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        <title>Volkswirtschaftliches Quellenbuch</title>
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            <forname>Georg</forname>
            <surname>Mollat</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
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            <idno>890771383</idno>
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lkswirtschaftli
Quellenbuch
von  vr.  Georg  Mollai

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M,  '  '  -!  --
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        iß  4-  n-r
Volkswirtschaftliches
Quellenbuch.

Eine  Einführung  in
die  Geschichte,  die  Theorie  und  die  Praxis
von  Handel,  Industrie  und  Berkehr.

Von
Dr.  jur.  Georg  Mollat,
Syndikus  der  Handelskammer  und  des  Berg-  u.  Hüttenmännischen  Vereins  zu  Siegen.

Vierte,  erweiterte  und  vermehrte  Auflage.
Dreizehntes  bis  siebzehntes  Tausend.

/\4$6  A  AM

Osterwieck/Harz,
Verlag  von  A.  W.  Iickfeldt,
1913.
        <pb n="3" />
        Selbst  erfinden  ist  schön-  doch  glücklich  von  andern  Gesundnes
Fröhlich  erkannt  und  geschätzt,  nennst  du  das  wen.ger  dem?

Geschenk  der
Handwerkskammer  Hamburg

2.19681
        <pb n="4" />
        Seiner  Vaterstadt  Kassel
zur  Tausendjahrfeier
in  Liebe  und  Treue
gewidmet

vom  Verfasser.
        <pb n="5" />
        Vorwort  zur  dritten  Auflage.*)
Ich  wüßte  nicht,  wessen  Geist  ausgebreiteter  wäre,  ausgebreiteter  sein
müßte  als  der  Geist  eines  echten  Handelsmannes.  Goethe.
npner  der  besten  Söhne  unseres  Volkes,  ein  Mann,  dessen  unermüdliche,  vielseitige,
^  wahrhaft  schöpferische  Tätigkeit  erst  in  unseren  Tagen  nach  ihrer  ganzen  Bedeutung ­
  und  in  ihrem  vollen  Umfange  gewürdigt  wird,  kein  Geringerer  als  Friedrich
List  hat  einmal  gesagt:  „Sollen  in  Deutschland  die  Nationalinteressen  durch  die  Theorie
der  politischen  Ökonomie  gefördert  werden,  so  muß  diese  aus  den  Studierstuben  der
Gelehrten,  von  den  Kathedern  der  Professoren,  aus  den  Kabinetten  der  hohen  Staatsbeamten ­
  in  die  Kontore  der  Fabrikanten,  der  Großhändler,  der  Schiffsreeder,  der
Kapitalisten  und  Bankiers,  in  die  Bureaus  aller  öffentlichen  Beamten  und  Sachwalter, ­
  in  die  Wohnungen  der  Gutsbesitzer,  vorzüglich  aber  in  die  Kammern  der
Landstände  herabsteigen,  mit  einem  Wort,  sie  muß  Gemeingut  aller  Gebildeten
in  der  Nation  werden".
Diese  goldenen  Worte  eines  scharf-  und  weitblickenden  Denkers,  eines  echten
Propheten,  können  in  unserer,  von  leidenschaftlichen  politischen  und  wirtschaftspolitischen ­
  Kämpfen  erfüllten  Zeit  gar  nicht  genug  beherzigt  werden.  Allerdings  gibt
es  auch  heute  noch  Berufene  und  Unberufene,  die  nicht  recht  wissen,  was  sie  mit
der  etwas  unbequemen  L  i  st  schen  Forderung  anfangen  sollen;  manche  von  ihnen
möchten  sie  am  liebsten  mit  einem  vornehmen  Lächeln  abtun,  als  ob  sie  samt  ihrem
Urheber  in  das  Reich  der  Phantasie,  nach  Utopien  gehörte.
Auch  in  den  kaufmännischen  und  industriellen  Kreisen  fehlt  es  nicht  an  ausgesprochenen ­
  Theorieverächtern  und  überzeugten  Anhängern  der  früher  ganz  allgemein
herrschenden  Lehre,  daß  lediglich  die  Routine  ein  rasches  und  sicheres  geschäftliches
Vorwärtskommen  und  damit  auch  die  Anwartschaft  auf  eine  angesehene  gesellschaftliche
*)  Die  erste  Auflage  erschien  im  Juni  1905  unter  dem  Titel  „Volkswirtschaftliches  Lesebuch ­
  für  Kaufleute"  (1.—g.  Tausend.  XV  und  514  S.),  die  zweite  Auflage  im  September  1906
unter  dem  Titel  „Volkswirtschaftliches  Lesebuch"  (4—9.  Tausend.  Xll  und  560  S.).
        <pb n="6" />
        VI

Vorwort  zur  dritten  Auflage.

Stellung  und  einen  gewissen  politischen  Einfluß  verbürge.*)  Zur  Begründung  ihrer
Ansicht  weisen  diese  Nur-Praktiker  mit  Vorliebe  auf  die  lange  Reihe  von  self-made
men  hin,  die  es  trotz  einer  oft  recht  mangelhaften  Schulbildung  doch  „zu  etwas
gebracht  haben".  Nun  begegnen  wir  unter  den  führenden  Männern  in  Handel  und
Gewerbe  ganz  gewiß  nicht  wenigen,  deren  „Wiege  am  Webstuhl  ihres  Vaters
stand".  Aber  muß  man  denn  wirklich  immer  wieder  daran  erinnern,  daß  diese
Auserwählten  vornehmlich  ihrer  P  e  r  s  ö  n  l  i  chlk  e  i  t  ihre  Erfolge  verdanken,  und
daß  ihr  Lebensweg  bei  weitem  nicht  so  steil  und  so  dornig  gewesen  wäre,  wenn
sie  (in  ihren  Lehr-  und  Wanderjahren  über  bessere  und  reichere  Bildungsmittel
verfügt  hätten?
Auch  noch  ein  anderer  Umstand  spricht  gegen  jene  alte,  aber  nicht  weniger
veraltete  orthodoxe  Auffassung.
Handel,  Industrie  und  Verkehr  haben  in  den  letzten  Jahrzehnten  einen  ungeahnten ­
  Aufschwung  genommen,  und  ihre  Verbündeten,  die  Technik  und  die  Naturwissenschaften, ­
  feiern  in  der  Gegenwart  die  größten  Triumphe;  die  wirtschaftlichen
Beziehungen  der  Kulturvölker  werden  immer  lebhafter  und  inniger,  und  der  Wohlstand ­
  des  einzelnen  und  der  Gesamtheit  wächst  zusehends.  Wir  haben  allen  Grund,
uns  über  diese  glänzende  Entwickelung  zu  freuen,  aber  wir  dürfen  über  ihr  nicht
vergessen,  daß  die  ungesunde  Überschätzung  der  materiellen  Dinge  bei  uns  immer
mehr  zunimmt,  und  daß  das  unruhige  Hasten  und  Treiben  des  Tages,  die  aufreibende ­
  Arbeit  im  Laden  und  im  Kontor  und  die  leidige  Sorge  um  das  eigene
Ich  und  die  Familie  selbst  manchen  tüchtigen  Geschäftsmann  nicht  mehr  zur  Ausübung ­
  seiner  staatsbürgerlichen  Rechte  kommen  lassen.  Müssen  wir  nicht  angesichts
dieser  beschämenden  Zustände  befürchten,  daß  die  Beteiligung  an  unserem  öffentlichen
Leben  in  Zukunft  noch  mehr  als  schon  jetzt  das  ungeschriebene  Vorrecht  von  Volksklassen ­
  sein  wird,  die  das  erwerbstätige  Bürgertum  von  jeher  auf  das  rücksichtsloseste
bekämpft  haben?  Und  ist  es  da  nicht  auch  chie  Pflicht  unserer  Kaufleute  und
Fabrikanten,  sich  endlich  auf  sich  selbst  zu  besinnen  und  im  Geiste  eines  Hermann
v.  Beckerath,  eines  Arnold  Duckwitz,  eines  Gustav  v.  Mevissen  an  der
Lösung  der  großen  Fragen  unserer  Zeit  reger  und  freudiger  als  bisher  mitzuarbeiten?
Hören  wir,  wie  ein  Wissender  über  diese  Dinge  denkt!
„Geldverdienen  ist  schön";  —  so  führte  am  13.  Februar  1903  der  damalige
preußische  Handelsminister  in  einer  viel  beachteten  Rede  in  Bremen  aus  —  „aber
Geldverdienen  muß  nicht  unter  allen  Umständen  das  höchste  sein,  sondern  es  müssen
Leute,  die  in  sich  die  Kraft  fühlen,  darauf  verzichten,  daß  Geldverdienen  erstes  sei,
und  als  höchstes  gelten  lasten,  für  das  Wohl  ihres  Staates  zu  wirken".  Dazu  gehört ­
  aber,  wie  Herr  v.  Möller  bei  einer  anderen  Gelegenheit  zutreffend  bemerkte,
„nicht  bloß  guter  Wille,  sondern  eine  Summe  von  volkswirtschaftlichen  und  sonstigen
Kenntnissen,  die  man  sich  erst  durch  ein  eifriges  Studium  erwerben  kann".

*)  Wäre  bie|c  richtig,  so  hätten  allerdings  selbst  die  umfassendsten  allgemeinen
und  besonders  auch  volkswirtschaftliche  Kenntnisse  nicht  den  geringsten  praktischen  Wert.
        <pb n="7" />
        YII

Vorwort  zur  dritten  Auflage.

Nun  wird  immer  nur  ein  verschwindend  kleiner  Teil  unserer  „Beherrscher  und
Organisatoren  der  Volkswirtschaft"  in  der  glücklichen  Lage  sein,  sich  derartige  Kenntnisse ­
  in  einem  regelrechten  Studiengange  anzueignen;  die  meisten  von  ihnen  werden
nach  wie  vor  ihre  eigenen  Lehrer  sein  müssen.  Daß  sie  es  gerade  leicht  hätten,  auf
diesem  Wege  zum  Ziele  zu  kommen,  wird  niemand  im  Ernste  behaupten  wollen,  und
zwar  schon  deshalb  nicht,  weil  die  vorhandenen  Grundrisse  und  Leitfäden  fast  durchweg
viel  zu  wünschen  übrig  lassen*).  Beispielsweise  fehlt  es  an  einer  Einführung  in  die
Geschichte,  die  Theorie  und  die  Praxis  von  Handel,  Industrie  und  Verkehr,  die  in
den  kaufmännischen  und  technischen  Lehranstalten  als  Mittel  zur  Belebung  und
Vertiefung  des  Unterrichts  dienen,  dann  aber  auch  von  Hochschülern  und  sonstigen
gebildeten  jungen  Leuten,  von  selbständigen  Handel-  und  Gewerbetreibenden,
Ingenieuren,  Beamten  usw.  beim  Privatstudium  mit  einigem  Nutzen  gebraucht
werden  kann.  Diesem  unleugbaren  Bedürfnisse  möchte  mein  Quellenbuch  wenigstens
in  so  weit  entgegenkommen,  als  es,  statt  einer  zusammenhängenden  Gesamtdarstellung ­
  aus  meiner  Feder,  etwa  200  einzelne  und  in  sich  abgeschlossene  Aufsätze
bringt,  in  denen  134  besonders  sachverständige  Fachmänner  wichtige  Abschnitte  aus
den  genannten  und  verwandten  Gebieten  behandeln.  Der  Leser  gewinnt  auf  diese
Weise  gleichzeitig  einen  Einblick  in  einen  bedeutenden  und  blühenden  Zweig  am
Baume  unserer  reichen  volkswirtschaftlichen  Literatur  und  wird  vielleicht  veranlaßt,
die  eine  oder  die  andere  Schrift,  von  der  er  Proben  kennen  gelernt  hat,  selbst  in
die  Hand  zu  nehmen  und  sich  mit  ihr  eingehender  zu  beschäftigen.
Für  die  Anordnung  und  die  Gliederung  des  Stoffes  sowie  für  die  Auswahl
der  einzelnen  Stücke  waren,  wie  wohl  kaum  hervorgehoben  zu  werden  braucht,  im
wesentlichen  praktische  Gesichtspunkte  maßgebend.
,  Allen  Herren,  die  mir  mehr  oder  minder  umfangreiche  Arbeiten  für  meine
Veröffentlichung  bereitwillig  überlassen  haben,  danke  ich  für  ihr  freundliches  Entgegenkommen ­
  auch  an  dieser  Stelle  verbindlichst,  namentlich  aber  denen,  die  sich  auf
meine  Bitte  der  Mühe  unterzogen,  den  ursprünglichen  Text  mit  Rücksicht  auf  den
gegenwärtigen  Stand  der  Wissenschaft  durchzusehen,  zu  berichtigen  und  zu  ergänzen,
oder  die  sich  mit  den  von  mir  vorgeschlagenen  Zusätzen,  Kürzungen  und  sonstigen
Änderungen  einverstanden  erklärten.
Möge  auch  die  dritte  Auflage  meines  Buches,  geradeso  wie  die  ersten  beiden,
der  „Theorie  der  politischen  Ökonomie"  recht  viele  begeisterte  Jünger  zuführen,  —
bas  ist  mein  herzlicher  Wunsch.
Siegen,  am  25.  September  1910.
Dr.  Mollai.

*)  Eine  rühmliche  Ausnahme  macht  u.  a.  A.  Adlers  in  vielen  Tausenden  von  Exemplaren ­
  verbreiteter  mustergültiger  Leitfaden  der  Volkswirtschaftslehre.  6.  Auflage.  Leipzig,
I.  M.  Gebhardts  Verlag.  1910.  YI  u.  287  S.
        <pb n="8" />
        Vorwort  zur  vierten  Auslage

fllud)  die  vierte  Auflage  meines  Quellenbuches  möchte  nichts  mehr  und  nichts
^  weniger  fein  als  ein  lebendiges  Zeugnis  aufrichtiger  Verehrung  für  den  gottbegnadeten ­
  kerndeutschen  Mann,  der  sich  mit  seinem  „Nationalen  System  der
politischen  Ökonomie"  ein  unvergängliches  Denkmal  gesetzt  hat,  und  dessen  Verdienste
um  unsere  politische  und  handelspolitische  Einigung  und  um  unser  Eisenbahnwesen
gar  nicht  hoch  genug  bewertet  werden  können.  Heute  brauchen  wir  kein  mitleidiges
Achselzucken,  keine  kühle  Ablehnung  mehr  zu  befürchten,  wenn  wir  sagen:  der
Reutlinger  Gerbersohn  —  übrigens  ein  echtes  Kind  des  Sturmjahres  1789  —  gehört
zu  den  Auserwählten,  zu  den  Pfadfindern  und  Bahnbrechern  allerersten  Ranges,
zu  jenen  Höhenmenschen,  die  mit  fürstlicher  Freigebigkeit  und  seltener  Selbstlosigkeit
ihre  reichen  Gaben  in  den  Dienst  der  Allgemeinheit  stellen  und  mit  vollen  Händen
Samen  ausstreuen,  der  noch  in  ferner  Zukunft  tausendfältige  Frucht  bringen  wird.
Friedrich  List  war  gewiß  ein  Agitator  großen  Stils,  aber  er  war  noch
unendlich  viel  mehr:  er  war  der  Verkündiger  einer  neuen  Zeit,  ein  moderner  Moses,
die  Verkörperung  seiner  Theorie  der  produktiven  Kräfte,  ein  Kulturträger  wie  nicht
viele  vor  ihm  und  nach  ihm.
Immer  wieder  von  neuem  müssen  wir  an  ihm  die  Fülle  tiefer  und  weittragender ­
  Gedanken,  die  scharfe  Beobachtungsgabe,  den  ausgeprägten  geschichtlichen
Sinn  und  die  Kunst  der  Darstellung  bewundern;  allein  noch  höher  steht  er  uns
als  der  treue  Eckart  unseres  Volkes  und  Vaterlandes,  an  dem  er  mit  der  ganzen
Leidenschaft  seines  großen  und  reinen  Herzens  hing.
Deshalb  stimmt  es  mich  auch  besonders  dankbar,  daß  Herr  Ingenieur
Heinrich  Widnmann  in  München  dem  Verleger  sauf  meine  Bitte  gestattet
hat,  von  der  ihm  gehörigen  List-Büste,  einer  Schöpfung  seines  1895  verstorbenen
Vaters  Prof.  M  ajx  v.  W  i  d  n  m  a  n  n  aus  dem  Jahre  1847/48,  ein  Lichtbild  herstellen ­
  zu  lassen  und  es  meinem  Werke  beizugeben;  einen  würdigeren  Schmuck  hätte
dieses  kaum  erhalten  können.
Möge  mein  Quellenbuch  auch  in  seiner  jetzigen  erweiterten  und  vermehrten
Gestalt*)  sich  zu  den  alten  Freunden  recht  viele  neue  erwerben  und  auch  fernerhin
das  Seinige  zur  Verbreitung  staatsbürgerlicher  Bildung  beitragen,  —  dann  ist
meine  Arbeit  nicht  umsonst  gewesen.
Siegen,  am  Todestage  Friedrich  Lifts  1912.
vr.  Mollat.

*)  Die  Zahl  der  berücksichtigten  Autoren  ist  von  134  auf  161  (38  neue)  und  die  der
Aussätze  von  206  auf  226  (55  neue)  gestiegen;  auch  der  Umfang  des  Werkes  hat  volle  90  Seiten
(160  neue)  zugenommen.

-J
        <pb n="9" />
        Winke  für  die  Benutzung  des  Quellenbuches.

Manchen  Lesern,  namentlich  denen,  die  sich  zum  ersten  Male  mit  volkswirtschaftlichen ­
  Fragen  beschäftigen,  dürfte  mit  einigen  Winken  für  die  Benutzung  des  Quellenbuches ­
  gedient  sein.  Zu  diesem  Zwecke  sind  die  einzelnen  Aufsätze,  je  nachdem  ihr
Verständnis  Fachkenntnisse  überhaupt  nicht  voraussetzt  oder  sie  in  geringerem  oder
höherem  Matze  erfordert,  als  „leichter",  „mittelschwer"  und  „schwer"  unterschieden
und  nach  diesen  Eigenschaften  hier  übersichtlich  zusammengestellt.
1.  Leichtere  Aufsätze.
Jakob  Fugger  S.  1,  Johann  Friedrich  Cotta  S.  11,  Ernst  Wilhelm  Arnoldi  S.  13,
David  Hansemann  als  Politiker  S.  22,  Hermann  Schulze-Delitzsch  S.  24,  Alfred  Krupp
S.  26,  Friedrich  Alfred  Krupp  S.  30,  Der  Kongreß  Deutscher  Volkswirte  S.  32,
Männer  des  Zentralverbandes  Deutscher  Industrieller  S.  35,  Gedanken  über  den
Handel  und  den  Betrieb  des  Handels  S.  52,  Handel  und  Moral  S.  61,  Nationale
und  soziale  Pflichten  des  Handels  S.  63,  Handel,  Industrie  und  Landwirtschaft  S.  67,
Die  Phönizier  S.  74,  Griechen  und  Römer,  Araber  und  Italiener  S.  77,  Der  deutsche
Kaufmann  im  Ausgange  des  Mittelalters  S.  80,  Die  Bedeutung  der  Hanse  S.  85,
Der  deutsche  Kaufmann  im  Zeitalter  der  Perücke  S.  86,  Süddeutsche  Industrie  im
Zeitalter  des  Merkantilismus  S.  89,  Frankfurt  a.  M.  als  Handelsplatz  einst  und
jetzt  S.  92,  Der  Straßburger  Handel  am  Anfange  des  19.  Jahrhunderts  S.  95,  Industrie ­
  und  Handel  in  Deutschland  vor  siebzig  Jahren  S.  99,  Die  Entwicklung  von
Deutschlands  Industrie  1861—1911  S.  102,  Aus  der  Geschichte  der  Siegerländer
Industrie  S.  105,  Die  Tulpenmanie  in  den  Niederlanden  (1634)  S.  110,  Die  Krisis
im  Magdeburger  Zuckerhandel  (1889)  S.  118,  Sittentafeln  für  den  Handlungslehrling
S.  137,  Die  Bedeutung  des  deutschen  Handlungsreisenden  in  der  Gegenwart  S.  148,
Die  deutsche  Handlungsgehilfen-Bewegung  und  ihre  Träger  S.  151,  Das  Reichsgesetz
betreffend  Kaufmannsgerichte  vom  6.  Juli  1904  S.  158,  Das  Geschäft  S.  165,  Der
kaufmännische  Briefstil  S.  171,  Die  Reklame  S.  174,  Begriff  und  Zweck  der  Buchführung ­
  S.  184,  Kaufmännische  Auskunftsbüreaus  S.  195,  Das  Wandergewerbe
©•  209,  Der  Breslauer  Wollmarkt  und  die  Firma  Eichborn  &amp;amp;  Co.  S.  220,  Der
Musterlagerverkehr  der  Leipziger  Messen  S.  224,  Die  Messe  von  Nischni-Nowgorod
einst  und  jetzt  S.  227,  Die  Verdienste  des  Reichsbankpräsidenten  Dr.  Richard  Koch
um  das  deutsche  Geld-  und  Bankwesen  S.  298,  Zur  Geschichte  des  deutschen  Buchhandels ­
  S.  323,  Der  gegenwärtige  Stand  des  kaufmännischen  Unterrichtswesens  in
Deutschland  S.  327,  Gustav  v.  Mevissen  als  Stifter  der  Städtischen  Handelshochschule
in  Köln  S.  337,  Der  Deutsche  Handelstag  S.  349,  Trinkspruch  auf  den  Deutschen
Handelstag  S.  358,  Unternehmer  und  Arbeiter  (Ein  Rückblick  auf  mein  Leben)  S.  365,
Die  örtliche  Verteilung  der  einzelnen  Industriezweige  in  Deutschland  S.  383,  Die
        <pb n="10" />
        X  Winke  für  die  Benutzung  des  Quellenbuches.

Eisenindustrie  S.  385,  Die  chemische  Industrie  S.  389,  Die  Rübenzuckerindustrie  S.
391,  Die  Konfektionsindustrie  S.  395,  Die  optische  Industrie  S.  396,  Die  Chemnitzer
Textilindustrie  S.  398,  Die  Spielwarenindustrie  des  Meininger  Oberlandes  S.  403,
Die  Schwarzwälder  Uhrenindustrie  S.  406,  Die  Düsseldorfer  Gewerbe-  und  Industrieausstellung ­
  (1902)  S.  408,  Die  Einrichtung  der  deutschen  Arbeiterversicherung  und
ihre  Leistungen  in  den  ersten  25  Jahren  ihres  Bestehens  (1885—1909)  S.  426,  Die
Bedeutung  der  Königin  Luise  für  unsere  Zeit  S.  444,  Das  Verkehrswesen  bei  den
Naturvölkern  S.  518,  Das  Verkehrswesen  in  Deutschland  vor  siebzig  Jahren  S.  526,
Der  Kampf  der  Verkehrsmittel  im  Stromgebiete  des  Rheins  S.  528,  Zur  Geschichte
des  Kölner  Postwesens  S.  534,  Die  Preußische  Post  in  der  Napoleonischen  Zeit  S.  536,
Heinrich  v.  Stephan  als  Begründer  des  Weltpostvereins  S.  537,  Die  vollswirtschaftliche
  Bedeutung  der  Eisenbahnen  S.  539,  Die  Anfänge  des  Eisenbahnwesens  in
Deutschland  S.  548,  Der  heutige  Stand  der  deutschen  Eisenbahnverfassung  S.  555,
Die  St.  Gotthardbahn  S.  558,  Die  sibirische  Eisenbahn  S.  559,  Die  wichtigsten
deutschen  Binnenschiffahrtsstraßen  S.  562,  Die  Güter  des  Binnenschiffahrtsverkehrs
in  Deutschland  S.  563,  Die  größte  Talsperre  Europas  S.  568,  Hymnus  auf  die  See
S.  572,  Die  Hamburg-Amerika  Linie  S.  577,  Der  Norddeutsche  Lloyd  S.  581,  Zur
Eröffnung  des  Nordostseekanals  S.  583,  Der  Suezkanal  S.  584,  Amerika  und  die
Amerikaner  S.  589,  Allgemeiner  Charakter  des  amerikanischen  Lebens  S.  592,  Das
amerikanische  Volk  bei  der  Arbeit  S.  595,  Amerikanisches  Schulwesen  S.  606,  Das
Eisenbahnwesen  sin  den  V.  St.  von  Amerikas  S.  615,  Das  Post-,  Fernsprech-  und
Telegraphenwesen  sin  den  V.  St.  von  Amerikas  S.  619,  Der  Panamakanal  S.  621.
2.  M  i  t  t  e  l  s  ch  w  e  r  e  Aufsätze.
Justus  Möser  S.  5,  Johann  Georg  Büsch  S.  7,  Heinrich  Friedrich  Karl  Freiherr
vom  und  zum  Stein  S.  8,  Friedrich  List,  Deutschlands  größter  Volkswirt  S.  16,
Friedrich  List.  Charakteristik  S.  19,  Die  Wirtschaftsstufen  (Hauswirtschaft,  Stadtwirtschaft, ­
  Volkswirtschaft)  S.  38,  Die  Volkswirtschaft  S.  40,  Das  Gleichgewicht  der
nationalen  Arbeit  S.  44,  Arbeit  und  Rhythmus  S.  46,  Luxus  und  Sparsamkeit  S.  48,
Begriff  und  Arten  des  Handels  S.  53,  Die  Bedeutung  des  Handels  für  die  Volkswirtschaft ­
  S.  56,  Ist  der  Handel  produktiv?  S.  58,  Der  Handel  nach  sozialistischer
Anschauung  S.  59,  Ideen  über  die  Entstehung  und  die  Entwickelung  des  Handels
S.  68,  Die  Handelsunternehmung  S.  120,  Die  Formen  der  Handelsunternehmung
(Einzelunternehmer  und  Handelsgesellschaften)  S.  123,  Die  volkswirtschaftliche  Bedeutung ­
  der  Aktiengesellschaft  S.  124,  Die  Genossenschaften  S.  130,  Die  Kartelle
S.  132,  Zur  Geschichte  des  Kartellwesens  S.  135,  Gedanken  über  die  Ausbildung  des
jungen  Kaufmanns  S.  140,  Der  deutsche  Handlungsgehilfe  in  der  Vergangenheit
S.  145,  Sozialreformatorische  Bestimmungen  im  Deutschen  Handelsgesetzbuche  vom  10.
Mai  1897  S.  155,  Der  Komprador.  Ein  Beitrag  zur  Organisation  des  Fremdhandels
in  China  S.  162,  Die  Risiken  des  Kaufmanns  S.  168,  Der  Preis  S.  178,  Entwickelung
und  Hauptarten  der  Buchführung  S.  185,  Gesetzliche  Bestimmungen  über  Buchführung ­
  S.  188,  Das  Wesen  der  wirtschaftlichen  Konkurrenz  S.  191,  Typische  Fälle
unlauteren  Wettbewerbes  S.  198,  Die  Regelung  des  Ausverkaufswesens  nach  dem
Reichsgesetze  gegen  den  unlauteren  Wettbewerb  vom  7.  Juni  1909  S.  201,  Großbetriebe ­
  im  Kleinhandel  S.  203,  Die  Konsumvereine  S.  205,  Gibt  es  eine  Notlage
des  Kleinhandels?  S.  213,  Markt  und  Geld  bei  den  Naturvölkern  S.  216,  Märkte
und  Messen  im  Mittelalter  und  in  der  neueren  Zeit  S.  218,  Die  Börse  und  ihre
Organe  nach  dem  Deutschen  Börsengesetze  vom  8.  Mai  1908  S.  249,  Geschichte  des
Deutschen  Börsengesetzes  S.  251,  Die  Goldproduktion  der  Welt  am  Ende  des  19.  und
am  Anfang  des  20.  Jahrhunderts  S.  258,  Der  Silberbergbau  in  Mexiko  S.  262,
Licht-  und  Schattenseiten  des  Kapitalismus  S.  264,  Die  Gründerzeit  der  1850er  Jahre
        <pb n="11" />
        Winke  für  die  Benutzung  des  Quellenbuches.

XI

in  ihrer  Bedeutung  für  die  Entfaltung  kapitalistifchen  Wefens  in  Deutschland  S.  267,
Die  Bedeutung  des  Scheckverkehrs  S.  282,  Das  deutsche  Geld-  und  Bankwesen  vor
der  Reichsgründung  S.  286,  Die  Reichsbank  S.  288,  Die  Reichsbank  als  deutsche
Zentralnotenbank  S.  293,  Der  Giroverkehr  der  Reichsbank  S.  295,  Die  Stellung  der
Versicherung  im  Wirtschaftsleben  S.  308,  Zur  Geschichte  und  Charakteristik  des  Versicherungswesens ­
  S.  312,  Kaufmannsstand  und  Versicherung  S.  316,  Buchgewerbe
und  Geistesleben  S.  318,  Der  deutsche  Buchhandel  in  seinen  verschiedenen  Zweigen,
insbesondere  das  Kommissionsgeschäft  S.  320,  Zeitungswesen  S.  325,  Wesen  und
Aufgaben  der  Handelshochschule  S.  330,  Wie  studiert  man  an  der  Handelshochschule?
S.  334,  Die  Behandlung  der  Handelsfächer  an  der  Hochschule  S.  340,  Wesen  und  Wert
der  amtlichen  Handelsvertretungen  S.  341,  Die  Organisation  der  Handelskammern
in  Preußen  S.  343,  Der  Handelskammersekretär  S.  347,  Der  Deutsche  Handelstag
1861—1911  S.  352,  Zur  Philosophie  des  Erfindens  S.  360,  Poesie  und  Technik
S.  364,  Die  Carl  Zeiß-Stiftung  zu  Jena  S.  367,  Die  Fabrik  S.  369,  Der  Segen  der
Maschinenarbeit  S.  372,  Die  Stellung  der  Industrie  im  Wirtschaftsleben  des  Deutschen
Reiches  S.  374,  Die  industrielle  Aristokratie  S.  378,  Die  Stellung  der  Ingenieure  in
Deutschland  S.  380,  Mein  Anteil  an  der  deutschen  Patentgesetzgebung  S.  410,  Das
soziale  Gewissen  S.  412,  Über  Arbeiterschutzgesetzgebung  S.  414,  Die  Einführung  der
Zehnstundenbill  in  England  S.  417,  Das  Paradies  der  Arbeiter  S.  419,  Die  Segnungen ­
  der  Kaiserlichen  Botschaft  vom  17.  November  1881  S.  421,  Die  Versicherungsbehörden ­
  nach  der  Reichsversicherungsordnung  vom  19.  Juli  1911  S.  429,  Die  Versicherungspflicht ­
  nach  dem  Versicherungsgefetze  für  Angestellte  vom  20.  Dezember  1911
S.  433,  Das  Wesen  der  Weltwirtschaft  S.  437,  Weltwirtschaft  und  soziale  Rot  S.  439,
Weltwirtschaft  und  Nationalerziehung  S.  441,  Deutschlands  Beruf  zur  Weltpolittk
und  Weltwirtschaft  S.  447,  Die  europäischen  Kaffeemärkte  S.  449,  Hamburgs  und
Bremens  Stellung  auf  dem  Weltmärkte  S.  452,  Die  Bedeutung  der  Kolonien  für  die
deutsche  Volkswirtschaft  S.  454,  Die  Beziehungen  der  Technik,  der  Wissenschaft  und
der  Kunst  zur  Kolonialpolitik  S.  456,  Die  Baumwollkultur  in  Togo  S.  457,  Aus  der
Geschichte  der  deutschen  Kolonialpolitik  S.  459,  Der  Übergang  Deutschlands  vom
Agrarstaate  zum  Jndustriestaate  S.  463,  Die  Gefahren  des  Industriestaates  S.  466,
Zur  Begründung  der  Freihandelslehre  S.  474,  Vom  Schutz  der  nationalen  Arbeit
S.  477,  Freihandel  und  Schutzzoll  im  Lichte  der  Geschichte  S.  480,  Handelsverträge
S.  482,  Der  Plan  einer  mitteleuropäischen  Zollunion  S.  484,  Deutsche  Handelspolitik
am  Anfange  des  19.  Jahrhunderts  S.  488,  Die  Entstehung  des  Zollvereins  S.  490,
Die  politischen  Wirkungen  des  Zollvereins  S.  494,  Das  Jahr  1848  S.  497,  Aus
meiner  parlamentarischen  Tätigkeit  (Der  deutsch-französische  Handelsvertrag)  S.  498,
Fürst  Bismarck  als  Handelspolitiker  S.  499,  Schreiben  an  den  Bundesrat  vom  15.
Dezember  1878  betr.  Reform  des  Zolltarifs  S.  503,  Die  Begründung  der  Handelsverträge ­
  von  1891  durch  die  Regierung  S.  504,  Der  deutsch-russische  Handelsvertrag
von  1894  S.  507,  Die  deutsche  Handelspolitik  unter  dem  Fürsten  Bülow  S.  508,  Die
Zukunft  der  deutschen  Handelspolitik  im  Geiste  Friedrich  Lifts  S.  512,  Zur  Geschichte
der  Eisenzölle  S.  515,  Das  Verkehrswesen  bei  den  Römern  S.  520,  Deutsches  Verkehrswesen ­
  im  Mittelalter  S.  522,  Die  Römische  Reichspost  S.  531,  Verwaltung  und  Betrieb
der  Eisenbahnen  S.  544,  Der  16.  September  1830  S.  546,  Die  deutsche  Eisenbahnpolitik ­
  unter  Fürst  Bismarck  S.  553,  Die  volkswirtschaftliche  Bedeutung  des  Kanals
Rhein-Hannover  S.  566,  Die  Rheinseeschiffahrt  S.  571,  Zur  Geschichte  der  deutschen
Reederei  S.  574,  „Tb«  Laptain«  vk  Indnstr^"  S.  597,  Der  Petroleumtrust  und
der  Stahltrust  S.  599,  Der  kapitalistische  Geist  sin  den  V.  St.  von  Amerikas  S.  601,
Theorie  und  Praxis  im  kaufmännischen  Bildungswesen  sin  den  V.  St.  von  Amerikas
S.  603,  Obamder  ok  Oommerc«  und  Board  os  Trade  S.  613,  Eisenbahntarifunwesen ­
  sin  den  V.  St.  von  Amerikas  S.  617,  Das  amerikanische  Schutzsystem  S.  624.
        <pb n="12" />
        XII

Winke  für  die  Benutzung  des  Quellenbuches.

3.  Schwere  Aufsätze.
Luther  S.  4,  Die  Handelskrisis  von  1857  S.  112,  Der  «große  Börsenkrach"  im
Jahre  1873  S.  115,  Die  angebliche  Bestimmung  der  Preise  durch  das  Verhältnis  von
Angebot  und  Nachfrage  S.  180,  Die  Börse  nach  Zola  S.  232,  Die  volkswirtschaftliche
Bedeutung  der  Fondsbörse  S.  234,  Wesen  und  Wert  der  Zentralproduktenbörsen
S.  238,  Zur  Technik  des  Warenterminhandels  S.  242,  Der  Verkehr  auf  der  Börse
S.  246,  Die  Notierung  der  Börsenkurse  S.  248,  Begriff  und  Wesen  des  Geldes
S.  254,  Die  Währungssysteme  S.  256,  Genueser  Bankwesen  im  Mittelaller  S.  270,
Wesen,  Geschäfte  und  Arten  der  modernen  Banken  S.  273,  Die  Banknotenausgabe
S.  278,  Vorteile  und  Gefahren  der  Konzentrationsbewegung  im  deutschen  Bankgewerbe ­
  S.  299,  Nationale  Pflichten  der  Banken  und  der  Kapitalisten  im  Kriegsfälle
S.  303,  über  die  Bedeutung  einer  Industrialisierung  der  heutigen  Rohstoffstaaten  für
die  Exportindustrie  Englands,  Deutschlands  usw.  S.  469,  Staats-  oder  Privatbahnsystem? ­
  S.  540,  Die  Organisation  des  Getreidehandels  sin  den  V.  St.  von  Amerikas
S.  609.

Zum  weiteren  Studium  seien  neben
Friedrich  Li  st,  Das  nationale  System  der  politischen  Ökonomie.  1841.
7.  Ausl.  Mit  einer  historischen  und  krllischen  Einleitung  von  Eheberg.  Stuttgart,
3-  G.  Cotta,  1883.  XIV  u.  249  S.,  XL  u.  352  S.
die  folgenden  Schriften  in  erster  Linie  empfohlen:
PaulArndt,  Deutschlands  Stellung  in  der  Weltwirtschaft.  2.  Ausl.  Leipzig,
B.  G.  Teubner,  1913.  V  u.  131  S.
Otto  B  ä  h  r,  Eine  deutsche  Stadt  sKassels  vor  60  Jahren.  2.  Ausl.  Leipzig,
F.  W.  Grunow,  1886.  3  Bl.  u.  197  S.
Karl  Bücher,  Die  Entstehung  der  Volkswirtschaft.  Vorträge  und  Versuche.
8.  Ausl.  Tübingen,  H.  Laupp,  1911.  VII  u.  464  S.
Walter  L  o  tz  ,  Verkehrsentwickelung  in  Deutschland  1800—1900  (fortgeführt
bis  zur  Gegenwart).  Sechs  volkstümliche  Vorträge.  3.  Aufl.  Leipzig,  B.  G.  Teubner,
1910.  VIII  u.  141  S.
Ludwig  Pohle,  Die  Entwicklung  des  deutschen  Wirtschaftslebens  im  letzten
Jahrhundert.  Fünf  Vorträge.  2.  Aufl.  Leipzig,  B.  G.  Teubner,  1908.  X  u.  150  S.
Werner  Sombart,  Die  deutsche  Volkswirtschaft  im  neunzehnten  Jahrhundert. ­
  2.  Aufl.  Berlin,  Georg  Vondi,  1909.  XVI  u.  609  S.
Walter  Troeltsch,  Über  die  neuesten  Veränderungen  im  deutschen  Wirtschaftsleben. ­
  Vortragszyklus.  Stuttgart,  W.  Kohchammer,  1899.  2  Bl.  u.  156  S.
W.  Wygodzinski,  Wandlungen  der  deutschen  Volkswirtschaft  im  neunzehnten ­
  Jahrhundert.  6.—10.  Tausend.  Köln,  M.  Du  Mont-Schaubergsche  Buchhandlung, ­
  1912.  203  S.
Diese  Schriften,  aus  denen  im  Quellenbuche  17  Abschnitte  abgedruckt  sind,
ergänzen  sich  in  der  glücklichsten  Weise  und  bilden  gleichzeitig  eine  geeignete  Einführung ­
  in  die  großen  Systeme  von  Cohn,  v.  Philippovich,  Roscher  und
v.  Schmolle  r.*)

*)  s.  unten  S.  548—553  (Cohn),  g.  273—278  und  S.  369—372  (v.  Philippovich)
6.  216—220  (Roscher),  S.  68—74  und  g,  191—195  ( D .  Schmoller).
        <pb n="13" />
        Autorenverzeichnis

♦  —  Amtliche  Handelsvertretungen  und  jetzige  oder  frühere  Mitglieder  oder  Beamte
amtlicher  Handelsvertretungen.
Karl  von  der  Aa.  Direktor  der  Handelsschule,  Bautzen.
Der  gegenwärtige  Stand  des  kaufmännischen  Unterrichtswesens  in  DeutschlandS.  327—330.
Die  Güter  des  Binnenschiffahrtsverkehrs  in  Deutschland  S.  563—566.
Dr.  Ernst  Abbe.  Physiker  und  Sozialpolitiker,  f  am  14.  Januar  1905  in  Jena.
Die  Einführung  der  Zehnstundenbill  in  England  S.  417—419.
Abteilung,  Die  Literarische,  des  Norddeutschen  Lloyd.  Bremen.
Der  Norddeutsche  Lloyd  S.  581—583.
Dr.  Abraham  Adler  Prof.,  stellvertretender  Direktor  a.  D.  der  öffentlichen  Handelslehranstalt, ­
  Studiendirektor  der  Handelshochschule,  Leipzig.
Begriff  und  Zweck  der  Buchführung  S.  184.
Entwickelung  und  Hauptarten  der  Buchführung  S.  185—188.
Gesetzliche  Bestimmungen  über  Buchführung  S.  188—191-Dr.
  Georg  Adler,  f  am  11.  Juni  1908  als  Professor  an  der  Universität,  Kiel.
Der  deutsche  Handlungsgehilfe  in  der  Vergangenheit  S.  145—148.
'Ältesten,  Die,  der  Kaufmannschaft  von  Berlin,  Berlin.
Heinrich  v.  Stephan  als  Begründer  des  Weltpostvereins  S.  537—539.
'Dr.  Rudolf  Anschüh,  Prof.,  Sekretär  der  Handels-  und  Gewerbekammer  und  Direktor  der
Handelsschule,  Sonneberg.
Die  Spielwarenindustrie  des  Meininger  Oberlandes  S.  403—406.
'Dr.  Max  Apt,  Prof-,  Syndikus  der  Korporation  der  Kaufmannschaft,  Berlin.
Die  Börse  und  ihre  Organe  nach  dem  Deutschen  Börsengesetze  vom  8.  Mai  1908
S-  249—251.
Geschichte  des  Deutschen  Börsengesetzes  S.  251—254.
Arbeitsausschuß.  Der,  der  Sonderausflellung  „Die  deutsche  Arbeiterversicherung"  (Dresden
und  Turin  1911.)
Die  Einrichtung  der  deutschen  Arbeiterversicherung  und  ihre  Leistungen  in  den  ersten
25  Jahren  ihres  Bestehens  (1885—1909)  S-  426—429.
'Dr.  Paul  Arndt,  Professor  an  der  Akademie  für  Sozial-  und  Handelewissenschaften,
Frankfurt  a.  M.
Das  Wesen  der  Weltwirtschaft  S.  437—439.
Deutschlands  Beruf  zur  Weltpolitik  und  Weltwirtschaft  S.  447—449.
Ernst  Wilhelm  Arnold!.  Begründer  der  Gothaer  (Feuer-  und  Lebens-)  Bersicherungsbanken
auf  Gegenseitigkeit,  -s  am  27.  Mai  1841  in  Gotha.
Sittentafeln  für  den  Handlungslehrling  S.  137—140.
Diedrich  Baedeker,  Verlagsbuchhändler,  Essen.
Alfred  Krupp  S.  26—29.
'Max  Bahr,  Großindustrieller,  Landsberg  a.  W.
Amerikanisches  Schulwesen  S.  606—609.
Dr.  Otto  Böhr,  f  am  17.  Februar  1895  als  Reichsgerichtsrat  a.  D.  in  Kassel.
Industrie  und  Handel  in  Deutschland  vor  siebzig  Jahren  S.  99—102.
Das  Verkehrswesen  in  Deutschland  vor  siebzig  Jahren  S.  526—528.
        <pb n="14" />
        XIV

Autorenverzeichnis.

Dr.  Alexander  Bergengrün.  Archivar  der  Diskontogesellschaft.  Berlin.
David  Hansemann  als  Politiker  S-  22  24.
Dr.  Ludwig  Bernhard.  Professor  an  der  Universität,  Berlin.
Die  Stellung  der  Ingenieure  in  Deutschland  S.  380—383.
Dr.  Theobald  v.  Bethmann  Hollweg.  Reichskanzler,  Berlin.
Trinkspruch  auf  den  Deutschen  Handelstag  S.  358—359.
Dr.  Wilhelm  Beumer.  geschäftsführendes  Vorstandsmitglied  des  Vereins  zur  Wahrung  der
gemeinsamen  wirtschaftlichen  Interessen  in  Rheinland  und  Westfalen.  Düsseldorf.
Friedrich  Alfred  Krupp  S.  30—32.
•Dr.  Magnus  Biermer.  t  am  26.  Februar  1913  als  Professor  an  der  Universität,  Gießen.
Fürst  Bismarck  als  Handelspolitiker  S-  499  503.
Otto  Fürst  v.  Bismarck,  f  am  30.  Juli  1898  in  Friedrichsruh.
Schreiben  an  den  Bundesrat  vom  15.  Dezember  1878  betr.  Reform  des  Zolltarifs
S.  503—504.
Dr.  Viktor  Böhmert.  Geh.  Regierungsrat,  Prof.  a.  D.  an  der  Technischen  Hochschule,  Dresden.
Hermann  Schulze-Delitzsch  S.  24—26.
Der  Kongreß  Deutscher  Volkswirte  S.  32—35.
Handel  und  Moral  S.  61—63.
*Dr.  Otto  Freiherr  v.  Bönigs,  Syndikus  a.  D.  der  Handelskammer  Halbcrstadt,  Greifswald.
Gibt  es  eine  Notlage  des  Kleinhandels?  S.  213—216.
•Dr.  Richard  van  der  Borght.  Pros.,  Präsident  a.  D.  des  Kaiserlichen  Statistischen  Amtes,  Direktor
des  Verbandes  zum  Schutze  des  deutschen  Grundbesitzes  und  Realkredits,  Berlin.
Die  Bedeutung  des  Handels  für  die  Volkswirtschaft  S.  56—58.
Ist  der  Handel  produktiv?  S.  58—59.
Dr,  Cujo  Brentano,  Geh.  Hosrat,  Professor  an  der  Universität,  München.
Weltwirtschaft  und  soziale  Not  S.  439—441.
Zur  Begründung  der  Freihandelslehre  S.  474—477.
Dr.  Karl  Bücher,  Geh.  Hofrat,  Professor  an  der  Universität,  Leipzig.
Die  Wirtschaftsstusen  (Hauswirtschaft,  Stadtwirtschaft,  Volkswirtschaft)  S.  38—40.
Die  Volkswirtschaft  S.  40—44.
Arbeit  und  Rhythmus  S.  46—48.
Markt  und  Geld  bei  den  Naturvölkern  S.  216—218.
Zeitungswesen  S.  325—327.
Das  Verkehrswesen  bei  den  Naturvölkern  S.  519—520.
Bernhard  Fürst  v.  Bülow.  1900—1909  Reichskanzler,  Klein-Flottbeck.
Handel,  Industrie  und  Landwirtschaft  S.  67—68.
h-  A.  Bueck,  geschäftsführendes  Mitglied  a.  D.  im  Direktorium  des  Zentralverbandes  Deutscher
Industrieller,  Berlin.
Männer  des  Zentralverbandes  Deutscher  Industrieller  S.  35—37.
Die  Düsseldorfer  Gewerbe-  und  Industrieausstellung  von  1902  S-  408—410.
Dr -  Gustav  Cohn,  Geh.  Regierungsrat,  Professor  an  der  Universität,  Göttingen.
Die  Börse  nach  Zola  S-  232—234.
Die  Ansänge  des  Eisenbahnwesens  in  Deutschland  S.  548—553:
•Äatl  Craemer,  Kommerzienrat,  Sonneberg.
Der  kaufmännische  Briefstil  S.  171—174.
Dr.  Hans  Crüger,  Prof.,  Iustizrat,  Anwalt  des  Allgemeinen  Verbandes  der  auf  Selbsthilfe
beruhenden  Deutschen  Erwerbs-  und  Wirtschaftsgenofsenschaften,  e.  V.,  Charlottenburg.
Die  Genossenschaften  E.  130—132.
Br.  Bernhard  Dernburg,  Bankdirektor  und  Staatssekretär  des  Reichskolonialamtes  a.  D.,
Grunewald.
Die  Bedeutung  der  Kolonien  für  die  deutsche  Volkswirtschaft  S.  454—456.
Die  Beziehungen  der  Technik,  der  Wissenschaft  und  der  Kunst  zur  Kolonialpolitik  S-  456.
Dr.  Heinrich  Dietzel»  Geh.  Regierungsrat,  Professor  an  der  Universität,  Bonn.
über  die  Bedeutung  einer  Industrialisierung  der  heutigen  Rohstoffstaaten  für  die
Cxportindustrie  Deutschlands,  Englands  usw-  S-  469—474.
        <pb n="15" />
        Autorenverzeichnis.

XV

Direktorium,  Das,  der  Reichsversicherungsanstalt  für  Angestellte,  Berlin-Wilmersdorf.
Die  Versicherungspslicht  nach  dem  Versicherungsgesetze  für  Angestellte  vom  20.  Dezember
1911  S.  433—436.
"Dr.  Karl  Dunker.  f  am  10.  Dezember  1910  als  Professor  an  der  Handelshochschule,  Berlin.
Aus  der  Geschichte  der  deutschen  Kolonialpolitik  S.  459—462.
Theorie  und  Praxis  im  kaufmännischen  Bildungswesen  sin  den  V.  St.  von  Amerikas
S.  603—605.
Dr.  Christian  Eckert,  Studiendirektor,  Professor  an  der  Handelshochschule  Köln  und  an  der
Universität  Bonn,  Köln.
Sozialreformatorische  Bestimmungen  im  Deutschen  Handelsgesetzbuche  vom  10.  Mai  1897
S.  155—158.
Gustav  v.  Mevissen  als  Stifter  der  Städtischen  Handelshochschule  in  Köln  S.  337—340.
Der  Kampf  der  Verkehrsmittel  im  Stromgebiete  des  Rheins  S.  528—531.
vr.  Karl  Theodor  v.  Eheberg,  Geh.  Hofrat,  Professor  an  der  Universität,  Erlangen.
Friedrich  List,  Deutschlands  größter  Volkswirt  S.  16—19.
Deutsche  Handelspolitik  am  Anfange  des  19-  Jahrhunderts  S.  488—490.
Die  Entstehung  des  Zollvereins  S.  490—494.
*ür.  Richard  Ehrenberg,  Professor  an  der  Universität,  Rostock.
Jakob  Fugger  S.  1—3.
Nationale  und  soziale  Pflichten  des  Handels  S-  63—67.
Dr.  Kurt  v.  Eichborn,  i.  Fa.  Eichborn  &amp;amp;  Co-  (Bank-  und  Warenkommissionsgeschäft),  Breslau.
Der  Breslauer  Wollmarkt  und  die  Firma  Eichborn  &amp;amp;  Co.  S.  220—224.
Dr.  Arwed  Emminghaus,  Geh.  Justizrat,  Direktor  a.  D.  der  Gothaer  Lebensversicherungsbank ­
  a.  G.,  Gotha.
Ernst  Wilhelm  Arnoldi  S.  13—16.
Die  Reklame  S.  174—178.
Max  v.  Lyth,  Ingenieur  und  Schriftsteller,  f  am  25.  August  1906  in  Ulm.
Zur  Philosophie  des  Erfindens  S.  360—364.
Poesie  und  Technik  S.  364—365.
*Dr.  Karl  Faulhaber,  Syndikus  der  Handelskammer,  Brandenburg  a.  H.
Die  optische  Industrie  S.  396—398.
Dr.  Gustav  Fischer  jun.,  Verlagsbuchhändler,  Jena.
Der  deutsche  Buchhandel  in  seinen  verschiedenen  Zweigen,  insbesondere  das  Kommissionsgeschäft ­
  S.  320—323.
Zur  Geschichte  des  deutschen  Buchhandels  S  323—325.
"Dr.  Hermann  Freymark,  Syndikus  der  Handelskammer,  Breslau.
Die  Stellung  der  Industrie  im  Wirtschaftsleben  des  Deutschen  Reiches  S.  374—377.
Dr.  Karl  Johannes  Fuchs,  Professor  an  der  Universität,  Tübingen.
Zur  Technik  des  Warenterminhandels  S.  242—246.
Dr.-Ing.  Karl  Geiger,  Mitglied  der  Redaktion  von  „Stahl  und  Eisen",  Düsseldorf.
Die  Eisenindustrie  S.  385—389.
Zohann  wolfgang  v.  Goethe,  f  am  22.  März  1832  in  Weimar.
Gedanken  über  den  Handel  und  den  Betrieb  des  Handels  S.  52—53.
Dr.  Wilhelm  Göh,  Geograph,  f  am  26.  März  1911  als  Professor  an  der  Technischen  Hochschule, ­
  München.
Deutsches  Verkehrswesen  im  Mittelalter  S.  522—526.
Ludwig  Alax  Goldberger,  Geh.  Kommerzienrat,  Berlin.
Das  amerikanische  Volk  bei  der  Arbeit  S.  595—597.
„The  Captains  of  Industry“  [in  den  V.  St.  von  Amerikas  S.  597—599.
Dr.  Eberhard  Gothein,  Geh.  Hosrat,  Professor  an  der  Universität,  Heidelberg.
Süddeutsche  Industrie  im  Zeitalter  des  Merkantilismus  S.  89—91.
Die  Schwarzwälder  Uhrenindustrie  S.  406—407.
"Georg  Gothein,  Bergrat  und  Syndikus  a.  D.  der  Handelskammer,  Breslau.
Der  Plan  einer  mitteleuropäischen  Zollunion  S.  484—487.
Dr.  Joseph  Grunzel,  Regierungsrat,  Professor  an  der  Exportakademie,  Wien.
Griechey  und  Römer,  Araber  und  Italiener  S.  77—80.
        <pb n="16" />
        XVI

Autorenoerzeichnis.

Dr.  Ernst  o.  Halle,  f  am  28.  Juni  1909  als  Professor  an  der  Universität.  Berlin.
Zur  Geschichte  der  deutschen  Reederei  S.  874—576.
Handelskammer.  Die.  zu  Frankfurt  a.  M.
Die  Verdienste  des  Reichsbankpräsidenten  Dr.  Richard  Koch  um  das  deutsche  Geldund
  Bankwesen  S.  298.
*Dr.  Hugo  hang,  Sekretär  der  Handelskammer.  Straßburg  i.  E.
Der  Stratzburger  Handel  am  Anfange  des  19.  Jahrhunderts  S.  95—99.
Dr.  Max  Haushofer,  f  am  10.  April  1907  als  Professor  an  der  Technischen  Hochschule,  München.
Das  Geschäft  S.  165—168.
Dr.  Ludwig  häusser,  Geschichtschreiber,  f  am  19.  März  1867  als  Professor  an  der  Universität,
Heidelberg.
Friedrich  List.  Charakteristik  S.  19—22.
Dr.  Karl  helsserich,  Prof.,  Wirklicher  Legationsrat  a.  D.,  Direktor  der  Deutschen  Bank,  Berlin.
Die  Goldproduktion  der  Welt  am  Ende  des  19.  und  am  Anfang  des  20.  Jahrhunderts
S.  258—261.
Die  Baumwollkultur  in  Togo  S.  457—459.
Handelsverträge  S.  482—484.
Alwin  Helms,  f  am  17.  Juni  1907  als  Direktor  des  Kaufmännischen  Vereins  „Merkur",  Nürnberg.
Kaufmannsstand  und  Versicherung  S.  316—318.
Dr.l  Heinrich  Herkner,  Professor  an  der  Technischen  Hochschule,  Berlin.*)
Die  Konsumvereine  S.  205—209.
Die  Carl  Zeiß-Stiftung  zu  Jena  S.  367—369.
Über  Arbeiterschutzgesetzgebung  S.  414—417.
*Dr.  Paul  Leonhard  Heubner,  Syndikus  der  Handelskammer,  Schweidnitz.**)
Der  Musterlagerverkehr  der  Leipziger  Messen  S.  224—227.
Dr.  Bruno  Hildebrand,  f  am  29.  Januar  1878  als  Professor  an  der  Universität  und  Direktor
des  Statistischen  Bureaus  der  Vereinigten  Thüringischen  Staaten,  Jena.
Der  Handel  nach  sozialistischer  Anschauung  S.  59—61.
Kurt  Himer,  Direktor  des  Literarischen  Bureaus  der  Hamburg-Amerika  Linie,  Hamburg.
Die  Hamburg-Amerika  Linie  S.  577—581.
Dr.  Ernst  hoff.  Geschäftsführer  des  Arbeitgeberverbandes  für  den  Bezirk  der  Nordwestlichen
Gruppe  des  Vereins  Deutscher  Eisen-  und  Stahlindustrieller,  Düsseldorf.
Die  Eisenindustrie  S.  385—389.
*Dr.  J.  E.  Huber,  Prof.,  Syndikus  des  Handels-  und  Börsenvereins,  München.
Die  örtliche  Verteilung  der  einzelnen  Industriezweige  in  Deutschland  S.  383—384.
Die  chemische  Industrie  S.  389—391.
*Dr.  Ignaz  Jastrow,  Professor  an  der  Handelshochschule,  Berlin.
Chamber  of  Commerce  und  Board  ok  Trade  [in  den  V.  St.  von  Amerika!  S-  613—615.
Dr.  Wilhelm  Köhler.  Professor  an  der  Technischen  Hochschule,  Aachen.
Wie  studiert  man  an  der  Handelshochschule?  S-  334—337.
*Dr.  Johannes  Kaempf.  Bankdirektor  a.  D-,  Präsident  des  Deutschen  Handelstages  und  der
Ältesten  der  Kaufmannschaft,  Berlin.
Die  Entwicklung  von  Deutschlands  Industrie  1861—1911  S.  102—105.
Die  volkswirtschaftliche  Bedeutung  der  Fondsbörse  S.  234—238.
Dr.  Paul  Kaufmann.  Präsident  des  Reichsversicherungsamtes,  Berlin.
Die  Segnungen  der  Kaiserlichen  Botschaft  vom  17.  November  1881  S.  421—426.
Dr.  Richard  v.  Kaufmann,  f  am  12-  März  1908  als  Professor  an  der  Technischen  Hochschule,  Berlin.
Wesen  und  Wert  der  amtlichen  Handelsvertretungen  S.  341—343.
Dr.  Robert  Kind,  stellvertretender  Geschäftsführer  des  Vereins  zur  Wahrung  der  gemeinsamen ­
  wirtschaftlichen  Interessen  in  Rheinland  und  Westfalen,  Düsseldorf.
Die  Eisenindustrie  S.  385—389.
Dr.  Woldemar  Koehler,  Verlagsbuchhändler,  Gera.
Buchgewerbe  und  Geistesleben  S.  318—320.

*)  Vom  1.  April  1913  ab  Professor  an  der  Universität  Berlin.
**)  Vom  1.  April  1913  ab  Syndikus  der  Handelskammer  Chemnitz.
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        Autorenoerzeichnis.

XVII

Alfred  Krupp,  Großindustrieller,  f  am  14.  Juli  1887  in  Esten.
Unternehmer  und  Arbeiter  (Ein  Rückblick  auf  mein  Leben)  S.  365—367.
Viktor  Kurs,  Major  a.  D.,  Potsdam.
Die  wichtigsten  deutschen  Binnenschisfahrtsstraßen  S.  562—563.
Dr.  Karl  Lamprecht,  Geschichtschreiber,  Geh.  Hofrat,  Professor  an'  der  Universität,  Leipzig.
Die  deutsche  Eisenbahnpolitik  unter  Fürst  Bismarck  S.  553—555.
Dr.  Ludwig  Laß,  Prof-,  Geh.  Regierungsrat,  Vortragender  Rat  im  Reichsamt  des  Inneren
und  Privatdozent  an  der'Unioersttät,  Berlin.
Die  Versicherungsbehörden  jnach  der  Reichsoersicherungsordnung  vom  19.  Juli  1911
S.  429—433.
Dr.  Julius  Lehr,  f  am  10.  Oktober  1895  als  Professor  an  der  Universität,  München.
Der  Preis  S.  178-180.
Richard  Lemke,  Kaufmann,  Düsseldorf.
Die  Eisenindustrie  S.  385—389.
Dr.  Wilhelm  Lexis,  Geh.  Oberregierungsrat,  Professor  an  der  Universität,  Göttingen.
Begriff  und  Arten  des  Handels  S.  53—56.
Die  Handelsunternehmung  S.  120—122.
Die  Formen  der  Handelsunternehmung  (Einzelunternehmer  und  Handelsgesellschaften)
S.  123—124.  _
*Dr.  Alfred  von  der  Leyen,  Wirklicher  Geh.  Rat,  Vortragender  Rat  a.  D.  im  Ministerium
der  öffentlichen  Arbeiten,  Professor  an  der  Universität,  Berlin.
Verwaltung  und  Betrieb  der  Eisenbahnen  S.  544—546.
Eisenbahntarifunwesen  sin  den  V.  St.  von  Amerikas  S.  617—619.
Dr.  Robert  Liefmann.  Professor  an  der  Universität,  Freiburg  i.  B.
Zur  Geschichte  des  Kartellwesens  S.  135—137.
Der  Petroleumtrust  und  der  Stahltrust  S-  599—601-Friedrich
  List,  deutscher  Volkswirt  und  Patriot,  _f_om  30.  November  1846  in  Kufstein.
Die  volkswirtschaftliche  Bedeutung  der  Eisenbahnen  S.  539—540-j
Hymnus  auf  die  See  S-  572—573.
Dr.  Walter  Loh,  Professor  an  der  Universität,  München.
Das  Jahr  1818  S.  497—498.
Die  Begründung  der  Handelsverträge  von  1891  durch  die  Regierung  S.  504—507.
Die  Zukunft  der  deutschen  Handelspolitik  im  Geiste  Friedrich  Lifts  S.  512—515-Der
  heutige  Stand  der  deutschen  Eisenbahnoerfastung  S-  555—557.
Franz  Lusensky,  Wirklicher  Geh.  Oberregierungsrat,  Ministerialdirektor  im  Ministerium  für
Handel  und  Gewerbe,  Berlin.
Die  Organisation  der  Handelskammern  in  Preußen  S.  343—347.S
Dr.  Alfred  Wanes,  Prof.,  Generalsekretär  des  Deutschen  Vereins  für  V-rsicherungswistenschaft
und  Dozent  an  der  Handelshochschule,  Berlin.
Die  Stellung  der  Versicherung  im  Wirtschaftsleben  S.  308—312.
Zur  Geschichte  und  Charakteristik  des  Versicherungswesens  S.  312—316.
Das  Paradies  der  Arbeiter  S.  419—421.
Konrad  Rlatschoß,  Prof.,  Oberbeamter  des  Vereins  deutscher  Ingenieure  und  Dozent  an
der  Technischen  Hochschule,  Berlin.
Heinrich  Friedrich  Karl  Freiherr  vom  und  zum  Stein  S-  8—11.
*paul  Rleesmann,  Syndikus  der  Handelskammer,  Mainz.
Das  Eisenbahnwesen  sin  den  V-  St.  von  Amerikas  S.  615—617.
Das  Post-,  Fernsprech-  und  Telegraphenwesen  sinsden  V.  St.  von  Amerikas  S.  619—620.
*Dr.  Wilhelm  Rletterhausen,  Syndikus  der  Handelskammer,  Kassel.
Die  Regelung  des  Ausverkaufswesens  nach  dem  Reichsgesetze  gegen  den  unlauteren
Wettbewerb  vom  7.  Juni  1909  S.  201—203.
®.  v.  Meyeren,  Geh.  Oberregierungsrat  und  Vortragender  Rat  im  Ministerium  für  Handel
und  Gewerbe,  Berlin.
Das  Reichsgesetz  betreffend  Kaufmannsgerichte  vom  6.  Juli  1904  S.  158—162.
        <pb n="18" />
        XVIII

Autorenverzeichnis.

*Dr.  Georg  RloUot,  Syndikus  der  Handelskammer  und  des  Berg»  und  Hüttenmännischen
Vereins,  Siegen.
Aus  der  Geschichte  der  Siegerländer  Industrie  S-  105—110.
Die  Bedeutung  der  Königin  Luise  für  unsere  Zeit  S-  444—446.
Dr.  Erwin  Nasse,  f  am  4.  Januar  1890  als  Professor  an  der  Universität,  Bonn-Begriff
  und  Wesen  des  Geldes  S-  254—256.
Die  Währungssysteme  S-  256—258.
0.  Friedrich  Naumann,  Pfarrer  a.  D.,  Schriftsteller,  Schöneberg.
Die  industrielle  Aristokratie  S.  378—380.
Dr.  Friedrich  Julius  Neumann,  f  am  17.  August  1910  als  Professor  a.  D-  an  der  Universität,
Tübingen.
Die  angebliche  Bestimmung  der  Preise  durch  das  Verhältnis  von  Angebot  und  Nachfrage ­
  S-  180—183.
Dr.  fiatl  Oldenberg,  Professor  an  der  Universität,  Greifswald.
Die  Gefahren  des  Industriestaates  S.  466—469.
Wilhelm  Oppermann,  f-  am  28-  Juli  1911  als  Geh.  Regierungs-  und  Gewerberat,  Arnsberg.
Amerika  und  die  Amerikaner  S.  589—592.
Dr.  Hermann  Paasche,  Geh.  Regierungsrat,  Professor  a.  D.  an  der  Technischen  Hochschule,  Berlin.
Der  Silberbergbau  in  Mexiko  S.  262—264.
Die  Rübenzuckerindustrie  S.  391—395.
Allgemeiner  Charakter  des  amerikanischen  Lebens  S-  592—595.
*Dr.  Alexander  v.  Peez,  Grohindustrieller,  f  am  12-  Januar  1912  in  Weidling  bei  Wien.
Die  Phönizier  S.  74—76.
Dr.-Ing.  Otto  Pelersen,  stellvertretender  Geschästssührer  des  Vereins  deutscher  Eisenhüttenleute, ­
  Düsseldorf.
Die  Eisenindustrie  S.  385—389.
Dr.  Eugen  v.  Philippovich,  Hofrat,  Professor  an  der  Universität,  Wien.
Wesen,  Geschäfte  und  Arten  der  modernen  Banken  S-  273—278.
Die  Fabrik  S.  369—372.
Dr.-3ng.  Al.  Philips,  Mitglied  der  Redaktion  von  „Stahl  und  Eisen",  Düsseldorf.
Die  Eisenindustrie  S.  385—389.
*Otlo  Pilet,  Rentner,  Magdeburg.
Die  Krisis  im  Magdeburger  Zuckerhandel  (1889)  S.  118—120.
Hermann  Pilz,  Syndikus  des  Verbandes  reisender  Kaufleute  Deutschlands,  Leipzig.
Die  Bedeutung  des  deutschen  Handlungsreisenden  in  der  Gegenwart  S.  148—151.
*Dr.  Ludwig  Pohle,  Professor  an  der  Akademie  für  Sozial-  und  Handelswissenschaften,
Frankfurt  a.  M.
Die  Kartelle  132—135.
Der  Übergang  Deutschlands  vom  Agrarstaate  zum  Jndustriestaate  S.  463—466.
Dr.  Artur  Graf  v.  Posadowsky-Wehner,  Staatsminister,  Staatssekretär  des  Innern  a.  D-,
Naumburg  (Saale).
Luxus  und  Sparsamkeit  S.  48—52.
Dr.  Karl  Rathgen,  Professor  am  Kolonialinstitut,  Hamburg.
Die  volkswirtschaftliche  Bedeutung  der  Aktiengesellschaft  S.  124—130.
Reichsbankdirektorium,  Das,  Berlin.
Das  deutsche  Geld-  und  Bankwesen  vor  der  Reichsgründung  S.  286—288.
Die  Reichsbank  S.  288—292.
Die  Reichsbank  als  deutsche  Zentralnotenbank  S.  293—295.
Der  Giroverkehr  der  Reichsbank  S.  295—297.
Dr.  Wilhelm  Heinrich  Riehl,  Kulturhistoriker,  f  am  16.  November  1897  als  Professor  an  der
Universität,  München.
Das  Gleichgewicht  der  nationalen  Arbeit  S.  44—46.
Vom  Schutz  der  nationalen  Arbeit  S.  477—480.
*Dr.  Jakob  Rieftet,  Geh.  Iustizrat,  Bankdirektor  a.  D.,  Professor  an  der  Universität,  Berlin.
Vorteile  und  Gefahren  der  Konzentrationsbewegung  im  deutschen  Bankgewerbe
S.  299—302.
        <pb n="19" />
        Autorenverzeichnis.

XIX

♦Dr.  Paul  Rocke,  Syndikus  der  Handelskammer,  Hannover.
Das  Wandergewerbe  S.  209-212.
Karl  Rodberkus,  Sozialökonom,  f  am  6-  Dezember  1875  auf  seinem  Gute  Jagetzow  (Pommern).
Das  Verkehrswesen  bei  den  Römern  S.  520—522.
Die  Römische  Reichspost  S.  531—534.
Ernst  Roitzsch,  Syndikus  der  Wirkwaren-Fabrikanten-Vereinigung  von  Chemnitz  und  Umgegend, ­
  Chemnitz.
Die  Chemnitzer  Textilindustrie  (Wirkerei)  S.  401—402.
Dr.  Wilhelm  Roscher,  f  am  4.  Juni  1894  als  Professor  an  der  Universität,  Leipzig.
Luther  S.  4—5.
Justus  Möser  S.  5—7.
Johann  Georg  Büsch  S.  7—8.
Märkte  und  Messen  im  Mittelalter  und  in  der  neueren  Zeit  S.  216—220.
♦Dr.  Gotthard  Rotzbach,  t  am  22.  Februar  1909  als  Syndikus  der  Handelskammer,  Chemnitz.
Der  Handelskammersekretär  S.  347—349.
Dr.  Heinrich  Rüegg,  Redakteur,  Winterthur.
Die  St.  Gotthardbahn  S.  558—559.
Dr.  August  Sartorius  Frh.  v.  Waltershausen,  Professor  an  der  Universität,  Straßburg  i.  E.
Das  amerikanische  Schutzsystem  S.  624—626.
♦Dr.  Emil  Sax,  Professor  a.  D.  an  der  Universität  Prag,  Volosca  bei  Abbazia.
Staats-  oder  Privatbahnsystem?  S.  540—544.
Dr.  Dietrich  Schäfer,  Geschichtschreiber,  Geh.  Rat,  Professor  an  der  Universität,  Berlin.
Die  Bedeutung  der  Hanse  S.  85—86.
Dr.  Albert  Schässle,  f  am  25.  Dezember  1903  als  österreichischer  Handelsminister  a.  D.  in  Stuttgart.
Johann  Friedrich  Cotta  S.  11—13.
Die  Handelskrisis  von  1857  S.  112—115.
Der  „große  Börsenkrach"  von  1873  S.  115—118.
Dr.  Georg  v.  Schanz,  Geh.  Hofrat,  Professor  an  der  Universität,  Würzburg.
Der  Suezkanal  S.  584—588.
Dr.  Zohann  Friedrich  Schär,  Professor  an  der  Handelshochschule,  Berlin.
Die  Risiken  des  Kaufmanns  S.  168—171.
Die  Behandlung  der  Handelssächer  an  der  Hochschule  S.  340—341.
Wilhelm  Schimmelpseng.  Rentner,  Begründer  der  Auskunftei  W.  Schimmelpseng,  Berlin-Lichterfelde-West.

Kaufmännische  Auskunftsbureaus  S.  195—198.
♦Max  Schinckel,  Geschäftsinhaber  der  Norddeutschen  Bank  in  Hamburg  und  der  Diskontogesellschaft
  in  Berlin,  Hamburg.
Nationale  Pflichten  der  Banken  und  der  Kapitalisten  im  Kriegsfalle  S.  303—307.
Dr.  Gustav  v.  Schmoller,  Wirklicher  Geh.  Rat,  Professor  an  der  Universität,  Berlin.
Ideen  über  die  Entstehung  und  die  Entwickelung  des  Handels  S.  68—74.
Das  Wesen  der  wirtschaftlichen  Konkurrenz  S.  191—195.
Freihandel  und  Schutzzoll  im  Lichte  der  Geschichte  S.  480—482.
Dr.-Jng.  Emil  Schrödker,  Geschäftsführer  des  Vereins  deutscher  Eisenhüttenleute,  Düsseldorf-Die
  Eisenindustrie  S-  385—389.
Ar.  Gerhart  v.  Schulze-Gävernitz.  Geh.  Hofrat,  Professor  an  der  Universität,  Freiburg  i.  B-Die
  Messe  von  Nischni-Nowgorod  einst  und  jetzt  S.  227—231.
Der  deutsch-russische  Handelsvertrag  von  1894  S.  507—508.
Dr.  Hermann  Schumacher,  1901—1904  Studiendirektor  der  Handelshochschule  Köln,  Professor
an  der  Universität,  Bonn.
Der  Komprador.  Ein  Beitrag  zur  Organisation  des  Fremdhandels  in  China  S.  162—165.
Wesen  und  Aufgaben  der  Handelshochschule  S.  330—333.
Die  Organisation  des  Geireidehandels  sin  s,den  B.  St.  von  Amerikas  S.  609—613.
Dr.  Theodor  Sehmer,  Volkswirt,  München.,
Die  Eisenindustrie  S.  385—389.
Dr.  7Nax  Sering,  Professor  an  der  Universität  und  der  Landwirtschaftlichen  Hochschule,  Berlin.
Zur  Geschichte  der  Eisenzölle  S.  515—518.J2
        <pb n="20" />
        XX

Autorenverzeichnis.

*  Werner  v.  Siemens»  Physiker  und  Ingenieur,  f  am  6.  Dezember  1892  in
Mein  Anteil  an  der  deutschen  Patentgesetzgebung  S.  410—411.
Aus  meiner  parlamentarischen  Tätigkeit  (Der  deutsch-französische  Handelsvertrag)
S.  498—499.
Dr.  Heinrich  Sieveklng,  Professor  an  der  Universität,  Zürich.
Genueser  Bankwesen  im  Mittelalter  &amp;lt;5.  270—273.
W.  Soldan,  Baurat,  Hemfurt  (Waldeck).
Die  größte  Talsperre  Europas  S.  568—570.
*vr.  Werner  Sombart,  Professor  an  der  Handelshochschule,  Berlin.
Die  Gründerzeit  der  1850er  Jahre  in  ihrer  Bedeutung  für  die  Entfaltung  kapitalistischen
Wesens  in  Deutschland  &amp;lt;3.  267—270.
Die  Konfektionsindustrie  S.  395—396.
Dr.  Rudolf  Sonndorfer,  f  am  4.  Dezember  1910  als  Direktor  a.  D.  der  Wiener  Handelsakademie, ­
  Wien.
Die  europäischen  Kaffeemärkte  S.  449—452.
*Dr.  Heinrich  Soetbeer,  Generalsekretär  des  Deutschen  Handelstages,  Berlin.
Der  Deutsche  Handelstag  S.  349—351.
Der  Deutsche  Handelstag  1861—1911  S.  352—358.
Lmil  Stark,  Kommerzienrat,  Chemnitz.
Die  Chemnitzer  Textilindustrie  (Baumwollspinnerei)  S.  398—399.
*Dr.  Richard  Stegemann,  Geh.  Regierungsrat,  Syndikus  der  Handelskammer,  Braunschweig.
Gedanken  über  die  Ausbildung  des  jungen  Kaufmanns  S.  140—145.
Dr.  Georg  Steinhaufen,  Prof.,  Direktor  der  Murhardschen  Bibliothek  der  Stadt  Kassel,  Kassel.
Der  deutsche  Kaufmann  im  Ausgange  des  Mittelalters  S.  80—85.
Der  deutsche  Kaufmann  im  Zeitalter  der  Perücke  S.  86—89.
Dr.  Heinrich  v.  Stephan,  f  am  8.  April  1897  als  Staatssekretär  des  Reichspostamtes,  Berlin.
Die  Preußische  Post  in  der  Napoleonischen  Zeit  S.  536—537.
Dr.  Wilhelm  Stieda,  Geh.  Hofrat,  Professor  an  der  Universität,  Leipzig.
Typische  Fälle  unlauteren  Wettbewerbes  S.  198—201.
Märkte  und  Messen  im  Mittelalter  und  in  der  neueren  Zeit  S.  216—220.
Dr.  Ing.  Leo  Sympher,  Geh.  Oberbaurat  und  Vortragender  Rat  im  Ministerium  der  öffentlichen ­
  Arbeiten,  Berlin.
Die  volkswirtschaftliche  Bedeutung  des  Kanals  Rhein-Hannover  S.  566—568.
"Friedrich  Thorwart.  f  am  4.  Oktober  1912  als  Bankdirektor  a.  D.,  Frankfurt  a.  M.
Die  Notierung  der  Börsenkurse  S.  248—249-Die
  Bedeutung  des  Scheckverkehrs  S.  282—285.
Dr.  Heinrich  v.  Treitschke,  Geschichtschreiber,  f  am  28.  April  1896  als  Professor  an  der
Universität,  Berlin.
Die  politischen  Wirkungen  des  Zollvereins  S.  494—497.
Dr.  Walter  Troellsch,  Professor  an  der  Universität,  Marburg.
Licht-  und  Schattenseiten  des  Kapitalismus  S.  264—267.
"Dr.  Hans  Trumpler,  Syndikus  der  Handelskammer,  Frankfurt  a.  M.
Frankfurt  a.  M.  als  Handelsplatz  einst  und  jetzt  S.  92—95.
Hans  Vogel,  Großindustrieller,  Chemnitz.
Die  Chemnitzer  Textilindustrie  (Weberei)  S.  399—401.
Otto  Vogel,  Ingenieur,  Mitglied  der  Redaktion  von  „Stahl  und  Eisen",  Düsseldorf.
Die  Eisenindustrie  S.  385—389.
Dr.  Andreas  Voigt,  Professor  an  der  Akademie  für  Sozial-  und  Handelswissenschaften,
Frankfurt  a.  M.
.  Der  Panamakanal  S.  621—624.
Julius  Vorsier,  Geheimer  Kommerzienrat,  Köln.
Der  Segen  der  Maschinenarbeit  S.  372—373.
Dr.  Adolf  Wagner,  Wirklicher  Geh.  Rat,  Professor  an  der  Universität,  Berlin.
Die  Banknotenausgabe  S.  278—282.
Dr.  Adolf  Weber,  Professor  an  der  Handelshochschule,  Köln.
Das  soziale  Gewissen  S.  412—414.
        <pb n="21" />
        Autorenverzeichnis.  m
Dr.  Max  Weber,  Professor  a-  D.  an  der  Universität,  Heidelberg.
Der  Verkehr  auf  der  Börse  S.  246—247.
Wax  Maria  v.  Weber,  Eisenbahntechniker  und  Schriftsteller,  t  am  18.  April  1881  als  Geh.
Regierungsrat  und  Vortragender  Rat  im  Ministerium  für  Handelund  Gewerbe,  Berlin.
Der  16.  September  1830  S-  546—548.
*»r.  Max  weigert.  Großindustrieller,  1.  Vizepräsident  der  Ältesten  der  Kaufmannschaft,  Berlin.
Großbetriebe  im  Kleinhandel  S.  203—205.
Dr.  Alexander  Wernicke,  Direktor  der  Oberrealschule  und  Professor  an  der  Technischen  Hochschule, ­
  Braunschweig.
Weltwirtschaft  und  Nationalerziehung  S-  441—444.
Dr*  Kurt  Wiedenfeld,  Professor  an  der  Handelshochschule,  Köln.
Wesen  und  Wert  der  Zentralproduktenbörsen  S.  238—241.
Hamburgs  und  Bremens  Stellung  auf  dem  Weltmärkte  S-  452—454.
Wilhelm  11.,  Deutscher  Kaiser.  König  von  Preußen.
Zur  Eröffnung  des  Nordostseekanals  S-  583—584.
*»r.  Alexander  Wirminghaus,  Prof.,  Syndikus  der  Handelskammer  und  Dozent  an  der  Handels-Hochschule,
  Köln.
Zur  Geschichte  des  Kölner  Postwesens  S.  534—536.
Die  Rheinseeschiffahrt  S-  571—572.
Dr.  Max  Wirth,  Publizist,  t  am  19.  Juli  1900  in  Wien.
Die  Tulpenmanie  in  den  Niederlanden  (1634)  S.  110—112-Dr.
  Robert  Wuttke.  Geh.  Hofrat,  Professor  an  der  Technischen  Hochschule,  Dresden.
Die  deutsche  Handelspolitik  unter  dem  Fürsten  Bülow  S.  508—512.
Dr.  Willy  Wygodzinski,  Pros-,  Geschäftsführer  an  der  Landwirtschaftskammer  für  die  Rheinprovinz
  und  Privatdozent  an  der  Universität,  Bonn.
Der  kapitalistische  Geist  sin  den  B.  St.  von  Amerikas  S.  601—603.
Eugen  Zabel,  Schriftsteller,  Charlottenburg.
Die  sibirische  Eisenbahn  S.  559—562.
A.  Zimmermann,  Mitglied  der  Verwaltung  des  Deutschnationalen  Handlungsgehufen-Verbandes,
  Hamburg.
Die  deutsche  Handlungsgehilfen-Bewegung  und  ihre  Träger  S.  151—154.
        <pb n="22" />
        Inhaltsverzeichnis.

Seite
Vorwort  zur  dritten  Auflage  .  V
Vorwort  zur  vierten  Auflage  VIII
Winke  für  die  Benutzung  des  Quellenbuches  IX
Autorenverzeichnis  XIII
Erster  Teil.
Deutsche  Volkswirte,  Kaufleute  und  Industrielle.
1.  Jakob  Fugger.  Von  Richard  Ehrenberg  1
2.  Luther.  Von  Wilhelm  Roscher  4
3.  Justus  Möser.  Von  Wilhelm  Roscher  5
4.  Johann  Georg  Büsch.  Von  Wilhelm  Roscher  7
5.  Heinrich  Friedrich  Karl  Freiherr  vom  und  zum  Stein.  Von  Konrad  Matschoß  .  8
6.  Johann  Friedrich  Cotta.  Von  Albert  Schäffle  11
7.  Ernst  Wilhelm  Arnold!.  Von  Arwed  Emminghaus  13
8.  Friedrich  List,  Deutschlands  größter  Volkswirt.  Von  Karl  Theodor  v.  Eheberg  .  16
9.  Friedrich  List.  Charakteristik.  Von  Ludwig  Hausier  19
10.  David  Hansemann  als  Politiker.  Von  Alexander  Bergengrün  22
11.  Hermann  Schulze-Delitzsch.  Von  Viktor  Böhmert  24
12.  Alfred  Krupp.  Von  Diedrich  Baedeker  26
13.  Friedrich  Alfred  Krupp.  Von  Wilhelm  Beumer  30
14.  Der  Kongreß  Deutscher  Volkswirte.  Von  Viktor  Böhmert  32
15.  Männer  des  Zentraloerbandes  Deutscher  Industrieller.  Von  H.  A.  Bueck  ...  35
Zweiter  Teil.
Handel.
I.  Die  Volkswirtschaft.
1.  Die  Wirtschastsstufen  (Hauswirtschaft,  Stadtwirtschaft,  Volkswirtschaft).  Von
Karl  Bücher  *  38
2.  Die  Volkswirtschaft.  Von  Karl  Bücher  40
3.  Das  Gleichgewicht  der  nationalen  Arbeit.  Von  Wilhelm  Heinrich  Riehl  ....  44
4.  Arbeit  und  Rhythmus.  Von  Karl  Bücher  46
5.  Luxus  und  Sparsamkeit.  Von  Artur  Graf  v.  Posadowsky-Wehner  48
II,*Der.Hände  l'i  m  allgemeinen.
1.  Gedanken  über  den  Handel  und  den  Betrieb  des  Handels.)  Von  Johann  Wolfgang
v.  Goethe  52
2.  Begriff  und  Arten  des  Handels.  Von  Wilhelm  Lexis  53
3.  Die  Bedeutung  des  Handels  für  die  Volkswirtschaft.  Von  Richard  van  der  Borght  56
4.  Ist  der  Handel  produktiv?  Von  Richard  van  der  Borght  58
5.  Der  Handel  nach  sozialistischer  Anschauung.  Von  Bruno  Hildebrand  59
6.  Handel  und  Moral.  Von  Viktor  Böhmert  61
7.  Nationale  und  soziale  Pflichten  des  Handels.  Von  Richard  Ehrenberg  ....  63
8.  Handel,  Industrie  und  Landwirtschaft.  Von  Bernhard  Fürst  v.  Bülow  ....  67
        <pb n="23" />
        Inhaltsverzeichnis-XXIII



Seite
III.  Zur  Geschichte  von  Handel  und  Industrie,  besonders  in  Deutschland.
1.  Ideen  über  die  Entstehung  und  die  Entwickelung  des  Handels.  Von  Gustav  v.  Schmoller  68
2.  Die  Phönizier.  Von  Alexander  v-  Peez  ^
3.  Griechen  und  Römer,  Araber  und  Italiener.  Von  Joseph  Grunzel  77
4.  Der  deutsche  Kaufmann  im  Ausgange  des  Mittelalters.  Von  Georg  Steinhausen  80
5-  Die  Bedeutung  der  Hanse.  Von  Dietrich  Schäfer  85
6.  Der  deutsche  Kaufmann  im  Zeitalter  der  Perücke.  Von  Georg  Steinhaufen  -  .  86
7.  Süddeutsche  Industrie  im  Zeitaltet  des  Merkantilismus.  Von  Eberhard  Gothein  89
8.  Frankfurt  a.  M-  als  Handelsplatz  einst  und  jetzt.  Von  Hans  Trumpler  ....  92
9.  Der  Straßburger  Handel  am  Anfange  des  19.  Jahrhunderts.  Von  Hugo  Haug  95
10.  Industrie  und  Handel  in  Deutschland  vor  siebzig  Jahren-  Von  Otto  Bähr  ...  99
11.  Die  Entwicklung  von  Deutschlands  Industrie  1861—1911.  Von  Johannes  Kaempf  102
12.  Aus  der  Geschichte  der  Siegerländer  Industrie.  Von  Georg  Mollat  105

IV.  Handelskrisen.
1.  Die  Tulpenmanie  in  den  Niederlanden  (1634).  Von  Max  Wirth
2-  Die  Handelskrisis  von  1857.  Von  Albert  Schäffle
a  ~ er  "0r°be  Börsenkrach"  im  Jahre  1873.  Von  Albert  Schäffle.
4-  Die  Krisis  im  Magdeburger  Zuckerhandel  (1889).  Von  Otto  Pilet

110
112
115
118

V-  Handelsunternehmung  und  industrielle  Unternehmerverbände.

120

1-  Die  Handelsunternehmung.  Von  Wilhelm  Lexis  •  •  •  •
2-  Die  Formen  der  Handelsunternehmung  (Einzelunternehmer  und  Handelsgesellschaften). ­
  Von  Wilhelm  Lexis  ■  •  ■  •
3.  Die  volkswirtschaftliche  Bedeutung  der  Aktiengesellschaft.  Von  Karl  Rathgen  .  .
4-  Die  Genossenschaften.  Von  Hans  Crüger
5.  Die  Kartelle.  Von  Ludwig  Pohle
6.  Zur  Geschichte  des  Kartellwesens.  Von  Robert  Liefmann  135

123
124

VI.  Handlungsgehilfe  und  Handlungslehrling.
1-  Sittentafeln  für  den  Handlungslehrling.  Von  Ernst  Wilhelm  Arnoldi  ....  137
2.  Gedanken  über  die  Ausbildung  des  jungen  Kaufmanns.  Von  Richard  Stegemann  140
3-  Der  deutsche  Handlungsgehilfe  in  der  Vergangenheit.  Von  Georg  Adler  -  .  .  145
4-  Die  Bedeutung  des  deutschen  Handlungsreifenden  in  der  Gegenwart.  Von  Hermann  Pilz  14
5.  Die  deutsche  Handlungsgehilfen-Bewegung  und  ihre  Träger.  Von  A.  Zimmermann  151
6-  Sozialreformatorifche  Bestimmungen  im  Deutschen  Handelsgesetzbuche  vom  10.  Mai
1897.  Von  Christian  Eckert  -  -  '  '  ^5
7.  Das  Reichsgesetz  betreffend  Kaufmannsgerichte  vom  6-  Juli  1904.  Von  G.  v-  Meyeren  158
8-  Der  Komprador.  Ein  Beitrag  zur  Organisation  des  Fremdhandels  in  China.  Von
Hermann  Schumacher

VII.  Der  Betrieb  des  Handels.
1.  Das  Geschäft.  Von  Max  Haushofer
2-  Die  Risiken  des  Kaufmanns.  Von  Johann  Friedrich  Schär  .......
3-  Der  kaufmännische  Briefstil.  Von  Karl  Craemer
4.  Die  Reklame.  Von  Arwed  Emminghaus  ........
5.  Der  Preis.  Von  Julius  Lehr  •  •  •  •  ■  -  '
0-  Die  angebliche  Bestimmung  der  Preise  durch  das  Verhältnis  von  Angebot  und
Nachfrage.  Von  Friedrich  Julius  Neumann  -
7-  Begriff  und  Zweck  der  Buchführung.  Von  A.  Adler
8-  Entwickelung  und  Hauptarten  der  Buchführung.  Von  A.  Adler  ■  •
9.  Gesetzliche  Bestimmungen  über  Buchführung.  Von  A.  Adler  ■  •

165
168
171
174
178
180
184
185
188

VIII.  Der  Wettbewerb  im  Handel,  besonders  im  Kleinhandel.
?  ® QS  ®. e f en  der  wirtschaftlichen  Konkurrenz.  Von  Gustav  v.  Schmoller  ....
•  Kaufmännische  Auskunftsbureaus.  Von  Wilhelm  Schimmelpfeng
Typische  Fälle  unlauteren  Wettbewerbes.  Von  Wilhelm  Stieda
        <pb n="24" />
        XXIV  Inhaltsverzeichnis.

Seite
4.  Die  Regelung  des  Ausverkaufswesens  nach  dem  Reichsgesetze  gegen  den  unlauteren
Wettbewerb  vom  7.  Juni  1909.  Von  Wilhelm  Metterhausen  .....  201
5-  Großbetriebe  im  Kleinhandel.  Von  Max  Weigert  203
6.  Die  Konsumvereine.  Von  Heinrich  Herkner  205
7.  Das  Wandergewerbe.  Von  Paul  Rocke  209
8.  Gibt  es  eine  Notlage  des  Kleinhandels?  Von  Otto  Frh.  v-  Bönigk  213
IX.  Märkte  und  Messen.
1.  Markt  und  Geld  bei  den  Naturvölkern.  Bon  Karl  Bücher  216
2.  Märkte  und  Messen  im  Mittelalter  und  in  der  neueren  Zeit.  Von  Wilhelm  Roscher
und  Wilhelm  Stieda  218
3-  Der  Breslauer  Wollmarkt  und  die  Firma  Eichborn  &amp;amp;  Co.  Von  Kurt  v.  Eichborn  220
4-  Der  Musterlagerverkehr  der  Leipziger  Messen.  Von  Paul  Leonhard  Heubner.  .  224
5.  Die  Messe  von  Nischni-Nowgorod  einst  und  jetzt.  Von  Gerhart  v.  Schulze-Gävernitz  227
X.  Die  Börse.
1.  Die  Börse  nach  Zola.  Von  Gustav  Cohn  232
2.  Die  volkswirtschaftliche  Bedeutung  der  Fondsbörse.  Von  Johannes  Kaempf  .  .  234
3.  Wesen  und  Wert  der  Zentralproduktenbörsen.  Von  Kurt  Wiedenfeld  238
4.  Zur  Technik  des  Warenterminhandels.  Von  Karl  Johannes  Fuchs  242
5.  Der  Verkehr  auf  der  Börse.  Von  Max  Weber  ,  246
6.  Die  Notierung  der  Börsenkurse.  Von  Friedrich  Thorwart  *  248
7.  Die  Börse  und  ihre  Organe  nach  dem  Deutschen  Börsengesetze  vom  8.  Mai  1908.
Von  Max  Apt  249
8.  Geschichte  des  Deutschen  Börsengesetzes.  Von  Max  Apt  251
XI.  Geldwesen  und  Kapitalismus.
1.  Begriff  und  Wesen  des  Geldes.  Von  Erwin  Nasse  254
2.  Die  Währungssysteme.  Von  Erwin  Nasse  256
3.  Die  Goldproduktion  der  Welt  am  Ende  des  19.  und  am  Anfang  des  20.  Jahrhunderts. ­
  Von  Karl  Helfferich  258
4.  Der  Silberbergbau  in  Mexiko.  Von  Hermann  Paasche  262
5.  Licht-  und  Schattenseiten  des  Kapitalismus.  Von  Walter  Troeltsch  .....  264
6.  Die  Gründerzeit  der  1850er  Jahre  in  ihrer  Bedeutung  für  die  Entfaltung
kapitalistischen  Wesens  in  Deutschland.  Von  Werner  Sombart  267
XII.  Bankwesen,
1.  Genueser  Bankwesen  im  Mittelalter.  Von  Heinrich  Sieoeking  270
2.  Wesen,  Geschäfte  und  Arten  der  modernen  Banken.  Von  Eugen  v.  Philippovich  273
3.  Die  Banknotenausgabe.  Von  Adolf  Wagner  278
4.  Die  Bedeutung  des  Scheckverkehrs.  Von  Friedrich  Thorwart  282
5.  Das  deutsche  Geld-  und  Bankwesen  vor  der  Reichsgründung.  Vom  Reichsbankdirektorium ­
  286
6.  Die  Reichsbank.  Vom  Reichsbankdirektorium  &amp;gt;  288
7.  Die  Reichsbank  als  deutsche  Zentralnotenbank.  Vom  Reichsbankdirektorium  .  .  293
8.  Der  Giroverkehr  der  Reichsbank.  Vom  Reichsbankdirektorium  295
9.  Die  Verdienste  des  Reichsbankpräsidenten  Or.  Richard  Koch  um  das  deutsche  Geldund
  Bankwesen.  Von  der  Handelskammer  zu  Frankfurt  a.  M  298
10.  Vorteile  und  Gefahren  der  Konzentrationsbewegung  im  deutschen  Bankgewerbe.
Von  Jakob  Rießer  299
11.  Nationale  Pflichten  der  Banken  und  der  Kapitalisten  im  Kriegsfälle.  Von  Max  Schinckel  303
XIII.  Versicherungswesen.
1.  Die  Stellung  der  Versicherung  im  Wirtschaftsleben.  Von  Alfred  Manes  .  .  .  308
2.  Zur  Geschichte  und  Charakteristik  des  Versicherungswesens.  Von  Alfred  Manes  312
3.  Kaufmannsstand  und  Versicherung.  Von  Alwin  Helms  316
        <pb n="25" />
        Inhaltsverzeichnis.

XXY

XIV.  Buch-  und  Zeitungswesen.  S-it«
1.  Buchgewerbe  und  Geistesleben.  Bon  Waldemar  Koehler  -  -  -  318
2.  Der  deutsche  Buchhandel  in  seinen  verschiedenen  Zweigen,  insbesondere  das
Kommissionsgeschäft.  Bon  Gustav  Fischer  320
3.  Zur  Geschichte  des  deutschen  Buchhandels.  Bon  Gustav  Fischer.  323
4.  Zeitungswesen.  Bon  Karl  Bücher  325
XV.  Kaufmännisches  Unterrichtswesen.
1.  Der  gegenwärtige  Stand  des  kaufmännischen  Unterrichtswesens  in  Deutschland.
Bon  Karl  von  der  Aa  327
2.  Wesen  und  Aufgaben  der  Handelshochschule-  Bon  Hermann  Schumacher  -  .  -  330
3.  Wie  studiert  man  an  der  Handelshochschule?  Bon  Wilhelm  Kühler  ....  -  334
4.  Gustav  v-  Mevissen  als  Stifter  der  Städtischen  Handelshochschule  in  Köln.  Bon
Christian  Eckert  ••••..•  337
5.  Die  Behandlung  der  Handelsfächer  an  der  Hochschule.  Bon  Johann  Friedrich  Schär  340
XVI.  Amtliche  Handelsvertretungen.
1-  Wesen  und  Wert  der  amtlichen  Handelsvertretungen.  Bon  Richard  v.  Kaufmann  341
2.  Die  Organisation  der  Handelskammern  in  Preußen.  Bon  Franz  Lusensky  .  -  343
3.  Der  Handelskammersekretär.  Bon  Gotthard  Rohbach  347
4.  Der  Deutsche  Handelstag.  Bon  Heinrich  Soetbeer  349
5.  Der  Deutsche  Handelstag  1861—1911.  Bon  Heinrich  Soetbeer  .......  352
6-  Trinkspruch  auf  den  Deutschen  Handelstag.  Bon  Theobald  v-  Bethmann  Hollweg  358
Dritter  Teil.
Industrie.
I.  Allgemeines  und  Grundsätzliches.
1-  Zur  Philosophie  des  Erfindens.  Bon  Max  v.  Eyth  360
2.  Poesie  und  Technik.  Von  Max  v.  Eyth  ■  •  •  364
3.  Unternehmer  und  Arbeiter  (Ein  Rückblick  auf  mein  Leben).  Bon  Alfred  Krupp  365
4.  Die  Carl  Zeiß-Stistung  zu  Jena.  Bon  Heinrich  Herkner  367
5-  Die  Fabrik.  Von  Eugen  v.  Philippovich  369
6.  Der  Segen  der  Maschinenarbeit.  Bon  Julius  Barster  3
II.  Sau  ft  eine  zur  Würdigung  der  deutschen  Industrie.
1.  Die  Stellung  der  Industrie  im  Wirtschaftsleben  des  Deutschen  Reiches.  Von
Hermann  Freymark  7R
2-  Die  industrielle  Aristokratie.  Von  Friedrich  Naumann  -
3.  Die  Stellung  der  Ingenieure  in  Deutschland.  Von  Ludwig  Bernhard  -  -  -  ■  380
4.  Die  örtliche  Verteilung  der  einzelnen  Industriezweige  in  Deutschland.  Von  F-C.
  Huber  •  •  ■  :  •  383
5-  Die  Eisenindustrie.  Von  K.  Geiger,  E.  Hoff,  R-  Kind,  R.  Lemke,  O.  Peters-n,
M.  Philips,  E.  Schrödter,  Th.  Sehmer  und  O.  Vogel  ........  385
6-  Die  chemische  Industrie.  Von  F.  C.  Huber  38
1-  Die  Rübenzuckerindustrie.  Von  Hermann  Paasche  .
Die  Konfektionsindustrie.  Von  Werner  Sombart  “90
9-  Die  optische  Industrie.  Von  Karl  Faulhaber  •  •  •  •  •  '
10-  Die  Chemnitzer  Textilindustrie.  Von  Emil  Stark,  Hans  Vogel  und  Ernst  Roitzsch  398
11-  Die  Spielwarenindustrie  des  Meininger  Oberlandes.  Von  Rudolf  Anschütz.  .  -  403
12.  Die  Schwarzwälder  Uhrenindustrie.  Von  Eberhard  Gothein  -  '  '■J: 8
13-  Die  Düsseldorfer  Gewerbe-  und  Industrieausstellung  (1902).  Von  H.  A.  Bueck  408
14.  Mein  Anteil  an  der  deutschen  Patentgesetzgebung.  Von  Werner  o.  Siemens  .  .  410
III.  Arbeiterschutz  und  Arbeiterversicherung,  besonders  in  Deutschland.
1.  Das  soziale  Gewissen.  Von  Alfred  Weber
2-  Uber  Arbeiterschutzgesetzgebung.  Von  Heinrich  Herkner  .  414
        <pb n="26" />
        XXVI

Inhaltsverzeichnis.

Seite
3.  Die  Einführung  der  Zehnstundenbill  in  England.  Von  Ernst  Abbe  417
4.  Das  Paradies  der  Arbeiter.  Von  Alfred  Manes  419
5.  Die  Segnungen  der  Kaiserlichen  Botschaft  vom  17.  November  1881-  Von  Paul
Kaufmann  421
6.  Die  Einrichtung  der  deutschen  Arbeiterversicherung  und  ihre  Leistungen  in  den
ersten  25  Jahren  ihres  Bestehens  (1885—1909).  Vom  Arbeitsausschüsse
der  Sonderausstellung  „Die  deutsche  Arbeiteroersicherung"  (Dresden  und
Turin  1911)  426
7.  Die  Versicherungsbehörden  nach  der  Reichsversicherungsordnung  vom  19.  Juli  1911.
Von  Ludwig  Latz  429
8.  Die  Versicherungspflicht  nach  dem  Versicherungsgesetze  für  Angestellte  vom  20.
Dezember  1911.  Vom  Direktorium  der  Reichsversicherungsanst  alt  für  Angestellte  433
Vierter  Teil.
Welkwirkschaft  und  Handelspolitik.
I.  Weltwirtschaft.
1.  Das  Wesen  der  Weltwirtschaft.  Von  Paul  Arndt  437
2.  Weltwirtschaft  und  soziale  Not.  Von  Lujo  Brentano  439
3.  Weltwirtschaft  und  Nationalerziehung.  Von  Alexander  Wernicke  441*)
4.  Deutschlands  Beruf  zur  Weltpolitik  und  Weltwirtschaft.  Von  Paul  Arndt  ...  447
5.  Die  europäischen  Kaffeemärkte.  Von  Rudolf  Sonndorfer  449
6.  Hamburgs  und  Bremens  Stellung  auf  dem  Weltmärkte.  Von  Kurt  Wiedenfeld  452
7.  Die  Bedeutung  der  Kolonien  für  die  deutsche  Volkswirtschaft.  Von  Bernhard  Dernburg  454**)
8.  Die  Baumwollkultur  in  Togo.  Von  Karl  helfferich  457
9.  Aus  der  Geschichte  der  deutschen  Kolonialpolitik.  Von  Karl  Lunker  459
II.  Das  Problem  des  Industriestaates.
1.  Der  Übergang  Deutschlands  vom  Agrarstaate  zum  Jndustriestaate.  Von  Ludwig  Pohle  463
2.  Die  Gefahren  des  Industriestaates.  Von  Karl  Oldenberg  466
3.  über  die  Bedeutung  einer  Industrialisierung  der  heutigen  Rohstoffstaaten  für  die
Exportindustrie  Englands,  Deutschlands  usw-  Von  Heinrich  Dietzel  .  .  .  469
III.  Sonstige  handelspolitische  Kernfragen.
1.  Zur  Begründung  der  Freihandelslehre.  Von  Lujo  Brentano  474
2.  Vom  Schutz  der  nationalen  Arbeit.  Von  Wilhelm  Heinrich  Riehl  477
3.  Freihandel  und  Schutzzoll  im  Lichte  der  Geschichte.  Von  Gustav  v-  Schmoller  .  480
4.  Handelsverträge.  Von  Karl  helfferich  .  .  482
5.  Der  Plan  einer  mitteleuropäischen  Zollunion.  Von  Georg  Gothein  484
IV.  Zur  deutschen  Handelspolitik  im  19.  Jahrhundert.
1.  Deutsche  Handelspolitik  am  Anfange  des  19.  Jahrhunderts.  Von  Karl  Theodor
v.  Eheberg  488
2.  Die  Entstehung  des  Zollvereins.  Von  Karl  Theodor  v.  Eheberg  490
3.  Die  politischen  Wirkungen  des  Zollvereins.  Von  Heinrich  v.  Treitschke  ....  494
4.  Das  Jahr  1848.  Von  Walter  Lotz  1  497
5.  Aus  meiner  parlamentarischen  Tätigkeit  (Der  deutsch-französische  Handelsvertrag).
Von  Werner  v.  Siemens  .  498
6.  Fürst  Bismarck  als  Handelspolitiker.  Von  Magnus  Biermer  499***)
7.  Die  Begründung  der  Handelsverträge  von  1891  durch  die  Regierung.  Von
Walter  Lotz  504

*)  S.  444  Anm.:  Georg  Mollat,  Die  Bedeutung  der  Königin  Luise  für  unsere  Zeit.
**)  S.  456  Anm.:  Bernhard  Dernburg,  Die  Beziehungen  der  Technik,  der  Wissenschaft ­
  und  der  Kunst  zur  Kolonialpolitik.
***)  S.  503  Anm.:  Fürst  Bismarck,  Schreiben  an  den  Bundesrat  vom  15.  Dezember  1878
betr.  Reform  des  Zolltarifs.
        <pb n="27" />
        Inhaltsverzeichnis.

8.  Der  deutsch-russische  Handelsvertrag  von  1894  Vonow^Von  Ro^r^Wuttke  .  ^
9.  Die  deutsche  Handelspolitik  unter  dem  Fürsten  Bulow.  Bon  Walter  Lot;
10.  Die  Zukunft  der  deutschen  Handelspolitik  im  Geiste  Fr.edrrch  L.sts.  Von  Walter
11.  Zur  Geschichte  der  Eisenzölle.  Von  Max  Sering

XXVII
©fite
507
508
512
515

Von  Friedrich  List

Fünfter  Teil.
Verkehr.
I.  Zur  Geschichte  des  Verkehrs
1.  Das  Verkehrswesen  bei  den  Naturvölkern.  Von  Karl  Bücher
2.  Das  Verkehrswesen  bei  den  Römern.  Von  Karl  Rodbertus  520
3.  Deutsches  Verkehrswesen  im  Mittelalter.  Von  Wilhelm  Götz  .  -  •  •  -  "22
4.  Das  Verkehrswesen  in  Deutschland  vor  siebzig  Jahren.  Von  Otto  Bahr  .  .  .
6.  Der  Kampf  der  Verkehrsmittel  im  Stromgebiete  des  Rheins.  Von  Christian  Eckert
II.  P  o  st.
1-  Die  Römische  Reichspost.  Von  Karl  Rodbertus  531
2.  Zur  Geschichte  des  Kölner  Postwesens.  Von  Alexander  Wirminghaus  ....
3-  Die  Preußische  Post  in  der  Napoleonischen  Zeit.  Von  Heinrich  v.  Stephan  .  .
4-  Heinrich  v.  Stephan  als  Begründer  des  Weltpostvereins.  Von  den  Ältesten  der
Kaufmannschaft  von  Berlin
irr.  Eisenbahnen.
1-  Die  volkswirtschaftliche  Bedeutung  der  Eisenbahnen.
2-  Staats-  oder  Privatbahnsystem?  Von  Emil  Sax  ........  -
3.  Verwaltung  und  Betrieb  der  Eisenbahnen.  Von  Alfred  von  der  Legen  .
4 ■  Der  16.  September  1830.  Von  Max  Maria  v.  Weber  .  .  -  .  ..  -
5.  Die  Anfänge  des  Eisenbahnwesens  in  Deutschland.  Von  Gustav  Cohn  .
6-  Die  deutsche  Eisenbahnpolitik  unter  Fürst  Bismarck.  Von  Karl  Lamprecht
Der  heutige  Stand  der  deutschen  Eisenbahnverfassung.  Von  Walter  Lost
8-  Die  St.  Gotthardbahn.  Von  Heinrich  Rüegg
9 -  Die  sibirische  Eisenbahn.  Von  Eugen  Zabel
IV.  Binnen-  und  Seeschiffahrt.
I-  Die  wichtigsten  deutschen  Binnenschiffahrtsstrahen.  Von  Viktor  Kurs.  -  ■  ■  -
2.  Die  Güter  des  Binnenschiffahrtsverkehrs  in  Deutschland-  Von  Karl  von  der  Aa
3.  Die  volkswirtschaftliche  Bedeutung  des  Kanals  Rhein-hannover.  Von  Leo  Sympher
4.  Die  größte  Talsperre  Europas.  Von  W.  Soldan  568
6-  Die  Rheinseeschiffahrt.  Von  Alexander  Wirminghaus  oa
6-  Hymnus  auf  die  See.  Von  Friedrich  List  572
7 -  Zur  Geschichte  der  deutschen  Reederei.  Von  Ernst  v.  halle  ■  •  •  5,4
8-  Die  Hamburg-Amerika  Linie.  Von  Kurt  Himer  -  .  .  .  -  ■  •  •  •  -  '  5,'
9-  Der  Norddeutsche  Lloyd.  Von  der  Literarischen  Abteilung  des  Norddeutschen  Lloyd  581
10.  Zur  Eröffnung  des  Nordostseekanals.  Von  Kaiser  Wilhelm  II  583
11.  Der  Suezkanal.  Von  Georg  v.  Schanz  '  •

519

526
528

534
536
537

539
540
544
546
548
553
555
558
559

562
563
566

Sechster  Teil.
Dolkswirtschastliche  Zustände  in  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika.
1.  Amerika  und  die  Amerikaner.  Von  Wilhelm  Oppermann
2-  Allgemeiner  Charakter  des  amerikanischen  Lebens.  Von  Hermann  Paasche
8-  Das  amerikanische  Volk  bei  der  Arbeit.  Von  Ludwig  Max  Goldberger  .  .
4-  „The  Captains  of  Industry.“  Von  Ludwig  Max  Goldberger
5 -  Der  Petroleumtrust  und  der  Stahltrust.  Von  Robert  Liefmann  ....
6.  Der  kapitalistische  Geist.  Von  Willy  Wygodzinski
7 -  Theorie  und  Praxis  im  kaufmännischen  Bildungswesen.  Von  Karl  Dunker
8.  Amerikanisches  Schulwesen.  Von  Max  Bahr

589
592
595
597
599
601
603
606
        <pb n="28" />
        XXYIII  Inhaltsverzeichnis.
Seite
9.  Die  Organisation  des  Getreidehandels.  Von  Hermann  Schumacher  609
10.  Chamber  of  Commerce  und  Board  of  Trade.  Von  Ignaz  Iastrow  613
11.  Das  Eisenbahnwesen.  Von  Paul  Meesmann  615
12.  Eisenbahntarifunwesen-  Von  Alfred  von  der  Leyen  617
13.  Das  Post-,  Fernsprech-  und  Telegraphenwesen.  Von  Paul  Meesmann  ....  619
14.  Der  Panamakanal.  Von  Andreas  Voigt  621
15.  Das  amerikanische  Schutzsystem.  Von  August  Sartorius  Frh.  v.  Waltershausen  .  624
Ergänzungen  627
Register  628
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        Erster  Teil.

Deutsche  Volkswirte,  Kaufleute
und  Industrielle.

1.  Jakob  Fugger.
Von  Richard  Ehrenberg.

Ekrenberg.  Da-  Zeitalter  der  Fugger.  1.  Bd.  Anastatischer  Neudruck.  Jena.
Gustav  Fischer,  1912.  S.  87—88  und  S.  116—120.

Jakob  Fugger  war,  als  er  Kaufmann  wurde  (1473),  erst  14  Jahre  alt.  Er
erlernte  den  Handel  gleich  vielen  anderen  jungen  Oberdeutschen  jener  Zeit  in  dem
großen  Kaufhause  der  Deutschen  zu  Venedig,  dem  Fondaco  dei  Tedeschi,  in  betn
seine  älteren  Brüder  Ulrich  und  Georg  ein  ständiges  Lager  unterhielten.  Sodann
trat  er  als  Teilhaber  ein,  und  die  drei  Brüder  führten  das  Geschäft  längere  Zeit
gemeinsam,  vereinbarten  auch  untereinander,  daß  ihre  Erben  und  Nachkommen  vom
Mannesstamme  ihr  Vermögen  unzerteilt  im  Handel  lassen,  die  Töchter  dagegen  mit
Heiratsgütern  abgefunden  werden  sollten,  „a  u  f  ^  a  der  Fuggerische  Handel
in  alle  Wege  unzerteilet  bleib  e".  Dieser  Grundsatz  wurde  dann,  solange
das  Haus  blühte,  nach  Möglichkeit  festgehalten  und  erst  nach  dem  Schmalkaldischen
Kriege  aufgegeben  Von  den  drei  Brüdern  starb  zuerst  Georg  im  Jahre  1506,  mer
Jahre  später  auch  Ulrich,  worauf  Jakob,  der  selbst  keine  Kinder  hatte,  ferne  Neffen
Hieronymus,  Ulrich,  Raymund  und  Anton  als  Teilhaber  in  die  Handlung  aufnahm,
die  er  unter  der  Firma  „Jakob  Fugger  und  Gebrüders  Söhne"  bis  zu  seinem  Tode
weiterleitete.

Um  das  Jahr  1525  waren  die  Fugger  unbestritten  die  bei  weitem  gewaltigste
Geldmacht  ihrer  Zeit  geworden.  Ihre  Geschäftsbeziehungen  reichten  von  Ungarn  und
Polen  bis  Spanien,  von  Antwerpen  bis  Neapel.  Wie  der  zeitgenössische  Augsburger
Chronist  Klemens  Sender  es  ausdrückt:  „Jakob  Fuggers  und  seiner  Brüder  Sohne
tarnen  sind  in  allen  Königreichen  und  Landen,  auch  in  der  Heidenschaft  bekannt
gewesen.  Kaiser,  Könige,  Fürsten  und  Herren  haben  zu  ihm  ihre  Botschaft  geschickt,
der  Papst  hat  ihn  als  seinen  lieben  Sohn  begrüßt  und  umfangen,  die  Kardinale  sind
vor  ihm  aufgestanden.  Alle  Kaufleute  der  Welt  haben  ihn  einen  erleuchteten  Mann
genannt  und  die  Heiden  sich  ob  ihm  verwundert.  Er  ist  eine  Zierde  des  ganzen
deutschen  Landes  gewesen."  ..
Aber  schon  auf  diesem  Gipfelpunkte  ihrer  Entwickelung  sollten  die  Fugger  erfahren, ­
  wie  groß  doch  die  Gefahr  ihrer  Lage  allezeit  war:  im  Juni  des  Jahres  1525
wurden  infolge  von  Umtrieben  ihrer  Gegner  in  Ungarn  unter  dem  Vorwände,  sie
Mvllat,  Volkswirtschaftliches  Äuellentuch.  4.  Aufl.  *
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        2  Erster  Teil.  Deutsche  Volkswirte,  Kaufleute  und  Industrielle.
hätten  schlechtes  Metall  in  die  Königliche  Münze  geliefert,  auf  Befehl  des  Königs
Ludwig  ihre  Bergwerke,  alle  Warenvorräte  und  sonstigen  Besitztümer  beschlagnahmt
und  ihre  Leute  gefangen  gesetzt.  Gelang  es  auch  später  Anton  Fugger,  die  Falschheit
der  Beschuldigungen  nachzuweisen  und  die  Beschlagnahme  rückgängig  zu  machen,  so
verloren  die  Fugger  doch  bei  dieser  Angelegenheit  über  200  000  Gulden.
Auch  läßt  sich  nicht  leugnen,  daß  die  Fugger  in  vielen  Ländern  vom  Volke  gehaßt
wurden,  wozu  freilich  Neid  und  Unverstand  nicht  wenig  beigetragen  haben.  Damals
erhielt  ihr  Name  im  Volksmunde  jene  Bedeutung,  die  ihn  zur  Gattungsbezeichnung
der  großen  Monopolisten  werden  ließ:  Fucker,  Fokker,  Fucar  usw.  wurden  seitdem
die  Geldmächte,  die  das  Volk  für  alle  möglichen  Übel  verantwortlich  machte,  in  verschiedenen ­
  Ländern  genannt.
Der  Mann,  dem  die  Fugger  diese  Blüte  ihres  Hauses  verdanken,  starb  am
30.  Januar  1526.  Jakob  Fugger  wird  geschildert  als  ein  schöner,  stattlicher  Mann,
der  das  bartlose  Haupt  stets  frei  und  aufrecht  trug,  das  Haar  gewöhnlich  in  einer
Haube  von  Goldstoff,  wie  ihn  auch  seine  Bildnisse  darstellen.  Er  war  fröhlich  von
Gemütsart,  gefällig  und  höflich  gegen  jedermann;  bescheiden  und  schlicht  in  seinem
Auftreten,  sagte  er  doch  auch  dem  Höchstgestellten  furchtlos  die  ungeschminkte  Wahrheit, ­
  wenn  es  not  tat.  Für  sich  selbst  war  er  ohne  viele  Bedürfnisse,  dabei  aber
gastfrei  im  großen  Stile  seiner  Zeit  und  seines  Standes.  Der  vornehmsten  Augsburger ­
  Gesellschaft,  der  Herrentrinkstube,  gab  er  viele  schöne  Mummereien,  Schlittenpartien ­
  und  Tänze.  Ja,  er  hätte  das  Haus  der  Herrentrinkstube  auch  neu  erbaut,
wenn  ihm  gestattet  worden  wäre,  das  Fuggersche  Wappen  daran  anbringen  zu
lassen,  überhaupt  war  er  in  der  Baulust  ein  rechter  Sohn  seiner  Zeit.  Eins  der
jetzigen  Fuggerhäuser  am  Weinmarkt  hat  er  mit  reichem  Zierat  aufs  köstlichste  bauen
lassen.  Die  St.  Annakirche  stattete  er  mit  herrlichen  Bildwerken  aus  und  ließ  dort
für  sich  und  die  Seinen  eine  prachtvolle  Begräbnisstätte  errichten.  Als  nun  aber  diese
Kirche  in  die  Hände  der  Lutheraner  kam,  verlangte  er  von  seinen  Neffen,  daß  sie
ihn  an  einem  anderen  Orte  begraben  lassen  sollten;  denn  er  war  „ein  guter,  wahrer,
rechter  Christ  und  ganz  wider  die  Lutherei".  Auch  zu  anderen  Kirchenbauten  hat  er
viel  beigetragen  oder  solche  allein  gestiftet.
Von  seinen  vielen  Werken  der  Barmherzigkeit  ist  das  bekannteste  die  „Fuggerei",
ein  kleines  Stadtviertel  mit  Wohnungen  für  arme  Leute,  und  vielleicht  noch  bezeichnender ­
  für  seine  Denkungsart  ist  der  von  ihm  dem  Augsburger  Rat  gemachte  Vorschlag, ­
  daß  dieser  eine  —  nicht  näher  bezeichnete  —  Einrichtung  treffen  solle,  vermöge
deren  dem  gemeinen  Mann  das  Schaff  Roggen  auf  ewige  Zeit  nicht  höher  als  einen
Gulden  kosten  würde,  was  aber,  wie  das  „Ehrenbuch"  sagt,  aus  Einrede  der  Göttin
Avaritia  keinen  Fortgang  gehabt  hat.
Für  uns  hier  am  interessantesten  ist  das  wenige,  was  über  Jakob  Fuggers
persönliches  Verhältnis  zum  Handel  berichtet  wird.  Er  war  ein  Geschäftsmann  ersten
Ranges,  „hohen  Verstandes"  und  noch  in  seinen  letzten  Lebenstagen  so  geschäftseifrig,
daß  er,  als  sein  Neffe  Georg  Thurzo  riet,  die  ungarischen  Geschäfte,  deren  Lage
gefahrdrohend  war,  aufzulösen,  solchen  Kleinmut  weit  von  sich  wies  und  erwiderte,  er
hätte  einen  ganz  anderen  Sinn,  er  wolle  gewinnen,  solange  er  könne.
Grade  nach  dem  Eintritte  jener  Katastrophe  zeigte  sich  seine  Umsicht,  sein  Dispositionstalent ­
  am  glänzendsten.  Aber  bei  allen  seinen  weitausschauenden,  über  ganz  Europa
zerstreuten  Geschäften  war  er  doch  von  Nervosität  so  weit  entfernt,  daß  er,  wie  seine
Neffen  wiederholt  aus  seinem  eigenen  Munde  hörten,  niemals  „Hinderung  des
Schlafes  hatte,  sondern  mit  dem  Hemde  alle  Sorge  und  Anfechtung  des  Handels  von
sich  legte".
Was  Jakob  Fuggers  geschäftliche  Tätigkeit  für  das  Vermögen  seines  Hauses
bedeutete,  ersehen  wir  einigermaßen  aus  der  im  Fuggerarchive  noch  vorhandenen
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        1*

3

1.  Jakob  Fugger.
Bilanz  vom  Jahre  1527,  welche  auch  den  Vermögensstand  vom  Jahre  1511  nachweist, ­
  also  die  Zunahme  des  Vermögens  klar  übersehen  läßt.
Am  14.  Februar  1511  betrug  das  Vermögen  der  Fuggerschen
Handlung  an  liegenden  Gütern,  Häusern,  Hausrat,  Silber-  nn0 oA
geschirr  st.  70  884
davon  erhielt  der  Mannesstamm  ein  Drittel  im  voraus  ....  .  „  23  628
und  es  verblieben  also  für  gemeinsame  Rechnung  für  Jakob  Fugger,
sowie  die  Erben  von  Ulrich  und  Georg  im  Handel  st-  ^7
dazu  kamen  an  sonstigen  Aktiven  (Waren,  Ausständen,  Geld
und  Geldeswert)  •  "  Zlj2ü '
zusammen  fl  260  463
ab  Ausgaben  für  eine  Stiftung  "•  ■  »  15  000
fl.  245  463
und  zwar  gehörten  hiervon  ü
Jakob  Fugger  &amp;amp;  A999
Ulrich  Fuggers  Erben  '  «  "'“ff
Georg  Fuggers  Erben  —?!  .  ■-fl.
  24o  463
davon  wurden  an  verschiedene  Familienmitglieder  ausgeteilt  .  .  -  •  »  48  672
Der  Rest  von  fl  196  791
bildete  das  Handelskapital,  mit  dem  die  Firma  von  neuem  zu  arbeiten  begann.
Dagegen  befaß  die  Handlung  am  Ende  des  Jahres  1  52  7  an
liegenden  Gütern,  Häusern  usw  st.
an  Waren,  Ausständen  usw  "  1
zusammen  fl.  2  032  652
hiervon  gingen  zunächst  ab  für  eine  Stiftung  ü  11 1—
es  verblieben  also  sl.  2  021  202
und  abzüglich  des  Anlagekapitals  von  1511  "  ^
verblieb  für  17  Jahre  ein  Gewinn  von  •  •  .'*•
d-  h.  927  %  für  den  ganzen  Zeitraum  oder  541/2  %  Im  Durchschnitt  sur  ;edes  Jahr.
Jakob  Fugger  starb  kinderlos,  und  die  Fuggerfche  Handlung  gmg  daher  nach
seinem  Tode  in  die  Hände  seiner  Brüdersöhne  über,  welche  seit  1510  schon  Teilhaber
gewesen  waren.  Jakobs  zweites,  erst  wenige  Wochen  vor  seinen,  Tode  (am  22.  Dezember) ­
  verfaßtes  Testament  traf  hierüber  folgende  Bestimmungen:  Da  der  älteste
Neffe  Hieronymus  sich  bisher  nicht  als  brauchbar  für  den  Handel  erwiesen  und  an
dessen  Leitung  sich  auch  nicht  beteiligt  hatte,  und  da  Jakob  vermutete,  daß  dies  sich
nicht  ändern  werde,  so  bestimmte  er,  daß  die  beiden  anderen  ihn  überlebenden  Neffen
Raymund  und  Anton,  die  ihm  schon  bei  Lebzeiten  geholfen  hatten,  nach  seinem  Tode
die  Leitung  des  Geschäfts  übernehmen  sollten.  Da  ferner  Raymund  nicht  körperlich
kräftig  genug  war,  um  Handelsreisen  und  sonst  viele  Arbeit  zu  übernehmen,  so  sollte
Anton  Macht  haben,  die  Handlung  alleinnacheigene  m  G  e  fairen  und
Gutdünken  zu  verwalten,  ganz  in  derselben  Art,  wie  Jakob  dies  getan  hatte
Damit  war  die  Wahrung  des  monarchischen  Prmzrps,  das  m  der  Leitung  dieses
gewaltigsten  aller  deutschen  Handelshäuser  seit  dem  Tode  der  Bruder  ^akob  Fuggers
geherrscht  hatte,  auch  für  die  nächste  Generation  sichergestellt:  ein  neues  Blatt  m  der
Geschichte  der  Familie  war  aufgeschlagen;  auf  ihm  lesen  wir  den  Namen  Anton
Fugger.
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        4  Erster  Teil.  Deutsche  Volkswirte,  Kaufleute  und  Industrielle.

2.  Luther.
Von  WilhelmRoscher.
Roscher,  Geschichte  der  Nationalökonomik  in  Deutschland.  München,  R.  Oldenbourg,
1874.  S.  60-63.
Luther  verwirft  den  Handel  im  allgemeinen  nicht.  „Käufer  und  Verkäufer
ist  ein  nötig  Ding,  das  man  nicht  entbehren  und  wohl  christlich  brauchen  kann  ....
Denn  also  haben  auch  die  Patriarchen  verkauft  und  gekauft  Vieh,  Wolle,  Getreide,
Butter,  (!)  Milch  und  andere  Güter.  Es  sind  Gottes  Gaben,  die  er  aus  der  Erde  gibt
und  unter  die  Menschen  teilet.  Aber  da  Geiz  eine  Wurzel  alles  Übels  ist,  so  mögen
Kaufleute  schwerlich  ohne  Sünde  sein.  Ich  sehe  nicht  viel  guter  Sitten,  die  je  in  ein
Land  kommen  sein  durch  Kaufmannschaft,  und  Gott  vorzeiten  sein  Volk  von  Israel
darumb  von  dem  Meere  wohnen  ließ  und  nicht  viel  Kaufmannschaft  treiben."  Der
Grundfehler  der  meisten  Handelsgeschäfte  liegt  darin,  daß  sie  die  Waren  so  teuer
wie  möglich  anbringen  wollen;  statt  dessen  es  heißen  müßte,  so  teuer  wie  recht  und
billig.  Dadurch  wird  der  Handel  „nichts  anderes,  denn  rauben  und  stehlen  den  anderen ­
  ihr  Gut".  Ohne  die  Straßenräuber  entschuldigen  zu  wollen,  meint  Luther
doch,  sie  seien  geringere  Räuber  als  die  Kaufleute:  „sintemal  alle  Kaufleute  täglich  die
ganze  Welt  rauben,  wo  ein  Räuber  im  Jahr  einmal  oder  zwei  einen  oder  zween
beraubt."
Bei  diesem  Anlaß  erörtert  Luther  die  Grundlagen  seiner  Preistheorie.
Nach  dem  Satze:  „Jeder  Arbeiter  ist  seines  Lohnes  wert,"  hat  der  Kaufmann  Vergütung ­
  seiner  Kosten,  Mühe,  Arbeit  und  Gefahr  zu  fordern:  freilich  Begriffe  von
einem  sehr  schwankenden  Inhalte,  wie  Luther  selbst  anerkennt.  „Doch  wäre  es  die
sicherste  und  beste  Weise,  daß  weltliche  Obrigkeit  durch  vernünftige,  redliche  Leute"
den  Preis  festsetzen  ließe.  Nur  weil  dies  nicht  zu  hoffen  steht,  mag  als  Surrogat  der
Preis  benutzt  werden,  „wie  ihn  der  gemeine  Markt  oder  die  Landesgewohnheit  gibt
und  nimmt."  Wer  dabei  unabsichtlich  etwas  zu  viel  gewinnt,  der  mag  die  Sünde
im  Vaterunser  vor  Gott  bringen;  gerade  „wie  auch  die  eheliche  Pflicht  nicht  ohne
Sünde  geschieht  und  doch  Gott  um  der  Not  willen  solchem  Werk  durch  die  Finger
sieht,  weil  es  nicht  anders  fein  kann."  —  Dieser  Rückfall  Luthers  auf  das  Ideal  des
kanonischen  Rechtes,  zu  einer  Zeit,  wo  es  doch  schon  so  viel  mehr  Konkurrenz  gab  als
im  eigentlichen  Mittelalter,  hängt  wohl  sehr  mit  der  beginnenden  Entwertung  der
edlen  Metalle  zusammen.  Luther  bemerkte  die  Preisrevolution  sehr  empfindlich  an
der  immer  größern  Unzulänglichkeit  der  Pfarrbesoldungen,  welche  er  aufs  bitterste
beklagt.  Aber  ohne  Verständnis  der  wahren  Gründe,  erklärt  er  diese  Erscheinung,
wie  fast  alle  vor  Bodinus  taten,  nur  aus  der  Habgier  der  Wucherer,  denen  Adel,
Bürger  und  Bauern  viel  eher  durch  Steigerung  ihres  Korns  oder  ihrer  Arbeit  entgegentreten ­
  können.
Sehr  merkwürdig  ist  der  nachmals  von  Adam  Smith  wiederaufgenommene
Gedanke,  die  gemeine  Taglöhnerarbeit  als  W  e  r  t  m  a  ß  st  a  b  anzuwenden.  Einem
Kaufmanns,  der  seinen  billigen  Gewinn  berechnen  will,  rät  Luther,  „die  Zeit  und
Größe  seiner  Arbeit  zu  überschlagen  und  zu  suchen,  was  ein  gemeiner  Taglöhner  einen
Tag  verdient.  Danach  rechne,  wieviel  Tage  du  an  der  Ware  zu  holen  und  zu  erwerben ­
  dich  gemühet,  und  wie  große  Arbeit  und  Gefahr  darinnen  ausgestanden
habest.  Denn  große  Arbeit  und  viel  Zeit  soll  auch  desto  größern  Lohn  haben."
Im  Gegensatze  nicht  bloß  der  Sozialisten,  sondern  auch  mancher  Humanisten
seiner  Zeit  wußte  Luther  den  Nutzen  des  Geldes  sehr  wohl  zu  schätzen.  Er  hält
es  nicht  für  möglich,  daß  sich  die  Ägypter  zu  Josephs  Zeiten  wirklich  von  allem  Gelde
entblößt  hätten.  Die  edlen  Metalle  sind  an  sich  keine  schlechte  Kreatur.  Wir  können
        <pb n="33" />
        5

3.  Justus  Möser.

uns  derselben  wohl  zu  Gottes  Ehre  und  unseres  Nächsten  Notdurft  bedienen.  Das
Schlechte  liegt  in  uns,  in  unserm  Geize  rc.  .
Unter  den  Ausartungen  des  Handels,  welche  Luther  in  ähnlicher
Weise  bekämpft  wie  die  Humanisten,  sind  einige  so  speziell  auf  Übervorteilung  eines
Dummen  durch  einen  Klägern  berechnet,  daß  sie  nur  zufällig  vorgekommen  sein
können,  ohne  viel  allgemein  Charakteristisches  zu  haben.  Um  so  zeitcharakteristischer
ist  seine  dreifache  Abneigung:  gegen  alle  Monopolien;  gegen  den  auswärtigen  Handel,
welcher  Luxusgegenstände  mit  Geld  bezahlt;  endlich  gegen  alle  Geschäfte,  die  einen
Kapitalzins  auf  den  Preis  der  Ware  schlagen.
Die  Bekämpfung  der  Monopolien  wird  Luther  nicht  wemg  dadurch  erschwert, ­
  daß  er,  wegen  seiner  Buchstäblichkeit  in  Behandlung  der  Schrift,  den  Joseph
des  Alten  Testaments,  den  „treuen,  heiligen,  christenfrommen  Mann"  von  dem  Vorwürfe, ­
  ein  Monopolist  gewesen  zu  fein,  reinigen  muß.  Dann  eifert  er  aber  vor^
nehmlich  gegen  die  großen  Handelsgesellschaften.  „Wie  sollte  das  göttlich  und  rechtlich
zugehen,  daß  ein  Mann  in  so  kurzer  Zeit  so  reich  werde,  daß  er  Könige  und  Kaiser
auskaufen  möchte?  .  .  .  Schlechte  Diebe  liegen  in  Thormen  und  Stocken,  aber  öffentliche ­
  Diebe  gehen  in  Gold  und  Seiden."  Die  schwarze  Prophezeiung,  Gott  werde  nun
bald  mil  der  Rute  kommen  und  dann  weder  Kaufleute  noch  Fürsten  mehr  fein,  werfet
darauf  hin,  daß  Luther  wegen  der  gar  zu  grellen  Vermögensungleichheit  und  Demoralisierung ­
  den  Ausbruch  der  großen  Sozialrevolution  des  Bauernkrieges  vorausfühlte. ­

Gegen  den  Luxus  eifert  Luther  häufig,  und  zwar  ebensosehr  gegen  das
Fressen  und  Saufen  wie  gegen  die  Pracht  und  Verfeinerung.  Schon  durch  das  Bibelwort:
  „Du  sollst  das  Kraut  auf  dem  Felde  effen",  fei  Mäßigkeit  geboten,  da  Kram
ja  die  allergeringste  und  einfältigste  Speise  ist.  „Es  wäre  hoch  not  ein  gemein  Gebot
deutscher  Nation  wider  den  überschwenglichen  Überfluß  und  Kost  der  Kleidung,  dadurch ­
  so  viel  Adel  und  reiches  Volkes  verarmet,  ...  auch  so  viel  Hoffahrt  und  Neid
unter  uns  erreget  wird,  indem  ein  jeglicher  dem  andern  gleich  sein  will.  Er  fugt
aber  sofort  hinzu,  daß  Gott  uns  Deutschen  genug  Wolle,  Haar,  Flachs,  kurz  alles,
was  zur  ehrlichen  Kleidung  eines  jeden  Standes  dient,  gegeben  hat,  ebenso  genug
guten  Essens  und  Trinkens,  so  daß  wir  keiner  ausländischen  Zeuge  und  Spezereien ­
  bedürften  Solcher  ausländische  Handel,  der  z.  B.  aus  Indien  nutzlose  Prunkwaren ­
  herbeiführt  und  Land  und  Leuten  das  Geld  ausfaugt,  müßte  gar  nicht  geduldet
werden.  Vornehmlich  straft  Luther  die  Frankfurter  Messen.  „Frankfurt  ist  das
Silber-  und  Goldloch,  dadurch  aus  deutschem  Lande  fleußt,  was  nur  qmllet  und
nächst,  gemünzt  oder  geschlagen  wird  bei  uns.  Wäre  das  Loch  zugestopft,  so  durste
man  itzt  der  Klage  nicht  hören,  wie  allenthalben  eitel  Schuld  und  kein  Geld  .  .  .  Aber
lct 6  gehen:  wir  Deutschen  müssen  Deutsche  bleiben;  wir  lassen  nicht  ab,  wir  müssen
dann."

3.  Justus  Möser.
Von  Wilhelm  Roscher.

Roscher,  Geschichte  der  Nationalökonomik  in  Deutschland.  München,  R.  Oldenbourg,
1874.  S.  524-527.
Möser  ist  im  Handel  ein  warmer  Freund  der  hanseatischen  Grundsätze.
Überaus  großartig  stellt  er  die  deutsche  Geschichte  als  einen  Kampf  dar  Zwischen  den
Territorialgewalten  und  der  Handlung,  welcher  nicht,  wie  in  England,  durch  ein
Reichsparlament  geschlichtet  worden,  vielmehr  mit  dem  Siege  der  Landesherren  ge-
        <pb n="34" />
        6  Erster  Teil.  Deutsche  Volkswirte,  Kaufleute  und  Industrielle.

endigt  habe.  Daher  der  gerechte  Vorwurf,  die  deutsche  Diplomatie  habe  für  den
deutschen  Handel  so  gut  wie  gar  nichts  getan.  Als  einigen  Ersatz  hierfür  empfiehlt
schon  Möser  ein  Pionieren  der  Privatkaufleute,  wie  es  neuerdings  mit  glänzendem
Erfolge  z.  B.  die  Bremer  getrieben  haben.
Die  „Trostgründe  beim  zunehmenden  Mangel  des  Geldes",  mit  der  Unterschrift:
Johann  Jakob  .  .  .  versehen,  enthalten  eine  geistreiche  Zusammenstellung  aller
Schattenseiten  des  Geldes.  Erst  nach  dessen  Erfindung  sei  jede  übermäßige  Zentralisierung, ­
  Schätzesammeln,  hohe  Steuern,  stehende  Heere  möglich  geworden;  ebenso
Geiz  und  Verschwendung,  lange  Prozesse  und  Kriege,  tiefgehende  Standesverschiedenheiten ­
  ohne  entsprechenden  persönlichen  Grund,  Verschuldungen  rc.  „Wie
mäßig,  wie  ruhig,  wie  sicher  werden  wir  leben,  wenn  wir  ohne  Geld  alles  wieder  mit
Korn  bezahlen  können!"  Freilich  erhellt  der  ironische  Charakter  dieser  ganzen  Erörterung ­
  aus  der  später  beigefügten  Nachschrift:  „Ich  hoffe,  meine  Leser  werden  dem
Sophisten  zu  Gefallen,  wenn  sie  auch  dessen  Gründe  nicht  beantworten  können,  keinen
Kreuzer  wegwerfen.  Ich  wünsche  aber  auch,  daß  sie  die  Deklamationen  der  Freigeister ­
  unserer  Zeit  gegen  die  Grundwahrheiten  der  Religion  und  Moral  mit  einer
gleichen  Wirkung  lesen  mögen."  Auch  ist  Möser  bei  aller  sonstigen  Abneigung  wider
das  Generalisieren  der  Ansicht,  daß  sich  „vielleicht  wesentliche  Teile  der  Polizei,  als
Münzen  und  Maße,  zu  einer  Gleichförmigkeit  bringen  ließen,  so  groß  und  mannigfaltig ­
  auch  die  Schwierigkeiten  sind,  welche  hier  dem  Auge  des  theoretischen  Projektenmachers ­
  entwischen".
Mösers  Vorliebe  für  Standesunterschiede  zeigt  sich  auf  dem  Gebiete
des  Handels  in  der  scharfen  Grenze,  die  er  zwischen  Kaufmann  und  Krämer  zieht.
Während  der  Krämer  nach  den  Handwerkern  rangieren  und  von  allen  höheren
Ehrenstellen  ausgeschlossen  sein  soll,  dürfen  die  Ehre  des  Kaufmanns  nur  solche  genießen, ­
  die  für  eine  bestimmte  Summe  einheimische  Produkte  jährlich  außer  Landes
absetzen  oder  einheimische  Fabrikanten  mit  Rohstoff  versehen  oder  auch  sonst  einen
großen  Handel  von  außen  nach  außen  treiben.  Die  Gebundenheit  des  ältern  Handels
an  Korporationen  ist  Möser  gleichfalls  teuer.  Vortrefflich  erklärt  er  die  Einrichtung ­
  der  mittelalterlichen  Handelskompagnien,  mit  ihren  Konvois,  ihren  Stapelplätzen, ­
  überhaupt  ihren  Privilegien,  aus  dem  Bedürfnisse  der  Sicherheit.  Aber  auch
seinerzeit  möchte  er  z.  B.  die  Beziehung  guten  Kleesamens  oder  auswärtigen  Getreides ­
  am  liebsten  Aktiengesellschaften  nach  Art  der  englischen  oder  holländischen
Ostindien-Kompagnie  anvertrauen.  Selbst  das  jus  a  1  b  i  n  a  g  i  i  findet  er  unter
mittelalterlichen  Verhältnissen  „in  der  höchsten  Billigkeit  beruhend".  Die  unbedingte
Aufhebung  desselben  in  Frankreich  1790,  selbst  gegen  Länder,  welche  nicht  Reziprozität ­
  gewähren,  scheint  ihm  eine  große  Torheit.  Außerordentlich  schön  und  tief  in
die  Zustände  halb  entwickelter  Volkswirtschaften  eindringend  ist  die  Klage  wider  die
P  a  ck  e  n  t  r  ä  g  e  r,  die  Schutzrede  für  sie  und  das  Endurteil  darüber,  welches  dahin
geht,  daß  Ausländer  bloß  auf  den  Jahrmärkten  ganz  frei,  sonst  aber  nur  mit  den  in
ihrer  Heimat  selbst  verfertigten  Waren  sollten  hausieren  dürfen.  Ebenso  wichtig  ist
das  Pro  und  Contra  der  Wochenmärkte,  wobei  aus  der  Klage,  daß  solche
Märkte  die  Selbständigkeit  der  Haushaltungen  untergraben,  der  allgemeine  Widerwille ­
  Mösers  gegen  die  höheren  Formen  des  Verkehrs  und  der  Arbeitsteilung
hervorblickt.
Etwas  Zweideutig  ist  der  Eindruck,  welchen  Mösers  Anempfehlung  des  nur
extensiven  Straßenbaues  macht.  Er  warnt  davor,  wenn  in  kleinen  und  verkehrsarmen ­
  Ländern  gar  zu  viele  Dorfwege  für  Heerstraßen  erklärt  und  diese  alsdann
gar  zu  gut,  d.  h.  zu  kostspielig  eingerichtet  werden.  Hier  sollte  man  nur  im  Frühjahr
und  Herbst  die  nötige  Flickung  vornehmen,  dagegen  im  Sommer  auf  die  Trockenheit,
im  Winter  auf  den  Frost  rechnen.  Hier  sei  es  gar  nicht  unrätlich,  in  Gegenden,  wo
        <pb n="35" />
        7

4.  Johann  Georg  Büsch.

nichts  als  Heide  ist,  breite  Striche  zu  den  Wegen  ungebaut  liegen  zu  lassen,  damit  man
die  Spur  desto  öfter  versetzen  und  sich  von  der  Unterhaltung  eines  eigenen  Weges  befreien ­
  könne.  „Freilich  ist  ein  Palast  besser  als  eine  Strohhütte;  aber  doch,  wenn  er
auf  einem  Bauerhofe  steht  und  von  demselben  in  Dach  und  Fach  erhalten  werden
muß,  mag  er  auch  leicht  für  ein  ewiges  Denkmal  der  Unbesonnenheit  gelten."  —
Erwägt  man,  daß  noch  A.  Houng  1787/9  von  Frankreich  sagen  konnte:  »Wo  ich
prächtige  Brücken  und  Straßen  finde  und  dabei  Städte,  deren  schlechte  Gasthöfe  die
Geringfügigkeit  des  Verkehrs  bezeugen,  da  beklage  ich  immer  die  Verkehrtheit  und
Despotie  der  Regierung,"  so  wird  man  die  Zweckmäßigkeit  solcher  Warnung  für
gewisse  Fälle  nicht  bestreiten.  Ob  indes  zu  einer  Zeit,  wo  Maria  Theresia  das  österreichische ­
  Kommunikationssystem  zum  ersten  Deutschlands  erhob,  das  so  dicht  bevölkerte ­
  Osnabrück  in  dieser  Hinsicht  mehr  des  Zügels  bedurft  habe  als  des  Spornes,
mag  billig  dahin  gestellt  bleiben.

4.  Johann  Georg  Büsch.
Bon  Wilhelm  Roscher.

1C7 .  Äscher,  Geschichte  der  Nationalökonomik  in  Deutschland.  München,  R.  Oldenbourg,
S.  569—571,
Welches  große  Verdienst  sich  Johann  Georg  Büsch  um  die  sog.  Handels-.
  *  |  &amp;gt;  e  n  f  cf)  a  s  t  im  engern  Sinne,  d.  h.  Privatökonomik  des  Handels  erworben  hat,
nicht  bloß  durch  Gründung  und  fast  dreißigjährige  Leitung  der  Hamburger  Handelsa
  ademie,  sondern  mehr  noch  durch  seine  vielen  Schriften,  wird  man  am  besten  ermeßen,
  wenn  man  z.  B.  Marpergers  zahllose  Werke  mit  Büschs  „Theoretisch-prakiscyer
  Darstellung  der  Handlung"  vergleicht.  Wie  anziehend,  klar  und  echt  praktisch
\  ÖIe  letztere  geschrieben!  Während  der  zu  seiner  Zeit  doch  höchst  angesehene  Marf!^
 et  m  seinen  ebenso  breiten,  wie  stoffarmen  Exzerptensammlungen  so  geistlos  verfahrt, ­
  daß  er  z.  B.  in  die  Schrift  „Erstes  Hundert  gelehrter  Kaufleute"  (1717)  selbst
Lanner  wie  Salon,  Thales,  Sokrates,  Platon,  Mohammed  aufgenommen  hat.  Die
pädagogisch  so  bedeutsame  Tatsache,  daß  ein  guter  Gymnasialunterricht  nicht  bloß  für
re  sog.  wissenschaftlichen  Berufe,  sondern  selbst  für  die  praktische  Leitung  eines  großen
andwirtschaftlichen  oder  technischen  Unternehmens  die  beste  Vorschule  bildet,  —  eine
^".Gche,  wozu  Liebig  im  chemischen  Laboratorium  so  schöne  Analoga  beobachtet  hat
findet  sich  auch  in  der  kaufmännischen  Welt  bestätigt;  und  Büschs  eigene  große  Erfoche,
  sowohl  als  Schriftsteller  wie  als  Lehrer,  denen  man  nie  gewagt  hat,  das  Prakrfche
  abzusprechen,  deuten  aus  etwas  Ähnliches  hin.
Daß  wir  gegenwärtig  statt  eommaica  cl'öeouomie  den  so  viel  p  a  s  s  e  n  d  e  r  n
/s  u  s  d  r  u  ck:  Zwischenhandel  gebrauchen,  hat  Büsch  zuerst  in  seinen  „Kleinen
christen  über  die  Handlung"  (1772)  durchgesetzt.  Auch  der  heutige  Sinn  der  Wörter
^ktw-  und  Passivhandel  für  den  Handelsbetrieb  eines  Volkes  auf  eigene  oder  fremde
bfahr,  mit  eigenem  oder  fremdem  Kapital  rc.  rührt  von  Büsch  her,  welcher  daneben
"och  Verkauf-  und  Kaufhandel,  Gewinn-  und  Verlusthandel  unterscheidet.
Seine  Theorie  der  Handelskompagnien  ist  allem,  was  in  Deutschland
.  dahin  über  diesen  Gegenstand  erschienen  war,  bei  weitem  überlegen,  obschon  sie
rein  wissenschaftlich  gegen  die  Engländer  von  Iosiah  Chlld  bis  Ad.  Smith  keinen  Fortschritt ­
  darstellt.  Er  billigt  solche  Kompagnien  bloß  da,  wo  es  an  Einzelvermögen
"Oer  auch  an  Mut  der  Einzelkapitalisten  im  erforderlichen  Grade  noch  fehlte.  Colbert
habe  die  'einigen  nur  gestiftet,  um  seinem  Könige  früher  etwas  Prüsentables  vorzeigen
3u  können.  Unter  vier  Kompagnien  sind-wenigstens  drei  gescheitert.  In  der  Geschichte
        <pb n="36" />
        8  Erster  Teil.  Deutsche  Volkswirte,  Kaufleute  und  Industrielle.

der  englisch-ostindischen  ist  Büsch  entschieden  auf  Sir  Philip  Francis  Seite  und  gegen
das  Ausfaugesystem  der  Clive  rc.,  wobei  seine  merkantilistischen  Nachklänge  und  sein
allgemeiner  Widerwille  gegen  England  zusammenwirken.  Alle  Monopolien  sowie
alle  Regierungsgeschäfte  einer  Handelskompagnie  verwirft  er  unbedingt.
Er  gehört  auch  zu  den  frühesten  Kennern  jener  Volkswirtschaftskrankheit,  die
mit  dem  Namen  Handelskrise  bezeichnet  wird.  Dieses  tun  nicht  bloß  feine  Aufsätze ­
  über  die  Hamburger  Krisen  von  1763  und  1799  dar,  sondern  mehr  noch  seine
einsichtsvolle  Warnung  vor  Überfüllung  des  neu  eröffneten  Marktes  in  Nordamerika,
wobei  echt  praktische  Bemerkungen  über  die  Natur  des  Handels  mit  jenem  Lande  im
allgemeinen  vorkommen.  So  hat  sich  z.  B.  seine  Vermutung  vollkommen  bewährt,
daß  die  Vereinigten  Staaten  es  noch  lange  zu  keiner  Navigationsakte  im  englischen
Sinne  des  Wortes  bringen  würden.
Auch  feine  übrigen  Voraussagungen  von  Nordamerikas  Zukunft  sind  großenteils ­
  merkwürdig  eingetroffen.  So  z.  B.,  daß  die  Vereinigten  Staaten  von  eigentlichem ­
  Eroberungsgeisie  noch  lange  frei  bleiben  werden;  daß  sie  aber  alle  Aussicht
haben,  vor  Ablauf  eines  Jahrhunderts  ein  gewaltiges  Industrieland  zu  werden:  eine
Aussicht,  die  Europa  jedoch  nicht  notwendig  zu  fürchten  brauche,  da  „jeder  Anwachs
des  Menschengeschlechtes  das  Total  der  wechselseitigen  Beschäftigungen  vermehrt  und
neues  Auskommen,  neue  Geschäfte  überall  in  der  polizierten  Welt  entstehen  macht,
wenn  er  gleich  die  alten  in  einen  nicht  leicht  genau  vorgesehenen  Gang  bringt."
Dagegen  sind  Büschs  früher  so  berühmte  Schriften  über  Münz  -  und  Bankwesen ­
  weit  mehr  technisch  und  privatökonomisch  als  volkswirtschaftlich.

5.  Heinrich  Friedrich  Karl  Freiherr  vom  und  zum  Stein.
Von  Konrad  Matschoß.
Matschoß,  Staat  und  Technik.  Vortrag.  Sonderabdruck  aus  der  Zeitschrift  des
Vereines  deutscher  Ingenieure,  Jahrgang  1911.  Kommissionsverlag:  Julius  Springer,  Berlin.
S.  10-12.
Im  ersten  Jahrzehnt  des  19.  Jahrhunderts  brach  der  morsch  gewordene
Preußische  Staat  unter  der  Stoßkraft  des  großen  Korsen  zusammen,  und  gerade  dieser
Zusammenbruch  zeigt  erschreckend  deutlich,  wie  innerlich  abgestorben  die  Beziehungen
der  äußeren  Staatsform  zu  den  einzelnen  Staatsbürgern  geworden  waren.  Niemand
erkannte  damals  diesen  Grundschaden  deutlicher  als  der  aus  altem  reichsfreiherrlichem
Geschlecht  entsprossene  Heinrich  Friedrich  Karl  Freiherr  vom  und
zum  Stein,  der  zum  Reorganisator  Preußens  berufen  fein  sollte.
Stein  war  durch  die  Schule  der  Technik  gegangen.  Zwar  hatte  er  in  ELttingen
mit  16  Jahren  auch  Rechtswissenschaft  auf  Wunsch  seiner  Eltern  gehört,  aber  in
erster  Linie  galt  sein  Interesse  damals  der  englischen  Verfassungsgeschichte.  Von  dem
Beruf  der  damaligen  Rechtsgelehrten,  den  er  auf  kurze  Zeit  in  Wetzlar  beim  Reichskammergericht ­
  näher  kennen  lernte,  schrieb  er  seinem  Freund,  „daß  er  durch  die  Masse
der  Begriffe,  womit  er  das  Gedächtnis  belastet,  den  Geist  ermüdet  und  alle  Einbildungskraft ­
  ersttckt".  Reichliche  Nahrung  aber  für  diese  Einbildungskraft  fand
Stein  in  seiner  großen  technischen  Laufbahn,  in  die  er  durch  Deutschlands  großen
Bergwerksminister  v.  Heinitz  eingeführt  wurde.  In  Berlin  an  der  Zentralstelle
lernte  er  die  technische  Verwaltung  eingehend  kennen.  Ausgedehnte  Studienreisen
mit  Heinitz  und  v.  Reden  führten  ihn  in  den  praktischen  Betrieb  ein.  Die  außergewöhnliche ­
  Befähigung  gerade  für  den  technischen  Beruf  führte  dazu,  daß  der  König
ihn  mit  25  Jahren  schon  zum  Oberbergrat  ernannte.  Zwei  Jahre  später  übernahm
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        5.  Heinrich  Friedrich  Karl  Freiherr  vom  und  zum  Stein.  9
Stein  die  Leitung  der  westfälischen  Bergämter,  nachdem  er  vorher  noch  ganz  besonders ­
  eingehend  Maschinenbau,  Grubenbau  und  Hüttenwesen  kennen  gelernt  hatte.
Mit  rastloser  Energie  suchte  er,  in  seinem  neuen  Amtsbezirk  erfolgreich  Verkehr  und
Industrie  zu  fördern.  1786  führten  ihn  auch  Studienreisen  nach  England,  wo  er  aus
das  eifrigste  den  englischen  Maschinenbau,  das  Berg-  und  Hüttenwesen  em  Jahr  lang
studierte.  Mit  unauslöschlichen  Eindrücken  von  der  Bedeutung  der  Technik  nicht  nur,
sondern  auch  von  der  Tatkraft  eines  zu  politischer  Selbstbestimmung  schon  so  früh
gekommenen  Volkes  kehrte  Stein  in  seinen  Wirkungskreis  zurück,  wo  sich  &amp;gt;ur  l^ne
technischen  Bestrebungen  ein  iminer  größeres  Arbeitsfeld  bot,  bis  dann  die  äußerste
Not  Preußens  ihn  zu  seiner  großen  geschichtlichen  Aufgabe  berief.
Den  damaligen  Kreisen,  die  noch  in  dem  Geist  der  mittelalterüchen  Feudalstaaten, ­
  der  strengen  Ständeordnung  und  der  uneingeschränkten  absolutistischen  ^regierungsweise
  lebten,  müssen  die  Ideen  Steins,  die  darin  gipfelten,  „die  Feff  eln
zuzerbrechen,durchwelchedieBureaukratiedenA  uff  chwung
der  menschlichen  Tätigkeit  hemmte",  geradezu  revolutionär  vorgekommen ­
  sein.  Stein  war  der  große  Erzieher,  für  ihn  war  der  Staat  ein  Erziehungsinstitut
  ersten  Ranges,  und  diese  auf  reicher  Lebenserfahrung  beruhende  Anschauungsweise ­
  Steins  können  wir  heute  und  weit  über  unsere  Zeit  hmaus  noch  als
bestimmend  für  die  fortschrittliche  Entwicklung  von  Staat  und  Techmk  gleicherweise
ansehen.  Von  Stein  rührt  das  Wort  her:  „Man  tötet,  indem  man  die  Burger  von
aller  Teilnahme  an  der  Verwaltung  entfernt,  den  Gemeingeist."  Das  war  praktisch
bei  dem  elenden  Zusammenbruch  Preußens  in  die  Erscheinung  getreten.  Aer  hieß
es,  den  Hebel  einsetzen.  Die  Organisationsformen,  die  wir  mit  dem  Begrsts  «ewsrverwaltung
  zu  bezeichnen  pflegen,  sollten  das  Mittel  fein,  den  „Gememgelst  zu  sordern.
  „Zutrauen  veredelt  den  Menschen,  ewige  Somunb  =
schuft  hemmt  sein  Reifen,"  das  waren  die  Worte,  die  femes  Mitarbeiters
Hand  über  den  ersten  Entwurf  zur  Steinschen  Städteordnung  gesetzt  hatte.
Diese  epochemachende  Bedeutung  gerade  der  Steinschen  grundlegenden  Gedanken ­
  rechtfertigt  es  auch,  daß  wir  mit  wenig  Worten  noch  etwas  naher  hierauf  eingehen. ­
  Hier  beschäftigt  uns  besonders  auch  der  „Plan  zu  emer  Een  Organisation
der  Geschäftspflege  im  Preußischen  Staat  vom  23.  November  1807  ,  bei  dem  auf  die
Einrichtung  technischer  und  wissenschaftlicher  Deputationen
größter  Wert  gelegt  wurde.  Nicht  weniger  als  sieben  solcher  Körperschaften  sollten
eingerichtet  werden.  Beamte  und  Laien  sollten  hier  sich  ergänzend  gemeinsam  sur
das  Wohl  des  Ganzen  arbeiten.  In  der  Erörterung  dieser  Frage  im  Jmmedlatbericht
weist  Stein  klar  und  deutlich  auf  die  großen  Nachteile  hin,  die  sich  ergeben  wurden,
wenn  die  Verwaltung  ausschließlich  angestellten  Beamten  —  Geschäftsmänner  nennt
sie  Stein  —  überlassen  würde,  und  dann  fährt  er  fort:  ..  T ,,
»Es  ist  nicht  möglich,  daß  letztere  in  Geschäftszweigen,  welche  ganz^  vorzügliche
wissenschaftliche  oder  technische  Kenntnisse  erfordern,  eine  ganz  volleichete  Bildung
haben  oder,  wenn  dieses  auch  bei  ihrem  Eintritt  in  den  Dimst  der  Fall  war,  sich
solche  im  Drang  der  Geschäfte  erhalten  und  gehörig  mit  der  Wissenschaft  oder  Kunst
fortschreiten.  Daß  dieses  der  Fall  fei,  gehört  zu  den  Ausnahmen,  auf  welche  nich
gerechnet  werden  kann.  Es  entsteht  daher  gewöhnlich  eine  unvollkommen^  Leitung
solcher  Geschäftszweige,  und  werden  solche  auch  aus  kurze  Zeit  e  nmal  durch
die  vorzüglichere  Qualifikation  eines  Geschäftsmannes  weiter  gebracht,  so  tritt  bald
wenn  er  abgeht  oder  veraltet,  wieder  ein  nachteiliger  Stillstand  em.  Diesem  Nachteil
läßt  sich  nur  durch  die  Beiziehung  wissenschaftlicher  und  technischer  Männer  aus  allen
Ständen,  als  Ratgeber  der  Geschästsmänner  in  diesen  Geschäftszweigen,  vorbeugen.
Diese  selbst  als  Geschäftsmänner  für  die  preußische  Monarchie  anzustellen,  geht  mch
°n.  da  es  ihnen  oft  an  der  zur  Wirksamkeit  als  wirkliche  Diener  durchaus  erforder-
        <pb n="38" />
        10  Erster  Teil.  Deutsche  Volkswirte,  Kaufleute  uns  Industrielle.
lichen  Geschüftsbildung  fehlt,  teils  aber  auch,  weil  es  ihrer  Neigung  entgegen  ist  und
ihre  Qualifikation  bald  im  Geschäftsdrange  leiden  würde."
Diese  auf  weitgehender  Verwendung  des  Laienelementes  beruhenden  Verwaltungskörper ­
  sollten  im  besondern  zu  prüfen  haben,  wieweit  neue  wissenschaftliche  und
technische  Fortschritte  dem  Staat  Veranlassung  geben,  fördernd  und  regelnd  einzugreifen. ­
  Wie  der  Schlußsatz  der  Eingabe  zeigt,  versprach  sich  Stein  gerade  von
dieser  gemeinsamen  Arbeit  Anregung  nach  beiden  Seiten:  „Es  wird  von  dieser  Einrichtung ­
  der  unfehlbare  Gewinn  für  die  Geschäftsmänner  entstehen,  daß  sie,  in  steter
Berührung  mit  dem  Wissenschaftlichen,  nicht  so  sehr  zurückbleiben  und  nicht  so  frühzeitig ­
  im  Geschäftsleben  veralten,  und  auch  die  Wissenschaften  und  Künste  werden  des
Vorteiles  teilhaftig,  von  der  Anwendung  vieler  Dinge  im  Großen  eine  anschaulichere
Kenntnis  und  lebendigere  Übersicht  zu  bekommen  und  die  zu  weiteren  Fortschritten
erforderlichen  Materialien  zu  erhalten."
Mit  besonderm  Nachdruck  betonte  Stein,  daß  damit  auch  alle  überflüssige  und
schädliche  Einmischung  der  Regierung  bei  Gegenständen,  die  der  Fürsorge  jedes  einzelnen ­
  überlassen  bleiben  können,  abzustellen  wäre.  Und  Stein  ging  noch  weiter,  er
schlug  vor,  alle  diese  wissenschaftlichen  und  technischen  Deputationen  zu  einer  Körperschaft ­
  zu  vereinen,  um  so  ihre  Wirksamkeit  zu  steigern,  —  ein  Parlament  praktischer ­
  Arbeit,  zusammengesetzt  aus  den  berufen  st  en  Vertretern ­
  der  Wissenschaft,  Technik,  Industrie,  des  Handels,
der  Land  -  und  Forstwirtschaft  und  der  Staatsverwaltung!
Konnten  solche  weitsichtige  Pläne,  die,  wenn  man  sie  heute  ausspricht,  —  wo
wieder  eine  Immediatkommission  an  der  Reform  der  inneren  Verwaltung  arbeitet,  —
ein  skeptisches  Lächeln  auslösen  können,  vor  100  Jahren  schon  restlos  erfüllt  werden?
Scharfe  Kritik  setzte  ein.  Der  Laie  habe  weder  wissenschaftliche  Bildung,  noch  kenne
er  die  Geschäfte.  Stein  erwiderte,  daß  die  wissenschaftliche  Bildung  gerade  bei  den
besoldeten  und  studierten  Verwaltungsbeamten  höchst  selten  zu  finden  sei:  „Geschäftskenntnis ­
  aber  erlange  man  durch  Geschäfte".
Immerhin  ein  Teil  der  großen  Pläne  ist  Wirklichkeit  geworden.  Die  Technische
Deputation  kann  in  diesem  Jahre  ihr  hundertjähriges  Jubiläum  feiern.  Es  wäre  zu
wünschen,  wenn  eine  Geschichte  ihrer  Tätigkeit  uns  über  die  Entwicklung  ihrer  Wirksamkeit ­
  eingehend  unterrichten  wollte.  Ob  die  Beschränkung  in  ihrer  Zusammensetzung ­
  auf  solche  Vertreter  der  Technik,  die  als  Beamte  nicht  unmittelbar  Beziehung
zur  Industrie  haben,  im  Sinne  Steins  gelegen  hat,  darf  bezweifelt  werden.  Heute
liegt  der  Schwerpunkt  ihrer  Tätigkeit  in  der  Begutachtung  von  Genehmigungsgesuchen ­
  für  die  Errichtung  von  Fabriken,  gewerblichen  Anlagen  usw.  Ferner  werden
Zollstreitigkeiten  erledigt  und  alle  technischen  Verordnungen  begutachtet.
Wenn  wir  dies  alles  zusammenfassen,  so  drängt  sich  die  Frage  auf:  Was  würde
wohl  ein  vom  Steinschen  Geist  erfaßter  Organisator  unserer  heutigen  Verwaltung
anzustreben  haben,  wo  es  nicht  mehr  nötig  ist,  einzelne  Personen  mühsam  zu  staatlichen ­
  Ausgaben  heranzuziehen,  sondern  wo  es  aus  eigener  Initiative  entstandene
große  technisch-wissenschaftliche  Vereine  gibt,  in  denen  technische  Intelligenz  gemeinsam ­
  mit  großer  praktischer  Erfahrung  im  vielgestaltigen  Erwerbsleben  an  Aufgaben
zusammenarbeitet,  die  für  den  Staat  die  größte  Bedeutung  haben?  Ich  glaube,  daß
ein  solcher  Organisator  Formen  finden  würde,  die  ein  viel  weitergehendes  Zusammenarbeiten ­
  als  bisher  von  Staatsverwaltung  und  der  in  diesen  Vereinen  organisierten
Technik  zum  Wohl  der  Gesamtheit  zur  Folge  haben  würde.
Wie  dann  Steins  größtes  Werk  —  die  Städteordnung  vom  19.  November  1808
—  diese  Grundgedanken  immer  wieder  zum  Ausdruck  brachte,  ist  allgemein  bekannt.
„Verständige,  welterfahrene  Gewerbetreibende",  nicht  Gelehrte  und  vor  ollem  möglichst ­
  wenig  „Rechtskundige"  sollten  die  städtischen  Geschäfte  leiten.  Ernst  warnt  er
        <pb n="39" />
        6.  Johann  Friedrich  Cotta.  11
vor  den  Fesseln  unnützer,  schwerfälliger  Formen,  vor  alles  lähmender  Kontrolle,  vor
unfruchtbarer,  schädlicher  Schreiberei,  —  die  Bureaukratie  habe  Bürgersinn  und  Gemeingut, ­
  jedes  Gefühl,  dem  Ganzen  ein  Opfer  zu  bringen,  getötet.  Das  einzige
Mittel  sei  die  Selbstverwaltung.  —  In  der  Geschichte  der  beispiellosen  Entwicklung
deutscher  Städte  ist  unvergeßlich  die  Bedeutung  dieser  Steinschen  Tat  eingeschrieben.
Und  wie  eng  haben  sich  die  Beziehungen  dieser  Städte  zur  Technik  gestaltet!  Die
städtischen  Wasserwerke,  die  städtischen  Gaswerke,  Elektrizitätswerke, ­
  Straßenbahnen  usw.  zeigen,  wie  befruchtend  städtischer  Unternehmungsgeist, ­
  den  Stein  schaffen  wollte,  sich  mit  der  Technik  beschäftigt  hat.
Mit  der  durch  Stein  eingeleiteten  Entfesselung  der  individuellen  Kräfte  war
auch  die  Grundlage  gegeben,  aus  der  die  für  die  Entwicklung  der  Technik  unumgänglich ­
  erforderliche  persönliche  Initiative  der  einzelnen  Gewerbetreibenden  entstehen
konnte.

6.  Johann  Friedrich  Lotta.
Von  Albert  Schäffle.

Schäffle,  Cotta.  Berlin,  Ernst  Hofmann  L  Co.,  1895.  S.  2-3,  S.  171-172,  S.  174
und  S.  183-185.
Johann  Friedrich  Cotta  war  nicht  bloß  Buchhändler  und  Dichterfreund,  er  war
auch  Kunsthändler  und  Kunstfreund.  Er  hat  furchtlos  opponiert,  mit  Königen  verkehrt, ­
  Kronprinzen  Vorschüsse  an  Geld,  nicht  bloß  an  Rat  erteilt.
.  ® r  hat  bedeutende  diplomatische  Sendungen,  zuletzt  1828  bei  der  Vereinbarung
oer  Zolleinigung  zwischen  Preußen  einerseits  und  Württemberg  und  Bayern  andrerstus,
  als  gemeinschaftlicher  Vertreter  der  zwei  süddeutschen  Staaten,  vorher  beim
■~!™er  Kongreß  glücklich  erfüllt  und  noch  früher  in  zwei  Sendungen  nach  Paris
gewi  kt^nd  ^01)  in  erfolgreicher  Weise  für  sein  Land  und  Hohenzollern-Hechingen
Sodann  hat  er  sich  bei  der  Einleitung  der  Verfassungsunterhandlung  in  Würtemberg
  im  Jahre  1815  als  hervorragender  Staatsmann  bewährt,  er  reklamierte  1815
U1 \” r  i3en  ersten  eine  paktierte  Verfassung.  Er  ist  der  eigentliche  Urheber  der  Ein-«ifcul
 1 ® 01  ker  heutigen  württembergischen  Staatsschuldentilgungskasse.  Nach  dem
bsiylusse  der  Verfassungskämpfe  von  1815—1819  hat  er  die  Württembergische  Ver-Gfsungsurkunde
  vom  25.  September  1819  mitunterzeichnet  und  gehörte  als  erster
Dotant  der  Ritterschaft,  später  als  Vizepräsident  der  Württembergischen  Abgeordnetenammer ­
  an,  in  welcher  er  die  staats-  und  volkswirtschaftlichen  Interessen  seines  engeren ­
  Vaterlandes  als  strenger  Rechner  und  mit  einem  damals  noch  seltenen  staatsanomischen ­
  Weitblick  vertreten  hat.
Cotta  hat  die  erste  Dampfschnellpresse  in  Süddeutschland  aufgestellt  und  ist
Man  gestanden  bei  der  Einführung  der  Dampfschiffahrt  auf  dem  Bodensee.  Er
gründete  verschiedene  industrielle  Geschäftsunternehmungen  und  blieb  selbst  überleeischen
  Unternehmungen  nicht  fremd.
Auch  bewährte  sich  Cotta  auf  den  großen  Gütern,  die  er  erwarb,  als  hervorragender ­
  Agronom  und  Musterwirtschafter.  Bei  der  Hungersnot  von  1816—1817
er  seinem  Lande  großartig  geholfen.  Er  hat  die  Gründung  einer  Hofbank,  die
»Nationalbank"  werden  sollte,  und  die  Einrichtung  einer  allgemeinen  Sparkasse  angeregt ­
  und  mitangeregt.
Cs  war  nicht  übertrieben,  wenn  Heine  die  Worte  aus  „Egmont"  auf  ihn  anwendete: ­
  „Das  war  ein  Mann,  der  hatte  die  Hand  über  die  ganze  Welt."
        <pb n="40" />
        12  Erster  Teil.  Deutsche  Volkswirte,  Kaufleute  und  Industrielle.

Als  Vertreter  der  Buchhändler  auf  dem  Wiener  Kongreß  1815  hatte  Cotta  die
Forderung  der  Preßfreiheit  an  die  Spitze  aller  Wünsche  des  Buchhandels  gestellt:
„Wenn  es"  —  so  begann  seine  Eingabe  an  den  Kongreß  —  „vor  allem  das  Wichtigste
ist  und  durch  Verfassung  gesetzlich  begründet  werden  muß,  daß  Deutschland  in  seinem
Inneren  Festigkeit  und  gegen  das  Ausland  eine  geschlossene  Haltung  erlange,  so  erscheint ­
  uns  kein  Mittel  für  diesen  Zweck  so  gemäß  zu  sein  als  funjbedingte  Preßfreiheit,
wodurch  die  Fürsten  von  den  Gebrechen  des  einzelnen,  sowie  von  dem,  was  für  das
Ganze  notwendig  ist,  auf  das  sicherste  und  wahrste  in  Kenntnis  gesetzt  werden
können".  Er  hegte  auch  den  damals  nicht  unpraktischen  Gedanken,  Leipzig  zum
Mittelpunkt  der  Buchhandelspolizei  sowie  des  Schutzes  der  Schriftsteller  und  der
Gläubiger  gegen  unredliche  Verleger  zu  machen,  indem  der  Straf-  und  Entschädigungsangriff ­
  durch  das  Organ  des  Buchhändlervereins  auf  die  in  Leipzig  konzentrierten ­
  Lagervorräte  gemacht  werden  sollte.  Cotta  sollte  die  allgemeine  Preßfreiheit
nicht  erleben.  Ihm  war  die  widerlichste  Behandlung  durch  die  Zensur  bis  an  sein
Lebensende  befchieden.  Unter  den  Preßscherereien  der  Heiligen  Allianz  und  des
Deutschen  Bundestages  hat  Cotta  wohl  mehr  als  irgendein  anderer  Verleger  gelitten.
Nicht  bloß  mit  der  „Allgemeinen  Zeitung",  sondern  auch  mit  dem  „Morgenblatt"
und  mit  dem  „Ausland",  dann  mit  dem  kurzlebigen  „Inland",  das  in  der  Literarischartisüschen
  Anstalt  zu  München  unter  Wirths  Mitwirkung  im  Jahre  1830  einige
Zeit  erschienen  ist.
Soweit  es  damals  überhaupt  unabhängige  Tages-  und  Wochenblätter  gab,
waren  diejenigen  Cottas  die  bedeutendsten.  Sie  waren  ganz  im  Geiste  des  Eigentümers ­
  redigiert,  liberal,  aber  höchst  gemäßigt  in  der  Form,  auf  Wahrheit  und  allseitige ­
  Gerechtigkeit  gerichtet,  so  zahm  und  gehalten,  wie  es  mit  der  Unabhängigkeit
und  mit  liberaler  Gesinnung  überhaupt  verträglich  war.  Umsomehr  ergibt  die  Mißhandlung, ­
  welche  Cotta  durch  die  Zensur  erlitten  hat,  den  Maßstab  für  die  Ausschreitungen, ­
  welche  die  Heilige  Allianz  durch  die  Zensur  auch  gegen  die  bescheidenste
Frecheit  der  Geister  sich  erlaubt  hat.  Aus  der  quellenmäßigen  Anschauung  dessen,
was  man  damals  einem  Manne  wie  Cotta  bot,  lernt  man  daher  erst  ganz  die
Spannung  und  einmütige  Erbitterung  aller  anständigen  Leute  begreifen,  wie  sie
nachmals  in  den  Märztagen  von  1848  zur  Entladung  gekommen  sind.  Wenn  man
heute  über  den  1848er  Liberalismus  und  über  dessen  Übertreibungen  der  individuellen
Freiheit  auf  Kosten  großer  Gesamtinteressen  der  Gesellschaft  klagen  hört,  so  sollte  man
so  billig  sein,  zu  bedenken,  wieviel  die  vormärzliche  Reaktion  dazu  beigetragen  hat,
den  Liberalismus  zur  Einseitigkeit  zu  steigern.
Das  Verletzendste  war  die  Behandlung  im  Jahre  1831,  als  die  durch  die  Julirevolution ­
  geschaffene  liberale  Strömung  bereits  wieder  gestaut  wurde.  Cotta  hatte
der  Kunstliebe  des  Königs  Ludwig  zulieb  die  größten  Opfer  gebracht  und  ihm  zu  Gefallen ­
  in  seinem  Münchener  Kunstverlag  ganz  außerordentliche  Summen  gewagt  und
häufig  geopfert.  Er  hatte  dann  aus  Wunsch  der  freisinnigen  Minister  im  Jahre  1830
nicht  ohne  Widerstreben  das  „Inland"  als  „ministerielles  Blatt"  gegründet  und  zur
Vertretung  der  liberalen  Ideen  aus  seinem  Beutel  zur  Verfügung  gestellt,  ohne  auf
dieses  Blatt,  welches  die  Regierung  auch  durch  den  Zensor  in  der  Gewalt  hatte,  selbst
einen  fortlaufenden  Einfluß  zu  nehmen.  Am  7.  April  1831  noch  hatte  Graf  Armansperg
  den  damaligen  Hauptmitarbeiter  des  „Inland",  Wirth,  während  der  Sitzung  der
Stände  zu  sich  rufen  lassen  und  diesem  auf  das  dringendste  empfohlen,  sich  im  Kampf
gegen  die  Feinde  des  konstitutionellen  Prinzips  nicht  irremachen  zu  lassen  und  selbst
einer  Einsprache  Cottas  kein  Gehör  zu  geben,  da  er,  Armansperg,  für  die  Folgen
einstehen  werde;  dies  alles  berichtet  Cottas  Vertreter  in  München  in  einem  noch  vorhandenen ­
  Briefe  vom  8.  April  1831  an  den  Eigentümer  nach  Stuttgart.  Kaum  war
Cotta  nach  München  gekommen,  so  ließ  ihm  der  König  wegen  desselben  Blattes  seine
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        13

7.  Ernst  Wilhelm  Arnoldi.
Ungnade  bezeigen,  ohne  ihn  auch  nur  zu  hören,  —  zwei  Jahre,  nachdem  Cotta  in
Berlin  den  Handelsvertrag  vermittelt  hatte!  Da  schreibt  Cotta  einen  Brief  voll  stt»
licher  Bornehmheit  direkt  an  den  König.
Wir  wollen  nur  den  Eingang  und  den  Schluß  desselben  abdrucken:  „Eure
Königliche  Majestät',  haben  mich  durch  Freiherrn  von  der  Tann  wissen  lassen,  daß
Allerhöchstdieselbe  mir  Ihre  Gnade  entzogen  hätte,  weil  das  „Inland  emes  der
heftigsten  Opvositionsblätter  geworden  fei.  Ich  bedaure  dies  von  Herzen  wegen
meiner,  ich  würde  es  aber  noch  weit  mehr  wegen  Eurer  Königlichen  Maiestat  bedauern ­
  müssen,  wenn  diese  Gesinnung  fortbestehen  sollte,  da  Allerhöchstdieselbe  dadurch ­
  eine  Ungerechtigkeit  begehen  würde.  Denn  was  Eurer  Königlichen  Majestät  am
»Inland"  auch  mißfallen  mag,  ich  trage  die  Schuld  nicht  davon.  Meine  Unschuld
geht  aufs  deutlichste  hervor  aus  meinem  Schreiben  an  E.  Majestät  vom  .  .  .  Marz,
welches  E.  M.  Minister  des  Innern  vorgelegt  zu  haben  versichert."
Cotta  weist  hierauf  in  längerer,  schlagender  Ausführung  nach,  daß  das  Blatt
lediglich  die  mit  der  Regierung  vereinbarte  Richtung  eingehalten,  und  daß  der
Zensor,  der  eine  Abweichung  von  dem  der  Regierung  genehmen  Wege  hätte  rügen
müssen,  nichts  beanstandet  habe.  Dann  schließt  der  Brief  mit  folgenden  Worten:
„Kein  Gedanke  konnte  mir  kommen,  daß  ich  mich  würde  zu  rechtfertigen  haben,  da  ich
ja  alles  beobachtet  habe,  was  Allerhöchstdieselbe  veranlaßte.  Daß  ich  mir  durch  alle
meine  Bemühungen,  Anstrengungen  und  Opfer,  die  ich  dem  „Inland"  seit  ferner  Begründung ­
  widmete,  daß  ich  für  all  den  Verdruß,  den  es  mir  zuzog,  für  alle  die  getäuschten ­
  Erwartungen  —  mir  noch  die  Ungnade  Eurer  Königlichen  Majestät  saute
zugezogen  haben,  das  konnte  ich  mir  nicht  vorstellen,  ja  das  darf  ich  selbst  mcht
glauben,  wenn  es  gleich  der  Freiherr  von  der  Tann  auf  Allerhöchsten  Befehl  ausrichtete. ­
  Ich  darf  es  nicht  glauben,  weil  ich  fönst  an  Allerhöchst  Ihrem  gerechten
Sinn,  an  der  ersten  Regententugend  und  -Pflicht  und  an  allem  dem  Irrewerden  müßte,
was  ich  als  das  Ausgezeichnetste  Ihres  Charakters,  als  den  stärksten  Grundpfeiler
gegen  alle  Anfechtungen,  als  die  sicherste  Bürgschaft  für  alle,  welche  sich  mrt  Redlichkeit ­
  Ihrem  Dienste  weihen,  und  als  den  unwandelbarsten  Leitstern  Ihrer  Handlungen ­
  mit  Mund  und  Herz  aussprach.  Nein!  Allerhöchstdieselben  können  nn  Irrtum, ­
  aber  Sie  können  nicht  ungerecht  sein.  Sie  werden  Gerechtigkeit  auch  gegen  mich
beachten,  Sie  werden  mir  selbst  Genugtuung  für  die  Unbill  verschaffen."
Cotta,  damals  67  Jahre  alt,  spricht  fast  noch  wie  Marqms  Pofa.  Ob  er  für
die  bittere  Eriahrung  die  er  mit  dem  liberalen  Kronprinzen  und  Anfangstoruge
gemacht,  wirklich  Genugtuung  erhalten  hat,  ist  aus  den  hinterlassenen  Papieren  mcht
zu  ersehen.  ,  .  .  _  ,,
Wir  haben  die  obigen  Stellen  nur  deshalb  abgedruckt,  um  zu  zeigen,  wie  Cotta
immer  und  überall  ein  Mann  gewesen  ist  und  vor  Königsthronen  sein  Ehr-  und
Selbstgefühl  gewahrt  hat.

