zelnen, unbedingte Disziplin, Unbestechlichkeit und Uneigennützigkeit, gleichviel ob
Geld oder ob Würden in Betracht kommen, fallen im Kriegsfall mehr ins Gewicht
als mit Geld angefüllte Staatskassen.
        <pb n="334" />
        ﻿304

Zweiter Teil. Handel. XII. Bankwesen.

Läßt sich also der Satz, daß zur Führung eines Krieges nur Geld erforderlich
ist, gewiß nicht aufrecht erhalten, so läßt sich aber ebensowenig leugnen, daß „auch"
Geld zu einem Kriege erforderlich ist; und dieser Begriff „Geld" muß sogar nach
heutigen Verhältnissen dahin ausgedehnt werden, daß noch mehr „Kredit" als Geld
in einem Kriegsfall erforderlich ist.

Wo es sich aber um Geld und Kredit handelt, da wenden sich sogleich alle Blicke
dem vielverschrieenen „Kapital" und damit nach dem landläufigen Begriff von
„Kapital" den Banken und den Kapitalisten zu, und man wird sehr leicht versucht
sein, es als eine ganz selbstverständliche nationale Pflicht der Banken und der Kapi-
talisten anzusehen, daß diese im Kriegsfalle das auch für den größten und lang-
wierigsten Krieg erforderliche „Geld" aus der Erde stampfen.

Sicherlich wird es die nationale Pflicht aller deutschen Banken und Kapitalisten
sein, im Falle, daß das Vaterland mit Krieg überzogen wird, ebenso wie jeder andere
in uneigennütziger Weise alles daranzusetzen, um dem Staate für Kriegsausgaben die
nötigen Mittel zu beschaffen; sie werden sich glücklich schätzen dürfen, daß sie in ge-
wissen Momenten, in denen es darauf ankommt, den Finanzen über einen toten
Punkt hinwegzuhelfen, der Nation mehr werden leisten können als viele andere. Aber
es muß davor gewarnt werden, die Reserve, die in dieser Leistungsfähigkeit liegt, zu
überschätzen.

Der Begriff, den sich die Allgemeinheit von angesammeltem Kapital einzelner
oder von dem in den großen Aktienunternehmungen zusammengeworfenen Kapital,
ja überhaupt vom „Kapital" macht, ist ein zu einer unrichtigen Beurteilung der uns
beschäftigenden Frage sehr verleitlicher. —

Es ist hier nicht der Platz, auf die Vielgestaltigkeit, die schöpferische und wer-
bende Kraft, den Segen oder Unsegen des Kapitals einzugehen. Nur eine uns hier
besonders interessierende Eigenschaft des Kapitals fei erwähnt. Das Kapital als
solches hat nichts Persönliches und muß von den Personen, die über das Kapital
verfügen, die es arbeiten lassen, und denen es in den meisten Fällen gar nicht gehört,
völlig getrennt werden. Bei allen wirtschaftlichen Unternehmungen, und zu ihnen
gehören auch die Banken, dient das Kapital vor allem dazu, das Risiko des Unter-
nehmens zu tragen. Wird eine neue Jndustriestätte geschaffen, so verwandelt das
Kapital, gleichviel ob ein einzelner oder eine Vielheit von Aktionären es hergegeben
hat, sich alsbald in Stein, Eisen und Maschinen. Es arbeitet in diesem Unternehmen
zusammen mit den Betriebsleitern und den Handarbeitern. Wir wollen hier nicht
untersuchen, wer von diesen drei Faktoren am meisten zum Gedeihen des Unter-
nehmens beitragen kann; sicher ist, daß, wenn das Unternehmen nicht rentiert, das
Kapital, weil es keinen Ertrag bringt oder ganz verloren geht, zunächst allein den
Schaden davon hat. Betriebsleiter und Arbeiter können, gemeinhin gesprochen,
wieder werden, was sie zuvor waren. Das Kapital hat in solchem Fall, da es keine
Person ist, sich nicht zu beklagen, es braucht nicht bemitleidet zu werden; aber es gibt
auch nichts Widersinnigeres, als wenn es ob seiner Tätigkeit — wie es von vielen,
und namentlich auch von seiten der Arbeitnehmer, immer wieder geschieht, — als
eine ihnen gegensätzlich gegenüberstehende Persönlichkeit angefeindet wird. Die Be-
triebsleiter und die Handarbeiter haben sehr häufig Grund, mit den Erträgnissen
mehr zufrieden zu sein als das Kapital, und schließlich würde auch zu ihrem Schaden
sich bald für die Arbeitsstätten kein Kapital mehr finden lassen, wenn die für das
Kapital übrig bleibenden Erträgnisse kein Äquivalent mehr für das Unternehmer-
risiko böten.

Ist also das Kapital an und für sich etwas Unpersönliches, von dem nicht zu
erwarten ist, daß es sich in Erfüllung nationaler Pflichten seiner bisherigen Ver-
wendung entziehen und aus persönlicher Uneigennützigkeit zur Verfügung der Kriegs-
        <pb n="335" />
        ﻿11. Nationale Pflichten der Banken und der Kapitalisten im Kriegsfälle. 305

kaffen stellen wird, so wird andererseits auch bei denjenigen, denen die Verfügung
über das Kapital gegeben ist, der Wunsch, dem Vaterlande zu dienen, im Kriegsfall
sicherlich größer sein als die augenblickliche Leistungsfähigkeit, weil diese in der Dis-
ponibilität der Kapitalien ihre natürlichen Grenzen findet.

Die außerhalb der Reichsbank vorhandenen Kassenbestände dienen dem auch
im Kriegsfall nicht aufhörenden täglichen Bedarf an Umlaufsmitteln. Kein Ka-
pitalist läßt sein Kapital in barem Gelde brach liegen, — gleichviel, ob er es in
Landgütern, in Handelsgeschäften oder in industriellen Unternehmungen arbeiten
läßt, oder ob er es in preußischen Konsols angelegt hat, oder ob er es selbst zu einem
noch so niedrigen Zinse in eine Bank gelegt hat, die es dann ihrerseits wieder aus-
geliehen hat. Das Kapital ist demnach im Kriegsfall zunächst nicht so disponibel, daß
der Kapitalist es in Form von barem Gelde auf dem Altar des Vaterlandes opfern
könnte.

Ebenso ist es wirtschaftlich unmöglich, von denjenigen, die die Kapitalien an-
derer nutzbringend zu verwalten haben, zu erwarten, daß sie in steter Kriegsbereit-
schaft einen größeren als den sich als wirtschaftlich richtig erweisenden Bestand an
barem Geld beiseite legen, um diesen Überschuß im Mobilmachungsfaü der Regierung
zu überweisen.

Wenn ein Volk dauernd damit rechnen müßte, daß es jeden Augenblick in einen
Krieg verwickelt werden könnte, so würde eine gedeihliche wirtschaftliche Entwickelung
dadurch unmöglich gemacht werden; denn diese erfordert stets neue Unternehmungs-
lust. Dennoch haben alle diejenigen, welche Kapitalien zu verwalten haben, seien
es Industrielle oder Landwirte oder Kaufleute, seien es Großbanken oder Genossen-
schaften, bei denen die Spareinlagen der Arbeiter deponiert werden, im Hinblick
auf den Kriegsfall die nationale Pflicht, zu j e d e r Zeit so zu disponieren, wie sie im
Kriegsfall wünschen werden, disponiert zu haben. Das heißt, sie alle sollen auch
schon in Friedenszeiten solide wirtschaften und nicht über ihre Kräfte gehen, sie sollen
nicht so verschuldet sein, daß sie im Kriegsfall gestützt zu werden brauchen, sondern
ihrerseits den Staat, wenn auch nicht von heute auf morgen, so doch in gegebener
Zeit stützen können. Speziell die Banken und die Kredit gebenden Genossenschaften,
welche die Vermittler und die Regulatoren des Geldverkehrs sein sollen, haben die
nationale Pflicht, dafür zu sorgen, daß ihr Status auch schon in Friedenszeiten ein
liquider bleibt. Sie müssen dafür sorgen, daß sie die von ihnen verwalteten Gelder
nicht durch Darlehen an überschuldete Unternehmen zu sehr festlegen, sie sollen als
Gegenwert von Geldern, von denen sie annehmen müssen, daß sie in wirtschaftlichen
Krisen oder im Kriegsfälle ihnen entzogen werden, starke Wechselportefeuilles halten,
auf deren sicheren Eingang zu rechnen ist, und die sie im Notfall jederzeit bei der
Reichsbank diskontieren können, und sie haben die nationale Pflicht, daraus zu achten,
daß nicht ihr Land durch sie fremden Ländern stärker verschuldet ist, als ihr Gut-
haben in fremden, jederzeit zahlungsfähigen Ländern beträgt. Starke Portefeuilles
ausländischer Goldvaluten sind die beste Reserve der Banken sowohl in Friedens-
zeiten wie für den Kriegsfall, — war doch im Jahre 1870 eine dainals gar nicht sehr
große Bank in Hamburg nur dadurch in der Lage, die größte Zeichnung auf die
Kriegsanleihe des Norddeutschen Bundes zu machen, daß sie, veranlaßt durch die
damaligen Bankomarkverhältnisse, ein besonders großes Londonportefeuille zu
halten pflegte.

Mit Recht wird man von den Banken erwarten, daß ihr Status schon beim
Ausbruch eines Krieges ihnen gestattet, Gelder, die Kapitalisten zurückziehen, um sie
in Kriegsanleihen anzulegen, mobil zu machen, ohne zu sehr aus die Reichsbank
zurückzugreifen; mit Recht wird man von den Banken erwarten, daß sie pro Saldo
Geld vom Ausland einziehen können, um auch ihrerseits ihre nationalen Pflichten
Mollak, Volkswirtschaftliches Quellenbuch. 4. Ausl.	20
        <pb n="336" />
        ﻿306

Zweiter Teil. Handel. XII. Bankwesen.

bei Deckung des ersten Geldbedarfs für Kriegszwecke zu erfüllen. Die Banken können
zwar nicht aus ihren eigenen Kapitalmitteln, die auch in Kriegszeiten wirtschaftlichen
Zwecken ihres Landes zu dienen haben, die Kosten eines Krieges bestreiten; aber die
Banken find es, die dem ersten Anlauf zu begegnen und für die Aufrechterhaltung
des Kredites, wenn auch nicht des Staates, so doch ihres Landes zu sorgen haben,
und die Banken sind es, die den sich zu Kriegszeiten ganz anders als in Friedens-
zeiten gestaltenden Geldbedarf in die neuen Wege hinüber zu leiten haben.

Und wie sieht es nun im übrigen speziell mit der deutschen wirtschaftlichen
Rüstung für den Kriegsfall aus? Um dem sich sofort nach Ausbruch eines Krieges
geltend machenden Bedarf nach vermehrten Umlaufsmitteln — barem Gelde — zu
begegnen, steht der Regierung zunächst der im Juliusturm in barem Gelde auf-
bewahrte Kriegsschatz zur Verfügung. Von vielen Theoretikern wird dieser Kriegs-
schatz für eine ganz armselige Summe Geldes gehalten im Vergleich zu den enormen
Kriegskosten, die Deutschland schon während der Dauer weniger Wochen und Monate
aufzuwenden haben wird. Dennoch wird in der Praxis auch diese Reserve ein sehr
willkommener und nicht unbeträchtlicher Faktor zur Neuregulierung des heimischen
Geldmarktes sein. Man muß bedenken, daß Deutschland heute im Gegensatz zu
früher vermöge seiner weitverzweigten und mächtigen einheimischen Industrie und
Produktion alle seine ersten Anschaffungen für Kriegsbedarf — vielleicht mit Aus-
nahme der zu schonenden Bestände an Getreide und Vieh — im eigenen Lande
machen kann und wird. Dadurch fließt ein großer Teil der im ersten Anlauf be-
nötigten Geldmittel alsbald wieder ins eigene Land zurück, und für diesen ersten
Anlauf bedeutet das bare Geld aus dem Juliusturm schon sehr viel.

Das Hauptreservoir aber, aus dem ein vorübergehend größerer Geldumlauf
entnommen werden kann, bildet die Deutsche Reichsbank. Ihr festes, sich über das
ganze Reich ausdehnendes Gefüge, welches jeden, auch den kleinsten Teil des wieder
zurückströmenden Geldes auffängt und in die Erscheinung bringt, und der große, seit
1872 angesammelte Goldvorrat gestatten der Reichsbank eine im Kriegsfall wesentlich
zu erweiternde Notenausgabe, ohne daß dadurch eine Gefährdung der Reichsmark--
währung in Frage kommen kann.

Auch eine nationale Pflicht aller wird es allerdings im Kriegsfall sein, die
Reichsbank vor einem fühlbaren Goldabfluß nach dem Auslande zu bewahren, wie
er ja z. B. durch das Zurückströmen größerer Mengen deutscher Fonds aus dem
Ausland herbeigeführt werden könnte, wenn diese Fonds nicht willige Aufnahme von
seiten deutscher Kapitalisten finden; diese müssen den Gegenwert durch Verkauf fremd-
ländischer Fonds im Auslande beschaffen.

So bedauerlich es im Hinblick aus den Kriegsfall ist, wenn einheimische Renten
zu Friedenszeiten in größeren Mengen ins Ausland fließen, so wenig läßt sich dieses
vermeiden, — ein Korrelat hierzu bildet aber die häufig mit Unrecht angefochtene
Plazierung ausländischer Anleihen in Deutschland, — und übrigens ist zu erwarten,
daß Deutschland auch nn Kriegsfall im Auslande so guten Kredit und so viel Ver-
trauen zu seinen Renten behallen wird, daß es sich auch hierbei vor allem um das
Parieren der ersten Angriffe auf den Markt der deutschen Renten handeln wird.

Die der Deutschen Reichsbank innewohnende Elastizität wird für die Neu-
regelung des Geldverkehrs im Kriegsfall unser vornehmstes Rüstzeug sein. Aber
auch sie wird ihre Aufgabe nicht erfüllen können, wenn ihr nicht eine „starke" Börse
zur Seite steht, die imstande ist, auch im Kriegsfall große Umsätze für die deutschen
Kapitalisten zu vermitteln und den Uberschuß der vorliegenden Aufträge auf dem
Wege der Arbitrage mit dem Auslande zur Ausführung zu bringen. Es ist daher
nicht minder eine „nationale" Pflicht der Regierung und der gesetzgebenden Fak-
toren, für die Wiederherstellung starker deutscher Börsen zu sorgen und nicht zu
        <pb n="337" />
        ﻿11. Nationale Pflichten der Banken und der Kapitalisten im Kriegsfälle. 307

vergessen, daß eine jede neue Schwächung der Börsen durch gesetzgeberische Eingriffe
eine Abrüstung der nationalen Wehrkraft bedeutet, die sich im Kriegsfälle bitter
rächen würde.

Wie schon aus vorstehenden Betrachtungen hervorgeht, wird es sich im Kriegs-
fall um die Befriedigung zweier ganz verschiedener Bedürfnisse handeln.

Zunächst um einen plötzlich stark anschwellenden und dann allmählich wieder
zurückflutenden Bedarf an Geldumlaufsmitteln. Er wird, wenn alle wirtschaftlichen
Faktoren schon zu Friedenszeiten solide und weitsichtig gewirtschaftet haben, mit Hilfe
des Kriegsschatzes und der Reichsbank leicht zu decken sein, ohne daß Erschütterungen
entstehen.

Sodann wird es sich um die Beschaffung größerer, ja sehr großer Summen für
die fortlaufenden Kriegsausgaben auf dem Anleihewege handeln, und hierbei kann es
sich weniger um die Beschaffung von Geld als um die Inanspruchnahme von Kredit
handeln.

Daß die Reichsregierung diesen Kredit ebensowohl im deutschen Inland wie in
dem am Kriege nicht beteiligten Auslande in reichem Maß genießen wird, darf als
sicher angenommen werden. Für die deutschen Kapitalisten, die sich an deutschen
Kriegsanleihen beteiligen möchten, wird es aber darauf ankommen, ob das in Frie-
denszeiten bestandene Kreditsystem auch unter den durch einen Kriegsfall veränderten
Verhältnissen stichhält; denn nur wenn der Kredit im Lande unerschüttert erhalten
bleibt, wird eine Geldkrisis vermieden und Geld nicht so teuer werden, daß auch das
inländische Kapital sich an den neuen Anleihen in größerem Maße beteiligen kann.
Hier wird es sich zeigen, ob auch in Friedenszeiten jedermann feine nationale Pflicht,
nicht überschuldet zu sein, erfüllt hat; ob namentlich nicht zu viel Kredit im Ausland
in Anspruch genommen worden ist, und ob die Banken und sonstigen Kreditgeber
auch in der Kreditgewährung Maß und Ziel gehalten haben ....

Ist aber erst einmal der Übergang von Friedens- zu Kriegsverhältnissen auf
dem Geldmarkt und im Kreditwesen überstanden, so ist zu beachten, daß das Unglück
eines über Deutschland hereinbrechenden modernen Krieges binnen kurzem durch Ent-
ziehung der zum Heeresdienst einberufenen Arbeitskräfte, durch Unterbindung des
Exports, durch Störung der Schiffahrt usw. ein derartiges Zurückfluten des wirt-
schaftlichen Lebens herbeiführen muß, daß überall im Lande Kapitalien, welche bisher
für Betriebsmittel und für die Abwickelung von Handelsgeschäften Verwendung
fanden, ganz von selbst für eine ganze Reihe von Kriegsanleihen disponibel werden.
Dann tritt der Zeitpunkt ein, wo nicht nur aus nationalem Pflichtgefühl, sondern
weil eine bessere Verwendung nicht zu finden ist, einheimische Kriegsanleihen willige
Aufnahme finden. —

Die vorstehenden Ausführungen lassen sich dahin zusammenfassen: Jedermann,
insbesondere auch die Banken und die Kapitalisten, haben schon in Friedenszeiten
ernst zu nehmende nationale Pflichten in bezug auf die Verwaltung und Verwendung
von Kapitalien zu erfüllen. Sind diese Pflichten außer acht gelassen, überrascht uns
der Krieg in einem dem Auslande zu sehr verschuldeten Zustande und genießen wir
in bezug auf eine glückliche Durchführung des Krieges nicht genug Kredit, so würde es
nichts nützen, daß die Banken und die Kapitalisten sich erst bei Ausbruch eines
Krieges ihrer nationalen Pflichten erinnerten; denn es würde ihnen dann an den
disponiblen Mitteln zur Betätigung ihres guten Willens fehlen. Das wirtschaftliche
Leben kann nicht in steter Kriegsbereitschaft verharren, aber es kann doch dafür
gesorgt werden, daß uns auch in wirtschaftlicher Beziehung das nationale Unglück
eines Krieges nicht ungerüstet überrascht.

20*
        <pb n="338" />
        ﻿308

Zweiter Teil. Handel. Xlll. Versicherungswesen.

XIII.	Versicherungswesen.

1.	Die Stellung der Versicherung im Wirtschaftsleben.

Von Alfred Manes.

Manes, Grundzüge des Versicherungswesens. 2. Aufl. Leipzig, B. G. Teubner, 1911.
E. 1-10.

Der Mensch, soweit er die zu materiellem Wohlbefinden erforderlichen Mittel
gewinnt und verbraucht, bildet den Forschungsgegenstand der Volkswirt-
schaftslehre, der Nationalökonomie. Im Rahmen dieser ausgedehnten Wissen-
schaft muß der Versicherung eine hervorragende Stellung eingeräumt werden.
Denn sie dient in allen ihren Formen in eigenartiger und besonders zweckmäßiger
Weise dazu, das materielle Wohlbefinden der Menschen zu fördern. Die Versicherung
greift nämlich helfend gerade in dem Falle ein, wo zufolge des Eintritts eines wirt-
schaftlich nachteiligen Ereignisses die Erhaltung des materiellen Wohlbefindens einen
Vermögensbedarf erzeugt; diesen deckt dann die Versicherung, sei es vollständig, sei
es teilweise. Stirbt ein Familienvater, bevor er das für den künftigen Unterhalt
seiner Frau und Kinder erforderliche Vermögen aus seinen Unternehmungen hat
gewinnen können, so hilft die beim Tode auszahlbare Versicherungssumme, falls eine
Lebensversicherung auf den Todesfall besteht. Hindert ein Unfall einen Kaufmann
daran, seinen gewöhnlichen Geschäften nachzugehen, so bietet die Unfallversicherung
ihm Ersatz für den Schaden, der aus dem Unfall erwächst. Wird eine Fabrik durch
Feuer zerstört, so tritt die Feuerversicherung in Tätigkeit und schafft dem geschädigten
Fabrikanten einen Ersatz, ebenso wie der Landwirt, wenn seine Ernte durch Hagel
oder sein Vieh durch Krankheit vernichtet wird, in der Hagelversicherung, in der
Viehversicherung eine fördernde Hilfe findet.

Die Versicherung ist aber kein Allheilmittel. Sie kann nicht etwa bei allen
wirtschaftlich nachteiligen Ereignissen helfend eingreifen. Es müssen vielmehr gewisse
Voraussetzungen vorliegen, und es dürfen gewisse Grenzen nicht über-
schritten werden, um die Versicherungshilfe zu ermöglichen.

Das Ereignis, bei dessen Eintritt die Versicherung helfen soll, muh insbesondere
ein irgendwie zufälliges (im weitesten Sinne des Wortes), ein irgendwie ungewisses
sein; eine Versicherung gegen die bestimmt eintretende Abnutzung von Gebrauchs-
gegenständen ist daher nicht möglich. Die willkürliche Herbeiführung des Ereignisses
soll möglichst ausgeschlossen sein, sei es, daß Menschenkraft dazu überhaupt, wie bei
Hagel oder Sturm, außerstande ist, oder daß der Anreiz zur Herbeiführung etwa
durch Strafgesetze, wie bei Brandstiftung, oder wie beim Selbstmord durch sonstige
Nachteile möglichst hintangehalten wird. Die Zufälligkeit kann entweder darin
bestehen, daß es überhaupt unbestimmt ist, ob das Ereignis und in seinem Gefolge
ein Geldbedarf eintritt: nicht jedes gegen Feuer versicherte Haus brennt ab. Oder es
ist zwar sicher, daß das ins Auge gefaßte Ereignis und in seinem Gefolge ein Geld-
bedarf eintritt, es ist aber unbestimmt, wann oder in welcher Höhe oder wie lange
Zeit hindurch sich der Bedarf geltend macht: jeder Mensch muß sterben, aber die
Dauer seines Lebens, die Stunde seines Todes ist ungewiß. Die Zufälligkeit darf
jedoch niemals so überaus groß sein, daß jede Berechnung unmöglich wird. Sie
muß sich vielmehr in einem solchen Rahmen bewegen, daß man sie mittels der Statistik
erfassen und aus den Erfahrungen heraus auf die Zukunft Schlüsse ziehen kann. Die
Zufälligkeit muß meßbar, zum mindesten schätzbar sein; das Versicherungs-
ereignis muß mit annähernd feststellbarer Wahrscheinlichkeit eintreten.
        <pb n="339" />
        ﻿1. Die Stellung der Versicherung im Wirtschaftsleben.	309

Das Ereignis, um defsentwillen man sich versichert, muß weiterhin folgenden
Erfordernissen genügen. Die Möglichkeit seines Eintritts muß dauernd vorhanden
sein; aber auf der anderen Seite darf es nur vereinzelt auftreten. Der Gefahr eines
Diebstahls ist man fast stets ausgesetzt. In einem unkultivierten Lande aber, in
welchem die Bewohner fortgesetzt durch Räuberbanden ausgeplündert werden, ist
eine Diebstahlversicherung undenkbar. Ferner dürfen die Ereignisse nicht sämtlich
oder in ihrer Mehrzahl auf einem zu engen Gebiet vorkommen, wie etwa Ausbrüche
von Vulkanen oder Erdbeben, Ereignisse, denen gegenüber ein rationeller Versiche-
rungsschutz kaum möglich scheint. Es muß vielmehr eine möglichst starke Ver-
teilung auf ein möglichst großes Gebiet stattfinden. Die Seeversicherung bietet
hier ein besonders gutes Beispiel. —

Nicht jeder einzelne Mensch ist imstande, für jeden künftig möglichen Bedarf
in ausreichender Weife zu sorgen, insbesondere nicht für einen Bedarf, dessen Eintritt
vom Zufall irgendwie abhängt. Andererseits hat eine große Zahl von Menschen
mit der Möglichkeit desselben Bedarfs zu rechnen, ohne daß dieser aber in allen
Fällen eintritt. Wenn hundert Personen ihre Häuser gegen Feuer versichern und
alle hundert Häuser abbrennen, so wäre die Versicherung wertlos. Die Erfahrung
lehrt aber, daß nur ein ganz kleiner Prozentsatz der versicherten Häuser abbrennt.
Es liegt nun nahe, daß eine Gruppe von Menschen, die damit rechnen müssen, daß
gewisse Ereignisse sie alle bedrohen, ohne daß aber alle wirklich davon betroffen
werden, sich vereinigen und eine Abmachung dahin treffen, in eine gemeinsame Kasse
Beiträge zu zahlen und aus diesen gemeinsam aufgebrachten Mitteln denjenigen
eine Ersatzsumme zu gewähren, welche gerade zufolge des Eintritts des ins Auge
gefaßten Ereignisses einen Geldbedarf empfinden. Auf diesem einfachen Grund-
gedanken gemeinsamer Deckung eines möglichen Bedarfs durch Ver-
teilung auf eine organisierte Vielheit (ohne daß aber der einzelne
sich dieser Verteilung wirklich bewußt zu sein braucht) beruht die gesamte Ver-
sicherung. Ein Teil der Versicherten wird daher stets viel mehr erhalten, als er ein-
gezahlt hat; der andere Teil der Versicherten erhält aber viel weniger, als er ein-
gezahlt hat, oft gar nichts, wenn z. B. das versicherte Haus nicht abbrennt. Dennoch
liegt für die Versicherten, die mangels Eintritts eines Bedarfs nichts erhalten, hierin
kein Nachteil. Denn sie haben während der Dauer der Versicherung die Gewißheit
gehabt, bei Eintritt des versicherten Bedarfs gesichert zu sein.

Der Vermögensbedarf, welcher durch eine Versicherung gedeckt werden
soll, kann sich darstellen als unmittelbarer Verlust (Untergang eines Schiffes, Be-
raubung eines Kassenschranks) oder als Gewinnentgang (Arbeitsunfähigkeit durch
Unfall, Betriebsstillstand zufolge einer Feuersbrunst) oder als Aufhören der Spar-
fähigkeit (hohes Alter) oder schließlich als Zwang zu irgendeiner Ausgabe (Mitgift
bei Verheiratung der Tochter, Verpflichtung zu Schadenersatz).

Faßt man diese bisherigen Darlegungen kurz zusammen, so zeigt sich, daß die
Versicherung dem Zweck dient, zufälligen schätzbaren Vermögensbedarf zu decken,
und zwar durch das Mittel gegenseitiger Beitragsleistung einer Vielheit von Per-
sonen. Alle wirtschaftlichen Veranstaltungen, welche diesem Zweck gewidmet sind
und sich dieses Mittels bedienen, fallen unter den Begriff der Versicherung.

Die Versicherung ist also ein Teil der wirtschaftlichen Vorsorge und zugleich
eine aus S e l b st h i l f e beruhende Organisation.

Aber nicht nur nach Eintritt von Bedarfsfällen, wie sie oben gekennzeichnet
wurden, tritt die Versicherung helfend ein, sondern bereits vor Eintritt des Ver-
wögensbedarfs hat sie segensreiche Wirkungen in der Privatwirtschaft
un Gefolge. Denn an die Stelle der Unsicherheit tritt das Gefühl der Sicherheit,
die Beruhigung, daß durch die Versicherung für den Fall des Eintritts gewisser
        <pb n="340" />
        ﻿310	Zweiter Teil. Handel. XIII. Versicherungswesen.

Ereignisse, welche im allgemeinen imstande sein können, das materielle Wohl einer
Familie zu zerstören, ausreichend Fürsorge getroffen ist. Die zufälligen nachteiligen
Ereignisse selbst hindert die Versicherung zwar nicht, aber ihre wirtschaftlich un-
günstigen Folgen beseitigt sie.

Betrachtet man die Versicherung von dem Gesichtspunkte aus, welche Vorteile
sie nicht nur für den einzelnen, sondern für eine große Gesamtheit, die Volks-
wirtschaft bringt, so ist vor allenr darauf hinzuweisen, daß, solange es keine
Versicherung gibt, nur sehr reiche Leute große Unternehmungen ins Werk setzen
können. Nur sie können sich der Gefahr aussetzen, einen erheblichen Verlust zu
erleiden. Mit dem Aufkommen der Versicherung ist auch der weniger Reiche im-
stande, sich an riskanten Unternehmungen, am Überseehandel usw. zu beteiligen;
und je ausgebreiteter die Versicherung ist, desto weitere Kreise einer Volkswirtschaft
werden der Produktion gewonnen.

Die Wirkung der Versicherung ist in allen Klassen der Bevölkerung zu ver-
spüren, und es gibt keine Grenzen des Reichtums und keine der Armut, wo man
etwa die Versicherung für überflüssig erklären könnte. An sich erscheint die Ver-
sicherung um so wertvoller, je ärmer der an ihr Beteiligte ist. Aber bei den un-
berechenbaren Schwankungen des immer verwickelter werdenden Weltmarktes, der
immer neue Probleme bildenden Weltwirtschaft, wird die absolute Sicherheit selbst der
größten Vermögen immer geringer. Wenn zahlreiche Wirtschaftssubjekte in größerer
Zuversicht und Ruhe der Zukunft entgegenblicken und in der Überzeugung tätig
sein können, daß, was immer auch kommen mag, für den Fortbestand der Wirt-
schaft und die Hinterbliebenen gesorgt ist, so ergibt sich daraus auch für die Volks-
wirtschaft die erfreulichste Folge. Die Gütererzeugung wird ganz allgemein gefördert,
und es tritt insbesondere dank der Güterversicherung in ihren verschiedenen Formen
eine größere Gleichmäßigkeit der Preise ein. Denn wie im Leben des einzelnen,
so wird in der ganzen Volkswirtschaft der Zufall ausgeschaltet, und man kann auf
Grund des Bestehens der Versicherung mit der ruhigen Fortentwickelung, dem
ruhigen Bestand der gegenwärtigen Verhältnisse im kaufmännischen, im gesamten
Wirtschaftsleben rechnen.

Was die soziale Bedeutung der Versicherung anbelangt, so ist hier an
erster Stelle anzuführen, daß die Versicherung eine Förderung des Familiengeistes
und Familienlebens bringt.

Nicht nur die Möglichkeit der Vermögens- und Einkommenssicherung gewährt
die Versicherung, sie gibt auch die Möglichkeit zum Emporsteigen einer Familie in
eine höhere Klasse, indem durch sie Studiengelder, Mittel zur Errichtung eines Ge-
schäfts u. ä. gesichert werden können. So können durch die Versicherung die Mittel
zur Verbreitung der Bildung gewonnen werden.

Wie die Versicherung das Hinaufsteigen in eine höhere Klasse befördern kann,
so kann sie anderseits Familien vor dem Herabsinken aus oberen Klassen in niedere
bewahren. Das hat man namentlich in Amerika erkannt, wo es als die selbstver-
ständliche Pflicht jedes auch noch so reichen jungen Ehemanns gilt, seiner Frau eine
möglichst hohe Lebensversicherungspolice mit in die Ehe zu bringen.

Nicht nur die einzelnen Familien fördert die Versicherung, sie knüpft vielmehr
auch ein Band unter den Familien. Sie bringt eine engere Verkettung der Interessen.
Sie durchsetzt den wirtschaftlichen Egoismus mit altruistischen Gedanken. Und da,
wo Versicherungen auch aus rein egoistischen Gründen abgeschlossen werden, sind
doch die Wirkungen die gleichen, wie wenn altruistische Gründe maßgebend ge-
wesen wären. Denn die Versicherung kommt nicht nur demjenigen zugute, welcher
sich direkt an ihr beteiligt, sondern auch seinen Angehörigen, seinen Gläubigern.
        <pb n="341" />
        ﻿1.	Die Stellung der Versicherung im Wirtschaftsleben.	311

Diese Bedeutung der Versicherung für das Kreditwesen ist hinsichtlich der
Feuerversicherung wie der Lebensversicherung erkannt und ausgenutzt worden. Aber
zweifelsohne besteht noch bei einer ganzen Reihe sonstiger Versicherungszweige die
Möglichkeit, sie zugunsten des Kredites des Versicherten zu verwerten, ein Umstand,
der bei der allgemein zunehmenden Kreditwirtschaft von noch nicht genügend be-
achteter Wichtigkeit ist.

Volkswirtschaftlich ungleich wertvoller ist es naturgemäß, den Eintritt eines
schädigenden Ereignisses zu vermeiden, zu unterdrücken. Nur durch die Unter-
drückung wird ein Nationalverlust vermieden. Aber einmal ist zu beachten, daß
Meidung und Unterdrückung von Verlusten durchaus nicht immer möglich
ist, und dann, daß die Versicherung selbst häufig genug eine vorbeugende Wirkung
ausübt, zu größerer Vorsicht und Wirtschaftlichkeit erzieht. So ist der Feuer-
versicherung das Erreichen einer größeren Feuersicherheit in erheblichem Maße zu
verdanken.

Sehr beachtenswert ist auch die enge Verbindung des deutschen Versicherungs-
wesens, insbesondere der Transport-, Feuer- und Rückversicherung mit aus-
ländischen Volkswirtschaften, man kann wohl sagen, mit der gesamten Welt-
wirtschaft.

Jede Versicherungsunternehmung ist ihrer Natur nach darauf angewiesen,
einen möglichst großen Bereich von Teilnehmern zu umfassen, häufig genug über
die Grenzen des Staatsgebietes, in welchem sie ihren Sitz hat, hinauszugehen. Die
ältesten großen deutschen Anstalten haben ihren Sitz gerade in kleinen Bundesstaaten.
Durch das überschreiten der Landesgrenzen entstehen enge Beziehungen zu fremden
Staaten. Die mehr oder minder mächtigen, häufig genug überaus kapitalstarken
Anstalten bekommen Interesse an friedlichem Verkehr unter den verschiedenen
Nationen meist schon deshalb, weil sie oft Millionen in ausländischen Grundstücken
oder Staatspapieren angelegt haben.

Als Deutschland noch ungeeint, ohne eine Marine dastand, als die deutsche
Handelsflotte, an Zahl und Ansehen unbedeutend, häufig genug unter fremder Flagge
die See durchkreuzte, waren durch das Mittel der Seeversicherung gewaltige Summen
deutschen Kapitals bei der Schiffahrt der großen seefahrenden Nationen beteiligt.
Auch die Beteiligung der deutschen Anstalten an der Feuerversicherung des Aus-
landes ist schon viele Jahrzehnte alt. Wenn heute irgendein Dampfer untergeht,
auf welchem Meere immer es sein mag, wenn heute in San Francisco eine Feuers-
brunst ausbricht oder in Buenos Aires: die deutsche Versicherung ist meist ebenso
sinanziell daran interessiert, wie einheimische Gesellschaften.

Es ist selbstverständlich, daß die Versicherung, wie jede menschliche Einrichtung,
nicht nur Lichtseiten, sondern auch dunkle Schattenseiten aufzuweisen hat.
Den Anreiz, sich auf Kosten der anderen einen Vorteil zu verschaffen, einen Verlust
3U erheucheln, eine Krankheit zu simulieren und hierdurch eine bestimmte Ersatzsumme
Zu erschwindeln, kann man schon ebenso früh wahrnehmen, als das Gegenstück, daß
lemand Beiträge zu Versicherungszwecken erheben läßt und unterschlägt. Wir
baden auch Gelegenheit festzustellen, daß in vielen Fällen die Fahrlässigkeit und der
Leichtsinn dadurch erhöht wurde, daß jemand in der Überzeugung lebte, ihn könne
kein Verlust treffen, weil man ihm die Folgen eines etwaigen Schadens, den feine
Nachlässigkeit verschuldet habe, zu ersetzen verpflichtet sei.

Aber mit der Aufklärung der Menschen über die sozialen Vorteile der
Versicherung, über den hohen Wert gegenseitigen Beistandes, muß die Achtung vor
dieser Einrichtung zunehmen und das Pflichtgefühl jedes einzelnen allen anderen
^ersicherungsteilnehmern gegenüber wachsen. —
        <pb n="342" />
        ﻿312

Zweiter Teil. Handel. XIII. Versicherungswesen.

Zwei Hauptarten von Versicherungen werden unterschieden. Die eine wird
auf dem Wege öffentlicher Fürsorge ausgeübt und bildet einen Teil der Sozialpolitik:
die Sozialversicherung, meistens, da sie sich besonders auf die Arbeiter er-
streckt, Arbeiterversicherung genannt. Diese wird uns hier nicht weiter beschäftigen.
Wir haben es hier nur mit der Privatversicherung zu tun. Darunter ver-
steht man alle Versicherungen unter Ausschluß der Sozialversicherung.

Herkömmlich teilt man die Privatversicherung in drei große Gruppen,
nämlich:

1.	Personenversicherungen (Lebens-, Kranken-, Invaliden-, Unfall-
versicherung),

2.	Güterversicherungen (Transport-, Feuer-, Hagel-, Vieh-, Diebstahl-
versicherung usw.),

3.	Vermögenswertversicherungen (Haftpflicht - Rückversicherung
usw.).

Die Privatversicherung beruht, im Gegensatz zur deutschen zwangsweisen
Sozialversicherung, in der Regel auf freiwilligen Verträgen, die dahin
lauten, daß die eine Partei einmalige oder periodisch wiederkehrende Geldleistungen,
Prämien, zu zahlen hat, wofür die andere Partei ihr bei Eintritt gewisser Ereignisse
eine Ersatzsumme auszuzahlen verspricht. Um bestimmte Leistungen und
Gegenlei st ungen handelt es sich also bei jedem Versicherungsvertrag.

Die Prämien zahlende Partei wird als Versicherungsnehmer be-
zeichnet. Nicht immer aber sind diejenigen Personen, welche die Versicherung ge-
nommen haben, auch diejenigen, welche die Versicherungssumme erhalten sollen, z. B.
wenn ein Vater eine Lebensversicherung mit der Bestimmung eingeht, daß seinen
Kindern nach seinem Tode 10 000 M ausgezahlt werden sollen. Hier ist der Vater
nur der Versicherungsnehmer. Der Einfachheit halber wird hier stets nur von
Versicherten gesprochen, indem außer acht bleibt, daß derjenige, welcher den
Vertrag abschließt und die Prämie bezahlt, und derjenige, welchem die Versicherungs-
summe einmal ausbezahlt werden soll, nicht immer dieselben Personen sind.

Die andere Partei, dasjenige Unternehmen, welchem die zahlreichen Versicherten
ihre Prämien entrichten, und welches diesen Personen gegenüber die Verpflichtung
eingeht, sie in dem vertraglich festgesetzten Fall zu entschädigen, heißt Ver-
sicherungsanstalt oder Versicherer.

2.	gur Geschichte und Charakteristik des Versicherungs-
wesens.

Von Alfred Manes.

Manes, Grundzüge des Versicherungswesens. 2. Aufl. Leipzig, B. G. Teubner, 1911
E. 20-26.

Der erste Vorläufer der modernen Versicherungsunternehmung ist eine 1668 in
Paris gegründete, aber nach kurzem Bestand wieder eingegangene Seeversicherungs-
gesellschaft, während zwei im Jahre 1720 in England gegründete Seeversicherungs-
gesellschaften noch heute bestehen. In Deutschland wurde die erste Aktiengesellschaft
für Seeversicherung 1765 ,n Hamburg gegründet und im gleichen Jahre eine solche
in Berlin, welche auch Flußversicherung betrieb.

Den Anstoß zur Gründung von größeren Unternehmungen auf dem Gebiete
der Feuerversicherung gab der furchtbare Londoner Brand vom Jahre 1666. Es
ist eine sehr bemerkenswerte Erscheinung, daß dieser Brand auf dem europäischen
        <pb n="343" />
        ﻿2. Zur Geschichte und Charakteristik des Versicherungswesens. 313

Kontinent, insbesondere in Deutschland, zu einer ganz anderen Entwickelung der
Feuerversicherung geführt hat als in England selbst. Hier brachte er die Einführung
vieler mächtiger Aktienunternehmungen, bei uns die Verwirklichung der von zahl-
reichen Schriftstellern geforderten öffentlichen Feuerversicherung, als deren erstes
Unternehmen die Hamburger General-Feuerkasse vom Jahre 1677 zu bezeichnen ist.
Das Beispiel Hamburgs nachzuahmen, mißlang dem Großen Kurfürsten. Dagegen
wurden in Preußen eine Reihe Sozietäten mit örtlich begrenztem Gebiet errichtet,
die erste 1718 in Berlin.

Die Gründung zahlreicher weiterer Sozietäten wurde namentlich unter Friedrich
dem Großen mit vielem Eifer betrieben. Es waren die Gedanken des Merkantilis-
mus, welche das Entstehen der öffentlichen Feuerversicherung in Deutschland be-
wirkten. Mit dem Aufkommen individualistischer Grundsätze entstanden in Deutsch-
land, zumal England ein geeignetes Vorbild bot, gegenüber den öffentlichen Anstalten
private Aktiengesellschaften. Die erste wurde 1812 in Berlin errichtet. 1821 ent-
stand die erste moderne große Feuerversicherungsanstalt auf Gegenseitigkeit in
Deutschland, die Gothaer Feuerversicherungsbank. Zunächst machten sich die private
und die öffentliche Organisation der Feuerversicherung keinen wesentlichen Wett-
bewerb, weil letztere fast nur die Jmmobiliar-, erstere nur die Mobiliarversicherung
betrieb. Um so schärfer wurde der Wettbewerb im weiteren Verlaus der Ent-
wickelung.

Wenn die moderne Lebensversicherung erst um nahezu 100 Jahre
später entstanden ist als die See- und Feuerversicherung moderner Art, so liegt dies
einmal an dem Umstand, daß die Lebensversicherung weit mehr als die Feuer- und
Seeversicherung auf wissenschaftlichen Grundlagen aufgebaut ist, alsdann aber wurde
ihre Ausbildung durch die Gesetzgebung früherer Jahrhunderte gehindert, welche
Zinsennehmen, Spiel und Wette verbot und die Lebensversicherung zufolge ihrer
oft geradezu verbrecherischen Auswüchse nicht immer mit Unrecht als Wette oder
gemeingefährliche Spekulation ansah.

Alle Lebensversicherungspläne und -versuche bis nahe an das Ende des
18. Jahrhunderts, die zahlreichen Kassen von geistlichen Bruderschaften, der Frei-
maurerorden, Knappschaften usw. entbehrten desjenigen Moments, welches allein
imstande ist, einen rationellen Betrieb zu ermöglichen: genauer mathematisch-
statistischer Grundlagen, der Sterblichkeitsforschung. Erst hierauf konnte sich die
Lebensversicherungsanstalt modernen Gepräges erheben.

Die Wiege der modernen Lebensversicherung hat in England, in London ge-
standen, und zwar ist die im Jahre 1762 gegründete Equitable Society die erste
auf wissenschaftlichen Prinzipien beruhende Lebensversicherungsanstalt im modernen
Sinne. Die vorher ins Leben getretenen Tontinengesellschaften (bei denen das am
längsten lebende Mitglied die Einlagen der übrigen erbte) und sonstige Einrichtungen
sind als Versicherungen nicht zu betrachten. Nach Gründung der Equitable steigt
die Zahl der englischen Lebensversicherungsgesellschaften unaufhörlich. 1830 zählt
England bereits 35 größere Anstalten, darunter eine große Zahl unsolider Grün-
dungen.

Die Entstehung des Lebensversicherungsgewerbes in Deutschland ist auf drei
Ursachen zurückzuführen: auf das fortgesetzte Zusammenbrechen zahlreicher kleiner
Sterbekassen, auf die Beeinflussung durch die englischen Beispiele und auf die Rege-
lung der Versicherung durch das Preußische Landrecht von 1794.

Der erste Versuch der Errichtung einer Lebensversicherungsanstalt in Deutsch-
land wurde 1806 in Hamburg unternommen. An die Jahre 1828/29 knüpft sich die
Entstehung der ersten deutschen Versicherungsanstalt, der Lebensversicherungsbank
für Deutschland zu Gotha (jetzt Gothaer Lebensvtzrsicherungsbank a. G.). Um den
        <pb n="344" />
        ﻿314

Zweiter Teil. Handel. XIII. Versicherungswesen.

Rang, die erste Lebensversicherungsanstalt gewesen zu sein, kämpft freilich mit der
Gothaer die Deutsche Lebensversicherungsgesellschaft in Lübeck.

Frankreich ist dasjenige Land, in welchem die erste Lebensversicherungsanstalt
auf dem Kontinent anzutreffen ist. Es ist die 1787 gegründete Compagnie Royale
d’Assurances, eine Aktiengesellschaft in getreuer Nachbildung englischen Musters.
Von Frankreich aus kam die moderne Lebensversicherung 1826 nach Italien und den
anderen romanischen Ländern. Über Deutschland gelangte sie 1822 nach Österreich.
Heute entbehrt kein Kulturstaat mehr eigener Lebensversicherungsanstalten.

Das letzte Drittel des 18. Jahrhunderts bringt auch das Aufkommen der
Hagelversicherung und der Viehversicherung. Die Entwickelung der
Hagelversicherung fällt zeitlich ungefähr zusammen mit der Befreiung des Grund-
besitzes aus der jahrhundertelangen Gebundenheit, der Zunahme des Kapitalauf-
wandes, der Steigerung des Rohertrags der Felder, der hierdurch bedingten Er-
höhung des etwaigen Verlustes durch Verhagelung, der Zunahme wirtschaftlicher Ein-
sicht und Selbständigkeit, der Verallgemeinerung der Geld- und Kreditwirtschaft.
Ihre Heimat soll die Hagelversicherung in Frankreich haben, von wo sie nach Groß-
britannien gekommen ist. In Deutschland ist die erste Hagelversicherungsgesellschast
in Braunschweig 1791 gegründet worden.

In ähnlichen engen Zusammenhang mit der Intensivierung der Landwirtschaft
ist das Entstehen der modernen Viehversicherung zu bringen. Denn bei der
wachsenden Bedeutung der Landwirtschaft nahm die Tierzucht zu, und im Zu-
sammenhang hierinit die Tierseuche, insbesondere die Rinderpest. Der Verlust, den
diese in den Jahren 1740—1750 in Europa verursachte, wird allein aus über
3 Millionen Rinder geschätzt. Friedrich der Große war es, welcher 1765 die erste
Viehversicherungsanstalt in Schlesien ins Leben rief.

Das verfeinerte Wirtschaftsleben, wie es das 19. Jahrhundert in seiner zweiten
Hälfte bietet, bringt zahlreiche neue Kulturerrungenschaften, Lebensgewohnheiten,
welche neue Gefahren, neue Bedürfnisse wachrufen. Man denke nur an die Aus-
breitung der Eisenbahnen; die Zunahme fabrikmäßiger Produktionsweise und die
hierdurch bedingte Haftpflicht der Unternehmer; die komfortable Bauweise, insbe-
sondere unter stärkerer Verwendung von Glasscheiben; die Einrichtung von Wasser-
leitungen in den Wohnhäusern: die Ausbreitung des Kredit- und Hypothekenwesens:
das Aufkommen der Automobile und der Luftschiffe usw. Alle diese Neuerungen
geben dem Versicherungsgedanken neuen Nährboden, und es entsteht eine Unfall-
versicherung seit 1845, eine Haftpflichtversicherung seit 1871, eine
Glasversicherung, eine Wasserleitungsschäden Versicherung
usw. Die Anhäufung der Risiken bei den Versicherungsanstalten macht wieder den
Ausbau und die Verbreitung der Rückversicherung erforderlich, welche die
Mitversicherung immer mehr verdrängt.

Aber mehr noch als durch das Entstehen neuer Zweige wird die neue Epoche
gekennzeichnet durch das Hineinwachsen der Privatversicherung in den modernen
Großbetrieb.

Man kann sich die Entwickelung dieser Epoche, in der wir noch stehen, am
heften vielleicht veranschaulichen, wenn man sie in. Parallele setzt zur Entwickelung
des Bankwesens und der Industrie.

Der zahlreichen Umwandlung von Privatbanken in Aktiengesellschaften ent-
spricht das Verschwinden der Einzelversicherer und auch der Übergang von Gegen-
seitigkeitsanstalten in die Form des Aktienbetriebes. Daneben läßt sich eine zu-
nehmende Fusionierung und Kommanditierung feststellen.

Dem mächtigen Emporsteigen der führenden Bankhäuser entspricht genau die
ebenso schnelle und über alles Erwarten starke Entwickelung der führenden großen
        <pb n="345" />
        ﻿2.	Zur Geschichte und Charakteristik des Versicherungswesens. 31S

deutschen und in noch größerem Maße der amerikanischen Gesellschaften. Die Zahl
der beschäftigten Personen, der Angestellten auf den Bureaus und in den Agenturen
wächst enorm; die großen werden immer größer. Bei den Banken, wie bei den
Versicherungsanstalten nehmen fernerhin die Grundkapitalien gewaltig zu; hier wie
dort bringt der überseeische Verkehr einen ausgedehnten Geschäftsbetrieb im Aus-
land mit sich.

Und wie so auf der einen Seite eine dem Bankwesen entsprechende Ent-
wickelung im Versicherungswesen wahrzunehmen ist, so zeigt sich ein entsprechendes
Bild bei einem Vergleich zwischen Industrie und Warenhandel und dem Ver-
sicherungswesen.

Auch hier sehen wir, wie der große Zug, der die letzten Jahrzehnte der Ent-
wickelung der Volkswirtschaft beherrscht, in allen seinen einzelnen Ausstrahlungen
auch im Versicherungswesen zum Ausdruck gelangt.

Besonders deutlich wahrnehmbar ist die Übereinstimmung der Entwickelung
des Versicherungswesens mit der Industrie hinsichtlich der Kartellbildung. Wie in
der Industrie, so vereinen sich auch im Versicherungsgeschäft die Unternehmer, um
gemeinsame Vereinbarungen zu treffen, fei es hinsichtlich der Vertragsbestimmungen,
sei es hinsichtlich des Verkaufspreises der Versicherungsscheine oder nur zur Wahrung
gemeinsamer Jnterssen. Der Kartellierung der Unternehmungen treten auf der
anderen Seite Kartelle der Versicherten gegenüber. Und eine dritte Art von Zu-
sammenschluß ist hier zu vermerken: die Bestrebungen der Versicherungsbeamten,
der Agenten wie der Büreauangestellten, zur materiellen, geistigen und moralischen
Hebung ihres Standes.

Aber wie wir neben der elektrischen Schnellbahn im Besitze einer Aktiengesell-
schaft mit vielen Millionen Grundkapital den ländlichen Fuhrmann antreffen, der
auf der gleichen Strecke Waren befördert, neben dem riesenhaften Warenhaus der
Großstadt den bescheidenen Kramladen des Dorfes, so kann es uns auch nicht wunder-
nehmen, wenn neben dem enormen Großbetrieb einer Tausende von Angestellten
zählenden, Millionen von Versicherten aufweisenden, international tätigen Riesen-
ge, ellschaft zahllose Versicherungszwergbetriebe der mannigfachsten Art sich erhalten
haben. Und wie jener Kramladen nach wie vor trotz des Warenhauses rentabel ist
und bleibt, so vermögen auch die kleinen Vereine mit einem engbegrenzten Kreise
von Teilnehmern sich zu erhalten.

So wenig beachtet, wie die häufig in aller Stille arbeitenden Kartelle, ist die
ebenfalls wohl vorwiegend der neuen Zeit angehörige Filialisierung von Ver-
sicherungsunternehmungen, die Gründung von Tochteranstalten.

Und neben der erwähnten starken Fusionierung zeigt sich in den letzten Jahren
eine auffallend starke Tendenz zur Gründung von neuen Anstalten, welche oft einen
örtlich oder beruflich eng begrenzten Geschäftskreis bevorzugen. Die Sucht, seine
eigene Versicherungsanstalt zu besitzen, breitet sich in einer die gesunden Grund-
lagen der deutschen Privatversicherung bedrohenden Weise in industriellen, land-
wirtschaftlichen, ja selbst akademischen Kreisen immer mehr aus.

Was die Entwickelung des inneren Betriebes anbelangt, so finden wir hier auf
der einen Seite eine Fortbildung der Arbeitsteilung, auf der anderen eine Fort-
bildung der Arbeitsvereinigung. Akkumulation mehrerer Zweige zeigt sich ebenso
wie vereinzelt die Konzentration.

Dem modernen Versicherungswesen eigentümlich ist weiterhin die starke
Jnternationalisierung. Versicherungsunternehmungen, welche in allen
Erdteilen tätig sind, Policen in allen lebenden Sprachen ausstellen, Angehörige aller
Rassen zu ihren Beteiligten zählen, sind in diesem Maße erst eine Erscheinung vom
letzten Drittel des vorigen Jahrhunderts.
        <pb n="346" />
        ﻿316

Zweiter Teil. Handel. XIII. Versicherungswesen.

Erst das Zeitalter der Sozialpolitik konnte eine Erscheinung zu-
tage fördern, welche nicht nur in Deutschland zu einem lange noch nicht genug be-
achteten, .äußerst interessanten, wirtschaftlichen und politischen Problem gehört: die
von sozialen oder fiskalischen Gesichtspunkten ausgehenden Bestrebungen zur V e r -
staatlichung der Versicherung, die Forderung staatlicher Beihilfe, das
Durchdringen des Gedankens eines allgemeinen Menschenrechts auf Versicherung.

In Kreisen, denen vor drei oder vier Jahrzehnten der Gedanke der Ver-
sicherung vollkommen fremd war, in denen man dem Versicherungswesen als einer
großkapitalistischen Spekulation feindselig gegenüberstand, sucht man heute mit allen
Mitteln, sogar zwangsweise, eine Versicherung herbeizuführen, offen oder versteckt
mit dem Wunsche von Staatszuschüssen. Mögen solche Bestrebungen gelegentlich auch
vielleicht auf einem Mißverstehen der modernen Sozialpolitik beruhen, so sind sie
doch ein markantes Zeichen dafür, wie der Versicherungsgedanke in
Deutschland volkstümlich ist, seitdem das Deutsche Reich allen andern Ländern
voran als Organisator auf dem Gebiete der Sozialversicherung in einer durchweg
mustergültigen und enorm großzügigen, kulturell hoch bedeutsamen Weise tätig ge-
worden ist.

Wo eine solch mächtige Entwickelung vor sich geht, kann auf die Dauer auch der
Gesetzgeber nicht zurückbleiben. Und so sehen wir als ein ferneres Merkmal der
Entwickelung Fortschritte auf dem Gebiete der Versicherungsgesetzgebung.

Daß nicht nur in Deutschland, sondern in allen Kulturländern eine Ver-
sicherungswissenschaft aufkommt, deren Zweck es ist, alle Vorgänge und
Erscheinungen des Versicherungswesens in der Vergangenheit wie der Gegenwart
zu studieren, Vergleiche zu ziehen und Erwägungen darüber anzustellen, das sind
vielleicht die erfreulichsten Merkmale der modernen Entwickelung des Versicherungs-
wesens.

Es gab eine Zeit, in der gewisse Versicherungen als ein Luxus für Begüterte
galten. Aber bekanntlich ändert sich der Begriff des Luxus im Laufe der Jahr-
hunderte, wie jeder andere wirtschaftliche Begriff. Kleidungsstücke, die man einst
als Luxus für Könige bezeichnete, erkennt man heute als unentbehrlich selbst für den
Ärmsten an. Was die Zivilprozeßordnung vor wenigen Jahrzehnten als pfändbar
bezeichnete, erklärt das neue Prozeßrecht als unpfändbar, weil in dieser kurzen
Spanne Zeit die Auffassung von dem, was notwendig ist für des Lebens Notdurft,
sich geändert hat. So geht es auch mit der Versicherung. Wir stehen in Deutschland
wenigstens heute auf dem Standpunkt, daß sie in gewissen Arten eine unumgänglich
notwendige Veranstaltung gerade für die Ärmsten ist. Und der Staat selbst sucht den
Ärmsten das zu gewähren, was einst als Luxus für die Reichsten galt.

3.	Kaufmannsstand und Versicherung*.

Von Alwin Helms.

Helms, Kaufmannsstand und Versicherung. In: Süddeutscher Merkur. Monatsblatt
des Vereins Merkur, Kaufmännischer Verein Nürnberg, und der ihm angeschlossenen Vereine.
Für die Schriftleitung verantwortlich: Helms. 1. Jahrgang. Nürnberg, Druck von Ludwig
Rodrian, 1905. S. 101—102.

Es dürfte heute wohl kaum noch einen Angehörigen des deutschen Kaufmanns-
standes geben, der nicht die Überzeugung gewonnen hat, daß die Einrichtungen der

*) Die Ausführungen von Alwin Helms haben auch nach dem Erlasse der Reichs-
versicherungsordnung vom 19. Juli 1911 (s. unten Dritten Teil, Abschnitt III, Nr. 7) und des
        <pb n="347" />
        ﻿3. Kaufmannsstand und Versicherung.

317

staatlichen Invalidenversicherung für die Handelsangestellten durchaus unzureichend
sind, — vorausgesetzt, daß er sich mit dem Gesetze und seinen Leistungen näher be-
schäftigt hat. Dieser Standpunkt wurde von mir in den letzten zehn Jahren in
zahlreichen Vorträgen dargelegt, ja schon vertreten, als der Entwurf des Alters- und
Jnvaliditätsversicherungsgefetzes noch den Reichstag beschäftigte. Bereits dreimal
habe ich auch auf den Verbandstagen des „Deutschen Verbandes Kaufmännischer
Vereine" in ausführlichen Berichten die Unzulänglichkeit der staatlichen Versicherung
für den Kaufmannsstand und die Crstrebung seiner Befreiung hiervon näher er-
örtert, sowie die Notwendigkeit der Errichtung einer allgemeinen kaufmännischen
Pensionskasse mit Alters-, Invaliden-, Witwen- und Waifen-Versicherung begründet.
Mit dieser Pensionskasse müßte auch die Kranken- und Unfallversicherung verbunden
werden, da die eine Versicherung sich an die andere unmittelbar anschließt. Dann
würden die jetzigen hohen Verwaltungskosten für die verschiedenen Versicherungen
ganz erheblich verringert, die Leistungen aber erhöht werden. Es läßt sich dies
Ziel nach meiner Überzeugung durch die Bildung einer Berufsgenossenschaft für den
Kaufmannsstand, nach Art der Seeberufsgenossenschaft, unschwer erreichen.

Von Anfang an habe ich die Ansicht vertreten, daß die Einrichtungen der'staat-
lichen Invalidenversicherung, die unzweifelhaft überaus segensreich für die indu-
striellen, also für die Handarbeiter wirkt, nicht auf die geistigen Arbeiter, somit
nicht auf die Handlungsgehilfen zugeschnitten seien. Das Gesetz war zuerst auch gar
nicht für die Angehörigen des Kaufmannsstandes bestimmt, denn sein Entwurf trug
den Titel: „Die Alters- und Invalidenversicherung der Arbeiter."

Meine wiederholt ausgesprochene Ansicht, daß die staatliche Invalidenver-
sicherung nicht für den geistigen, sondern nur für den Handarbeiter wirklich zweck-
entsprechend sei, die geistigen Arbeiter aber eigentlich nur zugunsten der Hand-
arbeiter ihre Beiträge zahlen müßten, hat eine lebhafte Unterstützung durch die Be-
wegung erfahren, die in den letzten drei Jahren die Kreise der deutschen Privat-
beamten ergriffen hat. Mit großer Freude begrüße ich deshalb diese Bewegung,
tritt doch in ihr der Gegendruck der geistigen Arbeiter deutlich hervor. Wenn ich
aber, trotz meiner lebhaften Sympathie für sie, den Angehörigen des Kaufmanns-
standes nicht empfehlen kann, sich ihr anzuschließen, so liegt der Hauptgrund darin,
daß die Leitung dieser Bewegung es bis jetzt ablehnt, für die von ihr erstrebte
„Pensionsversicherung der Privatbeamten" Gefahrenklassen einzuführen.
Jedem Kaufmanne muß es aber einleuchten, daß in diesem Falle die Kaufleute
wieder zugunsten anderer Privatbeamten Beiträge zahlen müßten, ohne den
entsprechenden Gegenwert zu erhalten. Denn daß die Gefahr, dauernd arbeits-
unfähig zu werden oder tödlich zu verunglücken, für Ingenieure, Architekten,
Chemiker, Techniker. Gruben- und Hüttenbeamte, Förster usw. erheblich größer ist
als für die Angehörigen des Kaufmannsstandes, liegt klar auf der Hand. Im
übrigen beweisen dies die Gefahrenklassen der Unfallversicherungsgejellschaften.

Bei der Gründung einer besonderen Pensionskasse für den deutschen Kauf-
mannsstand stehen mithin deren Mitgliedern weit höhere Renten in Aussicht, als
wenn die Kaufleute mit allen anderen Privatangestellten in einer einzigen allge-
meinen Pensionskasse ohne Gefahrenklassen zusammen versichert werden. Wäre z. B.
statt der Einbeziehung der Handlungsgehilfen in die staatliche Invalidenversicherung
der Arbeiter schon 1889, also bei ihrer Einführung, eine besondere Pensionskasse für
den deutschen Kaufmannsstand ins Leben gerufen worden, so würde diese Kasse auch
bei den jetzigen niedrigen Beiträgen ganz erheblich mehr leisten können, als die

Versicherungsgesetzes für Angestellte vom 20. Dezember 1911 (s. unten Dritten Teil, Abschnitt i 11,
Ar. 8) von ihrem Werte nichts verloren. — G. M.
        <pb n="348" />
        ﻿318	Zweiter Teil. Handel. XIV. Buch- und Zeitungswesen.

staatliche Invalidenversicherung den Angehörigen unseres Standes gewährt. Be-
stimmte Zahlen sind von den amtlichen Stellen nicht zu erhalten. Es dürfte jedoch
nach bestmöglicher Berechnung kaum zu hoch gegriffen sein, wenn man annimmt,
daß im Laufe der Jahre etwa 50 Millionen Jt an Beiträgen für die Angehörigen
des Kaufmannsstandes an die staatliche Invalidenversicherung gezahlt worden sind.
Die Gegenleistungen waren aber, soweit dies nach meinen umfangreichen privaten
Erhebungen festzustellen ist, verhältnismäßig sehr geringe.

Was würde nicht eine besondere Pensionskasse mit einem Grundstock von
50 Millionen Jl für unsere Standesangehörigen leisten können? Und wie günstig
würden wir Kaufleute dastehen, wenn es wirklich gelänge, eine besondere staatliche
Pensionskasse unter Abtrennung von der Invalidenversicherung und Auskehrung der
bisherigen Einzahlungen — natürlich unter Abzug der Summen für das bisher
getragene Risiko für die geleisteten Zahlungen und für die Verwaltungskosten — zu
erreichen? Das Ziel ist erstrebenswert; deshalb gllt es, nicht zu ermüden, wenn die
Erreichung auch noch im weiten Felde liegt.

Obgleich nun gewiß die Hoffnung berechtigt erscheint, daß auf die eine oder
andere Weise eine bessere staatliche Pensionsversicherung für die Angehörigen unseres
Standes sowie für alle Privatbeamten erreicht werden wird, so können doch bis
dahin zweifelsohne noch recht viele Jahre vergehen.

Niemand sollte sich deshalb hierauf verlassen und in die Zukunft hineinleben.
Es tut vielmehr jeder Angehörige des Kaufmannsstandes und jeder andere Privat-
angestellte das größte Unrecht gegen sich und die Seinigen, wenn er nicht rechtzeitig
eine gute Lebens-, Unfall-, Invaliden- oder Kapitalversicherung abschließt, sofern er
dazu irgendwie in der Lage ist. Das Verabsäumen der Versicherung hat schon
manchen in große Betrübnis, seine Angehörigen aber in bittere Not gestürzt. Je
frühzeitiger eine Versicherung geschlossen wird, desto billiger und vorteilhafter ist sie
natürlich. Zu beachten bleibt dabei auch, daß oft der Gesundheitszustand in späteren
Jahren den Abschluß der gewünschten Versicherung nicht mehr zuläßt.

XIV.	Buch- und Zeitungslvesen.

1.	Buchgewerbe und Geistesleben.

Von Woldemar Koehler.

K o e h l e r , Das deutsche Buchgewerbe im Dienste der Wissenschaft. Heidelberg,
Karl Winter, [1903/4]- S. 9-11.

Koehler, Positive Theorie des Literaturwertes. Heidelberg, Karl Winter, 1912.

Das Buchgewerbe verhält sich zum Geistesleben wie ein Prisma zum Sonnen-
licht. Es ist das empfangende und gebende Prinzip zugleich. Beide stehen im Ver-
hältnis wechselseitiger Bedingtheit. Fallen Sonnenstrahlen auf ein Prisma, so
werden sie durch dieses in eine Fülle der lebendigsten Farben zerlegt und verbreitet.
So auch bei den Ausstrahlungen des Geistes, den Ideen. Erst die buchmäßige
Fassung derselben macht sie fruchtbar allerwärts und verleiht ihnen nicht selten ewige
Dauer. So stehen Buchgewerbe und Geistesleben im innigsten Zusammenhang. Das
eine ist ohne das andere nicht denkbar und umgekehrt.

Im Geistesleben spielt der Bildungszweck eine eminent wichtige Rolle. Er
durchdringt und erfüllt es und zieht es größtenteils in seinen Dienst. Denken und
Sein sind eines und dasselbe. Bildung und Menschenwürde sind identische Begriffe.
        <pb n="349" />
        ﻿1. Buchgewerbe und Geistesleben.

319

Die praktische Übung erzieherischer Tätigkeit stützt sich nun vor allem auf die
Bildungsmittel, unter denen die literarischen naturgemäß den ersten Rang ein-
nehmen. Ihre Beschaffenheit war von jeher großen Schwankungen unterworfen,
je nach dem Niveau des obwaltenden Kulturzustandes, der Absicht des Erkennens
und dem Grad individueller Empfänglichkeit. Sie hat gleich diesem ihre geschichtliche
Entwickelung. In der Qualität der Bildungselemente liegt ein bedeutsames Kenn-
zeichen des Bildungswertes und Bildungsstandes einer Familie, einer Gemeinde, eines
Volkes, einer Völkergemeinschaft. Von den einfachsten Formen schreitet sie fort zu
immer höherer Vollendung. Dies gilt im allgemeinen von der Qualität der
literarischen Bildungswerkzeuge. Im besonderen gehören sie einer bestimmten
Rangordnung an, welche weiter unten noch des näheren betrachtet werden soll.

Das Bindeglied zwischen beiden Gebieten, dem Buchgewerbe und der Geistes-
kultur, ist die Technik im allgemeinen und die graphische Technik im besonderen.
Die Einwirkung der Schrift in all der Vielseitigkeit ihrer technischen Verwendung
auf den Werdegang des Geisteslebens tritt in der Geschichte des Buchgewerbes und
namentlich der graphischen Technik besonders wirkungsvoll hervor. Sie verbürgt den
engen, ja untrennbaren Zusammenhang mit der Geschichte der geistigen Bildung,
— ein Konnex, der durch das stete Zusammenfließen der beiderseitigen Interessen-
gebiete fest gefügt ist. Die Innigkeit der wechselseitigen Beziehungen erklärt die
Tatsache, daß die Geschichte des Buchgewerbes zugleich ein hochbedeutendes, weil
grundlegendes Stück Kulturgeschichte enthält, ja enthalten muß. Sie beschreibt
die Entstehung und Verwertung jener Elemente, durch welche
der Menschheit eine höhere Daseinsform geschaffen, ihr ein
menschenwürdiges Leben begründet und erhalten wurde.

Art und Umfang, Zweck, Richtung und Tempo buchgewerblichen Fleißes ändern
sich mit dem Werden und Vergehen auf dem Gebiete des geistigen Lebens, dessen
Atemzug rein dynamisch durch das Entwicklungsvermögen der graphisch-technischen
Hülfsmittel bedingt ist. So spiegelt sich in den Erzeugnissen des Buchgewerbes die
geistige Arbeit wieder, als eine lebensvolle und lebensspendende Reflexerscheinung.
Ein jedes für das Kulturleben wichtige Ereignis wird vom literarischen Verkehr
begierig aufgenommen, ganz seiner Bedeutung entsprechend ökonomisch fruktifiziert,
und somit werden Geistesregungen in klingende Münze umgeprägt. So ist das
Buchgewerbe die Münzstätte der Geisteskultur, die leider nur
zu oft versagt, da ihre Fruchtbarkeit von der Absatzfähigkeit der Geistesprodukte ab-
hängt und selbst dann, wenn alle Bedingungen der Rentabilität des Geistes ge-
geben sind, unter dem Drucke eines maßlosen Egoismus schmachtet. So ziehen sich
beide Gebiete an und stoßen sich ab. Die geistige Rentabilität ent-
scheidet über Sein und Nichtsein im Kulturleben.

Der enge, bald friedlich-schöpferische, bald widerstrebend-erzwungene Zusammen-
hang der erwähnten Interessensphären tritt des weiteren recht deutlich in der Er-
scheinung zutage, daß Aufschwung und Niedergang auf der einen Seite sich un-
mittelbar der anderen mitteilen und auf diese übergehen, jedoch mit dem Unter-
schiede, daß selbst die schwerste Katastrophe, welche je die Kultur getroffen, nicht in
gleichem Maße verderblich auf die geistigen Schöpfungen einwirkt. Die Errungen-
schaften des Wissens, wenn auch vorübergehend ökonomisch entwertet, leben fort in
den Erzeugnissen buchgewerblichen Fleißes und erlangen in denselben unvergänglichen
Wert; — ja, sie haben etwas von der Dauer architektonischer Kunstwerke, wenn sie
auch nicht mit der gleichen Widerstandskraft allen äußeren Einwirkungen zu trotzen
vermögen.

Aber das beste und zuverlässigste Unterpfand eines untrennbaren Konnexes
zwischen Buchgewerbe und Geistesleben ist der den Geistesschöpfungen entströmende
        <pb n="350" />
        ﻿320	Zweiter Teil. Handel. XIV. Buch- und Zeitungswesen.

Nutzen, ihre Produktivität. In den verschiedenen Graden der Nutzbarkeit literarischer
Güter osfenbart sich zugleich das Maß der Abhängigkeit des denkenden Menschen von
den literarischen Hülfsmitteln, wonach sie sich in eine bestimmte Rangordnung ein-
teilen lassen, die im folgenden kurz wiedergegeben werden soll:

In die erste Ordnung sind alle diejenigen Schriften und Werke zu rechnen,
deren Nießbrauch die berufliche Existenz sicherstellt, — die also das geistige Rüst-
und Handwerkszeug der menschlichen Daseinsnotwendigkeit verkörpern, oder die
Brotliteratur.

In die zweite Ordnung gehören diejenigen Bücher und Schriften des literarischen
Lebensbedarfes, welche außerhalb des unumgänglichen Kaufzwanges stehen, immer-
hin aber mehr oder minder unentbehrlich sind für Erleichterung und Förderung der
Berufswaltung durch Selbstunterricht, Pflege des staatlichen Kultusdienstes usw.

In die dritte Ordnung sind schließlich alle literarischen Güter freien geistigen
Nießbrauches zu rechnen, frei von jeglichem Kaufzwang.

In diese drei Ordnungen lassen sich alle literarischen Erscheinungen einreihen,
und es gibt dann eine Fülle von Unterabteilungen, Arten und Abarten, welche
durch die unendliche Vielgestaltigkeit des literarischen Lebens bedingt find.

Das literarische Leben aber umschließt Buchgewerbe und Geistesarbeit zu einem
harmonischen Ganzen, in dessen Innern gleich der Herztätigkeit der Hebel des tech-
nischen Fortschrittes wirkt und schafft von Jahrhundert zu Jahrhundert, das wirre
Durcheinander des Gedankenmeeres klärend, sichtend und ordnend; — aber darüber
schwebt, wie ein ewig blinkender Stern des Lebens: der Menschheit Hoch-
gedanke.

2.	Der deutsche Buchhandel in seinen verschiedenen
gweigen, insbesondere das Kommissionsgeschäft.

Von Gustav Fischer.

Fischer, Grundzüge der Organisation des deutschen Buchhandels. Jena, Gustav Fischer,
1903. S. 39 und S. 87-92.

Die drei Hauptbestandteile des deutschen Buchhandels der Gegenwart sind
Verlag, Sortiment und Kommissionsgeschäft. Der Verlag übt im
großen und ganzen die produzierende Tätigkeit aus, während das Sortiment dazu
bestimmt ist, die Produkte des Verlags an allen Orten direkt an die Konsumenten zu
vertreiben. Das Verhältnis des Verlegers zum Sortimenter ist gleich dem des Fabri-
kanten zum Kaufmann. Wie es nun bei den kaufmännischen Geschäften allerlei
Zwischenhändler und verschiedene Arten des kaufmännischen Betriebs gibt, so auch
im Buchhandel. Wir finden neben dem reinen Sortimentsgeschäft, mit dem vielfach
Antiquariat, z. T. Musikalien- und Kunsthandel rc. verbunden sind, mit dem Bücher-
vertrieb beschäftigt das Barsortiment, den Groß-Restbuchhandel oder das moderne
Antiquariat, Zwischenglieder, welche sich in den direkten Verkehr zwischen Verlag und
Sortiment eingeschoben haben, dann in einer Linie mit dem Sortiment die Reise-
und Kolportagebuchhandlungen, die den Büchervertrieb nur auf andere Weise als
die Sortimentsbuchhandlungen besorgen.

Der dritte Hauptzweig des deutschen Buchhandels ist das Kommissionsgeschäft.
Dasselbe hat vor allem die Aufgabe, die verkehrsvermittelnde Tätigkeit zwischen Ver-
lags- und Sortimentsbuchhandel an den buchhändlerischen Zentren auszuüben.

Kommissionäre waren zunächst diejenigen Buchhändler an den Meßplätzen
Frankfurt und Leipzig, welche die Auslieferung der Verlagswerke auswärtiger Ver-
        <pb n="351" />
        ﻿2. Der deutsche Buchhandel in seinen verschiedenen Zweigen rc. 321

leger kommissionsweise das ganze Jahr hindurch besorgten. Auch heute noch macht
diese Auslieferungstätigkeit, wie wir später sehen werden, einen nicht unbeträchtlichen
Teil der Tätigkeit der Kommissionäre aus.

Die Haupttätigkeit des Kommissionsbuchhandels liegt aber heute in der Ver-
kehrsvermittlung. Als mit der Einführung des Konditionsgeschäfts und dem Sinken
der Bedeutung der Messen für den Bücherverkehr ein regelmäßiger Verkehr über den
Meßplatz zwischen Verlag und Sortiment das ganze Jahr hindurch an Stelle des
alten Meßverkehrs trat, da ließen sich auch die jetzt wieder aufkommenden reinen
Sortimentsbuchhandlungen am Meßplatz durch Kommissionäre vertreten, welche die
für die Sortimenter bestimmten Sendungen sammelten und zusammen in größeren
Ballen an sie abgehen ließen, wodurch sehr viel an Fracht, welche die einzelnen
Sendungen gekostet hätten, erspart wurde. Auch die Verleger, welche keine Aus-
lieferungslager in Leipzig hatten, betrauten Kommissionäre mit ihrer Vertretung am
Meßplatz und sandten an sie die für die verschiedenen Sortimentsbuchhandlungen
bestimmten Sendungen in gemeinsamen Ballen, deren einzelne Teile vom Kom-
missionär am Kommissionsplatz an die Kommissionäre der verschiedenen Adressaten
besorgt wurden. Es entstand so besonders aus Frachtersparnisrücksichten für die vielen
einzelnen Sendungen, deren Zahl durch das Konditionsgeschäft sehr vermehrt wurde,
der regelmäßige Verkehr über den Kommissionsplatz, besonders über Leipzig. Nicht
nur die Bücherpakete gingen diesen Weg, sondern auch das Gros der buchhändlerischen
Geschäftspapiere, wie Verlangzettel rc. Es wurden also auch bei diesem veränderten
Verkehr noch alle Geschäfte am Meßplatz abgeschlossen, wenn auch meist durch die
Kommissionäre.

Aus dem alten Meßverkehr erhielt sich aber auch der Brauch, daß der Ver-
käufer Kosten und Gefahr für die Sendung nach dem Meßplatz trug, während der
Käufer den Transport vom Meßplatz nach seinem Wohnort zu tragen hatte. Diese
Regel wurde nun auch auf die neu entstehenden Konditionssendungen ausgedehnt.
Mit dem Aufkommen dieses regelmäßigen Verkehrs war es nun für jeden größeren
Sortimenter und Verleger nötig, daß er sich am Meßplatz, der jetzt zum Kommissions-
Platz geworden war, einen Vertreter (Kommissionär) hielt.

Die Besorgung des Kommissionsgeschäfts lag zunächst fast ausschließlich in der
Hand von Sortimentsbuchhandlungen. Mit der Zunahme des Verkehrs und den
gesteigerten Anforderungen an die Kommissionstätigkeit gaben aber die meisten der
größeren Kommissionäre das Sortimentsgeschäft auf und widmeten sich ganz ihrer
Kommissionstätigkeit.

Der Hauptkommissionsplatz war und blieb für den deutschen Buchhandel natur-
gemäß der alte Meßplatz Leipzig, über den stets der Hauptverkehr ging. Auch die
alte Meßstadt Frankfurt a. M. diente zunächst noch bei den veränderten Verhältnissen
bis 1868 als Kommissionsplatz, hörte aber dann als solcher zu bestehen auf, da sich
inzwischen der buchhändlerische Verkehr in anderer Weise zu zentralisieren begonnen
hatte. Für den Verkehr der einzelnen Gebietsteile im deutschen Buchhandel unter sich
bildeten sich andere Kommissionsplätze aus, von denen heute die folgenden bestehen:
Wien für den österreichischen Buchhandel unter sich, Stuttgart für den süddeutschen
Buchhandel, Berlin für Teile des norddeutschen Buchhandels, Budapest für den
ungarischen Buchhandel, Prag für den böhmischen und Zürich für den Schweizer
Buchhandel.

Leipzig kann als Kommissionsplatz des gesamten deutschen Buchhandels gelten.
Auch Stuttgart hat in der neueren Zeit als Kommissionsplatz größere Bedeutung er-
langt, während Berlin in den letzten Jahren wieder zurückgegangen ist. Zürich diente
stets dem Schweizer Buchhandel als Kommissionsplatz. Die verschiedenen süddeutschen

Mollat, Volkswirtschaftliches Quellenbuch. 4. Aufi.	21
        <pb n="352" />
        ﻿322	Zweiter Teil. Handel. XIV. Buch- und Zeitungswesen.

Kommissionsplätze: Augsburg, Frankfurt, Nürnberg und München sind alle im An-
fang der siebziger Jahre als solche eingegangen.

In Leipzig haben fast alle zum deutschen Buchhandel gehörigen Firmen ihren
Kommissionär, verschiedene haben je nach der Lage ihres Geschäftssitzes noch ein oder
zwei, auch drei andere Kommissionäre.

Die Zahl der von den Kommissionsgeschäften vertretenen Firmen schwankt
zwischen 1 und 804. Auch beim Kommissionsgeschäft ist der Großbetrieb besonders
lohnend. Wir finden daher auch, daß die Zahl der Kommissionäre nicht mit der Zahl
der Kommittenten gewachsen, sondern eher zurückgegangen ist, infolge des Ankaufs
kleinerer Firmen durch große Kommissionsgeschäfte rc. Die größten Betriebe hat
naturgemäß Leipzig. Wir finden dort 3 Geschäfte mit 600—804 Kommittenten, 3 mit
300—600 Kommittenten, 9 mit 200—300 und 12 mit 100—200 Kommittenten. In
Stuttgart ist die höchste Kommittentenzahl einer Firma 234 und in Wien 158.*)

Der buchhändlerische Kommissionär ist nicht dem Kommissionär im Sinne des
Handelsgesetzbuchs gleichzustellen, welcher es gewerbsmäßig übernimmt, Waren oder
Wertpapiere für Rechnung eines anderen (des Kommittenten) in eigenem Namen zu
kaufen oder zu verkaufen. Der buchhändlerische Kommissionär ist vielmehr der ein-
fache Bevollmächtigte des Kommittenten und ist in dessen Auftrag, Namen und für
dessen Rechnung tätig.

Der Kommissionär wird in der Regel ein- für allemal mit der Vertretung einer
Firma am Kommissionsplatz betraut. Er wird bei der Etablierung der Firmen auf
den Zirkularen angegeben, ist auf den Verlangzetteln rc. genannt und wird außerdem
in den buchhändlerischen Zeitschriften bekannt gegeben, wie er auch in den buchhänd-
lerischen Adreßbüchern rc. stets bei den Firmen der Kommittenten genannt ist. Der
Kommissionär gilt so lange als Vertreter einer Firma, bis ein öffentlicher Widerruf
erfolgt ist; für die Mitglieder des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler gilt als
öffentliche Bekanntmachung die diesbezügliche Anzeige in dem Börsenblatt für den
Deutschen Buchhandel. Er ist ohne weiteres zur Empfangnahme von Sendungen
aller Art sowie zur Empfangnahme von Zahlungen für Rechnung des Kommittenten
befugt. Ebenso liefert er dessen Sendungen aus und leistet in seinem Auftrag und
Namen Zahlungen.

Für die Erledigung der Zahlungen im Auftrage des Kommittenten wird der
Kommissionär von diesem mit Kasse versehen. In einzelnen Fällen kommt es vor,
daß der Kommissionär seinen Kommittenten dabei Vorschüsse gewährt, ebenso wie bei
den später zu gewährenden Ostermeßzahlungen, was teilweise zu einer wenig
wünschenswerten Abhängigkeit der Kommittenten von ihrem Kommissionär führt. Im
allgemeinen aber werden die Barsummen dem Kommissionär eingezahlt oder auch
teilweise, wenn dies nicht erfolgt, von diesem per Tratte erhoben. Für die Speditions-
tätigkeit erhält der Kommissionär im allgemeinen ein Fixum pro Jahr; eine Einzel-
berechnung für die Besorgung der Pakete findet nicht statt. Dagegen wird von ihm
die für die Sendung verwandte Emballage meist nach dem Gewicht berechnet, während
er selbst für die von den Kommittenten erhaltene und wieder verwendbare Emballage
nichts vergütet.

Für die Besorgung der Barpakete, der Auslieferungslager, der Abrechnungs-
arbeiten rc. stehen dem Kommissionär Provisionen zu. Bemerkenswert ist, daß vom

*) Die Zahl der von den Kommissionsgeschäften vertretenen Firmen schwankt auch im
Jahre 1912 außerordentlich. In Leipzig gibt es 20 Geschäfte mit 102—195 Kommittenten,
8 mit 206—284, 4 mit 330-377 und je 1 mit 853, 864, 878 und 1057; die übrigen 110 haben
weniger als 100 Kommittenten. In Stuttgart ist die höchste Kommittentenzahl einer
Firma 456, in Wien 229 und in Berlin 119. (Freundliche Mitteilung der Geschäftsstelle des
Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig). — G. M.
        <pb n="353" />
        ﻿3.	Zur Geschichte des deutschen Buchhandels.	323

Kommissionär dem Kommittenten im allgemeinen kein längerer Kredit wie sonst im
Buchhandel gewährt wird. Die festen Kommissionsgebühren werden im allgemeinen
halbjährlich erhoben, die Provisionen monatlich, die Emballage ebenfalls monatliche
Über die Besorgung der Auslieferungslager wird gewöhnlich halbjährlich, selten
vierteljährlich abgerechnet. Die Zahlungen sind gleich nach Erhalt der Aufstellungen
fällig, mit Verlegerkommittenten werden sie meist gegen die für dieselben einge-
nommenen Zahlungen aufgerechnet.

Außer den regulären Tätigkeiten des buchhändlerischen Kommissionärs besorgt
dieser, auch ausnahmsweise Kommissionsgeschäfte im Sinne des Handelsgesetzbuchs,
indem er die Geschäfte mit den Verlegern in eigenem Namen abschließt und dann von
sich aus an seine Kommittenten weiterliefert. Meist ist der Grund dafür der, daß die
betreffenden Kommittenten nicht mit den Verlegern in Rechnungsverkehr stehen, von
welchen sie Bücher in feste Rechnung oder ü condition zu beziehen wünschen. Hier
springt dann der kapitalkräftige Kommissionär ein, welcher allgemeinen Kredit genießt.
Er bestellt die betreffenden Bücher im eigenen Namen vom Verleger und ist diesem
gegenüber auch allein verantwortlich und haftbar. Er selbst tritt dem Kommittenten
gegenüber an die Stelle des Verlegers. Er liefert demselben, wie der Verleger,
emballagefrei, berechnet ihm aber 5% mehr als der Verleger. Im allgemeinen rechnet
er mit dem Kommittenten über diese Lieferungen ebenfalls zur Ostermesse ab. Diese
Tätigkeit war früher häufiger, indem die Handlungen an den Meßplätzen große
Sortimentslager hielten, aus denen sie dem Buchhandel in den kleineren Städten
lieferten. Doch möchten wir nicht, wie das Schürmann tut, die Bezeichnung
.»Kommissionär" auf diese Tätigkeit zurückführen. Von Bedeutung ist sie heute nur
für ganz kleine Handlungen, wie besonders für Buchbindereien, die daneben auch
Buchhandel betreiben. Mit dieser Art des Kommissionsgeschäfts beschäftigen sich
wenige Leipziger Kommissionshandlungen, die besonders derartige Firmen zu Kom-
mittenten haben; es find das die sog. „Buchbinderkommissionäre".

3.	Zur Geschichte des deutschen Buchhandels.

Von Gustav Fischer.

Fischer, Grundzüge der Organisation des deutschen Buchhandels. Jena, GustachFischer,
1903. S. 11-14.

Frankfurt a. M., dessen Messen schon im 13. Jahrhundert (1240) bestanden,
war um die Mitte des 15. Jahrhunderts der bedeutendste deutsche Meßplatz geworden
und wurde von Kaufleuten aus allen europäischen Ländern besucht. So war es denn
natürlich, daß auch der Handschriftenhandel hier einen Hauptabsatzmarkt fand, und daß
der ihn ablösende Buchhandel ebenfalls auf der Frankfurter Messe, wo alle Welt
zusammenkam, seine Waren abzusetzen suchte. Schon Fust und Schöffer, die ersten
Mainzer Drucker, hatten in den sechziger Jahren die Erzeugnisse ihrer Pressen in
Frankfurt ausgeboten. Ihrem Beispiel folgten bald andere Drucker und Verleger, die
regelmäßig mit einem größeren Büchervorrat zu den Messen zogen und dort zunächst
an den Kaufleuten, welche die Bücher neben anderen Waren vertrieben, später auch
an den selbständigen Buchführern, dann aber auch an den Bücherliebhabern direkt die
Käufer für ihre Werke fanden. Schon in den siebziger Jahren des 15. Jahrhunderts
fanden diese regelmäßigen Besuche der Verleger auf der Frankfurter Messe statt. Um
die Wende des Jahrhunderts finden wir bereits einen ausgedehnten Meßbesuch in
Frankfurt seitens des Buchhandels, ja größere Verleger, wie Antoni Koberger in
Nürnberg, hatten schon im Beginne des 16. Jahrhunderts (1506) dauernde Nieder-

21*
        <pb n="354" />
        ﻿324	Zweiter Teil. Handel. XIV. Buch- und Zeitungswesen.

lagen in Frankfurt, um die Kosten für den jedesmaligen Transport nach und von der
Meßstadt zum Verlagsort zu sparen. Die selbständigen Buchführer aber suchten zu
ihren Einkäufen natürlich auch mit Vorliebe die Meßstadt auf, wo sie die große
Auswahl und Übersicht über die sämtlichen neuen Erscheinungen hatten, aus denen sie
dann ihren eigenen Büchervorrat zusammenstellten. Neben diesem Verkauf an
Zwischenhändler und Bücherliebhaber fand auf der Messe aber auch der Verkehr der
Verleger untereinander statt. Hier wurden die Verlagsassoziationen geschlossen, hier
ging der allerdings damals noch weniger entwickelte Tauschhandel vor sich, hier wurde
mit den Druckern, Papierhändlern rc. Rücksprache genommen und neue Aufträge erteilt.
Wie für den übrigen Handel, so war die Messe auch für den Buchhandel Zahlungs-
termin und Zahlungsort. Hier wurden die Schulden an die Drucker von den Verlegern
oder an die Verleger von den Buchführern eingelöst. Die Messe bildete, wie Hase sich
ausdrückt, „als Ort der Anbahnung und des Abschlusses größerer Geschäfte, als Ab-
rechnungsziel und Zahlstelle, die Grundlage des gemeinsamen geschäftlichen Verkehrs".

Neben Frankfurt bildete sich von den siebziger Jahren des 15. Jahrhunderts an
eine zweite Büchermesse aus, die zunächst mehr dem Verkehr des norddeutschen Buch-
handels diente, später aber auch für den süddeutschen Buchhandel von Bedeutung war,
dagegen den internationalen Buchhandel nicht wie die Frankfurter in sich vereinigte.
Es sind das die Messen der Stadt Leipzig, die in der späteren Geschichte des deutschen
Buchhandels noch eine so hervorragende Rolle spielen sollten. Die Bedeutung der
Leipziger Messe für den buchhändlerischen Verkehr verschwindet allerdings zunächst
noch hinter derjenigen von Frankfurt a. M., besonders da der Norden noch einen relativ
geringen Anteil an dem literarischen Leben Deutschlands im Gegensatz zum Süden
hatte. Mit der Reformation erlitt aber dies Verhältnis eine Änderung, und mit der
steigenden Bedeutung des Nordens für das deutsche Geistesleben gewinnt auch die
Leipziger Messe einen wachsenden Einfluß auf den Verkehr des Buchhandels.

Wie die Reformation auf das gesamte geistige Leben in Deutschland einen völlig
umwälzenden Einfluß gehabt hat, so hat sie auch den mit der geistigen Kultur Schritt
haltenden und von ihr abhängigen Buchhandel in neue Bahnen gelenkt, so daß wir
mit dem Einsetzen der Reformation auch den Beginn einer neuen Epoche in der
Geschichte des deutschen Buchhandels annehmen dürfen. War auch die Technik des
Buchdrucks mit wenigen Änderungen die gleiche geblieben, so waren es jetzt der Inhalt
der neuen Werke und der erweiterte Absatzkreis der Druckwerke, welcher eine erweiterte
Vertriebstätigkeit mit sich brachte, die das Aussehen des bisherigen Bücherhandels
veränderten. Während vorher die lateinisch geschriebenen Folianten die große Mehr-
zahl der Druckwerke ausmachten, gewinnt in der Folgezeit die deutsche Literatur mehr
und mehr Platz auf dem Büchermarkt. Seit der Einführung der deutschen Schrift-
sprache in die Literatur durch Luther schämte sich auch bald die Gelehrtenwelt nicht
mehr, sich bei der Abfassung ihrer Werke der deutschen Muttersprache zu bedienen,
die zwar langsam, aber sicher die lateinische Sprache verdrängt. Reformation und
Humanismus schufen durch ihre Streitschriften schon eine stattliche Anzahl von litera-
rischen Erscheinungen, die nach allen Seiten hin wieder Anregung zu produktiver
geistiger Tätigkeit gaben, und so macht sich im deutschen Volke bald allenthalben ein
ausgedehntes schriftstellerisches Schaffen auf allen Gebieten des Wissens bemerkbar.
Hauptsächlich durch Luthers Flugschriften, welche in enormen Auflagen im deutschen
Volke verbreitet wurden und für die Buchhändler eine Goldgrube waren, wurde das
Lesebedürfnis im deutschen Volke geweckt und die Anteilnahme aller Stände am
geistigen Leben gefördert. Schon äußerlich, am Format der Erscheinungen zeigt sich
die Veränderung, indem die großen Folianten mehr und mehr durch handliche Bücher
in kleinerem Format verdrängt werden, die sich überall leicht Eingang verschafften.
Der deutsche Buchhandel paßte sich diesen veränderten Verhältnissen mit Freuden an
        <pb n="355" />
        ﻿4. Zeitungswesen.

325

und machte sich die gesteigerte Produktion und den vergrößerten Absatzkreis zunutze.
Allerorten sehen wir eine eifrige Druck- und Verlagstätigkeit sich entfalten, besonders
auch im Norden Deutschlands, der bisher hinter dem Süden weit zurückgestanden hatte,
diesen jetzt aber sogar bald überholte. Infolge des Hervortretens einer nationalen
Literatur tritt der internationale Charakter des bisherigen Buchhandels mehr zurück.
Der Büchervertrieb fetzt aber innerhalb der engeren Grenzen auch weit intensiver ein.
Nicht nur in den großen Städten und an den Universitäten begegnen wir ansässigen
Sortimentsbuchhändlern, sondern auch kleinere Reichs- und Landstädte haben bereits
ihre Buchhändler, welche die Stadt und deren Umgebung mit den Erscheinungen des
deutschen Büchermarktes versorgen. Obwohl der Wandervertrieb nicht aufhört, so
gewinnt doch der ansässige Buchhandel die weitaus größere Bedeutung für den Bücher-
vertrieb. Die Verleger selbst geben meist den Wandervertrieb durch ihre Diener auf
und halten dafür ein oder mehrere Sortimentslager. Um die Mitte des 16. Jahr-
hunderts weist der Buchhandel bereits eine ähnliche Gliederung wie der heutige auf.

4.	Zeitungswesen.

Von Karl Bücher.

Bücher, Die Anfänge des Zeitungswesens. In: Die Entstehung der Volkswirtschaft.
Versuche und Vorträge. 8. Ausl. Tübingen, H. Laupp, 1911. S. 222 - 223 und S. 243 ff.

Die Zeitung bildet ein Glied in der Kette der modernen Verkehrsmittel, d. h.
der Einrichtungen, durch welche der Austausch geistiger und materieller Güter in der
Gesellschaft bewirkt wird. Aber sie ist kein Verkehrsmittel in dem Sinne wie die
Post oder die Eisenbahn, welche den Transport von Personen, Gütern und Nach-
richten bewirken, sondern ein Verkehrsmittel wie der Brief und das Zirkular, welche
die Nachrichten erst transportfähig machen, indem sie dieselben mittels Schrift und
Druck sozusagen von ihrem Urheber loslösen und körperlich übertragbar machen.

So groß uns auch heute der Unterschied zwischen Brief, Zirkular und Zeitung
erscheinen mag, so zeigt doch ein wenig Nachdenken, daß alle drei wesentlich gleichartige
Produkte sind, entsprungen aus dem Bedürfnis der Nachrichtenmitteilung und aus
der Verwendung der Schrift zur Befriedigung dieses Bedürfnisses. Nur darin liegt
der Unterschied, daß der Brief sich an einzelne wendet, das Zirkular an mehrere
bestimmte Personen, die Zeitung an viele unbestimmte Personen. Oder mit anderen
Worten: Brief und Zirkular sind Mittel privater Nachrichtenmitteilung-, die Zeitung
if* ein Mittel der Nachrichtenpublikation.

Die erste gedruckte Wochenzeitung, von welcher wir Kunde haben, ist ein
Straßburger Blatt, von dem sich der Jahrgang 1609 auf der Heidelberger Universitäts-
bibliothek befindet, während Reste späterer Jahrgänge auf der Züricher Bürger-
bibliothek sich erhalten haben.

Deutschland ist mithin das erste Land, welches in regelmäßigen kurzen Fristen
erscheinende gedruckte Zeitungen aufzuweisen hat. Die Ansprüche, welche früher von
den Engländern und den Niederländern auf die Ehre erhoben wurden, die ersten ge-
druckten Wochenzeitungen hervorgebracht zu haben, sind jetzt wohl aufgegeben. Eng-
land kann nichts dem Ähnliches vor dem Jahre 1622, Holland vor 1626 namhaft
wachen; das erste französische Wochenblatt begann 1631 zu erscheinen.

Mit den Wochenzeitungen war der Anstoß zur eigentlichen modernen Ent-
wicklung des Zeitungswesens gegeben. Immerhin dauerte es noch ziemlich lange bis
Mm Auftreten der ersten Tagesblätter. Dieses erfolgte in Deutschland 1660
        <pb n="356" />
        ﻿326	Zweiter Teil. Handel. XIV. Buch- und Zeitungswesen.

(Leipziger Zeitung), in England 1702 (Daily Courant), in Frankreich 1777 (Journal
de Paris).

Politische Tagesfragen in den Zeitungen zu besprechen und sie als Mittel zur
Ausbreitung von Parteimeinungen zu benutzen, fing man zuerst in England während
des Langen Parlaments und der Revolution von 1649 an. Später folgten die Nieder-
lande und ein Teil der deutschen Reichsstädte. In Frankreich vollzog sich der Um-
schwung erst zur Zeit der Großen Revolution, in den meisten anderen Staaten im
19. Jahrhundert. Die Zeitungen wurden aus bloßen Nachrichtenpublikationsanstalten
auch Träger und Leiter der öffentlichen Meinung und Kampfmittel der Parteipolitik.

Dies hatte für die innere Organisation der Zeitungsunternehmung die Folge,
daß sich zwischen die Nachrichtensammlung und die Nachrichtenpublikation ein neues
Glied einschob: die Redaktion. Für den Zeitungsverleger aber hatte es die Be-
deutung, daß er aus einem Verkäufer neuer Nachrichten zugleich zu einem Händler mit
öffentlicher Meinung wurde.

Das hatte zunächst kein weiteres Bedenken, als daß der Verleger in den Stand
gesetzt wurde, das Risiko feiner Unternehmung zum Teil auf eine Parteiorganisation,
eine Jnteressentengruppe, eine Regierung abzuwälzen. Gefiel die Tendenz des Blattes
den Lesern nicht, so hörten sie auf, es zu kaufen; ihr Bedürfnis blieb also doch in
letzter Linie für den Inhalt der Zeitungen maßgebend.

Die allmählich fortschreitende Verbreitung der gedruckten Zeitungen führte jedoch
bald auch ihre Benutzung zu öffentlichen Bekanntmachungen der Behörden herbei,
und daran schloß sich im ersten Viertel des 18. Jahrhunderts die Ausbildung des
privaten Annoncenwesens. Dasselbe hat gegenwärtig durch die sog. Annoncen-
expeditionen eine ähnliche Organisation erlangt, wie die politische Nachrichten-
sammlung durch die Korrespondenzbureaus.

Durch die Aufnahme des Jnferatenwefens geriet die Zeitung in eine eigentüm-
liche Zwitterstellung. Sie bringt für den Abonnementspreis nicht mehr bloß Nach-
richten und Ansichten zur Veröffentlichung, an die sich ein allgemeines Interesse knüpft,
sondern sie dient auch dem Privatverkehr und dem Privatinteresse durch Anzeigen
jeder Art, welche ihr speziell vergolten werden. Sie verkauft neue Nachrichten an
ihre Leser, und sie verkauft ihren Leserkreis an jedes zahlungsfähige Privatinteresse.
Auf demselben Blatte, oft auf derselben Seite, wo die höchsten Interessen der Mensch-
heit Vertretung finden oder doch finden sollten, treiben Käufer und Verkäufer in
niedriger Gewinnsucht ihr Wesen, und für den Uneingeweihten ist es oft schwer genug,
zu unterscheiden, wo das öffentliche Interesse aufhört, und wo das private anfängt.

Das ist um so gefährlicher, als sich im Laufe des 19. Jahrhunderts der Inhalt
des redaktionellen Teiles der Zeitungen fast über das ganze Gebiet allgemein mensch-
licher Interessen ausgedehnt hat. Die hohe Politik, die staatliche und kommunale Ver-
waltung, die Rechtspflege, die Kunst in allen ihren Äußerungen, die Technik, das
wirtschaftliche, das soziale Leben in seinen mannigfachen Ausstrahlungen spiegeln sich
in der Tagespresse ab; auch ein guter Teil der schöngeistigen und selbst der wissen-
schaftlichen Produktion mündet seit der Ausdehnung des Feuilletons in diesen großen
Strom des sozialen Geisteslebens der Gegenwart aus. Die Publikationsform des
Buches verliert — darüber dürfen wir uns am wenigsten täuschen — von Jahr zu
Jahr an Boden.

Die moderne Zeitung ist eine kapitalistische Unternehmung, sozusagen eine Neuig-
keitenfabrik, in welcher in mannigfach geteilter Arbeit eine große Zahl von Personen
(Korrespondenten, Redakteure, Schriftsetzer, Korrektoren, Maschinenpersonal, An-
noncensammler, Expeditionsgehilfen, Boten) unter einheitlicher Leitung gegen Lohn
beschäftigt werden, und die für einen unbekannten Leserkreis, von dem sie oft noch
durch Zwischenglieder (Kolporteure, Postanstalten) getrennt ist, Ware erzeugt. Nicht
        <pb n="357" />
        ﻿1. Der gegenwärtige Stand des kaufmännischen Unterrichtswesens rc. 327

mehr das einfache Bedürfnis des Lesers oder des Kundenkreises ist für die Qualität
dieser Ware maßgebend, sondern die sehr komplizierten Konkurrenzverhältnisse des
Publizitätsmarktes. Auf diesem Markte spielen aber, wie auf den Großhandels-
märkten überhaupt, die Warenkonsumenten, die Zeitungsleser nicht direkt mit; aus-
schlaggebend für die Güte der Ware sind die Großhändler und Spekulanten der Pu-
blizität: die Regierungen, die von ihnen abhängigen Telegraphenbureaus, die auto-
graphierten Korrespondenzen, die politischen Parteien, die künstlerischen und wissen-
schaftlichen Cliquen, die Börsenmänner und zuletzt, aber nicht am wenigsten, die
Annoncenagenturen und einzelne große Inserenten.

Jede Nummer eines großen Tagesblattes, die heute erscheint, ist ein Wunder-
werk der kapitalistisch organisierten volkswirtschaftlichen Arbeitsteilung und der
maschinellen Technik, ein Mittel des geistigen und wirtschaftlichen Verkehrs, in dem sich
die Wirkungen aller anderen Verkehrsmittel: der Eisenbahn, der Post, des Telegraphen
und des Fernsprechers wie in einem Brennpunkte vereinigen. Aber wie auf keiner
Stelle, wo der Kapitalismus sich mit dem Geistesleben berührt, unser Auge mit Be-
friedigung verweilen mag, so können wir uns auch dieser Errungenschaft der modernen
Kultur nur mit halbem Herzen freuen, und es wird uns schwer, zu glauben, daß die
Zeitung in ihrer heutigen Ausgestaltung die höchste und letzte Form der Nachrichten-
vermittlung zu bilden bestimmt sei.

XV.	kaufmännisches Unterrichlswesen.

1.	Der gegenwärtige Stand des kaufmännischen
Unterrichtswesens in Deutschland.

Bon Karl von der Aa.

Bereits im 18. Jahrhundert traten vielfache Bestrebungen hervor, dem Kauf-
wanne eine für seinen Berus besonders geeignete Bildung zu verschaffen. Das geschah
einerseits durch Angliederung besonderer Handelsfachabteilungen an die in der
Entstehung begriffenen Realschulen, andererseits durch Einrichtung von Schulen, die
dem lernenden Kaufmanne die erforderliche theoretische Fachbildung darboten.
Besonderen Ruf erwarben die Schulen in Hamburg, Magdeburg und Berlin. Ein
einheitlicher Schultypus bildete sich jedoch nicht heraus; ebensowenig ist eine allgemeine
Verbreitung der Kaufmannsschulen zu bemerken.

In den zwanziger Jahren des vorigen Jahrhunderts setzte eine kräftige Ent-
wickelung des Handelsschulwesens ein, die von Dauer war und namentlich nach dem
großen Kriege neue Anregung erfuhr. Zu einer einheitlichen Gestaltung desselben
ist es jedoch nicht gekommen. Der Grund hierfür ist besonders darin zu suchen, daß
die Schulen von Privaten und den verschiedensten Vereinigungen ins Leben gerufen
wurden, bis vor einigen Jahrzehnten auf sich selbst angewiesen waren und der staat-
lichen Beaufsichtigung und Regelung durchweg entbehrten. Als Träger kaufmännischer
Lehranstalten treten heute auf: Handelskammern, Kaufmannsinnungen, Prinzipal-
vereinigungen, Gehilfenverbände, Großfirmen, Kommunen und zuletzt auch der Staat.
Daneben bestehen private Schulen. Die neuzeitliche Entwickelung kennzeichnet sich
dadurch, daß überall der Staat die Schulen durch Geldmittel unterstützt, sie beauf-
llchtigt, ihre Organisation fördert und für eine zweckmäßige Ausbildung der Lehr-
personen Sorge trägt.
        <pb n="358" />
        ﻿328 Zweiter Teil. Handel. XV. Kaufmännisches Unterrichtswesen.

Gegenwärtig treten im kaufmännischen Bildungswesen 3 Hauptarten von
Bildungsstätten hervor; ihre Bezeichnung ist so verschiedenartig und willkürlich, daß
der Name keinen Schluß auf die Organisation der Schulen zuläßt. Sie sind am
zweckmäßigsten zu bezeichnen als 1. Handelsfachschulen, 2. Handels-
schulen und 3. Handelshochschulen.

1.	Die Handelsfachschulen bilden ihre Schüler während der praktischen
Lehre derselben aus. Die Hauptart dieser Schulen bezeichnet man gewöhnlich als
kaufmännifcheFortbildungsschule, obwohl die Bezeichnung irreführend
ist. Bei der Aufnahme wird verlangt, daß die Schüler mindestens ihrer allgemeinen
Schulpflicht genügt haben. Der Besuch dieser Schulen ist entweder auf Grund der
Reichsgewerbeordnung von den Kommunen für alle Kaufmannslehrlinge zur Pflicht
gemacht (Pflichtfortbildungsschule) oder freigestellt (freiwillige Schule). In größeren
Schulanstalten werden gewöhnlich für Schüler mit weitergehender Vorbildung (Ein-
jährigenberechtigung) höhere Abteilungen mit erweitertem Lehrziele eingerichtet, die
zuweilen als „höhere Handelsschulen" bezeichnet werden.

Der Schulbesuch erstreckt sich gewöhnlich auf 3 Jahre, bei höheren Abteilungen
auf 1—2 Jahre. Die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden schwankt; in Preußen
ist als Normalschule diejenige mit 6 Wochenstunden anzusehen. Das Lehrziel ergibt
sich aus der für die Ausübung des kaufmännischen Berufes erforderlichen Fachbildung,
die infolge der weitgehenden Arbeitsteilung in den kaufmännischen Betrieben und der
Veränderungen in der kaufmännischen Lehre nicht mehr wie früher von dem Lehr-
herrn vermittelt werden kann. Die Schulen verzichten wegen der geringen Zahl von
Unterrichtsstunden auf die Einführung allgemeinbildender Unterrichtsfächer und
erstreben die Pflege der Allgemeinbildung durch den Fachunterricht. Als Lehrfächer
treten auf: Handelsbetriebslehre, kaufmännischer Briefwechsel, kaufmännisches Rechnen,
Buchführung, Wirtschaftsgeographie, Kurzschrift, Schönschreiben und Maschinen-
schreiben, in höheren Abteilungen außerdem fremdsprachlicher Briefwechsel. In neuerer
Zeit ist als Aufgabe dieser Schulen die Erziehung der Schüler zu tüchtigen Staats-
bürgern mit Recht allgemein anerkannt worden. So hat die „Bürgerkunde" teilweise
als Unterrichtsfach, teilweise als Unterrichtsprinzip Eingang gefunden. Gefordert
wird ferner die Aufnahme von Leibesübungen in den Lehrplan.

Eine besondere Art der Handelsfachschulen stellen die Lehrlingsschulen
nach sächsischem Muster dar, die gewöhnlich als Handelsschulen bezeichnet
werden: ihnen steht eine Unterrichtszeit von 10—20 Stunden wöchentlich bei drei-
jährigem Lehrgänge zur Verfügung. Diese Schulen können einerseits allgemein-
bildende Unterrichtsfächer aufnehmen und sich andererseits im Fachunterrichte weitere
Ziele stecken. Als besondere Lehrgegenstände treten außer dem Deutschen 1—2
Fremdsprachen (Sprachlehre und Briefwechsel), Volkswirtschaftslehre u. a. auf. Auch
außerhalb Sachsens hat diese vorbildliche Schulart vielfach Eingang gefunden.

Ergänzt wird der lehrplanmäßige Unterricht in den Handelsfachschulen durch
freiwillige Kurse (Tages- und Abendkurse), die von Fortbildungsschülern,
älteren kaufmännischen Angestellten und Angehörigen anderer Berufe besucht werden.

Im Jahre 1910 bestanden im Deutschen Reiche rund 800 kaufmännische Fort-
bildungsschulen mit 88 000 Schülern und 12 000 Schülerinnen.

2.	Die zweite Schulgattung, die Handelsschulen, erstrebt die Ausbildung
junger Leute vor deren Eintritt in den kaufmännischen Beruf. Auch hier treten
2 Hauptarten hervor: die Handelsvorschulen und die höheren Handelsschulen.

Die Handelsvorschulen nehmen ihre Schüler aus den Volks- und Mittel-
schulen nach vollendeter Schulpflicht auf und stellen zur Bedingung, daß sie dort mit
genügendem oder gutem Zeugnis entlassen sind. Einige Schulen verlangen eine
weitergehende Vorbildung (Einjährigen-Berechtigung oder höhere Mädchenschul-
        <pb n="359" />
        ﻿1. Der gegenwärtige Stand des kaufmännischen Unterrichtswesens rc. 329

bildung). Demnach sind höhere und niedere Schulen zu unterscheiden. Der Lehrgang
erstreckt sich auf 1, 1 y% oder 2 Jahre; wöchentlich werden 25—40 Unterrichtsstunden
erteilt. Das Lehrziel ist in der Hauptsache Fachbildung, daneben Erweiterung der
Allgemeinbildung. Außer den bei den Handelsfachschulen genannten Fächern treten
hier folgende Lehrgegenstände auf: Deutsch, 1 oder 2 Fremdsprachen, Handels-
geschichte, Warenkunde, Technologie, Turnen usw. Vielfach befreit der erfolgreiche
Besuch der Handelsvorschule von der Verpflichtung zum Besuche der kaufmännischen
Fortbildungsschule; indessen wird den Schulen mit 1 und Is/e jährigem Lehrgänge
diese Berechtigung bestritten.

Die höheren Handelsschulen im eigentlichen Sinne sind Realschulen,
deren erfolgreiche Absolvierung die Berechtigung für den einjährig-freiwilligen
Militärdienst verleiht. Sie haben die Aufgabe, ihren Schülern eine Allgemein-
bildung zu vermitteln, wie sie durch die Realanstalten gewährleistet wird, und sie
gleichzeitig für den Handelsberuf vorzubereiten. Die Handelsrealschulen nach
preußischem Muster (Frankfurt a. M., Köln, Dessau, Mannheim, Stuttgart) suchen
das letztgenannte Ziel weniger durch Einführung des Fachunterrichtes, als vielmehr
dadurch zu erreichen, daß sie ihren Gesamtunterricht mit volkswirtschaftlichem Geiste
durchdringen und ihre Schüler zu wirtschaftlichem Denken, Fühlen und Beobachten
erziehen. Die Schulen sind in der Regel sechsklassig und bieten die Möglichkeit, ihre
Absolventen in die Oberrealschule überzuleiten. In neuerer Zeit treten Bestrebungen
hervor, diese Schulen nach oben hin auszubauen.

Hingegen betonen die höheren Handelsschulen nach sächsischen:
Muster (Leipzig, Dresden, Chemnitz, Bautzen, Gera, München, Stuttgart usw.)
den allgemeinbildenden Wert des Handelsfachunterrichtes. Dieser tritt daher in dem
Lehrplane als Ersatz und Ergänzung der allgemeinbildenden Unterrichtsfächer auf.
Die Schulen find 3 oder 4klassig. Aufnahmebedingung ist mindestens gute Bürger-
schulbildung und die Vollendung des 14. bezw. 13. Lebensjahres.

Außerdem bestehen an einigen Realschulen und Realgymnasien Handelsab-
teilungen, die den letzten 3 Klassen der Realschule gleichlaufen und sich in ihrem Lehr-
plane an die eine oder andere Handelsschulart anschließen.

3.	Die Handelshochschulen, deren erste (Leipzig) 1898 gegründet wurde,
bilden das Schlußglied in der Organisation des kaufmännischen Bildungswesens. Durch
sie haben die Handelswissenschaften eine Pflegestätte gefunden, in der die geisügen
Fähigkeiten des Studierenden geweckt und entwickelt werden, seine Kenntnisse sich
erweitern und das Verständnis für die großen Aufgaben und Ziele des Handels und
der Volkswirtschaft erschlossen werden sollen. So liegt der Hauptzweck der Handels-
hochschulen nicht in der Vermittelung handelstechnischer Kenntnisse, sondern in der
»Schulung des Geistes". Sie sind die hervorragenden Bildungsstätten des führenden
Kaufmannes. Dem Konsular-, Verwaltungs- und Handelskammerbeamten bieten sie
die Möglichkeit vertiefter handelswissenschaftlicher Bildung. Endlich sind sie die Aus-
bildungsstätte für Handelslehrer, und damit wirken sie in besonderem Maße auf die
weitere Ausgestaltung des gesamten Handelsschulwesens ein.

Zum Studium sind zugelassen: 1. Kaufleute, die mindestens im Besitze der Ein-
jährigen-Berechtigung sind und eine ausreichende praktische Betätigung nachweisen
können, 2. Lehrer, die ihre Wahlfähigkeitsprüfung mit gutem Erfolge abgelegt haben,
3. Absolventen von Vollanstalten. Hochschulen bestehen in Leipzig, Frankfurt a. M.,
Köln, Berlin, Mannheim und München; ihnen reihen sich die Handelshochschulkurse in
Königsberg an.

In vielen Städten finden sich Einrichtungen, die dem Kausmanne durch den
Besuch von Vortragskursen Gelegenheit bieten, seine Bildung zu erweitern und sich
        <pb n="360" />
        ﻿330 Zweiter Teil. Handel. XV. Kaufmännisches Unterrichtswesen.

über einzelne Gebiete und Einzelfragen des praktischen Lebens eingehender zu
unterrichten.

Überall macht sich die Notwendigkeit und das Streben nach vertiefter kaufmän-
nischer Bildung geltend. Das Unterrichtswesen ist in lebhafter Entwickelung begriffen,
die auf gesunder Grundlage ruht.

2.	Wesen und Aufgaben der Handelshochschule.

Bon Hermann Schumacher.

Schumacher, Eigenart und Bedeutung der Handelshochschulen. Rede bei der Er-
öffnung der Städtischen Handelshochschule in Köln, am 1. Mai 1901. In: Weltwirtschaft-
liche Studien. Vorträge und Aufsätze. Leipzig, Veit &amp; Comp., 1911. S- 557—562.

Während der Bildungswert der kaufmännischen Lehrzeit, dieser bisherigen hohen
Schule kaufmännischen Könnens, in unaufhaltsamem Sinken begriffen ist, steigt das
Bildungsbedürfnis beständig.

Durch die Anwendung des Dampfes auf die Verkehrsmittel zu Wasser und zu
Lande sowie durch die Ausnutzung der Elektrizität für den Nachrichtendienst in allen
Erdteilen ist das kaufmännische Geschäft losgelöst worden aus den Banden lokaler
Gebundenheit. Der Kaufmann ist heute gewissermaßen allgegenwärtig geworden; die
ganze Erde ist sein Arbeitsfeld. In seinen Entschlüssen wird er durch Gründe bestimmt,
die in den verschiedensten, entferntesten Ländern hervortreten, und in Minuten bringt
er heute zur Ausführung, wozu früher Wochen und Monate erforderlich waren. Da
so zugleich mit der Zahl der Faktoren, die einen Entschluß bedingen, die Notwendig-
keit einer schnellen Entschließung gewachsen ist, so werden doppeü dringend klarer,
ruhiger Überblick, genaue Fachkenntnis, gründliche Schulung des Geistes, denn sie
allein ermöglichen die schnelle Bildung eines richtigen Urteils.

Und das gilt im besonderen Maße von der deutschen Industrie, die immer mehr
anfängt, auch den Absatz ihrer Erzeugnisse in die Hand zu nehmen. Denn nicht zum
geringsten Teil ist ihr erstaunliches Aufblühen zurückzuführen auf ihre enge Ver-
bindung mit der Wissenschaft, wie sie vielleicht am stärksten in der chemischen und elektro-
technischen Industrie hervortritt. Nie wird allerdings die deutsche Industrie die
Mitwirkung sachverständiger Spezialisten beschränken dürfen; aber auch wer mit der
kaufmännischen, nicht mit der technischen Leitung betraut ist, empfindet es immer
mehr nicht nur als wünschenswert, sondern sogar als notwendig, Kenntnisse sich auf
dem Gebiet der mechanischen oder chemischen Technologie zu erwerben, wenn auch
nur, um das Verständnis für die Ausführungen des sachverständigen Spezialisten
zu vergrößern, die Fähigkeit der Kontrolle zu erhöhen, den kaufmännischen Blick, den
kaufmännischen Spürsinn zu schärfen.

Aber nicht nur im privaten Geschäftsleben ist der Aufgabenkreis eines Kauf-
manns und Fabrikherrn außerordentlich gewachsen. Wer vom Standpunkt der Kultur-
geschichte zurückblickt auf das 19. Jahrhundert, der findet einen der charakteristischsten
Züge darin, wie sehr in allen Ländern und ganz besonders in Deutschland, gegenüber
anderen Ständen, der Kaufmannsstand sich gehoben hat. Wie er an Zahl außer-
ordentlich zugenommen hat und noch mehr an Reichtum, so hat er auch seine Stellung
dem Staate gegenüber wesentlich verändert. Was die Fabrikherren insbesondere
anlangt, so sind sie durch die soziale Gesetzgebung des Deutschen Reiches zu Trägern
von Pflichten geworden, deren verständnisvolle Erfüllung für die Gesundheit des
gesamten Volkskörpers von größter Bedeutung ist. Als Handelsrichter hat der Kauf-
mann wichtige Aufgaben auf dem Gebiete der Rechtsprechung zu erfüllen; als Konsul
        <pb n="361" />
        ﻿2. Wesen und Aufgaben der Handelshochschule.

331

fallen ihm noch andere bedeutsame obrigkeitliche Funktionen zu; als Mitglied einer
Handelskammer hat er die Regierung zu beraten in Fragen, deren Bedeutung für das
Gesamtwohl unseres Volkes gerade jetzt beständig wächst.

Aber auch auf das reinpolitische Gebiet greift die Entwicklung über. Für
ein Volk, das im Interesse seiner Selbsterhaltung auf die Bahn der Weltpolitik
gedrängt wird, d. h. — nach dem Bülowschen Worte — für das es ein Lebensinteresse
ist, die erworbenen großen überseeischen Interessen zu erhalten und zu entwickeln, für
ein solches Volk ist es von großer und stets wachsender Wichtigkeit, daß auch der
Handelsstand im Parlament und in der Regierung eine angemessene Vertretung finde,
wie es in England der Fall ist, wo zahlreiche Minister aus dem Kaufmannsstande
hervorgegangen sind. Bei uns ist das noch nicht der Fall. Es würde aber eine Ver-
kennung der Sachlage fein, wollte man die Tatsache, daß Handel und Verkehr im
öffentlichen Leben Deutschlands nicht so vertreten sind, wie es ihnen zukommt, und
wie es anderswo der Fall ist, ausschließlich aus Eigentümlichkeiten der staatlichen
Organisation erklären, wollte man nicht gleichzeitig anerkennen, daß es in diesen
Kreisen bisher vielfach an Persönlichkeiten fehlt, die gewillt und befähigt sind, eine
Tätigkeit zu übernehmen, die nicht in der Verfechtung der Interessen des eigenen
Portemonnaies ihr Hauptziel sieht, sondern danach trachtet, einen der Gesamtheit
förderlichen Ausgleich zwischen den in einem hochentwickelten modernen Großstaat
notwendig sich widerstreitenden Interessen herbeizuführen. Zumal da das große
Bildungsmoment, das in Vererbung und Familienerziehung liegt, auf dem Gebiete
der Politik bisher nur in Kreisen, die dem kaufmännischen Leben fernstehen, zur
Geltung gekommen ist, ist es für die Vertreter von Handel und Industrie wichtig,
daß sie nicht nur in ihrer Berufsbildung, sondern auch in ihrer allgemeinen Bildung
nicht zurückstehen hinter irgendwelchen politischen Konkurrenten. Das ist um so
wichtiger, als mit Recht gesagt ist, daß das 20. Jahrhundert ein politisches Jahrhundert
ist, und daß, wer ihm gewachsen sein will, politischer Bildung bedürfe, ein Gedanke,
den der leitende Minister unseres verbündeten Nachbarstaates fv. G o l u ch o w s k ij
bekanntlich vor wenigen Jahren in den Worten ausdrückte: „Wie das 16. und
17. Jahrhundert mit religiösen Kämpfen ausgefüllt waren, im 18. die liberalen
Ideen zum Durchbruch kamen, wie das gegenwärtige Jahrhundert durch die
Nationalitätenfrage charakterisiert erscheint, so sagt sich das 20. Jahrhundert für
Europa als ein Jahrhundert des Ringens ums Dasein auf handelspolitischem Ge-
biet an."

So entwickelt sich aus den verschiedensten Gesichtspunkten heraus ein Bedürfnis
nach einer Ergänzung der bisherigen Ausbildung des Kaufmannsstandes, nach einer
Ergänzung, die der Ausbildung entspricht, die auf den Universitäten den Juristen,
Medizinern, Theologen, Philologen und Gelehrten, auf den technischen Hochschulen
den Technikern, auf den landwirtschaftlichen Hochschulen den Landwirten, auf den
Bergakademien den Bergleuten, auf den Forstakademien den Förstern geboten wird.

Im ausgedehntesten Maße wird dieses Bedürfnis auch empfunden. Fast in allen
größern deutschen Städten ist beinahe gleichzeitig der Ruf nach Handelshochschulen
hervorgetreten zur Befriedigung dieses Bedürfnisses. Allerdings hat es diesem Ruf
auch nicht an Widerspruch gefehlt.

Sehen wir ab von den Gründen, die gegen ein jedes neue Unternehmen ins
Feld geführt zu werden pflegen, so stützt sich der Widerspruch zum großen Teil darauf,
daß der deutsche Kaufmann, ohne Hochschulbildung, die Stellung errungen hat, die er
zum Stolze unseres Volkes heute einnimmt, und daß im Ausland kein anderer Kauf-
mann mehr gerühmt wird als er. Diesen Tatsachen gegenüber dürfte jedoch das
Folgende zu beachten sein.
        <pb n="362" />
        ﻿332 Zweiter Teil. Handel. XV. Kaufmännisches Unterrichtswesen.

Die Schule des Lebens, bei der meist übersehen wird, wieviele Opfer sie auch
alljährlich, insbesondere im Auslande, unserem Volke kostet, ist gewiß für einen tüch-
tigen Mann von festem Charakter noch immer die beste Schule. Seitdem aber der
Welthandel, die Konkurrenz überall steigernd, gleichmäßig fast den ganzen Erdball
umspannt, seitdem ist diese Schule des Lebens in der früheren wirksamen Art kaum
noch vorhanden oder doch sehr viel schwieriger zugängig und sehr viel weniger er-
giebig. Insbesondere der self-made man findet regelmäßig Schwierigkeiten, seinen
Söhnen eine Erziehung zu geben, die der seinen gleichwertig ist; eine ähnliche, alle
Kräfte anspannende Ausbildung, wie er selbst genossen hat, kann er ihnen nur aus-
nahmsweise verschaffen; die Gelegenheit zur Erlangung einer umfassenden Ersatz-
bildung fehlte bisher; immer wieder bewahrheitet sich daher aus psychologisch leicht
erklärbaren Gründen der alte Satz, daß ein großes Vermögen selten die dritte
Generation überdauert.

Dazu kommt, daß diejenigen, die als erwachsene Männer die ganze Entwicklung
des jungen Deutschen Reichs miterlebt haben, vieles auf dem Gebiete des Rechts und
der Volkswirtschaft in seinem heißumstrittenen Werden als Zeitgenossen leicht er-
lernt haben, das in seinen trockenen Ergebnissen sich das Epigonengeschlecht aneignen
muß, was sehr viel schwerer fällt und nur wenigen, besonders energischen Charak-
teren ohne methodische Anleitung überhaupt gelingt.

Wenn man endlich bedenkt, daß die unbestreitbar großen Erfolge des deutschen
Kaufmanns zum Teil auch daraus sich erklären, daß die endliche kraftvolle Einigung
des deutschen Volkes viele bisher gebundene Kräfte loslöste, und daß sie ferner zum
Teil, und zwar zum sehr erheblichen Teil, auf Persönlichkeiten zurückgehen, die in den
fast ausschließlich auf den Kaufmannsstand zugeschnittenen Handelsrepubliken an der
Elb- und Wesermündung eine Ausbildung genossen haben, deren Eigenart sich immer
weniger erhalten läßt, — so sehen Sie, daß dem Hinweis auf die bisher errungenen
Erfolge nur eine sehr beschränkte Beweiskraft innewohnt.

Und das gilt noch mehr von dem Lob, das das Ausland dem deutschen Kauf-
mann zu spenden pflegt. Einmal dürfen Sie nicht übersehen, daß es deutsche Eigenart
ist, im Gegensatz zu vielen andern Völkern, seine besten Söhne in die ferne Fremde
zu entsenden. Sodann gilt dieses Lob weniger dem selbständigen Kaufmann, der im
Ausland sein Glück macht; es gilt vielmehr in erster Linie den kaufmännischen An-
gestellten, den Kommis und Buchhaltern, mit denen Deutschland fast die ganze Welt
versorgt. Denn dank der deutschen Schulbildung, dank der Deutschland eigenen kauf-
männischen Lehrzeit, dank endlich und nicht zum mindesten der trefflichen Zucht der
deutschen allgemeinen Wehrpflicht haben wir den unbestrittenen und unbestreitbaren
Ruhm, besser als irgendein anderes Volk Tugenden wie Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit,
Redlichkeit und Sparsamkeit in unsern wanderlustigen Söhnen zu entwickeln. Deutsch-
land liefert deshalb unzweifelhaft von allen Ländern die besten Handelsangestellten
und leider auch fast allen Ländern. Das ist ein Vorzug etwas fraglicher Art. Jeden-
falls dürfen wir uns nicht mit ihm begnügen. Jedenfalls müssen wir danach streben,
zu freierer, selbständiger Entfaltung die Kräfte anzuspornen, den Drang zu wecken,
die Fähigkeit heranzubilden, früh die Ziele sich so zu stecken, daß später die Kraft
nicht versagt, sich herauszuarbeiten aus untergeordneten dienenden Stellungen, wo
manche entsagungsvolle deutsche Arbeit noch dazu unseren Konkurrenten zugute
kommt.

Das ist eine der Hauptaufgaben unserer Hochschule. Ihre Eigenart liegt nicht
darin, das Erklimmen der untersten Stufen kaufmännischer Tätigkeit zu erleichtern.
Nie kann eine Hochschule ihren Hauptzweck darin erblicken, die Zeit des Lernens zu
verkürzen. Weiter ist ihr Ziel gesteckt. Wie jede andere Hochschule, so will auch die
        <pb n="363" />
        ﻿2. Wesen und Aufgaben der Handelshochschule.	333

neue Handelshochschule in Köln das ganze Leben ihrer Schüler beeinflussen. Sie
will es vor allem verhindern, daß im Leben des Kaufmanns so früh ein toter
Punkt erreicht wird, über den hinauszukommen, die Kraft der nötigen Schulung
entbehrt. Daher liegt aber auch das Schwergewicht der Handelshochschule nicht in
den kaufmännisch-technischen Fächern, wie Buchführung und Korrespondenz. Dieses
mehr Handwerksmäßige im Handel soll zwar nicht vernachlässigt werden; es läßt sich
jedoch auch anderswo erlernen; es ist bei uns mehr zweckmäßiges Beiwerk als be-
stimmend für die Eigenart unserer Anstalt.

Auch denken wir in der Hochschule nicht daran, bisher praktisch erworbene
Kenntnisse durch theoretische vollständig zu ersetzen. Die Handelshochschule gibt sich
nicht dem Wahn hin, sie könne lehren, wie man Geld verdiene. Wir wissen vielmehr,
daß das, was man „geschäftlichen Blick" nennt, sich nicht lehren läßt; und keine Hoch-
schule kann einen fertigen „Disponenten" erziehen. Wohl aber kann sie denen, die an
sich die Fähigkeiten zum Kaufmann haben, dazu verhelfen, diese Fähigkeiten leichter,
vollständiger, vielseitiger zu entwickeln und auszunutzen. Nicht fertige Kaufleute kann
die Handelshochschule allein aus sich hervorgehen lassen, wie auch nicht fertige Ver-
waltungsbeamte, Richter und Rechtsanwälte die länger fesselnde Universität verlassen.
Zum Kaufmann wie zum Verwaltungsbeamten, zum Richter und zum Rechtsanwalt
wird man nur in der Praxis. Aber eine Ausbildung wird erstrebt, die in der Praxis
möglichst leicht und schnell und vollkommen dazu werden läßt.

Das Schwergewicht der Handelshochschule liegt daher in den Fächern, die nicht
bloße Fertigkeiten, sondern eine allgemeine Schulung des Geistes bezwecken. Wie
die erste Handelshochschule in Deutschland, die im Jahre 1768 von Büsch gegründete
„Hamburgische Handelsakademie", auf der ein Alexander v. Humboldt studiert hat,
die Devise trug: „Zur Übung des Verstandes und zur Verschönerung des Lebens",
so könnten wir vielleicht als Sinnspruch für die neue Handelshochschule in Köln die
Worte Goethes aus Wilhelm Meister wählen: „Ich wüßte nicht, wessen Geist aus-
gebreiteter wäre, ausgebreiteter sein müßte als der Geist eines echten Handels-
mannes". [f. oben S. 52.]

Allerdings soll alles Wissen, das wir darbieten, untergeordnet werden dem
Interessenstandpunkt eines in diesem Goetheschen Sinne auf der Höhe seiner Zeit
stehenden praktischen Kaufmanns. Und da die Städtische Handelshochschule zu Köln
frei dasteht, nicht gebunden ist an ein älteres, andern Interessen dienendes Institut
mit größeren Vorrechten, so kann sie frei und ungehemmt der immer klareren und
wirksameren Ausgestaltung dieses einen Zweckes sich widmen. So hofft sie, neue
Brücken zu schlagen von der Theorie zur Praxis, wie es die technischen und landwirt-
schaftlichen Hochschulen erfolgreich bereits getan haben; und indem sie gleichzeitig die
Theorie zu befruchten sucht durch die Praxis, hofft sie ein umfangreiches, bisher zum
Teil totes Wissen nutzbar zu machen für neue wichtige Zwecke. In dieser Weise erstrebt
sie nicht einen Ersatz praktischer Kenntnisse durch theoretische, wohl aber eine
theoretische Vertiefung des praktischen Könnens des Kaufmanns, eine Weckung seines
Bildungstriebes, eine Weitung seines Blicks, eine Schärfung seiner Beobachtungs-
gabe, eine allgemeine Schulung zu selbständigem Denken.
        <pb n="364" />
        ﻿334 Zweiter Teil. Handel. XV. Kaufmännisches Unterrichtswesen.

3.	Wie studiert mau an der Handelshochschule?

Don Wilhelm Kahler.

Kahler, Wie studiert man an einer Handelshochschule? Ein Briefwechsel Zu be-
ziehen durch das Sekretariat der Kgl. Technischen Hochschule zu Aachen. jAachen, o- I.s S- 5 ss.

Das erste, was Sie sich im Interesse einer Ausnutzung Ihrer knapp bemessenen
Studienzeit machen müssen, ist ein genauer Studienplan. Und dieser
Studien plan wird sich in concreto einfach darstellen in dem Stunden plan,
der Ihnen die Arbeit der Woche zeigen wird. Was Sie in denselben aufzunehmen
haben, geht im allgemeinen hervor aus dem Lehrplan. Aber diesen Lehrplan dürfen
Sie nur als einen Vorschlag, nicht als eine dira necessitas betrachten: Abweichungen
von demselben sind durchaus erlaubt, ja geradezu erwünscht. „Eines schickt sich nicht
für alle." Je nach der Vorbildung, je nach dem Spezialgebiet, dem Sie sich später
widmen wollen, werden Sie dies oder jenes entbehren oder bevorzugen könne».
Also: betrachten Sie den Stundenplan nicht als eine Menukarte, die um jeden Preis
abgegessen werden muß, sondern gehen Sie mit den einzelnen Dozenten darüber zu
Rate, was Sie aufnehmen, was Sie fallen lassen sollen. Diese Herren werden Ihnen
stets auf jede Frage Antwort stehen und Sie gern beraten, wenn Sie ihnen offen
Ihre Lage klarlegen.

Das Gerippe des Stundenplans geben nun die Vorlesungen ab. Der
Zweck der Vorlesungen ist, Ihnen einen überblick über ein Wissensgebiet zu geben,
Sie in die Methode der Untersuchung einzuführen und Ihnen die Anleitung zu geben,
wie Sie auf Grund des Tatsachenmaterials sich ein selbständiges Urteil bilden können,
wie Sie die gegebenen Grundlagen zu eigenem Können verwenden sollen. Das
meiste, was in den Vorlesungen gegeben wird, können Sie freilich auch in Büchern
finden: ja, manche Dozenten legen ihren Vorlesungen direkt bestimmte Leitfaden usw.
zugrunde. Aber trotzdem hat die Vorlesung doch ihre eigenen Aufgaben und Reize.
Die Vorlesung erfolgt unter pädagogischen Gesichtspunkten; den Unterrichtszwecken
entsprechend wird der Stoff gruppiert, einiges besonders ausführlich, anderes knapper
behandelt, während das Lehrbuch alles mit gleicher Gründlichkeit vorträgt. So soll
der Blick für die Methode der Arbeit an einigen Stoffen geschärft werden, der an
anderen Fragen sich dann selbst üben kann. So soll die Persönlichkeit des Dozenten,
die im gesprochenen Wort sich noch ganz anders offenbart als im toten Buchstaben, zu-
gleich einwirken auf den Hörer, ihn für den Stoff persönlich interessieren. Kann es sich
natürlich nie darum handeln, die Ansichten des Lehrers durch persönliche Über-
zeugungskraft dem Schüler zu oktroyieren, sondern kommt es immer auf das sachliche
Gewicht der von ihm vertretenen Meinungen an, so ist doch der Eindruck des ge-
sprochenen Worts ein besonders lebendiger, ein zu persönlicher Stellungnahme auf-
fordernder, so daß dem mündlichen Vortrag doch erhebliche Vorzüge gegenüber dem
Bücherstudium allein anhaften.

Wie steht es nun mit dem Besuch der Vorlesungen, höre ich Sie fragen, muß
man sie regelmäßig besuchen? Die Antwort darauf besteht in dem vieldeutigen Wort:
Akademische Freiheit! Sie haben Freiheit, zu kommen und wegzubleiben, abgesehen
von den Übungen, in denen regelmäßige Teilnahme unbedingt erforderlich ist, um den
gleichmäßigen Fortschritt der Teilnehmer zu ermöglichen. Für die Vorlesungen da-
gegen besteht eine gleiche Notwendigkeit nicht. Hier dürfen Sie nach Belieben weg-
bleiben oder, wie der Kunstausdruck heißt, „schwänzen". Es ist wichtig, dies deutlich
auszusprechen. Denn in diesem Recht liegt zugleich eine wichtige Aufgabe für jeden
Studierenden: Er darf — im Gegensatz zu jedem Schulbetrieb — wegbleiben, er
braucht dies vor niemandem zu rechtfertigen, außer vor seinem Gewissen. Ab-
        <pb n="365" />
        ﻿3. Wie studiert man an der Handelshochschule?	335

wechselnd eine Stunde kommen und wegbleiben, ist freilich zwecklos, denn dann sind
Sie stets außer Zusammenhang und verstehen im Grunde so gut wie nichts von dem
Vorgetragenen. Dagegen können in jeder Vorlesung Abschnitte kommen, die für Sie
keinen Wert haben. Diesen können Sie dann mit gutem Gewissen fernbleiben. Also,
wenn Sie z. B. Warenkunde belegen, so brauchen Sie nicht alle Rohstoffe kennen zu
lernen. Hören Sie die allgemeinen Einleitungspartien der Vorlesungen, und fragen
Sie dann den Dozenten, wann diejenigen Rohstoffe behandelt werden, für die Sie
gerade ein besonderes Interesse haben. Schaden kann Ihnen ein mehreres nicht, aber
absolut notwendig ist es auch nicht, daß Sie alles einzelne aus dem Gebiet hören.
Ja, es kann auch vorkommen, daß eine Vorlesung etwas ganz anderes bietet, als Sie
erwartet hatten. Zwar werden Sie auch aus einer solchen lernen können; aber
niemand wird es Ihnen verdenken, wenn Sie alsdann die Vorlesung ganz aufgeben.
Also schwänzen Sie ruhig, aber schwänzen Sie mit Verstand, nicht nur aus bloßer
Bequemlichkeit, oder weil Sie lieber statt in die Vorlesung ins Cafä gehen wollen,
sondern aus vernünftigen Gründen, die Sie vor sich und anderen rechtfertigen können.

Eine weitere wichtige Frage ist die, ob Sie im Kolleg nachschreiben sollen. Wo
etwas diktiert wird, ist dies ja durch den Wunsch des Dozenten ohne weiteres geboten.
Aber zumeist wird nicht diktiert; wie soll man es da halten? Vor einem möchte ich
Sie von vornherein warnen, nämlich vor dem Stenographieren des ganzen Vortrags.
Solch wörtliches Nachschreiben ist nicht von Wert, weil dadurch die Gedankenarbeit
auf ein unzulässiges Mindestmaß herabgedrückt werden würde. Dagegen ist das Ver-
folgen des Gedankengangs der Vorlesung durch kurze, das Gehörte zusammenfassende
Notizen sehr wünschenswert. Einmal wird man durch solche Notizen genötigt, sich
jedesmal den Sinn des Gehörten kurz zu rekapitulieren, und zweitens kann man sich
später sehr schnell und leicht über den ganzen Inhalt der Vorlesung noch einmal
orientieren.

Das führt mich zu der Frage, wieweit nun die Vorlesung durch häusliche
Arbeit ergänzt werden soll. Dabei werden Sie sich eine verschiedene Praxis hinsichtlich
der Haupt- und der Nebenvorlesungen bilden müssen. Nicht, daß die längsten Vor-
lesungen auch immer die Hauptvorlesungen für Sie sein müssen. Aber Sie müssen
sich klarmachen, welche Vorlesungen für Sie in einem Semester die Hauptvorlesungen
sein sollen. Danach wird sich dann die häusliche Mit- und Nacharbeit richten. Ent-
schließen Sie sich beispielsweise, die Vorlesung über kaufmännische Betriebslehre als
hauptsächlichste Vorlesung zu betrachten, dann werden Sie durch lebhafte Teilnahme
an den zu ihr gehörenden Übungen in der Buchführung usw. die notwendige Er-
gänzung der Vorlesung erhalten und sich zu Haus nicht noch mit diesem Stoff be-
schäftigen müssen. Wollen Sie dagegen die Nationalökonomie besonders traktieren,
dann werden Sie entweder in den empfohlenen Lehr- und Handbüchern sich ergänzend
unterrichten müssen, oder Sie werden die eine oder andere spezielle Frage an der
Hand der Spezialliteratur genauer studieren müssen; in diesem Fall wird die Teil-
nahme an den Übungen nicht genügen, um die Vorlesung zweckmäßig zu ergänzen.
Auch über diese Fragen wird Sie der Rat der Dozenten am besten aufklären.

Jedenfalls bleiben die Vorlesungen immer der Mittelpunkt des ganzen
Studiums, und Sie werden sich vor allem über deren Bedeutung für Ihr Studium
und für Ihren Stundenplan klar werden müssen.

Es bleibt mir noch übrig, Ihnen die neben den Vorlesungen in Betracht
kommenden Bildungsmittel kurz zu skizzieren. Von diesen fassen wir zunächst ins
Auge die Übungen.

Die Übungen unterscheiden sich von den Vorlesungen in erster Linie dadurch,
daß in ihnen durch Frage und Antwort ein ständiger Wechselverkehr zwischen Dozent
und Hörer gepflegt wird. Hier soll also der Hörer nicht nur aufnehmen, wie in den
        <pb n="366" />
        ﻿336 Zweiter Teil. Handel. XV. Kaufmännisches Unterrichtswesen.

Vorlesungen, sondern vielmehr selbst mitwirken, sei es durch eigene Produktion, sei es
durch Reproduktion des Gehörten.

Ergänzt werden die Übungen in der Nationalökonomie und der kaufmännischen
Betriebslehre durch Exkursionen. Dieselben sollen die Anschauung des wirt-
schaftlichen und kaufmännischen Lebens fördern. Man besucht eine Fabrik, ein Berg-
werk, einen Landwirtschaftsbetrieb, ein großes Geschäft, um die Eigentümlichkeit der
einzelnen Unternehmungsarten unter dem wirtschaftlichen Gesichtspunkt kennen zu
lernen. Eine orientierende Besprechung vor der Exkursion soll auf die Hauptgesichts-
punkte aufmerksam machen, während eine an der Hand eines Protokolles über die
Besichtigung erfolgende nochmalige Erörterung des Gesehenen die Ergebnisse ziehen
soll. Solch Anschauungsunterricht mutz gerade neben der Theorie besonders berück-
sichtigt werden. Dabei werden Ihnen diese Exkursionen auch aus dem Grunde Freude
bereiten, weil sie zu angenehmem Verkehr mit den Dozenten und Studierenden führen.

Ein sehr wesentliche Rolle wird in Ihrem akademischen Studium immer die
Lektüre spielen. Lesen und Lesen ist nun allerdings etwas sehr Verschiedenes, je
nachdem man es als ernste Beschäftigung betreibt oder nur als Mittel zum Zeit-
totschlagen braucht. Daß für Sie während des Studiums nur die erste Art in Betracht
kommt, versteht sich von selbst. Aber recht lesen ist eine Kunst, die keineswegs jeder
versteht, und die doch von größter Bedeutung ist. Man könnte lange über die Kunst
des richtigen Lesens schreiben; man kann sehr viel gelesen haben und hat doch deshalb
nichts oder nicht der aufgewandten Zeit und Mühe entsprechend viel gehabt, weil man
nicht verstand, richtig zu lesen. Nur ein Ratschlag, den auszuführen keineswegs so
leicht ist, als auf den ersten Blick scheint: Lesen Sie nie einen Abschnitt, eine Seite
in einem Buch, ohne sich Rechenschaft abzulegen davon: Was habe ich gelesen? Und
wie stehe ich zu den vorgetragenen Tatsachen und Ansichten? Wenn Sie so lesen,
dann werden Sie wirklichen Vorteil vom Lesen haben, mögen Sie nun Zeitungen
und Zeitschriften, oder mögen Sie die Hauptwerke des Menschengeistes lesen.

Nun noch ein Wort über die F e r i e n ! Sie können dieselben sehr mannigfaltig
verwenden. Ist Ihnen durch verwandtschaftliche oder freundschaftliche Beziehungen
die Möglichkeit gegeben, sich in einem oder mehreren großen Betrieben des gewerb-
lichen Lebens genauer umzusehen, so benutzen Sie die Ferien in erster Linie dazu.
Aber nicht, indem Sie sich auf den Kontorbock in einem Geschäfte setzen und da stets
die gleiche untergeordnete Tätigkeit ausüben. Nein, lassen Sie sich an allen Stellen
des Betriebes umherführen und sehen Sie sich alle Zweige des Geschäfts gründlich an.
Oder wenn Sie die Möglichkeit haben, einen landwirtschaftlichen Großbetrieb anzu-
sehen, gehen Sie auf das Land. Denn die großen Zweige des nationalen Erwerbs-
lebens können gegenseitig nur Vorteil davon haben, wenn ihre Vertreter auch über
die Lage der anderen Zweige gründlich aus eigener Anschauung orientiert sind. Aber
fassen Sie das nicht nur als Erholung, sondern als Arbeit auf, geben Sie sich Rechen-
schaft vom Gesehenen und Gehörten, und berichtigen Sie danach Ihre bisherigen
Anschauungen und — Vorurteile.

Eine andere nützliche Verwendung der Ferien wäre auch eine Reise ins Aus-
land, falls Sie nicht Absicht und Gelegenheit haben, später noch aus längere Zeit sich
in den Verhältnissen anderer Länder umzusehen. Freilich handelt es sich dann nicht
um eine Vergnügungsreise, sondern um eine gründlich vorbereitete Studienreise, um
die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auslandes kennen zu lernen.

Aber schließlich würde natürlich auch ein stiller Studienaufenthalt zu Haus seine
guten Früchte tragen. Gründliche Repetitionen und selbständiges Durcharbeiten einer
Spezialfrage, eines Spezialgebiets, würden sich dem allgemeinen Studienplan sehr
zweckmäßig eingliedern. Nur muß ich dabei wieder darauf hinweisen, daß auch in
        <pb n="367" />
        ﻿4. Gustav v. Mevissen als Stifter der Kölner Handelshochschule. 337

diesem Falle genaue Zeiteinteilung von vornherein sehr nützlich sein würde. Jedenfalls
aber muß in den Ferien irgendein die Semesterarbeit ergänzender Studienbetrieb
stattfinden, soll die Zeit nicht zwecklos vergeudet werden.

4.	Gustav v. Mevissen als Stifter der Städtischen
Handelshochschule in Köln.

Von Christian Eckert.

Eckert, Die Städtische Handelshochschule in Köln. Köln, Paul Neubner, 1911. S. 1—7.

Die Errichtung der Handelshochschule in Köln ist die Verwirklichung eines
Gedankens, für den einer der hervorragendsten rheinischen Kaufleute mit starkem
Überzeugungseifer jahrzehntelang eingetreten war.

Gustav v. M e v i s s e n, der als Präsident der Rheinischen Eisenbahngesellschaft,
als erster Direktor des Schaaffhaufenfchen Bankvereins, als Begründer des Hörder
Eisenwerks, der Lebensversicherungsgesellschaft Concordia, der Kölner Rückver-
sicherungsgesellschaft und manch anderer blühender Unternehmung um das deutsche
Wirtschaftsleben wie wenige sich verdient gemacht hat, legte durch eine großherzige
und weitsichtige Stiftung auch den Grund für die erste selbständige Handelshochschule
in Deutschland. Unmittelbar aus den praktischen Erfahrungen eines an Erfolgen
ungewöhnlich reichen Lebens schöpfend, war er zur Überzeugung gelangt, daß die
»größeren Aufgaben, die dem Deutschen Reiche aus seiner machtvollen Gestaltung
erwachsen, auf dem Gebiete des materiellen Lebens nur dann mit vollem Erfolge
gelöst werden können, wenn die erreichte hohe politische Stufe auch in der erweiterten
Erkenntnis und in den gesteigerten Fähigkeiten der deutschen Kaufleute ihren Ausdruck
findet".

Schon um die Jahrhundertmitte, bald nach der Übersiedelung Mevissens fvon
Dülkens in seine zweite Heimat, in die Stadt Köln, war ihm, wie wir aus Joseph
Hansens trefflicher Monographie erfahren, die Einseitigkeit bloß materieller Ent-
wicklung eines großen Gemeinwesens bedenklich erschienen. Im Handelskammer-
bericht 1855 gibt er der Überzeugung Ausdruck, die materielle Tätigkeit erlange nur
dadurch ihre Weihe und wahre Berechtigung, daß sie dem geistigen Leben den Weg
bahne und ihre Mittel zu seinem Dienste verwende. Anknüpfend an Gedanken, wie
sie schon am Ausgang des 18. Jahrhunderts einzelne Geistesführer bewegt, wie sie
damals zu allerdings noch bescheidenem praktischen Versuch geführt hatten, gewinnt
der Gedanke einer Handelsakademie bei Mevissen bald deutliche Gestalt. Wiewohl
Kölner Handelskreise, bei denen noch die Auffassung vorherrschte, daß das praktische
Leben und die praktische Lehrzeit allein die fruchtbaren Bildungsstätten des an-
gehenden Großkaufmanns seien, den gehegten Erwartungen wenig entgegenkamen,
hielt Mevissen doch seine Ideen fest im Auge.

Im Jahre 1866 kam er generell auf die Notwendigkeit der Gründung von Handels-
akademien zurück. Die Heranbildung derIugend galt ihm mehr denn je als der Kern aller
friedlichen, ausdauernden Reformarbeit. „Erkennen wir", so mahnte er wiederholt,
»daß in der Jugend der Kern des Daseins, daß in dem Werdenden das Künftige liegt,
daß das Gewordene, wie gestaltet es auch sei, als ein Fertiges schon der Vergangen-
heit angehört".

Nach der Gründung des Deutschen Reichs, nach der politischen Einigung der
deutschen Stämme waren bei der weitergreifenden Verflechtung unseres Vaterlandes
in das Getriebe der Weltwirtschaft immer neue Aufgaben an den Kaufmannsstand

Mollat, Volkswirtschaftliches Quellenbuch. t. Ausl.	22
        <pb n="368" />
        ﻿338 Zweiter Teil. Handel. XV. Kaufmännisches Unterrichtswesen.

herangetreten. Bis dahin hatten die ganzen patriarchalischen Verhältnisse, die ge-
mütlichen Formen des Geschäftsganges, die sich selbst in den großen Kontoren unserer
Kaufmannschaft zeigten, die Hausgemeinschaft des Lehrherrn mit dem Lernenden
genügend Gelegenheit gegeben, hinter die Geschäftsgeheimnisse zu kommen, im per-
sönlichen Umgang mit dem Geschäftsinhaber den Wissensdurst zu befriedigen, wie
dies in Gustav Freytags „Soll und Haben" so unübertrefflich geschildert ist. An Stelle
dieses etwas kleinbürgerlichen und behaglichen Lebens schien mit Naturnotwendigkeit
mehr und mehr ein freier Wettkampf mit hohem Einsatz zu treten. Statt der alten
gewohnheitsmäßig festgelegten Preise ward ein gegenseitiges Unterbieten die Regel.
Früher konnte man sich mit wenig Geschäften begnügen, weil an jedem einzelnen
Geschäft ein großer Nutzen erzielt wurde. Nun hieß es, großen Umsatz zu sichern,
da der Vorteil aus jedem einzelnen Warentausch nur ein geringer blieb. Nur wer
zu organisieren verstand, das erstrebte Ziel mit Wagemut und tatkräftiger Energie
verfolgte, wer sich Kenntnis des Geschmacks, des Bedarfs und der Absatzfähigkeiten
aneignete, in der Kunst der Menschenbehandlung nicht unerfahren blieb, konnte den
neuen Aufgaben vollkommen gerecht werden. Nicht leicht war es, sich die nötige
klare Übersicht über die neugestalteten Verhältnisse der Zeit zu verschaffen. Nur durch
gehobene Allgemeinbildung, nur durch vertiefte Kenntnisse war die rasche Entschluß-
fähigkeit zu erwerben, die keine günstige Gelegenheit ungenützt vorübergehen ließ.

Gustav v. Mevissen, der selbst alle Bildungsmöglichkeiten seiner Zeit von
Jugend an sich zunutze machte, aber klar erkannte, wie schwer die nötigen Kenntnisse
auf autodidaktischem Wege, lediglich durch Selbstunterricht zu gewinnen waren,
wählte den Tag der goldenen Hochzeit des Kaiserpaares, den 11. Juni 1879, um mit
seinen Absichten an die Öffentlichkeit zu treten, indem er der Stadt Köln ein nam-
haftes Kapital zur Verfügung stellte, das den Grund zu einer Handelsakademie legen
sollte.

Die Aufgaben, die er für die geplante Hochschule in Aussicht nahm, legte er bei
diesem Anlaß eingehend dar. „Die Handelsakademie soll die Bestimmung haben, als
akademische Hochschule der Universität in Bonn und der Polytechnischen Schule in
Aachen ergänzend zur Seite zu treten, um einem mehr und mehr sich aufdrängenden
Bedürfnisse der Gegenwart zu begegnen und speziell in der Stadt Köln einen
Mittelpunkt wissenschaftlichen Lebens und Strebens zu
bilden, dessen sie dringend bedarf, wenn nicht einseitige Erwerbsrichtungen im
Leben der Metropole des Rheinlands zu dominierend in den Vordergrund treten
sollen. Die geplante Anstalt soll, die Bedingungen späterer erfolgreicher Tätigkeit
auf dem Gebiete des Erwerbslebens in sich aufnehmend und dieselben kultivierend,
neben einer gründlichen Fachbildung zugleich die allgemeine menschliche Bildung
nach wissenschaftlicher Methode fördern und im Manne des Fachs zugleich den fest in
sich ruhenden Charakter, den sittlichen selbstbewußten Menschen erziehen."

Eine besondere Denkschrift entwickelte die Aufgabe und den Lehrplan der Anstalt
im einzelnen. Sie griff über das Programm einer Fachschule weit hinaus; die junge
handeltreibende Welt sollte vor allem lernen, wie die Tätigkeit des weltumblickenden
Großkaufmannes, des Führers im nationalen Wirtschaftsleben, mit dem Staat und
dem allgemeinen Fortschritt zusammenhängt. Gediegene und ausgebreitete Fach-
bildung sollte eine Auslese der kaufmännischen Jugend Deutschlands befähigen, über
den Nächstliegenden direkten Vorteil hinaus zu erfassen, wo die großen produktiven
Aufgaben und Ziele der Zukunft liegen, um so auf dem ökonomischen Gebiete die
Machtstellung Deutschlands aufrecht zu erhalten, die es auf dem politischen Gebiet
errungen hatte.

Mevissen wollte also in Ergänzung einer guten Schulbildung, die neben der
Lehre eine wesentliche Voraussetzung für den kaufmännischen Beruf bildet, und neben
        <pb n="369" />
        ﻿339

4. Gustav v. Mcvissen als Stifter der Kölner Handelshochschule.

den Fortbildungsschulen, die die fachliche Berufsausbildung aufs bestmöglichste
pflegen, für die oberen Spitzen der kaufmännischen Welt ein wirkliches Hochschul-
studium organisieren, wie es die übrigen führenden Berufe im Laufe der letzten
Jahrhunderte, im 19. Säkulum auch die Techniker, gewonnen haben. Für jene, die
sich nicht nur kleineren Betrieben widmen wollen, sondern sich höhere Ziele setzen,
schien es ihm wünschenswert, die Möglichkeit zu schaffen, mit ganzer Kraft ungehindert
auf Erlangung einer guten Allgemeinbildung und gründlicher Fachkenntnisse hin
zu arbeiten und während dieser Lernzeit frei von geschäftlichen Obliegenheiten, von
ermüdender Alltagsarbeit zu bleiben.

Der Augenblick für die Verwirklichung solcher Gedanken war allerdings noch
nicht gekommen. Zwar nahm die Stadtverwaltung die Stiftung an, aber weder sie
noch die Provinzialverwaltung ging zu Taten über, und die öffentliche Meinung
brachte dem Projekt vorderhand wenig Verständnis entgegen. Nur die Kaiserin
Augusta schrieb, als sie Mevissen am 5. Juli 1879 „in alter Gesinnung" als Zeichen
des Dankes für die Verschönerung ihres Festes ihr eigenes und des Kaisers Porträt
übersandte: „Die Handelsakademie, welche Ihnen zunächst ihre Entstehung verdanken
wird, entspricht einem Bedürfnis der Zeit und des Vaterlandes. Ich interessiere mich
sehr für diesen Gedanken und bitte Sie, mich in Verbindung mit demselben zu
erhalten". Mevissen gab sich keiner Täuschung über die Situation hin. Am 6. Juli
erwiderte er der Kaiserin: „Diese Schöpfung, bestimmt, eine wahre Lücke in dem
System des Unterrichtswesens der Gegenwart auszufüllen und dazu mitzuwirken, die
in nur zu vielen Fällen noch bestehende Kluft zwischen Bildung und Besitz überbrücken
3u helfen und in diesem Sinne einem Bedürfnis aller Kulturstaaten der Gegenwart zu
entsprechen, wird wie alles Neue seine Verwirklichung nur nach harten Kämpfen mit
den im Bestehenden wurzelnden einseitigen Anschauungen finden können."

Mevissen ließ trotz der zutage tretenden Gleichgültigkeit seinen Plan keinen
Augenblick fallen. Im Herbste 1893 trat er mit E. G o t h e i n, der damals als Pro-
visor der Nationalökonomie in Bonn tätig war, in Verbindung, um über die
Aussicht baldiger Verwirklichung seines Handelshochschulplans Klarheit zu gewinnen.
Äm März 1894 schien es, als ob die Provinzialverwaltung das Patronat der rhei-
nischen Handelshochschule übernehmen wollte, aber am 1. Juli lehnte der Provinzial-
landtag wider Erwarten jede unmittelbare Beteiligung ab. 1897 griff außerhalb der
Aheinlande der Deutsche Verband für das kaufmännische Unterrichtswesen den Ge-
danken auf; er bemühte sich für die Errichtung einer an die Universität Leipzig
angegliederten Handelshochschule. Im Herbst 1898 wurde eine ähnliche Anstalt, wenn
auch in bescheidenerem Maße, in Anlehnung an die Aachener Technische Hochschule,
geschaffen, die sich aber nicht dauernd halten ließ.

So rückte der Moment, wo die von Mevissen geplante, selbständig neben
Universität und technischer Hochschule wirkende Handelshochschule in Köln ins Leben
treten konnte, zusehends näher. Seit im Jahre 1899 in Frankfurt der Plan einer
dort zu gründenden Handelsakademie lebendig wurde und im Jahre 1900 ähnliche
stläne in Berlin, Hamburg und Düsseldorf auftauchten, ging das Kölner Projekt schnell
der Verwirklichung entgegen. Im Mai 1900 arbeitete E. Gothein in Anlehnung an
we Denkschrift Mevissens aus dem Jahre 1879 den Plan aus, der der Anstalt zugrunde
gelegt wurde. Durch Mevissens Testament und durch das seiner Gattin, die ihm am
10- November 1901 in den Tod folgte, wurde seine Stiftung für die Kölner Handels-
hochschule auf eine Million Jl erhöht.

Noch ehe das Stiftungskapital die bestimmungsgemäße Höhe von einer
Million Ji erreicht hatte, konnte zur Eröffnung der Kölner Hochschule geschritten
werden, dank der persönlichen Initiative, mit der sich Oberbürgermeister
Becker gegen Anbruch des 20. Jahrhunderts für die Verwirklichung des Gedankens

22*
        <pb n="370" />
        ﻿340 Zweiter Teil. Handel. XV. Kaufmännisches Unterrichtswesen.

Mevissens eingesetzt hat. Gleich Mevissen hatte Becker richtig erkannt, daß gerade in
einer Epoche wirtschaftlichen Fortschritts den Bürgern auch für ihre idealen Interessen
ein fruchtbarer Mittelpunkt geschaffen werden müsse, der für das dauernde Gedeihen
des Gemeinwesens die Verbindungsbrücke zwischen der materiellen und geistigen
Kultur schlagen könne. Im rechten Moment gab er den entscheidenden Anstoß, daß
unser weitsichtiges Kölner Bürgertum, das für Fortbildung und Förderung der bereits
länger bestehenden wissenschaftlichen Institute beträchtliche Opfer gebracht hatte, auch
vor ganz neuen Aufgaben nicht zurückschreckte, daß als Abschluß des wissenschaftlichen
Gebäudes die Handelshochschule entstand, die mit den ihr ideell verbundenen Instituten
der Akademie für praktische Medizin und der Vereinigung für rechts- und staats-
wissenschaftliche Fortbildung ein modernen Zeitbedürfnissen entsprechender Ersatz der
verlorenen dereinstigen Alma mater werden sollte. So gewann Köln, die alte
Handels- und Hansestadt, den Ruhm, die erste selbständige kaufmännische Hochschule
Deutschlands ins Leben gerufen zu haben, und neben Mevissens, des Anregers und
Süfters, Name wird derjenige Wilhelm Beckers als des Vollbringers mit der Hoch-
schule verknüpft bleiben.

Auf Gotheins Plan fußend, hat Professor Dr. Hermann Schumacher als
erster Studiendirektor die Einzelorganisation der Hochschule erdacht, die erste Ein-
richtung geleitet und über 3 Jahre die Verwaltung glücklich geführt.

Die Feier der Eröffnung der Städtischen Handelshochschule in Köln fand am
1. Mai 1901 in der Aula des Hochschulgebäudes am Hansaring in Gegenwart des
Handelsministers Brefeld, des Oberpräsidenten Nasse sowie von Vertretern der
übrigen staatlichen und städtischen Behörden, der Universität Bonn und der Tech-
nischen Hochschule Aachen statt.

5.	Die Behandlung der Handelsfächer an der Hochschule.

Von Johann Friedrich Schär.

Schär, Allgemeine Handelsbetriebslehre. 1. Bd. Leipzig, G. A. Glöckner, 1911.
S. 21-22.

Die Behandlung der Handelsfücher an der Hochschule kann nur eine wissen-
schafüiche sein. Die erste und die höchste Aufgabe jeder Hochschule besteht in der
Pflege der Wissenschaft und der Idealität, in der Heranbildung selbständig denkender,
forschender, urteilender und handelnder Menschen. Auf niemand paßt dies besser
als auf den echten Kaufmann, der aus der Erscheinungen Flucht das Wesentliche und
Bleibende abstrahieren, die Geschehnisse des Tages seinen Plänen und Entschlüssen
dienstbar machen und, unabhängig von Schablone und Gewohnheit, das Neue und
Werdende kritisch beurteilen, ja selbst Neues in lebensfähiges Dasein rufen muß.

Wissenschaftliches Denken verlangt zuerst ein durch die Außenwelt bezw. durch
die tatsächlichen Verhältnisse gegebenes Material; das ist für die Handels-
fächer in Hülle und Fülle vorhanden. Es wird zusammengetragen aus den kauf-
männischen Einzel- und Gesellschaftsbetrieben, die in ihrer Mannigfaltigkeit ein
ungeheures Kleinmaterial geschaffen haben. Es liegt in der Literatur, die nach Alter
und Umfang der Literatur zahlreicher anderer Disziplinen ebenbürtig ist, wenn sie
auch noch wenig gesichtet und einer gründlichen Forschung und Bearbeitung bedarf,
um alte Schätze auszugraben, Unbrauchbares und Irrtümliches auszuscheiden und
Gutes ins richtige Licht zu setzen. Das Material ist ferner zu suchen in der Presse,
in den täglichen und periodischen Veröffentlichungen von Börsen-, Handels- und
Marktberichten, in den Bilanzen der Gesellschaften und den Jahresberichten der
öffentlichen Verwaltungen, in den Prospekten über Gründungen, in den Handels-
        <pb n="371" />
        ﻿1. Wesen und Wert der amtlichen Handelsvertretungen.	341

gerichtlichen Entscheidungen und Expertisen. Für besondere Ausgaben und Unter-
suchungen wird sich auch die Methode der Enqueten, der Einziehung von Infor-
mationen bei erfahrenen Kaufleuten, Handelsgesellschaften, Konsuln usw. verwenden
lassen.

Die wissenschaftliche Behandlung fordert zweitens eine systematische Be-
arbeitung. Auch dieser Forderung kommt die Handelswissenschaft nach. Aus dem
weitschichtigen Material, das die Literatur und das praktische Leben in reicher Fülle
bieten, wird durch Sichtung, Ordnung und logische Gliederung das Wesentliche und
Zweckmäßige herausgefunden; die auf dem Wege der Induktion gewonnenen Prin-
zipien werden in folgerichtigen Zusammenhang gebracht und auf diese Weise die
Studierenden zu selbständigem Beobachten und Beurteilen angeleitet.

Die wissenschaftliche Behandlung verlangt drittens eine strenge, logische, aus
einer obersten Grundwahrheit abgeleitete Gliederung des betreffenden Er-
kenntnisgebietes. Auch in dieser Beziehung können die Handelsfächer sehr wohl eine
wissenschaftliche Konstruktion vertragen. Aus dem richtig gefaßten Begriff des
Handels lassen sich die allgemeine und die angewandte Betriebslehre einerseits, die
damit parallel verlaufende Kontrollwissenschaft der Buchhaltung anderseits sehr wohl
wissenschaftlich deduzieren, während die kaufmännische Arithmetik als ein Gebiet der
angewandten Mathematik längst in den Rahmen dieser Wissenschaft eingereiht worden
ist. Daß die analytische Methode auch für die Handelswissenschaften maßgebend
sein muß, ist wohl unbestritten. Erst die Deduktion und der logische Aufbau des
Lehrgebäudes verschaffen der Handelswissenschaft die nötige Ellbogenfreiheit vor der
Praxis, geben für die Beurteilung der erfahrungsgemäß in die Erscheinung tretenden
Betriebe und Kontrollformen den richtigen Maßstab und werden zum Ausgangspunkt
für neue Ableitungen und Entwicklungen. Auch auf diesem Gebiet kann daher die
Wissenschaft befruchtend auf die Praxis einwirken, Bestehendes kritisch untersuchen,
Fehlerhaftes aufdecken, Brauchbares, Zweckmäßiges verbessern und Neues, Besseres
ins Leben rufen. Die Handelswissenschaften haben einen ähnlichen Weg zu ver-
folgen, wie beispielsweise die Physik; wie diese mit dem Experiment beginnt, mit der
mathematischen Beweisführung schließt, so müssen auch die Handelswissenschaften
auf empirischer Grundlage aufbauen, die praktische Gestaltung des Handels in die
richtige Beleuchtung setzen, um nachher in logischer Schlußfolgerung ein lückenloses
Lehrgebäude aufzurichten.

XVI.	Amtliche Handelsvertretungen.

1.	Wesen und Werl der amtlichen Handelsvertretungen.

Bon Richard v. Kaufmann.

v. Kaufmann, Korporation und Handelskammer, ihre bestehende Organisation und
deren Reformbedürftigkeit. sVortrag.s In: Zur Reform des Handelskammerwesens in Preußen.
Stenographischer Bericht über die öffentliche Versammlung des Vereins Berliner Kaufleute
und Industrieller vom 10- Dezember 1894. Berlin, Siemenroth &amp; Worms, 1895. S. 11—14.

Mehr als je drängt sich seit den letzten Jahrzehnten mit unbezwinglicher Macht
die Überzeugung in den Vordergrund, daß die wirtschaftlichen Interessen es
find, auf denen unsere ganze Kultur beruht. Mehr und mehr kommt man zu der
Erkenntnis, daß die in den Augen der beamteten und dem wirtschaftlichen Leben
entrückten Stände bis in unsere Tage hinein so geringschätzig über die Achsel an-
gesehene Tätigkeit der großen und kleinen Handel, großes und kleines Gewerbe, große
        <pb n="372" />
        ﻿342	Zweiter Teil. Handel. XVI. Amtliche Handelsvertretungen.

und kleine Landwirtschaft Betreibenden für die Erhaltung des Staates und die
Förderung feiner Aufgaben nach allen Seiten hin von ausschlaggebender Wichtig-
keit ist. Man begreift heute, daß das Gedeihen von Handel, Industrie und Land-
wirtschaft nicht allein den betreffenden Unternehmern und deren Angestellten und
Arbeitern nützlich ist, sondern daß von dem Befinden unserer heimischen Volkswirt-
schaft, wie das bienetre der Gesamtheit der Bevölkerung, so auch das der Gesamt-
heit des Staates abhängt. So erklärt es sich, daß man sich mehr und mehr mit dem
Gedanken befreundet, in den Selbstverwaltungskörpern der Kreise des werbenden
Lebens, d. i. in unserem Falle der Kreise von Handel und Gewerbe, in den Handels-
kammern und kaufmännischen Korporationen, nicht mehr bloß eine mehr oder weniger
beachtenswerte Spielerei oder einen Blitzableiter für die jeweilige Unzufriedenheit
der Kreise unseres Gew erbestand es zu suchen, sondern dort eine überaus nützliche
Institution zur Förderung der wirtschaftlichen Interessen der auf sie angewiesenen
Jnteressenkreise zu erblicken, dort einen Ansatz zur Selbstverwaltung zu finden, der
der Staat immer größere Rechte zu delegieren hat, da eine derartige richtig aus-
gestattete Selbstverwaltung sehr wohl geeignet sein kann, sowohl die Interessen der
zu ihr und in ihr verbundenen gesellschaftlichen Klassen zu fördern, als dem Staat
Aufklärung und Hilfe zu bieten bei der von ihm den Interessen der in ihm ver-
bundenen Gesellschaft zu widmenden Sorge.

Der naive Standpunkt des seinerzeit im Preußischen Abgeordnetenhause ge-
legentlich der Beratung des Handelskammergesetzes vom 24. Februar 1870 erstatteten
Kommissionsberichtes, welcher erklärte, daß eine legislative Anordnung der Handels-
kammern zwar keine Notwendigkeit sei, daß man aber, da denselben das Zugeständnis
der Nützlichkeit und selbst eines relativen Bedürfnisses immerhin nicht zu versagen sei,
habe anerkennen müssen, daß prinzipielle Bedenken gegen eine Befassung der Gesetz-
gebung mit diesem Gegenstand hätten zurücktreten müssen, — eine derartig naive
Auffassung, die yunsi um Entschuldigung bittet, weil sie sich mit der Regelung dieser
Selbstverwaltung des werbenden Lebens befassen soll, ist heute glücklicherweise nicht
mehr möglich. Man hat unterdessen einsehen gelernt, daß in dem hastenden Getriebe
des geschäftlichen Verkehrs unserer Tage weder die Gesetzgebung noch die Verwaltung
bei gewissenhafter Wahrnehmung der ihnen beschiedenen Obliegenheiten eines
Organs, welches sie über den Pulsschlag unseres wirtschaftlichen Lebens fortlaufend
unterrichtet, entraten können, und daß einem solchen Organ auch weitgehende Selbst-
verwaltung seiner eigenen Angelegenheiten zuzugestehen sei. Die Akten unseres
Reichsamts des Innern, sowie diejenigen der Handelsministerien aller deutschen Staaten
können in der Tat laut redendes Zeugnis dafür ablegen, in welcher anregenden und
aufklärenden Weise schon die bestehenden Handelskammern und Korporationen, trotz
ihrer bisherigen mangelhaften Verfassung*), zu Nutz und Frommen des staatlichen
Gemeinwohls und zur Förderung zugleich der Interessen der in ihnen Verbundenen
beigetragen haben.

Vor Ihnen bedarf es darüber keiner weiteren Auseinandersetzung. Wer wie
Sie täglich am sausenden Webstuhl der Arbeit seinen Platz behauptet, der weiß, daß
der wirkliche Nerv, der unserem ganzen Gesellschafts- und Staatskörper erst das Leben
ermöglicht, in den Erträgen der im weitesten Sinne des Wortes gewerblichen Tätig-
keit unseres Volkes zu suchen ist, und daß der Schornstein weder von der Liebe noch
von der abstrakten Weisheit unserer Dichter und Denker raucht, sondern daß das
prosaische Heizmaterial für die dem Menschendasein unentbehrliche Wärme durch
harte Arbeit gefördert und erworben werden muß.

*) Über die gegenwärtige Organisation der Handelskammern in Preußen s. den
Aufsatz von Lusensky S. 343ff. — G. M.
        <pb n="373" />
        ﻿2. Die Organisation der Handelskammern in Preußen.

343

So herrscht kein Zweifel mehr, daß der Staat unrecht haben würde, welcher
die mit einer fruchtbringenden Wirtschaft des Landes unerläßlich verbundenen Magen-
fragen ohne Rücksicht auf die in den einzelnen Teilen feines Gebietes bestehenden
mannigfaltigen tatsächlichen Verhältnisse lediglich nach doktrinären Theorien lösen oder
gar hinter anderen Fragen der sog. allgemeinen Staatspolitik zurückstellen wollte.

2.	Die Organisation der Handelskammern in Preußen.

Von Franz Lusensky.

L u s e n s k y, Gesetz über die Handelskammern. Vom ^lugust^ISW' Textausgabe
mit Erläuterungen, geschichtlicher Einleitung usw. 2. Stuft. Berlin, I. Guttentag, 1909. S. 40—50.

Die Handelskammern sind Vertretungen des Handels und der Gewerbe, jedoch
ausschließlich des Handwerks. Ihre Aufgabe ist eine doppelte. Sie sind einerseits
beratende Fachorgane, denen insbesondere die Unterstützung der Behörden in der
Förderung des Handels und der Gewerbe obliegt. Andrerseits sind sie Verwaltungs-
organe, denen bestimmte Aufgaben durch verschiedene Gesetze zugewiesen sind, und die
sich im übrigen einen Kreis von Verwaltungsausgaben zu Nutzen von Handel und
Gewerbe und der darin beschäftigten Gehilfen und Lehrlinge selbsttätig schaffen
können. Die Errichtung einer Handelskammer, die der Genehmigung des Ministers
für Handel und Gewerbe unterliegt, setzt die Äußerung eines entsprechenden Ver-
langens aus den Kreisen der Beteiligten des Bezirks, für den sie geschehen soll, vor-
aus und ist gegen den geschlossenen Widerstand dieser rechtlich nicht zulässig. Die
Handelskammern find für den Bezirk, für welchen sie errichtet sind, Zwangs-
organisationen, denen sich niemand aus den in ihnen vertretenen Erwerbszweigen
entziehen kann.

In der Handelskammerorganisation finden ihre Vertretung diejenigen Kaufleute
und ein Handelsgewerbe betreibenden Gesellschaften, welche einerseits im Handels-
oder Genossenschaftsregister eingetragen, andrerseits zur Gewerbesteuer veranlagt
sind. Für bergmännische Betriebe bedarf es nur der Erfüllung der letzteren Voraus-
setzung. Nicht in die Handelskammerorganisation einbezogen sind Reichs- und
Staatsbetriebe. Nur auf Grund besonderen Antrags sind die mit einem land- oder
forstwirtschaftlichen Betriebe verbundenen, im Handelsregister eingetragenen Neben-
gewerbe und die landwirtschaftlichen und Handwerksgenossenschaften einzubeziehen.
Mit ministerieller Genehmigung kann die Aufnahme in die Handelskammer-
organisation durch Einführung eines Zensus — das Erfordernis der Veranlagung
3u einem Mindestsätze der Gewerbesteuer — beschränkt werden.

Die Zugehörigkeit zur Handelskammerorganisation begründet das Recht, an
den Handelskammerwahlen teilzunehmen, und die Pflicht, Handelskammerbeiträge zu
entrichten. Das Wahlrecht ist von physischen Personen im allgemeinen persönlich,
für Gesellschaften durch einen gesetzlichen Vertreter auszuüben. Durch Beschluß der
Handelskammer kann eine Vertretung der Wahlberechtigten durch Prokuristen ihres
Betriebs zugelassen werden. Die Beiträge werden auf die Pflichtigen nach dem
Maßstabe der staatlich veranlagten Gewerbesteuer umgelegt. In Gemeinden, die eine
besondere Gewerbesteuer eingeführt haben, kann durch Beschluß der Handelskammer
mit ministerieller Genehmigung diese zum Maßstabe genommen werden.

Die Mitglieder der Handelskammer, deren Zahl vom Minister bestimmt
wird, gehen aus Wahlen hervor. Voraussetzungen der Wählbarkeit sind deutsche
Staatsangehörigkeit, ein Alter von mindestens 25 Jahren und die Befähigung zur
        <pb n="374" />
        ﻿344	Zweiter Teil. Handel. XVI. Amtliche Handelsvertretungen.

Ausübung des aktiven Wahlrechts; letzteres mit der Maßgabe, daß Prokuristen,
denen die Ausübung des aktiven Wahlrechts durch Beschluß'der Handelskammer
gewährt worden ist, nicht mehr als den vierten Teil der Mitglieder der Handels-
kammer ausmachen dürfen.

Das den Wahlen zugrunde zu legende W a h l s y st e m wird, vorbehaltlich
ministerieller Genehmigung, von den Handelskammern selbst bestimmt. Sie haben
dabei die Auswahl zwischen dem allgemeinen gleichen Wahlrechte, einem Wahlsystem
unter Bildung von Wahlabteilungen, einem Pluralwahlsystem.

Solange solche Regelung nicht erfolgt ist, werden die Wahlen in drei Abteilungen
vollzogen, die unter Zugrundelegung der Gewerbesteuerveranlagung zu bilden sind,
und deren jede ein Drittel der Kammermitglieder wählt.

Die Wahlen, deren Vorbereitung der Handelskammer und in Ermangelung einer
solchen dem Regierungspräsidenten obliegt, erfolgen nach absoluter Stimmenmehrheit
durch geheime Abstimmung mittels Stimmzettel. Die Handelskammer kann jedoch mit
ministerieller Genehmigung ein hiervon abweichendes Wahlverfahren
beschließen.

Die Wahlen erfolgen für die Dauer von sechs Jahren, in der Weife, daß alle
zwei Jahre ein Dritteil ausscheidet und durch Ergänzungswahlen ersetzt wird. Für die
außerhalb der regelmäßigen Ergänzung Ausscheidenden finden Ersatzwahlen — für
die Dauer der Wahlperiode des Ausgeschiedenen — statt. Die Mitgliedschaft ist eine
unentgeltlich zu versehende Ehrenstellung. Erstattet werden nur in beschränktem
Umfange bare Auslagen.

Durch Beschluß der Handelskammer können Stellvertreter eingeführt
werden, die ebenfalls aus Wahlen hervorgehen. Das Nähere regelt die Handels-
kammer.

Als Mitglieder können in der Handelskammer endlich früher wählbare Per-
sonen, welche die ihre Wählbarkeit begründende Stellung oder Tätigkeit aufgegeben
haben, anciens commergants, Aufnahme finden. Sie werden durch Zuwahl der
Kammer auf die Dauer von drei Jahren berufen. Ihre Zahl darf den zehnten Teil
der vom Handelsminister festgesetzten Mitgliederzahl der Handelskammer nicht
übersteigen.

Die Handelskammern haben die Rechte einer juristischen Person.

In der Regelung ihrer Geschäftsführung einschließlich des Haushaltsplans und
des Kaffen- und Rechnungswesens sind sie sehr selbständig gestellt. Im Gesetze sind
nur wenige Bestimmungen über die Geschäftsführung festgelegt: über die Wahl eines
Vorsitzenden, die Fassung und die Voraussetzungen der Gültigkeit von Beschlüssen,
die Ausfertigung von Urkunden, die die Handelskammer vermögensrechtlich ver-
pflichten, endlich darüber, welche Gegenstände von der öffentlichen Beratung —
sofern die Handelskammer diese überhaupt beschließt — auszunehmen sind. Alle
übrigen Vorschriften, die zur Führung der Geschäfte erforderlich sind, trifft die
Handelskammer selbständig. In der Feststellung ihres Haushaltsplanes unter-
liegt sie nur der Beschränkung, daß ministerielle Genehmigung vorgeschrieben ist, wenn
die Beschaffung des Aufwandes für ein Jahr mehr als 10 v. H. der staatlich veran-
lagten Gewerbesteuer erfordert. Ihr Kassen- und Rechnungswesen ordnet die Handels-
kammer völlig selbständig. Die Einziehung der Beiträge, die öffentliche Lasten
sind, haben auf Wunsch der Handelskammer die Gemeinden und Gutsbezirke gegen
eine Vergütung von höchstens 3 v. H. der eingezogenen Beiträge zu bewirken.

Bei der Umlegung der Beiträge kann zur Deckung der Kosten von Anstalten,
Anlagen und Einrichtungen, die für einzelne Teile des Handelskammerbezirks oder
für einzelne Betriebszweige ausschließlich bestimmt sind oder ihnen vorzugsweise
zugute kommen, mit ministerieller Genehmigung eine Vorausbelastung der
        <pb n="375" />
        ﻿2. Die Organisation der Handelskammern in Preußen.	345

Beitragspflichtigen dieser Bezirksteile oder Betriebszweige eintreten, wofür ihnen
alsdann eine besondere Vertretung in der Verwaltung solcher Einrichtungen zu
gewähren ist.

Die Aufsicht über die Handelskammern führt der Minister für Handel und
Gewerbe. Auf seinen Antrag kann eine Handelskammer durch Beschluß des Staats-
ministeriums aufgelöst werden. In diesem Falle müssen innerhalb dreier Monate
Neuwahlen vorgenommen werden.

Durch das Gesetz wurden die in den Städten Berlin, Stettin, Magdeburg,
Tilsit, Königsberg, Danzig, Memel und Elbing bestehenden, im Gegensatz zu den
Handelskammern auf freiwilligem Beitritt beruhenden kaufmännischen Korporationen
und das Kommerzkollegium in Altona aufrecht erhalten, welche im wesentlichen die
gleichen Aufgaben zu erfüllen haben wie die Handelskammern. Diesen Körper-
schaften ist aber gestattet worden, sich durch ein ministerieller Genehmigung unter-
liegendes Statut in Handelskammern umzuwandeln, eine Befugnis, von welcher
bisher das Kommerzkollegium in Altona und die Korporation in Magdeburg Gebrauch
gemacht haben.*) Trotz des Bestehens einer kaufmännischen Korporation kann für
ihren Bezirk unter den allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen eine Handelskammer
eingerichtet werden. In diesem Falle, der für Berlin und seine Vororte eingetreten
ist, erlöschen die öffentlich-rechtlichen Befugnisse der Korporation, insoweit nicht durch
ministerielle Verfügung Ausnahmen vorgesehen werden, während die Handelskammer
in ihren Zuständigkeiten keine Einbuße erfährt, übrigens kann durch ein ministerieller
Genehmigung unterworfenes Statut eine Vereinigung der Korporation mit der
Handelskammer herbeigeführt werden.

Die Organisation der Handelskammern, wie sie sich nach dem vorstehend ange-
deuteten Inhalte des Handelskammergesetzes in der Fassung der Novelle vom
19. August 1897 darstellt, ist in fast allen Einzelheiten als wohlgelungen anzu-
sehen. Der in der Entwicklung der Handelskammern zutage tretende Gedanke, diese
nach ihrer ursprünglichen Bestimmung vornehmlich beratenden Organe in
steigendem Umfange zu Verwaltungsausgaben heranzuziehen, hat volle Verwirklichung
in der Novelle gefunden, indem durch sie den Handelskammern die Möglichkeit gegeben
worden ist, für die in ihnen vertretenen Berufszweige Selbstverwaltungsorgane zu
werden und zu ihrem Nutzen Aufgaben zu übernehmen, zu deren Erfüllung Staat
und kommunale Selbstverwaltungskörper weder in gleicher Weife geeignet noch bereit
fein würden. Die materielle und rechtliche Grundlage für solche Verwaltungstätigkeit
ist dadurch gewährt, daß die Handelskammern mit weitgehendem Besteuerungsrecht
ausgestattet und durch den Besitz juristischer Persönlichkeit zum Abschlüsse von Rechts-
geschäften befähigt sind. Die Übernahme von Verwaltungsausgaben zum Nutzen ein-
zelner räumlicher Teile des Handelskammerbezirks oder einzelner Betriebszweige
wird durch die den Handelskammern verliehene Befugnis erleichtert, die hierdurch
begünstigten Beitragspflichtigen zu Präzipualbeiträgen heranzuziehen: eine Vorschrift,
die für die Tätigkeit der Handelskammern auf dem Gebiete des Fortbildungs- und
Fachschulwesens von Bedeutung werden kann.

Ob die Begrenzung der in die Handelskammerorganisation einbezogenen Berufs-
klassen der durch unsere wirtschaftlichen Verhältnisse bedingten Gliederung der
Erwerbsstände völlig entspricht, kann mit Fug bezweifelt werden. Die Ausscheidung

*) Durch Erlaß des Ministers für Handel und Gewerbe vom 7. August 1911 ist auch
die Umwandlung der Korporation der Kaufmannschaft zu Elbing in eine Handelskammer ge-
nehmigt worden. Ministerialblatt der Handels- und Gewerbeverwal-
tung. Herausgegeben im Königlichen Ministerium für Handel und Gewerbe. 11. Jahr-
gang. Berlin, Carl Heymanns Verlag, 1911. S. 313. — G. M.
        <pb n="376" />
        ﻿346 Zweiter Teil. Handel. XVI. Amtliche Handelsvertretungen.

des Handwerks mag in der historischen Entwicklung, welche zu einer selbständigen
Organisierung dieses Standes geführt hat, eine gewisse Rechtfertigung finden.
Sachlich erscheint sie, schon im Hinblick auf die Flüssigkeit der Grenze zwischen Hand-
werk und Industrie, ebenso anfechtbar, wie die Ausschließung des nicht register-
pflichtigen Kleingewerbes und Kleinhandels aus der Handelskammerorganisation.

Zu rühmen ist, daß für die Zusammensetzung der Handelskammern auf jede
Schablone verzichtet ist. Das zu erstrebende Ziel, daß in den Handelskammern die
Interessen, deren Wahrnehmung ihnen obliegt, eine wirkliche Vertretung finden, läßt
sich bei der Mannigfaltigkeit der Verhältnisse in den verschiedenen Handelskammer-
bezirken leichter erreichen, wenn dafür verschiedene Wege offen stehen. Von dieser
Erwägung aus gewährt das Gesetz die Möglichkeit, bei dem Aufbau der Handels-
kammern den besonderen Verhältnissen des einzelnen Bezirks gerecht zu werden,
indem es die Regelung sowohl des Wahlsystems als des Wahlverfahrens dem, nur
durch das Erfordernis ministerieller Genehmigung beschränkten, Selbstbestimmungs-
rechte der Handelskammern überläßt.

Nicht minder verdient Anerkennung die fast unbegrenzte Bewegungsfreiheit, die
den Handelskammern für ihre Geschäftsführung gewährt ist. Nur vereinzelte Vor-
schriften stellt in dieser Hinsicht das Gesetz auf; im übrigen ist alles der Entschließung
der Kammern überlassen. Sie sind allerdings staatlicher Beaufsichtigung unterworfen;
doch ist— abgesehen davon, daß diese sich nicht auf den sachlichen Inhalt ihrer Gut-
achten erstreckt — schon deshalb, weil die Aufsicht unmittelbar bei dem Minister liegt,
nicht anzunehmen, daß sie je zu bureaukratischer Bevormundung ausarten könnte.
Für die Finanzverwaltung der Handelskammern bestehen Schranken nur in so weit,
als ihre Aufwendungen nur für Zwecke erfolgen dürfen, welche innerhalb des —
übrigens sehr weit gespannten — Rahmens ihrer Aufgaben liegen, und als die Ge-
nehmigung des Ministers erforderlich ist, wenn zur Deckung des Bedarfs mehr als
10 v. H. der Gewerbesteuer ausgeschrieben werden sollen.

Wenn hiernach die Organisation der Handelskammern im einzelnen befriedigend
geregelt ist, so kann der Einrichtung als G a n z e m der Vorwurf nicht erspart bleiben,
daß sie auf falscher Grundlage aufgebaut ist. Vom Standpunkte dessen, welcher eine
Einmischung des Staats in die Gestaltung der wirtschaftlichen Verhältnisse grund-
sätzlich ablehnt, ist jede staatliche Organisierung einzelner Berufsstände zur Wahr-
nehmung ihrer einseitigen Wirtschaftsinteressen zu verwerfen, und es war nur folge-
richtig, daß bei der Beratung des Gesetzes von 1870 von den Anhängern dieser An-
schauung die Aufhebung des ganzen Instituts der Handelskammern beantragt wurde.
Wer dagegen anerkennt, — und diese Auffassung ist gegenwärtig unbedingt vor-
herrschend — daß der Staat auf wirtschaftlichem Gebiete wichtige, in der Gegenwart
vielleicht seine wichtigsten Aufgaben zu erfüllen habe, und wer demzufolge für eine
Organisierung der verschiedenen Interessengruppen überhaupt eintritt, für den ist der
Standpunkt gegeben, daß die zu schaffende Organisation diejenigen Wirtschafts-
gruppen, für welche sie bestimmt ist, vollständig erfasse, und daß sie eine Gestalt
erhalte, in der sie befähigt ist, die ihr im Staatsorganismus zugewiesene Stellung
auszufüllen. Diesen Anforderungen entspricht die preußische Handelskammer-
organisation nicht. Denn es find trotz der fortschreitenden Entwicklung der Handels-
kammern immer noch einzelne Teile des Staatsgebiets in die Handelskammerorgani-
sation nicht einbezogen. Ebensowenig kann in Abrede gestellt werden, daß unter
den bestehenden Handelskammern nicht wenige sind, welche nach ihrer wirtschaftlichen
Bedeutung und Leistungsfähigkeit auf eine selbständige Existenz keinen Anspruch
haben.

Im Verwaltungswege wird man zu einer befriedigenden Lösung der Handels-
kammerfrage schwerlich gelangen. Gewiß kann erreicht werden und ist in steigendem
        <pb n="377" />
        ﻿3. Der Handelskammersekretär.

347

Maße erreicht worden, daß bisher unvertretene Gebiete in die Handelskammer-
organisation einbezogen werden. Zu einer zweckentsprechenden Ab-
grenzung der Kammerbezirke wird man dagegen so lange nicht kommen, als
für die Einrichtung und Abgrenzung der Handelskammern die Wünsche der Inter-
essenten entscheidend sind. Solange dies der Fall, wird der Lokalpatriotismus
der beteiligten Gebietsteile sich fast stets als stärker erweisen als Erwägungen, die,
von den Allgemeininteressen des Handels und der Industrie ausgehend, auf eine
planmäßige Ausgestaltung des Instituts der Handelskammern abzielen. Eine solche
ist nur zu erreichen, wenn die Abgrenzung der Handelskammerbezirke der ent-
scheidenden Mitwirkung der Beteiligten entzogen wird, sei es, daß sie unmittel-
bar durch Gesetz geschieht, sei es, daß sie einer nach freiem Ermessen entscheidenden
Staatsbehörde übertragen wird. Hiernach kann in dem Handelskammergesetze von
1870 trotz der Verbesserungen, die es durch die Novelle erfahren hat, der Schlußstein
der Entwicklung dieses Instituts nicht erblickt werden, sondern es bleibt die Ein-
richtung obligatorischer, das ganze Staatsgebiet überspannender, systematisch abge-
grenzter Handelskammern zu erstreben.

Anmerkung. Im Deutschen Reiche gibt es 183 amtliche Handelsvertretungen. Davon
entfallen auf: Preußen 90, Bayern 8, Sachsen 5, Württemberg 8, Baden 9, Hessen 7, Mecklen-
burg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz zusammen 1, Sachsen-Weimar-Eisenach 1, Olden-
burg 1, Braunschweig 1, Sachsen-Meiningen 4, Sachsen-Altenburg 1, Sachsen-Koburg-Gotha 2,
Anhalt 1, Schwarzburg-Rudolstadt 1, Schwarzburg-Sondershausen 1, Reuß älterer Linie 1,
Reuß jüngerer Linie 1, Lippe 1, Lübeck 1, Bremen 2, Hamburg 2, Elsaß-Lothringen 4. In
Waldeck und in Schaumburg-Lippe fehlen amtliche Handelsvertretungen. — Seit mehr als
100 Jahren bestehen die folgenden Handelskammern: Mainz (gegründet 1798), Straßburg und
Köln (1802), Krefeld, Aachen und Eupen (1804), Frankfurt a. M. (1808). s. Jahrbuch
der Deutschen Handelskammern und sonstigen amtlichen Handelsvertretungen-
Herausgegeben durch Wendtland- 2. Ausgabe 1910. Leipzig. C. L. Hirschfeld, 1910. S. 3—4
und S. 16. — G. M.

3.	Der Handelskammersekretär.

Von Gotthard Roßbach.

R o h b a ch , Der deutsche Handelskammersekretär. In: Annalen des Deutschen Reichs
für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtspflege. Herausgegeben von v. Eheberg und Dyroff.
Jahrgang 1906. München, I. Schweitzer Verlag (Artur Sellier), 1906. S. 151—154.

Es dürfte wohl kaum einen Beamtenstand geben, über den in den nicht un-
mittelbar interessierten Kreisen eine so wenig klare Vorstellung herrscht, als den des
Handelskammersekretärs. Es kann das im Grunde nicht wunder-
nehmen; denn seine Aufgabe ist, im stillen zu arbeiten, und seine Person hat not-
wendigerweise zurückzutreten, wenn er nicht den Zwecken schaden will, denen er sich
dienstbar gemacht hat. Zwar ist die Zahl der über ganz Deutschland verstreuten
Handelskammersekretäre keine große, sie beträgt kaum mehr als 200; indessen ist es
ein Stand, der vermöge seiner Arbeitsleistungen und der Eigenartigkeit seiner Ver-
hältnisse vieles bietet, was auch die Beachtung weiterer Kreise verdient.

Der Sekretär ist nicht Mitglied oder gar Leiter der Kammer, — eine
Anschauung, der man selbst in Kaufmanns- und Juristenkreisen nicht selten begegnet,
— sondern er ist ihr Organ, allerdings ihr erstes und wichtigstes Organ; denn von
seiner Arbeitskraft und Umsicht, seinem schriftstellerischen Geschick, der Tiefe seiner
Bildung wird es abhängen, welche Form und welches sachliche Gewicht den
Äußerungen der Kammer gegeben wird, und das bedingt wiederum vielfach den
Erfolg der gefaßten Beschlüsse und Kundgebungen der Kammer.
        <pb n="378" />
        ﻿B48	Zweiter Teil. Handel. XVI. Amtliche Handelsvertretungen.

Betrachten wir uns nun die Tätigkeit des Handelskammer-
sekretärs etwas näher, so zeigt sich ein außerordentlich verzweigtes Arbeitsfeld,
das mit der Größe der Kammer und deren Interessen an Vielgestaltigkeit und Um-
fang zunimmt. Ja man darf sagen, daß es kaum eine Tätigkeit im öffentlichen
Leben geben mag, die so verschiedenartige Materien zu behandeln hat. Es kommt
ihr in dieser Beziehung höchstens die des Rechtsanwalts nahe, mit der die Tätigkeit
des Sekretärs einer Handelskammer überhaupt manches Verwandte hat. In erster
Linie sind es Gesetzgebungs-, Verkehrs-, Zollangelegenheiten, die zu bearbeiten sind.
In der Gesetzgebung kommen in Betracht Fragen des Handels-, Wechsel-, Seerechts,
des Konkursrechts, der Patentgesetzgebung, des Versicherungsrechts, des Gewerbe-
rechts, insbesondere des in der Gewerbeordnung geregelten, der Börsen- und der
Steuergesetzgebung, ferner eine Menge Fragen des partikularen Verwaltungsrechts
usw. Auf dem Gebiete der Verkehrsangelegenheiten handelt es sich natürlich haupt-
sächlich um das Eisenbahnwesen (Personen- und Gütertarife, Zugverbindungen, Er-
richtung von Eisenbahnlinien) sowie das Post- und Telegraphenwesen. In Zoll-
sachen stehen im Vordergrund die Zolltarife und die Handelsverträge, die ja gegen-
wärtig eine ganz besondere Bedeutung gewonnen haben. Dazu kommt in vielen
Fällen, besonders bei größeren Kammern eine ausgedehnte Verwaltungstätigkeit, da
vielfach die Kammern eigene Gebäude haben oder ihnen die Verwaltung von Lehr-
anstalten, Börsen usw. übertragen ist; auch hat der geschäftsführende Sekretär einen
manchmal ziemlich zahlreichen Stab von Beamten unter sich, deren Arbeiten sowie
Anstellungs- und Entlassungsverhältnisse ihm zu mehr oder weniger selbständiger
Beaufsichtigung und Verfügung übertragen sind. Ferner hat der Sekretär den
ziemlich ausgedehnten Schriftwechsel und den persönlichen Verkehr mit den im
Bezirk eingesessenen Kaufleuten, mit andern Kammern und Behörden jeder Art zu
leiten oder selbst zu besorgen, je nachdem ihm Hilfskräfte zur Seite stehen oder es
die Wichtigkeit der Angelegenheiten erheischt.

Diese Vielseitigkeit der Arbeit des Sekretärs, die natürlich nur in ihren Haupt-
zweigen und in großen Zügen gegeben werden kann, führt zu der weiteren Frage,
welche Vorbildung ein Sekretär haben muß. Ist er Jurist, Nationalökonom, Kauf-
mann oder was sonst? Wollte man einen idealen Handelskammersekretär zeichnen,
so müßte dieser ausgerüstet sein mit der Urteilsschärfe des Juristen, mit dem Forscher-
drang des Nationalökonomen und dem weiten, praktischen Blick des Kaufmanns; er
müßte aber gleichzeitig die Bildung von allen dreien haben.