7.  Ernst  Wilhelm  Arnoldi.
Von  Arwed  Emminghaus.

Emminghaus,  Ernst  Wilhelm  Arnoldi.
Kaufmanns.  Weimar,  Hermann  Böhlau,  1878.
.  öuU  362.

Leben  und  Schöpfungen  eines  deutschen
S.  346—349,  S.  352—354,  6.  356  und

Arnoldi  war  von  großem  und  schlankem  Wüchse,  regelmäßig  und  kräftig  gebaut.
Sein  Antlitz  war  edel  und  frei.  Eine  hohe,  schön  gewölbte  Stirn,  eme  fern  gebogene
Nase,  ein  durchaus  edel  geformter  Mund  mit  wenig  hervortretenden  Lippen,  die
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        14  Erster  Teil.  Deutsche  Volkswirte,  Kaufleute  und  Industrielle.

dunklen  Augen  lebhaft,  tief,  klar  und  milde,  das  schönste  schwarze  Haar,  reich  und
voll,  aber  schlicht  oder  doch  wenig  gewellt,  ohne  Scheitel  nach  vorn  über  die  Stirn
fallend,  die  Gesichtsfarbe  gesund,  aber  fein  und  dunkel,  —  so  ist  das  Bild  des  Sechsundfünfzigers, ­
  welches  uns  Louis  Döll,  der  Maler,  von  ihm  entworfen  hat.
Ist  es  das  Bild  eines  Dichters,  eines  Gelehrten,  eines  Staatsmannes?  Für
das  Bild  eines  schöpferischen  Geistes,  eines  großdenkenden,  eines  genialen  Mannes
halten  wir  es  gewiß.  Am  wenigsten  entspricht  es  unserer  Vorstellung  von  einem
praktisch  rechnenden,  erwerbseifrigen,  immer  das  nächste  Ziel  ins  Auge  fassenden
Kaufmanne.
Und  ein  Kaufmann  im  eigentlichen  Sinne  des  Wortes  war  auch  Arnoldi  nicht.
Das  Epitheton  auf  dem  Titel  dieses  Buches  „Ernst  Wilhelm  Arnoldi.  Leben  und
Schöpfungen  eines  deutschen  Kaufmanns"  deutet  mehr  auf  feine  äußere  Lebensstellung ­
  als  auf  sein  inneres  Wesen,  soll  mehr  darauf  hinweisen,  wie  wünschenswert
es  wäre,  wenn  aus  dem  deutschen  Kaufmannsstande  öfter  solche  Wohltäter  der
Menschheit  hervorgingen,  als  daß  es  ihn  charakterisieren  soll.
Wir  brauchen  nicht  zu  sagen,  daß  wir  das  Dichterwort  unterschreiben:
„Euch,  ihr  Götter,  gehört  der  Kaufmann.  Güter  zu  suchen.
Geht  er,  doch  an  sein  Schiff  knüpfet  das  Gute  sich  an"
und  daß  uns  nichts  ferner  liegt  als  die  Annahme  einer  Rangstufenleiter  unter  den
Berufszweigen  unseres  Gemeinlebens.  Aber  die  Vorstellung,  welche  wir  mit  dem
kaufmännischen  Berufe  verbinden,  paßt  auf  Arnoldi  nicht.  Er  war  ein  geschätzter
Gehülfe  bei  Johann  Gabe  &amp;amp;  Co.  in  Hamburg;  als  er  das  väterliche  Geschäft  übernommen ­
  hatte,  wußte  er  es  bald  nach  den  verschiedensten  Richtungen  hin  auszudehnen;
er  war  ein  geschickter  Einkäufer  und  Verkäufer;  er  hatte  ein  gleich  feines  Organ  für
dis  Nachfrage,  wie  er  sein  Angebot  den  Verhältnissen  klug  anzupassen  wußte,  und
seine  kaufmännischen  Unternehmungen  gediehen  gut  unter  seiner  durchaus  sachkundigen ­
  Leitung.  Allein  nur  ein  kleiner  Teil  der  Kraft  seines  Geistes  und  seiner
Neigung  ward,  als  er  feine  wirtschaftliche  Existenz  für  genügend  gesichert  erachtete,
seinem  ursprünglichen  Lebensberufe  zugewendet.  Er  liebte  diesen  Beruf  und  leistete
für  das  Ansetzn  desselben  mehr  als  irgendeiner;  aber  es  war  nicht  fein  eigener  innerer
Lebensberuf.
„Die  Menschen  tragen  in  der  Regel  das  Gepräge  ihres  Berufes",  —  schrieb
er  an  den  Präsidenten  Fischer  in  Birkenfeld  im  Jahre  1834  —  „und  wenn  ein  Kaufmann ­
  sich  von  den  Fesseln  seines  Gewerbes  losgemacht  hat  und  von  einem
freien  Standpunkte  seinen  Gegen  st  and  beurteilt,  so  wird  er  von
Kaufleuten  und  Krämern,  die  von  ihren  Schreibstuben  und  durch  ihre  Ladenfenster
hinaussehen,  selten  oder  nur  halb  verstanden.  Ich  gelte  bei  diesen  Herren  für  einen
unpraktischen  Menschen  und  muß  daher,  um  aus  sie  zu  wirken,  eine  besondere  Praktik
treiben  und  sie  auf  den  rechten  Weg  leiten,  ohne  daß  sie  den  Leiter  gewahr  werden."
Und  jener  erwiderte  darauf:  „Warum  sind  Sie  aber  ein  Kaufmann  und  nicht
ein  Staatsmann  geworden?  Mit  Ihrer  ehernen  Beharrlichkeit  hätten  Sie  als  Minister ­
  Berge  versetzen  können."
Arnoldi  war  im  Innersten  seines  Wesens  fromm.  Nicht  von  jener  Wortoder ­
  Scheinfrömmigkeit,  welche  sich  mit  Stolz  und  Haß  verträgt  und  Gottes  Gnade
und  Christi  Erlösungswerk  stets  im  Munde  führt,  aber  nichts  leiden  mag  und  nichts
leistet,  um  sich  jener  Gnade  würdig  zu  machen  und  jene  Erlösung  sich  selbst  zu  erkämpfen; ­
  er  war  fromm  in  werktätiger  Liebe  und  Aufopferung  für  die  Nächsten,  in
Selbstzucht  und  Demut,  in  Strenge  gegen  sich  und  Milde  gegen  die  Nebenmenschen.
Seine  Leidenschaft  war  stark,  aber  er  hielt  sie  im  Zaume;  nur  die  Gemeinheit,  die
Roheit  entflammte  seinen  Zorn  zur  lodernden  Glut,  nur  denen,  welche  jene  Eigenschaften ­
  in  Wort  oder  Tat  bekundeten,  konnte  er  schwer  vergeben  ....
        <pb n="43" />
        7.  Ernst  Wilhelm  Arnoldi.

15

...  Arnoldi  war  ein  self-made  man.  Wir  haben  es  aus  seinem  Munde,  wie
uritlg,  wie  mangelhaft,  wie  planlos  seine  Erziehung,  wie  viel  reicher  sie  an  Gelegenheit ­
  zur  Mißbildung  wie  an  wohltätiger  geregelter  Einwirkung  war.  Der  gute  Keim,
&amp;gt;e  gute  Tradition  und  die  reichen  Anlagen,  —  das  war  alles,  was  er  aus  dem  Vatsryache
  mitbrachte.  Alles  andere,  was  not  tat  und  ihm  zumal,  dem  zu  großen  Dingen
erufenen,  not  Lat,  mußte  er  sich  nach  eigenem  Regime  erwerben.  Er  hat  es  er-^orben
  im  Schweiße  seines  Angesichts.
bl  oft  macht  das  Bewußtsein  solchen  eigenen  Verdienstes  hoffärtig!  Wie  oft
ewt  an  dem,  der  so  auf  eigenen  Füßen  und  ohne  planmäßige  Einwirkung  von
haften!  geworden,  ein  gewisser  Makel  der  Unfertigkeit  oder  der  Einseitigkeit
W  ÜOn  ordern  gewahren  wir  bei  Arnoldi.  Sein  mühsam  erworbener
d  °hU'  mochte  ihn,  der,  dem  frohen  Lebensgenüsse  zugänglich  wie  irgendeiner,  doch
as  bescheidenste  bürgerliche  Leben  führte,  nur  wohltätig,  über  die  Ehrenerweisungen,
le  ihm  zuteil  wurden,  empfand  er  gewiß  eine  ganz  ungeheuchelte  Freude.  Aber
ei  entfernt  war  er  von  dem  Wahne,  daß  dergleichen  den  Wert  des  Menschen  erhöhen ­
  könne  ....
Auch  sonst  hatte  er  nichts,  nicht  das  mindeste  vom  Emporkömmling.  Sein  ganzes
Aresen  war  harmonisch,  sein  Benehmen  das  eines  sorgsam  erzogenen  Mannes.  Die
raftausdrücke,  deren  er  sich  bisweilen  bediente,  und  deren  einige  als  „geflügelte
f  äi  6  9r° U  Gedächtnis  der  Leute  hasten  geblieben  sind,  können  diesem  Urteil
(SrT  ^beuch  tun;  sie  waren  ein  Zeugnis  seiner  tapferen  Männlichkeit  und  der
arte  seiner  Empfindung.  Sie  waren  vielleicht  auch  gut  thüringisch.  Denn  in
yuringen  liebt  man,  sich  kräftig  auszudrücken.  Sie  würden  kaum  aufgefallen  fein,
enn  sie  charakteristisch  für  seine  gewöhnliche  Redeweise  gewesen  wären.
Grazie  und  Urbanität  in  der  Form  bei  ernstem  und  festem  Willen  machten  ihn
d  ^D'^bling  der  Frauen,  zum  meist  siegreichen  und  doch  nicht  gehaßten  Gegner  in
m er  Debatte,  zum  Führer  in  der  Ratsversammlung,  zum  geschickten  und  glücklichen
ermittler  bei  hoch  und  niedrig.
»  h  mar  bin  treuer  Freund.  Der  Kreis  derer,  mit  denen  er  freundschaftlich
ickUu  rte  * n  .der  Heimat  und  draußen,  war  ein  sehr  großer.  Die  besten  Männer
aa  es  sich  zur  Freude  und  Ehre,  mit  ihm  zu  verkehren;  mit  wenigen  war  er
Ü  ^.  vertraut.  Diesen  wenigen  gegenüber  faßte  er  seine  Freundschaft  ganz  im
llas,  ischen  Sinne  auf.
,  Gin  echter  deutscher  Familiensinn  war  ihm  eigen.  Nirgends  fühlte  er  sich
tA’  f  o* s  * m  Schoße  seiner  Familie.  Nichts,  nicht  die  Erfolge  seiner  gemeinnützigen
niM  v  °* 5er  ‘ 3a5  allmähliche,  wenn  auch  bescheidene  Wachstum  seines  Wohlstandes,
Gt  die  Ehre  und  den  Ruhm,  die  ihm  reichlich  zuteil  wurden,  pries  er  lauter  und
mbarer  als  das  Glück  seines  Hauses.
Arnoldi  war  mit  einem  ausgeprägten  Schönheitssinn  ausgestattet.  Die
beih  n  5561  ^ atur  wie  die  der  Kunst  wußte  er  innig  zu  genießen,  und  sein  Verständnis
in  töar  Eow  gewöhnliches.  Besonders  innig  liebte  er  die  Natur.  Er  hat  sie  nie
ihren  größten  landschaftlichen  Zauberwerken  geschaut.  Aber  seine  thüringensche
bennat  bot  ihm  im  kleinen  des  Entzückenden  genug,  und  leicht  fand  er  immer  das
schönste  heraus.  Seine  liebsten  Erholungen  waren  seine  Spaziergänge  in  die  nähere
oer  fernere  Umgebung  der  Stadt.  Oft  durchstreifte  er,  sich  neue  Lebenskraft  zu
yolen,  den  Thüringer  Wald,  dessen  höchste  Spitzen  er,  seltsamerweise,  obwohl  sie  von
otha  aus  sichtbar  sind  und  immer  in  ihrem  blauen  Duft  zum  Besuche  reizen,  erst  in
leinen  späteren  Jahren  aufsuchte.  Kein  Wunder,  daß  auch  in  seinen  Dichtungen  diese
sinnige  Freude  an  der  Natur  oft  zum  Ausdruck  kommt.  Meist  ist  das  Naturbild
r  der  Träger  verwandter  Empfindungen  und  Gedanken.
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        16  Erster  Teil.  Deutsche  Volkswirte,  Kaufleute  und  Industrielle.

Aber  auch  die  Geselligkeit,  insbesondere  der  gesellige  Verkehr  in  kleinen
vertrauteren  Kreisen,  war  ihm  eine  Quelle  holder  Freuden.  Und  er  war  der  beste
Gesellschafter,  der  sich  denken  läßt:  immer  das  anregende  Element,  sinnige  Spiele,
fröhliche  Gesänge  leitend,  immer  bereit  zu  geistvoller  Unterhaltung,  schalkhaft,  witzsprudelnd, ­
  ausgelassen  fröhlich,  —  immer  anmutig.
Daß  Arnoldi  erfüllt  war  von  der  glühendsten  Vaterlandsliebe,  zeigen
seine  Taten  und  viele  seiner  tiefst  empfundenen  Worte.  Mehr  und  deutlicher  verkünden ­
  die  ersteren  die  Eigenart  dieser  seiner  Empfindung.  Denn  er  gehörte  zu
denen,  welche  die  Vaterlandsliebe  auffassen  als  eine  ernste  Mahnung  zur  Pflicht,  zur
Widmung  der  besten  Kräfte,  zu  hingebender  dienender  Treue.
Und  in  diesem  Sinne  hat  er  sich  denn  auch  um  fein  Vaterland  verdient  gemacht
und  sich  seinen  Platz  errungen  unter  den  besten  und  gefeiertesten  seiner  Söhne.  Und
so  leuchtet  auch  sein  Stern  hossenüich  noch  lange  zurück  in  deutsche  Lande.

8.  Friedrich  List,  Deutschlands  größter  Volkswirt.
Von  Karl  Theodor  v.  Eheberg.

v.  Cheberg,  Friedrich  List.  Festrede  zur  Enthüllung  des  Denkmals  in  Kufstein  am
8.  September  1906.  In:  Beilage  zur  Allgemeinen  Zeitung.  München,  den  9.  September  1906,
Nr.  209,  S.  474-476.
Selten  mag  einem  Sterblichen  ein  solcher  Drang,  sich  zu  bilden  und  vorwärts  zu
streben,  ein  solcher  Trieb  zu  uneigennützigem  öffentlichen  Handeln,  eine  solche  rastlose
Selbstbetätigung,  eine  solche  stets  sich  erneuernde  Spannkraft  des  Geistes  zu  eigen
gewesen  sein  wie  Friedrich  List.
Schon  sein  äußerer  Lebensgang  gibt  dafür  den  Beweis.  In  jungen  Jahren
vertauscht  er  die  Werkstätte  seines  Vaters  mit  der  Schreiberstube.  Die  freien  Stunden
benutzt  er,  um  durch  den  Besuch  von  Vorlesungen  an  der  Universität  Tübingen  und
durch  Lektüre  reine  lückenhafte  Bildung  zu  vervollkommnen.  Der  Reformminister
Wangenheim  fand  an  ihm  einen  treuen  Helfer.  Schon  im  Jahre  1816  veröffentlichte
er  einen  Aufsatz  über  das  „System  der  Gemeindewirtschaft".
Im  Jahre  1817  übertrug  ihm  Wangenheim  die  neue  Lehrkanzel  für  Staatspraxis ­
  an  der  staatswissenschaftlichen  Fakultät  der  Universität  Tübingen.  Aber  der
enge  Hörsaal  genügt  seinem  Tätigkeitsdrang  nicht.  Schon  damals  ergreift  ihn  das
unwiderstehliche  Verlangen,  feine  Ideen  ins  Weite  und  Große  wirken  zu  lassen.  Aus
diesem  Verlangen  gründet  er  mit  gleichgesinnten  Freunden  den  „Volksfreund  aus
Schwaben",  ein  Vaterlandsblatt  für  Sitte,  Freiheit  und  Recht,  in  dem  er  für  wahre
Volksvertretung,  öffentliche  Kontrolle  der  Staatsverwaltung,  Selbstverwaltung  der
Gemeinden,  Preßfreiheit  und  Geschworenengerichte  eintrat.  Demselben  Verlangen
entspringt  die  von  ihm  im  Jahre  1819  betätigte  Gründung  eines  Handelsvereins,  für
den  er  eine  Petition  um  Aufhebung  der  Binnenzölle  und  Errichtung  einer  alle  deutschen ­
  Staaten  umfassenden  Zollgrenze  entwarf,  und  dessen  Forderungen  er  später  an
den  süddeutschen  Höfen,  in  Berlin  und  am  Wiener  Hofe  vertrat.  Aber  diese  Tätigkeit
war  so  wenig  im  Sinne  der  württembergischen  Regierung,  daß  List  sich  genötigt  sah,
seine  Professur  niederzulegen.
Durch  das  Vertrauen  seiner  Reutlinger  Mitbürger  in  die  Württembergische
Kammer  gewählt,  geißelte  er  in  einer  Denkschrift  an  die  Kammer  mit  jener  Leidenschaftlichkeit, ­
  die,  wenn  sie  auch  edelsten  Motiven  entsprang,  doch  seine  Person  und
seine  Sache  nicht  selten  schädigte,  die  Gebrechen  der  württembergischen  Staatsverwaltung ­
  und  forderte  in  heftiger,  wenn  auch  keineswegs  verbrecherischer  Sprache
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        8.  Friedrich  List,  Deutschlands  größter  Volkswirt.  17
zahlreiche  Reformen.  Der  Prozeß,  der  darauf  gegen  ihn  angestrengt  wurde,  endete
mit  seinem  Ausschluß  aus  der  Kammer  und  mit  der  Verurteilung  zu  zehnmonatiger
Festungshaft  auf  dem  Hohenafperg.  Nachdem  ihm  nach  einigen  Zwischenfällen  gegen
das  Versprechen  der  Auswanderung  der  Rest  der  Festungshaft  erlassen  worden  war,
beginnt  eine  unstete  Wanderschaft,  die  ihn  durch  die  Pfalz  und  Frankreich  über  den
Ozean  in  die  Vereinigten  Staaten  führte.
Nachdem  er  Lafayette  auf  dessen  Einladung  auf  seinem  Triumphzug  durch
Amerika  begleitet  hatte  und  mit  den  berühmtesten  Staatsmännern  bekannt  geworden
war,  suchte  er  seinen  und  der  Seinigen  Unterhast  durch  den  Betrieb  einer  Farm  zu
sichern.  Als  der  gewünschte  Erfolg  ausblieb,  übernahm  er  die  Redaktion  des  deutschen
Blattes  „Adler"  in  der  kleinen  Stadt  Reading  und  fand  bald  Gelegenheit,  in  die
wirtschaftlichen  Kämpfe  Pennsylvaniens  einzugreifen.  Auf  einem  Ausflug  in  die
„Blauen  Berge"  entdeckte  er  ein  Kohlenlager,  brachte  rasch  eine  Gesellschaft  mit  bedeutendem ­
  Kapital  zusammen,  baute  eine  Eisenbahn,  gründete  Städte  und  war  im
Begriffe,  durch  seine  Tätigkeit  zu  Ansehen  und  Wohlstand  zu  gelangen,  als  der  unwiderstehliche ­
  Drang,  die  erworbenen  Kenntnisse  zum  Nutzen  seines  Vaterlandes  zu
verwenden,  ihn  wieder,  alle  seine  amerikanischen  Aussichten  aufgebend,  in  die  alte
Welt  zurückführte.
Wie  er  dann  in  Leipzig  sich  niederließ  und  dort  für  ein  deutsches  Eisenbahnwesen ­
  wirkte,  wie  er  das  Rotteck-Welckersche  „Staatslexikon"  und  das  „Zollvereinsblatt" ­
  ins  Leben  rief,  wie  er  in  diesem  und  in  der  „Augsburger  Allgemeinen  Zeitung"
mit  beredten  Worten  für  einen  den  ganzen  Deutschen  Bund  umfassenden  Zollverein
eintrat,  wie  er,  gedrückt  durch  die  Behandlung  in  Leipzig,  im  Herbste  1837  nach
Belgien  und  Frankreich  sich  begab  und  dort  bei  den  Königen  und  Ministern  die  wohlwollende ­
  Aufnahme  fand,  die  er  in  der  Heimat  entbehren  mußte,  wie  er  in  Paris
den  ersten  Entwurf  seines  „Nationalen  Systems  der  polistschen  Ökonomie"  als  Lösung
der  von  der  Akademie  gestellten  Preisaufgabe  über  Freihandel  und  Schutzzoll  niederschrieb, ­
  wie  es  ihn  aber  dort  nicht  litt,  sondern  wieder  nach  Deutschland  zurückzog,  —
das  ist  alles  so  bekannt,  daß  ich  nicht  weiter  dabei  zu  verweilen  brauche.  Im  Jahre
1841  erschien  sein  berühmtes  theoretisches  Hauptwerk:  „Das  nationale  System  der
politischen  Ökonomie".  Die  letzten  sechs  Jahre  seines  Lebens  sind  ausgefüllt  mit  literarischen ­
  Arbeiten  und  Reisen,  die  er  als  unbesoldeter  Anwalt  Deutschlands  nach
Österreich,  Ungarn  und  schließlich  nach  dem  von  ihm  so  leidenschaftlich  bekämpften
England  unternahm.
Friedrich  Lifts  Verdien  st  e  um  die  Volkswirtschaft  nach
der  theoretischen  und  praktischen  Seite  sind  so  weittragend,
daß  wir  ihn  als  den  größten  deutschen  Volkswirt  bezeichnen
dürfen.  In  einer  Zeit,  in  der  in  Deutschland  wie  anderwärts  alle  West  sich  bemühte, ­
  die  kosmopolitischen  und  individualistischen  Lehren  des  Schotten  A.  Smith
nachzubeten  und  zu  verbreiten,  obwohl  Deutschland  für  sie  keineswegs  reif  war,  hatte
er  den  Mut,  deren  Einseitigkeit  nachzuweisen  und  zu  bekämpfen.  Er  war  der  erste
realistisch  denkende  Volkswirt.  Er  erkannte,  daß  dieselben  Maßregeln  und  Gesetze
nicht  für  alle  Völker  und  Entwicklungsstufen  gleichermaßen  sich  eignen,  sondern  aus
dem  Volke  und  aus  der  Zeit  herauswachsen  müssen.
Ist  es  nicht  beschämend,  daß  dieser  Mann  nahezu  dreißig  Jahre  nach  seinem
Tode  den  Fachgelehrten  so  gut  wie  unbekannt  oder  wenigstens  von  ihnen  nicht  verstanden ­
  und  berücksichtigt  war,  bis  Eugen  Dühring  ihn  auf  den  Platz  stellte,  der  ihm
gebührt?  Die  ganze  ethisch-historisch-realistische  Richtung  der  jüngeren  deutschen  Nationalökonomie, ­
  auf  die  wir  als  den  wichtigsten  Fortschritt  in  der  Dogmengeschichte
dieser  Wissenschaft  stolz  sind,  ist  in  Lifts  zahlreichen  Schriften  verkörpert,  nicht  dem
Namen,  aber  dem  Wesen  nach.  Ist  es  nicht  merkwürdig,  daß  sie  sozusagen  neu  ent-Mollat,
  Volkswirtschaftliches  Quellenbuch.  4.  Aufl.  2
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        18

Erster  Teil.  Deutsche  Volkswirte,  Kaufleute  und  Industrielle.

deckt  werden  mußte,  während  sie  tatsächlich  nur  eine  Fortsetzung  Listscher  Gedankengänge
  darstellt?
Und  findet  Friedrich  List  etwa  heute  die  Beachtung,  die  er  auch  als  Theoretiker ­
  verdient?  Ich  fürchte  fast,  diese  Frage  verneinen  zu  müssen.  Es  ist  verwunderlich, ­
  daß  man  sich  heute  viel  Mühe  gibt,  alte  englische  und  französische  Abhandlungen ­
  in  deutschen  Übersetzungen  herauszugeben,  während  man  den  reichen  Schatz
volkswirtschaftlicher  Erkenntnis  unbehoben  läßt,  den  List  in  zahllosen  Zeitschriften
verschwenderisch  ausgestreut  hat,*)
Und  wie  viel  fehlt  heute  noch  zum  Verständnis  des  Volkswirtes  List!  In  einer
deutschen  Stadt,  die  List  längere  Zeit  beherbergte,  findet  sich  keine  Straße,  die  Lifts
Namen  trägt,  weil  die  freihändlerisch  gesinnte  Bürgerschaft  von  ihm  nichts  anderes
weiß,  als  daß  er  Schutzzöllner  ist.  Eine  angesehene  deutsche  Handelskörperschaft  erklärt, ­
  keinen  Beitrag  zu  unserem  Denkmal  spenden  zu  können,  weil  es  zurzeit,  d.  h.
bei  der  derzeitigen  fchutzzöllnerischen  Strömung  im  Reiche,  nicht  opportun  sei,  den
Vertreter  des  Schutzzolles  zu  feiern.  Man  weiß  nicht,  soll  man  lachen  oder  weinen
über  solchen  Unverstand.  Weite  Kreise  in  Deutschland  und  Österreich  haben  sich  eben
gewöhnt,  List  vorzugsweise  mit  der  Streitfrage  über  Schutzzoll  und  Freihandel  in
Verbindung  zu  bringen.  Und  gewiß  in  so  fern  mit  Recht,  als  List  der  erste  und
wirksamste  Theoretiker  des  Schutzzolles  war,  unter  dessen  Einfluß  Fürst  Bismarck
bewußt  oder  unbewußt  stand,  als  er  1879  mit  dem  Freihandelssystem  brach,  dessen
Ausführungen  noch  heute  die  schneidigste  Waffe  im  Lager  der  Schutzzöllner  bilden.
Auch  in  so  fern  mit  Recht,  als  List  richtig  erkannt  hatte,  daß  in  Deutschland  kein
wirtschaftlicher  Aufschwung  und  Fortschritt  möglich  sei,  ehe  ein  gemeinschaftliches
Handelsgebiet  hergestellt  und  die  erstickenden  Zwischenzölle  einer  einheitlichen  Zollgrenze ­
  gewichen  seien.  Daß  er  für  die  damals  in  ihren  Anfängen  befindliche,  von
der  überlegenen  englischen  Fabrikproduktion  hart  bedrängte  deutsche  Industrie  einen
Erziehungszoll  verlangte,  wird  kein  Einsichtiger  tadeln  wollen.  Aber  derjenige  kennt
List  schlecht,  der  in  ihm  den  Rur-Schutzzöllner  erblickt.  Er  war  nie  ein  Mann  der
Schablone,  auch  in  der  Frage  des  Schutzzolles  nicht.  „Wäre  ich  als  Engländer  zur
Welt  gekommen,"  sagt  er  selbst,  „würde  ich  Freihändler  sein."  Immer  hat  ihm  die
Welthandelsfreiheit  als  das  erstrebenswerte  Ziel  vorgeschwebt.
Gerade  die  Kreise  des  Handels  und  der  Industrie,  die  List  heute  noch  verkennen, ­
  weil  sie  von  ihm  wenig  mehr  wissen,  als  daß  er  Schutzzöllner  war,  sollten  bedenken, ­
  daß  er  es  war,  der  die  Regierungen  und  das  große  Publikum  auf  die  Notwendigkeit ­
  der  Beachtung  wirtschaftlicher  Fragen  hingewiesen,  der  die  Industriellen
und  Kaufleute  gesammelt,  ihren  Wortführer  gemacht,  sie  mit  Standesbewußtsein
erfüllt  hat.
Unvergessen  in  den  Blattern  deutscher  Geschichte  muß  es  bleiben,  welchen  Anteil
Friedrich  List  an  der  Gründung  des  Deutschen  Zollvereins  genommen  hat.  Ohne
Zollverein  kein  Deutsches  Reich;  auf  der  Grundlage  der  wirtschaftlichen  Einigung  erst

*)  Vgl.  jetzt:  Kernsprüche  und  Kernstücke  aus  Friedrich  Lifts
Schriften.  Ausgewählt  von  Mollat.  Gautzsch  b.  Leipzig,  Felix  Dietrich,  1908.  Die
Quellen  der  „Kernsprüche  und  Kernstücke"  sind  die  folgenden  Veröffentlichungen  Lifts:  1.  Das
nationale  System  der  politischen  Ökonomie.  1841.  7.  Ausl.  Mit  einer  historischen  und  kritischen ­
  Einleitung  von  Eheberg.  Stuttgart,  I.  G.  Cotta,  1883.  —  2.  Mitteilungen  aus
Amerika.  Herausgegeben  von  Weber  und  Arnoldi.  1.  Heft.  1829.  Nachtrag  zum  1.  Hefte.
1829.  —  3.  Aufsätze  im  Staatslexikon.  Herausgegeben  von  v.  Rotteck  und  Welcker.  1.  Bd.
1834.  4.  Bd.  1837.  Neue  Aufl.  1.  Bd.  1845.  4.  Bd.  1846.  —  4.  Eisenbahnjournal  und
Nationalmagazin  für  die  Fortschritte  im  Handel,  Gewerbe  und  Ackerbau  usw-  Nr.  1—40.
1835—1837.  —  5.  Das  Zollvereinsblatt.  1.-4.  Jahrgang.  1843—1846.  —  6.  Gesammelte
Schriften,  herausgegeben  von  Häusser.  1.  Teil.  1850.  2.  Teil.  1850.  —  G.  M.
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        9.  Friedrich  List.  Charakteristik.

19

konnte  die  politische  erfolgen.  Friedrich  List  wollte  die  Zollgrenze  nicht  nur  auf  das
heutige  Deutsche  Reich,  sondern  auch  auf  die  österreichischen  Länder  erstreckt  wissen.
Die  politischen  Verhältnisse  haben  solche  Ideen  vereitelt.  Aber  erinnern  uns  nicht  die
verschiedenen  Bestrebungen,  einen  mitteleuropäischen  Wirtschaftsverein  zu  gründen,
an  Ideen  Lifts,  der  bereits  in  den  dreißiger  Jahren  die  zukünftige  Rolle  der  Vereinigten ­
  Staaten  im  internationalen  Wirtschaftsleben  ahnte?
Und  sodann  Lifts  Tätigkeit  im  Eisenbahnwesen!  Auch  hier  wird  sein  Name
dauernd  mit  den  schwierigen  Anfängen  verbunden  bleiben.  Gewiß  wären  auch  ohne
ihn  Schienenstränge  durch  Deutschland  und  Österreich  gezogen  worden;  aber  daß
bereits  im  Jahre  1833  die  erste  große  Verkehrsbahn  Deutschlands,  die  Leipzig-Dresdener, ­
  geplant  und  am  1.  März  1836  der  erste  Spatenstich  an  dieser  Bahn  getan
wurde,  ist  doch  sein  Verdienst.  Freilich,  die  Zeitgenossen  selbst  und  die  Schrift,  welche
die  ehemalige  Leipzig-Dresdener  Eisenbahnkompagnie  im  Jahre  1864  zur  Feier  des
25jährigen  Jubiläums  der  Eröffnung  der  ganzen  Strecke  herausgegeben  hat,  glaubte
anderen  Männern  die  Palme  des  Verdienstes  zuerkennen  zu  sollen.  Aber  die  Geschichte ­
  ist  hier,  wie  häufig,  über  angemaßte  Ansprüche  hinweggeschritten  und  hat  den
Ruhm  des  Mannes,  der  schon  1824  in  der  Gefangenschaft  auf  Hohenasperg  sich  mit
dem  Eisenbahnwesen  beschäftigte,  der  1829  in  den  Wildnissen  der  „Blauen  Berge"
von  einem  deutschen  Eisenbahnsystem  träumte,  wiederhergestellt.  Ganz  neue  ahnungsvolle ­
  Gedanken  über  die  Zukunft  seines  Vaterlandes  gingen  schon  damals  dem  in  die
Ferne  Gebannten  auf.  Er  fühlte  die  belebende  Kraft  eines  über  ganz  Deutschland
ausgedehnten  Eisenbahnbetriebes  voraus,  er  sah  im  Geiste  die  mächtigen  Wirkungen
desselben  sowohl  auf  die  dereinstige  Einigung  des  Vaterlandes  wie  auf  die  Stärkung
der  Nationalverteidigung  und  die  Beförderung  aller  Kultur  und  Gesittung.

9.  Friedrich  Lift.  Charakteristik.
Von  Ludwig  Häusser.
H  ä  u  s  s  e  r,  Friedrich  Lifts  Leben.  In:  Friedrich  Lifts  gesammelte  Schriften,  herausgegeben ­
  von  Hausier.  1.  Teil.  Stuttgart  und  Tübingen,  I.  G.  Cotta,  1850.  S.  403-408.
Friedrich  List  ist  der  erste  Mann  in  Deutschland,  der  ohne  Amt,  ohne  Titel,
ohne  offizielle  und  gelehrte  Gevatterschaft  allein  durch  die  Unerschöpflichkeit  seiner
geistigen  Mittel,  die  zähe  Kraft  seines  Willens,  die  populäre,  eindringliche,  beredte
Gabe  seines  Wortes  sich  eine  selbständige  Macht  erschuf.  —  ein  Beginnen,  das  in
jedem  andern  Lande  schwer,  in  Deutschland  aber  ganz  ohne  Vorgang  war.  Er  wurde
zu  einer  Macht,  die  bei  aller  seiner  persönlichen  Isolierung  über  Blätter,  Parteien»
gesetzgebende  Versammlungen  gebot,  die  den  alten  Schlendrian  der  Bureaus  und
Kontors  in  Aufregung  brachte,  Ministerien  beunnihigte  und  diplomatische  Korrespondenzen ­
  beschäftigte.  Es  verband  sich  in  ihm,  um  dies  Ziel  zu  erreichen,  ein  Ungestüm ­
  und  eine  Heftigkeit  des  Strebens  mit  einer  Geduld  des  Ausharrens,  wie  sich
selten  zwei  solche  Gegensätze  in  einer  Natur  Zusammenfinden.  Unermüdlich  hämmerte
er  auf  dasselbe  Ziel  los,  faßte  denselben  Gedanken  an  hundert  verschiedenen  Punkten
auf  und  besaß  in  einer  zerfahrenen  und  zersplitterten  Zeit  die  ungemein  seltene
Eigenschaft,  sich  auf  e  i  n  Ziel  mit  der  ganzen  Kraft  seines  Geistes  zu  konzentrieren
und  der  einen  Grundidee,  die  ihn  erfüllte,  die  ganze  Tätigkeit  seines  Lebens  zu
widmen.  In  unserer,  an  öffentlichen  Charakteren  nicht  überreichen  Zeit  war  eine  so
kraftvolle,  scharf  ausgeprägte  Persönlichkeit  etwas  doppelt  Schätzenswertes,  zumal
2*
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        20  Erster  Teil.  Deutsche  Volkswirte,  Kaufleute  und  Industrielle.

wenn  sie,  wie  hier,  einem  großen  nationalen  Zwecke  mit  der  ganzen  idealistischen
Selbstvergessenheit  und  Uneigennützigkeit  einer  deutschen  Natur  sich  hingab.
Aber  freilich  lag  gerade  darin  ein  natürlicher  Grund  des  Widerstandes  und  der
Verkennung.  Eine  handelnde  Persönlichkeit  war  ohnedies  in  Deutschland  etwas  Ungewöhnliches; ­
  wenn  sie  nun  gar  gegen  alles  Herkommen  und  alle  Überlieferungen  der
Schreibstuben  und  Schulzimmer  grob  verstieß,  so  war  des  Ärgers  und  Widerspruchs
kein  Ende.  Daß  ein  deutscher  Gelehrter  sich  einem  öffentlichen  Interesse  mit  ganzer
Seele  hingab  und  ein  praktisches  Ziel  auf  dem  Gebiete  der  materiellen  Dinge  sich  als
fein  Ideal  vorgesetzt  hatte,  war  etwas  so  Ungewöhnliches  und  Unverstandenes  in
Deutschland,  daß  man  lieber  mit  dem  ordinärsten  Maßstabe  maß  und  die  gemeinsten
Motive  unterlegte,  als  daß  man  sich  das  Ungewöhnliche  und  Bedeutende  der  Erscheinung ­
  eingestanden  hätte.  Auch  billig  Denkende  klagten  über  Einseitigkeit,  als
wenn  eine  Agitation  anders  als  einseitig  wirken  könnte;  und  ruhige,  friedliebende
Leute  tadelten,  daß  er  so  heftig  nach  allen  Seiten  hin  auftrat  und  nirgends  bedacht
war,  sich  Freunde  und  Verbündete  zu  werben.  Alle  demagogischen  Künste  und
Kunstgriffe  freilich  verschmähte  seine  Agitation;  es  war  darin  der  direkte  Gegensatz
der  Demagogie  gewöhnlichen  Schlags:  er  schalt,  statt  zu  schmeicheln,  zürnte,  statt  zu
liebkosen,  und  setzte  sich  —  statt  den  Schwächen  zu  fröhnen  —  denjenigen  Übeln  Gewohnheiten, ­
  die  in  der  deutschen  Nation  am  tiefsten  gewurzelt  waren,  am  lautesten
und  schroffsten  entgegen.  Mit  allem  Recht;  denn  wie  schon  bei  seinem  Tode  jemand
sehr  treffend  sagte,  die  Hebel,  welche  die  Masse  bewegen,  sind  nicht  mit  Baumwolle
gefüttert.  Aber  auch  das  kluge  Maß  der  Schonung  und  Vorsicht,  das  die  Worte  abwägt ­
  und  überall  um  des  versöhnenden  Eindrucks  willen  die  Kraft  des  Stoßes
mildert,  kannte  List  nicht  und  konnte  es  nicht  kennen.  Seine  Bildung  war  eine  autodidaktische;
  die  Stellung  im  Leben  hatte  er  sich  allein  errungen.  Aus  der  Heimat  in
die  Verbannung  geschleudert,  schuf  er  sich  mit  rüstiger  Kraft  ein  neues  selbständiges
Leben;  und  als  ihm  auch  das  zerstört  war,  errang  er  sich  eine  neue  Existenz,  immer
im  Kampfe  und  unter  Anfechtungen,  lediglich  durch  die  eigene  Kraft.  Selbständige
Naturen  dieses  Schlags,  die  sich  den  Weg  durchs  Leben  erst  selber  haben  bahnen
müssen,  und  die  niemanden  zu  Dank  und  Dienst  verpflichtet  sind,  werden  immer  so
geartet  sein.
In  anderen  Ländern,  wo  ein  öffentliches  Leben  seit  lange  entwickelt  ist,  hätte
man  die  Energie  eines  schöpferischen  Geistes,  der,  um  Rücksichten  unbekümmert,
immer  fest  auf  sein  Ziel  lossteuert,  besser  zu  würdigen  wissen;  in  Deutschland  waren
für  das  alles  erst  die  Wege  zu  ebnen.  In  Deutschland  mußte  man  die  altkluge  Bemerkung ­
  hören,  daß  das  deutsche  Eisenbahnnetz,  die  Entwicklung  des  Zollvereins  usw.
auch  ohne  List  hätte  kommen  müssen:  es  war  der  alte  Einwand,  den  schon  Kolumbus
durch  sein  Kunststück  mit  dem  Ei  gewürdigt  hat.  In  Deutschland  war  einmal  der
Tadel  der,  daß  sein  System  eine  unbegründete  Neuerung  sei,  ein  andermal  lautete
der  Vorwurf  dahin,  es  sei  schon  alles  in  frühern  Büchern  gedruckt  zu  lesen,  —  ein
Vorwurf,  der  sich  bis  zur  Abgeschmacktheit  gesteigert  hat.  Die  Tadler  vergaßen  den
Unterschied  zwischen  einem  Systematiker  und  einem  praktischen  Agitator;  sie  vergaßen, ­
  daß  das  Ziel  des  letzteren  nicht  der  Ausbau  eines  Systems,  sondern  ein  praktisches, ­
  politisches  Ziel  sein  mußte,  und  daß  die  vortrefflichsten  Systeme  der  Welt  von
zweifelhaftem  Werte  sind,  wenn  sie  das  ökonomische  Interesse  der  Nation  schlummern
lassen  und  an  der  politischen  Erziehung  des  Volkes  spurlos  vorübergehen.  Daß  sich
von  den  handelspolitischen  Grundsätzen  Lifts  vieles,  vielleicht  das  meiste  schon  irgendwo
gedruckt  oder  gesagt  fand,  konnte  doch  wohl  kein  ernstlicher  Vorwurf  sein;  es  ist  noch
kein  Reformator  in  die  Welt  gekommen,  der  etwas  Neues  erfunden  hätte,  und  schon
Goethe  hat  zur  Abwehr  gegen  solche  Anklage  das  wahre  Wort  gesprochen:  „Alles
Gescheite  ist  schon  gedacht  worden;  man  muß  nur  versuchen,  es  noch  einmal  zu
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        9.  Friedrich  List.  Charakteristik.

21

denken."  So  waren  die  Ideen,  die  List  brachte,  nichts  neu  Erfundenes,  aber  die  Verbindung, ­
  die  Anwendung,  die  praktische  Richtung,  die  populäre  Verbreitung,  die  er
ihnen  gab,  war  nur  sein  Werk,  und  die  unermeßlichen  Kräfte,  die  er  damit  weckte,
nur  sein  Verdienst.  Wie  viel  beschämender  für  die  Vorgänger,  wenn  alles  das  treffliche ­
  Material  bereits  vorhanden  war  und  erst  ein  List  kommen  mußte,  um  es  dem
verborgenen  Schachte  zu  entlocken  und  zum  fruchtbaren  Gemeingute  der  Nation  zu
machen?!  Wie  viel  niederschlagender  für  sie,  wenn  sie  die  populären  Wirkungen,  die
s  i  e  seit  Menschenaltern  geübt,  mit  den  großartigen  Erfolgen  verglichen,  die  List
nur  in  den  letzten  sechs  Jahren  seiner  Wirksamkeit  errungen  hatte!
Der  schroffe  Ton,  in  welchem  er  seine  Sache  durchfocht,  entsprang  aus  der  Lebhaftigkeit ­
  und  dem  Ernst  seiner  Überzeugung,  nicht  aus  seinem  innersten  Wesen.  List
war  eine  weiche,  gemütvolle  Natur,  voll  argloser  Hingebung  an  die  Freunde,  voll
aufopfernder  Liebe  für  die  Seinigen,  aufrichtig,  vertrauensvoll  und  herzlich,  in  seinen
gesunden  Tagen  von  unverwüstlicher  Heiterkeit  und  reich  an  dem  schalkhaften  schwäbischen ­
  Humor,  der  auch  aus  einzelnen  seiner  polemischen  Schriften  herausklingt.
Von  der  gutmütigsten  und  wohlwollendsten  Art,  hatte  er  immer  nur  die  Sachen,  nie
die  Personen  im  Auge;  es  konnte  ihm  ein  Gegner,  dem  er  hart  mitgespielt,  vor  die
Augen  treten,  und  er  fand  bei  List  eine  joviale,  herzliche  Ausnahme.  Erst  die  späteren
Tage  der  Verkennung  und  Anfeindung,  der  körperlichen  und  gemütlichen  Leiden
störten  jene  heitere  Stimmung;  das  früher  so  hingebende  Vertrauen  schlug  dann
nicht  selten  in  Mißtrauen,  der  leichte  und  muntere  Sinn  in  trübe,  melancholische  Verbitterung ­
  um.  Nur  denen,  die  ihm  nahe  standen,  den  Seinigen  besonders,  war  er
aber  auch  in  den  Tagen  der  tiefsten  Leiden  der  liebevolle  Freund,  Gatte  und  Vater
und  zwang  sich,  den  innern  Schmerz  unter  dem  Gewand  einer  erkünstelten  Ruhe  zu
verhüllen.
Jene  heitere  Frische  und  Beweglichkeit  des  Geistes  machte  seinen  persönlichen
Umgang  und  seine  Unterhaltung  überaus  anziehend.  Immer  neu  und  eigentümlich,
übersprudelnd  von  schöpferischen  Gedanken  und  Entwürfen,  wirkte  er  auf  alle,  die  ihm
so  näher  kamen,  erweckend,  anspornend  und  befruchtend;  er  ließ,  wie  man  von  einem
großen  antiken  Redner  sagte,  immer  einen  Stachel  in  der  Seele  des  andern  zurück.
Diese  lebendige,  erweckende  Kraft  lag  auch  in  seiner  Darstellung;  es  war  eine  mächtige, ­
  hinreißende  Volksberedsamkeit,  die  aus  seinen  Aufsätzen  heraussprach.  In  seinen
Artikeln,  sagte  Laube  sehr  treffend,  war  mehr  als  bloßes  Wissen  und  bloßer  Beweis,
es  war  ein  drangvolles,  den  Leser  zwingendes  Leben  in  diesen  Aufsätzen,  ein  voller,
gewaltiger  Mensch  ordnete,  regierte,  trieb,  unterwarf  uns  hinter  diesen  Zeilen  und
Sätzen,  welche  stets  in  künstlerischer  Form  stiegen  und  schwollen  und  am  Ende  des
Artikels  stets  die  höchste  Höhe  des  Ausdrucks  erreichten.  Wen  sie  nicht  überzeugten,
den  rissen  sie  fort,  und  wen  sie  nicht  fortrissen,  den  bestürzten  sie.  Es  focht  in  Lifts
Worten  ein  Genius,  welcher  leider  ziemlich  ungekannt  ist  unseren  Zeitungen  politischen ­
  Themas.  Nichts  war  trocken  in  Lifts  Behandlung!  Und  wenn  man  obenein
weiß,  daß  er  über  hundert  Gesichtspunkte  nicht  sprach,  absichtlich  nicht  sprach,  weil
er  sparen  gelernt  hatte,  um  zu  wirken,  wenn  man  aus  dem  persönlichen  Verkehr  mit
ihm  erkannte,  daß  gerade  die  von  ihm  verschwiegenen  Gesichtspunkte  die  ergiebigsten,
die  den  Patrioten  wie  den  Mann  des  Fortschritts  entzückendsten  sind,  dann  hatte  man
doppelt  zu  bewundern:  die  Fülle  des  Inhalts  und  die  weise  Beschränkung  in  dem,
was  eben  zu  äußern,  was  eben  auszuführen  war.
In  einem  politisch  reifen  Lande,  wo  nicht  erst  der  Boden  umzuroden  und  die
Wege  zu  bahnen  waren,  hätte  ein  solches  Streben  auch  seine  äußere  Anerkennung
gefunden;  mächtige  Parteien  hätten  einen  solchen  Mann  getragen,  die  Natton  ihm
den  Wirkungskreis  angewiesen,  der  solchen  Kräften  entsprach.  Er  hätte  dort  in
einem  Parlamente  oder  am  Ministertische  seine  Stelle  gefunden;  eine  einzige  der
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        22  Erster  Teil.  Deutsche  Volkswirte,  Kaufleute  und  Industrielle.

großen  Schöpfungen,  die  er  anregte,  hätte  ihm  dort  reichlichen  Lohn  für  das  ganze
Leben  gebracht.  Wurde  doch  in  denselben  Tagen,  wo  List  in  einem  traurigen  Ende
verkümmerte,  der  Mann,  der  in  England  den  ersten  Anstoß  gegeben  hatte  zu  den
Pennyposten,  mit  einer  eigens  für  ihn  geschaffenen  lebenslänglichen  Stelle  entschädigt, ­
  erhielt  doch  bald  nachher  Cobden  von  der  Nation  ein  mehr  als  königliches
Ehrengeschenk.  In  Deutschland,  „wo  man  für  Sänger  und  Klavierspieler,  für  Liebedienerei ­
  und  zweideutige  Verdienste  Auszeichnungen  in  Menge  hat",  wurde  der
Schöpfer  des  Eisenbahnnetzes  kümmerlich  abgefunden,  der  Ratgeber  und  Förderer
einer  Menge  der  wichtigsten  Unternehmungen  kärglich  bezahlt,  und  der  Agitator  für
eine  nationale  deutsche  Handelspolitik  mußte  sein  mühsam  erworbenes  Vermögen
aufopfern,  ohne  dafür  nur  Dank  zu  finden.  Es  war  ein  Wort  voll  bitterer  Wahrheit,
was  ihm  einmal  der  badische  Minister  Winter  erwiderte,  dem  er  die  Opfer,  die  er
für  ganz  Deutschland  gebracht,  aufzählte.  „Da  müssen  Sie  sich  eben  an  ganz  Deutschland ­
  halten",  —  erwiderte  der  Staatsmann,  konnte  ihm  aber  nicht  sagen,  wo  dies
Deutschland  zu  finden  war.  So  blieb  er  sein  Leben  lang,  nach  den  glänzendsten  und
fruchtbarsten  Schöpfungen,  die  er  angeregt,  in  das  Joch  der  angestrengten  Arbeit  eingezwängt ­
  und  auf  den  täglich  zu  erringenden  Erwerb  angewiesen;  nachdem  er,  wie
seine  Freunde  sagten,  weite  Strecken  unbrauchbarer,  ja  ungekannter  Wildnis  in
fruchtbares  Land  verwandelt  hatte,  mutzte  er  „immerdar  noch  Holz  hacken",  —  bis
die  Leiden  des  zunehmenden  Alters  und  der  zerrütteten  Gesundheit  ihm  die  frische
Arbeitskraft  zerstörten  und  er  der  quälenden  Sorge  um  die  Zukunft  in  hoffnungsloser ­
  Melancholie  erlag.  „Armer  Freund,"  rief  ihm  Laube  nach,  „ein  ganzes  Land
konntest  du  beglücken,  aber  dies  Land  konnte  dir  nicht  einen  Acker  Erde,  konnte  dir
nicht  ein  warmes  Haus  geben  für  die  traurige  Winterzeit  des  Alters!  Dieser  Fluch
des  zerrissenen  Vaterlandes,  in  welchem  man  so  kinderleicht  heimatlos  werden  kann,
in  welchem  das  Genie  selbst  niemand  angehören  darf,  dieser  Fluch  hat  dich  im  Schneesturme ­
  oberhalb  Kufsteins  in  den  Tod  gejagt,  und  unsere  Tränen,  unsere  Lorbeerkränze, ­
  was  sind  sie  deiner  verwaisten  Familie?!  Was  sind  sie  den  guten  Bürgern
und  guten  Egoisten,  die  sich  die  Fülle  des  Leibes  streicheln  und  weislich  sprechen:  Der
Staat  ist  nicht  für  Genies  vorhanden!"

10.  David  Hansemann  als  Politiker.
Von  Alexander  Bergengrün.

Bergengrün,  David  Hansemann.  Berlin,  I.  Guttentag,  1901.  S.  95  —  97  und
S.  356-357.
Der  Ausgangspunkt  für  Hansemanns  politisches  Wirken  war  sein  kaufmännischer
Beruf.  Er  lebte  zunächst,  wie  es  feine  Pslicht  war,  dem  Geschäft.  Kaufmännische
Überlegung,  ein  gesunder  Menschenverstand  und  ein  angeborener  politischer  Trieb
sagten  ihm  aber,  daß  das  Geschäft  nur  florieren  könne,  wenn  es  einen  günstigen
Boden  in  den  allgemeinen  Verhältnissen  finde,  und  daß  diese  wieder  nur  dann  befriedigen ­
  können,  wenn  nicht  der  Vorteil  des  einzelnen  Mannes,  eines  Erwerbszweiges,
einer  Stadt  oder  einer  Provinz  geltend  gemacht  werde,  sondern  wenn  das  Ganze,  der
Staat,  ein  kräftig  pulsierendes  Leben  führe.  Diese  Überzeugung  steigert  den  nüchternen ­
  Nützlichkeitssinn  des  Geschäftsmannes  zum  Idealismus  des  patriotisch  gesinnten ­
  Politikers.  Eine  innige  Verbindung  kaufmännischer  und  staatsmännischer
Gedanken  bezeichnet  die  Eigenart  Hansemanns.  Dabei  tritt  das  persönliche  Moment,
die  Rücksicht  aus  den  eigenen  Geschäftsvorteil,  allmählich  in  den  Hintergrund,  um
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        10.  David  Hansemann  als  Politiker.

23

schließlich  dem  Interesse  und  dem  Wirken  für  die  Allgemeinheit  ganz  den  Platz  zu
räumen.  Schon  1828  warnt  ihn  ein  Freund  vor  zu  großer  Ausdehnung  seiner
öffentlichen  Tätigkeit:  er  möge  mehr  an  Weib  und  Kinder  denken,  manches  gute
Geschäft  sei  ihm  entgangen,  weil  er  anderweitig  zu  sehr  in  Anspruch  genommen  sei;
so  dächten  viele  seiner  Freunde.  Schwindet  nun  auch  mit  der  Zeit  der  unmittelbare
Zusammenhang  zwischen  seinen  geschäftlichen  und  politischen  Interessen,  so  verraten
diese  in  ihrer  Färbung  doch  stets  den  Boden,  aus  dem  sie  erwachsen  sind.  Seine
Kenntnisse,  seine  Erfahrungen,  seine  Gesichtspunkte  sind  in  erster  Linie  dem  Wirtschaftsleben ­
  des  Staates  und  der  Bevölkerung  entnommen.  Doch  aber  steht  der
ganze  Mann  im  Denken  und  Handeln  unter  dem  unmittelbaren,  unreflektierten  Gefühle ­
  einer  warmen  Liebe  zu  König  und  Vaterland,  und  sein  politisches  Empfinden
wurzelt  in  dem  einfachen,  männlichen  Gedanken,  die  erste  Aufgabe  des  Staates  sei:
zu  leben,  an  Kraft,  Macht  und  Ehre  zu  wachsen.  Stand  die  geistige  Kultur  des
deutschen  Volkes  auf  einer  bewunderungswürdigen  Höhe,  so  war  es  politisch  und
wirtschaftlich  weit  hinter  den  anderen  großen  Nationen  zurückgeblieben.  Jeder
große  wirtschaftliche  Fortschritt  war  auch  ein  politischer  Gewinn.  Eines  bedang  das
andere.  Wohl  durste  man  damals  sagen,  es  sei  eine  Ehrensache  Deutschlands,  reicher
zu  werden.  Denn  gerade  die  Armseligkeit  der  ökonomischen  Verhältnisse  machte  den
Deutschen  in  den  Augen  des  Fremden  und  in  seinen  eigenen  lächerlich.  Darum  war
es  kein  Banausentum,  wenn  Männer  wie  Hansemann,  Harkort,  List  u.  a.  den  wirtschaftlichen ­
  Aufschwung  als  mächtigsten  Hebel  der  Größe  und  Zukunft  Deutschlands
betrachteten,  auch  wenn  sie  diesen  Gedanken  gelegentlich  einseitig  betonten.  Laut
genug  konnte  er  den  idealistischen  Deutschen  überhaupt  nicht  gepredigt  werden,  obwohl ­
  der  reale  Untergrund  des  nationalen  Idealismus  vor  allem  das  Verlangen
nach  Wirtschaftseinheit  war.
In  dieser  Gesinnung  lebte  Hansemann  als  aufmerksamer  Beobachter  der  inneren
und  äußeren  Politik  Preußens  und  aller  Vorgänge  in  den  fremden  Staaten.  Unaufhörlich ­
  beschäftigte  ihn  das  Problem  dieses  preußischen  Staates.  Nach  jeder
Richtung  hin  erschien  sein  Wesen  rätselhaft,  widerspruchsvoll:  eine  Großmacht  ohne
die  rechten  Voraussetzungen  für  diese  anspruchsvolle  Stellung,  zerrissen  in  zwei  getrennte ­
  Landkomplexe,  mit  geradezu  unmöglichen  Grenzen,  umgeben  von  eifersüchtigen, ­
  übelwollenden  kleinen  und  übermächtigen  großen  Staaten;  eine  Administration ­
  von  so  freisinnigen,  modernen  Grundsätzen,  wie  sie  in  der  Städteordnung,  in
der  Handelspolitik,  in  der  Fürsorge  für  die  höhere  und  niedere  Volksbildung  zutage
traten,  und  daneben  eine  ängstliche  Zensur,  eine  unwürdige  Demagogenfurcht,  ein
Mangel  an  Öffentlichkeit,  die  das  frische  Leben,  das  auf  der  einen  Seite  erzeugt
wurde,  auf  der  anderen  wieder  zu  ersticken  drohten.  Dazu  der  Gegensatz  zwischen
Ost  und  West,  zwischen  angestammten  Landen  und  neuen  schwer  zu  assimilierenden
Provinzen,  ein  Gegensatz,  der  bis  zu  gewissem  Grade  auch  die  liberalen  und  konservativen ­
  Grundanschauungen  der  Bevölkerung  geographisch  verteilte.  Wußte  dieser
Staat,  was  er  nach  außen  wollte  und  sollte;  wußte  er,  nach  welchem  Ziel  seine  innere
Entwickelung  drängte?  —
Hansemann  war  gewohnt  zu  disponieren  und  kannte  es  nicht  anders,  als  daß,
wo  er  an  einer  Angelegenheit  mitarbeitete,  sein  Wille  der  maßgebende  war.  Selten
trat  ihm  eine  ebenbürtige  Persönlichkeit  von  gleicher  Willensstärke,  gleicher  Geschäftskenntnis, ­
  gleichem  Scharfblick  gegenüber.  Alle  die  großen  Betriebe,  die  er  geschaffen
hatte,  und  in  denen  er  tätig  war,  stellten  ihm  ein  Heer  von  Untergebenen  zur  Verfügung, ­
  die  mit  Verehrung  und  Bewunderung  zu  ihm  aufblickten,  von  ihm  Förderung
und  Gunst  erwarteten,  aber  auch  zu  seiner  überlegenen  Einsicht  das  vollkommenste
Vertrauen  hatten.  Das  Herrschen  mußte  ihm  mit  der  Zeit  zur  Gewohnheit,  zur  anderen ­
  Natur  werden.  Im  Privatverkehr  büßten  die  angeborene  Freundlichkeit,
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        24  Erster  Teil.  Deutsche  Volkswirte,  Kaufleute  und  Industrielle.

Herzensgute  und  Liebenswürdigkeit  nichts  von  dem  bestrickenden  Reize  ein,  den  sie,
verbunden  mit  dem  Eindrucke  außerordentlicher  Klugheit,  von  jeher  auf  seine  zahlreichen ­
  Freunde  ausgeübt  hatten.  Auch  mochte  er  Widerspruch  wohl  in  so  fern  vertragen, ­
  als  er  ihn  nicht  aufbrausend  oder  heftig  machte  und  ihn  nicht  eigentlich
verletzte.  Daß  aber  seine  politischen  Überzeugungen,  seine  Ansichten  von  der  Zweckmäßigkeit ­
  dieser  oder  jener  Maßregel  die  einzig  richtigen,  ja  möglichen  seien,  stand
für  ihn  unerschütterlich  fest.  Doch  muß  der  Anspruch,  in  seinem  Kreise  der  Erste  zu
sein,  dem  sich  die  anderen  unterzuordnen  hätten,  mit  einer  gewissen  naiven  Selbstverständlichkeit ­
  hervorgetreten  sein,  und  vor  starrem  Doktrinarismus  bewahrte  ihn
ein  glücklicher  Wirklichkeitssinn.  Er  hat  es  wiederholt  ausgesprochen,  es  komme  in
der  Politik  nicht  darauf  an,  das  unbedingt  und  der  Idee  nach  Beste  zu  erreichen,
sondern  unter  verschiedenen  Möglichkeiten  diejenige  zu  ergreifen,  welche  dem  gewollten
Ziel  mehr  als  die  anderen  zustrebe,  oder  zwischen  verschiedenen  Übeln  das  geringere  zu
wählen.  So  ließ  er  sich  durch  die  Meinungen  und  Beweisführungen  anderer  selten
oder  nie  aus  der  einmal  eingeschlagenen  Richtung  drängen,  wohl  aber  war  er  leicht
bereit,  die  Taktik  zu  wechseln,  wenn  die  Tatsachen  und  anderen  Voraussetzungen  sich
änderten,  welche  für  die  Wahl  der  Mittel  bestimmend  gewesen  waren.  Seinem
beweglichen  Geiste  war  eine  Reihe  unschätzbarer  staatsmännischer  Gaben  eigen,  vor
allem:  das  Vermögen  rascher  Orientierung  auch  unter  den  verwickeltesten  Verhältnissen
und  der  Wahl  von  zweckmäßigen  Mitteln  für  ein  erreichbares  Ziel;  das  Vertrauen
in  die  eigene  Kraft  und  eine  gewisse  angeborene  Herrschergabe.  Dagegen  war  seine
Menschenkenntnis  keine  untrügliche.  Wohl  hatte  er  wiederholt  die  rechten  Männer
an  den  rechten  Platz  gesetzt;  aber  auch  an  Enttäuschungen  hatte  es  in  dieser  Beziehung
nicht  gefehlt.

11.  Hermann  Schulze-Delitzsch.
Von  Viktor  Böhmert.

B  ö  h  m  e  r  t,  Schulze-Delitzsch  als  Arbeiterfreund  und  Sozialreformer.  In:  Der  Arbeiterfreund.
  Herausgegeben  von  Böhmert  in  Verbindung  mit  Gneist.  21.  Jahrgang.  Berlin,
Leonhard  Simion,  1883.  S.  161—162  und  S.  180—181.
Am  29.  April  1883  schlossen  sich  im  einfachen  bürgerlichen  Hause  zu  Potsdam
die  Augen  eines  Mannes,  der  nicht  nur  von  seinen  deutschen  Volksgenossen,  sondern
auch  von  anderen  Nationen  als  einer  der  verdientesten  Vorkämpfer  für  soziale  Reformen ­
  bis  über  sein  Grab  hinaus  gefeiert  werden  wird.  Hermann  Schulze-Delitzsch
gehört  mit  seiner  Hauptwirksamkeit  allen  Völkern  und  Zeiten  an.  Seine  genossenschaftlichen ­
  Schöpfungen  werden  sich  erst  in  dem  nächsten  Menschenalter  auch  unter
anderen  Völkern  weiter  verbreiten  und  in  Deutschland  selbst  immer  mehr  ausgebaut
werden.  Wenn  aber  auch  die  Formen  des  Genossenschaftswesens  im  Laufe  der  Zeit
voraussichtlich  noch  viele  Veränderungen  durchmachen  und  noch  manche  andere
Heilmittel  zur  Lösung  der  sozialen  Frage  mit  mehr  oder  weniger  Erfolg  zur  Anwendung ­
  kommen  werden,  so  wird  doch  die  ganze  Persönlichkeit  von  Schulze-Delitzsch,
die  Methode  seines  Schaffens,  die  bedächtige  Wahl  seiner  Agitationsmittel  und  der
Adel  seiner  Gesinnung  unvergänglich  in  der  Geschichte  fortleben  und  vielen  alten  und
jungen  Kämpfern  für  eine  friedliche  und  freiheitliche  Entwicklung  des  Menschengeschlechts ­
  als  leuchtendes  Vorbild  dienen.
Das  Geheimnis  der  Erfolge  Schuhes  liegt  in  seinem  persönlichen  selbstlosen  Eingreifen, ­
  in  seinem  praktischen  Beginnen  mit  kleinen  engen  Gewerbskreisen  und  in
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        11.  Hermann  Schulze-Delitzsch.

25

seiner  Kunst,  die  Massen  durch  Wort,  Schrift  und  Beispiel  zur  wirtschaftlichen  Selbständigkeit ­
  und  zur  eigenen  Verwaltung  ihrer  Angelegenheiten  zu  erziehen.  Weit
größer  als  seine  Talente  war  sein  Charakter.  Wohl  hatte  ihm  die  gütige  Natur
glückliche  äußere  Gaben,  einen  kräftigen  Körper  und  klaren  Geist,  Sinn  für  alles
Schöne  und  Edle,  Phantasie  und  Beredsamkeit,  Heiterkeit  und  Gewandtheit  im  Umgänge ­
  verliehen:  aber  sein  Wissen  war  kein  blendendes  und  leicht  angeflogenes,
sondern  fleißig  erarbeitet,  und  die  Eigenschaften,  die  ihn  zum  großen  Sozialreformer
machten,  entwickelten  sich  in  ihm  erst  allmählich  durch  vielseitige  Lebenserfahrungen
und  innere  Kämpfe,  in  denen  er  die  Überzeugung  gewann,  daß  man,  um  die  Massen
auf  höhere  soziale  Stufen  emporzuheben,  vor  allem  ihr  Selbstgefühl  und  ihren  brüderlichen ­
  Sinn  wecken,  zugleich  aber  ihnen  selbst  mit  dem  guten  Beispiel  der  Opferwilligkeit, ­
  Enthaltsamkeit  und  Rührigkeit  vorangehen  müsse.  Außerordentlich  wichtig
und  entscheidend  für  das  von  ihm  freudig  übernommene  Werk  war  es,  daß  er  mitten
in  der  Arbeit  des  Volkes  aufgewachsen,  anspruchslos  und  in  kleinbürgerlichen  Verhältnissen ­
  erzogen,  zugleich  aber  ideal  angelegt,  von  einem  tiefen  Drange  nach  gemeinnützigem ­
  Schaffen  erfüllt  war  und  sich  durch  Offenheit,  Biederkeit  und  warme  Menschenliebe ­
  die  Herzen  zu  gewinnen  wußte.  Die  besten  Gedanken  kommen  aus  dem
Herzen,  dringen  zum  Herzen  und  bringen  erst  dadurch  Frucht  für  das  öffentliche
Leben.  Schutzes  schlichter  Freiheits-  und  Bürgersinn  entstammte  dem  Bewußtsein,
daß  er  nichts  Besseres  sei  als  die  Kleinbürger,  mit  denen  er  aufgewachsen  war,  und
daß  die  erworbene  höhere  Bildung  ihm  nur  die  Pflicht  gleich  harter  Arbeit  und
opferwilligen  Dienstes  im  Interesse  der  unteren  Klassen  auferlege.  Ein  Grundzug
seines  geschlossenen  Charakters  war  Strenge  gegen  sich  selbst,  die  sich  am  schönsten  in
dem  öffentlichen  Danke  offenbart,  worin  er  es  ablehnte,  eine  ihm  gespendete  Nationalgabe ­
  von  mehr  als  150  000  M  als  freies  Eigentum  anzunehmen,  und  sich  vorbehielt,
sie  in  der  Hauptsache  zu  einer  Stiftung  für  öffentlich  wirkende  Männer  zu  verwenden.
Er  erklärte:
„Wer  ernste,  oft  schwere  Forderungen  an  die  Menschen  zu  stellen  genötigt  ist,
von  denen  ihr  Emporkommen  abhängt,  der  soll  diesen  Maßstab  auch  an  sich  selbst
legen.  Den  meisten  Anklang,  namentlich  bei  unsern  Arbeitern,  wird  naturgemäß
immer  der  finden,  der  seinen  Unterhalt  gleich  ihnen  aus  seiner  Arbeit  zieht  und  in
einer  so  wichtigen  Beziehung  mit  ihnen  auf  gemeinsamem  Boden  steht.  Diese  meiner
Lebensgewöhnung  und  Lebenshaltung  entsprechende,  mir  lieb  gewordene  Stellung
—  ich  darf  wohl  sagen  die  Frucht  nachhaltiger  Anstrengung,  die  mich  deshalb  mit
einigem  Selbstgefühl  erfüllt  —  ist  mit  allen  Wurzeln  meines  Seins  und  Tuns  innig
verwachsen."
Schon  wenige  Tage  nach  Schutzes  Tode  hat  die  französische  „Soeiötö  d’dconomie
  politique  in  Paris  in  ihrer  Sitzung  vom  5.  Mai  1883  in  würdigster  Weise
unter  dem  Vorsitz  von  Löon  Say  des  großen  Toten  gedacht.  Nach  dem  Maiheft  des
»Journal  ckogLoonomi.stss"  heißt  es  in  dem  Sitzungsprotokoll  u.  a.:
„Die  Wissenschaft,  welche  keine  Grenzpfähle  kennt  und  über  den  politischen
Zwisten  steht,  hat  durch  den  Tod  von  Schulze-Delitzsch  einen  herben  Verlust  erlitten.
Durch  diesen  großen  gemeinnützigen  Mann  sind  der  Wissenschaft  und  der  Menschheit
die  größten  Dienste  erwiesen  worden.  In  beständiger  Opposition  gegen  den  Sozialisten ­
  Lassalle  hat  Schulze-Delitzsch  hauptsächlich  die  Vorzüge  der  Freiheit  gefeiert ­
  und  seine  Theorien  auch  praktisch  ausgeführt.  Er  wollte,  daß  die  arbeitenden
Klaffen  die  Besserung  ihrer  wirtschaftlichen  und  sittlichen  Verhältnisse  sich  selbst,  ihrer
Sparsamkeit,  ihrer  Ausdauer,  ihrer  Arbeit,  ihrer  Solidarität  verdanken  sollten.  Die
auf  Grund  dieser  Prinzipien  erlangten  Erfolge  grenzen  ans  Wunderbare.  Trotzdem
hat  Schulze-Delitzsch  keinen  materiellen  Lohn  für  sein  Wirken  gewollt,  stets  in  bescheidenen ­
  Verhältnissen  gelebt  und  sich  mit  der  inneren  Genugtuung  begnügt,  das
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        26  Erster  Teil.  Deutsche  Volkswirte,  Kaufleute  und  Industrielle.

Gute  getan  und  nützlich  gewirkt  zu  haben.  Schulze-Delitzsch  hatte  —  wie  der  hervorragende ­
  Publizist  Nefftzer  trefflich  ausführt  —  etwas  von  Bastiat  und  etwas  von
Luther  an  sich.  Alle  die,  welche  die  Wissenschaft  der  Nationalökonomie  schätzen,
werden  den  Verlust  von  Schulze-Delitzsch  tief  empfinden  und  beklagen."
In  ähnlicher  Weise  wird  Schulze-Delitzsch  von  dem  hochverdienten  A.  Malarce
in  einem  Leitartikel  des  „Journal  des  Ddbats"  vom  25.  Mai  1883  gefeiert,  der  mit
den  Worten  schließt:  „Mit  Schulze-Delitzsch  ist  ein  großer  Stern  von  uns  gegangen,
ich  sage  nicht  erloschen,  denn  wenn  dieser  Stern  auch  unsern  Horizont  verläßt,  zeichnet
er  uns  durch  seine  leuchtende  Bahn  die  Wege  des  Fortschritts  vor,  die  wir  in  Zukunft
zu  wandeln  haben."  Auch  Leroy-Beaulieu  würdigt  in  der  Wochenschrift  „L’ficonomiste
  frangais"  vom  12.  Mai  das  Wirken  von  Schulze-Delitzsch  in  einem  längeren
Nekrologe.
Tief  ergreifend  war  auch  die  Trauerfeier,  welche  am  18.  Mai  1883  im  Saale
der  Allgemeinen  Arbeitergenossenschaft  in  Rom  am  Fuße  des  Kapitols  stattgefunden
hat,  wobei  der  italienische  Nationalökonom  Prof.  Luzzatti  als  Präsident  der  italienischen ­
  Genossenschaften  in  begeisterten  Worten  das  an  Kämpfen  und  Taten  so  reiche
und  doch  so  bescheidene  Leben  des  „Apostels  von  Potsdam"  schilderte  und  dem  pomphaften ­
  verführerischen  Auftreten  Lassalles  gegenüberstellte.  Luzzatti  erinnerte  an  das
Interesse,  welches  Schulze-Delitzsch  den  Genossenschaften  Italiens  zugewendet,  das  er
heiß  geliebt  habe.  Noch  kurz  vor  seinem  Tode  habe  er  daran  gearbeitet,  die  Genossenschaften ­
  Deutschlands  und  Italiens  durch  wechselseitigen  Kredit-  und  Kontokorrentverkehr ­
  eng  miteinander  zu  verbinden.  Die  stimmungsvolle  Feier  endete  mit
einigen  Worten,  die  der  jetzige  Minister  Genala  dem  Gedächtnis  von  Schulze-Delitzsch
als  politischem  Freunde  Italiens  widmete.
Ja,  wir  Deutschen  haben  einen  großen  Mann  verloren,  der  es  wie  wenige  seiner
Zeitgenossen  verstanden  hat,  den  Ruhm  deutscher  Tatkraft  und  uneigennütziger
Menschenliebe  auch  unter  andern  Völkern  zu  verbreiten.  Sein  kräftiger  nationaler
Sinn  hat  seiner  internationalen  Bedeutung  keinen  Eintrag  getan.  Er  war  einer  der
reinsten  öffentlichen  Charaktere  und  einer  der  beharrlichsten  Förderer  der  friedlichen
und  freiheitlichen  Entwickelung  des  Menschengeschlechts.  Seine  Grundsätze  haben
keinen  Haß  und  Neid  erregt,  sondern  auch  die  ungünstig  gestellten  Volksklassen  mit
Lust  und  Freudigkeit  zur  Arbeit  und  mit  Vertrauen  zu  ihren  Mitmenschen  erfüllt.
Mögen  die  nachfolgenden  Geschlechter  in  seinem  Geiste  wirken,  und  möge  die  Saat,
die  er  über  viele  Völker  ausgestreut  hat,  immer  reichere  Früchte  bringen!

12.  Alfred  Krupp.
Von  Diedrich  Baedeker.
Baedeker,  Alfred  Krupp  und  die  Entwickelung  der  Gußstahlfabrik  zu  Essen.  Essen,
G.  D.  Baedeker,  1889.  S.  347-319  und  S.  351-356.
Bei  aller  Kleinheit  und  Kleinlichkeit  der  Verhältnisse,  in  denen  Alfred  Krupp
aufgewachsen  war,  und  die  auch  bis  in  die  fünfziger  Jahre  hinein  ihn  noch  umgaben,
lieh  sich  sein  Geist  niemals  von  denselben  beeinflussen  oder  gar  überwältigen.  Sein
Idealismus  war  der  unerschütterliche  Glaube  an  das  Emporsteigen  eines  neuen  Gestirns, ­
  des  Stahls,  an  dem  er  selbst  die  Stelle  des  Prometheus  übernehmen  würde.
Von  jeher  dachte  und  handelte  er  in  allem  groß.  Wie  hätte  es  bei  einem  so  bevorzugten ­
  Liebling  des  Genius  auch  anders  sein  können!  Niemals  ist  der  Erwerb,  das
Geld,  sein  Zweck  gewesen;  auch  war  er  nie  ein  Kaufmann.  Lieber  setzte  er  sein  ganzes
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        27

12.  Alfred  Krupp.

Heines  Vermögen  an  die  Ausführung  einer  einzigen  Idee,  als  daß  er  aus  Geldrückau
 f  solche  technische  Versuche  verzichtete.  Noch  in  späteren  Lebensjahren
zahlte  er  gerne,  wie  er  beinahe  fein  Hab  und  Gut  geopfert,  um  eine  Walze  zu
onstrineren,  und  wie  er,  als  ihm  dieselbe  entzweibrach,  dennoch  nicht  verzweifelte,
°n  e ™'  tn  der  festen  Überzeugung  von  der  Richtigkeit  seiner  Idee,  nach  der  Ursache
es  »Konstruktionsfehlers"  forschte  und,  nachdem  er  ihn  gefunden,  rüstig  wieder  von
sl nfmg.  Als  dann  aus  solchen  Versuchen  glücklich  seine  erste  Erfindung,  die
osselwalze,  hervorging,  fühlte  er  wieder  sicheren  Boden  unter  seinen  Füßen.
n  ” ru PP s  geselligem  Verkehr  vollzog  sich  bereits  nach  den  ersten  großen  Tripyen
  der  Gußstahlfabrik  eine  gewisse  Wandlung.  Hatte  er  bis  zu  seiner  Ver-|.
 a  ,  i ln  ^en  besseren  Kreisen  seiner  Vaterstadt,  wo  er  durch  seinen  Humor  und
en ** en .  Äußerungen  ein  gerne  gesehener  Gast  war,  sich  regelmäßig  bewegt,
L  v^ete  er  seitdem  auf  diese  ihm  lieb  gewordene  Gewohnheit  allmählich  fast  ganz
erzicht.  Die  Gründe  dafür  lagen  auf  der  Hand.  Sie  erklären  auch  hinreichend
g  nug  die  Beharrlichkeit,  mit  der  Krupp  allen  Versuchen,  die  namentlich  noch  in  seinen
Ipa  eren  Lebensjahren  gemacht  wurden,  um  ihn  in  das  politische  Treiben  hereinzuar
  ü  '  ^^egentrat.  Waren  die  geschäftlichen  Aufgaben,  die  er  sich  gestellt,  doch  so
vielseitige,  daß  er,  wenn  er  daneben  auch  noch  seiner  Familie  gegenüber
als  r-I  . en  des  Gatten  und  Vaters  erfüllen  wollte,  gar  keine  andere  Wahl  hatte,
di-  E  der  Geselligkeit  zu  begnügen,  welche  der  Kreis  seiner  Angehörigen  und
wurden  ^  ** er  ®8fte  bot,  die  durch  die  Anziehungskraft  der  Fabrik  herbeigeführt
niwt  0^^  wohl  keinen  Besucher,  auf  den  die  Erscheinung  des  Essener  Fabrikherrn
und  / , ° n  Dorne  herein  einen  gewaltigen  Eindruck  gemacht  hätte.  „Dies  muß  er  sein
film  müderer",  so  sagte  sich  jeder,  der  beim  ersten  Eintritt  in  den  von  Gästen  gel
  ^  ®°Ion  Alfred  Krupp  erblickte.  Von  Auge  zu  Auge  trat  dem  Besucher  hier
M»  jT  .?  gegenüber,  dessen  Gußstahl  an  Vortresflichkeit  denjenigen  jedes  anderen
i^  überragte,  dessen  Fabrikerzeugnisse  wegen  der  Exaktheit  und  Vollendung
^.Ausführung  über  den  ganzen  Erdkreis  gesucht  und  verbreitet  waren  und  so
den  " er ^ m  Preis"  errungen  hatten,  dessen  Kanonen  die  wirksamste  Waffe  in
st  Kriegen  der  Neuzeit  gewesen,  und  welche  immer  noch,  trotz  aller  An-Taa
  ^ n ® en  girier  eifrigen  Wettbewerber  im  In-  und  Auslande,  bis  auf  den  heutigen
in  des  oonoonrs"  geblieben  waren:  der  Schöpfer  einer  Welt  der  Technik,
der  D  d  Kleinste,  wie  von  einer  unsichtbaren  Hand  geleitet,  in  staunenerregen-.
  ^"g  sich  von  selbst  dem  Ganzen  fügte.  Das  war  der  deutsche  Ingenieur,
der  6 * ne .  großen  englischen  Vorbilder,  in  seiner  Jugend  kaum  die  Grundlagen
halb  n"ung  sich  angeeignet  hatte,  um  doch  in  wenigen  Jahrzehnten  nicht  nur  inner-Stelt
  065  .^Ases  seiner  Berufsgenossen,  sondern  aller  seiner  Landsleute  zu  einer
d-i-  ra 1 ?  ^  emporzuschwingen,  welche  so  hervorragend  und  einzigartig  erschien  wie
^ußstahl  der  Kruppschen  Fabrik  selbst.
Freib  •  5  *? ar  ibner  selbstbewußte  Vertreter  des  Bürgeradels,  welcher  in  seinem
^b„si^bgefühle  es  verschmäht  hatte,  durch  die  Annahme  der  ihm  angebotenen  Ergebe^^
  * n  ^ en  Adelstand  seinen  bürgerlichen  Namen  mit  einem  anderen  Glanze  umeritft*
 1  °^ 5  ber  war,  welcher  aus  der  eigenen  Tatkraft  und  Tüchtigkeit
I  ammte,  in  ihnen  seine  fortwährende  Erneuerung  fand.
d  Alfred  Krupp  war  von  einer  gewinnenden  Liebenswürdigkeit.  Unzertrennlich
Auf  °h  6r  siEit  jene  Bescheidenheit,  welche  ein  Kennzeichen  alles  tiefen  Wissens  ist.
amt  Ie ° ertncmn  machte  sein  Wesen  einen  geradezu  hinreißenden  Eindruck.  Seinen  Beibn
  en  "sisi  Arbeitern  trat  er  stets  als  ein  väterlicher  Freund  gegenüber.  Er  war
Kr&amp;gt;^  " e .* n  9 uter '  edler,  lieber  Herr",  wie  Herr  Iencke  so  treffend  am  Grabe  Alfred
pps  ihn  kennzeichnete.  Das  schloß  freilich  nicht  aus,  daß  er  von  jedermann  seiner
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        28  Erster  Teil.  Deutsche  Volkswirte,  Kaufleute  und  Industrielle.

Angestellten  unbedingten  Gehorsam  und  strengste  Pflichterfüllung  verlangte,  —  war
er  darin  doch  am  strengsten  gegen  sich  selbst.  Tag  und  Nacht  beherrschte  ihn  die
Sorge  um  das  Gedeihen  seiner  großen  Schöpfung.  Tatsächlich  verwandte  er  bis  in
die  letzten  Lebensjahre  hinein  schlaflose  Stunden  der  Nacht  zur  Arbeit.  An  seinem
Bette  befand  sich  beständig  ein  Schreibapparat  mit  Papier  und  riesigen  Bleistiften,
so  daß  er  jeden  Gedanken  sofort  fixieren  konnte.  Am  anderen  Morgen  fanden  die
Bogen,  in  seinen  energischen,  großen,  charakteristischen  Schriftzügen  seine  Fragen,
Befehle,  Anregungen  und  Erörterungen  enthaltend,  ihren  Weg  in  die  Fabrik.  Häufig
und  gern  fügte  er  Konstruktionsskizzen  bei,  die  er  mit  rascher  und  sicherer  Hand
hinzuwerfen  wußte.
Wer  von  seinen  Arbeitern  sich  den  Satzungen  und  Geboten  der  Fabrik  nicht
fügen  wollte,  den  traf  unerbittlich  Strafe  und  in  schlimmen  Fällen  die  Ausschließung.
Denn  das  großartige  Getriebe  des  Werkes  erforderte  die  peinlichste  Aufrechterhaltung
und  Beobachtung  der  Ordnung.  Wie  sehr  Alfred  Krupp  auf  der  andern  Seite  ein
Herz  für  jeden  seiner  Arbeiter  hatte,  braucht  hier  nicht  hervorgehoben  zu  werden.
Laut  bezeugen  das  die  fürsorglichen  Einrichtungen,  die  er  als  der  erste  unter  den
deutschen  Fabrikherrn  schon  zu  einer  Zeit  ins  Leben  rief,  da  er  selbst  den  Schwierigkeiten ­
  seiner  Lage  noch  keineswegs  enthoben  war.  Das  würden  auch  viele  Tausende
seiner  Arbeiter  und  Beamten  persönlich  bezeugen  können,  die  sich  niemals  vergebens
an  ihn  wandten,  wenn  sie  ein  besonderes  Anliegen  hatten  und  bei  ihrem  Herrn
vertrauensvoll  Rat,  Hülfe  oder  Unterstützung  suchten.  Diejenigen  seiner  Angestellten,
welche  länger  auf  der  Gußstahlfabrik  beschäftigt  waren,  kannte  er  alle  von  Angesicht
zu  Angesicht.  Noch  bis  in  die  achtziger  Jahre  hinein  pflegte  er  oft  selbst  in  den
Werkstätten  zu  erscheinen,  um  sich  persönlich  davon  zu  überzeugen,  wie  dieser  oder
jener  Auftrag  ausgeführt  wurde.  Als  er  schon  längst  seine  Wohnung  auf  dem
„Hügel"  bei  Bredeney,  anderthalb  Stunden  von  Essen,  bezogen  hatte,  konnte  man
ihn  fast  täglich  frühmorgens  zur  Fabrik  reiten  sehen.  In  seiner  dunkelgrauen
Klappmütze,  seinem  eng  anschließenden  Jackett  und  den  hohen  Reiterstiefeln  hätte
man  den  großen  schlanken  Mann  mit  dem  scharfen  Auge  und  den  feingeschnittenen
geistvollen  Zügen,  mit  der  jugendlich  elastischen  Haltung,  die  den  weißen  Bart  Lügen
zu  strafen  schien,  eher  für  einen  eleganten  Edelmann  vom  Lande  gehalten  als  für
den  Beherrscher  jenes  großartigen  Gemeinwesens,  welches  der  Prinz  Napoleon  im
Jahre  1867  nicht  unrichtig  als  einen  „Staat  im  Staate"  charakterisiert  hatte.
Der  „Staat  im  Staate",  dazu  hatte  sich  die  Essener  Gußstahlfabrik  in  der  Tat
unter  des  Meisters  scharfblickendem  Verstände  und  einem  unvergleichlichen  Organisationstalent ­
  in  Zeit  von  kaum  zwanzig  Jahren  entwickelt.  Aber  dieser  Musterbau  der
Technik  nahm  nicht,  wie  der  Napoleonide  befürchtet  hatte,  eine  Sonder-  oder  parti»
kularistische  Stellung  dem  Gesamtstaat  gegenüber  ein,  sondern  fügte  sich  als  ein
lebendiges  Glied  eng  dem  politischen  und  kommunalen  Organismus  an,  aus  dem
er  hervorgegangen  war,  und  der  ihn  umgab.  Das  preußische  und  das  deutsche  Vaterland ­
  konnten  allezeit  sicher  sein,  daß  die  Kruppsche  Fabrik,  fern  davon,  ein  Herd
politischer  oder  sozialer  Unruhen  zu  werden,  —  wie  es  im  Jahre  1848  die  aus
ähnlichen  kleinen  Anfängen  hervorgegangene  Lokomotivfabrik  von  Borsig  in  Berlin
gewesen  war  —  durch  ihre  vorzügliche  Ordnung,  durch  die  Zufriedenheit  ihrer  Arbeiter
und  durch  den  mächtigen  Geist  ihres  Leiters  vielmehr  einen  der  stärksten  Halte
gegen  Umtriebe  und  Umsturzbewegungen  aller  Art,  für  die  Beobachtung  der
Gesetze  und  für  treue  Anhänglichkeit  an  Kaiser  und  Reich  darbieten  würde.  Mochten
an  anderen  Orten  im  Laufe  der  Zeit  hin  und  wieder  Ausschreitungen  nicht  zu  den
Seltenheiten  gehören,  hier  im  Mittelpunkte  der  rheinisch-westfälischen  Großindustrie
zerschellte  jeder  Versuch  einer  derartigen  Bewegung  an  dem  festen  Gefüge  des  von
Krupp  geschaffenen  Gemeinwesens.
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        12.  Alfred  Krupp.

29

Dieses  glänzende  Beispiel  der  Ordnung  und  Gesetzlichkeit,  welches  die  Kruppsche
Fabrik  allwege  an  den  Tag  gelegt  hat,  ist  bei  aller  Anerkennung,  welche  btc  Verdienste ­
  des  genialen  Mannes  bisher  in  der  Öffentlichkeit  gefunden,  doch  noch  nicht  in
der  gebührenden  Weise  gewürdigt  worden.  Auch  die  übrige  Industrie  unseres  Vaterlandes, ­
  wenn  sie  schon  eifrig  bestrebt  war,  es  an  vielfachen  Beweisen  der  Fürsorge
für  die  Wohlfahrt  ihrer  Arbeiter  dem  Essener  Industriellen  gleichzutun,  hat  alle
Ursache,  ihm  Dank  zu  wissen  für  das  Gefühl  der  Sicherheit,  welches  das  erste  aller
großen  deutschen  Fabriketablissements  nicht  nur  den  eigenen  Arbeitern  und  deren
Herrn  gab,  sondern,  einem  wohltätigen  Hauche  gleich,  auch  über  die  ganze  übrige
deutsche  Industrie,  namentlich  die  Eisen-  und  Stahlindustrie  und  deren  verwandte
Zweige  hin  verbreitete.  Für  diejenigen,  welche  als  Augenzeugen  den  großen  Bergarbeiterstreik ­
  im  Oberbergamtsbezirk  Dortmund  im  Jahre  1872  miterlebt  haben,  kann
es  gar  keinem  Zweifel  unterliegen,  daß  diese  Bewegung  ungleich  gefährlichere  Ausdehnung ­
  und  Intensität  gewonnen  hätte  und  von  viel  längerer  Dauer  gewesen  sein
würde,  wenn  es  den  Unruhestiftern  gelungen  wäre,  auch  die  Kruppschen  Arbeiter
mit  in  die  Bewegung  hereinzuziehen.
Nicht  minder  ist  die  deutsche  Industrie  in  handelspolitischer  Beziehung  Alfred
Krupp  zu  Dank  verpflichtet.  Die  Geschichte  der  Entwickelung  der  deutschen  Warenausfuhr ­
  lehrt,  daß  die  hervorragende  Stellung  des  Essener  Industriellen  auf  dem
Gebiete  der  Stahlfabrikation  in  Friedens-  wie  in  Kriegsartikeln  in  vielen  Ländern
recht  eigentlich  bahnbrechend  gewesen  ist  auch  für  andere  deutsche  Waren  und  Handelsartikel. ­
  Es  lag  ja  für  Länder  wie  die  südamerikanischen  Republiken  oder  China  und
Japan  sehr  nahe,  sich  zu  sagen,  daß  ein  Land,  welches  Waren  von  so  auserlesener
Güte  wie  diejenigen  der  Kruppschen  Gußstahlfabrik  hervorbrachte,  in  anderen  Zweigen
der  menschlichen  Tätigkeit  nicht  weniger  Vorzügliches  leisten  würde,  was  den  Vergleich ­
  mit  den  Waren  aus  Sheffield,  Manchester,  Glasgow  und  anderen  englischen
Handelszentren  nicht  zu  scheuen  brauchte.  Vielfach  hat  auf  diese  Weise  gerade  das
Kruppsche  Kriegsmaterial  langsam,  aber  sicher  eine  Mission  erfüllt,  welche  reicher  an
Eroberungen  des  Friedens  war  als  die  staunenerregenden  Erfolge  Kruppscher  Geschütze ­
  und  Geschosse  in  den  großen  Kriegen  der  Neuzeit.
Wie  das  geübte  Auge  des  Feldherrn  und  des  Herrschers  die  richtigen  Persönlichkeiten ­
  auszuwählen  und  jedem  seinen  richtigen  Platz  anzuweisen  vermag,  so
verstand  es  Krupp  in  bewunderungswürdiger  Weife,  sich  feine  Techniker  selbst  heranzuziehen ­
  und  ihnen  die  Stelle  zu  geben,  in  der  sie  sich  bald  als  echte  Meister  vom
Fache  erprobten.  Hier  war  es  ein  preußischer  „Feuerwerker",  dessen  mathematisches
und  erfinderisches  Talent  ihn  zu  einem  der  ersten  Ingenieure  der  Fabrik  heranwachsen ­
  ließ,  dort  war  es  ein  gelernter  Ingenieur,  dessen  fruchtbare  Ideen  sich  mit
denjenigen  des  Essener  Fabrikherrn  vereinigten,  um  Werke  hervorzubringen,  welche
die  ersten  Artilleristen  der  Welt  in  Staunen  setzten.  Krupp  verlangte  von  seinen
Beamten  viel,  aber  in  seinen  gesunden  Jahren  war  er  auch  allen  vor  durch  seine
unermüdliche  Tätigkeit,  seine  unerschütterliche  Energie  gegenüber  allen  Schwierigkeiten ­
  und  durch  seinen  fast  unerschöpflichen  Reichtum  an  erfinderischen  Gedanken.
Dabei  hat  er  aber  immer  das  Verdienst  gebührend  belohnt  und  die  Tätigkeit  seiner
Ingenieure  anerkannt.  Trug  den  Namen  Krupp  auch  die  eine  oder  andere  Erfindung, ­
  welche  in  dem  Kopfe  eines  seiner  Mitarbeiter  entsprungen  war,  oder  deren
Ausführung  erst  durch  feine  Techniker  praktisch  ermöglicht  wurde,  er  selbst  hat  es
immer  bescheidentlich  hervorgehoben,  daß  es  nur  die  vereinten  Kräfte  waren,  denen
die  Fabrik  ihre  außerordentlichen  Erfolge  verdankte.
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        30

Erster  Teil.  Deutsche  Volkswirte,  Kaufleute  und  Industrielle.

13.  Friedrich  Alfred  Krupp.
Von  Wilhelm  Beumer.

Beumer,  Gedächtnisrede  auf  Friedrich  Alfred  Krupp  am  13.  Dezember  1802.  In:
Mitteilungen  des  Vereins  zur  Wahrung  der  gemeinsamen  wirtschaftlichen  Interessen  in  Rheinland ­
  und  Westfalen.  Redigiert  von  Beumer.  Düsseldorf,  Druck  von  August  Bagel,  1903.
S.  4—7  und  S.  8.
Selten  ist  ein  Mann  bezüglich  seiner  persönlichen  Betätigung  in  geschäftlichen
Dingen  so  falsch  beurteilt  worden  wie  Friedrich  Alfred  Krupp.
„Krupp  arbeitet  ja  überhaupt  nicht,  er  kümmert  sich  gar  nicht  um  sein  Geschäft,
er  überläßt  alles  seinem  Direktorium",  —  das  wurde  in  Kreisen,  die  gar  keinen
Einblick  in  die  Verhältnisse  hatten  und  nicht  haben  konnten,  so  lange  von  einem
zum  andern  geraunt  und  gewispert,  bis  die  sog.  öffentliche  Meinung  darüber  feststand, ­
  die  bei  manchem  vielleicht  —  freilich  zu  spät  —  nur  dadurch  eine  Korrektur
fand,  daß  angesichts  des  offenen  Grabes  eine  schamlose  Presse  die  groteske  Übertreibung ­
  beging,  zu  behaupten,  Krupp  habe  für  sein  Geschäft  eine  geringere  Bedeutung ­
  gehabt  als  der  jüngste  Lehrling  seiner  Fabrik.  Das  Gegenteil  jener  Ansichten
ist  wahr.  Wenn  jemals  ein  Mann  nach  dem  Worte  des  Dichters  gehandelt  hat:
„Was  du  ererbt  von  deinen  Vätern  hast.
Erwirb  es,  um  es  zu  besitzen!"
so  ist  es  Friedrich  Alfred  Krupp  gewesen.  Man  machte  sich  auch  ihm  gegenüber  des
Widersinnes  schuldig,  daß  man  die  Söhne  großer  Väter  Zwerge  heißen  zu  dürfen
vermeint,  weil  sie  keine  Riesen  sind.
Friedrich  Alfred  Krupp  war  ein  durchaus  selbständiger  und  weitblickender  Geschäftsmann. ­
  War  es  denn  nicht  schon  ein  Verdienst,  daß  er  das  väterliche  Erbe
übernahm,  um  selbst  in  ihm  tätig  zu  sein,  während  er  sich  doch  schon  unter  Berufung
auf  seine  Gesundheit  gänzlich  von  den  Geschäften  hätte  fernhalten  können?  Oder
war  es  nicht  auch  schon  ein  Verdienst,  daß  er  die  richtigen  Männer  als  seine  Mitarbeiter ­
  zu  finden  und  an  das  Unternehmen  zu  fesseln  wußte?  Hat  es  den  Ruhm
Wilhelms  I.  verkleinert,  daß  er  mit  Hilfe  Bismarcks,  Moltkes  und  Roons  das  Deutsche
Reich  gegründet  hat?
Wie  stand  es  aber  in  Wirklichkeit  um  Krupps  geschäftliche  Betätigung?  Ich
berufe  mich  dafür  auf  das  Zeugnis  aller  der  Männer,  die  mit  ihm  und  unter  ihm
gearbeitet  haben,  um  feststellen  zu  können,  daß  keine  irgendwie  grundlegende  und  bedeutende ­
  Frage  bezüglich  seiner  Firma  erledigt  wurde,  ohne  daß  sie  seiner  endgültigen ­
  Entscheidung  unterbreitet  worden  wäre.  Daß  dies  aber  bei  einem  solchen
Riesenunternehmen  allein  schon  eine  Lebensarbeit  darstellt,  können  nur  diejenigen
leugnen,  die  von  diesen  Dingen  überhaupt  keine  Ahnung  haben.
So  machte  ihn  mit  vollem  Rechte  am  21.  Mai  1901  die  Technische  Hochschule
in  Aachen  zum  Ehrendoktor-Ingenieur  und  begründete  dies  damit,  daß  es  ihr  „zu
hoher  Befriedigung  gereiche,  diese  Auszeichnung  einem  Manne  verleihen  zu  können,
der  in  seiner  vielseitigen  Tätigkeit  ein  außergewöhnliches  Können  in  wissenschaftlicher
und  praktischer  Richtung  bekundet  hat,  und  der  zum  leuchtenden  Vorbild  geworden
ist  als  Leiter  eines  Werkes,  das  sich  um  die  Entwicklung  und  Hebung  der  deutschen
Industrie,  der  Landesverteidigung  und  der  sozialen  Fürsorge  für  seine  Mitarbeiter
in  geistiger  und  materieller  Beziehung  hervorragende  Verdienste  erworben  hat".
Und  als  die  Abgeordneten  der  genannten  Hochschule  dem  also  Geehrten  das
Diplom  überbrachten  und  er  es  ebenso  wie  das  ihm  am  20.  Januar  1894  durch  die
Herren  Geheimrat  Karl  Lueg  und  Ingenieur  Schrödter  überreichte  Diplom  eines
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        31

13.  Friedrich  Alfred  Krupp.
Ehrenmitgliedes  des  „Vereins  deutscher  Eisenhüttenleute"  mit  der  ihm  eigenen  Bescheidenheit ­
  nur  unter  dem  Hinweise  darauf  annahm,  daß  er  es  als  eine  Anerkennung
temer  treuen  Mitarbeiter  ansehen  müsse,  da  hatten  sie  während  ihres  längeren  Be-1)
  ^sm* n  ®^l en  "^reichende  Gelegenheit,  nicht  nur  die  hervorragenden  Leistungen
er  Mitarbeiter  der  Firma  Krupp  zu  bewundern,  auch  nicht  allein  die  bekannte
eisterschaft  Krupps  in  der  wohlwollendsten,  in  einzelnen  Fällen  bis  zu  persönlicher
Freundschaft  gesteigerten  Fürsorge  auch  für  den  geringsten  seiner  Arbeiter  wieder
no  wieder  anzuerkennen,  —  sie  fanden  auch  in  musterhaft  angeordneten  Samm-.
  , n 9 e "  auf  dem  „Hügel"  weniger  allgemein  bekannte,  doch  wissenschaftlich  hochereßante
  Ergebnisse  persönlicher  Forschungen  des  vielbeschäftigten  Leiters  der
großen  Firma,  Forschungen,  welche  er  während  seiner  Erholungsreisen  auf  den  Gebeten ­
  der  Zoologie,  der  Paläontologie  und  der  Geologie  betrieb,  so  daß  der  Text
es  Ehrendoktor-Diploms  nach  keiner  Seite  hin  irgendwelche  Übertreibung  enthält,
re  ferner  das  Ausland  die  wissenschaftliche  Betätigung  F.  A.  Krupps  anerkannte,
^r  u.  a.  durch  die  Verleihung  der  Vessemer-Medaille  des  Iran  and  Steel  Institute
ewiesen.  Und  so  darf  hier  festgestellt  werden,  daß  durch  Friedrich  Alfred  Krupps
rief  *  Un ^  öarch  die  Tätigkeit  der  Männer,  die  er  zur  Mitarbeit  berief,  das  väterr
  re  Werk  zu  dem  Riesenumfange  gewachsen  ist,  den  es  heute  aufweist.  Ich  will
rn  unserm  heutigen  Kreise  hierauf  nicht  näher  eingehen:  das  hat  noch  jüngst  vor
infer  aller  Augen  gelegen,  als  in  der  Düsseldorfer  Ausstellung  ein  Einblick  in  die
eistungsfähigkeit  des  Werkes  nach  der  technischen  Seite  ebenso  gegeben  war  wie
n  seine  Absatzbeziehungen  zur  ganzen  Welt  und  nicht  in  letzter  Linie  in  seine  außerroentlich
  umfassende  und  nachahmenswerte  Tätigkeit  auf  dem  Gebiete  sozialer  Für-J|
 r 0 e  für  Arbeiter  und  Beamte.  Dieser  Einblick  zeigte  uns,  daß  Friedrich  Alfred
,  ^upp  im  laufenden  Jahre  43  083  Beamte  und  Arbeiter  beschäftigte,  und  daß  die
esamtzahl  der  Werksangehörigen  einschließlich  der  Frauen  und  Kinder  147  645  beru
 9'  "üt  anderen  Worten,  daß  seit  1887  unter  seiner  Leitung  die  Zahl  der  Beamten
md  Arbeiter  um  rund  22  000  zugenommen  hat.  Welche  Entwicklung  auch  nach
er  technischen  Seite  hin  durch  diese  Ziffern  bewiesen  wird,  brauche  ich  in  unserm
reise  nicht  darzulegen.  Die  Einbeziehung  von  Kohlenzechen,  die  Aufnahme  der
l-anzerplattenfabrikation,  der  Ankauf  des  Grusonwerkes  und  die  Errichtung  von
Vanzerständen,  der  Erwerb  der  Germaniawerft  zwecks  Herstellung  von  Schiffsauten ­
  und  die  Anlage  des  großen  Hütten-  und  Walzwerkes  in  Rheinhausen  beaeichnen
  nur  die  Hauptpunkte  in  dieser  interessanten  Entwicklungsreihe.
Auf  sozialem  Gebiete  aber  künden  5500  Familienwohnungen  mit  26  700  Einwohnern, ­
  künden  der  Altenhof,  die  Iunggesellenheime,  die  Beamtenkasinos,  die  unzähligen ­
  Versorgungskassen,  die  Kirchen  und  Schulen,  der  Konsumverein,  die  Kocheyranstalten
  und  die  Kinderkrippen  weithin  den  Ruhm  des  Verewigten,  der  in  dieser
^ugkest  von  seiner  trefflichen,  gütigen  und  verständigen  Gattin  Margarete  in  hohem
säße  unterstützt  wurde,  die  wie  ihr  Mann  und  dessen  Vater  die  Achtung  vor  kleinen
Mausern  teilt,  und  die  deshalb  namentlich  auch  in  den  Kreisen  der  Arbeiterfrauen
6roße  und  berechtigte  Liebe  und  Verehrung  genießt.  Sagte  mir  doch  eine
Arbeiterfrau,  die  ich  anläßlich  der  Anwesenheit  unserer  Kaiserin  in  einer  der
kruppschen  Kolonien  nach  dem  Eindruck  fragte,  den  die  Kaiserin  auf  sie  gemacht
habe:  „O,  das  scheint  fast  eine  ebenso  liebe  Frau  zu  sein  wie  unsere  liebe  Frau
Krupp",  —  ein  Zeugnis  aus  dem  Munde  einer  einfachen  Frau  aus  dem  Volke,  das
u^lde  Teile  in  gleicher  Weise  ehrt.
Die  soziale  Tätigkeit  bildete  auch  dann  das  Glück  des  Verewigten,  als  aus
gegnerischem  Lager  Verleumdungen  und  Verdächtigungen  kamen,  die  ihm  das  Wirken
gerade  auf  diesem  Gebiete  hätten  verleiden  können.  Hätten  jene  Gegner  den  Mann
&amp;gt;hrer  Angriffe  in  seiner  Herzensgüte  und  Menschenliebe,  in  seiner  Bescheidenheit  und
        <pb n="60" />
        32  Erster  Teil.  Deutsche  Volkswirte,  Kaufleute  und  Industrielle.

Zurückhaltung  gekannt,  ich  glaube,  sie  wären  nicht  fähig  gewesen,  ihm  unlautere
Gründe  zu  unterstellen.  Ihm,  der  so  ungern  in  die  Öffentlichkeit  trat,  wurde  vorgeworfen, ­
  er  wirke  aus  egoistischen  Gründen  für  eine  Vermehrung  der  deutschen  Flotte
und  für  eine  Vergrößerung  des  Geschützparkes  der  Artillerie;  Tag  auf  Tag  wurde
die  Anklage  wiederholt:  „Krupp  schreibt,  um  neue  Lieferungen  zu  erlangen,  in  Sachen
der  Flottenvermehrung,"  Krupp  empfiehlt,  behufs  neuer  Kanonenbestellungen,  nachfolgende ­
  Veränderungen  der  Artillerie  usw.",  während  er  an  keinem  dieser  Zeitungsartikel ­
  irgendwie  beteiligt  war.  Das  hat  ihn  tief  verwundet,  und  das  war  mit
dafür  maßgebend,  daß  er  in  den  letzten  Jahren  die  Zeit  seiner  Abwesenheit  vom
Hause  „Hügel"  mehr  und  mehr  ausdehnte,  und  daß  er  u.  a.  auch  längeren  Aufenthalt
in  Kapri  nahm,  um  dort  der  Erholung  und  wissenschaftlicher  Beschäftigung  in  der
Tiefseeforschung  zu  leben,  einem  Gebiete,  das  er  durchaus  nicht  nur  als  Dilettant
behandelte,  wie  zahlreiche  Museen,  mit  denen  er  in  Korrespondenz  stand,  gerne  bezeugen ­
  werden.
Wer  Krupp  näher  gekannt  hat,  wer  in  die  Güte  und  Tiefe  seines  Herzens,  in
die  Freundlichkeit  und  Bescheidenheit  seines  Wesens  einen  Blick  zu  tun  Gelegenheit
hatte,  der  wird  wissen,  wieviel  wir  an  ihm  verloren  haben.  Er  war  eine  edle,  feine,
wahrhaft  vornehme  und  deshalb  in  erster  Linie  überall  ohne  irgendwelche  selbstsüchtige ­
  Motive  hilfsbereite  Natur.  In  wie  vielen  Fällen,  die  mir  persönlich  durch
die  Beteiligten  bekannt  geworden  sind,  hat  er  auf  kaufmännischem,  auf  industriellem,
auf  wissenschaftlichem  und  auf  künstlerischem  Gebiete  geholfen,  wo  Hilfe  notwendig
war,  oder  wo  er  selbst  das  Bedürfnis  sah,  auch  ohne  daß  andere  es  ihm  nahe  gelegt
hätten!  Wenn  diese  Fälle  nicht  zur  Kenntnis  weiterer  Kreise  kamen,  so  lag  der
Grund  nur  in  dem  dringenden  Wunsche  Krupps,  daß  über  solche  Dinge  überhaupt
nicht  gesprochen  werde,  ein  Wunsch,  der  auch  an  dem  heutigen  Tage  seiner  Totenfeier ­
  in  Ehren  gehalten  werden  soll.  Und  dabei  war  Krupp  eine  unendlich  dankbare ­
  Natur.  Für  den  kleinsten  Dienst,  der  ihm  erwiesen  wurde,  für  Aufmerksamkeiten, ­
  die  viele  andere  als  selbstverständlich  ihrer  Person  und  Stellung  gegenüber
betrachten,  hielt  er  nie  mit  seinem  Danke  zurück,  und  das  Beste  an  diesem  Danke
war,  daß  man  merkte  und  fühlte,  er  komme  wirklich  aus  dem  Grunde  seines  Herzens.

14.  Der  Kongreß  Deutscher  Volkswirte.
Von  Viktor  Böhmert.
B  ö  h  m  e  r  t,  Rückblicke  und  Ausblicke  eines  Siebzigers.  Dresden,  O.  V.  Böhmert,  1900.
S.  16—20.
Das  Jahr  1857  wurde  für  mich  dadurch  ganz  besonders  bedeutungsvoll,  daß
ich  am  23.  Mai  1857  im  Bremer  Handelsblatte  in  einer  einsamen  Stunde  ganz  aus
mir  selbst  heraus,  ohne  mit  den  Unternehmern  des  Handelsblattes  oder  mit  Freunden
meiner  Richtung  Rücksprache  zu  nehmen,  einen  „Aufruf  zu  einem  Kongresse  deutscher
Volkswirte"  veröffentlicht  hatte.  Diesen  Aufruf,  den  ich  mit  Briefen  an  die  Redaktionen ­
  von  etwa  zwanzig  größeren  deutschen  Zeitungen  geschickt  hatte,  wurde  in
noch  viel  mehr  Blättern  teils  vollständig,  teils  im  Auszug  veröffentlicht  und  vielfach
günstig  besprochen.  Er  bildete  den  Anfang  einer  Bewegung  für  volkswirtschaftliche
Reformen  und  machte  mich  plötzlich  zum  Agitator,  ohne  daß  ich  bei  der  Veröffentlichung ­
  des  Aufrufs  dies  geahnt  hatte;  es  war  jedoch  an  ein  Zurückweichen  meinerseits ­
  nicht  zu  denken,  denn  nicht  nur  viele  Redakteure,  Kaufleute  und  Gewerbetreibende, ­
  sondern  auch  hohe  Beamte  und  Politiker,  wie  der  Regierungspräsident
        <pb n="61" />
        14.  Der  Kongreß  Deutscher  Volkswirte.

33

Staatsrat  F  r  a  n  ck  e  in  Koburg,  der  spätere  Finanzminister  v.  P  a  t  o  w  ,  Präsident
Lette  in  Berlin  und  vor  allen  Schulze-Delitzsch  äußerten  sich  zustimmend
zu  dem  Plane  und  rieten,  von  Bremen  aus  die  Vorbereitungen  zu  einem  Kongresse
deutscher  Volkswirte  in  die  Hand  zu  nehmen.  Auf  Anraten  F  r  a  n  ck  e  s  machte  ich
den  Versuch,  die  in  Koburg  versammelten  deutschen  Landwirte  für  die  Sache  zu
gewinnen.  Meine  in  Koburg  gehaltene  Ansprache  fand  jedoch  gar  keinen  Anklang,
und  erst  der  in  Frankfurt  a.  M.  im  September  1857  abgehaltene  internationale
Wohltätigkeitskongreß  wurde  die  eigentliche  Wiege  des  Volkswirtschaftlichen  Kongresses. ­

Die  dort  zahlreich  versammelten  deutschen  Volkswirte,  an  deren  Spitze  Präsident
Lette  und  Schulze-Delitzsch  standen,  konnten  mit  ihrer  nationalökonomischen
Richtung  gegen  die  auf  dem  Kongreß  vorherrschende  belgische  Richtung  der  charitö
nicht  durchdringen  und  die  Genossenschaftsfrage  gar  nicht  einmal  vor  dem  Plenum
des  Wohltätigkeitskongresses  zur  Verhandlung  bringen.  Infolgedessen  versammelten
sich  die  deutschen  Mitglieder  dieses  internationalen  Kongresses  am  16.  September
1857  zu  einer  Separatbesprechung  im  Hotel  Landsberg.  Dort  hielt  Schulze-Delitzsch
  einen  zündenden  Vortrag  über  das  Assoziationswesen,  an  welchen  sich
eingehende  Beratungen  anschlossen  über  Mittel  und  Wege,  um  die  volkswirtschaftliche ­
  Bildung  im  deutschen  Volke  weiter  zu  verbreiten  und  eine  Verständigung  über
wichtige  volkswirtschaftliche  Fragen  durch  einen  Kongreß  deutscher  Volkswirte  herbeizuführen, ­
  sowie  überhaupt  bessere  volkswirtschaftliche  Einrichtungen  anzubahnen.
Der  von  der  Versammlung  gebilligte  „Aufruf  zur  Bildung  von  Volkswirtschaft,
lichen  Vereinen"  trug  zahlreiche  Unterschriften,  unter  denen  nur  diejenigen  der  Heidelberger ­
  Professoren  Mittermaier,  Rau  und  W  e  l  ck  e  r  ,  ferner  Professor
S  ch  u  b  e  r  t  in  Königsberg,  Dr.  Afherin  Hamburg,  Regierungspräsident  F  r  a  n  ck  «
in  Koburg  und  Schulze-Delitzsch  erwähnt  werden  mögen.  Bremen  wurde
zum  provisorischen  Vorort  erwählt  und  ein  Redaktionsausschuß  aus  den  Herren  Dr.
P  i  ck  f  o  r  d  in  Heidelberg,  Max  Wirth  in  Frankfurt  a.  M.  und  Dr.  B  ö  h  m  e  r  t
in  Bremen  gebildet.  An  diesen  Ausschuß  gelangte  im  Juni  1858  ein  Schreiben  des
Vorsitzenden  des  Zentralvereins  für  das  Wohl  der  arbeitenden  Klassen,  Dr.  Lette,
worin  vorgeschlagen  wurde,  den  Kongreß  deutscher  Volkswirte  im  Herbst  1858  in
Gotha  statt  in  Berlin  abzuhalten.  Der  in  Frankfurt  a.  M.  gewählte  Redaktionsausschuß
  stellte  für  die  Beratung  folgende  Hauptpunkte  auf:  1.  Die  Reform  der
Gewerbegesetze;  2.  das  Assoziationswesen  in  Deutschland;  3.  die  Durchfuhrzölle  des
Zollvereins:  4.  Spielbanken,  Lotto  und  Lotterien  und  5.  die  Wuchergesetze.  Das
Gothaer  Lokalkomitee  wünschte  einen  volkswirtschaftlichen  Verein  zu  gründen  und
vorerst  ein  Programm  und  Statut  zu  beraten.  Karl  Mathy,  damals  noch  Bankdirektor ­
  in  Gotha,  kam  nach  Bremen,  um  sich  mit  mir  darüber  zu  verständigen;  aber
ich  widerstrebte  aufs  äußerste,  daß  man  damit  anfangen  solle,  eine  von  uns  geplante
nationale  Bewegung  für  volkswirtschaftliche  Reformen  mit  der  Beratung  von  Grundrechten ­
  zu  beginnen,  was  für  die  politische  Bewegung  des  Jahres  1848  und  für  die
Frankfurter  Nationalversammlung  ja  so  verhängnisvoll  gewesen  war.  Unser  Redaktionsausschuß ­
  wollte  in  Gotha  sofort  mit  der  Beratung  brennender  praktischer
Tagesfragen  beginnen,  um  die  bei  der  deutschen  Gründlichkeit  gefahrvolle  Beratung
von  theoretischen  und  formellen  Fragen  zu  vermeiden.  Wir  mußten  dem  Gothaer
Lokalausschuß  einige  Konzessionen  in  betreff  der  Berufung  der  Versammlung  und
der  Aufstellung  eines  Programms  und  Statuts  machen,  erreichten  jedoch,  daß  die
Debatten  darüber  in  einer  Vor  Versammlung  am  Abend  vor  der  Hauptversammlung
zu  einem  befriedigenden  Abschluß  kamen,  und  daß  man  einen  Ausschuß  ernannte,
welcher,  unter  Berücksichtigung  der  in  der  Vorversammlung  erörterten  Ansichten,
den  Gothaer  Statutenentwurf  revidieren  und  gleich  bei  Eröffnung  der  ersten  Sitzung
Mollat,  Volkswirtschaftliches  Quellenbuch.  4.  Aufl.  Z
        <pb n="62" />
        34  Erster  Teil.  Deutsche  Volkswirte,  Kaufleute  und  Industrielle.

der  Hauptversammlung  vorlegen  solle.  Die  erste  öffentliche  Hauptversammlung  nahm
einen  überraschend  günstigen  Verlauf.  Während  es  am  Abend  vorher  noch  zweifelhaft ­
  gewesen  war,  ob  das  erste  Zusammentreffen  deutscher  Volkswirte  nur  als  eine
Vorversammlung  zur  Beratung  von  Grundrechten,  Statuten  und  anderen  Formfragen ­
  zu  betrachten  sei,  und  ob  ein  Kongreß  erst  im  künftigen  Jahre  zusammentreten ­
  solle,  war  die  erste  Hauptversammlung  am  20.  September  schon  nach  Verlauf
einer  halben  Stunde  ein  wirklicher  Kongreß.  Das  vom  provisorischen  Ausschuß  vorgeschlagene ­
  Statut  wurde  ohne  Diskussion  en  bloc  einstimmig  angenommen.  Danach ­
  sollte  kein  Verein,  sondern  ein  Kongreß  mit  Wanderversammlungen  begründet
und  eine  ständige  Deputation  zur  Vorbereitung  desselben  gewählt  werden.  Man
ging,  ohne  sich  in  doktrinäre,  nutzlose  Prinzipienstreitereien  zu  verlieren,  sofort  in  die
Beratung  praktischer  Fragen  ein  und  konnte  gleich  die  ersten  beiden  Hauptfragen
über  die  Gewerbefreiheit  und  über  das  Assoziationswesen  ziemlich  rasch  erledigen,
weil  über  jede  dieser  Fragen  umfassende  Vorarbeiten  und  Berichte  vorlagen.  Man
war  beinahe  einmütig  darin,  daß  dem  Arbeiter  eines  der  ersten  Menschenrechte
—  die  Freiheit  der  Arbeit  —  nicht  länger  vorenthalten  werden  dürfe,  daß  aber
andererseits  an  Stelle  der  durch  die  moderne  Technik  überwundenen  Zünfte  die  freiwilligen ­
  Genossenschaften  dem  Gewerbetreibenden  vorwärts  helfen  müßten.  Mit  Einstimmigkeit ­
  bereitete  der  Kongreß  den  uneigennützigen  Bestrebungen  von  Schulze-Delitzsch
  einen  wohlverdienten  Triumph  und  forderte  das  deutsche  Volk  zur  Einführung ­
  dieser  Organisationen  auf.
Größere  Schwierigkeiten  und  Differenzen  als  die  Gewerbe-  und  Assoziationsfrage ­
  bot  in  Gotha  die  Zollfrage,  in  welcher  der  Gegensatz  von  Schutzzöllnern  und
Freihändlern  schon  scharf  hervortrat.  Der  Gothaer  Kongreß  hatte  drei  Ausschüsse,
für  das  Gewerbewesen,  für  das  Genossenschaftswesen  und  für  das  Zollwesen,  ernannt ­
  und  zur  Sammlung  von  Material  und  zur  Vorbereitung  künftiger  Verhandlungen ­
  beauftragt.  Der  österreichische  Schutzzöllner  Dr.  Kreutzberg  warnte  nun
bei  Beratung  der  Zollfrage  vor  einem  Beschlusse,  der  die  deutsche  Arbeit  der  Konkurrenz ­
  vorgerückterer  Länder  preisgebe,  und  riet,  zur  Vorbereitung  eines  Tarifs
auch  Schutzzöllner  zuzuziehen  und  den  Tarif  so  einzurichten,  daß  er  die  Vergrößerung
des  Zollvereins  erleichtere.  Auch  Staatsrat  M  a  t  h  y  hielt  die  Versammlung  noch
für  viel  zu  jung  und  die  Zollfrage  noch  für  viel  zu  wenig  reif,  um  schon  die  Aufstellung ­
  eines  vollständigen  Tarifs  wünschen  zu  können.  Werde  nun  ein  Zolltarif
vorweg  zum  Gegenstand  des  nächsten  Kongresses  gemacht,  so  müßte  dies  den  günstigen
Eindruck  der  ersten  Kongreßversammlung  schwächen  und  könne  den  Kongreß  wohl
gar  auseinandersprengen.  Er  schlage  daher  vor,  die  Zollfrage  der  ständigen  Deputation ­
  des  Kongresses  zur  geneigten  Berücksichtigung  zu  überweisen.
Rudolf  v.  Bennigsen,  der  sich  schon  im  Jahre  1858  einen  Namen  als  hervorragender ­
  Politiker  gemacht  hatte  und  sich  in  Gotha  an  den  Sektions-  und  Plenarversammlungen ­
  lebhaft  beteiligte,  bewies  auch  in  der  Zollfrage  sein  Geschick,  verschiedene ­
  Standpunkte  miteinander  zu  versöhnen  und  die  Erreichung  praktischer  Ziele
zu  fördern.  Er  stellte  folgenden  Antrag:  „Der  Ausschuß  für  das  Zollwesen  hat
zeitig  vor  der  nächsten  Versammlung  deutscher  Volkswirte  seine  Arbeit  der  ständigen
Deputation,  womöglich  bereits  gedruckt,  vorzulegen  zur  Erwägung  darüber,  ob  und
inwieweit  diese  Arbeit  auf  die  Tagesordnung  des  nächsten  Kongresses  zu  stellen  sei."
Dieser  Antrag  v.  Bennigsen,  dem  sich  der  Berichterstatter  über  die  Zollfragen  anschloß, ­
  wurde  einstimmig  angenommen.
Die  vorstehenden  Mitteilungen  beweisen,  daß  in  dem  Volkswirtschaftlichen  Kongresse ­
  von  Anfang  an  die  verschiedensten  Richtungen,  Anschauungen  und  Interessen
vertreten  gewesen  sind.  Der  Kongreß  hatte  kein  ihn  bindendes  Programm  aufgestellt, ­
  sondern  sich  nur  zu  dem  Grundsatz  bekannt,  daß  man  durch  ehrlichen
        <pb n="63" />
        15.  Männer  des  Zentralverbandes  Deutscher  Industrieller.
Meinungskampf  mit  Gründen  und  Tatsachenernstüchnach^  Wahrst  ^mgen^un^
das  Gemeinwohl  praktisch  fordern  muffe.  Es  ist  chm  Vereiniworden,
  daß  er  eine  freihändlerifche  Vereinigung  gewesen  f  -  Dichtungen  zur  Begungspunkt
  für  Theoretiker  und  Praktiker  der  verfchr  f  "  ^  find  auf
leuchtung  und  öffentlichen  Erörterung  volkswirtfchaftüch  ^F  schutzverschiedenen
  volkswirtschaftlichen  Kongressen,  z.  B.  m  S  S&amp;gt;  "  gresfes  beruhen  nicht
zollnerifche  Beschlüsse  gefaßt  worden.  Die  lallten  ^Berichten,  Enqueten
auf  seinen  Beschlüssen,  sondern  auf  den  von  chm  veranl  ß  ^^^n  deutschen
und  Verhandlungen.  Seine  Arbeiten  und  Vorschlage  h  - n  Motiven
Gesetzgebung  die  umfassendste  Berücksichtigung  gefun  \  ^  Konkurrenz  des
meler  neuen  Gesetze  oft  wörtlich  enthalten.  Er  ist  nicht  9  ^schickt  geleiteten
im  Jahre  1873  besonders  von  Schmoller  begründeten  und  feckdem  g  ^  °  ^
..Vereins  für  Sozialpolitik"  eingegangen,  sondern  we  l  der  letzte  Vorsttzeno
ständigen  Deputation,  Dr.  Karl  Braun.  wohlZUM  »l  weg  ^  Nation  wieder
lamentarischer  Uberbürdung,  es  unterlassen  hatte,  d  s  8  SstrI  Brauns
einzuberufen  und  weitere  Kongresse  vorzubereiten.  ^  ch  ^  Es
hat  niemand  daran  gedacht,  einen  ""^ern  Volkswirt  l  e  S  ^^wirtschaft  zu
ist  dies  im  öffentlichen  Interesse  der  Entwickelung  Müalvolitische".  sondern
beklagen,  weil  der  Kongreß  Deutscher  Volkswirte  nicht  b  h  »11  5  tragen  welche
überhaupt  die  verschiedensten  volkswirtschaftlichen,  ws  es  ^  hatte.  In
Handel  und  Schiffahrt  und  Zollwesen  betreffen,  zur  Erorteru  H  S  j)
ganz  hervorragender  Weise  hat  er  die  Lösung  der  deutschen  Munzsrage  g  I
und  vorbereitet.

15.  Männer  des  gentralverbandes  Deutscher  Industrieller.
Von  H.  A.  B  u  e  ck.
^  ueck,  Der  Zentralverband  Deutscher  Industrieller  1876—1901.  1.  Bd.  Berlin,
0-  wuttentag,  1902.  S.  208—210.
..,  Delegiertenversammlung  des  Zentralverbandes  Deutscher  Industrieller
^  un ^  0-  Oktober  1885  u.  a.  die  Herren  Geh.  Finanzrat  Iencke-Essen
No  olommerzienrat  Eugen  Langen-Köln  in  das  Direktorium.
Geh.  Finanzrat  I  e  n  ck  e  war  aus  der  Generaldirektion  der  Königlich  Sächsischen
kl  ?/"seisenbahnen,  in  der  er  die  Stellung  eines  Chefs  der  Verkehrsabteilung  be-^^idet
  hatte,  am  1.  Januar  1879  in  die  Dienste  der  Firma  Fried.  Krupp  in  Essen
d^^.bten.  Von  dieser  wurde  ihm  der  Vorsitz  in  dem  Prokurakollegium  der  Firma,
sein  die  Bezeichnung  „Direktorium"  erhielt,  übertragen.  In  den  ersten  Jahren
An  ^  Wellung  in  der  Industrie  beschäftigte  sich  I  e  n  ck  e  fast  ausschließlich  mit  den
in  ^^dgenheiten,  die  ihm  aus  seiner  bedeutenden  und  verantwortungsvollen  Stellung
d  ns  ®! rma  Krupp  zufielen.  Erst  als  die  sozialpolitischen  Fragen  auf  den  Gebieten
6r  ^beiterversicherung,  des  Schutzes  der  Arbeiter  und  der  Gewerbeordnung  die  Aufmerksamkeit ­
  und  Tätigkeit  der  industriellen  und  wirtschaftlichen  Vereinigungen  nach-.
  ru £^  ln  Anspruch  nahmen,  schloß  er  sich  den  bedeutendsten  dieser  Vereinigungen
n  Rheinland  und  Westfalen  und  dem  Zentralverbande  Deutscher  Industrieller  an
nd  begann  damit  seine  wirkungsvolle  Tätigkeit  im  öffentlichen  Leben.
Das  Ansehen  und  die  Beachtung,  die  I  e  n  ck  e  schon  als  erstem  Beamten  der
weltberühmten,  größten  deutschen  industriellen  Firma  willig  gezollt  wurden,  rechtserllgte
  und  steigerte  er  in  hohem  Maße  durch  die  Betätigung  seiner  staatswissen-3*
        <pb n="64" />
        36  Erster  Teil.  Deutsche  Volkswirte,  Kaufleute  und  Industrielle.

schaftlichen  und  juristischen  Kenntnisse,  durch  sein  ebenso  schnelles  wie  scharfes  Urteil,
durch  die  außerordentliche  Klarheit  seiner  Darstellung  und  die  praktische  Erfassung
aller  Verhältnisse,  als  er  seine  Mitarbeit  im  Zentralverbande  aufnahm  In  diesem
nahm  er  sehr  bald,  besonders  in  allen  die  Arbeiterverhältnisse  betreffenden  Fragen,
eine  maßgebende  und  führende  Stellung  ein.  Bereits  in  den  Ausschußsitzungen  vom
5.  Mai  188-1  und  25.  Januar  1885  hatte  I  e  n  ck  e  Referate  über  den  Gesetzentwurf,
betreffend  die  Unfallversicherung  der  Arbeiter,  das  definitive  Normalstatut  für  die
Unfallversicherungsgenossenschaften  und  die  Ausdehnung  der  Unfallversicherung  auf
das  Transportgewerbe  gehalten.  In  der  Delegiertenversammlung  vom  5.  und  6.
Oktober  1885  war  er  Berichterstatter  über  die  Sonntagsarbeit.
I  e  n  ck  e  s  Wahl  war  ein  großer  Gewinn  für  das  Direktorium;  er  beteiligte  sich
mit  großer  Hingabe  und  Opferwilligkeit  an  dessen  Arbeiten  wie  überhaupt  an  den  Be-"
strebungen  des  Zentralverbandes,  die  durch  ihn  in  wesentlichen  Beziehungen  energisch
gefördert  wurden.  Durch  große  umfassende  Referate  hat  I  e  n  ck  e  in  hohem  Maße
dazu  beigetragen,  daß  der  Zentralverband  namentlich  in  der  Arbeiterversicherungsund ­
  Arbeiterschutzgesetzgebung  eine  führende  Stellung  in  der  Industrie  einnahm  und
nicht  ohne  Erfolg  an  der  Ausgestaltung  der  betreffenden  Gesetze  mitwirkte.  Unvergessen ­
  wird  es  bleiben,  wie  I  e  n  ck  e  in  der  Ausschußsitzung  vom  23.  November  1887,
nur  wenige  Tage  nach  dem  Erscheinen  der  „Grundzüge  für  die  Invaliden-  und  Altersversicherung ­
  der  Arbeiter",  in  einem  glänzenden  Referat  mit  großer  Schärfe  alle
wesentlichen  Punkte  dieser  neuen,  noch  nirgends  in  der  Welt  erprobten  Arbeiterversicherung ­
  für  die  Zuhörer  klarstellte  und  ihnen  nicht  nur  ein  leicht  faßliches  Bild  von
den  Absichten  der  Regierung  und  der  geplanten  Art  der  Ausführung  gab,  sondern
auch  alle  wesentlichen  Punkte  kritisch  beleuchtete,  indem  er  die  Vorzüge,  aber  auch  die
Mängel  dieser  „Grundzüge"  und  die  Bedenken,  zu  denen  sie  Veranlassung  gaben,  klar
hervorhob.  Es  konnte  nicht  fehlen,  daß  im  Jahre  1901,  als  der  hochverdiente  langjährige ­
  Leiter  des  Zentralverbandes,  Reichsrat  v.  Häßler,  leider  zu  früh  für  alle
Verhältnisse  und  Personen,  mit  denen  er  in  Beziehung  stand,  aus  dem  Leben  abgerufen ­
  wurde,  das  Direktorium  I  e  n  ck  e  zu  seinem  Vorsitzenden  wählte.
Durch  die  Wahl  des  Kommerzienrats  Eugen  Langen  wurde  dem  Direktorium ­
  gleichfalls  eine  hervorragende  Kraft  zugeführt;  denn  Langen  war  als  Ingenieur, ­
  als  höchst  erfolgreicher  Erfinder  und  als  Großindustrieller  in  den  weitesten
Kreisen  bekannt  und  hochgeschätzt.  Ursprünglich  als  Ingenieur,  mehr  durch  eigenes
Talent  und  unermüdliche  praktische  Arbeit  als  durch  formales  Studium  ausgebildet,
widmete  er  seine  erste  selbständige  Tätigkeit  der  Zuckerfabrikation,  deren  großartige
Entwickelung  in  unserem  Vaterlande  wesentlich  mit  auf  Langen  zurückzuführen  ist.
Hier  betätigte  er  sich  in  großem  Stile  als  Erfinder.  Die  Verbesserung  der  Regeneration ­
  der  Knochenkohle  und  ganz  besonders  die  glückliche  Lösung  der  Zentrifugenarbeit ­
  machten  seinen  Namen  im  In-  und  Auslande  rühmlich  bekannt.  Er  diente
dieser  Industrie  jedoch  nicht  allein  auf  dem  Gebiete  der  Technik,  auf  dem  er  zahlreiche
weitere  Verbesserungen  einführte,  sondern  seinem  maßgebenden  Einfluß  hat  die
Zuckerindustrie  auch  bei  der  Ausgestaltung  der  sie  betreffenden  Gesetzgebung  vieles
zu  danken.
Die  Beschäftigung  mit  der  Zuckerindustrie  füllte  seinen  regen  Geist  und  seine
unermüdliche  Arbeitskraft  jedoch  nicht  aus.  Seinem  regen  Erfindungstalent  gelang  es
in  Verbindung  mit  seinem  Freunde  vr.  Otto,  die  Gasmaschine  zu  einer  hohen  Vollkommenheit ­
  zu  entwickeln,  von  der  die  Gasmotorenfabrik  Deutz  glänzende  Zeugnisse
ablegte.  Tief  beklagen  muß  man,  daß  es  diesem  im  rüstigsten  Alter  aus  dem  Leben
geschiedenen  Manne  nicht  mehr  vergönnt  war  zu  sehen,  wie  seine  geniale  Erfindung,
die  anfangs  hauptsächlich  bestimmt  war,  dem  Kleinbetrieb  zu  dienen,  heute  als  Motor
mit  1000  Pferdekräften  in  der  großen  Hochofenindustrie  eine  täglich  steigende  Be-
        <pb n="65" />
        15.  Männer  des  Zentralverbandes  Deutscher  Industrieller.  37
deutung  erlangt.  In  der  Gasmotorenindustrie  hatte  er  am  eigenen  Leibe  höchst
schmerzlich  die  Mängel  des  deutschen  Patentgesetzes  erfahren.  Dadurch  wurde  er  veranlaßt, ­
  mit  rastlosem  Eifer  und  mit  Erfolg  für  die  Besferung  dieser  Gesetzgebung  einzutreten. ­
  Als  das  Mannesmannverfahren  eine  vollständige  Umwälzung  der  Metallröhreninduftrie
  herbeizuführen  schien,  griff  er  auch  auf  diesem  Gebiete  kräftig  mit
Kapital  und  Arbeit  ein  und  gründete  in  Gemeinschaft  mit  Werner  v.  Siemens
und  Wilhelm  Siemens  die  großen  Werke  in  Komotau.  L  a  n  g  e  n  s  letzte  Erfindung, ­
  die  Schwebebahn,  ist  in  Elberfeld-Barmen  praktisch  zur  Ausführung  gelangt.
Die  glückliche  Verbindung  hervorragender  Leistungen  als  Ingenieur,  Industrieller  und
Kaufmann  machten  ihn  sehr  gesucht  als  Mitglied  großer  Verwaltungen;  manche  derselben ­
  hat  sein  Talent  und  seine  Energie  nach  den  unglücklichen  siebziger  Jahren  vor
dem  Untergange  bewahrt.  Die  in  jenen  für  die  Industrie  sehr  trüben  Zeiten  gemachten
Beobachtungen  und  Erfahrungen  hatten  Langen  zu  einem  entschiedenen  Vertreter
des  Schutzzollprinzips  gemacht.  In  der  damals  durchaus  freihändlerifchen  Handelskammer ­
  Köln  stand  er  lange  Zeit  als  Industrieller  mit  feinen  Ansichten  allein.  Um
ihr  ein  Gegengewicht  zu  bieten,  gründete  er  den  „Verein  der  Industriellen  im  Regierungsbezirk ­
  Köln",  den  er  sofort  dem  Zentralverbande  als  Mitglied  zuführte.  Durch
seinen  Eintritt  in  das  Direktorium  wurden  die  Beziehungen  des  Zentralverbandes
Zu  sehr  bedeutenden  industriellen  Kreisen  fester  geknüpft.  Seine  Bemühungen  haben
wesentlich  dazu  beigetragen,  daß  sich  der  große  Verein  für  die  Rübenzuckermdustrie
des  Deutschen  Reiches  dem  Zentralverbande  anschloß;  dabei  wurde  Lang  e  n  kräftig
von  dem  Vorsitzenden  des  Vereins,  Geh.  Regierungsrat  Koenig,  unterstützt,  der
später  auch  in  das  Direktorium  gewählt  wurde.  Leider  bereitete  der  Tod  auch
Tangens  erfolgreichem  Wirken  im  Zentralverbande  ein  frühzeiüges  Ende.
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        Zweiter  Teil.
Handel.

I.  Die  Volkswirtschaft.

1.  Die  Wirtschaftsstusen.
(Hauswirtschaft,  Stadtwirtschaft,  Volkswirtschaft.)
Von  Karl  Bücher.

B  ü  ch  e  r  ,  Die  Entstehung  der  Volkswirtschaft.  In:  Die  Entstehung  der  Volkswirtschaft. ­
  Vorträge  und  Versuche.  8.  Ausl.  Tübingen,  H.  Laupp,  1911.  S.  87—89,  S.  90—91
und  S.  148—149.
Die  Ausstellung  von  „Wirtschaftsstufen"  gehört  zu  den  unentbehrlichen  methodischen ­
  Hilfsmitteln.  Ja  sie  ist  der  einzige  Weg,  auf  dem  die  Wirtschaftstheorie  die
Forfchungsergebnifse  der  Wirtfchaftsgeschichte  sich  dienstbar  machen  kann.  Aber  jene
Entwicklungsstufen  sind  nicht  zu  verwechseln  mit  den  Zeitepochen,  nach  denen  der
Historiker  seinen  Stoff  abteilt.  Der  Historiker  darf  in  einem  „Zeitalter"  nichts  zu  erzählen ­
  vergessen,  was  sich  in  ihm  Wichtiges  ereignet  hat,  während  die  Stufen  des
Theoretikers  nur  das  Normale  zu  bezeichnen  brauchen,  das  Zufällige  aber  getrost
außer  acht  lassen  dürfen.  Bei  der  langsamen,  meist  über  Jahrhunderte  sich  erstreckenden ­
  Umbildung,  welcher  alle  wirtschaftlichen  Erscheinungen  und  Einrichtungen  unterliegen, ­
  kann  es  nicht  fehlen,  daß  die  Entwicklung  an  der  einen  Stelle  rasch  vorauseilt,
an  der  andern  träge  zurückbleibt,  und  gerade  solche  anormalen  Erscheinungen  können
dem  Historiker  besonders  wichtig  vorkommen.  Für  den  Theoretiker  aber  kann  es  nur
darauf  ankommen,  die  Gesamtentwicklung  in  ihren  Hauptphasen  zu  erfassen,  während
die  sog.  Übergangsperioden,  in  welchen  alle  Erscheinungen  sich  im  Flusse  befinden,
unberücksichtigt  bleiben  müssen.  Nur  so  ist  es  möglich,  die  durchgehenden  Züge  oder,
sagen  wir  kühn:  die  Gesetze  der  Entwicklung  zu  finden.
Alle  älteren  derartigen  Versuche  leiden  an  dem  Übelstande,  daß  sie  nicht  in  das
Wesen  der  Dinge  hineinführen.
Am  bekanntesten  ist  die  von  Friedrich  List  zuerst  aufgestellte  Stufenfolge,
welche  von  der  Hauptrichtung  der  Produktion  ausgeht.  Sie  unterscheidet  fünf  Perioden, ­
  welche  die  Völker  der  gemäßigten  Zone  bis  zum  ökonomischen  Normalzustände
nacheinander  durchlaufen  sollen:  1.  die  Periode  des  Iägerlebens,  2.  die  Periode  des
Hirtenlebens,  3.  die  Periode  des  Ackerbaues,  4.  die  Agrikultur-Manufakturperiode  und
5.  die  Agrikultur-Manufaktur-Handelsperiode.  Eine  andere,  von  Bruno  Hilde ­
        <pb n="67" />
        1.  Die  Wirtschaftsstufen.

39

brand  ersonnene  Stufenreihe  macht  den  Zustand  des  Tauschverkehrs  zum  Unterscheidungsmerkmal. ­
  Sie  nimmt  demgemäß  drei  Entwicklungsstufen  an:  Naturalwirtschaft, ­
  Geldwirtschast,  Kreditwirtschaft.
Beide  aber  setzen  voraus,  daß  es  zu  allen  Zeiten,  soweit  die  Geschichte  zurückreicht, ­
  bloß  vom  „Urzustand"  abgesehen,  eine  aus  der  Grundlage  des  Güteraustausches
ruhende  Volks  wirtschaft  gegeben  habe,  nur  daß  die  Formen  der  Produktion  und
des  Verkehrs  zu  verschiedenen  Zeiten  verschiedene  gewesen  seien.  Sie  bezweifeln  auch
gar  nicht,  daß  die  Grunderscheinungen  des  wirtschaftlichen  Lebens  zu  allen  Zeiten  im
wesentlichen  gleichartige  sind.  Es  ist  ihnen  nur  darum  zu  tun,  nachzuweisen,  daß  die
verschiedenen  wirtschaftspolitischen  Maßregeln  und  Einrichtungen  früherer  Zecken  in
der  abweichenden  Art  der  Produktion  oder  des  Verkehrs  ihre  Rechtfertigung  gefunden
hätten,  und  daß  auch  in  der  Gegenwart  verschiedene  Zustände  verschiedene  Maßregeln
erforderten.
Noch  die  neuesten  zusammenhängenden  Darstellungen  der  Volkswirtschaftsckhre,
welche  aus  dem  Kreise  der  historischen  Schule  hervorgegangen  sind,  beruhigen  sich  bei
dieser  Auffassung.  ,  ^  ...
Ein  eindringendes  Studium,  das  den  Lebensbedingungen  der  Vergangenyeu
wirklich  gerecht  wird  und  ihre  Erscheinungen  nicht  mit  dem  Maßstabe  der  Gegenwart
mißt,  muß  dagegen  zu  dem  Resultate  gelangen,  daß  die  V  o  l  k  s  w  i  r  t  s  ch  aft  d  a  s
Produkt  einer  jahrtausendelangen  historischen  Entwicklung
ist,dasnichtälteristalsdermoderne  Staat,daßvorrh  rer  Entstehung ­
  die  Menschheit  große  Zeiträume  hindurch  ohne
Tauschverkehr  oder  unter  Formen  des  Austausches  von  Produkten ­
  und  Lei  st  ungen  gewirtschaftet  hat,  die  als  volkswirtschaftliche ­
  nicht  bezeichnet  werden  können.
Wollen  wir  diese  ganze  Entwicklung  unter  einem  Gesichtspunkte  begreifen,  jo
kann  dies  nur  ein  Gesichtspunkt  fein,  der  mitten  hineinführt  in  die  wesentlichen  Erscheinungen ­
  der  Volkswirtschaft,  der  uns  aber  auch  zugleich  das  organisatorische
Moment  der  früheren  Wirtschaftsperioden  aufschließt.  Es  ist  dies  kem  anderer  als
das  Verhältnis,  in  welchem  die  Produktion  der  Güter  zur  Konsumtion  derselben  steht,
erkennbar  an  der  Länge  des  Weges,  welchen  die  Güter  vom  Produzenten  bis  zum
Konsumenten  zurücklegen.  Unter  diesem  Gesichtspunkte  gelangen  wir  dazu,  me  gesamte ­
  wirtschaftliche  Entwicklung,  wenigstens  für  die  zentral-  und  westeuropäischen
Völker,  wo  sie  sich  mit  hinreichender  Genauigkeit  historisch  verfolgen  laßt,  m  drei
Stufen  zu  teilen:  ,
1.  die  Stufe  der  geschlossenen  Hauswirtschaft  (reine  Eigenproduktion, ­
  tauschlose  Wirtschaft),  auf  welcher  die  Güter  in  derselben  Wirtschaft  verbraucht
werden,  in  der  sie  entstanden  sind;
2.  dieStufederStadtwirtschaft  (Kundenproduktion  oder  Stufe  des
direkten  Austausches),  auf  welcher  die  Güter  aus  der  produzierenden  Wirtschaft  unmittelbar ­
  in  die  konsumierende  übergehen;
3.  dieStufederVolkswirtschaft  (Warenproduktion,  Stufe  des  Güterumlaufs), ­
  auf  welcher  die  Güter  in  der  Regel  eine  Reihe  von  Wirtschaften  passieren
müssen,  ehe  sie  zum  Verbrauch  gelangen.  ^  .  ...
Allerdings  bezeichnen  Hauswirtschaft  —  Stadtwirtschaft  —  Volkswirtschaft
nicht  einen  Stufengang,  dessen  Glieder  einander  völlig  ausschließen.  Es  hat  immer
e  i  n  e  Art  des  Wirtfchaftens  v  o  r  g  e  h  e  r  r  f  ch  t;  sie  war  in  den  Augen  der  Zeckgenossen
  das  Normale.  Auch  in  die  Gegenwart  ragen  noch  manche  Elemente  der  Stadtwirtschaft ­
  und  selbst  der  geschlossenen  Hauswirtschaft  herein.  Noch  heute  tritt  em
sehr  beträchtlicher  Teil  der  nationalen  Güterproduktion  nicht  in  die  volkswirtschaftliche
Zirkulation  ein,  sondern  wird  in  denjenigen  Sonderwirtschaften  verbraucht,  welche
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        40

Zweiter  Teil.  Handel.  I.  Die  Volkswirtschaft.

ihn  erzeugt  haben;  ein  anderer  hat  seinen  Lauf  vollendet,  wenn  er  aus  einer  Wirtschaft ­
  in  die  andere  übergegangen  ist.
Aber  es  wird  heute  auch  in  dem  entlegensten  Bauernhöfe  kein  Sack  Weizen
mehr  produziert  ohne  Zusammenhang  mit  dem  Ganzen  des  volkswirtschaftlichen
Verkehrs.  Wird  er  auch  im  Hause  des  Produzenten  konsumiert,  so  ist  doch  ein  guter
Teil  der  Produktionsmittel  (der  Pflug,  die  Senfe,  die  Dreschmaschine,  der  künstliche
Dünger,  das  Zugtier  usw.)  verkehrsmäßig  erworben,  und  der  Selbstverbrauch  findet
nur  statt,  wenn  er  nach  den  Marktverhältnissen  wirtschaftlich  erscheint.  Auch  der
Sack  Weizen  ist  mit  einem  festen  Faden  an  das  große  kunstvolle  Gewebe  des  volkswirtschaftlichen ­
  Verkehrs  angeknüpft.  Und  so  sind  wir  es  alle  mit  unserem  wirtschaftlichen ­
  Tun  und  Denken.

2.  Die  Volkswirtschaft.
Von  Karl  Bücher.

Bücher,  Die  Entstehung  der  Volkswirtschaft.  In:  Die  Entstehung  der  Volkswirtschaft. ­
  Vorträge  und  Versuche.  8.  Ausl.  Tübingen,  H.  Laupp,  1911.  S.  135—142.
Die  Ausbildung  der  Volkswirtschaft  ist  im  wesentlichen  eine  Frucht  der
politischen  Zentralisation,  welche  gegen  Ende  des  Mittelalters  mit  der  Entstehung
territorialer  Staatsgebilde  beginnt  und  in  der  Gegenwart  mit  der  Schöpfung  des
nationalen  Einheitsstaates  ihren  Abschluß  findet.  Die  Zusammenfassung  der  wirtschaftlichen ­
  Kräfte  geht  Hand  in  Hand  mit  der  Beugung  der  politischen  Sonderinteressen ­
  unter  die  höheren  Zwecke  der  Gesamtheit.
In  Deutschland  sind  es  die  größeren  Territorialfürsten,  welche  die  moderne
Staatsideee  im  Kampfe  mit  dem  Landadel  und  den  Städten  zum  Ausdruck  zu  bringen
suchen,  —  freilich  vielfach  unter  großen  Schwierigkeiten,  namentlich  wo  die  Territorien
arg  zersplittert  waren.  Schon  seit  der  zweiten  Hälfte  des  15.  Jahrhunderts  bemerken
wir  hier  mancherlei  Anzeichen  eines  engeren  wirtschaftlichen  Zusammenschlußes:  die
Schaffung  einer  Landesmünze  an  Stelle  der  vielen  städtischen,  den  Erlaß  von  Landesordnungen ­
  über  Handel,  Märkte,  Gewerbebetrieb,  Forstwesen,  Bergwerke,  Jagd  und
Fischerei,  die  allmähliche  Ausbildung  des  fürstlichen  Privilegien-  und  Konzessionswesens, ­
  den  Erlaß  von  Landrechten,  welche  größere  Rechtseinheit  herbeiführten,  die
Entstehung  eines  geordneten  Staatshaushaltes.
Während  aber  in  Deutschland  noch  jahrhundertelang  die  landschaftlichen
Interessen  vorwiegen  und  an  diesen  die  Anstrengungen,  welche  die  Reichsgewalt  in
der  Richtung  einer  nationalen  Wirtschaftspolitik  machte,  kläglich  scheiterten,  sehen  wir
die  westeuropäischen  Staaten:  Spanien,  Portugal,  England,  Frankreich,  die  Niederlande ­
  seit  dem  16.  Jahrhundert  auch  schon  äußerlich  als  einheitliche  Wirtschaftsgebiete
dadurch  hervortreten,  daß  sie  eine  kraftvolle  Kolonialpolitik  entfalten,  um  die  reichen
Hilfsquellen  der  neuerschlossenen  überseeischen  Gebiete  zunutze  zu  machen.
In  allen  diesen  Ländern  tritt,  wenn  auch  in  verschiedener  Stärke,  der  Kampf
mit  den  Sondergewalten  des  Mittelalters  hervor:  dem  großen  Adel,  den  Städten,
Provinzen,  geistlichen  und  weltlichen  Korporationen.  Zunächst  handelt  es  sich  ja
gewiß  um  Vernichtung  der  selbständigen  Kreise,  welche  sich  der  politischen  Zusammenfassung ­
  hemmend  in  den  Weg  stellten.  Aber  im  tiefsten  Grunde  der  Bewegung, ­
  welche  zur  Ausbildung  des  fürstlichen  Absolutismus  führte,  schlummert  doch  der
weltgeschichtliche  Gedanke,  daß  die  neuen  größeren  Kulturaufgaben  der  Menschheit
eine  einheitliche  Organisation  ganzer  Völker,  eine  große  lebendige  Jnteressengemein-
        <pb n="69" />
        2.  Die  Volkswirtschaft.

41

schaft  erforderten,  und  diese  konnte  erst  auf  dem  Boden  gemeinsamer  Wirtschaft  erwachsen. ­
  Jeder  Teil  des  Landes,  jede  Gruppe  der  Bevölkerung  mußte  für  den  Dienst
des  Ganzen  diejenigen  Aufgaben  übernehmen,  welche  sie  ihrer  Kultur  und  Naturanlage ­
  nach  am  besten  zu  erfüllen  imstande  waren.  Es  bedurfte  einer  durchgreifenden
Teilung  der  Funktionen,  einer  die  ganze  Bevölkerung  umfassenden  Berufsgliederung,
und  diese  letztere  setzte  wieder  ein  reich  entwickeltes  Verkehrswesen  und  einen  lebendigen ­
  Güteraustausch  unter  der  Bevölkerung  voraus.  Ging  im  Altertum  alles  wirtschaftliche ­
  Streben  auf  in  dem  einen  Ziele  der  autonomen  Bedürfnisbefriedigung
des  Hauses,  im  späteren  Mittelalter  in  der  Versorgung  der  Stadt,  so  bildet  sich  jetzt
ein  überaus  kompliziertes  und  kunstvolles  System  nationaler  Bedürfnisbefriedigung.
Die  Durchführung  dieses  Systems  ist  vom  16.  bis  18.  Jahrhundert  das  Ziel  der
Wirtschaftspolitik  aller  vorgeschrittenen  europäischen  Staaten.  Die  Maßregeln,  welche
zur  Erreichung  des  Zieles  angewendet  wurden,  sind  fast  in  allen  Einzelheiten  der
städtischen  Wirtschaftspolitik  des  Mittelalters  nachgebildet,  nur  daß  nunmehr  der
„Landesvater"  an  die  Stelle  des  Stadtrats  getreten  ist,  an  Stelle  der  ökonomischen
Kirchturmspolitik  die  Fürsorge  für  die  Gesamtheit  der  „Landeskinder".  Jene  Regeln
werden  gewöhnlich  unter  dem  Namen  des  Merkantilsystems  zusammengefaßt.
Man  hat  das  letztere  lange  als  ein  theoretisches  Lehrgebäude  angesehen,  das  in  dem
Grundsätze  gipfle,  daß  der  Reichtum  eines  Landes  in  der  Summe  des  baren  Geldes
bestehe,  die  sich  innerhalb  seiner  Grenzen  befinde.  Heute  ist  diese  Auffassung  wohl
allgemein  aufgegeben.  Der  Merkantilismus  ist  kein  totes  Dogma,  sondern  die  lebendige ­
  Praxis  aller  bedeutenden  Staatsmänner  von  Karl  V.  bis  auf  Friedrich  den
Großen.  Seine  typische  Ausprägung  hat  er  in  der  Wirtschaftspolitik  C  o  l  b  e  r  t  s
gefunden.  Die  Aufhebung  oder  Ermäßigung  der  Binnenzölle  und  Wegegelder,  die
Einführung  eines  einheitlichen  Grenzzollsyftems,  die  Sicherung  der  Versorgung  des
Landes  mit  notwendigen  Rohstoffen  und  Nahrungsmitteln  durch  Ausfuhrerschwerungen ­
  und  durch  Einführung  des  Forstregals,  die  Beförderung  der  großen  Industrie
durch  Anpflanzung  neuer  Gewerbezweige,  durch  Staatsunterstützung  und  technische
Reglementierung  derselben,  durch  zollpolizeiliche  Fernhaltung  fremder  Konkurrenz,
die  Anlegung  von  Kunststraßen,  Kanälen,  Seehäfen,  die  Bestrebungen  zur  Vereinheitlichung ­
  des  Maß-  und  Gewichtswesens,  die  Regelung  des  Handelsrechtes  und  des
kommerziellen  Nachrichtendienstes,  die  Pflege  der  Technik,  der  Kunst  und  Wissenschaft
in  eigenen  Staatsanstalten,  die  Ordnung  des  Staats-  und  Kommunalhaushaltes,  die
Beseitigung  der  Ungleichheiten  in  der  Steuerbelastung,  —  alles  dies  diente  dem  einen
Zwecke,  eine  nach  außen  abgeschlossene  Staatswirtschaft  zu  schaffen,
welche  die  Bedürfnisse  der  Staatsangehörigen  durch  die  nationale  Arbeit  zu  befriedigen ­
  imstande  fei  und  durch  einen  lebhaften  Verkehr  im  Innern  alle  natürlichen
Hilfsmittel  des  Landes  und  alle  individuellen  Kräfte  des  Volkes  in  den  Dienst  des
Ganzen  stelle.  Man  hat  über  der  dem  „Colberüsmus"  eigenen  Begünstigung  des
auswärtigen  Handels,  der  Marine,  des  Kolonialwesens  nur  zu  oft  übersehen,  daß
diese  Maßnahmen  auch  die  inneren  Hilfskräfte  des  Landes  verstärkten,  und  daß  die
Handelsbilanztheorie  in  einer  Zeit  zur  Notwendigkeit  wurde,  wo  der  Übergang  von
der  noch  immer  vorwiegenden  Eigenproduktion  zur  allgemeinen  Tauschwirtschaft  die
Vermehrung  der  baren  Umlaufsmittel  zur  unerläßlichen  Voraussetzung  hatte.
Freilich  darf  man  neben  den  vom  Staate  ergriffenen  Maßregeln  auch  die  sozialen ­
  Kräfte  nicht  außer  acht  lassen,  welche  in  gleicher  Richtung  wirkten.  Dieselben
nahmen  naturgemäß  ihren  Ausgangspunkt  von  den  Städten.  Hier  hatte  sich  durch
langsame  Umbildung  aus  dem  Rentenkauf  das  verzinsliche  Darlehen  entwickelt,  und
damit  war  im  Laufe  des  16.  Jahrhunderts  ein  eigentliches  Kreditwesen  entstanden.
Wir  dürfen  darin  den  Einfluß  des  Großhandels  erblicken,  der  zuerst  das  Geheimnis
entdeckt  hatte,  mit  Geld  Geld  zu  erwerben.  Das  Vermögen  der  reichen  Städter  erlangte
        <pb n="70" />
        42

Zweiter  Teil.  Handel.  I.  Die  Volkswirtschaft.

durch  das  Freiwerden  der  Rentenfonds  eine  bedeutend  größere  Beweglichkeit  und
Akkumulationskraft;  zu  dem  bis  dahin  allein  vorhandenen  Handelskapital  trat  das
Leihkapital;  beide  ergänzten  und  verstärkten  einander  in  ihrer  weiteren  Entfaltung.
Die  nächste  Folge  war  ein  bedeutender  Aufschwung  des  Handels.  Einzelne
Städte  beginnen  aus  der  gleichartigen  Masse  der  mittelalterlichen  Markt-  und  Handwerkerstädte ­
  sich  als  Mittelpunkte  der  Staatsverwaltung  oder  als  Handelsplätze  zu
erheben.  In  Deutschland,  das  durch  den  Zerfall  der  Hansa  und  die  Veränderung
der  Weltverkehrsstraßen  seine  Bedeutung  für  den  Zwischenhandel  nach  dem  Norden
großenteils  eingebüßt  hatte,  zeigt  sich  der  Umschwung  wenigstens  in  der  steigenden
Bedeutung  der  großen  Messen  und  in  dem  Zurücksinken  der  lokalen  Märkte.  Die
Frankfurter  Messe  erreichte  ihren  Höhepunkt  im  16.  Jahrhundert,  die  Leipziger  noch
bedeutend  später.  Aber  das  Handelskapital  begnügt  sich  bald  nicht  mehr  mit  dem  Import ­
  und  Umschlag  fremder  Produkte;  es  wird  zum  Verlagskapital  für  die  einheimische
Industrie  und  für  die  Überschüsse  des  bäuerlichen  Hauswerks.  Es  entsteht  die  arbeitsteilige ­
  Massenproduktion  in  Manufakturen  und  Fabriken  und  mit  ihnen  der  Lohnarbeiterstand. ­
  Es  entwickelt  sich  an  Stelle  der  mittelalterlichen  Wechselbank  zuerst
die  Depositen-  und  Girobank  und  dann  die  moderne  Kreditbank.  Das  Transportwesen, ­
  welches  früher  nur  einen  integrierenden  Teil  des  Handelsbetriebs  gebildet  hat,
verselbständigt  sich.  Es  entstehen  die  Staatsposten,  die  Zeitungen,  die  nationale
Handelsflotte;  es  bildet  sich  das  Versicherungswesen  aus.  Überall  neue  Organisationen, ­
  welche  darauf  berechnet  sind,  die  wirtschaftlichen  Bedürfnisse  vieler  zu  befriedigen: ­
  eine  nationale  Industrie,  ein  nationaler  Markt,  nationale  Verkehrsanstalten:
überall  das  kapitalistische  Unternehmungsprinzip  des  Handels.
Es  ist  bekannt,  wie  der  absolutistische  Staat  diese  Bewegung  förderte,  wie  er
oft  genug,  um  die  Entwicklung  zu  beschleunigen,  künstlich  ins  Dasein  rief,  was  nicht
aus  eigener  Kraft  emporkommen  wollte.  Trotzdem  bestand,  wenigstens  in  Deutschland, ­
  bis  gegen  Ende  des  18.  Jahrhunderts  die  alte  stadtwirtschaftliche  Rechtsordnung
mit  Zunft  und  Bann,  mit  Meilenrecht  und  Städtezwang  fort,  wenn  auch  vielfach
durch  die  Landesgesetzgebung  beschränkt,  —  in  sich  selbst  erstarrt  und  unbekümmert
um  das  neue  volkswirtschaftliche  Leben,  das  ringsum  aufsproßte,  und  um  die  Fülle
neuer  Verkehrserscheinungen,  die  es  gezeitigt  hatte.  Als  die  Physiokraten  und  Adam
Smith  die  letzteren  in  Frankreich  und  Großbritannien  der  wissenschaftlichen  Beobachtung ­
  unterwarfen,  haben  sie  merkwürdigerweise  vollständig  übersehen,  daß  es
sich  nicht  um  ein  spontan  gewordenes  Ergebnis  rein  gesellschaftlicher  Betätigung,
sondern  mit  um  eine  Frucht  erzieherischer  Staatstätigkeit  handelte.  Die  Schranken,
deren  Beseitigung  sie  verlangten,  waren  entweder  die  versteinerten  Überreste  der
älteren  Wirtschaftsstufen,  wie  die  Grundlasten,  die  Zünfte,  die  lokalen  Zwangsrechte, ­
  die  Beschränkungen  der  Freizügigkeit,  oder  es  waren  Erziehungsmittel  des
Merkantilismus  wie  die  Monopole  und  Privilegien,  welche  wegfallen  konnten,  nachdem ­
  sie  ihren  Zweck  erfüllt  hatten.
In  Beziehung  auf  die  Entwicklung  der  Volkswirtschaft  hat  der  bürgerliche
Liberalismus  der  letzten  hundert  Jahre  nur  fortgeführt,  was  der  fürstliche  Absolutismus ­
  begonnen  hatte.  Wenn  man  das  so  ausspricht,  so  kann  es  leicht  als  Widersinn ­
  erscheinen.  Denn  äußerlich  betrachtet,  hat  der  Liberalismus  nur  zerstört,
er  hat  die  überlebten  Organisationsformen  der  Haus-  und  der  Stadtwirtschaft
zerschlagen  und  nichts  Neues  aufgebaut.  Er  hat  die  Sonderstellung  und  die
Sonderrechte  einzelner  Landesteile  und  einzelner  sozialer  Gruppen  beseitigt,  freie
Konkurrenz  und  Rechtsgleichheit  an  die  Stelle  gesetzt.  Aber  wenn  er  so  das  Überkommene ­
  in  seine  Elemente  aufgelöst  hat,  so  hat  er  zugleick  die  Bahn  für  wirklich
volks  wirtschaftliche  Neugestaltungen  freigemacht,  und  er  hat  es  ermöglicht,  daß
        <pb n="71" />
        2.  Die  Volkswirtschaft.

43

gemäß  dem  jeweiligen  Entwicklungsstände  der  Technik  jede  Kraft  an  der  Stelle
in  den  Dienst  des  Ganzen  treten  kann,  wo  sie  diesem  am  meisten  nützt.
Hat  der  Liberalismus  die  ganze  Fortentwicklung  der  Volkswirtschaft  auf  den
Boden  der  freien  gefellschaftlichen  Betätigung  gestellt  und  darum  vielfach  eine
geradezu  staatsfeindliche  Richtung  eingehalten,  so  hat  er  doch  nicht  zu  verhindern
vermocht,  daß  der  moderne  Staat  als  solcher  sich  in  der  Richtung  weiter  ausgebildet
hat,  welche  er  feit  dem  16.  Jahrhundert  eingeschlagen  hatte:  in  der  Richtung  eines
immer  engeren  Zusammenschlusses  aller  Teile  des  Volkes  und  des  Staatsgebietes
zur  Erfüllung  immer  höherer  Kulturaufgaben.  Alle  großen  Staatsmänner  haben
feit  drei  Jahrhunderten  an  diesem  Ziele  mitgearbeitet:  von  Cromwell  und  Colbert
bis  auf  Cavour  und  Bismarck.  Die  französische  Revolution  hat  nicht  minder  zentralisierend ­
  gewirkt  wie  die  Staatsumwälzungen  der  letzten  Jahrzehnte.  In  der
neuesten  Phase  dieser  Entwicklung  ist  das  Nationalitätsprinzip  zu  einem
Grundsätze  von  gewaltiger  zusammenfassender  Kraft  geworden.  Die  kleinen  Territorialstaaten ­
  der  älteren  Zeit  waren  den  umfassenden  wirtschaftlichen  Aufgaben  der
Gegenwart  nicht  mehr  gewachsen.  Sie  mußten  entweder  untergehen  in  einem  großen
Nationalstaat,  wie  in  Italien,  oder  zugunsten  eines  Bundesstaates  namhafte  Teile
ihrer  Selbständigkeit,  insbesondere  die  Wirtschaftsgesetzgebung,  aufgeben,  wie  im
Deutschen  Reiche  die  Einzelstaaten,  in  der  Schweiz  die  Kantone.
Es  ist  ein  Irrtum,  wenn  man  aus  der  im  liberalen  Zeitalter  erfolgten  En
leichterung  des  internationalen  Verkehrs  schließen  zu  dürfen  meint,  die  Periode  der
Volkswirtschaft  gehe  zur  Neige  und  mache  der  Periode  der  Weltwirtschaft  Platz.
Gerade  die  neueste  politische  Entwicklung  der  europäischen  Staaten  hat  ein  Zurückgreifen ­
  auf  die  Ideen  des  Merkantilismus  und  teilweise  der  alten  Stadtwirtschaft
zur  Folge  gehabt.  Das  Wiederaufleben  der  Schutzzölle,  das  Festhalten  an  der
nationalen  Währung  und  der  nationalen  Arbeitsgesetzgebung,  die  schon  vollzogene
oder  noch  erstrebte  Verstaatlichung  der  Verkehrsanstalten,  der  Arbeiterversicherung,
des  Bankwesens,  die  wachsende  Staatstätigkeit  auf  ökonomischem  Gebiete  überhaupt:
alles  dies  deutet  daraus  hin,  daß  wir  nach  der  absolutistischen  und  liberalistischen
in  eine  dritte  Periode  der  Volkswirtschaft  eingetreten  sind.  Dieselbe  trägt  ein  eigenartig ­
  soziales  Gesicht;  es  handelt  sich  nicht  mehr  bloß  um  möglichst  selbständige  und
reichliche  Deckung  der  nationalen  Bedürfnisse  durch  nationale  Produktion,  sondern
um  gerechte  Güterverteilung,  um  eigene  gemeinwirtschaftliche  Betätigung  des  Staates,
mit  dem  Ziele,  alle  seine  Angehörigen  nach  ihren  wirtschaftlichen  Leistungen  an
den  Gütern  der  Kultur  zu  beteiligen.  Die  erforderlichen  Maßregeln  können  nur
auf  großer  Stufenleiter  ausgeführt  werden;  sie  bedürfen  eines  innigen  Zusammenschlusses ­
  aller  Einzelkräfte,  wie  sie  nur  der  große  Nationalstaat  zu  bieten  vermag.
Gewiß  sehen  wir  heute  in  Europa  eine  Reihe  von  Staaten,  welche  der  nationalen
Selbständigkeit  in  ihrer  Güterversorgung  in  so  fern  entbehren,  als  sie  erhebliche
Mengen  ihrer  Nahrungs-  und  Genußmittel  aus  dem  Auslande  zu  beziehen  genötigt
sind,  während  ihre  industrielle  Produktionsfähigkeit  weit  über  das  nationale  Bedürfnis
hinausgewachsen  ist  und  dauernd  Überschüsse  liefert,  die  auf  fremden  Konsumtionsgebieten ­
  ihre  Verwertung  finden  müssen.  Aber  das  Nebeneinanderstehsn  solcher
Industrie-  und  Rohproduktionsländer,  diese  „internationale  Arbeitsteilung"  ist  nicht
als  ein  Zeichen  anzusehen,  daß  die  Menschheit  eine  neue  Stufe  der  Entwicklung  zu
erklimmen  im  Begriffe  steht,  die  unter  dem  Namen  der  Weltwirtschaft  den
drei  früheren  Stufen  gegenübergestellt  werden  müßte.  Denn  einerseits  hat  keine
Wirtschaftsstufe  volle  Selbstherrlichkeit  der  Bedürfnisbefriedigung  auf  die  Dauer
garantiert;  jede  ließ  gewisse  Lücken  bestehen,  die  so  oder  so  ausgefüllt  werden  mußten.
Anderseits  hat  jene  sog.  Weltwirtschaft  bis  jetzt  wenigstens  keine  Erscheinungen  hervortreten ­
  lassen,  die  von  denen  der  Volkswirtschaft  in  wesentlichen  Merkmalen  ab-
        <pb n="72" />
        44  Zweiter  Teil.  Handel.  I.  Die  Volkswirtschaft.

weichen,  und  es  steht  sehr  zu  bezweifeln,  daß  solche  in  absehbarer  Zukunft  auftreten
werden.

3.  Das  Gleichgewicht  der  Arbeit.
Von  Wilhelm  Heinrich  Riehl.

Riehl,  Die  deutsche  Arbeit.  3.  Ausl.  Stuttgart,  I.  G.  Cotta,  1884.  S.  63-67.
Wie  sondert  und  macht  die  nationale  Arbeit  die  Völker  persönlich?  Wie
namentlich  wirken  die  verschiedenen  Arten  der  Arbeit  auf  den  Charakter  von
Stämmen  und  Nationen?
Man  kann  die  Arbeit  nach  vielerlei  Gründen  einteilen.  Für  unsern  Zweck
genügen  zwei  Hauptgruppen:  bäuerliche  und  bürgerliche  Arbeit;  die  Rohproduktion
des  Ackerbaues  stellen  wir  rechts  auf  und  die  lange  Front  der  Gewerbe,  des  Handels
und  der  Geistesarbeit  zur  Linken  und  kümmern  uns  nicht  weiter  um  subtilere
Einteilungen.
Die  Schule  fordert  bei  einem  reich  und  lebenskräftig  entwickelten  Volke  ein
Gleichgewicht  der  großen  Arbeitsgruppen.  Eine  Nation,  die  bloß  Ackerbau  oder
Gewerbe  und  Handel  oder  Geistesarbeit  einseitig  überwiegend  betriebe,  würde  ihre
Persönlichkeit  im  Wettkampfe  der  Kulturvölker  nicht  dauernd  behaupten  können.
Große  Nationen  und  große  Männer  müssen  universell  arbeiten,  wenn  beide  auch
nur  auf  einem  Punkt  das  Höchste  und  Eigenste  zu  leisten  vermögen.  Auch  würde
eine  moderne  europäische  Nation  nicht  einmal  das  Zeug  zu  einem  ordentlichen  Staat
haben,  wenn  sie  nicht  alle  Gruppen  der  bürgerlichen  Gesellschaft  voll  und  breit  entfaltet ­
  in  sich  trägt.  Die  bürgerliche  Gesellschaft  ist  aber  nichts  anderes  als  das
Volk  unter  dem  Gesichtspunkt  eben  jener  großen  Arbeitskreise  und  der  aus  dem
Beruf  erwachsenden  Standessitten.
Im  17.  und  18.  Jahrhundert  dachten  Minister  und  Gelehrte  kaum  an  das
Gleichgewicht  der  Arbeitskreise  einer  Nation;  darum  suchten  sie  das  Heil  einseitig
bald  im  Schutze  der  Industrie,  bald  wieder  bloß  in  der  Pflege  des  Ackerbaues.  Man
konnte  nicht  einmal  die  Arbeit  eines  Staatsvolkes  als  ein  Ganzes  fassen;  kein  Wunder,
daß  man  für  das  persönliche  Gesamtleben  der  Nation  vollends  gar  kein  Auge  hatte,
und  daß  Physiokraten  und  Merkantilisten  zugleich  im  Weltbürgertum  schwärmten.
Auch  der  großen  Masse  des  jetzigen  deutschen  Volkes  ist  der  Gedanke  vom
Gleichgewicht  der  Arbeit  noch  keineswegs  aufgegangen.  Der  Handwerker  wünscht
die  Fabriken  dahin,  wo  der  Pfeffer  wächst,  der  Bauer  hält  die  Mehrzahl  der  Geistesarbeiter ­
  für  Drohnen,  und  die  wenigsten  Arbeiter  vermögen  über  das  Dach  ihrer
eigenen  Werkstatt  hinauszusehen.  Nur  der  Gebildete  erkennt  die  Arbeit  des  Volkes,
das  „Volk"  selber  sieht  bloß  die  Nächstliegenden  Bruchstücke.  Man  könnte  weiter
sagen,  der  Mann  aus  dem  Volke  sieht  überhaupt  das  Volk  nicht,  nur  die  Gebildetsten
sehen  das  Volk.  Wir  sind  noch  so  jung  in  dem  Selbstbewußtsein  eines  großen  Gemeinlebens, ­
  daß  auch  nur  erst  der  Gebildetste  daran  denkt,  feine  Arbeit  als  einen
Teil  der  Volksarbeit  zu  fassen.  Wer  Arbeitsmoral  dem  Volke  recht  handgreiflich
predigen  will,  der  greift  nicht  in  die  Kulturgeschichte  und  zeichnet  in  großen  Zügen
das  harmonische  Zusammenwirken  der  Kräfte  in  den  Nationen  und  wie  Blüte  und
Sturz  der  Völker  hervorwuchs  aus  der  nationalen  Arbeit.  Er  bedient  sich  nicht  nach
Platons  Rat  der  großen  Buchstaben,  sondern  winzig  kleiner  Schrift  und  malt  vielmehr ­
  die  Novelle  des  Einzellebens  eines  fleißigen  oder  faulen  Mannes,  statt  daß
er  die  Arbeitsmoral  aus  dem  großen  psychologischen  Drama  des  Völkerlebens  ent ­
        <pb n="73" />
        3.  Das  Gleichgewicht  der  Arbeit.