Dem Charakter des Kaufmanns entsprechend binden sich die Kammern in der
Wahl ihrer leitenden Beamten nicht an ein Schema, sondern sie nehmen diejenigen,
die ihnen jeweils ihrer ganzen Ausbildung, ihrem Lebensgang, ihren Erfahrungen
nach als die geeignetsten erscheinen. Das Bestehen bestimmter Examina (Assessor-
examen, juristisches oder philosophisches Doktorexamen) ist zwar von manchen
Kammern vorgeschrieben, und eine abgeschlossene akademische Bildung wird von den
meisten vorausgesetzt, aber eine bestimmte Regel besteht nicht. Auch die bestehenden
Handelskammergesetze haben den Kammern in dieser Hinsicht völlig freie Hand ge-
lassen.

Dementsprechend ist auch die Vorbildung der Sekretäre außerordentlich ver-
schieden, und sollte man es zeichnerisch darstellen, so würde das ein sehr bunt-
scheckiges Bild geben. Es sind Rechtsanwälte, ehemalige Richter, frühere Referen-
dare, Kaufleute mit nachfolgender Hochschulbildung, Nationalökonomen, Hochschul-
dozenten, ehemalige Offiziere, frühere Philologen uff. Die Juristen und National-
ökonomen überwiegen und werden auch gern bei Anstellungen bevorzugt. Manche
werden versucht sein zu sagen, daß es unter allen diesen zum großen Teil aus anderen
Berufsständen herübergekommenen Leuten wohl viele weniger gute Elemente geben
        <pb n="379" />
        ﻿4. Der Deutsche Handelstag.

349

wird, die eben in ihrem bisherigen Beruf nicht weitergekommen sind. Es darf in-
dessen ausgesprochen werden, daß dies im großen und ganzen nicht der Fall ist.
Einmal hängt das Vertretensein anderer Stände damit zusammen, daß eben nur
solche Personen für die Sekretärstellungen geeignet sind, die bereits praktische Er-
fahrungen gesammelt und das Leben kennen gelernt haben; sodann tritt es hier noch
weit mehr als anderwärts hervor, daß minderwertiges Material sich von selbst sehr
bald verbraucht. Dafür sorgt die ständige Berührung mit dem praktischen Leben, mit
der Öffentlichkeit, die die Arbeiten der Kammern und damit auch die der Sekretäre
einer ständigen, oft recht scharfen Kritik unterzieht, und die Tüchtigkeit in der Arbeit,
die dadurch herangezogen wird, setzt auch moralische Festigkeit voraus. Es spricht
jedenfalls zugunsten des Standes, daß eine ganze Anzahl von Reichs- und Land-
tagsabgeordneten aus ihm hervorgegangen sind, daß ferner ehemalige Handels-
kammersekretäre in hohen und höchsten Staatsstellungen, in der städtischen und
sonstigen Verwaltung stehen. So sind z. B. der Präsident des Kaiserlichen
Statistischen Amts van der Borght,*) der frühere bayerische Kultusminister v. Land-
mann, mehrere Ministerialdirektoren, sowie Dozenten an technischen und sonstigen
Hochschulen aus diesem Stande hervorgegangen.

Der freien Entfaltung der Fähigkeiten ist hier der weiteste Spielraum gelassen;
es gibt keine Schranken der Anciennetät, aber auch keinen Anspruch auf das Amt
durch Examina, sondern nur derjenige kommt vorwärts und kann sich halten, der tat-
sächlich etwas leistet. Es herrscht, um kaufmännisch zu reden, unbeschränkte Gewerbe-
freiheit, die alle Kräfte zur Entwicklung bringt und allerdings infolgedessen auch den
schwächeren Elementen das Dasein sauer genug macht. Es liegt in diesem freien
Wettbewerb ein gut Stück Demokratismus, und von Beamtenhierarchie oder Nepo-
tismus ist nichts zu spüren, da der Befähigungsnachweis jeden Tag von neuem er-
bracht werden muß und die fast in jeder Kammer vertretenen widerstreitenden oder
wenigstens voneinander unabhängigen Elemente dafür sorgen, daß Mängel aufgedeckt,
Fehler beleuchtet werden.

4.	Der Deutsche Handelstag.

Bon Heinrich Soetbeer.

S o e t b e e r, Der Deutsche Handelstag. In: Deutsche Wirtschaftszeitung. Herausgegeben
von Apt und Voelcker. 1. Jahrgang. Berlin, R. v. Deckers Verlag, G. Schenck, 1908.
Sp. 146—149.

Der Deutsche Handelstag vereinigt sämtliche gesetzlich zur Vertretung von
Industrie und Handel berufenen Handelskammern, Handels- und Gewerbekammern
und kaufmännischen Korporationen im Deutschen Reich.

Rach der Satzung, die in ihrer gegenwärtigen Fassung mit einer durch-
greifenden Neuordnung des Deutschen Handelstags am 9. Januar 1901 beschlossen
wurde, haben die genannten Körperschaften das Recht, Mitglieder zu werden.
Außerdem gehören dem Deutschen Handelstag noch einige freie Vereine an. . . .

Der Name des Deutschen Handelstags hat zu der Meinung Anlaß gegeben, als
ob dieser als Vertreter nur des Handels und nicht auch der Industrie anzusehen
sei. Diese Meinung, an deren Verbreitung im Kreise rein industrieller Körperschaften
gelegentlich ein Interesse betätigt worden ist, muß als durchaus irrig zurückgewiesen
werden. Das Wesen des Deutschen Handelstags wird durch das Wesen der Handels-

*) van der Borght ist am 1. April 1912 aus dem Reichsdienste ausgetreten und Direktor
des Verbandes zum Schutze des deutschen Grundbesitzes und Realkredits geworden. — G. M.
        <pb n="380" />
        ﻿350 Zweiter Teil. Handel. XVI. Amtliche Handelsvertretungen.

kammern bestimmt, und in diesen überwiegen als Mitglieder nicht die Kaufleute im
engeren Sinne, sondern die Industriellen. Sodann lehrt ein überblick über das
Arbeitsgebiet des Deutschen Handelstags, daß von ihm ebensowenig die auf die
Industrie wie die auf den Handel bezüglichen Angelegenheiten vernachlässigt werden,
mag auch in früheren Jahrzehnten dies oder jenes Versäumnis (z. V. betreffs
Arbeiterversicherung) begangen worden sein. Schließlich ist auch in den meisten An-
gelegenheiten, welche die wirtschaftlichen Körperschaften beschäftigen, eine Scheidung
der industriellen und kommerziellen Interessen gar nicht möglich. Wie es sich als
zweckmäßig erweist, daß in den Handelskammern kraft Gesetzes Industrie und Handel
in den einzelnen Bezirken ihre gemeinsame Vertretung finden, so ist es auch für
den Deutschen Handelstag ein besonderer Vorzug, daß er die das ganze Reich um-
fassende Vertretung der genannten beiden Berufszweige darstellt.

Die Vollversammlungen des Deutschen Handelstags finden in der
Regel nur einmal jährlich statt und pflegen von etwa 300 Personen besucht zu werden.
Beide Umstände machen es erforderlich, in der Auswahl der in ihnen zu erörternden
Angelegenheiten Beschränkung zu üben. Die weitaus meisten, insbesondere die für
eine Beratung in großer Versammlung minder geeigneten Angelegenheiten werden
von dem in wohlüberlegter Weise aus etwa 50 Personen zusammengesetzten Aus-
schuß erledigt und der Vollversammlung nur im Geschäftsbericht unterbreitet, zu dem
Bemerkungen gemacht werden können. Zur Vorbereitung der Ausschußsitzungen und
Vollversammlungen wurden früher nur in einzelnen besonderen Fällen Kommis-
sionen eingesetzt. Seit Jahren hat sich aber die Tätigkeit des Deutschen Handelstags
derart gesteigert, daß neben solchen Sonderkommissionen eine Reihe ständiger Kom-
missionen eingerichtet werden mußte. In diesen Kommissionen vollzieht sich jetzt ein
großer Teil der Arbeit des Deutschen Handelstags unter hingebender und lebhafter
Beteiligung seiner Mitglieder.

Während die Vertretungskörperschaften für das Handwerk von Reichs wegen
errichtet sind, sind diejenigen für Industrie und Handel wie auch für die Landwirtschaft
Sache der Einzelstaaten. Es bestehen die Handelskammern auf der Grundlage eines
preußischen Gesetzes, eines sächsischen Gesetzes usw. Aus diesem Grunde kommt für
den Deutschen Handelstag ein amtlicher Charakter, mag man den für wünschens-
wert halten oder nicht, n i ch t in Frage. Er ist ein freier Verband gesetzlicher Körper-
schaften. Gleichwohl wird er natürlich auch von den Behörden anerkannt und in
Anspruch genommen. Wie die erste Vollversammlung des Deutschen Handelstags in
Heidelberg im Auftrag des Großherzogs von Baden vom Präsidenten des badischen
Handelsministeriums mit einer trefflichen Rede*) begrüßt wurde, so wird der Deutsche

*) Aus Weizels Rede mögen zwei Stellen nach Gensel, Der Deutsche Handels-
tag in seiner Entwickelung und Tätigkeit 1861—1901. Berlin, Carl Heymanns Verlag, 1902.
S- 4 hier Platz finden:

„Ein reiches Gebiet der Tätigkeit liegt vor Ihnen; Sie werden Ihre Aufgabe lösen,
weil Sie derselben sich klar bewußt sind. Wohl werden sich auch Ihnen große Schwierig-
keiten in den Weg stellen, denn wo es sich um Interessen handelt, liegt der Widerstreit derselben
sehr nahe. Eine ruhige und objektive Vorprüfung aller wichtigeren Fragen, ein offener
gegenseitiger Austausch der Überzeugungen wird aber wohl manches Vorurteil, manches Miß-
verständnis und vorgefaßte Meinungen beseitigen und auf eine Übereinstimmung der An-
sichten hinwirken. Und wo dies oft kaum erreichbar erscheint, da wird die Liebe zum ge-
meinsamen großen Ganzen der Leitstern sein, der Sie den rechten Weg führt. So werden
gewiß die Interessen des deutschen Handelsstandes eine Vertretung finden, der es an Erfolg
nicht fehlt.

Lassen Sie mich aber noch eine weitere und wohl von allen die schönste Hoffnung
aussprechen, die ich an den Bestand und das Gedeihen des Handelstages so gerne geknüpft
        <pb n="381" />
        ﻿4. Der Deutsche Handelstag.

351

Handelstag in seinen Vollversammlungen seit langer Zeit regelmäßig zu seiner be-
sonderen Genugtuung vom StaatssekretärdesJnnern mit einer Ansprache
ausgezeichnet. Daneben wohnen den Versammlungen auch andere Vertreter der
Zentralbehörden bei, wenn auch bei weitem nicht in dem Umfang wie beim Deutschen
Landwirtschaftsrat.

Während die Handelskammern in einigen mittleren Bundesstaaten, wie Sachsen,
Baden und Hessen, regelmäßig Zusammenkünfte veranstalten, gibt es eine derartige
Vereinigung für die Gesamtheit der preußischen Handelskammern nicht; vielmehr ver-
sieht der Deutsche Handelstag zugleich auch die Zentral st ellefürdiepreußi-
fchenHandelskammern. Dies ist in so fern natürlich, als die Mehrzahl seiner
Mitglieder preußische Handelskammern sind und er seinen Sitz in der preußischen
Hauptstadt hat; und dies ist auch deshalb gut, weil ein Preußischer Handelstag neben
dem Deutschen Handelstag den letzteren beeinträchtigen und damit alle Handels-
kammern, das Interesse der Gesamtheit schädigen würde. Als Zentralstelle für die
preußischen Handelskammern wird der Deutsche Handelstag vom Preußischen
MinisterfürHandelund Gewerbe u. a. darin anerkannt, daß der Minister
die im Auftrag des Deutschen Handelstags von dessen Generalsekretär herausgegebene
Zeitschrift „Handel und Gewerbe" für seine amtlichen Mitteilungen an die Handels-
kammern benutzt.

Die genannte Zeitschrift, die früher im Auftrag der vereinigten Sekretäre
deutscher Handels- und Gewerbekammern herausgegeben wurde, ist Anfang 1898 vom
Deutschen Handelstag übernommen worden. Sie verfolgt den Zweck, einerseits die
gesamte Tätigkeit der deutschen Handelskammern systematisch zu verarbeiten und zu
gesteigerter Geltung zu bringen, andererseits die Handelskammern durch Mitteilung
von Äußerungen und Bestrebungen der übrigen Handelskammern und durch andere
Mitteilungen in ihrer Tätigkeit zu unterstützen. Zu Anfragen an die Handelskammern
wird die Zeitschrift nicht nur vom Preußischen Minister für Handel und Gewerbe,
sondern auch vom Kaiserlichen Patentamt und von Eisenbahn-
behörden benutzt.

P r ä s i d e n t des Deutschen Handelstags ist seit 1905 der Präsident der Ältesten
der Kaufmannschaft von Berlin Johannes Kaempf; von 1888 an war es bis zu
seinem, am 17. Juli 1905 erfolgten Tode Geheimer Kommerzienrat Frentzel (Berlin),
vorher seit 1870 mit kurzer Unterbrechung Geheimer Kommerzienrat Delbrück (Berlin);
im ersten Jahrzehnt des Bestehens des Deutschen Handelstags fand ein häufiger
Wechsel in der Leitung statt.

Generalsekretäre waren Dr. Maron, Dr. Alexander Meyer, Dr. Rentzsch,
Konsul z. D. Annecke und, seit 1897, Dr. Soetbeer.

sehen möchte. Mit vieler Mühe, großer Beharrlichkeit und Überwindung der mannigfaltigsten
Schwierigkeiten wurde eine größere Einigung der deutschen Staaten auf vielen Gebieten der
materiellen Interessen erreicht. Möchten diese Erfolge, die in Ihnen einen wesentlichen Stütz-
punkt haben werden, dazu führen, daß das deutsche Vaterland auch in politischer Be-
ziehung zu größerer Einigung gelange, und daß ihm diejenigen Einrichtungen zuteil werden,
welche die Bedingungen seiner Kraft und Größe sind." — G. M.
        <pb n="382" />
        ﻿-352

Zweiter Teil. Handel. XVI. Amtliche Handelsvertretungen.

5.	Der Deutsche Handelstag 1861—1911*).

Von Heinrich Soetbeer.

S o e t b e e r, Festrede über den Deutschen Handelstag während der 50 Jahre seines
Bestehens. In: Feier des fünfzigjährigen Bestehens des Deutschen Handelstags. Heidelberg
13. Mai 1911- Berlin, Liebheit &amp; Thiesen, 1911. S- 44—49 und S. 51.

50 Jahre der Entwickelung, 50 Jahre der Tätigkeit, — eine kurze Spanne im
Hinblick auf die Geschichte eines Volkes, eine lange Zeit für das Leben des einzelnen.
Von denen, die heute vor 50 Jahren in dieser Stadt den Deutschen Handelstag
gründeten, wie viele wandeln noch unter der Sonne? Vielleicht nur zwei!**) Wie
viele von ihnen gibt es, die seitdem dauernd beim Deutschen Handelstage mitgewirkt
haben? Niemanden! Und doch, wie gerne möchte ich, daß ein solcher vorhanden
wäre und statt meiner zu Ihnen reden könnte aus persönlicher, lebendiger Erfahrung
und Kenntnis der ganzen Geschichte des Deutschen Handelstags.

Insbesondere auch der ersten anderthalb Jahrzehnte dieser Geschichte. Freilich
haben wir seit jener Zeit große Fortschritte gemacht, wirtschaftlich wie polittsch, und
haben auch einen festen Bau in der Organisation der Vertretung wirtschaftlicher Inter-
essen gewonnen. Jedoch viel schöner und interessanter als die Zeiten der Vollendung
find immer die Zeiten des We r d e n s, die Zeiten, in denen Neues geschaffen
wird. Beneidenswert sind mir immer diejenigen erschienen, die als Männer die
sechziger und die ersten siebziger Jahre des vorigen Jahrhunderts erlebt haben, in
denen die Errichtung des Deutschen Reiches vorbereitet wurde und sich vollzog.

Zur Vorbereitung rechne ich auch den Zusammenschluß der Geister und der
Männer, der zu des Deutschen Handelstages Gründung führte. Die Bedürfnisse des
Handels waren es, die den Deutschen Zollverein, den wichtigen Vorläufer des
Deutschen Reiches, ins Leben riefen. Der Handel ist es, der die Grenzen der kleinen
und der großen Staaten und Völker überschreitet, der das Band des Friedens um sie
schlingt, der die Forderung erhebt und dahin wirkt, daß das in der Buntfcheckigkeit
der Bedingungen für seine Betätigung liegende Hemmnis beseitigt und ein einheit-
liches Recht geschaffen werde. Es ist kein Zufall, daß vor dem Bürgerlichen Gesetz-
buch das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch und vor dem Deut-
schen Reich mit Kaiser und Reichstag der Deutsche Handelstag entstanden ist.

Den Weckruf zur Gründung des Deutschen Handelstags, der „neuen deutschen
Hansa", wie es in einer Veröffentlichung kurz nach der Gründung hieß, ließ Theodor
Frey ergehen, der Vorsitzende der Handelsinnung der kleinen am Neckar zwischen
Heilbronn und Heidelberg gelegenen Stadt Eberbach. Seine Anregung fand am
15. Mai 1860 begeisterte Zustimmung im Badischen H a n d e l s t a g , der in
Heidelberg versammelt war und die Heidelberger Handelskammer mit der Einladung
zu einer allgemeinen Beratung deutscher Handelsleute und Industrieller, zu einem
ersten Deutschen Handelstag betraute. Die Heidelberger Kammer und ihr
tatkräftiger Präsident R i tz h a u p t nahmen sich der Aufgabe mit Eifer und Erfolg
an, wobei der Umstand zu statten kam, daß ebenso wie in Baden auch in Preußen
eine Vereinigung der Handelskammern in einem Handelstag bereits vorhanden

*) Vgl. jetzt das große Quellenwerk: Der Deutsche Handelstag 1861-1911-
Herausgegeben vom Deutschen Handelstag. 1. Bd. Berlin, Carl Heymanns Verlag, 1911-
XII und 486 S. — G. M.

**) Geh. Oberregierungsrat vr. jur. b. c. Pfister (Heidelberg), Protokollführer bei der
ersten Vollversammlung des Deutschen Handelstags, und Altstadtrat Ammann (Heidelberg),
der als Mitglied der Handelskammer zu Heidelberg bei der Gründung des Deutschen Handels-
tags beteiligt gewesen sein soll.
        <pb n="383" />
        ﻿5. Der Deutsche Handelstag 1861—1911.

353

war. In einem Rundschreiben konnte die Heidelberger Kammer bemerken,
daß, wenn für die Versammlung die Wahl auf einen b a d i f ch e n Platz fallen würde,
dem Unternehmen nicht nur von der Regierung, fondern auch von dem
Landesfür st en jeder mögliche Vorschub geleistet werden dürfte. Die Wahl fiel
auf Heidelberg, und die badische Regierung bewilligte 1500 Gulden als Beitrag zu
den Kosten der Versammlung.

Montag, der 13. Mai 1861, ist angebrochen; es ist morgens 9 Uhr. Die
alte Aula der Heidelberger Universität, geschmückt mit den Büsten des Grohherzogs
Friedrich und der Großherzogin von Baden, erwartet die Vertreter von Deutschlands
Handel und Industrie. Da nahen sie in feierlichem Zuge mit schwart-rot-goldener
Fahne, geschmückt mit Schleifen in denselben Farben als Symbol der anzustrebenden
Einheit Deutschlands. Das ganzeDeutschlandsolles sein, nicht nur von der
Maas bis an die Memel, sondern auch von der Etsch bis an den Belt! Ja, von der
Adria her hat Triest Vertreter entsendet, die sich mit den weiteren österreichischen
Vertretern aus Wien, Brünn, Olmütz, Prag und Reichenberg vereinigen. Aus dem
Zollverein sind, von Memel bis Konstanz, mehr als 70 Plätze vertreten. Auch
Holsteiner, Hamburger, Bremer und Lübecker sind gekommen.

Ritzhaupt e r ö f f n e t die Versammlung. Im Namen des Großherzogs begrüßt
sie der Präsident des badischen Handelsministeriums W e i z e l mit einer vortrefflichen
Rede, die in die Hoffnung ausklingt, es möchten die Erfolge, die im Deutschen Handels-
tag einen wesentlichen Stützpunkt haben würden, dazu führen, daß das deutsche
Vaterland auch in politischer Beziehung zu größerer Einigung gelange und diejenigen
Einrichtungen erhalte, welche die Bedingungen seiner Kraft und Größe seien; dies sei
die schönste Hoffnung, die er an den Bestand und das Gedeihen des Handelstags
geknüpft sehen möchte, ss. oben S. 350*).j

Es folgen die Wahlen. Aus ihnen geht als erster Präsident des Deutschen
Handelstags D a v i d H a n s e m a n n hervor. Ein bedeutender Mann! Als Sohn
eines Pfarrers auf der Elbinsel Finkenwärder bei Hamburg geboren, hat er durch
eigene Tüchtigkeit Großes erzielt. In Aachen hat er die Aachener und Münchener
Feuerversicherungsgesellschaft ins Leben gerufen; 1848 ist er preußischer Finanz- und
Handelsminister, bis 1851 Chef der Preußischen Bank gewesen; jetzt steht er an der
Spitze der von ihm gegründeten Direktion der Diskontogesellschaft. Unter seiner
Leitung beginnen die Verhandlungen des Deutschen Handelstags.

Erster Gegenstand der T a g e s o r d n u n g ist die S a tz u n g. Dr. Hermann
Weigel, Sekretär der Handelskammer zu Breslau, hat sie entworfen und ist
Berichterstatter, ein Mann, von dem bei späterer Gelegenheit gerühmt wurde, daß
er von Anfang an am tiefsten den idealen Gedanken erfaßte, der den Deutschen
Handelstag zusammengeführt habe und auch in Zukunft zusammenhalten müsse. Mit
geringen Änderungen wird der Satzungsentwurf angenommen.

Adolf Soetbeer, Sekretär der Kommerzdeputation (später Handelskammer)
zu Hamburg, tritt als nächster Berichterstatter auf. Er ist kein glänzender Redner,
kein Schönredner, aber ein Mann von weiten und tiefen Kenntnissen, die er mit
unermüdlichem Fleiß erwirbt und verwertet, dabei von praktischem Blick. Die klare
Sachlichkeit ist es, die ihm für feine Ausführungen die Aufmerksamkeit schafft und
den Erfolg sichert. Er spricht über die Einführung einheitlichen Maßes und
Gewichtes und die Einführung einheitlicher M ü n z e in Deutschland. Das waren
die Gegenstände, die gewürdigt wurden, als erste der Beschlußfassung des Deutschen
Handelstags unterbreitet zu werden. Der Berichterstatter fordert die Einheitlichkeit
und empfiehlt das Meter, das Liter, das metrische Pfund zu 500 g, er empfiehlt die
Mark mit Teilung in 100 Pfennige, ohne damit zunächst der Lösung der Währungs-
Mol lat, Volkswirtschaftliches Luellenbuch. 4. Ausl.	23
        <pb n="384" />
        ﻿354 Zweiter Teil. Handel. XVI. Amtliche Handelsvertretungen.

frage vorzugreifen. In diefem Sinne werden einstimmige Beschlüsse gefaßt, die später
ihre Erfüllung finden.

Weiterhin steht die Organisation des Zollvereins zur Erörterung. Der
fernere Bestand und die weitere Ausdehnung des Vereins, dem Österreich, die beiden
Mecklenburg, Holstein und Lauenburg, die drei Hansestädte nicht angehören, wird
für sehr wichtig erklärt. Zu seiner Entwickelung wird die Abschaffung der gegen-
wärtigen schwerfälligen Verfassung, nach der Beschlüsse nur mit Einstimmigkeit aller
Vereinsstaaten gefaßt werden können, gefordert.

Schließlich spricht sich der Deutsche Handelstag in seiner ersten Vollversammlung
noch dafür aus, daß das Handelsgesetzbuch, das damals im Entwurf vorlag,
in allen Bundesstaaten eingeführt und die Organisation von Handelsgerichten
in Angriff genommen werde, daß man die Eisenbahntarife möglichst nach
gleichen Einheitssätzen bilde, daß die von einzelnen Vereinsstaaten in Handels-
verträgen ausbedungenen Vorteile tunlichst auch auf die übrigen Staaten erstreckt
und daß die T r a n s i t a b g a b e auf der Berlin-Hamburger Eisenbahn und alle noch
bestehenden Flußzölle abgeschafft werden.

Fürwahr eine reiche und bedeutende Tagesordnung für die sechstägige Ver-
sammlung, auf deren Festprogramm, wie heuer, ein Festmahl, die Schloßbeleuchtung
und Ausslüge standen!

Unmöglich kann ich die unabsehbare Reihe der späteren Verhand-
lungsgegenstände des Deutschen Handelstags hier vorführen; ich kann nur
einiges herausgreifen.

Gleich die zweite Vollversammlung, 1862 in München, war vielleicht die auf-
regendste, die politisch bedeutsamste von allen, die der Deutsche Handelstag abgehalten
hat. Wiederum stand auf der Tagesordnung die Organisation des Zollvereins,
daneben aber oder davor die Zolleinigung mit Österreich und der
Handelsvertrag mit Frankreich, den Preußen abgeschlossen hatte, und
dessen Annahme durch den Zollverein die große Frage war und von Österreich
bekämpft wurde. Welche Bedeutung man den bevorstehenden Verhandlungen des
Deutschen Handelstags beimaß, geht daraus hervor, daß sogar die Regierung in
Österreich die Handelskammern aufforderte, dem Handelstag beizutreten. In den
Verhandlungen entspann sich ein erbitterter Kampf, der in den verschiedenen handels-
politischen Bestrebungen Preußens und Österreichs seinen Grund hatte. Seit der
1848er Versammlung in der Paulskirche in Frankfurt a. M. war, wie v. Sybel aus
Düsseldorf bemerkte, kaum eine Versammlung gewesen, die sich mit dieser vergleichen
konnte. Hansemann sprach gegen die Politik der preußischen Regierung und
stellte das Interesse an einer Zolleinigung mit Österreich voran. Darüber kam es zum
Bruch zwischen ihm und Hermann v. Beckerath, dem Reichsfinanzminister von 1848,
der die Handelskammer zu Krefeld vertrat. „Mit Herrn Hansemann", sagte er, „ver-
band mich eine langjährige mir sehr wert gewordene Gemeinschaft der politischen
Gesinnung. Sie ist aufgelöst." Die Abstimmung erfolgte zugunsten des Handels-
vertrags mit Frankreich. Hansemann lehnte die Wiederwahl in den Ausschuß ab;
v. Beckerath wurde sein Nachfolger als Vorsitzender. Das Verhältnis zu Ö st e r r e i ch
erlitt einen schweren Stoß; die 1862 von dort beigetretenen 40 Mitglieder traten fast
alle in den nächsten beiden Jahren wieder aus; einige wenige österreichische Mit-
glieder blieben bis 1867.

Auch in der Folge waren es die Zollfragen, die am ehesten zu Streitigkeiten
innerhalb des Deutschen Handelstags führten. Meinungsverschiedenheiten über die
Eisenzölle gaben Ende der 1870er, über die Getreidezölle Mitte der
1880er Jahre Veranlassung, daß eine Reihe von Mitgliedern austrat. Als im Januar
1901 über die Zölle auf Lebensmittel verhandelt wurde, wollte die eine
        <pb n="385" />
        ﻿5. Der Deutsche Handelstag 1861—1911.

355

Partei, dem vorsichtigen Rate des Ausschusses widerstrebend, einen scharfen Beschluß
gegen jede Erhöhung dieser Zölle herbeiführen. Es gelang ihr auch; indessen wurde
der Beschluß nur mit 147 Stimmen gegen 144 Stimmen gefaßt, so daß von keinem
Erfolge gesprochen werden konnte. Man ließ sich dies zur Lehre dienen, und als noch
im selben Jahre, im September, von neuem über die Angelegenheit verhandelt wurde,
begnügte man sich damit, eine wesentliche Ermäßigung der Lebensmittelzölle des
damaligen Tarifentwurfs zu fordern. Hiergegen stimmte niemand; es fanden nur
einige Stimmenthaltungen statt.

Bei den neueren Verhandlungen über die Richtlinien der Handelsver-
tragspolitik ergab sich eine erfreuliche Übereinstimmung der Meinungen, so daß
der grundsätzliche Standpunkt desDeutschen Handelstags mitNachdruck vertreten werden
konnte. Daneben bot sich Gelegenheit, in der systematischen Bearbeitung aller aus
Einzelheiten gerichteten Wünsche eine große und nützliche Arbeit zu leisten.

Mit Befriedigung kann man auch auf die Verhandlungen zurückblicken, die,
beginnend mit der Bersammlung von 1861, über das Geldwesen und dann auch
über das Bankwesen im Deutschen Handelstag stattfanden. Sie sind nicht ohne
Einfluß auf die Herbeiführung des gegenwärtigen guten Zustandes gewesen. Aus
der neueren Zeit wird noch manchem der glänzende Vortrag in Erinnerung fein,
den Max S ch i n ck e l aus Hamburg 1898 über die Reichsbank hielt.

Zu eindrucksvollen Kundgebungen führte die schlechte Behandlung, welche die
Börse durch dieGesetzgebung erfuhr. JhreGegner dachten diejenigen, die sie alsBörsen-
jobber bezeichneten, isoliert zu finden. Aber einmütig traten ihnen der ganze Handel
und die Industrie im Deutschen Handelstag entgegen, und mit moralischem Pathos,
aber keinem hohlen Pathos verteidigten Männer wie Frentzel, Kaempf
st. oben S. 234—238], Franz v. Mendelssohn, Rießer die Ehre des
Kaufmanns und geißelten die schlimmen Mißstände, die durch Schuld des Gesetzes
eingerissen waren. Auch hier blieb der Erfolg nicht aus.

Zahllos und zum Teil von großer Bedeutung waren die Fragen auf dem
Gebiete des Verkehrswesens, der Post, der Eisenbahn, der Schiffahrt, die der
Deutsche Handelstag behandelte.

Seltener, jeweils aber auch mit großen Ansprüchen, traten das V e r f i ch e -
rungswesen und der Schutz des gewerblichen Eigentums an ihn heran.

Öfter, als ihm lieb war, hatte er sich namentlich in jüngster Zeit mit Steuern
3U beschäftigen. Ein heikler Gegenstand. Zwar nicht schwierig, wenn es galt, für
Forderungen der Gerechtigkeit einzutreten. Schwierig aber, wenn notwendigerweise
auf die Schädigungen hingewiesen werden muhte, die solchen Gewerbezweigen
drohten, durch deren Vermittelung das Geld für den Staat gewonnen werden sollte.
Lebendig tritt mir der Konflikt mit dem preußischen Finanzminister v. Miguel vor die
klugen, als er auf unserem Festmahl von 1894 mit zorngeschwollenen Adern uns ins
Gewissen redete und erklärte, daß es keine Kunst sei, derartige Schädigungen zur
Geltung zu bringen, daß wir aber kein Recht hätten, Steuerpläne als mangelhaft
abzulehnen, wenn wir keine besseren zu empfehlen hätten, denn Geld müsse in die
Kasse kommen. Es war das letzte Mal, daß wir die Ehre hatten, einen preußischen
Flnanzminister bei uns zu sehen.

Von großen Arbeitsgebieten nenne ich noch die Sozialpolitik, wo wir
gern die Fürsorge für die Arbeiter gutheißen, aber doch zum Maßhalten mahnen
und gegen allzuvieles Reglementieren uns wehren müssen, das Handelsrecht,
wo beispielsweise bei der völligen Erneuerung des Handelsgesetzbuchs eine umfang-
reiche Aufgabe von uns bewältigt wurde, die besonderen Fragen des Klein-
handels, die Fragen, bei denen es sich um die Abwehr agrarischer Be-
strebungen handelte. Dann kommen weiter viele Einzelheiten.

23*
        <pb n="386" />
        ﻿356 Zweiter Teil. Handel. XVI. Amtliche Handelsvertretungen.

Meist bestand die Tätigkeit des Deutschen Handelstags darin, Gutachten ab-
zugeben und Wünsche zu äußern hinsichtlich der Gesetzgebung und Verwaltung. Ge-
legentlich hat er aber auch eine andere Aufgabe in Angriff genommen, ich meine
die Mitwirkung an der Verbesferung der Grundlagen, auf denen sich ein erheblicher
Teil des internationalen Getreidehandels vollzieht. Eine Erfrischung liegt
darin, nicht immer nur Anträge zu stellen, über die andere zu entscheiden haben,
sondern sich auch einmal unmittelbar an der Schaffung nützlicher Einrichtungen zu
beteiligen; und erfreulich war es, daß dadurch die Beziehungen des Deutschen Handels-
tags sich erweiterten, auch zu dem Ausland, zu den Niederlanden und Belgien, zu
den nördlichen Staaten Europas, zu Rußland und den südöstlichen europäischen Ländern.

Doch genug von den Sachen, mit denen der Deutsche Handelstag sich beschäftigte.
Von einigen Personen, die in ihm eine führende Rolle spielten, möchte ich noch
sprechen. Ich erwähnte schon den ersten Präsidenten Hansemann: ich erwähnte
den zweiten Präsidenten v. Beckerath und die beiden Ausschußmitglieder Adolf
Soetbeer und Hermann Weigel. Neben diesen beiden ist von berufener Seite
Benjamin Liebermann (Berlin) als derjenige bezeichnet worden, dem der
Deutsche Handelstag während feines ersten Vierteljahrhunderts das meiste verdanke.
Er war der fünfte Präsident, nachdem ihm H. H. Meier (Bremen), der Gründer
des Norddeutschen Lloyd, als dritter und Gustav Dietrich (Berlin) als vierter vor-
angegangen waren. Alle fünf Präsidenten der Anfangszeit blieben nur kurz, zu-
sammen 10 Jahre.

Es folgte für 20 Jahre Adelbert Delbrück. Von vornherein wurde ihm ein
besonders großes Vertrauen entgegengebracht; man wählte ihn in den Ausschuß,
um ihn sofort auch zum Vorsitzenden zu wählen. Er hat den Deutschen Handelstag
in den schwierigsten Zeiten mit großer Umsicht geleitet. Sein volles Interesse, ja
seine Liebe wandte er ihm zu. Um so tiefer schmerzte es ihn, daß er zweimal —
aus den früher erwähnten Anlässen — einen Abfall vom Deutschen Handelstag
erlebte. Er war ein idealer Mensch, und es war ihm unverständlich, wie Handels-
kammern wegen entgegengesetzter wirtschaftlicher Anschauungen das große ethische
Moment mißachten konnten, das in der Zusammenfassung aller größeren deutschen
Plätze und Stämme, der verschiedensten wirtschaftlichen und politischen Anschauungen
zu einer organisierten gemeinsamen Tätigkeit lag. „Nicht nur in den Stunden der
Begeisterung", so sagte er in der Festrede bei der Feier des 25 jährigen Bestehens des
Deutschen Handelstags, „nicht nur in den Stunden der Begeisterung, sondern jeder-
zeit muh uns der Gedanke beherrschen, daß die gegensätzlichen Auffassungen nicht
Vernichtung, sondern Leben in die Gemeinschaft bringen sollen, der Gedanke, daß
niemand sich selbst genug ist, sondern daß zur vollen Entwickelung und Entfaltung
seiner Kräfte die Gemeinschaft und der Dienst in der Gemeinschaft gehört. . . -
Nur in der Gemeinschaft können wir die Kraft finden, die uns Hilfe schafft, nur
durch die Gemeinschaft die selbstbewußte Unabhängigkeit und den rechten Stolz auf
den Beruf erwecken." Das sind herrliche Worte, deren Geist auch über der heutigen
Feier schweben möge.

Die nächsten 15 Jahre stand Adolf F r e n tz e l an der Spitze des Deutschen
Handelstags. Auch er eignete sich für das ihm übertragene Amt in hohem Maße
dadurch, daß er mit reichen Kenntnissen und klugem Geiste die Fähigkeit verband,
zwischen Gegensätzen zu vermitteln. Eine abgeklärte Weltweisheit zeichnete ihn aus
und durchwehte die schöne Rede, die er zwei Jahre vor seinem Tode — als seine
letzte — bei unserem Festmahl für den Frieden unter den Völkern hielt
(18. März 1903).

Bis zur Minute bin ich darüber im Zweifel gewesen, ob es mir gestattet ist, auch
über den gegenwärtigen Präsidenten Johannes Kaempf etwas zu sagen. Als
        <pb n="387" />
        ﻿5. Der Deutsche Handelstag 1861—1911.

357

dem Geschäftsführer kommt es mir vielleicht nicht zu; aber als Festredner fühle ich
doch die Pflicht, und die Erfüllung der Pflicht ist zugleich der Ausdruck der Gesinnung,
die mich beherrscht. Ich erinnere mich ganz wohl, daß bei seiner Wahl vereinzelt das
Bedenken laut wurde, ob es nicht dahin kommen könnte, daß er als Politiker seine
politischen Gesichtspunkte bei der Leitung des Deutschen Handelstags in den Vorder-
grund drängen und Schärfen in ihn hineinbringen könnte. Niemals ist eine Besorgnis
weniger begründet gewesen als diese. In vollendeter Unparteilichkeit, ja, mit pein-
licher Sorge, allen ihm anvertrauten Interessen gerecht zu werden, waltet er seines
Amtes. Wenn er an den Vorschlägen, die ihm gemacht wurden, etwas zu ändern
fand, geschah dies öfters zur Milderung, niemals zur Verschärfung. Schließlich wissen
diejenigen, die ihm nahestehen, in welch unermüdlicher Weise er seine hervorragende
Arbeitskraft in den Dienst der öffentlichen Interessen und in den Dienst des Deutschen
Handelstags stellt, für uns alle vom Deutschen Handelstag ein unübertreffbares Ideal.

Nur wenige Männer führe ich vor, die nicht Präsidenten waren:

Emil Russell, von der Direktion der Diskontogesellschaft, von zäher, west-
fälischer Art, der uns für Geld- und Bankwesen ein trefflicher Berater war, der das
Bureaukratische haßte, namentlich wenn Kaufleute die Bureaukraten waren,

Friedrich Hammacher, von leichtem rheinischen Blut, jugendfrisch bis in das
achte Jahrzehnt seines Lebens, ein glänzender Redner, wertvoll für uns durch die
politische Schulung,

Philipp Dissens aus Mannheim, der hier im badischen Lande ein großes
Ansehen genoß,

Stephan Michel aus Mainz, der bei manchen unserer Vollversammlungen
im Vorstand saß, mit der scharfen durchdringenden Stimme, die das passende Gewand
seiner scharfen logischen Gedanken war und zur Zustimmung zwang, bis der Schatten
der tödlichen Krankheit sich auf ihn senkte,

zum Schlüsse Adolf Woermann. Mit tiefem Schmerze gedenke ich seines
Scheidens, das erst vor einer Woche erfolgte. Wenn ich einen Kaufmann nennen
sollte, in dem Klugheit und Kraft in hervorragendem Maße sich vereinten, so würde
ich immer Adolf Woermann nennen. Und welch ein Leben steckte in ihm, welch
Wille zum Handeln! Daher auch seine großen Erfolge. Er war eine Herrschernatur,
ein königlicher Kaufmann. An ihn denke ich bei dem Goetheschen Worte: „Ich wüßte
nicht, wessen Geist ausgebreiteter wäre, ausgebreiteter fein müßte als der Geist eines
echten Handelsmannes", ff. oben S. 52.]

Allen denen, die von uns gegangen sind und gutes für uns gewirkt haben, rufen
wir ein Wort des Dankes nach.

Hieran knüpfe ich den Ausdruck der Freude darüber, daß noch einer von denen,
die 1861 dabei waren, an unserer Feier teilnimmt, der 81jährige Heinrich P f i st e r
(Heidelberg), der in der ersten Vollversammlung das Protokoll geführt hat und später
in der badischen Staatsverwaltung eine hohe Stellung erreichte. . . .

Die Arbeit, gediegene Arbeit, ist mir immer als das beste Mittel erschienen,
auch das Ansehen des Deutschen Handelstags hochzuhalten. Es fehlt an ihr nicht, und
es erfüllt mich mit besonderer Genugtuung, zu sehen, wie gerade beim Deutschen
Handelstag die Gewerbetreibenden selbst sich in aufopferungsvoller Weise an der
Arbeit beteiligen in den Kommissionssitzungen, in den Ausschußsitzungen und sonst.

Treten zur Vollversammlung die Kaufleute aus allen Teilen des Reichs
Ausammen, so ist damit stets eine gewisse Feierlichkeit verbunden. Denn es ist etwas
großes, daß freiwillig der Zusammenschluß nun sämtlicher Handelskammern im
Deutschen Reiche gelungen ist. Besonders feierlich aber ist die gegenwärtige
stunde. Mit verschwindenden Ausnahmen sind alle Handelskammern und die
Vereine, die neben ihnen unsere Mitglieder sind, in diesem Saale vertreten. Die
        <pb n="388" />
        ﻿338 Zweiter Teil. Handel. XVI. Amtliche Handelsvertretungen.

Teilnahme Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs von Baden, anderer hoch-
gestellter Personen, des ersten Beamten des Reichs, von Ministern und sonstigen
Vertretern einer Reihe von Bundesstaaten, sie gibt uns eine Gewähr dafür, daß
unsere Arbeit an denjenigen Stellen, für die sie in erster Linie bestimmt ist, An-
erkennung findet. Zur Hebung unserer Stimmung trägt es bei, daß auch Vertreter
anderer Berufsstände, mit denen wir gern in Frieden leben, Vertreter ausländischer
Handelskammern und ausländischer Verbände von der Art des unfrigen, auch Ver-
treter des Internationalen Handelskammerkongresses, dem wir uns freudig ange-
schlossen haben, der ihnen zugestellten Einladung gefolgt sind.

In dieser weihevollen Stimmung wollen wir geloben, unter Beachtung anderer
berechtigter Interessen diejenigen, die uns anvertraut sind, treu, eifrig und gewissen-
haft zu pflegen und energisch zu vertreten, das, was uns eint, stets höher zu stellen
als das, was uns etwa trennen könnte, und die glücklich gewonnene Einigung nie
wieder preiszugeben.

Sollten einmal für den Deutschen Handelstag wieder weniger günstige Zeiten
kommen, so möge die Erinnerung an den heutigen Tag dazu beitragen, die Schwierig-
keiten zu überwinden. Aus der Vergangenheit wollen wir lernen, an der Gegenwart
wollen und können wir uns erfreuen und für die Zukunft: ein Glückauf!

6.	Trinkspruch aus den Deutschen Handelstag.

Von Theobald v. Vethmann Hollweg.

v. Bethmann Hollweg in: Feier des fünfzigjährigen Bestehens des Deutschen
Handelstags. Heidelberg 13- Mai 1911. Berlin, Liebheit &amp; Thiesen, 1911. S- 72—74.

Lassen Sie mich der Freude darüber Ausdruck geben, daß ich den heutigen, für
den deutschen Handel so denkwürdigen Tag in Ihrer Mitte verbringen kann, in
einer Stadt, in der uns Deutschlands Geschichte, sein schmerzlichstes Unglück, seine
Schönheit und geistige Größe, sein leidenschaftliches Hoffen und Ringen um Einheit
so lebendig ist; in einem Lande, dessen Fürstenhaus wir immer wieder mit besonderer
Verehrung nennen, wenn wir von unserer nationalen Einigung sprechen. Auf die An-
fänge dieser Einigung führen uns alle Erinnerungen des heutigen Tages zurück.

Ihr verehrter Herr Präsident hat in seiner Festrede*) die Verworrenheit der
wirtschaftlichen Zustände geschildert, in der der deutsche Kaufmann vor 50 Jahren bei
jedem Schritt seinen Fuß verstrickte. Er hat gezeigt, wie aus der Not unserer
politischen Zerrissenheit das Bedürfnis zum Zusammenschluß des deutschen Handels,
wie der Deutsche Handelstag erwuchs. Mit Stolz dürfen Sie sagen, daß die Geschichte
des Deutschen Handelstags ein Stück der Geschichte unserer Einheit
geworden ist, daß die Forderungen, die hier vor 50 Jahren von den Vätern des
Handelstags aufgestellt wurden, das Gerüst waren, in das der Bau unseres Wirt-
schaftslebens hineinwuchs, nachdem uns die politische Einheit geschaffen war.

Und doch wird nicht einer von den Männern, die den ersten Deutschen Handels-
tag einberiefen, die Entwicklung geahnt haben, die der deutsche Handel in diesen
50 Jahren genommen hat. Die Zahlen unserer Handelsbewegung, die uns so nüchtern
und selbstverständlich erscheinen, hätten jener Heidelberger Versammlung wie ein
Märchen geklungen. Die Zeit lag ja noch nicht weit zurück, wo man die deutschen

*) Aus Kaempfs Festrede ist der Abschnitt über: „Die Entwicklung von Deutschlands
Industrie 1861—1911" oben S. 102—105 abgedruckt. — G. M.
        <pb n="389" />
        ﻿6. Trinkspruch auf den Deutschen Handelstag.

359

Kaufleute im Auslande in milder Verachtung den Hühnern verglich, die in der
Streu die Körner aufpickten, die edle Pferde aus der Krippe fallen ließen.

Das Zaubermittel, durch das das Märchen Wirklichkeit wurde, hieß Einig-
keit. Nur weil zuerst das Allgemeine sichergestellt wurde durch die gemeinsam be-
geisterte Arbeit aller Stände, hat alles einzelne auf festem Grund und in gesichertem
Rahmen wachsen können.

Die alten Probleme der wirtschaftlichen Einheit sind gelöst, neue sind an ihre
Stelle getreten. Heute steht der deutsche Kaufmann mitten in organisatorischen
Aufgaben, von denen man vor 50 Jahren auch nicht einmal eine Vorstellung
hatte. Mit tausend Fäden ist er in die Weltwirtschaft verknüpft; den Gönnern
früherer Zeiten steht er als gleichberechtigter Partner gegenüber; das Deutsche Reich
ist eine Firma geworden, zu der man sich mit Stolz bekennt.

Und doch, meine Herren, die uns Deutschen so besonders sympathische Abneigung
gegen den Racker von Staat ist, wenn ich nicht irre, auch aus einem Teile der
Kaufmannschaft noch nicht gewichen. Der alte Gegensatz zwischen Individualismus
und Staat wird immer noch durch die Bücher geschleppt, als ob der Posten noch
unverändert validierte. In Wirklichkeit laufen die Interessen und Pflichten der
Privatbetriebe so mit den Interessen und Pflichten des Staates ineinander, daß
der Gegensatz, wo er konstruiert wird, ein gekünstelter ist. Kein privates Erwerbs-
geschäft ist heutzutage noch reines Geschäft, es ist in gewissem Sinne zugleich Amt.
In der Sorge für seinen Betrieb und für die in ihm tätigen Personen erfüllt der
Landwirt so gut wie der Gewerbetreibende und der Kaufmann Pflichten gegenüber
der Allgemeinheit, ohne die wir uns unser heutiges staatliches Leben nicht denken
können. Man kann da nicht mehr scheiden. Das Ansehen Deutschlands in der Welt
ist dem deutschen Kaufmann in reichem Maße zugute gekommen. Aber wo bliebe
das Ansehen des deutschen Namens im Auslande, wenn der deutsche Kaufmann da
draußen es nicht verstünde, sein Ansehen hochzuhalten? Wer privates Gut verwaltet,
soll es heutzutage tun in pmouro der Allgemeinheit.

Darum können Staat und Privatwirtschaft nur gedeihen, wenn sie sich gegen-
seitig von dem gleichen Geiste durchdringen lassen. Man rühmt deutscher Staats-
auffassung Pflichtbewußtsein und Rechtsgefühl als treibende Kräfte nach. Kann unser
Handel ohne diese Tugenden prosperieren, wäre er ohne sie zu seiner jetzigen Blüte
gelangt? Und wiederum. Nüchternes Kalkulieren, Rechnen mit realen Größen, frei
von allem Phrasentum und doch große Ziele im Auge, — nur so kann der deutsche
Kaufmann seinen Platz in der Welt erobern und behaupten. Kann unser Staats-
leben unter anderer Flagge segeln?

Und noch eins. Wirtschaftliches Leben ist ohne Egoismus undenkbar. So auch
das staatliche Leben, so auch das politische Leben der Parteien. Aber es gibt kurz-
sichtigen und weitsichtigen Egoismus. Kein verständiger Kaufmann dünkt sich zur
Alleinherrschaft berufen, und ebensowenig gibt er um vereinzelten augenblicklichen
Profits willen notwendige Verbindungen und Beziehungen für die Zukunft preis.
Solcher Geist, Blick auf das Ganze, nicht Haften am Kleinen und Kleinlichen, weit-
herziges Erfassen alles Tüchtigen sollte auch unser politisches Leben erfüllen. In
diesem Sinne akzeptiere ich die aus Ihren Reihen so oft erhobene Forderung: Mehr
kaufmännischer Geist in unsere öffentlichen Zustände.

Die treuesten Wünsche für Sie und in Ihnen für unser Vaterland fasse ich in
den Ruf zusammen:

Der Deutsche Handelstag hoch! hoch! hoch!
        <pb n="390" />
        ﻿Dritter Teil.

Industrie.

Vorbemerkung. Zu diesem Teile sind aus den beiden vorhergehenden Teilen besonders

die folgenden Aufsätze zu vergleichen:

Seite

Heinrich Friedrich Karl Freiherr vom und zum Stein. Von Konrad Matschoß .	8—11

Alfred Krupp. Von Diedrich Baedeker................................................ 26—29

Friedrich Alfred Krupp. Von Wilhelm Beumer......................................... 30—32

Männer des Zentralverbandes Deutscher Industrieller. Von H. A. Bueck . . .	35—37

Handel, Industrie und Landwirtschaft. Von Bernhard Fürst v. Bülow.... 67—68
Süddeutsche Industrie im Zeitalter des Merkantilismus. Von Eberhard Gothein 89—91
Industrie und Handel in Deutschland vor siebzig Jahren. Von Otto Bähr . .	99 -102

Die Entwicklung von Deutschlands Industrie 1861-1911. Von Johannes Kaempf 102—105

Aus der Geschichte der Siegerländer Industrie. Von Georg Mollat....................105 -110

Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Aktiengesellschaft. Von Karl Rathgen . . 124—130

Die Kartelle. Von Ludwig Pohle.....................................................132—135

Zur Geschichte des Kartellwesens. Von Robert Liefmann..............................135—137

Die Goldproduktion der Welt am Ende des 19. und am Anfang des 20. Jahr-
hunderts. Von Karl Helfferich..................................................... 258-261

Der Silberbergbau in Mexiko. Von Hermann Paasche................................... 262-264

Licht- und Schattenseiten des Kapitalismus. Von Walter Troeltsch................... 264-267

Die Gründerzeit der 1850 er Jahre in ihrer Bedeutung für die Entfaltung kapita-
listischen Wesens in Deutschland. Von Werner Sombart.............................. 267—270

I.	Allgemeines und Grundsätzliches.

1.	gur Philosophie des Erfindens.

Von Max v. E y t h.

Eyth, Zur Philosophie des Erfindens. In: Lebendige Kräfte. Sieben Vorträge aus
dem Gebiete der Technik. Berlin, Julius Springer, 1905. S. 272 - 279-

Fast 360 Jahre vor Christi Geburt lebte zu Syrakus der Edison der alten Welt,
Archimedes, einer jener seltenen Erfinder, die mit einer überströmenden Genialität
den praktischen Sinn verbinden, ihren Werken Geltung zu verschaffen. Zwar passierte
es auch ihm, als er beim Baden bemerkte, daß fein lahmer Fuß im Wasser leichter
zu schleppen war als in der Luft und ihm infolge hiervon die Entdeckung des
spezifischen Gewichts der Dinge durch den Kopf schoß, daß er in der Freude seines
Herzens sich so weit vergaß, unangekleidet nach Hause zu laufen, um so schnell als
        <pb n="391" />
        ﻿1. Zur Philosophie des Erfindens.

361

möglich die neue Wahrheit in wissenschaftlicher Form festzulegen. Hier haben wir
den weltvergessenen Gelehrten, wie er im Buche steht! Seine Wissenschaft-
l i ch e n Forschungen über die von ihm entdeckten Gesetze des Hebels hinderten ihn
jedoch nicht, dieselben beim Bau von Palästen, beim Stapellauf von Riesenschiffen^
bei der Verteidigung seiner Vaterstadt in der mannigfachsten Weise zur Anwendung
zu bringen. Seine hydraulischen Studien führten zur Erfindung der Wasserschnecke,
die in Bergwerken und in der Landwirtschaft jahrhundertelang zum Heben des
Wassers Verwendung fand und es noch heute tut, ja, es finden sich bei ihm die
ersten Spuren eines Schießpulvers und der Benutzung des Wasserdampfs zur Er-
zeugung von Bewegung, wenn auch in den beiden letzterwähnten Fällen von einer
förmlichen Erfindung nicht entfernt die Rede sein kann. Hier sehen wir einen Geist an
der Arbeit, der mit vollem Bewußtsein auf allen Gebieten der Körperwelt nach neuen
Mitteln sucht, den widerstrebenden Stoff in den Dienst der Menschheit zu zwingen,
und diese Mittel in der scharfsinnigsten Weise zu zergliedern und ihren Zusammenhang
in allgemeinen Gesetzen festzustellen weiß. Aber auch bei ihm ist der Gedankenblitz
der Schöpfer und das Nachdenken, das Ausführen und Anwenden der Erhalter und
Weiterbildner des so Geschaffenen.

Langsam und in mühevoller Weise arbeitete sich die Menschheit wieder empor
aus der Vernichtung der klassischen Kulturwelt, die so viel mehr, als uns gewöhnlich
zum Bewußtsein kommt, auf dem praktischen Boden des Lebens stand. Die allge-
meine Not tritt uns in diesen Jahrhunderten in mannigfacher und grosser Weise ent-
gegen. Von durchgreifenden Erfindungen, ihr zu steuern, hören und sehen wir wenig,
denn die Not machte auch in jenen Zeiten nicht erfinderisch. Erst gegen Ende des
Mittelalters bemerken wir ein lebhafteres Wiedererwachen von geistigen Kräften und
Fähigkeiten, die sich auf dem Gebiet des Erfindens geltend machten. Ein Freiburger
Mönch, der in seiner Klosterküche nach alchimistischen Präparaten sucht, mußte der
Welt das Mittel in die Hand geben, das nach kurzer Zeit einer ganzen Geschichts-
periode ein Ende machte. Ein Mann des Friedens erfindet die auf Jahrhunderte
fürchterlichste Kriegswaffe der Menschheit. So wenig bindet sich das Weben und
Wollen des Geistes, der durch die Welt geht, an äußerliche Schranken, an zünftiges
Wissen und Können, an die Schulweisheit des Augenblicks. Zufall! lautet natürlich
die bequeme Erklärung aller unbequemen Tatsachen.

Wir wollen nicht wiederholen, was auch in diesem Fall vom Zufall zu denken
ist. Zu einer andern Beobachtung gilt uns das berührte weltgeschichtliche Ereignis
Veranlassung: wie Erfindungen von höchster Bedeutung kaum je einem bestimmten
Zeitpunkt, einer bestimmten Person zugeschrieben werden können. Ein anderer
Mönch, Roger Bacon, hatte schon hundert Jahre zuvor eine Art Pulver erfunden.
Das griechische Feuer, ein Gemenge wie Pulver, aus Kohle, Schwefel und Salpeter,
war im Mittelalter wohlbekannt. Die Chinesen besaßen Pulver lange vor dieser
Zeit. Ähnliches zeigt die Geschichte aller größeren Erfindungen. Ihr Auftreten läßt
sich an vier, fünf und mehr Stellen oft gleichzeitig, oft auch um Jahrhunderte getrennt
beobachten. Zur eigentlich lebensfähigen Erfindung wird der Gedanke erst, wenn
er zwei andere Stufen durchlaufen hat: die erfolgreiche Verkörperung und feine
Einführung in die reale Welt.

Größer, weltbezwingender noch als die Erfindung des Schießpulvers war die
der Vuchdruckerkunst; größer auch als der einfache Mönch zu Freiburg waren ihre
Erfinder. Auch dieser Gedanke hatte seine Vorläufer. Bücher wurden mit Hilfe von
geschnitzten Holzplatten hergestellt, die gefärbt auf Papier oder Pergament gedrückt
wurden, ein Verfahren, das seinerseits eine unschwer zu erfindende Erweiterung der
uralten Sitte war, den Namenszug an einem Siegelring einem zu unterzeichnenden
Schriftstück aufzudrücken. Die Platte in einzelne Buchstaben zu zerschneiden und diese
        <pb n="392" />
        ﻿362 Dritter Teil. Industrie. I. Allgemeines und Grundsätzliches.

dann nach Belieben zusammenzusetzen und wieder und wieder zu benutzen, war der
leitende Gedanke Gutenbergs. Nun aber galt es, eine ganze Reihe von Nebener-
findungen zu machen, die durch kostspielige und langwierige Versuche vervollkommnet
werden mußten, ehe ein brauchbares Ergebnis erzielt werden konnte. Die bleiernen
Lettern und alles, was mit der Schriftgießerei zusammenhängt, die Druckerschwärze,
die Handpresse waren zu diesem Zweck erforderlich. Jahre harter Arbeit, das Heran-
ziehen der verschiedensten Erfahrungen von Handwerkern und Künstlern, vor allem
die oft so schwierige Beschaffung von Geldmitteln, — das alles war nur möglich,
wenn der geniale erste Gedanke des Erfinders gestützt und getragen war von einer Cha-
rakterstärke, die durch ein langes mühevolles Leben manchmal bis zum Brechen geprüft
wurde. Die Geschichte dieser Erfindung zeigt mit besonderer Deutlichkeit, daß mit
dem zündenden Gedankenblitz, so unerläßlich er ist, nichts ausgerichtet ist, wenn sich
mit dem Genie nicht ein Charakter paart, der die Kraft hat, äußeres Glück, Gesundheit,
ja das Leben selbst zu opfern, um das vorgesteckte Ziel zu erreichen. Wir sehen hier
die ethische Seite des Erfinders im schönsten, zuzeiten aber auch — wie, als Guten-
bergs Geldmann Fust mit dem ganzen materiellen und geistigen Besitz des Erfinders
diesen im Stich zu lassen drohte, — wir sehen sie im peinlichsten Lichte, bei dem
tausend andere den Glauben an die Sache und an Recht und Gerechtigkeit verloren
hätten.

Von nun an ging die Menschheit unserer Kulturwelt mit immer rascherem
Schritte auf dem Wege weiter, der sich heute für uns in buchstäblich unabsehbarer
Ferne verliert. Zwei Jahrhunderte später begegnen wir dem eigentlichen Erfinder
der Dampfkraft, einem Franzosen, der in Deutschland und England die Werkstätte
feines Geistes aufgeschlagen hatte. Bei ihm sehen wir wieder, wie zu den Zeiten des
Archimedes, Forschen und Erfinden in engster Verbindung. Papin war ein Gelehrter
mit stark ausgeprägtem Sinn für praktische Betätigung. Er begann die Reihe
seiner Erfindungen mit dem Papinschen Topf, der ersten und einfachsten Form des
künftigen Dampfkessels, und beobachtete und verwertete zuerst die Wirkungen der
Kondensation des Dampfes. Hieran knüpfte sich die erste Form einer Vorrichtung
zur Kraftgewinnung aus Wärme, der glänzendste und fruchtbarste Gedanke seit
Jahrhunderten, der Kern einer heute kaum mehr zu übersehenden Reihe von mehr
oder weniger originellen Erfindungen. Denn bei der Entwicklung der Dampfmaschine
sehen wir auch fast zum erstenmal eines jener komplizierten Erzeugnisse des Erfinder-
geistes, die nicht von einem Mann, nicht von einer Generation fertiggestellt werden,
sondern die nach zahllosen Wandlungen, mit immer neuen sinnreichen Verbesserungen
versehen, sich asymptotisch einem gewissen Ideal nähern, in dem erst die Erfindung
als abgeschlossen erscheint. Man ist heute noch nicht ganz klar darüber, ob der
erfindungsreiche Papin in der Tat schon eine Art Dampfschiff gebaut hat, mit dem auf
der Fulda Versuche angestellt wurden. Jedenfalls blieben ihm in Deutschland die
Mittel versagt, sein Schiff nach England zu senden. Aber schon auf der Weser wurde
es von den entrüsteten Schiffern zertrümmert, — eines der hundert Beispiele des
Martyriums wahrer Erfinder. Papin selbst starb im Elend in England und hinterließ
einen letzten wahrhaft erschütternden Brief, in dem er seine Lage und sein Schicksal
beklagt.

Eine wirklich brauchbare Form erreichte die Erfindung bekanntlich unter den
Händen des englischen Mechanikers James Watt, der neben der Genialität des
geborenen Erfinders jene Zähigkeit des Charakters besaß, ohne die ein durch-
schlagender Erfolg in solchen Dingen nicht zu erzielen ist. Neben der radikal neuen
Art der Verwendung des Dampfes durch seinen direkten Druck in doppeltwirkendem
Zylinder mit getrenntem Kondensator ersann Watt eine solche Menge von sinnreichen
Einzelnheiten, wie die Anwendung der Kurbel und des Schwungrades, die Drossel-
        <pb n="393" />
        ﻿1. Zur Philosophie des Erfindens.

363

klappe, den Regulator, die Stopfbüchse, daß uns feine Laufbahn einen Begriff davon
gibt, was dazu gehört, heutzutag eine große Erfindung ihrer Vollendung entgegen-
zuführen.

Wir wissen heute, welch unberechenbare Umwälzungen die Verwertung der
Dampfkraft oder, richtiger gesagt, die Verwendung der aufgespeicherten Wärmemengen
in der Natur auf allen Gebieten des Kulturlebens hervorgebracht hat. Vor allem
zeigte sich dies in der Beschleunigung und Ausdehnung des Verkehrs, die heute
noch daran arbeitet, das Leben der gesamten Menschheit umzugestalten. Die Geschichte
der Eisenbahnen zeigt uns den Gang des modernen Erfindens in besonders drastischem
Lichte. Gar vieles mußte vorangehen, um dem großen Gedanken die Wege zu
bahnen. Holz- und Eisenbahnen mit Pferdebetrieb waren in den Bergwerken von
'Jorkshire und auch in Deutschland im Gebrauch. Die erste Eisenbahn wurde im
Norden Englands gelegt, um während einer Geschäftsstockung unverkäufliche Guß-
barren, sog. Masseln, aus dem Weg zu räumen. Dann mußten durch zwei Jahr-
hunderte Papin, Savery, Newcome, Watt und andere die Dampfmaschine so weit
herausarbeiten, daß man sie auf einen Wagen stellen konnte. Hierauf mußte ein
kleiner Junge bei Newcastle geboren werden und als blutarmer Bergwerkslehrling
ein scheinbar aussichtsloses Leben beginnen. Und dann kam der unvergeßliche Wett-
streit der fünf Preislokomotiven auf der Trambahn zwischen Manchester und Liver-
pool, die für Pferdebetrieb erbaut worden war, brachte die für jene Tage erstaunlichen
Leistungen des jungen George Stephenfon zur Geltung und leitete nun eine Reihe
genialer Erfindungen ein, die dem unbeholfenen, kohlenfressenden, feuerspeienden
Ungetüm von 1829 die elegante Form, die Sicherheit, die Kraft und Geschwindigkeit
der Lokomotive von heute gaben*). Aber all das spielte sich nicht ab ohne die heftigsten
Kämpfe gegen Unverstand und Kurzsichtigkeit, ohne Proben von heldenhaftem Mut
und noch heldenhafterer Geduld der Pioniere unserer Zeit. Kurz, auch hier war es
nicht die Notwendigkeit, nicht das Bedürfnis, nicht der Zufall, sondern die Kraft von
Geist und Charakter, welche die große Erfindung ans Ziel führte.

Eine ähnliche, nicht weniger wechselvolle Geschichte erzählt uns die Dampf-
schiffahrt. Sie bildet zugleich eines der lehrreichen Beispiele derjenigen Erfindungen,
die im wesentlichen aus dem zähen, mühevollen Ausarbeiten von Einzelheiten hervor-
gingen und so Schritt für Schritt sich einem Ideal nähern, das dem ursprünglichen
Erfinder vorschwebte, das er selbst aber häufig genug nicht zu erreichen vermochte.
In Deutschland, in dem fruchtbaren Gehirn Papins entstand der erste Gedanke,
unmittelbar nach seiner Erfindung der ersten, kaum brauchbaren Dampfmaschine,
aber auch deutsche Schiffer waren es, die das erste Boot in Trümmer schlugen und
dem unglücklichen Wohltäter einer späteren Zeit das Herz brachen. Er war nicht das
erste Opfer seines Gedankens. Ein volles Jahrhundert hindurch wurden in Deutsch-
land, Frankreich, England und Amerika zahllose Versuche fortgesetzt, ihn zu ver-
wirklichen, und nahezu jede heute noch auftretende Möglichkeit, die der Natur abge-
lauscht werden konnte oder der menschlichen Phantasie entsprang, wurde schon damals
angewandt. Der Entenfuß, die Fifchfloffe, das Rad, die Schraube und selbst die
sog. Reaktionsboote, in welchen das von Pumpen nach hinten ausgestoßene Wasser
das Schiff vorwärts treibt. Der amerikanische Erfinder Fitsch, der vor Fulton der
Lösung des Problems am nächsten kam, fand den freiwilligen Tod des verzweifelnden
Genies im Delaware, in dem Strom, in dem er feine ersten Versuche angestellt hatte.
Es war ein jahrhundertlanges Wandern des ursprünglichen Gedankens von einem
Land, von einem Weltteil zum andern, bis Fulton, ein Maler von Beruf, sein erstes
erfolgreiches Dampfschiff, ausgestattet mit einer englischen Maschine von Watt, auf
dem amerikanischen Hudson in Bewegung setzte. Hierbei war zweifellos das leb-

*) f. unten Fünften Teil, Abschnitt III. Nr. 4. — G. M.
        <pb n="394" />
        ﻿364 Dritter Teil. Industrie. I. Allgemeines und Grundsätzliches.

hafte Gefühl des Bedürfnisses der kommenden Zeit die treibende Kraft, mehr als der
freudige Gedankenblitz eines Papin, der zu all dem den Anstoß gegeben hatte. Allein
im Laufe der zahllosen, immer wieder erneuten Versuche waren es doch wieder eine
Reihe von Erfindungen in kleinerem Maßstabe, die direkte schöpferische Arbeit des
menschlichen Geistes, ohne die die große Idee niemals zur wirklichen Erfindung ge-
worden wäre.

2.	Poesie und Technik.

Von M a x v. E y t h. .

Eyth, Poesie und Technik. In: Lebendige Kräfte.l! Sieben Vorträge aus dem Ge-
biete der Technik. Berlin, Julius Springer, 1908. S. 18—21.

Das poetische Empfinden findet seinen überzeugendsten Ausdruck vornehmlich
in der Kunst und ihren mannigfachen Äußerungen.

Da haben uns Techniker zunächst die Maler entdeckt. Es ist dies um so
bemerkenswerter, als man der Technik in erster Linie die Schönheit, das wesentlichste
Element der Malerei, abspricht. Menzels berühmtes Bild eines Walzwerks in
voller Arbeit zeigt in klassischer Weise, was ein großer Künstler aus einem großen,
wenn auch scheinbar spröden Vorwurf zu machen vermag. Reine Schönheit der
Form ist eben nicht das einzige, was selbst die idealste Kunst uns zeigen soll. Be-
wegung, Kraft, Kampf, — alles, was des Menschen Herz ergreift, kann auch ein
wahrer Künstler ergreifen. Daß aber ein Walzwerk des Menschen Herz ergreift, ist
mir zweifellos, wenn ich mich daran erinnere, wie es mich erschütterte, als ich als
zwölfjähriger Junge das erste zu sehen bekam. Es war das kein bloß äußerlicher
Eindruck, den das Glühen und Sprühen, das Krachen und Knallen hervorrief, es
war die stolze und wahre Empfindung der menschlichen Kraft im Kampf mit den
dämonischen Elementen der rohen Natur: es war die Poesie des Bildes.

Seit Menzel und schon vor ihm suchten Maler mit Erfolg auf unserem Gebiet
Motive, die es zu Hunderten dem Auge bietet, das Sinn für Kraft und Größe hat:
eine Lokomotive, die ihren stillen Weg durch einen Schneesturm pflügt, eine andere,
die in sttller Mondnacht mit ihrem schwarzen Zug an einer Friedhofmauer hinstllrmt,
all die prächtigen Seebilder neuesten Datums, Schlachtschiffe, die in stolzer Ruhe
durch die Morgendämmerung hinziehen, Torpedoboote, die sich in Stürmen jagen
wie eine Herde spielender Delphine. Dann auch die Tragik unseres Berufes, die zu-
zeiten vielleicht allzusehr betont wird: das Elend, das sich an die Fabriken klammert,
die erschütternden Unglücksfälle, die der Kampf des Lebens uns so wenig erspart wie
dem Soldaten vor dem Feinde. All das hat in der Malerei Wurzel gefaßt. Sie
gibt uns kaum Veranlassung mehr, über Vernachlässigung zu klagen.

Auch die Skulptur hat die moderne Technik entdeckt und faßt da und dort das
Charakteristische ihres Wesens richtig und kraftvoll auf. Statuen der Arbeit —
unserer Arbeit — sind nicht mehr selten. Namentlich sehen wir in zahlreichen Statuetten
des Kunstgewerbes Sachen voll ernster und zugleich lebensfroher Poesie, welche sie
uns verdanken. Es sind fast immer zugleich Darstellungen des Muts, der Ausdauer,
des Willens, der Männlichkeit gegenüber so vielem anderen, das den Genuß, die Er-
schlaffung, die ermattete oder aufgestachelte Leidenschaft verbildlicht. Wenn ein
Künstler die noch gesunde Seite des modernen Lebens darstellen will, kommt er zu uns.

Dagegen hat uns die Musik kaum noch aufgefunden. Ein großes Genie wie
Richard Wagner hörte wohl im Klang der Schmiedehämmer ein Leitmotiv,
das in seine Heldensagen paßte. Kleinere Geister hören noch nichts. Wir können es
ihnen nicht verargen. Musikalisch sind unsere Dampfpfeifen nicht, und auch das
        <pb n="395" />
        ﻿3. Unternehmer und Arbeiter.

365

rhythmische Rasseln der Räder eines Schnellzugs nur in sehr primitiver Weise, wir
selbst vielleicht in unseren Feierstunden, in denen wir sind wie andere Menschen auch.
Nebenbei bemerkt: es steckt viel Menschliches in einem Ingenieur, was die Welt außer
unseren Kreisen erst noch zu lernen hat.

Daran liegt es wohl, daß die schöne Literatur in ihren besten und größten
Werken das fruchtbare Gebiet der modernen Technik in auffallender Weise vernach-
lässigt. Fast jeder andere Beruf kann stolz auf ein Buch oder eine Reihe von Büchern
hinweisen, die ihn dem allgemeinen menschlichen Empfinden nahebringen und dadurch
ihn und sich selbst verherrlichen. Edelmann, Bettelmann, Bauer, Soldat, alle haben
ihre Dichter gefunden. Dem Künstler, dem Handwerker, dem Kaufmann, dem Arzt,
dem Juristen, dem Theologen haben bedeutende Schriftsteller ein Denkmal errichtet.
Wir sind noch immer fast leer ausgegangen.

Unsere größten Dichter allerdings hatten trotz des enger begrenzten Geistes ihrer
Zeit auch in dieser Richtung die Gabe des Hellsehens. Goethes greiser Faust
schließt in einer der größten Dichtungen aller Zeiten ein überreiches Leben mit der
Arbeit des unermüdlichen Kulturingenieurs, Dämme bauend, Kanäle grabend, nach-
dem ihn die bloße Geistesarbeit und die höchsten Genüsse des Daseins an die Grenze
der Verzweiflung geführt hatten. Schiller knüpft in einem Gedicht, das nach
einem Jahrhundert noch nichts von seiner männlichen Kraft und seiner lyrischen Zart-
heit verloren hat, an das Werk einer Glockengießerei Gedanken, die das ganze
Menschenleben mit einer Fülle von Poesie überschütten. Drum waren diese Herren
keine Studierstuben- und Kaffeehauspoeten und sahen trotz aller Sehnsucht nach
klassischen Schönheitsidealen, die auch sie nicht wieder beleben konnten, — denn die
Menschheit hat keine zweite Jugend — daß das Leben in seiner Arbeit, das Schaffen
am Webstuhl der eigenen Zeit, die Quelle der gesundesten Poesie ist und bleibt.

Allerdings wissen unsere heutigen Problem- und Weltjammerdichter mit derlei
Stoffen nichts anzufangen. Wollen sie der Abwechslung wegen die Naiven und
Harmlosen spielen, so genügt es ihnen, in tausendfacher Wiederholung die Frage zu
lösen, ob und wie ein Gänschen feinen Gänserich bekommt. Sind sie des unschuldigen
Tones satt, was in neunzig von hundert Fällen zutrifft, so finden sie einen doppelten,
kreuzweisen Ehebruch interessanter als alles Große, das unsere Zeit mit ihrer un-
erschöpflichen Zeugungskraft hervorbringt. Auch die Geistreichsten unter ihnen, wenn
sie diese Seite des modernen Lebens streifen, hören nur die unvermeidlichen Disso-
nanzen, die durch jede Zeit des Kampfes gellen, sehen nur das Elend, das, wie die
Schlacken den reinen Metallstrom der Hochöfen, unsere großen, hart erkämpften Er-
folge begleitet. Selbst die Berufensten, sobald sie den Qualm der Essen bemerken
oder das Pochen unserer Hämmer hören, flüchten hinaus in Wald und Flur oder
auf die abgegrasten Gefilde vergangener Jahrhunderte.*)

3.	Unternehmer und Arbeiter.

(Ein Rückblick auf mein Leben.)

Von Alfred Krupp.

Krupp, Ein Wort an die Angehörigen meiner gewerblichen Anlagen. Als Manuskript
gedruckt. Essen, Buchdruckerei des Kruppschen Etablissements, (18771- S. 6—8 und S- 10.

Es ist bekannt, daß im Jahre 1826 die verfallene Gußstahlfabrik ohne Vermögen
mir zur Führung anvertraut wurde. Mit wenigen Leuten fing ich an, sie verdienten

*) Ausnahmen, wie z. B. Rosegger in seinem „Heimgarten" (Oktober 1899, Heft 1,
S. 56), können nur die Regel bestätigen. (Vgl. Eyth a. a. O. S- 22*). — G- M.s
        <pb n="396" />
        ﻿366 Dritter Teil. Industrie. I. Allgemeines und Grundsätzliches.

mehr und lebten besser als ich; so ging es fast 25 Jahre fort mit Sorgen und mühe-
voller Arbeit, und als ich dann eine größere Zahl von Leuten beschäftigte, war den-
noch mein Vermögen geringer, als was heute mancher Arbeiter der Gußstahlfabrik
besitzt. Es waren alle sehr brave Leute, mit denen ich die Arbeiten begonnen und
durchgeführt habe. Allen, von denen viele bereits in die Ewigkeit hinübergegangen
sind, habe ich meinen vollen Dank für ihre Treue bewahrt. Jene aber, die ich von
der Herde, vom Pflug, als tüchtige Handwerker, als Arbeitslose von allen Pro-
fessionen oder als Kinder von Witwen angenommen habe, traten bereitwillig bei
mir ein, weil sie ihr Los verbesserten, und sie haben in den meisten Fällen auch
dafür ihren Dank gerne ausgedrückt. Mancher von ihnen ist ein wohlhabender Mann
geworden. (Viele Ältere, Meister und Arbeiter, die zum Teil schon vor ca. 46 Jahren
bei mir eingetreten sind, genießen schon seit lange ihre Pension; andere arbeiten noch
mit voller Kraft und alter Treue.)

Den Leuten, die ich gebraucht habe, habe ich ihren Lohn gezahlt, meistens
ihre Stellung verbessert und nach gesetzlichen Bestimmungen den Kontrakt ver-
längert oder sie entlassen. Mancher verlieh die Fabrik, um anderswo sich zu ver-
bessern, der eine ist gegangen, und ein anderer hat die Stelle wieder besetzt, und wo
ursprünglich 3 Mann beschäftigt waren, standen später 15 000. Im Laufe der Zeit
haben mehr als 100 000 Mann solchen Wechsel auf meinen Werken durchgemacht, und
es ist ganz natürlich, daß solcher Ab- und Zugang fortdauern wird. Jeder Mann
hat nach seiner Kraft und Fähigkeit seinen Lohn erhalten, und anstatt eines jeden
konnte in den meisten Fällen auch ein anderer hingestellt werden.

Es ist bisher keinem eingefallen, nach Empfang des vereinbarten Lohnes noch
einen Anspruch zu erheben an den Gewinn. Für diesen Anspruch treten aber heutigen
Tages gelehrte Volksbeglücker mit den schönsten Redensarten auf, und diese haben
wesentlich zu den betörenden sozialisttschen Lehren geführt.

Der Arbeiter hat die Erfindungen nicht gebracht. Er wird nicht betroffen von
den Kosten und Verlusten, welche der Fabrikant für Versuche und Anlagen zu tragen
hat. Für die Arbeit erhält er den Lohn. Es kann keine Rede davon fein, daß irgend
jemand einen besonderen Anspruch behalte, außer solchem, der in Steigerung des
Lohnes und des Gehaltes besteht und immer nur Folge größerer Leistungen ist.
Das ist Sache der freien Vereinbarung. Die Erfindungen und die dazu gehörenden
Produktionen habe i ch eingeführt; der Arbeiter darf aber nicht die Frucht verlangen
von der Tätigkeit anderer; das ist gegen das jedem Menschen eingeborene Rechts-
gefühl. Wie jedermann, verteidige auch ich mein Eigentum; wie mein Haus, so ist
auch meine Erfindung mein und die Frucht derselben, sie mag Gewinn sein oder
Verlust.

In seinem Lohne hat der Arbeiter den größeren Anteil am Ertrage. Denn
durchschnittlich beträgt in guten Zeiten der Lohn mehr als drei Viertel des ganzen
Wertes der Fabrikate; der Rest muß Zinsen, Entwertung, Verwaltungskosten, ver-
lorene Posten u. dgl. decken. Dann erst kommt der Gewinn. In schlechten Zeiten
aber, wo der Arbeitgeber oft nichts verdient, vielleicht viel verliert, behält der
Arbeiter immer noch seinen Lohn. Der Arbeiter, der in guten Zeiten Anteil am
Gewinn verlangen möchte, müßte doch auch in schlechten Zeiten, wo zugesetzt wird,
den Verlust teilen, und doch verlangt er auch dann vollen Lohn. Daher ist es not-
wendig, daß der Arbeitgeber in guten Jahren mehr verdient, als er gebraucht.
Gerade wie der Landwirt muß er auf Wechselsälle vorbereitet sein. Beide haben oft
die Kosten für die Saat und keine Ernte. Hat die Fabrik in guten Jahren ihr
Kapital nicht vergrößert, so könnte sie in schlechten Jahren nicht bestehen und müßte
die Arbeiter entlassen. — Das ist bisher in größerem Maße nicht nötig gewesen, sie
hat, wenn alles darniederlag, dennoch die Arbeit fortgesetzt, auf Vorrat fabriziert
        <pb n="397" />
        ﻿4. Die Carl Zeiß-Stiftung zu Jena.

367

oder mit Verlust verkauft, um die Leute zu ernähren, und ihren Herd warm gehalten.
Wie ich den Verlust allein tragen muß, so ist auch der Gewinn mein von Rechts
wegen, denn ich habe ihn erworben mit meiner Kraft und meiner Sorge.

Ich habe das Bewußtsein, daß diese Werke ein Segen sind für das Land und
für die Arbeiter. Sie sind das umsomehr, weil mein Interesse mir empfohlen haben
würde, dieselben im Auslande zu errichten, wo ich früher und mehr Anerkennung
und Absatz gefunden habe und größere Vorteile haben würde.

Um die Lage meiner Arbeiter zu verbessern, war ich von jeher zunächst darauf
bedacht, ihnen ein möglichst sorgenfreies Dasein für die Zeiten zu verschaffen, in denen
sie selbst nicht mehr arbeiten könnten. Ihr selbst wißt es am besten, wie es mit
Kranken, Invaliden und ausgedienten Arbeitern bei uns gehalten wird. Dann habe
ich den Arbeitern Wohnungen gebaut, worin bereits 20 000 Seelen untergebracht
sind, habe Schulen gegründet, Schenkungen verliehen und Einrichtungen getroffen
zur billigen Beschaffung von allem Lebens- und Hausbedarf. Ich habe mich dadurch
in eine Schuldenlast gesetzt, die abgetragen werden muß. Damit dies geschehen kann,
muß jeder seine Schuldigkeit tun in Frieden und Eintracht und in Übereinstimmung
mit unseren Vorschriften.

Die jetzt allgemein verbreitete Geschäftsstille hat bereits viele Fabriken, Hütten
und Gruben unseres Landes empfindlich berührt. Geringe Preise haben geringe
Löhne zur Folge gehabt, und bei einigen Werken ist schon vollständiger Mangel an
Arbeit und dadurch Stillstand eingetreten.

In den verschiedenen Klassen der Gesellschaft gibt es Leute, die irrtümlich
die Besserung ihrer Lage von der Änderung der Verfassung, der Regierung und der
Gesetze erwarten, dabei aber das Wesentlichste vernachlässigen, was in ihrer eigenen
Gewalt liegt. Fleiß, Ordnung und Sparsamkeit ist der erste und sicherste Schutz
gegen die beklagte Not, und wo sie fehlen, helfen auch die beste Regierung und die
besten Gesetze nichts. Umwälzungen jeder Art sind ebenso verkehrte Mittel zur
Besserung der Lage, als wenn man ein Haus wegen einzelner Fehler abbrechen
wollte. Dann wird man obdachlos. Man verbessert und repariert und erhält das
Bestehende ....

Wer zurückblickt in die Vergangenheit, muß sich überzeugen, daß große Fort-
schritte gemacht worden sind zum Besten aller und vor allem auch der arbeitenden
Klasse. Schlechte Zwischenzeiten müssen durch treues Zusammenhalten der Arbeiter
wit ihrem Arbeitgeber überwunden werden. Aber vor 50 Jahren lebte kein Arbeiter
so gut in Nahrung, Wohnung und Kleidung als heute. Keiner wird tauschen wollen
wit dem Lose seiner Eltern und Vorfahren.

4.	Die Carl Jeih-Sttftung zu Jena.

Von Heinrich Herkner.

Herkner, Die Arbeiterfrage. 5. Ausl. Berlin, I. Guttentag, 1908. S. 343—348.

Vielleicht die merkwürdigste Wohlfahrtseinrichtung für Arbeiter, die es über-
haupt gibt, ist die Carl Zeiß-Stiftung in Jena. Hier ist der anscheinend gelungene
Bersuch unternommen worden, eine industrielle Anlage, welche Weltruf genießt und
lp06 ca. 1332 Arbeiter und 226 Beamte beschäftigte, nämlich die Optische Werkstätte
^arl Zeiß*), von der Dienstbarkeit für privatkapitalistische Interessen ganz freizu-

*) Von den beiden Unternehmungen der Carl Zeiß-Stiftung beschäftigte die Optische
^erkstätte (Firma Carl Zeiß) im Anfang Mai 1912 in Jena ca. 420 Beamte und ca.
        <pb n="398" />
        ﻿368 Dritter Teil. Industrie. I. Allgemeines und Grundsätzliches.

machen und ausschließlich für die Organisation einer geradezu idealen Arbeiterfür-
sorge und die Förderung gemeinnütziger Zwecke überhaupt wirksam werden zu lassen.
Hier handelte es sich also nicht darum, einer Erwerbsunternehmung schlecht und recht
eine Wohlfahrtseinrichtung anzuhängen, sondern die ganze Unternehmung selbst ist
in eine Wohlfahrtseinrichtung umgestaltet worden. Den Arbeitern fallen fast alle
Vorteile zu, welche einst von der Entwicklung der Arbeiter-Produktivgenossenschaften
erwartet wurden, sie bleiben aber vor den Gefahren bewahrt, an welchen die meisten
Arbeiter-Produktivgenossenschaften gescheitert sind. Das Verdienst dieser ganz eigen-
artigen Schöpfung gebührt vor allem Professor vr. Abbe, der nicht nur durch seine
theoretischen Arbeiten die beispiellose technische Leistungsfähigkeit der Fabrik auf dem
Gebiete der Mikroskopkonstruktionen begründet, sondern mit seinem humanitären
Idealismus auch die Befreiung der Fabrik von privatkapitalistischen Interessen durch-
gesetzt hat.

Es fällt schwer, die vielseitige und originelle Wirksamkeit Abbes als großindu-
striellen Arbeitgebers in wenigen Worten zusammenzufassen. Er hat die tägliche
Arbeitszeit von 11% allmählich auf 8 Stunden herabgesetzt, er hat Löhne von re-
spektabler Höhe zugestanden, alle in die Woche fallenden Feiertage entlohnt, sechs
Tage des jedem Arbeiter bewilligten zwölftägigen Urlaubs im Jahre voll bezahlt,
er hat die Krankenversicherung, das Pensionswesen, die Fürsorge für Witwen und
Waisen und ganz besonders die Arbeitslosenversicherung durch Gewährung einer
hohen Abgangsentschädigung in idealer Weise ausgebildet, er hat Arbeitervertretungen
und Gewinnbeteiligung, Fabrikbäder und Arbeiterwohnungen, mustergültige tech-
nische und allgemeine Bildungsgelegenheiten geschaffen. Er hat namentlich das ganze
Arbeitsverhältnis zugunsten des Arbeiters in einer Art stabilisiert, die bis jetzt erst in
einigen öffentlichen Betrieben annähernd versucht worden ist. Immerhin finden
sich manche der von Abbe getroffenen Einrichtungen auch in anderen Unternehmungen
vor. Was sich anderwärts aber kaum nachweisen läßt, das ist der Geist, die Ge-
sinnung, aus der heraus diese Institutionen geschaffen und verwaltet worden sind.
Für Abbe kam es weder darauf an, durch milde Spenden Wohltätigkeit zu üben, noch
durch geschäftlich gut rentierende Wohlfahrtseinrichtungen feine Arbeiter in größere
Abhängigkeit zu versetzen. Mit Geringschätzung und Ironie spricht er von derartigen
Bestrebungen: „Der moralisierende Fabrikherr oder Betriebsleiter, der sich dafür
berufen hält, Ehrbarkeit und Staatswohl — und was er von seinem besonderen
Standpunkte aus just dazu zu rechnen für gut findet — zu befördern, nicht nur durch
das eigene gute Beispiel und durch den berechtigten Einfluß, den persönliches Ansehen,
wenn er solches hat, in seinem Kreise ihm gewähren mag, sondern auch mit der
Peitsche angedrohter Wirtschaftsnachteile, ist in meinen Augen eine sozial gemein-
schädliche Figur." Rechte, nicht Wohltaten, Gerechtigkeit, nicht Barmherzigkeit und
Mitleid, bilden die Leitsterne seiner sozialen Praxis. Freie, selbstbewußte, unab-
hängige, beruflich und menschlich hochstehende und leistungsfähige Männer will er
heranziehen. Sein ganzes Sinnen und Trachten konzentriert sich in dem Problem,
„eine wirkliche und dauernde Hebung der Rechtslage der von industriellen Unter-
nehmungen abhängigen Personen in ihrem Verhältnisse zum Unternehmer und seinen
Organen nach der persönlichen und wirtschaftlichen Seite hin zu erzielen, damit die
wichtigsten bürgerlichen und materiellen Interessen dieser Personen nicht länger der
Willkür des Unternehmers und ganz einseitigen Rücksichten auf dessen jeweiligen
Vorteil unterworfen bleiben".

Wie tief Abbe von diesen Zielen durchdrungen war, beweist am besten die Tat-
sache, daß er durch die Verwandlung der Zeiß-Werke in eine „Stiftung" alles, was

3000 Arbeiter, in den Filialen ca. 330 Personen und das Glaswerk (Firma Schott &amp; Gen.)
ca. lOOj Beamte und ca. 1200 Arbeiter. (Freundliche Mitteilung der Verwaltung.) — G. M
        <pb n="399" />
        ﻿5. Die Fabrik.

369

in seiner Macht stand, getan hat, um die Leitung des Unternehmens nach seinen Ideen
und Grundsätzen auch nach seinem Tode sicherzustellen. Andere errichten Fideikom-
misse, um ihren Nachkommen einen gewissen Grundbesitz unter allen Umständen zu
erhalten. Abbe hat den Ausweg der Stiftung beschritten, um das Unternehmen in
unpersönlichen Besitz zu bringen und zugunsten unpersönlicher Interessen unter
dauernde Bindung zu stellen. Diese „unpersönlichen Interessen" werden im 8 1 des
Stiftungsstatuts*) in folgender Weise umschrieben: Im Rahmen der Stiftungs-
betriebe: 1. Pflege der Zweige feintechnischer Industrie, welche durch die Optische
Werkstätte und das Glaswerk unter Mitwirkung des Stifters in Jena eingebürgert
worden sind, durch Fortführung dieser Gewerbsanstalten unter unpersönlichem Besitz-
titel; 2. dauernde Fürsorge für die wirtschaftliche Sicherung der genannten Unter-
nehmungen sowie für Erhaltung und Weiterbildung der in ihnen gewonnenen indu-
striellen Arbeitsorganisation — als der Nahrungsquelle eines zahlreichen Personen-
kreises und als eines nützlichen Gliedes im Dienste wissenschaftlicher und praktischer
Interessen; 3. Erfüllung größerer sozialer Pflichten, als persönliche Inhaber dauernd
gewährleisten würden, gegenüber der Gesamtheit der in ihnen tätigen Mitarbeiter,
behufs Verbesserung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Rechtslage.

Nachdem diesen Aufgaben innerhalb der Stiftungsbetriebe genügt ist, sollen
der Stiftung als dem Nutznießer der Erträgnisse, welche ihre Unternehmungen noch
übrig lassen mögen, außerhalb ihrer Betriebe als Aufgaben obliegen: 1. Förderung
allgemeiner Interessen der obengenannten Zweige feintechnischer Industrie; 2. Be-
tätigung in gemeinnützigen Einrichtungen und Maßnahmen zugunsten der arbeitenden
Bevölkerung Jenas und seiner nächsten Umgebung: 3. Förderung naturwissenschaft-
licher und mathematischer Studien in Forschung und Lehre.

5.	Die Fabrik.

Von Eugen v. Philippovich.

v. Philippovich, Grundriß der politischen Ökonomie. 2. Bd. 1. Teil. 5. Aufl.
Freiburg i. B., I. C. B. Mohr (Paul Siebeck), 1910. S. 180—153.

Die Fabrik ist der Typus des gewerblichen Großbetriebes. Sie ist die
Organisation der maschinellen Großproduktion. Alle wirtschaftlichen und technischen
Vorteile vereinigen sich in ihr. Sie vermag die Arbeitsteilung aufs vollkommenste
herauszubilden, die leistungsfähigste Technik anzuwenden, die Maschinenkraft durch
Verwendung der stärksten Motoren aufs vollkommenste auszunützen, den Pro-
duktionsprozeß so zu spezialisieren, daß Übergänge von einer Arbeit zur anderen
vermieden werden. Sie ist daher vor allem die Trägerin der billigen und raschen
Erzeugung von Gütern in großen Mengen, der Herstellung von gewissen Güter-
qualitäten, welche mit den unvollkommenen Mitteln der handwerksmäßigen Technik
nicht hergestellt werden können. Sie gilt deshalb als der vollkommenste Typus der
gewerblichen Produktion überhaupt, als das Ziel, dem die Entwicklung aller
übrigen Betriebsformen zustrebe.

Die Fabrik ist nicht nur ein Ergebnis der Technik; die fabriksmäßige Technik
ist vielmehr erst unter bestimmten gesellschaftlichen Voraussetzungen möglich geworden.

*) Das „Statut der Carl Zeiß-Stiftung zu Jena" ist nebst Ergänzungsstatut abgedruckt
in: Abbe, Sozialpolitische Schriften. sHerausgegeben von Czapski-I Jena, Gustav Fischer,
1906. S. 262-329. — G- M-

Mvllat, Volkswirtschaftliches Quellenbuch. 4. Aufl.

24
        <pb n="400" />
        ﻿370 Dritter Teil. Industrie. I. Allgemeines und Grundsätzliches.

Die wichtigsten davon sind das Wachstum der Bevölkerung und die dadurch gegebene
Möglichkeit eines Massenabsatzes: die Verbesserung der Verkehrsmittel, welche erst
die Möglichkeit schuf, einen großen Kundenkreis von einem Punkte aus regelmäßig
zu versehen, und die Entwicklung der Handels-, Geld- und Kreditorganisation zur
Bewältigung all der wirtschaftlichen Verkehrsvorgänge, welche sich an einen solchen
Massenabsatz anschließen. Dazu kommt das Auftreten eines großen Bedarfs z. B.
in den Eisenbahnen, Dampfschiffen oder Brückenbauten, in den großen Fabriken selbst,
der handwerksmäßig nicht mehr befriedigt werden konnte. Dieser, der Fabriks-
bildung günstige Entwicklungsprozeß ist im 19. Jahrhundert außerordentlich vorge-
schritten. Nicht nur die rasche Zunahme der Bevölkerung, das Wachstum der Städte,
die Verkürzung der Entfernungen, die Regelmäßigkeit und Verbilligung der Ver-
kehrsmittel sind der Entwicklung der gewerblichen Produktion günstig gewesen. Auch
die staatliche Wirtschaftspolitik war mit Notwendigkeit auf eine Begünstigung der
gewerblichen Großproduktion gerichtet.

Die Begünstigung der großen fabrikmäßigen Betriebe beginnt bereits im
17. Jahrhundert. Sie ist eine Begleiterscheinung der Zusammenfassung staatlicher
Macht und der Ausdehnung politischer Herrschaft, wie sie namentlich bei den beiden
rivalisierenden Großmächten des 17. und 18. Jahrhunderts — Frankreich und Groß-
britannien — zu bemerken ist. Der gewerbliche Großbetrieb ist ein Mittel finanzieller
Kräftigung der Staaten und die notwendige Ergänzung der auf die Eroberung
auswärtiger Märkte gerichteten Handelspolitik. Eine Reihe von Maßregeln wird er-
griffen, um die Industrie im Lande zu heben: Steuerbefreiung, Geldunterstützungen,
öffentliche Auszeichnungen, persönliche Begünstigungen der Unternehmer und ihrer
Arbeiter, Befreiung vom Zunftzwange und anderen Schranken der Gewerbeaus-
übung; Ausfuhrprämien werden gewährt; ja der Staat selbst organisiert Muster-
betriebe. Dieser sog. merkantilistischen Politik liegt eine ganz bewußte Schätzung der
Großindustrie zugrunde, welche durch die Menge der Rohstoffe, die sie verbraucht,
für die Urproduktion, durch die Menge der Arbeitskräfte, welche sie beschäftigt, für
die wachsende Bevölkerung, durch die Masse der hergestellten Produkte für den aus-
wärtigen Handel und endlich durch die erhöhte Steuerkraft für die Finanzen des
Staates segensreich wurde. Den Bedürfnissen, welche diese zunehmende Großindustrie
und der auf sie gestützte Handels-, Geld- und Kreditverkehr erweckte, entsprach dann
vor allem der Übergang zur Gewerbefreiheit. Das freie Assoziationswesen, die Frei-
zügigkeit der Arbeiter, das freie Niederlassungsrecht der Unternehmer, die Bildung
großer einheitlicher Wirtschaftsgebiete mit freiem Verkehr im Inneren, einheitlichem
Maß und Gewicht, die Förderung der Absatzwege, die Ansammlung großer Kapitalien
in Banken als Folge der freien Bewegung der Kapitalsverwertung, kurz all die Maß-
regeln, welche die Politik der Gewerbefreiheit auszeichnen, haben Bedingungen
geschaffen, welche für die Großbetriebsentwicklung günstig waren. War früher die
Wirtschaftspolitik auf die Förderung einzelner Industrien durch spezielle Maßnahmen
gerichtet, so war jetzt die ganze Wirtschaftspolitik grundsätzlich so geordnet, daß ihre
Maßregeln dem Großbetrieb förderlich werden mußten. Nicht als ob man die Ge-
werbefreiheit eingeführt hätte, um die Fabriken zu fördern, allein es liegt in der
Natur der wirtschaftlichen Freiheit, daß sie die vorhandenen Entwicklungstendenzen
zur vollen Wirkung kommen läßt, indem alle entgegenstehenden Hindernisse beseitigt
erscheinen. Aber auch soweit positive Maßnahmen der Wirtschaftspolitik in Frage
kamen, mußten sie notwendigerweise durch die Bedürfnisse der Großindustrie beein-
flußt werden; denn es wird

1.	die Wirtschaftspolitik immer die sichtbarsten und am stärksten zum Ausdruck
kommenden Bedürfnisse zum Ausgangspunkte nehmen, und es ist den Großindu-
striellen natürlich leicht, eine vernehmbare Vertretung ihrer Interessen zu finden;
        <pb n="401" />
        ﻿5. Die Fabrik.

371

2.	sind bestehende Großindustrien aus den oben angeführten Gründen immer
von so entscheidender Wichtigkeit für das ganze wirtschaftliche Leben des Staates, daß
eine Nichtberücksichtigung ihrer Interessen stets auch die Schädigung weiterer Be-
völkerungskreise in sich schließt;

3.	endlich werden die Großindustrien von den staatlichen Maßnahmen vermöge
der größeren Intelligenz, der größeren Vermögen und der rascheren Orientierung
ihrer Leiter stets einen viel stärkeren Gebrauch machen als die kleinen. Ausstellungen,
gewerbliches Unterrichtswesen, Muster- und Markenschutz, Privilegien, Patente usw.,
die formell nicht der Großindustrie allein dienen, werden doch ihr in stärkerem Maße
zugute kommen.

So ist das Fabrikswesen durch innere und äußere Momente im 19. Jahrhundert
mächtig gefördert worden. Die als Fabriken zu bezeichnenden Unternehmungen
haben nicht nur an Zahl bedeutend zugenommen: es ist auch eine innere Entwicklung
bemerkbar, welche für die ganze volkswirtschaftliche Organisation wichtig geworden
ist. Es sind den einfachen» dem Handwerk gegenüber als Großbetriebe zu bezeich-
nenden Fabriken fabriksmäßige Großbetriebe entgegengetreten, welche die ersteren an
Intensität der Arbeitsteilung und Arbeitsvereinigung, in der quantitativen und quali-
tativen Bedeutung der angewendeten Maschinen und Apparate, in der Zahl der beschäf-
tigten Arbeitskräfte, in der Größe des angelegten Kapitals und in der ganzen Organi-
sation um ein bedeutendes überragen. Die Weiterbildung der Fabriksbetriebe
geschieht nicht nur durch eine gesteigerte Anwendung derjenigen Mittel, durch welche
die Fabrik das Handwerk übertrifft; sie bedient sich auch neuer Mittel. Solche sind:
die Spezialisation des Betriebes, die Kombination mehrerer Betriebe, die Abgabe
der kaufmännischen Funktion der Betriebsleitung an selbständige Unternehmungen,
die örtliche Zusammenfassung von Fabriksbetrieben und endlich ihre Vereinigung in
Gemeinschaftsorganisationen, wie Kartelle und Trusts.

Die Spezialisation ist Beschränkung der Produktion auf Artikel von
geringer Verschiedenartigkeit. Sie gewährt alle Vorteile der Verbilligung und Ver-
vollkommnung einer stets in gleicher Richtung vor sich gehenden Arbeit.

Die Kombination mehrerer Betriebe liegt dann vor, wenn verschiedene Pro-
duktionsstufen von einer Unternehmung zusammengefaßt werden; wenn z. B. zu
einem Stahlwerk ein Hochofen, zu diesem Erzgruben und Kohlenbergwerke, Koks-
fabriken und dgl. hinzutreten, also Roh- und Hilfsstoffe der Ganzfabrikation in eigenen
Betrieben für den Eigenbedarf gewonnen oder die Abfallstoffe der Produktion selb-
ständig verwertet werden. Dadurch gewinnt der Unternehmer nicht nur die Sicher-
heit guter Qualität seiner Roh- und Hilfsstoffe, die Unabhängigkeit von Störungen,
er spart auch alle über die Produktionskosten hinausgehenden Kosten eines Kaufes
zu Marktpreisen.

Durch die Trennung der kaufmännischen Aufgaben des Ein-
kaufes von Rohstoffen, des detaillierten Verkaufes von Produkten wird die Leitung
entlastet und kann sich mit größerer Energie der technischen Aufgabe zuwenden.

Durch die örtliche Zusammenfassung von Fabriken (Maschinen-
industrie und Baumwollenindustrie, Spinnerei und Weberei) werden Transportkosten
gespart, Fortschritte der Technik rasch ausgenützt, wird Spezialisierung erleichtert.

In den Kartellen und Trusts endlich treten Vereinbarungen auf, welche
monopolistisch die Fabrikation bestimmter Produktionszweige beherrschen.

Unter Anwendung dieser Mittel sind mächtige Unternehmungen entstanden,
welche Tausende von Arbeitern beschäftigen, technische Anstalten der verschiedensten
Art in Betrieb setzen und einen Verkehr mit allen Weltteilen entfalten. Solche
Unternehmungen können, auch wenn sie einem Eigentümer gehören, nicht mehr
von einem einzelnen geleitet werden; die Leitung ist einer Mehrzahl von Angestellten

24*
        <pb n="402" />
        ﻿372 Dritter Teil. Industrie. I. Allgemeines und Grundsätzliches.

anvertraut, deren Interesse am Betrieb nicht mehr durch einen Anteil am Vermögen,
sondern durch andere Verbindungen sichergestellt wird. Wie in einer staatlichen
Verwaltung wird das Unternehmen von einer Hierarchie von Beamten beherrscht,
die mit größerer oder geringerer Selbständigkeit entscheiden und von der obersten
Spitze nur allgemeine Direktiven empfangen können. Die richtige Dezentralisation
der Teile des Betriebes vorzunehmen, die Verbindung der einzelnen Teile sicher-
zustellen, die Persönlichkeiten richtig auszuwählen und eine Übereinstimmung der
Leistung des Gesamtbetriebes mit den Bedürfnissen des Marktes und den erhaltenen
Aufträgen herbeizuführen, ist nunmehr Aufgabe der obersten Spitze des Unter-
nehmens, dessen Träger auch dem technischen und kaufmännischen Teil der einzelnen
Betriebsanstalten fernesteht.

Diese Entwicklung größerer Industrien von der einfachen Fabrik bis zu der
eine einzige Großunternehmung darstellenden Fabrikstadt hat nicht nur die ursprüngliche
handwerksmäßige Produktion wesentlich beeinflußt, sondern auch neue Bedingungen
für die wirtschaftliche und soziale Lage der industriellen Arbeiter geschaffen. Die
Fabriken haben die gewerbliche Arbeiterschaft in großer Menge an den industriellen
Mittelpunkten konzentriert, haben sie strengen und vielfach ungünstigen Arbeits-
bedingungen unterworfen, haben das Wohl und Wehe zahlreicher Familien an das
Gedeihen einer einzelnen Unternehmung gebunden und haben überall da, wo sie von
der Produktion Besitz ergriffen haben, das Arbeitsverhältnis für die Arbeitenden zu
einem dauernden gemacht, von dem ein Übergang zur Unternehmerstellung im
gleichen Betrieb nicht möglich ist. Sie haben endlich durch das Zusammenziehen
großer Arbeitermassen, die in gleichartigen, wenig günstigen Verhältnissen leben, die
Armut gehäuft und sichtbar zum Ausdruck gebracht. Diese Entwicklung ist nach zwei
Seiten bedeutsam geworden. Einmal sind dadurch neue Probleme hervorgerufen
worden, welche einesteils den Bedingungen der Arbeit in den Fabriken und ihrer
Rückwirkung auf die Gesundheit, das geistige und sittliche Leben der Arbeiterschaft,
anderenteils dem Zusammenleben großer Mengen von wirtschaftlich dürftigen Per-
sonen in städtischer Nachbarschaft entsprangen. Sodann hat die Vereinigung der
Vielen, die Gleichartigkeit der Lebensbedingungen und die soziale Isolierung, in der
sie inmitten der großstädtischen Gemeinwesen dastehen, das Selbstbewußtsein der
gewerblichen Arbeiterschaft und das Verlangen geweckt nach Fortentwicklung der
Gesellschaft zu einer für sie günstigen Organisation unter ihrer tätigen Mitwirkung.
In den industriellen Mittelpunkten besteht nicht, wie auf dem Lande, eine soziale
Gemeinschaft, in welcher den nichtbesitzenden Arbeiter eine große Anzahl von Mittel-
gliedern mit dem großen Besitzer verbindet, in schroffer Trennung stehen sich die
Massen der nichtbesitzenden gewerblichen Arbeiter und die wenigen Unternehmer und
Besitzenden gegenüber. Dadurch sind die Fabriken nicht nur für die Produktions-
organisationen, sondern für die ganze gesellschaftliche Organisation der Städte und
weiterhin der Volkswirtschaft überhaupt von Bedeutung geworden.

6.	Der Segen der Maschinenarbeit.

Von Julius Vor st er.

V o r st e r, Die Großindustrie eine der Grundlagen nationaler Sozialpolitik. Vortrag.
2. Ausl. Jena, Gustav Fischer, 1896. S. 14—16.

Eine lange nicht genug gewürdigte soziale und wirtschaftliche Wohltat der
Großindustrie ist die durch sie geschaffene Maschinenarbeit.
        <pb n="403" />
        ﻿6. Der Segen der Maschinenarbeit.

373

Zunächst ist die Herstellung der Maschinen selbst eine bedeutende Industrie
geworden, die viele erfinderische Köpfe und geschickte Hände erfordert und beschäftigt
und nebenbei die höchsten Löhne bezahlt. Es ist ein viel verbreiteter Irrtum,
der in der sozialistischen Agitation eine große Rolle spielt, daß die Maschinenarbeit
die Löhne herabdrückt und Arbeitslosigkeit herbeigeführt habe. Letztere kann nur
vorübergehend eintreten, gleicht sich aber sehr bald infolge der durch Maschinenarbeit
herbeigeführten allgemeinen Vergrößerung der Fabriken wieder aus.

Weiterhin ermöglicht die Maschinenarbeit durch billige Massenproduktion eine
Erweiterung des Absatzgebietes. Darum finden Sie überall, wo Maschinen die Hand-
arbeit verdrängt haben, keine Verminderung, sondern eine Vermehrung
der Arbeiter. Auch werden in maschinellen Betrieben in der Regel höhere
Löhne gezahlt wie in der Hausin du st rie, schon deshalb, weil es im Interesse
des Unternehmers liegt, daß seine kostbaren Maschinen von zufriedenen
Arbeitern gut behandelt werden, und zwar steigt der Arbeitslohn im Verhältnis der
Verbesserung der Maschinen, wie sich dies namentlich in Amerika zeigt, wo die voll-
kommensten Maschinen und die höchsten Löhne vereinigt sind.

Namentlich in der Textilindustrie hat der maschinelle Betrieb eine wesentliche,
selten beachtete Verschiebung zugunsten des Handarbeiters herbeigeführt.
In der Hausindustrie hatte der Arbeiter meistens seine Geräte (Webstuhl usw.) selbst
zu stellen, und der Fabrikant war eigentlich nur Vermittler, welcher das Erzeugnis
des Webers dem Konsumenten oder Händler lieferte, demnach bei schlechtem Geschäfts-
gang schwach oder gar nicht arbeiten ließ. Ungünstige Konjunkturen trafen daher
wesentlich den Weber, wodurch sich auch erklärt, daß derselbe oft lieber zu „Hunger-
löhnen" arbeitete als gar nicht. Heute dagegen ist durch die Beschaffung von teuren
Maschinen das Kapitalrisiko des Unternehmers außerordentlich vergrößert, — auch
leiden die Maschinen, wenn nicht gearbeitet wird. Der Unternehmer hat demnach
das größte Interesse, seine Fabrik nicht stillzustellen. Er wird seine ganze
Intelligenz und Arbeitskraft anspannen, um dies zu vermeiden, und bei schlechten
Zeiten arbeiten lassen, selbst wenn er auch nichts verdient. Oft werden Betriebe
jahrelang fortgesetzt, und der einzige, der verdient, ist der Handarbeiter, weil der
Verlust des Unternehmers noch größer wäre, wenn seine kostbaren Maschinen durch
Stillliegen verdürben.

Die Maschinenarbeit ist ferner ein großer kultureller Fortschritt: sie
befähigt den Arbeiter, aus einer nur Handarbeit erfordernden und Körperkraft kon-
sumierenden Beschäftigung zu einer solchen überzugehen, welche seine g e i st i g e n
Fähigkeiten in Anspruch nimmt. Die Bedienung und Kontrollierung komplizierter
Maschinen, wie sie jede Fabrikanlage aufweist, erfordert nicht nur Aufmerksamkeit,
sondern auch geistige Geschicklichkeit und Berechnung.

Auch die Gefahren des Fabrikberufs vermindern sich durch die
Maschinen; wenigstens ergibt z. B. die Nachweisung der entschädigungspslichtigen
Unfälle der Rheinisch-Westfälischen Maschinenbau- und Kleineisenindustrie-Berufs-
genossenschaft für die Jahre 1885/6—1911, daß von 32 035 Unfällen nur 12 929, also
nur 40,4 % durch den eigentlichen maschinellen Betrieb verursacht wurden.*)

Dies sind im wesentlichen die Vorteile maschineller Betriebe.

*) Für die Jahre 1894—1911 nach freundlicher Mitteilung der Maschinenbau- und
Kleineisenindustrie-Berufsgenossenschast in Düsseldorf. — G. M.
        <pb n="404" />
        ﻿374 Dritter Teil. Industrie. II. Bausteine zur Würdigung der deutschen Industrie.

II.	Bausteine zur Würdigung der deutschen Industrie.

1.	Die Stellung der Industrie im Wirtschaftsleben des

Deutschen Reiches.

Von Hermann Freymark.

F r e y m a r k, Die Stellung der Industrie im Wirtschaftsleben des Deutschen Reiches.
sVortrag-I Sonderabdruck aus: Technik und Wirtschaft. Monatschrift des Vereines deutscher
Ingenieure. 4- Jahrgang. sRedakteur: Meyer. Berlin, In Kommission bei Julius Springer,
1911-s S. 5—9.

Preußen war im Beginn des 19. Jahrhunderts ein reiner Agrarstaat, in dem
gegen vier Fünftel der Bevölkerung in der Landwirtschaft lebten, dagegen wenig
mehr als ein Zehntel in Handel und Gewerbe. Handel und Gewerbe haben sich im
Laufe des verflossenen Jahrhunderts eine der Landwirtschaft gleichwertige, ja nach
der Zahl der in ihr lebenden Personen weit überlegene Stellung errungen. Der
Anteil der Landwirtschaft an der Bevölkerung des Deutschen Reiches ist von 80
v. H. nach den Freiheitskriegen bis auf 42 v. H. in 1882 und schließlich bis auf 28,6
v. H. in 1907 gesunken. Der Anteil von Handel und Gewerbe stieg von dem
gleichen Zeitpunkt ab von etwa 10 v. H. bis auf 45,5 v. H. im Jahre 1882 und
schließlich auf 56,2 v. H. im Jahre 1907. Das Gewerbe allein ernährte im Jahre
1907 schon mehr als 39 v. H. der Bevölkerung, d. i. über ein Drittel mehr als die
Landwirtschaft.

Nach absoluten Zahlen: in der Landwirtschaft lebten vor 100 Jahren
16 Millionen, jetzt nicht ganz 18 Millionen Menschen, in der Gewerbetätigkeit vor
100 Jahren kaum 2 Millionen, jetzt mehr als 26 Millionen Menschen, und auf die
Großbetriebe mit mehr als 50 Arbeitern entfällt jetzt fast ein Drittel und auf Groß-
und Mittelbetriebe bis zu 5 Arbeitern herab weit mehr als die Hälfte sämtlicher
in dem Gewerbe beschäftigten Personen. Die in der Landwirtschaft lebende Be-
völkerung ist somit im Laufe eines Jahrhunderts so gut wie gleich geblieben, während
der ganze Bevölkerungszuwachs der Handels- und Gewerbtätigkeit zugeflossen ist.

Bon wenig mehr als 20 Millionen am Beginn des 19. Jahrhunderts ist die
Bevölkerung Deutschlands auf 32 Millionen in 1840, auf 52 Millionen in 1895 und
schließlich auf 65 Millionen im Jahre 1910 gestiegen und nimmt jährlich weiter um
fast 1 Million zu.

Unsere Landwirtschaft vermochte bei der Beschränktheit des Grundes und
Bodens den Bevölkerungszuwachs nicht aufzunehmen. Die gewaltige Ausdehnung
ihrer Produktion, die sie mit berechtigtem Stolz erfüllen kann, wurde erzielt durch
die Anwendung besserer Verfahren der Bewirtschaftung, durch die immer mehr
zunehmende Verwendung von Maschinen, ließ jedoch für die Beschäftigung einer
wesentlich höheren Zahl von Menschen nicht Raum. Selbst der größte Agrarenthusiast
wird heute trotz der Klagen über die Leutenot, trotz der Ausdehnung der inneren
Kolonisation nicht behaupten wollen, daß die Landwirtschaft in der Lage gewesen
wäre oder heute sein würde, unseren Bevölkerungszuwachs aufzunehmen.

Die Industrie mußte den gesamten, zum großen Teil aus der Landwirtschaft
hervorgehenden Bevölkerungsüberschuß aufnehmen. Sie hat diese Aufgabe in
glänzendster Weise gelöst, dies jedoch nur dadurch vermocht, daß sie, unterstützt von
dem Handel, ihre Grundlagen weit über die Grenzen der einheimischen Volkswirt-
schaft hinaus ausdehnte und zum Teil auf fremde Wirtschaftsgebiete stützte.

Sie erforderte zur Ausdehnung ihrer Erzeugung, zur Ernährung der in ihr
        <pb n="405" />
        ﻿1.	Die Stellung der Industrie im Wirtschaftsleben des Deutschen Reiches. 375

tätigen Personen einen ständig zunehmenden Bedarf an Rohstoffen und Nahrungs-
mitteln. dem die einheimische Produktion, besonders die Landwirtschaft, trotz aller
Anstrengungen nicht folgen konnte und auch bei den Riesenbeträgen, um die es sich
handelt, kaum je wird entsprechen können. So mußte ein sich ständig vergrößernder
Fehlbetrag durch den Bezug ausländischer Rohstoffe und Nahrungsmittel gedeckt
werden. Der Wert der Einfuhr von Rohstoffen und Nahrungsmitteln belief sich in
1909 auf 7 s1910: 7,3s Milliarven Ji, d. s. mehr als drei Viertel unserer ganzen Ein-
fuhr und fast die Hälfte des Wertes der gesamten Erzeugung der inländischen Land-
wirtschaft, und die Einfuhr von Rohstoffen allein erreichte in 1909 einen Wert von
4,7 [19 LO: 5,1] Milliarden Ji, d. i. weit mehr als die Hälfte unserer Einfuhr und
fast der siebente Teil unserer gesamten auf 35 Milliarden Ji geschätzten gewerblichen
Erzeugung. Unsere Gewerbtätigkeit beruht zum größten Teil auf der ungehemmten
Zufuhr dieser Rohstoffe aus dem Ausland und würde zum Stillstände gebracht
werden, wenn sie mit einem Male abgeschnitten würde.

Die Industrie muß auf der anderen Seite die Mittel aufbringen, um diese
Rieseneinfuhr zu bezahlen, und dazu führt sie die Erzeugnisse ihrer Arbeit aus.
Die Fertigfabrikate haben einen immer größeren Anteil an unserer Ausfuhr ein-
genommen; ihr Wert beläuft sich auf gegen 4% [1910:4,8] Milliarden Ji, d. h. auf
zwei Drittel unserer gesamten Ausfuhr und weit über ein Zehntel unserer gesamten
gewerblichen Erzeugung, und die Entwicklung drängt dahin, immer mehr anstatt der
zum Teil noch bestehenden Ausfuhr von Rohstoffen und Halbfabrikaten Fertig-
fabrikate auszuführen, um uns so die darauf verwendete Arbeit vom Auslande be-
zahlen zu lassen. Die Aufnahmefähigkeit des inneren Marktes mag noch so sehr
steigen: wir werden stets damit zu rechnen haben, daß unsere Fabrikatenausfuhr uns
die Mittel zur Befriedigung des Bedarfes an Rohstoffen und Nahrungsmitteln bieten
muß, mithin die Grundlage für die Beschäftigung und Ernährung unseres Be-
völkerungszuwachses bildet. Die Vermehrung unserer Bevölkerungszahl haben wir
mithin nur dadurch erkaufen können, daß wir auf unsere wirtschaftliche Unab-
hängigkeit verzichtet, uns in Abhängigkeit von dem Verkehr mit fremden Wirtschafts-
gebieten begeben haben.

Für die Ernährung eines Bevölkerungszuwachses von fast 1 Million jährlich,
für die Arbeitsgelegenheit für y3 Million Menschen, die jährlich in das Erwerbs-
leben eintreten, muß unsere Industrie Sorge tragen! Eine gewaltige Leistung, die
die Voraussetzung für den ungestörten Fortgang unserer nationalen Entwicklung
darstellt. Wie hätte sich unsere Bevölkerungszahl entwickelt, wenn nicht die Industrie
den Überschuß aufnähme? Wäre nicht unsagbares Elend die unausbleibliche Folge
gewesen? Hätte nicht die Auswanderung, die in den Zeiten der wirtschaftlichen
Stockung im Beginn der achtziger Jahre jährlich bis zu 200 000 Köpfen und mehr
betrug, also zeitweise fast die Hälfte des gesamten Bevölkerungszuwachses ausmachte,
die unserm Volkstum zumeist unwiederbringlich verloren ging, in unvermindertem
Umfang angehalten? Wäre es wohl denkbar gewesen, daß sie bis auf den zehnten
Teil zurückgegangen ist? Hätte wohl unsere Bevölkerungszahl bis zur jetzigen Höhe
steigen können?

Die neuzeitige wirtschaftliche Entwicklung hat uns somit mächtiger gemacht; sie
hat uns aber auch reicher gemacht. Deutschland galt bis vor kurzem als ein armes
Land, das sich mit Großbritannien und Frankreich bei weitem nicht messen könnte,
und auch heute nimmt man im allgemeinen an, daß sein Volkswohlstand hinter dem
dieser Staaten weit zurückbleibe. Ernsthafte Statistiker kommen demgegenüber auf
Grund eingehendster Berechnungen zu dem Ergebnis, daß das deutsche Volksver-
mögen, auf den Kopf der Bevölkerung berechnet, nur unwesentlich hinter dem unserer
Nachbarn im Westen zurückbleibt. Und wie unser Volkseinkommen gerade in den
        <pb n="406" />
        ﻿376 Dritter Teil. Industrie. II. Bausteine zur Würdigung der deutschen Industrie.

letzten Jahren zugenommen hat, das geht daraus hervor, daß das steuerpflichtige
Einkommen der physischen Personen bei uns in Preußen von 1892 bis 1911 von 5%
aus mehr als 14% Milliarden Ji, also um säst ISO v. H. gegenüber einer Zunahme
der Bevölkerungszahl von rund 30 v. S). gestiegen ist.

Diese Vermehrung unseres Volksvermögens und -einkommens beruht zwar
zum großen Teil auf den gesteigerten Leistungen unserer Landwirtschaft; ihr haupt-
sächlichster Träger ist aber doch unsere Handels- und Gewerbtätigkeit. In den land-
wirtschaftlichen Provinzen Ost- und Westpreußen z. B. wurden im Jahre 1911
894 Millionen Ji der Einkommensteuer unterworfen, in den landwirtschaftlich und
industriell gleich entwickelten Regierungsbezirken Breslau und Oppeln mit annähernd
der gleichen Bevölkerungszahl dagegen 954 Millionen Ji und in dem industriellen
Regierungsbezirke Düsseldorf mit nicht ganz der gleichen Bevölkerungszahl
1,7 Milliarde Ji. Das Einkommen stellte sich dort also etwa dreimal so hoch wie
in Ost- und Westpreußen und fast doppelt so hoch als bei uns sin Schlesiens.

Die Steigerung unseres Wohlstandes tritt zwar am drastischsten bei den oberen
Zehntausend, bei den reichen Leuten, in die Erscheinung, ist aber auch den mittleren
Schichten und den lediglich von ihrer Arbeit lebenden Arbeitermassen zugute ge-
kommen. Die Lebenshaltung ist in allen Kreisen gegenüber früheren Zeiten in un-
geahnter Weise gestiegen und weiter im Steigen begriffen; die Ansprüche an das
Leben haben in hohem Grade zugenommen, und die Steigerung des Einkommens
hält trotz der gegenwärtigen Teuerung, nur unterbrochen durch Jahre ausgesprochener
wirtschaftlicher Stockung, im allgemeinen weiter an.

Vor allem aber ist die Lage der ärmsten Klassen zweifellos viel besser geworden.
Ich will gar nicht Gewicht darauf legen, daß die Zahl der Steuerfreien bei uns in
Preußen von 70 v. H. in 1892 auf 41 v. H. in 1911 gesunken ist, während die Zahl
der Steuerpflichtigen mit einem Einkommen von mehr als 900 Ji von 30 auf 59
v. H. gestiegen ist. Vergleichen wir nur einmal die Lage der ärmsten Schichten der
Bevölkerung in unserer Zeit mit der vor zwei Menschenaltern. Damals war Mangel
an allem Notwendigen und Hunger der ständige Begleiter zahlreicher Familien; der
Hungertyphus in Oberschlesien und die Weberunruhen sind Kennzeichen des allge-
meinen Tiefstandes der wirtschaftlichen Lage jener Zeiten. Gewiß gibt es heute noch
viel Elend. Von wirklicher Not aber ist heute viel weniger zu spüren als in früherer
Zeit; die Verelendungstheorie ist allgemein zum alten Eisen geworfen und fristet
nur noch in vergilbten Programmen ein kümmerliches Dasein.

Aber, so wird gesagt, die gewerbliche Entwicklung hat zwar den in ihr lebenden
Kreisen der Bevölkerung Vorteile gebracht, ist aber nur durch das Opfer schwerer
Schädigungen der andern Berufskreise erkauft worden.

Die Landwirtschaft führt bittere Klage darüber, daß sie durch die Industrie
aus ihrer früheren Stellung verdrängt sei. Aber ist der Landwirtschaft nicht gerade
die Entwicklung der Industrie im höchsten Grade zugute gekommen? Ist nicht die
Absatzmöglichkeit ihrer Erzeugnisse durch die Erweiterung des inneren Marktes auf
das höchste gesteigert, ist sie nicht durch das Aufblühen der Städte in den Stand gesetzt
worden, ihre Produktion in immer stärkerem Maße auszudehnen und lohnendere
Preise zu erlangen, ganz zu schweigen von den Gewinnen, die ihr in der Form der
Steigerung der Bodenpreise in den Schoß gefallen sind? Und ist nicht auch die
Vermehrung der Produktion der Landwirtschaft dadurch ermöglicht worden, daß ihr
die Industrie in Maschinen, künstlichen Düngemitteln und anderen verbesserten Be-
darfsgegenständen die Mittel zu einem angespannteren Betrieb in die Hand gab?
Welcher Nutzen ist nicht allein der Landwirtschaft daraus entsprungen, daß der
frühere unvollkommene Pflug nach wissenschaftlichen Grundsätzen umgebaut und
nicht nur verbilligt wurde, sondern gleichzeitig eine erhöhte Leistungsfähigkeit er-
        <pb n="407" />
        ﻿1. Die Stellung der Industrie im Wirtschaftsleben des Deutschen Reiches. 377

möglichte! Haben schließlich nicht die in Verbindung mit der Landwirtschaft stehenden
Industriezweige ihren Ertrag wesentlich gesteigert, sie auf das nachhaltigste befruchtet?

Das Handwerk ist zwar durch die Großindustrie aus früheren Arbeitsgebieten
verdrängt worden; gleichwohl ist es zu einer ruhigeren Betrachtung der Dinge ge-
langt. Die Industrie hat dem Handwerk zum Ersatz für entrissene Arbeitsgebiete
neue erschlossen, die es nie besessen hat, und ihm durch Nutzbarmachung ihrer
technischen Errungenschaften reiche Förderung zuteil werden lassen. Wir dürfen
heute wohl sagen, daß das Handwerk, wenn auch nicht mehr in allen früheren
Gewerbzweigen, und wenn auch in anderer Form, keineswegs seinen goldenen Boden
verloren hat, sondern im Aufblühen begriffen ist und den in ihm beschäftigten
Personen einen weit reicheren Ertrag bringt als je zur Zeit der alten Zunftverfassung.

Aber die Industrie hat doch einer immer größeren Zahl unserer Volksgenossen
die Selbständigkeit genommen, die zahllosen Ingenieure, Werkmeister und sonstigen
Angestellten zu abhängigen Leuten gemacht! Sie hat, so wird weiter gesagt, den
Menschen zum Sklaven der Maschine herabgewürdigt und führt dahin, die Intelligenz
der breiten Schichten unserer Bevölkerung abzustumpfen! über die letztere Auf-
fassung sollten wir doch hinausgekommen fein. Die moderne Technik hat dem
Arbeiter eine Reihe mechanischer Verrichtungen abgenommen, ihm dafür die Aufgabe
gestellt, die Maschine in der richtigen Weise zu leiten und zur möglichsten Ausnutzung
ihrer Leistungsfähigkeit zu bringen; sie erfordert gerade eine erhöhte Intelligenz und
Aufmerksamkeit des sie bedienenden Arbeiters, und der technische Fortschritt beruht
daher, wie Kämmerer eingehend ausgeführt hat, nicht zum geringsten Teil auf einer
erhöhten Bildung der Arbeiter.

Der Einwand, daß die Entwicklung unserer Gewerbtätigkeit immer mehr dazu
führe, selbständige Existenzen zu abhängigen zu machen, ist dagegen als richtig an-
zuerkennen, und dieser Entwicklungsgang ist nicht nur vom Standpunkte des ein-
zelnen, sondern auch des gesamten Staatswesens sehr bedauernswert. Aber hätten
sich alle die Personen, die jetzt ihre Arbeitskraft in den Dienst anderer stellen, wohl
zu der Lebensstellung aufschwingen können, die sie jetzt einnehmen? Hätten sie sonst
wohl das Arbeitsgebiet gesunden, das ihnen jetzt in den Großbetrieben eröffnet wird?
Es ist etwas Kostbares um die Unabhängigkeit; aber auch das Wort des Dichters
ist wahr:

„Immer strebe zum Ganzen, und kannst du selber kein Ganzes
Werden, als dienendes Glied schließ' an ein Ganzes dich an!"

Daß den Lichtseiten unserer modernen Entwicklung auch Schattenseiten gegen-
überstehen, wer wollte es leugnen? Beruhen aber die Hemmungen anderer
Jnteressenkreise, über die wir ständige Klagen vernehmen, wirklich ausschließlich aus
einer übertriebenen Entwicklung unserer Gewerbtätigkeit? Haben sie nicht vielmehr
gerade zum großen Teil ihren Grund in den Hindernissen, die dieser entgegengestellt
werden? Und sollten sie wirklich geeignet sein, den Wert der gewaltigen Leistung,
die unsere Gewerbtätigkeit vollbracht hat, herabzumindern: für die Ernährung und
Beschäftigung einer doppelten Bevölkerungszahl, eines jährlichen Bevölkerungs-
zuwachses von nicht viel weniger als 1 Million Sorge tragen, die allgemeine Lebens-
haltung der Bevölkerung, unser gesamtes Volkseinkommen und -vermögen wesentlich
steigern und damit die Grundlage für das Wachstum unserer nationalen Macht,
unserer Wohlfahrt, unserer Kultur schaffen!

Gegenüber dem geringen Verständnis für die Industrie, gegenüber der vielfach
herrschenden Neigung, sie zum Sündenbock für alle Gebrechen und Schäden unseres
Wirtschaftslebens zu machen, gegenüber dem geringen Wohlwollen, das ihr entgegen-
gebracht wird, erscheint es angebracht, einmal eine Bilanz zu ziehen und nachzu-
weisen, was sie der Allgemeinheit leistet.
        <pb n="408" />
        ﻿378 Dritter Teil. Industrie. II. Bausteine zur Würdigung der deutschen Industrie.

2.	Die industrielle Aristokratie.

Von Friedrich Naumann.

Naumann, Demokratie und Kaisertum. 3. Ausl- Berlin-Schöneberg, Buchverlag
der „Hilfe", 1904. S- 110-113.

Vorbemerkung.____Der ursprüngliche Text ist mit Genehmigung des Herrn ^Verfassers

berichtigt und ergänzt^

1.	nach den Ergebnissen der Berufs- und Betriebszählung vom 12. Juni 1907 (Sta-
tistik des Deutschen Reichs, Bd. 213, 1. Gewerbliche Betriebsstatistik. Bearbeitet im
Kaiserlichen Statistischen Amte. Abt. l, Heft 1. Berlin, Puttkammer &amp; Mühlbrecht, 1909.
S. 42-43),

2.	nach den Produkt!onsstatistiken für die Jahre 1898, 1908 und 1911 (Vierteljahrs-
hefte zur Statistik des Deutschen Reichs. Herausgegeben vom Kaiserlichen Statistischen
Amte. 9., 19., 21. Jahrgang, 1900. 1910. 1912. Zweites Heft. Berlin, Puttkammer &amp; Mühl-
brecht, 1900. S. 1-2, 1910. S. 70-71, 1912. S. 79—80) und

3.	nach den Ergebnissen der Veranlagung zur Ergänzungssteuer für die Jahre 1908-1910
und 1911—1913 (Statistisches Jahrbuch für den Preußischen Staat. 6. Jahrgang.
1908, 9. Jahrgang. 1911. Herausgegeben vom Königlichen Statistischen Landesamte. Berlin,
Verlag des Königlichen Statistischen Landesamts, 1909. S- 242—243, 1912. S- 298 — 299).
— G. M.

Mit der modernen Industrie stieg ein neues, in sich einheitliches Herrenvolk
herauf: das Großunternehmertum. Es bildet den Kern einer neuen wirt-
schaftspolitischen Volksgestaltung, an den sich finanzielle, kommerzielle, technische
Größen anschließen. Ein neues Macht- und Willenszentrum ist vorhanden, teilweis
noch unverstanden, politisch noch unbeholfen, aber von großer Entwickelungsfähigkeit
und Zukunft.

Wenn man die agrarische Aristokratie sehen will, dann muß man pommersche
Rittergüter und Schlösser betrachten; wenn man aber einen Eindruck der neuen
Aristokratie haben will, muß man nach dem rheinisch-westfälischen Jndustriebezirk
gehen. Dort ist der Typus des industriellen Herrschertums am reinsten ausgeprägt.
Zwischen hohen Essen, Schienen, Walzwerken thronen die Eisenfürsten, die geborenen
Führer der neuen Wirtschaftsentwickelung. Um sie herum gruppieren sich die Inhaber
der Kohlenwerke, der chemischen Fabriken, der größeren Textiletablissements, der See-
handelsgesellschaften, Werften und Banken. Stufenweise folgen Inhaber von Bau-
fabriken, Leiter der Konfektionsindustrie, Porzellanfabrikanten, Großbrauer, Papier-
fabrikanten usw. Es gibt kein Heroldsamt, das diese Aristokratie einträgt, und keinen
Gothaischen Kalender für Jndustrieprinzen, aber das Volksleben als Ganzes fühlt die
neue Erscheinung, und Namen wie Krupp, Stumm, Heyl, Siegle, Barster, Boß,
Siemens sind nur einzelne aus einer langen Reihe. Die Statistik kann selbst-
verständlich auf diesem Gebiete nur ganz allgemeine Anhaltspunkte geben. Nach der
Berufs- und Betriebszählung vom 12. Juni 1907 gab es im deutschen Gewerbe
32 122 Betriebe mit mehr als 50 Arbeitskräften. Rechnet man die Inhaber solcher
Betriebe im allgemeinen zur industriellen Aristokratie im weitesten Sinne, und rechnet
man die Handelsaristokratie hinzu, so muß man schon heute die Kopfzahl der neuen
Oberschicht der der alten gleichstellen. Finanziell, wirtschaftlich bedeutet schon jetzt
diese neue Oberschicht mehr als die alte, und, was die Hauptsache ist: sie wächst täglich.
Politisch bedeutet sie noch weniger, weit weniger als die alte, aber das wird sich vor-
aussichtlich ändern.

Bei der Zählung am 12. Juni 1907 fanden sich Großbetriebe im genannten
Umfang und darüber in einigen hervorragenden Erwerbszweigen in folgenden
Zahlen:
        <pb n="409" />
        ﻿2. Die industrielle Aristokratie.

379

Bergbau, Hütten- und Salinenwesen, Torfgräberei...................1675

Industrie der Steine und Erden................................. 2 922

Metallverarbeitung............................................. 2 832

Industrie der Maschinen, Instrumente und Apparate.............. 3 409

Textilindustrie................................................4 217

Industrie der Nahrungs- und Genußmittel........................ 2 296

Baugewerbe .................................................... 5 332

Die ungeheure Steigerung der Mittel des Unternehmertums läßt sich ahnen,
wenn man die Wertstatistik der Produktion einiger montanen Industriegebiete sich
vorführt. Die Ziffern bedeuten Millionen Jl:

	1888	1898	1908	1911
Steinkohlen		341	710	1522	1573
Braunkohlen		41	73	181	183
Kalisalze		15	30	71	107
Eisenerze		40	61	100	115
Roheisen im Hüttenbetrieb . .	191	379	715	851

628	1253	2589	2829

Wenn eine so kurze Spanne Zeit genügt hat, um derartige Wertsteigerungen
des Umsatzes hervorzurufen, so ergibt sich, wieviel Zuwachs an volkswirtschaftlicher
Macht in wenigen Jahrzehnten im Gebiet des großinduftriellen Unternehmertums sich
anhäuft. Es häuft sich in den Großstädten und Jndustriebezirken ein Vermögen, das
allen Besitz der Agrararistokratie in den Schatten stellt. Das in Preußen der Er-
gänzungssteuer unterworfene Vermögen wuchs in den Städten zwischen 1895 und
1911 um mehr als 26 Milliarden Jl, auf dem Lande um fast 14 Milliarden. Die
Gesamtsumme dieses Vermögens ist in den Städten 64 437 Millionen Jl, auf dem
Lande 39 482 Millionen Jl, wobei zu bedenken ist, daß viel mehr industrielles Ver-
mögen auf dem Lande als agrarisches Vermögen in der Stadt versteuert wird.
Während das Vermögen der vier Provinzen Ostpreußen, Westpreuhen, Pommern und
Posen zusammen nur 11100 Millionen Jl ausmacht, hat allein der Regierungsbezirk
Potsdam 12 544 Millionen, der Regierungsbezirk Düsseldorf 9 312 Millionen und
der Stadtkreis Berlin 8 239 Millionen Jl. Dieses Vermögen hat den mammonistischen
Trieb, sich vermehren zu wollen. Dazu braucht es immer neue Anlagen, und zwar
Industrieanlagen, Hypothekenanlagen, Staatsschulden im Inland und Ausland. Es
verlangt nach Gründungen, Bauten, Maschinen, Schiffen, Plantagen, nach immer
neuen Formen von Geschäften. Wenn irgendwo und irgendwie der Schlaf über ein
Wirtschaftsgebiet sich legen will, da genügt das eine Wort „Geld", um es zu wecken.
Alle Berge müssen ihre Schätze hergeben, alles Ausland muß Tribut zahlen, Millionen
Arbeiter müssen früh aufstehen und lange Stunden arbeiten, endlose Güterzüge müssen
fahren, Polen werden zu Hunderttausenden nach Westfalen verfrachtet, neue Bedarfs-
artikel kommen auf, neue Städte entstehen, — alles, weil das Kapital der neuen
Aristokratie wachsen will. Der Kapitalismus ist mit Gewalt gekommen, später als
nach Frankreich und England, aber stürmischer. Vom deutsch-französischen Kriege an,
vom Milliardensegen her, begann das arme Deutschland reich zu werden. Heute
schon sagt man, es sei reicher als Frankreich, und wenn es bis jetzt noch nicht reicher
ist, so werden weitere zehn Jahre genügen, es dazu zu machen. Einst gab es Schlösser
nur in den Residenzen und auf Rittergütern, jetzt ist jede große Stadt von einem
Gewinde feiner Villen umgeben, deren beste unsere Vorfahren Schlösser genannt
haben würden. Vor einem Menschenalter reiste der Engländer allein in sonnige
Fernen, jetzt gibt es kein Klima, wo nicht deutsches Geld zu klirren beginnt. Der indu-
strielle und kommerzielle Gewinn schafft Menschen, die als Motto haben: „Leben
        <pb n="410" />
        ﻿380 Dritter Teil. Industrie. II. Bausteine zur Würdigung der deutschen Industrie.

und leben lassen", fleißig und sparsam, rastlos im Geschäft, behaglich und opulent
zu Hause, nur aber selten geneigt, das „Leben lassen" weit über sich und ihre nächste
Sphäre auszudehnen.

3.	Die Stellung der Ingenieure in Deutschland.

Von Ludwig Bernhard.

Bernhard, Die Stellung der Ingenieure in der heutigen Staatswirtschaft. In:
Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft im Deutschen Reich- 28- Jahr-
gang. Herausgegeben von Schmoller. Leipzig, Duncker &amp; Humblot, 1904. S. 127 131.

Zu Anfang des 19. Jahrhunderts gab es auch in Deutschland hervorragende
Ingenieure, die wissenschaftlich gebildet waren, und ebenso gab es dort auch Gelehrte,
die mit der Praxis Fühlung hatten. Aber eine so fortgeschrittene Entwickelung wie
in England und Frankreich war in Deutschland nur aus dem Gebiete des Berg- und
Hüttenwesens zu finden.

Für das Berg- und Hüttenwesen, diese Quelle des Reichtums, hatten die
deutschen Regierungen von jeher gesorgt, und eine neue Ära war für diese Industrie-
zweige in den letzten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts hereingebrochen. Denn
die großen Fortschritte in der Chemie, die seit 1774, seit der Entdeckung des Sauer-
stoffs erfolgten, brachten die Behandlung des Berg- und Hüttenwesens auf eine ganz
andere Stufe. Man begann, die Vorgänge im Hüttenprozeß theoretisch zu verstehen;
man begann, die wissenschaftliche Erkenntnis für die Praxis nutzbar zu machen.

Ein kleiner Abschnitt aus jener Epoche ist weit über den Kreis der Techniker
hinaus bekannt. Ich meine die Beschäftigung Goethes mit dem Bergwesen. Mit
welchem Eifer sorgte der weimarische Minister Goethe für das Berg- und Hütten-
wesen! Wissenschaftliche Untersuchungen ließ er anstellen, um den technischen
Prozeß zu fördern; und er war darauf bedacht, kenntnisreiche Männer für den Berg-
und Hllttenbetrieb zu gewinnen. Dieser kleine Vorgang, den man aus Goethes
Briefen und Tagebüchern kennt, wiederholte sich im großen in den anderen deutschen
Staaten, besonders in Preußen und Sachsen.

Die Preußische Regierung, insbesondere der Minister Graf Reden, sorgte
für die wissenschaftliche Ausbildung tüchtiger Bergwerksingenieure. Die preußischen
Bergassessoren und Bergräte standen daher zu Anfang des 19. Jahrhunderts völlig
auf der Höhe. Aus ihrem Kreise gingen hervorragende wissenschaftliche und praktische
Untersuchungen über den Bergbau und das Hüttenwesen hervor, und diese preußischen
Hüttenmänner konnten sich mit den englischen und französischen Ingenieuren durchaus
vergleichen.

Ebenso sah es in Sachsen aus. Die Bergakademie zu Freiberg war hochberühmt.
Sogar vom Auslande her, insbesondere von Frankreich, kamen die Techniker, um an
dieser Akademie zu studieren. Ein Schüler dieser deutschen Akademie hat in den
ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts an der Spitze des Berg- und Hüttenwesens
in Frankreich gestanden.

Mit einem Worte, das deutsche Jngenieurwesen war im Berg- und Hütten-
betrieb hochentwickelt.

Um so dunkler sah es in Deutschland auf allen anderen Gebieten der Technik aus.
Einige glänzende Ausnahmen, wie insbesondere Georg v. Reichenbach und Eytel-
wein, ändern an diesem dunklen Bilde nichts. Vergebens sucht man in Deutschland
praktische Ingenieure, die mit den theoretischen Grundlagen ihrer Technik vertraut
waren. Weder hatte das Maschinenwesen so kräftige Anregung empfangen wie in
England, noch war das Bauingenieurwesen im 18. Jahrhundert so gefördert worden
        <pb n="411" />
        ﻿3. Die Stellung der Ingenieure in Deutschland.

381

wie in Frankreich. Es konnte auch in Deutschland kaum anders sein, denn die
politische und wirtschaftliche Zerstückelung ließ keine große Technik aufkommen.

In den letzten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts schrieb Justus Möser begeistert
von dem Berufe der Kleinstaaten. Er zeigte, wie im engen Kreise Kunst und Wissen-
schaft, Landbau und Bergbau intensiv gepflegt werden können. Dieser intensiven
Kleinpflege verdankte ja das deutsche Berg- und Hüttenwesen seine Blüte.

Die neue Maschinentechnik aber brauchte weite Grenzen und große Verkehrs-
gebiete. Zwischen engen Zollschranken und Grenzpfählen konnte die neue Technik
keine Rolle spielen. Damit komme ich auf den entscheidenden Punkt: England und
Frankreich hatten große Fortschritte gemacht, weil dort die Technik eine Rolle spielte,
weil dort die Technik neben den Wissenschaften etwas galt, weil dort Wissenschaft
und Technik sich gegenseitig stützten und belebten; in Deutschland hingegen mußten
diese Beziehungen zwischen Wissenschaft und Technik ganz natürlich fehlen. Denn
die Entwickelungsbedingungen der Technik waren zu ungünstig. Die schwächliche
Pflanze konnte nur wenig Aufmerksamkeit erregen. So bestand zwischen den alt-
bewährten, stolzen Naturwissenschaften und der kleinen Technik eine weite Kluft.
Dazu kam, daß gerade zu Anfang des 19. Jahrhunderts an den deutschen Universitäten
die Naturphilosophie herrschte. Schellings Einfluß auf die Naturwissenschaften war
groß. Alles, was Praxis hieß oder an Praxis erinnerte, wurde als banausisch ver-
achtet. Ja, sogar das wissenschaftliche Experiment stand damals in geringem Ansehen.
Unser größter Chemiker hat später oft geklagt, wie sehr sich die deutschen Naturwissen-
schaften schadeten, als sie das Experiment verleugneten. „Auch ich habe diese, an
Worten und Ideen so reiche, an wahrem Wissen so arme Periode durchlebt; sie hat
mich um zwei kostbare Jahre meines Lebens gebracht," schrieb Justus v. Liebig.

Eine Kluft also bestand in Deutschland zwischen Wissenschaft und Technik.
Die Folge dieses Zustandes war eine mangelnde wissenschaftliche Ausbildung der
Ingenieure. In Frankreich gab es schon seit dem Ende des 18. Jahrhunderts, in
England seit dem Anfange des 19. Jahrhunderts ausgezeichnete Lehrbücher, die
eine Brücke zwischen Theorie und Praxis herstellten. In Deutschland dagegen er-
schienen erst 1831 auf ausdrücklichen Wunsch der Preußischen Regierung Lehrbücher
der Statik und Dynamik für den praktischen Gebrauch.

Vergebens suchte man in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts wissen-
schaftlich gebildete Ingenieure in Deutschland. Dieser Mangel drängte sich in Deutsch-
land und auch in Österreich so stark auf, daß man an den verschiedensten Orten den
Beschluß faßte, für die Ingenieure technische Schulen zu schaffen.

Voran ging Österreich, wo 1815 in Wien die Polytechnische Schule gegründet
wurde. Dann folgte 1821 Preußen mit der Gründung des Gewerbeinstituts zu
Berlin, aus dem später die Technische Hochschule entstand, 1827 folgte Bayern mit
höheren technischen Schulen zu München und Nürnberg, ein Jahr später Sachsen mit
der Technischen Schule zu Dresden, dann Hannover, Württemberg usw.

Jedoch mit der Begründung dieser technischen Schulen war die Kluft zwischen
Wissenschaft und Technik noch keineswegs beseitigt. Im Gegenteil trat jetzt diese
Kluft noch deutlicher zutage, denn es zeigte sich, daß die Mathematiker und Physiker,
die man als Lehrer an die neuen technischen Schulen berief, keine Kenntnisse von der
Praxis hatten; und an wissenschaftlich gebildeten Ingenieuren, die man als Professoren
hätte berufen können, war ebenfalls Mangel.

So blieben sie neuen Schulen jahrzehntelang ohne starke Wirkung. Trotz der
Zahlreichen Institute blieb die Ausbildung der deutschen Ingenieure nach wie vor
wangelhaft.

Es kann daher nicht befremden, wenn man folgende Äußerung eines klassischen
Zeugen hört. Werner Siemens schildert die technische Bildung im Jahre 1840:
        <pb n="412" />
        ﻿382 Dritter Teil. Industrie. II. Bausteine zur Würdigung der deutschen Industrie.

„Es herrschte damals noch zwischen Wissenschaft und Technik eine unüberbrück-
bare Kluft. Zwar hatte der verdienstvolle Beuth, der wohl unbestreitbar als Gründer
der norddeutschen Technik anzuerkennen ist, im Berliner Gewerbeinstitut eine Anstalt
geschaffen, die in erster Linie zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse unter den
jungen Technikern bestimmt war. Die Wirkungsdauer dieses Instituts, aus dem
später die Gewerbeakademie und schließlich die Charlottenburger Technische Hochschule
hervorging, war aber noch zu kurz zur Erhöhung des Niveaus der Bildung bei den
damaligen Gewerbetreibenden."

In den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts, ja man kann sagen in der
ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts herrschte in Deutschland ein Mangel an wissen-
schaftlich gebildeten Ingenieuren.

Damals aber hielt die neue Maschinentechnik ihren Ein-
zug in das Leben des Staates.

Der Staat selbst hatte große Maschinenanlagen zu errichten und zu verwalten.
Ferner war das neue technische Fachschulwesen zu regeln. Realschulen waren ein-
zurichten, weil die Elementarbildung den neuen Verhältnissen angepaßt werden
mußte. Die neuartigen Verhältnisse der Industrie waren zu ordnen, die Beziehungen
zum Handwerk zu regeln; das Patentwesen mußte begründet werden. Die Gewerbe-
steuern waren zu reformieren. Uber die seit 1815 schnell zunehmenden Straßen- und
Brückenbauten war zu entscheiden; die Verwaltung des Verkehrs war zu organisieren.
Dann kam in den dreißiger Jahren das Eisenbahnwesen, in den vierziger Jahren das
Telegraphenwesen mit hundert Aufgaben und hundert Forderungen, dazu soziale Auf-
gaben mancherlei Art.

Alles das trat in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts an die deutschen Staaten
heran.

Wer sollte diese Aufgaben, die mit der neuen Technik zweifellos eng zusammen-
hingen, erfüllen? An wissenschaftlich gebildeten Ingenieuren herrschte Mangel. Also
mußten notwendig die juristischen Verwaltungsbeamten alles dies übernehmen. Es
gab gar keinen anderen Weg. Die juristische Verwaltung tat einfach ihre Pflicht,
als sie die neuen, fremden Gebiete übernahm. Die Techniker aber dienten ihnen
als Gehülfen.

So ist der Zustand geworden, den heute viele beklagen. Die Notwendigkeit hat
ihn geschaffen; von Ungerechtigkeit und Vergewaltigung kann niemand sprechen. Den
Juristen, den Medizinern, den Philologen, den Theologen ist von alters her ein be-
stimmtes Gebiet im Staat und in der Gesellschaft gesichert. Den Ingenieuren aber ist
das Los gefallen, Eroberer zu werden im eigenen Vaterlande.

Das Schicksal zu schelten, haben die deutschen Ingenieure keine Ursache. Denn
in dem harten Ringen, es den begünstigten Berufen gleichzutun, sind die technischen
Hochschulen groß geworden. In der ganzen Welt sind heute die technischen Hoch-
schulen Deutschlands berühmt, weil hier wissenschaftliche Forschung und praktische
Tätigkeit Hand in Hand gehen. Viele Ausländer pilgern nach Charlottenburg,
Braunschweig, Hannover, Dresden, München, Stuttgart, Darmstadt, Aachen, Karls-
ruhe, um an diesen Hochschulen zu studieren. In solchen Mengen kommen jetzt die
Ausländer, daß man es sogar für nötig hält, dieser Invasion einen Damm entgegen-
zusetzen. Die deutsche Jngenieurausbildung gilt heute für die beste der Welt.

Mit dieser schnellen Entwickelung hat die Wertung des Jngenieurberufes nicht
gleichen Schritt halten können. Sicherlich wären die deutschen Hochschulingenieure
heute befähigt, in der Staatswirtschaft mehr zu sein als bloße Gehülfen der Juristen;
jedoch die historisch gewordene Rangordnung der Berufskreise ändert sich nur schwer
und langsam. Daher besteht in Deutschland eine Spannung zwischen der hohen Aus-
bildung des Jngenieurwefens und der mangelnden Anerkennung des Ingenieur-
        <pb n="413" />
        ﻿4. Die örtliche Verteilung der einzelnen Industriezweige in Deutschland. 383

berufes. Unter dieser Spannung leiden die deutschen Ingenieure, und es ist be-
greiflich, daß sie bestrebt sind, diese Spannung zu lösen.

In dieser Beleuchtung erscheint die heutige Ingenieurbewegung nicht als ein
unerheblicher Vorgang, der unvermittelt auf Anregung einiger Persönlichkeiten ent-
standen ist, um bald wieder zu verschwinden; sondern diese Bewegung ist das Kenn-
zeichen einer starken und notwendigen Entwickelung, mit der die deutsche Staats-
wirtschaft zu rechnen hat. Heute schon ist jeder deutsche Ingenieur von diesen Ideen
durchdrungen, und bald wird jedermann zu dieser Frage Stellung nehmen müssen.

4.	Die örtliche Verteilung der einzelnen Industriezweige

in Deutschland.

Von F. C. Hub er.

Huber, Deutschland als Industriestaat. Stuttgart, I. G. Cotta Nachfolger, 1901. S-15 —18.

Der Standort der einzelnen Industriezweige ergibt sich aus ihrer geschichtlichen
Herausgestaltung und aus der örtlichen Verteilung der Bodenschätze und Wasserkräfte.

Die wichtigsten Materialien für die gewerbliche Produktion stellen Kohle und
Eisen dar; dementsprechend bilden auch unsere Kohlen- und Eisenberg-
werke das feste und sichere Fundament der Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit
unserer Industrie.

Das Hauptkohlengebiet Deutschlands ist das rheinisch-westfälische Kohlenbecken,
ein 20 km breiter Streifen, der sich von den Rheinhäfen Ruhrort und Duisburg
50 km weit die Ruhr entlang zieht und 3700 qkm kohlenführendes Land mit einem
Kohlenreichtum von 60 000 Millionen t umfaßt. Dort werden jährlich 43 Millionen t
Kohlen im Werte von über 300 Millionen Jt gefördert, was nicht weniger als
150 000, d. h. % sämtlicher im deutschen Kohlenabbau beschäftigten Bergleute be-
ansprucht. An die Kohlenwerke reihen sich daselbst unzählige Eisenschmelzen, Walz-
werke, Hammerwerke und Eisengießereien an; in ihrer Vereinigung bieten sie das
Gesamtbild einer Metallindustrie, die über mehr als 200 000 Arbeitskräfte verfügt.
— Die beiden anderen großen Kohlenbecken liegen bei Oppeln (Schlesien) und Saar-
brücken. In Schlesien fördern 58 000 Personen jährlich 22 Millionen t Steinkohlen
im Werte von 126 Millionen Jl, an der Saar 32 000 ca. 9 Millionen 1 im Werte
von 80 Millionen M. Auch an diese beiden Kohlenreviere schließt sich eine mächtige
Eisenindustrie an. — Die Eisenverarbeitung blüht außerdem im Thüringer Wald und
im Erzgebirge.12

Deutschlands Bergbau, Salinen- und Hüttenwesen, worin insgesamt 482 000
Personen beschäftigt sind, geben einen Ertrag von fast V/z Milliarden Jl oder das
Dreifache von dem, was Frankreich aus seinen Bodenschätzen gewinnt.2 *

In der Eisönverarbeitung hat namentlich die Fabrikation von
Maschinen, Geschützen und Gewehren, Messern und Kleineisenwaren einen Weltruf.
Die Hauptplätze für den Maschinenbau sind: Chemnitz, Magdeburg, Stettin, Hamburg,
Flensburg, Deutz, Düsseldorf, Aachen, Breslau, Berlin, Hannover, Kassel, Nürnberg,
München, Augsburg, Eßlingen, Stuttgart-Berg, Karlsruhe, Straßburg, Mül-
hausen i. E., Mannheim. Das Hauptgebiet der Eisenindustrie im eigentlichen Sinne
sst Rheinland-Westfalen. Hier ist die Teilung der Arbeit auch örtlich durchgeführt.
Solingen z. B. ist Hauptplatz für Schmiedwaren, Iserlohn, Aachen und Remscheid
für Draht und Nadeln, Essen für die Gußstahlfabrikation und Geschützgießerei.
(Krupp allein beschäftigt 40 000 Arbeiter).2
        <pb n="414" />
        ﻿384 Dritter Teil. Industrie. II. Bausteine zur Würdigung der deutschen Industrie.

Neben der Kohlen- und Eisenindustrie bildet das dritte Hauptgewerbe die
Textilindustrie. Sie ist in Deutschland nicht minder bedeutend. Die Hauptsitze
befinden sich im Elsaß, in Schwaben, Oberfranken, in der Rheinprovinz, in Sachsen,
Brandenburg und Schlesien. Von den beiden ältesten Zweigen der Industrie ist die
Leinenweberei vorzüglich im Riesengebirge, der Lausitz, in Westfalen (Bielefeld, Osna-
brück) und auf der Schwäbischen Alb, die Wollweberei — zum Teil in Anlehnung
an die Schafzucht — hauptsächlich in Hannover und Westfalen, in der Rheinprovinz
und in Sachsen, Brandenburg und Schlesien zu Hause. Zu diesen beiden Zweigen
traten Ende des 18. Jahrhunderts die Baumwollweberei hinzu, mit dem Hauptsitz in
Elsaß-Lothringen, Schwaben, Sachsen und in den Rheinlanden (Wuppertal). Die
Zeugdruckerei ist in Sachsen, Brandenburg, im Ober-Elsaß und im badischen Wiesen-
tal stark vertreten. — Einen Weltruf genießen Krefelds Seidensamte, die Aachener
Wollwaren, Berlins Konfektionsartikel, die Plauener Stickereien, die Tuche von Greiz
und Gera, Aachen, Kottbus und Hirschberg.

An vierter Stelle ist die am Untermain und Mittelrhein konzentrierte
chemische Großindustrie in Höchst, Griesheim a. M., bei Frankfurt und Ludwigs-
hafen anzuführen. Ihr reihen sich die der Chemie im weiteren Sinne zugehörigen
Exportindustrien an, zunächst die Zucker fabrikation der Provinz Sachsen (Magde-
burg). Hier wie im Osten und Nordosten sind außerdem die Branntwein-
brennerei und die Stärkefabrikation zu Hause. Die Bierbrauerei
hat ihren Hauptsitz in München, dann in den Großstädten Berlin, Hamburg, Dresden,
Dortmund 2c.; bekanntlich hat sich ihr Produkt weit über Deutschlands Grenzen ein-
gebürgert.

Weiter sind die Ein- und Ausfuhrstellen, die Hafenplätze der Nord- und Ostsee,
naturgemäß zu Standorten für die Verarbeitung und Veredlung der auf dem See-
weg eingeführten Rohstoffe, wie Roggen, Häute, Jute, Tabak, Reis, Kakao usw.,
geworden und werden dies immer mehr. An den mächtigen Fabriken, die für jene
Zwecke in Hamburg, Bremen, Kiel, Stettin usw. errichtet worden sind, gibt sich vor-
läufig nur die Tendenz kund, in der sich die gesunde Entwickelung fortsetzen wird.

In den Großstädten — vor allem in der Reichshauptstadt selbst — führte
ein anderes Moment zur örtlichen Konzentration gewisser Industrien, nämlich das
überreichliche Angebot billiger, namentlich weiblicher Arbeitskraft. Berlin beschäftigt
in der Bekleidungsindustrie (hauptsächlich Konfektion) 100000, in der
Metallindustrie 74000, in der Klavier- und Möbelfabrikation
34 000, in den polygraphischen Gewerben 29 000 Personen. Überhaupt ist
Berlin mit seinen 460 000 Arbeitern die mächtigste Industriestadt des Deutschen
Reiches. Relativ mehr Arbeiterbevölkerung haben nur Dortmund mit 637, Barmen
mit 596, Chemnitz mit 570, Aachen mit 537, Düsseldorf mit 552, Elberfeld mit 538
Arbeitern und Familienangehörigen auf je 1000 Einwohner.6

Endlich haben wir, um ein Gesamtbild zu geben, noch einige Spezialitäten und
ihre altrenommierten Fabrikationssitze zu erwähnen; so die Porzellanfabri-
kat i o n in Meißen und Berlin, den V u ch d r u ck und den P i a n o b a u in Leipzig,
Berlin, Stuttgart, die Leder- und Lederwarenindustrie in Pirmasens,
Offenbach, Berlin, Weißenfels, Siegen und Reutlingen, die Feinmechanik und
Optik in Rathenow, Halle, Jena, München, Tuttlingen, die Zucker- und
Schokoladenwarenfabrikation in Köln, Dresden und Stuttgart.

Anmerkungen. 1. Im Jahre 1911 wurden in den Oberbergamtsbezirken Bonn, Breslau
und Dortmund rund 17, 42,3 und 91,3 — rund 150,6 Millionen t Steinkohlen im Werte
von 193,7, 372,4 und 888,4 — 1454,5 Millionen M gefördert. Vierteljahrshefte zur
Statistik des Deutschen Reichs. Herausgegeben vom Kaiserlichen Statistischen Amte.
21. Jahrgang, 1912. Zweites Heft. Berlin, Puttkammer &amp; Mühlbrecht, 1912. S. 80. Die
        <pb n="415" />
        ﻿5. Die Eisenindustrie.

385

Belegschaften der Steinkohlengruben in den genannten Bezirken waren im Jahresmittel 1911
74038, 145 391 und 341716 — 561 145 Mann stark. Deutscher Reichsanzeiger und
Königlich Preußischer Staatsanzeiger. Berlin, den 8. Juni 1912. Nr. 136. 2. Beilage. &gt;S- 2.s

2.	Rach der Berufs- und Betriebszählung vom 12. Juni 1907 waren im deutschen
Kohlenbergbau 533 823, in der Metallverarbeitung 937 020 und in der Industrie der Maschinen,
Instrumente und Apparate 1 120 282 Personen einschl. der Betriebsleiter beschäftigt. Sta-
tistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich. 30. Jahrgang 1909. Herausgegeben
vom Kaiserlichen Statistischen Amte. Berlin, Puttkammer &amp; Mühlbrecht, 1909. S. 76.

3.	Im deutschen Bergbau, Salinen- und Hüttenwesen arbeiteten nach der Berufs- und
Betriebszählung vom 12. Juni 1907 860 903 Mann einschl. der Betriebsleiter. Statistisches
Jahrbuch für das Deutsche Reich a. a- O. S- 76.

4.	Der Wert unserer wichtigsten Bergwerks-, Salinen- und Hüttenerzeugnisse betrug
im Jahre 1911 über 3,3 Milliarden M. Vierteljahrshefte zur Statistik des
Deutschen Reichs a. a. O. S. 79—80. Die Mineraliengewinnung Frankreichs wertete
1908 676 und 1909 669 Millionen Frs. Glückauf. Berg- und Hüttenmännische Zeitschrift.
Redaktion: Beeckmann und Jüngst. 47. Jahrgang. Essen-Ruhr, Selbstverlag des Vereins
für die bergbaulichen Interessen im Oberbergamtsbezirk Dortmund, 1911. S. 1650.

5.	Nach der Aufnahme vom 1. Januar 1912 belief sich die Gesamtzahl der auf den
Kruppschen Werken beschäftigten Personen auf 69 950. Von diesen kamen auf die Guhstahl-
fabrik Essen mit den Schießplätzen 37 853, die Friedrich Alfred-Hütte in Rheinhausen 6346,
das Stahlwerk Annen 980, das Grusonwerk in Magdeburg-Buckau 4427, die Germaniawerft
in Kiel 4923, die Kohlenzechen 10 008, die mittelrheinischen Hüttenwerke 853 und die Eisen-
steingruben 4507. Jahresbericht der Handelskammer für den Kreis Essen. 1911.
Teil ll. Essen, Druck von W. Girardet, 1912. S- 23.

6.	Die Verhältnisse haben sich inzwischen nicht wesentlich geändert. Nach der Berufs-
und Betriebszählung vom 12. Juni 1907 gab es nämlich in Berlin 546 758 Industriearbeiter
(bei einer Gesamtbevölkerung von 2 005146): davon kamen auf das Bekleidungsgewerbe
143 593, auf die Metallverarbeitung 63 554, auf die Industrie der Maschinen, Instrumente
und Apparate 66 958, auf die der Holz- und Schnitzstoffe 44 018 und auf die polygraphischen
Gewerbe 21 685. In Dortmund lebten 121 994 Industriearbeiter einschl. der Familienzuge-
hörigen (bei einer Gesamtbevölkerung von 188 817), in Barmen 108 871 (158 462), in Chem-
nitz 171 208 (260 795),; in Aachen 86 540 (150 290), in Düsseldorf 150 777 (262 474) und in
Elberfeld 96 303 (162 490). Statistik des Deutschen Reichs, Bd. 207, 1. Berufs-
statistik. Herausgegeben vom Kaiserlichen Statistischen Amte. Abt. VI (Großstädte), Heft 1.
Berlin, Puttkammer &amp; Mühlbrecht, 1909. S. 29—30, S. 138, S. 225, S. 284, S. 233, S. 193
und S. 217.

(Zusatz von G. M.)

5.	Die Eisenindustrie.

Von K. Geiger, E. Hoff, R. Kind, R. Lemke, O. Petersen, M. Philips,
E. Schrödter, Th. Sehmer und O. Vogel.

Gemeinfahliche Darstellung des Eisenhüttenwesens. Herausgegeben vom
Verein deutscher Eisenhüttenleute in Düsseldorf. 8. Ausl. Düsseldorf, Verlag Stahleisen m.
b- H.. 1912. S. 198-204.

Man unterscheidet in Deutschland für das Eisengewerbe geographisch folgende
Houptbezirke: 1. Niederrhein-Westfalen; 2. Siegerland und Nassau; 3. Saarbezirk;

4.	Luxemburg-Lothringen; 5. Oberschlesien: 6. die zerstreut liegenden Werke.

Der erste Aufschwung des Eisenhüttenwesens am Niederrhein und in
Westfalen fällt etwa in die zweite Hälfte der fünfziger Jahre des vorigen Jahr-
hunderts. Er hängt mit der Entwicklung des Kohlenbergbaues und der Eisenbahnen
Zusammen. Die Hochöfen fanden in unmittelbarer Nachbarschaft trefflichen Brenn-
stoff, Absatz des Roheisens und eine tüchtige Arbeiterbevölkerung. Den Bezug von

Mollat, Volkswirtschaftliches Qucllenbuch. 4. Aufl.	25
        <pb n="416" />
        ﻿386 Dritter Teil. Industrie. II. Bausteine zur Würdigung der deutschen Industrie.

Spat-, Braun- und Roteisensteinen aus dem Siegerland, von der Lahn und Dill,
der Rasenerze aus Holland und Belgien erleichterte ein sich stetig ausdehnendes, weit-
verzweigtes Eisenbahnnetz, wozu noch die teilweise Benutzung des Rheinstromes trat.
Auch hoffte man auf nachhaltige Eisenerzgewinnung, z. B. an Kohleneisenstein im
Bezirk selbst, was sich allerdings als Täuschung erwies. Der Schwerpunkt lag in
der Herstellung guten Puddelroheisens, womit die Mehrzahl der Hochöfen beschäftigt
war, und das in den zahlreichen Puddel- und Walzwerken der Gegend selbst und
auch über deren Grenze hinaus willige Abnehmer fand. Die Einführung des
Bessemerverfahrens veranlaßte den ersten Umschwung. Graues, phosphorfreies Roh-
eisen wurde stark begehrt, für welches nur wenige Hütten geeignete Erze beschaffen
konnten. Das Ausland, namentlich der Bilbaobezirk in Nordspanien, bot Aushilfe,
die noch heute, auch für andere Roheisensorten, benutzt wird. Wenn auch die Walz-
werke allmählich gelernt hatten, das billige Roheisen aus Luxemburg-Lothringen und
Ilsede zu verarbeiten, so trat jedoch die Bedeutung des phosphorhaltigen Roheisens
mit der Einbürgerung des Thomasverfahrens erst in ihrem ganzen Umfang auf.
Die Erzeugung an Thomasroheisen, welche mit der im Herbst 1879 gleichzeitig in
Hörde und Weiderich stattgehabten Aufnahme des Thomasprozesses ihren Anfang
nahm, ist seither auf über 9,3 Millionen t im Jahr gestiegen, während nur noch etwa
314 000 t Bessemerroheisen fielen, d. h. dreißigmal so viel Thomasroheisen als Besse-
merroheisen. Es ist bekannt, daß die Erfindung der Engländer Thomas und Gilchrist
erst in Deutschland den praktischen Ausbau erfahren hat, und daß sie für letzteres Land
besonders segensreich geworden ist. In England hat sich das basische Birnenverfahren
nur für eine verhältnismäßig geringe Menge Flußeisen eingebürgert, während es
in den Vereinigten Staaten nur vorübergehend Boden gefunden hat. Dagegen geht
man in allen drei Ländern in steigendem Maße zum basischen Martinverfahren über,
um durch dieses die großen Mengen Erze zu verarbeiten, die zu viel Phosphor für
die sauren Prozesse und zu wenig für den basischen Konverterprozeß haben.

Preußen ist (1910) an der zolldeutschen Roheisenerzeugung mit 68,6 %,
dagegen an der Eisensteinförderung nur mit 13,6 % beteiligt.* **)) Dieser Mangel
trifft hauptsächlich den Oberbergamtsbezirk Dortmund, der 34,7 % der Roh-
eisenmenge Deutschlands, aber nur 1,4 % des Eisensteins liefert, und Ober-
schlesien, wo nur etwa 20 % der verbrauchten Erze an Ort und Stelle gefördert
werden. In erster Reihe fehlt es hier an geeigneten Erzen für Thomasroheisen,
namentlich nachdem die vorhandenen Schlackenhalden aufgebraucht sind, so daß man
zu ausgiebigem Bezug von ausländischen Schlacken und Erzen hat übergehen müssen.

Die Bedeutung der Eisenerzzufuhr nach dem niederrheinischen Kohlenrevier
zeigen folgende Ziffern:

aus dem Auslande aus dem Inlands zusammen
1909 6 347 205 t (58 »/„)	4 479 204 t (42 °/„)	10 826 407 t

1910 war die Zufuhr noch sehr viel größer, etwa 12 Millionen t, wovon 8 Duis-
burg-Ruhrorter Hüttenwerke allein 8 059 808 1 aufnahmen. Diese Zunahme stützt
sich insbesondere auf die vermehrte Zufuhr deutsch-luxemburgischer Minette, die mit
etwa 3 Millionen t die schwedische Einfuhr nach dem Rheine bereits geschlagen hat.
Auch die französische Minette findet immer mehr Absatz am Niederrhein, was durch die
Ausdehnung des Minettetarifs auf die französischen Grenzstationen sehr begünstigt
wurde. Daß der Minetteverbrauch im Ruhrrevier noch nicht stärker zugenommen
hat, ist allein auf die hohen Frachtkosten zurückzuführen.

**) Das Eisengewerbe im Flußgebiet der Sieg und Lahn ist uralt, da alle

*) Die Prozentsätze des Jahres 1889 waren nach 75 bezw. 31,6 c/o-

**) Vgl. zu den beiden folgenden Absätzen oben Mollat S. 105 -110. — G. M.
        <pb n="417" />
        ﻿5. Die Eisenindustrie.

387

Grundbedingungen hierfür vorhanden waren. Eisenerze boten die Berge, Holz-
kohlen die Waldungen, Betriebskräfte die vielen kleinen Flüsse und Bäche, welche auf
den Höhen entspringen. Im Einklang mit den damaligen Gebräuchen bildete sich
ein vollständig zunftmäßiger Eisenhüttenbetrieb aus, der teilweise bis in die erste
Hälfte des vorigen Jahrhunderts bestand. Die ersten genauen Nachrichten stammen
aus dem 15. Jahrhundert. Am 22. Juli 1443 wurde die älteste bekannte landes-
herrliche Verordnung über den Eisenhüttenbetrieb gegeben. Im Jahre 1478 schlossen
Graf Johann von Nassau und Graf Gerhard von Sayn einen Vertrag, wonach die
beiderseitigen Untertanen sich eidlich verpflichten sollten, außerhalb der Grafschaften
Nassau und Sayn die Schmelzkunst nicht zu lehren bei Verwirkung des Leibes und
Lebens. Die noch in Betrieb befindliche Hainerhütte bestand schon 1492.

Das Siegerland ist mit Recht von alters her berühmt wegen seiner reinen
manganhaltigen Eisensteine, die sich besonders zur Darstellung von Spiegeleisen und
hochwertigem Puddeleisen eignen. Die Erze werden teils an Ort und Stelle ver-
schmolzen, teils den rheinisch-westfälischen und anderen Hochöfen geliefert. In der
Hochbewegung des Jahres 1899 sind mehrere der dortigen Hochöfen in den Besitz von
westfälischen Werken übergegangen, weil diese sich bei der Knappheit an Roheisen
ihren Bezug sichern wollten. Demgegenüber hat im Siegerland die Verarbeitung
des Roheisens im Martinofen nicht unerheblich zugenommen. Das Siegerland ver-
braucht selbst nur etwa die Hälfte seiner Förderung; die andere Hälfte geht nach dem
Niederrhein und Westfalen, neuerdings auf Grund der sehr ermäßigten Frachtsätze
auch nach Oberschlesien, wogegen ungefähr die gleichen Mengen aus dem Lahn- und
Dillgebiet bezogen werden.

Die Hauptförderung an Dill und Lahn im ehemaligen Herzogtum Nassau
besteht aus Roteisensteinen, welche ebenfalls teils zu trefflichem Gießereiroheisen in der
Nähe, teils in Rheinland-Westfalen zur Verhüttung gelangen.

Das Vorkommen toniger Sphärosiderite und roter Toneisensteine innerhalb
des Saarbrücker Steinkohlengebirges gab die erste Veranlassung zur Entwicklung
des Eisenhüttenbetriebes an der Saar, welcher jetzt seinen Erzbedarf fast ganz aus
Lothringen und Luxemburg bezieht. In den Schlackenhalden aufgefundene römische
Münzen hat man als Beweis dafür angesehen, daß schon zur Zeit der Römerherrschaft
Eisenhütten dort betrieben worden sind; im Jahre 1514 wurden in dem Eisenwerk zu
Wiebelskirchen eiserne Töpfe, Öfen, Geschütze und Kugeln gegossen, es hatte sich also
dort in jener Zeit bereits der Übergang von der unmittelbaren Erzeugung schmied-
baren Eisens aus Erzen zum Hochofenbetrieb vollzogen. Der Dreißigjährige Krieg
brachte auch den Eisenwerken an der Saar schwere Schädigungen. Das Neun-
kirchener Werk wurde 1635 durch lothringisch-spanische Truppen vollständig zerstört.
Erst in der zweiten Hälfte des verflossenen Jahrhunderts nahm die Entwicklung der
Eisenindustrie an der Saar wieder einen günstigeren Verlauf, zuerst nur zögernd,
dann aber nach dem Großen Kriege und vor allem nach Einführung des Thomasver-
fahrens mit glänzendem Erfolg. Heute liefert der Saarbezirk etwa 8 % der deutschen
Roheisenerzeugung und steht damit unter den deutschen Eisenindustriebezirken an
dritter Stelle.

Der Aufschluß der Minetteerz-Ablagerungen in Luxemburg, Loth-
ringen und ihren Ausläufern nach Frankreich und Belgien veranlaßte in diesen und
den Nachbargebieten einen großartigen Aufschwung des Eisengewerbes. Lothringens
und Luxemburgs Eisenerzförderung hat in kurzer Zeit alle anderen Bezirke Deutsch-
lands überflügelt, sie betrug im Jahre 1910 fast 80 % der Gesamtförderung, und
auf den dortigen Vorräten beruht die Zukunft der deutschen Eisenerzindustrie.
Nach der Schätzung von K o h l m a n n ist der Erzvorrat von Deutsch-Lothringen auf
annähernd 1800 Millionen t zu veranschlagen, so daß er unter Zugrundelegung der

25*
        <pb n="418" />
        ﻿388 Dritter Teil. Industrie. II. Bausteine zur Würdigung der deutschen Industrie.

heutigen Förderung auf etwa 130 Jahre ausreicht, während Luxemburg über
300 Millionen t verfügt. Nicht nur für die lothringischen, sondern auch für westfälische
Hochöfen ist die verhältnismäßig spät erfolgte Ausschließung von neuen Erzgruben
im Gebiete von Nancy und Briey von Bedeutung geworden. Der früher ziemlich
gleichwertig stattfindende Austausch von Erzen über die Grenze hat sich zu einer immer
größer werdenden Mehreinführung französischer Minette gestaltet, wovon ein großer
Teil nach dem Ruhrbezirk geht. Richtiger wäre es, zu sagen, daß sich heute mehr und
mehr ein Austausch französischer Erze gegen deutsche Kohlen, an denen es im
französischen Minettegebiet sehr fehlt, entwickelt.

Die Saarwerke brauchen nur 90 km beim Bezug der Erze zu überwinden und
haben anderseits den Vorteil, die Kohle zum Teil bei der Hand zu haben, sie arbeiten
daher unter ziemlich gleichen Verhältnissen wie die luxemburgisch-lothringischen.
Während man sich früher in Lothringen auf die Erblasung von Roheisen beschränkte,
ist man dort neuerdings, begünstigt durch die Fortschritte in der Wärmeausnutzung
der Brennstoffe im Hochofen, in großartiger Weise zur Herstellung von Flußeisen und
Fabrikaten daraus übergegangen. Nachdem um die Jahrhundertwende in Lothringen
und dem benachbarten Luxemburg, in welchem ähnliche Verhältnisse obwalten,
mehrere neue Stahlwerke in Betrieb gekommen waren, die mit den modernsten
maschinellen Einrichtungen zur Massenfabrikation eingerichtet sind, entstehen neuer-
dings weitere Neubauten umfangreichster Art.

Ein weiterer großer Eisenbezirk Deutschlands liegt an seiner Ostgrenze, in
Oberschlesien. Das schon seit dem 13. Jahrhundert in Oberschlesien heimische
Eisengewerbe wurde durch den Dreißigjährigen Krieg derartig geschädigt, daß es sich
bis zu dem Regierungsantritt Friedrichs des Großen 1740 noch kaum erholt hatte.
Dieser große König und sein Nachfolger haben dann, unterstützt von Männern wie
Heinitz und Reden, ganz im Sinne der damals herrschenden fürsorgenden Wirtschafts-
politik, den Bau von Hochöfen in jeder Weise gefördert. Keine Kosten wurden
gescheut, um geschulte Arbeiter heranzuziehen und in England die neuen Errungen-
schaften, insbesondere die Herstellung von Koksroheisen, zu studieren. So stand bald
Oberschlesiens Eisenindustrie so hoch, daß bereits 1786 in England große Nachfrage
nach schlesischem Eisen war und schon 1796 der erste Kokshochofen auf der staatlichen
Hütte zu Gleiwitz angeblasen werden konnte. Die oberschlesischen Kohlen können
bezüglich ihrer Güte und Verwendbarkeit für den Eisenhüttenbetrieb mit denen des
Ruhrbezirkes nicht wetteifern. Der Koks ist mürber und unreiner, aber man bemüht
sich mit sichtlichem Erfolg dort eifrig, durch gute Einrichtungen das Mögliche zu
erreichen. Auch die wenigen noch vorhandenen Eisenerze erleichtern deren Ver-
hüttung nicht; der Gehalt ist keineswegs hoch, die Beschaffenheit teilweise fein und
mulmig.

Nach der Statistik des Oberschlesischen Berg- und Hüttenmännischen Vereins
betrugen im Jahre 1911 in Oberschlesien die Erzeugungsmengen an

t

Roheisen................................................ 963	382

Gußwaren II. Schmelzung ................................ 80	992

Stahlformguß . . .  ...................................19179

Fertigeisen: a) der Walzwerke........................... 806	617

b) der Verfeinerungsbetriebe............... 289162

Die eigene Erzförderung des oberschlesischen Bezirks geht von Jahr zu Jahr
zurück. Sie betrug im Jahre 1911 nur noch 142 152 t, während noch im Jahre 1889
die oberschlesischen Erzvorkommen 797 635 t lieferten. Die verbrauchten Eisenerze sind
deshalb zum großen Teil schwedischen oder russischen Ursprungs.

Da die Erzversorgung Oberschlesiens immer schwieriger wird und die Staats-
bahnverwaltung sich jahrelang weigerte, die Frachtkosten für schwedische Erze von
        <pb n="419" />
        ﻿6. Die chemische Industrie.

389

Stettin nach Beuchen zu ermäßigen, so entschloß sich ein oberschlesischer Großindu-
strieller, an der Küste bei Stettin das chochofenwerk Kraft zu errichten. Das Erz
kann dort bis an den Hochofen per Schiff herangebracht und die Kohle aus dem Ruhr-
revier oder England auf dem Wasserwege bezogen werden. Diesen ersten glücklich
verlaufenen Versuchen folgten in wenigen Jahren die Hochofenwerke in Lübeck,
Emden und Bremen.

Ilsede und Georgs-Marien-HUtte in der Provinz Hannover, die Maxi-
milianshütte bei Rosenberg in Bayern und bei Zwickau in Sachsen sind vereinzelt
liegende bedeutende Werke, deren Gründung und Betrieb auf Erzvorkommen in der
Nachbarschaft beruhte.

Das Hauptvorkommen von Peine-Jlfede bei Bülten-Adenstedt ist eine Erzmulde
von 40 qkm, die ein 2—13 m mächtiges Bohnerzlager enthält, welches durch zum
Teil kalkige, zum Teil tonige Mittel ein festes Konglomerat bildet. Diese großen
Ablagerungen von Eisenerzen, welche sich zum Thomasroheisen trefflich eignen, sichern
diesem Werk eine technisch-wirtschaftliche Ausnahmestellung.

Die Grundlage der Georgs-Marien-Hütte wird durch die Eisensteinlager von
Hüggel gebildet, während die Maximilianshütte außer ihrem Erzbesitz in Thüringen,
der an Ort und Stelle eine Verhüttung findet, für die Hochofenanlage in Rosenberg
über treffliche Erze aus den dem Werk gehörigen Eifensteingruben bei Sulzbach und
Auerbach (Oberpfalz) verfügt.

In Bayern scheint sich eine weitere neue Grundlage für die deutsche Eisen-
industrie zu entwickeln, denn in den letzten Jahren hat u. a. die Gewerkschaft Wittels-
bach mit kühnem Unternehmungsgeist auf dem Hochplateau der Fränkischen Alb die
sog. Alberze, d. h. mächtige Brauneisensteinlager von teils körniger, teils mulmiger
Beschaffenheit und wechselndem Eisengehalt gemutet. Das gesamte Erzfeld bedeckt
ungefähr 120 000 ha, wovon die genannte Gewerkschaft eU besitzt. Der Inhalt wird
auf 1700 Millionen t geschätzt.

6.	Die chemische Industrie.

Von F. C. Huber.

Huber, Deutschland als Industriestaat. Stuttgart, I. G. Cotta Nachfolger, 1901.

S.	370—373.

Die chemische Industrie, deren Produktion heute einen Wert von einer Milliarde Ji
darstellt, ist eine Schöpfung der neuesten Zeit. Ihre Anfänge weifen zurück auf die
Erzeugung der Pottasche aus Holzasche für die Glasfabrikation, auf die Gewinnung
des Salpeters für die Schießpulverfabrikation, sowie auf die Darstellung einiger
Mineralfarben, die von den Glasmachern und Töpfern nach uralten, umständlichen
Rezepten zubereitet wurden. Eine neue Zeit brach, wie für alle Naturwissenschaften,
so auch für die Chemie zu Beginn des 19. Jahrhunderts an. Die damals aufkom-
mende Baumwollweberei und die daran sich anlehnende Färberei und Zeugdruckerei
traten mit einem bisher ungeahnten Massenbedarf auf. Auch in anderen Gewerben,
wie in der Seifen- und Glasfabrikation, sowie in der Keramik stellte sich das Bedürfnis
wi, rationelle Bearbeitungsmethoden zu erlangen und auf dem Wege des Großbe-
suges die zur Fabrikation benötigten Substanzen und Produkte, wie Pottasche, Alaun,
Salpeter, Schwefelsäure, einzukaufen, die bis dahin noch nicht im Handel vorkamen.

In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts fabrizierte man in Deutschland,
anfänglich in Anlehnung an die (alten) Apothekenbetriebe, lediglich Alaun und Vitriole
(Eisen-, Kupfer- und gemischte Vitriole), Vitriolöl, Salzsäure und Salpetersäure,
        <pb n="420" />
        ﻿890 Dritter Teil. Industrie. II. Bausteine zur Würdigung der deutschen Industrie.

Schwefel, zum Teil auch Phosphor, vereinzelt Ammoniaksalze. Diese Fabrikations-
zweige wurden in einer verhältnismäßig kleinen Anzahl von Betriebsstätten und in
einem vielfach auch nur mäßigen Umfang ausgeübt.

Zu Anfang des 19. Jahrhunderts hatte sich in England und Frankreich die
chemische Großindustrie schon viel mächtiger entwickelt, da dort die als Konsumenten
für chemische Produkte besonders in Betracht kommenden Industriezweige vorangeeilt
waren. Außerdem gab in Frankreich die Fabrikation feinerer Qualitätsseisen und
Parfümerien mannigfache Anregung.

Damals kam die Verwertung pflanzlicher Alkaloide zu Heilmitteln auf, z. B.
1817—20 die von Morphium, Strychnin, Chinin, von Nikotin 1828, von Atropin
1833. In der Folge bemächtigte sich namentlich Deutschland der Massenfabrikation
dieser Artikel; für die von Chinin wurde Deutschland zum Hauptsitz; ebenso für die
künstliche Darstellung des Ultramarinstoffes, die in den zwanziger Jahren empor-
blühte.

Als erster Zweig der neu erschlossenen chemischen Technik entwickelte sich die
Darstellung der starken Mineralsäuren und Alkalisalze. Dies find die unentbehrlichen
Betriebsmittel der Chemie, die in reichem Maße zur Verfügung stehen müssen, wenn
irgendwelche chemische Arbeit verrichtet werden soll. Es ist daher kein Wunder, daß
gerade diese Industrie der Säuren und Alkalien am schnellsten einen großen Umfang
erreichte. Man hat sie als die chemische Großindustrie bezeichnet, obgleich sie heute
kein Recht mehr besitzt, diesen Namen für sich allein in Anspruch zu nehmen. Jeden-
falls aber ist sie die erste der Chemikalienindustrien, nur unter ihrer Mitwirkung
konnten alle anderen geschaffen werden.

Eine zweite Epoche für die Weiterentwickelung der chemischen Industrie brach
in den vierziger Jahren mit dem Aufkommen der Soda- und Farbenindustrie an;
Soda wie Indigo, die schon dem grauen Altertum bekannten Produkte, bezeichnen
den Grund- und den Schlußstein dieser großartigen Entwickelung. Nun reihte sich in
den schöpferischen Arbeiten auch Deutschland ebenbürtig an England und Frankreich
an. Es begann sich die fabriksmäßige Sodagewinnung nach dem Leblancschen Ver-
fahren, ferner, wenn auch anfangs nur zaghaft, die Stärke- und Dextrin-, sowie die
Zündhölzchenfabrikation und die Herstellung des Wassergases auszubreiten, das für
die Gewinnung von Ammoniak und Teer samt seinen wichtigen Derivaten, wie
Benzol. Azo- und Anilinfarben, so einflußreich geworden ist. —

Die Farbenindustrie wurde in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in
Frankreich geschaffen. Sie wurde zuerst in England zwar mit Begeisterung auf-
genommen, konnte aber dort nur zu bescheidener Blüte gelangen; für ihre endgültige
Ausgestaltung fand sie in Deutschland den am besten vorbereiteten Boden vor.

Die deutsche Industrie trat nun in Konkurrenz mit der englischen. Anfangs
batte sie schwer zu kämpfen, mußte doch z. B. die Teerfarbenfabrikation das Benzol
bis vor zwei Jahrzehnten fast noch ganz von jenseits des Kanals beziehen.

Aber unsere Industrie fand an der wissenschaftlichen Forschung, die stetig neue
Stoffe und Darstellungsmethoden entdeckte oder erfand, einen kräftigen Rückhalt. In
der Ersetzung natürlicher Produkte durch künstliche, z. B. der natürlichen Farbstoffe,
wie Krapp, Kochenille, Indigo, Blauholz, durch das künstliche Alizarin (1868 Grübe,
Liebermann), das Anilin, Indigotin (1880 Baeyer), drängte eine Erfindung die
andere. —

In diese Epoche fällt endlich auch das Aufkommen der Fabrikation des Kunst-
düngers und des Kunstgraphits (als Ersatz für den bisher aus Ceylon bezogenen).

Auf dem bisherigen Wege des planlosen Experimentierens hatte man nur ein-
zelne zusammenhanglose wertvolle Ergebnisse, sei es auf Grund zufälliger Beob-
achtungen oder durch unendliche Geduld, zutage gefördert; auch blieb dann ein solches
        <pb n="421" />
        ﻿7. Die Rübenzuckerindustrie.

391

als ängstlich gehütetes Geheimnis im Besitz einiger weniger Familien. Nun begann,
unter der Anleitung von Liebig, Wühler, Bunsen, Hofmann u. a., die systematische,
streng logische Erforschung der Ausnützung eines jeden Stoffes, insbesondere der
Rückstände. Bald erlangte man darin eine des Erfolges sichere Gewandtheit; jeder
Erfolg wurde sofort Gemeingut und zur Grundlage eines neuen schöneren. An den
großartigen Laboratorien der Hochschulen und Großfabriken, in denen Tausende von
Chemikern auf dem Wege des systematischen Forschens und Jndiehandarbeitens der
Lösung der Probleme obliegen, begann eine gleichsam fabrikmäßige „Werkfort-
setzung",*) die rasch staunenswerte Erfolge zeitigte.

Naturgemäß fehlte es auch nicht an unternehmungslustigen Männern, welche
die Forschungsergebnisse durch Erstellung großer Fabrikslaboratorien in die Massen-
fabrikation überleiteten und nicht allein, wie die bescheidenen Anfänge, dem Bedarf
der benachbarten Apotheken und Materialwarenhandlungen entgegenkamen, sondern
die Deckung des Massenbedarfs der ganzen Welt übernehmen konnten. Die neuesten
elektrochemischen und synthetischen Lösungen, wie die elektrolytische Gewinnung von
Gold, Kupfer, Zink, die synthetische Darstellung der Parfümerien, die Herstellung des
Saccharins und der konzentrierten Nährstoffe, die fabrikmäßige Gewinnung von
Bakteriengiften, — all das sind, wie O. N. Witt mit Recht hervorhebt, Aufgaben, die
nur eine Industrie ergreifen und lösen konnte, welche zu voller Größe und Sicherheit
ausgereift war.

Heute hat unsere Chemikalienindustrie, namentlich unsere Präparaten- und
Farbwarenindustrie, die Führerrolle unter den chemischen Industrien der Welt. Und
vorerst ist keine noch so geschickte Nachahmung, keine noch so große Kapitalkraft des
Auslandes imstande, diese leitende Stellung zu erschüttern.

7.	Die Rübenzuckerindustrre.

Von Hermann Paasch e.

Paasche, Zuckerindustrie und Zuckersteuer. In: Handwörterbuch der Staatswissen-
schaften. Herausgegeben von Conrad, Elster, Lexis, Loening. 3. Aufl. 8. Bd. Jena, Gustav
Fischer, 1911. S. 1068—1072.

Die R ü b e n z u ck e r i n d u st r i e ist ein Kind deutschen Geistes und zählt ihre
Lebensdauer erst nach Jahrzehnten, hat es aber verstanden, in dieser kurzen Zeit ihres
Daseins sich zu einem der wichtigsten Faktoren in der Volkswirtschaft der mittel-
europäischen Staaten emporzuschwingen und mit ihren Erzeugnissen heute auf dem
Weltmärkte dem bisherigen Alleinherrscher, dem Rohrzucker, den Rang abzulaufen.

Der Chemiker Marggraf war es bekanntlich, der bereits 1747 in Berlin die
bedeutsame Entdeckung machte, daß in den Runkelrüben ein dem Rohrzucker des
sog. „indischen" Zuckers völlig gleicher Stoff enthalten sei. Aber fast ein halbes Jahr-
hundert blieb seine Entdeckung ohne praktische Resultate. Erst den rastlosen Versuchen
und Bemühungen des geistvollen Fr. Karl Achard gelang es, die technische Ver-
wendung der deutschen Erfindung durchzusetzen. In der auf dem eigenen Gute
Cunern in Niederschlesien errichteten ersten Rohzuckerfabrik Deutschlands begann er
in bescheidensten Verhältnissen die Verarbeitung der gewonnenen Zuckerrüben, und
es gelang ihm, die zahllosen Schwierigkeiten, die sich dem neuen Unternehmen in

*) Von Friedrich List geprägter Ausdruck. List, Das nationale System der politischen
Ökonomie 7. Aufl. Mit einer historischen und kritischen Einleitung von Eheberg. Stuttgart,
3- G. Cotta, 1883. S. 246—252: Die Manufakturkraft und das Prinzip der Stetigkeit und
Werkfortsetzung. — G. M.
        <pb n="422" />
        ﻿392 Dritter Teil. Industrie. II. Bausteine zur Würdigung der deutschen Industrie.

technischer und wirtschaftlicher Richtung entgegenstellten, siegreich zu überwinden, so
daß er im Jahre 1809 nach sechsjährigen Erfahrungen seine noch heute hochbedeut-
same Schrift „Die europäische Zuckerfabrikation aus Runkelrüben" veröffentlichen
und die Ergebnisse seiner Versuche der Kritik unterbreiten, zur Nachahmung auf-
fordern konnte.

Aber die Ungunst der Zeiten, der Druck der französischen Fremdherrschaft lähmte
naturgemäß die Unternehmungslust, hinderte die Regierungen an wirksamer Pflege
des jungen Keimes, und die Pflanze verdarb, die wenigen Fabriken gingen zugrunde,
und erst Ende der zwanziger Jahre ward in Deutschland wie in Österreich der erneute
und diesmal dauernd erfolgreiche Versuch begonnen, eine eigene Rohzuckerindustrie
zu schaffen.

Das damals weltbeherrfchende Frankreich hatte unter dem Schutze seines
allmächtigen Kaisers den deutschen Gedanken aufgenommen und eine Reihe von
Fabriken begründet, die unter dem Einfluß der Kontinentalsperre eine Zeitlang
fröhlich gediehen, dann siechten, aber nicht zugrunde gingen und schließlich nach
mannigfaltigen technischen Verbesserungen sich als dauernd lebensfähig erwiesen, so
daß Ende des dritten Jahrzehntes bereits 58 Fabriken im Betriebe waren. Auch
Rußland hatte schon zu einer Zeit, ehe Deutschland seinen zweiten Versuch unter-
nahm, über eine stattliche Zahl von Fabriken zu verfügen; aber den Franzosen ge-
bührt das Verdienst, daß sie die deutsche Erfindung großgezogen und konkurrenzfähig
gemacht haben.

Heute ist Deutschland das erste Zuckerland der Welt, das den meisten
Zucker für den Weltmarkt erzeugt, und das sich gleichmäßig rühmen darf, die Zucht
der Rüben und die technische Verarbeitung derselben zu einer bisher nicht erreichten
Vollkommenheit gebracht zu haben. Aus den kleinen Zuckerkochereien, die wenige
Zentner minderwertige Rüben in unvollkommener Weife verarbeiteten, sind heute
großartige Fabrikanlagen geworden, die bestes Rohmaterial in immer besserer Weise
verarbeiten und Quantitäten von billigem Zucker auf den Markt bringen, die es er-
möglichen, daß dieses Genußmittel in immer wachsendem Umfange auch von den
ärmeren Elementen der Bevölkerung verbraucht werden kann.

Der Rübenbau ist für weite Teile Deutschlands wie des Auslandes eine Quelle
des Wohlstandes geworden. Die sorgsame Pflege, welche die Rübe erforderte, zwang
zu immer intensiverer Kultur, und die Erträge der Fabriken boten dem Landwirt die
Mittel dazu, tiefer zu pflügen und in künstlichen Düngemitteln vollen Ersatz der ent-
nommenen Pflanzennährstoffe dem Boden zuzuführen. Die Massen von Fabrikations-
rückständen lieferten reichhaltiges Viehfutter und zwangen zur Stallfütterung. Be-
seitigung der Brache und Weide, rationelle Viehhaltung und Ackerkultur sind die
notwendigen Begleiter des einziehenden Rübenbaues, und höhere Roherträge an
Körnern und tierischen Erzeugnissen sind neben den für den einzelnen wichtigen
wachsenden Reinerträgen die volkswirtschaftlichen Segnungen der neuen Kultur.

Darum haben die Regierungen allenthalben ihre schützende Hand über diese neu
aufkeimende Industrie gehalten, und wo irgend Boden und Klima geeignet sind, hat
man sie durch Schutzzölle und Prämien großzuziehen versucht. Je mehr sich die
Erkenntnis Bahn bricht, daß der Anbau der Zuckerrübe kein Monopol eng begrenzter
Landstriche ist, sondern daß sie weit nach Norden hinauf und nach Süden hinunter
gleichfalls mit Vorteil angebaut werden kann, umsomehr bemühen sich gegenwärtig
die Regierungen der verschiedensten Länder, dieses nutzbringende landwirtschaftliche
Nebengewerbe großzuziehen.

Während man noch vor dreißig Jahren seitens der Agrikulturchemie den Rüben-
bau in Nord- und Ostdeutschland für unmöglich hielt und an ein weiteres Vordringen
nach Norden ebensowenig wie daran dachte, daß selbst unter subtropischer Sonne
        <pb n="423" />
        ﻿7. Die Rübenzuckerindustrie.

393

neben dem Zuckerrohr die Rübe ihren Platz finden könne, hat die hochgezüchtete edle
Zuckerrübe eine ganz erstaunliche Anpassungsfähigkeit an Boden und Klima bewiesen,
die ihr ein fast unbeschränktes Anbaugebiet sichert. Das Zuckerrohr ist auf die feuchten
Küstenniederungen oder die bewässerungsfähigen Fluhtäler der Tropen und sub-
tropischen Gebiete beschränkt, Trockenheit und Frostgefahr setzen seiner Ausdehnung
bestimmte Grenzen; die Zuckerrübe gedeiht auf den humosen Lehmböden der Magde-
burger Börde wie in den Sandböden der Lüneburger Heide, sie liefert lohnende Er-
träge bis weit nach Norden hinauf ebenso wie in den heißen, regenlosen Böden Süd-
kaliforniens.