45

wickelte.  Eine  wahrhaft  selbstbewußte  Nation  dagegen  wird  leichter  am  Volksfleiße ­
  den  Privatfleiß  entzünden  als  umgekehrt,  und  wenn  man  dereinst  einmal
die  Moral  der  Volksarbeit  in  den  Dorfschulen  lehren  wird,  dann  wird  auch  der
gemeine  Mann  die  Notwendigkeit  des  Gleichgewichtes  der  Arbeitsgruppen  in  einem
gesunden  Volksleben  begreifen.
Wie  das  Bewußtsein  des  Volksfleihes  den  Fleiß  des  einzelnen  spornt,  wie  im
Hinblick  auf  den  Nationalreichtum  der  Reichtum  des  einzelnen  wächst,  das  zeigt  uns
die  neuere  Geschichte  der  beiden  „volkswirtschaftlichsten  Völker"  Europas,  der  Engländer ­
  und  Holländer.
Es  gibt  aber  eine  Schule  der  Not,  in  welcher  das  Volk  oft  in  wenigen  Jahren
lernt,  was  es  im  Laufe  geregelter  Schulmeisteret  kaum  in  einem  Jahrtausend  gelernt
haben  würde.  Die  Russen  z.  B.  sinnen  dermalen  gar  ernsthaft  nach  über  das  Gleichgewicht ­
  der  Arbeit,  weil  sie  nämlich  innewerden,  daß  ihr  echtes  Russentum  durch
den  verrückten  Schwerpunkt  der  nationalen  Arbeit  in  Trümmer  zu  gehen  droht.
In  Rußland  überwiegt  einseitig  die  Bodenproduktion.  Nach  Tegoborski  ward  1852  das
Volkseinkommen  aus  den  Gewerben  rc.  nur  auf  375  Millionen  Silberrubel  im  Jahre
geschätzt,  während  die  Urproduktion  2044  Millionen  eintrug.  Vor  anderthalb  Jahrhunderten, ­
  als  Rußland  in  den  Kreis  der  europäischen  Kulturmächte  einzutreten  begann, ­
  war  dieses  Mißverhältnis  natürlich  noch  viel  greller.  Peter  I.  mußte  Gewerbe,
Handel  und  Geistesarbeit  von  außen  ins  Land  ziehen,  um  wenigstens  den  ersten
Grund  zu  legen  zu  einem  Gleichgewicht  der  Arbeitsgruppen,  welches  das  Volk  erst
befähigen  konnte,  den  Wettkampf  mit  abendländischer  Kultur  zu  bestehen.  Allein
diese  importierte  bürgerliche  Arbeit  war  und  blieb  unnational,  sie  fand  in  Land  und
Volk  zu  wenig  Wurzel,  als  daß  sie  zur  Gleichmacht  mit  der  Bodenproduktion  hätte
aufwachsen  können,  störte  aber  zugleich  auch  unmittelbar  die  innere  Harmonie  des
russischen  Volkstums,  indem  nun  westeuropäisches  Städteleben  übergangslos  mitten
in  halbasiatische  Bauernzustände  hineingestellt  war.  Der  gemeine  Mann  blieb  ein
ganzer  Russe,  der  Gebildetere  ward,  wenn's  hoch  kam,  ein  halber  Russe,  die  Gebildetsten ­
  verausländerten  vollends.  Nun  erwachte  aber  in  unseren  Tagen,  wo  alle
Nationen  so  viel  selbstbewußter  geworden,  auch  das  allrussische  Nationalgefühl,  und
der  Moskowiter  ergrimmte,  daß  nicht  einmal  die  Hauptstadt  des  Rusfenreiches  einen
russischen  Namen  führe  und  Petersburg  auch  auf  russisch  Petersburg  heiße.  Die
Moskowiter  begreifen  aber  auch,  daß  Rußland  nur  dann  wieder  russisch  werden
kann,  wenn  ein  Gleichgewicht  der  nationalen  Arbeit  hergestellt  wird,  wenn  russische
Kunst  und  Wissenschaft  und  Industrie  und  Handwerk  wieder  mit  russischem  Geiste
sich  erfüllt,  dadurch  überall  Wurzel  im  Volke  schlägt  und  zuletzt  zu  einer  Gleichmacht
mit  der  echt  russischen  Bodenproduktion  aufwächst.  So  lehrt  die  Not  auch  hier  rasch
die  Wucht  dieser  Gleichgewichtsfrage  der  nationalen  Arbeit  erkennen,  und  der  Parteikampf ­
  der  Moskowiter  und  Petersburger  wird  sich  zuletzt  in  dieser  Frage  entscheiden
müssen.
Der  Nationalökonom  spricht  vom  Gleichgewicht  der  Arbeit  als  der  Grundlage
der  wirtschaftlichen  Kraft  höhergesitteter  Völker;  der  Sozialpolitiker  geht  noch  einen
Schritt  weiter  und  erkennt  in  jenem  Gleichgewicht  zugleich  den  Urgrund  einer  sich
rastlos  aus  sich  selbst  verjüngenden  Volksgesittung.  Mehr  in  Tatsachen  als  in  Begriffen ­
  redend,  habe  ich  den  letzten  Gedanken  in  meinem  Buch  von  „Land  und
Leuten"  vielfach  ausgeführt,  indem  ich  zeigte,  daß  unser  Volk  jugendfrisch  und  original
bleibt,  solange  es  Hierzuland  neben  dem  Felde  auch  noch  Wald  gibt,  neben  dem  hochgesitteten ­
  Städter  noch  naturwüchsige  Gebirgsbauern,  ja  sogar  noch  Altbayern  neben
den  Berlinern.
So  leicht  es  aber  ist,  die  Wirkung  des  Gleichgewichtes  der  Arbeit  darzutun,  so
schwer  läßt  es  sich  nachweisen,  wieweit  dieses  Gleichgewicht  bei  einer  Nation  vor-
        <pb n="74" />
        46

Zweiter  Teil.  Handel.  I.  Die  Volkswirtschaft.

Handen  sei.  Schon  dem  Nationalökonomen  wird  es  sauer,  obgleich  er  doch  nur  mit
materieller  Arbeit  zu  schaffen  hat,  deren  Früchte  sich  zählen  und  wägen  lassen.
Denn  weder,  indem  er  die  Zahl  der  Arbeiter  der  einzelnen  Berufskreise  nebeneinander ­
  stellt,  noch  indem  er  den  Beitrag  dieser  Kreise  zu  dem  Volkseinkommen  gegeneinander ­
  abwägt,  erhält  er  ein  vollkommen  reines  und  gerechtes  Ergebnis.  Auch
in  der  materiellen  Arbeit  steckt  nämlich  ein  gutes  Bruchteil  geistiger  Kultur,  welches
schwer  in  die  Wagschale  der  einzelnen  Arbeitsgruppen  fällt,  entscheidend  für  die
wirtschaftliche  Macht  dieser  Gruppen,  und  nicht  in  Prozenten  oder  Dezimalbrüchen
sich  ausdrücken  läßt.  Der  soziale  Volksforscher  vollends  bewegt  sich  im  Gebiete
geistiger  Statistik,  die  kein  Hexenmeister  in  Ziffern  bannen  kann,  er  hat  nicht  nur
die  materielle,  sondern  auch  die  Geistesarbeit  auf  ihr  Gleichgewicht  zu  prüfen  und
soll  dabei  entscheiden  über  eine  Blüte  geistiger  Gesittung,  die  sich  nur  in  Tatsachen
schildern,  nicht  aber  kraft  der  vier  Spezies  beweisen  läßt.  Dennoch  sollen  beide  nicht
ermüden  in  ihrer  schweren  Aufgabe,  begeistert  durch  den  Gedanken,  daß  es  gilt,
in  der  Lehre  vom  Gleichgewicht  der  Arbeit  nicht  bloß  die  Gesetze  der  Wirtschaft
und  des  Völkerlebens  zu  erkennen,  sondern  auch  dem  Volke  die  Moral  der  Arbeit
im  großen  Stile  zu  predigen  und  als  Sittenlehrer  der  Nationen  zugleich,  nach  dem
Bilde  Platos,  die  rechte  Sitte  der  harmonischen  Arbeit  wachzurufen  in  jedem  einzelnen.

4.  Arbeit  und  Rhythmus.
Von  Karl  Bücher.

Bücher,  Arbeitsvereinigung  und  Arbeitsgemeinschaft.  In:  Die  Entstehung  der
Volkswirtschaft.  Vorträge  und  Versuche.  8.  Ausl.  Tübingen,  H.  Laupp,  1911.  S.  261,
S.  272,  S.  277—278  und  S.  282—286.
Arbeitsoereinigung  ist  die  Vereinigung  verschiedenartiger  Arbeiten  in  einer
Hand,  Arbeitsgemeinschaft  die  gleichzeitige  Verwendung  mehrerer  Arbeiter  zur  Bewältigung ­
  einer  Arbeitsaufgabe.
Das  Prinzip  der  Arbeitsvereinigung  ist  bei  allem  Reichtum  ihrer  Erscheinungsformen
ein  ziemlich  einfaches:  überschüssige  Kraft  soll  nutzbringend  verwendet  werden.  Das  Prinzip
der  Arbeitsgemeinschaft  läßt  sich  nicht  auf  eine  so  glatte  Formel  bringen.  Im  allgemeinen
handelt  es  sich  ja  darum,  die  unzulängliche  Einzelkraft  so  weit  zu  ergänzen,  daß  die  vorliegende ­
  Arbeitsaufgabe  bewältigt  werden  kann.  Aber  die  Unzulänglichkeit  der  Kraft  des
einzelnen  Arbeiters  kann  wieder  verschiedene  Ursachen  haben.  Sie  kann  begründet  sein  in
einer  bestimmten  geistigen  Veranlagung  des  Arbeiters,  die  ihn  hindert,  allein  anhaltend  tätig
zu  fein;  sie  kann  auf  ungenügender  Körperkraft  beruhen,  und  sie  kann  endlich  in  technischen
Umständen  liegen,  die  bewirken,  daß  eine  Arbeit  nicht  ohne  eine  andere,  von  ihr  verschiedene
geleistet  werden  kann.  Je  nachdem  einer  von  diesen  drei  Fällen  stattfindet,  ergeben  sich  drei
verschiedene  Arten  der  Arbeitsgemeinschaft.  Die  erste  können  wir  Gesellschaftsarbeit
oder  gesellige  Arbeit  nennen,  die  zweite  Arbeitshäufung  und  die  dritte  Arbeitsverbindung ­
  .  .  .  .
Unter  Arbeitshäufung  verstehen  wir  die  Aufbietung  mehrerer  gleichartiger ­
  Arbeitskräfte  zur  Bewältigung  einer  einheitlichen  Arbeitsaufgabe,  z.  B.  zum
Aufladen  einer  schweren  Last,  zum  Schieben  eines  Balkens,  zum  Mähen  einer  Wiese,
zum  Treiben  bei  der  Jagd.  Die  zu  leistende  Arbeit  braucht  an  sich  nicht  für  die
Kraft  eines  einzigen  zu  schwer  zu  fein;  es  genügt  schon,  daß  sie  von  ihm  nicht  in
gehöriger  Zeit  vollendet  werden  kann,  um  die  Verwendung  einer  Mehrzahl  von
Arbeitern  vorteilhaft  zu  machen.  Dies  fällt  besonders  bei  solchen  Tätigkeiten  ins
Gewicht,  welche  an  bestimmte  Jahreszeiten  gebunden  oder  von  der  Witterung  ab-
        <pb n="75" />
        4.  Arbeit  und  Rhythmus.  47
hängig  sind.  Auch  soziale  Rücksichten  können  die  Beschleunigung  gewisser  Arbeiten
gebieten.
Beim  Zusammenarbeiten  einer  größeren  Menschenzahl  sind  zwei  Fälle  möglich.
Im  ersten  bleiben  die  einzelnen  Arbeiter  bei  ihren  Verrichtungen  in  den  Zeitmomenten ­
  der  Kraftaufbietung  unabhängig  voneinander,  und  ihr  Zusammenwirken
erfolgt  nur  zu  dem  Zwecke  einer  rascheren  Erledigung  des  Pensums.  Wir  wollen
diesen  Fall  als  einfache  Arbeitshäufung  bezeichnen.  Beispiele  bieten:
mehrere  Maurer  an  einem  Neubau,  eine  Reihe  Pflasterer  auf  der  Straße,  eine
Gruppe  Schneeschaufler  oder  Erdarbeiter,  eine  Zeile  Schnitter  oder  Rübenhacker;
Zwischenform:  eine  Schar  afrikanischer  Träger,  die  im  Gänsemarsche  hintereinander
ziehen,  die  Treiber  bei  einer  Jagd,  mehrere  Pflüger  auf  einem  Ackerfelde.
Im  zweiten  Falle  erfolgen  die  Bewegungen  der  einzelnen  Arbeiter  nicht  unabhängig ­
  voneinander,  sondern  entweder  alle  zu  gleicher  Zeit  oder  abwechselnd  in
gleichen  Zeitabständen,  —  immer  also  in  taktmäßiger  Weise.  Wir  wollen  diese
Art  der  Arbeitshäufung  Arbeitsverkettung  nennen,  weil  sie  sozusagen  jeden
einzelnen  Beteiligten  in  der  Zeitfolge  seiner  Bewegungen  an  seinen  Nachbar  bindet
und  alle  vermittelst  des  Taktes  zu  einer  gegliederten  Einheit,  gleichsam  zu  einem
automatisch  wirkenden  Arbeitskörper  zusammenfaßt.  Alle  hierher  gehörigen  Arbeiten
müssen,  wenn  sie  längere  Zeit  fortgesetzt  werden,  rhythmischen  Verlauf  annehmen.
Es  gibt  natürlich  auch  solche,  welche  mit  einer  einmaligen  Kraftaufbietung  vollendet
sind,  z.  B.  das  Heben  einer  Last  durch  mehrere  auf  Zählkommando,  das  Umreißen
eines  Baumstammes  an  einem  Seile.
Die  rhythmisch  verlaufenden  Arbeiten  dieser  Art  lassen  sich  wieder,  je  nachdem
die  Bewegungen  der  einzelnen  gleichzeitig  oder  wechselweise  erfolgen,  in  Gleichtakt-Arbeiten ­
  und  Wechseltakt-Arbeiten  einteilen.
Gleichtakt-Arbeiten  verrichten  z.  B.  die  beiden  Rudererreihen  auf  einem
Ruderschiff,  die  Schiffleute  beim  Aufwinden  des  Ankers,  dem  Hissen  der  Segel,
dem  Treideln  eines  Fahrzeuges  gegen  den  Strom,  die  Zimmerleute,  welche  vermittelst
der  Zugramme  bei  Fundamentierungsarbeiten  große  Pfähle  in  den  Boden  eintreiben, ­
  die  Faßzieher,  wie  überhaupt  alle  Arbeitergruppen,  welche  durch  gemeinsames ­
  Ziehen  an  einem  Seile  eine  Last  bewegen  müssen,  die  2,  4,  6  oder  8  Träger
einer  Bahre  oder  Sänfte,  die  Soldaten  auf  dem  Marsche.  Sehr  häufig  wird  das
Takthalten  bei  der  Arbeit  durch  einfaches  Zählen  oder  durch  einen  Chorgesang
der  Arbeiter  oder  durch  den  Ton  eines  Instruments,  besonders  der  Trommel,
unterstützt.
Wechseltakt-Arbeiter  find:  drei  Steinsetzer,  welche  im  Takt  mit  ihren
Handrammen  die  Pflastersteine  feststoßen,  drei  oder  vier  Drescher  auf  der  Tenne,
zwei  Schmiede  beim  Zuschlagen,  zwei  Zimmerleute  an  der  Sägegrube  oder  beim
Behauen  eines  Stammes,  zwei  Mägde  beim  Bläuen  der  Wäsche  oder  beim  Teppichklopfen. ­

Bei  den  im  Gleichtakt  zu  vollziehenden  Arbeiten  handelt  es  sich  darum,  eine
Gesamtleistung,  welche  die  Kraft  eines  einzelnen  bei  weitem  übersteigt,  mit  einer
Mindestzahl  von  Arbeitern  dadurch  zu  bewältigen,  daß  alle  Mitarbeitenden  veranlaßt
werden,  die  höchste  Kraftaufbietung  auf  den  gleichen  Zeitpunkt  zu  verlegen.
Bei  den  Arbeiten  im  Wechseltakt  liegen  gewöhnlich  Aufgaben  vor,  welche  an
sich  von  einem  einzelnen  vollzogen  werden  könnten.  In  der  Regel  sind  es  schwere
Arbeiten,  bei  welchen  die  einzelnen  Bewegungen  (z.  B.  Heben  und  Senken  der  Arme
beim  Schlagen  mit  dem  Dreschflegel)  längere  Zeit  bedürfen.  Der  einzelne  Arbeiter
ist  hier  immer  in  Versuchung,  nach  jedem  Schlage  oder  Stoße  sich  eine  kleine  Ruhepause ­
  zu  gönnen,  und  verliert  dadurch  das  Gleichmaß  der  Bewegungen.  Die  Schläge
oder  Stöße  folgen  in  verschiedenem  Stärkeverhältnis  und  in  ungleichen  Zeitfristen
        <pb n="76" />
        48

Zweiter  Teil.  Handel.  I.  Die  Volkswirtschaft.

aufeinander,  und  die  Arbeit  wirkt  dadurch  bedeutend  ermüdender.  Wird  ein  zweiter
oder  dritter  Arbeiter  hinzugezogen,  so  regulieren  sich  die  Bewegungen  jedes  einzelnen ­
  nach  dem  Taktfchall,  den  die  Arbeitsinstrumente  beim  Aufschlagen  auf  den
zu  bearbeitenden  Stoff  ergeben.  Es  wird  ein  kürzerer  Takt  erzielt,  dessen  Festhalten ­
  kaum  Schwierigkeiten  bietet.  Jeder  Arbeiter  bleibt  zwar  für  sich  selbständig,
muß  aber  seine  Bewegungen  gleichmäßig  nach  denen  seiner  Genossen  einrichten.
Es  handelt  sich  also  nicht  darum,  daß  die  Größe  der  Arbeitsaufgabe  eine  Verdoppelung ­
  oder  Verdreifachung  der  Kräfte  erfordert,  sondern  darum,  daß  die  Einzelkraft ­
  einen  bestimmten  Rhythmus  der  Bewegung  nicht  festzuhalten  imstande  ist.
Allerdings  scheint  die  Aufbietung  eines  zweiten  oder  dritten  Arbeiters  an  sich
die  Kraftwirkung  des  einzelnen  nur  verdoppeln  oder  verdreifachen  zu  können;  dennoch ­
  hat  auch  diese  Art  der  Arbeitsverkettung  eine  Steigerung  der  Produktivität  zur
Folge,  indem  sie  die  Kraftausgabe  und  die  Ruhepausen  für  jeden  gleichmäßig  regelt
und  darum  allen  eine  längere  Fortsetzung  der  Arbeit  gestattet.  Der  einzelne  läßt
die  Hände  sinken,  wenn  er  müde  wird,  oder  verlangsamt  doch  das  Tempo  seiner  Bewegungen. ­
  Der  kurze  Takt  der  Arbeit  ermuntert;  ihre  Gemeinsamkeit  regt  zum
Wetteifer  an;  keiner  will  an  Ausdauer  hinter  dem  andern  zurückstehen.
Noch  deutlicher  tritt  dieser  Zwang  für  den  schwächeren  Arbeiter,  es  dem  stärkeren ­
  gleichzutun,  bei  einigen  Arbeiten  von  freierem  Ryhthmus  hervor,  bei  welchen
die  Verkettung  in  der  Weise  bewerkstelligt  wird,  daß  die  Arbeiter  reihenweise
gruppiert  sind,  und  daß  das  Fortschreiten  der  Arbeit  des  einen  von  der  Tätigkeit
des  andern  abhängig  ist.  In  einer  Reihe  von  Mähern,  welche  auf  der  Wiese  stehen,
muß  jeder  einzelne  gleichmäßig  sein  Pensum  bewältigen,  wenn  er  seinen  Nachmann
nicht  aufhalten  oder  fürchten  will,  von  dessen  Sense  getroffen  zu  werden.  In  einer
Kette  von  Handlangern,  welche  einander  die  Ziegelsteine  für  einen  Bau  zureichen
oder  -werfen,  muß  jeder  folgende  gleich  rasch  abnehmen,  wenn  er  nicht  die  ganze
Arbeit  ins  Stocken  bringen  will.
Dieses  gegenseitige  Anpassen  der  Arbeiter  aneinander,  das  allen  Arten  der
Arbeitsverkettung  eigentümlich  ist,  wird  somit  zu  einem  disziplinierenden  Element
von  der  allergrößten  Bedeutung,  insbesondere  für  unqualifizierte  Tätigkeiten,  wie
sie  auf  primitiven  Stufen  der  wirtschaftlichen  und  technischen  Entwicklung  überwiegen. ­
  Ja  es  kann  geradezu  als  Zwangsmittel  zur  Beschleunigung  des  Werkes
auch  in  Fällen  der  Arbeitshäufung  angeordnet  werden,  die  an  sich  eine  derartige
Bindung  der  Bewegungen  nicht  erfordern.  Dazu  bedarf  es  dann  künstlicher  Taxierung ­
  (durch  Zählen,  Gesang,  Musikbegleitung),  mit  deren  Hilfe  die  einfache  Arbeitshäufung ­
  in  die  Arbeitsverkettung  umgewandelt  wird.  So  bei  der  Sklavenarbeit,  die
aus  bekannten  Gründen  truppweise  erfolgen  muß,  bei  den  Fronden  und  den  öffentlichen ­
  Arbeiten  der  Naturvölker.

5.  Luxus  und  Sparsamkeit.
Von  Artur  Graf  v.  Posadowsky-Wehner.

v.  Posadowsky-Wehner,  Luxus  und  Sparsamkeit.  Ein  Vortrag.  Göttingen,
Vandenhoeck  &amp;amp;  Ruprecht,  1909.  S.  4  ff.
Luxus  und  Sparsamkeit  sind  zwei  Begriffe,  die  eigentlich  die  beiden
Pole  des  wirtschaftlichen  Lebens  überhaupt  bilden.  Erzeugung  und  Aufspeicherung
von  Werten  auf  der  einen  Seite  und  ihr  berechtigter  oder  wirtschaftlich  und  sittlich
verwerflicher  Gebrauch  auf  der  andern  Seite.
        <pb n="77" />
        5.  Luxus  und  Sparsamkeit.

49

In  der  Wissenschaft  hat  man  immer  von  neuem  versucht,  eine  erschöpfende
Begriffsbestimmung  des  L  u  x  u  s  zu  geben.  Man  hat  ihn  bezeichnet  als  die  als  etwas
sittlich  Gleichgültiges  vorgenommene  unproduktive  Verwendung  des  freien  Einkommens, ­
  als  einen  Verbrauch,  der  das  durch  das  Bedürfnis  gegebene  Maß  von  Aufwand ­
  überschreitet.  Diese  wissenschaftlichen  Erklärungen  geben  aber  den  Begriff  des
Luxus  im  einzelnen  nicht  wieder,  da  der  Luxus  ein  Teil  des  Lebensstandes  eines
Volkes  oder  einer  Gesellschaftsklasse  ist  und  der  Lebensstand  jedes  Volkes  und  jeder
Gesellschaftsklasse  sich  nach  ihrem  allgemeinen  Kulturstande,  nach  klimatischen  Verhältnissen, ­
  nach  überlieferten  Sitten  und  Gebräuchen  richtet.  Was  in  vergangenen
Zeiten  als  Luxus  galt,  ist  häufig  demnächst  ein  allgemeines  Volksbedürfnis  geworden,
und  man  behauptet  mit  Recht,  daß  es  ein  Zeichen  wachsender  Wohlhabenheit  und
entsprechender  Hebung  des  Lebensstandes  eines  ganzen  Volkes  sei,  wenn  Bedürfnisse,
die  früher  nur  von  wenigen  befriedigt  werden  konnten,  sich  zu  einem  allgemein  als
berechtigt  anerkannten  Volksbedürfnisse  auswachsen.  Im  gewöhnlichen  Leben  pflegt
man  vielfach  auch  Ausgaben  anderer  für  Luxus  zu  halten,  die  man  selbst  sich  nicht
gewähren  kann  oder  nicht  gewähren  will.
Der  Begriff  des  Luxus  ist  hiernach  kein  unbedingter,  sondern  ein  nach  Ort,
Zeit  und  Individuum  verschiedener,  wie  auch  die  Verwandlung  der  natürlichen  Rohstoffe ­
  in  Lebensbedürfnisse  des  Menschen  immer  umfangreicher  und  verwickelter  geworden ­
  ist.  Die  Umgestaltung  der  wirtschaftlichen  Kulturverhältnisse  verschiebt  eben
fortwährend  in  allen  Schichten  der  Gesellschaft  die  Grenzlinie  zwischen  dem  unbedingt
Notwendigen  und  dem  streng  genommen  Entbehrlichen;  in  diesem  Sinne  hat  die
Wissenschaft  den  Luxus  als  einen  tastenden  Versuch  bezeichnet,  der  zivilisatorischen
Entwicklung  auch  auf  dem  Gebiete  des  Genusses  einen  angemessenen  Ausdruck  zu
verleihen.  Hieraus  folgt,  daß  es  volkswirtschaftlich  und  ethisch  verkehrt  wäre,  in  dem
Luxus  etwas  an  sich  Verwerfliches  zu  sehen,  volkswirtschaftlich  schon  deshalb  verkehrt,
weil  ein  Rückgang  zum  Naturzustand  der  Menschheit,  wie  ihn  Jean  Jacques  Rousseau
befürwortete,  selbst  in  abgeschwächter  Form  bei  unserer  schnell  wachsenden  Bevölkerung ­
  und  der  Leistungsfähigkeit  unserer  Technik  Millionen  von  Menschen  die  Möglichkeit ­
  der  nützlichen  Verwendung  ihrer  geistigen  und  körperlichen  Kräfte  und  damit
ihre  Existenzmöglichkeit  nehmen  würde.  Gegenüber  der  Auffassung  Jean  Jacques
Rousseaus  kann  man  auf  den  sog.  Luxus  unserer  Zeit,  glaube  ich,  das  Wort  Schleiermachers ­
  anwenden,  daß  ein  Volk  oder  Stand,  die  geschichtlich  eingreifen,  keine  idyllischen ­
  Sitten  haben  dürfen.
Ein  den  Verhältnissen  angemessener  verständiger  Luxus  steht  in  keinem  Gegensatze ­
  zur  Sparsamkeit,  vielmehr  ist  vorsorgende  Sparsamkeit  mit  edlem  Luxus  sehr
wohl  vereinbar.  Luxus  bedeutet  keineswegs  immer  Verschwendung.  Dagegen  wird  es
sicher  ein  tadelnswerter  Luxus  sein,  wenn  die  Ausgaben  für  Kleider  in  einem  Mißverhältnis ­
  zu  den  übrigen  Ausgaben  für  notwendige  Lebensbedürfnisse,  für  Nahrung.
Wohnung  usw.  stehen.  Wo  aber  dieses  Mißverhältnis  nicht  obwaltet,  muß  man  sich
freuen,  welcher  gewaltige  Kulturfortschritt  unseres  Volkes  auch  in  der  äußeren  Erscheinung ­
  der  minderbemittelten  Volksklasse  Deutschlands  liegt.  Wer  englische  und
französische  Fabrikstädte  besucht  hat,  erkennt,  welchen  offensichtlichen  Fortschritt  gerade
die  deutsche  Arbeiterbevölkerung  in  dieser  Beziehung  gemacht  hat.
Es  gibt  auch  einen  verletzenden  Luxus,  dem  man  es  nachfühlt,  daß  er  nur  getrieben, ­
  um  vor  anderen  hervorzustechen,  um  andere  zu  übertrumpfen,  einen  Luxus,
der  dem  Genießenden  nur  die  Befriedigung  der  Eitelkeit  bieten,  aber  keinen  höheren
Genuß  gewähren  kann.  Es  gibt  auch  einen  Luxus,  der  zu  seelischer  und  körperlicher
Entartung  führt;  an  diesen  Luxus  denkt  wohl  Paulus  bei  seiner  Ermahnung:  Römer,
Kap.  13,  Vers  14.  Ein  zu  verurteilender  Luxus  des  einzelnen  ist  es  auch,  wenn  er
feine  Ausgaben  nicht  abstuft  nach  dem  Grade  ihrer  inneren  Notwendig-Mollak,
  Volkswirtschaftliches  Quellenbuch.  4.  Aufl.  4
        <pb n="78" />
        50  Zweiter  Teil.  Handel.  I.  Die  Volkswirtschaft.

feit,  wenn  er  einen  Schein  luxus  treibt,  infolgedessen  notwendige  Ausgaben  unbefriedigt
  bleiben  müssen.  Benjamin  Franklin  hat  einmal  gesagt:  „Wer  das  überflüssige ­
  kauft,  wird  sehr  bald  das  Notwendige  verkaufen  müssen,"  und  ein  slavisches
Sprichwort  drückt  diesen  Gedanken  drastischer  aus,  indem  es  von  einem  Lerscywenoer
sagt:  „Er  kauft  sich  einen  Frack  und  verkauft  die  Hosen".  Einen  schädlichen  Luxus,,
der  von  Mangel  an  sittlicher  Kraft  und  sittlichem  Ernst  zeugt,  treibt  jedenfalls  der,
der  mehr  verausgabt,  als  er  besitzt.  Wenn  Sie  den  Dickensschen  Roman  „David
Copperfield"  gelesen  haben,  so  werden  Sie  sich  auch  erinnern,  in  welcher  Weise  die
köstliche  Figur  von  Mr.  Micawber  versucht,  dem  armen  David  Copperfield  die  gesunde ­
  Grundlage  eines  geordneten  Haushalts  darzustellen.  Er  sagt  wörtlich:  „Jährliches ­
  Einkommen  20  Pfund,  jährliche  Ausgabe  19  Pfund  19  Schilling  6  Pence;
Folge:  inneres  Glück.  Jährliches  Einkommen  20  Pfund,  jährliche  Ausgabe  20  Pmnd
6  Pence;  Folge:  Elend."  Der  verwerflichste  Scheinluxus  wird  bei  uns  in  Deutschland
in  den  weitesten  Kreisen  der  Gesellschaft  auf  dem  Wege  der  sog.  Geselligkeit  getrieben,
wo  die  Reichhaltigkeit  materieller  Genüsse  so  häufig  den  Mangel  geistigen  Inhalts
ersetzen  muß.  Schon  Tacitns  sagt  von  den  Deutschen  bekanntlich:  „Eonvietibns  ei
hospitiis  non  alia  gens  effusius  indulget".  „Kein  anderes  Volk  schwelgt  reichlicher ­
  in  Gelagen  und  gastfreundschaflichen  Veranstaltungen".  Auch  für  die  heutigen
Zeiten  ist  es  noch  wahr,  daß  vielfach  zwischen  der  täglichen  Lebensführung  und  dem
gesellschaftlichen  Aufwands  in  Deutschland  eine  viel  größere  Kluft  besteht  als  in
anderen  Kulturländern.  Der  Gedanke  gesellschaftlicher  Repräsentation,  die  so  häufig,
nur  einen  theatralischen  Aufwand  mit  geborgten  Requisiten  darstellt,  hat  sich  zum  Teil
zu  einer  fixen  Idee  ausgebildet,  die  für  viele  Kreise  im  höchsten  Grade  drückend  und
wirtschaftlich  schädigend  wirkt.  Die  eingebildeten  Repräsentationspflichten  der  auf
festes  Gehalt  angewiesenen  Staatsdiener,  mit  deren  Einkommen  nur  in  wenigen  Fällen
eine  Repräsentationsentschädigung  verbunden  ist,  rückt  die  Gefahr  plutokratischer
Auswahl  immer  näher,  d.  h.  daß  für  bestimmte  Stellen  nicht  der  geistig  und  sittlich
Befähigteste  und  Arbeitsfreudigste,  sondern  der  ausgewählt  wird,  der  finanziell  am
besten  imstande  ist,  eine  große  Repräsentation  zu  üben  und  damit  durch  äußere
Mittel  den  Einfluß  zu  gewinnen,  den  sich  die  sachliche  Leistung  erringen  soll.
Es  ist  unzweifelhaft,  daß  der  Lebensstand  unseres  gesamten  deutschen  Volkes
in  den  letzten  Jahrzehnten  sich  außerordentlich  gehoben  hat.  Ich  halte  das  von
meinem  Standpunkte  aus  für  einen  Kulturfortschritt  und  deshalb  für  eine  erfreuliche
Erscheinung.  Wenn  bei  einem  Volke,  dessen  wirtschaftliche  Kraft  sich  so  schnell  vermehrt ­
  hat,  hiermit  auch  unerfreuliche  Erscheinungen  eines  verweichlichenden  und
verletzenden  Luxus  in  einzelnen  Fällen  verbunden  fein  mögen,  so  glaube  ich  doch,
daß  man  diese  Erscheinungen  wesentlich  überschätzt,  weil  es  bei  uns  gar  nicht  so  viele
Menschen  gibt,  die  solchen  Luxus  treiben  können.
Dem  Luxus,  insoweit  man  diesem  Worte  einen  mißbilligenden  Beigeschmack
geben  will,  pflegt  man  die  Sparsamkeit  gegenüberzustellen,  d.  h.  jenes  wirtschaftliche ­
  Verfahren,  sich  nicht  nur  in  den  Grenzen  seines  Einkommens  zu  halten,  dasselbe
nach  dem  Grade  innerer  Notwendigkeit  der  einzelnen  Lebensbedürfnisse  zu  verausgaben ­
  und  sittlich  erlaubte  Zwecke  mit  dem  möglichst  geringen  Geld-  und  Kraftaufwands ­
  zu  erreichen,  sondern  auch  Beträge  seines  Einkommens  für  eine  künftige
Verwendung  zurückzulegen.
Ich  halte  diese  Gegenüberstellung  für  eine  irrige;  Sparsamkeit  in  jenem  Sinne
ist  die  vernünftige  normale  und  sittlich  berechtigte  Verwendung  des  Einkommens.
Dem  Luxus  im  schädlichen  Sinne  steht  nicht  die  Sparsamkeit,  sondern  der  Geiz
gegenüber,  den  man  mit  Recht  für  häßlicher  hält  als  die  Verschwendung,  und  der,
weil  er  Vermögensmassen  wie  in  einer  toten  Hand  aufspeichert,  für  den  volkswirtschaftlichen ­
  Verkehr  vielleicht  schädlicher  ist  als  die  Verschwendung.  Die  Sparsamkeit
        <pb n="79" />
        51

5.  Luxus  und  Sparsamkeit.

bezeichnet  man  mit  Recht  als  eine  Tugend.  Sparsamkeit  ist  ein  Zeichen  innerer
Selbstzucht,  eine  tägliche  Befolgung  des  biblischen  Gebotes:  „Du  sollst  nicht  begehren";
ste  macht  den  Menschen  unabhängig  und  hebt  seinen  inneren  Wert.  Wir  finden,
daß  bedeutende  Männer  säst  stets  auch  die  Tugend  der  Sparsamkeit  übten,  weil  sie
ihr  Leben  nicht  in  dem  Kleingeld  schädlichen  Luxus  verausgabten,  sondern  sich  ernsten,
ihre  Zeit  in  Anspruch  nehmenden  Aufgaben  widmeten.  Jean  Jacques  Rousseau
Ggt:  „Seiner  Hände  Kraft,  die  Verwendung  seiner  Zeit  und  seine  strenge  Sparsamkeit ­
  sind  die  Schätze  des  Genfers!"  In  der  Sparsamkeit  spricht  sich  auch  der  wahre
Familiensinn  aus,  der  Wunsch,  den  Lebensstand  der  Familie  auch  in  kommenden
Geschlechtern  zu  erhalten.  Familien,  die  ohne  rechtlich  zwingende  Form  ihr  väterliches ­
  Erbe  im  Laufe  der  Jahrhunderte  erhalten,  werden  stets  eine  lange  Reihe
tüchtiger,  verläßlicher  Männer  aufweisen.  Der  unangenehmste  gesellschaftliche  Typus
ist  jedenfalls  der  geizige  Verschwender,  d.  h.  jener  Charakter,  der  zu  s  e  i  n  e  m  Wohlbefinden ­
  Luxus  treibt,  aber  seinen  Mitmenschen,  der  Allgemeinheit  gegenüber  der
Mann  mit  den  ewig  zugeknöpften  Taschen  ist.
Wie  es  sparsame  Individuen  gibt,  so  gibt  es  auch  sparsame  Völker.  Die  Fran-Zosen
  sind  in  ihrer  Lebenshaltung  unzweifelhaft  wesentlich  sparsamer  als  die  Deutschen,
wobei  das  Klima  einen  reichlichen  Anteil  haben  mag.  Aber  mit  der  französischen
Sparsamkeit,  mit  der  Sorgfalt,  Vermögen  aufzuspeichern  und  nur  in  den  unzweifelhaftesten ­
  Sicherheiten  anzulegen,  hängt  doch  ein  gewisser  Mangel  an  Unternehmungsgeist ­
  zusammen,  der  sich  volkswirtschaftlich  fühlbar  macht.  Auf  dem  deutschen  Unternehmungsgeist, ­
  wie  er  feit  unserer  großen  politischen  Entwicklung  erwacht  ist,  und
auf  der  zwingenden  Notwendigkeit,  fortgesetzt  für  die  Bedürfnisse  einer  schnell  wachsenden ­
  Bevölkerung  zu  sorgen,  beruht  unser  wirtschaftlicher  Aufschwung  und  die  fortschreitende ­
  technische  Vervollkommnung  unserer  öffentlichen  und  privaten  Einrichtungen. ­
  Was  indes  die  Sparsamkeit  eines  ganzen  Volkes  demselben  für  ein  Maß
innerer  Widerstandsfähigkeit  gibt,  dafür  liefert  das  französische  Volk  ein  glänzendes
Beispiel.  Nur  ein  wirtschaftlich  so  tüchtiges  Volk  konnte  die  zahlreichen  poliüfchen
Umwälzungen  feit  mehr  denn  hundert  Jahren  ohne  sichtbaren  wirtschaftlichen  Nachteil
überstehen  und  eine  Kriegsentschädigung  von  5  Milliarden  in  so  unglaublich  kurzer
Zeit  zurückzahlen.
Wenn  man  aber  über  die  wirtschaftlichen  Begriffe  von  Luxus  und  Sparsamkeit
spricht,  kann  man  sich  nicht  daraus  beschränken,  diese  wirtschaftlichen  Vorgänge  nur
in  ihrer  Wirkung  an  dem  einzelnen  zu  prüfen,  sondern  man  muß  auch  über  Luxus
und  Sparsamkeit  in  Staat  und  Gemeinde  sprechen.  Während  die  Wirtschaftsführung
des  einzelnen  meist  nur  ihn  selbst  und  seine  nächste  Familie  unmittelbar  beeinflußt,
haben  wir  an  der  Wirtschaftsführung  von  Staat  und  Gemeinde,  an  der  Art  ihrer
Finanzverwaltung  alle  das  dringendste  Interesse.  Bei  Staat  und  Gemeinde  kommt
es,  wie  bei  dem  Individuum,  darauf  an,  ihre  Ausgaben  nach  dem  Umfang  der
Einnahmen  zu  begrenzen  und  die  Ausgaben  im  einzelnen  nach  ihrer  inneren  Notwendigkeit ­
  für  das  öffentliche  Wohl  zu  bemessen,  dieselben  volkswirtschaftlich
richtig  zu  klassifizieren.
Die  Hauptsache  ist,  daß  ein  jeder,  der  in  amtlicher  Eigenschaft  öffentliche  Gelder
zu  verwalten  und  zu  verausgaben  hat,  in  jedem  einzelnen  Falle  das  Maß
von  Gewissenhaftigkeit  und  Sparsamkeit  anwendet,  welches  die  Verwendung  fremder
Gelder  zur  unbedingten  Pflicht  macht.  Deutschland  ist  zum  Teil  Gebirgsland,  zum
Teil  Sandland,  und  die  guten  Böden  sind  von  verhältnismäßig  geringer  Ausdehnung.
Seine  Naturschätze  sind  nicht  so  reich  und  nicht  so  leicht  nach  ihrem  Verwendungsort
zu  schaffen  wie  in  manchen  anderen  Ländern,  mit  denen  wir  in  hartem  Wettbewerb
stehen.  Sein  Klima  bietet  nur  eine  kurze  Vegetationsperiode.  Unser  Reichtum  liegt
deshalb  vorwiegend  in  dem  Fleiß  und  der  Tüchtigkeit  unseres  Volkes.  Auf  diese
        <pb n="80" />
        52  Zweiter  Teil.  Handel.  II.  Der  Handel  im  allgemeinen.

persönliche  Quelle  unserer  wirtschaftlichen  Kraft  muß  eine  sparsame  Finanzverwaltung
bei  ihren  Ausgaben  ängstlich  Rücksicht  nehmen.
Für  unser  gesamtes  öffentliches  Leben  möchte  ich  aber  schließlich  die  moralische
Sparsamkeit  empfehlen,  die  ein  französischer  Redner  kürzlich  bei  der  Enthüllung  des
Denkmals  Gambettas  pries.  „Weniger  Rauch,  mehr  Feuer,  weniger  Lärm,  mehr
Handlung."

H.  Der  Handel  im  allgemeinen.
1.  Gedanken  über  den  Handel  und  den  Betrieb  des
Handels  *).
33on  Johann  Wolfgang  v.  Goethe.
G  o  e  t  h  e,  Wilhelm  Meisters  Lehrjahre.  1.  Teil.  1.  Buch.  1V.  Kapitel.  In:  Goethes
Werke.  9.  Aufl.  11.  Bd.  Berlin,  G.  Grote,  1880.  S.  32  ff.
Ich  wüßte  nicht,  wessen  Geist  ausgebreiteter  wäre,  ausgebreiteter  fein  müßte
als  der  Geist  eines  echten  Handelsmannes.  Welchen  überblick  verschafft  uns  nicht  die
Ordnung,  in  der  wir  unsere  Geschäfte  führen!  Sie  läßt  uns  jederzeit  das  Ganze
überschauen,  ohne  daß  wir  nötig  hätten,  uns  durch  das  einzelne  verwirren  zu  lassen.
Welche  Vorteile  gewährt  die  doppelte  Buchhaltung  dem  Kaufmanne!  Es  ist  eine  der
schönsten  Erfindungen  des  menschlichen  Geistes,  und  ein  jeder  gute  Haushalter  sollte
sie  in  seiner  Wirtschaft  einführen.
Ordnung  und  Klarheit  vermehrt  die  Lust  zu  sparen  und  zu  erwerben.  Ein
Mensch,  der  übel  haushält,  befindet  sich  in  der  Dunkelheit  sehr  wohl;  er  mag  die
Posten  nicht  gerne  zusammenrechnen,  die  er  schuldig  ist.  Dagegen  kann  einem
guten  Wirte  nichts  angenehmer  sein,  als  sich  alle  Tage  die  Summe  seines
wachsenden  Glückes  zu  ziehen.  Selbst  ein  Unfall,  wenn  er  ihn  verdrießlich
überrascht,  erschreckt  ihn  nicht;  denn  er  weiß  sogleich,  was  für  erworbene
Vorteile  er  auf  die  andere  Wagschale  zu  legen  hat.  Ich  bin  überzeugt,  mein  lieber
Freund,  wenn  Du  nur  einmal  einen  rechten  Geschmack  an  unsern  Geschäften  finden
könntest,  so  würdest  Du  Dich  überzeugen,  daß  manche  Fähigkeiten  des  Geistes  auch
dabei  ihr  freies  Spiel  haben  können.
Glaube  mir,  es  fehlt  Dir  nur  der  Anblick  einer  großen  Tätigkeit,  um
Dich  auf  immer  zu  dem  unsern  zu  machen;  und  wenn  Du  zurückkommst,  wirst  Du
Dich  gern  zu  denen  gesellen,  die  durch  alle  Arten  von  Spedition  und  Spekulation ­
  einen  Teil  des  Geldes  und  Wohlbefindens,  das  in  der  Welt  seinen
notwendigen  Kreislauf  führt,  an  sich  zu  reihen  wissen.  Wirf  einen  Blick  auf
die  natürlichen  und  künstlichen  Produkte  aller  Weltteile,  betrachte,  wie  sie  wechselsweise ­
  zur  Notdurft  geworden  sind!  Welch  eine  angenehme  geistreiche  Sorgfalt  ist
es,  alles,  was  in  dem  Augenblicke  am  meisten  gesucht  wird  und  doch  bald  fehlt,  bald
schwer  zu  haben  ist,  zu  kennen,  jedem,  was  er  verlangt,  leicht  und  schnell  zu  verschaffen,
sich  vorsichtig  in  Vorrat  zu  setzen  und  den  Vorteil  jedes  Augenblickes  dieser  großen
Zirkulation  zu  genießen!  Dies  ist,  dünkt  mich,  was  jedem,  der  Kopf  hat,  eine  große
Freude  machen  wird.

*)  Aus  einem  Gespräche  zwischen  dem  mehr  ideal  veranlagten  Wilhelm  Meister  und
dem  mehr  praktisch  angelegten  Werner.  Letzterer  entwickelt  die  „Gedanken  über  den  Handel
und  den  Betrieb  des  Handels".  —  G.  M.
        <pb n="81" />
        2.  Begriff  und  Arten  des  Handels.

53

Besuche  nur  erst  ein  paar  große  Handelsstädte,  ein  paar  Häfen,  und  Du  wirst
gewiß  mit  fortgerissen  werden.  Wenn  Du  siehst,  wie  viele  Menschen  beschäftigt  sind,
wenn  Du  siehst,  wo  so  manches  herkommt,  wo  es  hingeht,  so  wirst  Du  es  gewiß  auch
mit  Vergnügen  durch  Deine  Hände  gehen  sehen.  Die  geringste  Ware  siehst  Du  im
Zusammenhange  mit  dem  ganzen  Handel,  und  eben  darum  hältst  Du  nichts  für
gering,  weil  alles  die  Zirkulation  vermehrt,  von  welcher  Dein  Leben  feine
Nahrung  zieht.
Es  haben  die  Großen  dieser  Welt  sich  der  Erde  bemächtiget,  sie  leben  in  Herrlichkeit ­
  und  Überfluß.  Der  kleinste  Raum  unseres  Weltteils  ist  schon  in  Besitz  genommen, ­
  jeder  Besitz  befestiget,  Ämter  und  andere  bürgerliche  Geschäfte  tragen
wenig  ein;  wo  gibt  es  nun  noch  einen  rechtmäßigeren  Erwerb,  eine  billigere  Eroberung ­
  als  den  Handel?  Haben  die  Fürsten  dieser  Welt  die  Flüsse,  die  Wege,  die  Häfen
in  ihrer  Gewalt  und  nehmen  von  dem,  was  durch-  und  vorbeigeht,  einen  starken
Gewinn,  sollen  wir  nicht  mit  Freuden  die  Gelegenheit  ergreifen  und  durch  unsere
Tätigkeit  auch  Zoll  von  jenen  Artikeln  nehmen,  die  teils  das  Bedürfnis,  teils  der
Übermut  den  Menschen  unentbehrlich  gemacht  hat?  Und  ich  kann  Dir  versichern,
wenn  Du  nur  Deine  dichterische  Einbildungskraft  anwenden  wolltest,  so  könntest  Du
meine  Göttin  als  eine  unüberwindliche  Siegerin  der  deinigen  kühn  entgegenstellen.
Sie  führt  freilich  lieber  den  Ölzweig  als  das  Schwert;  Dolch  und  Ketten  kennt  sie  gar
nicht:  aber  Kronen  teilet  sie  auch  ihren  Lieblingen  aus,  die,  es  sei  ohne  Verachtung
jener  gesagt,  von  echtem,  aus  der  Quelle  geschöpftem  Golde  und  von  Perlen  glänzen,
die  sie  aus  der  Tiefe  des  Meeres  durch  ihre  immer  geschäfsigen  Diener  geholt  hat.
Was  ist  reizender  als  der  Anblick  eines  Schiffes,  das  von  einer  glücklichen
Fahrt  wieder  anlangt,  das  von  einem  reichen  Fange  frühzeitig  zurückkehrt!  Nicht
der  Verwandte,  der  Bekannte,  der  Teilnehmer  allein,  ein  jeder  fremde  Zuschauer
wird  hingerissen,  wenn  er  die  Freude  sieht,  mit  welcher  der  eingesperrte  Schiffer
ans  Land  springt,  noch  ehe  sein  Fahrzeug  es  ganz  berührt,  sich  wieder  frei  fühlt
und  nunmehr  das,  was  er  dem  falschen  Wasser  entzogen,  der  getreuen  Erde  anvertrauen ­
  kann.  Nicht  in  Zahlen  allein,  mein  Freund,  erscheint  uns  der  Gewinn;  das
Glück  ist  die  Göttin  der  lebendigen  Menschen,  und  um  ihre  Gunst  wahrhaft  zu  empfinden, ­
  muß  man  leben  und  Menschen  sehen,  die  sich  recht  lebendig  bemühen  und
recht  sinnlich  genießen.

2.  Begriff  und  Arten  des  Handels.
Von  Wilhelm  Lexis.
Lexis,  Handel.  In:  Handbuch  der  politischen  Ökonomie.  Herausgegeben  von
v.  Schönberg.  4.  Stuft.  2.  Bd.  2.  Halbband.  Tübingen,  H.  Laupp,  1898.  S.  223—227.
Handel  ist  der  gewerbsmäßige  Betrieb  des  Eintausches  oder  Ankaufs  von
Gütern  und  der  Wiederveräußerung  derselben  zum  Zwecke  einer  Erzielung  von  Gewinn. ­
  Demnach  ist  der  Handel  keineswegs  mit  dem  Güteraustausch  überhaupt
identisch,  sondern  er  bildet  nur  eine  durch  die  volkswirtschaftliche  Arbeitsteilung  allmählich ­
  selbständig  gewordene  Vermittlungstätigkeit,  durch  welche  die  Bewegung
der  Güter  vom  Produzenten  zum  Konsumenten  wesentlich  erleichtert  wird.  In
vielen  Verkehrsfällen  findet  eine  solche  Vermittlung  nicht  statt:  der  Produzent  verkauft ­
  die  von  ihm  selbst  hergestellte  oder  auf  eine  höhere  Stufe  der  Verarbeitung
gebrachte  Ware  direkt  an  diejenigen,  der  sie  unmittelbar  für  seine  persönlichen  Zwecke
verwenden  oder  als  Rohmaterial  oder  als  Halbfabrikat  weiter  verarbeiten  will.
        <pb n="82" />
        54  Zweiter  Teil.  Handel.  II.  Der  Handel  im  allgemeinen.

Solche  Verkaufs-  und  Kaufgeschäfte  fallen  also  nicht  in  das  eigentliche  Gebiet  des
Handels  im  volkswirtschaftlichen  Sinne.  Setzt  der  Produzent  sein  Erzeugnis  an
einen  Wiederverkäufer  ab,  so  wird  dadurch  sein  eigener  wirtschaftlicher  Charakter
nicht  berührt,  wenn  er  auch  auf  diese  Art  zu  der  Einleitung  der  eigentlichen  Handelsbewegung ­
  mitwirkt.  Als  wirklicher  Handeltreibender  oder  Kaufmann
gilt  von  unserem  Gesichtspunkte  nur  derjenige,  dessen  spezielle  Erwerbstätigkeit  darin
besteht,  daß  er  Waren  lediglich  zu  dem  Zwecke  kauft,  sie  ohne  wesentliche  materielle
Veränderung  zu  höheren  Preisen  wiederzuverkaufen,  indem  sich  seine  volkswirtschaftliche ­
  Funktion  darauf  beschränkt,  daß  er  diese  Waren  den  Abnehmern  örtlich  und
zeitlich  auf  die  bequemste  Weise  und  in  jeder  gewünschten  quantitativen  Verteilung
zugänglich  macht.  Die  Erfüllung  dieser  Funktion  bedingt  eine  besondere  Art  der
Arbeit,  die  man  als  die  handelsgewerbliche  Arbeit  bezeichnen  kann.
Nach  der  Natur  der  Güter,  deren  Umsatz  der  Handel  vermittelt,  ist  zu  unterscheiden: ­

1.  Der  W  a  r  e  n  h  a  n  d  e  l,  d.  h.  der  Handel  mit  beweglichen  Sachgütern.  Derselbe ­
  nimmt  nicht  nur  geschichtlich,  sondern  auch  mit  Rücksicht  auf  seine  gegenwärtige
und  wahrscheinliche  künftige  Bedeutung  in  der  Volks-  und  Weltwirtschaft  unter  den
Handelsarten  die  erste  Stelle  ein  und  ist  immer  gemeint,  wenn  man  kurzweg  von
Handel  spricht.
2.  Der  Immobilienhandel,  also  der  gewerbsmäßige  Ankauf  von  Grundstücken ­
  oder  Häusern  zum  Zwecke  des  Wiederverkaufs.  Es  ist  dies  ein  in  der  neueren
Zeit  hier  und  da  auftauchender  Geschäftszweig,  der  aber  voraussichtlich  nur  eine
untergeordnete  volkswirtschaftliche  Bedeutung  behalten  wird.  Der  Bau  von  Häusern
zum  Verkaufe  gehört  nicht  hierher,  wohl  aber  der  Ankauf  größerer  Landgüter  in  der
Absicht,  sie  parzellenweise  wiederzuverkaufen.
3.  Der  Handel  in  Wertpapieren  (Effekten)  im  weiteren  Sinne,  die  in
zwei  Hauptklassen  zerfallen,  nämlich  Wechsel  und  ähnliche  Wertpapiere  von  nur
kurzer  Existenzdauer,  die  aber  stetig  neu  produziert  und  auf  den  Markt  gebracht
werden,  und  solche  Papiere,  die  eine  auf  längere  Zeit  berechnete  Kapitalanlage
repräsentieren  und  ihren  Inhabern  Zinsen  oder  Dividenden  einbringen  oder  wenigstens ­
  einbringen  sollen.  Sofern  diese  Papiere  eigentliche  Handelsgegenstände  darstellen, ­
  nämlich  sofern  sie  gekauft  werden  zum  Zweck  des  Wiederverkaufs,  sind  die
Bankiers  und  Wechsler,  die  sich  mit  solchen  Geschäften  befassen,  ohne  Zweifel  auch
in  dem  volkswirtschaftlichen  Sinne  als  Kaufleute  anzusehen,  ebenso  wie  in  ihren
Geschäften  in  Edelmetallen  und  Geldsorten.  In  ihrer  Eigenschaft  als  Kreditvermittler
  aber  ist  diesen  Unternehmern  eine  besondere  Stellung  in  der  Volkswirtschaft ­
  anzuweisen.  Denn  wenn  sich  ihre  Geschäfte  in  dieser  Richtung  auch  aus
Kreditnehmen  und  Kreditgeben  zusammensetzen,  so  wäre  es  doch  nur  eine  bildliche
und  in  mancher  Hinsicht  wenig  passende  Ausdrucksweise,  wenn  man  diese  Operationen
als  ein  Kaufen  von  Kredit  zum  Zweck  des  Wiederverkaufs  darstellen  wollte,  zumal
das  eigene  Kapital  des  Unternehmers  bei  demselben  eine  große  Rolle  mitspielt.  —
Auch  die  Gründung  einer  Aktiengesellschaft  ist  nicht  als  eine  Handelsoperation,
sondern  als  besondere  Art  der  privatwirtschaftlich  gewinnbringenden  Organisationstätigkeit ­
  anzusehen.
Wie  den  Kredit,  so  schließen  wir  auch  die  persönliche  Arbeit  (abgesehen  von  der
Sklavenarbeit)  von  den  Gegenständen  des  eigentlichen  Handels  aus,  so  daß  zu  den
letzteren  nur  die  eigentlichen  Sachgüter  und  andere  sachlich  dargestellte  Werte  gerechnet ­
  werden.
In  vielen  Fällen  wird  der  Übergang  eines  Guts  von  dem  Produzenten  zum
Konsumenten  nicht  bloß  durch  einen,  sondern  durch  mehrere  selbständige,  d.  h.  auf
eigene  Rechnung  arbeitende  Handelsunternehmer  vermittelt.  Hiernach  unterscheidet
        <pb n="83" />
        2.  Begriff  und  Arten  des  Handels.

55

man  zwischen  dem  Großhandel  und  dem  Detailhandel.  Den  ersteren
vertreten  diejenigen  Kaufleute,  welche,  wenigstens  der  Regel  nach,  nicht  unmittelbar
mit  den  eigentlichen  Konsumenten  in  Verbindung  stehen,  sondern  die  gekauften
Waren  an  Wiederverkäufer  oder  an  Gewerbetreibende  zu  weiterer  Verarbeitung  abfetzen; ­
  der  letztere  dagegen  hat  die  Aufgabe,  das  Publikum  unmittelbar  mit  allen
Gebrauchs-  und  Verbrauchsgegenständen  zu  versorgen,  die  nicht  direkt  von  den  Produzenten ­
  entnommen  werden.  Der  Großhandel  wird  im  allgemeinen  nur  Waren
in  größeren  Quantitäten  verkaufen,  deren  weitere  Teilung  den  Detaillisten  zufällt.
Der  Detailhandel  aber  ist  in  den  meisten  Fällen  Kleinhandel,  d.  h.  seine
einzelnen  Geschäfte  bewegen  sich  in  kleinen  Summen,  wie  sie  sich  nach  dem  täglichen
Bedürfnis  des  Konsumenten  bestimmen,  und  auch  der  gesamte  Umsatz  eines  Jahres
bleibt  im  Vergleich  mit  dem  eines  Großhandlungshauses  mäßig.  Doch  gibt  es  auch
Detailhandlungen,  die  sich,  sei  es  hinsichtlich  der  Durchschnittsgröße  ihrer  einzelnen
Verkäufe,  fei  es  ihres  Jahresumsatzes,  mit  den  meisten  Großbetrieben  messen  können.
Hierher  gehören  z.  B.  die  großen  Iuwelenläden  und  andererseits  die  bazarartigen
Magazine  von  Kleiderstoffen  und  Modewaren  in  den  großen  Städten,  von  denen
manche  jährlich  viele  Millionen  umsetzen.  Es  ist  dies  also  „Detailhandel  im  großen".
Eine  scharfe  Grenze  zwischen  Groß-  und  Detailhandel  ist  übrigens  nicht  zu  ziehen,
zumal  manche  Kaufleute  beide  Arten  von  Geschäften  vereinigen.  —  Zu  den  niedrigsten
Formen  des  Kleinhandels  gehört  der  H  ö  k  e  r  h  a  n  d  e  l,  der  gewöhnliche  Lebensmittel ­
  in  kleinen  Quantitäten  nicht  von  einem  Laden,  sondern  von  einem  offenen
Stand  aus  verkauft.  T  r  ö  d  e  l  h  a  n  d  e  l  ist  der  Kleinhandel  mit  bereits  gebrauchten
Sachen,  wie  alten  Kleidern,  Betten,  Metallgeräten  rc.  —  Im  Effektenhandel  bestehen
zwar  sehr  beträchtliche  Unterschiede  hinsichtlich  der  Größe  der  einzelnen  Unternehmungen ­
  und  ihrer  durchschnittlichen  Operationen,  aber  der  Detailhandel  läßt  sich
hier  nicht  leicht  von  den  übrigen  Geschäften  absondern.  Doch  gelten  im  allgemeinen
die  sog.  Wechselstuben  als  die  Vertreter  des  ersteren,  indem  dieselben  nicht  nur  den
gewöhnlichen  Geldwechsel  betreiben,  sondern  auch  den  Ankauf  und  Verkauf  von  Wertpapieren ­
  in  kleinen  Beträgen.
Nach  dem  geographischen  Gebiete,  über  welches  der  Handel  sich  erstreckt,  erscheint ­
  derselbe  als  Binnenhandel  und  als  auswärtiger  Handel.
Letzterer  wird  im  allgemeinen  nur  als  Großhandel  in  Betracht  kommen.  Er  spezialisiert ­
  sich  in  Ausfuhr-  und  Einfuhrhandel,  indem  gewisse  Kaufleute  sich
ausschließlich  oder  vorwiegend  darauf  verlegen,  entweder  einheimische  Produkte  im
Ausland  abzusetzen  (Export-  oder  Ausfuhrhändler)  oder  ausländische  Erzeugnisse  auf
den  heimischen  Markt  zu  bringen  (Import-  oder  Einfuhrhändler).  Von  günstig
gelegenen  Plätzen  aus  wird  auch  vielfach  Zwischenhandel  getrieben  (früher
auch  „Ökonomiehandel"  genannt),  indem  im  Auslande  gekaufte  Waren  wieder  nach
auswärts  verkauft  werden,  wodurch  für  die  Produktionsländer  eine  indirekte
Ausfuhr  und  für  die  Konsumtionsländer  eine  indirekte  Einfuhr  entsteht.
Die  Gesamtheit  der  Handelsbeziehungen  zwischen  den  verschiedenen  Völkern  und
Ländern  bildet  den  Welthandel.  In  demselben  verhalten  sich  die  weniger  entwickelten ­
  Völker  mehr  passiv,  indem  sie  nicht  aus  eigener  Initiative  Handelsverbindungen ­
  im  Auslande  anknüpfen,  sondern  es  den  fremden  Kaufleuten  überlassen,
ausländische  Waren  zuzuführen  und  einheimische  dafür  auszuführen.  Diesem
Passivhandel,  von  dem  China  noch  immer  das  wichtigste  Beispiel  darbietet,
steht  der  A  k  t  i  v  h  a  n  d  e  l  der  mit  selbständigem  Unternehmungsgeist,  eigenem
Kapital  und  eigenen  Schiffen  die  Gewinnung  auswärtiger  Märkte  erstrebenden
Nationen  gegenüber.  —  Es  ist  ferner  der  seßhafte  und  der  Wanderhandel
zu  unterscheiden,  je  nachdem  der  Unternehmer  von  einem  festen,  ständigen  Sitz  aus
seine  Geschäfte  leitet  oder  selbst  mit  seinen  Waren  von  Ort  zu  Ort  oder  von  Land
        <pb n="84" />
        56  Zweiter  Teil.  Handel.  II.  Der  Handel  im  allgemeinen.

zu  Land  zieht.  Je  mehr  die  Bevölkerung  eines  Landes  zunimmt,  und  je  mehr
sich  seine  Verkehrsmittel  vervollkommnen,  um  so  größer  wird  das  Übergewicht  des
seßhaften  Handels.  In  den  früheren  Stadien  der  wirtschaftlichen  Entwicklung  aber
hatte  der  Wanderhandel,  mochte  er  in  größerem  Maßstabe  auf  Märkten  oder  Messen
oder  von  vereinzelten,  meistens  kleinen  Unternehmern  als  Hausierhandel  betrieben ­
  werden,  eine  verhältnismäßig  große  Bedeutung,  und  auch  jetzt  noch  spielt
z.  V.  in  den  weniger  bevölkerten  Gebieten  des  amerikanischen  Westens  der  „Pedler"
und  in  Sibirien  der  russische  Wanderhändler  eine  ganz  andere  Rolle  als  der  so  vielgeplagte ­
  Hausierer  in  Deutschland.  —  Sowohl  wegen  der  einstigen  größeren  Bedeutung ­
  des  Wanderhandels  als  überhaupt  wegen  der  geringeren  Ausbildung  der
Arbeitsteilung  bestand  früher  eine  engere  Verschmelzung  des  Handels  mit  dem  Transportwesen. ­
  Auch  wenn  der  Kaufmann  nicht  selbst  mit  durch  das  Land  zog,  mußte
er  doch  meistens  selbst  für  die  materielle  Beförderung  seiner  Waren  sorgen  und  die
Transportmittel  stellen,  da  sich  die  Abnehmer  vielfach  passiv  verhielten  und  nur
ihnen  vorgeführte  Waren  kauften.  Gerade  der  Großhandel  und  namentlich  der  auswärtige ­
  muhte  daher  den  Transport  selbst  organisieren.  So  entstand  für  den  internationalen ­
  Landverkehr  der  große  Karawanenhandel;  zur  See  aber  bildete
sich  die  enge  Verbindung  des  Handels  mit  der  Schiffahrt  aus,  die  auch  gegenwärtig
durch  die  wirtschaftliche  Arbeitsteilung  noch  nicht  vollständig  aufgehoben  ist.  Denn
neben  den  Reedern  und  Dampfschiffsgesellschaften  gibt  es  auch  noch  immer  Kaufleute, ­
  die  ihre  Waren  auf  eigenen  Schiffen  befördern.  Auch  in  handelspolitischer  Beziehung ­
  steht  die  Seeschiffahrt  dem  Seehandel  so  nahe,  daß  die  Interessen  beider
Unternehmungsarten  stets  zusammen  erwogen  werden  müssen.  Im  übrigen  aber  hat
sich  das  Transportgewerbe  als  selbständiger  Zweig  der  wirtschaftlichen  Produktion
von  dem  Handelsgewerbe  abgelöst.  Es  dient  nicht  allein  dem  Handel,  sondern  auch
noch  anderen  wichtigeren  Interessen,  zumal  bei  der  enormen  Entwicklung  der  Personenbeförderung ­
  in  der  neueren  Zeit.  Doch  bleibt  es  immer  das  wichtigste  selbständige ­
  Hilfsgewerbe  des  Handels;  es  hat  die  mechanische  Arbeit  der  Warenbewegung ­
  übernommen,  während  dem  Handel  die  wirtschaftliche  Leitung  und  Lenkung ­
  derselben  vorbehalten  bleibt.  Selbst  die  lokale  Ab-  und  Zufuhr  der  Waren
von  und  zu  den  Transportanstalten  (Güterbestätterei)  ist  von  den  Kaufleuten  mehr
und  mehr  an  besondere  Unternehmer  abgegeben  worden.  Überhaupt  tritt  vielfach
zwischen  den  Kaufmann  und  die  Transportanstalt  noch  der  Speditionsunternehmer ­
  oder  Spediteur,  der  als  besonderes  Hilfsgewerbe  des  Handels  für  seine
Auftraggeber  die  Besorgung  der  richtigen  Beförderung  von  Waren  durch  Schiffe
oder  Frachtführer  übernimmt.  Seine  Dienste  sind  oft  unentbehrlich,  wenn  es  sich
um  die  Weiterführung  von  bereits  unterwegs  befindlichen  Waren  handelt,  um  die
Umladung  derselben  in  Hafenplätzen,  um  die  Verzollung  an  der  Grenze  rc.  Hilfsgeschäfte ­
  des  Handels,  die  schon  eigentlich  handelsgewerblicher  Natur,  aber  allmählich
zu  selbständigen  Spezialitäten  geworden  sind,  sind  u.  a.  der  K  o  m  m  i  s  s  i  o  n  s  h  a  n  -
d  e  l  und  das  Maklergeschäft.

3.  Die  Bedeutung  des  Handels  für  die  Volkswirtschaft.
Bon  Richard  van  der  Borght.
van  der  Borght,  Handel  und  Handelspolitik.  (Hand-  und  Lehrbuch  der  Staatswissenschaften. ­
  1.  Abt.,  16.  Bd.)  2.  Aufl.  Leipzig,  C.  L.  Hirschfeld,  1907.  S.  31—35.
Die  Dienste,  die  der  Handel  den  Herstellern  wie  den  Verbrauchern  der  Güter
leistet,  sind  zunächst  privatwirtschaftlicher  Art,  können  aber  auch  für  die  Volkswirt-
        <pb n="85" />
        57

3.  Die  Bedeutung  des  Handels  für  die  Volkswirtschaft.
schaft  sehr  wichtig  sein.  Sichert  und  erleichtert  der  Handel  den  einzelnen  Produzenten
den  Absatz,  erobert  er  ihnen  neue  Absatzgebiete  und  führt  ihnen  die  erforderlichen
Rohmaterialien  zu,  so  schafft  er  damit  für  die  Volkswirtschaft  die  Grundlagen  einer
stetigen  Weiterentwicklung  der  produktiven  Arbeit.  Erleichtert,  verbessert  und  verbilligt ­
  er  den  einzelnen  Verbrauchern  den  Bezug  der  Bedarfsartikel,  so  summiert  sich
das  für  die  Volkswirtschaft  zur  zweckmäßigsten  Organisation  der  Bedarfsversorgung
des  Volkes  überhaupt.  Diese  Leistungen  haben  eine  große  volkswirtschaftliche  Bedeutung ­
  so  lange  und  so  weit,  als  die  Kosten,  die  der  Volkswirtschaft  aus  dieser
Vermittlung  erwachsen,  nicht  so  hoch  werden,  daß  man  die  in  Frage  kommenden
Arbeiten  ohne  Vermittlung  des  Handels  billiger  bewirken  könnte,  und  ferner  so  lange
und  so  weit,  als  die  technische  Leistungsfähigkeit  des  Handels  nicht  so  zurückgeht,  daß
ohne  Vermittlung  des  Handels  die  ganze  Arbeit  besser  und  zweckmäßiger  durchgeführt ­
  werden  könnte.  Mit  dieser  Einschränkung  muß  man  dem  Handel  eine  sehr
wichtige  Stellung  im  Organismus  der  modernen  Volkswirtschaft  zuweisen  und  ihn
als  ein  notwendiges  und  nützliches  Glied  in  der  Kette  der  wirtschaftlichen  Tätigkeiten
anerkennen.
Da  die  Dienste  des  Handels  nicht  nur  dem  Inlands,  sondern  auch  dem  Auslande ­
  zufließen,  so  ist  bei  Beurteilung  seiner  Bedeutung  für  die  einzelne  Volkswirtschaft ­
  weiterhin  die  Frage  von  Wichtigkeit,  ob  seine  Arbeit  mehr  dem  Auslande
als  dem  Jnlande  nützt  oder  gar  das  Gesamtinteresse  des  Inlandes  benachteiligt.
Denkbar  ist  das  letztere.  Praktisch  wird  es  aber  nur  ausnahmsweise  und  nur  vorübergehend ­
  werden.
Übrigens  sind  das  Einschränkungen,  die  nicht  lediglich  beim  Handel  zu  machen
sind.  Auch  bei  der  Produktion,  beim  Verkehrswesen  usw.  ist  eine  unwirtschaftliche
Steigerung  der  toten  Kosten  und  eine  gelegentliche  Benachteiligung  der  inländischen
Interessen  denkbar.
Zu  dem  Gesagten  treten  noch  andere  Wirkungen  des  Handels  hinzu,  die  der
Volkswirtschaft  im  ganzen  wesentlichen  Nutzen  bringen.  Der  Handel  steht  in  inniger
Beziehung  zum  Verkehrswesen.  Genötigt,  sich  der  Verkehrsmittel  in  umfassender
Weise  zu  bedienen,  treibt  der  Handel  das  Verkehrswesen  zu  immer  höherer  Leistungsfähigkeit, ­
  und  die  günstigen  Wirkungen,  die  von  einem  leistungsfähigen  Verkehrswesen ­
  ausgehen,  sind  deshalb  dem  Handel  mitzudanken,  wie  er  andererseits  aber
auch  mitverantwortlich  ist  für  die  nachteiligen  Wirkungen,  die  einem  solchen  Verkehrswesen ­
  zuzuschreiben  sind.
Dem  Handel  sind  auch  allgemeine  kulturelle  Wirkungen  zuzusprechen.  Er  versteht ­
  es,  neue  Bedürfnisse  zu  wecken,  und  verstärkt  so  den  Antrieb  zu  wirtschaftlicher
Arbeit,  freilich  nicht  immer  in  Richtungen,  die  wünschenswert  sind.  Der  Handel  ruft
mitunter  so  starke  Interessengegensätze  zwischen  den  Völkern  hervor,  daß  eine  Austragung ­
  mit  den  Waffen  erforderlich  wird,  aber  noch  viel  häufiger  und  allgemeiner
verstärkt  er  das  Bewußtsein  gemeinsamer  Kulturinteressen  und  das  Bedürfnis  nach
einer  friedlichen  Entwicklung  der  Verhältnisse.  Der  Handel  bringt  die  Völker  in
engere  Berührung  miteinander  und  schleift  dadurch  auch  wahlberechtigte  Eigentümlichkeiten, ­
  aber  noch  viel  mehr  unberechtigte  Vorurteile  ab  und  erzeugt  ein  stärkeres
Bedürfnis  nach  einheitlicher  Rechtsgestaltung.
Mit  einem  Wort,  der  Handel  leistet  der  Kulturentwicklung  und  der  Volkswirtschaft ­
  sehr  wertvolle  Dienste,  hinter  denen  die  gelegentlichen  und  vorübergehenden
ungünstigen  Wirkungen  weit  zurücktreten.  Daran  kann  auch  der  Umstand  nichts
ändern,  daß  der  Handel  vielfach  in  der  Praxis  und  in  der  Wissenschaft  eine  sehr
ungünstige  Beurteilung  gefunden  hat.  Da  in  der  Tat  auch  ungünstige  Wirkungen
        <pb n="86" />
        58

Zweiter  Teil.  Handel.  II.  Der  Handel  im  allgemeinen.

vom  Handel  ausgehen  können,  so  kann  sehr  leicht  gelegentlich  eine  Überschätzung
gerade  dieser  Wirkungen  eintreten.*)

4.  Ist  der  Handel  produktiv?
Von  Richard  van  der  Borght.

van  der  Borght,  Handel  und  Handelspolitik.  (Hand-  und  Lehrbuch  der  Staatswissenschaften. ­
  1.  Abt.,  16.  Bd.)  2.  Ausl.  Leipzig,  C.  L.  Hirschfeld,  1907.  S.  35—36.
Trotz  der  für  die  Volkswirtschaft  günstigen  Wirkungen,  die  vom  Handel  ausgehen ­
  können,  ist  der  alte  Streit  noch  immer  nicht  verstummt,  ob  der  Handel  „produktiv" ­
  sei.  Das  ist  ein  Streit  um  Worte,  weil  unter  „Produktion"  und  „produktiv"  usw.
von  den  einzelnen  Beurteilern  sehr  verschiedene  Dinge  verstanden  werden.  Versteht
man  unter  Produktion  nur  die  Sachgütererzeugung,  so  ist  der  Handel  nicht  produktiv,
weder  seiner  Wirkung  noch  seiner  Tendenz  nach;  denn  Sachgüter  erzeugt  er  nicht.
Sucht  man  das  Wesentliche  all  der  Tätigkeiten,  die  wir  Produktion  nennen,  herauszuschälen, ­
  so  liegt  die  Sache  ganz  anders.  Alle  diese  Tätigkeiten  laufen  darauf  hinaus,
durch  Steigerung  der  Tauglichkeit  zur  Befriedigung  menschlicher  Bedürfnisse  die
Wertfähigkeit  der  Güter  zu  steigern,  d.  h.  sie  fähig  zu  machen,  daß  sie  von  den
Menschen  höher  bewertet  werden.  Ob  das  gelingt,  ist  eine  andere  Frage.  Wir
gebrauchen  den  Ausdruck  Produktion  nicht  nur  für  diejenige  Tätigkeit,  welche  Erfolg ­
  hat,  also  tatsächlich  die  Menschen  zu  einer  höheren  Bewertung  der  Güter  veranlaßt, ­
  sondern  auch  für  alle  diejenigen,  welche  eine  gleiche  Tendenz  verfolgen,  ohne
das  Ziel  erreichen  zu  können.  In  diesem  Sinne  handelt  es  sich  bei  der  Produktion
stets  um  diejenige  menschliche  Tätigkeit,  welche  auf  die  Steigerung  der  Wertfähigkeit
der  Güter  gerichtet  ist,  gleichviel,  ob  die  Tätigkeit  in  einer  mechanischen  oder  chemischen
Umgestaltung  oder  —  wie  beim  Bergbau  —  in  einer  Ortsveränderung  in  vertikaler
Richtung  oder  in  etwas  anderem  besteht.  **)  Der  Handel  nimmt  auch  eine  Ortsver-*)

  In  dieser  Beziehung  sind  besonders  die  folgenden  Ausführungen  Friedrich  Lifts
charakteristisch:  „Ihm  sd.  h.  dem  Kaufmann!  ist  es  gleichgültig,  und  nach  der  Natur  seines
Geschäftes  und  Bestrebens  kann  er  sich  auch  nicht  wohl  darum  kümmern,  in  welcher  Weise
die  von  ihm  importierten  oder  exportierten  Waren  auf  die  Moralität,  den  Wohlstand  und  die
Macht  der  Nation  wirken.  Er  importiert  Gifte  wie  Heilstoffe.  Ganze  Nationen  entnervt  er
durch  Opium  und  gebrannte  Wasser.  Ob  er  durch  seine  Importationen  und  Einschwärzungen
Hunderttausenden  Beschäftigung  und  Unterhalt  verschaffe,  oder  ob  sie  dadurch  an  den  Bettelstab ­
  gebracht  werden,  geht  ihn  als  Geschäftsmann  nichts  an,  wenn  nur  seine  Bilanz  dadurch
gewinnt.  Suchen  dann  die  Brotlosgewordenen  durch  Auswanderung  dem  Elend  im  Vaterland ­
  zu  entrinnen,  so  gewinnt  er  noch  Tauschwerte  vermittelst  ihrer  Fortschaffung.  Im  Krieg
versorgt  er  den  Feind  mit  Waffen  und  Munition.  Er  würde,  wäre  es  möglich,  Acker  und
Wiesen  ins  Ausland  verkaufen  und,  hätte  er  das  letzte  Stück  Landes  abgesetzt,  sich  auf  sein
Schiff  setzen  und  sich  selbst  exportieren  "  L  i  st,  Das  nationale  System  der  politischen  Ökonomie.
7.  Ausl.  Mit  einer  historischen  und  kritischen  Einleitung  von  Eheberg.  Stuttgart,  I.  G.  Cotta,
1883.  S.  219.  —  G.  M.
**)  Vgl.  hierzu  die  folgende  Stelle  aus  der  berühmten  Polemik  Friedrich  Lifts  mit
Adam  Smith:  „Wer  Schweine  erzieht,  ist  nach  ihr  sd.  h.  nach  der  Smith  schen  Schule!
ein  produktives,  wer  Menschen  erzieht,  ein  unproduktives  Mitglied  der  Gesellschaft.  Wer
Dudelsäcke  oder  Maultrommeln  zum  Verkauf  fertigt,  produziert;  die  größten  Virtuosen,  da
man  das  von  ihnen  Gespielte  nicht  zu  Markte  bringen  kann,  sind  nicht  produktiv.  Der  Arzt,
welcher  seine  Patienten  rettet,  gehört  nicht  in  die  produktive  Klasse,  wohl  aber  der  Apothekerjunge, ­
  obgleich  die  Tauschwerte  oder  die  Pillen,  die  er  produziert,  nur  wenige  Minuten  exi-
        <pb n="87" />
        5.  Der  Handel  nach  sozialistischer  Anschauung.

59

Änderung  der  Güter  vor,  aber  in  horizontaler  Richtung.  Diese  Ortsveränderung
Erfolgt  den  Zweck,  die  Wertfähigkeit  der  Güter  zu  steigern,  die  Verbraucher  also  zu
^Ner  höheren  Bewertung  der  Güter  zu  veranlassen.  Nicht  immer  gelingt  das.  Der
Wandel  kann  oft  genug  die  Verbraucher  nicht  dazu  bringen,  die  von  ihm  herausschafften ­
  Güter  höher  zu  bewerten.  Aber  sehr  häufig  gelingt  es  ihm  aus  ganz
^klärlichen  Gründen.  Bei  der  tatsächlichen  Bewertung  der  Dinge  kommt  es  wesentlich
?uf  das  Urteil  des  Verbrauchers  an.  Dieser  aber  ist  geneigt,  Dingen,  die  er  zur  Befriedigung ­
  seiner  Bedürfnisse  an  sich  als  geeignet  erachtet  und  deshalb  begehrt,  einen
höheren  Wert  beizulegen,  wenn  sie  in  seinen  Verfügungsbereich  gebracht  sind.  Wer
Seefische  in  Berlin  verzehren  will,  für  den  haben  die  Fische,  die  in  der  Nordsee
'chwimmen,  oder  die  in  Hamburg  lagern,  noch  keinen  Wert,  sondern  nur  eine  noch
^cht  ausgelöste  Wertfähigkeit.  Werden  aber  die  Fische  durch  den  Handel  nach
Merlin  gebracht  und  hier  dem  Verbraucher  bereitgehalten,  so  sind  sie  an  sich  für
viel  mehr  geeignet  zur  Bedürfnisbefriedigung  als  vorher,  haben  also  eine  viel
höhere  Wertfähigkeit  in  seinen  Augen,  und  er  ist  bereit,  sie  dementsprechend  höher
bewerten.  Dasselbe  wiederholt  sich  bei  allen  anderen  Bedarfsgegenständen.  Überkann
  die  Zuführung  an  die  Stätte  des  Bedarfs,  in  den  Verfügungsbereich  der
Verbraucher  eine  Steigerung  der  Wertfähigkeit  und  auch  eine  tatsächliche  höhere
Bewertung  zur  Folge  haben.  Auch  da,  wo  der  Handel  das  Ziel  nicht  erreicht,  ist
ieine  Tendenz  darauf  gerichtet.  Das  gleiche  gilt  dem  Wesen  der  Sache  nach  von
?. er  Zuführung  der  Güter  in  die  Zeiten  des  Bedarfs.  Auch  der  Handel  erscheint
Vernach  als  eine  auf  die  Steigerung  der  Wertfähigkeit  gerichtete  Arbeit  und  muß
deshalb  als  produktiv  bezeichnet  werden.

5,  Der  Handel  nach  sozialistischer  Anschauung.
Von  Bruno  Hildebrand.

Hildebrand,  Die  Nationalökonomie  der  Gegenwart  und  Zukunft.  1.  Bd.  Frankfurt ­
  a.  M„  Literarische  Anstalt  (I.  Rütten),  1848.  S.  114—117,  S.  253—284  und  S.  255—256.
1.  Angriffe  der  Sozialschrift  st  eller  auf  den  Handel.
Der  Handel  ist  nach  sozialistischer  Anschauung  sowohl  unsittlich  als  auch  nationalökonomisch
  nachteilig.
Unsittlich,  denn  beim  Handel  stehen  sich  immer  Käufer  und  Verkäufer  mit  absolut ­
  entgegengesetzten  Interessen,  also  feindselig  gegenüber.  Jeder  sucht  sein  Privatisieren ­

  mögen,  bevor  sie  ins  Wertlose  übergehen.  Ein  Newton,  ein  Watt,  ein  Kepler  sind
uicht  so  produktiv  als  ein  Esel,  ein  Pferd  oder  ein  Pflugstier  ....
Allerdings  sind  die,  welche  Schweine  großziehen  oder  Pillen  fabrizieren,  produktiv,  aber
k&amp;gt;ie  Lehrer  der  Jugend  und  der  Erwachsenen,  die  Virtuosen,  die  Arzte,  die  Richter  und  Admiuistratoren
  sind  es  in  einem  noch  viel  höheren  Grade.  Jene  produzieren  Tauschwerte,
diese  produzieren  produktive  Kräfte,  der  eine,  indem  er  die  künftige  Generation  zur
Produktion  befähigt,  der  andere,  indem  er  Moralität  und  Religiosität  bei  der  jetzigen  Generation ­
  befördert,  der  dritte,  indem  er  auf  die  Veredlung  und  Erhebung  des  menschlichen
Geistes  wirkt,  der  vierte,  indem  er  die  produktiven  Kräfte  seiner  Patienten  rettet,  der  fünfte,
indem  er  die  Rechtssicherheit,  der  sechste,  indem  er  die  öffentliche  Ordnung  produziert,  der
siebente,  indem  er  durch  seine  Kunst  und  den  Genuß,  den  er  dadurch  gewährt,  zur  Produktion
non  Tauschwerten  reizt".  List,  Das  nationale  System  der  politischen  Ökonomie.  7.  Ausl.
Mit  einer  historischen  und  kritischen  Einleitung  von  Eheberg.  Stuttgart,  I.  G.  Cotta,  1883.
&amp;lt;B.  128  und  S.  129.  —  G.  M.
        <pb n="88" />
        60  Zweiter  Teil.  Handel.  II.  Der  Handel  im  allgemeinen.

eigentum  nach  Kräften  zu  vergrößern  und  deshalb  fo  teuer  wie  möglich  zu  verkaufen
und  fo  billig  wie  möglich  zu  kaufen.  Daraus  folgt  von  selbst  auf  der  einen  Seite
gegenseitiges  Mißtrauen,  auf  der  andern  Seite  Rechtfertigung  dieses  Mißtrauens,  die
Anwendung  unsittlicher  Mittel  zur  Erreichung  eines  unsittlichen  Zweckes.  So  entwickeln ­
  sich  im  Handel  die  Grundsätze  der  Verschwiegenheit,  der  Verheimlichung  alles
dessen,  was  den  Wert  der  eigenen  Ware  herabsetzen  könnte,  die  Grundsätze  des
erlaubten  Strebens,  von  der  Unkenntnis  oder  dem  Vertrauen  der  Gegenpartei  einen
möglichst  großen  Nutzen  zu  ziehen  und  seiner  Ware  Eigenschaften  anzurühmen,  die
sie  nie  besitzt.  Kurz,  aus  dem  Eigentums,  dem  legalen  Dieb  stahl  entwickelt ­
  sich  „derHandel,derlegaleBetru  g".  Am  meisten  gewinnen  durch
ihn  die  großen  Eigentümer,  denn  sie  verkaufen  die  Früchte  ihres  Bodens  oder  ihre
Fabrikate  oder  die  eingekauften  Waren  stets  so  teuer,  als  sie  können,  und  bezahlen
die  Arbeit  so  billig,  als  es  ihnen  nur  möglich  ist;  sie  vergrößern  fortwährend  durch
den  Handel  den  Umfang  ihrer  Herrschaft,  bis  sie  endlich  jeden  Menschen,  der  nicht
in  der  größeren  oder  geringeren  Seltenheit  seiner  Industrie  und  seines  Talents
ein  Verteidigungsmittel  findet,  auf  das  Allernotwendigste  beschränken.
Wird  der  Handel  human,  d.  h.  erkennen  die  Handelnden,  daß  freundschaftliche
Beziehungen  zu  ihren  Kunden  ihnen  vorteilhafter  sind,  so  wird  nur  die  Sittlichkeit
zu  unsittlichen  Zwecken  gemißbraucht.  Die  Erde  wird  zivilisiert,  um  das  Grundmonopol, ­
  das  Eigentum  zu  vergrößern  und  neues  Terrain  für  die  Entfaltung  der
Habsucht  zu  gewinnen.  Die  Völker  werden  „verbrüdert  zu  einer  Brüderschaft  von
Dieben",  und  der  Krieg  vermindert,  um  den  friedlichen,  aber  „ehrlosen  Krieg  der
Konkurrenz"  bis  zur  höchsten  Stufe  zu  entwickeln.
Zu  diesem  unsittlichen  Charakter  des  Handels  kommen  feine  nationalökonomischen ­
  Nachteile.
Indem  der  Handel  angeblich  Produktion  und  Konsumtion  vermittelt,  beschäftigt
er  eine  Menge  überflüssiger  Zwischenpersonen,  welche  in  den  Magazinen,  auf  den
Märkten,  Börsen  und  andern  Verkaufsplätzen  ihre  Zeit  verschwenden  und  nicht  produzieren, ­
  sondern  wie  die  Mönche  nur  konsumieren  und  dazu  den  Konsumenten  die
Waren  verteuern.  Die  produktiven  Gewerbe  verlieren  daher  durch  den  Handel  eine
Menge  von  Arbeitskräften,  welche  unbenutzt  vergeudet  werden.
Er  hält  ferner  Produktion  und  Konsumtion  unter  einem  Joche,  zwingt  durch
seinen  Reichtum  und  seine  Herrschaft  über  den  Markt  die  kleinen  Produzenten,  unter
dem  Wert  zu  verkaufen,  und  die  Konsumenten,  über  den  Wert  zu  kaufen,  drückt
und  steigert  die  Warenpreise,  je  nachdem  es  fein  Vorteil  erheischt,  bald  durch  Verschleuderung, ­
  bald  durch  Aufhäufung  und  selbst  Vernichtung  von  Waren,  und  entzieht
dadurch  den  produktiven  Gewerben  auch  das  Kapital.
Da  endlich  die  Kaufleute  sich  täglich  vermehren,  ohne  daß  ein  Bedürfnis  ihrer
Tätigkeit  vorhanden  ist,  so  kann  keiner  von  ihnen  bestehen  ohne  Kampf  mit  seinen
Konkurrenten.  Jeder  strebt  daher  darnach,  diese  zu  vernichten,  und  es  entstehen
daraus  Bankerotte,  Aufkauf,  Wucher,  Börsenspiel  und  eine  Menge  anderer  unsittlichen
Manöver  der  Gewinnsucht,  wodurch  der  eine  bloß  auf  den  Ruin  des  andern  hinarbeitet, ­
  alle  Erwerbsverhältnisse  in  ein  ewiges  Schwanken  und  in  fortwährende
Unsicherheit  versetzt  und  zugleich  die  ganze  Gesellschaft  beraubt.
2.  Kritik  der  Angriffe  auf  den  Handel.
Der  Handel  ist  an  sich  kein  Zeichen  der  Demoralisation,  sondern  nur  eine
Sphäre,  in  der  sich  die  menschliche  Selbstsucht  geltend  macht.  Er  ist  unter  allen
gesellschaftlichen  Formen  eine  Notwendigkeit  und  ein  Hebel  der  Kultur,  denn  er  ist
der  Umsatz  der  verschiedenen  individuellen  Arbeitsprodukte  zur  gegenseitigen  Befriedigung ­
  der  menschlichen  Bedürfnisse,  er  ist  der  Prozeß,  durch  welchen  die  Jndivi-
        <pb n="89" />
        6.  Handel  und  Moral.

61

die  Völker  mit  ihren  mannigfachen  Anlagen  und  Kräften  sich  gegenseitig
Entwicklung  unterstützen.  Ohne  ihn  verliert  jede  Privatarbeit  ihre  gesell-Bestimmung,
  ihre  Beziehung  zum  Gemeinwohl.  Aber  es  gibt  vom  Handel
^Nen  sittlichen  Gebrauch  und  einen  unsittlichen  Mißbrauch.  Die  Sozialisten  schildern
^Ur  den  letztern  und  begreifen  unter  dem  Handel  nur  den  Wucher,  der  auf  die  Not
^Nd  das  Unglück  anderer  spekuliert;  sie  schildern  nur  den  menschlichen  Egoismus,
wie  er  sich  auf  dem  Gebiete  des  Verkehrs  zeigt.  Das  Mißtrauen,  die  Verheimlichung ­
  der  wahren  Eigenschaften  eigener  Produkte  und  das  Streben,  von  der  Unonntnis
  anderer  Vorteil  zu  ziehen,  sind  nicht  die  notwendigen  Gefährten  des  Hanels,
  sondern  Äußerungen  derselben  menschlichen  Selbstsucht,  die  sich  auch  vor  dem
^erkehr  durch  andere  Mittel  offenbarte,  und  die  gerade  um  so  mehr  aus  dem  Verte
 I)re  verschwinden,  je  ausgebildeter  das  Gewerbe  des  Handels  ist.
^  Was  aber  die  nationalökonomischen  Nachteile  des  Handels  betrifft,  welche  die
Sozialisten  hervorheben,  so  beruhen  diese  ebenfalls  auf  einer  einseitigen  Partei-^üffassung
  des  Lebens,  welche  einzelne  Mißbräuche  der  Sache  für  den  allgemeinen
Gebrauch  derselben  ausgibt.
Sie  sagen:  Der  Handel  beschäftigt  eine  Menge  überflüssiger  Zwischenpersonen,
solche  nur  konsumieren  und  die  Waren  verteuern.  Aber  der  wahre  Handel  beschäftigt
'w  Gegenteil  eine  Menge  Personen,  welche  dadurch  produzieren,  daß  sie  die  Güter
Urteilen,  Überfluß  und  Mangel  ausgleichen  und  durch  ihre  Arbeit  den  Konsumenten
oie  Waren  verwohlfeilern.
^  Sie  sagen:  Die  produktiven  Gewerbe  verlieren  durch  den  Handel  eine  Menge
Arbeitskräfte.  Aber  im  Gegenteil,  die  übrigen  Gewerbe  gewinnen  durch  den  Handel
Arbeitskräfte,  weil  der  Kaufmann  die  ganze  Arbeit  verrichtet,  welche  ohne  denselben
leder  Produzent  mit  weit  mehr  Zeitaufwand  selbst  verrichten  müßte.
Sie  sagen  endlich:  Der  Handel  beherrscht  Produktion  und  Konsumtion;  aber  der
Gondel  wird  vielmehr  durch  die  Produktion  und  Konsumtion  beherrscht  und  steht  mit
Ariden  wirtschaftlichen  Tätigkeiten  in  fortwährender  Wechselwirkung.  Er  verteilt,  was
wo  Produktion  ihm  zur  Verteilung  überliefert,  und  übergibt  die  Produkte  den  Konsumenten, ­
  die  ihrer  bedürfen.
Wo  er  allein  den  Markt  beherrscht,  wo  er  die  kleinen  Produzenten  nötigt,  unter
°em  Wert  zu  verkaufen,  und  die  Konsumenten,  über  den  Wert  zu  kaufen,  da  ist  er
^den  ausgeartet,  da  ist  er  nicht  mehr  Handel,  sondern  Wucher.  Alle  jene  unmoralischen
Auswüchse  des  Verkehrs,  Aufkauf,  Börsenspiel  usw.  sind  durchaus  verwerflich,  aber
durch  ihre  Verwerflichkeit  wird  nicht  die  redliche  Tätigkeit  des  Kaufmanns  und  die
Uationalökonomische  Produktivität  seiner  Arbeit  widerlegt.  Aus  dem  Mißbrauche  des
Handels  folgt  nicht  die  Notwendigkeit  seiner  Aufhebung,  sondern  die  Notwendigkeit
seiner  Veredelung.

dllen  wie
su  ihrer
schaftliche

6.  Handel  und  Moral.
Von  Viktor  Böhmert.
Böhmert,  Handelshochschulen.  2.  Aufl.  Dresden,  O.  V.  Böhmert,  1897.  S-  50—53.
Man  glaubt  im  Publikum  vielfach,  daß  bei  kaufmännischen  Geschäften  andere
Grundsätze  maßgebend  und  erlaubt  seien  als  bei  anderen  Vertragsabschlüssen.  Man
hält  es  vielfach  für  zulässig,  bei  Handelsgeschäften  seinen  Kontrahenten  oder  Konkurrenten ­
  irrezuführen,  um  höhere  als  sachlich  gerechtfertigte  Gewinne  einzuheimsen.
Der  Amerikaner  verbindet  mit  dem  Worte  „smurtness"  einen  ganz  besonderen
Begriff  erlaubter  kaufmännischer  Schlauheit  und  Geriebenheit.  Auch  der  Deutsche
        <pb n="90" />
        62  Zweiter  Teil.  Handel.  II.  Der  Handel  im  allgemeinen.

glaubt  mit  den  Worten:  „In  Geldgeschäften  hört  die  Gemütlichkeit  auf!"  das  herzlose
Übervorteilen  eines  mit  den  Marktverhältnissen  und  Herstellungskosten  nicht  vertrauten
Kontrahenten  ohne  weiteres  entschuldigen  zu  können.  Ein  richtiger  Kaufmann  mutz
im  Gegenteil  bei  jedem  Handelsgeschäfte  immer  zugleich  Herz  und  Kopf  an  der  rechten
Stelle  behalten  und  jede  Ausbeutung  des  Unverstandes,  der  Kurzsichtigkeit  oder
Unkenntnis  zu  vermeiden  suchen.  Die  allgemeine  sittliche  Pflicht  jedes  Menschen  besteht
darin,  wahrhaft  und  ehrlich  zu  sein  und  Treu  und  Glauben  zu  halten.  Ein  anständiger
Kaufmann  sollte  bei  jedem  Geschäfte  das  Interesse  beiderTeilezu  wahren  suchen,
um  sich,  unter  Verachtung  der  augenblicklichen  mühelosen  Übervorteilung  zufälliger ­
  Käufer,  lieber  dauernde  Kunden  zu  verschaffen.  In  der  guten  soliden  Bedienung ­
  der  Abnehmer  und  in  der  dadurch  bewirkten  Förderung  des  Gesamtwohls  der
Mitwelt,  in  der  Erzielung  bescheidener  Gewinne  bei  großen  Umsätzen  beruht  das
Geheimnis  großer  kaufmännischer  Erfolge.  Da  dies  dem  Großbetriebe  mit  seinen
Massenumsätzen,  bei  seiner  größeren  Ordnung,  Regelmäßigkeit  und  dem  raschen  Ineinandergreifen ­
  aller  Kräfte  leichter  gelingen  wird  als  dem  Kleinbetriebe,  in  welchem
die  Arbeitskräfte  oft  nicht  einmal  voll  beschäftigt  und  ausgenutzt  werden  können,  so  hat
der  Großbetrieb  auf  vielen  Gebieten  auch  die  Zukunft  für  sich,  wenn  auch  der  Mittelbetrieb ­
  und  Kleinbetrieb  in  zahlreichen  Fällen  immer  noch  ein  befriedigendes  Auskommen ­
  zu  bieten  vermag,  insbesondere  da,  wo  es  auf  die  sorgfältige  Auswahl  und
richtige  Behandlung  der  Waren  und  fortgesetzte  aufmerksame  Bedienung  fester  Kunden
ankommt.  Der  Kleinhändler  kann  aber  ebenso  wie  der  Großhändler  heutzutage  nur
durch  gesteigerte  Leistungsfähigkeit  und  strenge  Ehrbarkeit  bleibende  Erfolge  erzielen.
Die  kaufmännische  Ehrbarkeit  oder  Handelsmoral  kann  durch  sehr  verschiedene
Täuschungen  des  öffentlichen  und  privaten  Vertrauens  verletzt  werden.  Es  ist  ein
strafbares  Vergehen,  in  öffentlichen  Bekanntmachungen  das  Publikum  durch  den
falschen  Anschein  eines  besonders  günstigen  Angebots  irrezuführen,  ferner  die  Käufer
kleiner  Warenteile  durch  absichtlich  herbeigeführte  Irrtümer  über  die  empfangenen
Mengen  zu  täuschen,  den  Kredit  eines  Konkurrenten  durch  Ausstreuung  falscher  Behauptungen ­
  zu  schädigen,  durch  täuschende  Angaben  die  Verwechselung  eines  Erwerbsgeschäfts ­
  mit  einem  anderen  zu  veranlassen,  Geschäfts-  und  Betriebsgeheimnisse, ­
  die  in  einer  Vertrauensstellung  erlangt  wurden,  zum  Nachteil  des  betreffenden
Geschäfts  an  andere  zu  verraten  oder  zu  diesem  Verrat  zu  verführen  oder  diesen
Verrat,  nachdem  man  ihn  erlangt  hat,  zu  verwerten.  Für  alle  diese  Fälle  des  Vertrauensmihbrauchs
  hat  das  Gesetz  zur  Bekämpfung  des  unlauteren  Wettbewerbs  fvom
27.  Mai  1896]*)  eine  Scheidelinie  zwischen  erlaubten  und  strafbaren  Handlungen  zu
ziehen  gesucht.  Andere  Gesetze  stellen  zum  Irrtum  veranlassende  Warenbezeichnungen
unter  Strafe  und  regeln  die  Pflichten  der  Kaufleute  bei  der  Aufbewahrung  fremder
Wertpapiere;  ferner  bezwecken  sie,  die  im  Börsenverkehr  hervorgetretenen  Mängel
zu  beseitigen  und  die  Gläubiger  gegenüber  ihrem  Gemeinschuldner  zu  schützen.  Man
kann  diese  gesamte  Gesetzgebung  als  einen  Versuch  bezeichnen,  einer  unmoralischen
Geschäftsgebarung  im  Kaufmannsstande  entgegenzuwirken.  Aber  damit  ist  die  praktische ­
  Handelsmoral  noch  nicht  erschöpft.  Es  ist  eine  gegen  die  Handelsmoral  verstoßende ­
  Ausplünderung  der  Konsumenten,  wenn  durch  Spekulationen,  Ringe,  Trusts
planmäßig  künstlicher  Mangel  an  notwendigen  Unterhaltungsmitteln  und  eine  über
die  normalen  Verhältnisse  hinausgehende  Steigerung  der  Preise  herbeigeführt  wird.
Ferner  wird  auch  die  regelmäßige  Überschreitung  einer  Gewinngrenze  zum  Schaden
des  Käufers  vielen  als  ein  Verstoß  gegen  die  Handelsmoral  erscheinen.  Sodann
dürfte  es  sich  empfehlen,  bei  Geschäftsunternehmungen  gewisse  Grenzen  in  der  Be-*)

  Jetzt:  Gesetz  gegen  den  unlauteren  Wettbewerb  vom  7.  Juni  1909  (f.  unten  Abschnitt ­
  YI11  Nr.  4).  —  G.  M.
        <pb n="91" />
        7.  Nationale  und  soziale  Pflichten  des  Handels.

63

Nutzung  fremder  Kapitalien  nicht  zu  überschreiten.  Wie  man  bei  Notenbanken  eine
sog.  Dritteldeckung  für  nötig  hält,  um  Verlegenheiten  und  Störungen  des  Kredits  zu
vermeiden,  so  ist  es  nach  englischer  Rechtsauffassung  und  Handelsmoral  überhaupt
bedenklich,  ein  Geschäft  mit  mehr  als  zwei  Drittel  fremden  Kapitals,  also  mit  weniger
als  ein  Drittel  eigener  Einlage  zu  betreiben,  während  es  in  Deutschland  oft  vorkommt,
daß  das  Verhältnis  wie  9  :  1  ist.  Es  kann  dadurch  ein  leichtsinniger  gemeingefährlicher ­
  Mißbrauch  des  Kredits  und  eine  Gefährdung  der  Güterproduktion  und  des
Absatzes  herbeigeführt  werden.
Es  sind  im  vorstehenden  nur  einige  wichtige  Seiten  der  Handelsmorallehre
gestreift.  Die  Geschäftswelt  wird  ihre  idealen  Berufsaufgaben  nur  dann  erfüllen,
wenn  sie  ihre  Beziehungen  zur  Volks-  und  Menschheitsgemeinschaft  voll  würdigt  und
das  tägliche  Erwerbs-  und  Verkehrsleben  mit  edleren  Anschauungen  zu  durchdringen
sucht.  Insbesondere  sollte  der  Handelsstand  selbst  gewisse  Grenzen  der  Gewinnberechnung ­
  und  Verwendung  des  Reingewinns  ebenso  für  den  eigenen  Verbrauch  wie
sür  die  Vermehrung  des  eigenen  Kapitals  festzustellen  suchen.  England  und  Amerika
Zeigen  uns  leuchtende  Beispiele  der  Verwendung  großer  Vermögen  für  Bildungsanstalten ­
  und  gemeinnützige  Zwecke.  Es  gibt  auch  in  den  großen  deutschen  Seeplätzen
  Hamburg,  Bremen,  Lübeck,  Stettin,  Königsberg  und  Danzig  sowie  in  den
großen  Binnenplätzen  Berlin,  Frankfurt  a.  M.,  Breslau,  Magdeburg,  Köln,  Mannheim, ­
  Elberfeld-Barmen,  Krefeld,  Essen,  Leipzig,  Dresden,  Chemnitz,  München,  Nürnberg, ­
  Stuttgart  und  in  zahlreichen  anderen  mittleren  und  auch  kleineren  Plätzen
viele  christliche  und  jüdische  Firmen,  welche  sich  mit  einem  Gewinn  von  10  %  begnügen
und  Mehrgewinne  über  10  %  grundsätzlich  oder  gewohnheitsmäßig  für  gemeinnützige
Zwecke  opfern  und  als  Gewinnanteile  ihren  Angestellten  und  Arbeitern  zufließen
lassen.  Eine  Verallgemeinerung  dieser  Sitte  würde  die  gesteigerte  Genußsucht  der  bewittelten
  Stände  einschränken,  Zorn  und  Neid  der  unbemittelten  Klassen  entwaffnen
und  drohenden  Umsturzideen  oder  Anfeindungen  des  Eigentums  sicherer  begegnen  als
verbietende  Gesetze  und  administrative  Beschränkungen  des  Vereinswesens.  Non  leges,
s ed  xnores!  Die  deutsche  Wissenschaft  und  Ethik  muß  von  ihren  Hochschulen  aus
solchen  Umwandlungen  der  geschäftlichen  Sitten  vorarbeiten!

7.  Nationale  und  soziale  Pflichten  des  Handels.
Von  Richard  Ehrenberg.

Ehrenberg,  Der  Handel.  sVorträge.j  Jena,  Gustav  Fischer,  1897.  S.  77—84.
Der  Kaufmann  ist  nicht  bloß  Kaufmann,  sondern  auch  Angehöriger  eines  Volkes
und  der  gesamten  Kulturwelt:  dieser  Zugehörigkeit  kann  er  sich  nicht  entäußern,  ohne
Einbußen  zu  erleiden,  die  auf  seine  Berufstätigkeit  eine  unheilvolle  Rückwirkung  ausüben ­
  müssen.
Es  darf  dem  deutschen  Kaufmann  keineswegs  gleichgültig  sein,  ob  er  deutsche
oder  englische  Waren  vertreibt;  vielmehr  hat  er  als  Deutscher  zweifellos  die  P  f  l  i  ch  t,
deutsche  Waren  vorzuziehen,  wenn  diese  ungefähr  ebenso  gut  und  billig  sind  wie
englische  Waren.  Die  Engländer  haben  das  schon  vor  Jahrhunderten  als  selbstverständlich ­
  betrachtet,  und  gerade  hierdurch  ist  ihrer  Volkswirtschaft  die  gewaltige
Stoßkraft  erwachsen,  mit  der  sie  die  Welt  erobert  hat.  Dann  kam  freilich  auch  für
England  eine  Zeit,  welche  das  nationale  Empfinden  zurücktreten  ließ.  Aber  was
erleben  wir  in  diesem  Augenblicke?  Seitdem  durch  bekannte  Vorgänge  die  Eifersucht
der  Engländer  gegen  die  Deutschen  so  bedauerlich  gewachsen  ist,  kaufen  viele  englische
Kaufleute  nur  noch  solche  deutsche  Waren,  die  sie  notwendig  brauchen,  d.  h.  solche,
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        64  Zweiter  Teil.  Handel.  II.  Der  Handel  im  allgemeinen.

die  entweder  überhaupt  nicht  in  England  hergestellt  werden,  oder  die  doch  wesentlich
billiger  oder  besser  sind  als  die  konkurrierenden  englischen  Erzeugnisse,  während  sie
vordem,  wenn  deutsche  Reisende  zu  ihnen  kamen,  wohl  auch  andere  Artikel  mitnahmen. ­

Damit  sind  die  Engländer  wieder  mehr  oder  weniger  zu  der  Praxis  zurückgekehrt, ­
  die  sie  jahrhundertelang  befolgt  haben,  die  dagegen  in  Deutschland,  wegen  dessen
unglücklicher  politischer  und  wirtschaftlicher  Entwickelung,  jahrhundertelang  nicht  befolgt ­
  werden  konnte.  Der  deutsche  Handel  hat  sich  seit  dem  16.  Jahrhundert  gesondert
von  der  übrigen  Produktion,  ja  zum  Teil  in  unverkennbarem  Gegensatze  zu  dieser
entwickelt,  weil  es  keinen  deutschen  Staat  gab,  der  imstande  war,  alle  Produktivkräfte
zusammenzufassen,  und  ohne  den  auch  kein  derartiges  Nationalgefühl  entstehen  konnte,
wie  es  die  Engländer  schon  so  lange  besahen,  kein  Nationalgefühl,  das  stark  genug  gewesen ­
  wäre,  um  neben  dem  notwendigen  Selbstinteresse  den  Kaufmann  bei  seinem
Geschäftsbetriebe  wesentlich  mit  zu  beeinflussen.
Das  ist  jetzt  glücklicherweise  anders  geworden,  und  schon  zeigen  sich  die  segensreichen ­
  Folgen;  schon  mehrt  sich  die  Zahl  der  deutschen  Kaufleute,  die  mit  leuchtenden
Augen  davon  berichten,  daß  sie  draußen  in  der  Welt  den  deutschen  Erzeugnissen
neue  Anerkennung,  neuen  Absatz  verschafft  haben.  Erst  damit  erlangt  der  Handel  in
der  deutschen  Volkswirtschaft  jene  Pionier-  und  Führerrolle,  die  ihm  von  Natur
gebührt,  und  die  er  in  England  seit  alters  gehabt  hat.
Diese  Führerrolle  hat  er  aber  noch  in  mannigfacher  anderer  Hinsicht  zu  betätigen. ­
  Ich  erinnere  nur  an  die  deutsche  Auswanderung.  Hier  gilt  es,  wiederanzuknüpfen ­
  an  die  beste  Zeit  des  deutschen  Bürgertums,  an  die  Blütezeit  unserer  alten
Städte.  Wie  jetzt,  so  strömten  auch  damals  schon  große  Scharen  von  Deutschen  ins
Ausland,  Angehörige  aller  Stände,  Ritter,  Bürger  und  Bauern;  aber  die  wirtschaftliche ­
  Führung  hatten  die  Bürger  in  Händen,  im  Norden  wie  im  Süden.
Dort  übten  die  Hansakaufleute  nicht  nur  zeitweilig  eine  wirtschaftliche  Herrschaft  über
die  schwach  kultivierten  Nachbarländer  aus,  sondern  —  was  weit  mehr  bedeutet  —
sie  trugen  auch  durch  ihre  Städte  die  deutsche  Kultur  dauernd  bis  ins  Herz  der
Slavenländer.
Die  Städte  des  ostelbifchen  Deutschlands  sind  derart  Mittelpunkte  deutschen
Lebens  geworden,  daß  ohne  sie  Deutschland  ganz  gewiß  nicht  von  Preußen  hätte
geeint  werden  können.  Ähnlich  wirkten  die  oberdeutschen  Kaufleute  bei  der  Kolonisation ­
  Österreichs.  Wenn  Preußen  und  Österreich  zu  Großmächten  erwachsen  sind,
so  danken  sie  dies  nicht  an  letzter  Stelle  jener  kolonisatorischen  Mitarbeit  deutscher
Bürger;  diese  bildeten  den  wahren  „Mittelstand",  der  es  verhinderte,  daß  die  Gesellschaft ­
  in  Herrschende  und  Unterjochte  zerfiel,  was  früher  oder  später,  wie  in  Polen,
den  Untergang  des  Staatswesens  zur  Folge  gehabt  hätte.  Gerade  darin  haben  wir
den  Hauptunterschied  deutschen  und  slavischen  Wesens  zu  erblicken,  daß  jenes  sich  als
fähig  erwiesen  hat,  eine  eigene  bürgerliche  Kultur  zu  schaffen,  was  den  Slaven
bis  zum  heutigen  Tage  noch  nicht  gelungen  ist.
Die  deutschen  Bürger  schufen  ferner  in  ihren  Städten  glänzende,  nach  manchen
Richtungen  noch  jetzt  unerreichte  V  o  r  b  i  l  d  e  r  für  die  spätere  Siaatenbildung.
Die  Schätze  praktischer  Staatsweisheit,  welche  die  Ratskollegien  der  alten  deutschen
Städte  aufspeicherten,  harren  zum  großen  Teil  noch  jetzt  der  Ausnutzung,  ebenso  wie
die  politischen  Traditionen  derjenigen  Städte,  die  ihre  Freiheit  in  die  Neuzeit  zu
retten  vermochten;  und  überall  war  hier  der  kaufmännische  Geist  der  eigentliche
Träger  des  Gemeinwesens.
Was  ist  es  denn  vor  allem,  was  unsere  Blicke  immer  von  neuem  nach  jener  großen
Zeit  des  deutschen  Bürgertums  hinlenkt?  Es  ist  die  Kraft  des  Gemeinsinnes  einfacher ­
  Bürger,  ihres  hellen  Verstandes,  ihrer  Freiheitsliebe  und  des  damit  untren»-
        <pb n="93" />
        7.  Nationale  und  soziale  Pflichten  des  Handels.

65

baren  Pflichtgefühls,  ihres  strengen  Ordnungssinnes,  ihrer  Wirtschaftlichkeit,  —  kurz
aller  Eigenschaften,  welche  das  deutsche  Bürgertum  befähigten,  das  Höchste  zu  vollbringen, ­
  was  ihm  erreichbar  war:  die  Begründung  und  jahrhundertelange  Blüte
einer  Fülle  von  Gemeinwesen  aller  Art,  welche  die  ganze  deutsche  Kultur  umgestaltet
haben.  Es  ist  der  hohe  Sinn,  das  Verständnis  für  alle  Pflichten  einer  emporsteigenden ­
  Volksklasse.
Diese  Eigenschaften  sind  es  auch  gewesen,  welche  die  mächtigen  Dome  und  Rathäuser ­
  der  mittelalterlichen  Städte  gebaut,  welche  die  Häuser  ihrer  reichen  Kaufleute
mit  Schätzen  der  Kunst  geschmückt  haben.  Sie  waren  es,  welche  die  Stadttore  weit
öffneten,  um  einem  wachsenden  Strome  der  Bildung  Eingang  zu  schaffen,  und  welche
endlich  als  letzte  Errungenschaft  zur  Durchführung  der  Kirchenresormation  rasch  und
freudig  das  meiste  beitrugen.
^  Dann  aber  kam  die  Zeit  des  Absolutismus,  der  mit  Hilfe  seiner  Beamten  und
Soldaten  die  Staatsbildung  vollzog.  In  Deutschland  verschwand  das  Bürgertum
größtenteils  im  Schatten  dieser  herrschenden  Mächte,  während  das  englische  und
vollends  das  holländische  Bürgertum  in  erster  Reihe  selbst  an  der  Staatsbildung  teilnahm ­
  und  daher  auch  dem  Staate  seinen  Stempel  mehr  oder  weniger  aufzuprägen
vermochte.  Es  kam  die  „Verteilung  der  Welt",  wobei  der  holländische,  der  englische
Kaufmann  den  Löwenanteil  davontrug,  während  der  deutsche  leer  ausging.  Auch
ohne  eigene  Kolonien  gelang  es  zwar  namentlich  den  Kaufleuten  Hamburgs  und
Bremens,  eine  ehrenvolle  Stellung  in  der  Welt  zu  erringen;  aber  wie  sie  dies  nur  sich
selbst  verdankten,  so  fühlten  sie  sich  auch  frei  von  Pflichten  gegenüber  jenem  alten
Reiche,  das  sie  nicht  förderte  noch  schützte.
Diese  Zeit  liegt  jetzt  endgiltig  hinter  uns,  und  abgelaufen  ist  auch  die  Zeit,  in
welcher  der  Monarch  mit  seinen  Beamten  und  Soldaten  den  Staat  bildete.  Unsere
Gesamtheit,  der  deutsche  Staat  der  Gegenwart,  bedarf  zu  seiner  Erhaltung  der  freien
Mitarbeit  aller  Bürger,  und  an  den  deutschen  Handelsstand  tritt  jetzt  mit  zwingender
Gewalt  die  Pflicht  heran,  seine  alten  Eigenschaften  zu  bewähren.  Gottlob  sind  sie
chm  erhalten  geblieben;  nun  aber  ist  es  auch  an  ihm,  sie  in  dem  großen  Rahmen  der
Gegenwart  zu  betätigen,  in  der  Heimat  wie  in  der  Fremde;  und  vor  allem  ist  es  an
chm,  den  Willen  zu  solcher  Betätigung,  das  Gefühl  der  Pflicht  gegenüber  der
Gesamtheit  in  sich  immer  mehr  wach  werden  zu  lassen.
Jedes  Volk  bedarf  zur  höheren  Entwickelung  seiner  Kultur  einer  möglichst
övoßen  Zahl  von  Existenzen,  die  unter  der  Notdurft  des  Lebens  nicht  unmittelbar  zu
leiden  haben.  Ehemals  war  es  der  Adel,  dem  diese  Aufgabe  allein  oblag,  und  er  war
sich  dessen  bewußt:  bei  allen  Ausschreitungen  und  Torheiten,  deren  er  sich
schuldig  machte,  lebte  in  ihm  doch  auch  oftmals  jener  Geist,  aus  dem  das  Wort
"Uoblesse  oblige"  hervorgegangen  ist.  In  der  Gegenwart  aber  kann  der  Adel  dies
Fuhreramt  nicht  mehr  behaupten;  vielmehr  sind  die  Bürger  berufen,  ihn  in  weitem
Umfange  abzulösen,  vor  allem  die  Kaufleute,  deren  wirtschaftliches  Gedeihen  durch  die
Poderne  Verkehrsentwickelung  am  meisten  gefördert  worden  ist.  Unmöglich  kann  der
Handelsstand  eine  solche  Stellung  behaupten,  ohne  das  kräftige  Bewußtsein  eigener
öffentlicher  Pflicht  und  Verantwortlichkeit.
Der  Handelsstand  ist  seiner  innersten  Natur  nach  der  geborene  Vorkämpfer  des
»L  i  b  e  r  a  l  i  s  m  u  s",  natürlich  nicht  der  vorübergehenden  Gestalt,  welche  der  Liberalismus ­
  im  politischen  Leben  Deutschlands  einige  Jahrzehnte  lang  angenommen  hat,
sondern  jener  ewigen,  unzerstörbaren  Geistesrichtung,  welche  dem  gewaltigen
Drucke  der  sozialen  Mächte,  des  Staates  und  seines  Beamtentums,  die  Kraft  der
steien  Persönlichkeit  entgegensetzt,  jener  Geistesrichtung,  ohne  welche  auch  der  Staat
vicht  bestehen  kann.  Aber  die  notwendige  Voraussetzung  für  die  Betätigung  dieses
Mollat,  Volkswirtschaftliches  Suellenbuch.  4.  Ausl.  g
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        66  Zweiter  Teil.  Handel.  II.  Der  Handel  im  allgemeinen.

Freiheitssinnes  ist  ein  ebenso  kräftiges  Gefühl  der  eigenen  Verantwortlichkeit ­
  für  das  Gedeihen  der  Gesamtheit,  die  Überzeugung,  daß  vor  allem  Selbstzucht
und  Selbsttätigkeit  dazu  gehören,  um  das  Recht  der  Persönlichkeit  zur  Geltung  zu
bringen.  Die  Geschichte  wird  dereinst  den  deutschen  Handelsstand  der  Gegenwart
fragen,  ob  er  jenes  Gefühl  der  eigenen  Pflicht  und  Verantwortlichkeit  im  ausreichenden
Maße  besessen  hat.
Darauf  antwortet  wohl  grade  der  tüchtigste  Kaufmann:  „Erst  der  Beruf!"
Erst  muß  so  viel  erworben  werden,  daß  die  Existenz  der  Familie  aus  breiter,  tiefer
Grundlage  gesichert  ist.  Gewiß,  das  erfordert  ZeitundschwereArbeit.  Aber
beizeiten  muß  auch  dafür  gesorgt  werden,  daß  der  Kaufmann  sich  vorbereite  für  die
anderen,  für  die  nationalen  Pflichten  seines  Berufes.  Sonst  wird  er  sich  ihrer
niemals  bewußt  werden,  und  es  wird  ihm  gehen,  wie  so  manchem  Reichen,  der  mit
seinem  Reichtum  nichts  anzufangen,  der  nicht  einmal  seinen  Söhnen  eine  Erziehung
zu  verschaffen  weiß,  die  sie  davor  behütet,  das  mühsam  Angesammelte  in  ordinärem
Luxus  zu  vergeuden.
Welche  anziehende  Erscheinung  ist  dagegen  der  gebildete  Kaufmann!  Fern
von  jener  Einseitigkeit  der  Bildung,  welcher  in  diesem  Zeitalter  der  Spezialisten  die
Angehörigen  der  „gelehrte  n"  Berufsarten  fast  unfehlbar  anheimfallen,  kann  ein
solcher  Mann,  dank  seiner  Empfänglichkeit,  seiner  gesunden,  maßvollen  Denkweise,
seiner  Kenntnis  des  Lebens,  unendlich  segensreich  wirken.  Er  kann  einen  Kreis
geistig  angeregter  Männer  und  Frauen  in  seinem  Hause  versammeln  und  hierdurch
unserer  sich  immer  mehr  verflachenden  Geselligkeit  neues  Leben  einhauchen;  so
manchem  Talente  kann  er  die  ersten  schweren  Anfänge  erleichtern;  er  kann  durch  seine
von  einem  gebildeten  Geschmacke  diktierten  Bestellungen  Kunst  und  Kunstgewerbe
mächtig  fördern:  durch  seinen  Einfluß  kann  er  den  neuen  gesunden  Ideen  im  öffentlichen ­
  Leben  die  Wege  ebnen,  aus  unreifen  Gedanken  den  berechtigten  Kern  herausschälen, ­
  für  alle  guten  Zwecke  die  praktischen  Mittel  und  Wege  finden.
Reichtum  ist  die  notwendige  Voraussetzung  jeder  höheren  Kulturentwickelung,
aber  er  ist  nicht  Selbstzweck;  wo  er  dies  ist,  da  kann  er  unmöglich  dauern.  „Richesse
obiigel“  —  das  muß  der  Wahlspruch  unseres  Handelsstandes  fein.  Nur  unter
dieser  Voraussetzung  kann  er  auch  von  der  Gesamtheit  kräftigen  Schutz  seiner  Lebensinteressen ­
  erwarten.
An  alle  Berufsstände  stellt  die  Gesamtheit  Anforderungen,  die  weit  hinausgehen ­
  über  ihre  Berufsleistungen.  So  ist  es  doch  z.  B.  eine  offenkundige  Tatsache,
daß  der  niedere  ostelbische  Adel  erst  dem  preußischen  Staate,  dann  auch  dem  ganzen
deutschen  Volke  die  größten  Dienste  geleistet,  daß  er  seine  Heere  geführt,  daß  er  ihm
einen  Bismarck  gegeben  hat.  Ist  es  ungerecht,  daß  der  Staat  solche  Dienste  durch
Bewilligung  entsprechender  Standesmacht  vergilt?
Gerade  der  jetzige  Augenblick  zwingt  jeden  deutschen  Kaufmann,  den  Ursachen
nachzugehen,  welche  die  schwere  Bedrängnis  der  Interessen  seiner  Berufstätigkeit  herbeigeführt ­
  haben.  In  solchem  Augenblicke  ist  mit  Schönfärberei,  mit  kleinen  Mittelchen
der  Selbsttäuschung  nichts  geholfen;  zunächst  bei  sich  selbst  Einkehr  halten,  das  predigt
der  schwere  Ernst  der  Zeit  jedem  deutschen  Kaufmanne.
Unsere  Zeit  stellt  an  ihn  die  h  ö  ch  st  e  n  Anforderungen:  es  genügt  wirklich  nicht
mehr,  alle  Tage  die  Zeitung  zu  lesen,  alle  Jahre  Steuern  zu  bezahlen,  alle  fünf
Jahre  eine  Stimme  bei  der  Reichstagswahl  abzugeben.  Auch  die  gelegentliche  Tätigkeit ­
  in  Vereinen,  in  dem  öffentlichen  Leben  der  engeren  Heimat  ist  nicht  ausreichend.
Vielmehr  muß  jeder  Kaufmann  trachten,  mindestens  die  dringlichsten  Probleme,
welche  unser  heutiges  Staats-  und  Kulturleben  hervorgebracht  hat,  so  eingehend  wie
möglich  kennen  zu  lernen;  jeder  Kaufmann  muß  wissen,  welche  Pflichten  der  Besitz
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        8.  Handel,  Industrie  und  Landwirtschaft.

67

5*

gegenüber  Kunst  und  Wissenschaft  zu  erfüllen  hat.  Erst  wenn  ein  solches  Gefühl
eigener  Pflicht  und  Verantwortlichkeit  unseren  tüchtigen  deutschen  Handelsstand  durchdringt, ­
  wird  feine  Zukunft  sich  wieder  aufhellen.

8.  Handel,  Industrie  und  Landwirtschaft.
Von  Bernhard  Fürst  v.  Bülow.

v.  Bülow,  Rede,  gehalten  am  19.  Februar  1906  beim  Festmahle  des  Deutschen  Handelstages
  in  Berlin.  In:  Handel  und  Gewerbe.  Zeitschrift  für  die  zur  Vertretung  von  Handel
und  Gewerbe  gesetzlich  berufenen  Körperschaften.  Herausgegeben  von  Soetbeer.  13.  Jahrgang. ­
  Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag,  1906.  S.  408.
Sie  haben  oft  gelesen  und  vielleicht  auch  selber  gesagt  und  gedacht,  der  p.  Bülow
habe  nur  Sinn  und  Verständnis  für  agrarische  Gesichtspunkte  und  Forderungen.
Wenn  ich  so  einseitig  wäre  wie  dieser  Vorwurf,  dann  stände  ich  wohl  jetzt  nicht  in
Ihrer  Mitte.  Ein  deutscher  Reichskanzler  ohne  Verständnis  für  die  Bedeutung  von
Handel  und  Industrie,  das  ist  ein  Unding.  Und  wenn  er  die  Erkenntnis
von  der  Unentbehrlichkeit  dieser  großen  Wirtschaftszweige  für  unser  nationales  Gedeihen ­
  auf  seinen  Posten  nicht  mitbrächte,  sie  würde  ihm  in  der  Ausübung  des
Amtes  anerzogen  werden.  Bei  mir  hat  es  dessen  nicht  bedurft.  Ich  bin  schon,
als  ich  die  über  Erwarten  vielgestaltige  Entwicklung  des  deutschen  Lebens  feit  der
Reichsgründung  noch  vom  Auslande  her  beobachtete,  in  kleinen  und  großen  Fragen
darauf  hingewiesen  worden,  welches  Aktivum  eine  leistungsfähige  Industrie  und  ein
blühender  Handel  für  die  internationale  Geltung  ihrer  Länder  in  die  Wagschale
werfen.  Und  welcher  Deutsche  sollte  nicht  Freude  darüber  empfinden,  Freude  darüber, ­
  daß  Hans  der  Träumer,  wie  man  ihn  früher  nannte,  weltwirtschaftlich  wach
geworden  ist  und  seinen  Mann  steht  im  Wettbewerb  mit  anderen  älteren  Handelsvölkern? ­
  Wer  fühlte  nicht  —  ich  möchte  sagen  —  den  nationalen  Herzschlag  stärker,
wenn  er  in  Rheinland-Westfalen  sich  den  Hochburgen  unserer  Eisenindustrie  nähert,
wenn  ihm  in  den  Berliner  elektrischen  Werken  die  Fortschritte  unserer  Technik
vor  Augen  treten,  wenn  er  im  Hamburger  Hafen,  in  dessen  Nähe  ich  aufgewachsen
bin,  die  Riesendampfer  sieht,  die  den  deutschen  Handel  über  alle  Meere  tragen?
Ich  will  das  glänzende  Bild,  so  berechtigt  der  patriotische  Stolz  auf  unseren
wirtschaftlichen  Aufschwung  ist,  nicht  weiter  ausmalen.  Möglicherweise  werden  wir
ohnehin  morgen  lesen,  ich  sei  nun  doch  dem  Merkantilismus  und  Industrialismus
ins  Garn  gegangen,  —  meinetwegen!  Es  ist  nun  einmal  so  im  guten  deutschen
Lande,  daß  mehr  oder  weniger  alle  Erwerbsstände  liebevoll  die  Regierung  umdrängen, ­
  wie  in  Werthers  Leiden  die  Kinder  die  Brot  schneidende  Lotte,  und  eine
ordentliche  Regierung  muß  auch  dafür  sorgen,  daß  jeder  nicht  nur  sein  Brot,  sondern
auch  Butter  aufs  Brot  bekommt.  Ich  verleugne  aber  auch  hier  nicht,  was  ich  im
Kreise  von  Landwirten  öfters  ausgeführt  habe,  ich  scheue  mich  nicht,  auch  vor  dieser
Versammlung  zu  wiederholen:  Ich  betrachte  allerdings  die  deutsche  Landwirr'
s  ch  a  f  t  als  das  Sorgenkind  des  deutschen  Reichskanzlers.  Ich  bin  überzeugt,  daß
ihr  Gedeihen  auch  den  anderen  großen  Zweigen  unseres  Wirtschaftslebens  Vorteil
bringt,  nicht  zuletzt  dem  Handel.  Ein  neues  Aufblühen  unserer  Bodenkultur  wird
auch  dem  Handel  neue  Triebkräfte  geben.  Und  wenn  es  ihm  vergönnt  sein  sollte,
wie  ich  das  aufrichtig  hoffe,  in  Zukunft  noch  glücklicher  als  bisher  in  die  Ferne  zu
schweifen,  so  möge  er  die  Schwester  nicht  vergessen,  die  treu  auf  der  heimatlichen
Scholle  arbeitet,  deren  Arbeit  wirtschaftlich  und  sozialpolitisch  die  Grundlage  eines
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        68  Zweiter  Teil.  Handel.  III.  Zur  Geschichte  von  Handel  und  Industrie  rc.

dauerhaften  Aufschwungs,  bleibender  Blüte  bildet,  das  Fundament  des  deutschen
Hauses.  Ihre  eigenen  Ruhmestitel  werden  dadurch  nicht  geschmälert.
Niemand  kann  übersehen,  wieviel  zähe  Ausdauer  im  Konkurrenzkampf,  wieviel
Wagemut  und  Selbstvertrauen  nötig  war  und  ist,  um  für  den  deutschen  Handel
die  Stellung  zu  erringen  und  zu  behaupten,  die  er  zum  Stolz  des  deutschen  Namens
jetzt  in  der  Welt  einnimmt.  Und  es  ist  keine  leere  Schmeichelei,  wenn  ich  hier  vor
Ihnen  und  von  Ihnen,  den  Pionieren  unseres  Handels,  sage:  Den  größeren  Teil
Ihres  Wertes  haben  Sie  sich  selbst  geschaffen;  Ihre  besten  Gewinnchancen  lagen  in
Ihrer  eigenen  Tüchtigkeit.  Einer  meiner  erprobtesten  Mitarbeiter,  der  heute  morgen
Ihre  Versammlung  begrüßte,  hat  kürzlich  den  vortrefflichen  Eigenschaften  des  deutschen
Arbeiter  st  andes  ein  unumwundenes  Zeugnis  ausgestellt,  das  ich  Wort  für
Wort  unterschreibe.  Ich  werde  bei  Ihnen  keinem  Einspruch  begegnen,  wenn  ich  anerkenne, ­
  welcher  Schatz  an  gesunden  Kräften,  an  Intelligenz  und  Fleiß  im  werktätigen ­
  Volke  Tag  für  Tag  lebendig  ist.  Ich  füge  aber  hinzu,  und  diese  Ergänzung
mache  ich  auch  im  Sinne  des  Grafen  Posadowsky,  daß  die  in  den  Masten  schlummernden ­
  Fähigkeiten  sich  nicht  so  fruchtbar  entwickeln  könnten  ohne  die  Verdienste
der  deutschen  Arbeitgeber.  Wenn  aus  unserem  Einsatz  im  Welthandel  die
geistige  Energie,  der  weite  und  freie  Blick  des  deutschen  Unternehmertums  gestrichen
würden,  müßten  sich  für  Millionen  von  Arbeitern  die  Lebensbedingungen  verschlechtern. ­
  Dann  könnten  wir  auch  nicht  länger  die  wirtschaftliche  und  politische
Stellung  aufrecht  erhalten,  die  wir  jetzt  in  der  Welt  einnehmen.

III.  Zur  Geschichte  von  Handel  und  Industrie,  besonders
in  Deutschland.
1.  Ideen  über  die  Entstehung  und  die  Entwickelung
des  Handels.
Von  Gustav  v.  Schmoller.
S  ch  m  o  l  l  e  r,  Grundriß  der  allgemeinen  Volkswirtschaftslehre.  1.  Teil.  7-—10.  Tausend.
Leipzig,  Duncker  &amp;amp;  Humblot,  1908.  S.  354—360.
Ein  gewisser  Handel  und  Tauschverkehr  hat  sich  sehr  frühe  entwickelt.  Wir
kennen  kaum  Stämme  und  Völker,  die  nicht  irgendwie  durch  ihn  berührt  würden.
Die  verschiedene  technische  und  kulturelle  Entwickelung  schuf  in  der  allerfrühesten  Zeit
bei  einzelnen  Stämmen  bessere  Waren  und  Werkzeuge;  die  Natur  gab  verschiedene
Produkte,  welche  bei  den  Nachbarn  bekannt  und  begehrt  wurden.  Und  überall  hat
sich  die  Tatsache  wiederholt,  daß  der  Wunsch  nach  solchen  Waren  und  Produkten
Jahrhunderte,  oft  Jahrtausende  früher  lebendig  wurde  als  die  Kunst,  sie  herzustellen; ­
  für  viele  war  dies  ja  an  sich  durch  die  Natur  ausgeschlossen.
Der  erste  Handel  und  Tauschverkehr  war  nun  aber  lange  ein  solcher  ohne
Händler.  Schon  in  der  Epoche  der  durchbohrten  Steine  gelangen  Werkzeuge  und
Schmucksachen  von  Stamm  zu  Stamm  auf  Tausende  von  Meilen.  Ein  sprachloser,
stummer  Handel  besteht  noch  heute  am  Niger;  auf  den  Stammgrenzen  kommt  man
zusammen,  legt  einzelnes  zum  Austausch  hin,  zieht  sich  zurück,  um  die  Fremden  eine
Gegengabe  hinlegen  zu  lassen,  und  holt  dann  letztere.  Innerhalb  desselben  Stammes
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        1.  Ideen  über  die  Entstehung  und  die  Entwickelung  des  Handels.  69
hindert  lange  die  Gleichheit  der  persönlichen  Eigenschaften  und  des  Besitzes  jedes
Bedürfnis  des  Tausches.  Auch  auf  viel  höherer  Kulturstufe  finden  wir  noch  einen
Handel  ohne  Händler,  wie  z.  B.  zwischen  dem  Bauer  des  platten  Landes  und  dem
Handwerker  der  mittelalterlichen  Stadt  lange  ein  solcher  Austausch  der  Erzeugnisse
stattfindet,  ein  Handel  zwischen  Produzent  und  Konsument.  Zwischen  verschiedenen
Stämmen  gaben  die  Häuptlinge  und  Fürsten  am  ehesten  die  Möglichkeit  und  den
Anlaß  zum  Tausch.  Daher  sind  lange  diese  Spitzen  der  Gesellschaft  die  wesentlich
Handeltreibenden.  In  Mikronesien  ist  heute  noch  dem  Adel  Schiffahrt  und  Handel
allein  vorbehalten;  die  kleinen  Negerkönige  Afrikas  suchen  noch  möglichst  den  Handel
für  sich  zu  monopolisieren.  Ähnliches  wird  von  den  älteren  russischen  Teilfürsten
berichtet:  die  Haupthändler  in  Tyrus,  Sidon  und  Israel  waren  die  Häuptlinge  und
Könige.
Nur  bei  solchen  Stämmen,  die,  entweder  am  Meere  lebend,  Fischfang  und
Schiffahrt  frühe  erlernten  oder  als  Hirten  mit  ihren  Herden  zwischen  verschiedenen
Gegenden  und  Stämmen  hin  und  her  fuhren,  wie  bei  den  Phönikern  und  den  arabischsyrischen ­
  Hirtenstämmen,  konnte  sich  der  abenteuernde  Sinn,  die  kühne  Wagelust,  der
rechnende  Erwerbssinn  entwickeln,  die  in  etwas  breiteren  Schichten  der  Stämme
Handelsgeist  und  Handelsgewohnheiten,  sowie  Markteinrichtungen  nach  und  nach
schufen.  Ihnen  steht  die  Mehrzahl  der  anderen  Stämme  und  Rassen  mit  einer
zähen,  jahrhundertelang  festgehaltenen  Abneigung  gegen  den  Handel  gegenüber;  sie
dulden  Generationen  hindurch  eher,  daß  fremde  Händler  zu  ihnen  kommen,  als  daß
sie  selbst  den  Handel  erlernen  und  ergreifen.  So  ist  bei  den  meisten,  besonders
den  indogermanischen  Völkern  der  Handel  durch  Fremde  und  Fremdenkolonien  nur
sehr  langsam  eingedrungen.  Die  Phöniker,  Araber,  Syrer  und  Juden  waren  die
Lehrer  des  Handels  für  ganz  Europa.  Die  Araber  sind  es  noch  heute  in  Afrika,
wie  die  Armenier  im  Orient,  die  Malaien  und  Chinesen  vielfach  in  Ostasien.  Bis
auf  den  heutigen  Tag  sind  in  vielen  Ländern  einzelne  Handelszweige  in  den  Händen
fremder  Volksangehöriger,  wie  z.  B.  in  London  der  Getreidehandel  wesentlich  von
Griechen  und  Deutschen,  in  Paris  das  Bankgeschäft  hauptsächlich  von  Genfer  Kaufleuten ­
  und  deutschen  Juden  begründet  wurde,  in  Manchester  noch  heute  ein  erheblicher ­
  Teil  des  Baumwollwarenhandels  in  fremden  Händen  liegt.  In  Indien  kann
der  Krämer  und  Händler  des  Dorfes  noch  heute  nicht  Gemeindemitglied  sein  (Mainest
Im  Elsaß  wohnt  der  jüdische  Vermittler  nicht  in  dem  Dorfe,  das  ihm  von  seinen
Freunden  stillschweigend  als  Geschäftsgebiet  überlassen  ist.  Am  Handel  klebt  so  sehr
lange  die  Vorstellung,  daß  es  sich  um  ein  Geschäft  mit  Fremden  handle.
Die  ältesten  Händler  sind  Hausierer,  die  mit  Karren,  Lasttieren  und  Schiffen
von  Ort  zu  Ort,  von  Stamm  zu  Stamm,  von  Küste  zu  Küste  ziehen;  sie  sind  meist
Groß-  und  Kleinhändler,  Frachtführer  und  Warenbesitzer,  oft  auch  technische  Künstler
und  Handwerker  zugleich.  Die  wertvollsten  Waren,  mit  ihren  großen  örtlichen  Wertdifferenzen, ­
  Vieh  und  Menschen,  Salz,  Wein  und  Gewürze,  Edelsteine,  Metalle  und
Werkzeuge  sind  die  Lockmittel  jenes  ersten  Verkehrs.  Von  dem  römischen  Weinhausierer, ­
  dem  Caupo,  stammt  das  Wort  Kaufmann.  Es  ist  ein  Handel,  der  stets
Gefahren  mit  sich  bringt,  Verhandlungen  mit  fremden  Fürsten  und  Stämmen,  ein
gewisses  Fremdenrecht,  Beschenkung  und  Bestechung  der  zulassenden  Häuptlinge  oder
auch  Bedrohung  und  Vergewaltigung  derselben  voraussetzt.  Leichter  erreichen  die
Händler  ihr  Ziel,  wenn  sie  in  gemeinsamen  Schiffs-  und  Karawanenzügen,  unter
einheitlichem  Befehle,  mit  Waffen,  Gefolge  und  Knechten  auftreten.  So  wird  die
Organisation  dieses  Handels  in  die  Fremde  meist  eine  Angelegenheit  der  Fürsten
oder  gar  des  Stammes,  jedenfalls  der  Reichen  und  Angesehenen;  Stationen  und
Kolonien  werden  nicht  bloß  für  die  einzelnen  Händler,  sondern  für  das  Mutterland
erworben:  die  Händler  desselben  Stammes  treten  draußen,  ob  verabredet  oder  nicht,
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        70  Zweiter  Teil.  Handel.  III.  Zur  Geschichte  von  Handel  und  Industrie  rc.

als  ein  geschlossener  Bund  auf,  der  nach  ausschließlichen  oder  bevorzugten  Rechten
strebt.  An  der  Spitze  solcher  Handelsunternehmungen  stehen  Männer,  die  als  Diplomaten, ­
  Feldherren,  Koloniegründer  sich  ebenso  auszeichnen  müssen  wie  durch  ihr
Geschäftstalent.  Sie  streben  stets  nach  einer  gewissen  Handelsherrschaft  und  suchen
mit  Gewalt  ebenso  oft  wie  durch  gute  Bedienung  ihrer  Kunden  ihre  Stellung  zu
behaupten.  Von  den  phönikischen  und  griechischen  Seeräuberzügen  und  den  Wikingerfahrten ­
  bis  zu  den  holländisch-englischen  Kaper-,  Opium-,  Gold-  und  Diamantenkriegen ­
  klebt  List  und  Betrug,  Blut  und  Gewalttat  an  diesem  Handel  in  die  Fremde,
dessen  Formen  außerhalb  Europas  heute  noch  vielfach  vorherrschen.
Meist  leben  diese  älteren  Kaufmannspioniere  nicht  ausschließlich  von  Handel  und
Verkehr:  sie  sind  zu  Hause  Grundbesitzer,  Aristokraten,  Häuptlinge,  oft  auch  Priester-,
der  römische  Handel  tritt  uns  bis  in  die  Kaiserzeit  als  eine  Nebenbeschäftigung  des
Großgrundbesitzes  entgegen;  der  punische  Kaufmann  ist  Plantagenbesitzer,  der  mittelalterliche ­
  vielfach  zugleich  Brauer  und  städtischer  Grund-,  oft  auch  ländlicher  Rittergutsbesitzer. ­
  Aber  wo  der  Handel  dann  eine  gewisse  Blüte  erreicht  hat,  da  sind  es
die  jüngeren  Söhne,  die  Knechte  und  Schiffer,  die  Träger  und  Kamelführer,  die  nach
und  nach  mit  eigener  Ersparnis  und  auf  eigene  Rechnung  anfangen  zu  handeln;  so
entsteht  ein  Kaufmannsstand,  der  ausschließlich  oder  überwiegend  vom  Handelsverdienst ­
  lebt,  soweit  die  Betreffenden  nicht,  wie  ihre  Prinzipale,  wieder  durch  ihren
Besitz  zugleich  in  die  höhere  Klasse  der  Grundbesitzer  und  Aristokraten  einrücken.
Der  ältere  Kaufmann  ist  so  im  ganzen  wie  der  Priester  und  der  Krieger  eine
aristokratische  Erscheinung.  Der  Handel  größeren  Stils  bietet  noch  leichter  Möglichkeiten ­
  des  Gewinnes  als  jene  Berufe;  er  ist  lange  ein  Monopol  bestimmter  Stämme,
Städte,  Familien:  er  fordert  Talent,  Mut,  Charakter,  er  bietet  Gelegenheit  zu  List,
Gewalt  und  Herrschaft;  daher  ist  der  Merkur  der  Gott  der  Kaufleute  und  der  Diebe.
Für  die  naive  ältere  Auffassung  ist  der  Kaufmann  der  stolze,  hochmütige,  zungenfertige, ­
  sprachkundige,  weltbürgerliche,  von  der  Heimat  losgelöste  Völkervermischer,
welcher  Kultur,  Luxus,  höhere  Gesittung,  aber  auch  Auflösung  der  bestehenden  Sitten
und  allerlei  Laster  bringt.  Neben  dem  aristokratischen  Kaufmann,  der  in  die  Fremde
zieht,  stehen  nun  aber  teils  von  Anfang  an,  teils  bald  darauf  weitere  arbeitsteilige
Glieder  von  Handel  und  Verkehr,  die  mehr  dem  Mittelstände  oder  gar  den  unteren
Klaffen  angehören.  Schon  die  kleineren  Hausierer,  die  teils  im  Gefolge  des  großen
Kaufmannes,  teils  selbständig  mit  etwas  höherer  wirtschaftlicher  Entwickelung  entstehen, ­
  gehören  hieher.  —
Über  die  Entwickelung  eines  deutschen  Handelsstandes  von  dem  Eindringen  der
griechischen  und  römischen  Händler,  später  der  Juden  und  Lombarden,  sowie  der
schiffahrenden  und  handeltreibenden  Friesen  bis  ins  12.—13.  Jahrhundert  sind  wir
nur  schlecht  unterrichtet.  Immerhin  hat  man  die  ältere  Handelsentwickelung  der
Deutschen  lange  überschätzt.  Die  mercatores  der  Urkunden  von  900—1100  sind
wohl  nur  zum  kleinen  Teil  Händler,  sondern  vielfach  Ackerbauer,  Handwerker  und
andere,  die  auf  dem  Markt  einkaufen  und  verkaufen.  Klöster  und  Grundherrschaften,
sowie  ihre  Beamten  haben  sicher  vielfach  nebenher  Handel  getrieben,  später  auch  die
reicheren  Grundbesitzer  der  Städte  neben  den  Juden  und  anderen  Fremden,  die
zeitweile  oder  dauernd  sich  in  den  Städten  als  bospiles  und  Bürger  einfanden.
Für  das  13.  Jahrhundert  weist  Keutgen  für  Augsburg  und  andere  Städte
Großhändler,  Gewandschneider,  Krämer  und  Höker  als  vier  klar  sich  abhebende
Gruppen  nach;  sie  fielen  teilweise  zusammen  (so  hauptsächlich  die  Großhändler  und
Gewandschneider).  Dann  fallen  auch  die  Großbrauer  und  patrizischen  Grundbesitzer,
die  Reeder  in  der  Hansestadt  vielfach  mit  den  Großkaufleuten  zusammen.  Die  Großhändler ­
  und  Gewandschneider  werden  vielfach  die  Nachkommen  friesischer  Kaufleute
gewesen  sein,  die  feinere  Tuche  erst  periodisch  zuführten,  dann  dauernd  holten;  auch
        <pb n="99" />
        1.  Ideen  über  die  Entstehung  und  die  Entwickelung  des  Handels.  71
die  Krämer  waren  in  den  großen  Städten  Großhändler,  d.  h.  sie  holten  Pfeffer,
Safran,  Ingwer  im  großen  aus  Venedig.  Bis  gegen  1500  verbanden  alle  die
größeren  seßhaft  gewordenen  Kaufleute  das  lokale  Detailgeschäft  mit  dem  Besuch
der  nächsten  Märkte  und  dem  Holen  der  Waren  aus  der  Ferne.  Charakteristisch  ist,
wie  groß,  wenigstens  in  Frankfurt  a.  M.,  das  offizielle  Marktpersonal  der  Marktmeister, ­
  Makler,  Warenprobierer,  Messer  und  Träger  war.
Besondere  Münzer  und  Geldwechsler  treffen  wir  zuerst  als  Fremde,  dann
vom  12.—14.  Jahrhundert  als  patrizifche  Hausgenossen  korporativ  organisiert.  Aus
den  Geldwechslern  geht  in  Italien  im  13.  und  14.  Jahrhundert  schon  ein  Großbankierstand ­
  hervor.  In  Nordeuropa  bleibt  das  Bankgeschäft  lange  überwiegend  ein
Nebengeschäft  des  Großwarenhändlers,  in  England  der  Goldschmiede,  deren  Oberschichte ­
  seit  1500  freilich  große  Kaufleute  waren.  In  seiner  vollen  Selbständigkeit
hat  sich  das  Bankgeschäft  erst  seit  hundert  Jahren  entwickelt.  Auch  das  seit  dem
14.  Jahrhundert  in  Italien  sich  einbürgernde  Versicherungsgeschäft  bleibt  bis  gegen
1700  überwiegend  Nebengeschäft  großer  Kaufleute.  —
Vom  16.  Jahrhundert  an  stieß  der  Großhandel  vielfach  den  Detailverkauf  ab
und  wurde  ein  anderer  durch  den  Handel  nach  den  Kolonien,  durch  die  entstehenden
Posten  mit  ihren  Nachrichten  und  ihrem  Briefverkehr;  das  sich  ausbildende  Meßund
  Zahlungsgeschäft,  die  Loslösung  des  Verkehrsgeschäfts  vom  Handel  und  anderes
wirkten  da  mit.
Das  Verkehrsgeschäft  ist  bei  allen  Völkern  sehr  lange  Sache  des  reisenden  Kaufmanns ­
  selbst  geblieben.  Er  verpflegt  sich  unterwegs  oder  nimmt  Gastfreundschaft  in
Anspruch,  er  besitzt  eigene  Schiffe,  Pferde  und  Wagen,  er  oder  seine  Diener  begleiten
die  Waren  selbst.  Im  Orient  kehrt  er  noch  heute  in  der  von  den  öffentlichen  Gewalten ­
  hergestellten  Karawanserei  ein,  die  ihm  nur  leere  Räume  bietet.  Gasthäuser
sind  erst  langsam  im  Mittelalter  aufgekommen,  noch  im  18.  Jahrhundert  mußte  die
preußische  Verwaltung  sich  bemühen,  sie  durch  besondere  Begünstigungen  ins  Leben
zu  rufen,  während  heute  das  Gasthaus,  die  Bank  und  die  Poststelle  die  ersten  Häuser
einer  städtischen  Neugründung  in  Amerika  sind  und  die  europäische  Gasthausindustrie
eine  der  großartigsten,  technisch  und  auch  arbeitsteilig  vollendetsten  ist.
Die  Entstehung  eines  besonderen  Frachtgewerbes  haben  wir  am  Wasser  zu
suchen.  Der  Schiffer,  der  freilich  lange  zugleich  Fischer  bleibt,  auch  einzelne  Zweige
des  Handels,  so  hauptsächlich  den  Getreide-  und  Holzhandel,  mit  seinem  Frachtgewerbe ­
  verbindet,  nimmt  den  Kaufmann  und  seine  Waren  schon  bei  den  Phönikern
und  im  Altertume  auf;  aber  daneben  bleiben  vielfach  die  Großkaufleute  der  Seestädte
Reeder  und  Schiffsbesitzer  bis  heute.  Viel  langsamer  entwickelt  sich  ein  besonderes
Frachtfuhrgefchäft  auf  dem  Lande.  Das  Altertum  hat  nur  Spuren  davon,  die  neueren
Zeiten  haben  es  vom  14.—18.  Jahrhundert  langsam  entstehen  sehen;  die  Metzger  und
Bauern  an  den  Hauptstraßen  beschäftigten  lange  ihre  Pferde  nebenher  in  dieser  Weise,
bis  das  regelmäßige  Frachtfuhrgeschäft  als  selbständiges  Gewerbe  sich  lohnte.  Eine
Post  im  Dienste  der  kaiserlichen  Verwaltung  hat  das  Altertum  gekannt,  aber  nicht  im
Dienste  des  Verkehrs;  erst  aus  den  städtischen  und  fürstlichen  Botenkursen  des
15.—17.  Jahrhunderts  sind  die  Posten  unserer  Tage  als  selbständige,  dem  Brief-,
Personen-  und  Frachtverkehr  dienende  Institute  erwachsen.  An  sie  knüpfen  sich  als
große  Privatunternehmungen  oder  Staatsinstitute  unsere  heutigen  Eisenbahnen,  Telegraphenanstalten,
  Postdampferlinien,  Telephoneinrichtungen  mit  ihrem  arbeitsteiligen
Personal  von  Tausenden  von  Personen.
Alle  diese  Institutionen  zusammen  haben  vom  16.  Jahrhundert  an  unsern
Handel  und  seine  Einrichtungen  in  den  zivilisierten  Staaten  und  zwischen  ihnen
gänzlich  umgestaltet.  Nun  konnte  der  Kaufmann  zu  Hause  bleiben,  durch  Briefe  und
Frachtgeschäfte,  welche  andere  besorgten,  seinen  Handel  abmachen;  er  brauchte  nicht
        <pb n="100" />
        72  Zweiter  Teil.  Handel.  III.  Zur  Geschichte  von  Handel  und  Industrie  rc.

mehr  in  gleichem  Maße  wie  früher  allein  oder  in  Genossenschaft  sich  eine  Stellung
in  fremden  Ländern  zu  erkämpfen;  derartiges  nahm  ihm,  wenigstens  teilweise,  die
Staatsgewalt  ab.  Selbst  die  Warenlagerung  und  das  Vorrätehalten  ging  teilweise
auf  besondere  Geschäfte  und  Organisationen,  wie  die  öffentlichen  Lagerhäuser,  über;
das  Spekulieren,  das  Ein-  und  Verkaufen  auf  der  Börse,  durch  den  reisenden  Kommis,
durch  Korrespondenz  trat  in  den  Vordergrund  der  großen,  das  Ladengeschäft  in  den
Vordergrund  der  kleinen  Geschäfte.
Aber  weder  damit,  noch  mit  der  Scheidung  der  Handels-  von  den  Verkehrsgeschäften ­
  und  -organen,  noch  mit  der  Ausbildung  der  besonderen  Kredithändler,  der
Banken  ist  die  neuere  Arbeitsteilung  im  Handel  und  Verkehr  erschöpft,  die  Stellung
des  neueren  Händlertums  charakterisiert.  Man  wird  sagen  können,  vom  15.  und  16.
Jahrhundert  bis  zur  Gegenwart  habe  der  Handelsstand  erst  seine  selbständige  höhere
Ausbildung  und  Teilung  erreicht,  sei  er  erst  der  Beherrscher  und  Organisator  der
Volkswirtschaft  geworden.  Erst  von  da  an  hat  die  Güterzirkulation,  der  Absatz,  die
interlokale  und  internationale  Teilung  der  Arbeit  so  zugenommen,  daß  sie  überall
des  Handels  und  seiner  Teilorgane  bedurfte.  Erst  jetzt  entstand  in  großem  Umfang
und  auch  im  mittleren  und  nördlichen  Europa  für  einzelne  Handwerkswaren  ein
Absatz  in  die  Ferne  durch  den  Kaufmann;  der  Handel  schuf  die  Hausindustrie,  wie
er  später  hauptsächlich  die  Großunternehmung  ins  Leben  rief.  Die  großen  Messen
gehören  der  Zeit  von  1500—1800,  die  größeren  Börsen  der  von  1800—1900  an.
Beide  sind  Ergebnisse  des  Handels.  Die  ganze  privatwirtschaftliche,  spekulative  Seite
der  heutigen  Volkswirtschaft  hing  1500—1900  am  Handel,  lag  in  den  Händen  der
Kaufleute,  war  von  der  arbeitsteiligen  Handels-  und  Verkehrsorganisation  mehr  und
mehr  abhängig,  welche  sich  immer  einflußreicher,  komplizierter  gestaltet  hat;  sie  beherrscht ­
  Industrie  und  Landwirtschaft,  den  großen  Teil  der  wirtschaftlichen  Produktion
und  die  Verteilungsgeschäfte,  welche  die  Güter  den  einzelnen  zuführen,  bis  in  die
neuere  Heit.
Allerdings  zeigen  die  Handels-,  Versicherungs-,  Verkehrs-  und  Beherbergungsgewerbe ­
  in  unserer  heutigen  Berufs-  und  Gewerbestatistik  entfernt  nicht  die  Spezialisierung ­
  wie  die  Industrie.  Aber  in  der  deutschen  Zählung  von  1882  sind  doch  für
den  Handel  mit  Tieren  32,  mit  landwirtschaftlichen  Produkten  121,  mit  Brennmaterialien ­
  33,  mit  Metallen  51,  mit  Kolonial-,  Eß-  und  Trinkwaren  121,  mit  Schnittwaren ­
  126,  mit  Kurz-  und  Galanteriewaren  51  Spezialitäten  von  Geschäften  verzeichnet.*) ­
  Die  Anpassung  der  Verkaufsgeschäfte  an  die  Bedürfnisse  der  verschiedenen
Klassen  und  Orte  hat  Magazine  und  Läden  jeder  Art,  von  den  kleinsten  bis  zu  den
Riesenbazaren  geschaffen.  Die  verschiedensten  Formen  des  Verkaufs  stehen  nebeneinander: ­
  Hausierbetrieb,  Wochen-,  Jahrmarkts-,  Markthallenverkauf,  Auktionsgeschäfte, ­
  Wander-  und  stehende  städtische  Verkaufslager.  Die  Linien  zwischen  Produktion ­
  und  Konsumtion  werden  durch  Makler,  Agenten,  Kommissionäre,  Großund
  Kleinhändler  aller  Art  verlängert.  Und  so  sehr  an  vielen  Stellen  die  Zunahme
und  Verbesserung  der  Verkehrsmittel  früher  notwendige  Mittelglieder  des  Handels
ausmerzt,  da  und  dort  entstehen  wieder  neue.  Und  jedenfalls  ist  die  Macht  und  der
Einfluß  des  Händlertums  immer  noch  eher  im  Wachsen,  so  verschiedenartig  Stellung
und  Einfluß  der  Elemente  sind.
Die  kleinen  Ladenhalter,  Höker,  Hausierer,  das  Personal  der  Markthelfer,
Packer,  Träger,  Dienstmänner,  das  subalterne  Personal  aller  Verkehrsanstalten  steht

*)  Die  Berufs-  und  Belriebszählung  vom  12.  Juni  1907  führt  48  Arten  des  Warenhandels ­
  mit  1184  verschiedenen  Zweigen  auf.  Gewerbeliste  in  systematischer  und  alphabetischer ­
  Ordnung.  Herausgegeben  vom  Kaiserlichen  Statistischen  Amte.  Berlin,  Puttkammer
&amp;amp;  Mühlbrecht,  1909.  S.  40—46.  —  G.  M.
        <pb n="101" />
        1.  Ideen  über  die  Entstehung  und  die  Entwickelung  des  Handels.  73
mit  dem  gelernten  und  ungelernten  Arbeiter  auf  einer  Stufe,  die  kleinen  Ladengeschäfte ­
  mit  dem  Handwerker,  die  großen  Ladengeschäfte  rechnen  zum  höheren  Mittelstände; ­
  ihre  Tausende  von  Kommis  und  sonstigen  Gehilfen  gehören  teils  ihm,  teils
dem  höheren  Arbeiterstande  an.  Über  all  dem  stehen  die  höhere  Geschäftswelt,  die
Großhändler,  die  Direktoren  und  Leiter  der  Aktiengesellschaften,  Kartelle,  Banken  und
ähnlicher  Geschäfte;  sie  bilden  die  Spitze  der  kaufmännischen  Welt.  Sie  werden  nicht
mehr  Fürsten,  wie  einst  die  Medici  oder  heute  noch  glückliche  arabische  Händler  in
Afrika,  aber  sie  überragen  an  Reichtum,  Macht  und  Einfluß  doch  da  und  dort  alle
anderen  Kreise  der  Gesellschaft,  beherrschen  in  einzelnen  Staaten  Regierung  und  Verwaltung ­
  nicht  minder  als  einst  in  Karthago,  Venedig  und  Florenz.  Nur  wo  eine  alte,
starke  Monarchie,  eine  gesunde  und  große  Grundaristokratie,  eine  ausgebildete  Heeresund ­
  Beamtenverfassung  ist,  existieren  noch  starke  Gegengewichte,  welche  ihren  monopolartigen ­
  Einfluß  in  der  Volkswirtschaft  und  Gesetzgebung,  sowie  im  Staatsleben  im
ganzen  hemmen,  ihren  großen  Gewinnen  gewisse  Schranken  setzen.
Die  höhere  Schicht  der  kaufmännischen  Welt  stützt  sich  auf  ihren  beweglichen
Kapitalbesitz,  wie  die  Grundaristokratie  auf  ihren  Grundbesitz.  Dieser  Kapitalbesitz  hat
das  Händlertum  emporgehoben,  feine  Macht  und  seinen  Einfluß  gesteigert.  Aber  es  ist
eine  sehr  schiefe  Auffassung,  aus  dem  Kapital  an  sich  alles  heute  abzuleiten,  was  Folge
der  technischen,  geistigen  und  moralischen  Eigenschaften  der  Kaufleute,  was  das  Ergebnis ­
  ihrer  Marktkenntnis  und  -beherrschung,  ihrer  Organisation,  ihres  teilweise  vorhandenen ­
  Monopolbesitzes  der  Geschäftsformen  und  Geschäftsgeheimnisse  ist.  Ihre
Stellung  in  der  modernen  Volkswirtschaft  hat  man  lange  von  der  günstigsten  Seite,
neuerdings  unter  dem  Eindrücke  gewisser  Mißbräuche  und  Entartungen,  auch  unter
dem  Einflüsse  sozialistischer  Theorien  vielfach  überwiegend  zu  ungünstig  be-  und  verurteilt. ­
  Gewiß  kann  der  habsüchtige  Handelsgeist  entarten,  in  herrschsüchtiger  Monopolstellung ­
  für  Volkswirtschaft  und  Staat  große  Gefahren  bringen.  Aber  nie  sollte
man  dabei  übersehen,  daß  die  arbeitsteilige  Ausbildung  des  Handelsstandes  der
Fortschritt  ist,  der  unsere  moderne  Volks-  und  Weltwirtschaft  wesentlich  mit  schaffen
half.  Und  stets  sollte  man  sich  klar  sein,  daß  dieser  Handelsgeist,  je  nach  den  Menschen,
ihren  Gefühlen  und  Sitten,  ihrer  Moral  und  Rasse,  etwas  sehr  Verschiedenes  sein
kann.  Eine  fortschreitende  Versittlichung  der  Geschäftsformen  kann  die  Auswüchse
des  egoistischen  Handelsgeistes  abschneiden;  ein  reeller  Geschäftsverkehr,  eine  steigende
Ehrlichkeit  und  Anständigkeit  in  Handel  und  Wandel  kann  Platz  greifen;  durch  Staatsund ­
  Kommunalbanken,  durch  Genossenschaften  und  Vereine,  die  wirtschaftliche  Funktionen ­
  übernehmen,  teilweise  auch  durch  das  Aktienwesen  und  seine  Beamten  kommt
in  einen  Teil  des  Geschäftslebens  ein  anderer,  zugleich  auf  Gesamtinteressen  gerichteter
Geist.  Die  großen  Organisationen  der  Industrie  und  der  Landwirtschaft  haben  sich
teilweise  schon  von  der  Vorherrschaft  des  Händlertums  durch  Kartelle  und  Genossenschaften ­
  zu  befreien  gesucht.  Die  Gefahren  wucherischer  und  monopolistischer  Ausbeutung ­
  der  übrigen  Volksklassen  und  des  Staates  durch  die  Händler  werden  in
dem  Maße  zurückgedrängt,  wie  das  ganze  Volk  die  modernen  Handels-  und  Kreditformen ­
  erlernt  und  beherrscht.  —
Für  das  Verständnis  der  neueren  politischen  und  volkswirtschaftlichen  Entwickelung ­
  der  Kulturvölker  ist  es  eine  Erscheinung  von  größter  Bedeutung,  daß  von
den  drei  durch  Arbeitsteilung  entstandenen  aristokratischen  Gruppen  der  Gesellschaft ­
  die  beiden  ersteren,  die  Priester  und  Krieger,  wenn  nicht  verschwunden,  so
doch  ihrer  Übermacht  entkleidet  sind;  ihre  Berufe  dauern  in  wesentlich  anderen
gesellschaftlichen  Formen  heute  fort.  Wohl  gibt  es  noch  Staaten  mit  starker  Priesterschaft;
  aber  die  höherzivilisierten,  besonders  die  protestantischen,  haben  eine  Geistlichkeit, ­
  einen  Lehrerstand  ohne  wirtschaftliche  Vorrechte  und  Übermacht.  Wohl  gibt
es  noch  Militärstaaten,  wie  Preußen,  aber  der  Offiziersstand  herrscht  nicht,  rekrutiert
        <pb n="102" />
        74  Zweiter  Teil.  Handel.  III.  Zur  Geschichte  von  Handel  und  Industrie  rc.

sich  aus  allen  Kreisen  der  Gebildeten;  die  allgemeine  Wehrpflicht  hat  das  proletarische
Söldnerberufsheer  mit  seiner  einseitigen  Arbeitsteilung  abgelöst.
Die  Handelsaristokratie  der  Gegenwart  konnte  und  kann  nicht  ebenso  verschwinden, ­
  weil  ihre  arbeitsteilige  Funktion,  die  Leitung  und  Regulierung  der  wirtschaftlichen ­
  Produktion,  der  Verteilung  der  Güter  erst  in  den  letzten  2—3  Jahrhunderten ­
  entstand  und  heute  unentbehrlich  ist.  Wäre  der  Handel  aller  Zwischenhändler ­
  so  entbehrlich,  wie  die  Sozialisten  meinen,  verdienten  die  kaufmännischen
Fabrikleiter  ihre  Gewinne  nur  mit  demselben  Rechtstitel  wie  die  Jungen,  die  über
die  Mauer  steigen,  um  Äpfel  zu  stehlen  (Kautsky),  dann  wäre  diese  Handelsaristokratie
auch  schon  verschwunden.  Sie  wird  bleiben,  solange  sie  am  besten  große  und  wichtige
Funktionen  der  Volkswirtschaft  versieht.  Aber  ihre  einseitige  Herrschaft  wird,  wo  sie
besteht  oder  droht,  mehr  und  mehr  durch  entgegenwirkende  Einrichtungen  und  Organisationen ­
  zurückgedrängt  und  beschränkt  werden.  Große  politische  und  wirtschaftliche ­
  Bewegungen  sind  in  unserer  Zeit  im  Gang,  um  dies  zu  bewirken.

2.  Die  Phönizier.
Von  Alexander  v.  Peez.
Peez,  Alt-  und  Neu-Phönizier.  In:  Zur  neuesten  Handelspolitik.  Wien,  Kommisfionsnerlag
  von  Georg  Szelinski,  1898.  S.  308—309,  S-  315—316,  S.  326—328  und  S.  335—337.
Der  Reisende,  der  zur  Zeit  der  Blüte  Phöniziens,  etwa  um  das  Jahr  1000
vor  Christus,  zu  Schiffe  nach  Ägypten,  Kleinasien  oder  Griechenland  sich  der  syrischen
Küste  näherte,  machte  alsbald  die  Wahrnehmung,  daß  er  sich  auf  der  belebtesten
Seestraße  des  Altertums  bewegte.  Wie  heutzutage  im  Kanäle  zwischen  Frankreich
und  England,  tauchten  am  Horizonte  über  dem  blauen  Seespiegel  zahllose  Schiffe  auf,
kamen  näher,  entfernten  sich  oder  kreuzten  ihre  Bahnen,  Schiffe  aller  Art,  einzeln
oder  in  Schwärmen,  rundbäuchige  Kauffahrer,  die  man  schwimmenden  Magazinen
vergleichen  konnte,  oder  schlanke,  mächtige  Kriegsschiffe,  die  unter  dem  Schlage  von
Hunderten  von  Rudern  mit  einer  sogar  von  unseren  Dampfern  nicht  allzuweit  übertroffenen
  Schnelligkeit  dahinschossen.  Alles  verriet  die  Annäherung  an  einen  Mittelpunkt ­
  des  Weltverkehres.  Jetzt  verkündet  ein  Iubelruf  der  Matrosen,  daß  ihr  scharfes
Auge  einen  Sonnenblitz  von  der  Goldkrone  Melkarts  erhascht  hatte,  dessen  kolossale
Bildsäule  aus  einem  oben  offenen  Tempel  von  Tyrus  emporragte.  Bald  gewahrte
man  die  Zinnen  der  mächtigen  Stadt,  die  wegen  ihrer  weißschimmernden  Gebäude
nicht  mit  Unrecht  den  Namen  „Silbertasse"  erhalten  hatte.  Gewaltige  Ringmauern,
unmittelbar  aus  dem  Meere  aufsteigend  und  nur  für  zwei  Häfen  die  nötigen  Zugänge
lassend,  umschlossen  die  Insel.  Um  eine  Ecke  biegend,  lief  nun  das  Fahrzeug  in  den
starkbefestigten  Hafen  ein,  wand  sich  durch  ein  Gewimmel  von  Schiffen  und  Booten
hindurch  und  legte  endlich  an  der  ihm  angewiesenen  Stelle  des  Kais  an.  Das
stolze  Tyrus  war  erreicht.  Wenn  nun  der  Reisende  das  Schiff  verließ,  so  führten
ihn  mächtige  Treppen  in  breiter  gewaltiger  Flucht  nach  dem  mit  Säulenhallen,
Tempeln  und  Palästen  umsäumten  Hauptplatze.  Hier  hatte  ringsum  die  phönizische
Kunst  ihr  Schönstes  und  Bestes  geleistet.  Wie  ein  Schatzkästlein  zierlich  gebildet,
erhob  sich  blendend  das  Stadthaus  und  nicht  ferne  davon  der  berühmte  Tempel  des
Baal-Melkart.  Brunnen  sprangen,  und  Götterbilder  sahen  von  der  Höhe  köstlicher
Säulen  herab.  Tiefblau  stand  der  Himmel  über  dem  blanken,  kunstvollen  Steinwerke;
doch  wo  die  Glut  der  Sonne  zu  heftig  brannte,  da  waren  weite  Purpurdecken  über
ganze  Gassen  gespannt.  Allenthalben  wogte  ein  unendlich  reiches,  farbenprächtiges
Leben  und  bot  dem  Reisenden  ein  Bild  dar,  zu  welchem  hinsichtlich  der  Anlage  der
        <pb n="103" />
        2.  Die  Phönizier.