Im fernen Sibirien hat man den Rübenbau begonnen, in Japan führten
deutsche Techniker in neubegründeten Zuckerfabriken die Kultur ein, in Kanada hat
man wiederholte Versuche gemacht, in weiten Teilen Nordamerikas sind sie z. T.
unter Anwendung künstlicher Bewässerung glänzend gelungen, trotz aller Schwierig-
keiten, die durch Mangel an billigen Arbeitskräften und die Unmöglichkeit entstanden,
die Abfallprodukte rationell zu verwerten. In Australien, Chile und Argentinien
hegt man immer die Hoffnung auf Gelingen. Schweden hat in den letzten
Jahren seine Zuckerindustrie so gewaltig entwickelt, daß die Gefahr einer Über-
produktion vorliegt: Spaniens zahlreich entstandene Rübenzuckersabriken vermögen
schon jetzt im Verein mit seinen Zuckerrohrsiedereien das Land unabhängig von
fremder Einfuhr zu machen. Italien hat in jüngster Zeit nicht bloß in den Ebenen
der Lombardei unerwartet große Fortschritte im Rübenbau gemacht und ist imstande,
seinen Bedarf selbst zu decken; Rumänien, Serbien, Bulgarien haben erfolgreich ver-
sucht, die Zuckerindustrie bei sich heimisch zu machen, ersteres war zeitweise gezwungen,
den Überschuß der eigenen Ernten zur Ausfuhr zu bringen. Selbst in Persien beginnt
man den Anbau der Rübe, und in Ägypten hat man sich, wenn auch ohne dauernden
Erfolg, bemüht, neben dem Zuckerrohr im Überschwemmungsgebiete des Nils Zucker-
rüben zu bauen, um sie ebenso wie in einer spanischen Fabrik abwechselnd mit dem
Rohr in denselben Apparaten zu verarbeiten.

Allenthalben zeigt sich das Streben, unter staatlichem Schutze ein Gewerbe groß-
zuziehen, das für Deutschlands, Frankreichs und Österreichs Landwirtschaft so segens-
reich geworden ist, in Rußland, Belgien, Holland, Dänemark, Schweden, Italien und
Rumänien nicht minder bedeutsam für den allgemeinen Volkswohlstand ist und ein
wichtiges Genußmittel liefert, das in immer weitere Kreise des Volkes eindringt und
hie und da bereits zu einem Nahrungsmittel geworden ist.

Die Fortschritte in der Technik des Betriebes und in der Züchtung immer
zuckerhaltigeren Rohmaterials genauer zu verfolgen, ist hier nicht der Ort. Es sei
deshalb nur darauf verwiesen, daß in erfreulicher Weise die Industrie in Deutschland
auch räumlich an Ausdehnung gewinnt und nicht mehr, wie noch vor wenig Jahr-
zehnten, auf Mitteldeutschland, Sachsen, Anhalt, Braunschweig und Schlesien
beschränkt ist. Ost- und Westpreußen, Posen, Pommern, Mecklenburg, Holstein,
Hannover, Hessen und Rheinland sind heute wichtige Zentren des Zuckerrübenbaues
geworden, und gerade in diesen neuen Heimstätten hat sich der Anbau immer mehr
ausgedehnt. Nur das mildere Klima Süddeutschlands scheint dem Gedeihen der
Rüben nicht günstig, und die eigenartigen Besitzverhältnisse an Grund und Boden
hindern ähnlich wie in Südfrankreich die Ausbreitung der Industrie, die bei der
ständig wachsenden Konkurrenz auf dem Weltmarkt nicht mehr so rentabel ist, daß
sie erfolgreich dem Hopfen-, Tabak- und Gemüsebau der Kleinbesitzer den Rang ab-
laufen könnte.

Die steigenden Ausbeuten zeugen von den Fortschritten der Technik und der
Leistungsfähigkeit unserer Rübenkultur, die durch wissenschaftlich begründete Samen-
Sucht ein unendlich viel wertvolleres Rohmaterial zu erzielen verstanden hat. Die
        <pb n="424" />
        ﻿394 Dritter Teil. Industrie. II. Bausteine zur Würdigung der deutschen Industrie.

Ergebnisse der letzten Zeit sind um so bemerkenswerter, als die jetzige Gesetzgebung
nicht wie ausgangs der achtziger Jahre die Entzuckerung der Melassen begünstigt,
sondern wachsende Mengen derselben und damit große Quantitäten von Zucker als
Futter in die Viehställe der Landwirte zurückwandern.

Wenn in den letzten fünf Jahren ein Stillstand in der Ausdehnung der Industrie
eingetreten ist und die Zahl der Fabriken sogar ständig sinkt, so ist das zum Teil in
der veränderten Steuergesetzgebung begründet, zum Teil darauf zurückzuführen, daß
die steigenden Arbeitslöhne und der wachsende Mangel an geeigneten Arbeitskräften
die Ausdehnung erschweren. Wie sich die Rübenzuckerproduktion der Welt in den
letzten Jahren entwickelt hat, und welchen Anteil daran Deutschland nimmt, zeigt die
folgende Betrachtung:

Während Deutschland noch in den siebziger Jahren mit Österreich und Rußland
etwa gleichwertig war, aber hinter Frankreich durchschnittlich weit zurückstand, ändert
sich das Bild plötzlich in den achtziger Jahren. Deutschland tritt, allen anderen weit
voraus, an die Spitze aller Rübenzuckerländer und lieferte im Jahre 1884 nicht weniger
als 42,7 % der Gesamterzeugung. Die außergewöhnlich schnelle Vermehrung der Pro-
duktion hatte aber zu einer schweren Krisis geführt, und die sinkenden Preise veran-
laßten in Deutschland einen Stillstand in der Entwickelung, den sich andere Länder zu-
nutze machten. So ist an dem Fortschritt in den nächsten zehn Jahren Deutschland
kaum beteiligt, während alle anderen Länder schnell ihre Produktion ausdehnen.
Erst 1894/95 geht die deutsche Industrie wieder sprungweise vorwärts, bleibt dann
aber auf der einmal erreichten Höhe annähernd stehen, um erst wieder in den letzten
Jahren ein höheres Durchschnittsniveau zu erreichen. Frankreich, Rußland, Belgien,
Holland und die neuen Produktionsländer haben dagegen gerade in den letzten Jahren
des vorigen Jahrhunderts ihre Erzeugung in ungewöhnlicher Weise vermehrt, zum
Teil mehr als verdoppelt. In den letzten Jahren ändert sich das Verhältnis, indem
Frankreich nach Aufhebung seiner Prämien den Vorrang endgültig an Österreich-
Ungarn und Rußland abtritt. Die meisten dieser Industrien sind unter dem Schutz
ungewöhnlich hoher staatlicher Begünstigungen ins Leben gerufen und großgezogen.

Auch der Kolonialzucker hat in jüngster Zeit wieder einen größeren Anteil an
der Versorgung des Weltmarktes genommen, und aus der durch die obigen Zahlen
gekennzeichneten Entwickelungsgeschichte dieser großartigen Weltindustrie wird man
am wenigsten auf einen Stillstand derselben für die Zukunft schließen können.

Wie sich die beiden großen Nebenbuhler, der Rüben- und der Rohrzucker, auf
dem Weltmarkt in die Versorgung desselben geteilt haben, mögen die Zahlen der
folgenden Tabelle veranschaulichen.

Zuckerproduktion für den Weltmarkt ln 1000 1 ä 1000 kg Rohzucker.

Betriebsjahr	Rübenzucker	Rohrzucker	Summa	Von der Gesamt- produktion liefert der Rübenzucker
1852—1853	201	1233	1434	14,0
1859—1860	390	1376	1766	22,2
1869—1870	844	1856	2600	32,4
1879—1880	1531	2084	3615	42,4
1889—1890	3537	2522	6059	58.4
1894—1895	4700	3723	8423	55,7
1899—1900	5440	2978	8418	64,0
1904—1905	4823	4500	9328	51,7
1908—1909	6892	5765	12 657	54,5
1909—1910	6540	6198	12 738	52,1
1910—1911	8471	6236	14 707	57.6
        <pb n="425" />
        ﻿8. Die Konfektionsindustrie.

395

Zu dieser Tabelle ist nur zu bemerken, daß die angegebene Rohrzuckerproduktion
nicht die gesamte Zuckererzeugung darstellt, sondern nur die Mengen, die auf den
Weltmarkt hinaustreten, also z. B. nicht die ungeheueren Quantitäten, die in Ostindien
von den Eingeborenen produziert, aber auch an Ort und Stelle konsumiert werden.
Ebenso ist für China und andere Länder nur d a s Quantum in Rechnung gestellt, das
in den auswärtigen Handel übergeht. Auf absolute Zuverlässigkeit haben die Zahlen
daher keinen Anspruch.

8.	Die Konfektionsindustrie.

Von Werner Sombart.

Sombart, Die deutsche Volkswirtschaft im neunzehnten Jahrhundert. 2- Ausl- Berlin,
Georg Bondi, 1909. S. 316—318.

Während von den beiden großen Bekleidungsgewerben die Schuhmacherei
immer nur in einzelnen Artikeln und vorübergehend hausindustriell organisiert war,
von Anfang an aber auch in fabrikmäßiger Organisation erscheint, —1849 gab es in
Erfurt, der damals bedeutendsten Schuhmacherstadt Preußens, bereits 5 Schuhwaren-
fabriken oder wenigstens Großbetriebe, mit zusammen 148 Personen, und ähnliche
Ziffern werden uns für jene Zeit aus Kalau, Mainz und Frankfurt a. M. berichtet
— während heute die kapitalistische Schuhmacherei (und dgs ist für Neuarbeit sicher
der bei weitem überwiegende Teil des gesamten Schuhmachergewerbes) fast aus-
schließlich fabrikmäßig betrieben wird, hat die Schneiderei von jeher und bis heute
noch eine besondere Vorliebe für hausindustrielle Organisation an den Tag gelegt.

Die Anfänge der Konfektionsschneiderei reichen in Deutschland in die
1840er Jahre zurück. Gerson, eines der ersten Konfektionsgeschäfte, ist 1842 begründet.
1852 beschäftigte es schon 5 Handwerksmeister, 3 Direktricen, 120—140 Arbeiterinnen
in der Werkstatt, 150 Meister mit je 10 Gesellen außer dem Hause, 100 Kommis, Auf-
seher usw. im Verkaufslokal. Ende der 1840er Jahre unternimmt die Berliner Kleider-
konfektion ihren ersten schüchternen Schritt aufs Land. In München wurde die Be-
fugnis zum Verkauf fertiger Kleider erst 1847 freigegeben. Run erst entstanden große
Kleiderhandlungen. Nebenbei bemerkt: diese ersten Äußerungen kapitalistischen Lebens
im Gebiet der Bekleidungsgewerbe erfolgten ohne jede Veränderung der Technik:
1854 kommt die erste Nähmaschine nach Deutschland, die übrigens auch nur wenig
Einfluß auf Betriebs- und Wirtschaftsorganisation ausgeübt hat. Würde sie doch
jedem Handwerker ohne weiteres zugänglich sein. Hier wie in tausend anderen Fällen
sind es ganz andere Dinge als die veränderte Produktionstechnik, die dem gewerb-
lichen Kapitalismus zum Siege verholfen haben.

Heute ist die Konfektion eine der wichtigsten Zweige des gewerblichen Kapitalis-
mus in Deutschland geworden. Und zwar ruht sie im wesentlichen noch heute auf der
hausindustriellen Organisation, nur daß in der Kleiderkonfektion häufig zwischen den
Heimarbeiter und das Konfektionshaus „Zwischenmeister" treten, die dann die ein-
zelnen Arbeiter oder Arbeiterinnen in eigenen kleinen Werkstätten zu sechs, zehn,
fünfzehn vereinigen. Über die Verbreitung und Ausdehnung dieses wichtigen Indu-
striezweiges teile ich noch folgendes mit:

In Deutschland lassen sich für die Herrenkonfektion drei Produktionsgebiete
unterscheiden: ein norddeutsches, ein süddeutsches und ein westdeutsches. Das nord-
deutsche Produktionsgebiet hat feine Mittelpunkte in Berlin und Stettin. Der Haupt-
siß, nicht nur für Norddeutschland, sondern für ganz Deutschland, ist unstreitig Berlin,
das besonders in besseren Waren den Markt völlig beherrscht, aber auch sehr viele
billige Artikel fertigt. Das süddeutsche Produktionsgebiet liegt vornehmlich in und
        <pb n="426" />
        ﻿396 Dritter Teil. Industrie. II. Bausteine zur Würdigung der deutschen Industrie.

um Frankfurt a. M., Aschaffenburg. Nürnberg und Stuttgart. Das westdeutsche Pro-
duktionsgebiet umfaßt die rheinisch-westfälische Arbeiter- und Sommerkonfektion.
Seine Hauptsitze sind München-Gladbach, Barmen-Elberfeld und die Kreise Minden,
Herford, Lübbecke, Stadt- und Landkreis Bielefeld. Die Damenkonfektion beschränkt
sich auf drei städtische Mittelpunkte; ihr Hauptsitz ist Berlin, das alle, namentlich bessere
und beste Ware erzeugt; in Breslau und Erfurt werden mittlere und Stapelartikel
gearbeitet. Alle Kleiderkonfektion haust zum überwiegenden Teil in großen, zumeist
sehr großen Unternehmungen. Das größte Herren- und Knabenkonfektionsgefchäft in
Breslau fertigt täglich 1000—1800 Anzüge, das größte Damenmäntelgeschäft daselbst
jährlich 200 000 „Piöcen", d. h. Damenmäntel und Jacketts. 135 Personen sind allein
als Geschäftspersonal angestellt. In Breslau sollen im ganzen 25—30 000 Schneider
und Schneiderinnen tätig sein, davon die große Mehrzahl als Heimarbeiter in der
Konfektion. In Stettin bestehen etwa 30 Geschäfte mit mehreren tausend Arbeitern,
in Aschaffenburg 6 Engrosgeschäfte mit etwa 2000 Arbeitern. Der Absatz dieser Riesen-
geschäfte erfolgt nur zum kleinen Teil am Herstellungsorte selbst, — die meisten
halten allerdings wohl stets ein Detailverkaufsmagazin — der überwiegende Teil der
Erzeugnisse wird in alle Welt versandt; aus Deutschland werden jährlich für mehr als
100 Millionen M, namentlich an Damenkonfektion, ausgeführt. Aber für viel mehr
bleibt im Jnlande. Man schätzt den Wert der in Deutschland hergestellten Konfektions-
waren auf 400 Millionen Ji, den der Berliner Mäntelkonfektion allein auf 120—130
Millionen M.

Die Wäschekonfektion, d. h. im wesentlichen die Herstellung von Damen- und
Kinderwäsche, hat ihre Hauptsitze in Berlin, wo 30 Engrosfirmen etwa 5000 Arbeite-
rinnen beschäftigen, in Breslau und Köln. Sie nimmt ihren Ausgangspunkt von zwei
Seiten her, von den Leinenhandlungen und von den Nähschulen. Sie unterscheidet
sich von den übrigen Zweigen der Konfektion wesentlich dadurch, daß ihre Erzeugnisse
früher der Regel nach überhaupt nicht gewerbsmäßig, sondern in der Familie her-
gestellt wurden.*)

9.	Die optische Industrie.

Von Karl Faulhaber.

Faulhaber, Die optische Industrie. In: Handbuch der Wirtschaftskunde Deutschlands.
Herausgegeben im Auftrage des Deutschen Verbandes für das kaufmännische Unterrichtswesen.
3. Bd. Leipzig, B. G- Teubner, 1904. S. 456—457 und S. 470—472.

In Deutschland war der Prediger Duncker zu Rathenow der erste, welcher (im
Jahre 1800) die gewerbsmäßige Herstellung von Brillengläsern und optischen Linsen
nach streng wissenschaftlichen Grundsätzen aufnahm.

Von hoher Bedeutung für die weitere wissenschaftlich praktische Entwickelung

*) Nach der Berufs- und Betriebszählung vom 12. Juni 1907 gab es im Deutschen
Reiche 600128 Personen, die in der Schneiderei und Kleiderkonfektion, und 48 233 Personen,
die in der Wäschekonfektion beschäftigt waren. Bon der ersteren Kategorie kamen auf: Berlin
73 733, Breslau 18 001, Hamburg 15 327, Dresden 9343, Frankfurt a. M. 8884, Leipzig 8529,
Stettin 7601, Stuttgart 5500 und Nürnberg 4022; von der letzteren auf: Berlin 12 224,
Breslau 763 und Köln 520. Statistik des Deutschen Reichs, Bd. 213,1. Gewerbliche
Betriebsstatistik. Bearbeitet im Kaiserlichen Statistischen Amte. Abt. 7, Heft 1. Berlin,
Puttkammer &amp; Mühlbrecht, 1909. S. 20. Statistik des Deutschen Reichs, Bd. 207,1.
Berufsstatistik. Herausgegeben vom Kaiserlichen Statistischen Amte. Abt. VI (Großstädte),
Heft 1. Berlin, Puttkammer &amp; Mühlbrecht, 1909. S. 35, 85, 347, 272, 165, 181, 69, 305,
263, 35. 85. 191. — G. M.
        <pb n="427" />
        ﻿9. Die optische Industrie.

397

der Optik wurde das Wirken Fraunhofers in München (1787—1826) und seiner
Schüler Utzschneider, Merz, Steinheil. Nicht zu vergessen sind auch die Wiener
Petzval und Voigtländer, welche durch neue Linsenverbindungen der jungerstandenen
Lichtbilderkunst (Photographie) die Wege bahnten.

Neue Ziele wurden der ausführenden Optik durch die Entdeckungen unseres
großen Forschers Helmholtz und des berühmten Ophthalmologen Donders zu Utrecht
gewiesen.

Die gewaltigen Fortschritte in den letzten 30 Jahren sind in der Hauptsache dem
Jenenser Physiker Prof. Dr. Abbe und dem Glashüttentechniker Dr. Schott zu danken,
denen gemeinsam eine wesentliche Verbesserung des optischen Rohglases gelang. Das
aus ihrem, seit dem Jahre 1881 in Jena bestehenden glastechnischen Laboratorium
hervorgehende Rohmaterial hat sich bald Weltruf geschaffen und insbesondere die
optische Industrie Deutschlands in den Stand gesetzt, erstklassige Erzeugnisse auf den
Weltmarkt zu bringen.

Von der gesamten deutschen Jahresproduktion optischer Erzeugnisse, die mit 30
bis 35 Millionen &lt;M bewertet wird, gelangen nach sachverständiger Schätzung
%—34( 0[j0 mindestens für 20 Millionen Ji auf den Weltmarkt.

Bezüglich der Einfuhr wird der Gesamtwert auf rund 2%, Millionen M ein-
geschätzt. Davon wird die reichliche Hälfte allein durch Stuttgarter, Rathenower und
Nürnberg-Fürther Großhandelsfirmen eingeführt, um zum Teil wieder ans Aus-
land abgegeben zu werden.

Die Erzeugnisse Rußlands, Schwedens, Belgiens, Italiens, der Balkanstaaten
und der außereuropäischen Länder auf optisch-mechanischem Gebiete dienen mehr oder
weniger nur zur teilweisen Deckung des heimischen Bedarfs. Als beachtenswerte
Wettbewerber auf den Märkten des Auslandes kommen für uns allein Frankreich
und Großbritannien, daneben noch Österreich-Ungarn und die Schweiz in Betracht.
Deutschland nimmt aber zurzeit unter diesen unstreitig bereits den ersten Rang ein,
trotzdem die Entwickelung des Industriezweiges hier erst jüngeren Datums ist.

Das gilt sowohl von den gewöhnlichen Gebrauchsartikeln — Rathenower
Brillen z. B. werden heute in allen Kulturländern des Erdballs getragen — als auch,
und zwar in erhöhtem Maße, von den Erzeugnissen für wissenschaftliche und technische
Zwecke. Unsere empfindlichen, genaue Ergebnisse verbürgenden astronomischen, geo-
dätischen und sonstigen optischen Präzisionswerkzeuge, deren besondere Ausführungen
für den Export sich bei größter Festigkeit durch geringes Gewicht und entsprechend
leichte Transportfähigkeit auszeichnen, genießen auf dem Weltmarkt den anerkannt
besten Ruf.

Bei dem Bau großer Fernrohre hat sich die deutsche Technik bisher fast nur
im Auslande betätigen können, hierbei aber einen nicht unbedeutenden Anteil gehabt.
In Deutschland selbst ist ihr erst neuerdings Gelegenheit gegeben worden, bei dem
großen Refraktor des Potsdamer Observatoriums sowie bei dem für die Berliner
Gewerbeausstellung gebauten Treptower Riesenfernrohr Proben ihrer Leistungs-
sähigkeit zu geben, und sie hat diese Proben glänzend bestanden. Beide Instrumente
sind als Meisterwerke der Optik und Mechanik zu bezeichnen.

Der Potsdamer Refraktor ist in seiner Eigenschaft als Doppelteleskop (für
photographische Aufnahmen mit einem Objektiv von 80 cm Durchmesser und für
visuelles Beobachten mit einem Objektiv von 50 cm Durchmesser) wohl das mächtigste
Fernrohr der Welt. Der Ierkes-Refraktor bei Chikago mit einem Objektivdurchmesser
von 105 cm und der Lick-Refraktor in Kalifornien mit einem Objektivdurchmesser von
91 cm sind zwar größer, aber nur für visuelles Beobachten eingerichtet; sie können
die großen Vorteile der Photographie nur nach Einschaltung besonderer Hilfslinsen
-darbieten, womit naturgemäß Lichtverlust verbunden ist.
        <pb n="428" />
        ﻿398 Dritter Teil. Industrie. II. Bausteine zur Würdigung der deutschen Industrie.

Das Treptower Riesenfernrohr stellt einen völlig neuen Typ dar: an Stelle der
bisher gebräuchlichen kostspieligen drehbaren Schutzkuppel über dem Instrument ist
ein Mantel aus dünnem Eisenblech getreten, welcher das Instrument einschließt, und
während bisher die großen Fernrohre im Schwerpunkt aufgehängt waren, ist hier die
Befestigung an das Okularende gelegt worden. Es fällt so Sehpunkt, Stehpunkt und
Drehpunkt zusammen. Durch diese zweckmäßigen Neuerungen haben sich obendrein
die Herstellungskosten von etwa 4 Millionen Jl auf 250 000 M vermindert, wovon
55 000 M auf das Objektiv kommen, das einen Durchmesser von 70 cm besitzt. Die
Länge des Fernrohrs beträgt 21 m; es ist unter den im Gebrauch befindlichen In-
strumenten das längste, da die beiden vorher genannten großen amerikanischen
Teleskope nur 15 bezw. 18 m lang sind. Das für die Pariser Weltausstellung im Jahre
1900 hergestellte Riesenfernrohr ist zwar länger, hat sich aber bisher nicht als ge-
brauchsfähig erwiesen.

Bleibt so Deutschlands Technik hinsichtlich des Baues großer Refraktoren zum
mindesten nicht hinter dem Auslande zurück, so steht sie bei dem Bau von mittleren
und kleinen astronomischen Instrumenten: Durchgangsinstrumenten, Meridiankreisen,
Höhekreisen, Kometensuchern rc., was Feinheit und Vollkommenheit der einzelnen
Instrumentaleinrichtungen betrifft, unerreicht da.

Das gleiche gilt für unsere so überaus feinfühligen Instrumente zur Beobachtung
und Messung der Lichterscheinungen, insbesondere von den Spektralapparaten.

Unter den Gebrauchsartikeln erfreuen sich fortgesetzt steigender Nachfrage auf
dem Weltmärkte außer den Brillen hauptsächlich Feldstecher und photographische
Objektive, eine Tatsache, die auf wesentliche Verbesserungen gerade dieser Artikel in
jüngster Zeit zurückzuführen ist.

Und so können wir unsere Ausführungen mit dem Satze schließen: Deutschlands
optische Industrie und zugehörige Feinmechanik befindet sich auf einer hohen Stufe
der Entwickelung. Sie versorgt ja zurzeit nicht nur den größten Teil des Inlands-,
sondern auch einen beträchtlichen Teil des Weltbedarfs, der bis zur Mitte des vorigen
Jahrhunderts fast ausschließlich von Frankreich und Großbritannien gedeckt wurde.
Zu danken hat sie ihre Blüte in erster Linie dem eifrigen und gründlichen Zusammen-
arbeiten von Wissenschaft und Praxis, in nicht geringem Maße aber auch den ge-
regelten Handelsbeziehungen zum Auslande. Es bleibt ihr nur zu wünschen, daß
an diesen Grundpfeilern nicht gerüttelt wird.

10.	Die Chemnitzer Textilindustrie.

Von Emil Stark, Hans Vogel und Ernst Roitzsch.

Stark, Vogel und Roitzsch, Die Chemnitzer Industrie. 2. Textilindustrie, a—c. In:
Das neue Chemnitz. Sonderbeilage des Chemnitzer Tageblattes aus Anlaß der Rathaus-
weihe am 2. September 1911. jChemnitz, I. C. F. Pickenhahn &amp; Sohn, 1911.] S. 26—27.

a.	Sie Baumwollspinnerei. Von Emil Stark.

In Sachsen wurde bis zum Ende des 18. Jahrhunderts die Baumwolle aus-
schließlich mit der Hand versponnen. Wie es heißt, beschäftigten sich damals 14 bis
18 000 Personen im Erzgebirge wie auch im Vogtlande damit. Durch ein immer
stärkeres Einströmen baumwollener Maschinengarne aus England wurden gegen
Ende des Jahrhunderts mehrere unternehmende Kaufleute bewogen, Baumwoll-
spinnereien „nach englischer Art" in Sachsen zu errichten. Diese Baumwollspinnereien
kamen aber nur langsam vorwärts; eine lebhafte Anregung erhielt die Baumwoll-
spinnerei hierzulande erst durch die von Napoleon I. gegen England erlassene Kon-
        <pb n="429" />
        ﻿10. Die Chemnitzer Textilindustrie.

399

tinentalsperre. In wenigen Jahren verzwanzigfachte sich die Zahl der sächsischen
Baumwollspindeln. Meistens waren es kleine Spinnereien, die damals an den
Bächen und Flüßchen des Erzgebirges, hauptsächlich im Chemnitzer Kreise, entstanden.
Verheerend wirkte unter den sächsischen Baumwollspinnereien die Baumwollnot, die
als Folge des amerikanischen Bürgerkrieges 1862/64 auftrat. Die Zahl der Baum-
wollspinnereien sank auf den vierten Teil ihres vorherigen Bestandes herab. Nach
jener Zeit, insbesondere unter dem seit dem Jahre 1879 erhöhten Zollschutz, hat sich
die Baumwollspinnerei des Chemnitzer Bezirkes günstig entwickelt, es erfolgte immer
mehr die Abkehr vom Wasserbetriebe zum Dampfbetriebe, die Spinnereieinrich-
tungen wurden — namentlich durch Aufstellung von Selfaktoren und später auch
Ringspinnmaschinen — ständig verbessert, besonders in den letzten zwanzig Jahren
hat die Spindelzahl ziemlich schnell zugenommen.

Die Garnproduktion der sächsischen Baumwollspinnerei läßt sich heute auf 125
Millionen Pfund das Jahr schätzen, 1845 betrug sie ca. 15 Millionen, Anfang der
neunziger Jahre ungefähr 50 Millionen Pfund. — Die Spindelzahl belief sich vor
zwei Jahrzehnten nahezu auf 670 000 in 42 Spinnereien, seitdem hat sie sich, obwohl
in der Zwischenzeit nur wenige neue Spinnereien hinzugekommen sind, um ungefähr
eine Million Spindeln vermehrt.

Hand in Hand mit der vermehrten Garnproduktion ist eine außerordentliche
Spezialisierung hinsichtlich der Garnsorten gegangen. Wir brauchen den Blick nur
auf die in Chemnitz ansässige Textilindustrie zu richten, um zu erkennen, welchen
vielseitigen Ansprüchen unsere Baumwollspinnerei Rechnung zu tragen hat. Die An-
passungsfähigkeit der Spinnerei an die Bedürfnisse der weiterverarbeitenden Indu-
strie, so der Roh- und Buntweberei, der Wirkerei und Trikotagenfabrikation,
der Möbelstoffweberei und Posamentenindustrie, hat dieser eine nicht zu unter-
schätzende Hilfe gewährt. Beispielsweise hat sich ein sehr großer Teil der sächsischen
Baumwollspinnereien der Fabrikation feiner Strumpfgarne zugewandt. Die hervor-
ragende Entwickelung der sächsischen Strumpfwirkerei fußt zu einem guten Teil auf
der entsprechenden Spezialisierung der einheimischen Baumwollspinnerei. Unter solchen
Umständen konnte unsere Spinnerei natürlich nicht zu einer einheitlichen Massen-
produktion kommen wie die von Lancashire und Fallriver. Auch in der Herstellung
von Strick-, Häkel-, Stick-, Näh- und Nähmaschinengarnen hat die sächsische Spinnerei
beträchtliche Leistungen zu verzeichnen.

Zum überwiegenden Teile konzentriert sich die sächsische Baumwollspinnerei
heute wie früher im Handelskammerbezirke Chemnitz mit Chemnitz als Mittelpunkt.
Chemnitz ist gleichzeitig der Sitz der Jnteressenvereinigung der sächsischen Baumwoll-
spinner und -zwirner, die in diesem Jahre auf ein bereits 75jähriges Bestehen zurück-
blicken kann. Naturgemäß sind in Chemnitz auch zahlreiche Baumwollhäuser ver-
treten, durch deren Vermittelung die Spinnereiindustrie ihren Bedarf nicht nur an
amerikanischer, sondern auch an ostindischer und ägyptischer, levantinischer und auch
deutsch-kolonialer Baumwolle bezieht. Auch der Verwendung von Kapok und Akon
hat man sich in neuester Zeit zugewandt. Ein Teil der Baumwollspinnereien der
Umgegend unterhält seit langen Jahren in Chemnitz Stadtkontore, andere sind durch
Garnagenten am Platze vertreten. Neuerdings ist auch die Einrichtung der Treff-
tage der Textilinteressenten in Chemnitz hinzugekommen.

b.	DieWeberei. Von Hans Vogel.

Wenige unserer Industriezweige und Gewerbe können sich rühmen, seit so langen
Jahren in der Stadt Chemnitz ansässig zu sein, wie die Weberei.

Das fleißige Klappern des Webstuhles, in dem der ehrsame Webermeister vom
        <pb n="430" />
        ﻿400 Dritter Teil. Industrie. II. Bausteine zur Würdigung der deutschen Industrie.

frühen Morgen bis zum späten Abend arbeitete, war den Bewohnern unserer Stadt
in den letzten Jahrhunderten wohlbekannt.

Heute freilich ist dieser Klang fast verklungen, nur wenige Handwebstühle sind
noch im Stadtgebiete vorhanden, immer kleiner wird die Zunft der Weber, die früher
im Leben unserer Stadt eine bedeutsame Rolle gespielt und sich um das Wohl derselben
manches Verdienst erworben hat.

Um so mächtiger und bedeutsamer ist die Weberei in der Industrie neu empor-
geblüht. Die Einführung des mechanischen Webstuhles aus England und der Jac-
quardmaschine aus Wien bezw. Frankreich in der ersten Hälfte des vorigen Jahr-
hunderts leiteten diese Umwälzung ein.

Immer vollkommener wurden die Webstühle nebst ihren Hilfsmaschinen, immer
mehr zeigte sich das moderne Bestreben, die Fabrikation zu konzentrieren, zu verein-
fachen, um dem scharfen Wettbewerb im In- und Ausland gewachsen zu sein.

Während früher die Tuch- und Kattunweberei in Chemnitz vorherrschte,
wurden im Anfang bis Mitte des 19. Jahrhunderts hauptsächlich Kleiderstoffe von
einer Reihe angesehener Firmen angefertigt.

Wohl fast alle Chemnitzer Firmen, die 60 Jahre und länger bestehen, haben im
Anfang auch diesen Zweig der Fabrikation betrieben. Aber während sich diese In-
dustrie mehr nach den Nachbarstädten Glauchau und Meerane verzog, entstand in
Chemnitz die Möbelstoffindustrie, die sich aus bescheidenem Umfange zu ihrer jetzigen
Blüte emporgeschwungen hat.

Mit den Kleiderdamasten fing man an, Wolldamaste für Möbel zu weben,
dazu kamen die glatten Ripse, Granits und Kreppe und dann in langer Reihe die
gemusterten Phantasiestoffe, die Leinen- und Baumwollplüsche, Moquettes, Tisch- und
Divandecken, Portieren und Vorhänge aller Art, so daß es z. Zt. nur wenige Stoffe
für Innendekoration geben dürfte, die nicht auch in Chemnitz hergestellt werden.

Heute ist die Chemnitzer Möbelstoffindustrie, der ca. 30—40 Firmen angehören,
die bedeutendste ihrer Art in Deutschland und hat ihren Absatz nach allen Teilen
der Welt, wenn auch mit vielen Kosten und Mühen, immer behauptet.

Die Chemnitzer Fabriken dieser Branche, die teils kurze Zeit, teils länger als
75 Jahre bestehen, haben es stets verstanden, sich die Errungenschaften der Technik
und jede neue Erfindung insbesondere auf dem Gebiete des Webstuhles und der
Webereitechnik nutzbar zu machen. Sie wurden dabei durch die einen Weltruf
genießenden in Chemnitz ansässigen großen Fabriken des Webstuhlbaues und der
Hilfsmaschinen unterstützt. So finden wir heute in Chemnitz neben dem schnellen
einschüssigen, sog. englischen Stuhl den in dem letzten Jahrzehnt wesentlich verbesserten
mehrschiffigen Kurbelstuhl, den Doppelplüschwebstuhl, der in 8 Tagen doppelt so viel
Waren schafft als der Handweber früher in 4 Wochen, die komplizierten Doppel-
moquette- und Rutenmoquettestühle neben den modernsten Vorbereitungs- und
Appreturmaschinen.

Es gibt wohl keine Textilfaser, die nicht in dieser Industrie Verwendung findet:
Seide, Wolle, Baumwolle, Leinen, Jute, Ramie in allen ihren Abarten, Gold- und
Silbergespinste, sowie Kunstgespinste verschiedenster Art werden benutzt. Diese
Materialien werden gefärbt verarbeitet oder roh verwebt und dann im Stück gefärbt.

Eine fleißige, tüchtige und geschulte Beamten- und Arbeiterschaft hat auch nicht
geringen Anteil an der guten Ausführung und dem Ruf der Chemnitzer Weberei-
erzeugnisse, ebenso wie die stattliche Anzahl tüchtiger, künstlerisch gebildeter Zeichner,
die in Musterzeichenateliers der Webereifirmen, auf eigene Rechnung allein oder mit
Gehilfen arbeiten und jene Fülle von neuen Motiven schaffen, die wir in den mo-
dernen Stoffen für Wohnungsausstattung finden, und die den leisesten Regungen der
oft wechselnden Mode folgen.
        <pb n="431" />
        ﻿10. Diel,Chemnitzer Textilindustrie.

101

Daß die Fabrikanten nicht sparen, um in künstlerischer Beziehung auf der Höhe
zu stehen, möge der Umstand beweisen, daß man die bedeutendsten Kunstgewerbler
Deutschlands, die Dresdner, Münchner, Darmstädter, Weimarer, Wiener Schule
u. a., zur Mitarbeit heranzog. Aber auch in den historischen Stilarten, in deren
Kenntnis und Empfindung die romanischen Völker uns vorauswaren, wird jetzt Vor-
zügliches geleistet und den französischen Erzeugnissen gegenüber, die früher immer
als besser galten und in manchen Kreisen noch jetzt als besser angesehen werden,
Ebenbürtiges erzeugt.

Außer der Möbelstoff- und Deckenweberei in Chemnitz, die noch in der näheren
und weiteren Umgebung der Stadt Hunderte von Handstühlen — hauptsächlich für
Portieren und Decken — beschäftigt, befinden sich auch sehr bedeutende Fabriken für
Schirmstoffe und solche für Moreens-Unterrockstoffe und Genoacords u. a. in Chemnitz.

Auch diese Zweige der Weberei stehen in erfreulicher Blüte und erfreulichem
Aufschwung dank der rastlosen Arbeit, des regen Fleißes, des offenen Blickes für die
Forderungen und Neuerungen der Gegenwart und steter Sorgfalt und Genauigkeit
in der Ausführung der Erzeugnisse, Eigenschaften, die die Chemnitzer Industrie von
jeher ausgezeichnet haben.

c.	D üe Wirkerei. Von Ernst Roitzsch.

Die Wirkerei des Chemnitzer Bezirks blickt auf ein nahezu 250jähriges Bestehen
zurück. Die erste Erwähnung von in Chemnitz ansässigen Strumpfwirkern datiert aus
dem Jahre 1671, und schon knapp zwei Jahrzehnte später, 1689, sind die Strumpf-
wirker in Chemnitz zunftmäßig organisiert. Bedeutsam für die Entwickelung des In-
dustriezweiges war die 1685 erfolgte Aufhebung des Ediktes von Nantes. Thomas
Lee, ein ehemaliger Studierender der Theologie in Cambridge, der 1589 in Calverton
bei Nottingham den ersten Wirkstuhl baute, hatte wie so mancher andere Erfinder vor
und nach ihm in seiner Heimat ein verständnisvolles Eingehen auf seine Projekte nicht
gefunden und war Anfang des 17. Jahrhunderts, einer Einladung Heinrichs IV. Folge
gebend, nach Frankreich übergesiedelt, wo alsbald Wirkstuhlbau und Wirkerei sich in be-
achtlicher Weise entfalteten. Die in dem aufblühenden Erwerbszweige beschäftigten Per-
sonen waren zumeist Protestanten, und die schwere Zeit, welche die Aufhebung des
Ediktes von Nantes für diese mit sich brachte, veranlaßte viele Wirker zur Flucht nach
Deutschland, wo sie hauptsächlich in Württemberg, Thüringen und Sachsen neue
Heimstätten fanden. Anfang des 18. Jahrhunderts — das genaue Jahr steht nicht
fest — baute Johann Georg Esche (geb. 1682, gest. 1752) den ersten Wirkstuhl in
Sachsen. Er errichtete in Limbach eine Seidenwirkerei, und 1745 ist urkundlich belegt,
daß eine unter seiner Direktion stehende „Fabrique" sich einer günstigen Entwickelung
erfreute.

Wichtige Ereignisse brachten die ersten Jahre des dritten Jahrzehntes des
19. Jahrhunderts, da um diese Zeit zum ersten Male Bestrebungen sich zeigten, die
Erzeugnisse der sächsischen Wirkerei zu exportieren, und alsbald traten auch die Ver-
einigten Staaten von Amerika, deren Aufnahmefähigkeit für sächsische Wirkwaren
seit dieser Zeit von ausschlaggebendem Einfluß auf die Prosperität der Branche ge-
blieben ist, als Abnehmer auf. Die Dampfkraft wurde von 1851 an im Chemnitzer
Bezirk zum Antrieb von Wirkmaschinen verwendet, und wenige Jahre später, 1854,
&gt;st die Gründung des ersten fabrikmäßigen Wirkereibetriebs in der Stadt Chemnitz
Zu verzeichnen. Bis 1854 haben die größeren Chemnitzer Firmen der Wirkbranche
in der Hauptsache nur Handelsgeschäfte betrieben. Die Erzeugung der Waren lag
— wenigstens in der Stadt Chemnitz selbst — bis dahin ausschließlich in den Händen
von Handwerkern, deren Zahl sehr groß war, zählte doch die Chemnitzer Innung der
Strumpfwirker 1802 nicht weniger als 1000 Mitglieder, 1820 sogar etwa 2500; dabei

Mollat, Volkswirtschaftliches Quellenbuch. 4. Aufl.	26
        <pb n="432" />
        ﻿402 Dritter Teil. Industrie. II. Bausteine zur Würdigung der deutschen Industrie.

ist allerdings zu berücksichtigen, daß der Bezirk der Innung über die Stadtgrenze
von Chemnitz hinausreichte. Die Konzessionsurkunde, durch welche der Rat der Stadt
Chemnitz dem Kaufmann Karl Gottlob Hitler die Errichtung der ersten Strumpf-
warenfabrik gestattete, datiert vom 4. September 1854.

Das Jahr 1861 brachte die Erfindung des Pagetstuhls, 1868 die des Cotton-
stuhls. Die mehr und mehr wachsende Nachfrage nach gewirkten Strümpfen und
Handschuhen, seit Ende der siebziger Jahre des vorigen Jahrhunderts — der Zeit des
Auftretens von Professor Jäger — auch nach gewirkten Unterkleidern, die steigende
Kompliziertheit und Kostspieligkeit der Maschinen, der immer größer werdende Bedarf
an motorischer Kraft bedingte den unaufhaltsamen Übergang vom Handwerk zum
Fabrilbetlieb. Auch die Faktoren — das Wort im strengen Sinne genommen —,
welche in der Übergangszeit eine nicht zu unterschätzende Rolle spielten, indem sie
die kostspieligen Maschinen anschafften, an Hausgewerbetreibende vermieteten und
von diesen dann die fertigen Waren übernahmen, waren eine vorübergehende Erschei-
nung. Die Verhältnisse drängten zur Konzentration im „geschlossenen Etablissement",
wie die oben erwähnte Urkunde sagt. Die Tendenz der Entwicklung ist heute in allen
drei Zweigen der Wirkerei, in der Strumpfbranche sowohl wie in der Handschuh- und
Trikotagenbranche, auf den Großbetrieb gerichtet. Die Schwierigkeit der Konkurrenz-
verhältnisse verlangt die Wahrnehmung aller und jeder, auch der kleinsten sich
bietenden Fabrikationsvorteile und die rationellste Ausnutzung der aufgestellten
Maschinen, und diesen Anforderungen Rechnung zu tragen, wird desto schwieriger,
je kleiner der einzelne Betrieb ist.

Von der großen Wichtigkeit, welche die Wirkerei für den Chemnitzer Bezirk hat,
legt es Zeugnis ab, daß bereits 1893 nicht weniger als 12000 mechanische Wirkstühle
und Strickmaschinen neben 3000 Handstühlen vorhanden waren, deren Gesamtpro-
duktion auf täglich ca. 50 000 Dutzend Strümpfe, 15 000 Dutzend Handschuhe und
3000 Dutzend Hosen und Jacken usw. im Werte von rund 100 Millionen M im Jahre
geschätzt wurde. 1897 exportierte Chemnitz an Wirkwaren die enorme Menge von
128 551 Doppelzentnern im Werte von etwa 87 141000 &lt;M. Daran war Nordamerika
mit 45 231, England mit 22 060 Doppelzentnern beteiligt, es folgten mit niedrigeren
Ziffern Holland, Indien, Chile, Belgien, Türkei, Brasilien, Australien usw. usw. Der
Export ist seitdem wesentlich in die Höhe gegangen. Für sein Anwachsen sind die
Wertziffern der Ausfuhr nach den Vereinigten Staaten von Amerika sehr bezeichnend.
Die baumwollenen, seidenen und wollenen Handschuhe, Strumpfwaren und Unter-
kleider, welche aus dem Konsulatsbezirk Chemnitz nach der Union verfrachtet wurden,
repräsentierten folgende Werte:

1901: 5 590 305 Dollars,

1905: 7 566 364	-	,

1907: 12 633 369	-	.

1907 war ein Rekordjahr, dem leider ein jäher, höchst bedauerlicher Rückschlag
folgte. Die Ziffern für die folgenden Jahre lauten:

1908: 8 747 204 Dollars,

1909: 8 501627	-	,

1910: 6 956 933	-

Ein Bild von der eminenten volkswirtschaftlichen Bedeutung der Wirkerei ergibt
sich aus folgenden Zahlen:

Die Sächsische Textilberufsgenossenschaft wies in ihren Statistiken für das Jahr
1907 insgesamt 256 889 Personen nach. Davon war knapp ein Fünftel in
der sächsischen Wirkwarenindustrie beschäftigt, und die etwa 50 000 in Betracht
kommenden Arbeiter und Arbeiterinnen haben in der überwiegenden Mehrzahl ihren
Wohnsitz in Chemnitz, in seiner näheren und weiteren Umgebung. Dabei sind die in
        <pb n="433" />
        ﻿11. Die Spielwarenindustrie des Meininger Oberlandes.

403

den Hilfsbranchen der Wirkerei tätigen Personen (Färber, Drucker, Appreteure usw.
usw.) nicht mitgerechnet. Daß die Wirkerei lohnende Beschäftigung bietet, erhellt aus
der Tatsache, daß von den für 1907 nachgewiesenen Löhnen der sächsischen Textil-
industrie in der Gesamthöhe von 185 290 937 Jl auf die Wirkerei wesentlich
mehr als ein Fünftel entfällt. Im Interesse aller Beteiligten ist dringend zu
wünschen, daß diese günstigen Ziffern unter dem Druck der widrigen Verhältnisse,
mit denen heute viele Betriebe der Wirkerei zu kämpfen haben, in der Zukunft eine
Änderung nicht erfahren?

Anmerkungen. 1. Im Jahre 1911 gingen aus dem Bezirke des amerikanischen Konsulats
zu Chemnitz für 4 391025 Dollars baumwollene, seidene und wollene Handschuhe, Strümpfe
und Unterkleider nach den Vereinigten Staaten. (Freundliche Mitteilung des amerikanischen
Konsulats zu Chemnitz.)

2. Die Betriebe, die zur Sächsischen Textilberufsgenossenschaft gehören, beschäftigten
im Jahre 1911 269 880 Personen und zahlten ihnen 213 284 779 M Löhne. In der Wirk-
warenindustrie waren 40 751 Personen tätig, davon 34 313 im Bezirke der Kreishauptmann-
schaft Chemnitz. Diese erhielten i. g. 33 778 542 M Löhne. (Freundliche Mitteilung der
Sächsischen Textilberufsgenossenschaft zu Leipzig.)

(Zusatz von G. M.)

11.	Die Spielwarenindustrie des Meininger Oberlandes.

Von Rudolf Anschütz.

A n s ch ü tz, Industrie, Handel und Verkehr im Herzogtum Sachsen-Meiningen. Sonneberg
S.-M-, Druck von Grabe &amp; Hetzer, 1904. S. 46—50-

Das Herzogtum Sachsen-Meiningen besitzt im „Meininger Oberland" die wich-
tigste und vielleicht auch älteste Stätte der deutschen Spielwarenverfertigung. Wird
bereits ausgangs des 13. Jahrhunderts unter den Gewerben Nürnbergs dasjenige
der Docken-(Puppen-)macher erwähnt, so befaßte sich diese Stadt doch zunächst in erster
Linie mit dem kaufmännischen Vertrieb solchen Spielzeuges, welches anderswo, in den
Bayrischen Alpen, im Sächsischen Erzgebirge oder auf dem Thüringer Wald, herge-
stellt worden war. Wenn die in diesen Gebirgsgegenden an sich nicht sehr lohnende
landwirtschaftliche Tätigkeit beendet war, wenn zur Winterszeit auch der Erwerb der
Holzmacher oder Köhler stockte, dann lenkte der Holzreichtum der Wälder auf die
Möglichkeit anderen Verdienstes hin: auf den Thüringer Höhen, an der alten nürn-
berg-sächsischen Geleitsstraße, fertigte man zunächst Haus- und Küchengeräte und bald
auch einfache Holzspielsachen, wie „Wieglein, Tischlein, Stühlein und Bettstellein,
Pferde, Kärrnlein und Reiterlein", dazu „Docken", innen hohl, mit kleinen Steinchen
oder Erbsen gefüllt, zum Klappern, Tanzdocken auf Schweinsborsten, Figuren und
Tiere, Degen und Flinten, Peitschen und Steckenpferde, Gaukler und Purzelmänner,
Flöten, Geigen und Trommeln.

Der Dreißigjährige Krieg hatte dann die sonst so belebte Handelsstraße von
Nürnberg nach Leipzig veröden lassen und dadurch die Waldbewohner darauf ange-
wiesen, selbst für den Verschleiß ihrer Erzeugnisse zu sorgen, und wenn auch noch
längere Zeit engere Beziehungen zwischen Nürnberg und Sonneberg bestanden, so
begründete doch damals der Spielwarenhandel des Meininger Oberlandes seine Selb-
ständigkeit. Aber noch lange — im großen Publikum teilweise heute noch — gelten
frie deutschen Spielwaren als Nürnberger Tand. Seine Bedeutung als Spielwaren-
stadt hat Nürnberg auch nicht verloren. Es schuf sich eine eigene Industrie und hob
^wse zu solcher Bedeutung, daß heute Nürnberg mit seiner Nachbarstadt Fürth hin-

26*
        <pb n="434" />
        ﻿404 Dritter Teil. Industrie. II. Bausteine zur Würdigung der deutschen Industrie.

sichtlich des Produktionswertes nach Sonneberg der Hauptsitz der deutschen Spiel-
warenindustrie geblieben ist. Während aber die Nürnberger Metallspielwaren maschi-
nelle Einrichtungen und fabrikmäßigen Betrieb fordern, ist in Sonneberg und dem
Sächsischen Erzgebirge, dem dritten Hauptsitz der deutschen Spielwarenverfertigung,
die hausindustrielle Betriebssorm vorherrschend, wenn auch für den gegenwärtig
wichtigsten Zweig der Sonneberger Spielwarenindustrie, die Puppenfabrikation, die
fabrikindustrielle Betriebsweise ein weites Feld gewonnen hat.

Eine für die Technik der Sonneberger Spielwarenindustrie überaus wichtige
Neuerung trat ein, als gegen 1820 man sich der Papiermachsmasse für die Fabrikatton
zu bedienen begann, welche es ermöglichte, mit Hilfe der negativen Form einer Figur
rein mechanisch in kurzer Zeit eine beliebige Anzahl von Exemplaren herzustellen. Das
Papiermacho bildet seitdem den wichtigsten Rohstoff für die Sonneberger Industrie;
nur in der Puppenfabrikation kamen andere Materialien noch in Frage. Die Ent-
wickelung der Puppenindustrie datiert seit dem Anfange der fünfziger Jahre, als ein
einwandfreies Wachfieren des Kopfes der Papiermachotäuflinge (unter Täuflingen
verstand man und versteht man heute noch Puppen mit einem Hemdchen bekleidet)
gelungen war; weitere Vervollkommnungen bestanden darin, daß durch besondere
Formen das Gießen der Wachsmassen zu sog. „Modellköpfen" ermöglicht (1868) und
schließlich der Puppenkopf durch eine eigens präparierte Lackschicht waschbar gemacht
wurde. Seit den siebziger Jahren hat die Fabrikation von „Gelenkpuppen" einen
bedeutenden Aufschwung genommen. Während ursprünglich Hals-, Fuß-, Knie- usw.
Gelenke durch Schnüre beweglich gemacht wurden, wurden später gedrechselte Holz-
kugelgelenke mit elastischen Schnüren mit Kopf und Rumpf verbunden, so daß dem
Kinde ermöglicht wird, der Puppe fast jede gewünschte Stellung zu geben. Die Köpfe
hierzu sind zum größten Teil aus Porzellan mit und ohne Glasaugen (in letzterem
Falle einfach gemalte Augen); ihre Fabrikation beschäftigt heute mehrere große
Porzellanfabriken fast ausschließlich.

Etwa gleichzeitig hiermit, d. h. nach den siebziger Jahren ging man von der
Fabrikation der „Täuflinge" zu derjenigen gekleideter Puppen über, und damit eben
war der Anfang mit der Begründung von Fabrikbetrieben innerhalb der bisher rein
hausindustriellen Fabrikation gemacht, wenn auch heute noch die Puppenkonfektions-
arbeiten, das Nähen von Puppenschuhen, Hütchen rc. zum großen Teil durch Heim-
arbeiterinnen sich vollzieht. Man darf annehmen, daß von der Gesamtproduktion
der Sonneberger Spielwarenindustrie die volle Hälfte auf Puppen, ein Drittel etwa
auf die übrigen, gemeinhin als Spielzeug bezeichneten Artikel und der Rest auf
Attrappen, Christbaumschmuck usw. entfällt.

Die Puppenfrisur wurde ursprünglich gemalt, in den sechziger Jahren wandte
man dann Flachs und auch Menschenhaar an. Sprach gegen letzteres schon der
Umstand, daß es zu teuer war, so erwies der Flachs wegen seiner Brüchigkeit sich als
wenig geeignet. Dagegen besitzt man nunmehr ein sehr brauchbares Frisurenmaterial
in dem sog. „Mohair", dem Haare der Angoraziege, welches aus Kleinasien und
Persien über England gewaschen, gekämmt und gefärbt in großen Mengen ein-
geführt wird.

Die Artikel der Sonneberger Spielwarenindustrie in ihrer schier unbegrenzten
Mannigfaltigkeit aufzuzählen, ist unmöglich. Diese Vielseitigkeit ist eben nur bei haus-
industrieller, manueller Herstellungsform möglich. Gerade diese Vielseitigkeit ist eine
Hauptvoraussetzung für ihre geschäftlichen Erfolge. Auch die Handels- und Gewerbe-
kammer Sonneberg gibt dem in ihrem Jahresbericht pro 1903 Ausdruck: „Je weiter
der Fabrikant in seinen Artikeln auszuholen versteht, je verschiedenartiger die Gebiete
sind, aus denen er sich neue Gedanken entlehnt, je mannigfacher die Materialien sind,
die er zur Verarbeitung und Ausstattung seiner Artikel zur Verwendung zu bringen
        <pb n="435" />
        ﻿11. Die Spielwarenindustrie des Meininger Oberlandes.	405

weiß, umsomehr wird sich die Industrie ihren Ausgaben gewachsen zeigen. Ein
Blick in ein gut ausgestattetes Musterzimmer lehrt, daß Sonneberg sich dieser Aufgabe
bewußt ist; unter den tausenderlei Dingen wird man erklärlicherweise immer wieder
alten Bekannten, die auf den Märkten sich gut eingeführt haben und nicht vermißt
werden wollen, begegnen, von Saison zu Saison aber ist das erhöhte Bestreben zu be-
merken, sei es unter Verwertung politischer Begebenheiten, wissenschaftlicher Errungen-
schaften oder sensationeller Tagesereignisse, Neues, Originelles zu finden und insbe-
sondere dem Charakter und dem besonderen Geschmack der einzelnen Märkte Rechnung
zu tragen. Solange die Industrie von diesem Streben nach Fortschritt und Vervoll-
kommnung sich leiten läßt, wird sie zwar wirtschaftlichen Rückschlägen nicht vollständig
zu entgehen, aber doch schwierigen Zeiten gegenüber sich widerstandsfähiger zu
behaupten vermögen."

Ein eindrucksvolles Bild der Leistungsfähigkeit der Sonneberger Spielwaren-
industrie wurde auf den verschiedenen Weltausstellungen, so in Chikago 1893, in
Paris 1900, in St. Louis 1904 und in Brüssel 1910 geliefert; die Industrie war bei
allen diesen Ausstellungen in Gestalt von Kollektivgruppen vertreten und wurde stets
mit dem Großen Preis ausgezeichnet.

Die Sonneberger Spielwarenindustrie umfaßt heute 30—40 Orte des Meininger
Oberlandes, auch das benachbarte sachfen-koburgische Neustadt ist industriell mit
diesem Gebiete verwachsen. Von der über 70 000 Personen betragenden Bevölkerung
des Kreises Sonneberg gehört etwa der dritte Teil zur Spielwarenindustrie; die in ihr
im Nebenberuf Beschäftigten sind dabei nicht in Rücksicht gezogen. Genauer wurde
die Industrie in ihrer Bedeutung, namentlich auch in ihrem Personenbestand, durch
die Reichsproduktionsstatistik des Jahres 1899 erfaßt. Darnach ergab sich folgendes:

Die Zahl der selbständigen Betriebe, wobei die kleineren, hausindustriellen Be-
triebe eingeschlossen sind, beträgt 2395; der Gesamteinkaufswert der verbrauchten
Rohstoffe und Vorprodukte beziffert sich auf 8 407 763 Ji, wobei entfallen auf:

Ji

Gewebe und alle Textilprodukte (außer Mohair).......................... 1464 517

Mohair . . ............................................................... 463	303

Farben, Öle, Firnisse, Leim, Lack, Wachs,	Paraffin, Äther................. 633	979

Leder, Felle, Borsten..................................................... 571	770

Metalle und Gegenstände daraus ........................................ 485168

Holz................................................................... 1025 423

Rohr, Bast, Loofah......................................................... 23	483

Glas und keramische Produkte, Gips, Tonerde, Porzellan................. 1 929 696

Spieldosen und mechanische Triebwerke...................................... 77	207

Papier und Pappe zur Fabrikation.......................................... 881	643

Packmaterial.............................................................  573	429

Die Zahl der in der Industrie beschäftigten Personen beläuft sich auf 5480
Männer, 5108 Frauen und Mädchen und 1172 Kinder, insgesamt auf 11 760 Per-
sonen ohne Angehörige und Dienende, wobei die Bezirke Neustadt und Eisfeld,
welche in der Regel und mit Recht zum Jndustriebezirke Sonneberg gerechnet werden,
nicht eingeschlossen sind. Heute darf mit Sicherheit angenommen werden, daß im
Gesamtindustriegebiet, d. h. in Sonneberg und etwa 30 umliegenden Ortschaften
an 40 000 Personen, im Kreise selbst die volle Hälfte der Bevölkerung wirtschaftlich
direkt von der Spielwarenindustrie abhängig sind.

Ferner wies die Produktionsstatistik einen — inzwischen übrigens erheblich
überholten — Verkaufswert der Iahreserzeugung von Spielwaren im Sonneberger
Bezirk von über 21 Millionen Ji nach, wovon nur etwas über 4 Millionen Ji zum
inländischen Gebrauch gelangten. Man geht wohl nicht fehl, die Produktion des
        <pb n="436" />
        ﻿406 Dritter Teil. Industrie. II. Bausteine zur Würdigung der deutschen Industrie.

Sonneberger Bezirks auf 25—28 Millionen M zu bewerten; Neustadt ist dabei nicht
mit inbegriffen. Berücksichtigt man weiter Eisfeld (wo u. a. fabrik- und haus-
industriell Holzpferde, Schafe, Ziegen, Esel usw. hergestellt werden) und dessen Hinter-
land, so darf die gegenwärtige Spielwarenproduktion im Herzogtum auf reichliche
40 Millionen Jl, d. h. auf etwa 2,s der deutschen Gesamt-Spielwarenerzeugung be-
wertet werden. Die Spielwarenindustrie steht damit unter den Industrien des Her-
zogtums weit obenan. Von dem gesamten Produktionswert verbleiben 20—25 %
im Inland, für das Gros überschreitet der Handel die Grenzen, und er greift selbst
in die entferntesten Erdräume über, soweit nicht Zoll- und andere Schwierigkeiten
den Eingang verwehren. Die weitaus belangreichsten Abnehmer sind die Ver-
einigten Staaten Amerikas, England und feine Kolonien.

12.	Die Schwarzwälder Uhrenindustrie.

Von Eberhard Gothein.

Gothein, Wirtschaftsgeschichte des Schwarzwaldes und der angrenzenden Landschaften.
1. Bd. Straßburg, Karl I. Trübner, 1892. S. 55—58.

Von ihren Wanderungen brachten die Glasträgerkompagnien mancherlei neue
Waren heim, die der bäuerliche Gewerbfleiß herstellen, und die sie selber vertreiben
konnten: die Strohhüte, die Blechlöffel, die Holzuhren. Und diese letzteren gaben den
Anstoß zu einer höchst mannigfaltigen Jndustrieentwicklung. Mit gewandter Hand
schnitzte der Bauer die Bestandteile der Uhr nach; er vereinfachte sie seinem Zweck
gemäß, er brachte Verbesserungen an, er wußte eine Menge Dekorationen zu erfinden.
Die Freude am Seltsamen, die Lust, Rätsel aufzugeben und zu lösen, führt ihm dabei
die Hand; und deshalb zeigt sich sein Scharfsinn am glänzendsten in den Erfindungen
von Automaten und Spieluhren.

Eben weil der Uhrenmacher, mit einem starken Selbstgefühl ausgerüstet, durch-
weg als mechanischer Künstler arbeiten will, bleibt die Arbeitsteilung unvollkommen,
und zu jener Exaktheit der Technik, wie sie die Taschenuhr erfordert, dringt man hier,
wo sich niemand einem gemeinsamen Arbeitsplan unterordnen will, auch niemals
durch. Die Arbeitsteilung besteht nur in der Absonderung der künstlerischen und tech-
nischen Hilfsgewerbe. Bei ihrer Ausbildung geben Scharfsinn und Talent der
Schwarzwälder, aber ebenso auch ihre ganze individualistische Gesinnung wiederum
die deutlichsten, oft glänzenden Proben. Wirtschaftlich aber wird hierdurch erreicht,
daß sich die Schwarzwälder Uhrenindustrie nach und nach auch in bezug ihrer
Materialien von auswärtigen Plätzen wie Nürnberg völlig freimacht.

Die ersten Uhrenmacher erhielten Anregung und Beispiel vor allem vom Aus-
land; sie lauschten Fremden den Mechanismus der Werke und die Verwendung der
Instrumente ab und bildeten das richtig erfaßte Prinzip aus. Bald fanden sie die
unentbehrliche wissenschaftliche Unterstützung und künstlerische Belehrung in der
Heimat selber. Die Benediktiner der Schwarzwaldklöster erwarben sich in dieser
Hinsicht die größten Verdienste um ihre Landsleute. Sie brachten ihnen mit mathe-
matischen und musikalischen Kenntnissen auch die aufrichtigste Bewunderung entgegen.
Der Abt von St. Peter, Ph. Steyrer, ist der erste Geschichtschreiber der Schwarzwald-
industrie geworden; und er faßte seine Aufgabe dahin auf, der Verkündiger des
Ruhmes der Erfindungsgabe seiner Landsleute zu fein.

Der Lebensnerv dieser Industrie blieb aber immer der Handel. Mit richtigem
Gefühl hatten das die Schwarzwälder erfaßt. Sie arbeiteten nicht für den fremden
Kaufmann, sondern sie verstanden es, die Absatzwege selber aufzusuchen und zu
        <pb n="437" />
        ﻿12. Die Schwarzwälder Uhrenindustrie.

407

beherrschen. Schwache Versuche der Produzenten, selber, sei es einzeln oder ge-
nossenschaftlich, den Verkauf an den Konsumenten in die Hand zu nehmen, wurden
frühzeitig aufgegeben. Aber auch die alten Glasträgerkompagnien, die über den
Oberrhein und Schwaben nicht hinauskamen, genügten nicht. Nach dem Muster ihrer
inneren Verfassung, aber ohne ihre geographische Beschränkung und Abgrenzung ent-
stehen nun allerwärts große und kleine Kompagnien von Uhrenhändlern, die binnen
weniger Jahrzehnte alle Länder der zivilisierten Erde durchstreiften und für die
Schwarzwälder Uhr gewannen. Der Hausierhandel blieb die Grundlage des Be-
triebes. Waren, die der wandernde Händler gleichzeitig unterbringen konnte, und
die vom Zunftzwang freigelassen waren, verband er miteinander, und stets war er
bedacht, keinen Weg umsonst zu machen, Einkauf und Verkauf zu kombinieren.

Der Wechsel der Absatzbedingungen in den einzelnen Ländern, Verbote und
Zollschwierigkeiten, die ihnen bereitet wurden, veranlaßten die größeren Uhren-
kompagnien, sich planmäßig in verschiedenen Gebieten festzusetzen. Je nach den
Kenntnissen und Fähigkeiten ward jeder einzelne „Kamerad" für einen Platz, für einen
Zweig des Geschäftes bestimmt. Der Anfänger, der Uhrenknecht, erhielt wohl einen
Kasten mit Uhren für sich persönlich; aber er ward verpflichtet, die Kenntnis der
Sprache und der Korrespondenz des Landes, in welches man ihn schickte, sich anzu-
eignen. Fast unmerklich gestalteten sich die ansehnlichsten dieser halbbäuerlichen Ge-
nossenschaften zu modernen Aktiengesellschaften um.

Freilich soll man nicht meinen, daß in ihnen jemals viel von einer patriarcha-
lischen Verfassung zu spüren gewesen wäre. Die harten Köpfe der Schwarzwälder
fügten sich nicht leicht dem Zwange der Genossenschaft. Parteiungen, Familieneifer-
sucht, vor allem der Ehrgeiz einzelner unternehmender Mitglieder, die den Vorsich-
tigeren, Langsameren ihren Willen aufdrängen, machen die Geschichte jeder einzelnen
dieser Kompagnien zu einem interessanten psychologischen Gemälde. Die Speku-
lationen im fremden Land, wobei die Kühnheit doch oftmals den überblick nicht er-
setzte, untergruben nur zu oft die Solidität des Geschäftes. Dann suchte der Händler
die Einkaufspreise aufs äußerste zu drücken; nur der, welcher als wirklicher Künstler
schuf, konnte dauernd auf lohnenden Absatz rechnen. Zeitweise war der Gegensatz
zwischen Händlern und Uhrmachern der schärfste, zumal auch hier Mittelsmänner,
Speditoren oder Packer, sich unentbehrlich zu machen wußten.

Um solchen Mißständen vorzubeugen, war für die zuverlässigen Uhrenkompag-
nien die strenge innere Verfassung noch notwendiger als für die Glasträger. Durch
den Beschluß aller Kameraden ward bestimmt, wer aufgenommen werden solle; auch
von den Söhnen der Mitglieder wurde selten mehr als einer zugelassen. Gemeinsam
ward bei der Rechnung der Gewinnanteil des einzelnen festgestellt. Jeder mußte sich
auf den Platz begeben und ihn verlassen, wie die Kompagnie es anordnete. In der
Regel sollte ein jeder im Verlaufe bestimmter Zeit nach der Heimat zurückkehren, und
nur dort durfte er Weib und Kind haben, damit er auch wirklich echter Schwarzwälder
bleibe. Die Abgefallenen, die oft im Auslande zu den gefährlichsten Konkurrenten der
heimatlichen Industrie wurden, sah man schlechthin als Verräter, als Verbrecher an.
Und lange Zeit blieb das Ziel erreicht: in allen Hauptstädten, auf allen Land-
straßen Europas und bald auch Amerikas waren die Söhne des Schwarzwaldes zu
finden; aber immer behielten sie den Gedanken im Herzen, im Alter in behäbigem
Wohlstand in ihren heimischen Bergen zu weilen.
        <pb n="438" />
        ﻿408 Dritter Teil. Industrie. II. Bausteine zur Würdigung der deutschen Industrie.

13.	Die Düsseldorfer Gewerbe- und Industrie-
ausstellung von 1802.

Von H. A. Bueck.

Bueck, Der Zentralverband Deutscher Industrieller 1876—1901. 3. Bd. Berlin,
I. Guttentag, 1905. S. 552—555.

Die deutsche Großindustrie, besonders die Eisen- und Stahlindustrie, hatte sehr
bedeutende Opfer für die Beschickung der im Jahre 1893 in Chikago veranstalteten
internationalen Ausstellung gebracht. Sie hatte dabei nicht aus innerer Überzeugung
und in der Erwartung irgend erreichbarer Vorteile gehandelt. Das Gegenteil war
der Fall gewesen. Die Industrie war durchaus nicht geneigt gewesen, in einem Lande
auszustellen, das mit rücksichtsloser Energie und mit ersichtlichem großen Erfolge seit
längerer Zeit bestrebt war, durch seine Zoll- und Handelspolitik fremde Industrie-
erzeugnisse von seinem Markt auszuschließen. Ein Teil der vorerwähnten Groß-
industrie hatte sich, nach langem Zögern, schließlich doch bereit gefunden, in Chikago
auszustellen, weil, mit Rücksicht auf die allgemeinen Verhältnisse, an höchster maß-
gebender Stelle die Beteiligung der deutschen Industrie an der Ausstellung in Chikago
gewünscht worden war.

Für die Wende des Jahrhunderts, für 1900, war eine große internationale
Industrieausstellung in Paris geplant. Die deutsche, besonders die große rheinische
Eisen-, Stahl- und Maschinenindustrie verspürte durchaus keine Neigung, wieder
große Opfer für eine Ausstellung zu bringen. Bei der Weigerung, dies zu tun, waren
auch Erwägungen anderer Art maßgebend gewesen. Man hatte sich gesagt, daß die
Industrie eines anderen Landes bezüglich wesentlicher, für eine Ausstellung durchaus
bedeutungsvoller Momente, wie beispielsweise hinsichtlich der Massenwirkung, immer
hinter der Industrie des die Ausstellung veranstaltenden Landes werde zurückstehen
müssen. Dazu kam, daß der für die deutsche Eisen- und Stahlindustrie bestimmte
Platz durchaus unzulänglich war. Er hätte wohl die Veranstaltung einer Kollektiv-
ausstellung ermöglicht; zu einer solchen eignete sich die Eisen-, Stahl- und Maschinen-
industrie im Deutschen Reiche jedoch durchaus nicht. Daher war diese Industrie 1900
in Paris nur vereinzelt und in sehr geringem Umfange vertreten gewesen.

Andere deutsche Industrien, insbesondere solche, denen es möglich war, in einer
Kollekttvausstellung wirkungsvoll in die Erscheinung zu treten, hatten damals in
Paris große Erfolge erzielt, so beispielsweise die Krefelder Seidenindustrie, die
deutsche Spielwarenindustrie und vor allem die vom Verein zur Wahrung der
Interessen der chemischen Industrie Deutschlands veranstaltete Ausstellung dieser
Industrie. Die deutsche chemische Industrie ist die erste der ganzen Welt, und sie hat
damals auch die Anerkennung und Bewunderung der ganzen Welt errungen.

Die rheinisch-westfälische Montan-, Eisen-, Stahl- und Maschinenindustrie er-
kannte aber doch die Notwendigkeit, der Welt auch einmal ein Bild von ihrer Be-
deutung und ihrem Können zu zeigen. Das konnte in genügendem Umfange und mit
voraussichtlichem Erfolge nur auf heimischem Boden geschehen. So wurde beschlossen,
im Jahre 1902 eine allgemeine Industrieausstellung für Rheinland und Westfalen
und die diesen Provinzen benachbarten Bezirke zu veranstalten. Eine ähnliche Aus-
stellung, freilich in viel kleinerem Umfange und in weit bescheideneren Verhältnissen,
hatte bereits im Jahre 1880 in Düsseldorf stattgefunden.

Derselbe Mann, der mit verhältnismäßig sehr geringen Mitteln damals das
Unternehmen in höchst befriedigender Weise erfolgreich durchgeführt hatte, war auch
jetzt wieder an die Spitze getreten. Der Geheime Kommerzienrat Heinrich Lueg
von der Firma Haniel &amp; Lueg in Düsseldorf, einer der ersten deutschen In-
        <pb n="439" />
        ﻿13. Die Düsseldorfer Gewerbe- und Industrieausstellung von 1902.	409

genieure unserer Zeit, hatte, mit der tatkräftigen Unterstützung zahlreicher Männer
aus der Industrie und aus anderen Berufszweigen, die Ausstellung des Jahres 1902
geplant, gefördert und so glänzend durchgeführt, daß sie in den industriellen Kreisen
der ganzen Welt als ein Ereignis ersten Ranges betrachtet wurde. Besonders
wirkungsvoll hatten ihm zur Seite gestanden die Geschäftsführer der großen wirt-
schaftlichen und technischen Vereine, die in Düsseldorf ihren Sitz haben, General-
sekretär Dr. Beumer und Ingenieur Dr.-Ing. Schrödter. Dr. Beumer
besonders hatte in seiner Eigenschaft als Mitglied des Reichstages und des Hauses
der Abgeordneten der Ausstellung manche wertvolle Dienste leisten können.

Alle Industrien waren in würdigster Weise in der Ausstellung vertreten. Was
aber die rheinisch-westfälische Montanindustrie, die Eisen- und Stahlindustrie und die
Maschinenindustrie geleistet haben, war noch niemals vorher in einer Ausstellung er-
reicht worden. Diesen Industrien wurde die höchste Bewunderung des In- und
Auslandes gezollt.

Zu dem Gesamterfolg der Ausstellung ■— sie hatte u. a., im Gegensatz zu allen
anderen Ausstellungen der neueren Zeit, mit einem Überschuß von weit über eine
Million M abgeschlossen — hatte wesentlich auch die Verbindung mit der inter-
nationalen Kunstausstellung beigetragen. Auch die Leitung dieser Ausstellung lag
in den Händen eines Mannes, der sich bereits bei der Ausstellung im Jahre 1880
als Organisator bewährt hatte, des hochbegabten, verdienstvollen Künstlers, Professors
Fritz Roeber.

Das große Unternehmen hätte aber nicht in der Vollkommenheit und mit dem
großen Erfolge durchgeführt werden können, wenn nicht auch die Gemeindever-
tretung der Stadt Düsseldorf mit höchster Opferwilligkeit stützend und fördernd mit-
gewirkt hätte.

Hier war es der Oberbürgermeister Marx, der, wesentlich unterstützt von dem
der Gemeindevertretung angehörenden Geschäftsführer des Vereins Deutscher Eisen-
hüttenleute Dr Schrödter, mit vollem Verständnis, mit weitem Blick und uner-
müdlicher Tätigkeit und Energie dafür eingetreten war, daß seitens der Stadt mit
sehr bedeutenden Mitteln eingegriffen wurde, um das Zustandekommen und den
glücklichen Verlauf der Ausstellung zu sichern.

Wo so viele durchaus hervorragende Kräfte einmütig zusammengewirkt hatten,
konnte der Erfolg nicht fehlen. Die Ausstellung des Jahres 1902 bildet ein Ruhmes-
blatt von höchster Bedeutung in der Geschichte der rheinisch-westfälischen Industrie,
ein Gedenkblatt zugleich für die großen Verdienste, die sich der Geh. Kommerzienrat
L u e g durch die glänzende Leitung dieses großen Unternehmens um die rheinisch-
westfälische Industrie erworben hat.

Die Ausstellung hat gezeigt, was Großes und Gewaltiges im Interesse der
Kultur und der Menschheit im allgemeinen durch das Zusammenwirken von Kapital,
Intelligenz und Arbeit geleistet werden kann. Auch die deutsche Arbeit, die
deutschen Arbeiter haben durch diese Ausstellung einen großen Triumph er-
rungen. Wer den Inhalt der Pavillons, man kann fast sagen der Paläste der ein-
zelnen großen Werke und der anderen großen und weiten Hallen gesehen hat, be-
sonders wem es gegeben war, die Ausstellungsobjekte der mächtigen Maschinenhallen
mit einigem Verständnis im einzelnen zu erfassen, der hat erkennen müssen, daß der
deutsche Arbeiter erfolgreich den Wettbewerb mit den besten Arbeitern der
Welt und der ältesten Industrieländer aufzunehmen berechtigt ist.

Was in Düsseldorf ausgestellt war, das zu leisten, war
        <pb n="440" />
        ﻿410 Dritter Teil. Industrie. II. Bausteine zur Würdigung der deutschen Industrie.

mit den anderen Faktoren der Produktion, mit der Intelli-
genz und mit dem Kapital.

Es ist schwer zu beklagen, daß dieser so kraftvolle, so überaus leistungsfähige
und mit einer gewissen Berechtigung sonst so selbstbewußte Stamm der rheinisch-
westfälischen Montan-, Eisen und Stahlarbeiter die Widerstandsfähigkeit gegen die
Lockungen der Sozialdemokratie mehr und mehr zu verlieren und den hauptsächlich
auf die Störung der friedlichen Arbeit gerichteten Bestrebungen der Agitatoren
nachzugeben scheint.

14.	Mein Anteil an der deutschen Patentgesetzgebung.

Von Werner v. Siemens.

v. Siemens, Lebenserinnrungen. 7. Aufl. Berlin, Julius Springer, 1904. S. 258—261.

Obwohl ich der politischen Tätigkeit seit dem Jahre 1866 gänzlich entsagt hatte,
wendete ich den öffentlichen Angelegenheiten doch fortgesetzt rege Teilnahme zu.
Eine Frage, der ich schon früher besonderes Interesse gewidmet hatte, war die des
Patentwesens. Es war mir längst klar geworden, daß eines der größten Hinder-
nisse der freien und selbständigen Entwicklung der deutschen Industrie in der Schutz-
losigkeit der Erfindungen lag. Zwar wurden in Preußen sowohl wie auch in den
übrigen größeren Staaten Deutschlands Patente auf Erfindungen erteilt, aber ihre
Erteilung hing ganz von dem Ermessen der Behörde ab und erstreckte sich höchstens
auf drei Jahre. Selbst für diese kurze Zeit boten sie nur einen sehr ungenügenden
Schutz gegen Nachahmung, denn es lohnte sich nur selten, in allen Zollvereinsstaaten
Patente zu nehmen, und dies war auch schon aus dem Grunde gar nicht angängig,
weil jeder Staat seine eigene Prüfung der Erfindung vornahm und manche der
kleineren Staaten überhaupt keine Patente erteilten. Die Folge hiervon war, daß
es als ganz selbstverständlich galt, daß Erfinder zunächst in anderen Ländern,
namentlich in England, Frankreich und Nordamerika, ihre Erfindungen zu verwerten
suchten. Die junge deutsche Industrie blieb daher ganz auf die Nachahmung der
fremden angewiesen und bestärkte dadurch indirekt noch die Vorliebe des deutschen
Publikums für fremdes Fabrikat, indem sie nur Nachahmungen und auch diese
großenteils unter fremder Flagge auf den Markt brachte.

Über die Wertlosigkeit der alten preußischen Patente bestand kein Zweifel; sie
wurden in der Regel auch nur nachgesucht, um ein Zeugnis für die gemachte Er-
findung zu erhalten. Dazu kam, daß die damals herrschende absolute Freihandels-
partei die Erfindungspatente als ein Überbleibsel der alten Monopolpatente und als
unvereinbar mit dem Freihandelsprinzip betrachtete. In diesem Sinne erging im
Sommer 1863 ein Rundschreiben des Preußischen Handelsministers an sämtliche
Handelskammern des Staates, in welchem die Nutzlosigkeit, ja sogar Schädlichkeit
des Patentwesens auseinandergesetzt und schließlich die Frage gestellt wurde, ob es
nicht an der Zeit wäre, dasselbe ganz zu beseitigen. Ich wurde hierdurch veranlaßt,
an die Berliner Handelskammer, das Ältestenkollegium der Berliner Kaufmann-
schaft, ein Promemoria zu richten, welches den diametral entgegengesetzten Stand-
punkt einnahm, die Notwendigkeit und Nützlichkeit eines Patentgesetzes zur Hebung
der Industrie des Landes auseinandersetzte und die Grundzüge eines rationellen
Patentgesetzes angab.

Meine Auseinandersetzung fand den Beifall des Kollegiums, obschon dieses aus
lauter entschiedenen Freihändlern bestand; sie wurde einstimmig als Gutachten der
Handelskammer angenommen und gleichzeitig den übrigen Handelskammern des
Staates mitgeteilt. Von diesen schlossen sich diejenigen, welche ein zustimmendes Gut-
        <pb n="441" />
        ﻿14. Mein Anteil an der deutschen Patentgesetzgebung.	411

achten zur Abschaffung der Patente noch nicht eingereicht hatten, dem Berliner
Gutachten an, und infolgedessen wurde von der Abschaffung Abstand genommen.

Dieser günstige Erfolg ermutigte mich später zur Einleitung einer ernsten
Agitation zur Einführung eines Patentgesetzes für das Deutsche Reich auf der von mir
aufgestellten Grundlage. Ich sandte ein Zirkular an eine größere Zahl von Männern,
bei denen ich ein besonderes Interesse für die Sache voraussetzen konnte, und
forderte auf, einen „Patentschutzverein" zu bilden, mit der Aufgabe, ein rationelles
deutsches Patentgesetz zu erstreben. Der Aufruf fand allgemeinen Anklang und kurze
Zeit darauf trat der Verein unter meinem Vorsitze ins Leben. Ich gedenke gern der
anregenden Verhandlungen dieses Vereins, dem auch tüchtige juristische Kräfte wie
Professor Klostermann, Bürgermeister Andre und Dr. Rosenthal angehörten. Das
Endresultat der Debatten war ein Patentgesetzentwurf, der im wesentlichen auf der
in meinem Gutachten von 1863 aufgestellten Grundlage ruhte. Diese bestand in
einer Voruntersuchung über die Neuheit der Erfindung und darauf folgender öffent-
licher Auslegung der Beschreibung, um Gelegenheit zum Einsprüche gegen die Paten-
tierung zu geben; ferner Patenterteilung bis zur Dauer von fünfzehn Jahren mit
jährlich steigenden Abgaben und vollständiger Publikation des erteilten Patentes;
endlich Einsetzung eines Patentgerichtes, das auf Antrag jederzeit die Nichtigkeit eines
Patentes aussprechen konnte, wenn die Patentfähigkeit der Erfindung nachträglich
mit Erfolg bestritten wurde.

Diese Grundsätze gewannen allmählich auch beim Publikum Beifall, und selbst
die Freihandelspartei strenger Observanz fand sich durch die volkswirtschaftliche
Grundlage der Patenterteilung beruhigt, die darin lag, daß der Patentschutz als
Preis für die sofortige und vollständige Veröffentlichung der Erfindung erschien, wo-
durch die neuen, der patentierten Erfindung zugrunde liegenden Gedanken selbst
industrielles Gemeingut wurden und auch auf anderen Gebieten befruchtend wirken
konnten. Es dauerte aber doch noch lange, ehe die Reichsregierung sich entschloß,
gesetzgeberisch in der Angelegenheit vorzugehen. Ich vermute, daß eine Eingabe, die
ich als Vorsitzender des Patentschutzvereins an den Reichskanzler richtete, bei der
Entscheidung für den Erlaß eines Reichspatentgesetzes wesentlich mitgewirkt hat.
In dieser Eingabe betonte ich den niederen Stand und das geringe Ansehen der
deutschen Industrie, deren Produkte überall als „billig und schlecht" bezeichnet würden,
und wies gleichzeitig darauf hin, daß ein neues festes Band für das junge Deutsche
Reich erwachsen würde, wenn Tausende von Industriellen und Ingenieuren aus allen
Landesteilen in den Reichsinstitutionen den lange ersehnten Schutz für ihr geistiges
Eigentum fänden.

Im Jahre 1876 wurde eine Versammlung von Industriellen sowie von Ver-
waltungsbeamten und Richtern aus ganz Deutschland zusammenberufen, welche ihren
Beratungen den Gesetzentwurf des Patentschutzvereins zugrunde legte und ihn auch
im wesentlichen als Grundlage beibehielt. Der aus diesen Beratungen hervor-
gegangene Gesetzentwurf wurde vom Reichstage mit einigen Modifikationen ange-
nommen und hat in der Folgezeit außerordentlich viel dazu beigetragen, die deutsche
Industrie zu kräftigen und ihren Leistungen Achtung im eigenen Lande wie im Aus-
lande zu verschaffen. Unsere Industrie ist seitdem auf dem besten Wege, die
Charakteristik „billig und schlecht", die Professor Reuleaux den Leistungen derselben
auf der Ausstellung in Philadelphia 1876 noch mit Recht zusprach, fast in allen ihren
Zweigen abzustreifen.
        <pb n="442" />
        ﻿412 Dritter Teil. Industrie. III. Arbeiterschutz und Arbeiterversicherung rc.

III.	Arbeitsschutz und Arbeiterverficherung, besonders in

Deutschland.

1.	Das soziale Gewissen.

Von Alfred Weber.

Weber, Der Kampf zwischen Kapital und Arbeit. Tübingen, I. C. B. Mohr
(Paul Siebeck), 1910. S. 77—81.

Was heißt „soziales Gewissen"? Nun offenbar hat dieses Wort nur dann
einen vernünftigen Sinn, wenn man damit ein aus tief innerlicher Überzeugung
kommendes Streben aller, für alle einzutreten, versteht, ein Verzichten der Jnteressen-
wünsche zugunsten der Gesamtwünsche, ein selbstloses Hingeben des Individuums
für die Zwecke des sozialen Ganzen.

Ist in dem Sinne das soziale Gewissen wirklich in unserer Zeit erwacht und
lebendig? Man braucht nur auf das politische Leben der Gegenwart zu blicken, um
zu sehen, daß Berufsinteressen, Erwerbsinteressen, egoistische Interessen jedenfalls mehr
denn je zur Geltung kommen, so daß man schließlich denen zustimmen muß, die da
sagen, daß der primitive Mensch, die alten Völker sozialer empfunden, geurteilt,
gehandelt hätten als die heutigen. „Wenn es eine andere Tugend als die genossen-
schaftliche, d. h. die staatserhaltende Tugend im alten Hellas überhaupt nicht gab, wenn
das Zunftleben die Glanzseiten hatte, mit denen seine Lobredner es ausstatten, so
empfinden wir heute sicher minder sozial, als man es fünf Jahrhunderte vor Christi
Geburt und fünf Jahrhunderte vor unserer Zeit tat" (Jul. Wolf).

Will man Beweise für wahrhaft soziale Gesinnung eines ganzen Volkes in einer Zeit,
wo man so viel darüber spricht, so muß man in die Ferne schweifen, auf ein Land hin-
weisen, wo man noch wenig von dem „sozialen Gewissen" r e d e t, auf I a p a n! In der
Deutschen Revue veröffentlicht eben (Mai 1910) Freiherr A. v. Siebold persönliche Erinnerungen
an den Fürsten Jto. Dabei kommt er auch auf dessen Hauptwerk zu reden: die Abschaffung
des Feudalsystems, deren Wirkung Siebold so schildert: „Die japanische Revolution war eine
viel mächtigere als die französische. Sie war keine blutige; — denn mit wenigen Ausnahmen,
wie z. B. des Aufstands in Satzuma, der allerdings einen größeren Umfang annahm, wurden
die Unruhen leicht unterdrückt — aber die Anzahl der Familien, die plötzlich in das tiefste
Elend gestürzt worden waren, war unbedingt größer als in Frankreich, und doch hörte
man kaum eine Stimme, die widersprach, kaum eine Klage. Das
Vaterland erforderte die Opfer, und der Untertan war bereit, sie
zu bringen. Der Japaner, der diese Zeit durchgemacht, hat nicht nur für sein Vater-
land gekämpft, sondern auch gedarbt. Die leitenden Staatsmänner hatten wohl gewußt, was
sie von ihrem Volke verlangen durften".

Richtig ist nur, daß das soziale Gewissen in den Industriestaaten der Gegenwart
nach einer bestimmten Richtung hin lebendig geworden ist, allerdings nach einer
Richtung hin, wo das besonders notwendig war. Nicht alle sozialen Mißstände
werden heute als „brennende Schmerzen" empfunden, sondern vorwiegend nur die-
jenigen wirklichen oder angeblichen Mißstände, die das Interesse der industriellen
Arbeiterschaft betreffen. Die Einseitigkeit dieses sozialen Gewissens zeigt schon, daß es
sich nicht sowohl auf innere als vielmehr auf äußere Gründe aufbaut.

Woher sollten denn auch diese inneren Gründe kommen? Man könnte ja
daran denken, daß die neue Zeit und ihre Ideen dem Altruismus, der Näch-
st e n l i e b e neue Kraft und neue Anregung gegeben haben; daß sie für religiöse
und patriotische Erwägungen nicht günstig war, wissen wir. Aber welche
neuen Verhältnisse, welche neuen Ideen wären dazu imstande gewesen? Es
        <pb n="443" />
        ﻿1. Das soziale Gewissen.

413

würde insbesondere ein völliges Verkennen des sozialistischen Geistes sein, wenn man
annehmen wollte, daß seine Apostel von dem Altruismus die Verwirklichung ihrer
Ideen erwarteten. Von Karl Marx selbst stammt das Wort: „Die Arbeiterklasse hat
keine Ideale zu verwirklichen." Und ein sozialistischer Literat, Oskar Wilde, meint:
„Der größte Nutzen, den die Einführung des Sozialismus brächte, liegt ohne Zweifel
darin, daß der Sozialismus uns von der schmutzigen Notwendigkeit, für andere zu
leben, befreit, die bei dem jetzigen Stande der Dinge so schwer auf allen Menschen
lastet."

Es soll nicht geleugnet werden, daß es eine Zeit gab, wo die soziale Bewegung
der Besitzenden und Gebildeten zum größten Teil in Mitleid wurzelte. Es war
damals, wo es zum guten Ton gehörte, für Hauptmanns „Weber" zu schwärmen.
Heute ist es aber längst nicht mehr der nackte Hunger, der die soziale Frage erklären
kann. Wir haben es in unseren Tagen mit einem energisch aufsteigenden vierten
Stande zu tun, dem es fernliegt, um mehr Brot zu betteln, der vielmehr das Leben
der Gesellschaft umformen will. Diesem Streben ist Mitleid eine wenig passende
Tugend, für die namentlich der Arbeiter selbst nicht das nötige Verständnis haben
würde. Die emporsteigenden Massen sind zu stolz, an das Herz zu appellieren, nur der
Verstand gilt ihnen etwas, von ihm erwarten sie alles. Richard Dehmel verdolmetscht
dieses proletarische Denken in den Versen:

„Was meinst Du Sturm? — Hinab Erinnerungen!

Dort pulst im Dunst der Weltstadt zitternd Herz!

Es grollt ein Schrei von Millionen Zungen

Nach Glück und Frieden: Wurm, was will Dein Schmerz!

Nicht sickert einsam mehr von Brust zu Brüsten
Wie einst die Sehnsucht nur als stiller Quell,

Heut stöhnt ein Volk nach Klarheit, wild und grell,

Und Du schwelgst noch in Wehmutslüsten? ....

Hinab! Laß Deine Sehnsucht Taten zeugen!

Empor, Gehirn! Hinab, Herz! Auf! Hinab!"

Zugegeben werden muß allerdings, daß mancher auch derer, die nicht bewußt
aus ihrer Weltanschauung, etwa aus den altchristlichen Ideen ihre Liebe zum Volk
herleiten, doch durch die äußeren Umstände zu einer Art „Liebe" zur Masse kommen.
Durch die „äußeren Umstände": Denken wir dabei vor allem an das ethische Wohl-
behagen, an die Hochachtung, an die Bewunderung, die heute manche unserer Be-
sitzenden und Gebildeten den Arbeitern entgegenbringen. Die Begeisterung, die
Opferwilligkeit, das Vorwärtsstreben, der energische Massenwille . . . , das alles im-
poniert. Namentlich gefühlsvolle Menschen glauben demgegenüber ihre Pflicht zu
versäumen, wenn sie sich nicht forttragen lassen von dem Strome der Begeisterung
und statt dessen etwa mit nörgelndem Verstände den frohgemuten Kämpfern in den
Weg treten.

Dieses rückhaltlose Bewundern scheint mir indes mit der Betätigung eines
wahren „sozialen" Gewissens wenig gemein zu haben. Der wahre Freund des Volkes
wird sich vielmehr stets von den Gedanken leiten lassen, die Gellert in die Worte
kleidet:

„Wenn mich einer schmeichelnd preiset,

Mich einer lobet, mir nichts verweiset,

Zu Fehlern gar die Hände beut,

Der ist mein Feind,

So freundlich er auch scheint".

Solche Freunde, die nur schmeicheln und nur bewundern, gehören gewiß nicht
zu denen, die auch in der Not ihre Freundschaft bewahren. R. Baerwald erzählt, daß
        <pb n="444" />
        ﻿414 Dritter Teil. Industrie. III. Arbeiterschutz und Arbeiterversicherung"rc.

ein geistvoller Publizist sich einmal über die Dichter der Gegenwart ihm gegenüber
so geäußert habe: „Von Hause aus sind sie fast alle Sozialisten; wird aber mal einer
von einem betrunkenen Arbeiter angerempelt, so sattelt er seine politische Überzeugung
um und wird konservativ." Ob man das nur von modernen Dichtern sagen kann?

Noch weniger freilich werden diejenigen gewillt sein, treue Freundschaft zu
halten, die aus einer ganz anderen Gemütsbewegung heraus bewußt oder unbewußt
ihr soziales Gewissen entdeckt haben: Die große Zahl derer, die heute aus Furcht
vor dem Proletariat und seinem machtvollen Auftreten nach sozialen Reformen
schreien. Man fürchtet für alles und will noch retten, was zu retten ist dadurch, daß
man großherzig einen Teil preisgibt.

Mehr Verlaß scheint auf diejenigen zu sein, die mit dem Proletariat einig sind
in ihrem Widerwillen gegen eine wirtschaftliche Übermachtstellung einzelner, und die
deshalb dem Heerbann des Proletariats ihre Hilfe leihen. Die Wirtschaftslehrer des
18. Jahrhunderts lehrten, daß der Großbetrieb nur in der „Treibhauswärme der
Monopole und der Privilegien" gedeihen könne; die scharfe rauhe Luft des Wett-
bewerbes werde dem Großbetrieb wenig günstig sein. Wie gründlich wurde diese
Lehre durch die Wirklichkeit widerlegt! Statt eines Rückgangs erlebte man einen
ungeahnten Aufschwung der Großbetriebe, wenigstens für Handel und Industrie.
Sowohl die neue Produktions- wie die neue Transporttechnik waren dem Groß-
betrieb überaus günstig. Jede neue technische Erfindung war eine neue Stütze für
ein immer mächtigeres Emporwachsen der Großbetriebe, und gleichzeitig mit den
großen Unternehmungen nahmen die großen Vermögen immer mehr und mehr zu.
Statt sozialer Nivellierung ergab sich eine viel stärkere Differenzierung, wie das
18. Jahrhundert sie gekannt hatte. Das regte zum Widerspruch an, umsomehr als es
ganz und gar nicht mit der überkommenen Theorie in Einklang zu bringen war. So
sehen wir denn die öffentliche Meinung angeblich im Namen des sozialen Gewissens den
Arbeitern besonders dann beistehen, wenn diese gegen wirtschaftlich besonders Starke
kämpfen, gegen diejenigen, die „Herren im eigenen Hause bleiben wollen", die trotzig
erklären: „Wir wollen nicht verhandeln".

2.	Aber Arbeiterschutzgesetzgebung.

Von Heinrich Herkner.

Herkner, Die Arbeiterfrage. 5. Aufl. Berlin, I. Guttentag, 1908. S. 274—280.

Es gibt heute keinen Kulturstaat mehr, in dem die Ordnung des Arbeitsverhält-
nisses, wie es dem Geiste der liberalen Wirtschaftsordnung entspräche, durchaus dem
Belieben der vertragschließenden Parteien überlassen bleibt. Ein erheblicher Teil des
Vertragsinhaltes ist vielmehr, namentlich soweit Kinder und Frauen in Frage
kommen, durch zwingende Rechtsnormen ein für allemal festgestellt worden. Da solche
Bestimmungen früher zumeist nur für die Fabrikarbeiter erlassen wurden, pflegte man
sie Fabrikgesetzgebung zu nennen. Im Laufe der Zeit ist aber auch zum Teil die
Arbeiterschaft des Handwerks, der Hausindustrie, des Handels und Verkehrs in das
Bereich der Schutzgesetze einbezogen worden. Man kann daher jetzt von einer
Arbeiterschutzgesetzgebung überhaupt sprechen. Es wäre aber irrtümlich, wollte man
annehmen, daß diese Gesetzgebung den Arbeiter vorzugsweise nur gegenüber dem
Unternehmer zu verteidigen habe, daß sie dem Arbeiter nur Vorteile oder „Wohl-
taten", dem Unternehmer nur Schaden brächte. Nicht weniger als den Arbeiter
schützt sie auch den Unternehmer. Beide schützt sie gegen die üblen Folgen des freien
Wettbewerbes. Sie verhindert den Arbeiter, im Konkurrenzkampf seinen Mitarbeiter
        <pb n="445" />
        ﻿2. über Arbeiterschutzgesetzgebung.

415

zu unterbieten in bezug auf die Regelung der Arbeitszeit, die Entlohnungsweise und
die allgemeinen Werkstättenverhältnisse, sie schützt den Arbeiter, der seine Kinder der
Schule erhalten und selbst für sie sorgen will, vor demjenigen, der bereit wäre, seine
Kinder der Fabrik anzubieten, und deshalb mit geringerem Lohne sich begnügen
würde. Und wie diese Gesetzgebung den unlauteren Wettbewerb unter den Arbeitern
selbst, so sucht sie ihn auch auf seiten der Unternehmer zu bekämpfen. Sie gestattet
nicht, daß die rücksichtslose, unmenschliche Habgier der einen den guten Willen der
andern lahmlegt, wenn sie eine Verschlechterung der Arbeitsverhältnisse vermeiden
oder eine Verbesserung durchführen wollen.

Andrerseits können Einschränkungen der Kinder- und Frauenarbeit in der
Übergangszeit nicht allein von dem Unternehmer, sondern auch von manchen Arbeiter-
familien, deren Verhältnisse sich nun einmal auf Grundlage des Kinder- und Frauen-
verdienstes entwickelt haben, empfindliche Opfer erfordern. Man sollte sich deshalb
hüten, den Arbeiterschutz, wie es so häufig geschieht, lediglich aus dem Gesichtspunkte
einer Wohltat, welche dem Arbeiter erwiesen wird, zu beurteilen. Er ist vielmehr in
wichtigen Beziehungen eine im Interesse der ganzen Nation unternommene Reform,
deren Lasten nicht allein auf die Unternehmer, sondern unter Umständen in noch
empfindlicherer Weise auf die Arbeiter selbst fallen.

Die Arbeiterschutzgesetzgebung findet ihre Begründung darin, daß erfahrungs-
gemäß weder die Unternehmer noch die Arbeiter irgendwo imstande gewesen sind,
aus eigener Kraft, durch freie private Vereinbarungen, auch nur die schlimmsten Miß-
bräuche in bezug auf Kinder- und Frauenarbeit, in bezug auf Warenzahlung und
Arbeitszeit, in bezug auf Arbeitsordnungen und Gesundheitsschädlichkeit der Arbeits-
prozesse in nennenswertem Umfange abzustellen. Dieser Einrichtung hat sich kein
Land mit industrieller Entwicklung entziehen können. Keine Reform hat deshalb
auch ein so weites Geltungsbereich erlangt wie die Arbeiterschutzgesetzgebung. Von
England ausgehend, hat der Gedanke des gesetzlichen Arbeiterschutzes heute nicht nur
in sämtlichen europäischen Ländern (ausgenommen Serbien und Türkei), sondern
auch in den englischen Kolonien (Kanada, Indien, Australien) und in mehreren nord-
amerikanischen Staaten Geltung erlangt.

Wenn die Schädigungen der Arbeiter, welche der Arbeiterschutz bekämpfen will,
auch keineswegs auf die Fabrikarbeiter beschränkt sind, so hat die Gesetzgebung doch
in der Regel zuerst nur Fabriken und Bergwerke in Betracht gezogen. Die Betriebs-
stätten der Hausindustrie und des Handwerkes den gleichen oder sinngemäß veränder-
ten Anforderungen zu unterwerfen, scheut man sich, teils wegen des Eindringens in
häusliche und familiäre Verhältnisse, das dann notwendig werden würde, teils aber
auch im Hinblicke auf die großen Schwierigkeiten, welche die wirksame Kontrolle einer
Unzahl kleiner Betriebe einschließt. Und wenn selbst die Kontrolle gelingt, so gestattet
die Armut der Hausindustriellen und Handwerker oft nicht, wesentliche Verbesserungen
der Werkstättenverhältnisse zu erzwingen. Die Bestimmungen der Fabrikgesetzgebung
auf diese Betriebsformen ausdehnen, das bedeutet also in manchen Fällen geradezu
ihre Vernichtung. Und das ist ein so radikaler Schritt, daß er heute noch nicht leicht
gewagt wird.*)

Indes auch dann, wenn die Gesetzgebung von vornherein nur Fabrikverhältnisse
regulieren soll, kann bei dem schwankenden Charakter des Fabrikbegriffes
ihr Geltungsbereich sehr verschieden ausfallen. Nach der reichsdeutschen Gesetzgebung
erstreckt sich der Arbeiterschutz auf alle Werkstätten, in welchen regelmäßig Dampfkraft
benutzt wird; ferner auf Hüttenwerke, Zimmerplätze und andere Bauhöfe, Werften

*) Vgl. jetzt für das Deutsche Reich: Hausarbeitgesetz vom 20. Dezember 191t
(R.G.Bl. S. 976—985). — G- M.
        <pb n="446" />
        ﻿416 Dritter Teil. Industrie. III. Arbeiterschutz und Arbeiterversicherung rc.

und solche Ziegeleien, über Tage betriebene Brüche und Gruben, welche nicht bloß vor-
übergehend oder in geringem Umfange betrieben werden. In wesentlichen Be-
ziehungen werden aber auch Werkstätten, in welchen durch elementare Kraft betriebene
Triebwerke nicht nur vorübergehend zur Verwendung kommen, wie Fabriken be-
handelt. Außerdem besteht die Berechtigung, den Schutz auf Handwerk und Haus-
industrie zu erstrecken. Bon dieser Befugnis ist gegenüber den Werkstätten der
Kleider- und Wäschekonsektion Gebrauch gemacht worden, doch nur in so fern, als der
Arbeitgeber auch fremde Hilfskräfte beschäftigt.*)

Im übrigen wird selbst innerhalb der als Fabriken im gesetzlichen Sinne anzu-
sehenden Anlagen nichr für alle Arbeitergruppen dasselbe Ausmaß von Schutz
gewährt. Dem sehr verschiedenen Schutzbedürsnisse entsprechend, werden die Anfor-
derungen in mannigfacher Weise abgestuft. Auf alle Arbeiterschichten erstrecken sich
in der Regel nur die Vorschriften über Arbeitsordnungen, Arbeiterausschüsse, über
Sonntagsruhe, Auszahlung des Lohnes in barem Gelde und über die Anforderungen,
welche aus gesundheitlichen Gründen an die Beschaffenheit der Werkstätten zu stellen
sind.

Die Arbeitsordnungen sollen dem Arbeiter ein deutliches Bild von den
Pflichten und Rechten verschaffen, die aus der Annahme der Arbeit in einem Unter-
nehmen sich für ihn ergeben. Auch hat die neuere Gesetzgebung versucht, mittelst dieser
Vorschriften dem Arbeiter gegen gewisse Benachteiligungen einen Rückhalt zu ge-
währen. So dürfen jetzt in Deutschland z. B. Strafbestimmungen, welche das Ehr-
gefühl oder die gute Sitte verletzen, ebenso wie Geldstrafen über eine bestimmte Höhe
hinaus nicht in die Arbeitsordnung aufgenommen werden. Strafgelder sind zum
Besten der Arbeiter zu verwenden. Bevor die Arbeitsordnungen eine rechlliche
Gültigkeit erhalten, muß den Arbeitern Gelegenheit gegeben werden, sich über sie
auszusprechen. Trotzdem ist es noch nicht überall gelungen, den ursprünglichen
Charakter der meisten Arbeitsordnungen, welche einseitig im Interesse des Unter-
nehmers erlassene Polizeiverordnungen darstellten und häufig nur von den Rechten
des Arbeitgebers und den Pflichten des Arbeiters handelten, ganz auszutilgen.

Die Frage, ob Arbeiterausschüsse sich zur obligatorischen Einführung eignen, wie
es ein österreichischer Gesetzentwurf beabsichtigt und das preußische Berggesetz ausge-
führt hat, wird zu bejahen sein. Wenngleich die obligatorische Einführung noch nicht
eine gedeihliche Wirksamkeit sicherstellt, so kann von der zwangsweisen Einführung
doch die Erwartung gehegt werden, daß eine größere Anzahl von Ausschüssen mit
erfolgreicherer Tätigkeit ins Leben tritt, als es sonst der Fall sein würde. Es werden
dann auch diejenigen Unternehmer, welche den fozialreformatorischen Bestrebungen
weder entschieden freundlich noch entschieden feindlich gegenüberstehen, und die aus
eigenem Antriebe keine Ausschüsse errichten würden, zur Schaffung solcher veranlaßt,
ohne daß von ihrer Seite eine die Wirksamkeit der Ausschüsse lähmende Haltung be-
fürchtet werden müßte.

Daß dem Arbeiter, der sechs Tage der Woche hindurch rechtschaffen gearbeitet
hat, am S o n n t ag e eine vollständige Arbeitsruhe gebührt, und daß die Entziehung
dieser Ruhe sittlich und physisch gleich verderbliche Wirkungen auf die Arbeiterklasse
ausübt, wird kaum mehr ernstlich in Abrede gestellt. Allein die Bedürfnisse des
modernen Verkehrs und derjenigen Industrien, deren Betrieb aus Gründen der
Technik nicht unterbrochen werden kann, stellen sich einer strengen Durchführung der

*) Das Reichsgesetz betreffend Abänderung der Gewerbeordnung vom 28. Dezember 1908
beseitigt den „Fabrik"begriff, der bisher für die Geltung des Titels VII Abschnitt IV G-O-
maßgebend war, und ersetzt ihn durch den Begriff „Betriebe, in denen in der Regel
mindestens zehn Arbeiter beschäftigt werden." — G. M.
        <pb n="447" />
        ﻿3. Die Einführung der Zehnstundenbill in England.	417

Sonntagsruhe hindernd entgegen. Gerade an Sonntagen, wenn einmal auch die
breiten Schichten des Volkes dem Genusse folgen können, werden an die Bahnen und
andere Verkehrseinrichtungen, an die Vergnügungsunternehmungen und Gastwirt-
schaften die größten Ansprüche gestellt. Auch der Detailhandel will den regen Ge-
schäftsverkehr, die kauflustigere Sonntagslaune, der Sonntagsruhe nicht gern zum
Opfer bringen. Es wird der allgemeine Grundsatz der Sonntagsruhe daher überall
von zahlreichen Ausnahmen durchbrochen. Mutz auch zugegeben werden, daß ange-
sichts der auf dem Kontinente herrschenden Sitten und Lebensgewohnheiten eine
vollkommene Sonntagsruhe unerreichbar ist, so sollte doch immer auf sechs Tage
Arbeit ein Ruhetag entfallen. Daß ein Ruhetag im Laufe der Woche an Wert einem
freien Sonntage nicht gleichsteht, ist richtig. Allein ein derartiger Ruhetag wird immer
noch besser sein als eine nur halbe Sonntagsruhe in jeder zweiten oder eine volle
Sonntagsruhe erst in jeder dritten Woche. Die Beeinträchtigungen der Sonntagsruhe
in der Großindustrie erscheinen um so beklagenswerter, als es sich hier meist um
Arbeiter handelt, welche auch Nachtschichten leisten, für die also ein noch größeres
Ruhebedürfnis besteht als wie für andere Arbeiter.

Die gesetzliche Vorschrift, daß die Arbeitgeber den abverdienten Lohn in nicht
allzulangen Fristen und in barem Gelde auszuzahlen haben, daß sie im allgemeinen
keine Waren kreditieren dürfen, daß die Entlohnung nicht in Schankstätten stattfinden
darf, ist durch die furchtbaren Mißbräuche, welche in der fraglichen Richtung als sog.
Trucksystem vielfach bestanden, notwendig geworden. Die neuere englische Ge-
setzgebung enthält auch besondere Vorschriften, welche den Stücklohnarbeitern die rich-
tige Ermittlung des für die Lohnbemessung maßgebenden Arbeitsquantums sichern.
Verwandter Art sind die Bestimmungen der englischen Bergwerksgesetze, welche sich
auf die Wiegekontrolle der geförderten Kohlenmengen beziehen. Auch das preußische
Bergwerksgesetz von 1905 sucht die Arbeiter gegen die Mißbräuche des „Wagen-
Nullens" besser zu schützen.*)

Da die Beschaffenheit der Werkstätten die gebührende Rücksicht auf Gesund-
heit, Leben und Sittlichkeit der Arbeiter oft gänzlich vermissen ließ, hat die
neuere Arbeiterschutzgesetzgebung immer genauer und strenger abgefaßte Bestim-
mungen eingeführt.

3.	Die Einführung der gehnstundenbill in England.

Von E r n st Abbe.

Abbe, Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Verkürzung des industriellen Arbeits»
tages. sVortrag.s In: Sozialpolitische Schriften. sHerausgegeben von Czapski.f Jena,
Gustav Fischer, 1906. S. 240—242.

Auf dem ganzen Gebiet von Sozialpolitik und Arbeiterschutz existiert meiner
Meinung nach neben dem Gesetz Mosis: „Sechs Tage sollst du arbeiten und den
siebenten ruhen" nur noch eine gesetzgeberische Maßregel großen Stils, das ist die
Einführung der Zehnstundenbill in England. Diese Zehnstunden-
bill in England hat alle derartigen Bestrebungen ausgelöst, hat erst den Boden ge-
schaffen, Erfahrungen zu gewinnen für die richtige Beurteilung dieser Verhältnisse.

Wie bekannt ist, hat im Jahre 1847 das englische Parlament nach langem,
hartem Kampfe dekretiert, daß in den englischen Spinnfabriken Frauen und Kinder

*) Nach der Maß- und Gewichtsordnung vom 30. Mai 1908 8 7 bedürfen Förder-
wagen und Fördergefäße im Bergwerksbetriebe, soweit sie zur Ermittelung des Arbeits-
lohns dienen, der Neueichung. — G. M.

Mollat, Volkswirtschaftliches Quellenbuch. 4. Aufl.

27
        <pb n="448" />
        ﻿418 Dritter Teil. Industrie. IH. Arbeiterschutz und Arbeiterversicherung rc.

nicht länger als 10 Stunden täglich arbeiten dürften, während sie vorher 14, IS und
16 Stunden hatten arbeiten dürfen. Frauen und Kinder — weiter niemand — fielen
unter das Gesetz, und es war auch beschränkt aus das Gebiet der Textilindustrie.
Anhänger und Gegner dieser Maßregel wußten aber, daß die Bedeutung derselben
nicht liege im Schutz von Frauen und Kindern, — daß diese auf 10 Stunden beschränkt
würden — sondern darin liege, daß diese Maßregel auf ein paar hunderttausend er-
wachsene männliche Arbeiter übergreifen würde, daß diese ein paar Stunden
weniger ausgebeutet würden. Denn auf diesem Arbeitsgebiete ist die Arbeit der
Frauen und Kinder mit derjenigen der Männer in solcher Art konnex, daß eine Ein-
schränkung der einen gar nicht möglich ist ohne Einschränkung der anderen. Die am
schärfsten Widerstrebenden hatten ihre Argumente nicht in Nachteilen für die Frauen
und Kinder, sondern in den Nachteilen, die die gleichzeitige Beschränkung der Arbeit
der Männer befürchten ließe.

Die nächste Folge dieser Gesetzgebung war ein großer Jammer in England, der
Jammer darüber, daß eine große, wichtige und bedeutsame Industrie vernichtet sei,
daß sie in der Konkurrenz mit dem Auslande wehrlos geworden sei, daß das Kapital
auswandern müsse, uni nur die notdürftigste Rentabilität zu erzielen.

Wenige Jahre haben ausgereicht, um ein vollkommen anderes Urteil über diese
Maßregel zu ermöglichen. Es zeigte sich nämlich nach wenigen Jahren: das englische
Kapital wanderte nicht aus, die englische Textilindustrie ist gar nicht benachteiligt
worden; man hat bessere Maschinen angeschafft, hat die Spindeln schneller laufen
lassen, hat ein und demselben Mann doppelt so viel Spindeln zu bedienen gegeben
und hat gefunden, daß dabei die Unternehmer ein vorzügliches Geschäft machten, —
daß sie mit 10 Stunden viel leistungsfähiger geworden waren als vorher mit 14 oder
16 Stunden.

Das Bemerkenswerte war, daß in diesem Fall ein Gesetz, das nur für England
galt, allgemeines Gesetz geworden ist, daß dieses tatsächlich die Bedeutung eines
internationalen Gesetzes gewonnen hat, in der Art, daß man sagen kann, der Wider-
schein des Lichtes, welches eine weitblickende Gesetzgebung damals in England hat
aufleuchten lassen, hat ganz Europa erleuchtet.

Und davon kann ich noch persönlich Zeugnis ablegen. Ich selbst habe mit meinen
eigenen Augen den Widerschein gesehen. Denn mein Vater war Spinnmeister in
Eisenach; er hat bis Anfang der fünfziger Jahre jeden Tag, den Gott werden ließ, 14,
15, 16 Stunden bei der Arbeit stehen müssen: 14 Stunden, von morgens 5 bis abends
7, bei normalem Geschäftsgang; 16 Stunden, von morgens 4 bis abends 8 Uhr, bei
gutem Geschäftsgang, — und zwar ohne Unterbrechung, selbst ohne Mittagspause.
Ich selbst habe als Junge zwischen 5 und 9 Jahren jeden Tag abwechselnd mit meiner
um ein Jahr jüngeren Schwester, wenn das Wetter nicht gar zu schlecht war und die
Mutter den sehr weiten Weg dann lieber selber machte, meinem Vater das Mittags-
brot gebracht. Und ich bin dabei gestanden, wie mein Vater sein Mittagessen, an eine
Maschine gelehnt oder auf eine Kiste gekauert, aus dem Henkeltopf mit aller Hast ver-
zehrte, um mir dann den Topf geleert zurückzugeben und sofort wieder an seine Arbeit
zu gehen.

Mein Vater war ein Mann von Hünengestalt, einen halben Kopf größer als
ich,*) von unerschöpflicher Robustheit, aber mit 48 Jahren in Haltung und Aussehen
ein Greis; feine weniger robusten Kollegen waren aber mit 38 Jahren Greise. Das
ist in Deutschland am grünen Holz geschehen; denn die Eisenacher Fabrikherren
waren menschlich hochstehende Leute, wohlwollend und fürsorglich für ihre Arbeiter,
wie ich an mir selbst erfahren habe. Was sie damals geschehen ließen, haben sie, des

*) Abbe selbst maß fast 2 i», war aber sehr hager. sCzapski.j
        <pb n="449" />
        ﻿4. Das Paradies der Arbeiter.

419

bin ich sicher, geschehen lassen mit äußerstem Widerstreben, in dem wehmütigen Ge-
danken, es könne nicht anders sein; und sie haben den Ruhm für sich, daß sie unter
den ersten gewesen sind, die in Deutschland die Verhältnisse gebessert haben, als be-
kannt geworden war, daß in England mit einer viel kürzeren Arbeitszeit dasselbe wie
mit der längeren Arbeitszeit geleistet würde.

Sie haben alsbald sich ebenfalls neue Maschinen angeschafft, haben eine viel
größere Zahl von Spindeln demselben Mann zur Bedienung gegeben und haben
erreicht, daß wenige Jahre nachher die Arbeitszeit ganz bedeutend reduziert werden
konnte. Ich habe noch gesehen, wie mein Vater Ende der fünfziger und in den
sechziger Jahren nicht mehr 16 Stunden, sondern nur noch 12 und zuletzt nur noch 11
Stunden zu arbeiten und dabei eine Mittagsstunde hatte, so daß er nicht mehr aus
dem Henkeltopf, sondern zu Haufe in der Wohnung aus Schüssel und Teller sein
Mittagsmahl einnehmen konnte. Ich sage also: den Widerschein des Lichtes in Eng-
land habe ich in Deutschland mit meinen eigenen Augen gesehen.

Dank der Fernwirkung, welche die englische Gesetzgebung auf den Kontinent
gehabt hat, ist Deutschland verschont geblieben von den Folgen des ungezügelten
Industrialismus. Die körperliche Verunstaltung durch das unmenschlich lange Stehen-
müssen, das sog. „Fabrikbein", ist in Deutschland fast gar nicht in die Erscheinung
getreten, weil just noch rechtzeitig dieser Mißbrauch der Menschen inhibiert wurde
durch das Beispiel Englands.

4.	Das Paradies der Arbeiter.

Von Alfred Manes.

Manes, Ins Land der sozialen Wunder. Eine Studienfahrt durch Japan und die
Südsee nach Australien und Neuseeland. 2. Ausl. Berlin, E. S. Mittler &amp; Sohn, 1911. S. 248 ff.

Neben dem Parlamentsgebäude in Melbourne, das vorläufig die Unterkunfts-
stätte des australischen Bundesparlaments bildet, befindet sich ein unansehnliches
kleines Denkmal, eine Pyramide, deren Inschrift mich an die bekannte Satire eines
dänischen Autors mit dem eigentümlichen Titel: 2x2 — 5 erinnerte. Auf dieser
Pyramide liest man, wenn man mit dem satirischen Geist des dänischen Autors auch
nur eine ganz entfernte Verwandtschaft hat, 4 X 8 — 24. Das Denkmal enthält
nämlich die Forderung der australasifchen Arbeiter: 8 Stunden Arbeit, 8 Stunden
Schlaf, 8 Stunden Erholung und 8 Schilling Lohn pro Tag. Und damit ist das
Programm der Arbeiterpolitik Australiens ziemlich umfassend ange-
deutet.

Um von dem allgemeinenArbeiterschutz, wie er in den verschiedenen
Kolonien Australasiens in verschiedener Ausdehnung zu finden ist, ein Bild zu be-
kommen, genügt es, N e u f e e l a n d ins Auge zu fasten; denn fast ausnahmslos war
Neuseeland die erste Kolonie, welche am besten und umfassendsten die Schutz-
gesetzgebung zugunsten der Arbeiter durchgeführt hat.

Vor allen Dingen ist es bemerkenswert, daß die Fabrikinspektion den
denkbar weitesten Umfang hat, indem nämlich als Fabrik und Werkstatt u. a. bezeich-
net wird: „Jedes Kontor, Gebäude oder irgendwelcher Platz, innerhalb dessen zwei
oder mehr Personen mittelbar oder unmittelbar beschäftigt sind." So gibt es
eigentlich überhaupt keinen Ort, an welchem gearbeitet wird, der nicht von den In-
spektoren kontrolliert werden könnte, überall und zu jeder Zeit haben die unter
einem Generalinspektor stehenden 150 Lokalinspektoren Zutritt zu den Arbeitsstätten
und können so die Einhaltung der Arbeitsstunden und Ruhezeiten sowie die Hygiene
der Werkstätten prüfen. Die weite Ausdehnung des Fabrikgesetzes hat das sog.

27*
        <pb n="450" />
        ﻿420 Dritter Teil. Industrie. HL Arbeiterschutz und Arbeiterversicherung rc.

8ve«u1Lu§-System so gut wie ausgerottet; die Art, wie man die Heimarbeit
bekämpft hat, verdient auch unser Interesse. Das Gesetz verpflichtet jeden Unter-
nehmer, ein Verzeichnis der Waren anzufertigen, welche für ihn außerhalb seiner
Werkstatt hergestellt werden, und jede in Heimarbeit angefertigte Ware muß einen
Zettel tragen, welcher angibt, in welcher Straße und in welchem Hause die Arbeit ge-
fertigt worden ist. Die Entfernung oder Verletzung des Zettels wird bestraft. Auf
diese Weise war es nicht schwer, die sonst unbekannt bleibenden Sitze der Heimindustrie
zu ergründen; und da bereits ein Zimmer, in welchem auch nur zwei Personen be-
schäftigt sind, als ein den Gewerbeinspektoren unterstehender Gewerbebetrieb gilt, so
war es leicht, die Nachteile zu beseitigen.

Hinsichtlich der Kinderarbeit ist folgendes hervorzuheben: Ein Knabe oder
ein Mädchen unter 14 Jahren soll grundsätzlich überhaupt nicht beschäftigt werden.
Eine Ausnahme ist nur statthaft, wenn der Generalinspektor die Genehmigung erteilt.
Diese Erlaubnis ist aber ausgeschlossen, wenn es sich um eine Arbeitsstätte mit mehr
als drei Arbeitern handelt. Keine Person unter 16 Jahren darf ohne besondere
Bescheinigung, daß sie die betreffende Arbeit zu leisten imstande ist, und — neben
anderen Erfordernissen — nicht ohne die Feststellung, daß sie eine gewisse Schulbildung
genossen hat, beschäftigt werden. In einer ganzen Reihe von Gewerben ist die
Anstellung von Personen unter 16, teilweise sogar unter 18 Jahren verboten. Die
ungesetzliche Beschäftigung von jugendlichen Personen wird nicht nur an den Arbeit-
gebern, sondern auch an den Eltern bestraft.

Während das Fabrikgesetz von 1894 eine Höchstarbeitszeit der Männer
nicht schematisch fixiert hatte, vielmehr der Entscheidung der Schiedsgerichte überließ,
bestimmt das herrschende Recht von 1901, daß die Höchstdauer der Arbeitszeit für
einen Mann 48 Stunden in der Woche, und zwar nicht mehr als 8% Stunden an
einem Tage betragen darf, wovon höchstens 3 Stunden ohne Unterbrechung gearbeitet
werden soll, während Frauen und Kinder nur 45 Stunden in der Woche, höchstens
8 Stunden an einem Tage und nie mehr als 4% Stunden hintereinander beschäftigt
werden dürfen, niemals aber nach 6 Uhr abends oder vor 7% Uhr morgens.

Sehr beachtenswert sind die Bestimmungen, welche die Überzeit für
Frauen und Kinder betreffen. Nur unter besonderer Ermächtigung seitens
des Inspektors ist Überzeit gestattet, keinesfalls aber länger als 3 Stunden an einem
Tage und an nicht mehr als 2 aufeinander folgenden Tagen in der Woche oder an
mehr als 30 Tagen in einem Jahr. Für diese Überstunden muß um Z4 höherer Lohn
bezahlt werden; bei Löhnen, welche nicht mehr als 10 Schilling in der Woche aus-
machen, muh dieser Überstundenlohn mit mindestens 6 Pence pro Stunde in Ansatz
gebracht werden, bei den übrigen Löhnen mit mindestens 9 Pence. Frauen und
Kindern unter 18 Jahren muß Sonnabends von 1 Uhr ab freigegeben werden, neben
der vollkommenen Ruhe an Sonn- und Feiertagen.

Das neuseeländische Fabrikgesetz enthält weiter folgende Bestimmung über die
Gewährung von Mindest löhnen: „Jede Person, welche in irgendeiner
Eigenschaft in einer Fabrik beschäftigt wird, hat ein Anrecht auf Bezahlung ihrer
Arbeit zu einem vereinbarten Lohnsatz: die Bezahlung soll mindestens 5 Schilling
wöchentlich während des ersten Jahres der beruflichen Beschäftigung, 8 Schilling
wöchentlich während des zweiten Jahres, 11 Schilling wöchentlich während des
dritten Jahres usw., mit einer Zunahme von 3 Schilling wöchentlich für jedes weitere
Jahr der Beschäftigung in demselben Berufe betragen, bis ein Lohn von 20 Schilling
wöchentlich erreicht ist, und nachher wenigstens 20 Schilling wöchentlich."

Seit Beginn der neunziger Jahre ist für früheren Ladenschluß in Neusee-
land agitiert worden. Drei Jahre hatten die Angestellten zu kämpfen, bis ihnen ein
freier Nachmittag in der Woche zugesichert wurde. Ausgenommen sind Restaurants,
        <pb n="451" />
        ﻿5. Die Segnungen der Kaiserlichen Botschaft vom 17. November 1881.	421

Bäckereien, Obst- und Fischläden sowie Bahnhofsbuchhandlungen. An welchem Tage
die Ladeninhaber frei geben, bleibt ihrer im Januar zu treffenden und für ein Jahr
alsdann gültigen Abstimmung überlassen.

Das Ladengesetz von 1904 mit seinen Novellen bestimmte den Schluß der
Läden in der Weise, daß, wenn in ihnen einschließlich des Besitzers zwei oder mehr
Personen tätig wären, an vier vollen Arbeitstagen das Geschäft zwischen 6 Uhr
abends und 8 Uhr morgens, an einem Tage von 9 Uhr abends bis 8 Uhr morgens
geschlossen sein müßte. Die Höchstarbeitszeit für die Ladenangestellten beträgt
52 Stunden wöchentlich. Von Sonnabend mittag 1 Uhr bis Montag früh sind, sofern
nicht etwa ein anderer Wochennachmittag als freier bestimmt worden ist, alle Läden
geschlossen, ebenso wie an den übrigen Tagen von 5 Uhr oder 6 Uhr nachmittags
ab fast nichts mehr geöffnet ist.

Es kann kaum überraschen, daß auch eines Tages eine Abordnung der neusee-
ländischen Dienstboten beim Ministerpräsidenten erschien und einen gesetzlich freien
Nachmittag verlangte. Es soll Seddon nicht leicht gewesen sein, den Forderungen
der stimmberechtigten Dienstmädchen und Köchinnen Widerstand zu leisten, aber über
seine Versprechungen hinaus haben die Mädchen nicht viel erlangt. Tatsächlich jedoch
genießen sie, wenn auch ohne Gesetz, einen halben freien Tag in der Woche und
sind meistens auch von 7 Uhr abends ab frei.

Auf dem Gebiete der Jugendfürsorge hat sich Australien, wenigstens so-
weit als es die Jugendgerichtspflege betrifft, die Einrichtung einiger amerikanischer
Unionsstaaten zum Vorbilde genommen. Aber in bezug auf den eigentlichen Kinder-
schutz übertrifft Australien die Vereinigten Staaten enorm, in welchen ja zum Teil
noch ganz barbarische Kinderausbeutung herrscht. Und innerhalb Australiens ist
es wieder Südaustralien, welches das schärfste Kinderschutzgesetz der Welt hat. Seit
1895 darf sich dieser Staat rühmen, eine Mustergesetzgebung eingeführt zu haben.
Elternlose verwahrloste und verbrecherische Kinder werden nicht in Anstalten, sondern
in Familien untergebracht. Der Überwachung dieser Waisen dient ein aus 12 Mit-
gliedern bestehender staatlicher Waisenrat, der unter dem Minister des Innern steht
und sein Amt unentgeltlich ausübt.

Es sind zum großen Teil nicht nur humane, sondern auch Gründe der Be-
völkerungspolitik, welche den weitgehenden Kinderschutz in Süd-
a u st r a l i e n erklären, und man hat es denn auch erreicht, daß hier die Kinder-
sterblichkeit die geringste der ganzen Welt ist.

So glänzend die südaustralischen Erfolge sind, so fraglich ist es aber
auf der anderen Seite, ob, was für einen Staat mit % Million Menschen möglich
ist, sich auch dort durchführen läßt, wo nicht % Million, sondern 62 Millionen
Menschen wohnen.

5.	Die Segnungen der Kaiserlichen Botschaft
vom 17. November 1881.

Von Paul Kaufmann.

Kaufmann, Rede fbeim 28jährigen Jubiläum der Unfall- und der Invalidenver-
sicherung in Berlin am 1. Oktober 1910.] In: Das Jubiläum der Unfall- und der Invaliden-
versicherung. Bericht über die Feier, herausgegeben vom Festausschuß. Berlin, Behrend &amp; Co.,
1910. S. 60—68.

In der Geburtsstunde des neuen Deutschen Reichs hatte der siegreiche Kaiser
gelobt, daß er und seine Nachfolger an der Kaiserkrone allezeit Mehrer des Reichs
sein würden. Aber nicht an kriegerischen Eroberungen, sondern an den Gütern und
Gaben des Friedens auf dem Gebiete nationaler Wohlfahrt, Freiheit und Gesittung.
        <pb n="452" />
        ﻿422 Dritter Teil. Industrie. III. Arbeiterschutz und Arbeiterversicherung rc.

In bedeutungsvoller Richtung wurde dieses Gelöbnis erfüllt durch die denk-
würdige Kaiserliche Botschaft von 17. November 1881, welche der Gesetzgebung zu-
gunsten der wirtschaftlich Schwachen neue Bahnen wies.

Die durchgreifende Umgestaltung der früheren wirtschaftlichen Grundlagen in
dem zu einem mächtigen Industriestaat emporgewachsenen Deutschland hatte zu einer
neuen Schichtung der Bevölkerung geführt. Die breite Klasse der Lohnarbeiter war
in die Gesellschaftsordnung eingetreten. Mit dieser Entwicklung hatte die Gesetz-
gebung nicht gleichen Schritt gehalten. Es mußten Mittel gesucht werden, um für
den in seinen Lebensverhältnissen, Anschauungen und Ansprüchen neuen Arbeiter-
stand „eine größere Sicherheit und Ergiebigkeit des Beistandes" gegenüber den
Fährlichkeiten des neuzeitlichen Erwerbslebens zu schaffen.

Hier setzte die Novemberbotschast ein. Dieses unvergeßliche Werk des altehr-
würdigen Kaisers und seines genialen Kanzlers verkündete bisher kaumgeahnte Ge-
danken. Die Notleidenden und Bedürftigen sollten nicht mehr länger dem Mitgefühl
und sittlichen Empfinden des einzelnen oder der Armenpflege überlassen bleiben.
Auf freie Liebestätigkeit wurde nicht verzichtet. Aber in ihr und in der meist erst
nach völligem Zusammenbruch eintretenden Armenpflege sollte der Schutz der wirt-
schaftlich Schwachen sich nicht mehr erschöpfen. Die Betätigung der Nächstenliebe
wurde zum ersten Male in der Weltgeschichte auch als sittliche Pflicht der staatlichen
Gesamtheit anerkannt.

Man schuf in den nächsten Jahren eine umfassende öffentlich-rechtliche Ver-
sicherung der Arbeiter gegen die durch Krankheit, Unfall, Erwerbsunfähigkeit und
Alter herbeigeführten Notlagen. Sie war auf dem Grundsatz des Versicherungs-
zwanges aufgebaut, legte die Last auf breite Schultern, glich Zufälligkeiten aus und
eröffnete Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Teilnahme an den Vorteilen und
Lasten, aber auch an der Verwaltung. Der Staat sollte nicht mehr, wie Fürst
Bismarck 1882 im Reichstage gesagt hat, der bisher Schutzlosen sich nur dann er-
innern, wenn Rekruten zu stellen oder Klassensteuern zu zahlen sind. Er wollte in
Zukunft auch an sie denken, wenn es gilt, sie zu schützen und zu stützen, damit sie
mit ihren schwachen Kräften auf der großen Heerstraße des Lebens nicht über-
gerannt und niedergetreten werden.

Mit dieser Gesetzgebung, die im Verein mit den hohen Verbündeten Seine
Majestät Kaiser Wilhelm II. als ein teures Vermächtnis des erlauchten Ahnherrn
tatkräftig fortführte, löste Deutschland eine der höchsten Aufgaben des „auf den sitt-
lichen Fundamenten des christlichen Volkslebens" stehenden Gemeinwesens.

Lebhaft ist seinerzeit der „Sprung ins Dunkle" bekämpft worden. Der über
ragenden Persönlichkeit des Fürsten Bismarck sowie der unermüdlichen Schaffens-
kraft und dem klugen Sinn seiner ausgezeichneten Mitarbeiter, unter welchen
v. Bötticher, Bosse, Bödiker und v. W o e d t k e an erster Stelle zu nennen
sind, war es zu danken, daß diese Widerstände überwunden wurden. Der Zwang,
so hieß es damals, fei in jeglicher Form des heutigen Menschen unwürdig, namentlich
aber auf dem Gebiete der sozialen Fürsorge zu verwerfen. Er schwäche die eigene
Willenskraft der Arbeiter im Kampfe ums Dasein und führe zum Staatssozialismus
Wir haben es längst als Irrtum erkannt, daß die Arbeiterschaft, auch bei zweck-
mäßiger Versicherungsgelegenheit, sich selbsttätig eine ausreichende Fürsorge in den
Tagen der Not sicherstellen würde. Nur in der Durchführung des Versicherungs-
zwanges konnte das Problem einer Arbeiterversicherung im großen Stil gelöst
werden. Daran wird heute in Deutschland kaum mehr gezweifelt. Die Zwangsver-
sicherung wird sogar von anderen, dem Mittelstände angehörenden Gruppen unserer
Bevölkerung eifrig erstrebt. Nach langem Zaudern hat auch das Ausland auf dem
        <pb n="453" />
        ﻿5. Die Segnungen der Kaiserlichen Botschaft vom 17. November 1881.	423

letzten internationalen Arbeiterversicherungskongreß zu Rom die Überlegenheit des
deutschen Systems unumwunden anerkannt.

Bei Einführung der Arbeiterversicherung wurde vielfach besorgt, daß ihre
schwere, noch lange Zeit wachsende Last unsere Volkswirtschaft erdrücken könnte.
Der Kaiser und sein Kanzler haben es nicht befürchtet und darin recht behalten.
Deutschland trug die große neue Belastung und wird auch in Zukunft dazu imstande
sein, wenn nur die Grenzen innegehalten werden, welche sich aus der Notwendigkeit
voller Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie auf dem Weltmarkt ergeben.

Die Pfadfinder der Sozialreform vertrauten aber auch, daß die Aufwendungen
für die Arbeiterversicherung sich in hohem Maße fruchtbar erweisen, die neue Gesetz-
gebung neue Kräfte wecken und ihre Wirkungen dem wirtschaftlichen Leben der
Nation, besonders ihrer Industrie, in weitem Umfange zugute kommen würden.
Sie verkannten nicht, daß der Staat, welcher die wirtschaftlich Schwachen stützt,
damit zugleich dem eigenen Nutzen und Frommen dient, und daß die Massen gesund
und kräftig erhalten, des Staates wertvollstes Gut, die Volkskraft bewahren heißt.
Sie sahen voraus, daß durch die wirtschaftliche Sicherstellung der früher in den
Tagen der Not schütz- und mittellosen Arbeiter, durch die Zuerkennung eines Rechts-
anspruchs auf Fürsorge an die bisher auf Almosen oder Armenunterstützungen An-
gewiesenen und durch ihre umfassende Beteiligung an der Verwaltung der neuge-
schaffenen Fürsorgeeinrichtungen die Gesamtlage der deutschen Arbeiter erheblich ver-
bessert würde. Im Zeichen der neuen Fürsorge erwüchse, so glaubten sie, zum Segen
für unser Wirtschaftsleben eine arbeitsfreudigere, in Güte und Maß ihrer Arbeit
leistungsfähigere Arbeiterschaft. Die Arbeiterversicherung würde auch die größten
Werte, die es gibt, die sittlichen, auslösen und sich unendlich wertvoll erweisen für
die Schaffung der höchsten wirtschaftlichen Gesamtkraft, durch welche sich ein Volk
im heißen Wettringen der Nationen behauptet.

Der Verlauf der Dinge hat den Schöpfern der neuen Gesetzgebung auch hierin
recht gegeben. In den letzten drei Jahrzehnten hat die deutsche Volkswirtschaft einen
fast beispiellosen Aufschwung genommen. Auch der gesundheitlich, geistig und wirt-
schaftlich gehobene Arbeiterstand war an ihm erfreulich beteiligt. Es war kein Zu-
fall, daß die Zeit dieses gewaltigen Aufschwunges mit der durchgreifenden Ver-
besserung der Lage unserer Arbeiter zusammenfiel. Hier bestanden nahe innere
Zusammenhänge. Unbedenklich darf in der erfolgreichen Behandlung der sozialen
Fragen, besonders der Arbeiterversicherung, eine mitbestimmende Ursache für unsere
wachsende gewerbliche Vormachtstellung erblickt werden.

Für die Unfall- und die Invalidenversicherung schuf die großzügige Gesetz-
gebung jener Tage neue eigenartige Gebilde. Die Novemberbotschaft hatte schon
angedeutet, daß den Aufgaben, welche sie zur Förderung des Wohles der Arbeiter
ins Auge gefaßt, die Staatsgewalt allein nicht gewachsen sein würde. Mit kühnem
Entschluß griff man auf die „realen Kräfte des Volkslebens" zurück.

Den in Form von Genossenschaften zusammengefaßten Arbeitgebern wurde
die Durchführung der gewerblichen Unfallversicherung übertragen. Auf tunlichst
freier Grundlage, so hatte die Weisung des Fürsten Bismarck für die Ausarbeitung
der letzten Gesetzesvorlage von 1884 gelautet, müßten diese Berufsgenossenschaften
errichtet werden. Möglichst ungehinderte Bewegung sollte ihnen gewährt, alles
Schematische und Bureaukratische aber von ihnen ferngehalten werden.

Man bildete reine Unternehmerverbände mit ausgedehntester Selbstverwaltung,
eigener Regelung des Gefahrentarifwesens und der Unfallverhütung, mit Über-
wachungs- und Strafbefugnis gegen die Mitglieder.

Die ehrenamtliche Tätigkeit wurde in den land- und forstwirtschaftlichen Berufs-
genossenschaften mit einer behördlichen Einwirkung organisch verbunden und bei den
        <pb n="454" />
        ﻿424 Dritter Teil. Industrie. III. Arbeiterschutz und Arbeiterversicherung rc.

Landesversicherungsanstalten im wesentlichen aus die den Ausschüssen vorbehaltenen
Aufgaben beschränkt. Den überwiegend aus öffentlichen Beamten zusammengesetzten
Vorständen dieser Versicherungsträger ist die laufende Verwaltung übertragen
worden.

Die für die Unfall- und die Invalidenversicherung ins Leben gerufenen Ein-
richtungen, deren Durchführung meine beiden Amtsvorgänger Dr. Bödiker und
Gaebelso glücklich die Wege ebneten, haben sich in ihren Grundlinien, als Ganzes
durchaus bewährt. Daß sie Änderungen erfahren würden, war vorauszusehen. Wie
sich die soziale Fürsorge selbst in ihrer weiteren Ausbildung der wechselnden, immer
neuen Gestaltung des Volkslebens anpassen muß, können auch die zu ihrer Durch-
führung bestimmten Einrichtungen nicht endgültige und unwandelbare sein. So
wurden schon unter der sachkundigen Führung des auf sozialpolitischem Gebiete ver-
dienten Grafen v. Posadowsky manche Bestimmungen der Versicherungsgesetze
zeitgemäß verbessert und ergänzt. Aber in seinem Kern hat sich der stolze Bau fest
und stark erwiesen. Er verdient es, daß seine Mauern noch viele Geschlechter unseres
Volkes schützend umgeben.

Wer heute die Beteiligung der Unternehmer an der Durchführung unserer
beiden Versicherungszweige überblickt, muß anerkennen, daß die hochgespannten Er-
wartungen des Gesetzgebers nicht getäuscht worden sind. Willig haben die Arbeit-
geber, auch solche, denen es nicht immer leicht war, die Lasten der Versicherung
getragen. Für die, welche auch ihre Person in den Dienst der Unfall- und der
Invalidenversicherung stellten, wurde die oft mühevolle ehrenamtliche Tätigkeit zu
einer gern und freudig geübten Pflicht. Die gesetzlich zugelassene Entschädigung der
berufsgenossenschaftlichen Organe für Zeitverlust ist nur in verhältnismäßig be-
schränktem Umfang und fast durchweg in angemessener Höhe beansprucht worden.

Aber noch weitergehend ist der Opfersinn der Unternehmer angeregt worden.
Viele von ihnen sind hochherzig darauf bedacht gewesen, die Arbeiterfürsorge frei-
willig weit über ihren gesetzlichen Rahmen auszudehnen. Es war dies eine der
erfreulichen Begleiterscheinungen der neuen Gesetzgebung, zu welchen neben der
sozialen Betätigung staatlicher und kommunaler Verbände auch das reiche gemein-
nützige Wirken unserer Zeit zum Wohle der ärmeren Volksschichten gerechnet werden
muß. Die Arbeiterversicherung, die so vielem eine neue Richtung gab, wurde in
Wahrheit eine sozialpolitische Schule für die Nation.

Es war kein Widerspruch mit dem ehrenamtlichen Aufbau der Berufsgenossen-
schaften, daß bei der immer wachsenden Last der Geschäfte ein Teil der ursprünglich
den ehrenamtlichen Organen vorbehaltenen Tätigkeit auf Beamte dieser Ver-
sicherungsträger überging. Ihre Ausbildung ist zum wesentlichen Teil wieder ein
Verdienst der Berufsgenossenschaften. Die Unterstützung der meist bewährten, in
ihren Spitzen hervorragend geschäftskundigen Beamten wurde im allgemeinen nur
so weit in Anspruch genommen, als es die Leiter großer Verwaltungen tun müssen,
welche nicht den Überblick über das Ganze in ermüdender Kleinarbeit verlieren
wollen.

In den Berufsgenossenschaften hoffte Fürst Bismarck noch für andere
soziale und politische Aufgaben feste Stützpunkte zu gewinnen. Zwar sind diese Ver-
sicherungsträger zu neuen sozialen Arbeiten nicht mehr berufen worden. Aber in
ihrer Bedeutung für die innere Festigung des Reichs hat des Kanzlers scharfer Blick
sich nicht getäuscht. Die Arbeit in den Berufsgenossenschaften hat die Unternehmer
über das soziale Gebiet hinaus eng zusammengeschlossen und ein erfreuliches Bewußt-
sein der Interessengemeinschaft unter ihnen wachgerufen. Die in diesen Selbstver-
waltungskörpern lebenden schaffenden Kräfte haben in den verschiedenen berufsge-
nossenschaftlichen Verbänden den vom Fürsten Bismarck erwogenen Plan eines
        <pb n="455" />
        ﻿5.	Die Segnungen der Kaiserlichen Botschaft vom 17. November 1881.	42&amp;

gesetzlichen Zusammenschlusses sämtlicher Träger der Unfallversicherung tatsächlich ver-
wirklicht. Es haben die Berufsgenossenschaften auch für die Erledigung allgemeiner
beruflicher Aufgaben segensreich gewirkt. Aus sich früher oft in heftigem Wettbewerb
Bekämpfenden wurden durch die gemeinsame Arbeit in den Berufsgenossenschaften
treue Kameraden. Den Ausgleich zwischen den deutschen Stämmen hat dies wesentlich
erleichtert. Daß die Mainlinie ein historischer Begriff wurde, ist zum nicht geringen
Teil den Berufsgenossenschaften und ihren Verbänden zu danken.

„Man soll die Freiheit der Arbeitgeber in dem gewaltigen Versicherungszwangs-
bau nicht ohne Not verkümmern, ihnen aus theoretischen Erwägungen nicht Lasten
auferlegen, die zur Durchführung des Ganzen nicht unbedingt nötig sind. Die
leistungsfreudige Freiheit der Versicherungsträger, auf die sie durch ihre bisherige
Haltung allen Anspruch sich erworben haben, muß man sich noch weiter entwickeln
lassen". Mit diesem Wunsche schloß Präsident Dr. Bödiker auf dem Wiener inter-
nationalen Arbeiterversicherungskongreß von 1905 seinen Bericht über die deutsche
Gesetzgebung.

Nichts bringt die Menschen näher als gemeinsame Arbeit. Durch sie lernt man
zu empfinden nicht was trennt, sondern was verbindet. So ist auch die enge Fühlung,
welche der Gesetzgeber auf unserem Gebiet zwischen Unternehmern und Arbeitern
herstellte, von größter Bedeutung geworden. Die Arbeiter, welche an den Lasten
der Invalidenversicherung redlich teilgenommen haben, wurden auch in der Ver-
waltung und Rechtsprechung unserer beiden Versicherungszweige im Verein mit den
Unternehmern und den beteiligten Berufsbeamten eifrig und nützlich tätig. Bei den
Schiedsgerichten und im Reichsversicherungsamt waren Arbeitgeber und Arbeiter mit
Verständnis und Erfolg an der Ausblldung einer vorurteilslosen und unabhängigen,
wahrhaft sozialen Rechtspflege beteiligt, die unter möglichster Beschränkung allen
Formenwesens das höchste Ideal der Rechtsprechung als einer „ars aequi et boni"
zu erreichen suchte.

Die Arbeiter hatten auf diese Weise Gelegenheit, sich davon zu überzeugen, wie
die ganze Versicherung von wohlwollendem Geiste erfüllt ist und in dem redlichen
Bemühen durchgeführt wird, die arbeiterfreundlichen Absichten des Gesetzgebers zu
verwirklichen. Durch ihre regen amtlichen Beziehungen waren sie den Unternehmern
und den in den Versicherungseinrichtungen, insbesondere bei den Versicherungsan-
stalten, Schiedsgerichten und dem Reichsversicherungsamt tätigen Beamten auch
menschlich näher getreten. Die günstigen Erfahrungen mit den Arbeitervertretern,
über die Präsident Dr. Vödikersich oft ausgesprochen hat, kann auch ich aus lang-
jähriger Beobachtung bestätigen.

Demjenigen, was die deutschen Unternehmer und Arbeiter, zum großen Teil
in gemeinsamer Tätigkeit, während der verflossenen fünfundzwanzig Jahre für die
Unfall- und die Invalidenversicherung geleistet haben, wäre in der Tat die Staats-
gewalt allein in gleichem Umfang nicht gewachsen gewesen.

Alles das mußte versöhnend wirken. Und nun bedenke man die große Zahl von
Arbeitern, welchen die unmittelbaren oder mittelbaren Segnungen der Versicherung
zugeflossen sind. Es hieße an allen guten Eigenschaften im Menschen verzweifeln,
wenn nicht manche von ihnen, dankbar für diese Fürsorge, erhöhtes Interesse an der
bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung und Vertrauen zu ihr gewonnen haben
sollten.

Natürlich lassen sich solche, gerade auf unserem Gebiet wichtigen Imponderabi-
lien nicht mit Händen greifen oder gar zahlenmäßig erfassen. Unzweifelhaft hat aber
die anfangs zum überwiegenden Teil der sozialpolitischen Neuerung abgeneigte
Arbeiterschaft allmählich Wert und Bedeutung der Unfall- und Invalidenversicherung
schätzen gelernt und Vertrauen zu ihren Einrichtungen gewonnen. In fruchtbarer
        <pb n="456" />
        ﻿426 Dritter Teil. Industrie. III. Arbeiterschutz und Arbeiterversicherung rc.

Tätigkeit war das Verständnis der Arbeiter für die Grenzen des Erreichbaren ge-
fördert worden. Sie hatten erfahren, daß der Staat nicht bloß eine notwendige,
sondern auch eine wohltätige Einrichtung sei. Es war deshalb von Bedeutung, daß
dem Invalidenversicherungsgesetz von 1899, und zwar zum ersten Male bei einem
sozialpolitischen Gesetz, auch von der äußersten Linken im Reichstage zugestimmt
wurde. Auch darauf ist hinzuweisen, wieviel unerquicklicher sich in anderen Industrie-
staaten das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gestaltet hat. Dort
werden die wirtschaftlichen Kämpfe ungleich gewalttätiger und erbitterter geführt,
als es in Deutschland dank seiner umfassenden Arbeiterfürsorge der Fall ist. Ohne
diese wären die Machtfragen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern voraussichtlich
auch bei uns viel schärfer zum Austrag gebracht worden. Das will auch was bedeuten.
Jedenfalls berechtigt das Vergangene, mutig vorwärts zu schauen. Die Früchte einer
guten Tat reifen oft langsam. Auf die Dauer können sie nicht ausbleiben. Auch
Seine Majestät Kaiser Wilhelm 11. hat in seinem von hohem sozialen Pflichtgefühl ge-
tragenen Erlasse zum fünfundzwanzigsten Gedenktage der Nooemberbotschaft dem Ver-
trauen auf den endlichen Sieg gerechter Erkenntnis des Geleisteten Ausdruck gegeben.
Seine Majestät Kaiser Wilhelm II. hat in seinem von hohem Pflichtgefühl getragenen
Erlasse zum fünsundzwanzigsten Gedenktage der Novemberbotschaft dem Vertrauen
auf den endlichen Sieg gerechter Erkenntnis des Geleisteten Ausdruck gegeben.

Schließlich darf nicht übersehen werden, was auch in dem Arbeitererlasse unseres
Kaisers vom 4. Februar 1890 anerkannt ist, daß die wesentlich auf Hebung der wirt-
schaftlichen Lage des Arbeiterftandes gerichtete Versicherung im Verein mit weiteren
Maßnahmen der Gesetzgebung und Verwaltung den friedlichen Ausgleich der Inter-
essen zwischen Unternehmern und Arbeitern herbeiführen sollte. Auf einem der
Wege zum sozialen Frieden, in der Arbeiterversicherung, schreitet Deutschland an der
Spitze aller Kulturstaaten. Möge es unter dem Schutze einer mächtigen, einigenden
Reichsgewalt in schöpferischer Kraft auch die Wege zu finden wissen, welche unmittel-
bar zu den Herzen der Arbeiter führen und diese überzeugen, daß nicht nur die
Arbeitskraft, sondern auch der Mensch und Mitbürger in ihnen geschätzt und geachtet
wird.

6.	Die Einrichtung der deutschen Arbeiterversicherung und
ihre Leistungen in den ersten 25 Jahren ihres Bestehens

(1885—1909).

Vom Arbeitsausschüsse der Sonderausstellung „Die deutsche

Arbeiterversicherun g".

Die deutsche Arbeiterversicherung. Merkblatt aus Anlaß der Internationalen
Hygieneausstellung Dresden 1911 und der Internationalen Industrie- und Gewerbeausstellung
Turin 1911. Herausgegeben von dem Arbeitsausschüsse der Sonderausstellung „Die deutsche
Arbeiteroersicherung". sOhne Ort und Jahr.j

Die Arbeiterversicherung setzt sich zum Ziele, die Arbeiterschaft gegenüber den
unvermeidlichen Gefahren und Schäden ihres Berufs in ihrem wirtschaftlichen Leben
zu sichern.

Jeder Arbeiter und jede Arbeiterin*) im Deutschen Reich

*) Der allgemeinen zwangsweisen Krankenversicherung unterliegen noch nicht:
Hausgewerbetreibende, landwirtschaftliche Arbeiter und Dienstboten. — Die Unfallver-
sicherung betrifft vornehmlich die Großgewerbe. Ausgeschlossen ist ein großer Teil des
Handwerks und Kleingewerbes, der Hausindustrie und des Handelsgewerbes. — Der
Invalidenversicherung unterliegt noch nicht der größte Teil des Hausgewerbes. —
        <pb n="457" />
        ﻿6. Die Einrichtung der deutschen Arbeiteroersicherung u. ihre Leistungen. 427

ist — ohne Unterschied der Nationalität — durch Gesetz gegen
Krankheit, Unfall, Invalidität und Alter versichert.

I.	Krankenversicherung. Die Versicherung erfolgt durch Krankenkassen,
die für die einzelnen Gewerbszweige in kleinen Bezirken errichtet sind und von Arbeit-
gebern und Arbeitern unter staatlicher Aufsicht gemeinschaftlich verwaltet werden.
Die gesamten Kosten der Versicherung werden getragen zu % von den Arbeitern,
zu y3 von den Arbeitgebern. Der erkrankte Arbeiter erhält von der Versicherung
freie ärztliche Behandlung und Arznei (auch Brillen, Bruchbänder usw.) sowie vom
dritten Tage nach der Erkrankung ab Krankengeld. Im Todesfälle erhalten die
Hinterbliebenen Sterbegeld. Wöchnerinnen erhalten Unterstützung für sechs Wochen.

Seit ihrem Bestehen (1885) hat die Krankenversicherung den versicherten
Arbeitern (1909 9 946 585 Männer, 3 457 713 Frauen) zugewendet:

Arzt usw			
Arznei usw		.	615,9	„
Krankengeld an Mitglieder	. 1 736,2	„
Krankengeld an Angehörige	39,5	„
Wöchnerinnen		63,7	„
Krankenhaus 		510,6	„
Sterbegeld		. 122,- „	„
sonstige Leistungen . . .	61,4	„

insgesamt: 3 994,4 Millionen Jl

Die Zuwendungen im Jahre 1909 betrugen insgesamt .... 342 200 000 M
Das Gesamtvermögen betrug Ende des Jahres 1909 .................. 286 525 100 Ji

II.	Unfallversicherung. Die Unfallversicherung (1909 14 854 000 versicherte
Männer, 8913000 versicherte Frauen) erfolgt durch Berufsgenossenschaf-
ten, die für die großen Gewerbs- und Industriezweige errichtet sind und unter Auf-
sicht des Reichs von den Arbeitgebern verwaltet werden, die auch die gesamten Kosten
dieser Versicherung allein tragen.

Der durch einen Betriebsunfall verletzte Arbeiter erhält spätestens von der
14. Woche nach dem Unfall ab (für die ersten 13 Wochen tritt die Krankenversicherung
ein) ärztliche Behandlung, Heil- und Hilfsmittel (Krücken, Stützapparate und dergl.)
sowie für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit eine Rente. Bei völliger Erwerbsun-
fähigkeit werden % des Iahresarbeitsverdienstes als Vollrente, bei teilweiser Er-
werbsunfähigkeit ein entsprechender Teil der Vollrente gewährt. Wird der Arbeiter
durch den Betriebsunfall getötet, so wird Sterbegeld und für die Hinterbliebenen eine
Rente gewährt. Zur Verhütung von Unfällen werden von den Berufsgenossenschaften
für die Betriebe und die in denselben beschäftigten Arbeiter Unfallverhütungsvor-
schriften erlassen, welche sich insbesondere auch auf die Anbringung von Schutzvor-
richtungen an Maschinen usw. beziehen. Die Berufsgenossenschaften sind darauf
bedacht, den verletzten Arbeiter völlig wiederherzustellen und seine Erwerbsfähigkeit
zu erhalten. Zu diesem Zwecke sind auch eigene besondere Krankenhäuser von Be-
rufsgenossenschaften eingerichtet worden. Die Arbeiter können ihre Ansprüche zur
Entscheidung vor besonders eingerichtete Schiedsgerichte für Arbeiterversicherung und
vor das Reichs-(Landes-)Versicherungsamt bringen; in diesen beiden Instanzen
wirken Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeiter bei der Rechtsprechung mit.

Seit ihrem Bestehen (1885) hat die Unfallversicherung den Versicherten zuge-

wendet:

IVgl. jetzt über den Umfang der Krankenversicherung 8 165—8 178, der Unfallversicherung
§ 537—8 554, 8 915—8 929, 8 1046—8 1064 und der Invaliden- und Hinterbliebenenver-
sicherung 8 1226—8 1249 der Reichsversicherungsordnung vom 19. Juli 1911. — G. M &gt;
        <pb n="458" />
        ﻿428 Dritter Teil. Industrie. III. Arbeiterschutz und Arbeiterversicherung rc.

Heilverfahren		44,7 Millionen		Jl
Fürsorge in der Wartezeit . . .	10,6	„	„
Heilanstalt		67,2	„	„
Angehörigenrente		18,3	„	„
Verletztenrente		1 304,2	„	„
Abfindung an Inländer....	12,4	„	„
Sterbegeld		10,4	„	„
Hinterbliebenenrente		324,4	„	„
Witwenabfindung		12,2	„	„
Ausländerabfindung		3,9	„	„

insgesamt: 1 808,3 Millionen Jl

Die Zuwendungen im Jahre 1909 betrugen insgesamt .... 162 266 000 Jl
Das Gesamtvermögen betrug Ende 1909 .............................. 510 737 000 Ji

III.	Invaliden- und Altersversicherung. Die Versicherung (1909 10 707100
versicherte Männer, 4 737 200 versicherte Frauen) erfolgt durch Bersicherungs-
a n st a l t e n, die für große Bezirke (Provinzen, Staaten) errichtet sind und von
höheren Beamten unter Mitwirkung von Arbeitgebern und Arbeitern unter Aufsicht
des Reichs verwaltet werden. Die gesamten Kosten werden von Arbeitgebern und
Arbeitern je zur Hälfte getragen; außerdem gibt das Reich zu jeder Rente einen
jährlichen Zuschuß von 50 Jl.

Der versicherte Arbeiter erhält, wenn er dauernd erwerbsunfähig wird (In-
validität) oder das 70. Lebensjahr vollendet hat, eine Rente. Auch erhält er eine
Rente im Falle einer Erkrankung von der 27. Woche ab; bis dahin tritt die Kranken-
versicherung ein. Zur Verhütung des Eintritts der Invalidität bei erkrankten
Arbeitern wird von den Versicherungsanstalten ein umfassendes und nachhaltiges
Heilverfahren eingeleitet. Zu diesem Zwecke haben die Versicherungsanstalten zahlreiche
eigene Lungenheilstätten, Sanatorien, Krankenhäuser usw. errichtet. Auch werden die
erkrankten Arbeiter in Bäder geschickt, es werden ihnen künstlicher Zahnersatz und sonstige
Hilfsmittel (künstliche Gliedmaßen, Bruchbänder, Plattsußstiefel, Stützkorsetts usw.)
gewährt. Einen großen Teil ihres Vermögens verwenden die Versicherungsanstalten
zur Förderung von Einrichtungen, die der Wohlfahrt und der Gesundung der deutschen
Arbeiterschaft dienen, insbesondere zum Bau von Arbeiterwohnungen. Seine An-
sprüche kann der Arbeiter, ähnlich wie bei der Unfallversicherung, verfolgen.

Seitihrem Bestehen i1891; hatdieInvalidenversicherung den Arbeitern zugewendet:

Heilverfahren.................... 131,5 Millionen Jl

außerordentliche Leistungen
Jnvalidenhauspflege . . .

Invalidenrente.............

Krankenrente...............

Altersrente................

Beitragserstattungen . . .

6,1
2,9

1186,—
25,9
423,5
95,7

insgesamt: 1871,6 Millionen Jl

Die Zuwendungen im Jahre 1909 betrugen insgesamt.................. 189 029 000

Das Gesamtvermögen betrug Ende 1909 .............................. 1574111000

Bon dem Gesamtvermögen waren angelegt:

gemeinnützige Zwecke......................................... 829 324 554

und zwar:

für Heilanstalten, Erholungs- und Genesungsheime usw. 445 934 433 Jl

für Arbeiterwohnungen............................. 280 517 984 „

für landwirtschaftlichen Kredit............... 102 872 137 „

sonstige Zwecke.............................................. 744 786 826

für

für

Jl

M

Jl

Jl

insgesamt: 1574 111380 Ji
        <pb n="459" />
        ﻿7. Die Versicherung? behörden nach der Reichsversicherungsordnung v. 19. Juli 1911. 429

IV.	Die gesamte deutsche Arbeiterversicherung. Seit ihrem Bestehen bis 1909
hat den Arbeitern zugewendet:

die Krankenversicherung.................... 3 994,4 Millionen Ji

die Unfallversicherung................ . 1808,3	„	„

die Invalidenversicherung.................... 1871,6	„	„

die deutsche Arbeiterversicherung insgesamt 1	7 674,3 Millionen Ji

also über TYz Milliarden Ji.

Im Jahre 1909 hat den Arbeitern zugewendet:

die	Krankenversicherung........................... 342	200	000	cM

die	Unfallversicherung............................ 162	266	000	„

die	Invalidenversicherung...........................189 029 000	„

die deutsche Arbeiterversicherung insgesamt . . .	693 495 000 Ji

Mithin wurden von der deutschen Arbeiterversicherung täglich den Arbeitern
zugewendet: 1 900 000 Ji.

Das Gesamtvermögen Ende 1909 betrug:

bei	der Krankenversicherung....................... 286	525	000	Ji

bei	der Unfallversicherung........................ 510	737	000	„

bei der Invalidenversicherung.................. 1 574 111 000 „

bei der deutschen Arbeiterversicherung insgesamt . 2 371 373 000 JI
Seit ihrem über 25 jährigen Bestehen hat sich die deutsche Arbeiterversicherung
in Erfüllung der Kaiserlichen Botschaft Kaiser Wilhelms I. vom 17. November 1881
als eine wirksame „Förderung des Wohles der Arbeiter" erwiesen. Darüber hinaus
ist sie ein Grund- und Eckpfeiler der auf die Förderung der Volkswohlfahrt gerichteten
hygienischen Bestrebungen im Deutschen Reiche geworden. Auf ihrem Boden werden
Arbeitgeber und Arbeiter zur gemeinsamen Verwaltungsarbeit zusammengeführt,
und dadurch wird ein Ausgleich sozialer Gegensätze angebahnt.

7.	Die Versicherungsbehörden
nach der Reichsversicherungsordnung vom 19. Juli 1911.

Bon Ludwig Laß.

Laß, Einleitung jzu: Reichsversicherungsordnung nebst Einführungsgefetzj. Mannheim
und Leipzig, I. Bensheimer, 1911. S. XXI—XXVII.

Vorbemerkung. Der im April 1909 der Öffentlichkeit übergebene Vorentwurf einer
Reichsversicherungsordnung machte zum ersten Male den Versuch einer formellen Zu-
sammenfassung der Kranken-, Unfall- und Jnvalidenversicherungsgesetzgebung des Deutschen
Reiches; ihm folgte im März 1910 eine förmliche Vorlage an den Reichstag. Diese wurde
nach langwierigen Verhandlungen (117 Kommissionssitzungen!) am 30. Mai 1911 vom Reichs-
tage mit 231 gegen 57 Stimmen — bei 15 Stimmenthaltungen — angenommen, einige Tage
nachher vom Bundesrate genehmigt und unter dem 19. Juli 1911 vom Kaiser ausgefertigt.

Die Reichsverstcherungsordnung, neben dem Bürgerlichen Gesetzbuche das umfangreichste
deutsche Reichsgesetz, zerfällt in sechs Bücher und 1805 Paragraphen. Das erste Buch enthält
die Vorschriften über den Umfang und die Träger der Reichsversicherung, über die Versicherungs-
vehörden und sonstige gemeinsame Gegenstände (Behörden, Rechtshilfe, Leistungen, ärztliche
Behandlung, Fristen, Zustellungen, Gebühren und Stempel, Verbote und Strafen, Orts-
lohn usw.). Das zweite Buch beschäftigt sich mit der Krankenversicherung, das dritte mit der
Gewerbe-, der landwirtschaftlichen und der See-Unfallversicherung und das vierte mit der
Invaliden- und chinterbliebenenversicherung, während das fünfte die Beziehungen der Ver-
sicherungsträger zueinander und zu anderen Verpflichteten und das sechste das Verfahren
regelt. — G. M.
        <pb n="460" />
        ﻿430 Dritter Teil. Industrie. III. Arbeiterschutz und Arbeiterversicherung rc.

Die Reichsversicherungsordnung führt als „öffentliche Behörden der
Reichsversicherung" auf: a. die Versicherungsämter, b. die Oberversicherungs-
ämter, p. das Reichsversicherungsamt und die Landesversicherungsämter.

Damit ist an die Stelle der fast unübersehbaren Mannigfaltigkeit in den In-
stanzen der Arbeiterversicherung ein klarer, einfacher und durchsichtiger Aufbau der
Versicherungsbehörden getreten. Das ist einer der Hauptvorteile, die das neue Gesetz
gebracht hat.

1.	Das Versicherungsamt. Das Versicherungsamt besteht in der Regel
aus einer Abteilung für Arbeiterversicherung, die bei jeder unteren
Verwaltungsbehörde errichtet wird. Die oberste Verwaltungsbehörde kann für die
Bezirke mehrerer unterer Verwaltungsbehörden bei einer dieser Behörden ein ge-
meinsames Versicherungsamt errichten. Auch können mehrere Bundesstaaten für
ihre Gebiete oder Teile davon ein gemeinsames Versicherungsamt bei einer unteren
Verwaltungsbehörde bestellen. Unter Umständen kann auch das Versicherungsamt
als selbständige Behörde errichtet werden, nämlich in solchen Bundesstaaten, die nur
ein Oberversicherungsamt haben, und bei denen das Landesrecht die in der Reichsver-
sicherungsordnung vorgesehene regelmäßige Form der Organisation nicht zuläßt.

Das Versicherungsamt besteht aus einem Vorsitzenden und aus Ver-
sicherungsvertretern, die in den vom Gesetz bestimmten Fällen als Beisitzer
des Versicherungsamts zuzuziehen sind. Der Vorsitzende ist der Leiter der unteren
Verwaltungsbehörde, für den ein oder mehrere ständige Stellvertreter bestellt werden.
Die Versicherungsvertreter werden je zur Hälfte aus Arbeitgebern und aus Ver-
sicherten entnommen. Ihre Zahl beträgt zusammen mindestens zwölf, nach Bedarf
werden Stellvertreter bestimmt. Die Versicherungsvertreter werden von den Vor-
standsmitgliedern der Krankenkassen gewählt, die im Bezirke des Versicherungsamts
mindestens 50 Mitglieder haben. An der Wahl nehmen ferner die knappschaftlichen
Krankenkassen, die Ersatzkassen, Seemanns- und ähnliche Kassen teil, wenn sie im
Bezirke des Versicherungsamts mindestens 50 Mitglieder haben. Wie zu den Or-
ganen der Versicherungsträger*) wird auch hier nach den Grundsätzen der Verhältnis-
wahl gewählt. Je zur Hälfte sollen die Versicherungsvertreter an der Unfallver-
sicherung beteiligt sein, weil das Versicherungsamt auch in Sachen der Unfallver-
sicherung tätig zu sein hat. Die Versicherungsvertreter sollen mindestens je zu einem
Drittel am Sitze des Versicherungsamts selbst oder nicht über 10 km entfernt wohnen
oder beschäftigt sein. Bei der Wahl sollen ferner die hauptsächlichsten Erwerbszweige,
insbesondere die Landwirtschaft, und die verschiedenen Teile des Bezirkes berücksichtigt
werden

Das Versicherungsamt bildet einen oder mehrere Spruchausschüsse für
die dem Spruchverfahren überwiesenen Sachen und einen Beschlußausschuh
für die Sachen des Beschlußverfahrens. Der Spruchausschuß besteht aus dem Vor-
sitzenden und je einem Versicherungsvertreter der Arbeitgeber und der Versicherten.
Der Beschlußausschuß besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Versicherungsver-
tretern, die nebst je einem Stellvertreter von den Vertretern der Arbeitgeber und der
Versicherten aus ihrer Mitte auf vier Jahre gewählt werden. Zum Beschlußverfahren
können noch technische, staatliche oder gemeindliche Beamte als Beiräte mit beratender
Stimme nach näherer Bestimmung der obersten Verwaltungsbehörde zugezogen
werden.

*) Träger der Reichsversicherung sind regelmäßig für die Krankenversicherung die
Krankenkassen, für die Unfallversicherung die Berufsgenossenschaften und für die Jnvaliden-
und Hinterbliebenenversicherung die Versicherungsanstalten. R.V.O. 8 3 Abs. 1. — G. M-
        <pb n="461" />
        ﻿7. Die Versicherungsbehörden nach der Reichsversicherungsordnung v. 19. Juli 1911. 131

Die Kosten der Versicherungsämter trägt der Staat und, sofern das Versiche-
rungsamt bei einer gemeindlichen Behörde errichtet ist, der Gemeindeverband.
Jedoch haben die Versicherungsträger die in Spruchsachen entstehenden Baraus-
lagen des Verfahrens mit Ausnahme der Bezüge der Versicherungsvertreter zu
erstatten.

2.	Das Oberversicherungsamt. Die Oberversicherungsämter, welche
die Geschäfte der Reichsversicherung als höhere Spruch-, Beschluß- und Aufsichts-
behörde wahrnehmen, werden in der Regel für den Bezirk einer höheren Ver-
waltungsbehörde (z. B. für Preußen einer Regierung) errichtet. Sie können nach
Bestimmung der obersten Verwaltungsbehörden an höhere Staatsbehörden ange-
gliedert oder auch als selbständige Staatsbehörden organisiert werden. Mehrere
Bundesstaaten können auch für ihre Gebiete oder Teile davon ein gemeinsames
Oberversicherungsamt errichten.

Wird das Oberversicherungsamt an eine höhere Staatsbehörde angegliedert,
so ist ihr Leiter (z. B. in Preußen der Regierungspräsident) zugleich der Vorsitzende.
Als sein ständiger Stellvertreter wird ein Direktor des Oberversicherungsamts bestellt.
Die Vorsitzenden der selbständigen Oberversicherungsämter führen die Dienstbe-
zeichnung, welche ihnen nach Landesrecht beigelegt wird.

Das Oberversicherungsamt hat außer dem Vorsitzenden (Direktor) mindestens
noch ein ständiges Mitglied. Für jedes Mitglied ist mindestens ein Stellvertreter zu
bestellen.

Die Mitglieder werden im Hauptamt oder für die Dauer des Hauptamts aus
der Zahl der öffentlichen Beamten, der Direktor auf Lebenszeit oder nach Landes-
recht unwiderruflich ernannt.

Neben den ständigen Mitgliedern stehen die B e i f i tz e r des Oberversicherungs-
amts. Die Beisitzer werden je zur Hälfte aus Arbeitgebern und Versicherten gewählt.
Die Beisitzer aus dem Arbeitgeber stände werden zur Hälfte von den
Arbeitgebermitgliedern im Ausschuß der Jnvaliden-Versicherungsanstalt und zur
anderen Hälfte von den Vorständen der zuständigen Träger der Unfallversicherung
gewählt. Dabei bestimmen die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die See-Berufs-
genosfenfchaft und die Ausführungsbehörde eine Vertrauens-Berufsgenossenschaft
oder -Ausführungsbehörde, die ihr Wahlrecht wahrnimmt. Die Beisitzer aus
dem Stande der Versicherten werden von den Versicherungsvertretern
bei den Versicherungsämtern des Bezirks des Oberversicherungsamts nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Die Wahlordnung für die Beisitzer
aus den Arbeitgebern erläßt das Reichsversicherungsamt, die für die Beisitzer aus
den Versicherten die oberste Verwaltungsbehörde.

Bei dem Oberoersicherungsamt werden für die Erledigung von Spruchsachen
eine oder mehrere Spruchkammern und für die Erledigung von Beschlußsachen
eine Veschlußkammer errichtet. Die Spruchkammer besteht aus einem
Mitgliede des Oberversicherungsamts als Vorsitzendem und je zwei Beisitzern aus
dem Stande der Arbeitgeber und der Versicherten. Die Beschlußkammer besteht
aus dem Vorsitzenden des Oberversicherungsamts, einem zweiten Mitgliede und zwei
Beisitzern der Arbeitgeber und der Versicherten.

Die Aufsicht über die Oberversicherungsämter wird von der staatlichen
obersten Verwaltungsbehörde geführt. Die Bureau-, Kanzlei - und U n t er-
be a m t e n des Oberversicherungsamts, die der Staat zu stellen hat, haben Rechte
und Pflichten der Staatsbeamten, wenn sie im Hauptamt und nicht nur vorüber-
gehend oder zur Vorbereitung beschäftigt werden. Die K o st e n der Oberversiche-
rungsämter trägt der Staat, die Versicherungsträger haben jedoch für jede Spruch-
        <pb n="462" />
        ﻿432 Dritter Teil. Industrie. III. Arbeiterschutz und Arbeiterversicherung rc.

fache, an der sie beteiligt sind, einen vom Bundesrat getrennt für jedes Gebiet der
Arbeiterversicherung einheitlich für das Reich festgesetzten Pauschbetrag zu erstatten.

Neben den ordentlichen Oberoersicherungsämtern sind besondere Ober-
versicherungsämter zugelassen. Sie können errichtet werden für Betriebs-
verwaltungen und Dienstbetriebe des Reichs oder der Bundesstaaten, die eigene
Betriebskrankenkassen haben, für Gruppen von Betrieben, für deren Beschäftigte
Sonderanstaltcn die Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung besorgen, und für
Gruppen von Betrieben, die Knappschaftsvereinen oder Knappschaftskassen ange-
hören. Die Zuständigkeit dieser besonderen Oberversicherungsämter bestimmt die
oberste Verwaltungsbehörde; die Kosten der für Reichs- und Staatsbetriebe errich-
teten besonderen Oberversicherungsämter tragen die Verwaltungen der Betriebe,
die Kosten der übrigen besonderen Oberversicherungsämter werden dem Staate von
den beteiligten Versicherungsträgern erstattet.

3.	Das Reichsversicherungsamt (die Landesversicherungs-
ämter). Das Reichsverficherungsamt hat, wie bisher, die Geschäfte der
Reichsversicherung als oberste Spruch-, Beschluß- und Aufsichtsbehörde wahrzunehmen.
Es besteht aus einem Präsidenten, Direktoren, Senatspräsidenten, ständigen Mitgliedern
und aus nichtständigen Mitgliedern. Von den nichtständigen Mitgliedern wählt der
Bundesrat a ch t und zwar mindestens sechs aus seiner Mitte, die übrigen (24)
werden als Vertreter der Interessenten gewählt, und zwar zwölf von den Arbeitgebern
und zwölf von den Versicherten. Für jeden Vertreter der Interessenten werden
nach Bedarf Stellvertreter gewählt. Von den zwölf Arbeitgebern werden sechs durch
die Arbeitgebermitglieder in den Ausschüssen der Jnvaliden-Versicherungsanstalten
und in den entsprechenden Vertretungen der Sonderanstalten, und die andern sechs
durch die Vorstände der Verufsgenossenschaften und die Ausführungsbehörden der
Unfallversicherung gewählt. Die zwölf Versicherten werden von den Versichertenbei-
sitzern bei den Oberversicherungsämtern gewählt. Für sämtliche Wahlen der Inter-
essenten bestimmt das Gesetz in angemessener Weise die Zahl der auf die einzelnen
Zweige der Unfallversicherung — Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft, See — ent-
fallenden Vertreter.

Wie die Oberversicherungsämter Spruchkammern und Beschlußkammern bilden,
so bildet das Reichsversicherungsamt Spruchsenate und Beschlußsenate.
Der Spruchsenat besteht aus einem Vorsitzenden (Präsident, Direktor oder
Senatspräsident), einem vom Bundesrate gewählten nichtständigen, einem ständigen
Mitglied, zwei richterlichen Beamten, einem Arbeitgeber und einem Versicherten.
An Stelle des vom Bundesrate gewählten Mitglieds kann ein ständiges Mitglied
treten. Der Veschlußsenat besteht aus einem Vorsitzenden, (wie beim Spruch-
senat), einem vom Bundesrate gewählten nichtständigen, einem ständigen Mitglied,
einem Arbeitgeber und einem Versicherten (also ohne richterliche Beisitzer). Auch
hier kann an Stelle des vom Bundesrat gewählten Mitglieds ein anderes Mitglied
treten. Außerdem können zu den Entscheidungen des Beschlußsenats die mit der
Bearbeitung der Sache betrauten Mitglieder nach näherer Bestimmung der Kaiser-
lichen Verordnung über das Verfahren zugezogen werden.

Die bisher bestehenden Senate für Invalidenversicherung — in der Zusammen-
setzung von fünf Mitgliedern — ebenso der sog. Verstärkte Senat fallen weg. Das
gleiche gilt von den sog. kleinen Senaten (3 Mitglieder), durch welche verspätete und
unzulässige Rekurse erledigt werden.

An die Stelle des Erweiterten Senats des Reichsversicherungsamts tritt der
Große Senat, der die Aufgabe hat, die Einheitlichkeit der Rechtsprechung iw
Reiche, auch gegenüber den Landesversicherungsämtern, aufrecht zu erhalten. Er
besteht aus elf Mitgliedern: Präsident, zwei vom Bundesrat gewählten Mitgliedern,
        <pb n="463" />
        ﻿8. Die Versicherungspflicht nach dem Versicherungsgesetze für Angestellte. 433

zwei ständigen Mitgliedern, zwei richterlichen Beisitzern, zwei Arbeitgebern und zwei
Versicherten. Dazu treten für den Fall, daß ein Spruchsenat eines Landesversiche-
rungsamts von einer amtlich veröffentlichten Entscheidung des Reichsversicherungsamts
in einer grundsätzlichen Rechtsfrage abweichen will, noch zwei Mitglieder von
Landesversicherungsämtern hinzu.

Für die rechnerischen und versicherungstechnischen Arbeiten besteht bei dem
Reichsversicherungsamt eine Rechnungsstelle.

Die Kosten des Reichsversicherungsamts einschl. der Kosten des Verfahrens
trägt, wie bisher, das Reich.

An Stelle des Reichsversicherungsamts können die Bundesstaaten Landes-
Versicherungsämter einrichten. Jedoch ist diese Befugnis durch die Reichs-
versicherungsordnung erheblich eingeschränkt. Neue Landesversicherungsämter
dürfen nicht mehr errichtet werden, — es bestehen gegenwärtig deren acht — und
von diesen dürfen nur diejenigen bestehen bleiben, zu deren Bereiche mindestens
vier Oberversicherungsämter gehören. Die Kosten des Landesversicherungsamts
trägt der Bundesstaat.

8.	Die Versicherungspflicht nach dem Versicherungsgesetze
für Angestellte vom 20. Dezember 1911.

Vom Direktorium der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte.

sDas Direktorium der Reichsversicherungsanstalt für Ange-
stellt ef Merkblatt über die Versicherungspflicht für Angestellte nach dem Versicherungs-
gesetze für Angestellte vom 20. Dezember 1911. In: Deutscher Reichsanzeiger und Königlich
Preußischer Staatsanzeiger. Berlin, den 29. August 1911. Nr. 206- 1- Beilage. sS- l.j

Vorbemerkung. Das Versicherungsgesetz für Angestellte vom 20. Dezember 1911 zer-
fällt in die folgenden 9 Abschnitte: 1. Umfang der Versicherung (§ 1—§ 19), 2. Gegenstand
der Versicherung (§ 20—§ 95), Z. Träger der Versicherung (8 96—8 165), 4. Schiedsgerichte
und Oberschiedsgericht (8 156—8 169), 5. Deckung der Leistungen (8 170—8 228), 6. Verfahren
(8 229—§ 312), 7- Auszahlung der Leistungen (8 313—8 319), 8. Sonstige Vorschriften
(8 320—8 363), 9- Schluß- und Übergangsbestimmungen (8 364—§ 399). Von den wichtigeren
Gegenständen, die das Gesetz regelt, seien hervorgehoben: Versicherungspflicht (8 1 ff-), frei-
willige Versicherung (% 15, 8 394), Gehaltsklassen (8 16 ff.), Ruhegeld (8 25 ff.), Hinterbliebenen-
rente (8 28 ff.), Heilverfahren (8 36 ff.), Wartezeit (8 48), Abkürzung der Wartezeit (8 395 ff.),
Erstattung von Beiträgen (8 60 ff.), Reichsversicherungsanstalt für Angestellte (8 86 f.), Höhe
der Beiträge (8 172 ff.), private Pensionseinrichtungen (8 365 ff.), öffentlich-rechtliche Penfions-
kaffen (8 387 ff.), Versicherungsverträge mit Lebensversicherungsunternehmungen (8 390 ff.). —
G. M.

l.	Allgemeines.

1.	Das Versicherungsgesetz sür Angestellte erstreckt sich nur aus Angestellte,

d.	h. solche Personen, welche weder zu der handarbeitenden Bevölkerung noch zu den
Unternehmern gehören. Der Umstand, daß der Angestellte nach der Reichsversiche-
rungsordnung versicherungspflichtig ist, befreit ihn nicht.

2.	Versicherungspflichtig sind alle Angestellten, die im Deutschen Reiche
beschäftigt werden, gleichviel, ob sie männlichen oder weiblichen Ge-
schlechts, verheiratet, verwitwet oder ledig, Inländer oder Aus-
länder sind. Deutsche Schutzgebiete gelten hierbei als Ausland. Eine im Auslande
stattfindende Tätigkeit kann als Teil, Zubehör, Fortsetzung oder Ausstrahlung eines
inländischen Betriebs versicherungspflichtig sein, z. B. die Arbeit auf einer im Aus-
lande belegenen Grenzstation eines inländischen Eisenbahnunternehmens, Herstellung

Mollat, Volkswirtschaftliches Quellenbuch. 4. Aufl.	28
        <pb n="464" />
        ﻿434 Dritter Teil. Industrie. III. Arbeiterschutz und Arbeiterversicherung rc.

von Bauten im Auslande von einem inländischen Betrieb aus mit dazu ausgesandten
Arbeitskräften.

3.	Ein Angestelltenverhältnis liegt nicht vor, wenn mehrere Personen sich
gemeinsam bei demselben Unternehmen beteiligen, ohne daß einer zu dem
anderen oder einem der anderen in einem Abhängigkeitsverhältnisse steht.

4.	Alter. Der Versicherungszwang beginnt mit dem ersten Tage des
17. Lebensjahrs. Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, werden nicht
mehr neu in die Versicherung aufgenommen.

5.	Berufsfähigkeit. Eine Person, deren Arbeitsfähigkeit infolge körper-
licher Gebrechen oder infolge Schwäche ihrer körperlichen und geistigen Kräfte auf
weniger als die Hälfte derjenigen eines körperlich und geistig gesunden Versicherten
von ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten herab-
gesunken ist, gilt als berufsunfähig und ist von der Angestelltenversicherung
ausgeschlossen.

6.	Entgelt. Die Tätigkeit muß gegen Entgelt erfolgen. Sachbezüge gelten
auch als Entgelt. Auch solche Angestellte, die einen Iahresarbeitsverdienst von
weniger als 2000 Jl haben, find versicherungspflichtig, dagegen nicht Angestellte
mit mehr als 5000 Jl Iahresarbeitsverdienst.

II. Unter den vorstehenden Voraussetzungen sind versicherungspflichtig:

1.	Angestellte in leitender Stellung,
d. h. Personen, die nach der Art ihrer Stellung nicht zu ausführender, sondern zu
selbständiger Tätigkeit berufen sind, also z. B. die Betriebsdirektoren in Industrie
und Bergbau, die Leiter kaufmännischer Betriebe, die Verwalter größerer Landgüter.

Diese Personen sind versichert, wenn die Beschäftigung ihren H auptberuf
bildet. Ob eine Beschäftigung im Haupt- oder Nebenberuf ausgeübt wird, befümmt
sich bei mehreren Erwerbstätigkeiten nach dem Verhältnisse der auf sie verwendeten
Arbeitszeit und des dafür gewährten Entgelts. Nur vorübergehend in solchen
Stellungen Beschäftigte sowie solche Angestellte, die ihre Stellung nur nebenamtlich
versehen, sind versicherungsfrei.

2.	Betriebsbeamte, Werkmeister und andere Angestellte in einer ähnlich
gehobenen oder höheren Stellung ohne Rücksicht auf ihre Vorbildung,
Bureauangestellte, soweit sie nicht mit niederen oder lediglich
mechanischen Dienstleistungen beschäftigt werden, — sämtlich, wenn diese
Beschäftigung ihren Hauptberuf bildet.

Hierunter sind im Gegensatze zu den Arbeitern, Gehilfen, Gesellen, Lehrlingen
und Dienstboten alle diejenigen Angestellten in Landwirtschaft, Gewerbe und Handel,
in privaten und öffentlichen Verwaltungen und im Haushalte begriffen, deren
Tätigkeit nicht hauptsächlich auf körperlicher Arbeit beruht. Es fallen also auch
Personen darunter in einer über das Maß der Betriebsbeamten und Werkmeister
hinaus gehobenen Stellung, insbesondere auch Angestellte mit Hochschulbildung.

a)	Betriebsbeamte. Betrieb in diesem Sinne ist ein Inbegriff fort-
dauernder wirtschaftlicher, d. h. auf Erwerb gerichteter Tätigkeiten, gleichviel ob sie
vom Staate oder einer anderen öffentlich-rechtlichen Person oder von Privaten
ausgeübt werden.

Hierher gehören u. a.: die Gutsverwalter, Gutsinspektoren und in ähnlicher
Stellung Beschäftigten, die technisch gebildeten Betriebsbeamten in Industrie, Bergbau,
Baugewerbe, Gärtnerei, Tierzucht, Forstwirtschaft, Jagd, Handel und Verkehr, ein-
schließlich der Gast- und Schankwirtschast, z. B. Prokuristen, Disponenten, Betriebs-
inspektoren, Ingenieure, Chemiker und Techniker in Fabriken, ferner Beamte staat-
        <pb n="465" />
        ﻿8. Die Versicherungspflicht nach dem Versicherungsgesetze für Angestellte. 435

licher und gemeindlicher Unternehmen, wie Fabriken, Berg, und Hüttenwerke, einer
städtischen Brauerei oder Gasanstalt, einer städtischen Sparkasse, bei Gemeinde-
forsten usw.

b)	Die Werkmeister bilden eine Mittelstufe zwischen dem Betriebsbeamten
und dem Gewerbegehilfen (Vorarbeiter, Arbeiter), in der die betriebsleitende und
die auf körperlicher Mitwirkung beruhende Tätigkeit ungefähr von gleicher Bedeutung
sind. Hierher gehören, neben den eigentlichen „Werkmeistern", Obersteiger und
Steiger, die mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten Monteure größerer
Bauunternehmungen, Zuschneider in besonderen Fällen.

c)	Andere Singe ft eilte. Versichert ist das wissenschaftlich, technisch oder
kaufmännisch gebildete Verwaltungs- und Aufsichtspersonal in öffentlichen und
privaten Verwaltungen und Geschäftsbetrieben jeder Art sowie im Haushalt, soweit
nicht der Begriff des Betriebsbeamten zutrifft. Hierher gehören z. B. Chemiker
und Techniker in Fabriken, Mustermaler, Zeichner in Konstruktionsbureaus von
Fabriken oder in Architektenbureaus, Lokomotivführer, u. U. Oberkellner, Küchen-
chefs, ferner Fleischbeschauer und Trichinenschauer, die in Schlachthäusern angestellt
oder als Einzelbeamte tätig sind, Erheber, Eichmeister, Bezirksbauschätzer, Feuer,
schauer und Bezirksbaukontrolleure in Baden, Stadtmissionare, Postagenten und
ihre Vertreter, Küster, wenn sie nicht lediglich niedere Dienste verrichten, Verwalter
bei gemeinnützigen Stiftungen, Hausväter von Wohltätigkeitsanstalten oder Rettungs-
häusern, soweit sie nicht als Erzieher anzusehen sind, ferner Privatsekretäre, Kinder-
fräulein, Gesellschafterinnen, Hausdamen, Repräsentantinnen, Justitiare, das Ver-
waltungspersonal an Bibliotheken, wissenschaftlichen Instituten, wissenschaftlichen und
Kunstsammlungen, im Theater-, Musik- und Schaustellungswesen, das Verwaltungs-
und Wartepersonal an Krankenanstalten, Redakteure und Schriftsteller, soweit zur
Presse gehörig, die Berichterstatter der Presse und die sonstigen Journalisten; da-
gegen nicht Berichterstatter, die lediglich Nachrichten für Anzeige- und dgl. Blätter
sammeln, ohne daß dabei selbständige geistige Leistungen in Frage kämen.

ä) Bureauangestellte. Versichert sind u. a.: Expedienten, Regi-
stratoren, Kalkulatoren, Kassenbeamte, Gemeindeschreiber, Gemeinderechner, Kirchen-
rechner, Personen, die in Rechtsanwaltsbureaus Schriftsätze anfertigen oder Kosten-
rechnungen aufstellen, Rechnungsführer und Buchhalter der Gutsverwaltungen,
Stenographen.

Nicht versichert sind die lediglich mit körperlichen Arbeiten, z. B. mit
dem Reinigen der Zimmer und mit Botendiensten beschäftigten Personen, ferner
solche, die bloß abschreiben, gleichviel ob mit der Hand oder mit der Maschine.

s) Die unter a—d fallenden in Betrieben oder im Dienste des Reichs, eines
Bundesstaats, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde oder eines Trägers der
reichsgesetzlichen Arbeiter- oder Angestelltenversicherung Beschäftigten sind aber
versicherungsfrei, wenn ihnen Anwartschaft auf Ruhegeld und Hinter-
bliebenenrente in der vorgeschriebenen Höhe gewährleistet ist. Das gleiche gilt für
diejenigen Angestellten, auf die § 10 des Gesetzes anzuwenden ist.

3.	Handlungsgehilfen und Gehilfen in Apotheken.

Versichert ist als Handlungsgehilfe, wer in einem Handelsgewerbe zur
Leistung kaufmännischer Dienste angestellt ist, also z. B. Verkäufer, Kassierer,
Reisende, Korrespondenten, Buchhalter; nicht versichert sind die in gesinde-
ähnlicher Stellung beschäftigten Hilfspersonen, wie Hausdiener, Ausläufer, Wächter,
sowie die bei den gewerblich-technischen Aufgaben des Betriebes mitwirkenden
Arbeitskräfte, wie Gesellen, Fabrikarbeiter, Packer, Rollkutscher, Koch oder Kellner
eines Gastwirtes, Zuschneider.

28*
        <pb n="466" />
        ﻿436 Dritter Teil. Industrie. III. Arbeiterschutz und Arbeiterversicherung rc.

4.	Bühnen - und Orchestermitglieder.

Schauspieler, Artisten und Musiker sind versichert, wenn sie einem
Dirigenten oder sonstigen Unternehmer untergeordnet sind, dagegen nicht ver-
sichert, wenn sie selbständige Unternehmer, insbesondere Mitunternehmer sind.
Schauspieler, Artisten oder Musiker, die nicht Bühnen- oder Orchestermitglieder sind,
können Angestellte des Inhabers eines Lokals sein. In diesem Falle sind sie als
„andere Angestellte" versicherungspflichtig.

5.	Lehrer und Erzieher.

Versichert sind Lehrer und Erzieher in abhängiger Stellung, wie angestellte
Lehrer an öffentlichen oder privaten Schulen oder Anstalten oder Hauslehrer, in-
sofern ihre Tätigkeit sich auf die geistige Entwicklung auf dem Gebiete der höheren
und elementaren Wissenschaften und der schönen Künste sowie auf die Bildung des
Charakters und Gemüts richtet. Hierhin gehört auch die Unterweisung in körper-
lichen Übungen und Fertigkeiten, soweit sie dem Erziehungszwecke dient.

Zur Lehrtätigkeit gehört nicht der vom Erziehungszwecke losgelöste
und überwiegend nach gewerblichen Gesichtspunkten betriebene Unterricht in körper-
lichen und mechanischen Fertigkeiten, wie er in Reit- und Schwimmanstalten,
Fahrradinstituten, von Fecht- und Tanzlehrern oder Schneiderinnen erteilt wird.
Personen, welche solchen Unterricht in abhängiger Stellung erteilen, sind Gewerbe-
gehilfen. In besonderen Fällen können sie „andere Angestellte" sein.

Lehrer und Erzieher gelten auch dann als versicherungspflichtig,
wenn sie nicht in einer Schulanstalt unterrichten oder Hauslehrer sind, sondern aus
dem Stundengeben bei wechselnden Auftraggebern ein Gewerbe machen, indem sie
in die Häuser gehen oder in der eigenen Wohnung den Unterricht erteilen.

sNicht versicherungspflichtig sindj Lehrer und Erzieher, die In-
haber einer Lehranstalt sind. Zu beachten sind auch §8 9, 10 des Gesetzes.

6.	Schiffsbesatzung.

Versichert sind aus der Schiffsbesatzung deutscher Seefahrzeuge und aus
der Besatzung von Fahrzeugen der Binnenschiffahrt: Kapitäne, Offiziere des Decks-
und Maschinendienstes, Verwalter und Verwaltungsassistenten sowie die in einer
ähnlich gehobenen oder höheren Stellung befindlichen Angestellten ohne Rücksicht
auf ihre Vorbildung, sämtlich, wenn diese Beschäftigung ihren Hauptberuf bildet.

Als deutsches Seefahrzeug gilt jedes Fahrzeug, das unter deutscher Flagge
fährt und ausschließlich oder vorwiegend zur Seefahrt benutzt wird.
        <pb n="467" />
        ﻿Vierter Teil.

Weltwirtschaft und Handelspolitik.

I.	Weltwirtschaft.

1.	Das Wesen der Weltwirtschaft.

Von Paul Arndt.

Arndt, Deutschlands Stellung in der Weltwirtschaft. 2. Ausl. Leipzig, B. G. Teubner,
1913. S- 1—3.

Die Weltwirtschaft ist eins der größten Wunderwerke menschlichen Scharfsinns,
menschlicher Geschicklichkeit und menschlicher Kühnheit, ein überaus kunstvolles, fein
gegliedertes und in seiner riesenhaften Größe kaum übersehbares Gebilde. In der
Weltwirtschaft vereinigen sich Millionen und Millionen Menschen zu gemeinsamer
Arbeit, Millionen verschiedener Abstammung, verschiedenen Glaubens, verschiedener
Kultur. Es ist ein gewaltiges Schaffen teils füreinander, teils gegeneinander, an-
scheinend planlos, in Wirklichkeit sehr wohl ausgedacht, auf den Erfahrungen von
Jahrhunderten begründet.

Schon vor hundert Jahren haben die Wunder des damals noch so bescheidenen
Weltverkehrs den Dichter gefesselt:

„Fern auf der Reede ruft der Pilot, es warten die Flotten,

Die in der Fremdlinge Land tragen den heimischen Fleiß:

Andre ziehn frohlockend dort ein mit den Gaben der Ferne,

Hoch von dem ragenden Mast wehet der festliche Kranz.

Siehe, da wimmeln die Märkte, der Kran von fröhlichem Leben,

Seltsamer Sprachen Gewirr braust in das wundernde Ohr.

Auf den Stapel schüttet die Ernten der Erde der Kaufmann,

Was dem glühenden Strahl Afrikas Boden gebiert.

Was Arabien kocht, was die äußerste Thule bereitet,

Hoch mit erfreuendem Gut füllt Amalthea das Horn."

Unzählbar und äußerst kunstvoll verschlungen sind die wirtschaftlichen Fäden,
Welche die ganze Erde überziehen. Der ungeschulte Geist, der nur einen kleinen Tell
des Netzwerkes wahrnehmen kann, der nicht sieht, wo es angefertigt und wie es in
Bewegung gesetzt wird, fühlt sich ihm gegenüber oft fassungslos und bedrückt. Ge-
heimnisvoll und launenhaft erscheint ihm die Macht, die das riesenhafte volks- und
weltwirtschaftliche Getriebe regelt, die oft unerwartet fegen- oder unheilbringend in das
wirtschaftliche Leben des einzelnen Menschen und der Völker eingreift.
        <pb n="468" />
        ﻿438 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. I. Weltwirtschaft.

Man hat dieser Macht einen eigenen Namen gegeben: Konjunktur. Die Kon-
junktur ist der Inbegriff aller volks- und weltwirtschaftlichen Beziehungen. Das
Wort ist ein zusammenfassender Ausdruck für das unendlich vielgestaltige, freundliche
oder feindliche, harmonische oder disharmonische Auseinanderwirken der zahllosen wirt-
schaftlichen Einzelkräfte.

Die volkswirtschaftliche Wissenschaft hat die Aufgabe, das Zusammenwirken
dieser Kräfte darzustellen und zu erklären. Hierzu bedarf es vor allem einer Schär-
fung des Blickes zur Erkenntnis der unendlichen Fülle von Beziehungen, die den
einzelnen Wirtschaftsbetrieb, auch den kleinsten und bescheidensten, in der modernen
Welt mit Millionen anderer Wirtschaftsbetriebe verbinden.

Jeder Gewerbetreibende sieht leicht ein, daß sein Betrieb abhängig ist von den
Lieferanten der Rohmaterialien, von den Fabrikanten der Werkzeuge und Maschinen,
von der Lage des Geldmarktes, von den Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkte, von
der Kaufkraft der Konsumenten, von der auswärtigen Handelspolitik, von der Steuer-
politik des Staates und der Gemeinden usw. Aber die wenigsten können sich vor-
stellen, wie unendlich weit die Abhängigkeit tatsächlich reicht. Und doch genügt eine
einfache Überlegung zur Erkenntnis, daß bereits bei der Ermöglichung des Konsums
der gewöhnlichsten Gegenstände Millionen von Menschen mitwirken. Wie viele
Menschen haben zusammengewirkt, um mir den Rock, den ich trage, zu verschaffen?
Das Rohmaterial, die Wolle, stammt aus Südafrika oder Australien; für mich hat
dort der Schafzüchter gearbeitet, aber nicht er allein, sondern in Verbindung mit
anderen Menschen, die ihn mit Lebensmitteln aller Art, sowie mit Werkzeugen ver-
sahen. Für mich hat der Ozeandampfer die Wolle nach Europa gebracht. Welche
unübersehbaren Scharen von Menschen haben Arbeit geleistet, um diese Fahrt über
das Meer zu ermöglichen, die Hersteller des Dampfers, die Lieferanten der Roh- und
Hilfsstoffe, der Werkzeuge und Ausrüstungsgegenstände, die Seeleute, die Reeder,
die Männer der Wissenschaft! Weitere ebenso unzählbare Scharen geben dann der
Wolle Gelegenheit, ihren Weg auf Eisenbahnen und Landstraßen aus den Lager-
häusern durch Spinnerei, Weberei und Färberei zum Schneider zu nehmen, der mir
endlich, auf die Arbeit der Lieferanten von Lebensmitteln, Hilfsstoffen und Werk-
zeugen gestützt, den fertigen Rock liefert. Mitgewirkt hat bei der Herstellung des
Rockes auch der Staat mit seinen mannigfachen Einrichtungen, Polizei, Gericht,
Schule, Heer usw., indem er für die zur Produktion notwendige Sicherheit und
Schulung sorgte. Wohin wir den Blick auch wenden mögen, überall begegnen wir
demselben wundervollen Zusammenarbeiten von Millionen, die sich doch untereinander
nur zum geringsten Teile kennen. Die nationale und internationale Arbeitsteilung
ist die Grundlage des Weltverkehrs und der Weltwirtschaft.