75

^  nur  Venedig,  hinsichtlich  der  Völkertypen  und  des  Geschäftslebens  Konstantipel,
  Alexandria  und  Kalkutta  zusammengenommen  die  Grundlinien  liefern  könnten,
x  In  seiner  Blütezeit  soll  Tyrus  700  000  Einwohner  gehabt  haben.  Nördlich
^  ö on  lag  das  kaum  minder  bedeutende  Sidon,  das  mit  Tyrus  in  der  Führerschaft
E^tteiferte,  und  um  diese  beiden  Doppelsterne  ordneten  sich  die  anderen  Städte  des
^wen,  aber  wunderbaren  Landes,  das  von  seinem  schmalen  Küstenstrich  aus  eine
von  Arbeit  und  Produktion  bewegte.  Denn  fast  im  ganzen  Umfange  der  alten
^  dlt  beschäftigten  die  phönizischen  Reeder,  Kaufherren  und  Grohkapitalisten  nah
VW?"  fern,  in  Handel,  Bergbau,  Landwirtschaft  und  Industrie  vielleicht  mehr  Millionen
Äschen,  als  ihr  Land  selbst  Hunderttausende  zählte,
sw.  Phönizien  war  gleichsam  nur  die  Krone  eines  Baumes,  dessen  Zweige  und
®  Ur 3eln  sich  über  die  alte  Welt  hinzogen.  Den  Stamm  dieses  Geflechtes  bideten  die
'  Nonien:  „Die  Niederlassungen  der  Phönizier,"  sagt  Curtius,  „sind  fast  über  den
^Zen  Erdkreis  ergossen."
c  Das  einfachste  Band  zwischen  dem  Mutterlande  und  seinen  Kolonien  bildeten
^Nndel  und  Verkehr.  Nach  dem  Propheten  Ionas  gingen  täglich  von  Tyrus  Schiffe
^  •  Die  Kriegs-  und  Handelsflotte  war  größer  als  jemals  die  venetianische  und  nur
modernen  englischen  vergleichbar.  Einer  Kriegsflotte  von  300  Dreiruderern
^gten  3000  Lastschiffe  mit  Proviant  und  Beiwerk,  und  die  Erhaltung  der  60  000
^uderknechte  und  Matrosen  auf  jenen  Dreiruderern  kostete  jährlich  gegen  200
Mionen  Jl.  Die  Phönizier  waren  übrigens  keine  zu  Schiff  gestiegenen  Landratten
&amp;gt;e  die  Römer  und  keine  bloßen  Küstenfahrer  wie  die  Griechen,  sondern  sie  wagten  sich
die  hohe  See;  das  gefährliche  Rote  Meer  und  besonders  die  Atlantis  waren
dre  Schule.  Ob  sie  nicht  schon  nach  entfernten  ostasiatischen  Inseln,  vielleicht  sogar
Mch  Amerika  gelangten,  mag  hier  ununtersucht  bleiben.  Bemerkenswert  bleibt
Mnerhin  im  Zusammenhalte  mit  anderen  Nachrichten  die  Meldung  Diodors:  „die
Phönizier  hätten  sich  in  den  Ozean  hinausgewagt  und  seien  durch  heftige  Stürme
eine  Insel,  reich  an  Wasser  und  allen  Früchten,  verschlagen  worden."  Ohne
Zweifel  besaßen  sie  jene  scharfgebauten  Kielschiffe,  welche  später  im  Mittelmeere  Verben ­
  gingen  und  erst  mit  den  kühnen  Germanen  wieder  erschienen.  Sie  verstanden
Q s  Segeln  gegen  den  Wind  und  richteten  sich  bei  Nacht  nach  dem  Polarsterne,
Während  die  Griechen  nach  dem  unsicheren  Großen  Bären  hielten.  Hatten  sie  die
Orientierung  dennoch  verloren,  so  ließen  sie  Tauben  fliegen  und  schlossen  danach  auf
^  einzuschlagende  Richtung:  Tauben  waren  deshalb  heilige  Vögel  und  wurden,  wie
^rute  noch  in  Venedig,  auf  den  Plätzen  der  phönizischen  Städte,  frei  umherschwär-Nend,
  ernährt.  Durch  all  diese  Hilfsmittel  erreichten  die  Schiffe  der  Phönizier  eine
bewundernswerte  Schnelligkeit.  Diese  Durchschnittsschnelle  soll  25  Meilen  in  24
stunden  Tag  und  Nacht  gewesen  sein.  Ein  Dampfer  fährt  heute  von  Tunis  nach
Mdiz  in  4%—5  Tagen.  Skylax  rechnet  von  Karthago  bis  zu  den  Säulen  des  Herkules
Munis  bis  Cadiz)  7  Tag-  und  Nachtfahrten,  macht  also  bei  einer  Entfernung  von
240  geographischen  Meilen  für  einen  Tag  3iy 2  Meilen.  Gutgebaute  Dreiruderer
düngen  aber  noch  viel  schneller,  und  es  wird  uns  berichtet:  eine  solche  Kriegsjacht
^it  dem  Pferdekopfe  als  Sinnbild  am  Sterne  habe  an  einem  Sommertage  (ohne
Nachtfahrt)  über  30  Meilen  zurückgelegt.
Neben  diesen  Schnellfahrern  spielte  auch  das  breitbäuchige  Lastschiff,  das
an  den  Küsten  herschlich,  seine  große  Rolle.  Zahlreich  waren  die  Kaufleute,  die,  mit
solchen  Schiffen  von  Hafen  zu  Hafen  und  von  Volk  zu  Volk  fahrend,  eine  Art
Hausierhandel  trieben.  Ein  Trompetengeschmetter  lud  die  biederen  Landbewohner
Zur  Besichtigung  der  mitgebrachten  Herrlichkeiten  ein,  die  entweder  auf  dem  Schiffe
oder  auf  der  Küste  unter  Zelten  aufgestellt  wurden.  Die  Ladung  bestand  meist  aus
Waffen,  Hacken,  Schaufeln,  Heugabeln,  Messern,  Riemen,  Röhren,  Leuchtern,  Wagen,
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        76  Zweiter  Teil.  Handel.  III.  Zur  Geschichte  von  Handel  und  Industrie  rc.

Gewändern,  Decken,  Tapeten,  Salben,  Schmucksachen,  Bernstein,  Gold,  Silber,
Opium,  Flötenspielerinnen  und  Götterbildern.  An  der  afrikanischen  Küste  herfahrend,
nahmen  sie  Honig  und  Wachs  ein,  deren  griechische  und  lateinische  Namen  aus  den
Sprache  der  Berber  stammen,  ferner  Datteln,  Elfenbein,  Tierfelle  und  Straußfedern;
in  Spanien  holten  sie  vorzugsweise  Silber  und  in  Gades  die  dort  aufgestapelten
nordischen  Waren;  über  die  italienischen  und  griechischen  Küsten  setzten  sie  mit  Tausch
und  Krämerei  ihre  Rundfahrten  fort,  bis  sie  nach  zwei-  oder  dreijähriger  Reise,
mächtig  bereichert,  in  die  Heimat  zurückkehrten.
Ohne  Zweifel  haben  die  Phönizier  ihre  bevorzugte  Weltstellung  rücksichtslos
ausgenutzt.  Es  ist  uns  überliefert,  daß  sie  für  vier  Degenklingen  im  Wert  von  einem
Sekel  in  Italien  Korallen  im  Wert  von  400  Sekel  eintauschten.  Sie  nahmen  also
400  %!  Ferner  wissen  wir,  daß  sie  gewisse  Salben,  die  angeblich  aus  25  verschiedenen
Bestandteilen  zusammengesetzt  waren,  bis  zu  90  Gulden  das  Pfund  verkauften.
Um  die  Preise  zü  erhöhen,  setzten  sie  die  seltsamsten  Übertreibungen  in  Umlauf
über  die  Gefahren,  die  mit  Beschaffung  der  Ware  verbunden  seien.  Der  Pfeffer
sollte,  von  Schlangen  bewacht,  in  unzugänglichen  Wäldern  wachsen,  —  eine  Sage,
womit  vielleicht  noch  unser  frommer  Wunsch:  „Ich  wollte,  du  wärest,  wo  der  Pfeffer
wächst",  zusammenhängt.  Wenn  daher  die  Phönizier  als  Mitbegründer  der  Naturwissenschaften ­
  genannt  werden,  so  müssen  sie  doch  auch  als  Urheber  zahlreicher  Märchen
bezeichnet  werden,  die,  zum  eigenen  Vorteil  von  jenen  klugen  Kaufleuten  erfunden,
bis  in  eine  späte  Zeit  hinein  die  Köpfe  verwirrten.  Den  Sagen  von  Zyklopen,  Sirenen
und  Lästrygonen  begegnet  man  an  solchen  Orten,  wo  Phönizier  Handel  und  Schiffahrt
trieben.  Lange  wurden  solche  Erzählungen  von  den  Griechen  und  anderen  Europäern ­
  für  bare  Münzen  genommen.  Später  freilich  zürnten  die  Griechen  über  ihre
Leichtgläubigkeit,  und  dann  ward  der  Ausdruck  „phönizifche  Lügen"  zu  einem  Sprichwort. ­
  Durch  jene  abenteuerlichen  Erzählungen  von  ungeheuren  Gefahren,  die  den
Seefahrer  in  fernen  Meeren  bedrohen,  sollten  aber  nicht  nur  die  Preise  erhöht,  sondern
auch  Konkurrenten  von  der  Nachfolge  abgeschreckt  werden.  Denn  vor  allem  strebten
die  Phönizier  nach  dem  Monopol,  diesem  Wunderstab  und  Zauberring  eines
jeden  echten  Kaufmannsvolkes.  Ihre  Handelspolitik  ging  immer  auf  das  Monopol
los.  Der  Karthager  Hanno  drohte  einst:  „Nicht  einmal  ihre  Hände  sollen  die  Römer
im  Meere  waschen  dürfen."  Wen  erinnern  nicht  diese  Worte  an  die  Aussprüche
William  Pitts,  des  späteren  Lords  Chatam:  „Nicht  eine  Kanone  darf  auf  dem  Meere
gelöst  werden  ohne  Erlaubnis  von  England",  und  dann  wieder:  „Nicht  ein  Hufnagel
soll  in  den  englischen  Kolonien  fabriziert  werden?"  Und  derselbe  Dio  Casfius,  welcher
uns  jene  merkwürdigen  Worte  Hannos  aufbewahrte,  läßt  auch  Cäsar,  als  er  feine
Offiziere  zum  Angriff  auf  Ariovist  bestimmen  will,  folgendes  sagen:  „Solange  wir
die  Karthager  in  Afrika  ruhig  ließen,  schifften  sie  nach  Italien  hinüber,  durchschwärmten
das  Land  und  zerstörten  die  Städte."  Ganz  dieselbe  Tatsache,  daß  die  Punier  es
besonders  auf  die  Städte  abgesehen  hatten,  berichtet  uns  von  den  Phöniziern  der
belesene  Kirchenvater  Eusebius.  Derselbe  hat  uns  eine  wahre  Enthüllung  hinterlassen,
indem  er  sagt:  „Die  Phönizier  bewachten  ihre  Kolonien,  daß  niemand  mit  denselben
Verkehr  treiben  und  sie  bereisen  konnte.  Dies  bewirkten  sie  dadurch,  daß  sie  die
Länder  ihrer  Grenznachbarn  beständig  verwüsteten  und  darauf  bedacht  waren,  deren
Städte  zu  vermindern."  Besonders  bezeichnend  ist  hier  die  Absicht  einer  Verminderung ­
  der  Städte.  Von  bloß  landbautreibenden  Ländern  fürchteten  die  Phönizier
nichts,  denn  das  waren  ja  Konsumenten  ihrer  Jndustrieprodukte  und  überdies  Länder,
dünn  bevölkert,  arm  und  unmächtig;  aber  die  Städte  waren  ihnen  verhaßt  als  Konkurrenten, ­
  die  durch  Kapitalbesitz,  Handel  und  Industrie  ihren  Gewinn  schmälern
konnten!
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        3.  Griechen  und  Römer,  Araber  und  Italiener.

77

3.  Griechen  und  Römer.  Araber  und  Italiener.
Von  Joseph  Grunzel.

G  r  u  n  z  e  l,  System  der  Handelspolitik.  2.  Aufl.  Leipzig,  Duncker  &amp;amp;  Humblot,  1906.  S.  28—33.
b  Die  Griechen  besaßen  für  den  Handel  keine  besondere  Wertschätzung,  denn  sie
^  Neben  vorwiegend  Ackerbau  und  überließen  die  kaufmännische  Tätigkeit  den
rv^uiziern.  Eine  Änderung  brachte  die  Wanderung  der  griechischen  Stämme  hervor,
El^-che  zu  einer  Übervölkerung  im  Süden  und  in  weiterer  Folge  zur  Besiedelung  der
^.^asiatischen  Küstenlandschaften  führte.  Die  große  Fruchtbarkeit  und  die  reiche
^?ederung  der  kleinasiatischen  Küste  begünstigten  den  Handelsverkehr  der  Pflanzstädte
Qj  .  der  Heimat:  der  gleichzeitige  Niedergang  des  phönizischen  Handels  eröffnete  den
^echenstädten  den  Weg  zur  Beherrschung  im  Ägäischen  und  Schwarzen  Meere,
sg  e  Perserkriege  machten  dieser  Blütezeit  ein  Ende,  erhoben  aber  dafür  Athen  zur
^i^niacht  der  Griechen.  Unter  Perikles  wurde  Athen  die  wichtigste  Handelsstadt  im
'  "chen  Mittelmeere.  Sie  tauschte  ihre  Produkte,  wie  Olivenöl,  Feigen  und  kunst-^^erbliche
  Erzeugnisse  aus  Stein,  Ton  und  Metall,  gegen  Getreide,  Häute  und
^^&amp;gt;iffbaumaterial  von  der  Nordküste  des  Schwarzen  Meeres,  Metalle  von  den  Inseln,
^ktilwaren  von  Persien,  Phönizien  und  Ägypten.  Die  Handelseinrichtungen  Athens
^gen  für  die  Intensität  des  Handelsverkehres  und  den  Grad  der  staatlichen  Fürsorge,
.  es  bestanden  Warenmagazine  für  die  Lagerung  der  Waren,  sowie  Verkaufs-^?^en,
  eigene  Gerichte  für  die  Handelsstreitigkeiten,  Gesetze  über  die  Zollabgaben,
swdie  Seedarlehen  unter  Verpfändung  des  Schiffes  oder  der  Ladung  usw.  Außer
■a  den  hat  sich  auch  Korinth  durch  seine  günstige  Lage  emporgeschwungen.  Eine
L^tlang  behauptete  Rhodus  eine  beherrschende  Stellung  im  Ägäischen  Meere;  das
-  ^kecht  von  Rhodus,  welches  zum  ersten  Male  gewisse  Grundsätze  für  den  Schiff-!
  Ortsverkehr  aufstellte,  hat  sich  bis  in  die  mittelalterlichen  Rechtssatzungen  gleicher  Art
^lgepflanzt.  Das  Weltreich  der  mazedonischen  Herrscher  machte  der  Stellung  der
Zechen  als  Handelsvolk  ein  jähes  Ende.
Nach  der  Zerstörung  von  Korinth  und  Karthago  wurde  Rom  zur  ersten
^"lldelsmacht,  schon  infolge  seiner  politischen  Machtstellung.  An  und  für  sich  besahen
Ie  Römer  wenig  Befähigung  für  den  Handelsbetrieb.  Sie  begnügten  sich  auch  dann
l l0c *).  als  ihnen  durch  die  griechischen  Ansiedelungen  die  Möglichkeit  des  Bezuges
irernder  Produkte  gegeben  war,  mit  den  heimischen  Erzeugnissen;  es  blieb  lange
tt)r  Ideal,  im  Haushalt  alles  zu  erzeugen,  was  im  Haushalt  gebraucht  wurde.  Dabei
9^11  nur  der  Ackerbau  als  eine  des  Bürgers  würdige  Beschäftigung,  während  Gewerbe
Handel  vorwiegend  Sache  der  Sklaven  waren.  Die  Unterwerfung  Karthagos
.Er  drängte  die  Römer  auf  die  See.  Die  erfolgreichen  Kriege  machten  die  Bürger
uüt  hem  Luxus  des  orientalischen  Lebens  bekannt  und  entfremdeten  sie  zugleich  dem
Ackerbau.  Der  Handel  brachte  alles,  was  man  sonst  mit  großer  Mühe  und  Gefahr
iEst  produzieren  mußte,  zu  billigen  Preisen  ins  Land.  Die  wichtigsten  Plätze  des
Welthandels  waren  ohnedies  unter  römische  Herrschaft  geraten.  So  bahnte  sich  denn
allmählich  auch  der  kaufmännische  Unternehmungsgeist  seine  Wege.  Aber  nicht  bloß
zur  See,  auch  zu  Lande  drang  der  Handel  gegen  Norden  vor.  Der  Ausbau  der
Kommunikationswege  in  der  Kaiserzeit  war  zwar  hauptsächlich  unter  dem  Gesichtspunkt ­
  der  militärischen  und  zivilen  Verwaltung  erfolgt,  diente  jedoch  in  zweiter  Linie
gleichzeitig  dem  Handelsverkehre.  Der  Export  ging  zumeist  nach  Norden,  indem
italienische  Kaufleute  Wein,  Früchte,  Schmuckgegenstände  usw.  nach  dem  nördlichen
Gallien  und  nach  Deutschland  brachten.  Der  weit  größere  Einfuhrhandel  benutzte
den  Seeweg  und  wurde  fast  ausschließlich  durch  Griechen,  Ägypter,  Syrier  usw.  vermittelt, ­
  war  also  passiv.  Der  Import  wurde  im  ersten  Jahrhundert  n.  Chr.  auf  etwa
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        78  Zweiter  Teil.  Handel.  III.  Zur  Geschichte  von  Handel  und  Industrie  rc.

100  Millionen  Sesterzien  (ca.  22(4  Millionen  Jl)  beziffert,  bewegte  sich  also  noch  iy
ziemlich  engen  Grenzen.  Bei  dem  Mangel  an  Interesse  der  heimischen  Bewohner  bliest
auch  die  Handelsgesetzgebung  ziemlich  vernachlässigt.  Die  Abgaben  für  den  Verkehr
zu  Lande  und  zur  See  waren  sehr  drückender  Natur,  die  Einnahmen  waren  ay
Generalpächter  vergeben,  die  Handelspolitik  war  demgemäß  von  rein  fiskalische^
Gesichtspunkten  beherrscht.
Die  Wanderungen  der  germanischen  Stämme  führten  zur  Zertrümmerung  des
römischen  Reiches.  Die  Osthälfte  des  Reiches  entstand  als  Griechisches  Kaisertum  mst
der  neuen  Hauptstadt  Konstantinopel,  welche  nun  einen  Teil  jener  Rolle  über»
nahm,  die  bis  dahin  Rom  als  Mittelpunkt  des  Welthandels  gespielt  hatte.  Ihre  außer»
ordentlich  günstige  Lage  ließ  sie  zum  Stapelplatz  für  den  Handelsverkehr  mit  Vorder»
asten  als  prädestiniert  erscheinen.  Dieser  Handel  nahm  insbesondere  zur  Zeit  der
Kreuzzüge  einen  großen  Aufschwung,  kam  aber  immer  mehr  in  die  Hände  der
Fremden,  insbesondere  der  Italiener,  nachdem  die  italienischen  Seestädte  in  lebhafter
Konkurrenz  untereinander  von  den  griechischen  Kaisern  wertvolle  Privilegien  erlangt
hatten.  Überhaupt  war  der  Handel  unter  den  griechischen  Kaisern  nur  in  so  fern
Gegenstand  staatlicher  Fürsorge,  als  er  zur  Vermehrung  der  kaiserlichen  Einnahmen
geeignet  war.  Viele  Handelsartikel,  darunter  sogar  die  notwendigsten  Lebensmittel,
wie  Getreide,  Wein  und  Öl,  wurden  dem  privaten  Unternehmungsgeist  entzogen  und
zum  Gegenstände  staatlicher  Monopole  gemacht,  die  unter  der  Verwaltung  von  rücksichtslosen ­
  Finanzbeamten  zu  einem  wirtschaftlichen  Despotismus  ausarteten.  Unter
diesen  Verhältnissen  wurde  es  den  italienischen  Städten,  die  durch  die  Kreuzzüge  die
direkten  Beziehungen  zu  den  Küsten  Vorderasiens  angeknüpft  hatten,  nicht  schwer.
Konstantinopel  die  Handelssuprematie  vollständig  zu  entreißen.
Die  Araber  haben  sich  bereits  in  den  ältesten  Zeiten  als  Handelsvolk  hervorgetan, ­
  sie  haben  auch  neben  den  Phöniziern  eine  große  Rolle  gespielt.  Die  römische
Herrschaft  hatte  ihnen  einen  starken  Damm  entgegengesetzt;  mit  um  so  größerer  Kraft
brachen  sie  aber  in  der  ersten  Hälfte  des  7.  Jahrhunderts  hervor,  fanatisiert  durch
ihren  neuen  Glauben.  Der  Mohammedanismus  eröffnete  dem  kaufmännischen  Unternehmungsgeiste ­
  neue  Bahnen,  zumal  der  Prophet  selbst  Geschäftsmann  gewesen  war.
Viele  religiöse  Vorschriften  und  Einrichtungen  dienten  auch  dem  Handelsverkehre;  die
regelmäßigen  Pilgerfahrten  nach  Mekka  führten  Kaufleute  aus  allen  Gegenden  zusammen ­
  und  boten  die  nötigen  Vorbedingungen  für  einen  größeren  Markt,  die
Schaffung  von  Brunnen  und  Zisternen,  die  Errichtung  von  Karawansereien  usw.
mußten  dem  Warenhandel  großen  Vorschub  leisten.  Die  Eroberungen  der  Arabev
in  Syrien  und  Palästina,  Ägypten,  Nordafrika,  Spanien,  Unteritalien  usw.  zerstörten
nicht  die,  zahlreichen  hochentwickelten  Kulturstätten,  sondern  machten  sie  nur  dem
arabischen  Handel  dienstbar,  der  durch  zwei  Jahrhunderte  das  Mittelmeer  beherrschte
und  sich  in  die  ganze  damals  bekannte  Welt  erstreckte.  Der  Mittelpunkt  des  Handelsverkehrs ­
  zwischen  dem  Morgen-  und  dem  Abendlande  war  nun  Kairo.  Die  Zersplitterung ­
  des  Reiches  durch  Usurpationen  und  Eroberungen  untergrub  schließlich  die
kommerzielle  Bedeutung  der  Araber.
Nach  der  Teilung  des  römischen  Reiches  war  die  italienische  Halbinsel  ein  Spielball ­
  des  wechselnden  Kriegsglückes  jener  zahlreichen  Völkerschaften,  welche  um  den
Besitz  derselben  stritten.  Nur  einzelnen  günstig  gelegenen  Städten  gelang  es,  den
zeitweise  ganz  unterbundenen  Handelsverkehr  wiederanzuknüpfen.  Unter  diesen
Städten  erhob  sich  zuerst  A  m  a  l  f  i,  ein  kleiner  Hafenplatz  am  Golf  von  Salerno,
zu  großer  Bedeutung.  Amalfi  hatte  ein  freundschaftliches  Verhältnis  mit  den  Arabern
angeknüpft,  die  sich  in  Sizilien  und  Unteritalien  festgesetzt  hatten,  und  dehnte  auf
Grund  dieser  Beziehungen  seine  Handelsfahrten  nach  den  syrischen  und  nordafrikanischen ­
  Häfen  aus.  Eine  wichtige  Handelsniederlassung  wurde  in  Konftantinopel
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        3.  Griechen  und  Römer,  Araber  und  Italiener.  70

begründet.  Die  Seegesetze  Amalfis  (tabula  Amalfitana)  wurden  zum  geltenden
Seerecht  im  Mittelländischen  Meere.  Gegenüber  der  aufstrebenden  Größe  von  Pisa,
Genua  und  Venedig  vermochte  sich  aber  Amalfi  nicht  zu  halten.
Pisa  hatte  sich  durch  die  mit  Genua  durchgeführten  siegreichen  Kriege  gegen
die  Araber  im  11.  Jahrhundert  emporgeschwungen.  Die  verbündeten  Flotten  Pisas
und  Genuas  vertrieben  die  Araber  von  Sizilien  und  Sardinien.  Durch  die  Unterstützung ­
  der  Kreuzfahrer  erlangte  Pisa  wertvolle  Handelsprivilegien  in  den  verschiedenen ­
  morgenländischen  Städten  und  bahnte  einen  lebhaften  Verkehr  mit  der  Levante
an.  Die  Stadt  unterlag  jedoch  im  Kampfe  mit  dem  rivalisierenden  Genua  (1284)  und
verfiel  seitdem  sehr  rasch.
Genua  war  bereits  zu  Römerzeiten  ein  günstig  gelegener  und  viel  benutzter
Handelsplatz.  Es  hatte  mit  Pisa  siegreiche  Kämpfe  gegen  die  Araber  bestanden  und
auch  durch  die  Kreuzzüge  viele  Vorteile  erhalten.  In  Konstantinopel  hatten  durch
die  Begründung  des  Lateinischen  Kaisertums  (1204)  die  Venetianer  die  Oberhand
gewonnen,  die  Wiederaufrichtung  des  griechischen  Kaiserthrones  (1261)  setzte  aber  die
Genuesen  an  deren  Stelle,  welche  sich  um  die  griechische  Dynastie  hervorragende  Verdienste ­
  erworben  hatten.  Von  da  an  datiert  die  Blütezeit  Genuas,  welches  nun  auch
den  Handel  im  Schwarzen  Meere  an  sich  riß.  Der  genuesische  Seehandel  vermittelte
Zum  größten  Teil  den  Verkehr  der  europäischen  Länder  mit  der  Levante.  Die  Parteikämpfe ­
  im  Innern,  namentlich  aber  der  unglückliche  Krieg  mit  der  mächtigen  Rivalin
Venedig  (1378—1381),  verdrängten  Genua  aus  der  Vorherrschaft,  doch  blieb  die
Stadt  auch  späterhin  noch  ein  wichtiger  Punkt  des  europäischen  Welthandels.
Venedig  hatte  bereits  im  7.  Jahrhundert  durch  Wahl  eines  eigenen  Führers
(Dogen)  einen  erfolgreichen  Anlauf  zur  Selbständigkeit  und  Unabhängigkeit  genommen. ­
  Durch  die  Bekämpfung  der  sarazenischen  Seeräuber  hatte  es  im  Adriatischen
und  Mittelländischen  Meere  die  für  den  Handel  notwendige  Rechtssicherheit  hergestellt
und  dadurch  großes  Ansehen  gewonnen.  Die  Kreuzzüge  erweiterten  den  Einfluß
auch  dieser  Handelsrepublik,  insbesondere  hat  die  Eroberung  Konstantinopels  durch
die  Kreuzfahrer  (1204)  den  Venetianern  wertvolle  Privilegien  in  dem  neubegründeten
Lateinischen  Kaisertum  gebracht.  Eine  Vorstadt  Konstantinopels,  Pera,  wurde  ihnen
ausschließlich  zugewiesen,  der  Verkehr  im  Schwarzen  Meere  war  fast  vollständig  in
ihren  Händen.  Der  Sturz  des  Lateinischen  Kaisertums  beraubte  sie  zwar  dieser  Vorrechte
Zugunsten  der  Genuesen,  sie  suchten  sich  aber  durch  die  Anknüpfung  neuer  Handelsverbindungen ­
  dafür  zu  entschädigen.  Sie  setzten  sich  in  Alexandrien  fest,  das  damals
der  wichtigste  Stapelplatz  für  den  Warenhandel  nach  Indien  war,  und  wußten  sich
durch  günstige  Verträge  den  Zugang  zu  den  syrischen  und  ägyptischen  Hafenplätzen
zu  verschaffen.  Auch  zu  Lande  stand  später  Venedig  in  lebhaftem  Handelsverkehr  mit
Deutschland,  Polen  und  den  Niederlanden.  Die  deutschen  Kaufleute  besaßen  in  Venedig ­
  ein  eigenes  Kaufhaus  (Fondaco  dei  Tedeschi).  In  der  Blütezeit  im  14.  Jahrhundert ­
  verfügte  die  Republik  über  eine  Handelsflotte  von  3000  Kauffahrteischiffen.
Sie  inaugurierte  auch  zum  erstenmal  eine  planmäßige  staatliche  Handelspolitik,  aus
der  die  späteren  merkantilistischen  Schriftsteller  vielfach  ihre  Beispiele  nahmen.  Sie
erleichterte  die  Einfuhr  von  Rohstoffen  und  die  Ausfuhr  von  Fabrikaten,  schützte  aber
die  heimischen  Kaufleute  in  jeder  Weise  gegen  die  fremde  Konkurrenz.  Eine  Flotte
sorgte  für  die  Rechtssicherheit  im  Seeverkehr,  ein  eigenes  Seerecht  (Oonsulado  dei
Mars)*)  kodifizierte  die  für  den  Seeverkehr  nötigsten  Bestimmungen.  An  den  wichtigsten
  Handelsplätzen  wurden  Konsulate  ins  Leben  gerufen,  welche  die  Interessen  des
heimatlichen  Handels  zu  schützen  hatten.  Zur  Erleichterung  des  Geldverkehres  wurden
Banken  errichtet.  Den  stärksten  Stoß  erhielt  die  Handelssuprematie  Venedigs  durch

)  Der  Ooosolst  äsl  mar  stammt  aus  Barcelona  (14.  Jahrhundert).  —  G.  M.
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        80  Zweiter  Teii.  Handel.  HI.  Zur  Geschichte  von  Handel  und  Industrie  rc.

die  Auffindung  des  Seeweges  um  Afrika  nach  Indien.  Zwar  unternahm  Venedig
alle  Anstrengungen,  um  durch  günstige  Verträge  und  besondere  Maßnahmen  die
alten  Verbindungen  aufrecht  zu  erhalten,  aber  vergeblich,  weil  sich  der  Handel  im
Mittelmeere  bald  auf  die  Küstenländer  einschränken  mußte.

4.  Der  deutsche  Kaufmann  im  Ausgange  des  Mittelalters.
Von  Georg  Steinhaufen.
Steinhaufen,Der  Kaufmann  in  der  deutschen  Vergangenheit.  Leipzig,  Eugen  Diederichs,
1899.  S.  30—37.
Wir  können  bereits  im  12.  und  13.  Jahrhundert  von  einer  Handelsaristokratie
in  Deutschland  reden.  Wenn  der  gewöhnliche  Kaufmann  einfache  Wollenstoffe  trug
und  sein  Haupt  mit  einfacher  Kappe  deckte,  so  zeigte  der  große  Handelsherr  auch  in
feinem  Äußeren  stolze  Pracht,  wenigstens  daheim.  Mit  kostbarem  Pelzwerk  waren
Rock  und  Mantel  gebrämt,  und  mannigfaltige  Farben  zeigten  die  feinen  Kleidungsstücke, ­
  reich  verziert  war  der  Gürtel,  und  an  der  Hand  glänzten  die  Ringe.  Dem
entsprach  Wohnung  und  Lebensweise.  Der  reiche  Haushalt  des  Kaufmanns  WimLr
zu  Munlöün  (Laon)  ist  aus  Wolfram  von  Eschenbachs  Wilhelm  von  Orange  bekannt:
er  mag  auch  für  diejenigen  deutscher  Großkaufleute  bezeichnend  sein.  Reich  ist  die
Ruhestätte,  die  WimLr  dem  Markgrafen  anbietet:  „Polster  und  Plumeau  mit  Pracht
hieß  auf  den  Teppich  nun  der  Wirt  hinlegen."  Üppig  ist  die  Tafel,  die  er  herrichten
läßt,  allerdings,  wird  hinzugefügt,  lebte  er  für  sich  bescheidener.  Dem  Markgrafen
aber  läßt  er  auftragen
„Nach  Kaufmanns  Ehrenweise
Gar  mannigfalt'ge  Speise
Gesottnes  sowie  Braten  .  .  .
Und  das  Getränk  wär'  einzuschenken
Sogar  dem  Kaiser  ohne  Scheu."
Gebratener  Pfau  in  feinster  Sauce,  „Kapaun,  Fasan,  Rebhuhn,  in  Gallert  die
Lamprete"  werden  als  Gerichte  aufgezählt.  Schließlich  bietet  ihm  der  Kaufmann  auch
noch  Gewand  an,  „daß  der  Franzosen  ganzes  Land  nicht  befsre  Kleidung  kann
erzeugen."
Der  Typus  eines  solchen  mittelalterlichen  Großkaufmanns  in  Deutschland  ist
aber  der  gute  Gerhard  von  Köln,  der  Held  des  gleichnamigen  Epos  von  Rudolf
von  Ems.  So  wird  uns  die  Vermählung  seines  Sohnes  in  einer  Weise  geschildert,
daß  wir  an  einem  glanzvollen  Edelsitz  uns  zu  befinden  glauben.  In  dem  großen
Hofe  werden  die  Ritterspiele  abgehalten,  —  kurz,  das  Ganze  hat  einen  durchaus
höfischen  Anstrich.  Man  darf  das  nicht  der  Willkür  des  Dichters  beimessen,  etwa
weil  zu  jener  Vermählung  zahlreiche  Ritter  geladen  waren.  Die  reichen  Kaufleute
lebten  vielmehr  in  der  Tat  in  glanzvoll  höfischer  Weise,  und  das  Abhalten  von
Turnieren  war  auch  ihnen  ein  gewöhnliches  Ereignis.  Die  Magdeburger  Schöppenchronik ­
  erzählt  uns  z.  B.  von  dem  Ritterspiel  der  Kaufleute  im  Jahre  1226:  Da  war
ein  gelehrter  Mann,  Brun  von  Schönebeck,  der  sollte  das  Spiel  dichten  und  inszenieren,
„des  makede  he  eynen  Gral  und  dichte  hovesche  breve,  de  sande  he  to  Gosler,
to  Hildensheym  und  to  Brunswygk,  Quedelingeborch,  Halberstad  und  to  anderen
Steden.  Und  ladeden  to  sik  alle  koplude,  de  dar  ridderschop  wolden  oven,  dat
se  to  en  quemen  to  Magdeborch.“  Die  jeunesse  doree  aus  den  Städten  langte
denn  auch  in  bunter  Rittertracht  an,  der  Sieger  war  „eyn  olt  kopman  von  Goslere“.
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        4.  Der  deutsche  Kaufmann  im  Ausgange  des  Mittelalters.  81
Die  reichen  Kaufleute  jener  Zeit  muffen  eine  überaus  angesehene  Stellung  eingenommen ­
  haben.  Die  Äußerung  des  guten  Gerhard,  auch  als  Königstochter  könne
eine  diesen  Namen  fahren  lassen  und  ein  „koukwlp"  heißen,  zeigt  den  Stolz  desselben, ­
  und  der  Dichter  läßt  ihn  überdies  zu  hoher  Stellung  und  Ehre  gelangen.  In
diesem  Gedicht  findet  sich  keine  Spur  des  Zurücktretens  des  Kaufmanns  vor  dem
Adel.  So  büßen  z.  B.  auch  in  dem  Eudrungedicht  die  hegelingischen  Helden,  die
als  Kaufleute  verkleidet  zu  König  Hagen  kommen,  durch  diese  Verkleidung  nichts
an  Ehren  bei  ihrem  Empfang  ein.  Wie  Ritterbürtige  damals  Kaufmann  wurden,  —
jener  WlmLr  in  Laon  „war  aus  Ritterblut  geboren"  —  so  konnten  Kaufleute  auch
Zu  Rittern  geschlagen  werden.  So  empfängt  im  guten  Gerhard  der  Sohn  des
Alten  die  Ritterweihe.  Immerhin  war  ihm  aber  doch  damit  eine  besondere  Ehre
erwiesen:
„Düi  sun  der  ist  ein  koufman
Und  noch  ein  harte  stolzer  kneht
Der  sol  dienstmannes  reht
Emphähen  unde  leiten  swert,
In  riterschefte  werden  wert.
Der  weide  hoehste  werdekeit
Bejagt  ein  man,  der  wäpen  treit
Alsus  wil  ich  dich  stiuren
Und  dine  saelde  tiuren.“
Es  war  also  in  dieser  Zeit  noch  der  Handel  durchaus  mit  der  Ritterwürde  vereinbar, ­
  und  erst  die  unfreiwillige  Auswanderung  vieler  alter  Geschlechter  aus  der
Stadt,  das  Heraufkommen  der  reichen  Zünftler  und  ihre  Versippung  mit  der  kaufmännischen ­
  Stadtaristokratie  brachten  eine  Spaltung  zwischen  dieser  und  dem  nunmehrigen ­
  Landadel  hervor.  Eine  Ausgleichung  der  Standesunterschiede  darf  man
jedoch  nicht  annehmen.  Eine  Ehe  zwischen  Ritter  und  nicht  ritterbürtiger  Kauf-Mannstochter
  blieb  Mesalliance.  —  Die  ritterliche  Lebenshaltung  war  für  den  Großkaufmann ­
  übrigens  noch  lange  ein  Muster,  auch  als  der  Glanz  des  Rittertums
immer  mehr  erblaßte.  Er  geizte  nach  dem  Ritterschild,  und  seine  Hausfrau  suchte
bunte  rittermäßige  Kleidung  und  Ringe  zu  tragen.  Ritterliche  Spuren  tragen  die
kaufmännischen  Genossenschaften  wie  die  des  Artushofes  in  Danzig  noch  lange.
Es  klingt  wie  das  Testament  eines  Ritters,  wenn  Ulman  Stromer  im  14.  Jahrhundert ­
  letztwillig  bestimmt,  daß  all  sein  Harnisch  und  Waffen  sowie  seine  Lehngüter ­
  —  Landgüter  sind  damals  ein  regelmäßiger  Besitz  reicher  Bürger  —  seinen
Söhnen  anheimfallen  sollen,  daneben  kommt  freilich  die  Papierfabrik.
Es  führen  uns  diese  Fragen  auf  das  soziale  Ansehen,  das  der  kaufmännische
Beruf  als  solcher  damals  hatte.  Im  klassischen  Altertum  hat  derselbe  eigentlich  vorwiegend ­
  in  Mißachtung  gestanden:  auch  der  Großhandel  der  späteren  Zeit  hat  nur
praktisch,  aber  nicht  theoretisch  darin  etwas  geändert.  Dem  feudalen  System  des
Mittelalters  konnte  jene  Anschauung  auch  nur  entsprechen.  Schärfer  aber  noch  wirkte
m  bezug  auf  die  theoretische  Beurteilung  jene  Macht,  in  der  sich  das  gesamte  geistige
Leben  konzentrierte,  die  Kirche.  Praktisch  hat  die  Kirche,  wie  die  gesamte  materielle
Kultur,  so  auch  den  Handel  in  richtiger  Erkenntnis  der  Bedürfnisse  der  Bevölkerung
außerordentlich  gefördert,  theoretisch  hat  sie  ihn  aufs  schärfste  verurteilt.  In  bezug
auf  das  weltliche  Leben  war  das  kirchliche  Ideal  ja  überhaupt  schlechthin  negativ:  es
hieß  Askese  und  Weltverneinung:  ein  Ideal,  das  sich  aber  nur  in  gewissen  Zeiten
stärker  in  den  Gemütern  der  Menschen  festsetzen  konnte  und  festgesetzt  hat.  So  war
auch  schon  der  Reichtum  als  solcher,  den  das  klassische  Altertum  sehr  hoch  geschätzt
hatte,  der  Kirche  in  der  Theorie  verhaßt.  Da  kann  die  Verurteilung  des  Handels
nicht  wundernehmen.  Freilich  hatten  die  wirklichen  Verhältnisse  schon  früh  dazu
Mollat,  Volkswirtschaftliches  Quellenbuch.  4.  Ausl.  ß
        <pb n="110" />
        82  Zweiter  Teil.  Handel.  III.  Zur  Geschichte  von  Handel  und  Industrie  rc.

geführt,  daß  sogar  die  Geistlichen  selbst  Handel  trieben.  Und  die  wiederholten  Verbote ­
  lassen  auf  Beibehaltung  dieser  Gewohnheit  noch  lange  schließen.  Verboten
wurde  aber  den  Geistlichen  die  Betreibung  eines  kaufmännischen  Geschäfts  wie  die
Beteiligung  an  einem  solchen  fortwährend,  so  von  den  Synoden  zu  Köln  1260,  zu
Magdeburg  1261  usw.  Die  ganz  strengen  Beurteiler  hätten  aber  am  liebsten  den
Handel  überhaupt  verboten;  so  Duns  Scotus,  weil  derselbe  zur  Gewinnsucht  führe.
Thomas  von  Aquino  wünschte  weitgehendste  Einschränkung:  nur  der  Befriedigung
notwendigster  Lebensbedürfnisse  sollte  er  dienen.  Es  lag  das  daran,  daß  alle  Geschäfte, ­
  die  darüber  hinausgingen,  also  alle  Spekulationen  und  reinen  Handelsgeschäfte ­
  der  Kirche  als  Wucher  erschienen,  und  nichts  hat  sie  mehr  bekämpft  als
das  Zinsennehmen.  Übrigens  war  dieses  Zinsverbot  eben  nur  auf  der  naturalwirtschaftlichen ­
  Grundlage  der  ersten  Hälfte  des  Mittelalters  denkbar.  Auch  eine
durch  irgendwelche  Umstände  herbeigeführte  Preissteigerung  war  für  die  Kirche
unter  diesem  Gesichtspunkt  verwerflich:  das  ganze  Mittelalter  hat  auch  überall  die
Preise  festzulegen  gesucht  und  die  Regelung  durch  Angebot  und  Nachfrage  nicht
anerkannt.  So  rangierte  denn  in  der  Meinung  der  Kirche  der  Kaufmann  als  ein
teuflischen  Werken  ergebener  Mensch.
Doch  dürfen  wir  die  wirkliche  Schmälerung  des  Ansehens  des  kaufmännischen
Berufes  darum  nicht  als  eine  zu  große  einschätzen.  Schwieriger  mochte  dem  Kaufmann ­
  werden,  seinen  Stand  in  den  Städten  gegen  jene  Anschauungen  durchzusetzen,
die  oben  kurz  charakterisiert  wurden.  Das  gelang  ihm  wesentlich  durch  den  rasch
erworbenen  Wohlstand.  Wieder  aber  ist  festzustellen,  daß  der  Handel  —  von  den
Krämern  ist  hier  nicht  die  Rede  —  als  absolut  unritterliche  Beschäftigung  nicht  angesehen ­
  werden  darf.  Diese  Anschauung  verbreitet  sich  stärker  erst  seit  dem  14.  Jahrhundert. ­

Im  übrigen  focht  die  Meinung  der  Kirche  den  Kaufmann  wenig  an.  Denselben
Gegensatz  zu  dem  asketischen  Lebensideal  der  Weltverneinung,  den  fein  praktischrealistischer ­
  Sinn  zeitigen  mußte,  zeigte  auch  das  weltliche  Treiben  der  Ritter.  Auch
darin  lag  ein  Moment,  das  die  Schildaristokratie  leicht  mit  der  Geldaristokratie  zusammenführte. ­

Indessen  diese  ritterliche  Episode  im  Leben  des  deutschen  Kaufmanns  ging  vorüber, ­
  entsprechend  dem  Niedergang  der  ritterlichen  Kultur  überhaupt.  Und  noch  ein
anderer  Wurm  nagte  an  dem  Glanz  der  Handelsaristokratie  des  13.  Jahrhunderts.
Es  scheint,  als  ob  die  Möglichkeit  raschen  Gewinns,  das  erste  Hereinbrechen  eines
Kapitalismus  nicht  bloß  das  sittliche  Urteil  der  Geistlichen  empörte,  —  „ein  Kaufmann ­
  kann  kaum  ohne  Sünde  sein",  sagte  damals  Caesarius  von  Heisterbach,  —
sondern  daß  diese  Momente  in  der  Tat  auch  eine  Demoralisation  der  Handelsaristokratie ­
  herbeiführten.  Hochmut  auf  der  einen  Seite,  Genußsucht  aus  der  andern
Seite  erschütterten  die  Dauerhaftigkeit  dieser  Gesellschaft.  Sie  ruinierte  sich  selbst,
und  sie  rief  auf  der  andern  Seite  eine  Opposition  der  unteren  Schichten  hervor,
die  der  Ausbeutung  der  Städte  durch  die  Geschlechter  ein  Ende  zu  machen  strebte.
Aber  dem  deutschen  Kaufmann  waren  noch  große  Fortschritte  beschieden.  Nicht
die  dem  Rittertum  nachäffende  Art  der  aristokratischen  Kaufherrn  verbürgte  sie,
sondern  die  rauhe  Tatkraft  und  unermüdliche  Arbeitslust  des  Kaufmanns  der  Folgezeit, ­
  zunächst  des  14.  Jahrhunderts.  Es  sind  zum  Teil  unschöne  Züge,  die  dieser
zeigt;  ein  starrer  Sinn,  ein  harter  Egoismus,  ein  rücksichtsloses  Verfolgen  des  Ziels
sind  ihm  zu  eigen.  Aber  es  sind  Züge,  die  den  Erfolg  seiner  Arbeit  verbürgten.  Und
große  Arbeit  hat  er  in  dieser  Zeit  geleistet.  Große  Umwälzungen  gingen  damals
vor  sich,  überaus  günstig  für  seinen  weiteren  Aufschwung,  aber  ihn  antreibend  zu
höchster  Anspannung  seiner  Leistungsfähigkeit.
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        4.  Der  deutsche  Kaufmann  im  Ausgange  des  Mittelalters.  83
t  Das  eine  Gebiet  dieser  Umwälzung  und  Arbeit  lag  im  Nordosten.  Die  Ger-^anisation
  des  Ostens  führte  zur  Hansa,  die  den  Nord-  und  Ostseehandel  zusammenfand. ­
  Die  Folgen  der  Zurückdrängung  der  Slaven  werden  jetzt  immer  gewaltiger.
^  lg.  Jahrhundert  hatten  noch  die  rheinischen,  vor  allem  die  Kölner  Kaufleute  und
ester  die  aus  den  niedersächsischen  Binnenstädten,  wie  Soest  oder  Münster,  den  öftren ­
  Handel  betrieben:  jetzt  trat  der  Kaufmann  aus  den  Seehandelsstädten,  insbesondre ­
  den  östlichen  unter  Leitung  Lübecks,  als  der  Führer  der  Entwickelung  auf  und
pachte  sie  in  stetiger  Arbeit  und  unter  Ausschluß  aller  Nichthansen  auf  ihren  Höhebykt.
  über  England,  über  Skandinavien  und  Westrußland  herrschte  der  hansische  Kauf-S|.
 Q nn.  Den  Nordmännern  war  in  ihrem  eigenen  Lande,  wo  Wisby  mächtig  als
deutscher  Kaufleute  emporblühte  und  das  Kontor  in  Bergen  bestand,  kaum  noch
Qs  Maklergeschäft  geblieben;  ihr  östlicher  Handel  gehörte  den  Hansen.  Nowgorod
schon  im  13.  Jahrhundert  Stapelplatz  der  Deutschen.  In  Polen  bildeten  die
Zutschen  seit  dem  14.  Jahrhundert  fast  ausschließlich  den  Handelsstand.  In  England,
J*' 0  sie  ihren  Hauptsitz  im  Londoner  Stahlhof  hatten,  beherrschten  sie  den  Handel,
bd  lange  war  das  Ringen  der  aufstrebenden  Engländer  gegen  sie  vergeblich.
-  Die  Blüte  der  Hansa,  die  etwa  um  die  Mitte  des  15.  Jahrhunderts  am  höchsten
'mnd,  war  ein  Ergebnis  langer  Arbeit.  Das  Vorwärtsdrängen  des  deutschen  Kaufmanns ­
  in  den  slavischen  Ländern  war  aber  zugleich  Arbeit  im  Dienste  deutscher
Kultur.  Die  Begründung  einer  eigenartigen  bürgerlichen  Kultur  in  den  neudeutschen
Städten  des  Ostens  ist  eines  der  nationalen  Hauptverdienste  des  deutschen  Kaufmanns. ­

Es  war  ein  großer  Handelskreis,  der  sich  so  im  Norden  Deutschlands  in  geistern ­
  Sinne  für  sich  gebildet  hatte,  aber  er  blieb  doch  mit  dem  Süden,  so  miß-^auisch
  er  gegen  ihn  war,  in  notwendiger  Verbindung.  Das  eigentliche  Austaufch-6ebiet
  war  freilich  Flandern,  bis  wohin  der  südeuropäische  Handel  seine  Arme  streckte,
fstd  das  als  Mittelland  nun  eine  große  Bedeutung  gewann.  Die  Straßen  und
Städte  des  inneren  Deutschlands  aber  vermittelten  ebenso  mit  dem  süddeutschen
Wandels  kreise,  der  seinerseits  wieder  eine  gewaltige  Handelsherrschaft  sich  erobert  hatte.
Den  süddeutschen  Kaufmann  hatte  seine  Verbindung  mit  Italien  emporgebracht.
Folien  war  durch  mannigfache  Momente  zu  außerordentlicher  Handelsblüte  gelangt.
alte  Handelsstraße  von  Byzanz  nach  dem  Norden  war  durch  Unruhen  in  den
slavischen  Reichen  verschüttet:  der  Italiener  hatte  den  morgenländischen  Handel  alsbald ­
  völlig  an  sich  gezogen,  denn  die  Seeverbindung  hatte  ihm  ja  immer  offen
öestanden.  Der  große  levantinische  Handel,  der  durch  die  Kreuzzüge  gerade  einen
besonderen  Aufschwung  genommen  hatte,  ging  jetzt  von  Byzanz  auf  die  italieirischen
Seestädte  über.  Der  Italiener  war  an  Geschäftskunde,  wie  schon  Jakob  von  Vitry
bemerkte,  dem  Deutschen  und  Franzosen  überlegen,  und  er  hatte  seit  Beginn  der
Kreuzzüge  die  Lage  seines  Landes  und  die  Gunst  der  Umstände  weidlich  benutzt.  Er
hatte  auch,  namentlich  der  Venetianer,  mit  den  Orientalen  alsbald  direkte  Handelsbeziehungen ­
  angeknüpft,  und  zahlreiche  Kaufleute  setzten  sich  in  Byzanz  selbst,  aber
auch  am  Schwarzen  Meer,  in  Kleinasien  und  so  weiter  fest.  Für  den  deutschen
Kaufmann  hatte  die  Verschüttung  der  Handelsbeziehungen  mit  Byzanz  zunächst  Nachteile ­
  gehabt;  Regensburg  ging  zurück,  mit  ihm  der  deutsche  Donauhandel.  Aber
mit  dem  14.  Jahrhundert  hob  sich  dafür  die  alte  direkte  Verbindung  mit  Italien,
das  einen  Abfluß  brauchte,  außerordentlich,  für  den  oberdeutschen  Kaufmann,  insbesondere ­
  den  Nürnberger  und  Regensburger,  ein  unendlicher  Gewinn.  Dabei  wurde
Italien  jetzt  selbst  der  Sitz  einer  starken  Industrie,  und  seine  Erzeugnisse  waren
stark  begehrt.  Der  wichtigste  Platz  war  Venedig.  Über  den  früheren  Verkehr  der
Deutschen  mit  dieser  Stadt  sind  mancherlei  Nachrichten,  freilich  nicht  immer  sicherer
6*
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        84  Zweiter  Teil.  Handel.  III.  Zur  Geschichte  von  Handel  und  Industrie  rc.

Art,  erhalten.  Das  Kaufhaus  der  Deutschen,  der  Fondaco  dei  Tedeschi,  wir^
aber  bereits  1228  erwähnt.  Aus  dem  Anfang  des  14.  Jahrhunderts  wird  uns  auch
schon  von  jungen  deutschen  Kaufleuten  erzählt,  die  in  Venedig  ihre  Ausbildung  er,
hielten.  Immer  enger  und  lebhafter  wurde  dieser  Verkehr.  Im  15.  Jahrhundert
waren  dort  gleichzeitig  meist  100  deutsche  Kaufleute  anwesend,  nicht  nur  aus  Süd,
deutschland,  auch  aus  Köln  oder  Lübeck.  Aus  der  Lagunenstadt  holten  die  Deutsche^
die  begehrten  Waren  der  Levante  wie  auch  die  Erzeugnisse  des  venetianischen  Ge,
werbfleißes  selbst,  Glas  und  feine  Seidenzeuge,  und  brachten  dafür  die  Ausbeute  der
Bergwerke,  Pelze,  Tuch,  Leder,  Holz  und  Getreide.  Am  meisten  brachten  ihnen  aber
die  von  dort  geholten  Waren  Gewinn.  Die  Nürnberger  kamen,  wie  die  venetianischy
Regierung,  der  übrigens  der  Fondaco  täglich  durch  die  Abgaben  von  den  Ware,-,
ungefähr  100  Dukaten  einbrachte,  urteilte,  durch  diesen  Verkehr  gleichsam  „von  nichts
zu  den  größten  Reichtümern".
So  blühte  und  gedieh  im  15.  Jahrhundert  der  deutsche  Handel  im  Norden  wie
im  Süden.  Wohl  unterschieden  sich  diese  beiden  scharf  gesonderten  Hauptkreise  deg
Handels  voneinander.  Der  oberdeutsche  Kaufmann  ist  durch  die  Verbindung  mit  der,
alten  Kulturländern  in  den  Besitz  einer  feineren  Kultur  gelangt;  sein  materieller
Wohlstand  bewirkt  wie  in  Italien  bald  eine  höhere  Pflege  von  Kunst  und  Wissenschaft. ­
  Ästhetisch  wie  geistig  nimmt  das  Leben  mit  dem  immer  größeren  Reichtun,
einen  höheren  Schwung.  Der  niederdeutsche  Kaufmann,  dessen  Element  die  Se«
bleibt,  steht  dem  gegenüber  zurück.  Sein  Gewinn  erfordert  härtere  Arbeit  uuh
größeres  Risiko,  er  steht  auf  neuem  Kulturboden,  und  von  Norden  und  Oster,
strömt  ihm  Rauhes  und  Heidnisches  zu.  Die  Rohprodukte  und  Lebensmittel  sinh
ihm  im  Handel  wichtiger  als  feine  Luxuswaren.  Sein  Leben  hat  einen  frischen,
urwüchsigen  Zug.  Aber  ein  Herrscher  war  der  deutsche  Kaufmann  im  Süden  wie
im  Norden.  Die  Verbindung  beider  Kreise  machte  Deutschland  zum  Brennpunkt  des
Welthandels;  zu  einem  Zentralplatz  internationaler  Beziehungen  entwickelte  sich  gegen
Ende  des  15.  Jahrhunderts  bereits  die  Frankfurter  Messe.  Es  mag  fein,  daß  die
Blüte  bereits  die  Keime  der  Verfalls  in  sich  trug,  daß  die  Entwickelung  zur  Überreife ­
  führte.  Dafür  war  in  jener  Zeit  aber  noch  kein  Gefühl  vorhanden;  es  ist  eine
Periode,  die  eine  Buntheit  und  Fülle  des  Lebens,  dabei  eine  Freude  am  Lebensgenuß ­
  zeigt,  wie  keine  zuvor.  Dieses  Leben  konzentrierte  sich  aber  in  den  Städten.
Begeistert  beschreibt  Wimpheling  den  Glanz  der  rheinischen  und  der  süddeutschen
Städte.  Und  ein  Franzose,  Pierre  de  Froissard,  schrieb  1497:  „Es  ist  wahrhaft  zum
Verwundern,  wie  kühn  und  unternehmend  die  deutschen  Kaufleute  sind,  und  wie
sie  ihre  Reichtümer  zu  vermehren  wissen.  Die  Blüte  der  Städte,  die  Pracht  der
öffentlichen  Gebäude  und  der  Privathäuser  und  die  kostbaren  Schätze  im  Innern
der  Wohnungen  legen  von  diesem  Reichtums  sprechende  Zeugnisse  ab.  Es  ist  eine
Lust,  in  den  Städten  zu  verkehren  und  an  den  öffentlichen  Vergnügungen  der  Bürger
teilzunehmen."  Es  ist  der  Höhepunkt  der  städtischen  Kultur.  Ihr  Träger  ist  aber
der  Kaufmann.
Er  hat  die  Stadt  hochgebracht:  freilich  steht  sie  dafür  völlig  in  seinen  Diensten.
Jede  Stadt  sucht  in  erster  Linie  den  Handel  zu  begünstigen,  nicht  allerdings  den
Handel  überhaupt,  sondern  nur  ihren  innerstädtischen  Handel.  Zugunsten  des  einheimischen ­
  Kaufmanns  werden  die  fremden  beschränkt.  Nur  das  örtliche  Interesse
herrscht,  kein  gemeinsames,  kein  nationales.  Daß  die  durch  die  Besteuerung  der
Fremden  gewonnenen  Zölle  und  Abgaben  eine  schöne  Einnahmequelle  bildeten,  war
neben  jenem  Hauptmotiv  gewiß  auch  nicht  zu  unterschätzen.  Mit  allen  Mitteln  wird
diese  egoistische  Politik  systematisch  durchgeführt,  um  so  planvoller,  als  die  Großkaufleute ­
  in  der  Regel  eben  selbst  das  Stadtregiment  führten.  In  Augsburg  gehörten ­
  z.  B.  in  der  ersten  Hälfte  des  15.  Jahrhunderts  fast  in  jedem  Jahr  ein  Bürger-
        <pb n="113" />
        5.  Die  Bedeutung  der  Hanse.

85

$Qi^ er '  nicJ)t  f eüen  aber  auch  beide  dem  Kaufmannsstande  an.  Von  „unseren
di"?lleuten  nebst  den  übrigen  Mitbürgern"  sprechen  die  Missivbücher  des  Rates
"er  Stadt.

5.  Die  Bedeutung  der  Hanse.
Von  Dietrich  Schäfer.

Schäfer,  Die  Hanse.  Bielefeld  und  Leipzig,  Velhagen  &amp;amp;  Klasing,  1903.  S-134—136.
jjj.  Der  großartige  Aufschwung  deutschen  Seehandels  und  deutscher  Schiffahrt,  den
ten  l e **  ber  Begründung  unserer  wirtschaftlichen  und  staatlichen  Einheit  erleben  dürfet' ­
  gelegentlich  Anlaß  geworden,  mit  einer  gewissen  Geringschätzung  von  den
^.6en  Grenzen  althansischer  Tätigkeit  und  ihrem  bescheidenen  Können  zu  sprechen.
^  an  hat  darauf  hingewiesen,  wie  unbedeutend  auch  der  blühendste  Handel  der  alten
wdte  gewesen  sei,  verglichen  mit  dem  Treiben,  das  sich  in  unseren  großen  Verkehrs-^
  btren  abspielt.  Es  kann  entgegnet  werden,  daß  man  sich  vor  einer  Unterschätzung
Alten  hüten  muß;  aber  das  ist  nicht  das  Entscheidende.  Ausschlaggebend  ist,
aß  es  bei  einer  vergleichenden  Beurteilung  auf  den  Umfang  des  Verkehrs  gar  nicht
^kommt,  sondern  auf  die  Rangstellung,  die  eine  Nation  in  ihrer  Zeit  einnimmt.
hg  ist  der  Hanse,  unvollkommen,  stück-  und  flickwerks  artig,  wie  sie  unseren  mo-^^ben
  Augen  erscheint  und  auch  in  mancher  Beziehung  wirklich  war,  doch  das  Vernicht
  abzusprechen,  daß  sie  durch  Jahrhunderte  deutsches  Volk  und  deutsche
^beit  zur  See  und  im  ganzen  europäischen  Norden  nicht  nur  würdig,  sondern  gele-«^Ntlich
  geradezu  glänzend  vertreten  hat,  daß  es  ihr  gelungen  ist,  nicht  nur  ein  Herr
n S  Eigenen  Handels  zu  bleiben  in  einem  Umfange,  wie  das  gleichzeitig  keine  andere
,  Q tion  des  atlantischen  Europa  vermocht  hat,  sondern  auch  im  fremden  Zwischen-Oandel
  eine  Bedeutung  zu  gewinnen,  der  die  keines  anderen  Volkes  gleichkam.  Mehr
^  in  unseren  glücklichen  Tagen  auch  nicht  erreicht;  im  Gegenteil,  man  kann  sagen,
wir  von  einer  derartigen  Stellung  innerhalb  des  gegenwärtigen  Verkehrslebens
wch  rec jj{  toeit  entfernt  sind,  auch  hinzufügen,  daß  wir  geringe  Aussicht  haben,  sie
'^wieder  völlig  zu  erringen.  Denn  die  Tatsache,  daß  sich  die  Engländer  in  ihrem,  dem
n  te &amp;gt;i  hansischen  ähnlichen,  kaum  wesentlich  stärkeren  Übergewicht  allem  Anschein
auch  nicht  zu  behaupten  vermögen,  spricht  nicht  dafür,  daß  es  so  bald  wieder,
^knn  überhaupt  je,  irgendeiner  Natton  gelingen  werde,  eine  Stellung  zu  gewinnen,
sie  erst  die  Hanse,  dann  die  Niederländer  und  nun  seit  fast  zwei  Jahrhunderten
ö,e  Engländer  mehr  oder  weniger  umstritten  behauptet  haben.
Die  deutsche  Hanse  hat  aber  noch  das  weitere  Verdienst,  daß  sie  dem  kaufmännischen ­
  und  seemännischen  Unternehmungsgeiste,  dem  kühnen  Wagemute,  der  die
gefahren  der  Wogen  und  der  Fremde  nicht  scheut,  in  unserem  Volke  eine  dauernde
M^ätte  bereitet  hat.  Die  Hanse  ist  es  gewesen,  die  Städtewesen  und  Bürgertum  im
Eebiet  der  norddeutschen  Tiefebene  von  den  Mündungen  des  Rheines  bis  hinein  in
äie  fremden  Völkerschaften  an  den  ostbaltischen  Gestaden  gefördert  und  zur  Geltung
gebracht  und  damit  einen  Kulturfaktor  eingeführt  hat,  ohne  den  an  eine  weit  ausgreifende, ­
  weltgeschichtliche  Entwickelung  nicht  zu  denken  war.  Als  die  Jahrhunderte
kamen,  wo  es  die  größte  Weisheit  wurde,  sich  mit  Schmiegsamkeit  und  Biegsamkeit,
mit  Unverzagtheit,  Zähigkeit  und  Genügsamkeit  hindurchzuwinden  durch  die  Hindernisse, ­
  welche  die  Weltlage  von  allen  Seiten  dem  deutschen  Seehandel  entgegentürmte,
da  bewährte  sich  doch  der  gesammelte  Schatz  von  Erfahrung,  Geschäftskunde  und
Betriebsamkeit,  von  wetterfestem  Mute  und  unbeugsamer  Entschlossenheit  und  hat
selbst  in  den  trübsten  Tagen  nicht  ganz  erschöpft  werden  können.  Auch  der  altge-
        <pb n="114" />
        86  Zweiter  Teil.  Handel.  III.  Zur  Geschichte  von  Handel  und  Industrie  rc.

wonnene  Wohlstand,  so  unentbehrlich  für  den  Handelsbeflissenen,  ist  nie  völlig  auf
die  Neige  gegangen.  So  sind  denn  die  hansischen  Bürgerschaften,  als  die  Gunst  der
Zeiten  sich  wendete,  alsbald  wieder  unter  den  ersten  auf  dem  Platze  gewesen.  Sie
betraten  mit  lebhaftester  Energie  die  Bahn,  die  sich  öffnete,  als  die  nordamerikanische
Union  sich  von  England  löste;  sie  waren  unter  den  frühesten,  als  es  galt,  mit  den  freigewordenen ­
  spanischen  und  portugiesischen  Kolonien  Handels-  und  Schiffahrtsverträge  zu
schließen;  sie  waren  die  ersten,  die  eine  regelmäßige  Dampfschiffsverbindung  zwischen
dem  europäischen  Kontinent  und  den  Vereinigten  Staaten  zustande  brachten;  ihr  Handel ­
  und  ihre  Reederei  erwarben  sich  in  dem  neu  aufkommenden  ostasiatischen,  australischen ­
  und  Pacific-Verkehr  rasch  eine  Stellung.  Auch  der  kriegerische  Mut,  den  die  Vorfahren ­
  so  oft  betätigt  hatten,  ist  ihren  Angehörigen  in  den  Tagen,  da  man  sich  ducken
mußte,  nicht  verloren  gegangen.  Gestalten  wie  die  des  Hamburger  Convoiführers
Karpfanger,  der  in  den  Jahren  1674—1683  mit  seinem  Fregattschiff  die  ihm  anvertrauten ­
  Handelsflotten  gegen  manchen  überlegenen  Kaperangriff  rühm-  und  erfolgreich ­
  verteidigte,  die  des  Lübeckers  Johann  Joachim  Schumann,  der  1817  fein  von
algerischen  Korsaren  auf  der  Höhe  von  Lissabon  genommenes  und  mit  elf  Piraten
besetztes  Schiff  selbfünf  zurückeroberte,  und  ähnliche  belegen  das.  Die  öffentlichen
Gewalten,  die  den  Handels-  und  Schiffahrtsstand  zu  vertreten  hatten,  fanden  für  derartige ­
  Kräfte  immer  weniger  Verwendung,  je  mehr  sie  sich  genötigt  sahen,  ihre  Sache
auf  die  Künste  der  Diplomatie  zu  stellen.  Aber  der  klarblickende  Bremer  Bürgermeister
Smidt  hatte  so  unrecht  nicht,  wenn  er,  unter  Anspielung  auf  die  Heldenschar  des  Braunschweiger ­
  Herzogs,  in  Männern  wie  Schumann  das  „Cadre  zu  einer  Schar  hansischer
See-Totenköpfe"  erblickte.  Was  an  wirtschaftlicher,  an  sittlicher  und  kriegerischer
Kraft  in  der  städtischen  und  ländlichen  Bevölkerung  unserer  Küstengebiete  steckt,  ist
jetzt  zusammengefaßt  in  den  Rahmen  des  Reiches  und  hat  dadurch  die  Möglichkeit
gefunden,  sich  mit  Aussicht  auf  Erfolg  auf  einem  weiteren  Felde  zu  betätigen,  als
den  hansischen  Vorfahren  vergönnt  war.  Die  letzten  Tage,  die  den  Schiffahrtsvertrag
der  amerikanischen  und  deutschen  Gesellschaften  zu  allgemeiner  Kenntnis  brachten,
haben  wieder  einmal  gezeigt,  welch  feste  Stütze  wirtschaftlicher  Unternehmungsgeist
an  einer  starken  und  einsichtsvollen  Staatsgewalt  gewinnen  kann.  So  find  unsere
Aussichten  im  Wettbewerbe  der  Völker  nicht  schlecht;  wir  dürfen  hoffen,  uns  zu  behaupten ­
  und  unser  zu  nennen,  was  Fremden  nicht  gehören  darf.  Wer  aber  diese
glückliche  Lage  richtig  würdigen,  ihre  Voraussetzungen  und  Bedingungen  verstehen
will,  der  wird  wohl  tun,  die  „deutsche  Hanse"  nicht  außer  acht  zu  lassen.  Ihr  Name
darf  mit  Stolz  von  jedem  Deutschen  genannt  werden.

6.  Der  deutsche  Kaufmann  im  Zeitalter  der  Perücke.
Von  Georg  Steinhaufen.
Steinhaufen,  Der  Kaufmann  in  der  deutschen  Vergangenheit.  Leipzig,  Eugen
Diederichs,  1899.  S.  98—104.
Im  15.  und  16.  Jahrhundert  hatte  das  in  erster  Linie  durch  die  Kaufleute  repräsentierte ­
  Bürgertum,  im  Besitz  der  höchsten  geistigen  und  materiellen  Kultur  seiner
Zeit,  den  Ton  angegeben.  In  den  Städten  konzentrierte  sich  das  Leben;  die  Einwohner ­
  lebten  nach  dem  Wort  Äneas  Sylvius'  besser  und  wohnten  stattlicher  als  die
Könige  Schottlands;  bürgerlich,  volkstümlich  war  der  gesellschaftliche  Ton  wie  die
Denk-  und  Ausdrucksweise  auch  bei  den  Fürsten  und  beim  Adel,  —  alles  das  ändert
sich  jetzt.  Nicht  mehr  die  Städte,  sondern  die  zahlreichen  Höfe  deutscher  Fürsten
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        6.  Der  deutsche  Kaufmann  im  Zeitalter  der  Perücke.  87
werden  immer  mehr  die  Mittelpunkte  deutschen  Lebens.  Auch  in  der  Entwickelungsgeschichte ­
  des  deutschen  Kaufmanns  zeigt  sich  das  in  mehrfacher  Beziehung.  Zunächst
ging  mit  der  Kraft  des  Bürgertums  —  den  letzten  Rest  gab  diesem  der
Dreißigjährige  Krieg,  der  andererseits  die  Stellung  der  zahlreichen  deutschen  Fürsten
noch  mehr  erhöhte,  —  der  Unternehmungsgeist,  die  Tatkraft  und  die  Unabhängigkeit ­
  des  Kaufmanns  verloren.  Die  immense  wirtschaftliche  Schädigung  und
Zerstörung  durch  den  Dreißigjährigen  Krieg  konnte  zwar  in  den  alten  Mittelpunkten
des  Handels  die  noch  aus  dem  vorigen  Jahrhundert  stammenden  materiellen  Kräfte
nicht  vollends  untergraben:  gewisse  Grundlagen,  an  welche  ein  neuer  Aufschwung
anknüpfen  konnte,  blieben  durchaus  bestehen.  Ja,  wenn  man  auf  einen  allgemein
herrschenden  Wohlstand  nach  den  im  17.  Jahrhundert  in  fast  allen  Städten  immer
wieder  erlassenen  Ordnungen  gegen  den  allzugroßen  Aufwand  schließen  dürfte,  so
könnte  von  einem  wirtschaftlichen  Rückgang  überhaupt  nicht  die  Rede  sein.  Aber
dieser  Luxus  ist  durch  und  durch  krankhaft.  Und  wenn  wir  jene  Ordnungen  schon
im  16.  Jahrhundert  finden,  so  war  damals  eine  gewisse  Berechtigung  zu  solchem
Luxus  noch  vorhanden,  jetzt  zeugte  er  von  Leichtsinn  schlimmster  Art.  Immerhin
mochte  der  Kaufmannsstand  an  vielen  Orten  noch  am  ersten  dazu  die  Mittel  haben,
—-  gerade  gegen  die  vornehmen  Kaufmannsfrauen  richten  sich  z.  B.  die  Kleiderordnungen ­
  besonders  —  aber  auch  für  ihn  war  alles  andere  eher  am  Platz  als  Verschwendung, ­
  die  dann  auch  nur  zu  häufig  zu  finanziellem  Ruin,  zum  Bankerott  führte.
Aus  solider,  auf  alten  Reichtum  gegründeter  Pracht  wurde  bei  vielen  bald  unsolider
Prunk.  Dies  Gefühl  war  denn  auch  wohl  ein  sehr  wesentliches  Motiv  der  Obrigkeiten
zu  jenen  Verboten.  Leibniz  glaubte  noch  Nürnberg  als  Muster  der  Verständigkeit
anführen  zu  dürfen:  „Man  sehe  Nürnberg  und  einige  wenige  andere  Städte  an,  ob
nicht  darin  noch  die  alten  Trachten  gelten,  der  meiste  Luxus  beschnitten  und  dies  eine
große  Ursache  ihres  noch  dauernden  Flores  ist."  163?  fand  ein  Franzose  die  Bürger
Hamburgs  noch  haushälterisch  und  sparsam,  bald  nach  dem  Kriege  aber  tadelt  ein
Besucher  ihre  „Pracht,  Üppigkeit  und  stolze  Selbstüberhebung".  Und  in  den  achtziger
Jahren  klagt  der  Bürgermeister  der  übrigens  doch  reichen  und  durch  den  Seehandel
hervorragenden  Handelsstadt:  „In  Summa:  Pracht  und  Hoffahrt  nimmt  zu,  und  im
Gegenteil  nimmt  Handel,  Wandel  und  Nahrung  leider  sehr  ab."  Daß  aber  eben  bei
niedergehenden  wirtschaftlichen  Verhältnissen  doch  der  Luxus  zunahm,  das  lag  zum
größten  Teil  an  dem  Einfluß  des  höfischen  Glanzes,  der  auf  unsolidesten  Grundlagen
und  in  verschwenderischster  Weise  von  den  Fürsten  und  Herren  des  Zeitalters  der
Perücke  entfaltet  wurde.  Was  „bei  Hofe"  galt,  das  wurde  das  Ideal  aller  übrigen
Einwohner.  Und  so  suchte  der  höhere  Bürger,  insbesondere  der  größere  Kaufmann,
auch  seinerseits  das  möglichste  in  äußerlichem  Prunk  zu  leisten.
Das  Äußerliche  war  überhaupt  für  diese  Zeit  entscheidend.  Rang,  Titel  und
äußeres  Benehmen  gaben  allein  die  Möglichkeit,  dem  ersehnten  Eldorado,  dem  Hofe,
nahe  zu  kommen.  Nicht  darin  erblickte  der  führende  Teil  des  Bürgertums  die  Aufgabe, ­
  die  gesunkenen  bürgerlichen  Kräfte  zu  heben,  nicht  Selbstachtung  und  Stolz  auf
seine  Tätigkeit  wohnte  in  ihm,  sondern  ein  wahnwitziges  Streben  nach  oben,  eine
Sucht,  eben  nicht  „bürgerlich"  zu  heißen  und  zu  leben,  sondern  sich  von  dem  Pöbel,
der  Kanaille  zu  unterscheiden.  Unter  solchen  Einflüssen  mußte  das  Streben  reicher
Kaufleute  nach  dem  Adel  in  den  Jahrzehnten  nach  dem  Dreißigjährigen  Kriege  noch
außerordentlich  zunehmen.  Zu  berücksichtigen  ist  dabei  allerdings,  daß  in  den  großen
Handelsstädten  eine  hochfahrende  Geschlechteraristokratie  ja  seit  jeher  bestand.  Diese
Geschlechter  wurden,  in  Nürnberg  z.  B.,  jetzt  so  exklusiv,  daß  sie  den  Handel,  doch  die
Grundlage  ihrer  ererbten  Stellung,  als  unehrenhaft  betrachteten.  Anderswo  aber
bildeten  gerade  die  vornehmen  Kaufleute  den  neuen  Stadtadel,  der  sich  fein  Wappen
und  seinen  Adelsbrief  jetzt  leicht  vom  Kaiser  holen  konnte.  Nach  dem  Dreißigjährigen
        <pb n="116" />
        88  Zweiter  Teil.  Handel.  III.  Zur  Geschichte  von  Handel  und  Industrie  rc.

Kriege  wurden  trotz  des  Protestes  des  alten  Adels  immer  zahlreicher  die  Adelsbriefe,
erteilt,  natürlich  wegen  der  Einnahmen,  die  der  Kaiser  daraus  bezog.  Übrigens  nahmen ­
  an  diesem  eitlen  Haschen  nach  dem  Adel  die  Kaufleute  der  großen  Hansestädte,
wie  Hamburg,  nicht  teil.  Am  meisten  taten  sich  aber  darin  die  in  Breslau  und  Prag
hervor.  Gerade  diese  Kreise  waren  es  naturgemäß,  die  jenen  ungesunden  Luxus  am
meisten  übertrieben.  Wir  hören  wohl  von  diamantenen  Schlössern,  die  ihre  Frauen
auf  den  Schuhen  trugen.  Überall  suchte  man  es  der  Vornehmheit  der  Hofgesellschaft
gleichzutun,  kam  dabei  freilich  zuweilen  zu  ergötzlichen  Dingen,  wie  z.  B.  der  Lehrling ­
  oder  der  Markthelfer,  in  Livree  gesteckt,  als  Lakai  benutzt  wurde.  Und  rechten
Respekt  konnte  sich  der  neugeadelte  Kaufmann  selbst  in  dieser  so  devoten  und  kriecherischen ­
  Zeit  bei  den  Leuten  auch  nicht  erwerben,  hörte  vielmehr  oft  Spott  und  Hohn
über  die  unsolide  Herkunft  seines  Geldes.
Wurde  aus  dem  vornehmen  Kaufmann  zum  Teil  eine  Karikatur  des  höfischen
Kavaliers,  so  wurde  aus  dem  mittleren  Kaufmann  und  dem  Krämer  der  elendeste
und  servilste  Spießbürger.  Sein  Horizont  wurde  so  beschränkt  wie  möglich,  auch
ihm  ging  die  Sonne  nur  an  seinem  kleinstaatlichen  Hofe  auf,  seine  Anschauungen
wurden  engherzig  und  philisterhaft,  seine  Moral  aber  sehr  wenig  achtungswert.  Hatte
der  Großkaufmann  nur  allzuoft  durch  Fortsetzung  der  bereits  besprochenen  Monopolwirtschaft ­
  und  Wuchergeschäfte  und  weiter  durch  die  gewissenlose  Ausnützung  des
Münzelends,  durch  die  „Kipperei  und  Wipperei"  selbst  in  dieser  niedergehenden  Zeit
Reichtümer  zu  erwerben  verstanden,  so  pflegte  der  kleine  Händler  nicht  selten  mit
falschem  Maß  und  Gewicht,  mit  verfälschten  Waren  zu  hantieren.  Der  betrügerische
Zug,  den  die  satirischen  Stimmen  des  16.  Jahrhunderts  bereits  gelegentlich  bei  dem
Krämer  hervorhoben,  wird  jetzt  tellweise  sehr  bedenklich.  Wie  ein  Teil  des  gesamten
Bürgertums,  so  verkam  auch  ein  großer  Teil  der  Kaufleute  moralisch.
Und  dieses  minderwertige  Bürgertum  hatte  auch  jegliche  Stellung  im  absoluten
Staate  verloren.  Neben  dem  Hofadel  und  dem  Offizier  konnte  der  Bürger  nur  noch
etwas  gelten,  wenn  er  Beamter  war;  sonst  war  er  als  Steuer-  und  Plackereiobjekt
gut  genug.  Gerade  in  einer  Zeit,  in  der  die  Konkurrenten  der  Deutschen,  die  Engländer ­
  und  Holländer,  eine  mächtige  Handelsblüte  erlangten  und  dadurch  das  Bürgertum ­
  in  diesen  Staaten  allmählich  der  ausschlaggebende  Faktor  wurde,  kam  der  deutsche
Bürger  und  auch  der  deutsche  Kaufmann  auf  seinem  niedrigsten  Standpunkt  an.
Die  Fürstenmacht  war  allein  ausschlaggebend.  Sie  schuf  zugunsten  ihrer  Kassen
immer  neue  Steuern  und  Scherereien,  sie  vervielfältigte  insbesondere  die  Zölle;  die
einzelnen  Territorien  behandelten  sich  gegenseitig  beinahe  wie  kriegführende  Mächte.
Auf  der  andern  Seite  aber  machte  sie  den  Kaufmann  völlig  unselbständig  und
abhängig.  Nicht  nur  innerlich  beeinflußte  der  Hof,  wie  wir  gesehen  haben,  die  Masse
der  Deutschen,  er  erschien  ihnen  auch  äußerlich  als  alleinige  Quelle  alles  Gedeihens.
So  war  der  Durchschnittskaufmann  vor  allem  darauf  angewiesen,  den  Bedürfnissen
der  Hofgesellschaft  gerecht  zu  werden;  er  war  an  dem  prunkvollen  Leben  der  kleinen
und  großen  Residenzstädte,  denen  der  Luxus  der  Handelsstädte  nicht  viel  nachgab,
lebhaft  interessiert.  „Wes  Brot  ich  esse,  des  Lied  ich  singe,"  konnte  auch  der  Kaufmann
im  Zeitalter  der  Perücke  sagen.  Freilich  hatte  er  dabei  weniger  für  einheimische  Waren
als  für  die  fremden  Modeerzeugnisse  zu  sorgen.  Aber  die  Abhängigkeit  des  Kaufmanns ­
  vom  Hofe  beschränkte  sich  nicht  auf  dies  Moment  allein:  das  gesamte  Gedeihen
des  Handels  schien  in  dieser  Zeit  überhaupt  von  keinem  andern  Faktor  abzuhängen
als  vom  Willen  des  Fürsten,  der  in  wirtschaftlichen  Dingen  als  genau  so  entscheidend
angesehen  wurde  wie  auf  der  Wachtparade.  War  der  Kaufmann  auf  der  einen
Seite  durch  die  Zollpolitik  der  einzelnen  Länder  gefesselt  und  gehindert,  so  glaubte
man  ihn  doch  andererseits  durch  Privllegien,  Monopole,  überhaupt  durch  eine  wohlwollende ­
  landesväterliche  Handelspolitik  mächtig  heben  zu  können.  Bon  innen  her-
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        7.  Süddeutsche  Industrie  im  Zeitalter  des  Merkanülismus.

89

^Uc:
H,  T-  aus  voller  Lebenskraft  heraus,  vorwärts  zu  kommen,  war  dem  Kaufmann  damals
F^^er  möglich,  noch  schien  es  ihm  erstrebenswert.  Auf  der  einen  Seite  hatten  die
^"?sten  der  wirtschaftliche  Rückgang,  insbesondere  die  durch  den  Dreißigjährigen
^  herbeigeführte  Verarmung,  auf  der  andern  Seite  ihre  sich  forwährend  steigern-Lebensansprüche
  und  die  daraus  sich  ergebenden  finanziellen  Nöte  bewogen,  den
u^del  und  Gewerbfleiß  nach  Möglichkeit  zu  heben,  natürlich  nur  in  ihren  Ländern
so  ö  Ländchen.  Daß  man  nationale  Handelspolitik  treiben  könne,  diesen  Gedanken
^  .bte  schon  die  innere  Zersplitterung  nicht  aufkommen  lassen;  höchstens  wirkte  das
j,  dich  noch  schädigend  durch  Verbote  des  Handels  mit  Staaten,  gegen  die  der  Kaiser,
a  ^  das  Haus  Habsburg,  Krieg  führte,  wie  1703  der  Handel  mit  Spanien  und
d?vkreich  verboten  wurde.  Vielmehr  hatte  jedes  Ländchen  seine  eigene  Handelsv
  "tik,  die  aber  überall  gleichartig  war,  nämlich  künstlich  und  völlig  dilettantisch.
büchst  überwog  das  finanzielle  Interesse  der  Fürsten  durchaus,  man  kann  von
sem^  regalistischen  Epoche  der  Handelspolitik  sprechen.  Mit  dem  18.  Jahrhundert
dann  auch  in  Deutschland  jene  höhere  Stufe  dieser  bevormundenden  Politik  ein,
e  sich  seit  der  Mitte  des  17.  Jahrhunderts  insbesondere  in  England  und  Frankreich
"^wickelt  hatte,  nämlich  die  merkantilistische.
,  Der  stolze  Kaufmann  der  Hansa  und  der  süddeutschen  Städte  ist  zu  einem
s^ängigen  und  bevormundeten  Manne  geworden.  Aber  seine  Abhängigkeit  zeigte
auch  in  anderer,  nicht  minder  wichtiger  Beziehung,  in  seinem  Verhältnis  zum
2^land.  Wie  das  geistige  und  gesellschaftliche  Leben  der  Deutschen  damals  im
k  Frankreichs  stand,  so  wurde  das  kaufmännische  von  Holländern  und  Englän-,
  dirigiert.  Der  deutsche  Kaufmann  stand  gewissermaßen  im  Dienste  des  fremden,
^eit  wenigstens  der  Großhandel  in  Betracht  kam.
e  Daß  aber  trotz  aller  dieser  Schattenseiten  das  Leben  des  damaligen  deutschen
.  ^Ufmanns  doch  nicht  nur  Niedergang  und  Verkümmerung  zeigte,  muß  heroorgewerden.
  Ohne  gewisse,  freilich  schwer  zu  beobachtende  Ansätze  zu  selbständigerer
gesunderer  Entwickelung  kann  die  Zeit  nicht  gewesen  sein:  an  sie  knüpft  vielmehr
J e  allmähliche  Besserung  der  Zustände  im  18.  Jahrhundert,  die  freilich  ebenfalls  noch
Urnmerlich  genug  bleiben,  an.  Im  Jahre  1715  konnte  Paul  Jakob  Marperger  in
1  einem  „getreuen  und  geschickten  Handels-Diener"  bereits  die  Meinung  äußern,  daß
" es  heutiges  Tags  mit  der  Kaufmannschafft  ein  gantz  anderes  Ansehen  gewonnen,  als
es  vor  diesem  damit  gehabt".

Süddeutsche  Industrie  im  Zeitalter  des  Merkantilismus.
Von  Eberhard  Gothein.

Gothein,  Wirtschaftsgeschichte  des  Schwarzwaldes  und  der  angrenzenden  Landschaften. ­
  1.  Bd.  Straßburg,  Karl  I.  Trübner,  1892.  S.  45—48.
In  der  Wertschätzung  der  Großindustrie  kamen  alle  Staatsmänner  der  merkantiliftischen
  Epoche  überein;  sie  bewunderten  sie  um  ihrer  wirtschaftlichen  wie  um
ihrer  sozialen  Vorzüge  willen.  In  der  Art  der  Einführung  aber  machen  sich  alsbald
die  Unterschiede  geltend,  und  diese  führen  sich  großenteils  auf  die  Vorbilder  zurück,
denen  man  nachfolgte.
Das  allbewunderte  Musterland  des  17.  Jahrhunderts*)  ist  Holland,  das  des
18.  Frankreich,  und  schon  macht  sich  am  Ende  dieser  Epoche  in  einzelnen  Vorläufern

*)  Es  ist  wohl  kaum  zu  bemerken  nötig,  daß  das  Wort  Jahrhundert  hier  und  sonst
nicht  im  strikten  Zahlensinne  zu  nehmen  ist.
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        90  Zweiter  Teil.  Handel.  III.  Zur  Geschichte  von  Handel  und  Industrie  rc.

die  Bewunderung  Englands  geltend,  die  dann  im  Beginn  des  19.  Jahrhunderts  vy&amp;gt;.
zum  Durchbruch  kommt.  Im  Anschluß  an  Holland  wird  das  erste  große  wirtschaft^
politische  Experiment  nach  dem  Dreißigjährigen  Kriege  gemacht:  die  Neugründu^"
Mannheims  durch  den  Kurfürsten  Karl  Ludwig  von  der  Pfalz.  Als  Vorort
Niederlande  ist  die  neue  Handelsmetropole  des  Oberrheins  gedacht  worden.  H^
länder,  Engländer  und  Franzosen  zog  der  Kurfürst  für  diese  Kolonie  herbei;  er  verlft/
ihnen  völlige  Zollfreiheit  und  versprach  ihnen,  daß  hier  niemals  eine  Zunft  eing^
richtet  werden  solle,  daß  jeder  so  frei  wie  in  Holland  handeln  und  wandeln  dürf^
Er  hat  es  in  der  Tat  erreicht,  daß  binnen  kurzem  eine  bedeutende  Stadt,  die  in  ihr^'
mathematischen  Regelmäßigkeit  den  Zeitgenossen  als  Muster  galt,  erblühte.  Dft
Unternehmung  im  großen  Stile,  selbst  eine  ganz  moderne  Bauspekulation  ward  ^
Mannheim  herrschend.  Sogar  das  Handwerk  gestaltete  sich  hier  zum  Unterschied  v^
allen  deutschen  Städten  als  Großbetrieb.  Als  man  im  18.  Jahrhundert,  nachde^
Mannheim  bereits  eine  müßige  Residenzstadt  geworden  war,  auch  hier  das  Zunft,
wesen  einführte,  konnte  man  doch  die  erlaubte  Gesellenzahl  nicht  unter  sechs  hera^
drücken.  Die  Tuchmacherei,  von  Nordfranzosen  eingeführt,  erlangte  zuerst  Bedeutung
Regelmäßige  Postkurse  reichten  von  Mannheim  bis  Sedan,  das  zugleich  der  Mittet,'
punkt  des  französischen  Protestantismus  und  der  französischen  Tuchindustrie  un^
und  hielten  die  Geschäftsverbindungen  aufrecht.  Wichtiger  noch  ward  die  Umgesta^
tung  des  Ackerbaus  durch  die  Einführung  des  Krapps  und  des  Tabaks,  die  den  Mannheimer ­
  Industriellen  zu  danken  ist.  Es  war  ein  reiches,  geistig  mannigfach  angx,
regtes  Leben,  das  sich  dergestalt  auf  der  Neckarspitze  entfaltete,  bis  ihm  die  ernenn
Zerstörung  Mannheims  in  dem  Verwüstungskrieg  Ludwigs  XIV.  ein  jähes  End?
bereitete,  ohne  doch  völlig  seinen  Samen  ausrotten  zu  können.
Die  Erfolge  Karl  Ludwigs  mußten  zum  Wetteifer  reizen.  Vielfach  hat  man  siH
bemüht,  nach  dem  Vorbild  Mannheims  solche  Handels-  und  Jndustrieinseln  herzustellen. ­
  Die  badischen  Markgrafen  haben  wiederholt  versucht,  Pforzheim  in  diese
Richtung  zu  drängen.  Freilich  hätte  man  vergeblich  das  deutsche  Bürgertum  aus  sich
heraus  zu  solcher  Tätigkeit  umgestaltet.  Hierzu  bedurfte  es  fremder  Elemente.
den  französischen  Auswanderern,  die  dem  Glaubensdrucke  Ludwigs  XIV.  entflohen,
fand  man  sie.  Es  war  schon  viel,  wenn  man  sich  mit  der  Hoffnung  tragen  konnte^
daß  sie  gleich  einem  Sauerteig  wirken,  daß  sie  die  träge  Masse  durchdringen  und  nach
ihrer  Eigenart  umwandeln  würden.  Diese  Refugiös  find  es,  welche  den  Samen  der
modernen  Großindustrie  durch  ganz  Europa  getragen  haben;  losgelöst  von  itjrern
heimischen  Boden,  auf  die  eigene  Kraft  und  auf  fürstliche  Gnade  gestützt,  haben  sie  die
individuelle  Wirtschaftsweise,  die  Ausbildung  des  Großkapitales,  wohin  sie  auch
kamen,  gefördert.  Hierbei  war  ihre  religiöse  und  nationale  Isolierung  —  denn  als
Reformierte  standen  sie  doch  stets  den  Lutheranern  fern  —  ein  weiterer  Sporn  des
Handelsgeistes  und  ein  entschiedener  Vorteil.  Denn  durch  sie  ward  es  den  kleinen
Gemeinden  zur  Notwendigkeit  gemacht,  bei  räumlicher  Trennung  ihren  geistigen
Zusammenhang  zu  bewahren;  und  so  stellte  sich  fast  von  selber  ein  Netz  von  Handelsverbindungen ­
  her,  das  über  ganz  Europa  seine  Maschen  verbreitete.  Freilich  blieben
außer  den  Gewerbetreibenden  in  Mannheim  fast  nur  die  französischen  Bauern  dem
gefährdeten  oberrheinischen  Lande  treu;  aber  immerhin  hat  in  der  großen  Wanderung
der  Refugiäs  nach  dem  Osten  Baden  als  Etappe  seine  Rolle  gespielt.
Eine  solche  Neubelebung  des  städtischen  Gewerbfleißes,  wie  sie  den  romanischen
Einwanderern  zu  danken  war,  genügte  den  Absichten  nicht,  um  derentwillen  man
die  Industrie  zu  fördern  gedachte.  Im  Gegenteil:  wohin  sie  kamen,  gerieten  sie  in
Widerspruch  mit  den  ortsansässigen  Bürgerschaften.  Mißtrauisch  und  scheel  sahen
diese  auf  den  Fremden,  der  sie  in  ihrem  Erwerb  bedrohte  und  noch  dazu  von  den
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        7.  Süddeutsche  Industrie  im  Zeitalter  des  Merkantilismus.

91

selten  freigelassen  war,  die  sie  zu  tragen  hatten.  Zur  industriellen  Schulung  und  Beifügung ­
  des  Landvolks  waren  die  Refugiös  außerdem  nur  selten  zu  gebrauchen.
e ,  Um  die  Organisation  dieser  ländlichen  Arbeiterschaften  durchzuführen,  hatte  man
sJt  anderes  Muster:  die  Calwer  Zeugkompagnie.  In  Württemberg  hatte  man  den
eg,  her  im  Jahre  1602  eingeschlagen  worden  war,  nach  dem  Ende  des  Krieges  mit
d^ßerem  Nachdruck  wiederaufgenommen.  Die  bürgerliche  Aristokratie,  die  unter
li^  Form  einer  ständischen  Verfassung  in  Württemberg  herrschte,  besaß  eine  inner-Wahlverwandtschaft
  mit  der  kapitalistischen  Industrie.  Von  alters  her  hatte  in
db  Tälern  des  württembergischen  Schwarzwaldes  die  Wollenweberei  ihren  Sitz
^9abt  und  hatten  die  ländlichen  Kleinmeister  ihre  Zeuge  nach  Calw  zum  Färben
^liefert.  Bald  nach  der  Wiederherstellung  des  Friedens  ward  nun  die  Calwer
Mrberzunft  umgestaltet  zu  einer  Fabrik-  und  Handelskompagnie.  Durch  Staatsgeward
  ein  Vertrag  zwischen  dieser  und  den  gesamten  Webern  der  umliegenden
„Mise  festgestellt,  vermöge  dessen  die  Kompagnie  beständig  Arbeit  zu  geben  verfluchtet ­
  war,  auch  die  Erteilung  der  Lehre  über  sich  nahm,  während  die  Weber  in
Fabrik  gebannt  wurden,  d.  h.  für  sie  arbeiten  mußten  und  niemandem  sonst
Zeiten  durften.
f.  Erstaunlich  rasch  gedieh  das  Unternehmen.  Schon  wenige  Jahre  später  bezog
, le  Kompagnie  bereits  fremdländische  Wolle,  und  wie  einst  die  Augsburger,  so  beimischten ­
  jetzt  die  Calwer  Handelsherren  die  Märkte  Südeuropas.
e,  Auch  Landschaften,  die  heute  zu  Baden  gehören,  zog  die  Zeugkompagnie  in  den
^eis  ihrer  Tätigkeit.  Sie  pachtete  Farbwerke,  die  der  Abt  von  Gengenbach,  Berg-Mke,
  die  der  Graf  von  Fürstenberg  im  Kinzigtal  angelegt  hatte.  Sie  machte  Calw
r 1  lTt  Mittelpunkt  der  württembergischen  Industrie,  indem  teils  an  sie  angelehnt,  teils
"ch  ihrem  Vorbild  eine  Reihe  anderer  Handelsgesellschaften  daselbst  entstanden.
Es  ist  ein  denkwürdiges  Schauspiel,  wie  diese  beiden  deutschen  Landschaften,  die
illeicht  unter  allen  am  meisten  vom  Dreißigjährigen  Kriege  gelitten  hatten,  die
Malz  und  Württemberg,  sich  am  raschesten  erholten  und  fast  in  demselben  Augenblick,
u  sie  aus  der  äußersten  Zerrüttung  ihre  Kräfte  sammelten,  auch  schon  mit  kühnem
Wagnis  in  die  Ferne  griffen,  um  außerhalb  Deutschlands  den  Absatz  für  ihre  Produkte ­
  zu  suchen.  Dennoch  spiegeln  sie  die  beiden  Gegenpole  deutschen  Lebens  wieder.
der  Pfalz  wird  das  freisinnige  reformierte  Beamtentum  hingerissen  von  dem
persönlichen  Zauber  eines  geistvollen  Fürsten,  der  sich  in  den  gewagtesten  Ideen  eines
ne Uen  Zeitalters  bewegt;  ein  Land  ohne  Stände,  ohne  verfassungsmäßige  Rechte,
"der  zugleich  bewohnt  von  einem  Volke,  leichtlebig  und  unternehmungslustig,  das  die
"Wirtschaftliche,  gesellige,  religiöse  Freiheit  wie  kein  anderes  genießt.  Dieses  Land,
dieses  Volk  öffnen  sich  der  hugenottischen  Einwanderung,  die  hier  Glaubensverwandte
antraf  und  ein  völlig  neues  Bürgertum  schuf.
In  Württemberg  dagegen  sehen  wir  einen  ständisch-patrizischen  Staat,  der
immer  am  besten  gedieh,  wenn  er  untätige  und  leichtsinnige  Fürsten  an  seiner  Spitze
sah.  Das  alte  Bürgertum,  welches  auch  die  Beamtenschaft  nur  als  seinen  Ausschuß
ansieht,  bedeutet  hier  alles;  streng  geregelt  nach  der  Schnur,  wie  sie  die  lutherische
Orthodoxie  und  eine  minutiöse  Gesetzgebung  gezogen  haben,  verläuft  sein  Leben;
eifersüchtig  schließt  es  sich  gegen  alles  Fremde  ab;  aber  es  liegt  genug  Talent  und
Tatkraft  in  ihm  selber,  um  das  ungestraft  tun  zu  können.  —  Nie  hatten  schwäbisches
und  fränkisches  Wesen  so  scharf  ihre  Eigentümlichkeiten  entwickelt  als  in  dieser  Zeit,
die  doch  aller  deutschen  Eigenart  ein  Ende  zu  machen  schien!
        <pb n="120" />
        92  Zweiter  Teil.  Handel.  III.  Zur  Geschichte  von  Handel  und  Industrie  rc.

8.  Frankfurt  a.  M.  als  Handelsplatz  einst  und  jetzt.
Von  Hans  Trumpler.

Trumpler,  Festrede  [bei  der  Hundertjahr-Feier  der  Handelskammer  zu  Frankfurt
a.  M-  am  7.  und  8.  Mai  1908s.  In:  Mitteilungen  der  Handelskammer  Frankfurt  a.  A
Herausgegeben  von  Trumpler.  31.  Jahrgang.  Frankfurt  a.  M.,  Juni  1908.  S.  94—99.
Der  Blick  des  Kaufmanns  ist  vorwärts  gerichtet;  ihm  gilt  nicht,  was  war,
sondern  was  ist,  was  sein  wird.  Wohl  aber  ziemt  es  sich  an  einem  Tage  wie  der^
heutigen,  für  einen  Augenblick  wenigstens  das  Bild  der  Vergangenheit  festzuhalten,
die  lange  Entwicklung  der  Ereignisse  zu  überblicken,  aus  denen  uns  die  Gegenwart
erwuchs.
Hundert  Jahre  trennen  uns  von  dem  Tage,  da  unweit  von  hier  im  Thurn-  unh
Taxisfchen  Palais  die  Gründung  der  Handelskammer  festlich  begangen  wurde.  Die
Entstehungsgeschichte  unserer  Handelsvertretung  führt  uns  aber  noch  weiter  zurüH
in  die  Vergangenheit  bis  in  die  Zeit,  da  der  Großhandel  in  Frankfurt  überhaupt  entstand. ­
  Hochberühmt  waren  schon  seit  Ausgang  des  Mittelalters  die  Frankfurter
Messen.  Martin  Luther  sagte  von  ihnen:  „Wie  viel  Gold  fressen  die  Frankfurter
Meflen,  da  in  einer  jeglichen,  wie  gesagt  wird,  an  die  300  000  Gulden  aus  Deutschland ­
  hinweggeführet  werden".  Kaufleute  von  allen  Ländern  und  Nationen  strömten
hier  zusammen.  Aber  es  waren  fremde  Kaufleute;  wenn  das  Geläute  der  Glocken
das  Ende  der  Messen  ankündigte,  zogen  sie  wieder  in  ihre  Heimat,  und  Frankfurt
sank  zu  dem  beschaulichen  Dasein  eines  kleingewerblichen  und  agrarischen  Gemeinwesens ­
  zurück.  Dies  änderte  sich  im  Laufe  des  16.  Jahrhunderts,  als  niederländische ­
  und  französische  Kaufleute,  um  ihres  Glaubens  willen  aus  ihrem
Vaterlands  vertrieben,  in  Frankfurt  eine  neue  Heimat  fanden.  Nachkommen  dieser
Familien  sehen  wir  heute  noch  in  unserer  Mitte,  wie  die  de  Neufville,  de  Vary,
du  Fay,  Passavant,  Gontard  u.  a.  Diese  Einwanderer  verpflanzten  den  Großhandel, ­
  insbesondere  das  Wechsel-  und  Speditionsgeschäft  nach  Frankfurt.  Beide
Geschäftsarten  waren  miteinander  eng  verbunden.  Denn  der  Spediteur  wurde  zum
Bankier,  indem  er  die  Waren  bevorschußte  und  für  seine  Forderungen  Wechsel  auf
ausländische  Plätze  erwarb.  Er  wurde  auch  zum  Kommissionär,  indem  er  an  den
auswärtigen  Plätzen  für  fremde  Rechnung  Waren  kaufte  und  verkaufte.  Darum
finden  wir  bei  den  meisten  Geschäften  der  damaligen  Zeit  die  Firma  „Wechsel,  Spedition ­
  und  Kommission".  So  begann  seit  Ende  des  16.  Jahrhunderts  das  Börsenund
  Bankgeschäft  in  Frankfurt  rasch  emporzublühen;  noch  heute  besteht  eine  Reihe
von  Firmen,  wie  Johann  Mertens,  D.  &amp;amp;  I.  de  Neufville,  B.  Metzler  feel.
Sohn  &amp;amp;  Co.,  Johann  Goll  &amp;amp;  Sne..  die  dieser  ältesten  Epoche  angehören.
Auf  diese  Zeit  geht  auch  die  Entstehung  der  Frankfurter  Börse
zurück.  Schon  im  16.  Jahrhundert  fanden  regelmäßige  Kaufleute-Bersammlungen
statt.  Im  Jahre  1605  tritt  hierfür  zuerst  der  Name  „Börse"  auf.  Die  Börse  wurde
damals  auf  dem  freien  Platz  vor  dem  Römer  abgehalten.  Ende  des  17.  Jahrhunderts ­
  mieteten  die  Kaufleute  zu  diesem  Zweck  einen  Saal  im  Hause  Braunfels
am  Liebfrauenberg  für  den  Betrag  von  100  Reichstalern  jährlich.  Damit  war  die
Einrichtung  einer  Börsenverwaltungsbehörde,  der  Börsenvorsteher,  notwendig  geworden. ­
  Diese  erhoben  Beiträge  von  den  Börsenkaufleuten.  Es  waren  damals  etwa
75  an  Zahl;  sie  stellten  einen  „Börsenknecht"  an,  der  ein  Gehalt  von  12  Reichstalern ­
  pro  Jahr  bezog.  Im  Jahre  1707  wandelten  sich  die  Börsenvorsteher  aus  einer
bloßen  Verwaltungsbehörde  in  eine  offizielle  Handelsvertretung  um  unter  dem
Namen  „Deputierte  der  Kaufmannschaft".  Das  Kollegium  setzte  sich
zusammen  aus  8  Kaufleuten,  4  evangelischen,  den  einheimischen  Familien  entstam-
        <pb n="121" />
        93

8.  Frankfurt  a.  M.  als  Handelsplatz  einst  und  jetzt.
menden,  und  4  reformierten,  den  Nachkommen  eben  jener  eingewanderten  Niederländer ­
  und  Franzosen.  Das  Jahr  1707  also  ist  das  Geburtsjahr  der  Frankfurter
Handelsvertretung.
Die  Tätigkeit  der  Deputierten,  die  nach  wie  vor  als  Börsenvorsteher  die  Börsenverwaltung ­
  führten,  bestand  zunächst  in  der  Abgabe  von  Gutachten  über  Handelsgebräuche, ­
  Parere  genannt.  Die  Parere  erfreuten  sich  hohen  Ansehens;  sogar  der
Kaiser  Karl  VI.  wandte  sich  1710  wegen  Erstattung  eines  solchen  Pareres  an  den
hiesigen  Rat.  Aber  weit  darüber  hinaus  erstreckte  sich  ihr  Wirken:  Auf  dem  Gebiet
der  Rechtspflege  veranlaßten  sie  den  Erlaß  einer  Wechselordnung,  sie  erstrebten
die  Schaffung  eines  Handelsgesetzbuches  und  die  Einrichtung  eines  Handelsgerichts;
auf  dem  Gebiet  der  Schiffahrt  sehen  wir  sie  im  Kampf  mit  den  Stapelrechten
der  Städte  Mainz  und  Köln,  um  die  freie  Schiffahrt  nach  den  Niederlanden,  dem
Oberrhein  und  Neckar.  Sie  richteten,  wie  später  auch  die  Handelskammer,  regelmäßige ­
  Fahrten  nach  den  Haupthandelsplätzen  ein,  subventionierten  die  Schiffer  und
hielten  wie  in  Köln  zeitweilig  einen  besonders  angestellten  Agenten.  Wichtiger  noch
war  für  Frankfurt  der  Landverkehr.  Die  alten  Handelsstraßen  aus  allen  Teilen
Deutschlands  trafen  hier  strahlenförmig  zusammen.  Frankfurt  war  der  wichtigste
Niederlage-  und  Durchgangsplatz  für  den  deutschen  Handel  und  den  Zwischenhandel
zwischen  England,  Holland,  Frankreich,  der  Schweiz,  Italien,  Norddeutschland  und
dem  östlichen  Europa.  Diesen  ganzen  Verkehr,  der  allein  durch  Frankfurter  Spediteure ­
  besorgt  wurde,  zu  organisieren,  ihn  vor  Zöllen  und  Abgaben  und  allerhand
Schikanen  kleiner  und  großer  Potentaten  zu  bewahren,  waren  die  Börsenvorsteher
eifrig  und  mit  Erfolg  bestrebt.  Die  gewaltigste  Arbeit  aber  haben  sie  auf  dem
Gebiete  des  Münzwesens  geleistet.  Damals  war  in  den  deutschen  Ländern
infolge  Ausprägung  minderwertiger  Scheidemünzen  durch  die  Territoriacherren  eine
trostlose  Münzverschlechterung  und  Münzverwirrung  eingerissen.  Die  Börsenvorsteher
  erstrebten  die  Herstellung  eines  einheitlichen  Münzfußes  für  ganz  Deutschland,
ein  Wunsch,  der  bei  der  Schwäche  der  Reichsgewalt  damals  unerfüllt  geblieben  ist.
Um  aber  wenigstens  den  Frankfurter  Platz  von  der  Verwirrung  freizuhalten,  hatten
die  Kaufleute  schon  frühzeitig  im  Wege  der  Vereinbarung  untereinander  diejenigen
Münzsorten  und  ihren  Kurs  festgestellt,  die  im  Wechselverkehr  Zahlungskraft  besitzen ­
  sollten.  In  der  Aufrechterhaltung  dieser  Frankfurter  Währung  sahen  die
Börsenvorsteher  ihre  hauptsächlichste  Aufgabe.  Mit  peinlichster  Sorge  und  zäher
Energie,  aber  auch  mit  berechtigtem  Stolz  wachten  sie  darüber,  daß  das  große  Ansehen ­
  des  Frankfurter  Handelsstandes  und  der  Frankfurter  Börse  hochgehalten  und
unangetastet  bewahrt  wurde.  Von  staatlichen  Einmischungen  hielten  sie,  im  Vertrauen ­
  auf  die  eigene  Kraft,  nicht  viel.  Schon  1685  hatten  Frankfurter  Kaufleute
dem  hiesigen  Rat  gesagt:  „Freiheit  ist  die  Seele  der  Handlung,  und  müssen  da  alle
politischen  und  sonst  Staatsmaximen  weichen,  denn  wo  man  suchet  der  Handlung
solche  Termine)«  zu  setzen,  da  ist  es  gar  bald  um  sie  getan."
In  die  Stürme  der  Napoleonischen  Kriegszeit  führt  uns  die  Gründung  der
Handelskammer.  Karl  Maria  von  Dalberg,  Fürstprimas  des  Rheinbundes, ­
  war  Herr  von  Frankfurt  geworden.  Es  ist  eine  Pflicht  der  Dankbarkeit,  heute
des  Gründers  der  Handelskammer  zu  gedenken,  dem  die  nationale  Geschichtsschreibung ­
  vielleicht  nicht  volle  Gerechtigkeit  hat  widerfahren  lassen.  Einsichtig,  vorurteilsfrei, ­
  in  alle  Details  des  Regierungsapparates  eindringend,  ein  „liebreicher  Menschenfreund", ­
  wie  Goethes  Mutter  ihn  nannte,  hat  er  in  der  kurzen  Zeit  seines  Herrscherdaseins ­
  viel  Gutes  zu  wirken  verstanden.  Er  war  es,  der  vor  100  Jahren  die  Börsenvorsteher ­
  in  die  „Fürstlich  Primatische  Handelskammer"  umwandelte,  ihnen  das
Ansehen  und  den  Glanz  einer  staatlichen  Behörde  gab  und  seinen  ersten  Minister,  den
Grafen  Beust,  an  ihre  Spitze  stellte.  Vor  den  Gewaltmaßregeln  Napoleons  ver-
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        94  Zweiter  Teil.  Handel.  HI.  Zur  Geschichte  von  Handel  und  Industrie  rc.
mochte  er  die  Stadt  freilich  nicht  zu  schützen.  Die  Verhängung  der  Kontinentalsperre ­
  hatte  den  Frankfurter  Handel  schwer  geschädigt.  Ein  noch  schwererer
Schlag  war  es  für  ihn,  als  Napoleon  1810  sämtliche  Niederlagen  an  englischen  und
Kolonialwaren  in  Frankfurt  im  Gesamtwerte  von  16  Millionen  Gulden  plötzlich
konfiszieren  ließ.  Zwar  wurden  die  Kolonialwaren  gegen  Zahlung  von  10  Millionen
Francs  Abgaben  wieder  freigegeben,  aber  die  englischen  Waren,  hauptsächlich  Baumwolle ­
  und  Gewebe  wurden  unter  dem  klingenden  Spiel  eines  französischen  Regiments
öffentlich  verbrannt.
Mit  dem  Sturz  Napoleons  und  der  Wiederherstellung  der  reichsstädtischen
Freiheit  begann  eine  lange  Friedenszeit  und  damit  für  die  Frankfurter  Börse  eine
Periode  glänzenden  Aufschwungs.  Neben  dem  Wechselgeschäft  gewann  jetzt  der
Handel  in  Wertpapieren,  das  Geschäft  in  Staatsanleihen  immer  größere  Bedeutung.
Das  Haus  Gebrüder  Bethmann  hatte  zuerst  gegen  Ende  des  18.  Jahrhunderts
die  Staatspapiere  an  der  Frankfurter  Börse  zur  Einführung  gebracht.  Der  Aufschwung ­
  der  Frankfurter  Börse  knüpfte  sich  aber  vor  allem  an  den  Namen  des
Hauses  Rothschild,  der  Firma,  die,  von  dem  bescheidenen  Stammhaus  in  der
Iudengasse  ausgehend,  zur  weltumspannenden  Geldmacht  emporwuchs,  und  deren
Name  gleichsam  zum  Symbol  des  Reichtums  wurde.
Aber  schon  bereiteten  sich  innerhalb  der  deutschen  Staaten  die  Gruppierungen
vor,  die  zu  der  späteren  politischen  Konstellation  führten.  Die  aufstrebende  Macht
Preußens  bildete  den  Kristallisationskern,  um  den  die  kleineren  Staaten  sich  zollpolitisch ­
  angliederten.  Im  Jahre  1828  schloß  Preußen  mit  Hessen  jenen  denkwürdigen
Vertrag,  der  die  Grundlage  des  Zollvereins  wurde.  Damit  begann  die  Zeit
der  handelspolitischen  Umklammerung  Frankfurts  durch  die  Zollvereinsstaaten.  Der
ganze  Zwischenhandel  Frankfurts  zwischen  Norden  und  Süden,  Osten  und  Westen
Europas  ging  nunmehr  an  den  Toren  Frankfurts  vorbei  über  die  Konkurrenzplätze
Mainz,  Höchst,  Offenbach.  Im  Jahr  1836  trat  Frankfurt  dem  Zollverein  bei.  Die
Handelskammer  Frankfurt  war  es,  die  hinter  diesem  Entschluß,  dem  jahrelange
Kämpfe  vorausgingen,  als  treibende  Kraft  gestanden  hat.  Nunmehr  war  das  Frankfurter ­
  Wirtschaftsleben  auf  eine  breitere  und  stabilere  Basis  gestellt.
In  den  folgenden  Jahren  war  Frankfurt  der  Schauplatz  der  hohen  Politik,  ein
Umstand,  der  wiederum  vor  allem  der  Börse  zugute  kam.  Die  Errichtung  eines
eigenen  Börsengebäudes  am  Paulsplatz  fällt  in  jene  Zeit.  Im  Jahre  1854  wurde
die  Frankfurter  Bank  gegründet,  der  bald  weitere  Bankinstitute  folgten.
Inzwischen  hatte  sich  der  Antagonismus  zwischen  Preußen  und  Österreich
immer  mehr  zugespitzt.  Im  Jahre  1866  war  die  Entscheidung  gefallen.  Es  war
ein  leidensvoller  Weg,  der  Frankfurt  zur  Einigung  Deutschlands  führte.  Nicht,  daß
man  in  Frankfurt  der  großen  Idee  kühler  gegenüber  gestanden  hätte!  War  es  doch
hier  im  Jahr  1848,  wo  das  Sehnen  der  Nation,  ihr  stürmendes  Verlangen  zum
Ausdruck  gelangt  war,  lange  ehe  der  Traum  des  einigen  Deutschlands  zur  ruhrnvollen
  Wirklichkeit  wurde.  Aber  Geschichte,  wirtschaftliche  Interessen,  geschäftliche
Beziehungen  knüpften  unsere  Stadt  eng  an  den  Süden  und  das  benachbarte  Österreich. ­
  Die  Frankfurter  Börse  war  der  tonangebende  Platz  für  die  österreichischen
Werte;  Frankfurt  war  der  beherrschende  Kapitalplatz  für  die  Länder  der  süddeutschen
Guldenwährung:  die  Noten  der  Frankfurter  Bank  hatten  in  Süddeutschland  ihr
Hauptverbreitungsgebiet.  Heute,  unter  dem  Schutz  von  Kaiser  und  Reich,  blicken
wir  ohne  Bitterkeit  auf  jene  großen  historischen  Ereignisse  zurück.  Wir  können  mit
dem  damaligen  König  von  Preußen  und  späteren  Kaiser  Wilhelm  sagen:  „Deutschland ­
  gewann,  was  Preußen  erwarb."
An  die  Gründung  des  Deutschen  Reichs  schloß  sich  auch  in  Frankfurt  eine  Zeit
großer  geschäftlicher  Konjunktur.  In  diese  Zeit  fällt  der  Bau  des  Hauses,  in  dessen
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        9.  Der  Straßburger  Handel  am  Anfange  des  19.  Jahrhunderts.  95

glänzender  Halle  wir  uns  heute  befinden,  in  ihren  riesigen  Dimensionen  gewissermaßen ­
  der  Ausdruck  der  Siegesfreude  und  hochgestimmter  Zukunftserwartungen.
Und  doch  befand  sich  der  Frankfurter  Handel  schon  seit  etwa  der  Mitte  des  Jahrhunderts ­
  in  dem  Zustand  einer  latenten  Krise.  Der  Bau  der  Eisenbahnen  hatte
das  Frankfurter  Wirtschaftsleben  vor  gänzlich  neue  Bedingungen  gestellt:  Der  große
Durchgangs-  und  Zwischenhandel  Frankfurts  war  verloren  gegangen  infolge  Ablenkung ­
  des  Verkehrs  durch  die  Eisenbahnen,  die  direkte  Verladungsmöglichkeit  und
besonders  durch  die  Bedeutung,  die  der  Rhein  seit  Einführung  der  Dampfschiffahrt
für  den  Nord-Süd-Durchgangsverkehr  gewonnen  hatte.  Den  Anschluß  an  diese  große
Schiffahrtsstraße  zu  gewinnen,  war  für  Frankfurt  eine  Lebensfrage.  Dies  wurde  erreicht ­
  Mitte  der  achtziger  Jahre  durch  die  Kanalisierung  des  Mains  und  die  Gewährung
von  Umschlagstarifen,  ein  Erfolg,  der  in  erster  Linie  den  Bemühungen  der  Handelskammer ­
  zu  danken  ist.  Um  die  Verkehrssteigerung  zu  veranschaulichen,  sei  erwähnt,
daß  der  Verkehr  auf  dem  kanalisierten  Main  1892  das  118fache  gegenüber  dem  zu
Anfang  der  achtziger  Jahre  betrug.
Daneben  hat  die  Handelskammer  an  den  großen  Fragen  der  Handelspolitik,
des  Geld-,  Münz-  und  Bankwesens  lebhaften  Anteil  genommen.  Mit  vielen  Maßregeln ­
  der  Gesetzgebung  konnte  sie  sich  freilich  nicht  einverstanden  erklären;  dies
gilt  vor  allem  von  den  Börsensteuern  und  dem  Börsengesetz,  das  besonders  unserer
Börse  schweren  und  unwiederbringlichen  Schaden  zugefügt  hat.  Aber  neben  den
Frankfurter  Handel  ist  mittlerweile  die  jugendlich  aufstrebende  Frankfurter  I  n  -
d  u  st  r  i  e  getreten.  Nachdem  sie  die  Fesseln  des  Zunftwesens  gesprengt,  nachdem  die
Mainkanalisation  die  Bedingungen  ihrer  Entwicklung  geschaffen  hatte,  war  durch  die
glückliche  Verbindung  von  Wissenschaft  und  Kapital  eine  hochwertige  Industrie  in
Frankfurt  erwachsen,  die  heute  sich  einen  Weltruf  erworben  hat.  Das  großzügige
Projekt  des  O  st  h  a  f  e  n  s,  das  die  Stadt  unter  der  Ägide  unseres  Herrn  Oberbürgermeisters ­
  in  Angriff  genommen  hat,  eröffnet  ihr,  wie  wir  hoffen,  für  die  Zukunft ­
  noch  weitere  Möglichkeiten  großartiger  Entfaltung.
So  sieht  der  Frankfurter  Handelsstand  heute  freudig  zurück  auf  eine  melhundertjährige
  Entwicklung.  Kosmopolitisch  und  doch  fest  gewurzelt  in  der  Heimat,  stetig
vorwärtsstrebend  in  ruhiger  Besonnenheit,  hat  er  den  Wechselfällen  der  Politik  und
des  Wirtschaftslebens  siegreich  standgehalten.  Reiches  wissenschaftliches  Leben  hat  sich
um  ihn  entfaltet,  die  Werke  sozialer  Reform  hat  er  tatkräftig  gefördert;  mit  einem
Worte:  Was  Frankfurt  ist,  ist  es  durch  ihn  geworden.  Keine  unverdienten ­
  Gaben  hat  das  Schicksal  unserer  Stadt  in  den  Schoß  geworfen,  die  Gunst
der  Mächtigen  hat  ihr  nicht  oft  gelächelt;  die  Bilanz  unserer  Entwicklung  ist:  reicher
Arbeit  tausendfältige  Früchte.  Dies  aber  ist  uns  ein  Stolz  und  zugleich ­
  eine  frohe  Zukunftsverheißung.

s.  Der  Strahburger  Handel  am  Anfange  des
19.  Jahrhunderts.
Von  Hugo  Haug.
Haug,  Die  Handelskammer  zu  Strahburg  i.  E.  1803—1903.  Festschrift.  Straßburg,
Cls.  Druckerei  u.  Verlagsanstalt,  vorm.  G.  Fischbach,  1903.  S.  55—63.
An  der  Kreuzung  zweier  großer  Verkehrsstrahen  und  zugleich  am  Endpunkte
der  Großschiffahrt  auf  dem  Rheine  gelegen,  war  Straßburg  schon  durch  seine  natürliche ­
  Lage  berufen,  den  Güteraustausch  zwischen  den  Völkern  Mitteleuropas  zu  ver-
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        96  Zweiter  Teil.  Handel,  in.  Zur  Geschichte  von  Handel  und  Industrie  rc.
Mitteln.  Die  Eigenart  der  Zollverhältnisse  hatte  im  18.  Jahrhundert  dem  Straßburger ­
  Handel  die  volle  Ausnutzung  dieser  Lage  gestattet  und  den  Transitverkehr
durch  das  Elsaß  zu  einem  großen  Aufschwünge  gelangen  lassen.  Das  Elsaß  wurde
auch  nach  seiner  Angliederung  an  Frankreich  von  diesem  als  Zollausland  behandelt;
es  gehörte  zu  den  provinoes  räputäes  6trangferes.  Die  Stadt  Straßdung  war
im  Besitze  ihrer  alten  Zollprivilegien  geblieben.  Der  Transit  der  ausländischen  Güter
durch  das  Elsaß  unterlag  nur  einem  geringen  Durchgangszoll  und  war  mit  keinerlei
erschwerenden  Formalitäten  verbunden.  Von  Frankfurt  und  Mainz  brachten  die
Straßburger  Schiffe  Güter  aller  Art  nach  Straßburg,  von  wo  sie  auf  Lastfuhrwerken ­
  nach  der  Schweiz,  Italien  und  Südfrankreich  versandt  wurden,  und  in  umgekehrter ­
  Richtung  wieder  wurden  in  Straßburg  die  Landesprodukte  des  Elsasses
und  der  angrenzenden  Provinzen,  sowie  italienische  und  schweizerische  Waren  gesammelt, ­
  um  rheinabwärts  nach  Norddeutschland  und  nach  Holland  befördert  zu
werden.  Die  Schweiz  allein  bezog  aus  Holland  und  Frankfurt  a.  M.  über  100  000
Zentner  Waren;  acht  Zehntel  dieser  Güter  nahmen  —  wie  in  einer  der  zahlreichen
Denkschriften  der  Handelskammer  über  diesen  Gegenstand  erwähnt  wird  —  vor  der
Revolution  ihren  Weg  durch  das  Elsaß;  5—6000  Fuhrleute  und  20—24  000  Pferde
bewältigten  diesen  Verkehr  und  brachten  dem  ganzen  Elsaß  jahraus  jahrein  die
mannigfachsten  Einnahmen.
Auch  nachdem  die  französische  Revolution  die  Zollgrenze  bis  zum  Rheine  vorgerückt ­
  und  alle  Privilegien  aufgehoben  hatte,  blieb  der  unbeschränkte  Transithandel
dem  Elsaß  noch  eine  Zeitlang  erhalten;  er  erhielt  sogar  durch  die  Dekrete  vom
10.  Juli  1791  und  7.  September  1792  eine  neue  gesetzliche  Regelung.  Doch  der
Nationalkonvent  glaubte  auch  mit  diesem  Vorrecht  aufräumen  zu  sollen.  Das  Gesetz
von  24.  Juli  1793  hob  den  Transitverkehr  durch  die  Ostdepartements  vollständig  auf,
mit  der  Begründung,  daß  dadurch  eine  für  die  Interessen  der  Republik  schädliche  Einoder ­
  Ausfuhr  begünstigt  werden  könnte.  Die  damalige  Handelsvertretung,  das
Conseil  de  Commerce,  setzte  alle  Hebel  in  Bewegung,  um  eine  Zurücknahme  dieser
Maßregel  zu  erlangen,  die  keinen  anderen  Erfolg  haben  konnte,  als  den  ganzen
Durchgangsverkehr  auf  das  rechte  Rheinufer  hinüberzudrängen.  Erst  zehn  Jahre
später  gelang  es  den  Bemühungen  des  verdienstvollen  Straßburger  Tribunatsmitgliedes
  Koch  und  des  besonderen  Abgesandten  des  Straßburger  Handels,
I.  B.  Prost,  für  Strahburg  wieder  günstigere  Bedingungen  zu  erhalten.
Das  Zollgesetz  vom  8.  Floröal  XI,  welches  in  einem  besonderen  Abschnitt  auch
das  Straßburger  Entrepüt  für  ausländische  Waren  regelte,  gestattete  wieder  den
Transit  durch  das  Elsaß,  aber  nur  für  diejenigen  Güter,  welche  keinem  Einfuhrverbot
unterlagen.
Die  Wiederzulassung  des  Transits  hatte  leider  nicht  den  gewünschten  Erfolg.
Sie  war  keine  vollständige,  und  vor  allem,  sie  war  zu  spät  gekommen.  Der  Verkehr ­
  hatte  seinen  Weg  über  das  rechte  Rheinufer  gefunden;  er  war  durch  die  berührten ­
  deutschen  Staaten  in  jeder  Hinsicht  gefördert  worden.  Da  zahlreiche  Waren,
wie  raffinierter  Zucker,  Tabakfabrikate  und  namentlich  alle  Produkte  und  Fabrikate
Englands  und  seiner  Kolonien,  von  der  Einfuhr  und  Durchfuhr  in  Frankreich  ausgeschlossen ­
  blieben,  so  gab  der  Handel  nach  wie  vor  derjenigen  Route  den  Vorzug,
auf  welcher  alle  Waren  unterschiedslos  verkehren  durften.  Zudem  war  die  Durchfuhr ­
  durch  das  Elsaß  zahlreichen  Zollformalitäten,  namentlich  der  Zollplombe,  unterworfen, ­
  so  daß  die  Fuhrleute,  um  sich  diesen  zu  entziehen,  gerne  selbst  die  längere
Reise  und  die  damals  weniger  günstigen  Straßenverhältnisse  des  rechten  Rheinufers
mit  in  den  Kauf  nahmen.
In  den  ersten  Jahren  des  Kaiserreiches  hat  die  Handelskammer  nicht  aufgehört,
bei  jeder  Gelegenheit  eine  Wiederherstellung  des  früheren  unbeschränkten  Transitver-
        <pb n="125" />
        9.  Der  Straßburger  Handel  am  Anfange  des  19.  Jahrhunderts.

97

kehrs

-  zu  verlangen.  Doch  traten  bald  Ereignisse  ein,  welche  den  Straßburger
slandelsstand  für  diesen  Verlust  in  reichem  Maße  entschädigten  und  jene  Forderung
r  einige  Zeit  in  den  Hintergrund  geraten  ließen,
jj.  _Srrt  Jahre  1803,  kaum  ein  Jahr  nach  dem  Frieden  von  Amiens,  hatte  England
~! e  Feindseligkeiten  gegen  Frankreich  wieder  eröffnet.  Seine  Flotten  beherrschten  die
ee  und  sperrten  die  französischen  Häfen.  Die  überseeischen  Güter,  Kaffee,  Zucker,
r  ?uwwolle,  Farbstoffe,  Spezereiwaren  aller  Art,  mußten  neue  Wege  nach  Frank-^ch
  suchen,  und  da  war  es  Straßburg,  das  vermöge  seiner  vorzüglichen  Lage  am
•  ^iri  und  der  alten  kaufmännischen  Schulung  seines  Handelsstandes  berufen  war,
die  Lücke  zu  treten  und  als  Vermittelungs-  und  Stapelplaß  für  den  überseeischen
Verkehr  Frankreichs  zu  dienen.
So  oft  die  holländischen  Häfen  für  die  Schiffe  der  neutralen  Staaten  offen
^aren,  wurden  von  dort  aus  große  Mengen  Kolonialwaren  den  Rhein  herauf  nach
-traßburg  befördert.  Dort  besorgte  der  Straßburger  Handel  deren  Weiterversand
'ach  den  angrenzenden  Departements,  nach  Paris  und  selbst  nach  Südfrankreich.
.  Eine  ungeahnte  Ausdehnung  nahm  ferner  die  Einfuhr  von  Baumwolle  aus
er  Levante.  Straßburg  war  die  gegebene  Einfuhrstelle  für  diese  Ware,  welche  auf
em  langen  Landweg  über  Österreich  und  Süddeutschland  ihren  Weg  nach  Frank-^'ch
  suchen  mußte.  Ihren  größten  Umfang  erreichte  diese  Einfuhr  in  den  Jahren
*  .  9  und  1810.  Die  großen  Lagerhäuser  im  Straßburger  Kaufhause  waren  unzureichend, ­
  um  die  zugeführten  Baumwollmengen  zu  fassen,  und  die  Handelskammer
''ar  genötigt,  für  deren  Unterbringung  neue  Räumlichkeiten  zu  beschaffen;  das  alte
llest  ^aretenkloster  wurde  ihr  von  der  Militärbehörde  zu  diesem  Zwecke  zur  Verfügung
,  Nicht  weniger  bedeutend  war  in  jener  Zeit  der  französische  Export  über  Straß-"rg-
  Unser  Platz  vermittelte  damals  nicht  nur  die  Ausfuhr  derjenigen  Waren,  die
^ust  auf  dem  Seewege  nach  dem  Norden  gingen;  er  wurde  insbesondere  auch  der
'"pklplatz  für  die  Verproviantierung  der  in  Deutschland  und  zuletzt  in  Rußland
Operierenden  Truppen.  Diese  großen  Truppenbewegungen,  welche  oft  ihren  Weg
Uber  Straßburg  nahmen,  verschafften  auch  den  Produkten  der  eigenen  Provinz
'eichen  Absatz.  Besonders  aber  die  Erzeugnisse  Südfrankreichs,  Wein,  Branntwein,
und  Früchte,  kamen  auf  ungezählten  Lastfuhren  nach  Straßburg,  um  dort  auf
Pe  Rheinfchiffe  verladen  zu  werden.  Der  Talverkehr  auf  dem  Rheine  nahm  in
lenen  Jahren  einen  bisher  nicht  erreichten  Umfang.
Dieser  große  Geschäftsaufschwung  war  jedoch  nur  von  kurzer  Dauer;  er  ließ
nach  mit  dem  Aufhören  der  besonderen  Umstände,  die  ihn  ins  Leben  gerufen  hatten,
^chon  im  Jahre  1809  klagt  die  Handelskammer  über  den  Rückgang  der  Kolonialwareneinfuhr ­
  aus  Holland:  „In  dieser  Art  von  Geschäften",  sagt  sie  in  einem  Berichte
un  den  Präfekten,  „herrscht  heute  etwas  Ungewisses  und  sozusagen  Trügerisches,  das
dem  Geist  der  großen  Mehrheit  unserer  Kaufleute  nicht  zusagt."
Im  Jahre  1811  wurde  ferner  zugunsten  der  neu  erworbenen  illyrischen  Provinzen ­
  die  Baumwolleinfuhr  über  Straßburg  unterbunden.  —  Rach  dem  unglücklichen ­
  Ausgang  des  russischen  Feldzugs  ließ  auch  die  Ausfuhr  über  Straßburg
wesentlich  nach.
Die  Straßburger  Handelshäuser,  welche  damals  diesen  bedeutenden  internationalen ­
  Warenaustausch  vermittelten,  beschäftigten  sich  außerdem  alle  mehr  oder
weniger  mit  dem  Vertrieb  der  einheimischen  Bodenerzeugnisse.  Es
Muß  hier  auf  die  wichtigsten  derselben  näher  eingegangen  werden.
Die  erste  Stelle  im  Straßburger  Landesproduktenhandel  hatte  vor  der  Revolution ­
  und  noch  in  den  ersten  Jahren  des  Kaiserreichs  unstreitig  der  Tabak  eingenommen. ­
  Unter  der  Herrschaft  vollständiger  Freiheit  (das  Elsaß  lag  außerhalb  der
Mollat,  Volkswirtschaftliches  Quellenbuch.  4.  Ausl.  7
        <pb n="126" />
        98  Zweiter  Teil.  Handel.  III.  Zur  Geschichte  von  Handel  und  Industrie  rc.

Ferme  Gdndrale)  hatte  der  Anbau  und  die  Fabrikation  des  Tabaks  im  Unter-Elsatz.
seit  einem  Jahrhundert  eine  enorme  Entwickelung  genommen.  Die  jährliche  Ernte
des  Unter-Elsaß  wurde  damals  auf  130—180  000  dz  geschätzt.  Etwa  zwei  Drittel
wurden  im  Bezirke  verarbeitet,  der  Rest  in  Blättern  exportiert.  Die  Zahl  der
Fabriken  vor  der  Revolution  wird  von  Laumond  für  Strahburg  allein  auf  ca.  72
mit  ca.  6000  beschäftigten  Personen  angegeben.  Im  Jahre  1802  bestanden  in  Straßburg ­
  noch  31,  im  übrigen  Bezirk  8  Fabriken,  wozu  18  Tabakmühlen  kamen.  Dieser
blühende  Erwerbszweig  sollte  bald  fiskalischen  Einschränkungen  unterworfen  werden,
die  sich  immer  weiter  ausdehnten,  um  schließlich  zur  Verstaatlichung  des  Handels  und
der  Fabrikation  zu  führen.  Schon  im  Jahre  1804  erblickte  die  Handelskammer  in
der  damaligen  Fabriksteuer  eine  Maßregel,  die  geeignet  war,  die  Fabrikation  langsam
zu  ruinieren  und  das  Monopol  vorzubereiten.  Sie  beklagte  die  allmähliche  Auswanderung ­
  dieser  Industrie  über  den  Rhein  und  den  Verlust  des  früher  so  blühenden
Exportes  nach  der  Schweiz  und  nach  Norddeutschland  an  Baden.  Ungeachtet  aller
Klagen  und  Beschwerden  des  Straßburger  Handels  wurde  durch  Kaiserliches  Dekret
vom  29.  Dezember  1810  der  „Rdgie  des  droits  rdunis“  das  ausschließliche  Recht
des  Ankaufes  von  Tabakblättern,  der  Herstellung  und  des  Verkaufes  von  Tabakfabrikaten ­
  übertragen  und  so  dem  Straßburger  Handel  ein  Schlag  zugefügt,  welcher
noch  jahrelang  nachwirkte.  Der  im  Jahre  1816  wieder  gestattete  Handel  mit  Rohtabak ­
  zur  Ausfuhr  vermochte  diesen  Geschäftszweig  nicht  zu  neuem  Leben  zu  erwecken.
Auch  ein  anderer  bedeutender  Exportartikel  des  Elsasses,  der  Hanf,  wurde
in  jener  Zeit  durch  eine  kurzsichtige  Maßregel  des  Staates  schwer  betroffen.  Seit  1792
war  die  Ausfuhr  dieses  Artikels  verboten,  unter  dem  Vorwände,  daß  der  Kriegsmarine ­
  dieses  wichtige  Rohmaterial  nicht  entzogen  werden  dürfe.  Dieses  Verbot
wurde  auf  die  unablässigen  dringenden  Vorstellungen  des  Straßburger  Handels  im
Jahre  1816  wiederaufgehoben,  und  von  da  ab  gewann  dieser  Geschäftszweig  eine  bedeutende ­
  Entwickelung.  Der  Elsässer  Hanf  fand  hauptsächlich  in  der  Schweiz  und  in.
Südfrankreich  großen  Absatz.
Der  Anbau  und  die  Verarbeitung  von  Krapp  (Färberröte)  hatte  seit  der  Mitte
des  18.  Jahrhunderts  im  Elsaß  eine  große  Bedeutung  gewonnen.  Im  Anfang  des
19.  Jahrhunderts  wurden  ca.  30  000  Zentner  geerntet,  welche  sowohl  roh  (getrocknet)
als  vermahlen  nach  ganz  Frankreich,  der  Schweiz  und  Deutschland  abgesetzt  wurden.
Auch  dieser  Geschäftszweig  hatte  in  jener  Zeit  unter  fiskalischen  Maßregeln  vorübergehend ­
  zu  leiden.  Hohe  Einfuhrzölle  auf  rohe  wie  auf  bedruckte  Stoffe  schädigten,
erstere  die  inländischen,  letztere  die  ausländischen  Zeugdruckereien,  und  beeinträchtigten
wesentlich  den  Absatz  des  elsässischen  Farbstoffes.
Auch  die  Ausfuhr  von  Stärke  war  zeitweilig  verboten  worden;  zahlreiche
elfässische  Fabrikanten  hatten  sich  genötigt  gesehen,  ihren  Betrieb  auf  das  rechte
Rheinufer  zu  verlegen,  von  wo  aus  sie  jetzt  der  einheimischen  Industrie  eine  schwere
Konkurrenz  bereiteten.
Seine  volle  Entfaltung  konnte  dagegen  in  jener  Zeit  der  Handel  mit  Ö  l  -
s  a  a  t  e  n  und  Ölen,  insbesondere  mit  Rapsöl,  sowie  mit  Klee-  und  Senfsamen ­
  nehmen,  der  dann  noch  längere  Zeit  hindurch  zu  den  wichtigsten  Handelszweigen ­
  Straßburgs  gehörte.
Hier  feien  schließlich  noch  die  T  u  ch  i  n  d  u  st  r  i  e  ,  welche  damals  in  Bischweiler
den  Grund  zu  ihrer  späteren  Blüte  legte,  und  der  Straßburger  Tuchhandel  genannt, ­
  welche  beide  durch  ihre  Lieferungen  an  die  Truppen  reichen  Nutzen  fanden.
Obgleich  der  Handel  in  dieser  bewegten  Zeit  des  Ersten  Kaiserreiches  in  mancher
Hinsicht  beengt,  zum  Teil  sogar  schwer  geschädigt  wurde,  so  blieb  doch  die  Erinnerung
an  jene  glänzende  Epoche  im  Geiste  des  Straßburger  Kaufmannsstandes  noch  lange
        <pb n="127" />
        99

10.  Industrie  und  Handel  in  Deutschland  vor  siebzig  Jahren.

^dch,  und  sie  wird  in  späteren  Berichten  oft  als  die  erfolgreichste
^schichte  erwähnt.

unserer  Handels-*0.

  Industrie  und  Handel  in  Deutschland  vor  siebzig  Jahren.
Von  Otto  Bähr.

Bahr,  Eine  deutsche  Stadt  (Kassels  vor  60  Jahren.  2.  Ausl.  Leipzig,  F.  W.  Grunow,
ö8 6.  S.  91—98.
Industrie  und  Handel  bewegten  sich  vor  zwei  Menschenaltern  noch  in  den
^  .gsten  Grenzen.  Für  große  Unternehmungen  fehlte  es  den  einzelnen  an  zudtchendem
  Kapital.  Aktiengesellschaften  waren  nur  wenig  in  Übung.  Demgemäß
Uten  manche  Gewerbszweige,  welche  nur  im  Wege  der  Kapitalassoziation  betrieben
^den  können,  z.  B.  das  Versicherungswesen,  noch  in  der  Kindheit.
^  Der  Großindustrie  fehlte  das  belebende  Element  der  Neuzeit,  die  Dampf-|/.?f(tyine.
  Nirgends  sah  man  die  hohen  Schornsteine,  welche  jetzt  unsre  Jndustrier^tten
  bezeichnen.  Die  Arbeit  war  fast  ausschließlich  Handarbeit.  Die  Fabrik  unterzieh ­
  sich  von  dem  Handwerk  nur  durch  die  größere  Arbeitsteilung  und  die  Leitung
-  ^  Fabrikherrn.  Natürlich  konnten  solche  Betriebe  auch  nur  von  geringem  Umfange
Als  Beispiel  kann  die  jetzt  hochblühende  Maschinenfabrik  von  „Henschel  &amp;amp;  Sohn"
^  Kassel  dienen,  welche  damals  in  dem  alten,  noch  unter  Leitung  des  Urgroßvaters
jetzigen  Inhabers  stehenden  (1836  abgebrannten)  Gießhause  betrieben  wurde.*)
fahrend  die  Fabrik  jetzt  mehr  als  1000  Arbeiter  beschäftigt**),  waren  damals  nur
^ige  30  Arbeiter  in  ihr  tätig.  Ständige  Fabrikate  waren  nur  Kirchenglocken  und
Feuerspritzen.  Auch  die  hübsche  Wetterfahne  in  Form  eines  Kleeblattes,  welche  bis
kurzem  die  Spitze  des  Martinsturmes  zierte,  war  im  Jahre  1825  bei  Henschel
^lNacht.  Zwar  wurden  mitunter  auch  größere  Werke  dort  hergestellt,  z.  B.  eine
o^oße  Maschine  zur  Wasserhebung  für  ein  Harzbergwerk,  Kanonen  für  die  Militär-.^waltung
  usw.  Das  waren  aber  nur  Ausnahmen.  Wo  für  die  Arbeit  eine  höhere
^,9ft  erforderlich  war,  wurde  sie  dadurch  beschafft,  daß  ein  oder  zwei  Pferde  ein
äpelwerk  drehten.  Das  war  der  Fabrikbetrieb  der  damaligen  Zeit.  Natürlich  gab
e ®  damals  auch  noch  keine  Arbeitseinstellungen.  War  ein  Arbeiter  mit  seinem  Lohne
^'cht  zufrieden,  so  kündigte  er  seinem  Dienstherrn.  Dieser  aber  fand  ohne  Schwierigkeit ­
  Ersatz.
Das  Kleingewerbe  trieb  sein  Geschäft  in  den  Banden  des  Zunftzwanges.  Da
diese  Verhältnisse  noch  bis  in  die  neuere  Zeit  bestanden  haben,  so  dürfen  sie  als  noch
iu  aller  Erinnerung  lebend  unterstellt  werden.  Einzelne  geringe  Gewerbe  wurden
iiuch  innerhalb  der  Stadt  noch  im  Umherziehen  betrieben.  Der  Scherenschleifer
etablierte  sich  mit  seinem  fahrbaren  Karren  bald  an  dieser,  bald  an  jener  Straßenecke. ­
  Ein  ständiges  Getön  auf  den  Straßen  war  auch  die  Pfeife  des  Lumpensammlers ­
  (Hoselümpers),  welcher,  ein  höchst  eintöniges  Stückchen  blasend,  einherzog
und  dadurch  seine  Anwesenheit  meldete.  Jetzt  weiß  man  in  Kassel  nichts  mehr  von
diesen  fahrenden  Leuten.

*)  Der  jetzige  Inhaber  der  Firma  Henschel  &amp;amp;  Sohn  ist  der  Urenkel  ihres  Begründers,
des  Kurhessischen  Oberbergrates  a.  D.  K.  A.  Henschel.  —  G.  M.
**)  Die  Firma  Henschel  &amp;amp;  Sohn  beschäftigt  jetzt  bei  vollem  Betriebe  in  Kassel  6200
und  auf  der  ihr  gehörigen  Henrichshütte  bei  Hattingen  an  der  Ruhr  4000  Arbeiter.  (Freundliche ­
  Mitteilung  von  Henschel  &amp;amp;  Sohn).  —  G.  M.

T
        <pb n="128" />
        100  Zweiter  Teil.  Handel.  III.  Zur  Geschichte  von  Handel  und  Industrie  rc.

Der  Handel  beschränkte  sich  naturgemäß  auf  solche  Gegenstände,  deren  Versendung ­
  mittels  der  damaligen  Transportmittel  ohne  übermäßige  Verteuerung  mög,
lich  war.  Dadurch  waren  die  wichtigsten  Gegenstände  des  jetzigen  Großhandels
diesen  ausgeschlossen.  Der  Kaufmann  war  vorzugsweise  Kleinhändler.  Manche
Handelszweige  knüpften  sich  fast  ausschließlich  an  bestimmte  Geschäfte.  Wer  z.  V
in  Kassel  Kinderspielzeug  kaufen  wollte,  ging  zu  dem  „Bilderkrämer"  am  Markte'
Für  manche  Handelszweige  hatten  auch  noch  die  Ausländer  einen  hergebrachtes
Vorzug.  Südfrüchte  führte  „der  Italiener".  Auch  der  einzige  Kunsthändler  (Bostnelli),
  sowie  der  Verfertiger  von  Wettergläsern  (Fiorino)  waren  italienischer  Herkunft. ­
  Der  erste  Hutmacher  Kassels  war  ein  Franzose  (Parisot).  Die  Inhaber  der
Konditoreien  nannte  man  „Schweizerbäcker";  und  mehrere  derselben  entstammte^
auch  wirklich  dem  Engadin.  Endlich  gab  es  damals  in  Kassel  auch  noch  eine^
Schwertfeger,  in  dessen  Schauladen  zwei  geharnischte  Männer  das  Staunen  von  unZ
Kindern  erregten.  Seitdem  ist  dieses  Gewerbe  völlig  ausgestorben.
Noch  wenig  entwickelt  war  die  Reklame.  Zwar  hatte  man  schon  Schaulädeg
an  den  Fenstern:  aber  sie  waren  von  bescheidener  Einrichtung,  und  niemand  dachte
daran,  durch  kolossale  Spiegelscheiben  und  prachtvolle  Warenauslagen  dem  Publikum
zu  imponieren.  Öffentliche  Anschläge,  die  an  den  Straßenecken  gemacht  wurden,  ^
denn  die  Litfaßsäulen  sind  erst  seit  1867  eingeführt  —  kamen  nur  zu  Meßzeiten  für
Sehenswürdigkeiten  vor.  Aber  auch  die  Reklame  durch  die  Zeitungen  wurde  nicht
in  der  gegenwärtigen  Weise  betrieben.  Wohl  machte  derjenige,  welcher  ein  Geschäft
eröffnete  oder  sein  Geschäftslokal  verlegte,  sowie  auch  derjenige,  welcher  soeben  eine
neue  preiswürdige  Sendung  von  Waren  empfangen,  dies  durch  die  Zeitung  bekannt.
Auch  fremde  Kaufleute,  welche  die  Messe  beziehen  wollten,  pflegten  dies  durch  die
Zeitung  anzukündigen.  Aber  das  ständige  Wiederholen  der  nämlichen  Anzeige  unter
Benutzung  aller  denkbaren  Formen  der  Anpreisung,  wie  es  jetzt  vielfach  vorkommt,
ist  erst  im  letzten  Menschenalter,  und  zwar  durch  das  Beispiel  Johann  Hoffs,  aufgekommen, ­
  der  auf  diese  Weise  seinen  Malzextrakt  zu  einer  europäischen  Berühmtheit
gemacht  hat.  Man  gewinnt  ein  anschauliches  Bild  dieses  Gegensatzes,  wenn  map
einmal  den  einfachen  Anzeigen  einer  damaligen  Zeitung  die  Anzeigespalten  eines
vielgelesenen  heutigen  Lokalblattes  gegenüberhält.  Ist  es  doch,  als  ob  für  jede  Anzeige ­
  ein  besonderer  Druck  erfunden  wäre,  um  nur  recht  auffällig  dem  Leser  in  die
Augen  zu  leuchten.  Und  was  alles  wird  dort  angezeigt!  „Heute  geschlachtet"  wiederholt ­
  sich  unzähligemal;  als  ob  auch  jedes  Borstentier  einer  Todesanzeige  bedürfte.
Dieses  Reklamewesen  hat  aber  Bedeutung  nicht  allein  für  Handel  und  Wandel,  sondern
für  den  Bestand  der  Zeitungen  gehabt,  deren  viele  aus  demselben  ihre  reichste  Einnahme ­
  beziehen  und  dadurch  ihre  Existenz  sichern.
Ein  erst  seit  einem  Menschenalter  üblich  gewordenes  Mittel,  Industrie  und
Handel  zu  fördern,  find  auch  die  Ausstellungen,  die  man  nach  dem  ersten  Vorgänge
der  Londoner  Ausstellung  von  1851  an  vielen  Orten  bald  in  größerem,  bald  in
kleinerem  Umfange  veranstaltet  hat.
Die  Schwierigkeiten,  welche  dem  deutschen  Handel  aus  der  Verschiedenheit  der
deutschen  Münzwährung  erwuchsen,  haben  bis  zu  der  jüngsten  Reichsgesetzgebung
fortgedauert  und  sind  daher  in  aller  Erinnerung.  Sie  sind  sogar  im  Laufe  der
mittleren  Jahrzehnte  des  19.  Jahrhunderts  noch  gewachsen  durch  die  Flut  papierner
Wertzeichen,  welche  jeder  kleine  deutsche  „Raubstaat"  und  jede  Bank  nach  Belieben
in  die  Welt  sandte.  Dazu  kam,  daß  das  damalige  Silbergeld  nur  schwer  zu  verführen ­
  war.  Bedurfte  z.  B.  ein  Kasseler  Bankier  baren  Geldes,  so  ließ  er  ein
Füßchen  voll  Silbertaler  wohlverpackt  durch  die  Post  von  Frankfurt  kommen.
Reisende  pflegten  zur  Bestreitung  ihrer  Reisekosten,  statt  baren  Geldes,  Kreditbriefe
        <pb n="129" />
        101

10.  Industrie  und  Handel  in  Deutschland  vor  siebzig  Jahren.

?^er  Wechsel  auf  die  Orte,  die  sie  berührten,  mitzunehmen.  Deshalb  spricht  auch
^Ute  noch  der  Student  von  „seinem  Wechsel".

.  Schwer  ist  es  auch,  sich  noch  eine  Vorstellung  zu  machen  von  der  Not,  in  welche
?  deutsche  Handel  vor  siebzig  Jahren  durch  die  allerorten  sich  ihm  entgegen-.
  ^wenden  Zollschranken  versetzt  war.  Die  größern  außerdeutschen  Länder.  Rußend, ­
  Frankreich,  die  Niederlande,  die  größern  italienischen  Staaten,  hatten  ihre  Ge-*
 e te  durch  hohe  Zölle  gesperrt.  Auch  England  wies  die  deutschen  Güter  zurück,
Welche  dorthin  mit  Nutzen  hätten  eingeführt  werden  können.  Den  Handel  mit
Spanien  und  der  Türkei  verboten  schon  die  dort  bestehenden  Unruhen.  Auch  im  Seenadel ­
  konnte  Deutschland  mit  den  dafür  günstiger  gelegenen,  mit  reichen  Kolonien
11  Verbindung  stehenden  Ländern  nicht  konkurrieren.  Um  sich  gegen  den  damals
Mch  blühenden  Seeraub  zu  schützen,  mußte  der  deutsche  Handel  mit  englischen  Schiffen
,'lld  mit  englischer  Assekuranz  geführt  werden.  Und  bei  dieser  Ungunst  der  Ver-Mstnisse
  nach  außen  hin  hatten  die  deutschen  Staaten  auch  noch  gegeneinander  überall
Zollschranken  errichtet,  gleichsam  um  sich  gegenseitig  auszuhungern.  Jeder  Staat
^bterband  dem  andern  die  Adern  des  freien  Verkehrs,  und  jedem  wurden  sie  wieder
^bterbunden.  Das  bezeichnete  man  schon  damals  von  einsichtiger  Seite  als  einen
"^ngfamen  Selbstmord".  Im  Umfang  einer  Meile  Weges  stieß  man  mitunter  auf
Mehrere  Schlagbäume.  Die  geringwertigen  Produkte  deutscher  Länder  waren  mit
?^llselben,  ja  mitunter  sogar  mit  höhern  Zöllen  belegt  wie  die  gleichartigen  außer-?^Utschen
  Produkte  von  weit  höherem  Werte.  In  Österreich  z.  B.  zahlte  der  Eimer
^Nzösjschen  Weines  60  Gulden,  der  Eimer  deutschen  Weines  90  Gulden  Steuer,
^oi  dieser  Hemmung  des  Verkehrs  hatten  die  Produkte  keinen  andern  Wert  als  den
0rch  das  augenblickliche  Bedürfnis  in  nächster  Nähe  bestimmten.  An  Unterneh-^UMgen
  auf  Spekulation  war  nicht  zu  denken.  Damit  sank  auch  der  Wert  des  Grundeigentums ­
  oft  bis  zur  Kreditlosigkeit  herab.  Gleichsam  als  erlaubte  Notwehr  gegen
0'eses  Aushungerungssystem  bildete  sich  überall  der  Schleichhandel  mit  seinen  sitten-^erderbenden
  Wirkungen  aus.  Noch  im  Laufe  der  1820er  Jahre  versuchten  zwar
Mehrere  der  kleineren  deutschen  Staaten  durch  Gründung  von  Steuervereinen  das
^k&amp;gt;el  ^  mildern.  Aber  die  Gebiete  derselben,  auch  in  ihrer  Vereinigung,  waren  zu
sioin,  um  dem  Handel  Luft  zu  verschaffen.  Erst  der  Preußische  Zollverein  beseitigte
seiner  allmählichen  Ausdehnung  diesen  heillosen  Zustand.  Am  längsten  leistete
&amp;gt;hrn  der  Norddeutsche  Steuerverein  Widerstand.  Bis  zum  Jahre  1851  bestand  zwischen
Ösffsel  und  dem  nahe  gelegenen  hannoverschen  Münden  noch  die  trennende  Zollllatte.
  Und  wenn  wir  Göttinger  Studenten  auf  der  Ferienreise  unsern  Eltern
einige  Göttinger  Würste  mitbrachten,  —  was  für  ein  Gebot  kindlicher  Pietät  gehalten
wurde  —  so  hatten  wir  unsre  liebe  Not,  dieselben  —  was  nicht  minder  für  eine
Menschenpflicht  galt  —  an  der  Grenze  durchzuschmuggeln.

Als  einen  Vorzug  der  damaligen  Zeit  kann  man  bezeichnen,  daß  das  Spekulationsfieber
  nicht  in  gleicher  Weise  bestand,  wie  es  im  Laufe  der  letzten  Jahrzehnte
um  sich  gegriffen  hat.  Zwar  konnte  man  auch  damals  schon  in  Staatspapieren
!pekulieren.  Und  das  verderbliche  Mautsystem  drängte  gewissermaßen  daraus  hin,
da  die  Brieftasche  noch  das  einzige  war,  was  der  Untersuchung  und  Aufficht  der
Steuererheber  nicht  unterworfen  wurde.  Gleichwohl  kam  es  um  jene  Zeit  nicht  vor,
daß  man  von  jemandem  gehört  hätte,  er  habe  durch  Spekulation  sich  zugrunde  gerichtet. ­
  Erst  die  Schaffung  zahlreicher  Aktien,  namentlich  der  Eisenbahnaktien  mit
ihren  schwankenden  Werten,  hat  diese  Krankheit  mehr  und  mehr  verbreitet.  Dagegen
enthalten  die  damaligen  Blätter  ständig  die  Angebote  von  Losen  der  Staatslotterien,
woraus  man  schließen  darf,  daß  die  Spekulation  in  diesen  schon  reichlich  geblüht  habe.
Nirgends  aber  begegnen  wir  um  jene  Zeit  dem  heutzutage  herrschenden  Unfuge,
        <pb n="130" />
        102  Zweiter  Teil.  Handel.  III.  Zur  Geschichte  von  Handel  und  Industrie  rc.

daß  man  allerorten,  Gott  weih  für  welche  Zwecke,  „mit  obrigkeitlicher  Erlaubnis"
eine  Lotterie  veranstalten  darf.
Es  fehlten  auch  um  jene  Zeit  die  jetzt  so  zahlreich  bestehenden  öffentlichen  Anstalten, ­
  bei  denen  man  mühelos  fein  Geld  verzinslich  anlegen  kann.  Öffentliche
Sparkassen  waren  erst  eben  im  Entstehen.  Wer  nicht  Staatspapiere  kaufen  wollte,
war  deshalb  genötigt,  fein  Geld  auf  privatem  Wege,  womöglich  gegen  Hypothek,
auszuleihen.  Dazu  boten  zahlreiche  Darlehnsmäkler,  welche  dem  Kapitalisten  die
Schwelle  abliefen,  hilfreiche  Hand.
Endlich  fehlten  auch  noch  gänzlich  die  Erwerbs-  und  Wirtschaftsgenossenschaften,
welche  jetzt  für  die  verschiedensten  Zwecke  so  zahlreich  in  unseren  Städten  bestehen,
und  zu  deren  Schaffung  angeregt  zu  haben,  das  Verdienst  von  Schulze-Delitzsch  ist.
Welchen  mächtigen  Aufschwung  der  Verkehr  heute  im  Innern  unseres  Vaterlandes ­
  genommen  hat,  bedarf  keiner  Ausführung.  Aber  doch  wird  dieser  Aufschwung
noch  überholt  durch  die  Bedeutung,  die  der  deutsche  Handel  im  Auslande  gewonnen
hat.  Über  die  ganze  Erde  hat  derselbe  seine  Netze  gespannt.  Nach  allen  Weltteilen
sendet  die  deutsche  Industrie  ihre  Erzeugnisse  und  tritt  mit  den  besten  Kulturvölkern
in  oft  siegreichen  Wettbewerb.  Allerorten  trifft  man  deutsche  Kaufleute  in  eifrigem
und  rühmlichem  Geschäftsbetriebe.  Und  manches,  was  selbst  der  deutschen  Diplomatie
unzugänglich  ist,  erkundet  und  erreicht  heute  der  deutsche  Kaufmann  durch  seine  weithinreichenden ­
  Verbindungen.  Von  alledem  wußte  man  früher  nichts.

11.  Die  Entwicklung  von  Deutschlands  Industrie  1861—1911.
Von  Johannes  Kaempf.
Kaempf,  Festrede  über  die  Entwicklung  von  Deutschlands  Industrie  und  Handel
1861—1911.  In:  Feier  des  fünfzigjährigen  Bestehens  des  Deutschen  Handelstags.  Heidelberg ­
  13.  Mai  1911.  Berlin,  Liebheit  &amp;amp;  Thiefen,  1911.  S.  37—40  *).
Durch  die  große  wirtschaftliche  Gesetzgebung,  die  unter  begeisterter  Anteilnahme
der  ganzen  Nation  Ende  der  sechziger  und  Anfang  der  siebziger  Jahre  durchgeführt
oder  vorbereitet  worden  ist,  wurde  der  Rahmen  geschaffen,  innerhalb  dessen  Deutschland ­
  den  Bedürfnissen  seiner  Bevölkerung  gerecht  werden  konnte.
Diese  Bevölkerung  betrug  1861  36  Millionen  Menschen,  d.  i.  65  auf  den
Quadratkilometer,  1880  einschl.  Elsaß-Lothringens  45  Millionen  und  1910  beinahe
65  Millionen,  d.  i.  120  auf  den  Quadratkilometer.  Die  Bevölkerung  hat  sich  seit
1861  also  beinahe  verdoppelt.  Wenn  es  möglich  gewesen  ist,  diese  Bevölkerung  im
Jnlande  zu  erhalten,  so  haben  Handel,  Industrie  und  Schiffahrt  dazu  das  Mittel
geboten.  Im  Jahre  1861  wurden  schätzungsweise  35%  in  Handel  und  Gewerbe ­
  ernährt,  1882,  als  die  erste  deutsche  Berufszählung  stattfand,  waren  es
45 1 /a  %;  die  letzte  Berufszählung  von  1907  ergab  einen  Prozentsatz  von  56  %,  und
heute  werden  es  wahrscheinlich  nahe  an  60  %  der  gesamten  Bevölkerung  sein,  die  in
Handel,  Verkehr  und  Gewerbe  ihren  Unterhalt  finden.
Wie  aber  sollte  diese  Bevölkerung,  die  in  stets  wachsendem  Maße  dem  Handel
und  der  Industrie  zuströmte,  ihre  Vorbildung  für  ihre  Aufgabe  erhalten,  wie
sollte  die  Industrie,  nachdem  ihr  noch  im  Jahre  1876  durch  Reuleaux  das  Zeugnis
„billig  und  schlecht"  gegeben  war,  befähigt  werden,  auf  dem  Weltmärkte  mit  den
anderen  Nationen  zu  konkurrieren?

*)  Diese  Festrede  ist  wieder  abgedruckt  bei:  Kaempf,  Reden  und  Aufsätze.  Herausgegeben ­
  von  den  Ältesten  der  Kaufmannschaft  von  Berlin.  Berlin,  Georg  Reimer,  1912.
S.  32—48.  —  G.  M-
        <pb n="131" />
        11.  Die  Entwicklung  von  Deutschlands  Industrie  1861—1911.  103
Es  wird  anerkannt  werden  müssen,  daß  hierzu  in  hervorragender  Weise  das
deutsche  Schulwesen  und  namentlich  auch  das  kaufmännische  und  technische  Fachund
  Fortbildungsschulwesen  mitgewirkt  hat.  Der  deutsche  Kaufmann  ist  im  Auslande
wegen  seiner  Kenntnisse  und  seiner  Arbeitsamkeit  geschätzt.  Der  junge  Arbeiter
hat  während  seiner  Lehrtätigkeit  Gelegenheit,  allgemeine  und  technische  Kenntnisse
in  den  Fach-  und  Fortbildungsschulen,  die  immer  größere  Wichtigkeit  gewinnen,  zu
erwerben.
Die  erworbenen  Kenntnisse  aber  überall  da  im  Deutschen  Reiche  verwerten
zu  können,  wo  es  seinen  Fähigkeiten  am  besten  entspricht,  und  wo  es  für  ihn  am
lohnendsten  ist,  dieses  Recht  ist  ihm  durch  das  Gesetz  von  1867  gewährleistet
worden.
Ein  anderer  Gesichtspunkt  aber  tritt  für  die  Entwicklung  unserer  Industrie  und
unseres  Handels  in  den  Vordergrund:  das  zielbewußte  Zusammenarbeiten
der  Wissenschaft  und  Technik  mit  unseren  industriellen  Betrieben, ­
  die  Anwendung  der  Errungenschaften  der  stillen  Geistesarbeit  auf  die
Praxis.  Dieses  ganze  Gebiet  erschöpfend  zu  behandeln,  ist  unmöglich;  aber  es  mag
mir  gestattet  sein,  einige  wenige  Punkte  hervorzuheben.
Welche  Fortschritte  sind  nicht  gemacht  worden  in  der  Ausnutzung  der  Dampfkraft! ­
  Zu  den  theoretischen  Arbeiten  über  die  beste  Art  der  Ausnutzung  der  in
dem  Dampf  enthaltenen  Arbeitsmengen  traten  die  konstruktiven  Ausgestaltungen
hinzu,  in  erster  Linie  die  sinnreiche  Ausbildung  der  Dampfmaschinensteuerungen.
Den  Erfolg  sehen  wir  in  der  modernen  Präzisionsdampfmaschine,  die  in  ungeahntem
Maße  den  Ansprüchen  an  wirtschaftliches  Arbeiten,  Regulierbarkeit  und  Schnelligkeit
des  Ganges  entspricht,  und  die  in  dieser  Form  recht  eigentlich  ein  Kind  der  zweiten
Hälfte  des  19.  Jahrhunderts  ist.  Welcher  Fortschritt  liegt  nicht  in  der  Dampfturbine,
die  gleichzeitig  auch  ein  Beweis  ist  für  den  erstaunlich  hohen  Grad  von  Genauigkeit,
den  unsere  Technik  bei  der  praktischen  Ausführung  erlangt  hat!
Welche  Erfolge  hat  nicht  die  Gasmaschine  erzielt,  an  deren  Entwicklung
Deutschland  der  Hauptanteil  gebührt!  In  allen  Größen  dient  sie  der  gewerblichen
Arbeit,  angefangen  von  dem  kleinen  Motor,  mit  dem  der  Handwerker  einige  Arbeitsmaschinen ­
  antreibt,  bis  herauf  zu  der  gigantischen  Hochofengasmaschine.  Ein  besonders ­
  reiches  und  für  den  Laien  besonders  wichtiges  Anwendungsfeld  haben  ferner  die
Explosionsmotoren  bei  den  Kraftwagen  gefunden,  seit  Benz  und  Daimler
in  den  achtziger  Jahren  zum  ersten  Male  Explosionsmaschinen  mit  Erfolg  zum  Betriebe ­
  von  Fahrzeugen  verwendeten.
In  gleicher  Weise  sind  Wissenschaft,  Technik  und  Industrie  in  Deutschland  in  der
elektrotechnischen  Starkstromindustrie  bahnbrechend  geworden,  in  jener  Industrie, ­
  die  die  Mittel  an  die  Hand  gegeben  hat,  konzentrierte  Energiemengen  nach
Bedarf  bis  ins  feinste  zu  verästeln  oder  in  andere  Energieformen  —  in  Licht,  in
Wärme,  in  chemische  Energie  —  umzusetzen.  In  das  erste  Jahrzehnt  des  Deutschen
Handelstags  fallen  die  grundlegenden  Arbeiten  des  Pfadfinders  auf  diesem  Gebiete,
Werner  Siemens,  in  dem  die  Vereinigung  zwischen  theoretischer  Wissenschaft  und
praktischer  Anwendung  sich  in  wunderbarer  Weise  verkörperte.  Wie  es  seitdem  die
Elektrotechnik  verstanden  hat,  sich  immer  neue  Tätigkeitsgebiete  zu  erobern,  sehen  wir
täglich  wieder.  Der  elektrische  Strom  dient  als  Antriebskraft  sowohl  der  Großindustrie ­
  wie  dem  Kleingewerbe  und  der  Landwirtschaft.  Er  treibt  Bahnen  und  arbeitet
in  chemischen  Fabriken.  Er  läßt  sich  in  bequemer  Weise  in  Lichtenergie  umwandeln
und  ist  uns  dadurch  schon  heut  unentbehrlich  geworden.  Seitdem  es  gelungen  ist,
ihn  in  rationeller  Weise  auf  weite  Entfernungen  fortzuleiten,  lassen  sich  Kraftquellen,
die  entfernt  von  Industriezentren  liegen,  in  einer  Weise  ausnutzen,  die  sonst  nicht
möglich  wäre.  Erst  die  Elektrotechnik  hat  daher  die  größere  Ausnutzung  unserer
        <pb n="132" />
        104  Zweiter  Teil.  Handel.  III.  Zur  Geschichte  von  Handel  und  Industrie  rc.

Wasserkräfte  gebracht  und  die  rationelle  Kraftversorgung  großer  Industriegebiete  von
einem  Mittelpunkt  aus  ermöglicht.  Und  die  drahtlose  Telegraphie  ist  zwar  nicht
von  einem  Deutschen,  sondern  von  einem  Italiener  erfunden,  aber  an  ihrer  allgemeinen ­
  Ausnutzung  ist  Deutschland  in  hervorragendem  Maße  beteiligt.  Neben  der
Starkstromtechnik  darf  aber  ihre  schwächere  Schwester,  die  Schwachstromtechnik,  nicht
vergessen  werden,  und  dies  umsoweniger,  als  ihr  wichtiger  Zweig,  das  F  e  r  n  -
sprechwesen,  der  treue  Gehilfe  des  Handels  und  das  heute  unentbehrliche  Verkehrsmittel, ­
  von  dem  wir  hoffen,  daß  seine  Benutzung  uns  nicht  erschwert  wird,  im
Jahre  1861  zum  ersten  Male  vor  die  Öffentlichkeit  trat.
Unter  den  Gewerben  der  Stoffgewinnung  und  Stoffverarbeitung  sind  es  die
Fortschritte  der  Eisenindustrie,  welche  die  höchste  Bewunderung  herausfordern.
Mit  welcher  Tatkraft  ist  von  den  deutschen  Hütteningenieuren  das  aus  England  zu
uns  herübergekommene  Thomasverfahren  aufgenommen  worden!  Es  ermöglichte
erst  der  deutschen  Eisenindustrie,  sich  das  geniale  Verfahren  der  Stahlbereitung  nach
Beffemer  nutzbar  zu  machen,  und  es  war  die  Vorbedingung  für  die  großzügige
Ausnutzung  der  riesigen  Eisenerzfelder  Lothringen-Luxemburgs  und  damit  für  die
Befreiung  von  der  Übermacht  der  ausländischen  Eisenindustrie.
Hand  in  Hand  damit  gingen  die  ununterbrochenen  Fortschritte  auf  den  Gebieten
der  Roheisenherstellung,  der  Schmiede-  und  Walztechnik  und  der  Gießerei.
In  vortrefflicher  Weise  haben  aber  auch  die  eisenverbrauchenden  Industrien  das
ihnen  zur  Verfügung  gestellte,  für  alle  Zwecke  geeignete  Material  zu  benutzen  verstanden. ­
  Ich  erinnere  an  die  Leistungen  unseres  Schiffsbaues  und  unseres  Hochbaues.
In  den  kühnen  eisernen  Brücken  der  Neuzeit  offenbart  sich  auch  dem  Laien  die  Fülle
wissenschaftlicher  Arbeit,  aus  der  sie  entstanden  find.  Ich  erinnere  weiter  an  die  Erfolge ­
  unseres  Maschinenbaues,  der  zu  den  alten  Arbeitsgebieten  neue  hinzu  erobert
hat.  Um  nur  wenige  Beispiele  zu  nennen,  sei  auf  den  Fahrrad-  und  Automobilbau
oder  auf  den  Schreibmaschinenbau  hingewiesen.
Auch  die  anderen  Gewerbe  der  Stoffverarbeitung  haben  nicht  gerastet.  Hoch
entwickelt  ist  die  Technik  unserer  Textilindustrie,derholzverarbeitenden
  Industrien  und  der  graphischen  Gewerbe,  die  in  Deutschland  stets
eine  hervorragende  Stellung  eingenommen  haben.  Mit  besonderer  Freude  muß  auch
die  Entwicklung  des  Kunst  Handwerkes  in  Deutschland  begrüßt  werden,  wie
überhaupt  die  Durchdringung  vieler  unserer  Gewerbe  mit  künstlerischem  Empfinden.
Eines  der  ruhmvollsten  Kapitel  in  der  Entwicklung  der  deutschen  Technik  wird
durch  die  deutsche  chemische  Industrie  gebildet.  Sie  ist  kaum  älter  als  der
Deutsche  Handelstag;  denn  von  einer  chemischen  Industrie  im  heutigen  Sinne  kann
man  erst  seit  etwa  50  Jahren  sprechen,  nachdem  es  der  wissenschaftlichen  Forschung
gelungen  war,  einige  Klarheit  in  die  Fülle  der  chemischen  Erscheinungen  zu  bringen.
Ihre  beiden  großen  Zweige,  die  anorganische  und  die  organische  chemische  Industrie,
haben  sich  in  gleicher  Weise  entfaltet.  Hier  in  Heidelberg  wirkten  der  Altmeister  der
analytischen  Chemie  und  Entdecker  der  Spektralanalyse  Robert  Bunsen  und  der
geniale  Organiker  Victor  Meyer.  Aus  der  anorganischen  Chemie  möge  an  die  Fortschritte ­
  in  der  Sodabereitung  und  besonders  an  die  der  Schwefelsäurebereitung  erinnert ­
  werden,  für  die  die  Badische  Anilin-  und  Sodafabrik  in  Ludwigshafen  und  der
Verein  chemischer  Fabriken  in  Mannheim  so  vereinfachte  Verfahren  erfunden  haben.
Die  Elektrotechnik  hat  uns  die  Elektrochemie  gebracht,  sie  hat  die  Gewinnung  des
Aluminiums  und  anderer  Leichtmetalle  ermöglicht,  und  sie  hat  in  neuester  Zeit  zur
Nutzbarmachung  des  Luftstickstoffes  geführt.  In  der  organischen  Chemie  waren
es  die  Arbeiten  deutscher  Chemiker  wie  Runge  und  Hofmann,  um  nur  einige  der
glänzendsten  zu  nennen,  die  aus  dem  schwarzen,  lästigen  Abfallprodukt,  dem  Steinkohlenteer, ­
  die  wunderbarsten  Färb-  und  Riechstoffe  herausholten.  Es  gelangen  die
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        12.  Aus  der  Geschichte  der  Siegerländer  Industrie.

105

Synthesen  des  Alizarins  und  des  Indigos,  dann  des  Kampfers  und  anderer  Stoffe,
für  welche  die  Natur  bisher  ein  Monopol  zu  haben  schien.  Es  entwickelte  sich  auf
der  von  Liebig  geschaffenen  Grundlage  die  heutige  Düngemittelindustrie.  Die  pharmazeutische ­
  Großindustrie  wuchs  hervor  und  gab  den  Ärzten  neue  wirksame  Waffen
in  die  Hand.
In  vielfachem  Zusammenhang  mit  der  chemischen  Industrie  steht  die  große
deutsche  Beleuchtungstechnik,  die  ebenfalls  ein  Kind  des  letzten  halben  Jahrhunderts ­
  ist.  Die  Petroleumlampe  erscheint  heut  manchem  schon  als  ein  veraltetes
Möbel,  obwohl  ihre  allgemeine  Einführung  erst  in  den  sechziger  Jahren  erfolgte.  Daß
sie  in  dieser  Weise  zurückgedrängt  worden  ist,  ist  auf  den  Wettstreit  zwischen  der  Gastechnik ­
  und  der  Elektrotechnik  zurückzuführen,  die  uns  immer  neue  Verbesserungen
bringen.  Epochemachend  war  die  Erfindung  des  Auerfchen  Gasglühlichts  und  die
Entwicklung  dieser  Technik  durch  Deutsche,  die  Konstruktion  der  ersten  brauchbaren
elektrischen  Bogenlampe  durch  Hefner-Alteneck  und  der  Glühlampe  durch  Edison.  Es
ist  bekannt,  wie  große  Verdienste  um  die  Einführung  der  Glühlampe  und  um  die
Entwicklung  der  ganzen  elektrischen  Industrie  in  Deutschland  der  damals  noch  junge
Ingenieur  Emil  Rathenau  sich  erworben  hat.
Das  Bündnis  zwischen  Wissenschaft,  Technik  und  Industrie  ist  eine  der  Grundlagen ­
  unserer  modernen  wirtschaftlichen  Entwicklung.  Ihm  verdanken  wir  auch  die
Möglichkeit,  unsern  Export  aufrecht  zu  erhalten  und  auszudehnen,  nachdem  die  hohen
Auslandszölle  gegen  unsere  industriellen  Produkte  uns  mehr  und  mehr  zwingen,
die  alten  Gleise  zu  verlassen  und  in  der  Spezialisierung  und  Verfeinerung  unserer
Produktion  Ersatz  zu  suchen.

12.  Aus  der  Geschichte  der  Siegerländer  Industrie.
Von  Georg  Mollat.

M  o  l  l  a  t,  Zur  Würdigung  der  Siegerländer  Industrie.  Durchgesehener  Sonderabdruck
aus  der  Festschrift  zur  Feier  des  75jährigen  Bestehens  des  Kultur-  und  Gewerbeoereins  für
den  Kreis  Siegen.  Siegen,  im  September  1908.  S.  3—11.
Mollat,  sBericht  über  das  Wirtschaftsjahr  1910j.  In:  Mitteilungen  des  Berg-  und
Hüttenmännischen  Vereins,  E.  V.,  zu  Siegen.  Heft  XXXlll.  Siegen,  Druck  von  C.  Buchholz, ­
  1911.  S.  65—67.
In  seiner  klassischen  „Mineralogischen  Beschreibung  der  oranien  -  nassauischen
Lande"  aus  dem  Jahre  1789  macht  Johann  Philipp  Becher  einmal  die  Bemerkung, ­
  das  Fürstentum  Siegen  habe  seinen  ganzen  Wohlstand  und  sein  ganzes
Glück  dem  Bergbau  zu  verdanken;  ohne  ihn  würde  nicht  der  dritte  Teil  der  Einwohner ­
  darin  leben  können,  und  auch  diese  würden  sich  dabei  kümmerlich  von  der
Viehzucht  nähren  müssen.  „Durch  den  Berg-  und  Hüttenbetrieb  hingegen  —  fährt
Becher  dann  wörtlich  fort  —  ist  das  Land  bevölkert,  fsindj  Flecken  und  Dörfer  erbauet ­
  und  so  wüste  Gegenden  in  grüne  Auen  und  lachende  Fluren  umgeschaffen
worden,  die  sonst  der  Tau  des  Himmels  den  Menschen  nie  zum  Nutzen  hätte  befeuchten ­
  können."
Diese  Worte  eines  geist-  und  kenntnisreichen  Mannes  haben  auch  für  unsere
Zeit,  also  nach  mehr  als  100  Jahren,  noch  nichts  von  ihrer  Bedeutung  verloren.
Denn  mögen  wir  einen  Blick  auf  die  Ergebnisse  der  Volks-  und  der  Berufszählung
werfen,  mögen  wir  die  Produktionsstatistik  zur  Hand  nehmen,  mögen  wir  endlich  die
Gewerbesteuerlisten  durchblättern,  —  immer  wieder  werden  wir  finden,  daß  das
Berg-  und  Hüttenwesen  dem  Siegerlande  sein  bezeichnendes  wirtschaftliches  Gepräge
        <pb n="134" />
        106  Zweiter  Teil.  Handel.  III.  Zur  Geschichte  von  Handel  und  Industrie  rc.

verleiht.  Damit  soll  nun  keineswegs  gesagt  sein,  daß  es  im  Kreise  Siegen  nicht  auch
andere  beachtenswerte  Gewerbezweige  oder  gewerbliche  Einzelunternehmungen  gäbe,
—  ganz  im  Gegenteil!  Aber  die  Eisensteingruben  und  die  Hochofenwerke  marschieren
nach  der  Zahl  ihrer  Arbeiter,  der  Höhe  ihres  Anlage-  und  Betriebskapitals,  der
Menge  und  dem  Werte  ihrer  Produktion  noch  immer  an  der  Spitze  der  Siegerländer
Industrie  und  werden  nach  menschlicher  Voraussicht  auch  in  Zukunft  ihre  führende
Stellung  behaupten.  Wir  werden  uns  deshalb  im  wesentlichen  nur  mit  ihnen  zu  befassen ­
  haben.
Die  Geschichte  des  Siegerländer  Bergbaues  läht  sich
nicht  sonderlich  weit  verfolgen,  wenigstens  nicht  an  der  Hand  glaubwürdiger  Quellen,
—  stammen  doch  die  ältesten  zuverlässigen  Nachrichten  über  ihn  erst  aus  dem  13.  und
14.  Jahrhundert:  es  wird  nämlich  1298  die  Silber-  und  Bleierzgrube  am  Ratzenscheid
bei  Wilnsdorf,  die  Landeskrone,  und  1313  der  Stahlberg  bei  Müsen  urkundlich
erwähnt.  Aber  trotzdem  dürfte  aus  inneren  Gründen  die  Annahme  nicht  unberechtigt
sein,  daß  der  Bergwerks-  und  auch  der  Hüttenbetrieb  schon  von  alters  her  im  Siegerlande ­
  heimisch  gewesen  ist;  denn  es  waren  hierfür  alle  Vorbedingungen  gegeben:  die
Berge  lieferten  die  an  vielen  Orten  „am  Tage  stehenden"  Eisenerze,  die  Wälder  den
Brennstoff,  die  Holzkohle,  und  die  Rennarbeiten  konnten  überall  ausgeführt  werden.
In  wie  bescheidenen  Grenzen  sich  übrigens  die  Produktion  noch  bis  in  die  neuere
Zeit  hinein  hielt,  geht  daraus  hervor,  daß  im  Kreise  Siegen  an  Eisenstein  gefördert
wurden:

im  Jahre

t

im  Werte  von  Talern

1850

38  880

124  974

1852

40  436

125  608

1854

72  334

242  946

1856

80  663

292  885

1858

76  561

315  300

1860

51  549

166  864

Erst  seit  der  Eröffnung  der  Deutz-Gießener  Bahn  —  mit  Abzweigung
von  Betzdorf  nach  Siegen  —  und  der  Ruhr-Sieg-Bahn  (1861)  begann  sich  im
Siegerlande,  dessen  Bewohner  bis  dahin  sozusagen  „intra  montes“  gelebt  und  ein
mehr  beschauliches,  selbstgenügsames  Dasein  geführt  hatten,  eine  wirtschaftliche  Aufwärtsbewegung ­
  zu  vollziehen,  die  in  seiner  Geschichte  ihresgleichen  sucht  und  —  abgesehen
  von  unvermeidlichen,  mehr  oder  weniger  schweren  Rückschlägen,  Erschütterungen ­
  und  Krisen  —  bis  auf  den  heutigen  Tag  angehalten  hat.
Wenn  wir  uns  nunmehr  dem  Hüttenwesen  zuwenden,  so  möchten  wir
zunächst  darauf  hinweisen,  daß  das  Siegerland  aller  Wahrscheinlichkeit  nach  die
Heimat  des  Hochofens  ist.  Ursprünglich  nämlich  verstand  man  es  nur,  aus  —  leicht
reduzierbaren  —  Erzen  unmittelbar  schmiedbares  Eisen  (Stahl  und  Schmiedeeisen)
darzustellen,  und  zwar  in  Herden  oder  in  niedrigen  Schacht-  (Bauern-,  Stück-)öfen;
zum  Anfachen  der  Holzkohlen  bediente  man  sich  des  natürlichen  Luftzuges  oder  des
Blasebalgs,  den  gewöhnlich  Menschenkraft,  Hand  oder  Fuß,  in  Bewegung  setzte
(Rennarbeit).  Erst  später,  in  ersten  Drittel  des  14.  Jahrhunderts  lernte  man  Wasserräder ­
  zum  Betriebe  der  Gebläse  verwenden;  dabei  machte  man  die  Wahrnehmung,
daß  die  Temperatur  in  den  Stücköfen  infolge  der  stärkeren  Windzufuhr  bis  zur
Schmelzhitze  gesteigert  und  dünnflüssiges  Eisen  erzeugt  wurde;  dieses  ergab  nach
einer  abermaligen  Verhüttung  ein  ungleich  wertvolleres  Produkt  als  die  zähe,
teigige  „Luppe",  die  man  sonst  gewann.  Man  ging  daher  allmählich  —  für  das
Siegerland  schon  1443  und  1444  (oder  gar  schon  1311  und  1417?)  urkundlich  nachweisbar ­
  —  zu  dem  vorteilhafteren  mittelbaren  Schmelzverfahren,  zur  Errichtung
von  besonderen  Blas-  und  Hammerhütten  über:  die  ersteren  erbliesen  in  hohen
        <pb n="135" />
        12.  Aus  der  Geschichte  der  Siegerländer  Industrie.  107

Schachtöfen,  eben  den  sog.  Hochöfen  Roheisen*),  während  die  letzteren  das  Roheisen
»frischten",  d.  h.  in  Schmiedeeisen  umwandelten  und  unter  dem  Hammer  verarbeiteten. ­
  Die  Eigentümer  der  Blas-  und  Hammerhütten  bildeten  die  Massenbläser-  und
Hammerschmiedezunft;  dieser  gelang  es  im  Jahre  1555,  vom  Landesherrn,  dem
Grafen  Wilhelm  dem  Reichen  von  Nassau,  gegen  Zahlung  von  2100  Gulden
die  Zusicherung  zu  erhalten:  „daß  er  und  seine  Erben  hinfüro  und  bis  zu  den  ewigen
Tagen  den  Hütten-,  Blas-,  Gieß-  und  Schmiedehandel  (außerhalb  der  Hütten-  und
Stahlschmieden  zu  Freudenberg)  nimmermehr  betreiben,  auch  keine  neuen  Blas-,
Gießhütten  und  Hämmer  mehr  aufrichten  noch  andern  Untertanen  von  neuem  solche
aufzurichten  erlauben  wollten".
Es  ist  begreiflich,  daß  eine  derartige  Monopolisierung  dem  Gewerbe  mehr
schaden  als  nützen  mußte,  daß  sie  selbst  notwendige  technische  Verbesserungen  nicht
aufkommen  ließ  und  schließlich  geradezu  unhaltbare  Zustände  herbeiführte,  —  dies
alles  umsomehr,  als  die  Hütten-  und  Hammerordnung  von  1516  den  Betrieb  auf
bestimmte  Zeiten  im  Jahre,  auf  sog.  Reisen,  beschränkte,  weil  sonst  Mangel  an
Wasser  und  Kohlen  eintrat.  Und  zwar  stand  den  Hütten  von  Ostern  bis  Pfingsten
und  von  Michaelis  bis  Weihnachten,  im  übrigen  aber  den  Hämmern  das  Vorrecht
auf  das  Betriebswasser  zu;  außerdem  durfte  die  einzelne  Hütte  nicht  länger  als  12,
seit  1528  sogar  nicht  länger  als  8  Wochen  jährlich  arbeiten.  Roch  irrationeller  gestaltete ­
  sich  der  Betrieb  dadurch,  daß  er  nicht  auf  gemeinschaftliche  Rechnung  ging.  Vielmehr ­
  hatte  jeder  Gewerke  seine  besonderen  „Hüttentage",  an  denen  er  im  gemeinschaftlichen ­
  Hochofen  seinen  eigenen  Eisenstein  mit  seinen  eigenen  Holzkohlen  verschmelzen ­
  konnte;  dies  war  das  einzige  Brennmaterial,  das  die  privilegierten  Hütten
verwenden  durften.  Dafür  besaßen  sie  allein  das  Recht  auf  Holzkohlenfeuerung,  und
i&amp;gt;aran  änderte  auch  die  Hütten-  und  Hammerordnung  von  1830  nichts.
Ähnlich  lagen  die  Verhältnisse  im  Hammergewerbe.
Neben  der  Massenbläser-  und  Hammerschmiedezunft  gab  es  noch  die  Zünfte
der  Stahlmassenbläser  und  der  Stahlschmiede**);  der  Betrieb  der  Stahlhütten  und
der  Stahlhämmer  war  im  allgemeinen  ähnlich  organisiert,  wie  der  der  Eisenhütten
und  der  Eisenhämmer.
Die  Erzeugnisse  der  Siegerländer  Hochöfen  waren  wegen  ihrer  vortrefflichen
Eigenschaften  von  jeher  weit  und  breit  berühmt;  soweit  sie  nicht  im  Siegerlande  selbst
verarbeitet  wurden,  fanden  sie  namentlich  an  den  Hammerwerken  in  der  Grafschaft
Mark  willige  Abnehmer***).  Das  Halbfabrikat  ging  auch  noch  weiter,  hauptsächlich
in  das  Bergische,  und  die  Remscheider  und  Solinger  Eisen-  und  Stahlwaren  haben
seiner  Güte  nicht  in  letzter  Linie  ihren  Weltruf  zu  verdanken.  Aber  auch  das  Siegerland ­
  konnte  mit  seinen  Eisen-  und  Stahlartikeln  Ehre  einlegen;  besonders  geschätzt
waren  schon  im  12.  Jahrhundert  seine  Schmiedearbeiten,  —  soll  doch  nach  der  „Vita
Merlini“  („Leben  des  Zauberers  Merlin"),  die  um  1150  entstanden  ist,  kein  Geringerer ­
  als  Wieland  der  Schmied  seine  Kunst  „in  urbe  Sigeni  (!)“  ausgeübt  haben.
Nicht  weniger  begehrt  waren  Gußwaren,  wie  Öfen,  Poterie,  Fußboden-  und  Grabplatten, ­
  Bedarfsgegenstände  der  Eisenhämmer  u.  dergl.  Auch  Geschütze  von  anerkannter ­
  Güte  wurden  im  Siegerlande  hergestellt,  und  zwar  anfangs  aus  Schmiede-*)

  Außerdem  erbliesen  sie  Gießereiroheisen  und,  solange  es  noch  keine  Stahlhütten  im
Siegerlande  gab,  d.  h.  bis  in  das  17.  Jahrhundert  hinein,  auch  Rohstahleisen,  das  die  Stahlschmiede ­
  zu  Stahl  verarbeiteten.
**)  Die  Stahlmassenbläser  bildeten  erst  seit  1680  und  die  Stahlschmiede  erst  seit  1684
besondere  Zünfte;  vorher  gehörten  die  ersteren  zur  Massenbläser-  und  Hammerschmiedezunft
und  die  letzteren  zur  Stahlschmiede-,  Waffen-  und  Kleinschmiedezunft.
***)  Übrigens  bestand  für  Roheisen  und  Rohstahleisen  jahrhundertelang  ein  landesherrliches ­
  Ausfuhrverbot  (Kurbriefe  l).
        <pb n="136" />
        108  Zweiter  Teil.  Handel.  III.  Zur  Geschichte  von  Handel  und  Industrie  rc.

eisen,  später  auch  aus  Gußeisen.  Nach  neueren  Forschungen  scheint  Siegen  sogar
der  erste  Platz  gewesen  zu  sein,  an  dem  überhaupt  Geschütze  gegossen  wurden  (1444?).
Wie  wir  vorher  sahen,  berührte  der  Flügelschlag  einer  neuen  Zeit  das  Siegerland ­
  erst  verhältnismäßig  spät.  Allerdings  hatte  schon  die  Hütten-  und  Hammerordnung ­
  von  1830  mit  manchen  unberechtigten  Eigentümlichkeiten  aufgeräumt:  beispielsweise ­
  gab  sie  den  Verbrauch  von  Steinkohlen  frei  und  ließ  die  Umwandlung  der
Hammertage  in  Hüttentage  zu;  dadurch  setzte  sie  die  Hütten  in  den  Stand,  ihre  Reisen
auszudehnen  und  Koks  mit  zu  verschmelzen,  also  wirtschaftlicher  als  früher  zu  arbeiten.
Auch  waren  feit  den  dreißiger  und  vierziger  Jahren  des  vorigen  Jahrhunderts  an  die
Stelle  der  alten  Eisen-,  Stahl-,  Reck-  und  Raffinierhämmer  allmählich  die  für  Steinkohlenfeuerung ­
  eingerichteten  Walz-  und  Puddelwerke  getreten,  und  endlich
begannen  auch  die  etwa  gleichzeitig  entstandenen  Maschinenfabriken  und
Walzengießereien  eine  gewisse  Bedeutung  zu  erlangen.  Aber  trotzdem  gab
es  noch  im  Jahre  1861  im  Kreise  Siegen  nur  50  Fabrikbetriebe  mit  1205  Arbeitern,
nämlich:
38  Eisen-(Hütten-  und  Walz-)Werke  .  .  .  860

2  Stahlwerke  4
1  Drahtwalzwerk  91
4  Maschinenfabriken  110
5  Gießereien  140

50  Betriebe  1205  Arbeiter

Erst  die  Einbeziehung  in  den  Eisenbahnverkehr  machte  das  Siegerland  zu  einem
vollberechtigten  und  vollwertigen  Gliede  unseres  Wirtschaftskörpers  und  trug  hauptsächlich ­
  zur  Entwickelung  seiner  Industrie  in  größerem  Stile  bei.  Selbstverständlich
wirkten  auch  noch  andere  Faktoren  unmittelbar  oder  mittelbar  dabei  mit;  wir  brauchen
nur  zu  erinnern:  an  die  Errichtung  des  Norddeutschen  Bundes  und  des  Deutschen
Reiches,  an  die  liberale  Landes-  und  Reichsgesetzgebung  der  sechziger  und  siebziger
Jahre  (Berggesetz  1865,  Gewerbeordnung  1869  usw.),  an  den  allgemeinen  wirtschaftlichen ­
  Aufschwung  im  In-  und  Auslande  und  an  die  epochemachenden  technischen
Erfindungen  der  neueren  Zeit,  namentlich  auch  auf  dem  Gebiete  des  Eisenhüttenwesens ­
  (Flußeisenerzeugung  in  der  Birne  und  im  Flammofen:  Bessemer-,  Thomasund
  Siemens-Martin-Verfahren  usw.).  —
Am  18.  Januar  1911  waren  40  Jahre  seit  jenem  denkwürdigen  Tage  verflossen,
an  dem  König  Wilhelm  von  Preußen  aus  dem  Hause  Hohenzollern  im  Spiegelsaale
des  Schlosses  zu  Versailles  die  deutsche  Kaiserwürde  erneuerte  und  übernahm.  „Uns
und  unfern  Nachfolgern  an  der  Kaiserkrone  —  so  hieß  es  am  Schluffe  der  Proklamation, ­
  durch  die  er  dem  deutschen  Volke  diese  weltgeschichtliche  Tat  kundgab  —  wolle
Gott  verleihen,  allzeit  Mehrer  des  Deutschen  Reichs  zu  sein,  nicht  an  kriegerischen
Eroberungen,  sondern  an  den  Gütern  und  Gaben  des  Friedens  auf  dem  Gebiete
nationaler  Wohlfahrt,  Freiheit  und  Gesittung".
Daß  diese  Bitte  kein  Rauch  und  kein  Schall,  kein  tönendes  Erz  und  keine  klingende ­
  Schelle  war,  sondern  der  Ausdruck  echter  Frömmigkeit,  hohen  sittlichen  Ernstes
und  tiefer  politischer  Weisheit,  ein  Zeichen  froher  lebendiger  Hoffnung  und  zielbewußter ­
  schöpferischer  Kraft,  und  daß  sie  deshalb  mit  einer  gewissen  inneren  Notwendigkeit ­
  Erhörung  finden  mußte,  wie  sie  ja  auch  Erhörung  gefunden  hat,  davon  konnte
25  Jahre  später  kein  Geringerer  als  der  Enkel  in  jener  Rede  Zeugnis  ablegen,  in
der  er  den  Übergang  Deutschlands  vom  Agrarstaate  zum  Jndustriestaate,  die  Verflechtung ­
  unserer  Volkswirtschaft  in  die  Weltwirtschaft  mit  dem  ihm  eigenen  feurigen
Schwünge  feierte.  „Aus  dem  Deutschen  Reiche  —  rief  Wilhelm  II.  damals  aus  —
ist  ein  Weltreich  geworden.  Überall  in  fernen  Teilen  der  Erde  wohnen  Tausende
unserer  Landsleute.  Deutsche  Güter,  deutsches  Wissen,  deutsche  Betriebsamkeit  gehen
        <pb n="137" />
        12.  Aus  der  Geschichte  der  Siegerländer  Industrie.

109

über  den  Ozean.  Nach  Tausenden  von  Millionen  beziffern  sich  die  Werte,  die  Deutschland ­
  auf  der  See  fahren  hat."
In  der  Tat,  in  den  letzten  Jahrzehnten  haben  sich  in  unserem  Volks-  und  Staatsieben ­
  ganz  ungeahnte  Wandlungen  vollzogen.  Auch  das  Siegerland  hat  an  dieser
einzig  dastehenden  Aufwärtsbewegung  in  reichem  Maße  teilgenommen,  namentlich
auch  auf  industriellem  Gebiete.  Ein  paar  Beispiele  mögen  die  Richtigkeit  unserer
Behauptung  beweisen.

Es  förderten  die  Gruben

im  Kreise  Siegen  i

an  Eisenstein:

im  Jahre

t

im  Werte  von

Ji

1870

255  962

3  790  062

1890

739  978

8  256  639

1910

1  054  579

11  731  979

1910

+  798  617  t

-s-  7  941  917

Ji

1870

=  312  %

=  210  %

Die  Hochöfen  erbliesen  an
im  Jahre

Roheisen:
t

im  Werte  von

cM

1870

104  654

8  986  401

1890

320  732

22  628  258

1910

402  739

23  240  235

1910

+  298  085  t

+  14  253  834

M

1870

-----  285  %

=  158  %

Die  Siemens-Martin-Werke  stellten  Rohblöcke

(ausschl.  Platinen)  her

im  Jahre

t

im  Werte  von

Ji

1895

12  721

883  283

1900

66  662

7  807  703

1905

137  088

10  725  377

1910

224  401

18  553  449

1895

+  211  680  t

-I-  17  670166

Ji

1910

=  1  664  %

=  2  000  %

Die  Puddel-,  Walz-  und

Hammerwerke  erzeugten  an  Halb

-  und

fabrikaten:
im  Jahre

t

im  Werte  von

Ji

1870

33  800

6  051  741

1880

48  151

8  003  324

1890

73  469

11  591  063

1900

141  905

24  351  981

1910

325  605

36  315  958

1910

-s-  291  805  t

+  30  264  217

Ji

1870

=  863  %

=  500  %

In  seiner  schon  genannten  „Mineralogischen  Beschreibung"  sagt  Becher:
„Wahr  glücklich  ist  der  Siegerländer  bei  seinem  Fleiß.  Er  ist  geschäftig  und  emsig
        <pb n="138" />
        110

Zweiter  Teil.  Handel.  IV.  Handelskrisen.

wie  der  Holländer".  Solange  wir  dieses  Wort  mit  gutem  Gewissen  unterschreiben
können,  so  lange  brauchen  wir  uns  auch  um  die  Zukunft  unserer  engeren  Heimat
und  ihrer  Bewohner  keine  Sorge  zu  machen,  so  lange  werden  das  Siegerland  und
die  Siegerländer  Industrie  ihren  Platz  an  der  Sonne  behaupten.
Glückauf!

IV.  Handelskrisen.

Vorbemerkung,  v-  Philippovich,  Grundriß  der  politischen  Ökonomie.  1.  Bd.  8.  Aufll
Tübingen,  I.  C.  B.  Mohr  (Paul  Siebeck),  1909.  S.  360:  „Eine  andauernde,  mit  weitreichenden
Wirkungen  *)  verbundene  Störung  in  dem  Verhältnis  von  Angebot  und  Nachfrage  ist  es,  die
man  als  Krise  bezeichnet.  —  Solche  andauernde  Störungen  können  in  jedem  einzelnen  Erwerbszweige ­
  auftreten,  sie  können  aber  auch  den  ganzen  Zusammenhang  aller  Wirtschaftseinheiten ­
  ergreifen.  Im  ersteren  Falle  spricht  man  von  einer  besonderen  Krisis  des
betreffenden  Erwerbszweiges,  z.  B.  des  Handwerks,  der  Landwirtschaft,  der
Eisenindustrie,  im  letzteren  Falle  von  einer  allgemeinen  Krisis.  Mit  Rücksicht  auf
das  Entstehungsgebiet  der  Störungserscheinungen  spricht  man  von  Produktions-  oder
Absatzkrisen  oder  von  Geld-  und  Kreditkrisen,  je  nachdem  jene  andauernde  Verschiebung ­
  in  den  Verhältnissen  von  Angebot  und  Nachfrage  unmittelbar  in  den  Produktionszweigen ­
  und  ihren  Absatzgelegenheiten  oder  im  Kreise  der  Geld-  und  Kreditorganisation  ihren
Ausgangspunkt  nimmt.  Die  Wirkung  jeder  Krisis  überträgt  sich  aber  auf  alle  zusammenhängenden ­
  Wirtschaftserscheinungen,  und  es  ist  daher  eine  Produktionskrisis  ohne  Beeinflussung ­
  der  Geld-  und  Kreditverhältnisse  so  wenig  denkbar  wie  eine  Geld-  und  Kreditkrisis
ohne  eine  solche  der  Produktionszweige.  Das  Maß  der  gegenseitigen  Beeinflussung  ist  allerdings ­
  je  nach  der  Ausdehnung  und  Stärke  der  Krise  verschieden."  —  G.  M.

1.  Die  Tulpenmanie  in  den  Niederlanden  (1634).
Von  Max  Wirth.

Wirth,  Geschichte  der  Handelskrisen.  4.  Ausl.  Frankfurt  a.  M.,  I.  D.  Sauerländer,
1890.  S.  23—26.
Im  Jahre  1554  hatte  der  Naturforscher  Busbeck  die  Tulpe  von  Adrianopel
aus  nach  dem  abendländischen  Europa  gebracht.  Als  dieselbe,  allmählich  angepflanzt
und  vermehrt,  auch  in  den  Niederlanden  eingebürgert  wurde,  entstand  dort  eine  solche
Liebhaberei  für  diese  Blume,  daß  in  den  Jahren  1634—1638  eine  wahre  Manie
ausbrach,  die  zu  einer  reichen  Handelsquelle  der  Spekulanten  wurde,  vornehmlich  in
den  Städten  Amsterdam,  Utrecht,  Rotterdam,  Alkmar,  Leyden,  Hartem,  Enkhuisen,
Dianen,  Hoorn  und  Medenblick.  Der  Handel  wurde  nach  dem  Gewicht  der  Tulpenzwiebeln ­
  (nach  Assen  sAs  —48,063  mg])  ganz  gefchäfts-  und  börsenmäßig  betrieben.
Geld,  Güter,  Haus  und  Hof,  Vieh,  Gerätschaften  und  Kleider  wurden  für  Tulpenzwiebeln ­
  gegeben  und  verschrieben.  In  einer  alten  Schrift  heißt  es:  Edelleute,  Kaufleute, ­
  Handwerker,  Schiffer,  Bauern,  Torfträger,  Schornsteinfeger,  Knechte,  Mägde,
*)  Stocken  des  Absatzes,  auch  trotz  des  gleichzeitigen  Sinkens  der  Preise,  Zusammen,
bruch  und  Unrentabilität  vieler  Unternehmungen,  Entlassung  von  Arbeitern  und  Arbeitslosigkeit, ­
  mangelnde  Unternehmungslust  und  Zurückhaltung  von  Kapitalsanlagen,  Einschränkung
des  Kredites,  Minderung  der  Einkommen  in  den  betroffenen  Wirtschaften,  Verschärfung  und  ■
Übertragung  der  Absatzstockung  auf  andere  Kreise.
        <pb n="139" />
        1.  Die  Tulpenmanie  in  den  Niederlanden  (1634).  111
Trödelweiber  usw.,  alles  war  von  gleicher  Sucht  befallen.  Anfangs  gewann  ein
jeder,  und  viele  kamen  nach  gemachtem  Handel,  wie  die  Holländer  mit  einer  im
Bauernkrieg  auch  in  Deutschland  sehr  beliebten  Bezeichnung  sich  ausdrückten,  als  die
„großen  Hansen"  daher.  In  allen  Städten  waren  Wirtshäuser  gewählt,  welche  statt
der  Börse  dienten,  wo  Vornehme  und  Geringe  um  Blumen  handelten  und  die  Kontrakte ­
  mit  großen  Traktamenten  bestätigten.  Sie  hatten  unter  sich  Gesetze,  Notare,
Schreiber.
„Die  Geschichte  der  Tulpenmanie  in  Holland",  sagt  John  Francis,  „ist  so
lehrreich  als  irgendeine  einer  ähnlichen  Periode.  Im  Jahre  1634  waren  die  Hauptstädte ­
  der  Niederlande  in  einen  Schacher  verwickelt,  welcher  den  soliden  Handel
ruinierte,  indem  er  das  Spiel  aufmunterte,  welcher  die  Lüsternheit  des  Reichen,  wie
die  Begierde  des  Armen  verlockte,  welcher  den  Preis  einer  Blume  höher  als  ihr
Gewicht  in  Gold  steigerte,  und  welcher  endigte,  wie  alle  solche  Perioden  geendigt
haben,  in  Elend  und  wilder  Verzweiflung.  Viele  wurden  zugrunde  gerichtet,  nur
wenige  bereichert,  und  Tulpen  waren  1634  so  eifrig  gesucht  wie  1844  Eisenbahnpromessen ­
  (in  England  und  —  können  wir  hinzufügen  —  1856  Kreditaktien  in
Deutschland).  Die  Spekulation  wurde  bereits  damals  nach  ähnlichen  Prinzipien
geleitet.  Geschäfte  wurden  abgefchlossen  auf  die  Lieferung  gewisser  Tulpenzwiebeln,
und  wenn,  wie  ein  Fall  vorkam,  nur  zwei  Stück  auf  dem  Markt  waren,  so  wurden
Herrschaft  und  Land,  Pferde,  Ochsen,  Hab  und  Gut  verkauft,  um  die  Differenz  zu
zahlen.  Kontrakte  wurden  abgeschlossen  und  Tausende  von  Gulden  für  Tulpen
bezahlt,  welche  weder  die  Makler  noch  Käufer  oder  Verkäufer  gesehen  hatten.  Für
einige  Zeit  gewannen,  wie  gewöhnlich  in  solchen  Perioden,  alle  und  keiner  verlor.
Arme  Personen  wurden  reich.  Hoch  und  nieder  handelte  in  Blumen.  Die  Notare
bereicherten  sich,  und  selbst  der  nüchterne  Holländer  träumte,  ein  dauerhaftes  Glück
vor  sich  zu  sehen.  Leute  der  verschiedensten  Professionen  versilberten  ihr  Eigentum.
Häuser  und  Gerätschaften  wurden  zu  Schleuderpreisen  ausgeboten.  Das  Land  gab
sich  der  trügerischen  Hoffnung  hin,  daß  die  Leidenschaft  für  Tulpen  immer  andauern
würde,  und  als  man  erfuhr,  daß  selbst  das  Ausland  von  dem  Fieber  ergriffen  wurde,
so  glaubte  man,  daß  der  Reichtum  der  Welt  sich  an  den  Ufern  des  Zuidersees  konzentrieren ­
  und  daß  die  Armut  hinfüro  zur  Sage  in  Holland  werden  würde.  Daß  man
ernsthaft  bei  diesem  Glauben  war,  beweisen  die  Preise,  die  gezahlt  wurden,  und  die
Manie  muß  in  der  Tat  tief  gewurzelt  haben,  wenn,  wie  von  vielen  glaubwürdigen
Zeitgenossen  versichert  wird,  Güter  im  Werte  von  2500  fl.  für  eine  Spezies  gegeben
wurden,  wenn  für  eine  andere  in  der  Regel  2000  fl.  geboten  und  eine  dritte  einen
neuen  Wagen,  2  Schimmel  samt  Geschirr  wert  geachtet  wurde,  wenn  zwölf  Acker  Land
für  eine  Tulpe  bezahlt  wurden."
400  As  von  der  Tulpenzwiebel,  genannt  Admiral  Liefken,  kosteten  4400  fl.;
446  As  vom  Admiral  von  der  Eyk  1620  fl.;  1600  As  Schilder  1615  fl.;  410  As
Viceroy  3000  fl.;  200  As  Kemper  ^.u^ustus  5550  fl.  usw.  Die  Stadtregister  von
Alkmar  bezeugen,  daß  1637  120  Tulpenzwiebeln  zum  Nutzen  des  Waisenhauses
öffentlich  für  90  000  fl.  verkauft  worden  sind.  Die  Harlemer  waren  auf  den  Tulpenhandel ­
  so  erpicht,  daß  sie  damals  allgemein  die  „B  l  u  m  i  st  e  n"  genannt  wurden.
Ein  Mann  gewann  in  wenigen  Wochen  60  000  fl.;  viele  reiche  Häuser  wurden
aber  auch  zugrunde  gerichtet.
Während  ein  paar  Jahren  wurden  in  einer  einzigen  Stadt  von  Holland  mehr
als  10  Millionen  für  Tulpen  umgesetzt.  Das  ganze  schwindlerische  Börsenspiel  war
schon  damals,  im  17.  Jahrhundert  mit  all  seinen  Pfiffen  und  Kniffen  im  Schwung.
Die  Aktie  hieß  damals  „Tulpe";  das  war  der  ganze  Unterschied.
Aus  der  großen  Anzahl  von  komischen  Anekdoten,  welche  aus  jener  Zeit  aufbewahrt ­
  wurden,  wollen  wir  nur  zwei  hervorheben.  Ein  Kaufmann  hatte  eine  Tulpen-
        <pb n="140" />
        112

Zweiter  Teil.  Handel.  IV.  Handelskrisen.

zwiebel  für  500  fl.  gekauft.  Kurz  darauf  brachte  ihm  ein  Bootsmann  fremde  Waren.
Er  ließ  dem  letzteren  einen  frischen  Hering  und  eine  Kanne  Bier  reichen.  Der  Schiffer
sah  die  teuere  Zwiebel  liegen,  glaubte,  es  fei  eine  gemeine,  schälte  und  verspeiste  sie
zu  dem  Hering.  Dieser  Mißgriff  kostete  dem  Kaufmann  mehr,  als  wenn  er  den
Prinzen  von  Oranien  traktiert  hätte.
Ein  Engländer  fand  in  einem  Garten  ein  paar  Tulpenzwiebeln  und  steckte  dieselben ­
  zu  sich,  um  naturwissenschaftliche  Beobachtungen  an  denselben  zu  machen;  aber
er  wurde  als  Dieb  verklagt  und  muhte  endlich  eine  große  Rechnung  bezahlen.
Der  Schwindel  hatte  bald  ein  trauriges  Ende.  Im  Jahre  1637  trat  der  plötzliche
ilmfchwung  ein.  Die  Panik  kam,  das  Vertrauen  verschwand;  Kontrakte  wurden  gebrochen, ­
  Exekutionen  wurden  in  jeder  Stadt  Hollands  angekündigt.  Die  Träume
von  unermeßlichem  Reichtum  waren  verschwunden,  und  diejenigen,  welche  sich  eine
Woche  zuvor  noch  des  Besitzes  von  ein  paar  Tulpen  erfreuten,  deren  Realisierung
ihnen  ein  fürstliches  Vermögen  eingebracht  haben  würde,  blickten  traurig  und  verblüfft
auf  die  erbärmlichen  Knollen  hin,  die  vor  ihnen  lagen  und,  wertlos  in  sich  selbst,
zu  keinem  Preis  mehr  zu  verkaufen  waren.
Um  den  Schlag  abzuwenden,  beriefen  die  Tulpenhändler  öffentliche  Versammlungen ­
  und  hielten  prächtige  Reden,  in  welchen  sie  bewiesen,  daß  ihre  Ware  so  viel
wert  sei  als  jemals,  und  daß  der  panische  Schrecken  unsinnig  und  ungerecht  sei.  Die
Reden  brachten  großen  Applaus  hervor,  aber  die  Knolle  blieb  wertlos,  und  obgleich
mit  Klagen  wegen  Kontraktsbruchs  gedroht  wurde,  so  hatten  diese  doch  keine  Folge,
weil  die  Gerichte  sich  weigerten,  von  Spielgeschäften  Notiz  zu  nehmen.  Sogar  die
Weisheit  der  Generalstaaten  in  Haag  wurde  in  Anspruch  genommen,  allein  auch  sie
konnte  nicht  helfen,  wie  es  überhaupt  nicht  in  der  Macht  der  Regierung  lag,  ein
Heilmittel  für  das  Übel  zu  finden.
Viele  Jahre  vergingen,  bis  das  Land  sich  von  diesem  Schlag  wieder  erholte,  und
bis  der  Handel  von  den  Wunden  wieder  genas,  welche  die  Tulpenmanie  ihm  geschlagen ­
  hatte,  eine  Manie,  die  sich  nicht  bloß  auf  Holland  beschränkte,  sondern  bis  nach
London  und  Paris  sich  erstreckte  und  in  den  zwei  größten  Hauptstädten  der  Welt
der  Tulpe  einen  erdichteten  Wert  beigelegt  hatte,  den  sie  in  Wirklichkeit  niemals
befaß.

2.  Die  Handelskrisis  von  1857.
Von  Albert  Schäffle.
S  ch  ä  f  f  l  e,  Die  Handelskrisis  von  1857  in  Hamburg  mit  besonderer  Rücksicht  auf  das
Bankwesen.  In:  Gesammelte  Aufsätze.  2.  Bd.  Tübingen,  H.  Laupp,  1886-  S.  61—66.
Nach  Beschwichtigung  der  Wellen  der  politischen  Bewegungen  (1848—1851)
warf  man  sich  mit  Hast  auf  alle  Zweige  des  wirtschaftlichen  Erwerbes,  die  Industrie
und  den  Verkehr  (Eisenbahnen  rc.),  auf  alle  Zweige  der  Produktion  durch  Gründung ­
  neuer  Unternehmungen,  Umbildung  und  Vergrößerung  der  alten,  endlich  aus
den  Vertrieb  der  durch  Verkehrs-  und  Produktionsvermehrung  unendlich  gesteigerten
Warenmenge.  Die  Gleichgewichtsstörung  zwischen  verfügbarem  und  wirklich  notwendigem ­
  Kapital  machte  sich  bald  fühlbar.  Die  Börse  beschwerte  eine  ungeheuere
Masse  sog.  Zukunftswerte  aus  Unternehmungen,  die  erst  halb  fertig  waren  und  so
schnell  nicht  reif  werden  konnten,  daher  die  vom  Sommer  1856  bis  Ende  1857
dauernde  chronische  Börsenkrisis  sich  einstellte.  Das  sowohl  durch  Masse  der  Produktion
als  durch  künstliche  Überteuerung  aller  Waren  gestörte  Gleichgewicht  zwischen  Angebot ­
  und  Nachfrage  im  Handel  fand  seine  Wiederherstellung  später,  aber  so  plötzlich,
        <pb n="141" />
        2.  Die  Handelskrisis  von  1857.

113

wie  die  elektrische  Spannung  der  Luft  im  Gewitter  zur  Ausgleichung  kommt.  Im
Bereiche  des  Großhandels,  in  dessen  Händen  die  Ware  vor  dem  durch  den  Detailhandel ­
  geleiteten  unmittelbaren  Verbrauch  sich  befindet,  platzte  das  Gewitter,  was
um  so  unvermeidlicher  war,  als  eine  durch  Kredit  unterhaltene  spekulative  Einsperrung ­
  und  Stapelung  der  Waren  mit  einer  nie  dagewesenen  Allgemeinheit  stattgefunden ­
  hatte.
Die  Krisis  von  1857  war  von  einer  Allgemeinheit  und  Heftigkeit  und  hat
Auswüchse  des  wirtschaftlichen  Lebens  an  den  Tag  gebracht  wie  keine  frühere.  Nicht
der  Rechtfertigungs-,  aber  der  Erklärungspunkt  hievon  liegt  darin,  daß  die  diesmalige
Krisis  in  der  Hauptsache  nicht,  wie  früher,  von  partiellen  Störungen  (Fehlernten,
Kriegskonjunkturen),  sondern  von  einer  allgemeinen  Prosperität,  der  Folge  eines
ohnegleichen  großartigen  weltwirtschaftlichen  Neu-  und  Umbildungsprozesses,  bewirkt
worden  ist.  Diese  Prosperität  gab  nach  allen  Seiten  einen  vergleichsweise  mühelosen
Gewinn,  indem  viele  Vermögenselemente  wie  durch  Zauberschlag  verdoppelten  Nutzeffekt ­
  hatten.  Das  menschliche  Herz  ist  unersättlich,  die  Übertreibung  war  unvermeidlich. ­
  Und  wie  seinem  eigenen,  so  vertraute  man  dem  fremden  Glückssterne,  und
es  ergab  sich  hiedurch  zur  Fortbewegung  der  Dampfentwicklung  von  Handel  und
Industrie  jener  Kreditmißbrauch,  bei  dem  es  im  einzelnen  Falle  immer  schwer  ist,
zu  entscheiden,  ob  er  mehr  auf  Selbsttäuschung  oder  Täuschung  anderer  beruht.
Der  Kreditmißbrauch  schwindelte  sich  an  einer  Schraube  vorzugsweise  empor,
am  Wechsel.  Der  Wechsel,  dieses  vermöge  seiner  formellen  Rechtsstrenge  unentbehrliche ­
  kaufmännische  Zahlmittel,  diente  durchaus  nicht  mehr  bloß  zur  Übertragung
reeller  Werte,  er  wurde  nicht  bloß  gezogen  auf  wirkliche  Warenempfänger  oder  auf
Geschäftsfreunde,  welche  mit  dem  Aussteller  durch  Bande  eines  reellen  Geschäftsverkehres ­
  und  durch  Überzeugung  sicherer  Solvenz  verknüpft  waren.  Der  Wechsel
wurde,  sobald  wirkliches  Kapital  zu  mangeln  begann,  gezogen  zu  keinem  andern
Zwecke,  als  um  ein  fiktives  Kapital,  Zahlmittel  ohne  reelle  Wertunterlage,  zu  schaffen
und  sich  zu  erhalten.  So  wurde  nicht  bloß  die  einfache  Form  dessen,  was  der  Kaufmann ­
  Wechselreiterei  nennt,  die  Ausstellung  neuer  Wechsel  zu  keinem  anderen  Zweck
als  zur  Deckung  der  fälligen,  gehandhabt.  Dieses  einfachste  Mittel,  eine  einmal  geschaffene ­
  Kapitalfiktion  fortzufristen,  genügte  nicht.  Man  bildete  förmliche  Komplotte,
um  durch  Nachahmung  der  allgemeinen  formellen  Eigenschaften  des  guten  Wechsels
dem  schlechten  Wechsel  den  Kredit  und  Kurs  solider  Wechsel  zu  erwerben;  ein
Zwickauer  Kistenmacher  akzeptierte  eine  Million  M  Banko  für  sechs  Groschen  Provision ­
  pro  Wechsel,  ein  Havelberger  Krämer  von  5000  Talern  Vermögen  vier
Millionen  Ji  Banko.  Man  häufte  Unterschriften,  die  nichts  zu  bedeuten  hatten;  ein
englisches  Haus  hatte  dreißig  gewerbsmäßige  Indossanten,  welche  an  ihrem  angeblichen ­
  Wohnort  vom  Bankerottgericht  gar  nicht  aufzufinden  waren.  So  wurde  es
möglich,  den  Wechsel  als  Zahlmittel  in  Lauf  zu  setzen  und,  wenn  er  verfiel,  ihn  mit
einem  neuen  Zahlungsversprechen  zu  decken,  bis  endlich  die  ausgegebenen  und  aufgehäuften ­
  fingierten  Wertsummen  in  einer  schuldigen  oder  einer  unschuldigen  Hand  als
das,  was  sie  von  Anfang  waren,  als  wertlose  Papierfetzen  und  Lumpenprodukte,  hängen
blieben.  Von  Hamburg  sollen  förmliche  „Kreditreisende"  ausgegangen  sein,  um  das
Blankoakzept  ihres  Hauses,  welches  jedem  Wechsel  in  Skandinavien  den  Laufpaß  gab,
wie  eine  Ware  feilzubieten.  Nicht  auf  die  Deckung  und  Solvenz  seitens  des  Trassanten,
sondern  nur  auf  die  Provision  sah  man,  als  man  durch  Akzepte  in  die  strenge  Wechselzahlungsverbindlichkeit ­
  sich  einließ.  Mit  der  Biegsamkeit  des  kaufmännischen
Sprachgebrauchs  nannte  man  dies  „Eefälligkeitsakzept".  Der  beste  Fall  war  allerdings ­
  der,  wenn  das  Blankoakzept,  die  Annahme  des  Zahlungsversprechens  ohne
reellen  Schuldgrund  und  vorhandene  Deckung,  aus  leichtsinniger  Gefälligkeit  und  in
Mollak,  Volkswirtschaftliches  Luellenbuch.  4.  Ausl.  8
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        114  Zweiter  Teil.  Handel.  IV.  Handelskrisen.

leichtsinniger  Überschätzung  der  eigenen  Mittel  geschah.  Gefälligkeit  im  Schuldenübernehmen ­
  ist  jedoch  keine  Tugend  des  Handels.
Von  Hamburger  Häusern  —  man  würde  unrecht  tun,  zu  sagen  von  Hamburg
—  und  ihren  Kommanditen  wurde  der  Wechselmißbrauch  besonders  stark  in  allen  Abstufungen ­
  getrieben.  Äußere  Verhältnisse,  welche  die  Schuld  der  Schuldigen  begreiflicherweise ­
  nicht  aufheben,  geben  hiefür  einen  Erklärungsgrund:  der  von  Hamburg
nach  allen  Teilen  der  Welt  ausstrahlende  Handelsverkehr,  die  bisherige  seit  60  Jahren
allen  Stürmen  trotzende  Solidität  des  Platzes,  die  Abwesenheit  aller  sonstigen  papierenen ­
  Wertzeichen,  die  Abwesenheit  einer  zentralen,  auch  den  Kreditmißbrauch  der
größten  Häuser  zeitig  wahrnehmenden  Kreditanstalt,  die  Basierung  des  Wechselgeldes
auf  die  unabänderlich  gleiche  reine  Silbervaluta  des  Bankogeldes  verliehen  dem
Hamburger  Wechsel  eine  Gesuchtheit,  eine  Umlaussweite,  einen  ausschließlichen
Spielraum  und  eine  Kontrollelosigkeit,  welche  ebenso  die  Verführung  zum  Mißbrauch
als  die  Größe  des  letzteren  erklären.
Überall  beweist  die  Krisis,  daß  der  Wechsel  in  weit  höherem  Grade  als  der
Bankzettel  zur  Fiktion  von  Kapitalien  mißbraucht  worden  ist.  Man  darf  sogar
sagen,  daß  nur  in  Amerika,  wo  vermöge  der  Dezentralisation  des  Bankwesens  und
der  Weite  aller  Verkehrsverhältnisse  der  Zettel  faktisch  die  Rolle  eines  reinen  Wechsels
annimmt,  der  Zettel  zur  Kapitalfiktion  mißbraucht  worden  ist.
Im  Bankwesen  hat  sich  vielmehr  als  das  gefährlichste  Element  das  verzinsliche,
zu  gewagter  Anlage  in  Diskont  und  Darlehen  treibende  Depositum  von  kurzer  Kündigung ­
  erwiesen.  Nicht  als  imaginäres,  sondern  als  höchst  reelles  Kapital  entflieht
es  den  Banken  gerade  in  der  Not,  sobald  der  leiseste  Hauch  des  Mißtrauens  weht.
Doch  trat  in  der  Krisis  an  hervorragenden  Beispielen  auch  die  Erscheinung  auf,  daß
gutbeglaubigte  Bankinstitute  großen  Depositenzufluß  erhielten,  welcher  durch  ihre
Vermittlung  ein  sehr  wertvoller  Helfer  in  der  Not  geworden  ist.
Nichts  hat,  um  es  schließlich  zu  sagen,  so  gründlichen  Bankerott  gemacht  als
der  doktrinäre  Absolutismus  der  ökonomischen  Theorie  und
Praxis.  Während  man  in  Europa  in  Doktrin  und  Gesetzgebung  dem  Phantom
der  Zettelüberschwemmung  als  einziger  Gefahr  nachjagte,  schuf  die  Wechselreiterei
Hunderte  von  Millionen  fiktiver  Werte;  während  die  Aktiengesellschaften  alles
ruinieren  sollten,  überließ  sich  die  Privatindustrie  im  Handel,  welcher  seiner  Natur
nach  von  je  die  individuelle  Wirtschaftsform  vorherrschend  für  sich  hat  wählen  müssen,
Übertreibungen  aller  Art  und  brachte  die  Krisis  auf  den  Gipfelpunkt;  während  die
absoluten  Freihändler  der  Hansestadt  und  der  skandinavischen  Plätze  um  Staatsunterstützung ­
  auf  den  Knieen  lagen,  mußten  die  büreaukratisch  gescholtenen  Regierungen ­
  Frankreichs  und  Preußens  das  Prinzip  der  selbstverantwortlichen  Freiheit ­
  im  Handel  vertreten;  während  die  Notendeckung  der  Bank  von  England  als  die
stärkste  Seite  des  Institutes  erschien,  machte  gerade  sie  Fiasko;  während  bisher  die
großen  Bankinstitute  einander  in  blindem  Nachahmungstrieb  die  geringsten  Zinsfußänderungen ­
  nachmachten,  emanzipierten  sie  sich  diesmal  mit  Erfolg  und  ließen
—  bloß  nach  den  konkreten  Verhältnissen  des  heimischen  Geldmarktes  sich  richtend
—  wochenlang  Differenzen  von  4  %  im  wechselseitigen  Bankzins  bestehen.  Die  Beispiele ­
  ließen  sich  häufen,  in  welchen  die  absolute  Doktrin,  der  theoretische  und
praktische  Schlendrian,  vor  den  Erfahrungen  und  Notwendigkeiten  der  Krisis  zu
Schanden  geworden  sind.  Auf  dem  Gebiete  der  Öffentlichkeit  scheint  uns  vor
allem  die  Aufgabe  der  wirtschaftlichen  Gesetzgebung  und  Verwaltung  zu  liegen.
Wenn  der  Staat  im  Zivil-  und  Handelsrecht,  in  der  Gewerbeordnung,  in  der  Gewerbekonzession, ­
  in  der  Beförderung  und  rechtzeitigen  Veröffentlichung  der  volkswirtschaftlichen ­
  Statistik  die  ganze  volkswirtschaftliche  Bewegung  in  den  durchsichtigen
Spiegel  der  Öffentlichkeit  zu  reflektieren  trachtet,  auch  wo  es  unbequem  ist,  so  unter-
        <pb n="143" />
        3.  Der  „große  Börsenkrach"  im  Jahre  1873.

115

stellt  er  der  wirtschaftlichen  Freiheit  die  praktische  Intelligenz,  der  Selbstverantwortlichkeit ­
  die  praktische  Freiheit,  sichert  er  sowohl  die  mannigfaltigste  Entwicklung  als
die  allgemeinste  Kontrolle.  Dem  Auge  der  wirtschaftlichen  Öffentlichkeit  Tausende
von  Fazetten  und  immer  schärfere  Spiegelflächen  anzuschleifen,  ist  eine  Aufgabe  der
Gesetzgebung,  deren  Lösung  den  Fortschritt  regeln  und  die  wirtschaftliche  Selbstbeherrschung ­
  allgemein  machen  kann.  Einseitige  Beschränkungen  verkrüppeln  nur
den  Fortschritt,  gewerbliche  Staatsaufsicht  und  Staatsintervention,  eine  das  Korrelat
der  andern,  treiben  den  Mißbrauch  nur  auf  unverfolgbare  Abwege,  untergraben
die  freie  Mäßigung,  stumpfen  die  wirtschaftliche  Selbstbeherrschung,  die  geschäftliche
Sittlichkeit,  die  Solidität  ab  und  setzen  den  Affentrieb  der  Nachahmung  und  des
Schlendrians  an  die  Stelle  der  einzeln  erwägenden  Vorsicht.

3.  Der  „große  Börsenkrach"  im  Jahre  1873.
Von  Albert  Schäffle.
Schäffle,  Der  „große  Börsenkrach"  des  Jahres  1873.  In:  Gesammelte  Aufsätze.
2-  Bd.  Tübingen,  H.  Laupp,  1886.  S.  67,  S.  96,  S.  98—103,  S.  111—113  und  S.  116.
Im  Mai  des  Jahres  1873  brach  endlich  das  Strafgericht  über  ein  Schwindeltreiben ­
  herein,  wie  es  seit  den  Lawschen  Orgien  der  nie  Quincampoix*)  nicht  erlebt ­
  worden  war.
Fünf  Jahre  lang,  besonders  aber  im  Jahre  1872  und  noch  zu  Beginn  des
Jahres  1873,  hatte  es  geschienen,  als  ob  die  Bäume  der  Spekulation  wirklich  in
den  Himmel  wachsen  sollten.  An  fast  allen  großen  Börsenplätzen  hatte  der  Aktienschwindel ­
  einen  seit  Law  nicht  dagewesenen  Umfang  und  Zynismus  erreicht.  Aber
nirgends  hat,  bis  jetzt  wenigstens,  der  tolle  Tanz  um  das  goldene  Kalb  mit  solchem
Schrecken  ein  Ende  genommen  wie  in  Wien.
Es  ist  schwer,  zu  bestimmen,  von  welchem  Tage  der  „große  Krach"  zu  datieren
ist,  ob  schon  vom  5.  oder  erst  vom  9.  Mai  an.
Am  9.  Mai  kam  der  Mechanismus.der  Börse  zum  völligen  Stillstand  und  der
furchtbare  Ernst  der  Lage  zum  allgemeinen  Bewußtsein.
Allein  schon  am  5.  Mai  hatte  der  ganze  Boden  der  Börse  wie  in  einem  Erdbeben ­
  erzittert.  Verfasser,  damals  gerade  in  Wien  anwesend,  hörte  schon  an  diesem
Tage  von  urteilsfähigster  Seite  den  furchtbarsten  Zusammenbruch  als  unvermeidlich
bezeichnen.  Sehr  gut  beschreibt  der  „Österreichische  Ökonomist"  den  Zustand  und  Verlauf ­
  der  Wiener  Börse  am  5.,  6.  und  7.,  dann  am  9.  und  10.  Mai:  „Wenn  auch
^icht  ohne  Bangigkeit  und  Unruhe,  so  doch  nichts  weniger  als  eines  Überfalles
gewärtig,  trat  die  Börse  den  denkwürdigen  5.  Mai  des  Jahres  des  Krachs  an.  Die
Kurse  von  Berlin  und  Frankfurt  waren  sogar  höher  eingetroffen,  und  am  Morgen
gab  man  sich  in  Kulissenkreisen  einer  zuverläßlichen  Stimmung  hin.  Überall  die
Proiongationsschwierigkeit,  das  Drängen  der  Kostnehmer,  die  Rücknahme  der  verpfändeten ­
  Papiere  zu  beschleunigen,  der  tolle  Lärm  der  Arrangeure,  Kassiere  und
^kontisten,  welche  nichts  als  Meldungen  von  falschen  Händen,  nicht  übernommenen
Effekten  und  Wirrnissen  in  der  Differenzrechnung  zu  machen  hatten!  Alles  das  ver-.
  b  dem  Tage  etwas  unbeschreiblich  Unheimliches".  Und  merkwürdigerweise  trat
ganz  unerwarteter  Anlaß  auf,  von  dem  man  am  wenigsten  gedacht  hatte,  daß  er

MlZusgegeben  von»Conrad,  Elster,  Lexis,  Loening.  3.  Aufl.  6.  Bd.  Jena,  Gustav  Fischer,
1910.  S.  417—421.  —  G.  M,  8

8*
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        116  Zweiter  Teil.  Handel.  IV.  Handelskrisen.

den  Tag  eröffnen  sollte.  Aus  Pest  wurde  telegraphisch  gemeldet,  daß  die  Franko-Ungarische
  Bank  eine  Einzahlung  auf  ihre  Aktien  ausschreiben  werde,  dieselbe  Franko-Ungarische
  Bank,  die  vor  kaum  14  Tagen  Generalversammlung  gehalten  und  die
Auszahlung  einer  12y 2  Aigen  Superdividende  für  den  1.  Juli  beschlossen  hatte!
Eingeweihte  hatten  zwar  schon  lange  diese  Bank  als  eine  halbbankerotte  erklärt,  ihre
Direktion  und  Verwaltung  als  die  schwindelhafteste  bezeichnet  unter  den  schwindelhaften, ­
  deren  sich  Transleithanien  in  hübscher  Zahl  zu  erfreuen  hatte,  aber  man
meinte,  daß  der  Kurs  der  Aktien  wenigstens  über  den  Couponverfall  werde  gehalten
werden  können,  und  so  stagnierte  er  auch  seit  vielen  Wochen.  Da  platzte  die  Seifenblase! ­
  —  Statt  einzukassieren,  sollte  man  zuzahlen.  Die  Aktien  fielen  in  wenigen
Minuten  von  98  auf  88.  Der  so  jähe  Abfall  eines  lange  ruhig  gehaltenen  Papiers
alarmierte  in  ungewohntem  Maße  und  machte  mit  dem  Gedanken  vertraut,  daß
die  Krise  unversehens  losbrechen  könne,  ja  schon  an  die  Pforten  des  Hauses  poche.
Und  so  war  es!  „Der  Ungarischen  Frankobank  bleibt  der  Ruhm,  den  Reigen  der
in  aller  Nacktheit  sich  bloßstellenden  Kreditinstitute  und  ihres  unheimlichen  Totentanzes ­
  eröffnet  zu  haben.  Die  Folge  hat  gelehrt,  daß  sie  dieser  bevorzugten  Stellung
in  der  Geschichte  der  Bankleitungsprostitution  nicht  unwürdig  sei.  Die  Art,  wie  sie
das  Aktienkapital  auf  14  Millionen  erhöhte,  wie  sie  die  Bezugsausübung  der  jungen
Aktien  mit  Agio  zu  bewerkstelligen  wußte,  wie  sie  Gewinn  in  Aussicht  stellte,  wo
schon  ein  reichlich  Stück  Kapital  verloren  war,  und  wie  endlich  die  Maske  abgeworfen
ward,  als  es  zur  Rettung  zu  spät  war,  das  alles  weist  der  Franko-Ungarischen
Bank  einen  ganz  nachbarlichen  Platz  neben  den  wienerschen  bankerotten  und  halbbankerotten ­
  kleinen  Instituten  an,  die  wenigstens  ihr  kleines  Kapital  und  den  großen
Krach  zur  Ausrede  hatten,  während  die  transleithanische  Anstalt  schon  vor  dem  Ach
und  Krach  all  diese  Praktiken  und  Kniffe  hatte  brauchen  müssen,  um  nicht  als  verfallen ­
  zu  erscheinen."
Gleichzeitig  mit  der  Hiobspost  von  Pest  traf  die  Anzeige  ein,  daß  eines  der
ansehnlichsten  Wiener  Bankhäuser,  welches  eine  bedeutende  Rolle  an  der  Börse  zu
spielen  nicht  aufgehört  hatte,  seitdem  es  bestand,  die  Firma  Mayersberg  und  Russo,
seine  Zahlungen  eingestellt  habe.  Schon  48  Stunden  später  hätte  man  solche  Kleinigkeiten, ­
  wie  die  Insolvenz  eines  Bankhauses  und  die  Bloßlegung  der  Schwäche  eines
Bankinstitutes,  gar  nicht  mehr  der  Beachtung  wert  gefunden.  Am  Mittag  des
5.  Mai  aber  wirkte  das  niederschlagend,  erstarrend,  wie  das  Erscheinen  eines  Gespenstes, ­
  das  heraufbeschworen  zu  haben  man  sich  einzugestehen  begann.  „Das  ist
der  Anfang  des  Endes!"  lautete  der  Abschied  und  besagte  der  Händedruck  erfahrener
Börsenleute,  als  das  Glockenzeichen  den  Schluß  dieses  verhängnisvollen  Geschäftstages ­
  verkündete.  „Wie  werden  wir  uns  wiedersehen?"  Die  Frage  war  auf  aller
Lippen.
Am  6.  Mai  trat  die  absolute  Unentschlossenheit  der  Börsenleitung  zutage,  und
mit  ihr  erwuchs  die  Zuchtlosigkeit  und  die  Felonie  der  ohnehin  schon  ganz  entarteten
Spekulation.  Am  6.  Mai  war  es  schon  handgreiflich,  daß  die  Krise  in  vollem  Zuge
sei,  daß  die  nächste  Liquidation  eine  ganz  regellose  und  verheerende  werden  müsse,
und  daß  die  Börsenkammer  Vorsicht  und  Wachsamkeit  verstärken  müsse.  Die  Kurse
fielen  an  diesem  Tage  nicht  gar  so  rapid,  alles  Geschäft  vollzog  sich  unter  dem  Drucke
des  gerechten  Zweifels,  ob  auch  diese  Schlüsse  zu  reellem  Vollzüge  kommen  würden:
es  herrschte  daher  jene  Erstarrung  der  Angst  und  des  Zweifels  ob  des  Ungewissen!
Inzwischen  kam  eine  Jnsolvenzmeldung  um  die  andere.  Sie  bezogen  sich  nur  auf
Individuen  dritten  Ranges;  denn  es  handelte  sich  vorerst  nur  um  Abrechnung  des
früheren  Liquidationstages,  der  noch  leidliche  Kurse  eingestellt  hatte.
Aber  schon  lief  es  wie  ein  Lauffeuer  durch  alle  Kreise  des  beteiligten  Publikums,
flog  es  mit  Blitzesschnelle  durch  die  Provinzen,  daß  es  hoch  an  der  Zeit  sei,  sich  der
        <pb n="145" />
        3.  Der  „große  Börsenkrach"  im  Jahre  1873.

117

Papiere  um  jeden  Preis  zu  entledigen.  Von  allen  Seiten  stürmte  es  nun  heran.
Alles  wollte  losschlagen,  alles  kündigte,  alles  drang  endlich  auf  Übernahme  der  verpfändeten ­
  Stücke.  Angstklopfenden  Herzens  wartete  man  das  Resultat  des  7.  Mai  ab.
Dieser  entsprach  den  Voraussetzungen.  Das  Sterbeglöcklein  hörte  nicht  mehr  auf  zu
läuten.  Banken,  Häuser,  Faiseurs,  Agenten,  Millionäre,  Galopins,  Würdenträger
und  Schleppträger,  alles  war  unvermögend,  die  Papiere  zu  übernehmen.  Das  Auskunftsmittel, ­
  eine  Galgenfrist  durch  falsche  Hände  zu  gewinnen,  war  auch  nicht  mehr
lohnend:  wozu  sollte  man  die  Maske  noch  länger  tragen?  Die  Jnsolvenzerklärung
der  Börsen-  und  Kredit-  und  der  Bankerott  der  Kommissionsbank*)  machten
Sensation,  viel  mehr  als  begründet;  denn  wer  Augen  hatte,  muhte  den  Sturz  vorausgesehen ­
  haben.  Aber  für  das  Publikum,  für  die  öffentliche  Meinung,  für  den
„Nimbus"  war  es  der  Todesstoß.  Eine  „Bank"  bankerott!  Und  gar  zwei  auf  einmal. ­
  Die  Verwirrung  stieg  von  Stunde  zu  Stunde,  und  mit  ihr  die  Ratlosigkeit
der  Börsenkammer.  Zur  Krönung  des  Werkes  beschloß  diese  der  Börse  vorgesetzte
Behörde,  daß  die  Zahlung  der  Differenzen  verschoben,  daß  ein  Moratorium  zugestanden ­
  werde!
Man  antwortete  zwar  auf  die  betreffende  Gegenvorstellung,  daß  die  Kassiere
erklärt  hätten,  die  Verwirrung  sei  so  groß,  daß  sie  nicht  fungieren  könnten.  Das
hätte  die  Kammer  nicht  ernst  nehmen  dürfen.  „Wer  nicht  zahlt,  ist  insolvent",  mußte
es  heißen:  und  man  hätte  hundert  Insolvente  weniger  gehabt,  die  Wiener  Börse
aber  in  ihrer  Ehre  und  Position  unerschüttert  erhalten.
Am  10.  Mai  proklamierte  die  Börsenkammer  den  offiziellen  Börsenbankerott,
d.  h.  die  Sistierung  der  Differenz-  und  Zinsenzahlung,  die  Suspendierung  des  Geschäftes. ­
  So  alle  Tore  dem  Vertragsbrüche  und  der  Demoralisation  auftun,  wie  mit
dieser  Lizenz  es  geschehen,  so  die  ohnehin  gelockerte  Disziplin  des  Hauses  total  untergraben, ­
  das  hatte  niemand  erwartet  und  hat  niemand  gebilligt  als  etwa  die  dadurch
Zu  dem  Vorteile  des  Zeitgewinnes  Gelangenden.  Und  wozu  benutzten  sie  diesen
Zeitgewinn?  Darüber  nachzudenken,  ob  sie  in  Masse  desertieren  sollten  oder  aushalten ­
  und  bei  der  Fahne  bleiben.  Die  Wahl  fiel  manchem  schwer;  aber  die  großen
Beispiele,  die  Masseninsolvenzerklärung  von  Häusern,  die  man  im  Besitze  reichlicher
Mittel  wußte  oder  glaubte,  die  Auflösung  aller  Ordnung,  die  Trostlosigkeit  der  Lage  riß
auch  nicht  wenige  mit  fort,  welche  ohne  jedes  Moratorium  gewiß  standgehalten  hätten.
Und  doch  herrschte  in  vielen  Kreisen  noch  immer  eine  (zumeist  freilich  erheuchelte)
Nutze  und  Zuversicht.  Mit  Vertuschen  und  Verschieben  meinte  man  noch  in  der
Woche  vom  10.—17.  Mai  die  Katastrophe,  wenn  auch  nicht  aufhalten,  so  doch  zu
einem  sanften  Verlaufe  führen  zu  können;  wenigstens  meinten  es  die  zwischen  Leben
und  Tod  ringenden  Banken.  Die  vorsichtigeren  und  der  Gefahr  mehr  entrückten
Institute  aber  sahen  die  Hoffnungslosigkeit  unverschleiert.  So  schleppte  man  sich  noch
^in  paar  Tage  hin,  immer  näher  der  Erkenntnis,  daß  die  Dinge  einem  unabsehbaren ­
  Verfalle  zutrieben,  und  doch  sich  an  jedem  Hoffnungsstrahl  sonnend,  von  dem
u&amp;gt;an  gleichwohl  wußte,  daß  er  einem  künstlichen  Gasapparate  entströme.  Am
17-  Mai  ward  sogar  von  den  „Sommitäten"  der  Finanzwelt  die  Parole  ausgegeben,
bie  Krise  sei  auf  ihrem  Höhepunkte  angelangt  und  alles  kehre  zu  günstigerer  Wendung ­
  zurück.  Niemand  geringerer  als  das  Haus  Rothschild  selbst  war  es,  das  diese
Meinung  verbreitete  und  (wir  sind  der  Überzeugung)  sie  auch  teilte.  Wie  wenig
Berechtigung  diese  Anschauung  hatte,  sollte  bald  deutlich  werden.
Doch  schien  mit  Anfang  Juni  der  stärkste  Sturm  bereits  dahin  gebraust  zu  sein.
-0"  stürzte  plötzlich  die  Wiener  Wechslerbank,  eine  der  kühnsten  Börsenspielbanken,
unter  dem  Druck  des  Andranges  ihrer  Kassenschein-  (Depositen-)  Gläubiger,  zu-*)
  Ihre  Aktien  waren  am  17.  Februar  bei  40"/«  Einzahlung  140  notiert  gewesen!
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        118  Zweiter  Teil.  Handel.  IV.  Handelskrisen.

sammen.  Der  Eindruck  dieses  Fallissements  war  ein  furchtbarer;  von  da  an  war
der  Kredit  auch  der  großen  leitenden  Banken  —  Nationalbank,  Niederösterreichische
Eskomptegesellschaft  und  etwa  noch  Kreditanstalt  ausgenommen  —  erschüttert.  Der
Schlag  traf  um  so  schwerer,  als  die  Wechslerbank  noch  acht  Tage  vorher  in  der  unter
Kontrolle  der  Regierungsorgane  gezogenen  „Rohbilanz"  einen  Aktivsaldo  von
400  000  fl.  ausgewiesen  hatte.
Die  Wiener  Wechslerbank  hatte  in  die  Kategorie  der  famosen  „Kartellbanken"
gehört.  Diese,  namentlich  Börsen-  und  Maklerbanken,  waren  von  nun  an  sicherem
Tode  verfallen.
In  den  Generalversammlungen  zur  Liquidation  der  Wiener  Börsenspielbanken
spielen  jetzt  unnennbare  Szenen.  „Räuber",  „Spitzbuben",  „Gebt  den  Raub  heraus",
fliegt  es  —  kommentiert  durch  geballte  Fäuste  —  hinüber  an  die  Tische  der
schlotternden  Verwaltungsräte,  selbst  wenn  ein  hochgeborener  Graf  und  „angesehenes"
Herrenhausmitglied  Präsident  einer  oder  mehrerer  solcher  sauberen  Verwaltungsräte ­
  war!
Die  Börse  aber  ist  eine  öde  Halle.  „Das  Bargeschäft  schwingt  sein  Szepter
auf  dem  kreditlosen  Terrain",  schreibt  der  „Aktionär"  vom  26.  Juni.  So  rasch
war  der  ganze  babylonische  Turmbau  der  Kulisse  verschwunden!
Im  August  und  September  schienen  bessere  Zustände  zurückkehren  zu  wollen.
Die  Kurse  der  „leitenden  Bankpapiere"  erlangen  einige  Erholung.  In  Baubanken
belebt  sich  nochmals  einigermaßen  die  Spekulation;  man  glaubt,  diese  Werte  seien
unnatürlich  entwertet.  Aber  mit  dem  Herbst  „kracht"  das  Kartenhaus  der  Baubankspekulationen ­
  furchtbar  zusammen,  die  Tausende  des  Wiener  Publikums,  welche
in  diesen  Werten  früher  gespielt  hatten,  stehen  entsetzt  der  fortdauernden  Katastrophe
gegenüber.
Das  Schlimmste  sollte  erst  noch  kommen;  dem  Oktober  war  der  tiefste  Sturz
vorbehalten.  Das  Messer  ging  nicht  mehr  bloß  den  Börsen-,  Makler-  und  dergleichen
Banken  an  die  Kehle,  sondern  den  ersten  Instituten,  insbesondere  jenen  ineinander
verfilzten  Bankanstalten,  welche  der  Abgeordnetenhauspräsident  Freiherr  v.  Hopfen
in  seiner  Leitung  zusammenfaßte.  Die  Aktien  des  Wiener  Bankvereins  und  der  Allgemeinen ­
  Österreichischen  Bodenkreditanstalt  unterlagen  einem  enormen  Kurssturz.
„Kredit",  „Anglo",  „Franko"  und  andere  „leitende",  „erste"  Papiere  gerieten  aufs
neue  in  eine  abwärtsgehende  Wertbewegung,  welche  kaum  noch  der  schwarzsichtigste
Pessimist  für  geradezu  unmöglich  gehalten  haben  würde.
Der  „Aktionär"  beziffert  die  Kurseinbuße  des  Wiener  Aktienbankkapitals  (April
bis  Ende  Oktober)  auf  mehr  als  700  Millionen  fl.  ö.  W.

4.  Die  Krisis  im  Magdeburger  Juckerhandel  (1889).
Von  Otto  P  i  l  e  t.
Pilet,  Ein  Rückblick  auf  mein  Leben.  Magdeburg,  Im  Selbstverlag,  1900.  S.  52—55.
Das  Jahr  1889  versprach  eins  der  glänzendsten  Jahre  für  den  Magdeburger
Zuckerhandel  zu  werden,  glänzender  als  die  großen  Konjunkturjahre  1885  und  1857,
welche  ich  erlebt  hatte,  in  denen  die  Preise  von  15  Talern  auf  zirka  25  Taler  für
den  Zentner  stiegen,  —  denn  es  handelte  sich  um  ganz  andere  Quantitäten  als  die
der  derzeitigen  Produktion.  Eine  klein»  Ernte,  beschränkte  Vorräte  in  Deutschland
machten  eine  Steigerung,  auch  eine  erhebliche,  im  Laufe  der  zu  niedrigen  Preisen
begonnenen  Kampagne  1888/89  fast  zu  einer  Gewißheit.  Was  Wunder,  wenn  man
feine  Operationen  danach  einrichtete,  stärkere  Vorräte  hielt  und  große  Posten  auf
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        4.  Die  Krisis  im  Magdeburger  Zuckerhandel  (1889).  119
Lieferung  für  die  Sommermonate  kaufte!  Glänzende  Gewinne  wurden  eingeheimst,
und  die  Preise  stiegen  stetig  weiter.  Aber  eine  ungesunde,  übertriebene,  ja  wahnsinnige ­
  Spekulation  hatte  sich  dazwischengedrängt  und  erhielt  leider,  gefördert  durch
die  Erfolge,  noch  mehr  durch  die  unglückselige  Einrichtung  des  Regulierungsbureaus*)
gestärkt,  gar  bald  die  Führung  der  ganzen  Bewegung.  Es  waren  drei  Firmen,  welche
dieses  unselige  Kleeblatt  bildeten,  das  so  viel  Schaden  über  Magdeburg  brachte.  Mit,
wenigstens  von  einer  Seite,  erheblichen  Mitteln  ausgerüstet,  hatten  sie  sich  füv  diese
Hausseoperation  verbunden,  kauften  jedes  angebotene  Quantum  und  trieben  die  Preise
täglich.  Sie  scheuten  sich  nicht,  selbst  zu  den  höchsten  Preisen  noch  Quanten  von
50  000  Sack  aufzunehmen,  um  die  künstlich  getriebenen  Preise  zu  halten.  Die  stets
erfolgende  Auszahlung  der  erheblichen,  eigentlich  nur  auf  dem  Papier,  nicht  in
Wirklichkeit  erzielten  Gewinne  gab  ihnen  immer  neue  Mittel,  ihre  Unternehmungen
stets  weiter  und  größer  auszuspinnen.  Wenn  ein  Geldbedarf  eintrat,  inszenierten
sie  eine  neue  Steigerung.  Da  die  offiziellen  Notierungen  die  gemachten  Geschäfte
berücksichtigen  mußten  und  für  die  Abrechnungsstelle  maßgebend  waven,  brachte
ihnen  jede  Steigerung  neue  Mittel  durch  die  ihnen  ausgezahlten  Differenzen  aus
ihre  schwebenden  großen  Quanten.  So  mußten  ihre  unglücklichen  Verkäufer  selbst
ihnen  die  Mittel  liefern,  ihre  Treibereien  bis  ins  Ungemessene  fortzusetzen.  Es  war
in  jener  Zeit,  als  ob  ein  Taumel  weite  Kreise  ergriffen  hätte.  Man  hörte  von  großen
Gewinnen,  die  an  der  Zuckerbörse  gemacht  waren.  Ladeninhaber,  Handwerker  und
Beamte  wollten  spekulieren,  Zucker  kaufen  und  verdienen.  An  den  etwaigen  Verlust ­
  dachte  niemand;  es  war  ja  so  einfach,  man  kaufte  und  verkaufte  einige  Tage
später  und  hatte  das  Geld  zu  einer  Badereise!  Gewissenlose  Leute  fanden  sich
leider,  die  solche  Aufträge  der  Börse  zuführten,  die  Treiberei  verstärkten  und  so
manchem  bitteren  Verlust  brachten.
Doch  diese  unnatürliche  Übertreibung  einer  sonst  an  sich  in  müßigen  Grenzen
vollberechtigten  Spekulation  mußte  zusammenbrechen  und  brach  entsetzlich  zusammen.
Als  der  Lieferungstermin  herangekommen  war,  wurden  die  vom  Haussekonsortium
gekauften  Quanten  meist  in  effektiver  Ware  geliefert,  während  die  Haussiers  darauf
rechneten,  daß  die  Verkäufer  die  ihnen  verkaufte  Ware  ganz  oder  doch  großenteils
von  ihnen  zurückkaufen  mühten,  wobei  sie  dann  die  Preise  zu  diktieren  gedachten.
Namentlich  das  Ausland,  welches  in  der  Hauptsache  gegen  sie  Verkäufer  war,  war
bestrebt,  alles  in  effektiver  Ware  zu  liefern.  Österreich  sandte,  was  es  irgend  hatte,
von  England  wurden  deutsche  und  österreichische  Zucker  zurückbeordert,  wir  selbst
erhielten  für  Pariser  Verkäufe  belgischen  und  französischen  Zucker,  und  so  brach  das
ganze  Kartenhaus  zusammen.  Der  totale  Ruin  der  Spekulanten  und  vieler  kleiner
Firmen  war  da,  aber  mit  ihm  der  große  Verlust  auch  der  solidesten  und  sich  von
jeder  Spekulation  fernhaltenden  Häuser.  Denn  ein  jeder  hatte  Engagements  nach
allen  Seiten  und  erlitt  zahlreiche  Verluste,  während  er  selbst  als  Kommissionär  durch
das  übernommene  Delkredere  seinen  Hintermann  voll  decken  mußte.  Hätte  man  alle
diese  Verbindlichkeiten  durch  Verbuchung  bei  einer  Liquidationskasse  von  sich  abwälzen ­
  können,  so  würde  der  solide  Handel  ohne  Schaden  aus  dieser  Katastrophe
hervorgegangen  sein,  die  bloße  Spekulation  hätte  freilich  dabei  auch  untergehen
müssen,  aber  in  dem  Momente,  als  sie  am  Ende  ihres  eigenen  Kapitals  war,  ehe

*)  Pileta.  a.  0.  S.  52:  „Bei  dem  Regulierungsbureau  mußten  alle  Engagements  angemeldet ­
  werden.  Dieselben  wurden  in  regelmäßigen  Zwischenräumen  auf  den  Tagespreis  gestellt, ­
  und  jeder,  für  den  sich  ein  Verlust  ergab,  mußte  denselben  einzahlen.  Man  machte
aber  den  großen  Fehler,  dessen  gefährliche  Tragweite  freilich  zunächst  nicht  hervortrat,  daß
man  denen,  deren  Kontrakte  einen  Gewinn  ergaben,  diesen  herauszahlte,  so  daß  die  eingezahlten ­
  Verluste  und  Gewinne  sich  saldierten."  —  G.  M.
        <pb n="148" />
        120  Zweiter  Teil.  Handel.  V.  Handelsunternehmung  rc.

sie  durch  künstliche  Mittel  weiteres  Unheil  stiften  konnte,  namentlich  nicht  so  viel,
als  es  durch  ihre  unglückselige  Alimentation  durch  das  Abrechnungsbureau  möglich
geworden  war.
Nun  das  Unglück  da  war,  rief  man  nach  Hilfe!  Nachdem  das  Kind  hineingefallen ­
  war,  mußte  der  Brunnen  zugedeckt  werden!  So  ging  neben  der  außergerichtlichen ­
  Liquidation  der  Engagements  des  zusammengestürzten  Haussetrifoliums
die  Gründung  der  Liquidationskasse  einher,  und  ein  jeder  beeilte  sich,  dieselbe  zu
unterstützen  und  sich  zu  verpflichten,  künftighin  keine  anderen  Termingeschäfte  als
durch  die  zu  gründende  Kasse  zu  machen.  Eine  frühere  Erkenntnis  dieser  Notwendigkeit ­
  wäre  manchem  zum  Heil  gewesen,  und  mancher,  der  gegen  die  Einrichtung  der
Liquidationskasse  seinerzeit  gestimmt  hatte,  mag  es  bitter  bereut  haben.  Wer  aber,
der  dies  erlebt  hat,  kann  es  begreifen,  daß  man  zu  behaupten  wagt,  die  Liquidationskassen ­
  unterstützten  die  Spekulation!  Nein,  sie  sichern  das  gesunde,  volkswirtschaftlich
notwendige  Termingeschäft  für  einen  so  großen  Artikel  wie  Zucker,  dessen  in  wenige
Monate  zusammengedrängte  Produktion  auf  ein  ganzes  Jahr  verteilt  werden  muß.
Sie  gebieten  einer  ungesunden  Spekulation  ein  kategorisches  Halt,  wenn  sie,  am
Ende  ihrer  Mittel,  die  Einschüsse  und  Nachschüsse  nicht  mehr  leisten  kann,  ohne  sie,
falls  sie  im  Vorteil  ist,  durch  Auszahlung  imaginärer  Gewinne  zu  stärken.  Die
Liquidationskassen  sichern  in  bester  Weise  die  wohl  zu  billigende  Absicht  des  Börsengesetzes, ­
  eine  ungesunde  Spekulation  zu  verhüten.
Ich  bin  gewiß  ein  Feind  jeder  übertriebenen,  namentlich  einer  über  die  vorhandenen ­
  Mittel  hinausgehenden  Spekulation,  aber  ich  bin  doch  ein  Feind  des
Börsenregisters.  Jeder  in  das  Handelsregister  eingetragene  Kaufmann  muß  wissen,
was  er  zu  tun  hat,  und  darf  sich  nicht  hinter  dem  Spieleinwand  verstecken.  Mag
man  diesen  Einwand  den  Privaten  lassen,  wenn  es  einmal  juristisch  richtig  sein  soll,
Lieferungsgeschäfte  als  Wetten  anzusehen.  Möge  man  ihnen  diesen  unmoralischen
Weg  lassen,  sich  aus  dem  mit  der  Absicht  auf  Gewinn  unternommenen,  aber  verlustbringend ­
  gewordenen  Geschäfte  zurückzuziehen,  während  man  den  Gewinn  sicher
eingestrichen  hätte!  Aber  dem  wirklichen  Kaufmann  sollte  man  nicht  diese  elende
Ausflucht  öffnen  und  ihn  in  die  Versuchung  bringen,  auf  zwei  Seiten  zu  spekulieren,
auf  der  einen  Seite  den  Gewinn  einzustreichen,  auf  der  anderen  den  Spieleinwand
zu  erheben.  Denn  es  ist  doch  sehr  schwer,  einen  solchen  Spekulanten  zur  Verantwortung
zu  ziehen,  gegen  welche  ihn  dem  Buchstaben  nach  die  Nichteintragung  in  das  Börsenregister ­
  schützt.

V.  Handeizuilternehmung  und  industrielle
Unternehmerverbande.
1.  Die  Handelsunlernehmung.
Bon  Wilhelm  Lexis.
L  e  x  i  s,  Handel.  In:  Handbuch  der  politischen  Ökonomie.  Herausgegeben  von  v.  Schönberg. ­
  4.  Aufl.  2.  Bd.  2.  Halbband.  Tübingen,  H.  Laupp,  1898.  S.  230—234.
Der  Betrieb  des  Handels  bildet  den  Gegenstand  besonderer  privatwirtschaftlicher
  Unternehmungen,  deren  Leistungen  im  allgemeinen
weit  mehr  auf  dem  Kapital  als  auf  der  Arbeit  beruhen.  Dieser  letztere
Satz  trifft  um  so  genauer  zu,  je  vollständiger  sich  die  Trennung  des  Handels  von  dem
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        1.  Die  Handelsunternehmung.

121

Transportgewerbe  vollzogen  hat.  In  dem  Kapital  des  Handels  aber  überwiegt
wieder  das  umlaufende  bei  weitem  das  ft  e  h  e  n  d  e.  Das  letztere  besteht
ja  außer  den  noch  etwa  beibehaltenen  Transportmitteln  im  wesentlichen  nur  aus  den
für  die  Kontorarbeiten  und  für  die  Aufbewahrung  der  Waren  nötigen  Räumlichkeiten ­
  und  den  dazu  gehörenden  Einrichtungen.  In  den  großen  Handelsplätzen  bedarf ­
  der  Kaufmann  nicht  einmal  eigener  Warenlager,  sondern  es  stehen  ihm  hier
oft  sehr  großartige  Aufbewahrungsanstalten,  seien  es  öffentliche  (wie  Zollniederlagen, ­
  Getreidehallen  usw.)  oder  durch  Privatunternehmung  eingerichtete,  zur  Verfügung, ­
  von  denen  aus  der  weitere  Verkauf  und  die  Versendung  der  Waren  sich  auf
die  bequemste  Weise  bewerkstelligen  läßt.  —  Was  das  umlaufende  Kapital  des
Handelsunternehmens  betrifft,  so  durchläuft  der  bei  weitem  größte  Teil  desselben
nur  die  Formen  Geld  und  Ware;  nur  ein  verhältnismäßig  kleiner  Teil  wird
in  der  Gestalt  von  Geld  zur  Zahlung  von  Löhnen  und  Gehältern  verwendet,  die  als
Handlungsunkosten  durch  einen  Zuschlag  zum  Preise  der  Waren  ersetzt  werden  müssen.
Die  übrigen  laufenden  Betriebskosten  sind  bei  einem  reinen  Handelsunternehmen
von  geringem  Belange.  —  Der  Handel  bezieht  somit  seinen  Gewinn  nicht  unmittelbar
aus  der  kapitalistischen  Ausnutzung  von  Arbeitskräften.  Gewöhnliche
Arbeiter  (wie  Packer,  Ausläufer  usw.)  verwendet  er  nur  in  geringer  Zahl  und
für  ganz  untergeordnete  Zwecke.  Höher  gebildete  Gehilfen  (Kommis)
sind  jedem  größeren  Handelsunternehmer  allerdings  unentbehrlich,  aber  auch  diese
werden  wohl  niemals  behaupten  wollen,  wie  das  von  feiten  der  industriellen  Arbeiter
so  häufig  geschieht,  daß  sie  die  eigentlichen  Produzenten  des  dem  Geschäftsinhaber
zufallenden  Gewinnes  seien.  Eine  gleichwertige  Kontorarbeit  kann  in  dem  einen
Falle  mit  einem  zehnmal  so  großen  Kapitalumsatz  verbunden  sein  als  in  dem  anderen,
und  der  Gewinn  wird  dann  in  ähnlichen  Verhältnissen  verschieden  sein.
Die  Handelsgehilfen  stehen  auch  tatsächlich  und  gesetzlich  in  einem  anderen  Verhältnis ­
  zu  den  Unternehmern  als  die  gewöhnlichen  Lohnarbeiter.  Allerdings  besteht
ein  wesentlicher  Unterschied  zwischen  den  Gehilfen  des  Großhandels,  die
als  Buchhalter,  Kassierer,  Korrespondenten,  Magazinverwalter,  Reisende  usw.  beschäftigt ­
  sind,  und  den  im  Detailhandel  unmittelbar  mit  dem  Publikum  verkehrenden
Ladengehilfen,  wenn  auch  scharfe  Grenzen  zwischen  diesen  beiden  Klassen
ebensowenig  zu  ziehen  sind  wie  zwischen  den  entsprechenden  Geschäftsbetrieben.  Die
Großhandelsgehilfen  haben  eine  höhere  Schulbildung  erhalten,  und  manche  haben
sich  auch  durch  Aufenthalt  im  Auslande  praktische  Fertigkeit  in  fremden  Sprachen  erworben. ­
  Es  befinden  sich  unter  ihnen  viele  junge  Leute  aus  wohlhabenden  Familien,
die  eine  praktische  Vorbereitungszeit  durchmachen  wollen  und  sichere  Aussicht  auf
einstige  Selbständigkeit  haben.  Einigen  gelingt  es,  auch  ohne  den  Besitz  eigenen
Kapitals  als  Gesellschafter  einer  Firma  selbständig  zu  werden.  Auch  gibt  es  in  den
großen  Bank-  und  Handelsunternehmungen  eine  Anzahl  von  Stellen,  die  mit  ebenso
hohen  Gehältern  ausgestattet  sind  wie  die  meisten  höheren  Staatsämter,  und  weit
größer  noch  ist  die  Zahl  der  mittleren  Stellen,  deren  Inhaber  hinsichtlich  des  Gehaltes ­
  den  Subalternbeamten  gleichstehen.  So  haben  die  Handelsgehilfen  dieser
Kategorie  im  allgemeinen  den  Charakter  von  Privatbeamten  oder  Angestellten ­
  erhalten.  Ihr  Dienstvertrag  mit  dem  Unternehmer  ist  in  der  Regel  nach
der  Absicht  beider  Teile  auf  eine  längere  Dauer  berechnet,  was  sich  darin  ausspricht,
daß  nicht  ein  Tage-  oder  Wochenlohn,  sondern  ein  Jahres-  oder  mindestens  ein
Monatsgehalt  vereinbart  wird,  und  daß  für  die  Auflösung  des  Verhältnisses  Bedingungen ­
  und  Kündigungsfristen  üblich  sind,  welche  demselben  eine  weit  größere
Festigkeit  verleihen,  als  sie  der  gewöhnliche  Arbeitsvertrag  besitzt.  Auch  ist  das  Gehilfengehalt ­
  bei  weitem  nicht  in  dem  Grade  von  der  Konkurrenz  abhängig  wie  der
eigentliche  Arbeitslohn.  Das  Herkommen  und  auch  das  Interesse  des  Handelsunter-
        <pb n="150" />
        122  Zweiter  Teil.  Handel.  V.  Handelsunternehmung  rc.

nehmers  macht  es  notwendig,  daß  die  Gehilfen  äußerlich  auf  dem  Lebensniveau  der
mittleren  bürgerlichen  Klaffe  bleiben;  sie  können  also  nicht  auf  das  Existenzminimum
der  gewöhnlichen  Arbeiter  herabgedrückt  werden.  Auch  wird  ein  Kaufmann  nicht
daran  denken,  seine  Gehilfenstellen  an  die  Mindestfordernden  auszubieten.  Ganz
selbstverständlich  ist  dies  zu  jederzeit  von  denjenigen  Stellen,  die  mehr  oder  weniger
den  Charakter  von  Vertrauensposten  besitzen.  Für  diese  bestimmt  sich  auch  das  Gehalt
immer  nach  durchaus  individuellen  Faktoren.  Die  Gehilfen  in  den  kleineren  Geschäften ­
  und  die  ganze  Klasse  der  Ladengehilfen  allerdings  stehen  durchschnittlich  mit
ihrem  Gehalte  nicht  viel  besser  als  gut  bezahlte  ausgebildete  Lohnarbeiter,  und  die
höheren  Anforderungen,  denen  sie  in  bezug  auf  Kleidung  und  Äußeres  genügen
müssen,  bilden  für  sie  eine  besondere  Belastung.  Zu  diesen  Kreisen,  die  sich  größtenteils ­
  aus  den  oft  ungenügend  vorgebildeten  Söhnen  des  unbemittelten  Gewerbe-  und
Handwerkerstandes  rekrutieren,  hat  sich  in  der  neueren  Zeit  einerseits  infolge  der
zunehmenden  Überfüllung  und  andererseits  durch  die  auf  Verkürzung  der  Arbeitszeit
gerichteten  Bestrebungen  der  Boden  für  eine  „soziale  Frage  im  Kaufmannsstande"
gefunden,  die  übrigens  auch  viele  Kontorgehilfen  berührt  und  auch  auf  die  fachgenossenschaftliche ­
  Vereinsbildung  unter  den  Handelsgehilfen  einen  bedeutenden  Einfluß
ausgeübt  hat.
Wollte  man  sich  auf  den  Standpunkt  der  M  a  r  x  s  ch  e  n  Lehre  stellen,  so  müßte
man  sagen,  daß  das  Handelskapital  sich  nicht  unmittelbar  durch  Ausnutzung  der  produzierenden ­
  Arbeiter  „Mehrwert"  aneigne,  sondern  daß  es  aus  der  Gesamtmenge
des  Mehrwertes,  der  zunächst  in  die  Hand  der  unmittelbar  an  der  Produktion  beteiligten ­
  kapitalistischen  Unternehmer  gelangt,  einen  gewissen,  nach  seiner  Größe
bemessenen  Anteil  für  sich  in  Anspruch  nehme.  Mit  andern  Worten:  das  Handelskapital ­
  erzielt  nach  der  Seite  der  Produktion  hin  seinen  Gewinn  hauptsächlich  im
Jnteressenkamps  mit  anderen  kapitalistischen  Unternehmern,  nicht  aber  in  einem  unmittelbaren ­
  Ringen  mit  den  Interessen  der  Lohnarbeit.  Der  Handelsunternehmer  kauft
nicht  die  Arbeit  selbst  möglichst  billig  auf,  um  das  Produkt  derselben  möglichst  teuer  zu
verkaufen,  sondern  er  sucht  den  Preis  des  fertigen  Erzeugnisses  der  kapitalistischen
Produktion  beim  Einkauf  möglichst  herabzudrücken,  um  beim  Verkauf  möglichst  viel
daran  zu  gewinnen.  Demnach  steht  der  Handel  außerhalb  des  Bereichs  der  unmittelbaren ­
  sozialen  Konflikte;  der  zwischen  Kapital  und  Kapital  geführte  Kampf  kann  zwar
für  den  einzelnen  bald  auf  der  einen,  bald  auf  der  anderen  Seite  sehr  empfindlich
werden,  aber  nicht  zu  einem  Klassengegensätze  führen.  Diese  Stellung  des  Handels
zur  unmittelbaren  Produktion  hat  ohne  Zweifel  dazu  beigetragen,  daß  er  nicht  nur
im  Altertum  und  Mittelalter,  sondern  auch  in  unserer  Zeit  so  häufig  vom  sittlichen,
sozialen  oder  wirtschaftlichen  Standpunkte  einer  ungünstigen  Beurteilung  unterzogen
worden  ist.  Der  Segen  der  Arbeit  schrumpft,  wie  G.  C  o  h  n  sagt,  für  den  Kaufmann
zusammen  zu  der  alles  andere  ausschließenden  Berechnung  des  wohlfeilen  Einkaufs
und  des  vorteilhaften  Verkaufs.  Bei  dem  Betriebe  der  Landwirtschaft  oder  der  Industrie ­
  mag  das  rechnende  Eigeninteresse  mit  nicht  geringerer  Intensität  wirksam  sein
als  beim  Handel,  aber  es  wird  für  die  äußere  Beurteilung  mehr  verdeckt  durch  die
mit  ihm  zusammengehende  augenfällig  auf  Ausbeutung  der  Natur  und  Hervorbringung ­
  neuer  nützlicher  Dinge  gerichtete  Tätigkeit.  Trotz  dieses  ungünstigen
Scheines  kommt  dem  Handel  eine  bei  der  gegebenen  Gesellschaftsordnung  unentbehrliche ­
  und  ebendeswegen  auch  produktive  Funktion  zu.
        <pb n="151" />
        2.  Die  Formen  der  Handelsunternehmung.

123

2.  Die  Formen  der  Handelsunternehmung.
(Einzelunternehmer  und  Handelsgesellschaften.)
Von  Wilhelm  L  e  x  i  s.
L  e  x  i  s,  Handel.  In:  Handbuch  der  politischechÖkonomie-  Herausgegeben  von  v.  Schönberg. ­
  4.  Ausl.  2.  Bd.  2.  Halbband.  Tübingen,  H-  Laupp,  1898.  S-  231—236.
Der  Unternehmer  des  Handelsbetriebs  kann  sowohl  eine  Einzelperson
wie  eine  Gesellschaft  sein.  Wenn  indes  die  vom  Handelsrecht  angenommenen
gesellschaftlichen  Unternehmungsformen  speziell  als  Handelsgesellschaften
bezeichnet  werden,  so  folgt  daraus  keineswegs,  daß  sie  gerade  für  den  Betrieb  des
Handels  besonders  zweckmäßige  Organisationen  darböten.  Man  darf  im  Gegenteil
behaupten,  daß  die  Handelsgesellschaften  im  ganzen  mehr  für  Industrie-,  Bergwerks-,
Bank-  und  Transportunternehmungen  geeignet  sind  als  für  den  eigentlichen  Warenhandel. ­
  Die  ersteren  beruhen  mehr  auf  einer  gleichmäßig  geregelten,  stabilen,  leichter
übersehbaren  und  verhältnismäßig  lokalisierten  Arbeit,  sie  werden  daher  durch  die
schwerfälligen  Formen  eines  Gesellschaftsunternehmens  weniger  beeinträchtigt,  zumal
wenn  ihnen  ein  hoch  entwickelter  Handel  ihre  Hauptkundschaft  liefert.  Für  den  Handel
selbst  aber,  der  die  schnellste  Ausnutzung  jeder  günstigen  Gelegenheit  verlangt  und
stets  nach  allen  Seiten  hin  den  billigsten  Markt  zum  Einkauf  und  den  teuersten  zum
Verkauf  suchen  muß,  ist  ohne  Zweifel  die  Konzentrierung  in  der  Hand  eines  einzigen,
mit  voller  eigener  Verantwortlichkeit  sein  eigenes  Interesse  verfolgenden  Unternehmers ­
  die  privatwirtschaftlich  vorteilhafteste  und  wirksamste  Betriebsform,  und  für  ihn
gilt  ganz  besonders  der  Satz,  der  sich  eigentlich  von  allen  Privatunternehmungen  aussagen ­
  läßt,  daß  die  Assoziation  in  der  kapitalistischen  Erwerbsweise  nur  einen  durch
den  Kapitalmangel  der  einzelnen  veranlaßten  Notbehelf,  nicht  aber  eine  im  absoluten
Sinne  schaffende,  förderliche  Kraft  bilde.  Die  Stellung  als  Einzelunternehmer, ­
  unterstützt  durch  eine  zweckmäßige  Organisation  des  kaufmännischen  Kredits,
ist  also  für  den  Kaufmann  die  wünschenswerteste.  Will  er  gewisse  Operationen
machen,  zu  denen  seine  eigene  Kapitalkraft  nicht  ausreicht,  so  findet  er  oft  die  Möglichkeit, ­
  sich  für  diesen  besonderen  Zweck  mit  anderen  zu  einer  sog.  „Gelegenheitsgesellschaft" ­
  (auch  Gesellschaft  „eu  participation“  oder  „a  conto  metä“  genannt)
zu  verbinden.  Die  Herbeiziehung  eines  stillen  Gesellschafters  zur  Vergrößerung ­
  des  in  dem  Geschäft  dauernd  angelegten  Kapitals  wird  in  der  Regel
schwierig  sein,  sofern  nicht  etwa  Verwandte  des  Geschäftsinhabers  in  dieser  Weise
sich  an  dem  Unternehmen  beteiligen.  Äußerlich  steht  bei  dieser  Gesellschaftsform  der
Geschäftsinhaber  durchaus  selbständig  und  unabhängig  da;  es  kommt  jedoch  auch  vor,
daß  er  sich  in  Wirklichkeit  in  vollster  Abhängigkeit  von  dem  als  Gesellschafter  im  Hintergründe ­
  stehenden  Kapitalisten  befindet.  Die  mit  den  Eigentümlichkeiten  des  Handels
am  besten  vereinbare  Art  der  Assoziation  dürfte  die  offene  Handelsgesellschaft ­
  von  zwei  oder  höchstens  drei  Teilnehmern  sein,  wenn  auch  hier  Zwistigkeiten
und  Reibungen  auf  die  Geschäftsführung  störend  wirken  können.  —  Eine  Kommanditgesellschaft ­
  mit  zahlreichen  Kommanditisten  erscheint  für
den  eigentlichen  Warenhandelsbetrieb  wenig  zweckmäßig.  Die  leitenden  und  persönlich ­
  haftenden  Gesellschafter  sind  in  ihren  Bewegungen  mannigfaltig  behindert,  und
dabei  bleibt  doch  andererseits  die  Gefahr,  daß  die  Interessen  der  Kommanditisten
nicht  genügend  wahrgenommen  und  gar  denen  der  Leiter  geopfert  werden.  Am
wenigsten  rätlich  aber  erscheint  e»  unter  den  heutigen  Verhältnissen,  daß  sich
Aktiengesellschaften  mit  dem  Warenhandel  befassen.  In  der  Entwicklungsperiode ­
  des  modernen  Welthandels  feit  Ende  des  16.  Jahrhunderts  hat  allerdings
diese  Gesellschaftsform  für  den  überseeischen  Handel  eine  große  Bedeutung  besessen.
        <pb n="152" />
        124  Zweiter  Teil.  Handel.  V.  Handelsunternehmung  rc.

Damals  war  der  Handel  mit  den  neu  erschlossenen  fernen  Weltgegenden,  namentlich
mit  Indien  und  dem  malayischen  Archipel,  kaum  zu  trennen  von  kleineren  oder
größeren  kriegerischen  Aktionen,  und  er  mußte  daher  eine  materielle  Macht  entfalten,
die  über  die  Kräfte  einzelner  Unternehmer  hinausging,  zumal  jeder  einzelne  durch  das
große  Risiko  und  die  langsame  Abwickelung  einer  überseeischen  Operation  sich  abgehalten ­
  fühlen  mußte,  ein  sehr  bedeutendes  Kapital  darin  einzusetzen.  Zuerst  vereinigten ­
  sich  die  Unternehmer  solcher  gewagten  Expeditionen  zu  sog.  regulierten
Gesellschaften,  in  denen  jeder  Teilnehmer  seine  Geschäfte  für  sich  machte,  alle
aber  sich  einer  gemeinschaftlichen  Ordnung  unterwarfen,  Beiträge  für  gemeinschaftliche ­
  Zwecke  leisteten  und  nach  außen  hin  eine  achtunggebietende  Einheit  bildeten.
Das  Vorherrschen  monopolistischer  Tendenzen  in  Verbindung  mit  dem  kriegerischen ­
  Charakter  der  älteren  Kolonialpolitik  aber  führte  bald  zu  der  Schaffung  privilegierter ­
  Gesellschaften  mit  beschränkter  Haftbarkeit  der  Mitglieder,  den  Vorgängern
der  neueren  Aktiengesellschaften.  Gegenwärtig  sind  im  allgemeinen  die  Gründe,
die  früher  zugunsten  des  Handelsbetriebs  durch  Aktiengesellschaften  sprechen  konnten,
nicht  mehr  wirksam.  Die  Privatunternehmung  ist  nunmehr  imstande,  ihre  Geschäftstätigkeit ­
  auf  die  fernsten  Weltgegenden  auszudehnen,  da  nirgendwo  dazu  ein  großer
Apparat  erforderlich  ist,  überall  bereitwillige  Vermittler  zu  finden  sind  und  Dampf
und  Elektrizität  die  Dimensionen  der  Erde  in  wirtschaftlicher  Beziehung  so  außerordentlich ­
  verringert  haben.  Gegen  Einzelunternehmungen  aber  mit  bedeutenden:
Kapital  —  und  an  solchen  fehlt  es  im  Welthandel  heutzutage  sicherlich  nicht  —  und
mit  voller  Bewegungsfreiheit  und  Initiative  werden  konkurrierende  Aktien-Handelsgesellschaften
  der  Regel  nach  gewiß  im  Nachteile  sein.  Zweckmäßig  dagegen  mag
sich  diese  Form  noch  erweisen,  wenn  nicht  ein  unmittelbarer  eigener  Handelsbetrieb
seitens  der  Gesellschaft  beabsichtigt  wird,  sondern  nur  Beteiligung  an  den  Operationen
selbständiger  Unternehmer  durch  Gewährung  von  Kredit,  Kommanditierung  oder  auf
andere  Weise.

3.DreVoIksrvirtschaftlicheBedeutungderAktiengesellschaft.
Von  Karl  Rathgen.

R  a  t  h  g  e  n,  Aktiengesellschaften.  In:  Wörterbuch  der  Volkswirtschaft.  Herausgegeben
von  Elster.  3.  Aufl.  1.  Bd.  Jena,  Gustav  Fischer,  1911.  S.  69—73.
Mit  der  modernen  Großunternehmung  in  Industrie  und  Verkehr  dehnt  sich  die
Aktiengesellschaft  immer  weiter  aus,  auf  neue  Zweige  des  Wirtschaftslebens  wie  auf
neue  Länder.  In  den  Vereinigten  Staaten,  wie  in  den  großen  Siedelungskolonieen
Englands  findet  sie  umfassende  Anwendung,  und  in  ganz  fremden  Kulturgebieten,
wie  Indien  und  Japan,  dehnt  sie  sich  rasch  aus.
Die  Bedeutung  der  Aktiengesellschaft  als  Form  der  Unternehmung ­
  liegt  zunächst  in  ihrer  Dauer.  Störende  persönliche  Verhältnisse,
welche  die  Einzelunternehmung  in  ihrem  Bestände  beeinträchtigen,  sind  hier  ausgeschieden. ­
  Der  Fortbestand  des  Unternehmens,  um  so  wichtiger,  je  größer  es  ist,  je
mehr  Personen  mit  ihrem  Erwerb  darauf  angewiesen  sind,  ist  unabhängig  geworden
von  der  Einzelperson.  Daher  bewährt  sich  die  Aktiengesellschaft  auch  am  besten  da,
wo  der  Zweck  des  Unternehmens  ein  dauernder,  gleichbleibender  ist,  wo  ein  großes
Kapital  endgültig  einem  bestimmten  Zwecke  zugeführt  ist,  wo  das  Kapital  vorwiegend
stehendes  ist,  wie  bei  den  großen  Transportunternehmungen,  Kanalbauten,  Notenund
  Depositenbanken.  Die  Dauer  des  Unternehmens,  in  vielen  Beziehungen  segensreich, ­
  kann  sogar  einen  unwirtschaftlichen  Charakter  annehmen,  wenn  es  unter  ungün-
        <pb n="153" />
        3.  Die  volkswirtschaftliche  Bedeutung  der  Aktiengesellschaft.  125

fügen  Verhältnissen  sich  nicht  auflöst,  sondern  mit  wachsenden  Unterbilanzen  weiterarbeitet. ­

Mit  dem  vorhergehenden  hängt  zusammen  die  Unbeweglichkeit  der  Aktiengesellschaft ­
  in  bezug  auf  ihren  Kapitalbedarf.  Die  allmähliche  Vermehrung  oder  Verminderung ­
  des  Kapitals  ist  schwierig.  Für  Unternehmungen,  bei  welchen  eine  solche
geboten  ist,  eignet  sich  also  die  Aktiengesellschaft  weniger.
Die  Bedeutung  der  Aktiengesellschaft  liegt  weiter  in  der  Möglichkeit,  sehr
große  Kapitalien  aufzubringen.  Bei  der  Beschränkung  des  Risikos
auf  die  Einlage,  der  Hoffnung  auf  Gewinn,  der  Leichtigkeit,  die  Aktien  zu  veräußern,
können  selbst  für  gewagte  Unternehmungen  und  auf  Gebieten,  auf  welchen  die  Erfahrung ­
  fehlt,  ganz  außerordentliche  Summen  verhältnismäßig  leicht  zusammengebracht
werden,  wenn  eine  gewisse  Menge  anlagesuchendes  Kapital  schon  vorhanden  ist.  Man
denke  an  die  Entstehung  der  großen  Eisenbahn-  und  Schiffahrtsunternehmungen,  an
den  Suez-  und  Panamakanal,  an  die  transozeanischen  Kabel,  an  die  großen  Banken.
Auf  die  Gefahr,  welche  in  dieser  Leichtigkeit  der  Kapitalsbeschaffung  liegt,  wird
weiterhin  einzugehen  sein.  Zunächst  ist  zu  beachten,  daß  die  Aktiengesellschaft  in  ihrer
gegenwärtigen  Verbreitung  in  den  meisten  Fällen  nicht  mehr  der  Beschaffung  sehr
großer  Kapitalien  dient.  Die  neueren  Zusammenstellungen  zeigen  allgemein  so
niedrige  Durchschnittsgrößen  des  Aktienkapitals,  daß  die  Zahl  der  ganz  kleinen  Gesellschaften ­
  sehr  erheblich  sein  muß.  Bei  %—%  der  in  letzter  Zeit  in  Deutschland  neu
gegründeten  Gesellschaften  erreichte  das  Kapital  höchstens  1  Million  Jl.  Selbst  nach
Einführung  der  neuen  Form  der  Gesellschaft  mit  beschränkter  Haftung  kommen  die
Zwerggesellschaften  noch  vielfach  vor.  Von  den  4952  Aktiengesellschaften,  die  bis
Ende  1906  in  Deutschland  bestanden,  hatten
ein  Kapital

488

bis  zu

100  000  Jl,

528

von  100  000--250

  000  Jl,

718

„  250  000--500

  000  Jl,

aber  allerdings  480  ein  Kapital  von  mehr  als  5  Millionen  Jl.*)
Die  ganz  kleinen  Aktiengesellschaften  dienen  vielfach  gemeinnützigen  oder  geselligen ­
  Zwecken,  bei  welchen  die  Rücksicht  auf  Rentabilität  nicht  oder  nur  in  zweiter
Linie  in  Betracht  kommt.  Volkswirtschaftlich  haben  diese  keine  besondere  Bedeutung.
Eine  gewisse  Zahl  von  Aktiengesellschaften  entsteht  als  „Familiengründung".
Die  Form  der  Aktiengesellschaft  dient  der  Erhaltung  der  Unternehmung  in  gemeinsamem ­
  Besitz  der  Erben,  von  denen  vielleicht  keiner  sich  zum  Leiter  eines  solchen  Betriebes ­
  eignet.
Eine  große  Zahl  von  Aktiengesellschaften  entsteht  aus  Einzelunternehmungen
mäßigen  Umfangs,  welche  namentlich  in  Zeiten  aufsteigender  Konjunktur  in  dieser
Form  sich  zu  günstigen  Bedingungen  veräußern  lassen.  Das  anlagesuchende  Kapital
ist  so  erheblich,  der  Reiz  des  möglichen  Gewinnes  bei  begrenztem  Risiko  ohne  Unternehmertätigkeit ­
  so  groß,  daß  auch  kleinere  Gesellschaften  Teilnehmer  finden,  obgleich
derartige  Aktien  naturgemäß  nicht  so  leicht  wieder  veräußert  werden  können.  Daher

*)  Ende  1911  gab  es  im  Deutschen  Reiche
Änkis  nominelles  Aktienkapital
09  in  Millionen  M
„tätige"  Aktiengesellschaften  5340  16103,9
Gesellschaften  in  Liquidation  302  329,5
Gesellschaften  in  Konkurs  77  69,9
Vierteljahrshefte  zur  Statistik  des  Deutschen  Reichs.  Herausgegeben ­
  vom  Kaiserlichen  Statistischen  Amte.  21.  Jahrgang,  1912.  Erstes  Heft.  Berlin,  Puttkammer ­
  &amp;amp;  Mühlbrecht,  1912.  S.  90.  —  G-  M.
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        126  Zweiter  Teil.  Handel.  V.  Handelsunternehmung  rc.

das  Bestreben,  die  Gründung  kleiner  Gesellschaften  und  die  Zulassung  der  Aktien
zum  Börsenhandel  zu  erschweren.  An  der  Berliner  Börse  waren  schon  vor  1896  nur
solche  Aktien  zum  Verkehr  zugelassen,  von  denen  mindestens  für  1  Million  Ji  nominal
ausgegeben  waren.  Und  weitere  Erschwerungen  hat  das  Börsengesetz  gebracht.
Aktiengesellschaften,  welche  wesentlich  zu  dem  Zwecke  geschaffen  werden,  in  den
Aktien  Spekulationsobjekte  zu  schaffen,  müssen  also  schon  eine  gewisse  Größe  haben.
So  mißbräuchliche  Gründungen  dieser  Art  in  Zeiten  der  Überspekulation  vorgekommen ­
  sind,  so  sehr  wird  dies  Moment  doch  von  manchen  grundsätzlichen  Gegnern
der  Aktiengesellschaftsform  übertrieben.  Richtiger  wäre,  zu  sagen,  daß  zahlreiche
Aktiengesellschaften  errichtet  werden  des  Gründungsgewinns  wegen,  und  daß  dies
möglich  ist,  weil  die  Aktie  ein  Spekulationsobjekt  ist.
Der  Grund  für  die  Errichtung  einer  immer  wachsenden  Zahl  von  Aktiengesellschaften ­
  liegt  zum  großen  Teil  am  Wachsen  des  Kapitalbesitzes  überhaupt  und  in  der
Scheu  der  Kapitalbesitzer  vor  eigener  verantwortlicher  wirtschaftlicher  Tätigkeit.  Das
hängt  aufs  engste  zusammen  mit  der  wachsenden  Bedeutung  des  Leihkapitals  überhaupt ­
  im  modernen  Wirtschaftsleben  (wenn  auch  natürlich,  juristisch  betrachtet,  der
Aktionär  nicht  leiht,  sondern  an  einem  Unternehmen  sich  beteiligt).  Es  hängt  aber
auch  damit  zusammen,  daß  die  Großbetriebe  zunehmen  und  zunehmen  müssen,  und
daß  in  steigendem  Maße  die  Leitung  größerer  wirtschaftlicher  Betriebe  an  Leistungen
und  Fähigkeiten  ihrer  Leiter  wachsende  Anforderungen  stellt.  Die  Leitung  größerer
Betriebe  wird  ein  Beruf,  zu  dem  die  Kapitalsbesitzer  sich  vielfach  nicht  eignen,  oder
dem  die  Kapitalsbesitzer  sich  nicht  hingeben,  weil  sie  einen  andern  Beruf  haben.  Wie
der  Kredit,  so  ermöglicht  die  Aktiengesellschaft,  daß  die  Kapitalbesitzer  und  die  Leiter
der  wirtschaftlichen  Tätigkeit  verschiedene  Personen  sein  können.  Der  Kapitalist  verzichtet ­
  aus  einen  Teil  des  Unternehmergewinns,  indem  er  die  leitende  Tätigkeit  von
Beamten  besorgen  läßt.  Seiner  verminderten  Tätigkeit  entspricht  in  der  Aktiengesellschaft ­
  das  verminderte  Risiko,  aber  auch  der  verminderte  Unternehmergewinn.  Bei
einer  sicheren  Aktiengesellschaft  wird  der  Kurs  der  Aktie  nicht  wesentlich  unter  dem
Kurse  gleich  sicherer  Rentenpapiere  stehen.  Hohe  Dividende  bei  niedrigem  Kurs
bedeutet  eine  starke  Risikoprämie,  nicht  hohen  Unternehmergewinn,  abgesehen  von
den  Fällen  vorübergehender  hoher  Vorzugsrenten.  Gelegentliche  hohe  Dividenden
können  sogar  die  Wirkung  haben,  daß  der  Kurs  im  Vergleich  zum  Risiko  unverhältnismäßig ­
  hoch  ist  wegen  der  Hoffnung  auf  Wiederholung  ähnlicher  Dividenden  (Bergwerksaktien!). ­
  In  derartigen  Fällen,  wie  in  solchen,  bei  denen  das  Unternehmen
auch  ohne  oder  mit  ganz  geringem  Gewinn  fortgeführt  wird,  eben  weil  es  die  Form
der  Aktiengesellschaft  hat,  kann  die  Dividende  oft  lange  Zeit  geringer  sein  als  Zins
plus  Risikoprämie,  mit  anderen  Worten  der  Unternehmergewinn  ganz  verschwinden.
Die  Aktiengesellschaft  bedeutet  also  eine  Verminderung  der
Übermacht  des  bloßen  Kapitalbesitzes  im  Produktionsprozeß.
Die  Aktiengesellschaft  geht  heute  nicht  mehr  ausschließlich  aus  dem  Bedürfnis
hervor,  große  Kapitalien  zusammenzubringen.  Wohl  aber  dient  sie  der  Tendenz
zur  Bildung  kapital  starker  Großbetriebe,  wie  ein  Blick  auf  die
großen  Berg-  und  Hüttenwerke,  Fabriken,  Transport-  und  Versicherungsanstalten,
Banken,  Hotels  usw.  zeigt.  Selbst  im  Warenhandel,  der  sich  im  ganzen  wenig  zum
Betriebe  auf  Aktien  eignet,  nehmen  im  Detailhandel  die  Großbetriebe  diese  Form  an,
was  in  Deutschland  durch  die  Bekämpfung  der  Konsumvereine  noch  beschleunigt  und
durch  törichte  Strafsteuern  nicht  gehemmt  wird.  Daß  die  Aktiengesellschaft  den  neuen
Konzentrationstendenzen  in  der  Form  des  „kontrollierenden  Interesses",  der  Interessengemeinschaft, ­
  des  Kartells,  des  Trusts  dienlich  ist,  kann  hier  nur  angedeutet
werden.
        <pb n="155" />
        3.  Die  volkswirtschaftliche  Bedeutung  der  Aktiengesellschaft.  127

Wie  wirkt  die  Aktienunternehmung  auf  die  Vermögensverteilung? ­
  Eine  allgemeine  Formel  wird  sich  nicht  aufstellen  lassen.  In  der
Hauptsache  wird  sie  den  Besitzern  großer  Vermögen  zugute  kommen.  Die  oft  als
„Verluste"  bezeichneten  Veränderungen  durch  das  Sinken  des  Kurses  oder  den  Untergang ­
  unsolide  gegründeter  Aktiengesellschaften  bedeuten  vielfach  nur  Vermögensverschiebungen ­
  zugunsten  der  Gewitzteren,  welche  beizeiten  den  unsicheren  Aktienbesitz
abgestoßen  haben.  In  so  fern  können  die  unsoliden  Vorgänge  bei  der  Gründung
und  Auflösung  von  Aktiengesellschaften  der  Konzentrierung  des  Vermögensbesitzes
dienen,  ebenso  wie  die  Zahlung  übermäßiger  Tantiemen  an  Aufsichtsratsmitglieder,
die  gelegentlich  eine  ganze  Anzahl  so  lukrativer  Posten  vereinigen.
Wirkliche  Vermögensverluste,  vom  Standpunkte  der  Volkswirtschaft  betrachtet,
durch  Wertzerstörung  können  bei  Gründung  unproduktiver  Unternehmungen  auch
vorkommen  und  leichter  bei  Aktien-  als  bei  Einzelunternehmungen.
Die  Aktiengesellschaft  ist  eine  unpersönliche  Unternehmung.  Wie  die  öffentliche
Unternehmung,  wird  sie  von  Beamten  geleitet.  Die  juristische  Konstruktion
ist  freilich  anders.  Nach  ihr  ist  die  Gesamtheit  der  Aktionäre,  in  der  Generalversammlung ­
  vereinigt,  souverän.  In  ihrem  Aufträge  und  nach  ihrer  Anleitung  verwaltet
der  Vorstand  die  Angelegenheiten  der  Gesellschaft,  überwacht  der  Aufsichtsrat  den
Vorstand.  Den  Tatsachen  entspricht  das  nicht.  Wie  die  politische,  ist  auch  die  kapitalistische ­
  Volksversammlung  zur  wirklichen  Leitung  der  Geschäfte  unfähig,  sowie  es
sich  nicht  mehr  um  ganz  kleine  Verhältnisse  handelt.  Der  Regel  nach  ist  ein  Teil  der
Aktionäre  urteilsunfähig,  vor  allem  aber  ist  die  Mehrzahl  gleichgültig,  solange  die
Geschäfte  anscheinend  gut  gehen.  Die  Gefahr  ist  stets  vorhanden,  daß  das  mißbraucht
wird,  daß  die  Generalversammlung  ein  gehorsames  Werkzeug  in  den  Händen  einer
kleinen  Gruppe,  in  den  Händen  von  Vorstand  und  Aufsichtsrat  werde,  daß  die  wenigen
aufmerksamen  Aktionäre  mundtot  gemacht  werden.  Daher  das  Bestreben  der  Gesetzgebung, ­
  die  Minderheiten  zu  schützen;  daher  der  Versuch,  urteilslose  kleine  Leute
fernzuhalten  durch  Erhöhung  des  Nominalbetrages  der  Aktien;  daher  die  Begünstigung ­
  der  Namensaktie,  deren  Übertragung  an  Genehmigung  gebunden  ist.  Es
ist  die  Frage,  ob  nicht  die  Fähigkeit  der  Aktionäre,  die  Geschäftsführung  zu  kontrollieren, ­
  durch  obligatorische  Revision  durch  unabhängige  berufsmäßige  Revisoren
(England)  ergänzt  werden  könnte.  Die  eigentliche  Schwierigkeit  kann  man  doch
schwer  überwinden  und  erreichen,  daß  die  Aktionäre  sich  wirklich  als  Teilhaber  einer
Unternehmung  fühlen,  als  solche  Einfluß  zu  nehmen  suchen.  Aktiengesellschaften
haben  eine  ganz  andere  Lebenskraft,  wenn  das  der  Fall  ist.
Der  Aufsichtsrat  soll  die  Geschäftsführung  überwachen.  Aber  wer  überwacht
den  Aufsichtsrat?  Seine  Unparteilichkeit  zu  sichern  dadurch,  daß  die  Mitglieder
nicht  Aktionäre  zu  sein  brauchen,  erscheint  als  ein  Ausweg  von  zweifelhaftem  Wert.
Das  richtige  ist  doch  wohl,  die  großen  Aktionäre  hineinzusetzen,  die  selbst  ein  lebhaftes
Interesse  am  Wohl  und  Wehe  der  Gesellschaft  haben.  Die  Erfahrung  hat  immer  wieder
gezeigt,  daß  nur  zu  leicht  die  Aufsichtsräte  sich  nicht  genügend  um  die  Geschäfte
kümmern.  Wenn  es  Regel  geworden  ist,  daß  die  Banken  ihre  Direktoren  in  die
Aufsichtsräte  der  von  ihnen  finanzierten  Aktiengesellschaften  hineinsetzen,  so  kann  das
ganz  zweckmäßig  sein,  wenn  nicht  eine  zu  große  Häufung  von  Aufsichtsratsstellen  in
einer  Person  eine  wirkliche  Mitarbeit  unmöglich  macht.
Die  Aktiengesellschaft  muß  in  der  Hauptsache  doch  von  ihren  Beamten  geleitet
werden  und  teilt  mit  der  öffentlichen  Unternehmung  die  Eigenart  und  Schwächen  des
Beamtenbetriebes.  Entweder  wird  den  leitenden  Beamten  eine  sehr  freie  Stellung
Eingeräumt;  dann  besteht  die  Gefahr  einer  ungetreuen  oder  nachlässigen
Verwaltung.  Oder  der  Vorstand  wird  in  seinen  Befugnissen  eingeengt,
nach  dem  Kollegialsystem  eingerichtet,  in  wichtigen  Dingen  an  die  Zustimmung  des
        <pb n="156" />
        128  Zweiter  Teil.  Handel.  V.  Handelsunternehmung  rc.

Aufsichtsrats  gebunden;  dann  wird  die  Verwaltung  schwerfällig,  langsam,  unfähig,
den  Konjunkturen  zu  folgen.  Je  einfacher,  gleichmäßiger  ein  Betrieb  ist,  je  mehr  er
nach  ganz  festen  Regeln  geleitet  werden  muß,  je  mehr  das  Kapital  „automatisch
arbeitet"  (A  l.  M  e  y  e  r  auf  dem  11.  Volkswirtschaftlichen  Kongreß),  um  so  eher  eignet
er  sich  zu  einem  Beamtenbetrieb.  Kanäle  und  Eisenbahnen,  wie  Verkehrsanstalten
aller  Art,  Gasanstalten  und  Wasserwerke,  Versicherungsanstalten,  Noten-  und  Depositenbanken ­
  gehören  hierher.  Im  Fabrikwesen  eignen  sich  dazu  Spinnereien,  Brauereien, ­
  Zuckerfabriken,  chemische  Fabriken,  Pulverfabriken  usw.  Im  Bergbau  mit
wechselndem  Kapitalbedarf  und  wechselnden  Chancen  ist  die  Aktiengesellschaft  bedenklicher ­
  und  doch  bei  dem  wachsenden  Kapitalbedarf  immer  wichtiger.  Für  den  Warenhandel ­
  eignet  sie  sich  im  allgemeinen  nicht,  allenfalls  für  das  Eroßmagazin.  Aber
trotz  aller  Theorien  dehnen  sich  die  Aktiengesellschaften  immer  weiter  aus,  und  umsomehr ­
  macht  sich  die  Unmöglichkeit  geltend,  den  Vorstand  zu  sehr  einzuengen.  Er  ist
es  naturgemäß,  der  die  Initiative,  die  Ideen  hat  und  daher  in  der  Leitung  überwiegen ­
  muß.
Zu  den  Schwächen  des  Beamtenbetriebes  überhaupt  kommen  nun  die  aus  der
eigenen  Natur  der  Aktiengesellschaft  entstammenden.  Ihr  Erfolg  hängt  davon  ab,
daß  sie  tüchtige  und  ehrenhafte  Beamte  gewinnt.  Je  allgemeiner  die  Aktiengesellschaft
wird,  je  zahlreicher  das  Beamtenpersonal  wird,  umsomehr  bildet  sich  dieses  Privatbeamtentum ­
  zu  einem  Beruf  und  einem  Stand  aus.  Es  wird  ein  wichtiges  Mittel
des  Aufsteigens  für  mittellose  begabte  tüchtige  Leute.  Das  Beamtentum  der
Aktiengesellschaften  bedeutet  eine  wichtige  Verstärkung  des  Mittelstandes,
in  ähnlicher  Lage  wie  die  Staats-  und  Kommunalbeamten,  nicht  so  abhängig  wie  die
Beamten  anderer  Großbetriebe.  Aber  der  tüchtige  Beamte  wird  im  allgemeinen
mehr  dem  öffentlichen  Dienste  zustreben.  Wollen  die  Aktiengesellschaften  sich  solche
Leute  sichern,  so  müssen  sie,  wenigstens  für  die  in  leitenden  Stellungen  befindliche!',
sehr  hohe  Gehälter  zahlen.  Diese  und  die  Tantiemen  an  Vorstand  und  Aufsichtsrat
machen  die  Wirtschaft  der  Aktiengesellschaft  leicht  unverhältnismäßig  teuer.  Auf  der
anderen  Seite  ist  die  Aktiengesellschaft  regelmäßig  noch  viel  weniger  als  eine  öffentliche
Körperschaft  imstande,  ihre  leitenden  Beamten  zu  kontrollieren.  Wo  der  Beamtenbetrieb
  überhaupt  erprobt  und  bewährt  ist,  wird  häufig
die  öffentliche  Unternehmung  billiger  und  besser  wirtschaften ­
  als  die  Aktiengesellschaft,  und  tatsächlich  sehen  wir  Staat  und
kommunale  Körperschaften  solche  Beamtenbetriebe  übernehmen:  Eisenbahnen,  Versicherung, ­
  Bankbetrieb,  Gas-  und  Wasseranstalten,  Elektrizitätswerke,  Straßenbahnen.
Die  Aktiengesellschaft  erscheint  von  diesem  Gesichtspunkt  aus  als  das  Versuchsfeld ­
  des  öffentlichen  Betriebes.
Die  Schwäche  der  Aktiengesellschaft  als  Unternehmung  stammt  aber  noch  aus
einer  zweiten  Quelle:  dem  Charakter  der  Aktie.  Die  Aussicht  auf  wechselnde
Dividenden  hat  sofort  bei  Entstehung  der  Aktie  das  Spiel,  die  Agiotage,  die  Spekulation ­
  auf  das  Steigen  und  Fallen  der  Kurse  hervorgerufen.  Schon  1610  erscheint
in  Holland  das  erste  Edikt  gegen  die  Mißbräuche  des  Aktienhandels,  und  die  meisten
modernen  Gegner  des  Aktienwesens  bekämpfen  in  ihm  die  Aktie  als  Spekulationsobjekt. ­

Der  Vorstand  der  Aktiengesellschaft  wird  durch  die  Rücksicht  auf  die  Kurse  beeinflußt ­
  und  gehemmt.  Die  Notwendigkeit,  möglichst  hohe  Dividenden  herauszuwirtschaften, ­
  ist  eine  Gefahr  für  den  Bestand  der  Aktiengesellschaft,  wenn  darüber  die
Vorsicht  für  die  zukünftige  Gestaltung  außer  acht  gelassen  wird  (verschleierte  Bilanzen,
ungenügende  Reserven).  Sie  ist  aus  allgemeinen  Gründen  bedenklich,  wenn  solche
Unternehmungen  einen  monopolistischen  Charakter  haben  und  das  Publikum  zur
Zahlung  unnötig  hoher  Preise  zwingen  (Gasanstalten,  Straßenbahnen,  Kartelle).
        <pb n="157" />
        3.  Die  volkswirtschaftliche  Bedeutung  der  Aktiengesellschaft.  129

Auch  aus  diesem  Grunde  kann  Ersatz  der  Aktien  durch  die  öffentliche  Unternehmung
wünschenswert  erscheinen,  bei  welcher  der  Gewinn  der  Gesamtheit  zugute  kommt  oder
die  Preise  für  die  Leistungen  ermäßigt  werden.
Daß  die  Aktie  Spekulationsobjekt  ist,  hat  aber  mehr  noch,  als  für  die  laufende
Verwaltung,  fürEntstehenundVergehenderAktiengefellschaften
Bedeutung.  Die  Gründung  von  Aktiengesellschaften,  die  Umwandlung  bestehender
Unternehmungen  in  Aktienunternehmungen  kann  leicht  zu  gröblichen  Mißbräuchen
und  schwindelhaften  Manipulationen  benutzt  werden.  Die  Sacheinlagen  (Apports)
werden  zu  hoch  berechnet,  unmäßige  Gründergewinne  eingestrichen,  die  Kurse  durch
Scheinverkäufe  so  lange  hochgehalten,  bis  die  Aktien  im  Publikum  untergebracht  sind,
worauf  solche  Unternehmungen  nachher  wegen  der  übermäßigen  Höhe  des  Grundkapitals ­
  nicht  gedeihen  können,  auf  bescheidener  Grundlage  rekonstruiert  oder  über
kurz  oder  lang  wiederaufgelöst  werden.  Zu  ähnlichen  Mißbräuchen  kann  die  Erweiterung ­
  bereits  bestehender  Aktiengesellschaften  benutzt  werden.  Wenn  die  daraus  entstehenden ­
  Schäden  nur  die  Aktionäre  träfen,  so  würde  darin  nur  die  Strafe  für
urteilslose  Gewinnsucht  liegen.  Aber  die  Folgen  reichen  sehr  viel  weiter.  Die  Wirkung ­
  leichtsinniger  und  betrügerischer  Gründungen  ist  die,  daß  indirekt  wie  direkt
durch  die  Schädigung  der  Gläubiger  das  Vertrauen  erschüttert,  die  ruhige  wirtschaftliche ­
  Entwickelung  gestört  wird.  Die  Aktiengesellschaft  hilft  mit  zu  einer  unerwünschten ­
  Verschärfung  des  Konjunkturenwechsels.  In  der  Zeit
des  Optimismus,  der  allgemeinen  Erwartung  steigender  und  dauernd  hoher  Preise
führt  gerade  die  Leichtigkeit  der  Errichtung  von  Aktiengesellschaften  zur  Neubegründung ­
  und  Erweiterung  zahlreicher  Unternehmungen  über  das  berechtigte  Maß
hinaus.  Kommt  dann  der  Rückschlag,  so  wird  die  Gesundung  dadurch  gehemmt,
daß  die  Aktienunternehmung  länger  als  die  Einzelunternehmung  in  einem  Erwerbszweige ­
  weiter  wirtschaftet,  in  welchem  für  ihr  Angebot  keine  genügende
Nachfrage  vorhanden  ist.  Es  ist  daher  durchaus  berechtigt,  wenn  das  neue  Aktienrecht ­
  durch  strenge  Kautelen,  vor  allem  durch  Feststellung  einer  genügenden
Verantwortung  für  die  Vorgänge  bei  der  Gründung,  wenigstens  betrügerischen
Manipulationen  einen  Riegel  vorzuschieben  sucht,  wodurch  freilich  übermäßige
Gewinne  nicht  ausgeschlossen  werden.  Ebenso  ist  eine  strenge  Verantwortlichkeit ­
  derjenigen,  welche  neue  Aktien  auf  den  Markt  bringen,  durchaus  gerechtfertigt, ­
  und  es  ist  beoauerlich,  wenn  eine  formalistische  Rechtsprechung  die  Haftung
des  Emittenten  für  die  Angaben  des  Prospektes  illusorisch  macht.  Bedenklich
ist  auch,  wenn  in  wachsendem  Maße  neue  Aktien  statt  durch  Auflegung  zu  öffentlicher
Zeichnung  durch  einfache  Börseneinführung  in  den  Handel  gebracht  werden.  Der  Ausschluß ­
  der  Aktien  neugegründeter  Unternehmungen  vom  Börsenverkehr  für  das  erste
Jahr  sollte  den  Anreiz  vermindern,  vorübergehende  Konjunkturen  zu  Gründungen
Zu  benutzen.  Durch  Emissionen  unter  der  Hand  wird  das  aber  wieder  umgangen,  noch
wehr  durch  den  Verkauf  der  umzuwandelnden  Unternehmung  an  eine  schon  bestehende
Aktiengesellschaft.
Wenn  übrigens  die  Aktie  wegen  der  Begrenzung  des  Risikos  aus
den  Nominalbetrag  als  spekulative  Kapitalsanlage  beliebt  ist,  so  geht  auch
dieser  Vorteil  tatsächlich  zuweilen  verloren,  wenn  nach  größeren  Verlusten  und  dadurch ­
  herbeigeführter  Rekonstruktion  des  Unternehmens  der  Aktionär  vor  die  Wahl
gestellt  wird,  entweder  alles  einzubüßen  oder  Zuzahlungen  in  Form  der  Übernahme
Neuer  Aktien  zu  machen.
Die  Richtung  der  neueren  Gesetzgebung  geht  darauf  hin,  größere  Öffentk
  i  ch  k  e  i  t  für  die  Vorgänge  bei  Gründung,  Leitung  und  Auflösung  der  Aktiengesellschaften ­
  zu  sichern.  Auf  dem  Wege  des  Gesetzes  können  aber  immer  nur  einzelne ­
  Mißbräuche  abgeschnitten  werden,  wofür  sich  neue  einstellen.  Im  ganzen  kann
Mollat,  Volkswirtschaftliches  Luellenbuch.  4.  Aufl.  g
        <pb n="158" />
        130

Zweiter  Teil.  Handel.  V.  Handelsunternehmung  rc.

keine  Gesetzgebung  den  inneren  Widerspruch  heilen,  daß  die  Aktiengesellschaft  eine
„Gesellschaft"  eben  nur  für  die  Verteilung  des  Gewinnes  ist.  Die  alten  Kompagnien
waren  halböffentliche  Unternehmungen,  wir  kommen  in  anderen  Formen  darauf
zurück.  Noch  weniger  als  andere  Großbetriebe  können  sich  die  Aktienunternehmungen
einer  wachsenden  öffentlichen  Kontrolle  entziehen.  Die  Natur  ihrer  Einrichtungen
ermöglicht  nicht  bloß  mit  den  Mitteln  des  Gesetzes,  sondern  auch  durch  den  Druck
der  öffentlichen  Meinung  auf  ihr  Gebaren  Einfluß  zu  üben.  Die  Mitwirkung  einer
sachkundigen  und  integren  Presse  kann  hier  nicht  hoch  genug  angeschlagen  werden.
Auf  der  anderen  Seite  kann  die  Macht  der  Kapitalsvereinigung,  welche  große
Aktiengesellschaften  darstellen,  die  weite  Verzweigung  der  mit  ihnen  verknüpften
materiellen  Interessen,  einen  wichtigen  Faktor  nicht  nur  der  wirtschaftlichen  Entwickelung, ­
  sondern  auch  in  der  Behandlung  öffentlicher  Angelegenheiten  bilden.  Scharf
tritt  das  zutage,  wenn  in  Ländern  geringer  wirtschaftlicher  Entwickelung  wenige
große  Gesellschaften  bestehen.  Aber  auch  in  anderen  Ländern  kann  der  Einfluß
so  mächtiger  Kapitalsvereine  den  Wert  einer  über  den  materiellen  Interessen  stehenden
unabhängigen  Staatsgewalt  erweisen.
Das  zeigt  das  Beispiel  Frankreichs  mit  seinen  sechs  großen  Eisenbahngesellschaften, ­
  das  zeigen  die  neueren  Erfahrungen  mit  den  Trusts  usw.  in  den  Vereinigten
Staaten,  die  Erfahrungen  in  Deutschland  mit  den  Kartellen  und  den  Riesenunternehmungen ­
  der  Kohlen-  und  Eisenindustrie.

4.  Die  Genossenschaften.
Von  Hans  Crüger.
C  r  ü  g  e  r,  Handel  und  Genossenschaftswesen.  sNach  einem  Vortrage.j  Berlin,  Leonhard ­
  Simion,  1902.  S-  1—6  und  S.  12—13.
Das  Genossenschaftswesen  gehört  heute  zu  den  volkswirtschaftlichen  Gebieten,
die  im  hohen  Maße  die  öffentliche  Aufmerksamkeit  auf  sich  ziehen,  es  ist  „aktuell".
Noch  vor  IVz  Jahrzehnten  war  es  schwer,  die  Tagespresse  für  das  Genossenschaftswesen ­
  zu  interessieren,  —  heute  wird  die  Entwickelung  des  Genossenschaftswesens  in
seinen  verschiedenen  Zweigen  mit  der  größten  Aufmerksamkeit  verfolgt.
Das  Genossenschaftsgesetz  definiert  die  Genossenschaft  wie  folgt:  eine  Gesellschaft ­
  von  nicht  geschlossener  Mitgliederzahl  zur  Förderung  von  Erwerb  und  Wirtschaft ­
  der  Mitglieder  mittelst  gemeinschaftlichen  Geschäftsbetriebes.
Es  ist  kaum  eine  volkswirtschaftliche  Organisation,  die  im  Laufe  der  Jahrzehnte ­
  so  verschiedenartig  beurteilt  ist  wie  die  genossenschaftliche.  Schulze-Delitzsch
hat  das  Genossenschaftswesen  nicht  erfunden,  er  hat  nur  der  Betätigung  des  genossenschaftlichen ­
  Gedankens  neue  Wege  gewiesen,  er  hat  die  Form  gefunden,  in
der  der  urdeutsche  genossenschaftliche  Gedanke  für  modern-wirtschaftliche  Verhältnisse
und  Bedürfnisse  Verwertung  finden  konnte;  aber  freilich,  darin  liegt  ein  solch  großes
Verdienst,  daß  mit  Recht  behauptet  ist:  Schulze-Delitzsch  hat  sich  in  den  Genossenschaften ­
  selbst  unvergängliche  Denkmäler  errichtet.  Es  gibt  wenige  Volkswirte,  die
in  gleichem  Maße  wie  Schulze-Delitzsch  auf  die  wirtschaftliche  Entwickelung  bestimmend ­
  eingewirkt  haben;  er  hat  eine  neue  wirtschaftliche  Betriebsform  geschaffen,
und  die  Genossenschaften  sind  ein  wichtiger  Faktor  des  heutigen  wirtschaftlichen
Lebens  geworden.
Die  Genossenschaften,  zu  deren  Förderung  die  deutschen  Staaten  heute  Millionen
und  Millionen  zur  Verfügung  stellen,  wurden  in  den  fünfziger  Jahren  mit  Mißtrauen ­
  von  den  Behörden  beobachtet.  Es  klingt  wie  eine  Legende,  daß  Männer,  die
Genossenschaften  gegründet  hatten,  ohne  dazu  die  polizeiliche  Erlaubnis  einzuholen,
        <pb n="159" />
        4.  Die  Genossenschaften.

131

9*

auf  die  Anklagebank  kamen,  und  man  kann  es  heute  nicht  begreifen,  daß  Polizeibehörden ­
  bei  der  Prüfung,  ob  ein  Bedürfnis  für  die  Gründung  einer  Kreditgenossenschaft ­
  vorhanden,  —  die  Genossenschaft  wurde  als  Versicherungsgesellschaft  angesehen ­
  —  die  Bedürfnisfrage  verneinten.  Die  größten  Schwierigkeiten  hatte  Schulze-Delitzsch
  zu  überwinden,  um  endlich  Ende  der  sechziger  Jahre  die  gesetzliche  Anerkennung ­
  für  die  Genossenschaften  zu  erringen.
Will  man  allgemein  die  wirtschaftliche  Bedeutung  der  Genossenschaft  kennzeichnen, ­
  so  kann  dies  geschehen,  indem  man  die  Genossenschaft  als  eine  Ergänzung
der  Aktiengesellschaft  hinstellt.  Zur  Aktiengesellschaft  vereinigen  sich  Kapitalisten;  wo
die  Kapitalkraft  des  einzelnen  nicht  ausreicht  zum  Betriebe  größerer  Unternehmungen,
da  verbinden  sich  die  Kapitalien  zur  Aktiengesellschaft,  und  gewaltige  Unternehmungen
werden  ins  Leben  gerufen,  —  zur  Genossenschaft  vereinigen  sich  die  wirtschaftlich
schwächeren  Kreise;  nicht  Kapitalien,  sondern  die  in  den  Personen  und  ihrer  Leistungsfähigkeit ­
  ruhenden  Kräfte  werden  zusammengenommen,  und  wir  sehen  aus  deren
Verbindung  schließlich  wirtschaftliche  Mächte  entstehen.
Ob  es  dabei  eine  Grenze  für  die  Entwickelung  des  Genossenschaftswesens  und
für  die  Anwendung  der  genossenschaftlichen  Form  gibt?
Es  könnte  vielleicht  gesagt  werden:  Die  Grenze  liegt  zunächst  dort,  wo  die
Beseitigung  der  Arbeitsteilung  unproduktiv  wirkt.  Die  Genossenschaft  beruht  zum
Teil  auf  einer  Beseitigung  der  Arbeitsteilung,  indem  sie  in  ihren  Geschäftskreis  eine
Tätigkeit  einbezieht,  die  bisher  für  die  Mitglieder  von  anderen  ausgeübt  wurde;
wo  nun  die  Aushebung  dieser  Arbeitsteilung  unproduktiv  ist,  da  finden  wir  auch
die  Grenze  für  das  Genossenschaftswesen.  Und  ferner  liegt  die  Grenze  für  das
Genossenschaftswesen  dort,  wo  die  Genossenschaft  zur  Belastung  mit  unverhältnismäßigem ­
  Risiko  führt,  wo  vielleicht  die  Genossenschaft  dem  einzelnen  Mitgliede  noch
Vorteile  zuführen  kann,  wo  aber  andererseits  das  mit  der  Genossenschaft  verbundene ­
  Risiko  außer  Verhältnis  zu  diesem  Vorteile  steht.  Und  endlich  wird  eine
Grenze  für  das  Genossenschaftswesen  —  leider  —  gezogen  durch  den  Konkurrenzneid, ­
  denn  die  Genossenschaft  erfordert  ein  Zusammenarbeiten  der  im  übrigen  zum
Teil  miteinander  im  wirtschaftlichen  Konkurrenzkampf  stehenden  Mitglieder.
Der  Grundgedanke  der  Genossenschaft  läßt  sich  in  folgenden  Satz  zusammenfassen: ­
  Zugänglichmachung  der  Vorteile  des  Großbetriebes  für  Klaffen,  die  nach  ihrer
wirtschaftlichen  Lage  abseits  vom  Wege  des  Großbetriebes  tätig  sind,  die  oft  mehr
dessen  Schatten-  als  dessen  Lichtseiten  kennen  lernen,  —  Anpassung  der  Betriebsweise ­
  der  kleinen  Gewerbetreibenden  aller  Art  an  moderne  Bedürfnisse  und  Verhältnisse, ­
  —  Demokratisierung  des  Kredits.
Diese  Grundgedanken  kommen  in  den  verschiedensten  Genossenschaftsarten  zum
Ausdruck,  also  in  den  Kreditgenossenschaften,  den  Konsumvereinen,  den  Bau-,
Magazin-,  Produktiv-,  Molkerei-  und  Winzergenossenschaften,  sowie  in  den  gewerblichen ­
  und  landwirtschaftlichen  Rohstoffgenossenschaften.  Es  kann  füglich  behauptet
werden,  daß  es  keine  anpassungsfähigere  Rechtsform  im  wirtschaftlichen  Leben  gibt
als  die  genossenschaftliche,  womit  keineswegs  behauptet  werden  soll,  daß  auch  überall
die  genossenschaftliche  Organisation  am  Platz  ist.  Tatsächlich  aber  finden  wir  heute
wohl  kaum  ein  wirtschaftliches  Gebiet,  auf  dem  wir  nicht  der  genossenschaftlichen
Organisation  begegnen.  Die  Genossenschaft,  ursprünglich  bestimmt  für  die  Kleinbetriebe, ­
  hat  heute  Eingang  gefunden  auch  in  die  Großbetriebe,  und  die  genossenschaftliche ­
  Organisation  wirkt  auf  Gebieten,  auf  denen  man  sonst  nur  gewohnt  ist,
kapitalkräftige  Aktiengesellschaften  arbeiten  zu  sehen.  Ein  Beweis  dafür:  Wir  leben
in  der  Zeit  der  Ring-  und  Kartellbildungen.  In  der  Regel  stellt  man  sich  unter
diesen  Organisationen  großkapitalistische  Gebilde  vor.  Dank  aber  der  Anpassungsfähigkeit
  der  genossenschaftlichen  Organisation  hat  auch  diese  für  Ringbildungen  Ver-
        <pb n="160" />
        132

Zweiter  Teil.  Handel.  V.  Handelsunternehmung  rc.

wendung  gesunden.  Es  waren  zunächst  Spiegelglasfabriken  in  Bayern,  die  sich  zur
Regelung  der  Produktion  vereinigten,  und  zwar  in  der  Form  der  Genossenschaft.
Neuerdings  haben  wiederholt  Ziegeleien  zu  gleichem  Zweck  Genossenschaften  gebildet.
Die  Genossenschaft  tritt  damit  in  die  Reihe  der  Großbetriebe.  Schwerlich  hat  jemand
diese  Entwickelung  des  Genossenschaftswesens  vorausgeahnt.  Die  Genossenschaft,  ursprünglich ­
  bestimmt,  die  Lage  der  wirtschaftlich  Schwachen  zu  bessern,  zu  kräftigen,
zu  stützen,  findet  also  Eingang  in  die  Großbetriebe,  tritt  in  die  gleiche  Reihe  mit
großkapitalistischen  Unternehmungen.  Und  doch  ist  ein  erheblicher  Unterschied  zwischen
dem  kapitalistischen  Syndikat  und  der  auf  genossenschaftlicher  Grundlage  beruhenden
Vereinigung  industrieller  Unternehmungen.  Der  Unterschied  liegt  in  dem  Wesen
und  Charakter,  in  der  Tendenz  der  beiden  Gesellschaftsformen.

5.  Die  Kartelle.
Von  Ludwig  Pohle.
Pohle,  Die  Entwicklung  des  deutschen  Wirtschaftslebens  im  letzten  Jahrhundert.  Fünf
Vorträge.  2.  Stuft.  Leipzig,  B.  G.  Teubner,  1908-  S.  91—96.
Erheblich  wichtiger  als  die  Einschränkungen,  welche  die  Gewerbefreiheit  in  den
letzten  Jahrzehnten  auf  dem  Wege  der  Gesetzgebung  erfahren  hat,  sind  diejenigen,
die  ihr  in  der  Großindustrie  das  freie  Spiel  der  wirtschaftlichen  Kräfte  selbst  gebracht
hat.  Auf  dem  Boden  der  Gewerbefreiheit  sind  namentlich  seit  der  Schwenkung  der
deutschen  Handelspolitik  im  Jahre  1879  und  von  dieser  in  starkem  Maße  gefördert
in  vielen  Industrien  freiwillige  Bildungen  und  Organisationen  entstanden,  durch  die,
wie  man  treffend  bemerkt  hat,  die  Gewerbefreiheit  aus  eigener  Kraft  in  ihr  Gegenteil ­
  umzuschlagen  droht.  Wir  zielen  damit  auf  die  moderne  Erscheinung  der  industriellen ­
  Unternehmerverbände,  der  Kartelle,  Konventionen,  Syndikate  oder  wie
man  sie  sonst  nennen  mag.  Da,  wo  ein  Kartell  besteht,  hat  die  Gewerbefreiheit  mehr
oder  weniger  aufgehört  zu  existieren.  Denn  die  Kartelle  suchen  ihren  Hauptzweck,
Erhöhung  des  industriellen  Gewinns,  auf  dem  Wege  der  vertragsmäßigen  Einschränkung ­
  des  freien  Wettbewerbs  zwischen  den  beteiligten  Unternehmungen  zu  erreichen. ­
  Der  Unternehmer,  der  in  ein  Kartell  eintritt,  entäußert  sich  entweder  des
Rechts,  bestimmte  Handlungen  vorzunehmen,  zu  denen  er  an  sich  unter  der  Herrschaft ­
  der  Gewerbefreiheit  berechtigt  wäre,  z.  B.  den  Preis  für  seine  Ware  selbst
zu  bestimmen,  seine  Absatzgebiete  und  seine  Kundschaft  sich  selbst  auszusuchen,  die
Größe  seiner  Produktion  nach  eigenem  Ermessen  festzusetzen  usf.,  oder  er  verpflichtet
sich,  gewisse  Handlungen  zu  übernehmen,  zu  denen  er  an  und  für  sich  durchaus  nicht
verpflichtet  wäre,  beispielsweise  dritten  Personen  einen  Teil  seines  Gewinnes  herauszuzahlen, ­
  einem  Kartellorgan  von  jedem  Geschäftsabschluß  Mitteilung  zu  machen
oder  gar  den  Vertrieb  seiner  Waren  durch  eine  Zentralstelle  besorgen  zu  lassen.
Je  nach  den  Richtungen,  in  denen  der  freie  Wettbewerb  zwischen  den  beteiligten
Unternehmern  eingeschränkt  wird,  haben  wir  sehr  verschiedene  Kartelle  zu  unterscheiden, ­
  so  vor  allem  Preiskartelle  zur  einheitlichen  Normierung  der  Verkaufspreise,
Absatzkartelle  zur  Aufteilung  der  Absatzgebiete  unter  den  Kartellmitgliedern,  Produklionskartelle
  zum  Zweck  der  Anpassung  der  Produktion  an  den  Bedarf,  Vertriebskartelle ­
  zur  einheitlichen  Organisation  des  Warenabsatzes  und  zur  gleichmäßigen
Verteilung  der  eingehenden  Aufträge,  Gewinnbeteiligungskartelle  zur  Ausgleichung
des  Gewinns  unter  den  Kartellmitgliedern  usf.  Diese  verschiedenen  Formen  der
Kartellierung  können  wieder  in  zahlreichen  Spielarten  und  Kreuzungen  auftreten,
und  fast  alle  hier  nur  denkbaren  Kombinationen  finden  wir  unter  den  mehreren
        <pb n="161" />
        5.  Die  Kartelle.

133

Hunderten  von  Kartellen,  die  im  letzten  Menschenalter  in  Deutschland  gegründet,  zu
einem  Teil  aber  auch  schon  wieder  aufgelöst  worden  sind.  Es  ist  wirklich  überraschend, ­
  was  für  einen  Reichtum  an  Organisationsformen  das  Wirtschaftsleben  auf
diesem  Gebiete  entfaltet  hat.  Der  Gang  der  Entwicklung  war  dabei  gewöhnlich  der,
daß  an  die  Stelle  der  anfänglich  noch  sehr  einfachen  und  losen  Vereinigungen  nach
und  nach  immer  kompliziertere  Gebilde  getreten  sind.  Die  größeren  und  bekannteren
deutschen  Kartelle,  wie  das  Rheinisch-Westfälische  Kohlensyndikat,  der  Stahlwerksverband, ­
  die  Kalikonvention,  das  Kartell  der  deutschen  Salinen  sind  nicht  gleich  in
der  Form  ins  Leben  getreten,  die  sie  jetzt  besitzen.  Es  hat  vielmehr  bei  ihnen  erst
einer  langen  Erziehung  innerhalb  des  Kartells  und  vieljähriger,  mit  einfacheren
Organisationen  gemachter  Erfahrungen  bedurft,  ehe  die  Erkenntnis  sich  Bahn  brach,
daß  nur  die  engste  und  innigste  Vereinigung  Gewähr  biete,  die  mit  der  Kartellbildung ­
  verfolgten  Zwecke  auch  wirklich  zu  erreichen.  Auch  hier  gilt  also  der  Satz,
daß  die  Natur  keine  Sprünge  macht.  Es  ist  in  dieser  Beziehung  sehr  lehrreich,  die
Schilderung  der  Entstehung  und  des  Werdegangs  einer  Reihe  deutscher  Kartelle  zu
lesen,  die  wir  dem  Verein  für  Sozialpolitik  verdanken.  Da  zeigt  sich  deutlich,  wie
die  Kartellbewegung  mit  innerer  Notwendigkeit  nach  Organisationen  strebt,  bei
denen  dem  Erbfeind  des  individuellen  Selbstinteresses  jeder  Schlupfwinkel  verbaut
wird,  bei  denen  die  Interessen  der  Einzelunternehmungen,  aus  denen  das  Kartell
besteht,  soweit  als  nur  irgend  möglich,  in  dem  Interesse  des  Gesamtunternehmens
aufgehen,  so  daß  Jnteressenkonflikte  zwischen  dem  Ganzen  und  seinen  Teilen  möglichst
ausgeschlossen  sind.  Das  Rheinisch-WestfälischchKohlensyndikat  z.  B.  hat  bei  seiner
letzten  Erneuerung  im  Jahre  1903  einen  weiteren  wichtigen  Schritt  nach  dieser
Richtung  getan,  indem  es  seinen  Mitgliedern  das  Recht  nahm,  nach  eigenem  Ermessen
mit  der  Erweiterung  ihrer  Produktionsanlagen  vorzugehen.  So  erweitert  das  Kartell
beständig  seinen  Wirkungskreis  auf  Kosten  der  Einzelunternehmer  und  beschränkt
die  letzteren  immer  mehr  in  ihrer  Selbständigkeit.  Lange  zuvor,  ehe  ein  sozialistischer
Zukunftsstaat  daran  denken  kann,  sie  zu  expropriieren,  müssen  es  die  Unternehmer
erleben,  wie  das  Kartell  sie  ohne  Verletzung  der  heutigen  Wirtschaftsordnung  aus
den  wichtigsten  der  volkswirtschaftlichen  Funktionen,  die  ihnen  anfänglich  zu  selbständiger ­
  Besorgung  überlassen  waren,  entsetzt  und  verdrängt  und  sie  oft  nur  noch
als  technische  Betriebsleiter  beläßt  oder  als  eine  Art  von  Kartellbeamten  beschäftigt.
In  so  fern  läßt  sich  ein  gewisser  sozialistischer  Zug  bei  den  Kartellen  nicht  leugnen.
Sie  sind  sozialistische  Organisationen  zu  nichtsozialistischen  Zwecken.  Bei  vielen  Kartellen ­
  werden  den  Verbandsorganen  so  weitgehende  Rechte  gegenüber  den  Mitgliedern ­
  eingeräumt,  daß  man  von  einem  freien  Unternehmertum  kaum  noch  sprechen
kann.  Wollte  etwa  der  Staat  derartig  weitgehende  Rechte  für  sich  in  Anspruch
nehmen,  so  würden  wohl  die  Klagen  der  Industriellen  über  das  Eindringen  des
Staates  in  ihre  privaten  Verhältnisse,  über  unerträgliche  Beschränkung  der  persönlichen
Freiheit  und  polizeiliche  Reglementiererei  kein  Ende  nehmen.  Auch  ist  der  Terrorismus ­
  der  Kartelle  der  Unternehmer  oft  nicht  geringer  als  der  der  Arbeitergewerkvereine, ­
  wenn  es  gilt,  widerstrebende  Elemente  zum  Anschluß  und  Beitritt  zu
Zwingen.
Über  den  harten  Zwang  und  die  strenge  Disziplin  der  Kartelle  vermag  die
Unternehmer  indessen  ein  wichtiger  Umstand  zu  trösten.  Es  kann  keinem  Zweifel
unterliegen,  daß  die  meisten  der  Industriezweige,  die  eine  einigermaßen  straffe
Kartellorganisation  besitzen,  dadurch  ihre  wirtschaftliche  Lage  erheblich  gebessert  haben.
so  fern  hat  die  Umwandlung  „der  Privatwirtschaft  der  getrennten  Einzelbetriebe
in  die  Privatwirtschaft  der  vereinigten  Einzelbetriebe"  ihren  Zweck  erreicht.  Die
Lage  der  kartellierten  Industrien  ist  gleichmäßiger  geworden,  und  ihre  Durchschnittserträgnisse ­
  sind  gestiegen.  Allein  diese  Besserung  ist  nicht  allen  Teilen  der  Industrie
        <pb n="162" />
        134  Zweiter  Teil.  Handel.  V.  Handelsunternehmung  rc.

zugute  gekommen.  Und  es  bleibt  die  Frage  offen,  ob  die  günstigere  Lage  der
kartellierten  Industrien  nicht  oft  direkt  auf  Kosten  anderer  Gewerbe  erzielt  worden
ist,  insbesondere  derjenigen,  die  ihre  Produkte  weiter  verarbeiten.  Kartellbildung
ist  ja  nicht  auf  allen  Gebieten  des  Wirtschaftslebens  gleichmäßig  möglich.  Sie  gelingt ­
  vielmehr  nur  da,  wo  bestimmte  Vorbedingungen  erfüllt  sind.  Kartelle  können
nur  da  gedeihen,  wo  der  scharfe  Wind  starken  Konjunkturenwechsels  nicht  weht  und
bei  dieser  Stille  der  Betrieb  nach  relativ  einfachen  und  ziemlich  feststehenden  Grundsätzen ­
  erfolgt.  Sie  setzen  ferner  einen  möglichst  gleichmäßigen,  nur  geringe  Qualitätsunterschiede ­
  zulassenden  Charakter  der  hergestellten  Waren  voraus.  Man  darf  es
den  Produkten  möglichst  wenig  ansehen,  aus  welcher  Fabrik  sie  stammen,  so  daß
es  dem  Abnehmer  ziemlich  gleichgültig  ist,  welches  Fabrikat  er  erhält.  Ebenso  wie
sich  eine  sehr  große  Mannigfaltigkeit  von  Produkten  dem  Vertrieb  auf  gemeinsame
Rechnung  entzieht,  ist  dies  auch  der  Fall,  wenn  die  Gestaltung  der  Waren  nach
Form,  Farbe  und  Material  sich  schnell  und  häufig  ändert.  Industrien,  deren  Artikel
der  Mode  unterworfen  sind,  und  deren  Produktion  sich  der  rasch  wechselnden  Geschmacksrichtung ­
  der  Konsumenten  anpassen  muß,  können  sich  nicht  zu  Kartellen
zusammenschließen,  oder  die  Vereinigung  kann  höchstens  sehr  lose  und  infolgedessen
unwirksame  Formen  annehmen.  Die  Kartellierung  erfordert  ferner  eine  gewisse
Konzentration  der  Erwerbszweige,  bei  denen  sie  Bestand  haben  soll.  Die  Zahl  der
Betriebe  darf  nicht  mehr  allzu  groß  sein.  Man  kann  zwar,  wie  das  Beispiel  einiger
Kartelle  zeigt,  einige  Hundert,  aber  man  kann  nicht  viele  Tausende  von  Unternehmungen ­
  zu  gemeinsamem  Vorgehen  vereinigen.  Nur  die  Gewerbezweige,  in
denen  der  Großbetrieb  schon  ziemlich  vollständig  gesiegt  hat,  und  die  zugleich  eine
gewisse  Gleichförmigkeit  des  Produktionsprozesses  sowie  der  hergestellten  Waren
zeigen,  sind  für  die  Kartellbildung  reif.  Diese  Voraussetzungen  sind  aber  am  meisten
verwirklicht  im  Bergbau,  in  der  chemischen  Industrie,  sowie  bei  der  Erzeugung  von
Halbfabrikaten.  Diese  Produktionszweige  sind  daher  auch  das  eigentliche  Feld  der
Kartellbildung.  Das  geht  aus  der  vom  Reichsamt  des  Innern  Anfang  1906  veröffentlichten ­
  Liste  über  die  im  Sommer  1905  in  Deutschland  vorhanden  gewesenen
Kartelle  hervor.  Die  Übersicht  weist  im  ganzen  385  Kartelle  nach,  davon  entfallen
auf  die  Kohlenindustrie  19,  die  Eisenindustrie  62,  die  übrige  Metallindustrie  11,  die
chemische  Industrie  46,  die  Textilgewerbe  31,  die  Holz-  und  die  Papierindustrie  11,
die  Glasindustrie  10,  die  Ziegelfabrikation  132,  die  Industrie  der  Steine  und  Erden
27,  die  Nahrungs-  und  Genußmittelgewerbe  17,  sonstige  Industriezweige  17.  Bei
solchen  Kartellstatistiken  ist  freilich  stets  zu  beachten,  daß  es  nicht  angeht,  die  Bedeutung ­
  des  Kartellwesens  nach  der  Zahl  der  existierenden  Kartelle  zu  beurteilen.
Das  Entscheidende  für  die  wirtschaftliche  Bedeutung  eines  Kartells  ist  seine  Organisationsform ­
  sowie  die  Größe  der  Produktion,  die  es  beeinflußt.  Die  volkswirtschaftliche
Bedeutung  der  Kartelle  der  Montan-  und  Metall-,  sowie  der  chemischen  Industrie
ist  daher  unvergleichlich  größer  als  die  der  viel  zahlreicheren  Ziegeleikartelle.
Es  läßt  sich  heute,  wo  wir  noch  in  den  Anfängen  der  Ära  der  Kartelle  stehen,
nicht  recht  sagen,  wohin  die  industrielle  Kartellbewegung  schließlich  führen  wird.
Wir  werden  uns  aber  wohl  daran  gewöhnen  müssen,  in  den  Kartellen  nicht  nur  eine
vorübergehende  Folgeerscheinung  unserer  gegenwärtigen  Handelspolitik,  sondern
einen  dauernden  Bestandteil  der  modernen  Wirtschaftsverfassung  auf  großindustriellem
Gebiet  zu  sehen.  Der  kartellmäßige  Zusammenschluß  der  Angehörigen  eines  Gewerbes ­
  ist  da,  wo  er  möglich  ist,  etwas  ebenso  Natürliches  und  Normales  in  einer
rechtlich  auf  der  Gewerbefreiheit  beruhenden  Volkswirtschaft  wie  der  tatsächliche
Zustand  der  freien  Konkurrenz.  Ohne  Zweifel  bedeuten  auch  die  Kartelle  in  mancher
Richtung  einen  wichtigen  wirtschaftlichen  Fortschritt:  in  die  Anarchie  der  heutigen
Produktionsweise  wird  durch  sie  eine  gewisse  Übersicht  und  Ordnung  gebracht,  sie
        <pb n="163" />
        6.  Zur  Geschichte  des  Kartellwesens.

135

beugen  durch  rechtzeitige  Anpassung  der  Produktion  an  den  Bedarf  der  Überproduktion ­
  vor,  sie  sparen  an  den  tuux  frais  der  Warenproduktion,  indem  sie  die  Unternehmer ­
  der  Notwendigkeit  überheben,  große  Summen  alljährlich  auszugeben,  nur
um  sich  gegenseitig  die  Aufträge  abzujagen,  sie  sparen  endlich  erheblich  an  überflüssigen
Transportkosten,  indem  sie  jedem  Betrieb  sein  natürliches  Absatzgebiet  überweisen.
Allein  als  Kehrseite  der  Medaille  bleibt  bei  den  Kartellen  immer  die  Gefahr  einer
monopolistischen  Preispolitik  bestehen.  Ist  auch  das  Monopol  der  Kartelle  kein  rechtliches, ­
  sondern  nur  ein  tatsächliches,  und  ist  es  weiter  kein  absolutes,  sondern  nur  ein
beschränktes,  so  können  sie  doch  innerhalb  der  ihnen  gezogenen  Grenzen  die  Preise
so  festsetzen,  daß  sie  höher  sind,  als  sie  bei  völlig  freier  Konkurrenz  sich  stellen  würden.
Nicht  mit  Unrecht  hat  man  daher  von  einem  Kartellaufschlag  auf  die  Preise  gesprochen.
Den  Nachteil  hiervon  haben  nicht  nur  die  Konsumenten,  sondern  vor  allem  auch  die
Gewerbe  zu  tragen,  welche  die  Produkte  der  kartellierten  Industrien  weiter  verarbeiten. ­
  Diese  Gefahren  der  Kartellbildung  muß  man  ruhig  zugeben,  auch  wenn
man  in  den  Kartellen  an  sich  eine  notwendige  und  berechtigte  Stufe  der  großindustriellen
  Organisation  sieht.  Die  Frage,  ob  die  staatliche  Wirtschaftspolitik  Mittel
besitzt,  um  den  Gefahren,  die  von  der  Kartellbewegung  drohen,  wirksam  entgegenzutreten, ­
  ist  eines  der  schwierigsten  Probleme,  welche  die  wirtschaftliche  Entwicklung  des
19.  Jahrhunderts  aufgeworfen  hat,  und  das  Thema  der  gesetzlichen  Regelung  des
Kartellwesens  gehört  infolgedessen  zu  den  Gegenständen,  welche  in  Parlament,  Presse,
Parteiversammlungen  und  wissenschaftlichen  Kongressen  am  Anfang  des  20.  Jahrhunderts ­
  mit  Vorliebe  erörtert  werden.  Über  das  Stadium  der  Diskussion  ist  die
Frage  aber  noch  nicht  hinausgekommen.  Auch  die  kontradiktorischen  Verhandlungen
über  deutsche  Kartelle,  welche  seit  1902  im  Reichsamt  des  Innern  abgehalten  werden,
und  deren  Ergebnisse  in  einer  Reihe  von  Bänden  publiziert  worden  sind,  haben  die
Regierung  bisher  zur  Ausarbeitung  eines  Kartellgesetzes  noch  nicht  veranlaßt.

6.  gur  Geschichte  des  Kartellwesens.
Von  Robert  Liefmann.
L  i  e  f  m  a  n  n,  Die  Unternehmerverbände  (Konventionen,  Kartelle).  Ihr  Wesen  und
ihre  Bedeutung.  Freiburg  i.  B.,  I.  C.  B.  Mohr  (Paul  Siebeck),  1897.  S.  135—139.
Die  Kartellbewegung  ist  zum  weitaus  größten  Teil  auf  das  Gebiet  der  Produktion, ­
  daneben  auch  des  Transportwesens,  beschränkt  geblieben.  Schon  daraus  ergibt
sich  eine  Verschiedenheit  der  modernen  Kartelle  von  den  früheren  mittelalterlichen
Verbänden  mit  gleichartigen  monopolistischen  Tendenzen,  die  alle  auf  dem  Gebiet  des
Handels  entstanden.  Altertum  und  Mittelalter  kennen  freie  monopolistische  Vereinigungen ­
  nur  in  der  Form  der  Ringe,  und  diese  waren  durchaus  nicht  selten,  wie  die
Konstitutionen  der  Kaiser  Leo  und  Zeno  über  die  Monopolien  aus  dem  5.  Jahrhundert ­
  n.  Chr.  und  die  verschiedenen  Reichsabschiede  und  Reichspolizeiordnungen,
die  sich  mit  dem  Gegenstände  beschäftigen,  beweisen.  Auch  Ehrenberg  berichtet  in
seinem  „Zeitalter  der  Fugger"  über  derartige  Organisationen  der  Augsburger  Handelsherren ­
  und  teilt  u.  a.  einen  Vertrag  betr.  einen  gemeinsamen  oorner  in  Kupfer
mit.  Corners  waren  um  so  leichter  möglich,  je  geringer  der  Verkehr  und  je  schlechter
die  Verkehrsmittel  waren.  Daher  konnten  sie  auch  im  Mittelalter  häufig  von  einem
einzigen  unternommen  werden,  was  heute  vielleicht  nur  den  Rothschilds  möglich  ist,
die  solches  auch  mehrmals  (Quecksilber,  Petroleum)  versucht  haben;  im  allgemeinen
kann  heute,  im  Zustande  der  Weltkonkurrenz,  das  zu  einem  corner  nötige  Kapital
tMr  von  mehreren  gemeinsam  aufgebracht  werden  (die  Ringe).  Mit  Recht  erklärt
        <pb n="164" />
        136  Zweiter  Teil.  Handel.  V.  Handelsunternehmung  rc.

Bücher  die  freie  Vertragsmäßigkeit  als  ein  wesentliches  Merkmal  der  Kartelle.  Verbände, ­
  die  nicht  aus  freier  Vereinbarung  der  Kontrahenten  entstanden  sind,  sind  keine
Kartelle.  Daher  und  auch  ihrer  umfassenderen  Zweckbestimmung  wegen  sind  die
mittelalterlichen  Zwangsorganisationen  der  Zünfte  und  dgl.  nicht  mit  ihnen  zu
vergleichen.  In  den  Gilden  könnten  noch  am  ersten  Anklänge  an  die  heutigen  Kartelle ­
  gefunden  werden.  Aber  ursprünglich  waren  sie  bloße  Schutzverbände,  und,  wenn
sie  allerdings  auch  Preisvereinbarungen  statuierten,  traten  auch  bei  ihnen  die  monopolistischen ­
  Tendenzen  doch  immerhin  zurück  hinter  dem  gesellschaftlichen  und  religiösen ­
  Charakter  dieser  Vereinigungen.  Die  Preisvereinbarungen  zwischen  ihren
Mitgliedern  lassen  sich  vielleicht  in  ähnlicher  Weise  erklären,  wie  heute  die  Zusammenkünfte ­
  der  Unternehmer  in  den  Fachvereinen  den  Anstoß  zu  den  Kartellen  geben
können.  Alle  diese  mittelalterlichen  Organisationen  dienten  in  erster  Linie  der  Erhaltung ­
  des  ganzen  Standes  und  seiner  nicht  nur  wirtschaftlichen,  sondern  auch  politischen ­
  Machtstellung:  sie  sind  größtenteils  aus  sozialen  Zwecken  hervorgegangen.
Was  dagegen  heute  die  Unternehmer  in  den  Kartellen  zusammenführt,  ist  das  individuelle ­
  Gewinninteresse,  das  in  der  Gemeinschaft  mit  anderen  die  größte  Möglichkeit
seiner  Befriedigung  erkennt.  Die  Tatsache,  daß  die  heutigen  Kartelle  vorzugsweise
auf  dem  Gebiete  der  Produktion  bestehen,  beweist,  daß  sie  erst  in  der  neuesten  Zeit
entstanden  sind.  Denn  wie  lange  ist  es  her,  daß  sich  der  Konkurrenzkampf,  dieser
Hauptentstehungsgrund  der  Unternehmerverbände,  auf  dem  Gebiete  der  Produktion
in  höherem  Maße  geltend  machte?  Solange  er  nur  ein  temporärer  war,  die  Produktionsunternehmer ­
  nur  gleichsam  zufällig  durch  das  Zusammentreffen  auf  demselben
Markte  in  Konkurrenz  traten,  war  an  Vereinbarungen  zwischen  ihnen  nicht  zu  denken:
die  Kartelle  entstehen  erst  bei  ständiger  Konkurrenz.  Daher  werden  die  ersten  Kartelle
in  denjenigen  Produktionszweigen  entstanden  sein,  in  denen  die  natürlichen  Produktionsbedingungen ­
  schon  frühzeitig  eine  solche  ständige  Konkurrenz  ermöglichten,  wie
das  im  Bergbau  infolge  der  eng  begrenzten  Lagerstätten  der  betreffenden  Naturprodukte ­
  der  Fall  ist,  zumal  hier  auch  die  örtliche  Konzentration  Vereinbarungen  wesentlich ­
  erleichtert.  Die  ältesten  bisher  bekannt  gewordenen  Kartelle  sind  die  aus  den  achtziger ­
  Jahren  des  18.  Jahrhunderts  datierenden  Vereinbarungen  der  Kohlengrubenbesitzer ­
  am  Tyne  und  Wear.  Diese  Kartelle  sind  nach  Cohn  zustande  gekommen,  um
die  Regellosigkeit  der  Kohlenproduktion  zu  beseitigen,  die  zur  Folge  hatte,  daß  die
Gruben  mit  höheren  Produktionskosten  nicht  fortarbeiten  konnten,  also  anscheinend
infolge  heftigen  Konkurrenzkampfes  und  Unterbietens  in  den  Preisen.
Ein  Zeitraum  von  ca.  50  Jahren  liegt  zwischen  jenen  ersten  uns  bekannt  gewordenen ­
  Kartellen  und  den  Zweiten  Erscheinungen  dieser  Art,  und  zwar  ist  es
jetzt  Deutschland,  das  ein  höchst  eigenartiges  Kartell  in  den  dreißiger  Jahren  aufweist.
1836  wurde  nämlich  zwischen  den  staatlichen  und  den  beiden  privaten  Alaunfabriken
Preußens  ein  Kartell  geschlossen,  das  bis  zum  Jahre  1844  bestand.  In  den  zwanziger
Jahren  sollen  auch  schon  Versuche  gemacht  worden  sein,  ein  Kohlenkartell  in  Westfalen
zustande  zu  bringen.  Aus  den  dreißiger  Jahren  des  vorigen  Jahrhunderts  wird  auch
von  einem  Verbände  nordenglischer  Reeder  berichtet,  die  gemeinsame  Frachtsätze
vereinbarten.  Im  übrigen  sind  uns  Kartelle  aus  jener  Zeit  nur  in  Frankreich  bekannt
geworden.  Claudio-Iannet  erwähnt  Verbände  von  Transport-  und  Versicherungsanstalten ­
  aus  den  dreißiger  und  vierziger  Jahren.  1838  entstand  ein  Kartell  französischer ­
  Sodafabrikanten,  welches  als  Auftragskontingentierung  eingerichtet  war  und
bestimmte  Preise  festsetzte.  Eine  Überproduktion  scheint  die  Veranlassung  zu  demselben ­
  gewesen  zu  sein,  denn  es  wurden  auf  Kosten  des  Verbandes  einige  Fabriken
stillstehend  gehalten.  1842  wurde  die  8ooi6tck  ellnrdonnitzro  cke  ln  T-oira  gegründet,
die  von  Proudhon  erwähnt  wird.  Hier  ist  es  der  heftige  Konkurrenzkampf  gewesen,
der  die  Unternehmer  zur  Kontingentierung  der  Aufträge  und  zur  Regelung  der  Pro-
        <pb n="165" />
        1.  Sittentafeln  für  den  Handlungslehrling.

137

duktion  veranlaßte.  Der  Verband  scheint  aber  schon  zwei  Jahre  darauf  in  einen
förmlichen  Trust  verwandelt  worden  zu  fein,  der  also  die  erste  derartige  Gründung
darstellen  würde.  In  den  vierziger  Jahren  forderten,  wie  Brentano  mitteilt,  die  englischen ­
  Grubenarbeiter  die  Bergwerksbesitzer  auf,  statt  die  Löhne  herabzusetzen,  den
Konkurrenzkampf  durch  Vereinbarungen  zu  beseitigen  und  die  Verkaufspreise  zu
erhöhen,  und  in  Frankreich  kam  1849  auf  Veranlassung  der  Arbeiter,  wie  Claudio-Iannet
  berichtet,  tatsächlich  ein  Kartell,  eine  Preisvereinbarung  zwischen  den  beiden
bedeutendsten  Trikotfabrikanten  zustande.  Den  ersten  bekannt  gewordenen  Verband
von  Händlern  und  zugleich  den  ersten  Verband  der  Abnehmer  bilden  die  Vereinbarungen ­
  der  Holzhändler  von  Nordfrankreich,  welche  1846  nicht  nur  die  Verkaufspreise, ­
  sondern  auch  die  Einkaufspreise  des  Holzes  festsetzten  und  auch  Konventionalstrafen ­
  vereinbarten.  In  seinem  Werke  „Untersuchungen  über  die  englische  Eisenbahnpolitik"
  berichtet  G.  Cohn  1875  nach  den  Mitteilungen  der  Unternehmer  vor  den
verschiedenen  Untersuchungskommissionen  über  die  Verhältnisse  im  englischen  Eisenbahnwesen ­
  von  zahlreichen  Kartellen  englischer  Eisenbahnen,  Kohlengruben,  Eisenwerke, ­
  Omnibusgesellschaften  u.  a.,  sowie  von  einem  Verbände  der  belgischen  Kohlenproduzenten ­
  aus  den  fünfziger  und  sechziger  Jahren  und  knüpft  daran  Erörterungen
über  die  Gründe  und  Wirksamkeit  dieser  Erscheinungen.
In  Deutschland  datieren  die  ältesten  Kartelle,  abgesehen  von  dem  erwähnten
Alaunsyndikat,  erst  aus  der  zweiten  Hälfte  des  vorigen  Jahrhunderts,  und  es  werden
wohl  zuerst  gemeinsame  Tariffestsetzungen  zwischen  den  Eisenbahnen  und  Versicherungsanstalten ­
  geschlossen  worden  sein.  Auf  dem  Gebiete  der  Produktion  entstanden
Kartelle  in  Deutschland  erst  Anfang  der  sechziger  Jahre,  zuerst,  wie  es  scheint,  der
Neckarsalinenverein,  dann  das  Weißblechsyndikat,  dann  das  Schienenkartell  1864.
Ersteres  wurde  wohl  hauptsächlich  durch  die  lokale  Konzentration  und  die  geringe
Zahl  der  Betriebe  ermöglicht,  letzteres  durch  den  bei  Submissionen  besonders  heftigen
Konkurrenzkampf  veranlaßt,  während  über  die  Gründe  des  Entstehens  des  Weißblechsyndikats ­
  mir  nichts  bekannt  geworden  ist.  In  die  sechziger  Jahre  reicht  auch  noch  die
Entstehung  des  Wismutsyndikats  zurück.  Die  kurz  nach  Aufhebung  des  Salzmonopols
mit  dem  Jahre  1868  beginnende  große  Ausdehnung  der  Produktion  und  der  dadurch
hervorgerufene  heftige  Konkurrenzkampf  bewirkten  schon  Ende  desselben  Jahres  1868
und  weiter  1869  die  Bildung  von  Kartellen  der  sächsischen  und  thüringischen  Salinen.
Außer  diesen  sind  keine  deutschen  Verbände  bekannt,  welche  länger  als  bis  1870
zurückreichen.