Nicht immer war das wirtschaftliche Leben so überaus verwickelt. Es hat
Zeiten gegeben, in denen es sehr einfach verlief. Da wurde z. B. der Rock, bei
dessen Herstellung jetzt jene unzählbaren Menschenmengen mitwirken, vollständig im
eigenen Wirtschaftsbetriebe hergestellt. Man züchtete die Schafe selbst, entnahm ihnen
die Wolle, spann, webte, färbte, schnitt und nähte, alles im eigenen Wirtschafts-
bötriebe. Später nahm man, teilweise schon sehr früh, wenigstens zur Erlangung
der notwendigsten Werkzeuge, die Mitwirkung Außenstehender in Anspruch. Die
Arbeitsteilung, deren großer Nutzen bald offenbar wurde, wurde darauf allmählich
in steigendem Maße ausgebildet. Immer mehr besondere Gewerbe kamen auf.
Immer größer wurde der Kreis der Personen, die bei der Herstellung von Gebrauchs-
gegenständen zusammenwirkten. Entsprechend dieser Verschiedenartigkeit des Wirt-
schaftslebens zu verschiedenen Zeiten unterscheidet die Wissenschaft eine Reihe von
„Wirtschaftsstufen". Die Benennung ist nicht immer einheitlich; die Namen er-
klären sich in diesem Zusammenhange selbst. Man unterscheidet die Stufen der „ge-
        <pb n="469" />
        ﻿2. Weltwirtschaft und soziale Not.

439

schlossenen Hauswirtschaft", der „Dorfwirtschaft", der „Stadtwirtschast", der „Terri-
torialwirtschaft", der „Volkswirtschaft" und der „Weltwirtschaft".*)

Die Stufe der Weltwirtschaft ist die letzte in dieser Entwicklungsreihe.
Nur die moderne Kulturwelt hat die höchste Stufe erreicht. Andere Gruppen der
Menschheit sind auf niederen Wirtschaftsstufen stehen geblieben. Es wird zwar kaum
eine Völkerschaft geben, die vom Weltverkehr ganz unberührt geblieben wäre; aber
in vielen Gegenden der Erde tragen doch die wirtschaftlichen Verhältnisse noch so
vorwiegend die Merkmale haus-, darf-, ftadt- oder volkswirtschaftlicher Organisation,
daß bei ihnen die weltwirtschaftliche Betrachtungsweise nicht am Platze wäre. Um-
gekehrt ist es in den modernen Industrie- und Handelsstaaten. Enthalten sie auch
noch zahlreiche zum Teil erhebliche Reste aus früheren Wirtschaftsstufen, besteht auch
in ihnen noch eine Fülle lokaler und nationaler Eigentümlichkeiten, wird auch in
ihnen der größte Teil ihrer Produkte noch selbst konsumiert und der größte Teil
der Konsunmrtikel noch selbst hergestellt, so sind sie doch schon so eng in die Welt-
wirtschaft verflochten, daß alle ihre wirtschaftlichen Verhältnisse nur vom weltwirt-
schaftlichen Standpunkte verstanden und beurteilt werden können.

2.	Weltwirtschaft und soziale Not.

Von Lujo Brentano.

Brentano, Über die Ursachen der heutigen sozialen Not. Vortrag. Leipzig,
Duncker &amp; Humblot, 1889. S. 14—17.

Das mittelalterliche Handwerk produzierte in erster Linie für den lokalen Markt.
Dieser war nach der Natur der damaligen Verkehrs- und Rechtsverhältnisse geschützt
und leicht zu übersehen. Da, wo das Gewerbe am blühendsten war, produzierte das
Handwerk allerdings auch für den Absatz nach außen, und gerade dieser war die
Grundlage seiner Blüte. Dieser Absatz beruhte wesentlich auf Privilegien, welche
den Bürgern der betreffenden Städte von fremden Fürsten erteilt waren. Namentlich
die englischen Könige hatten den deutschen Kaufleuten solche Privilegien erteilt. Auch
hier also ein gesicherter Absatzmarkt, der bei der geringen gewerblichen Fertigkeit der
Einheimischen nicht einmal von deren Konkurrenz etwas zu besorgen hatte.

Was war die Folge? Der mittelalterliche Kaufmann konnte Monopolpreise
für seine Ware fordern. War diese gut, so konnte er Preise erzielen, welche seine
Beschaffungskosten weit überstiegen. Damit konnte er auch dem Handwerksmeister
hohe Preise gewähren, und dieser konnte demnach alle Verteuerungen der Produktion,
wie sie die zünftige Art des Gewerbbetriebs mit sich brachte, ruhig ertragen.

Ganz anders, als der moderne Staat aufkam und zur Verwirklichung seiner
Zwecke das sog. Merkantilsystem zur Durchführung brachte.

Erstes Streben war nun, den gesamten heimischen Bedarf im Inland zu er-
zeugen. Daher wurden alle den fremden Händlern erteilten Privilegien widerrufen.
Das zweite Streben ging dahin, möglichst viel Produkte selbst an das Ausland ab-
zusetzen. Daher statt des bisherigen durch Herkommen und Privilegien geregelten
Verkaufs auf geschützten Märkten der Beginn einer erbitterten Konkurrenz auf dem
Weltmarkt. Um aus diesem Wettkampf als Sieger hervorzugehen, war unerläßlich
das Streben nach möglichst billigen Produktionskosten und nach Massenproduktion,
ferner unerläßlich die Minderung des Risikos infolge von Krisen, wie sie die Ver-

*) s. oben Bücher S. 38—40. — G. M.
        <pb n="470" />
        ﻿440 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik I. Weltwirtschaft.

flechtung in den unübersichtlichen und Kriegsstörungen ausgesetzten Weltmarkt nun-
mehr zur Folge hatte.

Diese Bedingungen waren mit der Aufrechthaltung der alten gewerblichen
Ordnung nicht zu vereinen.

Da war vor allem das Bedürfnis nach billiger Arbeit, — daher nun die
Massenbeschäftigung von Lehrlingen und die Beschäftigung von Frauen, alles Dinge,
welche die alte gewerbliche Ordnung verboten hatte. Je größer ferner die im Ge-
werbe steckenden Kapitalien, desto größer das Bedürfnis, durch Arbeitsentlassungen
das Risiko auf andere Schultern abzuwälzen, — daher Wegfall der langen Ver-
dingungstermine, ja sogar Mißbräuche der schlimmsten Art.

Die Folge ist: Die alte gewerbliche Ordnung wird gesprengt, und zwar durch
Angehörige der Zünfte selbst, durch die großen Arbeitgeber, welche an Orten, an
denen die alte Gewerbeordnung nicht gilt, neue Betriebe ins Leben rufen.

Dies der Ursprung der Manufaktur in England, am Anfang des 16., vielleicht
schon am Ausgang des 15. Jahrhunderts, und ihrer erstaunlich raschen Ausbreitung;
dies auch der Ursprung der Hausmanufaktur in den vereinzelten Fällen, in denen sie
schon im 16. Jahrhundert in Deutschland sich findet.

Daher ferner bei weiterer Steigerung der Konkurrenz das fieberhafte Streben
derjenigen, welche der Industrie nahestehen, durch Erfindungen die Produktionskosten
zu mindern, also daher der Ursprung aller jener Erfindungen der Hargreaves,
Arkwright und Cartwright.

Die Ursache der Umgestaltung ist also eine rein wirtschaftliche. Die technische
Umgestaltung und die Änderung des Gewerberechts find erst Folgen der früheren
wirtschaftlichen Änderung und nicht umgekehrt; und zwar liegt diese wirtschaftliche
Ursache auf dem Gebiete der Handelspolitik, in der Entstehung einer Weltwirtschaft
und dem Eintritt der einzelnen Industriezweige in den Wettstreit um den Vorrang
auf dem Markt dieser Weltwirtschaft. Wenn einmal die Entstehungsgeschichte des
Weltmarktes geschrieben werden wird, wird sie darzulegen haben, wie in jedem ein-
zelnen Industriezweige die erörterten Veränderungen in der gewerblichen Ordnung
eintraten in dem Maße, in dem er in den Weltverkehr verflochten wurde.

Dieselbe Änderung in den Absatzverhältnissen aber, welche in England die Ent-
stehung der Manufaktur hervorrief, führte in Deutschland in der Mehrzahl von Fällen
zur wachsenden Sperrung, bis zur völligen Schließung der Zünfte und zur weiteren
Ausbildung des kapitalistischen Charakters des Handwerks. Der Verlust der Handels-
privilegien im Ausland nahm dem deutschen Gewerbe einen Teil seines Absatzes nach
außen, den anderen nahm ihm die Veränderung im Gang des Welthandels infolge
der Entdeckung Amerikas und des ostindischen Seewegs. Dabei fehlte in Deutschland
eine nationale Zentralgewalt, welche für anderweitigen Ersatz zu sorgen imstande
war, und statt dieses noch der Verfall infolge der inneren Kriege. Da suchten die
beati possidentes der zurückgehenden Städte durch die obenerwähnten Zunftmaß-
regeln sich wenigstens den lokalen Markt zu erhalten. Also da, wo die Entwicklung
der englischen entgegengesetzt war, erklärt sich dies aufs einfachste aus den entgegen-
gesetzten Absatzverhältnissen.

Wozu aber diese Korrektur weitverbreiteter Anschauungen? Etwa aus anti-
quarischer Rechthaberei? Eine solche wäre hier übel angebracht. Vielmehr ist die
Verflechtung der Industrie in den Weltmarkt, die wir als die erste Ursache der
heutigen sozialen Not erkannt haben, nicht nur die erste, sondern auch die letzte Ur-
sache derselben. Nicht nur, daß mit Notwendigkeit mit ihr das rastlose Streben nach
Minderung der Produktionskosten begann, nicht nur, daß damit die Absatzstockungen
anfingen mit ihrem Gefolge von Kapitalzerstörung und Arbeitslosigkeit, nicht nur,
daß mit ihr der Zusammenbruch der alten gewerblichen Ordnung ganz unvermeidlich
        <pb n="471" />
        ﻿3. Weltwirtschaft und Nationalerziehung.

441

wurde: Die Verflechtung der Industrie in den Weltmarkt ist noch heute das Haupt-
hindernis. welches einer energischen Besserung der Arbeiterverhältnisse im Wege steht,
und die Ursache des schwierigsten Problems in der sozialen Frage, nämlich der Auf-
gabe, die Produktion der verschiedenen Länder in Übereinstimmung zu bringen mit
dem schwankenden Bedarse des Marktes.

3.	Weltwirtschaft und Nationalerziehung.

Von Alexander Wernicke.

W e r n i ck e , Weltwirtschaft und Nationalerziehung. Vortrag. Sonderabdruck aus den
Neuen Jahrbüchern für Pädagogik. Leipzig, B. G. Teubner, 1900. S. 14—18.

Die Gegenwart stellt unserem Volke vor allem eine Aufgabe: die Stellung auf
dem Weltmärkte, die es in harter Arbeit errungen hat, zu behaupten und weiter zu
befestigen. Eine Nation kann sich ja nicht aus dem Getriebe der Weltwirtschaft lösen,
sie kann nicht, dem Hange zur Beschaulichkeit folgend, beiseite treten vom Schauplatze
der Völker; das kann wohl der einzelne tun im Volke, wenn er selbst die nötigen
Mittel hat, oder wenn andere ihm diese gewähren; aber in der Gegenwart ist kein
Volk imstande, sich allein für sich zu erhalten, und noch nie hat ein Volk dem anderen
freiwillig gegeben, was dieses zu seinem Unterhalte bedarf. Darum muß jede
Nation in den Kampf um den Weltmarkt eintreten, wenn sie sich behaupten will, und
in ihm zu siegen versuchen, denn die Nation, welche in jenem Kampf unterliegt, ver-
mag auch nicht auf die Dauer einzelnen ihrer Glieder die freie Muße zu gewähren,
welche Kunst und Wissenschaft und das Patenkind beider, die Philosophie, für sich
fordern.

Diese Überzeugung zu wecken und lebendig zu erhalten, ist die vornehmste Auf-
gabe der Gegenwart, über die freilich die Vergangenheit nicht vergessen werden darf.

Die Tatsache der Weltwirtschaft zwingt uns zur Nationalerziehung,
d. h. zu einer planmäßigen Einwirkung auf die Glieder unserer Nation, soweit sie
einheitlich zum Staate des neuen Reiches verbunden sind, zu einer Einwirkung, bei
welcher das Wohl der Nation, das äußere und das innere, das gegebene Ziel ist.

Diese Nationalerziehung steht im Gegensatz zu dem kosmopolitischen Humanis-
mus, von dem man einstens geträumt hat; sie steht aber auch im Gegensatze zu jedem
nationalen Chauvinismus, — ihr letztes Ziel ist die Erzeugung eines nationalen
Humanismus, die Spiegelung des Allgemein-Menschlichen in dem Grunde eines
lebensvollen Volkes. Mit größerem Recht als für den einzelnen gilt für ein Volk
das Wort des Aristoteles: „Es ist der Geist, der sich den Körper baut."

Suchen wir die Aufgaben einer solchen Nationalerziehung zu bestimmen, so ist
vor allem zu bemerken, daß die stabilen Verhältnisse der Weltwirtschaft, in denen
vielleicht der Traum einer wirklichen Menschheit zur Erscheinung gelangt, noch in
weiter, weiter Zukunft liegen. Rechnen können wir nur mit dem Kampfe um den
Weltmarkt, der in theoretischer Hinsicht friedlich ist und es im allgemeinen auch in
praxi bleibt, solange ein schlagfertiges Heer und eine mächtige Flotte dem Wirt-
schaftsleben des Landes die nötige Stütze geben.

Die erste Forderung der Nationalerziehung ist also, überall im Volke Klarheit
darüber zu verbreiten, daß eine möglichst starke Stellung auf dem Weltmärkte eine
unbedingte Notwendigkeit ist, ferner das Wollen und Empfinden in den Dienst dieser
Einsicht zu stellen und auch demgemäß zu handeln. Dazu gehört im einzelnen:

1. die Verbreitung wirtschaftlicher Einsicht, einschl. der Förderung und Aus-
dehnung der Fortbildungsschulen und Berufsschulen;
        <pb n="472" />
        ﻿442 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. I. Weltwirtschaft.

2.	tatkräftige Förderung der nationalen wirtschaftlichen Unternehmungen,
einschl. der Kolonialbestrebungen;

3.	Erhaltung und Ausgestaltung von Heer und Flotte, welche ebenso wie der
Handel in unserem Zeitalter als wirtschaftlich produktiv aufzufassen sind;

4.	Anpassung der Verwaltung und Rechtsbildung an die wirtschaftlichen Ver-
hältnisse der Gegenwart;

5.	Herstellung eines Gleichgewichts zwischen den vielgestaltigen Anforderungen
unserer Zeit und der körperlichen Leistungsfähigkeit der Individuen durch Förderung
und Ausbreitung der Bestrebungen für Leibesübungen, vielleicht auch der Handarbeit
(Hygiene).

Die zweite Forderung der Nationalerziehung besteht darin, dafür zu sorgen, daß
die alten Aufgaben der Nation nicht über den neuen vernachlässigt werden, daß diese
ihrer Geschichte getreu bleibt.

Als dritte und letzte Forderung der Nationalerziehung möchte ich den Nachweis
bezeichnen, daß die alten und die neuen Aufgaben der Nation miteinander verträglich
find, woraus natürlich auch die Notwendigkeit folgt, dieser Einsicht gemäß zu handeln.
Dabei wird man — um eine auf dem Gebiete des Wirtschaftslebens viel besprochene
Frage zu berühren — dem Staate von vornherein das Recht zugestehen müssen,
überall da einzugreifen, wo der Gemeinsinn nicht stark genug ist, egoistische Sonder-
bestrebungen zu unterdrücken.

Im einzelnen möchte ich hier noch die Forderung hervorheben, daß die Träger
der alten und der neuen Aufgaben sich immer mehr gegenseitig verstehen und achten
lernen, mehr, als dies im allgemeinen zurzeit der Fall ist. Die Überschätzung des
eigenen und die Unterschätzung des fremden Berufes ist heute noch weit verbreitet.
Dazu kommt ferner die Forderung, daß sich innerhalb desselben Berufes die ver-
schiedenen Verzweigungen und die verschiedenen Stufen wirklich in ihrer gegenseitigen
Bedeutung anerkennen.

Was hier noch zu tun ist, zeigt sich am besten, wenn man die tatsächlichen Be-
ziehungen der Vertreter des Wirtschaftslebens und der Vertreter der sog. gelehrten
Berufe betrachtet, die ja gewissermaßen die beiden Enden in der Kette unserer Berufs-
stände bilden. Wie fremd stehen jene oft den Aufgaben und Leistungen der reinen
Wissenschaft und Kunst gegenüber, — anderseits ist weder bei der Eröffnung des
Nordostseekanals noch bei der Übergabe der Brücke bei Müngsten der Ingenieure,
welche diese Riesenwerke geschaffen haben, mit einem Worte gedacht worden.

Der Aufwand von Verstand und Willen im wirtschaftlichen Leben ist mindestens
ebensogroß wie in der reinen Wissenschaft, man denke z. B. bloß an die Kette von
Überlegungen, die ein Großkaufmann nötig hat, um etwa nur den wahrscheinlichen
Preis des nordamerikanischen Weizens in Deutschland für eine bestimmte Zeit fest-
zustellen, und an die Handlungen, welche dieser Überlegung folgen müssen. Schon
Goethe sagt uns: „Ich wüßte nicht, wessen Geist ausgebreiteter wäre, ausgebreiteter
fein müßte als der Geist eines echten Handelsmannes" ff. oben S. 52s. Und
wie find seitdem die Anforderungen gewachsen! Freilich kommt es ja nicht bloß
auf eine reiche Entfaltung des Verstandes und auf eine mächtige Äußerung des
Willens an, es handelt sich auch darum, Bleibendes zu schaffen. Nun, aus dem
Wirtschaftsleben heraus ist ja gerade die Wissenschaft erwachsen, welche wir als
Wirtschaftslehre bezeichnen, und ich stehe nicht an zu behaupten, daß sie an ihre
Jünger in jeder Beziehung die höchsten wissenschaftlichen Anforderungen stellt, die
überhaupt denkbar sind. Aber das Gemüt! Und der Idealismus! Was heißt
Idealismus? Ideal ist nur eines in der Welt, nämlich die selstlose
Arbeit im Dienste einer Idee. Finden wir mehr Idealismus bei den
Spezialisten der Wissenschaft oder bei den Vertretern des Wirtschaftslebens? Ich
        <pb n="473" />
        ﻿3. Weltwirtschaft und Nationalerziehung.

443

glaube, die Wage steht ein! Zieht man auf der Seite der reinen Wissenschaft alle
Arbeit ab, die nicht lediglich um der Sache selbst willen geschieht, d. h. alles
Strebertum und alle Eitelkeit usw., so ist vieles zu streichen, es bleibt aber glücklicher-
weise auch recht vieles übrig. Genau so steht es aber auch auf der anderen Seite.
Daß der Ingenieur z. B. gelegentlich eine Riesenarbeit unternimmt, nicht um Geld zu
verdienen, sondern weil ihn das Problem an sich lockt und nicht mehr freigibt, bis er
ihm genug getan hat, wird oft nicht beachtet. Oder etwas anderes! Unter den
Wissenschaften, welche bei der Entwickelung unseres kaufmännischen Unterrichts-
wesens neu zu schaffen sind, befindet sich auch die Handelsbetriebslehre,
mit deren Schöpfung augenblicklich Theoretiker und Praktiker des Deutschen Ver-
bandes für das kaufmännische Unterrichtswesen in gemeinsamer Arbeit beschäftigt
sind. Schon die Definition dieser Wissenschaft, welche Böhmert in Dresden, der
unermüdliche und selbstlose Vorkämpfer des Volkswohles, gegeben hat, ist bezeichnend:
„Sie ist der Inbegriff von Lehren und Regeln, welche für den guten und zweck-
mäßigen Betrieb von Handelsgeschäften maßgebend sind; sie hat die Grundsätze
der Wirtschaftslehre auf den kaufmännischen Betrieb anzuwenden und die Mittel und
Wege zu erörtern, um dem Kaufmann und Großindustriellen zu einem redlichen
Privatgewinn oder Einkommen zu verhelfen, ohne die Interessen des Gemeinwohles
zu schädigen." Dazu mag noch bemerkt werden, daß die Stellung der Handels-
betriebslehre zur Ethik mit ganz besonderer Sorgfalt untersucht und bestimmt wird,
wobei als selbstverständlicher Grundsatz gilt, daß die Ethik für den Kaufmann keine
andere ist als für jeden anderen Menschen ss. oben S. 61 f.s. Darf ich aus meinen
eigenen Erfahrungen noch etwas hinzufügen, so möchte ich betonen, daß ich nirgends
so viel Idealismus gefunden habe, wie in dem Kreise des Deutschen Verbandes für
das kaufmännische Unterrichtswesen, — gerade die gemeinsame Arbeit in diesem
Kreise wird mir persönlich stets eine wertvolle und hoffnungsvolle Erinnerung bleiben.

Und der Kunst gegenüber, natürlich der echten und großen, der höchsten Form
menschlichen Geisteslebens, wie stellt sich da die Teilnahme der verschiedenen Berufe?
Ich glaube, hier gilt noch in weitem Umfange das Wort Goethes: „Wir Deutschen
sind von gestern! Wir haben zwar seit einem Jahrhundert ganz tüchtig kultiviert,
allein es können noch ein paar Jahrhunderte hingehen, ehe bei unseren Landsleuten
so viel Geist und höhere Kultur eindringe und allgemein werde, daß sie gleich den
Griechen der Schönheit huldigen, daß sie sich für ein hübsches Lied begeistern, und daß
man von ihnen wird sagen können, es sei lange her, daß sie Barbaren gewesen."

Sollte aber jemand auf der Seite der Vertreter des Wirtschaftslebens in alledem
eine ungünstigere Bilanz finden, so würde zu bemerken sein, daß da, wo die Be-
rührung mit der Materie am engsten ist, auch die Gefahr, ihrem Einflüsse zu ver-
fallen, am größten ist, und daß man bei der Beurteilung der Menschen stets nicht
bloß zählen, sondern auch wägen soll.

Und dann bedenke man dabei noch eins, im besonderen Hinblick auf unsere
deutschen Verhältnisse! Unsere deutschen Techniker und Kaufleute haben uns in harter
Arbeit die Stellung auf dem Weltmärkte geschaffen, auf die wir so stolz sind. Und
von welcher Grundlage aus! Man vergleiche das Deutschland des Wiener Kongresses
mit dem neuen Reiche! Die Zeit der härtesten Arbeit, die unseren Pionieren keine
Muße zur Selbstbesinnung gelassen hat, ist bereits vorüber, die Arbeit für die
Zukunft kann sich jetzt bereits auf die Vergangenheit stützen. In dieser Zukunft wird
der Grundsatz „Ricliesse oblige“ immer weitere Anwendung finden und im be-
sonderen wird die englische Einrichtung der junior-partners sicher auch in unserer
Wirtschaftswelt mehr und mehr um sich greifen, wonach der Kaufmann und der
Industrielle, der es vorwärts gebracht hat, die tägliche Arbeit seines Betriebes auf
jüngere Schultern legt, um selbst mit seinem reichen Wissen und Können und seinem
        <pb n="474" />
        ﻿444 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. I. Weltwirtschaft.

Vermögen dem Gemeinwohl zu dienen. In dieser Zukunft wird man sich allgemein
daran erinnern, daß dem wirtschaftlichen Aufschwünge Deutschlands die Arbeit der
Kant-Goethe-Schillerschen Periode vorausgehen und daß ihm die politische Einigung
folgen mußte, man wird nicht vergessen, daß hinter jedem einzelnen die ganze Nation
steht mit allen ihren Kräften als Halt und als Schutz, und daß der einzelne dieser
Nation zurückzugeben hat, wie er von ihr empfangen hat.

Je älter die wirtschaftliche Kultur einer Gegend ist, umsomehr ist auch obige
Einsicht entwickelt. Als ein Beispiel für solche gesunde Verhältnisse darf ich wohl
hier auf Bremen hinweisen, auf die alte freie Hansastadt mit ihrem ehrwürdigen
Kaufmannsstande und mit ihrem großen Kreise wissenschaftlich und künstlerisch bedeu-
tender Menschen und ihrem regen Gemeinsinn, für den schon allein das System der
Steuerauflage beweisend ist. Und daß es oft nur eines Mannes bedarf, um schlum-
mernde Kräfte zu richten und zu wecken, das mag uns für Hamburg der eine Name
Lichtwark bezeugen.

Anmerkung. Für den Idealismus, den lernitfe hier feiert, bricht auch M o l l a t
eine Lanze in der folgenden Ansprache über:

Die Bedeutung der Königin Luise für unsere Zeit*).

______Meine Damen und Herren! ^Werdie königliche Frau, bte wir als die Verkörperung

edelster deutscher Weiblichkeit lieben und verehren wie kaum eine andere Fürstin, bei der
heutigen Erinnerungsfeier in einer kurzen Ansprache zu würdigen hat, der findet sich vor
eine schwierige Aufgabe gestellt. Denn einmal kann man in 15 oder 20 Minuten schlechter-
dings kein einigermaßen erschöpfendes Bild ihres zwar kurzen, aber bewegten und reichge-
segneten Lebens geben, geschweige denn außerdem noch die geistigen und sittlichen Strömungen,
die gesellschaftlichen und politischen Zustände in unserem Vaterlande am Ausgange des 18.
und am Anfange des 19. Jahrhunderts schildern, ohne deren Kenntnis ihre charaktervolle
Persönlichkeit, ihre innere Entwickelung, ihre überragende Stellung unter den Zeitgenossen
und ihr Lebenswerk nun einmal nicht verstanden werden können. Dann aber ist, wie be-
greiflich, gerade in den letzten Tagen und Wochen in Zeitungen und Zeitschriften, in be-
sonderen Abhandlungen und Büchern über die Mutter des ersten Deutschen Kaisers aus dem
Hause der Hohenzollern so viel geschrieben worden, daß man sich allen Ernstes fragen muß,
ob man dem Gegenstände noch neue Seiten abzugewinnen und seinen Zuhörern etwas
Selbständiges zu bieten vermag.

Vielleicht wird man unter diesen Umständen seiner Aufgabe noch dadurch am ehesten
gerecht, daß man die Königin Luise selbst zu Worte kommen läßt und im Anschlüsse an
einige ihrer eigenen Aussprüche ihre Bedeutung für unsere Zeit, für das deutschnationale
Leben der Gegenwart, zu beleuchten versucht.

Lassen Sie uns also diesen Weg einschlagen: er wird uns wohl noch am sichersten zum
Ziele führen.

„Das Bedürfnis, in Idealen zu leben, war mir von jeher eigen und ge-
hört zu meiner Natur", so schreibt die treue Tochter im Sommer 1808 aus dem äußersten
Osten der Monarchie, aus Königsberg an den geliebten Vater, den Prinzen Karl von
Mecklenburg-Strelitz.

Sind das etwa nur leicht hingeworfene Worte, wie sie einem jeden einmal in die
Feder fliehen, Kinder einer flüchtigen Stimmung, die so schnell vergehen, wie sie kommen,
und die deshalb auch keine bleibende Spur hinterlassen? Oder sind sie nicht vielmehr der
Ausdruck einer in harten inneren Kämpfen gewonnenen Weltanschauung, das Spiegelbild
einer Seele, die das menschliche Leben in all seinen Höhen und Tiefen kennen gelernt hat,
und die durch ihre eigensten Erfahrungen, ihr Lieben und Leiden in dem Glauben an die
Macht der Ideen nur noch mehr bestärkt und befestigt worden ist?

Ich denke, die Antwort kann uns nicht schwer fallen.

*) Ansprache bei der Königin Luise-Erinnerungsfeier am 19. Juli 1910 in Siegen.
Siegen, im Juli 1910, Druck von C. Buchholz.
        <pb n="475" />
        ﻿3, Weltwirtschaft und Nationalerziehung.

445

Denn wie sah es damals, im Jahre 1808, in Preußen aus? Wir alle wissen, schlimm
genug! Der Staat Friedrichs des Großen, von Napoleon auf das tiefste gedemütigt und zu
Boden geworfen, war ein Spielball in den Händen dieses kriegsgewaltigen, dämonischen
Mannes; der Frieden von Tilsit hatte Friedrich Wilhelm HI. seine schönsten Provinzen uno
S Millionen Untertanen gekostet; kein Hoffnungsstern leuchtete am Himmel unseres Vater-
landes, und selbst manche der Besten verloren den Mut und verzweifelten an der Zukunft
ihres Volkes.

Sollte es da wirklich nur ein bloßer Zufall sein, daß die Königin Luise sichl auch in
dieser „Zeit der schweren Not" freudig zu dem bergeversetzenden Idealismus unseres Schiller
bekennt, der ihr von allen Klassikern innerlich wohl am nächsten stand, und dem sie vor
vielen anderen ein volles reifes Verständnis und eine geradezu begeisterte Verehrung ent-
gegenbrachte? Ach nein! Der an Leib und Seele zerschlagenen Landesmutter wäre schon
damals das Herz gebrochen, wenn es sich nicht mehr hätte aufrichten können an dem uner-
schütterlichen Vertrauen auf den endlichen Sieg der Ideen des Guten, des Wahren und des
Schönen auch auf Erden. „Es kann nur gut werden in der Welt durch die
Guten", meint sie selbst einmal bei einer anderen Gelegenheit, und von der gleichen Über-
zeugung sind auch ihre Worte getragen: „Auf dem Wege des Rechtes leben,
sterben und, wenn essein muß, Brot und Salz essen, das ist unser
fester Vorsatz". Spricht aus diesen schlichten Worten nicht der ganze herbe Stolz der-
selben Gesinnung, die wir auch an einem anderen Großen, dem Denker von Königsberg,
Immanuel Kant, immer wieder von neuem bewundern, dem Verkündiger der imposanten
Lehre vom kategorischen Imperativ der Pflicht, der einmal schreibt: „Wenn die Gerechtigkeit
untergeht, so hat es keinen Wert mehr, daß Menschen auf Erden leben?"

So wollen auch wir in dieser feierlich-ernsten Stunde geloben, die Fahne des Idealismus
jetzt und immerdar hochzuhalten, hochzuhalten gegenüber einem das Haupt frech erhebenden
zügellosen Materialismus, der an die Stelle von Ewigkeitswerten seine eigenen Götter setzen
möchte, der uns Steine statt Brot bietet, der das Herz kalt und leer und arm macht, der
den Geist tötet, der sich an unsere niedrigsten Leidenschaften wendet:

Er betöret die Menge,

Die blöde, die enge,

Die gestern wie heute

Eine sichere Beute

Ist der gleißenden Gaukler,

Der Gedankenschaukler,

Der losesten Schwätzer,

Der bösesten Hetzer.

Wie jedermann weiß, wär' die Herrschaft der Massen,

Des Pöbels auf den Straßen und Gassen,

Der Volksverführer töricht' Gebot
Für unsere ganze Kultur der Tod,

Der Tod für alles geistige Streben,

Für Kunst und Sitte, fürs staatliche Leben.

Gesetz und Freiheit im rechten Verein!

Das soll auch in Zukunft die Losung sein,

Das Ziel im Kampf um die höchsten Güter

Der Menschheit: wir wollen treue Hüter

Und Pfleger der Ideale bleiben

Im Denken und Handeln, im Reden und Schreiben.

Gewiß, im Zeitalter des Dampfes und der Elektrizität, des Großkapitalismus und
der Großindustrie, der Weltwirtschaft und des Weltverkehrs liegt die Gefahr nur zu nahe,
"aß wir über dem Zeitlichen immer mehr das Zeitlose vergessen, daß wir von unseren
ewigen Zielen und Aufgaben immer mehr abgelenkt werden.
        <pb n="476" />
        ﻿446 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. I. .Weltwirtschaft.

Aber, wie heißt es doch bei Goethe?

„Das erste steht uns frei, beim zweiten sind wir Knechte",

und weiter:

„Wär' nicht das Auge sonnenhaft,

Die Sonne könnt' es nie erblicken;

Lag' nicht in uns des Gottes eigne Kraft,

Wie könnt' uns Göttliches entzücken?"

Wohlan denn, so lassen Sie uns mit der Arbeit an unserem inneren Menschen be-
ginnen, ehe es Nacht wird, da niemand mehr wirken kann; lassen Sie uns aber auch der
heiligen Pflicht eingedenk sein, die wir gegen unsere Kinder haben, — das köstlichste Gut, das
uns anvertraut ist, — für deren zeitliches und ewiges Heil wir mitverantwortlich sind.

Es wäre geradezu verwunderlich, wenn die Königin Luise, die warmherzige Verehrerin
Pestalozzis, sich über diese unendlich wichtige Frage — eine der Lebensfragen eines jeden
Volkes — nicht irgendwie geäußert hätte. Denn es gibt wohl nur wenige Fürstinnen, die
ein so glückliches Familienleben geführt haben, und die so innig liebende und so innig
wieder geliebte Frauen und Mütter gewesen sind, wie sie es war. Und so finden wir denn
in der Tat bei ihr zwei Aussprüche, so einfach und so schmucklos, aber auch so bezeichnend
und so treffend, daß sie es verdienen, hier wörtlich wiedergegeben zu werden. Sie lauten:
„Unsere Kinder sind unsere Schätz e", und „M eine Söhne, lasset Euch
nicht von der Entartung des Zeitalters hinreißen, werdet Männer".

„Unsere Kinder sind unsere Schätz e". Schätze hütet man vor allem, was
ihnen ihre Reinheit und Schönheit nehmen und ihren Glanz und ihr Feuer verdunkeln kann.
Haben wir unsere Kinder immer vor dem Bösen behütet, vor den mannigfachen Versuchungen,
die — oft in verführerischer Gestalt, in Wort oder Schrift — an sie herangetreten sind?
Sind wir selbst ihnen immer ein Vorbild gewesen, zu dem sie voll Ehrerbietung empor-
blicken können? Haben wir die Schule in ihrer Arbeit immer so unterstützt, daß die Saat,
die sie ausstreut, auch hundert- und tausendfältige Frucht bringen konnte? Die Frucht der
Gottesfurcht, der Menschenliebe, des Respekts vor den Gesetzen und vor der Obrigkeit, der
unbedingten Wahrhaftigkeit und der hingebendsten Treue? — So viel bestimmte Fragen,
so viel unbestimmte und ausweichende Antworten! Und doch müssen auf dem Gebiete der
Jugenderziehung alle Kräfte in Schule und Haus, in Staat und Gemeinde zusammenwirken,
denn es handelt sich hierbei zuguterletzt um nichts Geringeres als um unsere ganze Zukunft,
um unser ganzes Dasein: nur ein tüchtiges heranwachsendes Geschlecht kann erwerben und
besitzen, was es von seinen Vätern ererbt hat.

Und so rufe ich denn namentlich unseren Jünglingen zu: „Werdet Männer",
Persönlichkeiten, Individualitäten, keine bloßen Nummern, aber auch keine Herrenmenschen!
Lasset aus dem Altar Eueres Herzens lodern die Flamme der Begeisterung für die Helden
des Schwertes und der Feder, die für ein freies, einiges und mächtiges Deutschland gelitten
und gestritten haben, für Männer wie Körner, Blücher, Scharnhorst und Stein, wie Arndt,
Jahn und Uhland, wie Wilhelm I., Bismarck und Moltke.

Meine Damen und Herren! Einem Moses war es vergönnt, das gelobte Land
wenigstens aus der Ferne zu schauen; die Königin Luise mußte die müden Augen für
immer zu einer Zeit schließen, wo, wie sie selbst einmal meint, Gott den zu sich nimmt, den
er liebhat. 60 Jahre nach ihrem Tode, am 19. Juli 1870, rief ihr Sohn sein Volk zu den
Waffen, zum Kampfe gegen Frankreich, zum Kampfe für die Wiederaufrichtung des Deutschen
Reiches. „Welch eine Wendung durch Gottes Fügung!" so können wir, voll
heißen Dankes gegen des Himmels gnädige Führung, mit ihm, dem ersten Deutschen Kaiser
aus dem Haufe der Hohenzollern, ausrufen: wir, die glücklichen Epigonen, die Bürger eines
Reiches, das im Rate der Völker geachtet dasteht, das da reich ist „an den Gütern und Gaben
des Friedens auf dem Gebiete nationaler Wohlfahrt, Freiheit und Gesittung!"

Möchten wir — und damit will ich schließen — möchten wir beherzigen und wahr
machen die Worte der „deutschesten der deutschen Frauen": „Wer liebt, der lebt, und
nur der lebt, der liebt, das ist mein Wahlspruch, mit dem ich lebe
und st e r b e." Das walte Gott. — G. M.
        <pb n="477" />
        ﻿4.	Deutschlands Beruf zur Weltpolitik und Weltwirtschaft.	447

4.	Deutschlands Beruf zur WeltpoliliK und Weltwirtschaft.

Von Paul Arndt.

Arndt, Deutschlands Stellung in der Weltwirtschaft. 2. Aufl. Leipzig, B. G. Teubner,
1913. S. 112—114.

Deutschland besitzt alle Vorbedingungen zur allseitigen (wirtschaftlichen, kultu-
rellen und politischen) Betätigung in fernen Teilen der Erde: Bevölkerung, Reichtum,
Bildung, sittliche Kraft, Wagemut.

Aber ohne große Anstrengungen, ohne hartes Ringen, ohne viele Opfer fällt
uns das Glück nicht in den Schoß. Jeder einzelne muß sein Bestes tun; nur der
Fleiß, die Tüchtigkeit und die Gewissenhaftigkeit führen zu dauernden Erfolgen. Die
Arbeit der einzelnen genügt jedoch nicht. Hinter all den tüchtigen und strebsamen
Industriellen, Kaufleuten und Landwirten, Unternehmern, Angestellten und Arbeitern,
von denen jeder einzelne an seiner Stelle seine Schuldigkeit tut, muß die gewaltige
Gestalt des Deutschen Staates stehen, jederzeit bereit, den deutschen Statsangehörigen
Schutz vor den Übergriffen Fremder zu gewähren und, wenn nötig, die Angriffe des
Auslands mit starker Faust zurückzuschlagen. Ja, noch mehr, der Staat soll nicht
immer hinter ihnen stehen; es gibt Zeiten, zu denen er ihnen vorangehen muß, um
ihnen erst die Bahn zu brechen, die zur wirtschaftlichen Betätigung führt. Bald folgt
die Flagge dem Handel, bald der Handel der Flagge. Weltwirtschaft und Weltpolitik
sind unauflöslich miteinander verknüpft.

Wir wissen aus der Geschichte, daß die schlimmsten Feinde Deutschlands nicht
auswärtige Gegner gewesen sind. Die innere Zwietracht ist es, die unser Volk so
häufig und so schwer geschwächt hat. Auch gegenwärtig hemmen die inneren Zwistig-
keiten, wirtschaftliche, soziale, konstitutionelle, konfessionelle usw. noch erheblich die
äußere Machtentfaltung des Deutschen Reiches. Roch stehen Millionen Deutsche der
neudeutschen Weltpolitik verständnislos, teilweise murrend gegenüber. Darunter
leidet die äußere Politik des Deutschen Reiches, insbesondere seine Kolonialpolitik,
schwer. Zwar haben wir jetzt endlich, nach Jahrhunderten der Zersplitterung, wieder
eine starke Zentralregierung, welche die auswärtige Politik zu leiten hat; und das
Oberhaupt der Bundesfürsten ist zu unserem Heil ein Mann, der von der Wichtigkeit
einer kraftvollen Weltpolitik fest durchdrungen ist und nicht oft genug betonen kann,
wie bitter not uns besonders eine starke Flotte ist. Aber die Volksvertretung ist lange nur
widerwillig und zögernd auf der neuen Bahn gefolgt, wie sich namentlich bei Kolonial-
debatten zeigte. In der neuesten Zeit ist eine Wendung zum Besseren eingetreten.
Immer weitere Kreise begreifen die Wichtigkeit der auswärtigen Wirtschafts- und
Machtpolitik für die Erfüllung unserer Kulturaufgaben und für die Lösung der
sozialen Probleme. Es fehlt nicht an Anzeichen, daß sich der politische Ge-
sichtskreis in allen Schichten der deutschen Bevölkerung, auch unter den
Arbeitern, zu erweitern beginnt. Leider sind wir ja noch lange nicht genug
den kleingeistigen, kleinstaatlichen, kleinbürgerlichen Anschauungen, dem Erbteil
aus einer wenig ruhmvollen Zeit unserer Entwickelung, entwachsen. Eine
großzügige Weltpolitik, der das Volk freudig zustimmt, wird unser inneres politisches
^eben von vielem Unerfreulichen, das jetzt die großen Massen erbittert, befreien. Wie
klein und kleinlich erscheint nicht dem, der weltwirtschaftlich und weltpolitisch zu denken
gelernt hat, so manches Problem, das jetzt noch bei uns die Volksmassen in Atem hält.
Selbst einem Chamberlain kam die Größe der Weltreichsprobleme erst voll zum Be-
wußtsein, als er über den Ozean nach Südafrika fuhr, und 6000 Seemeilen von West-
winster entfernt, begriff er kaum mehr, wie sich die englischen Parlamentarier über
die Fragen, die dort besprochen wurden, so erhitzen konnten. Die Politik in West-
winster erschien ihm auf dem Weltmeere wie „Kirchturmspolitik".
        <pb n="478" />
        ﻿448 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. I. Weltwirtschaft.

Die Diskussion über die Handels- und kolonialpolitischen Probleme hat das Gute
gehabt, daß sie vielen die unendliche Wichtigkeit unserer auswärtigen Wirtschafts-
beziehungen zum Bewußtsein gebracht und ihnen insbesondere gezeigt hat, ein wie
enger Zusammenhang zwischen der äußeren Wirtschaftspolitik und der Sozialpolitik
besteht. Unser Wohlstand nimmt desto mehr zu, und die Verteilung der Güter wird
desto gerechter, je mehr wir am Weltverkehr teilnehmen. Die sozialen Klassen, die
sich jetzt um das unzulängliche und verhältnismäßig karge Produkt des deutschen
Bodens so erbittert streiten, müssen einsehen lernen, daß sie viel besser daran tun,
zusammenzustehen und mit vereinten Kräften dem deutschen Volke nach außen
hin in jenen weiten Gebieten, die noch der wirtschaftlichen Nutzbarmachung harren,
freie Bahn zu schassen. Durch einen intensiven ungestörten weltwirtschaftlichen
Verkehr wächst der Lebensspielraum im Vaterlands selbst; und den Auswande-
rungslustigen kann eine kraftvolle Weltpolitik über See eine neue Heimat sichern,
in der sie dem Deutschtum erhalten bleiben. So sorgt die Mutter Germania
am besten für die Lebensnotdurft der Millionen alljährlich von ihr ins Dasein
gerufenen Kinder. Auch die jetzigen grundsätzlichen Gegner deutscher Weltpolitik
können sich auf die Dauer der Erkenntnis nicht verschließen, daß die Lösung der
inneren sozialen Probleme durch eine zweckmäßige äußere Wirtschafts- und Macht-
politik, insbesondere durch eine großzügige Kolonialpolitik, außerordentlich erleichtert
wird. Schon Roscher, der nüchterne und gewissenhafte Gelehrte, hat betont, daß auf
dem Gebiete der Kolonialpolitik „zukunftsschwangere Fragen liegen, die unsere
meisten anderen, jetzt so viel behandelten Staats- und Gesellschaftsfragen weitaus an
Wichtigkeit übertreffen, ja die richtige Lösung der letzteren haupsächlich bedingen".

Die Weltpolitik entspricht den besten Traditionen des deutschen Volkes. Der
Geist der alten Hanseaten muß wieder die ganze Nation durchdringen. Dann wird
auch die „Seeluft" allerwärts ihre befreiende Wirkung zeigen. Das Weltmeer ist ein
großer Erzieher.

„Aus dem endlosen Horizont des Ozeans wächst ein großer Zug von Kühnheit,
Ausdauer und Fernblick in den Geist und Charakter der Seevölker hinein. Seevölker
haben am wesentlichsten mit beigetragen zur Vergrößerung der politischen Maßstäbe.
Die enge territoriale Politik ist ihrem Wesen nach kurzsichtig: das Meer erweitert den
Blick nicht bloß des Kaufmanns, sondern auch des Staatsmanns. Nur das Meer
kann wahre Weltmächte erziehen." (Ratzel.)

Sicher gehen wir, wenn wir ein großes Volk, eine Weltmacht sein und bleiben
wollen, ernsten Kämpfen entgegen. Aber das darf uns nicht schrecken. Es liegt eine
tiefe Wahrheit in dem Worte, daß der Mensch im Frieden verkümmert. Häufig be-
darf es des Kampfrufs, um die träge Welt wieder einmal aus Stumpfheit und Weich-
lichkeit aufzurütteln. Der Völkerkampf hat sich dem, der weit und tief zu blicken ver-
mag, oft als ein Segen für die Menschheit erwiesen. Er bedeutet, wie Erich Marcks
kürzlich sagte, „das Leben und die Energie. In Deutschland hat der Kampf sich immer
als den großen Schöpfer auch innerlicher Neubildung in Staat, Gesellschaft, Wirtschaft,
in aller Kultur erwiesen. Der Imperialismus der neuesten Tage zieht die Blicke
überall ins Weite und Helle, er entfesselt und steigert die Kräfte und die Kraft überall;
er muß die Arbeit überall wichtiger, die Luft stärker und freier, das Selbstgefühl
stolzer und kühner machen. Von diesem starken Erzieher, so scharf und hart er sei,
von seiner schöpferisch weiten Phantasie und seinem realistisch herben Willen, von
seiner ganzen gewaltigen Mannhaftigkeit darf der Historiker freudig erhoffen, daß
auch an seine Sturmfahne der innere Segen für unsere Welt und unser Volk sich
hefte".

Schon in den traurigen Tagen des Deutschen Bundes, vor 60—70 Jahren,
hat ein so weltkundiger und weitsichtiger Mann wie Friedrich List das deutsche
        <pb n="479" />
        ﻿5. Die europäischen Kaffeemärkte.

449

Volk zu kühner wirtschaftlicher und politischer Expansion angefeuert; Kraft habe es
dazu reichlich; nur den Mut, grohzu sein, müsse es fassen. Man hat den großen
Patrioten damals einen Phantasten gescholten. Aber bereits hat sich zum großen Teil
erfüllt, was List damals erträumte; und was noch fehlt, kann errungen werden, wenn
sich wirklich zur Kraft der Wagemut gesellt. Wenn unser deutsches Volk in der Welt
weiter emporsteigen will, so darf es sich durch die Gefahren der Weltpolitik nicht
schrecken lassen; es muß auch dem Tode ins Angesicht schauen können.

„Schicksal webet an stygilchen Bächen,

Feigen webet es schrecklich fern.

Steige hinnieder!

Fasse die Hyder!

'Starken folget das Starke gern".

5.	Die europäischen Kaffeemärkte.

Von Rudolf Sonndorfer.

Vgl. S o n'n d o r f e r, Die Technik des Welthandels. 3. Aufl. 2. Bd. Wien und
Leipzig. Alfred Holder, 1905. S. 157ff.*)

Kaffee ist ein wichtiges Produkt der Tropenzone. Am besten gedeiht der
Kaffeebaum an sanften Gehängen, im humusreichen Lehmboden von Landschaften,
deren Temperatur nur zwischen 15 ° und 23 ° C schwankt, und die sich gleichzeitig eines
bedeutenden Regenfalles erfreuen, welcher über einen großen Teil des Jahres verteilt
ist: aber die Erntemonate müssen unbedingt trocken sein. Für die Güte der Bohnen
des arabischen Kaffeebaumes ist entscheidend, daß das Land nicht zu nahe dem
Meeresspiegel liege; im Gegensatz zu ihm ist der l i b e r i s ch e Kaffeebaum, der zumeist
an der Westküste Afrikas gezogen wird, eine Pflanze des Tieflandes.

Die Kultur des Kaffees fordert viel Arbeit; denn in der Zone tropischer Regen
soll der Boden möglichst rein von Unkraut sein, und da nicht alle Bohnen zu gleicher
Zeit reif werden, muß wiederholt geerntet werden.

Das wichtigste Land für den Bau des Kaffees ist Brasilien, denn dieses
liefert fast % der gesamten Kaffeemenge, die produziert wird. Das Hauptgebiet der
Produktion sind die beiden Küstenprovinzen Rio de Janeiro mit dem Hinterlande
Minas-Geraes und Süo Paolo (Hafen Santos). Von dem Werte der Warenausfuhr
Venezuelas (Hafenplätze Maracaibo, La Guayra, Puörto - Cabello rc.) und
K o l u m b i a s (Hafen Savonilla) entfällt der stärkste Anteil auf Kaffee. Relativ
bedeutend ist der Kaffeebau an der Westküste Zentralamerikas; allen voran
ist jetzt Guatemala, dann folgen C o st a r i c a und S. Salvador; auch in
Mexiko steigt andauernd die Produktion des Kaffees. In Westindien sind hervor-
zuheben die Republik Haiti, Portorico und Jamaika.

Das zweite große Gebiet der Kaffeeproduktion liegt im Südosten Asiens. An
der Spitze steht Java, an dieses reihen sich Sumatra, Celebes und Bali.
Weniger bedeutend ist der Kaffeebau auf den Philippinen; auf Ceylon ist
er durch die Ilemileiu vustutrix fast vernichtet, und auch in Britisch-Jndien
ist ein Rückgang bemerkbar.

Dagegen sind die Mengen, welche von dem bei den Orientalen so hoch geschätzten
Mokkakaffee sowie aus dem Arabien benachbarten Teile Afrikas in den Handel

*) In Sonndorfer-Ottel, Die Technik des Welthandels. 4. Aufl. 2. Bd. Wien
und Leipzig, Alfred Holder, 1912 behandelt O t t e l auf S. 80—87 die europäischen Kaffee-
märkte. — G. M.

Mollar, Volkswirtschaftliches Quellenbuch. 4. Aufl.

29
        <pb n="480" />
        ﻿450 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. I. Weltwirtschaft.

kommen, nur klein. Auf den Hochebenen Afrikas südlich vom Äquator wird der
Kaffeebau in größerem Maße in A n g o l a betrieben, und inDeutsch-Ostafrika
bestehen vielversprechende Pflanzungen.

Gegenwärtig kommt jährlich ein Quantum von 9—10 Millionen Meter-Zentnern
Kaffee in den Welthandel, das ist mehr, als die Welt verbraucht.

London ist entsprechend den Schiffahrtsverbindungen ein Hauptstapelplatz
für Kaffee; daselbst find alle Sorten vertreten, ausgenommen etwa die Provenienzen
von Niederländifch-Indien, die ihren Weg hauptsächlich nach Holland nehmen.

In London finden jeden Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag die
öffentlichen Kaffeeauktionen statt. Dieselben werden von den Brokers im Auftrage
der Importeure abgehalten. Der zur Auktion kommende Kaffee wird nach Qualität
und Provenienz in Serien und Lose geteilt und von dem Broker beschrieben, damit
der Käufer sich schon früher orientieren kann.

Die Verkaufskonditionen sind folgende: pro Cwt. (=50% kg) in sh und p,
1—IV2 % Eskompte (discount), Gutgewicht und Tara nach Provenienz und Ver-
packung. Der Verkauf erfolgt prompte, d. h. die Valuta ist fällig in 30 Tagen,
vom ersten Samstag nach der Auktion an gerechnet. Der Broker erhält 1 %, und
zwar y2 % vom Käufer, y2 % vom Verkäufer. Der Ausgleich erfolgt zwischen Käufer
und Broker.

Die Anstellungen, welche die Londoner Kaffeehäuser nach dem Kontinente
machen, sind nach Österreich-Ungarn gewöhnlich „cf", nach den Ostseeplätzen, nach
Norwegen und Schweden „cost" (erste Kosten).

Auf dem Kontinente sind die zwei Hauptstapelplätze für Kaffee Hamburg und
Havre. Dieselben haben eine führende Rolle und machen von Jahr zu Jahr
größere Umsätze.

Hamburg notiert Kaffee pro % kg in Pfennigen. Der Verkauf bezw. Kauf
erfolgt auf Basis der vom „Vereine der am Kaffeehandel beteiligten Firmen" 1889
verfaßten und am 5. Dezember 1899 abgeänderten allgemeinen Usancen.

Havre notiert Kaffee pro 50 kg in Francs; Havreser Konditionen: Zahlung
Eskompte 1^/2—2 %; Tara nach Provenienz und Verpackung.

Marseille handelt mit Kaffee aus Brasilien, Niederländisch- und Britisch-
Jndien, aus Westindien (Portorico, Haiti) und von der Nordküste Südamerikas.
Notierung und Konditionen mit Havre übereinstimmend.

T r i e st ist seit Eröffnung des Suezkanals, namentlich aber feit Einführung des
Differentialzolles ein wichtiger Handelsplatz für ostindifchen Kaffee und hat durch die
Einrichtung einer regelmäßigen Dampferlinie nach Brasilien auch für den dortigen
Kaffee erhöhte Bedeutung gewonnen.

Triest notiert pro 50 kg netto in österreichischen Kronen auf Basis der Triefter
Usancen vom Jahre 1902. Bei Abschlüssen per Kasse beträgt das Skonto 4Va %■

Für Brasilkaffee kommtferner A n t w e r p en(Anvers) als wichtiger Platz in Betracht.

Antwerpen notiert pro 50 kg in Francs. Man kauft nach Muster oder Type.

Die holländischen Plätze Amsterdam und Rotterdam sind die maßge-
benden europäischen Plätze für Kaffee von Java, Sumatra und Celebes. Wie bekannt,
ist die Kaffeekultur auf Java zum Teile Zwangskultur. Dieser zwangsweise dem
Gouvernement für einen bestimmten, fixen Preis zu liefernde Kaffee wird von der
Niederländischen Handelsgesellschaft für Rechnung der Niederländischen Regierung
nach Holland gebracht und dort in öffentlichen Auktionen verkauft. Diese Auktionen
finden abwechselnd in Amsterdam und Rotterdam statt; der zur Auktion kommende
Kaffee wird nach Qualität und Provenienz in Lose (lots) eingeteilt, taxiert und dann
verauktioniert. Die Taxe wird nach holländischer Usance bestimmt, d. i. pro V2
in Cents holländisch, da sowohl Amsterdam als Rotterdam Kaffee so notieren.
        <pb n="481" />
        ﻿5. Die europäischen Kaffeemärkte.

451

Die Auktionen bieten den direkten Käufern manche Vorteile, obwohl 1 % von
dem Werte als Registraturspesen bezahlt werden müssen. In früheren Jahren betrugen
die auf den einzelnen Monatsauktionen zum Verkauf gelangenden Quantitäten ge-
wöhnlich ca. 100 000 Ballen, und es hatte der Ablauf der Auktionen einen nicht un-
wesentlichen Einfluß, namentlich auf den deutschen und belgischen Markt; allein seit
Eröffnung der Terminmärkte und seit dem Zurückgehen der Produktion auf Java
ist der holländische Markt nicht mehr in dem Maße tonangebend wie früher.

Außer Europa sind die Vereinigten Staaten von Amerika der größte Konsument.
Dieselben versorgen sich durch die beiden Hauptplätze NewPork und S a n F r an-
et s c o aus Zentral- und Südamerika und beziehen auch kleine Partien von den
Philippinen und aus Niederländisch-Indien (Sumatra). New Jork notiert pro
Pfund englisch, in Cents amerikanisch.

Zum Schlüsse wollen wir noch einige Worte über dieKaffeeterminmärkte
sprechen. Die wichtigsten Terminmärkte für Kaffee sind: Havre, Hamburg, Antwer-
pen, London, Marseille, Amsterdam, Rotterdam. Außerdem findet auch in New Port
ein sehr bedeutendes Termingeschäft in Kaffee statt.

Der Unterschied zwischen dem Effektiv- und Termingeschäft läßt sich in folgender
Weise charakterisieren. Beim Effektivgeschäft kann ich jedes beliebige Quantum
kaufen, beim Termingeschäft nur das durch die Börseusancen von vornherein be-
stimmte Quantum, einen sog. Schluß. Dieser beträgt in Hamburg und
Havre, den beiden größten Terminmärkten, 500 Sack, welche in Hamburg zu 29 250 kg
netto, in Havre zu 29 400 kg netto gerechnet werden. Beim Effektivgeschäft wird auf
Grund von Proben (Mustern) gekauft; beim Termingeschäft ist die Qualität der zu
liefernden Ware durch die Börseusancen vorgeschrieben. Die Hamburger und Havreser
Börseusancen schreiben vor: „Santos good average“, d. h. Kaffee aus Santos (Bra-
silien), gute Durchschnittsqualität. Beim Effektivgeschäft kann der Käufer den Bezug
der Ware, den Lieferungstermin mit dem Verkäufer frei vereinbaren; beim Termin-
geschäft sind die Lieferungstermine durch die Börseusancen genau vorgeschrieben. Diese
Termine sind: Monatstermine, vom laufenden Monat angefangen und noch die
weiteren 11 Monate. Man kann also im Termingeschäft Kaffee z. B. im Monat
Januar bereits lieferbar im Monat Dezember kaufen.

Durch diese von vornhinein fixierten Quantitäten, Qualitäten und Termine
gleichen sich also die einzelnen Termingeschäfte vollständig; sie sind gleichartig und
unterscheiden sich nur im Preis. Dadurch ist die Möglichkeit der Kompensation und
durch diese die Möglichkeit der Spekulation gegeben, wie wir an einem Beispiele
zeigen wollen.

Hamburg. A kauft am 7. November 1904 500 Sack Kaffee, lieferbar im
März 1905 zum Preise von 38 Pfennigen pro V2 kg. Am 30. Dezember 1904 notiert
der Märztermin 401/2- A, welcher seinen Kauf am 7. November 1904 nur in der
Hoffnung auf eine Preissteigerung vollzogen hat, verkauft seinen Schluß zu 40)4
und kassiert sich die Differenz ein. Diese Differenz beträgt pro % kg 2y2 Pfennige,
also bei 29 250 kg die Summe von 1462,50 M. Diese Summe wird jedoch um ca.
400 JI vermindert, weil die Termingeschäfte in Kaffee in Hamburg nur durch die
dortige Waren-Liquidationskasse gemacht werden können, welche 1 % Kommission,
Courtage, Schlußnotenstempel und Zinsen verrechnet.

Würde Ende Dezember 1904 der Märztermin 1905 statt 40)4 3- B. 35 notiert haben
und A wollte aus dem Engagement gehen, wie man zu sagen pflegt, so hätte er seinen
Schluß mit 35 verkaufen müssen und würde bei dieseni Geschäft 1755 Ji und die
Spesen mit ca. 400 Ji verloren haben. Dies ist die Kehrseite der Medaille.

Die Termingeschäfte in Kaffee werden an den genannten Terminmärkten,
namentlich in Hamburg, Havre und New Dort oft in kolossalen Mengen abgeschlossen

29*
        <pb n="482" />
        ﻿452 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. I. Weltwirtschaft.

und wirken für die Preisbildung beim effektiven Geschäfte manchmal sehr einschnei-
dend. Am 7, November 1904, welchen Tag wir für unser Beispiel wählten, wurden
in Hamburg 28 500 Sack, in New Pork 66 000 Sack geschlossen, und da war kein
besonderes Geschäft.

Durch das Deutsche Börsengesetz vom 22. Juni 1896 ist nun das börsenmäßige
Termingeschäft in Getreide und Mühlenfabrikaten untersagt.*) In Hamburg wurde
1887 die Waren-Liquidationskasse für das Termingeschäft in Kaffee und Zucker
gegründet.

6.	Hamburgs und Bremens Stellung auf dem Weltmärkte.

Von Kurt Wiedenfeld.

Wiedenfeld, Die nordwesteuropäischen Welthäfen (London—Liverpool—Hamburg—
Bremen—Amsterdam—Rotterdam—Antwerpen—Havre) in ihrer Verkehrs- und Handelsbe-
deutung. Berlin, E. S. Mittler &amp; Sohn, 1903. S. 297—302.

Hamburg ist derjenige Festlandhafen, der — wie im Verkehr so im Handel
— London den stärksten Wettbewerb macht, obwohl es in keinem Artikel eine den
Weltmarkt beherrschende Stellung einnimmt.

Von Massenrohstoffen ist nennenswert nur der Rübenzucker, dessen Ausfuhr
der Hamburger Eigenhandel für Deutschland und den größten Teil Österreichs besorgt,
in dessen Umsatz er sich von Magdeburg schon in ziemlich weitem Umfang befreit hat.
Daneben kommt noch die Einfuhr englischer Kohle in Betracht, deren Absatzkreis
jedoch ziemlich eng auf die dem Elbemündungshafen benachbarten Gebiete beschränkt
ist. Den zeitweise recht starken Spiritusexport und den nie sehr bedeutenden Wolle-
handel hat dagegen Hamburg bereits fast ganz an Berlin verloren; und hier sitzen
auch die großen Jmporthäuser, auf deren Rechnung hauptsächlich das in der Hambur-
gischen Statistik erscheinende Getreide eingeführt wird, während Baumwolle und
Petroleum von Bremen aus dirigiert werden. In die Einfuhr des europäischen Bau-
und Brennholzes teilt sich der Elbehafen ebenfalls mit Berlin.

Dagegen ist Hamburg einer der bedeutendsten Kaffeemärkte der Welt, nur von
New Work neuerdings im Umsatz übertroffen, Havre jedoch beträchtlich überragend
und nicht nur für Deutschland, sondern auch für den ganzen Norden und Osten
Europas der Bezugsvermittler. Den Vorsprung, den in den achtziger Jahren sich
Havre durch die schon 1882 erfolgte Einführung des Kaffeetermingeschäfts verschafft
hatte, hat der Elbehafen rasch eingeholt, nachdem auch er diese Geschäftsform im
Jahre 1888 organisiert hat. Es ist das amerikanische Gewächs, und zwar sowohl die
edlen Sorten Mittelamerikas und Westindiens als auch der gemeine Brasilkaffee,
das in Hamburg, wie auch in New Park, Havre, Antwerpen und Rotterdam, den
Markt füllt, während die Bohnen Ostindiens hauptsächlich von Amsterdam aus in den
Konsum gebracht werden.

London merkt jedoch den Wettbewerb des Hamburger Handels nicht so sehr in
diesen Artikeln, deren Umsatz an der Themse nicht erheblich ist, als vielmehr in all den
zahllosen Kolonialwaren, für die sich der Elbehafen bereits selbständig gemacht hat,
ohne doch zu einer regelmäßigen Marktbildung schon gelangt zu sein. So besteht hier
ein kräftiger Eigenhandel in Kakao, Tee, Reis und Gewürzen, in tropischen Nutz-
hölzern und in Häuten, — alles Güterarten, die für Londons Handelsstellung aus-
schlaggebende Bedeutung haben; und ebenso sind gerade Hamburgs Exporteure bereits

*) Börsentermingeschäfte mit Getreide und Erzeugnissen der Getreidemüllerei sind auch
nach dem Börsengesetze vom 8. Mai 1908 8 65 verboten, über handelsrechtliche
Lieferungsgeschäfte mit diesen Artikeln vgl. 8 67 des Gesetzes. — G. M.
        <pb n="483" />
        ﻿6.	Hamburgs und Bremens Stellung auf dem Weltmärkte.	453

stark in die fernen Gebiete eingedrungen, in denen Londons Kaufmannschaft wettbe-
werblos zu herrschen sich gewöhnt hatte. Macht sich das auch quantitativ noch nicht
so sehr bemerkbar, so ändert es doch die Stellung des Themse-Handels zu jenen Erd-
strichen von Grund aus und trägt vor allem den Keim unaufhaltsamen Fortschritts
in sich: die Bresche ist geschlagen. —

Für Bremenist es charakteristisch, daß es sich trotz wenig günstiger Lage durch
eine festgefügte Organisation den Großhandel zweier Artikel erhalten hat, die es sonst
wohl an das Hinterland hätte abgeben müssen: Baumwolle und Petroleum.

Die Bremer Baumwollbörse ist die einzige Vereinigung dieser Art, die sich
grundsätzlich und tatsächlich über den Ortsbereich ihres Sitzes hinaus erstreckt. Die
Gefahr, daß die in Mittel- und Süddeutschland domizilierten Spinnereien dem allge-
meinen Zug der Entwicklung folgten und unter Umgehung des bremischen Eigen-
handels sich, gestützt auf die Arbitration der Liverpooler Börse, in unmittelbarer Ver-
bindung mit den amerikanischen Exporteuren setzten, hat hier erfinderisch gemacht:
im Jahre 1886 ist die Mitgliedschaft der Bremer Börse aus die innerdeutschen Inter-
essenten ausgedehnt und diesen eine besondere Vertretung im Vorstand eingeräumt
worden; einige Jahre darauf sind auch die österreichischen Spinner beigetreten. In-
folgedessen besteht jetzt der Vorstand der Baumwollbörse Bremens aus zwölf bremi-
schen Mitgliedern und sieben Vertretern der Baumwollspinner; und zwar entsendet
der Verein Süddeutscher Baumwollspinner (Augsburg), das Elsässifche Industrielle
Syndikat (Mülhausen), der Verein Sächsischer Spinnereibesitzer (Chemnitz), der Ver-
band Rheinisch - Westfälischer Baumwollspinner (M.-Gladbach), der Verband der
Krimmitschauer und Werdauer Vigognespinner und endlich der Verband der Baum-
wollindustriellen Österreichs (Wien) je einen Vertreter, während das siebente Spinner-
mitglied von den Delegierten der erstgenannten fünf deutschen Verbände erwählt wird.
— Durch diese Organisation ist es gelungen, das Interesse der Grohkonsumenten mit
dem Bestand der Bremer Baumwollbörse zu verknüpfen und ihr durch die Zuweisung
sämtlicher Arbitrationen die Grundlage einer selbständigen Börsentätigkeit sowie die
Macht zu wirksamer Vertretung der deutschen Ansprüche gegenüber den überseeischen
Lieferanten und gegenüber den Verfrachtern zu geben; wiederholt können die Jahres-
berichte von Erfolgen erzählen, die in der Festsetzung der Lieferungsbedingungen,
insbesondere in den Oualitätsbestimmungen und in der Auslegung der Verschiffungs-
gebräuche erzielt worden sind. Mit der Börse ist aber zugleich für den bremischen
Cigenhandel ein weites Feld selbständiger Betätigung erhalten geblieben, da dasselbe
Interesse, das die Spinner zum Beitritt zu der eigenartigen Organisation veranlaßt,
sie auch darauf führt, sich in ihren Rohstoffabschlüssen der Vermittlung der bremischen
Kaufmannschaft zu bedienen, wie überhaupt das auf realer Grundlage beruhende Be-
stehen einer Börse immer wieder Verkehr herbeilockt. Während also Havre zu gutem
Teil seinen Baumwollhandel an die Mittelpunkte des nordfranzösischen Industrie-
bezirks hat abgeben müssen, während auch Bremen selbst im Wollegeschäft seine
Position nicht behaupten kann, hat es doch im Baumwollhandel, der allgemeinen
Cntwicklungsrichtung entgegen, feine Bedeutung noch gesteigert und ist jetzt der einzige
Platz der Erde, der sich ebenbürtig neben Liverpool stellen kann.

Ferner ist Bremen der Sitz der Deutsch-Amerikanischen Petroleum-Aktien-
gesellschaft und damit eines Unternehmens geworden, das in ganz Mitteldeutschland
den Verkauf des amerikanischen Petroleums beherrscht, das auch in West- und Süd-
deutschland unmittelbar tätig ist und auf Ostdeutschland durch die mit ihm finanziell
Susammenhängende Königsberger Handelskompagnie Einfluß gewonnen hat. Die
bremische Gesellschaft ist unter den von der stanclarck Oil Company für den
europäischen Absatz gegründeten Unternehmungen die größte geworden; weder die
Anglo-American Oil Company Londons, noch die American Petroleum Company
        <pb n="484" />
        ﻿454 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. 1. Weltwirtschaft.

Rotterdams, noch die vansko Petroleum Aktieselskab Kopenhagens, noch endlich
die Looietä Italo-Americana del Petrolio Venedigs können sich an Weite des
zugewiesenen Geschäftsbereichs oder an Höhe des Umsatzes mit ihr messen. Dabei ist
die Lage des Weserhafens für die Versorgung seines Konsumgebiets nichts weniger
als günstig, und tatsächlich wird auch fast der ganze Verkehr der D.-A. P.-A.-G. über
Hamburg und Rotterdam geleitet. Wenn trotzdem die Gesellschaft ihren Handelssitz
in Bremen genommen und behalten hat, so verdankt das die Stadt den Gründern
und bisherigen Leitern des Unternehmens, die, Glieder einer bremischen Familie und
daher mit amerikanischen Handelsverhältnissen vertraut, zuerst in Europa die Be-
deutung des neuen Leuchtstoffs erkannt und im Jahr 1862 mit seiner Einführung
begonnen haben, die dann dem übermächtigen Emporkommen des benachbarten Elbe-
hafens im Jahr 1886 durch die Einstellung des ersten Tankdampfers auf dem Atlan-
tischen Ozean wirksam entgegengetreten sind und schließlich den Entschluß, sich an die
Standard 0U Company anzuschließen, zur rechten Zeit gefunden, dem deutschen
Unternehmungsgeist zugleich den gebührenden Einfluß gewahrt haben; anders als in
den übrigen Petroleumgesellschasten seiner Mitgründung, hat der amerikanische Trust
nur in der D.-A. P.-A.-G. nicht die Mehrheit der Aktien im Besitz, und deshalb ist
diese Gesellschaft noch immer als ein bremisches Unternehmen, nicht schlechthin als
ein Organ der Standard 011 Co. zu bezeichnen.*)

Der dritte Zweig, in dem die Weserstadt die Bedeutung eines Weltmarktplatzes
hat, ist der Tabakhandel: er ist seit jener Zeit hier zentralisiert, in der die bremischen
Auswandrerschiffe das amerikanische Gewächs als willkommene Rückladung in die
Heimat regelmäßig mitzunehmen begonnen haben, und dann dank der ihm inne-
wohnenden Beharrungskraft festgehalten worden. Noch heute ist Bremen für aus-
ländischen Tabak der wichtigste Markt der Erde, selbst Liverpool überragend und von
Amsterdam nur im Handel der ostindischen Marken übertroffen.

Endlich nimmt Bremen eine selbständige Stellung noch im Handel mit Reis
und mit tropischen Nutzhölzern ein, die es aus Indien bezieht; im Umsatz des ameri-
kanischen Getreides erhebt es sich dagegen ebenso wie im Ausfuhrgeschäft nicht über
Lokalbedeutung hinaus.

7.	Die Bedeutung der Kolonien für die deutsche
Volkswirtschaft.

Von Bernhard Dernburg.

Dernburg, Zielpunkte des deutschen Kolonialwesens. Zwei Vorträge. 6.—10. Tausend.
Berlin, E. S. Mittler und Sohn, 1907. S. 49—51.

Die Entwicklung unseres deutschen Kolonialbesitzes ist, vom handelspolitischen
Standpunkte aus gesehen, nach folgenden vier Richtungen zu beurteilen:

1. Sie sichert der stetig wachsenden Bevölkerung unseres Vaterlandes, die mit
Rücksicht auf das zur Verfügung stehende limitierte innerdeutsche Areal mehr und
mehr sich der I n d u st r i e zuwenden muß und auf den Export angewiesen bleibt,
zunächst große und sich steigernde Aufträge, also: Arbeit. Daneben ermöglicht
sie eine bessere Lebenshaltung dieser unserer deutschen Bevölkerung durch billige Pro-
duktion von Nahrungsstoffen der verschiedensten Art und ermöglicht es, diese
Ernährung unabhängiger zu gestalten vom Ausland.

*) Dieses Verhältnis hat sich jetzt geändert: mit dem Austritt des Bremers Schütte
ist der Sitz der D.-A. P.-A.-G. nach Hamburg verlegt und der 8tauäarä Oil Co. das Über-
gewicht des Aktienbesitzes überlassen worden. (Zusatz aus dem Jahre 1912.)
        <pb n="485" />
        ﻿7.	Die Bedeutung der Kolonien für die deutsche Volkswirtschaft. 435

2.	Kolonien, die richtig und zielbewußt geleitet sind, sichern der deutschen Pro-
duktion einen großen Teil derjenigen Rohstofse, welche zum eigenen Verbrauch
innerhalb der Nation und zum Zwecke der Veredelung des Arbeitsmaterials vieler
Millionen deutscher Arbeiter dienen.

3.	Sie sichert dem deutschen Fabrikanten, dem deutschen Arbeiter einen Einfluß
auf die Preisgestaltung dieser Rohmaterialien gegenüber monopoli-
stischen Tendenzen des Auslandes, sei es in der Zoll- und Steuerpolitik der Staaten,
sei es in den Kombinationen einzelner Individuen. Sie sind deshalb, da sich der
Preis einer Ware auf dem Weltmarkt regelt, der Arbeitslohn aber niemals mehr, als
Weltmarktpreis minus Kosten des Rohmaterials betragen kann, ein wichtiger Re-
gulator für den Preis unserer nationalen Arbeit.

4.	Sie schützt und stärkt unsere nationale Zahlungsbilanz, indem sie
unsere Kapitalien und den Überschuß unserer Arbeit nicht zur Zahlung für Roh-
materialien an das Ausland zu schicken nötigt, sondern denselben innerhalb unserer
eigenen Binnenwirtschaft erhält. Sie sichert damit gleichzeitig die Stabilität unserer
deutschen Währung, vermindert die Gefahr des Abflusses von Edelmetall an das
Ausland und vermag auf diese Weise auch in der eigentlichen deutschen Wirtschaft eine
größere Stabilität für den Preis des Geldes zu erreichen.

Schließlich bildet sie ein kräftiges strategisches und taktisches Mittel in all den-
jenigen Fällen, wo für die deutsche nationale Wirtschaft Verträge oder Verein-
barungen mit anderen Weltnationen geschlossen werden müssen zur Sicherung des
gegenseitigen Absatzes und Austausches von Roh- und Fertigprodukten.

Das ist die Bedeutung einer deutschen kolonialenWirtschaft
im Lichte der gegenwärtigen handelspolitischen Weltlage. Ihre Ausführung bedeutet
demnach nicht mehr und nicht weniger als die Frage der Zukunft der natio-
nalen Arbeit, die Frage des Brotes vieler Millionen Industriearbeiter, die
Frage der Beschäftigung der heimischen Kapitalien im Handel, im Gewerbe, in der
Schiffahrt.

Es wäre demnach nichts weniger als ein großes Vergehen an Deutschland und
seiner industriellen Zukunft, wenn nicht alle ernsthaften kaufmännisch gebildeten
Deutschen dieser Frage ihr allergrößtes Interesse zuwenden würden, wenn sie nicht
mit aller Intensität einer Regierung ihre Unterstützung leihen würden, welche diese
Gesichtspunkte fest im Auge hat, die K o l o n i e n einer sachgemäßen Entwick-
ln n g im Laufe der Zeiten zuzuführen strebt. Ein jeder von Ihnen hat ein Interesse
an der sachgemäßen Lösung dieser Arbeit. Es ist eine Arbeit über viele Jahre, ja
Jahrzehnte. Sie hat zu beginnen mit der Organisation der Verkehrs-
wege, und das ist die Frage der Stunde.*) Stehen Sie fest und einmütig hinter uns
in der Forderung nach diesen Mitteln, und tragen Sie, die berufenen Vertreter der
gesamten Kaufmannschaft von Deutschland,**) in Ihre Heimat, in Ihre Berufs-
kreise, in Ihre Kontore die Überzeugung, die ich hoffentlich, wo sie nicht schon bestand,
in Ihnen erweckt habe, daß es sich in der d e u t s ch e n k o l o n i a l e n B e w e g u n g

*) Der Reichstag hat bekanntlich in den Jahren 1908 und 1910 den Verbündeten
Regierungen die geforderten Mittel für den Ausbau des kolonialen Eisenbahnnetzes be-
willigt; nach Durchführung des Bauprogramms werden wir in Afrika 4100 km Bahnlinien
haben. — G. M.

**) Dernburgs Vortrag fand am 11. Januar 1907 in Berlin auf Veranlassung des
Deutschen Handelstages statt und war von etwa 1600 Personen besucht, hauptsächlich von
Vertretern der Handelskammern und von sonstigen Kaufleuten und Industriellen, s. Handel
und Gewerbe. Zeitschrift für die zur Vertretung von Handel und Gewerbe gesetzlich
berufenen Körperschaften. Herausgegeben von Soetbeer. 14. Jahrgang. Berlin, Carl Heymanns
Verlag, 1907. S. 243 f. — G. M.
        <pb n="486" />
        ﻿456 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. I. Weltwirtschaft.

um eine nationale Frage allerer st en Ranges handelt, und daß jeder
gute Deutsche, jeder verständige Kaufmann ohne Rücksicht, ob Groß- oder Kleinkauf-
mann, ohne Rücksicht auf Konfession diese Fragen zu lösen mitberufen ist, im Inter-
esse des großen deutschen Vaterlandes.

Anmerkung. Über die Beziehungen der Technik, der Wissenschaft und der Kunst zur
Kolonialpolitik äußert sich Dernburg a. a. O. S. 11—13 folgendermaßen:

„Die Technik ist vielleicht die wichtigste Hilfswissenschaft des Kolonisators. Wir haben
den Bohrtechniker und den Windmotor, von denen wir mit Sicherheit erwarten können, daß
sie das große, jetzt als wasserlos geltende südwestasrikanische Schutzgebiet in denselben blühenden
Zustand versetzen werden, in dem sich zurzeit die englische Kapkolonie befindet, die unter
ganz gleichen Verhältnissen emporgewachsen ist, aber mangels dieser Hilfsmittel
auch hundert Jahre dafür gebraucht hat. Wir haben den Elektrotechniker, der große aus-
beutungsfähige Wasserkräfte in den Dienst der Kultur spannen wird .... Wir haben den
Geologen, der heute noch unbekannte, aber jedenfalls sehr große mineralische Schätze finden
und dadurch einer großen Anzahl von Menschen eine lohnende Beschäftigung geben wird.

Unsere Juristen helfen uns, einheimisches Recht und fremden Gebrauch nützlich zusammen-
zuschmieden; die vergleichende Rechtswissenschaft findet auch in Afrika ein ähnlich reiches
Feld ihrer Betätigung wie die vergleichende Völkerkunde und Anthropologie, der wir ja auch
bezüglich der Erforschung unserer Schutzgebiete schon manches zu danken haben. Dazu kommen
Chemie, Geographie, Botanik, Zoologie usw., die wieder der Landwirtschaftslehre vorarbeiten,
in welcher sich ein spezieller Zweig, die tropische Landwirtschaftslehre, ausgebildet hat.

Unsere Theologen und die vergleichende Religionswissenschaft werden unsere Missionen
unterstützen in der Erkenntnis der Wege, wie alte Anschauungen durch christliche Begriffe
ersetzt werden. Unsere Philologen bringen uns durch Feststellung der Worte und Wort-
kombinationen das Geistesleben der Eingeborenen näher. Unsere Volkswirtschaftler und
Historiker ziehen die Vergleiche mit der Tätigkeit anderer Kolonisationsnationen und werden
uns helfen, aus deren Erfahrungen unserseits ohne teures Lehrgeld zu lernen, wo es nicht
etwa durch die absolute Neuheit der Situation notwendig wird. Die Statistik ist, wie auf
allen Gebieten der Politik, so auch auf dem der Kolonialpolitik, nicht zu entbehren. Neue
Methoden in der Landvermessung stellen die Sicherheit des Besitzes schneller her als wie zuvor.

Diese Beispiele lassen sich willkürlich vermehren, und sie zeigen, wie man in moderner
Weise kolonisieren soll, wie sich bei dieser Kolonisation die angewandte und die theoretische
Wissenschaft die Hand zu reichen haben, und wie die Fehler vermieden werden können, die
unnütze Opfer, viel Blut und mancherlei Schwierigkeiten zu Hause und draußen verursachen.
Dieses Fortschrittes werden sich dann schnell der Handel und das Kapital bemächtigen. Eine
verständige Regierung wird diese Bahn zielbewußt verfolgen, und die Periode des Über-
gangs, in der die Opfer noch den Nutzen überwiegen, wird wesentlich abgekürzt werden.

Es sind aber nicht nur die Wissenschaften, die hundertfältige Beziehungen zur Kolonial-
politik haben. Auch die Kunst findet ein reiches Feld von Aufgaben und Motiven und ver-
mag mit Mitteln, wie sie keine Wissenschaft besitzt, uns diese weit entfernten und wunder-
baren Länder und Leute menschlich näher zu bringen. Dichter, die, wie Kipling in England,
Pierre Loti in Frankreich, ihre Motive ausschließlich aus den Kolonien nehmen, haben wir
freilich noch nicht in Deutschland, und unsere Maler haben es sich bisher noch entgehen lassen,
ihre Motive unter dem dankbaren blauen Himmel von Südwestafrika und in den Urwäldern
von Togo und Kamerun oder am Kilimandjaro zu holen. Aber da es die Aufgabe der
Kunst ist, durch ihre Werke in jedem Menschen das Beste und Edelste, das in ihm verborgen
ist, auszulösen und die Empfindung in das Bewußtsein zu übertragen, so hat sie auch in
unseren Kolonien eine große Ausgabe. Denn uns sind in denselben geschenkt Länder von
wilder Schönheit, von einer großartigen Natur, Tier- und Pflanzenwelt. Es liegt in dem
Wesen der Kolonisation, daß sie diesen Dingen nicht freundlich ist, daß sie zu einer gewissen
Zerstörung und Zurückdrängung hinneigt und aus materiellem Interesse in das Antlitz von
Gottes freier Natur hineinzukorrigieren sucht. Da hat die Kunst die Sendung, den Sinn
für das Edle und Schöne in einer freien und unberührten Welt zu heben, da werden der
Dichter und der Musiker wie der bildende Künstler der deutschen Nation einen großen Dienst,
ihrer ethischen und ästhetischen Empfindung einen großen Vorschub leisten." — G. M-
        <pb n="487" />
        ﻿8. Die Baumwollkultur in Togo.

457

8.	Die Baumwollkultur in Togo.

Von Karl Helfserich.

Helfferich, Die Baumwollfrage. In: Marine-Rundschau. Redaktion: Nachrichten-
bureau des Reichs-Marine-Amts. 15. Jahrgang. Berlin, E. S. Mittler &amp; Sohn, 1904-

S.	661—664 und 6. 666—667.

Die Baumwolle spielt in der gesamten Erwerbs- und Verbrauchswirtschaft der
europäischen Industriestaaten eine solche Rolle, daß durch die Gestaltung der Baum-
wollversorgung der Nationalreichtum dieser Staaten und die Lebenshaltung ihrer
Bevölkerung auf das stärkste berührt werden. Nicht zum wenigsten hängt von der
Lösung der Baumwollfrage ab die wirtschaftliche Machtstellung des alten Europa
gegenüber der aufstrebenden und herrschlustigen Tochter jenseits des Ozeans.

Diese Erkenntnis hat bewirkt, daß im Laufe der letzten Jahre in den verschie-
denen europäischen Industriestaaten eine rasch anwachsende Bewegung entstanden ist,
welche die Einführung der Baumwollkultur auf einer möglichst breiten Basis in bis-
her vernachlässigten Gebieten bezweckt. Abgesehen von Rußland, wo die Verhältnisse
durchaus anders liegen als in Mittel- und Westeuropa, ist die Bewegung zugunsten
der Ausdehnung des Baumwollbaus, der „Baumwollkulturkampf", überall aus der
privaten Initiative der unmittelbar berührten Kreise hervorgerufen, und bei aller
Unterstützung, die ihr von amtlichen Stellen zuteil wird, zieht die Bewegung auch in
ihrer weiteren Entwicklung aus der privaten Initiative ihre beste Kraft.

Die Bewegung ist organisiert in großen Vereinigungen, die im Wege von frei-
willigen Beiträgen ihrer in der Hauptsache aus Interessenten und Jnteressentenver-
bänden bestehenden Mitglieder die Mittel zur Förderung der Baumwollkultur in
neuen Gebieten aufbringen. In Deutschland hat das Kolonialwirtschaft-
liche Komitee sich bereits im Jahre 1900 entschlossen, unter Verzicht auf weitere
theoretische Erörterung in der Kolonie Togo einen praktischen Versuch mit der Ein-
führung der Baumwollkultur nach einem wohlvorbereiteten und systematischen Plane
zu unternehmen. In England wurden die von einzelnen Handelskammern (vor allen
von Oldham, Manchester und Liverpool) ausgehenden Bestrebungen im Mai 1902
in der „ British Cotton Growing Association“ zusammengefaßt. Im Januar 1903
gründeten die französischen Baumwollinteressenten nach dem deutschen und englischen
Vorbild die „Association Cottoniere Coloniale“, und noch in demselben Jahre
taten sich die belgischen Interessenten gleichfalls zu einer „Association Cottoniere“
zusammen.

Es ist natürlich, daß die einzelnen Vereinigungen ihr Augenmerk zunächst auf
die für den Baumwollbau geeigneten Kolonien ihres Heimatlandes richteten; daß sie
auf Grund der bisherigen Kenntnisse und Erfahrungen in eine Prüfung darüber ein-
traten, welcher Teil ihres Kolonialbesitzes für die Einführung einer leistungsfähigen
Baumwollkultur den besten Erfolg verspreche.

Soviel bis jetzt feststeht, kommen in erster Linie in Betracht die westafrikanischen
Kolonien Englands, Frankreichs und Deutschlands, in denen die klimatischen Verhält-
nisse, die Bodenbeschaffenheit und die Bevölkerung besonders günstige Vorbedingungen
für den Baumwollanbau darstellen. Die einheimische Baumwolle ist allerdings über-
wiegend in einem mehr oder weniger verwilderten Zustand, aber es haben sich auch
unter den einheimischen Arten Qualitäten gefunden, die der Durchschnittsqualität der
amerikanischen Baumwolle überlegen sind, und vor allem hat es sich als möglich ge-
zeigt, durch Kreuzungen uitd rationelle Kulturmethoden ein Produkt zu gewinnen,
das es mit dem amerikanischen durchaus aufnehmen kaitn.
        <pb n="488" />
        ﻿458 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. I. Weltwirtschaft.

Neben Westafrika scheinen vor allem Britisch- und Deutsch-Ostafrika sowie
Britisch-Zentralafrika günstige Aussichten zu bieten, und zwar namentlich für die Pro-
duktion einer der ägyptischen Baumwolle nahekommenden Qualität. Es wird
namentlich in England viel bemerkt, daß — während bisher alle Versuche, die
ägyptische Baumwolle in Amerika oder Indien zu naturalisieren, gescheitert sind —
die ägyptische Baumwolle in Ostafrika ihre charakteristische und wertvolle Eigenschaft,
den langen und seidenartigen Stapel, behält. Eine Baumwollprobe aus Deutfch-Ost-
afrika wurde von der Liverpooler Baumwollbörse als „the best Egyptian Sub-
stitute ever produced“ bewertet.

Abgesehen von den beiden genannten Länderkomplexen, kommen für die Ver-
suche mit Baumwollkulturen in dem großen „Cotton Belt“ natürlich noch zahlreiche
andere Gebiete in Betracht; für die Engländer vor allem Westindien, woher vor
hundert Jahren England die Hälfte seines Bedarfs an Rohbaumwolle bezog; für
Deutschland außerhalb seines eigenen Kolonialreichs vor allem gewisse Gebiete in
Kleinasien, in denen wir heute schon größere wirtschaftliche Interessen haben.

Kurz, es ist ein gewaltiges und aussichtsvolles Feld, das der Tätigkeit der
europäischen Baumwollvereinigungen offensteht. Aber auch darüber darf man sich
wohl keinen Illusionen hingeben, daß es großer Aufwendungen sowie einer aus-
dauernden und planmäßigen Arbeit bedürfen wird, um dieses Feld für die euro-
päische Baumwollindustrie nutzbar zu machen.

Das deutsche Kolonialwirtschaftliche Komitee darf stolz darauf fein, daß es nicht
nur den Anstoß zu der wirksamen Organisation der kolonialen Baumwollkulturver-
suche gegeben hat, sondern daß es auch mit seiner Arbeitsmethode — namentlich in
Westafrika — vorbildlich gewirkt hat. Dieses große Verdienst wird auch vom Aus-
lande neidlos anerkannt.

Das System, nach welchem das Kolonialwirtschaftliche Komitee bisher in Togo
gearbeitet hat, und das in seinen wesentlichen Zügen von den Engländern und Fran-
zosen in ihren westafrikanischen Besitzungen adoptiert worden ist, geht darauf hinaus,
den Baumwollanbau als Eingebornenkultur, d. h. als Kleinkultur der ackerbautrei-
benden Eingeborenen, einzuführen, und zwar unter Zuhilfenahme amerikanischer
Neger, die theoretisch und praktisch in der Baumwollkultur ausgebildet sind. Einige
solche Baumwollexperten sowie die notwendige maschinelle Ausrüstung wurden von
dem unter der Leitung des bekannten BookerWafhington stehenden Tuskegee
Normal and Industrial Institute in Alabama beschafft.

Im November 1900 trat die erste Baumwollexpedition des Kolonialwirtschaft-
lichen Komitees ihre Ausreise nach Togo an. Ihre Aufgabe war eine vorbereitende;
sie sollte die Möglichkeit einer rationellen Baumwollkultur als Eingeborenenkultur in
Togo feststellen und gegebenenfalls die Marktfähigkeit des Produkts für die deutsche
Industrie nachweisen. Die Aufgabe wurde gelöst durch die Errichtung einer Versuchs-
und Lehrstation in Tove, im Zentrum des für den Baumwollanbau in Betracht
kommenden Gebiets, und durch die Errichtung einer Anzahl von kleineren Versuchs-
farmen bei den einzelnen Regierungsstationen, deren Leiter angewiesen waren, den
Bestrebungen der Expedition jede mögliche Förderung angedeihen zu lassen. Die
Pflanzung in Tove stellte in zahlreichen Versuchen die günstigste Pflanzzeit fest und
ermittelte die für den Anbau sich am besten eignenden Varietäten; sie zog ferner Ein-
geborene aus den verschiedensten Teilen der Kolonie heran, um sie in der Anwendung
rationeller Kulturmethoden, im Gebrauch von Pflug, Ginmaschine und Presse usw.
zu unterweisen. Auf Grund der Erfahrungen der Versuchspflanzung in Verbindung
mit denjenigen der Stationsfarmen konnte das Komitee die Ergebnisse des ersten
Versuchsjahres (1901) dahin zusammenfassen, daß das für den Baumwollanbau ge-
eignete Areal der Kolonie Togo an Ausdehnung ungefähr dem Baumwollarsal
        <pb n="489" />
        ﻿9. Aus der Geschichte der deutschen Kolonialpolitik.

439

Ägyptens entspreche; daß die klimatischen und Bodenverhältnisse für die Baumwolle
günstig seien; daß die erzielte Baumwolle in ihrer Qualität mindestens der Marke
middling american gleich, in ihrer Ausgiebigkeit jedoch noch verbesserungsfähig fei;
daß die verhältnismäßig dichte Bevölkerung zur Ausnahme der Baumwollkultur sich
hinreichend willig und intelligent zeige; daß schließlich die Rentabilität der Baum-
wollkultur als Eingeborenenkultur gesichert erscheine, sobald eine Verbilligung des
Transports, insbesondere durch den Bau einer Eisenbahn von der Küste nach dem
Hinterlande, erreicht sei.

Aus dieser im ersten Versuchsjahr gewonnenen Grundlage ist seither mit
wachsendem Erfolg weitergearbeitet worden.

Wie nun auch die bis jetzt vorliegenden bescheidenen Anfänge mit unserer
kolonialen Baumwollkultur sich gestalten mögen, zwei Gewinne können heute schon
verzeichnet werden.

Der erste Gewinn ist, daß es zum ersten Male an einem ganz besonders wich-
tigen Einzelfall einem großen Teil der deutschen Industrie und des deutschen Handels
zum Bewußtsein gekommen ist, wie es unter Umständen für die Sicherung unserer
heimischen Volkswirtschaft notwendig werden kann, auf die natürlichen Hilfsquellen
unserer Kolonien zurückzugreifen, und daß zum ersten Male ein großer Teil der
deutschen Industrie und des deutschen Handels sich zu einem einheitlichen Vorgehen,
das die Nutzbarmachung unserer kolonialen Hilfsquellen bezweckt, zusammengeschlossen
hat. . . .

Der zweite Gewinn ist, daß die Leitung und die bisherigen Erfolge der deutschen
Baumwollunternehmung die Aussicht eröffnen, daß die wirtschaftliche Energie in Ver-
bindung mit der wissenschaftlichen Gründlichkeit — die Eigenschaften, denen das neue
Deutschland seinen großen wirtschaftlichen Aufschwung verdankt, — auch auf kolo-
nialem Felde schließlich sich durchsetzen wird. Jedenfalls hat Deutschland in seinem
Baumwollunternehmen zum ersten Male auf kolonialem Gebiete bahnbrechend und
vorbildlich auch für die größeren und älteren Kolonialmächte gewirkt.

Anmerkung.

Cingeborenenkultur
im Jahre*)
1901/2
1902/3
1903/4
1904/5
1905/6

Die Fortschritte, die der Baumwollanbau seit seiner Einführung als

in Togo gemacht hat,
Ballen zu 250 kg
40
80
128
519
857

sind daraus zu ersehen, daß geerntet wurden
im Jahre*) Ballen zu 250 kg
1906/7	1205

1907/8	1691

1908/9	2337

1909/10	1840

1910/11	2123

Supf, Deutsch-koloniale Baumwollunternehmungen. Bericht Xll (Frühjahr 1910).
IBerlin, Druck von E. S. Mittler &amp; Sohn, 1910.] S. 72 und Deutsch-koloniale Baumwoll-
unternehmungen. Bericht XVI (Frühjahr 1912). In: Verhandlungen der Baumwoll-Kommission
des Kolonialwirtschaftlichen Komitees. ]Berlin, Druck von E. S. Mittler &amp; Sohn, 1912.]

S. 28. — G. M.

s. Aus der Geschichte der deutschen Kolonialpolitik.

Von Karl Bunter.

Bunter, Der deutsche Kaufmann und die koloniale Expansion der Völker West-
europas. jRede.j Berlin, Georg Reimer, 1910. S. 14—16, S. 17—18 und S. 22—24.

Friedrich Wilhelm, der Große Kurfürst von Brandenburg, der in seinen
Jünglingsjahren von holländischer Seegröße starke Eindrücke für sein Leben empfangen

*) Unter Jahr ist der Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. September zu verstehen.
        <pb n="490" />
        ﻿460 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. I. Weltwirtschaft.

hatte, und der auf dem Totenbette die Parole Amsterdam ausgab, versuchte zu An-
fang seiner Regierungszeit eine brandenburgifch-ostindische Kompagnie nach hollän-
dischem Muster zu gründen. Der Plan scheiterte an der Unmöglichkeit, 20 000 Reichs-
taler zur Anzahlung für das dänische Tranquebar aufzubringen. Sein Versuch, sich
im letzten Viertel des 17. Jahrhunderts in Westafrika festzusetzen und gleichzeitig in
Westindien unter irgendwelcher Form bei Franzosen, Engländern oder Dänen seinen
Schiffen und ihrer Ladung Einlaß zu verschaffen, war der Versuch, eine in Branden-
burg beheimatete, in enger Beziehung zum Staate stehende Kompagnie am afrikanisch-
westindischen Sklavenhandel zu beteiligen. An diesem kurfürstlichen Unternehmen
waren, wie bei dem ostindischen, deutsche Kaufleute nicht beteiligt, sondern kurfürstliche
Beamte, holländische Kapitalisten und die Stadt Emden. In den brandenburgischen
Ländern des 17. Jahrhunderts waren keine Kaufleute vorhanden, deren Gesichtskreis
und Mittel auf das Salzwasser gereicht hätten. Sie wußten zwar „mit ihren Privi-
legien denen Littauern und Polen die Beutel zu schneuzen", wollten aber nichts, „bei
der See aventüren", so sagte im Jahre 1684 der welterfahrene Holländer Raule, die
treibende Kraft bei des Kurfürsten afrikanischen Plänen.

Der traurige Ausgang des brandenburgischen Unternehmens zeigt, wie auch
ein willensstarker, zielbewußter Fürst scheitern mußte, da die Zeit nicht reif war.
Handelsstationen haben einen Zweck, wenn ein Kaufmann da ist, der sie nützen kann;
sie können bestehen, wenn eine Macht vorhanden ist, die den Kaufmann und seine
Station draußen mit starker Hand gegen Angriffe bewaffneter Konkurrenten schützen
kann. Beides fehlte dem damaligen Brandenburg-Preußen.

Die Rauleschen Unternehmungen sowie eine ganze Anzahl von überseeischen
Projekten, die den preußischen Königen des 18. Jahrhunderts von Ausländern unter-
breitet wurden, waren im Grunde weiter nichts als Versuche holländischer, englischer
oder französischer Untertanen, unter dem Schutze der preußischen Flagge nach Ländern
und Meeren zu handeln, die ihnen unter ihren eigenen Landesflaggen durch Mono-
polkompagnien verschlossen waren. Die fremden Unternehmer wollten nur ein
„Oktroi" und den „Pavillon", d. h. einen königlichen Freibrief und das Recht, die
preußische Flagge zu führen. Deutsche Kaufmannsunternehmungen waren es nicht,
wohl aber hätten sie möglicherweise Pionierarbeit für den deutschen Handel leisten
können. Die preußischen Könige waren allen diesen Anerbietungen gegenüber meist
in der Lage des Ohnmächtigen, der möchte, aber nicht kann. Sie hätten die Gelegen-
heit gern ergriffen, mit ihrer Flagge auf der See zu erscheinen, das Generaldirek-
torium ist immer dafür, der Minister des Auswärtigen aber gibt den Ausschlag durch
Antworten, die, in der Form verschieden, dem Sinne nach stets bedeuten, daß Seine
Majestät ablehnen muß, da Sie „jetziger Zeit die Seepuissancen zu menagiren Ur-
sach haben".

Im schroffen Gegensatze zu weitsichtigen Gedanken und Denkschriften preußischer
Könige und Staatsmänner steht auch jetzt noch das Können und Wollen des preu-
ßischen Untertanen. Den klassische» Ausdruck findet sein Philisterstandpunkt in der
Schilderung der Residenzstadt Berlin vom Jahre 1798, wo es im Anschluß an
asiatische Handlungspläne heißt: „Daß ein Einländer auf eine solche Idee hatte ge-
raten können, wird derjenige nicht glauben, der den biederen Sinn des Branden-
burgers kennt, welcher gemeiniglich lieber auf seinem Boden bleibt". „Hätte man
doch nicht vergessen, daß es unserer Bestimmung gar nicht angemessen ist, nach
höheren Dingen zu trachten, als wozu uns die natürliche Lage, in der wir uns
befinden, auffordert. Betragen wir uns derselben gemäß, so ist unser Glück gemacht,
das wir in einem anderen Weltteile aufzusuchen wohl nicht befugt, noch ange-
wiesen sind."
        <pb n="491" />
        ﻿9. Aus der Geschichte der deutschen Kolonialpolitik.

461

Das letzte Drittel des 18. Jahrhunderts brachte den die Salzsee befahrenden
Deutschen, d. h. vor allem den Bremern und Hamburgern, die Möglichkeit eines
legitimen westindischen Handels. In den sechziger Jahren eröffneten die Dänen
St. Thomas, wo sich dann bald der Charlotte-Amalie-Hafen zur internationalen Post-
station für ganz Westindien entwickelte. Frankreich, von England schwer bedrängt,
ließ kurz darauf unter gewissen Einschränkungen fremde Schiffe in seinen Zuckerinseln
zu. Dazu kam, daß Spanien von 1765—1788 allmählich allen Spaniern und allen
spanischen Häfen den Verkehr mit den amerikanischen Kolonien gestattete und damit
erweiterte Möglichkeiten eines gewinnbringenden Schmuggels schuf. 1776 wurde in
Bremen die erste Zuckerraffinerie eröffnet durch einen Unternehmer, der selbst in
Westindien gewesen war, um dieselbe Zeit blühen hier die Tabaksmanufakturen auf,
die zuerst um 1650 erwähnt werden.

Das große Ereignis aber dieser Zeit war die Empörung der dreizehn englischen
Kolonien. Auch bei dieser Gelegenheit wurde den Hanseaten klargemacht, daß sie
nicht Seemächte, sondern Handelsrepubliken seien. Auf Veranlassung des britischen
Residenten wurde im Jahre 1776 ein Schiff in Hamburg von Senats wegen an die
Kette gelegt, weil es „Rebellen", d. h. Nordamerikanern, gehöre. Erst nach Wochen
ward es freigegeben nach einem feierlichen Eide der Befrachter, daß dies nicht der
Fall fei.

Als aber der amerikanische Krieg dem Ende zuging, traten noch im Jahre 1782
zur Erschließung des neuen Handelsgebietes unternehmende Kaufleute in Hamburg
zusammen. Ihr Sendbote überbrachte einen Brief an den Kongreß mit einem Glück-
wunsch zu der Befreiung, dem „erhabenen Ereignis, dem Wunder dieser und der
spätesten Zeiten", und am 20. April 1783 ging das „erste Schiff, genannt Elise Ka-
tharina, Capitän Peter Kratz, seitdem die 13 vereinigten Provinzen in Nordamerika
von England frey erkläret worden, von hier nach Charlestown und Philadelphia in
See". Bald ließen sich Hamburger und Bremer und auch andere deutsche Kaufleute
in Amerika nieder. Baltimore, der große Markt für die Virginia- und Maryland-
Tabake, und Charleston, der Ausfuhrplatz des Karolina-Reises, wurden bevorzugt von
Kaufleuten, die nach erfolgreicher Arbeit in die Heimat zurückkehrten.

Und nun erfolgte ein rascher Aufschwung des transatlantischen Handels der
Hamburger und Bremer. 1792 erklärten die Kommerzdeputierten dem Senat, „daß
Hamburg so gut wie England, Holland, Frankreich und Spanien den Kaffee sowohl
wie auch die mehresten der übrigen westindischen Produkte direkt aus Amerika
kommen lasse". Direkt bezogener Tabak und Reis werden Bremer Stapelartikel.
Dafür gehen dann als Zahlung schlesische Linnen und sächsische Strumpfwaren direkt
nach Amerika, und der Bericht über die Leipziger Ostermesse von 1796 stellt fest, daß
die unmittelbaren Seeverbindungen „absonderlich für Hamburg und demnächst für
Bremen von großer Wichtigkeit, auch selbst für hiesige Lande keineswegs gleich-
gültig sind".

So bildeten die letzten Jahre des 18. Jahrhunderts einen Höhepunkt für den
deutschen Überseehandel.

Hatte das ausgehende 18. Jahrhundert unseren Kaufleuten den Zutritt nach
Nordamerika gebracht, so hatte das beginnende 19. ihnen die Pforten des romanischen
Teiles der neuen Welt geöffnet. Als 1807 zur Durchführung der Kontinentalsperre
französische Heere in die iberische Halbinsel einrückten, war das Haus Braganza nach
Rio entflohen, und Brasilien wurde ohne ernste Zuckungen aus einer portugiesischen
Kolonie ein selbständiges Kaiserreich mit offenem Auslandshandel. Gleichzeitig be-
gann der Freiheitskampf der Kreolen im spanischen Amerika, wo sofort als Helfer in
der Not und gewinnsuchende Kaufleute Nordamerikaner und Engländer in Buenos
Aires und anderen Plätzen erschienen. Die Hanseaten mußten noch 1815 auf eine
        <pb n="492" />
        ﻿462 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. I. Weltwirtschaft.

Drohung des Königs von Spanien zurückstehen. Als aber 1822 die Vereinigten
Staaten und bald darauf auch England die südamerikanischen Republiken anerkannt
hatten, da faßte in der letzten Jahresversammlung des Ehrbaren Kaufmanns der
Präses die große Errungenschaft des Jahres in die Worte zusammen: „Hamburg hat
Kolonien erhalten."

In diesem Jubelruf drückte sich jahrhundertelanges Sehnen und hoffnungsfrohe
Zukunftsahnung aus. Hat man die Reisen Alexander v. Humboldts die zweite, die
wissenschaftliche, Entdeckung Südamerikas genannt, so kann man die Jahre, die nun
folgten, die dritte, die wirtschaftliche, Entdeckung des südlichen Kontinentes nennen.
Hier standen zum ersten Male in Übersee die hanseatischen Kaufleute in freiem Wett-
bewerbe mit anderen Völkern, unbehindert durch koloniale Monopole und koloniale
Traditionen, nicht mehr als Schleichhändler oder Gelegenheitssucher.

Durch den Zwang eines Vierteljahrtausends hatten sie gelernt, jeden Weg zu
nützen, der sich ihnen bot. Sie hatten gelernt, auch ohne den Rückhalt eines starken
nationalen Staates, durch eigene Findigkeit und Zähigkeit sich eine Stellung in der
Welt des Handels zu schaffen. Sie hatten allerdings auch gelernt, sich vor den Mäch-
tigen dieser Welt zu ducken und zu drücken. Ihre Stadtstaaten waren zu Kaufmanns-
gemeinschaften geworden, deren Leben sich ganz auf die eigenen Jnteressenkreise ein-
gestellt hatte; sie hatten, wie Bürgermeister Smidt es 1808 faßte, in ihrem „indivi-
duellen Civismus und hanseatischen Föderalismus" es verlernt, „Deutsche zu sein"
und „mit den übrigen vereinigten Stämmen der deutschen Nation Leid und Freude
zu teilen".

Es ist ungerecht, über diese Kaufmannsaristokratien hart abzuurteilen. Ihre
Zustände waren gegeben durch ihre geographische Lage, durch die geschichtliche Ent-
wicklung Westeuropas und des alten Deutschen Reiches. Diese selben hanseatischen
Kaufleute sind in weiterem Verlaufe des 19. Jahrhunderts die Pioniere eines großen
deutschen Vaterlandes in der Übersee geworden, lange ehe es wieder eine deutsche
Flagge gab. Damals aber, als sie sich anschickten zu ihrer neuen nationalpolitischen
Aufgabe, des soll man eingedenk sein, da war die Forderung von Einigkeit und Recht
und Freiheit für das deutsche Vaterland im deutschen Inlande noch mit bitterer Ge-
fahr für Leib und Leben verbunden.

Über dem Jammer der Reaktionszeit wollen wir deshalb in diesem Zusammen-
hange eines deutschen Mannes nicht vergessen, unseres Friedrich List, der mit hin-
reißender Beredsamkeit seinen Glauben an ein freies, industriegewaltiges und fee-
mächtiges Deutschland öffentlich bekannte und als ein Märtyrer dieses seines Glaubens
starb. Ihn hatte der Staatsgedanke mächtig gepackt zu einer Zeit, wo es keinen
deutschen Staat gab; ihn, den Schwaben, der die weite Welt gesehen, der die Erbärm-
lichkeit der kleinen deutschen Despotien und die Weltgröße der Angelsachsen am eigenen
Leibe erfahren hatte.

„Nirgends haben Arbeitsamkeit und Sparsamkeit, Erfindungs- und Unterneh-
mungsgeist der Individuen Bedeutendes zustande gebracht, wo sie nicht durch die
bürgerliche Freiheit, die öffentlichen Institutionen und Gesetze, durch die Staats-
administrationen und durch die äußere Politik, vor allem aber durch die Einheit und
Macht der Nation unterstützt gewesen sind." „Die Geschichte kennt kein reiches, kein
Handel- und gewerbetreibendes Volk, das nicht auch ein freies gewesen wäre."

So faßte er das Ergebnis seiner Geschichtsauffassung zusammen und prophezeite,
seiner Zeit genial voraneilend, den „souveränen Kirchspielen" der Hanseaten, daß sie
für ihre Nation werden müßten, „was London und Liverpool den Engländern,
New York, Boston und Philadelphia den Amerikanern sind"; für ihre Nation, die
„von der Natur selbst berufen ist, sich unter den kolonisierenden und kulturverbrei-
tenden Nationen in die erste Reihe zu stellen".
        <pb n="493" />
        ﻿1. Der Übergang Deutschlands vom Agrarstaate zum Industriestaats. 463

II.	va§ Problem -es Industriestaates.

1.	Der Übergang Deutschlands vom Agrarstaate
zum Industriestaats.

Von Ludwig Pohle.

Pohle, Die Entwicklung des deutschen Wirtschaftslebens im letzten Jahrhundert.
Fünf Vorträge. 2. Aufl. Leipzig, B. G. Teubner, 1908. S. 21—26.

Bis zur Gründung des neuen Reichs ist die schärfere Ausprägung des industrie-
staatlichen Charakters Deutschlands ganz überwiegend das Ergebnis der Entwicklung
der innerdeutschen Verhältnisse. Das Maß von Industrialisierung, das Deutschland
bis zu diesem Zeitpunkt erreichte, hat es in der Hauptsache aus eigener Kraft erreicht.
Der Handelsverkehr mit dem Auslande ist dagegen zur Erklärung der Erscheinung
erst in zweiter Linie heranzuziehen. Die Hauptursache der Zunahme der gewerblichen
Quote der Bevölkerung bis 1871 ist im Grunde höchst einfacher Natur. Sie liegt
in der fortschreitenden Loslösung der gewerblichen Tätigkeit von der Hauswirtschaft
und ihrer Verselbständigung zu besonderen Berufen. Bei immer mehr Gewerbe-
erzeugnissen tritt an die Stelle der familienwirtschaftlichen Eigenproduktion die berufs-
mäßige gewerbliche Herstellung. Und dieser Prozeß, z. B. das Aufhören des Spinnens
und Webens für den eigenen Bedarf, war unbedingt notwendig, wenn man der Vor-
teile der neuen Technik, die für diese Gewerbe im 18. Jahrhundert erfunden worden
war, teilhafllg werden wollte. Nur bei einer Produktion im großen konnten die
neuen Arbeitsmethoden ihre gewaltig verbilligende Wirkung entfalten. Infolgedessen
ist nicht nur in den Städten, sondern auch in den Dörfern im 19. Jahrhundert die
gewerbliche Arbeit im Hause für die Bedürfnisse des Hauses, die zu Anfang des
Jahrhunderts noch so erheblichem Umfang besaß, immer mehr eingestellt worden.
Das Spinnen und Weben, das Nähen und Schneidern, das Backen und Schlachten,
das Seifekochen und Lichterziehen, das Bierbrauen und Krauteinlegen und noch eine
ganze Reihe anderer gewerblicher Arbeiten, sie hören zunehmend auf, hauswirt-
schaftliche Tätigkeiten zu fein, und werden besondere gewerbliche Berufe. Statistisch
stellt sich der Vorgang aber als eine Zunahme des gewerblichen auf Kosten des land-
wirtschaftlichen Teiles der Bevölkerung dar.

Eigentlich handelt es sich dabei freilich, wie unschwer zu erkennen, nur um eine
scheinbare Verschiebung. Denn die Landwirte, deren Zahl nach der Statistik abnimmt,
dürfen nur cum grano salis als Landwirte bezeichnet werden. In Wirklichkeit sind
sie Berufszwitter, die vielleicht % ihrer Arbeitszeit mit landwirtschaftlichen und % mit
gewerblichen Arbeiten beschäftigt sind. Wenn nun an Stelle dieses Zustandes ein
neuer tritt, bei dem sich die Landwirte viel ausschließlicher der Urproduktion widnien,
auf die Eigenproduktion der von ihnen gebrauchten Gewerbeprodukte aber verzichten,
diese vielmehr von fremden Wirtschaften fertig beziehen, so ist klar, daß in der
Statistik hieraus eine prozentuale Zunahme der Gewerbtreibenden sich ergeben muß.
Denn die Statistik ermittelt ja nur, wieviel Menschen sich berufsmäßig den ver-
schiedenen Produktionszweigen widmen, — und die Zahl der berufsmäßigen Ge-
werbtreibenden nimmt naturgemäß durch diese Entwicklung zu — sie untersucht aber
nicht, wieviel gewerbliche Arbeit früher und jetzt in den einzelnen Haushaltungen
geleistet worden ist. In Wahrheit handelt es sich aber bei dem Vorgang, der statistisch
als ein relatives Wachstum der Industrie erscheint, nicht um einen Rückgang der
Landwirtschaft, sondern nur um eine Einschränkung der hausgewerblichen Eigen-
        <pb n="494" />
        ﻿464 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. II. Industriestaat.

Produktion. Die wirkliche volkswirtschaftliche Bedeutung der Landwirtschaft wird
jedenfalls durch diesen Vorgang an sich nicht vermindert.

Zu dieser ältesten und vielleicht wichtigsten Ursache der wachsenden Industriali-
sierung der modernen Kulturstaaten gesellt sich als zweiter in der gleichen Richtung
wirkender Umstand die zunehmende Ersetzung organisierter durch unorganisierte
Materie, wie Sombart, der zuerst hierauf aufmerksam gemacht hat, den Vorgang
treffend bezeichnet. Wenn z. B. das Holz als Brennmaterial durch die Kohle und
als Baumaterial beim Häuser-, Brücken- und Schiffsbau durch das Eisen verdrängt
wird, so ergibt sich hieraus in der Berufsstatistik ein Anwachsen der Industrie, weil
die im Bergbau und in den Eisengewerben beschäftigten Personen der Berufsabteilung
Industrie zugezählt werden. Das gleiche Resultat wird erzielt, wenn an die Stelle
des tierischen Motors in Bergbau und Industrie die Dampfmaschine tritt, wie dies
bei uns um die Mitte des letzten Jahrhunderts in großem Umfange geschah. Ein
erheblicher Teil der Verschiebung, die in den Anteilen der landwirtschaftlichen und der
gewerblichen Bevölkerung an der Gesamtvolkszahl eingetreten ist, ist auf Rechnung
dieses Umstandes zu setzen.

Neben diesen beiden Hauptursachen, welche vor 1870 die Umbildung Deutsch-
lands vom Agrarstaat zum Industriestaat bewirkt haben, hat nun aber auch schon
in dieser Zeit die Gestaltung des Handelsverkehrs mit dem Auslande eine Rolle
gespielt, wenn auch nur eine Rolle von sekundärer Bedeutung. Es ist durchaus falsch,
wenn man Deutschland als ein Land hinstellt, das im Beginn des 19. Jahrhunderts
noch über einen großen Überfluß an Bodenprodukten verfügte, von dem es einen
Teil dem Auslande mitteilte. Allerdings hat damals Deutschland einen beträchtlichen
Getreide-, Holz- und Schafwollexport gehabt, allein bei Bodenprodukten im ganzen
ergibt sich keine Mehrausfuhr, sondern im Gegenteil eine Mehreinfuhr. Soweit wir
den deutschen oder wenigstens den preußischen Außenhandel statistisch zu verfolgen
in der Lage sind, immer zeigen die Zahlen, daß Deutschland das ganze 19. Jahr-
hundert hindurch in gewissem, wenn auch zunächst noch recht bescheidenem Umfange
ein Exportindustriestaat gewesen ist, d. h. daß bei Bodenprodukten seine Einfuhr
größer war als seine Ausfuhr, während bei industriellen Fabrikaten umgekehrt der
Export den Import übertraf. Die Kargheit des deutschen Bodens machte es den
Bewohnern unseres Vaterlandes auch damals schon unmöglich, die Vodenprodukte,
die sie in Form von Nahrungs- und Genußmitteln sowie von Rohstoffen von auswärts
bezogen, dem Auslande wieder mit Bodenerzeugnissen zu bezahlen, sondern sie mußten
ihm für die empfangenen Agrarprodukte zum großen Teil Erzeugnisse des deutschen
Gewerbefleißes, insbesondere Gewebe, anbieten. Die Kolonialwaren, welche Deutsch-
land in den ersten Jahrzehnten des letzten Jahrhunderts einführte, wurden zum großen
Teil mit schlesischer Leinwand bezahlt. Und nicht einmal den Flachs, den die deutsche
Leinenindustrie damals verarbeitete, konnte Deutschland vollständig selbst produzieren.
Der Übergang zum Exportindustriesystem, den die deutsche Volkswirtschaft nach der
Wiedererrichtung des Reichs in beständig wachsendem Maße vollzog, war also nichts
durchaus Neues für Deutschland. Neu und unerhört war nur das Tempo, in dem
seit 1871 und speziell in den letzten beiden Jahrzehnten des Jahrhunderts die Aus-
breitung der Exportindustrie vor sich ging. Von dem Gesamtwerte der Ausfuhr im
deutschen Spezialhandel machten im Durchschnitt der Jahre 1874—77 die Fabrikate
erst etwa 37 % aus, dreißig Jahre später, von 1904—1906 betrug der Anteil der
Fabrikate am Gesamtwerte schon über 65 %. Im Durchschnitt der letztgenannten drei
Jahre übertraf die Ausfuhr an Fabrikaten die Einfuhr um fast 2Vz Milliarden Ji*)

*) In den Jahren 1907—1910 betrug der Anteil der Fabrikate am Gesamtwerte der
Ausfuhr im deutschen Spezialhandel 68,3°/0: die Ausfuhr von Fabrikaten übertraf im Durch-
        <pb n="495" />
        ﻿1. Der Übergang Deutschlands vom Agrarstaate zum Industriestaats. 465

In diesem beschleunigten Anwachsen der Exportindustrie haben wir die Haupt-
ursache dafür zu erblicken, daß auch nach 1871 die Zunahme des industriellen auf
Kosten des agrarischen Deutschland noch weitere Fortschritte gemacht hat. Nach 1870
liegen also die Wurzeln dieser Erscheinung nicht mehr hauptsächlich in den inneren
deutschen Verhältnissen, sondern sie sind in erster Linie zu suchen in der Gestaltung
der Handelsbeziehungen zum Auslande. Daneben hat sich allerdings auch nach 1870
der Prozeß des Aufhörens der gewerblichen Eigenproduktion und der Ersetzung
organisierter durch unorganisierte Materie noch weiter fortgesetzt. In der letzteren
Beziehung sei nur an die gewaltige Entwicklung der chemischen Industrie seit 1870
erinnert, die zu einem nicht geringen Teile, wie z. B. bei der Verdrängung der von
der Landwirtschaft angebauten Farbpflanzen durch die aus dem Steinkohlenteer ge-
wonnenen Farbstoffe, mit dem zuletzt erwähnten Vorgang zusammenhängt.

Die wirtschaftlichen Beziehungen Deutschlands zum Auslande haben indessen
nicht bloß auf dem Wege der Ausbreitung des Exportindustriesystems den Übergang
Deutschlands zum überwiegenden Industriestaat gefördert. Betrachtet man die
neueste ökonomische Entwicklung Deutschlands lediglich unter dem Gesichtspunkte des
Übergangs zum Exportindustrialismus, so stößt man auf eine mit dieser Annahme
in keiner Weise zu vereinigende Tatsache, nämlich die Tatsache, daß unsere Produktion
auf industriellem Gebiete offenbar schneller wächst als unsere Ausfuhr an Fabrikaten,
und daß demgemäß unsere Fabrikatenausfuhr einen abnehmenden Teil unserer
industriellen Produktion darstellt. Hier liegt ein Wachsen der Aufnahmefähigkeit des
inneren Marktes der deutschen Volkswirtschaft vor, das aber aus den vorhin erörterten
primären Ursachen der wachsenden Industrialisierung und auch aus der Zunahme des
Volkswohlstandes, die einen steigenden Teil des Einkommens für Jndustrieerzeugnifse
auszugeben gestattete, allein nicht erklärt werden kann. So sehr diese Erscheinung
vom Standpunkte des Exportindustriesystems ein unlösbares Rätsel bleibt, so einfach
gestaltet sich ihre Erklärung vom Standpunkte des Exportkapitalismus aus.
Deutschland war bis nach der Mitte des 19. Jahrhunderts ein kapitalarmes Land,
und einen großen Teil des Kapitals, das es zum Bau seiner Eisenbahnen und der
städtischen Pferdebahnen, für Gas- und Wasserwerke und andere Unternehmungen
brauchte, lieh es damals von seinen reicheren Nachbarstaaten im Westen, insbesondere
von England und Belgien. Infolgedessen mußte es dem Auslande Zinsen bezahlen.
Die Ausgleichung solcher Forderungen geschieht aber bekanntlich in der Regel nicht
durch bares Geld, sondern durch Warensendungen. Bis 1870 ist die deutsche Handels-
bilanz daher meist noch aktiv, sie zeigt einen Überschuß der Warenausfuhr über die
Wareneinfuhr. Nach dem deutsch-französischen Kriege schlägt dieses Verhältnis in
sein Gegenteil um, zunächst vor allem unter dem Einfluß der Kriegskostenentschä-
digung von 5 Milliarden, die Frankreich an Deutschland zu zahlen hatte, und die einen
gewaltigen Warenstrom nach Deutschland führte. Dauernd passiv ist die Handels-
bilanz Deutschlands aber erst seit 1889 geworden, und die Erscheinung steht in engem
Zusammenhang mit der erst 1888/89 erfolgten Aufnahme der Hansastädte Bremen und
Hamburg in das Deutsche Zollgebiet. Zugleich aber hat bei der immer stärker werden-
den Passivität der deutschen Handelsbilanz der Umstand mitgewirkt, daß Deutschland
im letzten Menschenalter immer mehr aus einem Schuldnerstaat in einen Gläubiger-
staat sich umwandelte. Namentlich seit dem Ende der achtziger Jahre ist die Aus-
wanderung deutschen Kapitals in das Ausland eine ganz regelmäßige und stetig grö-
ßere Bedeutung gewinnende Erscheinung geworden.

schnitte dieser vier Jahre die Einfuhr um 3139 Millionen M. Statistisches Jahrbuch
für das Deutsche Reich. Herausgegeben vom Kaiserlichen Statistischen Amte. 32. Jahr-
gang 1911. Berlin, Puttkammer &amp; Mühlbrecht, 1911. S. 205. — G. M.

Mollat, Volkswirtschaftliches Quellenbuch. 4. Aufl.

30
        <pb n="496" />
        ﻿466 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. II. Industriestaat.

Durch die Zinsenansprüche, die Deutschland für das geliehene Kapital an das
Ausland zustehen, konnte seine Handelsbilanz ohne Schaden immer stärker passiv
werden. In den Jahren 1904/06 betrug die Spannung zwischen Einfuhr und Aus-
fuhr gegen 1700 Millionen M durchschnittlich.*) Zur Bezahlung dieses Defizits des
deutschen Außenhandels stand aber neben den Einnahmen der Reederei und der See-
versicherung usw. ein Zinsguthaben Deutschlands an das Ausland zur Verfügung,
dessen Höhe von sachverständiger Seite auf lYz Milliarden Ji geschätzt worden ist.
Dieses Zinsguthaben fließt, soweit es nicht gleich wieder zur Kapitalanlage im Aus-
lande verwendet wird, Deutschland hauptsächlich in Gestalt von ausländischen Nah-
rungsmitteln und Rohstoffen für die Industrie zu. Und Deutschland erhält auf diese
Weise durch das im Auslande angelegte deutsche Kapital die Möglichkeit, eine größere
industrielle Bevölkerung zu unterhalten, als es sonst ernähren könnte. Wenn ein
Land Rohstoffe und Nahrungsmittel vom Auslande geliefert bekommt, und wenn es
gleichzeitig selbst über das nötige Kapital und die erforderlichen Arbeitskräfte verfügt,
so besitzt es alle Bedingungen für die Vergrößerung seiner Industrie. In dieser Lage
befindet sich Deutschland. Daraus erhellt, daß das rasche Anwachsen unserer Industrie
in den letzten Jahrzehnten nicht bloß auf das Anschwellen unseres Fabrikatenexports
zurückzuführen ist, sondern daß es zu einem wesentlichen Teil auf der Zunahme des
im Auslande angelegten Kapitals beruht. Zugleich aber ist hiernach klar, daß das
Steigen der Aufnahmefähigkeit des inneren Marktes in diesem Falle keine Zunahme
der wirtschaftlichen Selbständigkeit Deutschlands, sondern nn Gegenteil sich steigernde
Abhängigkeit vom Auslande bedeutet.

2.	Die Gefahren des Industriestaates.

Von Karl Oldenberg.

Oldenberg, Deutschland als Industriestaat. Vortrag. Göttingen, Vandenhoeck und
Ruprecht, 1897. S. 4—6 und S. 31—33.

Jede Volkswirtschaft ist ein Organismus, der seinen Schwerpunkt in sich selbst zu
gewinnen sucht. Dieser Schwerpunkt aber hängt ab von einem gewissen Gleichgewicht
der Bestandteile. Vor zwei bis drei Menschenaltern war Deutschland noch beinahe
Agrarstaat. Die Jndustriefabrikate, deren es bedurfte, tauschte es großenteils vom
Auslande, namentlich von England und Frankreich, unvorteilhaft ein. Da begann
die große Agitation für Schaffung einer eigenen Industrie Deutschlands. Friedrich
List, der große Schutzzöllner, verglich die deutsche Volkswirtschaft mit dem Körper
eines arbeitenden Mannes, der nur einen natürlichen Arm besitzt, die Landwirtschaft,
und auf der andern Seite, für seinen industriellen Bedarf, sich mit einem künstlichen
Arm behelfen muß. Er wollte, daß dieser deutsche Mann sich seinen zweiten natür-
lichen Arm wachsen lassen sollte, und wies neidisch auf den englischen Nachbar hin,
der damals zwei Arme hatte. Inzwischen ist England unversehens so weit fortge-
schritten, daß es heute nur wieder einen Arm hat, nur auf der andern Seite wie früher.
Es braucht für seinen landwirtschaftlichen Bedarf den künstlichen Arm der Getreide-
einfuhr. Einen großen Staat, mit nur einem industriellen Arm, wie England heute,
kannte man damals überhaupt nicht. Man strebte zur Vollständigkeit, zur Zwei-
armigkeit, zur volkswirtschaftlichen Selbständigkeit. So lenkte auch Deutschland in

*) In den Jahren 1907—1910 machte die Spannung zwischen Einfuhr und Ausfuhr
durchschnittlich 1640 Millionen M aus. Statistisches Jahrbuch für das Deutsche
R e i ch a. a. O. — G. M.
        <pb n="497" />
        ﻿2. Die Gefahren des Industriestaates.

467

diejenige Bahn ein, die man als die des wirtschaftlichen Fortschritts anzusehen gewöhnt
ist; es wurde zunächst zweiarmig und schritt dann dazu fort, seinen alten Arm ver-
kümmern zu lassen. Und wie auf Kommando folgten die andern Staaten in dieser
Selbstverstümm elungsprozedur mit.

Indes das Bild ist in einer Beziehung irreführend, das List damals brauchte.
Die beiden Arme, der landwirtschaftliche und der industrielle, sind nicht gleichwertig,
sondern der landwirtschaftliche, der jetzt verkümmernde, ist der unendlich wichtigere und
unentbehrlichere; ohne Industrie kann man leben, aber nicht ohne Nahrungsmittel.
Machen wir auch das uns anschaulich. Wenn man eine Nation für sich isoliert ins
Auge faßt, aus der Weltwirtschaft herausgelöst, so ist es klar, daß sie in erster Linie
Landwirtschaft treiben muß, um zu leben. Ist die Landwirtschaft so ergiebig, daß die
landwirtschaftliche Bevölkerung über ihren eignen Nahrungsbedarf hinaus noch einen
Uberschuß von Nahrung gewinnt, so kann von diesem Uberschuß eine industrielle Be-
völkerung im Lande ernährt werden, die mit ihren Fabrikaten die für sie disponiblen
Nahrungsmittel kauft. Die Größe der Jndustriebevölkerung, die eine solche isolierte
Nation ernähren kann, wird also genau bestimmt durch den Uberschuß an Nahrung,
den die landwirtschaftliche Bevölkerung über ihren eigenen Bedarf hinaus dem vater-
ländischen Boden abzugewinnen imstande ist. Wenn eine Landbevölkerung von 30
Millionen Nahrung für 50 Millionen produziert, so können 20 Millionen von Industrie
und sonstigen Berussarten leben. Die Volkswirtschaft ist verglichen worden einem
Etagenbau: das starke Erdgeschoß ist die Landwirtschaft und trägt den industriellen
Überbau, die obere Etage, auf seinen Schultern. Solange noch unbebauter Boden
verfügbar ist, kann das Erdgeschoß ausgebaut werden bis an die Landesgrenze, und
das verbreiterte Erdgeschoß kann eine entsprechend verbreiterte industrielle Etage
tragen.

Weiter als der landwirtschaftliche Unterbau reicht, kann aber die industrielle
Etage natürlich nicht fortgesetzt werden, — es sei denn, daß ihre Bewohnerschaft von
ausländischer Nahrung lebt und ihre Fabrikate gegen diese ausländische Nahrung
eintauscht, also Exportindustrie wird, die für das Ausland arbeitet und vom Aus-
lande lebt. Das industrielle Stockwerk wächst dann seitlich weiter in die Luft hin-
aus und über die Landesgrenze hinaus, über fremden Boden hin, künstlich
gestützt auf die Pfeiler des auswärtigen Handels, die auf fremdem Grund und Boden
ruhen, von dem es seine Nahrung bezieht. Mit dem Augenblick, wo eine solche Export-
industrie ansetzt und also die Entwicklung zum Industriestaat beginnt, verschiebt sich
der Schwerpunkt des volkswirtschaftlichen Körpers nach außen; mit Hilfe der künst-
lichen Pfeiler kann er zwar sich halten, aber diese Pfeiler aus fremdem Boden stehen
nur so lange, als der Eigentümer des fremden Bodens sie stehen läßt. Wenn er eines
Tages den Boden selbst benutzen will, so stürzt mit den Pfeilern der überragende
Ctagenbau zusammen. Wenn wir eine Exportindustrie von 5 Millionen Menschen
gründen, die von amerikanischem Getreideüberschuß lebt, so sind diese 5 Millionen
Menschen mit ihrer künftigen Existenz darauf angewiesen, daß das amerikanische Ge-
treide dauernd überschüssig und, speziell für sie, im Austausch mit ihren Fabrikaten
verfügbar sei. Alle Exportindustrie ist ihrer Natur nach prekär, und in diesen immer
prekäreren Zustand treibt der Industriestaat hinein.

Solange die Exportindustrie klein ist, hat das nicht viel zu sagen. Wenn sie
aber von Jahr zu Jahr um sich greift und, wie in England, die große Mehrzahl der
Bevölkerung umfaßt, so steht die ganze Volkswirtschaft auf Stützen, und der Zusam-
menbruch dieser Stützen wäre das Ende der Nation. Entwicklung zum Industriestaat
heißt Abhängigkeit vom Ausland, und Volkswirtschaft auf eigener Nahrungsbasis
heißt Unabhängigkeit. Eine Nation darf Industriestaat nur werden, wenn sie der
Dauer ihres auswärtigen Handels sicher ist.

30:
        <pb n="498" />
        ﻿468 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. II. Industriestaat.

Die heute übliche Pflege der Exportindustrie ist eine kurzsichtige Politik nach dein
Herzen des Kapitals. Die wachsende exportindustrielle Bevölkerung findet in einer
nicht fernen Zukunft weder Absatz für ihre Produkte noch Brot für ihre Existenz.
Das Brot wird zunächst verteuert werden; aber bei sinkendem Werte des Exports und
bei abnehmender Zinszahlung von seiten des Auslandes wird das Brot nicht einmal
zum alten Preise bezahlbar sein. Die Brotländer werden in der Lage sein, der alten
Welt ihre Bedingungen zu diktieren. Nur durch politischen Zwang wäre dieser
Abhängigkeit zu entgehen, dadurch also, daß wir mit Waffengewalt Amerika zwingen,
uns länger Getreide zu liefern, als seinem wirtschaftlichen Interesse entspricht. Das
heißt, wir müßten die wirtschaftlich aufstrebenden Staaten zwangsweise auf der Stufe
des Agrarstaats zurückhalten. Ich kann mir schlechterdings kein Bild davon machen,
wie das geschehen soll, und halte auch den wahrscheinlichen Erfolg einer Messung der
Kräfte für ungünstig: nicht weil wir an sich die Schwächeren wären, sondern weil wir
in diesem Kampfe die idealen Mächte gegen uns hätten: das berechtigte Streben nach
nationaler Entwicklung.

Die andere Konsequenz ist die Arbeitslosigkeit und Brotlosigkeit der export-
industriellen Bevölkerung, und zwar, was zu betonen ist, eine plötzliche Brotlosig-
keit, und ferner, unter der Voraussetzung, daß es noch eine Anzahl Jahrzehnte bis
dahin Zeit hat, eine plötzliche Brotlosigkeit ungeheurerMassen. Gerade in der
Plötzlichkeit liegt hier die schlimmste Verschärfung der Gefahr. Diese Plötzlichkeit aber
ist nicht nur möglich, sondern ist wahrscheinlich, weil die wirksamen Faktoren, die die
Zuspitzung der Konkurrenz bedingen, ihrer Natur nach sich gegenseitig zu beschleunigtem
Tempo steigern. Man nehme einmal an, Amerika sei nach so und so viel Jahren
so weit, Europa entbehren zu können; die betreffende Partei gewinnt die Mehrheit,
und mit amerikanischer Raschheit wird ein eigentlicher Prohibitivzoll errichtet. Die
verschärfte Konkurrenz, die sich daraus zwischen den andern Staaten gegenseitig ergibt,
führt zu weiteren Schutzzollbarrieren, die wieder für die übrigbleibenden die Sach-
lage verschlimmern, und so geht wie ein elektrischer Schlag die plötzliche Abschließung
und die allgemeine Deroute um die Welt herum, — vergleichbar etwa der auch durch
internationale Gegenstöße erfolgten plötzlichen Silberentwertung der letzten Jahr-
zehnte. Wenn wir dann eine exportindustrielle Bevölkerung von 30—40 Millionen
Menschen haben, die in den wenigen Jahren oder Jahrzehnten arbeitslos wird, —
dann ist es zu spät, den Bau unserer Volkswirtschaft schnell genug umzubauen, es be-
dürfte dafür der stetigen Arbeit von Generationen, und nicht früh genug kann damit
begonnen werden.

Wäre ich Geschäftsmann und an die Denkweise dieser großbürgerlichen Kreise
gewöhnt, und man fragte mich über Exportpolitik, so würde ich ohne Besinnen ant-
worten: Selbstverständlich, frisch zu, nur Mut! Fragt man mich aber als verantwort-
lichen Reichsbürger, so kann ich nur warnen.

Zweifellos wird man diesen Standpunkt kleinmütig schelten: man müsse Großes
wagen, um Großes zu erreichen. Dem alten Brandenburg-Preußen habe es auch
niemand zugetraut, daß es Weltmacht werden würde; ohne etwas Dreistigkeit bleibe
man Philister. Wer dürfe eine solche kleinmütige Sprache in England führen? —
Nun, man muß auch den Mut haben, kleinmütig zu scheinen. Gerade der e n g l i s ch e
Nachbar wird nicht mehr lange in der Lage sein, in großen Worten uns als Vorbild
zu dienen, weil er eben auf der abschüssigen Bahn viel weiter fortgeschritten ist als
wir. Und ob wir noch so sehr Deutschlands Größe und Weltmacht wollen und Eng-
land beneiden, — eins ist es, was wir dem Engländer mit Recht oder Unrecht nach-
sagen, ohne es als nachahmenswert hinzustellen: das ist nicht seine Größe, sondern
seine Vreitspurigkeit, in rücksichtsloser Zertretung fremder Rechte in allen
fünf Weltteilen. Die Ablehnung solcher Vreitspurigkeit gälte selbst dann, wenn wir
        <pb n="499" />
        ﻿3. über die Bedeutung einer Industrialisierung der heutigen Rohstofsstaaten rc. 469

eine forcierte Gewaltpolitik für aussichtsvoll hielten. Mir scheint eine Größe nicht er-
strebenswert, deren man sich zu schämen hat.

Man will Deutschland mächtiger machen und verstrickt es immer tiefer in fremde
Ketten. Jeder neue Ausfuhrmarkt ist eine Geisel, die wir dem Auslande in die Hände
geben, ein Pfand, an dem wir gezwickt werden können. Jede Einfuhr unentbehrlicher
Waren, die wir selbst nicht produzieren ist eine Kette, die uns an den guten Willen
des Auslands fesselt. Darum als Ziel: Selbständigkeit, — das ist Macht,
ohne Breitfpurigkeit.

Und ich darf auch negativ noch hinzufügen, was dies Ziel nicht bedeutet. Es
bedeutet selbstverständlich nicht: eine plötzliche Hinrichtung der Exportindustrie; es
bedeutet noch weniger ein einfaches Schutzsystem für die Herren Agrarier; es bedeutet
nicht: Ausschluß der belebenden Konkurrenz; es bedeutet nicht: einen geschlossenen
Handelsstaat, wie ihn Fichte im Jahre 1800 als Karikatur aufs Papier phantasiert
hat; es bedeutet nicht: Hemmung der Bevölkerungszunahme; es bedeutet endlich nicht:
den Verzicht auf Weltpolitik, auf starke Flotte, auf Kolonien. Aber es bedeutet aller-
dings, daß wir unsre wirtschaftliche Zukunft und unsere nationale Existenz nicht
auf Flugsand bauen sollen, sondern auf festen Grund und Boden, über den wir eigene
Verfügung haben; mit andern Worten: daß wir Herren im eignen Hause bleiben.

3.	Über die Bedeutung einer Industrialisierung
der heutigen Rohstoffstaaten für die Exportindustrie
Englands» Deutschlands usw.

Von Heinrich Dietzel.

Dietzel, Weltwirtschaft und Volkswirtschaft. Dresden, v. Zahn &amp; Iaensch, 1900. S. 49—50,
S. 66—68, S. 74—75, 6. 79—82, S. 83—84 und S. 85 f.

Im Laufe der letzten Jahrzehnte sind England, Deutschland, Frankreich, die
Schweiz, Belgien „I n d u st r i e staaten" geworden, d. h. hier hat sich die nationale
Wirtschaft dahin entwickelt, daß derzeit die Rohstoffproduktion hinter dem nationalen
Bedarfe zurückbleibt, die Industrieproduktion dagegen den nationalen Bedarf über-
schreitet. Sie exportieren Fabrikate, importieren Materialien und Lebensmittel.
Allerdings exportieren sie auch Lebensmittel, wie Salz, Zucker, Bier, Branntwein,
Wein, und Materialien, wie Sämereien, Kohlen, Roheisen, Zement, und importieren
auch Fabrikate in beträchtlicher Menge. Aber ihr Außenhandel erhält sein eigenartiges
Gepräge dadurch, daß in der Ausfuhr die Fabrikate vorherrschen, in der Einfuhr die
Materialien, vor allem Erze, Hölzer, Textilstoffe, und die Lebensmittel.

Umgekehrt sind andere Völker „R o h st o f f staaten" geworden, d. h. hier hat
sich die nationale Wirtschaft dahin entwickelt, daß derzeit die Rohstoffproduktion den
nationalen Bedarf überschreitet, die Industrieproduktion hinter ihm zurückbleibt. Das
Charakteristikum ihres Außenhandels bildet die Tatsache, daß im Export die Rohstoffe,
Lebensmittel und Materialien, vorherrschen, im Import die Fabrikate.

Wird die Differenzierung der Nationen in Industrie- und in Rohstoffstaaten,
diese „kosmopolitische" Arbeitsteilung zwischen Ländern, die einen Überschuß an
Fabrikaten, und solchen, die einen Überschuß an Lebensmitteln und Materialien er-
zeugen, dauern?

Von manchen Seiten wird heute die Frage mehr oder minder schroff verneint:
es handle sich um ein nur kurzes Zwischenspiel der Wirtschaftsgeschichte. Denn mit
wachsender Bevölkerungsziffer und mit wachsender materieller Kultur würden die
        <pb n="500" />
        ﻿470 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. II. Industriestaat.

Rohstoffstaaten von heute sich „industrialisieren", würden künftig die Fabrikate, die sie
jetzt von den Industriestaaten beziehen, selbst erzeugen, die Materialien und Lebens-
mittel, die sie jetzt nach den Industriestaaten senden, selbst verarbeiten und ver-
brauchen: und demgemäß würde in den Industriestaaten von heute die Exportfabri-
kation wieder eingeschränkt, dagegen die Rohstoffproduktion wieder ausgedehnt werden
müssen.

Allein selbst wenn die Behauptung, daß Industrialisierung der Rohstoffstaaten
ein Schwinden des Exports der Industriestaaten bedeute, voll und ganz zuträfe, dürfte
Westeuropa solcher Rückbildung seiner Volkswirtschaft, da sie nur allmählich vor sich
gehen würde, gelassen entgegensehen.

In Wahrheit ist aber jene Behauptung — sofern sie ihren Inhalt als gewiß,
nicht bloß als möglich setzt — überaus anfechtbar. Sie beruht auf einem Jrrtuni,
einem allerdings historisch ehrwürdigem Irrtum; denn er gehört zu denen, welche das
sozialökonomische Denken als eine der Eierschalen seines Ursprunges in der Zeit der
„Handelseifersucht" bis heute mit sich fortschleppt.

„Ein Volk kann an Reichtum nur gewinnen, wenn, und nur so viel gewinnen,
wie ein anderes verliert." Im Bann dieser Anschauung stand die überwiegende
Mehrzahl der Staatsmänner und Publizisten der merkantilistischen Ära. Voll grimmi-
gen Neides blickte jede Nation auf die aufstrebenden Nachbarn, suchte die industrielle
Entwickelung der Länder, die ihr bisher Absatzgebiete gewesen waren, — gleichviel, ob
fremde Staaten oder eigene Kolonien — um jeden Preis niederzuhalten, z. B. dadurch,
daß sie der Ausfuhr von Kapitalien, Arbeitskräften, Maschinen wehrte.

Es war eine der geistigen Großtaten des jungen Liberalismus (D. Hume,
Ad. Smith), daß er die theoretische Basis dieser Politik der „Handelseifersucht" zer-
störte, — daß er die Doktrin von der absoluten Disharmonie der wirtschaftlichen
Interessen der Völker verneinte.

„Im Verhältnis, wie die Bewohner eines Landes wohlhabender und geschickter
werden," — heißt es bei Hume — „steigern sich ihre Bedürfnisse; je mehr sie selbst
produzieren, je größer die Menge austauschfähiger Dinge, die sie hervorbringen, desto
mehr können und werden sie von den Bewohnern anderer Länder kaufen, desto
bessere, kauffähigere Kunden für diese werden. ... Die nationale Industrie eines
Volkes kann selbst durch den größten Wohlstand seiner Nachbarn keinen Schaden
nehmen. . . .FallsfreierVerkehr zwischen ihnen besteht, wird die nationale
Industrie einer jeden Nation durch die zunehmende Kultur aller anderen eine Steige-
rung erfahren."

„Freimütig will ich gestehen," — so schließt der berühmte Essay über die
„Handelseifersucht" —, „daß ich nicht nur als Mensch, sondern auch als Engländer
den wirtschaftlichen Fortschritt Deutschlands, Spaniens, Italiens und selbst Frank-
reichs" — des Feindes — „wünschte; England, wie alle übrigen Nationen würden
blühender sein."

Wenden wir diese Sätze auf die Doktrin von der „rückläufigen Bewegung" an,
deren theoretische Basis genau die gleiche ist wie die der Politik der „Handelseifersucht".

Wenn die Rohstoffstaaten von heute künftig industriell emporkommen, wenn sie
gewisse Fabrikate, die sie jetzt schon produzieren, und andere Fabrikate, die sie heute
noch nicht produzieren, so billig zu erzeugen lernen werden, daß bezüglich jener wie
dieser die Konkurrenzfähigkeit der Industriestaaten aufhört, so m u ß natürlich in den
betreffenden Exportindustrien Westeuropas eine rückläufige Bewegung sich ein-
stellen, welche für die Kapitalisten, Unternehmer, Arbeiter, die in ihnen tätig waren,
fatal ist. Nicht aber muß die „Exportindustrie" Westeuropas als ganze zusam-
menschrumpfen. Ist auch das R e n t a b i l i t ä t s Interesse gewisser Berufsgruppen
durch das Emporkommen der „Industrie" in den Rohstoffstaaten bedroht, so dagegen
        <pb n="501" />
        ﻿3. über Die Bedeutung einer Industrialisierung der heutigen Rohstoffstaaten rc. 471

nicht, wenigstens nicht notwendigerweise, das P r o d u k t i v i t ä t s intereffe der
Völker. Im Gegenteil: es kann fein, daß neue, die Produktivität der nationalen
Arbeit hier wie dort steigernde Bildungen des Verkehrs, neue Formen der Arbeits-
teilung zwischen den einstigen Rohstofsstaaten und den Industriestaaten sich bilden.
Nur eine Verschiebung innerhalb der „Exportindustrie" der letzteren muß ein-
treten. Daß ein Rückgang eintreten werde, ist nichts weniger als gewiß.

Der Grundfehler der Doktrin von der „rückläufigen Bewegung" liegt darin, daß
sie mit dem allgemeinen Begriffe „Exportindustrie", bez. „Industrie" operiert. Ein
Plus an gewissen Industrien in den Rohstoffstaaten wird ein Minus an gewissen
Exportindustrien in den Industriestaaten zum Korrelat haben, aber Wachstum der
„Industrie" dort verträgt sich durchaus nicht nur mit Aufrechterhaltung, sondern mit
Wachstum der „Exportindustrie" hier.

Oft genug schon haben warnende Finger das Mene Tekel an die Wand des
westeuropäischen Jndustriepalastes geschrieben, — er steht aber noch immer.

Die Industrialisierung der Rohstoffstaaten von einst ist weiter und weiter vor-
geschritten. Aber nicht in den „Kongonegern" Engels' oder den „Antipoden" Olden-
bergs haben die alten Industriestaaten die Ersatzmänner der ihnen durch jene Ent-
wickelung verloren gegangenen Abnehmer gewisser Fabrikate sich suchen müssen, —
sie haben sie vielmehr, großenteils, gefunden in den kaufkräftiger gewordenen
Konsumenten der Völker, deren gewerbliches Emporkommen man in England und
Frankreich einst fürchten zu müssen wähnte, — Deutschlands, Belgiens, der
Schweiz. Die neuen Industriestaaten sind den alten Industriestaaten bessere
Kunden geworden, als jene einst als Rohstoffstaaten waren. Eine gewaltige
Quote des Gesamthandels in industriellen Produkten bewegt sich zwischen alten und
neuen Industriestaaten und zwischen diesen und dem „Agrikultur-Manufakturstaat"
Nordamerika, den zu hindern, daß er „auch nur einen Nagel" selbst fabriziere,
zur Zeit der Handelseifersucht das eifrigste Bestreben des Mutterlandes gewesen war.
ss. oben S. 76.j

Der Fortschritt der gewerblichen Expansion der Rohstoffstaaten hat bisher für
keinen Industriestaat einen dauernden Rückgang des Fabrikatenexports zur Folge
gehabt, — wenn der französische seit Anfang der neunziger Jahre lahm geht, so liegt
die Schuld nicht am Emporkommen der Fabrikation in anderen Ländern, sondern
am System Möline, das mit seinen Hochschutzzöllen den Import minderte und zugleich,
wie notwendig, den Export.

Die rückläufige Bewegung der „Exportindustrie" Westeuropas ist ausgeblieben;
es hat sich an ihr das alte Sprichwort bewahrheitet, daß, wer fälschlich totgesagt wird,
recht lange lebt. Nur eine Verschiebung innerhalb der Exportindustrie ist einge-
treten; heute gelangen vielfach andere Arten von Fabrikaten, bezüglich andere
Sorten der gleichen Fabrikart — andere „Nummern", Qualitäten — zum Export
als früher.

Gewisse Exportindustrien haben dadurch, daß die bisherigen Kunden die
Fabrikation selbst in die Hand nahmen und den Weltmarkt betraten, Einbußen er-
litten; so z. B. die englische Drahtstiftindustrie durch die Entwickelung der deutschen,
die englische Maschinenindustrie — besonders die Industrie landwirtschaftlicher Maschi-
nen — durch die Entwickelung der nvrdamerikanischen, die englische Garnindustrie
in gewissen „Nummern" durch die Entwickelung der deutschen, Schweizer usw. Dafür
haben andere einen Zuwachs erfahren, und sind zahlreiche neue erblüht. Für die
alten Industriestaaten hat die Industrialisierung gewisser Rohstoffstaaten keinen Bruch
des Verkehrs, kein Aufhören der Arbeitsteilung mit diesen nach sich gezogen. Der
Verkehr ist gestiegen, die Arbeitsteilung hat sich nur gewandelt, hat sich vervollkomm-
net durch immer exaktere Anpassung der Exportindustrie an die den Ländern spezifi-
        <pb n="502" />
        ﻿472 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. II. Industriestaat.

schen, verschiedenen Produktionsbedingungen, an ihre nationalwirtschaftliche In-
dividualität.

Deutschland, Belgien, die Schweiz sind Industriestaaten geworden wie Frank-
reich und England; Nordamerika schickt sich an, einer zu werden. Aber sie betreiben
andere Exportindustrien wie Frankreich und England. Nicht vernichtende Konkur-
renzierung, sondern heilsame Differenzierung der Nationen, nicht dauernder Rückgang,
sondern ständiger Aufstieg des Außenhandels ist die Folge des Umsichgreifens der
Industrialisierung gewesen.

Die Industrialisierung Deutschlands usw. hat für die Nationen, die schon in der
ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts Industriestaaten waren, d. h. Frankreich und
England, ein Einschrumpfen der Ausfuhr nicht zur Folge gehabt.

Warum sollte denn das Ergebnis ein anderes sein, warum sollte eine rückläufige
Bewegung in der „Exportindustrie" der Industriestaaten von heute sich einstellen,
wenn künftig Länder wie Italien, Spanien, Portugal, die Balkanstaaten, Rußland,
— Kanada, Mexiko, Brasilien, Chile, Argentinien, — Ostindien, Japan, China, —
Australien in größerem Stile als heute zu fabrizieren begännen?

Wenn weitgehende Arbeitsteilung, wenn ausgedehnter Verkehr in Fabrikaten
zwischen Ländern wie England, Deutschland, Frankreich, Belgien, Schweiz stattfindet,
zwischen Ländern, die alle in der gemäßigten Zone liegen, alle auf ungefähr gleicher
Stufe sozialer und wirtschaftlicher Kultur stehen, — die Wahrscheinlichkeit, daß Arbeits-
teilung und Verkehr nicht nur aufrecht bleiben, sondern noch emporgehen, ist doch eine
weit, weit höhere, wenn es sich um jene Industriestaaten von heute einerseits, die Roh-
stoffstaaten von heute andererseits handelt? Denn zwischen jener und dieser Gruppe
ist doch die Verschiedenheit der natürlichen wie der sozial-wirtschaftlichen Verhältnisse
eine ungleich größere als zwischen den Ländern der ersteren Gruppe?

„Die Natur" — sagt Hume — „hat dadurch, daß sie den einzelnen Völkern
so ungleiche Gaben, so verschiedene Klimate und Böden zuwies, den Austausch unter
ihnen so lange gewährleistet, als sie alle arbeitsam und zivilisiert bleiben."

Wer glaubt, daß Industrialisierung der Rohstoffstaaten Emporkommen glei-
cher Industrien wie in den westeuropäischen Ländern bedeute, hat sich den Einfluß
der Differenz der natürlichen Verhältnisse auf die Gestaltung der Fabrikation nicht klar
gemacht.

Engels schreibt: „Die Bedingungen der modernen Industrie, Dampfkraft und
Maschinerie, sind überall herstellbar, wo es Brennstoffe, namentlich Kohlen, gibt, und
andere Länder neben England haben Kohlen: Frankreich, Belgien, Deutschland,
Amerika, selbst Rußland." Und Oldenberg: „Die natürlichen Voraussetzungen,
. . . namentlich Eisen- und Brennstoffvorräte, fehlen den wichtigsten Konkurrenz-
ländern nicht, sind vielmehr zum Teil in Hülle und Fülle vorhanden."

Gewiß, — jene Hilfsstoffe gibt es vielerorts. Hat aber das Dasein von Kohlen
und Eisenerzen bewirkt, daß die Völker, die deren Besitzes sich freuen, alle gleiche
Fabrikationszweige betreiben? Mit Nichten; ihre industrielle Physiognomie ist grund-
verschieden.

Einmal deshalb, weil es nicht nur auf das Dasein von Kohlen und Eisenerzen
ankommt, sondern auch auf deren Qualität (z. B. Koksbarkeit der Kohlen) und Quan-
tität, wie auf deren Produktionskosten und Transportkosten.

Bezüglich dieser Momente walten aber stärkste Differenzen. England erscheint
als der von Natur meistbegünstigte Staat. In Deutschland müssen wir die Kohlen
zu den Erzen oder die Erze zu den Kohlen fahren, während sie in England dicht bei-
einander sich finden. In Frankreich sind die „schwarzen Diamanten" wie das Eisen
spärlich gesäet. Selbst wenn — was keineswegs der Fall — alle sonstigen Voraus-
        <pb n="503" />
        ﻿3.	über die Bedeutung einer Industrialisierung der heutigen Rohstoffstaaten rc. 473

setzungen der Industrie in diesen drei Ländern gleichstanden, müßte der Schwerpunkt
dort in andere Industrien fallen wie hier.

In Italien und in der Schweiz fehlen Eisen- wie Brennstoffvorräte, — trotzdem
ist die Schweiz, dank des Reichtums an Wasserkräften, einer der führenden Industrie-
staaten geworden; aber sie betreibt andere Industrien wie England usw.

Spanien wie Rußland haben Kohlen- und Eisenerze, aber das Lagemoment
steht hier ungünstig; in Nordamerika weit günstiger. Mag fein, daß in Südamerika
wie Asien, wie Afrika, wie Australien „die natürlichen Voraussetzungen der Indu-
strie" . . . „in Hülle und Fülle vorhanden sind", — in jedem Lande liegen sie ver-
schieden, und diese Verschiedenheit führt dahin, daß hier vorzugsweise diese, dort vor-
zugsweise jene Industrien gepflegt werden.

Zweitens aber: selbst wenn, was das „Brvt der Industrie" anlangt, die Terri-
torien des Erdballs sich glichen wie ein Ei dem anderen, so würde ihre Fabrikation
durchaus nicht gleiche Bahnen wandeln. Denn nicht jene Hilfsstoffe, so wichtig
sie auch sind, entscheiden über die industrielle Physiognomie, sondern die Roh-
stoffe, die der Verarbeitung sich darbieten. Hinsichtlich der Rohstoffe aber — der
agrikolen wie der montanen — sind die Territorien unendlich ungleich ausgestattet.
Schon die westeuropäischen Industriestaaten weisen, auf engem Raume, starke Ver-
schiedenheiten auf, z. B. hinsichtlich der Produktionsbedingungen von Weizen, Roggen,
Gerste, Zuckerrüben, Kartoffeln, Flachs, Holz, Blei, Kupfer, Zinn, Zink usw.

Beträchtlich größer ist die Differenz zwischen Westeuropa und dem übrigen
Europa. Noch weit größer die Differenz zwischen den Ländern der gemäßigten Zone
und denen der Subtropen und der Tropen.

Gewiß, die tropischen Länder beginnen zu fabrizieren, — genauer gesprochen:
sie haben schon seit Jahrtausenden damit begonnen und haben, Indien und China
wenigstens, ihre Manufakte, vor allem höchstwertige kunstgewerbliche Produkte der
Textil-, der Metall-, der keramischen Industrie, nach Europa gesandt und im Aus-
tausch hauptsächlich Silber daher empfangen. Die Industrie in gewissen, d. h.
den dichtbesiedelten und kulturell entwickeltsten Gebieten der heißen Zone ist kein
Novum. Ein Novum ist nur, daß diese, nachdem sie eine Reihe von Dezennien hin-
durch gewisse Produkte der modernen westeuropäischen Grotzgewerbe in größeren
Mengen importiert hatten, jetzt anfangen, einige derselben selbst zu erzeugen, unter
Anwendung der neuen Technik.

Aber was für Indien und China und Japan gilt, gilt — vorläufig — nicht
für die tropischen Kolonial länder. Wo ist denn in den Inseln des Stillen Ozeans
— in Zentralamerika, in Brasilien, in Peru usw. — in Afrika, selbst einschließlich
Kaplands — in Australien (soweit es der heißen Zone angehört) die Industrie?
Einzelne, ganz wenige Gewerbe sind hie und da durch Schutzzölle mühsam aufge-
züchtet, mit größtenteils kläglichem Ergebnis. Solange diese an Naturschätzen so
reichen Länder arm bleiben an Arbeitskräften und Kapitalien, werden sie trotz der
neuen Technik, trotz der Möglichkeit, westeuropäische Maschinen und Werkmeister sich
kommen zu lassen, Nohstoffstaaten bleiben, — wenn sie klug sind.

Die ostasiatische Industrie wird weiter fortschreiten, in den arbeits- und kapital-
armen Kolonialländern wird, nachdem die Bevölkerung und der Wohlstand auf ein
gewisses Niveau gestiegen, die Industrie emporkommen, wie sie, als diese Bedingung
erfüllt war, im Osten der Vereinigten Staaten von Amerika emporgekommen ist.
Aber werden die konkreten Industrien, die dort betrieben werden werden, die
gleichen sein wie die, welche Westeuropa dann betreiben wird? Und wird dort
„Industrie" in so beträchtlichem Umfange betrieben werden, daß der Import aus
Westeuropa wesentlich zurückgeht?

Beides ist im höchsten Grade unwahrscheinlich.
        <pb n="504" />
        ﻿474 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. III. Sonstige Kernfragen.

Die Verschiedenheit hinsichtlich des Vorkommens und der Erzeugungs- und Ber-
arbeitungsbedingungen der Hilfs- und Rohstoffe ist von Natur gegeben: in alle
Zukunft wird sie dahin wirken, daß die einzelnen Länder und Weltteile nicht gleichen,
sondern verschiedenen Industrien, bezüglich Spezialitäten sich widmen, d. h. sofern sie
den Geboten der wirtschaftlichen Vernunft Gehör schenken, nicht der Unvernunft, alles
selbst machen zu wollen, verfallen.

Die Verschiedenheit der sozialen Verhältnisse der Völker ist ein Histo-
risches, Wandelbares; sie wird sich — vermutlich — mehr und mehr ausgleichen.
Mit Steigen der Bewohnerziffer, der intellektuellen, moralischen, ästhetischen, tech-
nischen Bildung, des Kapitals mögen die sozialen Verhältnisse z. B. Rußlands denen
Deutschlands ähnlicher und ähnlicher werden. Dann wird zwischen beiden nicht
weniger, sondern mehr getauscht werden wie heute, — ebenso wie heute zwischen
England und Deutschland mehr getauscht wird wie einst, da jenes Industriestaat, dieses
Rohstoffstaat war.

Nicht weniger, sondern mehr — nur zum Teil andere — Fabrikate werden
die Industriestaaten von heute den Rohstoffstaaten senden, nachdem deren Industri-
alisierung sich vollzogen hat. Welche? Das können wir zurzeit ebensowenig sagen,
wie man in den dreißiger und vierziger Jahren hätte sagen können, in welcher Weise
Arbeitsteilung und Verkehr zwischen England und Frankreich einerseits, Deutschlands
andererseits sich gestalten würden, nachdem auch letzteres in die Reihe der Industrie-
staaten eingetreten.

Die alten Industriestaaten werden die Spezialitäten pflegen, für welche die
natürlichen und sozialen Verhältnisse ihnen am günstigsten liegen, die jungen Indu-
striestaaten die, hinsichtlich deren ihre Arbeit relativ produktiver ist als die Arbeit der
ersteren. Welche es sind, kann erst im Wettbewerbe der Zukunft sich entscheiden. Nur
das dürfen wir mit Sicherheit behaupten, daß — wenn die Entwickelung, welche
unsern Exportpessimisten als ein trübes Gespenst erscheint, wenn das industrielle
Emporkommen der Rohstoffstaaten Helle Wirklichkeit geworden sein wird, der Außen-
handel Westeuropas nicht herabgehen, sondern sich ausdehnen wird, — das Netz welt-
wirtschaftlicher Verschlingung der Nationen aller Kontinente nicht loser, sondern fester
werden, der Reichtum derer, die in diesem Netze hängen und von ihm „abhängen",
nicht sinken, sondern, dank der Steigerung der Produktivität durch Vervollkommnung
der territorialen Arbeitsteilung, steigen wird.

III.	Sonstige handelspolitische Kernfragen.

1.	Jur Begründung der Freihandelslehre.

Von Lujo Brentano.

Brentano, Das Freihandelsargument. sVortrag.j 2. Ausl. Berlin-Schöneberg,
Buchverlag der „Hilfe", G. m. b. H., 1910. S. 20—27.

Welches sind die Produkte, die ein Land mit Freihandel herstellt, und die es
in das Ausland hinausschickt, um seinen Bedarf mit größerer Arbeits- und Kapital-
ersparnis zu decken? Stellt ein Freihandelsland etwa alle Produkte her, die es
billiger als das Ausland erzeugen kann?
        <pb n="505" />
        ﻿1. Zur Begründung der Freihandelslehre.

475

Es sind schon mehr als achtzig Jahre her, seit Torrens und dann Ricardo, denen
die beiden Mill und die Späteren gefolgt sind, die eben aufgeworfenen Fragen be-
antwortet haben.

Das Prinzip der Wirtschaftlichkeit lautet: Befriedige mit dem geringstmöglichen
Aufwand möglichst vollkommen deine Bedürfnisse. Bei seiner folgerichtigen Durch-
führung hütet sich ein Freihandelsland, alle Produkte herzustellen, die es billiger als
das Ausland herstellen kann. Es ist nicht die Differenz in den absoluten Produktions-
kosten eines Gutes, welche bestimmt, in welchem Land ein jedes Gut produziert wird.
Mitunter wird ein Gut am billigsten beschafft, indem es aus einem Land bezogen
wird, wo es mit größeren Kosten hergestellt wird, als es dort hergestellt werden
könnte, wo man es kauft. Ein Beispiel wird das veranschaulichen. Angenommen,
die Produktion von 1000 Ballen Tuch koste die Jahresarbeit von 100 Engländern, und
die von 100 k Wein würde die Jahresarbeit von 120 Engländern kosten. Es
würde also für England vorteilhaft sein, für 1000 Ballen Tuch 100 1 Wein zu
erhalten, denn es würde dabei 20 Jahresarbeiten ersparen. Angenommn ferner, in
Portugal koste die Produktion von 100t Wein die Jahresarbeit von nur 80 Portugiesen,
die Herstellung von 1000 Ballen Tuch die von 90 Portugiesen. In diesem Fall
würden die Portugiesen also sowohl den Wein als auch das Tuch billiger als die
Engländer herzustellen vermögen, den Wein um 40 Jahresarbeiten, das Tuch um
10 Jahresarbeiten billiger. Trotzdem führen die Portugiesen gemäß dem Prinzip
der Wirtschaftlichkeit nicht nur Wein nach England aus, sondern führen auch Tuch
von dort ein, obwohl sie das Tuch um 10 Jahresarbeiten billiger als die Engländer
herzustellen vermögen. Denn wenn Portugal statt des Tuches Wein herstellt, erhält
es bereits für 100 t Wein, d. h. für nur 80 Jahresarbeiten, die 1000 Ballen Tuch,
die ihm sonst 90 Jahresarbeiten kosten würden. Nehmen wir Wein und Tuch als
Repräsentanten aller Arten von Produkten und Portugal als den Repräsentanten
aller Länder des Auslandes, so wäre in dem gesetzten Falle England hinsichtlich der
Produktion aller Waren schlechter als das Ausland gestellt. Trotzdem wäre es mit
seiner Produktion nicht vom Weltmarkt verdrängt und vor die Gefahr einer Ent-
völkerung und der Ansiedelung seiner Bewohner im produktions-geeigneteren Aus-
land gestellt. Denn es läge nicht im Interesse Portugals, alle Waren, die es billiger
als England herzustellen vermöchte, selbst herzustellen, sondern nur diejenigen, bei
deren Herstellung sein Kapital den höchsten Gewinn und seine Arbeit den höchsten
Lohn erzielte: denn indem es seine Produktivkraft auf die Herstellung dieser Güter
konzentrierte, würde seine Produktivkraft sich am besten lohnen und seine Konsumenten
selbst das Tuch, das es billiger zwar als England, aber nicht so billig als Wein her-
zustellen vermöchte, gegen Hinaussendung von Wein billiger aus England erhalten,
als wenn es dieses Tuch selbst herstellen wollte.

Aber setzen wir an die Stelle des von Ricardo angenommenen Beispiels die
Wirklichkeit. Da sind England und Deutschland.

Es ist an sich nicht unmöglich, in England Wein zu bauen, ebensowenig wie es,
rein technisch betrachtet, unmöglich wäre, durch Bestellung auch der unfruchtbarsten
Acker den gesamten deutschen Getreidebedarf in Deutschland zu erzeugen. Unserer
heutigen Technik ist ja an sich nahezu alles möglich; es fragt sich nur, zu welchen
Kosten. Der Marquis von Bute baut seit 25 Jahren in Südwales Wein im Freien.
Ich bin durch die Güte einer mit Lord Bute befreundeten Dame in den Besitz der
Berichte über die erzielten Erfolge, ja sogar in den Besitz einer Flasche des in Schloß
Goch in Glamorganshire gebauten Weines gesetzt worden und muß bezeugen, daß der
Versuch, rein technisch betrachtet, vorzüglich gelungen ist. Der Wein ist von aus-
gezeichneter Qualität. Anders stellt der Versuch sich dar, wenn ökonomisch betrachtet.
Qbwohl in öffentlicher Versteigerung für das Dutzend Flaschen der hohe Preis von
        <pb n="506" />
        ﻿476 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. III. Sonstige Kernfragen.

115 Schilling erzielt wurde, deckt dieser Preis nicht die Kosten. Es ist also für
Deutschland keine Gefahr, daß, wie man gescherzt hat, der Konsum seines Hochheimer
durch den von Cochheimer in England ersetzt werde. Vielmehr ziehen bei so hohem
Preise es die Engländer vor, sich den Wein, den sie trinken, durch Hinaussenden von
Baumwoll- und Wollenwaren, von Eisen, Maschinen, Kohle und anderen Produkten,
deren Herstellung ihnen Gewinn bringt, aus Portugal, Spanien, Frankreich, Italien
und Deutschland zu verschaffen. Allein sie beziehen aus dem Ausland nicht bloß Wein,
den sie zu Hause nur teurer herstellen könnten. So sind die Baumwollindustrie Lan-
cashires und die Wollindustrie Porkshires sowie die Hartwarenindustrie Birminghams
berühmt. England vermöchte wohl seinen ganzen Bedarf an baumwollenen und
wollenen Garnen und Geweben und an Hartwaren sowie alles, was es an andere
Länder davon verschleißt, selbst herzustellen. Aber trotzdem beziehen die Engländer
starke Baumwoll- und Wollgarne und gröbere Gewebe und Solinger Waren aus
Deutschland, dem sie andere Qualitäten von Baumwollgarnen, Roheisen, Maschinen
überwiegend aus Gußeisen, Steinkohlen, hartes Kammgarn, andere Wollgarne dafür
schicken. Wie kommt dies? Halten wir uns bei der Beantwortung an die Baum-
wollgarne. Vermöge seines feuchten Klimas hat Lancashire besondere Produktions-
vorteile bei der Herstellung der feineren Nummern der Baumwollgarne. Bei ihrer
Herstellung macht es den größten Gewinn. Obwohl es sämtliche gröberen Nummern
Baumwollgarn, die es selbst braucht oder an andere Völker verkauft, selbst herstellen
könnte, zieht es doch vor, einen großen Teil derselben von Deutschland gegen seine
feineren Baumwollgespinste einzutauschen. Denn auf diese Weise wirft seine Pro-
duktivkraft die größten Überschüsse ab. Wollte es dagegen seinen ganzen Bedarf an
starken Baumwollgarnen selbst decken und zu dem Zweck etwa gar die Einfuhr starker
Garnnummern aus Deutschland durch einen Schutzzoll ausschließen, so könnte dies
seinen bei der Herstellung und dem Verkauf feiner Nummern erzielten Gewinn und
die höchstmögliche Verwertung seiner Produktivkraft nur schmälern. Dieser syste-
matischen Konzentration seiner Produktivkräfte auf die Produktionszweige, welche die
höchsten Überschüsse über die aufgewendeten Kosten abwerfen, verdankt England die
alles übertreffende Zunahme seines Reichtums in der zweiten Hälfte des 19. Jahr-
hunderts.

Wie aber verhält es sich mit jenem „extremen Fall" (v. Mayr), in dem das
Ausland sich als der ökonomisch günstigere Standort für alle Arten der Produktion
darstellt und den gesamten Weltbedarf zu liefern vermag? Führt der Freihandel hier
nicht folgerichtig zur Entvölkerung des Vaterlandes und Ansiedelung seiner Bewohner
im produktions-geeigneteren Ausland? Ganz gewiß; auch hat die Menschheit von
jeher in so extremen Fällen jene Folgerungen gezogen. So ist die Ungunst der Pro-
duktionsbedingungen die Ursache, warum die Polargegenden unbewohnt und Wüsten-
gegenden nur schwach bewohnt sind, warum in vergangenen Zeiten die Völker ihre
Heimat regelmäßig verließen, sobald deren Produktionsbedingungen für sie unzu-
reichend wurden, und warum die Ansiedelung in neuen Ländern in dem Maße statt-
gefunden hat, als sie günstigere Existenzbedingungen boten. Und der Erfolg liefert,
weit entfernt von einer Widerlegung, vielmehr eine Bestätigung der Richtigkeit des
Freihandelsprinzips. Es war dies nämlich nicht nur im Interesse der fortschreitenden
Kultur des Erdballs, sondern auch der betreffenden Nationen. Solange sie noch
keinen anderen Produktionszweig als die Landwirtschaft kannten und Handel und
Industrie noch gänzlich unentwickelt waren, hatten sie, als ihre Bevölkerung zunahm,
gar keine andere Wahl, als auszuwandern oder zu verhungern. Von dem Augen-
blick aber, da sich in den Ländern, die sie heute innehaben, Handel und Industrie zu
entwickeln begannen, wurde das Vorkommen jenes „extremen Falls", daß ein Land
hinsichtlich sämtlicher Produktionsbedingungen hinter dem Ausland zurücksteht, einfach
        <pb n="507" />
        ﻿2. Vom Schutz der nationalen Arbeit.

477

unmöglich. In dem Maße nämlich, in dem Handel und Industrie sich entwickeln,
nimmt die Bevölkerung, die sich auf einem gegebenen Gebiete ernähren kann, zu, und
damit differenzieren sich die Produktionsbedingungen für die einzelnen Produktions-
zweige. Der Boden wird teuer, die Arbeitsleistung relativ billig, der Kapitalzins
finkt. Damit wird beispielsweise der Getreidebau, der, solange der Boden billig ge-
wesen, rentabel war, unrentabel, während seitens der gestiegenen und wohlhabend
gewordenen Bevölkerung eine Nachfrage entsteht, welche die Herstellung qualifizierter
landwirtschaftlicher Produkte sowie die Rohstoffverarbeitung rentabel macht; dagegen
wird in den unentwickelten Ländern die Ausfuhr des auf ihrem billigen Boden ge-
bauten Getreides vorteilhaft. Ein jedes Land erzielt mit seinen Produktivkräften nun
in dem Maße Gewinn, in dem es seine Produktion auf die Produktionszweige kon-
zentriert, welche die größtmöglichen Überschüsse abwerfen, und mittelst dieser seiner
Produkte anderen Ländern die Produkte abkauft, die es durch solchen Umtausch
billiger erhalten kann, als es sie selbst herstellen könnte. Je größer die Überschüsse
sind, welche einem Lande die in ihm betriebenen Produktionszweige abwerfen, desto
größer ist der Vorteil, den es von diesem internationalen Umsätze zieht, desto größer
sein Anteil an der Weltproduktion.

Damit ein jedes Land möglichst rasch den Produktionszweigen sich zuwende,
deren Produkte ihm die größtmöglichen Überschüsse über die aufgewendeten Kosten
abwerfen, haben nun Hamilton in Nordamerika, Graf Chaptal in Frankreich und
Friedrich List in Deutschland vorübergehende Schutzzölle befürwortet, um das Inland
in den Erwerbszweigen, in denen es nur aus historischen Ursachen — wegen Kapital-
mangels oder noch fehlender Arbeitsgeschicklichkeit — hinter der Produktion anderer
Länder zurücksteht, zur Konkurrenzfähigkeit mit dem Ausland zu erziehen. Hier
werden den Konsumenten allerdings Opfer im Interesse gewisser Produktionszweige
zugemutet, aber nur vorübergehend; auch hat der Konsument hier den Trost, daß sein
Opfer wirklich der Gesamtheit, deren Produktivkraft erhöht wird, zugute kommt. Wo
es dagegen ausgeschlossen war, daß ein Erwerbszweig durch jene Opfer zur freien
Konkurrenzfähigkeit mit dem Ausland erzogen werden könne, wo demnach der staat-
liche Schutz nichts anderes bedeutet als die dauernde Benachteiligung der Mehrzahl
zugunsten weniger, haben die Genannten alle künstlichen Maßnahmen zu deren Schutz
aufs entschiedenste verurteilt. Daher denn auch der Satz Friedrich Lifts: „Die innere
Agrikultur durch Schutzzölle heben zu wollen, ist ein törichtes Beginnen".

Hamilton, Chaptal und List fühlten sich in bewußtem Gegensatz zu Adam Smith,
und in der Tat hat dieser Erziehungszölle ausdrücklich abgelehnt. Allein auch ihr
Ziel war die freie Konkurrenz der zur Konkurrenzfähigkeit erzogenen Erwerbszweige
auf dem Weltmarkt. Die innere Konkurrenz der gegen das Ausland geschützten
nationalen Betriebe sollte diese zur Konkurrenzfähigkeit mit dem Ausland erziehen,
worauf der Schutz wegfallen sollte. Auch Lifts Ziel war also der Freihandel. Daher
so ausgesprochene Freihändler wie I. B. Say und John St. Mill sich seiner Befür-
wortung von Erziehungszöllen angeschlossen haben.

2.	Vom Schutz der nationalen Arbeit.

Von Wilhelm Heinrich Riehl.

Riehl, Die deutsche Arbeit. 3. Ausl. Stuttgart, I. G. Cotta, 1884. S. 90—95.

Ein bei gar vielen hochverpöntes Wort, das aber doch ein gutes Wort ist, wenn
man es nur recht gebraucht, heißt: „Schutz der nationalen Arbeit". Schlagwörter,
melche andauernd einen solchen Zauber üben, wie ihn der Ruf nach „Schutz der
        <pb n="508" />
        ﻿478 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. III. Sonstige Kernfragen.

nationalen Arbeit" lange Zeit geübt hat, pflegen, wenn auch mißbraucht, eine tiefe
und weitgreifende Wahrheit zu bergen.

Es gibt zweierlei Schutz nationaler Arbeit: einen vorübergehend zweckmäßigen
und einen allezeit notwendigen. Der erstere wird von Staatswegen gemacht, der
andere macht sich im Volke von selber; über Maß, Ziel und Mittel des einen wird
man immer streiten, über Maß, Ziel und Mittel des anderen Schutzes sollte man
immer einig sein.

Wenn der Staat ausländische Gewerbeprodukte, ausländisches Korn und Holz
hoch besteuert, damit die einheimische Industrie und Bodenkultur nicht erdrückt werde
oder mindestens Zeit und Lust gewinne, um zu ebenbürtiger freier Konkurrenz mit
dem Auslande heranzuwachsen, so schafft er einen vorübergehenden Schutz der
nationalen Arbeit, der nach Umständen nützlich oder schädlich sein kann. Bedenklich
wird diese Politik des Schutzes, wenn sie allgemein begehrt wird, so daß ein Wett-
jagen aller Berufe beginnt um Zollschutz gegen die unangenehme fremde Konkurrenz,
wie ja die Gärtner von Passau bereits petitioniert haben, daß man Deutschland
schützen möge vor der Überschwemmung durch den italienischen Blumenkohl der Herrn
Cirio. Bedenken erregt aber auch eine Schutzzollpolitik, welche bald diese, bald jene
Berufsgruppe durch Zölle erfreut, um sie für politische Parteizwecke zu gewinnen.

Von allen diesen Dingen rede ich hier nicht, sondern von dem notwendigen
Schutze, welchen jedermann der nationalen Arbeit zuwenden muß, indem er den
Werken, die aus dem Geiste der eigenen Nation geboren sind, die diesen Geist in
uns selber steigern und festigen, den Vorzug gibt vor Werken fremdländischer Form
und fremdländischen Gehaltes. Daß wir so universell empfänglich gearteten Deutschen
uns darum doch nicht den bedeutenden Leistungen anderer Völker verschließen, ja
daß wir unsere eigenste Kraft bewähren, indem wir sie uns verdeutschen, das versteht
sich dabei von selbst.

Rohstoffe und Gewerbeprodukte, welche gar kein oder nur ein ganz geringes
Gepräge des persönlichen geistigen Schaffens zeigen, kauft man da, wo man sie am
besten und billigsten bekommt. Die deutsche Hausfrau wird nicht undeutsch, wenn sie
aus englischem Garn ihre Strümpfe strickt, und wem eine Havannazigarre besser
schmeckt als eine Pfälzer, der mag sie, wenn er sie bezahlen kann, unbeschadet seiner
patriotischen Gesinnung rauchen. Jedermann weiß, wie bedeutend gerade jene ma-
teriellsten Arbeitszweige zum Reichtum und zur wirtschaftlichen Macht des Volkes
beitragen, jeder brave Mann wünscht auch, daß das Vaterland die anderen Länder
im Wettkampf solcher Arbeit erreiche und überflügle; allein jeder kluge Mann weiß
auch, daß der beste Schutz, den man solcher Arbeit gewährt, oft genug darin besteht,
sie gar nicht zu schützen, sondern sie recht frei gewähren zu lassen.

Etwas anderes ist es aber mit den Arbeitsprodukten, in welchen sich irgendein
individueller Geist und Geschmack ausspricht, von den einfachsten Erzeugnissen des
Luxus- und Kunstgewerbes bis zu den höchsten Schöpfungen der Kunst und Literatur.
Der Genius der Nation wirkt aus diesen Werken, und es ist nicht gleichgültig, welchen
Genius wir da dauernd auf uns wirken lassen, oft ohne uns dessen klar bewußt zu
werden.

Die Mahnung an diesen „Geist der nationalen Arbeit" ist nicht neu. Als
Friedrich Lift zuerst so mächtig seine Stimme für den Schutz der nationalen Arbeit
erhob, dachte er zwar zunächst an die bedrängte Fabrikindustrie. Er wollte einzelne
Industriezweige vor der Übermacht des Auslandes schützen, damit die Fabrikanten
erstarken und zuletzt ebenso reichlich und billig fabrizieren könnten wie ihre fremden
Nebenbuhler. Er wollte einen erziehenden Schutz und verwies auf die Lehren der
Geschichte, auf das eigenartige und kräftige Erwachsen großer Volkspersönlichkeiten
wie der Engländer, Nordamerikaner und Franzosen im Zusammenhange mit dem
        <pb n="509" />
        ﻿2. Vom Schutz der nationalen Arbeit.

479

Schutze, welchen sie ihrer nationalen Arbeit gewährt hatten. Er erkannte den Geist
der Nationen im Geiste ihrer Arbeit. Die praktischen Maßregeln, welche er vorschlug,
konnten bestritten werden, aber daß er aus vollem Herzen von der nationalen Arbeit
zu sprechen wagte, daß er das Recht der Nation in der Nationalökonomie forderte,
dies ist der dauernde Ruhm Friedrich Lifts. Die moderne h i st o r i f ch e Schule
der Volkswirtschaft, welche Wilhelm Roscher so fest und reich begründet hat, wußte
die alten Jrrgänge der ökonomischen Romantiker zu vermeiden, allein gerade in seinen
feinen kulturgeschichtlichen Analysen der wirtschaftlichen Tatsachen geht auch Roscher
fort und fort von den historischen Persönlichkeiten der Völker aus und gibt uns, ehe
wir es selber merken, die ausgesührteste Geschichte der nationalen Arbeit.

Wenn man nun aber vordem vom „Schutze der nationalen Arbeit" redete, so
griff man dabei nur drei Worte falsch. Das Wort „Schutz", indem man einseitig an
Zwangsmaßregeln des Staates dachte, das Wort „national", indem man dabei nicht
den Bezug der Arbeit zur Volkspersönlichkeit, sondern nur zum Volksreichtum im
Sinne hielt, und endlich das Wort „Arbeit", denn man hängte sich nur an eine enge
Arbeitsgruppe. (Die Worte wechseln eben wunderbar ihren Kurs. Galt doch auch
das Wort „national" zur Zeit des vormärzlichen Liberalismus als der Gegenpol des
Wortes „liberal", und nicht mit Unrecht; denn es fetzt als Parteiprädikat den Stand-
punkt des historisch erfaßten Volkslebens voraus!)

Allein der wahre Schutz der nationalen Arbeit gilt gar nicht zunächst den Pro-
duzenten, sondern den Konsumenten, er geht nicht vom Staate aus, sondern von den
Konsumenten selber, er kümmert sich gar nicht um Volkseinkommen und Geld
und Erwerb, sondern lediglich um das luftige Gut des nationalen Geistes; es ist dieser
Schutz auch nicht die Aufgabe einer Genossenschaft, sondern die Ehrensache jedes
Gebildeten im einzelnen, er braucht auch nicht erst herbeigewünscht zu werden, sondern
ist vielfach schon vorhanden.

Wie wir bei den Werken der reinen Geistesarbeit uns zuerst bewußt wurden
des nationalen Gepräges der Arbeit überhaupt, so ward es auch hier zuerst im Volks-
bewußtsein als unsere verfluchte Schuldigkeit erkannt, daß wir die nationalen Werke
der Geistesarbeit vor den fremden hegen und uns an ihnen erquicken und erbauen
sollen. Unsere gesteigerte Bildung erkennt, daß die Werke unserer eigenen Meister
für uns die nächsten und wichtigsten sind, nicht darum, weil sie überall schlechthin die
besten wären, sondern weil sie uns eigen sind, unsere persönliche Arbeit, die uns
selber auch wieder persönlich machen wird und folglich auch mächtiger als Nation.

Die Bildung ist es, die solchergestalt einen ideellen Schutz der nationalen
Arbeit zu schaffen beginnt, einen gewaltigen Schutz, weit über alle Monopolien und
Schutzzölle.

Allein Geistesarbeit steckt nicht bloß in den reinen Werken des Geistes, sie ruht
auch im Erzeugnis des Gewerbes und der Industrie. Und wenigstens bei den
höheren Arbeitsprodukten dieser Gruppen spricht sich ein persönlich nationales Ge-
präge bestimmt aus im Geschmack der Form, in praktischer Gediegenheit, im Tiefsinn
der Erfindung. Da lugt überall das Wahrzeichen geistigen Schaffens hervor.

Schmücken und verbessern wir unser tägliches Leben vorwiegend mit Gewerbe-
erzeugnissen, die nach Form und Anlage aus dem Geschmack und den Sitten einer
fremden Nation hervorgewachsen sind, dann wird der deutsche Geist in uns dadurch
schwerlich besonders angeregt und gehoben werden. Für den wahrhaft gebildeten
Mann ist auch das kleinste Ding, welches ihn täglich umgibt, nicht gleichgültig. Er
wird ebenso entschieden darauf sehen, daß der Stil seiner Zimmereinrichtung seinem
Charakter entspricht, wie der Stil seiner Rede und Schrift. Ein hochgebildeter armer
Leusel hat nur oft leider den Stil seiner Feder wohl in freier Hand, aber nicht den
Stil seines Hausrates. Was soll man aber dazu sagen, wenn gerade unsere vor-
        <pb n="510" />
        ﻿480 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. III. Sonstige Kernfragen.

nehmsten und reichsten Leute sich ihren Salon mit amerikanischen Schaukelstühlen
und chinesischen vergoldeten Tischchen ausschmücken, dazu mit glänzend geschmacklosen
französischen Kupferstichen und mit türkischen Teppichen, darein eine Koranstelle ge-
webt ist, welche jedoch weder sie selbst noch ihre Gäste lesen können! Welch innern
Zusammenhang hat denn ein solches Raritätenkabinet mit seinem Besitzer? Der
echte Stockbauer, welcher sagt und singt, daß es gut steht im deutschen Lande, wo
man noch trägt eigen Gewand, wo man noch singt eigenen Sang und noch trinkt
eigenen Trank, zeigt wahrlich mehr Takt und naive Bildung als solche sogenannt ge-
bildeten Leute.

Denn die persönliche Macht einer Nation wurzelt darin, daß sie in allen Dingen
und also auch in Schmuck und Sitte des täglichen Lebens sich eigenartig und per-
sönlich weiter bilde, das beste Fremde in sich aufnehmend und sich verdeutschend,
nicht aber es schlechtweg nachäffend; und ein Volk, welches die Moden eines anderen
beherrscht, besitzt bereits den ersten Schlüssel zur Herrschaft über den gesamten Geist
dieses Volkes. Die Ehre, bloß quantitativ in der Masse der Gewerbserzeugnisse und
dem daraus quellenden Volksreichtum den Nachbarn zu übertreffen, ist nicht groß,
wenn wir uns qualitativ, wenn wir uns im Geiste der Arbeit von demselben
meistern und gängeln lassen.

3.	Freihandel und Schutzzoll in. Lichte der Geschichte^

Von Gustav v. Schmoller.

Schm oller. Der Übergang Deutschlands zum Schutzzollsystem. Rede. In: Zur Sozial-
und Gewerbepolitik der Gegenwart. Reden und Aufsätze. Leipzig, Duncker &amp; chumblot, 1890.
S. 168—170.

Von den ältesten Völker- und Stammesbeziehungen bis herab zur Gegenwart
mit ihrem internationalen Recht und ihren Meistbegünstigungsklauseln scheint es eine
ununterbrochene Kette des Fortschritts, daß man erst den Fremden nicht mehr tot-
schlägt, dann ihn nicht mehr zum Sklaven macht, dann ihn erst zu schlechterem Recht
im Verkehr zuläßt, aber friedlich mit ihm zu tauschen beginnt und zuletzt ihn und seine
Waren nach allen Seiten als gleichberechtigt anerkennt: das ist die eine Seite der
volkswirtschaftlichen Geschichte, die der bewundernde Freihändler allein kennt. Aber
daneben steht die andere Seite, die er immer wieder übersieht, steht die ebenso sichere
Tatsache, daß dieser Fortschritt sich nur vollzogen hat durch zahllose Kämpfe hindurch,
in denen nur d i e Stämme, d i e Völker, d i e Nationen obenankommen, die auch auf
volkswirtschaftlichem Gebiete sich als eine solidarische Einheit nach außen fühlten, sich
auch auf diesem Gebiete durch einen zähen, energischen, unerbittlichen nationalen
Egoismus leiten ließen. Die Phöniker und Ägypter, die Griechen und die italienischen
Handelsstaaten des Mittelalters haben so gehandelt, sie waren zähe, verschlagene kon-
sequente Schutzzöllner und Merkantilisten, wie es die sämtlichen großen National-
staaten Europas vom 16. bis ins 19. Jahrhundert waren, wie es die Amerikaner und
englischen Kolonisten jetzt wieder sind. Alle haben die Benachteiligung der fremden
Personen und Händler wie der fremden Waren als ein Kampfmittel gegen andere
Völker, gegen schwächere und stärkere gebraucht; sie haben es oft mißbraucht; sie
haben, wenn sie es zu einseitig brauchten, zu sehr die fremde Konkurrenz abschlössen,
sich selbst damit geschadet, unter Umständen sich sogar zugrunde gerichtet, — wie die
Venetianer und die Spanier. Aber zugleich sehen wir, daß die Völker und Staaten,
je größer und mächtiger sie wurden, desto mehr zeitweise des Abschlusses in sich, der
schroffen Haltung auch in handelspolitischer Beziehung nach außen bedurften. Jeden-
falls zeigt uns das freihändlerische Volk der Briten noch heute ein solches Übermaß
        <pb n="511" />
        ﻿3. Freihandel und Schutzzoll im Lichte der Geschichte.

461

des eifersüchtigen, nationalwirtschaftlichen Egoismus, daß wir Deutsche wie welt-
bürgerlich unpraktische Schwärmer daneben stehen.

Der sichere, der wahre Fortschritt war jederzeit da, wo man es verstand, im
rechten Moment und an der rechten Stelle freihändlerisch und dann wieder schutz-
zöllnerisch zu sein, wo man möglichst wenig diese gleich naturnotwendigen Strebungen
zu einem alles beherrschenden, unerbittlichen System aufbauschte, wo man sich bewußt
blieb, daß der Fortschritt im Handel und in der internationalen Teilung der Arbeit
ebenso notwendig sei als der nationale Zusammenschluß der Volkswirtschaft, die
nationale Teilung der Arbeit und der nationale Egoismus, die geschickte Benutzung
jedes berechtigten Mittels im großen Kampfe der wirtschaftlichen Interessen der
Völker.

Daher sehen wir bei den Engländern, den Franzosen, den Nordamerikanern,
vor allem aber im Zollverein selbst, den zeitweisen Wechsel der Zollsysteme jedesmal
von den Doktrinären und der entgegengesetzten Interessengruppe aufs tiefste beklagt,
in Wahrheit aber — wo der Wechsel im rechten Moment und im rechten Maß eintrat
— segensvoll wirkend.

Gewiß kann der Wechsel zu oft und zu schroff erfolgen, wie uns das die nord-
amerikanische Tarifgeschichte zeigt. Aber beweist die Tatsache, daß heute in so vielen
europäischen Staaten sich liberale und konservative Ministerien zu oft und zu schroff
ablösen, etwas gegen den Satz, daß ein solcher Wechsel für die Regierung eines freien
Volkes heilsam und notwendig sei? Sehen wir nicht auf allen sozialen und politischen
Gebieten einen ähnlichen Wechsel der herrschenden Strömungen, auf dem kirchlichen
und militärischen Gebiet, auf dem Gebiet der Schule, der Selbstverwaltung, des Be-
amtenwesens, und ist all das nicht die notwendige Folge davon, daß überall gleich-
berechtigte Interessen, entgegengesetzte und doch notwendig zusammengehörige Pole
derselben Achse nacheinander die Führung übernehmen müssen, daß nur aus der
geistigen Reibung zwei sich bekämpfender, abwechselungsweise die öffentliche Meinung
für sich gewinnender Jdeenkreise die richtige Lenkung des Staatsschiffes oder des
volkswirtschaftlichen Schiffes durch ganz verschiedene Zeiten und Sachlagen hindurch
hervorgehen kann? Liegt dieser Wechsel nicht im innersten psychologischen Wesen des
menschlichen Denkens und Fühlens, und beweist es nicht eine nahezu kindliche, jeder
Geschäftskenntnis bare Naivetät, bei irgendeinem liberalen oder konservativen, frei-
händlerischen oder schutzzöllnerischen Sieg sich einzubilden, jetzt sei die letzte Entschei-
dung nach dieser Seite hin gefallen, niemals mehr werde eine Umkehr erfolgen, keine
künftige Regierung oder Volksvertretung werde oder dürfe von dieser Linie mehr
abweichen?

Warum aber ist ein solcher Wechsel speziell auf dem Gebiete der Handelspolitik
nötig, warum hat er sich überall mit gleicher Konsequenz wiederholt, bei den Völkern
mit im ganzen strengerem, wie bei denen mit liberalerem Tarif? Die Antwort ist ein-
fach: Die Volkswirtschaft unserer heutigen Kulturstaaten arbeitet für zwei Märkte, für
den innern und den äußern; sie ruht auf zwei Systemen der Arbeitsteilung, dem
System der nationalen Arbeitsteilung und dem der internationalen; sie hat zwei Auf-
gaben: für die Gegenwart im Moment möglichst billig und gut das Volk mit den
Waren zu versorgen, die es braucht, und daneben für die Zukunft die volkswirtschaft-
liche Organisation möglichst vollendet und harmonisch einzurichten, produktive Kräfte
zu erziehen, die technischen und sonstigen Eigenschaften der Unternehmer und Arbeiter
auf ein höheres Niveau zu erheben, wenn auch dadurch zeitweise einzelne Produkte
verteuert werden.

Diese Ziele lassen sich nicht jederzeit zusammen erreichen; man muß zeitweise
mehr auf das eine verzichten, wenn man auf das andere den größeren Wert legt;
man muß zeitweise die auswärtige Konkurrenz verstärken, zeitweise aber auch wieder

Mollat, Volkswirtschaftliches Luellenbuch. 4. Aufl.	Zf
        <pb n="512" />
        ﻿482 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. III. Sonstige Kernfragen.

etwas mehr abhalten. Man muß zeitweise sich den andern Staaten und Volkswirt-
schaften auf dem Boden der Rechtsgleichheit nähern, zeitweise aber auch alle verfüg-
baren Machtmittel benutzen, um auf einer Arena, die stets ein Kampfplatz bleibt, nicht
niedergeworfen zu werden, sondern den höchstmöglichen egoistischen Vorteil für die
eigene Nation zu erringen.	_______

4.	Handelsverträge.

Von Karl Helfferich.

Helfferich, Handelspolitik. Vorträge. Leipzig, Duncker L Humblot, 1901. S. 95—98-

Handelsverträge find völkerrechtliche Verträge zwischen selbständigen Staaten, in
denen die gegenseitigen wirtschaftlichen Beziehungen geregelt werden. Sie können teil-
weise von Dingen handeln, die mit dem auswärtigen Handel nur in loser Beziehung
stehen; sie können z. B. den Staatsangehörigen der Vertragsländer Niederlaffungs-
freiheit und das Recht zum Gewerbebetrieb unter denselben Bedingungen gewähr-
leisten wie den eigenen Untertanen. Der wichtigste Inhalt der meisten Handels-
verträge beschäftigt sich jedoch mit dem gegenseitigen Warenverkehr der betreffenden
Staaten; sie setzen die Bedingungen fest, unter welchen die verschiedenen Arten von
Waren die Grenze passieren dürfen; und diese Bedingungen sind in den meisten
Fällen die Zölle. Häufig wird ausdrücklich vereinbart, daß der Warenverkehr —
abgesehen von Ausnahmefällen — nicht durch Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhr-
verbote gehemmt werden darf. Auf den zollpolitischen Vereinbarungen liegt durch-
aus der Schwerpunkt der modernen Handelsverträge.

Jeder Vertrag beschränkt in gewisser Hinsicht die Autonomie der vertrag-
schließenden Staaten, er verpflichtet sie zu gewissen Handlungen und Unterlassungen.
Das Verlangen nach autonomer Zollgesetzgebung bedeutet deshalb eine
Abweisung jeder vertragsmäßigen Abmachung über die Zollpolitik. Das Verlangen
nach einem autonomen Zolltarif wird damit begründet, der Staat müsse zur Wahrung
der wirtschaftlichen Interessen der nationalen Produktion freie Hand behalten, er
dürfe sich nicht dem Auslande gegenüber im Interesse des Auslandes binden. Es
wird dabei übersehen, daß die Bindung niemals eine einseitige ist, daß jeder Vertrag,
der überhaupt diesen Namen verdient, aus Leistung und Gegenleistung besteht. Das-
selbe Interesse, welches andere Staaten daran haben, daß ihr Handelsverkehr mit
Deutschland auf einer gesicherten und vertragsmäßig festgelegten Basis beruht, —
dasselbe Interesse haben wir daran, daß unsre Handelsbeziehungen mit dem Ausland
auf eine stabile Grundlage gestellt werden. Dasselbe Interesse, das Rußland daran
hat, in Deutschland nicht zu ungünstigeren Bedingungen mit seinem Getreide zugelassen
zu sein als etwa Österreich oder Amerika, dasselbe Interesse hat die deutsche Maschinen-
industrie oder Lederindustrie daran, daß ihre Waren von Rußland nicht mit einein
höheren Eingangszoll belastet werden als diejenigen französischer oder englischer
Herkunft. Deshalb werden im allgemeinen stets beide vertragschließende Länder,
wenn sie ihre Gesamtinteressen als maßgebend ansehen, bei einem Handelsvertrag
ihren Vorteil finden. Allerdings, ein Handelsvertrag, mit dem alle die sich bekämpfen-
den und widerstreitenden Einzelinteressen innerhalb eines Staates zufrieden sind,
ist eine Utopie, denn ohne Konzession kein Vorteil.

Die Beschränkung der handelspolitischen Autonomie durch Handelsverträge kann
dem Grade nach sehr verschieden sein.

Einmal nach der Zeit, auf welche die Handelsverträge abgeschlossen werden.
Handelsverträge, die jederzeit unter Jnnehaltung einer kurzbemessenen Kündigungs-
frist aufgehoben werden können, lassen der Autonomie einen sehr viel freieren Spiel-
        <pb n="513" />
        ﻿4. Handelsverträge.