VI.  Handlungsgehilfe  und  Handlungslehrling.

1.  Sittentafeln  für  den  Handlungslehrling.
Von  Ernst  Wilhelm  Arnold  i.

Emminghaus,  Ernst  Wilhelm  Arnoldi.  Leben  und  Schöpfungen  eines  deutschen
Kaufmanns.  Weimar,  Hermann  Bühlau,  1878.  S.  100—104.
I.
Mit  Gott  beginne  jegliches  Werk.  Auf  allen  deinen  Wegen  habe  ihn  vor  Augen
und  im  Herzen.  Vergiß  nicht,  daß  von  allen  seinen  Werken  der  Rechtschaffene  das
erhabenste  ist.
Liebe  deinen  Nächsten  wie  dich  selbst.  Du  lebst  für  dich,  wenn  du  für  anders
lebst.  Betrage  dich  gegen  alle,  wie  du  wünschest,  daß  sie  sich  gegen  dich  betragen
        <pb n="166" />
        138  Zweiter  Teil.  Handel.  VI.  Handlungsgehilfe  und  Handlungslehrling.

möchten;  leiste  ihnen,  was  du  von  ihnen  forderst;  ertrage  schonend,  was  sie  dir  nachsehen ­
  sollen;  achte  das  Ihrige;  halte  ihre  Ehre  heilig.
Wer  nur  gerecht  ist,  wird  hart;  wer  nur  natürlich  ist,  wird  roh.  Sei  gerecht  und
billig,  natürlich  und  gesittet.
Verdienstliche  Handlungen  erwerben  Achtung.  Liebe  ist  der  Bescheidenheit
Lohn;  Heuchelei  ist  falsche  Münze;  Wahrheit  ist  echtes  Gold.  Auf  krummen  Wegen
gehest  du  krumm;  du  gleitest  auf  schlüpfrigen.  Geradheit  ist  des  Mannes  Zier.  Ein
Plauderer  ist  ein  alberner  Dieb;  er  entwendet,  indem  er  verschwendet.  Ein  Verleumder ­
  ist  ein  Ehrenräuber.  Mitwisser  und  Hehler  eines  Verbrechens  sein,  ist  eine
Missetat.
Die  Gemeinheit  neigt  zur  Gemeinheit;  so  erkennt  man  aus  deinem  Umgang
deinen  Sinn.  Böse  Gesellschaften  verderben  gute  Sitten;  darum  suche  nur  die  auf,
die  du  höher  achtest  als  dich,  und  mache,  daß  die  Guten  dich  suchen.
Um  dir  Menschenkenntnis  zu  erwerben,  lerne  dich  selbst  erst  kennen.  Willst  du
frei  sein,  beherrsche  dich  selbst.  Willst  du  immer  genug  haben,  lerne  entbehren.  Willst
du  gebieten,  lerne  gehorchen.
Beharrlichkeit  übt  sich  an  Hindernissen.  Hältst  du  die  Zeit  zu  Rate,  so  hast  du
Zeit;  suche  nicht  bloß  zu  erwerben,  sondern  auch  zu  erhalten;  erspart  ist  erworben.
Ordnung  ist  halbe  Arbeit.  Nicht  vom  Augenblick  erwarte  des  Fleißes  Lohn;
im  Frühling  hält  niemand  Ernte.  Auf  gerechtem  Gute  ruhet  Segen.  Liebe  zur
Wahrheit  ist  Liebe  zur  Tugend.  Tugend  aber,  mit  Geschicklichkeit  und  Kenntnissen,
ist  das  Kapital,  welches  in  sich  selbst  das  Unterpfand  seiner  Sicherheit  trägt,  Achtung
erwirbt  und  Zutrauen  erweckt  und  so  für  diese,  wie  für  jene  Welt  die  reichsten  Zinsen
bringt.
Sammle  daran  in  deinen  Lehrjahren,  damit  du  nicht  in  geistiger  Armut  und
sittlicher  Blöße  deine  Wanderjahre  antreten  mußt.
II.
Nicht  wie  eine  Wissenschaft  allein,  nicht  wie  eine  Kunst  allein,  nicht  wie  ein
Handwerk  allein  lernt  man  die  Handlung.  Sie  legt  mechanische  Verrichtungen  auf;
—  nur  durch  Übung  erwirbst  du  Fertigkeit  darin,  nur  durch  Gewöhnung  erhältst  du
die  Lust  dazu.  Sie  fordert  wissenschaftliche  Kenntnisse;  —  nur  durch  fleißiges  Lernen
erlangst  du  dieselben.  Sie  setzt  reiche  Erfahrung  und  reife  Urteilskraft  voraus;  —
beides  verschaffst  du  dir  nur  durch  Umgang  mit  Menschen  aus  allen  Ständen,  aufmerksame ­
  Beobachtung  und  sorgfältige  Behandlung  der  verschiedenartigsten  Gegenstände. ­
  —  Aber  vor  allem  macht  sie  feine  Sitten  und  feste  Tugend  zur  Pflicht,  die
Früchte  langer  Gewohnheit  und  Selbstbeobachtung.
Um  zu  jenen  angehalten  zu  werden  und  diese  dir  zu  erwerben,  bist  du  in  der
Lehre.
Da  bleiben  wenig  Stunden  dir  zum  freien  Gebrauche  übrig,  und  so  wird  die
Benutzung  der  Zeit  zum  Gesetze  der  Notwendigkeit.
Arbeitsamkeit  wird  zur  Gewohnheit  nur  durch  anhaltende  Arbeit.
Häuslichkeit  lernt  derjenige  liebgewinnen,  der  sich  lange  Zeit  ununterbrochen
im  Hause  hat  beschäftigen  müssen.
Wiederholung  derselben  Verrichtung,  derselben  Beobachtung,  derselben  Lernübung ­
  führt  zur  Gründlichkeit.
Die  Strenge  ist  die  Lehrerin  der  Ordnung  und  diese  die  Seele  der  Geschäfte,
da  am  unentbehrlichsten,  wo  die  Gegenstände  am  mannigfaltigsten  sind.
Sparsamkeit  lehrt  der  Kleinhandel;  denn  er  ist  die  letzte  Hand,  die  das  Ganze
verteilt  und  das  einzelne  zu  einem  Ganzen  vereinigt.  Du  lernst  da  den  Pfennig
        <pb n="167" />
        1.  Sittentafeln  für  den  Handlungslehrling.

139

achten:  aus  Pfennigen  werden  Taler.  Daher  wirst  du  im  Großhandel  den  Kleinhandel ­
  nicht  gering  schätzen,  der  jenem  zugrunde  liegt.
Der  Kleinhandel  ist  die  Schule  der  Betriebsamkeit:  der  Spekulationshandel  geht
noch  über  deine  Fassungskraft,  die  aber  in  deiner  Lehre  eben  dafür  gebildet
werden  soll.
Handeln,  Sammeln  und  Einteilen  lernst  du  am  Ladentisch,  im  Lager  schätzen;
am  Schreibepult  Anschaffen  und  Anordnen  (Disponieren).
Mit  Menschen  aus  allen  Ständen  hast  du  zu  schaffen:  so  lernst  du  sie  behandeln,
wirst  leutselig,  gefällig  und  einnehmend;  die  Gewohnheit  folgt,  die  Ungeduld  verschwindet. ­

Beharrlichkeit  wird  dir  Bedürfnis  werden.  An  langweiligen  Arbeiten  und
anderen  Prüfungen  deiner  Ausdauer  wird  es  nicht  fehlen;  sie  werden  dich  aber  in
deiner  Tugend  stärken,  ohne  welche  du  deiner  Bestimmung  als  Kaufmann  nie  entsprechen ­
  kannst.
Immer  um  Mein  und  Dein  handelnd,  erwirbst  du  dir  Menschen-  und  Selbstkenntnis, ­
  und,  bist  du  klug,  so  benutzest  du  beide  zu  deiner  Veredlung  wie  zu  deinem
Emporkommen.
Selbstbeherrschung,  wenn  du  jetzt  sie  lernst,  wird  in  reiferen  Jahren  dich  beglücken. ­
  Denke  bei  jeder  Versuchung  daran;  fliehe  aber  die  Versuchungen.
Deine  äußeren  Verhältnisse,  deine  inneren  Mängel  werden  zu  Hindernissen
deiner  Bestrebungen  werden;  du  wirst  bei  größeren  Aufgaben  immer  auf  größere
stoßen;  sei  nicht  verzagt;  kluge  Beharrlichkeit  führt  zum  Ziel.  Das  größte  Hindernis
deiner  Ausbildung  und  der  Erfüllung  deiner  Pflichten  ist  Verdrossenheit;  meide  sie.
Bei  freudigem  Eifer  gelingt  jedes  Bemühen,  jede  Arbeit  leichter.
Entschlossenheit  wirst  du  immer  weniger  haben,  als  brauchen.  Im  Drange
der  Geschäfte  wird  deine  Geistesgegenwart,  deine  Umsicht  geprüft.  Mit  Sicherheit
sollst  du  handeln  lernen.  Aber  dazu  bietet  nicht  so  die  Stille  der  Schreibestube  Gelegenheit, ­
  wie  der  lebendige  Handelsverkehr,  bei  welchem  Kopf  und  Glieder  in  Tätigkeit ­
  sind.  Lernst  du  jetzt  im  kleineren  Geschäfte  besonnen  und  entschlossen  handeln,
so  wirst  du  einst  auch  in  einem  umfassenderen  Wirkungskreise  nicht  leicht  den  Kopf
verlieren,  wenn  anders  du  überhaupt  Kopf  zu  deinem  Berufe  mitbringst.
Verschwiegenheit  sei  eine  deiner  heiligsten  Pflichten,  jetzt  zunächst  für  anderer,
künftig  mehr  für  dein  eigenes  Wohl.
Du  wirst  bald  genug  einsehen,  wie  wichtig  ein  ausgebreiteter  Kredit  für  den
Kaufmann  ist.  Kein  Vertrauen  ohne  Redlichkeit,  Gewissenhaftigkeit  und  Treue  bei  dir.
Demut  lehrt  dich  deine  Abhängigkeit.  Aber  deine  Lehrzeit  ist  nur  die  Vorschule; ­
  frei  wirst  du  einst  als  Kaufmann,  aber,  wie  jetzt  von  deinem  Lehrherrn,  bist
du  dann  von  deiner  Welt  abhängig.  Nur  durch  guten,  treuen  Dienst  erwirbst,  erhältst ­
  du  beider  Gunst.  Die  freie  Wahl  seiner  Wirksamkeit  ist  die  Freiheit  des  Kaufmanns ­
  und  Demut  im  Glück  seine  Würde.
III.
Du  sollst,  um  dein  Selbst  willen,  deinen  Lehrherren  gehorsam  sein,  ihr  Bemühen
für  dein  Bestes  freudig  anerkennen  und  mit  Liebe  ihnen  danken.  Von  manchem,
was  du  jetzt  lernen  und  üben  mußt,  wirft  du  erst  später  Gebrauch  und  Nutzen  einsehen; ­
  darum  folge  willig  der  reiferen  Einsicht.
Um  für  freies  Wirken  tüchtig  zu  werden,  sollst  du  jetzt  deine  Kraft  im  Geschäfte
deines  Lehrherrn  üben.  Die  Lehre  gibt  dich  ihm  zum  Dienste;  diene  ihm  fleißig,
redlich,  treu  und  gewissenhaft:  fleißig,  durch  Arbeitslust  und  Emsigkeit;  redlich,  durch
Wahrheit  und  Vertrauen,  Heilighalten  des  Eigentums,  Sorgfalt  für  die  Ehre  und
den  Vorteil  deines  Herrn;  treu,  durch  Anhänglichkeit,  Liebe  und  Ergebenheit;  ge ­
        <pb n="168" />
        140  Zweiter  Teil.  Handel.  VI.  Handlungsgehilfe  und  Handlungslehrling.

wissenhaft,  durch  strenge  Erfüllung  deiner  Pflichten,  durch  reinen  Willen  und  reinen
Wandel.
Du  mußt  das  dir  anvertraute  Geschäft  deines  Lehrherrn  wie  dein  eigenes  verwalten. ­
  Du  mußt  in  allem,  was  deinem  Herrn  gehört,  betreffe  es  fein  Geld,  feine
Ware,  seinen  Kredit,  so  verfahren,  als  gingst  du  darauf  aus,  für  dich  zu  mehren.
Für  fremdes  Gut,  in  Verwahrung  deines  Herrn,  sollst  du  wie  für  deines  Herrn
Eigentum  sorgen.  Seine  Handelsfreunde  sollst  du  wie  die  deinigen  behandeln;  durch
dein  Bemühen  muß  ihre  Zahl  sich  mehren.  Du  sollst  nicht  murren,  wenn  Menschen
deine  Geduld  prüfen,  deren  Gunst  der  Handlung  nützen  könnte.  Ohne  Heuchelei
sollst  du  höflich  und  bescheiden,  zuvorkommend  und  willig  gegen  jedermann  sein.
Laß  dich  in  allem  vom  Gesetz  der  strengsten  Gewissenhaftigkeit  leiten,  und  meide
auch  den  Schein  des  Unrechts;  darum  verhehle  nicht,  was  du  Unrechtes  siehest,  und
füge  dich  gern  in  die  verständige  Anordnung,  während  deiner  Lehrjahre  kein  Geld
in  der  Tasche  zu  tragen.  Auch  dein  Umgang  soll  sich  hiernach  richten;  erregt  er
Verdacht,  so  bist  du  um  Vertrauen  und  Ehre.  Ein  jedes  Geschäft  muß,  so  redlich
es  auch  fei,  als  ein  Geheimnis  des  Hauses  betrachtet  werden.  Merke  das  wohl.

2.  Gedanken  über  die  Ausbildung  des  jungen  Kaufmanns.
Von  Richard  Stegemann.
Stegemann,  Kaufmännisches  Bildungswefen.  In:  Referate  über  die  akademischen
Kurse  für  junge  Kaufleute.  (Beilage  zu  den  „Mitteilungen  aus  der  Handelskammer  Frankfurt ­
  a.  M.",  Juni-Nummer  1901.)  jS.  1  und  S.  2—4.]
Es  ist  merkwürdig,  daß  in  einer  Zeit,  wo  sich  unser  Handel  numerisch  so  stark
entwickelt,  wo  er  sich  mehr  und  mehr  differenziert,  d.  h.  in  Spezialbranchen  auflöst,
und  wo  andrerseits  auch  im  Detailhandel  eine  Art  kapitalistische  Entwickelung  mit
durchgeführter  Arbeitsteilung  sich  vollzieht,  allenthalben  ein  Mahnruf  ertönt,  der
bessere  Vorbildung  für  unseren  Kaufmannsstand  fordert.  Der  Grund  dieser  auffallenden ­
  Tatsache  ist  wohl  darin  zu  erblicken,  daß  man  trotz  der  numerisch  günstigen  '
Entwickelung  unseres  Kleinhandels  der  Weiterentwickelung  der  Verhältnisse  doch  nicht
ohne  einige  Sorge  entgegensieht.  Tatsächlich  befindet  sich  der  Handel,  und  zwar  in
allen  seinen  Teilen,  heute  in  einer  ungleich  schwierigeren  Lage  als  früher.  Die
Fabrikanten  suchen  unter  Umgehung  des  Großhandels  ihre  Waren  direkt  an  den
Konsumenten  und  Kleinhändler  abzugeben.  Die  ausländischen  Jmporthäuser  umgehen ­
  ihrerseits  den  Exporteur,  indem  sie  direkte  Beziehungen  mit  dem  Fabrikanten
suchen,  und  wenn  sie  wirklich  den  Exporteur  oder  Kommissionär  benützen,  so  sind
sie  leicht  geneigt,  diesem  bestimmte  Preise  vorzuschreiben,  über  die  erschwerte  Lage
unseres  Geldkaufmanns  brauche  ich  kaum  etwas  Näheres  anzuführen,  und  es  ist
auch  kaum  nötig,  zu  erwähnen,  daß  eine  große  Anzahl  unserer  Detaillisten  unter
dem  Andrängen  von  verschiedenen  Seiten  sich  beengt,  ja  zum  Teil  sogar  gefährdet
sieht.  Es  ist  gewiß  auffallend,  daß  in  einer  Zeit  der  steigenden  Arbeitsteilung  die
Funktionen  des  Handels  sich  wenigstens  in  einigen  Teilen  zu  verflüchtigen  drohen,
daß  die  Konsumenten  sich  selbst  zu  Trägern  des  Einkaufes  und  Verkaufes  machen  und
den  Beweis  zu  erbringen  versuchen,  daß  es  ohne  Handel  eigentlich  besser  gehe.
Das  sind  Symptome  einer  tiefgehenden,  inneren  Entwickelung  des  Handels,  die  man
nüchtern  beurteilen  muß,  denn  derartige  Verschiebungen  haben  stets  ihre  tieferen
Ursachen.  Wir  müssen  aber  auch  damit  rechnen,  daß  solche  Krisen  die  inneren  Kräfte
einer  Erwerbsgruppe  zu  befestigen  und  die  schlummernden  oder  zum  Schlummer  geneigten ­
  Kräfte  zur  Selbstanspannung  aufzuwecken  geeignet  sind.  Wir  sehen,  daß
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        2.  Gedanken  über  die  Ausbildung  des  jungen  Kaufmanns.  141
der  Neid,  der  nun  einmal  von  jeher  dem  Handelsgewinn  angehaftet  hat,  heute
Formen  annimmt,  die  sich  nicht  mehr  gegen  den  einzelnen,  sondern  gegen  den  ganzen
Kaufmannsstand  richten,  und  kluge  Männer  verhandeln  in  den  Parlamenten  darüber, ­
  ob  der  Handel  notwendig,  ob  ihm  nicht  die  Existenzberechtigung  überhaupt
abzusprechen  sei.  Der  Handel,  der  zu  allen  Zeiten,  bei  allen  Völkern  und  unter
allen  Verhältnissen  eine  maßgebende  Rolle  im  wirtschaftlichen  Leben  gespielt  hat,
kommt  womöglich  noch  in  die  Lage,  seine  Existenz  wissenschaftlich  rechtfertigen  zu
müssen!  Wir  finden  neben  den  Angriffen  auf  die  Börse  die  starke  Bekämpfung  des
sich  nach  dem  Großbetriebe  hin  entwickelnden  Kleinhandels,  der  Warenhäuser,  und
niemand,  der  dem  Handelsstande  angehört,  kann  das  Gefühl  unterdrücken,  daß  sich
eigentlich  in  keinem  Kreise  der  staatlichen  Gesellschaft  innere  Zuneigung  für  den
Handelsstand  findet.  Selbst  die  Produzenten  und  die  Konsumenten,  die  beiden
großen  Gruppen,  die  dem  Handel  so  viel  zu  verdanken  haben,  sind,  wenn  es  auf
eine  Bewertung  des  Handels  ankommt,  geneigt,  ich  will  nicht  sagen,  ihm  die  Existenzberechtigung ­
  abzusprechen,  aber  jedenfalls  ihn  nur  zur  Not  passieren  zu  lassen.
Wenn  wir  uns  nun  die  Frage  vorlegen,  was  gegenüber  allen  diesen  kritischen
Erscheinungen  der  Handelsstand  selbst  zu  tun  hat,  so  müssen  wir  als  die  wichtigste
Aufgabe  die  bezeichnen,  daß  er  die  kaufmännische  Generation,  welcher  die  Aufgabe
zufallen  wird,  diesen  Entwickelungsprozeß  mehr  als  die  heute  lebende  Generation
durchzukämpfen,  für  eine  erfolgreiche  Durchführung  dieser  schwierigen  Ausgabe  entsprechend ­
  vorbereitet  und  vorbildet.
Die  Erziehung  und  Ausbildung  des  jungen  Kaufmanns  wurde  lange  Zeit  hindurch ­
  von  der  Auffassung  beherrscht,  daß  derselbe  nur  für  den  Prinzipal  da  sei.
Erst  allmählich,  als  der  Handel  selbst  nicht  mehr  in  seinen  gewohnten  Bahnen  zu
führen  war  und  die  Aufhebung  der  zünftlerischen  Vorrechte  einen  allgemeinen  Andrang ­
  zum  Kaufmannsberuf  hervorrief,  nahm  auch  das  Verantwortlichkeitsgefühl
des  Lehrherrn  gegenüber  seinen  Lehrlingen  einen  anderen  Charakter  an.  Der
moderne  Handelsbetrieb  hatte  inzwischen  auch  ganz  neue  Lebensbedingungen  erhalten. ­
  Alle  Schwierigkeiten  des  Verkehrs  waren  in  Wegfall  gekommen,  die  Bezugsquellen ­
  wurden  so  bekannt,  daß  mit  der  Entwicklung  der  Massenproduktion  der
Kaufmann  auch  nicht  mehr  einen  Schritt  zu  tun  brauchte,  um  sich  von  allen  Seiten
Offerten  zu  holen.  Der  Geldverkehr  wurde  so  erleichtert,  das  Kreditwesen  so  ausgebildet, ­
  die  Bedürfnisse  der  Konsumenten  so  ins  Massenhafte  gesteigert,  daß  alles
nach  diesem  geldbringenden  Beruf  hinströmte.  Und  doch  war  der  Beruf  in  anderer
Beziehung  gerade  dadurch  schwieriger  geworden.  Je  leichter  es  war,  Kaufmann  zu
werden,  desto  schwieriger  war  es,  Kaufmann  zu  bleiben.  Jetzt  war  die  Frage  nach
der  anderen  Richtung  hingedrängt.  Es  kam  nicht  mehr  darauf  an,  zu  wissen,  wo
man  Ware  beziehen  sollte,  sondern  wo  sie  abzusetzen  war.
Der  Kaufmann  wurde,  durch  die  Konkurrenz  bedrängt,  gezwungen,  feste  Preise
einzuhalten,  und  so  brachte  die  Konkurrenz  das  Willkürliche  des  Handels  in  eine
bestimmte  Form.  Der  Betrieb  wurde  rationeller,  aber  das  Risiko  bezüglich  des  Absatzes ­
  war  ein  ungleich  größeres.  Man  konnte  schneller  reich  werden,  aber  auch
schneller  verarmen.  Der  Betrieb  eines  Handelsgeschäftes  verlangt  heute  eine  regelrechte ­
  und  ziemlich  umfangreiche  Fachbildung  und  bedingt  außerdem  eine  Kenntnis
der  verschiedenen  den  Handel  regelnden  Gesetze  (Wechselordnung,  Gewerbeordnung,
Handelsgesetzbuch).  Die  Fracht-  und  allgemeinen  Unkostenberechnungen  sind  zu  einem
der  wichtigsten  Faktoren  bei  der  Gewinnberechnung  geworden,  seitdem  der  Einkauf
und  der  Verkauf  keine  großen  Spannungen  mehr  gegenüber  der  Konkurrenz  läßt.
Es  dringt  in  den  Handelsbetrieb  geradezu  ein  arithmetisches  Prinzip  hinein,  gegen
dessen  Gesetz  niemand  ungestraft  sündigt.  Man  muß  mit  der  Tatsache  rechnen,
daß  der  ordnungsmäßige  Betrieb  eines  größeren  Handelsgeschäftes  heute  genau  so
        <pb n="170" />
        142  Zweiter  Teil.  Handel.  VI.  Handlungsgehilfe  und  Handlungslehrling.

schwierig  ist  und  so  besondere  betriebstechnische  Kenntnisse  bedingt  wie  andere  Erwerbszweige ­
  auch.
Wie  wird  nun  heute  der  junge  Kaufmann  für  den  offenbar  schwerer  gewordenen ­
  Beruf  vorgebildet?
Es  liegen  mir  hier  zwei  kleine  Untersuchungen  vor,  die  eine  aus  Frankfurt  a.  M-,
die  andere  aus  Braunschweig,  die  einige  bemerkenswerte  Tatsachen  offenbaren.
In  Frankfurt  ist  nach  dieser  Enquete  eine  Lehrzeit  von  3  Jahren  bei  62  %  der
befragten  Lehrlinge  zu  konstatieren,  15  %  machen  eine  solche  von  2%  Jahren  und
23  %  eine  solche  von  2  Jahren  durch.  Die  Unterweisung  geschieht  in  der  Weise,
daß  die  Lehrlinge  in  kleineren  Geschäften  durch  die  Angestellten,  in  größeren  Geschäften ­
  durch  die  älteren  Lehrlinge  und  nur  in  ganz  seltenen  Fällen  durch  den
Lehrherrn  unterwiesen  werden.  Bei  50  %  bestanden  die  Arbeiten  im  ersten  Lehrjahre ­
  im  Öffnen  und  Schließen  des  Geschäftes,  im  Aufräumen,  Abstäuben,  in  Botengängen ­
  und  vielleicht  noch  im  Kopieren  und  ähnlichen  untergeordneten  Arbeiten.
Erst  im  dritten  Jahre,  bei  besseren  Geschäften  auch  schon  im  zweiten  Jahre,  kam
etwas  Korrespondenz  und  Buchhaltung  hinzu;  einige  Lehrlinge  wurden  sogar  mit
dem  Kassen-  und  Wechselwesen  bekannt  gemacht.
Bei  einer  Erhebung,  die  wir  in  Braunschweig  anstellten,  und  die  sich  auf
90  Lehrlinge  erstreckte,  stellte  es  sich  heraus,  daß  nicht  weniger  als  26  von  diesen  90
während  der  Lehrzeit  überhaupt  nicht  zu  schriftlichen  Arbeiten  gekommen  waren;
ihre  Tätigkeit  beschränkte  sich  auf  niedere  Arbeiten  im  Kontor  und  Lager  und  auf
Verkaufstätigkeit.  Eine  derartige  Ausbildung,  auf  3  Jahre  verteilt,  kann  nicht  gerade
rationell  genannt  werden,  und  unsere  jungen  Kaufleute  können  nach  Absolvierung
einer  solchen  Lehrzeit  den  Funktionen  eines  Gehülfen  unmöglich  gerecht  werden.
Man  fragt  nun:  Wie  finden  sich  die  Lehrlinge  später  zurecht,  welche  so  mangelhaft ­
  ausgebildet  sind?
Es  ist  dies  jedenfalls  keine  einfache  Sache  für  sie;  das  beweist  die  Tatsache,
daß  die  jungen  Gehülfen  gewöhnlich  nicht  längere  Zeit  an  einem  Platze  ausharren,
sondern  verhältnismäßig  recht  häufig  wechseln.  Sie  müssen  eben,  was  sie  als  Lehrlinge ­
  nicht  gelernt  haben,  als  Gehülfen  sich  aneignen.  Daß  der  Prinzipal  an  einem
solchen  unzureichenden  Gehülfen  nicht  die  erhoffte  Stütze  findet,  ist  natürlich,  und
so  sind  denn  auch  die  Klagen  über  die  Vorbildung  der  jungen  Kaufleute  allgemein
sehr  lebhaft.
Ich  habe  in  den  übrigen  Ländern  Umschau  gehalten,  um  festzustellen,  wie  man
dort  die  praktische  Ausbildung  des  jungen  Kaufmanns  eingerichtet  hat.  Um  einen
Vergleich  zu  haben,  beschränkte  ich  mich  auf  die  Kategorie,  welche  numerisch  die
größte  ist,  nämlich  auf  die  im  Kolonialwarenhandel  tätigen  jungen  Leute.
Ich  fand,  daß  die  Ausbildung  des  österreichischen  jungen  Kaufmanns  der
unfrigen  ziemlich  ähnlich  ist,  d.  h.  man  hat  dort  eine  bestimmte  Lehrzeit  von  etwa
3—4  Jahren  auf  Grund  eines  Lehrvertrages.  In  Frankreich  gibt  es  keine  eigentlichen
Lehrlinge.  Es  besteht  kein  Vertrag,  der  junge  Mann  wird  einfach  in  einem  Handlungshause ­
  untergebracht,  wo  er  sich  allmählich  die  nötigen  Kenntnisse  erwirbt.  Dasselbe ­
  gilt  von  Belgien,  wo  man  mehr  Volontäre  anstellt,  die  ohne  Entgelt  arbeiten
und  in  einem  freieren  Verhältnis  zum  Lehrherrn  stehen.  In  England  werden  die
meisten  jungen  Leute  mit  einem  Anfangsgehalt  angestellt  und  avancieren  nach  ihren
Leistungen.  Eine  bestimmte  Lehrzeit  wird  nicht  ausgemacht.  Ähnlich  liegen  die
Verhältnisse  in  Italien.  In  Rußland  hat  jedes  Geschäft  mehrere  Lehrlinge,  die
eine  Lehrzeit  von  gewöhnlich  4,  zuweilen  auch  5  Jahren  durchzumachen  haben.  In
Schweden  erfolgt  die  Ausbildung  analog  der  unfrigen  in  einer  Lehrzeit  von  2—3
Jahren.  Dieselbe  ist  indes  besser  geregelt.  In  Norwegen  kennt  man  den  Lehrling
im  deutschen  Sinne  nicht.  Es  werden  junge  Leute  zu  Erledigung  untergeordneter
        <pb n="171" />
        2.  Gedanken  über  die  Ausbildung  des  jungen  Kaufmanns.  143
Arbeiten  in  das  Geschäft  aufgenommen.  Der  Prinzipal  übernimmt  jedoch  keine
Verpflichtung,  für  ihre  Ausbildung  zu  sorgen.  Die  Niederlande  haben  kein  Lehrlingssystem. ­
  Man  bedient  sich  dort  der  Gehülfen,  welche  nicht  besonders  für  das  Geschäft
ausgebildet  werden.  Die  längste  Lehrzeit  hat  Japan,  nämlich  10  Jahre;  davon  sind
die  3  ersten  der  Aushülfe  im  persönlichen  Dienste  des  Lehrherrn  gewidmet,  die
weiteren  7  Jahre  werden  im  Geschäfte  zugebracht.  Vielfach  üblich  sind  dort  Sparkassen, ­
  in  welchen  der  Lehrherr  zur  späteren  Selbständigmachung  des  Lehrlings  ein
Kapital  ansammelt.  —
Es  ist  aus  diesen  kurzen  Angaben  zu  ersehen,  daß  auf  diesem  Gebiete  ein  Zustand ­
  starker  Ungleichmäßigkeit  besteht.  Die  Lehrlinge  werden  vielfach  als  billige
Arbeitskräfte  benutzt,  die,  da  sie  keine  besonderen  Kenntnisse  mitbringen,  nur  gering
entschädigt  zu  werden  brauchen.  Das  Gemeinsame  und  Charakteristische  des  Lehrverhältnisses ­
  in  den  verschiedenen  Ländern  ist  das  Prinzip,  daß  sich  beide  Teile  auf
eine  Reihe  von  Jahren  gegenseitig  verpflichten.
Wenn  wir  nun  fragen:  Was  braucht  der  junge  Kaufmann  heute  zu  seiner  Ausbildung? ­
  so  müssen  wir  mit  recht  abweichenden  Ansichten  rechnen.
1.  Die  niedrigste  Auffassung  ist  die,  daß,  namentlich  für  den  jungen  Kaufmann
in  kleinen  Städten  und  auf  dem  Lande,  die  Vorbildung  eine  möglichst  geringe  sein
soll,  und  zwar  lediglich  aus  dem  Grunde,  weil  der  besser  Vorgebildete  sich  in  den
kleinen  Verhältnissen  unglücklich  fühlt  und  hinaus  will.  Man  meint,  es  sei  besser,
in  ihm  nicht  erst  das  Streben  nach  etwas  Höherem  zu  wecken.
Diese  kleinliche  Auffassung  tritt  wohl  nur  hie  und  da  hervor,  sie  ist  mir  aber
doch  mehr  als  einmal  begegnet.
2.  Eine  andere  Ansicht,  die  schon  bedeutend  höher  steht  und  anscheinend  viel
für  sich  hat,  meint,  der  Kaufmann  könne  nur  durch  die  Praxis  ausgebildet  werden.
Man  führt  hier  mit  Vorliebe  das  Beispiel  von  dem  Hausierer  an,  der  an  Kenntnissen ­
  so  wenig  besaß  wie  au  Kapital,  und  der  nur  durch  seine  kaufmännische  Begabung ­
  emporgekommen  sei.
Diese  Beweisführung  ist  aber  wenig  stichhaltig,  denn  sie  vergißt  anzuführen,
wo  die  große  Masse  derer  hingekommen  ist,  die  nichts  vor  sich  gebracht  haben.
Das  Unnötige  oder  überflüssige  theoretischer  kaufmännischer  Ausbildung  behaupten
wollen,  wäre  ebenso,  als  wenn  man  sagen  wollte:  Weil  es  geniale  Maler,  Musiker,
Techniker  gegeben  hat,  brauchen  wir  keine  Malerakademien,  Musikschulen  und
technischen  Hochschulen.  Daß  es  immer  besonders  gut  beanlagte  und  besonders
praktische  Naturen  geben  wird,  die  lediglich  aus  sich  selbst  heraus  es  zu  etwas  bringen,
ist  natürlich.  Nur  muß  man  auch  hier  noch  fragen:  Wie  viel  weiter  würden  sie
noch  gekommen  sein,  wenn  ihre  Anlagen  die  richtige  geordnete  Entwicklung  und  Ausbildung ­
  erfahren  hätten?  Wie  viel  mehr  hätten  sie  leisten  können,  wenn  sie  mit  der
mühsamen  Selbsterziehung  nicht  so  viel  Zeit  verloren  haben  würden?  Die  Erziehung ­
  und  Unterweisung  gibt  uns  nichts,  was  wir  nicht  aus  uns  selbst  haben
könnten,  aber  sie  gibt  uns  das  alles  viel  schneller  und  ohne  daß  wir  Schaden  an
uns  selbst  nehmen.  Man  sollte  sich  vergegenwärtigen,  daß  ein  geborener  Kaufmann
sicherlich  in  rasendem  Tempo  alle  Erfahrungen  der  anderen  bei  Gelegenheit  in
seinem  Gehirn  verarbeiten,  die  Nutzanwendungen  schneller  ziehen  und  mit  einem
instinktiven  Gefühl  aller  Schwierigkeiten  Herr  werden  kann,  daß  aber  die  große
Masse  diese  Fähigkeit  nicht  besitzt,  und  daß  es  für  diese  eine  Wohltat  ist,  wenn  sie
die  Erfahrungen,  die  andere  gemacht  haben,  in  theoretisch-systematischer  Weise  vorgeführt ­
  bekommen,  damit  sie  ihrerseits  wohlvorbereitet  an  den  Beruf  herantreten
können.
3.  Im  Gegensatz  zu  dieser  ausschließlich  die  praktische  Ausbildung  befürmortenden
  Auffassung  steht  eine  dritte,  welche  meint,  der  Kaufmann  solle  nur  auf
        <pb n="172" />
        144  Zweiter  Teil.  Handel.  VI.  Handlungsgehilfe  und  Handlungslehrling.

theoretischem  Wege  ausgebildet  werden.  Vor  dieser  Auffassung  müssen  wir  uns  besonders ­
  hüten  in  einer  Zeit,  wo  man,  nachdem  das  Ungenügende  der  ausschließlich
praktischen  Ausbildung  erkannt  worden  ist,  leicht  geneigt  ist,  in  das  andere  Extrem  zu
verfallen  und  die  Ausbildung  durch  die  Praxis  zu  unterschätzen.
Allerdings  ist  es  heute  vielfach  außerordentlich  schwer,  namentlich  in  größeren
Geschäften  mit  durchgeführter  Arbeitsteilung,  junge  Kaufleute  systematisch  auszubilden. ­
  Ein  größeres  Geschäft,  das  ich  z.  B.  im  Auge  habe,  ist  so  organisiert,  daß
drei  große  Abteilungen  eingerichtet  sind:  eine  Expeditions-,  eine  Einkaufs-  und  eine
Buchhaltungsabteilung.  Der  Einkauf  wird  durch  5  Disponenten  mit  den  nötigen
Hülfskräften  besorgt.  (Das  ganze  Geschäft  umfaßt  80  Angestellte  und  Hülfskräste).
In  der  Expedition  sind  wieder  drei  große  Gruppen  gebildet,  und  jede  dieser  Gruppen
ist  so  gegliedert,  daß  eine  feste  Arbeitsteilung  vorliegt.  So  hat  beispielsweise  die
eine  Abteilung  einen  Vorsteher,  der  die  Aufsicht  führt  und  gleichzeitig  die  bezüglichen
Korrespondenzen  erledigt.  Fünf  Gehülfen  sind  in  dieser  Abteilung  tätig.  Einer
ist  der  Aufseher,  der  die  Waren  vom  Lager  holt,  einer  der  Ansager,  der,  nachdem
die  Waren  sortiert  sind,  einem  anderen,  der  die  Strazze  führt,  und  einem,  der  die
Rechnungen  schreibt,  die  nötigen  Angaben  macht.  Es  sind  hierbei  Artikel  auszusuchen, ­
  die  Fachkenntnis  erfordern,  und  deshalb  muß  hierzu  noch  ein  besonders
fachmännisch  ausgebildeter  Gehülfe  herangezogen  werden.  Das  Verpacken  der  Waren
ist  in  ähnlicher  Weise  organisiert,  und  die  Buchhalterei  ist  in  alle  ihre  Teilfunktionen
zerlegt:  einer  hat  die  Mahnungen,  ein  anderer  die  Übertragungen,  wieder  ein  anderer
die  Auszüge  usw.  zu  erledigen.  In  einem  so  gegliederten  Betriebe  ist  es  ganz  unmöglich, ­
  daß  der  Prinzipal  mit  den  8—10  Lehrlingen,  die  in  den  einzelnen  Abteilungen ­
  untergebracht  sind,  persönliche  Fühlung  unterhält  und  dieselben,  ohne  daß
die  komplizierte  Maschinerie  in  ihren  einzelnen  Teilen  gestört  wird,  in  einer  ihrer
notwendigen  Ausbildung  entsprechenden  raschen  Folge  nach  allen  Richtungen  hin
ausbildet.  Das  tut  der  Chef  nicht  einmal  mit  seinen  Söhnen,  geschweige  denn  mit
fremder  Leute  Kindern.
Es  ist  aber  ebenso  unmöglich,  sich  auf  ein  derartiges  Geschäft  theoretisch  vorzubereiten. ­
  Das  kann  nur  die  Praxis  besorgen.  Die  Theorie  wird  nie  das  geben
können,  was  nach  wie  vor  die  Hauptsache  jeder  kaufmännischen  Erziehung  bleibt,
den  jungen  Mann  zum  echten  und  rechten  Kaufmann  zu  machen.
4.  Eine  sozusagen  akademische  Auffassung  endlich  sieht  neuerdings  die  beste  Vorbildung ­
  des  jungen  Kaufmanns  in  einer  ausgezeichneten  Gymnastik  des  Geistes,
dem  es  nachher  leicht  fallen  müsse,  sich  in  die  kaufmännischen  Details  einzuarbeiten.
Diese  Auffassung,  die  merkwürdigerweise  in  letzter  Zeit  auch  in  England  an
Boden  gewonnen  hat,  ist  aber  nur  in  begrenztem  Umfange  zutreffend.
Wenn  ich  meine  eigene  Ansicht  aussprechen  soll,  so  halte  ich  in  erster  Linie
eine  irgendwie  abgeschlossene,  selbstredend  für  die  verschiedenen  Anforderungen  verschieden ­
  abgestufte  allgemeine  Vorbildung  für  unerläßlich.  Es  ist  falsch,  den  Knaben
schon  auf  der  Bürgerschule  mit  kaufmännischen  Disziplinen  zu  belasten,  denn  mit
8  bis  9  Jahren  ist  derselbe  einfach  nicht  imstande,  Verständnis  für  einen  besonderen
Beruf  zu  entfalten,  wir  züchten  damit  nur  Routiniers.  Wir  werden  daher  guttun,
unseren  jungen  Kaufleuten  vorerst  eine  gute  Allgemeinbildung  ohne  jede  berufliche
Färbung  zu  geben.  Für  die  große  Masse  der  Kaufleute  ist  nach  allen  Erfahrungen
die  abgeschlossene  Bürgerschule  oder  selbst  die  gewöhnliche  Volksschulbildung  der  Vorbildung ­
  und  Halbbildung  auf  den  untersten  Stufen  des  Gymnasiums  rc.  bei  weitem
vorzuziehen.  Für  die  mittlere  Stufe  kommt  dann  die  Realschule  und  für  diejenigen,
welche  noch  weiter  gehen  wollen,  eine  höhere,  neunklassige  Lehranstalt  in  Betracht,
die  jedoch  bis  zum  Schluffe  besucht  werden  muß,  denn  es  kommt  in  jedem  Stadium
vor  allen  Dingen  auf  eine  abgeschlossene  Bildung  an.  Danach  ist  eine  gründ-
        <pb n="173" />
        3.  Der  deutsche  Handlungsgehilfe  in  der  Vergangenheit.  145

liche  Praxis  vonnöten,  welche  in  ihrer  Dauer  den  verschiedenen  Anforderungen  der
einzelnen  Branchen  anzupassen  ist.  Ich  halte  dieselbe  für  unerläßlich,  namentlich  zur
Herausbildung  der  schon  so  oft  erwähnten  und  unbedingt  nötigen  Kaufmannseigenschaften. ­

Ein  weiteres,  sehr  wichtiges  Moment  in  der  Ausbildung  des  jungen  Kaufmanns
ist  die  Erziehung  seines  Charakters.  Dieselbe  wird  von  unseren  Lehrherrn  viel  zu
sehr  vernachlässigt.  Der  heutige  Lehrherr  wirkt  zwar  auf  die  Ausbildung  der
speziellen  kaufmännischen  Eigenschaften  ein,  aber  er  erzieht  zu  wenig  im  allgemeinen
Sinne.  Während  der  Kaufmann  der  älteren  Zeit  seine  Hauptaufgabe  darin  fuchte,
den  Lehrling  zu  einem  tüchtigen  Charakter,  einem  gottesfürchtigen,  gewissenhaften,
zuverlässigen  Menschen  zu  machen,  hat  der  Prinzipal  bei  den  heutigen,  gelockerten
Verhältnissen  im  allgemeinen  nicht  mehr  besondere  Neigung,  in  dieser  Weise  auf  den
Lehrling  zu  wirken.  Es  ist  nicht  mehr  wie  früher,  wo  der  Lehrherr  mit  seinen
Gehülfen  und  Lehrlingen  in  demselben  Zimmer  arbeitete,  wo  die  Mahlzeiten  zusammen ­
  eingenommen  wurden,  wo  man  alle  großen  und  kleinen  Sorgen  des  Geschäftes ­
  von  morgens  bis  abends  durchsprach  und  der  Lehrling  gewissermaßen  in
das  Geschäft  hineinwuchs.  Der  Lehrling  von  heute  kommt  zur  bestimmten  Stunde
in  das  Geschäft  und  ist  nachher  auf  sich  allein  angewiesen.  Bei  der  schon  erwähnten
Enquete  zählte  man  unter  90  Lehrlingen  24  junge  Leute,  welche  auswärts  in
Pensionen  wohnten  und  sich  somit  mehr  oder  weniger  ganz  überlassen  waren.  Bei
solchen  Verhältnissen  kann  man  den  Lehrlingen  wirklich  keinen  Vorwurf  daraus
machen,  wenn  sie  von  ihrer  Freiheit  zumeist  keinen  sehr  vorteilhaften  Gebrauch
machen.  In  welchem  anderen  Stande  stellt  man  15-  bis  16jährige  junge  Menschen
so  auf  sich  selbst,  und  in  welchem  anderen  Stande  würde,  wenn  dies  der  Fall  wäre,
das  Ergebnis  ein  günstigeres  sein?

3.  Der  deutsche  Handlungsgehilfe  in  der  Vergangenheit.
Von  Georg  Adler.

Adler,  Handelsgehilfe.  In:  Handwörterbuch  der  Staatswissenschaften.  Herausgegeben
von  Conrad,  Elster,  Lxxis,  Loening.  2.  Aufl.  4.  Bd.  Jena,  Gustav  Fischer,  1900.  S-  985—987.
Unter  den  Hilfskräften,  welche  der  entwickeltere  Handel  ebenso  wie  die  vollkommenere ­
  Produktion  erfordert,  sind  zwei  Kategorieen  zu  unterscheiden:  erstens  diejenige ­
  der  unqualifizierten  Arbeiter,  welche  ausschließlich  gröbere  Arbeiten,  wie  das
Packen  und  Austragen  der  Waren,  also  kurz  nur  niedere  Handlangerdienste  zu  leisten
haben,  und  zweitens  diejenige  der  kaufmännischen  Arbeiter,  welche  den  Chef
bei  der  spezifischen  Handelstätigkeit  unterstützen  und  Handelsgehilfen  (Kommis)  genannt ­
  werden.  Diesen  letzteren  allein  gilt  unsere  Betrachtung.
In  Deutschland  hat  sich  erst  spät,  nach  Ende  des  ersten  Jahrtausends
unserer  Zeitrechnung,  ein  einheimischer  Kaufmannsstand  entwickelt,  dem  zunächst,
außer  den  Familienangehörigen,  keine  Gehilfen  zur  Seite  standen,  da  der  Geschäftsbetrieb ­
  klein  und  primitiv  war.  Sogar  noch  im  16.  Jahrhundert  sind  in  Basel,
wie  G  e  e  r  i  n  g  konstatiert,  die  meisten  Geschäfte  ganz  ohne  Handlungsdiener,  und
14  große  Firmen  beschäftigen  zusammen  —  19  Kommis.  Anders  freilich  lag  die
Sache  bei  den  Weltfirmen  der  großen  Handelsplätze.  —
Das  Dienstverhältnis  des  Handelsgehilfen  (copgeselle,  knape,  —  famulus,
socius,  factor)  war  durch  freien  Vertrag  geregelt.  Sein  Prinzip  war:  stramme
Subordination  und  Verpflichtung  des  Gehilfen  zu  höchster  Arbeitsamkeit,  unverbrüchlicher ­
  Treue  und  sittlichem  und  gottesfürchtigem  Lebenswandel.  Die  Jugend  —  heißt
Mollat,  Volkswirtschaftliches  Quellenbuch.  4.  Aufl.  10
        <pb n="174" />
        146  Zweiter  Teil.  Handel.  VI.  Handlungsgehilfe  und  Handlungslehrling.

es  in  einem  Statut  des  hansischen  „Stahlhofes"  zu  London  —  soll  in  den  Kontoren
„nicht  allein  zeitliche  Nahrung  suchen,  sondern  auch  zur  Tugend,  Frömmigkeit  und
aller  Ehrbarkeit  daselbst  erzogen  werden".
Neben  dem  patriarchalischen  Prinzip  kam  der  Geschäftsprosit  nicht  zu  kurz;
denn  offenkundig  suchte  der  Vertrag  überall  den  Vorteil  des  Herrn  entschieden  zu
wahren.  Gesetzliche  Normativbestimmungen  waren  dabei  folgende.  Als  Lehrling
durfte  nur  angenommen  werden,  wer  Zeugnisse  über  eheliche  Geburt,  seinen  und
seiner  Eltern  guten  Leumund,  Zugehörigkeit  zu  einer  „guten"  Nation  usw.  beibrachte.
Manche  vornehme  Kaufmannszunft  fordert  (im  Unterschiede  zu  allen  anderen
Zünften  der  Stadt)  noch  ausdrücklich,  daß  der  Aufzunehmende  „der  Bruedirschafft
gut  genugk  sey“,  wie  dies  z.  B.  Ad.  Warschauer  aus  Posen  berichtet.  Zur
Aufnahme  in  ein  Kontor  des  Hansabundes  speziell  ist  noch  der  Besitz  des  Bürgerrechts ­
  in  einer  Hansastadt  obligatorisch.
Die  zünftige  Auffassung  prägte  sich  schon  charakteristisch  in  der  Art  der
Aufnahme  der  Lehrlinge  aus,  die  sich  zu  einer  feierlichen  Immatrikulation
durch  den  Zunftvorstand  gestaltete:  „dar  sotial  ohuen  (sc.  den  Lehrlingen)  gesecht
werden,  wor  se  sick  by  obren  Heren  holden  scholen,  unnd  schall  obre  Nahme
alssdenne  vertecknet  werden“  (Lübecker  Urkunde).  Natürlich  entsprach  diesem  Akt
eine  Gebühr  an  die  Zunftkasse,  die  der  Meister  oder  der  Lehrling  zu  entrichten  hatte.
Die  Dauer  der  Lehrzeit  war  verschieden,  z.  B.  auf  dem  Stahlhof  zu  London  zwei
Jahre,  auf  dem  Kontor  in  Bergen  vier.  Blieb  der  Lehrling  nach  dieser  Zeit  in  derselben ­
  Stadt,  so  mußte  er  auch  bei  demselben  Herrn  weiterdienen,  „also  deme,
de  ohne  (ihn)  mit  Schaden  thogesettet  unnd  gelehret,  deme  he  ock  darvor
billich  Danckbarkeit  unnd  wedderumme  Gudes  tho  doende  plichtig  is“  (Lübecker
Urkunde).  Schutzbestimmungen  für  den  Lehrling  finden  sich  nirgends;  wohl  aber
wird  dem  Chef  die  „Ausbildung"  des  Lehrlings  durch  ausdrückliche  Gewährung
des  Züchtigungsrechtes  erleichtert.  Entlief  der  Lehrling,  weil  er  Schläge  erhalten,
so  mußte  er  an  die  Zunft  Buße  zahlen  und  zum  alten  Meister  zurückkehren,  falls
er  überhaupt  beim  Gewerbe  bleiben  wollte.
Umfang  und  Art  der  Tätigkeit  des  Lehrlings  waren  natürlich  je
nach  der  Branche  verschieden.  Allgemein  läßt  sich  nur  sagen,  daß  im  Kleinhandel
der  Lehrling  die  niederen  Reinigungsarbeiten  zu  verrichten,  die  geführten  Artikel
kennen  zu  lernen  und  die  Kunden  zu  bedienen  hatte.  In  der  Großhandlung  suchte
der  Lehrling  sich  zunächst  eine  gewisse  Warenkenntnis  anzueignen;  dann  wurde  er  in
kaufmännisches  Rechnen,  Buchführung,  Korrespondenz  und  Speditionswesen  eingeführt ­
  und  schließlich  auf  Messen  und  Märkte  mitgenommen,  um  dort  die  Quintessenz
der  höheren  Handelstechnik  zu  lernen.  Gegen  Ausgang  des  Mittelalters
wurde  es  unter  den  Großkaufleuten  üblich,  die  Söhne  zur  Lehre  auf  die  deutschen
Kontore  im  Auslande  zu  geben,  welche  recht  eigentlich  als  die  hohen  Schulen  des
Kaufmannsstandes  galten,  da  dort  die  beste  Gelegenheit  zur  Erlernung  der  fremden
Sprachen  und  zum  Studium  des  Weltmarktes  sich  bot.  In  anderen  Fällen  gaben
die  Großhändler  ihre  Söhne  direkt  zu  welschen  Kaufleuten  in  die  Lehre  und  nahmen
dafür  dann  deren  Kinder  „im  Tausch"  in  die  eigenen  Geschäfte.  So  gab  die  Entwickelung ­
  des  Handels,  wie  Sebastian  Franck  in  merkwürdiger  Auffassung  dieses
Berufes  klagt,  Anlaß,  „auf  den  Handel  zu  studieren,  wie  es  sonst  nur  auf  die  freien
Künste  geschehen".
Die  Gehilfen  des  Kleinhandels  und  alle  jene  des  Großhandels,  die  keinen
selbständigeren  Posten  innehatten,  waren  ihren  Chefs  nicht  viel  minder  untertan  als
die  Lehrlinge.  Dies  wird  klar  ersichtlich  durch  einen  Blick  auf  alle  wesentlichen
Statuten  der  Krämerzünfte,  soweit  sie  die  Gehilfen  angehen,  und  auf  den  nachstehenden ­
  Musterkontrakt  aus  Nürnberg  vom  Jahr  1579.  Danach  verpflichtet  sich
        <pb n="175" />
        3.  Der  deutsche  Handlungsgehilfe  in  der  Vergangenheit.  147

der  Kommis  seinem  Herrn,  einem  Tuchhändler,  wie  folgt:  1.  10  Jahre  zu  dienen;
2.  nie  um  Geld  zu  spielen,  nie  Geld  bei  sich  zu  tragen,  sondern  es  im  Bedarfssalle ­
  vom  Chef  zu  entleihen;  3.  gehorsam  zu  sein,  ohne  Willen  des  Chefs  nicht
aus  dem  Dienste  zu  bleiben,  ohne  Erlaubnis  das  Haus  niemals  zu  verlassen,  endlich
keine  „böse  Gesellschaft"  ins  Haus  zu  bringen;  4.  gegen  den  Willen  der  Herrschaft
nicht  zu  heiraten,  dagegen  jederzeit  den  Abschied  ruhig  anzunehmen,  wenn  die  Herrschaft ­
  „an  feinen  Diensten  ein  Ungefallen  hätte";  5.  für  Schaden,  den  er  hätte  verhüten ­
  können,  einzustehen;  6.  ohne  den  Willen  der  Herrschaft  nichts  zu  verleihen,
für  nichts  Bürge  zu  werden,  über  ihren  Handel  strengste  Diskretion  zu  wahren;
7.  die  Kosten  für  feine  Kleidung  aus  eigener  Tasche  zu  bestreiten,  während  er  sonst
freie  Station  hat  und  150  Gulden  Lohn  für  die  gesamte  Dienstzeit  erhält;  8.  weder
am  Orte  noch  anderswo  in  eine  Tuchhandlung  einzutreten,  wenn  ihn  der  Chef  vor
Ablauf  der  10  Jahre  entläßt;  9.  Bürgen  für  100  Gulden  zu  stellen,  zahlbar  an  die
Herrschaft  bei  Kontraktbruch;  10.  Bürgen  für  den  Ersatz  etwaiger  Veruntreuung
zu  stellen.
Die  Gehilfenordnung  in  den  zahlreichen  deutschen  Niederlassungen  im  Auslande
  lehnt  sich  an  die  Statuten  des  heimatlichen  Handelsrechtes  an,  soweit  sie  nicht
den  obwaltenden  besonderen  Lokalverhältnissen  Rechnung  tragen  muß.  So  geht  die
für  alle  hansischen  Kontore  typische  Verfassungsurkunde  des  Londoner  Stahlhofes
von  dem  leitenden  Grundsätze  aus:  es  seien  die  Gesellen  „sich  selbst  zu  regieren
ungeschickt,  und  derhalben  nicht  allein  gefährlich,  sondern  auch  ihnen  selbst  nachteilig ­
  und  schädlich,  so  ihnen  eigen  Regiment  zu  haben  vergönnet  würde,  weshalb
den  jungen  Gesellen  zu  unordentlichen  Weisen  alle  Occasion  und  Ursach  entzogen
werden  solle."
Die  Arbeitszeit  dauerte  von  5  Uhr  früh  bis  9  Uhr  abends  im  Sommer  und
von  6—8  Uhr  im  Winter.  Das  Mittagsmahl  wurde  von  allen  Gehilfen  gemeinschaftlich ­
  eingenommen,  —  wobei  ihnen  aber,  neben  allem  sonstigen  Unziemlichen,
vorsorglich  alles  Räsonnieren  über  das  Esten  verboten  war.  Stand  dann  der
Kommis  auf,  nachdem  „die  Mahlzeit  vollendet  und  Gott  gewöhnlicher  Weife  Danksagung ­
  geschehen",  so  mußte  er  „dem  Kaufmann  an  der  Meistertafel  willig  zur  Tafel
dienen"  (Statut  des  Stahlhofes).  Es  findet  sich  natürlich  auch  das  Verbot  der
Koalition  („jeglichen  Aufflauffs,  Versammlung  oder  heimlichen  Conspiration,  wodurch
der  Kauffmann  in  Last  und  Mühe  möchte  kommen").  Die  Überwachung  der  Ordnung
lag  in  allen  hansischen  Kontoren  in  den  Händen  eines  Ausschusses  von  Prinzipalen;
nur  im  Deutschen  Hofe  zu  Nowgorod  war  durch  eine  Skraa  (Verordnung)  von  1346
auch  den  Gehilfen  Teilnahme  an  der  Verwaltung  zugebilligt.
Strenge  Zucht  scheint  übrigens  nicht  unnötig  gewesen  zu  sein,  wenn  z.  B.  bei
den  Gesellen  in  Bergen,  trotz  strengen  Verbotes,  das  „Spiel"  galt:  jeden  neuen  Ankömmling
  entkleidet  in  die  noch  winterlich  kalten  Fluten  zu  werfen  und  ihn  dann,
wenn  er  fast  erstarrt  wieder  herauskam,  bis  zur  Bewußtlosigkeit  blutig  zu  peitschen:
und  wenn  in  Kowno,  seitdem  die  Prinzipale  dorthin  nur  selten  kamen,  die  Kommis
sich  fortwährend  gegen  die  Administration  des  Kontors  renitent  zeigten,  in  den
Schenken  herumlungerten  und  unausgesetzt  mit  der  einheimischen  Bevölkerung  in
Kollision  gerieten!
So  wenig  sich  mithin  im  allgemeinen  die  soziale  Stellung  der  Mehrzahl
der  Handelsgehilfen  von  derjenigen  der  Handwerksgesellen  unterschied,  so  protestierten
lene  doch  energisch  dagegen,  diesem  Stande  gleichgestellt  zu  werden,  indem  sie  z.  B.
sich  weigerten,  am  Schwörtag  mit  den  Handwerksgesellen  zugleich  den  Zunfteid
zu  leisten.
Neben  diesem  Hilfspersonal,  welches  nur  nach  der  Direktive  des  Prinzipals  zu
handeln  hatte,  gab  es  im  Großhandel  noch  eine  Klasse  von  selbständigen  Gelb* ­
        <pb n="176" />
        148  Zweiter  Teil.  Handel.  VI.  Handlungsgehilfe  und  Handlungslehrling.

Hilfen,  die  fog.  „Liege  r".  Diese  werden  auch  in  den  Rezessen  der  Hansatage  ausdrücklich ­
  in  Gegensatz  zu  den  gewöhnlichen  „oopgesellerü'  gestellt.  Sie  erhielten  von
ihrem  Herrn  ein  Kapital  zum  selbständigen  Betriebe  eines  Handelsgeschäftes,  an  dessen
Gewinn  und  Verlust  jener  einen  durch  Vertrag  (sendeve,  wedderleghinge)  fixierten
Anteil  hatte.  Der  ,,herre“  blieb  Eigentümer  des  Kapitals;  der  „knape“  hatte  nach
Ablauf  der  kontraktlichen  Zeit  die  Verpflichtung,  „ordentliche  beständige  Rechenschafft
von  allen  Entpfangk  und  Ausgaben  zu  halten"  (Lübecker  Statut),  und  zwar  auf  Verlangen ­
  des  Herrn  an  dessen  Wohnort  und  vor  Gericht.  Solcher  „Lieger"  nun  gab  es
verhältnismäßig  viele,  da  die  Art  des  Vertrages  dem  Kaufherrn  einen  bedeutenden
Gewinn  aus  dem  hergegebenen  Kapital  sicherte  und  so  eine  Umgehung  des  kanonischen
Zinsverbotes  ermöglichte.
Neben  diesen  „Liegern"  kamen  dann  endlich  noch  Prokuristen  und  Bevollmächtigte ­
  jeder  Art,  Vorsteher  von  Filialen  rc.  vor,  die  aber  vom  Herrn  „Rad  und  Helpe“
annehmen  mußten  und  im  Falle  unbefriedigender  Leistungen  ihre  Entlassung  zu  gewärtigen ­
  hatten,  wenn  sie  auch  mit  mehr  oder  weniger  großen  Vollmachten  ausgestattet ­
  waren  und  oft  Anteil  am  Gewinn  hatten.  Eine  solche  Gewinnbeteiligung  und
vor  allem  jene  des  „Liegers"  gab  dem  kapitallosen  Gehilfen  des  Großhandels,  wie
schon  A  m  i  r  a  bemerkt  hat,  die  einzige  Möglichkeit,  im  Laufe  der  Zeit  sich  gänzlich
selbständig  zu  machen.  Für  den  Gehilfen  des  Klein  Handels  lag  die  Schwierigkeit
eigener  Etablierung  nicht  sowohl  im  Besitze  des  erforderlichen  Kapitals,  da  keine  bedeutenden ­
  Summen  hierfür  in  Frage  kamen  (das  Lübecker  Statut  hält  z.  B.  20  JL
für  genügend),  als  vielmehr  in  der  Gewinnung  der  Zunft.  War  er  nicht
durch  nahe  Verwandtschaft  mit  Zunftmitgliedern  verbunden,  so  wurde,  besonders  feit
Entartung  der  Zünfte,  aus  niedriger  Gewinnsucht  seine  Etablierung  häufig  hintertrieben. ­

Die  geschilderten  Zustände  blieben  bestehen,  bis  die  Zunftverfassung  nebst  den
entsprechenden  Reglements  dem  modernen  Wirtschaftsprinzip  der  Gewerbefreiheit
wich.

4.  Die  Bedeutung  des  deutschen  Handlungsreisenden
in  der  Gegenwart.
Von  Hermann  Pilz.

Pilz,  Der  deutsche  Reisende  am  Anfang  und  Ausgang  des  19.  Jahrhunderts.
Vortrag,  gehalten  in  der  Generalversammlung  des  Verbandes  reisender  Kaufleute  Deutschlands ­
  am  20.  Mai  1900-  In:  Die  Post  reisender  Kaufleute  Deutschlands.  10.  Jahrgang.
Schriftleitung:  Pilz.  Leipzig,  Verband  reisender  Kaufleute  Deutschlands,  1900-  S.  450—432.
Der  deutsche  Reisende  hat  sich  die  Welt  erobert.  „Deutsche
Kraft  und  deutsches  Blut,  deutscher  Geist  und  deutsches  Gut"  gehen  heute  nicht  mehr
wie  früher  im  Auslande  spurlos  verloren,  —  wir  sind  nicht  mehr  der  Kulturdünger
fremder  Völker  —  sondern  sie  wirken  und  schaffen  für  die  Heimat,  für  die  wirtschaftliche ­
  Blüte  und  die  nationale  Macht  des  Deutschen  Reiches.  Es  ist  uns  endlich
lebendige  Wahrheit  geworden,  daß  wir  unseren  Platz  an  der
Sonne  haben!  Überall  staunt  man  die  Taten  des  deutschen  Reisenden  wie
Heldentaten  an.  Voran  die  Engländer.  Die  englische  Presse  hat  das  ,&amp;gt;Oeteruw
censeo“  Catos  in  die  Worte  verwandelt:  „Germaniam  esse  delendam!“  So
steht  es  als  fortgesetzter  Mahn-  und  Schlachtruf  im  „Saturday  review“.  Die  Verrufserklärungen ­
  der  deutschen  Handelsbestrebungen  in  England,  Griechenland,  im
        <pb n="177" />
        4.  Die  Bedeutung  des  deutschen  Handlungsreisenden  in  der  Gegenwart.  149
polnisch-tschechischen  Handelssyndikat  zu  Krakau  sind  aber  Ehrenerklärungen  für  den
deutschen  Reisenden.
Einst  gab  es  die  „königlichen  Kaufleute"  nur  in  England,  wo  sie  unter  den
Tudors  die  Gehilfen  der  Staatsgewalt  waren  und  geblieben  sind;  heute  wissen  auch
wir,  daß  ein  Teil  der  Weltregierung  dem  Handel  gehört,  und  scheel  blicken  die  Briten
auf  uns.  Sie  sehen,  daß  der  deutsche  Reisende  sich  auf  einem  Eroberungszuge  durch
die  Welt  befindet.  Von  wann  datiert  denn  dieser  Handelskreuzzug  bis  in  die  entlegensten ­
  Kulturländer?  Englands  Nerellunckise  Dill  hat  ihn  im  Jahre  1885  hervorgerufen. ­
  „Nucke  in  Germany!“  Zur  höchsten  Überraschung  sah  die  ganze  Erde
nach  dem  Inkrafttreten  dieses  Gesetzes,  daß  sie  bisher  im  guten  Glauben  als  englisches
Erzeugnis  gekauft  hatte,  was  zu  billigerem  Preise  in  Deutschland  hergestellt  war.  Die
Bill  hat  heute  ihre  Wirkung  verloren,  aber  es  ist  charakteristisch,  daß  der  Verein
Berliner  Kaufleute  und  Industrieller  beschlossen  hat,  freiwillig  das  „Nucke  in  Germany“
  als  Ehrenzeugnis  beizubehalten.
Der  deutsche  Reisende  ist  nach  dem  fernen  Morgenlande  gezogen,  um  den  verblichenen ­
  Schild  des  Osmanenreiches  neu  zu  vergolden.  Einst  hatten  England,  Frankreich ­
  und  Österreich  das  Monopol  auf  den  Märkten  von  Konstantinopel,  Salonichi
und  Smyrna.  Jetzt  ist  der  deutsche  Reisende  hier  zu  Hause  wie  in  den  Bazaren
von  Teheran  und  den  großen  Handelshäusern  von  Bagdad,  ja  an  allen  Handelsplätzen ­
  des  wiedererwachten  Kleinasien,  das  einst  die  persischen  Satrapen  zu  Macht
und  Ansehen  gebracht  hatten.  Und  auch  die  neue  Welt  hat  sich  den  Reisenden  Deutschlands ­
  erschlossen.  Wer  die  Berichte  der  deutschen  Konsuln  über  den  Wassern  bis  in
die  neueste  Zeit  verfolgt  hat,  der  wird  erstaunt  und  erfreut  gewesen  sein,  von  den
Riesenerfolgen  deutscher  Reisender  in  Mexiko,  in  Südbrasilien,  den  La  Plata-Ländern,
  Südafrika,  Algier  und  Marokko  zu  hören.  Der  Bericht  der  englischen
Botschaft  in  Berlin  klagt  über  die  Erfolge  der  deutschen  Handelsvertreter,  der  englische
Konsul  in  Odessa  beschwert  sich,  daß  die  deutschen  Reisenden  in  Maschinen  England
das  Feld  streitig  machten,  und  daß  sogar  die  Kirgisen  am  Jrtzsch  ihre  Pflüge  jetzt  bei
deutschen  Reisenden  bestellten.  Dasselbe  Klagelied  stimmt  der  englische  Konsul  in
Palästina  an,  und  der  englische  Botschafter  in  Rom,  Fitzgerald  Law,  schreibt  in  einem
anderen  Handelsberichte:  „Fleiß  und  Eifer,  Bestellungen  zu  erhalten,  die  Wünsche,
die  Kunden  zu  befriedigen,  die  Schnelligkeit  und  Promptheit  der  Lieferung  geben  dem
deutschen  Reisenden  hier  die  Überlegenheit  über  alle  anderen  Reisenden  in  Italien,
und  ich  behaupte,  daß  ich  noch  nie  in  einer  italienischen  Stadt  einen  englischen
Handlungsreisenden  angetroffen  habe,  wo  sich  deutsche  Reisende  derselben  Branche
sehen  lassen".  Dieser  Konsularbericht  ist  ein  Ehrendenkmal  für
die  reisenden  Kaufleute  unserer  Nation.
Man  sagt  jetzt  häufig,  Kataloge  und  Prospekte  könnten  die  Rolle  des  reisenden
Kaufmanns  übernehmen,  und  man  brauche  nicht  reisen  zu  lassen.  Aber  mit  Drucksachen ­
  hätte  sich  Deutschland  seine  Machtstellung  auf  dem  Weltmärkte  niemals  erobert.
Da  bedurfte  es  des  persönlichen  Eingreifens  seiner  reisenden  Kaufleute  und  ihrer  oft
verblüffenden  Tricks.  Lord  Cromer  kam  darauf  einmal  in  der  Times  zu  sprechen.
Er  erzählte,  wie  sich  in  Indien  ein  deutscher  und  ein  englischer  Reisender  mit  Schnupftabakdosen ­
  Konkurrenz  machten.  Wie  erstaunt  war  der  Engländer,  als  er  am  Godawari
  bei  dem  hohen  religiösen  Holy-Fest  seinen  deutschen  Kollegen  wiedersah.  In
indischem  Gewand  lag  er  in  einer  indischen  Hütte  auf  dem  Bauche  und  verkaufte
Dosen  in  fabelhafter  Menge,  weil  er  aus  deren  Deckel  ein  Bild  des  großen  Hindugottes
Ganescha  hatte  eingravieren  lassen,  und  weil  er  alle  Zeremonien  wie  ein  geborener
Indier  mitmachte.  Und  wie  kam  es  denn,  daß  in  Indien  die  deutsche  Schere  die  aus
Birmingham  verdrängte?  Deutsche  Reisende  hatten  in  Indien  ausgekundschaftet,
daß  der  Indier  für  den  Daumen  bei  einer  Schere  gern  ein  größeres  Loch  hat  als  für
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        150  Zweiter  Teil.  Handel.  VI.  Handlungsgehilfe  und  Handlungslehrling.

den  Zeigefinger.  Dieser  Wunsch  wurde  erfüllt.  Nur  durch  persönliche  Einwirkungen
lassen  sich  solche  Erfolge  erzielen,  und  der  Charakter  des  deutschen  Reisenden  mit  seiner
Ausdauer,  Willenskraft,  seinem  leichten  Anpassungsvermögen,  seiner  Umsicht  und
Gewandtheit,  seinem  eminenten  Sprachtalent  sichert  uns  diese  Erfolge  auch  für  die
Zukunft!
Der  deutsche  Reisende  ist  wieder  der  Pionier  der  Kultur  geworden!  Der  partikularistische,
  philisterhafte  Musterreiter  am  Beginn  des  vorigen  Jahrhunderts  hat
sich  in  den  großdenkenden,  weithorizontigen  Weltreisenden  verwandelt.  Leicht
wird  ihm  das  Leben  nicht  da  draußen.  Ich  erhielt  von  einem  unserer
Mitglieder  kürzlich  einen  Brief,  der  von  den  Strapazen  und  Mißhelligkeiten  der
deutschen  Auslandsreisenden  spricht.  Da  heißt  es:  „Sie  können  sich  natürlich  kein  Bild
von  einem  Coupö  in  Tunesien  und  Algerien  machen.  Ein  Gewimmel  von  weißen
Burnus,  hellfarbigen  Turbans,  von  Schleiern,  Käppis,  großen,  breitrandigen  Schlapphüten, ­
  von  Gesichtern  in  allen  Farben,  braun,  bräunlich,  schwarz,  gelb,  weiß.  Über
allem  diesem  schwebt  ein  widerlicher  Geruch  von  Anis  und  Orangeschalen,  vermischt
mit  der  eigentümlichen  Ausdünstung  der  Eingeborenen,  welche  in  ihren  häßlichen
Kehllauten  unaufhörlich  schwatzen  oder  schmatzend  mit  ihren  phänomenalen  Kinnbacken ­
  die  Schoten  des  Iohannisbrotbaumes  zermalmen.  Ein  Reger  mit  wulstigen
Lippen  spuckt  zum  Zeitvertreib  im  Coupä  nach  allen  möglichen  Zielen  herum,  —  kurz,
ich  kann  Ihnen  versichern,  daß  Sie  dort  von  Leipzig  nach  Dresden  selbst  dritter  Güte
bequemer  fahren,  als  ich  hier  zwischen  Oran  und  Algier!"  Aber  der  deutsche  Reisende
ist  von  Mut  und  Unerschrockenheit  beseelt,  seitdem  er  auch  draußen  im  Dienste  seines
Baterlandes  steht.  „Das  hält  er  fest  mit  seinen  ganzen  Händen."  Seine  kosmopolitische ­
  Gesinnung  findet  ihre  Schranke  an  der  Liebe  zum  Vaterlande,  die  in  ihm  unauslöschlich ­
  ist.  Er  hat  sich  heute  auch  eine  höhere  soziale  Stellung  errungen  und  wird
in  den  weitesten  Kreisen  als  Kulturträger  hochgeschätzt.
Die  großen  Erfindungen  des  Jahrhunderts  sind  dem  Handel  zugute  gekommen.
Es  wäre  undankbar,  heute  zu  sagen,  daß  das  Verkehrswesen  noch  eine  gänzlich  offene
Frage  wäre.  Unsere  Verkehrskommissionen  aber  haben  einen  großen  Anteil  an  der
Hebung  des  deutschen  Verkehrswesens  gehabt.  Und  auch  die  soziale  Lage  des  Reisenden ­
  ist  heute  eine  andere  geworden.  Nicht  mehr  zerstreut  irrt  er  einher,  sondern
vereint,  verbrüdert  in  unserem  Verbände  reisender  Kaufleute ­
  Deutschlands.  Die  Wiederherstellung  der  deutschen  Einigkeit  schuf  den
Boden  für  schöne  soziale  Früchte.  Und  eine  dieser  Früchte,  auf  nationalem  Felde
gediehen,  ist  unser  Verband.  Die  Einigkeit,  die  das  Reich  wiedererstehen  ließ,  hat
auch  ihn  geformt  und  gebildet.
Unter  dem  Schutze  eines  neuen,  allen  sozialen  Anforderungen  entsprechenden
Handelsrechtes,  an  dessen  Zustandekommen  der  Verband  selbst  mitgearbeitet  hat,
kämpfen  unsere  Mitglieder  für  die  Ehre  und  Macht  des  deutschen  Handels,  der  deutschen ­
  Kultur,  des  Deutschen  Reiches  in  einer  sturmbewegten,  konkurrenzreichen  Zeit.
Mancher  verwünscht  diese  Zeit  der  nervösen  Hast.  Aber  in  schönen  Worten  hat
Handelskammersekretär  Dr.  Gensel  einmal  gesagt:  „Es  ist  ein  unaufhörliches
Werden  und  Vergehen,  aber  was  einmal  vergangen  ist,  kehrt  nicht  wieder.  Altes
Wiederaufleben  zu  lassen,  ist  ein  eitles  Bemühen.  Jede  Zeit  ist  eine  neue  Zeit  mit
neuen  Anschauungen,  neuen  Bedürfnissen,  neuen  Idealen,  neuen  Aufgaben.  Wir
werden  nicht  gefragt,  ob  sie  uns  gefällt,  unsere  Pflicht  ist  es,  sie  verstehen  zu  lernen."
Lernen  wir  sie  verstehen,  dann  werden  wir  nicht  mehr  von  der  guten  alten  Zeit  faseln,
sondern  von  der  neuen  guten  Zeit  reden.  Wir  stehen  an  der  Wende  vom  nationalen
zum  internationalen  Handel.  Das  natürliche  Fortschreiten  der  Kultur  brachte  diesen
Entwickelungsgang  mit  sich,  das  Fortschreiten  vom  Kleinen  zum  Großen,  vom  häuslichen ­
  Herde  zum  Weltmarkt,  vom  einfachen  Betrieb  zum  Weltverkehr,  vom  Landes-
        <pb n="179" />
        5.  Die  deutsche  Handlungsgehilfen-Bewegung  und  ihre  Träger.  151

Handel  zum  Welthandel.  Diese  Position,  welche  uns  der  deutsche  Reisende  mitgeschafsen,
  können  wir  nur  bei  großer  Gesinnung  uns  erhalten.  Es  ist  ein  Glück,  daß
wir  aufs  Meer  gewiesen  wurden  und  den  deutschen  Schiffen,  unter  dem  Schutze  einer
stolzen  Seewehr,  die  Zukunft  gehört!  Wir  atmen  nun  endlich  auch  etwas  von  dem
„geistigen  Seeklimä",  wie  Prof.  Ratzel  gesagt  hat.  Das  wird  uns  Kraft  verleihen
Wir  blicken  froh  in  die  Zukunft!  HeilDeutschlandhierundallerwärts!

5.  Die  deutsche  Handlungsgehilfen-Bewegung
und  ihre  Träger.
Von  A.  Zimmermann.
Zimmermann,  Die  Handlungsgehilfen-Bewegung.  In:  Organisation.  12.Jahrgang. ­
  Redaktion:  Ullrich.  Berlin,  Hans  Th.  Hoffmann,  1910.  S.  162—164.
Bei  der  Natur  der  Deutschen  ist  es  selbstverständlich,  daß  es  in  Deutschland
Handlungsgehilfen-Vereine  ungefähr  eben  so  früh  gegeben  hat,  als  Handlungsgehilfen
in  bemerkenswerter  Anzahl  existiert  haben.  So  wurde  schon  vor  170  Jahren,  im
Jahre  1742  in  Nürnberg  ein  Unterstützungsverein  für  Handlungsdiener  gegründet.
Auch  der  noch  bestehende  Verein  für  hilfsbedürftige  Handlungsdiener  in  Breslau
geht  bis  1774  zurück.  Eine  eigentliche  Handlungsgehilfen  -  Bewegung  ist  aber
erst  in  der  zweiten  Hälfte,  ja  genau  genommen,  erst  im  letzten  Viertel  des  vorigen
Jahrhunderts  entstanden.  Damals  erst  hatte  sich  mit  der  Entwicklung  des  deutschen
Handels  und  der  deutschen  Industrie  ein  eigentlicher  Stand  der  Handlungsgehilfen
gebildet.  Der  junge  Kaufmann  konnte  nicht  mehr  darauf  rechnen,  selbständig  zu
werden,  der  Handlungsgehilfenberuf  hörte  auf,  ein  Durchgangsstadium  zu  sein,  er
wurde  für  etwa  80  %  der  kaufmännischen  Angestellten  zum  Lebensberuf.  Natürlich
stiegen  damit  die  Forderungen  und  Ansprüche  der  Handlungsgehilfen.  Der  Mensch,
der  gern  einige  Jahre  hindurch  unter  recht  bescheidenen  Verhältnissen  zu  leben  bereit
ist,  verliert  diese  Bereitwilligkeit,  wenn  sich  diese  bescheidenen  Verhältnisse  auf  die
ganze  Lebensdauer  zu  erstrecken  drohen.  —  Ein  einfacher  Gedankengang!  Und  doch
hat  es  recht  lange  gedauert,  bis  dieser  Gedankengang  Allgemeingut  der  beteiligten
Kreise  geworden  ist.
Den  Gründern  des  ersten  der  modernen  kaufmännischen  Vereine,  des  Vereins ­
  für  Handlungs-Commis  von  1858  zu  Hamburg  lagen  derartige
Ideen  noch  vollständig  fern.  Sie  wollten  den  Handlungsgehilfenstand  von  dem  Krebsschaden ­
  der  gewerbsmäßigen  Stellenvermittler  befreien,  weil  diese  dem  Gehilfen,
der  auf  sie  angewiesen  war,  oft  übel  mitspielten.  So  wurde  die  Stellenvermittlung ­
  der  Hauptzweck  des  58er  Vereins,  wie  er  abgekürzt  im  Kaufmannsstande ­
  genannt  wird.  Weil  ein  Stellenvermittlungsverein  feine  Aufgabe  am  leichtesten ­
  erfüllen  kann,  wenn  er  gute  Beziehungen  zur  Prinzipalität  unterhält,  so  räumte
der  Verein  den  Prinzipalen  weitgehende  Rechte  ein.  Sie  erhielten  nicht  nur  volles
Stimmrecht,  sondern  die  oberste  Leitung  des  Vereins  (der  Vorsitz  im  Aufsichtsrat)
wurde,  wie  es  scheint,  grundsätzlich  in  die  Hände  eines  Hamburger  Prinzipals  gelegt.
Dieser  Überlieferung  ist  der  Verein,  der  lange  Zeit  hindurch  der  größte  kaufmännische
Verein  der  Welt  war,  bis  in  die  letzten  Jahre  hinein  treu  geblieben.  Eine  Gegenströmung, ­
  die  in  Berlin  ihren  Herd  hat,  und  die  nach  einer  Ausschaltung  des  Prinzipalseinflusses ­
  strebt,  konnte  bisher  keine  wesentlichen  Erfolge  erreichen.
Eine  etwas  andere  Richtung  vertrat  der  Verein  der  Deutschen  Kaufleute, ­
  der  sich  1873  als  ein  Zweig  der  Hirsch-Dunckerschen  Gewerkvereine  in  Berlin
gründete.  Er  betonte  besonders  die  Wichtigkeit  von  Hilfskassen,  führte  auch  die
        <pb n="180" />
        152  Zweiter  Teil.  Handel.  VI.  Handlungsgehilfe  und  Handlungslehrling.

Organisationsform  nach  englischem  Muster  in  Deutschland  ein.  Aber  sei  es,  daß  er
sich  zu  eng  an  die  englischen  Vorbilder  anlehnte  und  den  deutschen  Verhältnissen  zu
wenig  Rechnung  trug,  sei  es,  daß  andere  Gründe  vorlagen,  jedenfalls  konnte  der
Verein  lange  Zeit  außerhalb  Berlins  nicht  recht  Boden  gewinnen.  Erft  nach  und
nach  gelang  es  ihm,  Mitglieder  in  bemerkenswerter  Zahl  um  sein  Banner  zu  scharen.
Neuerdings  nimmt  er  auch  Handlungsgehilfinnen  auf,  deren  Aufnahme  alle  anderen
größeren  bürgerlichen  kaufmännischen  Verbände  ablehnen.  Trotz  alledem  steht  der
Verein  an  Größe  und  Einfluß  weit  hinter  dem  58er  Verein  und  den  übrigen  großen
Verbänden  zurück.  Seine  Mitgliederzahl  beträgt  annähernd  20  000.
Weitaus  rascher  sollte  sich  der  Verband  Deutscher  Handlungsgehülfen ­
  zu  Leipzig  entwickeln,  der  im  Jahre  1881  aus  dem  Ortsverein  Leipzig  des
vorhin  genannten  Vereins  der  Deutschen  Kaufleute  entstand.  Er  verzichtete  von  vornherein ­
  auf  die  schwerfällige  Form  der  Hirsch-Dunckerschen  Organisationen  und  trug
auch  sonst,  zumal  in  den  ersten  Jahren  seines  Bestehens,  den  Bedürfnissen  der  modernen ­
  Zeit  mehr  Rechnung  als  irgendein  anderer  damals  bestehender  kaufmännischer
Verein.  Sein  Begründer,  Herr  Georg  Hiller,  gab  von  Frühjahr  1881  an  die
erste  Fachzeitschrift  für  Kaufleute  unter  dem  Titel  „Kaufmännische  Blätter"  heraus.
Es  lag  damals  auf  der  Hand,  daß  sich  ein  kaufmännnischer  Verein  mit  allem  Nachdruck
der  Stellenvermittlung  widmen  müßte.  Natürlich  tat  das  auch  der  Verband  Deutscher
Handlungsgehülfen.  Er  mußte  dabei  aber  auch  die  Erfahrung  machen,  daß  es  feine
Schwierigkeiten  hat,  die  Stellenvermittlung  auszudehnen  und  gleichzeitig  die  Interessen
der  Handlungsgehilfen  auch  da  zu  betonen,  wo  sie  nicht  mit  den  Interessen  der
Prinzipalität  übereinstimmen.  Er  sah  sich  bald  vor  die  Notwendigkeit  gestellt,  entweder ­
  auf  die  Unterstützung  mancher  Prinzipale,  nicht  nur  in  bezug  auf  die  Stellenvermittlung, ­
  sondern  auch  in  bezug  auf  die  Kasseneinrichtungen,  verzichten  zu  müssen
oder  sich  bei  der  Betonung  der  sozialpolitischen  Forderungen  der  Gehilfenschaft  eine
größere  Reserve  aufzuerlegen.  Der  Verein  wählte  in  den  Jahren  1883  und  1881
den  letzteren  Weg.  Aus  dem  Organ,  das  erst  als  Untertitel  die  Bezeichnung  „Fachzeitschrift ­
  für  Kaufleute,  insbesondere  für  die  Interessen  der  Handlungsgehilfen" ­
  getragen  hatte,  wurde  1883  eine  „Fach-  und  Zeitschrift  für  den  gesamten
Kaufmannsstand  und  für  die  Interessen  der  Handlungsgehilfen"  und  schließlich  eine
„Fachzeitschrift  für  Kaufleute".  Gleich  nachher,  am  26.  Juni  1885  wurden  auch,  dieser
Wandlung  entsprechend,  die  sozialpolitischen  Forderungen  aus  den  Verbandssatzungen
entfernt,  da,  wie  es  in  dem  Antrag  des  Vorstandes  hieß,  „es  nicht  undenkbar  fei,
daß  manche  Prinzipale  an  diesen  Bestimmungen  Anstoß  nehmen  und  deshalb  dem
Verband  ihre  Sympathien  versagten".  Indessen  war  die  radikalere  Richtung  innerhalb ­
  des  Verbandes  wohl  nie  ganz  verschwunden.  Nach  langen  und  schweren
Kämpfen  gelang  es  ihr  nach  und  nach,  sich  größeren  Einfluß  zu  verschaffen.  Wohl
haben  die  Prinzipale  innerhalb  des  Verbandes  die  gleichen  Rechte  wie  die  Gehilfen;
wohl  können  sie  einflußreiche  Vorstandsämter  bekleiden,  doch  ist  der  Einfluß,  den
sie  ausüben,  tatsächlich  geringer,  als  es  bei  dem  Verein  für  Handlungs-Commis  von
1858  der  Fall  ist.
Der  Umstand,  daß  in  den  Jahren  1885—1893  keine  Vereine  bestanden,  die  die
Forderungen  der  Gehilfen  mit  einem  gewissen  Radikalismus  betont  hätten,  kam  der
Sozialdemokratie  zugute.  Von  Berlin,  Hamburg  und  anderen  Großstädten  aus
wurde  eifrig  unter  den  Handlungsgehilfen,  zumal  unter  den  Verkäufern  agitiert.
Da  die  Verkäufer  damals  unter  einer  überlangen  Arbeitszeit  seufzten,  —  vielfach
mußten  sie  von  7  Uhr  morgens  bis  11  Uhr,  ja  12  Uhr  nachts  arbeiten  —  so  erwiesen
sich  die  sozialdemokratischen  Bemühungen  nicht  als  fruchtlos.  In  Österreich,  wenigstens ­
  in  Wien,  gelang  es  der  Sozialdemokratie,  damals  ihre  Macht  unter  den  Handelsangestellten ­
  dauernd  zu  begründen;  noch  heute  liegt  die  Führung  der  Wiener  Hand-
        <pb n="181" />
        5.  Die  deutsche  Handlungsgehilfen-Bewegung  und  ihre  Träger.  153

lungsgehilfen  in  sozialdemokratischen  Händen.  In  Deutschland  wollten  sich  die  Verhältnisse, ­
  wie  es  den  Anschein  hatte,  ähnlich  gestalten.  Die  bestehenden  Verbände
schenkten  der  sozialdemokratischen  Propaganda  keine  Beachtung.  Da  fanden  sich  in
Hamburg  einige  Mitglieder  des  58er  Vereins,  die  sich  unter  der  Führung  eines
jungen,  redegewandten  Handlungsgehilfen  I  r  w  a  h  n  den  sozialdemokratischen  Agitatoren ­
  auf  eigene  Faust  entgegenstellten.  Der  Erfolg  war  über  Erwarten  günstig.
Eine  ganze  Anzahl  Handlungsgehilfen  trat  aus  den  sozialdemokratischen  Vereinen
aus,  und  mit  diesen  „Geretteten"  wurde  im  Herbst  1893  der  D  e  u  t  s  ch  n  a  t  i  o  n  a  l  e
Handlungsgehilfen-Verband  gegründet.  Eine  Hauptaufgabe  des  jungen
Verbandes  war  es  natürlich  zuerst,  den  Kampf  um  die  Vorherrschaft  im  Handlungsgehilfenstande ­
  mit  der  Sozialdemokratie  zu  Ende  zu  führen.  Ging  es  dabei  in  den
Jahren  1894—1899  auch  heiß  her,  so  war  der  Sieg  der  deutschnationalen  Richtung
nach  Ablauf  dieser  Jahre  doch  ein  unbestrittener.  Ein  maßgebender  Faktor  konnte
die  Sozialdemokratie  innerhalb  des  deutschen  Handlungsgehilfenstandes  nicht  mehr
werden.
Die  Gründung  und  die  Ereignisse  in  den  Erstlingsjahren  des  jungen  Verbandes
brachten  es  mit  sich,  daß  die  Grundrichtung  eine  radikalere  blieb.  Die  Stellenvermittlung ­
  wurde  nicht  als  Hauptzweck,  sondern  besonders  in  den  ersten  Jahren  als
eine  sehr  nebensächliche  Nebensache  betrieben.  Hauptzweck  wurde  und  blieb  die
sozialpolitische  Tätigkeit  für  den  Handlungsgehilfenstand.  Begreiflicherweise  führte
die  Verschiedenheit  der  Auffassungen  über  die  eigentlichen  Aufgaben  eines  kaufmännischen ­
  Vereins  zu  Reibereien  und  auch  zu  offenen  Streitigkeiten  mit  den  anderen
„paritätischen"  Verbänden,  denen  der  Deutschnationale  Verband  Vernachlässigung  der
Gehilfeninteressen  vorwarf.  Diese  Streitigkeiten  dauern  auch  jetzt  immer  noch  fort
und  kommen  z.  B.  bei  den  Wahlen  zu  den  Kaufmannsgerichten  immer  wieder  zum
Ausbruch.
Die  Reibereien,  so  unangenehme  Begleiterscheinungen  sie  hin  und  wieder  zutage ­
  förderten,  hatten  aber  das  Gute,  daß  die  Masse  der  Gleichgiltigen  innerhalb
und  außerhalb  der  kaufmännischen  Verbände  aufgerüttelt  wurde.  Alle  Verbände
wuchsen,  alle  erhöhten  ihre  Leistungen,  alle  verdoppelten  ihre  Tätigkeit.  Die  Konkurrenz ­
  belebte  das  Geschäft.
Heute  ist  das  Bild  der  deutschen  Handlungsgehilfen-Bewegung  etwa  das
folgende:
Der  größte  der  kaufmännischen  Vereine  nicht  allein  Deutschlands,  sondern  der
ganzen  Welt,  ist  der  Deutschnationale  Handlungsgehilfen-Verband ­
  zu  Hamburg  mit  mehr  als  125  000  Mitgliedern.  Er  erhebt  einen  Monatsbeitrag ­
  von  1,50  Jl.  Als  feine  Hauptaufgabe  betrachtet  er  die  sozialpolitische  Tätigkeit. ­
  Außerdem  arbeitet  er  mit  Nachdruck  für  die  Fortbildung  des  kaufmännischen
Nachwuchses  durch  viele  Hundert  eigener  Unterrichtskurse.  An  Wohlfahrtseinrichtungen ­
  besitzt  er  eine  Stellenvermittlung,  einen  Rechtsschutz,  eine  Darlehnskasse,  eine
Auskunftei  und  vor  allen  Dingen  die  einzige  wirkliche  kaufmännische  Versicherung
gegen  Stellenlosigkeit,  die  seit  1898  etwa  725  000  Jl  Renten  ausbezahlt  hat.
An  zweiter  Stelle  steht  jetzt  der  Verein  für  Handlungs-Commis
von  1858  mit  mehr  als  112  000  Mitgliedern.  Er  erhebt  einen  Halbjahresbeitrag
von  6  Jl,  der  sich  nach  zehnjähriger  Mitgliedschaft  noch  etwas  ermäßigt.  Der  58er
Verein  zeichnete  sich  von  jeher  durch  Stetigkeit  in  der  Entwicklung  und  Stetigkeit
in  den  Ansichten  aus.  Der  Hamburger  Kaufmann,  der  innerhalb  des  Vereins  das
gewichtigste  Wort  spricht,  ist  in  seinen  Gewohnheiten  und  Lebensanschauungen  —
natürlich  nicht  im  parteipolitischen  Sinne  —  konservativ.  An  dieser  Gesinnung  sind
auch  bisher  alle  Versuche  gescheitert,  die  darauf  hinausliefen,  das  Schwergewicht  des
        <pb n="182" />
        154  Zweiter  Teil.  Handel.  VI.  Handlungsgehilfe  und  Handlungslehrling.

Vereins  von  Hamburg  wegzulegen  oder  doch  die  Sonderrechte  der  Hamburger  zu
beseitigen.
Auf  seinem  Spezialgebiete,  der  Stellenvermittlung,  steht  der  Verein  auch  heute
noch  an  erster  Stelle.  Seine  guten  Beziehungen  zur  Prinzipalität  erleichtern  ihm
auf  diesem  Felde  die  Arbeit.  Der  Verein  hat  auch  mehrere  Kassen,  eine  Pensionskasse, ­
  eine  Krankenkasse,  eine  Stellenlosenkasse,  eine  Spar-  und  Darlehnskasse  usw.,
die  sich  alle  mit  der  ruhigen  Stetigkeit  entwickeln,  die  den  Verein  auszeichnet.
Zwischen  dem  Deutschnationalen  Handlungsgehilfen-Verband  und  dem  Verein
für  Handlungs-Commis  von  1858  steht  der  Verband  Deutscher  Handlungsgehülfen
  zu  Leipzig.  Er  unterscheidet  sich  vom  Deutschnationalen  Handlungsgehilfen-Verbande
  hauptsächlich  in  der  Beurteilung  der  Frauenfrage  im  Handelsgewerbe. ­
  Hinsichtlich  der  Mitgliedschaft  steht  er  mit  93  000  Mitgliedern  an  dritter
Stelle.  Er  erhebt  einen  Jahresbeitrag  von  18  Ji,  der  in  vierteljährigen  Raten  eingezogen ­
  wird.*)  An  Wohlfahrtseinrichtungen  besitzt  der  Verband  ungefähr  die
gleichen  Kassen  und  Einrichtungen,  die  auch  der  58er  Verein  hat.  Seine  Krankenkasse
ist  die  größte  ihrer  Art.
Abseits  von  diesen  großen,  zentralisierten  Verbänden  steht  noch  der
Deutsche  Verband  Kaufmännischer  Vereine  in  Frankfurt  a.  M.,
der  etwa  75  000  Mitglieder  zählt.  Doch  kann  diese  losere  Vereinigung  nicht  als  einheitlicher ­
  Verband  gelten,  da  sie  aus  der  Menge  einzelner,  durchaus  selbständiger
Vereine  besteht,  die  sich  in  ihren  Ansichten  und  Tendenzen  vielfach  unmittelbar
gegenüberstehen.  Die  Grundrichtung  der  meisten  dieser  Einzelvereine  ist  der  des
Vereins  für  Handlungs-Commis  von  1858  ziemlich  ähnlich.
Neben  diesen  vier  großen  Organisationen  kommen  die  zahllosen  kleineren  kaum
in  Betracht.  Wie  überall,  so  drückt  auch  hier  der  Große  den  Kleinen  an  die  Wand.
Außer  dem  vorhin  erwähnten  Verein  der  Deutschen  Kaufleute,  der  nach  40jährigem
Bestehen  auf  einen  Mitgliederbestand  von  noch  nicht  20  000  blicken  kann,  gibt  es
noch  engere  Fachorganisationen  der  Bankbeamten,  der  Drogisten,  der  Buchhandlungsgehilfen, ­
  der  Reisenden  usw.  Auch  halten  sich  naturgemäß  die  Tätigkeit  und  der
Einfluß  aller  dieser  Vereine  in  engeren  Grenzen,  wenn  auch  die  Einzelleistungen
z.  B.  des  Verbandes  reisender  Kaufleute  Deutschlands  durchaus  beachtenswert  sind.
Ob  einmal  eine  einzige  oder  doch  einigere  Handlungsgehilfen-Bewegung  zustande ­
  kommt,  kann  heute  schwer  entschieden  werden.  Wohl  hat  es  nicht  an  Bemühungen ­
  nach  dieser  Richtung  hin  gefehlt.  So  strebten  z.  B.  noch  vor  mehreren
Jahren  der  Deutschnationale  Handlungsgehilfen-Verband  und  der  Verband  Deutscher
Handlungsgehülfen  eine  Fusion  an.  Der  Einigungsversuch  aber  scheiterte  daran,  daß
keine  Verständigung  über  das  Problem  der  Frauenarbeit  erzielt  werden  konnte.  So
wird  der  Kampf  der  Geister  zwischen  den  verschiedenen  Richtungen  noch  eine  Weile
dauern.  Vielleicht  ist  das  zu  beklagen,  vielleicht  auch  nicht,  ist  doch  der  Kampf  der
Vater  aller  Dinge.

*)  Für  Lehrlinge  beläuft  sich  der  Beitrag  auf  1  M  halbjährlich.  —  G.  M.
        <pb n="183" />
        6.  Sozialreformatorische  Bestimmungen  im  Deutschen  Handelsgesetzbuche  rc.  135

6.  Sozialreformatorische  Bestimmungen
im  Deutschen  Handelsgesetzbuche  vom  10.  Mai  1897.
Von  Christian  Eckert.

Eckert,  Die  volkswirtschaftliche  Bedeutung  des  Deutschen  Handelsgesetzbuchs  vom
10.  Mai  1897-  Akademische  Antrittsrede.  In:  Jahrbuch  für  Gesetzgebung,  Verwaltung  und
Volkswirtschaft  im  Deutschen  Reich.  25.  Jahrgang.  Herausgegeben  von  Schmoller.  Leipzig,
Duncker  &amp;amp;  Humblot,  1901.  S-  828—833.
Zwei  große  Prinzipien  von  welthistorischer  Bedeutung  haben  sich  seit  alten
Zeiten  bei  der  Rechtsbildung  der  Kulturvölker  gegenübergestanden:  einmal  das
Streben  nach  möglichster  Selbständigkeit  des  Einzelmenschen  und  weiter  der  Wunsch
nach  Beschränkung  dieser  Selbständigkeit  zugunsten  der  Interessen  und  Ziele  menschlicher ­
  Gemeinschaften.  Die  neuere  Gesetzgebung  neigte  entschieden  zur  Seite  des
Jndividualprinzips.  Die  freiheitliche  Gestaltung  des  Vertragsrechts,  die  Schaffung
des  modernen  Systems  der  freien  Konkurrenz  sind  Etappen  seines  Siegeszugs.
Aber  zweifelsohne  hat  dieser  manche  bedenkliche  Seiten  auf  dem  Gebiet  der  Politik
wie  der  Volkswirtschaft  hervorgerufen.  Diese  mußten  naturgemäß  zu  einer  Wiederannäherung ­
  an  die  andere  Idee,  an  die  Gedanken  einer  Beschränkung  und  Unterordnung ­
  des  Einzelwesens,  seiner  Freiheit,  seines  Eigentums  unter  die  Aufgaben
und  Interessen  der  Gemeinschaft  des  Volkes  wie  kleinerer  Kreise  innerhalb  desselben
führen,  denen  die  einzelnen  mit  ihrem  Besitz  angehören.  Indem  das  moderne
wirtschaftliche  Recht  die  persönliche  Verfügungsfähigkeit  und  Eigentumsnutzung  begrenzte, ­
  indem  es  eine  Arbeiterschutzgesetzgebung  schuf  und  manche  drückende  Vertragsklausel ­
  für  ungültig  erklärte,  suchte  es  den  notwendigen  Ausgleich  zwischen  dem
Individual-  und  Sozialprinzip  zu  finden.
Das  alte  Handelsgesetzbuch  ließ  das  Prinzip  der  sozialen  Fürsorge  nur  wenig
zum  Durchbruch  kommen,  es  erschien  noch  fast  durchweg  als  das  Recht  der  zur
Interessengemeinschaft  verbundenen  kapitalistisch  organisierten  Gesellschaft,  die  unter
dem  Prinzipe  völliger  Vertragsfreiheit  ihre  Verbindungen  eingeht.  Dagegen  hat  das
Bürgerliche  Gesetzbuch  für  das  Deutsche  Reich  dadurch,  daß  es  gewisse  wirtschaftlich
gefährliche  oder  bedenkliche  Akte  erschwerte,  das  soziale  Stärkeverhältnis  der  Beteiligten ­
  im  Rechtsverkehr  vielfach  berücksichtigte,  eine  bedeutsame  sozialpolitische
Mission  erfüllt.  Das  neue  Handelsgesetzbuch  konnte  sich  angesichts  dieser  fortgeschrittenen ­
  Rechtsentwickelung  und  der  wirtschaftlichen  Umwälzungen  des  Handelsgewerbes ­
  in  den  letzten  Menschenaltern  der  Aufnahme  ähnlicher  Bestimmungen  bis
zu  einem  gewissen  Grade  nicht  mehr  entziehen.
Auch  der  Handelsstand  hat  ja  seine  „soziale  Frage",  die  sich  ihm  sogar  in
doppelter  Beziehung  naht:  einmal  erscheint  in  ihrem  Lichte  die  Bedrängung  der
kleineren  selbständigen  Kaufleute,  des  ganzen  Detailhandels  durch  die  moderne  Entwickelung ­
  zum  Großhandel,  der  trotz  aller  Abwehrversuche  immer  weitere  Gebiete  an
sich  reißt,  dann  aber  vor  allem  die  ökonomische  Lage  der  Handlungsgehülfen  und
Handlungslehrlinge.  Im  ersteren  Punkt  kann  selbstredend  das  Handelsgesetzbuch
keinen  entscheidenden  Einfluß  üben,  kann  es  nur  so  viel  wie  jedes  andere  Recht  durch
seine  Zwangsnormen  allzu  egoistischer  Spekulation  und  betrüglicher  Übervorteilung
der  Kleineren  durch  die  wirtschaftlich  Stärkeren  entgegenarbeiten.  An  der  Förderung
sog.  Mittelstandspolitik  vermag  es  sich  nicht  zu  beteiligen;  es  darf  überhaupt  hier
dahingestellt  bleiben,  in  welchem  Maße  solche  für  das  Handelsgewerbe  angebracht
erscheint,  da  es  nicht  wohl  angeht,  einen  beliebigen  Händler  wie  den  Landmann  und
etwa  den  Handwerker  als  gesellschaftlichen  Selbstzweck  zu  betrachten.  Dagegen  hat
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        156  Zweiter  Teil.  Handel.  VI.  Handlungsgehilfe  und  Handlungslehrling.

das  neue  Handelsgesetzbuch  im  sechsten  Abschnitt  des  ersten  Buches,  der  zunächst  von
allen  seinen  Teilen  in  Kraft  getreten  ist,  ein  interessantes  Stück  sozialen  Rechts
geschaffen,  wichtige  Neuerungen  zum  Schutze  derjenigen,  die  in  einem  Handelsgewerbe
zur  Leistung  kaufmännischer  Dienste  entgeltlich  angestellt  sind,  gegen  Ausbeutung
durch  Mißbrauch  der  Vertragsfreiheit  gebracht.
Das  somit  feierlich  anerkannte  Schutzbedürfnis  der  Handlungsgehülfen  war  zur
Zeit  'der  Abfassung  des  seither  geltenden  Handelsgesetzbuchs  noch  nicht  in  gleichem
Maße  wie  heute  vorhanden.  In  den  sechziger  Jahren  des  19.  Jahrhunderts  bestanden ­
  im  Kaufmannstande  zwischen  Prinzipal  und  Angestellten  vielfach  noch  patriarchalische ­
  Beziehungen,  gab  es  verhältnismäßig  wenig  Geschäfte,  bei  denen  die  einzelnen ­
  Angestellten  dem  Herrn  nicht  persönlich  bekannt  waren  und  mit  ihm  in
direkter  Berührung  standen.  Alles  dies  hat  sich  im  Großbetrieb,  wo  die  Stellung  der
Gehülfen  nicht  bloß  als  Übergangsstadium  für  die  spätere  Selbständigkeit,  sondern  vielfach ­
  als  Dienstverhältnis  für  Lebenszeit  zu  betrachten  ist,  völlig  geändert.  Wo  ein
Geschäft  Hunderte  von  Angestellten  beschäftigt,  wo  anstatt  eines  einzelnen  Mannes
lediglich  Kapitalvereinigungen  die  Stelle  des  Prinzipals  eingenommen  haben,  muß
den  Handlungsgehülfen  eine  möglichst  sichere  ökonomische  Lage  in  bezug  auf  Gesundheit, ­
  Wohnung,  Kündigung,  Erholungszeit  gesetzlich  gewährleistet  werden.
Bekanntlich  hatte  die  Reichskommission  für  Arbeiterstatistik  in  den  letzten
Jahren  vor  Umgestaltung  des  Handelsrechts  Ermittelungen  über  die  Lage  der  Handlungsgehülfen ­
  und  Handlungslehrlinge  angestellt;  gerade  ihre  Feststellungen  erwiesen,
daß  mit  den  dispositiven  Vorschriften,  wie  sie  das  alte  Handelsgesetzbuch  für  die
Regelung  der  Rechtsbeziehungen  zwischen  Prinzipal  und  Handlungsgehülfen  aufstellte, ­
  die  es  den  Beteiligten  überließen,  ihr  Verhältnis  nach  freiem  Ermessen  zu
ordnen,  nicht  mehr  auszukommen  fei.  Wenn  auch  das  Verhältnis  der  Geschäftsinhaber ­
  zu  den  Gehülfen  von  dem  des  Arbeiters  zum  Fabrikanten  sich  immerhin
in  gewissen  Stücken  unterscheidet,  so  haben  doch  die  neueren  Untersuchungen  auch
für  das  Handelsgewerbe  ein  bitteres  Stück  der  „Arbeiterfrage"  aufgerollt  und
namentlich  nachgewiesen,  daß  die  Gehülfen  der  Kleinhändler,  der  offenen  Läden  ganz
ähnlich  wie  die  Gehülfen  in  den  kaufmännischen  Großbetrieben  vielfach  der  schlimmsten
wirtschaftlichen  Ausbeutung  preisgegeben  sind.  Ihre  Arbeitsbedingungen  waren  oft
härter  als  die  der  Lohnarbeiter,  da  bei  der  durch  mancherlei  Vorurteile  verstärkten
Reservearmee,  dem  Lehrlings-  und  Mädchenwesen,  dem  Mangel  an  beruflichen
Koalitionen  lange  Arbeitszeit  bei  kärglichem  Verdienst  die  Regel  wurde.  Abhülfe
war  nicht  durch  menschenfreundliche  Geschäftsinhaber,  nicht  durch  Gewerkschaften
zu  erwarten,  nur  eine  sozialreformatorische  Standesgesetzgebung  konnte  helfend  und
schützend  eingreifen.
Solche  ist  denn  auch  durch  das  neue  Deutsche  Handelsgesetzbuch  in  weitgehendem
Maße  getroffen  worden.  Seine  Tendenz  zielt  dahin,  die  Handlungsgehülfen  gegen
unbillige  Vertragsbestimmungen  zu  schützen,  die  ihnen  bei  der  Anstellung  auferlegt
werden,  und  die  Lehrherren  zur  Erfüllung  der  ihnen  obliegenden  Pflichten  zu  zwingen.
Rein  juristisch  genommen,  muß  es  dabei  den  sonst  mit  wenig  Ausnahmen  streng
durchgeführten  Grundsatz  unbedingter  Vertragsfreiheit  verlassen,  ist  es  der  Idee,
daß  der  Kaufmann  gegenüber  eingegangenen  Verpflichtungen  sich  nicht  auf  gesetzliche ­
  Rechtswohltaten  berufen  darf,  untreu  geworden.  Aber  wie  es  von  ihr  beispielsweise ­
  hinsichtlich  der  Eisenbahnfrachtverträge  abgeht,  wo  der  einzelne  Privatmann
großen  einflußreichen  Gesellschaften  gegenübersteht,  deren  Geschäftsführung  er  nicht
überblicken  kann,  so  handelt  es  sich,  wirtschaftlich  betrachtet,  auch  hierbei  gar  nicht
um  den  Verkehr  zwischen  Kaufmann  und  Kaufmann,  sondern  um  die  Beziehungen
zwischen  Arbeitnehmer  und  Arbeitgeber,  also  nicht  um  Verträge  zwischen  wirtschaftlich ­
  Gleichstehenden,  sondern  zwischen  wirtschaftlich  Freien  und  dauernd  Ab-
        <pb n="185" />
        6.  Sozialreformatorische  Bestimmungen  im  Deutschen  Handelsgesetzbuche  rc.  157
hängigen.  Hat  doch  schon  vor  Jahrzehnten  selbst  John  Stuart  Will  bekennen  müssen,
daß  die  unbedingte  Vertragsfreiheit  versage,  wo  total  verschiedene  Gesellschaftsklassen
mit  ganz  verschiedenem  Bildungsgang  einander  gegenüberstanden.
Von  den  einschlägigen  Einzelbestimmungen  seien  nur  die  wichtigsten  hier  erwähnt. ­
  Der  Prinzipal  wird  nach  §  62  verpflichtet,  „die  Geschäftsräume  wie  die
für  den  Geschäftsbetrieb  bestimmten  Vorrichtungen  und  Gerätschaften  so  einzurichten
und  zu  unterhalten,  auch  Betrieb  und  Arbeitszeit  so  zu  regeln,  daß  der  Handlungsgehülfe ­
  gegen  eine  Gefährdung  seiner  Gesundheit,  soweit  die  Natur  des  Betriebs
es  gestattet,  geschützt  und  die  Aufrechterhaltung  der  guten  Sitten  und  des  Anstandes
gesichert  ist".  Wird  der  Gehülfe  in  die  häusliche  Gemeinschaft  aufgenommen,  also,
wie  man  zu  sagen  pflegt,  „mit  Kost  und  Logis  engagiert",  „so  hat  der  Prinzipal
in  Ansehung  des  Wohn-  und  Schlafraumes,  der  Verpflegung,  sowie  der  Arbeitsund ­
  Erholungszeit  diejenigen  Einrichtungen  und  Anordnungen  zu  treffen,  welche  mit
Rücksicht  auf  die  Gesundheit,  die  Sittlichkeit  und  die  Religion  des  Gehülfen  erforderlich ­
  sind".
Mit  diesen  Sätzen  wird  auf  die  Beschaffung  hoher,  luftiger,  heller  Geschäftsräume, ­
  ausreichender  Ventilation,  Gewährung  einer  genügenden  Ruhezeit  usw.  hingearbeitet. ­
  Eine  verständig  geübte  Rechtsprechung  kann  ihnen  den  nötigen  Nachdruck ­
  verleihen.  Denn  Vernachlässigung  der  Pflichten  wird  im  Gesetz  für  den
Prinzipal  mit  schwerwiegenden  Folgen  bedroht.  Er  muß  nach  den  für  unerlaubte
Handlungen  geltenden  Vorschriften  des  bürgerlichen  Rechtes  alle  Nachteile  ersetzen,
die  durch  seine  Schuld  für  Erwerb  oder  Fortkommen  des  Handlungsgehülfen  entstehen, ­
  z.  B.  bei  dauernder  Schädigung  der  Gesundheit  eine  lebenslängliche  Rente
zahlen.  Jedwede  Aufhebung  oder  Beschränkung  dieser  Verpflichtungen  durch  Vertrag ­
  ist  gesetzlich  unzulässig.
Die  Kündigungsfrist  zwischen  Prinzipal  und  Angestellten  muß  für  beide  Teile
gleich  sein,  sie  darf  nicht  weniger  als  einen  Monat  betragen  und  kann  nur  für  den
Schluß  eines  Kalendermonats  ausgesprochen  werden.  Auch  die  Regelung  der  vielerörterten ­
  Konkurrenzklausel,  durch  welche  der  Gehülfe  für  die  Zeit  nach  der  Beendigung ­
  des  Dienstverhältnisses  in  seiner  gewerblichen  Tätigkeit  beschränkt  wird,
ist  unter  diesen  Gesichtspunkten  zu  betrachten.  Sie  soll  für  ihn  nur  in  so  weit  verbindlich ­
  sein,  „als  die  Beschränkung  nach  Zeit,  Ort  und  Gegenstand  nicht  die  Grenzen
überschreitet,  durch  welche  eine  unbillige  Erschwerung  des  Fortkommens  des  Handlungsgehülfen ­
  ausgeschlossen  wird".  Zu  erwähnen  bleibt  schließlich  noch,  daß  entgegen
der  Regierungsvorlage  und  entgegen  der  analogen  Bestimmung  des  Bürgerlichen
Gesetzbuches  nach  langen  Verhandlungen  auf  Vorschlag  der  Reichstagskommission
bestimmt  wurde,  daß  die  Handlungsgehülfen  nicht  verpflichtet  sind,  sich  bei  zeitweiser ­
  unverschuldeter  Dienstunfähigkeit  den  aus  einer  Kranken-  oder  Unfallversicherung ­
  ihnen  zukommenden  Betrag  auf  den  fälligen  Gehalt  und  Unterhalt  für
die  ersten  6  Wochen  anrechnen  zu  lassen.
Ganz  neu  ist,  wie  bereits  angedeutet,  die  Regelung  des  Lehrlingswesens,  welche
die  Vorschriften  der  Gewerbeordnung  in  der  erforderlichen  Anpassung  an  die  Bedürfnisse ­
  des  Handelsstandes  wiedergibt,  im  übrigen  das  Recht  der  Gehülfen  mit
den  gebotenen  Abweichungen  auf  die  Lehrlinge  überträgt.  Sie  läßt  sich  kurz  dahin
charakterisieren,  daß  sie  einmal  die  Lehrlinge  aus  dem  Betriebe  irgendwie  anrüchiger
Personen  fernhalten  und  weiterhin  der  vielbeliebten  „Lehrlingszüchterei",  der  Ausbeutung ­
  jugendlicher  Arbeitskräfte  gegen  geringes  Entgelt  vorbeugen  will.  Es  wird
daher  den  Personen,  die  nicht  im  Besitz  der  bürgerlichen  Ehrenrechte  sind,  das
Halten  und  Anleiten  von  Handlungslehrlingen  völlig  verboten  und  weiterhin  jeder
Lehrherr  verpflichtet,  dafür  zu  sorgen,  daß  der  Lehrling  in  allen  bei  dem  Betrieb
des  Geschäfts  vorkommenden  kaufmännischen  Arbeiten  unterwiesen  wird,  und  daß
        <pb n="186" />
        158  Zweiter  Teil.  Handel.  VI.  Handlungsgehilfe  und  Handlungslehrling.

diese  Unterweisung  in  der  durch  den  Zweck  der  Ausbildung  gebotenen  Reihenfolge
und  Ausdehnung  geschieht.  Der  Lehrherr  darf  insbesondere  nicht  dem  Lehrling
die  zu  seiner  Ausbildung  erforderliche  Zeit  und  Gelegenheit  durch  Verwendung  zu
anderen  Dienstleistungen  entziehen  und  ihn  dauernd  zu  rein  mechanischen  Arbeiten,
Küchengängen  und  Kinderbewachung,  wie  sie  in  Witzblättern  oft  recht  drastisch  geschildert ­
  werden,  mißbrauchen.
All  den  angedeuteten  Normen  fehlt  es  durchaus  an  der  genauen,  ich  möchte
fast  sagen,  ziffermäßigen  Begrenzung  ihres  Inhalts.  Dies  fällt  umsomehr  auf,  als
das  Handelsgesetzbuch  sich  sonst  der  größten  Schärfe  und  Eindeutigkeit  befleißigt,  mit
Recht  viel  weniger  in  das  subjektive  freie  richterliche  Ermessen  stellt,  als  dies  beispielsweise ­
  im  neuen  Bürgerlichen  Gesetzbuch  für  viele  Sätze  geschieht.  Aber  gerade  für
die  erwähnten  Bestimmungen  hätte  sich  schwer  eine  für  alle  Fälle  passende  Form
finden  lassen;  eine  solche  würde  sich  in  ihrer  Starrheit  bei  der  Anwendung  bald
zu  eng  und  bald  zu  weit  erweisen.  So  blieb  hier,  wie  in  so  vielen  ähnlichen  Verhältnissen, ­
  bei  denen  sozialpolitische  Gedanken  eine  Rolle  spielen,  kein  anderer  Weg
übrig,  als  im  Vertrauen  auf  den  deutschen  Richterstand  die  Macht  des  richterlichen
Ermessens  zu  erweitern.  Wo  feste  Anhaltspunkte  nötig  schienen,  wie  bei  Regelung
der  Arbeitszeit,  namentlich  derjenigen  weiblicher  Personen,  wurde  durch  die  Novelle
zur  Gewerbeordnung  Fürsorge  getroffen.
Die  soziale  Welle,  die  seit  mehr  als  einem  Jahrzehnt  die  ganze  Gesetzgebungsmaschine ­
  überflutet,  hat  nun  auch  dies  stille  Fahrzeug,  das  sie  bisher  kaum  an
seinem  äußersten  Rande  umspülte,  emporgehoben.  Wir  sind  uns  über  die  Notwendigkeit ­
  sozialer  Reformen  im  Geltungsbereich  des  Handelsrechts  klar  geworden,
und  das  neue  Gesetzbuch  durfte  es  auf  Grund  der  Wandlung  der  öffentlichen
Meinung  wagen,  auch  die  träge  Masse  der  noch  widerstrebenden  Minorität  zu  deren
Durchführung  anzuhalten.  Ob  nach  jeder  einzelnen  Richtung  ganz  das  Nichtige
gefunden,  ob  stets  das  Gleichgewicht  zwischen  den  verschiedenen  Strömungen  gewahrt ­
  ist,  wird  freilich  erst  künftige  Erfahrung  lehren.  Nur  das  eine  läßt  sich  heute
schon  sagen,  der  Versuch  des  neuen  Handelsgesetzbuchs,  ohne  allzu  schroffe  Eingriffe
in  das  für  den  Kaufmannstand  unerläßliche  Jndividualprinzip  die  wirtschaftlich
schwächere  Lage  des  Handlungsgehülfen  und  -lehrlings  gegenüber  den  Prinzipalen
durch  unverrückbare  Zwangsnormen  zu  stärken,  durch  ein  neugeschaffenes  Recht  die
ökonomischen  Machtverhältnisse  wirksam  zu  beeinflussen,  kann  vom  volkswirtschaftlichen, ­
  besonders  sozialpolitischen  Standpunkt  aus  bloß  freudig  begrüßt  werden.  Und
es  wird  zweifelsohne  der  künftigen  Entwickelung  des  deutschen  Handels  nichts  schaden,
daß  sein  neues  Recht  mit  einem  Tropfen  sozialreformatorischen  Öles  gesalbt  ist.  Der
Weg  zur  Lösung  des  spannendsten  Problems  unserer  Zeit,  den  wir  im  19.  Jahrhundert ­
  mühsam  angebahnt,  wird  damit  im  20.,  das  nach  Schmoller  erst  das  soziale
sein  wird,  glücklich  weitergeführt.

7.  Das  Reichsgesetz
betreffend  Kaufmannsgerichte  vom  6.  JuN  1904.
Von  G.  v.  M  e  y  e  r  e  n.

v.  M  e  y  e  r  e  n  ,  Das  Reichsgesetz  betreffend  Kaufmannsgerichte  vom  6.  Juli  1904  mit  den
preußischen  Ausführungsbestimmungen.  Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag,  1905.  S.  X—XIX.
Das  Gesetz  vom  29.  Juli  1890,  betreffend  die  Gewerbegerichte,  findet,  wie  in
seinem  §  76  (jetzt  §  81)  ausdrücklich  bestimmt  wird,  auf  die  Gehilfen  und  Lehrlinge
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        7.  Das  Reichsgefetz  betreffend  Kaufmannsgerichte  vom  6.  Juli  1904.  159
in  Handelsgeschäften  keine  Anwendung.  Seit  Erlaß  dieses  Gesetzes  ist  aber  in  den
Kreisen  der  Handlungsgehilfen  immer  lebhafter  und  nachdrücklicher  das  Bestreben
hervorgetreten,  in  gleicher  Weise,  wie  die  gewerblichen  Arbeiter,  zu  Einrichtungen  zu
gelangen,  welche  es  ihnen  ermöglichen,  Streitigkeiten  aus  ihrem  Dienstverhältnis
vor  einem  durch  sachkundige  Beisitzer  aus  den  Kreisen  der  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer ­
  verstärkten  Gericht  in  einem  einfachen,  schleunigen  und  billigen  Verfahren
zum  Austrag  zu  bringen.
Der  Reichstag  gab  wiederholt  zu  erkennen,  daß  er  diese  Bestrebungen  billige
und  ihnen  Rechnung  zu  tragen  wünsche.
Schon  im  Jahre  1897  bei  der  Beratung  über  den  Entwurf  eines  Handelsgesetzbuchs ­
  beschloß  er,  die  Verbündeten  Regierungen  zu  ersuchen,  baldtunlichst  die
Vorlegung  eines  Gesetzentwurfs  zu  veranlassen,  wonach  zur  Entscheidung  von  Streitigkeiten ­
  zwischen  Prinzipalen  einerseits  und  Handlungsgehilfen  und  -lehrlingen  andrerseits ­
  kaufmännische  Schiedsgerichte  errichtet  werden.
Es  folgten  in  den  nächsten  Jahren  —  abgesehen  von  einigen  sozialdemokratischen
Anträgen  auf  Erweiterung  der  Zuständigkeit  der  Gewerbegerichte  —  die  Anträge
Bassermann  vom  12.  Dezember  1898  und  Trimborn,  Hitze  und  Genossen
vom  18.  Januar  1899,  welche  am  25.  Januar  1899  mit  großer  Mehrheit  angenommen
wurden,  sowie  im  Jahre  1900  ein  Antrag  Bassermann  und  am  12.  Dezember
1901  ein  Antrag  Raab  und  Genossen,  verbunden  mit  dem  „Entwurf  eines  Gesetzes,
betreffend  die  kaufmännischen  Schiedsgerichte".  Endlich  wurde  am  29.  Januar  1902
ein  erneuter  Antrag  Bassermann  auf  Vorlegung  eines  Gesetzentwurfs  wegen
Einführung  besonderer  Gerichte  für  Rechtsstreitigkeiten  aus  dem  kaufmännischen
Dienstvertrage  vom  Reichstag  einer  Kommission  von  14  Mitgliedern  überwiesen.
Nunmehr  legte  der  Reichskanzler  im  Januar  1903  einen  im  Reichsamt  des
Innern  und  im  Reichsjustizamt  ausgearbeiteten  Entwurf  eines  Gesetzes,  betreffend
Kaufmannsgerichte,  dem  Bundesrate  zur  Beschlußfassung  vor.  Nachdem  dieser  Entwurf ­
  vom  Bundesrat  eingehend  durchberaten  war,  gelangte  er  in  der  dort  festgestellten
Fassung  am  8.  Januar  1904  an  den  Reichstag.  Im  Reichstage  wurde  er  in  Verbindung ­
  mit  einem  den  gleichen  Gegenstand  behandelnden  Gesetzentwurf  des  Abgeordneten ­
  L  a  t  t  m  a  n  n  und  Genossen  am  20.  und  21.  Januar  1904  im  Plenum
in  erster  Lesung  beraten  und  an  eine  Kommission  von  21  Mitgliedern  verwiesen.
Nachdem  die  Kommission  ihre  Beratungen  erledigt  und  durch  den  Abgeordneten
H  i  e  b  e  r  schriftlich  Bericht  erstattet  hatte,  fand  im  Plenum  vom  8.—10.  Juni  1904
die  zweite  Lesung  und  am  16.  Juni  1904  die  dritte  Lesung  statt.  Das  Gesetz  erhielt
in  der  vom  Reichstag  festgestellten  Fassung  die  Zustimmung  des  Bundesrats,  wurde
am  6.  Juli  1904  Allerhöchst  vollzogen  und  am  14.  Juli  1904  im  Reichsgesetzblatt
veröffentlicht.
Nachdem  bereits  in  den  Gewerbegerichten  eine  besondere,  von  den  ordentlichen
Gerichten  losgelöste  Gerichtsorganisation  geschaffen  war,  ist  in  den  Kaufmannsgerichten
eine  neue  Art  von  Sondergerichten  eingesetzt  worden.  Für  die  Gestaltung  dieser
Gerichte  kamen  zwei  Wege  in  Frage,  entweder  ihre  Anlehnung  an  die  Amtsgerichte
oder  die  Benutzung  der  gewerbegerichtlichen  Organisation.  Die  gesetzgebenden  Faktoren ­
  haben  sich  für  den  letzteren  Weg  entschieden.  Zur  Rechtfertigung  dieser  Entscheidung ­
  führt  die  Begründung  zu  dem  Entwurf  der  Verbündeten  Regierungen
folgendes  aus:
„Die  erstere  Gestaltung  —  Anlehnung  an  die  Amtsgerichte  —  ist  unter  Berücksichtigung ­
  ihrer  mannigfachen  Vorzüge  ernstlich  erwogen  und  dabei  sowohl  die
organische  Angliederung  kaufmännischer  Gerichte  an  die  Amtsgerichte  als  auch  die
Einführung  eines  vereinfachten  und  verbilligten  Verfahrens  bei  den  Amtsgerichten,
unter  Zuziehung  kaufmännischer  Beisitzer,  in  Betracht  gezogen  worden.  Bei  näherer
        <pb n="188" />
        160  Zweiter  Teil.  Handel.  VI.  Handlungsgehilfe  und  Handlungslehrling.

Prüfung  erwiesen  sich  jedoch  die  einem  solchen  Plane  entgegenstehenden  Bedenken
als  so  groß,  daß  er  nicht  weiter  verfolgt  werden  konnte.  Bei  einer  derartigen  Einrichtung ­
  würde  insbesondere  die  Frage  einer  Umgestaltung  des  ganzen  amtsgerichtlichen ­
  Verfahrens  aufgerollt  fein.  Dies  aus  dem  gegenwärtigen  Anlasse  geschehen
zu  lassen,  empfahl  sich  jedoch  schon  um  deswillen  nicht,  weil  die  Erörterung  einer
so  weitgehenden  Reform  die  Erledigung  der  Frage  eines  vereinfachten  Verfahrens
für  die  Handlungsgehilfen  unter  Umständen  erheblich  verzögern  würde.
Hiernach  erschien  es  angezeigt,  die  bestehende  gewerbegerichtliche  Organisation
für  die  beabsichtigte  Neueinrichtung  heranzuziehen.  .  .  .
....  Es  war  aber  nicht  angängig,  die  Zuständigkeit  der  Gewerbegerichte  auf  die
Streitigkeiten  aus  dem  kaufmännischen  Dienst-  oder  Lehrverhältnis  ohne  weiteres
auszudehnen,  da  trotz  einiger  Ähnlichkeiten  doch  mannigfache  tiefgreifende  Verschiedenheiten ­
  zwischen  den  Berufsverhältnissen  der  kaufmännischen  Gehilfen  und  denjenigen
der  gewerblichen  Arbeiter  bestehen.  Insbesondere  haben  die  rechtlichen  Beziehungen
der  Kaufleute  zu  ihrem  Personale  nicht  in  der  Gewerbeordnung,  sondern  im  Handelsgesetzbuch ­
  ihre  besondere  Regelung  gefunden.  Die  Beisitzer  der  Gewerbegerichte  sind
daher  nicht  geeignet,  bei  der  Entscheidung  von  Streitigkeiten  aus  dem  kaufmännischen
Dienstverhältnis  überall  mit  der  erforderlichen  Sachkunde  mitzuwirken,  ebensowenig
wie  dies  umgekehrt  für  die  kaufmännischen  Beisitzer  bei  gewerblichen  Streitigkeiten
der  Fall  sein  würde.  Auch  liegt  die  Gefahr  nahe,  daß  bei  gemeinschaftlichen  Wahlen
infolge  des  zahlenmäßigen  Übergewichts  der  gewerblichen  Arbeiter  das  kaufmännische
Element  unverhältnismäßig  in  den  Hintergrund  gedrängt  werden  könnte.  Eine  solche
Unterstellung  der  Handlungsgehilfen  unter  die  Gewerbegerichte  würde  auch  den
Wünschen  der  Beteiligten  nicht  entsprechen,  wie  von  den  mitgliederretchsten  Vertretungen ­
  der  Handlungsgehilfen  nachdrücklich  geltend  gemacht  worden  ist.
Es  empfiehlt  sich  daher,  die  Gerichte  für  die  kaufmännischen  Streitigkeiten  nur
durch  die  Person  des  Vorsitzenden  und  die  für  den  Geschäftsverkehr  erforderlichen
Einrichtungen  tunlichst  mit  den  Gewerbegerichten  in  Verbindung  zu  bringen.  Ausnahmsweise ­
  kann  daneben  die  Errichtung  eines  besonderen  Gerichts  für  die  kaufmännischen ­
  Streitigkeiten  zugelassen  werden,  sofern  am  Orte  ein  Gewerbegericht  nicht
besteht  oder  neben  einem  vollbeschäftigten  Gewerbegerichte  noch  ein  vollbeschäftigtes
Kaufmannsgericht  zur  Betätigung  gelangen  kann  oder  endlich  besondere  sachliche
oder  persönliche  Gründe  für  die  Trennung  der  beiden  Gerichte  sprechen.  Bei  einem
solchen  Vorgehen  werden  zunächst  die  von  den  Gemeinden  oder  weiteren  Kommunalverbänden ­
  zu  tragenden  Kosten  der  Gerichtshandlung  wesentlich  herabgemindert;
ferner  wird  die  vermehrte  Zahl  der  zur  Entscheidung  gelangenden  Streitigkeiten
an  vielen  Orten  die  gemeinsame  Einrichtung  lebensfähiger  gestalten,  oft  deren
Schaffung  erst  ermöglichen."
Die  Kaufmannsgerichte  sind  also  selbständige  Sondergerichte  neben
den  Gewerbegerichten  und  diesen  nur  in  so  fern  „angegliedert",  als  tunlichst  der
Vorsitzende  des  Gewerbegerichts  und  seine  Stellvertreter  auch  zugleich  zum  Vorsitzenden ­
  und  zu  stellvertretenden  Vorsitzenden  des  an  demselben  Orte  errichteten
Kaufmannsgerichts  bestellt  und  für  beide  Gerichte  gemeinsame  Bureaueinrichtungen
getroffen  werden  sollen.
Die  Errichtung  der  Kaufmannsgerichte  liegt  den  Gemeinden  und  weiteren
Kommunalverbänden  ob;  diese  haben  auch  die  Kosten  der  Unterhaltung  der  Gerichte
zu  tragen.  Die  Kaufmannsgerichte  sind  also  ebenso,  wie  die  Gewerbegerichte,  kommunale ­
  Behörden,  die  aber  durch  das  Gesetz  zur  Mitwirkung  bei  der  Ausübung  der
staatlichen  Gerichtshoheit  berufen  sind,  also  in  Preußen  „im  Namen  des  Königs"
Recht  sprechen.  —  Für  alle  Gemeinden  über  20  000  Einwohner  müssen  Kaufmannsgerichte ­
  errichtet  werden;  anderwärts  kann  die  Errichtung  von  Kaufmanns-
        <pb n="189" />
        7.  Das  Reichsgesetz  betreffend  Kaufmannsgerichte  vom  6.  Juli  1904.  161
gerichten  „bei  vorhandenem  Bedürfnis"  erfolgen.  Die  Landeszentralbehörde  ist  befugt, ­
  nötigenfalls  die  Gründung  des  Gerichts  „anzuordnen",  also  zwangsweise  herbeizuführen. ­

Sachlich  zuständig  sind  die  Kaufmannsgerichte  für  die  Entscheidung  von
Streitigkeiten  aus  dem  Dienst-  oder  Lehrverhältnis  zwischen  Kaufleuten  einerseits
und  ihren  Handlungsgehilfen  und  -lehrlingen  andrerseits,  und  zwar  ohne  Rücksicht
auf  den  Wert  des  Streitgegenstandes.  Ihre  Zuständigkeit  erstreckt  sich  —  im  Gegensatz ­
  zu  derjenigen  der  Gewerbegerichte  —  auch  auf  Streitigkeiten  aus  der  sog.  Konkurrenzklausel. ­
  Während  ferner  das  Gewerbegerichtsgesetz  Schiedsverträge,
  durch  welche  die  Zuständigkeit  der  Gewerbegerichte  für  künftige  Streitigkeiten ­
  ausgeschlossen  wird,  unter  gewissen  Voraussetzungen  zuläßt,  erklärt  das  Kaufmannsgerichtsgesetz ­
  solche  Vereinbarungen  zwischen  Kaufleuten  und  ihren  Handlungsgehilfen ­
  oder  -lehrlingen  für  nichtig.  —  Auf  Handlungsgehilfen,  deren  Iahresarbeitsverdienft
  an  Lohn  oder  Gehalt  den  Betrag  von  5000  M  übersteigt,  sowie  auf  die  in
Apotheken  beschäftigten  Gehilfen  und  Lehrlinge  finden  die  Vorschriften  des  Gesetzes
keine  Anwendung.
Für  jedes  Kaufmannsgericht  sind  ein  Vorsitzender  und  mindestens  ein  Stellvertreter ­
  desselben,  sowie  die  erforderliche  Zahl  —  mindestens  vier  —  Beisitzer  zu
berufen,  ferner  mindestens  ein  Gerichtsschreiber  zu  bestellen  und  die  erforderlichen
Bureau-  und  Kasseneinrichtungen  zu  treffen.
Der  Vorsitzende  und  seine  Stellvertreter  dürfen  weder  Kaufleute  noch
Handlungsgehilfen  sein.  Sie  sollen  —  abweichend  von  den  Bestimmungen  des  Gewerbegerichtsgesetzes ­
  —  in  der  Regel  die  Befähigung  zum  Richteramt  oder  höheren
Verwaltungsdienst  besitzen;  nur  ausnahmsweise  können  mit  Genehmigung  der  höheren
Verwaltungsbehörde  —  in  Preußen  des  Regierungspräsidenten  —  auch  Personen
ohne  diese  Qualifikation  zu  Vorsitzenden  oder  stellvertretenden  Vorsitzenden  bestellt
werden.
Die  Beisitzer  müssen  zur  Hälfte  Kaufleute,  zur  Hälfte  Handlungsgehilfen  sein.
Die  ersteren  werden  von  den  Kaufleuten,  die  letzteren  von  den  Handlungsgehilfen
gewählt.  Für  das  aktive  und  passive  Wahlrecht  gelten  hier  im  großen  und  ganzen
dieselben  Vorschriften  wie  bei  den  Gewerbegerichten.  Insbesondere  dürfen  Frauen
weder  als  Wähler  zugelassen  noch  gewählt  werden.  Zur  Teilnahme  an  den  Wahlen
ist  ein  Lebensalter  von  mindestens  25  Jahren,  zur  Wählbarkeit  ein  solches  von
mindestens  30  Jahren  erforderlich.
Die  Beisitzerwahl  ist  unmittelbar  und  geheim.  Bei  den  Kaufmannsgenchten
  muß  sie  stets  nach  den  Grundsätzen  der  Verhältniswahl  erfolgen,  während ­
  bei  den  Gewerbegerichten  die  Einführung  der  Verhältniswahl  durch  das  Statut
nur  zulässig  ist.  Die  nähere  Regelung  der  Verhältniswahl  überläßt  der  Gesetzgeber
im  wesentlichen  den  Statuten  der  einzelnen  Kaufmannsgerichte.  Das  vom  preußischen
Handelsminister  veröffentlichte  Musterstatut  enthält  in  seinen  §§  11,  14—18  eingehende ­
  Bestimmungen  über  die  Verhältniswahl.
Auf  das  Prozeßverfahren  vor  den  Kaufmannsgerichten  finden  die  Vorschriften ­
  des  Gewerbegerichtsgesetzes  mit  der  Maßgabe  Anwendung,  daß  die  Berufung
gegen  die  Urteile  der  Kaufmannsgerichte  nur  zulässig  ist,  wenn  der  Wert  des  Streitgegenstandes ­
  den  Betrag  von  300  Jl  —  bei  den  Gewerbegerichten  100  M  —
übersteigt.  Abweichend  von  den  Bestimmungen  im  §  31  des  Gewerbegerichtsgesetzes
lieh  der  Bundesratsentwurf  Rechtsanwälte  und  Personen,  die  das  Verhandeln  vor
Gericht  geschäftsmäßig  betreiben,  als  Prozeßbevollmächtigte  oder  Beistände  vor  den
Kaufmannsgerichten  zu,  weil  hier  häufiger,  als  vor  den  Gewerbegerichten,  schwierige
Rechtsfragen  vorkommen  und  überdies  die  Handlungsgehilfen  infolge  von  Stellenund
  Ortswechsel,  aber  auch  sonst  infolge  ihrer  Berufstätigkeit  häufig  am  persönlichen
Mollat,  Volkswirtschaftliches  Quellenbuch.  I.  Aufl.  11
        <pb n="190" />
        162  Zweiter  Teil.  Handel.  VI.  Handlungsgehilfe  und  Handlungslehrling.

Erscheinen  vor  Gericht  behindert  sein  würden.  Auf  Vorschlag  seiner  Kommission
erklärte  aber  der  Reichstag  —  um  das  Prozeßverfahren  nach  Möglichkeit  schleunig
und  billig  zu  gestalten  —  auch  den  §  31  des  Gewerbegerichtsgesetzes  für  anwendbar.
Rechtsanwälte  und  Personen,  die  das  Verhandeln  vor  Gericht  geschäftsmäßig  betreiben, ­
  dürfen  also  als  Prozeßbevollmächtigte  oder  Beistände  vor  den  Kaufmannsgerichten ­
  nicht  zugelassen  werden.
Neben  der  Rechtsprechung  in  Streitigkeiten  aus  dem  kaufmännischen  Dienstoder ­
  Lehrverhältnis  sind  den  Kaufmannsgerichten,  ebenso  wie  den  Gewerbegerichten,
auch  die  Funktionen  von  Einigungsämtern  übertragen.  Die  Einigungsämter
sollen  bei  schon  entstandenen  oder  drohenden  Zwistigkeiten  zwischen  einer  Mehrheit
von  Arbeitnehmern  und  einem  oder  mehreren  Arbeitgebern  (Ausständen  und  Aussperrungen) ­
  im  Wege  mündlicher  Verhandlungen  auf  eine  gütliche  Beilegung  des
Streites  hinwirken.
Endlich  find  die  Kaufmannsgerichte  —  in  ähnlicher  Weife  wie  die  Gewerbegerichte ­
  —  verpflichtet,  auf  Ansuchen  von  Staats-  oder  Kommunalbehörden  Gutachten ­
  über  Fragen  des  kaufmännischen  Dienst-  und  Lehrverhältnisses  abzugeben,
und  berechtigt,  in  den  bezeichneten  Fragen  Anträge  an  die  Behörden  und  an  die
gesetzgebenden  Körperschaften  der  Bundesstaaten  und  des  Reichs  zu  stellen.
Wo  Kaufmannsgerichte  nicht  bestehen,  hat  bei  Streitigkeiten  über  den  Antritt,
die  Fortsetzung  oder  die  Auflösung  des  kaufmännischen  Dienst-  oder  Lehrverhältnisses
und  über  die  Berechnung  oder  Anrechnung  der  von  den  Handlungsgehilfen  und  -lehrlingen
  zu  leistenden  Krankenversicherungsbeiträge  und  Eintrittsgelder  der  G  e  -
meindevorsteher  auf  Ansuchen  einer  Partei  einen  Vergleich  herbeizuführen
oder  eine  vorläufige  Entscheidung  abzugeben.
Das  Gesetz  ist  am  1.  Januar  1905  in  Kraft  getreten.

8.  Der  Komprador.
Ein  Beitrag  zur  Organisation  des  Fremdhandels  in  China.
Von  Hermann  Schumacher.

Schumacher,  Die  Organisation  des  Fremdhandels  in  China.  In:  Weltwirtschaftliche ­
  Studien.  Vorträge  und  Aufsätze.  Leipzig,  Veit  &amp;amp;  Comp.,  1911.  S.  455—461.
Überall  in  orientalischen  Ländern  ist  es  üblich,  daß  der  fremde  Kaufmann  die
Angestellten  seiner  Firma  zum  großen  Teil  aus  Einheimischen  seines  Aufenthaltslandes
rekrutiert,  schon  der  Billigkeit  wegen,  aber  auch  um  bessere  Fühlung  mit  den  Ortseingesessenen ­
  zu  bekommen.  Fast  überall  sonst  ist  dies  einheimische  Element  auf
einer  untergeordneten  Stufe  verblieben;  in  China  reckt  es  sich  zu  einer  Art  Gleichberechtigung ­
  neben  dem  eigentlichen  ausländischen  Chef  des  Handelshauses  empor.
Das  hängt  zunächst  damit  zusammen,  daß  in  China  die  einheimischen  Angestellten
einer  Firma  weniger  gleichberechtigt  nebeneinander  stehen,  als  es  anderswo,  als  es
beispielsweise  in  Japan  bei  den  sog.  Bantos  der  Fall  ist,  sondern  daß  hier  alle  einheimischen ­
  Angestellten  einem  ihrer  Landsleute  streng  untergeordnet  sind.  Der  überall ­
  sich  wiederholenden  Schwierigkeit,  sich  gegen  die  Unredlichkeit  solcher  einheimischer
Angestellten  zu  schützen,  ist  man  nämlich  in  China  mit  Hilfe  des  Systems  persönlicher
Garantien  begegnet.  Einer  der  Angestellten,  der  sog.  Komprador,  übernimmt  für
alle  Chinesen,  die  nicht  nur  im  Geschäfte,  sondern  auch  im  Privathause  des  ausländischen ­
  Kaufmanns  —  mit  seiner  Zustimmung  —  angestellt  werden,  die  persönliche
Garantie,  die  dadurch  wirksam  wird,  daß  der  Komprador  selbst  beim  Antritt  seiner
        <pb n="191" />
        8.  Der  Komprador.

163

11*

Stellung  eine  Kaution  zu  leisten  hat,  die  im  Hinblick  auf  seine  sogleich  zu  erwähnenden
vielerlei  Pflichten  nicht  gering  bemessen  zu  sein  pflegt,  in  Hongkong  bis  zu  500  000
mexikanischen  Dollars  oder  1  Million  Jl  ansteigt.  Auf  diese  für  den  Ausländer  so
bequeme  Praxis  der  Garantierung  geht  es  zurück,  daß  der  Chinese  in  so  weiten
Kreisen  den  Ruf  ungewöhnlicher  Ehrlichkeit  genießt;  denn  ein  Garantierter  meide*
natürlich  im  wohlverstandenen  eigenen  Interesse  jede  offene  Unehrlichkeit,  die  die
Garantiepflicht  des  Kompradors  in  Kraft  treten  läßt,  und  entschädigt  sich  dafür  um  so
reichlicher  durch  die  „squeero"  genannten  kleinen  Übervorteilungen,  für  die  jeder
Chinese  eine  seltene  Begabung  besitzt,  und  die,  wenigstens  einem  Ausländer  gegenüber, ­
  schrankenlos  erlaubt  erscheinen,  jedenfalls  nicht  unter  die  Garantie  des  Kompradors ­
  fallen.  Diese  Praxis  hat  aber  auch  die  Folge,  daß  im  Geschäft  des  fremden
Kaufmanns  eine  Art  Nebenregierung  großgezogen  wird;  es  findet  sich  in  der  Firma
eine  Persönlichkeit,  die  aus  einen  wichtigen  Teil  der  Angestellten  einen  Einfluß  hat,
hinter  dem  derjenige  des  eigentlichen  Chefs  des  Hauses  zurücksteht.  Und  diese  Persönlichkeit, ­
  die  über  ihre  Umgebung  bereits  so  weit  hervorragt,  hat  eine  noch  viel  weitergehende ­
  Machtbefugnis  gewonnen  hauptsächlich  durch  zwei  Momente,  erstens  durch
die  sprachlichen  Verhältnisse  und  zweitens  durch  die  Geldverhältnisse  in  China.
In  fast  allen  Ländern  ist  es  üblich,  daß  der  zugezogene  fremde  Kaufmann  am
meisten  selbst  dazu  beiträgt,  eine  sprachliche  Verständigung  mit  der  einheimischen  Bevölkerung ­
  zu  ermöglichen;  lernt  er  auch  nicht,  die  Sprache  seines  Aufenthaltsortes
völlig  zu  beherrschen,  so  lernt  er  doch  so  viel,  daß  er  das  meiste  verstehen  kann.
Insbesondere  der  deutsche  Kaufmann  ist  ja  bekannt  für  seine  Sprachkenntnis  und
Sprachgewandtheit.  So  bedient  sich  der  fremde  Kaufmann  im  geschäftlichen  Verkehr
—  um  nur  ein  paar  Beispiele  aus  der  Nähe  Chinas  anzuführen  —  in  Singapore  der
leicht  zu  erlernenden  malaiischen  Sprache,  in  Japan  eines,  wenn  auch  stark  korrumpierten ­
  Japanisch.  In  China  ist  das  anders.  In  China  trägt  nicht  der  Ausländer,
sondern  der  Chinese  am  meisten  dazu  bei,  eine  sprachliche  Verständigung  zu  ermöglichen. ­
  In  China  ist  die  Geschäftssprache  zwischen  Einheimischen  und  Fremden  bekanntlich ­
  das  sog.  Pidgin-Englisch  (d.  h.  Geschäfts-Englisch,  da  auf  Pidgin-Englisch
pidgin  =  business).
Da  nun  mit  verschwindenden  Ausnahmen  die  Sprache  des  Landes  dem  fremden
Kaufmann  ein  Buch  mit  sieben  Siegeln  bleibt,  so  ist  dieser  im  Verkehr  mit  chinesischen
Kaufleuten,  die  regelmäßig  natürlich  nicht  Pidgin-Englisch  können,  überall  aus  seine
chinesischen  Angestellten,  in  erster  Linie  also  seinen  verantwortlichen  Komprador,
angewiesen.  Diesem  liegt  denn  auch  als  Hauptaufgabe  ob,  chinesische  Kunden  heranzuziehen. ­
  Dazu  spornt  ihn  die  Provision  an,  die  jede  Geschäftsvermittlung  ihm  einbringt. ­
  Aber  auch  nur  er,  nicht  der  fremde  Chef  des  Hauses,  ist  in  der  Lage,  die
Bonität  der  herangezogenen  chinesischen  Kunden  zu  beurteilen;  der  Komprador  muß
infolgedessen  auch  —  wodurch  er  zugleich  vor  einer  leichtsinnigen  Ausdehnung  des
fremden  Geschäftes  bewahrt  wird  —  die  Bürgschaft  für  die  Kunden,  die  er  seinem
Chef  zuführt,  übernehmen.  Er  muß  bei  jeglichem  Geschäftsabschluß  mit  einem  Chinesen ­
  sich  durch  seine  Unterschrift  seinem  Chef  gegenüber  verpflichten,  für  die  Abnahme ­
  und  die  Bezahlung  der  bestellten  Waren  persönlich  einzustehen.  Die  Hauptsache ­
  ist  aber,  daß  der  fremde  Kaufmann  auch  nur  mit  Hilfe  eines  chinesischen
Angestellten  —  schriftlich  wie  mündlich  —  mit  seinen  chinesischen  Kunden  verhandeln
kann,  und  da  er  die  Verhandlungen,  die  sein  Komprador  führt,  nicht  oder  doch  nur
höchst  unzureichend  zu  kontrollieren  vermag,  so  ist  er  fast  hilflos  seinem  chinesischen
Angestellten  ausgeliefert.  Daß  so  ohne  sein  Wissen  manche  Vereinbarungen  getroffen
werden,  die  wohl  im  Interesse  des  Kompradors,  nicht  oder  doch  nur  zum  geringeren
Teil  in  demjenigen  des  fremden  Kaufmanns  liegen,  dürfte  für  jeden,  der  auch  nur
einen  oberflächlichen  Einblick  in  den  Charakter  der  Chinesen  gewonnen  hat,  unzweifel-
        <pb n="192" />
        164  Zweiter  Teil.  Handel.  VI.  Handlungsgehilfe  und  Handlungslehrling.

haft  fein.  Diese  Gebundenheit  wird  dadurch  noch  unangenehmer,  daß  der  fremde
Kaufmann,  der  nicht  in  der  Lage  ist,  seinem  Angestellten  in  die  Karten  zu  sehen,  es
doch  sehr  oft  nicht  verhindern  kann,  daß  dieser  ihm  in  die  Karten  sieht.
Dazu  kommen  endlich  als  ein  weiteres  Moment,  das  dem  chinesischen  Angestellten
in  China  eine  ganz  besondere  Stellung  verschafft,  die  Währungsverhältnisse  des
Landes.  China  hat  bekanntlich  eigentlich  Kupferwährung.  Im  Großhandel  verbietet ­
  es  sich  jedoch,  mit  den  einzigen  geprägten  Münzen  des  Landes,  den  bekannten
durchlochten  kupfernen  Käfch,  die  nur  einen  Wert  von  %,  Pfg-  haben,  zu  arbeiten.  Im
Großhandel  tritt  daher  ein  Rechnungsgeld  —  der  früheren  M  Banko  in  Hamburg
vergleichbar  —  ein,  nämlich  ein  bestimmtes  Gewicht  Silber  von  bestimmter  Feinheit.
Dieser  sog.  Tael  oder  Liang  (d.  h.  Unze),  der  täglich  im  Kurse  sowohl  dem  Kupfer
als  auch  dem  Golde  gegenüber  schwankt,  ist  also  nicht  ausgeprägt,  sondern  nur  vorgestellt, ­
  wird  daher  auch  nicht  gezählt,  sondern  gewogen.  Er  kommt  in  Sycee
genannten,  schuhartig  gegossenen  Stücken  Silber,  auf  denen  eine  öffentliche  Prüfungsbehörde, ­
  der  Kungku,  den  jedesmaligen  Feingehalt  in  chinesischen  Schriftzeichen  mit
Tuschpinsel  vermerkt,  auf  den  Markt;  von  ihnen  werden  im  Gebrauch  beliebige  Stücke
abgehackt:  eine  Wage  ist  daher  für  den  chinesischen  Großkaufmann  unentbehrlicher
als  ein  Portemonnaie.  Diese  zwar  urwüchsigen,  doch  nicht  gerade  einfachen  Verhältnisse ­
  werden  noch  dadurch  stark  kompliziert,  daß  die  Rechnungseinheit  des  Taels  nicht
nur  in  verschiedenen  Provinzen,  sondern  auch  an  verschiedenen  Orten  innerhalb  derselben ­
  Provinz,  ja  sogar  am  selben  Orte  oft  verschieden  ist,  und  daß  in  Verbindung
damit  die  Kompetenz  des  Kungku  vielfach  enge  territoriale  Grenzen  hat.  Um  das
bunte  Bild  zu  vervollständigen,  fei  noch  erwähnt,  daß  die  Ausländer  untereinander,
sowie  im  Kleinhandel  mit  Chinesen  in  den  chinesischen  Vertragshäfen  sich  überwiegend
eingeführter  Silbermünzen  bedienen,  die  auch  nur  nach  ihrem  Metallwerte  angenommen ­
  und  vom  Chinesen  vielfach  ebenso  wie  das  ungemünzte  Sycee-Silber
behandelt  werden.  Das  waren  früher  spanische  Karolus-Taler;  das  find  heute  in
buntem  Gemisch  mexikanische  Dollars,  britische  Dollars  aus  Bombay,  japanische  Pen
und  eine  immer  wachsende  Menge  vielfach  unterwertiger  Dollars  mannigfacher
chinesischer  Prägung.  Solche  Verhältnisse  sagen  zwar  dem  phlegmatischen  Rechengemüt ­
  eines  Chinesen  zu,  der  das  Wirrfal  zu  einer  nie  versagenden  Quelle  kleiner
Profite  zu  machen  weiß;  sie  machen  es  aber  dem  fremden  Kaufmann  begreiflicherweise ­
  unmöglich,  sich  mit  der  Einkassierung,  mit  der  beständigen  sorgsamsten  Kontrolle
des  Feingehalts  und  des  Gewichts  jedes  Stückchen  Silbers  zu  befassen,  zu  der  eine
genaue  Kenntnis  chinesischer  Schriftzeichen  und  chinesischer  Geschäftsmanipulationen
gehört,  die  er  nicht  besitzt,  auch  nicht  ausreichend  sich  zu  beschaffen  vermag.  So  fällt
notwendigerweise  das  Kassa-  und  Rechnungswesen  innerhalb  des  Geschäfts  eines
fremden  Kaufmanns  zum  großen  Teile  dem  Komprador  zu  oder  dem  ihm  unterstellten
sog.  Schroff,  der  besonders  mit  der  Verwaltung  der  Kaffe  beauftragt  ist,  und  für  den
fremden  Kaufmann  löst  sich  die  ursprüngliche  Buntheit  auf  in  eine  Reihe  einfacher
Forderungen  an  den  Komprador  und  in  die  Sorge,  diese  nie  zu  solchem  Umfang
anschwellen  zu  lassen,  daß  sie  nicht  mehr  durch  die  Kaution  des  Kompradors  gedeckt
sind.  Aber  auch  hier  wird  die  Bequemlichkeit  nur  erkauft  durch  eine  Minderung  der
wirtschaftlichen  Machtstellung.
So  vereinigt  sich  in  den  Händen  des  Kompradors,  unter  dem  Zwange  der  Verhältnisse, ­
  eine  große  Machtfülle.  Der  chinesische  Angestellte  verwaltet  selbständig  die
Geschäftskasse  des  fremden  Kaufmanns  und  tritt  persönlich  ein  für  alle  Forderungen
desselben  gegen  chinesische  Landsleute,  er  verkörpert  in  seiner  Person  alle  Beziehungen
der  fremden  Firma  zu  ihren  chinesischen  Kunden  und  führt  mit  diesen,  nur  unzureichend
kontrolliert,  alle  Verhandlungen;  er  hat  fast  unbeschränkte  Herrschaft  über  alle  chinesischen ­
  Angestellten  seines  Chefs  und  erfreut  sich  —  selbst  vor  Überwachung  ziemlich
        <pb n="193" />
        1.  Das  Geschäft.

165

sicher  —  zahlreicher  Möglichkeiten,  einen  Einblick  in  den  Geschäftsbetrieb  des  fremden
Kaufmanns  zu  gewinnen.  Und  diese  Machtfülle,  die  aus  der  natürlichen  Eigenart
der  chinesischen  Verhältnisse  gewissermaßen  herausgewachsen  ist,  wird  planmäßig
dadurch  gesteigert,  daß  sich  das  Organisationsgeschick  der  Chinesen  auch  hier  betätigt.
Während  ein  scharf  zugespitzter  Konkurrenzneid  jeden  fremden  Kaufmann  mehr  oder
minder  isoliert,  läßt  das  nüchtern  anerkannte  gemeinsame  Interesse  die  Kompradore
in  geschäftlicher  Fühlung  miteinander  bleiben.  Den  zersplitterten  Kräften  der  Ausländer ­
  kann  daher  auch  hier,  innerhalb  des  eigenen  Geschäftes  des  fremden  Kaufmanns, ­
  ein  geschlossener  und  daher  meist  unüberwindlicher  Widerstand,  der  nicht
einmal  als  solcher  immer  zu  erkennen  ist,  entgegengesetzt  werden.  Am  weitesten
scheint  das  im  Süden,  gleichsam  an  der  Geburtsstätte  des  Kompradors,  in  Kanton
und  Hongkong,  entwickelt  zu  fein;  jedenfalls  ist  dort  die  Organisation  am  besten
nachweisbar.  In  Mittel-  und  Nord-China  ist  sie  vielleicht  noch  etwas  zurückgeblieben;
das  dürfte  wohl  damit  im  Zusammenhang  stehen,  daß  die  fremden  Kaufleute  anfangs
ihre  chinesischen  Angestellten,  insbesondere  Kompradore,  aus  Bequemlichkeitsgründen
regelmäßig  aus  dem  Süden  bezogen.  Diese  wurden  allerdings  schon  durch  die
gemeinsame  Abstammung  aus  einer  fremden  Provinz  zusammengehalten.  Aber  die
organisierten  ortsangesessenen  Kaufleute  suchten  sich  dieser  unbeliebten  Eindringlinge
zu  entledigen.  Diese  Emanzipationsbewegung,  die  heute,  insbesondere  im  Pangtsetal,
zum  Abschluß  gekommen  zu  sein  scheint,  lähmte  begreiflicherweise  das  Streben  nach
Zusammenschluß:  sie  lähmte  es,  beseitigte  es  jedoch  nicht.  Wo  daher  bisher  der  Zusammenhalt ­
  der  Kompradore  noch  mangelhaft  ist,  dürfte  er  in  Zukunft  noch  stärker
hervortreten.
Es  ist  selbstverständlich,  daß  diese  große  natürliche  und  noch  künsüich  gesteigerte
wirtschaftliche  Machtfülle  in  den  Händen  der  Kompradore  nicht  unbenutzt  gelassen
wird.  Das  beweisen  auch  die  Erfolge.  Sehr  häufig  wird  der  chinesische  Angestellte
beim  gemeinschaftlichen  Geschäfte  fetter  als  fein  Chef,  der  fremde  Kaufmann.  Daß
er  an  allen  Abschlüssen  ebensoviel  verdient  als  dieser,  wird  auch  in  China  kaum  noch
bestritten:  nur  darüber  ist  kürzlich  eine  kleine  Zeitungsfehde  im  fernen  Osten  entbrannt, ­
  ob  es  wahr  ist,  was  ein  sehr  erfahrener  fremder  Kaufmann  jüngst  behauptet
hat,  daß  der  Komprador  stets  das  Doppelte  verdient.  Es  ist  deshalb  auch  nicht  verwunderlich, ­
  daß  die  Kapitalkraft  des  Chinesen  die  des  Fremden  vielfach  übersteigt.
Ebensowenig  ist  es  aber  auch  verwunderlich,  daß  der  Komprador,  der  so  stattliche
Nebenverdienste  sich  zu  beschaffen  weiß,  in  allen  vertraglichen  Einzelverpflichtungen
sich  den  vielgerühmten  Luxus  peinlichster  Ehrlichkeit  leisten  kann,  zumal  da  er  klar
erkannt  hat,  daß  auf  diesem  beschränkten  Feld  der  alte  Spruch:  „Ehrlich  währt  am
längsten"  gilt.

VII.  Der  Betrieb  des  Handels.

Vorbemerkung.  Zu  diesem  Abschnitte  sind  auch  Goethes  „Gedanken  über  den  Handel
und  den  Betrieb  des  Handels"  S.  52—53  zu  vergleichen.  —  G.  M-1.

  Das  Geschäft.
Von  Max  Haushofer.
Haushofer,  Wirtschastslehre  der  Haupterwerbszweige.  In:  Maier-Rothschild,
Handbuch  der  gesamten  Handelswissenschaften.  1.  Bd.  121.—130.  Tausend.  Berlin,  Verlag
für  Sprach-  und  Handelswissenfchaft  (S.  Simon),  1910.  S.  318—320.
Begriff  und  Wesen.  Der  Kaufmann  versteht  unter  dem  Ausdrucke  Geschäft ­
  sowohl  den  ganzen  geschäftlichen  Betrieb  eines  einzelnen  oder
        <pb n="194" />
        166  Zweiter  Teil.  Handel.  VIl.  Der  Betrieb  des  Handels.
einer  Gesellschaft  als  auch  die  einzelne  Handelsoperation.  Häufig
werden  auch  ganze  Gruppen  von  Geschäften  unter  dem  Namen  Geschäft
zusammengefaßt,  z.  B.  Bankgeschäft,  Reedereigeschäft  rc.
Das  Geschäft  bedarf  zunächst,  wenn  es  irgendwie  ausgedehnt  ist,  außer  seinem
Leiter  (Prinzipal,  Chef,  Direktor)  eines  oder  mehrerer  Gehilfen,  welche  das  Geschäftspersonal ­
  bilden.  In  dem  Vorstande  des  Geschäftes  ist  die  oberste  Leitung  desselben, ­
  der  geschäftliche  Wille  verkörpert.  Dieser  geschäftliche  Wille  findet  seinen  Ausdruck ­
  in  der  sog.  Disposition,  d.  h.  in  der  geschäftlichen  Verfügung,  welche  die  Arbeiten
der  Gehilfen  anordnet  und  leitet.  Unter  Disposition  versteht  man  im  kaufmännischen
Leben  vorzugsweise  diejenigen  Verfügungen,  welche  den  Willen  bekunden,  daß  Geschäfte ­
  abgeschlossen  werden.  Bei  großen  Geschäften  reicht  eine  einzelne  Persönlichkeit ­
  für  die  Disposition  nicht  mehr  vollständig  aus,  und  es  müssen  demnach  Geschäftsgehilfen ­
  herbeigezogen  werden,  welche  ebenfalls  in  dem  einen  oder  anderen
Zweige  disponieren  (sog.  Disponenten).
Die  K  o  st  e  n,  welche  die  Führung  des  Geschäftes  erfordert,  werden  gewöhnlich
Generalkosten,  Generalspesen  oder  Geschäftsspesen  genannt.  Diese  Geschäftsspesen
pflegen  bei  großen  Unternehmungen  verhältnismäßig  geringer  zu  sein  als  bei
kleineren  Geschäften,  da  sie  nicht  verhältnismäßig  mit  der  Ausdehnung  des  Betriebes
wachsen.
Das  Geschäft  ist  zwar  eine  Schöpfung  seines  Gründers,  aber  es  nimmt  im  Laufe
der  Zeiten,  wenn  es  einmal  in  eine  Reihe  von  Verpflichtungen  und  Berechtigungen
eingetreten  ist,  wenn  es  eine  Reihe  von  Verbindungen  angeknüpft  hat,  einen  mehr
selbständigen  Charakter  an.  Es  bekommt  eine  besondere  Existenz,  welche  nicht  nur
ein  bloßes  Werkzeug  des  Gründers  und  Chefs  ist,  sondern  welche  auch  selbständige
Lebensbedingungen  hat  und  ihrerseits  Ansprüche  an  den  Chef  des  Geschäftes  stellt.
Im  kaufmännischen  Leben  wird  auch  in  der  Tat  das  Geschäft  keineswegs  immer  mit
seinem  Inhaber  gleichgestellt.  Man  hört  sehr  häufig,  daß  ein  oder  das  andere  Geschäft
unter  einem  früheren  Inhaber  besser  gegangen  sei  als  unter  seinem  gegenwärtigen.
Ähnliche  Äußerungen  zeigen,  daß  das  Geschäft  etwas  anderes  ist  als  eine  bloße
Tätigkeit  seines  Besitzers.  Es  kann  sich  das  Geschäft  ja  auch  von  seinem  Besitzer
ablösen,  es  kann  verkauft  oder  vererbt  werden  und  führt  dann  ungeachtet  des  Besitzwechsels ­
  seine  vorher  begonnene  Existenz  fort.
Das  Geschäftspersonal.  Nur  ausnahmsweise  kann  ein  Kaufmann  den
Betrieb  seines  Geschäftes  allein  besorgen.  In  den  meisten  Fällen  bedarf  er  eines
mehr  oder  weniger  ausgedehnten  Hilfspersonals.  So  schwierig  es  auch  manchmal
fein  mag,  so  ist  es  doch  geraten,  wenigstens  diejenige  Person,  welche  der  Tätigkeit
des  Unternehmers  am  nächsten  steht  und  am  meisten  Einfluß  auf  den  Erfolg  des
Geschäftes  hat,  auch  an  dem  Gewinne  desselben  in  irgendeiner  Weise  zu  beteiligen.
In  größeren  Geschäften  kommt  es  nicht  selten  vor,  daß  der  Geschäftsherr  entweder ­
  für  das  ganze  Geschäft  oder  für  einzelne  geschäftliche  Handlungen  einen  Vertreter ­
  braucht,  welcher  selbständig  Anordnungen  treffen  muß.  Für  derartige  Arbeiter
ist  natürlich  eine  Beteiligung  am  Erfolge  des  Geschäftes  in  noch  höherem  Grade
wertvoll.  Dies  gilt  namentlich  von  der  sog.  Prokura.  Durch  die  Anstellung  eines
Prokuristen  bewilligt  der  Geschäftsherr  einem  anderen  einen  so  bedeutenden
Einfluß  auf  den  Gang  des  Geschäftes,  daß  es  von  höchster  Wichtigkeit  ist,  in  der
Wahl  des  Prokuristen  nicht  allein  die  möglichste  Vorsicht  anzuwenden,  sondern  den
Prokuristen  auch  dergestalt  finanziell  an  das  Geschäft  zu  schließen,  daß  er  mit  demselben ­
  Eifer  und  derselben  Hingebung  arbeiten  wird  wie  der  Geschäftsherr  selbst.
Anderseits  hat  der  Gehilfe  eines  kaufmännischen  Geschäftes  die  Pflicht,  das
Geschäft  so  anzusehen,  als  wäre  er  selbst  immerwährend  daran  beteiligt,  und  sich
demselben  ganz  und  voll  zu  widmen.  Freilich  ist  für  ein  derartiges  Verhältnis
        <pb n="195" />
        1.  Das  Geschäft.

167

zwischen  dem  Geschäftsherrn  und  seinem  Gehilfen  Einsicht  und  Charakter  auf  beiden
Seiten  unumgängliche  Vorbedingung.
Die  geschäftliche  Erfahrung.  Die  geschäftlichen  Erfahrungen  werden
zunächst  durch  den  geschäftlichen  Verkehr  gewonnen;  er  ist  teils  ein  mündlicher,  teils
ein  schriftlicher.  Auf  den  Börsen  und  auch  an  gesellschaftlichen  Vereinigungspunkten
erfährt  der  Kaufmann  in  der  Regel  nur  das,  was  überhaupt  schon  in  die  Kreise
seiner  Konkurrenten  gedrungen  ist.  Es  ist  jedoch  wertvoll  für  den  Geschäftsbetrieb,
wenn  man  diejenigen  Ereignisse,  die  für  das  Geschäft  wichtig  sind,  früher  als  andere
erfährt;  deshalb  reicht  es  nicht  aus,  bloß  durch  das  Benehmen  mit  Geschäftsgenossen
und  Konkurrenten  seine  Erfahrungen  zu  schöpfen.  Zur  eigenen  Anschauung  und
zu  dem  Verkehr  mit  den  Geschäfts  genossen  müssen  auch  andere  Hilfsmittel  hinzutreten: ­
  die  Tagesliteratur  und  die  speziell  für  den  einzelnen  Geschäftszweig  bedeutsame ­
  technische  usw.  Literatur.  Manche  wichtige  Geschäftsereignisse  wachsen  langsam
heran,  und  es  ist  in  diesem  Falle  Aufgabe  des  Kaufmannes,  sie  in  diesem  Heranwachsen ­
  zu  beobachten,  um,  ehe  sie  sich  vollenden,  seine  Vorbereitungen  zur  vorteilhaften ­
  Ausnützung  getroffen  zu  haben.  Die  Berichterstattungen  über  die  geschäftlichen ­
  Vorfälle  einer  längeren  oder  kürzeren  Geschäftsperiode,  welche,  teils  in
Zeitschriften,  teils  anderwärts  vervielfältigt,  geschäftlichen  Aufschluß  geben,  sind
ungeschickterweise  an  bestimmte  Kalenderperioden  geknüpft;  sie  sind  wöchentliche,
monatliche  oder  jährliche  Berichte  und  als  solche  keineswegs  an  die  wirklichen  Geschäftsbegebenheiten ­
  angeknüpft.
Die  Geschäftsbeziehungen.  Geschäftliche  und  Personalbeziehungen
sind  in  der  Regel  verknüpft  und  wirken  häufig  aufeinander  bestimmend  ein.  Wertvoll ­
  für  den  Geschäftsbetrieb  ist  es,  sich  unter  den  Beziehungen,  in  welche  man  mit
anderen  treten  kann,  diejenigen  auszuwählen,  welche  versprechen  dauernd  zu  werden.
Für  die  geschäftlichen  Beziehungen  mit  anderen  boten  ehedem  die  eigenen  Reisen  des
Kaufmanns  Gelegenheit  zur  Anknüpfung.  Heutzutage  bedient  man  sich  hierzu  sog.
Agenten,  welche  selbständige  Geschäftsleute  sind,  aber  für  andere  Geschäftsabschlüsse ­
  vermitteln.  Sie  sind  gewöhnlich  ebenso  zuverlässig  wie  die  Geschäftsreisenden, ­
  welche  früher  und  auch  heute  noch  zu  diesem  Zwecke  ausgeschickt  werden,
haben  aber  vor  den  Geschäftsreisenden  das  voraus,  daß  sie,  weil  sie  stetig  am  Orte
anwesend  sind,  mehr  Gelegenheit  haben,  die  Kaufleute  und  die  geschäftlichen  Verhältnisse ­
  des  Ortes  kennen  zu  lernen  und  die  Verbindung  mit  ihnen  zu  unterhalten.
Zudem  ist  der  Agent  in  der  Regel  weniger  teuer  als  der  Reisende,  weil  er  nur  eine
Provision  bekommt,  wenn  er  Geschäfte  macht,  während  der  Reisende  ununterbrochen
Gehalt  und  Reisespesen  erhält.  Damit  der  Agent  das  Interesse  desjenigen  Geschäftes,
dessen  Agentur  er  hat,  auch  wirklich  im  Auge  behalte,  darf  man  niemand  eine
Agentur  übertragen,  der  möglicherweise  Konkurrent  des  Geschäfts  werden  kann,  oder
der  in  dem  gleichen  Geschäftszweige  schon  ein  anderes  Haus  an  demselben  Platze
vertritt.  Ein  guter  Agent  darf  nicht  zu  eng  an  bestimmte  Vorschriften  gebunden
sein,  sondern  muß,  wenn  man  ihn  als  bewährt  erkannt  hat,  bis  zu  einer  gewissen
Grenze  freie  Hand  haben.  Zahlungen  und  dergl.  sollten  niemals  dem  Agenten  eines
Handlungshauses  gemacht  werden,  sondern  nur  dem  Handlungshause  direkt,  während
dagegen  mit  Reisenden,  die  zu  dem  Geschäft,  für  welches  sie  reisen,  gehören,  wirklich
Handlungsgeschäfte  für  das  Geschäft  abgemacht  werden  können.
Bei  Geschäften  an  einem  und  demselben  Platze  ist  häufig  ein  persönlicher  Verkehr ­
  nicht  möglich,  teils  wegen  des  damit  verbundenen  Zeitverlustes,  teils  aus  anderen
Gründen.  Es  wird  daher  häufig  von  Vorteil  sein,  wenn  man  sich  der  für  den
Platzverkehr  vorhandenen  Unterhändler  (Makler)  bedient.  Es  ist  nicht  vorteilhaft,
sein  Interesse  einem  einzigen  Makler  in  die  Hände  zu  geben,  sondern  besser,  sich
der  Konkurrenz  mehrerer  zu  bedienen.  Ein  Unterschied  ist  dabei  vorhanden,  je
        <pb n="196" />
        168  Zweiter  Teil.  Handel.  VII.  Der  Betrieb  des  Handels.

nachdem  man  kaufen  oder  verkaufen  will.  Will  man  verkaufen,  so  ist  es  empfehlenswert, ­
  nur  einen  Unterhändler  mit  dem  Auftrage  zu  versehen;  will  man  dagegen
kaufen,  so  ist  es  natürlich,  daß  man  die  Nachfrage  nicht  verheimlicht,  um  möglichst
viele  und  günstige  Angebote  zu  erhalten.
Geschäftsbeziehungen  sind  natürlich  im  Inlande  weit  leichter  anzuknüpfen  als
in  überseeischen  Ländern.  Im  Inlande  kann  ein  neues  Geschäft  in  kurzer  Zeit  Verbindungen ­
  nach  allen  Richtungen  hin  gewinnen;  im  Auslande  hat  man  mit  Vorurteil
und  Mißtrauen,  mit  der  eigenen  Unkenntnis  der  lokalen  Sitte  und  der  Kreditverhältnisse ­
  zu  kämpfen.  Deshalb  ist  es  erklärlich,  daß  für  den  Exporthandel  eine  große
Zahl  von  Zwischengliedern  zwischen  dem  inländischen  Produzenten  und  dem  auswärtigen ­
  Konsumenten  eingeschaltet  sind.
Die  Geschäftsbehandlung.  Wenn  einmal  ein  Geschäft  bis  zu  wirklichen ­
  Unterhandlungen  gediehen  ist,  müssen  diejenigen  Werte,  welche  dabei  ins  Spiel
kommen,  hinreichend  bestimmt  sein,  um  als  Grundlage  eines  möglichen  Geschäftsabschlusses ­
  dienen  zu  können.  Unüberlegte  Einfälle  dürfen  noch  nicht  zu  Unterhandlungen ­
  treiben,  welche  dann  schließlich  doch  abgebrochen  werden  müßten.  Wenn
man  sich  also  etwa  selbst  als  Käufer  einer  Warenmenge  in  Aussicht  stellt,  muß  man  von
vornherein  klar  darüber  sein,  ob  und  zu  welchen  Preisen  man  überhaupt  kaufen  will.
Die  natürlichste  Art  der  Einleitung  einer  Geschäftsunterhandlung  ist  die  Form  der
Anfrage,  welche  als  solche  ja  noch  nicht  bindend  ist.  Ein  Übergang  von  der  Anfrage
zu  dem  Gebote  darf  erst  dann  stattfinden,  wenn  man  über  den  Abschluß  des  Geschäftes
schlüssig  geworden  ist.
Der  Geschäftsabschluß.  Dieser  fordert  eine  klare  und  deutliche
Fassung,  besonders  dann,  wenn  das  Geschäft  schriftlich  abgeschlossen  wird.  Die
schriftliche  Erklärung  hat  vor  der  mündlichen  voraus,  daß  sie  während  ihrer  Abfassung
noch  einmal  Gelegenheit  zur  Prüfung  des  Entschlusses  bietet.  Geschäftsmäßig  ist
es  aber,  daß  man  nicht  an  dem  Wort,  sondern  an  der  Bedeutung  desselben  hänge.
Bei  solchen  Geschäftsvorfällen,  wo  die  andere  Partei  unbekannt  ist,  wo  aber  der
wirkliche  Vollzug  des  Geschäfts  einem  am  Herzen  liegt,  ist  es  empfehlenswert,  beim
Geschäftsabschlüsse  eine  entsprechende  Konventionalstrafe  für  den  Fall  der  Nichterfüllung ­
  auszumachen.  Wenn  das  Geschäft  abgeschlossen  ist  und  dann,  ehe  es  vollzogen ­
  ist,  Umstände  eintreten,  welche  einen  Rückgang  wünschenswert  erscheinen
lassen,  so  wird  ein  solcher  möglicherweise  noch  durch  das  Angebot  eines  Reugeldes
herbeizuführen  fein.
Ausführung  des  Geschäfts.  Ist  das  Geschäft  abgeschlossen,  so  muß
die  Ausführung  sparsam  und  pünktlich  stattfinden.  Sie  muß  zu  diesem  Zwecke  unter
den  Geschäftsgehilfen  dem  am  meisten  geeigneten  übertragen  werden.  Bei  Käufen
und  Verkäufen  am  Platze  wirken  Käufer  und  Verkäufer  zusammen  an  der  Ausführung. ­
  Beim  Warengeschäft  ist  besonders  wichtig  für  die  richtige  Ausführung  die
Probemäßigkeit  der  Ware  oder  eine  Beschaffenheit,  welche  dem  entspricht,  was
früher  beim  Geschäftsabschlüsse  von  der  Ware  behauptet  wurde.  Es  muß  also  die
Qualität,  die  ausgemacht  wurde,  gewissenhaft  eingehalten  werden.