483

raum als Handelsverträge auf längere, etwa 10 oder 12 jährige Fristen oder gar als
die ohne jede zeitliche Begrenzung abgeschlossenen sog. ewigen Handelsverträge. Aber
dem Vorteil der freieren Bewegung bei den kurzfristigen Verträgen steht das vitale
Interesse der Volkswirtschaft an stabilen und für längere Zeit gesicherten Grundlagen
für den Handelsverkehr entgegen. Jedes Moment der Unsicherheit ist der Entwicklung
geregelter und für beide Teile vorteilhafter Beziehungen im Wege; und natürlich
binden sich die fremden Staaten nur für so lange, wie wir uns auch binden. Die
geringere Einschränkung der zollpolitischen Autonomie durch kurze Kündigungsfristen
läßt sich nur unter Preisgabe dieses ganz besonders wichtigen Vorteils der vertrags-
mäßigen Regelung erreichen.

Ebenso wie durch ihre Dauer können die Handelsverträge auch durch ihren
Inhalt die zollpolitische Autonomie in sehr verschiedenem Grade beschränken. Der
wichtigste Unterschied in dieser Beziehung ist der zwischen Meistbegünstigungs-
verträgen und Tarifverträgen.

Das Wesen der Meistbegünstigungsverträge oder der Meistbegünsttgungsklaujel
innerhalb eines Handelsvertrags besteht darin, daß die vertragenden Staaten sich zu-
sagen, ihre Angehörigen, Waren und Schiffe gegenseitig nicht ungünstiger behandeln
zu wollen als diejenigen dritter Staaten. Bei reinen Meistbegünstigungsverträgen
bleiben die kontrahierenden Staaten in bezug auf die Festsetzung ihrer Zollsätze auto-
nom; sie können ihren Zolltarif beliebig verändern, nur dürfen sie die Waren aus dem
meistbegünstigten Staat nicht mit höheren Zöllen belegen als diejenigen aus irgend-
welchen andern Ländern.

Die Ausdehnung der Meistbegünstigung kann mehr oder minder beschränkt sein.
Die vor 1860 abgeschlossenen Verträge enthielten meist nur eine bedingte Meist-
begünstigung, in dem Sinn, daß sich die Vertragsstaaten nur diejenigen Begünsti-
gungen gegenüber dritten Staaten ohne weiteres zusagten, die nicht durch ganz be-
stimmte Gegenleistungen seitens des dritten Staates erkauft würden. In diesem
Sinn legen die Vereinigten Staaten bekanntlich ihren vielumstrittenen Vertrag mit
dem Deutschen Zollverein bezw. mit Preußen aus. — Die neueren Meistbegünstigungs-
klauseln sind meist unbedingt. Die meistbegünstigten Staaten werden ohne weiteres
aller Vorteile teilhaftig, die andern Staaten zugesichert werden. Wenn z. B. Deutsch-
land mit Argentinien einen Meistbegünstigungsvertrag hat und es schließt mit Ruß-
land einen Tarifvertrag, der die Zollsätze Rußland gegenüber ermäßigt, so treten
diese Ermäßigungen ohne weiteres Argentinien gegenüber in Kraft. Argentinien
aber, das nur Meistbegünstigungsverträge und keine Tarifverträge abgeschlossen hat,
kann seine Zollsätze beliebig erhöhen, ohne daß Deutschland mit Zollerhöhungen ant-
worten kann.

In Anbetracht dieser Tatsache ist es erklärlich, daß vielfach die Meistbegün-
stigungsverträge sehr ungünstig beurteilt, und daß Anträge auf ihre Kündigung laut
werden. Aber es wird dabei in der Regel ein wichtiger Umstand vergessen. Bei
dem deutschen Handel mit Argentinien und andern Ländern, vor allem mit den Ver-
einigten Staaten, kommt es zwar auch natürlich auf die absolute Höhe der Zollsätze an,
das kann nicht bestritten werden; aber noch weit mehr kommt es daraus an, daß Deutsch-
land nicht mit höheren Zollsätzen belastet wird als die übrigen mit ihm konkurrierenden
Staaten. Eine Zollerhöhung in den Vereinigten Staaten und Argentinien kann den
deutschen Export dorthin einschränken; eine sog. differenzielle Behandlung der deutschen
Einfuhr aber müßte den deutschen Export vernichten und den Absatzmarkt den Franzo-
sen, Engländern usw. ausliefern. Also, wenn wir auch ein großes Interesse an niedrigen
Zollsätzen für unsre Ausfuhrwaren haben, so ist unser Interesse an gleichen Zoll-
sätzen wie denjenigen für Waren aus andern Ländern doch noch erheblich größer.
Es wäre ja am besten, es ließe sich beides erreichen; aber solange sich ein Land, das

31*
        <pb n="514" />
        ﻿484 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. III. Sonstige Kernfragen.

für unsre Waren ein wichtiger Abnehmer ist, nicht zu vertragsmäßiger Bindung
seiner Zölle herbeiläßt, ist die Meistbegünstigung immer noch besser als die Vertrags-
losigkeit und die Differenzierung der Zölle zu unsrem Schaden.

Wenn wir uns nun zu den Tarifverträgen wenden, so finden wir, daß auch
diese in sehr verschiedenem Grade die zollpolitische Autonomie binden können. Sie
können sich darauf beschränken, für wenige bestimmte Warengattungen die Zölle
festzulegen: sie können die Zusicherung enthalten, daß überhaupt gegenüber dem be-
stehenden Tarif keine Zollerhöhungen während der Vertragsdauer vorgenommen
werden sollen: sie können schließlich eine Reihe von Zollermäßigungen gegenüber dem
allgemeinen Tarif festsetzen.

In der Regel ist das letztere der Fall. Neben den allgemeinen Zolltarif, der
für Länder gilt, mit denen keine Handelsverträge bestehen, neben den sog. General-
tarif tritt dann ein Vertragstaris oder Konventionaltarif, an dessen
Ermäßigungen gegenüber dem Generaltarif die Länder mit Meistbegünstigung
partizipieren. Der einheitliche Generaltaris bildet die Basis der Verhandlungen, und
die Regierungen haben es, vorbehaltlich der Genehmigung durch die gesetzgebenden
Körperschaften, in der Hand, Ermäßigungen der Zollsätze des Generaltarifs zuzu-
gestehen.

5.	Der Plan einer mitteleuropäischen Zollunion.

Von Georg Gothein.

G o t h e i n, Der deutsche Außenhandel. Materialien und Betrachtungen. Berlin,
Siemenroth &amp; Troschel, 1901. S. 43—47.

Die Befürchtung, daß die großen Wirtschaftsgebiete, welche Großbritannien mit
seinen Kolonien, Ainerika sowie Rußland bilden, sich gegen die andern Staaten mehr
und mehr abschließen könnten, hat vielfach den Gedanken angeregt, die Staaten Mittel-
europas sollten sich ebenfalls zu einem einheitlichen Wirtschaftsgebiet mit gemeinsamer
Zollgrenze zusammentun; damit würden die industriellen Distrikte gesicherte Absatzge-
biete für ihre Jndustrieerzeugnisse, die überwiegend landwirtschaftlichen Teile ebenso
für ihren Überschuß an Produkten des Ackerbaues und der Viehzucht finden und ver-
möchten so gesicherter jeder Zukunft entgegenzugehen als ein sich selbst genügendes
Wirtschaftsgebiet.

Daß selbst die Vereinigten Staaten von Amerika, selbst Rußland, also beides
Staaten, die von den Eiswüsten des Nordpols bis in die Tropen hineinreichen, sich
selbst nicht alle Rohprodukte, deren sie bedürfen, beschaffen können, ist nicht zu be-
streiten. Die Vereinigten Staaten sind auf die Einfuhr von Kaffee und Tee, von
Wolle, Häuten und Jute, von Gewürzen und Kakao, von Zinn, Salpeter und Gerb-
stoffen, kurz, von sehr vielen wichtigen Rohstoffen angewiesen, und wenn es auch allen-
falls möglich wäre, einige derselben mit der Zeit in genügender Menge und Qualität
selbst zu erzeugen, so ist das bei anderen gänzlich ausgeschlossen. Die Wünsche nach
einem Panamerika finden aber gerade in Mittel- und Südamerika sehr wenig Sympa-
thien; die dortigen Staaten sind mit ihren Produkten — Brasilien mit Kaffee, Argen-
tinien mit Wolle, Häuten, Fleischextrakt, Quebrachoholz, Chile mit Chilisalpeter, Leder
und Kupfer, Venezuela mit Kakao usw. — auf den Absatz nach allen Ländern an-
gewiesen; sie haben das lebhafteste Interesse, sich ihre anderen Abnehmer kaufkräftig
zu erhalten und nicht den Nordamerikanern zuliebe auf ihre wirtschaftliche und mit
dieser auf ihre politische Selbständigkeit zu verzichten. Im Gegenteil, sie haben ein
Panamerika auf das entschiedenste zu fürchten, denn dadurch würde ihre in der Ent-
wickelung begriffene Industrie — und das ist wenigstens bei Chile, Peru, Brasilien
        <pb n="515" />
        ﻿5. Der Plan einer mitteleuropäischen Zollunion.	485

und Argentinien der Fall —- schutzlos der überlegenen nordamerikanischen ausgeliefert,
und für den Verzicht auf eine eigene industrielle Entwickelung würden sie nicht einmal
den Vorteil der billigsten Deckung ihres Bedarfs an Jnduftrieerzeugniffen erkaufen,
da sie ja die durch die Absperrung verteuerten nordamerikanischen Fabrikate abzu-
nehmen gezwungen würden.

Soviel gegenseitige Feindschaft auch unter den südamerikanischen Staaten
besteht, es ist mit ziemlicher Sicherheit anzunehmen, daß ein gewaltsamer Versuch
der nordamerikanischen Union, ein Panamerika zu erzwingen, sie zu geeinter Abwehr
verbinden würde, und so gering an und für sich die Aussichten auf ein gemeinsames
Handeln der europäischen Staaten sind, ein solches Vorgehen müßte England, Deutsch-
land, Frankreich, Österreich-Ungarn, Italien, Belgien und Holland gemeinsam in die
Schranken rufen. Es ist denn auch wieder ganz still geworden mit der Forderung
eines Panamerika.

Und nicht wesentlich anders liegt es mit dem Greater Britain. Denn Englands
wahres Interesse liegt in der Aufrechterhaltung des Freihandelssystems, nicht darin,
einen Zollbund mit seinen Kolonien zu bilden, die wiederum, solange England am
Freihandel festhält, für sich gar keinen Vorteil erzielen können, wenn sie seine Waren
bei der Einfuhr begünstigen. England ist heute nicht mehr vorwiegend Industriestaat,
sondern zum Handelsstaat vorgeschritten. Es ist der Bankier und der Frachtführer
der ganzen Welt, und gegenüber den auch hierin kräftig aufstrebenden andern Ländern,
vornehmlich Deutschland, vermag es diese seine Stellung — auf der vorwiegend seine
wirtschaftliche und politische Macht beruht — nur durch den Freihandel ausrecht zu er-
halten. Jede Beschränkung durch eigene Zölle würde seinen Handel erschweren, ihm
den Vorsprung, den es durch die völlige Freiheit der Bewegung vor andern Völkern
voraushat, rauben. In Wirklichkeit hat auch der Gedanke des „fair kracke" in
England sehr wenig Boden, und das Greater Britain ist ein schönes Wort, an dem
sich manche Leute berauschen, dessen Verwirklichung sie aber energisch bekämpfen
würden, sobald sie sich seine Konsequenzen klarmachen würden.

Nun ist zuzugeben, daß die Völker nicht immer das tun, was ihren Interessen
entspricht; namentlich in Zeiten leidenschaftlicher politischer Erregung wird leicht ein
falscher Schritt getan; auch die Entrüstung über ein erlittenes Unrecht kann dazu
führen. Man muß demnach die Möglichkeit, daß England einen solchen Schritt unter-
nehmen könne, nicht aus dem Auge lassen, und da dies für uns von großen wirt-
schaftlichen Nachteilen begleitet sein würde, so ist es nur klug, wenn unsererseits alles
vermieden wird, was die Bewegung für fair trade und für Greater Britain
fördern könnte. Das würde aber unzweifelhaft geschehen, wenn wir andern Staaten
durch eine Zolleinigung größere Vorteile auf dem deutschen Markt als England ge-
währen würden, wenn — wie es vom Verein Süddeutscher Baumwollindustrieller
gelegentlich der Kündigung des deutsch-englischen Handelsvertrags beantragt worden
war — wir England nicht die volle Meistbegünstigung gewährten; eine Forderung,
die übrigens selbst von den anderen Verbänden der Textilindustrie bekämpft worden ist.

Selbst Rußland hat aber eingesehen, daß es aus seiner starren Isolierung
heraustreten und den Güteraustausch mit andern Nationen pflegen muß. Dieses vor-
wiegend Rohstoffe exportierende Land war 1894 geradezu gezwungen, die handels-
politische Verständigung mit Deutschland zu suchen, und wenn es sich noch so sehr ver-
größert, es kann deshalb auf den Warenaustausch nicht verzichten, sondern muß ihn
in steigendem Maße pflegen.

Was hätte aber nun Deutschland für Vorteile von einer solchen Zollunion? Es
stt eine bekannte Tatsache, daß 70 % unseres Außenhandels den Seeweg benutzen;
wenn auch Staaten wie Frankreich, Italien, Rumänien, die Niederlande, Belgien
daran beteiligt sind, so liegt der Schwerpunkt des Verkehrs mit diesen doch im Land-
        <pb n="516" />
        ﻿486 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. III. Sonstige Kernfragen.

verkehr. Vor allen Dingen beträgt allein der Spezialhandel, den wir mit diesen
Ländern und der Schweiz pflegen, in der Einfuhr 1153 Millionen Jl, d. s. mehr als
20 % unserer gesamten Einfuhr und in der Ausfuhr 1189 Millionen Jl, d. f. 27 %
unserer ganzen Ausfuhr.*)

Was diese Länder an Fabrikaten vom Ausland beziehen, erhalten sie — soweit
es nicht bereits deutschen Ursprungs ist — entweder von einem der andern mittel-
europäischen Staaten, die ja — Rumänien, Bulgarien, Serbien ausgenommen —
bereits alle mehr oder minder hochentwickelte Industriestaaten sind, oder von England,
das indessen nach allen diesen Ländern erheblich weniger Fabrikate ausführt als
Deutschland. In den zu verdrängenden englischen Absatz würden sich alle mittel-
europäischen Staaten zu teilen haben, so daß auf jeden von ihnen nicht viel entfallen
dürfte, wenn auch auf Deutschland das meiste.

Nun ist zwar mit Sicherheit anzunehmen, daß, weil die deutsche Industrie in
sehr viel Zweigen denen der andern in Betracht kommenden Staaten überlegen ist, sie
nach Aufhebung der gegenseitigen Zollschranken die dortige Industrie nach ihren
eigenen Absatzgebieten verdrängen würde. Andererseits würde die belgische, franzö-
sische, Schweizer, italienische und österreichische Industrie — da sie vom übrigen Welt-
markt abgedrängt wäre — der deutschen im eigenen Land und auf den übrigen mittel-
europäischen Märkten in vielen Zweigen einen sehr unbequemen Wettbewerb machen.

Aber immerhin angenommen, daß in dieser Konkurrenz der beteiligten Länder
untereinander sich die Bilanz zugunsten Deutschlands stellte, so würde dies einmal nicht
im entferntesten einen Ersatz für den sonstigen damit aufs höchste gefährdeten Welt-
handel geben, sodann aber — und dies nicht mit Unrecht — das Mißvergnügen der
weniger gut fortkommenden mitteleuropäischen Staaten, namentlich der industriell
nicht so fortgeschrittenen, erregen.

Gesetzt auch, da man auf den Austausch mit anderen Wirtschaftsgebieten nicht
verzichten kann, ein so umfangreicher Zollverein vermöchte ein größeres Schwer-
gewicht bei Handelsvertragsverhandlungen in die Wagschale zu werfen, als dies heute
Deutschland vermag, so ist damit doch noch keineswegs gesagt, daß dies eine Stärkung
seiner Position bei solchen Verhandlungen bedeutet. Da — mit alleiniger Ausnahme
der unteren Donaustaaten — alle seine Teilnehmer auf die Einfuhr von landwirt-
schaftlichen Erzeugnissen angewiesen sind, da alle — ohne Ausnahme — ihren Bedarf
an tierischen und pflanzlichen Spinnstoffen, an Kolonialwaren, Gewürzen, Gerbstoffen,
gewissen Rohstoffen der chemischen Industrie, an edlen und gewissen unedlen Metallen
rc. rc. entweder gar nicht oder nur zum kleinsten Teil zu decken vermögen, also die
Einfuhr gar nicht entbehren könnten, während für die Ausfuhr tatsächlich nur Fabri-
kate in Betracht kommen, so würde die Situation eine viel weniger günstige sein,
als wenn jeder Staat einzeln mit dem andern verhandelt, wo er für irgendeine Zoll-
ermäßigung den Nachlaß einer andern herausschlagen kann, die schließlich durch die
Meistbegünstigung auch andern zuteil wird, ebenso wie er von den Errungenschaften
der Verhandlungen dritter Staaten auf diesem Wege profitiert.

Was an diesem Gedanken Brauchbares ist, das hat man bei den Vertrags-
verhandlungen 1891 angewendet, wo sich zuerst Österreich und Deutschland verstän-
digten, dann erst mit Italien verhandelten und dann immer dem Hauptinteressenten

*) Unser Spezialhandel mit Frankreich, Italien, Rumänien, den Niederlanden, Belgien
und der Schweiz betrug im Jahre 1910 in der Einfuhr: 1601,2 Millionen Jl = 18 % unserer
gesamten Einfuhr und in der Ausfuhr: 2274,6 Millionen Jl — 30,4 °/0 unserer gesamten
Ausfuhr. Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich. Herausgegeben vom
Kaiserlichen Statistischen Amte. 32. Jahrgang 1911. Berlin, Puttkammer &amp; Mühlbrecht,
1911. S. 278—281. — G. M.
        <pb n="517" />
        ﻿5. Der Plan einer mitteleuropäischen Zollunion.

487

den ersten Vertragsabschluß überließen, um hinterher durch eigene Verhandlungen
auf andern Gebieten weitere Zugeständnisse zu erreichen.

Schon der Gedanke einer Zollunion zwischen Deutschland einerseits und Öster-
reich-Ungarn andererseits — wie sie s. Z. zur Erreichung der Suprematie in Deutsch-
land in den fünfziger Jahren von den österreichischen Staatsmännern Fürst Schwar-
zenberg und Frhr. v. Bruck erstrebt wurde — ist eine Chimäre, denn er setzt voraus,
daß beide sich zollpolitisch vereinigenden Staaten auf annähernd derselben Höhe der
wirtschaftlichen Entwickelung stehen. Ebenso wie er damals, abgesehen von allem
andern, wesentlich an dieser Ungleichheit gescheitert ist, muß er auch in absehbarer
Zukunft daran scheitern. In den Kreisen der österreichischen wie der ungarischen In-
dustrie bekämpft man einen solchen Gedanken auch auf das energischste. Wir leiden in
Deutschland schon stark genug an der außerordentlich ungleichartigen wirtschaftlichen
Entwickelung der einzelnen Gebiete, an den schroffen, dadurch hervorgerufenen Gegen-
sätzen, — wie viel schlimmer würde dies, wenn auch Österreich-Ungarn und nun gar
Rumänien, Serbien, Bulgarien wirtschaftlich mit uns vereinigt wären!

Denn darüber muß man sich klar werden: Ein einheitliches Zollgebiet verlangt
auch einheitliche indirekte Steuern, verlangt eine Verständigung über die Verteilung
des Aufkommens aus den Zöllen und indirekten Steuern auf die einzelnen beteiligten
Staaten. Da dies bei so verschiedenen Wirtschaftsstufen und Gewohnheiten der ver-
schiedenen Länder unmöglich nach einem festen Schema geschehen kann, so ist ein Zoll-
parlament, ebenso wie ein Zollbundesrat eine unbedingte Notwendigkeit; denn ein
Verhältnis, wie es im Zollverein bis 1866 bestand, war damals kaum zu ertragen,
gehört aber bei den jetzigen Verhältnissen und bei den heterogenen dabei in Betracht
kommenden Staatsgebilden einfach in das Gebiet der Unmöglichkeiten.

Man braucht aber bloß einen Blick aus unsere Nachbarstaaten Österreich-Ungarn
zu werfen, auf die ewigen Zwistigkeiten, welche über diese Fragen entstehen; nichts
hat das Verhältnis der beiden Völker so getrübt, wie das Gefühl, auf der einen
Seite übervorteilt zu sein, auf der andern das Streben, sich wirtschaftlich unabhängig
zu machen. Und nun denke man sich die babylonische Sprachverwirrung, wenn
Deutsche, Franzosen, Österreicher, Ungarn, Italiener, Schweizer, Belgier, Rumänen,
Serben, Bulgaren rc. gemeinsam über die Fragen der Zölle und indirekten Steuern,
über die Verteilung des Aufkommens aus denselben unter die einzelnen Staatswesen
verhandeln und sich einigen sollten. Jeder einzelne Staat mühte eben vollständig
darauf verzichten, sein Zoll- und Steuerwesen selbständig zu regeln.

In diese Fesseln kann sich kein Staat begeben, ohne abzudanken.

Anmerkung. Keine Zollunion der mitteleuropäischen Staaten, sondern lediglich
handelspolitische Allianzen ad hoc oder für längere Zeit erstrebt der „M i t t e l -
europäische Wirtschaftsverei n". Als eine seiner Hauptaufgaben sieht er ferner
die Förderung der Exportinteressen an, und zwar durch: Einrichtung eines umfassenden
Informationsdienstes, Vereinheitlichung des Wirtschaftsrechtes (Wechsel-, Scheckrecht, Recht des
Speditions-, des Kommissions-, des Frachtgeschäftes), einheitliche Regelung des Konkursrechtes,
Vereinfachung der Formalitäten bei Ein- und Ausfuhr, Vereinfachung des Grenzwachdienstes,
Errichtung von Zollauskunftsstellen und Zollschiedsgerichten, Erleichterung und Verbilligung
des Zahlungsverkehrs von Staat zu Staat usw. Wolf, Der Mitteleuropäische Wirtschafts-
verein. In: Deutsche Wirtschaftszeitung. Herausgegeben von Apt und Voelcker. 1. Jahrgang.
Berlin, R. v. Deckers Verlag, G. Schenck, 1908. Sp. 545 ff. — G. M.
        <pb n="518" />
        ﻿488 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. IV/Deutsche Handelspolitik.

IV.	Zur deutschen Handelspolitik im \9, Jahrhundert.

1.	Deutsche Handelspolitik am Anfange des

IS.	Jahrhunderts.

Von Karl Theodor v. Eheberg.

E h e b e r g, Historische und kritische Einleitung zu Fr. Lifts Nationalem System der
politischen Ökonomie. Stuttgart, I. G. Cotta, 1883. S. 3—7.

Deutschland kannte zu Ende des 18. und zu Anfang des 19. Jahrhunderts in
der Hauptsache keine Zollschranken nach außen, aber im Innern waren nicht nur die
einzelnen Staatsgebiete, sondern auch Teile derselben mit einer Unsumme von Zoll-
und Mautschranken voneinander getrennt. Denn das Recht, Zölle zu erheben, war
vom Kaiser, dem es als fiskalisches, nutzbares Hoheitsrecht zustand, freigebig an die
Reichsstände verliehen worden. Dazu kamen eine Menge Zölle von Gemeinden und
sogar Privaten, welche auf keinen Rechtstitel sich berufen konnten, aber ihre Maut-
stellen nur mit desto größerer Beharrlichkeit aufrecht erhielten. Zahlreich waren von
jeher die Klagen über diese Belastungen und Hemmnisse des Verkehrs, zahlreich die
Ermahnungen seitens der Kaisers. Aber die Reichsgewalt war im Zerfallen, und ihren
Verboten fehlte der wirksame Hintergrund der Exekution.

Dazu kamen noch direkte Verbrauchssteuern auf den Verkehr mit Vermögens-
gegenständen, hohe Taxen und Sporteln, die wegen ihrer Höhe nicht mehr den
Charakter von Gebühren, sondern den von Steuern hatten, die Regalien und Mono-
pole, die Stapelrechte u. dgl.

Und um das Maß der Leiden des deutschen Handels- und Eewerbestandes voll-
zumachen, schloffen sich die angrenzenden Staaten durch Zollschranken ab, die häufig
in Prohibitivsysteme ausarteten. Während der deutsche Markt vielfach ein offenes
Feld für die fremden Manufakte bildete, war dem Erzeugnis des deutschen Fleißes
der Absatz ins Ausland größtenteils unmöglich. Auch hier fehlte es nicht an Klagen,
aber auch hier konnte dem Wunsche der Nation die Tat nicht folgen, da es an der
nötigen Macht und Kraft gebrach.

Mit der Auflösung des Deutschen Reichs war die Möglichkeit gegeben, wenig-
stens einen Teil dieser Mißstände zu beseitigen. Allein im allgemeinen war es wohl
keine Zeit für wirtschaftliche Reformen nach innen, da der Krieg alle Kräfte bean-
spruchte; andererseits haben die wirklich durchgeführten Reformen kleinerer Terri-
torien und das Hinwegfallen mancher Schranken durch Beseitigung zahlreicher Staaten
wesentlich dadurch an Bedeutung verloren, daß in Preußen und Österreich das alte
Mißverhältnis im Zoll- und Handelswesen fortdauerte.

Was Preußen betrifft, aus dem die Nachrichten für jene Zeit am reichlichsten
fließen, so bestanden dort noch zu Anfang des 19. Jahrhunderts 67 zum Teil sich
vollständig widersprechende Tarife, — besondere für Waren, besondere für die Landes-
teile, besondere für Personen. Wie Stadt und Land getrennt gehalten wurden, ein
jedes Rittergut gleichsam einen kleinen Staat für sich ausmachte, fo hatte jede Pro-
vinz und in derselben wieder einzelne Landesteile, je nach ihrer historischen Entwicke-
lung, ihre besonderen Rechte, ihre besonderen Verfassungen und in bezug auf Handel
ihre besonderen Zölle. Ging eine Ware aus der Neumark in die Mittelmark, aus der
Mark nach Schlesien, aus Pommern nach Preußen, so standen Zollbäume an den
Grenzen der Provinzen, und der Übergang aus einer Provinz in die andere unterlag
einer besonderen Abgabe. Ja, innerhalb einer und derselben Provinz bestanden
        <pb n="519" />
        ﻿1. Deutsche Handelspolitik am Anfange des 19. Jahrhunderts. 489

Verschiedenheiten. Die Uckermark und die Priegnitz hatten in manchen Beziehungen
verschiedene Tarife. 8006 Akzise- und Zollbeamten wachten über die Besteuerung
von 2775 belegten Artikeln. Es ist selbstverständlich, daß darunter der inländische
Handel ganz besonders litt, während andererseits Preußens ausländischer Handel da-
durch gelähmt war, daß eine Menge von Produkten nicht ein- oder ausgeführt werden
konnten.

Was das Gewerbewesen Preußens anlangt, so fällt zwar in jene Zeit die Ein-
führung der Gewerbefreiheit, und zwar für Preußen und Litauen 1806 und 1808,
für die ganze Monarchie 1810. Aber über die Wirkung dieser liberalen Maßregel,
die jedenfalls auf den Nationalgeist ihren heilsamen Einfluß ausübte, in wirt-
schaftlicher Beziehung gibt es keinen Nachweis. Jedenfalls ist dem Urteil
Gustav Schmollers beizustimmen, daß die gewerblichen Gesamtverhältnisse sich zunächst
nicht viel geändert haben werden, weil sie unter dem Druck vieler anderer, mächtiger
wirkender Ursachen standen.

Wo wirklich Grcnzzölle statt der früheren Binnenzölle errichtet wurden, wie in
der Hauptsache in Bayern (1807), in Württemberg (1808), in Baden (1812), da
ging der Segen dieser volkswirtschaftlichen Tat wenigstens für Gesamtdeutschland da-
durch verloren, daß sich nun die einzelnen deutschen Staaten zugleich mit dieser Maß-
regel noch schroffer voneinander abschlössen. Im Gewerbewesen ward hier bis in die
zwanziger Jahre keine durchgreifende Änderung versucht.

Einen solchen Zustand traf die von Napoleon verordnete Kontinentalsperre, die
sich bekanntlich auf alle deutschen Staaten erstreckte. Es ist unmöglich, die zahllosen
Schikanen dieses Systems in Kürze klarzulegen: sie gingen parallel mit den politischen
Quälereien, welchen damals Deutschland völlig zu unterliegen drohte. Aber die
Wirkung dieser Maßregel läßt sich kurz nach zwei Richtungen hin verfolgen. Aus
der einen Seite wurden zwar einige Gewerbezweige gehoben, weil sie gegen Eng-
lands industrielle Konkurrenz geschützt waren, ja es entstanden selbst neue Industrien,
die seit jener Zeit sich blühend erhielten, auf der anderen Seite aber kamen andere
nur in desto größere Verlegenheit. Denn dieses in seiner Art einzige Experiment ver-
nichtete den Seehandel und machte den Bezug der Kolonialwaren und mancher nötiger
Rohstoffe unmöglich oder verteuerte ihn außerordentlich. Die Unternehmungslust, die
in Friedenszeiten vielleicht eine günstige Gelegenheit, sich von England zu eman-
zipieren, ergriffen hätte, lag darnieder. Fehlte es doch in jenen recht- und ruhelosen
Zeiten an Geld, an Arbeitshänden und am wagenden Mut. Dazu blieben die Zölle
im Innern Deutschlands fortbestehen; Deutschland wurde mit französischen Waren
überschwemmt, während Frankreich sich den deutschen Erzeugnissen durch ein immer
schärfer ausgebildetes Prohibitivsystem verschloß.

Mit dem Sturze Napoleons fielen auch die Schranken, welche England in
industrieller Beziehung vom Kontinent getrennt hatten. Es war natürlich, daß die
Rückkehr des Friedens auch Leben, Bewegung und neue Schaffenslust in alle Zweige
der Industrie brachte. Aber das währte nicht lange. England suchte sogleich die im
Kampfe mit Napoleon gebrachten riesigen Opfer zu ersetzen: es war auch im wirt-
schaftlichen Kampfe nicht unterlegen, sondern hatte vielmehr die Alleinherrschaft über
das Meer erlangt. Was war natürlicher, als daß die fast ein Jahrzehnt hindurch
zurückgehaltene Tätigkeit von Englands Handel und Industrie plötzlich losbrach wie
ein Strom, dessen Wasser lange ein Wehr beengte! Und welche Revolutionen hatten
sich unterdessen in der englischen Industrie vollzogen! Tausende von Maschinen hatten
sich ihr zur Verfügung gestellt, Verbesserungen aller Art hatten die Produktion ins
Massenhafte gesteigert. Und alle diese Massen englischer Produkte ergossen sich über
das offene Deutschland. Englands Handel nach dem Festlande soll sich dank dem
Absätze seiner wohlfeilen Massenprodukte schon im Dezennium von 1782—1792
        <pb n="520" />
        ﻿490 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. IV. Deutsche Handelspolitik.

verdoppelt haben. Seine Mehrausfuhr nach Deutschland steigt schon 1782—1792
von 400 000 £ auf 1 y2 Millionen, von 1792—1814 auf 4 Millionen. Das mußte sich
natürlich mit dem Ende der Kontinentalsperre noch erhöhen. Im Jahre 1814 gingen
allein für 21654 000 Taler englische Baumwollenwaren in Deutschland ein. Die
englischen Waren gingen zu Schleuderpreisen weg; aber was lag an vorübergehenden
Verlusten, wenn man dadurch auf die Dauer den Markt gewinnen und ein faktisches
Monopol begründen konnte, — ein Manöver, das England damals weder zum
ersten- noch zum letztenmal mit Erfolg inszenierte. Die deutsche Industrie, die sich
eben erst von den Kriegszeiten zu erholen begann, vermochte dieser Konkurrenz nicht
Widerstand zu leisten. „Und so zerfielen", wie Weber sagt, „in jener Zeit auch noch
manche tüchtige Überreste der früheren deutschen Gewerbtätigkeit, welche dem Einfluß
von fast zwanzig Jahren verheerender Kriege nicht gewichen waren." Außerdem
hatten die linksrheinischen, vor kurzem noch französischen Gebiete Deutschlands ihren
Absatz nach Frankreich verloren. Am 20. März 1815 beschloß das englische Parlament,
um seine während der Kontinentalsperre künstlich erzogene Landwirtschaft zu er-
halten, ein Gesetz, welches alle Korneinfuhr verbot, bis der Quarter Weizen den Preis
von 80 Schillingen erreicht habe. Das wirkte fast wie ein Einfuhrverbot und hemmte
die Ausfuhr des bedeutendsten Erzeugnisses Norddeutschlands, die sich in der Zeit
von 1790—1801 vervierfacht hatte.

Die schädlichen Wirkungen aller dieser Vorgänge zeigten sich am meisten zu Ende
des zweiten Jahrzehntes. Die herrschende Teuerung lähmte allen Unternehmungs-
geist und damit die Kraft zum Widerstand. Allenthalben Rückgang, überall Mangel
an Beschäftigung, allerorts Klagen, — das war die Signatur des deutschen Handels
wie der deutschen Industrie in den Jahren nach dem großen Befreiungskriege! „Trostlos
ist dieser Zustand für Männer," sagt die von Fr. List verfaßte Petition des Handels-
vereins noch im Jahre 1819, „welche wirken und handeln möchten; mit neidischen
Blicken sehen sie hinüber über den Rhein, wo ein großes Volk vom Kanal bis an das
Mittelländische Meer, vom Rhein bis an die Pyrenäen, von der Grenze Hollands
bis Italien aus freien Füßen und offenen Landstraßen Handel treibt, ohne einem
Mautner zu begegnen." In diesen Worten der Klage ist auch zugleich der Grund
ausgesprochen, dem man vor allem das Darniederliegen der deutschen Industrie zu-
schreiben zu müssen glaubte.

2.	Die Entstehung des Zollvereins.

Von Karl Theodor v. Eheberg.

Eheberg, Historische und kritische Einleitung zu Fr. Lifts Nationalem System der
politischen Ökonomie. Stuttgart, I. G. Cotta, 1883. S. 17 und S. 23—30.

Im Jahre 1828, das in dieser Beziehung als ein für Deutschlands Geschichte
außerordentlich bedeutsames bezeichnet werden muß, entstanden der Bayerisch-Würt-
tembergische Zollverein (18. Januar) und kurze Zeit nachher der Preußisch-Hessische
(14. Februar), als die ersten eigentlichen Zollvereine, welche die Geschichte kennt. . . -

Roch im Jahre 1828 suchten Bayern und Württemberg auf Veranlassung des
letzteren auch mit anderen deutschen Ländern, und zwar zunächst mit dem zollver-
einten Preußen-Hessen, bessere Verkehrsverhältnisse durch einen Handelsvertrag anzu-
bahnen. Der Versuch war erfolgreich; beide Zollverbände gewährten sich durch Ver-
trag vom 27. Mai 1829 manche Zollerleichterungen und verpflichteten sich auch, ihre
Zollsysteme immer mehr in Einklang zu bringen. Es versteht sich, daß dieser Vertrag
die vollständige Vereinigung der beiden Verbände und den Beitritt anderer Staaten
sehr zweckmäßig vorbereitete.
        <pb n="521" />
        ﻿2. Die Entstehung des Zollvereins.

491

Durch Vertrag vom 25. August 1831 trat Kurhessen dem Preußisch-Hessischen
Zollverein bei.

Noch wichtiger als diese Tatsachen waren die Bewegungen, welche bezüglich der
Handels- und Zollverhältnisse in süddeutschen Kabinetten im Jahre 1833 sich zeigten.
In Bayern und Württemberg mochten die Regierungen wohl schon länger erkannt
haben, daß der zwischen beiden Staaten bestehende Zollverein wegen seiner be-
schränkten Ausdehnung und seiner ungünstigen Grenzen großen Erfolg nicht haben
könne. Auch das finanzielle Resultat ließ zu wünschen, da im Durchschnitt der Jahre
1829—1831 die Zollverwaltungskosten nicht weniger als 44 % der rohen Einnahmen
verschlangen.

Nachdem endlich die hauptsächlichsten Bedenken der Regierungen wie des Volkes
und seiner Vertretungen überwunden waren, kam am 22. März 1833 der Vereins-
vertrag unter sämtlichen beteiligten Regierungen zum Abschluß; nach erholter Zu-
stimmung der bayerischen und württembergischen Stände wurde sein Beginn aus den

1.	Januar 1834 festgesetzt.

Nun gab es auch für Sachsen wie für die thüringischen Staaten Beweggründe
genug, um sich dem sie auf allen Seiten umgebenden Zollgebiet anzuschließen. Ihr
Beitritt erfolgte, für das erstere am 30. März 1833, für die zweiten am 11. Mai 1833.
Alle diese Beitrittserklärungen kamen ebenfalls am 1. Januar 1834 zur Ausführung.

Nun fehlte aber von jenen Staaten, welche noch außerhalb des Zollvereines
standen, noch Baden, dessen Beitritt dem Zollverein um so erwünschter sein mußte,
als dadurch sein Gebiet eine passende, leicht kontrollierbare Grenze nach Westen er-
hielt, während bisher auf der langen, schwer zu bewachenden Grenze gegen Baden
ein sehr ausgedehnter Schleichhandel betrieben wurde. Schließlich wurden auch hier
die Schwierigkeiten beseitigt; der Vertragsabschluß erfolgte am 12. Mai 1835, mit
Wirksamkeit von 1. Januar 1836. Am 10. Dezember 1835 trat Nassau, am 2. Januar
1836 Frankfurt bei.

Aber diese endgültige Vereinigung geschah nicht ohne große Schwierigkeiten
und Selbstverleugnung von seiten der einzelnen Regierungen.

Preußen hatte Bedenken, das Königreich Sachsen in den Zollverband auf-
zunehmen, weil die nun freier gestellte Leipziger Messe zunächst der Messe in Naum-
burg Abbruch tun mußte, insbesondere aber das so fabrikenreiche Land für die Baum-
wollenfabrikanten in Berlin und anderen Orten der Mark und Schlesiens eine gefahr-
drohende Konkurrenz eröffnete.

Insbesondere aber herrschten in den süddeutschen Staaten Bayern, Württem-
berg und Baden Verkehrs-, Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse, die von jenen Nord-
deutschlands vielfach abwichen. Dort im großen und ganzen in jener Zeit noch
vorwiegend Ackerbau, gegründet auf fruchtbare, mit reichen Gaben der Natur ge-
segnete Gebiete, hier vielfach vorherrschend die gewerbliche Industrie; dort eine gewisse
Selbstgenügsamkeit, ein Zehren und Leben von den Erträgnissen des eigenen Bodens,
hier vielfach Zufuhr von außen und deshalb ausgedehnterer Handel.

Zwar fehlte es auch in den süddeutschen Ländern nicht an gewerblicher Tätigkeit.
Allein selbst reich entwickelte Gewerbe hatten zumeist eine andere Organisation als in
Mittel- und Norddeutschland. In Süddeutschland war noch nirgends, wie in Nord-
deutschland, volle Gewerbefreiheit eingeführt; es gab hier selbst in Baden, das noch
die bedeutendsten Fabrikunternehmungen aufzuweisen hatte, keinen Landstrich, in dem
die Fabrikation alle Verhältnisse beherrschte, wie sie im Norden Deutschlands, im
Sächsischen Erzgebirge, in der preußischen Rheinprovinz, in der Gegend um Düsseldorf
und Aachen, in der Mark, in Westfalen schon seit langem bestanden. Selbst die viele
Personen beschäftigenden Industrien Süddeutschlands, wie die Töpfereien in Bayern,
die Holzarbeiten im Schwarzwald, hatten alle nicht den Charakter eigentlicher Fabrik-
        <pb n="522" />
        ﻿492 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. IV. Deutsche Handelspolitik.

Unternehmungen. Die Weberei beschäftigte zwar in Bayern, in Württemberg und
Baden einen großen Teil der ländlichen Bevölkerung, es wurde wohl Leinwand
exportiert: allein die bei weitem überwiegende Quantität derselben diente dem in-
ländischen Verbrauch; der Landmann betrieb die Leineweberei als Nebenbeschäfti-
gung. Den Twist bezog man so wohlfeil als möglich aus dem Auslande; ebenso die
Baumwollwaren. Für Süddeutschland waren Italien, die Schweiz, Frankreich wich-
tige Absatzgebiete, besonders für seine Agrarprodukte; für Norddeutschland lag der
Schwerpunkt des Exportes in Holland und England. Insbesondere erkannten die
Redner der Opposition in Württemberg zwar die Verkehrsfreiheit unter den deutschen
Staaten als wünschenswert an, jedoch nur, soweit als die materiellen Interessen
Württembergs nicht darunter litten. Der Aktivhandel des Landes, sagte man, sei auf
Frankreich und die Schweiz angewiesen und könne durch den Anschluß an Preußen
nicht viel gewinnen; auch würde die noch junge Industrie Württembergs zu schwer
durch Verbrauchssteuern belastet und der übermächtigen Konkurrenz der preußischen
Rheinprovinz preisgegeben.

Als nun die Frage zu lösen war, ob und in welcher Weise Süddeutschland
mit dem nördlichen Deutschland zu einem gemeinsamen, für alle Länder gleichen Zoll-
system sich vereinigen könnte, traten die in den Lebens- und Verkehrsverhältnissen der
beiden Länderkomplexe gelegenen Schwierigkeiten hervor und äußerten sich besonders
nach zwei Seiten hin.

Einmal waren die Objekte der Besteuerung und der Steuersuß ein anderer.
Preußen besteuerte den Wein; Süddeutschland besteuerte den inländischen Wein gar
nicht oder geringer, verzollte dagegen den ausländischen sehr hoch. Dagegen war
hier das Bier stärker besteuert als dort. Man mußte hier ein Ausgleichungsmittel
finden. Zum zweiten hatten die drei süddeutschen Staaten bis dahin im ganzen
einen niedrigeren Tarif für ausländische Industrien, aren gehabt als Preußen in
seinem Zollgesetz von 1818. Das ist erklärlich aus den eben angeführten Verschieden-
heiten der beiden Ländergruppen in wirtschaftlicher Beziehung, aus der Tatsache,
daß die süddeutschen Staaten, was die Lebensmittel betraf, wenig vom Ausland
brauchten, daß sie die Fabrikwaren dagegen, mangels großer eigener Unterneh-
mungen, gerne billig vom Ausland, vor allem aus dem Elsaß und der Schweiz be-
zogen; nur die Weberei, vor allem die künstlich entwickelte württembergische Bauin-
wollweberei bedurfte des Schutzes. Preußen dagegen hatte einen großen steuerfähigen
Handel, eine starke Einfuhr aus England und Holland und hatte andererseits eine
ausgedehnte heimische Industrie zu schützen. So wurden bei den einleitenden Ver-
handlungen von den Vertretern der süddeutschen Regierungen mehrfache Anträge auf
Ermäßigung der Zollsätze für Waren, die aus der Schweiz rc. eingingen, beantragt:
Bayern wünschte im Interesse seiner Brauereien das Rohkupfer zur Fertigung der
Braupfannen wohlfeiler eingelassen; besonders aber verlangten Bayern, Sachsen und
Württemberg eine Erniedrigung des Twistzolles von 2 Tlrn., da in ihren Ländern
die Gründe, auf denen die höhere Besteuerung dieses wichtigen Fabrikmaterials in
Preußen beruhte, nicht obwalteten. Da Preußen aber auf diesen Zoll durchaus nicht
verzichten zu können glaubte, so gaben die übrigen Staaten nach und nahmen dann
überhaupt schließlich den erprobten Preußischen Zolltarif mit einigen Tarifherab-
setzungen für Woll- und Baumwollwaren, Südfrüchte, Gewürze, Schwefel, Kupfer
und Blei vertrauensvoll an.

Zu diesen materiellen Bedenken kamen noch politische Schwierigkeiten mancher
Art. In Württemberg wie in Bayern und Sachsen war die Stimmung über den
abzuschließenden allgemeinen Zollverein sehr geteilt und aufgeregt. In zahllosen
Adressen, Zeit- und Flugschriften stritt man lebhaft über die Zweckmäßigkeit der
Zollvereine überhaupt, über die Interessen der einzelnen Lander und Stände, über
        <pb n="523" />
        ﻿2. Die Entstehung des Zollvereins.

493

die Bedingungen und wahrscheinlichen Wirkungen einer Zolleinigung. Der Gedanke
an Österreich, die damit zusammenhängende Abneigung gegen Preußen war in Süd-
deutschland vielfach verbreitet. An der Spitze der Opposition standen die Liberalen
Württembergs und Badens. Beck bemerkt sehr treffend: „Es ist nicht immer die
dynastische Politik deutscher Regierungen allein, es sind leider nicht selten die idiosyn-
kratisch gewordenen Eifersüchteleien und Vorurteile der deutschen Volksstämme, welche
das Werk jeder Einigung in Deutschland erschweren. Der vorgeschrittene Liberalismus
des schwäbischen Stammes, wie er in der Opposition der beiden Kammern zu Stutt-
gart und Karlsruhe seinen Ausdruck fand, blickte mit tiefem Mißtrauen auf das abso-
lutistische preußische Regiment und auf alles, was von diesem ausging. Daher die
wunderliche Ironie des Geschicks, daß die liberale Partei in Süddeutschland, deren
Programm die nationale Einheit obenan schrieb, jetzt, da dieser wenigstens auf dem
Gebiete der materiellen Interessen, wo das Bedürfnis der Einigung am lautesten und
allgemeinsten gefühlt wurde, entsprochen werden sollte, am meisten geneigt war,
dagegen Opposition zu erheben."

Die Furcht vor der absolutistischen Politik, welcher R o t t e ck in Baden vielfach
Ausdruck verlieh, war es, der zuliebe der süddeutsche Liberalismus damals seinen
Prinzipien untreu wurde.

Nicht anders war es in Sachsen. Hier war die öffentliche Meinung vollständig
im unklaren über die Wirkungen der Zolleinigung und Verkehrsfreiheit unter den
deutschen Staaten. Obwohl Sachsen, selber ohne Zollsystem, rings von fremden
Zollinien umschlossen war, obwohl es wegen seiner hochentwickelten Industrie, wegen
seiner ausgedehnten Leipziger Handelsbeziehungen das größte Interesse an dem freien
Verkehr mit den Nachbarstaaten und die geringste Befürchtung vor demselben haben
sollte, so sprach und schrieb man doch allenthalben von einer Beeinträchtigung, ja von
einem Landesverrat, von einem Verfall Leipzigs wie der sächsischen Industrie. Ähn-
lich lag es in Nassau, ähnlich in Frankfurt, wo die Sorge für den ausgedehnten
Zwischenhandel, der alte Stotz der Reichsstadt und Sympathien für Österreich zu-
sammen wirkten, um eine besondere Abneigung gegen den Gedanken des Zollver-
eins, vor allem gegen dessen preußische Führerschaft zu begründen.

Trotz dieser und noch mancher anderer Bedenken, welche die Entstehung des
großen Zollvereins erschwerten, überwanden die aufgeklärten Staatsregierungen, das
Wohl und Interesse ihrer Völker mit Klarheit erkennend und den großen Vorteil eines
großen deutschen Zollvereins einsehend, alle Schwierigkeiten. Man einigte sich auch
über Ausgleichungs- und Übergangsabgaben, wenn in den verschiedenen Staaten
höher oder niedriger besteuerte inländische Produkte, wie Wein, Bier, Tabak, Brannt-
wein, auf einem Gebiete des Zollvereins im inneren Verkehr in ein anderes geführt
wurden. Das Preußische Gesetz vom 26. Mai 1818 mit den Zusätzen von 1821 diente
als Grundlage des Zollsystems, und seine Prinzipien wurden, wie erwähnt, allgemein
angenommen.

So bildete sich denn durch die verschiedenen oben benannten Verträge ein
großes deutsches Zollvereinsgebiet, auf dem Handel und Verkehr sich im wesentlichen
frei bewegen konnten. Eine Zollgrenze umgab diesen Länderkomplex, alle steuer-
pflichtigen eingehenden wie ausgehenden Waren wurden an den Grenzen und, mit
Ausnahme der wenigen, einer Übergangsabgabe unterworfenen Gegenstände, nur an
diesen verzollt.

Die Industriellen selbst begrüßten den Beginn des allgemeinen Zollvereins mit
Genugtuung. „Die älteren Zeitgenossen", sagt G. Fischer, „werden sich aus den
Zeitungen noch der Schilderungen erinnern, wie freudig die erste Stunde des Jahres
1834 von der Verkehrswelt begrüßt wurde. Lange Wagenzüge standen auf den
Hauptstraßen, die bisher durch Zollinien zerschnitten waren. Als die Mitternachts-
        <pb n="524" />
        ﻿494 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. IV. Deutsche Handelspolitik.

stunde schlug, öffneten sich die Schlagbäume, und unter lautem Jubel eilten die
Wagenzüge über die Grenze, die sie fortan mit voller Freiheit überschreiten konnten.
Alle waren von dem Gefühle durchdrungen, daß Großes errungen fei."

Alle Staaten hatten hier in wahrhaft liberaler und uneigennütziger Weise zu-
sammengewirkt. Hatten Bayern und Württemberg die schwierige, in der Geschichte
noch nie dagewesene Aufgabe, e i n Handelsgebiet für zwei selbständige Staaten her-
zustellen, zuerst im kleinen gelöst; hatte Baden, sei es nun mit oder ohne Willen,
dadurch, daß es einen größeren süddeutschen Zollverein, der eine Verbindung mit
Preußen sehr erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht hätte, verhinderte, Gutes ge-
wirkt; hatten die beiden Hessen durch ihren Anschluß an Preußen die Brücke zwischen
Norden und Süden geschlagen, so hatte Preußen das nicht zu unterschätzende Ver-
dienst, daß es eine möglichst vollständige und rasche Erreichung des großen Zieles
sicherte, indem es sein bereits bewährtes Zollgebiet als Muster bot, indem es den
übrigen Staaten Zugeständnisse machte, indem es namentlich die volle Rechtsgleich-
heit aller unmittelbaren, an politischer wie wirtschaftlicher Bedeutung doch so sehr
verschiedenen Glieder des Zollvereins bereitwillig anerkannte und selbst finanzielle
Opfer brachte.

Ich habe absichtlich etwas länger bei diesem folgenschweren Augenblick der
deutschen Geschichte verweilt, weil eben nicht oft genug wiederholt werden kann, welch
großartige deutsch-patriotische Tat das Jahr 1834 bezeichnet, eine Tat, welche wohl
mit jener des Jahres 1870—1871 zu vergleichen ist, ja ohne welche wahrscheinlich
diese zweite nicht möglich geworden wäre.

Es war mit der Gründung des Deutschen Zollvereins ein Zustand für das
deutsche Handels- und Verkehrsleben erworben, der ein seit Jahrhunderten gefühltes
Bedürfnis befriedigte, alte, vor kurzem noch viel belächelte Ideen und Pläne ver-
wirklichte; es wurde ein Nationalbedürfnis gestillt, das deutsche National-
bewußtsein ins Leben gerufen, eine nationale Wirtschaftspolitik
ermöglicht.

3.	Die politischen Wirkungen des Zollvereins.

Von Heinrich v. Treitschke.

v. Treitschke, Die Anfänge des Deutschen Zollvereins. In: Preußische Jahrbücher.
Herausgegeben von v. Treitschke und Wehrenpfennig. 30. Bd. Berlin, Georg Reimer, 1872.
S. 693—697.

Die politischen Wirkungen des Zollvereins find, dank der unvergleichlichen
Schwerfälligkeit des deutschen Staatslebens, nicht so rasch und nicht so unmittelbar
eingetreten, als manche kühne Köpfe meinten. Schon ums Jahr 1830 hoffte Hanse-
mann, ein Parlament des Zollvereins und daraus vielleicht einen Deutschen Reichstag
erstehen zu sehen, und wie viele andere wohlmeinende Patrioten haben nicht ähnliche
Erwartungen an den Deutschen „Zollstaat" geknüpft! Wir wissen heute, daß solche
Träume sich nicht erfüllten. Der Handelsbund war kein Staat, bot keinen Ersatz für
die mangelnde politische Einheit, er konnte noch durch Jahrzehnte fortdauern, ohne
die Lüge der Bundesverfassung zu zerstören. Als Minister du Thil im Jahre 1827
seinem Grohherzoge den Rat gab, jenen entscheidenden Schritt in Berlin zu wagen,
da hat er — so erzählt mir ein hessischer Staatsmann, der das Aktenstück kennt, — in
ausführlicher Denkschrift offen ausgesprochen: „Wir dürfen uns nicht darüber täuschen;
indem wir den Handelsbund schließen, verzichten wir auf die Selbständigkeit unserer
auswärtigen Politik; bricht ein Krieg aus zwischen Österreich und Preußen, so ist
        <pb n="525" />
        ﻿3. Die politischen Wirkungen des Zollvereins.

495

Hessen an die preußischen Fahnen gebunden." Desgleichen Dahlmann, der nach seiner
großen und tiefen Art den Zollverein sofort als das einzige deutsche Gelingen seit
den Befreiungskriegen begrüßte, erklärte zuversichtlich, der Handelsbund stelle uns
sicher vor die Wiederkehr bürgerlicher Kriege. Auch diese Weissagungen sind nicht
buchstäblich eingetroffen. Der Zollverein hat die oberdeutschen Staaten nicht ver-
hindert, die Waffen zu ergreifen gegen Preußen. Und dennoch sollte gerade das
Jahr 1866 die gewaltige Lebenskraft dieses handelspolitischen Bundes erproben. Der
rasche Siegeszug der preußischen Fahnen überhob unseren Staat der Mühe, seine
wuchtigste Waffe zu schwingen, durch die Aufhebung der Zollgemeinschaft die ober-
deutschen Höfe zu bekehren. Auch beim Friedensschlüsse hielt Preußen, den Rat er-
bitterter Heißsporne vornehm verschmähend, den Handelsbund aufrecht; und nur weil
sie der Gemeinschaft des Erwerbes nicht entbehren konnten, schlossen die Höfe von
München und Stuttgart die Gemeinschaft der Waffen mit dem Norddeutschen Bunde.
Nur darum boten sie die Hand zu jenen Schutz- und Trutzbündnissen, denen wir
die reinsten Erinnerungen unserer neuen Geschichte danken.

Das Bewußtsein, daß man zueinander gehöre, daß man sich nicht mehr trennen
könne von dem großen Vaterlande, war durch die kleinen Erfahrungen jedes Tages
in alle Lebensgewohnheiten der Nation eingedrungen, und in dieser mittelbaren
politischen Wirkung liegt der historische Sinn des Zollvereins. Mochten die Schulen
der Albertiner und Welfen der Jugend die Märchen des Stammeshasses und der
partikularistifchen Selbstzufriedenheit künden, — es ging doch zu Ende mit dem
Philistertum der alten Zeit, das an die Herrlichkeit der Kleinstaaten kindlich glaubte.
Der Geschäftsmann folgte mit seinen Gedanken den Warenballen, die er frei durch die
deutschen Länder sandte; er gewöhnte sich, wie schon längst der Gelehrte, über die
Grenzen des heimischen Kleinstaates hinauszublicken; sein Auge, vertraut mit großen
Verhältnissen, sah mit ironischer Gleichgültigkeit auf die Kleinheit des engeren Vater-
landes. Der Gedanke selbst, daß die alten trennenden Schranken jemals wiederkehren
könnten, wurde dem Volke fremd; wer einmal in dem Handelsbunde stand, gehörte
ihm für immer. Als in den vierziger Jahren die Handelsverträge zwischen dem
Zollvereine und dem Steuervereine gekündigt waren, beide Teile gespannt und ver-
stimmt sich gegenüberstanden, da ist gleichwohl niemanden der Einsall gekommen,
die Grafschaft Hohenstein, die Enklave Hannovers im Zollvereine, aus dem Bunde
auszuscheiden. Und wieder, als nach dem Tage von Olmütz der Hochmut Österreichs
den Gipfel erstieg, als die deutschen Kabinette im wildesten Hasse gegen Preußen
lärmten, da hat wohl mancher kleine Hof für die frivolen deutsch-österreichischen Zoll-
vereinspläne des Freiherrn v. Bruck sich begeistert; auszutreten aus dem Preußisch-
Deutschen Bunde wagte keiner. Eine unerbittliche Notwendigkeit stellte nach jeder
Krisis die alten Grenzen des Zollvereins wieder her; kalte politische Köpfe konnten
stets mit mathematischer Sicherheit den Verlauf des Streites im voraus berechnen.

Das Ausland gab den aussichtslosen Kampf gegen unsere Handelseinheit bald
auf. Französische Staatsmänner gestanden achselzuckend: wir haben leider den
deutschen Staaten nichts zu bieten, was ihnen die Vorteile des Preußischen Zollver-
eins ersetzen könnte. Die Briten erhielten erst durch Dr. Bowrings Berichte (1839)
eine deutlichere Vorstellung von dem Wesen des Zollvereines und gewöhnten sich
fortan, Preußen als den Vertreter des deutschen Handels zu betrachten. Österreich
chußte nach stets vergeblichen Störungsversuchen immer wieder dem Nebenbuhler
freie Hand lassen im deutschen Verkehrsleben; nur dieser stillschweigende Vertrag
Zwischen den beiden Großmächten sicherte notdürftig den Bestand des Deutschen
Bundes. Dem Preußischen Staate aber waren die Wege seiner Handelspolitik so fest
und sicher vorgezeichnet, daß auch die Feigheit sie nicht mehr verlassen konnte; dasselbe
Kabinett, das sich in Olmütz demütigte, hat durch den Septembervertrag die letzte
        <pb n="526" />
        ﻿496 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. IV. Deutsche Handelspolitik.

große Eroberung des Zollvereins vollzogen. Die Aufgabe war, den Handelsbund
auszudehnen: über alle deutschen Staaten, aber keinen Schritt weiter. Schon im
Jahre 1834 wurde in Brüssel, durch die Sorge vor Frankreichs Eroberungslust, die
Frage aufgeworfen, ob nicht Belgien dem Deutschen Zollvereine beitreten solle.
Preußen wies den Gedanken zurück, und auch späterhin, als das unreife National-
gefühl deutscher Publizisten wiederholt für einen Handelsbund mit der Schweiz oder
mit Holland sich erwärmte, wahrte Preußen unbeirrt den nationalen Charakter des
Zollvereins. Also entstanden zwei Gemeinwesen im Deutschen Bunde: ein Deutsch-
land des Scheins, das in Frankfurt, ein Deutschland der ehrlichen Arbeit, das in Berlin
seinen Mittelpunkt fand. Der Preußische Staat erfüllte, indem er Deutschlands Han-
delspolitik leitete, einen Teil der Pflichten, welche dem Deutschen Bunde oblagen, wie
er zugleich allein durch sein Heer die Grenzen des Vaterlandes sicherte. — So ist
er durch redlichen Fleiß langsam emporgewachsen zur führenden Macht des Vater-
landes; und nur weil die europäische Welt es nicht der Mühe wert hielt, das Heer-
wesen und die Handelspolitik Preußens ernstlich kennen zu lernen, bemerkte sie nicht
das stille Erstarken der Mitte des Festlandes.

Die wirtschaftliche und die politische Einigung Deutschlands zeigen eine über-
raschende Verwandtschaft in ihrer Geschichte. Beide Bewegungen gleichen einem
großen dialektischen Prozesse: erst nachdem durch wiederholte vergebliche Versuche die
Unmöglichkeit jeder andern Form der Einheit zweifellos erwiesen war, errang die
preußische Hegemonie den Sieg. Ein reiches Erbe monarchischer und im guten Sinne
föderalistischer Überlieferungen ist aus den Erfahrungen des Zollvereins übergegangen
auf den Norddeutschen Bund und das Deutsche Reich. Mit Recht wird der geniale
Wurf der Norddeutschen Bundesverfassung gepriesen, wie sie allen staatsrechtlichen
Theorien widersprach und doch so lebenskräftig, so verwickelt und doch so einfach war.
Der glückliche Griff erscheint nur um so glücklicher, wenn wir erkennen, daß jenes
Grundgesetz nicht schlechthin eine Neuerung gewesen ist, sondern an altbewährte Tra-
ditionen sich anlehnte. In dem Zollvereine hatte Preußen gelernt, einen vielköpfigen,
fast formlosen Bund, der sich in keine Kategorie des Staatsrechts einfügen wollte,
monarchisch zu leiten, mehr durch Einsicht und Wohlwollen und durch das natürliche
Übergewicht der Macht als durch förmliches Vorrecht; und es war auch nur ein An-
knüpfen an alte Überlieferungen, daß die neue Bundesverfassung außer dem Heer-
wesen zunächst bloß die materiellen Interessen der Nation ins Auge faßte, den
reicheren Ausbau des Deutschen Staates der Zukunft überlassend. Und fragt man,
wie es doch kam, daß in diesem zanklustigen Deutschland der Norddeutsche Bundesrat
so viel Tatkraft, so viel Einmut bewähren konnte? — so läßt sich der Segen der
langen Lehrzeit des Zollvereins nicht verkennen. Zwei grundverschiedene Schulen
deutscher Staatsmänner waren aufgewachsen seit den dreißiger Jahren. Auf der
einen Seite die Politiker des Bundestags. Wer hat sie nicht gekannt, diese bejam-
mernswerten Geschöpfe, denen die Erbsünde der Diplomatie, die Verwechslung von
Geschäft und Klatscherei, zur anderen Natur geworden? — Diese durch die konden-
sierte Milch der „Augsburger Allgemeinen" und der „Frankfurter Ober-Postamts-
Zeitung" mühsam am Leben erhaltenen politischen Kinder, die mit so feierlichem Ernst
von den Formen und Formeln des hohen Bundesrechts zu reden wußten? Und da-
neben die Geschäftsmänner des Zollvereins, nüchterne praktische Leute, gewohnt,
ernsthafte Jnteressenfragen umsichtig zu erwägen, die Wünsche und Bedürfnisse der
Nachbarn mit Gerechtigkeit und Milde zu beachten. Auf der hohen Schule der Zoll-
konferenzen und der mannigfachen Beratungen über die Fragen des Verkehrs lernten
Preußens Staatsmänner die Methode neuer deutscher Politik: die Kunst, reizbare
kleine Bundesgenossen ohne Gehässigkeit und Gewalttat zu leiten, unter hündischen
Formen das Wesen der Monarchie zu wahren.
        <pb n="527" />
        ﻿4. Das Jahr 1848.

497

Der Gedanke des Zollvereins war nicht eines Marines Eigentum, er entstand
gleichzeitig in vielen Köpfen unter dem Drucke der Not des Vaterlandes; daß der
Gedanke Fleisch und Blut gewann, war allein Preußens Werk, war das Verdienst
von Eichhorn, Motz und Maaßen und nicht zuletzt das Verdienst des Königs. Nicht
die Anstandspflicht monarchischer Staatssitten, sondern die Pflicht historischer Ge-
rechtigkeit nötigt zu dem Urteil, daß Friedrich Wilhelm der rechte Mann war für dies
unscheinbare und doch so folgenschwere Werk deutscher Geduld. Gleichmütig und
immer bei der Sache, pflichtgetreu und beharrlich, von einer Rechtschaffenheit, die
jedes Mißtrauen entwaffnete, stets bereit, dem bekehrten Gegner mit aufrichtigem
Wohlwollen entgegenzukommen, — so hat er nach und nach die Trümmer Deutsch-
lands befreit aus den Banden eigener Torheit und ausländischer Ränke, den Weg
bereitend für größere Zeiten. Die Gegenwart aber soll nicht undankbarer sein als
Friedrich der Große war, der von dem glanzlos arbeitsamen Wirken seines Vaters
sagte: „On doit l’ombre du ebene qui nous couvre ä la vertu du gland qui l’a
produit.“

4.	Das Jahr 1848.

Von Walter Lotz.

Lotz, Die Ideen der deutschen Handelspolitik von 1860 bis 1891. Leipzig, Duncker &amp;
Humblot, 1892. S- 5—6.

Die moderne deutsche Entwicklung so ziemlich auf allen Gebieten ist nur zu
verstehen, wenn man mindestens bis zum Jahre 1848 zurückgeht. Das Jahr 1848
war der große Anmeldetermin für alle lang gehegten Wünsche und Beschwerden des
deutschen Volkes. Mit erneuter Lebhaftigkeit wurden auf politischem Gebiete die
Forderungen laut, welche seit den Befreiungskriegen Deutschland bewegten: das
Sehnen nach der deutschen Einheit und nach der Anteilnahme der Bürger an den
Staatsgeschäften. Aber auch aus wirtschaftlichem Gebiete gelangten mannigfache lang
vertagte Wünsche zur Äußerung. Man forderte nicht nur im engen Zusammenhange
mit der politischen Einheitsbewegung eine den politischen Idealen entsprechende Re-
form der Zollvereinsverfassung: nein, auch die Vertreter der materiellen Berufs-
interessen der verschiedensten Gesellschaftsschichten erwachen zum Selbstbewußtsein, sie
heischen von der Staatsgewalt Berücksichtigung ihrer besonderen Wünsche und Be-
schwerden. Schon in der vormärzlichen Zeit hatte außer dem grundbesitzenden Adel
eine Klasse sich auf ihr wirtschaftliches Selbstbestimmungsrecht besonnen. Die Klasse
der Fabrikanten, geführt von dem talentvollsten Agitator der Zeit, von Friedrich
List, war zur Wahrnehmung ihrer Interessen bereits erzogen worden und hatte den
Weg der öffentlichen Propaganda mit Erfolg beschritten. Nunmehr, von 1848 an,
beginnen auch die übrigen Klassen der Nation, ihre Interessen gegenüber dem Be-
amtentums selbst zu verfechten. Das Jahr 1848 ist es, in welchem die Handwerker,
die Bauern, ja bereits auch die Fabrikarbeiter ein Programm zu formulieren suchen.
Die Programme von 1848 bilden die Einleitung zu Bewegungen, die bis in die
jüngste Gegenwart reichen. Besonders für die Entwicklung des Kampfes zwischen
Schutzzoll und Freihandel im Zollvereine leitet das Jahr 1848 den Beginn einer
neuen Zeit ein, und zwar nicht bloß, weil 1848 die Schutzzöllner und die Freihändler
zum Gebrauche der Nationalversammlung in gesonderten Entwürfen ihre tarif-
politischen Wünsche zum Ausdruck bringen, — diese Tarifentwürfe blieben zunächst,
so gut wie manches andere aus dem Jahre 1848, wertvolles Material —
vielmehr deshalb, weil das Jahr 1848 in zweierlei Hinsicht einen Wende-
punkt in der Gedankenentwicklung der deutschen Handelspolitik bedeutet. Die beiden

Mollat, Volkswirtschaftliches Quellenbuch. 4. Aufl.	32
        <pb n="528" />
        ﻿498 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. IV. Deutsche Handelspolitik.

Momente, worin sich dies offenbart, sind folgende: Erstens wird von 1848 an die
Handelspolitik ein Teil der Frage, die bis 1866 allen anderen Fragen voranstand, der
„Deutschen Frage". Auf dem Gebiete der Handelspolitik wird schon vor Königgrätz
der Kampf ausgefochten, ob das neue Deutsche Reich unter Österreichs oder Preußens
Hegemonie erstehen soll. Zweitens, eng zusammenhängend mit dem eben genannten
Umstande, zeigt sich insbesondere Ende der fünfziger Jahre mächtig eine wirtschaftliche
spontan freihändlerische Bewegung, welche in der Folge den politischen Bestrebungen
Preußens in der „Deutschen Frage" ein wertvoller, ja unentbehrlicher Bundesgenosse
wurde.

5.	Aus meiner parlamentarischen Tätigkeit.

(Der deutsch-französische Handelsvertrag.)

Von Werner v. Siemens.

v. Siemens, Lebenserinnerungen. 7. Aufl. Berlin, Julius Springer, 1904. S. 187—188
und S. 193—198.

Bis zum Jahre 1860 war ich mit wissenschaftlichen und technisch-praktischen
Arbeiten so vollauf beschäftigt, daß ich der Politik ganz fernblieb. Erst als unter
der Regentschaft des Prinzen von Preußen die politische Erstarrung und der Pessi-
mismus, die bis dahin fast ausschließlich herrschten, sich milderten und freiere politische
Anschauungen sich wieder hervorwagten, schloß ich mich dem unter Bennigsens Füh-
rung gebildeten und vom Herzog Ernst von Koburg-Gotha beschützten Nationalverein
an. Ich wohnte seiner konstituierenden Versammlung zu Koburg bei und beteiligte
mich fortan als treuer Bundesgenosse an seinen Bestrebungen. Hierdurch und durch
meine lebhafte Betätigung bei den Wahlen zum Landtage wurde ich mit den leitenden
Politikern der liberalen Partei näher bekannt. Ich besuchte die Versammlungen der
in Bildung begriffenen neuen liberalen Partei und nahm teil an den Beratungen
über Programm und Namen derselben. Die Mehrheit war geneigt, für den Namen
„Demokratische Partei" zu stimmen, während Schulze-Delitzsch sie „Deutsche Partei"
taufen wollte. Ich schlug vor, den Namen „Fortschrittspartei" zu wählen, da es mir
angemessener schien, die Tätigkeitsrichtung als die Gesinnung durch den Parteinamen
zu bezeichnen. Es wurde beschlossen, meinen Vorschlag mit dem von Schulze-Delitzsch
zu vereinigen und die neue Partei „Deutsche Fortschrittspartei" zu nennen.

Die Aufforderung, mich zum Abgeordneten wählen zu lassen, hatte ich wieder-
holt abgelehnt, hielt es aber im Jahre 1864 für meine Pflicht, die ohne meinen Antrag
auf mich gelenkte Wahl zum Abgeordneten für den Bezirk Solingen-Remscheid anzu-
nehmen.

In den drei Jahren meiner parlamentarischen Tätigkeit habe ich in Kommissions-
sitzungen und Parteiversammlungen bei den drei einzigen Gesetzen, die durch Überein-
stimmung mit Regierung und Herrenhaus Gesetzeskraft erhielten, tätig mitgewirkt.
Ich war Spezialreferent der Abteilung „Metalle und Metallwaren" des deutsch-fran-
zösischen Handelsvertrages und glaube, durch ein eingehendes Referat, das ich über
diesen am heftigsten bestrittenen Teil des Vertrages ausarbeitete, nicht unwesentlich
zur schließlichen Annahme desselben beigetragen zu haben. Leider brachte mich dieses
Referat in Konflikt mit meinem Wahlbezirke. Dieser entsandte eine besondere Depu-
tation an das Abgeordnetenhaus, um gegen den Artikel zu protestieren, der es verbot,
Fabrikate mit den Firmen und Fabrikzeichen der Fabrikanten eines anderen Landes
zu bezeichnen. Die Solinger und Remscheider Industriellen erklärten, daß es herkömm-
lich und allgemein üblich wäre, die besseren, in der Regel von englischen Fabrikanten
und Händlern bestellten Waren mit einem englischen Fabrikationsstempel nach deren
        <pb n="529" />
        ﻿6. Fürst Bismarck als Handelspolitiker.

499

Angabe zu versehen, und daß ihr Geschäftsbetrieb schwer geschädigt werden würde,
wenn man ihnen dies untersagte; die Folge eines solchen Verbotes würde sein, daß
sie nicht nur den englischen, sondern auch den deutschen Markt für ihre bessere Ware
verlieren würden, da man auch in Deutschland die englische Ware vorzöge.

Trotz langer Debatten kam es zu keiner Verständigung zwischen uns. Die
Deputation erkannte wohl an, daß die deutsche Industrie selbstmörderisch handelte,
wenn sie ihre gute Ware als fremdes und nur die schlechtere als eigenes Fabrikat auf
den Markt brächte, sie schob die Schuld aber auf das kaufende Publikum, welches es
so verlangte. Wir schieden daher im Zwiespalt, und ich glaube, ich wäre nicht wieder-
gewählt worden, wenn ich mich nochmals zur Wahl gestellt hätte. Das Verbot hat
im übrigen gut gewirkt, wenn es auch leider nicht in voller Schärfe durchgeführt
wurde. Es hat sich seitdem in jenem alten und berühmten Jndustriebezirke, wie
überhaupt in der ganzen deutschen Technik, schon ein Fabrikantenstolz herausgebildet,
der nur gute Ware zu liefern gestattet, und man hat auch vielfach schon eingesehen,
daß in dem guten Rufe der Fabrikate eines Landes ein wirksamerer Schutz liegt als in
hohen Schutzzöllen.

Ein wirksames Zollschutzsystem, welches der Industrie den Konsum des eigenen
Landes sichert, läßt sich überhaupt nur dann konsequent durchführen, wenn dieses
Land, wie z. B. die Vereinigten Staaten von Amerika, alle Klimate umfaßt und alle
Rohprodukte, deren feine Industrie bedarf, selbst erzeugt. Ein solches Land kann sich
gegen jeden Import absperren, vermindert dadurch aber gleichzeitig seine eigene
Exportfähigkeit. Es muß als ein Glück für Europa betrachtet werden, daß Amerika
durch sein prohibitives Schutzzollsystem die gefahrdrohende, schnelle Entwicklung seiner
Industrie gehemmt und seine Exportfähigkeit verringert hat. Das durch hohe Schutz-
zollbarrieren zerrissene Europa gewinnt dadurch Zeit, die Gefahr seiner Lage zu er-
kennen, die ihm den Wettbewerb mit einem zollfreien Amerika auf dem Weltmärkte
unmöglich machen wird, wenn es ihm nicht rechtzeitig als merkantil organisierter
Weltteil gegenübertritt. Der Kampf der alten mit der neuen Welt auf allen Gebieten
des Lebens wird allem Anscheine nach die große, alles beherrschende Frage des kom-
menden Jahrhunderts fein, und wenn Europa seine dominierende Stellung in der
Welt behaupten oder doch wenigstens Amerika ebenbürtig bleiben will, so wird es sich
beizeiten auf diesen Kampf vorbereiten müssen. Es kann dies nur durch möglichste
Wegräumung aller innereuropäischen Zollschranken geschehen, die das Absatzgebiet
einschränken, die Fabrikation verteuern und die Konkurrenzfähigkeit auf dem Welt-
märkte verringern. Ferner muß das Gefühl der Solidarität Europas den anderen
Weltteilen gegenüber entwickelt, und es müssen dadurch die innereuropäischen Macht-
und Jnteressenfragen auf größere Ziele hingelenkt werden.

6.	Fürst Bismarck als Handelspolitiker.

Von Magnus Biermer.

B i er m e r, Fürst Bismarck als Volkswirt. 2. Aufl. Greifswald, Julius Abel, 1899. S. 17 ff.

Schmoller hat in seinen berühmten vier sozialpolitischen Briefen an die Berliner
Wochenschrift „Soziale Praxis" gesagt, Bismarck stehe in volkswirtschaftlicher Be-
ziehung auf der Grenzscheide zwischen einem manchesterlich und einem sozialistisch
gefärbten Zeitalter. Mit diesen Worten ist die dem leitenden Staatsmann gestellte
Lebensaufgabe in nationalökonomischer Hinsicht ebenso kurz wie treffend charakteri-
siert. Alle Kombinationen, die sich aus dem Übergang unseres engeren und weiteren
Vaterlands aus einem armseligen und zerfahrenen volkswirtschaftlichen Zustand in ein

32*
        <pb n="530" />
        ﻿500 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. IV. Deutsche Handelspolitik.

großes, mächtiges, vom Ausland unabhängiges und modernes Reich ergeben, sind
damit angedeutet.

Besonders Bismarcks Handelspolitik, die einen ganz bestimmten und normalen
Entwickelungsgang durchgemacht hat, zerlegt sich gemäß den gleichzeitigen weltwirt-
schaftlichen Umwälzungen in bestimmte, scharf abgegrenzte Phasen.

Otto v. Bismarck war ursprünglich Freihändler, d. h. er dachte in diesen
Dingen ebenso wie fast alle Parteien, das maßgebende Beamtentum und insonderheit
der Stand der ländlichen Grundbesitzer, aus dem er selbst hervorgegangen war. Der
Wohlstand des preußischen Ostens und Nordostens beruhte bis in die siebziger Jahre
auf dem Getreideexport namentlich nach England. Der Sieg des Freihandels brachte
für die preußischen Landwirte, wie die Bodenpreisentwickelung hinlänglich beweist, die
glücklichsten Jahre. Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Frage, wie man an,
leichtesten zum intensiven Betrieb im landwirtschaftlichen Gewerbe übergehen könne,
— war ja damals Deutschland immer noch ein ausgesprochener Agrarstaat. Die
gänzliche Aufhebung der Eisenzölle, die damit begründet wurde, daß man den Bezug
von landwirtschaftlichen Maschinen aus Großbritannien möglichst erleichtern wolle,
eine Maßregel, die sich später als verhängnisvoller Fehler ersten Ranges erwies,
war getragen fast von der gesamten öffentlichen Meinung.*) Bismarck tat nichts
anderes, als daß er sich zum ausführenden Organ derselben hergab und ihr seine
kühne und schöpferische Hand lieh. Es fehlte zwar nicht an den entgegengesetzten
schutzzöllnerischen Tendenzen, die besonders von rheinisch-westfälischen und süddeutschen
Industriellen ausgingen. Aber gegenüber diesen mehr partikularistischen Bestre-
bungen, die denjenigen der Feudalaristokratie im Wege standen, lieferten die großen
Handelsmetropolen, die vollständig im Strome des britischen Manchestertums segelten,
das ausschlaggebende Gegengewicht. Die preußisch-deutsche Handelspolitik jener Zeit
entsprach vollständig dem allgemeinen Zeitgeist, der in dem französischen Handels-
vertrag von 1862 seinen populärsten Ausdruck fand.

Die preußische Freihandelsära war zudem das wichtigste Kampfmittel in dem
Hegemoniestreit mit Österreich. Österreich wollte in den Deutschen Zollverein eintreten,
konnte es aber mit Rücksicht auf seine Staatsfinanzen nur, indem es denselben zum
gemäßigten Schutzzoll bekehrte. Wollte Bismarck die preußische Machtstellung im
Deutschen Bunde stärken und Österreich-Ungarn aus der bereits gewonnenen Position
wieder hinausdrängen, was auch aus Gründen der Währungsverhältnisse gewichtige
ökonomische Gründe für sich hatte, so mußte ihm die Freihandelsbewegung als ein
willkommener Trumpf erscheinen, den er gegen das Wiener Kabinett ausspielen konnte.
Das verjüngte österreichische Kaiserreich, geführt von talentvollen und ehrgeizigen
Staatsmännern, trug sich damals mit dem großgedachten Plan eines Siebzigmillionen-
bunds, der Deutschland und Norditalien mit ihm handelspolitisch vereinigen sollte.

*) Über die Aufhebung der Eisenzölle vgl. z. B. Lotz, Die Ideen der deutschen
Handelspolitik von 1860bis 1891. Leipzig, Duncker &amp; Humblot, 1892. S. 102—108 und Bueck
Der Zentralverband Deutscher Industrieller 1876—1901. 1. Bd. Berlin, I. Guttentag, 1902
S. 112—119. Besonders bezeichnend ist der Eingang der Rede, in der Herr v. B e h r seinen
und seiner Genossen (v. Below, Birnbaum und Krieger) Initiativantrag wegen Beseitigung
der Eisenzölle in der Reichstagssitzung vom 10. Juni 1873 begründete: „Meine Herren, nehmen
Sie vor allem die Versicherung entgegen, daß mir nichts ferner liegt, als Ihnen die Not-
wendigkeit der Aufhebung der Eisenzölle beweisen zu wollen. Axiome, meine Herren, be-
weist man nicht! Ich meine aber, daß der Satz: „Das Eisen muß zollfrei sein" mir und
auch in den weitesten Kreisen des Vaterlandes ein Axiom geworden ist. Unsre Gegner
haben zu beweisen, ob es noch länger notwendig sei, Eisen zu besteuern. Ich erwarte
solchen Beweis." Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Deutschen
Reichstages. I. Legislaturperiode 4. Session 1873. 2. Bd. 1873. S. 1052. — G. M.
        <pb n="531" />
        ﻿6. Fürst Bismarck als Handelspolitiker.

501

Ein solches Zollbündnis, in welchem die habsburgische Monarchie neben Preußen
gleichberechtigt stand, erschien Bismarck so lange als unannehmbar, als die „Deutsche
Frage" im Sinne der „reinlichen Scheidung" noch ungelöst war. Handelspolitisch
stets das Gegenteil von demjenigen begünstigen, was man an der Donau aus wirt-
schaftlichen und finanziellen Gründen anstrebte, war im Berliner Kabinett das gege-
bene Ziel der diplomatischen Aktion. Mit allen Kräften suchte man den Anschluß an
das westeuropäische freihändlerische Konzert, nur um Österreich zu isolieren. Ob
Preußen recht daran tat, die freihändlerische Tarifreform mit solcher Macht zu be-
treiben, muß nach dem, was wir heute wissen, mehr als zweifelhaft erscheinen,
wenigstens gilt das im Hinblick auf wirtschaftliche Gesichtspunkte. In politischer
Hinsicht hat der Erfolg der preußischen Politik entschieden recht gegeben, auch bezüglich
des preußisch-französischen Handelsvertrages, des eigentlichen Werkes der liberalen
Schule des preußischen Beamtentums. Die entschiedene Wendung zum Freihandel war
politisch eine Existenzfrage, wirtschaftlich höchstens eine Zweckmäßigkeitsfrage.

Mit der Erstarkung und Ausschließung großer und neuer Getreidekammern im
Osten und in Amerika traten gewaltige Veränderungen in den Weltmarktsbezügen
ein, und in einer relativ kleinen Spanne Zeit wurde Deutschland aus einem Getreide
exportierenden Lande ein importierendes. Der industrielle Protektionismus hatte
zudem in der Handelspolitik Frankreichs, Rußlands und der Vereinigten Staaten nicht
aufgehört, eine gewichtige Rolle zu spielen, und deren größere Widerstandsfähigkeit
gegenüber der herannahenden Wirtschaftskrisis führten Bismarck und viele mit ihm
jetzt auf das dort festgehaltene handelspolitische System zurück. Nur sehr langsam
und nach heftigen Zusammenstößen wurden auch unsere agrarischen Freihändler
Norddeutschlands für die Idee des nationalen Zollschutzes gewonnen.

Der Anstoß zur Umkehr ging jedoch nicht von den landwirtschaftlichen Inter-
essentenkreisen, sondern von der deutschen Fabrikantenwelt aus. Große Gruppen
derselben hatten bei dem stürmischen Laufe der Freihandelspolitik zuerst skeptisch, später
unter lebhaftem Protest beiseite gestanden. Der letzte Akt der Freihandelsära, die
Aufhebung der Eisenzölle, hatte sie in nachhaltige Erregung versetzt und sie zu einer
geschlossenen Opposition geeint. Die deutschen Fabrikanten waren im allgemeinen
einverstanden mit den Errungenschaften der liberalen Reichspolitik, nur die Zollpolitik
machten sie nicht mit. Als dann der Fünfmilliardensegen verpufft war und die durch
ihn herbeigeführte Hausse einer schweren industriellen Wirtschaftskrisis Platz gemacht
hatte, fing man mehr und mehr an, den Freihandel, dem man früher den wirtschaft-
lichen Aufschwung zugeschrieben hatte, jetzt für den kommerziellen Niedergang ver-
antwortlich zu machen. Diese Auffassung verschaffte sich auch im Reichskanzleramt,
wo inzwischen Bismarck, durch Enqueten und umfangreiche Studien überzeugt, den
Übergang zum Schutzzoll vorbereitet hatte, Eingang. Für den Kanzler war aber noch
ein weiteres Moment von großer Bedeutung. Das neugeeinte Reich brauchte neue
und ergiebigere Einnahmequellen. Wollte man es finanziell konsolidieren und aus
eigene Füße stellen, so war die Rückkehr zum Zollschutz das Nächstliegende Mittel.
Vielleicht ist dieser Gesichtspunkt von größerem Gewicht gewesen, als man gewöhnlich
glaubt. Fürst Bismarck ist jedenfalls von ihm ganz und gar durchdrungen gewesen,
wollte er ja doch ganzen Gruppen von Tarifsätzen in den nun folgenden wirtschaftspoli-
tischen Debatten nur den Charakter von Finanzzöllen — ob mit Recht, lasse ich dahin-
gestellt — beigelegt wissen.

Als gleichzeitig eine bunte Reihe von Finanzprojekten, die das Reich unabhängig
von den Matrikularbeiträgen, gegen die Bismarck stets eine Abneigung gehabt hatte,
stellen sollten, im Reichstage gescheitert war, hinderte den Kanzler nichts mehr, eine
vollkommene Frontveränderung den Parteien gegenüber vorzunehmen. Der schon
lange vorbereitete Bruch mit dem Liberalismus, auf den sich die Regierung in allen
        <pb n="532" />
        ﻿502 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. IV. Deutsche Handelspolitik.

nationalen Fragen bisher gestützt hatte, wurde Tatsache. Bismarck hatte damals den
großen Plan, an Stelle der politischen Parteien, von denen ihm keine so recht sympa-
thisch war, eine moderne ständische Gruppierung treten zu lassen. Die unbequemen
Ministerien, die mancherlei elastische Widerstände zeigten, sollten durch einen „Volks-
wirtschaftsrat" im Zaum gehalten werden. Den heterogenen Elementen der großen
Parteifraktionen wurde ein neues wirtschaftspolitisches Programm, das in der Forde-
rung und im Versprechen des Schutzes der nationalen Arbeit gipfelte und Landwirt-
schaft und Industrie gleichmäßig zugute kommen sollte, unterbreitet. Dieser Keil,
den der Reichskanzler in die Fraktionen trieb, brachte eine vollständige Umwälzung
zustande. Es gelang eine Allianz der Wirtschaftsreformer, die jetzt die Großindu-
striellen und den Großgrundbesitz zur gemeinsamen Tätigkeit berief, und von der die
schutzzöllnerischen Tarifreformen von 1879, 1881, 1885 und 1887 getragen wurden,
zustande zu bringen. Dieses Kompromiß erwies sich in der ganzen Periode als eine
sichere und zuverlässige Basis, auf die sich Bismarck als Wirtschaftspolitiker nunmehr
stützen konnte.

Das eigentliche Neue in bem Bismarckschen Schutzzollsystem sind die Agrarzölle.
Wie weit sie ein dauerndes Heilmittel gewähren, ist sehr bestritten. Aus den handels-
politischen Reden des Fürsten Bismarck, solange er im Amte und für sie verantwortlich
war, geht unzweifelhaft hervor, daß er mit dem Schutze der einheimischen Landwirt-
schaft in erster Linie einen Krisenschutz gegenüber dem überwältigenden Ansturm des
ausländischen Imports schaffen wollte. Keinem Staate kann es gleichgültig sein, daß
ein großes und altes Gewerbe, aus welchem auch heute noch die hauptsächlichste
Blutauffrischung des nationalen Organismus hervorgeht, durch Umwälzungen der
Weltmarktverhältnisse in seinen Daseinsbedingungen verkümmert wird. Man will
also dem wirtschaftlichen Vernichtungs- und Verdrängungskampf, dem wertvolle
Bestandteile der staatlichen Gesellschaft ausgesetzt sind, durch eine Abwehr nach außen
vorbeugen. Was geschützt werden soll, ist nicht ein junges, zu neuem Aufschwung
berufenes Gewerbe, sondern ein in der Zersetzung begriffenes, altes. Hier heißt es
also die Krisis abschwächen, den Umwälzungsprozeß mildern, um gleichzeitig Zeit zu
gewinnen für eine Agrarpolitik im Innern, deren nächstes Ziel eine Besitzreform sein
wird. Ob es angängig ist, dauernd den deutschen Konsumenten am Mitgenuß an der
auf dem gesamten Weltmarkt eingetretenen Verbilligung der hauptsächlichsten Nah-
rungsmittel zu verhindern, erscheint zweifelhaft. Bismarck bejahte diese Frage und
zeigte sich deswegen auch als so entschlossener Gegner der späteren Handelsvertrags-
politik. Er konnte das umsomehr, als er oft genug behauptet hat, daß den Agrarzoll
das Ausland trage. Die Wissenschaft, besonders die Statistik, hat ihn in dieser Richtung
in einspruchsfreier Weise widerlegt. Auf dem schwierigen Gebiete der Steuerüber-
wälzung sind überhaupt seine Ansichten nicht frei von einer gewissen Befangenheit,
wie er auch das Verhältnis der Erwerbsstände zueinander gelegentlich recht einseitig
konstruiert hat. Das geflügelte, durch seine Parlamentsreden wieder kursfähig ge-
machte Wort: „Hat der Bauer Geld, so hat's die ganze Welt" ist, näher betrachtet, nicht
viel mehr als eine wirtschaftspolitische Tagesphrase. Mit gleichem Rechte könnte mail
sagen, geht es unserer Industrie gut, sind die Arbeiter voll beschäftigt und gut gelohnt,
so findet auch die, auf den im Industriegebiet berechneten Absatz angewiesene, billig
und intensiv produzierende Landwirtschaft, zumal wenn sie sich nicht nur ausschließlich
auf den Körnerbau wirft, rentablen Umsatz.

Bismarck wird von unseren Agrariern stets als Eideshelfer gegen alle und jede
Handelsvertragspolitik herangezogen. Und in der Tat hat er in feinem Hamburger
Preßorgan sich wiederholt in diesem Sinne geäußert. Man darf aber nicht übersehen,
daß er damals der grollende Achill war, der in unversöhnlicher Opposition verharrte
und, wie jede Opposition, zu übertreiben geneigt war. Wäre er am Ruder geblieben
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        ﻿ö. Fürst Bismarck als Handelspolitiker.

303

und hätte er weiter die Fäden der Weltpolitik in Händen gehabt, so hätte er wahr-
scheinlich manche seiner Forderungen, die seinem Amtsnachfolger so große Schwierig-
keiten bereitet haben, erheblich herabgestimmt. Es lag nicht in seiner Natur, ä tont
prix sich auf einen prinzipiell gewonnenen Standpunkt, den autonomen Tarif, zu ver-
steifen. Nicht darauf kommt es an, ob wir am beweglichen und selbständigen Tarif
festhalten, oder ob wir uns für Jahre vertragsmäßig binden, sondern darauf, welche
Tarifsätze hüben und drüben für uns am vorteilhaftesten sind. Die Industrie, die
jetzt in Deutschland neben der Landwirtschaft mindestens gleichwertig mitzusprechen
hat, wünscht in erster Linie möglichste Stetigkeit in ihren handelspolitischen Beziehun-
gen zum Ausland. Die industrielle Entwickelung, der wir unsere zunehmende Wohl-
habenheit verdanken und damit auch die Sicherheit unserer militärisch-politischen Lage,
künstlich wieder zurückzudrängen, heißt einer Utopie nachjagen, die von keinem ver-
ständigen Menschen ernst genommen werden kann. Die rapide Ausdehnung der
deutschen Manufakturen ist im heutigen Völkerkonzert ein machtgebietender Faktor,
der nicht außer Anschlag gebracht werden darf. Ihre Größe und Leistungsfähigkeit
verdankt sie aber in erster Linie der Bismarckianischen Handelspolitik. Diese Tat
wird ihm nie vergessen werden.

Anmerkung. Aus dem berühmten Schreiben, das Fürst Bismarck unter dem 15. De-
zember 1878 an den Bundesrat richtete, mögen nach Bueck, Der Zentralverband Deutscher
Industrieller 1876—1901. 1. Bd. Berlin, I. Guttentag, 1902. S. 382—384 die folgenden
charakteristischen Stellen hier mitgeteilt werden:

„Ich lasse dahingestellt, ob ein Zustand vollkommener gegenseitiger Freiheit des inter-
nationalen Verkehrs, wie ihn die Theorie des Freihandels als Ziel vor Augen hat, dem Interesse
Deutschlands entsprechen würde. Solange aber die meisten der Länder, auf welche wir mit
unserem Verkehr angewiesen sind, sich mit Zollschranken umgeben und die Tendenz zur Er-
höhung derselben noch im Steigen begriffen ist, erscheint es mir gerechtfertigt und im wirt-
schaftlichen Interesse der Nation geboten, uns in der Befriedigung unserer finanziellen Be-
dürfnisse nicht durch die Besorgnis einschränken zu lassen, daß durch dieselben deutsche Produkte
eine geringe Bevorzugung vor ausländischen erfahren.

Der jetzt bestehende Vereinszolltarif enthält neben den reinen Finanzzöllen eine Reihe
von mäßigen Schutzzöllen für bestimmte Industriezweige. . . .

Schutzzölle für einzelne Industriezweige aber wirken, zumal wenn sie das durch die
Rücksicht auf den finanziellen Ertrag gebotene Maß überschreiten, wie ein Privilegium und
begegnen auf Seiten der Vertreter der nicht geschützten Zweige der Erwersbtätigkeit der Ab-
neigung, welcher jedes Privilegium ausgesetzt ist. Dieser Abneigung wird ein Zollsystem nicht
begegnen können, welches innerhalb der durch das finanzielle Interesse gezogenen Schranken
der gesamten inländischen Produktion einen Vorzug vor der ausländischen Produktion auf
dem einheimischen Markt gewährt. Ein solches System wird nach keiner Seite hin drückend
erscheinen können, weil seine Wirkungen sich über alle produzierenden Kreise der Ration
gleichmäßiger verteilen, als es bei einem System von Schutzzöllen für einzelne Industriezweige
der Fall ist. Die Minderheit der Bevölkerung, welche überhaupt nicht produziert, sondern
ausschließlich konsumiert, wird durch ein die gesamte nationale Produktion begünstigendes
Zollsystem scheinbar benachteiligt. Wenn indessen durch ein solches System die Gesamtsumme
der im Inlands erzeugten Werte vermehrt und dadurch der Volkswohlstand im ganzen ge-
hoben wird, so wird dies schließlich auch für die nicht produzierenden Teile der Bevölkerung
und namentlich für die auf festes Geldeinkommen angewiesenen Staats- und Gemeinde-
beamten von Nutzen fein: denn es werden der Gesamtheit dann die Mittel zur Ausgleichung
von Härten zu Gebote stehen, falls sich in der Tat eine Erhöhung der Preise der Lebens-
bedürfnisse aus der Ausdehnung der Zollpflichtigkeit auf die Gesamteinfuhr ergeben sollte.
Eine solche Erhöhung wird jedoch in dem Maße, in welchem sie von den Konsumenten be-
fürchtet zu werden pflegt, bei geringen Zöllen voraussichtlich nicht eintreten, wie ja auch um-
gekehrt nach Aufhebung der Mahl- und Schlachtsteuer die Brot- und Fleischpreise in den
früher davon betroffenen Gemeinden nicht in einer bemerkbaren Weise zurückgegangen sind.
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        ﻿504 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. IV. Deutsche Handelspolitik.

Eigentliche Finanzzölle, welche auf Gegenstände gelegt sind, die im Inlande nicht vor-
kommen, und deren Einfuhr unentbehrlich ist, werden zum Teil den Inländer allein treffen.
Bei Artikeln dagegen, welche das Inland in einer für den einheimischen Verbrauch aus-
reichenden Menge und Beschaffenheit zu erzeugen imstande ist, wird der ausländische Produzent
den Zoll allein zu tragen haben, um auf dem deutschen Markt noch konkurrieren zu können.
In solchen Fällen endlich, in denen ein Teil des inländischen Bedarfs durch auswärtige Zufuhr
gedeckt werden muß, wird der ausländische Konkurrent meist genötigt sein, wenigstens einen
Teil und oft das Ganze des Zolls zu übernehmen und seinen bisherigen Gewinn um diesen
Betrag zu vermindern. . . . Wenn im praktischen Leben wirklich der inländische Konsument
es wäre, dem der erhöhte Zoll zur Last fällt, so würde die Erhöhung dem ausländischen
Produzenten gleichgültiger sein.

Soweit hiernach der Zoll dem inländischen Konsumenten überhaupt zur Last fällt, tritt
er hinter den sonstigen Verhältnissen, welche auf die Höhe der Warenpreise von Einfluß sind,
in der Regel weit zurück. Gegenüber den Preisschwankungen, welche bei bestimmten Waren-
gattungen durch den Wechsel im Verhältnis von Angebot und Nachfrage oft binnen kurzer
Zeit und bei geringer örtlicher Entfernung der Marktplätze voneinander bedingt werden, kann
ein Zoll, der etwa 5—10°/» vom Wert der Ware beträgt, nur einen verhältnismäßig geringen
Einfluß auf den Kaufpreis ausüben. Andere Momente, wie die Ungleichheiten der Frach stütze
bei den Differenzialtarifen der Eisenbahnen, wirken in dieser Beziehung viel einschneidender
vermöge der Einfuhrprämie, die sie dem Auslande, oft zum vielfachen Betrage jedes vom
Reich aufzulegenden Zolls, auf Kosten der deutschen Produktion gewähren. ..." — G. M.

7.	Die Begründung der Handelsverträge von 1891
durch die Regierung.

Von Walter Lotz.

Lotz, Die Handelspolitik des Deutschen Reiches unter Graf Caprivi und Fürst Hohenlohe
(1890—1900). In: Beiträge zur neuesten Handelspolitik Deutschlands. Herausgegeben vom
Verein für Sozialpolitik. 3. Bd. Leipzig, Duncker &amp; Humblot, 1901. S. 85—89.

Die Hauptgesichtspunkte, welche bei der allgemeinen Beratung der drei Handels-
verträge mit Österreich-Ungarn, Italien und Belgien im Dezember 1891 und bei
Beratung des deutsch-schweizerischen Handelsvertrages im Januar 1892 geltend
gemacht wurden, waren die folgenden:

Teils in der gedruckten Denkschrift zu den Verträgen, teils in den Reden des
Reichskanzlers v. Caprivi und des Staatssekretärs Frhr. v. Marschall ist zunächst mit
Lebhaftigkeit betont, daß man an dem schutzzöllnerischen Standpunkte von 1879 fest-
halte. Der Reichskanzler v. Caprivi gebrauchte sogar eine Wendung, die an die
Auffassung zur Zeit des Merkantilsystems ebensosehr wie an ähnliche, 1879 von Fürst
Bismarck gebrauchte Wendungen erinnerte, nämlich, daß zur Aufbesserung der um
mehr als 800 Millionen Ji passiven Handelsbilanz Deutschlands eine Förderung der
Warenausfuhr erforderlich sei. Er betonte die Notwendigkeit eines Zollschutzes für
Getreide speziell vom militärischen Standpunkte aus. Frhr. v. Marschall verteidigte
damals und später die Handelsvertragspolitik vornehmlich mit dem Argumente, daß
es sich bei der Fürsorge für den Export nur um eine Konsequenz des 1879 prokla-
mierten Schutzsystems handle. Es sei Pflicht, auch denjenigen Teil der nationalen
Arbeit zu schützen, der für den Export geleistet werde.

Dennoch hatte der freisinnige Abgeordnete Broemel nicht unrecht, wenn er
nach der ersten großen Rede des Reichskanzlers für die Handelsverträge feststellte,
die Regierung habe eine Reihe Bemerkungen gemacht, welche in ihrer Gesamtheit
die schärfste, bitterste Kritik der bisherigen Zollpolitik enthielten. In der Regierungs-
denkschrift war Deutschland als ein „Industriestaat ersten Ranges" bezeichnet, wo-
        <pb n="535" />
        ﻿7.	Die Begründung der Handelsverträge von 1891 durch die Regierung. 505

gegen sofort Herr v. Kardorsf geltend machte, daß bisher das landwirtschaftliche
Interesse offiziell als dasjenige bezeichnet worden fei, welches vor allem anderen
in Deutschland Berücksichtigung verdiene.

General v. Caprivi erklärte, 1887 bei Erhöhung des Getreidezolles auf 5 M
sei der Bogen überspannt worden. Die hohen Getreidezölle hätten bei der Fehlernte
des Jahres 1891 die Probe nicht bestanden; insbesondere sei es aber auch durch die
bisherige Politik nicht gelungen, dem Osten die erhofften neuen Vorteile zuzuwenden.
Es handle sich bei der Herabsetzung landwirtschaftlicher Zölle, die im österreichischen
Vertrage zugestanden sei und gegenüber den meistbegünstigten Staaten verall-
gemeinert werden müsse, nicht darum, daß die Landwirtschaft Opfer bringe,
vielmehr darum, daß nach wie vor den Landwirten von der deutschen Bevölkerung
Opfer gebracht würden. Er betonte auch in der Folge, daß er die Getreidezölle für
ein schweres, vom Volke gebrachtes, jedoch notwendiges Opfer ansehe. Man habe
mit gutem Grunde nicht den Rat befolgt, vor Abschluß neuer Handelsverträge
zunächst einen neuen, allgemeinen deutschen Zolltarif mit höheren Sätzen aufzustellen.
Es würde das nur das Signal gewesen sein, daß auch die übrigen Staaten ihren
Tarif erhöht hätten. Der Zollkampf würde sich noch verschärft haben. Sobald sich
ein Volk an hohe Zölle, seien es auch Kampfzölle, gewöhnt habe, schwänden die
Chancen für Verhandlungen dahin. Bereits jetzt habe man bittere Früchte der
1879—91 befolgten Politik zu kosten gehabt. „Wir hätten eine Menge Dinge,
die wir jetzt von Österreich-Ungarn erkauft haben, vor einigen Jahren umsonst
haben können." Seit Deutschland Schutzzoll treibe, seien Industrien in Österreich-
Ungarn entstanden, die noch vor 10 Jahren nicht existierten. Dieselben beanspruchten
nun Schutz von der österreichisch-ungarischen Regierung.

Freiherr v. Marschall führte in ähnlichem Sinne aus: „In Deutschland wird
das Schutzzollsystem ein gemäßigtes sein, oder es wird nicht fein."

Die neue Handelsvertragspolitik wurde somit nicht als Abkehr vom Schutzzölle,
sondern nur als Milderung des bisherigen Hochschutzzollsystems betrachtet. Die
hauptsächliche ökonomische Motivierung für diesen Schritt war 1. die Rücksicht auf
die internationale Lage und 2. die Rücksicht auf die Ernährung der arbeitenden
Klassen angesichts der Bevölkerungszunahme in Deutschland.

Im internationalen Verkehr würde nach Ansicht der Regierung, wenn Deutsch-
land auf den Abschluß der Handelsverträge nicht eingegangen wäre, ein Krieg
aller gegen alle entstanden sein. Die Meistbegünsttgung habe mit dem Erlöschen
der französischen Tarifverträge nicht mehr die Bedeutung, dem deutschen Export
bestimmte Zollsätze des Auslandes zu sichern. Die Vorteile des Systems von 1879
bis 1887 hätten sich, so führte General v. Caprivi aus, in dem Maße in Nachteile
verkehrt, in dem andere Staaten dasselbe System annahmen. Bloße Meistbe-
günstigung sei „Gesamtbeschädigung" geworden. Auf dem bisherigen Wege fort-
zugehen, würde der Ruin nicht nur unserer Industrie, unseres Arbeiterstandes,
sondern auch vielleicht des Staates fein. Der Kernsatz der allgemeinen wirtschaftlichen
Motivierung der neuen Politik aus der internationalen Lage heraus ist in der
Regierungsdenkschrift in folgenden Worten enthalten:

„Der Abschluß neuer internationaler Verträge mit bloßer Meistbegünstigung
ohne Tariffestsetzung würde Deutschland zwar die Möglichkeit belassen, der ein-
heimischen Produktion den eigenen Markt durch beliebige Schutzzölle zu sichern,
für die Offenhaltung der für unsern Export unentbehrlichen Auslandsmärkte aber
nicht die geringste Garantie bieten. Angesichts des mit der zunehmenden Steigerung
der Produktion und ihrer Hülfsmittel immer heftiger gewordenen Wettkampfes
aller wirtschaftlich fortgeschrittenen Staaten ist zwischen diesen ein dauernder Handels-
verkehr nur denkbar in der Form eines rationellen Austausches von Gütern, und
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        ﻿506 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. IV. Deutsche Handelspolitik.

letzterer setzt wiederum eine gewisse gegenseitige Beschränkung der freien Verfügung
auf zolltarifarischem Gebiete voraus. Deutschland würde, zumal bei den heute
herrschenden handelspolitischen Strömungen, auf die Erhaltung seiner Ausfuhr
nicht rechnen dürfen, wenn es nicht durch eine solche Beschränkung seinerseits
anderen Ländern die Möglichkeit gewährt, die empfangene Ware ganz oder teil-
weise in eigenen Produkten zu bezahlen."

Der andere Grundgedanke der wirtschaftlichen Argumentation für die neue
Handelsvertragspolitik, die Fürsorge für wohlfeile Ernährung und für Arbeits-
gelegenheit angesichts fortwährend steigender Bevölkerung, wurde vom Reichskanzler
in die Worte zusammengefaßt: „Entweder wir exportieren Waren, oder wir
exportieren Menschen." Es ist erstaunlich, wie sehr sich die Erwartung Capriois
bestätigt hat, daß eine zunehmende Bevölkerung unter der Herrschaft der neuen
Handelspolitik in Deutschland Nahrung finden werde, — ist doch die Auswanderung
nie so gering gewesen bei gleichzeitig beträchtlichen Überschüssen der Geburten über
die Sterbefälle wie 1892—1900.

Neu an diesen wirtschaftlichen Ausführungen der Regierung war eigentlich
nur, daß solche Gedanken von der Regierung und nicht, wie bisher, von den Par-
teien auf dem linken Flügel des Reichstages ausgesprochen wurden. Gerade dies
aber war allerdings ein veränderter Kurs gegenüber der Wirtschaftspolitik von
1879—90.

Mit äußerster Sorgfalt vermied es jedoch damals die Regierung, irgendein
bitteres Wort gegen den früheren Reichskanzler Fürst Bismarck, der auch nach
seinem Rücktritt an den bisherigen handelspolitischen Prinzipien festhielt, auszu-
sprechen. Eine wesentliche sachliche Abweichung gegenüber der bisherigen offiziellen
Auffassung gab sich allerdings auch darin kund, daß nunmehr Erwägungen der
auswärtigen Politik für die Handelspolitik Deutschlands als bedeutsam
anerkannt wurden. Auch unter Bismarck war die auswärtige Politik beim
Handelsvertrag von 1862 von allergrößtem Einfluß auf die Handelspolitik gewesen.
Seit 1879 jedoch war offiziell die Ansicht vertreten worden, daß man politisch gut
Freund mit Staaten sein könne, denen gegenüber man sich handelspolitisch möglichst
abschließt. Es ist nicht zu leugnen, daß die sehr schwierige Aufgabe, handels-
politische Entfremdung nicht zu politischer Feindschaft auswachsen zu lassen, von
dem Meister der auswärtigen Politik, Fürst Otto v. Bismarck, 1879—90 gelöst
worden war.

Daß diese etwas paradoxe Theorie jedoch nicht ein jederzeit gültiges und für
jedermann brauchbares Prinzip der Staatskunst sein konnte, war sonnenklar. Der
Appell an den schlichten, gesunden Menschenverstand in Capriois Ausführungen,
daß um des Dreibunds willen engerer handelspolitischer Anschluß an Österreich-
Ungarn und Italien nötig sei, wirkte so sehr überzeugend, daß zahlreichen Ab-
geordneten von streng schutzzöllnerischer Gesinnung dadurch das Eintreten für die
Verträge erleichtert wurde. Es mußte den größten Eindruck machen, daß ein früherer
preußischer General als Reichskanzler davor warnte, daß sich die europäischen
Staaten „gegenseitig das Blut aussaugten", und daß er Deutschlands Interesse
betonte, die politischen Verbündeten wirtschaftlich zu stärken.

Es war dies auch ein Verlassen der 1879 vom Fürsten Bismarck vertretenen
Maxime, daß es bei Handelsverträgen darauf ankomme: „Qui trompe—t—on?“-
Die Welt stand damals unter dem Eindrucke des in Kronstadt proklamierten
französisch-russischen Einvernehmens, welches die Dreibundstaaten zu engerem Anschluß
aneinander geradezu zu zwingen schien. War doch ferner Italiens Ausfuhr nach
Frankreich durch den französisch-italienischen Zollkrieg schwer geschädigt und war
doch schon unter Bismarck in einer Hinsicht dem Gedanken entsprochen worden,
        <pb n="537" />
        ﻿8. Der deutsch-russische Handelsvertrag von 1894.

507

daß man den Bundesgenossen im Süden für die wirtschaftlichen Folgen der Abkehr
von Frankreich und des Anschlusses an Deutschland schadlos halten müsse. Im
Einvernehmen mit offiziellen deutschen Kreisen war Ende der achtziger Jahre das
Eintreten der deutschen Finanzmächte für den italienischen Staatskredit erfolgt,
als der französische Markt einen Feldzug gegen italienische Werte eröffnet hatte.

Wenn Caprivi vollkommen loyal zugab, daß politische Gründe gleicher Art
nicht etwa zugunsten der Handelsverträge Deutschlands mit den neutralen Staaten
Schweiz und Belgien geltend gemacht werden konnten, so war anderseits — ohne daß
es ausgesprochen wurde -— leicht zu erraten, daß wirtschaftliche Freundschaft mit diesen
neutralen, zwischen Deutschland und Frankreich gelegenen Gebieten jedenfalls den
Friedensinteressen Deutschlands förderlich sein mußte.

8.	Der deutsch-russische Handelsvertrag von 1894.

Bon Gerhartv. Schulze-Gävernitz.

v. Schulze-Gävernitz, Volkswirtschaftliche Studien aus Rußland. Leipzig, Duncker
&amp; Humblot, 1899. S. 616—618-

Rußland ist heute nicht mehr das Land der Eisbären und Zobeltiere; in
seinen Grenzen gedeiht die Baumwollstaude, und die Dattelpalme; durch seine
Bahnbauten gliedert es sich einen immer größeren Teil des asiatischen Festlandes
an. Während gegen Ausgang des Mittelalters die Verlegung der Welthandels-
strahen nach dem Westen Deutschlands Niedergang besiegelte, so verbesserte bereits
der Suezkanal diese peripherische Lage Deutschlands. Mit dem Aufschwung des
östlichen Europa und des kontinentalen Asien wird Deutschlands Lage wieder zen-
traler: nach Vollendung der sibirischen Bahn wird man in etwa gleicher Zeit, von
Berlin nach Osten oder Westen aus fahrend, den Pacific erreichen. (Petersburg—
Peking auf 14 Tage veranschlagt.)*) Schon ist es kein phantastischer Traum mehr,
ein gesamtasiatisches Eisenbahnsystem, und dieses verbunden mit dem europäischen,
zu denken. Rußlands Kräfte allein sind dieser riesigen Aufgabe nicht gewachsen; es
liegt aber in russischem Interesse, türkische Bahnen lieber in deutschen und fran-
zösischen als in englischen Händen zu sehen.

Ihren angemessenen Ausdruck fand diese Interessengemeinschaft in dem
deutsch-russischen Handelsverträge von 189 4. Dieser Vertrag war
zunächst ein Vorgang von weitreichender wirtschaftlicher Bedeutung, ein legitimes
Geschäft, bei dem beide Parteien ihren Vorteil fanden. Daß letzteres tatsächlich der
Fall war, darüber läßt die beiderseitige Handelsstatistik keinen Zweifel. Übrigens
haben die Zollherabsetzungen, welche Rußland im Handelsvertrag gewährte, trotz
ihrer unzweifelhaften Vorteile für die deutsche Ausfuhr die russische Industrie keines-
wegs geschädigt: denn die gewaltigste Woge russischen Jndustrieaufschwungs erhob
sich erst nach Abschluß des Handelsvertrags.

Sodann bedeutete der Handelsvertrag einen Schlag gegen gewisse, auf beiden
Seiten weitverbreitete volkswirtschaftliche Irrtümer.

Beide Nationen sahen sich durch die Macht der Tatsachen daraus hingewiesen,
daß die Vorstellung der wirtschaftlichen „Unabhängigkeit vom Auslande" heute ver-

*) Wer St. Petersburg Sonnabendmittag 12*° verläßt, ist am Freitagvormittag 8*° in
Irkutsk, am Sonntagnachmittag 5“ In Chardin und am folgenden Mittwochabend 7— in
Peking, f. Reichskursbuch, Mai 1912, Nr. 608. — G. M.
        <pb n="538" />
        ﻿508 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. IV. Deutsche Handelspolitik.

altet ist, daß es sich vielmehr um eine wachsende Verflechtung der Volkswirtschaften
handelt, und daß das Wohl des Nachbarn mit dem eignen verträglich ist.

In letzter Linie hatte der deutsch-rufsifche Handelsvertrag von 1894 eine weit-
reichende politische Bedeutung, wie überhaupt die großen Ereignisse auf dem Gebiete
der Handelspolitik mehr als einmal solche gehabt haben. Ich erinnere an den be-
rühmten Handelsvertrag mit Napoleon III., durch welchen Bismarck das „Los von
Österreich" einleitete.

Unser handelspolitisches Verhältnis mit Rußland streifte in der zweiten Hälfte
der achtziger Jahre an den Zollkrieg nahe heran. Die Lebensinteressen und die
Leidenschaften beider Völker waren berührt. Ein Verhältnis politischer Freundschaft
erwies sich damit unvereinbar, trotz der ausgesprochenen Absicht eines Bismarck, diese
Freundschaft aufrecht zu erhalten. Jeder Deutsche, welcher in jener Zest Rußland
bereiste, weiß, welche Blüten damals der fremdenfeindliche Nativismus trieb.

Jeder, der seitdem Rußland öfters besucht hat, kann von dem Umschwung
sprechen, welcher sich in der öffentlichen Meinung des Zarenreichs vollzogen hat.
Der Handelsvertrag bedeutete die erste Niederlage des gegen Europa gerichteten, im
Innern hochreaktionären Panslawismus. Er beseitigte damit für beide Teile die Ge-
fahr des unnützesten aller Kriege, wie uns von maßgebender Stelle, die es wissen
muß, bestätigt wurde. In diesem Sinne war der Handelsvertrag ein Bedürfnis der
auswärtigen Politik beider Staaten.

s. Die deutsche Handelspolitik unter dem Fürsten Bülow.

Von Robert Wuttke.

W u t t k e, Epochen der deutschen Handelspolitik. In: Soziales Handbuch. Zusammen-
gestellt und herausgegeben von Weber. Hamburg, Agentur des Rauhen Hauses, [1907]-
S. 248 ff.

Als am 1. Januar 1834 der Deutsche Zollverein in Kraft trat, konnten die
Männer, die dieses schwere diplomatische Werk zustande brachten, nicht ahnen, welch
einen bedeutungsvollen Schritt zur politischen und wirtschaftlichen Einigung Deutsch-
lands sie gemacht hatten. Ein volles Menschenalter dauerte es noch, ehe auf diesen
Grundlagen nach bitteren Bruderkämpfen das Deutsche Reich errichtet werden konnte.
War es so wirtschaftlich aus dem Zollverein erwachsen, so setzte es auch zunächst
dessen Handelspolitik fort. Seit Anfang der sechziger Jahre war es der norddeutschen
Richtung im Zollverein besonders durch den Abschluß eines Handelsvertrags mit
Frankreich gelungen, mehr und mehr die Handelspolitik freihändlerisch zu gestalten.
Erst nach der wirtschaftlichen Krisis, dem sog. Krach, die nach 1873 einsetzte,
begann sich ein Umschwung geltend zu machen. Es gelang dem Fürsten Bismarck
nach langen Kämpfen im Reichstag, die Mehrheit für eine Schutzzollpolitik des
Deutschen Reiches zu gewinnen, die 1879 mit der Annahme des Zolltarifes einsetzte.
Glaubte man damals, es habe allein die übermächtige Staatsgewalt des Fürsten
Bismarck die Schutzzollpolitik durchgesetzt, und sie werde mit seinem einstigen Abgänge
ihr Ende erreichen, so erkennen wir heute, wie nicht in den äußeren politischen Ver-
hältnissen und Parteigruppierungen von 1879 die Ursachen des Überganges vom
Freihandel zum Schutzzoll lagen, sondern in der immer enger werdenden Verflechtung
der einheimischen Volkswirtschaft mit den Weltmärkten. Der Schutzzoll soll uns
innerhalb gewisser Grenzen die Unabhängigkeit unserer nationalen Erzeugung und
unseres nationalen Marktes sichern.
        <pb n="539" />
        ﻿9. Die deutsche Handelspolitik unter dem Fürsten Vülow.	309

So haben auch die Nachfolger von Fürst Bismarck an dem Schutzzoll festge-
halten und ihn entsprechend den jeweiligen wirtschaftlichen Forderungen und
politischen Strömungen gemindert oder verschärft. Dagegen trennten sich in der
Frage: Autonomer Zoll oder Handelsvertrag? die Wege. Fürst Bismarck glaubte die
deutschen wirtschaftlichen 'Interessen am besten wahrzunehmen, wenn er unter
Ausschluß von Handelsverträgen die ausländische Einfuhr mit einem Zoll belegte,
der ausschließlich den deutschen Forderungen entsprach. Durch die Meistbegünstigungs-
klausel erlangte er für die deutsche Ausfuhr alle die Vorteile, welche die europäische
Staatengemeinschaftsich gegenseitig zugesichert hatte. Alle diese Verträge liefen aber am
1. Februar 1892 ab. Die Fortsetzung der Handelspolitik des Fürsten Bismarck, der 1890
abging, bedeutete demnach Sicherung des inneren Marktes, dagegen Versagung
jedes Schutzes für die deutsche Ausfuhr im Ausland. Die deutsche Volkswirtschaft
war aber seit 1880 mächtig erstarkt und drängte nach Ausfuhr. Sie verlangte den
Abschluß langfristiger Handelsverträge, ein jeder Handelsvertrag aber beruht im
Ausgleich gegenseitiger Interessen: für die Zollnachlässe, die wir dem Ausland be-
willigen, können wir entsprechende für unsere Ausfuhr fordern. Graf Caprivi, der
1890 die Führung der Reichspolitik übernahm, verließ die Bahnen der Wirtschafts-
und Handelspolitik des Fürsten Bismarck. Er suchte durch gemeinsam verabredete
und geschlossene Verträge die Politik des Dreibundes wirtschaftlich zu befestigen,
anderseits schloß er aber auch mit einer Reihe anderer Staaten langfristige Ver-
träge ab. Unter Mäßigung des deutschen Agrarschutzes gelang es ihm, die deutsche
Ausfuhr günstiger als unter seinem Vorgänger zu stellen. Unter dieser Handels-
Vertragspolitik hat sich der deutsche Außenhandel ganz außerordentlich gehoben.
Deutschland trat in die Reihe der führenden Handelsstaaten ein, nur England blieb
ihm überlegen, während es in gleichen Maßen wie die Vereinigten Staaten von
Amerika seinen Außenhandel hob.

Im Reichstag wurde die Handelspolitik des Grafen Caprivi von den rechts-
stehenden Parteien auf das heftigste bekämpft. Sein Nachfolger Fürst Vülow war
deshalb vor die Frage gestellt, ob er nach Ablauf der vom Grafen Caprivi ge-
schlossenen Handelsverträge diese Politik beibehalten oder zur autonomen Zollpolitik
des Fürsten Bismarck zurückgreifen sollte. Er entschied sich für den Abschluß von
Handelsverträgen. Ehe er jedoch in Unterhandlungen mit den Nachbarstaaten eintrat,
suchte er durch eine Reform des Zolltarifs seine Waffen bei den Zollverhandlungen
zu schärfen. Der Deutsche Zolltarif baute sich damals auf dem Preußischen Handels-
und Zolltarif von 1818 auf. Die große innere wirtschaftliche Entwickelung Deutsch-
lands war spurlos an ihm vorübergegangen. Innerhalb dieses langen Zeitraums
hatte man da eine neue Position eingerückt, dort eine gestrichen. Es war ein durchaus
ansprechender Gedanke, gemäß unserer Technik und unserer wirtschaftlichen Syste-
matik den Zolltarif von Grund aus neu zu gestalten. Gleichzeitig verband man
damit eine zollpolitische Maßnahme: die Einstellung von Maximal- und Minimal-
sätzen bei den Getreidezöllen mit der Begründung: die Minimalsätze sollten aus-
schließlich für die Einfuhr aus den vertragsabschließenden Staaten gelten. Nach
Kämpfen von einer Leidenschaft, wie wir sie in früheren Zeiten nicht kannten,
wurde im Reichstag in der Nacht vom 13. auf den 14. Dezember 1902 der neue
Zolltarif angenommen.

Der Zolltarif geht von folgenden Grundsätzen aus:

1.	Rohstoffe und Hilfsstoffe sind zollfrei, wenn sie im Inland überhaupt nicht
oder nicht in genügender Menge hergestellt werden.

2.	Gewerbliche Erzeugnisse, die zur Ausfuhr weiter verarbeitet werden, (Garne)
sollen durch den Zoll nicht so verteuert werden, daß ihre Ausfuhrfähigkeit leidet.
        <pb n="540" />
        ﻿510 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. IV. Deutsche Handelspolitik.

3.	Gebrauchsfertige Waren sind mit Zöllen zu belegen; der Zoll soll den
durch die Fabrikation erzielten Wertzuwachs erfassen.

4.	Die sog. Finanzzölle auf Petroleum. Wein, Kaffee, Tabak, Kaviar usw. sind
geblieben; bei einigen Artikeln — Tee, Kakao, Schokolade — ist der Zoll ermäßigt
worden.

5.	Der Stückzoll für das Vieh ist durch einen Wertzoll ersetzt worden.

Bei Roggen, Weizen, Spelz, Malzgerste und Hafer wurde festgesetzt, daß die
Zollsätze durch vertragsmäßige Abmachungen unter einen gewissen Satz nicht herunter-
gehen dürften. Im wesentlichen sind diese Richtlinien bei dem Abschluß der Handels-
verträge dann innegehalten worden.

Getreidezollsätze von 1833—1906 in M:
vom Scheffel	von 100 Lg brutto

vom 1. März 1906
auto- vertrags-

1833-56 1856-65 1880-85 1885-87 1887-92 1892-1905 nomer mäßiger

Weizen	0,50	0,20	1 —	3 —	5,—	3,50	Zoll  7,50	Zoll  5,50
Roggen	0,50	0,05	1,-	3-	5,—	3,50	1 —	5-
Gerste	0,50	0,05	0,50	1,50	2,25	2-	7,-	—
Malzgerste	—	—	—	—	—	—	—	4,—
Futtergerste	—	—	—	—	—	—	—	1,30
Hafer	0,50	0,05	0,50	1,50	4 —	2,80	7-	5-

Der Zolltarif mußte den allgemeinen Verbrauch höher als früher belasten;
um einen Ausgleich herbeizuführen, waren im Reichstage zwei Anträge gestellt, die
von der Regierung angenommen wurden:

1.	Für Rechnung von Kommunen oder Korporationen dürfen vom 1. April 1910
ab Abgaben auf Getreide, Hülsenfrüchte, Mehl und andere Mühlenfabrikate, des-
gleichen auf Backwaren, Vieh, Fleisch, Fleischwaren und Fett nicht erhoben werden. —
Die Annahme dieses Antrages bedeutete einen schwerwiegenden Eingriff in die
Finanzpolitik der deutschen Städte.

2.	Der auf den Kopf der Bevölkerung des Deutschen Reiches entfallende Netto-
zollertrag von u. a. Roggen, Weizen, Spelz, Rindvieh, Schafen, Schweinen, Fleisch,
Schweinespeck, Mehl soll nach einer besonderen Berechnung zur Erleichterung
der Durchführung einer Witwen- und Waisenversorgung verwendet
werden.

Auf Grund dieses Zolltarifes begann die Reichsregierung in Verhandlungen
1903 mit Rußland und der Schweiz, 1904 mit Italien, Belgien, Österreich-Ungarn,
Rumänien, Serbien einzutreten. Mehrmals drohten die Unterhandlungen zu scheitern,
schließlich gelang es dem großen diplomatischen Geschick des Fürsten Bülow, sie zu
einem Abschluß zu bringen. Die allgemeine wirtschaftliche Lage war dem Abschluß
von Handelsverträgen nicht günstig. Das Ausland war feindlich und wird feind-
licher gegen das Deutsche Reich. Neben der Politik brachte auch der beispiellose Auf-
schwung des Außenhandels ein Gefahrmoment mit sich. Man kann es fast als einen
Grundsatz der internationalen Wirtschaftspolitik bezeichnen, das weitere Wachstum
der deutschen Industrie und des deutschen Handels als eine Bedrohung aufzufassen,
gegen die man sich, wo es irgend angeht, schützen müsse. Jeder der einzelnen
vertragsabschließenden Staaten zeigte das Bestreben, die deutsche Einfuhr abzuwehren.

In der Denkschrift, mit der diese Verträge dem Reichstag zur Genehmigung
vorgelegt wurden, hieß es: „Die Verbündeten Regierungen halten an der Auffassung
fest, daß die vertragsmäßige Festlegung der Bedingungen der Warenein- und
ausfuhr unseren wirtschaftlichen Interessen entspricht und deshalb angestrebt
        <pb n="541" />
        ﻿9. Die deutsche Handelspolitik unter dem Fürsten Bülow.	511

werden muß, soweit sie auf einer mit diesen Interessen vereinbaren Grundlage
erreicht werden kann." — Die Forderung der rechtsstehenden Parteien, keine Handels-
verträge oder zum mindesten kurzfristige Handelsverträge abzuschließen, war damit
abgelehnt. Man hatte an der vom Grafen Caprivi eingeführten 12 jährigen Dauer
festgehalten. Da am 1. März 1906 die Verträge in Kraft treten sollten, werden
sie bis zum 31. Dezember 1917 dauern.

In der Denkschrift heißt es dann weiter: „Für die Gestaltung der neuen
Vertragstarife war in erster Linie das Bestreben maßgebend gewesen, den für die
deutsche Landwirtschaft durch den neuen autonomen Zolltarif in Aussicht genommenen
Schutz tunlichst aufrecht zu erhalten. Es ist dies in der Hauptsache auch gelungen.
Die von uns für notwendig erachtete Erhöhung einzelner Zölle hat zur Folge
gehabt, daß uns von unseren Gegenkontrahenten nicht alle diejenigen Zugeständnisse
gemacht worden sind, auf die wir andernfalls vielleicht hätten rechnen können.
Wenngleich in ihnen (d. h. in den Handelsverträgen) die fremden Zollsätze gegen-
über dem bisherigen Zustande zum Teil erhöht sind, so enthalten sie doch gegen-
über den Zöllen, welche unsere Industrie ohne Vertrag im Auslande zu überwinden
haben würde, weitgehende und höchst wertvolle Ermäßigungen. Vor allem aber
gewährleisten sie diejenige Stetigkeit der Zollverhältnisse, auf welche unsere Industrie
mit Recht weit größeres Gewicht legt als auf die Frage der Höhe des fremden Zolles."

Die Sätze find sehr gewunden und sollen die Verträge der Industrie annehm-
bar machen. Leider hatte fast durchgängig das Ausland feine Zollsätze für die
deutsche Ausfuhr erhöht; ein Gegengewicht war dafür der weitgehende Schutz, den
die deutsche Industrie durch die Handelsverträge erlangte.

Der Landwirtschaft ist eine Reihe von ihr aufgestellter Forderungen bewilligt
worden, freilich nicht in dem gewünschten Umfange. Immerhin erscheint der Schutz
der Landwirtschaft gegen die internationale Preisbildung des Getreides, gegen eine
weitere Zunahme der Getreideeinfuhr und für die Sicherung und Mehrung des
heimischen Viehbestandes wesentlich gestärkt.

In der Sicherung des nationalen Marktes gegen ausländischen Wettbewerb
bedeuten die neuen Handelsverträge einen Schritt weiter, während unsere Ausfuhr
unter erschwerten Verhältnissen ihren Weg suchen muß.

Schon unter den niedrigen Zollsätzen der Handelsverträge des Grafen Caprivi
hat sich die auffallende Tatsache gezeigt, daß viele Unternehmer es vorzogen, statt
Waren zu versenden und den fremden Zoll zu tragen, im Auslande Zweigfabriken
zu errichten. Deutsche Unternehmerkraft und deutsches Kapital wandern seit einigen
Jahrzehnten nach Österreich, aber auch nach der Schweiz und Rußland aus. Man
kann hier im Gegensatz zu den Schranken, die die Handelsverträge errichten, von
einer wirtschaftlichen Kolonisationsbewegung reden. Trotz aller Zollgrenzen
der einzelnen Staaten wird Mitteleuropa unter deutscher Führung mehr und mehr
zu einem einheitlichen Wirtschaftsgebiete umgestaltet. In dieser Richtung wirkt auch
der internationale Veredelungsverkehr, der immer größere Bedeutung erlangt. Er stieg
von 1904—1909 von 305,4 auf 440,7 Millionen Ji. Besondere Zollmaßregeln
haben in den letzten Jahren eine künstliche Ausfuhr von Getreidemengen ermöglicht.

Im Spezialhandel betrug die Ausfuhr (ohne Edelmetalle) in Millionen Jl.

	1905	1906	1907	1908	1909	1910
Gesamtausfuhr davon kamen auf die	5841,8	6361,2	6846,2	6399,2	6594,2	7474,7
1- Ausfuhr nach Europa und den						
Vereinigten Staaten  2. Ausfuhr nach Afrika, Asien,	4922,6	5323,6	5698,9	5445,1	5598,4	6256,6
Amerika (ohne Ver. St.) und Australasien	919,2	1037,6	1147,3	954,1	995,8	1218,1
        <pb n="542" />
        ﻿512 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. IV. Deutsche Handelspolitik.

Ihrer ganzen inneren wirtschaftlichen Struktur und damit ihrem Bedarf
nach kann man die Vereinigten Staaten von Amerika zu Europa zählen; dann
ergibt sich, daß unsere Ausfuhr in der Hauptsache nach den Kulturstaaten geht, und
daß wir in ihnen unsere Hauptabnehmer zu sehen haben. Das Wachstum der
Ausfuhr betrug in Gruppe 1: 1334,—, in Gruppe 2: 298,9 Millionen Ji. Die
deutsche Ausfuhr besteht vorwiegend in Jndustrieprodukten, die in den letzten Jahren
gegen 90°.« der gesamten Ausfuhr betrugen (Fabrikate allein QT’h).

Im Spezialhandel betrug die Einfuhr (ohne Edelmetalle) in Millionen Jl.

1905	1906	1907	1908	1909	1910

Gesamteinfuhr	7436,3	8028,9	8748,7	7666,6	8526,9	8934,1

davon kamen auf die

1.	Einfuhr aus Europa und den

Vereinigten Staaten	5637,6	5095,6	6468,1	5610,5	6223,8	6384,4

2.	Einfuhr aus Afrika, Asien,

Amerika (ohne Ver. St.) und

Australasien	1798,7	2933,3	2280,6	2056,1	2303,1	2549,7

Der Anteil der Gruppe 2 an der Einfuhr ist größer als an der Ausfuhr, er
gibt den Ausschlag bei der passiven Handelsbilanz des Deutschen Reichs. Von der
Einfuhr nehmen die Rohstoffe für Jndustriezwecke und die Halbfabrikate reichlich
die Hälfte — gegen 56°/« — ein, die Nahrungs- und Genußmittel machen ein
Viertel — 25—27“/« — aus; Fabrikate gegen 15'7o und Vieh gegen 3°/».

Erst wenige Jahrzehnte sind, seitdem die neuen Handelsverträge in Kraft
getreten find, verstrichen; ein abschließendes Urteil läßt sich noch nicht fällen, wohl aber
weist der allgemeine Aufschwung des deutschen Außenhandels darauf hin, daß die
Befürchtungen, mit denen die Industrie der Zukunft entgegensah, nicht gerechtfertigt
waren. Die deutsche Volkswirtschaft weitet sich nach allen Seiten, immer neue
Kräfte durchströmen sie, und seit 1900 ist es ihr gelungen, ohne tiefgreifende
Schädigung alle wirtschaftlichen Konjunkturschwankungen zu überwinden. Ein
Zeichen einer gesunden, blühenden Volkswirtschaft! Und nicht zum wenigsten dürfte
alles dies auf die Sicherung, die unser Außenhandel durch die Bülowschen Handels-
verträge erlangt hat, zurückzuführen sein.

1v. Die Zukunft der deutschen Handelspolitik im Geiste

Friedrich Lifts.

Von Walter Lotz.

L o tz, Die Ideen der deutschen Handelspolitik von 1860 bis 1891. Leipzig, Duncker &amp;
Humblot, 1892. S. 193—198.

Zwei Dinge habe ich*) dem deutschen Volke vor allem zu lehren gesucht; zwei
Gedanken waren es, denen ich mein Leben weihte. Sind euch, den glücklichen Erben
der Frucht unserer mühevollen Arbeit, diese Ideen in Fleisch und Blut übergegangen?
Seid ihr euch genug eurer Nationalinteressen bewußt, um diese Ideen in eurer heutigen
Handelspolitik in die Wirklichkeit zu übersetzen?

Das erste, was ich euch lehrte, ist: Freihandel und Schutzzoll sind keine ab-
soluten Lösungen. Es kommt auf die historische Entwickelungsstufe eines Volkes an.
Wißt ihr, in welcher Entwickelungsstufe ihr euch jetzt befindet?

*) L o tz führt in seinen „Ideen" L i st redend ein. — G. M.
        <pb n="543" />
        ﻿10, Die Zukunft der deutschen Handelspolitik im Geiste Friedrich Lifts. 513

Das zweite, was ich euch auch bereits in den vierziger Jahren zu lehren strebte,
ist: Ihr müßt Deutschlands zukünstigen Beruf in der internationalen Wirtschaft er-
kennen.

Das erste, daß man den Freihandel nicht als ewige Kategorie, nicht als das
einzig Gerechte und Zweckmäßige preisen darf, das ist euch nunmehr — wie ich sehe
— in Fleisch und Blut übergegangen. Eine Seltenheit sind jene Nichts-als-Frei-
händler, mit denen ich mein Leben durch zu ringen hatte.

Aber seid ihr Deutsche deshalb den Doktrinarismus losgeworden?

Mit Nichten! Ihr versichert mit gelehrter Miene: Freihandel und Schutzzoll sind
Prinzipien, denen man je nach Lage der Umstände huldigen soll; die Wahl des
handelspolitischen Systems sei eine Zweckmäßigkeitsfrage.

Und doch verteidigt ihr in einem Atemzuge hiermit einen Satz, der allen
weiteren Entschließungen prchudiziert, einen Satz, nach dem die Handelspolitik der
freien Hand ein Gemeinplatz wird im Dienste eines bestimmten Systems, freilich nicht
des handelsfreiheitlichen: Ihr sagt, die Interessen sämtlicher Produzenten des
Deutschen Reiches seien solidarisch, das Reich habe die Pflicht, dafür zu sorgen, daß
möglichst alle Produktionszweige entwickelt seien.

Da habt ihr mich gründlich mißverstanden. Es gab eine Zeit, in der ich selbst
energisch die Solidarität der Interessen betonte, als es galt, die Grundbesitzer davon
zu überzeugen, daß ihr bester Abnehmer nicht England, sondern die einheimische
industrielle Bevölkerung sein würde. Dies war richtig, solange es galt, die deutsche
Agrikulturnation durch Schutzzölle zu einer industriellen zu erziehen.

Aber liegt heute die Frage so wie damals? Kommt doch und blickt mit mir
zurück auf die Geschichte eurer handelspolitischen Entwickelung; steht mir Antwort
auf meine zweite Frage, die ich an euch richtete: Habt ihr Deutschlands zukünftigen
Beruf erkannt?

Ich rief euch zu: Deutschlands Zukunft ist, ein Industriestaat
zu werden, in den Wettkampf mit England einzutreten, mit England um die
Versorgung des Weltmarktes zu ringen. Einstweilen riet ich euch, daheim euch zum
Ringkampf zu rüsten und zu üben, bis ihr stark würdet; dann aber euch hinaus-
zuwagen in die weite Welt.

Welche Anwendung habt ihr aus meinen Lehren gezogen?

Als ihr in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts noch überwiegend ein Staat
des Ackerbaues und der Kleinhandwerker wäret, da mahnte ich euch: Erziehet euch
zum Agrikultur-Manufakturstaat: die Schutzzölle habt ihr damals geschaffen.

Dann kam die Zeit des französischen Handelsvertrages. Vielleicht zu früh, jeden-
falls frühzeitiger, als bis ihr völlig zur Agrikultur-Manufaktur-Handelsnation, zu
einer vorwiegend an Ausbreitung des Fabrikatenexports interessierten Nation ent-
wickelt wäret, setzte eine freihändlerische Entwickelung ein.

Doch ihr habt, bis ihr einseitig auf Drängen der Agrarier die Sache übertriebt,
darunter nicht zu leiden gehabt, denn die freihändlerische Vertragspolitik hat euch neue
Absatzgebiete zugesichert.

Als dann 1879 der Rückschlag kam, da rieft ihr Friedrich Lifts Manen zur
Unterstützung der neuen Schutzzollära an, da erklärtet ihr, die neue Schutzzollpolitik
aus der deutschen Geschichte, aus den Zollvereinstraditionen rechtfertigen zu wollen.

Nie hat mich etwas mehr überrascht als dieses. Nicht wegen des Umstandes,
daß ihr Agrarschutz einführtet, den ich seiner Zeit bekämpft, nein, wegen der Ver-
kennung der Lehren der Geschichte.

Nie wiederholt sich wörtlich die Geschichte bei einem und demselben Volke, am
wenigsten die Geschichte der Handelspolitik, wenn ein Volk stetig fortschreitet.

Mollat. Volkswirtschaftliches Quellenbuch. 4. Aufl.	gz
        <pb n="544" />
        ﻿514 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. IV. Deutsche Handelspolitik.

Wohl ist es denkbar, daß ein schwerer, unglücklicher Krieg eine Nation zurück-
wirft um Jahrhunderte und sie zwingt, von vorne die wirtschaftliche Entwickelung
zu beginnen, wie es Deutschland nach dem Dreißigjährigen Kriege versuchen mußte.

Ihr aber hattet einen erfolgreichen Krieg hinter euch, der eure Entwickelung
nicht gehemmt, sondern beschleunigt hatte.

Nichts konnte mich daher mehr überraschen, als daß die einen die Politik von
1879 aus dem Tarife von 1818 motivierten, der für gänzlich andere Verhältnisse und
unter anderen Bedingungen erlassen war, die andern aber, und darunter geschichts-
kundige Gelehrte, aus der Schutzzollära der vierziger Jahre das Abbild für die Schutz-
zollära der achtziger Jahre zu gewinnen suchten!

Wahrlich, der Vergleich von 1818 und 1879 straft sich selbst und bedarf keiner
Widerlegung. Aber auch der Vergleich der Schutzzollmaßregeln von 1844 und von
1879 ist aller geschichtlichen Entwickelung widerstreitend.

Als ich in den vierziger Jahren für industrielle Schutzzölle eintrat, da galt es,
erziehlich zu wirken, den kapitalarmen, wenig wagemutigen deutschen Unternehmer
zur Anlegung großgewerblicher Betriebsstätten zu ermuntern. In der Textilindustrie
war es erforderlich, eine Periode lohnender Verzinsung demjenigen zu garantieren,
der mechanischen Betrieb und die neuesten Maschinen einführte; in der Eisenindustrie
galt es, den Übergang von der Holzfeuerung zum Koksbetrieb zu ermutigen, ein
Erfolg, der nicht sofort beim Einführen des Roheisenzolles, sondern erst, als die
rheinisch-westfälischen Kohlenlager erschlossen wurden und die Eisennachfrage der
Bahnen rechtzeitig verwertet ward, völlig erreicht worden ist.

Nur subaltern war die Rücksicht auf eine anfangs der vierziger Jahre in Eng-
land herrschende vorübergehende Krisis, welche auch in Deutschland die Preise drückte
und unsere noch schwache Industrie gefährdete.

Ganz anders die Zölle von 1879! In einer Menge von Gewerben fähig, mit
der ganzen Welt zu konkurrieren, reich mit Kapital gesättigt, war die Industrie zu
rasch im Vergleiche mit der Nachfrage aufgeschossen; es galt, die Nachwirkungen
einer Krisis zu lindern, deren Ursachen nicht zum mindesten die in Deutschland in
der Gründerperiode begangenen Ausschreitungen gesetzt hatten.

Blicke ich selbst zurück auf eure Entwicklung, so ist mein Eindruck ein weit
anderer als der, den die Vergleiche mit 1818 oder 1844 erwecken sollen. Freilich
ist nicht mein Standpunkt, alles, was geschah, als vernünftig zu rechtfertigen, vielmehr
lediglich es erklärbar zu finden. Ich deute die Geschichte eurer Entwicklung nicht aus
einer Wiederholung bereits erlebter Dinge, sondern im Sinne des Fortschreitens,
freilich des sehr auf Umwegen bewirkten. Diese Entwicklung scheint mir so zu liegen:
Ihr habt die Idee, die ich euch vor fünfzig Jahren zurief: Deutschlands Zukunft sei,
ein exportierender Industriestaat zu werden, euch noch nicht völlig aneignen wollen.
Deutschland t a st e t e noch in der Entwicklung zwischen Ackerbaustaat und Industrie-
staat, gerade wie England nach 1815 noch tastete, und mit ähnlichen Kämpfen und
Gefahren.

Wie wäre es sonst erklärlich, daß nicht in erster Linie bisher das jeweilige
industrielle Interesse den Ausschlag in eurer Handelspolitik gab, sondern daß in den
Koalitionen die Grundbesitzer des Ostens die Entscheidung bestimmten? Deutschland
war freihändlerisch, solange die Grundbesitzer des Ostens freihändlerisch interessiert
waren; es wurde schutzzöllnerisch, als sie schutzzöllnerisch interessiert wurden.

Und doch wäre es heute ein Anachronismus, allein von diesem Interesse für die
Zukunft den Ausschlag geben zu lassen. Denn konntet ihr auch zweifelhaft sein im
Jahre 1860, als noch fünf Achtel des Volkes agrarisch interessiert waren, konntet ihr
zweifelhaft sein 1879, als noch eine sehr erhebliche Minorität der Deutschen landwirt-
schaftlich interessiert war: so haben sich heute die Dinge geändert. Deutschland kann
        <pb n="545" />
        ﻿11. Zur Geschichte der Eisenzölle.

515

nicht mehr im Zweifel sein, wohin sein Beruf es treibt, es opfert feine Zukunft, feine
wirtschaftliche, feine politische und kulturelle Zukunft, wenn es nicht das Interesse
der exportierenden Großindustrie in erste Linie stellt. Die Frage, ob Industriestaat
oder Agrarstaat, ist nicht bloß eine Majoritätsfrage, sondern vor allem eine Frage
der Entwicklungstendenz. Welches Interesse ist dasjenige, welches einen immer
größeren Bruchteil der Nation um feine Fahne sammelt? Das Interesse, welches
jährlich wachsende Millionen der Arbeiter lohnend zu beschäftigen vermag, ist das der
Großindustrie; das Interesse, dessen Anteil an der Erzeugung des Volkswohlstandes
der Minorität zustrebt, ist das agrarische.

Jede andere Politik als die mit Rücksicht auf die Industrie unternommene.wird
als Jnteressenpolitik für künstlich geschützte Minoritäten, wird als reaktionär auf die
Dauer empfunden. Wielange sie haltbar ist, ist lediglich die Frage weniger Jahre.

Heute gilt nicht mehr der Satz: „Hat der Bauer Geld, so hat's die ganze Welt!",
sondern der Konsument der Zukunft, von dessen Zahlungskraft das Gedeihen der Ge-
werbe und auch mittelbar der Landwirtschaft abhängig ist, diese zukünftige Säule von
Deutschlands Kraft ist der industrielle Arbeiter.

Trotz des ausgiebigen Agrarschutzes, den die Getreidezölle gewähren, ist eine
die Ausfuhr erheblich übersteigende Einfuhr agrarischer Produkte regelmäßig unent-
behrlich, eine Mehreinfuhr, die vom gesamten Weizenverbrauche nahezu 1U, vom Ge-
samtverbrauch an Weizen, Roggen und Spelt bereits x/j beträgt. Dabei steht der
Jahresverbrauch an Brotgetreide in Deutschland — soweit Ziffern dies erkennen
lassen — unter dem normalen Satze. Würde durch Einfuhrfreiheit das Getreide ver-
billigt, so würde der Konsum höchstwahrscheinlich steigen, und zwar durch stärkere
Mehreinfuhr. Die Mehreinfuhr würde normalerweise dann 1/s—T/s des Gesamtoer-
brauches zu decken haben.

Die Annahme, daß Deutschland durch Zollschutz so weit kommen könnte, all sein
Getreide preiswürdig selbst zu erzeugen, die sich 1879 wohl noch als Grundlage eines
Experimentes rechtfertigen ließ, sie hat sich als irrig erwiesen. Die Bevölkerung ist
rascher gewachsen als die landwirtschaftliche Produktionsfähigkeit.

Auch wenn es Deutschland versuchen wollte, auf seinen Export zu verzichten, sich
in einen geschlossenen Handelsstaat zu verwandeln, wir könnten den größten Teil
unserer Einfuhr nicht entbehren. Und womit sollen wir die Einfuhr decken, wenn
nicht mit Exportwaren in erster Linie?

Was ergibt sich hieraus? Ein Land mit fruchtbarstem Boden und stationärer
Bevölkerung, ein Land des Zweikindersystems, kann es vielleicht ungestraft, vielleicht
sogar erfolgreich im Augenblicke versuchen, sich handelspolitisch zu vereinsamen, nicht
aber Deutschland. Unsere Hauptexportartikel sind nicht Luxus- und Modewaren, wie
bei Frankreich, wo Vermehrung der Produktionskosten nicht unbedingt die Export-
fähigkeit verkümmern wird. Bei uns heißt es, Massenartikel erzeugen, und hier ist
jeder kleine Unterschied der Produktionskosten von ausschlaggebender Bedeutung am
Weltmärkte.

11. Zur Geschichte der Eisenzölle.

Von Max Sering.

Erring, Geschichte der preußisch-deutschen Eisenzölle von 1818 bis zur Gegenwart.
^ipZig, Duncker &amp; Humblot, 1882. S. 259—263.

Blickt man auf das Werden und Wachsen der deutschen Eisenindustrie, so gewährt
es ein besonderes Interesse, die Verschiedenartigkeit der Mittel zu beobachten, deren
sich die Handelspolitik zur Unterhaltung und Belebung dieser reichen Quelle von

33*
        <pb n="546" />
        ﻿516 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. IV. Deutsche Handelspolitik.

Kultur und Wohlfahrt in den einzelnen Entwicklungsstadien derselben bedient hat.
Es erscheint das Ganze als die Durchführung eines großen Erziehungsprozesses, ver-
gleichbar dem eines einzelnen Menschen. In der Kindheit wird ihm jede Handlung
und Bewegung gewiesen, jede Störung von dem zarten Organismus auf das sorg-
samste abgehalten, im Jünglingsalter ziehen Eltern und Erzieher die schützende und
führende Hand allmählich zurück, bis endlich der fertige Mann in stolzer Selbständig-
keit den Kampf mit der rauhen Wirklichkeit mutig aufnimmt und gerade in biefcm
Kampfe zu immer größerer Tatkraft erstarkt.

So kann die Zeit vom Dreißigjährigen Kriege bis zum Anfange des 19. Jahr-
hunderts als die Kindheit der deutschen Industrie, der Verlauf des 19. Jahrhunderts
als ihr Jünglingsalter angesehen werden, und es fragt sich nur noch bei jedem ein-
zelnen Industriezweige, ob er schon zur männlichen Entwicklung herangereift ist, oder
ob er noch eine Zeitlang des Schutzes und der Erziehung bedarf.

Im 18. Jahrhundert galt es, Deutschland aus dem furchtbaren Elend, in welches
es der Dreißigjährige Krieg und die politische Ohnmacht des Reichs gestürzt hatten,
herauszuheben und einer armen und gesunkenen Bevölkerung neue Erwerbsquellen
zu eröffnen. Dieser Aufgabe nahmen sich die Landesherren in Preußen an. Künstlich
belebte Einwanderung aus industriellen Gegenden, Geldvorschüsse, Geschenke, Rege-
lung der gewerblichen Verfassung und der Technik seitens der Obrigkeit, ausgedehnter
staatlicher Gewerbe- und Handelsbetrieb, möglichste Absperrung jedes einzelnen Indu-
striebezirks und des ganzen Staatsgebietes gegen das weiter vorgeschrittene Ausland,
dies waren die scharf eingreifenden und straff gehandhabten Mittel, wodurch es ge-
lang, den geschwundenen Gewerbfleiß in Preußen neu zu beleben und die Grundlage
zur späteren Entfaltung desselben zu schaffen.

Mit der Proklamierung der Gewerbefreiheit im Jahre 1810 hörte dann jede
direkte Unterstützung der Industrie von seiten des Staates auf. Nur blieb noch
lange Zeit speziell für die Eisenindustrie das landesherrliche Hüttenwesen als Beispiel
eines mustergültigen Betriebes erhalten; es wurde jedoch, als die Tüchtigkeit der
Privathütten immer mehr wuchs, allmählich eingeschränkt.

Auch die Handelspolitik erfuhr mit der großen Zollreform von 1818 eine voll-
ständige Umwandlung. Dem Auslande gegenüber behielt man einen mäßigen Schutz-
zoll bei, welcher die Konkurrenz desselben absichtlich nicht ausschloß; denn, wie sich die
berühmte Geschäftsinstruktion vom 26. Dezember 1808 — einigermaßen den Ereig-
nissen vorgreifend — äußerte, hielt man „neben der Unbeschränktheit bei Erzeugung
und Verfeinerung der Produkte die Leichtigkeit des Verkehrs und Freiheit des Han-
dels, sowohl im Inneren als mit dem Auslande, für ein notwendiges Erfordernis zum
Gedeihen von Industrie, Gewerbfleiß und Wohlstand, zugleich auch für das natür-
lichste, wirksamste und bleibendste Mittel, ihn zu befördern." Die wichtigste Seite der
großen preußischen Zollreform war aber die Schaffung eines weiten Binnenmarktes,
indem auf dem vergrößerten Staatsgebiete die Akzise und die Binnenzölle beseitigt
und so einerseits die innere Konkurrenz als bestes Belebungsmittel der Industrie an
die Stelle der direkten staatlichen Subventionen gesetzt wurde und andererseits der un-
gehemmte Vertrieb der Waren aller Industriezweige über ein dem Auslande gegen-
über geschütztes Gebiet in ausgedehnterem Maße ermöglicht wurde. Hierin lag auch
der Segen der Gründung des Zollvereins im Jahre 1833 und seiner allmählichen Er-
weiterung über ganz Deutschland. Jeder Zuwachs desselben war ein neuer Impuls
für die deutsche Industrie zu erhöhter Tüchtigkeit der Leistungen, wenn auch einzelne
Werke der verschärften inneren Konkurrenz erlagen. Dem Auslande gegenüber setzte
der Zollverein die preußischen Traditionen eines mäßigen Schutzes fort. Unter diesen
Verhältnissen erfreute sich zunächst die Eisenindustrie einer ruhigen und stetigen Ent-
wicklung. Der Eisenverbrauch dehnte sich bei allmählicher Steigerung des allgemeine»
        <pb n="547" />
        ﻿11. Zur Geschichte der Eisenzölle.

517

Wohlstandes und schrittweisem Heranwachsen der Großindustrie nur langsam aus, bis
im Anfange der vierziger Jahre der lebhaft in Angriff genommene neue Eifenbahn-
bau Plötzlich große Massen von Eisen erforderte und sich nunmehr, zugleich veranlaßt
durch eine momentane Absatzkrisis in England, ein gewaltiges überwiegen der dor-
tigen Eisenproduktion herausstellte. Diese beruhte seit dem Anfange des Jahrhunderts
auf der ausschließlichen Verwendung der Steinkohle, während die deutsche Schmiede-
eisen- und in noch höherem Maße die Roheisenindustrie ganz überwiegend bei der
viel kostspieligeren Holzkohle arbeitete. Großbritannien hatte also einen großen tech-
nischen Vorsprung voraus; die sehr bedeutende Steigerung des Eisenbedarfs in
Deutschland zu Anfang der vierziger Jahre kam allein der britischen Eisenindustrie zu
statten, die Eiseneinfuhr stieg in wenigen Jahren von 12 und 13 auf 52 und 55 %
des Gesamtbedarfs, die deutsche Eisenproduktion mußte fürchten, völlig unterdrückt zu
werden. Man sah sich daher nach einigem Zögern im Jahre 1844 genötigt, auf das
bisher zollfreie Roheisen einen Zoll zu legen, der zwar für die Arbeit bei Holzkohle
keinen ausreichenden Schutz gewährte, aber die Einführung des Koks- bezw. Stein-
kohlenbetriebes wirksam zu befördern geeignet war. Der bisherige Zoll auf Stab-
eisen wurde entsprechend erhöht. Die Erfolge dieser Maßregeln waren ungemein
günstige. Die Einführung des Koks- und Steinkohlenbetriebes, welche seinerzeit in
England ungefähr ein halbes Jahrhundert in Anspruch genommen hatte, vollzog sich
in Deutschland in der Hälfte dieser Zeit. Besonders nach der Aufhebung des die Wir-
kung der neuen Eifenzölle wesentlich beeinträchtigenden Handelsvertrages mit Belgien
begann in der deutschen Eisenproduktion der allerlebhafteste Aufschwung und die
rührigste Arbeit. Steinkohlengruben wurden aufgebrochen, mit den Erzgruben durch
Schienenwege verbunden, die Werke selbst aus den Wald- in die Steinkohlendistrikte
verlegt, die technischen Einrichtungen derselben in vollkommenster Weise umgestaltet.
Der anscheinend kaum zu überwindende Vorsprung Großbritanniens konnte zu An-
fang der sechziger Jahre als eingeholt gelten. Die Einfuhr ließ ganz bedeutend nach;
nur die Gießereien blieben mit ihrem verhältnismäßig geringen Bedarf an Gießerei-
roheisen auf Schottland und England angewiesen.

Es war daher durchaus angebracht, daß man nunmehr den Zollschutz allmählich
herabsetzte und gleichzeitig dem Export, welcher bisher nur für die Eifenwarenindustrie
von größerer Bedeutung gewesen war, durch Abschluß von Handelsverträgen erhöhte
Sorgfalt zuwandte.

Reben der Konkurrenz der Werke innerhalb der wesentlich gelockerten Zoll-
schranken wurde jetzt die gesteigerte Mitbewerbung aller Industriestaaten auf dem
Weltmärkte zum mächtigsten Antriebe jeder Gewerbtätigkeit, befördert vor allein
durch die großartige Ausbildung der modernen Verkehrsmittel.

Gleichzeitig vollzog sich jener für die gesamte Technik hochwichtige Vorgang,
welchen man nicht mit Unrecht den Anbruch des Zeitalters des Stahls genannt hat.
Die hierdurch bedingten Umwandlungen der Eisenindustrie wurden in Deutschland mit
großer Raschheit durchgeführt. Aber auch die übrigen Zweige blieben nicht zurück,
vielmehr betätigte sich allseitig der lebhafteste- Fortschritt, so daß die deutsche Eisen-
industrie — abgesehen von einzelnen Branchen — jeder Konkurrenz die Spitze zu
bieten vermochte. Die Einfuhr hielt sich trotz der liberalen Zollreformen in engen
Grenzen, während die Ausfuhr sich ungemein ausdehnte und die deutsche Eisen-
industrie immer fester in das große Getriebe des Welthandels eingriff. Rur ein
wesentlicher Mangel derselben stellte sich heraus: ihre Erze eigneten sich nicht zu der in
lebhafter Ausdehnung begriffenen Flußeisen- und Stahlbereitung. Es mußten große
Mengen ausländischer Erze bezogen werden, aber auch die Einfuhr von englischem
Bessemer-Roheifen nahm bedenklich zu, während andererseits der Verbrauch von
Puddelroheisen eingeschränkt wurde und die Gießereien nach wie vor sich hauptsächlich
        <pb n="548" />
        ﻿518 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. IV. Deutsche Handelspolitik.

mit fremdem Material versorgten. Die Lage der Hochöfen, denen man im Jahre 1873
den Zollschutz genommen hatte, wurde daher eine recht bedrängte. Dazu kam der
Ausbruch der Krisis, unter welcher die deutsche Eisenindustrie umsomehr zu leiden
hatte, als sie sich weit über den Bedarf des Inlandes hinaus ausgedehnt hatte. Und
mitten in dieser Notlage beging man den Fehler, den letzten Schutz gegen die Mit-
bewerbung des Auslandes fallen zu kaffen. Trotzdem gelang es nun zwar der aus-
ländischen Industrie nicht, ihre Einfuhr nach Deutschland dauernd zu steigern, noch
auch kam es zu einer Einschränkung der inländischen Gesamtproduktion, aber es
kostete doch einen schweren Kampf, die fremde Konkurrenz zu bestehen, das Verlangen
nach Schutzzöllen wurde immer dringender, und so erfolgte denn im Jahre 1879 ihre
Wiedereinführung. Sie konnte in erster Linie für die Hochofenindustrie nach der da-
maligen Sachlage für erforderlich gehalten werden, und es erscheint auch künftighin
für gewisse Fabrikate ein mäßiger Zollschutz als wünschenswert.

Aber abgesehen hiervon, hat die Erfindung, welche mit einer gewissen historischen
Notwendigkeit um diese Zeit gemacht werden mußte, die der Entphosphorung des
Roheisens, die letzte wesentliche Ursache der Unselbständigkeit des deutschen Eisen-
gewerbes beseitigt; es steht jetzt jedem Konkurrenten in der Hauptsache ebenbürtig
gegenüber, die Zeit seines Mannesalters scheint gekommen zu sein.

Aus der Beobachtung heraus, daß die Staaten des Festlandes überhaupt un-
gefähr den gleichen Grad industrieller Entwicklung erreicht haben, ist wohl wesentlich
die neuerdings mehrfach angeregte Idee eines Zollvereins der Kontinentalstaaten
gegenüber dem in einzelnen Industrien noch besonders mächtigen Großbritannien und
den rasch emporstrebenden Vereinigten Staaten von Amerika hervorgegangen. Sicher
würde jedes einzelne Land von der Verwirklichung dieses Gedankens die gleichen Vor-
teile für feine Entwicklung ziehen wie dereinst die deutschen Staaten von ihrer Zoll-
vereinigung, seiner Ausführung jedoch stehen nur schwer zu überwindende Hindernisse
wohl dauernd entgegen.

Daß hingegen eine größere handelspolitische Annäherung der Völker Europas
sicher eintreten muß, dafür bürgt das Gesetz ihrer materiellen und geistigen Entwick-
lung, wie es der bisherige Lauf der Geschichte erkennen läßt, und die Tatsache, daß
jede Wahrheit in der Wissenschaft wie im öffentlichen Leben sich noch zu allen Zeiten
Bahn gebrochen hat.
        <pb n="549" />
        ﻿Fünfter Teil.

Verkehr.

I. Zur Geschichte ües Verkehrs.

1.	Das Verkehrswesen bei den Naturvölkern.

Von Karl Bücher.

Bücher, Die Wirtschaft der Naturvölker. In: Die Entstehung der Volkswirtschaft.
Vorträge und Versuche. 8. Ausl. Tübingen, H. Laupp, 1911- S. 75—78-

Bei den Naturvölkern gibt es Verkehrswege auf dem festen Lande nur dann,
wenn sie der Fuß des Menschen oder der wilden Tiere getreten hat; die einzigen
künstlichen Anlagen, um den Landoerkehr zu erleichtern, sind primitive Brücken, oft
nur aus einem einzigen Baumstamm bestehend, oder Fähren bei Flußübergängen,
für deren Benutzung der Reisende an den Dorfherrn eine Abgabe zu zahlen hat, die
in der Regel zu schweren Erpressungen Anlaß gibt. Dagegen werden die natürlichen
Wasserwege überall fleißig benutzt, und es gibt kaum ein Naturvolk in Meeres-
oder Flußlage, das nicht auf den Gebrauch irgendeines eigentümlichen Fahrzeuges ge-
führt worden wäre. Die Aufzählung und Beschreibung dieser Vehikel könnte ein
ganzes Buch füllen; von dem Einbaum und Rindenkahn der Indianer bis zu den
kunstvoll geschnitzten Ruder- und Segelboten der Südseeinsulaner sind alle Typen
vertreten: im ganzen aber ist die Technik des Schiffsbaues und der Schiffahrt bei
diesen Völkern doch unentwickelt geblieben; keines ihrer Fahrzeuge verdient im eigent-
lichen Sinne den Namen eines Schiffes, und so sind sie denn auch zunächst viel mehr
als Produktionsinstrumente denn als Verkehrsmittel anzusehen. Sie dienen dein
Fischfang, der Piraterie, dem Krieg; erst später erlangen sie einige Bedeutung für
den Personenverkehr, während es zu einem Güterverkehr von einigem
Belang nirgends gekommen ist.

Merkwürdigerweise ist derjenige Zweig des Verkehrswesens bei den Natur-
völkern am reichsten entwickelt, der uns leicht nur als Ergebnis höchster Kultur
möglich erscheint: der N a ch r i ch t e n v e r k e h r. Ja, er bildet die einzige Ver-
kehrsart, für welche die Naturvölker dauernde Organisationen geschaffen haben.
Ich meine das Botenwesen und die Fernsprecheinrichtungen. Beide sind wesentlich
als Mittel primitiver Regierungskunst und Kriegsführung aufzufassen.

Die Entsendung von Boten und Gesandtschaften an Nachbarstämme
im Krieg und Frieden führt bereits auf sehr niederer Entwicklungsstufe zur Aus-
        <pb n="550" />
        ﻿520

Fünfter Teil. Verkehr. I. Zur Geschichte des Verkehrs.

bildung eines ganzen Systems symbolischer Zeichen und Verständigungsmittel. So
finden wir schon bei den rohen Stämmen im Innern Australiens verschiedene Arten
der Körperbemalung, des Kopfschmuckes und andere konventionelle Zeichen, um
einem Nachbarstamme den Eintritt eines Todesfalles, die Abhaltung eines Festes
oder eine drohende Gefahr anzuzeigen, die Stammgenossen zu irgendeinem Zwecke
zusammenzurufen und dergl. Bei den Eingeborenen Südamerikas verrichten künstlich
verknotete Stricke oder Lederriemen (Ouippus), bei den Nordamerikanern der be-
kannte Wampum dieselben Dienste; in Afrika sind Botenstäbe mit oder ohne ein-
geschnittene Zeichen gebräuchlich, und ähnliches findet sich bei den Malaien und
Polynesiern. Im Notfälle haben die Boten ihren Auftrag auswendig zu lernen
und mündlich zu übermitteln. In den Negerreichen, wo die Regierungsgewalt des
Herrschers nur so weit reicht, als er persönlich oder durch seine Sippengenossen
einzugreifen imstande ist, haben die Häuptlingsboten eine sehr wichtige Stellung:
durch sie ist das Oberhaupt gleichsam überall gegenwärtig, und neue Ereignisse
gelangen mit überraschender Schnelligkeit zu seiner Kenntnis. Aber auch für die
Verständigung der Stammgenossen untereinander, z. B. auf der Jagd, im Kriege,
besteht eine oft sehr kunstreich ausgedachte Verkehrssymbolik, die dem Uneingeweihten
in der Regel verborgen bleibt.

Nicht minder merkwürdig sind die Fernsprecheinrichtungen, welche
auf dem kunstvollen Gebrauche der T r o m m e l, des verbreitetsten Musikinstrumentes
der Naturvölker, beruhen. Bald handelt es sich dabei um ein ausgebildetes Signal-
system, wie bei den Indianern und Melanesiern, bald um eine richtige Wortsprache
durch welche aus weite Entfernungen hin ausführliche Unterredungen geführt werden
können, wie vielfach in Afrika. In der Regel find nur die Häuptlinge und ihre An-
verwandten dieser Trommelsprache kundig, und der Besitz des dazu verwandten
Instrumentes bildet ein Zeichen ihrer Würde, wie Krone und Szepter in den zivili-
sierten Ländern. In geringerer Verbreitung werden auch Feuerzeichen zur
Sammlung des Stammes oder zur Mitteilung von Nachrichten verwendet.

2.	Das Verkehrswesen bei den Römern.

Von Karl Rodbertus.

Rodbertus, Kommunikationsmittel im klassischen Altertum. In: Briefe und sozial-
politische Aufsätze. Herausgegeben von Meyer. 2. Bd. Berlin, Adolf Klein, [1882]. S. 507
und S. 508 ff.

In keiner Beziehung haben die Römer ihren Beruf zur Administration der von
ihnen unterworfenen alten Welt so glänzend bewährt als durch Herstellung der
Kommunikation der verschiedenen Länder miteinander und mit dem Zentralpunkte
des Weltreiches selbst. Der gewaltige Umfang und die zweckmäßige Verteilung
der einem Netze gleich die ganze ungeheure Ländermasse überziehenden Strahen-
anlagen, die unverwüstliche Solidität der Chaussierung, die Kunst und die Massen-
haftigkeit der damit verbundenen Arbeiten, wie Viadukte, Brücken, Abzugsgräben
und andere Wasserbauten, alles ist gleich sehr geeignet, das Staunen der Nachwelt
zu erregen. Umsomehr, als in vielen Ländern die jetzigen Kommunikationsmittel
weit hinter den altrömischen zurückstehen und die noch benutzten Reste der Römer-
straßen gegenüber der Verkommenheit und Dürftigkeit des gegenwärtigen Wege-
baues in doppelter Herrlichkeit erscheinen; oft reitet jetzt (wie z. B. in Süditalien, im
Neapolitanischen) der einsame Wanderer auf Saumpfaden durch unwegsame und
        <pb n="551" />
        ﻿2.	Das Verkehrswesen bei den Römern.	321

unsichere Wildnisse, wo im Altertum lange Karawanen auf prachtvollen Kunststraßen
hinzogen.

Die völlige Zentralisation der Verwaltung und Regierung in Rom, die mit
der Begründung der Monarchie eintrat, machte ein umfassendes, über das ganze
ungeheure Ländergebiet ausgedehntes Strahenfystem zum unabweislichen Bedürfnis,
in administrativer, militärischer, merkantiler und politischer Hinsicht. Die Haupt-
linien dieses Systems sind für die ganze Monarchie von Augustus gezogen worden,
der hier eine Lebensfrage für das unter seiner Herrschaft vereinigte Weltreich
erkannte und dem Gegenstände eine seiner Wichtigkeit ganz angemessene
Aufmerksamkeit widmete; er selbst übernahm die Aufsicht über den Straßen-
bau in der nächsten Umgebung Roms. Auf dem Forum errichtete er die
sog. goldene Meilensäule (miliarium aureum), vermutlich so genannt, weil
hier auf vergoldeten Bronzetafeln die Zielpunkte der in den Hauptrichtungen
auslaufenden Heerwege nebst den Entfernungen angegeben waren; noch jetzt sieht
man in der Nähe des Severusbogens den Unterbau des Monumentes, eine drei-
fach abgestumpfte Basis mit Ziegelbekleidung. Die späteren Kaiser setzten das von
Augustus angefangene Werk fort und führten es zur Vollendung; um die Mitte des

3.	Jahrhunderts n, Chr. ungefähr, darf man annehmen, umfaßten die Straßenzüge
schon das ganze römische Reich von der schottischen Grenze bis an die Nordküsten
Afrikas und wieder vom Atlantischen Meer bis zum Euphrat. Um das Jahr 333
n. Chr. ist eine Wegekarte mit Angabe der Stationen und Entfernungen für Pilger
nach dem Heiligen Lande abgefaßt, ein zusammenhängender, mit Meilensteinen
versehener Bau leitete damals die Reisenden von Bordeaux nach Jerusalem und
von hier nach der Südgrenze Ägyptens oder zum westlichen Ufer Afrikas. Die Kosten
der Wegebauten in den Provinzen wurden aus den Einnahmen bestritten, die
Ausführung ungemein durch Verwendung der Garnisonen zu diesen Arbeiten
erleichtert. Die Arbeitskräfte der Legionen wurden überhaupt in ruhigen Zeiten
in ausgedehntester Weise zu gemeinnützigen Zwecken verwendet, und gar manche
imposante Werke der Kaiserzeit, als Kanäle, Brücken, Häfen rc., sind durch sie aus-
geführt oder im Stande gehalten worden. Übrigens arbeiteten auch Verbrecher
an den Reichschausseen.

Interessant im hohen Grade ist es, was die Römer in bezug auf Griechenland
in dieser Hinsicht taten. AIs der Kaiser Nero den Korinthischen Isthmus zum ersten
Male erblickte, erwachte in ihm der Wunsch, durch Ausführung eines gewaltigen
Bauwerkes, durch einen großen Sieg über die Gewalten der Natur seine kaiserliche
„Allmacht" recht deutlich ans Licht zu stellen. Er gedachte nämlich, die felsige Land-
enge zwischen dem Korinthischen und Saronischen Meerbusen durchstechen zu lassen,
um durch ein solches Werk ähnliche Großtaten der Vorzeit in den Schatten zu
stellen und wahrscheinlich auch den Ruhm seiner Vorgänger auf dem römischen
Throne, die sich mit demselben Plane getragen hatten, durch dessen wirkliche Durch-
führung zu überbieten. Sofort wurden alle nötigen Vorbereitungen zu dem Kanal-
bau getroffen; von allen Seiten wurden Arbeiter herbeigeführt, die Strafgefangenen
von den griechischen Inseln nach dem Isthmus gebracht, auch die Prätorianer
zur Teilnahme an den Arbeiten bestimmt, die Arbeiten selbst — anscheinend gegen
Ende des Jahres 67 — feierlich eröffnet. Allein die demnächst mit furchtbarer Gewalt
ausbrechenden Thronkämpfe im römischen Reiche vereitelten jeden Gedanken an die
Fortsetzung der Kanalbauten; der angefangene Graben blieb liegen, — ein treues
Symbol der Cäsarenwirtschaft jener Periode, wo gerade an den besseren und
wohltätigen Schöpfungen und Plänen der Regenten der Charakter des Zufälligen
und der Gewähr auf Dauer Entbehrenden fortwährend wie ein Fluch haftete.
        <pb n="552" />
        ﻿522

Fünfter Teil. Verkehr. I. Zur Geschichte des Verkehrs.

Einem anderen römischen Kaiser war es vorbehalten, für die Griechen etwas
Großartiges zu schaffen. Es war dies Hadrian. Dieser war darin ein echter Römer,
daß er die hohe Bedeutung guter Verbindungsmittel, wohlerhaltener Heerstraßen
für den Wohlstand der Provinzen ganz besonders zu würdigen wußte. Und so
nahm er denn sogleich Veranlassung, den Griechen von Achaia, die wohl schon
lange weder Sinn noch Mittel für großartige interkantonale Anlagen dieser Art
hatten, gerade aus einem für den Binnenverkehr überaus wichtigen Punkte der
Provinz eine Straße zu schaffen, die den Griechen ein Musterbild römischer Energie
in Überwältigung der Naturhindernisse bieten konnte. Die Wege aus dem Peloponnes
nach den mittleren Kantonen Griechenlands waren zu keiner Zeit in besonders gutem
Zustande gewesen; vor allem aber hatte der uralte politische Hader unter den Hellenen
es niemals dazu kommen lassen, daß der kürzeste Weg über die isthmischen Land-
schaften, der Weg von Korinth nach Megara, dieselbe Straße, die die lebhafteste
Verkehrslinie zwischen dem griechischen Norden und dem Peloponnes abgab, aus
einem höchst beschwerlichen, ja unter Umständen gefährlichen Bergpfade zu einer
Straße umgestaltet wurde, wie sie eines alten Kulturlandes würdig gewesen wäre.
Vor allem gefährlich war (wie heute wieder in erhöhtem Maße) namentlich eine
Strecke, der verrufene Weg am Strande des Saronischen Meerbusens, die Skironische
Klippenstraße, die, — eine Stunde von Megara anhebend — heutzutage mit dem
bezeichnenden Namen Kaki-Skala belegt, über die Klippen der schmalen Küsten-
terrasse hinführt.

An diesem Wege erprobte Hadrian seine Kraft, und dank den Mitteln, die er
in Bewegung setzen konnte, stellte er auf diesem Wege durch umfassende Fels-
arbeiten und kolossale Unterbauten eine sichere, breite und bequeme Kunststraße
her, auf welcher auch Lastwagen bequem nebeneinander fahren und einander aus-
weichen konnten. Die Länge dieses Küstenpasses wurde im Altertum beiläufig
auf 6000 Schritte berechnet. Überreste von den riesigen Substruktionen Hadrians
hangen noch heute an den Felsenwänden, sonst aber ist der Weg heutzutage durch
Verwitterung und durch wiederholte Zerstörung während der neueren Kriege in
solchem Zustande, daß man die Möglichkeit jenes Straßenbaues an dieser Stelle
kaum mehr begreifen kann.

3.	Deutsches Verkehrswesen im Mittelalter.

Von Wilhelm Götz.

G ö tz, Die Verkehrswege im Dienste des Welthandels. Stuttgart, Ferdinand Enke, 1888.
S. 847—554.

Festbodenstraßen. Die Zahl der Verbindungswege zwischen den ein-
zelnen Landschaften und Hauptorten der deutschen Territorien und ihrer Nachbar-
länder war sehr groß. Wenn diese Linien Straßen gewesen wären, d. h. baulich
wvhlgehaltene Wegkörper, dann würde namentlich Mittel- und Westdeutschland von
einem Netz, wie es heute Württemberg aufweist, überspannen gewesen sein. Allein
die damaligen Verkehrswege waren in der Regel, d. h. fast ihrer gesamten Strecke
nach nur festgefahrene und -getretene Gleise mit den notwendigsten Brücken über
furtlose Gewässer. Nur spärlich half Einwurf von Steinen über größere Vertiefungen
und die Querlagerung sog. Klüpfelhölzer, d. h. dünnerer Stammabschnitte, über
morastige Stellen hinweg. Man zog also, soweit nicht etwa wohlbewachte Kornsaat
seitlich hinderte, wie heute in den Pußten oder in Bulgariens Grasflächen, ein Gleis
neben das andere, je nach dem Einfluß der Witterung auf die Gleise, welche der
betreffende Wagen vorfand.
        <pb n="553" />
        ﻿3. Deutsches Verkehrswesen im Mittelalter.

323

Allerdings gab es in allen germanischen Ländern Gesetze über Breite, Be-
nützungsfreiheit und Unterhaltungspflicht der Haupt- und Nebenstraßen. Allein
dieselben sind sozusagen mehr defensiver Natur und wurden namentlich in Deutschland
infolge der unablässigen Kompetenzkonflikte des gesamten Lehenswesens nur zeit-
und strichweise zur Durchführung gebracht, wenigstens was die „Königs-" oder
Heer- und Landstraßen anbelangt. War es ja auch bei dem geringen Verständnis der
Zeit für die volkswirtschaftliche Tragweite gutgehaltener Fahrwege vermeintlich gar
nicht im Interesse der betreffenden Landesobrigkeit gelegen, durchziehende Wägen
und Güterführer (mit Packpferden) möglichst rasch vorwärts kommen zu lassen.
Denn vor allem war das Geleite für persönliche und Eigentumssicherheit auf dem
Wegabschnitt des Territoriums einträglicher, wenn es längere Zeit in Anspruch nahm,
und es galt dies auch für das sog. „tote Geleite", d. h. die Quittung über Bezahlung
fraglicher Leistung, welche als Geleitsbries diente. Sodann der Vorspannbedarf,
die größeren Auslagen für Schmieden (die ja häufig besondere Abgaben eintrugen),
die häufigere Zehrung, ja auch das berüchtigte Grundruhrrecht*): dies und der-
gleichen ließ es den Territorialherren nicht sehr dringlich erscheinen, im Interesse
der eigenen Untertanen die Königs- oder gar andere Straßen, welche von Fremden
öfters benützt wurden, sorgfältig instand zu halten. Die Heer-, Königs- oder
Landstraße freilich stellte noch dazu wenig beträchtliche Anforderungen. Denn die
Breite sollte in einzelnen Gebieten nur 16 Fuß, in anderen freilich 32 sein; letzteres
gilt wenigstens von einzelnen Heerstraßen. Da aber sowohl nach dem Schwaben-
spiegel, wie nach einem altnordischen Gesetze (Gulathing) die Breite mit dem
großen Reiterspieß bemessen wird und man darnach 16 Fuß als Minimum annimmt,
so war wohl diese Summe von etwa 5,5 m die vorwiegende. Daß außerdem
kaum hie und da eine offenbar überwiegende Benützung einiger Straßen neben
anderen bemerkbar wird, macht jene an die Route» Imperiales Napoleons I.
erinnernde doppelte Breite der „Heerstraße" als Ausnahme wahrscheinlich. Schwer-
lich könnte man für eine größere Breite das auch in Deutschland vorkommende
Strafgesetz gegen Abpflügen der Königsstraße (Weistum von Korbach) beiziehen, noch
weniger die jedenfalls sehr mäßige Breite der Gemeindewege, welche gesetzlich,
auch im Statutarrechte, von der Königsstraße unterschieden werden.

Wenn aber wegen des verschlechterten Straßenzustandes die Fuhrleute im
Einverständnis mit den betreffenden Gemeinden häufig bemüht waren, hergebrachte
Wege mit neuen, jedenfalls besseren oder kürzeren zu vertauschen, so ward dem
mit zahlreichen Reichsmandaten und fürstlichen Befehlen durch den „Straßenzwang"
Einhalt getan. Die Wägen mußten sich nämlich bequemen, nur eine ihnen be-
stimmte Straße als Weg zu ihrem Ziele zu benützen, mochte es ihnen noch so
opfervoll sein; außerdem hätten sie noch kostspieligere große Umwege um das
betreffende Land machen müssen. So ward sowohl die Vermehrung als durch
die Verhinderung der Konkurrenz auch die Verbesserung der Fahrwege hintan-
gehalten. Allerdings ging man auf der anderen Seite bereits Ende des 12. Jahr-
hunderts so weit, besondere Wege mit schikanösen Zöllen zu belasten und den Fuhr-
leuten die Benützung der alten Hauptstraßen zu wehren, da oder wenn auf diesen
der Territorialherr keinen erwünschten Zoll zu bestimmen sich erlauben konnte.
Reichstagsbeschlüsse (von 1231 und 1235) halfen einige Zeit hiegegen. Wenn sich
nach diesen wenigen Gesichtspunkten die Pflege und das Aussehen der damaligen

*) Es bestand darin, daß der Grundherr alle Güter, welche bei Achsenbruch oder Um-
fallen von Wägen oder Tieren den Boden berührten, als sein Eigentum wegnehmen konnte.
Von dem „Strandrecht" war diese Rechtsauffassung auf die Binnenschiffahrt und von dieser
auf den Festbodenverkehr übergegangen.
        <pb n="554" />
        ﻿524	Fünfter Teil. Berkehr. I. Zur Geschichte des Verkehrs.

Straßen genugsam erkennen läßt, so ist einleuchtend, daß bei dem vielfachen Hin-
zutreten von Gewalttat und Räuberei nach Kräften die Wasserwege benützt wurden,
auch wenn sie die Fahrlinie bedeutend verlängerten, wie man auch in der Tiefebene
mehrfach zu Kanalbauten schritt.

Alles dies aber hat zur Folge, daß man für den Warentransport wenig haus-
hälterisch mit der Zeit umging. Doch vor einer zifsermäßigen Aufstellung darüber
seien die meistbenützten, wenigstens von Reisenden und in den Verhandlungen am
öftesten genannten Linien angedeutet.

Verlauf der Hauptwege. Von Norden nach Süden lassen sich haupt-
sächlich 4—5 Routen unterscheiden. Im Westen gingen längs des Rheines beiderseits
Hauptwege, was bei der damals verhältnismäßig noch größeren Bedeutung der
Wasserstraße an sich notwendig war. Von Utrecht und Deventer aus ging es
nach Köln, dann nach Mainz; östlich hierauf über Höchst zur Bergstraße, welche
schon 1002 mit ihrem Namen erwähnt wird; dann beim späteren Heidelberg über
den Fluß und entweder nach Breisach und Basel oder bei Breiten und Mühlacker
südöstlich über Vaihingen, Kannsiadt, Eßlingen, Göppingen nach Ulm, Kempten,
Reutte, Lermoos, Fernpaß, Imst, Landeck, Reschenpaß, Meran und über Eppan
und Kältern oder etwa über Bozen nach Trient. Die westliche Parallele war
meist doppelt; doch gaben die Plätze Worms, Speier, Straßburg der Uferlinie
eine vorwiegende Frequenz.

Der zweite durchgehende Hauptweg verlief durch das Wesergebiet, aber weit
weniger gradlinig. Man kam von Minden nach Herford, Detmold, über die Hoch-
straße auf dem Eggegebirg zur Diemel, und es ging dann entweder südöstlich
über Fritzlar nach Melsungen an die Fulda und hier über Hersfeld, Fulda,
Schlüchtern nach Wllrzburg; oder man hielt sich direkter südlich und kam über die
obere Edder nach Marburg, Gießen, Butzbach, Friedberg, Frankfurt (auch Butzbach,
Idstein, Mainz). Der Weg von Würzburg ging über Ochsenfurt, Rotenburg,
Dinkelsbühl, Nördlingen, um dann einerseits über Neresheim bei Lauingen oder
Dillingen die Donau zu passieren, andererseits bei Donauwörth sich mit der Nürn-
berger Heerstraße zu vereinigen. Von Augsburg ging es bis 1330 über Weilheim
nach Mittenwald, von da an aber über Oberammergau, eine Hauptstation für
Fuhrwerke.

Diese Nürnberger Linie hatte ihren nördlichsten Ausgangspunkt zu Karls
des Großen Zeit in der Nähe des entstehenden Hamburg gewonnen, nämlich
bei Bardewiek, nordöstlich von Lüneburg. Hieher war schon lange vor der deutschen
Anlage Lübecks von letzterem aus der Warenzug über Mölln herangekommen.
Dann bezeichnet Braunschweig und Goslar die wichtigsten Etappen. Doch wurde
entweder von Braunschweig aus über Halberstadt, Aschersleben, Sangerhausen der
Harz umgangen, so daß man hier bei Sachsenburg die Unstrutenge in der Richtung
auf Erfurt passierte, oder man kam von Goslar über Osterode, Duderstadt, Mühl-
hausen heran. Von Erfurt führte die Straße nach Suhl und dann entweder über
Mellrichstadt nach dem Main oder über Bamberg, Forchheim nach Nürnberg;
dann entweder nach Weißenburg a. S., Donauwörth oder über Velburg, Burg-
lengenfeld nach Regensburg.

Eine Hauptstraße rechts der Elbe bekam ein wichtiges südlicheres Ziel zuerst
an Leipzig, das teils von Schwerin und Magdeburg her über Dessau (oder Halle)
erstrebt wurde, teils von Stettin und Greifswald über Berlin, (Treuen-)Brietzen,
Wittenberg. Südlich spaltete sich erst bei Hos der Weg, indem man teils süd-
westlich über Kreußen nach Nürnberg, teils südöstlich über Eger-Waldsassen nach
Regensburg fuhr. — Weiter sodann ward die Route Stettin—Frankfurt, Kottbus—
Bautzen wichtig. Von letzterem ging es entweder über Pirna nach dem Berggietz-
        <pb n="555" />
        ﻿3. Deutsches Verkehrswesen im Mittelalter.

525

Hübel—Nollendorfer Passe und nach Teplitz und Prag oder über Zittau und
Reichenberg nach dem Inneren Böhmens.

Die Wege über Breslau und die obere Oder südlich lassen sich zur Zeit
nur ganz allgemein bestimmen, insofern der Durchweg durch den Glatzer Gebirgs-
kessel und der von Leobschütz über Iägerndors—Troppau genannt werden.

Ostwestlich nun oder mehr diagonal können wir im ganzen auf drei bedeu-
tendere Routen uns beschränken, indem wir die uralte Linie Salzburg—Ulm—
Kannstadt—Mühlacker oder Pforzheim—Straßburg—Nancy als hergebracht voraus-
setzen. Dann beachten wir zunächst die Donau-Mainzer Straße von der Enns-
oder der Jnnmündung über Regensburg nach Nürnberg, Windsheim, Uffenheim,
Ochsenfurt, Würzburg. Als Teilparallele diente die Linie Prag—Pilsen—Taus—
Cham—Amberg—Sulzbach—Hersbrück—Nürnberg. Außerdem war, wie nochmals
hervorzuheben, eine große Anzahl von Fahrwegen verschiedener Art vorhanden,
welche zum Teil zeitweise eine größere Bedeutung erlangten als die hier mit ihren
geographisch belangreicheren Stationen genannten. Zudem ist noch die gleichfalls
schon angedeutete Ausdehnung der Binnenschiffahrt des Mittelalters zu erwähnen.
Sodann kommt die große Mainz-Leipziger Route nach Schlesien in Betracht. Ihren
Verlauf bezeichnen wir mit Höchst, Frankfurt, Schlüchtern, Fulda, Vacha a. d.
Werra, Salzungen, Eisenach, Gotha, Erfurt, Eckartsberga, Naumburg, Leipzig,
Oschatz, Boriz (oberhalb Riesas), Großenhain, Kamenz, Bautzen, Görlitz. Endlich
hatte noch die Verbindung Kölns mit dem Gebiet der Mittelelbe vielfache Wichtigkeit.
Sie vollzog sich am kräftigsten über Altena, Iserlohn, Soest, Lippstadt, Paderborn,
Höxter, Einbeck, Gandersheim, Wolfenbüttel.

Wasserwege. Im Tiefland kam man allmählich dem Transportbedürf-
nisse auch durch Kanalbau nach. Lüneburg verband im 14. Jahrhundert durch eine
solche Wasserstraße die Ilmenau nordöstlich mit der Elbe. Spätestens um die gleiche
Zeit wurde auch die bei Lauenburg mündende Delvenau vertieft und durch einen
Kanal mit dem Travenebenfluß Steckenitz verbunden. (Z. B. führten 1398 direkt
von Lüneburg 30 Schiffe Salz und Kalk nach Lübeck.) Auch die Verbindung zwischen
der Elbe und dem Schweriner See und von diesem bis Wismar wurde damals
hergestellt, allerdings aber schon gegen Ende des 16. Jahrhunderts dem Verfalle
überlassen. Auf den Flüssen aber begann meist weit oben die Schiffahrt. Z. B.
berichtet Einhard, daß Karl der Große von Ansbach (St. Gumbert) zu
Schiff nach Würzburg (St. Kilian) gefahren fei: gewiß also nicht vielleicht in einem
Fischernachen; denn es geschah offenbar mit dem nötigen Gefolge die Fränkische
Rezat hinab und weiter. Auch sein Projekt, die heute so wichtige Schwäbische
Rezat als Fortsetzung seines Altmühl-Rednitzkanals zu behandeln, zeugt von einem
weit größeren Wasserreichtum der Flüsse jener Zeiten. Gewässer wie die Sieg
und die Fulda waren in dem größeren Teil ihres Laufes befahren. Auch in Berg-
fahrt ward bei der Billigkeit der Zugkräfte so manche Stromstrecke benützt, die
heute, abgesehen von der Fahrtiefe, auch für Dampfer nicht in Betracht kommen
kann: beladene Fahrzeuge drängte man z. B. den Inn bis Innsbruck hinauf,
obwohl 20 Ochsen als Anspann nötig waren.

Allein man kann auch mit einer ausgedehnteren Exemplifikation in dieser
Beziehung doch in der ganzen damaligen Schiffahrt, einzelne längere Strecken der
Elbe, kürzere Abschnitte der Oder, der Donau und Weichsel und der größten
Nebenflüsse dieser Hauptströme ausgenommen, kein Mittel für zeitliche Entfernungs-
kürzung erkennen, sobald man Distanzen von mindestens 15—20 Meilen in Rechnung
bringt. Denn man wird immer festhalten müssen, daß man aus Nachtfahrt ver-
zichtete, daß besonders wegen Strombettveränderungen oder entwurzelter Bäume
damals der Untiefen weit mehr waren als beute, daß Zollstätten vielfach aufhielten,
        <pb n="556" />
        ﻿526

Fünfter Teil. Verkehr. I. Zur Geschichte des Verkehrs.

daß Jnundationen über versumpfte Uferstrecken bei Hochwasser und nach dessen
Ablauf in ausgedehnter Weise das Treffen oder Festhalten der Fahrrinne er-
schwerten usw. Dies alles freilich tat der quantitativen Benützung wenig Eintrag.

Die Flußschiffe entsprachen selbstverständlich dem sehr verschiedenen Bedürfnisse,
waren aber ihrer Gestalt nach, wenn man nach einzelnen Abblldungen oder nach den
seit so und so viel Jahrhunderten anerkannt noch heute in Gebrauch stehenden Strom-
kähnen des Nordostens Deutschlands schließen darf, ziemlich plump und von roher
Arbeit, also leichter dem Auflaufen ausgesetzt, allerdings auch Erschütterungen mehr
gewachsen.

Zu Lande aber war der vierrädrige, unbedeckte Fuhrwagen immer mehr in
Übung gekommen. Auch die Personenwägen entbehrten aller schützenden Bedeckung.
Der Aufsatz auf den Achsen wechselte je nach dem Herkommen der Landschaft. Doch
war die Verwendung eines länglichen offenen Kastens offenbar sehr verbreitet, wo-
durch das Fahrzeug schwerfälliger wurde und doch öfter zu Fall kam. Den Nach-
teilen des Grundruhrrechtes suchte man durch den Gebrauch kleiner Räder auszu-
weichen, so daß der Wagen allerdings nicht so leicht das Gleichgewicht in den Weg-
löchern verlor, aber auch langsamer zum Ziele kam. Immer blieb auch das Pack-
pferd in fleißiger Verwendung.

4.	Das Verkehrswesen in Deutschland vor siebzig Jahren.

Von Otto Bahr.

Bahr, Eine deutsche Stadt sKasselj vor 60 Jahren. 2. Ausl. Leipzig, F. W. Grunow,
1886. S. 71—76.

Man hat heute kaum noch eine Vorstellung von der Abgeschlossenheit, in welcher
sonst jeder Ort lebte. Dinge, die z. B. in Frankfurt a. M. vorgekommen waren,
erfuhr man in Kassel erst vierundzwanzig Stunden später (so z. B. auch noch im Jahre
1847 den in Frankfurt erfolgten Tod des Kurfürsten). Vergegenwärtigen konnte man
sich diese Zustände wieder einige Male während der Kriegsläufe der Jahre 1866 und
1870, wo man auch nicht wußte, wie es in der Entfernung von wenigen Meilen
aussah. Wer in jener früheren Zeit nach Norddeutschland reiste, konnte an dieser
oder jener Stelle Türme gewahren, auf welchen eine merkwürdige Maschine mit
ihren Armen in der Luft arbeitete. Das war der optische Telegraph, der zwischen
Berlin und Koblenz spielte. Für das große Publikum hatte derselbe aber nur wenig
Interesse. Wer nach 1833 in Göttingen studierte, sah dort hoch am Johannisturme
her einen die ganze Stadt überragenden Draht gespannt. Man sagte, das sei ein
elektrischer Telegraph, mittels dessen die Professoren Gauß und Weber bei ihren
wissenschaftlichen Arbeiten sich Zeichen gäben. Aber niemand ahnte, daß in diesem
Drahte ein weltbeherrschendes Institut verborgen sei.

Das einzige Beförderungsmittel der damaligen Zeit war das Pferd. Diesem
suchte man allerdings das Leben leicht zu machen. Für die Hauptlinien bestanden
schon gut gebaute Landstraßen, die man auch fortwährend zu verbessern bemüht war.
So wurde z. B. zwei Stunden von Kassel auf der Straße nach Frankfurt das Baune-
tal durch einen hohen Erddamm überbrückt. Das hielt man damals für ein so be-
wunderungswürdiges Werk, daß viele von Kassel hinausfuhren, um es zu sehen.
Gleichwohl bewegte sich der Verkehr recht langsam. Die alten Postwagen — welche,
wie Iueu8 a non lucendo, „Diligencen" hießen — waren meist schwerfällig und
unbequem und hielten sich auf den Stationen oft stundenlang auf. Im Jahre 1827
führte einst bei einem Spaziergang mein Vater mich auf den Posthof und zeigte mir
dort einen großen zwölfsitzigen Wagen. „Sieh, das ist der neue Eilwagen", sagte er.
        <pb n="557" />
        ﻿4.	Das Verkehrswesen in Deutschland vor siebzig Jahren.	527

„der fährt in vierundzwanzig Stunden nach Frankfurt." Ein Wunder! derselbe ging
anfangs dreimal die Woche. Zwischen Kassel und Berlin wurde um dieselbe Zeit
eine Eilpost hergestellt, welche zweimal die Woche ging und in zweiundeinhalb Tagen
ihr Ziel erreichte. Es läßt sich schon hieraus entnehmen, daß damals Frankfurt als
Handelsplatz für Kassel eine weit größere Bedeutung hatte als Berlin. In späteren
Jahren gingen zwischen Kassel und Frankfurt sogar täglich zwei (neunsitzige) Wagen,
die nach zwanzig Stunden anlangten. Neben der Fahrpost bestand eine „reitende
Post" für Briefe. Der Postillion führte dieselben in einem Felleisen, das er vor sich
auf dem Pferde liegen hatte. Später wurde diese Post in eine Karriolpost verwandelt,
bei welcher der Postillion, auf einem kleinen offenen einspännigen Kärrnchen sitzend,
das Postfelleisen beförderte. Nur „Stafetten", die übrigens damals nicht selten waren,
wurden noch „geritten". Kam zu einer kritischen Zeit eine solche an eine gewichtige
Person an, so geriet leicht der ganze Ort in Aufregung über die Frage, was das wohl
bedeuten möge. Zwischen nahegelegenen Orten wurde auch noch der Verkehr viel-
fach durch Botenfrauen vermittelt, welche mit einer Kötze auf dem Rücken regelmäßig
hin und her gingen und alle kleineren Sendungen besorgten.

Die Langwierigkeit und Kostspieligkeit des Postverkehrs übte natürlich ihren
Einfluß auch auf das Briefschreiben aus. In kaufmännischen Kreisen wurden wohl
schon damals Briefe reichlich gewechselt. Im allgemeinen aber war der Briefverkehr
äußerst gering. Dafür kann folgendes als Zeugnis dienen. Saß man abends im
häuslichen Kreise um das brennende Talglicht, so bildete sich mitunter an dem Dochte
desselben eine rotglühende Schnuppe, einem roten Siegel vergleichbar. Dann pro-
phezeite man scherzweise demjenigen, welchem dieses Phänomen zugewandt war: „Du
bekommst einen Brief!" Das war damals noch ein Ereignis. Schrieb man selbst
einen Brief, so mußte man ihn an dem Postschalter in die Hände des Beamten liefern.
Erst im Jahre 1848 schuf die träge Taxissche Postverwaltung in den Straßen aus-
gehängte Briefkasten, nachdem Fr. Oetker in seiner „Neuen hessischen Zeitung" sie
aufs ärgste dazu gedrängt hatte. Wollte der Absender den Brief frankieren, so mußte
er das Porto an dem Postschalter bar erlegen. Für die Taxierung des Briefes
fanden sehr verwickelte Berechnungen statt, da dasselbe nach der Meilenzahl in vielen
Abstufungen sich steigerte. Danach belief sich das Porto für die weiteste Entfernung
des preußischen Gebiets auf 19 Sgr. Ähnlich verhielt es sich in den übrigen Post-
gebieten. Auch die Taxe für Pakete wurde nach der Entfernung in weithin sich
steigernden Sätzen berechnet. Bereits im Jahre 1844 wurde jedoch das Briefporto
für die weiteste Entfernung auf 6 Sgr. herabgesetzt. Ein Brief von Kassel nach Berlin
kostete 6, nach Frankfurt a. M. 3 Sgr., wozu noch Sgr. Bestellgeld kam. übrigens
war es gar nicht üblich, Briefe zu frankieren. Ein Strafporto wegen unterbliebener
Frankatur bestand nicht. Und deshalb überließ man gern dem Empfänger die Zah-
lung des Portos, da man dann sicherer zu sein glaubte, daß die Post den Brief
wirklich besorge. Ein Umschwung in diesen Verhältnissen trat erst durch den im Jahre
1850 abgeschlossenen deutsch-österreichischen Postvertrag ein, in welchem das Porto
für das ganze Postvereinsgebiet auf 1, 2 und 3 Sgr. festgesetzt wurde. Zugleich wurde
für die Nichtfrankatur ein Strafporto angeordnet, das Frankieren aber durch Ein-
führung von Postmarken erleichtert. Welchen weitern Aufschwung dann das Brief-
schreiben durch die Herabsetzung des Portos für ganz Deutschland und Österreich auf
1 Sgr., durch die Einführung der Postkarten und endlich durch die Schaffung des
Weltpostvereins genommen, lebt in aller Bewußtsein. Die Postkarte hat unter anderm
auch die Wirkung gehabt, daß in ihr der Kurialstil der Briefe, auf welchen man früher
großen Wert legte, mehr und mehr zurücktritt. Wie sind wir Ältern in der Schule
gequält worden mit allen möglichen Titulaturen von Hochgeboren bis Wohledel-
geboren, die man einem jeden nach Stand und Würde angedeihen zu lassen habe!
Heute kommt man mit weit weniger ab.
        <pb n="558" />
        ﻿528

Fünfter Teil. Verkehr. I. Zur Geschichte des Verkehrs.

Auch das Expedieren eines Briefes war dem Publikum früher noch nicht so
leicht gemacht als jetzt. Hatte man auch in der Schule gelernt, wie aus einem Bogen
Papier ein Briefumschlag zu machen sei, so war dies doch eine mühselige Arbeit.
Nur Anstandsbriefe wurden deshalb mit einem solchen versehen. Im gewöhnlichen
Verkehr zog man vor, die vierte Seite des beschriebenen Bogens frei zu lassen und
den Brief so zusammenzufalten, daß diese vierte Seite als Umschlag diente. Zum
Schließen des Briefes bedurfte man dann Siegellack oder Oblate. Da sah auf der
Londoner Industrieausstellung im Jahre 1851 die erstaunte Welt eine kleine Maschine,
durch eine Handkurbel getrieben, rastlos arbeiten und mit unglaublicher Schnelligkeit
aus vorgerichteten Papierstücken vollendete Briefumschläge herstellen. Seitdem wurde
der Gebrauch des Briefumschlages allgemein, und der gummierte Rand desselben er-
setzte auch Oblate und Siegellack. Nun verfeinerte sich auch das Material für das
Briefschreiben. Einige Zeit hindurch galt es schon für fein, wenn man auf einem
Briefbogen schrieb, auf welchem oben am Rande das Wort Bath eingepreßt war.
Heute schreiben elegante Damen nur noch auf Briefbogen, die ihren schön geschlun-
genen Namenszug führen, und durchduften dieselben mit aromatischen Gerüchen, so
daß der Empfänger sofort in einen süßen Rausch versetzt wird.

Der Warenverkehr wurde früher — abgesehen von dem Transport zu Wasser,
welcher ja im Binnenlande nur eine beschränkte Anwendung findet, — durch Fracht-
wagen vermittelt, deren mehrere in der Regel zusammen reisten. Es waren große,
hochaufgestapelte Wagen, mit weißem Linnen überdeckt, unter welchem die Frachtgüter
in Stroh verpackt lagen, mit vier oder mehr mächtigen Rossen bespannt, die meist ein
Geläute am Halse trugen. Nebenher schritt in blauem Kittel der Fuhrmann und
schwang die gewaltige Peitsche. Häufig war sein Begleiter der Spitz, welcher nachts
im Schiffe unter dem Wagen lag und Wache hielt. Schon früh am Morgen wurde
aufgebrochen. Tagsüber wurden sechs bis acht Wegstunden zurückgelegt. An steilen
Stellen der Landstraße mußte Vorspann genommen werden, der in dem nächsten
Dorfe stets bereitstand. Außerdem gab es auch noch kleine einspännige Frachtwagen
mit zwei Rädern, die in langen Karawanen auf der Straße einherzogen. Aber was
waren all diese Wagen gegen die endlosen Güterzüge, welche heute unsre Eisenbahnen
beleben?

5.	Der Kampf der Verkehrsmittel im Stromgebiete

des Rheins.

Bon Christian Eckert.

Eckert, Rheinschiffahrt im 19. Jahrhundert. Leipzig, Duncker &amp; Humblot, 1900.

S.	291—294 und S. 368—370.

Das Verhältnis der Rheinschiffahrt zu den ihr parallel laufenden Eisenbahnen
war von Anfang an wechselnd und nach Strecken verschieden gestaltet. Bald machte
sich nach dem Ausbau der Bahnen deren starke Konkurrenzfähigkeit geltend, bald
wieder schien es, als ab die Bahnverwaltungen mit den Schiffahrtsgesellschaften die
gleichen Interessen verfolgten und sich in Bewältigung der Verkehrsansprüche nach
festgestelltem Plane teilen könnten. Beispielsweise bemühte sich die Mainz-Düssel-
dorfer Dampfschiffahrtsgesellschast für den Nieder- und Mittelrhein zu Düsseldorf, weit
entfernt, in feindseligen Kampf mit den konkurrierenden Eisenbahnen zu treten, von
vornherein ein freundschaftliches Verhältnis mit deren Leitern anzuknüpfen, um so
„durch wohlkombinierten Anschluß an die Bahnzüge den durch die Konkurrenz er-
zeugten Nachteil nicht allein auszugleichen, sondern zu überbieten". Sie hoffte durch
        <pb n="559" />
        ﻿5.	Der Kampf der Verkehrsmittel im Stromgebiete des Rheins. 529

die feit dem 1. Juli 1844 vollzogene Ausdehnung ihres Fahrtenbetriebes bis Mannheim
daselbst eine Verbindung mit der zum Teil fertigen, zum Teil noch im Werk be-
griffenen badischen Eisenbahn zu gewinnen und so die „Rückwirkungen möglichst zu
paralysieren, die von der bedauerlichen Störung ihrer Verbindung mit dem Ober-
rhein durch die Liquidation der Adler-Gesellschaft' sowohl in materieller als moralischer
Beziehung zu erwarten standen". Die durch die freundlichen Beziehungen geschaf-
fenen Verkehrsanschlüsse wurden bald durch förmlichen Vertrag gesichert, den die
Großherzoglich Badische Eisenbahnverwaltung mit dem Vorstand der genannten
Dampfschifsahrtsgesellschaft 1845 schloß.*) Auch in den nächsten Jahren zeigte das
Verhältnis der beiden Jnteressentengruppen keine Trübung und entsprach vollkommen
den schönen Erwartungen, die daran geknüpft wurden, so daß die Schiffahrtsgesell-
schaft nicht dankbar genug die „loyale und rücksichtsvolle Behandlung anerkennen"
konnte, die ihr von der Direktion jenes Staatsunternehmens zuteil ward.

Die nämliche Eisenbahn, die sich hier als Fortsetzung der bis Mannheim ge-
führten Rheinschiffahrtslinien erwies und mit der Mainz-Düsseldorfer Dampfergesell-
schaft gemeinsam arbeitete, war mit der Preußisch-Rheinischen Dampfschiffahrts-
gesellschaft zu Köln in ununterbrochenem Konkurrenzkampf begriffen, wie dies bei
Fertigstellung neuer Bahnlinien bald die Regel wurde. Einmal weil sie gleich
günstige Anschlußverhältnisse nicht mehreren Dampfschiffahrtsdirektionen bieten
konnte, dann aber auch vor allem, weil die preußischen Schiffe nicht in Mannheim
ihre Waren in das rollende Material überluden, sondern mit diesen aufwärts bis
Straßburg fuhren.

Ungeachtet des so zwischen beiden Transportarten entbrennenden Wettkampfes
lieferten namentlich die Talfahrten auf dem Rhein zwischen Straßburg und Mann-
heim zunächst noch ziemlich günstige Resultate, so daß man das Fortbestehen der
Dampfschiffahrt auf dem Oberlauf um so zuversichtlicher erwarten durfte, als auf dem-
selben bedeutende Verbesserungen in der Strombahn und an den Uferbauten zum
Vorteil der Schiffahrt ausgeführt wurden. Diese Hoffnungen erwiesen sich jedoch nur
zu bald als trügerisch. Denn wenn auch die Benützung der Rheinstraße in der Folge-
zeit im allgemeinen zunahm, war an dieser Erscheinung doch die Flußstrecke ober-
halb Mannheims nicht beteiligt. Auf ihr ging der Verkehr unter der Konkurrenz der
dortigen Eisenbahnen bald rasch zurück. Zwischen Basel und Strahburg kamen schon
1847 Kaufmannsgüter fast gar nicht mehr auf die Wasserstraße, sondern wurden teils
auf der französischen, teils auf der badischen Bahn befördert. Auch weiter abwärts
bis Mannheim kämpfte die Schiffahrt, die auf dieser Stromstrecke schwierig und wegen
der Rheinzölle teuer war, vergeblich gegen die badische Eisenbahn, die wirklich
geringe Frachtpreise forderte. Im Jahre 1855 war der Kampf zugunsten der Eisen-
bahnen am Oberrhein endgültig entschieden. Die Kölner Gesellschaft gab die Fahrten
von Mannheim bis Straßburg als unlohnend auf, da sie für ihre durch schlechtes
Fahrwasser behinderten, durch Zölle und Rekognitionsgebühren verteuerten Reisen
beim Wettbewerb der Schienenbahnen keine Transportgegenstände mehr finden
konnte.

Am Mittel- und Unterrhein traten die Resultate des Wettbewerbs zwischen
Eisen- und Wasserstraßen viel weniger offensichtlich zutage, eine entschiedene Über-
legenheit eines der beiden Konkurrenten machte sich nicht dauernd geltend. Nur von
kleineren Schiffahrtsunternehmungen hören wir, daß sie der Konkurrenz der Eisen-
bahnen unterlagen. Beispielsweise zeigte der Marktschiffer Hänlein zu Mainz am
3. April 1845 der dortigen Bürgermeisterei an, daß er die Marktschiffahrt Mainz—

*) Ähnliche Anschlüsse an die Eisenbahnen wurden bald auch am Mittel- und Unter-
rhein erzielt.

Mollat, Volkswirtschaftliches Quellenbuch. 4. Ausl.

34
        <pb n="560" />
        ﻿530	Fünfter Teil. Verkehr. I. Zur Geschichte des Verkehrs.

Frankfurt nicht mehr weiterführen könne, da ihm die Taunuseisenbahn alle Kunden
abspanne. Die Bürgermeisterei machte dann Versuche, einen anderen Fahrten-
kundigen zum Betrieb der Marktsegelschiffahrt zwischen Mainz und Frankfurt zu
finden und so ein Gegengewicht gegen die Marktdampfschiffahrt der Gebr. Ohlen-
schläger- zu erhalten, allein ihr Mühen blieb allem Anscheine nach vergeblich. So
war das Institut der Marktschiffahrt, wie es sich seit Jahrhunderten herangebildet und
in den Tagen der Oktroikonvention neu gestaltet hatte, auf seiner wichtigsten Linie
der zweifachen Konkurrenz der Dampfmotoren zu Wasser und zu Lande endlich er-
legen. In der Folge konnten die großen Marktnachen, soweit sie auf Segel und Lein-
zeug angewiesen blieben, sich nur als Verbindungen zwischen den größeren Markt-
plätzen und den nächstgelegenen Ortschaften behaupten.

Für die Dampfschiffahrtsgesellschaften am Mittel- und Niederrhein wurde der
Ausfall zunächst weniger beim Güter- als beim Personentransport fühlbar, da viele
Reisenden die Schnelligkeit der Eisenbahn der Bequemlichkeit, welche die Wasser-
fahrten boten, vorzogen. Preisermäßigungen, welche die großen Gesellschaften für
einzelne Strecken versuchten, hatten nicht den gewünschten Erfolg, und selbst die be-
deutende, durchgreifende Tarifermäßigung, zu der sich die Köln—Düsseldorfer Direk-
tion" in Rücksicht auf die Konkurrenz des rheinischen Eisenbahnnetzes entschloß, brachte
nur vorübergehende Besserung.

Erst in dem letzten Drittel des 19. Jahrhunderts gelang es den mächtig auf-
strebenden kommerziellen und industriellen Kräften, die sich in der Rheinschiffahrt
betätigten, auch gegenüber den Schienenwegen die gebührende Achtung zu erringen,
nachdem man schon eine Zeitlang die Rolle der Binnenwasserstraßen für aus-
gespielt hielt.

Was die Jahre nach 1868* dem Rheinverkehr brachten, kann hier nur kurz
gestreift werden. Nicht alle Interessenten waren auf die Dauer von den Erfolgen der
Eisenbahnen und ihrer Verstaatlichung befriedigt, seitdem die gesetzgeberische Kon-
trolle über das Tarifwesen, die man von letzterer erhofft hatte, sich als trügerisch
erwies. Viele, die mit der behördlichen Handhabung des Eisenbahnmonopols nicht
einverstanden waren, sahen mit Freude, daß es in der Binnenschiffahrt Frachtsätze
gibt, die von den Eisenbahnverwaltungen unabhängig bleiben. Welch ungeheuren
Aufschwung der Verkehr auf den Binnenwasserstraßen unter diesen Verhältnissen seit
1875 nahm, haben die Zahlen Symphers nachgewiesen, die derzeit noch keine Wider-
legung gefunden haben. Der Rhein ist an diesem Zuwachs in erster Linie beteiligt.
Während der Verkehr in den rheinischen Häfen nach den Jahresberichten der Zentral-
kommission für die Rheinschiffahrt im Jahre 1870 erst 4 489 000 t betrug, ist derselbe
1880 auf 9 276 000 t und 1896 bereits auf 30 252 000 t gewachsen, wovon 20 851 000 t
auf den Verkehr der deutschen Häfen untereinander und 9 401 000 t auf den Verkehr
der deutschen mit den niederländischen und belgischen Häfen entfallen. Von allen
Punkten, an denen gegenwärtig die größten Gewichtsmengen zu Wasser ankommen
und abgehen, stehen die drei Rhein-Ruhr-Häfen Ruhrort, Duisburg, Hochfeld obenan,
die selbst in dem ungünstigen Jahre 1895 insgesamt 1 965 090 t (hauptsächlich Eisen-
erz, Getreide, Holz) zu Wasser empfingen und 5 451 000 t (vornehmlich Kohlen, Koks,
verarbeitetes Eisen) zu Wasser versandten?

Die Leistungsfähigkeit des Rheins im Zeitalter der Eisenbahnen abzustreiten, ist
angesichts dieser Tatsachen schlechterdings unmöglich. Die bedeutende Zunahme der
Transportmengen auf ihm, die in ähnlicher Weise andere Binnenwasserstraßen zeigen,
ist um so bemerkenswerter, als sie mit einer gleichzeitigen, beträchtlichen Steigerung
des Eisenbahnverkehrs zusammenfällt und sie nicht so sehr trotz, als vielmehr im Ver-
ein mit der Entwicklung der letzteren ihre Höhe erreichte. Beide Verkehrsmittel
werden immer mehr auf ihre Wechselwirkung angewiesen. Bei dem gesteigerten Be-
        <pb n="561" />
        ﻿1. Die Römische Reichspost.

531

dürfnis nach Fortbewegung von Gütern geben die Eisenbahnen den Wasserstraßen
manche Güter wieder ab, während umgekehrt diese jenen große Frachtmengen zu-
führen, wie dies in dem bedeutenden Umschlagsverkehr vieler Rheinhäfen auch
äußerlich ersichtlich wird.

Wie sehr das Zusammengehen der Schiffahrt mit den Eisenbahnen ersprießlich
wirkt, zeigt die Geschichte von Mannheim und Mainz im 19. Jahrhundert. Mann-
heim ist groß geworden mit Hilfe der badischen Bahnen. Letztere gewährten unter
Berücksichtigung der Schwierigkeiten, die der Strom oberhalb Mannheims den Fahrten
bereitet, bei Zu- und Abgängen nach diesem Platz Tarifreduktionen, welche es der
Stadt ermöglichten, ihre Stellung den deutschen Seehäfen gegenüber aufrecht zu er-
halten in einer der Entwicklung ihres Verkehrs förderlichen Weise, woraus sie wieder
nach den Umladungen direkten Nutzen zogen. Anders lagen die Verhältnisse in Mainz.
Die Hessische Ludwigsbahn, der es zum Knotenpunkt diente, war eingeklemmt von
Staatsbahnen und nicht stark genug, ihrer Zentrale die Vorteile zu bieten, welche
Mannheim bereitwilligst erhielt. Die Waren wurden durch den Konkurrenzkampf der
verschiedenen Verkehrsmittel statt in den Mainzer Hafen um diesen herum geführt.
Erst seit Verstaatlichung der hessischen Bahnen unter Angliederung an das preußische
Eisenbahnnetz haben sich diese Verhältnisse entschieden gebessert.

Anmerkungen. 1. Über die Gesellschaft der „Adler des Oberrheins" vgl. Eckert a. a. O.
S. 273 f.

2.	Näheres über die Marktdampfschiffahrt der Gebr. Ohlenschläger bei Eckert S. 208f.

3.	Zwischen der Kölner und der Mainz-Düsseldorfer Dampfschiffahrtsgesellschaft war
im Jahre 1853 eine Art Kartell zustande gekommen. Eckert S. 277 f.

4.	Die von Baden, Bayern, Frankreich, Hessen, Holland und Preußen vereinbarte „Revi-
dierte Rheinschiffahrtsakte" vom 17. Oktober 1868 (in Kraft seit dem 1. Juli 1869) erklärt die
völlige Freiheit der Schiffahrt auf dem Rhein und seinen Ausflüssen von Basel bis in
das offene Meer hinein für Fahrzeug aller Nationen zum Transport von Waren und
Personen, sofern sie den Vertragsbestimmungen und den zur Aufrechterhaltung der allge-
meinen Sicherheit erforderlichen Polizeivorschriften Genüge leisten. Eckert S. 364f.

5.	Der gesamte Schiffahrtsoerkehr in den Rhein-Ruhr-Häfen stellte sich

im Jahre	auf t	im Jahre	auf t
1902	14 596 150	1907	21 592 499
1903	19 053 507	1908	23 668 501
1904	18 802 432	1909	25 409 735
1905	19 871 342	1910	28 419 322
1906	20 962 469	1911	30 068 887

Jahresbericht der Handelskammer in Duisburg für 1911. Duisburg-
Ruhrort, Druck von Ioh. Brendow &amp; Sohn, [1912]. S. 49.

(Zusatz von G. M.)

II. post.

1.	Die Römische Reichspost.

Von Karl Rodbertus.

Rodbertus, Kommunikationsmittel im klassischen Altertum- In: Briefe und sozial-
politische Aufsätze. Herausgegeben von Meyer. 2. Bd- Berlin, Adolf Klein, [1882]. S. 514—517.

Die Römische Reichspost, der sog. cursus publicus, wurde von Augustus ein-
gerichtet. Ein, wenngleich unvollkommenes Vorbild dazu bot ihm die altpersische

34*
        <pb n="562" />
        ﻿532

Fünfter Teil. Verkehr. II. Post.

Monarchie, die ein nicht minder umfangreiches Ländergebiet unter einer Zentral-
regierung vereinigte. Tenophon, Herodot und andere griechische Schriftsteller haben
diese ihnen ganz fremde Einrichtung mit Bewunderung beschrieben. Diese Einrich-
tung, die für große Despotien unentbehrlich war, hat sich im Orient auch in späteren
Zeiten erhalten; in Griechenland hat sie natürlich nie existiert, da die Kleinheit der ein-
zelnen Kantone, ihre politische Zerrissenheit und die Natur des Landes, in dem man am
leichtesten zur See kommunizierte, den Gedanken dazu nie aufkommen ließ. Auch die
römische Republik hat das Bedürfnis nicht empfunden, dem Begründer der Monarchie
stellte es sich dagegen als ein unabweisliches dar. Die Hauptzwecke der von ihm ins
Leben gerufenen, von den späteren Kaisern, namentlich von Trojan weitergebildeten
und vervollkommneten Reichspost faßt der byzantinische Geschichtsschreiber Prokop
folgendermaßen zusammen: „Die römischen Kaiser haben diese Einrichtung in der Ab-
sicht getroffen, daß alles ihnen aufs schleunigste und ohne Verzögerung gemeldet
würde, sowohl was in jedem feindlichen Lande sich ereignete, als auch was sich in
den Städten des Reiches zutrüge, sei es ein Aufruhr oder eine andere unvorher-
gesehene Begebenheit, desgleichen was die Statthalter, die Beamten und alle übrigen
Einwohner in allen Teilen des römischen Reiches unternehmen, endlich damit die
Sendung der jährlichen Tribute ohne Aufenthalt und Gefährdung vollendet würde."
So erst wurde Rom in der Tat der Mittelpunkt der Alten Welt, von dem aus man,
wie von einer die Ebene beherrschenden Höhe, ihre entferntesten Teile zu übersehen
imstande war. „Der Kaiser", ruft ein griechischer Schriftsteller, der Rom in der Zeit
Marcus Aurels besuchte, bewundernd aus, „leitet die ganze Welt aus seinem Kabinett.
Kaum sind seine Depeschen geschrieben, so sind sie auch schon, wie von Vögeln getragen,
an ihrem Bestimmungsort."

So überschwenglich diese Ausdrücke der Bewunderung im Zeitalter der Eisen-
bahnen und Telegraphen klingen, so natürlich waren sie in jener Zeit.

Die Einrichtung der Römischen Reichspost war folgende:

Jede Hauptstraße war in Tagereisen abgeteilt, an dem Ende jeder Tagereise
befand sich eine Station (mansio, wovon das französische matecm). Hier waren
öfters größere Anlagen, zum Teil mit palastartigen Gebäuden für die Nachtquartiere
der Kaiser und hohen Beamten, ausgestattet mit allen luxuriösen Bequemlichkeiten,
namentlich Bädern. Auf jede dieser Hauptstationen kamen 5—8 Umspannungs-
stationen (mutationes); wo möglich, waren sowohl die ersteren wie die letzteren in
Städte und Dörfer verlegt. Auf jeder Umspannung stand eine Anzahl von Zug-
tieren bereit; die Zahl vierzig, die einmal angegeben wird, kann man wohl nur für
die frequentesten Straßen annehmen. Es waren Pferde, Maultiere, Ochsen, Esel, im
Orient Kamele, namentlich in Oberägypten, wo sich die Verteilung der Stationen nach
den Brunnen und Zisternen richtete.

Außer den Zugtieren befanden sich auf den Stationen überall die nötigen
Wagen; das Dienstpersonal bestand aus Staatssklaven. Der Dienst war ein dreifacher,
für Kuriere, Eilwagen und Packwagen; auf den ersteren hatte sich die ursprüngliche
Einrichtung des Augustus beschränkt, doch hatte er selbst später noch die Beförderung
zu Wagen eingerichtet. Die Kuriere hatten die Depeschen hinter sich in einem Fell-
eisen auf dem Pferde, das sie auf jeder Station wechselten. Das Gewicht des Fell-
eisens war anfangs auf 30 Pfund normiert, wurde aber, als die Sitte von Reit-
sesieln aufkam, auf einen Zentner erhöht. Gewöhnlich nahm der Kurier noch ein,
zuweilen mehrere Beipferde von der Station mit, auf dem zweiten Pferde ritt ein
Postillion, der die Pferde wieder nach der Station zurückbrachte. Die Eilwagen
waren dreierlei Art. Die größten hatten im Sommer eine Bespannung von acht, im
Winter von zehn Pferden oder Maultieren und durften bis zu zehn Zentnern belastet
        <pb n="563" />
        ﻿1. Die Römische Reichspost.

533

werden, die mittleren bis zu sechs, die kleinsten bis zu zwei (diese waren zweispännig).
Ihre Schnelligkeit kam der der heutigen Eilwagen ziemlich gleich; denn Libanus, der
Freund des Kaisers Julian, rechnet auf den Weg von Konstantinopel bis Antiochia
(150 geographische Meilen) nicht volle sechs Tage. Endlich die Lastwagen führten
schwerere Frachten (bis fünfzehn Zentner) und hatten Ochsenbespannung. Auf Neben-
straßen und an Punkten, wo keine regelmäßigen Posteinrichtungen bestanden, mußten
die Ortsbehörden eine Anzahl von Pferden disponibel haben, um außerordenüiche
Beförderungen von Briefen und Personen veranlassen zu können.

Da die Post ausschließlich für Regierungszwecke bestimmt war, wurde sie in der
Regel auch ausschließlich zu Sendungen und Beförderungen von ganz offiziellem
Charakter verwandt. Die Erlaubnis zur Benutzung wurde durch eine besondere Ur-
kunde (diplonia) erteilt, auf der die Person des Reisenden, die Art seiner Beför-
derung, die Reihe der Stationen, die Dauer der Gültigkeit rc. genau verzeichnet waren.
Außer dem Kaiser konnten nur die höchsten Beamten diese Postscheine ausstellen,
selbst die Statthalter der Provinzen besaßen das Recht dazu nicht zu allen Zeiten. In der
Regel, wie gesagt, wurden sie nur Beamten, besonders Überbringern von Staats-
depeschen erteilt, und nur in seltenen Ausnahmen Privatpersonen. Der jüngere
Plinius entschuldigt sich in einem Briese an Trajan, daß er (als Statthalter der klein-
asiatischen Provinz Bithynien) sich erlaubt habe, seiner Frau ein Diplom für die
Staatspost zu geben, da diese den Tod ihres Großvaters erfahren hatte und schleunigst
zu ihrer Tante zu reisen wünschte: dies sei das erste Mal, wo er eine Verwendung
der Post anders als in Regierungssachen veranlaßt habe. Natürlich konnten die Kaiser
selbst so viel Diplome erteilen, als ihnen beliebte. Konstantin ruinierte die Post
beinahe durch die von ihm angeordneten kirchlichen Synoden, da er alle dazu
reisenden Geistlichen durch sie befördern ließ.

Die Kosten der Verwaltung der Post lasteten ganz und gar auf den Provinzen
und den Kommunen, und der Druck dieser Last war um so härter und schwerer,
als gar keine Entschädigung stattfand. Einzelne Kaiser ließen zwar Erleichterungen
eintreten, — obwohl man nicht recht weiß, von welcher Art diese waren, — aber
nicht auf die Dauer, noch von gründlicher Wirkung. Fast wie Ironie klingt es,
wenn in einem Kaiserlichen Erlaß die Provinzialen auf den Mist der Zugtiere als
eine Entschädigung angewiesen werden. Die Verwaltung erforderte ein ganzes
Heer von Postbeamten, die subalternen Stellen pflegten mit ausgedienten Soldaten
besetzt zu werden. Mit der Zeit nisteten sich Mißbräuche aller Art ein, Bedrückungen
und Erpressungen, Bestechungen und Unterschleife, und um diese zu verhindern,
wurden außerordentliche Postinspektoren ernannt. Sie sollten kontrollieren, daß
niemand mehr Beförderungsmittel beanspruche, als er berechtigt fei, oder für
längere Zeit, z. B. keinen Wagen erster Klasse, wenn er nur einen zweiter Klasse
fordern dürfe rc.; um sie der Gefahr der Bestechung zu entziehen, gab man ihnen
eine eigene Besoldung; aber dieser Zweck wurde selten erreicht, ja die zur Abhilfe
eingesetzten Beamten verbanden sich häufig mit den Statthaltern und deren Personal,
um die Not der unglücklichen Provinzen noch zu steigern. Es wurde mit Post-
fcheinen ein förmlicher Handel getrieben, Privatpferde widerrechtlich eingespannt,
den Postillionen die Mäntel gewaltsam weggenommen und dergleichen mehr, so
daß selbst in einem Kaiserlichen Erlaß erklärt wird: „Die Provinzen leiden durch
die Postverwaltung in hohem Grade, einzelne bereichern sich auf Kosten der Ge-
samtheit, vermögende Leute werden ruiniert, und kaum ist es noch möglich, der
Habsucht der Beamten zu steuern." Hiernach kann man sich nicht wundern, wenn
in den letzten Jahrhunderten des Altertums die Post als eine unerträgliche Landplage
verrufen war. Unter Justinian existierte sie noch im oströmischen Reiche, im
weströmischen Reiche war sie vermutlich damals schon eingegangen.
        <pb n="564" />
        ﻿534

Fünfter Teil. Verkehr. II. Post.

Bei der ausschließlichen Bestimmung der Post zu Staatszwecken waren im
römischen Reiche alle Reisenden, außer den Beamten und wenigen Begünstigten,
genötigt, selbst für ihre Beförderung zu sorgen. An frequenten Straßen muß das
Geschäft der Vetturini sehr blühend gewesen sein, da zu allen Zeiten des römischen
Altertums sehr viel gereist wurde, erwähnt aber wird es äußerst selten. Cäsar,
der mit unglaublicher Schnelligkeit reiste, soll öfters mit einer Mietskutsche hundert
römische, d. h. zwanzig deutsche Meilen an einem Tage zurückgelegt haben, was
ohne öfteren Pferdewechsel undenkbar ist. Vornehme und reiche Leute reisten
natürlich in der Regel mit eigenen Wagen und Pferden, und selten ohne ein
großes Gefolge. Numidische Vorreiter eröffneten den Zug. Der herrschaftliche
Wagen war oft ein Prachtstück, mit Verzierungen aus Metall überladen, mit seidenen
Vorhängen vor der Sonne geschützt, von wohlgefütterten Maultieren oder kleinen
französischen Ponys gezogen, die purpurne oder gestickte Decken auf den Rücken
und vergoldetes Gebiß im Munde trugen. Eine Reihe von Wagen führte die
unentbehrliche Dienerschaft und das unentbehrliche Gepäck nach. In Städten und
Flecken durften angesehene Personen überall auf bereitwillige Aufnahme bei den
Honoratioren des Ortes rechnen; überraschte sie aber die Nacht auf der Landstraße,
so schlugen die Sklaven Zelte auf und richteten sie wohnlich ein. Die Gasthäuser
wurden daher in der Regel nur von den mittleren und unteren Klassen benutzt;
daher scheinen sie sich selten über den Zuschnitt der Herbergen erhoben zu haben,
die den Bedürfnissen von herumziehenden Händlern, Schiffern, Maultiertreibern
und Landleuten entsprachen, obwohl es auch (namentlich in der Nähe besuchter
Landorte) keineswegs an eleganten und komfortablen Etablissements fehlte.

2.	Jur Geschichte des Kölner Postwesens.

Von Alexander Wirminghaus.

Wirminghaus, Das Verkehrswesen im Gebiete der Stadt Köln. Köln, Druck von
M. Dumont Schauberg, 1903- S. 59—63.

Köln hat als eine der ältesten Kulturstätten des Landes von jeher am Post-
wesen einen bedeutenden Anteil genommen. Indem Köln als römische Kolonie
einen Knotenpunkt derjenigen großen Straßenzüge bildete, die in damaliger Zeit
den besonderen Zwecken der Militär- und Staatsverwaltung ihre Entstehung ver-
dankten, ergab sich hieraus von selbst die Wichtigkeit des Ortes für das römische
Staatspostwesen, dem ja jene Straßenanlagen besonders zugute kamen. Eine
postalische Einrichtung im modernen Sinne war dieser, übrigens wohlgeordnete
und das ganze große Reich umfassende römische „oursus publieus" freilich schon
in so fern nicht, als er lediglich den Zwecken der Verwaltung diente und die
Untertanen von seinen Vorteilen ausschloß, ihnen vielfach sogar durch harte Fron-
und Spanndienste äußerst lästig fiel. Anders geartet war das Nachrichtenwesen
des Mittelalters, wo die bedeutenderen deutschen Städte eigne reisende Boten
unterhielten, die zunächst für die Dienste des Rates bestimmt waren, daneben aber
auch den Kaufleuten und Privaten gegen Entgelt zur Verfügung standen. Ihre
politische Selbständigkeit gestattete es den Städten, in gegenseitiger Verbindung
diese Einrichtung planmäßig auszubilden, und so finden wir auch in Köln schon
seit dem 13. Jahrhundert ein solches Stadtbotenamt, dessen Aufgaben durch eine
besondere Botenordnung geregelt waren.

Einen erheblichen Fortschritt gegenüber dieser Organisation des Nachrichten-
verkehrs, die bei der damaligen politischen Zersplitterung sehr mangelhaft bleiben
        <pb n="565" />
        ﻿2. Zur Geschichte des Kölner Postwesens.

533

mußte, bedeutet das Aufkommen der Taxisschen Posten seit dem Anfang des 16. Jahr-
hunderts, durch welche das Postwesen, soweit es mit kaiserlichem Privileg in die
Hände dieser Familie gelangte, zentralisiert und neben dem amtlichen auch der
Privatverkehr auf eine umfassendere, internationale Grundlage gestellt wurde. Das
Taxissche Postwesen faßte in Köln zuerst im Jahre 1577 festen Fuß, wo Johann
Menzinger, Offizial des Kaiserlichen Postamtes zu Augsburg, von dem dortigen
Postmeister Seraphin von Taxis als Postverwalter in Köln eingesetzt wurde. Sein
Nachfolger war Jakob Henot, der zunächst von 1578—1603 dieses Amt bekleidete,
allerdings mit Unterbrechungen und nicht dauernd in Taxisschen Diensten, denen
er sich vielmehr dadurch entzog, daß er im Jahre 1586 mit Genehmigung des
Kaisers Rudolf II. die Stellung als „Kaiserlicher Postmeister" annahm. Als solcher
wurde er auch vom städtischen Rate anerkannt, während ihm von Taxisscher Seite
zeitweise ein Johann Baptist Bosco entgegengesetzt wurde. Als im Jahre 1595
die Taxisschen Posten als Reichsinstitution anerkannt worden waren, brachte es
der gewandte Henot dahin, auch mit den Taxis wieder ins Einvernehmen zu
kommen, wurde jedoch 1603 seines Amtes enthoben. Auf ihn folgte als von Taxis
bestellter Kölner Postverwalter Johann von Coesfeld, der sich nunmehr auch
Kaiserlicher Postmeister nennen durfte. Im Jahre 1623 gelang es dann wieder
den energischen Bemühungen Henots, durch Kaiserlichen Entscheid die Zurücknahme
seiner Amtsentsetzung herbeizuführen. Aber auch Coesfeld wich nicht, er blieb bis
zu Henots Tode (1626) als Gegenpostmeister tätig, um dann von neuem als Post-
meister bestätigt zu werden. Diese Streitigkeiten der Postverwalter untereinander
sowie ihr beiderseitiger unermüdlicher Kampf nicht nur gegen die „Metzger- und
dergleichen eingeschlichene Nebenposten und Botenwerk"*), sondern auch gegen die
noch bestehende städtische Botenanstalt kennzeichnen deutlich die Unsicherheit der
damaligen postalischen Einrichtungen. Trotzdem waren die Verbindungen weit-
reichende und regelmäßige. Einer „General-Kölnischen Postordinanz" aus der Mitte
des 17. Jahrhunderts ist zu entnehmen, daß das Kaiserliche Postamt in der Brücken-
strahe sowie das städtische Botenamt auf dem Heumarkte an bestimmten Tagen nach
allen Richtungen, auch im Verkehre mit dem Auslande, Briefe beförderten; daneben
geschah dies noch von besonderen Boten, die zumeist im Dienste anderer Städte
standen und den Verkehr mit diesen vermittelten, wobei die Absender die Briefe
zu gewissen Zeiten der Woche in der betreffenden Botenherberge abliefern mußten.
Übrigens dauerten die Zwistigkeiten der Kaiserlichen Post und des städtischen Boten-
amts untereinander fort, und dieser Jnteressenstreit wurde vermehrt und erweitert
dadurch, daß im Jahre 1687 auch das Kurfürstlich Brandenburgische Postweseu
zunächst durch Errichtung einer regelmäßigen Personen- und Paketfuhrgelegenheit
zwischen Kleve und Köln in unserer Stadt auftrat und sich mit Genehmigung des
städtischen Rates und des Kölner Kurfürsten schließlich auch als Preußische Post
dauernd zu behaupten wußte, obwohl anfangs von anderer beteiligter Seite, ja
selbst vom Kaiser gegen diesen Wettbewerb Einspruch erhoben wurde. Zu der
Kurbrandenburgischen Post traten dann weiter auch noch einzelne, von Kurpfalz und
Kurköln konzessionierte Landkutschen zur Beförderung von Personen und Paketen
zwischen Köln und den Nachbarstädten. Im Jahre 1709 erhielt das Kaiserliche
Postamt zum ersten Male dadurch eine feste Stätte, daß von Taxisscher Seite
der alte Hürther Hof in der Glockengasse erworben wurde, der mit kurzer Unter-
brechung während der französischen Zeit bis zum Jahre 1893 Sitz der Kölner Post-

*) Die Metzger, welche durch ihren Geschäftsbetrieb zu regelmäßigen weiteren Reifen
mit Pferd und Wagen veranlaßt wurden, ließen sich bekanntlich in jener Zeit zur Beförderung
von Briefen und sonstigen Sachen gerne in Anspruch nehmen.
        <pb n="566" />
        ﻿536

Fünfter Teil. Verkehr. II. Post.

Verwaltung geblieben ist. Zu dieser Postanstalt trat im Jahre 1751 das bisherige
städtische Amt in der Börse auf dem Heumarkt als Zweigstelle hinzu, nachdem der
Rat der Stadt seine eigene Botenanstalt gegen eine jährliche Abgabe an dje
Taxissche Verwaltung abgetreten und damit dem jahrhundertelangen Streite zwischen
den beiden Verwaltungen ein Ende gemacht hatte. Auf die Entwickelung des
Kölner Postwesens konnte dieser Schritt nur wohltätig einwirken; der Verkehr
ließ sich nunmehr freier und selbständiger ausgestalten, und als im Jahre 1794 der
..Römisch Kaiserlichen Majestät Erb-General-Reichs-Oberpostamt zu Köln" durch
das Einrücken der Franzosen ein Ende fand. war dasselbe eines der bedeutendsten
Anstalten der Taxisschen Verwaltung, hatte auch die Stellung einer vorgesetzten
Behörde gegenüber einem Teile der Postämter auf dem linken Rheinufer.

Nach Beseitigung der Franzosenherrschaft (1814) ging die Kölner Post zu-
nächst für kurze Zeit noch einmal an die Taxissche Verwaltung über, bis dann
im Jahre 1816 der preußische Staat seine Tätigkeit begann, der schon längst,
wie andere deutsche Staaten, nicht nur das Postregal. d. h. das Recht, ausschließlich
Posten anzulegen und zu unterhalten, für sich in Anspruch nahm, sondern auch
den Postzwang eingeführt hatte, nach welchem die regelmäßige Beförderung von
Personen, Briefen und Paketen ihm allein vorbehalten war (jetzt auf Briefe und
politische Zeitungen beschränkt, nach näherer Bestimmung des Reichsgesetzes über
das Postwesen). Die musterhafte Organisation der preußischen Verwaltung brachte
auch unserer Stadt neue Vorteile. Die auswärtigen postalischen Verbindungen
wurden alsbald wesentlich verbessert und erweitert, aber auch im örtlichen Verkehr
bedeutende Erleichterungen eingeführt. Im Jahre 1824 ging man mit der Auf-
stellung von Briefkasten vor. die allerdings erst von 1850, nach Einführung der
Freimarken, größere praktische Bedeutung gewannen. Gegenwärtig beträgt ihre
Zahl in Köln 450 [1910 : 661]. Auch das Briefbestellungswesen in der Stadt nahm
eine geordnetere Gestalt an, während den umliegenden Wohnplätzen, deren Be-
völkerung bis dahin auf das Abholen der Sendungen am Kölner Postamts ange-
wiesen war, die Anstellung von Landbriefträgern eine große Erleichterung brachte.
Die Einrichtung öffentlicher Verkaufsstellen für Postwertzeichen begann in Köln
im Jahre 1872.

3.	Die Preußische Post in der Napoleonischen geit.

Von Heinrich v. Stephan.

Stephan, Geschichte der Preußischen Post von ihrem Ursprünge bis auf die
Gegenwart. Nach amtlichen Quellen. Berlin, Verlag der Königlichen Geheimen Ober-Hof-
buchdruckerei (R. Decker). 1859. S. 373—376.

Bei der Störung der inneren und der Umwälzung der äußeren Staatsver-
hältnisse in der Napoleonischen Zeit hatte, wie Hardenberg schreibt, unter allen
Staatsanstalten das Postwesen mit am meisten gelitten. Der ganze Zusammen-
hang der Postverbindungen, welcher sich auf der Grundlage der historischen Staats-
territorienbildung und der eigentümlichen Entwickelung der internationalen Verkehrs-
beziehungen im Laufe der Zeit gebildet hatte, war schonungslos zerrissen worden.
Unnatürliche Verbindungen, den Interessen des Volkes fremd und lediglich den
selbstsüchtigen Zwecken seiner Unterdrücker dienend, waren an dessen Stelle getreten.
Deutschland war mit einer Unzahl von Territorial-Postinstituten überschwemmt
worden, bei denen in Verwaltung und Betrieb, in Spedition und Taxe. in Sprache
und Gesetzgebung die größte Verschiedenheit herrschte. Die vielen blutigen Kriege
hatten den Verkehr gelähmt, die Bande der Ordnung und Disziplin erschüttert, die
        <pb n="567" />
        ﻿4. Heinrich v. Stephan als Begründer des Weltpostvereins.	537

Straßen verwüstet, die Sicherheit der Posten gefährdet und das Postfuhrwesen
auf vielen Routen fast gänzlich ruiniert. In Preußen hatte besonders nach dem
Tilsiter Frieden der übermütige und treulose Sieger durch eine Bedrückung ohne-
gleichen die weitere Entwickelung auch dieses Staatsinstitutes gelähmt und feine
Kräfte fast gebrochen. Aber wie sah es erst in den Ländern jenseits der Elbe
aus, wo die Fremdlinge einige Jahre das Szepter der Herrschaft ausschließlich
geführt hatten! Unerschwingliche Taxen hatten den Postverkehr völlig darnieder-
gedrückt und Defraudationen aller Art im Volksbewußtsein förmlich legitimiert,
die Einnahmen waren bei weitem unter die Hälfte gesunken, die Fahrposten
infolge einer für die deutschen Verhältnisse gar nicht passenden Postgesetzgebung
gänzlich zerrüttet und vernachlässigt, die Verbindungen mangelhaft, die postalischen
Beziehungen mit den Nachbarstaaten (namentlich zwischen Westfalen und Berg)
in unglaublicher Verwirrung, die Beamten — zum Teil französische Abenteurer
— unmoralisch und untüchtig oder, sofern es Deutsche waren, unzufrieden und
ihrem Berufe unter solcher Regierung abgeneigt. Dabei im Publikum nicht allein
kein Vertrauen, sondern ein allgemein tiefbegründetes Mißtrauen gegen die Post-
anstalt, deren schamlose Verletzungen des Briefgeheimnisses den deutschen Geist
empörten!

Das waren die Zustände, welche die folgende Zeit vorfand. Wahrlich, ihre
Aufgabe war nicht klein. Aber die neu angebrochene Ära bot auch mächtige Hilfs-
mittel zu deren erfolgreicher Lösung dar. . . .

Die Freiheit des Gedankens und des Verkehrs, die großen Erfindungen und
Verbesserungen unserer mechanischen Hilfsmittel, die Macht der Assoziation und
des Kredits, die allseitige Entwickelung der materiellen und intellektuellen Elemente
der Gesellschaft, die lebensvolle Tätigkeit einer auf der Höhe der Zeit stehenden
Staatsverwaltung, endlich die Annäherung der Nationen und die liberale Auf-
fassung der völkerrechtlichen Verhältnisse bewirkten, daß das Postinstitut sich aus
seinem Verfall bald emporraffte und in der neuesten Zeit rücksichtlich der Vervoll-
kommnung seiner inneren und äußeren Beziehungen Fortschritts machte, die die
vollkommensten Resultate aller früherer Epochen bei weitem überflügeln.

Was die Buchdruckerkunst, die Entdeckung Amerikas, die Restauration der
klassischen Studien und die Reformation für die Kulturentwickelung jenes Jahr-
hunderts waren, in welches die Entstehung der Posten fällt, das waren für unser
Zeitalter die Dampfmaschine Watts, die Spindel Arkwrights, der Elektromagnetismus
der durch die neue Philosophie angebahnte Fortschritt der Staats- und Natur-
wissenschaften und die großen durch eine erleuchtete Gesetzgebung herbeigeführten
staatlichen und sozialen Reformen.

Der menschliche Geist überwand zum großen Teil die Hindernisse, welche
seine gegenwärtige Gebundenheit an Zeit und Raum der universellen Ausbreitung
seiner Tätigkeit entgegenstellte; im Bunde mit den Kräften der Natur zertrümmerte
er deren eigene Schranken und richtete, sich namentlich des Mediums der V e r -
kehrsan st alten bedienend, die unumschränkte Herrschaft des Kulturgesetzes auf.

4.	Heinrich v. Stephan als Begründer des Weltpostvereins.

Bon den Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin.

Die Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin richteten aus Anlaß des 10jährigen
Bestehens des am 9. Oktober 1874 gegründeten Weltpostvereins an den damaligen
        <pb n="568" />
        ﻿538

Fünfter Teil. Verkehr. II. Post.

Staatssekretär des Reichspostamts Dr. Heinrich Stephan unter dem 20. Oktober
1884 die folgende Adresse:*)

„Zehn Jahre sind in diesem Monat verflossen, seitdem hauptsächlich unter
Ew. Exzellenz einsichtsvollem und energischem Antrieb zu Bern der Vertrag über
die Gründung des „Allgemeinen Postvereins" zum Abschluß kam, der sich in den
nächstfolgenden vier Jahren zu einem „W e l t p o st v e r e i n" auf Grund eines
Vertrages von 33 Postverwaltungen entwickelte. Dann weiter sich ausbreitend, die
Ausbildung des Postwesens in allen Ländern fördernd und befruchtend, billige
und einheitliche Portosätze für die zwischen den Postgebieten zum Austausch ge-
langenden Briefe, Postkarten, Geschäftspapiere, Drucksachen, Warenproben herbei-
führend, den internationalen Päckereiaustausch erleichternd, hat diese großartige
Institution allmählich fast alle Kulturgebiete der ganzen Erde umfaßt. Heute
gehören dem Weltpostverein gegen 50 Länder und zahlreiche europäische Kolonien
in den fernsten Weltteilen mit einer Gesamtbevölkerung von über 800 Millionen
Seelen an.**) Es gibt kaum noch ein zivilisationsfähiges Land, welches sich der
großen moralischen Eroberung des Weltpostvereins entziehen könnte.

"Staunend und bewundernd sehen wir das mächtige Getriebe des Weltpost-
verkehrs, die mit jedem Jahre wachsenden Milliarden der beförderten Briefe, Post-
karten, Zeitungsnummern, die wachsenden Millionen von Wertbriefen, Postan-
weisungen, Postauftragsbriefen, Nachnahmesendungen, Wertüberweisungen, die rasch
zunehmenden Millionenzahlen von Paketsendungen mit und ohne Wertangabe. Die
Progression der Ziffern der den Postanstalten übergebenen Sendungen von Jahr
zu Jahr im Weltpostvereinsgebiete ist eine der merkwürdigsten Erscheinungen im
abgelaufenen Iahrzehend und führt den evidenten Beweis, wie fruchtbar und
folgenreich, sowohl in wirtschaftlicher als in moralischer Beziehung, sich der groß-
artige Plan gestaltet und erwiesen hat, dessen Ausführung wir vor allem Ew.
Exzellenz Voraussicht, Beharrlichkeit und organisatorischem Talent verdanken.

Ew. Exzellenz unablässiges Bemühen, die Einrichtungen im Postwesen möglichst
vollkommen, die Dienste der Post so wohlfeil als möglich zu machen, gereicht zu
einem nicht zu ermessenden Segen für alle wechselseitigen Beziehungen der zivili-
sierten Völker, für die Annäherung und Verständigung der Gedanken und Gesin-
nungen, für den gegenseitigen Austausch der Bedürfnisse, für die Hebung der
intellektuellen und moralischen Bildung, für die Umwandlung feindlicher in freundliche
Stimmungen der Nationen. Den Menschen der Jetztzeit ist nicht gegeben, alle
segensreichen Folgen in der ferneren Zukunft zu ermessen, aber die Erfahrungen
weniger Jahre gestatten uns die Folgerung, daß die von Ihnen kühn betretene
und allen Völkern eröffnete Bahn an Früchten für den geistigen und materiellen
Verkehr der Menschheit eine reichgesegnete sein wird.

Entsprossen der in Kämpfen und heißen Schlachten errungenen Einheit des
deutschen Vaterlandes, hat die von ihnen gepflegte und dann mit so vielem schönen
Erfolge verwirklichte Idee des Weltpostvereins auch das deutsche Volk aus engeren
Kreisen der Betrachtung, Beurteilung und Wirksamkeit hinausführen helfen auf
einen umfassenderen Standpunkt, und wenn wir jetzt von Jahr zu Jahr unseren
Gewerbe- und Handelsstand bemüht sehen, seinen Blick zu schärfen für die Gelegen-
heiten und Bedürfnisse des näheren und ferneren Auslandes, so ist nicht zu zweifeln,

*) Rach einer beglaubigten Abschrift, die die Herren Altesten der Kaufmannschaft von
Berlin freundlichst zur Verfügung gestellt haben. — G. M.

**) Ende 1911 gehörten dem Weltpostvereine 52 Staaten und 86 Kolonien und Schutz-
gebiete mit einer Gesamtbevölkerung von 1272 664 522 Seelen an. (Freundliche Mitteilung
des Bureau international de l’Union postale universelle zu Bern) — G. M.
        <pb n="569" />
        ﻿1. Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Eisenbahnen.	539

daß der vom Weltpostverein angebahnte und so vielfach erleichterte Verkehr mächtig
auf die Erweiterung der Anschauungen und der Unternehmungen eingewirkt hat.

Ew. Exzellenz wollen uns daher gestatten, im Rückblick auf Ihre Bemühungen
und Erfolge in den verflossenen zehn Jahren, Ihnen den Dank und den aufrichtigsten
Glückwunsch des hiesigen Handels- und Gewerbestandes für das darzubringen, was
auch Berlins Handel und Industrie Ihren Anregungen und Ihren unablässigen
Anstrengungen zur Vervollkommnung des Weltpostvereins verdanken.

Möge das großartigste internationale Werk des verflossenen Iahrzehends sich
noch lange der fördernden Hand seines ersten Begründers und unermüdlichen Pflegers
erfreuen."

III. Eisenbahnen.

1.	Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Eisenbahnen.

Von F r i e d r i ch L i st.

List, Brief an Joseph v. Baader. 1829. In: Friedrich Lifts gesammelte Schriften,
herausgegeben von Häuffer. 1. Teil. Stuttgart und Tübingen, I. G. Cotta, 1850. S. 167—169.

Wer möchte zwischen Kanälen und Eisenbahnen noch eine Vergleichung an-
stellen? Jetzt kann nur noch die Frage aufgeworfen werden, was schneller, sicherer
und dem Handel überhaupt ersprießlicher sei, Seetransport oder Landtransport;
und diese Frage wird zugunsten des letztem entschieden werden müssen.*)

Anschaffungs- und Unterhaltungskosten des Schiffes, Unterhalt und Löhnung
der Mannschaft und Geldbetrag der Seegefahr übersteigen weit die Zölle und
Frachtkosten auf der Eisenbahn; ein Schiff legt im Durchschnitt in 24 Stunden
50—70 englische Meilen zurück, ein Eisenbahnwagen vermittelst Ablösung das
Doppelte und Dreifache. Das Schiff ist ein Spiel von Wind und Wellen, der
Eisenbahnwagen kann die Minute seiner Ankunft voraus bestimmen. Schiffe
werden oft lange hingehalten, bis ihre Ladung vollständig ist, ein Eisenbahntransport
kann mit der geringsten Ladung abgehen; Schiffe können unterwegs keinen Teil
der Ladung abgeben und wieder ergänzen, der Eisenbahnwagen kann dies längs
der ganzen Strecke, die er zurücklegt. Die vollständige Eisenbahn wird es dem
Kaufmann auf dem festen Lande möglich machen, seine Waren mit derselben Prä-
zision und Schnelligkeit zu beziehen und zu versenden, womit er jetzt seinen Brief-
verkehr treibt.

Welcher herrliche Sieg des menschlichen Geistes über die Materie! Welches
unübersehbare Feld ist dadurch hellsehenden, kräftigen und wohlwollenden Re-

*) Vgl. Kernsprüche und Kernstücke aus Friedrich Lifts Schriften usw.
(oben S. 18*) S. 34 und S. 35: „Der wohlfeile, schnelle, sichere und regelmäßige Transport
von Personen und Gütern ist einer der mächtigsten Hebel des Nationalwohlstandes und der
Zivilisation nach allen ihren Verzweigungen." — „Ein Land ohne Kommunikationen ist ein
Haus ohne Treppen, ohne Türen und Gänge." — „Was die Dampfschiffahrt für den See-
und Flußverkehr, ist die Eisenbahn-Dampfwagenfahrt für den Landverkehr, ein Herkules in
der Wiege, der die Völker erlösen wird von der Plage des Krieges, der Teuerung und
Hungersnot, des Nationalhasses und der Arbeitslosigkeit, der Unwissenheit und des Schlendrians,
der ihre Felder befruchten, ihre Werkstätten und Schachte beleben und auch den Niedrigsten
unter ihnen Kraft verleihen wird, sich durch den Besuch fremder Länder zu bilden, in ent-
fernten Gegenden Arbeit und an fernen Heilquellen und Seegestaden Wiederherstellung ihrer
Gesundheit zu suchen." sAus dem Jahre 1837.1 — G. M.
        <pb n="570" />
        ﻿540

Fünfter Teil. Verkehr. III. Eisenbahnen.

gierern der Völker eröffnet, tote Kräfte der Natur zum Leben zu rufen und
Wohlfahrt und Leben, Geistesentwicklung und Tätigkeit um sich her zu verbreiten!

New Jork brennt die Steinkohlen von New Castle; die ältesten Häuser von
Albany sind mit holländischen Backsteinen erbaut; der Philadelphia läßt sich zuweilen
die im niedersächsischen Sande gewachsene Kartoffel wohl schmecken; in Savannah
erheben sich Gebäude und Denkmäler von Steinen, die an der nördlichen Grenze von
Neu-England gebrochen worden sind, der Müller in Pennsylvanien mahlt mit
Steinen, die über 3000 Meilen weit herkommen; in England ißt man Äpfel aus der
Jersey, und während ich dieses schreibe, lösche ich den Durst mit italienischen Limonen,
die mich wahrscheinlich nicht so hoch kommen als Sie die Ihrigen, obschon Sie dem
Platz, wo sie gewachsen, ungefähr 3000 Meilen näher sind als ich. Auch trinke ich
wohlfeileren Bordeaux als Sie.

Nun bedenke man, wie unermeßlich die Produktionskräfte von ganz Deutschland
gesteigert würden, wenn eine der Seefracht an Wohlfeilheit und Schnelligkeit gleich-
kommende Landfracht stattfände. Alle mittel- und norddeutsche Länder würden sich
an einen regelmäßigen Genuß der ordinären Rhein- und Frankenweine gewöhnen;
es würde mehr Wein in der Traube dahin geführt als jetzt im Faß oder in der
Bouteille. Essen wir doch hier Trauben aus Spanien und Portugal zu billigen
Preisen. Regensburger Bier käme in Hamburg nicht teurer zu stehen als gegen-
wärtig in Nürnberg. Hamburg und Bremen würden bayerisches Brot essen, die Fein-
schmecker in München frische Austern und Seekrebse. Wie würden nur allein die
Fischereien jener Seeplätze sich heben, wenn aller Tran, alle gesalzenen und getrock-
neten Fische, die jetzt von Holland den Rhein herauf kommen, von dort bezogen
würden. Vermittelst Eisenbahnen könnte die lothringische und rheinpreußische Stein-
kohle und das Holz aus den Gebirgen so wohlfeil ins Rheintal geschafft werden, daß
man nicht mehr nötig hätte, einen bedeutenden Teil des besten Bodens zur Holz-
pflanzung zu verwenden. Der Harz, das Fichtelgebirge, das Erz- und Riesengebirge
würden ihre Erzeugnisse nach allen Gegenden aufs wohlfeilste versenden und die Ge-
tränke und Getreidefrüchte der fruchtbaren Gegenden entgegennehmen.

Bei einer Fracht, die gestatten würde, Quadersteine hundert Stunden weit zu
verführen, könnte dem entferntesten Dorf in Bayern der Donautorf zu den wohl-
feilsten Preisen zugeführt werden. Aus den entferntesten Waldungen könnte eine
Klafter Holz nach den großen Städten für 2—3 fl. gebracht werden. Man vergleiche
nur die Holzpreise längs des Alains. Im Obermainkreis, wo das Holz am wohl-
feilsten ist, werden die Preise nicht über 3 fl. stehen, bei Würzburg wohl nicht unter
15 fl. Das beliebte Holzflößen vernichtet auch dort die Hälfte der Brennkraft unbe-
denklich, nachdem die Staatssorgfalt den lieben wilden Wald (wie Rotteck dieses un-
dankbare Staatspflegekind nennt) fünfzig lange Jahre hindurch gehegt, gepflegt und
so wohlbedachtsam als kunstgerecht niedergeschlagen hat.

2.	Staats- oder Privatbahnsystem?

Von Emil S a x.

Sax, Transport- und Kommunikationswesen. In: Handbuch der politischen Ökonomie.
Herausgegeben von v. Schönberg. 4. Aufl. 1 Bd. Tübingen, H. Laupp, 1896 S. 619—623.

Die Gründe, die für und gegen das Staats- oder Privatbahnsystem angeführt
werden können, betreffen die folgenden Punkte:

1. Die Bildung des Bahnnetzes und Wahl der einzelnen
Linien. Die Privatbahnen leisten in dieser Beziehung nach Ansicht ihrer Gegner
        <pb n="571" />
        ﻿2. Staats- ober Privatbahnsystem?

541

durchaus Unbefriedigendes. Sie wählen in der Regel, namentlich im Beginne des
Eisenbahnbaus, nur die besten oder am leichtesten zu bauenden Linien aus, während
die unrentablen Linien ungebaut bleiben oder später dem Staate zur Last fallen.
Dies ergebe auch ein zersplittertes Netz, mit seinen ungünstigen Folgen für das Land
wie für die Verwaltung der Bahnen selbst. Der Staatsbahnbau verbürge demgegen-
über eine vollständige und systematische Netzesbildung, zumal die Überschüsse der
guten, ertragreichen Linien die Ausfälle der minder rentablen oder Defizitlinien,
wenn in der Hand des Staats vereint, decken.

Dieser Einwand gegen Privatbahnen trifft ersichtlich nur bei einem mangelhaften
Konzessionswesen zu, wenn planmäßige Konzessionierung und die angemessene Kom-
bination der Haupt- und Nebenlinien in je ein einheitliches konzessioniertes Netz ver-
säumt wird. Übrigens hat der Staat auch andere Mittel, die Überschüsse der großen
Hauptlinien dem Bau der schwachen Nebenlinien beim Privatbahnsystem gleichfalls
zuzuwenden: Ausbedingung eines Anteils am Reinerträge oder entsprechende Spezial-
besteuerung der rentierenden Hauptbahnen, um dadurch die Mittel zur Subven-
tionierung der Nebenbahnen zu erlangen.

Dem Staatsbahnsystem schreiben andererseits feine Gegner ebenfalls feine un-
günstige Seite in bezug auf den vorliegenden Punkt zu. Da bei Feststellung des
Netzes seitens der Regierung und resp. Volksvertretung andere Momente mitent-
scheiden, z. B. Rücksicht auf die Staatsfinanzen oder politische Rücksichten, wie
mechanisch-gleichmäßige Bedachtnahme auf alle Landesteile, um keine Klage wegen
Zurücksetzung hervorzurufen, oder Erfüllung von Anforderungen anläßlich der
Wahlen rc., so entsteht die Gefahr, das Bahnnetz entweder zu wenig zu entwickeln
oder es übermäßig auszudehnen. Obschon für beide Fälle Erfahrungen vorliegen
(auch in Deutschland), so ist doch auch hierin kein dem Staatsbahnwesen notwendig
anklebender Mangel zu erblicken. Eine weise Verwaltung kann denselben vermeiden.

2.	Zeitliche Entwicklung des Bahnnetzes. Der Privatbahnbau
hänge weit mehr als der Staatsbahnbau von der jeweiligen Lage des Geldmarktes
ab und komme in größerem Umfange nur periodisch in Spekulationszeiten in Gang,
wie die verschiedenen Eisenbahnmanien beweisen. Daher entwickle sich das Privat-
netz nur sprungweise; bald stocke der Bau, selbst guter Strecken, bald werden durch
den Einfluß von Privatinteressen unwichtige Routen vorzeitig gebaut, bald zeige sich
eine wahre Bauwut mit der für die Volkswirtschaft so schädlichen Folge der plötzlichen
Deplazierung großer Kapitalien, die überdies zum Teile schlecht angelegt würden.
Der Staat könne den Bau viel gleichmäßiger im Gang halten.

Auch diese Fehler lassen sich beim Privatbahnsystem verhindern: durch plan-
mäßige, wohlgeleitete Konzessionierung, welche je nach Umständen anregt oder zurück-
hält und sich Privatinteressen nicht zugänglich erweist. Die tatsächlichen Vorkommnisse
der Eisenbahngeschichte, aus welchen obiger Einwurf abgeleitet ist, wirken zudem als
gute Lehren für die Zukunft, und die unleugbare größere Abhängigkeit der Privat-
bahnen von den Wechselfällen des Geldmarkts und der Spekulation (die auch nur im
allgemeinen und nicht bezüglich großer wohlfundierter Gesellschaften gilt) ist kein
ausschlaggebender Umstand; nichts hindert übrigens den Staat, den Privatbahnen
eventuell zeitweilig durch Intervention mit seinem Kredite zu Hilfe zu kommen.

3.	Kapitalbeschaffung. Bezüglich dieser wird gegen Privatbahnen
zweierlei angeführt. Einerseits, daß dieselbe zu unlautern Börsenmanövern und zur
Nahrung der Agiotage Gelegenheit gebe, deren Quelle man durch das Staatsbahn-
system verstopfe. Jedermann wird die bezüglichen Ausschreitungen, die im Laufe der
Eisenbahngeschichte in verschiedenen Ländern vorkamen, verurteilen, allein es dürfte
schwer sein, dem Staate die Fähigkeit abzusprechen, auch anderweittge Vorbeugungs-
maßregeln (entsprechendes Aktiengesetz, Staatsaufsicht) zu treffen, welche wenigstens
        <pb n="572" />
        ﻿542

Fünfter Teil. Verkehr. III. Eisenbahnen.

bis zu einem in menschlichen Dingen unvermeidbaren Vollkommenheitsfehler wirksam
werden. Daß die Titres der bestehenden Privatbahnen der Spekulation ein Material
bieten, wird nur derjenige als Argument betrachten, welcher die Spekulation prin-
zipiell verwirft: es berühren übrigens die Kursschwankungen der bei einem guten
Konzessionssysteme wohlfundierten Eisenbahnpapiere den ernsten Kapitalisten wenig,
und dieselben sind im Entgegenhalte zu den so zahlreichen Konjunkturen, welche
Staatspapiere betreffen, im großen Durchschnitte — sehr wenig Staaten ausgenommen
— kaum als wesentlich belangreicher zu erweisen.

Andererseits glaubt man zuweilen die Kapitalbeschaffung von seiten des Staats
als eine günstigere bezeichnen zu können. Dies trifft jedoch allgemein nicht zu, viel-
mehr ist hier alles relativ. Gegenüber einem Staate mit zerrütteten Finanzen kann
die Verzinsung von Prioritätsobligationen und Aktien aus den eigenen Erträgen der
Bahnen größere Sicherheit bieten, und Privatbahnen, von welchen das feststeht oder
angenommen wird, werden da folglich zu einem niedrigeren Zinsfüße Kapitalien be-
schaffen als dem gleichzeitigen des Staatskredits. Bei Staaten von ausgezeichneten
Finanzverhältnissen wird das Umgekehrte der Fall sein; hier werden Staatspapiere,
wenigstens in der Regel, einen besseren Kurs erzielen als gleichverzinsliche Bahn-
effekten von augenblicklich gleicher Sicherheit. Auch bietet die Staatsgarantie von
Privatbahnen, indem sie das Risiko bei denselben äußersten Falles jenem des Kredits
an den garantierenden Staat gleichstellt, das Mittel, den Kurs der Eisenbahneffekten
mindestens auf das gleiche Niveau mit dem der Staatspapiere zu stellen. So liegt
zuletzt eine guucstio facti vor, welche bei Zerrüttung der Staatsfinanzen wegen er-
heblich günstigerer Kapitalbeschaffung durch Privatgesellschaften sogar zur Wahl des
Privatbahnwesens zwingen kann.

4.	Kosten und Beschaffenheit der Anlageund der Betriebs-
leistungen. Für die Jugendzeit des Eisenbahnwesens wird in dem Punkte den
Privatbahnen zufolge des ganzen Charakters privater Unternehmungstätigkeit im
Gegensatze zu schwerer beweglichen, bureaukratischen staatlichen Administrationen wohl
eine gewisse Überlegenheit nicht abzusprechen sein; ein Moment, das gegenwärtig bei
der vorgeschrittenen Ausbildung der Bau- und Betriebstechnik, der allgemeinen Ver-
trautheit mit der Natur des Eisenbahnwesens und den eingetretenen Reformen in der
Staatsverwaltung natürlich nicht mehr von entscheidender Bedeutung ist.

Die zuweilen gehörte Ansicht, daß Privatbahnen (um des schnöden Gewinns
wegen) unsolider bauen und betreiben, also namentlich an Sicherheit den Staats-
bahnen nachstehen, setzt mangelhafte polizeiliche Regelung und mangelnde Pflicht-
erfüllung der Aufsichtsorgane voraus, hat folglich nichts mit dem Systeme an sich zu
tun. Dasselbe gilt von unlauterer Erhöhung der A n l a g e k o st e n durch ungebühr-
liche Zwischengewinne bei einzelnen Privatbahnen.

Weitverbreitet ist die Meinung, daß insbesondere die Kostendes Betriebs
sich bei Staatsbahnen wegen der einheitlichen Verwaltung großer geschlossener Netze
niedriger stellen als bei den zahlreichen kleineren Privatbahnen. Dies trifft wieder
nur bei uneinsichtig gehandhabtem Konzessionswesen, bei Zersplitterung des Netzes in
eine Menge von Privatverwaltungen, zu. Wenn man geglaubt hat, die diversen Ab-
machungen über direkte Verkehre, wechselseitige Benützung von Betriebsmitteln rc.,
Konferenzen über Fahrpläne und Verbände, Abrechnungen gemeinsamer Einnahmen,
Ersätze u. dgl. erhöhen die Kosten des Privatbahnbetriebs in beträchtlichem Maße, so
ist das übertrieben, denn es müssen nahezu die nämlichen Arbeiten bei einer Mehrheit
von Staatsbahndirektionen (wenngleich äußerlich weniger sichtbar) Platz greifen, wenn
genaue Rechnung geführt werden soll.

Die Organisation der Staatsbahnverwaltung, insbesondere in einem großen
Staate, kann auch unökonomisch und sachlich mangelhaft sein.
        <pb n="573" />
        ﻿2. Staats- oder Privatbahnsystem?

543

Hinsichtlich des Maßes und der Qualität der Transportlei st ungen
neigen im ganzen Privatbahnen zu größerer Sparsamkeit, Staatsbahnen zu größerer
Willfährigkeit gegenüber Wünschen des Publikums. Von Ausartungen in beiden
Richtungen abgesehen, — da sich solche verhindern lassen — ist es Ansichtssache,
welchem Momente man mehr Gewicht beimißt. Schließlich rühmt man bezüglich der
Betriebseinrichtungen dem Staatsbahnsystem die Einheitlichkeit und Gleichmäßigkeit
und sagt dem Privatbahnwesen Buntscheckigkeit nach. Es frägt sich nur, ob die Ge-
fahr unökonomischer Schablonisierung oder übertriebener Individualisierung das Be-
denklichere ist.

5.	Tariswesen. Was soeben von dem Betriebe bemerkt wurde, findet
speziell betreffs der Transportpreise Anwendung. Was in dieser Hinsicht- falsche
Linienkonkurrenz und verkehrte Netzesbildung (Zersplitterung) tatsächlich an schäd-
lichen Folgen mit sich gebracht haben, ist nicht gegen das Privatbahnwesen in richtiger
Gestaltung zu verwerten. Die sicherlich stets vorhandene größere Kompliziertheit der
Tarife unter dem Privatbahnsystem wird in ihrer Bedeutung für die Geschäftswelt
häufig sehr übertrieben: Unifikation und Stabilität des Tarifwesens unter Staats-
bahnverwaltung kann nach der entgegengesetzten Richtung ebenso antiökonomisch
werden, wenn sie einförmige Schablone und Durchschnittsbehandlung an Stelle er-
sprießlicher Anpassung der Tarifsätze an die Erfordernisse des einzelnen Falles und
des lokalen Wirtschaftslebens setzt.

Die Forderung, es dürfe nicht der Willkür von Privatgesellschaften anheim-
gegeben sein, welche Frachtpreise festgesetzt werden, ist gewiß begründet, aber es be-
darf zur Erfüllung derselben nicht unbedingt der Eigenverwaltung des Staats; auch
bei delegierter Verwaltung läßt sich den Unternehmern diejenige Beschränkung in der
Tarifbestimmung auferlegen, also diejenige Jngerenz der Staatsregierung auf letztere
statuieren, welche die volkswirtschaftlichen Gesamtinteressen erheischen. Es ist somit,
was die Höhe der Tarife betrifft, bei richtig gehandhabter Verwaltung von Befolgung
des „rein gewerblichen Standpunkts" auch seitens der Privatbahnen keine Rede.
Richtig ist, daß beim Staatsbahnsystem der Regierung eine beliebige Regelung des
Tarifwesens freisteht. Sie erlangt dadurch ein überaus machtvolles Mittel, die wirt-
schaftlichen Verhältnisse des Landes zu beeinflussen, und es ist erklärlich, daß sich
Strömungen geltend machen können, welche aus diesem Gesichtspunkte das Staats-
bahnsystem namentlich als Instrument der Handelspolitik fordern. Ist ein im Welt-
verkehr belangreicher Staat einmal in dieser Richtung (mit künstlicher Hemmung des
Imports und Förderung des Exports) vorgegangen, dann mag es für andere Staaten
unvermeidlich erscheinen, den Kampf mit der gleichen Waffe aufzunehmen. Ob diese
Seite im Endergebnisse, die weltwirtschaftliche Entwicklung ins Auge gefaßt, als ein
Vorzug des Staatsbahnwesens gerühmt zu werden verdient, darüber sind die An-
sichten wohl mit Recht sehr geteilt, aber für konkrete Zeitläufte kann der Umstand
für die Wahl des Eisenbahnsystems — ähnlich wie die Wahl der Schutzzollsystems
— tatsächlich der ausschlaggebende werden.

Die Befürchtung liegt schließlich beim Staatsbahnsystem nahe, daß bei finanzieller
Bedrängnis in Erhöhung der Tarifsätze eine Einnahme für den Staatsschatz ge-
sucht werden könnte. Dem läßt sich indes wohl einigermaßen durch gesetzliche
Kautelen vorbeugen. Eher scheint die Gefahr vorhanden, daß mit der Herabsetzung
der Tarife unter dem Drucke politischer Einflüsse (z. B. Agitationen einflußreicher
Jnteressenkreise, welchen die Regierung oder die Deputierten nachgeben müssen,
Popularitätsgründe) hie und da zu weit gegangen werde. Lxewplo. sunt: ockiosn.

6.	Die politische (inkl. sozialpolitische) Seite der Frage.
Der Zusammenhang der Wirtschaft mit den übrigen Seiten des sozialen Lebens
kann schließlich diesem außerwirtschaftlichen Momente einen Anteil, mitunter viel-
        <pb n="574" />
        ﻿544

Fünfter Te l. Verkehr. III. Eisenbahnen.

leicht sogar den h e r v o r r a g e n d st e n, an der Entscheidung verleihen. So
kann dieselbe unter den konkreten politischen Umständen in dem einen Lande
für, in dem anderen gegen Staatsbahnen ausfallen, weil in jenem es sich um ent-
sprechende Stärkung des Einflusses der Regierung handelt oder von einer solchen
Besorgnisse nicht gehegt werden, während in dem andern Lande gerade das Entgegen-
gesetzte eintritt. Auch politische Schattenseiten des Konzessionswesens sind nicht
zu verkennen.

Der spezifisch sozialpolitische Standpunkt, welcher das Nichtaufkommenlassen
großer mächtiger Erwerbsgesellschaften (deren Macht übrigens durch die staatliche
Regulierung beschränkt ist), die bewußte „Einengung des Gebiets privatwirtschaftlicher
Spekulation" und die „Vermehrung des öffentlichen gegenüber dem privaten
Eigentum" anstrebt, ist erklärlicherweise für diejenigen, welche denselben etwa
teilen, gleichfalls ein in die Wagschale fallendes Motiv für das Staatsbahnsystem.

3.	Verwaltung und Betrieb der Eisenbahnen.

Von Alfred von der Leyen.

von der Leyen, Eisenbahnpolitik. In: Handwörterbuch der Staatswissenschasten.
Herausgegeben von Conrad, Elster, Lexis, Loening. 3. Aufl. 3. Bd. Jena, Gustav Fischer,
1909. &lt;5. 861—862.

Die Verwaltung und der Betrieb der Eisenbahnen erfolgt unter dem Staats-
bahnsystem durch staatliche Behörden, Staatsbeamte und Arbeiter, bei den Privat-
bahnen durch die Organe der Gesellschaft. Die Beamten müssen zur Wahrnehmung
ihrer Geschäfte befähigt sein. Auch die Privatbahnen dürfen nur solche Betriebs-
beamte anstellen, die ihre Befähigung nachgewiesen haben, und so weit ist ihre
Anstellung von der Genehmigung der Regierung abhängig zu machen. Bei Ein-
führung des Staatsbahnsystems hat man es vielfach für bedenklich erachtet, daß
die Zahl der Staatsbeamten vermehrt und der politische Einfluß der Regierung
zu sehr verstärkt werde. Wenn dies in der Tat ein Bedenken gegen das Staats-
bahnsystem wäre, so erscheint es noch viel bedenklicher, daß die großen Privat-
bahnen durch ihr Beamtenpersonal gegen den Staat wirken können; denn die
meist nur auf Zeit angestellten Privatbahnbeamten sind viel abhängiger als die
lebenslänglich auf Grund gesetzlicher Vorschriften angestellten Staatsbeamten.

Die Verwaltung ist so zu führen, daß allen berechtigten Bedürfnissen des
Personen- und Güterverkehrs Genüge geleistet wird. Hiernach ist der Zugverkehr
einzurichten, sind die Fahrpläne auszustellen, die Preise im Personen- und Güter-
verkehr zu bemessen. Um dieser Aufgabe zu genügen, wird die Eisenbahn mit dem
öffentlichen Leben, mit Handel und Verkehr tunlichst Fühlung halten müssen, die
Äußerungen der Presse zu beachten, Beschwerden schnell und sorgfältig zu prüfen
haben.

Ein besonders wichtiger Zweig der Eisenbahnverwaltung sind die Tarife
für Personen- und Güterbeförderung. Die Hauptgrundsätze der
Eisenbahntarifpolitik gehen dahin, daß den Eisenbahnen völlige Freiheit
bei Bemessung der Beförderungspreise nicht gegeben werden darf. Dies würde
grobe Mißbräuche zur Folge haben, insbesondere der persönlichen Begünstigung
des einen auf Kosten und zum Schaden des andern Vorschub leisten. Der oberste
Grundsatz der Tarifpolitik wird also sein müssen, die Öffentlichkeit und die
gleichmäßige Geltung der Tarife für jedermann sicherzustellen, einerlei,
welches Eisenbahnsystem das herrschende ist; ferner eine möglichste Einfachheit,
        <pb n="575" />
        ﻿3. Verwaltung und Betrieb der Eisenbahnen.

545

Übersichtlichkeit und Stetigkeit der Tarife zu erstreben. Unter dem Staatsbahn-
system ist die Feststellung der Tarife Sache der Regierung, die sich indessen zweck-
mäßigerweise des Beirats wirtschaftlicher Sachverständiger bedienen wird. Auch
den Privatbahnen gegenüber muß sich die Regierung das Recht vorbehalten, die
Tarife zu genehmigen und die Gewährung von geheimen Tarifbegünstigungen bei
Strafe zu untersagen. Die Hauptgrundsätze des Eisenbahntarifwesens können durch
Gesetz festgestellt werden, während es sich empfiehlt, der Verwaltung bei Feststellung
der einzelnen Preise, der Güterklassifikation, der Ausnahmetarife usw. tunlichste
Freiheit zu belassen und ihr die Möglichkeit zu gewähren, den Bedürfnissen von
Handel und Verkehr stets zu folgen.*)

Die Eisenbahnfinanzpolitik ist eine verschiedene bei Staatsbahnen
und Privatbahnen. Die Staatsbahnen find gleich den übrigen staatlichen Erwerbs-
anstalten zu behandeln, d. h. die Überschüsse über die Ausgaben fließen dem Staate
zu, etwaige Mindererträge sind aus anderen Staatsmitteln zu decken, die Einnahmen
und Ausgaben der Eisenbahnverwaltung sind in den Staatshaushalt aufzu-
nehmen (Eisenbahnetat). Die Eisenbahnverwaltung wird dahin zu streben haben,
daß die Einnahmen der Eisenbahnen mindestens hinreichen, um die Betriebsausgaben
zu decken und das Anlagekapital zu verzinsen. Es wird tunlichst zu vermeiden fein,
daß die sonstigen Staatseinnahmen zur Verzinsung des Anlagekapitals der Eisen-
bahnen oder gar zur Deckung der Betriebsausgaben mit herangezogen werden müssen.
Ob die Verwendung von Überschüssen über die Betriebsausgaben und Zinsen des
Anlagekapitals zu allgemeinen Staatszwecken oder zu besonderen Zwecken der
Eisenbahn (Tilgung der Eisenbahnkapitalschuld, Bau neuer Eisenbahnen, Bildung
besonderer Reservefonds u. dgl.) oder teils zu dem einen, teils zu dem anderen
Zwecke zu erfolgen hat, hängt wesentlich von der allgemeinen Finanzlage des Staates
ab. Jedenfalls empfiehlt sich, daß ein erheblicher Teil dieser Überschüsse ausschließlich
den Zwecken der Eisenbahn dient. Werden die Überschüsse guter Jahre zurückgelegt,
so können sie zur Ausgleichung von Mindererträgen schlechter Jahre verwendet
werden, was u. a. auch die nützliche Folge hat, daß die Schwankungen in den Ein-
nahmen und Ausgaben der Eisenbahnen sich in dem Staatshaushalt weniger fühlbar
machen. Eine gesetzliche Regelung dieser Frage ist versucht in dem Gesetze vom
4. Mai 1843 für die Verwaltung der Eisenbahnen im Königreich Hannover, dem
Badischen Gesetze vom 10. September 1842 betreffend eine Eisenbahnschuldentilgungs-
kasse, dem Preußischen Gesetze vom 27. März 1882 betr. die Verwendung der Iahres-
überschüsie der Verwaltung der Eisenbahnangelegenheiten, ergänzt durch Gesetz vom
3. Mai 1903 betr. Bildung eines Ausgleichsfonds für die Eisenbahnverwaltung, im
§ 8 des Schweizerischen Gesetzes vom 15. Oktober 1897 betr. den Erwerb der Eisen-
bahnen usw. und dem Württembergischen Gesetze vom 29. Juli 1899 betr. die Ein-
richtung eines Reservefonds der Staatseisenbahnen. In den übrigen Ländern, in
denen Staatsbahnen bestehen, wird von Fall zu Fall im Staatshaushalt über die
Überschüsse der Eisenbahnen Bestimmung getroffen.

Die Finanzverwaltung der Privatbahnen ist vom Staate zu beaufsichtigen. So-
weit der Staat die Privatbahnen unterstützt hat, ist es seine Aufgabe, dafür zu sorgen,
daß seine Beihilfen verzinst, getilgt und zurückgezahlt werden. Zu diesem Zweck sind
die Eisenbahnen zu verpflichten, dem Staate Rechnung abzulegen, Voranschläge über
Einnahmen und Ausgaben zu unterbreiten und auf Verlangen abzuändern. Der
Staat wird unter Umständen, um sich seine Rechte zu sichern, selbst die Verwaltung

*) über Eisenbahntarifwesen vgl. aus der neueren Zeit z. B. Latz, Verkehrs-
entwickelung in Deutschland 1800—1900 (fortgeführt bis zur Gegenwart.) Sechs volkstüm-
liche Vorträge. 3. Aufl. Leipzig, B. G. Teubner, 1910. S. 47—87. — @. M.

Mollat Volkswirtschaftliches Quellenbuch. 4. Aufl.	35
        <pb n="576" />
        ﻿546

Fünfter Teil. Verkehr. III. Eisenbahnen.

der Bahnen zu übernehmen haben. Die großen Kapitalien, die in Eisenbahnen an-
gelegt sind, und die wichtige Stellung der Eisenbahnen im öffentlichen Leben machen
es ferner nötig, daß sie durch Gesetz oder durch Konzession gezwungen werden zur
Rücklage von Reserve- und Erneuerungsfonds, und daß auch bei der Bemessung der
Dividende dem Staate eine Mitwirkung zusteht. In den Eisenbahnkonzessionen vieler
Staaten findet sich die Bestimmung, daß, wenn die Dividende einen gewissen Prozent-
satz des Anlagekapitals (meist 10 %) überschreitet, die Eisenbahnen zur Herabsetzung
ihrer Tarife verpflichtet sind. Der Zweck dieser Bestimmung, die übrigens, soviel
bekannt, niemals praktisch geworden ist, geht dahin, den Verkehr gegen eine unge-
messene Ausbeutung durch die Eisenbahnen sicherzustellen. Die Eisenbahnen aller
Länder haben bisher stets Mittel und Wege zur Umgehung dieser Bestimmung ge-
funden, die denn auch nicht mehr in die Konzessionen aufgenommen zu werden pflegt.

4.	Der 16. September 1830.

Von Max Maria v. Weber.

v. Weber, jDer 16. September 1830. Festredej*) In: Zur Erinnerung an die fünfzig-
jährige Gedenkfeier der ersten Lokomotiv-Wettfahrten bei Rainhill im Verein für Eisenbahn-
kunde zu Berlin am 7. Oktober 1879. Berlin, Gedruckt bei Julius Sittenfeld, 1879- S. 5—6,
S- 11, S. 13—14, S. 17, S. 18, S- 16—17 und S. 22—23.

Das Endziel aller Zivilisation ist die Entlastung der geistigen Schaffenskraft des
Menschen von den Behinderungen durch seine Körperlichkeit.

Die große Erfindung, deren 50. Geburtsfest wir heute feiern, ist eines der
mächtigsten Werkzeuge zur Erreichung dieses letzten Ziels. Kaum heute noch aus ihren
Jugendjahren in die Zeit der Manneskraft hinübergetreten, hat sie schon eine fast
völlige Umgestaltung der Physiognomie der zivilisierten Welt vollzogen, indem sie
den trennenden Raum, das Haupthemmnis des Zusammenwirkens der Kräfte der
Menschheit, in vorher ungeahnter Weise zusammenschmelzen ließ.

Sie hat vor allen andern, selbst noch wichtigeren, den Glanz der ersten Er-
scheinung, den dramatischen Effekt ihres Auftretens voraus.

Die vielleicht bedeutsamste Erfindung von allen, die der Magnetnadel, des Pfad-
finders durch die Welt über und unter der Erde, ist in undurchdringliches Dunkel ge-
hüllt; aus den Händen armer, deutscher Handwerker ging langsam und unscheinbar
die Buchdruckerkunst hervor; in stillen Gelehrtenzimmern, in für das Auge der
großen Menge verschlossenen Laboratorien und Werkstätten entwickelte sich, von
Volta und G a l v a n i an bis Morse und S i e m e ns die Telegraphie; im Ge-
fängnisse Böttchers entstand die moderne Keramik; von den Erfindungen Ark-
wrights und Hargreaves erfuhr die Welt erst durch ihre Produkte, und
selbst die Dampfmaschine hatte, während eines halben Jahrhunderts, für Wohlfahrt
und Reichtum Englands gearbeitet, ehe der Ruhm James Watts die Aufmerk-
samkeit der Menge auf sie hinlenkte.

*) v. Webers Festrede ist nach seinem Tode in wesentlich erweiterter und z. T. ver-
änderter Gestalt unter dem Titel: Die „Eiserne Weihnacht" wiederabgedruckt worden in:
Vom rollenden Flügelrade. Skizzen und Bilder von Max Maria v. Weber.
Mit einer biographischen Einleitung von Max Iähns. Berlin, A. Hofmann &amp; Comp., 1882.
S. 99—149 und Aus der Welt der Arbeit. Gesammelte Schriften von Max Maria
v. Weber. Herausgegeben von Maria o. Wildenbruch geb. v. Weber. Berlin, G. Grote, 1907.
S. 331—379. — G. M.
        <pb n="577" />
        ﻿4. Der 16. September 1830.

547

Statt dessen trat die schnellfahrende Lokomotive und die durch sie bedingte Ge-
stalt der modernen Eisenbahn in das Leben wie ein junger Fürst, unter Kanonen-
donner und Glockengeläute und dem jubelnden Zurufe einer begeisterten Menge, in
der jeder ein Stückchen Vaterstolz auf die glänzende Erscheinung im Herzen trug, die
so ganz ausschließlich das Kind seines Vaterlandes war.

Wie keine andere, ihre Zwillingsschwester, die feststehende Dampfmaschine
Watts ausgenommen, ist sie, als eine neue Minerva, fertig aus einem Haupte
auf die Erde getreten, von Geburt an gerüstet mit allen Attributen ihrer zukünftigen
Macht.

Dank dem Genie des Vertrauens, mit dem der reiche Begründer und Leiter der
Stockton- und Darlington-Bahn, Joseph Pease, dem armen ungelehrten Killing-
worth-Maschinenwärter, Georg Stephenson, die Schöpfung der Bahn in
allen Teilen überließ, wurde sie die Brutstätte für fast sämtliche Ideen des modernen
Eisenbahnwesens, die in ihrer mächtigen Nachfolgerin, der Liverpool- und Manchester-
Bahn, zur vollen Reife gelangten.

Es ist bekannt, welche zahllosen, zum großen Teil absurden Einwürfe gegen
die Adoptierung des Lokomotivbetriebes auf der Liverpool-Manchester-Bahn in der
Publizistik Englands und in sehr vielen an das Parlament gerichteten Eingaben er-
hoben wurden. Die Agitation wurde durch die in ihrer Existenz zumeist bedrohte,
reiche und mächtige Bridgewater-Kanal-Gesellschaft immer aufs neue angefacht.
Sollten doch nicht allein Häuser und Ernten und Wälder in fortwährender Feuers-
gefahr stehen, sondern es wurde behauptet, durch die vergiftete Luft, aus der die
Vögel tot herabfallen würden, müßten die Kühe die Milch verlieren, die Pferde-
zucht werde verkommen, das Getreide und Viehfutter schädliche Beimischungen er-
halten und, was dem Herzen der Engländer am nächsten ging, der Iagdsport werde
durch Aussterben und Verscheuchen der Hasen, Rehe, Hühner, Fasanen und vor-
nehmlich der Füchse unheilbar geschädigt werden. Abgesehen davon, daß das Leben
der Reisenden auf der Bahn ununterbrochen aufs äußerste gefährdet sein müsse.
Besonders der große Grundbesitz widersetzte sich der Vornahme der Vorarbeiten, zum
Teil, wie die Lords S e f t o n und C o n w a y , mit gewaffneter Hand.

Nicht die unbedeutendste Schwierigkeit für die Durchdringung der Bill wurde
durch die Unbehülflichkeit Stephensons in der öffentlichen Rede herbeigeführt.
Bei seiner Kreuzbefragung vor dem Komitee des Parlaments über seine Pläne er-
regte sein schwerfälliger Northumberland-Dialekt oft die Heiterkeit der edlen Lords,
und fein später so berühmt gewordener, für das praktische Genie so bezeichnender,
mehrfach wiederholter Ausruf: „Ich kann's nicht sagen, aber ich werde es machen!"
wurde mit spöttischem Kopfschütteln aufgenommen. Es erinnert dies an das zornige
Wort des zur mündlichen Schilderung eines Bildes aufgeforderten Tizian: „So
sprechen Maler!", mit dem er eine Skizze des Bildes auf die Wand warf.

Das Resümee des Berichterstatters im Parlamentskomitee, des berühmten
Rechtsgelehrten A l d e r f o n, war eine Reihe von Verhöhnungen der Pläne des
alten Killingworth-Mafchinisten.

Trotzdem ging, dank dem praktischen Sinn der Vertreter des englischen Volks,
die Bill durch, aber nur mit einer Majorität von einer einzigen
Stimme-

Für die Werbung um den von der Liverpool-Manchester-Bahn ausgesetzten
Preis wurden bekanntlich vier Lokomotiven angemeldet: die „Novelty“ von Braith-
waite und Ericsson; der „Sunspureil" von Timothy Hackworth;
die „Rerseverunce" von B u r st a l l und der „Rocket" von Georg Stephen-
son. Als unbestrittener Sieger ging Stephensons „Rockel", in allen wefent-

35*
        <pb n="578" />
        ﻿548

Fünfter Teil. Verkehr. III. Eisenbahnen.

lichen Elementen der Keim und Anfang der heutigen Lokomotivkonstruktion, aus dem
denkwürdigen Wettkampfe bei Rainhill vom 6.—12. Oktober 1829 hervor.

Georg Stephenfon war. wie fast alle großen Erfinder, ein Eklektiker im
höchsten Sinne des Wortes. Den Hochdruckdampf, den ihm G o r d o n , die Erfah-
rungen über Adhäsion zwischen Rad und Schiene und die Wirkungen des Blaserohrs,
die ihm Richard Trevethik hinterlassen, die Idee zum vielröhrigen Kessel,
die ihm B o o t h gegeben hatte, vereinigte sein Genie, was keiner seiner Vorgänger
gekonnt hatte, zur großen praktischen Tat: der Konstruktion des „Rocket“, der E r -
findung der modernen Lokomotive. Wie die stehende Dampf-
maschine, in fast vollendeter Form, aus Hand und Hirn James Watts her-
vorging, so übergab Georg Stephenson die rollende Dampfmaschine
der Mitwelt in einer Gestalt, an der seine Epigonen wohl im Detail bessern, durch-
arbeiten, verstärken konnten, der sie aber kein wesentliches Organ mehr anzufügen hatten.

Das neue Rüstzeug der Zivilisation ist fertig aus seiner Hand hervorgegangen.

Der 16. September 1830, der Tag der Eröffnung der Liverpool- und Man-
chester-Bahn, sollte, wie in aller seiner Glorie, so auch in Freud und Leid, ein ver-
kleinertes Abbild der Zukunft des Eisenbahnwesens werden. Die Reduktion des
Raumes zwischen der größten Fabrikstadt und der zweitgrößten Hafenstadt der Welt
auf weniger als ein Viertel des früheren, mit allen ihren unabsehbaren Konsequenzen,
führte die ganze segenspendende Gewalt der neuen großen Erfindung mit einem
Schlage überwältigend vor Augen; dainit aber auch der düstere Dämon, der in den
dienstbar gemachten, gewaltigen Kräften wohnt, warnend zur Erscheinung komnie,
forderte er gleich am Eröffnungstage der ersten modernen Eisenbahn eines seiner kost-
barsten Opfer. Das Parlamentsmitglied H u s k i s s o n wurde von einer Lokomotive
überfahren und getötet.

Wie man den Tag des Beginns des Wettfahrens zu Rainhill (6. Oktober 1829)
als den Geburtstag der Lokomotive feiern darf, so muß man die Schaffung des
modernen Eisenbahnsystems vom Tage der Eröffnung der ersten, mit schnellfahrenden
Lokomotiven betriebenen Linie, der Liverpool- und Manchester-Bahn, datieren. Mit
beiden, zu den denkwürdigsten in der Geschichte der Kultur gehörenden Tagen ist der
Name Georg Stephen sons unsterblich verknüpft.

Die Königin, der Adel und das Volk von England haben ihm neben Watt,
Wellington, Nelson und Shakespeare ein Denkmal in der Westminster-
abtei errichtet.

Wie aber jedes dankbare Volk die Waffen, die edle Helden im Kampfe für
das Vaterland getragen haben, in seinem Pantheon zu Trophäen gruppiert, auf-
bewahrt, so hat England zu Darlington und zu London die ersten Lokomotiven,
welche Stephenson erdachte, im Namen der ganzen dankbaren Welt auf Posta-
menten zu ewigem Andenken ausgestellt, als glanzlose, aber dennoch leuchtende
Trophäen aus den Waffen und Rüstzeugen, die einer der siegreichsten Ritter vom
Geiste im friedlichen, aber ernsten Kampfe geführt hat für das höchste Ziel der
Menschheit: die Zivilisation.

5.	Die Anfänge des Eisenbahnwesens in Deutschland.

Von Gustav Cohn.

Cohn, Nationalökonomie des Handels und des Verkehrswesens. Stuttgart, Friedrich
Enke, 1898. S. 872—879.

Im März 1825 weist der hochverdiente Industrielle Fritz H a r k o r t auf die
englischen Eisenbahnen hin und empfiehlt ihre Nachahmung; die Zeitschrift „Hermann"
        <pb n="579" />
        ﻿5. Die Anfänge des Eisenbahnwesens in Deutschland.	549

enthält einen Artikel von seiner Hand über die „Eisenbahnen (Railroads)", welcher
über die englischen Projekte berichtet. Die Eisenbahnen werden manche Revolution
in der Handelswelt hervorbringen, heißt es darin, und zum Schlüsse: „möge auch im
Vaterlande bald die Zeit kommen, wo der Triumphwagen des Gewerbefleißes mit
rauchenden Kolossen bespannt ist und dem Gemeinsinne die Wege bahnet".*) Im
Sommer 1826 wurde in Elberfeld eine kleine Probebahn aufgestellt. Die Folge war
das Projekt einer Kohleneisenbahn von Heisingen an der Ruhr nach dem Wuppertal.
Aber es erhob sich alsbald Widerspruch, weil die Kohlenfuhrleute durch Eisenbahnen
zu sehr geschädigt werden würden, weil ein Ausfall an Chausseegeld eintreten würde rc.
Mehrere vermeinllich gefährdete Kohlengrubenbesitzer remonstrierten bei der Staats-
regierung gegen dieses schädliche Unternehmen, noch ehe das Gesuch um Konzession
eingereicht war. Dieses wurde dann in der Tat abschlägig beschicken (31. Oktober
1826). Dann folgte 1827 Harkorts Denkschrift über die Vorteile der Eisenbahnanlage
für den Freiherrn v. Stein, welcher sich der Sache warm annahm.

Um dieselbe Zeit ist die Denkschrift des Regierungsrats Krüger in Minden ver-
faßt, behufs einer Eisenbahn von der Weser zum Rheine, die Preußen von Holland
unabhängig und Bremen zum Hauptseehafen für Rheinland-Westfalen machen sollte.
Sie wurde dem Finanzminister v. M o tz vorgelegt, der zuvor bereits die Entsendung
von zwei jungen Technikern (1826/27) nach England veranlaßt hatte, auch durch eine
Reise von Schinkel und Beuth nach England (1826) auf die Eisenbahnen aufmerksam
geworden war. In dem Hauptverwaltungsbericht für die Jahre 1825—1827 vom
30. Mai 1828 an den König empfiehlt Motz den Bau einer Eisenbahn von Minden
nach Lippstadt, um „eine ganz neue Richtung für den Verkehr von Bremen nach dem
westlichen und südlichen Deutschland innerhalb der eigenen Grenzen der preußischen
Staaten hervorzurufen".**)

Jetzt entstanden mehrere Projekte. Der erste wirkliche Erfolg war die aus
Harkots Veranlassung 1828 gebildete Aktiengesellschaft Steele-Vohwinkel für Pferde-
bahnbetrieb, die 1830 vollendet wurde und 1831 von dem damaligen Generalgouver-
neur der Rheinlande, Prinz Wilhelm, den Namen erhielt. Die Eröffnung der Liver-
pool-Manchester-Bahn gab neuen Antrieb. Beim Zusammentritt des 3. Westfälischen
Landtages (Dezember 1830) reichte Harkort einen ausführlichen Antrag auf Ver-
bindung der Weser mit der Lippe ein, als ständisches Unternehmen mit staatlicher
Unterstützung oder auch als rein staatliches Unternehmen. Der Landtag sprach sich
dafür aus und ernannte eine Deputation zur Ausführung des Planes. Der Land-
tagsabschied der Regierung erfolgte erst am 22. Juli 1832 und versprach Vorarbeiten
für den Fall, daß „eine Aktiengesellschaft den Bau auf Privatkosten übernehme, wozu
der Staat durch Übernahme von Aktien eine angemessene Beihilfe gewähren würde".
Mehr könnte nicht zugesagt werden, „da das jetzige Kommunikationsbedürfnis durch
die vorhandene Chaussee gesichert sei, die künftige kommerzielle Wichtigkeit der Anlage
auf unsicheren Voraussetzungen beruhe rc." Durch die Schrift „Die Eisenbahn von
Minden nach Köln" (Mürz 1833) suchte Harkort auf den Gemeinsinn der Privaten
zu wirken, aber mit geringem Erfolge. Für die Teilstrecke Kemnade—Elberfeld ge-
lang es, die Minister des Innern und der Finanzen zu interessieren, welche Staats-

*) Der Artikel Harkorts ist bei Berger, Der alte Harkort. Ein westfälisches
Lebens- und Zeitbild. Volksausgabe. Leipzig, Julius Baedeker, 1891. S. 222—224 wieder-
abgedruckt. — G. M.

**) Aus dem Jahre 1828 stammtauch der Ausspruch Goethes: „Mir ist nicht bange,
daß Deutschland nicht eins werde; unsere guten Chausseen und künftigen Eisenbahnen werden
schon das ihrige tun." Eckermann, Gespräche mit Goethe in den letzten Jahren seines
Lebens (1823—1832.) In Auswahl herausgegeben von Merian. Berlin, Fritz Heyder, [1911].
S. 143. — G. M.
        <pb n="580" />
        ﻿550

Fünfter Teil. Verkehr. III. Eisenbahnen.

bau auf Grund einer Staatsanleihe im Ministerrate befürworteten, aber hier von
der Mehrheit überstimmt wurden, welche auf die Kgl. Verordnung vom 17. Januar
1820 hinwies, wonach Staatsanleihen nur „zur Förderung des allgemeinen Besten"
aufgenommen werden dürften.

Da der Westfälische Landtag auch in seiner Session 1833/1834 die Eisenbahn-
verbindung von der Weser zum Rheine betrieb, erwirkte er einen günstigeren, aber
zunächst nur in allgemeinen Zusagen sich haltenden Landtagsabschied (30. Dezember
1834). Erst das Jahr 1835 brachte Erfolge. Fast gleichzeitig, da im Mai 1835 für die
Leipzig—Dresdener Bahn das Aktienkapital gezeichnet war, traten am 19. Juni 1835
in Elberfeld 43 angesehene Männer zusammen, die sich zur Übernahme von Aktien
für die Bahnstrecken Elberfeld—Düsseldorf und Elberfeld—Witten „als Sektion der
Rhein-Weser-Bahn" verpflichteten. Die erstere Strecke wurde, nachdem Stephensou
sie begutachtet hatte, alsbald in Angriff genommen, die Teilstrecke bis Erkrath am
20. Dezember 1838, die ganze Bahn am 3. September 1841 eröffnet. Die Strecke
Elberfeld—Witten kam nicht zustande. Erst einer späteren, der 1843 gegründeten
Köln-Mindener Gesellschaft, bei welcher der Staat ein Siebentel der Aktien zeichnete,
gelang die Durchführung des ganzen Planes, von dem jene Linie einen Teil bilden
sollte, aber nunmehr über Hamm—Dortmund—Duisburg—Düsseldorf nach Köln
(1845—1847 vollendet).

Der erste handgreifliche Erfolg des deutschen Eisenbahnwesens fällt ebenfalls in
das Jahr 1835. Am 7. Dezember 1835 wurde die erste deutsche Eisenbahn mit Dampf-
betrieb zwischen Nürnberg und Fürth eröffnet. Nachdem dort seit 1814 (durch
den Techniker I. v. Baader) eine Pferdebahnverbindung angeregt worden, war es
im Jahre 1832 ein Bürger Nürnbergs, Ioh. Scharrer, der (durch preußische Techniker
veranlaßt) in der Bürgerschaft der beiden beteiligten Städte den Plan zur Durch-
führung brachte.

Die vorhin erwähnte Begründung der Leipzig-Dresdener Bahn ist
das Werk desjenigen Mannes, welchem einer der ersten Plätze in der Geschichte des
deutschen Eisenbahnwesens gebührt, — Friedrich Lifts. Von den Vereinigten
Staaten zurückgekehrt, hatte er die dort gewonnenen Eindrücke mit prophetischer Be-
geisterung in Deutschland mitgeteilt und agitatorisch verbreitet. Zunächst stieß er auf
Unglauben der entscheidenden Kreise, bis feine Niederlassung in Leipzig und seine
Schrift (1833) „Über ein sächsisches Eisenbahnsystem als Grundlage eines allgemeinen
deutschen Eisenbahnsystems und insbesondere über die Anlegung einer Eisenbahn
von Leipzig nach Dresden" den Grund zu der Bahn Leipzig—Dresden legte, indem
eine Reihe angesehener Leipziger Bürger dafür gewonnen wurde. Mit denen vereint,
brachte List es dahin, daß am 14. Mai 1835 mit einem Schlage das ganze Aktien-
kapital von 2 Millionen Talern gezeichnet wurde. Die Eröffnung der Bahn erfolgte
am 7. April 1839. L i st hatte sie bereits in seinem Prospekt als „großes National-
unternehmen" bezeichnet, das sich als „Anfang und Mittelpunkt eines allgemeinen
deutschen Eisenbahnsystems" empfehle.

Der Einfluß dieses Erfolges übertrug sich nach Magdeburg. An jenem Tage
der glänzenden Aktienzeichnung, 14. Mai 1835, reichte der Oberbürgermeister
Francke in Magdeburg sein Gesuch um Zulassung der Bahn Magdeburg—
Leipzig bei der Staatsregierung ein. Zugleich trat L i st in Berlin auf und be-
warb sich am 21. Mai 1835 durch zwei Jmmediatvorstellungen um die Konzession für
eine Eisenbahn von Hamburgnach Berlin, Magdeburgund Leipzig.
Er teilte darin mit, daß er bereits Schritte getan habe (in Verbindung mit Cotta in
Stuttgart), um eine Konzession von Basel nach Mannheim zu erhalten. Indessen
Lifts Bewerbung, obwohl er sich eine Reihe angesehener Bankhäuser zugesellt, schei-
terte. Am 14. Februar 1836 wurde durch Kgl. Kabinettsordre an F r a n ck e und
        <pb n="581" />
        ﻿5. Die Anfänge des Eisenbahnwesens in Deutschland.	551

Konsorten die Konzession erteilt. Am 13. August 1836 wurde das Aktienkapital,
2,3 Millionen Taler, mehr als doppelt (5 Millionen) gezeichnet; am 13. November
1837 wurde das Kgl. Statut für die Bahn verliehen. Am 18. August 1840 war die
ganze Strecke vollendet. Schon für das Jahr 1840 gelangte eine Dividende von 4 %
zur Verteilung, die für 1841 aus 5, für 1842 auf 7, für 1843 und folgende Jahre auf
10 % stieg.

Im Frühjahr 1837 beauftragte die Preußische Regierung eine Kommission von
höheren Beamten mit der Vorbereitung eines Gesetzes über die Eisenbahnen. Am
3. November 1838 wurde ein solches Gesetz erlassen und gilt heute noch als Grundlage
der preußischen Eisenbahngesetzgebung. Das Gesetz ist nur auf Aktienunternehmungen
berechnet, vorbehaltlich öffentlicher Beihülfe im einzelnen. Bis zum November 1842
waren auf diese Weise zehn Bahnen entweder vollendet oder in ihrer Ausführung
sichergestellt. Es waren dies die Berlin—Potsdamer (30. Oktober 1839),*) die Düssel-
dorf—Elberfelder (3. September 1841), die Berlin—Anhalt—Köthener (10. September
1841), Magdeburg—Leipziger (18. August 1840), Rheinische (15. Oktober 1843); die
Berlin—Stettiner (konzessioniert 12. Oktober 1840), Berlin—Frankfurter (konzes-
sioniert 15. Mai 1841), Magdeburg—Halberstädter (konzessioniert 14. Januar 1842),
Bonn—Köln (konzessioniert 11. Februar 1841), Oberschlesische Eisenbahn (konzes-
sioniert 2. August 1841). Bei der Berlin—Anhalter und Berlin—Stettiner leistete
der Staat Hülfe durch Aktienzeichnung oder Zinsgarantie. Eingreifender beteiligte
sich der Staat seit 1842, in dem er ein Netz notwendiger Linien von zusammen 220
Meilen plante und, gestützt auf seine günstige Finanzlage, dessen Bau durch Zins-
garantie beförderte (Rhein—Weser, Thüringer Bahn. Ostbahn, Frankfurt—Breslau,
Fortsetzung der Oberschlesischen Eisenbahn, Posen—Preußen—Schlesien).

In anderen deutschen Staaten geht es noch langsamer, sei es, daß die treibende
Kraft des industriellen Geistes fehlte, sei es, daß der Charakter der Bevölkerung und
der Regierung verzögernd wirkte. So im Königreich Hannover. Seit 1834/35
setzte hier die Regierung Kommissionen nieder, damit diese die an sie herantretenden
privaten Anregungen begutachteten. Als die anfängliche Ansicht von der Schädlichkeit
der Eisenbahnen überwunden war, wollten doch Regierung und zumal die Stände nur
Vorbereitungen treffen, um den Bau der Hauptlinien an private Unternehmungen zu
überlassen, ohne daß solche sich meldeten. Endlich, 27. Juni 1841, trat die Regierung
mit dem Entschluß vor die Stände unter dem Drucke der Notwendigkeit, auf Staats-
kosten Verbindungslinien von Osten nach Westen zu bauen, damit nicht durch die
Bahnen der Nachbarländer das Land Hannover brachgelegt werde. Im Januar 1842
sprachen sich die Stände zustimmend aus. Bis Ende 1847 wurden die damals be-
schlossenen Linien (zusammen 47 Meilen) erbaut.

Im Grohherzogtum Baden wurde 5 Jahre lang die Frage der Anlegung einer
Eisenbahn besprochen. Da trat die Aktiengesellschaft zum Bau der Eisenbahn von
Straßburg nach Basel auf, und es wurde die Verlängerung der französischen Bahn
bis an die rheinbayrische Grenze in Beratung genommen; als nun aber eine bayrische
Verordnung zur Bildung einer Aktiengesellschaft für eine Bahn von der Rheinschanze
bis an die französische Grenze bei Lauterburg aufforderte, da erfolgte gleichzeitig mit
diesem drohenden Ereignis im Jahre 1838 die Einberufung eines außerordentlichen
Landtages in Baden. Auf Grund umfassender Vorarbeiten, an deren Spitze Frie-
drich Nebenius stand, war ein Projekt für die das Land durchziehenden Eisen-
bahnen hergestellt, welches nach dem Antrage der Regierung auf Staatskosten aus-

*) Bei der Eröffnung der Berlin-Potsdamer Bahn meinte der damalige Kronprinz
von Preußen, der spätere König Friedrich Wilhelm IV.: „Diesen Karren, der durch
die Welt rollt, hält kein menschlicher Arm mehr auf." — G. M.
        <pb n="582" />
        ﻿552

Fünfter Teil. Verkehr. HI. Eisenbahnen.

geführt werden sollte und die Genehmigung der Kammern erhielt. Im Mai 1843
wurde die Strecke Heidelberg—Karlsruhe eröffnet. Die Main-Neckar-Bahn samt der
Mannheim-Friedrichsfelder Seitenbahn wurde am 1. August 1846 eröffnet; in der-
selben Zeit Mannheim—Freiburg und weiter bis Basel.

In Württemberg erstattete die im Jahre 1830 niedergesetzte Kgl. Kom-
mission im Jahre 1834 ihr Gutachten zugunsten einer Eisenbahn behufs Verbindung
des Neckars mit der Donau und dem Bodensee. In den Etat für 1836—1839 stellte
die Regierung „als vorläufigen Fonds zur Förderung und Unterstützung der Eisen-
bahnunternehmungen" die Summe von 100 000 Gulden ein. Die Regierung enthielt
sich einer sonstigen Äußerung, und die Finanzkommission der Abgeordnetenkammer
sagte in ihrem Berichte darüber, daß „sich kaum schon werde bestimmen lassen, worin
die Förderung und Unterstützung der Eisenbahnunternehmungen durch den Staat be-
stehen soll". Es hatten sich in Stuttgart und Ulm Gesellschaften zum Bau von Eisen-
bahnen gebildet, sich zu einer einzigen verbunden, dann aber (1838) aufgelöst, weil die
erforderlichen Baukosten weit über die ursprünglichen Voranschläge hinausgingen.
Am 22. Februar 1839 erstattete die Regierung den Kammern Bericht über die Vor-
arbeiten. Hier scheute man sich aber vor den großen Baukosten. Bezeichnend ist das
Projekt des württembergischen Ingenieurs Karl Etzel, welcher, (1839) vom Bau der
Paris-Versailler Bahn eben zurückgekehrt, wegen der zu hohen Kosten einer Dampf-
bahn für Württemberg Pferdebahnen empfahl.

Darüber vergingen mehrere Jahre. Am 25. Februar 1842 drückten in einer
gemeinsamen Adresse die beiden Kammern der Regierung das Bedürfnis aus, daß
man sich endlich für oder gegen den Bau von Eisenbahnen in Württemberg aus-
sprechen müsse. Darauf legte die Regierung einen Gesetzentwurf vor, welcher für die
Finanzperiode 1842-—1845 die Summe von 3 Millionen Gulden verlangte. Mit 58
gegen 26 Stimmen bewilligte die Kammer der Abgeordneten 1843 diese Summe,
bald darauf die Kammer der Standesherren. Das Gesetz vom 18. April 1843 be-
stimmte, daß auf Staatskosten die Haupteisenbahnen erbaut werden, die Zweigeisen-
bahnen dagegen an private Unternehmungen mit staatlicher Zinsgarantie überlassen
werden sollten.

Jedoch immer noch scheute man die Kosten und die daraus erwachsende Schulden-
last für den Staat; so schloß im Jahre 1844 die Regierung einen Vertrag mit dem
Berliner Bankhause F. Mart. Magnus, demzufolge dieses den Bau und Betrieb der
württembergischen Eisenbahnen übernehmen sollte. Zu dem erforderlichen Aktien-
kapital von 42 Millionen Gulden sollte der Staat ein Viertel aufbringen, das an der
Rente nur in zweiter Linie teilzunehmen hätte. Doch versagte der König Wilhelm
seine Zustimmung, um am Staatsbahnbau festzuhalten.

Die Vorarbeiten der Regierung für ein Staatsbahnnetz fanden ihren Abschluß
in der Vorlage an den Landtag vom 15. Februar 1845, die am 2. August 1845
angenommen wurde. Erst am 29. Juni 1850 wurde die (251 llm lange) Eisenbahn
Heilbronn—Stuttgart- Ulm—Bodensee eröffnet. Auch die Zweigbahnen (Gesetz vom
17. November 1858) wurden dann vom Staate gebaut und betrieben, bis auf einzelne
kleine Ausnahmen.

In Bayern war die erste Eisenbahn auf deutschem Boden gebaut worden, die
kleine Bahn von Nürnberg nach Fürth (6 Um). Wie diese erste, wurde auch die
folgende (von München nach Augsburg, 37 llm) durch eine Aktiengesellschaft 1837
bis 1840 erbaut. Sie wurde 1844 vom Staate erworben und in staatlichen Betrieb
genommen. Dann hielt man ein Jahrzehnt lang in Bayern rechts des Rheins am
Staatsbahnprinzip fest. Jedoch bereits 1856 wieder erscheint ein Aktienunternehmen
(Bayerische Ostbahnen), welches 1875 in das Staatseigentum übergeht.
        <pb n="583" />
        ﻿6. Die deutsche Eisenbahnpolitik unter Fürst Bismarck.	553

Entscheidend für den Übergang zum Staatsbahnsystem im Jahre 1844 war der
Mangel ausreichenden Unternehmungsgeistes für Aktienbahnen. Das Schwanken der
bayerischen Staatsregierung zeigt sich weiterhin in der Rückkehr zur Aktienunter-
nehmung in dem Jahre, da der spekulative Aufschwung sich auch auf diesem Gebiete
geltend macht.

Im Königreich S a ch s e n ist es abermals ein Aktienunternehmen, welches Bahn
bricht. Wie in Bayern eine kleine Lokalbahn, so hier die erste große Eisenbahn in
Deutschland, an welche sich der Name von Friedrich Li st knüpft, die Bahn von
Leipzig nach Dresden, welche 1839 fertig wurde. — Es folgten mehrere Privatbahn-
unternehmungen, welche indessen erst dadurch zustande kamen, daß die sächsische
Regierung sich zur Gewährung zahlreicher und wertvoller Vergünstigungen entschloß.
Und bald zeigte sich, daß trotzdem der private Unternehmungsgeist das Eisenbahnnetz
nicht so schnell und so vollständig herzustellen vermochte, als die Bedürfnisse des Ver-
kehrs es erforderten.

Daher genehmigte der Landtag des Jahres 1845/46 den Bau einer Staatseisen-
bahn, der Dresden-Bodenbacher Linie. Darauf herrschte ein Menschenalter lang in
Sachsen das gemischte System von Staatsbahnen und Privatbahnen, bis 1876 mit
dem Ankauf der Leipzig-Dresdener Bahn für den Staat das reine Staatsbahnsystem
eingeführt wurde.

6.	Die deutsche Eisenbahnpolitik unter Fürst Bismarck.

Von Karl Lamprecht.

Lamprecht, Zur jüngsten deutschen Vergangenheit. 2. Bd. 2. Hälfte. 1. und 2. Ausl.
Freiburg i. B.. Hermann Heyfelder, 1904. S. 278—282.

Um 1870 war die Lage des Eisenbahnwesens alles andere als klar. Fürst
Bismarck hat einmal den Zustand, noch im Jahre 1876, im Preußischen Landtage,
drastisch genug geschildert. „Wir haben im Reiche 63 Eisenbahnterritorien, in Preußen
40. Jede dieser territorialen Herrschaften ist nun mit den mittelalterlichen Gerecht-
samen des Stapelrechts, des Zoll- und Geleitswesens und der Auflagen auf den Ver-
kehr nach Willkür vollständig ausgerüstet, selbst mit dem Fehderecht." In der Tat
war die Lage anfangs der siebziger Jahre etwa der Art; neben den noch sehr kleinen
Staatseisenbahnsystemen bestand eine große Menge von selbständigen, großen und
kleinen Privatbahngesellschaften. Dieser Zustand hatte sich aus einer ziemlich ver-
worrenen Verkehrspolitik der einzelnen Bundesstaaten im Zeitalter der Entstehung
der Eisenbahnen und auch noch, ja vornehmlich in den Jahren etwa 1850—1870 ent-
wickelt. In dieser Zeit hatte man in den meisten Ländern, wenn auch aus sehr ver-
schiedenen Gründen, eine dem Privatbahnsystem günsüge Meinung gehabt; so auch
in Preußen, wo der Staat anfangs nicht in der Lage war, für eigenen Bahnbau
größere Anleihen aufzunehmen, und wo bis zum Jahre 1866 wenigstens sich auch
noch andere, politische Bedenken gegen ein Staatsbahnsystem entscheidend geltend
machten. Die Folge war, daß man es jetzt mit einer Fülle verschiedener Verwaltungen
zu tun hatte. Da aber, wo wie zumeist, das Privatbahnsystem herrschte, kam nun
noch eine nach den einzelneil Ländern sehr abweichende staatliche Behandlung der
Bahnen hinzu; es gab eine preußische, bayrische, hessische Eisenbahnpolitik: ja die
thüringischen Staaten behandelten die wenigen sie damals schon berührenden Linien
nach abweichenden Grundsätzen.

Run hatte sich spätestens schon nach 1866 und 1870 gezeigt, daß diese Ver-
hältnisse unter keinen Umständen zu halten waren; immer stärker und zahlreicher
erschollen Beschwerden der wirtschafllichen Kreise, der Unternehmer wie auch der
        <pb n="584" />
        ﻿554

Fünfter Teil. Verkehr. III. Eisenbahnen.

Landwirte, insbesondere über Unübersichtlichkeit, Härten und unbegreifliche Differen-
zierungen der Tarife; immer grimmiger erörterte die öffentliche Meinung Mißbräuche,
die angeblich bei der Verleihung von Baurechten vorgekommen seien: und der
lange auf die Probe gestellte Geduldsfaden der Nation riß endlich angesichts der
Eindrücke der Gründerzeit (1871—1873). Darauf wurde, vornehmlich gegen die
Willkür der Verwaltungen im Tarifwesen, im Jahre 1873 als eine oberste Aufsichts- und
Beschwerdestelle das Reichseisenbahnamt begründet: schon begann sich die unitarische
Behandlung der wichtigsten Verkehrswege in einer Institution niederzuschlagen.
Aber dies Amt sollte auch ein allgemeines deutsches Eisenbahngesetz und einen all-
gemeinen deutschen Gütertarif — letzteren zunächst als wichtigste Forderung des
aufstrebenden Wirtschaftslebens — ausarbeiten! Allein bald zeigte sich: das Amt kam
nicht vorwärts; seine Wirksamkeit blieb zum großen Teile auf dem Papiere, und
namentlich die Staatsbahnsysteme, welche einzelne Bundesstaaten schon besaßen,
leisteten ihm passiven Widerstand.

Diese Lage brachte den Fürsten Bismarck schon im Jahre 1875 auf den Ge-
danken, den unwürdigen Zuständen durch Erwerbung aller Eisenbahnen für das
Reich mit einem Schlage ein Ende zu machen. Und uin die Durchführung dieses
Planes zu ermöglichen, beschloß er, zunächst den Übergang der preußischen Bahnen
an das Reich vorzubereiten. Die Preußische Regierung ließ sich durch ein Gesetz
vom Juni 1876 ermächtigen, ihren freilich damals nicht besonders großen Staats-
bahnbesitz dem Reiche zum Kaufe anzubieten. Es war eine ungeheure, ins ge-
waltigste gedachte Maßregel; sie regte die Nation in ihren Tiefen auf, — auch
die Unternehmerkreise, die hier dem großen Staatsmann zumeist nicht folgten: denn
wie viele ihrer eigensten Interessen wurden nicht durch die drohende Aufhebung
der Privatbahnen berührt! Wenn aber der Fürst seinen Plan schließlich, trotz des
günstigen Votums des Preußischen Landtags, nicht weiter verfolgte, so waren
hierfür nicht die Widerstände in gewissen wirtschaftlichen Kreisen, sondern politische
Eindrücke maßgebend. In den mittleren und kleinen Bundesstaaten hatte der
Reichseisenbahngedanke die Regierten wie namentlich die Regierungen aufs heftigste
erregt: sie fürchteten für ihre Selbständigkeit. So hatte der Minister v. Friesen
in Dresden erklärt, Sachsen werde seine Stimme sogar gegen den Übergang der
preußischen Bahnen an das Reich abgeben; in Bayern hatte man die Reservat-
rechte als durch den Reichseisenbahnplan als verletzt betrachtet; und in Stuttgart
hatte der Minister v. Mittnacht das Ganze offen sogar als Absicht einer Änderung
der Reichsverfassung bezeichnet, der Württemberg niemals zustimmen werde und
könne.

Gegenüber diesem einmütigen Widerstand blieb Bismarck nichts übrig, als
auf das Reichseisenbahnprojekt zu verzichten. Die Einzelstaaten gingen aber noch
weiter. Um sich vor der Wiederkehr des Planes ein für allemal, wie sie meinten,
zu sichern, nahmen sie die Verstaatlichung der Bahnen in ihren Territorien vor.
Bayern hatte schon 1875 die 770 Um der Ostbahnen in seinen rechtsrheinischen
Landen gekauft, während die Pfälzer Bahnen noch im Privatbesitze blieben; Sachsen
kaufte 1876 die Leipzig-Dresdener Linie; in Württemberg galt schon das Prinzip
der Staatsbahnen.

Wie aber, wenn nun dieser Gedanke der bundesstaatlichen Bahnnetze auch in
Preußen aufgenommen wurde? Mutzte dann nicht das preußische Staatsbahnnetz sich
so ausweiten, daß es den ganzen norddeutschen Verkehr und in Verbindung mit
den Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen auch noch einen guten Teil des mittel-
und süddeutschen in seine Herrschaft bekam? Dem Reichskanzler entging diese
eigenartige Wendung der Dinge nicht: und er ergriff jetzt alsbald den Gedanken
der Entwicklung eines abgeschlossenen preußischen Staatsbahnsystems, dessen Herr-
        <pb n="585" />
        ﻿7. Der heutige Stand der deutschen Eisenbahnverfassung.	555

schüft dazu benutzt werden sollte, die andern Staatsbahnsysteme, wie sie sich nun
abzurunden begannen, wenigstens zu einer vernünftigen Finanz- und Tarifpolitik
zu zwingen.

Allein ehe er dieses in seinen nächsten Zielen partikularen Weges völlig zog,
suchte er noch ein letztes Mal, vom Februar bis zum Mai 1879, die Sympathieen
des Bundesrates für ein Reichsgesetz zur Regelung des Gütertarifwesens, einen
Reichseisenbahnrat und ein Eisenbahnverwaltungsgericht des Reiches zu gewinnen.
Vergebens.

Darauf ging er rücksichtslos von preußischer Seite aus vor. Schon hatten
Minister, die sich seinen neuen Anschauungen nicht ganz anzubequemen vermochten,
Camphausen, Achenbach, weichen müssen; und bereits im März 1878 hatte der
Eisenbahnminister Maybach, bald der tatkräftige Meister der preußischen Ver-
staatlichung, sein Amt übernommen. Jetzt wurde keinen Augenblick mehr gesäumt.
Im Jahre 1875 waren 44% % der Kllometerlänge der damaligen preußischen Eisen-
bahnen in Privatverwaltung gewesen; und anfangs April 1879 gehörte mehr als
die Hälfte des preußischen Eisenbahnnetzes dem Privatbahnsystem an. Schon 1883
auf 1884 aber war Preußen im staatlichen Besitze der wichtigsten Linien in allen
seinen Provinzen, und bis Ende Februar 1885 waren zwanzig Vollbahnen mit
7859 Ion Schienenlänge durch Ankauf für etwas über 800 Millionen Ji verstaatlicht.
Schon griffen nunmehr die preußischen Staatsbahnen allenthalben über die politischen
Grenzen des Staates hinaus: in Wahrheit war Preußen auf dem Wege, sich
mindestens alle großen Linien und damit die verkehrspolitische Beherrschung zunächst
Norddeutschlands zu sichern.

7.	Der heutige Stand der deutschen Eisenbahnverfassung.

Von Walter L o tz.

L o tz, Verkehrsentwickelung in Deutschland 1800—1900 (fortgeführt bis zur Gegen-
wart). Sechs volkstümliche Vorträge. 3. Aufl. Leipzig, B. G. Teubner, 1910. S. 42—46.

Norddeutschland wird von der preußischen Staatseisenbahnverwaltung gegen-
wärtig eisenbahnpolitisch durchaus beherrscht. Auch für diejenigen Maßnahmen, durch
welche die Interessen außerpreußischer norddeutscher Gebiete, Hamburgs, Bremens,
der thüringischen Staaten usw. berührt werden, ist die preußische Staatsbahnver-
waltung nicht den Volksvertretungen dieser Gebiete, sondern nur dem preußischen
Landtage Rechenschaft schuldig. Auch die Überschüsse, welche das außerpreußische
Norddeutschland den Bahnen Preußens verdienen hilft, fließen lediglich der preußi-
schen Staatskasse zu. Für die norddeutschen Gebiete — vielleicht mit Ausnahme von
Mecklenburg und Oldenburg — ist der Erfolg der gegenwärtigen Lösung der Ver-
staatlichungsfrage: weniger Einfluß und weniger Finanzvorteil, als wenn das
Reichseisenbahnprojekt verwirklicht worden wäre.

Ein Ereignis von einer Bedeutung, die kaum überschätzt werden kann, war
die Herbeiführung einer Eisenbahngemeinschaft, die seit dem 1. April 1897 Preußen
und Hessen-Darmstadt umfaßt. In den gemeinschaftlichen Betrieb wurden die vor-
malige Hessische Ludwigsbahn, die oberhessischen Eisenbahnen und die hessischen
staatlichen Nebenbahnen einbezogen. Hessen wurde bei dem Abkommen von Preußen
vorteilhaft bedacht. Indessen der Finanzvorteil und der Einfluß des hessischen Staates
wäre vielleicht, wenn es seiner Zeit zur Verwirklichung des Reichseisenbahnprojekts
gekommen wäre, wohl ebensosehr zu wahren gewesen. Unwillkürlich erinnerten
Kenner der Geschichte des Deutschen Zollvereins anläßlich des preußisch-hessischen
Eisenbahnabkommens daran, daß der allgemeinen deutschen Zolleinigung zunächst
        <pb n="586" />
        ﻿556

Fünfter Teil. Verkehr. III. Eisenbahnen.

1828 eine preußisch-hessische Zollgemeinschast vorausgegangen ist. Man konnte hierzu
die Bemerkung fügen, daß das Schwergewicht der preußisch-hessischen Eisenbahn-
gemeinschaft innerhalb Deutschlands ein viel größeres fein werde als das der einst
zwischen Preußen und Hessen vollzogenen Zolleinigung. Preußen beherrscht nunmehr
nicht nur ganz Norddeutschland in allen wichtigen Durchgangslinien, sondern es er-
obert sich auch den Weg zum Einfluß in Südwestdeutschland. Dadurch, daß die Main-
Neckar-Bahn, welche Preußen, Hessen und Baden gemeinsam gehört, in die preußisch-
hessische Verwaltung am 1. Oktober 1902 einbezogen wurde, ist dieser Einfluß ver-
größert worden. Gleichartige Grundsätze der Eisenbahnpolitik können nunmehr von
Elsaß-Lothringen an, woselbst die preußischen Einflüsse eisenbahnpolitisch in letzter
Linie sehr maßgebend geltend gemacht werden können, bis nach Ostpreußen in Wirk-
samkeit treten. Jedenfalls war die Möglichkeit, daß die preußisch-hessische Gemein-
schaft Zuwachs durch Anschluß anderer bisher unabhängiger Eisenbahnsysteme
empfängt, keineswegs ausgeschlossen.

Unabhängig waren bis 1905 die Staatseisenbahnsysteme von Sachsen, Bayern,
Württemberg, Baden, sowie die pfälzischen Privatbahnen geblieben. Eine Eisen-
bahnpolitik jedoch, die im Durchgangsverkehr von der preußischen abwiche, kann
zurzeit keines dieser Eisenbahnsysteme durchführen. Die Eisenbahnrente, welche der
Landeskasse zufließt, ist in den selbständig gebliebenen Staatseisenbahnsystemen —
besonders in Süddeutschland — erheblich geringer, als wenn das Reichseisenbahn-
projekt durchgeführt worden wäre. Der Einfluß der vom preußischen System un-
abhängigen Staatsbahnverwaltungen ist in Fragen der Beamtenernennung und in
allen Fragen des Binnenverkehrs — nicht dagegen im gleichem Maße in Fragen
des Fernverkehrs — zurzeit größer, als wenn es zur Verwirklichung des Reichs-
eisenbahnprojekts gekommen wäre. Wenn freilich Preußen einmal den Einfluß,
den es von Ostpreußen bis Elsaß-Lothringen geltend machen kann, zur Ablenkung
oder erheblichen Erschwerung des auf Süddeutschland bisher entfallenden Durchgangs-
verkehrs benutzen würde, so könnten die finanziellen Grundlagen der Unabhängigkeit
der süddeutschen Staatsbahnsysteme ernstlich gefährdet erscheinen.

Durch das Zustandekommen der preußisch-hessischen Gemeinschaft war es Bayern
unmöglich gemacht worden, etwa einen gesonderten Zusammenschluß des rechts-
rheinischen bayerischen, des hessischen und des pfälzischen Netzes zu bewirken. Als am

1.	Januar 1909 die pfälzischen Bahnen, die für 254,4 Millionen Jl erworben waren,
mit dem bayerischen Staatsbahnnetz vereinigt wurden, ergab sich somit für Bayern
ein Betrieb, der zwei nichtzusammenhängende Netze umfaßt und die Verkehrsver-
mittlung anderer Systeme in Anspruch nehmen muß.

Wiederholt tauchten seit dem preußisch-hessischen Eisenbahnabkommen in Süd-
deutschland Ideen wie zur Zeit des Preußisch-Hessischen Zollvereins auf. Manche
glaubten, daß sich eine Verwaltungsgemeinschaft, die noch mehr süddeutsche Staaten
als Hessen mit Preußen vereinigt, eines Tages herausbilden könne. Andere empfahlen
eine engere Vereinigung der süddeutschen Eisenbahnverwaltungen untereinander,
ein Gedanke, mit dem sich der Reichskanzler Fürst Hohenlohe, als bayerischer Minister-
präsident, vor 1870 eingehend beschäftigt hatte.

Die weitere Entwickelung wird wohl nicht zum mindesten durch die Finanzlage
der süddeutschen Staaten und durch den Umstand mit bestimmt werden, ob es Preußen
gelingt, im Süden besondere Sympathien zu gewinnen. Käme es einmal zu einer
Ausdehnung der preußisch-hessischen Gemeinschaft auf ganz Deutschland, so wäre
übrigens keineswegs derselbe Erfolg wie beim Reichseisenbahnprojekt erreicht. Wäre
das Reichseisenbahnprojekt verwirklicht, so würden im Bundesrat alle deutschen
Regierungen, auch die des außerpreußischen Norddeutschlands, und im Reichstage
Vertreter des gesamten deutschen Volks, auch der Arbeiterklasse, der Verwaltung
        <pb n="587" />
        ﻿7.	Der heutige Stand der deutschen Eisenbahnverfassung.	537

gegenüber Einfluß üben können. Würde hingegen die preußisch-hessische Eisenbahn-
gemeinschaft auf das übrige Deutschland ausgedehnt, so würden die vereinigten
Verwaltungen nicht einer Vertretung der gesamtdeutschen Interessen, sondern ein-
zelnen Landtagen verantwortlich sein. In diesem Falle würde infolge der Uneinigkeit
der verschiedenen Landtage untereinander die Verantwortlichkeit der Verwaltungen
weit weniger klar und wirksam als bei Durchführung des Reichseisenbahnprojekts
geregelt sein. Die hanseatischen und die thüringischen Regierungen und Untertanen
vollends wären viel schlechter als bei Verstaatlichung aller Bahnen durch das Reich
gestellt. Die Bahnrente fiele nur den größeren Staaten zu, obwohl auch ein Teil
der Überschüsse im thüringischen und hanseatischen Verkehre mitverdient wird. Ein
Einfluß auf den Gang der Eisenbahnpolitik stände nach wie vor diesen Gebieten
nicht zu, obwohl sie durch diese Politik mitbetroffen werden.

Seit 1904 kamen Bestrebungen in anderer Weise, als mittels des Reichseisen-
bahngedankens oder einer ganz Deutschland umfassenden Betriebsgemeinschaft eine
engere Verbindung zwischen den deutschen Eisenbahnsystemen zu schaffen, in Fluß.
In Württemberg waren 1903 im Landtage sehr unbefriedigende Zustände festgestellt
worden. Durch künstliche Umleitung mit enormen Umwegen sei von anderen —
namentlich süddeutschen — Verwaltungen Württemberg ein Durchgangsverkehr ent-
zogen worden, der ihm nach dem natürlichen Stand der Verkehrsentfernungen gebühre.
Ausschlaggebende Parteien hatten sich gegen Reichseisenbahnen und gegen Anschluß
an die preußisch-hessische Betriebsgemeinschaft vielfach in Süddeutschland festgelegt.
Durch Initiative des Königs von Württemberg, der sich an den preußischen König
wandte, kamen Verhandlungen über ein schon früher zwischen Preußen und Bayern
erörtertes Projekt in Fluß, welches den schlimmsten übelständen der Eisenbahn-
zersplitterung und unwirtschaftlichen Zuständen des bisherigen Betriebs abhelfen
soll. Zu den Verhandlungen wurden seit dem Winter 1904/1905 Vertreter aller
größeren deutschen Systeme zugezogen. Man erwog den Gedanken einer Betriebs-
mittelgemeinschaft der deutschen Staatsbahnverwaltungen, wobei im übrigen deren
Selbständigkeit gewahrt bleiben sollte. Erstrebt wurde mindestens jedenfalls dreierlei:
1. einheitliche Handhabung des Eisenbahnwesens in Deutschland auf nationaler deut-
scher Grundlage, aber ohne Beeinträchtigung der Hoheit und der Besitzrechte der
Einzelstaaten; 2. größtmögliche Beseitigung der wirtschaftlich schädlichen Leerläufe
des Wagenmaterials: 3. unbeschränkte gegenseitige Benutzung des Güterwagenparks.

Erreicht wurde eine die Staatsbahnen umfassende allgemeine deutsche Güter-
wagengemeinschaft, d. h. eine teilweise Betriebsmittelgemeinschaft, die sich
jedoch nicht auf Personenwagen, Kohlen, Schienen usw. mit erstreckt. Mit Wirksam-
keit vom 1. April 1909 ab schlossen sich die bayerischen, württembergischen, sächsischen,
badischen Staatsbahnen mit den schon früher in einem Verband geeinten preußisch-
hessischen, oldenburgischen Staatsbahnen, Reichsbahnen, mecklenburgischen Staats-
bahnen zum deutschen Staatsbahnwagenverband zusammen. Als Zweck des Ab-
kommens wird bezeichnet, durch freie Verwendung der Güterwagen „den Verkehr zu
fördern sowie den Betrieb und die Abrechnung zu vereinfachen und zu verbilligen".
Bis dahin durften fremde Güterwagen, die auf einem Bahngebiet beladen ankamen,
nur binnen kurzer Benutzungsfristen und in der Richtung zur Heimatbahn wieder
beladen werden, sonst mußten sie leer zurückrollen. Nunmehr wird ein Bestand
von etwa einer halben Million Güterwagen, die Sondereigentum der beteiligten
Bahnen bleiben, unter Mitwirkung der einzelnen Bahnverwaltungen, gewisser
Gruppenausgleichsstellen und des Hauptwagenamts in Berlin nach Bedarf auf das
gesamte deutsche Netz verteilt. Es wird nicht nur die Abrechnung vereinfacht, sondern
eine wesentliche Minderung der auf 200 Millionen Achskilometer geschätzten bis-
herigen Leerläufe erhofft. Einheitliche Grundsätze gelten für Beschaffung des Güter-
wagenparks.
        <pb n="588" />
        ﻿558

Fünfter Teil. Verkehr. III. Eisenbahnen.

8.	Die St. Gotthardbahn.

Von Heinrich Rüegg.

Rüegg, Die Wirkungen der St. Gotthardbahn. In: Jahrbuch für Gesetzgebung, Ver-
waltung und Volkswirtschaft im Deutschen Reich. 15. Jahrgang. Herausgegeben von Schmoller.
Leipzig, Duncker &amp; Humblot, 1891. S. 1142—1144.

Im wirtschaftlichen Verkehre der Völker Europas hat der massive langgestreckte
Grenzwall der Alpen durch Jahrhunderte hindurch den Güterumlauf zum einen Teil
ganz verhindert, zum andern Teil in kostspielige und zeitraubende Bahnen gezwängt.
Um auf der denkbar kürzesten Linie vom cisalpinen Europa aus nicht nur Italien,
sondern überhaupt das Mittelmeer zu erreichen, galt es, diesen Grenzwall an möglichst
vielen Punkten zu durchstechen, bezw. die Stellen tiefer Einsenkung des Gebirges
zu überschienen. Ersteres ist geschehen beim Mont Cenis, letzteres bei Semmering und
Brenner. Der Mont Cenis mündet nach dem Westen und Südwesten Europas, der
Semmering nach dem Osten und Nordosten, der Brenner desgleichen in der Haupt-
sache nach nordöstlichem und nur zum Teil nach dem zentral-nördlichen Gebiete
Europas. Es entbehrten das eigentliche Zentrum und der ausgedehnte Nordwesten
Europas bis vor kurzem einer direkten Zufahrtslinie nach Italien und dem Mittelmeer.
Die heute fertige Gotthardbahn füllt die Lücke aus, welche bisher zwischen Mont
Cenis und Brenner existierte; sie ist die vierte in der Reihe jener großen und wichtigen
Zufahrtslinien aus dem Innern Europas nach Italien und dem Mittelmeer.

Ist die Aufgabe der Gotthardbahn damit im allgemeinen gekennzeichnet, so
ergibt sich als ihre Ausgabe im einzelnen ein Dreifaches:

1.	ist die Gotthardbahn eine Bahn im Dienste des großen Weltverkehrs;

2.	vermittelt sie den italienifch-nordeuropäischen bezw. cisalpinen Handel;

3.	dient sie dem internen oder Lokalverkehr.

Die Erbauung der Gotthardbahn ist nur die folgerichtige Durchführung eines
noch bedeutsameren Gedankens, der Verbindung von Europa und Asien mittelst
des Suezkanals. Solange diese zentrale Alpenbahn fehlte, stießen die Schiffe,
welche durch den Suezkanal und das Mittelmeer fuhren, in ihrem natürlichsten
Zielpunkte, im Hafen von Genua, auf verschlossene Türen; das vorliegende Alpsn-
gebirge machte Genua zu einer Sackstation im Weltverkehr, zu einem Verkehrspunkte
von bloß beschränkt lokaler Bedeutung. Die Gotthardbahn hat dieses massive Tor
gesprengt. Geographisch genommen, bildet sie die direkte und unmittelbarste Fort-
setzung, das eigentliche Schlußglied der Welthandelslinie voin Orient nach dem Innern
Europas.

Genua soll wieder aufblühen und mit seinen Rivalen, Triest und Marseille, er-
folgreich zu Felde ziehen. Italien soll wiederum in den Mittelpunkt des großen Welt-
verkehrs gestellt werden. Dies ist die eine Seite der Aufgabe der Gotthardbahn.

Die Gotthardbahn soll aber nicht bloß die wirtschaftlichen Bande zwischen
Europa und den übrigen Weltteilen fester knüpfen, sondern auch innerhalb Europas
neue Beziehungen anbahnen zwischen Italien und den nördlich der Alpen gelegenen
Ländern. Wie dringend es not tat, für die letzteren Beziehungen noch eine vierte
Alpenbahn zu schaffen, das zeigen am besten die Zahlen für die Entfernungen der
früheren Alpenbahnen voneinander.

Zwischen der Küstenlinie, die sich von Genua nach Toulon hinzieht, sagen wir,
zwischen Nizza und dem Mont Cenis besteht eine Entfernung von	160 km

zwischen	dem Semmering und dem	Brenner	eine solche	von	330	„

„	„ Mont Cenis „	„	„	„	„	„	420	„

oder, längs der ziemlich gewundenen Alpenkette gemessen, sogar eine solche von 480 „ .
        <pb n="589" />
        ﻿9. Die sibirische Eisenbahn.

559

Es war also gerade das Zwischenstück zwischen Mont Cenis und Brenner das weitaus
größte bahnlose Gebiet der ganzen langgestreckten Alpenkette, was für Italien um
so verhängnisvoller ward, als dieses bahnlose Stück sich seiner ganzen Ausdehnung
nach an Oberitalien anlehnt. Es ist daher auch nicht zu verwundern, wenn trotz Mont
Cenis und trotz Brennerbahn die nördlich der Alpen gelegenen Länder zum großen
Teil Italien nach wie vor wirtschaftlich durchaus fremd blieben.

In dritter Linie ist die Gotthardbahn auch von nicht unerheblichem lokalen
Interesse. Sie durchzieht die Schweizer Kantone Schwyz, Uri und Tessin. Sie
ist das einzige moderne Verkehrsmittel dieser drei Kantone und hat daher einen
nicht unerheblichen Lokalverkehr.

Wir haben demnach bei der Gotthardbahn alle Stufen und Variationen des
verkehrswirtschaftlichen Getriebes vertreten; sie dient dem Verkehr von Dorf zu Dorf,
von Land zu Land, von Weltteil zu Weltteil; sie spannt ihre weitfassenden Flügel
gleichsam über die gesamte menschliche Wirtschaft. Weil aber dies der Fall ist, müssen
wir die Gesamtausgabe der Gotthardbahn auch von einem allgemeineren und
ungleich höheren Gesichtspunkte aus zu beurteilen wissen, als wie es die Mehrzahl
der übrigen heutigen Verkehrslinien erfordern mag. Weil in neue, für Zentraleuropa
bis dahin zu einem guten Teil verborgene Gebiete führend, hat die Gotthardbahn
dem unablässig schaffenden Prinzipe der internationalen Arbeitsteilung neue Pfade
gewiesen und derselben neue Tore geöffnet und damit auch der gesamten menschlichen
Kultur die Wege zu höheren Bahnen und zu höheren Zielen geebnet.

9° Die sibirische Eisenbahn.

Von Eugen Zabel.

Zabel, Auf der sibirischen Bahn nach China. 2. Aufl. Berlin, Allgemeiner Verein
für Deutsche Literatur, 1904. S. 264—265 und S. 273—278.

Der Bau der sibirischen Bahn bedeutet nicht nur eine Errungenschaft für den
Weltverkehr von außerordentlicher Tragweite, sondern auch den Beginn einer neuen
Epoche für die Erforschung des gesamten Ländergebiets im nördlichen Asien, das zu
Rußland gehört und fast anderthalb mal größer als Europa, fünfundzwanzigmal
größer als Deutschland ist. Von der Zeit an, als die ersten Kosakenscharen vom
Westen über den Ural drangen, ist Sibirien von Kaufleuten und Unternehmern aller
Art, von Offizieren, Beamten und Ingenieuren, von Reisenden, die durch die Idee
des Neuen und Abenteuerlichen angezogen wurden, sowie von gelehrten Männern,
welche die Ergebnisse ihrer Studien der Welt mitteilen wollten, nach den verschiedensten
Richtungen durchzogen worden. Aber erst zu Anfang der neunziger Jahre, als mail
mit der Schienenlegung bei der Usfuribahn im äußersten Osten begann, entwickelte sich
ein bestimmtes System, nach dem man an die Untersuchung des Bodens für die
Zwecke der Landwirtschaft und des Bergbaues, die Erforschung des Klimas unter
den verschiedenen Breitegraden und der mächtigen Stromgebiete ging, deren genaue
Kenntnis damals noch manches zu wünschen ließ. Erst durch die Anlage der neuen
Verkehrsstraße wurde man gezwungen, genaue Vermessungen vorzunehmen und
in das Innere der Urwälder einzudringen, sowie sich eine zuverlässige Kenntnis des
Landes und seiner Bevölkerung zu verschaffen.

Der Bau der Schienenstraße hat schon in den Ansängen eine mächtige Be-
wegung vom Westen nach dem Osten veranlaßt. In den Jahren 1893 und 1894
betrug die Zahl der Auswanderer nach Sibirien je 65 000. Dann folgte im Jahre
1895 eine plötzliche Steigerung auf 120 000, im Jahre 1896 auf über 200 000 Personen.
        <pb n="590" />
        ﻿560

Fünfter Teil. Verkehr. III. Eisenbahnen.

Über die Bevölkerung im Innern des europäischen Rußlands schien ein Fieber ge-
kommen zu sein, das man durch Warnungen mit Erfolg abstellte, denn im nächsten
Jahre 1897 schnürten nur 70 000 ihr Bündel. Diese Stockung, die durch Regierungs-
maßregeln gewaltsam hervorgerufen wurde, hielt jedoch nicht an. Die Flut der
Menschen, die nach Sibirien zogen, schwoll sowohl 1898 wie 1899 und 1900 wieder
auf über 200 000 Menschen fürs Jahr an, blieb aber 1901 hinter 130 000 zurück.
Seit 1882 waren bis dahin im ganzen 1500 000 Menschen über den Ural in fremdes
Land ausgewandert, und es bedurfte keiner geringen Fürsorge, diesen gewaltigen
Strom in die richtigen Bahnen zu lenken und das Land durch die beginnende Kultur-
arbeit zweckmäßig befruchten zu lassen. Immer wieder war es die Eisenbahn, die den
Gedanken einer solchen Volksbewegung aus dem Phantastischen ins Wirkliche übertrug
und ihm einen praktisch bedeutsamen Sinn unterlegte.

Die Ausfuhr von Getreide, Erzeugnissen der Viehzucht und Butter wird durch
den Betrieb der sibirischen Bahn naturgemäß wesentlich erleichtert werden. Noch be-
deutsamer erscheint der Goldreichtum, der sich in allen Teilen des Landes findet.
„Dieser ist ganz wesentlich", heißt es bei Wiedenfeld, „der dem Zarenreich es ermöglicht
hat, schon in einem so frühen Stadium seiner Wirtschaftsentwicklung zur Gold-
währung, die sonst nur industriell weit vorgeschrittene Länder aufrecht erhalten
können, überzugehen und in den letzten drei Jahrzehnten fast eben so viel Gold aus-
zuprägen wie Deutschland, das in dieser Zeit einen unvergleichlichen Aufschwung ge-
nommen hat. Zwar wird auch noch in anderen Teilen des russischen Reichs, in Fin-
land und am Ural Gold gefunden; aber Sibiriens Produktion steht bei weitem an der
Spitze, reichlich 23 % der Gesamterzeugnisse betragend." Wenn auch gerade die er-
giebigsten Fundstellen und Wäschereien an den Nebenflüssen der Lena und des Amur
Hunderte Kilometer von der Bahn entfernt liegen, so ist diese doch schon wegen der
Verkürzung, Verbilligung und Sicherung der Zufuhr von Maschinen und Lebens-
mitteln von wesentlicher Bedeutung. Dasselbe gilt von Eisen und Eisenwaren sowie
von der Ausnutzung der Steinkohlenlager.

Große Hoffnungen fetzt man in Rußland darauf, daß der Tee, von dem der
größte Teil bisher auf dem Seeweg nach Europa ausgeführt wurde, von nun an auf
dem Schienenwege dorthin gelangen müsse. Von Hankau, bis wohin die Seeschiffahrt
auf dem Pantsekiang reicht, gingen früher Karawanen über Kiachta nach Irkutsk, von
wo der Tee auf Schlitten oder auf den sibirischen Flüssen nach Europa geschafft wurde.
Dann übernahm der gewaltige Strom Chinas die Beförderung der Teemassen, und
über Schanghai erfolgte auf dem Schiffswege die weitaus größte Ausfuhr über den
Stillen und Indischen Ozean, sowie durch den Suezkanal nach London, um sich von
hier aus über alle Teile Europas, zum Teil sogar über Königsberg nach Rußland
auszubreiten.

Jetzt sind es nach Wiedenfeld nur noch sehr geringe Mengen des in Europa
begehrten Blättertees, die über Kiachta kommen, und es ist ein Märchen, wenn noch
fast allgemein angenommen wird, der Karawanentee gelange auf dem teuren und
langwierigen Landwege zu uns. Die Bezeichnung hat mit der Beförderungsart jetzt
nichts mehr zu schaffen. Der höhere Preis rechtfertigt sich vielmehr damit, daß es jetzt,
wie auch früher, der Tee der ersten von den drei bis vier Jahresernten ist, der unter
diesem Namen in den Handel gebracht wird und sich an Güte von der Produktion der
späteren Ernte wesentlich unterscheidet. Die sibirische Bahn dürfte es fortan bewirken,
daß für den Teetransport, bei dem die zarten Blätter durch die Länge der Reife an
Geschmack und Duft wesentlich leiden, wieder die alte Landstraße bevorzugt wird.

Die Vollendung der Bahn durch die Mandschurei hat schneller, als man es er-
warten durfte, eine für den gesamten Verkehr wichtige Entscheidung zur Folge gehabt.
Nachdem die Strecke durch Europa und Asien ausgeführt war, entstand ganz von selbst
        <pb n="591" />
        ﻿9. Die sibirische Eisenbahn.

561

die Frage, wann und inwieweit die Beförderung von Postsendungen vom Westen nach
den Häsen des Stillen Ozeans bis nach Japan und China erfolgen würde. Es war
zunächst nur aus Rußland gestattet, den neuen Verkehrsweg für Briefe zu benutzen,
wahrend die anderen europäischen Länder für ihre Korrespondenz nach dem „fernen
Osten" auf den Seeweg angewiesen blieben. Es erwies sich aber bald, daß man
außerstande war, eine solche Bestimmung aufrecht zu erhalten, und daß es Mittel und
Wege gab, sie ohne Mühe zu umgehen. Die großen Geschäftshäuser in Berlin und
Wien, in Paris und London hatten das nach Einführung der durchgehenden Züge
auch mit bestem Erfolge sofort getan. Sie schickten ihre Briefe unter einem Deckkuvert
fertig adressiert und frankiert an ihre Geschäftsfreunde nach Petersburg und Moskau,
die sie dort einfach zur Weiterbeförderung nach dem Osten in den nächsten Postkasten
warfen.

Die offiziellen Verträge zwischen den westeuropäischen Staaten und Rußland
brauchten jedoch noch einige Zeit bis zu ihrem vollständigen Abschluß. Man hielt die
Bahnverbindung durch Sibirien anfänglich noch nicht für gesichert genug, um ihr eine
so gewaltige Korrespondenz anzuvertrauen. Außerdem hatte man wohl auch einiges
Mißtrauen in die Wahrung des Briefgeheimnisses durch die russischen Beamten gesetzt,
wie sie bei uns beobachtet wird. Aber die Verständigung über diesen Punkt erfolgte
in überraschend schneller Zeit, und schon Mitte September 1903 wurde eine amtliche
Bekanntmachung erlassen, daß vom 1. Oktober an die sibirische Post die Beförderung
von Briefen aus Europa für alle Länder im Osten übernehme. An diesem Tage
gingen die entsprechenden Postsäcke sorgfältig versiegelt über die westliche Grenze von
Rußland und erreichten genau, wie es vorgesehen war, nach drei Wochen rechtzeitig
ihr Ziel in Peking, Schanghai und Nagasaki. Hierbei ist jedoch ein Umstand zu be-
achten, der oft übersehen wird. Während in Deutschland, Frankreich und England
auch die Luxuszüge Briefschaften befördern, geschieht dies in Rußland und Sibirien
nur durch die eigentlichen Postzüge. Die Wagen der sibirischen Luxuszüge führen
allerdings auch einen Briefkasten mit sich, aber sein Inhalt wird an der nächsten
größeren Station entleert und dem eigentlichen Postzug übergeben, der natürlich nicht
mit derselben Geschwindigkeit fährt. Immerhin ist die Ersparnis an Zeit, die dadurch
für die Korrespondenz der ganzen Welt hervorgerufen wird, eine bedeutende, da sich
der Weg fast um die Hälfte verkürzt. Man kann darauf rechnen, daß ein Brief von
Berlin nach China und Japan fortan nicht länger als 21—22 Tage Zeit zu seiner
Beförderung beansprucht [f. oben S. 507*)].

Ebenso haben unsere Globetrotter nach Eröffnung der sibirischen Bahn für eine
Reise um die Erde einen ganz andern Rekord vor Augen, als er ihnen noch vor
kurzem erreichbar war. Wie wurde der brave Phileas Fogg vor dreißig Jahren im
Berliner Viktoriatheater angestaunt, als er es infolge einer Wette in dem bekannten
Ausstattungsstück von Jules Verne unternahm, den Kreislauf um unseren Erdball in
achtzig Tagen zu vollenden! Wir sind ihm und seinem treuen Diener Passepartout
durch die verschiedensten Länder und Völker gefolgt und haben seine Aufregung mit-
empfunden, als er bei der Heimkehr nach London sich um einen Tag verspätet zu haben
glaubte, ohne im ersten Augenblick daran zu denken, daß er gerade diesen letzten, ent-
scheidenden Tag infolge seiner Fahrt nach dem Osten und der Umdrehung der Erde
für seine Wette gewonnen hatte. Gegenwärtig streiten sich die Weltreisenden darum,
ob man dem Vorbild Phileas Foggs nicht schon in fünfzig oder sogar weniger Tagen
folgen könne. Natürlich lebt vor allem in den Amerikanern der Ehrgeiz, dies
Experiment durchzuführen, und soweit es sich bis jetzt übersehen läßt, haben ihre Unter-
nehmungen den entsprechenden Erfolg gehabt. Es handelt sich nur darum, daß man in
Japan den entsprechenden Anschluß an einen Schnelldampfer findet, der den Stillen
Ozean kreuzt. Den ganzen Erdball in sieben Wochen zu umschlingen, ist allerdings

Mollat, Volkswirtschaftliches Quellenbuch. 4. Aufl.	Zg
        <pb n="592" />
        ﻿562

Fünfter Teil. Verkehr. IV. Binnen- und Seeschiffahrt.

ein Gedanke, den man erst feit der Fertigstellung der sibirischen Bahn zur Ausführung
bringen konnte.

Anmerkung. Die sibirischen Eisenbahnen (Sibirische, Transbaikal- und Uffuri-Bahn)
beförderten im Jahre 1910: 5134 000 Personen und 264 310 000 Pud Güter. Die Einnahme
aus diesem Verkehr belief sich auf 46 701000 Rubel. Archiv für Eisenbahnwesen. Her-
ausgegeben im Königlich Preußischen Ministerium der öffentlichen Arbeiten. 34. Jahrgang.
Berlin, Julius Springer, 1911. S. 801—802 und S. 1575—1576. — G- M.

IV.	Vinnen- und Seeschiffahrt.

1.	Die wichtigsten deutschen Binnenschiffahrtsstrasten.

Von Viktor Kurs.

Kurs, Die Binnenschiffahrt. In: Handbuch der Wirtschaftskunde Deutschlands. Her-
ausgegeben im Auftrage des Deutschen Verbandes für das kaufmännische Unterrichtswesen.
4. Bd. Leipzig, B. G. Teubner, 1904. S. 328.

Im ganzen und großen und von einzelnen Ausnahmen, wie dem Finowkanal,
abgesehen, sind die wichtigsten deutschen Schiffahrtsstraßen diejenigen, die Schiffe
biszu400undüber400ttragen. Es sind dies:

Die kurzen Mündungsstrecken der D a n g e unterhalb der Memeler Eisenbahn-
brücke und des Pr eg els unterhalb Königsbergs, sowie des Elbingslusfes,
desgleichen der W e i ch s e l (Arm, der bei Neufahrwasser mündet, von der Mündung
der Mottlau bei Danzig an; ferner die jetzt aufgeräumte und ausgebaute, früher ganz
versandete Elbinger Weichsel, die durch die Elbinger Fahrt und die Königsberger
Fahrt ins Frische Haff geht, und der neue Weichseldurchstich östlich der Neufahrwasser-
mündung bei Siedlersfähr); ebenso Alte und Neue Mottlau innerhalb und unterhalb
Danzigs.

Die Oder von Kofel an (von wo ab sie bis zur Mündung der Glatzer Neiße
kanalisiert ist) bis zur Mündung, — einzelne seichte Stellen werden nachgebessert —
der Großschiffahrtsweg, der um die Stadt Breslau führt, Teile der Parnitz, des
Dunzig und der Parnitz-Dunzig-, sowie der Dunzig-Oder-Kanal, letztere sämtlich im
Bezirk von Stettin. Auch die unteren 131,5 llm der Peene und die unteren 68 llm
der Warthe tragen Schiffe von 400 1.

Zwischen dem Oder- und Elbegebiet:

Der Oder-Spree-Kanal von Fürstenberg an der Oder bis zum Seddin-
see nahe Köpenick oberhalb Berlins, die W a r n o w unterhalb Rostocks, die T r a v e
unterhalb Lübecks.

Der Elbe-Trave -Kanal, der — ja freilich der Binnenschiffahrt nur in
geringem Maße dienende — Kaiser Wilhelm-Kanal und endlich die Eider
unterhalb Pahlhudes.

Die Elbe von der österreichischen Grenze an bis Hamburg (unterhalb Ham-
burgs verkehren weniger Binnen- als Küstenschiffe), einige ihrer Arme, namentlich
auch die bei Harburg vorüberfließende Süder-Elbe, und der Kanäle in und bei Ham-
burg, ferner auf dem rechten Elbufer die Havel vom Tegeler See oberhalb Span-
daus ab nebst ihren Seen, Abkürzungen und Armen, die Spree von etwa 25 llm
oberhalb Berlins bis zur Mündung in die Havel und die D a h m e auf den untersten
13 llm ihres Laufes vor ihrem Zusammenfluß mit der Spree, der mit je einem Arm
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        ﻿2.	Die Güter des Vinnenschiffahrtsverkehrs in Deutschland.	563

aus der Dahme und aus der Spree bis zur Gegend von Neukölln und von da bis
zur Havel bei Potsdam führende Teltowkanal, der aus diesem zum Wannsee
abzweigende Prinz-Friedrich-Leopold-Kanal und ein Verbindungskanal zwischen Neu-
kölln und dem Berliner Landwehrkanal; ferner die E l d e unterhalb Dömitz', die
Voitze unterhalb Boitzenburgs, die Stör unterhalb Itzehoes; auf dem linken Elb-
ufer die Schwinge unterhalb Stades, der Ihle- (oder Neuer Plauer) Kanal
von Magdeburg zum Alten Plauer Kanal und dieser selbst, von Parey an der
Elbe zur Havel bei Plau hinabführend.

Die kanalisierte Fulda von Kassel und die Weser von Münden an.
die Aller, nicht bis zur Mündung, sondern nur von Eickeloh bis Westen (auf
47,8 km Länge), die Hunte unterhalb Oldenburgs.

Der Kanal Dortmund-Emshäfen, der — Schiffe von über 700 t
tragend und mit seinem Zweige Herne-Henrichenburg über 280 km lang — gegen-
wärtig die großartigste künstliche (reine Binnen-) Wasserstraße Europas bildet, die
Mündungsstücke der Papenburger Kanäle und der L e d a in die Ems.

Der Rhein von Bafel ab bis zur niederländischen Grenze, die Hafen-
k a n ä l e von Straßburg, Basel, Kehl, Karlsruhe und Krefeld, der
von seiner Mündung bis 70 km von dieser hinauf kanalisierte Main, die
unteren 240 km der Mosel, der E r f t k a n a l bei Neuß, der Spoykanal
bei Kleve, endlich die Lippemündung bei Wesel.

Die Donau, bei günstigen Wasserständen von Bergheim, 270 km oberhalb
der österreichischen Grenze.

Zusammen sind das rund, einschl. etwa 70 km nichtstaatlicher, 4200 km Schiff-
fahrtsstraßen für Fahrzeuge von 400 t oder mehr, darunter der größte Teil für solche
von 600 t oder mehr. —

Nach 1912 treten zu ihnen noch hinzu: die auszubauende Wasserstraße
Weichsel-Oder, die Warthe von Posen bis zur Netzemündung, für Schiffe
von 400 t; der Kanal von Hannover zur Weser mit Zweigkanal nach
Linden, der Aufstieg von der Weser zum Kanal Weser-Bevergern
mit Zweigkanal nach Osnabrück, der Kanal Herne-Rhein, die großenteils
durch Seitenkanäle zu ersetzende oder zu kanalisierende Lippe zwischen Lipp-
st a d t und Wesel, für Schiffe von 600 t und mehr.

2.	Die Güter des Binnenschiffahrtsverkehrs in

Deutschland.

Bon Karl von der Aa.

von der Aa, Der Verkehr auf den deutschen Binnenwasserstraßen. Zugleich be-
gleitender Text zu des Verfassers Wandkarte „Die deutschen Binnenwasserstraßen". Leipzig
und Berlin, B. G. Teubner, 1912. S. 10—13.

Der Personenverkehr auf Binnengewässern hat in der Regel nur örtliche Be-
deutung. Erwähnenswert ist der Reiseverkehr auf dem Rhein von Mainz bis Köln,
auf dem Bodensee und auf der Dresdner Elbe.

Im Güterverkehr unterscheidet man Massengüter, Stückgüter und
lebendes Vieh. Die Verfrachtung des letzteren mit Schiffen ist unwesentlich.

Unter Massengütern versteht man solche, die in ganzen Schiffsladungen ver-
frachtet oder in ganzen Wagenladungen auf den Schiffsverkehr übergeleitet werden.

36*
        <pb n="594" />
        ﻿564	Fünfter Teil. Verkehr. IV. Binnen- und Seeschiffahrt.

Die Stückgüter spielen ihrer Menge nach eine geringere Rolle. Von dem Vor-
handensein der Massengüter im Stromgebiete und von dessen Bedarf an solchen hängt
die Entwicklung des Stromverkehrs wesentlich ob.

In nachfolgendem sollen die bedeutendsten Güter des Binnenschiffahrtsver-
kehrs besprochen werden.

B r e n n st o f f e. Auf Steinkohlen, Koks und Briketts, Braunkohlen und Torf
entfallen etwa 30 % aller im Binnenschiffahrtsoerkehr verfrachteten Güter; im Eisen-
bahnverkehr machen sie nicht viel weniger als 50 % aus; sie sind daher der Menge
nach die wichtigsten Verkehrsgüter. Von allen zur Versendung gelangenden Kohlen
übernimmt die Eisenbahn V-, die Binnenschiffahrt V».

Für die Steinkohlenfrachten kommen hauptsächlich folgende Wege in Betracht:
Die bei weitem größte Menge geht in den Häsen des Ruhrgebietes (namentlich
Duisburg-Ruhrort) auf den Rheinverkehr über, in dem sie den Weg nach
den Niederlanden und bis nach Straßburg finden. Hier treffen sie zusammen mit den
Kohlen aus dem Saargebiete, die auf der Saar, dem Saarkohlenkanal und dem Rhein-
Marne-Kanal für den Gesamtverkehr wichtig sind. Den Rhein benutzt auch die
englische Kohleneinfuhr. Der zweite Kohlenabfuhrweg für das rheinisch-westfälische
Gebiet ist der Dortmund-Ems-Kanal. Große Mengen englischer und Ruhrkohle
werden von Hamburg nach Berlin und den märkischen Wasserstraßen verfrachtet.
Hierher gelangt die schlesische Kohle über Kosel und Breslau ebenfalls auf dem
Wasserwege.

Der Anteil der Braunkohle am Binnenschiffahrtsverkehr ist gering. In der
Hauptsache handelt es sich um böhmische Braunkohle, die auf der Elbe verfrachtet wird,
und die selbst bis Hamburg und Berlin gelangt. Außerdem benutzt oas nieder-
rheinische Braunkohlengebiet in der Kölner Bucht den Rhein als Verkehrsstraße
(Briketts).

B a u st o f f e. Fassen wir unter dieser Bezeichnung Bau-, Bruch- und Werk-
steine, gebrannte Mauersteine und Ziegel, Zement, Sand, Ton, Mergel und Erden
aller Art zusammen, so erhalten wir eine Gütermenge, die mehr als 14 aller Frachten
des Binnenschiffahrtsverkehrs darstellt. Veranlassung zu diesem bedeutenden Verkehr
gibt der Baubedarf der Groß st ad t; so empfingen Berlin und seine nähere
Umgebung im Jahre 1909 etwa 9 Millionen Tonnen von diesen Gütern, Hamburg
rund 1% Millionen Tonnen. Der Baubedarf stammt hauptsächlich aus der Um-
gebung der Großstädte, wird aber auch aus weite Strecken versandt; das gilt besonders
von Zement und natürlichen Bausteinen; von letzteren seien hauptsächlich genannt:
die Kalksteine aus den großartigen Rüdersdorfer Steinbrüchen, Bau- und Mühl-
steine aus dem Elbsandsteingebirge, Granit aus der Lausitz und von Meißen, Sand-
stein vom Main und Mittelrhein, Schiefer von Kaub a. Rhein, von der Mosel und
vom Hunsrück, Vogesensandstein, Bausteine aus dem Odenwald, Basalt aus Hessen
und Südhannover, außerdem schwedischer Granit, der über die Flußmündungsstädte
weit landeinwärts verfrachtet wird.

Außer den Großstädten bezieht auch die Industrie größere Mengen der
angegebenen Güter: Kalksteine für die Zementwerke, Farberden für die Farbenfabriken,
Zuschläge für die Hochöfen, Ton für die Steinzeugindustrie usw. Endlich verbraucht
auch die Landwirtschaft einen Teil derselben für Aufbesserung und Düngung des
Bodens.

Gruben- und Hüttenmaterial. Etwa V? aller Binnenschiffahrt^
güter besteht aus dem Bedarf und den Erzeugnissen der Gruben und Hütten, aus
Salz und Metallwaren. Ausschlaggebend ist der Bezug von einheimischen und
fremden E i s e n e r z e n für die großen Industriegebiete in Rheinland und Westfalen,
sowie in Oberschlesien. Von einheimischen Erzen gelangen die oberhessischen über
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        ﻿2. Die Güter des Binnenschiffahrtsverkehrs in Deutschland.	565

Frankfurt a. M., die Erze des Lahn- und Dillgebietes teilweise über Oberlahnstein
auf die Rheinstraße. Sie treten vollständig hinter den ausländischen (schwedischen
und spanischen) Erzen zurück, die über Emmerich a. Rhein, den Dortmund-Ems-
Kanal und Stettin in den deutschen Verkehr übertreten. Nennenswert ist auch die
Zufuhr französischer Erze nach Lothringen auf dem Rhein-Marne-Kanal.

Die eben genannten Jndustriebezirke verfrachten auch große Mengen Roheisen,
Eisen- und Stahlwaren nebst Maschinen auf den gleichen Wasserstraßen. Dazu
kommt Hamburg als Einfuhrhafen für dieselben Güter. Oberschlesien bezieht größere
Mengen Zinkerze über Stettin auf der Oder.

Landwirtschaftliche Güter. Die Erzeugnisse der Landwirtschaft,
der Müllerei und der landwirtschaftlichen Industrien (Zucker, Stärke, Spiritus)
stehen unter den Frachtgütern auf Binnengewässern an 4. Stelle mit einem Anteil
von Vs der Gesamtfrachten. Bei dem Getreide handelt es sich hauptsächlich um
Einfuhr, namentlich von Weizen, Mais und Reis. Von Hamburg gehen große
Mengen von Getreide nach den Elbstädten, den märkischen Wasserstraßen und
Sachsen. Geringer ist die Bedeutung Bremens und Stettins. Auch Königsbergs und
Danzigs Getreideverfrachtungen auf Binnengewässern dürfen nicht überschätzt werden.
Die größte Bedeutung als Getreidezufuhrweg fällt aber dem Rheine zu; hier handelt
es sich um die Versorgung des volkreichen Jndustriebezirks am Niederrhein (Duisburg-
Ruhrort) und Süddeutschlands (Mannheim-Ludwigshafen). Vergleicht man die
Weizeneinfuhr bei Emmerich mit der Gesamteinfuhr nach Deutschland, so ergibt sich
ein Verhältnis von 3 zu 4; allerdings enthalten die Rheinfrachten auch Weizen aus
deutschen Seestädten; aber Mannheim allein empfängt 1U der ganzen deutschen
Weizeneinfuhr (hier großartige Müllerei). Bemerkenswert ist auch die österreichische
Maiseinfuhr über Passau auf der Donau. — Außer fremdem Getreide wird aber
auch viel deutsches Korn auf Binnenwasserstraßen verfrachtet; zu beachten ist die
Bedeutung Breslaus in diesem Verkehr.

Zucker wird hauptsächlich aus den Elb- und Odergegenden nach Hamburg
verfrachtet (Hauptmarkt: Magdeburg). Dieser Seehafen empfängt jährlich rund
1 Million Tonnen Zucker zur Weiterbeförderung über See. Auch im Warthe- und
Weichselverkehr spielt Zucker als Frachtgut eine Rolle. Hier benutzt die Landwirtschaft
auch vielfach den Fluß zur Beförderung von Zuckerrüben nach den Fabriken.

Ausländische Ölsaaten werden von den Seestädten aus auf Binnengewässern
an die Fabriken herangebracht, Ölkuchen (Futtermittel) der Landwirtschaft zugeführt.

Holz. Holz, Möbel und Holzwaren sind für den Verkehr aus deutschen
Binnengewässern von großer Bedeutung und mit ungefähr 1V2 % am Gesamtverkehr
beteiligt. — Holz wird entweder geflößt oder in Schiffen verfrachtet. In der
Flößerei kommen die kleinen ungeregelten Flüsse als Abfuhrwege der Waldgebiete
(wilde Flößerei), die größeren Flüsse als weitreichende Frachtstraßen in Betracht.
Am bedeutendsten sind hierfür die östlichen Wasserstraßen mit ihrer Verbindung nach
Brandenburg und darüber hinaus nach Magdeburg und Hamburg. Auf der Memel
und Weichsel werden sehr große Massen russischen Holzes eingeführt und nach Memel,
Königsberg und Danzig verfrachtet. Nach Königsberg gelangen außerdem zahl-
reiche Flöße aus den ostpreußischen Waldungen. Die Hauptmenge der auf der
Weichsel ankommenden russischen Flöße schlägt aber den Weg durch den Bromberger
Kanal nach dem Odergebiete und den märkischen Wasserstraßen ein. Ein Teil zweigt
nach Stettin ab; von dort und aus Schlesien erreichen ebenfalls bedeutende Schiffs-
ladungen die Reichshauptstadt. — Auf der Elbe werden beträchtliche Mengen böhmi-
schen Holzes zu Tal geführt; der Verkehr wird stromab bis Magdeburg immer ge-
ringer und hier nur durch die unbedeutende Saaleflößerei unterstützt. Von rechts
erfolgen Zufuhren aus den märkischen Wasserstraßen und dem Elbe-Trave-Kanal.
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        ﻿566	Fünfter Teil. Verkehr. IV. Binnen- und Seeschiffahrt.

Hamburg ist das Ende der Talfahrt und der Eingangshafen für größere Mengen
überseeischen Holzes, das weit stromauf verfrachtet wird. — Aus dem Rhein geht der
größere Teil der Holzfrachten stromauf (Einfuhr): ein Teil der Bergfrachten erreicht
Mannheim und selbst Straßburg. Deutsches Holz geht zu Tale vom Oberrhein,
aus dem Neckar- und namentlich aus dem Maingebiete. Von Mainz ab talwärts
wird mehr auf Schiffen als in Flößen verfrachtet. Das Hauptziel der Holzmengen
ist das niederrheinische Industriegebiet (Gruben- und Bauholz). — Auch die Donau
und ihre Nebenflüsse haben einen nennenswerten Holzverkehr (Ein- und Ausfuhr mit
Österreich).

Andere Güter. Die bisher genannten 5 Gruppen von Gütern sind mit
über 9/10 an dem Vinnenschiffahrtsverkehr beteiligt. Unter den übrigen Gütern
find hervorzuheben: tierischer und Kunstdünger (namentlich Kali auf der Elbe und
Weser), die Erzeugnisse der chemischen und Farbenindustrie (Rhein und Main),
Erdöl (Hamburg und Mannheim) und Drogen. Auf alle anderen Frachten entfallen
nur 5 % des Gesamtverkehrs.

3.	Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Kanals
Rhein-Hannover.

Von Leo Sympher.

IS y m p h e r ,] Denkschrift, betreffend die Herstellung eines Schiffahrtskanals vom
Rhein nach Hannover. Anlage A zu Nr. 96 der Drucksachen des Hauses der Abgeordneten,
20. Legislaturperiode, k. Session, 1904. S. 43—46.

Die von der Kanalanlage zu erwartenden wirtschaftlichen Vorteile entspringen
im wesentlichen aus der Ersparnis an Transportkosten, die der neue Verkehrsweg
gegenüber der Eisenbahn gewährt. Daß diese Ersparnis eine erhebliche, jährlich
nach Millionen zählende werden wird, haben amtliche Ermittlungen mit Sicherheit
ergeben. Soweit dieser Ersparnis nicht Ausfälle an Reineinnahme der Eisenbahnen
gegenüberstehen, bedeutet sie schon an und für sich einen volkswirtschaftlichen Gewinn,
der aber wahrscheinlich wesentlich durch den Nutzen der Belebung vorhandener und
der Erweckung neuer Erwerbszweige übertroffen werden wird. Deutschland, das
unter den industriellen Staaten bereits einen sehr hohen Rang einnimmt, leidet
unter dem Übelstande, daß seine Erzeugungs-, Verarbeitungs- und Verbrauchsstätten
weit voneinander getrennt sind. In England und Belgien liegen z. B. Eisen und
Kohlen nahe beisammen; es bedarf keiner hohen Transportkosten, um Erz und Kohlen
zusammenzuführen und zu verarbeiten. In Deutschland sind die größten Eisenindustrie-
bezirke auf teilweisen Bezug wenigstens eines der Rohstoffe, Erz oder Kohle und Koks,
aus größerer Entfernung angewiesen, weil die nahegelegenen Bergwerke entweder
zu wenig oder minderwertige Erzeugnisse liefern. Sie erstreben durch niedrige
Eisenbahnausnahmctarife oder Wasserstraßen die wirtschaftliche Entfernung zwischen
Gewinnungs- und Verbrauchsort zu vermindern.

Da für Kohle und Eisen das ganze Land Verbraucher ist und beide Massen-
güter mehr als 50 % aller in Deutschland zum Versand gebrachten Waren ausmachen,
so erhellt hieraus das große allgemeine Interesse an billigen Transportkosten für
Kohle und Eisen. Es ist kaum nötig, bei der allgemeinen Verbreitung dieser beiden
wichtigsten Erzeugnisse des Berg- und Hüttenwesens besondere Industriezweige als
hauptsächlich beteiligt herauszugreifen; nicht zum wenigsten sind die mit der Land-
wirtschaft verbundenen Gewerbe, als Brennereien, Brauereien Zuckerfabriken,
Ziegeleien usw., aus billigen Brennstoff sowie billige Maschinen und Eisenwaren
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        ﻿3.	Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Kanals Rhein-Hannover. 567

angewiesen. Der gewöhnliche Hausverbrauch und die täglichen Bedürfnisse machen
jeden einzelnen zu einem an mäßigen Kohlen- und Eisenpreisen interessierten Konsu-
menten. Der Nutzen der geringeren Transportkosten kommt indes nicht allein diesem
zugute, sondern auch dem Produzenten.

Die billigen Transportkosten werden in weiterer wohllätiger Wechselwirkung
die Veranlassung zu einer bedeutenden Hebung gewerblicher Tätigkeit in allen
Gegenden sein, auf die der Kanal seinen Einfluß ausüben wird. Billige Kohlen
und Rohstoffe fördern die Industrie und Landwirtschaft, billige Dungstoffe die
letztere. Die erfolgreiche Bekämpfung fremder industrieller Erzeugnisse auf deutschem
Markte und der erleichterte Wettbewerb mit diesen im Auslande werden die Arbeits-
und Absatzgelegenheit für alle Erwerbszweige vermehren.

Wenn die hohen Transportkosten bisher dazu zwangen, die Fabriken möglichst
in der Nähe der Kohlengruben auf engem Raume zusammenzupressen, wird der
Kanal mit allen anschließenden Wasserstraßen die Möglichkeit bieten, die Industrie zu
dezentralisieren und damit eine Mehrung jener sozialen Mißstände zu verhüten, die
die Folge allzu großer Menschenansammlungen in reinen Industriegebieten sind.
Endlich werden die ermäßigten Transportkosten Veranlassung zur Erweckung ganz
neuer Betriebe werden, die sich hauptsächlich mit der Gewinnung bisher wertloser
Bodenerzeugnisse befassen.

Ersparung an baren Auslagen, Vermehrung der Gütererzeugung, Beschränkung
ausländischer Waren beim eigenen Verbrauch und Verminderung sozialer Übelstände
sind die Einzelvorteile, aus denen sich der Nutzen der Transportkostenverminderung
zusammensetzt.

Im allgemeinen muß daher jedes Mittel, das geeignet ist, die großen Ent-
fernungen im eigenen Lande wirtschaftlich zu vermindern, als ein Fortschritt und als
eine Stärkung gegen den unvermeidlichen Wettbewerb des Auslandes begrüßt werden.
Ein Land, das wie Deutschland in der glücklichen Lage ist, den überwiegenden Teil
seines Bedarfs aus eigenen Rohstoffen herzustellen, steht zweifellos in sich am selb-
ständigsten und günstigsten da, wenn es im Inlands mit möglichst vielen und möglichst
billigen Verkehrswegen ausgestattet ist, wenn seine einzelnen Teile sich also wirt-
schaftlich möglichst nahe gerückt sind. Dann wird auch im eigenen Lande stets Ge-
legenheit zur Beschäftigung und Ernährung zahlreicher Bewohner geboten sein.

In überraschender Weise hat sich der wirtschaftliche Aufschwung gezeigt, den der
Eisenbahnbau im Gefolge gehabt hat. Bei den ersten Anlagen und Ertragsermitt-
lungen der Eisenbahnen rechnete man auf Grund des bestehenden Verkehrs mit
so geringen Zahlen, daß diese durch die Entwicklung in Wirklichkeit bald verzehnfacht
wurden. Eine gleich unsichere Ermittlung erscheint zwar ausgeschlossen, wenn es sich
darum handelt, einen Teil des Massengüterverkehrs nunmehr den Wasserstraßen an
Stelle der Eisenbahnen zuzuweisen, aber immerhin ist es schwierig, die Verkehrs-
zunahme richtig zu schätzen. Jedenfalls bleibt zu hoffen, daß, wenn auch nicht in
gleichem Maße so doch auch jetzt noch eine erhebliche Steigerung der Transportmengen
und der gewerblichen Entwicklung die Folge der Frachtkostenermäßigung sein wird.

Alle Untersuchungen stimmen darin überein, daß der Kanal ein wirksames
Mittel sein wird, durch billigeren Transport für Holz in den staatlichen und privaten
Forsten höhere Preise zu erzielen und namentlich in Grubenholz einen erweiterten
Absatz nach dem Ruhrrevier zu gewinnen. Rheinland-Westfalen ist nicht mehr im-
stande, den Bedarf an Holz zu decken, in immer steigendem Maße werden andere Ge-
biete, und zwar auch äußerdeutsche, zu dessen Befriedigung herangezogen. Besteht
aber der Kanal Rhein-Hannover, so wird ein erheblicher Teil des Mehrbedarfs den
an oder östlich vom Kanal belegenen Landesteilen zufallen. Der Mehrbedarf feit
1892 beziffert sich für die 21000 000 t betragende Steigerung der Kohlenförderung
        <pb n="598" />
        ﻿568	Fünfter Teil. Verkehr. IV. Binnen- und Seeschiffahrt.

im Ruhrgebiet bis 1902 bereits auf 525 000 Festmeter — 260 000 t, davon 350 000
Festmeter —175 000 t Grubenholz, und wird bis 1912*) sich voraussichtlich noch er-
heblich vergrößert haben.

Von besonderer Wichtigkeit für die Landwirtschaft ist ferner der erleichterte
Bezug künstlichen Düngers, hauptsächlich von Thomasschlacke, Kalisalzen und Mergel.
Die Vermahlung der Thomasschlacke zu Phosphatmehl hat in den letzten zehn Jahren
sehr große Fortschritte gemacht. Das Bestreben geht seit langer Zeit dahin, die
Eisenbahntarise zu ermäßigen, um den Verbrauch auszudehnen; in noch höherem
Maße können niedrige Kanalfrachten dies bewirken. Ähnlich liegen die Verhältnisse
bei den Kalisalzen. Die in der Nähe des Kanals erbohrten Kalilager haben so reiche
Funde ergeben, daß sie dem Wasserwege demnächst erhebliche Gütermengen zuführen
dürften. Endlich sind auch die in der Provinz Hannover und in anderen dem Kanal
benachbarten Gegenden vorhandenen Mergellager einer Steigerung in der Ausbeute
fähig.

Nach den eingegangenen Gutachten wird vielfach auch auf die stärkere Gewin-
nung von sonstigen Bodenschätzen gerechnet. Die westfälischen Gebirgszüge an der
Porta und von Vlotho bis in den Kreis Lübbecke hinein enthalten reiche Lager von
Sandsteinen, Eisensteinen und Kalk, die Ebenen Ton zu Ziegeleien. In der Provinz
Hannover ist für die Ausnutzung der Steinbrüche des Piesberger Sandsteins eine
bedeutende Ausdehnung zu erwarten; andere Sandsteinbrüche, deren vermehrte Aus-
beute dem Kanal zufallen würde, finden sich im Wiehengebirge, im Solling, am
Deister und Süntel, Kalksteinbrüche im Ith und in den Sieben Bergen, Ton-, Kies-
und Sandlager in den vom Kanal gekreuzten Flußtälern. Alle diese Güter, die jetzt
wegen zu hoher Frachtkosten ein beschränktes Absatzgebiet haben, werden in erhöhtem
Maße gewonnen werden und dem Kanal Verkehrsmengen zuführen.

Wenn auch hinsichtlich der erst zu erweckenden Verkehre nur allgemeine
Schätzungen möglich sind, so kann doch aus obigen Ausführungen ersehen werden, daß
auf bedeutende Gütermengen gerechnet werden darf, die den Verkehr sehr erheblich
steigern und die Ertragsfähigkeit des Kanals erhöhen werden, ohne den Eisenbahn-
einnahmen Abbruch zu tun.

4.	Die größte Talsperre Europas.

Von W. S o l d a n.

Soldan und Hehler, Die Waldecker Talsperre. 2. Ausl. Marburg, N. G. Elwertsche
Verlagsbuchhandlung W. &amp; G. Braun, 1911. S. 3—6, S. 13—18 und S. 47.

Selten ist der natürliche Abfluß des Wassers so über die Jahreszeiten verteilt,
wie es dem Bedürfnis des Menschen entspricht. Trockenzeiten wechseln mit Zeiten des
Überflusses ab. Besonders in subtropischen Ländern mit ihrem streng periodischen
Wechsel zwischen regenreichen und regenfreien Monaten ist dies der Fall. Hier hat
man wohl auch zum erstenmal den Gedanken gefaßt, in der Regenzeit den Wasser-
überfluß in künstlich angelegten Teichen aufzuspeichern und in der folgenden Trocken-
zeit nach Bedarf abzulassen. Als das älteste künstliche Sammelbecken, von dem Nach-
richten bis auf uns gekommen find, dürfen wir den Mörissee ansehen, mit dessen Hilfe
die Ägypter die fruchtbaren Ländereien des Niltals bewässerten und die Schrecken
der Hungersnöte milderten.

*) Ursprünglich war die Eröffnung des Kanals Rhein-Hannover für das Jahr 1912
in Aussicht genommen. — ®. M-
        <pb n="599" />
        ﻿4. Die größte Talsperre Europas.

569

Die Aufgabe der Sammelbecken ist eine mannigfaltige. Die natürlichste und
ursprünglichste Verwendung findet das aufgespeicherte Wasser zur Bewässerung von
Ländereien. Eine große Anzahl von Talsperren, namentlich in Spanien, Algier,
Ägypten, Indien und Nordamerika, darunter die großartigsten überhaupt bestehenden
Anlagen, dient vorwiegend diesem Zweck. Mit zunehmender Kultur und Bevöl-
kerungsdichte wachsen die Aufgaben, die das Wasser im Haushalt der Nationen zu
erfüllen hat, und die modernen Talsperren dienen daher verschiedenen Zwecken. Neben
die Landwirtschaft tritt die Industrie mit ihrem Verlangen nach billigen Kraftquellen
und nach Gebrauchswasser, die großen Städte müssen ihre Bewohner mit Wasser zu
allen möglichen Zwecken versorgen, die Wassertiefe der Ströme muß vergrößert
werden, um den Ansprüchen des Verkehrs zu genügen, und die künstlichen Schifs-
fahrtskanäle müssen mit Wasser versorgt werden. Endlich verlangen alle Berufs-
stände gleichmäßig nach dem Schutz ihrer in den Flußtälern liegenden Anlagen gegen
Hochwassergefahren. Zu allen diesen Aufgaben hat man die Talsperren herangezogen.
In der Regel erfüllt heute eine Talsperre gleichzeitig mehrere Aufgaben, und fast alle
dienen sie dem Hochwasserschutz.

Während im Ausland, wie gesagt, vielfach ungeheure Wassermengen aufge-
speichert werden, um große Landflächen zu bewässern, kennen wir in Deutschland der-
artige Anlagen nicht. Die Niederschläge verteilen sich im allgemeinen so günstig über
die Jahreszeiten, daß die Ackerflächen nicht der künstlichen Bewässerung bedürfen.
Dagegen hat die Industrie auch bei uns schon früh angefangen, den Wasserhaushalt
der Natur zu beeinflussen. Bald nachdem im 16. Jahrhundert der Oberharzer Berg-
bau wieder erwacht war, begann man, die kleinen Waldtälchen in der Umgebung von
Klaustal und Zellerfeld durch Dämme abzusperren und das aufgespeicherte Wasser
nach den Bergwerken und Hütten zu leiten. Allmählich dehnte sich dies Netz von
Teichen und Gräben, das heute noch der Lebensnerv des Oberharzer Bergbaus ist,
bis zum Abhang des mehr als 20 km von Klaustal entfernten Brocken aus. Im
ganzen werden in der Klaustaler Gegend rund 10 Millionen cbm Wasser aufgestaut.
Hierzu kommt noch der aus dem Anfang des 18. Jahrhunderts stammende Oderteich
mit einem Inhalt von 1,7 Millionen cbm, von dem aus die Gruben bei Andreasberg
versorgt werden. Wer den Oberharz durchwandert hat, dem ist das Bild der ge-
heimnisvoll in den dunklen Tannenwäldern verborgenen Teiche unauslöschlich ins
Gedächtnis eingegraben.

Diesem großartigen Beispiel künstlicher Aufspeicherung von Wasser kann in
Deutschland kein zweites aus älterer Zeit zur Seite gestellt werden. Erst dem großen
wirtschaftlichen Aufschwung, der der Gründung des Reiches folgte, verdanken wir auch
eine neue Belebung des Talsperrenbaus. In den achtziger Jahren des 19. Jahrhun-
derts sehen wir in den Vogesen einige Talsperren für landwirtschaftliche und indu-
strielle Aufgaben entstehen. Fast gleichzeitig beginnen unter dem Einfluß I n tz e s
die Talsperrenbauten in Rheinland und Westfalen. Hier waren es besonders die
Triebwerke in den Tälern des Wupper- und des Ruhrgebietes, sowie die großen
Industriestädte, die nach einer Verbesserung der Abflußverhältnisse verlangten. In
den ersten Jahren dieses Jahrhunderts folgen die Talsperrenbauten in Schlesien und
Böhmen, mit deren Hilfe man den großen Hochwasserschäden vorbeugen will, denen
die Täler der Oder und ihrer Nebenflüsse seit dem Jahr 1897 wiederholt ausgesetzt
waren. Sodann sehen wir als Teil der großen Wasserwirtschaftspläne der preußischen
Regierung die Waldecker und bald wohl auch die Diemeltalsperre entstehen. Endlich
finden wir fast über das ganze Reich noch eine große Reihe von einzelnen Talsperren-
bauten verbreitet.

Alle diese Bauten wird die eben genannte Waldecker Talsperre in den
Schatten stellen, die der Erhöhung des Niedrigwassers der Weser, der Speisung des
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        ﻿570	Fünfter Teil. Verkehr. IV. Binnen- und Seeschiffahrt.

Kanals Rhein-Hannover, dem Hochwasserschutze und der Gewinnung elektrischer Kraft
dienen soll.

Der Kanal Rhein-Hannover wird nämlich beträchtliche Wassermengen ver-
brauchen, die ihm aus der Lippe und aus der Weser zugeführt werden müssen. Aus
der Weser beabsichtigt man bei Minden sekundlich bis zu 7,5 ct&gt;m in den Kanal zu
pumpen. Außerdem muß die Weser noch für landwirtschaftliche Zwecke Wasser ab-
geben, namentlich für die Bewässerung des Syke-Bruchhäuser Meliorationsgebiets
und für die Ländereien am Kanal.

So große Wasserverluste kann die Weser bei niedrigem Wasserstand nicht ver-
tragen, weil sie nicht mehr die nötige Fahrwassertiefe behalten würde, und weil schäd-
liche Senkungen des Grundwasserstandes eintreten könnten. Ursprünglich war beab-
sichtigt, den Wasserstand durch eine Kanalisierung der Weser von Hameln bis Bremen
künstlich zu heben. Unterhalb von Minden würde man die Schäden der Wasserent-
ziehung ausgeglichen und auf der ganzen kanalisierten Strecke die Schiffbarkeit der
Weser verbessert haben.

Eine Flußkanalisierung ist aber in der Regel von unerwünschten Nebenerschei-
nungen begleitet. Durch den Einbau von Schleusen wird die Fahrzeit für die Schiffe
wesentlich erhöht, und in der Nähe der Wehre werden oft große Landflächen durch
übermäßiges Anheben des Grundwasserstandes entwertet. Nun gibt es ein Mittel,
das frei von diesen Übelständen ist, nämlich den Bau von Sammelbecken, in denen zu
Zeiten des Wasserüberflusses ein Teil des Abflusses aufgestaut wird. Tritt dann in
der trockenen Jahreszeit Wassermangel ein, so kann man den natürlichen Wasserstand
durch Abgabe von Wasser aus dem Sammelbecken erhöhen.

Im Quellgebiet der Weser liegt im Eddertal zwischen Herzhausen und Hemfurt
ein Gebiet, das für die Anlage eines großen Sammelbeckens ganz außerordentlich
günstig ist. Es können hier 202 Millionen cbm angesammelt werden. Eine zweite,
für einen Talsperrenbau recht günstige Stelle liegt im Diemeltal bei Helminghausen,
gleichfalls im Wesergebiet. Hier lassen sich 20 Millionen cdm aufstauen. Die Gesamt-
summe von 222 Millionen cbm Wasser reicht nicht nur aus, um den Verlust, den
die Weser bei Minden erleidet, vollständig zu decken, sondern darüber hinaus noch den
Niedrigwasserstand so zu erhöhen, daß die Kanalisierung der Weser vollständig unter-
bleiben kann. Man hat deshalb statt der Kanalisierung der Weser den Bau von
Talsperren im oberen Wesergebiet vorgesehen.

Selbstverständlich ist der Nutzen, den zwei so bedeutende Becken, wie das Wal-
decker- und das Diemelsammelbecken leisten, nicht auf die Erhöhung des Niedrigwassers
der Weser beschränkt, sondern es sind noch recht bedeutende Nebenvorteile zu erwarten.
Vor allen Dingen werden die Becken dem Hochwasserschutz dienen, und große Wasser-
kräfte werden entstehen, die man zur Erzeugung von elektrischem Strom ver-
wenden wird.

Die Kosten des Waldecker Sammelbeckens, das voraussichtlich Ende 1913 voll-
endet sein wird, mit allen Nebenanlagen betragen 19 750 000 M. 9 000 000 M kostet
der Grunderwerb, 7 900 000 M die Sperrmauer, 2 850 000 Jl kosten die Wege und
die sonstigen Anlagen.
        <pb n="601" />
        ﻿5. Die Rheinseeschiffahrt.

571

5.	Die Rheinseeschiffahrt.

Von Alexander Wirminghaus.

Wirminghaus, Das Verkehrswesen im Gebiete der Stadt Köln. Köln, Druck von
M. Dumont Schauberg, 1903. S. 19—22.

Wirminghaus, Der Rhein und die Schiffahrtsabgaben. In: Jahrbücher für
Nationalökonomie und Statistik. Herausgegeben von Conrad in Verbindung mit Loening,
Lexis, Wäntig. 3. Folge. 34. Bd. Jena, Gustav Fischer, 1907. S- 308—312.

Unter Rheinseeschiffahrt versteht man den direkten Verkehr zwischen den
Rheinhäfen des Binnenlandes einerseits und verschiedenen Seehäfen, hauptsächlich
der Nord- und Ostsee, andererseits, bei dem eine Umladung der Güter in den See-
häfen der Rheinmündung vermieden wird. Köln bildet den Endpunkt dieses Rheinsee-
verkehrs, da Fahrten oberhalb Kölns wegen der für die Seedampfer ungenügenden
Tiefenverhältnisse des Rheinbettes nicht gemacht werden können; nur einige kleine
Segelschiffe dehnen ihre Reise bis oberhalb Kölns, zum Teil bis Oberlahnstein, aus.
Es bedeutete keine eigentliche Neuerung, sondern die Wiederaufnahme alter Traditio-
nen, als im Jahre 1885 die erste regelmäßige Seefahrt von Köln nach London ein-
gerichtet wurde. Denn schon während des ganzen Mittelalters war der direkte See-
verkehr Kölns, insbesondere mit England, ein sehr reger gewesen. Seit dem 14.
Jahrhundert ging er mehr und mehr zurück, so daß schließlich selbst die Erinnerung an
diese Seefahrten aus dem Bewußtsein der Kölner Bürger entschwand. Erst im 19.
Jahrhundert regte sich wieder das Interesse für überseeische Unternehmungen dieser
Art. Zuerst wurden im Jahre 1829, sodann 1837 aus Betreiben Fritz Harkorts
Versuche gemacht, mit Segelschiffen eine regelmäßige Verbindung zwischen den
niederrheinischen Häfen und den Häfen der Nordsee herzustellen, die jedoch ebensowenig
dauernden Erfolg hatten wie der im Jahre 1844 von einer kölnischen Gesellschaft mit
Dampfern unternommene Versuch. Seitdem ruhte diese Frage, bis im Jahre 1885 die
„Rhein- und Seeschisfahrtsgesellschaft" mit zwei eigens erbauten Seedampfern eine
direkte Verbindung von Köln nach London eröffnete. Inzwischen wurden diese
Fahrten auch auf andere Häsen der Nord- und Ostsee ausgedehnt, eine Reihe anderer
Gesellschaften, vor allem die Dampfschiffahrtsgesellschaft „Neptun" in Bremen, folgte
dem gegebenen Beispiele, die Zahl der Dampfer wurde eine immer größere, so daß
gegenwärtig ein lebhafter Rheinseeverkehr zwischen Köln und den niederrheinischen
Häfen einerseits und London, Bremen. Hamburg, Altona, Stettin, Danzig, Königs-
berg, Kopenhagen, Riga, Kiel, Lübeck, Rostock, Aarhus, Elbing und einigen sonstigen
kleineren Häfen andererseits besteht. Dieser regelmäßige Verkehr wird von besonderen
Rheinseedampfern (1911: 58 mit insgesamt 53 127 t Tragfähigkeit) vermittelt, außer-
dem verkehren zahlreiche Schleppkähne und Seesegelschisfe (1911: 79). Während die
Rheinseedampfer bis zum Jahre 1908 ausschließlich deutschen Reedereien angehörten,
trat seitdem eine schwedische und eine niederländische Firma mit einigen Dampfern
hinzu. An dem Seeschleppverkehr sind zwei Hamburger Reedereien, darunter die
Hamburg - Amerikanische Paketfahrt - Aktien - Gesellschaft, an dem Seesegelverkehr
namentlich auch englische Schiffe beteiligt. Der Umfang des Rheinseeverkehrs Kölns
hat sich im Laufe der Zeit in stetig steigender Richtung entwickelt. Er begann 1885
mit einer Gesamtmenge von 9153 t, stieg im Durchschnitt der Jahre 1886/90 auf
26 917 t, 1891/95 auf 52 966 t, 1896/1900 auf 91172 t, 1901/05 auf 104 3211,1906/10
auf 124 782 t, so daß der Rheinseeverkehr etwa den zehnten Teil des gesamten Kölner
Hafenverkehrs ausmacht. Gleich günstig entwickelte sich der Rheinseeverkehr der
übrigen niederrheinischen Häfen. Der Gesamtverkehr betrug in allen Häfen im
Jahre 1910 452 257 t, ging allerdings im Jahre 1911 infolge des besonders ungünstigen
Wasserstandes des Rheines auf 304 990 t zurück. Für die Abfuhr zur See kommen
        <pb n="602" />
        ﻿572	Fünfter Teil. Verkehr. IV. Binnen- und Seeschiffahrt.

im Rheinfeeverkehr hauptsächlich hochwertige Güter (Fabrikate) in Betracht, während
bei der Zufuhr zum Rheine neben ihnen auch Massengüter, wie Erze, Holz, Metall,
Saatgut, Sprit, Getreide, Öl und Südfrüchte eine erhebliche Rolle spielen.