2.  Die  Risiken  des  Kaufmanns.
Von  Johann  Friedrich  Schär.
Schär,  Allgemeine  Handelsbetriebslehre.  I.Bd.  Leipzig,G.A.Glöckner,  1911.  S-160—165-Der
  Kaufmann  hat  im  wesentlichen  die  folgenden  Risiken  zu  tragen:
1.  Das  Preisrisiko.  Ein  Blick  auf  die  Bewegung  der  Marktpreise  von
verschiedenen  Waren  läßt  sofort  erkennen,  daß  die  Preise  großen  Schwankungen
        <pb n="197" />
        2.  Die  Risiken  des  Kaufmanns.

169

unterworfen  sind.  Im  Jahre  1910  fiel  der  Preis  für  Rohzucker  von  Jl  16,—  auf
M.  8,—  die  50  kg;  dagegen  stieg  der  Preis  für  Rohkaffee  von  35  auf  57  Pfg.  das
Pfund.  Es  gibt  im  weiten  Umfang  des  Warenhandels  nur  sehr  wenig  Artikel,  deren
Preis  nicht  großen  Schwankungen  unterworfen  wäre;  diese  Schwankungen  sind
um  so  größer,  je  weniger  die  betreffende  Ware  sich  vom  Zustand  des  Rohproduktes
entfernt  hat,  während  die  Preisschwankungen  sich  verkleinern,  je  weiter  das  Produkt
auf  der  Stufenleiter  der  Verarbeitung  fortschreitet,  bezw.  sich  dem  endgiltigen
Verbrauchszustand  nähert.  Erwägt  man  nun,  welche  gewaltigen  Vorräte  der  Weltwirtschaft ­
  und  mit  ihr  dem  Handel  jederzeit  zur  Verfügung  stehen  müssen,  —  z.  B.
bei  Wolle  der  Weltbedarf  für  annähernd  zwei  Jahre,  für  amerikanische  Baumwolle,
brasilianischen  Kaffee  für  mindestens  ein  Jahr  —  so  kann  man  leicht  berechnen,
daß  Preisschwankungen  z.  B.  von  10  %  den  Wert  der  jederzeitigen  Warenvorräte
um  enorme  Summen  verändern.*)  Da  nun  jedes  Glied  des  wirtschaftlichen  Organismus, ­
  das  für  kürzere  oder  längere  Zeit  einen  Warenvorrat  sich  zugeeignet  hat,
bei  jeder  Preisschwankung  gewinnt  oder  verliert,  so  trägt  es  ein  Risiko,  das,
abgesehen  von  dem  in  Betracht  kommenden  Quantum,  um  so  größer  wird,  je  länger
der  Zeitraum  zwischen  dem  Ankauf  bezw.  der  Erzeugung  und  dem  Verkaufe  bezw.
dem  Verbrauche  ist,  und  je  größere  Preisschwankungen  der  Weltmarkt  für  den  betreffenden ­
  Artikel  aufweist.  Wenn  nun  auch  der  Handel  Einrichtungen  getroffen  hat,
durch  welche  es  dem  einzelnen  Kaufmann  möglich  ist,  sein  Risiko  auf  andere  abzuwälzen,**) ­
  so  ist  es  doch  klar,  daß  dadurch  das  Risiko  keineswegs  verschwindet,
sondern  nur  auf  andere  Weise  unter  die  am  Gesamthandel  teilnehmenden  Glieder
verteilt  wird.  Hieraus  ergibt  sich  ohne  weiteres  der  Schluß:  Das  Preisrisiko  wird
für  jedes  einzelne  Glied  um  so  kleiner,  je  größer  die  Zahl  der  risikotragenden
Zwischenglieder  ist.  Jedes  neue  Glied,  das  in  den  Kreislauf  der
Waren  eingeschaltet  wird,  übernimmt  einen  Teil  des  Gesamtrisikos, ­
  vermindert  somit  das  der  anderen  Glieder;  umgekehrt ­
  muß  das  Risiko,  das  bisher  ein  Zwischenglied  getragen
hat,  von  demjenigen  Glied  übernommen  werden,  das  an
dessen  Stelle  treten  will,  bezw.  jenes  ausschaltet.***)  Hieraus
folgt:  Wer  direkt  kauft,  bezw.  verkauft,  übernimmt  auch  ein
größeres  Preisrisiko.
2.  Das  Kreditrisiko.  Jedes  selbständige  Glied,  durch  dessen  Hand  die
Ware  geht,  ist  einmal  Käufer  und  einmal  Verkäufer;  vollzieht  sich  der  Kauf  nicht
Zug  um  Zug,  so  entstehen  Kreditverhältnisse;  jedes  Glied  wird  durch  Kauf  und
Verkauf  einmal  Schuldner  und  einmal  Gläubiger.  Für  den  Gläubiger  entsteht  ein
Kreditrisiko,  das  im  allgemeinen  —  unter  sonst  gleichen  Verhältnissen  —  um
so  größer  wird,  je  länger  die  zeitliche  Trennung  zwischen  Kauf  und  Zahlung  und
je  größer  die  räumliche  Trennung  zwischen  Gläubiger  und  Schuldner  wird.  Wird
also  durch  Ausschaltung  bestehender  Glieder  der  Handelsorganisation  auch  je  ein
Gläubiger-  und  Schuldverhältnis  ausgeschaltet,  somit  scheinbar  das  Gesamtrisiko

*)  So  wurde  z.  B.  festgestellt,  daß  im  Jahre  1907,  das  für  fast  sämtliche  Waren  sehr  starke
Preissteigerung  aufwies,  der  Marktwert  sämtlicher  Seidenvorräte  um  ca.  600  Millionen  M
größer  war  als  in  den  Vorjahren  (auf  die  gleiche  Menge  bezogen).
**)  Gemeint  ist  der  Terminhandel,  f.  S  ch  ä  r  a.  a.  O.  S.  306.  —  G.  M.
***)  Wir  wollen  jedoch  nicht  unterlassen,  darauf  aufmerksam  zu  machen,  daß  bei  Ausschaltung ­
  sämtlicher  Zwischenglieder  ein  anderes  Ergebnis  möglich  ist:  Ausschaltung  des  Einflusses ­
  des  Weltmarktes  und  damit  auch  der  Preisschwankungen  überhaupt,  ein  Zustand,  der
beim  Petroleumhandel  erreicht  ist.  Unstreitig  ist  es  aber  für  die  Gesamtwirtschaft  besser,
wenn  der  Preis  vom  Weltmarkt  und  nicht  von  einer  kapitalistischen  Großmacht,  einer
Monopolgesellschaft,  abhängig  ist.
        <pb n="198" />
        170  Zweiter  Teil.  Handel.  VII.  Der  Betrieb  des  Handels.

(im  volkswirtschaftlichen  Sinne)  verkleinert,  so  wird  vom  privatwirtschaftlichen  Standpunkt ­
  aus  das  Kreditrisiko  um  so  größer,  je  weiter  der  Schuldner  zeitlich  und  örtlich
in  die  Ferne  rückt;  mit  anderen  Worten:  Das  Kreditrisiko  wird  —  Ausnahmen ­
  abgerechnet  —  größer  beim  direkten  Verkauf,  insbesondere ­
  auch  deshalb,  weil  dadurch  auch  die  Organisation  zum
Schutze  des  Kredits,  der  Überwachungsdien  st,  die  Kontrolle
und  die  bezüglichen  Erfahrungen  des  bisherigen  nun  ausgeschalteten ­
  Käufers  in  Wegfall  kommen.
"3.  Das  Wechselkursrisiko.  Gehören  Käufer  und  Verkäufer  verschiedenen ­
  Ländern  an,  von  denen  jedes  ein  eigenes  Münzfystem  oder  bei  einheitlichem
Münzfuß  eine  eigene  Zahlungsbilanz  hat,  so  entsteht  eine  Geldumrechnung  bezw.
eine  Reduktion  des  Kaufpreises  nach  dem  Wechselkurs.  Dieser  ist  Schwankungen
unterworfen.  Sie  haben  sich  allerdings  seit  Konsolidierung  der  Goldwährung  als
Weltwährung  bedeutend  verkleinert,  können  aber  zwischen  Ländern  mit  Goldwährung ­
  immer  noch  1—2  %  betragen.  Ganz  anders  liegen  die  Verhältnisse  bei
Ländern  mit  Silber-  oder  Papierwährung,  wo  die  Schwankungen  sehr  groß  werden
können.  Daß  durch  Ausschaltung  der  Zwischenglieder  das  Kursrisiko  nicht  ausgeschaltet ­
  werden  kann,  ist  klar;  es  wird  nur  auf  andere  Glieder  verschoben,  muß  somit
von  dem  Glied  übernommen  werden,  das  an  die  Stelle  desjenigen  tritt,  das  bisher
dieses  Risiko  getragen  hat.  Wir  können  somit  sagen:  Durch  den  direkten
Kauf  bezw.  Verkauf  erwächst  dem  Betreffenden  das  Kursrisiko, ­
  das  bisher  das  in  Anspruch  genommene  Zwischenglied
getragen  hat.  Vom  volkswirtschaftlichen  Standpunkt  aus  macht  es  keinen  Unterschied, ­
  wer  das  Kursrisiko  zu  tragen  hat,  es  fei  denn,  daß  das  ausgeschaltete  Glied
in  der  Ausnutzung  der  Wechselkurse  (Arbitrage)  oder  in  der  Zahlung  durch  Kompensation, ­
  in  den  Bankverbindungen  usw.  besser  und  geschickter  gearbeitet  hat,
als  das  an  seine  Stelle  getretene  Glied  imstande  ist,  oder  umgekehrt.
4.  Das  Risiko  in  der  Lieferfrist.  Die  Lieferfrist  und  deren  Einhaltung ­
  bildet  im  Handel  ein  sehr  wichtiges  Moment.  Wird  die  bestellte  Ware
nicht  rechtzeitig  abgeliefert,  versäumt  der  Fabrikant  mit  seiner  Sendung  die  rechtzeitige ­
  Verschiffung,  so  kann  daraus  sehr  großer  Schaden  erwachsen.  Da  jedes  Glied
in  der  Handelsorganisation  in  dieser  Beziehung  von  seinem  Vormanne  abhängig,
gegenüber  seinem  Nachmanne  aber  verantwortlich  ist,  so  entstehen  durch  Nichteinhaltung ­
  der  Lieferfrist  Konflikte,  die  für  jeden  Beteiligten  auch  kleinere  oder  größere
Risiken  einschließen.  Nicht  selten  liegt  eine  wichtige  Aufgabe  eines  Zwischengliedes
gerade  in  der  Überwachung  dieses  Dienstes,  insbesondere  beim  Export;  daher  ist
das  ausschaltende  Glied  in  viel  größerer  Gefahr  als  vorher,  wo  es  sich  noch  auf  die
bezüglichen  Dienste  des  ausgeschalteten  Zwischengliedes  verlassen,  dieses  verantwortlich
machen  konnte.  Wer  direkt  kauft  oder  verkauft,  übernimmt  auch
ein  größeres  Risiko  an  der  Lieferfrist.
5.  Das  Qualitätsrisiko.  Der  in  der  Praxis  stehende  Kaufmann  weiß,
wieviel  tausend  Reklamationen,  Abzüge,  Verluste,  Prozesse  ihm  aus  der  Bemängelung
der  gelieferten  Waren  erwachsen.  Der  Kaufmann  ist  eben  nicht  selbst  Produzent,
sondern  er  muß  die  Ware  verkaufen,  wie  er  sie  vom  Vormann  bezw.  vom  Produzenten ­
  bekommen  kann;  gleichwohl  ist  er  dem  Nachmanne  für  musterkonforme  und
der  bestellten  Qualität  entsprechende  Lieferung  verantwortlich.  Aus  diesen  Umständen ­
  entstehen  für  den  Kaufmann  die  allerschwierigsten  Aufgaben,  so  daß  nicht
selten  die  ganze  Handelskunst  nicht  etwa  im  geregelten  Gang  von  Kauf  und  Verkauf, ­
  sondern  in  der  Vermeidung  von  Konflikten  besteht,  —  eine  Kunst,  die  fast
gänzlich  versagt,  wenn  er  das  Unglück  hat,  mit  sog.  Schikaneuren  zu  verkehren,
die  aus  kleinen  Mängeln  große  Ersatzansprüche  herleiten  oder  sogar  Mängel  er-
        <pb n="199" />
        3.  Der  kaufmännische  Briefstil.

171

finden,  Verträge  nicht  halten,  wenn  Konjunkturwechsel  zu  ihrem  Schaden  eintritt
usw.  Aus  diesen  Gründen  liegt  der  wichtigste  Teil  der  kaufmännischen  Arbeit  in
der  Kontrolle  der  eingekauften  und  in  der  noch  gewissenhafteren
Kontrolle  der  ausgehenden  Waren.  Hierzu  sind  gründliche  Waren-  und
Branchenkenntnisse  unerläßlich.  Daraus  kann  man  ermessen,  wie  schwer  es  hält,
ein  Glied,  das  früher  diese  Arbeit  besorgte,  auszuschalten  und  es  ist  zweifellos,  daß
dem  direkten  Einkauf  bezw.  Verkauf  gerade  mit  Rücksicht  auf  das  Risiko  in  der
Qualität  die  größten  Schwierigkeiten  entgegenstehen.
Doch  gibt  es  auch  Fälle,  wo  ein  Kaufmann,  Fabrikant  oder  Konsument  gerade
aus  dem  Grunde  den  möglichst  direkten  Einkauf  zu  organisieren  sucht,  damit  er  am
Produktionsort  selbst  die  ihm  zweckdienliche  Ware  auswählen  kann,  oder  weil  er
einen  Einfluß  auf  die  Produzenten  ausüben  will,  um  diese  zu  einer  seinen  Wünschen
bezw.  seinem  Bedarf  entsprechenden  Produktion  zu  veranlassen  (Herstellung  von
Uhren,  Stickereien,  Maschinen  usw.).  So  kann  also  das  Qualitätsrisiko
einmal  als  ein  die  Ausschaltung  hemmendes,  in  anderen
Fällen  als  ein  diese  förderndes  Moment  wirken.
6.  Das  Risiko  in  der  Konjunktur  ist,  soweit  es  im  Preise  zum
Ausdruck  kommt,  schon  besprochen.  Aber  für  den  Kaufmann  kommen  dabei  noch
andere  Momente  in  Betracht;  in  erster  Linie  muß  er  die  auf-  und  abwärts  steigenden ­
  Tendenzen  der  Konjunktur  aus  ihren  verschiedenen  Symptomen  zu  erkennen
suchen,  um  danach  seine  Handelsdispositionen  zu  treffen,  insbesondere  sich  bei  aufsteigender ­
  Konjunktur  rechtzeitig  in  Vorrat  setzen,  umgekehrt  bei  fallender  Konjunktur ­
  im  Kaufen  zurückhalten.  Unstreitig  kann  er  nun  diese  Tendenzen  schneller
und  richtiger  erkennen,  wenn  er  in  möglichst  enger  Fühlung  mit  der  Konsumtion
und  der  Produktion  steht,  als  wenn  er  durch  verschiedene  Zwischenglieder  von
jenen  getrennt  ist  und  nur  indirekt  Kenntnis  erhält  von  den  Veränderungen,  die
sich  dort  wie  hier  vollziehen.  Zudem  sind  diese  indirekten  Mitteilungen  nichts
weniger  als  zuverlässig,  da  jedes  Glied  ein  Interesse  daran  hat,  seine  Kenntnis  von
den  Veränderungen  der  Konjunktur  und  seine  darauf  gestützten  Maßnahmen  geheimzuhalten. ­
  Von  diesem  Standpunkte  aus  ist  daher  eine  möglichst  direkte  Verbindung
—  der  direkte  Kauf  und  Verkauf  —  vorzuziehen.
Freilich  kommt  noch  ein  anderes  Moment  in  Betracht.  Die  stoßartige  Wellenbewegung ­
  von  auf-  und  absteigender  Konjunktur  pflanzt  sich  um  so  langsamer  fort,
je  mehr  Zwischenglieder  an  dem  Prozesse  des  Güteraustausches  teilnehmen;  fetzt
doch  jedes  Glied  in  seinen  Vorräten  und  in  seinem  Interesse  an  einem  gleichmäßigen
Geschäftsgang  diesen  Stößen  eine  gewisse  Widerstandskraft  entgegen.  Jedes
Zwischenglied  hemmt  daher  den  unvermittelten  Übergang  von  Hoch-  und  Tiefkonjunktur ­
  und  verstärkt  die  ausgleichende  Wirkung.  Ob  aber  gerade  in  dieser  verlangsamten ­
  Fortpflanzung  von  Aufschwung  und  Niedergang  nicht  ein  Nachteil  liegt,
ist  eine  Frage,  die  wir  hier  nicht  zu  beantworten  haben.

3.  Der  kaufmännische  Briefstil.
Von  Karl  Craemer.

Craemer,  Kaufmännischer  Briefstil.  In:  Bericht  über  die  Sitzung  des  Ausschusses
des  Deutschen  Handelstags  vom  14.  Juni  1910.  sDeutscher  Handelstag,  Mitteilungen  an  die
Mitglieder.  50.  Jahrgang.  Nr.  18  vom  1.  August  1910.)  S.  40  ff.
Vorbemerkung.  Die  Handelskammer  zu  Stuttgart  wandte  sich  am  4.  April  1910  in
einem  Schreiben  an  den  Deutschen  Handelstag  gegen  unnötige  Höflichkeitsformeln  und  über-
        <pb n="200" />
        172  Zweiter  Teil.  Handel.  VII.  Der  Betrieb  des  Handels.

flüssige  Phrasen  in  kaufmännischen  Briefen,  insbesondere  gegen  die  Schlußformel  „Hochachtungsvoll" ­
  und  dgl.  und  bat  um  Prüfung  der  Angelegenheit,  gegebenen  Falles  um  Feststellung ­
  durch  Umfrage  bei  den  übrigen  Handelskammern,  ob  sie  zu  einem  gemeinsamen  Vorgehen ­
  geneigt  seien.  Der  Ausschuß  des  Deutschen  Handelstages  beschloß  in  seiner  Sitzung
am  14.  Juni  1910,  in  der  Karl  Craemer  den  Bericht  erstattete,  von  einer  Weiterverfolgung ­
  des  Gegenstandes  abzusehen.  —  G.  M-Über
  den  kaufmännischen  Briefstil  ist  schon  viel  gesprochen  und  geschrieben
worden.  Jeder  bekennt  freimütig  die  vielen  Sünden,  die  in  kaufmännischen  Briefen
begangen  werden,  aber  es  ist  schwer,  sich  von  einmal  gewohnten,  ich  möchte  beinahe ­
  sagen,  lieb  gewordenen  Sünden  freizumachen,  und  selbst  der,  der  es  sich  vornimmt, ­
  begeht  doch  noch,  ohne  es  zu  wollen,  vielleicht  oft,  ohne  es  zu  wissen,
solche  Fehler.
Überall  strebt  man  nach  Vereinfachung,  nach  Kürzung,  nach  klarer  Ausdrucksweise. ­
  Warum  sollen  wir  es  nicht  auch  im  kaufmännischen  Stile  tun?  Ich  bin
sogar  der  Ansicht,  daß  es  da  zu  allererst  geschehen  müßte.  Dabei  ist  es  ohne  Zweifel
wahr,  wenn  die  Handelskammer  zu  Stuttgart  in  ihrer  Begründung  sagt,  daß  die
schönen  Worte  „Hochachtungsvoll"  usw.  nicht  in  allen  Fällen  der  Ehrlichkeit  entsprechen.
Nicht  selten  klingt  es  sogar  wie  Hohn.  Nehmen  wir  an,  es  wird  jemand  brieflich
über  schlechte  Bedienung,  über  grobe  Fehler,  über  verspätete  Lieferung,  über  fehlerhafte ­
  Waren  so  gehörig  abgekanzelt,  daß  kein  gutes  Haar  mehr  an  ihm  bleibt,
—  dergleichen  Dinge  sollen  vorkommen  —  da  wirkt  das  „Hochachtungsvoll"  geradezu
verblüffend.  Der  Engländer  schreibt  in  diesem  Falle  „Vours  sincerely“,  das  scheint
mir  den  Nagel  auf  den  Kopf  zu  treffen,  denn  solche  Briefe  lassen  gewöhnlich  an  Aufrichtigkeit ­
  nichts  zu  wünschen  übrig.
Die  allzu  große  Höflichkeitsform  im  kaufmännischen  Berufe  sollte  überhaupt
verschwinden;  es  macht  einen  unangenehmen  Eindruck,  wenn  man  solche  Dinge
lesen  muß,  wie  sie  häufig  bei  Anpreisung  von  Waren  oder  von  Stellen  suchenden
Kaufleuten  vorgebracht  werden.  Wie  im  persönlichen  Verkehr  allzu  große  Höflichkeit
abstoßend  wirkt,  so  noch  mehr  im  brieflichen.  Natürlich  darf  nicht  Schroffheit  an
die  Stelle  treten.  Höflichkeit  muß  aus  dem  Briefe  sprechen,  ohne  daß  auch  nur  ein
Wort,  das  dies  besonders  ausdrückt,  gebraucht  wird.  Der  ganze  Grundton  des
Briefes  muß  selbst  bei  scharfen  Auseinandersetzungen  taktvoll  bleiben.
Bei  dieser  Gelegenheit  werden  wir  auch  zu  untersuchen  haben,  was  geschehen
kann  und  muß,
1.  um  die  vielen  Fremdwörter  zu  beseitigen,  die  der  deutsche  Kaufmann  noch
gebraucht,
2.  um  die  nicht  selten  gedankenlos  geschriebenen,  falschen  Satzbildungen  zu
vermeiden,
3.  um  die  sprachwidrigen  Worte  auszumerzen,
4.  um  den  überflüssigen  langen  Schreibereien  ein  Ende  zu  machen.
Zu  1.  Die  Fremdwörter  haben  im  letzten  Jahrzehnt  schon  einen  schweren  Stoß
bekommen.  Es  ist  bereits  viel,  sehr  viel  geschehen.  Mit  Aufzählung  solcher  Fremdwörter ­
  will  ich  Sie  nicht  behelligen,  Sie  lesen  sie  häufig  genug.  Fort  mit  all  den
Fremdwörtern,  die  wir  ebensogut  durch  deutsche  Wörter  ersetzen  können.  In  dieser
Hinsicht  bin  ich  voll  Hoffnung,  denn  ein  Volk,  das  sich  unabhängig  fühlt,  das  sich
groß  weiß,  stößt  im  Laufe  der  Zeit  alles  Fremde  von  selbst  ab.
Zu  2.  Wenden  wir  uns  nun  zu  den  falschen  Satzbildungen.  Auch  hier  will
ich  Sie  mit  Beispielen  verschonen,  obwohl  ich  eine  ganz  nette  Auswahl  auf  Lager
habe.  Hier  müssen  die  Handelsfachschulen,  die  kaufmännischen  Vereine  helfend  eingreifen, ­
  wenn  es  die  Geschäftsherren  nicht  ganz  fertig  bringen.  Besonders  möchte
ich  auf  die  häufig  geradezu  grausigen  Verbindungen  durch  „und"  hinweisen  und
auf  das  allzubeliebte  „Einliegend  behändige  ich  Ihnen".
        <pb n="201" />
        3.  Der  kaufmännische  Briefstil.

173

Zu  3.  Sprachwidrige  Worte,  unschöne  Worte  müssen  gleichfalls  verschwinden,
z.  B.  Worte  wie  antwortlich,  Jnbetrachtnahme,  Entgegensehung,  das  wahrscheinlich
der  Vorsehung  nachgebildet  ist,  inhaltlich,  obig,  nebig;  mit  gleichem  Rechte  könnte
man  untig,  rechtig,  linkig  und  andere  derartige  geschmacklose  Wortbildungen  gebrauchen. ­

Zu  4.  Auch  kaufmännische  Briefe  mit  vielen  Worten  und  wenig  Inhalt  sind
verwerflich.  Es  gibt  Kaufleute,  die,  wenn  die  Schleusen  der  Schreibsamkeit  geöffnet
sind,  Seiten  herunterschreiben  über  Dinge,  die  ein  klarer  Kopf  in  zwei  Zeilen  ausdrückt. ­
  Die  Rücksicht  auf  die  eigene  Zeit  oder  doch,  wenn  sie  selbst  genügend  haben,
auf  die  Zeit  derer,  die  solche  Briefe  lesen  müssen,  sollte  solche  Vielschreiber  zur  Kürze
mahnen.  Freilich,  ein  kurzer  Brief  ist  manchmal  schwerer  zu  schreiben  als  ein  langer.
Friedrich  der  Große  soll  einmal,  als  er  über  die  Länge  eines  eben  vollendeten
Briefes  erschrocken  war,  in  einer  Nachschrift  gesagt  haben:  „Entschuldige  diesen  langen
Brief,  aber  ich  hatte  keine  Zeit,  einen  kurzen  zu  schreiben".  Auf  kaufmännische
Briefe  paßt  das  Leitwort:
„Kurz  und  bündig,  klar  und  findig,
Triff  den  Kern,  so  hat  man's  gern".
Ich  fasse  mich  dahin  zusammen:  Es  ist  anzustreben,
1.  daß  man  nicht  im  Text,  d.  h.  am  Anfange  des  Briefes  sagt  „Antwortlich"
oder  „Unter  Bezugnahme"  oder  „Zurückkommend"  usw.,  sondern  daß  man  oben  links
etwa  unter  der  gedruckten  Firma  sagt:  „Betrifft  unser  Schreiben  oder  Ihr  Schreiben
vom  .  .  ."  oder:  „Betrifft  den  und  den  Gegenstand".  Um  jedesmal  daran  erinnert  zu
werden,  sollte  dieses  „Betrifft"  vorgedruckt  fein;
2.  daß  sprachwidrige  deutsche  Worte  und  gedankenlose  falsche  Satzbildungen
vermieden  werden;
3.  daß  Fremdwörter  nur  dann  erlaubt  sind,  wenn  der  gleiche  Sinn  nicht
ebensogut  in  deutscher  Sprache  ausgedrückt  werden  kann;
4.  eine  kurze  und  bündige  Fassung  der  Briese  in  kernigen,  knappen  Sätzen  und
klarer  Ausdrucksweise;
5.  daß  keine  Worte,  die  lediglich  den  Ausdruck  überflüssiger  Höflichkeit  bilden,
gebraucht  werden;
6.  daß  Briefe  nicht  mit  Ergebenheits-,  Achtungs-  und  Hochachtungs-Beteurungen,
die  nur  eine  Formsache  sind,  sondern  mit  der  einfachen  Unterschrift  schließen  sollen.
Welche  Mittel  haben  wir  nun,  um  in  dieser  Hinsicht  erzieherisch  zu  wirken?
Der  Deutsche  Handelstag  muß  einstimmig  den  Wunsch  aussprechen,  daß  Wandel
geschaffen  werde.  Von  diesem  Beschluß  ist  allen  Kammern,  allen  kaufmännischen
Vereinen,  besonders  aber  den  Handelsfachschulen  und  Handelsschulen  Kenntnis  zu
geben,  mit  der  Bitte  um  Unterstützung.
Es  sollte  ferner  eine  Vereinigung  gebildet  werden  zur  Reinigung,  Verbesserung
und  Vereinfachung  des  kaufmännischen  Briefstils.  Ich  stelle  mir  diese  Vereinigung
so  vor,  daß  jede  Kammer  eine  Liste  anlegt  mit  den  Namen  der  Firmen  ihres
Bezirks,  die  sich  dieser  Vereinigung  anschließen.  Um  vorzubeugen,  daß  die  Kürze
des  Briefes  und  der  Mangel  an  Ausdrücken  der  Hochachtung  nicht  als  Beleidigung
aufgefaßt  werden,  empfiehlt  es  sich,  wenigstens  im  Anfange,  jedem  dieser  Briefe  einen
Zettel  beizulegen  oder  anzuheften,  auf  dem  die  Zugehörigkeit  zu  dieser  Vereinigung
angegeben  ist.  Damit  würde  auch  den  Mitgliedern  dieser  Vereinigung  ein  gelinder
Zwang  auferlegt,  die  Briefe  nun  so  zu  schreiben,  daß  keine  Ausstellungen  gemacht
werden  können.
Es  muß  schließlich  ein  billiges  Heftchen  beschafft  werden,  in  dem  alle  die  ersetzbaren ­
  Fremdwörter  mit  der  entsprechenden  deutschen  Bezeichnung  aufgeführt,  in  dem
Musterbriefe  enthalten  sind,  häufig  gebrauchte  sprachwidrige  Worte,  Beispiele  von
        <pb n="202" />
        174

Zweiter  Teil.  Handel.  VII.  Der  Betrieb  des  Handels.

falschen  Satzbildungen  mitgeteilt  werden,  und  dieses  Heft  müßte  in  Massen  verbreitet ­
  und  möglichst  jedem  Handlungsgehilfen,  jedem  Lehrling  in  die  Hand  gegeben
werden.
Wenn  der  Deutsche  Handelstag  sich  entschließen  kann,  in  solcher  Weise  vorzugehen, ­
  so  wird  bald  eine  erhebliche  Besserung  erreicht  sein.

4.  Die  Reklame.
Bon  Arwed  Emminghaus.

Emminghaus,  Die  Reklame.  In:  Die  Nation.  Herausgegeben  von  Barth.
17.  Jahrgang.  Berlin,  Kommissionsverlag  von  H.  S.  Hermann,  1900.  S.  688  ff.
Es  ist  üblich,  unter  Reklame  ein  schon  über  das  Maß  des  unter  gebildeten
Menschen  erlaubten  Aus-  und  Anbietens  von  Leistungen  Hinausgehendes,  etwas  vom
strengen  ästhetischen  Standpunkte  aus  Verwerfliches  zu  betrachten.
Hier  aber  soll  über  die  Reklame  geredet  werden  als  über  die  verschiedenen,
gleichviel  ob  lobens-  oder  tadelnswerten  oder  gleichgültigen  Formen  der  Kundmachung ­
  eines  Angebotes  oder  einer  Nachfrage  für  das  große  Publikum  oder  für
gewisse  Kreise  desselben.
In  diesem  Sinne  ist  die  Reklame  so  alt  wie  der  Verkehr  der  Menschen  untereinander, ­
  haben  Ninive,  Babylon,  das  alte  Alexandria  und  das  alte  Rom  so  gut
ihre  Reklame  gehabt  wie  heutzutage  Berlin,  Paris,  London  und  New  Port.
Jedenfalls  haben  die  Formen  gewechselt;  jedenfalls  ist  auch  die  Mühe,  die  man
der  Reklame  zugewandt,  und  die  Kunst,  mit  der  man  sie  wirksam  zu  machen  versucht
hat,  nach  Zeit  und  Ort  verschieden  gewesen.
Heute  spielt  wohl  in  diesen  beiden  Beziehungen  Nordamerika  die  hervorragendste
Rolle.
Das  wunderbare,  so  eigenartig  zusammengesetzt  wohl  nirgends  in  der  Geschichte
wieder  vorkommende  Völkergemisch  der  Vereinigten  Staaten  zeigt,  aus  der  Vogelperspektive ­
  betrachtet,  noch  immer  das  Gepräge  der  Jugendlichkeit,  der  naiven  Kraft
und  des  tatkräftigsten  Realismus.  Hier  geht  alles  ins  Große,  Augenfällige;  bescheidene
nüchterne  Sachlichkeit  macht  hier  keinen  Eindruck;  was  Eindruck  machen  soll,  muß
auf  die  Nerven  gehen,  und  nordamerikanische  Nerven  geraten  nur  auf  starke  Anregungen ­
  in  Schwingung.
Kundmachungen,  die  zum  Begriffe  der  Reklame  gehören,  können  auf  sehr
mannigfaltige  Weise  erfolgen.
Da  ist  die  nicht  mehr  sehr  zeitgemäße  Form  des  Ausrufens,  welches  gewöhnlich ­
  durch  irgendein  Aufmerksamkeit  erweckendes  Zeichen,  wie  Klingeln,  Trompetenstöße ­
  oder  dergleichen,  eingeleitet  wird.
Da  kommt  weiter  in  Betracht  die  Reklame  der  Aufzüge  und  persönlichen ­
  Darstellungen.
Firmenschilder  und  L  a  d  e  n  a  u  s  l  a  g  e  n  sind  eine  sehr  wertvolle  und
verbreitete  Reklameform.
Experimentelle  Vorführungen,  «mm  publico,  werden  zur
Reklame  auch  heute  noch  mehrfach  benutzt.  Ich  erinnere  nur  an  die  immer  dicht
umstandenen  Buden  von  Verkäufern  eines  angeblich  Haltsamen  Kittes  oder  eines
jeden  Fleck  beseitigenden  Reinigungsmittels.
Eine  sehr  bedeutende  Stelle  nehmen  allezeit  unter  den  Mitteln  der  Reklame  die
Plakate  ein.
        <pb n="203" />
        4.  Die  Reklame.

175

Ganz  gewaltig  hat  im  inländischen  und  im  internationalen  Handel  das  Aussenden ­
  von  Prospekten  und  Preisverzeichnissen  zugenommen.
Allein  die  weitaus  verbreitetste  und  wichtigste  Form  der  Reklame  ist  die  der
Zeitungsanzeige.
Anfänglich  in  ganz  bescheidener  und  schüchterner  Rolle  zurückstehend,  beherrscht
heutzutage  die  Anzeige,  das  Inserat,  die  meisten  Zeitungen  stofflich  und  wirtschaftlich.
Ja  viele  Menschen  halten  und  lesen  Zeitungen  um  der  Anzeigen  willen,  und  es  gibt
bei  uns,  wo  die  Anzeigen  meist  dem  Texte  folgen,  wohl  wenig  Menschen,  insbesondere
aber  wenig  Frauen,  die,  wenn  sie  überhaupt  Zeitungen  lesen,  nicht  wenigstens  die
Lokalzeitungen  von  hinten  zu  lesen  begännen.
Bei  uns,  wie  gesagt,  pflegen,  wenigstens  in  politischen  Zeitungen,  die  Anzeigenteile ­
  vom  Text  durch  den  bekannten  „Strich"  getrennt  zu  sein.  Bisweilen  verschafft
sich  eine  dann  besonders  hoch  zu  vergütende  Reklame  ihren  Platz  über  dem  „Strich".
In  den  politischen  Zeitungen  anderer  Länder,  namentlich  Großbritanniens,  ist  das
Gebiet  der  Reklame  vom  Texte  weniger  scharf  abgegrenzt  und  daher  das  „Vonhintenlesen"
  weniger  angebracht.  In  Pariser  Blättern,  wie  bekannt  und  neuerdings  in
dem  hübschen  Buche  „Paris"  von  Walter  Gensel  gut  geschildert,  spielen  die  eigentlichen
Anzeigenteile  eine  ganz  bescheidene  Rolle;  aber  die  Textseiten  sind  voll  der  raffiniertesten ­
  Reklamen,  die  hier  in  der  Form  von  kleinen  Artikeln  mit  eingeschmuggelt
sind  und  vom  Zeitungsleser  mitgelesen  werden  müssen,  er  mag  wollen  oder  nicht.
Der  „Figaro"  fordert  für  derartige  Reklamen  auf  der  ersten  Seite  40  Francs  für
die  Zeile!
Weitaus  die  häufigste  Form  der  Zeitungsreklame  ist  die  A  n  z  e  i  g  e.  Aber  es
gibt  bekanntlich  noch  eine  andere  Form  dieser  Reklame,  das  ist  die  B  e  i  l  a  g  e.  Wer
irgendein  Angebot  oder  irgendeine  Bekanntmachung  durch  die  Zeitung  verbreiten,  sich
dazu  aber  nicht  des  Anzeigenteils  bedienen  will,  gibt  der  Zeitung  die  der  Auflage  entsprechende ­
  Anzahl  von  Exemplaren  seiner  besonders  vervielfältigten  Bekanntmachung
zur  Mitverbreitung  unter  die  Leser.  Die  Art  der  Reklame  kann  unter  Umständen
billiger  sein  als  das  Inserat,  namentlich  bei  großem  Umfange;  sie  wird  dann  auch
zweckmäßiger  sein,  wenn  der  Inhalt  längeres  Studium  erfordert,  und  da  die  Beilage
zu  diesem  Ende  von  der  flüchtigen  Zeitungslektüre  bis  auf  ruhigere  Zeit  zurückgelegt
werden  kann.
Vorzugsweise  Bücher,  aber  auch  —  leider!  —  Lotteriepläne,  ferner  Pläne  zur
Gründung  größerer  wirtschaftlicher  Unternehmungen,  wie  Banken,  Eisenbahnen,
Berg-,  Elektrizitäts-  und  Wasserwerke,  sieht  man  in  der  Form  der  Zeitungsbeilage
ihre  Reklame  machen.  Aber  es  werden  Prospekte  aller  Art  und  auch  Preisverzeichnisse ­
  in  dieser  Form  an  den  Mann  gebracht.
Während  die  anderen  Reklameformen  immer  nur  je  für  gewisse  Angebote  und
Nachfragen  sich  tauglich  erweisen,  ist  die  Mannigfaltigkeit,  in  der  das  Zeitungsinfernt
zu  verwenden  ist,  geradezu  unerschöpflich.
Alle  Waren,  die  sich  denken  lassen,  alle  Dienste,  die  der
menschliche  Verkehr  erheischt,  Lei  st  ungen  der  allerverschieden ­
  st  en  Art  sehen  wir  alltäglich  in  der  Form  der  Zeitungsanzeige  anbieten
und  suchen.  Bei  der  unendlichen  Jnseratenfülle  namentlich  großer  Zeitungen  ist  es
klar,  daß  eine  gewisse  Kunst  dazu  gehört,  hier  das,  was  man  anzubieten  hat  oder
begehrt,  in  d  e  r  Form  anzubieten  oder  zu  suchen,  daß  es  den  Augen  der  Interessenten
nicht  entgeht,  und  daß  es  die  gewollte  Wirkung  tut.  Sicher  erfordert  es  viel  Nachdenken ­
  und  genaue  Kenntnis  der  Triebe  und  des  Geschmackes  der  Menschen,  um
die  rechten  Mittel  zur  Werbung  solcher  fruchtbaren  Aufmerksamkeit  zu  finden  und
diese  Mittel  in  der  möglichst  wirksamen  Form  anzuwenden.  Oft  ersetzt  ein  gewisser
psychologischer  Instinkt  alles  Studium  und  alle  mühsam  erlangte  Kunde.
        <pb n="204" />
        176  Zweiter  Teil.  Handel.  VII.  Der  Betrieb  des  Handels.

Eben  solcher  Instinkt  vermag  auch  mit  leichter  Mühe  das  Mittel  genau  der
Nachfrage-  oder  Angebots  g  a  t  t  u  n  g  anzupassen.  Daß  in  solcher  Anpassung  eine
Gewähr  des  Erfolges  liegt,  erhellt  sofort,  wenn  man  erwägt,  wie  anders  ein  gutes
Buch,  wie  anders  ein  Gegenstand  der  Hauseinrichtung,  ein  Haus  oder  ein  Landgut,
wie  anders  Kleidungs-  und  Genußmittel,  wie  anders  künsüerische,  wissenschaftliche
oder  technische  Dienstleistungen  angeboten  sein  wollen.
Anzeigen,  in  denen  bekanntgemacht  wird,  was  alle  wissen  müssen  und  wissen
wollen,  und  zu  denen  nicht  eine  gewisse  Dringlichkeit  der  Nachfrage  oder  des  Angebots ­
  treibt,  sagen  am  besten  mit  schlichten  und  einfachen  Worten,  was  sie  wollen.
Hier  gilt  das  Faustsche  Wort:
„Es  trägt  Verstand  und  rechter  Sinn
Mit  wenig  Kunst  sich  selber  vor."
Solche  Anzeigen  mögen  häufiger  Wiederholung  an  der  gleichen  Stelle  bedürfen;
aber  sie  können  sich  jeder  Aufdringlichkeit  enthalten.
Es  fragt  sich:  Welcher  Mittel  pflegen  sich  jene  Anzeigen  zu  bedienen,  welche
in  das  Gebiet  der  Reklame  im  gewöhnlichen  Sinne  des  Wortes  fallen?  Wie  kann
man  ihre  Wirkung,  wenn  sie  wirken,  erklären?  Auf  welche  Sorte  Menschen  sind
sie  berechnet?
Unter  den  Mitteln  solcher  Anzeigenreklame  spielt  die  aufdringliche
Größe,  spielen  bisweilen  die  Übertreibung,  die  Überraschung,  der
Witz  und  die  Täuschung  ihre  Rolle.  Dazu  kommt  die  typographische
Ausstattung  und  die  bildnerische  Zutat.  Diese  beiden  letzteren  sind
der  Mode  unterworfen,  oder  besser:  sie  unterwerfen  sich  sehr  willig  den  Gesetzen  der
Mode.  Die  heutige  —  Sezessions-  —  Richtung  der  bildenden  Kunst  z.  B.  ist  hier
mit  aller  Deutlichkeit  zu  erkennen.  Die  Geister,  die  hier  schaffen,  haben  meist  nur
zum  Nach  schaffen  Kraft.  Wider  den  Strom  schwimmen,  scheint  ihnen  eitel  Torheit.
Aber  wenn  es  die  führenden  Künstler  nicht  scheuen,  schrecken  s  i  e  auch  vor  dem
Abgeschmacktesten  nicht  zurück.
Es  ist  nicht  zu  leugnen,  daß  mit  einem  oder  dem  anderen  der  angegebenen
Mittel  oder  mit  allen  zusammen,  wenn  auch  innerhalb  der  Grenzen  des  ästhetisch
Erlaubten,  auch  verständigste  und  besonnenste  Geschäftsleute  große  Erfolge  erzielen.
Wie  könnten  auch  diese  sonst  viele  Hunderttausende  jährlich  auf  solche  Reklame  verwenden? ­

Wie  kann  man  solche  Wirkung,  z.  B.  die  Wirkung  einer  auffallend
umrahmten,  einen  großen  und  immer  denselben  Raum  des  Anzeigenteils  großer
Blätter  einnehmenden  Anzeige,  welche  eine  neue  Seife,  ein  Mundspülwasser  oder  die
gesamte  Warenmasse  eines  Kaufhauses  täglich  anbietet,  erklären?  Daß  erst  die
häufig  und  konsequent  wiederholte  Anzeige  wirke,  daß  diese  aber  sicher  Erfolg  habe,
versichern  uns  dieser  Dinge  Kundige;  Hunderte,  auf  Anzeigen  verwendet,  seien  Verschwendung, ­
  Hunderttausende  brächten  immer  ihre  Früchte,  wie  geringwertig  auch
das  Angebotene  an  sich  fei.
Ich  kann  mir  diese  wunderbare  Erscheinung  nicht  anders  wie  als  Suggestivwirkung ­
  erklären.  Hypnotisiert  werden  die  Leser,  und  in  der  Hypnose
kaufen  sie.  Hundertmal  wird  das  Auge  auf  denselben  Punkt  hingetrieben,  und
schließlich  greift  die  Hand  mechanisch  zum  Geldbeutel.
Denn  wir  anderen,  die  den  Anzeigenteil  der  Zeitungen  vielleicht  kaum  beachten,
außer  wenn  wir  eine  ganz  bestimmte  Anzeige  suchen,  die  wir  also  auch  jene  berückenden ­
  Anzeigen  nur  ab  und  zu  zu  sehen  bekommen,  bleiben  doch  ganz  unberührt
von  jenem  Zauber.
Auf  welches  Publikum  rechnet  die  nicht  rein  sachliche,  sondern  die  mit
irgendwelchen  besonderen  Hebeln  versehene  Anzeige?
        <pb n="205" />
        4.  Die  Reklame.

177

Offenbar,  wie  jede  mit  einem  gewissen  Raffinement  ausgestattete  Reklame,  auf
die  überwiegende  Mehrheit  der  Beschauer  oder  Leser.  Und  diese  überwiegende  Mehrheit ­
  besteht  aus  solchen,  die  Goethe  in  Eckermann  in  den  bedeutsamen  Worten
charakterisiert:  „Alles  Große  und  Gescheite  existiert  nur  in  der  Minorität  ....  Es
ist  nie  daran  zu  denken,  daß  die  Vernunft  populär  werde.  Leidenschaften  und  Gefühle ­
  mögen  populär  werden;  aber  die  Vernunft  wird  immer  nur  im  Besitze  einzelner ­
  Vorzüglicher  sein."
Es  sind  die  nicht  scharf  und  klar  Denkenden;  es  sind  Menschen,  die  sich  noch
einer  gewissen  Naivetät  erfreuen,  Menschen,  denen  das  im  prunkenden  Gewände
Auftretende  schon  um  deswillen  imponiert.
Auf  vernünftige  Leute  macht  es  keinen  besonderen  Eindruck,  wenn  sie  das,  was
sie  erwerben  wollen,  besonders  auffallend,  aufdringlich  angeboten  finden.  Sie  erkundigen ­
  sich  bei  Leuten,  die  es  wissen  können,  nach  den  Stellen,  wo  das  Verlangte
am  besten  angeboten  und  geleistet  wird;  sie  fragen  nicht  nach  den  infolge  geschickter
Reklame  von  der  Masse  am  meisten  bevorzugten  Quellen.  Sie  aber  sind  es  freilich
auch  nicht,  die  die  enormen  Kosten  der  Reklame  decken  helfen,  und  sie  werden  deshalb ­
  von  den  Helden  der  Reklame  sehr  gering  angesehen.  Nicht  die  ersten  Ränge,
sondern  die  Gallerien  sind  das  Publikum  der  Reklame  und  die  Garanten  ihrer  Kosten.
Es  bleiben  nur  noch  einige  wenige  Punkte  zur  Besprechung  aus  dem
Kapitel  des  Anzeigenwesens  übrig.  Zunächst  mag  darauf  aufmerksam  gemacht
werden,  daß  es  sehr  wertvolle  Gegen  st  ände  gibt,  die,  um  überhaupt ­
  sich  Bahn  im  Handel  und  Verkehr  zu  verschaffen,  der
Anzeige  gar  nicht  entbehren  können.
Zu  diesen  Gegenständen  gehören  insbesondere  Bücher,  namentlich  solche  von
noch  unbekannten  Verfassern.  Zwar  in  Deutschland  sorgt  das  Buchhändler-Börsenblatt ­
  für  gute  Verzeichnisse  aller  neuen  Erscheinungen  des  Buchmarktes;  aber  dieses
Blatt  kommt  nicht  in  die  Hände  des  großen  Publikums.  Zwar  pflegen  die  Verleger ­
  von  Büchern  ihre  neuen  Verlagsartikel  an  Rezensenten  hinauszugeben;  aber
auch  die  Besprechungen  in  wissenschaftlichen  oder  belletristischen  Zeitschriften  entgehen
doch  vielfach  dem  großen  Publikum.
Da  muß  die  Zeitungsanzeige  eintreten,  die  hier  eine  ganz  besonders  geschickte
Redaktion  verlangt.
Zweitens  sei  darauf  hingewiesen,  daß  die  Reklame  selb  st  neuerdings
wiederholt  zum  Gegen  st  and  der  wenn  nicht  wissenschaftlichen, ­
  so  doch  „periodischen"  schrift  st  ellerischen  Behandlung
gemacht  worden  ist.  Es  erscheinen  meines  Wissens  mehrere  Zeitschriften,  die
es  darauf  absehen,  ihre  Leser  in  den  Methoden  der  wirksamen  Reklame  zu  unterweisen. ­

*)  Drittens  kann,  wo  von  Reklame  die  Rede  ist,  nicht  verschwiegen  werden,  daß
in  Deutschland  ein  Reichsgesetz,  das  Gesetz  zur  Bekämpfung  des  unlauteren ­
  Wettbewerbes  vom  27.  Mai  1896,  den  Ausschreitungen  der
Reklame  wenigstens  in  so  fern  Einhalt  zu  tun  versucht,  als  es  die  auf  Täuschung  des
Publikums  und  auf  die  Verkleinerung  der  Mitwerber  durch  Ausstreuung  wissentlich
unrichtiger  Tatsachen  gerichtete  Reklame  mit  Strafe  bedroht.  Gerade  die  auf  die
Reklame  bezüglichen  Bestimmungen  des  Gesetzes  scheinen  mir  aber  den  Zweck  zu
verfehlen.  Denn  erstens  kann  man  die  eigenen  Artikel  und  Leistungen  in  einer  ihre
Güte  weit  übertreibenden  Form  anpreisen,  ohne  daß  man  der  Unwahrheit  geziehen
werden  kann.  Und  dann  kann  man  den  vielleicht  bescheideneren  Mitwerber  aus

*)  Vgl.  zu  diesem  Absätze  jetzt  Gesetz  gegen  den  unlauteren  Wettbewerb  vom  7.  Juni
1909  8  4.  —  G.  M.
Mo  Hat,  Volkswirtschaftliches  Quellenbuch.  4.  Aufl.

12
        <pb n="206" />
        178

Zweiter  Teil.  Handel.  VII.  Der  Betrieb  des  Handels.

dem  Sattel  heben,  indem  man  seinen  vielleicht  Besseres  anbietenden  Ankündigungen
größere,  auffälligere,  blendendere  Veröffentlichungen  eines  geringwertigen  Angebotes
entgegensetzt.
Und  endlich  fei  der  bemerkenswerten  Erscheinung  gedacht,  daß,  wie  in  allen
Zweigen  wirtschaftlicher  Tätigkeit,  so  auch  auf  dem  Gebiete  des  Anzeigenwesens
Großunternehmungen  als  Vermittler  zwischen  Produzenten
und  Konsumenten  auftreten.  Große  Firmen,  wie  Rudolf  Mosse,  Haasenstein
  &amp;amp;  Vogler  u.  a.,  bieten  ihre  Dienste  allen  Inserenten  zur  Vermittlung  nicht  nur
der  passenden  Unterbringung,  sondern  auch  der  geschickten  Fassung  und  Ausstattung
der  Inserate  an.  Die  großen  und  prachtvoll  ausgestatteten  Bände,  in  denen  dieses
Angebot  sich  verkörpert,  werden  aber  gleichfalls  wieder  der  Reklame  dienstbar
gemacht  und  durch  Reklame  bezahlt.
Reklame  hier  und  dort,  —  gute  und  schlechte,  notwendige  und  überflüssige  —
sie  gehört  zur  Signatur  der  Zeit.
Anmerkung.  Ein  klassisches  Beispiel  amerikanischer  Reklame  findet  sich  bei  Eyth,
Hinter  Pflug  und'Schraubstock.  33.  Ausl.  Stuttgart  und  Leipzig,  Deutsche  Verlags-Anstalt,
so.  I.s.  S.  324—325:
„Große  Sensation!  Wettrennen  der  zwei  Dampfelefanten  John  Bull  und  Jonathan*):
John  Bull,  geritten  von  dem  berühmten  englischen  Dampselefantenjockei  Mister  Iem  Parker;
Jonathan,  von  dem  amerikanischen  Gentlemanreiter  Mister  Eleazar  Stone.  An  die  gesamte
Bevölkerung,  Damen  und  Herren,  groß  und  klein,  alt  und  jung  der  Staaten  Louisiana,  Alabama, ­
  Mississippi  und  Texas!  Nachdem  die  berühmten  Dampfelefanten  John  Bull  und  sein
Bruder  Jonathan  während  der  vergangenen  Woche  in  gewaltiger  Arbeit  den  Urgrund  des
Mississippitales  aufgewühlt  haben,  beabsichtigen  diese  gewandten  und  zu  heiterem  Spiel  geneigten ­
  Tierchen  ihre  angeborene  Munterkeit  in  einem  kleinen  Wettlauf  zum  Ausdruck  zu
bringen,  der  auf  der  Rennbahn  des  Parks  der  Landwirtschaftsgesellschaft  von  Louisiana  am
Donnerstag,  den  4.  März,  nachmittags  fünf  Uhr  stattfinden  wird.  Besondere  Anziehung  wird
das  Rennen  dadurch  ausüben,  daß  der  Elefant  Jonathan  von  dem  amerikanischen  Amateur
Mister  Stone,  John  Bull  dagegen  von  dem  berühmten  englischen  Berufsjockei  Parker  gesteuert
werden  wird.  Es  sollen  bereits  beträchtliche  Wetten  auf  den  Erfolg  des  einen  oder  andern
der  kühnen  Reiter  angeboten  und  angenommen  worden  sein.  Herr  Stone  stammt  aus  einer
alten  Familie  Virginiens  und  wird  die  Ehre  des  neuen  Kontinents  aufrecht  zu  erhalten
wissen,  während  Parker  vor  einigen  Tagen  aus  England  eintraf,  so  daß  ihm  die  ganze  Geschicklichkeit ­
  und  Erfahrung  der  älteren  Kulturwelt  zur  Verfügung  steht.
Achtung,  Bürger  von  Louisiana,  Alabama,  Texas  und  Mississippi,  Achtung!  —  Der
Riesenmammutwettkampf  zweier  Welten  in  Arbeit  und  Sport!  Amerika  gegen  England!
England  gegen  Amerika!  Wer  wird  der  Sieger  bleiben?  Parkkassenöffnung  um  zwei  Uhr.
Eintritt  einen  Dollar.  Tribünenkarten  drei  Dollar."  —  G.  M.

5.  Der  Preis.
Von  Julius  Lehr.
Lehr,  Die  Grundbegriffe  der  Nationalökonomie.  (Hand-  und  Lehrbuch  der  Staatswisienfchaften.
  1.  Abt.,  1.  Bd.)  2.  Aufl.,  herausgegeben  von  v.  Heckel.  Leipzig,  C.  L.  Hirschfeld, ­
  1901.  S.  222-225.
Unter  Preis  im  weiteren  Sinne  des  Wortes  versteht  man  allgemein  die  Summe
von  Opfern,  welche  die  Erlangung  eines  Gegenstandes  kostet,  gleichviel  welcher  Art
diese  Opfer  sind.  Man  erkauft  etwa  eine  Stellung  um  den  Preis  seiner  Ehre,  einer
Freundschaft,  oder  man  erringt  etwas  um  den  Preis  hoher  Anstrengung,  auch  wohl
*)  Gemeint  sind  damit  Fowlersche  Dampfpflüge,  die  Eyth  in  Amerika  einführen  sollte-—
  G.  M.
        <pb n="207" />
        5.  Der  Preis.

179

12*

um  den  Preis  seiner  Gesundheit.  Man  setzt  preis  das,  was  man  für  Erreichung
eines  Zieles  daran  wagt,  man  gibt  preis  das,  worauf  man  verzichtet,  ein  Begriff,
der  allgemein  dahin  aufgefaßt  wird,  daß  dem  Verzicht  ein  Entgelt  nicht  zu  entsprechen
braucht,  und  mit  dem  der  Nebenbegrisf  des  Leichtsinnigen,  des  Verächtlichen  oder
Gleichgültigen  verbunden  ist.
Im  Tauschverkehr  insbesondere  ist  Preis  die  Menge  von  Gütern  und  Leistungen,
die  als  Gegengabe  gegen  andere  dienen;  das  Verhältnis  ist  hierbei  ein  wechselseitiges.
Je  was  der  eine  erhält,  ist  der  Preis,  den  der  andere  entrichtet.  Werden  2  t  Weizen
gegen  40  hl  Bier  hingegeben,  so  ist  der  Preis  1  t  Weizen  gleich  20  hl  Bier  und
umgekehrt  der  Preis  von  1  hl  Bier  gleich  50  kg  Weizen.  Auf  dieser  Wechselseitigkeit ­
  beruht  es  auch,  daß  von  Preisaufgaben,  Preisarbeiten  gesprochen  werden
kann.  Es  wird  ein  Preis  (Geldsumme,  Preismedaille,  auch  nur  eine  öffentliche  Anerkennung, ­
  Belobung)  für  die  beste  Leistung,  für  eine  Schrift,  eine  Erfindung  ausgesetzt, ­
  um  den  sich  mehrere  Personen  in  einem  Preiskampfe  bewerben,  und  den  die
Preisrichter  nach  der  Preiswürdigkeit  der  Leistungen  zuerkennen.  Man  erringt  hier
im  Wettkampfe  den  Preis,  während  man  sonst  etwas  um  einen  Preis  erringt.  Dort
ist  der  Preis  das,  was  festgesetzt  ist,  die  Leistung  noch  unbestimmt,  hier  ist  das
bestimmt  gegeben,  was  man  verkaufen  will,  und  wofür  ein  Preis  zu  zahlen  ist.
Erscheint  bei  dem  Naturaltausche  ein  jeder  als  Käufer  und  gleichzeitig  als  Verkäufer, ­
  so  gestaltet  sich  das  Verhältnis  anders  in  der  sog.  Geldwirtschaft,  in  welcher
gegen  Geld  gekauft  und  verkauft  wird.  Hier  nennen  wir  ausschließlich  den  einen,
welcher  das  Geld  hingibt,  Käufer,  den  anderen,  der  es  empfängt,  Verkäufer
und  das,  was  für  Geld  gekauft  wird,  Ware.  Die  Nationalökonomie  kann,  wenn
auch  nicht  ebenso  die  Jurisprudenz,  deswegen  immerhin  auch  in  der  Geldwirtschaft
das  Verhältnis  als  ein  wechselseitiges  betrachten,  vom  Preise  der  Waren  und
Leistungen  wie  auch  von  demjenigen  der  edlen  Metalle  und  des  Geldes  sprechen.
Ist  der  Preis  eines  Hektoliters  Weizen  —  200  Jl,  so  ist  der  von  einer  Jl  oder  von
0,3584  g  Gold  =  y 2  1  Weizen.
Erscheint  uns  der  Preis  (das  Opfer),  welcher  aufzuwenden  ist,  hoch,  so  bezeichnen
wir  den  zu  erlangenden  Gegenstand  als  teuer,  im  entgegengesetzten  Falle  nennen
wir  die  Ware  billig  oder  wohlfeil,  während  eine  Unart  des  Sprachgebrauches  im
gewöhnlichen  Leben,  aber  auch  selbst  in  der  nationalökonomischen  Literatur  nicht  selten
auch  von  teueren  und  billigen  Preisen  spricht.  Die  Preise  sind  hoch  oder  niedrig,
nicht  teuer  oder  billig.
Die  Begriffe  teuer  und  billig  sind  relativer  Natur.  Eine  Ware  ist  teuerer  oder
billiger  als  andere,  teuerer  oder  billiger  zu  einer  Zeit,  an  einem  Ort  als  anderwärts,
in  einem  gegebenen  Fall  gegenüber  dem  Durchschnittspreis;  sie  ist  uns  zu  teuer,  wenn
sie  uns  den  geforderten  Preis  nicht  wert  ist.  Wir  nennen  sie  schlechthin  teuer,  wenn
der  Preis  über  dem  sonst  üblichen,  gewohnten  steht.  In  übertragenem  Sinne  spricht
man  auch  von  teueren  Jahren  und  Plätzen,  indem  man  darunter  Zeiten  und  Orte
versteht,  wo  für  gewisse  Gegenstände,  insbesondere  für  Deckung  des  Lebensbedarfs,
ungewöhnlich  viel  aufzuwenden  ist.
Kostbar  sind  uns  Gegenstände,  deren  Beschaffung  einen  hohen  Aufwand  erfordert, ­
  die  demgemäß  auch  in  der  Regel  einen  hohen  Preis  haben.  Da  man  sich
solche  Dinge  nur  beschafft,  wenn  sie  wenigstens  ihren  Preis  wert  sind,  so  versteht  man
unter  kostbaren  Dingen  auch  schlechthin  solche,  die  uns  sehr  wertvoll  sind.
Der  Beweggrund,  der  uns  zu  einem  Tausch  oder  Kauf  veranlaßt,  ist,  von
gewissen  Ausnahmen  der  Opferwilligkeit,  des  Mitleids  usw.  abgesehen,  das  Streben,
unsere  wirtschaftliche  Lage  zu  verbessern.  Wir  wollen  durch  den  Tausch  gewinnen.
Dies  aber  ist  der  Fall,  wenn  uns  der  hinzugebende  Gegenstand  weniger  wert  ist  als
derjenige,  den  wir  erlangen.  Man  darf  annehmen,  daß  im  allgemeinen  ein  solcher
        <pb n="208" />
        180  Zweiter  Teil.  Handel.  VII.  Der  Betrieb  des  Handels.

Vorteil  gezogen  wird,  daß  wenigstens  zur  Zeit  des  Kaufes  die  Ware  vom  Käufer
mindestens  dem  Preise  gleichgeschätzt  wird.
Allerdings  kann  eine  Schätzung  ebensowohl  klug  als  einfältig  sein,  wir  können
uns  im  Irrtum  über  unsere  Lage,  in  einer  Unkenntnis  gegenüber  anderen  Tatsachen,
etwa  Eigenschaften  der  Ware  usw.  befinden,  deshalb  nachher  Reue  empfinden  und
uns  zu  einem  Reukauf  gegen  Zahlung  eines  Reugeldes  entschließen.  Alsdann  ist
eben  die  Wertschätzung  nachher  eine  andere  wie  vorher.
Die  Rechtswissenschaft  spricht  nun  freilich  von  einer  „laesio  enormis“,
„laesio  ultra  dimidium“,  d.  h.  einer  Benachteiligung  um  mehr  als  die  Hälfte  des
Wertes,  die  gemeinrechtlich,  nicht  aber  bei  Handelsgeschäften  und  überhaupt  nicht
im  Bürgerlichen  Gesetzbuch  für  den  Verletzten  als  Rechtsmittel  zur  Aufhebung  des
Kaufes  gegeben  ist.  Eine  solche  Übervorteilung  ist  möglich,  wenn  falsche  Tatsachen
oder  Eigenschaften  erdichtet  und  vorgespiegelt  werden  und  so  zum  Kaufe  verleitet
wird,  in  welchem  Falle  Betrug  vorliegen  kann,  oder  wenn  Unkenntnis  und  Unmündigkeit ­
  ausgebeutet  werden.  Unter  dem  Wert  versteht  hier  die  Rechtswissenschaft
eine  Summe,  die  allgemein  aufgewandt  zu  werden  pflegt  oder  aufgewandt  werden
müßte,  um  den  Gegenstand  in  angemessener  Weise  anderweit  zu  beschaffen,  den
Marktpreis,  wenn  ein  solcher  vorliegt,  oder  die  Summe,  zu  der  nach  allgemeinverständigem ­
  Ermessen  unter  Berechnung  von  Kosten  und  Erträgen  der  Gegenstand
zu  schätzen  wäre.  Können  solche  Schätzungen  nicht  vorgenommen  werden  und  ist
der  Gegenstand  nicht  marktgängig,  nicht  von  vielen  begehrt,  dann  ist  freilich  die
Feststellung  einer  laesio  enormis  in  der  Regel  schwer,  so  wenn  es  sich  um  ein
„pretiurn  akkeetionis"  (Liebhaberpreis)  handelt.  Hier  bleibt  nichts  anderes  übrig,
als  das  souveräne  Urteil  des  Schätzenden  gelten  zu  lassen  und  nur  denen,  welche
überhaupt,  nicht  allein  wegen  einer  laesio  enormis,  des  gesetzlichen  Schutzes  bedürfen, ­
  auch  einen  solchen  zu  gewähren.
Das  Handelsgesetzbuch  nimmt  allgemein  Zurechnungsfähigkeit  und  volle  Selbstverantwortung
  für  diejenigen  an,  auf  welche  seine  Bestimmungen  Anwendung  finden.
Wer  kauft  und  verkauft,  der  möge  und  kann  sich  eben  genügend  selber  vorsehen,  um
sich  gegen  Übervorteilung  zu  schützen,  sich  über  die  Ware,  Lage  der  Dinge,  Marktstand ­
  usw.  vergewissern.  Einzelne  Partikularrechte  gehen  noch  weiter  und  setzen  allgemeine ­
  Waren-  und  Marktkenntnis  nicht  allein  bei  dem  Kaufmann,  sondern  überhaupt ­
  bei  allen  Personen  voraus,  welche  selbständige  Verträge  abschließen  können.
Jene  Kenntnis  ist  freilich  eine  fictio  Juris,  welche  durchaus  nicht  überall  und  nicht
immer  zutrifft;  im  täglichen  Leben  können  deshalb  gar  häufig  Fälle  eintreten,  in
welchen  nach  strenger  gemeinrechtlicher  Auffassung  eine  laesio  enormis  zu  erkennen
wäre.  Wollte  man  aber  dann  immer  einen  zureichenden  Schutz  gewähren,  so  müßte
man  für  jeden  Vertrag  den  Parteien  einen  Vormund  beigeben,  oder  es  müßte  das
Gericht  übermäßig  in  Anspruch  genommen  werden,  ohne  daß  es  möglich  wäre,  stets
eine  richtige  Entscheidung  zu  treffen.

6.  Die  angebliche  Bestimmung  der  Preise  durch  das
Verhältnis  von  Angebot  und  Nachfrage.
Von  Friedrich  Julius  Neumann.
Neumann,  Die  Gestaltung  des  Preises.  In:  Handbuch  der  politischen  Ökonomie-Herausgegeben
  von  v.  Schönberg.  4.  Ausl.  1.  Bd.  Tübingen,  H.Laupp,  1896.  S.  269-273.
Um  zu  erkennen,  was  wahr  und  falsch  an  der  üblichen  Annahme  ist,  daß  Angebot ­
  und  Nachfrage  „den  Preis"  bestimmen,  daß  die  Preise,  wie  man  sagt,  sinken,
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        6.  Die  angebliche  Bestimmung  der  Preise  durch  Angebot  und  Nachfrage.  181
wenn  das  Angebot  „größer"  ist  als  die  Nachfrage,  dagegen  steigen,  wenn  letztere  das
Angebot  „überwiegt",  fei  hier  zunächst  hervorgehoben,  was  unstrittig  in  diesen
Dingen  ist.
Dahin  gehört  erstens,  daß,  wenn  die  Nachfrage  nach  einem  Objekte  steigt,
d.  h.  wenn  dasselbe  in  größerer  Menge  als  bisher  oder  von  mehr  Personen
oder  eifriger,  nachhaltiger,  auf  Grund  größerer  Zahlungs  f  ä  h  i  g  k  e  i  t  der  Begehrenden ­
  ic.  zum  entgeltlichen  Erwerbe  verlangt  wird,  dann  bei  vorherrschendem
Eigennutze  diejenigen,  welche  solche  Dinge  im  Handel  abzugeben  geneigt  sind,  mit
ihren  Preisforderungen  erfolgreich  in  die  Höhe  gehen  können,  und  das  umsomehr,
je  mehr  unter  den  Nachfragenden,  wie  infolge  ihres  Eigennutzes  regelmäßig  zu  erwarten ­
  ist,  ein  Mitw  erb  en  oder  eine  Konkurrenz,  d.  h.  das  wetteifernde
Bestreben  Platz  greift,  durch  Bewilligung  günstigerer  Kaufbedingungen  einander  im
Erwerbe  zuvorzukommen.  „So  steigt  der  Preis  vieler  schwarzer  Artikel  durch  unerwartete ­
  allgemeine  Landestrauer,  es  steigt  der  Preis  vieler  Arzneien  durch  die
Cholera,  der  Preis  von  Pulver,  Pferden  beim  Ausbruch  eines  Krieges,  der  Eisenpreis
infolge  des  Baus  vieler  Eisenbahnen  rc."  (Roscher).
Ebenso  zweifellos  ist  aber  auch,  daß,  wenn  das  Angebot  eines  Gegenstandes
steigt,  d.  h.  wenn  derselbe  in  größeren  Mengen,  von  größerer  Personenzahl  oder
eifriger,  nachhaltiger  rc.  als  bisher  zur  entgeltlichen  Annahme  ausgeboten  wird,
unter  übrigens  gleichen  Umständen  die  Gewinnaussichten  derjenigen  wachsen,  welche
den  Gegenstand  erwerben  möchten,  und  auch  das  wieder  umsomehr,  je  mehr
bei  dem  anderen  Teil,  hier  den  Anbietenden,  infolge  ihres  Eigennutzes,  ein  Mitwerben,
  d.  h.  in  diesem  Falle  das  wetteifernde  Bestreben  entsteht,  durch  Bewilligung ­
  günstigerer  Verkaufsbedingungen  einander  zuvorzukommen.
Und  endlich  muß  unter  übrigens  gleichen  Umständen  dasselbe,  was  in  Fällen
ersterer  Art  durch  das  Steigen  der  Nachfrage  bei  sich  gleichbleibenden  Angebotsverhältnissen ­
  herbeigeführt  wird,  im  allgemeinen  auch  durch  ein  Gleichbleiben
der  Nachfrageverhältnisse  bei  sinkendem  Angebot  erreicht  werden,  und  ebenso
in  Fällen  der  zweiten  Art  durch  ein  Gleichbleiben  der  Angebotsverhältnisse  bei
sinkender  Nachfrage  dasselbe,  was  dort  ein  Steigen  des  Angebots  bei  gleichbleibenden
Nachfrageverhältnissen  veranlaßt.
Bei  alledem  ist  aber  zu  beachten,  daß  jene  so  oft  wiederholte  Voraussetzung:
„unter  übrigens  gleichen  Umständen"  tatsächlich  sehr  selten  zutrifft,  da  Änderungen
in  einer  der  erwähnten  Beziehungen  fast  immer  auch  Wandelungen  in  dieser  oder
jener  anderen  Beziehung  zur  Folge  haben,  welche  die  erwähnten  Wirkungen  durchkreuzen. ­
  Und  deshalb  ist  auch  von  jenen  Änderungen  nur  zu  sagen,  daß  sie  die
Tendenz  haben,  in  gewissen  Richtungen  Preisänderungen  nach  sich  zu  ziehen.
Namentlich  aber  hat  man  sich  vor  den  Annahmen  zu  hüten,  daß  der  Preis  in  die  Höhe
gehe,  wenn  die  Nachfrage  „größer"  sei  als  das  Angebot,  sinke,  wenn  letzteres  die
Nachfrage  „überwiege"  usw.
Entweder  bezieht  man  hierbei  nämlich  die  Worte  Angebot  und  Nachfrage  ausschließlich ­
  auf  die  gewünschten  und  resp.  angebotenen  Mengen.  Dann  sind  jene
Aussprüche  Muster  von  Einseitigkeit,  die  besonderer  Erklärung  bedürfen.
Denn  in  der  Tat  lehrt  die  Erfahrung  täglich,  daß  auch  „bei  gleichen  Q  u  a  n  t  i  t  ä  t  s  -
Verhältnissen"  eine  Vergrößerung  z.  B.  der  Intensität  der  Nachfrage  oder  der
Zahlungsfähigkeit  der  Nachfragenden  die  Preise  in  die  Höhe  treibt.
Oder  man  denkt  bei  jenem  Wort,  wie  es  unter  Einsichtigeren  Regel  ist,  auch  an  die
erwähnten  anderen  Momente:  die  Zahl  und  Zahlungsfähigkeit  der  Nachfragenden,
den  Grad  und  die  Nachhaltigkeit  ihres  Verlangens,  die  Zahl  der  Anbietenden,  den
Eifer  und  die  Nachhaltigkeit  des  Angebots  rc.  Dann  schließen  jene  Behauptungen
einen  logischen  Fehler  in  sich.  Denn  vermag  man  sichs  denn  wirklich  vorzu-
        <pb n="210" />
        182  Zweiter  Teil.  Handel.  VII.  Der  Betrieb  des  Handels.

stellen,  wie  jener  große  Komplex  von  Momenten,  der  hiernach  als  Angebot
bezeichnet  wird,  „größer"  oder  „kleiner"  sein  kann  als  jener  andere,  den  man  Nachfrage ­
  nennt?  Kann  man  sich  wirklich  denken,  daß  z.  B.  die  Begehrsintensität  oder
die  Zahlungsfähigkeit  gewisser  Personen  hier  „größer"  sei  als  eine  gewisse  Warenmenge
  oder  gewisse  Personen  zahl  dort,  resp.  daß  umgekehrt  eine  gewisse  Warenmenge ­
  oder  Personenzahl  hier  die  Begehrsintensität  oder  Nachhaltigkeit  dort
„überwiegt"?!
Offenbar  kann  davon  nicht  die  Rede  sein.  Wer  über  diese  Dinge  nachdenkt,
wird  erkennen,  daß  man  jene  Komplexe  an  sich  verschiedenartiger  Dinge
im  Grunde  nur  in  einer  Beziehung  abwägend  einander  gegenüberstellen  kann,
—  in  ihrer  Beziehung  nämlich  zu  demjenigen,  um  dessentwillen  man  sie  gruppiert,
zum  Preise.
In  dieser  Weise  aufgefaßt,  besagen  jene  Gegenüberstellungen  aber  im
Grunde  wenig.  Denn  „die  Nachfrage  überwiegt  das  Angebot"  oder  „das  Angebot
überwiegt  die  Nachfrage"  heißt  dann  eben  nur:  „Es  überwiegen  zum  Steigen
des  Preises  anlaßgebende  Momente  (die  man  Angebot  und  Nachfrage  nennt)  über
zum  Sinken  des  Preises  führende  Momente  oder  umgekehrt."  Desgleichen  heißt
dann:  „Es  sind  in  gewissem  Falle  Angebot  und  Nachfrage  „gleich  groß",
„kommen  sich  einander  gleich",  stehen  „im  Gleichgewicht"  usw.,  nichts  anderes  als:
„Es  halten  sich  zum  Steigen  des  Preises  und  zum  Sinken  desselben  führende, ­
  Angebot  und  Nachfrage  genannte  Momente  in  dieser  Wirksamkeit
das  Gleichgewicht",  und  endlich:  „Der  Preis  wird  durch  das  Verhältnis  von  Angebot ­
  und  Nachfrage  bestimmt",  nichts  anderes  als:  „Der  Preis  wird  durch  das
Verhältnis  bestimmt,  in  welchem  sich  gewisse  auf  sein  Steigen  und  gewisse
auf  sein  Sinken  hinwirkende,  Angebot  und  Nachfrage  genannte  Momente
zueinander  befinden"  rc.
Daß  aber  mit  derartigen  Aussprüchen  nur  wenig  erreicht  wird,  liegt  auf  der
Hand.  Zu  sagen,  daß  ein  Ding  sinkt,  wenn  die  zum  Sinken  desselben  führenden  Momente ­
  stärker  sind  als  die  in  entgegengesetzter  Richtung  wirksamen,  dagegen  nicht  sinkt,
wenn  diese  und  jene  Momente  sich  das  Gleichgewicht  halten  rc.,  heißt  doch  anscheinend
nur  Selbstverständliches  äußern.  Und  man  wäre  danach  versucht,  jenes
in  der  Gegenwart  so  beliebte  Wort  von  der  „Bestimmung  des  Preises  durch  das
Verhältnis  von  Angebot  und  Nachfrage"  geradezu  als  nichtssagend  zu  bezeichnen, ­
  wenn  ihm  nicht  immerhin  ein  Verdienst  nachzusagen  wäre,  das
Verdienst  nämlich,  daß  es  in  einer  nun  einmal  üblich  gewordenen  Weife  auf  jene
den  Wandlungen  von  „Angebot"  und  „Nachfrage"  eigentümlichen  Preisgestaltungstendenzen
  verweist  und  so  gewisse,  für  den  Preis  besonders  wichtige
Momente  in  kurzem  Ausdruck  wie  in  einem  Schlagwort  zusammenfaßt.
Bei  alledem  ist  jenes  Wort  andererseits  aber  auch  gefährlich.  Denn  abgesehen
davon,  daß  es,  wie  schon  berührt  ist,  zu  dem  Wahne  leitet,  als  ob  jene  als  „Angebot"
und  „Nachfrage"  zusammengefaßten  Komplexe  von  Momenten  ihrer  Größe  nach
vergleichbar  wären,  befördert  es  namentlich  die  Vorstellung,  daß  in  ihm  wirklich
die  Gesamtheit  der  auf  die  Preisgestaltung  influierenden  Momente  zusammengefaßt ­
  wäre  und  demnach  alle  Preise  des  freien  Verkehrs  nur  durch  das  Medium
von  Angebot  und  Nachfrage  (in  jenem  Sinn)  ihre  Gestalt  erhielten.  Und  das  ist
zweifellos  irrig.
Es  bestimmen  den  Preis,  und  zwar  gerade  den  hier  in  Rede  stehenden  geschäftlichen ­
  Preis,  daneben  auch  z.  B.  Klugheit,  Umsicht  und  Geschicklichkeit  der  am
Preiskampf  Beteiligten,  ferner  die  überkommenen  Preisgestaltungen  und
daneben  noch  viele  andere  Momente,  wie  namentlich  manche  allein  in  den  K  o  st  e  n
vor  sich  gehende,  Angebot  und  Nachfrage  gar  nicht  berührende  Änderungen.
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        6.  Die  angebliche  Bestimmung  der  Preise  durch  Angebot  und  Nachfrage.  183
Man  denke  z.  B.  an  den  Preis  von  etwa  in  gleichem  Umfang  wie  bisher
begehrtem  in  der  Regel  aber  nur  auf  Bestellung  gearbeiteten  Dienstanzügen
gewisser  Beamtenkategorien.  Steigen  die  Produktionskosten  dieser  Anzüge,  so
wird  der  Preis  regelmäßig  in  die  Höhe  gehen,  obwohl  sich  bezüglich  des  Angebots
und  der  Nachfrage  kaum  etwas  ändert.  Denn  begehrt  werden  solche  Anzüge  nach
Maßgabe  des  Aufrückens  in  die  bezüglichen  dienstlichen  Stellungen.  Und  dieses
Aufrücken  ist  von  jenen  Kostenänderungen  unabhängig.  Angeboten  aber  werden
solche  Anzüge  regelmäßig  überhaupt  nicht,  sondern  nur  auf  Bestellung  gefertigt.
Daneben  werden  z.  B.  die  Verbandspreise,  wie  die  Beiträge  von
Vereinsmitgliedern  an  ihren  Verein  oder  die  regelmäßigen  Zahlungen  von  Meliorations-,
  Deich-  oder  Waldschutzgenossen  an  ihre  Verbands-  oder  Genossenschaftskasse
usw.  von  Angebot  und  Nachfrage  gar  nicht  berührt.
Statt  also  allgemein  zu  sagen:  „der  Preis  werde  durch  das  Verhältnis  von
Angebot  und  Nachfrage  bestimmt",  dürfen  wir  im  Grunde  nur  sagen,  daß  g  e  -
wissen  Wandelungen  in  dem  Verhältnis  der  als  Angebot  und  Nachfrage
bezeichneten  Momente  die  Tendenz  eigen  ist,  gewisse  Wandelungen  auch  in  der
Preisgestaltung  herbeizuführen,  und  daß  z.  B.  Steigerungen  der  „Nachfrage"  und
Verringerungen  des  „Angebots"  die  Preise  zu  erhöhen,  entgegengesetzte  Wandelungen ­
  sie  herabzudrücken,  tendieren.  In  dieser  Beschränkung  kann  jenes  Schlagwort ­
  aus  den  erwähnten  Gründen  gute  Dienste  leisten,  darüber  hinaus  nicht.
Überhaupt  sind  die  „Preismomente"  gar  nicht  generell  zu  gliedern,  sondern  es
sind  von  vornherein  verschiedene  Kategorien  von  Preisen  zu  scheiden,  und  für  d  i  e  s  e
die  Preismomente  zu  bestimmen.  So  sind  z.  B.  auseinander  zu  halten  einerseits
Spezial-  oder  Einzelpreise,  d.  h.  solche,  denen  gegenüber  es  auf  beiden
Seiten  an  Konkurrenz  gebricht,  daneben  Monopol-  oder  Vorzugspreise,
d.  h.  solche,  denen  gegenüber  ein  Mitwerben  auf  einer  Seite  gar  nicht  oder  nur  in
geringem  Maße  vorhanden  ist,  und  endlich  K  o  n  k  u  r  r  e  n  z  p  r  ei  s  e  i.  e.  S.,  d.  h.
solche,  bei  denen  auf  beiden  Seiten  wirksames  Mitwerben  stattfindet.  Und  innerhalb ­
  jeder  dieser  einzelnen  Kategorien  ist  nach  den  bezüglichen  Preisbestimmungsgründen
  zu  forschen.
Scharfe,  feste  Grenzen  scheiden  freilich  auch  diese  Kategorien  nicht.  Im  Gegenteil, ­
  fast  alle  „Konkurrenzpreise"  sind  in  gewissem  Sinne  Monopol-  oder
Vorzugspreise.  Und  umgekehrt  sind  die  meisten  „Monopolpreise",  wie  z.  B.  jene,  an  die
wir  denken,  wenn  wir  vom  Monopole  der  Apotheker,  Verlagshändler,  durch  Patent
geschützten  Gewerbetreibenden  rc.  oder  von  der  Monopolstellung  unserer  Bahnen,
Kanäle,  Gas-  und  Wasserleitungen  rc.  sprechen,  zum  großen  Teile  beeinflußt
von  „beiderseitiger"  Konkurrenz:  die  Kanaltransportpreise  z.  B.  beeinflußt  von  der
Konkurrenz  der  Bahnen,  die  Preise  dieser  beeinflußt  von  den  Preisen  des  Wassertransports, ­
  der  Gaspreis  beeinflußt  von  der  Konkurrenz  der  Petroleumhändler  rc.
Wer  also  feste,  scharfgezogene  Grenzlinien  zur  Bedingung  solcher  Scheidungen  wie
der  hier  in  Rede  stehenden  machen  wollte,  mühte  auch  die  vorhin  empfohlene
Trennung  verwerfen.  Indessen  wird  ja  mit  Forderungen  solcher  Art  außerhalb  des
Gebiets  der  exakten  Wissenschaften  überhaupt  nur  wenig  erreicht.  Im  allgemeinen
muß  es  genügen,  in  solchen  Scheidungen  die  wesentlich  st  en  Eigentümlichkeiten ­
  der  einzelnen  Erscheinungen  zum  Ausdruck  zu  bringen.  Und  das  allein
war  auch  im  vorliegenden  Falle  beabsichtigt.
        <pb n="212" />
        184

Zweiter  Teil.  Handel.  VII.  Der  Betrieb  des  Handels.

7.  Begriff  und  Zweck  der  Buchführung.
Bon  A.  Adler.
Adler,  Buchführung.  In:  Handwörterbuch  der  Staatswissenschaften.  Herausgegeben
von  Conrad,  Elster,  Lexis,  Loening.  3.  Aufl.  3.  Bd.  Jena,  Gustav  Fischer,  1909.  S.  244—245.
Buchführung  oder  Buchhaltung  im  weiteren  Sinne  nennt  man  jede
einigermaßen  geordnete  Rechnungsführung  über  die  Veränderungen  des  Besitzstandes
einer  Einzelwirtschaft  oder  einzelner  Teile  desselben.  So  kann  z.  B.  jeder  Privatmann
über  seine  Einnahmen  und  Ausgaben,  jede  Hausfrau  über  ihre  Haushaltung  Rechnung
führen,  also  eine  Art  von  Buchführung  anwenden.  Im  engeren  Sinne  jedoch  versteht
man  unter  Buchführung  die  nach  ganz  bestimmten  Regeln  in  bestimmten  Büchern
erfolgende  Aufzeichnung  des  Vermögensstandes  einer  Erwerbs  wirtschaft  und  der
Veränderungen,  die  er  durch  den  Geschäftsbetrieb  erleidet,  dergestalt,  daß  man  zu
jeder  Zeit  in  der  Lage  ist,  die  Wirtschaftsbewegung  im  einzelnen  zu  erkennen  und
ihren  Erfolg  in  dem  Vermögensstand  nachzuweisen.  Solche  Buchführung  nennt  man
auch  die  kaufmännische,  weil  sich  die  Notwendigkeit  einer  geordneten  schriftlichen ­
  Darstellung  der  Geschäftsverhältnisse  zuerst  in  den  größeren,  kaufmännisch
geführten  Betrieben  ergeben  und  sich  dort  also  die  Buchführung  nn  engeren  Sinne
ausgebildet  hat,  sodann  weil  die  Handelsgesetzbücher  der  verschiedenen  Staaten  den
Kaufleuten  eine  geordnete,  übersichtliche  Buchführung  zur  Pflicht  gemacht  haben.
W  i  s  s  en  s  ch  a  f  t  li  ch  ist  die  Buchführung  dann,  wenn  zwischen  den  einzelnen  Teilen
der  Rechnungsführung  ein  solcher  Zusammenhang  besteht,  daß  das  ganze  Buchungswerk ­
  als  eine  systematische  Einheit  erscheint,  was  bei  der  Methode  der  sog.  doppelten
Buchführung  und  ihren  Abarten  der  Fall  ist.  Zweck  der  Buchführung  im  engeren
Sinne  ist  es  sonach,  im  Anschluß  an  die  Feststellung  und  Aufzeichnung  der  Vermögensbestandteile ­
  die  Geschäftsbewegung  in  Erwerb  und  Aufwand  fortlaufend
in  den  Büchern  so  zu  verzeichnen,  daß  es  in  beliebigen  Zeitabschnitten  möglich  ist,
die  eingetretene  Vermehrung  oder  Verminderung  des  ursprünglichen  Vermögens
ziffernmäßig  festzustellen  und  den  mehr  oder  weniger  detaillierten  Nachweis  zu
liefern,  auf  welche  Weise  die  Veränderung  des  Vermögens  entstanden  ist.  Es  ist
einleuchtend,  daß  eine  derartige  Rechnungsführung  über  den  Besitzstand  der  Einzelwirtschaften ­
  und  dessen  Veränderungen  von  allergrößtem  Werte  für  die  Volkswirtschaft ­
  ist;  denn  die  Anwendung  der  Hauptgrundsätze  der  Ökonomik,  der  Planmäßigkeit, ­
  Ordnung  und  Sparsamkeit,  ist  in  größeren  Privatwirtschaften,  die  sich  nicht  ohne
weiteres  übersehen  lassen,  nur  denkbar,  wenn  diese  mit  einer  guten  Buchführung
versehen  sind.  Es  ist  ganz  natürlich,  daß  sich  mit  dem  Fortschreiten  der  Wirtschaftskultur, ­
  mit  der  Vermehrung  und  Vergrößerung  der  Betriebe  in  Handel,  Industrie
und  selbst  in  der  Landwirtschaft  die  kaufmännische  Buchführung  immer  mehr  eingebürgert ­
  hat,  ja  daß  selbst  das  einigermaßen  entwickelte  Kleingewerbe  das  Bedürfnis
nach  einer  geordneten  Buchführung  empfindet.  Dazu  kommt,  daß  die  größeren  Aufwandswirtschaften ­
  —  ganz  abgesehen  davon,  daß  sie  häufig  zu  gleicher  Zeit  bedeutende ­
  Erwerbswirtschaften  sind,  —  wie  Staat,  Provinz,  Gemeinde,  Stiftungen,
Vereine  usw.  —  mit  der  Vermehrung  ihres  Budgets,  dem  Wachstum  ihres  Kredits
und  der  größeren  Komplikation  ihrer  Wirtschaftsführung  immer  mehr  zu  einem  der
kaufmännischen  und  wissenschaftlichen  Buchführung  gleichen  Verrechnungssystem  gelangen ­
  müssen.
        <pb n="213" />
        8.  Entwickelung  und  Hauptarten  der  Buchführung.

185

8.  Entwickelung  und  Hauptarten  der  Buchführung.
Von  A.  Adler.

Adler,  Buchführung.  In:  Handwörterbuch  der  Staatswissenschaften.  Herausgegeben
von  Conrad,  Elster,  Lexis,  Loening.  3.  Aufl.  3.  Bd.  Jena,  Gustav  Fischer,  1909.  S-  248—248.
Die  Grundlage  einer  jeden  Buchführung  ist  das  Inventarium  oder  I  n  -
v  e  n  t  a  r,  worunter  man  ein  genaues  Verzeichnis  sämtlicher  Vermögensstücke
(Aktiva)  und  sämtlicher  Schuldenbestandteile  (Passiva)  zur  Ermittelung  des
reinen  Geschäftsvermögens  (Kapitals)  versteht.  Stellt  man  das  Inventar
kontenmäßig  in  der  Form  auf,  daß  die  eine  (linke)  Seite  das  Aktivvermögen,  die
andere  (rechte)  Seite  das  Passivvermögen  und  das  reine  Vermögen  enthält,  so  daß
sich  die  Summen  auf  beiden  Seiten  ausgleichen,  so  erhält  man  die  Bilanz  (vom
ital.  bilancia,  d.  i.  Wage).  Wiederholt  ein  Geschäftsmann  von  Zeit  zu  Zeit  eine
genaue  Feststellung  (Inventur,  Inventarisierung)  seines  Vermögens,
so  kann  er  aus  der  Vergleichung  der  Ergebnisse  seiner  jetzigen  Aufnahme  mit  denjenigen ­
  der  früheren  Geschäftsperiode  die  Änderungen  in  seinen  Vermögens-  und
Schuldverhältnissen,  die  Vermehrung  oder  Verminderung  seines  reinen  Vermögens
feststellen.  Eine  eigentliche  Buchführung  im  Sinne  einer  fortlaufenden  Verzeichnung
der  Geschäftsbewegung  wird  er  hierzu  nur  in  so  weit  brauchen,  als  es  ohne  sie  nicht
möglich  wäre,  die  Inventarisierung  vorzunehmen,  also  z.  B.  zur  Ermittelung  der
Forderungen  und  der  Guthaben  dritter  Personen.  Ohne  Buchführung  würde  er
freilich  darauf  verzichten  müssen,  während  einer  Geschäftsperiode  überhaupt  etwas
über  den  Gang  und  Erfolg  seiner  Unternehmung  zu  erfahren,  hätte  also  auch  keine
Kontrolle  darüber,  aus  welchen  Gründen  die  Änderungen  seiner  Vermögenslage
hervorgehen,  ob  sie  Folgen  der  geschäftlichen  Bewegung  oder  eines  unrechtmäßigen
Eingriffs  (Diebstahls  usw.)  sind.  Der  Mangel  einer  geordneten  Buchführung  würde
aber  ganz  besonders  sich  an  der  Unordnung  und  Verwirrung  seiner  Geschäftsführung
geltend  machen,  da  er  und  seine  Leute  nicht  imstande  wären,  alle  Aufträge,  ausgeführten ­
  Geschäfte,  Forderungen  und  Schulden  usw.  im  Kopf  zu  behalten.
So  lückenhaft  auch  unsere  Kenntnis  von  der  geschichtlichen  Entwickelung  der
Buchführung  ist,  so  läßt  sich  doch  behaupten,  daß  der  erste  Zweck  der  Buchführung
kein  anderer  als  der  einer  Unterstützung  des  Gedächtnisses  war,  und  daß  sie  zunächst
in  nichts  anderem  als  einer  mehr  oder  weniger  geordneten  Aufzeichnung  aller  nicht
bar  berichtigten  Geschäfte  bestand.  Darauf  weisen  auch  alte  aufgefundene  Geschäftsbücher ­
  hin,  die  in  einem  und  demselben  Buche  unterschiedslos  eine  Aufzählung  und
meistens  formlose  Beschreibung  solcher  Geschäfte  enthalten,  wobei  nicht  immer  die
Zeitfolge  streng  eingehalten  ist  sowie  Handelsgeschäfte  und  Privatgeschäfte  durcheinanderlaufen. ­
  Den  Zweck  des  Buches,  zur  Unterstützung  des  Gedächtnisses  zu
dienen,  drückte  auch  sein  Name,  Memorial,  aus;  ebenso  der  Name  Journal,
weil  es  ein  Tagebuch  war.
Andere  schon  früh  vorkommende  Namen,  wie  Prima-Nota  (erste  Notiz),
Manual  (Handbuch),  Brouillon,  Strazze,  Kladde,  Scharteke,  Squarzafolio  usw.  deuten
darauf  hin,  daß  man  die  ersten  Geschäftsentwürfe  zunächst  flüchtig  in  ein  allen
Geschäftsgehilfen  zugängiges  Buch  eintrug,  von  wo  aus  sie  erst,  sorgfältig  und  von
einer  Hand  geschrieben,  in  das  Memorial  oder  Journal  übergingen,  ein  Gebrauch,
der  sich  aus  praktischen  Gründen  bis  auf  den  heutigen  Tag  namentlich  in  Detailgeschäften ­
  erhalten  hat.  So  erklärt  es  sich  auch,  daß  das  Französische  Handelsgesetzbuch ­
  von  1807,  das  z.  T.  auf  weit  älteren  Handelsordnungen,  besonders  auf  der
Orckonnanes  äs  Oommeree  von  1673  beruht,  den  Kaufmann  zur  Führung  eines
Tagebuches  verpflichtet,  in  welches  er  alle  Geschäfte  unterschiedlos  tagtäglich  einzu-
        <pb n="214" />
        186  Zweiter  Teil.  Handel.  VII.  Der  Betrieb  des  Handels
tragen  hat,  eine  Bestimmung,  die  nach  dem  gegenwärtigen  Stande  der  Buchführung
als  ganz  veraltet  erscheint  und  auch  in  Frankreich  nicht  mehr  buchstäblich  beobachtet
wird.  Denn  wenn  auch  heute  noch  die  vollständige  Geschäftserzählung  zu  den  wesentlichen ­
  Erfordernissen  einer  geordneten  Buchführung  gehört,  so  ist  es  doch  durchaus
nicht  nötig,  daß  sie  in  einem  und  demselben  Buche  erfolgt.
Zu  diesem  Erfordernis  ist  aber  im  Laufe  der  Entwickelung  der  Buchführung
noch  ein  anderes  gekommen,  das  ebenso  wichtig  ist  wie  das  erstere,  nämlich  die
systematische  Darstellung  der  Geschäfte  zu  dem  Zwecke,  auch  ohne  Aufnahme
des  Inventars  ein  Bild  von  der  Geschäftsbewegung  zu  erhalten.  Schon  der  Umstand,
daß  bei  größerer  Ausdehnung  eines  Unternehmens  die  Zahl  der  einzelnen  Geschäfte
sich  derart  vermehrt,  daß  deren  unterschiedslose  Aufzählung  in  dem  gleichen  Buche
höchst  unpraktisch  und  für  die  Kenntnisnahme  fast  zwecklos  wird,  mußte  zu  einer
Teilung  des  Journals  führen.  Andererseits  mußte  auch  der  Drang,  wenigstens  die
tägliche  Geldbewegung,  die  baren  Einnahmen  und  Ausgaben,  zu  kontrollieren,  zu
dem  ersten  Ansatz  einer  systematischen  Buchhaltung,  zur  Einrichtung  des  Kassenbuchs ­
  oder  Kassenjournals  führen.  Anfänglich  hat  man  wohl  die  Posten  in
beide  Bücher  geschrieben;  später  hat  man,  um  das  Journal  zu  entlasten,  die  Kassenposten ­
  überhaupt  aus  diesem  weggelassen.  Die  Führung  des  Kassenbuchs  ist  entweder
in  der  Form  möglich,  daß  man  dazu,  wie  im  Memorial,  nur  eine  Seite  benutzt  und
die  Ausgaben  von  den  Einnahmen  direkt  abzieht,  oder  in  der  Form  einer  doppelseitigen ­
  Rechnung,  eines  Kontos,  dessen  linke  Seite,  mit  Soll,  Debet  oder
Einnahmen  überschrieben,  die  Einnahmen,  dessen  rechte  Seite,  mit  Haben,
Credit  oder  Ausgaben  überschrieben,  die  Ausgaben  aufnimmt.  Letztere  Form
ist  jetzt  die  allgemein  übliche.
Eine  weitere  Entlastung  des  Memorials  trat  dadurch  ein,  daß  Warengeschäftshäuser ­
  die  Posten,  die  sich  auf  Einkauf  und  Verkauf  von  Waren  beziehen,  aus  dem
Memorial  wegließen  und  dafür  besondere  Einkaufs-  oder  Eingangsfakturen- ­
  und  Verkaufs-  oder  Ausgangsfakturenbücher  einrichteten,
so  daß  sich  heute  der  Inhalt  des  alten  Journals  oder  Memorials  auf  mehrere  Bücher
verteilt,  die  —  weil  sie  die  Grundlage  für  alle  weiteren  Buchungen  enthalten  —
gewöhnlich  als  die  Grundbücher  der  Buchführung  bezeichnet  werden.
Das  Bedürfnis,  ebenso  wie  für  die  Kassenbewegung  auch  für  die  geschäftlichen
Beziehungen  zu  dritten  Personen  eine  gesonderte  Rechnung  zu  führen,  um  über  den
Stand  der  persönlichen  Verbindungen  sich  fortwährend  Aufschluß  geben  zu  können,
führte  zur  Einrichtung  des  Hauptbuches  (der  einfachen)  oder  richtiger  Kontokorrentbuches ­
  (der  doppelten  Buchführung).  In  diesem  Buche  erhält  jeder
Geschäftsfreund  (Korrespondent),  mit  dem  man  in  dauernder  geschäftlicher  Beziehung
steht,  ein  Konto,  dessen  linke  Seite  die  Schulden,  dessen  rechte  die  Forderungen,  das
Guthaben  des  Freundes,  aufnimmt.  Der  Kopf  der  Rechnung  wird  mit  dessen
Namen  und  Wohnort,  sowie  auf  der  linken  Seite  mit  Soll  oder  Debet  (Mehrzahl
Sollen  oder  D  e  b  e  n  t),  auf  der  rechten  mit  Haben  oder  Credit  (Mehrzahl
Credunt)  überschrieben.  Man  debitiert  oder  belastet  ein  solches  Konto
für  alle  Schulden  des  Geschäftsfreundes,  man  kreditiert  oder  erkennt  es
für  alle  seine  Zahlungen  oder  anderen  Guthaben.  Auf  solche  Weise  ist  man  imstande,
durch  Abschluß  der  Rechnungen  und  Ermittelung  des  Saldo  die  Forderungen  und
Schulden  des  Geschäfts  für  das  Inventar  auf  leichte  Weise  zu  ermitteln,  außerdem
auch  jederzeit  sich  über  den  Stand  dieser  Verhältnisse  klar  zu  werden.
Geht  man  noch  einen  Schritt  weiter,  so  kommt  man  allmählich  auch  dazu,  für
den  Ein-  und  Ausgang  sachlicher  Gegenstände  eine  ähnliche  Rechnung  zu  führen,  wie
sie  im  vorgenannten  Buche  über  Forderungen  und  Schulden  eingerichtet  ist.  Man
führt  dann  in  verschiedenen  Nebenbüchern  (Scantri)  Rechnung  über  die  ein-
        <pb n="215" />
        8.  Entwickelung  und  Hauptarten  der  Buchführung.  187

und  ausgegangenen  Waren  (Waren-  oder  Lagerfcontro),  über  die  Wechsel  (Wechselscontro),
  Effekten,  d.  s.  Staatspapiere,  Aktien  usw.  (Effektenscontro)  usw.  Diese
Vergleichung  kann  entweder  nur  den  Zweck  haben,  eine  Kontrolle  über  die  ein-  und
ausgegangenen  Mengen  (Gewichte,  Stückzahl,  Maße  usw.)  herzustellen,  oder  sie
kann  zugleich  —  wenn  in  diesen  Büchern  auch  Wertspalten  aufgenommen  sind  —
die  Erfolgsberechnung  ermöglichen.
Auf  solche  Weise  gelangt  man  auch  in  der  einfachen  Buchführung,  die  an
und  für  sich  nur  eine  Geschäftserzählung  ist  und  keinen  systematischen  Zusammenhang
der  Grundbuchungen  kennt,  zu  einer  Art  von  systematischer  Aufzeichnung  der  Geschäfte, ­
  aus  der  sich  auf  allerdings  recht  umständlichem  Wege  eine  teilweise  Erklärung
für  die  summarischen  Veränderungen,  wie  sie  sich  aus  der  Vergleichung  der  Jnventare
  ergeben,  finden  läßt.  Vollständig  kann  diese  Erklärung  aber  deshalb  nicht  fein,
weil  nicht  alle  Einflüsse  auf  den  Erfolg  eines  Geschäftsbetriebs  sich  in  den  persönlichen
und  sachlichen  Rechnungen  des  Kontokorrentbuchs  und  der  Scontri  ausdrücken,  und  weil
gewisse  Zu-  und  Abnahmen  des  Vermögens,  wie  sie  durch  Berechnung  von  Zins,
Handlungsunkosten  usw.  entstehen,  in  der  einfachen  Buchführung  überhaupt  nicht
einzeln  nachgewiesen  werden.  Indem  bei  dieser  Buchführungsart  von  vornherein
als  Schuldner  und  Gläubiger  nur  Personen,  nicht  aber  auch  Sachen  und  Wertbeziehungen ­
  auftreten,  gelangt  man  durch  sie  rechnerisch  für  die  vielen  geschäftlichen
Transaktionen,  aus  denen  ein  Betrieb  doch  besteht,  zu  keinem  inneren  Zusammenhang, ­
  zu  keinem  systematisch  aufgebauten  Nachweis  des  reinen  Vermögens  und  muß
sich  damit  begnügen,  falls  man  überhaupt  Einzelnachweise  über  die  Vermögensbestandteile ­
  und  über  die  Geschäftsbewegung  erhalten  will,  diese  in  einer  Reihe  von
nicht  zusammenhängenden  Nebenbüchern  mehr  oder  weniger  ausführlich  zu  geben.
Selbst  die  Einzelposten  des  systematischen  Kassenbuchs  der  einfachen  Buchführung
sind  zum  großen  Teil  nur  Kasten  n  o  ti  z  e  n  ,  keine  eigentlichen  Posten,  weil  sie
sich  nicht  immer  auf  Personen  beziehen  und  dann  in  keiner  anderen  Rechnung  der
einfachen  Buchführung  eine  Soll-  oder  Habenveränderung  hervorbringen.  In  den
meisten  Betrieben,  in  denen  die  einfache  Buchführung  angewendet  wird,  verzichtet
man  grundsätzlich  auf  eine  vollständige  Berechnung  des  Erfolgs  im  einzelnen  und
begnügt  sich  mit  dem  Gesamtergebnis,  wie  es  aus  der  Vergleichung  der  Jnventare
verschiedener  Geschäftsperioden  hervorgeht.
Daß  eine  solche  Buchführung  nicht  den  höchsten  Anforderungen,  ja  unter  Unu
ständen  nicht  einmal  den  gesetzlich  notwendigen  Ansprüchen  genügt,  liegt  auf  der
Hand.  Die  Buchführung  namentlich  großer  Betriebe  muß  s  y  st  e  m  a  t  i  s  ch  sein,
d.  h.  es  muß  ein  innerer  Zusammenhang  zwischen  sämtlichen  Buchungen  bestehen,
und  das  Gesamtresultat  der  Inventur  muß  sich  durch  das  Verbuchungssystem  in
seinen  einzelnen  Bestandteilen,  sowohl  nach  den  Beständen  und  Schuldverhältnissen,
als  auch  nach  dem  positiven  (Gewinn)  und  negativen  (Verlust)  Erfolge,  nachweisen
lassen.
Zu  diesem  Ergebnisse  gelangt  die  doppelte  Buchführung,  so  genannt,
weil  bei  ihr  die  Posten  eine  doppelte  Veränderung  in  so  fern  hervorrufen,  als  jeder
Geschäftsfall  eine  Rechnung  belastet  und  einer  anderen  Rechnung  gutgeschrieben  wird.
Dies  ist  aber  nur  möglich,  wenn  Soll-  und  Habenänderungen  nicht  bloß  auf  Personen
oder  auf  einzelne  Sachen  bezogen  werden,  sondern  wenn  von  vornherein  grundsätzlich ­
  über  alle  Teile  des  Geschäftsvermögens  und  über  alle  Teile  der  geschäftlichen ­
  Erfolge  Einzelrechnungen  geführt  werden  und  angenommen  wird,  daß  sie
wie  die  Personenkonten  Schuldner  und  Gläubiger  werden  können.  Auf  diese  Weise
gelangt  man  zu  einem  vollständigen  Rechnungssystem,  in  dem  alle  Buchungen
untereinander  in  einen  geschlossenen  Zusammenhang  kommen,  und  wodurch  der
        <pb n="216" />
        188  Zweiter  Teil.  Handel.  VII.  Der  Betrieb  des  Handels.

Nachweis  der  Vermögens-  und  Schuldbestandteile  sowie  eine  genaue  Erfolgsberechnung ­
  im  einzelnen  erzielt  wird.
Diese  Art  der  Buchführung  ist  zuerst  von  einem  italienischen  Franziskanermönche, ­
  Fra  Luca  di  Borgo  oder  Lucas  Pacciolo,  in  seinem  1494
zu  Venedig  erschienenen  Werke-  „summa  äs  ^.ritümstioa,  Geometria,  Proportion!
e  Proportionalita“  beschrieben  worden.  Pacciolo  wendet  außer  dem  Eröffnungsinventar ­
  dazu  3  Bücher  an,  nämlich  das  Memorial  oder  die  S  t  r  a  z  z  e  zur
ersten  flüchtigen  Niederschrift  der  Posten,  das  Journal,  in  welches  sie  sorgfältig
zu  schreiben,  und  in  dem  sie  mit  den  Präpositionen  „per"  für  die  Schuldner  und
„an"  für  die  Gläubiger  einzuleiten  sind,  endlich  das  Hauptbuch  (quaderno
grande),  in  das  die  Iournalposten,  systematisch  nach  Konten  geordnet,  eingetragen
werden.  Pacciolo  spricht  öfters  von  der  „venetianischen  Methode",  auch  von  der
Florentiner  Art,  Buch  zu  führen,  woraus  hervorgeht,  daß  er  die  doppelte  Methode
nicht  selbst  erfunden,  sondern  auf  den  Kontoren  der  italienischen  Großkaufleute
kennen  gelernt  hat.  Er  hielt  sich  bei  seiner  Darstellung,  wie  er  selbst  sagte,  an  die
venetianische  Art  und  Weise  (al  modo  di  Vinegia).
In  fast  gleicher  Weise  stellt  Domenicus  Manzoni  1354  in  seiner
Schrift  „Quaderno  doppio  col  suo  giornale  composto  e  ordinato  secondo  il  sistema
  veneziano“  die  Buchhaltung  dar.  Es  muß  demnach  schon  damals  verschiedene
Arten  der  doppelten  Buchführung  gegeben  haben.  Auch  in  Rechnungsbüchern  der
Gemeinde  Genua  aus  dem  Jahre  1348  und  Florenz  aus  dem  Jahre  1432  soll  schon
die  doppelte  Methode  der  Buchführung  angewendet  sein.  Jedenfalls  hat  sie  ihre
ersten  Ansätze  aus  dem  praktischen  Verkehrsleben  der  mittelalterlichen  Handelsrepubliken ­
  Italiens  heraus  erhalten  und  ist  dann  zunächst  durch  italienische  Schriftsteller ­
  beschrieben  und  weiter  entwickelt  worden.
Durch  zahlreiche  Übersetzungen  der  italienischen  Werke  und  mehr  oder  weniger
selbständige  Arbeiten  über  doppelte  Buchführung  ist  sie  dann  rasch  im  Auslande  bekannt
geworden  und  hat  auch  dort  Verbreitung  und  vielfache  Verbesserungen  gefunden.
Inwieweit  das  Bekanntwerden  der  doppelten  Buchführung  auf  die  Weiterbildung ­
  der  einfachen  von  Einfluß  gewesen  ist,  läßt  sich  nicht  sicher  feststellen.
Jäger  nimmt  an,  daß  die  „systematische  einfache  Buchführung"  überhaupt  erst  aus
der  doppelten  durch  Abkürzung  entstanden  ist,  und  folgert  dies  namentlich  aus  der
Übernahme  gewisser  Formen  der  doppelten  Buchführung  in  die  einfache,  wie  Einrichtung ­
  des  Kontokorrentbuchs,  Gebrauch  der  Wörter  Soll  und  Haben  usw.  Die  bis
jetzt  aufgefundenen  alten  Handelsbücher  geben  zu  dieser  Auffassung  keinen  Anlaß.
Sicherlich  hat  aber  die  einfache  Buchführung  durch  die  Entwickelung  der  doppelten
Methode  ebenfalls  an  Klarheit  und  Übersichtlichkeit  gewonnen,  insofern  man  sich  bestrebte, ­
  durch  sie  wenigstens  einigermaßen  die  Ziele  der  doppelten  Methode  zu  erreichen.
Trotzdem  verdient  auch  heute  noch  die  einfache  Buchführung  unserer  Meinung  nach
den  Namen  einer  systematischen  Buchführung  nicht,  wie  auch  die  Nachahmung  gewisser ­
  Formen  der  doppelten  Buchführung,  so  der  Gebrauch  der  Worte  A  n  und  Per
im  Kassenbuche  oder  im  Hauptbuche  der  einfachen  Buchführung  gar  keinen  Sinn  hat.

9.  Gesetzliche  Bestimmungen  über  Buchführung.
Von  A.  Adler.
Adler,  Buchführung.  In:  Handwörterbuch  der  Staatswissenschaften.  Herausgegeben
von  Conrad,  Elster,  Lexis,  Loening.  3.  Aufl.  3.  Bd.  Jena,  Gustav  Fischer,  1909.  S.  257—259.
Die  Handelsbücher  der  Kaufleute  haben  schon  im  Mittelalter  in  Handelsstreitigkeiten ­
  Beweiskraft  gehabt.  Dies  veranlaßte  behördliche  Bestimmungen  über  deren
        <pb n="217" />
        9.  Gesetzliche  Bestimmungen  über  Buchführung.

189

ordnungsmäßige  Führung.  P  a  c  c  i  o  l  o  erwähnt  schon,  daß  man  an  vielen  Orten
„wie  die  Konsuln  der  Stadt  Perosa"  ein  gewisses  Bureau  für  Kaufleute  habe,
wo  sie  ihre  Bücher  vor  dem  Gebrauche  vorlegen,  damit  die  Zahl  der  Blätter  jedes
Buches,  die  Art  der  Münzsorte,  in  der  es  geführet,  die  Handschrift  beglaubigt  werde.
Für  die  Strazze  (Scharteke)  werde  ausdrücklich  bemerkt,  daß  alle  Hausleute  hineinschreiben ­
  können.  Das  alles  fei  von  dem  Bureau  zu  beglaubigen  und  mit  Siegel
zu  versehen,  „damit  die  Bücher  anerkannt  werden,  falls  man  in  den  Fall  kommt,
sie  vorzuweisen".  Auch  M  a  n  z  o  n  i  spricht  sich  in  gleicher  Weise  über  die  Beglaubigung ­
  der  zwei  wichtigsten  Bücher  (Journal  und  Hauptbuch)  aus.  Doch  scheint
die  Vorschrift  nicht  obligatorisch  gewesen  zu  sein.
Eine  französische  Ordonnanz  vom  März  1673  enthält  bereits  den  Hauptteil
der  Vorschriften,  die  später  in  den  Gode  de  Commerce  übergegangen  sind;  so
namentlich,  welche  Bücher  zu  führen  sind,  wie  sie  ordnungsmäßig  geführt  werden,
daß  sie  paraphiert  (mit  Handzeichen  versehen)  und  visiert  werden  müssen,  daß
in  Handelsstreitigkeiten  Auszüge  aus  den  Büchern  gemacht  werden  dürfen,  und
daß  nur  in  gewissen  Fällen  die  Bücher  zur  vollständigen  Einsicht  vorgelegt  werden
müssen.  Savary,  der  geistige  Urheber  jener  Ordonnanz,  spricht  ferner  davon,
daß  auf  betrügerischen  Bankerott  die  härtesten  Strafen  gesetzt  waren.  Dazu  gehörte
auch  der  Fall,  daß  die  Bücher  (Register  und  Journal)  nicht  von  der  zuständigen
Behörde  paraphiert  waren.  Seitdem  das  Handelsrecht  kodifiziert  ist,  bilden  die
Vorschriften  über  die  Führung  der  Handelsbücher  einen  wichtigen  Teil  der  Handelsgesetzgebung. ­
  Insbesondere  sind  die  Vorschriften  des  Code  de  Commerce  (feit
dem  1.  Januar  1808  in  Frankreich  in  Kraft)  für  viele  andere  Länder  maßgebend
geworden.  Hiernach  muß  jeder  Kaufmann  ein  Journal  (livre  Journal)  halten,
tu  welches  Tag  für  Tag  die  vorfallenden  Geschäfte  eingetragen  werden.  Die
empfangenen  Briefe  müssen  in  Mappe  (en  Hasse)  aufbewahrt,  die  ausgehenden
in  ein  Kopierbuch  (registre)  kopiert  werden.  Alle  Jahre  muh  der  Kaufmann
ein  Inventar  seines  Vermögens  und  seiner  Schulden  mit  persönlicher  Unterschrift
(sous  seing  privd)  anfertigen  und  in  ein  besonderes  Inventarienbuch
eintragen.  Das  Journal  und  das  Inventarienbuch  müssen  einmal  im  Jahre  paraphiert ­
  und  visiert  werden.  Alle  Bücher  müssen  nach  Ordnung  des  Datums  ohne
leere  Zwischenräume  und  ohne  Randbemerkungen  geführt  sein.  Die  gesetzlich  vorgeschriebenen ­
  Bücher  müssen  entweder  durch  einen  Handelsrichter  oder  den  Maire
oder  den  Adjunkten  kostenlos  mit  Seitenzahlen  versehen,  paraphiert  und  visiert
werden.  Die  Handelsbücher  sind  zehn  Jahre  lang  aufzubewahren.  Ordnungsmäßig ­
  geführte  Bücher  werden  in  Handelsstreitigkeiten  unter  Kaufleuten  als  Beweismittel ­
  zugelassen.  Der  Richter  kann  die  Vorlegung  auch  von  Amts  wegen  anordnen. ­
  Die  volle  Einsicht  ist  nur  gestattet  bei  Fallimenten,  Erbschaften,  Gütergemeinschaftsangelegenheiten ­
  und  Gesellschaftsteilungen.  Im  Falle  sich  die  Bücher
an  einem  anderen  Orte  befinden,  kann  die  Einsicht  dort  erfolgen  und  ein  amtlicher
Auszug  an  das  zuständige  Gericht  eingeschickt  werden.
Die  Führung  bestimmter  Bücher,  zum  Teil  der  gleichen  wie  in  Frankreich,  ist
vorgeschrieben  in  Holland,  Belgien,  Italien,  Rußland,  Spanien,  Portugal,  Dänemark, ­
  Schweden  und  Norwegen.  Holland,  Italien,  Portugal  und  Spanien  verlangen
auch  die  Aufnahme  der  Bilanz  in  das  Jnventarienbuch.  Sie  verlangen  außerdem
(ohne  Holland)  das  Kopieren  bezw.  die  Aufbewahrung  der  Telegramme  sowie  die
amtliche  Beglaubigung  der  Zahl  der  Blätter.  Letzteres  wird  auch  in  Belgien
gefordert,  ebenso  das  Kopieren  der  abgesandten  Telegramme.  In  Spanien  müssen
sogar  alle  Bücher  beglaubigt  werden.  Nach  welcher  Methode  die  Bücher  zu  führen
sind,  wird  begreiflicherweise  in  keinem  Staate  vorgeschrieben.
        <pb n="218" />
        190  Zweiter  Teil.  Handel.  VII.  Der  Betrieb  des  Handels.

Das  Handelsgesetzbuch  für  das  Deutsche  Reich  von  1897  hat
im  wesentlichen  die  früheren  Bestimmungen  des  Allgemeinen  Deutschen  Handelsgesetzbuchs ­
  über  die  Handelsbücher  in  den  §§  38—47  beibehalten.  Danach  ist  jeder
Bollkaufmann  verpflichtet,  Bücher  zu  führen  und  in  diesen  seine  Handelsgeschäfte ­
  und  die  Lage  seines  Vermögens  nach  den  Grundsätzen  ordnungsmäßiger
Buchführung  ersichtlich  zu  machen.  Er  ist  ferner  verpflichtet,  eine  Abschrift  (Kopie
oder  Abdruck)  der  abgesandten  Handelsbriefe  zurückzubehalten  und  diese  Abschriften
sowie  die  empfangenen  Handelsbriefe  geordnet  aufzubewahren.  (Die  Führung  eines
Kopier  buchs  ist  demnach  nicht  mehr  obligatorisch.)  Jeder  Kaufmann  hat  bei  dem
Beginn  seines  Handelsgewerbes  ein  Inventar  und  eine  Bilanz  aufzustellen  und  muß
dies  weiterhin  für  den  Schluß  jedes  Geschäftsjahres  tun,  das  den  Zeitraum  von
12  Monaten  nicht  überschreiten  darf.  Inventar  und  Bilanz  müssen  innerhalb  der
einem  ordnungsmäßigen  Geschäftsgang  entsprechenden  Zeit  fertig  gestellt  und  entweder ­
  in  ein  besonderes  Buch  eingeschrieben  oder  in  zusammmenhängender  Reihe
geordnet  aufbewahrt  werden.  Sie  sind  von  dem  Kaufmann,  bezw.  allen  offenen
Handelsgesellschaftern  zu  unterzeichnen.  Die  Aufnahme  des  Inventars  des  Warenlagers ­
  darf  unter  Umständen  spätestens  alle  zwei  Jahre  geschehen.  Die  Bilanz  ist
stets  in  Reichswährung  aufzustellen  (neu).  Entgegen  dem  Code  de  Commerce
enthält  das  deutsche  Gesetz  auch  Bestimmungen  über  die  Art  der  Aufnahme;  so
dürfen  sämtliche  Vermögensstücke  und  Schulden  nur  nach  ihrem  wirklichen  Werte
für  die  Zeit  der  Aufnahme,  zweifelhafte  Forderungen  nur  nach  ihrem  wahrscheinlichen
Werte  angesetzt  werden.  Für  die  Bilanzen  der  Aktiengesellschaften  und  Aktienkommanditgesellschaften ­
  sind  in  §  261  außerdem  noch  besondere  Bestimmungen  für  die
Bewertung  getroffen;  insbesondere  dürfen  Wertpapiere  und  Waren,  die  einen
Börsen-  oder  Marktpreis  haben,  höchstens  zu  dem  Preise  für  die  Zeit  der  Bilanzaufstellung, ­
  sofern  dieser  aber  den  Anschaffungs-  und  Herstellungspreis  übersteigt,
höchstens  zu  letzterem  eingestellt  werden;  andere  zur  Veräußerung  bestimmte  Vermögensgegenstände ­
  dürfen  höchstens  zu  dem  Anschaffungs-  oder  Herstellungspreis
angesetzt  werden.  Die  Handelsbücher  sollen  (früher:  müssen)  gebunden  und  Blatt
für  Blatt  (oder  Seite  für  Seite)  mit  fortlaufenden  Zahlen  versehen  sein.  Eine
amtliche  Beglaubigung  der  Zahl  der  Blätter  ist  nicht  vorgeschrieben.  Leere  Zwischenräume ­
  zu  lassen,  Unleserlichmachung  von  Eintragungen  durch  Durchstreichen  oder
auf  andere  Weise  und  Radieren  ist  verboten.  Bei  der  Führung  der  Bücher  und
den  sonst  erforderlichen  Aufzeichnungen  dürfen  nur  eine  lebende  Sprache  und  die
Schristzeichen  einer  solchen  angewendet  werden.  Die  Bücher  müssen  von  dem  Tage
der  letzten  Eintragung  ab  zehn  Jahre  lang  aufbewahrt  werden;  dasselbe  gilt  für  die
empfangenen  und  die  Abschriften  der  abgesandten  Handelsbriefe  sowie  für  die  Jnventare
  und  Bilanzen.  (In  Holland  müssen  die  Bücher  dreißig  Jahre  lang  aufbewahrt ­
  werden.)  Den  Handelsbüchern  kommt  jetzt  im  Deutschen  Reich  nur  die
Beweiskraft  von  Privaturkunden  zu.  Die  Vorlegung  derselben  bei  Rechtsstreitigkeiten ­
  kann  nicht  bloß  auf  Antrag,  sondern  auch  von  Amts  wegen  (neu)  angeordnet
werden,  wie  im  französischen  Recht.  Auch  bezüglich  der  Einsichtnahme  gelten  die
oben  angeführten  Bestimmungen.
Die  Vorschriften  über  Handelsbücher  gelten  nicht  für  M  i  n  d  e  r  k  a  u  f  l  e  u  t  e.
Doch  sind  nach  der  Gewerbeordnung  für  das  Deutsche  Reich  §  38  Ziff.  4  die
Zentralbehörden  der  Einzelstaaten  befugt,  Vorschriften  zu  erlassen,  ob  und  wie
gewisse  Klassen  von  Gewerbetreibenden  Bücher  zu  führen  haben,  und  einzelne
Staaten  haben  ihnen  gegenüber  von  diesem  Recht  Gebrauch  gemacht.
Für  Aktiengesellschaften  und  Kommanditaktiengesellschaften  sind  außer  den  schon
erwähnten  noch  weitere  Bilanzvorschriften  (HEB.  §  261  fg.)  von  Wichtigkeit.  Hier
sei  nur  noch  erwähnt,  daß  sie  ihre  Bilanz  und  Gewinn-  und  Verlustrechnung
        <pb n="219" />
        1.  Das  Wesen  der  wirtschaftlichen  Konkurrenz.  191

unverzüglich  nach  der  Genehmigung  durch  die  Generalversammlung  in  den  Gesellschaftsblättern ­
  veröffentlichen  müssen.  Für  die  Gesellschaften  mit  beschränkter  Haftung
kommen  hier  die  Vorschriften  des  Gesetzes  vom  20.  April  1892  (§§  41  und  42)  in
Betracht.
Zu  betonen  ist  noch,  daß  das  neue  Handelsgesetzbuch  den  Begriff  des  Kaufmanns ­
  erweitert  hat,  indem  es  die  Eigenschaft  eines  Kaufmanns  nicht  mehr  allein
von  dem  Betrieb  bestimmterHandelsgeschäfte  abhängig  sein  läßt,  sondern
den  Schwerpunkt  in  die  Art  und  den  Umfang  des  Betriebes  legt.  Infolgedessen ­
  ist  die  Verpflichtung  zur  Buchführung  im  Deutschen  Reiche  vom  Jahre
1900  ab  einer  größeren  Zahl  von  Betrieben  auferlegt,  als  dies  früher  der  Fall  war.
In  Österreich  gilt  das  Allgemeine  Deutsche  Handelsgesetzbuch,  und  auch  das  Ungarische ­
  Handelsgesetzbuch  vom  1.  Januar  1876  stimmt  mit  diesem  Gesetzbuch  ziemlich
genau  überein.
Zur  Buchführung  verpflichtet  sind  auch  die  eingetragenen  Genossenschaften  nach
dem  Gesetze  vom  1.  Mai  1889  (in  der  Fassung  der  Bekanntmachung  vom  20.  Mai
1898).  Das  Börsengesetz  vom  8.  Mai  1908,  §  33,  verpflichtet  die  Kursmakler  zur
Führung  eines  Tagebuchs,  das  vor  dem  Gebrauche  dem  Börsenvorftande  zur  Beglaubigung ­
  der  Zahl  der  Blätter  vorzulegen  ist.  Das  Depotgesetz  vom  5.  Juli  1896
verpflichtet  den  Kaufmann,  der  fremde  Wertpapiere  zur  Aufbewahrung  übernimmt,
zur  Führung  eines  Handelsbuchs,  in  welches  die  Papiere  nach  Gattung,  Nennwert,
Nummer  oder  sonstigen  Unterscheidungsmerkmalen  einzutragen  sind.
Für  Notenbanken  sind  im  Bankgesetz  vom  14.  März  1875,  für  Hypothekenbanken ­
  im  Gesetz  vom  13.  Juli  1899,  für  Versicherungsunternehmungen  im  Gesetz
über  die  privaten  Versicherungsunternehmungen  vom  12.  Mai  1901  besondere  Buchführungs-
  bezw.  Bilanzvorschriften  gegeben.
Endlich  kommen  in  Betracht  die  Bestimmungen  der  Deutschen  Konkursordnung
vom  10.  Februar  1877  (in  der  Fassung  vom  20.  Mai  1898),  wonach  Schuldner,  die
ihre  Zahlung  eingestellt  haben,  oder  über  deren  Vermögen  das  Konkursverfahren
eröffnet  ist,  wegen  betrüglichen  Bankerutts  unter  anderem  mit  Zuchthaus  bestraft
werden,  wenn  sie  in  der  Absicht,  ihre  Gläubiger  zu  benachteiligen,  unterlassen  haben,
Handelsbücher  zu  führen,  oder  ihre  Handelsbücher  vernichtet,  verheimlicht  oder  so
geführt  oder  verändert  haben,  daß  dieselben  keine  Übersicht  des  Vermögenszustandes
gewähren.  Sind  mildernde  Umstände  vorhanden,  so  tritt  Gefängnisstrafe  nicht
unter  3  Monaten  ein  (§  239).  Wegen  einfachen  Bankerutts  werden  solche  Schuldner
mit  Gefängnis  bis  zu  2  Jahren  bestraft,  wenn  sie  unterlassen  haben,  Handelsbücher
zu  führen,  oder  dieselben  verheimlicht,  vernichtet  oder  unordentlich  geführt  haben,
oder  wenn  sie  unterlassen  haben,  die  Bilanz  ihres  Vermögens  in  der  vorgeschriebenen
Zeit  zu  ziehen  (§  240).

VIII.  Der  Wettbewerb  im  Handel,  besonders  im  Kleinhandel.

1.  Das  Wesen  der  wirtschaftlichen  Konkurrenz.
Von  Gustav  v.  Schmoller.
S  ch  m  o  l  l  e  r  ,  Grundriß  der  allgemeinen  Volkswirtschaftslehre.  2.  Teil.  1.—6.  Stuft.
Leipzig,  Duncker  &amp;amp;  Humblot,  1904.  S.  43-46.
Was  verstehen  wir  unter  Konkurrenz,  unter  Wettbewerb?  Concurrere  heißt
zusammen-,  nebeneinander  herlaufen.  Wir  denken  dabei  jedenfalls  an  einen  gesell ­
        <pb n="220" />
        192  Zweiter  Teil.  Handel.  VIII.  Der  Wettbewerb  im  Handel  rc.

schaftlichen  Vorgang,  an  dem  mehrere  beteiligt  sind.  Sie  konkurrieren,  wenn  sie
ein  gemeinsames  Ziel  erreichen  wollen;  sie  streben  nach  ein  und  demselben;  sie
wissen,  daß  sie  einen  Wettlauf  unternehmen,  daß  das  Ziel  von  ihnen  je  nach  ihren
Kräften,  ihrer  Anstrengung  früher  oder  später,  besser  oder  schlechter,  ganz  oder  halb
oder  gar  nicht  erreicht  wird.  Wir  sprechen  von  Konkurrenz  im  allgemeinen  überall
da,  wo  Machterfolge,  Ehre,  Vorteile,  wirtschaftliche  Güter  nicht  in  unbegrenzter
Menge  vorhanden  sind,  wo  die  Beschränktheit  des  Erstrebten  den  Wettbewerb,  ja
den  Kampf  der  Menschen  oder  der  menschlichen  Gemeinschaften  erzeugt.  Um  d«s,
was  jeder  ohne  weiteres  im  Überfluß  haben  kann,  wird  nicht  konkurriert.  Das
Ziel  der  Konkurrenz  ist  immer  ein  solches,  daß  nur  einer  oder  eine  bestimmte  Zahl
es  erreicht,  oft  so,  daß,  wenn  es  sich  um  eine  Mehrzahl  von  Siegern  handelt,  sie  in
eine  Reihe  geordnet  werden;  häufig  so,  daß  es  Sieger  und  Ausgeschlossene  gibt,
mindestens  so,  daß  eine  Hierarchie  von  viel  und  wenig  Erreichenden  entsteht.  Die
Art  der  Entscheidung  der  Kämpfe  ist  die  allerverschiedenste:  bald  ist  es  der  brutale
Kampf,  bald  der  Ausspruch  eines  Schiedsgerichts  oder  der  öffentlichen  Meinung,
bald  sind  es  freie  Verträge,  die  erstrebt,  abgeschlossen  oder  abgelehnt,  günstig  oder
ungünstig  gestaltet  werden.
Die  Konkurrenz  ist  nichts  anderes  als  der  Kampf  ums  Dasein;  die  Individuen,
die  Stämme,  die  Völker  haben  nie  ohne  Reibung  und  Wettbewerb,  ohne  Kampf
gelebt,  so  sehr  Moral,  Sitte  und  Recht,  gemeinschaftliche  Gefühle  und  Interessen  den
Streit  da  und  dort  ausgeschlossen  oder  gemildert  haben.  Der  Trieb  nach  Anerkennung, ­
  nach  Tätigkeit,  nach  Erfolg  hat  wie  das  menschliche  Selbstgefühl  bei  etwas
höherer  Kultur  den  Rivalitätstrieb  erzeugt.  Er  hängt  mit  den  selbstischen  Gefühlen,
der  Eigenliebe,  dem  Hochmut,  dem  Bessersein-  und  Besserwissenwollen  zusammen;
er  kann  zum  Unrecht,  zur  Gemeinheit,  zur  Ungerechtigkeit,  zur  Gewalttat  führen;
aber  er  ist  zugleich  die  Schule  der  Tatkraft,  der  Energie,  des  Fortschritts.  Ohne
Rivalität  und  Konkurrenz  tritt  Stillstand  ein.  Das  Leben  entwickelt  sich  nur  durch
Kraftproben,  durch  Kräftemessung.
Die  Völker  konkurrieren  um  die  Weltherrschaft  und  den  Weltmarkt,  die  politischen
Parteien  und  sozialen  Klassen  um  Einfluß  und  Macht  in  der  Staats-  und  Kommunalverwaltung, ­
  die  Provinzen,  Kreise  und  Gemeinden  um  Eisenbahnen  und  Straßen,
um  Förderung  aller  Art.  In  jedem  gesellschaftlichen  Kreise  konkurrieren  die  Glieder
um  Ansehen  und  Ehre,  in  jedem  Veamtenkörper  die  einzelnen  um  Beförderung,
Gehalt  und  Auszeichnung,  in  jeder  Schule  die  Schüler  um  die  höheren  Plätze  und
Prädikate.
Die  wirtschaftliche  Konkurrenz  setzt  einen  Markt  mit  Käufern  und  Verkäufern
voraus.  Die  Anfänge  desselben  entstanden  mit  dem  ersten  Verkehr.  Aber  er  war
lange  so  beschränkt,  alle  Wirtschaft  war  lange  so  überwiegend  Eigenwirtschaft  der
Familie  für  den  eigenen  Verbrauch,  daß  mit  dem  geringen  und  engen  Marktverkehr
auch  die  Konkurrenz  sehr  gering  war.  Soweit  Überschüsse  erzeugt  wurden,  übrige
Arbeitskraft  vorhanden  war,  forderte  sie  der  Grundherr,  die  Gemeinde,  die  öffentliche
Gewalt  nach  Sitte  und  fester  Rechtssatzung.  Auch  soweit  Gemeinde-  und  Stammesmitglieder ­
  auf  dem  Markte  tauschten,  betrachteten  sie  sich  lange  mehr  als  Freunde,
die  sich  Gefälligkeiten  erwiesen;  nur  soweit  Fremde  mit  Fremden  tauschten,  entstand
eigentliche  Konkurrenz,  freilich  auch  nicht  ohne  Schranken  und  Ordnungen  aller  Art.
Erst  wo  die  Geldwirtschaft  siegte,  die  Märkte  größer,  aller  Verkehr  unpersönlich  wurde,
erst  als  in  den  vergrößerten  Staaten  ein  freier,  innerer  Verkehr  sich  ausbildete,
zwischen  den  Staaten  das  Völkerrecht  Ähnliches  erlaubte,  entstand  die  gesellschaftliche
und  wirtschaftliche  Bewegung  und  Reibung,  an  die  wir  heute  vor  allem  denken,
wenn  wir  von  der  wirtschaftlichen  Konkurrenz  reden.
        <pb n="221" />
        1.  Das  Wesen  der  wirtschaftlichen  Konkurrenz.

193

Wir  sehen  alle  am  wirtschaftlichen  Verkehr  Beteiligten  in  gewisse  größere  und
kleinere  Gruppen  zerfallen:  Käufer  und  Verkäufer,  Konsumenten  und  Ladeninhaber,
Groß'  und  Kleinhändler,  Unternehmer  und  Arbeiter  zeigen  sich  uns  als  Gesamtgruppen ­
  und  in  sich  gegliedert  nach  bestimmten  Berufszweigen;  in  jeder  Gruppe
konkurrieren  die  direkt  nach  dem  gleichen  wirtschaftlichen  Zwecke  Strebenden  unter
sich:  die  Unternehmer  der  Baumwollindustrie  unter  sich  und  dann  bis  auf  einen
gewissen  Grad  mit  den  Unternehmern  anderer  Gewerbszweige,  sofern  sie  und  die
anderen  Wasserkräfte,  Maschinen,  Techniker,  Arbeiter  suchen.  Jede  Gruppe  steht  nun
aber  auch  noch  mit  einer  oder  mehreren  anderen  Gruppen  in  einem  Konkurrenzverhältnis: ­
  die  Konsumenten  mit  den  Verkäufern  auf  dem  Wochenmarkt  und  in
den  Läden;  die  Unternehmer  mit  den  Arbeitern  einerseits,  den  Großhändlern  und
Exporteuren,  welche  ihnen  ihre  Ware  abnehmen,  andererseits;  die  Arbeiter  stehen  den
Fabrikanten  und  dann  den  Wohnungsvermietern  und  Kleinhändlern  als  Gruppen
von  Konkurrenten  gegenüber.  Es  handelt  sich  bei  dieser  Gruppenkonkurrenz  um  die
Verteilung  gewisser  Gewinne  und  Vorteile,  welche  die  aufeinander  im  Geschäftsleben
angewiesenen  Gruppen  im  ganzen  machen,  aus  die  verschiedenen  Teilgruppen.
Die  unendliche  Zahl  von  täglich  und  stündlich  zustande  kommenden  Verträgen,
durch  welche  der  größere  Teil  des  heutigen  volkswirtschaftlichen  Prozesses  der  Produktion ­
  und  des  Handels  unterhalten  wird,  steht  so  unter  dem  steten  Doppeldruck
einmal  der  Konkurrenten  jeder  Gruppe  unter  sich  und  dann  des  gesellschaftlichen
und  psychologischen  Einflusses,  den  das  Aufeinanderwirken  der  im  ganzen  miteinander
verkehrenden  Gruppen  ausübt.  Die  Voraussetzung  des  Druckes  ist,  daß  die  Waren
oder  Arbeit  Verkaufenden  und  Kaufenden  in  Berührung  kommen,  voneinander
wissen,  immer  wieder  durch  ein  Ausleseverfahren  zu  Geschäftsabschlüssen  kommen.
Da  jeder  Abschluß  auf  dem  Markt  stattfindet  zu  dem  bestimmten  Wert  oder  Preise,
der  augenblicklich  zu  allgemeiner  Anerkennung  gekommen  ist,  so  folgt,  daß  zu  jeder
Zeit  nur  die  auf  dem  Markt  verkaufen  und  kaufen  können,  die  sich  dem  Marktpreis
unterwerfen.  Zur  selben  Zeit  kann  auf  demselben  Markt  für  dieselbe  Ware  und
Arbeit  im  großen  und  ganzen  nur  ein  einheitlicher  Preis  herrschen;  das  ist  die  Folge
des  gesellschaftlichen  Marktbewußtseins:  jeder  Käufer  will  nicht  mehr  zahlen  als  der
andere:  jeder  Verkäufer  so  viel  erhalten  wie  sein  Konkurrent.  Die  Folge  ist,  daß
jeder  Verkäufer,  der  glaubt,  so  nicht  verkaufen  zu  können,  vom  Geschäft  ausgeschlossen
wird;  jeder  Käufer,  der  nicht  so  viel  zahlen  kann  oder  will,  ohne  Ware  nach  Hause
gehen  muß.
Damit  ist  zugleich  bewiesen,  daß  es  sich  bei  der  wirtschaftlichen  Konkurrenz  aus
dem  Markte  stets  um  ein  Ausleseverfahren,  um  eine  Art  des  Daseinskampfes  handelt.
Cr  kann  zeitweise  ohne  Härten  auftreten,  wenn  Angebot  und  Nachfrage  gleich  groß
sind,  längere  Zeit  stabil  bleiben,  zu  einem  unveränderten  Preise  Ausgleich  finden.
Aber  so  oft  ein  Wechsel  auf  der  einen  oder  anderen  Seite  eintritt,  ist  ein  Überschuß
des  Angebots  oder  der  Nachfrage  vorhanden,  eine  Wertänderung  wird  wahrscheinlich,
ein  Teil  des  Angebots  oder  der  Nachfrage  bleibt  ausgeschlossen  oder  muh  sich  zu
einem  unliebsamen  Preise  entschließen.  Die  ausgeschlossenen  Verkäufer  können  versuchen, ­
  sich  so  anzustrengen,  ihre  Produktion  so  zu  verbessern,  daß  sie  noch  Absatz
finden;  sie  können  auch  versuchen,  andere  Märkte  oder  Käufer  zu  finden,  die  geringere
Waren  noch  nehmen;  sie  gehen  aber  auch  leicht  zugrunde.  Die  Lohnarbeiter,  die
von  anderen  unterboten  werden,  müssen  mit  dem  kärglicheren  Lohn  zufrieden  sein  oder
hungern.  Die,  welche  kaufen  wollten  und  zu  dem  teuren  Preise  nicht  kaufen  können,
versuchen  vielleicht  mehr  zu  verdienen,  oder  sie  begnügen  sich  mit  schlechterer  Ware;
dann  beginnt  aber  mit  der  herabgesetzten  Lebenshaltung  schon  ihre  Verkümmerung.
So  sind  immer  zeitweise  Unternehmer,  Händler,  Handwerker,  Arbeiter  durch  die
Mollat,  Volkswirtschaftliches  Quellenbuch.  4.  Ausl.  13
        <pb n="222" />
        194  Zweiter  Teil.  Handel.  VIII.  Der  Wettbewerb  im  Handel  rc.

Wucht  der  Konkurrenz  bedroht,  ja  unter  Umständen  der  Verelendung  und  dem  Untergang ­
  verfallen.
Stellen  wir  uns  diese  Vorgänge  klar  und  lebendig  vor,  so  haben  wir  damit  auch
die  einfache  Erklärung,  warum  die  Konkurrenz  in  der  älteren  Literatur  von  den
einen  als  nur  segensreich,  von  den  anderen  nur  als  verderblich  betrachtet  wurde.
Den  einen  erschien  sie  als  das  große  Erziehungs-,  den  anderen  als  das  Vernichtungsinstrument. ­

Die  ersten  Verherrlicher  der  freien  Konkurrenz  waren  Child,  North,  Davenant,
die  Physiokraten  und  Adam  Smith.  Die  Konkurrenz,  ruft  Bastiat,  ist  die  Freiheit,
ist  das  demokratische  Gesetz,  das  die  Unterschiede  ausgleicht,  eine  wirksame  Gemeinschaft ­
  erzeugt,  die  großen  Wohltaten  der  Natur  allen  zugänglich  macht,  den  Konsumenten ­
  billige  und  gute  Ware  schafft.  Die  Konkurrenz,  sagt  Cauwes,  macht  die
Bedingungen  des  Tausches  unpersönlich,  proportioniert  Bedarf  und  Vorrat,  macht
den  einzelnen  unabhängig,  ermäßigt  die  Gewinne,  regelt  die  Produktion  am  besten.
Die  Konkurrenz,  sagt  Roscher,  ist  die  natürliche  Folge  von  persönlicher  Freiheit  und
freiem  Privateigentum,  sie  entfesselt  alle  Kräfte  der  Volkswirtschaft,  allerdings  auch
die  bösen  neben  den  guten.  Wo  über  Konkurrenz  geklagt  werde,  meint  er,  sei  häufig
das  Fehlen  der  Konkurrenz  von  der  einen  Seite  die  Ursache.  I.  St.  Mill  sagt,  das
Verlangen  nach  Schutz  gegen  Konkurrenz  bedeute  Enthebung  von  der  Notwendigkeit,
so  fleißig  und  so  geschickt  zu  sein  wie  andere  Leute.
Aber  schon  Fichte  nennt  die  freie  Konkurrenz  ein  Raubsystem,  Michel  Chevalier
ein  Schlachtfeld,  auf  dem  die  Kleinen  von  den  Großen  verschlungen  werden.  Fourier
meint,  sie  erzeuge  den  Betrug  im  Handel  und  die  allgemeine  Spitzbüberei.
Nach  Louis  Blanc  ist  sie  ein  System  der  Vernichtung  für  die  Armen,
qui  prepare  ä  l’avenir  une  generation  decrepite,  estropiee,  gangrenee,  pourrie;
der  Verweis  auf  die  Billigkeit  sei  eine  Täuschung,  da  sie  nicht  anhalte;  der  bon  marobö,
ruft  er,  ist  die  Keule,  mit  welcher  der  reiche  Produzent  den  armen  totschlägt,der
Hinterhalt,  in  welchen  der  kühne  Spekulant  den  Fleißigen  lockt,  das  Todesurteil  für
den  Fabrikanten,  der  im  Moment  die  teure  Maschine  seines  Konkurrenten  nicht  anschaffen ­
  kann;  der  bon  marchd  ist  der  Exekutor  der  Meisterstücke  des  Monopols,  der
Vernichter  des  Mittelstandes.  Die  Konkurrenz,  sagt  Engels,  ist  der  vollkommenste
Ausdruck  des  in  der  modernen  bürgerlichen  Gesellschaft  herrschenden  Krieges  aller
gegen  alle;  es  ist  ein  Krieg  um  das  Leben,  um  die  Existenz,  im  Notfall  auf  Leben
und  Tod.  Die  Konkurrenz  ist  die  schärfste  Waffe  der  Bourgeoisie  gegen  das
Proletariat.
Proudhon  erkennt  beide  Seiten;  für  ihn  ist  die  Konkurrenz  einerseits  der  Ausdruck ­
  der  sozialen  Spontaneität,  das  Sinnbild  der  Demokratie  und  Gleichheit,  die
Stütze  der  Assoziation,  die  Triebfeder  der  individuellen  Kräfte,  der  Sieg  der  Freiheit
und  Selbstverantwortlichkeit,  der  Bekämpfer  der  Faulheit;  aber  andererseits  trägt
die  Konkurrenz  den  Mordinstinkt  an  der  Stirne,  untergräbt  alle  Begriffe  von  Billigkeit ­
  und  Gerechtigkeit,  vermehrt  die  wirklichen  Kosten,  erzeugt  bald  Teuerung,  bald
Entwertung;  sie  verdirbt  das  öffentliche  Gewissen,  indem  sie  das  Spiel  an  die  Stelle
des  Rechtes  fetzt,  und  erzeugt  überall  Mißtrauen  und  Schrecken.  Aber,  fügt  er  mit
richtigem  Instinkt  bei,  man  muß  die  Konkurrenz  nicht  zerstören,  sondern  ihre  Polizei
finden.
Der  gewöhnlichste  Vorwurf  ist  heute,  und  zwar  nicht  bloß  bei  den  Sozialisten,
sie  erzeuge  die  sog.  Anarchie  der  Produktion,  den  Wechsel  von  Überangebot  und  Unterangebot, ­
  die  Krisen,  sie  sei  schuld  an  der  allgemeinen  Korruption  des  Verkehrs,  und
ihr  letztes  Resultat  sei  stets  oder  häufig  das  Monopol  und  die  Ausbeutung.
Man  könnte  sagen,  die  meisten  dieser  entgegengesetzten  Urteile  seien  ebenso
falsch  wie  wahr.  Oder  vielmehr,  sie  seien  gar  nicht  entgegengesetzt,  sowenig  wie  die
        <pb n="223" />
        2.  Kaufmännische  Auskunftsbureaus.

195

13*

Aussprüche  zweier  Ärzte,  eine  kleine  Dosis  von  Arsenik  belebe  die  Herztätigkeit,
eine  große  lähme  sie  und  töte  den  Menschen.
Was  wir  Konkurrenz  nennen,  sind  komplizierte  gesellschaftliche,  halb  psychische,
halb  materielle  Vorgänge  sehr  verschiedener  Art,  und  darum  haben  sie  verschiedene
Folgen.  Nur  indem  man  die  Personen  und  Personenkreise,  die  Größe  oder  Enge
des  Marktes,  die  Verkehrsverhältnisse,  die  psychologische  und  sittliche  Atmosphäre,  die
mitwirkenden  Rechtsinstitutionen  unterscheidet,  kann  man  zu  einem  wohlbegründeten
Urteil  kommen.  Nichts  ist  falscher  als  die  Vorstellung,  die  Konkurrenz  oder  die  freie
Konkurrenz  sei  eine  einfache  gesellschaftliche  Einrichtung  oder  eine  Verfassungsform
der  Volkswirtschaft,  die  man  durch  Gesetz  dekretieren  könne,  und  die  dann  stets
bestimmte  gleiche  Folgen  habe,  ein  im  voraus  bestimmtes  Maß  von  Wettbewerb,
eine  bestimmte  Wirkung  auf  die  Preise  oder  auf  die  Produktion  erzeuge.  Der  eine,
der  freie  Konkurrenz  verlangt,  denkt  an  die  Beseitigung  des  Zunftwesens,  der  andere
an  die  aller  Schutzzölle,  der  dritte  an  die  Unterdrückung  der  Kartelle  und  Gewerkschaften. ­
  Mag  die  äußere  Rechtsordnung  der  Volkswirtschaft  oder  des  Marktes  viel
ausmachen  für  das  Maß  von  Konkurrenz,  das  entsteht  oder  vielmehr  entstehen  kann:
das  erste  bleibt  die  Zahl  und  die  Art  der  im  einzelnen  Geschäftsgebiet  vorhandenen
Menschen,  die  für  sie  vorhandene  Verkehrsmöglichkeit,  ihre  gegenseitige  Beeinflussung,
das  Maß  ihres  Erwerbstriebes,  ihre  Rücksichtslosigkeit  und  alles  Derartige.

2.  Kaufmännische  Auskunftsbureaus.
Von  Wilhelm  Schimmelpfeng.
Unter  der  kaufmännischen  Auskunft,  von  der  hier  die  Rede  sein  soll,  wird  allgemein ­
  die  verstanden,  die  Aufschluß  über  die  geschäftliche  Kreditfähigkeit  einer
Person  oder  einer  Firma  gibt.  Gegenstand  der  berufsmäßigen  Tätigkeit  konnte  sie
erst  mit  dem  allgemeinen  Um-  und  Aufschwung  werden,  der  sich  gegen  Mitte  des
vorigen  Jahrhunderts  im  Wirtschafts-  und  Erwerbsleben  vollzog.  Eine  freiheitliche
Gesetzgebung  sowie  das  wachsende  Verständnis  für  die  Bedeutung  des  Handels
und  der  Industrie  führten  zur  Niederreißung  alter  Verkehrsschranken,  zur  Einführung ­
  der  Gewerbefreiheit  und  der  Freizügigkeit;  Dampfschiff,  Eisenbahn  und
Telegraph,  die  Verbesserung  alter  und  die  Erschließung  neuer  Verkehrswege,  ein
immer  schneller  und  billiger  werdender  Postdienst,  erwachende  Lust  zu  neuen  Unternehmungen, ­
  neue  großartige  Erfindungen  riefen  eine  gewaltige  Umwälzung  hervor;
so  entwickelte  sich  ein  Verkehr  von  ungeahnter  Ausdehnung,  bei  dem  es  möglich
wurde,  durch  briefliche  und  telegraphische  Offerten,  Annoncen,  Zirkulare  usw.  bis
weit  hinaus  in  entfernteste  Länder  und  in  entlegenste  Flecken  Geschäftsverbindungen
anzubahnen.
Damit  erlangte  die  kaufmännische  Auskunft  eine  außerordentlich  erhöhte  Bedeutung, ­
  und  damit  bildete  sich  ihre  Beschaffung  zum  selbständigen  Berufe  aus,  wie
das  mit  Bezug  auf  den  Geldverkehr  (Bankiers),  den  Warentransport  (Spedition)
und  die  Versicherung  schon  früher  der  Fall  war.  Dem  Bedürfnisse  der  Zeit  entsprechend ­
  kamen,  zuerst  in  England  und  Amerika,  ziemlich  gleichzeitig  Kaufleute  auf
die  Idee,  Auskunftsbüreaus  zu  gründen,  und  auch  einige  Vereine  nahmen  die  Verwirklichung ­
  dieser  Idee  auf,  ohne  freilich  zu  irgendwelcher  Bedeutung  zu  gelangen.  (Die
sog.  Kreditreformvereine  bilden  keinen  eigentlichen  Verein,  sondern  sie  sind  nur
eine  Vereinigung  von  Auskunftsbüreaus-Jnhabern,  die  ihre  Abonnementzettel  gegenseitig ­
  erledigen.)
        <pb n="224" />
        196

Zweiter  Teil.  Handel.  VIII.  Der  Wettbewerb  im  Handel  rc.

Einige  Jahrzehnte  hindurch  hatten  nur  England,  Amerika,  Frankreich  und
Deutschland  Auskunftsbureaus;  jetzt  gibt  es  solche  in  jedem  Lande,  wo  Handel  und
Industrie  zu  einiger  Bedeutung  gelangt  sind.
Anfänglich  wurde  bei  uns  den  Auskunftsbüreaus  der  Kaufmannscharakter
abgesprochen,  aber  im  Handelsgesetzbuche  von  1897  ist  der  Begriff  des  Kaufmanns
fo  erweitert  worden,  daß  nun  auch  die  Inhaber  größerer  Auskunftsbetriebe  in  das
Handelsregister  eingetragen  werden  können.
Im  Laufe  der  Zeit  entstanden  so  viele  Büreaus,  und  zwar  teilweise  in  so  mißbräuchlicher ­
  Weise  von  verschuldeten  oder  bestraften  Personen  begründet,  daß  dagegen
von  der  Geschäftswelt  behördliches  Einschreiten  gefordert  wurde.
Die  Österreichische  Regierung  entschloß  sich  1886,  für  die  Auskunftsbüreaus  die
Konzessionspflicht  einzuführen  (die  erste  Konzession  erhielt  die  Auskunftei
W.  Schimmelpfeng);  die  Deutsche  Reichsregierung  beschränkte  sich  einige  Jahre  danach
darauf,  die  Büreaus  dem  §  35  der  Gewerbeordnung  zu  unterstellen,  wonach  ihnen
der  Betrieb  untersagt  werden  kann,  wenn  Tatsachen  vorliegen,  die  die  Unzuverlässigkeit ­
  des  Unternehmers  dartun;  in  Rumänien  beauftragte  die  Regierung  1902
die  Handelskammern,  Auskunftsbüreaus  zu  begründen,  aber  die  Handelskammern
leisteten  dem  keine  Folge,  weil  sie  die  Aufgabe  als  außerhalb  ihres  Bereichs  liegend
und  als  zu  schwierig  ansahen;  in  Rußland  wurde  1906  die  Konzessionspflicht  mit
Kautionshinterlegung  eingeführt:  bis  jetzt  mit  dem  Erfolge,  daß  nur  wenige  Konzessionen ­
  nachgesucht  wurden.  Die  behördlichen  Maßnahmen  haben  sich  in  den
anderen  vorgenannten  Ländern  nicht  bewährt,  ein  Mißerfolg,  der  wohl  die  übrigen
Staaten  am  Eingreifen  ihrerseits  hinderte.
Die  sog.  Detektivbüreaus,  die  sich  mit  der  Beschaffung  von  Auskünften  über
Privatangelegenheiten,  mit  Überwachung  einzelner  Personen  und  dergleichen  befassen, ­
  scheiden  aus  der  Erörterung  hier  aus;  bemerkt  sei  jedoch,  daß  sich  angesehene
Kaufleute  zu  derartigen  Erkundigungen  und  Erhebungen  schwerlich  hergeben,
während  es  gelingen  konnte  und  kann,  gerade  sie  als  Korrespondenten  (Berichterstatter) ­
  für  die  kaufmännischen  Auskunfteien  zu  gewinnen.
Bestand  die  Auskunftseinholung  vor  der  Errichtung  von  Auskunftsbüreaus
oft  nur  in  einem  Umherfragen  aufs  Geratewohl  und  in  Befragung  von  (oft  recht
bedenklichen)  Referenzen,  so  verlegte  die  berufsmäßige  Ausübung  dieser  Tätigkeit
den  Schwerpunkt  der  Erkundigung  in  das  Domizil.  Jede  Auskunft  wird  zunächst
und  grundsätzlich  in  dem  Orte  eingeholt,  wo  der  Kreditnehmer  seinen  Sitz  hat,  und
zwar  eingeholt  bei  vertragsmäßig  verpflichteten  Gewährsmännern,  die  jenen  entweder ­
  persönlich  kennen  oder  in  der  Lage  sind,  sich  bei  anderen  glaubwürdigen  und
unterrichteten  Stellen  zu  erkundigen.
Um  zu  diesem  Zwecke  an  allen  Orten  vertreten  zu  sein,  dazu  ist  eine  weitverzweigte ­
  Verbindung  mit  Haupt-  und  Nebenkorrespondenten  erforderlich,  d.  h.  eine
große,  ausgedehnte  und  komplizierte  Organisation,  die  nur  im  Laufe  der  Zeit,  nur
mit  Aufwendung  unendlicher  Arbeit  und  großer  Kosten  und  nur  von  einem  wirklich
großen,  unausgesetzt  tätigen  Auskunftszentrum  aus  geschaffen  und  auf  dem
Laufenden  erhalten  werden  kann.
Bei  einer  solchen  Organisation  ist  die  Erkundigung  aber  nicht  bloß  auf  den
derzeitigen  Wohnort  beschränkt,  sondern  sie  vermag  auch  auf  frühere  Wohnorte  zurückzugreifen, ­
  ein  Umstand,  der  sich  gewissen  Elementen  gegenüber  als  äußerst  wichtig
erweist.
Ferner  sammelt  sich  an  einem  derartigen  Mittelpunkte  durch  den  unaufhörlichen ­
  Zufluß  von  Anfragen  und  Auskünften  —  abgesehen  von  der  sich  daraus
ergebenden  fortwährenden  Sichtung  und  Berichtigung  der  einzelnen  Angaben  —  eine
mehr  oder  weniger  umfassende  Kenntnis  der  Lieferanten  und  der  Referenzen  an,
        <pb n="225" />
        2.  Kaufmännische  Auskunftsbureaus.

197

bei  denen  ergänzende  Nachfragen  über  die  Kreditnehmer  gehalten  werden;  dabei
ist  die  Auskunftsanstalt  durchaus  in  der  Lage,  deren  Aussagen  nach  ihrem  Werte
abzuschätzen,  während  dies  dem  einzelnen  Geschäftsmanne  nur  selten  möglich  zu
sein  pflegt.
Endlich  aber  vermag  die  berufsmäßige  Auskunftserteilung  mit  dem  Kreditnehmer ­
  selbst  über  seine  Verhältnisse  zu  verhandeln  und  sich  ihm  zur  Entgegennahme ­
  der  Aufschlüsse  zur  Verfügung  zu  stellen,  die  er  über  sich  geben  will.  Daß
er  dies  tun  kann,  und  daß  er  namentlich  da,  wo  er  sich  unrichtiger  Beurteilung
ausgesetzt  fühlt,  sicher  sein  darf,  durch  rechtzeitige  Aufklärung  der  größeren  Auskunftsanstalten ­
  einer  ungünstigen  Beeinflussung  seines  Kredits  wirksam  vorzubeugen,  gehört ­
  zweifellos  zu  den  besten  Seiten  der  berufsmäßig  organisierten  Krediterkundigung,
durch  die  auf  diesem  Gebiete,  auf  dem  früher  nur  einseitig  abgeurteilt  wurde,  dem
Grundsatz  „auckiatur  et  altera  pars“  Eingang  verschafft  ist.
Mit  diesen  Grundzügen  einer  ihrem  Gegenstand  unmittelbar,  sozusagen  direkt
ins  Auge  sehenden,  gründlichen  und  umfassenden  Erkundigung  ist  die  Auskunftsbeschaffung ­
  ein  ganz  neues  System  geworden  und  die  Auskunft  selbst  auf  ein  völlig
anderes  höheres  Niveau  hinaufgerückt  worden.  War  die  Auskunft  früher  ohne
viel  Umstände  kurz  empfehlend  oder  absprechend,  im  großen  und  ganzen  aufs
Geratewohl  gegeben,  so  ist  sie  heute  zu  einem  Spiegelbild  geworden,  das  im  wesentlichen ­
  tatsächliche  Angaben  enthält,  und  zwar  oft  bis  in  die  kleinsten  Einzelheiten
hinein,  bei  denen  Licht  und  Schatten  in  immer  feinerer  Nüancierung  wiedergegeben
sind.  Auf  diesem  Wege  ist  die  Auskunftserteilung  als  selbständiger  Beruf  zu  einer
Kunst  geworden.
In  jeder  guten  Auskunftei  müssen  die  Angestellten  erst  ein  längere  Schulung
durchmachen,  ehe  sie  zu  selbständigen  Arbeiten  zugelassen  werden,  und  auch  dabei
wird  es  immer  schwer  bleiben,  die  richtigen  Leute  zu  gewinnen  und  heranzuziehen,
d.  h.  Leute,  die  es  verstehen,  Angaben  auf  ihren  wahren  Wert  zu  prüfen  und  jede
Zeile  so  niederzuschreiben,  daß  sie  sowohl  den  vorhandenen  Unterlagen  mit  ihren
vielfachen  Differenzierungen  entspricht,  als  auch  mit  dem  sonstigen  Inhalt  der  Auskunft ­
  streng  übereinstimmt;  dabei  müssen  sie  einer  dreifachen  Verantwortung  gerecht
werden:  gegenüber  dem,  über  den  Auskunft  erteilt  wird,  gegenüber  dem  Empfänger
der  Auskunft  und  gegenüber  dem  Auskunftsbureau  selbst.
Zahlreiche,  aus  der  Erfahrung  gewonnene  Regeln  geben  die  Anleitung  zu
dieser  Arbeit,  aber  wie  kein  Mensch  dem  anderen,  kein  Blatt  dem  anderen  gleicht,
so  hat  auch  jede  einzelne  Auskunft  ihre  Eigenart  und  will  für  sich  gesondert  behandelt ­
  sein.
Pessimisten  oder  Optimisten  sind  im  Dienste  der  Auskunfteien  unbrauchbar,
denn  beide  sind  in  Vorurteilen  befangen;  in  jedem  schwierigen  Falle  kommen  beide
zu  anderer  Ansicht  als  ein  Mann  von  unvoreingenommenem  Urteil.  Zwar  ist  es
im  allgemeinen  gleich  leicht,  —  die  Gegensätze  berühren  sich  auch  hierbei  —  einerseits ­
  über  notorische  Schwindler  und  über  in  offenem  Vermögensverfall  befindliche
Geschäfte  und  andererseits  über  allbekannte  Weltfirmen  Auskunft  zu  geben,  denn
bei  beiden  Gattungen  steht  das  Krediturteil  fest,  und  selbst  größere  Fehler  in  den
Details  vermögen  es  nicht  oder  nur  nebensächlich  zu  beeinflussen:  aber  zwischen
diesen  beiden  Gruppen  liegt  die  große  Menge  der  sich  tausendfältig  voneinander
unterscheidenden  Geschäfte,  die  in  ihren  Verhältnissen  stetig  wechseln,  und  die  oft
sehr  schwer  zu  beurteilen  sind.  Gerade  bei  den  Auskünften  über  diese  Menge  hat
sich  der  Korrespondent,  der  Rechercheur,  und  der  Redakteur  als  Meister  zu  zeigen,
und  da,  wo  sich  die  Leitung  einer  Auskunftei,  die  selbst  die  Meisterschaft  betätigt,
auf  eine  ausreichende  Zahl  von  solchen  ersten  Kräften  stützen  kann,  da  ist  der
Geschäftswelt  eine  Kreditware  erbaut,  die  dem  Kreditgeber  nicht  bloß  Warnungs ­
        <pb n="226" />
        198  Zweiter  Teil.  Handel.  VIII.  Der  Wettbewerb  im  Handel  rc.

signale  zukommen  läßt,  sondern,  was  weit  wichtiger  ist,  ihm  den  Weg  zu  möglichst
ausgedehnter  und  erfolgreicher  Entfaltung  seines  Kreditverkehrs  zu  zeigen  vermag,
—  immer  unter  sorgsamster  Wahrung  der  Interessen  und  der  kaufmännischen  Ehre
der  Kreditnehmer.
Freilich  bleibt,  wie  alles  Menschenwerk,  auch  das  am  großartigsten  organisierte
und  am  besten  geleitete  Auskunftsbureau  dem  Irrtum  unterworfen,  und  deshalb
wird  es,  auf  einen  so  geringen  Prozentsatz  dieser  Irrtum  erfreulicherweise  auch  hat
eingeschränkt  werden  können,  niemals  eine  Haftverbindlichkeit  für  seine  Auskünfte
zu  übernehmen  in  der  Lage  fein.  In  der  Hauptsache  aber  deshalb  nicht,  weil  das
Auskunftsbureau  nie  wissen  oder  beurteilen  kann,  nach  welchen  Grundsätzen  seine
einzelnen  Abonnenten  von  den  Auskünften  Gebrauch  machen,  ob  sie  vorsichtig  Kredit
erteilen  oder  nicht,  andererseits  aber  läge  die  Versuchung  für  es  zu  nahe,  sollte  ihm
eine  materielle  Verantwortlichkeit  aufgebürdet  werden,  zur  Vermeidung  dieser  Verantwortlichkeit ­
  seine  Berichte  mit  so  viel  Ängstlichkeit  und  Zurückhaltung  zu  erteilen,
daß  ihr  Wert  dadurch  sehr  beeinträchtigt  werden  würde.
Zwei  Wahrheiten  mögen  dieses  Kapitel  beschließen:
1.  Das  Geheimnis  der  höchsten  Leistungsfähigkeit  einer  Auskunftei  liegt  darin,
daß  sie  die  tüchtigsten  und  am  besten  geschulten  Angestellten  hat,  daß  sie  diese
und  sich  selbst  zur  Wahrung  unbedingter  Objektivität  von  jedem  Nebengeschäfte  fernhält, ­
  und  daß  sie  bestrebt  bleibt,  gerade  bei  den  schwierigsten  und  wichtigsten  Verhältnissen ­
  über  die  Kreditfähigkeit  immer  so  frühzeitig  richtig  unterrichtet  zu  sein,
daß  daraus  ihren  Abonnenten  der  höchste  Nutzen  erwächst.
2.  Von  zwei  gleich  kapitalkräftigen  und  auch  sonst  gleich  leistungsfähigen
Firmen  wird  immer  die  den  Vorsprung  gewinnen,  die  sich  am  besten  durch  Auskünfte ­
  unterrichtet:  deshalb  sollte  der  Kreditgeber  bei  Auswahl  eines  Auskunftsbureaus ­
  es  nie  unterlassen,  an  dessen  Organisation  und  Ansehen  die  allerhöchsten
Ansprüche  zu  stellen.

3.  Typische  Fälle  unlauteren  Wettbewerbes.
Von  Wilhelm  Stieda.
Stieda,  Unlauterer  Wettbewerb.  In:  Jahrbücher  für  Nationalökonomie  und  Statistik. ­
  Herausgegeben  von  Conrad  und  Elster  in  Verbindung  mit  Loening  und  Lexis.  3.  Folge.
11.  Bd.  Jena,  Gustav  Fischer,  1896.  S.  79—83.
1.  Das  R  e  k  l  a  m  e  w  e  f  e  n  ist  in  der  Gegenwart  eine  legitime  Macht  geworden.
Alle  größeren  Fabriken  und  Handelsgeschäfte  so  gut  wie  die  kleineren  Unternehnmngen
  wissen  die  Bedeutung  des  Inserats  zu  schätzen,  und  sofern  sich  das  Anpreisen ­
  der  Waren  oder  Leistungen  in  wohlanständigen  Grenzen  hält,  wird  niemand
gegen  dieses  Hilfsmittel  zur  Heranziehung  von  Käufern  etwas  einzuwenden  haben.
Leider  aber  braucht  man  nur  irgendeine  Zeitung  in  die  Hand  zu  nehmen,  um  sich
davon  zu  überzeugen,  zu  welchen  extravaganten  Blüten  die  schwindelhafte  Reklame
es  bringt.  Es  ist  hier  nicht  von  der  Korruption  eines  Teiles  unserer  Presse  die  Rede,
die  systematisch  gegen  hohes  Entgelt  Beihilfe  zu  schwindelhafter  Reklame  im  Geschäfts- ­
  und  Erwerbsleben  treibt  und  gewissenlose  oder  mit  grober  Fahrlässigkeit
geübte  günstige,  der  Wahrheit  nicht  entsprechende  Beurteilung  wirtschaftlicher  Zustände, ­
  Fonds,  Wertpapiere,  Fabrikate  usw.  abdruckt.  Auch  abgesehen  davon  wird
in  Anpreisung  von  Ausverkäufen,  von  Verkäufen  wegen  Geschäftsaufgabe  oder
Umbaus,  von  Verkäufen  größerer  Mengen,  von  Resten,  von  Gelegenheitskäufen
u.  dgl.  m.  viel  geleistet.  Wie  unzweifelhaft  trügerischen  Inhalts  derartige  Annoncen
sein  mögen,  sie  finden  zahllose  gutgläubige  Leser  und  Käufer.
        <pb n="227" />
        3.  Typische  Fälle  unlauteren  Wettbewerbes.

199

Da  heißt  es  z.  B.:  „2000  Strohhüte  müssen  in  2  Tagen  losgeschlagen  werden."
Sieht  man  aber  näher  zu,  so  sind  keine  300  Stück  am  Lager.  Oder:  „Verhältnissehalber
wird  ein  fast  neues  Pianino  billig  verkauft."  Bei  Nachfrage  ergibt  sich,  daß  diese
Instrumente  von  auswärtigen  Fabriken  gewissen  Bürgern  zum  Verkauf  gegeben
werden,  die  sie  in  ihre  eigene  Wohnung  hinsetzten,  um  den  Schein  zu  erwecken,  als
ob  sie  ihr  Eigentum  wegen  Raummangels  oder  sonst  billig  abzugeben  geneigt  seien.
Oder:  „Trauriges  Familiendrama:  Ein  seit  einem  Jahre  verheirateter  Kaufmann
verlor  plötzlich  seine  junge  Frau.  Er  wurde  darüber  so  erschüttert,  daß  er  in  Irrsinn
verfiel  und  in  eine  Anstalt  gebracht  werden  mußte.  Von  seiten  der  Gläubiger  wurde
ich  nun  ernannt,  das  neue  elegante  Warenlager  zu  jedem  Preis  in  4  Tagen  auszuverkaufen." ­

Auf  dem  gleichen  Niveau  stehen  die  Anpreisungen  von  rein  seidenen  oder
ganz  wollenen  Stoffen,  von  echten  Stearinkerzen  usw.  und  die  Anbringung  von
Preisen  an  den  Gegenständen,  wobei  neben  der  Hauptzahl  3,  5  oder  7,  die  „Mark"
bedeutet,  klein  daneben  gedruckt  ist  85,  75,  95  Pfg.
2.  Auf  die  Quantitätsverschleierungen  stößt  man  im  Handel  mit
Schokolade,  Zucker,  Bindfaden,  Garn,  Bier,  Seife  usw.  Schokolade  wird  angeblich
in  Pfunden  verkauft,  während  die  zwei  oder  vier  Tafeln  nur  400  oder  450  g  wiegen.
Seife  wurde  in  Halle  nach  Riegeln  verkauft,  die  herkömmlich  2  Pfd.  Gewicht  haben
sollten.  Da  kam  eine  Schleuderfirma  auf  den  Gedanken,  die  Riegel  zu  850  und  zu
900  g  zu  schneiden,  konnte  diese  natürlich  wohlfeiler  verkaufen  und  machte  ein
glänzendes  Geschäft.  Im  Bierhandel  überbieten  sich  die  Händler  in  der  Anzahl  der
Flaschen,  die  sie  für  einen  Taler  z.  B.  verabfolgen.  Aber  die  Flaschen  büßen  immer
mehr  an  Rauminhalt  ein  und  fassen  schließlich  kaum  1 hl.  Im  Strickgarnhandel  kannte
man  ursprünglich  die  Einteilung  des  Kilogramms  in  10 l 10 ,  jedes  Zehntel  ä  10  Gebinde
und  jedes  Gebinde  zu  10  g  gerechnet.  Da  kamen  nun  andere  Einteilungen  auf,  z.  B.
16 lie,  jedes  Sechzehnte!  aber  wieder  in  10  Gebinden,  von  denen  nun  das  einzelne
nur  noch  6  '/t  g  wog.  Wer  jetzt  nach  Gebinden  kaufte,  war  arg  übervorteilt.
3.  Nicht  selten  ist  neuerdings  der  Fall,  daß  jemand  sich  eine  Auszeichnung
anmaßt,  die  ihm  nicht  gebührt.  Ausstellungsmedaillen  und  andere  gewerbliche
Bezeichnungen  werden  unbefugterweise  von  unredlichen  Geschäftsleuten  als  Mittel
gebraucht,  um  Publikum  anzulocken.  Anfänger  benutzen  oft  als  Empfehlungsmittel
den  Umstand,  daß  sie  als  Schüler,  Angestellte  oder  Arbeiter  in  einem  bereits  sehr
bekannten  Geschäfte  tätig  gewesen  sind.
4.  Die  Herabsetzung  und  Kreditschädigung  des  Konkurrenzgeschäftes ­
  oder  seiner  Ware  bildet  eine  umfangreiche  Abteilung  in  den  typischen
Fällen  unlauteren  Wettbewerbes.  Das  illoyale  Geschäftsgebaren  gewinnt  hier  einen
um  so  häßlicheren  Anstrich,  als  bestimmte  Persönlichkeiten  geschädigt  werden.
Mündlich  oder  in  Annoncen,  Zirkularen,  Prospekten  werden  andere  Geschäfte,  deren
Leistungen  oder  Waren  als  schlecht,  teuer  u.  dgl.  m.  bezeichnet.  Da  versendet  z.  B.
ein  Weinhändler  in  Augsburg  Empfehlungen  griechischer  und  spanischer  Weine  und
erklärt,  daß  alle  übrigen  im  Handel  befindlichen  Weine  obiger  Länder  minderwertig,
verschnitten  und  vermehrt  seien  und  auf  Originalität  keinen  Anspruch  machen  können.
Oder  der  Vertreter  eines  Hut-  und  Federngeschäftes  kommt  auf  der  Reise  in  den
Laden  des  Kunden  einer  Konkurrenzfirma,  nimmt  dort  einen  Hut  aus  dem  Schaufenster ­
  und  erklärt  ihn  für  sein  geschütztes  Fabrikat,  das  mithin  erst  von  ihm  bezogen ­
  worden  wäre.  Die  Herabsetzung  tritt  auch  wohl  in  der  Gestalt  auf,  daß  im
Publikum  der  Glaube  verbreitet  wird,  als  ob  das  Konkurrenzgeschäft  nicht  mehr
bestehe,  daß  es  feine  Zahlungen  eingestellt  habe,  daß  es  nicht  mehr  leistungsfähig
sei,  daß  sich  sein  Inhaber  nicht  mehr  der  Sache  annehme  u.  dgl.  m.
        <pb n="228" />
        200  Zweiter  Teil.  Handel.  VIII.  Der  Wettbewerb  im  Handel  rc.