Die Zunahme des Rheinfeeverkehrs würde zweifellos noch größer fein, wenn
die Rheinseeschiffahrt nicht wegen des vielfach ungünstigen Wafserstandes in erheb-
lichem Maße zu Leichterungen und Umladungen in den holländischen Häfen, nament-
lich Rotterdam, gezwungen würde, womit bedeutende Kosten und andere Unzuträg-
lichkeiten verbunden sind. Unter diesen Umständen war naturgemäß das Interesse
der beteiligten Kreise schon alsbald daraufhin gerichtet, durch eine weitere Vertiefung
des Fahrwassers unterhalb Kölns die Möglichkeit einer umfassenden Ausgestaltung
des Rheinseeverkehrs zu bieten, eine Frage, die zu Beginn der neunziger Jahre sowohl
vom technischen Standpunkte wie auch, auf Veranlassung der Kölner Handelskammer,
nach der wirtschaftlichen Seite hin eingehend erörtert worden ist. Die Preußische
Bauverwaltung hat in Verfolg jener Anregungen umfangreiche Stromuntersuchungen
im Rheine auf der Strecke von Koblenz bis zur niederländischen Grenze vorgenommen
und über deren Ergebnis eine besondere Denkschrift veröffentlicht. Nach dieser Denk-
schrift läßt sich auf der niederrheinischen Fluhstrecke ein Fahrwasser von 3,50 m Tiefe
und 150 m Breite bei gemitteltem Niedrigwasser von 1,50 m am Kölner Pegel gegen-
über dem jetzigen Fahrwasser von 3 m herstellen; darüber hinaus wird voraussichtlich
eine besondere, etwa 50—70 m breite Rinne von 4V2 bis 5 m bei Niedrigwasser zu
erzielen sein, deren Ausnutzung bei günstigem Wasserstande entsprechend steigen würde
derart, daß die durchschnittliche regelmäßige Fahrtiefe bei Mittelwasser mindestens 1 m
mehr betrüge. Mit einer größeren Vertiefung ist jedoch praktisch nicht zu rechnen,
immerhin würde schon eine solche Rheinvertiefung von bedeutendem Werte sein. Sie
wird zum mindesten die bei ungünstigem Wasserstande jetzt regelmäßig notwendigen
Leichterungen in Rotterdam ganz erheblich einschränken und dadurch nicht nur eine
beträchtliche Kostenersparnis herbeiführen, sondern auch den der Rheinseeschiffahrt
eigentümlichen Vorteil des direkten Verkehrs zwischen den Rheinhafenplätzen und den
überseeischen Häfen unter Vermeidung der Umladung der Güter in Rotterdam wesent-
lich steigern. Da für zahlreiche Güterarten die Rheinseeschiffahrt gerade wegen dieses
Vorzuges gegenüber dem gebrochenen Verkehr von besonderem Vorteil ist, so eröffnet
sich mit der Vertiefung des Rheines die begründete Aussicht auf eine kräftigere, raschere
Fortentwickelung dieses Verkehrs. Freilich der Gedanke, daß auch die größten See-
schiffe den Rhein einmal befahren werden, wird für alle Zukunft abzuweisen sein, schon
aus dem Grunde, weil bestenfalls nur mit einer Tiefe von 5 m zu rechnen ist, wohin-
gegen die deutschen Seehäfen eine solche von 6 m bis herauf zu fast 10 m aufweisen.

6.	Hymnus auf die See.

Von Friedrich List.

List, Die deutsche Flagge. In: Das Zollvereinsblatt. Redigiert von List. Nr. 2 vom
8. Januar 1843. S. 17—19.

Die See ist die Hochstraße des Erdballs. Die See ist der Paradeplatz der Natio-
nen. Die See ist der Tummelplatz der Kraft und des Unternehmungsgeistes für alle
Völker der Erde und die Wiege ihrer Freiheit. Die See ist die fette Gemeindetrift, auf
welche alle wirtschaftlichen Nationen ihre Herden zur Mästung treiben. ■ Wer an der
See keinen Teil hat, der ist ausgeschlossen von den guten Dingen und Ehren oer Welt,
— der ist unsers lieben Herrgotts Stiefkind.
        <pb n="603" />
        ﻿6. Hymnus auf die See.

573

In der See nehmen die Nationen stärkende Bäder, erfrischen sie ihre Glied-
maßen, beleben sie ihren Geist und machen ihn empfänglich für große Dinge, gewöhnen
sie ihr körperliches und geistiges Auge, in weite Fernen zu sehen, waschen sie sich jenen
Philisterunrat vom Leibe, der allem Nationalleben, allem Nationalaufschwung so
hinderlich ist. Das Salzwasser ist für die Nationen eine längst erprobte Panazee; es
vertreibt ihnen die Titelsucht, die Blähungen aller den gesunden Menschenverstand ver-
zehrenden Stubenphilosophie, die Krätze der Sentimentalität, die Lähmungen der
Papierwirtschaft, die Berstopfungen der gelehrten Pedanterei und heilt Stubenver-
sessenheiten und Grillenfängerei aus dem Grunde. Dabei gibt es dem Magen der
Nation Ton; denn es bringt Reichtum und Genüsse, Mut und Lebensfreudigkeit in
die Masse des Volkes. Seefahrende Leute lachen über das Hunger- und Sparsystem
am Boden kriechender Nationalökonomen, wohl wissend, daß die See an guten Dingen
unerschöpflich ist, und daß man nur Mut und Kraft haben dürfe, sie zu holen. Eine
Nation ohne Schiffahrt ist ein Vogel ohne Flügel, ein Fisch ohne Flossen, ein zahn-
loser Löwe, ein Hirsch an der Krücke, ein Ritter mit hölzernem Schwert, ein Helote und
Knecht der Menschheit. Und so tief sinkt zuletzt der öffentliche Geist insektenartig auf
dem Lande kriechender Nationen, daß sie diejenigen verspotten und verfolgen, die
ihnen raten, sich zur See zu versuchen, wie im Lande der Hinkenden der Sonderling
verlacht wird, der keck auf zwei Beinen daherschreitet. Wir sprechen nicht von Deutsch-
land, — bewahre der Himmel! — wir sprechen von den Äthiopiern, von den Chinesen
und Japanesen, von den Leuten am Himalaya, von allen jenen Schwächlingen, welchen
die See weder Nahrung noch Stärkung bringt. Wir Deutschen haben noch eine Schiff-
fahrt, Gott sei's gedankt und den braven rüstigen Leuten an den Mündungen der
Ems, der Weser, der Elbe, der Trave, der Oder. vor allen aber unsern wackern Bre-
mern, die unter dem Schutze Gottes und seiner Heiligen den ganzen Erdball so mutig
beschissen, als segelten sie unter der Flagge der mächtigsten Nation, als wären sie
nicht den Fußtritten und Rippenstößen jedes mutwilligen Barbaren bloßgestellt, den
die Lust anwandelt, sich an ihnen zu vergreifen.

Tiefsinnige Gelehrte, Politiker vom feinsten Wasser haben bewiesen, Deutschland
besitze weder Mittel noch Lust, eine seefahrende Nation zu werden; die Deutschen seien
durchweg Landratten, liebten, wie Gewürm am festen Boden zu kriechen, und fürch-
teten die Gefahren der See, die keine Balken habe. O! ihr Büchermacher, wie ihr
euer Land und Volk kennt! Möchte doch einer von euch in die noch unentdeckten
Gegenden an der Ost- und Nordsee zu reisen wagen und sich die Länder und ihre
Bewohner beschauen und ihr Tun und Treiben, ihr Leben und Weben beobachten
und euch schulgerechte Tabellen darüber anfertigen: wieviele junge Leute hinausziehen
in den Seedienst aller Länder und Weltteile, weil die einheimische Schiffahrt ihrem
Drang und Sehnen nach dem Leben und den Gefahren der See keine Befriedigung
gewähren kann; wieviele zu Hause bleiben, denen kein Beruf lieber wäre als der See-
dienst, könnten sie in der vaterländischen Schiffahrt Unterkunft finden; welches Ge-
schick, welche Lust und Kraft diese Leute zum Seedienst besitzen, und wieviele Schiffe
zu bemannen wären, und wieviele tüchtige Kapitäne nur allein die Uferstaaten zu
erziehen vermöchten, von dem Binnenland nicht zu reden, und welche Materialien und
Werkleute sich zum Behuf des Schiffbaues bei ihnen vorfinden, und wieviel und welche
Arten Schiffbauhölzer jetzt außer Landes gehen, die zum einheimischen Schiffbau ver-
wendet werden könnten, und welche Fortschritte die deutschen Seeleute und Schiff-
bauer im Bauen und in der Führung der Schiffe und die deutschen Matrosen im See-
dienst ohne alle Begünstigung von seiten der deutschen Staaten, — ja noch im schweren
und erniedrigenden Kampfe mit den Schiffahrtsbeschränkungen aller fremden Nationen
gemacht haben, — das wären einmal Tabellen, die zu vernünftigen Schlüssen führen
könnten!
        <pb n="604" />
        ﻿574	Fünfter Teil. Verkehr. IV. Binnen- und Seeschiffahrt.

7.	Jur Geschichte der deutschen Reederei.

Von E r n st v. Halle.

v. Halle, Die Entwickelung und Bedeutung der deutschen Reederei. In: Handels-
und Machtpolitik. Reden und Aufsätze, herausgegeben von Schmoller, Sering, Wagner.
2. Bd. Stuttgart, I. G. Cotta Nachfolger, 1900. S. 138—146.

Die Entwickelung der deutschen Reederei, speziell in den Hansestädten, hat sich
keineswegs vollkommen glatt und ohne innere Schwierigkeiten vollzogen. Die Ge-
schichte der Reederei in einzelnen Städten, selbst bei den aufstrebenden beiden Hamburger
und Bremer Aktienreedereien, die eine Reihe der charakteristischen Züge der Gesamt-
entwickelung widerspiegeln, bietet neben zunächst guten, später glänzenden Erfolgen
zeitweilig auch das Bild großer Enttäuschungen und schwerer Rückschläge, schroffster
Kämpfe gegen die Konkurrenz anderer deutscher und fremdländischer Linien, schwerer
Verluste und kritischer Jahre. Auch innere Mängel in der Verwaltung haben bald
hier, bald da große Gefahren gebracht und lange nachhaltende Folgeerscheinungen ge-
zeitigt. — Zumal in den Zeiten der großen Krisis zu Ende der fünfziger Jahre, dann
während der gefährdeten Seefahrt zur Zeit des amerikanischen Bürgerkrieges, während
des Krieges von 1870 und wiederum in der wirtschaftlichen Depression um die Mitte
der siebziger Jahre kam man allgemein in eine überaus bedrängte Situation.

Andererseits entstanden in den aufstrebenden Perioden zu Anfang der siebziger
und der achtziger Jahre bisweilen einzelne Unternehmungen zwecks Aufnahme der
Konkurrenz, welche sich in der Folgezeit nicht zu halten vermochten. Zweimal, im
Konkurrenzkampf mit der Adler-Linie nach Mitte der siebziger und mit der Carr-
Linie in den achtziger Jahren, hat selbst die Hamburg-Amerika Linie die Grundfesten
ihres Daseins erschüttert gesehen.

Dennoch ist es hier wie in anderen kritischen Fällen dank dem Unternehmungs-
geist der hansischen Reeder stets gelungen, über die schlimmen Zeiten der Unterbilanzen
hinwegzukommen und den Betrieb auf eine immer breitere, sicherere Grundlage zu
stellen. Und die unterbietende Konkurrenz wurde entweder durch frühzeitigen Aufkauf
oder durch Steigerung der eigenen Leistungsfähigkeit und einen nachdrücklichen Kampf,
der bei heimischen Reedereien meist mit Amalgamierung oder Aufsaugung endigte,
oder durch vertragliche Tarifregelung und Verkehrsverteilung in gesunde Schranken
gebannt.

Schon früh hatte man sich durch tüchtige Leistungen die Postbeförderung für
eine Reihe von Ländern zu sichern gewußt; 1866 und 1868 hatten die Hamburger
und die Bremer Linie nacheinander mit mehr als je einem halben Dutzend damals für
vollkommen geltender Dampfer den wöchentlichen Passagierverkehr mit New Jork
aufgenommen. Schritt für Schritt waren in den folgenden Jahren unter stetiger Ver-
mehrung des Dampfschiffparks neue regelmäßige Fahrten nach Baltimore, nach New
Orleans, nach Havana hinzugefügt worden.

Vor allem aber füeg inzwischen im Jahre 1867, das die Gründung des Nord-
deutschen Bundes brachte, endlich auch die eine deutsche Flagge an allen Masten
empor, und die fremden Nationen sahen nunmehr in stolzer Einheit verkörpert, was
vorher, auf verschiedene Flaggen verteilt, nur allzu winzig erschienen war. Die bald
darauf folgenden Siegestaten von 1870, die Gründung des Reiches dienten dazu, dem
neuen Banner Achtung und Ehre zu erwerben, und die alten preußischen, verbunden
mit den alten Hanseatenfarben verliehen der deutschen Schiffahrt das Sicherheits-
gefühl einer festen Stütze in Krieg und Frieden.

Schuf so die politische Konstellation der deutschen Reederei auf den Meeren
draußen eine ganz andere Stellung, so verstanden es die deutschen Reeder anderer-
seits, sich die Fortschritte im technischen Betrieb allmählich zu eigen zu machen.
        <pb n="605" />
        ﻿7. Zur Geschichte der deutschen Reederei.

575

Die verbesserte Technik der Schiffs- und Maschinenkonstruktion ermöglichte die
Schaffung größerer, leistungsfähigerer Schiffstypen. Der 1867 von der „Hammonia"
für die überfahrt von Southampton nach New Jork geschaffene Rekord von 9y4
Tagen wurde mehr und mehr zu einem Durchschnittsmaße. Gesteigerte Geschwindig-
keiten und verbilligter Betrieb, namentlich die Kohlenersparnis, die es ermöglichte,
daß die Schiffe mit der im Heimatshafen eingenommenen Kohle selbst für die west-
indische Reise ausreichten und das teure, zeitraubende Bunkern in der Fremde ver-
mindert wurde, förderten die Reederei ungemein.

Die durch den Eisenbahnverkehr überall geweckten Ansprüche auf Schnelligkeit,
Pünktlichkeit, Regelmäßigkeit und Bequemlichkeit in der Beförderung begegneten sich
mit den technischen Vervollkommnungsmöglichkeiten zur See, und die heimische
Reederei vermochte an diesem Fortschritte nicht nur durch den Ankauf ausländischer
Schiffe teilzunehmen, sondern die günstige Entwickelung der deutschen Werften setzte
sie nach und nach in die Lage, Neubauten, Umbauten und Reparaturen jeder Art
unter ihren eigenen Augen, in nächster Nähe des Heimathafens ausführen zu lassen.

Ein besonders wichtiges Moment war ferner die allmähliche Ausbreitung des
unterseeischen Kabelnetzes durch alle Meere, die den an den entferntesten Plätzen be-
findlichen Schiffen eine augenblickliche Verbindung mit dem. Heimathafen sowie jedem
anderen Hafen und dem Reeder eine sofortige Übersicht über den gesamten Frachten-
markt und Passagieroerkehr in aller Herren Ländern gestattet hat. So wurde z. B.
die Anwendung der Bodmerei fast vollkommen unnötig, gleichzeitig auch die Finanz-
gebarung des Schisfahrtsverkehrs verändert und die Möglichkeit einer einheitlich ge-
leiteten und doch individuell sich anpassenden Organisation ausgedehntester Groß-
betriebe für den Seetransport in allen Schiffahrtsländern begründet. Leider hielt
man sich von der Beteiligung am Ausbau des überseeischen Kabelnetzes allerdings
lange fern, obgleich Werner Siemens die ersten Kabel fabriziert hatte.

Die fortschreitende Technik des Wasser- und Tiefbaues ermöglichte ferner eine
mit der Steigerung der Verkehrsintensität Schritt haltende oder ihr gar vorauseilende
und die Wege ebnende Verbesserung der Fahrstraßen, Hafen- und Dockanlagen, was
speziell Deutschlands einst schwer zugänglichen Küsten für die Vertiefung der Ströme
und Strommündungen erheblich zu statten kam. Denn heutzutage kann man an jedem
Flußlaufe wohlzugängliche erstklassige Häfen schaffen, so daß fortan lediglich das
wirtschaftliche Bedürfnis und nicht mehr die natürliche Lage der Reederei die Schiffs-
typen diktiert.

Die Förderung der Kenntnis der Meereswege und der Strömungen, die Ein-
führung ständig verbesserter nautischer Instrumente und die gleichfalls durch die Fort-
schritte der Technik ermöglichte bessere Betonnung und Befeuerung der Küsten ver-
ringerten im Verein mit der wachsenden Größe und Festigkeit der Schiffe die relativen
Gefahren der Fahrt, das Risiko der Havarie und damit auch die Höhe der Ver-
sicherungsprämien wesentlich.

All diese Momente wirkten mit den übrigen technischen Fortschritten dahin zu-
sammen, um für die weltwirtschaftliche Entwickelung, für die Befriedigung des ent-
stehenden und zunehmenden Bedürfnisses nach einem regelmäßigen Bezüge von
Massengütern über die Erde hin das geeignete Verkehrsinstrument zu schaffen. Welt-
verkehr und Ozeanreederei wurden auf eine ganz neue Grundlage gestellt, und ent-
sprechend änderte sich die Betriebsgestaltung hinsichtlich der Unternehmungsformen,
der Eigentumsverhältnisse, der Kapitalsgröße, der Schiffszahl und Schiffsräume von
Grund aus.

Zu Anfang und bis Mitte des 19. Jahrhunderts spielte die Reederei keineswegs
stets die Rolle eines selbständigen Gewerbes. An kleinen Plätzen, wo mehr flüssiges
Kapital als Gelegenheit, es in Handel und Gewerbe anzulegen, vorhanden war,
        <pb n="606" />
        ﻿576	Fünfter Teil. Verkehr. IV. Binnen- und Seeschiffahrt.

beschäftigte man sich allerdings mit ihr um ihrer selbst willen. In den größeren See-
städten aber bildete sie meist nur einen Teil des Betriebes eines Handlungshauses.
Diese alten kleinen Unternehmungen der Reeder mit einzelnen oder einigen Schiffen
sind an Bedeutung unablässig gegenüber den sich mehrenden großen, regelmäßigen
Reedereibetri'eben zurückgegangen. Angesichts der steigenden Mengen notwendigen
Kapitals wählten letztere dann mehr und mehr als Form die Aktiengesellschaft.

Neben den alten Reedereien, die die Schiffahrt schon infolge der schwankenden
Witterungsverhältnisse und Reisedauern in mehr oder weniger unregelmäßigen
Zwischenräumen betrieben und vielfach auch ihre Schiffe je nach Bedürfnis bald nach
dieser, bald nach jener Gegend fahren ließen, nahm die Einrichtung fester Linien,
deren Schiffe zu bestimmten Zeitpunkten abfahren, und die eine oder mehrere be-
stimmte Verkehrsrichtungen ausschließlich betreiben, ständig zu; wie denn ja auch die
einzelnen Märkte der verschiedenen Länder immer mehr zu festen Abnehmern be-
stimmter Mengen von Rohprodukten und Fabrikaten in übersehbarer Zeitfolge
wurden.

Die Zahl der von den einzelnen Unternehmungen beschäftigten Schiffe wächst
stetig, da sie ihre Betriebe durch Vermehrung der Fahrten intensiv und durch Herein-
beziehung neuer Verkehrsgebiete extensiv ausgestalten; und die dauernd steigende
Gütermenge, die bewältigt werden will, gibt daneben die Möglichkeit, durch eine Ver-
größerung der Schiffsräume den Betrieb billiger zu gestalten. —

Gleich nach dem Kriege von 1870 fetzt ein großer Aufschwung ein. Zahlreiche
Linien werden eingerichtet.

Trotz aller Rückschläge in der folgenden schweren Wirtschaftskrisis schreitet die
Entwickelung der Reedereien ins Große und, gemäß dem Gesetze der Arbeitsteilung,
ins Spezielle fort. Eine Spezialisierung nach den verschiedenen Zwecken des Güter-
transports, der Auswandererbeförderung, des Postschiffs- und Kajütspassagierverkehrs
erweist sich als die nächste Notwendigkeit. — Mehr und mehr unterscheiden sich seit
Anfang der achtziger Jahre die wachsenden transatlantischen Typen von den kleinen
Fahrzeugen für die europäische Fahrt, die in ihrer Bauart aber ebenfalls den
jeweiligen Zwecken der einzelnen Routen, für die sie bestimmt sind, angepaßt werden.
So entstehen die mittleren gemischten Fracht- und Passagierdampfer für den Dienst
zwischen den Ostseehäfen und Finland, die Postdampser für Skandinavien, die Fracht-
schiffe für das Mittelmeer rc. Im allgemeinen aber bleibt man für die europäische
Fahrt noch länger bei den alten Typen und Gewohnheiten stehen. Mittlere Betriebe
dienen zur Bewältigung des Verkehrs in den einzelnen Richtungen. Abgesehen von
der fast ganz in deutschen Händen befindlichen Küstenschiffahrt, befindet sich die
europäische Fahrt erheblich länger und in größerem Umfange als der überseeische
Schiffsverkehr in den Händen außerdeutscher Unternehmer. —

Nach Mitte der achtziger Jahre setzt die zweite große Periode des Aufschwunges
der Reederei und der Einrichtung größerer Linien ein.

In der amerikanischen Fahrt tritt das Bedürfnis nach Einführung des Expreß-
dienstes mit vollendet konstruierten, ganz vorwiegend für die Personenbeförderung
bestimmten, erst einschraubigen, dann Doppelschraubenschnelldampfern von über 5000
Registertonnen Raumgehalt immer entschiedener zutage. Bisher hatten die Dampfer
ein Maximum von 12—13 Seemeilen in der Stunde erreicht. Die Fortschritte im
Maschinenbau gestatten eine ständige Vergrößerung der Geschwindigkeit, die bald von
16—17 auf 19 Seemeilen wuchs. Gleichzeitig wächst auch der Raumgehalt der Fracht-
dampfer in einem früher nicht für möglich gehaltenen Maße.

Auf diesem Gebiete liegt die großartigste Entwicklung, und hier wachsen jene
Riesenunternehmungen empor, die in einem einzelnen Betriebe mehr an Güter- und
Passagiertransporten und Seemeilenzahl im Jahre leisten können als 50 Jahre zuvor
die gesamte deutsche Reederei.
        <pb n="607" />
        ﻿8. Die Hamburg-Amerika Linie.

577

8.	Die Hamburg-Amerika Linie.

Von Kurt Himer.

Himer, Schiffahrt, die uns angeht. Skizzen von der Hamburg-Amerika Linie.
Berlin, Eckstein &amp; Engel, [1907]. S. 107 f„ S. 13 f-, S- 15 ff- und S. 113 ff.

Von der Hamburg-Amerika Linie hört man jeden Tag; kein halbwegs auf-
merksamer Zeitungsleser, der von ihr ohne Kenntnis bleiben könnte. Es entspricht
das der Mannigfaltigkeit, dem Umfang und der Wichtigkeit der Hapag-Arbeit,*) die
für den Fachmann und den Laien gleichmäßig Interessantes bieten, die das Feuilleton
und den Tagesbericht, den politischen Teil und den Handelsteil der Tageszeitungen
und der periodischen Zeitschriften gleichermaßen mit unterhaltsamem und bedeutsamem
Stoff versorgen.

Vielleicht wäre das öffentliche Interesse an der Gesellschaft aber doch nicht ganz
so groß, wie es ist, wenn nicht ein wesentliches Moment hinzugekommen wäre, um
die Aufmerksamkeit häufig und häufiger aus diese Gesellschaft zu lenken: die erstaun-
lich schnelle Entwicklung während der beiden letzten Jahrzehnte, die im Schiffahrts-
betriebe aller Völker unbedenklich als beispiellos bezeichnet werden kann, — nimmt
doch die Hamburg-Amerika Linie allein ca. 47 % der Hamburgischen Seedampferflotte
und ca. 24 % der deutschen Handelsdampferflotte hinweg. Mit ihren 179 Ozean-
dampfern und 229 Hilfsfahrzeugen, die dem Verkehr zusammen etwa 1211900 Brutto-
Registertons zur Verfügung stellen, hat die Hamburg-Amerika Linie eine so stolze
Seemacht in Händen, daß sie der ganzer Länder an die Seite gestellt werden kann.
Italien, Spanien, Schweden, Österreich-Ungarn, Holland, Dänemark, Rußland — um
nur die größten Seestaaten zu nennen — haben eine kleinere Ozeandampferflotte als
diese eine Hamburg-Amerika Linie; nur England, die Vereinigten Staaten von
Amerika, Frankreich, Norwegen und Japan übertreffen sie.

Dazu kommt — und das ist für die Geltung der Hamburg-Amerika Linie noch
wichtiger — die Beschaffenheit, Behandlung und Verwendung dieses umfangreichen
Schiffsmaterials. Daß die Hamburg-Amerika Linie mit ihren Schiffen 66 regel-
mäßige überseeische Linien nach mehr als 400 der bedeutendsten Welthandelshäfen
unterhält, daß auf allen diesen Routen die Dampfer der Hamburg-Amerika Linie nach
ihren Passagier- und Güterräumlichkeiten, nach Borddienst, Verpflegung, Sicherheit
und Promptheit des Verkehrs den besten Ruf, ja meist sogar den Ruf der besten ge-
nießen, — das erst gibt der Schiffszahl ihre eminente Machtwirkung. Fast fühlt man
sich versucht zu fragen, auf welchem Meere denn der Paketfahrt-Wimpel nicht wehe,
welche deutsche oder ausländische Schiffahrtsgesellschaft von diesem Riesennetz der
Verkehrsinteressen etwa nicht berührt werde. Der tiefer Eingeweihte weiß überdies,
daß die Gesellschaft auf mehrere ausländische Reedereien maßgebenden Einfluß übt
und den Verkehr der meisten konkurrierenden Schiffahrtsgesellschaften durch Ver-
träge in festumgrenzte Bahnen gelenkt hat. In Deutschland vermag nur der Nord-
deutsche Lloyd, im Ausland überhaupt keine Reederei eine auch nur annähernd so
verzweigte und vielseitige Tätigkeit des Schiffahrtsbetriebes vorzuweisen.

Da die Hamburg-Amerika Linie zu ihrer heutigen Bedeutung lediglich durch die
Entfaltung ihrer inneren Kräfte gelangt ist, ohne daß äußere Einwirkungen in Gestalt
von Staatssubventionen an sie herangetreten sind, versteht es sich von selbst, daß die
Zeichen ihrer Macht und Geltung nicht allein in Flotte und Verkehrsaufgaben zu
finden sind. Vor allen Dingen entsprechen die Leistungen der Reederei, die Trans-
portleistungen wie die Gewinne, dem großartigen Bilde, das die Verkehrsmittel und

*) Hapag ist Abkürzung für: Hamburg-Amerikanische Paketfahrt-Aktien-Gesellfchaft.
— G. M.

Mollat, Volkswirtschaftliches Luellenbuch. 4. Ausl.

37
        <pb n="608" />
        ﻿578	Fünfter Teil. Verkehr. IV. Binnen- und Seeschiffahrt.

das Arbeitsfeld vor dem Beschauer entrollen. Die Hamburg-Amerika Linie betätigt
sich auf allen Gebieten des Seetransports: sie pflegt den vornehmen Kajüts- wie den
massenhaften Auswandererverkehr, sie ist die einzige Reederei, die aus der Seetouristik
ein Spezialgebiet ihres Erwerbs gemacht hat (wie sie denn auch die eigentliche Ent-
deckerin und Bahnbrecherin auf diesem ganz modernen Verkehrsgebiete ist); sie stellt
ihre Schiffe einem ausgedehnten Post- und Güterverkehr zur Verfügung: sie hat oft-
mals Gelegenheit gehabt, umfangreiche militärische Transporte an Truppen, Pferden,
Maultieren und Kriegsmaterialien auszuführen. Im Jahre 1911 sind unter der
Hapag-Flagge 365 393 Personen über die Weltmeere gefahren und 7 286 600 ebm
Güter mit Hilfe ihrer Dampfer zwischen den Erdteilen ausgetauscht worden. Die
Einnahmen, die der Gesellschaft aus diesen Transporten und ihrem laufenden Betriebe
im gleichen Jahre zugeflossen sind, summierten sich auf 43 799 000 Jl Reingewinn,
wovon 11250 000 Jl als 9 %ige Dividende an die Aktionäre des Unternehmens aus-
geschüttet werden konnten.

Um den viel bewunderten Aufstieg der Hamburg-Amerika Linie in den letzten
25 Jahren zu begreifen, muß man vor allen Dingen den Vorsitzenden der Direktion,
AlbertBallin, und seine hauptsächlichsten Mitarbeiter in ihren Schiffahrts- und
wirtfchaftspolitifchen Taten und Plänen, in ihren persönlichen Eigenschaften und kauf-
männischen Fähigkeiten kennen. Die allgemeinen politischen Zustände, die Handels-
und Verkehrsverhältnisse dieser Periode, die Fortschritte des englischen und deutschen
Schiffbaues sind die wichtigsten Bausteine, aus denen ein kluger und kühner Geist
die Erfolge der Gesellschaft türmen konnte. Schiffbau, Schiffahrt, Handel und Verkehr
haben einander nie inniger befruchtet als in dieser Zeit, wo die deutsche Schiffbau-
kunst ihre weltbekannten Meisterwerke schuf, der Warenhandel zwischen Hamburg und
Übersee auf mehr als das Doppelte seines gewaltigen Wertes*) stieg, der Passagier-
verkehr den einst gefürchteten Seeweg zu einer Straße des Vergnügens umgewandelt
sah und die Hamburg-Amerika Linie alle drei gleichermaßen anregte und für sich
nutzbar machte. Dabei vergrößerte die Gesellschaft den Umfang ihrer Leistungen nicht
einfach nach dem Verhältnis des wachsenden allgemeinen Güter- und Passagierver-
kehrs, sondern sie zog mit erstaunlicher Energie und mit ausgezeichnetem Glück einen
immer größeren Prozentsatz dieser Güter- und Menschenbeförderung an sich.

Die geistigen Mächte, die eine solche Entwicklung auf dem Felde internationalen
Wettbewerbs herbeizuführen vermochten, sind vor allem eine bahnbrechende Schaffens-
freudigkeit, die jeden Augenblick nachdrücklich zu handeln, gegebene, auch unerwartete
und vielleicht unerfreuliche Situationen blitzschnell auszunützen vermag, eine klar- und
weitblickende Organisationsfähigkeit, die wechselnden und vielseitigen Bedürfnissen
entgegenkommt und nirgends pedantisch versteinert, eine überlegene und solide Ge-
schäftsklugheit, die auch ihre Grenzen klar erkennt und sich nach keiner Seite hin
Blößen gibt. So viel wesentlich Neues wie unter Ballins Leitung wissen die Jahres-
berichte keiner vorhergehenden Periode zu erzählen. Die Schiffsneubauten eines
einzelnen Jahres sind von dieser Zeit an oft und öfter größer als die gesamte in
Fahrt befindliche Flotte in den achtziger Jahren. Jedes Jahr bringt neue Entwick-
lungsprobleme, neue fertige Taten, neben wachsenden regulären Einnahmen größere
oder kleinere Extragewinne. Und wenn sich im Laufe der 25 Jahre selbstverständlich
auch nicht jede neue Linie ohne weiteres rentierte, nicht jede Absicht glänzende Erfolge
zeitigte, nicht jeder Plan nach seiner ursprünglichen Richtung fortgeführt werden
konnte; wenn auch böse Schicksalsschläge, wie das Cholerajahr von 1892 und die
Jahre ihrer Nachwirkungen, Tiefstand der Frachtsätze auf wichtigen Routen, allge-

*) Ein- und Ausfuhr seewärts über Hamburg bewerteten sich im Jahre 1910 zusammen
auf 6939 Millionen Jl.
        <pb n="609" />
        ﻿8. Die Hamburg-Amerika Linie.

579

meine Wirtschaftskrisen, heftige Konkurrenzfehden mit kraftvollen und geschickten
Gegnern nicht gefehlt haben, so ist dennoch der gesamte Schritt des Unternehmens
immer Fortschritt gewesen, die gesamte Finanz- und Wirtschaftsgebarung nach ihren
prächtigen Früchten als außerordentlich zweckmäßig, kühn und erfolgreich erkenntlich.
Dabei macht sich niemals marktschreierische Großmannssucht und leichtfertige Unbe-
sonnenheit geltend. Man sehe die heutigen Bilanzen, diese vorsichtige Finanzierungs-
politik an, wo die Reserven und Abschreibungen regelmäßig % der Gewinne aus-
machen; man betrachte die Art und Weise, wie Neuerungen sorgfältig vorbereitet und
geschickt eingeführt werden: man wird durchaus den Eindruck erhalten, daß die alt
überkommene Solidität und Vorsichtigkeit der ersten Reedereileiter in allen Erfolgen
unbedingt erhalten geblieben ist. Ein besonders charakteristisches Merkmal dieser bei
aller Kühnheit ruhigen und besonnenen Geschäftsklugheit ist die Methode, in der die
Gesellschaft konkurrierenden Unternehmungen zu begegnen pflegt. Die Hamburg-
Amerika Linie steht heute im Mittelpunkt einer großartigen viel verzweigten Ver-
tragsfreundschaft, die sie mit deutschen und ausländischen Reedereien auf fast allen
Gebieten ihrer Tätigkeit verbindet. Immer schlagfertig, immer bereit, ihre gefürchtete
Macht schnell und nachdrücklich auch im offenen Konkurrenzkampf zu gebrauchen, ist
sie doch immer geneigter, friedliche Entscheidungen zu Nutz und Frommen der ge-
samten Geschäftslage kriegerischen Gewaltmaßregeln vorzuziehen. Da werden die Be-
zirke konkurrierender Wirksamkeit, Aufträge und Gewinne nach billigen Grundsätzen
geteilt, Fracht und Passagepreise in gemeinsamen Beratungen festgelegt, Schieds-
gerichte ernannt, Verkehrserleichterungen gemeinsam eingeführt und anderes mehr.
Auch der Eintritt in ein neues Verkehrsgebiet wird von der Hamburg-Amerika Linie
in der Regel so vollzogen, daß sie bestehende Unternehmungen ankauft und so in
vorhandene Rechte und Situationen tritt. Große angesehene Reedereien mit ihrem
gesamten schwimmenden und festen Inventar, mit allen Geschäftsverbindungen und
Geschäftseinrichtungen find auf diese Weise im Laufe der beiden letzten Jahrzehnte
in die Hände der Hamburg-Amerika Linie übergegangen.

Noch vor einigen 30 Jahren reichten außer der Direktion ein Dutzend kauf-
männische Beamte im Hamburger Zentralkontor für die Erledigung der laufenden
Reedereigeschäfte aus. Patriarchalische Zustände herrschten, in denen Antritts- und
Abschiedsbier der Schiffskapitäne, der Besuch der Horner Rennen Gewohnheit und
Recht der Angestellten erschien. Ballin war der erste, der ein eigenes Zimmer als
Privatkontor für sich in Anspruch nahm. Und dann sorgte er für Arbeit. Nahe-
liegende Aufgaben, die bisher von Schiffsmaklern und Agenten besorgt wurden, wan-
delten sich zu eigenen Aufgaben der Gesellschaft um. Der New Parker Passagier-
verkehr, der New Parker Frachtverkehr wurden in eigene Regie übernommen, ein
eigenes Heuerbüreau wurde begründet, Abteilung nach Abteilung, Betriebszweig nach
Betriebszweig erstand um ihn, die einheitlicher, billiger, intensiver nach seinen persön-
lichen Wünschen für die Interessen der Gesellschaft in Einkauf und Verkauf sorgen
konnten. Heute sitzen weit über 300 Beamte an Stelle jener 12. Ein Riesenfleiß
zeichnet die führenden Männer vor allem aus; das tiefe Wort: „Genie ist Fleiß"
paßt auf keinen mehr als auf Ballin selbst. Bis in die Details des Betriebes ist auch
heute noch, obwohl der Umfang des Geschäftes fo groß geworden ist, die energische
Hand dieses Mannes gar nicht selten zu spüren. Natürlich wirkt das Vorbild an-
spornend auf Nähe und Ferne. Eine leidenschaftliche Liebe zur Paketfahrt, wie sie
Ballin beseelt, teilt sich seiner Umgebung mit. Autorität des erfolgreichen Führers
wirkt mächtig dazu. Kurz, in dieser Beamtenorganifation ist heute ein außerordent-
liches Maß von Verantwortlichkeitsgefühl, eifriger Hingabe und zuverlässiger Pflicht-
treue zu finden. Als im Frühjahr 1906 ein Streik der seemännischen Arbeiterschaft
mit einer Aussperrung der Schauerleute zusammenfiel und eine gefährliche Stockung

37*
        <pb n="610" />
        ﻿580	Fünfter Teil. Verkehr. IV. Binnen- und Seeschiffahrt.

des ganzen Betriebes gefürchtet werden mußte, erklärten sich alle Beamten von den
Prokuristen abwärts sofort bereit, Hafendienste als Beauffichtiger und Arbeiter zu
tun. Zum Teil wurde in der Tat von dieser Bereitschaft Gebrauch gemacht, und es
gelang ohne Schwierigkeiten, den Betrieb ordnungsmäßig in Gang zu halten. Un-
vergessen bleibt auch die Hilfeleistung von Aalesund, für die in 24 Stunden ein unbe-
nutzter Dampfer von über 7000 Tons segelfertig gemacht und mit Proviant, Kleidung,
Krankenpflegematerial usw. für 4000 Personen auf 3 Wochen ausgerüstet wurde.
Daß in dieser Beamtenschaft mindere Geister und Charaktere dann und wann mit
unterlaufen und Enttäuschung bereiten, wo wäre das zu vermeiden? Aber das hohe
Ansehen des deutschen Seemannes auf allen Meeren ist nicht zum geringsten Teil
durch Hapag-Offiziere und -Mannschaften verbreitet; der kaufmännische Generalstab
Ballins hat in hundert schwierigen Lagen seine unbedingte Zuverlässigkeit, den freu-
digen und selbstverständlichen Willen zur Aufbietung höchster Kräfte gezeigt. Neben
Männern, die länger als ein Menschenalter mit ihren Kenntnissen der Paketfahrt
gedient haben, wirken jüngere Intelligenzen, die in mehr oder minder raschem Auf-
stieg zu verantwortungsvollen Posten berufen wurden. Ballin selbst begann ja sein
großes Werk bereits im Alter von noch nicht 30 Jahren. Soweit Urteil es zuläßt,
gehört hier immer dem Tüchtigsten die Welt. Daß Ballin großzügig zu belohnen, zu
fördern und zu benutzen weiß, gehört zu den Selbstverständlichkeiten einer Führer-
natur.

Die großen materiellen, moralischen und geistigen Güter, die in diesem Betriebe
aufgespeichert und tätig sind, bilden heute naturgemäß einen deutschnationalen Besitz
von schätzenswerter Wichtigkeit. Im gewohnten und erfreulichen Zustand des Frie-
dens werden sich nicht viele dieser Wichtigkeit von selbst bewußt. Doch ist zweifellos,
daß die deutsche Kriegsmarine in der deutschen Handelsschiffahrt und besonders auch
in der Paketfahrt eine tüchtige Helferin besitzt. Denn wenn auch die Deutsche Re-
gierung nicht gleich der Englischen Subventionen lediglich zu dem Zwecke zahlt, Schiffe
der Handelsmarine als wohlausgerüstete Hilfskreuzer zur Verfügung zu haben, so sind
doch zahlreiche deutsche Kauffahrteischiffe infolge ihrer allgemeinen Qualität und Füh-
rung zweifellos an sich gut befähigt, Hilfsdienste im Kriege zu leisten. Ihre Kapitäne,
Offiziere, Maschinisten und Mannschaften bilden ein großes national-deutsches Kon-
tingent geübter Seeoffiziere und Seesoldaten, deren Disziplin, Mannhaftigkeit und
Geschicklichkeit sich voraussichtlich auch in äußersten Fällen bewähren würden.

Daß die Hamburg-Amerika Linie in Hamburg ein großes Ansehen genießt, daß
sie der Stolz Hamburgs ist, bedarf keines Beweises. In ausländischen Häfen und
Ländern spielt sie überall eine bemerkenswerte, oft eine bedeutende Rolle. Ein nam-
hafter und vielgereister Schriftsteller, der vor einigen Jahren Westindien und Mexiko
besuchte, schrieb dem Verfasser, es habe ihn vor allem mit Stolz und Freude erfüllt,
immer wieder feststellen zu können, welche Macht die Hamburg-Amerika Linie im
Auslande darstellt. „Ich bin zu der ehrlichen Überzeugung gekommen," heißt es in
dem Schreiben, „daß die Hamburg-Amerika Linie der stärkste Faktor ist, den unser
Vaterland für die Erhaltung und Kräftigung des Deutschtums im Auslande auszu-
spielen hat."

In Deutschland selber hat der erste Mann des Reiches, der Deutsche Kaiser, in
jahrzehntelanger Anteilnahme dem Ansehen der Gesellschaft persönlich die weithin
sichtbare Stellung zugewiesen, die sie heute einnimmt. Dankbar ist von der Hamburg-
Amerika Linie bei verschiedenen öffentlichen Gelegenheiten des überaus glücklichen
Geschicks gedacht worden, das ihrem Wirken an mächtigster Stelle eine so verständnis-
volle, so energische, so dienliche Förderung vergönnt hat. Die Gunst des Kaisers gilt
dem gegenwärtigen und zukünftigen Werk, gilt nachdrücklich auch dem Schöpfer dieses
Werkes, B a l l i n. Offensichtlich bricht sich unter solchem Beispiel in unserem Vater-
        <pb n="611" />
        ﻿9. Der Norddeutsche Lloyd.

581

lande ein neues Interesse für die Größen des deutschen Wirtschaftslebens Bahn, die
Verdienste des Kaufmanns erfahren eine neue Würdigung, wie man sie in Zeiten
politischer Ohnmacht vergessen hatte, und neue Chronisten stehen in Deutschland auf,
die von Ballin sagen dürfen, was im mittelalterlichen Heiligen Römischen Reich
Deutscher Nation ein Klemens Sender von Jakob Fugger schrieb: sein Name sei in
allen Königreichen und Landen, auch in der Heidenschaft bekannt gewesen; Kaiser,
Könige, Fürsten und Herren haben zu ihm ihre Botschaft geschickt; alle Kaufleute der
Welt haben ihn einen erleuchteten Mann genannt; er sei eine Zierde des ganzen
deutschen Landes gewesen.

9.	Der Norddeutsche Lloyd.

Von der Literarischen Abteilung des Norddeutschen Lloyd.

Im Jahre 1847 war das erste Dampfschiff von Bremen nach New Jork abge-
gangen. Dieser Dampfer trug den Namen „Washington" und gehörte der unter Mit-
wirkung des Bremischen Staats, benachbarter deutscher Staaten und einflußreicher
Deutscher in New Jork begründeten Ocean 8. 8. Navigation Company, der ersten
Gesellschaft, die zwischen dem Kontinent und den Vereinigten Staaten eine regelmäßige
Dampferlinie eröffnete.

Zehn Jahre später, nachdem kurz vorher die Ocean 8. 8. Navigation Company
ihren Dienst eingestellt hatte, erfolgte die Gründung desNorddeutschenLloyd.
Am 3. Januar 1857 fand die erste Versammlung des provisorischen Verwaltungsrats
statt, der aus den Leitern erster Bremer Handelshäuser bestand. Die Hauptbestim-
mungen des Statuts gingen dahin: „Zweck der Gesellschaft ist, regelmäßige Dampf-
schiffahrtsverbindungen mit europäischen und transatlantischen Ländern herzustellen,
Fluß- und Seeassekuranzen zu übernehmen, den bisherigen Dampferverkehr für Per-
sonen und Güter, sowie für den Schleppdienst von Fluß- und Seeschiffen auf der
Weser und deren Nebenflüssen oberhalb und unterhalb Bremens zu erhalten und zu
erweitern." Als Grundkapital wurde die Summe von 3 Millionen Talern Gold fest-
gesetzt. Bereits am 20. Februar 1857 konnte die Gründung des Norddeutschen Lloyd
als Aktiengesellschaft erfolgen. An der Spitze des Verwaltungsrats stand der Konsul
H. H. Meier, der mit Recht der Vater des Norddeutschen Lloyd genannt wird.
Konsul H. H. Meier war für die große Aufgabe, die ihm beschicken war, aufs beste
vorbereitet. Er hatte seine kaufmännische Ausbildung in dem Reedereigeschäft seines
Vaters genossen und durch längeren Aufenthalt in England und Amerika die trei-
benden Kräfte im großen Handel und Verkehr kennen gelernt. Dem neuen Unter-
nehmen wurde nicht nur in Bremen, sondern auch in vielen Teilen Deutschlands die
lebhafteste Sympathie entgegengebracht. Wenn es auch auf der anderen Seite viele
kopsschüttelnde Zweifler gab, so sollten gerade diese bald Respekt vor dem kühn vor-
wärtsstrebenden Mute der Bremer Kaufleute bekommen. Die Leitung der Geschäfte
des Lloyd lag von Anfang an in guten Händen. Neben Meier, der seine starke
Energie, seine praktische Einsicht, seine vielseitigen Kenntnisse und seine großen Arbeits-
kräfte in den Dienst des neuen Unternehmens stellte, stand als erster Direktor Erüse-
mann, von dem die Anregung zur Gründung des Norddeutschen Lloyd ausgegangen
war, und der sich um das Gedeihen der Gesellschaft unvergängliche Verdienste er-
worben hat.

Während des ersten Betriebsjahres wurde mit drei kleinen Dampfern, „Adler",
„Möve" und „Falke", eine Linie nach England betrieben, ferner wurde ein
Schleppdienst aufderWefer eingerichtet, der einige Jahre später nach Ham-
burg ausgedehnt wurde. Für die Linie nach N e w B o r k, die sofort in Angriff ge-
        <pb n="612" />
        ﻿582	Fünfter Teil. Verkehr. IV. Binnen- und Seeschiffahrt.

nommen wurde, waren in England und Schottland vier große Schraubendampfer in
Bau gegeben. Die Abfahrt des ersten transatlantischen Dampfers des
Norddeutschen Lloyd, „Bremen", von der Weser nach New Port war auf den 19. Juni
1858 festgesetzt worden. Fünf Tage vorher, am 14. Juni, machte dieser Dampfer seine
Probefahrt, die sich zu einer erhebenden patriotischen Feier gestaltete. Am 19. Juni
1858, nachmittags 6 Uhr, verließ er dann die Reede von Bremerhaven zu seiner ersten
Ozeanfahrt, die direkt auf New Jork gerichtet war, mit 150 t Frachtgütern, 22 Kajüts-
und 93 Zwischendeckspassagieren. Die Ankunft in New Port erfolgte am 4. Juli,
morgens 7 Uhr.

Der Norddeutsche Lloyd betreibt gegenwärtig 43 Schiffahrtslinien,
nämlich 5 Linien nach Nordamerika, 1 nach Kanada, 2 nach Südamerika, 1 nach Kuba,
1 nach Oftafien, 2 nach Australien, 1 Zweiglinie im Anschluß an die ostasiatische Haupt-
linie von Singapore nach Neuguinea, 5 Linien im Mittelländischen Meer, 16 Zweig-
linien im Küsten- und Jnseldienst des Ostens, 1 Austral-Iapanlinie und 8 europäische
Linien. Außerdem gehört zum Betrieb der Gesellschaft eine umfangreiche Flußschiff-
fahrt auf der Weser und in Ostasien.

Die Seeschiffe des Norddeutschen Lloyd haben im Jahre 1911 auf ihren
Fahrten durch die Weltmeere eine Strecke von 5 713 000 Seemeilen zurückgelegt,
das ist eine Strecke, die hinreichen würde, um 265 mal unseren Erdball zu umspannen.
Auf diesen Reisen sind nn ganzen 514 272 Passagiere befördert worden. Diese
hohe Zahl ist vermutlich von keiner anderen Dampfschiffahrtsgesellschaft je im Welt-
verkehr erreicht worden. Bis Ende 1911 wurden auf den Schiffen des Norddeutschen
Lloyd 9 187 057 Personen befördert. An Ladung wurden im Jahre 1911 auf
den verschiedenen Linien 3 586 178 ebm befördert. Der Verbrauch an Kohlen
betrug ca. 28 Millionen Jl, an Proviant über 18Z4 Millionen Jl. Ende 1911
verfügte der Lloyd über ein K a p i t a l von 125 Millionen Jl Aktien und 71 250 000 Jl
Anleihen. Im ganzen waren also 201250 000 Jl im Betriebe und in den Anlagen
des Norddeutschen Lloyd investiert.

Seit dem 1. April 1892 hat sich die Zahl der Dampfer des Norddeutschen Lloyd
von 76 auf 197 vermehrt. Gleichzeitig ist der gesamte Tonnengehalt seiner Flotte ein-
schließlich der Neubauten von 202 019 auf 825 801 gewachsen, während die Zahl der
Pferdekräfte der Maschinen von 187 256 auf 611124 gestiegen ist. Ganz überwiegend
konnten die seit dem Jahre 1892 in Auftrag gegebenen Neubauten auf deutschen
Werften ausgeführt werden; während noch im Jahre 1892 von der Tonnage des Nord-
deutschen Lloyd 79 % in England und 21 % in Deutschland gebaut waren, ist das Ver-
hältnis zur Zeit völlig anders, da, mit wenigen Ausnahmen, die ganze Lloydflotte
deutschen Werften ihre Entstehung verdankt. Der Gesamtwert der von dem Nord-
deutschen Lloyd seit dem Jahre 1892 deutschen Werften in Auftrag gegebenen Neu-
bauten beläuft sich auf rund 250 Millionen Jl, während in dem nämlichen Zeitraum
nur für 9 Millionen Jl auf ausländischen Werften gebaut wurden. In den letzten
Jahren hat er überhaupt keine Dampfer mehr auf ausländischen Werften bauen
lassen.

Die Flotte des Norddeutschen Lloyd besteht zur Zeit aus 425 Fahrzeugen,
von denen 196 Dampfer find.

Die technischen Fortschritte, welche die Entwicklung des Norddeutschen Lloyd in
dem letzten Jahrzehnt mit sich gebracht hat, kennzeichnen sich wohl am besten dadurch,
daß, während im Jahre 1892 seine Dampferflotte ausschließlich aus Einschrauben-
dampfern bestand, zurzeit die Zahl seiner Doppelschraubendampfer nicht weniger als
62 beträgt, von denen 4 auf Schnelldampfer und die übrigen 58 auf Reichspost-
dampfer und auf kombinierte Fracht- und Passagierdampfer entfallen. An Zahl der
        <pb n="613" />
        ﻿10. Zur Eröffnung des Nordostseekanals.	583

Doppelschraubendampfer dürfte der Norddeutsche Lloyd an der Spitze aller Gesell-
schaften stehen.

Die vier Schnelldampfer ermöglichen es dem Norddeutschen Lloyd, in jeder
Woche einen Schnelldampfer west- bezw. ostwärts auslaufen zu lassen, während im
Hafen von Bremerhaven bezw. New Park je ein Schnelldampfer löscht oder Ladung
einnimmt. 1912 hatte der Norddeutsche Lloyd 9 Dampferbauten in Auftrag gegeben,
davon 4 Frachtdampfer von durchschnittlich 6 500 Registertonnen, 4 Fracht- und Passa-
gierdampfer von durchschnittlich 8 500 Registertonnen und 1 Fracht- und Passagier-
dampfer, der den heute größten 25 570 Registertonnen fassenden Lloyddampser
„George Washington" — den größten, im Betrieb befindlichen, deutschen Dampfer
überhaupt — noch um etwa 10 000 Registertonnen übertreffen soll, also die stattliche
Größe von 35 000 Registertonnen erhalten wird.

Die Besatzung der Flotte beläuft sich auf über 14 000 Mann, von denen ca.
8850 Personen auf die rein seemännische Schiffsbesatzung kommen; von dieser sind
allein 450 Kapitäne und Schiffsoffiziere und 650 Maschinisten. Das übrige Schiffs-
personal, Ärzte, Zahlmeister, Köche und Stewards usw., ist noch etwa 5000 Per-
sonen stark.

Entsprechend der Schiffsbesatzung ist auch das an Land beschäftigte Per-
sonal des Lloyd bedeutend. Es besteht, einschließlich der Direktion, aus 600 kauf-
männischen Angestellten und aus 3400 technischen Angestellten, Ingenieuren und
Werkstättenarbeitern im Heimatshasen. Dazu kommen noch 6000 Dockarbeiter, Küper
und Stauer, die im Heimatshafen und den zahlreichen auswärtigen Häfen tätig sind.

Alles in allem beschäftigt der Norddeutsche Lloyd in seinen Diensten ein P e r -
sonalvon etwa 24 000 Menschen. Das ist eine Menschenmenge, die manche
sonst recht ansehnliche Kreisstadt in unserem Vaterlande nicht aufzuweisen hat.

Neben seinem Schiffspark besitzt der Lloyd in Bremerhaven ein eigenes Trocken-
dock mit Reparaturwerkstätten außer dem gepachteten „Kaiserdock", Magazine für
Proviant- und Schiffsausrüstung, einen Landungsplatz mit Bahnhof und Wartehalle
mit Gepäckabfertigung für Reisende, verschiedene Lagerschuppen für abgehende und
ankommende Güter und Kohlenschuppen: in Bremen neben seinem prachtvollen riesen-
haften Verwaltungsgebäude ein Proviantamt, außerdem eine Gepäckabfertigungs-
halle und eine Dampfwäscherei; in New Pork Pieranlagen mit Wartehallen und
Packhaus; in Genua, New Pork und Hongkong Betriebs- und Maschineninspektionen:
die Zeche „Emscher-Lippe", die er mit der Firma Fried. Krupp in Essen gemeinsam
betreibt, verschiedene Kohlendepots in auswärtigen Häfen, verschiedene Kontroll-
stationen und andere Anlagen.

10.	Zur Eröffnung des Nordostseekanals.

Von Kaiser Wilhelm II.

W i l h e l m l 1., Rede, gehalten am 21. Juni 1898 nach der Schlußsteinlegung des Nordostsee-
kanals. In: Deutscher Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischer Staats-Anzeiger. Berlin,
den 22. Juni 1895. Nr. 147. jS. 2.j

Mit Freude und Stolz blicke Ich auf diese glänzende Festversammlung, und zu-
gleich im Namen Meiner hohen Verbündeten heiße Ich Sie alle, die Gäste des Reichs,
herzlich willkommen. Innigen Dank sprechen Wir aus für die Teilnahme, die Uns
bei Vollendung eines Werks geworden, welches, in Frieden geplant und in Frieden
gebaut, heute dem allgemeinen Verkehr übergeben ist.

Nicht erst in unseren Tagen ist der Gedanke, die Nord- und Ostsee durch einen
großen Kanal zu verbinden, entstanden; weit zurück bis in das Mittelalter hinein
        <pb n="614" />
        ﻿584

Fünfter Teil. Verkehr. IV. Binnen- und Seeschiffahrt.

finden wir Vorschläge und Pläne zur Verwirklichung dieses Unternehmens, und im
verflossenen Jahrhundert ward der Eiderkanal gebaut, der, ein rühmliches Zeugnis
für die Leistungsfähigkeit der damaligen Zeit ablegend, doch nur für den kleineren
Schiffsverkehr bestimmt, den gesteigerten Anforderungen der Jetztzeit nicht zu ge-
nügen vermochte. Dem neu begründeten Deutschen Reiche blieb es vorbehalten, die
große Aufgabe einer befriedigenden Lösung entgegenzuführen.

Mein verewigter Herr Großvater, Kaiser Wilhelms des Großen Majestät, war
es, der in richtiger Erkenntnis der Bedeutung des Kanals für die Hebung des
nationalen Wohlstandes und für die Stärkung unserer Wehrkraft nicht müde wurde,
dem Plane des Baues einer leistungsfähigen Wasserstraße zwischen Nord- und Ostsee
Seine fördernde Teilnahme zuzuwenden und die mannigfachen Schwierigkeiten zu
beheben, welche sich seiner Ausführung entgegenstellten. Freudig und vertrauensvoll
folgten die Verbündeten Regierungen des Reichs nicht minder wie der Reichstag der
Kaiserlichen Initiative, und rüstig ging es vor nunmehr acht Jahren an das Werk,
das mit seiner fortschreitenden Ausführung in immer höherem Grade das öffentliche
Interesse erweckte. Was die Technik von dem hervorragenden Standpunkt ihrer Ent-
wicklung heraus hat schaffen können, was an Eifer und Arbeitsfreudigkeit möglich
war, was endlich an Fürsorge für die zahlreichen, an dem Bau beteiligten Arbeiter
nach den Grundsätzen der humanen Sozialpolitik des Reichs gefördert werden konnte,
es ist an diesem Werke geleistet worden; und deshalb darf mit Mir und Meinen hohen
Verbündeten das Vaterland des gelungenen Werks sich freuen.

Aber nicht nur für die heimischen Interessen haben Wir gearbeitet. Der großen
Kulturaufgabe des deutschen Volks entsprechend, öffnen Wir dem friedlichen Verkehr
der Nationen untereinander die Schleusen des Kanals, und zu freudiger Genugtuung
wird es Uns gereichen, wenn seine fortschreitende Benutzung Zeugnis dafür ablegt,
daß die Absichten, von welchen Wir geleitet worden sind, nicht allein verstanden,
sondern auch fruchtbar werden zur Hebung der Wohlfahrt der Völker.

Die Teilnahme an Unserer Feier seitens der Mächte, deren Vertreter wir unter
uns sehen, und deren herrliche Schiffe Wir heute bewundert haben, begrüße Ich um
so lebhafter, je mehr Ich darin die volle Würdigung Unserer auf Aufrechterhaltung
des Friedens gerichteten Bestrebungen zu erblicken das Recht habe. Deutschland wird
auch das heute inaugurierte Werk in den Dienst des Friedens stellen und sich glücklich
schätzen, wenn der „Kaiser-Wilhelms-Kanal" in diesem Dienste allezeit Unsere freund-
schaftlichen Beziehungen zu den übrigen Mächten fördert und befestigt.

11.	Der Suezkanal.

Von Georg v. Schanz.

Schanz, Der künstliche Seeweg und seine wirtschaftliche Bedeutung. Berlin-Grunewald,
A. Troschel. 1904. S. 3—12.

Die große Straße, welche die Erdteile miteinander verbindet, ist das Meer. Es
ist die Weltstraße im eigentlichsten Sinne. Ohne Kosten bietet sie sich dem Menschen
dar. Kein anderer Weg läßt eine solche unendliche Ausnützungsfähigkeit zu, keiner
übertrifft sie an Billigkeit und Leistungsfähigkeit. Es ist nicht zu verwundern, wenn
man danach trachtet, diesen Wasserweg bei Transporten möglichst ausgiebig zu ver-
werten, und schließlich auch nicht davor zurückgescheut hat, künstliche Seewege zu
schaffen. Damit man von solchen reden kann, ist heute erforderlich, daß sie mindestens
eine Tiefe von 4—6 m und, sollen sie auch für die großen transozeanischen Fahrten
        <pb n="615" />
        ﻿11. Der Suezkanal.

585

genügen, sogar eine solche von 7—10 in besitzen; die Breite dieser Wasserwege und,
wenn Schleusen vorhanden sind, auch deren Größe muß entsprechend sein.

Es liegt in der Natur der Sache, daß solche künstliche Seewege oder Seekanäle
nur in Betracht kommen, wenn es sich darum handelt, entweder zwei Meere mit-
einander zu verbinden, meist mit dem Zweck, die Fahrt erheblich abzukürzen, oder das
Meer möglichst weit ins Binnenland fortzusetzen und dadurch Binnenorte direkt dem
Seeverkehr zu erschließen.

Was die erste Art von Seekanälen betrifft, so haben wir nur drei, die wirklich
diesen Namen verdienen: den Suezkanal, den Nordostseekanal und den Korinther
Kanal. Das 20. Jahrhundert wird -noch den Panamakanal bringen. Ob weitere
Projekte dieser Art sich erfüllen, muß dahingestellt bleiben.

Der Suezkanal ist der Bahnbrecher geworden, und mit immer neuer Be-
wunderung wird man erfüllt, wenn man sich vergegenwärtigt, wie er zustande ge-
kommen. Sein Schöpfer Ferdinand Lesseps war kein Ingenieur, sondern ein Diplo-
mat. 29 Jahre lang hatte er im Konsulardienst gestanden, als er gelegentlich einer
außerordentlichen Mission nach Rom diesen aufgab (1849), sich dem Studium des
Orients widmete und die Idee eines Seekanals auf dem Isthmus von Suez ernstlich
verfolgte, eine Idee, für die er sich seit den 1830er Jahren, wo er das Generalkonsulat
in Alexandria verweste, lebhaft interessierte. Dieser war reif in dem Augenblick, in
welchem es gelungen war, den schon von Laplace und Fourier bekämpften Irrtum,
daß das Rote Meer 9,908 m höher liege als das Mittelmeer, positiv nachzuweisen.
Das war 1847. Man wußte nun, daß die Verbindung möglich sei ohne Schleusen und
ohne die Gefahr, daß Unterägypten überflutet werde. Die St. Simonisten in Frank-
reich hatten die vorbereitenden Studien sehr gefördert, wie auch einer der ihrigen,
Michel Chevalier, der erste war, der einen direkten Kanal mit Übergehung des Nils
anregte (1844).

Ein glücklicher Zufall wollte es, daß Lesseps, dessen Vater bei Mehemet Ali in
hohem Ansehen gestanden hatte, seit früher Jugend mit Said Pascha aufs innigste
befreundet war. Dank dieser Freundschaft erhielt Lesseps bereits zwei Monate nach
dem Regierungsantritt des Khediven Said am 30. November 1854 die Konzession
für den Kanalbau.

Lesseps hatte das Mißtrauen der ganzen Welt gegen sich, und es bedurfte unge-
wöhnlicher Tatkraft, Ausdauer und Klugheit, um nicht zu erliegen. Die Schwierig-
keiten, die auftauchten, waren politischer, finanzieller und technischer Natur.

In politischer Hinsicht erstand dem Unternehmen sofort ein erbitterter
Feind. England fühlte seine Kolonialmacht bedroht. Ein kürzerer Weg nach Indien,
den England nicht beherrschte, der England von einer fremden Macht abhängig machte,
das war ihm ein unerträglicher Gedanke. Die englische Regierung unterließ nichts,
um das Projekt zum Scheitern zu bringen. Lord Palmerston, der als Minister wie
nach seinem Sturz bis zu seinem Tod das Kanalunternehmen mit dem wildesten Haß
verfolgte, äußerte sich im Unterhaus (7. Juli 1857) in der wegwerfendsten Weise über
das Wagnis, das Ganze fei ein Attentat auf die Leichtgläubigkeit der Kapitalisten,
nichts als eine Schimäre; der berühmte englische Ingenieur Stephenson, der Sohn des
Erfinders der Lokomotive, behauptete die Unausführbarkeit, man werde nichts als
einen schlammigen, stagnierenden Graben erhalten und der Versandung der Ein-
mündung des Kanals in das Mittelmeer nicht vorbeugen können. Bei der Pforte
wurden englischerseits alle Hebel in Bewegung gesetzt, um sie zum Einschreiten zu ver-
anlassen, und je nach der politischen Lage gab sie mehr oder minder nach. Im Oktober
1859 erschien eine türkische Fregatte vor Alexandria, um die Einstellung der be-
gonnenen Arbeiten zu verlangen; ja sogar auf die Absetzung des Khediven wurde von
der englischen Regierung in Konstantinopel hinzuarbeiten versucht.
        <pb n="616" />
        ﻿586	Fünfter Teil. Verkehr. IV. Binnen- und Seeschiffahrt.

Lesseps war aber unerschütterlich, als alter Diplomat fand er immer wieder
Wege, um sich zu helfen; wenn die Gegner bereits triumphieren zu können glaubten,
kam jedesmal eine Wendung wieder zu seinen Gunsten. Schließlich, nachdem der Bau
bereits 7 Jahre gedauert, fand auch die Pforte den Mut, die Konzession zu bestätigen
(19. März 1866).

Groß waren die finanziellen Schwierigkeiten. Der erste Spatenstich er-
folgte am 25. April 1859, die Eröffnung am 17. November 1869. Zehn Jahre sind
eine lange Zeit, und nicht selten verzagten angesichts der vielen Schwankungen und
Anfeindungen die Kapitalisten. England hielt sich gänzlich fern. Bei der Sub-
skription von 200 Millionen Frs. (5 November-1858) — auf so viel war der Kanal
veranschlagt — hatte man England 40 Millionen reserviert, allein nicht ein Pfennig
wurde von Engländern gezeichnet, auch Österreich, Rußland und die Vereinigten
Staaten von Amerika beteiligten sich nicht; die Franzosen übernahmen mehr als die
Hälfte, die anderen Nationen noch nicht V«, den Rest der Khedive. Das Aktienkapital
reichte nicht entfernt aus, bis zur Fertigstellung des Kanals muhten neben anderen
Mitteln weitere 100 Millionen Frs. unter nicht leichten Bedingungen im Wege des
Kredits beschafft werden. 1863 stand die Aktie in Paris vorübergehend auf 40 Frs.
statt auf 500. Die Banken und die Börse, welche bei den Geldgeschäften übergangen
worden waren, haben lange Zeit dem Unternehmen, wo sie konnten, geschadet.

Was die t e ch n i s ch e Seite anlangt, so hatte man große Höhen nicht zu über-
winden, nur bei El Guisr war eine solche von 19 m über dem Meeresniveau in einer
Ausdehnung von 14 km. Dagegen bereitete große Schwierigkeiten das Arbeiten in
völlig wüster Gegend. Alle Geräte, Materialien, Nahrung mußten auf Kamelen
60 km weit herbeigeschafft werden. Für das Trinkwasser wurden 1862 täglich 1600
Kamele in Anspruch genommen, was jährlich 3 Millionen Frs. kostete. Das wurde
erst anders, als der in der Konzession geforderte große Süßwasserkanal, der vom Nil
abzweigt und heute noch besteht, am 29. Dezember 1863 vollendet wurde. Ein großer
Vorteil war, daß nicht nur das für den Kanal erforderliche und noch anderes Land um-
sonst zur Verfügung gestellt wurde, sondern die ägyptische Regierung auch verpflichtet
war, so viel Fellachen zu stellen, als notwendig waren. Der festgesetzte Lohn für diese
Fronarbeit war, an europäischen Verhältnissen gemessen, sehr niedrig. Anfänglich
wurden 30 bis 40 000 Fellachen verlangt und gewährt. Allein bald nach dem
Regierungsantritt Ismails (18. Juni 1863) wurden diese und andere lästige Bedin-
gungen, hauptsächlich auf Betreiben Englands, von der ägyptischen Regierung ange-
fochten (Juli 1863) und nach einem höchst aufregenden Intervall durch Schiedsspruch
Napoleons III. (6. Juli 1864) ein Entscheid dahin getroffen, daß die ägyptische
Regierung nicht mehr die nötigen Arbeiter zu stellen brauchte, auch der größte Teil
des Landes zurückgegeben werden mußte, wofür aber der Gesellschaft eine reiche Geld-
entschädigung zugesprochen wurde. Die Hoffnung der Gegner, das Unternehmen ver-
nichtet zu haben, war wieder vereitelt worden. Man mußte nun freilich die Arbeit
auf eine ganz andere Basis stellen. Die ägyptische Art, die in grauer Vorzeit mit
Menschenhand Pyramiden und andere Wunderwerke hergestellt hatte, mußte fallen
gelassen und alles auf Maschinenkraft eingerichtet werden; man hatte schließlich auch
22 000 Pferdekräfte in Verwendung.

Am 16. November 1869 fand in Gegenwart des Kaisers von Österreich, der
Kaiserin van Frankreich, des deutschen Kronprinzen Friedrich Wilhelm u. a. die feier-
liche Eröffnung statt. Die abendländische Welt erlebte eine nie gesehene orientalische
Pracht. Nach den einen soll das Fest 10, nach anderen 20 Millionen Frs. ver-
schlungen haben.

Dem Feste folgten ernste Tage. Die Finanznot der Gesellschaft und des ver-
schwenderischen Khedive war groß; in den ersten Jahren konnte man keine Dividende
        <pb n="617" />
        ﻿11. Der Suezkanal.

587

zahlen, ja mit äußerster Mühe den Konkurs vermeiden. Die Skeptiker hatten noch
ganz die Oberhand. Selbst ein so weitblickender Mann wie der Staatssekretär
Stephan, welcher der Kanaleröffnung beigewohnt hatte, meinte: „Niemand würde
wohl solch ein Narr sein und sein Geld in Kanalaktien anlegen."

Je mehr aber doch die Bedeutung des Kanals sich herausstellte, umsomehr war
nun die englische Regierung bemüht, Einfluß aus denselben zu gewinnen.

Als im April 1872 die Gesellschaft die Abgaben wesentlich erhöhte und deshalb
eine internationale Konferenz eingriff, zeigte sich bereits die Präponderanz der eng-
lischen Regierung. Lesseps protestierte gegen die Regelung, sperrte sogar den Kanal
auf vier Tage im April 1874, gab aber, als die Pforte 10 000 Mann an den Kanal
marschieren ließ, seine Opposition auf.

1875 verkaufte der Khedive seine Aktien durch Rothschild an die englische Regie-
rung, wodurch diese in den Besitz von fast der Hälfte der Aktien kam und damit
Hauptaktionär wurde; sie zahlte hierfür rund 4 Millionen £, heute haben sie einen
Kurswert von 25 Millionen £.

1882 legte dann England seine Hand auf Ägypten selbst, und da der Kanal
1968 an den ägyptischen Staat fällt, so wird England tatsächlich der Beherrscher.
1885 gelang es den Engländern, auch in der Gesellschaft selbst eine stärkere Vertretung
zu erhalten und die Befriedigung ihrer Wünsche in bezug auf den Kanal zugesagt zu
erhalten.

Wie so oft, so hat auch hier Albion es verstanden, ziemlich mühelos zu ernten,
wo andere gesät haben.

Es ist ein tragisches Moment: im Grunde hat der Kanal Ägypten die Selb-
ständigkeit gekostet, — freilich nicht zum Schaden von Land und Leuten.

Der Kanal, der durch Vertrag der Mächte vom 22. Dezember 1888 für neutral
erklärt wurde, hat sich technisch, kommerziell und finanziell glänzend bewährt. Der
Verkehr stieg von nicht ganz Yz Millionen t nach und nach auf 12 Millionen t. Be-
reits 1885 wurde an seine Verbreiterung und Vertiefung gegangen, — Arbeiten, die
über 77 Millionen Kubikmeter Erdbewegung beanspruchten, mehr als die erste Anlage.

Der Kanal ist allmählich von 8 m auf 9 m vertieft worden, und seit 1905 ist
kein Schiff gezwungen, mehr als 5 km zu durchlaufen, ohne eine Ausweichstelle zu
finden, an der die größten Fahrzeuge aneinander vorüberkommen können. Der
Kapitalaufwand betrug bis Ende 1902 rund 594 Millionen Frs. Die Dividende stieg
von 5 % allmählich auf 25 %. Die Gebühren konnten von 13 Frs. im Laufe der Zeit
auf 8Vz Frs pro Registertonne herabgesetzt werden. Ein Schiff von der durchschnitt-
lichen Größe von rund 3000 t zahlt jetzt 25 500 Frs. So beträchtlich der Kanalzoll
erscheint, so wird er doch durch die Ersparnis ausgewogen für die Versicherung, die die
Fahrt um das Kap der guten Hoffnung, die je nach dem Ausgangspunkt 20—40 Tage
länger braucht, mehr kostet. Letztere besteht gleichwohl in alter Stärke fort, so daß
sozusagen nur der Verkehrszuwachs dem Kanal zufällt. Der Grund liegt darin, daß
das Rote Meer für Segler ganz unbrauchbar ist und diese nach wie vor den Weg urn
das Kap nehmen. Bei Massengütern, die nicht eilen, können sie doch gut konkurrieren.
Der Umstand, daß nur Dampfer durch den Kanal gehen können, hat neben anderen
Ursachen sehr dazu beigetragen, die Ausdehnung der Dampfschiffahrt im Weltverkehr
so sehr zu beschleunigen; die Wegabkürzung und die schnelle Fahrt aber haben die
ostafrikanische, süd- und ostasiatische wie australische Welt Europa wesentlich näher
gerückt, die Frachten nach und von diesen Gebieten sind erheblich niedriger geworden
und mit ihnen die Preise der Waren, das Mittelmeer und feine Häfen, eine Zeitlang
der Weltschiffahrt entrückt, sind wieder mehr zur Bedeutung gelangt, Genua und
andere Plätze sind mächtig emporgeblüht.
        <pb n="618" />
        ﻿588

Fünfter Teil. Verkehr. IV. Binnen- und Seeschiffahrt.

Anmerkung. Aus dem Berichte des Verwaltungsrates der Compagnie universelle du
Canal Maritime de Suez für das Jahr 1911, den das Generalsekretariat dieser Gesellschaft
freundlichst zur Verfügung gestellt hat, mögen die folgenden neueren Zahlen mitgeteilt werden:

1.	Der Kapitalaufwand betrug bis Ende 1911 über 662 Millionen Frs.

2.	Für das Jahr 1911 wurden 33 Vs Dividende verteilt.

3.	Es verkehrten

im Jahre	Schiffe	mit  Registertonnen	Reisende
1905	4116	13 134 105	252 691
1906	3 975	13 445 504	353 881
1907	4 267	14 728 434	243 826
1908	3 795	13 633 283	218 967
1909	4 239	15 407 527	213 122
1910	4 533	16 581 898	234 320
1911	4 969	18 324 794	275 259

4. Es beliefen sich

	die Kanalgebühren	die Passagierabgaben
im Jahre	auf Frs.	aus Frs.
1905	110 624 893	2 526 915
1906	103 697 802	3 538 807
1907	112 803 306	2 438 265
1908	105 396 206	2 189 675
1909	117 754 888	2 131 220
1910	127 203 295	2 343 202
1911	131 035 232	2 752 595

5. Die Kanalgebühren betragen seit dem 1. Januar 1906 7°V und seit dem 1. Januar 1912
6°/.Frs. für die Registertonne. Vom 1. Januar 1913 ab werden sie voraussichtlich auf 6*V Frs.
herabgesetzt werden können.

(Zusatz von G. M.)
        <pb n="619" />
        ﻿Sechster Teil.

Volkswirtschaftliche Zustände
in den Vereinigten Staaten von Amerika.

1.	Amerika und die Amerikaner.

Von Wilhelm Oppermann.

Oppermann, Reisebericht jüber nordamerikanisches Wirtschaftslebens. In: Reise-
berichte über Nordamerika, erstattet von Kommissaren des Königlich Preußischen Ministers
für Handel und Gewerbe. Nr- 287 der Drucksachen des Hauses der Abgeordneten, 20. Legis-
laturperiode, tl. Session, 1905,06. Berlin, Buchdruckerei W. Moeser, 1906. S- 477—480.

Europas Kinder sind in der großen Union am Werke, ein neues Volk, eine
neue Kultur zusammenzuschmelzen. Die Nordamerikaner haben in ihren Adern das
Blut des Angelsachsen, des Schotten, des Iren, des Franzosen, des Deutschen, des
Holländers, Skandinaviers, Italieners, Mayaren, Slawen, Finnen, und aus den
Quellen dieses Blutes fließen ständig neue Ströme in den großen Schmelzkessel hinein,
aus dem sich dereinst ein homogenes Produkt ergießen soll. Noch viele häßliche und
gefährliche Schlacken sind abzuschäumen und abzusondern, bevor ein Erzeugnis ins
Dasein tritt, welches den Anspruch darauf hat, das zu fein, für welches sich der Durch-
schnittsamerikaner schon heute hält. Ja, man findet jugendfrische Zuversicht, ein
starkes Nationalgefühl, einen selbstbewußten Stolz und eine fast hochmütige Unter-
schätzung der übrigen Welt. Aber lassen wir sie; — jede Nation hat ihre besonderen
Schwierigkeiten, und wenn die Amerikaner die ihrigen, die nicht von geringer Größe
sind, durch ihre übermütige Zuversicht, durch ihre jugendliche Elastizität und durch
ihren praktischen Sinn überwinden, so können wir uns darüber nur freuen. Die
Völker der Erde rücken immer näher aufeinander, und in dem Gedeihen des einen
liegt eine Gewähr für das Gedeihen des anderen.

Wer in Deutschland aufgewachsen und in deutschen Schulen groß geworden ist,
der wird, wenn er heute aus gedeihlichen deutschen Verhältnissen herausgerissen und
auf Nordamerikas Boden verpflanzt wird, sich in 99 von 100 Fällen höchst unbehag-
lich fühlen müssen. Die amerikanischen Städte und Siedlungen sind so unvergleichbar
fremdartig gestaltet und würden unseren Ansprüchen so wenig entsprechen, daß schon
die Grundbedingung eines behaglichen Daseins nicht erfüllt werden könnte. Und wie
viel mehr sind all die übrigen Dinge abweichend, die uns umgeben. — Die ameri-
kanische Landschaft ist stumm, der Gesang der Menschen schweigt ebenso wie der der
Vögel. Die Erholungsstätten sind gering an Zahl; sie bieten mäßige Unterkunft, und
schlechte Wege und mangelhafte Verkehrsmittel erschweren ihre Zugänglichkeit. Auch
Einrichtungen für weltliche Vergnügungen, abgesehen von Sportspielen, sind überaus
        <pb n="620" />
        ﻿590

Sechster Teil. Volkswirtschaftliche Zustände in Amerika.

sparsam. Es herrscht eine gewisse Freudlosigkeit, — und es gibt so vieles, was wir
zu den Annehmlichkeiten des Lebens rechnen, was wir drüben aber entbehren würde».

Ja, aber die freiheitliche amerikanische Regierungsform, die vielgepriesene
amerikanische Freiheit, bietet sie nicht — wird man fragen — auf der einen Seite,
was auf der anderen fehlt? Ich habe nirgends gefunden, daß in diesem freien Lande
jeder tun und lassen könnte, was er will. Im Reglementieren wird in den einzelnen
Bundesstaaten nicht weniger geleistet als in europäischen Ländern, nur steht die Sorg-
falt in der Handhabung der Gesetze im umgekehrten Verhältnis zu ihrer Zahl. und
die ausführenden Beamten — das darf ja als eine bekannte Tatsache gelten — sind
nicht immer der Beeinflussung unzugänglich. So spielt denn, um nur das Augen-
fälligste zu berühren, der Policeman eine erheblich größere Rolle als bei uns, und sein
an Selbstherrlichkeit grenzendes Regiment wird sich wahrscheinlich öfter nach der
metallischen Beeinflussung richten, die in der Union eine große Rolle spielt. Mit
überzeugungsernster Miene sagte mir ein angesehener Amerikaner: „Es wird bei
Ihnen zu Lande gewiß doch so sein wie bei uns, daß die Gesetze nur auf die Besitzlosen
angewendet werden." Die Wählbarkeit der Beamten und die vierjährige Wahl-
periode haben Zustände geschaffen, die dem amerikanischen Verwaltungssystem einen
recht bedenklichen Anstrich geben. Korruption in Gesetzgebung und Verwaltung sind
in den Vereinigten Staaten üble Krebsschäden des öffentlichen Lebens. Besonders
häufig und groß ist die Korruption in den Stadtverwaltungen. Viele Stadtväter
verkaufen ihren Einfluß und ihre Stimmen, wo sich dazu Gelegenheit bietet. Am
meisten Geld wird verdient, wenn es große Kontrakte, Rechte und Privilegien der
Stadtgemeinde an Privatgesellschaften zu verschachern gibt.

Wer könnte wohl zweifeln, daß unsere deutschen Zustände in diesen Dingen un-
gleich besser und lauterer sind, und daß der deutsche Bürger mit ungleich wirksameren
Rechtsgarantien umgeben ist als der freie amerikanische Bürger? Man mag über
unser System der polizeilichen Bevormundung denken, wie man will, das eine steht
sicher fest, daß seine Schattenseiten nicht entfernt an die dunkeln Seiten heranreichen,
die das amerikanische System mit sich bringt. Daß sich das letztere auch nach der
kulturellen Seite keineswegs überall als ideale Kraft bewährt hat, und daß es Keime
zersetzender Kraft in sich trägt, beweist die Tatsache, daß die Bevölkerung ganzer
Gemeinwesen und Gegenden durchaus rückständig geblieben ist, wie es die weitgehende
Sektiererei, Teufelsaustreibungen, Tieropfer und sonstiger krasser Aberglaube in die
Erscheinung bringt. Darüber kann jedenfalls kein Zweifel bestehen, daß die ameri-
kanische Kultur eine nicht unbeträchtliche Last in zahlreichen rückständigen Elementen
mitzuschleppen hat. Aber auch dieser Schwierigkeiten wird das junge Land Herr
werden.

Äußerlich gibt die demokratische Verfassung dem amerikanischen Völkergewoge
eine große Gleichwertigkeit, sie stellt es gewissermaßen auf gleichen Pegelstand ein.
Jeder hält sich mit seinem Nebenmenschen für gleichwertig, und er benimmt sich dem-
entsprechend. Jedem steht der Weg zu den höchsten Stellungen offen; auf diesem
Wege kommt weder seine Bildung noch seine Beschäftigung in Betracht. Die Stellung
des Mannes im wirtschaftlichen und politischen Leben hängt lediglich von den klingen-
den Erfolgen ab, die er erzielt. Sieht man aber aus seine gesellschaftliche Stellung,
so wird man mit Überraschung gewahr, daß sich zwischen den nach unseren Begriffen
gebildeten Menschen und der großen Masse der übrigen Menschen eine scharfe Ab-
trennung vollzieht, die ganz eigenartige Formen annimmt und noch erheblich weiter
geht als in unserem Beamten- und Militärstaate. Die Klubs sind ganz peinlich
exklusiv, und nach oben sondern sich immer kleinere und exklusivere ab. Die großen,
zur Gesellschaft zählenden Milliardäre sind fast unnahbar, und die Mittel, die sie an-
wenden, um ihre Abgeschlossenheit aufrecht zu erhalten, entbehren nicht der Komik.
        <pb n="621" />
        ﻿1. Amerika und die Amerikaner.

591

Mir ist erzählt worden ■— von glaubwürdiger Seite —, daß ein solcher Herr auf der
Ozeanfahrt seine gegenüber- und nebenliegenden Plätze im Speisesaal erkauft hatte,
damit sich keiner an ihn herandrängen könnte. Das starke Mißtrauen, welches sich
durch dieses Abschließen in den Kreisen der weitaus in der Mehrheit sich befindenden
gebildeten Amerikaner zu erkennen gibt, und von welchem sich auch der Reisende zu
seinem Unbehagen oftmals umgeben sieht, ist ein Zeichen dafür, wie wenig man in den
Vereinigten Staaten der Ehrlichkeit seiner Mitmenschen traut, — oder wie man sich
ihren vor keiner Schranke Halt machenden Zudringlichkeiten zu entziehen sucht.

Der Nordamerikaner — ich habe bei dieser Charakterisierung weniger die ver-
schwindend kleine Zahl der nach unseren Begriffen Gebildeten im Auge — ist nur in
nationalen Dingen ein Schwärmer und Phantast, im übrigen ist er ein trockener
Zahlen- und Tatsachenmensch. Der Erundzug des Wesens, der durch das englische
Volk geht, hat offenbar der amerikanischen Nation einen starken Stempel aufgedrückt,
und dieser Einfluß wirkt auf all die Völkermengen noch täglich ein, die an den Ge-
staden der Vereinigten Staaten landen. Die kaltblütige Ruhe und Geduld, mit welcher
der Amerikaner Unangenehmes und Unvermeidbares erträgt, beispielsweise, wenn er
auf einer kleinen Station stundenlang aus einen verspäteten Zug warten muß, erinnert
recht lebhaft an das gleichartige englische Wesen. Hat man sich damit versöhnt, daß
der Amerikaner viele kleine Aufmerksamkeiten des täglichen Lebens, die uns zur
zweiten Natur geworden sind, als unnütze Umständlichkeiten vernachlässigt, und daß
er in unseren Augen einen großen Mangel an äußerlicher Höflichkeit zeigt, so findet
man an ihm höchst schätzenswerte Seiten. Er hat einen regen, klugen Geist, er hat
eine große Unternehmungslust, einen ausgeprägten Erwerbssinn und ist dabei doch
nicht kleinlich und krämerhaft. Wenn der Durchschnittsamerikaner von den Verhält-
nissen anderer Länder nur sehr wenig kennt, da er aus seinem großen Lande nicht
herauskommt, und da er meistens wohl nicht das Bedürfnis, vielleicht auch nicht die
Zeit hat, sich neben seiner prakttschen Tätigkeit geistig zu beschäftigen, so kennt er da-
gegen sein eigenes Land gut, und in allen Berufsständen ist er leicht geneigt, es von
einem Ende zum anderen zu durchqueren, um für einen aufgegebenen Erwerb eine
neue Erwerbsquelle zu erschließen.

Man wird verstehen können, daß der Amerikaner, der weiter nichts von der
Welt als einen Teil seines riesigen Heimatlandes gesehen hat, der festen Überzeugung
ist, das das Beste und Großartigste in der Welt nur dasjenige ist, was er bei sich zu
Lande sieht. Die ganze Erziehung, der ganze Grundton des nationalen Denkens,
Wünfchens und Handelns liegt einzig und allein auf dieser Linie. Wenn einem
Reisenden daher vom ersten Tage seiner Ankunft überall Amerikanisches mit der
Empfehlung „the best in the world“, „the biggest in the world“, „the largest in
the world“ angepriesen wird, so darf er sich darüber nicht ärgern, — die Amerikaner
müssen ja mit Naturnotwendigkeit durch solche Phrasen eine unbewußte Selbst-
täuschung begehen.

Die gebildeten Amerikaner unterscheiden sich — wie das überall in der Welt
bei Gebildeten der Fall ist — von den Gebildeten der europäischen Kulturvölker sehr
viel weniger, als es die großen Massen tun. Wo man solche Amerikaner trifft, die
den Atlantik gekreuzt haben, da fühlt man, wie die Unterschiede noch viel mehr zu-
sammenschrumpfen; sie halten sich frei von dem üblichen Reklameton, sie sind sich dar-
über im klaren, wo in ihrem Lande wunde Stellen sind, und sie wissen, Fremdes nach
Gebühr zu würdigen und zu schätzen.

Jetzt, wo ich dies alles gehört, gesehen und erlebt habe, da verstehe ich auch,
warum die großen europäischen Schiffsgesellschaften so viele reiche Amerikaner
zwischen hüben und drüben befördern müssen. Die Amerikaner suchen und finden
eben in Europa so viele Annehmlichkeiten, die drüben nicht erreichbar und nicht vor-
        <pb n="622" />
        ﻿592	Sechster Teil. Volkswirtschaftliche Zustände in Amerika.

Handen sind. Finden sie nicht überall eine herrliche Natur, gehegt und gepflegt in alter
Kultur? Finden sie nicht viel mehr Behaglichkeit und Vornehmheit an Menschen
und Dingen als drüben? Gibt es hier nicht Massen an Kunstschätzen, wo in dem
jungen Amerikanerlande höchstens nur Stücke sind? Wo haben sie drüben die alten
Heilquellen, in denen sie, wir wir, Stärkung suchen können? Wo haben sie wohl
drüben so leicht zugängliche und zahlreiche Gründe zum Jagen und Fischen wie hier?
Wo ist es ihnen drüben möglich, wie bei uns, von Stadt zu Stadt, von Land zu Land
mit einem Automobil über feste, gut unterhaltene und jahrhundertealte Straßen zu
jagen? Das alles haben wir voraus, das alles läßt sich auch in Amerika nicht aus
dem Boden stampfen. Ja, sie fühlen es, die vornehmen Amerikaner, wie alles drüben
so jung ist, wie alles so unfertig, vieles so unschön, nüchtern und unbeholfen ist. Sie
können sich des Zaubers nicht verwehren, der über Europa gebreitet ist, und der ins-
besondere auch über unserem Heimatlande liegt.

Wer von den Deutschen, die mit mir, von der Yoricks fair zurückkehrend, den
Ozean furchten, hätte nicht ein Gefühl des Stolzes empfunden, als er von dem
dampfenden Ozeankoloh aus die ersten Gestade Europas wieder erblickte, als er gar
die heimatlichen Gestade aus den Wellen wieder emporsteigen sah!

Und in diesem Gefühl grüßte auch ich dich, Europa. Nicht bist du eine alters-
schwache und greisenhafte Erde, — nein, du bist der ewig junge Born, der immerdar
der ganzen Welt neues Blut und neue Kräfte spendet!

2.	Allgemeiner Charakter des amerikanischen Lebens.

Von Hermann Paasch e.

P a a s ch e, Im Fluge durch Jamaika und Kuba. Vortrag. Stuttgart, I. G. Cotta
Nachfolger, 1900. S. 8—16.

Wenn man hinüber nach Amerika kommt, so ist beim Betreten des Landes der
Eindruck, den wohl jeder empfängt, der des Großartigen, Wachs enden,
Werdenden und, damit verbunden, selbstverständlich vielfach der Eindruck des
Unfertigen und Unvollendeten.

G r o ß ist alles, nach allen Richtungen hin, — der gesamte Kontinent mit seiner
gewaltigen Ausdehnung von einem Ozean zum anderen, von den subtropischen Re-
gionen des Südens bis zu den schneesturmdurchtobten Grenzgebieten Kanadas, seinen
unermeßlichen Ebenen und Gebirgsmassen, seinen mächtigen Strömen und Wasser-
becken, seinen unerschöpflichen Naturkräften, seinem Reichtum an Boden- und Berg-
werksprodukten, mit der Fülle aller möglichen Erzeugnisse, die er auf den Weltmarkt
zu liefern vermag.

Großartig ist alles, was Menschenhand dort geschaffen
hat, und ins Große strebt, was die Menschen dort beginnen
und unternehmen.

Schon, wenn man in den wundervollen Hafen New Jorks einfährt und nach
langer, ermüdender Seefahrt an den schönen grünen Hügeln von Staten Island mit
seinen prachtvollen Villen und Parkanlagen, den kanonengespickten Forts und Panzer-
türmen vorüber, an der mächtigen Freiheitsstatue vorbei, sich den Häusermassen der
Weltstadt nähert, ist der Eindruck ein überwältigend großartiger.

Der geräumige Hafen, der gerade dadurch so außerordentlich imponiert und so
unschätzbare Vorzüge vor vielen voraus hat, daß die größten Schiffe, die den Atlan-
tischen Ozean durchqueren, direkt am Uferkai in dem ruhigen Wasser des mächtigen
Hudsonstromes anlegen können, fesselt immer wieder durch den unglaublich regen
        <pb n="623" />
        ﻿2.	Allgemeiner Charakter des amerikanischen Lebens.	593

Verkehr der großen und kleinen Dampfer und Segler wie der kolossalen Dampffähren,
die sich liier aneinander vorbeidrängen. Und nun erst die Stadt selbst, die, auf der
kleinen, schmalen Landzunge von Manhattan Island vor wenigen hundert Jahre«
gegründet, schnell ins Riesenhafte nach allen Richtungen gewachsen, jetzt nahezu die
größte Hafenstadt der Welt geworden ist.

Viele Meilen weit dehnt sich das Häusermeer von New Jork, Brooklyn und
Jersey City an dem Ufer der Stromes aus. In den Himmel ragen die Gebäude der
City hinein, und soviel auch über diese „Himmelskratzer" geschrieben und gespottet
worden ist, sie sind doch ein bedeutendes Wahrzeichen dessen,
was ein machtvoll auf st redendes Volk zu leisten vermag.

Ich habe vor acht Jahren die ersten dieser Riesenbauten gesehen, — einen be-
scheidenen Anfang — heute, nach kurzer Frist sind aus den wenigen über ihre
niedrigen Nachbarn um 10 und 20 Stockwerke hinausragenden Steinmaffen schon
mehrere Dutzende geworden. 50—60 solcher Gebäude zählt schon der Broadway in
dem mit Stolz als Greater New York bezeichneten Teil der City, wo der Platz so
teuer ist, daß man nicht in die Weite, sondern nur in die Höhe bauen kann. Bis zu
32Stockwerken hoch ragen diese Gebäude in die Luft hinein, die schlanken Türme
der neben ihnen stehenden gotischen Kirchen überragend, und sie sind doch, trotz aller
gegenteiligen Behauptungen, nach meinem Geschmack nicht einmal unschön zu nennen.
Die amerikanischen Ingenieure und Architekten haben es verstanden, aus diesen
Kolossen architektonische Bauwerke zu schaffen, die sich immerhin sehen lassen können.

Aus Stahl und Eisen gebaut, mit Quadern und Säulen umkleidet, in Türme
und Kuppeln auslaufend, find die meisten architektonisch schön gegliederte Bauwerke.
Man rühmt von den größten, daß nicht weniger als 8 Millionen Pfund Stahl ge-
braucht worden sind, um das unzerstörbare Fundament und das Knochengerüst eines
einzigen solchen Riesengebäudes abzugeben, das Hunderten von Kontoren und Offices
Raum bietet und die großen maschinellen Einrichtungen in seinen unterirdischen Ge-
schossen birgt, um Licht und Wärme den Insassen zu spenden und die Lifts mit un-
heimlicher Schnelligkeit und Sicherheit zu jenen gewaltigen Höhen emporzutreiben.
Feuerfest sollen sie sein, und sie sind auch wohl für die Dauer gebaut und dauernd
imstande, einem Geschäftsverkehr zu dienen, von dessen Großartigkeit man sich schwer
eine Vorstellung machen kann.

Alle Seitenstraßen der City zeigen dasselbe, fast beängstigende Bild eines un-
glaublichen Durcheinander von wogenden Menschenmassen, Last- und Personenwagen,
wie es selbst die größten Hafen- und Handelsstädte Europas nicht kennen.

Aber nicht nur in dem eigentlichen Brennpunkte des Großhandels, sondern
neuerdings auch in der Fifth Avenue mit ihren vornehmen, stolzen Palästen, ihren
prächtigen Kathedralen und Klubhäusern sieht man diese Riesengebäude zu unheim-
licher Höhe emporwachsen.

Das größte Hotel der Welt, wie es sich stolz nennt, jenes bekannte, nach dem
württembergischen Dörflein Walldorf, dem Geburtsorte des zum Multimillionär ge-
wordenen, alten deutschen Kolonisten Astor, von seinen Erben so benannte „Walldorf-
hotel" mit über 1400 Kellnern und Bediensteten, reckt hier seine Erker und Türmchen
zu schwindelnder Höhe empor.

Die mit fabelhaftem Luxus ausgestatteten großen Klubhäuser, die eleganten
Logierhäuser, die ihre Etagen, voll möbliert, mit voller Verpflegung, an vornehme
Familien auf Monats- und Jahreskontrakte vermieten, wachsen in derselben Weise in
die Luft hinein.

Überall werden die wenig Jahrzehnte alten und doch noch brauchbaren Häuser
mit ihren vier und fünf Stockwerken abgerissen, um solchen Riesenpalästen Platz zu
schaffen, die Tausende und Abertausende von fleißigen Menschen während der Tages-

Mollat, Volkswirtschaftliches Quellenbuch. 4. Aufl.	gg
        <pb n="624" />
        ﻿594	Sechster Teil. Volkswirtschaftliche Zustände in Amerika.

arbeit in ihren Räumen aufnehmen, ihnen Kontors und Bureaus rc. zur Verfügung
stellen. . . .

Die Amerikaner haben stets das Bestreben, überall das Größte und Beste in
der Welt zu haben, und in marktschreierischer Weise rühmen sie das, was sie besitzen,
als das Größte, Schönste und Hervorragendste. Sie scheinen nicht zufrieden, wenn
sie nicht im Superlativ von dem reden können, was sie selbst und ihre Stadt und ihr
Land besitzen, und so ist aus diesem Charakterzuge der echten Jankees das Streben
erwachsen, überall, in der Landwirtschaft, im Handel und in der Industrie, aber auch
in den Veranstaltungen für Kunst und Wissenschaft sich ins Große auszudehnen.

Es würde viel zu weit führen, wenn ich Beispiele dafür aus allen Gebieten
anführen wollte. Denken Sie nur an die großen Etablissements, die man drüben
mit Riesenkapitalien geschaffen hat, an die wir in Deutschland und in Europa gar
nicht heranreichen, an die großen Trustverbände, die bis 400 Millionen Jl werbendes
Kapital in ihren Händen vereinigen,*) gewaltige Etablissements, die alles, was sich
neben ihnen im eigenen Lande als Konkurrent hervordrängt, rücksichtslos beiseite schieben

Denken Sie z. B. an die großartigen Schlächterfirmen, die im Vergleich zu
unseren Großschlächtereien gar nicht genannt werden können, von denen die eine
Firma Swift &amp; Comp, in Chikago im Jahre 1898 einen Umsatz von 158 Millionen
Dollars, zirka 6 3 0 M i ll i o n e n -ll, zu verzeichnen hatte an verkauftem Fleisch und
tierischen Produkten. Ja, das find Geschäfte, so großartig, daß die unseren nicht an-
nähernd an sie heranreichen. Nicht weniger als 18 000 Gesellen und Gehilfen aller
Art beschäftigt dieser eine „Schlächtermeister", 750 Schweine müssen stündlich ihr
junges Leben bei ihm lassen, 4000 Ochsen werden täglich, 2% Millionen Schafe und
Lämmer jährlich „verarbeitet". 4000 eigene Eisenbahnkühlwagen besorgen den Ver-
sand der Waren nach allen Himmelsrichtungen und Weltgegenden.

Denken Sie ferner an die großen Mühlenetablissements von St. Paul und
Minncapolis, deren größtes täglich 70 000 Bufhels Weizen, also etwa 38 000 Zentner
vermahlt. Nehmen Sie all die Eisenwerke, die heute schon die größten der Welt sind,
deren vortreffliche technische Einrichtungen es ermöglicht haben, daß Amerika schon
imstande ist, alle Länder Europas auf dem Gebiete der Eisenproduktion zu über-
flügeln und mit seinen Erzeugnissen auch außerhalb der eigenen hohen Zollschranken
au! dem Weltmarkt die allerempfindlichste Konkurrenz zu machen.

Noch auf ein anderes darf ich dabei wohl hinweisen. Man spricht so oft davon,
daß in Amerika alles besonders teuer fei. AIs ich vor neun Jahren zum erstenmal
die neue Welt betrat, hatte ich denselben Eindruck. Was hier im Durchschnitt zu einer
Mark gerechnet wird, kostete drüben einen Dollar.

Jetzt ist das nicht mehr die Regel.

Wenn man früher behauptete, es sei immer noch kein schlechtes Geschäft, nach
Europa zu fahren, sich dort mit Kleidung, Wäsche und Schuhzeug zu versorgen, man
verdiene noch immer die Reisekosten an den billigen Preisen dieser Bedarfsartikel, so
stimmt diese Rechnung heute absolut nicht mehr. Ganz vortreffliches Schuhzeug ist
zur Zeit drüben zu niedrigerem Preise zu bekommen, als man hier dafür bezahlt.
Die gewöhnlicheren Kleiderstoffe kauft man dort bereits für weniger Geld als bei uns
in Deutschland, und für Möbel und Wohnungseinrichtungen sind tatsächlich die Preise
so niedrig normiert, daß die große Masse des Volkes, die nicht Luxuswaren kaufen
will, sondern sich mit den Erzeugnissen der Massenindustrie begnügt, ihr Heim billiger
sich einzurichten vermag, als das in Deutschland der Fall ist.

Die großartige Möbelfabrikation, die im Norden der Vereinigten Staaten sich
etabliert hat und für den ganzen Kontinent von Nordamerika die Massenprodukte

*) s. auch unten S. 600 f. — G. M.
        <pb n="625" />
        ﻿3. Das amerikanische Volk bei der Arbeit.

595

liefert, ist mit ihrem Großbetriebe und ihren technisch vollendeten, arbeitsparenden,
maschinellen Einrichtungen imstande, zu niedrigsten Preisen zu liefern.

Dafür hat man auch in der U n i o n die gewöhnlichen Möbel fast alle nach einer
Schablone, meist aus poliertem Eichenholz, Tische, Schränke und hochlehnige Schaukel-
stühle, solide und fest gebaut, aber billig, weil dasselbe Muster, das im Norden ge-
braucht wird, auch im Süden in den Schaufenstern prangt und derselbe steifbeinige
Schaukelstuhl, auf dem der Arbeiter in Kanada seine müden Glieder reckt, auch dem
Negerweibe in den Baumwollstaaten des Südens zum bequemen Ruhesitz dient.

Alles wird eben in gewaltigen Massen, im großen produziert, und die Kunst
der Amerikaner, teure menschliche Arbeitskraft zu sparen und die billig und korrekt
arbeitenden eisernen Arme der Maschinen an ihre Seite zu setzen, ermöglicht es ihnen,
zu sinkenden Preisen die Erzeugnisse ihrer Großindustrien dem kaufenden Publikum
anzubieten.

Doch das alles nur, um Ihnen zu zeigen, daß der Ausspruch, den ich anführte,
wohl berechtigt ist, ins Große gehend und großartig ist alles, was die
Amerikaner betreiben, und sie wissen ganz genau den Vorteil zu schätzen, den sie darin
besitzen, daß sie mit den Erzeugnissen ihrer Großbetriebe auf den Weltmarkt hinaus-
treten können.

3.	Das amerikanische Volk bei der Arbeit.

Von Ludwig Max Goldberger.

Goldberger, Das Land der unbegrenzten Möglichkeiten. Beobachtungen über das
Wirtschaftsleben der Vereinigten Staaten von Amerika. 2. Aufl. Berlin und Leipzig,
F. Fontane &amp; Co., 1903. S. 31—36.

Eine Art Arbeitsfanatismus beherrscht die Gemüter. Die Arbeit ist in den
Industriezentren so intensiv, daß sie kaum eine andere Erholung als den Schlaf zuläßt,
und deshalb sind, wenn man von den großen Städten absieht, die Einrichtungen für
weltliche Vergnügungen überaus sparsam. Wo es dem Geschäft gilt, wo man der
erwerblichen, kaufmännischen Tätigkeit nachgeht, selbst an kleineren und entlegenen
Plätzen, findet man Hotels, die mit allem Komfort und mit überraschendem Glanz
eingerichtet sind. Die Erholungsplätze dagegen bieten nur mäßige Unterkunft, schlechte
Wege, mangelhafte Verkehrsmittel. Die Rastlosigkeit schließt die Erholung aus, die
der amerikanische Gewerbetreibende auch gar nicht daheim sucht. Hat er Geld übrig,
will er für kurze Zeit rasten und sich vergnügen, so geht er nach Europa. Im eigenen
Land kennt er kaum etwas anderes als das Geschäft, hat er nur für dieses Sinn, so
zwar, daß sogar von den Wohlhabenden nur wenige die landschaftlichen Schönheiten
der Heimat kennen. Von den Bewohnern des Ostens hat nur ein kleiner Teil das
sonnige Stück Erde des fernen Westens mit seinen Blüten und Blumen, mit seinen,
Früchten und Weinbergen, mit seinem milden und reinen Himmel, mit seinen Palmen
und Orangen gesehen. Das erklärt sich keineswegs aus Abneigung gegen die Natur
oder aus besonderer Neigung zur Seßhaftigkeit. Nach dem Westen geht man eben
nur, wenn man im Osten nicht Erfolg gehabt hat, oder wenn man sein Arbeitsgebiet
ausdehnen will. Dann freilich ist man schnell zum Aufbruch entschlossen. Das Tätig-
keitsfeld ist weit, und „unbegrenzte Möglichkeiten" hat man vor sich.

Der Arbeitsfanatismus, von dem ich eben gesprochen habe, beginnt bereits in
jungen Jahren. Jung wie die Industrie des Landes sind auch die Leiter großer Be-
triebe, beinahe noch Jünglinge. Anderseits gibt es drüben kaum Männer, die sich
als Rentner zur Ruhe setzen, auch wenn sie Millionen erworben haben. Sie wagen
den Gewinn oder doch einen großen Teil davon immer aufs neue, und so häufen sich

38*
        <pb n="626" />
        ﻿596	Sechster Teil. Volkswirtschaftliche Zustände in Amerika.

im Fall des Erfolgs die großen Vermögen, die übrigens nicht selten von den Be-
sitzern mit königlicher Hand wieder gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden. Als
ein erfreuliches Symptom ist anzusehen, daß diese Riesenfchenkungen nicht minder wie
kleinere Gaben, abgesehen von den Werken reiner Nächstenliebe, in beträchtlichem Um-
fang der Förderung des Unterrichts und der Wissenschaften gewidmet werden.

Wie der Entfaltung des Wirtschaftslebens nirgends Fesseln angetan sind, so
besteht auch im Verkehr der Menschen untereinander die größte Bewegungsfreiheit,
allerdings oft in uns befremdlichen Formen. Zwischen den jeweiligen Machthabern
und dem Volk hat sich naturgemäß ein ganz anderer Zusammerihang ergeben als in
den Monarchien; und da drüben noch alles neuer ist, so möchte ich behaupten, sogar
noch weit freier und undisziplinierter als in den Republiken der Alten Welt.

Daß der „Respekt vor der Autorität" in den Vereinigten Staaten nicht über-
mäßig ausgebildet ist, kann nach dem eben Gesagten kaum wundernehmen. Das läßt
auch ein freundliches Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht recht
aufkommen. Es machte einen eigentümlichen Eindruck auf mich, als ich in den
„Union Iron Works" in San Francisco mit dem Schöpfer dieser Werke, Irving
Scott, durch die Umgebung der Anlagen ging und wahrnahm, daß von allen den Ar-
beitern, die wir auf dem Weg zum Mittagessen trafen, kaum einer seine Mütze vor
dem in Ehren ergrauten Manne zog, der eine Zierde des amerikanischen Gewerbe-
fleißes ist. Und sie kannten alle Irving Scott! Anderseits werden Pensionen und
Ruhegehälter in geschäftlichen Betrieben nur in den seltensten Fällen gewährt. Wer
nicht mehr im vollen Umfang zu arbeiten vermag, — selbst wenn er in dem gleichen
Betrieb alt geworden ist — muh gehen; rücksichtslos erhält er seinen Laufpaß, er hat
jüngeren Kräften zu weichen, die arbeitsfähiger sind. So erfordert es das Interesse
des Geschäfts, und etwas anderes darf nicht in Frage kommen. „Hilf dir selbst",
so heißt es auch hier. „Wir haben gute Löhne und Honorare gezahlt, — davon
hätte genügend zurückgelegt und für Alters- und Lebensversicherungsprämien ver-
wandt werden können". In den Bank- oder Jnduftriegesellfchaftsbilanzen habe ich,
soweit ich mich entsinne, Pensionsfonds für Beamte gleichfalls nicht gefunden. Einige
größere Eifenbahngefellschaften beginnen allerdings mit der Einrichtung von Pen-
sionsanstalten. Das sind aber zunächst Ausnahmen. Gemeinsame Festlichkeiten der
Arbeitgeber mit den Arbeitnehmern aus Anlaß eines besonderen Gedenktages gehören
zu den größten Seltenheiten. Zwei Gruppen stehen sich in dem Arbeitgebertum und
in der Arbeiterschaft gegenüber, — ohne innere Zusammengehörigkeit und ohne
„Respekt vor der Autorität" — jede Partei bestrebt, so viel zu gewinnen, wie nur
immer möglich ist.

Man muß aber das Volk der Vereinigten Staaten bei der Arbeit selbst gesehen
haben, um begreiflich zu finden, daß es leisten konnte, was es geleistet hat und zu
leisten fortfährt. Maschinen überall, um im Großen zu schaffen, und die Arbeits-
teilung so sehr durchgeführt, daß schließlich der Mensch selbst entweder zur Maschine
oder zum Aufseher einer Maschine geworden ist. Im Gegensatz zu Europa, wo in
langem geschichtlichen Werdegang die selbständige Individualität eine der schönsten
und edelsten Blüten der Ausbildung war, hatte in den Vereinigten Staaten ursprüng-
lich die seltsame Paarung von Freiheit und harter wirtschaftlicher Notwendigkeit, die
wunderliche Verbindung einer menschliche Satzungen nur in beschränktestem Umfang
kennenden und anerkennenden Selbstwilligkeit nüt rücksichtslosem Zielbewußtsein
dahin geführt, daß ein Volk von selbstherrlichen Individuen bei der schaffenden Tätig-
keit auf alles Eigensein verzichtete und sich ganz und gar in den Dienst des Arbeits-
zweckes stellte. Wo es möglich ist, die Arbeit in einzelne Handgriffe zu zerlegen, da
wird der einzelne Handgriff zum Beruf gemacht, weil damit eine Übung gewonnen
wird, die eine größere Sicherheit in diesem Handgriff gibt, und seine häufigere Wie-
        <pb n="627" />
        ﻿597

4. „The Captains of Industry.“

derholung in einem bestimmten Zeitmaß zuläßt. Der Leiter der „Westinghouse
Electric Mfg. Co." in Pittsdurg, ein Deutsch-Amerikaner, sagte mir: „Der große
Erfolg des amerikanischen Wettbewerbs beruht, abgesehen von den unermeßlichen
Schätzen des Bodens, zum Teil auf dem maschinellen Ersatz der Menschenhände, auf
Schnellbetrieb, auf Konzentration des Betriebs, — zum Teil aber auch, und zu einem
wesentlichen Teil, in der Spezialisierung der Arbeitsgebiete, und vor allem in der not-
wendigen Spezialisierung der Arbeiter, denen wir doch ganz andere Löhne zahlen
als Sie drüben! Unsere Arbeiter bleiben in der gleichen Werkstätte, an derselben
Drehbank, an demselben Kran, an derselben Maschine; sie werden nie von einer Ab-
teilung in die andere geschickt, sie werden immer zu der gleichen Arbeit verwendet.
So gewinnen sie an der Stelle, an der sie stehen, eine außergewöhnliche Fertigkeit,
— sie werden Spezialisten in ihrem Fach, in dem Bereich ihrer Arbeit und leisten
durch die jahrelang getätigte Übung quantitativ und qualitativ in acht Stunden
vielleicht mehr als ein Arbeiter drüben in der doppelten Zeit! So fallen die höheren
Löhne für uns gar nicht in die Wagschale!"

Zweckentsprechend verfahren, — das ist der Grundsatz der Industrie in den Ver-
einigten Staaten. Man ist auf das äußerste sparsam bei der Produktion, aber nicht,
indem man kargt, sondern indem man keine Ausgabe scheut, die irgendeinen Ertrag
verspricht. Der Amerikaner wirft eine eben erst gekaufte Maschine zum alten Eisen,
wenn sie nicht zweckentsprechend ist, um alsbald ein besseres Modell zu erstehen; er
hat das Herz, überall die teuersten und besten Spezialmaschinen anzuschaffen.

Zweckentsprechend verfahren, — das ist der Grundsatz der Industrie in den Ver-
einigten Staaten, und das Ziel ist ein doppeltes: selbst für den heimischen Markt zu
sorgen und den Landesreichtum und die Landeskraft durch Gewinnung fremder
Märkte für sich fruchtbar zu machen, wobei durch intensive Vervollkommnung der
Technik einerseits die äußerste Ausnützung der Rohmaterialien, anderseits der all-
mähliche Übergang zur Erzeugung von qualitativ hochstehenden Waren scharf in den
Vordergrund tritt. Es ist begreiflich, daß dem unermeßlichen Fortschritt der Ver-
einigten Staaten in der Produktion und Verwertung von Rohstoffen bei zunehmender
Bevölkerung der wirtschaftliche Umschwung folgen muhte. Es war gar nicht anders
möglich, als daß ein Land, dem unaufhörlich Arbeiter der verschiedensten Gewerbs-
zweige aus der Alten Welt zuströmten, sich aus die Dauer nicht damit begnügen
mochte, den Handlanger der fremdländischen Industrie abzugeben, ihr die Materialien
zu liefern und die verarbeiteten abzunehmen. Die natürliche Entwicklung verlangte
das Entstehen von eigenen Industrien zur Deckung des heimischen Bedarfs. Der
nächste Schritt war, daß die unter dem Zollschutz erstarkende Industrie sich expor-
tierend zu betätigen begann. Nicht langer Zeit hat es bedurft, um das Beginnen zu
mächtiger Entfaltung auszuweiten und den Fabrikatsexport immer erheblicher zu
steigern.

4.	.,The Captains of Industry.“

Von Ludwig Max Goldberger.

Goldberger, Das Land der unbegrenzten Möglichkeiten. Beobachtungen über das
Wirtschaftsleben der Vereinigten Staaten von Amerika. 2. Aufl. Berlin und Leipzig,
F. Fontane &amp; Co., 1903. S. 26—29.

Mehr als in irgendeinem andern Land der Welt tritt auf dem Gebiet von Verkehr,
Handel und Industrie in den Vereinigten Staaten von Amerika gerade jetzt die
Gewalt einzelner Personen in den Vordergrund. Gewiß ist der mächtige wirtschaft-
liche Aufschwung des Landes dem Unternehmungsgeist von Männern mit zu danken,
        <pb n="628" />
        ﻿598	Sechster Teil. Volkswirtschaftliche Zustände in Amerika.

deren Namen die Geschichte der Union für alle Zeiten verzeichnen wird. Die Goulds,
Vanderbilts, Rockefellers, Carnegies, Harrimans, Hills, Morgans, Stillmanns u. a.
haben der Verkehrs- und Jndustrieentwicklung der Union ungeahnte Wege gewiesen,
sie waren, wie mit Thomas Carlyle der Präsident Roosevelt sie nannte, wirklich „The
Captains of ludustry", die das Eisenbahnnetz über das Land gebreitet, den Handel
aufgebaut und die Industrien entfaltet haben. Und weil sie damit fraglos dem Volk
Gutes und Großes geschaffen haben, sind sie leitend und herrschend; die Nation bringt
ihnen umsomehr Vertrauen entgegen, als sie in richtigem Erfassen der Wirkung auf
die volkstümliche Eigenart große Summen aus ihren immensen Schätzen für die
öffentliche Wohlfahrtspflege — oft nicht ohne einige Demonstration — hergeben. Das
Bedenkliche aber liegt darin, daß die weitverzweigten und besonders die neueren
Unternehmungen augenblicklich so eng mit den einzelnen Männern, mit ihrer Kraft
und mit ihren Dispositionen verwachsen sind, daß ein Versagen oder Ausscheiden des
großen und allgewaltigen Einzelnen, wenigstens für eine geraume Weile, zu verderb-
lichen Folgeerscheinungen führen kann. Jeder Mensch findet einen Ersatz, und selbst
die größten Reiche der Alten Welt haben sich ohne Erschütterung weiter gedeihlich
fortentwickeln können, auch wenn ihre Mitbegründer aus den Reihen der Mittätigen
oder Lebenden haben zurücktreten müssen. Wenn aber z. B. Herr Pierpont Morgan
heute abberufen werden sollte, würden zunächst die Werte all der Milliardenschöp-
fungen, deren intellektuelles Oberhaupt, deren finanzielle Stütze er gewesen war, in Ver-
wirrung geraten. Denn vielfach noch zu jung, zu frisch, zu wenig erprobt, zu un-
konsolidiert ist manches, was dieses und der anderen Männer weit vorauseilender
Blick erfaßt und ihr rastlos schaffender Geist aufgetürmt hat. Dann erst wird sich zu
erweisen haben, ob genügend kommerzieller Nachwuchs zur Weiterführung vorhanden
ist, und vor allem, ob die finanzielle Grundlage der Industrien in ihrer gegenwärtig
groß angelegten Ausdehnung existenzberechtigt ist.

Erstaunlich aber und unvergleichlich sind einerseits die allgemeinen Leistungen
der amerikanischen Arbeit, anderseits die Produktionsmöglichkeiten des Landes. Die
Schätze, die der Boden auf seiner Oberfläche dem Pflug entgegenführt, und mehr noch
die Schätze, die der Boden in seinem Schoß an allem birgt, was Reichtum, Stärke und
Macht verleiht, sind so riesenhaft, daß sie imstande sind, von einem Jahre zum andern,
beinahe von einem Tage zum andern die Verhältnisse in dem Wettbewerb der
Nationen zugunsten der Vereinigten Staaten zu verschieben. Tritt an einer Stelle der
Union eine Stockung ein, zeigt sich ein Mißerfolg, ein vorübergehendes oder selbst
dauerndes Versiegen der Quellen, so haben Boden und Fleiß auch schon an einem
andern Ort für ausgiebigsten Ersatz gesorgt. Was die Natur dort gegeben, ist unendlich
viel, und der unermüdliche Fleiß gewinnt der Gabe der Natur den vollen Wert ab.

Hierin liegt ein beachtenswertes Gegengewicht gegenüber den Bedenken, denen
ich hinsichtlich des Wirkens einzelner überragenden Persönlichkeiten Ausdruck gegeben
habe. Die innere Tüchtigkeit der Gesamtbevölkerung ist markig. Man mag das
unausgesetzte Streben nach „malle money" als Mammonsdienst betrachten, — man
hat zu einer Verurteilung umsoweniger recht, wenn man sieht, daß im großen und
ganzen, im guten Durchschnitt, das Streben nach Erwerb sich streng an die Bedingung
bindet, daß der Erwerb auf anständige Weise gewonnen sei. Die Gesetze der Ver-
einigten Staaten sind etwas dehnbar, und der Bürger dort geht auf dem Weg, den
das Gesetz erlaubt. Aber das gegebene Wort ist heilig. Jeder verlangt von dem
andern und setzt voraus, er solle genau überschauen, wozu das gegebene Wort den
einen wie den andern verpflichtet. Der Geschäftsmann der Vereinigten Staaten kennt
keinen andern Ehrgeiz als die anständige Wahrnehmung seines Geschäfts und die
Erreichung geschäftlichen Erfolgs durch ausdauernde und kluge Arbeit. Er verzeiht
nicht und vergißt nicht eine Verfehlung gegen den geschäftlichen Anstand, auch dem
        <pb n="629" />
        ﻿5. Der Petroleumtrust und der Stahltrust.

599

Erfolg nicht, und das verleiht ihm eine selbstbewußte Charakterstärke ohnegleichen.
Der amerikanische Geschäftsmann überlegt sich reiflich und lange, ehe er auf ein An-
gebot eingeht; hat er es aber getan, so ist er mit ganzem Herzen bei der Sache, und
man hat an ihm einen tatkräftigen Mitarbeiter von unbedingter Zuverlässigkeit ge-
wonnen. Selbstverständlich trifft diese Schilderung nicht auf jeden einzelnen zu; sie
zeichnet aber das geschäftliche Leben im ganzen, wie es sich mir in den maßgebenden
Kreisen der wirtschaftlichen Welt der Vereinigten Staaten dargestellt hat.

Man spricht mit Unrecht von einer Nervosität des erwerblichen Hastens auf der
andern Seite des Ozeans. Das Gegenteil ist der Fall. Nur unendliche Regsamkeit
nimmt man dort wahr, angestrengten Fleiß und immer wieder Fleiß: aber die Nerven
der Fleißigen sind wie von Stahl und unzerrüttbar.

5.	Der Petroleumtrust und der Stahttrust.

Von Robert Liefmann.

L i e f m a n n, Kartelle und Trusts und die Weiterbildung der volkswirtschaftlichen
Organisationen. 2. Ausl. Stuttgart, Ernst Heinrich Moritz, 1910. S. 121—125.

Vorbemerkung. Liefmann a- a. O. S. 115—116: „Während die ursprünglichen
T r u st s alle zu monopolistischen Zwecken geschlossen wurden, ist das bei den Bildungen, die
man jetzt als Trusts bezeichnet, längst nicht mehr immer der Fall.... — Wir haben zwei
ganz voneinander verschiedene Entwicklungsreihen zu unterscheiden, die in den Trusts zu-
sammentreffen: 1. Die Bildung vertragsmäßiger monopolistischer Vereinigungen,
Kartelle; 2. die finanzielle Zusammenfassung mehrerer Unternehmungen zu einer
einzigen, die wieder a) in Form der Fusion, bei welcher die früheren Unternehmungen
als solche sich auflösen, b) in Form der K o n t r o l l g e s e l ls ch a f t, bei welcher die Mehrheit
ihrer Effekten durch eine einzige neue Gesellschaft erworben wird, erfolgen kann. — Diese
Fusionsunternehmungen und Kontrollgefellfckaften brauchen nicht monopolistischer Natur zu
sein .... Wenn aber eine solche Gesellschaft den größten Teil der vorher konkurrierenden
Unternehmungen in der einen oder anderen Form vereinigt hat, so daß die Fusionsunter-
nehmung oder Kontrollgesellschaft eine monopolistische Stellung hat, so ist eine solche Gesell-
schaft auch gleichzeitig die höchste denkbare Stufe der monopolistischen
Vereinigungen überhaupt.... Im Gegensatz zu den Kartellen, die auf rein
vertragsmäßiger Grundlage beruhen, ist also hier eine Monopolstellung auf Grund einer
Besitzgemeinschaft geschaffen." — G. M.

Von den „Trusts" haben insbesondere der Petroleumtrust und der
S t a h l t r u st auch in Europa die Aufmerksamkeit aus sich gelenkt.

Ersterer, die Standard Oil Company of New Jersey ist eine
Holding Company (Effektenhaltungs- oder Kontrollgesellschaft), die zirka 63 ameri-
kanische Gesellschaften und eine große Zahl von Verkaufsgesellschaften in anderen
Staaten kontrolliert. Sie ist eine monopolistische Kontrollgesellschaft. Denn wenn
sie auch selbst in Amerika kein absolutes Monopol hat, — ihr größter Gegner ist dort
die Pure Oil Company — so kontrolliert sie doch zirka 90 % der amerikanischen
Produktion. Sie hat in bewunderenswürdiger Weise die Verarbeitung und den
Absatz ihrer Produkte in allen Teilen der Welt organisiert. Sie besitzt eigene Bahnen,
eigene Röhrenleitungen, eigene Transportschiffe, hat in allen Ländern ihre Petro-
leumtanks und ihre Petroleumwagen, in vielen eigene Raffinerien. Sie hat überall
den Verkauf entsprechend den besonderen Verhältnissen jedes Landes bis hinaus zum
Detailverkäufer organisiert. Sie produziert alle Hilfsprodukte, alle Fässer, Kannen,
Pumpen, Destillierapparate selbst und verarbeitet auch alle Nebenprodukte. Mit
ihren wichtigsten europäischen Konkurrenten, den russischen und rumänischen Produ-
        <pb n="630" />
        ﻿600	Sechster Teil. Volkswirtschaftliche Zustände in Amerika.

zenten, die selbst in großen Kartellen organisiert sind, hat sie für die Versorgung
gewisser Länder geheime Abmachungen abgeschlossen, in anderen konkurriert sie mit
ihnen durch ihre Untergesellschaften, von denen die Anglo American Oil Company
für Großbritannien, die Deutsch-Amerikanische Petroleum-Aktiengesellschaft in
Bremen*) für Deutschland die wichtigsten sind. Doch sind gerade für Deutschland
neuerdings Verständigungen über die Preise mit den europäischen Produzenten zu-
stande gekommen.

Die Gewinne der Standard Oil Company, die ein Kapital von 400 Milli-
onen Ji hat, sind enorm, weit höher als die Dividenden, die öfters zwischen 40 und
30% betragen haben, ausweisen. 1907 sollen sie zirka 350 Millionen M betragen
haben. Die Leiter der Gesellschaft, insbesondere ihr Gründer, I. D. Rockefeller, haben
einen großen Teil der Gewinne aus dem Petroleumgeschäft dazu verwandt, in anderen
Industrien umfangreiche Beteiligungen zu erwerben, und zwar haben sie sich nament-
lich bestrebt, unentbehrliche Mineralien möglichst zu monopolisieren. So hat Rocke-
feller den größten Teil der wertvollsten Eisenerzminen Amerikas (Lake Superior
Consolidated Iron Mines) an sich gebracht und war daher eine der Hauptpersonen
bei der Gründung des Stahltrusts, der diese Minen für seine Erzversorgung brauchte.
So beherrschen die Standard Oil-Leute einen großen Teil der amerikanischen Kupfer-
produktion, indem sie die Amalgamated Copper Company, eine Holding Com-
pany, die die größten Kupferminengesellschaften besitzt, kontrollieren. Nachdem es
ihnen gelungen ist, in der Krise von 1907, die wie man behauptete, überhaupt durch
sie verursacht oder doch verschärft worden sein soll, die ihnen entgegenstehenden großen
Kupferspekulanten Heinze, Thomas u. a. aus dem Wege zu räumen, dürften sie heute
den größten Teil der Weltproduktion an Kupfer kontrollieren. Auch auf die Gewin-
nung anderer Metalle (Zink, Blei) haben sie großen Einfluß (American Smetting
and Kefining Company), ferner kontrollieren sie eine Reihe großer Eisenbahnen
und eine ganze Menge von Straßen- und Untergrundbahnen, Elektrizitäts-, Gas- und
Wassergesellschaften, sowie eine Anzahl Nationalbanken und Trustcompanies.

Man nennt eine solche Zusammenballung kapitalistischer Interessen in den
Händen einer verhältnismäßig kleinen Gruppe von Personen oder Gesellschaften mit
einem heute beliebten Modewort „K o n z e r n", und das mächtige Gebäude ganz
unten am Broadway, in der Nähe des Hafens und der Spitze von New Port, ist der
Sitz des größten kapitalistischen Konzerns der Welt. Der Wert der Unternehmungen,
die er beherrscht, wird auf über 5 Milliarden Dollars angegeben. Die populäre Vor-
stellung, wonach dieser gewaltige Kapitalkomplex der Standard Oil Company mit
allen von ihr beherrschten Unternehmungen eigentlich in der Person von I. D. Rocke-
feller konzentriert und verkörpert sei, ist aber ein Irrtum. Der jetzt 72jährige Gründer
der Gesellschaft hat sich schon längst von den Geschäften zurückgezogen, er läßt nur
noch sein Kapital in den verschiedenen Unternehmungen weiter arbeiten und durch
seine Vertrauten, eine Anzahl geschickter Geschäftsleute, verwerten, die die eigentlich
treibenden Kräfte in dem Konzern sind. Die Hauptpersonen des gewaltigen Unter-
nehmungskomplexes waren bisher der jetzt verstorbene Henry Rogers und James
Stillman.

Die United States Steel Corporation, die größte Kontroll-
gejellschaft der Welt, entstand 1901 aus dem Zusammenschluß verschiedener großer
Stahlwerke, von denen die meisten wieder die Kontrolle von kleineren Unterneh-
mungen der Eisenindustrie, des Kohlen- oder Erzbergbaues, des Transportwesens
und dergleichen hatten oder sich mit solchen fusioniert hatten. Die Hauptgesell-
schaft war die Carnegie Steel Company of New Jersey, die ihrerseits

*) Jetzt in Hamburg, f. oben S. 454*). — G. M.
        <pb n="631" />
        ﻿6. Der kapitalistische Geist.

601

wieder 26 Gesellschaften kontrollierte. Die Anfänge dieses größten Einzelunter-
nehmens der amerikanischen Eisenindustrie liegen in einer kleinen Holzschmiede in
Alleghany City, die 1858 von zwei Deutschen, den Brüdern Andreas und Anton
K l o m a n n, mit 1600 Dollars Kapital gegründet wurde. Später trat Andrew
Carnegie bei. Beim Übergang an den Stahltrust besaß die Gesellschaft 160
Millionen Dollars Aktien und ebensoviel Obligationen, von denen Carnegie je etwas
über die Hälfte gehörten. Es wurden dafür zirka 500 Millionen Dollars in Effekten
des Stahltrusts gegeben. Außerdem traten noch 12 andere Gesellschaften mit zirka
150 Untergesellschaften in den Trust ein, unter diesen nicht weniger als 24 Eisen-
bahngesellschaften. Das Kapital des Stahltrusts beträgt die ungeheure Summe von
1100 Millionen Dollars Aktien, wovon aber nur zirka 870 Millionen Dollars ausstehen,
und zirka 600 Millionen Dollars Obligationen, also zirka 6 Milliarden M. Manche
Schätzungen gingen dahin, daß die Gesellschaft mit nahezu einer Milliarde über-
kapitalisiert sei, doch ist das nicht der Fall, denn die Reingewinne waren 1902—1905
133, 109, 73, 120 Millionen Dollars, also 7—12 % des ganzen Aktienkapitals. Im
Jahre 1907 betrug der Reingewinn 170 Millionen Dollars (1908 nur 99 Millionen
Dollars). Auf allen Werken des Trusts waren 1907 210 180 Angestellte beschäftigt,
die zirka 161 Millionen Dollars an Löhnen bezogen. 1908 ging infolge unfang-
reicher Arbeiterentlassungen die Zahl der Angestellten auf 165 211 zurück. (Das
größte Unternehmen der deutschen Montanindustrie, die G e l s e n k i r ch e n e r
Bergwerks-Aktien-Gesellschaft, beschäftigte 1908 außer 1705 Beamten
44 343 Arbeiter, welch letzteren sie 70,5 Millionen Ji Lohn zahlte.)*) Eine eigentliche
monopolistische Stellung hat der Stahltrust nicht, er liefert durchschnittlich nur zirka
60 % der Stahlproduktion des Landes, an Rohstahl nur zirka 43 %. Am größten
ist sein Anteil an der Walzdraht- und Drahtstiftproduktion mit zirka 70 %. Doch be-
stehen für mehrere Produkte Abmachungen mit seinen Konkurrenten (sog. gentlemen’
agreements), die in periodischen Zusammenkünften erneuert werden (Stahl-
konferenz).

6.	Der kapitalistische Geist.

Von Willy Wygodzinski.

Wygodzinski, Wandlungen der deutschen Volkswirtschaft im neunzehnten Jahr-
hundert. 6.—10. Tausend. Köln, M. Du Mont-Schaubergsche Buchhandlung, 1912. S. 18—20.

Jede Erscheinung wird am augenfälligsten da, wo sie sich extrem gestaltet. So
werden wir uns am besten darüber klar, wie der kapitalisüsche Geist beschaffen ist,
wenn wir ihn dort ansehen, wo er sich am freiesten entfalten konnte, im Lande der
unbegrenzten Möglichkeiten, in den Vereinigten Staaten von Amerika. Dort ist der
Typus des Kapitalisten an sich, des Milliardärs, sozusagen in Reinkultur
ausgebildet worden, weil viele Hemmungen fortfielen, wie sie in älteren Kultur-
ländern bestehen. Diese Hemmungen sind nicht nur solche der Gesetzgebung, sondern
noch mehr solche der Tradition, der kulturellen Ideale. Der Ehrgeiz hat in Europa
viele Wege, auf denen er zum Ziele gelangen kann. Der Offizier, der Beamte, der
Gelehrte, der Künstler, um nur einiges zu nennen, das zu werden ist wohl ein Ziel,

*) Die Gelsenkirchener Bergwerks-Aktien-Gesellschaft, Rheinelbe bei Gelsenkirchen, be-
schäftigte im Jahre 1911 auf ihren sämtlichen Anlagen 47 686 (1910:45 640) Arbeiter
und 2099 (1941) Beamte und zahlte 73,3 (68,7) Millionen M Löhne. Stahl und Eisen.
Zeitschrift für das deutsche Eisenhüttenwesen. Geleitet von Beumer und Petersen. Düsseldorf,
Verlag Stahleisen m. b. H., 1912. S. 420. — G. M.
        <pb n="632" />
        ﻿602	Sechster Teil. Volkswirtschaftliche Zustände in Amerika.

das sich Knabenträume gern setzen, und das erreicht zu haben, den Mann befriedigt,
wie es ihn in den Augen der Mitwelt auszeichnet. Das bloße Streben nach Geld
hat oder, sagen wir vorsichtigerweise, hatte bis vor kurzem einen leichten Beigeschmack
von Minderwert, es erweckte, als Lebensaufgabe genommen, ein leises Unbehagen.
Das Bewußtsein, daß Geld nicht das höchste aller Güter sei, zeigt sich immer noch in
mancherlei Anzeichen lebendig, etwa in der bisweilen rührenden Achtung, die das
Volk den Gebildeten entgegenbringt, andererseits in der gesellschaftlichen Minder-
schätzung wenigstens des Kleinhandels, wonach z. B. der Sohn eines Mannes, der
einen offenen Laden hat, nicht Offizier werden kann. — Auf dem Neuland Amerikas
gibt es — die Ausnahmen bestätigen nur die Regel — nur einen Maßstab der Wer-
tung: den allmighty dollar. Die Aristokratie der oberen Vierhundert ist nur noch
eine solche des Geldes; die alte Aristokratie der pilgrim-fathers, der Nachkommen
jener Puritaner, die mit der Mayflower über den Ozean flohen, um ihrer religiösen
Überzeugung ein Neu-England zu bauen, ist eine überwundene Sage. Nun hat man
wohl auch schon früher „Geld gemacht"; aber die Wege wie die Ziele waren andere.
Für die italienischen Renaissancetyrannen, die ihre Gegner hinrichten ließen, um
sich ihrer Reichtümer zu bemächtigen, für die Cortez oder Warren Hastings, die sich
in abenteuerlicher Laufbahn märchenhafte Königsschätze in Peru und Indien mit dem
Schwerte eroberten, würden die Magnaten der Wallstreet von New Park nur ein
Lächeln der Verachtung haben. Diese Methoden, reich zu werden, würden sie als
plump bezeichnen; ihre eigene Methode ist weniger geräuschvoll, weniger blendend,
aber sicherer. Es ist eben die kapitalistische Methode, die in nichts anderem besteht
als in der durch keine Rücksicht und keine anderweitige Erwägung gehemmten An-
wendung rein ökonomischer Mittel. Im wirtschaftlichen Konkurrenzkämpfe nie-
manden, selbst den Bruder nicht zu schonen, — wie es von einem der großen Kapital-
magnaten tatsächlich erzählt wird — alle, aber auch alle Gefühlsregungen auszu-
schalten, jedes berechtigte und unberechtigte Vorurteil zu vergessen und nur rechnen,
rechnen, rechnen, das gibt den Kapitalisten amerikanischen Stils. Selbstverständlich,
um ein Rockefeller oder Jay Gould zu werden, dazu gehört auch noch hohe Begabung,
große Geschästskenntnis, ungewöhnliche Willensstärke, die feldherrnmüßige Fähigkeit,
die Gunst des Augenblicks blitzartig zu erkennen und zu benutzen; aber alle die Eigen-
schaften des Intellekts wie des Charakters müssen von jener rechnungsmäßigen Auf-
fassung des Lebens getragen werden, deren erstickende Dumpfheit sich über jede
Wallung des Gefühls ertötend legt. Jay Gould, den ich eben erwähnte, ein Mann,
der als blutarmer Hausierer nach New Park kam und als Besitzer von 130 Millionen
Dollars feine Laufbahn beschloß, sagte kühl vor einer Untersuchungskommission: „Uns
Finanzleuten ist es ganz gleich, welche Partei am Ruder ist, — uns gilt nur die
Partei etwas, die wir aufkaufen oder sonst zu unseren Zwecken benutzen können".
Was an diesen Worten interessant ist, das ist nicht ihr Zynismus, — zynisch sind auch
andere Leute — sondern die kaltblütige Wertung der Politik vom Standpunkt rein
des geschäftlichen Vorteils, des „business". — Die Politik selbst, die sonst die Leiden-
schaften im allerhöchsten Maße erregt, die „den Charakter verdirbt", selbst die Hexe
Politik bewegt nicht das mit dreifachem Erz umpanzerte Herz des Kapitalisten. Dieser
Zug muß betont werden. Es gibt genug Fälle, daß Leute sich vornahmen, reich zu
werden, und es wurden, um mit dem Gelde, der Macht, die das Geld gibt, andere
Ziele zu erreichen. Ich erinnere, um nur zwei berühmte Beispiele zu nennen, an
Voltaire, der sich m wenigen Jahren durch geschickte Handelsgeschäfte ein großes Ver-
mögen erwarb, um ein Leben großen Stils als Kulturförderer und Wohltäter zu
führen, an Cecil Rhodes, der sich Reichtümer erwarb, um seinen Herrschertraum vom
britischen Afrika zu verwirklichen. Demgegenüber aber kennt der Kapitalist, von dem
wir sprechen, kein anderes Ziel als zu erwerben. Dafür gibt es aber gar keine
        <pb n="633" />
        ﻿7. Theorie und Praxis im kaufmännischen Bildungswesen.

603

Grenzen, und so ist er durch die innere Logik dieses Spiels gezwungen, immer neue
Millionen aus Millionen zu häufen. Gewiß berauscht auch ihn das Gefühl der Macht,
die feine Millionen ihm verleihen; vielleicht werden seine Nerven auch von der Ge-
fahr gekitzelt, die in seinen Spekulationen liegt. Aber da er eben kein anderes Ziel
hat als den Erwerb, so kann er die Macht auch nur gebrauchen, um eben immer
mehr zu erwerben. Der Erwerb wird Selbstzweck und tötet tyrannisch alle anderen
Gefühle; der Überreiche verarmt seelisch mehr und mehr.

Anmerkung. Wygodzinski behandelt auf &lt;5- 21 ff. seiner „Wandlungen der
deutschen Volkswirtschaft im neunzehnten Jahrhundert" die Frage nach der E n t st e h u n g
des kapitalistischen Geistes und erörtert besonders eingehend den Versuch, den
Max Weber zur Lösung dieser Frage gemacht hat: „M a x Weber knüpft an die vielfach
beobachtete, aber nicht weiter beachtete Tatsache an, daß es insbesondere protestantische
Sekten gewisser Färbung sind, die historisch überall als Träger der modernen Wirtschaft
und Wirtschaftsauffassung nachzuweisen sind. Schon die Spanier wußten, daß die Ketzerei,
d. h. der Kalvinismus in den Niederlanden den Handelsgeist befördere: Gothein bezeichnet
die kalvinistische Diaspora als die Pflanzschule der Kapitalwirtschaft. Noch eklatanter ist der
Zusammenhang religiöser Lebensreglementierung mit intensivster Entwicklung des geschäft-
lichen Sinnes bei einer ganzen Reihe derjenigen Sekten, deren Lebensfremdheit ebenso
sprüchwörtlich geworden ist wie ihr Reichtum, insbesondere den Quäkern sin England und
Nordamerikas und Mennoniten sin Deutschland und den Niederlandens .... Daß endlich
für die Pietisten die Kombination von intensiver Frömmigkeit mit ebenso stark entwickeltem
Geschäftssinn und Erfolg galt, ist bekannt; es sei nur an die berühmte große Calwer Handels-
gesellschaft erinnert. — Es scheint nun im höchsten Grade paradox, die Entwicklung des
kapitalistischen Geistes an spezifische Formen protestantischer Frömmigkeit zu knüpfen. Der
Übergang ist die neue Auffassung des Berufes, wie sie sich in der Gedankenwelt
dieser protestantischen Sekten heranbildet .... — Im Kalvinismus . . . hängt die neue
Wertschätzung des Berufs mit dem Zentraldogma dieser religiösen Lehre, der Lehre von der
Gnadenwahl zusammen .... — „Wenn Gott euch einen Weg zeigt", sagt Baxter, ein
Theoretiker des Kalvinismus, „auf dem ihr ohne Schaden für euere Seele oder andere in
gesetzmäßiger Weise mehr gewinnen könnt als auf einem anderen Wege und ihr das zurück-
weist, - . . dann kreuzt ihr einen der Zwecke eurer Berufung; ihr weigert euch, Gottes
Verwalter zu fein und feine Gaben anzunehmen, um sie für ihn gebrauchen zu können.
Nicht freilich für Zwecke der Fleischeslust und Sünde, wohl aber für Gott dürft ihr arbeiten,
um reich zu sein" .... So ist denn, wie Weber das Ergebnis seiner Untersuchungen selbst
zusammenfaßt, die rationale Lebensführung als Grundlage der Berufs-
idee geboren aus dem Gei st e der christlichen Askese, wie er sich in den
christlichen Sekten manifestiert . . . .— Was Weber gefunden hat, ist sicher richtig, aber es
ist nur ein Teil der ganzen Wahrheit; es beleuchtet einige Seiten des Phänomens,
das wir Kapitalismus nennen, scharf und läßt andere im Dunkeln .... — sAberj Der
Gewinn für uns aus dieser Betrachtungsweise überwiegt. Wir denken, um zunächst ein
paar naheliegende Beispiele für das Tatsächliche zu nennen, an den Einfluß der Mennoniten
auf das Kreselder Seidengewerbe, an den des Pietismus auf die blühende Industrie des
Wuppertals." — G- M.	______

7.	Theorie und Praxis im kaufmännischen
Bildunysrvesen.

Bon KarlDunker.

D u n k e r, Die Mittelschulen in ihren Beziehungen zu Handel und Gewerbe. In: Reise-
berichte über Nordamerika, erstattet von Kommissaren des Königlich Preußischen Ministers für
Handel und Gewerbe. Nr. 257 der Drucksachen des Hauses der Abgeordneten, 20. Legislatur-
periode, II- Session, 1905/06. Berlin, Buchdruckerei W. Moeser, 1906. S. 23-25.

Die Einrichtung der kaufmännischen Lehre besteht in den Vereinigten Staaten
nicht mehr. Wer sich der Kaufmannschaft widmen will, tritt als besoldeter Angestellter
        <pb n="634" />
        ﻿604	Sechster Teil. Volkswirtschaftliche Zustände in Amerika.

in ein Geschäft ein. Die Höhe seines Soldes richtet sich nach der Art und Güte der
Arbeit, die er leistet, oder nach dem Grade seiner verwandtschaftlichen oder freund-
schaftlichen Beziehungen zu dem Herrn des Geschäftes. Der Lohn der gewöhnlichen
Kontoristen (Clerks) und Ladenverkäufer (Shop Assistants) ist weit geringer als
der gelernter Arbeiter. Er beträgt in New Port für männliche und weibliche Ange-
stellte im Anfange 5—10 Dollars die Woche. Buchhalterinnen und Maschinen-
schreiberinnen steigen im kausmännischen Bureau selten über 15 Dollars. Wirklich
kaufmännische Tüchtigkeit wird gut gelohnt; so bezahlte ein mittlerer New Yorker
Großkaufmann einem etwa 30 Jahre alten Reisenden (Salesman) 4000 Dollars
jährlich, seinem Buchhalter 2000 Dollars.

Deutsche Kaufleute nehmen gern junge Leute aus Deutschland wegen ihrer An-
spruchslosigkeit, ihrer Zuverlässigkeit und ihrer Sprachkenntnisse. In den eigentlichen
Geschäftsbetrieb müssen sich diese aber erst einarbeiten, und das Urteil über das, was
sie in der praktischen Lehre im Vaterlande gelernt haben, ist oft recht hart. „Unsere
vierjährige Lehrzeit in Bremen war ein grober Unfug", sagte mir wörtlich der In-
haber eines größeren Hauses.

Größere Betriebe ziehen sich wohl ihre Leute in einer Art Lehrlingssystem her-
an. Ein sehr großes deutsches Haus, das eine ganze Anzahl verschiedener Abtei-
lungen umfaßt und viele Beamte beschäftigt, stellt, selbstverständlich gegen ortsüblichen
Lohn, aber ohne bindende Verträge, nur junge Anfänger an. Von ihnen verlangt es
gute Elementarbildung und Beherrschung des Englischen und Deutschen. Sie werden
in allen Abteilungen des Geschäfts ausgebildet und dauernd dann dort beschäftigt,
wo sie das meiste Interesse und Geschick gezeigt haben. Von ihnen rücken dann die
Tüchtigsten in die leitenden Stellen auf. Diese Art der Herausbildung des Personals,
die man Civil Service System nennt, scheint eine gute Vermittlung zwischen der
deutschen Lehre und der amerikanischen Lohnarbeit zu sein und fördert gleichzeitig die
Interessen des Prinzipals und der Angestellten.

Kein deutscher Handlungsgehilfe, der nicht entweder gute Verbindungen oder
reichliche Mittel besitzt, sollte übrigens in die Vereinigten Staaten auswandern. Das
Angebot ist groß. Ein tüchtiger junger Mensch von etwa 25 Jahren schätzte sich nach
monatelangem, vergeblichem Suchen glücklich, in New Park eine Stelle zu finden, wo
er für 8 Dollars Wochenlohn täglich von 8—6 hinter dem Ladentisch stehen mußte.
Das ist ein Lohn, den ein tüchtiger Bauhandwerker in guten Zeiten in einem Tage
verdienen kann.

Der Amerikaner aus guter Familie, der Kaufmann wird, macht die Elementar-
schule, die Mittelschule und das College durch. In diesem ging er früher stets durch
klassische oder naturwissenschaftliche, jetzt manchmal auch durch volkswirtschaftlich,
technisch oder handelswissenschaftlich gefärbte Studiengänge hindurch. Durch die Ab-
solvierung eines angesehenen College wird er in die aristokratische Gemeinschaft der
Akademiker aufgenommen. Seine handelstechnische Ausbildung erwirbt er sich oft
nachträglich durch den Besuch eines Business College.

Wie ein deutsch-amerikanischer Handelsherr großen Stiles, dem Geschäftsfreunde
in aller Welt zu Diensten stehen, die Kaufmannsausbildung auffaßt und angreift,
zeigt folgender Erziehungsplan. Der Betreffende beabsichtigte, seinen Sohn nach voll-
endeter Mittelschulbildung zunächst 4% Jahr ins väterliche Geschäft zur Erlernung
des allgemeinen Kontordienstes zu nehmen. Dann sollte er nach Berlin ins Bank-
geschäft und von dort in eine deutsche Wollkämmerei. Darauf sollte er in Rußland
im Dongebiet die Erzeugung und den Einkauf der Teppichwolle in der Praxis kennen
lernen und hierauf in London an den Wollauktionen teilnehmen. Von London sollte
er nach Australien und dann nach Südafrika gehen und von dort zum zweiten Male
die Londoner Auktionen besuchen. Zu guter Letzt sollte er in Argentinien Erzeugung,
        <pb n="635" />
        ﻿7. Theorie und Praxis im kaufmännischen Bildungswesen.	605

Verkauf und Verschiffung der La Plata-Wollen studieren und darauf nach New Park
zurückkehren. Die notwendige Kenntnis in der Buchführung und Bilanzkunde würde
er sich dort in einem Business College aneignen. Auf die ganze Dauer der Aus-
bildung wurden 4—5 Jahre gerechnet.

Die mehrfach erwähnten Business Colleges find reine Fachschulen, Erwerbs-
institute von Privaten, wo in der mannigfachsten Weise, den Anforderungen des
Lebens entsprechend, die Praxis des Kontors schulmäßig im Einzel- oder Klassen-
unterricht gelehrt wird. Die zum Teil glänzend eingerichteten Anstalten, von denen
einige einen Ruf durch die ganze Union genießen, sind, wie die entsprechenden deutschen
Institute, herausgewachsen aus Schreibschulen. Die besseren unter ihnen scheinen mir
aber auf einer wesentlich höheren Stufe zu stehen als unsere üblichen Privathandels-
schulen. Einige sind sehr große Unternehmungen; so besitzt G. W. Brown in Iack-
sonville (Illinois) Niederlassungen in 15 Städten, und Packard in New Park hat über
20 000 Schüler für den Kontordienst ausgebildet.

Erziehungsanstalten im höheren Sinne des Wortes sind diese Institute nicht.
Sie entwickelten sich besonders kräftig, als nach dem Ende des Bürgerkrieges die
Heere aufgelöst wurden und die Soldaten zu Tausenden Unterkunft in dem neu auf-
blühenden Handel suchten und fanden. Sie haben auch wesentlich dazu beigetragen,
der Frau die Laufbahn im kaufmännischen Bureau zu eröffnen. Anfang der sieb-
ziger Jahre erbot sich Packard als Erster in der New York Tribune, 30 junge
Mädchen umsonst zu Kurz- und Maschinenschreiberinnen auszubilden. Die 30 fanden
sich nicht zusammen, aber der Anfang war gemacht. Heute findet man kaum ein
Bureau ohne den weiblichen Typewriter oder Secretary.

Wenn auch die Zeiten der Hochkonjunktur für den self-made man drüben
vorüber sind, so steigt doch zweifellos ein erheblicher größerer Teil der Großkaufmann-
schaft als bei uns durch eigne Kraft aus den unteren Schichten auf, und zwar seltener
aus dem Kreise der Bureaubeamten als vom Laufburschen (Bell Boy). Die Schei-
dung des Bureaudienstes von wirklich kaufmännischer Arbeit ist drüben noch weiter
fortgeschritten als bei uns. Der Lohnschreiber hat weniger Gelegenheit, seine Ge-
wandtheit zu zeigen als der Bell Boy. Für diese Stellung sucht man sich anstellige,
aufgeweckte Burschen nach dem Rezept jenes Prinzipals: „I don’t care what he
knows, I only don’t want a fool“. Der Bell Boy, der eine Art Faktotum ist,
kommt mit den verschiedensten Menschen in Berührung, kann seine Fixigkeit in tausend
kleinen Handreichungen dartun und sich dem Prinzipal oder anderen höheren An-
gestellten fast unentbehrlich machen. Er unternimmt auf eigene Faust in seinen
Mußestunden einen Privathandel mit Zeitungen oder anderen Sachen, besucht Abend-
kurse im Business College, in öffentlichen Fortbildungsschulen oder in den oft aus-
gezeichneten Fortbildungskursen der Young Men’s Christian Association.

Die Fortbildung und damit das Aufsteigen von unten ist erleichtert durch die
Mannigfaltigkeit der Fortbildungsgelegenheiten in den Großstädten und vor allem
durch den frühen Geschäftsschluß. Der Amerikaner kennt, trotz aller Jagd nach dem
Dollar, unsere kulturfeindlichen langen Arbeitszeiten im Handelsgewerbe nicht. Er
arbeitet intensiv, fängt früh an und schließt früh. In New Pork wird im Großhandel
um 8 Uhr morgens begonnen, dafür aber manchmal schon um 3, selten nach 5 Uhr,
geschlossen. Auch im Kleinhandel schließen die größeren Betriebe meist um 6 Uhr.
        <pb n="636" />
        ﻿606	Sechster Teil. Volkswirtschaftliche Zustände in Amerika.

8.	Amerikanisches Schulwesen.

Von Max Vahr.

Bahr, Reiseberichte über Amerika. Landsberg a. W., Fr- Schaeffer &amp; Co., 1906.
S. 229—231, S. 232 und S. 235—238.

Eine der bemerkenswertesten Eigentümlichkeiten des amerikanischen Volkes
drückt auch dem ganzen Schulwesen seinen Stempel auf. Die Amerikaner rühmen
sich, eine Nation zu sein von gleichberechtigten, durch keinerlei Vorrechte oder ständische
Gliederungen geschiedenen Staatsbürgern. Dieser Grundsatz der vollen Gleichheit,
der überall mit Strenge und Eifersucht festgehalten wird, beherrscht auch das Schul-
wesen. Es gibt neben dem öffentlichen Schulwesen der Staaten und der Gemeinden
auch Privatschulen, Konfessionsschulen, besonders der katholischen Kirche, und mancher-
lei besondere Bildungen, sie treten aber in ihrer Bedeutung hinter den öffentlichen
Staatsschulen weit zurück und können für unsere Betrachtungen unberücksichtigt
bleiben.

Das ganze öffentliche Schulwesen steht jedem Kinde unentgeltlich von Anfang
bis zu Ende zur Verfügung. Nirgends ist ein Pfennig Schulgeld zu bezahlen, auch
der Bedarf an Papier und Schulbüchern wird unentgeltlich von der Schule geliefert.
Klassen- und Standesunterschiede existieren für die Schule nicht. Die einzige Schei-
dung besteht zwischen Weißen und Farbigen, sonst aber sitzt in der Schule die Tochter
des Millionärs neben dem Sohn des Straßenkehrers, und auch in der Behandlung
wird keinerlei Unterschied gemacht.

Von welchem unendlichen Segen diese Einrichtung für die gesamte Nation ist,
läßt sich kaum ermessen. Die Kinder erziehen sich wechselseitig, das ärmere Kind
lernt an dem reicheren Sauberkeit und Ordnung, gute Manieren in höherem Maße,
als das eigene Haus sie ihm je vermitteln kann. Freilich herrschen in der Familie
geborener Amerikaner, auch der Arbeiter, ein ganz anderer Ton und ganz andere
Lebensgewohnheiten, als wir sie in unseren ärmeren Kreisen finden. Von einer
Armut und Dürftigkeit, wie sie die große Mehrzahl unserer Arbeiter ihr Leben lang
zu tragen haben, ist drüben überhaupt keine Rede. Ein Tagelohn von weniger als
6—8 Jl gehört zu den Ausnahmen, auch die Arbeiterfamilie bewohnt 4—5 Zimmer,
bei besserem Verdienst hat sie, wie jeder einigermaßen gut situierte Amerikaner,
Badezimmer und Badeeinrichtung im Hause, die regelmäßig, täglich, fast von allen
benutzt werden. Daß bei solchen Lebensgewohnheiten auch die Kinder der Arbeiter
von den reicheren Kindern viel weniger durch eine breite Kluft getrennt sind, ist leicht
begreiflich.

Allerdings gilt dies nur für die eigentlichen amerikanischen Kinder. Die aus
allen Teilen der Welt neu Zuwandernden bringen natürlich die schlechten Gewohn-
heiten und Sitten ihrer früher dürftigen und elenden Verhältnisse mit hinüber; Un-
sauberkeit, Unordnung, Unwahrhaftigkeit haften ihnen an und übertragen sich auf die
Kinder. Trotzdem behaupten die Lehrer, daß der Einfluß der amerikanischen Schule
auch auf diese Kinder ein ganz wunderbarer sei, und daß nach wenigen Jahren das
Kind des Italieners amerikanischen Geist mit der amerikanischen Luft eingesogen
habe und zu einem ganz anderen Menschen sich entwickele. Wenn man sieht, wie
einheitlich und gleichartig die Menschen in Amerika, soweit sie überhaupt lange genug
drüben oder dort geboren sind, in allen Teilen der Union sich darstellen, dann wird
man die Richtigkeit dieser Behauptung in gewisser Ausdehnung zugeben. Natürlich
bleibt immer noch genug von Verschiedenheiten zwischen Einwanderer und Ein-
geborenem übrig, und eine vollständige Verschmelzung vollzieht sich wohl erst in der
zweiten oder dritten Generation.
        <pb n="637" />
        ﻿8. Amerikanisches Schulwesen.

607

Hand in Hand mit dem Besuch der Schule durch die Kinder aller Stände und
aller Schichten geht eine Opserwilligkeit für die Schule seitens der Staaten und der
Gemeinden, ein Bildungsstreben in allen Teilen des Volkes, denen man seine Be-
wunderung nicht versagen kann. Daß für die öffentlichen Bibliotheken, Museen,
Universitäten u. dgl. ganz großartige Opfer von einzelnen reichen Leuten gebracht
werden, ist bekannt; aber auch die Gemeinden selbst wenden an ihre Schulen und ihr
Schulwesen große Mittel und suchen ihren Stolz darin, sagen zu können, daß ihr
Schulwesen auf der Höhe stehe und das der Nachbargemeinden oder der Nachbar-
staaten überflügelt habe. . . .

Geleitet wird das Schulwesen in den einzelnen Staaten und Gemeinden von
dem School Board, der ungefähr den Schuldeputationen unserer größeren Städte
entspricht, nur daß seine Befugnisse sehr viel weiter gehen. Er ist eine ganz selbständige
Körperschaft — neben dem allgemeinen Verwaltungskörper —, stellt selbständig seine
Einnahmen und Ausgaben fest, stellt Lehrer an und entläßt sie, bestimmt Lehrpläne,
kurzum, besitzt die gesamten Befugnisse, die bei uns in die verschiedensten Instanzen
verteilt sind. Dieser School Board kennt im Gegensatz zu der sonst für alle öffent-
lichen Ämter geltenden Praxis der Bezahlung nur unbezahlte Mitglieder. Die Mit-
gliedschaft ist Ehrenamt und wird von den besten, tüchtigsten Kräften der Gemeinden
gern gesucht; die Amerikaner erklärten mir daher wiederholt, ihre School Boards
seien die besten Behörden, die das Land besitze. Die Mitglieder des School Board
werden, wie alle öffentlichen Beamten, von den stimmberechtigten Bürgern gewählt,
und dadurch ist die Möglichkeit geboten, wenn die Geschäftsführung aus irgendwelchen
Gründen nicht gefällt, Abhilfe zu schaffen.

Der School Board stellt die technischen Beamten an, einen tüchtigen erprobten
Schulmann (nicht einen Juristen oder Pastor) als obersten Schuldirektor, dem das
sonst erforderliche Hilfspersonal von Inspektoren, Sekretären usw. zur Seite steht.
Man findet als technische Leiter des Schulwesens in den größeren Städten fast durch-
weg Schulmänner, die den Ruf besonderer Tüchtigkeit genießen, und da der Amerikaner
überall dem richtigen Prinzip folgt, tüchtige Leute nicht durch zu viel Vorschriften
einzuengen, sondern ihnen zur freien Entfaltung ihrer Ideen Spielraum zu geben, so
ergibt sich hieraus eine rege Vielseitigkeit und Erprobung neuer Ideen, die, meist
aus erfahrenen Köpfen stammend, eine ganze Reihe von Fortschritten ermöglichen
und herbeiführen. . . .

Der Unterricht der Kinder umfaßt in den ersten 8 Schuljahren ungefähr das-
selbe, was eine gute, 6—8stufige deutsche Volksschule lehrt. In den ersten 4 Schul-
jahren werden gelehrt: Lesen, Schreiben, Rechnen, Zeichnen, Singen, Turnen; in den
nächsten Schuljahren treten hinzu: Geographie, Geschichte, Geometrie, Astronomie,
Deutsch, Französisch (oder Spanisch), Italienisch, Buchhaltung. Dabei wird zwar in
den einzelnen Städten durchweg nach dem von der Schulbehörde festgestellten Lehr-
plan gearbeitet, es ist aber, wie schon erwähnt, dem einzelnen Prinzipal Freiheit
gegeben, nach der oder jener Richtung hin seine eigenen Ideen zu verfolgen. Der
Schuldezernent beobachtet solche Eigenheiten natürlich, würde auch eingreifen, wenn
er Bedenken hat, doch überwiegt die Neigung, einer tüchtigen Persönlichkeit Spiel-
raum zu geben, während bei uns jede Abweichung von der Vorschrift streng verpönt
ist. Die Leistungen der Kinder fand ich fast überall recht erfreulich, besonders Tüch-
tiges wurde in allen amerikanischen Schulen im Zeichnen geleistet. . . .

Faßt man die ganze Unterrichts- und Erziehungsmethode ins Auge, fo kann sie
in bezug auf Gründlichkeit und systematische Ordnung den Vergleich mit unsern guten
Schulsystemen nicht aushalten. Der Amerikaner bildet für das praktische Leben, die
Gründlichkeit und Vollständigkeit ist ihm nebensächlich, wenn der Junge nur das
lernt, was er nachher im Leben braucht. Außerdem verlangt er, daß die Rücksicht
        <pb n="638" />
        ﻿608	Sechster Teil. Volkswirtschaftliche Zustände in Amerika.

auf Gesundheit und Kraft des Körpers niemals hinter der Fürsorge für die geistige
Entwicklung zurückstehe. Daher der volle freie Schultag (Sonnabend), das Verbot
der häuslichen Arbeiten, die Beschränkung auf 5 Unterrichtsstunden usw. Ein deutscher
Knabe, der eine gute Volksschule mit gutem Erfolge durchgemacht hat, wird dem
Amerikaner, welcher die Grammarschule verläßt, wahrscheinlich überlegen sein, noch
größer wird die Überlegenheit eines guten Gymnasialabiturienten sein gegenüber dem
Amerikaner, der die Hochschule durchgemacht hat.*) Nehmen wir aber die Massen und
fragen wir uns nach dem Bildungsstande des Durchschnittsschülers, der Millionen, die
die Volksschulen besuchen, dann dürfte das Bild ein ganz anderes werden. Sowohl
in Kenntnissen, als auch in Gewandtheit bei der Anwendung, noch mehr aber in
Willenskraft, Selbständigkeit im Denken und Handeln, klarem Blick und Verständnis
für die Anforderungen und Lagen des praktischen Lebens wird der amerikanische
Knabe — und wahrscheinlich noch viel mehr das amerikanische Mädchen — unsern
deutschen Kindern bei weitem überlegen sein, und ich bin der Meinung, daß trotz un-
serer längeren Erfahrung und der besseren Durchbildung unserer Methoden wir doch
dem amerikanischen Erziehungssystem manche Anregung und Belehrung entnehmen
könnten und sollten. Wenn man sieht, wie die Kinder durchweg frisch und lebhaft
dem Unterricht folgen (freilich in Haltung und Betragen von einer Ungeniertheit, die
uns sehr fremdartig anmutet), wenn man hört, wie die Lehrer und die Lehrerinnen
sich freuen über das Verhältnis zu ihren Schülern, wie sie stolz darauf sind, daß eine
große Zahl die Schule liebt und ihrer Liebe und Verehrung für sie auch häufig noch
nach langen Jahren Ausdruck gibt, wenn man sieht, mit welcher Energie die jungen
wie die älteren Kreise an ihrer Weiterbildung arbeiten, wie die Fortbildungsschulen,
Vorlesungen, Bibliotheken benutzt und geschätzt werden, dann sollte uns dies doch wohl
zum Nachdenken anregen.

Zweifellos hat das amerikanische Schulwesen große Mängel und Schwächen.
Die Schulpflicht ist zwar vielleicht in allen oder doch in den meisten Staaten einge-
führt, aber nicht entfernt durchgeführt. Von vornherein ist sie weit weniger
ausgedehnt als bei uns. In New Jork z. B. beansprucht sie das Kind nur vom 8. bis
zum 12. Lebensjahre für das ganze Schuljahr, vom 12. bis zum 14. Jahre für ein
halbes Schuljahr, für das zweite halbe Schuljahr nur, wenn das Kind n i ch t in regel-
mäßiger Beschäftigung irgendwo steht, für das 14. bis 16. Jahr gleichfalls nur, wenn
das Kind nicht in regelmäßiger Beschäftigung steht. Die unbedingte Schul-
pflicht gilt also nur für 4 ganze und 2 halbe Schuljahre. Allerdings besucht ein großer
Teil der Kinder die Schulen über die Pflichtzeit hinaus, noch größer aber ist in ganz
Amerika der Teil, der nicht regelmäßig zur Schule kommt. Von 12 Millionen ein-
geschriebener Kinder sind im Durchschnitt nur 8 Millionen tatsächlich in den Klassen
anwesend. Größere Gemeinden haben daher eigene Beamte angestellt, die die säu-
migen Kinder aufsuchen und zur Schule zu bringen haben. New Pork unterhält 9
solcher Beamten. Man sucht diesen übelstand mit aller Energie zu beseitigen, doch
werden voraussichtlich noch lange Jahre vergehen, ehe auch nur annähernd der
Zustand erreicht ist, der in Preußen und Deutschland als selbstverständlich gilt, daß
jedes schulpflichtige Kind auch regelmäßig die Schule besucht.

Auch in der Methode sind zweifellos recht viele, vielleicht auch große Mängel
vorhanden. Der Amerikaner ist dafür auch nicht blind, stets bereit, zu lernen, und
vielleicht eher geneigt, die Vorzüge und Vorsprünge anderer Nationen zu hoch als zu

*) Das amerikanische Schulwesen zerfällt in 3 Teile: die sog. Primar-(Elementar-)
Schule mit 3—4 jährigem Lehrgang, die Grammarschule mit 4 jährigem Lehrgang und die
Hochschule (unsern Gymnasien ähnlich) ebenfalls mit 4 jährigem Lehrgang, hieran schließt sich
die Universität. B a h r a. a. O. S. 222. — G. M.
        <pb n="639" />
        ﻿9. Die Organisation des Getreidehandels.

609

gering anzuschlagen. Man begegnet häufig genug ebenso einem Schwärmen für die
Vorzüge Europas und einer Herabsetzung der eigenen Einrichtungen, wie dem Chau-
vinismus des Amerikaners, für den es überhaupt nichts Vollkommeneres als Amerika
gibt. Auch wir aber sollen den vorhandenen Mängeln gegenüber uns hüten, unbillig
zu urteilen, und vergessen, mit wie großen Schwierigkeiten Amerika und seine leiten-
den Männer zu kämpfen hatten und noch immer haben. Wenn man berücksichtigt,
daß fast alle amerikanischen Städte mit einer rasenden Schnelligkeit gewachsen sind,
dann muß man anerkennen, daß das, was geschaffen ist, um nur einigermaßen mit
dieser Entwickelung Schritt zu halten, sehr achtbar ist. New Pork z. B. hat die
ganzen Jahre hindurch den ungeheuren Einwandererstrom zunächst aufgenommen
und dann nach Westen weitergeschoben. Was das für die Schule zu bedeuten hat,
können wir uns kaum vorstellen. In einer der New Uorker Schulen sagte mir die
Vorsteherin, eine irische Dame, sie habe 27 Nationen mit vielleicht 20 verschiedenen
fremden Sprachen unter ihren Kindern vertreten. Diese Kinder nur englisch ver-
stehen zu lehren, ist schon ein schweres Stück, und nun soll doch der Unterricht gleich-
zeitig fortschreiten und gefördert werden. Hier liegen Schwierigkeiten, von denen
unsere deutsche Schule so gut wie gar nichts weiß, wenigstens nichts, was mit solchen
Verhältnissen in Vergleich gestellt werden kann.

Bei der Energie und Tatkraft, mit der ohne Rücksicht auf die Kosten überall
gearbeitet wird, wird auch die Beseitigung der Mängel verhältnismäßig schnell er-
folgen, sobald nur etwas Ruhe in der Schnelligkeit des Wachstums gegeben wird.
Den guten Willen, zu bessern und zu fördern, kann man den Amerikanern jedenfalls
nicht absprechen, noch viel weniger allen Schichten und Teilen der Bevölkerung das
volle Verständnis für die Wichtigkeit und den Wert der Jugenderziehung, und hierin
liegt die Gewähr, daß Stillstand oder Rückschritt auf diesem Gebiete sicherlich nicht
zu befürchten ist.

9.	Die Organisation des Getreidehandels.

Von Hermann Schumacher.

Schumacher, Die Organisation des Getreidehandels in den Vereinigten Staaten von
Amerika. In: Weltwirtschaftliche Studien. Vorträge und Aufsätze. Leipzig, Veit &amp; Comp.,
1911. S. 210—216.

In den europäischen Ländern und insbesondere in Deutschland haben sich die
Technik und die Organisation des Handels der Massengüter in ihren Grundzügen
bereits zu einer Zeit ausgebildet, als die Massengüter — vor allem, wo größere
Wasserstraßen fehlten, — noch fast ganz auf den Lokalmarkt beschränkt, nur in be-
scheidenem Maße Gegenstand des Austausches unter Völkern geworden waren. Im
großen internationalen Handel, soweit von diesem die Rede sein kann, herrschten die
Waren hohen Werts und geringen Volumens vor, die die großen Kosten des meist
langwierigen, mühseligen Transports zu tragen vermochten. Diese hochwertigen
Güter erscheinen auf dem Markte, ihrer materiellen Natur, intensiven Wertigkeit und
meist geringen Ausdehnung entsprechend, in Kolliform: in Ballen, Fässern, Kisten,
Paketen. Nach dieser Verpackungsart bildete sich die Technik des Handels- und Trans-
portgewerbes aus; sie ist in den Beförderungsmitteln, in den Hebevorrichtungen, in
den Lagerräumen berechnet auf ein dauernd und allseitig fest abgegrenztes Gut.
Als nun der Handel mit Massengütern, insbesondere Getreide, allmählich mit der
gewerblichen Differenzierung der Bevölkerung, mit dem Heranwachsen der Städte
sich entwickelte, um in unserer Zeit, beinahe plötzlich und unerwartet, in die fast

Mollat, Volkswirtschaftliches Quellenbuch. 4. Ausl.	Zg
        <pb n="640" />
        ﻿610

Sechster Teil. Volkswirtschaftliche Zustände in Amerika.

vorderste Reihe des Weltgroßhandels zu treten, da reihte sich dieser neu erblühende
Handelszweig in Europa ganz selbstverständlich und unbewußt und wirtschaftlich
völlig korrekt als ein Glied in die bestehende Handels- und Transportorganisation ein.
Zu diesem Zwecke mußte das an und für sich fester Formen entbehrende Getreide
der Kolliform angepaßt werden, und das geschah, indem man das Getreide in Säcke
füllte, wie man zu diesem Zwecke Flüssigkeiten, insbesondere Petroleum, in Fässer goß.

Dieser äußerlich-technischen Absonderung des Getreides entspricht auch eine
ideelle, juristische. Denn während die hochwertigen, von Natur regelmäßig zur Kolli-
form prädestinierten Handelsgüter — von Metallen abgesehen — auch regelmäßig
nicht fungibil sind, d. h. die rechtlich-wirtschaftliche Eigenschaft, daß gleiche Quantitäten
gleicher Qualität als gleich gelten, entbehren, besitzen sie Massengüter, wie Getreide,
wie Petroleum, wenigstens in bestimmten Grenzen, von Natur aus. Dadurch aber,
daß das Getreide durch die Sackung, die mit einer Zeichnung des einzelnen Sackes
verbunden zu sein pflegt, rein äußerlich von seiner Gattung gesondert wird, büßt es
auch in weitgehendem Maße juristisch seinen generellen Charakter, seine Fungibilität,
ein. Abgesehen von einzelnen modernen Vörseneinrichtungen, haben daher die Rechts-
geschäfte, insbesondere Kauf, Depositum, Verpfändung, im europäischen Getreide-
handel dieselben Rechtssormen wie hochwertige Kolliwaren; sie sind berechnet auf eine
juristische Spezies und entbehren — mit nur unwesentlichen Ausnahmen — jeder dem
Getreidehandel besonderen Eigenart. Danach ist es also für den europäischen und
vor allem deutschen Getreidehandel von entscheidender Bedeutung geworden, daß hier
der Entwicklung des internationalen Großhandels nicht nur eine weitgehende Ent-
wicklung der Getreideproduktion vorausgegangen ist, sondern auch eine detaillierte
Ausbildung der Handelsorganisation und Transporttechnik, die kräftig und dehnbar
genug waren, um jeden neu emporkommenden Handelszweig ihrer Eigenart anzu-
passen. Durch diese Anpassung erhielt der europäische Getreidehandel seine beiden
Hauptcharakteristika: für die Verkehrstechnik den Grundsatz des Kollitransports und
für die rechtliche Organisation den der Nichtfungibilität.

Ganz anders war die Entwicklung und das Resultat dieser Entwicklung jenseits
des Ozeans. Die Vereinigten Staaten sind ein Land ohne Vergangenheit, ohne
Geschichte, ohne Tradition. Als daher durch jene bekannten Ursachen, insbesondere
durch den welthistorischen Prozeß der Besiedelung des Westens, plötzlich Amerika aus
dem unentwickelten, im Welthandel höchstens als Importland eine Rolle spielenden
Kolonialstaate sich zum ersten Getreideexportlande emporschwang, da gab es keine
ausgefahrene Bahnen, in die der Handel den ungeheuren Getreidestrom leiten konnte.
Wie der Handel hier meist die Produktion erst hervorrief, so mußte er auch seine
Organisation erst neu sich schaffen, und, ungehindert durch fremde Einflüsse und alte
Traditionen, konnte er diese völlig frei der Eigenart der Handelsware anpassen. Die
Eigenart des Getreides als Handelsware besteht aber, wie bereits angedeutet, in
zweierlei: erstens rechtlich in der Fungibilität, zweitens technisch in der sog. Trocken-
flüssigkeit, d. h. in der Fähigkeit, ohne Substanzschädigung im weitgehendsten Maße
geteilt, jeder Form angepaßt und gleitend durch das eigene Gewicht, ohne fremde Hilfe
fortbewegt werden zu können. Dieser doppelten Eigenart konnte aber nicht nur die
Organisation und Technik des amerikanischen Getreidehandels ungehindert angepaßt
werden, sie mußte es auch. Dieser Zwang lag in den eigenartigen Produktions-
verhältnissen. Jene weiten Länderstrecken des fernen Westens wurden in Kultur ge-
nommen von ärmlichen zusammengelaufenen Einwanderern, die regelmäßig außer
ihrer Arme Kraft und der Freigebigkeit des jungfräulichen Bodens kein weiteres
Kapital besaßen; es bestand also Mangel an Betriebskapital und an Arbeitskraft;
Kapitalzins und noch mehr Arbeitslohn waren unerschwinglich hoch, wenn überhaupt
fremdes Geld und fremde Arbeitskraft zu haben waren.
        <pb n="641" />
        ﻿9. Die Organisation des Getreidehandels.

611

Es galt daher, bei der neuen Handelsorganisation darauf bedacht zu sein, Be-
triebskapital und Arbeitskraft möglichst zu sparen. Das geschah, indem man erstens
zum Ersatz der Arbeitskraft die Vewegungsmöglichkeit, die in der Trockenflüssigkeit
des Getreides liegt, mechanisch ausnutzte, indem man zweitens gleichzeitig mit dem
Transport und der Lagerung des Getreides in loser Schüttung an Betriebskapital
den Sackbestand ersparte, der in einem industriearmen Exportlande, in dem ebenso-
wenig auf eine billige Herstellung der Säcke im Inlands, wie auf eine billige Rück-
beförderung einmal gebrauchter Säcke aus dem Auslande gerechnet werden konnte,
einen recht erheblichen Posten ausmacht, und indem man endlich drittens durch die
auf beiden Prinzipien ausgebaute Gesamtorganisation es für den Produzenten un-
nötig machte, sich eigene Scheunen für die oft ungeheuren Massen seiner Erzeugnisse
anzulegen.

Dazu kommt, daß alle reichen Bodenschätze wirtschaftlich nur geringen Wert
hatten, wenn sie im Lande blieben; denn ein aufnahmefähiger Lokalmarkt existierte
nicht, und die Konsumkraft der östlichen Staaten Amerikas war unzureichend ent-
wickelt. Man war also auf den Export angewiesen; ein Export war wirtschaftlich aber
nur möglich, wenn die Summe von Produktions- und Transportkosten unter dem
Londoner oder Liverpooler Marktpreis blieb, und war um so vorteilhafter, je größer
die Differenz war. Wie also auch dieser Gesichtspunkt gebieterisch auf eine möglichste
Einschränkung an Betriebskapital und Arbeitskraft und damit auf möglichste Ab-
kürzung und Vereinfachung aller Handelsoperationen hindrängte, so verlangte die
völlige Abhängigkeit von einem entfernten ausländischen Markte die weitgehendste
Beweglichkeit, die wiederum technisch durch Verwertung der Trockenflüssigkeit und
juristisch durch Durchführung der Fungibilität des Getreides sich erreichen ließ.

Unter diesem Zwange einer eigenartigen wirtschaftlichen Lage einerseits und auf
Grund der ihm entsprechenden vollen Gestaltungssreiheit andererseits wuchs auf
geschichtslosem Boden die Organisation und Technik des amerikanischen Getreide-
handels empor. Ihre Eigenart besteht in der bewundernswerten Durchführung jener
beiden erwähnten Prinzipien; sie beherrschen gleichmäßig das Lagerungswesen, das
Börsenwesen und das Transportwesen zu Wasser und zu Lande, und wie sie technisch
zu Neubildungen geführt haben, denen Europa nichts Gleiches an die Seite setzen
konnte, so auch juristisch zu eigenartigen neuen Formen, die allen Konstruktionsver-
suchen römischer Rechtsvirtuosen spotten. Eben dadurch, daß diese beiden eigentüm-
lichen Prinzipien sich einheitlich durch alle einzelnen Teile des amerikanischen Getreide-
handels hindurchziehen, schließen sich diese aber auch zu einem organisch geschlossenen
Ganzen in viel höherem Matze zusammen, als es bei dem europäischen Getreidehandel
der Fall ist.

Fassen wir auch für den amerikanischen Getreidehandel unsere Ausführungen
kurz zusammen, so können wir sagen, daß es für ihn von entscheidender Bedeutung
wurde, daß in Amerika — umgekehrt wie in Europa — erst der Handel seine
Organisation sich selbst schuf, wie er größtenteils auch die Getreideproduktion erst ins
Leben rief; sie konnte daher der Eigenart des Getreides voll angepaßt werden, statt
das Getreide in die bestehende Organisationsform zu fügen, und so erhielt der ameri-
kanische Getreidehandel seine beiden Hauptcharakteristika: das technische Prinzip des
Transports und der Lagerung in loser Schüttung und das rechtliche Prinzip der
Fungibilität.

Die konsequente Durchführung dieser beiden in Wechselwirkung zueinander
stehenden Prinzipien muß notwendig eine neue und schroffe Arbeitsteilung zur Folge
haben. Das Fungibilitätsprinzip läßt dem Händler nur noch ein generelles Interesse
an der Ware; es beseitigt fast völlig sein Interesse an der konkreten Warenpartie und
löst damit die technische Sorge für die Ware vom Warenbesitze los. Das technische

39*
        <pb n="642" />
        ﻿612	Sechster Teil. Volkswirtschaftliche Zustände in Amerika.

Prinzip der Fortbewegung und Aufbewahrung des Getreides in loser Schüttung
macht wiederum rein-mechanisch die Scheidung nach den einzelnen Eigentümern
schwierig, kostspielig, bei einem wirtschaftlich hochentwickelten Lagerungswesen, wie es
das amerikanische ist, vielfach unmöglich; es führt demnach gleichzeitig mit der Schei-
dung von Warenpflege und Warenvermittlung zu einer Konzentration der Waren-
pflege. Diese aus beiden Prinzipien resultierenden Tendenzen der Differenzierung
einerseits und der Konzentration andererseits find im letzten Grunde gleichbedeutend
mit einer strengen Scheidung zwischen dem Technischen und Rechtlich-wirtschaftlichen
im Getreidehandel.

Diese Scheidung hat sich schon lange angebahnt. Eine vollständige Vereinigung
der kaufmännischen Vermittlungstätigkeit und der technischen Warenfürsorge bestand
nur so lange, als der Kaufmann noch selbst seine Ware begleitete. Die erste Trennung
trat ein mit der Verselbständigung des Transportwesens und der gleichzeitig er-
folgenden Zentralisation des Handelsbetriebes, insbesondere dem Aufkommen des
Kommissionsgeschäfts; nun ward für die mehr oder minder eng begrenzte Dauer des
Warentransportes die Güterfürforge innerhalb gewisser Beschränkungen vom Waren-
händler auf den Warentransporteur delegiert. Wichtiger ist der weitere Schritt zur
Trennung, der jetzt bevorsteht und zum Teil in Amerika ausgeführt ist: auch für den
sehr viel längeren Zeitraum der ruhenden, nicht auf dem Transport befindlichen
Ware die Warenfürsorge vom Händler auf einen kaufmännisch neutralen und tech-
nisch besonders erfahrenen Dritten zu übertragen. Wo dies geschieht, verbleibt dem
eigentlichen Getreidehändler nur die Erfüllung der Aufgaben der Vermittlung zwischen
Vorrat und Bedarf und damit der Preisbestimmung, während die Sorge für die
konkrete Ware Aufgabe der Transportgesellschaften und im höheren Maße der Lager-
hausunternehmungen ist; das Band zwischen Warenvorrat und Warenvermittlung
wird also rein äußerlich stark gelockert.

Soll nun diese Arbeitsteilung eine wirtschaflich rationelle sein, so muß sie die
arbeitsteiligen Leistungen quantitativ und qualitativ steigern. Auf unseren Fall an-
gewandt, heißt das: die Fürsorge für die Ware muß bei den Lagerhausverwaltungen
— bei den Transportgesellschaften liegt die Sache etwas anders — bester und billiger
werden, und die von dieser Fürsorge befreiten Händler müssen die Funktionen der
Warenvermittlung und Preisbildung sachgemäßer, schneller und billiger versehen.
Eine solche Wirkung hat die Arbeitsteilung dann, wenn sie eine intensivere Berufs-
bildung entwickelt, was wiederum nach allgemeinen psychologisch-wirtschaftlichen
Regeln die Konzentration auf die enger umgrenzten Aufgaben zur Voraussetzung hat.
Daraus ergibt sich für den Getreidehandel die staatswirtschaftliche Forderung, die
beiden Berufsgruppen der Getreidehändler und der Getreidelagerer möglichst zu
isolieren, einmal gegeneinander und sodann gegen Außenstehende. Die Abgrenzung
gegeneinander ist besonders wichtig für das Lagerungsgeschäft, denn nur das Verbot
des eigenen Handels gibt eine Garantie für die beste Warenfürsorge. Die Abgren-
zung gegen außerhalb des Getreidehandels Stehende kommt für den eigentlichen Ge-
treidehandel vor allem in Betracht, denn die bessere Erfüllung der wichtigen spezifisch
kaufmännischen Funktionen ist hier bei dem komplizierten Zusammenwirken nur
möglich, wenn das geschulte Urteil der kaufmännischen Sachverständigen nicht durch
die überhaupt nicht oder ungenügend begründeten Ansichten spekulationssllchtiger
Laien paralysiert wird.

Daß ein Land des Laissez faire, ein Land mit so dezentralisierter Staats-
gewalt, wie die Vereinigten Staaten von Amerika, nicht dazu geschaffen ist, diese
Abgrenzungen der Verufsgruppen durchzuführen und damit den wirtschaftlichen Vor-
teilen dieser neuen Arbeitsteilung den Sieg über die notwendig mit ihr auch ver-
bundenen Nachteile zu verschaffen, bedarf nicht des Beweises. So oft auch gerade
        <pb n="643" />
        ﻿10. Chamber of Commerce und Board of Trade.	613

auf diesem Gebiete Amerika als das nachahmenswerte Vorbild hingestellt wird, so
zeigt es doch auch hier vielleicht noch mehr Nachteile als Vorteile in ungehemmter
und daher üppiger Entfaltung und bewährt sich damit auch hier als Musterland für
die Erkenntnis wirtschaftlicher Tendenzen und Probleme.

Der amerikanische Getreidehandel trägt gegenwärtig den ausgeprägten Charakter
eines Übergangszeitalters mit einem janusartig vor- und rückwärts gewandten Ge-
sicht. Zunächst ragt die Vergangenheit in die Gegenwart hinein; denn trotz der ver-
änderten Handels- und Transporttechnik, trotz mancherlei gesetzlicher Verbote wird
mit dem Lagerhausgeschäft regelmäßig das Getreidevermittlungsgeschäft verbunden.
Dadurch, daß die fremden, unter Aufgabe der Identität eingelagerten Getreidemengen
neben dem eigenen Vorrat den Spekulationen des Lagerhausbesitzers dienstbar ge-
macht werden können, gewinnt dieser einen ebenso großen Vorsprung vor dem keine
eigenen Lagerräume besitzenden Getreidehändler, wie der fremde Einlagerer dadurch,
daß nicht neutraltechnische Gesichtspunkte, sondern kaufmännische Berechnungen für
die Behandlung des Getreides maßgebend sind, benachteiligt wird. Das führt schließ-
lich jedoch zu einem Widerspruch in sich selbst. Denn die Verschiebung des Gleich-
gewichts zwischen beiden Gruppen im Getreidehandel entwickelt notwendig eine
wachsende Tendenz auf Monopolisierung des effektiven Getreidehandels in der Hand
der Lagerhausgesellschaften und führt so zur Negierung der Grundlagen dieser ganzen
Entwicklung, der arbeitsteiligen Differenzierung und des Fungibilitätsprinzipes.

Ebenso wie im Prinzip Überwundenes, gestützt durch privatwirtschaftlichen
Egoismus, wieder auflebt, ebenso wird in entgegengesetzter Richtung über das Ziel
hinausgeschossen und die der Zukunft zugewandte Entwicklungstendenz verkannt und
übertrieben. Die Trennung des eigentlichen Getreidehandels von der technischen
Warenfürsorge führt leicht zu einer Verkennung der Bedeutung und Eigenart des
Getreidehandels: losgelöst vom eigentlichen Substrat seiner Tätigkeit, im Erfolge nicht
mehr abhängig von eingehender Warenkenntnis, erscheint er leicht auch losgelöst von
jedem Berufskönnen und Berufswissen. Die Skrupellosen und Unternehmungs-
lustigen glauben daher ihrerseits sich an dem Gewinn des Getreidehandels beteiligen
zu sollen, die Vorsichtigen und Arbeitsamen halten sich für berechtigt, über den ganzen
Kreis der Getreidehändler als über eine Schar gewinnsüchtiger Nichtstuer den Stab
zu brechen. Dieselbe Ansicht führt so zu den größten Ausschreitungen des spekulativen
Getreidehandels, wie zur unberechtigten radikalen Opposition gegen die Getreidebörse.

Das dritte Hauptglied im Getreidehandel neben Börse und Lagerhaus, das
Transportwesen, zeigt ebenfalls diesen unsicheren Charakter des Übergangsstadiums,
indem insbesondere die Eisenbahngesellschaften sich noch regelmäßig weigern, die not-
wendige Delegation der Warenfürsorge für die Dauer des Transports rechtlich anzu-
erkennen.

10. Chamber ol Commerce und Board ol Trade.

Von Ignaz Iastrow.

Iastrow, Bericht über eine volkswirtschaftliche Studienreise durch Nordamerika. slS.Iuli
bis 24. Oktober 1904 j In: Berliner Jahrbuch für Handel und Industrie. Bericht der Ältesten
der Kaufmannschaft von Berlin. Jahrgang 1904. Bd.I. Berlin, Georg Reimer, 1903. S. 464—465.

Der historisch reinste Begriff der Chamber ok Commerce hat sich in New
Bork erhalten. Die 1768 begründete dortige Handelskammer hält daran fest, daß sie
nicht die Interessen ihrer Mitglieder, auch nicht die Interessen der Stadt, sondern die
        <pb n="644" />
        ﻿614

Sechster Teil. Volkswirtschaftliche Zustände in Amerika.

des Handels im allgemeinen zu vertreten habe. Sie betrachtet es noch heute als einen
Bestandteil ihres Wesens, daß sie bei der Erneuerung und Klarstellung ihres Privilegs
nach dem Unabhängigkeitskriege (1784) in der neuen Charte ihren Namen mit dem
Zusatze „of the State of New York“ anführen ließ. Die Wahrnehmung persönlicher
oder örtlicher Interessen hat sie stets den zahlreich sich bildenden Boards und Exchanges
überlassen. So wird in New Pork schon in den Jahren 1792—93 ein Board of
Brokers erwähnt, dessen Funktionen die heutige Stock Exchange fortsetzt. Neben
dieser bestehen die Produce Exchange, die Cotton Exchange usw. Alle diese
Börsen sind im Eigentum von Körperschaften, die sich als Vertretung der betreffenden
Handelsinteressen betrachten und ihren Mitgliedern die neuesten Handelsnachrichten,
Erleichterung des telegraphischen und telephonischen Verkehrs, vor allen Dingen die
Gelegenheit zu Geschäftsabschlüssen in dem dazu bestimmten Raume beschaffen. Für
die örtlichen Interessen des New Jorker Handels- und Verkehrslebens besteht ein eigenes
Board ok Trade and Transportation. Der Unterschied zwischen einer Chamher
of Commerce, die die allgemeinen Handelsinteressen wahrnimmt, und einem Board
of Trade, das sich zur Ausgabe macht, die Interessen der am Orte tätigen Mitglieder
zu fördern, wird in New Park so scharf betont, daß man auf Befragen gelegentlich
hören kann, es seien dies die denkbar größten Gegensätze, die nichts miteinander
gemein haben. In der Tat wird das Wort Board of Trade zuweilen zur Be-
zeichnung von Körperschaften gebraucht, die eine Art Kreditversicherung der einzelnen
Mitglieder betreiben. Allein dieser Sprachgebrauch ist keineswegs allgemein -
amerikanisch. Es gibt eine Reihe von Orten, an denen das Wort Board ok Trade
die amtlich korrekte Bezeichnung für das ist, was man in New Park unter Chamher
of Commerce versteht. In Chikago gibt es für die Wahrnehmung der allgemeinen
Handelsinteressen nur ein Board of Trade; aber das Gebäude, in dem es sich be-
findet, heißt Chamher of Commerce Building. Und in Cincinnati, wo sich ein
Board of Trade Company in her Tat für Zwecke nach Art der Kreditversicherung für
ihre ca. 100 Members (d. h. Aktionäre) gebildet hat, wurde mir dies in den Kreisen
der Handelskammer sogar als eine „rnisapplication ok the title“ bezeichnet. In
Philadelphia nennt sich die hochangesehene dortige Handelsvertretung nicht nur
selbst Board ok Trade, sondern hat diese ihre Bezeichnung auch auf den amerikanischen
Handelstag übertragen, während einer Vereinigung für mehr örtliche Interessen der
Name Trade's League beigelegt ist. Andererseits nennen sich in kleinen Städten
jene Körperschaften, die sich auf rein örtliche Interessen beschränken, ebenfalls
Chamher of Commerce. Solche habe ich in Albany und in Wilmington N. E.
kennen gelernt. An dem letztgenannten Orte findet sich daneben ein Board of Trade,
für welches im wesentlichen keine anderen Aufgaben bestehen als die lokalen, die
auch die Handelskammer bereits wahrnimmt. Gleichwohl besteht an diesem mittleren
Platze zwischen den beiden Körperschaften ein ebenso gutes Einvernehmen wie an
großen Orten, an denen sich übrigens nicht selten neben einer Chamher of Commerce
ober einem Board of Trade (oder gar beiden) noch eine Merchants’ Association
gebildet hat. Die Amerikaner betrachten diese Vielgestaltigkeit des Korporations-
lebens als einen wesentlichen Vorzug, der es jeder Interessengruppe, die an der
einen Stelle sich zu kurz gekommen glaubt, ermögliche, sich an einer andern zur
Geltung zu bringen, die auch gegenüber schnell wechselnden Zeitverhältnissen eine
stärkere Modulationsfähigkeit der Vertretungsorgane bewirke. Von der Vertretung
der allgemeinen Handelsinteressen (z. V. aus Anlaß eines Handelsvertrages) führt
eine ununterbrochene Kette von Übergängen zu solchen Interessen, die teils allgemein,
teils örtlich sind (wie z. B. Hafen- und Straßenanlagen), und zu solchen, die so
rein lokaler und persönlicher Art sind, daß man sie bei uns überhaupt nicht mehr
zu den Aufgaben einer Handelsvertretung rechnen würde, wie z. B. die Merchants'
        <pb n="645" />
        ﻿11. Das Eisenbahnwesen.

615

and Manufacturers’ Association in Cincinnati die Propaganda zur Anlockung von
Engros-Käufern so weit treibt, daß sie Leuten, die zu Einkaufszwecken in die Stadt
kommen, die Reisekosten aus der Vereinskasse ersetzt.

11. Das Eisenbahnwesen.

Von Paul Meesmann.

Meesmann, Bericht über meine Reise nach den Vereinigten Staaten von Nordamerika.
Vom 1. September bis 2. November 1904. sMainz 1905-1 S. 6—8.

Die amerikanischen Eisenbahnen befinden sich ausschließlich im Besitz von Privat-
gesellschaften. Durch die Konkurrenz dieser Gesellschaften sind für das Publikum viel-
fach große Vorteile erwachsen, sowohl im Tarifwesen als auch in der Beförderungsart
und den Beförderungseinrichtungen. Was zunächst den Güterverkehr betrifft,
so genießen die Amerikaner bekanntlich im allgemeinen die billigsten Frachtsätze für
Rohstoffe. Die Güterwagen sind durchgängig weit größer wie in Deutschland, meistens
sah ich solche von ca. 60 000 Pfd. Tragfähigkeit (ca. 30 t) mit vier Achsen, doch
kommen auch Wagen bis zu 45 t Tragfähigkeit vor. Die Gestellung ähnlich großer
Wagen in Deutschland, woselbst man bisher nur bis zu den 15 t-Wagen gekommen
ist,*) ist bekanntlich eine alte Forderung der Montanindustrie. Im übrigen liegen
die Verhältnisse unseres Verkehrs wesentlich anders als in den Vereinigten Staaten,
so daß die dort getroffenen Einrichtungen, auch insoweit sie sich gut bewährt haben,
nicht ohne weiteres auf Deutschland übertragen werden können. Allgemein ein-
geführt zu sein scheinen das Einpuffer- und das Selbstkuppelungssystem, deren Ein-
führung auch unsere Verwaltungen bekanntlich seit längerer Zeit erörtern, und deren
Vorzüge im Prinzip allseitig anerkannt sein dürften.

Im Personenverkehr besteht bekanntlich nur eine Wagenklasse durch
Gesetz, tatsächlich ergeben sich aber Unterschiede durch die Wagen der Pullmangesell-
schaft, die in jedem Schnellzug eingestellt sind, oder aus denen auch ganze Züge be-
stehen. Auf den Strecken, die ich durchfuhr, waren auch die gewöhnlichen Personen-
wagen durchgehends von guter Beschaffenheit. Sie sind allgemein höher und ge-
räumiger wie die deutschen und entsprechen im übrigen etwa unserer zweiten Klasse.
Für Toiletten und Trinkwasser ist durchschnittlich besser gesorgt als bei uns. Ob das
dort eingeführte Einraumsystem (mit 80 Plätzen) oder unser Coupäsystem den Vor-
zug verdient, ist eine Geschmacksfrage, die hier nicht erörtert werden soll. Für
Amerika ist jedenfalls die dortige Einrichtung schon wegen des Fehlens der Klassen-
unterschiede die beste. Das Publikum gewöhnt sich dadurch besser an gegenseitige
Rücksichtnahme, und in der Tat habe ich unangemessenes Betragen einzelner Fahr-
gäste nicht beobachtet. Überhaupt fällt im Verkehr zwischen allen Schichten der
Bevölkerung, auch zwischen Vorgesetzten und Untergebenen, Beamten und Publikum,
eine ruhige Gleichmäßigkeit bei einfacheren äußeren Formen angenehm auf, ebenso
eine große Geduld des Publikums gegenüber programmwidrigen Zwischenfällen des
Verkehrslebens. Die Beleuchtung der Wagen geschieht überwiegend durch Gas-
licht, nur in einzelnen Wagen fand ich neben Gas elektrisches Licht vor. Was nun

*) Jetzt werden auch bei uns 20 t-Güterwagen eingestellt, für umfangreiche und schwere
Stücke, z. B. Panzerplatten, Schiffssteven, Bergwerks- und sonstige Anlagen sogar solche
von 30, 40, 50, 60 und 80 t Tragfähigkeit. Die Verwaltung der öffentlichen
Arbeiten in Preußen 1900 bis 1910. Bericht an Seine Majestät den Kaiser und
König erstattet von dem Minister der öffentlichen Arbeiten. Berlin, Julius Springer, 1911.
S. 60. — G. M.
        <pb n="646" />
        ﻿616	Sechster Teil. Volkswirtschaftliche Zustände in Amerika.

die Pullmanwagen betrifft, so zeichnen sich dieselben durch eine vorzügliche und reiche
Ausstattung aus. Sie bestehen teils aus Schlaf-, teils aus Salon- (Parlor-) und
Speisewagen. Erstere sind so eingerichtet, daß man tagsüber in ihnen sitzen kann.
Da Herren und Damen in demselben Raum untergebracht und die Betten nur durch
Portieren gegen den Mittelgang abgeschlossen sind, so ergibt sich eine große Unbe-
quemlichkeit im Aus- und Ankleiden. Auch ist die Anordnung der Waschräume (je
einer für Damen und Herren) nicht angenehm. Berücksichtigt man indessen, daß die
Schlafwagen oft tagelang unterwegs sein müssen, so ist nicht zu verkennen, daß sie
ihrem Doppelzweck, der Benutzung bei Tag und bei Nacht, gut entsprechen. Für
unsere Verhältnisse aber erscheinen sie nicht vorbildlich, vielmehr dürfte das Coupe-
system bei uns entschieden den Vorzug verdienen; nur sollte der verfügbare Raum
etwas reichlicher bemessen sein. Die Parlorwagen enthalten bequeme Sessel,
haben große Aussichtsfenster und sind vortrefflich beleuchtet. In einzelnen Wagen
befinden sich Rauchzimmer, zuweilen auch eine kleine Bibliothek mit einem
Schreibtisch. Die Speisewagen sind in gleicher Art eingerichtet wie bei uns.
aber geräumiger und weit schöner ausgestattet. Das Holzwerk in den Pullman-
wagen besteht meist aus Mahagoni und ist oft mit schönen Schnitzereien versehen.
Das Essen ist gut und nicht zu teuer (Diner zu 1 Dollar).

Der Zuschlag für die Benutzung der Pullmanwagen (für die Nacht 2—2%
Dollars) ist nicht hoch zu nennen. Im übrigen sind die Fahrpreise etwa gleich den-
jenigen unserer 1. Klasse, wobei indes die allgemein höhere Lebenshaltung in Amerika
zu berücksichtigen ist.

Das Billetfystem fand ich nicht so praktisch wie bei uns. Man bekommt
oft für längere Strecken Zettel von y2 m Länge und mehr, deren einzelne Teile nach-
einander abgetrennt werden. Oft find Eintragungen nötig, die die Abfertigung an
dem Schalter verzögern. Da mit Fahrkarten ein schwunghafter und keineswegs
lauterer Handel betrieben wird, so ist die Kontrolle sehr intensiv und oft recht lästig.
Bei Unterbrechung der Fahrt muß man sich schon im Zuge vom Kondukteur einen
Schein (stop over) geben lassen, muß unter Vorzeigung desselben die Fahrkarte
dem Schalterbeamten gegen Quittung zur Aufbewahrung übergeben und gleichzeitig
seine Unterschrift hinterlegen. Holt man die Fahrkarte ab, so muh man seine Unter-
schrift zur Legitimation wiederholen. In dem Wagen selbst erhält man in vielen
Fällen bei Abgabe der Fahrkarte eine besondere Kontrollkarte.

Die Gepäckbeförderung ist wiederum sehr bequem eingerichtet. Jeder
Passagier hat 150 Pfd. (amerikanisch) frei, er erhält gegen Vorzeigung seiner Fahr-
karte einen einfachen mit Nummer versehenen Scheck, den er vor der Ankunft auf der
Bestimmungsstation noch im Zug einem Beamten der Expreßkompagnie, der den
Zug begleitet, zur unverzüglichen Beförderung des Gepäcks in ein bestimmtes Hotel
oder die Wohnung übergeben kann.

Die Züge fahren im allgemeinen sehr ruhig, ruhiger wie die meisten unserer
Schnellzüge, was neben der guten Bauart der Wagen der dichten Beschwellung des
Oberbaues zuzuschreiben sein dürfte. Die Pünktlichkeit der Züge ließ nach
meinen Erfahrungen nichts zu wünschen übrig. Fahrpläne gibt jede Gesellschaft
für ihre Strecken aus, sie sind an den Schaltern und in den Hotels unentgeltlich zu
haben. Der Verkehr auf den Bahnhöfen erfordert größere Aufmerksamkeit des
Publikums als bei uns sowohl hinsichtlich der persönlichen Sicherheit — es fehlen fast
überall Unterführungen — als auch hinsichtlich der Wahl des richtigen Zuges und der
Beobachtung der Abfahrtszeit. Indessen muh ich bekennen, daß mir die Erziehung
des Publikums zu größerer Selbständigkeit und das geringere Hervortreten der
Beamtenschaft recht gut gefallen hat. Dagegen muß der Mangel an genügenden
Sicherheitsmaßregeln gerügt werden. Neuerdings bemüht man sich, in dieser Hinsicht
        <pb n="647" />
        ﻿12. Eisenbahntarifunwesen.

617

mehr zu tun infolge der zahlreichen Unglücksfälle, ebenso wie man auf die Ausstattung
der Bahnhöfe größeren Wert legt, so daß neben den zahlreich, auch in großen Städten,
vorhandenen Bahnhofsbaracken auch einige stattliche Gebäude bereits entstanden sind,
wie in New Jork, St. Louis und Philadelphia.

12.	Eisenbahntarifunwesen.

Von Alfred von der Leyen.

von der Leyen, Die Finanz- und Verkehrspolitik der nordamerikanischen Eisen-
bahnen. 2. Ausl. Berlin, Julius Springer, 1895. S. 121—122, S. 125—127, S. 129,
S. 130—131 und S. 135—136.

Alle Erhebungen über die Eisenbahntarifverhältnisse der Vereinigten Staaten
haben eine Lücke, die sich nicht ausfüllen läßt. Sie können sich nur erstrecken auf
die bekannten Tatsachen. Es ist aber ein offenes Geheimnis, daß für die Beför-
derung im Personen- und Güterverkehr neben den veröffentlichten noch Bedingungen
gelten, die die Eisenbahnen von Fall zu Fall mit dem einzelnen Verfrachter verein-
baren, und die sich der allgemeinen Kenntnis entziehen. Es ist ferner bekannt, daß
die Erträge aus der Eisenbahnbeförderung auch dadurch geschmälert werden, daß die
Eisenbahnen gezwungen sind, an eine Schar von, ich möchte sagen, Eisenbahn-
schmarotzern, die sog. Agenten, einen nicht unerheblichen Tribut zu zahlen.

Diese Agenten erhalten von den Verwaltungen für die Transporte, die sie ihnen
zuweisen, vielfach gewisse Anteile an der Fracht, und es kommt ihnen nicht viel darauf
an, auf wie hoch sich die Fracht für diese von ihnen angeworbenen Güter stellt. Sie
jagen daher, ein jeder für seine Linie, dem andern rücksichtslos die Transporte ab und
sind auch selbstverständlich sehr geneigt, von den Verfrachtern dafür, daß sie ihnen die
Fracht recht billig berechnen, kleine oder große Trinkgelder anzunehmen, auf diese
Weise also ein doppeltes Geschäft zu machen.

Unter derartigen Mißständen leidet hauptsächlich und in erster Linie der an-
ständige, ehrenhafte Geschäftsmann. In Chikago beispielsweise bestehen neben den
öffentlichen auch im Privateigentum befindliche Getreidespeicher. Die ersteren haben
richtige, die letzteren unrichtige Wagen, deren Gewichtsangaben gleichwohl von einigen
Eisenbahnen als richtig angenommen werden. Nun hat sich nach und nach heraus-
gestellt, daß die Getreidehändler, die auf den Privatspeichern ihre Ware lagerten und
von diesen zum Versand brachten, erheblich billigere Preise stellen konnten als ihre
Mitbewerber, die sich der öffentlichen Lagerhäuser bedienten. Auf die Dauer können
letztere einen solch unehrlichen Mitbewerber nicht aushalten, sie find gleichsam genötigt,
zu denselben Mitteln zu greifen, wodurch das ganze Geschäft geradezu entsittlicht wird.
Bei einer in Chikago angestellten Untersuchung sind kaum glaubliche Tatsachen er-
mittelt, Frachthinterziehungen für Gewichtsmengen von 8, 10, ja 15 Tausend Pfd. bei
einer einzigen Wagenladung berechnet worden. Ein Wagen der Chikago und North-
western Eisenbahn sollte 21 600 Pfd. Kleie enthalten; die Fracht war vorausbezahlt.
Beim Übergang auf eine andere Bahn wurde er nachgewogen: das wirkliche Ge-
wicht betrug nicht weniger als 45 500 Pfd., also war die Fracht für 23 900 Pfd. von
Chikago bis zur Umladestation „gespart".

Auch bei vielen anderen Frachtgegenständen, bei Vieh, Fleisch, Speck u. dgl.,
sind ähnliche Dinge vorgekommen. Besonders zahlreich sind auch die falschen Inhalts-
angaben der Stückgüter. An einem einzigen Tage, dem 29. Februar 1888, wurden
auf den Bahnhöfen in Chikago und St. Louis 14 Fälle falscher Inhaltsangaben
ermittelt, indem die einer höheren Klaffe angehörigen Artikel als unter eine niedrigere
        <pb n="648" />
        ﻿618	Sechster Teil. Volkswirtschaftliche Zustände in Amerika.

fallend fälschlich angegeben waren. So waren z. B. Glaswaren (Klasse 1) bezeichnet
als irdene Ware (Klasse 4), Drucksachen (Klasse 1) als Druckpapier (Klasse 3), Spiegel-
glas (Klasse 1) als Fensterglas (Klaffe 4) u. dgl. Als Inhalt eines Wagens waren
Holzwaren angegeben. Die Untersuchung ergab, daß er zahlreiche andere Gegen-
stände, als Bürsten, Drogen, Pappsachen, ja sogar ein Zimmerharmonium enthielt.
Die Frachthinterziehung belief sich für diesen Wagen auf etwa 1800 Dollars.

Einen weiteren Mißstand bildet der Fahrkartenhandel auf den ameri-
kanischen Bahnen, das sog. „Skalpiergeschäft" (man bezeichnet die Fahrkartenhändler
mit dem Ausdruck: Diellei: seuipers).

Die Skalpierer sind wohl zu unterscheiden von den, von den Eisenbahnen selbst
angestellten Fahrkartenhändlern, die im Auftrage der Bahnen die Fahrkarten zu den-
selben Preisen wie die Bahnen verkaufen. Die Skalpierer verkaufen billiger als die
Bahnen. Ihr Gewerbe besteht darin, daß sie einmal von den Eisenbahnen die für
längere Reisen, für Rückfahrten, zu ermäßigten Preisen ausgegebenen Fahrkarten,
ferner die Zeitkarten, die Tausendmeilenkarten usw. erwerben und dann Teile dieser
Karten für Einzelreisen wieder an das Publikum abgeben. Wenn sie sich von den
Reisenden auch ein Aufgeld hierfür geben lassen, so können sie doch immer geringere
Preise stellen als die Bahnen. Ferner erwerben die Skalper von dem Publikum
unbenutzte Rückfahr- und sonstige ermäßigte Karten zu geringerem Preise, die sie
dann mit Nutzen weiterveräußern: dabei erzielen sie also doppelten Gewinn. Be-
sonders sind sie stets bei der Hand, wenn bei Tarifkriegen die Eisenbahnen Massen
von Karten zu Schleuderpreisen auf den Markt werfen. Da blüht so recht ihr Weizen,
denn diese Fahrkarten werden von den Skalpern in Menge aufgekauft und oft noch
Monate nach Beendigung des Kriegszustandes an das Publikum zu etwas niedrigeren
als den regelmäßigen Preisen abgegeben. All dies geschieht unter den Augen der
Eisenbahnen. Mit welcher Harmlosigkeit, davon erzählt ein englischer Fachmann,
van Oß, in seinem vortrefflichen Werke über die amerikanischen Eisenbahnen ein
eigenes Erlebnis. Er wollte von Kalifornien nach Chikago und zurück reisen. In
seinem Gasthof fragte er nach der nächsten Fahrkartenverkaufsstelle, worauf ihm der
Kellner empfahl, nicht zu dieser, sondern zu einem Skalper zu gehen. Der Skalper
ging mit ihm auf das Bureau der Eisenbahn und stellte ihn dort vor. van Oß be-
zahlte darauf den gewöhnlichen Preis von 75 Dollars, erhielt aber alsbald vom
Skalper W/2 Dollars, d. h. den sechsten Teil des Fahrpreises zurück. Natürlich er-
hielt auch der Skalper seine Provision!

Wird das Geschäft noch so betrieben, so ist es zwar nicht schön, aber nach
amerikanischen Anschauungen wenigstens nicht unehrenhaft. Nun gehen aber die
Skalper noch einen Schritt weiter. Sie kaufen von den Eisenbahnbediensteten Frei-
karten, sie verleiten das Eisenbahnpersonal zur Wiederveräußerung abgefahrener,
entwerteter Karten, sie gehen über zu Fahrkartenfälschungen. Das führt zu einer
völligen Verderbnis des Bahnpersonals und zu fortgesetzten Betrügereien und Durch-
stechereien.

Die eigentliche innere Ursache dieser und anderer Mißstände ist die regellose,
unbeschränkte Konkurrenz im amerikanischen Eisenbahn- und Geschäftsleben. Eine
solche läßt sich wirksam nur durchführen, wenn sie heimlich betrieben wird, wenn
dem Geschäftsmann die Mittel, mit denen fein Konkurrent dasselbe Geschäft betreibt,
verborgen bleiben. Damit steht aber die Öffentlichkeit der Eisenbahntarife in Wider-
spruch; aus diesem Grunde haben sich die Eisenbahnen gegen die Veröffentlichung
ihrer Frachtsätze gewehrt und suchen sie heute noch zu umgehen. Es hat langer
Jahre bedurft, ehe bei den Eisenbahnen die Erkenntnis zum Durchbruch kam, daß eine
solche Konkurrenzmacherei ihren eigenen Interessen widerspreche, und daß es auch
für sie vorteilhafter ist, einen Teil ihrer Selbständigkeit zu opfern und sich mit
        <pb n="649" />
        ﻿13. Das Post-, Fernsprech- und Telegraphenwesen.

619

Konkurrenzunternehmungen über Teilung des Verkehrs zu verständigen. Es waren
insbesondere die gewaltigen Tarifkriege der Jahre 1874—1877, in denen die mächtigen,
westöstlichen Hauptbahnen durch Schaden. klug wurden und zum ersten Male zum
Abschluß von Verbandsverträgen übergingen, die den Namen pool zuerst im Volks-
munde, später von den Eisenbahnen selbst erhielten. Dieser Name ist dem Hazard-
spiel entlehnt. Er bedeutet so viel als Einsatz beim Spiel. Im Publikum stellte
man sich — vielleicht auch des Namens wegen — unter diesen Verträgen etwas sehr
Schlimmes vor. Man sah in ihnen heimliche Verträge früherer Gegner zur Aus-
beutung des Publikums, man befürchtete eine weitere Kräftigung der Eisenbahn-
monopole, verglich sie mit den Trusts, den Ringen, den Syndikaten, und die Mono-
polbekämpfungsvereine richteten ihre Bestrebungen auch auf Beseitigung der pool».
Nur eine Minderzahl einsichtiger Männer verteidigten diese Verbände; sie wiesen
nach, daß die durch sie herbeigeführte größere Stetigkeit und Öffentlichkeit der Tarife
auch dem Publikum von Nutzen, daß die Befürchtung einer Stärkung der Monopole
unbegründet sei.

Bis zum Erlaß des Bundesverkehrsgesetzes vom 4. Februar 1887 hatten die
Eisenbahnen im Abschluß der pool» tatsächlich freie Hand, wenn auch von einigen
Seiten die rechtliche Zulässigkeit solcher Verträge in Zweifel gezogen wurde. Bei den
Vorverhandlungen über den Entwurf dieses Gesetzes spielte die Frage der pool» eine
entscheidende Rolle. Der vom Senate im Jahre 1886 beschlossene Entwurf einer
Interstate Commerce Act ging von der Zulässigkeit der pool» aus, nachdem sich
der vom Senator Cullom geleitete Ausschuß zur Ausarbeitung eines solchen Gesetzes
ausdrücklich zugunsten der pool» erklärt hatte. Das Repräsentantenhaus nahm in
diesen Entwurf eine Bestimmung über das Verbot der pool» auf. In dem aus
Mitgliedern beider Häuser bestehenden Covckereuce Committee verständigte man
sich dann dahin, daß die pool» verboten werden sollten, während das Repräsentanten-
haus das Zugeständnis der Einsetzung des Bundesverkehrsamtes, das der Senat im
Widerspruch zum Repräsentantenhaus gewünscht hatte, machte. Auf diese Weise ist
der ß 5 des Bundesverkehrsgesetzes, die sog. Antipooling Clause, entstanden.*)

13.	Das Post-, Fernsprech- und Telegraphenwesen.

Von Paul Meesmann.

Meesmann, Bericht über meine Reife nach den Vereinigten Staaten von Nord-
amerika. Vom 1. September bis 2. November 1904. Mainz, 1905.) S. 8—10.

Das P o st w e f e n der Vereinigten Staaten ist bekanntlich Monopol des
Bundes, und sonach sind die postalischen Einrichtungen in allen Staaten gleich. Die
Tarife und die Beförderungsbestimmungen sind in kleinen handlichen Heftchen zu-
sammengestellt, die an den Schaltern unentgeltlich abgegeben werden. An der Spitze
der Postverwaltung steht ein Generalpostmeister in Washington, ihm unterstehen eine
Anzahl von Inspektoren, welche das Land bereisen, und ferner die Postämter der ein-
zelnen Städte und Bezirke. Zwischenbehörden gleich unseren Oberpostdirektionen

*) § 5 des Bundesverkehrsgesetzes vom 4. Februar 1887 ist auch durch die beiden
Novellen vom 29. Juni 1906 und vom 18. Juni 1910 nicht berührt worden, von der Leyen,
Der neueste Stand der Bundesgesetzgebung über das Eisenbahnwesen der Vereinigten Staaten
von Amerika. In: Archiv für Eisenbahnwesen. Herausgegeben vom Königlich Preußischen
Ministerium der öffentlichen Arbeiten. 35. Jahrgang. Berlin, Julius Springer, 1912.
S. 1—39, des. S. 10 f. und S. 18 «Text des § 5 in Übersetzung). — G- M.
        <pb n="650" />
        ﻿620	Sechster Teil. Volkswirtschaftliche Zustände in Amerika.

sind nicht vorhanden. Mit den Leistungen der Verwaltung scheint man sehr zufrieden
zu sein.

Ich hatte Gelegenheit, die Einrichtungen des Postamtes in Milwaukee, eines
prächtigen Granitbaues in romaneskem Stil, in allen Teilen zu besichtigen und mir
erklären zu lassen. Sowohl die für den Verkehr des Publikums als die für den
inneren Dienst bestimmten Räume fand ich sehr praktisch angelegt. Bemerkenswert
erschien mir besonders die dort verwandte Stempelmaschine, die in der Stunde ca.
45 000 Briese abzufertigen vermag. Voraussetzung für eine vorteilhafte Anwendung
derselben ist ein möglichst gleiches Format und einheitliche Beklebung der Briefe.
Diese Voraussetzung ist in den Vereinigten Staaten in hohem Maße vorhanden.
Bezeichnend erschien mir, daß man mir in einem guten Schreibmaterialiengeschäft, wo
ich Briefpapier kaufen wollte, nur ein einziges Format vorlegen konnte.

Sehr große Aufmerksamkeit wird der Ergänzung ungenügender Adressen zu-
gewendet. Ich sah eine Beamtin, die an der Hand mehrerer Adreßbücher nur hiermit
beschäftigt war.

Abweichend von unseren Einrichtungen ist die Ausgabe von Paketen. Gewöhn-
liche Pakete bedürfen keiner besonderen Begleitadresse, die Adresse wird lediglich auf
das Paket selbst geschrieben; dieses kann in besondere, an verkehrsreichen Punkten
aufgestellte Paketkasten (ähnlich den Briefkasten, nur größer) geworfen werden. Doch
scheint man seitens der Post selbst kein sehr großes Vertrauen in die Zuverlässigkeit
dieses Verfahrens zu setzen, wenigstens wird das Publikum durch Plakate im Post-
amt aufgefordert, Pakete mit wertvollerem Inhalt einschreiben zu lassen. Im übrigen
werden größere Pakete billiger als durch die Post durch private Expreßkompagnien
befördert, und zwar nach allen Orten der Union.

Für Postkarten gilt, abweichend von unseren Vorschriften, die Bestimmung, daß
ein Teil der Vorderseite (links) zu Mitteilungen benutzt werden kann, was namentlich
für Ansichtskarten von einem gewissen Wert ist.*)

Die Bestellung von Postsachen wird durch die Trennung von Geschäfts- und
Wohnungsquartieren sehr gefördert. In ersteren findet eine sehr häufige, in letzteren
eine seltenere Austragung statt.

Das Fernsprechwesen liegt in den Händen privater Erwerbsgesellschaften.
An manchen Plätzen bestehen deren zwei mit verschiedenen Netzen; alsdann sind die
Interessenten, die an beide Netze angeschlossen sein wollen, zu doppelten Anlagen und
Ausgaben genötigt. Den Betrieb fand ich im übrigen überall vorzüglich entwickelt, die
Bedienung sehr prompt. Von Apparaten scheinen allgemein solche verwendet zu sein,
bei denen sich sowohl das Anrufen des Amtes als auch des anderen Teilnehmers
selbsttätig nach Abnahme des Hörers bezw. nach Herstellung der Verbindung vollzieht.
Dies scheint mir eine große Annehmlichkeit zu sein. Die Bedienung findet ununter-
brochen Tag und Nacht statt, ohne daß für die Benutzung bei Nacht eine besondere
Gebühr (wie bei uns) zu zahlen ist. Zu bemerken ist noch, daß man in manchen
Städten (z. B. Milwaukee) öffentliche Sprechstellen auf Plätzen und Straßen ein-
gerichtet hat. Der Apparat befindet sich in einem von jedermann zu öffnenden, mit
Teilnehmerliste versehenen Gehäuse, das an einer Telegraphenstange angebracht ist.

Das Telegraphenwesen ist vorzugsweise in Händen der Gestern Union
Dolo^i-apU Company, einer Privatgesellschaft. Von ihren Bestimmungen ist die
hervorzuheben, daß für Telegramme, die nachts, d. h. von 6 oder 7 Uhr abends ab,
aufgeliefert werden, nur die Hälfte der regelmäßigen Gebühr erhoben wird.

*) Bekanntlich sind jetzt auch im Deutschen Reiche im inneren und ebenso im Weltpost-
verkehre briefliche Mitteilungen auf der linken Hälfte der Vorderseite der Postkarten zu-
lässig. — G. M.
        <pb n="651" />
        ﻿14. Der Panamakanal.

621

14.	Der Panamakanal.

Von Andreas Voigt.

Voigt, Der Panamakanal und seine wirtschaftliche Bedeutung. In: Amerika, heraus-
gegeben von v. Halle. Hamburg, Hamburger Börsenhalle G- m. b. h., 1905. S. 718,
S. 723, S. 725—726 und S. 742—744.

Als im Jahre 1881 die Franzosen unter L e s s e p s den Bau des Panamakanals
begannen, wurden sehr bald von sachverständiger Seite Zweifel laut, ob der Kanal
von der französischen Gesellschaft jemals vollendet werden würde. Nachdem heute
die Vereinigten Staaten von Amerika selbst die Sache in die Hand genommen
haben, dürfte ein Zweifel, daß der Kanal in absehbarer Zeit zustande kommen werde,
wohl kaum ernst zu nehmen fein. Für die Franzosen war der Durchstich des Isthmus
von Panama lediglich eine Forderung ihres nationalen Enthusiasmus und ihrer
Eitelkeit, ohne politische, ja selbst ohne wirtschaftliche Grundlage. Im günstigsten
Falle hätten sie den Amerikanern einen ähnlichen Dienst erwiesen, wie sie ihn den
Engländern durch den Bau des Suezkanals erwiesen haben. Hinter dem Unter-
nehmen der Amerikaner dagegen stehen die denkbar stärksten wirtschaftlichen und
namentlich politischen Interessen;*) und da nun einmal diese schwerer wiegen als
zahlungsunfähige Begeisterung, so dürfte das Werk, was die Sicherheit der Aus-
führung betrifft, jetzt in den rechten Händen fein; ob auch in anderer Beziehung, das
ist allerdings für Europa eine zweite Frage.

Die Amerikaner rühmen sich, mit dem Bau des Panamakanals der ganzen
Welt einen Dienst zu leisten, wenn auch der Löwenanteil des Nutzens immer ihnen
selbst bleiben wird. Die wirtschaftliche Annäherung ihrer Westküste an die Ostküste
und die strategische Stärkung ihrer Flotte durch die Möglichkeit, in kürzerer Zeit als
bisher die Geschwader des Stillen Ozeans mit denen des Atlantischen zu vereinigen,
was ihnen im spanischen Kriege sehr lebhaft zum Bewußtsein kam, würden genügen,

*) Bereits im Jahre 1827 äußerte sich Goethe über die Bedeutung des Panama-
kanals für die Vereinigten Staaten folgendermaßen: „Humboldt hat sin seinem Werke über
Kuba und Kolumbiens mit großer Sachkenntnis noch andere Punkte angegeben, wo man
mit Benutzung einiger in den mexikanischen Meerbusen fließenden Ströme vielleicht noch
vorteilhafter zum Ziele käme als bei Panama. Dies ist nun alles der Zukunft und einem
großen Unternehmungsgeiste vorbehalten. So viel ist aber gewiß, gelänge ein Durchstich der
Art, daß man mit Schiffen von jeder Ladung und jeder Größe durch solchen Kanal aus dem
mexikanischen Meerbusen in den Stillen Ozean fahren könnte, so würden daraus für die ganze
zivilisierte und nichtzivilisierte Menschheit ganz unberechenbare Resultate hervorgehen. Wundern
sollte es mich aber, wenn die Vereinigten Staaten es sich sollten entgehen lassen, ein solches
Werk in ihre Hände zu bekommen. Es ist vorauszusehen, daß dieser jugendliche Staat, bei
seiner entschiedenen Tendenz nach Westen, in dreißig bis vierzig Jahren auch die großen
Landstrecken jenseit der Felsengebirge in Besitz genommen und bevölkert haben wird. Es
ist ferner vorauszusehen, daß an dieser ganzen Küste des Stillen Ozeans, wo die Natur bereits
die geräumigsten und sichersten Häfen gebildet hat, nach und nach sehr bedeutende Handels-
städte entstehen werden, zur Vermittelung eines großen Verkehrs zwischen China nebst
Ostindien und den Vereinigten Staaten. In solchem Fall aber wäre es nicht bloß wünschens-
wert, sondern fast notwendig, daß sowohl Handels- als Kriegsschiffe zwischen der nord-
amerikanischen westlichen und östlichen Küste eine raschere Verbindung unterhielten, als es
bisher durch die langweilige, widerwärtige und kostspielige Fahrt um das Kap Horn möglich
gewesen. Ich wiederhole also: es ist für die Vereinigten Staaten durchaus unerläßlich, daß
sie sich eine Durchfahrt aus dem mexikanischen Meerbusen in den Stillen Ozean bewerkstelligen,
und ich bin gewiß, daß sie es erreichen." Eckermann, Gespräche mit Goethe in den
letzten Jahren seines Lebens (1823—1832). In Auswahl herausgegeben von Merian. Berlin,
Fritz Heyder, [1911], S. 87—88. — G. M.
        <pb n="652" />
        ﻿622	Sechster Teil. Volkswirtschaftliche Zustände in Amerika.

um für die Vereinigten Staaten den Kanal politisch rentabel zu machen, auch wenn
die wirtschaftliche Rentabilität des Betriebes gering bliebe.

Direkten Gewinn von der zu erwartenden Verkehrssteigerung werden auch die
Republiken Zentralamerikas sowie die Staaten der sudamerikanischen Westküste haben.

Den europäischen Staaten aber erweisen die Amerikaner schon dadurch einen
Dienst, daß sie dem englischen Suezkanal eine Konkurrenz schaffen für den Weg nach
Ostasien.

Die Länge des ganzen Kanals beträgt 39,6 Seemeilen (46,2 englische Meilen
oder 74,34 km), wovon auf den eigentlichen Kanal, d. h. nach Abzug der bis zu seiner
Mündung im Stillen Ozean auszubaggernden Fahrrinne, 36,7 Seemeilen kommen.
Die Wassertiefe soll in den Schleusen 9,5—10 m betragen.

Die Scheitelhaltung bei Culebra sollte nach dem mittleren der ausgearbeiteten
Projekte, dem die Ausführung jedenfalls am nächsten kommen wird, 20,75 m mit
ihrer Sohle über dem durchschnittlichen Wasserstand des Atlantischen Ozeans liegen,
und zu ihr sollten von der atlantischen Seite erst zwei Schleusen bei Bohio zum
Stausee des Chagresflusies und von da wiederum zwei bei Obispo emporführen.
Auf der pacifischen Seite waren ebenfalls vier dem steileren Abfall entsprechend
kürzere Staustufen vorgesehen. Im ganzen wären also dann 8 Schleusen vorhanden,
von denen jedoch, wie es heißt, eine erspart werden soll.

Als normale Durchfahrtzeit durch den Kanal werden 14 Stunden angegeben.

Die Zeit, welche zum Bau des Kanals nötig sein würde, war ursprünglich aus
10 Jahre berechnet. Zehn Jahre nahm man aber auch noch an als Zeit für die
Vollendung, nachdem die alte und die neue Panamagesellschaft schon ihre Arbeit
gemacht hatten. Im ersten Vertrag der Vereinigten Staaten mit Kolumbien war
sogar von 14 Jahren die Rede, innerhalb welcher jene sich zur Fertigstellung ver-
pflichteten. Daß 14 Jahre nötig sein würden, wurde dabei wohl kaum angenommen;
man wollte sich nur keine zu kurze Frist setzen. Bleiben wir also bei der früheren
Schätzung. Wir dürfen dann mit Sicherheit erwarten, daß der Kanal im Jahre 1915
im Betrieb sein wird.

Der Kanal eröffnet einen neuen Zugang zum Stillen Ozean, und es wird sich
daher darum handeln, festzustellen, welchen Teil der heutigen Verkehrslinien nach
den Plätzen des Stillen Ozeans, wobei wir nicht bloß solche der Seeschiffahrt, sondern
auch Überlandlinien und gemischte Routen ins Auge zu fassen haben werden, er ab-
zulenken und durch sich hindurchzuführen imstande sein wird. — Es kommen da in
Betracht: zunächst der starke Verkehrsstrom von Europa durch den Suezkanal nach
Ostasien, den Sundainseln, dem Festland von Australien und den ozeanischen Inseln
samt der gegen den Hauptstrom verschwindenden Nebenlinie für Segler um das
Kap der guten Hoffnung; dann der zwar unbedeutendere, aber doch recht ansehnliche
Strom von Europa um die Südspitze Amerikas herum nach der ganzen Westküste
von Amerika. Was die Segelschiffahrt betrifft, ist er sogar in Anbetracht des langen
Weges der bedeutendste des Weltverkehrs. Mit ihm vereinigt sich im Süden der
viel schwächere Strom, der von der Ostküste Nordamerikas sich in dieselben Gegenden
ergießt. Ferner kommen in Betracht der Überlandverkehr von der Ostküste Amerikas
zu Punkten der Westküste ohne oder mit nautischer Fortsetzung dieser Verkehrslinien
zu anderen Küstenpunkten, zu Inseln des Ozeans oder zum gegenüberliegenden Ost-
asien und Australien; und endlich der Verkehr Europas durch den westlichen Kon-
tinent hindurch nach den gleichen Küsten- oder überseeischen Plätzen.

Mit großer Wahrscheinlichkeit wird, wenn wir alle Umstände berücksichtigen,
der Kanal für Europa keine Umwälzung des Verkehrs nach Südamerika
bedeuten. Ein größerer Teil der Waren und Personen als heute wird zwar nach
der Eröffnung des Kanals den Weg über Panama gehen, aber der überwiegende
        <pb n="653" />
        ﻿14. Der Panamakanal.

623

Teil wird wahrscheinlich der alten Route treu bleiben. Namentlich werden die
Segelschiffe auch fernerhin um Kap Horn fahren. Für Dampfschiffe werden sich
vermutlich auch einige wirkliche Rundreisen: hin durch die Magellanstraße, zurück
durch den Kanal oder umgekehrt ausbilden.

Von Nordamerika aus dagegen wird der Verkehr nach dem Norden
zumal, aber auch nach dem Süden fast ausschließlich sich des Kanals bedienen, d. h.
der Verkehr, welcher sich erst infolge des Kanals zu entwickeln haben wird; denn
heute ist die amerikanische Schiffahrt nach Südamerika ganz ohne Bedeutung und
im Norden auch nicht der Englands und Deutschlands gewachsen. Es bleibt abzu-
warten, ob Amerika gegen diese Konkurrenz eine Handelsflotte zu entwickeln vermag,
ob das auf allen anderen Gebieten beliebte System des staatlichen Schutzes und
staatlicher Subvention sich auch hier bewähren wird. Der Schatzsekretär Shaw
hat schon vorausblickend in einer Rede in der New Porker Handelskammer, wenn
es ohne solche nicht gehe, eine kräftige staatliche Unterstützung der Handelsflotte in
Aussicht gestellt.

Ferner wird viel davon abhängen, ob der von vielen erwartete Strom nord-
amerikanischer Einwanderung und nordamerikanischen Kapitals sich durch den
Panamakanal nach dem Westen Südamerikas ergießt. Für die wirtschaftlichen Ver-
hältnisse der dortigen Republiken kann das nur von Segen sein, und ein Teil dieses
Segens würde dann auf alle Fälle den dort Handel und Schiffahrt treibenden Euro-
päern zugute kommen. Man nimmt an, daß das amerikanische Kapital sich namentlich
der Erschließung der Gummidistrikte und Minen des Hinterlandes zuwenden wird,
das noch wirtschaftlich ganz unentwickelt ist. — Schnell kann diese Entwicklung sich
jedoch nicht vollziehen, denn was heute namentlich fehlt, sind Arbeitskräfte. — Eine
Vermehrung der arbeitenden Bevölkerung ist aber nicht von heute auf morgen zu
erzielen; amerikanisches Kapital und Unternehmertum ist nur einer der Faktoren.

Natürlich würde eine Invasion nordamerikanischen Kapitals auch eine Zu-
nahme der amerikanischen Konkurrenz bedeuten; doch würde diese jedenfalls zum
Teil durch die allgemeine Belebung von Handel und Verkehr wettgemacht.

Übrigens macht sich auch jetzt schon im Handel mit Südamerika die steigende
Konkurrenz der Vereinigten Staaten geltend, namentlich in Eisen- und Kurzwaren,
Maschinen, billigen Glaswaren, Textilstoffen, Papier- und Manufakturwaren und
Lebensmitteln. Selbst das amerikanische Bier wird in imitierten deutschen Auf-
machungen dorthin exportiert. Von vielen deutschen Kaufleuten wird trotzdem die
amerikanische Konkurrenz vorläufig recht kühl betrachtet. Der Nordamerikaner ist
ein guter Spekulant, der große einmalige Gewinne zu erspähen und einzuheimsen
weiß, aber kein Kaufmann, wie er in Südamerika erforderlich ist, mit viel Geduld,
Nachsicht und Langmut im Kreditgeben. Außerdem ist derjenige, der mit den
Eigentümlichkeiten des Landes und seiner Bewohner vertraut ist, demjenigen not-
wendig überlegen, der als Neuling hier eindringen will.

Da die Nordamerikaner von Norden, die Europäer dagegen vorwiegend vom
Süden oder allenfalls vom Osten her kommen, so ist es wahrscheinlich, daß die beider-
seitigen Interessensphären sich mit der Zeit dementsprechend scheiden werden, wenn
auch natürlich nicht durch eine scharfe Linie. Schon heute überwiegt im Süden, in
Chile und Bolivia, der europäische Einfluß, während in Peru das amerikanische
Element sich sehr bemerkbar macht. Dieser Unterschied des Nordens und Südens
wird sich dann vermutlich noch schärfer ausprägen.

Im allgemeinen darf man wohl sagen, daß der Panamakanal den europäischen
Interessen in Südamerika im ganzen nichts schaden wird, wenn wir uns auch gerade
hier auf einen lebhaften Kampf mit der Union rüsten müssen. Die politische
        <pb n="654" />
        ﻿624	Sechster Teil. Volkswirtschaftliche Zustände in Amerika.

Stimmung Südamerikas ist auch eher Europa als dem großen Bruder zugeneigt,
dessen Fürsorge zugleich etwas Beängstigendes hat.

Und ähnliches wie für Südamerika gilt auch für den Einfluß des Panama-
kanals auf die Weltwirtschaft überhaupt. Es ist ein nützliches, ja notwendiges
Unternehmen, das die schmale Landenge, welche die beiden Weltozeane voneinander
trennt, und auf welche die Völker seit der Entdeckung als auf ein zu beseitigendes
Verkehrshindernis geblickt haben, endlich einmal durchbrochen werde. Es entsprach
aber im Grunde der Natur der Dinge, daß dieses Werk nunmehr den Amerikanern
als eine sie überwiegend betreffende Angelegenheit überlassen wurde. Dabei dürfen
wir allerdings nicht vergessen, daß trotzdem Europa ein vitales Interesse daran hat,
daß die neue große, internationale und interkontinentale Meeresstraße nicht durch
prohibitive Gebühren nur der amerikanischen Volkswirtschaft und nicht durch sperrende
Kanonen der imperialistischen Machtpolitik eines Landes ausschließlich dienstbar
gemacht werde. Der Panamakanal muß streng neutral bleiben. Dafür zu sorgen,
ist die Aufgabe der europäischen Politik, namentlich der Hauptseefahrerstaaten.

IS.	Das amerikanische Schutzsystem.

Von August Sartorius Frh. v. Waltershausen.

Sartorius v. Waltershausen, Deutschland und die Handelspolitik der Ver-
einigten Staaten von Amerika. Berlin, Siemenroth &amp; Troschel, 1898. S. 20—23.

Das Volk der Vereinigten Staaten von Amerika blickt heute auf eine mehr als
hundertjährige Geschichte seines Zollwesens zurück. Drei selbständige Gedanken, hinter
denen die wichtigsten materiellen Interessen standen, haben dieselbe im wesentlichen
bestimmt. Zuweilen wirkten sie, wenigstens in beschränktem Maße, zusammen, in
der Regel stritten sie gegeneinander; und dann hat bald einer, bald ein anderer von
ihnen den Ausschlag gegeben. Der erste ist finanzieller Natur. Die Staatsform des
Landes ist die eines Bundesstaates, welcher sich ein inneres Freihandelsgebiet ge-
schaffen hat und daher die Verwaltung der Zölle in die Hand nehmen mußte. Es
verstand sich damit von selbst, daß er die so erzielten Einnahmen zur Deckung seiner
Ausgaben benutzte und sie durch die eng mit ihnen verbundenen inneren Verbrauchs-
steuern ergänzte. Die finanziellen Bedürfnisse der Union haben daher nicht nur bei
allen Tarisgesetzen ein wichtiges Wort mitgesprochen, sondern sie sind oft genug das
gestaltende Element gewesen.

Die beiden anderen das amerikanische Zollwesen führenden Gedanken liegen auf
dem Gebiete der Wirtschaftspolitik, welche einerseits den Rohstoffexport, andererseits
die Jndustrieentwickelung zu fördern sich stets von neuem veranlaßt sah. Die Staats-
männer der Vereinigten Staaten haben daher zwei handelspolitische Aufgaben neben-
einander zu lösen gehabt, welche auch heute im östlichen Europa Rußland und Ungarn
gestellt sind. Der Gegensatz zwischen agraren und industriellen Interessen besteht
ja auch in Westeuropa, aber während z. B. in England, das im Besitze seiner Kolo-
nien und einer Kriegs- und Handelsflotte ersten Ranges war, die einflußreiche
Stellung der Landwirtschaft der weltwirtschaftlichen Jndustriesuprematie allmählich
weichen mußte, oder während in neuerer Zeit Deutschland nur den agrarischen Schutz
neben der Ausbildung der Industrie auszugestalten für gut fand, mußten die Ame-
rikaner dauernd mit dem Doppelwesen eines Wirtschaftsgebietes rechnen, welches bald
im Lichte eines aufstrebenden Industriestaates, bald in dem eines Ausfuhrgebietes
von Roh- und Hülfsstoffen der Produktion schillerte.
        <pb n="655" />
        ﻿15. Das amerikanische Schutzsystem.

625

Bis 1861 hießen die beiden Seiten des Wirtschaftslebens Norden und Süden,
nach dem Sezessionskriege Osten und Westen. In den Debatten des Kongresses über
das Zollwesen finden die Wünsche der verschiedenen Landesteile einen lauten Wider-
hall. Doch gestalten sich hier die Forderungen nicht so einfach, daß etwa — was
freilich die Hauptsache ist — die Fabrikanten nur nach Schutzzoll rufen, „um die
jugendliche Industrie vor der überseeischen Konkurrenz zu retten", und daß die Baum-
woll-, Tabak- und Getreidebauern verlangen, Europa möge nur dauernd seine Waren
bei ihnen absetzen, um damit die Produkte der amerikanischen Landwirtschaft kaufen
zu können. Vielmehr kommt der Schutzanspruch für Wolle, Hanf, Kohle, Eisenerze,
Kupfer, Zink, Zinn usw. noch hinzu, gegen den die Industriellen mit Freihandels-
argumenten plädieren. Endlich erscheint noch der Chor der Reeder und Kaufleute
auf der Bühne des wirtschaftlichen Konflikts, die sowohl importieren wie exportieren
wollen und, wie zwischen Ländern, so zwischen Theorien vermitteln zu können vermeinen.

Die Entscheidung der Differenzen wird nicht selten durch die Finanzpolitik
diktiert, weche entweder ein Mehr oder ein Weniger an Einnahmen vertritt. Im er-
steren wie im letzteren Falle können ihr die Zölle zu hoch oder zu niedrig sein. Tragen
dieselben einen prohibitiven Charakter, so sollen sie herabgesetzt werden, damit mehr
ausländische Ware über die Grenze geht und die Zollkasse gefüllt wird; sind sie gering,
so soll der Steuerfuß aus dem gleichen Grunde erhöht werden. Wenn hingegen die
Einnahmen schwinden sollen, so kann die Prohibition das richtige Mittel fein, aber
auch Zollminderung, falls nach derselben eine nur mäßige Zunahme der Waren-
einfuhr in Aussicht steht.

Die Sprecher der geschilderten wirtschaftlichen und finanziellen Interessen sind
die p o l i t i s ch e n P a r t e i e n des Landes. Es gibt deren zwei seit der Begründung
der Union, deren Name mehrfach im Verlaufe des Jahrhunderts gewechselt hat. Seit
dem Sezessionskriege heißen sie ununterbrochen Republikaner und Demokraten. Bis-
weilen hat sich, wenn breitere Volksschichten mit ihnen unzufrieden waren, eine dritte
gebildet, die indessen immer ohne Bestand gewesen und mit den Hauptparteien rasch
verschmolzen ist. In den ersten sechzig Jahren des vorigen Jahrhunderts bestand ein
prinzipieller Gegensatz zwischen den damaligen großen Parteien, welcher auf staats-
rechtlichem, wirtschaftlichem und sozialem Gebiete einen Ausdruck fand. Die eine
vertrat den Süden, die Souveränität der Einzelstaaten, den Freihandel, die Sklaverei,
ihre Gegnerin den Norden, den bundesstaatlichen Zentralismus, den industriellen
Schutzzoll und die Abolition. Mit dem Kriege waren diese Streitfragen zugunsten
des Nordens entschieden, dennoch aber blieben die Parteien fortbestehen, die republi-
kanische als überwiegend im Besitze der Regierungsgewalt, die demokratische als die
der Opposition. Durchgreifende Prinzipien haben sie bis 1888 weder aufgestellt noch
vertreten. Ihr Wesen bestand mithin darin, daß sie zwei Einrichtungen waren, durch
welche Politiker zu bezahlten Ämtern kommen, und durch welche private und Klassen-
interessen sich die Staatsgewalt dienstbar machen konnten. Von den großen Fragen,
welche das Volk und den Staat ernstlich angingen, ergriff jede Partei zur Zeit, was
ihr als das Nützlichste erschien. In bezug auf den Tarif war die Mehrzahl der Demo-
kraten für ein Finanzzollsystem (tariff for revenue only), die der Republikaner für
den Schutz der amerikanischen Industrie und Arbeit, für das sog. amerikanische
S y st e m, ohne jedoch daraus einen unantastbaren Programmpunkt zu machen. Die
Demokraten verteidigten gelegentlich auch die Eisenindustrien in Pennsylvanien,
Georgia und Südtennessee, sowie die Zuckerproduktion von Louisiana, in welchen
Staaten sie einen festen Stamm von Wählern hatten, und die Republikaner die kauf-
männischen Interessen der atlantischen Hafenstädte.

Erst bei der Präsidentenwahl von 1888 und dann wieder 1892 wurde der Tarif
eine scharfe Scheidewand zwischen beiden Parteien, 1896 trat er aber hinter die Geld-

Mollat, Volkswirtschaftliches Quellenbuch. 4. Aufl.	4g
        <pb n="656" />
        ﻿626

Sechster Teil. Volkswirtschaftliche Zustände in Amerika.

frage schon wieder erheblich zurück, und niemand kann behaupten, daß die großen
amerikanischen Parteien aus der Lethargie der Prinzipienlosigkeit wirklich und
dauernd erweckt worden seien.

Aus der Haltlosigkeit der Politiker ist der Schluß zu ziehen, daß der Tarif nur
zu leicht einen Kompromiß mannigfacher, zurzeit einflußreicher Interessen darstellt.
Der Mangel einheitlicher, leitender Gedanken in der Zollgesetzgebung hängt nun aber
außerdem mit staatsrechtlichen Besonderheiten der Unionsverfassung zusammen. Der
Kongreß, welcher allein befugt ist, Bundessteuern aufzulegen und den Handel mit
fremden Staaten zu regeln, besteht aus Repräsentantenhaus und Senat. Die Ab-
geordneten für das erstere werden alle zwei, für den letzteren alle sechs Jahre gewählt.
Der Präsident, dessen Wahl von vier zu vier Jahren stattfindet, kann alle Gesetze mit
seinem Veto belegen, worauf sie an den Kongreß zurückgehen. Wenn jedoch beide
Häuser mit einer Zweidrittel-Majorität der zurückgewiesenen Vorlage ihre Zu-
stimmung erteilen, so ist der Einspruch des Präsidenten unwirksam gemacht. Da nun
die Mandatsdauer für Abgeordnete und Senatoren eine verschiedene ist, außerdem
jene aus allgemeinen direkten Wahlen, diese aus solchen der einzelstaatlichen Par-
lamente hervorgehen, ferner auch die Präsidentenwahl eine besondere ist, so ist es
verständlich, daß die eine Partei keineswegs immer über die gesamte verfassungs-
mäßige Regierungsgewalt verfügen, und daß z. B. ein demokratischer Präsident ein
in der Majorität republikanisches Abgeordnetenhaus gegen sich, den Senat für sich
haben kann. Kommt es nun bei einer solchen Divergenz zu Verhandlungen über das
Zollwesen, so kann jede Partei die Anträge der anderen niederstimmen. Da nun
aber dabei nichts Praktisches herauskommen würde, so müssen gegenseitig Kon-
zessionen gemacht werden.
        <pb n="657" />
        ﻿Ergänzungen

1.	S. 48 Z. 19. Es muß heißen: Rhythmus.

2.	S. 75 Z. 12. Es muß heißen: bildeten.

3.	S. 208 Z. 11 f. v. u. Am 1. Januar 1910 gab es im Deutschen Reiche
964 Wohnungs- und Baugenossenschaften mit 182758 Mitgliedern. Statistisches
Jahrbuch für das Deutsche Reich. Herausgegeben vom Kaiserlichen
Statistischen Amte. 33. Jahrgang 1912. Berlin, Puttkammer &amp; Mühlbrecht, 1912.
S. 398.

4.	S. 261 a. E. Z u s a tz. In den Jahren 1906—1910 wurden an Gold

gewonnen:

Jahr	Menge in kg		Wert in	Millionen Ji	
1906	605 632			1691	
1907	621 375			1734	
1908	666 318			1858	
1909	683 331			1907	
1910	684 176			1910	
Davon entfielen allein	auf				
	1906	1907	1908	1909	1910
	kg	kg	kg	kg	kg
Afrika	203 669	228 685	250 558	257 280	263 602
B. St. von Amerika	142 001	136 075	142 281	149 975	144 853
Australien	123 971	113 870	110 333	106 843	98 511
Rußland einschl. Finland	29 336	40 151	42 209	48 723	53 535
Mexiko	27 889	28 109	33 661	35 875	37 482
Britisch-Jndien	18 188	15 624	15 947	15 586	16 128
Kanada	18 092	12 613	14 809	14 717	15 356
kg 563 146		575 127	609 798	628 999	629 467

Statt st isches Jahrbuch für das Deutsche Reich a.a. O. S. 31*
und S. 29*.

5.	S. 278 Z. 2. Es muß heißen: ihre Funktion.

6.	S. 285 Anmerkung. Abs. 3 a. E. Nach dem Reichsstempelgesetze vom
15. Juli 1909 Nr. 70 (Nr. 10 des Tarifs) unterliegen Schecks, mit Ausnahme der
Postschecks, und Quittungen über Geldsummen, die aus Guthaben des Ausstellers
bei den passiv scheckfähigen Geld- und Kreditanstalten oder Firmen gezahlt werden,
einer Stempelabgabe von 10 F.

7.	S. 315 Z. 19. Es muß heißen: Interessen.

8.	S. 397 Z. 15 f. Die optische Industrie Deutschlands nebst Hilfsbetrieben
beschäftigt z. Z. etwa 40 000 Personen und stellt ungefähr für 150 Millionen M
Instrumente her; davon entfällt mindestens die Hälfte auf die Ausfuhr, s. Deutsche
Industrie. Zeitschrift des Bundes der Industriellen. Schriftleitung: Schneider.
14. Jahrgang. Berlin, 1912, S. 276.

9.	S. 511 Z. 7 f. v. u. und S. 512 Z. 9 f. In den Zahlen für 1 9 0 5 find
die der Ausfuhr und der Einfuhr von Edelmetallen mit enthalten.

10.	S. 539 Z. 14. L i st hat diesen Brief während seines Aufenthaltes in
den B. St. von Amerika geschrieben.

40*
        <pb n="658" />
        ﻿Register

Abbe, Ernst, Physiker ss. XIII] 368 f., 397.
Abgeschlossene Allgemeinbildung 144.
Abhängigkeit, wirtschaftliche, vom Auslande
375, 438, 466, 467 f., 507 f.

Absatzkrisen 110.

Absolutismus, Zeitalter des, 40 f., 65, 86 f.
Achard, Fr. Karl, Chemiker 391 f.
v. Achenbach, Heinrich, preußischer Handels-
minister 555.

Ackerbau: Periode des A.s 38.

Adel 65 f., A. u. Handelsstand 80 f.

Adickes, Franz, Oberbürgermeister von Frank-
fürt a. M. 95.

Adler, Abraham, Handelsschulmann ]s. XIII]
VII, 115.

Adler-Linie 574.

Agenten 167.

Agrarstaat, Der Übergang Deutsch-
lands vom — zum Industriestaat
463—466; 374 f., 466 f., 469 f., 513 f.
Agrarzölle 206, 477, 482, 502, 505, 509 f., 611,
513 f.

Agrikultur-Manufaktur-Periode 38, -Staat 471,
513.

—	A.-M.-Handels-Periode 38, -Staat 513.
Akademische Freiheit 334.

Aksakosf, Iwan, russischer Schriftsteller 227.
Aktiengesellschaft, Die volkswirtschaft-
liche Bedeutung der, 124—130: Dauer

124,	Leichtigkeit der Kapitalsbeschaffung

125,	Einfluß der Vermögensverteilung,
Schwächen des Beamtenbetriebes 127, Aus-
artungen des Aktienhandels 128, A. u.
Öffentlichkeit 129.

—	114 f., 123 f., 124 f., 268 f., 407, 576.
Aktivhandel 7, 55.

Alberze 389.

Alderson, englischer Jurist, 547.

Alexander II. von Rußland 229.
Allgemeinbildung, abgeschlossene, 144.

Alters- u. Invalidenversicherung 36, 317, 423 f.,
426, 428.!

Altruismus 412 f.

Amerika und die Amerikaner 589—592.

—	Allgemeiner Charakter des amerika-

nischen Lebens 592—595.

—	Amerikanisches Schulwesen 606—609.

—	Das amerikanische Schutzsystem
624—626.

—	Das amerikanische Volk bei der
Arbeit 595—597.

v. Amira, Karl, Jurist 148.

Ammann, Altstadtrat von Heidelberg, 352.
Andre, Jurist, 411.

Äneas Sylvius, Humanist, 86.

Angebot u. Nachfrage 180 f., 237, 238 f., 246 f.,
301.

Angestellte 121 f., 377, 433 f. (Bersicherungs-

Pflicht).

Anglo American Oil Company 413, 600.
Annecke, Walter, Volkswirt 351.
Annoncenexpeditionen, -wesen 178, 326.
Anteil, Mein, an der deutschen Patent-
gesetzgebung 410—411.

Antipooling Clause 619.

Apothekergehilfen 435 (Versicherungspflicht).
Araber, Die, 78.

Arbeit u. Kapital 366, 377, 409f.

—	A. und Rhythmus 46—48: A.svereinigung,

-gemeinschafk (Gesellschasts-A., A.shäufung,
-Verbindung), Begriff der A.shäufung 46,
Arten: einfache A., A.sverkettung (Gleich-
takt-, Wechseltakt-A.en) 47.

—	Das amerikanische Volk bei der A.

595—597.

—	Das Gleichgewicht der nationalen A.

44—46: Arten der n. A. (bäuerliche: Acker-
bau, bürgerliche: Gewerbe, Handel, Geistes-
A.), Notwendigkeit ihres Gleichgewichts,
bürgerliche Gesellschaft 44, Lehren der
neueren Geschichte, Nachweis des Gleich-
gewichts der A. 45.

—	handelsgewerbliche A. 54, 121.

—	Zum Schutz der nationalen A. 477

bis 480.
        <pb n="659" />
        ﻿Register.

629

Arbeiter, Das Paradies der, 419—421.

—	Unternehmer und A. 365—367; 409f.;

U. u. A. in Amerika 596, in Deutschland
68, 422 f.

—	121, 145, 422.

Arbeiterausschüsse 416, -bevölkerung 266, 372,
384,-frage 266 f., -Produktivgenossenschaften
368.

Arbeiterschutzgesetzgebung, Über, 414 bis
417: Allgemeiner Charakter 414, Begrün-
dung, Geltungsbereich (Fabrik) 416, Inhalt
(Arbeitsordnungen, Arbeiterausschüsse,
Sonntagsruhe 416, Verbot des Trucksystems,
Beschaffenheit der Werkstätten 417); 419 f.

Arbeiterversicherung, Die Einrichtung
verdeutschen — und ihre Leistungen
in den ersten 25 Jahren ihres Be-
stehens (1885—1909)426—429: Kranken-,
Unfall-V. 427, Invaliden- u. Alters-V. 428,
gesamte deutsche A. 429; 312. s. auch Seg-
nungen u. Versicherungsbehörden.

Arbeitsgemeinschaft, -Häufung 46 f., -lohn u.
Unternehmergewinn 366 f., -ordnungen 416.

Arbeitsteilung, des. im Handel 42, 56, 70 f.,
140, 144, 315, 406, 576, 597, 611 f., inter-
nationale (kosmopolitische) 43, 438, 469 f.,
481, 569, nationale 438, 481.

Arbeitsverbindung 46, -Vereinigung 46, 315,
-Verkettung 47.

Archimedes, Erfinder aus Syrakus, 360 f.

Ariovist, Heerkönig der Sueven, 76.

Aristokratie, agrarische, 73, 378 f.

—	Geschlechts-A., städtische, in Deutschland 87 f.

—	Handels-A. 73 f„ 80 f., 378 f., 462.

—	Industrielle Aristokratie, Die, 378
bis 380.

Aristoteles, griechischer Philosoph, 441.

Arkwright, Richard, Erfinder einer Spinn-
maschine 441, 537, 546.

v. Armansperg,Graf, bayerischer Staatsmann 12.

Arndt, Ernst Moritz, deutscher Patriot 446.

—	Paul, Volkswirt [f. XIII] XII.

Arnold!, Ernst Wilhelm, ]s. XIII] 13—16.

Asher, K. W., Volkswirt 33.

Astor, I. I., amerikanischer Großkapitalist 593.

Auer, K. von Welsbach, Erfinder des Gas-
glühlichtes 105.

Aufbewahrungsgeschäft 275.

Augusta, deutsche Kaiserin, 339.

Auguste Viktoria, deutsche Kaiserin, 331.

Augustus, römischer Kaiser, 521, 531 f.

Aus meiner parlamentarischen Tätig-
keit (Der deutsch-französische Handelsver-
trag) 498—499.

Ausartungen des Handels 5, 59 f., 128, 612 f.

Ausbildung des jungen Kaufmanns,
Gedanken über die, 140—145; 604f.

Ausfuhrhandel 55, deutscher 375, 464 f., 485 f.,
511 f.

Ausgabe von Obligationen, Pfandbriefen 274.
Auskunftsbureaus, Kaufmännische, 195
bis 198: Begriff der Auskunftserteilung,

A.	als selbständiger Berus, Entstehung
(Kreditreformvereine) 195, Verbreitung
(Detektivbureaus), Hauptgrundsatz: Ein-
ziehung der Auskunft am Wohnorte des
Kreditnehmers, Organisation 196, A. eine
Kunst 197, Mängel 198.

Ausschaltung des sog. „Zwischenhandels" 74,
140, 209.

Ausstellungen, des. Weltausstellungen 100, 398,
405, 408 f., 411, 528.

Ausverkaufswesen, Das, seine Rege-
lung nach dem Reichsgesetze von
1909 201—203: Ausverkauf im allg. 201,
Begriff, Grund, Vor- u. Nachschieben von
Waren, Überwachung 202, Saison-, In-
ventur-, Konkursausverkäufe 203.
Auswärtiger (Außen-) Handel 5, 55, deutscher
375, 464 f., 475 f., 485 f., 504, 511 f., eng-
lischer 475 f., 485, 489 f.

Auswanderung 64, 375, 506, A. deutschen
Kapitals 465 f., 511.

Auszeichnungen, Anmaßung von, 199.
Autonomer Zolltarif 482, 503, 509.

„Autorität, Respekt vor der", 596.

v. Baader, Joseph, Ingenieur 539, 550.
Bacon, Roger, Naturforscher (Oootor mirabilia)
361.|

Bähr, Otto, Jurist (s. XIll) XII.

Baerwald, Richard, Philosoph 413 f.
v. Baeyer, Adolf, Chemiker 390.

Ballin, Albert, Generaldirektor der Hapag 578 f.
bavobaroti 271, bancherii 270.

Banken u. Börsen 301.

—	Badische B. 288, 294 f., Bayerische Noten-B.

294 f., Braunschweigische B. 292, 294 f.,
Darmstädter B. 269, Frankfurter B. 94,
294 f., Hamburger B. 297, Preußische B.
288, 294,297, Sächsische B. 294 f„ Württem-
bergische Noten-B. 288, 294 f., B. für Süd-
deutschland 294 f.

—	Nationale Pflichten der B.en und der

Kapitalisten im Kriegsfälle 303—307.

—	Wesen, Geschäfte und Arten der
modernen B.en 273—278: Wesen der

B.	en 273, Kredit- u. Bankgeschäfte: passive
Kredit-G.e (1. Depositen-G., 2. Banknoten-
ausgabe, 3. Ausgabe von Pfandbriefen u.
Obligationen 274, 4. Depot- oder Aufbe-
wahrungs-G.), aktive Kredit-G.e (1. Es-
kompte- oder Diskont-G., 2. Lombard-G., 3.
Kontokorrent-G., 4. Hypotheken-G.), sonstige
        <pb n="660" />
        ﻿630

Register.

Bank-G.e (Deoisenhandel 275, Jnkasso-G.
usw., Emission von Wertpapieren, Grün-
dung von Gesellschaftsunternehmungen),
Arten der B.en: Depositen-, Hypotheken-,
Noten-, Emissions- oder Gründungs-B.en

276,	öffentliche Kreditinstitute, auf Selbst-
hilfe beruhende Kreditoereine, reine Er-
werbsunternehmungen, Noten-, Groß-B.en

277,

„Bankfreiheit" 286, -gesetz von 1878 288 f.

(Novellen 292, 295).

Bankgewerbe, seine Entstehung 71.

—	Vorteile und Nachteile der Konzen-

trationsbewegung im deutschen B.
299—302.

„Bankhäuser" 273.

Banknoten, Gesetz von 1870 über Ausgabe
von, 287.

Banknoten, Die, 278—282: Entwickelung
der Banknote, Begriff, Wesen u. Funktion

278,	Vergleich mit Geld, Papiergeld usw.

279,	Kautelen bei Ausgabe, volkswirtschaft-
liche Bedeutung 280, Organisation 281, 274.

Bankwesen, Genueser, im Mittelalter
270—273.

—	8, modernes B. 42, 71, 269.

Banto 162.

de Vary, Frankfurter Bankierfamilie, 92.
Bassermann, Ernst, Reichstagsabgeordneter 159.
Bastiat, Frödoric, französischer Volkswirt 26,
194.

Bäuerliche Arbeit 44.

Baumwollbörse, Bremer, 453.
Baumwollkultur, Die, in Togo 457—459.
„Baumwollkulturkampf" 457.
Baumwollspinnerei, Die Chemnitzer,
398—399.

Baxter, Theoretiker des Kalvinismus, 603.
Becher, Ioh. Philipp, Bergmann 105, 109.
Beck, badischer Minister, 493.

Becker, Oberbürgermeister von Köln, 339 f.
o. Beckerath, Hermann, Politiker VI, 354, 356.
Bedeutung, Die, der Hanse 85—86.

—	Die B. der Königin Luise für unsere

Zeit 444—446.

—	Die B. der Kolonien für die deutsche

Volkswirtschaft 454—456.

—	Die B. des deutschen Handlungs-

reisenden in der Gegenwart 148—151.

—	Die B. des Handels für die Volks-

wirtschaft 56—58.

—	Die B. des Scheckverkehrs 282—285.

—	Die B. einer Industrialisierung der

heutigen Rohstoffstaaten für die
Exportindustrie Englands, Deutsch-
lands usw. 469—474.

Bedeutung, Die volkswirtschaftliche,
der Aktiengesellschaft 124—130.

—	Die v. B. der Eisenbahnen 539—540.

—	Die v. B. der Fondsbörse 234—238.

—	Die v. B. des Kanals Rhein-Hanno-

ver 566—568.

Begriff und Arten des Handels 53—56.

—	B. und Wesen des Geldes 254—256.

—	B. und Zweck der Buchführung 184.
Begründung, Die, der Handelsverträge

von 1891 durch die Regierung
504—507.

—	Zur B. der Freihandelslehre 474—477.
Behandlung, Die, der Handelsfächer

an der Hochschule 340—341.
v. Behr, Friedrich, Reichstagsabgeordneter 500.
Beleuchtungstechnik 105.

Bellamy, Eduard, amerikanischer Schriftsteller
234.

v. Below, Reichstagsabgeordneter, 500.
v. Bennigsen, Rudolf, Politiker 34, 498.

Benz, Karl, Ingenieur 103.

Bergbau, deutscher 383 f., Oberharzer 569,
Siegerländer 105 f.

Berger, Louis, Politiker 549.

Berliner Produktenbörse 241.

Beruf, Deutschlands — zur Weltpolitik
und Weltwirtschaft 447—449; 613f.

—	SS., seine Auffassung bei protestantischen

Sekten 603.

Berufs- u. Betriebszählung, Deutsche, von 1907
72, 210, 266, 278, 385, 396.
Berufsgenossenschaften 423 f., 427, 430, -stände
442.

Berufungskammern 251.

Besobrasoff, russischer Volkswirt, 228.
Bessemerverfahren 104, 108, 386.
Bestimmungen, Gesetzliche, über Buch-
führung 188—191.

—	Sozialreformatorische B. im Deut-

schen Handelsgesetzbuche von 1897
155—158.

Bethmann, Gebr., Frankfurter Bankierfamilie
94.

Betrieb, Begriff 434.

—	B. des Handels, Gedanken über den

Handel und den —, 52—53.
Betriebsbeamte 434 f. (Versicherungspflicht).
Betriebsmittelgemeinschaft der deutschen Eisen-
bahnen 557.

Beumer, Wilhelm, Volkswirt sf. XlVs 409.
o. Beust, Graf, Rheinbundsminister 93.

Beuth, Wilhelm, Gewerbepolitiker 382, 549.
Bevölkerung Preußens u. Deutschlands, Stand
u. Gliederung im 19. u. 20. Jahrhundert
102, 374.

Bevormundung, polizeiliche, 590.
        <pb n="661" />
        ﻿Register.

631

Bewertung des Handels 4, 5, 59 f., 69, 72 f.,
77, 81 f„ 122, 140 f.

Beziehungen, Die, der Technik, der
Wissenschaft und der Kunst zur Ko-
lonialpolitik 456.

Bierbrauerei 384.

Bilanz 185.

Bildung 479, B.smittel, des. literarische 319.
Bildungswesen, Theorie und Praxis im
kaufmännischen — in Amerika 603
bis 605.

„Billig und schlecht" 102, 411.

Bimetallismus 256 f.

Binnenhandel 56.

Binnenschiffahrtsstraßen, Die wichtig-
sten deutschen, 562—563; 525f.
Binnenschiffahrtsverkehr: Die Güter
des B.s in Deutschland 563—566:
Brennstoffe, bes. Steinkohlen, Baustoffe,
Gruben- und Hüttenmaterial, bes. Eisen-
erze 564, landwirtschaftliche Güter, bes.
Getreide (Weizen, Mais u. Reis), Zucker,
Holz 565, andere Güter 566.

Binnenzölle 488

Birnbaum, Karl, Reichstagsabgeordneter 500.
Bismarck, Fürst, Otto st. XIV] 18, 30, 43.
66, 422 f., 446, 504 f„ 508 f.

—	B. als Handelspolitiker 499—504:

Freihändler 500, Schutzzöllner 501, Gegner
der Handelsvertragspolitik 502.

—	Die deutsche Eisenbahnpolitik unter

Fürst B. 563—555.

—	Schreiben des Fürsten B. betr. Re-

form des Zolltarifs (Freihandel,
Schutz-, Finanzzölle) 503—504.

„Bitter not tut uns eine starke Flotte" 447.
Blanc, Louis, französischer Publizist 194.
Blankokredit 275.

Blücher 446.

„Blumisten" 111.

Boarck ok Tracks f. Ohamdsr ok Com =
msroe.

v. Bodelfchwingh, Karl, preußischer Finanz-
minister 235.

Bodinus, Johannes, französischer Publizist 4.
Bödiker, Tonio, Präsident des Reichsversiche-
rungsamtes 422, 424 f.

Böhmert, Viktor, Volkswirtss.XIV]32—35;
32 f-, 443.

Bon Marche, Pariser Warenhaus, 205, 226.
Bonifikationsgeschäft 243.

Booth, Henry, Mitarbeiter George dephen-
sons 548.

van der Borght, Richard, Volkswirt ss. XIV]
349.

Börsen u. Banken 301.

—	Begriff u. Arten 232.

Börsen u. Banken, Der Verkehr auf der
B. 246—247.

—	Die B. nach Zola 232—234.

—	Die B. und ihre Organe nach dem

Deutschen Börsengefetze von 1908
249—251: Errichtung, Aufhebung, Beauf-
sichtigung durch amtliche Handelsvertretung
u. Staatskommissar 249, B.leitung, B.aus-
schuß, Ehrengericht, Zusammensetzung, Ver-
fahren 250, Berufungskammer 251.

Börsengesetz, Deutsches, feine Geschichte
251—254; 191 241, 452.

—	von 1896 241, 452.

„Börsenkrach", Der „große", von 1873
115—118; 508.

Börsenkurse, DieRotierung der, 248 bis
249; 301.

Börsenregister 241, -steuer 237 f.

Bosco, Bartolomeo, italienischer Handelsschrift-
steller 271.

—, Joh. Baptist, Postmeister in Köln 535.

Bosse, Robert, Unterstaatssekretär im Reichs-
amt des Innern 422.

Botenwesen 518 f., 535.

Botinelli, Kunsthändler in Kassel, 100.

Botschaft, Die Segnungen der Kaiser-
lichen — vom 17. November 1881
421—426; 429.

Böttcher, Joh. Friedrich, Erfinder des Porzel-
lans 546.

v. Bötticher, Karl Heinrich, Staatssekretär des
Innern 424.

Bowring, John, englischer Volkswirt 495.

Branntweinbrennerei 384.

Braun, Karl, Politiker 35.

Brefeld, Ludwig, preußischer Handelsminister
340.

Bremen: Hamburgs und B.s Stellung
auf dem Weltmärkte 452—454; 461 f.

Bremer Baumwollbörse 453.

Brennerbahn 558.

Brentano, Lujo, Volkswirt [f. XIV] 137.

Breslauer Wollmarkt, Der, und die
Firma Eichborn &amp; Co. 220—224.

„Brief" 248.

Briefstil, Der kaufmännische, 171—174.

Broadway in Rew-Uork 593, 600.

Broemel, Max, Reichstagsabgeordneter 504.

Brotliteratur 320.

Brown, G. M., amerikanischer Handelsschul-
mann 605.

v. Bruck, Frh., österreichischer Handelsminister
487, 495.

„Buchbinderkommissionär" 323.

Buchdruckerei 384.

Bücher, Karl, Volkswirt [f. XIV] XII, 136.

Buchführung, Begriff und Zweck der, 184.
        <pb n="662" />
        ﻿632

Register.

Buchführung, Entwickelung und Haupt-
arten der, 185—188: Inventar (Aktiva,
Passiva, Kapital), Bilanz, Inventur, Me-
morial (Journal) 185, Grundbücher, Haupt-,
Kontokorrentbuch, Saldo, Nebenbücher
(Scontri) 186, einfache, doppelte B. 187,
Lucas Pacciolo, Domenico Manzoni,
Jäger 188.

—	Gesetzliche Bestimmungen über B.
188—191: Code de Commerce 189, Handels-
gesetzbuch für das Deutsche Reich von 1897
usw. 190 f., Börsen-, Depotgesetz usw.,
Konkursordnung 191.

—	Hymnus auf die doppelte B. 52.

Buchgewerbe und Geistesleben 318—320.

Buchhandel, Der deutsche, in seinen

verschiedenen Zweigen, insbe-
sondere das Kommissionsgeschäft
320—323.

—	Zur Geschichte des deutschen B.s 323

bis 325.

Buchhändlermesse, Frankfurter u. Leipziger, 219,
320 f., 323 f.

Buchkredit 275.

Bueck, H. A., Volkswirt [f. XIV] 500, 503.

Bühnenmitglieder 436 (Versicherungspflicht).

Bülow, Fürst, Bernhard, [f. XiV] 331,
509.

—	Die deutsche Handelspolitik unter
dem Fürsten B. 508—512.

Bunsen, Robert Wilhelm, Chemiker 104, 391.

Büreauangestellte 435 (Versicherungspflicht).

Büreaukratie 9f.

Bürgerkunde 328.

Bürgerliche Arbeit, b. Gesellschaft 44.

Bürgertum, deutsches, in seiner Blütezeit 64 f.,
82 f., seine Pflichten gegen den Staat 65 f.

de Busbeck, A. G., Naturforscher 111.

Büsch, Johann Georg, 7—8: Handels-
wissenschaft, Zwischen-, Aktiv-, Passivhandel,
Handelskompagnien 7, Handelskrisen, Ver-
einigte Staaten von Amerika, Münz- u.
Bankwesen 8; 333.

Business College 604 f.

Bute, Lord, 475.

Cäsar 76, 534.

Caesarius von Heisterbach, Geschichtschreiber, 82.

Calw, Calwer Zeugkompagnie 91, 603.

Camphausen, Otto, preußischer Finanzminister
555.

v. Caprivi, Graf, Reichskanzler 503, 504 f., 509,
511.

„Captains of Industry, The“, in Amerika l
597—599.

Carl Zeih-Stiftung, Die, zu Jena 367
bis 369.

Carlyle, Thomas, englifcherGefchichtschreiber 598.
Carnegie, A., amerikanischer Industrieller 598,
601.

Carnegie 8teel Company 600 f.

Carr-Linie 574.

Cartwright, Edmund, Erfinder der Web-
maschine 441.

Cato, römischer Staatsmann, 148.

Caupo 69.

Eauwes, Paul, französischer Volkswirt 194.
v. Cavour, Graf, italienischer Staatsmann 43l
Chamber of Commerce und Board of
Trade in Amerika 613—615.
Chamberlain, Joseph,englischer Staatsmann 447.
v. Chaptal, Graf, französischer Minister 477.
Charakter, Allgemeiner, des amerika-
nischen Lebens 592—595.
Charakterbildung 137 f., 145.

Chatam s. Pitt.

Chauvinismus 441.

Chemische Industrie, Die, 389—391; 104 f.,
384.

Chemnitzer, Die, Textilindustrie)398 bis
403.

Chevalier, Michel, französischer Volkswirt 194,
585.

Child, Josiah, englischer Volkswirt 7, 194.
China, Fremdhandel in, 162 f.

Clearinghouses, Waren-, 246.
v. Clive, Baron, Generalgouverneur von Britisch-
Ostindien 8.

Cobden, Richard, englischer Volkswirt 22.

Code de Commerce 185, 189, 190.

Cohn, Gustav, Volkswirt [f. XIV] XII, 122,
136 f.

Cohn &amp; Rosenberg, Berliner Börsenspekulanten,
240.

Colbert, I. B., französischer Staatsmann, 7, 41 f.
Colbertismus 41 f. s. auch Merkantalismus.
Compagnie Royale d’Assurances 314, universelle
du Canal Maritime de Suez 588.

Consulado del mare (Consolat del mar) 79.
Conway, Lord, 547.

Corners 135.

Cortez, Ferdinand, der Eroberer von Mexiko 602.
Cotta, Johann Friedrich, 11—13; 550.
Courtage 246.

Craemer, Karl, Industrieller ]s. XIV] 172.
Credit mobilier 269.

Cromer, E. B., Lord, englischer Staatsmann 149.
Cromwell, Oliver, Protektor der englischen
Republik 43.

Crüsemann. Direktor des Norddeutschen Lloyd,
581.

Cullom, amerikanischer Senator, 619.

Cursus publious, römischer, 531, 534.

Curtius, Ernst, Altertumsforscher 75.
        <pb n="663" />
        ﻿Register.

633

Dahlmann, F. CH., Geschichtschreiber 495.
Daimler, Gottlieb, Maschinenbauer 103.
v. Dalberg, Frh., Fürstprimas des Rheinbundes
93.

Dampfkraft, Ausnutzung der, 103, 363.
Dampfmaschine, rollende und stehende 363,546 f.
Davenant, Charles, englischer Volkswirt 194.
„Deckung, bankmäßige", 281.

Dehmel, Richard, Dichter 413.

Delbrück, Adalbert, Präsident des Deutschen
Handelstages 351, 356.

Demokraten in Amerika 625.

Deport, -geschäft 244.

Depositenbanken 276, -mißbrauch 114.
Depotgeschäft 275.

Depotgesetz, Deutsches, von 1896 191, 252.
Deputationen, technische u. wissenschaftliche, 9 s.
Detailhandel 55: s. auch Großbetriebe u.

Notlage.

Detailreisen 212.

Detektivbüreaus 196.

Deutsch - Amerikanische Petroleum-Aktiengesell-
schaft 453 f., 599 f.

Deutsche Fortschrittspartei 498.

„Deutsche Frage" 498, 501.

Deutscher Bund, volkswirtschaftliche Zustände
99 f., 100 f., 102, 112 f., 267 f., 286 f., 374,
410 f., 488 f., 490 f., 494 f., 526 f., 528 f.,
548 f., 574 f.

—	D. Handels- u. Gewerbeverein 16, 490.

—	D. Staatsbahnwagenverband 557.

—	D. Verband für das kaufmännische Unter-

richtswesen 339, 343.

Deutsch-französische, Der — Handels-
vertrag 498—499; 500 f.. 506, 508.
Deutsch - russische, Der — Handelsver-
trag von 1894 507—508; 485.
Deutschland als Schuldner-, Gläubigerstaat 465 s.

—	D.s Außenhandel 375, 464 f., 475 f., 485 f„

504, 511 f.

—	D.s Beruf zur Weltpolitik und zur

Weltwirtschaft 447—449; 513f.

—	D.s Übergang vom Agrarstaate zum

Jndustriestaate 463—466; 374 f., 466 f-,
469 f.. 513 k.

Deutschnationaler Handlungsgehilfen-Verband
153.

Devisen, -Handel 275.

Dickens, Charles, englischer Schriftsteller 50.
Diemeltalsperre 569 f.

Dietrich, Gustav, Präsident des Deutschen
Handelstages 356.

Diffens, Philipp, Mannheimer Kaufmann 357.
Differenzgeschäfte 242 f.

„Diligencen" 526.

Dill- u. Lahngebiet, Die Eisenindustrie im,
386—387.

Dio Cassius, griechischer Geschichtschreiber, 76.

Diodor, griechischer Geschichtschreiber, 75.

Diskontgeschäft 275.

Disponenten, Disposition 166.

Döll, Louis, Maler 14.

Donders, F. K., Ophthalmologe 397.

Dont (Reugeld) 249.

Doppelwährung 256 f.

Dorfwirtschaft 439.

Dortmund-Ems-Kanal 563, 564 f.

Drahtlose Telegraphie 104.

Dreißigjähriger Krieg 87.

Duckwitz, Arnold, Bürgermeister von Bremen VI.

Dühring, Eugen, Philosoph u. Volkswirt 17.

Duncker, Prediger in Rathenow, 396.

Duns Scotus, Scholastiker, 82.

Düsseldorfer, Die, Gewerbe- und In-
dustrieausstellung von 1902 408—410.

Eberbach, Handelsinnung in, 352.

Eckermann, Ioh. Peter, Goethes Privatsekretär
177, 549, 621.

Eddertalsperre 568 f.

Edelmetalle: Handel mit E.n 276.

Edikt von Nantes 401.

Edison, Thomas, Erfinder 105, 360.

Effektenbörsen 232, -Handel 54.

Effektiv- u. Spekulations-(Termin-)geschäft238f.
242 f., 451 f.

Egoismus 310, 359, 442 f., 480.

Ehrenberg, Richard, Volkswirt ss. XV] 134,
232, 238.

Ehrenbuch der Familie Fugger 2?)

Ehrengericht 250.

Eichborn &amp; Co., Breslauer Bank- u. Waren-
kommissionsgeschäft s. Breslauer Woll-
markt.

Eichhorn, I. A. F., preußischer Staatsmann
497.

Eiderkanal 584.

Eigenproduktion 39, 463.

Einführung, Die, der Zehnstundenbill
in England 417—419.

Einfuhrhandel 55, deutscher 375, 464 f., 485 f.,
512.

Eingeborenenkultur (Baumwollanbau) 458.

Einhard, Biograph Karls des Großen, 525.

Einigungsämter, Kaufmannsgerichte als, 162.

Einrichtung, Die, der deutschen Arbei-
terversicherung und ihre Leistungen
in den ersten 25 Jahren ihres Be-
stehens (1885—1909) 426—429.

*) Das „Geheime Ehrenbuch des Fugger-
schen Geschlechtes" ist von Hans Jakob Fugger
im Jahre 1546 verfaßt worden. Ehrenberg
a. a. O. (oben S. 1) 1. Bd. S. 85.
        <pb n="664" />
        ﻿634

Register-

Einzelunternehmer 123.

Eisenbahn, Die sibirische, 859—562; 507.

—	Leipziger-Dresdener E. 19, 550, 553, Leip-

zig-Magdeburger E. 550, Liverpool-Man-
chester E. 547 f., Nürnberg-Fürther E.
550, 552, Stockton-Darlington E. 547 f.
Eisenbahnbetriebsmittelgemeinfchast 557.
Eisenbahnen u. Wasserstraßen 539 f., 566 f.

—	ihre Verstaatlichung in den deutschen Ein-

zelstaaten 554 f.

—	Verwaltung und Betrieb der E.

544—546.

—	Volkswirtschaftliche Bedeutung der

E.en 539—540.

Eisenbahnfinanzpolitik 545.
Eisenbahngemeinschaft, preußisch-hessische, 555 f.
Eisenbahnpolitik, Die deutsche, unter
Fürst Bismarck 553—555: Staats- u.
Privatbahnsystem 553, Reichseisenbahnamt,
-Projekt, Verstaatlichung der Eisenbahnen
in den deutschen Einzelstaaten 554, bes. in
Preußen 555.

Eisenbahnsystem, Allgemeines deutsches, 19,
550.

Eisenbahntarifpolitik, -wesen 543, 544 f.
Eisenbahntarifunwesen in Amerika
617—619.

Eifenbahnunternehmungen, Gesetz über die,
von 1838 551.

Eisenbahnverfassung, Derheutige St and
der deutschen, 555—557.
Eisenbahnwesen, Das, in Amerika
615—617: Güter-, Personenverkehr 615,
Billetsystem, Gepäckbeförderung, Verschie-
denes 616.

—	Das E. in Deutschland, seine Anfänge

548—553: Fritz Harkort 548, Nürnberg-
Fürth, Leipzig-Dresden (Friedrich List),
Magdeburg-Leipzig 550, sonstige Bahnen,
Hannover, Baden 551, Württemberg, Bay-
ern 552, Sachsen 553.

Eisenerze 106, 109, 386 f., 517, 530, 564 f.
Eisenindustrie, Die, 385—389: 1. Nieder-
rhein-Westfalen 385, 2. Siegerland, Dill-
u. Lahngebiet 386,3. Saarbezirk, 4. Luxem-
burg-Lothringen 387, 5. Oberschlesien 388,
6. Hannover, Bayern, Sachsen 389; 104,
383, 515 f.

Eisenverarbeitung 383.

Eisenzölle, Zur Geschichte der, 515—518;
500 f.

Elbe-Trave-Kanal 562, 565.

Elektrotechnik 103 f.

Emissionsbanken, -geschäft 276.

Engels, Friedrich, Sozialist 194, 471 f.
Englands Außenhandel 475 f., 485, 489 s.

Entstehung und Entwickelung des Han-
dels, Ideen über, 68—74.

Entwickelung und Hauptarten der Buch-
führung 185—188.

Entwicklung, Die, von Deutschlands
Industrie 1861—1911 102—105.

Bquitable Society 313.

Erfinden: Zur Philosophie des E.s
360—364.

Ernst II. von Koburg-Gotha 498.

Erwerb Selbstzweck? 26 f., 602 f.

Erwerbs- u. Wirtschaftsgenossenschaften 24 f.,
34, 102, 130 f., 205 f., 277.

Erzgebirge 403 f.

Erzieher 436 (Versicherungspflicht).

Erziehungszölle 18, 477, 478, 514.

Esche, Johann Georg, sächsischer Industrieller
401.

Eskomptegeschäft 275.

Etzel, Karl, Ingenieur 552.

Eugenik, Kaiserin von Frankreich, 586.

Eusebius, Kirchenvater, 76.

Explosionsmotoren 103.

Exportindustrie, -kapitalismus, -Politik, -staat,
-system 464 f., 467 f., 469 f.

Eytelwein, Johann Abert, Ingenieur 380.

Eyth, Max, Ingenieur ss. XVj 178.

Fabrik, Die, 369—372: Organisation der in-
dustriellen Großproduktion 369, ihre Vor-
aussetzungen: gesellschaftliche, wirtschaft-
liche (Merkantilismus, Gewerbefreiheit
usw.) 370 f., Mittel zur Weiterbildung:
Spezialisation, Kombination, Abtrennung
der kaufmännischen Funktion, örtliche Zu-
sammenfassung, Kartelle, Trusts 371, Be-
deutung für gesellschaftliche u. wirtschaft-
liche Organisation 372.

—	F. u. Handwerk 99.

—	Begriff der F. 415 f., 419 f.

„Fabrikbein" 419.

Fabrikgesetzgebung 414, -inspektion 419.

Fach- u. Fortbildungsschulwesen 103.

Fälle, Typische, unlauteren Wettbe-
werbs 198—201.

fair trade 485.

Faktoren 402.

Falsche Satzbildungen 172 f.

du Fay, Frankfurter Kaufmannsfamilie, 92.

Februarerlaß Wilhelms 11. 426.

Feinmechanik 384.

keueratorss 271.

Fernsprechwesen 104, 520, 620.

Feuersozietäten 313, -Versicherung 312 f., -zeichen
520.

Fichte, Johann Gottlieb, Philosoph 194, 469.

Filialsystem 214 f.
        <pb n="665" />
        ﻿Register.

635

Finanzierung industrieller Unternehmungen
269 f.

Finanzzölle 501, 503 f., 510, 625.

Finowkanal 562.

Fiorino, Optiker in Kassel, 100.
Firmenverschleierung 200.

Fischer, Gustav, Volkswirt 493.

—, Hannibal, oldenburgischer Präsident 14.
Fitsch, amerikanischer Erfinder, 363.

»Flagge, Die, folgt dem Handel" 447.

Flößerei 565 s.

Flotte 447 f.

Fondaco dei Tedesohi in Venedig 1, 79, 84.
Fondsbörse, Die volkswirtschaftliche
Bedeutung der, 234—238; Begriff der

F.	234, Aufgaben, Voraussetzungen: Ter-
minhandel 235, Leichtigkeit der Umsätze
237, spekulativer Charakter 238; 322.
Förderung von Kunst u. Wissenschaft durch die
Geschäftswelt 66, 443, 596, 607.

Formen, Die, der Handelsunterneh-
mung 123—124.

Fortbildungskurse, -schulen, kaufmännische 328.
Fortschrittspartei, Deutsche, 498.

Fourier, Charles, französischer Sozialist 194,
585.

Fowlersche Dampfpflüge 178.

Fra Luca s. Pacciolo, Lucas.

„Frage, Deutsche", 498, 501.

—	soziale F., bel. im Handel, 122, 155, 266 f.,

422 f., 441.

Francis, John, englischer Volkswirt 111.

—, Philip, englischer Staatsmann 8.

Franck, Sebastian, Chronist 146.

Francke, Karl, Geh. Staatsrat in Koburg 33.
—, Oberbürgermeister von Magdeburg, 550.
Frankfurt a. M. als Handelsplatz einst
und jetzt 92—95.

—	F.er Börse 92 f., Buchhändlerkommissions-

geschäft 321, -messen 219, 320 f., 323 f„
Handelskammer 92 f., Messe 5, 42, 84, 92,
Patrizierfamilien 92, 94.

Frankfurt a. O.: Messe 222 f.

Franklin, Benjamin, amerikanischer Staats-
mann 50.

Franz Joseph, Kaiser von Österreich, 586.
Frauenfrage im Handelsgewerbe 152 f., 605.
v. Fraunhofer, Joseph, Physiker u. Optiker 397.
Freihandel und Schutzzoll im Lichte
der Geschichte 480—482.

—	18, 34 f., 470, 497, 499, 503 f., 508 f., 512 f.
Freihandelslehre, Zur Begründung der,

469—474.

Freiheit, akademische, 334, amerikanische 590,
wirtschaftliche 25, 43, 194 f., 414.
Freizügigkeit 370, F.sgesetz von 1867 103.

Fremdhandel 69 f., in China 162 f.
Fremdwörter 172 f.

Frentzel, Adolf, Präsident des Deutschen Handels-
tages 351, 355 f.

Frey, Theodor, Vorsitzender der Handelsinnung
in Eberbach 352.

Freytag, Gustav, Dichter 338.

Friedrich 1. von Baden 350, 353, II. von Baden
357, III., deutscher Kaiser, 586.

! — F. der Große 41, 313, 314, 388, 445, 497.

—	Friedrich Wilhelm, der Große Kurfürst, 313,

459 f., I. von Preußen 497, III. von Preußen
445, 497, 549, IV. von Preußen 551.
v. Friesen, sächsischer Ministerpräsident, 554.
de Froissard, Pierre, französischer Chronist 84.
Fugger, Jakob, 1—3; 581.

—	Anton 3, sonstige Mitglieder der Familie 1 f.,

633.

—	als Bezeichnung für Geldaristokratie 2; 264.
„Fuggerei" 2.

Fulton, Robert, Erbauer des ersten Dampf-
schiffes 363.

Fungibilität des Getreides 610 f.

Furcht vor Proletariat 414.

Fürsorgepflicht des Prinzipals 156 f.

Fusionen 599.

Fust, Johann, Buchdrucker 323, 362.

Gabe, Johann &amp; Co., Hamburger Haus 14.
Gaebel, Otto, Präsident des Reichsversicherungs-
amtes 224.

Galvani, Luigi, Entdecker des Galvanismus 546.
Gambetta, Leon, französischer Staatsmann 52.

! v. Gamp, Frh., Reichstagsabgeordneter 252.
Ganescha, Hindugott, 149.

Gasmaschine 36 f., 103.

Gauß, K. F., Mathematiker 526.

Gedanken über den Handel und den
Betrieb des Handels 52—53.

—	G. über die Ausbildung des jungen

Kaufmanns 140—145.

Geering, Tr., Schweizer Volkswirt 145.
Gefahren, Die, des Industriestaates
466—469.

Gefälligkeitsakzept 113.

Gehaltsanspruch des Handlungsgehilfen wäh-
rend der Krankheit 157.

Geist, Der kapitalistische, in Amerika
601—603.

—	G. der nationalen Arbeit 478 f.

—	kaufmännischer G. 359.

Geistesleben: Buchgewerbe und G. 318

bis 320.

„Geistiges Seeklima" 151.

Ge'z 50 f.

Geld 4, 6, 217 f., 602 f.. G. u. Ware 121, 179.
        <pb n="666" />
        ﻿636

Register.

Geld: Begr ff und Wesen des G.es 254 bis !
256: G. im wirtschaftlichen Sinne (Tausch-,
Zahlungsmittel 254, Wertaufbewahrungs-
mittel), im gesetzlichen Sinne 255(Währungs-
geld 256).

—	Markt und G. bei den Naturvölkern

216—218.

„Geld" 248.

Geldaristokratie 2, 602, -krisen 110, -wechsel-
geschäft 276, -wirtschaft 39.

Geld- und Bankwesen, Das deutsche,
vor der Reichsgründung 286—288.

—	Die Verdienste des Reichsbankprä-

sidenten Dr. Koch um das deutsche

G.- und B.wesen 298.
Gelegenheitsgesellschaft 123.

„gelehrte" Berufe 442.

„Geleite, totes," 523.

Geliert, Fürchtegott, Dichter 413.

Gelsenkirchener Bergwerks-Aktien-Gesellschaft
601.

Gemeinsinn 442 f.

Genala, Francesco, italienischer Staatsmann 26.
Generaltarif 484.

Genossenschaften, Die, 130—132: Begriff
130, Bedeutung, Grenze für Entwickelung,
Grundgedanke, Arten 131; 24 f., 34, 102,
205 s., 277.

Gensel, Julius, Volkswirt 150, 350 f.

—, Walter, Kunstgelehrter 175.

Genueser Bankwesen im Mittelalter
270—273.

Gerechtigkeit 445.

Gerhard, Graf von Sayn, 387.

Gerson, Herrmann, Berliner Spezialgeschäft 215.
Geschäft, Das, 164—168: Begriff u. Wesen
165, Leitung,Kosten, selbständiger Charakter,
Personal, Prokurist 166, geschäftliche Er-
fahrung, Geschäftsbeziehungen, Agenten,
Makler 167, Behandlung, Abschluß, Aus-
führung des Geschäftes 168.

Geschäfts- u. Betriebsgeheimnisse: Verrat von
G.n 201.

Geschäftsgebaren, unlauteres, 62; s. auch Wett-
bewerb, unlauterer.

Geschäftsgewinn, feine Höhe u. Verwendung 63,
bei den Phöniziern 76.

Geschäftsmänner (— angestellte Beamte) 9 f.,
-schluß 605.

Geschichte und Charakteristik des Ver-
sicherungswesens 312—316.

—	Aus der G. der deutschen Kolonial-

politik 459—462.

—	Aus der G. der Siegerländer Indu-

strie 105—110.

—	Freihandel und Schutzzoll im Lichte

der G. 480—482.

i Geschichte des Deutschen Börsengesetzes
251—254.

—	Zur G. der deutschen Reederei 574

bis 576.

—	Zur G. der Eisenzölle 515—518; 500 f.

—	Zur G. des deutschen Buchhandels

323—325.

—	Zur G. des Kartellwesens 135—137.

—	Zur G. des Kölner Postwesens 534

bis 536.

Geschlechtsaristokratie, städtische, in Deutschland
87 f.

„Geschlossener Handelsstaat" 469, 515.
Geselligkeit 50.

Gesellschaften, Aktien-, 123 f., 124 f„ 268 s., Ge-
legenheits-G., Kommandit-G. 123, G. mit
beschränkter Haftung 125, offene Handels-
G., regulierte G. 124, stille G. 123.
Gesellschaftsarbeit 46.

Gesetzgebung, wirtschaftliche, des Norddeutschen
Bundes u. des Deutschen Reiches 102.
Gesetzliche Bestimmungen über Buch-
führung 188—191.

Getreidehandel, Der, seine Organisation
in Amerika 609—613. Merkmale des
europäischen G.s: Kollitransport 609 u.
Nichtfungibilität 610, des amerikanischen
G.s: Transport sowie Lagerung in loser
Schüttung u. Fungibilität 611, Arbeits-
teilung 611 u. Konzentration 612.
Getreideterminhandel 241.

Getreidezölle 206, 477, 482, 502, 505, 509 f.

(Zollsätze 1833—1906 510), 511, 513 f.
Gewandschneider 70.

Gewerbe- und Industrieausstellung,
Die Düsseldorfer, von 1902 408—410.
Gewerbesreiheit 25, 34, 132, 370, 489, 516,
-gerichte 158 f.

Gewerbepolitik im Mittelalter 439 f., preußische
489, 516.

Gewissen, Das soziale, 412—414.

Gilchrist, Percy L., Mitersinder des Thomas-
verfahrens 386.

Giroverkehr, Der, der Reichsbank 295
bis 297.

Glasträgerkompagnien 406 f., -Versicherung 314.
Gläubigerstaat, Deutschland als, 465 s.
Gleichgewicht, Das, der nationalen Ar-
beit 44—46.

Gleichheit, amerikanische, 606.
Gleichtaktarbeiten 47 s.

Glück 53.

Glyn, Halifax, Mills &amp; Co., Londoner Handels-
haus, 221.

Gnadenwahl, Lehre von der, 603.
        <pb n="667" />
        ﻿Register.

637

Goethe [f. XVj II, V, 11, 20, 30, 165, 176,
177, 333, 357, 365, 380, 442, 443, 444, 445,
549, 621.

—	G.s Mutter (Frau Aja) 93.

Gold, Wertverhältnis zwischen — u. Silber 257.

Goldproduktion, Die, der Welt am Ende
des 19. und am Anfang des 20. Jahr-
hunderts 258—261.

Goldwährung 358.

Goll, Frankfurter Bankierfamilie, 92.

v. Goluchowski, Graf, österreichischer Staats-
mann 331.

Gontard, Frankfurter Kaufmannsfamilie, 92.

Gordon, Vorläufer George Stephenfons, 548.

Gothaer Feuerversicherungsbank, Lebensver-
sicherungsbank 313.

Gothein, Eberhard, Volkswirt ff. XVj 339 f.,
603.

Gotthardbahn. Die St., 558—559.

Gould, Iay, amerikanischer Industrieller 598,602.

Grübe, Karl, Chemiker 390.

Graphische Gewerbe 104.

Greater Britain 485.

Griechen und Römer, Araber und
Italiener 77—80.

Großbanken 277, 299 f.

Großbetriebe im Kleinhandel 203—205;
141, 213 f., 226.

—	G. im Versicherungswesen 314 f.

—	industrielle G. 266 f., 369 f., 372 s., 378 f..

594, 599 f.

„Groß-Detailhandel" 213 f.

Großhandel 55, 70 f., seine effektive u. spekula-
tive Funktion 238.

Großunternehmertum, industrielles, 378 f.

Grote, S)., Volkswirt 258.

Grundbücher 186.

Gründerzeit, Die, der 1850er Jahre in
ihrer Bedeutung für die Entfaltung
kapitalistischen Wesens in Deutsch-
land 267—270.

—	G. 1871—1873 554.

Grundruhrrecht 523, 526.

Gründungsbanken, -gefchäft 276.

Gutenberg, Johann, Erfinder der Buchdrucker-
kunst 362.

Guter Haushalter 52.

Güter, Die, des Binnenschiffahrtsver-
kehrs in Deutschland 563—566.

Güterverkehr 518, 528, 531 f., 563 f., 615, -Ver-
sicherung 312.

Güterwagengemeinschaft, Allgemeine deutsche,
557.

Guthaben-Klausel 285.

Gymnasialbildung 7.

Gymnastik des Geistes 144, 329, 333.

Haasenstein &amp; Vogler, A.-G., Annoncen-
expedition 178.

Hadrian, römischer Kaiser, 522.

Haftpflicht-, Hagelversicherung 314.
Hamburg-Amerika Linie, Die, 577—581;
571, 574.

Hamburger Engros-Lager 215.

Hamburgs und Bremens Stellung auf
dem Weltmärkte 452—454: Rüben-
zucker, Kohlen, Kaffee, Kolonialwaren 452,
Baumwolle (Bremer Baumwollbörse),
Petroleum (Deutsch-Amerikanische Petro-
leum-Aktiengesellschaft) 453, Tabak, Reis,
Nutzhölzer 454.

Hamilton, Alexander, amerikanischer Staats-
mann 477.

Hammacher, Friedrich, Politiker 357.

Handel, Arbeitsteilung 42, 56, 70 f„ 140, 144,
438, 481, 611 f.

—	Ausartungen 5, 59 f., 128, 612 f.

—	Ausschaltung 74, 140, 209.

—	Bedeutung für die Volkswirtschaft

56—58.

—	Begriff und Arten 53—56: H. — Güter-

austausch? 53, handelsgewerbliche Arbeit,
Waren, Immobilien-, Effekten-H. 54, Groß-,
Detail-, Klein-, Höker-, Trödel-, Binnen-,
auswärtiger H., Ausfuhr-, Einfuhr-,
Zwischen-, Welt-, Passiv-, Aktiv-H.,
seßhafter H., Wander-H. 55, Hausier-H.,
Arbeitsteilung, H. u. Transportgewerbe,
Karawanen-H., Reederei, Speditions-,
Kommissions-, Maklergeschäft 56.

—	Bewertung 4, 5, 59 f., 69, 72 f., 77, 81 f.,

122, 140 f.

—	Deutscher H. in seiner Blütezeit 64 f., 82 f.

—	Gedanken über den H. und den Be-

trieb des Handels 52—53.

—	H. nach sozialistischer Anschauung

59—61; 74.

—	H., Industrie und Landwirtschaft

67—68; 376 f.

—	H. u. Kirche 81 f.

—	H. und Moral 61—63; 443.

—	H. u. Produktion 58 f., 122.

—	Ideen über die Entstehung und die

Entwickelung des H.s 68—74; H. ohne
Händler 68, H. im engeren Sinne, ältere

H.soölker, Fremd-H., Organisation 69,
aristokratisch-monopolistischer Charakter,
Arbeitsteilung, Entstehung eines selbstän-
digen Handelsstandes, des. in Deutschland,
u. der Märkte (Städte) 70, Aufkommen
eines besonderen Bank- u. Transportge-
werbes usw. 71, H. Organisator der moder-
nen Volks- u. Weltwirtschaft, soziale Stel-
lung u. Gliederung des H.sstandes 72.
        <pb n="668" />
        ﻿638

Register.

Handel, Ist der — produktiv? 58—59;
122.

—	Konzentration im Handel 299 f-, 314 f., 612 f.

—	Nationale und soziale Pflichten des

H.s 63—67.

—	Spezialisierung im H. 72.

—	Straßburger Handel, Der, am An-

fange des 19. Jahrhunderts 95—99;
internationaler H. 95, Landesprodukten-H.
(Tabak 97, Hanf, Krapp, Stärke, Ölsaaten,
Öle, Samen, Tuch 98).

—	stummer H. 68.

Handelsakademie, Hamburgische, 7, 333.
Handelsaristokratie 73 f., 80 f., 378 f.
Handelsartikel, des. auch Welthandelsartikel
(Rohstoffe, Halb- u. Fertigfabrikate):
Baumwolle 169, 231, 453, 457 f., Baum-
wollwaren 229, 384, 398 f., Baustoffe 564,
Brennstoffe 564, Chemikalien 384, 389 f.,
Eisenerze 379, 383, 386 f., 530, 564 f.,
566 f., Eisen- u. Stahlwaren 530, 565,
Getreide 229 f.. 510, 530, 565, 609 f., Ge-
würze 452, Gold 258 f., 560, Gruben- u.
Hüttenmaterial 596 f., Häute 452, Holz
452, 454, 530, 565 f., 567 f., Kaffee 169,
449 f., 452, Kakao 452, Kohle 379, 383,
452, 530, 564, 566 f, Koks 530, 564, 566 f.,
Kolonialwaren 452, Konfektionswaren
395 f., Kupfer 600, land- u. forstwirtschaft-
liche Güter 565 f., 567 f., Mais 565, opti-
sche Instrumente 396 f., 627, Petroleum
169, 453 f-, 566, 599 f., Reis 452, 454,
461, 565, Roheisen 379, 385 f, 516 s., 565,
566 f., Seide 169, Silber 262 f., Spiel-
waren 403 f., Spiritus 452, Stahl 600 f.,
Tabak 97 f., 454, 461, Tee 228 f., 452, 560,
Textilwaren 384,398 f., Tulpen 110 f., Uhren
406 f., Weizen 566, Wolle 220 f., 452,
Zucker 118 f., 169, 384, 391 f., 452, 565;
f. auch 68 f„ 75 f., 77 f., 84, 97 f., 210 f.,
217, 224 f., 228 f., 232, 383 f., 438, 469 f.,
475 f., 484 f., 509 f„ 540, 564 f.
Handelsbetrieb f. Gedanken.

—	H. einst u. jetzt 141 f., 338.
Handelsbetriebslehre als Wissenschaft 443.
Handelsbilanz, deutsche, 375, 464 f., 475 f„

485 f., 504, 511 f.

Handelsbücher 185 f., 188 f., 271 f.
Handelseifersucht, Politik der, 470 f., 480 f.
Handelsfachabteilungen 327, 329.
Handelsfächer, Die Behandlung der —
an der Hochschule 340—341: Sammlung
des Materials 340, systematische Bearbei-
tung des M.s, logische Entwickelung der
Begriffe u. Grundlehren 341.
Handelsgesellschaften 123.

Handelsgesetzbuch, Allgemeines Deutsches, 155
190, 352, Deutsches — von 1897 156, 190 f.
Handelshochschule, Städtische, in Köln 337f.

—	Wesen und Aufgaben der H. 330—333.

—	Wie studiert man an der Handels-

hochschule? 334—337: Stundenplan, Vor-
lesungen 334, häusliche Arbeit, Übungen
335, Exkursionen, Lektüre, Ferien 336;
329, 339.

Handelsinnung in Eberbach 352.
Handelskammern in den V. St. von
Amerika 613 f., von Frankfurt a. M. 92 f.
Heidelberg 352 f., Köln572, Stuttgart 171 f.

—	Alter u. Bestand im Deutschen Reiche 347.

—	Die Organisation der H.n in Preußen

343—347: Begriff, Aufgabe, Errichtung,
Zugehörigkeit, Wahlrecht, Beitragspflicht,
Mitgliedschaft 343, Wahlsystem, -verfahren,
Zuwahl, Geschäftsführung usw. 344, Auf-
sicht, Kritik des H.gesetzes von 1897 345.
Handelskammersekretär, Der, 348—350.
Handelskompagnien 7 f., 460, -korporationen 6.
Handelskrisis, Die, von 1857 112—115.
Handelspolitik, Deutsche, am An-
fange des 19. Jahrhunderts 488
bis 490: Binnenzölle, Verbrauchssteuern,
preußische Handels- u. Gewerbepolitik 488,
Kontinentalsperre, Englands Außenhandel
489, allgemeiner Rückgang des deutschen
Handels 490.

—	Die deutsche H. unter dem Fürsten

B ü l o w 508—512: Bismarck 508, Caprivi,
Bülow (Zolltarif von 1902) 509, Handels-
verträge 510, deutscher Außenhandel
1905—1910: Ausfuhr 511, Einfuhr 512.

—	Die Zukunft der deutschen H. im

Geiste Friedrich Lifts 512—515.
Handelsprivilegien s. Monopolistische Handels-
u. Preispolitik.

Handelsschulen 328 f.

„Handelsstaat, geschlossener", 469, 515-
Handelsstand u. Adel 80 f., H. u. öffentliches
Leben 65 f-, 330 f., seine Entstehung 70 s.,
soziale Stellung u. Gliederung 72 s.
Handelstag, Der Deutsche, 349—351;
Mitgliedschaft 349, Vollversammlungen,
Ausschuß, Kommissionen, freier Verband
350, Zentralstelle für die preußischen
Handelskammern, Zeitschrift „Handel u.
Gewerbe", Präsidenten, Generalsekretäre
351; 171 f.

—	Der Deutsche H. 1861 — 1911 352 bis

358.

—	Trinkspruch auf den Deutschen H.

358—359.

—	Der Badische H. 352.
        <pb n="669" />
        ﻿Register.

689

Handelsunternehmung, Die, 120 bis
122: Kapital (umlaufendes u. stehendes),
Arbeit, Geld u. Ware, Arbeitskräfte (Ar-
beiter u. Handlungsgehilfen) 121, soziale
Frage im Handel, H. u. Produktion 122.

—	Die Formen der H. 123—124: Einzel-

unternehmer, Handelsgesellschaften (Ge-
legenheits-G., stille G., offene Handels-G.,
Kommandit-, Aktien-G.) 123, regulierte

G.	en 124.

Handelsvertrag, Der deutsch-fran-
zösische, 498—489: 500 f., 506, 508.

—	Der deutsch-russische H. von 1904

507—508; 485.

Handelsverträge 482—484: Begriff, In-
halt, kurzfristige 482, langfristige, ewige

H.	, Meistbegünstigungs-, Tarifverträge 483,
General-, Vertrags- (Konventional-) Tarif
484.

—	Die Begründung der H. von 1891

durch die Regierung 504—507; 509.

—	H. von 1906 510 f.

Handelsvertretungen, Wesen und
Wert der amtlichen, 342—344.
Handelswissenschaft 7, 341.

Handels- u. Gewerbeverein, Deutscher, 16, 490.
Handels- und Industrieplätze, wichtigere:
Alexandrien 79, Amalfi 78 f., Amsterdam
450 f., 452, 454, Antwerpen 450 f., 452,
Athen 77, Augsburg 1 f., 70, 84, 322,
Baltimore 461, Basel 145, Bergen 83,
146 f., Berlin 151, 153, 238, 241, 284, 313,
322, 395 f., 452, 564 f., Birmingham 488,
Boston 462, Braunschweig 292, 294 s., !
Bremen 453 f., 565, 581 f., Bremerhaven
582 s., Breslau 220 f., 239, 396, 565,
Brüssel 405, Budapest 321, Charleston 461,
Chemnitz 398 f., Chikago 238, 240 f., 405,
408, 594, 614, 617 f., Cincinnati 614,
Danzig 239, 565, Darmstadt 269, 294 f.,
Dresden 19, 294 f., 550, 553, Duisburg
530 f., 564 f., Emmerich 565, Erfurt 395 f.,
Esten f. Krupp, Florenz 73, 188, Frank-
furt a. M. 5, 42, 71, 84, 92 f., 154, 219,
284, 294 f., 320 f., 323 f., 529 f., Frankfurt
a. O. 222 f., Fürth 403 f., 550, 552, Genua
79, 270 f., 558, 587, Gotha 313 f., Ham-
burg 7, 87, 114, 151, 153, 239, 284, 297,
312 f., 333, 452 f.. 461 f., 564 f.. 577 f.,
Haarlem 111, Havre 450 f., 452 f., Heidel-
berg 352 f., Hochfeld 534 f., 560 f., Jrbit227,
Jena 367 f., 397, Kairo 78, Karthago 73,
Kassel 99 f., 526 f„ Köln 80. 84, 284. 337 f.,
396. 534 f., 571 f., Königsberg 239, 565,
Konstantinopel 78, 83, Korinth 77, 522,
585, Kursk 227, Lancashire 476, Leipzig
19, 42, 152, 154, 219, 224 f., 320 f., 323 f.,

325, 550, 553, Liverpool 238, 246, 547 f.,
London 69, 83, 100, 146 f., 220, 238, 248,
284, 313, 450 f., 452 f„ 462, 528, 571, St.
Louis 405, Lübeck 83 f., 148, 314, Magde-
burg 118 f., 452, 550, 565, Mainz 323,
529 f., 631, Manchester 69, 547 f., Mann-
heim 90, 239, 288, 294 f., 531, 565 f.,
Marseille 450 s., 558, Memel 565, Mil-
waukee 620, München 294 f., 322, 395,
397, New York 238 f., 248, 451 f., 452 f.,
462, 581 f-, 592 f., 600, 605, 608 f., 613 f.,
623, Nischni-Nowgorod 83, 147, 219, 227 f.,
Nürnberg 83 f., 87, 146, 322, 323, 403 f.,
406, 550, 552, Paris 69, 175, 312,
405, 408, Pastau 565, Pforzheim 90, Phil-
adelphia 411, 462, 614, Pisa 79, Pitts-
burg 597, Posen 146, Prag 321, Rathenow
396, Regensburg 83, Rhodus 77, Rom 77 f„
521, Rotterdam 450 f., 452 f., 572, Ruhr-
ort 530 f., 564 f., San Francisco 451, 596,
Sidon 75, Sonneberg 404 f., Stettin 239,
395 f., 565, Straßburg 95 f., Stuttgart
288, 294 f., 321 f., Trieft 450 f„ 558, Tyrus
74 f., Venedig 1, 71, 73, 79 f„ 83 f., 188,
Wien 115 f., 321 s., 397, Wisby 83, York-
shire 476, Zürich 321; s. auch 110, 210 f.,
327, 329, 345, 347, 380 s., 383 f., 395 f.,
524 f., 528 f., 540, 549 f., 562 f., 564 f., 571,
614 f.

Handels- u. Zollgesetz, Preußisches, von 1818
492 f., 509, 514, 516.

Handlungsgehilfe, Der deutsche, in
derVergangenheit 145—148: Begriff,
Dienstvertrag 145, An- u. Aufnahme als
Lehrling, Dauer der Lehrzeit, Ausbildung

146,	Pflichten des H.n, soziale Stellung

147,	„Lieger", Prokuristen 148.

— 121 f., 435 (Versicherungspflicht).

Handlungsgehilfen-Bewegung, D i e

deutsche, und ihre Träger 151 bis
154: Verein für Handlungskommis von
1858 zu Hamburg 151, 153, Verein der
Deutschen Kaufleute zu Berlin 151, 154,
Verband Deutscher Handlungsgehülsen zu
Leipzig 152, 154, Deutschnationaler Hand-
lungsgehilfen-Verband zu Hamburg 153,
Deutscher Verband Kaufmännischer Verein
zu Frankfurt a. M., sonstige Verbände u.
Vereine 154.

Handlungslehrling, Sittentafeln für
den, 137—140.

Handlungsreisende, Der deutsche, seine
Bedeutung in der Gegenwart 148
bis 151.

Handwerk 377, 439 f.

Hänlein, Mainz-Frankfurter Marktschiffer, 529 f.

Hanno, karthagischer Feldherr, 76.
        <pb n="670" />
        ﻿640

Register.

Hanse, Die Bedeutung der, 85—86; 64f.,
83 f.

Hansemann, David, als Politiker 22—24;
353 f., 356, 494.

Hansen, Joseph, Geschichtschreiber 337.
v. Hardenberg, Fürst, preußischer Staatsmann
536.

Hargreaves, I., Erfinder einer Spinnmaschine
441, 546.

Harkort, Fritz, Industrieller 23, 548 f., 571.
Harmonie der wirtschaftlichen Interessen 470.
Harriman, Edward H., amerikanischer Indu-
strieller 598.

Hartmann, Mich., s. Sächsische Maschinenfabrik.
Harttung, Frau Sophie, geb. Lienau in Frank-
furt a. O. 222 f.

v. Hase, Oskar, Buchhändler 324.
v. Häßler, Theodor, Industrieller 36.

Hastings. Warren, Generalgouverneur von
Britisch-Ostindien 602.

„Hat der Bauer Geld, so hat's die ganze Welt"
502, 515.

Hauchecorne, Geh. Oberbergrat, 260.
Hauptbuch 186.

Hauptmann, Gerhard, Dichter 413.
Hausarbeitgesetz von 1911 415.

Haushalter, guter, 52.

Hausierhandel 56, 69 f., 75, 210 f., 407; s. auch
Wandergewerbe.

Hausmanufakturen 440, -wirtschaft 39, 439,463.
Heerstraßen 523.

v. Hefner - Alteneck, Friedrich, Erfinder der
elektrischen Bogenlampe 105.

Heimarbeit 420.

Heine, Heinrich, Dichter 11.
v. Heinitz, Friedrich Anton, preußischer Minister
8, 388.

Heinrich IV. von Frankreich 401.

Heinze, Aug., amerikanischer Kupferspekulant
600.

v. Helmholtz, Hermann, Physiker 397.

Henot, Jakob, Postmeister in Köln 535.
Henschel, K. A., Oberbergrat in Kassel 99.

— H. L Sohn, Maschinenfabrik in Kassel, 99.
Herne-Rhein-Kanal 563.

Herodot, griechischer Geschichtschreiber, 532.
„Herr im eigenen Hause" 414, 469.

Hertzog, Rudolf, Berliner Spezialgeschäft 215.
Hessische Ludwigsbahn 531, 555.

Heyl zu Herrnsheim, Frh., Industrieller 378.
Hieber, Reichstagsabgeordneter, 159.
Hildebrand, Bruno, Volkswirt [f. XVI f: Wirt-
schaftsstufen nach H. 38 f.

Hilfskassen 151.

Hill, James I., amerikanischer Industrieller 598.
—, Rowland, englischer Generalpostmeister 22.

Hiller, Georg, Gründer des Verbandes Deutscher
Handlungsgehülfen zu Leipzig 152.

—, Karl Gottlob, Chemnitzer Industrieller 402.
Hinkende Währung 257.

Hirsch-Dunckersche Gewerkvereine 151 f.
Hirtenleben: Periode des H.s 38.

Historische Schule der Volkswirtschaftslehre 17,
39, 479.

Hitze, Franz, Reichstagsabgeordneter 159.
Höchstarbeitszeit 420.

Höfe, deutsche, in ihrer Blütezeit 86 f.

Hoff, Johann, Fabrikant von Malzextrakt in
Berlin 100.

v. Hofmann, Wilhelm, Chemiker 104, 391.
Hohenlohe, Fürst zu, bayerischer Minister-
präsident 656.

Höker 70, -Handel 55.

Holding Company 599.

Holzverarbeitende Industrie 104.

v. Hopfen, Frh., österreichischer Politiker 118.

Humanismus u. Buchhandel 324.

—	kosmopolitischer, nationaler H. 441.

v. Humboldt, Alexander, Naturforscher 333,462,
621.

Hume, David, englischer Geschichtschreiber u.
Philosoph 470, 472.

Huskisson, Mitglied des englischen Parlaments,
548.

Hüttentage 107.
j Hygiene 442.

Hymnus auf die See 572—573.
Hypothekenbanken 276 f., -geschäft 275.

Idealismus 413, 442 f., 444 f.

Ideen über die Entstehung und die Ent-
wickelung des Handels 68—74.
Immobilienhandel 54.

Imperialismus 447 f.

Jndividualprinzip in Gesetzgebung 155.
Industrialisierung, Über die Bedeu-
tung einer — der heutigen Rohstoff-
staaten für die Exportindustrie Eng-
lands, Deutschlands usw. 469—474.
Industrie, Aus der Geschichte der
Siegerländer, 105—110.

—	Die Entwicklung von Deutschlands I.
1861—1911 102—105: Voraussetzungen
(wirtschaftliche Gesetzgebung 102, Schul-
wesen, des. Fach- u. Fortbildungsschul-
wesen, Zusammenarbeiten von Wissenschaft,
Technik u. I.), Ausnutzung der Dampfkraft,
Gasmaschine, Explosionsmotoren, Elektro-
technik 103 (drahtlose Telegraphie, Fern-
sprechwesen usw.), Eisen-, Textil-, holz-
verarbeitende I., graphische Gewerbe,Kunst-
handwerk, chemische I. 104, Beleuchtungs-
technik 105.
        <pb n="671" />
        ﻿Register.

641

Industrie, Die Stellung der— im Wirt-
schaftsleben des Deutschen Reiches
374—877: Stand der Bevölkerung Preußens
u. Deutschlands im 19. u. 20. Jahrhundert,
ihre Gliederung (Landwirtschaft, Handel
u. Gewerbe), Gründe für Übergang Deutsch-
lands vom Agrarstaate zum Jndustricstaate
374, unser Außenhandel, Volksvermögen
u. -einkommen 375, Lebenshaltung einst
u. jetzt, I. u. Landwirtschaft 376, I. u.
Handwerk, Arbeiterschaft, Angestellte 377.

—	Süddeutsche I. im Zeitalter des Mer-

kantilismus 89—91: Mannheim, Pforz-
heim 90, Calw (Zeugkompagnie), Parallele
zwischen Pfalz u. Württemberg 91.

—	I. und Handel in Deutschland vor

siebzigJahren 99—102: Fabrik u. Hand-
werk , Zunftzwang 99, Kleinhandel, Re-
klame, Ausstellungen, Währung 100, Han-
delspolitik, Spekulation, Staatslotterie 101,
öffentliche Sparkassen, Erwerbs- u. Wirt-
schaftsgenosfenschaften 102.

—	I., Wissenschaft u. Technik 103.

—	I.: Handel, I. u. Landwirtschaft 67

bis 68.

Industrielles Großunternehmertum 266 f., 378 f.
(Krupp, Stumm, Heyl, Siegle, Vorster, Voh,
Siemens 378).

Industriestaat, Der Übergang Deutsch-
lands vom Agrarstaate zum, 463
bis 466; 374 f., 466 f., 469 f., 513 f.

—	Die Gefahren des J.s 466—469.

—	J.en 43, 439, 469.

Industriestädte s. Handels- u. Industriestädte.

Industriezweige, Die örtliche Vertei-
lung der einzelnen — in Deutsch-
land 383—385: Kohlen- und Eisenberg-
werke, Eisenverarbeitung 383, Textil-J.,
chemische I., Zuckerfabrikation, Branntwein-
brennerei, Stärkefabrikation, Bierbrauerei
usw., Bekleidungs-, Metall-J., Klavier-,
Möbelfabrikation, polygraphische Gewerbe,
Porzellanfabrikation, Buchdruckerei, Piano-
bau, Leder-, Lederwaren-I., Feinmechanik,
Optik,Zucker-, Schokoladenwarenfabrikation
384.

Ingenieure, Die Stellung der — in
Deutschland 380—383.

Inkassogeschäft 276.

Interessen, wirtschaftliche, 342 f., 470, 513 f.

Internationalisierung des Versicherungswesens
311, 315.

Intze, Otto, Wasserbautechniker 569.

Invaliden- u. Altersversicherung 36, 317, 423 f.,
426, 428.

Inventar, Inventur 185.

Jnventarienbuch 189.

Mollat, Volkswirtschaftliches Quellenbuch. 4. Ausl.

Inventurausverkäufe 203.

Jrwahn, Johannes, Mitbegründer des Deutsch-
nationalen Handlungsgehilfen - Verbandes
153.

Ismail Pascha, Vizekönig von Ägypten, 586 f.

Italiener, Die, 78—80; 83f.

Jto, Fürst, japanischer Staatsmann 412.

Jäger, Ernst, Handelsschulmann 188.

—, Gustav, der „Wollapostel" 402.

Jägerleben: Periode des J.s 38.

Jahn, Friedrich Ludwig, der „Turnvater" 446.

Jahr 1848, Das, handelspolitisch497—498.

Jahrmärkte 218 f.

Jannet, Claudio, französischer Volkswirt 136 f.

Jena, Die Carl Zeiß-Stiftung zu,
367—369.] ,

Iencke, Hans, Geh. Finanzrat 35—36; 37.

Johann von Coesfeld, Postmeister in Köln, 535.

—, Graf von Nassau, 387.

Jonas, Prophet, 75.

Journal 185, 189.

Jugenderziehung 446, -fürforge 421.

Julianus Apostata, römischer Kaiser, 533.

jue albinag-ii (— Recht des Landesherrn auf
Berlassenjchaft von Fremden) 6.

Justinianus, römischer Kaiser, 533.

Kaempf, Johannes, Präsident des Deutschen
Handelstages jf. XVI] 351, 355 f., 358.

Kaffeemärkte, Die europäischen, 449
bis 452: K.länder 449, Auktionen, Verkaufs-
bedingungen 450, Terminmärkte 451.

Kaiser-Wilhelm-Kanal 562; s. auch Zur Er-
öffnung usw.

Kaisers Kaffeegeschäft 215.

Kalvinismus 603.

Kämmerer, Otto, Ingenieur 377.

Kampf, Der, der Verkehrsmittel im
StromgebietedesRheins 528—531.

Kampfzölle 505.

Kanal Rhein-Hannover, seine volks-
wirtschaftliche Bedeutung 566 bis
568; 563.

Kanäle in Deutschland 562 f.

Kant, Immanuel, Philosoph 444, 445.

Kapital 304 f., K. u. Arbeit 366, 377, 409 f., im
Handel 120 f., mobiles 234 f.

Kapitalismus, Licht- und Schatten-
seiten des, 264—267.

—	73, 267 f., 379, 465 f., 603.

Kapitalisten f. Banken.

Kapitalistische, Der — Geist in Amerika

601—603.

—	seine Entstehung 603.

Karawanenhandel 56.

41
        <pb n="672" />
        ﻿642

Register.

v. Kardorff, Wilhelm, Reichstagsabgeordneter
505.

Karl der Große 524 f., V., deutscher Kaiser, 41,
VI., deutscher Kaiser, 93.

—	K., Prinz von Mecklenburg-Strelitz, 444.

—	K. Ludwig von der Pfalz 90.

Karpfanger, Hamburger Konvoiführer, 86.
Kartelle, Die, 132—135: Zweck, Arten 132,

Entstehung, sozialistischer Zug 133, Vorbe-
dingungen, K. u. Schutzzölle 134, mono-
polistische Preispolitik, gesetzliche Regelung
135; 371, 599.

—	K. u. Zünfte 136, K. im Versicherungswesen

315, K. in Amerika 599 f.
Kartellwesen, Zu seiner Geschichte, 135
bis 137.

Kassenbuch 186.

„Kaufleute, königliche" 149.

Kaufmann, Begriff 191, Hymnus auf den K.
52, K. u. Krämer 6.

—	Der deutsche K. im Ausgange des

Mittelalters 80—85.

—	Der deutsche K. im Zeitalter der

Perücke 86—89.

Kaufmännische Auskunftsbüreaus
195—198.

—	K.er Briefstil 171—174.

—	K.er Geist 359, k.e Risiken 168—171.
Kaufmannsgerichte, Das Reichsge-
setz von!904betr., 158—162: Entstehung
158 f., Inhalt: K. als Sondergerichte, Er-
richtung 160, Zuständigkeit, Zusammen-
setzung, Wahl, Prozeßverfahren 161, K. als
Einigungsämter, begutachtende Tätigkeit,
Gemeindevorsteher 162.

Kaufmanns st and und Versicherung
316—318.

Kautsky, Karl, Sozialist 74.

Kepler, Johannes Astronom 59.

Keutgen, F., Geschichtschreiber 70.

Kinderarbeit 420.

Kipling, Rudyard, englischer Schriftsteller 456.
„Kipperei und Wipperei" 88.

Kirche u. Handel 81 f.

„Kirchtumspolitik" 445.

Klavierfabrikation 384.

Kleiderordnungen 87.

„Klein-Detailhandel" 213 f.

Kleinhandel, Gibt es eine Notlage
i m —? 213—216.

—	Großbetriebe im Kl. 203—205.

—	55, 70 f., 100.

Klomann, Andreas u. ' Anton, amerikanische
Industrielle 601.

Klostermann, R., Jurist 411.

Knies, Karl, Volkswirt-258.

Koberger, Antoni, Nürnberger Buchdrucker 323. j

Koch, Dr., Richard, Reichsbankprä-
sident, seine Verdienste um das
deutsche Geld- und Bankwesen
298.

—, Mitglied des Straßburger Tribunals, 96.

Kohlmann, Wilhelm, Bergmann 387.

Kölner Postwesen, Zu seiner Geschichte,
534—536.

Kolonialpolitik, Aus der Geschichte
der deutschen, 459—462.

—	Sie Beziehungen der Technik, der

Wissenschaft und der Kunst zur K.
456.

Kolonialwirtschaftliches Komitee in Berlin 457 f.

Kolonien, Die Bedeutung der — für
die deutsche Volkswirtschaft 454
bis 456: 75.

Kolumbus 20.

Kombination 315, 371.

Komitee, Kolonialwirtschaftliches, in Berlin 457 f.

Kommanditgesellschaft 123.

Kommissionär,Kommissionsgeschäft (-Handel) 56,
216, 320 f.

Komprador, Der, in China 162—165.

Konfektionsindustrie, Die, 395—396;
384.

Kongreß Deutscher Volkswirte, Der,
32—35 (seine Begründer 33).

Koenig, Gustav, Geh. Regierungsrat 37.

Königin Luise, Die Bedeutungder —
für unsere Zeit 444—446.

„Königliche Kaufleute" 149.

Königsstraßen 623.

Konjunktur 438.

Konkurrenz, Das Wesen der wirt-
schaftlichen, 191—195.

—	Herabsetzung der K. 199.

Konkurrenzklausel 157, -preise 183.

Konkursausverkäufe 203, -ordnung 191.

Konstantin der Große, römischer Kaiser, 533.

Konsumvereine, Die, 205—209.

Kontinentalsperre 94, 398 f., 461, 489 f.

Kontokorrentbuch 186, -geschäft 275.

Kontor in Bergen 83.

Kontrollgesellschaften 599 f.

Konventionaltarif 484.

Konzentration im Handel 299 f., 314 f., 612 f.

Konzentrationsbewegung, Vorteile
und Nachteile der — im deutschen
Bankgewerbe 299—302.

Konzern 600.

Kopierbuch 189, 190.

Korinther Kanal 522, 585.

Körner, Theodor, Dichter 446.

Korruption, politische, in Amerika 590.

Kosegarten, Wilhelm, Volkswirt 228.

Kostgeld 244.
        <pb n="673" />
        ﻿Register.

643

„Krach" (1873) s. „Börsenkrach".

Krämer 6. 70.

Krankenkassen 427, 430, -Versicherung 427.

Kratz, Peter, Hamburger Kapitän 461.

Kredit 273 f., -geschäfte 274 f., -krisen 110,
-reformvereine 195, -vereine 277, -wesen
u. Versicherung 411, -wirtschaft 39.

Kreutzberger, österreichischer Volkswirt, 34.

Krieger, Reichstagsabgeordneter, 500.

Krisen, Begriff u. Arten 110; 8.

Krisis, Die, im Magdeburger Zucker-
handel (1889) 118—120.

Krüger, preußischer Regierungsrat, 549.

Krupp, Alfred, sf. XVII] 26—29: Wohl-
fahrtseinrichtungen, handelspolitische Ver-
dienste 29; 365—367.

—, Friedrich Alfred, 30—32: Entwicke-
lung der Guhstahlfabrik, Wohlfahrtsein-
lichtungen 31.

—, Margarete, Frau 31.

—	378, 383, 385, 583.

Kundenproduktion 39.

Kündigungsfrist 157, -registraturen 246, -zettel
247.

Kunst, Förderung der — durch die Geschäfts-
welt 66, 443, 596, 607.

—	K. u. Kolonialpolitik 456.

Kunsthandwerk 104.

Kurfürst, Der Große, 313, 459 f.

Kurs 170, 275, -zettel 348.

Label 207.

Ladenschluß 420, 605.

laesio enormis 180.

de Lafayette, französischer General u. Staats-
mann, 17.

Lagerhäuser, öffentliche, 277.

Land der „unbegrenzten Möglichkeiten" (V. St.
von Amerika) 595, 601.

Landeskinder, -vater 41.

Landeskrone, Silber- u. Bleierzgrube im Sieger-
lande, 106.

Landesproduktenhandel, Straßburger, 97 f.

Landesversicherungsämter 432 f., -anstalten 424,
428, 430.

v. Landmann, Robert, bayerischer Kultus-
minister 349.

Landstraßen 519, 520 f., 522 f., 526.

Landwirtschaft: Handel, Jndustrie u.
L. 67—68; 376 f.

Landwirtschaftliche Zölle 206, 477, 482, 502,
505, 509 f., 511, 513 f.

Langen, Eugen, Industrieller 36—37.

Laplace, Mathematiker u. Astronom, 585.

Lassalle,Ferdinand, sozialdemokratischer Agitator
26, 207.

Lattmann, Wilhelm, Reichstagsabgeordneter
159.

Laube, Heinrich, Schriftsteller 22.

Laumond, französischer Präfekt, 98.

Law, Fitzgerald, englischer Diplomat 149.

—, John, französischer Finanzmann 115.
Leben u. Lieben 446.

Lebensführung, rationale, 603, -Haltung einst u.

jetzt 376, -Versicherung 313.

Leblancsches Verfahren 390.

Leder- u. Lederwarenindustrie 384.

Lee, Thomas, Erbauer des ersten Wirkstuhls 401.
Lehre, kaufmännische, 142 f., 146, 330,338, 603 f.
Lehrer 436 (Versicherungspflicht).
Lehrlingswesen, seine Regelung, 157.
„Lehrlingszüchterei" 157.

Lehrpläne der Handelsschulen 328 f.
v. Leibniz, Gottfried Wilhelm, Philosoph 87.
Leipziger Buchhändlerkommissionsgeschäft 320 f.,
-messen 219, 320 f., 323 f.

—	Messe 42, 224 f.

Leiter, amerikanischer Börsenspekulant, 240.
Leo, römischer Kaiser, 135.

Leroy-Beauliöu, Paul, französischer Volkswirt 26.
de Lesfeps, Ferdinand, Schöpfer des Suezkanals
585 f., 621.

Lette, Wilhelm, Politiker 33.

Lexis, Wilhelm, Volkswirt [{. XVII] 261.
von der Leyen, Alfred, Eisenbahnpolitiker js.
XVII] 619.

Libanus, Freund des Kaisers Julian, 533.
Liberalismus 42 f., 65 f.

Licht- und Schattenseiten des Kapi-
talismus 264—267.

Lichtwark, Alfred, Kunstgelehrter 444.

Liebe u. Leben 446, L. zum Proletariat 412 f.
Liebermann, Benjamin, Präsident des Deutschen
Handelstages 356.

—, L., Chemiker 390.

Liebhaberpreis 180.

v. Liebig, Justus, Chemiker 7, 105, 381, 391.
Lieferungsgeschäft 242, handelsrechtliches 452.
„Lieger" 148.

Limit 246.

Linie, Die Hamburg-Amerika, 577
bis 581.

Liquidationskassen, Waren-, 246, Hamburger
451 f., Magdeburger 120.

List, Friedrich, Volkswirt ]s. XVII] V,
VI11, XII, 23, 38, 58 f., 391, 448 f., 462,
466 f., 477, 478 f., 490, 497, 550, 553, 627.

—	Charakter! st ik 19—22.

—	Deutschlands größter Volkswirt
16—19.

—	„Kernfprllche und Kernstücke aus F. L.s

Schriften" 18, 539.

41
        <pb n="674" />
        ﻿644

Register.

List, Friedrich, „System, Das nationale,
der politischen Ökonomie" VIII, 17.

—	Wirtschaftsstufen nach L. 38.

—	Zukunft, Die, der deutschen Handels-

politik im Geiste F. L.s 512—518.

Literatur über freie Konkurrenz 194.

Lockvögel 214, 216.

Lokalbörsen 239.

Lloyd, Der Norddeutsche, 581—583:574.

Lokomotive, Dampf-, 363, 546 f., Preislokomo-
tiven*) (6.—12. Oktober 1829) 363, 547 f.

Lombardgeschäft 275,

Loti, Pierre, französischer Schriftsteller 466.

Lotterie, Staats-, 101.

Lotz, Walter, Volkswirt 1?. XVIII XII, 500, 545.

Louvre, Pariser Warenhaus, 205, 226.

Lübeck, Deutsche Lebensversicherungsgesellschaft
in, 314.

Ludwig I. von Bayern 12 f., l l. von Ungarn 2,
XIV. von Frankreich 90.

Ludwigsbahn, Hessische, 531, 555.

Lueg, Heinrich, Industrieller 30, 408 f.

Luther 4—5: Handel, Preistheorie Tage-
löhnerarbeit als Wertmaßstab, Geld 4,
Ausartungen des Handels, Monopole
(H.skompagnien), Luxus, ausländischer
Handel 5; 26, 92, 324.

Luxemburgisch-Lothringische, Die, Eisenindustrie
387—388.

Luxus 5, 48f., 87f„ 316.

—	L. u. Sparsamkeit 48—52: im allg. 48,

Begriff u. Arten des L. 49, Sparsamkeit,
Geiz 50, sparsame Völker, L. u. Sp. in
Staat u. Gemeinde 51.

Luzzatti, Luigi, italienischer Volkswirt 26.

Maaßen, Karl Georg, preußischer Finanzminister
497.

Made in Germany 149.

Magdeburg: Die Krisis imM.erZucker-
handel (1889) 118—120.

Magnus, F. Mart., Berliner Bankhaus 552.

Maine, H., S., englischer Geschichtschreiber 69.

Mainlinie 425.

Main-Neckar-Bahn 556.

„Hake money“ 598, 602 f.

Makler, -geschäft 56, 167 f., 246.

Malarce, A., französischer Publizist 26.

Männer des Zentralverbandes Deut-
scher Industrieller 35—37: Hans
Jencke 35, Eugen Langen 36.

Mannesmannverfahren 37.

Manufakturen 440.

*) Nach Eyth S. 363: 5, nach v. Weber
S. 547: 4.

Manzoni, Domenicus, italienischer Handels-
schriftsteller 188, 189.

Marcks, Erich, Geschichtschreiber 448.

Marconi, Guilelmo, Erfinder der drahtlosen
Telegraphie 104-

Marcus Aurelius, römischer Kaiser, 532.
Marggraff, A. S., Chemiker 391.

Maria Theresia 7.

Markt, innerer u. äußerer 481.

—	M. und Geld bei den Naturvölkern

216—218.

Märkte und Messen im Mittelalter
und in der neueren Zeit 216—220.

—	ihre Entstehung 70.

Marktpreis 180.

Marktschiffahrt zwischen Mainz u. Frankfurt
a. M. 529 f.

Maron, H. Volkswirt 351.

Marperger, Paul Jakob, Handelsschriftsteller 7,
89.

o. Marschall, Frh., Staatssekretär des Aus-
wärtigen Amtes 504 f.

Marx, Karl, Sozialist 122, 233, 413.

—, Wilhelm, Oberbürgermeister von Düsseldorf
409.

Maschinenarbeit, Der Segen der, 372
bis 373: 377, 596 f.

Maschinenfabrik, Sächsische, vorm. Rich. Hart-
mann, A.-G., in Chemnitz 263 f.
Massengüter 563 f., 566 f., 609 f.

Materialismus 445.

Mathy, Karl, Politiker 33 f.
Matrikularbeiträge 501.
v. Maybach, Albert, preußischer Eisenbahn-
minister 555.

v. Mayr, Georg, Volkswirt 476.

Maximal- u. Minimalzolltarif 509 f.

Medici 73.

Meer als Erzieher 448, als Weltstraße 584.
Mehemet Ali, Vizekönig von Ägypten 585.
Meier, E. E., Bremer Kaufmann 356, 581.
Meininger Oberland: Die Spiel-
warenindustrie desM.O.es 403—406.
Meistbegünstigungsklausel, -vertrüge 483 f., 505.
Meister, Wilhelm, (in Goethes „Wilhelm
Meister") 52.

Meline, französischer Politiker, 471.
Meliorationsgeschäft 243.

Melkart, Nationalgott der Tyrer, 74.
Memorial 185.

v. Mendelssohn, Franz, Berliner Bankier 355.
Mennoniten 603.

Menzel, Adolf, Maler 364.

Menzinger, Johann, Postverwalter in Köln 535.
meroatorss 70.

Merchandise Act (Bill), englische, von 1885 149.
        <pb n="675" />
        ﻿Register.

645

Merkantilismus 41 f., 44, 89, 89 f., 313, 370,
414, 439 f., 470, 504, 516.

Merkur, Gott der Kaufleute und der Diebe, 70.

Merlin, Zauberer in der altbritischen Sage, 107.

Mertens, Frankfurter Bankierfamilie, 92.

Merz, Georg, Optiker 397.

Messe, Die, von Nischni-Rowgorod
einst und jetzt 227—231.

—	Märkte und M.n im Mittelalter

und in der neueren Zeit 216—220.

—	Musterlagerverkehr, Der, der
Leipziger M.n 224—227.

Metallindustrie 384.

Metzgerposten 535.

Metzler, Frankfurter Bankierfamilie, 92.

v. Mevissen, Gustav, als Stifter der
Städtischen Handelshochschule in
Köln 337—340: VI.

Mexiko, Der Silberbergbau in, 262
bis 264.

Meyer, Alexander, Volkswirt 128, 351.

—, Viktor, Chemiker 104.

Michel, Stephan, Mainzer Industrieller 357.

Mill, James, englischer Volkswirt 475.

—, John Stuart, englischer Volkswirt 157, 194,
475, 477.

Minderkaufleute 190.

Mindestlöhne 420.

Minette 386 f.

v. Miguel, Heinrich, preußischer Finanzminister
355.

Mitteleuropäischer Wirtschaftsverein 19, 487.

Mittelstand 64, -s.politik 155.

Mittermaier, Karl, Jurist 33.

v. Mitternacht, Frh., Hermann, württem-
bergischer Ministerpräsident 554.

Möbelfabrikation 384.

Moderner Staat 40 f., 65, 439.

Modernes Bankwesen 42, 71, 269 f.

Mohammed 7.

o. Möller, Theodor, preußischer Handelsminister
VI.

v. Moltke, Graf, Helmut 30, 446.

Monopolistische Handels- u. Preispolitik 5, 8,
41 f., 76, 84, 88 f., 135, 370, 414, 439 f.

—	m. Vereinigungen (Trusts) 371, 594, 599 f.

Monopolpreise 183.

Mont-Cenis-Tunnel 558.

Moral: Handel und M. 61—63; 443.

Morgan, Joseph B., 246.

—, P., amerikanischer Industrieller 178, 598.

Morse, S. F. B., Erfinder eines Schreibtele-
graphen 546.

Möser, Justus, 5—7: Handel 5, Geld,
Standesunterschiede (Kaufmann u. Krämer),
Korporationen, jus albinagii, Packenträger,
Wochenmärkte, Straßenbau 6; 381.

Moses 417, 446.

Moste, Rudolf, Annoncenexpedition 178. j
v. Motz, F. Chr. A., preußischer Finanzminister,
497, 549.

Münzwesen im Deutschen Bunde 286, im alten
Deutschen Reiche 93.

—	M.- u. Bankwesen 8.
Musterlagerverkehr, Der, der Leip-
ziger Messen 224—227.

Nachdatierung von Schecks 284.

Nachfrage u. Angebot 180 f„ 237, 238 f., 246 f.,
301.

Nachrichtenverkehr 519 f.

Nachschieben von Waren 202.

Napoleon I. 93 f., 398, 445, 489, Routes Im-
periales N.s I. 523.

Napoleon III. 508, 586.

Napoleon, Prinz, 28.

Raffe, Oberpräsident der Rheinprovinz, 340.
Nationalerziehung: Weltwirtschaft
und N. 441—446.

Nationalgefühl 63 f., -verein 498, -Versamm-
lung (1848/49) 497.

Nationalitätsprinzip 43.

Naturalwirtschaft 39.

Naturvölker: Markt und Geld bei
den N.n 216—218.

—	Verkehrswesen, Das, bei den R.n

519—520.

Naturzustand 39, 49.

Nebenbücher 186 f.

Nebenius, Friedrich, badischer Minister 551.
Nefftzer, August, französischer Publizist 26.
Nelson, englischer Seeheld, 548.

Nero, römischer Kaiser, 521.

de Neufville, Frankfurter Bankierfamilie, 92.

Neumerkantilismus 43.

Newcome, Erfinder einer Dampfmaschine, 363.
Newton, Isaak, Physiker 58.

Niederlande: Die Tulpenmanie in
den N.n (1634) 110—112.
Niederrheinisch-westfälische Eisenindustrie, Die,
385—386.

Nischni-Nowgorod, Die Messe von —
einst und jetzt 227—231.

Noblesse adlige 65.

Nochgeschäft 244.

Norddeutsche Loyd, Der, 581—583; 574.
Nordostseekanal (Kaiser Wilhelm-Kanal)
562, 585.

—	Zur Eröffnung des N.s 583—584.
North, Dudley, englischer Volkswirt 194.

Not: Weltwirtschaft und soziale N.

439—441.

Notenbanken 276 f.
        <pb n="676" />
        ﻿646

Register.

Notierung, Die, der Börsenkurse
248—249; 231.

Notlage, Gibt es eine — des Klein-
handels? 213—216.

Nürnberger Tand 403.

Oberschlesien, Die Eisenindustrie in, 388—389.

Oberversicherungsamt 431 f.

Obligationen, Ausgaben von, 274.

Oder-Spree-Kanal 562.

Oetker, Friedrich, Politiker 527.

Offene Handelsgesellschaft 123. jj

Öffentliches Leben u. Handelsstand 65 f., 330 f.

Öffentlichkeit der Aktiengesellschaft 129 f., eine
Forderung der Volkswirtschaftspolitik 114 f.

Officium mercantie 271 f.

Ohlenschläger, Gebr., Mainz-Frankfurter Markt-
schiffer 530 f.

Oktroi 460.

Oldenberg, Karl, Volkswirt ff. XVIIlj 471 f.

Oppenheim, M., u. Wolff, Berliner Handels-
haus, 221.

Optionen 244.

Optische Industrie, Die, 396—398; 384.

Orchestermitglieder 436 (Versicherungspflicht).

Ordonnance de Commerce 185, 189.

Organisation, Die, der Handels-
kammern in Preußen 343—347.

— Die O. des Getreidehandels in
Amerika 609—613.

Organisator, Handel als — der modernen |
Volks- u. Weltwirtschaft 72.

van Oß, englischer Eisenbahnpolitiker, 618.

Ottel, Klemens, Handelsschulmann 449.

Otto, Karl, Ingenieur 36.

Pacciolo, Lucas, italienischer Handelsschriftsteller
188, 189, 273.

Packard, amerikanischer Handelsschulmann, 605.

Packenträger 6.

Palmerston, Lord, englischer Staatsmann 585.

Panamakanal, Der, 621—624; 585.

Panamerika 484 f.

„Papier" 248.

Papiergeld, Gesetz von 1870 über Ausgabe
von, 288.

Papin, Denis, Erfinder des Papinschen Topfs
usw. 362 f.

Paradies, Das, der Arbeiter 419—421:
Arbeiterschutz in Neuseeland im allg., Fabrik-
inspektion 419, 8weatma-System, Heimar-
beit, Kinderarbeit, Höchstarbeitszeit, llberzeit
für Frauen u. Kinder, Mindestlöhne,
Ladenschluß 420, Jugendfürsorge 421.

Parallelwährung 258.

Parere 93.

Parisot, Hutmacher in Kassel, 100.

„Paritätische" kaufmännische Verbände 153.

Parteien, politische, in Amerika 625.

Passavant, Frankfurter Kaufmannsfamilie, 92.

Passivhandel 7, 55.

Patentgesetzgebung, Mein Anteil
an der deutschen, 410—411: P.schütz
Voraussetzung der industriellen Entwicke-
lung, preußische Gesetzgebung, Freihandels-
partei, Grundzüge eines P.gesetzes 410,
P.schutzverein, -gesetzentwurf, Reichsp.gesetz
411.

v. Patow, Frh., Politiker 33.

Patrizierfamilien, Frankfurter, 92, 94.

Paulus, Apostel, 49.

„Pavillon" 460.

Pease, Joseph, englischer Eisenbahnunternehmer
547.

Pedler 56.

Personal, Geschäfts-, 166.

Personenverkehr 519, 563, 615 f.

Personenoersicherungen 312.

Pestalozzi, Ioh. Heinrich, Pädagog 446.

Peter 1. von Rußland 45.

Petroleum-Aktiengesellschaft, Deutsch-Amerika-
nische, 453 f., 600.

Petroleumtrust, Der, undderStahl-
trust 599—601.

Petzval, Optiker, 397.

Pfandbriefe, ihre Ausgabe, 274.

Pfandleihanstalten 277.

Pfister, Heinrich, Geh. Oberregierungsrat 352,
357.

Pflichten, Nationale, der Banken
und der Kapitalisten im Kriegs-
fälle 303—307.

— Nationale und soziale Pf. des
Handels standes 63—67.

v. Philippovich, Eugen, Volkswirt ff. XVllls
Xll, 110, 232.

Philosophie, Zur, des Erfindens
360—364.

Phönizier, Die, 74—76: Tyrus 74, Sidon,
Kolonien, Flotte, Hausierhandel 76, Ge-
fchäftsgewinn, monopolistische Handels-
politik 76.

„Phönizifche Lügen" 76.

Physiokraten 42, 44.

Pianobau 384.

Pickford, C., Volkswirt 33.

Pietisten 603.

Pitt, William, der Ältere, Graf v. Chatam,
englischer Staatsmann 76.

Plan, Der, einer mitteleuropäischen
Zollunion 484—487; 500f., 518.

Platon, griechischer Philosoph, 7 44, 46.

Plauer Kanal 563.
        <pb n="677" />
        ﻿Register.

647

Plinius der Jüngere, römischer Staatsmann
u- Schriftsteller, 533.

Poesie und Technik 364—365: Malerei,
Bildhauerei, Musik 364, Dichtkunst 365.

Pohle, Ludwig, Volkswirt ff. XVIII] XII, 225.

Politik der Handelseifersucht 470 f., 480 s.

Polygraphische Gewerbe 384.

pools in Amerika 619.

Porzellanfabrikation 384.

v. Posadowsky-Wehner, Graf, Artur, Staats-
sekretär des Innern [f. XVIII] 68, 424.

Post, Die Preußische, in der Napo-
leonischen Zeit 536—537.

Post -, Fernsprech- undTelegraphen-
wesen, Das, in Amerika 619—620.

Post-llberweisungs- u. Scheckverkehr 285 f.

Postregal 536, -fcheckämter 285, -zwang 536.

Postwesen: Zur Geschichte des Kölner
P.s 534—536.

—	Brandenburgisch-Preußisches, Thurn- u.

Taxissches 535 f.

—	526 f. f. auch Reichspost.

Prägerecht der Reichsbank 243 f.

Prämiengeschäfte 243 f.

Preis, Der, 178—180: Begriff 178, Geld
u. Ware, Höhe 179, laesio enormis, Markt-,
Liebhaber-P. 180.

—	Arten (Konkurrenz-, Monopol-, Spezial-,
Verbands-P.e) 183.

—	Die angebliche Bestimmung der

P. e durch das Verhältnis vonAn-
gebot und Nachfrage 180—183.

Preisbildung 4, 82, 180 f., 238 f., 301.

Preßfreiheit 12.

Preußische Bank 288, 294, 297.

Preußisch-Hessische Eisenbahngemeinschaft 555 f.

krintswps, Pariser Warenhaus, 205.

Privatbeamte 121, 317, 377.

Privatnotenbanken 291 f., 293 f.

Privatwirtschaft u. Staat 359, P. u. Versiche-
rung 309 f.

Produktenbörsen 232, 238 f.

Produktionskrisen 110.

Produkiionsländer von Gold 258 f., 627, Kaffee
450 f., Zucker 391 f.

Produktionsstatistik des deutschen Bergbaues
379, 383 f., von Gold 627, von Zucker
394 f.

Produktivgenossenschaften, Arbeiter-, 368.

Produktivität 58, P. literarischer Bildungsmittel
320, des Handels 58 f., 122, 442, von Heer
u. Flotte 442.

Prokop, griechischer Geschichtschreiber, 532.

Prokura 166.

Prokurist 148, 166.

Prolongationsgeschäfte 244 f.

Prost, I. B., Straßburger Kaufmann 96.

Protestantische Sekten 603.

Proudhon, P. I., französischer Sozialist 136,
194.

Pullmanwagen 616 f.

Lars Oil Company 599.

Quäker 603.

Quantitätsverschleierung 199.

Raab, Friedrich, Reichstagsabgeordneter 159.

Rathenau, Emil, Ingenieur 105.

Rathenower Brillen 396.

rstiovss 272.

Ratzel, Friedrich, Geograph 151, 448.

Rau, K. H„ Volkswirt 33.

Raule, Benjamin, holländisch-brandenburgischer
Seemann 460.

Realschulen mit Handelssachabteilungen 327.

Redaktion 326.

o. Reden, Graf, preußischer Minister 8, 380,388.

Reederei, ZurGeschichte der deutschen,
574—576; 56.

Reformation u. Buchhandel 324.

Regelung, Die, des Ausverkaufs-
wesens nach dem Reichsgesetze
von 1909 201—203.

Regulierte Gesellschaften 124.

Regulierungsbüreau, Magdeburger, 119.

o. Reichenbach, Georg, Mechaniker u. Optiker
380.

Reichsbank, Die, 288—292: Errichtung,
Aufgabe, Grundkapital, Kuratorium, Direk-
torium, Vertreter der Anteilseigner 288,
Verstaatlichung, Rechte u. Pflichten, Ge-
schäfte 290, Umtausch von Barrengold,
Prägerecht usw., Verteilung des Reinge-
winns, Kündigung des Privilegiums 291.

—	Die R. als deutsche Zentralnoten-

bank	293—295:	Privatnotenbanken,

Zweiganstalten der R. 294.

—	Die R. im Kriegsfälle 306 f.

—	Giroverkehr, Der, der R. 295—297.

Reichseisenbahnamt, -Projekt 554.

Reichssinanzwesen 501.

Reichspost, Die Römische, 531—534.

Reichsversicherungsamt 432 f.

Reichsoersicherungsordnung, Die
Versicherungsbehörden nach der
— von 1911 429—433.

—	316, 427, 429 (Inhalt).

Reichtum Selbstzweck? 26 f., 66, 602.

Reitende Post 527.

Reklame, Die, 174—178: Begriff, Formen
174, Zeitungsanzeige 175; 100.

—	schwindelhafte R. 198 f.

Rentzsch, Hermann, Volkswirt 351.

Report, -geschäft 244, 275.
        <pb n="678" />
        ﻿648

Register,

Republikaner in Amerika 625.

„Respekt vor der Autorität" 596.

Reugeld 249.

Reuleaux, Franz, Ingenieur 102, 411.
Rhein-Marne-Kanal 564 f.

Rhein-Ruhr-Häfen 530 s-, 564 f.
Rheinschiffahrtsakte, revidierte, von 1868 531.
Rheinseeschiffahrt, Die, 571—572.
Rhodes, Cecil, englischer Kolonialpolitiker 602.
Rhythmus: Arbeit und Rh. 46—48.
Ricardo, David, englischer Volkswirt 475-
Richesae oblige 66, 443.

Riehl, Wilhelm Heinrich, Kulturhistoriker [{.
XVIIII 45.

Rießer, Jakob, Jurist ss. XVIII] 355.

Ringe 135.

Risiken, Die, des Kaufmanns 168—171:
Preis-R. 168, Kredit-R. 169, Wechselkurs-,
Lieferfrist-, Oualitäts-R. 170, R. in Kon-
junktur 171.

Ritter &amp; Blumenfeld, Berliner Börsenspeku-
lanten, 240.

Ritzhaupt, C. A., Vorsitzender der Handels-
kammer Heidelberg 352 f.

Rockefeller, I. D-, amerikanischer Industrieller
598, 600, 602.

Roeber, Fritz, Maler, 409.

Rogers, Henry, amerikanischer Industrieller 600.
Rohstosfstaaten 43. 469; s. auch Industri-
alisierung.

Römer, Die, 77—78.

—	Verkehrswesen, Das, bei den R.n

520—522.

Römische, Die — Reichspost 531—534.
v- Roon, Graf, Albrecht 30.

Roofevelt, Theodor, Präsident der V. St. von
Amerika 598.

Roscher, Wilhelm. Volkswirt ]s. XlX] Xll, 181,
194 858 448 479
Rosegger, Peter, Schriftsteller 365.

Rosenthal, Jurist, 411.

Rothschild 94, 117, 587.
v. Rotteck, Karl, Politiker 17, 493, 540.
Rousseau, I. I., französischer Schriftsteller 49,51.
Routes Imperiales Napoleons I. 523.
Rübenzuckerindustrie, Die, 391—395;
384.

Rückversicherung 314.

Rudolf I I., Deutscher Kaiser, 535.

—	R. von Ems 80.

Runge, Friedrich Ferdinand, Chemiker 104.
Russell, Emil, Berliner Bankier 357.

Rußland, handelspolitisch, 485, 507 s.

Saarbezirk, Die Eisenindustrie im, 387.

Said Pascha, Vizekönig von Ägypten, 585.
Saisonausverkäufe 203, 214.

Saldo 186.

St. Gotthardbahn, Die, 658—559.
Savary, T., französischer Handelsschriftsteller
189.

Savery, Thomas, Erfinder einer Dampfmaschine
363.

o. Saoigny, Friedrich Karl, Jurist 256.

Say, I. B., französischer Volkswirt 477-
—, L., französischer Staatsmann 25 f.
v- Scharnhorst, Gerh. David, preußischer General
446.

Scharrer, I., Nürnberger Bürger 550.

Scheck 274, 283, roter u. weißer 296.
Scheckfähigkeit, aktive u. passive 285.
Scheckgesetz von 1908 285 (Inhalt).
Scheckklausel 285.

Scheckverkehr, seine Bedeutung 282
bis 286: Begriff des Schecks, Vorteile des
Scheckverkehrs, Sch. u. Banknote 283, Miß-
bräuche (u. a. Nachdatierung), Annahme
des Sch.s Quittung? 284, Verrechnungs-
fystem 285.

—	Sch. der Post 285 f., der Reichsbank 296 f.
v. Schelling, F. W. I., Philosoph 381.
Schiffsbesatzung 436 (Versicherungspflicht).
Schiller 4, 37, 365, 377, 444, 445.
Schimmelpfeng, W., Auskunftei 196.

Schinckel, Max, Hamburger Bankier ff. XlX] 355.
Schinkel, K. F., Architekt 549.

Schleiermacher, Friedrich, Theologe 49.
„Schluß" 245, 247, 251, „Schl, auf fest und

offen" 244.

v. Schmoller, Gustav, Volkswirt ]f. XlX] XII,
35, 158, 489.

Schösser, Peter, Buchdrucker 323.
Schokoladenwarenfabrikation 384.
v. Schön, Heinrich Theodor, preußischer Staats-
mann 9.

Schott, Otto, Chemiker 397.

Schrödter, Emil, Ingenieur ]s. XIX] 30, 409.
Schubert, F. W., Geschichtschreiber 33.
Schuhwarenindustrie 395.

Schuldnerstaat, Deutschland als, 465 f.

Schule des Lebens 332.

Schulung des Geistes 144, 329, 333.
Schulwesen, Amerikanisches, 606—609.

—	Sch., des. Fach- u. Fortbildungs-Sch. 103.
Schulze-Delitzsch, Hermann, 24—26;

33 f., 102, 130, 498.

Schumacher, Hermann, Volkswirt ]s. XIX] 340.
Schumann, Ioh. Joachim, Lübecker Schiffs-
reeder 86.

Schürmann, August, Buchhändler, 323.
Schütte, Bremer Kaufmann, 454.

Schutz, Zum, der nationalen Arbeit
477—480; 502.
        <pb n="679" />
        ﻿Register.

649

Schutzbestimmungen für Handlungsgehilfen u.
-lehrlinge 156 f.

Schutzsystem, Das amerikanische, 624
bis 626.

Schutzzoll: Freihandel und Sch. im
Lichte der Geschichte 480—482.

Schutzzölle, des. auch als Erziehungszölle 18,
34 f., 477, 478, 514, 518.

—	Sch. u. Kartelle 134.

Schwarz, Berthold, Erfinder des Schießpulvers
361.

v. Schwarzenberg,Fürst,österreichischer Minister-
präsident 487.

Schwarzwälder, Die — Uhrenindustrie
406—407.

Scontri 186 f.

Scott, Irving, amerikanischer Industrieller 596.

Seddon, Richard John, neuseeländischer Minister-
präsident 421.

See, Hymnus auf die, 572—573.

Seekanäle 584 f.

„Seeklima, geistiges," 151.

„Seeluft" 448.

Seerecht von Amalfi 79, Rhodus 77, Venedig 79.

Seetouristik 578, -Versicherung 312, -Völker 448.

Sefton, Lord, 547.

Segen, Der, der Maschinenarbeit
372—373: 377, 596 f.

Segnungen, Die, der Kaiserlichen
Botschaft vom 17. November 1881
421—426.

Sekten, protestantische, 603.

Selbsthilfe 277, -Verwaltung 9f.

Semmeringbahn 558.

Sender, Klemens, Augsburger Chronist 1, 581.

September, Der 16., 1830 546—548.

Seßhafter Handel 55.

Shakespeare 548.

Shaw, amerikanischer Schatzsekretär, 623.

Sibirische, Die — Eisenbahn 559—562;
507.

v. Siebold, Frh., A., Diplomat 412.

Siegerländer, Aus der Geschichte
der — Industrie 105—110.

—	S. Eisenindustrie 386—387.

Siegle, E., Industrieller 378.

v. Siemens, Georg, Berliner Bankdirektor
285.

—, Werner, st. XX] 37,103, 381 f., 410—411,
546, 575-

—, Wilhelm, Ingenieur 37.

—	378.

Siemens-Martin-Verfahren 108, 386 f.

Silber, Wertoerhältnis zwischen — u. Gold 257.

Silberbergbau, Der, in Mexiko 262
bis 264.

Silberwährung 258.

Simonisten, St., 585.

Simultanwährung 258.

Sittentafeln für den Handlungs-
lehrling 137—140.

„Skalpiergeschäft" (Eisenbahnfahrkartenhandel
in Amerika) 618.

Skironische Klippenstrahe 522.

Skylax, Astronom aus Halikarnassus, 75.

Smidt, Johann, Bürgermeister von Bremen 86,
462.

Smith, Adam, englischer Volkswirt 4, 7, 17,
42, 58, 194, 470, 477.

Soetbeer, Adolf, Volkswirt 353, 356.

—, Heinrich, Volkswirt st. XX] 351.

Sokrates, griechischer Philosoph, 7.

Solidarität der wirtschaftlichen Interessen 513 f.

Solon, athenischer Gesetzgeber, 7.

Sombart, Werner, Volkswirt ff. XX] X II, 464.

Sonntagsruhe 416 f.

Sortimentsgeschäft 320.

Sozialdemokratie 152 f., 366 f., 410.

Soziale Frage, des. im Handel 122, 155, 266 f.,
422 f., 441.

Soziale Gewissen, Das, 412—414.

Soziale Not, Weltwirtschaft und, 439
bis 441.

Sozialismus u. Handel 59 k., 74.

Sozialpolitik u. Versicherung 310, S. u. Wirt-
schaftspolitik 439 f., 447 f.

Sozialprinzip in Gesetzgebung 155.

Sozialreformatorische Bestimmungen
im Deutschen Handelsgesetzbuche
von 1897 155—158: Individual-u.Sozial-
prinzip in neuerer, bes. in deutscher Gesetz-
gebung, soziale Frage im Handel 155,
Schutzbestimmungen für Handlungsgehilfen
u. -lehrlinge 156 (Gesundheit, Kündigungs-
frist, Konkurrenzklausel, Anspruch auf
Gehalt während Krankheit), Regelung des
Lehrlingswesens, Lehrlingszüchterei 157.

Sozial- (Arbeiter-) Versicherung 312.

Sparkassen, öffentliche, 102, 277.

Sparsamkeit: Luxus und Sp. 48—52.

Speditionsgeschäft 56.

Speditoren 407.

Spekulation 101.

Spekulativgeschäft 238 f.

Spezialhäuser 213 s-, -Märkte 220, -preise 183.

Spezialisierung der Arbeit 72, 371, 576, 697.

Spielwarenindustrie, Die, des Mei-
ninger Oberlandes 403—406.

Sprachwidrige Worte 172 f.

Staat, moderner, 40 f., 65, 439.

— St. u. Handelsschulen 327, St. u. Privat-
wirtschaft 359, St. u. Technik 9f.
        <pb n="680" />
        ﻿650

Register.

Staats- oder Privatbahnsystem? 540
bis 544. Gründe für u. gegen: Bildung
des Bahnnetzes u. Wahl der Linien 540,
zeitliche Entwickelung des Bahnnetzes,
Kapitalbeschaffung 541, Kosten u. Be-
schaffenheit der Anlage u. der Betriebs-
leistungen 542, Tarifwesen, politische Seite
543.

—	im Deutschen Reiche u. in Preußen 553 f.

Staatsbahnwagenverband, Allgemeiner deut-
scher, 557.

Staatskommissar, Börsen-, 249, -lotterien 101.

Städte u. Technik 11.

—	Deutsche St. in ihrer Blütezeit 64 f., 82 f.

—	ihre Entstehung 42, 70.

—	St. mit Handelsschulen im w. S. 327, 329.

—	St. mit technischen Hochschulen im w. S.

380 f.

Städteordnung, Preußische, von 1808 9f.

Stadtwirtschaft 39, 439.

Stafetten 527.

Stahl: Zeitalter des St.s 517.

Stahlberg, Eisensteingrube im Siegerlande, 106.

Stahlhof in London 83, 146 f.

Stahltrust: Der Petroleumtrust und
der St. 599—601.

Stand, Der gegenwärtige, des kauf-
männischen Unterrichtswesens in
Deutschland 327—330.

—, Der heutige, der deutschen Eisen-
bahnverfassung 555—557.

Standard Oil Company 453 f., 599 f.

Standesunterschiede 6.

Stapelrecht 219.

Stärkefabrikation 384.

Stein, Frh. vom und zum, Heinrich
Friedrich Karl 8—11; 446, 549.

v. Stein, Lorenz, Volkswirt 280.

Steinheil, K. A., Physiker 397.

Stellage (Stellgeschäft) 244.

Stellenvermittelung im Handelsgewerbe 151 f.

Stellung, Die, der Industrie im
Wirtschaftsleben des Deutschen
Reiches 374—377.

—	der Ingenieure in Deutschland 380

bis 383.

—	der Versicherung im Wirtschafts-

leben 308—312.

—	Hamburgs und Bremens St. auf
dem Weltmärkte 452—454.

v. Stephan, Heinrich, als Begründer
des Weltpostvereins |f. XX[ 537
bis 539; 587.

Stephenson, George, Erfinder der Lokomotive
363, 547 f., 550, 585.

—, Robert, englischer Ingenieur 585.

„Steuerfundation" 280, -Überwälzung 502 f.

Steyrer, PH., Geschichtschreiber der Schwarz-
waldindustrie 406.

Stieda, Wilhelm, Volkswirt ss. XXs 210.

Stille Gesellschaft 123.

Stillman, James, amerikanischer Industrieller
598, 600.

Strandrecht 523.

Straßburger, Der — Handel am An-
fange des 19. Jahrhunderts 95
bis 99.

Straßenbau 6 f., -zwang 523.

Stromer, Ulman, Kaufmann 81.

Stückgüter, 563 f., -zoll 510.

v. Stumm-Halberg, Frh., Industrieller 378.

Stummer Handel 68.

Süddeutsche Industrie im Zeitalter
des Merkantilismus 89—91.

Sueß, Eduard, Geologe 261.

Suezkanal, Der, 584—588; 507, 558, 621 f.

Summa des Lucas Pacciolo 188.

Swoatinz-System 420.

Swift &amp; Co., Großschlächter in Chikago, 594.

v. Sybel, A., Düsseldorfer Kaufmann 354.

Sympher, Leo, Wasserbautechniker ss. XXs 530.

„System, Das nationale, der politischen Öko-
nomie" von Friedrich List VIII, 17.

Tacitus, Cornelius, römischer Geschichtschreiber
50.

Täcks Schuhfabrik 215.

Tagelöhnerarbeit als Wertmaßstab 4.

Tagesblätter 325.

Talsperre, Die größte, Europas 568
bis 570: Aufgaben der Sammelbecken (Tal-
sperren) 568, nam. in neuerer Zeit, ihre
Verbreitung, des. in Deutschland, Waldecker
Talsperre 569.

Tarifverträge 483 f.

Technik u. Kolonialpolitik 456, T. u. Staat 9f.,
T. u. Städte 11, T. u. Wissenschaft 380 f.

—	T-, Buchgewerbe u. Geistesleben 319.

—	T., Wissenschaft u. Industrie 103 f.

—	T-, Zur, des Warenterminhandels

242—246.

—	Poesie und T. 364—365.

v. Tegoborski, L., russischer Volkswirt 45.

Telegraphenwesen 104, 526, 620.

Teltowkanal 563.

Termingeschäft (-Handel) 169, 235 f., 239 f.,
242f., 451 f. s. auch Warentermin-
handel.

Territorialwirtschaft 439.

Textilindustrie, Die Chemnitzer, 398
bis 403: Baumwollspinnerei 398, Weberei
399, Wirkerei 401.

—	98, 104, 384.

Thales von Milet, Philosoph, 7.
        <pb n="681" />
        ﻿Register.

651

Theorie und Praxis an Handelshoch-
schulen 333.

—	Th- und P. im kaufmännischen Bil-

dungswesen in Amerika 603—605.

du Thil, hessischer Minister, 494.

Thomas, Sidney G., Miterfinder des Thomas-
verfahrens 386.

—	Th. von Aquino, Scholastiker, 82.

—, amerikanischer Kupferspekulant, 600.

Thomasverfahren 104, 108, 386 f., 518.

v Thurn u- Taxis, Seraphin, Generalpost-
meister 535.

—	v. Th- u. T.sches Postwesen 535 f.

Tizian, Vecellio, Maler, 547.

Togo, Die Baumwollkultur in, 457
bis 459.

Tontinengesellschaften 313.

Torrens, R., englischer Volkswirt 475.

„Totes Geleite" 523-

Träger kaufmännischer Lehranstalten 327.

Trajan, römischer Kaiser, 532 f.

Transportgewerbe 56, modernes 42, 71.

Transportkosten, volkswirtschaftliche Bedeutung
einer Verbilligung der —, des. für Kohle
u. Eisen 566 f.

Trevethik, Richard, Vorläufer George Stephen-
sons 548.

Trimborn, Karl, Reichstagsabgeordneter 159.

Trinkspruch auf den Deutschen Han-
delstag 358—359.

Trödelhandel 55.

Trockenflüssigkeit des Getreides 610.

Troeltsch, Walter, Volkswirt [f. XX] XII.

Trucksystem 17.

Trusts(:Kartelle,Fusionen,Kontrollgesellschaften)
599 f.; 371, 594.

Tulpenmanie, Die, in den Nieder-
landen (1634) 110—112.

Turgot, französischer Staatsmann, 220.

Typus des Kapitalisten 601 f.

Überflüssige Schreibereien 172 f.

Übergang, Der, Deutschlands vom
Agrar staute zum Industrie staute
463—466. Gründe: Ersetzung der haus-
wirtschaftlichen Tätigkeit durch berufs-
mäßig gewerbliche 463, der organisierten
Materie durch die unorganisierte, Zunahme
des Handelsverkehrs mit dem Auslande 464,
Auswanderung deutschen Kapitals 465;
374 f., 466 f., 469 f., 513 f.

Uberzeit bei Frauen- u. Kinderarbeit 420.

Überweisungs- u. Scheckverkehr der Post 285 f.,
der Reichsbank 296 f.

Uhland, Ludwig, Dichter 446.

Uhrenindustrie, Die Schwarzwälder,
406—407.

Umsatzsteuer 237 f.

Unabhängigkeit, wirtschaftliche, vom Auslande
375, 438, 466, 467 f., 507 f.

Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten
Staaten 461.

Unfallversicherung 314, 423 f., 426 f.

Uvitsck States Steel Corporation 600 f.

Unlauterer Wettbewerb s. Wettbewerb,
unlauterer.

Unlauteres Geschäftsgebaren 62.

Unternehmer und Arbeiter 365—367;
422 f.

Unternehmergewinn u. Arbeitslohn 366.

Unierrichtsw esen, Das kaufmännische
— in Deutschland, sein gegenwär-
tig e r S t a n d 327—330: geschichtliche Vor-
bemerkung, Träger der Schulen, Staat u.
Schulen 327, Arten: 1. Handelsfachschulen
(kaufmännische Fortbildungsschulen), nam.
in Sachsen (Lehrlingsschulen), ihre Er-
gänzung durch freiwillige Fortbildungs-
kurse, 2. Handelsschulen (Handelsvorschulen
328, höhere Handelsschulen nach preußischem
u. sächsischem Muster u. Handelsabteilungen
an Realanstalten), 3. Handelshochschulen
(Handelshochschulkurse), Vortragskurse 329.

„Urzustand" 39.

asurarii 271.

v. Utzschneider, Joseph, Optiker 397.

Vanderbilt, Kornelius, amerikanischer Indu-
strieller 598.

Verband Deutscher Handlungsgehülfen 152,154.

—	B. reisender Kaufleute Deutschlands 148 f.,

154.

—	Deutscher V. für das kaufmännische Unter-

richtswesen 339, 443.

—	Deutscher V. kaufmännischer Vereine 164,317.

Verbandspreise 183.

Verbilligung der Transportkosten, des. für
Kohle u. Eisen, ihre volkswirtschaftliche
Bedeutung 566 f.

Verbrauchssteuern 488.

Verdienste, Die, des Reichsbank-
präsidenten Dr. Richard Koch um
das deutsche Geld- und Bank-
wesen 298.

Veredelungsverkehr 511.

Verein der Deutschen Kaufleute 151, 154.

—	V. für Handlungs-Kommis von 1858151,153.

—	V. für Sozialpolitik 35.

Vereinigte Staaten von Amerika, Bedeutung
ihrer Unabhängigkeitserklärung für deut-
schen Handel 461, ihre Zukunft 8.

Verelendungstheorie 376.

Verfassung, Die, des Norddeutschen Bundes u.
des Deutschen Reiches 492.
        <pb n="682" />
        ﻿652

Register.

Verflechtung der Volkswirtschaften in die Welt- ]
wirtschaft 238 f., 311, 313, 437 f., 439 f.,
508, 617, 624.

Verkehr, Der, auf der Börse 246—247.

Verkehrsmittel, Der Kampf der —
im Stromgebiete des Rheins 528
bis 531.

Verkehrswesen, Das, bei den Natur-
völkern 519—520: Land-, Wasserwege,
Personen-, Güter-, Nachrichtenverkehr
(Botenwesen 519, Fernsprecheinrichtungen !
520).

—	Das V. bei den Römern 520—522.

—	Deutsches V. im Mittelalter 522

bis 526: Festbodenstraßen 522, („Königs-"
oder Heerstraßen, „totes Geleite", Grund -
ruhrrecht, „Stratzenzwang" 523), Verlauf
der Hauptwege 524, Wasserwege 525.

—	Deutsches B. vor siebzig Jahren

526—528: Telegraphenwesen. Landstraßen,
Post 526, Güterverkehr 528.

Verlagsgeschäft 320.

Vermögenswertoersicherung 312..

Verne, Jules, französischer Schriftsteller 561.

Verrat von Geschäfts- u. Betriebsgeheimnissen
201.

Versandgeschäft 214 f.

Versicherer (V.sanstalt), Versicherter 312.

Versicherung: Kaufmanns st and und
V. 316—318-

—	Stellung, Die, der V. im Wirt-

schaftsleben 308—312: Voraussetzungen,
Grenzen 308, Zweck, Begriff, Bedeutung
für Privatwirtschaft 309, für Volkswirtschaft
u. Sozialpolitik 310, für Kreditwesen, Jnter-
nationalisierung, Schattenseiten 312, Arten:
Sozial- (Arbeiter-) V. u. Privat-V. (Per-
sonen-, Güter-, Bermögenswert-V.), Par-
teien: Versicherungsnehmer, Versicherter,
Versicherer (V.sanstalt) 312.

Versicherungsamt 430 f., -anstalten 424,428,430.

Versicherungsbehörden, Die, nach
der Reichsversicherungsordnung
von 1911 429—433: Versicherungsamt
430, Oberversicherungsamt 431, Reichsver-
sicherungsamt (Landesversicherungsämter)
432.

Versicherungsgesetz für Angestellte von 1911
317, 433 (Inhalt).

Versicherungspflicht, Die, nach dem
Versicherungsgesetze für Ange-
stellte von 1911 433—436.

Versicherungswesen: Zur Geschichte
undCharakteristikdes V.s 312—316:
See-, Feuer-V. 312, Lebens-B. 313, Hagel-,
Vieh-, Unfall-, Haftpflicht-, Glas-, Wasser-
leitungsschäden-, Rück-V-, V. als Großbe-

trieb 314, Kartellierung, Jnternationali-
sierung 315, Verstaatlichung, V.s-Gesetz-
gebung, -Wissenschaft 316.

Versicherungszwang 422.

Verstaatlichung der Eisenbahnen in Preußen
555, der Reichsbank 290, der Versicherung
316.

„Verteilung der Welt" 65.

—	V., Die örtliche, der einzelnen In-

dustriezweige in Deutschland 383
bis 385.

Vertragstarif 484.

Verwaltung und Betrieb der Eisen-
bahnen 544—546.

Vieh, lebendes, als Frachtgut 563.

Viehversicherung 314.

Vitry, Jakob von, Chronist 83.

Voigtländer, Optiker, 397.

Volkseinkommen u. -vermögen in Preußen
376, 379.

Volkswirte, Der Kongreß Deutscher,
32—35.

Volkswirtschaft, Die,40—44:Entstehung,
Zeitalter des Absolutismus 40, Merkantil-
system, Colbertismus 41, Physiokraten,
Adam Smith, Liberalismus 42, Nationa-
litätsprinzip, Neumerkantilismus, inter-
nationale Arbeitsteilung, Weltwirtschaft
43; 39, 439, 466 f.

—	V. u. Versicherung 310.

—	V. u. Weltwirtschaft s. Verflechtung.

Volkswirtschaftliche Zustände im Deutschen

Bunde 33 f., 286 f., 353 f.

Volkswirtschaftslehre 308, 438, 442, -rat 502.

Vollkaufmann 190.

Volta, Entdecker des Galvanismus, 546.

Voltaire, französischer Schriftsteller, 602.

Vorschieben von Waren 202.

Barster, Julius, Industrieller [f. XX] 378.

Vorteile und Nachteile der Konzen-
zentrationsbewegung im deut-
schen Bankgewerbe 299—302.

Vortragskurse 329 f.

Boß, Industrieller, 378.

„Wagen-Nullen" 417.

Wagner, Adolf, Volkswirt ]s. XX] 302.

—, Richard, Komponist 364.

Währung 256, chinesische 164, im Deutschen
Bunde 100 f.

Währungssysteme, Die, 256—258; Dop-
pel-W. (Bimetallismus) 256, hinkende W.
257, Silber-, Gold-W. 258.

Waldecker Talsperre 568 f.

Wallstreet in New Port 602.

Wanamaker, John, amerikanisches Warenhaus
226.
        <pb n="683" />
        ﻿Register.

653

Wandergewerbe, Das, 209—212: W.- |
lager, -auktionen 209, Hausierhandel 210, ■
Detailreisen 212; 55 f.

v. Wangenheim, Frh., württembergischer Kul-
tusminister 16.

Warenbezeichnung, falsche, 200.

Warenbörsen 232, 238 f., -Handel 54, -Häuser
203 f., 213 f., 226, -liquidationskassen 120,
246, 451 f., -Produktion 39.

Warenterminhandel: Zur Technik
des W.s 242—246: Lieferungsgeschäft,
Effektiv-G. 242, Differenz-G., Termin-H., j
Meliorations- (Bonifikations-), Prämien-G.
243, Zweiprämien-, Stell-, Noch-G., „Schluß j
auf fest und offen", Report- u. Deport-
(Prolongations-)G., Schluß, Kündigungs-
zettel (Andienung) 245, Waren-OIesrivg-
bousss, -Liquidationskassen, Kündigungs-
registraturen 246.

Warschauer, Adolf, Geschichtschreiber 146.

Washington, Booker,Kulturapostel der Neger458.

Wasserleitungsschädenversicherung 314.

Wasserstraßen 519, 521, 525 f., 562 f.

—	W. u. Eisenbahnen 539 f., 566 f.

Watt, James, Erfinder der Dampfmaschine
59, 362 f., 537, 546 f.

Webb, Sidney, englische Sozialistin 208.

Weber, K. W. A., Reichstagsabgeordneter 253.

—, Max, Volkswirt [f. XXI] 603.

—, Wilhelm, Physiker 526.

—, W., Geschichtschreiber des Zollvereins 490.

Weberei, Die Chemnitzer, 399—401.

Wechselmißbrauch, -reiterei 113 f.

Wechseltaktarbeiten 47 f.

Weigel, Hermann, Volkswirt 353, 356.

Weizel, badischer Minister, 350 f., 353.

Welcker, Karl, Politiker 17, 33.

Wellington, englischer Feldherr, 548.

Weltausstellung in Brüssel 405, Chikago 405,
408, London 100, 528, St. Louis 405,
Paris 405, 408, Philadelphia 411.

Welthandelsartikel s. Handelsartikel.

Weltmarkt, Hamburgs undBremens
Stellung auf dem, 452—454.

Weltmarktpreise, ihre Bildung 238 f.

Weltpolitik und Weltwirtschaft,
Deutschlands Beruf zur, 447—449.

Weltpostverein: Dr. Heinrich v. Ste-
phan als Begründer des W.s 537
bis 539.

Weltwirtschaft und Nationalerzie-
hung 441—446.

—	W. und soziale Not 439—441.

—	Das Wesen der W. 437—437; 43f.

—	Weltpolitik und W., Deutschlands

Beruf zur, 447—449.

„Werkfortsetzung" 391.

Werkmeister 435 (Versicherungspflicht).
Werkstätten: Begriff 416, 419, Beschaffenheit
417.

Werner (in „Wilhelm Meister") 52.

Wernicke, Alexander, Schulmann ss. XXI] 444.
Wertmaßstab, Tagelöhnerarbeit als, 4.
Wertpapierbörsen 232, -emission, -Handel 276.
Wertverhältnis zwischen Gold u. Silber 257.
Wertzoll 310.

Wesen und Aufgaben der Handels-
hochschule 330—334.

—	W. und Wert der amtlichen Han-

delsvertretungen 342—344.

—	W. und Wert der Zentralproduk-

tenbörsen 238—241.

—	W., Geschäfte und Arten der mo-

dernen Banken 273—278.

—	Das W. der wirtschaftlichen Kon-

kurrenz 191—195.

—	Das W. der Weltwirtschaft 437 bis

439; 43 f.

Wettbewerb, unlauterer: Gesetz von
1896 62, 177, von 1909 62, 177, 201 (In-
halt); s. auch Ausverkaufswesen.

—	Typische Fälle 198—201: schwindel-

hafte Reklamel98, Quantitätsverschleierung,
Anmaßung von Auszeichnungen, Herab-
setzung der Konkurrenz 199, Firmenver-
schleierung, falsche Warenbezeichnung 200,
Verrat von Geschäfts- u. Betriebsgeheim-
nissen 201.

Widnmann, Heinrich, Ingenieur VIII.
v. Widnmann, Max, Bildhauer VI ll.
Wiedenfeld, Kurt, Volkswirt ]s. XXI] 560.
Wieland der Schmied 107.

Wilde, Oskar, Schriftsteller 413.

Wilhelm L, deutscher Kaiser, 30, 94,108, 421 f.,
429, 444, 446, 498, 549, 584; König von
Württemberg 552.

—	II.. deutscher Kaiser, 108, 422, 426, 447,

557, 580; König von Württemberg 557;
Kurfürst von Hessen 526.

—, der Reiche, Graf von Nassau 107.
Wimpheling, Jakob, Humanist 84.

Winter, Ludwig, badischer Minister 22.
Wirkerei, Die Chemnitzer, 401—403.
Wirkungen, Die politischen, des
Zollvereins 494—497.

Wirth, Ioh. Georg, Politiker 12.

—, Max, Volkswirt ]s. XXI] 33, 270.
Wirtschaftliche Freiheit 25, 43, 194 f., 414,
w- Gesetzgebung des Norddeutschen Bundes
u. des Deutschen Reiches 102, w. Interessen
342 f., 470, 513 f.

Wirtschaftlichkeit, Prinzip der, 475.

| Wirtschaftspolitik u. Sozialpolitik 439 f., 447 f.
I Wirtschaftsreformer 502.
        <pb n="684" />
        ﻿654

Register,

Wirtschaftsstufen, Die, 38—40: List (1.
Periode des Iägerlebens, 2. P. des Hir-
tenlebens, 3. P. des Ackerbaues, 4. Agri-
kultur-Manufaktur-P., 5. Agrikultur-Manu-
faktur-Handels-P. 38), Hildebrand (1. Na-
tural-, 2. Geld-, 3. Kreditwirtschaft), histo-
rische Schule, Haus-, Stadt-, Volkswirt-
schaft 39; 438 f.

Wirtschaftsverein, Mitteleuropäischer, 19, 487.

Wissenschaft u. Kolonialpolitik 456.

—	W. u. Technik 380 f.

—	W., Technik u. Industrie 103 f.

—	Förderung der W. durch Geschäftswelt 66,

442 f„ 596, 607.

Witt, O. N., Chemiker 391.

Witwen- u. Waisenversorgung 510.

Wochenmärkte 6, 218, -Zeitungen 325.

v. Woedtke, Erich, Geh. Oberregierungsrat im
Reichsamte des Innern 422.

Woermann, Adolf, Hamburger Kaufmann 357,

Wühler, Friedrich, Chemiker 391.

Wohlfahrtseinrichtungen: bei Krupp 29, 31,
367; Carl Zeiß-Stiftung 367 f.

Wolf, Julius, Volkswirt 412, 487.

Wolfram von Eschenbach, Dichter, 80.

Wollmarkt, Der Breslauer, und
die Firma Eichborn &amp; C o. 220
bis 224.

Wygodzinski, Willy,Volkswirt [f. XXI] XI1,603.

Tenophon, griechischer Geschichtschreiber, 532.

Bildung der Weltmarktpreise 238, Ge-
schäftsform, Terminhandel, Gegner 239,
ihre Widerlegung 240, Berliner Produk-
tenbörse, Revision des Börsengesetzes von
1896 241.

Zentralverband: Männer desZ. s
Deutscher Industrieller 35—37.

Zeugkompagnie, Kairoer, 91, 603.

Zinsverbot 82.

Zivilisation 546, 548.

Zola, Emil, französischer Romanschriftsteller
269.

—	Die Börse nach Z. 232—234.

Zölle, des. landwirtschaftliche 206, 477, 482,
502, 505, 509 f., 511, 513 f.

Zollkrieg 508.

Zolltarif, autonomer, 482, 503, 509.

—	Deutscher Z. von 1879 502, 504, 508, 518,

von 1902 509 f.

—	Preußischer Z. von 1818 492 f., 503 f., 509,

514, 516.

Zollunion,Der Plan einer mittel-
europäischen, 484—487: Panamerika
484, Greater Britain. Rußland, Deutsch-
lands vermeintliches Interesse 486, deutsch-
österreichische Z. 487; 500 f., 518.

Zollverein: Die Entstehung des
Z.s 490—494: Bayerifch-Württembergischer,
Preußisch-Hessischer Z. 490, Deutscher Z.,
Schwierigkeiten für sein Zustandekommen
491, seine wirtschaftliche Bedeutung 493,
seine politische u. nationale Bedeutung 494.

Poung, Artur, englischer Volkswirt 7.

Zehnstundenbill,Die Einführung
der — in England 417—419.

,/Zeit der schweren Not" 445.

Zeitalter des Absolutismus 65, 86 f., des Mer-
kantilismus 89 f., der Perücke 86 f., der
Sozialpolitik 316, des Stahls 517.

Zeitungswesen 325—327: Zeitung als
Verkehrsmittel, Wochenzeitungen, Tages-
blätter 325, Redaktion, Annoncenwesen,
moderne Zeitung 326; 176 f.

Zeno, römischer Kaiser, 135.

Zensoren 275.

Zensur 12 f.

Zentralno t^enbank, Die Reichs-
bank als deutsche, 293—295.

Zentralproduktenbörsen, Wesen
und Wert der, 238—241: Z. (Gegen-
satz: Lokalbörsen 239) MittelpuH

—	17 f.. 352, 556.

—	D i e politischen Wirkungen des

Z. s 494—497.

Zuckerhandel, Die Krisis im Mag-
deburger, (1889) 118—120.
Zuckerindustrie 384, 391 f.

Zuckerproduktion der Welt 394 f.
Zuckerwarenfabrikation 384.

Zukunft, Die, der deutschen Han-
delspolitik im Gei st e Friedrich
Lifts 512—515.

Zünfte 439 f., Z. u. Kartelle 136.

Zunftzwang 99.

Zur Eröffnung des Nordostsee-
kanals 513—514.

Zwangskultur (Kaffeebau) 450.
Zwei-Prämiengeschäft 244.

Zwischenhandel 7, 65.

„Zwischen"handel (— Handel) 77, 140, 209.
Zwischenmeister 379.
        <pb n="685" />
        ﻿Früher ist erschienen:

Dr. Mollat, Reden und Redner des ersten deutschen Parla-
ments. Osterwieck/Harz, A. W. Zickfeldt, 1895. XVI u. 832 S. 5 JC.

Prof. Dr. R. Haym in der „Nationalzeitung" vom 26. Juni 1895: Das gefällig
und liberal ausgestattete Buch wird vielen ein willkommenes Gedenkbuch, denen, die sich für
die Geschichte unserer politischen Bildung und Beredsamkeit interessieren, eine brauchbare
Mustersammlung, allen Politikern und Patrioten von heute ein Lehrbuch sein, aus dem sich
nicht bloß die Kunst parlamentarischer Rede und Debatte, sondern äuch staatsmännische
Weisheit und Unweisheit, — aus dem sich nicht am wenigsten auch lernen läßt, gaantae
molis erat, Qermanicum condere regnum.“

Prof. Dr. G. Kaufmann in der „Deutschen Literaturzeitung" vom 21. März 1896:
„In die große politische Bewegung, welche den Mittelpunkt bildet der Entwicklung Deutsch-
lands im 19. Jahrhundert, 'führt uns das Werk von Mollat. Wohl fehlt es nicht an
mancherlei Darstellungen über das Frankfurter Parlament, und darunter befinden sich Werke,
die bleibendes Verdienst haben; aber die neue Arbeit Mollats bietet zu ihnen eine glück-
liche und wertvolle Ergänzung .... Dies Buch kann und wird einem größeren Kreise
anschaulich machen, was dort in Frankfurt gedacht, gesprochen und gearbeitet ist. Und damit
wird auch die billige, halb spöttische Beurteilung schwinden, die jetzt noch vielen geläufig ist,
welche von dem Frankfurter Parlament nichts kennen als die eine und andere pikante
Wendung über die doktrinären Professoren, die dort getagt haben .... Das Buch ist in
hohem Grade willkommen zu heißen."

Prof. Dr. A. v. Kirchenheim im „Zentralblatt für Rechtswissenschaft",
1895, Nr. 169: „Die „Reden und Redner" können, wie es der Berfasser wünscht, in der Tat
sein und werden: ein unübertreffliches politisches Bildungs- und Lehrmittel, eine klassische Schule
der Beredsamkeit und ein überaus wertvoller Beitrag zur Geschichte der deutschen Politik."

Die Post vom 6. Juni 1895, 1. Beilage: „Das Werk ist mit ungemeinem Fleiß ge-
arbeitet und durchaus übersichtlich: es wird sicher für die Geschichte jener hoffnungsreichen
Zeit eines der wertvollsten Quellenwerke bleiben."

Jahresberichte für neuere deutsche Literaturgeschichte. 6. Bd. 1895. IV 5. Nr. 377:
„Ausgezeichnet in seiner Art ist Mollats Werk „Reden und Redner des ersten deutschen
Parlaments". Getragen von einer warmen und berechtigten Begeisterung für jenes zu lange
verkannte Parlament, wie das kurze Vorwort sie ausspricht, vermittelt es in ungemein
praktischer Weise eine Anschauung der Politik und Beredsamkeit der Paulskirche .... M.
hat für unser erstes deutsches Parlament ein Handbuch geliefert, das seinesgleichen wohl nicht
besitzt .... Aus dem ganzen Werk ist auch für die Gegenwart so viel zu lernen, daß man
dem Fleiß und der Hingabe des Herausgebers nicht genug danken kann."

Literarisches Zenkralblakt vom 15. Juni 1895: „Der Verfasser hat bei seiner Arbeit
ein reiches Quellenmaterial und in ausgiebiger Weise die Literatur benutzt, er kann sich
für seine fleißige, nützliche und verständige Arbeit des allseitigen Dankes für versichert halten."

Dr. Mollat, Lesebuch zur Geschichte der deutschen Staats-
wissenschaft von Engelbert v. BolKersdorf bis Johann Stephan
Pütter. Tübingen, H. Lauppsche Buchhandlung, 1891. VIII u. 131 S. 3 Jt.

„Das Urteil über Mollats Lesebuch muß ein unbedingt günstiges sein. Das Werk
ist äußerlich geschmackvoll ausgestattet und verbindet inhaltlich den Vorzug mannigfacher
Belehrung und zugleich interessanter Lektüre. Es kann daher wie den akademischen Kreisen
so auch dem reiferen Publikum der juristischen Praktiker angelegentlich empfohlen werden."

Juristisches Likerakurblatt, 1892, Nr. 37.
        <pb n="686" />
        ﻿Dr. Mollat, Lesebuch zur Geschichte der deutschen Staats-
wisfenschaft vonKant bisBluntschli. Osterwicck/Harz, A. W. Zickseldt,
1891. VIII u. 120 S. 2 JC. Ergänzungshest. 1893. 2 DI. u. 77 S.
1,50 JC.

„Das Mollatsche Buch ist interessant und lehrreich, der Gedanke, aus welchem es
hervorgegangen, durchaus zutressend. Dem akademischen Unterrichte fehlte bisher eine solche
Sammlung, so daß hier eine wirkliche Lücke ausgefüllt wird. Und nicht bloß dem akademischen
Unterrichte fehlte sie, auch in die, wenn zwar nur kleine Bibliothek des juristischen Praktikers
verdient sie aufgenommen zu werden, um hier neben der M o h l schen Enzyklopädie und
B l u n t s ch l i s Staatsrecht ihren Platz zufinden."

Juristisches Lileraturblakt, 1890, Nr. IS u. 1893, Nr. 46.

Dr. Mollat, Lesebuch zur Geschichte der deutschen Staats-
wissenschaft des Auslandes. Osterwieck/Harz, A. W. Fickfeldt, 1891.
VII u. 191 S. 3 JC.

„Ein Unternehmen, das sich nicht nur rechtfertigt, sondern als verdienstlich und will-
kommen erweist, sobald man nur mit einem Blicke von seinem Inhalte Kenntnis genommen
hat. Es wird zu mancherlei Unterrichts- und Orientierungszwecken sehr gute Dienste leisten
und stets eine nützliche Beigabe zu einer Geschichte der Staatswissenschaften bilden."

Literarisches Jentralblalt, 1892, Nr. 34.

Hegel, G. W. F, Kritik der Verfassung Deutschlands. Heraus-
gegeben von Georg Mollat. Leipzig, Th. G. Fisher &amp; Co., 1893. VII u.
143 S. 4 JC.

„Der Philosoph hat diese Schrift als ein Moment in der Entwickelung Hegels zu
würdigen, für den Historiker und Politiker ist sie wegen ihrer tief einschneidenden Kritik
der Verfassungszustände des Deutschen Reiches und ihrer Entstehung, sowie wegen ihrer
prophetischen Ausblicke eine ergiebige Quelle der Belehrung und Anregung zu fruchtbarem
Nachdenken.

M o l l a t s frühere Leistungen dürfen dafür bürgen, daß sein kritisch-eklektisches und
kombinatorisches Talent sich auch hier bewährt hat."

Die Post vom 7. Juni 1893.

Mitteilungen aus Leibnizens ungedruckten Schriften. Don
Georg Mollat. Neue Bearbeitung. Leipzig, H. Haessel, 1893. VII u.
140 S. 2,40 JC.

„Die vorliegende Publikation Mollats, durch welche die rechtsphilosophischen Ideen
Leibnizens uns in viel weiterer und reicherer Ausführung wie in der Vorrede zum aocksx
juris genlium diplomaticus erscheinen, muß mit Dank und Anerkennung begrüßt werden."

Philosophische Monatshefte, 1887.

Buchdruckerei A. W. Ztckfeldt, Ssterwieck/Larz.
        <pb n="687" />
        ﻿206$oS

168334
        <pb n="688" />
        ﻿3. Deutsches Verkehrswesen im Mittelalter.

Allerdings gab es in
nützungsfreiheit und Unters
dieselben sind sozusagen mehr '
infolge der unablässigen Kon
und strichweise zur Durchfül
Heer- und Landstraßen anbelc
-Seit für die volkswirtschaftliä
nicht im Interesse der betreff
und Güterführer (mit Pack^
Denn vor allem war das G
Wegabschnitt des Territorium
und es galt dies auch für das
fraglicher Leistung, welche o
die größeren Auslagen für C
die häufigere Zehrung, ja
gleichen ließ es den Territo
der eigenen Untertanen die
öfters benützt wurden, sorg
Landstraße freilich stellte na
Breite sollte in einzelnen Ge!
gilt wenigstens von einzelne
spiegel, wie nach einem ab
großen Reiterspieß bemessen
so war wohl diese Summe
kaum hie und da eine offer
anderen bemerkbar wird, ma
erinnernde doppelte Breite de
lich könnte man für eine g
Strafgesetz gegen Abpflügen
weniger die jedenfalls sehr
auch im Statutarrechte, von

Wenn aber wegen de!
Einverständnis mit den betre
Wege mit neuen, jedenfalls
mit zahlreichen Reichsmanda
Einhalt getan. Die Wägen
stimmte Straße als Weg z
opfervoll fein; außerdem h
betreffende Land machen n
die Verhinderung der Kon!
gehalten. Allerdings ging r
Hunderts so weit, besondere '
leuten die Benützung der olj
der Territorialherr keinen
Reichstagsbeschlüsse (von 12!
nach diesen wenigen Gesicht!

*) Es bestand darin, bojj
fallen von Wägen oder Tieren
Von dem „Strandrecht" war d R
auf den Festbodenverkehr übertz 3





o

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&gt;

-Vl

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Co

CD

CO

&gt;

00

O

CO

CD

CD

523

1

chen Ländern Gesetze über Breite, Be-
der Haupt- und Nebenstraßen. Allein
ur und wurden namentlich in Deutschland
z des gesamten Lehenswesens nur zeit-
|t, wenigstens was die „Königs-" oder
-.ja auch bei dem geringen Verständnis der
gutgehaltener Fahrwege vermeintlich gar
sobrigkeit gelegen, durchziehende Wägen
ichst rasch vorwärts kommen zu lassen,
änliche und Eigentumssicherheit auf dem
wenn es längere Zeit in Anspruch nahm,
leite", d. h. die Quittung über Bezahlung
s diente. Sodann der Vorspannbedarf,
ja häufig besondere Abgaben eintrugen),
chtigte Grundruhrrecht*): dies und der-
it sehr dringlich erscheinen, im Interesse
ar andere Straßen, welche von Fremden
zu halten. Die Heer-, Königs- oder
beträchtliche Anforderungen. Denn die
Fuß, in anderen freilich 32 fein; letzteres
Da aber sowohl nach dem Schwaben-
esetze (Gulathing) die Breite mit dem
darnach 16 Fuß als Minimum annimmt,
5 m die vorwiegende. Daß außerdem
&gt;ende Benützung einiger Straßen neben
ß Routes Impöriales Napoleons I.
als Ausnahme wahrscheinlich. Schwer-
das auch in Deutschland vorkommende
ße (Weistum von Korbach) beiziehen, noch
te der Gemeindewege, welche gesetzlich,
rße unterschieden werden.

ten Straßenzustandes die Fuhrleute im
inden häufig bemüht waren, hergebrachte
kürzeren zu vertauschen, so ward dem
chen Befehlen durch den „Straßenzwang"
nämlich bequemen, nur eine ihnen be-
! zu benützen, mochte es ihnen noch so
) kostspieligere große Umwege um das
oard sowohl die Vermehrung als durch
"die Verbesserung der Fahrwege hintan-
nderen Seite bereits Ende des 12. Iahr-
anösen Zöllen zu belasten und den Fuhr-
en zu wehren, da oder wenn auf diesen
soll zu bestimmen sich erlauben konnte,
halfen einige Zeit hiegegen. Wenn sich
Pflege und das Aussehen der damaligen

r alle Güter, welche bei Achsenbruch oder Um-
ührten, als sein Eigentum wegnehmen konnte,
ssung auf die Binnenschiffahrt und von dieser
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