5.  Die  Firmenverschleierung  wiederum  besteht  darin,  daß  der  illoyale
Geschäftsmann  zwischen  dem  Namen  seiner  eigenen  Firma  und  demjenigen  seines
Konkurrenten  eine  Konfusion  hervorruft,  so  daß  eine  Verwechselung  beider
Etablissements  stattfindet.
Ein  Kaufmann  in  Mainz  versendet  das  Wasser  der  Salzquelle  zu  Kronthal  im
Taunus  als  „Apollinarisbrunnen"  und  bewirkte  dadurch  eine  Verwechselung  mit  der
Aktiengesellschaft  „Apollinarisbrunnen,  vormals  Kreuzberg"  zu  Remagen.  Auf  den
Krügen,  Zinnkapseln,  Korken  und  Etiketten  brachte  er  sogar  eine  dem  angemeldeten
Warenzeichen  der  letzteren  nachgebildete  Marke  an.  —  In  Berlin  machen  einem
Kleiderhändler,  der  sein  Geschäft  „Zum  Pascha"  nannte,  nacheinander  Geschäfte  mit
der  Bezeichnung  „Zum  Kleiderpascha"  und  „Zum  feinen  Kleiderpascha"  Konkurrenz.
—  In  einer  französischen  Stadt  betreibt  ein  Restaurateur  ein  gutgehendes  Restaurant
unter  dem  Namen  „Aux  Gourmets“;  in  seiner  Nähe  eröffnet  ein  Konkurrent  ein
Geschäft  unter  dem  Schilde  „Aux  drais  Gourmets“.  —  In  einer  Straße  von  Paris,
in  der  bereits  ein  „Cafd  des  dames“  existiert,  eröffnet  ein  Konkurrent  ein
„Nouveau  cafd  des  dames“.
Vielbesprochen  sind  die  Prozesse,  die  die  weltbekannte  Bleistiftfirma  A.  W.  Faber
in  Stein  gegen  verschiedene  Konkurrenten  wegen  Namensmißbrauchs  geführt  hat.
Die  letzteren  hatten  eine  wahre  Jagd  auf  Personen,  die  den  Namen  „Faber"  trugen,
angestellt  und  sich  mit  ihnen  jeweilig  assoziiert,  einzig,  um  ihren  Namen  verwenden
und  auf  diese  Weise  der  Originalfirma  die  Kundschaft  abspenstig  machen  zu  können.
—  Ein  ähnliches  Vorkommnis  hat  im  Jahre  1892  in  der  Klagesache  des  Champagnerhauses ­
  Louis  Roederer  in  Rheims  gegen  Mercier  L  Co.  in  Epernay  gespielt.
Letztere  hatte  einen  Zeitungsausträger  in  Straßburg,  namens  Charles  Roederer,
aufgetrieben,  von  ihm  sich  das  Recht,  seines  Namens  sich  bedienen  zu  dürfen,  notariell
übertragen  lassen,  ihm  eine  Wohnung  in  Rheims  gemietet  und  verkauften  Champagner ­
  mit  der  Marke  „Charles  Roederer,  Rheims".
6.  Auf  derselben  Linie  bewegt  sich  der  Versuch,  die  Bezeichnungen,  mit  denen
im  Verkehr  die  Waren  zur  Unterscheidung  von  anderen  versehen  werden,  dazu  zu
benutzen,  um  eine  Verwechselung  der  Produkte  herbeizuführen.  Solche
Warenbenennungen  sind  der  Name,  die  Marke,  die  Herkunftsbezeichnung.
Professor  Jäger  und  Pfarrer  Kneipp  haben  wiederholt  gegen  Konkurrenzprodukte ­
  mit  der  Bezeichnung  „System  Jäger",  „System  Kneipp"  protestiert.  —  Die
Höchster  Farbwerke  bringen  seit  einiger  Zeit  Migränintabletten  in  den  Handel,  vor
deren  Nachahmung  sie  bereits  öffentlich  haben  warnen  müssen.  —  Apotheker  Dörings
Eulenseife  wurde  durch  eine  minderwertige  Adlerseife  in  die  Enge  getrieben.  —
Modegeschäfte,  vielfach  auch  Hutmachereien,  nähen  in  Damenhüte  Kopffutter  ein,  das
den  Namen  von  imitierten  Pariser  Firmen  aufweist.  —  Eine  Strumpfwarenfabrik
in  Chemnitz  legte  den  unter  dem  Namen  „Estremadura"  geführten  Fabrikaten  ein
Kärtchen  mit  aufgewickeltem  Garn  bei,  auf  diese  Weise  den  Käufern  gleich  das
Stopfgarn  anbietend.  Die  Kärtchen  trugen  den  Namen  „Hauschildsche  Estremadura"
und  erweckten  die  unberechtigte  Annahme,  daß  die  Strümpfe  ebenfalls  aus  Haufchildfchem
  Garn  gefertigt  waren.
Sehr  üppige  Schößlinge  treibt  dieses  Verfahren  durch  falsche  Bezeichnung  eines
Produktes  mit  Rücksicht  auf  seine  lokale  Herkunft.  Es  ist  unter  Fabrikanten  und
Kaufleuten  eine  beliebte  Sitte,  Waren  fälschlicherweise  mit  dem  Namen  einer  Gegend,
deren  Erzeugnisse  sich  eines  besonderen  Rufes  erfreuen,  zu  bezeichnen,  auch  wenn  sie
gar  nicht  aus  jenen  Gegenden  stammen.  So  namentlich  im  Handel  mit  Tabak  und
mit  Wein.  Indes  auch  zahlreiche  Genußmittel,  wie  Liköre,  Tee,  Schokoladen,  Luxusartikel, ­
  Parfümerien,  Seifen,  selbst  Gegenstände  des  täglichen  Gebrauches,  wie  Butter,
Honig,  Nudeln,  Zahnbürsten,  kommen  in  den  Handel  mit  ganz  anderen  Herkunfts-
        <pb n="229" />
        4.  Die  Regelung  des  Ausverkaufswesens  rc.

201

bezeichnungen,  als  ihrem  wirklichen  Ursprungsorte  entspricht.  Man  denke  nur  an
die  Bezeichnungen  „Chartreuse"»  „Benediktiner"  auf  deutschen  Likören»  bei  denen
sogar  in  der  Flasche  die  charakteristische  Gestalt  nachgeahmt  wird,  an  die  englischen
und  französischen  Benennungen  auf  deutschen  Seifen  und  Parfümerien  wie  „Violetts
äs  Lärme“,  „Savon  de  Windsor“  u.  dgl.  m.
7.  Endlich  bildet  ein  besonderes  Kapitel  der  Verrat  von  Geschäfts  -  und
Betriebsgeheimnissen.  Dieser  kann  in  verschiedener  Gestalt  erscheinen:
a)  Arbeiter  und  Beamte,  die  entlassen  sind,  treten  in  ein  Konkurrenzunternehmen ­
  ein;
b)  Arbeiter  und  Beamte  teilen  während  ihres  Dienstes  in  gewinnsüchtiger  oder
fahrlässiger  Weise  Geheimnisse  dritten  Personen  mit;
c)  Fabrikanten,  Ingenieure  rc.,  die  zeitweilig  in  einer  Fabrik  anwesend  sind,
um  etwa  Verbesserungen  oder  Neueinrichtungen  vorzunehmen,  teilen  die  Geheimnisse,
die  sie  hierbei  in  Erfahrung  bringen,  anderen  mit.
Als  typische  Fälle  mögen  angeführt  werden:  Ein  Maschinengeschäft  entläßt  einen
Buchhalter,  der  sich  von  einem  Konkurrenzunternehmen  engagieren  läßt,  das  bald
darauf  in  einem  Fachblatte  Anzeigen  veröffentlicht,  dem  die  Maschinenabbildungen
des  früheren  Fabrikherrn  beigefügt  sind.  —  Ein  Angestellter  einer  Maschinenfabrik
macht  einer  Konkurrenzfirma  die  anonyme  Offerte,  gegen  Zahlung  einer  Provision
alle  Anfragen,  die  an  seine  Firma  gelangen,  sowie  alle  Offerten,  die  diese  macht,
abschriftlich  mitzuteilen.  —  Ein  Schlossermeister  führt  am  Sonntage,  an  dem  die
Fabrik  gerade  zum  Zwecke  dringender  Reparaturen  geöffnet  ist,  den  Techniker  eines
auswärtigen  Konkurrenten  in  die  Fabrikräume  ein  und  läßt  ihn  von  allen  Einrichtungen ­
  Kenntnis  nehmen.

4.  Die  Regelung  des  Ausverkaufswesens
nach  dem  Neichsgesetze  gegen  den  unlauteren  Wettbewerb
vom  7.  Juni  1909.
Von  Wilhelm  Metterhausen.
Vorbemerkung.  Das  Gesetz  gegen  den  unlauteren  Wettbewerb  vom  7.  Juni  1909,  das
am  1.  Oktober  1909  an  die  Stelle  des  Gesetzes  zur  Bekämpfung  des  unlauteren  Wettbewerbes
vom  27.  Mai  1896  getreten  ist,  enthält  Bestimmungen  über  die  folgenden  Gegenstände:  Generalklausel ­
  (8  1),  Begriff  Waren  (8  2),  schwindelhafte  Reklame  (88  3—5),  Ausverkaufswesen
(§8  6—10),  Quantitäts-  und  Qualitätsverschleierung  (8  11),  Bestechung  von  Angestellten  (8  12),
Klage  auf  Unterlassung  und  Schadensersatz  (8  13),  Anschwärzung  (8  14,  8  15),  Namens-  und
Urmenmißbrauch  (8  16),  Verletzung  von  Geschäfts-  und  Betriebsgeheimnissen  und  unbefugte
Verwertung  von  Mustern  und  Modellen  (88  17—20),  Verjährung  (8  21),  Strafverfolgung
(8  22),  Bekanntmachung  der  strafrechtlichen  Verurteilung  (8  23),  Zuständigkeit  (8  24),  einstweilige ­
  Verfügungen  (8  25),  Buße  (8  26),  Zuständigkeit  der  Kammern  für  Handelssachen  (8  27),
Recht  der  Ausländer  auf  Schutz  (8  28),  höhere  Verwaltungsbehörde  (8  29)  und  Inkrafttreten
des  Gesetzes  (8  30).  —  G.  M.
Ausverkäufe  sind  ein  namentlich  im  Kleinhandel  beliebtes  Mittel,  um  Waren
rascher  abzustoßen,  als  im  gewöhnlichen  Geschäftsgang  möglich  ist.  Sie  sind  für
den  Kaufmann  eine  durchaus  übliche  und  unentbehrliche  Maßregel;  vielfach  sind
sie  allerdings  auch  zu  rein  reklameartigen  und  bedenklichen  Veranstaltungen  ausgeartet, ­
  und  deshalb  sah  die  Gesetzgebung  gegen  den  unlauteren  Wettbewerb  eine
Hauptaufgabe  darin,  dem  Schwindel  im  Ausverkaufswesen  entgegenzutreten.  Das
        <pb n="230" />
        202  Zweiter  Teil.  Handel.  VIII.  Der  Wettbewerb  im  Handel  rc.

Reichsgesetz  gegen  den  unlauteren  Wettbewerb  vom  7.  Juni  1909  sucht  dieses  Ziel
auf  folgendem  Wege  zu  erreichen.
Unter  einem  Ausverkauf  ist  die  Veräußerung  der  vorhandenen  Warenvorräte
zum  Zwecke  der  Beendigung  des  Geschäftsbetriebs  im  ganzen  oder  zum  Zwecke  des
Verkaufs  einer  gewissen  Warengattung  oder  eines  bestimmten  Warenvorrats  zu
verstehen.  Wer  also  einen  Ausverkauf  veranstalten  will,  muß  die  Absicht  haben,
entweder  sein  Geschäft  überhaupt  oder  eine  einzelne  Warengattung  aufzugeben  oder
mit  einem  bestimmten  Warenvorrat  zu  räumen.  Den  Grund,  der  ihn  zu  dem  Ausverkauf ­
  veranlaßt,  muß  der  Veranstalter  in  der  Ankündigung  angeben;  selbstverständlich ­
  können  als  triftiger  Grund  nur  solche  Umstände  gelten,  die  nach  der  Auffassung ­
  des  Verkehrs  den  Verkauf  von  Waren  in  der  beschleunigten  Form  eines
Ausverkaufs  rechtfertigen.  Statthaft  und  ausreichend  sind  beispielsweise:  Ausverkauf
wegen  Aufgabe  des  Geschäfts;  Ausverkauf  des  Zigarrenlagers  wegen  Aufgabe  dieses
Geschäftszweiges;  Ausverkauf  eines  durch  Wasser-  oder  Feuerschaden  betroffenen
Warenvorrats.  Nicht  statthaft  sind  z.  B.:  Ausverkauf  für  die  Reise;  Ausverkauf  von
Einsegnungsgarderobe;  Weihnachtsausverkauf.  Die  Ankündigung  von  Ausverkäufen
ist  demnach  in  allen  Fällen,  in  denen  der  Veranstalter  einen  ausreichenden  Grund
nicht  anzuführen  vermag,  überhaupt  nicht  zulässig.  Wer  ohne  einen  solchen  oder
mit  einem  vorgeschobenen  Grund  einen  Ausverkauf  veranstaltet  und  ankündigt,
macht  unrichtige  Angaben  über  den  Anlaß  oder  den  Zweck  des  Verkaufs  und  setzt
sich  den  zivil-  und  strafrechtlichen  Folgen  der  §§  3  und  4  des  Gesetzes  aus.
Der  Veranstalter  kann  sich  den  Wirkungen  des  Gesetzes  nicht  dadurch  entziehen,
daß  er  das  Wort  „Ausverkauf"  in  seinen  Ankündigungen  vermeidet  und  ein  anderes
Schlagwort  (wie  „Räumungsverkauf",  „Schneller  und  billiger  Verkauf",  „Räumungspreise", ­
  „Nur  noch  kurze  Zeit")  wählt.  Vielmehr  unterliegt  jede  Ankündigung,  die
den  Verkauf  von  Waren  wegen  Beendigung  des  Geschäftsbetriebs,  Aufgabe  einer
einzelnen  Warengattung  oder  Räumung  eines  bestimmten  Warenvorrats  aus  dem
vorhandenen  Bestände  betrifft,  den  gesetzlichen  Vorschriften.  Ankündigungen,  bei
denen  diese  Voraussetzungen  nicht  zutreffen,  wie  „Billige  Tage",  „Ausnahmetage",
„Weiße  Woche"  u.  dgl.  unterliegen  dagegen  den  Sondervorschriften  über  das  Ausverkaufswesen ­
  nicht;  falls  dabei  Unlauterkeiten  festgestellt  werden,  sind  vielmehr
die  allgemeinen  Vorschriften  der  §§  1,  3,  4  anwendbar.
Mit  empfindlichen  Strafen  ist  das  sog.  Vorschieben  oder  Nachschieben  von
Waren  bedroht.  Früher  stand  die  Rechtsprechung  aus  dem  Standpunkt,  daß  Nachschübe ­
  zulässig  wären,  wenn  sie  in  geringem  Maße  und  in  der  Absicht  erfolgten,
die  Auslösung  des  Geschäftsbetriebs  durch  weitere  Heranziehung  gangbarer  Waren
zu  fördern.  Das  neue  Gesetz  hat  aber  das  Vorschieben  oder  Nachschieben  unbedingt
verboten.  Das  zum  Ausverkauf  gestellte  Lager  darf  also  weder  vor  noch  nach  der
Ankündigung  ergänzt  werden;  soll  beispielsweise  ein  durch  Brand  beschädigter  Warenvorrat ­
  ausverkauft  werden,  so  dürfen  einzelne,  völlig  verdorbene  Stücke  auch  nicht
vor  der  Ankündigung  durch  neue  ersetzt  werden.
Die  Überwachung  des  Ausverkaufswesens  soll  nach  Absicht  des  Gesetzes  allen
Beteiligten,  also  den  Kaufleuten,  Vereinen  und  Verbänden  von  Gewerbetreibenden,
auch  der  Polizei  möglichst  erleichtert  werden.  Diesem  Zweck  dient  eine  weitere  Vorschrift. ­
  Die  höhere  Verwaltungsbehörde  kann  nämlich  für  die  Ankündigung  bestimmter ­
  Arten  von  Ausverkäufen  anordnen,  daß  vorher  einer  bestimmten  Stelle
(z.  B.  Polizei,  Handelskammer)  Anzeige  über  den  Grund  des  Ausverkaufes  und
den  Zeitpunkt  seines  Beginns  zu  erstatten,  sowie  ein  Verzeichnis  der  auszuverkaufenden ­
  Waren,  deren  Einsicht  jedem  gestattet  wird,  einzureichen  ist.  Für  alle
Ausverkäufe  schlechthin  kann  eine  solche  Anordnung  indessen  nicht  getroffen  werden,
        <pb n="231" />
        5.  Großbetriebe  im  Kleinhandel.

203

sondern  nur  für  bestimmte,  begrifflich  —  nicht  etwa  nur  nach  dem  Geschäftszweige
—  zu  unterscheidende  Arten  von  Ausverkäufen.
Eine  Ausnahmestellung  räumt  das  Gesetz  den  Saison-  und  Inventurausverkäufen ­
  ein,  falls  sie  in  der  Ankündigung  als  solche  bezeichnet  werden
und  im  ordentlichen  Geschäftsverkehr  üblich  sind.  Der  Gesetzgeber  hält  diese  Ausverkäufe ­
  in  ganz  besonderem  Maße  für  eine  unentbehrliche  Form  des  Warenabsatzes,
soweit  sie  nicht  —  etwa  im  Hinblick  auf  den  Gegenstand  oder  den  Zeitpunkt  des
Verkaufs  —  den  Gepflogenheiten  eines  ordentlichen  Geschäftsmannes  widersprechen.
Bei  den  hiernach  zulässigen  Saison-  und  Inventurausverkäufen  fällt  der  Zwang
zur  Angabe  eines  Grundes  fort,  ebenso  die  Befolgung  der  für  andere  Arten  von
Ausverkäufen  etwa  erlassenen  Verwaltungsvorschriften,  endlich  das  Verbot  des  Nachschiebens ­
  oder  Vorfchiebens  von  Waren.
Das  wirtschaftlich  angemessene  Maß  sollen  diese  Ausverkäufe  indessen  innehalten. ­
  Deshalb  ermächtigt  das  Gesetz  die  höhere  Verwaltungsbehörde,  über  Zahl,
Zeit  und  Dauer  der  üblichen  Saison-  und  Inventurausverkäufe  Bestimmungen  zu
treffen.
Konkursausverkäufe  können  nur  von  der  Verwaltung  der  Masse  veranstaltet
werden.  Im  übrigen  verbietet  das  Gesetz  bei  Ankündigung  des  Verkaufs  von
Waren,  die  aus  einer  Konkursmasse  stammen,  aber  nicht  mehr  zu  deren  Bestand
gehören,  jede  Bezugnahme  auf  die  Herkunft  aus  der  Konkursmasse.  Es  ist  also
nicht  gestattet,  daß  jemand  bekannt  macht:  „Aus  dem  Konkurs  N.  N.  habe  ich  einen
Posten  Schuhwaren  preiswert  erstanden  usw."  Während  das  Gesetz  also  sonst  nur
unrichtige  Angaben  verbietet,  wird  hier  auch  der  Hinweis  auf  tatsächliche  Verhältnisse
untersagt.

5.  Grotzbelriebe  im  Kleinhandel.
Von  Max  Weigert.

Weigert,  Besteuerung  der  Großbetriebe  im  Kleinhandel.  jRede.j  In:  Verhandlungen ­
  des  26.  Deutschen  Handelstags  in  Berlin  am  6.  und  7.  April  1900.  Stenographischer
Bericht.  Berlin,  Liebheit  &amp;amp;  Thiesen,  1900.  S.  14—15.
Später  als  im  übrigen  Wirtschaftsleben  hat  sich  im  Kleinhandel  der  Großbetrieb
entwickelt.  Während  in  anderen  Ländern,  in  Frankreich,  England  und  den  Vereinigten ­
  Staaten  von  Amerika,  riesige  Warenhäuser  schon  seit  mehreren  Dezennien  bestehen, ­
  sind  derartige  Magazine  bei  uns  erst  feit  etwa  zehn  Jahren  entstanden  und  haben
sich  der  Gunst  des  kaufenden  Publikums  zu  erfreuen.  Aber  es  muß  gegenüber  der
Anschauung,  als  ob  solche  Bazare  etwa  künstliche  und  naturwidrige  Gebilde  des
Großkapitals  seien,  darauf  hingewiesen  werden,  daß  dieselben  sowohl  bei  uns  wie
im  Auslande  aus  kleinen  Anfängen  sich  entwickelt  haben  und  ihre  Bedeutung  und
Größe  nicht  nur  ihrer  Kapitalkraft  verdanken,  sondern  in  erster  Linie  auf  Intelligenz,
Geschäftskenntnis  und  Reellität  beruhen.
Welche  Bedeutung  die  Warenhäuser  für  unsere  Volkswirtschaft  haben,  läßt  sich
kaum  besser  schildern,  als  es  in  der  Begründung  geschehen  ist,  welche  die  Preußische
Staatsregierung  dem  Gesetzentwürfe,  betreffend  die  Warenhaussteuer,  gegeben  hat.
Es  heißt  darin  wörtlich:  „Durch  ihre  Kapitalkraft  und  die  Größe  ihres  Umsatzes ­
  sind  jene  Betriebe  in  den  Stand  gesetzt,  sich  einen  billigeren  Einkauf  ihrer  Waren
zu  verschaffen  als  ihre  kleineren  Konkurrenten.  Sie  vermögen  größere,  eine  reichere
Auswahl  bietende  Läger  zu  halten  und  dabei  doch  ihr  Kapital  rascher  umzusetzen,  das
Prinzip  des  Verkaufes  nur  gegen  Barzahlung  durchzuführen,  brauchen  nicht  mit
        <pb n="232" />
        204  Zweiter  Teil.  Handel.  VIII.  Der  Wettbewerb  im  Handel  rc.

Zins-  und  Kapitalverlusten  an  Außenständen  zu  rechnen  und  können  sich  mit  einem
geringeren  Nutzen  im  einzelnen  begnügen  oder  sogar  ohne  Gefährdung  ihrer  Existenz
längere  Zeit  ohne  Reinertrag  arbeiten.  Sie  sind  in  der  Lage,  ihre  Geschäftshäuser
bis  in  die  höchsten  Etagen  zu  Verkaufsräumen  zu  benutzen,  während  der  kleinere
und  mittlere  Detaillist  nicht  daran  denken  kann,  als  Verkaufsräume  höhere  und  deshalb ­
  billigere  Etagen  zu  mieten.  Wie  der  Räume,  so  ist  auch  bei  dem  großen
Umsatz  und  der  infolgedessen  durchzuführenden  Arbeitsteilung  eine  lukrativere  Ausnutzung ­
  des  Personals  möglich."
In  diesen  Worten  ist  die  technische  und  wirtschaftliche  Überlegenheit  des  Großbetriebes, ­
  die  sich,  wie  längst  auf  industriellem,  so  neuerdings  auch  auf  dem  Gebiete
des  Kleinhandels  Bahn  gebrochen  hat,  treffend  dargestellt.
Müssen  wir  somit  die  Warenhäuser  als  wünschenswerte  Förderer  der  Konsumtion ­
  betrachten,  so  sind  sie  auch  von  nicht  zu  unterschätzendem  günstigen  Einflüsse ­
  auf  unsere  industrielle  Entwickelung.  Sie  sind  einerseits  wertvolle
Kunden  unserer  Großindustrie,  für  die  sie  unentbehrliche,  sichere  Abnehmer  großer
Warenposten  bilden,  andererseits  spielen  sie  als  Arbeitgeber  der  Kleinindustrie  eine
wichtige  Rolle.  Gerade  aus  unserem  engeren  Wirtschaftsgebiete  (Berlin)  sind  uns
zahlreiche  Belege  dafür  geworden,  daß  Handwerk  und  Kleingewerbe  aus  dem  Absatz ­
  an  die  Warenhäuser  erheblichen  Nutzen  ziehen.
Die  Warenhäuser  haben  aber  zahlreiche  Artikel  überhaupt  erst  dem  Konsum
der  großen  Massen  zugänglich  gemacht  und  neue  Gebrauchsartikel  geschaffen. ­
  Ich  erwähne  hier  den  Vertrieb  von  konservierten  Gemüsen,  der  seit
einiger  Zeit  in  den  Warenhausverkehr  aufgenommen  worden  ist.  Diese  Konserven,
die  früher  nur  von  Wohlhabenderen  gekauft  wurden,  werden  jetzt  in  Wagenladungen
mit  geringen  Frachtspesen  bezogen  und  dem  Publikum  zu  billigen  Preisen  angeboten.
Der  Verbrauch  hat  sich  in  außerordentlicher  Weise  gehoben,  da  auch  die  Spezialgeschäfte ­
  ihre  Preise  ermäßigen  muhten,  und  Gemüsezüchter,  Fabrikanten,  Händler
und  Verbraucher  finden  ihren  Vorteil.
Nicht  minder  hat  sich  der  Verkauf  von  Büchern  und  Musikalien  dadurch  gehoben, ­
  daß  die  Warenhäuser  sich  mit  ihm  beschäftigen.  Der  deutsche  Buchhandel
arbeitet  bekanntlich  im  allgemeinen  mit  hohen  Preisen  und  kleinem  Abnehmerkreis.
Bon  einem  hiesigen  Warenhause  sind  nun  vor  einiger  Zeit  Massenauflagen  gangbarer ­
  Werke  (Klassiker,  Unterhaltungsschriften,  Kochbücher,  Bilderbücher  u.  dgl.)  veranstaltet ­
  und  zu  sehr  billigen  Preisen  abgesetzt  worden.  Es  wurden  im  letzten
Jahre  etwa  150  000  Bilderbücher,  110  000  Kochbücher  (zu  je  30  oder  85  Pfg.),
120  000  Unterhaltungsschriften  (zu  20—100  Pfg.),  8000  Klassiker  abgesetzt.  Gerade
dadurch,  daß  diese  Bücher  in  der  von  vielen  so  anstößig  gefundenen  Nachbarschaft
von  Kleidungsstücken,  Hausgerät  u.  dgl.  ausgelegt  waren,  fanden  sie  Käufer.  Zu
den  üblichen  Preisen  der  Buchhandlungen  würde  sicher  der  überwiegende  Teil  der
Käufer  überhaupt  diese  Bücher  nicht  erstanden  haben,  und,  abgesehen  davon,  daß
zahlreichen,  dem  kleinen  oder  mittleren  Bürgerstande  angehörigen  Personen  eine
unterhaltende  oder  lehrreiche  Lektüre  entgangen  wäre,  hätten  Papierhändler,  Drucker,
Verleger,  Buchbinder  usw.  den  ihnen  aus  dem  Verkauf  erwachsenen  Nutzen  entbehrt.
Ähnliche  Beispiele  lassen  sich  noch  zahlreich  anführen.
Und  gerade  die  in  die  Acht  erklärten  Warenhäuser,  die  verschiedenartige  Warengruppen ­
  führen,  sind  in  dieser  Beziehung  am  wirkungsvollsten.  Ein  Gang  durch  ihre
Räume,  in  denen  die  mannigfaltigsten  Artikel  nebeneinander  zur  Schau  gelegt  sind,
reizt  die  Kauflust  an,  der  Besucher  sieht  Dinge,  an  die  er  nie  gedacht,  die  er  nie
gekannt  hat,  und  wird  angeregt,  sie  zu  kaufen.  Der  Geschmack  wird  geweckt,  die
Lust,  auch  die  ärmlichste  Wohnung  mit  einem  kleinen  billigen  Schmuckgegenstande
zu  versehen,  und  so  mit  der  Hebung  der  Behaglichkeit  des  Heims  der  Sinn  veredelt.
        <pb n="233" />
        6.  Die  Konsumvereine.

205

Ein  Öldruck,  ein  billiger,  kunstgewerblicher  Gegenstand  bereiten  das  Verständnis  für
das  Bessere,  Edelere  vor.  Gerade  unsere  Fabrikanten  kunstgewerblicher  Massenartikel ­
  müssen  in  den  geschmähten  Warenhäusern  wertvolle  Abnehmer  erblicken.
Durch  das  Aufblühen  des  Großbetriebs  im  Kleinhandel  ist  aber  auch  die  Konkurrenz, ­
  die  das  Ausland  der  heimischen  Industrie  macht,  erheblich  zurückgedrängt
worden.  Die  Überschwemmung  des  deutschen  Marktes  mit  den  von  den  großen
Pariser  Bazaren,  dem  Louvre,  Bon  MarcM,  Printemps  und  anderen,  gelieferten
Waren  hat  so  gut  wie  vollständig  aufgehört;  die  deutschen  Warenhäuser  sind  mit
deutschen  Waren  an  ihre  Stelle  getreten.
Müssen  wir  somit  den  Großbetrieb  im  Kleinhandel  als  eine  auf  den  übrigen
wirtschaftlichen  Gebieten  seit  lange  eingetretene  und  immer  weitere  Fortschritte
machende  Erscheinung  ansehen,  die  sich  im  Interesse  der  Konsumenten  und  unserer
heimischen  Industrie  bewährt  hat,  so  dürfen  die  Einwürfe  nicht  übergangen  werden,
welche  man  gegen  die  Warenhäuser  bezüglich  ihres  Reklamewesens  und  ihrer  vermeintlichen ­
  Unreellität  vielfach  erhebt.
Man  tadelt,  daß  manche  Warenhäuser  einzelne  Artikel  ohne  Gewinn  oder  gar
mit  Verlust  verkaufen,  daß  sie  die  Kunden  durch  Gratiszugaben,  z.  B.  von  Photographien, ­
  anlocken,  daß  sie  nur  oder  vorzugsweise  Schundwaren  führen.
Wir  wollen  gar  nicht  leugnen,  daß  in  diesen  wie  vielleicht  noch  in  anderen  Beziehungen ­
  unerfreuliche  Züge  des  Kleinverkaufsgeschäftes  durch  die  Warenhäuser
schärfer  ausgeprägt  sind.  Aber  vorhanden  waren  sie  auch  schon  früher,  sie  sind  keine
Eigentümlichkeiten  des  Warenhausbetriebes.  Von  alters  her  gibt  der  Krämer  dem
einkaufenden  Dienstmädchen  oder  Kinde  ein  Geschenk  in  den  Kauf.  Auch  der  abnorm
billige  Verkauf  einzelner  Warengattungen,  sei  es  zu  Reklamezwecken,  sei  es  zur
Räumung  unbeliebter  Ware,  ist  eine  auch  außerhalb  der  Warenhäuser  weit  verbreitete
Übung.  Billige  und  schlechte  Waren  endlich  führen  auch  viele  Kleingeschäfte,  die  mit
Warenhäusern  nichts  gemein  haben.  Bei  den  Warenhäusern  wird  ein  derartiges
Geschäftsgebaren  nur  sichtbarer,  weil  es  im  großen  betrieben  wird.
Aber  solche  unerfreuliche  Erscheinungen  im  Geschäftsleben  tragen  ihre  Korrektur
in  sich  selbst,  weil  das  Publikum  durch  eigene  Erfahrungen  und  durch  die  Mitteilungen
der  Konkurrenten  bald  zur  richtigen  Erkenntnis  gebracht  wird.
Daß  aber  Unreellität  in  den  großen  Hellen  Sälen  eines  Warenhauses,  unter
den  Augen  von  Hunderten  von  Angestellten  aus  die  Dauer  geübt  werden  könnte,
erscheint  viel  unwahrscheinlicher,  als  daß  dies  in  dem  Laden  eines  Kleinkrämers
geschieht.
Unreelles  Geschäftsgebaren  soll  streng  geahndet  werden,  aber  dies  hat  nicht
durch  die  Steuergesetzgebung,  sondern  durch  die  Strafgesetzgebung
zu  geschehen.

6.  Die  Konsumvereine.
Von  Heinrich  Herkner.

H  e  r  k  n  e  r,  Die  Arbeiterfrage.  5.  Ausl.  Berlin,  I.  Guttentag,  1908.  S.  319—351
und  S.  362—366-Eine
  Verbesserung  der  Arbeiterlage  kann  u.  a.  dadurch  erfolgen,  daß  bei  gleichbleibenden ­
  Lohnbezügen  die  Preise  der  Bedarfsartikel  eine  Ermäßigung  erfahren;
es  verdienen  daher  alle  Veranstaltungen,  welche  eine  bessere  oder  billigere  Bedarfsdeckung ­
  bezwecken,  die  volle  Aufmerksamkeit  der  Sozialreformer.  Letztere  stellen  sich
deshalb  in  der  Regel  der  Besteuerung  notwendiger  Lebensmittel  feindlich  gegenüber.
        <pb n="234" />
        206  Zweiter  Teil.  Handel.  VIII.  Der  Wettbewerb  im  Handel  rc.

Und  in  der  Tat,  soweit  derartige  Steuern  nicht  an  Stelle  einer  fehlenden  direkten
Besteuerung  der  kleinen  Einkommen  getreten  sind  oder  der  Ertrag  dieser  Steuern
lediglich  im  speziellen  Interesse  der  Arbeiter  wieder  verwendet  wird,  widerstreiten  sie
dem  Grundgedanken  der  sozialen  Reform.  Nun  hat  aber  die  Entwicklung  der  überseeischen ­
  Konkurrenz  in  der  Landwirtschaft  viele  Staaten  veranlaßt,  Zölle  auf  Agrarprodukte ­
  einzuführen,  also  teilweise  eine  Belastung  notwendiger  Lebensmittel,  wie
Getreide,  Fleisch,  Butter,  Eier,  Gemüse  u.  dgl.,  vorzunehmen.  Obwohl  diese  Zölle
nicht  als  Konsumbesteuerung  gedacht  sind,  haben  sie  doch  die  gleiche  Folge,  nämlich
eine  Verteuerung  des  Lebensunterhaltes.  In  der  Regel  bekämpfen  die  Vertreter  der
Industriearbeiter  solche  Zölle  ohne  jede  Einschränkung.  Diese  Haltung  ist  aber  nur
dort  im  wirklichen  Interesse  der  Arbeiter  gelegen,  wo  die  Zölle  oder  deren  Erhöhung
zur  Erhaltung  der  Landwirtschaft  nicht  unbedingt  erforderlich  sind.  Daß  eine  ihrem
Ruin  entgegengehende  Landwirtschaft  auch  die  Lage  der  Industriearbeiter  ungünstig
beeinflussen  würde,  kann  nicht  bezweifelt  werden.  Ob  Zölle  überhaupt,  in  welcher
Höhe  und  auf  welche  Artikel  sie  namentlich  im  Interesse  der  Bauernschaft  eine  Notwendigkeit ­
  darstellen,  das  sind  aber  so  eifrig  umstrittene  agrarpolitische  Fragen,  daß
eine  Erledigung  in  diesem  Zusammenhange  nicht  stattfinden  kann.  Fällt  die  Entscheidung ­
  zugunsten  der  Agrarzölle,  so  ist  es  jedenfalls  geboten,  die  eintretende  Verteuerung
des  Lebensunterhaltes  der  Arbeiter  durch  Verminderung  oder  Beseitigung  anderer
Konsumsteuern,  die  nicht  aus  fchutzzöllnerischen  Motiven  aufrecht  erhalten  werden
müssen,  möglichst  auszugleichen.
So  wichtig  die  Art  der  Konsumbesteuerung  sein  mag,  so  bieten  niedrige  oder
fehlende  Konsumsteuern  noch  keine  Garantie  für  billige  Lebensmittelpreise.  An
Stelle  der  letzteren  können  hohe  Gewinnaufschläge  des  Handels,  insbesondere  des
Detailhandels  treten.  Es  ist  die  Aufgabe  der  Konsumvereine,  dadurch,  daß  sie  selbst
die  Funktion  des  Detailhandels  übernehmen,  ihre  Mitglieder  von  dieser  Verteuerung
möglichst  zu  befreien.  An  sich  stellt  der  Konsumverein  eine  Organisation  dar,  die  nicht
nur  im  Interesse  der  Arbeiter,  sondern  aller  Konsumenten  liegt.  Aber  es  ist  begreiflich, ­
  daß  das  Interesse  an  der  billigeren  Beschaffung  der  Bedarfsartikel  in  dem
Grade  wächst,  als  das  Einkommen  abnimmt.  So  erscheinen  dann  die  Arbeiter  oft
als  die  eifrigsten  Parteigänger  der  Konsumvereinsbewegung.
Während  die  Gewerkvereine  danach  streben,  das  Einkommen  des  Arbeiters  zu
erhöhen,  und  die  Arbeiterversicherung  den  Bezug  seines  Einkommens  zu  sichern
trachtet,  steigern  die  Konsumvereine  durch  Verbilligung  der  Güter,  deren  der  Arbeiter
vorzugsweise  zur  Lebensführung  bedarf,  die  Kaufkraft  seines  Einkommens.  Die  Begründung ­
  von  Konsumvereinen  geht  in  so  fern  leichter  vonstatten,  als  sie  einen  augenblicklich ­
  eintretenden,  unmittelbaren  Vorteil  gewähren.  Hier  werden  nicht,  wie  bei
Gewerkvereinen  und  Arbeiterversicherung,  Beiträge  verlangt,  die  vielleicht  erst  nach
langer  Zeit  einmal  demjenigen,  der  sie  geleistet  hat,  eine  Gegenleistung  verschaffen.
Der  Konsumverein  verlangt  keine  Opfer  der  Gegenwart  für  die  Zukunft.  Es  genügt,
daß  das  Mitglied  dem  Vereine  seine  Kundschaft  zuwendet  und  die  entnommenen
Waren  sofort  bezahlt.  Fast  alle  Konsumvereine  haben  heute  den  ihrer  Ausdehnung
so  förderlichen  Grundsatz  angenommen,  die  Geschäftsanteile  zwar  zu  dem  landesüblichen ­
  Zinsfüße  zu  verzinsen,  aber  den  Gewinn  nur  nach  Maßgabe  der  bewirkten
Einkäufe  unter  die  Kunden  zu  verteilen.  Je  eifriger  ein  Mitglied  im  Vereinsladen
kauft,  desto  größer  sein  Gewinn.
Es  hieße  die  Bedeutung  der  Konsumvereine  verkennen,  wenn  man  sie  nur  als
Einrichtungen  zur  billigeren  Beschaffung  der  Lebensmittel  gelten  lassen  wollte.  Der
Konsumverein  leistet  mehr.  Er  erzieht  die  Arbeiter  zu  wirtschaftlicher  Lebensführung, ­
  da  er  Barzahlung  verlangt.  Er  befreit  von  den  unwürdigen  Abhängigkeitsverhältnissen, ­
  in  denen  die  Arbeiter  sich  dem  kreditierenden  Krämer  gegenüber  oft
        <pb n="235" />
        6.  Die  Konsumvereine.

207

befinden.  Er  befähigt  die  Arbeiter  zur  Verwaltung  und  bietet  auch  manche  wertvolle
Handhabe,  um  auf  die  Gestaltung  des  Arbeitsverhältnisses  selbst  einzuwirken.  Bei
der  Wahl  der  Geschäfte,  denen  die  Konsumvereine  ihre  Aufträge  erteilen,  kann  auf
die  Stellung  der  Arbeiter  in  diesen  Geschäften  Rücksicht  genommen  werden.  Was
einer  Staats-  oder  Kommunalbehörde  in  dieser  Beziehung  zugemutet  werden  kann,
trifft  auch  für  Konsumgenossenschaften  im  allgemeinen  zu.  Ja,  es  ist  sogar  in  hohem
Maße  wünschenswert,  daß  diese  Organisationen  den  Konsumenten  ihre  Verantwortlichkeit ­
  für  die  Arbeitsbedingungen  zum  klaren  Bewußtsein  bringen.  Wesentlich
erleichtert  wird  die  Technik  des  Einkaufes,  wenn  die  unter  „anständigen"  Arbeitsbedingungen ­
  hergestellten  Waren  durch  besondere  Etikette  (Label)  der  beteiligten  Gewerkschaften ­
  kenntlich  gemacht  werden.  In  den  Vereinigten  Staaten  hat  dieses
System  bereits  große  Fortschritte  aufzuweisen.
Haben  die  Konsumvereine  eine  größere  Ausbreitung  erlangt,  so  ist  es  zweckmäßig, ­
  wenn  die  Vereine  zu  einer  Großhandelsgenossenschaft  zusammentreten.  Wie
der  einzelne  Konsumverein  seine  Mitglieder  von  den  Diensten  und  Preisaufschlägen
des  kleinen  Detailhändlers  befreit,  so  macht  die  Großhandelsgenossenschaft  die  Vereine
von  der  Vermittlung  des  Großhandels  unabhängig.  Unmittelbare  Beziehungen  zu
den  Produzenten  werden  angeknüpft,  ja  unter  Umständen  eigene  Produktionsbetriebe
eröffnet.  Die  Erfahrung  lehrt,  daß  Großhandelsvereinigungen  dort,  wo  es  sich  um
qualitativ  wenig  differenzierte,  einem  ständigen  Bedarfe  entsprechende  Massengüter
handelt,  die  Produktion  mit  Erfolg  betreiben  können.
Wenn  man  den  Konsumvereinen  vorwirft,  daß  sie  den  Kleinhandel  zugrunde
richten  oder  mindestens  empfindlich  schädigen,  so  läßt  sich  nicht  leugnen,  daß  große
Fortschritte  der  Bewegung  diese  Wirkung  hervorrufen.  Trotzdem  kann  es  von  einem
allgemeinen  Standpunkte  aus  nicht  gerechtfertigt  werden,  wenn  der  Versuch  unternommen ­
  wird,  die  Konsumvereine  deshalb  durch  Sondersteuern  oder  Boykottierung
zu  unterdrücken.  Namentlich  im  Deutschen  Reiche,  wo  teils  durch  hohe  Zölle,  teils
durch  die  immer  mächtiger  werdenden  Kartelle  eine  schwere  Bedrohung  der  Konsumenteninteressen ­
  besteht,  läßt  sich  viel  eher  eine  Beförderung  als  eine  Erschwerung
der  Konsumvereine  aus  allgemeinen  Erwägungen  befürworten.  Die  Vereine  stellen
eine  vollkommenere  Organisation  des  Verteilungsgeschäftes  dar  und  müssen  ebensosehr ­
  als  wirtschaftlicher  wie  als  sozialer  Fortschritt  gewürdigt  werden.  Je  weniger
objektiven  Aufwand  die  Verteilung  in  Anspruch  nimmt,  desto  mehr  Kräfte  bleiben
der  Produktion  erhalten,  und  desto  reichlicher  kann  die  Güterversorgung  überhaupt
ausfallen.  Der  Stand  der  kleinen  Krämer  hat  ebensowenig  ein  unantastbares  Recht
auf  die  Erhaltung  seiner  Erwerbsgelegenheit,  als  es  Handwerker  und  Arbeiter  besitzen,
denen  die  Einführung  von  Maschinen  die  Beschäftigung  entzieht.  Da  überdies  die
Entfaltung  der  Konsumvereine  sehr  allmählich  vor  sich  geht,  so  besitzt  der  Kleinhandel
ausreichende  Zeit,  um  diesen  Veränderungen  Rechnung  zu  tragen.
Ein  anderer  Vorwurf,  der  namentlich  von  Ferdinand  Lassalle  den  Konsumvereinen ­
  gemacht  wurde,  ging  dahin,  daß  sie  nicht  imstande  seien,  der  Arbeiterklasse
eine  tatsächliche  Verbesserung  zu  verschaffen,  weil  im  Verhältnisse  zu  der  von  ihnen
bewirkten  Verbilligung  der  Lebenshaltung  auch  die  Löhne  heruntergehen  würden.
Die  Beobachtung  zeigt  aber,  daß  die  Konsumvereine  in  noch  höherem  Grade,  als  sie
die  Lebensmittel  verbilligen,  die  Lebensansprüche  der  Arbeiter  steigern.  Die  Arbeiter
geben  infolge  der  Konsumvereine  in  der  Regel  nicht  weniger  für  Lebensmittel  aus,
sie  konsumieren  mehr  und  vor  allem  in  besserer  Qualität.  Weit  entfernt,  den  stunckurck
vk  life  herunterzudrücken,  tragen  sie  gerade  viel  zur  Verfeinerung  des  Geschmackes
und  Erhöhung  der  Bedürfnisse  bei.  Im  übrigen  würde  selbst  dann,  wenn  die  Konsumvereine ­
  eine  absolute  Verminderung  der  Ausgaben  für  Lebensmittel  bewirken
sollten,  ein  Sinken  des  Lohnes  wenigstens  nicht  für  diejenigen  Arbeiter  eintreten,
        <pb n="236" />
        208  Zweiter  Teil.  Handel.  VIII.  Der  Wettbewerb  im  Handel  rc.

welche  gewerkschaftlichen  Vereinigungen  angehören.  Vermag  der  Gewerkoerein  auch
nicht,  selbst  bei  aufsteigender  Konjunktur,  mit  absoluter  Sicherheit  die  Löhne  zu
erhöhen,  so  kann  er  doch  Lohnherabsetzungen  ungemein  erschweren.  Kein  Arbeitgeber ­
  wird  leichten  Herzens  wagen,  die  Löhne  herabzusetzen,  wenn  ihm  eine  wohlorganisierte ­
  Arbeiterschaft,  insgesamt  von  dem  Bestreben  beseelt,  in  ihrer  Lebensführung ­
  fortzuschreiten,  gegenübersteht.  Bereits  erreichte  Vorteile,  an  deren  Genuß
man  sich  gewöhnt  hat,  wieder  zu  verlieren,  bedeutet  für  die  meisten  Menschen  ein
weit  empfindlicheres  Opfer,  als  etwa  auf  eine  vielleicht  mögliche  Verbesserung  ganz
zu  verzichten.  Mit  der  Stärke  des  Opfers  wächst  der  Widerstand.  Der  Arbeitgeber
muß  sich  darauf  gefaßt  machen,  daß  die  Arbeiterschaft  eine  geplante  Herabsetzung
der  Löhne  bis  aufs  äußerste  bekämpfen  und  ihre  Lebenshaltung  mit  größter  Zähigkeit
zu  bewahren  trachten  wird.  überdies  wird  ein  gegen  Lohnherabsetzungen  geführter
Kampf  in  der  öffentlichen  Meinung,  auf  die  heute  doch  viel  ankommt,  leicht  mehr
Sympathien  zugunsten  der  Arbeiter  als  der  Arbeitgeber  hervorrufen.
Mit  Hilfe  der  Gewerkvereine  ist  es  englischen  Arbeitern  sogar  gelungen,  trotz
der  Preisermäßigungen,  welche  durch  die  überseeische  Konkurrenz  und  die  Freihandelspolitik
  in  den  wichtigsten  Lebensbedürfnissen  eingetreten  sind,  und  die  an  Bedeutung ­
  die  Verbilligung  durch  die  Konsumvereine  erheblich  überragen,  die  Lohnbewegung ­
  in  aufsteigender  Linie  zu  erhalten.
Die  Kritik  der  Konsumvereine  hat  an  andern  Punkten  einzusetzen.  Zuerst  ist
geltend  zu  machen,  daß  die  unteren  Schichten  der  Arbeiterklasse,  wie  an  freien  Organisationen ­
  überhaupt,  so  auch  an  den  Konsumvereinen  gar  nicht  oder  nur  in  geringem
Maße  beteiligt  sind.  „Menschen,  die  unter  einer  gewissen  Lebenshaltung  oder  isoliert
leben"',  schreibt  treffend  Frau  S.  Webb,  „Bevölkerungen,  welche  unausgesetzt  ihren
Wohnort  wechseln  und  ihre  Beschäftigung  ändern,  sind  unfähig  zur  freiwilligen
Assoziation,  sei  es  als  Konsumenten,  sei  es  als  Produzenten.  Dies  von  der  „Hand
zum  Mund"-Leben  des  unregelmäßig  beschäftigten  Arbeiters,  die  physische  Apathie
des  Opfers  des  Schweihtreibers,  die  Gewohnheit  des  Vagabundierens  und  die  ungeregelten ­
  Wünsche  des  Straßenhausierers  und  der  bunt  durcheinander  gewürfelten  Bewohner ­
  des  gewöhnlichen  Logierhauses,  —  kurz  die  Rastlosigkeit  und  tödliche,  aus
Mangel  an  Nahrung  entstehende,  durch  Nichtstun  gemilderte  oder  durch  körperliche
Erschöpfung  noch  erhöhte  Müdigkeit  gestatten  in  dem  einzelnen  Individuum  ebensowenig ­
  wie  in  der  ganzen  Klasse,  die  Eigenschaften  zu  entwickeln,  die  zur  demokratischen
Geno  enschaft  und  demokratischen  Selbstregierung  notwendig  sind."
Zweitens  bleibt  zu  beachten,  daß  der  Konsumverein  nur  denjenigen  Teil  des
Arbeuerkonsums  zu  verbilligen  imstande  ist,  in  bezug  aus  welchen  der  Arbeiter  ohne
Dazwischentreten  des  Konsumvereines  vom  Detailhandel  abhängig  wäre.  Der
Arbeiter  bedarf  aber  auch  einer  Wohnung,  er  bedarf  Gas  und  Wasser,  er  bedarf
Transportleistungen  usw.
Wenn  in  bezug  auf  die  Beschaffung  billigerer  und  besserer  Wohnungen  auch
die  Konsumvereine  selbst  nicht  eingreifen,  so  haben  doch  immerhin  die  Bau-  und
Sparvereine,  deren  es  1907  681  mit  129  232  Mitgliedern  im  Deutschen  Reiche  gab,
schon  schöne  Ergebnisse  erzielt.
Unter  diesen  Umständen  wird  sich  die  Kritik,  die  an  der  Wirksamkeit  der
Konsumvereine  zu  üben  ist,  hauptsächlich  gegen  den  Versuch  aussprechen  müssen,  die
Konsumgenossenschaftsbewegung  in  den  Dienst  parteipolitischer  Zwecke  zu  spannen.
An  und  für  sich  sprechen  dieselben  Gesichtspunkte,  welche  eine  parteipolitisch-neutrale
Gewerkschaftsbewegung  verlangen,  auch  für  die  neutrale  Haltung  der  Konsumvereine.
Obwohl  besorgniserregende  Erscheinungen  in  dieser  Hinsicht  leider  nicht  fehlen,
wird  selbst  derjenige,  der  den  Genossenfchaftsidealen  kritisch  gegenübersteht,  zugeben
müssen,  daß  der  Gedanke  der  freien  genossenschaftlichen  Vereinigung  zu  den  sozial-
        <pb n="237" />
        7.  Das  Wandergewerbe.

209

politisch  fruchtbarsten  gehört,  die  wir  besitzen;  daß  ihm  eine  Anpassungsfähigkeit  und
Gestaltungskraft  innewohnt,  die  uns  noch  weit  über  die  bis  jetzt  erzielten  Ergebnisse
hinausführen  wird.  Und  die  Genossenschaft  ist  nicht  nur  zur  Verbesserung  materieller
Verhältnisse  fähig,  sie  wird,  wie  bereits  manche  Erscheinung  klar  andeutet,  sicher  auch
für  die  Hebung  der  künstlerischen,  dramatischen  und  literarischen  Produktions-  und
Konsumtionsverhältnisse  eine  außerordentliche  Bedeutung  gewinnen.  Auch  läßt  sich
nicht  verkennen,  daß  im  Genossenschaftswesen  Keime  liegen,  die  in  ihrer  weiteren
Ausbildung  charakteristische  Glieder  und  Einrichtungen  des  gegenwärtigen  Wirtschaftslebens ­
  zurückdrängen  können.  Der  Detailhandel,  ja  selbst  der  Großhandel
werden  ausgeschaltet,  und  auch  den  gewerblichen  Unternehmer  vermag  die  Genossenschaft ­
  zu  ersetzen,  wenn  sie  es  unternimmt,  selbst  Waren  für  ihre  Mitglieder  zu  produzieren. ­
  Somit  erfährt  durch  die  Genossenschaftsbewegung  das  Geltungsgebiet  von
Unternehmerprinzip,  Warenproduktion,  freiem  Wettbewerb,  Privateigentum  an  den
Produktionsmitteln,  kurz  all  dasjenige,  wodurch  wir  die  heutige  Wirtschaftsordnung
kennzeichnen,  eine  beachtenswerte  Eindämmung.  Und  trotz  dieser  tiefeingreifenden
Umwälzungen  tritt  das  Genossenschaftswesen  als  solches  gegen  die  geltende  Rechtsordnung, ­
  gegen  die  überlieferten  politischen  und  kirchlichen  Einrichtungen  in  keinerlei
Gegensatz!

7.  Das  Wandergewerbe.
Von  Paul  Rocke.
Rocke,  Der  Kleinhandel.  In:  Handbuch  der  Wirtschaftskunde  Deutschlands.  Herausgegeben ­
  im  Aufträge  des  Deutschen  Verbandes  für  das  kaufmännische  Unterrichtswesen.
4.  Bd.  Leipzig,  B.  G.  Teubner,  1904.  S.  89—91.
Eine  den  Jahrmärkten  in  ihrer  heutigen  Form  verwandte  Erscheinung  sind  die
Wanderlager  und  Wanderauktionen,  mit  dem  charakteristischen  Hauptunterschiede, ­
  daß  sie  nicht  periodische  Zusammenkünfte  einer  Mehrzahl  von  Handeltreibenden ­
  darstellen,  sondern  umherziehende  Einzelbetriebe.  Am  meisten  werden  auf
diese  Weise  vertrieben  Manufaktur-,  Mode-  und  Kurzwaren  im  weitesten  Sinne
dieser  Worte,  Schuhwaren,  Hüte,  Mützen,  Schirme,  Galanterie-,  Leder-  und  Spielwaren, ­
  Glas,  Porzellan,  Steingut  und  irdene  Waren,  Korbwaren  und  Bürsten,  Seifen
und  Parfümerien,  Tabak  und  Zigarren,  Weine  und  Liköre.
Diese  Form  des  Gewerbebetriebs  steht  unter  gewissen  einschränkenden  Bestimmungen ­
  der  Gewerbeordnung,  welche  davon  ausgehen,  daß  er  sowohl  für  das
kaufende  Publikum  als  auch  für  den  seßhaften  Detailhandel  leicht  mit  Gefahren  und
Schädigungen  verschiedener  Art  verbunden  ist.  Denselben  Erwägungen  entspringt
eine  Sonderbesteuerung  der  Wanderlager  und  Wanderauktionen,  die  durch  die  Steuergesetzgebung ­
  der  deutschen  Einzelstaaten  geregelt  ist.  über  Zahl  und  Verbreitung
dieser  Geschäftsformen  stehen  uns  neuere  statistische  Angaben  nicht  zur  Verfügung.
Vom  Reichskanzleramte  sind  im  Jahre  1878  Erhebungen  darüber  angestellt  worden,
deren  Ergebnisse  unterm  30.  April  genannten  Jahres  dem  Reichstage  vorgelegt
wurden.  Es  läßt  sich  jedoch  nicht  feststellen,  inwieweit  die  dort  gemachten  Angaben
noch  heute  für  bestimmte  Ortschaften  und  Landstriche  zutreffen  oder  nur  noch  historischen ­
  Wert  haben.*)
*)  In  Preußen  wurden  im  Jahre  1910  1070  Wanderlager  (darunter  4  Wanderauktionen) ­
  angemeldet  und  zu  53  770  JL  Wanderlagersteuer  herangezogen.  Statistisches
Jahrbuch  für  den  Preußischen  Staat.  9.  Jahrgang  1911.  Herausgegeben  vom
Statistischen  Landesamte.  Berlin,  Verlag  des  Statistischen  Landesamts,  1912.  S.  578.  —  G.  M.
Mollat,  Voltswirtschuftliches  Quellenbuch.  4.  Aufl.  14
        <pb n="238" />
        210  Zweiter  Teil.  Handel.  VIII.  Der  Wettbewerb  im  Handel  rc.

Die  älteste,  bekannteste  und  praktisch  wohl  wichtigste  Form  des  Wandergewerbes
ist  der  Hausierhandel.
Bei  der  gewerblichen  Betriebszählung  vom  14.  Juni  1895  wurden  im  Deutschen
Reiche  39  057  Hausiergewerbebetriebe  überhaupt  gezählt.  Von  den  insgesamt  im
Hausierhandel  tätigen  37  429  Personen  waren  22  952  männlichen  und  14  477  weiblichen ­
  Geschlechts.  In  den  meisten,  nämlich  in  fast  32  000  Betrieben,  ist  nur  eine
Person,  der  Betriebsinhaber,  tätig.  Mitarbeitende  Familienmitglieder  wurden  1858
gezählt,  davon  265  männliche  und  1593  weibliche.*)
Stieda  unterscheidet  drei  Arten  von  Hausierern:
1.  Hausierer,  die  Leistungen  anbieten  oder  Erzeugnisse  ihrer  eigenen  Wirtschaft,
industrielle  oder  landwirtschaftliche,  feiltragen;
2.  Hausierer,  die  durch  Ungunst  der  Verhältnisse  in  ihrer  Heimat  beim  Mangel
anderer  Erwerbsgelegenheit  sich  diesem  Berufe  zugewandt  haben;
3.  Hausierer,  die  nicht  eigentlich  arbeiten  wollen  oder  können,  bei  denen  vielmehr
dieses  Geschäft  nur  den  Vorwand  gibt,  zu  betteln  und  zu  bummeln.
Unter  diese  drei  Gruppen  läßt  sich  jedoch  der  gesamte  im  Reiche  betriebene
Hausierhandel  nicht  ohne  Zwang  vollkommen  unterbringen,  man  muß  vielmehr
mindestens  noch  eine  vierte  Gruppe  aufstellen,  nämlich:
4.  Hausierer,  die  infolge  Familien-  oder  Lokaltradition  sich  diesem  Berufe
widmen.
Von  ständigen  Wohnorten  einer  größeren  Anzahl  von  Hausierern  seien  hervorgehoben: ­

Die  Hausierdörfer  im  Kreise  Ratibor  in  Schlesien,  das  bedeutendste  Deutsch-Krawarn.
  Gehandelt  wird  mit  den  verschiedensten  Waren,  die  in  Großhandlungen
Breslaus  und  größerer  Provinzialstädte  bezogen  werden.
Der  größte  Teil  der  Einwohner  von  Satzung  im  Erzgebirge  erwirbt  seinen
Lebensunterhalt  durch  den  Wanderhandel  mit  Spitzen,  Erzeugnissen  der  erzgebirgischen
  Klöppelei,  mit  leinenen,  wollenen  und  anderen  Webwaren,  wofür  Hauptbezugsorte ­
  Leipzig,  Chemnitz,  Apolda,  Ehrenfriedersdorf  und  Thum  sind,  mit  böhmischen ­
  Bettfedern,  Flachs,  Sämereien,  Pferden,  die  größtenteils  in  Böhmen  aufgekauft ­
  werden,  Gänsen  aus  Rußland.  —  Die  Bewohner  der  obererzgebirgischen
Gemeinden  Stützengrün  und  Rotenkirchen  vertreiben  Heidel-  und  Preißelbeeren,
ursprünglich  die  in  den  heimatlichen  Wäldern  gesammelten,  in  allmählicher  Entwickelung ­
  und  in  viel  größerem  Maßstabe  solche  aus  dem  Voigtlande,  Fichtelgebirge,
Elbsandsteingebirge,  Fläming  und  aus  Schweden.
Das  Fichtelgebirge  beherbergt  eine  größere  Anzahl  von  Hausierern  in  der  sog.
„Steinpfalz",  einem  unwirtlichen  und  unfruchtbaren  Distrikt  von  7  km  Ausdehnung
von  Nord  nach  Süd  und  9  km  von  Ost  nach  West.  Der  Hausierhandel  ist  hervorgegangen ­
  aus  dem  Vertriebe  selbsthergestellter  Waren  aus  Fichtenholz  und  Stroh
und  hat  sich  dann  auf  Manufaktur-  und  Weißwaren  ausgedehnt,  die  namentlich  aus
Leipzig  und  Greiz  bezogen  werden.  Die  meisten  „Pfälzer"  sind  weiblichen  Geschlechts.

*)  Nach  der  Berufs-  und  Betriebszählung  vom  12.  Juni  1907  gab  es  im  Deutschen
Reiche  47  421  Hausiergewerbebetriebe  (darunter  41801  Hauptbetriebe  und  unter  diesen  35  306
Alleinbetriebe);  tätig  waren  im  Hausierhandel  48  371  Personen,  nämlich  26  318  männlichen  und
22  053  weiblichen  Geschlechts.  Statt  st  isches  Jahrbuch  für  das  Deutsche  Reich.
Herausgegeben  vom  Kaiserlichen  Statistischen  Amte.  30.  Jahrgang  1909.  Berlin,  Puttkammer ­
  &amp;amp;  Mühlbrecht,  1909.  S.  84.  —  In  Preußen  wurden  im  Jahre  1910  139  571  Wandergewerbescheine ­
  ausgefertigt;  der  Nettobetrag  der  Wandergewerbesteuer  stellte  sich  in  demselben ­
  Jahre  auf  3201400  M.  Statistisches  Jahrbuch  für  den  Preußischen
Staat  a.  a.  O.  S.  496  und  S.  497.  —G.  M.
        <pb n="239" />
        I

7.  Das  Wandergewerbe.  211

14*

Etwa  40  Männer  im  Alter  von  20—40  Jahren,  die  im  Effeltrich  (Bayern),
östlich  der  Bahnlinie  Bamberg—Nürnberg,  wohnhaft  sind,  befassen  sich  mit  dem
Hausiervertriebe  der  dort  gezogenen  Obstbäume.
Zwischen  Bamberg  und  Erlangen  wird  auf  einer  viele  Stunden  sich  im  Umkreise
hinziehenden  Strecke  Meerrettich  gebaut.  Hauptort  ist  das  Städtchen  Baiersdorf,
daneben  kommt  eine  große  Anzahl  der  umliegenden  Dörfer  in  Betracht.  Dieser  Meerrettich ­
  wird  durch  Hausierer  nach  Österreich,  Süd-  und  teilweise  Norddeutschland,
ferner  auch  nach  Italien,  der  Schweiz  und  nach  Rußland  gebracht.  —  Einer  gewissen
Berühmtheit  erfreut  sich  auch  das  Hausiergewerbe  von  Frammersbach  im  Tale  des
bei  Lohr  in  den  Main  mündenden  Lohrbachs.  Gehandelt  wird  größtenteils  mit
Schreibwaren,  ein  Teil  der  Hausierer  ist  ferner  Alteisensammler.  Eine  gute  Stunde
von  Frammersbach,  schon  auf  preußischem  Gebiete,  liegt  das  Dorf  Kempfenbrunn,
dessen  Bewohner  vielfach  Borstenhandel  treiben.  Im  Bezirksamte  Frankental  (Pfalz)
betreiben  aus  Mangel  an  Arbeitsgelegenheit  die  Bewohner  der  Orte  Hettenleidelheim,
Tiefenthal,  Karlsberg,  Altleiningen,  Hertlingshausen  und  Wattenheim  Hausierhandel
mit  Erzeugnissen  der  Textilindustrie,  die  von  Fabriken  und  Großhandlungen  in  Südund
  Mitteldeutschland  bezogen  werden.  Bewohner  des  Bezirksamtes  Bergzabern
betreiben  das  Hausiergewerbe  mit  Bürstenwaren  und  mit  Bildern,  Kurzwaren,
Schreibmaterialien,  Galanteriewaren  und  Druckschriften.
Der  Leinwandwanderhandel  der  Rauhen  Alb  geht  bis  auf  das  Jahr  1346  zurück.
Weborte  sind  Herstetten  und  Leichingen.  Außerdem  werden  gekaufte  Waren,  z.  B.
aus  Blaubeuren  und  Ulm,  vertrieben.
Württemberg  hat  die  meisten  Hausierer  in  den  überwiegend  landwirtschaftlichen
Kreisen,  im  Jagst-,  Schwarzwald-  und  Donaukreise;  in  einer  Reihe  von  Ortschaften
sucht  die  ganze  Einwohnerschaft  oder  doch  ein  größerer  Teil  wegen  Beschränktheit
oder  Dürftigkeit  des  nutzbaren  Bodens  und  mangels  anderer  Erwerbsquellen  schon
seit  Menschenaltern  in  dem  Hausierhandel  ihren  Lebensunterhalt.
Die  überwiegende  Mehrzahl  der  hohenzollerifchen  Hausierer  ist  im  Killertale,
welches  sich  von  Hechingen  nach  Südosten  erstreckt,  ansässig.
Elsaß-Lothringen  ist  dasjenige  Land  im  Deutschen  Reiche,  welches  verhältnismäßig ­
  am  meisten  Wandergewerbetreibende  aufweist.  Das  steht  im  Zusammenhange ­
  mit  seinem  vorwiegend  ländlichen  Charakter,  mit  der  großen  Ausdehnung,
welche  der  Viehhandel  im  Lande  angenommen  hat,  und  mit  dem  früheren  Besteuerungssystem. ­
  In  Elsaß-Lothringen  gibt  es  keine  eigentlichen  Hausiergemeinden,  aber
beinahe  drei  Viertel  aller  Gemeinden  zählen  Hausiergewerbetreibende  zu  ihren
Bürgern.
Stammsitze  des  hessischen  Wandergewerbes  sind  eine  Anzahl  von  Dorffchaften
in  den  östlich  und  nordöstlich  vom  Meißner  gelegenen  Teilen  der  Kreise  Eschwege
und  Witzenhausen.  Unmittelbar  hervorgegangen  ist  das  Hausierwesen  aus  dem  Fuhrwesen. ­
  Der  Kreis  der  vertriebenen  Waren  ist  nicht  fest  geschlossen;  zu  nennen  sind
namentlich  die  Erzeugnisse  der  hessischen  Leinenweberei  und  Flachsspinnerei,  getrocknetes ­
  Obst,  Hülsenfrüchte,  Peitschen  und  Peitschenschnüre,  Flanelle  und  Wachstuche,
Tonwaren,  Kolonial-  und  Delikateßwaren,  Gewürze,  Walnüsse,  Vieh  u.  a.  m.
Die  Hausierer  von  Urberach  im  Großherzogtum  Hessen  handeln  in  der  großen
Mehrzahl  mit  irdenem  Geschirr.
Im  Regierungsbezirk  Düsseldorf,  und  zwar  im  Kreise  Grevenbroich  und  im
Kreise  Moers,  dem  sog.  Bönninghardt,  besorgen  etwa  60  Hausierer  den  Verkauf  der
dort  fabrizierten  Matten  und  Teppiche  aus  Filz,  Leder  und  Kokosgarn.  Dazu
kommen  etwa  ebensoviel  Besenbinder  aus  der  Bönninghardter  Heide,  die  auf  den
Hausierhandel  angewiesen  sind.  Die  im  Regierungsbezirk  Aachen  ansässigen  Hausierer
führen  als  Hauptartikel  die  verschiedenen  Sorten  von  Tuchstoffen  und  Manufaktur-
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        212  Zweiter  Teil.  Handel.  VIII.  Der  Wettbewerb  im  Handel  rc.

waren,  daneben  kleinere  Gegenstände  für  den  täglichen  Bedarf.  Besonders  viele
Hausierer  wohnen  in  der  Stadt  Linnich  im  Kreise  Jülich  und  den  umliegenden
Dörfern.
Das  Wirtschaftsleben  des  Westerwaldes  erhält  von  jeher  sein  Gepräge  durch
das  Hausierer-  und  Landgängertum.  In  Betracht  kommen  landwirtschaftliche
Hausierer  für  Vieh,  in  der  Hauptsache  Juden,  für  Landesprodukte  aller  Art,  ferner
die  Nothausierer  (Kietzeleute  und  Puckelkrämer),  die  Armenunterstützung  in  Form
eines  Wandergewerbescheines  erhalten,  Jrdengefchirrhändler,  Lumpensammler,  genannt ­
  Meckeser,  und  einige  Kolporteure.  Die  Westerwälder  „Landgänger"  handelten
früher  u.  a.  mit  Erzeugnissen  des  Kannenbäckergewerbes  (Geschirr),  Holz-  und
Galanteriewaren;  in  der  Hauptsache  waren  sie  Musiker,  Gaukler  und  Bettelleute.
Heute  gibt  es  wenig  Hausierartikel,  die  von  den  Westerwäldern  nicht  geführt  werden.
—  Die  sauerländischen  Hausierer,  welche  man  überall  in  Deutschland  und  vielfach
im  Auslande  trifft,  nehmen  an  Zahl  von  Jahr  zu  Jahr  ab.
Der  Hausierhandel  der  Eichsfelder  ist  wieder  auf  die  äußerst  ungünstigen
Bodenverhältnisse  daselbst  zurückzuführen.  Vertrieben  werden  Erzeugnisse  der  Haustextilindustrie ­
  sowie  verschiedene  gekaufte  Waren.
In  Merxhausen  am  Solling  (Herzogtum  Braunschweig)  lebt  seit  Generationen
etwa  die  Hälfte  der  Einwohner  von  dem  Hausierhandel  mit  Leinen-  und  Baumwollwaren,
  früher  selbst  hergestellten,  jetzt  Fabrikware;  das  in  demselben  Lande  gelegene
Hohegeiß,  der  höchste  Ort  auf  dem  Harze,  nährt  sich  in  größerem  Maße  vom  Hausierhandel, ­
  der,  aus  der  Holzindustrie  hervorgegangen,  sich  heute  auch  auf  verschiedene
andere  Waren  erstreckt.  Der  Hausierhandel  von  Benneckenstein  im  Harze  ist  entstanden ­
  aus  der  dortigen  Nagelschmiederei  und  Holzwarenindustrie.  Heute  wird
„Handel  mit  allen  zulässigen  Gegenständen",  wie  es  teilweise  auf  den  Hausierscheinen
heißt,  betrieben.
In  Bardowiek,  Flecken  im  Landkreise  Lüneburg,  befassen  sich  etwa  160  Personen
mit  Samen-Hausierhandel.
Das  Herzogtum  Oldenburg  ist  ein  günstiger  Boden  für  den  Gewerbebetrieb  im
Umherziehen,  und  zwar  infolge  des  Besteuerungssystems:  vor  allem  spielen  hier  aber
die  Besiedelungsverhältnisse  eine  große  Rolle.  Man  findet  in  Oldenburg  Hausierer
aus  allen  Gegenden  Deutschlands.
In  den  deutschen  Großstädten  ist  der  Hausierhandel  in  bedeutendem  Umfange
Straßen-  und  Wirtshaushandel  in  Verbindung  mit  Bettel  und  unsittlichem  Lebenswandel. ­

Von  ausländischen  Hausierern  sind  besonders  zu  nennen  die  italienischen  Gipsfigurenhändler, ­
  die  sich  truppweise  in  den  deutschen  Großstädten  niederlassen  und  die
von  ihren  „Meistern"  dortselbst  verfertigten  Figuren  vertreiben,  und  die  „Slovaken",
aus  Österreich  und  den  Donauländern  stammende  Händler  mit  Blechwaren  und
Mäusefallen,  die  auch  ihre  Dienste  als  Topfstricker  anbieten.
Dem  Hausierer  verwandt,  im  Einzelfalle  zuweilen  von  ihm  nicht  zu  unterscheiden, ­
  ist  der  D  e  t  a  i  l  r  e  i  s  e  n  d  e.  Im  Dienste  einer  ansässigen  Handelsfirma
stehend,  sucht  er  für  diese  bei  Privaten  Bestellungen  auf  die  von  ihr  vertriebenen
Waren  auf.  Die  Waren  selbst  führt  er  im  allgemeinen  (Ausnahmen  u.  a.  Goldwaren,
Edelsteine,  Uhren)  nicht  mit  sich,  sondern  nur  Proben.  Besonders  viel  Detailreisende
werden  verwandt  im  Handel  mit  Wein,  Leinwand  (Bielefeld),  Nähmaschinen,  Herrenanzügen, ­
  besonders  Uniformen,  und  Zigarren.
Zum  Schutze  des  seßhaften  Handels  ist  der  Detailreisehandel  ebenfalls  durch  die
Gewerbeordnung  gewissen  Beschränkungen  unterworfen.  Zum  Schutze  des  Detailreisehandels ­
  andererseits  hat  sich  ein  Zentralverband  gebildet,  der  seinen  Sitz  in
Bielefeld  hat,  jedoch  mit  seiner  Tätigkeit  wenig  an  die  Öffentlichkeit  getreten  ist.
        <pb n="241" />
        8.  Gibt  es  eine  Notlage  des  Kleinhandels?

213

8.  Gibt  es  eine  Notlage  des  Kleinhandels?
Von  Otto  F  r  h.  v.  B  ö  n  i  g  k.

d.  Bönigk,  Gibt  es  eine  Notlage  des  Kleinhandels?  In:  Monatsschrift  für  Handel,
Industrie  und  Schiffahrt.  Amtliches  Organ  der  Handelskammer  zu  Halberstadt.  Herausgeber: ­
  v.  Bönigk.  Halberstadt,  Verlag  der  Handelskammer,  1904.  S.  101—103.
Wenn  man  die  Frage  in  dieser  Allgemeinheit  stellt,  so  ist  sie  zweifellos  zu  verneinen, ­
  denn  der  Detailhandel,  soweit  er  große  Warenhäuser  oder  große  Konsumvereine ­
  und  Filialgeschäfte  umfaßt,  klagt  keineswegs  über  die  Ungunst  der  Zeiten.
Im  Gegenteil  erweisen  die  oft  recht  beträchtlichen  Erweiterungsbauten  und  Neugründungen ­
  von  Warenhäusern,  die  weiteren  Eröffnungen  von  Filialen  gewisser
Geschäfte  klar,  daß  wir  es  hier  mit  Betrieben  zu  tun  haben,  die  allen  Grund  haben,
mit  dem  Ertrage  ihrer  Tätigkeit  zufrieden  zu  sein.  Der  Kreis,  auf  den  sich  die
beweglichen  Klagen  über  die  „Notlage  des  Detailhandels"  beziehen,  umfaßt  daher
nur  einen  Teil  desselben,  den  ich  kurz  mit  dem  Worte  „Klein-Detailhandel"  bezeichnen ­
  will,  im  Gegensatz  zum  „Groß-Detailhandel",  der  in  den  Warenhauspalästen
und  in  den  großen  Spezialhäusern  der  Konfektionsbranche  seine  bekanntesten  Vertreter ­
  findet.  Allerdings  sind  keineswegs  alle  Betriebe  des  Klein-Detailhandels
gleichmäßig  in  mißlichen  Verhältnissen,  aber  man  wird  doch  im  allgemeinen  nicht
irregehen,  wenn  man  sagt,  daß  die  Klagen  sich  ausschließlich  auf  den  Klein-Detailhandel
  beziehen.
Prüft  man  dieselben  nun  näher,  so  ergibt  sich  bald,  daß  die  persönlichen  Erfahrungen ­
  des  einzelnen  Klein-Detaillisten  ihn  zu  einer  starken  Überschätzung  der  jener
„Notlage"  zugrunde  liegenden  einzelnen  Erscheinungen  führen.  Bei  dem  einen  sind
die  Detailreisenden  aus  den  Großstädten,  beim  anderen  die  Einschränkungen
des  Detailreisens,  beim  dritten  die  Wanderlager,  beim  vierten  die  Ausverkäufe,  die
Konsumvereine,  Warenhäuser  usw.  an  allem  schuld.  Wenige  aber  erkennen,  daß  dies
alles  nur  verschiedene  Äußerungsformen  jener  einen  treibenden  Kraft  find,  welche
die  gesamte  Konsumentenversorgung  in  veränderte  Bahnen  treibt.  Jene  Einzelerscheinungen ­
  sind  allerdings  nicht  unwichtig,  wie  die  Wirkungen  des  Unlauterkeitsgesetzes, ­
  der  Nahrungsmittelgesetzgebung,  der  Bestimmungen  über  die  Auktionen  usw.
deutlich  dartun,  weil  sie  das  sittliche  Kleid  der  Volkswirtschaft  ausbessern,  welches  die
lästigen  Auswüchse  der  Gewerbefreiheit  zerrissen  hatten,  —  aber  diese  Flickarbeit
darf  nicht  mit  so  viel  Lärm  und  Überschätzung  verbunden  werden,  daß  man  das
Geräusch  des  rastlosen  Webstuhls  nicht  hört,  an  welchem  die  Zeit  ein  neues  Kleid
für  den  Detailhandel,  für  die  Konsumentenversorgung  webt.
Gerade  aber  darin,  daß  diese  Webearbeit  vor  sich  geht  und  schon  recht  weit
gediehen  ist,  liegt  das  Geheimnis  der  sog.  Detailhandelsfrage.  Das  wird  sofort
klar,  wenn  man  den  einzelnen  eigenartigen  Fäden  des  Gewebes  zu  folgen  sucht,  wenn
man  also  den  Unterschieden  nachspürt,  welche  sich  zwischen  der  früheren  Art  der
Konsumentenversorgung  und  der  jetzigen  Methode  ergeben.  Natürlich  können  hier
nicht  sämtliche  Punkte,  in  denen  sich  eine  Abweichung  der  jetzigen  von  den  früheren
Verhältnissen  ergibt,  aufgeführt,  sondern  nur  einige  charakteristische  Züge  bezeichnet
werden,  welche  die  Umwälzung  auf  dem  Gebiete  der  Konsumentenversorgung  etwa
seit  Gründung  des  neuen  Deutschen  Reichs  unzweifelhaft  belegen.
1.  Früher  gab  es  nur  solche  Detailbetriebe,  in  denen  es  auf  Erzielung  eines
Gewinns  für  den  Besitzer  abgesehen  war;  jetzt  gibt  es  Konsumentenvereinigungen
aller  Art  zum  gemeinsamen  Bezug  von  Waren.
2.  Während  früher  die  Detailgeschäfte  nur  mit  solchen  Waren  handelten,
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        214  Zweiter  Teil.  Handel.  VIII.  Der  Wettbewerb  im  Handel  rc.

welche  sie  fertig  bezogen,  machen  ihnen  jetzt  manche  Industrielle  Konkurrenz,  indem
sie  ihre  Waren  in  eigenen  Läden  absetzen.
3.  Früher  war  die  Höhe  des  Anlage-  und  Betriebskapitals  bei  allen  Detailhandlungen ­
  ungefähr  gleich  oder  doch  nicht  gar  so  sehr  abweichend,  —  es  handelte
sich  um  Tausende  oder  auch  manchmal  um  Zehntausende  —  jetzt  benutzt  sich  dies
Kapital  zwar  bei  den  Klein-Detaillisten  nach  der  durchschnittlich  gleichen  Höhe,  aber
daneben  sind  Betriebe  entstanden,  deren  Anlagekapital  allein  schon  nach  Millionen
zählt.
4.  Früher  deckte  der  Käufer  seinen  Bedarf  fast  ausschließlich  bei  den  Kaufleuten ­
  seines  Wohnortes  (nur  Konkurrenz  unter  den  Kaufleuten  dieses  einen  Ortes),
jetzt  bezieht  er  seine  Waren  z.  T.  von  außerhalb,  besonders  aus  den  großen  Städten,
die  er  besucht,  oder  aus  denen  er  mit  Hilfe  der  billigen  Postpakettarife  Sendungen
empfängt.  (Versandgeschäfte.)
5.  Früher  besaß  der  Detaillist  fast  stets  nur  einen  Laden,  jetzt  gibt  es  viele
sog.  Filialhandlungen,  die  in  vielen  Orten  Läden  unterhalten.
6.  Während  früher  die  Geschäfte  meist  Eigentum  eines  einzigen  Menschen
waren,  der  manchmal  vielleicht  durch  Verwandte  pekuniär  unterstützt  wurde,  gibt  es
jetzt  Geschäfte,  die  in  Form  von  Genossenschaften  oder  Aktiengesellschaften  betrieben
werden  oder  mit  so  unverhältnismäßig  viel  erborgtem  Gelde  (von  der  Bank),  daß
der  Eigentümer  diesen  Namen  im  wirtschaftlichen  Sinne  nicht  verdient.
7.  Früher  fand  man  Geschäfte  gleichmäßig  über  das  ganze  Land  verteilt,
jetzt  macht  sich  eine  schärfere  Konzentration  in  den  größeren  Städten  auf  Kosten
des  platten  Landes  geltend.
8.  Während  man  früher  in  einem  Geschäft  die  sämtlichen  Waren  einer
Branche  vereinigte,  spezialisiert  man  jetzt,  indem  man  z.  B.  Geschäfte  führt,  in
denen  es  nur  Zuckerwaren,  nur  Kaffee,  nur  Mäntel,  nur  Kinderkleider  gibt.
9.  Während  man  ferner  früher  sämtliche  Waren  einer  einzelnen
Branche  führte,  vereinigt  man  manchmal  jetztdie  gangbarsten  Sorten  mehrerer,
mitunter  sogar  sämtlicher  Branchen  in  einem  Betriebe.  (Gemischtwarensystem,
Warenhäuser.)
10.  Früher  führten  sämtliche  Geschäfte  ihre  Waren  (soweit  nicht  Jahreszeit
oder  Mode  dies  hinderten)  gleichmäßig  und  zu  gleichen  Preisen  während  der  ganzen
Dauer  der  Geschäftsführung,  jetzt  dagegen  bildet  bei  manchen  Betrieben  die  plötzliche
oder  periodische  Darbietung  großer  Posten  einer  bestimmten,  einzelnen  Ware  zu
besonders  billigen  Preisen  Geschäftsgrundlage.  (Saisonausverkäufe.)
11.  Früher  wurde  in  fast  allen  kaufmännischen  Geschäften  der  gleiche  Aufschlag ­
  auf  die  Waren  gelegt,  jetzt  sucht  man  z.  T.  in  einigen  Geschäften  durch  Größe
und  Schnelligkeit  des  Umsatzes  den  Aufschlag  zu  verringern.
12.  Früher  unterschieden  sich  die  Waren  der  einzelnen  Geschäfte  nach
Branchen,  z.  B.  nur  Kleiderstoffe,  nur  Eßwaren  rc.,  jetzt  erfolgt  die  Zusammenstellung ­
  der  Waren  in  einzelnen  Geschäften  nach  Bevölkerungsgruppen,  so  daß  gewisse
Warenhäuser  alle  Sorten  Waren  für  die  weniger  bemittelten  Teile  der  Bevölkerung ­
  feilbieten,  z.  B.  Arbeiterbedarfsartikel.
13.  Früher  verkaufte  man  nur  in  besonderen  Notfällen  unter  dem  Einkaufspreis, ­
  jetzt  ist  das  Verkaufen  einzelner  Artikel  unter  dem  Einkaufspreis
dauerndes  Geschäftsprinzip  einiger  Betriebe.  (Lockvögel.)
14.  Früher  bedurfte  die  Arbeit  des  Teilens  der  im  großen  gekauften  Waren
größerer  Mühe  und  eingehenderer  Kenntnis  als  j  e  tz  t,  wo  die  Lieferung  der  Waren
durch  den  Fabrikanten  in  fertigen  abgemessenen  Mengen  in  Paketen  und  Dosen
weiten  Umfang  angenommen  hat.
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        8.  Gibt  es  eine  Notlage  des  Kleinhandels?

215

15.  F  r  ü  h  e  r  konnte  man  nicht  durch  Zeitungen  sehr  wirksame  Reklame  machen,
da  sehr  viele  Menschen  keine  Zeitungen  hielten;  jetzt  sind  die  Zeitungen  so  verbreitet,
daß  Annoncen  an  einen  riesigen  Leserkreis  gelangen  können.
Aus  dieser  Zusammenstellung  geht  klar  hervor,  daß  die  Versorgung  der  Konsumenten ­
  nicht  mehr  ausschließlich  durch  die  Klein-Detaillisten,  die  doch  früher  allein
diese  volkswirtschaftliche  Aufgabe  zu  verrichten  hatten,  besorgt  wird,  sondern  daß
sie  sich  in  diese  Arbeit  nunmehr  mit  anderen  Faktoren,  wie  Konsumvereinen,  Warenhäusern ­
  und  anderen  Großbetrieben  des  Detailhandels,  ferner  mit  industriellen  Unternehmungen, ­
  die  Detailhandel  treiben  (Filialsystem),  usw.  teilen  müssen.  Wie  einst
neben  dem  in  starker  wirtschaftlicher  Position  alleinherrschenden  Handwerk  die
Industrie  allmählich  an  der  Güter  Produktion  Anteil  nahm  und  nach  und  nach,
langsam,  aber  sicher,  jenes  sogar  in  den  Hintergrund  zu  drängen  wußte,  so  vollzieht
sich  heute  derselbe  Prozeß  auf  dem  Gebiete  des  Detailhandels.  Die  drei
ersten  der  oben  aufgeführten  Neuerscheinungen  erweisen  das  deutlich,  so  daß  es
keiner  Beweise  bedarf.
Es  sei  nur  darauf  aufmerksam  gemacht,  daß  es  im  Jahre  1865  nur  etwa  150
Konsumvereine  in  unserem  Vaterlande  mit  einem  Umsatz  von  zusammen  weniger
als  1  Million  Jl  Wert  für  6—7000  Mitglieder  gab,  während  um  die  Wende  des
Jahrhunderts  schon  1400  Konsumvereine  etwa  450  000  Mitglieder  mit  Waren  im
Werte  von  nahezu  100  Millionen  Jl  versorgten.  Es  find  also  die  Klein-Detailhändler,
die  früher  fast  die  gesamte  Konsumentenversorgung  besorgten,  um  diese  riesige
Quantität  in  ihrem  jährlichen  Umsatz  ausgeschaltet.  Ein  gleiches  Bild  ergibt  ein
Blick  auf  die  preußische  Warenhaussteuer,  die,  obwohl  sie  nur  sehr  große  und  nur
die  vier  verschiedene  Warengattungen  umfassenden  Groß-Detailhandlungen  erfaßt,
im  ersten  Jahre  ihrer  Erhebung  von  109  Warenhäusern  mehr  als  3  000  000  Jl  erbrachte, ­
  wobei  zu  beachten  ist,  daß  diese  Summe  im  Höchstfälle  2  %  des  Gesamtumsatzes ­
  (dieser  also  150  Millionen  Jü)  darstellt.  Leider  können  wir  mangels
Materials  diese  Ziffern  nicht  dadurch  vervollständigen,  daß  wir  noch  hinzufügen,
wie  hoch  die  Beträge  sind,  um  welche  der  Umsatz  der  früher  alleinherrschenden  Klein-Detaillisten
  durch  die  Filialgeschäfte  großer  Handelshäuser  und  Industriebetriebe
(z.  B.  Hamburger  Engros-Lager,  Kaisers  Kaffeegeschäft,  Täcks  Schuhfabrik)  jetzt
geschmälert  wird;  ferner  durch  die  Versandgeschäfte,  durch  die  Riesenspezialgeschäfte
(wie  Gerson,  Hertzog),  sowie  durch  die  Anzahl  aller  derjenigen  Warenhäuser,  welche
nicht  alle  Merkmale  des  Warenhaussteuergesetzes  aufweisen,  also  steuerfrei  bleiben.
Wir  wollen  einmal  annehmen,  daß  es  sich  bei  all  diesen  der  Statistik  zur  Zeit
noch  nicht  erschlossenen  Betrieben  um  einen  Jahresumsatz  handelt,  der  gleichfalls
150  Millionen  Jl  betragen  würde,  so  würde  sich  der  Betrag,  um  welchen  die  Klein-Detaillisten
  bei  der  Konsumentenversorgung  allein  durch  all  die  genannten  Neubildungen ­
  geschädigt  werden,  auf  100  +  150  +150,  also  auf  400  Millionen  Jl
jährlich  belaufen.  Warenhaussteuer  wurde  1903  in  Preußen  von  73  Firmen  (bei
einem  Gesamtumsatz  von  143  258  000  Jl)  1933  000  Jl  erhoben;  hiervon  zahlten
7  Warenhäuser  allein  die  größere  Hälfte.*)
Wenn  man  nun  erwägt,  daß  die  den  Tatsachen  entsprechende,  aber  nicht  zu
ermittelnde  Summe  sicherlich  noch  erheblich  größer  ist,  so  muß  es  für  jeden  klar  sein,
daß  die  Zurückdrängung  des  Klein-Detailhandels  durch  andere  Organe  der  Volkswirtschaft ­
  nicht  nur  keine  leere,  von  begehrlichen  Interessenten  aufgestellte  Behauptung

*)  Im  Jahre  1911  wurden  in  Preußen  108  Firmen  zu  3  346  324  Jl  Warenhaussteuer
veranlagt:  davon  entfielen  allein  1602066  Jl  auf  19  Berliner  Firmen.  Statistisches
Jahrbuch  für  den  Preußischen  Staat.  9.  Jahrgang  1911.  Herausgegeben  vom
Statistischen  Landesamte.  Berlin,  Verlag  des  Statistischen  Landesamts,  1912.  S.  524.  —  G.  M.
        <pb n="244" />
        216

Zweiter  Teil.  Handel.  IX.  Märkte  und  Messen.

ist,  sondern  daß  der  Umfang  und  das  Anwachsen  dieser  Zurückdrängung  sehr  wohl
berechtigt,  die  Frage:  „Gibt  es  eine  Notlage  des  Kleinhandels?"  zu  bejahen.
Obige  Gegenüberstellung  der  Veränderungen,  welche  auf  dem  Gebiete  des
Detailhandels  sich  in  den  letzten  Jahrzehnten  vollzogen  haben,  erweist  aber  außer  der
Beseitigung  der  Konsumentenversorgung  ausschließlich  durch  die  Klein-Detaillisten
noch  weiter  die  Tatsache,  daß  die  Grundsätze  der  Geschäftsführung  von  Detailgeschäften ­
  nicht  mehr  die  gleichen  sind,  nicht  mehr  allgemein  feststehen.  Die  Methode,
einzelne  Waren  plötzlich  in  großen  Mengen  billigst  anzubieten,  macht  es  dem
Klein-Detaillisten  unmöglich,  in  dem  betreffenden  Artikel  ein  reguläres,  d.  h.
dauerndes  Geschäft  aufrecht  zu  erhalten.  Die  Gepflogenheit  gewisser  Warenhäuser,
immer  nur  die  gangbarsten  Artikel  einer  Branche  zu  führen,  macht  es  den  Klein-Detaillisten,
  welche  naturgemäß  auch  die  weniger  gangbaren  Artikel  ihres  Geschäftszweiges ­
  halten  müssen,  sehr  schwer,  sich  im  Wettbewerb  erfolgreich  zu  behaupten.
Das  Feilbieten  gewisser,  der  Preislage  nach  allgemein  bekannter  Waren  (sog.  Lockvögel) ­
  zum  Selbstkostenpreise  oder  sogar  mit  Verlust  behufs  Heranziehung  großer
Käufermassen  entzieht  dem  Klein-Detaillisten  nicht  nur  die  weitere  Verwertung  dieser
Artikel,  sondern  entfremdet  zugleich  damit  ihm  auch  eine  große  Zahl  von  Kunden
überhaupt.  Ferner  liegt  es  auf  der  Hand,  daß  die  ausschließliche  Beschäftigung  mit
einem  einzigen  Artikel  einer  Branche  (in  Spezialgeschäften  mit  Kaffee,  Kinderkleidern, ­
  Damenmänteln)  zu  einer  gewissen  Überlegenheit  auf  diesem  Gebiet  führt,
—  diese  Geschäfte  entziehen  also  einen  weiteren  Teil  des  Umsatzes  den  alten  Klein-Detaillisten.
  Auch  dürften  im  allgemeinen  diejenigen  im  modernen  Detailhandel  nicht
mehr  seltenen  Geschäfte,  in  denen  man  durch  die  große  Höhe  oder  die  große  Schnelligkeit ­
  des  Umsatzes  erfolgreich  einen  Vorsprung  zu  gewinnen  weiß,  den  Klein-Detaillisten
  manchen  Weg  zu  einer  Kundschaft  abgraben.
Die  Zurückdrängung  des  altgewohnten  Klein-Detailhandels  ist  also  nicht  nur
zurückzuführen  auf  gewisse  Konkurrenten,  die  neben  den  Klein-Detailhändlern  an
der  Versorgung  der  Konsumenten  nunmehr  teilnehmen  (z.  B.  Konsumvereine,  Warenhäuser ­
  und  andere  Groß-Detailhandlungen,  Industriebetriebe),  sondern  auch  daraus,
daß  es  auch  im  Gewände  des  Klein-Detailgeschäftes  Betriebe  gibt,  welche  die  bisher ­
  allgemein  bestehenden  geschäftlichen  Grundlagen  einreihen  helfen.
Es  ist  also  den  alten  Detailgeschäften,  deren  Hauptmerkmale  in  ihrer
kapitalistischen  (und  zwar  kleinkapitalistischen)  Organisation  und  in  der  Zusammenfassung ­
  aller  Waren  einer  Branche  bestehen,  sowohl  von  außerhalb  —  durch
Konsumvereine  und  großkapitalistische  Geschäfte  —  als  auch  von  innerhalb  aus
ihren  eigenen  Reihen  ein  großer  Teil  des  Bodens  abgegraben  worden.

IX.  Markte  und  Reffen.

1.  Markt  und  Geld  bei  den  Naturvölkern.
Von  K  a  r  l  B  ü  ch  e  r.
Bücher,  Die  Wirtschaft  der  Naturvölker.  In:  Die  Entstehung  der  Volkswirtschaft.
Vorträge  und  Versuche,  8.  Ausl.  Tübingen,  H.  Laupp,  1911.  S.  66—70.
Die  Märkte  werden  übereinstimmend  bei  Negern,  Indianern  und  Polynesiern ­
  an  den  Stammesgrenzen  auf  freien  Plätzen,  oft  mitten  im  Urwald,  abgehalten.
Sie  sind  neutrale  Gebiete,  auf  welchen  alle  Stammesfeindschaften  ruhen  müssen;
        <pb n="245" />
        1.  Markt  und  Geld  bei  den  Naturvölkern.

217

wer  den  Marktfrieden  bricht,  setzt  sich  den  strengsten  Strafen  aus.  Jeder  Stamm
bringt  auf  den  Markt,  was  ihm  eigentümlich  ist,  der  eine  Honig,  der  andere
Palmwein,  ein  dritter  getrocknetes  Fleisch,  wieder  ein  anderer  Tongeschirr  oder
Eisengerät  oder  Matten  oder  Gewebe.  Der  Eintausch  bezweckt,  Produkte  zu  erlangen,
die  im  eigenen  Stamme  gar  nicht  oder  doch  nicht  so  gut  und  kunstvoll  erzeugt  werden
können,  wie  bei  den  Nachbarstämmen.  Das  muß  dann  jeden  Stamm  wieder  veranlassen, ­
  diejenigen  seiner  Erzeugnisse  in  überschüssiger  Menge  hervorzubringen,
welche  bei  anderen,  sie  nicht  selbst  gewinnenden  Stämmen  geschätzt  sind,  weil  gegen
diese  das  am  leichtesten  zu  erlangen  ist,  was  man  nicht  selbst  besitzt,  was  jedoch
andre  im  Überflüsse  erzeugen.  In  jedem  Stamme  aber  verfertigt  jede  Einzelwirtschaft ­
  die  bevorzugte  marktgängige  Tauschware,  und  dies  bewirkt,  wenn  es  sich  um
ein  hausgewerbliches  Erzeugnis  wie  Tongeschirr  oder  Rindenzeug  handelt,  daß  ganze
Dorfschaften  und  Stammgebiete  den  Reisenden  wie  große  Industriebezirke  erscheinen,
obwohl  es  keine  Berufshandwerker  gibt  und  jede  Familie  alles  selbst  herstellt,  was
sie  braucht,  mit  Ausnahme  der  wenigen  nur  bei  fremden  Stämmen  gemachten
Artikel,  an  die  man  sich  gewöhnt  hat,  und  die  ihnen  der  Tausch  als  bloßer  Lückenbüßer ­
  der  Eigenproduktion  verschafft.
Das  ist  der  einfache  Mechanismus  des  Marktes  bei  den  Naturvölkern.  Und
nun  das  Geld!  Wie  viel  ist  über  die  mancherlei  Geldarten  bei  den  Naturvölkern
geschrieben  und  vermutet  worden,  und  wie  einfach  erklärt  sich  doch  ihre  Entstehung!
Geld  ist  für  jeden  Stamm  diejenige  Tauschware,  die  er  nicht
selb  st  hervorbringt,  wohl  aber  von  Stammfremden  regelmäßig ­
  eintauscht.  Denn  sie  wird  ihm  naturgemäß  zum  allgemeinen  Tauschmittel, ­
  gegen  das  er  feine  Produkte  hingibt;  sie  ist  für  ihn  das  Wertmaß,  nach
dem  er  den  eigenen  Besitz  schätzt,  der  in  anderer  Weise  gar  nicht  liquidierbar  ist;
in  ihr  erblickt  er  seinen  Reichtum,  denn  er  kann  sie  nicht  willkürlich  vermehren:
sie  wird  auch  bald  unter  Stammesgenossen  zur  Wertübertragung  benutzt,  denn  sie
ist  wegen  ihrer  Seltenheit  allen  gleich  willkommen.  Daher  die  von  unseren  Reisenden
so  häufig  beobachtete  Erscheinung,  daß  in  jedem  Stamme,  ja  oft  von  Dorf  zu  Dorf
ein  anderes  Geld  üblich  ist,  daß  eine  Sorte  Muscheln  oder  Perlen  oder  Baumwollzeug,
  für  die  man  heute  alles  kaufen  kann,  schon  am  Orte  des  nächsten  Nachtlagers ­
  von  niemand  mehr  genommen  wird,  was  dann  wieder  die  Folge  nach  sich
zieht,  daß  sie  erst  die  gangbare  Tauschware  sich  verschaffen  müssen,  ehe  sie  auf  dem
Markte  sich  versorgen  können.  Daher  auch  die  weitere  Beobachtung,  daß  Naturprodukte ­
  von  örtlich  beschränktem  Vorkommen,  wie  Salz,  Kolanüsse,  Kaurimuscheln,
Kupferbarren,  oder  Erzeugnisse  seltener  Kunstfertigkeit,  wie  Messingdraht,  eiserne
Spaten,  tönerne  Tassen,  Rindenstoffe,  bei  vielen  Stämmen,  die  ihrer  entbehren,  als
Geld  genommen  werden.  Vor  allem  auch  die  bekannte  Erscheinung,  daß  Gegenstände ­
  des  Außenhandels,  wie  europäische  Baumwollzeuge,  Flinten,  Pulver,  Messer,
zu  allgemeinen  Tauschmitteln  werden.
Markt  und  Geld  hängen  eng  zusammen,  soweit  das  Geld  in  seiner  Eigenschaft
als  Tauschmittel  in  Betracht  kommt;  aber  nicht  jede  einzelne  Geldart,  die  sich  bei
einem  Naturvolke  findet,  muß  aus  dem  Marktverkehre  hervorgegangen  fein.  In
seiner  vollen  Ausbildung  ist  das  Geld  eine  so  verwickelte  soziale  Erscheinung,  daß
die  Vermutung  nahe  liegt,  es  feien  in  ihr  verschiedene  Entwicklungsmomente  zusammengeflossen. ­
  So  scheint  z.  B.  das  Viehgeld  feine  Wurzel  in  der  Tatsache  zu
finden,  daß  die  Haustiere  bei  den  betreffenden  Völkern  die  Repräsentanten  des
Reichtums  und  das  Mittel  der  Vermögensansammlung  bildeten.  Auch  die  Beobachtung, ­
  daß  manche  Stämme  für  den  Brautkauf  und  ähnliche  Zwecke  die  gangbare
Geldart  nicht  zulassen,  sondern  dafür  bestimmte  andere  Vermögensstücke  vorschreiben,
scheint  auf  die  Zulässigkeit  der  Annahme  hinzuweisen,  es  möchten  neben  der  Haupt-
        <pb n="246" />
        218

Zweiter  Teil.  Handel.  IX.  Märkte  und  Messen.

strömung  noch  verschiedene  Nebenströmungen  bei  der  völligen  Ausbildung  des  Geldwesens ­
  wirksam  gewesen  sein.
Für  die  gesamte  Kulturentwicklung  der  Menschheit  bleibt  von  den  Ergebnissen
dieser  Betrachtung  aber  doch  die  Tatsache  entscheidend,  daß  in  dem  Gelde  als  der
bevorzugten  Tauschware  ein  Mittel  gefunden  war,  welches  die  Menschen  von  Stamm
zu  Stamm  in  regelmäßigem,  friedlichem  Verkehre  verband  und  einer  Differenzierung
der  Stämme  in  Rücksicht  der  Produktion  die  Wege  bahnte.  Darin,  daß  alle  Angehörigen ­
  des  gleichen  Stammes  oder  Dorfes  ein  bestimmtes  Produktionsgebiet
neben  dem  Nahrungsmittelerwerb  mit  Vorliebe  anbauten,  lag  allein  die  Möglichkeit
eines  Fortschritts  der  technischen  Einsicht  und  Geschicklichkeit;  es  war  eine  internationale ­
  oder  interlokale  Arbeitsteilung  im  kleinen,  der  erst  viel  später  die  nationale
und  lokale  Arbeitsteilung  von  einem  Individuum  zum  andern  folgte.  Und  auch  die
unmittelbare  Bedeutung  des  Marktes  für  den  persönlichen  Verkehr  darf  man  auf
dieser  Stufe  nicht  unterschätzen,  zumal  in  Ländern,  wo  ein  Gütertausch  außerhalb  des
Marktes  so  ungewöhnlich  ist,  daß  man  selbst  die  Reisenden,  welche  etwas  aus  der
Hand  kaufen  möchten,  regelmäßig  mit  den  Worten  abweist:  „Kommt  auf  den  Markt!"
Man  wird  dabei  unwillkürlich  an  die  hervorragende  Stellung  erinnert,  welche  der
Markt  im  sozialen  und  politischen  Leben  der  Völker  des  klassischen  Altertums
einnahm.

2.  Märkte  und  Messen  im  Mittelalter
und  in  der  neueren  Zeit.
Von  Wilhelm  Roscher  und  Wilhelm  Stieda.
Roscher,  Nationalökonomik  des  Handels  und  Gewerbfleihes.  7-  Aufl.,  bearbeitet
von^Stieda.  Stuttgart,  I.  G.  Cotta  Nachfolger,  1899.  S.  184—156  und  S.  165—166.
Im  Mittelalter  war  es  bei  Gründung  einer  Stadt  sehr  gewöhnlich,  ihr  ein
Marktprivilegium  zu  erteilen.  Man  begünstigte  den  Markt  negativ,  indem  alle  hier
geschehenen  Verkäufe  auch  ohne  die  sonst  vorgeschriebenen  Förmlichkeiten  Geltung
hatten;  positiv  durch  besondere  Einschärfung  der  Rechtssicherheit,  Errichtung  obrigkeitlicher ­
  Wagen  ic.  Dabei  verbietet  z.  B.  der  Sachsenspiegel,  innerhalb  einer  Meile
von  einem  Marktort  einen  andern  anzulegen.  Wenn  man  die  (insgemein  erst
später  auftauchenden)  Wochenmärkte,  die  Jahrmärkte  und  Messen  wirtschaftlich  so
unterschieden  hat,  wie  Hökerei,  Klein-  und  Großhandel,  oder  rechtlich  danach,  daß
die  Bewilligung  der  ersten  von  der  Ortsobrigkeit,  die  der  zweiten  von  der  Landesherrschaft ­
  abhing,  während  die  einer  Messe  kaiserliches  Reservatrecht  blieb,  so  ist  die
Grenze  dazwischen  doch  keine  scharfe.
Als  die  Rechtssicherheit  aufgehört  hatte,  ein  besonderer  Vorzug  der  Marktörter
und  -zeiten  zu  sein,  begünstigte  man  nicht  bloß  alle  Märkte  durch  eine  Menge  von
Einrichtungen  zur  Bequemlichkeit  der  Marktbesucher,  sondern  die  Wochenmärkte
speziell  auch  dadurch,  daß  man  den  Produzenten  der  marktpflichtigen  Waren  jeden
Verkauf  außerhalb  des  Marktes  verbot.  Jedenfalls  sind  Wochenmärkte  für  schnellverderbliche ­
  Lebensmittel  in  einer  Stadt,  welche  schon  nicht  mehr  viele  Selbstproduzenten ­
  und  noch  immer  nicht  viele  Vorratskäufer  jener  Waren  im  großen  unter
ihren  Bewohnern  zählt,  ein  so  dringendes  Bedürfnis,  daß  feine  Befriedigung  auch
mit  einigen  Opfern  nicht  zu  teuer  bezahlt  wird.  —  Die  Hauptbedeutung  der  Jahrmärkte ­
  hat  lange  Zeit  darin  bestanden,  daß  sie  das  städtische  Bann-  und  Zunftprivilegium ­
  unterbrachen,  den  Kaufleuten  freies  Geleit  trotz  etwaiger  Geldschulden
sicherten,  reichen  Gewinn  an  Zollerträgen  brachten,  vielleicht  auch  als  Schauplätze  der
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        2.  Märkte  und  Messen  im  Mittelalter  und  in  der  neueren  Zeit.  219
Volksbelustigung  dienten.  Am  natürlichsten  empfehlen  sich  zwei  solche  Märkte  für
jedes  Jahr,  weil  sich  die  Kleidungsstücke  und  auch  die  meisten  Geräte  in  sommerliche
und  winterliche  gruppieren,  —  also  Frühlings-  und  Herbstmarkt;  im  hohen  Norden,
wo  diese  Jahreszeiten  unfahrbar  sind,  Märkte  in  der  Mitte  des  Sommers  und
Winters.  Von  den  Jahrmärkten  unterscheiden  sich  die  M  e  s  s  e  n  —  diese  Blüte  des
ganzen  mittelalterlichen  Verkehrs  —  nur  durch  den  zahlreicheren  Besuch  und  den  großartigeren ­
  Zuschnitt  des  Verkehrs.  Auch  ihre  Bedeutung  liegt  für  das  Mittelalter
wesentlich  in  der  Handelsfreiheit,  die  sie  während  ihrer  Dauer  den  Kaufleuten  gewährten. ­
  Sie  dienten  wohl  dem  internationalen  wie  dem  Binnenhandel  und  konnten
dem  Käufer  einen  Reichtum  der  Auswahl,  dem  Verkäufer  eine  lebendige  Kenntnis
vom  Bedarfs  und  Geschmacke  des  Publikums  verschaffen,  wie  es  im  Mittelalter  auf
keine  andere  Weife  möglich  war.  In  Sibirien  gehen  ohne  Zwang  noch  jetzt  Tücher,
die  zu  Iekaterinburg  verfertigt  sind,  nach  Tobolsk  über  die  Messe  von  Nischnei-Nowgorod.
  Und  um  1790  hielten  die  Leipziger  den  russischen  Besuch  ihrer  Messen
schon  dadurch  für  gesichert,  weil  die  meisten  russischen  Kaufleute  zur  ordentlichen
Korrespondenz,  Buchführung  rc.  unfähig  waren.  Die  Staatsprivilegierung  der  Messen
bestand  gewöhnlich,  außer  gewissen  Zollfreiheiten  und  einer  besonders  fachmännischen
und  prompten  Justiz,  in  einem  Stapelrechte,  sowie  in  dem  Versprechen,  daß  man
die  Meßgäste  während  der  Messe  keinem  Personal-  oder  Güterarreste  wegen  früherer
Verbindlichkeiten  unterwerfen  wollte.  Das  meiste  natürlich  mußte  der  Meßplatz  selber
tun,  um  seinen  Gästen  das  Gefühl  der  Sicherheit  und  des  kaufmännischen  und
persönlichen  Behagens  zu  verschaffen.  Zu  den  heilsamen  Wirkungen  der  Messen
ist  auf  niederer  Kulturstufe  namentlich  auch  das  kräftige  Standesbewußtsein  und  die
gesteigerte  soziale  Bedeutung  zu  rechnen,  welche  der  Kaufmannschaft  eines  großen
Gebietes  durch  solche  periodische  Zusammenkünfte  zuwachsen  mußte.  Die  eigentümlich ­
  gute  Organisation  des  deutschen  Buchhandels  steht  in  engster  Verbindung
mit  dem  Meßleben  Frankfurts  und  Leipzigs.  Wo  sich  der  Warengroßhandel  noch  in
die  Messen  zusammendrängt,  da  pflegt  auch  der  Kapitalverkehr,  die  Verzinsung,  Rückzahlung ­
  und  Wiederanlegung  der  Leihkapitalien  des  ganzen  Landes  hiermit  verbunden ­
  zu  sein:  offenbar  mit  ebensoviel  Geldersparnis  wie  Krediterleichterung.  Die
Messen  mußten  aufhören,  seit  der  Verkehr  derartig  stieg,  daß  er  ausreichte,  um  gewissermaßen ­
  das  ganze  Jahr  hindurch  einen  großen  ununterbrochenen  Markt  unterhalten ­
  zu  können.  Mit  der  Entwickelung  des  modernen  Transportwesens  schrumpfen
sie  allmählich  von  selbst  ein  und  werden  durch  Musterlager,  Handelsmuseen  und
Spezialmärkte  ersetzt,  indem  man  nicht  mehr  die  besichtigte  Ware  kauft,  sondern  nach
Mustern  derselben  handelt.
Die  Notwendigkeit  der  Wochenmärkte  hört  auf,  sobald  ein  täglicher
Kauf  und  Verkauf  der  betreffenden  Waren  möglich  wird.  Ebenso  muß  die  Beschränkung ­
  des  Verkehrs  auf  einen  einzigen  Platz  lästig  werden,  sobald  das  Wachstum ­
  der  Stadt  eine  gewisse  Grenze  überschreitet.  Hier  die  früheren  Schranken  des
Hökergewerbes  fortdauern  zu  lasten,  wäre  um  so  törichter,  als  die  berufsmäßige
Vermittelung  zwischen  Produktion  und  Konsumtion  beiden  Teilen  eine  Menge  von
Mühen  und  Zeitverlusten  erspart,  die  gerade  auf  hoher  Kulturstufe  immer  schwerer
wiegen.  Für  eine  große  Stadt  kann  ja  die  unmittelbare  Zufuhr  der  nahe  wohnenden
Landwirte  gar  nicht  ausreichen.  Hier  würde  jeder  Marktzwang  namentlich  auch  das
ärgste  Schwanken  der  Preise  bewirken.  Das  Preußische  Edikt  von  1810  schaffte  für
die  Märkte  das  Vorkaufrecht  einzelner  Klaffen  ab,  hielt  aber  für  die  Markttage  das
Verbot  des  Vor-  und  Aufkaufens  außerhalb  des  Marktes  fest.  Die  Gewerbeordnung
von  1845  milderte  auch  dies,  und  die  Reichsgewerbeordnung  ignoriert  es  ganz.  —
Die  Krammärkte  haben  von  ihrer  früheren  Bedeutung  namentlich  infolge  der  Gewerbefreiheit ­
  und  neuern  Transportverbesterung  eingebüßt.  Es  ist  bezeichnend,  wie
        <pb n="248" />
        220

Zweiter  Teil.  Handel.  IX.  Märkte  und  Messen.

der  heutige  Sprachgebrauch  unter  Iahrmarktware  meist  schlechte  Ware  versteht,  und
wie  sehr  gerade  diejenigen,  die  für  wahre  Volksfeste  Sinn  haben,  die  Iahrmarktslustbarkeiten
  unerfreulich  finden.  —  Von  den  Messen  weiß  schon  Turgot,  daß  ihre
Größe  durchaus  kein  Zeichen  blühenden  Verkehrs  ist,  vielmehr  in  Staaten  gefunden
wird,  „deren  Handel  gefesselt,  mit  Abgaben  überlastet  und  darum  mittelmäßig".
Auf  hoher  Kulturstufe  ist  die  Rechtssicherheit  groß  genug,  um  Waren  auch  ohne
persönliche  Begleitung  zu  versenden.  Die  Vervollkommnung  des  Brief-  und  Zeitungsverkehrs ­
  macht  Auswahl  und  Absatz  möglich,  auch  ohne  die  zeit-  und  kostspieligen
Meßreisen.  Ganz  vornehmlich  aber  kann  das  Institut  der  Handlungsreisenden
Produzent  und  Kaufmann  viel  rascher  und  weniger  unterbrochen  mit  den  Konsumenten ­
  in  Fühlung  erhalten,  als  bei  den  flüchtigen  Meßbesuchen  der  Fall  wäre.
Städte  wie  London  oder  Paris  sind  gleichsam  permanente  Meßplätze.  Am  längsten
haben  die  Messen  ihre  mittelalterliche  Bedeutung  selbst  auf  übrigens  hoher  Kulturstufe ­
  da  behalten,  wo  ein  natürliches  Handelsgebiet  durch  Zollgrenzen  rc.  zerrissen
war.  Doch  haben  sie  auch  hier  seit  längerer  Zeit  mehr  und  mehr  den  Charakter
von  Gewerbeausstellungen  und  Musterlagern  angenommen.  Das  Bestellen  für  die
Zukunft  und  das  Abrechnen  für  die  Vergangenheit  überwiegt  immer  mehr  das
eigentliche  Kaufen  in  der  Gegenwart,  wie  sich  dies  namentlich  in  typischer  Weise
bei  den  Leipziger  Buchhandelsmessen  gezeigt  hat.
Eine  Ausnahme  von  der  Regel  sind  die  S  p  e  z  i  a  l  m  ä  r  k  t  e  für  einzelne
Waren,  zumal  Rohstoffe,  die  gerade  neuerdings  in  vielen,  selbst  hochkultivierten
Ländern  errichtet  und  gediehen  sind.  Am  meisten  empfehlen  sie  sich  für  Landesprodukte, ­
  welche  von  vielen  kleinen  Produzenten  hervorgebracht  werden,  namentlich
wenn  diese  Hervorbringung  an  bestimmte  Jahreszeiten  gebunden  ist.  Hier  kann
der  Markt  ein  Mittel  fein,  der  Hausindustrie  oder  Bauernwirtschaft  die  Vorteile  des
Großbetriebes  zu  verschaffen:  bessere  Übersicht  von  Bedarf  und  Vorrat,  eben  darum
größere  Zuverlässigkeit,  Planmäßigkeit  und  Arbeitsteilung,  Emanzipation  der  Käufer
und  Verkäufer  von  wucherlichen  Zwischenhänden,  Verbindung  mit  dem  Welthandel,
welcher  sonst  die  zerstreuten  Kleinbetriebe  nicht  aufsuchen  würde.

3.  Der  Breslauer  Wollmarkt  und  die  Firma  Eichborn  &amp;amp;  Co.
Von  Kurt  v.  Eichborn.

Moriz-Eichborn,  Das  Soll  und  Haben  von  Eichborn  &amp;amp;  Co.  in  175  Jahren.  Ein
schlesischer  Beitrag  zur  vaterländischen  Wirtschaftsgeschichte.  Breslau,  Wilh.  Gottl.  Korn,  1903.
S.  302—308.
Die  Rolle,  welche  der  Firma  Eichborn  &amp;amp;  Co.  in  Breslau,  die  als  älteste  Privatbankfirma ­
  Schlesiens  wie  zugleich  des  ganzen  Ostens  der  preußischen  Monarchie  im
Jahre  1903  auf  ein  175  jähriges  Bestehen  zurückblicken  konnte,  in  der  Finanzierung
der  Geschäfte  der  ehemals  in  langem  Zeitlaufe  weltberühmten  Breslauer  Wollmärkte
zugefallen  ist,  ist  ebenso  bedeutend  wie  vielseitig  und  ausgedehnt  gewesen;  denn  die
Firma  wurde  nicht  nur  als  Bankier  und  Kommissionär,  sondern  bis  zur  Erbauung
der  Eisenbahnen  auch  als  Spediteur  von  den  Wollinterefsenten  in  Anspruch  genommen. ­

Schon  zu  Anfang  des  19.  Jahrhunderts  sehen  wir  sie  mit  kommissionsweisem
Einkauf  von  Wolle  beschäftigt.  Doch  erst  seit  der  Freigabe  der  Wollausfuhr  durch
die  preußische  Regierung  und  nach  dem  endgültigen  Frieden  des  Jahres  1815  hat
die  eigentliche  Entwickelung  des  Breslauer  Wollmarktes  begonnen,  die  dann  allerdings ­
  in  überraschend  kurzer  Zeit  zu  jener  gewaltigen  Bedeutung  geführt  hat,  die
        <pb n="249" />
        3.  Der  Breslauer  Wollmarkt  und  die  Firma  Eichborn  &amp;amp;  Co.  221

zwei  Drittel  des  19.  Jahrhunderts  hindurch  Breslau  nochmals  in  große  internationale
Beziehungen  gebracht  und  gleichsam  einen  Nachhall  seiner  großen  europäischen
Handelstätigkeit  früherer  Zeiten  wenigstens  auf  einige  Tage  in  jedem  Jahre  in
seinen  alten  Mauern  wachgerufen  hat.
Es  waren  in  der  Regel  für  den  Frühjahrsmarkt  vier  Tage,  für  den  Herbstmarkt, ­
  der  bedeutend  kleiner  war  und  Mitte  des  Jahrhunderts  ganz  in  Wegfall  gekommen ­
  ist,  zwei  Tage  anberaumt,  —  für  die  zu  bewältigende  Arbeit  ein  sehr  kurzer
Zeitraum.  Die  größte  Schwierigkeit  bereitete  der  Firma  jeweils  die  Beschaffung  des
Geldes,  da  es  sich  um  außerordentlich  große  Summen  handelte,  die  innerhalb  der
wenigen  Markttage  in  Hunderten  von  unrunden  Beträgen  bar  ausgezahlt  werden
mußten.  Die  Firma  sammelte  daher,  wie  sie  hierüber  bereits  am  30.  Mai  1818,  also
zu  einer  Zeit,  wo  die  Entwickelung  des  Wollmarktes  eben  erst  begonnen  hatte,  an
M.  Oppenheim  &amp;amp;  Wolfs  in  Berlin  schreibt,  schon  geraume  Zeit  vorher  ihre  Fonds,
um  auf  alles  gerüstet  zu  sein.  Erschwerend  wirkte  dabei  der  Umstand,  daß  sie  den
inländischen  Fabrikanten,  deren  eigene  Mittel  bei  den  durch  die  Konkurrenzkäufe  des
Auslandes  gesteigerten  Wollpreisen  nicht  auslangten,  mit  mehr  oder  weniger  bedeutenden ­
  Unterstützungen  zu  Hülfe  kommen  mußte.
Da  die  fremden  Häuser  durch  Vertreter  die  Einkäufe  selbst  besorgten,  fiel
zunächst  für  Eichborn  &amp;amp;  Co.  ihre  bisherige  Kommissionstätigkeit  und  der  damit  verbundene ­
  Verdienst  aus,  doch  verzichteten  sie  in  Anbetracht  der  der  ganzen  Provinz
durch  den  Zufluß  der  Ausländer  erwachsenden  Vorteile  gern  darauf.
Der  Fremdenzufluß,  besonders  aus  England,  wurde  noch  weit  stärker,  als  sich
dieses  entschloß,  vom  5.  Juli  1824  an  den  Einfuhrzoll  auf  fremde  Wolle  um  B /e
herabzusetzen,  und  so  konnte  ein  Anonymus  in  den  Schlesischen  Provinzialblättern
1827  bereits  schreiben,  „daß  der  Wollmarkt  zu  Breslau  feit  einigen  Jahren  schnell  zu
einer  vor  kurzem  fast  nicht  geahnten  Wichtigkeit  und  Ausdehnung  gelangt  und  nunmehr ­
  mit  Recht  als  Weltmarkt  zu  betrachten  sei".
Die  Bücher  der  Firma  liefern  die  sprechendsten  Beweise  hierfür.  Im  Jahre
1828  z.  B.  hat  die  Firma  Glyn  Halifax  Mills  &amp;amp;  Co.  in  London  allein  Akkreditive
im  Betrage  von  £  42  000  —  Ji  840  000  auf  Eichborn  &amp;amp;  Co.  ausgestellt.  Der
bei  weitem  größte  Teil  der  Käufer  stand  nämlich  mit  der  Firma  nicht  in  laufender
Rechnung,  sondern  ließ  sich  durch  Bankhäuser  seiner  Heimat,  hauptsächlich  Englands,
Frankreichs,  Belgiens,  Schwedens  bei  derselben  derart  akkreditieren,  daß  diese  deren
Anweisungen  bis  zu  einem  bestimmten  Gesamtbeträge  teils  gegen  einzuliefernde
Wolle,  teils  ohne  diese  Bedingung  auszahlte  und  für  den  ganzen  erhobenen  Betrag
zuzüglich  aller  Spesen  sich  Wechsel  auf  das  akkreditierende  Haus  geben  lassen  mußte.
Da  die  Käufer  nach  dem  Breslauer  noch  die  Märkte  in  Posen,  Berlin,  Stettin  und
Landsberg,  die  dem  Breslauer  unmittelbar  folgten,  besuchen  wollten,  verlangten  sie
die  Nettoabrechnungen  sämtlich  am  letzten  Markttage,  so  daß  zur  Bewältigung  aller
dieser  Arbeiten  manchmal  Hülfskräfte  herangezogen  werden  mußten.  In  der  Zeit  der
größten  Blüte  des  Breslauer  Wollmarktes  sind  auf  diese  Weise  ü  b  e  r  2  000  000  Tlr.
in  den  Markttagen  durch  Eichborn  &amp;amp;  C  o.  bar  zur  Auszahlung
gekommen,  welche  Gelder  sich  die  Firma  hauptsächlich  gegen  Diskonten  oder
Lombard  von  der  Königlichen  Bank,  teilweise  auch  durch  Verkauf  der  fremden  Devisen,
welche  die  Käufer  ausstellten,  beschafft  hat.  Sehr  erschwerend  wirkte  hierbei  der
Umstand,  daß  Papiergeld  nur  in  beschränktem  Maße  kursierte  und  größtenteils
Silber  zur  Zahlung  verwendet  werden  mußte,  das,  in  500  Taler-Beutel  verpackt,
mittelst  großer  zweifpänniger  Kastenwagen  von  der  Bank  geholt  werden  mußte;
je  nach  Bedarf  wurden  diese  Transporte  bis  zwei-  und  dreimal  an  einem  Tage
wiederholt.
        <pb n="250" />
        222

Zweiter  Teil.  Handel.  IX.  Märkte  und  Messen.

Zu  den  Bankiergeschäften  gesellte  sich  in  diesen  Tagen  für  die  Firma  auch  noch
eine  umfangreiche  Kommissionstätigkeit,  die  jedoch  nicht,  wie  früher,  seitens  der
Käufer,  sondern  seitens  der  Verkäufer  in  Anspruch  genommen  wurde.  Viele  Produzenten ­
  zogen  es  nämlich  späterhin  vor,  die  Wollen  dem  Eichbornschen  Magazin  direkt
zum  Verkauf  zuzuschicken  und  persönlich  dem  Markte  fernzubleiben.  Schließlich  trat
die  Firma  aber  auch  noch  als  Spediteur  in  Wirksamkeit.  Denn  vor  der  Erbauung
der  Eisenbahnen  mußte  natürlich  die  Wolle  von  den  Verkäufern  per  Fuhre  nach
Breslau  geschafft  werden  und,  soweit  nicht  der  Wasserweg  benutzbar  war,  auf  ebendiese
Weise  wieder  die  Versendung  an  die  Käufer  erfolgen.  Die  Stadt  bot  mithin  nach
allen  Richtungen  ein  Bild  des  regsten  Lebens  und  der  angestrengtesten  Tätigkeit.*)
Vom  Tagesgrauen  an—  besagen  uns  die  Mitteilungen  eines  Augenzeugen  —
kamen  von  allen  Seiten  in  endlosen  Reihen  die  Fuhrwerke  vom  Lande  mit  den  in
oft  unförmlich  langen  runden  Züchen  oder  auch  in  Kastenform  verpackten  Wollen,
und  es  erforderte  die  größte  Mühe,  diese  zahllosen,  meist  von  unbeholfenen  Menschen
geleiteten  Fahrzeuge  in  den  engen  Straßen  der  Stadt  so  zu  dirigieren,  daß  jedes
seinem  Bestimmungsort  auf  kürzestem  Wege  zugeführt  wurde  und  der  Verkehr  nicht
völlig  ins  Stocken  geriet.  Waren  die  Wagen  glücklich  am  richtigen  Platze  angelangt,
so  wurden  die  Wollen  von  Tausenden  von  Arbeitern  abgeladen  und  aufgestapelt,
während  die  Frauen  und  Kinder  derselben  ohne  Handel  und  Bezahlung  möglichst  viel
von  dem  Stroh,  in  welches  die  Wollen  eingepackt  waren,  zu  erraffen  suchten.  Diese
letzteren  selbst  wurden  in  mitgebrachten  eigenen  Zelten,  die  auf  dem  Ringe  und  dem
Blücherplatz  in  Reih  und  Glied  aufgestellt  wurden  oder  in  den  Hausfluren  und
Höfen  der  Gebäude  an  diesen  Plätzen,  wo  man  sie  mit  Ausnützung  jedes  Raumes,  so
gut  es  ging,  unterbrachte,  oder  auch  in  größeren  Magazinen,  zu  deren  bedeutendsten
das  Eichbornsche  auf  der  Wallstraße  gehörte,  zum  Verkauf  ausgestellt.  An  den
Zelten  und  Häusern  waren  Tafeln  mit  den  Namen  der  darin  lagernden  Wollen
(nach  Dominium  und  Kreis)  angebracht.

*)  Eine  lebendige  Schilderung  der  Messe  i  n  F  r  a  n  k  f  u  r  t  a.  O.  gibt  Sophie
Harttung  in:  „Alt-Frankfurter  Erinnerungen"  (Märkische  Blätter.  Tägliche  Beilage  der
Frankfurter  Oder-Zeitung.  Nr.  2  vom  3.  Januar  1911.  Frankfurt  a.  O.,  Trowitzsch  &amp;amp;  Sohn,
1911.  jS.  2—3]).  Wir  lassen  diese  Schilderung  hier  wörtlich  folgen:
„Messe,  ja  was  das  für  eine  hochbedeutende  Zeit  für  unsere  Stadt  war,  das  wissen  nur
noch  die  ganz  alten  Frankfurter!  Das  war  eine  Zeit,  wo  sozusagen  ganz  Frankfurt,  wenigstens
die  innere  Stadt,  umgekrempelt  wurde.  Es  ist  wirklich  das  richtige  Wort  für  den  Frankfurter ­
  Meßzustand.  Jeder  Laden,  der  nicht  überhaupt  ständig  für  die  Messe  bestimmt  war,
wurde  geräumt,  die  Einheimischen  zogen  mit  ihrem  Warenbestände  in  die  bescheidensten  Ecken
der  Häuser.  Aber  nicht  nur  die  Läden,  sondern  auch  die  angesessenen  Frankfurter  Familien,
die  die  ersten  waren,  die  zu  den  alten  Patriziern  gehörten,  räumten  ihre  ganze  Wohnung
um  und  beschränkten  sich  nur  auf  die  kleinsten  Räumlichkeiten  während  dieser  3—4  Wochen.
Und  was  gab  es  sonst  im  Hause  zu  tun,  wie  viel  Portionen  Kaffee  kochten  Tag  und  Nacht
die  Hausfrau  und  deren  erwachsene  Töchter,  und  wer  sonst  noch  von  der  Familie  helfen
konnte,  half.  Wenn  die  Meßfremden  und  deren  Helfer  auch  nicht  beköstigt  wurden,  einen
guten  Kaffee  zur  Aufrechterhaltung  der  Kräfte  beanspruchten  sie  doch.  Überhaupt  damals
konnten  die  Töchter  unserer  Kaufmannshäuser  nicht  an  ein  Lehrerinexamen  oder  anderen
Beruf  denken,  dafür  gab  es  zu  viel  im  Hause  zu  schaffen,  ihre  Hilfe  war  unentbehrlich.  Wenn
ich  denke,  wieviel  Stand  Betten  zu  solchem  Betriebe  gehörten,  die  dreimal  des  Jahres  hervorgeholt ­
  und  dann  wieder  beiseite  gepackt  werden  muhten!  Die  Frankfurter  Familien  verwuchsen ­
  mit  den  Meßfremden,  die  von  aller  Herren  Länder  kamen,  aus  Sachsen,  Thüringen,
sogar  bis  vom  Rhein.
Und  welch  ein  Treiben  auf  den  Straßen  zur  Meßzeit,  als  wäre  man  in  der  belebtesten
Straße  des  damaligen  Berlins,  und  welch  ein  malerisches  Straßenbild!  Es  ragten  aus  allen
Häusern  Firmenschilder  heraus,  wie  phantastische  große  Nasen,  und  welches  Treiben  unten,
        <pb n="251" />
        3.  Der  Breslauer  Wollmarkt  und  die  Firma  Eichborn  &amp;amp;  Co.  223

Die  Gutsbesitzer  kamen,  soweit  es  ihre  Verhältnisse  gestatteten,  selbst,  vornehme
wie  geringe,  mit  ihren  Frauen,  Söhnen  und  Töchtern  mit  eigenem  Geschirr  zum
Wollmarkt,  dessen  Besuch  ihnen  ein  Fest  war,  nach  Breslau  gefahren  und  sahen
stundenlang,  Herren  wie  Damen,  bei  mitgebrachtem  oder  schnell  beschafftem  Imbiß
auf  den  Wollsäcken,  sich  gegenseitig  besuchend  und  der  Käufer  gewärtig.  Diesen  war,
da  die  Wollen  möglichst  alljährlich  dieselben  Lagerplätze  innehatten,  das  Auffinden
der  begehrten  Wollen  sehr  erleichtert,  und  der  Handel  vollzog  sich  in  der  Regel  rasch.
Schwieriger  dagegen  war  es,  die  Abholung  der  Wolle  durch  den  vom  Käufer  damit
beauftragten  Spediteur  nach  dessen  Speicher  zu  erreichen,  da  sich  in  der  Eile  nicht  so
viele  Gespanne  und  Arbeiter  beschaffen  ließen,  um  jeden  einzeln  gekauften  Posten
sofort  abholen  und  zur  Verwiegung  bringen  zu  können.  Diese  mußte  aber  selbstverständlich ­
  erfolgt  sein,  ehe  die  Abrechnung  mit  dem  Verkäufer  stattfinden  konnte.
Dem  Eichbornschen  Magazin  wurden  hierbei  öfter  ein  paar  tausend  Ballen  Wolle
zur  Abholung,  Verwiegung  und  größtenteils  auch  zur  baldigen  Weiterbeförderung
überwiesen.  Mit  der  vom  Spediteur  erhaltenen  Gewichtsbescheinigung  suchte  dann
der  Verkäufer  den  Käufer  in  dessen  Logis  auf  und  fand  dort  meistens  schon  eine
Anzahl  anderer,  gleichfalls  auf  Abrechnung  Wartender  vor,  so  daß  es,  ehe  die  letzten
die  Zahlungsanweisung  auf  den  Bankier  des  Käufers  erhielten,  zur  Erhebung  des
Geldes  für  diesen  Tag  sehr  häufig  schon  zu  spät  war,  obwohl  die  Zahlstunden  bis
sieben  Uhr  abends  ausgedehnt  wurden.  Der  Bankier  hatte  bei  den  Zahlungsleistungen
besonders  darauf  zu  achten,  daß  die  Akkreditivsumme  nicht  überschritten  und  die  Einlieferung ­
  der  Wollen  am  richtigen  Ort  erfolgt  war.
Mit  der  Einführung  der  Eisenbahnen  hat  das  Markttreiben  dann  ein  völlig
verändertes  Gepräge  erhalten.  Denn  die  Anfuhr  der  Wollen  von  den  Dominien
nach  Breslau,  die  Tausende  von  Fuhrwerken  in  Bewegung  gesetzt  hatte,  fiel  ebenso
wie  der  Weiterversand  an  die  Käufer  nunmehr  zum  größten  Teile  diesen  zu,  und
viele  der  Produzenten,  die  früher  ihre  Ware  stets  persönlich  nach  dem  Markt  begleitet ­
  hatten,  sandten  sie  jetzt  auf  Breslauer  Läger  zum  Verkauf  und  zur  Besorgung
alles  Weiteren.
Mit  der  wachsenden  Einfuhr  überseeischer  Wollen,  die  durch  den  in  großem
Maßstabe  betriebenen  Export  hochfeiner  schlesischer  Böcke  nach  Australien  und
Amerika  allmählich  auf  das  erfolgreichste  veredelt  worden  waren  und  viel  billiger
als  die  schlesischen  einstanden,  hat  der  Breslauer  Markt  schließlich  mehr  und  mehr
an  Bedeutung  verloren.  Es  lieh  demzufolge  auch  mit  der  geringeren  Nachfrage  die
Sorgfalt  der  Züchter  nach,  und  so  kommt  es,  daß  der  Besuch  des  Marktes  von  Ausman ­

  hörte  die  verschiedenartigsten  Dialekte,  dazwischen  wanderten,  lebhaft  sich  bewegend,  die
polnischen  Juden  mit  ihren  langen,  braunen  Gehröcken,  kleinen  Stulpstiefeln,  großem  Schlapphut, ­
  unter  dem  schwarze  Locken  wie  Korkenzieher  hervorguckten,  und  erhöhten  durch  ihre
sonderbaren  Erscheinungen  das  malerische  Bild.  Vorsichtig  konnte  man  nur  den  Bürgersteig
durchschreiten;  denn  er  war  eigentlich  von  den  Meßhelfern  eingenommen,  die  in  grauen  Jacken
mit  großen,  blauen  Schürzen,  große  Packnadeln  in  der  Hand,  lange  Bindfadenzöpfe  an  der
Seite,  beschäftigt  waren,  riesige  Ballen  von  Tuch  oder  anderer  Ware  zusammenzunähen,  um
sie  auf  die  unzähligen  wartenden  Rollwagen  zu  befördern.
In  der  Richtstraße  waren  besonders  die  Pelzhändler,  in  der  Scharrnstrahe  nur  Tuchhändler, ­
  da  war  ein  Weltmarkt,  und  die  jetzt  vereinsamt  liegenden  großen  Glashöfe  könnten
viel  von  dem  vergangenen  Leben  erzählen.  Und  welch  ein  Treiben  um  die  alte  Wollwage,
einst  Breitestraßen-  und  Scharrnstraße-Ecke,  im  Dr.  Kuntzefchen  Haufe,  wie  viel  Zentner
alter,  getrockneter  Felle  mögen  auf  der  alten,  ehrwürdigen  Wage  im  offenen,  mit  großen
Steinen  gepflasterten  Raum  gewogen  worden  fein!  Und  welch  einen  Anblick  bot  die  Breitestraße! ­
  Hoch  mit  alten  Fellen  war  der  ganze  Fahrdamm  bepackt,  und  welch  ein  Geruch,  der
jetzt  manche  Gemüter  mit  neuen  hygienischen  Anschauungen  mit  Schauder  erfüllen  würde.
Aber  das  gehörte  eben  zur  Messe,  zur  geldspendenden  Messezeit  I"  —  G.  M.
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        224  Zweiter  Teil.  Handel.  IX.  Märkte  und  Messen.

ländern,  die  ehedem  in  Breslau  alle  die  feinen  Wollen  fanden,  deren  sie  bedurften,
heutzutage  fast  ganz  aufgehört  hat  und  die  wegen  Unrentabilität  ohnehin  fchon  sehr
eingeschränkte  Produktion  immer  weiter  im  Rückgang  begriffen  ist.
So  hat  das  19.  Jahrhundert,  wie  den  Leinwand-  und  Tuchhandel,  auch  diesen
Zweig  des  schlesischen  kommerziellen  Lebens  in  seinem  Verlaufe  seiner  einstigen
großen  internationalen  Bedeutung  verlustig  gehen  sehen.  Der  Breslauer  Handelsplatz ­
  hat  dadurch  Schläge  erlitten,  von  denen  er  sich  vielleicht  nie  wieder  erholen  wird;
denn  selbst  die  glänzende  Entwickelung  der  schlesischen  Montanindustrie  hat  die  für  den
internationalen  Verkehr  unstreitig  sinkende  Bedeutung  Breslaus,  das  im  Inlande
von  dem  Übergewicht  Berlins  mehr  und  mehr  erdrückt  wird,  nicht  aufzuhalten
vermocht.

4.  Der  Musterlagerverkehr  der  Leipziger  Messen.
Von  Paul  Leonhard  Heubner.

Heubner,  Der  Musterlageroerkehr  der  Leipziger  Messen.  Tübingen,  H.  Laupp,  1904.
S.  1  und  S.  66  ff.
Der  Großhandelsverkehr  der  Leipziger  Messen  vollzieht  sich  heute  für  die  Erzeugnisse ­
  der  Keramik,  der  Glas-,  Metall-,  Kurz-,  Galanterie-,  Spielwaren-  und  verwandten ­
  Industrien  in  der  Form  des  Musterlagerverkehrs.  Diese  Form  des  Verkehrs
besteht  darin,  daß  von  den  Verkäufern  zur  Messe  nur  Muster  der  zu  verkaufenden
Waren  ausgestellt  werden  und  von  den  Einkäufern  nach  diesen  Mustern  gekauft
wird,  wogegen  die  Waren  selbst  auf  der  Messe  gar  nicht  erscheinen,  sondern  an  den
Empfänger  von  ihrem  Lagerungs-  und  Herstellungsart  aus  gelangen.
Dieser  Musterlagerverkehr  bietet  Käufern  und  Ausstellern  die  folgenden
Vorteile:
Von  Wichtigkeit  für  die  Käufer  ist  zunächst  die  Vereinigung  so  zahlreicher
verschiedener  Geschäftszweige,  die  sie  in  den  Stand  setzt,  schnell  und  bequem  ihren
Bedarf  an  Waren  der  verschiedensten  Gattungen  zu  decken.  Die  große  Mehrzahl  der
Meßeinkäufer,  der  inländischen  sowohl  wie  der  ausländischen,  führen  gleichzeitig  Erzeugnisse ­
  mehrerer  Produktionszweige,  entweder,  wie  viele  Großhandlungen  und
Spezialgeschäfte,  Waren  gleicher  Verwendungsart,  aber  verschiedener  Herstellung,
z.  B.  Kunst-  und  Luxusgegenstände  aus  Porzellan,  Glas,  Metall,  Holz  usw.,  oder,
wie  die  meisten  sog.  Kurz-,  Galanterie-  und  Spielwarengeschäfte,  Waren  aus  verschiedenem ­
  Material  und  für  verschiedene  Gebrauchszwecke  zugleich.  Ähnlich  wie  in  der
großen  Zahl  der  zur  Ausstellung  gelangenden  Warengattungen  begegnet  der  Käufer
einer  außerordentlichen  Mannigfaltigkeit  weiter  auch  in  dem  Angebot  innerhalb  des
einzelnen  Industriezweigs,  das  für  denselben  Artikel  oft  einem  Wettbewerb  Dutzender
von  Lieferanten  entspringt.
Die  durch  die  Messe  gegebene  Vereinigung  so  zahlreicher  Industrieller  der
beteiligten  Branchen  schließt  für  den  Käufer  neben  der  gebotenen  reichhaltigen  Auswahl ­
  an  sich  den  weiteren  Vorteil  ein,  daß  diese  Auswahl  innerhalb  der  Meßstadt
wiederum  auf  das  räumlich  nur  wenig  ausgedehnte  eigentliche  Meßviertel  und  zum
weitaus  größten  Teile  auf  eine  beständig  wachsende  Anzahl  großer  Meß-Ausstellungsgebäude ­
  konzentriert  ist,  deren  jedes  für  sich  allein  mehrere  Hunderte  von  Ausstellern
aufnimmt.  Wollte  ein  Waren  aller  Gattungen  kaufender  Meßbesucher  die  zur
Messe  anwesenden  Verkäufer,  deren  Ausstellungen  er  bei  seinem  Rundgang  durch
die  Musterlager  in  rascher  Aufeinanderfolge  in  Augenschein  zu  nehmen  vermag,
nacheinander  einzeln  an  ihren  Herkunftsorten  aufsuchen,  würde  er  mehrere  Jahre
hindurch  ununterbrochen  zu  reisen  haben.  Nicht  viel  anders  liegen  die  Verhältnisse
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        4.  Der  Musterlagerverkehr  der  Leipziger  Messen.  225
auch  für  denjenigen,  dessen  Bedarf  sich  ausschließlich  auf  einen  der  hauptsächlicheren
Geschäftszweige  erstreckt,  deren  jeder  durch  Aussteller  aus  einer  großen  Zahl  weit
verstreuter  Orte  vertreten  ist.
Von  wesentlicher  Bedeutung  für  den  Käufer  sowohl  wie  den  Verkäufer
ist  sodann  der  Umstand,  daß  beide  auf  der  Messe  als  einem  gemeinsamen,  regelmäßigen ­
  Treffpunkt  persönlich  zusammenkommen,  der  Detaillist,  Großhändler,  Exporteur ­
  oder  Einkaufskommissionär  auf  der  einen,  der  Aussteller,  vor  allem  also  der
Fabrikant  oder  Verleger  der  betreffenden  Erzeugnisse,  auf  der  andern  Seite.  Die
große  Wichtigkeit  dieser  persönlichen  Vereinigung  des  Käufers  und  des  Verkäufers
ist  bereits  von  Pohle  mit  Nachdruck  hervorgehoben  worden.  Der  Nutzen,  den  sie
bringt,  fällt  beiden  Teilen  zu.  Der  Einkäufer  hat  das  Bedürfnis,  feine  Bestellungen
bei  dem  Fabrikanten  bezw.  dem  Verleger  selbst  aufzugeben,  um  beim  Einkauf  zugleich
über  die  verschiedensten,  die  Fabrikation  und  die  Fabrikationsbedingungen  betreffenden ­
  Gegenstände  Auskünfte  zu  haben,  die  kein  anderer  zu  erteilen  in  der  Lage  ist.
Er  will  wissen,  welcher  Veränderung  die  Ware  in  Beziehung  auf  Form,  Farbe,  Ausstattung ­
  und  Material  fähig  ist,  um  vielleicht  selbst  Vorschläge  zu  neuen  Mustern
machen  zu  können,  denen  sich  nach  seinem  Dafürhalten  die  allgemeine  Geschmacksrichtung ­
  zuwenden  wird,  oder  um  nach  seinen  eigenen  Angaben  bestimmte  Typen
anfertigen  zu  lasfen,  die  speziellen  in  seiner  Heimat  herrschenden  Bedürfnissen  Rechnung ­
  tragen.  Weiter  hat  die  unmittelbare  persönliche  Berührung  und  Gelegenheit
zur  Aussprache  den  Vorzug,  daß  sich  Mißverständnissen  aller  Art  und  den  aus  ihnen
entstehenden  Weiterungen  in  vielen  Fällen  vorbeugen  läßt,  ganz  allgemein  aber  —
und  das  ist  wohl  mit  das  Wichtigste  —  auch  den,  daß  sich  Käufer  und  Verkäufer  überhaupt ­
  näher  kennen  und  beurteilen  lernen,  als  es  ein  nur  schriftlicher  oder  mittelbarer
Verkehr  erlaubt.
Die  außerordentlich  große  Zahl  der  Einkäufer,  die  sich  aus  nah  und  fern  zur
Messe  einfindet,  ist  dabei  für  den  Verkäufer  von  ähnlicher  Bedeutung  wie  die
große  Zahl  der  anwesenden  Aussteller  für  den  Käufer.
Außer  diesen  allgemeinen  Vorteilen,  die  die  zur  Messe  gebotene  große  Auswahl ­
  und  die  regelmäßige  Zusammenkunft  Tausender  von  Ausstellern  und  Käufern
beiden  Teilen  gewährt,  entspringen  dem  Meßmusterlagerverkehr  für  gewisse  Klassen
oder  Gruppen  von  Käufern  und  Verkäufern  noch  manche  besonderen  Vorteile.
Die  unter  den  Ausstellern  befindlichen  Inhaber  kleinerer  Fabriken  und
Verlagsgeschäfte  besitzen  in  der  Musterlagermesse  vielfach  das  einzige  Mittel  selbständigen ­
  Absatzes.  Der  geringe  Umfang  ihres  Betriebs  und  ihr  beschränktes
Kapital  würden  ihnen  oft  gar  nicht  erlauben,  den  Vertrieb  ihrer  Waren  anstatt  oder
außer  auf  der  Messe  noch  durch  mehrere  Reisende  und  Agenten  oder  auf  sonstigen,
Wege  zu  suchen,  denn  hierzu  wären  bedeutend  höhere  Aufwendungen  erforderlich,
als  ein  jährlich  zweimaliger  kurzer  Besuch  des  meist  wenig  entfernten  Leipzig  und
die  dortige  vorübergehende  Ausstellung  nur  einer  Musterkollektion  erheischen.
Einen  besondern  Nutzen  hat  die  Messe  ferner  für  viele  Inhaber  kleinerer  Geschäfte,
die  zum  Einkauf  kommen.  Sie  verschafft  ihnen  die  Möglichkeit,  gleich  den  Leitern
größerer  Unternehmungen  Hunderte  verschiedener  Kollektionen  zu  besichtigen  und
ihren  Bedarf  u.  a.  bei  manchem  leistungsfähigen  Lieferanten  zu  decken,  der  sich  sonst
um  ihre  Kundschaft  kaum  bewerben  würde,  die  ihm  zur  Messe  gegebenen  kleineren
Aufträge  aber  ganz  gern  mit  ausführt.  Besonders  nützlich  ist  der  Besuch  der  Messe
für  solche  Vertreter  kleinerer  Ladengeschäfte  weiter  in  so  fern,  als  er  ihre  Kenntnisse
und  ihren  Gesichtskreis  erweitert,  sie  vielleicht  bestimmt,  sich  den  einen  oder  andern
für  sie  gut  verkäuflichen  Artikel  zuzulegen,  und  sie  vor  allem  veranlaßt,  dem  Einkauf
ungeteiltes  Interesse  entgegenzubringen.  Zu  Hause  bei  ihnen  ist  das  letztere  oft
nicht  möglich,  vielmehr  erfolgt  dort  die  Durchsicht  von  Mustern  und  Katalogen  und
Mollak,  Volkswirtschaftliches  Juellenbuch.  4.  Aufl.  15
        <pb n="254" />
        226

Zweiter  Teil.  Handel.  IX.  Märkte  und  Messen.

die  Erteilung  von  Bestellungen,  wegen  der  anwesenden  Kundschaft  oder  mangels
genügenden  Platzes,  häufig  nur  nebenher  und  unter  erschwerenden  Umständen.
Wie  den  kleineren  Betrieben  bringen  die  Musterlagermessen  aber  auch  den
großen  manche  besonderen  Vorteile.  Der  große  Detaillist,  der  Großhändler,  der
deutsche  Kommissionär  und  Exporteur,  der  ausländische  Importeur,  der  Warenhauseinkäufer, ­
  —  man  denke  an  die  ihre  Einkäufer  zur  Messe  sendenden  Unternehmungen
John  Wanamaker  in  Philadelphia  und  New  Park  und  Louvre  und  Bon  Marchs  in
Paris  —  sie  alle  können  bei  der  Deckung  ihres  vielseitigen  und  umfangreichen  Bedarfs
aus  der  Mannigfaltigkeit  der  vorhandenen  Auswahl  und  dem  Wettbewerb  der  Aussteller ­
  in  ganz  besonders  hohem  Grade  Nutzen  ziehn.  Ähnlich  steht  es  mit  den
größeren  Verkäufern,  die  im  Meßmusterlagerverkehr  ihre  Leistungsfähigkeit
durch  die  Ausstattung  und  Reichhaltigkeit  ihrer  Kollektion  am  augenfälligsten  zu
offenbaren  vermögen.
Eine  besondere  Bedeutung  hat  die  Musterlagermesse  ferner  für  die  Firmen
Leipzigs,  die  sie  ohne  Aufwand  an  Zeit  und  Geld  für  die  Reise  nach  Belieben
besuchen  können.  Sie  setzt  manchen,  der  als  Inhaber  eines  Geschäfts  gleichen  Umfangs ­
  aus  Königsberg  oder  Metz  kaum  kommen  würde,  in  die  Lage,  sich  im  Einkauf
und  dadurch  im  Wettbewerb  den  größeren  Betrieben  gegenüber  leichter  auf  der
Höhe  zu  halten,  was  bis  zu  gewissem  Grade  auch  für  die  Einkäufer  aus  der  Umgebung
Leipzigs  und  den  weniger  entfernten  Gegenden  überhaupt  gilt.  Von  erheblicher
Wichtigkeit  ist  sodann  der  Meßmusterlagerverkehr  für  eine  Reihe  Leipziger  Firmen
und  den  Handel  und  die  Industrie  Leipzigs  in  so  fern,  als  er  in  einzelnen  der  beteiligten ­
  Geschäftszweige  die  Entfaltung  eines  hervorragenden  ansässigen  Großhandels
und  einer  regen  industriellen  Tätigkeit  herbeigeführt  hat,  so  für  Kurz-  und  Galanteriewaren, ­
  Papierwaren,  Holzwaren,  Metallwaren  und  vor  allem  auch  Musikinstrumente.
Besondere  Vorteile  gewährt  der  Meßmusterlagerverkehr  endlich  denjenigen
Firmen,  die  zugleich  ausstellen  und  einkaufen....  Den  Gegenstand  des
Einkaufs  der  ausstellenden  Firmen  bilden  dabei  teils  Materialien,  Bestandteile  oder
Hilfsmittel  für  die  Fabrikation,  teils  Artikel  zur  Ausstattung  und  Verpackung  der
eignen  Erzeugnisse,  teils  endlich  mit  diesen  zusammen  vertriebene  Waren.  So  kaufen
z.  B.  Aussteller  von  Bronze-,  Alfenide-,  Britannia-  und  andern  Metallwaren  Montierungsartikel ­
  von  Glas,  Porzellan,  Fayence  und  Majolika,  Glasraffinerien  und
Aussteller  von  Holzgalanteriewaren  bronzene  Beschläge,  Porzellanmalereien  und
Anstalten  für  Photokeramik  weißes  Porzellan,  halbfertige  Pfeifenköpfe  u.  dgl.  In
ähnlicher  Weise  beziehen  Industrielle  der  Kurz-  und  Spielwarenbranchen  von  andern
Meßausstellern  Abziehbilder  für  Schatullen  und  Federkästen,  gestanzte  Räder  zu
Wägelchen,  Eisenteile  zu  Holzgewehren,  Lederbälge,  Musikschwenker  und  sonstige
Artikel  zur  Puppenverfertigung,  kleine  Püppchen,  Porzellan-  und  Metallsächelchen
zur  Ausstattung  von  Puppenhäusern.  Zur  fertigen  Ausstattung  oder  zur  wirkungsvollen ­
  Aufmachung  der  eigenen  Erzeugnisse  in  den  Schaufenstern  der  Abnehmer
werden  ferner  gekauft  Porzellanküchengarnituren  für  abgepaßte  Regale  von  Holzwarenfabrikanten, ­
  Vasen  und  Korbwaren  von  Fabrikanten  künstlicher  Blumen,  Brote
und  Gurken  aus  Wachs  oder  Pappe  von  Ausstellern  von  Brotschneidemaschinen
und  Gurkenhobeln,  während  als  Beispiel  des  Vertriebes  fremder  Artikel  neben  den
eigenen  Waren  der  Ankauf  von  Kolorierbüchern  und  Bilderbogen  durch  Verleger
von  Farbenkasten  angeführt  sein  mag.
Sind  die  erörterten  allgemeinen  und  besonderen  Vorteile,  die  der  Leipziger
Meßmusterlagerverkehr  dem  Käufer  und  dem  Verkäufer  gewährt,  darin  begründet,
daß  er  Angebot  und  Nachfrage  in  einem  bestimmten,  regelmäßigen  Zeitpunkte  an
einem  Orte  zusammenführt,  so  ist  der  Umstand  einer  solchen  zeitlichen  Vereinigung
dabei  für  eine  große  Reihe  von  Geschäftszweigen  noch  in  einem  besonderen,  engeren
        <pb n="255" />
        5.  Die  Messe  von  Nischni-Nowgorod  einst  und  jetzt.

227

Sinne  wesentlich,  nämlich  für  alle  die  Geschäftszweige,  deren  Artikel  einem  p  e  -
riodisch  auftretenden  Konsum  dienen.  Es  sind  das  teils  Waren,  für  die
die  Zeit  des  Bedarfs  die  Sommer-  und  Reisezeit  ist,  so  die  Bäder-  und  Andenkenartikel, ­
  die  Reiseartikel  und  die  Sportartikel,  teils  sind  es  Waren,  deren  Hauptverbrauch
  auf  ein  paar  Wintermonate  beschränkt  ist,  so  die  vor  Weihnachten  am  stärksten
gehenden  Spielwaren,  die  Christbaumverzierungen  und  sonstigen  Weihnachtsartikel,
wie  überhaupt  zahlreiche  Artikel  der  Luxus-  und  Galanteriewarenbranche  vornehmlich
zu  Weihnachtsgeschenken  gekauft  zu  werden  pflegen,  endlich  auch  alle  jene  Erzeugnisse
der  Kartonnage,  die  ihre  Bestimmung  im  Kotillon  oder  im  Karneval  erfüllen.  Eine
große  Rolle  spielt  dabei  die  Ausfuhr  nach  fremden  Ländern  mit  andern  Sitten  und
den  unsern  entgegengesetzten  Jahreszeiten,  die  die  ungleichmäßige  Verteilung  der
Beschäftigung  für  den  mitteleuropäischen  Markt  ausgleicht,  so  daß  die  Leipziger
Musterlagermessen  und  das  durch  sie  ermöglichte  große  Exportgeschäft  für  alle  solche
Saisonindustrien  von  ganz  besonderer  Wichtigkeit  sind.

5.  Die  Messe  von  Nischni-Nowgorod  einst  und  jetzt.
Von  Gerhart  v.  Schulze-Gävernitz.

v.  Schulze-Gävernitz,  Volkswirtschaftliche  Studien  aus  Rußland.  Leipzig,
Duncker  &amp;amp;  Humblot,  1899.  S.  60—70.
Bei  der  geringen  Dichte  und  Kaufkraft  der  Bevölkerung  war  der  Handel  in
Rußland  bis  vor  kurzem  Meß-  und  Markthandel.  Wie  in  anderen  Beziehungen,
gewähren  die  russischen  Zustände  auch  in  dieser  Hinsicht  Einblick  in  Verhältnisse,
die  für  Westeuropa  den  dunkelsten  Perioden  der  Wirtschaftsgeschichte  angehören,
—  in  die  Zeit  vor  Entstehung  der  Städte.  Die  Kaufleute,  von  welchen  die  Bauern
die  wenigen  Waren  ihres  Bedarfes  auf  den  ländlichen  Kleinmessen  kauften,  bildeten
noch  um  die  Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts  eine  wandernde  Bevölkerungsklasse.
Sie  verproviantierten  sich  auf  den  großen  Jahrmärkten,  auf  welchen  die  Großkaufleute
und  die  mit  dem  Ausland  in  Beziehung  stehenden  Importeure  erschienen.  Diese
Jahrmärkte  folgten  der  Zeit  nach  in  der  Weise  aufeinander,  daß  die  unverkauften
Waren  von  einem  Markte  auf  den  nächsten  geschafft  werden  konnten.  Ähnlich  wie
einst  die  Messen  der  Champagne  ein  in  sich  geschlossenes  System  bildeten,  so  standen
in  Rußland  bis  in  die  neueste  Zeit  die  großrussischen  und  die  kleinrussischen  Messen
nebeneinander.  In  sich  geschlossen,  hatten  beide  gegenseitig  wenig  Beziehungen.
Rach  dem  Berichte  des  Iwan  Aksakoff  über  die  Jahrmärkte  der  Ukraine  hatten  viele
Kaufleute,  welche  auf  den  Messen  Kleinrußlands  verkauften,  im  Laufe  des  Jahres  ihre
Waren  an  zwanzigmal  ein-  und  auszupacken,  um  im  folgenden  Jahre  denselben
Kreislauf  von  neuem  anzutreten.
Auch  diese  größeren  Messen  waren  keineswegs  notwendig  mit  Städten  verbunden: ­
  Jrbit,  auf  dessen  Messen  noch  gegenwärtig  an  100  000  Personen  zusammenströmen, ­
  zählt  nicht  mehr  als  3000  ständige  Einwohner;  der  älteste  der  kleinrussischen
Märkte  bei  Kursk  lag  in  einer  als  „Einöde"  bezeichneten  Gegend.  Klöster  vielmehr
scheinen  Anziehungspunkte  für  den  Meßverkehr  gebildet  zu  haben,  wie  auch  in  Westeuropa ­
  Reliquienbesitz  oft  zum  Meßort  emporhob.
Von  allen  Messen  war  und  ist  die  Messe  von  Nischni-Nowgorod  die
wichtigste.  Diese  Stadt  bildet  den  östlichen  Endpunkt  des  Jndustriebezirks  und  liegt
in  einer  für  den  Wasserverkehr  außerordentlich  günstigen  Lage,  an  dem  Zusammenfluß ­
  von  Wolga  und  Oka.  Nach  diesem  Punkt  siedelt  vom  15.  Juli  bis  10.  September
jeden  Jahres  der  Moskauer  Handel  über.  Von  hier  aus  vollzieht  sich  die  Verteilung
        <pb n="256" />
        228

Zweiter  Teil.  Handel.  \X.  Märkte  und  Messen.

der  Waren  noch  heute  für  den  größten  Teil  Großrußlands  und  des  asiatischen  Rußland. ­
  Von  Eröffnung  der  Schiffahrt  im  Frühjahr  bis  zu  Beginn  der  Messe  können
fast  aus  allen  Teilen  des  Reiches  die  Waren  nach  Nifchni  gebracht  sein,  und  noch  ist
es  Zeit,  daß  die  Käufer  sie  abermals  verschiffen,  ehe  die  Ströme  zufrieren.
Di-.  Kosegarten,  welcher  1843  die  Messe  besuchte,  gibt  ein  interessantes  Warenverzeichnis. ­
  Vorwiegend  nennt  er  Produkte  des  bäuerlichen  Hausfleißes:  grobe
Textilstoffe,  Räder,  kleine  Metallwaren,  Heiligenbilder,  Ritualschriften,  Edelmetallarbeiten, ­
  Schuhe  usw.
Neben  den  Erzeugnissen  des  bäuerlichen,  meist  nordrussischen  Hausfleißes  traf
Kosegarten  1843  auf  der  Nischnier  Messe  gewisse  wertvollere  Naturprodukte  des
Südens  und  Ostens,  z.  B.  tatarische  Schafpelze  für  Winterkleidung,  sibirisches  PelZwerk,
  Baumwolle,  edle  Hölzer  aus  dem  Süden  und  vor  allem  den  Tee,  damals  die
leitende  Ware  der  Messe.  Der  Abschluß  des  Teehandels  war  für  den  Geschäftsgang
der  Messe  überhaupt  entscheidend,  direkt  zunächst  für  den  Handel  mit  Wollstoffen,
gegen  welche  in  Kiachta  die  Chinesen  den  Tee  austauschten.  Der  Teehandel  befand
sich,  entgegen  dem  Handel  in  den  oben  genannten  mehr  demokratischen  Waren,  in
wenigen  Händen.  Das  chinesische  Viertel  der  Messe,  nicht  etwa  von  Chinesen,
sondern  von  den  mit  Kiachta  in  Verbindung  stehenden  Großkaufleuten  und  Kommissionären ­
  bevölkert,  war  der  vornehmste  Teil  der  Messe;  ähnlich  heißt  noch  heute
die  Altstadt  von  Moskau  Chinesenstadt  (Kitaigorod),  —  ein  Beweis  dafür,  wie  der
Großhandel  zunächst  anknüpft  an  die  wertvollen,  wenig  voluminösen  Naturprodukte
des  fernen  Auslandes.  Ein  ähnliches  Objekt,  wenn  auch  von  weit  geringerer  Bedeutung ­
  als  der  Tee,  war  der  westeuropäische  Wein.
Von  fremden  Jndustrieprodukten  bezeugt  Kosegarten  ausdrücklich  persische  und
bucharische  Baumwollgewebe,  von  europäischen  Waren  die  „Ladenhüter"  Westeuropas, ­
  die  auf  verschiedenen  Etappen  bis  in  das  Innere  Rußlands  vorgedrungen
waren.

Als  wichtigste  Ware  einheimischer  Großbetriebe,  und  zwar  der  Zeit  entsprechem
grundherrlicher  Großbetriebe,  traten  damals  in  Nifchni  die  Metalle  auf,  insbesondere
Eisen  und  Kupfer;  sie  wurden  aus  den  Metallwerken  des  Ural  die  Kama  im  Frühjahr ­
  zur  Messe  herunter  geschwemmt.  Auch  das  Eisen  befand  sich,  bei  der  Verschuldung ­
  der  Grundherren,  in  der  Hand  von  wenigen  Großkaufleuten.  Drei  oder
vier  Kaufmannssamilien  monopolisierten  nach  Besobrasoff  jahrzehntelang  den  ganze»
innerrussischen  Eisenhandel.
Diese  Übersicht  ist  bezeichnend  für  die  Zustände  des  Nikolaischen  Rußland.
Noch  herrschte  der  russisch-asiatische  Fernhandel  vor,  ein  Zeichen  naturalwirtschaftlicher
Zustände  des  russischen  Volkes.  Insbesondere  war  die  mittelrussische  Baumwollindustrie ­
  —  ein  Gewerbe,  das  den  heimischen  Massenabsatz  zum  Zweck  hat,  —  »och
nicht  auf  dem  Plane  erschienen.  Garne  wie  Gewebe  wurden  noch  aus  den  transkaspischen ­
  Ländern  nach  Rußland  eingeführt,  ähnlich  wie  Indien  im  18.  Jahrhundert ­
  noch  Baumwollwaren  nach  England  versandte.  Die  Einfuhr  von  BauMwollwaren
  aus  Asien  nach  Rußland  stieg  sogar  noch  in  den  Jahren  von  1824—1852
beträchtlich;  die  Einfuhr  asiatischen,  selbstverständlich  handgesponnenen  Garnes  ging
erst  in  den  sechziger  Jahren  zurück,  —  alles  Beweise  der  geringen  Bedeutung  der
eigenen  fabrikmäßigen  Baumwollindustrie.  Die  Garneinfuhr  aus  Asien,  d.  h.  aus
Chiwa,  Buchara  und  Persien  betrug:
1854  43  985  Pud  im  Werte  von  336  020  Rubel.
1860  14  478  .,  „  „  „  86  710  .,  .
Diese  Ziffern  weisen  auf  den  Umschwung  hin,  der  sich  um  jene  Zeit  in  der
russischen  Volkswirtschaft  vollzog  und  den  Charakter  der  Niichnier  Messe  grundlegend
umgestaltete.
        <pb n="257" />
        229

5.  Die  Messe  von  Nischni-Nowgorod  einst  und  jetzt.

Die  breiten  Massen  Rußlands  begannen  zu  jener  Zeit  in  den  Besitz  einer
Handelsware  großen  Stiles  zu  gelangen:  ihr  Getreide  wurde  verkäuflich.  Damit  veränderten ­
  sich,  wenn  auch  allmählich,  die  naturalwirtschaftlichen  Gewohnheiten  des
Volkes.  Der  tiefste  Grund  dieser  Veränderung  war  das  Getreideeinfuhrbedürfnis,
also  die  städtisch-gewerbliche  Entwicklung  Westeuropas.  Beschleunigt  wurde  diese
Veränderung  durch  die  Reformen  Alexanders  II.,  vor  allem  den  Eisenbahnbau.  Die
gesetzlichen  Beschränkungen,  denen  bisher  die  Kramläden  auf  dem  Lande  unterworfen
gewesen  waren,  fielen.  Gewiß  wirkte  in  der  angedeuteten  Richtung  auch  die  Aufhebung ­
  der  Leibeigenschaft.  Früher  verbarg  der  Bauer  etwaige  Ersparnisse,  da  er
durch  Ausgaben  auf  Kleidung  und  Bequemlichkeit  die  Habgier  des  Herrn  erweckte.
In  auffallender  Weise  vermehrte  sich  gerade  in  den  Jahren  nach  der  Bauernbefreiung
auf  den  Jahrmärkten  der  Absatz  der  für  das  Volk  bestimmten  Waren.  Der  befreite
Bauer  kleidete  sich  besser  und  in  lichteren  Farben.
Im  Jahre  1895  habe  ich  in  einem  großen  Dorfe  des  Gouvernements  Woronefch
den  Inhalt  des  Dorfladens  gemustert,  um  einen  Einblick  in  die  gegenwärtigen  Verbrauchsverhältnisse ­
  des  Bauern  zu  gewinnen.  Bei  weitem  überwogen  die  Produkte
der  Baumwollindustrie.
Neben  der  Baumwolle  spielte  in  dem  besuchten  Laden  das  Erdöl  die  zweite
Rolle,  ebenfalls  ein  Produkt  der  jüngsten  kapitalistischen  Wirtschaftsentwicklung.
Außerdem  fand  ich  zahlreiche  eiserne  Kleinwaren:  die  Räder  werden  jetzt  meist  mit
eisernem  Reife,  die  Pflugschar  mit  eisernem  Rande  versehen.  Daneben  sah  ich  eiserne
Beile,  eiserne  Töpfe,  Nägel  usw.  Zwar  nicht  in  dem  betreffenden  Laden,  jedoch  in
der  Gegend  sah  ich  eiserne  Pflüge,  meist  deutschen  Ursprungs,  welche  teils  von
Handlungsreisenden  südrussischer  Einfuhrhäuser,  teils  von  den  Beamten  der  Landschaft ­
  unter  der  bäuerlichen  Bevölkerung  verbreitet  werden.
Alles  dies  deutet  auf  eine  Zunahme  der  geldwirtschaftlichen  Gewohnheiten  des
Volkes.  Damit  ist  die  Möglichkeit  gegeben,  vom  Meßhandel  zum  ansässigen  Handel
überzugehen.  Dies  ist  bereits  der  Fall  in  dem  dichter  besiedelten  Kleinrußland,
dessen  Messen  heute  verfallen,  dessen  Handelsmetropole  Charkoff  gewaltig  ausblüht.
Die  I  ahrmarktsteuer,  erhoben  in  fünf  Klassen  nach  der  Größe  des  Jahrmarktes  von
den  anreisenden  Kaufleuten,  zeigt  dementsprechend  seit  1884  für  Kleinrußland  einen
Rückgang.
Dagegen  gehört  die  Bedeutung  der  Nischnier  Messe  keineswegs  der  Vergangenheit ­
  an,  vielmehr  ist  ihr  die  verkehrswirtschaftliche  Entwicklung  der  sechziger
und  siebziger  Jahre  zunächst  zugute  gekommen.  Ihr  geographisches  Gebiet  deckt  noch
heute  das  gesamte  Wolgabecken  einschließlich  des  mittelrussischen  Jndustriebezirkes
selbst,  sowie  das  im  Norden  und  Osten  dieses  Beckens  gelegene  Gebiet.  Im  Westen
wird  es  begrenzt  durch  das  Twersche  Gouvernement,  welches  kommerziell  bereits
von  Petersburg  abhängt.  Das  Gebiet  der  Messe  ist  also  nahezu  das  gleiche  wie
das  des  bäuerlichen  Gemeindebesitzes,  —  gewiß  kein  Zufall.  Beides  vielmehr
deutet  auf  den  weniger  verkehrswirtschaftlichen  Charakter  des  mittleren  und  östlichen
Rußland  im  Vergleich  mit  dem  Norden,  Westen  und  Süden.
Aber  wenn  Nischnis  Handel  bis  in  die  achtziger  Jahre  nicht  gelitten  hat,  so  hat
sich  doch  der  Charakter  seiner  Messe  völlig  geändert.  Der  asiatische  Fernhandel,
insbesondere  der  russisch-chinesische  Handel,  ist  zurückgegangen.  Der  Tee  hat  die
Überlandsroute  verlassen;  mit  der  Verbilligung  der  Seefracht  ist  an  Stelle  des  Karawanentees ­
  der  Kantontee  getreten.  Zwar  erscheint  der  Tee  noch  in  Massen  auf  der
Nischnier  Messe,  aber  Nischni  empfängt  ihn  doch  nur  aus  zweiter  Hand.  Von  den
Schwarzen  Meerhäfen,  sowie  von  Moskau  aus  und  ohne  Vermittlung  der  Messe
vollzieht  sich  in  wachsendem  Maße  die  Versorgung  des  Landes  mit  dem  allbeliebten
Genußmittel.  Der  Ausfuhrhandel  russischer  Gewerbeprodukte,  besonders  russischer
        <pb n="258" />
        230

Zweiter  Teil.  Handel.  IX.  Märkte  und  Messen.

Wollstoffe,  nach  China  ist  gänzlich  verfallen.  Seit  der  Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts ­
  bis  in  die  achtziger  Jahre  sank  die  russische  Ausfuhr  über  Kiachta  von
22  Millionen  auf  kaum  iy 2  Millionen  Rubel.  Der  vornehmlichste  Grund  für  diesen
Rückgang  liegt  wahrscheinlich  darin,  daß  Rußland  auf  den  chinesischen  Märkten  begann, ­
  der  Konkurrenz  europäischer  Fabrikerzeugnisse  zu  begegnen.  Während  in
Westeuropa  die  Preise  der  Gewerbeerzeugnisse  allgemein  und  dauernd  zurückwichen,
verhinderte  der  Hochschutzzoll  Rußland,  dieser  Entwicklung  zu  folgen.  Bei  der
Sicherheit  ihrer  Gewinne  entbehrte  die  russische  Industrie  jenes  Ansporns,  welcher
in  dem  Kampf  auf  offenen  Märkten  liegt.
An  Stelle  des  Fernhandels  spielt  in  Nischni  der  Innenhandel  seit  den  siebziger
Jahren  die  Hauptrolle.  Der  Moskauer  Großhändler  und  Fabrikant  verkauft  hier  an
die  Provinzialkaufleute,  von  denen  die  Versorgung  der  ländlichen  Kleinhändler  ausgeht. ­
  Hier  wie  überall  ging  der  Fortschritt  des  Handels  hinunter  in  die  Tiefe  des
Volksganzen,  das  er  einst  als  internationaler  Fernhandel  nur  oberflächlich  berührte.
Bezeichnenderweise  erscheint  diejenige  Ware,  welcher  in  letzter  Linie  der  ganze
Umschwung  verdankt  wird,  und  welche  heute  die  wichtigste  Rußlands  ist,  das  Getreide, ­
  nicht  auf  der  Messe  von  Nischni.  Der  Getreidehandel  sitzt  vielmehr  in  den
Hafenstädten  des  Schwarzen  und  Baltischen  Meeres,  woselbst  sich  die  Preisbildung
in  engem  Anschluß  an  die  westeuropäischen  Börsennotierungen  vollzieht.  Aber  trotzdem ­
  ist  diese  Ware  ausschlaggebend  für  den  Gang  der  Messe.  Denn  die  Ernte  und
die  Getreidepreise  sind  in  Rußland  als  einem  vorwiegend  agraren  Lande  entscheidend
für  die  Nachfrage  nach  Jndustrieprodukten;  von  unmittelbarstem  Einfluß  sind  sie  insbesondere ­
  für  die  Baumwollindustrie,  deren  Vertreter  sich  irrigerweise  für  unabhängig
von  Europa  halten.  Je  mehr  Europa  Getreide  kauft,  desto  größer  ist  der  Absatz
von  Kattunen  zu  Nischni.
Was  in  der  Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts  der  Tee  war,  werden  in  den
sechziger  Jahren  die  B  au  mw  o  llw  ar  en  :  die  leitende  Ware  der  Messe.
Wie  in  Europa  und  Indien,  so  hat  auch  in  Rußland  die  Baumwolle  die  Bedeutung ­
  gehabt,  die  geldwirtschaftliche  Bedürfnisbefriedigung  in  die  Massen  hinunterzutragen. ­
  Durch  sie  werden  Wolle  und  Flachs  aus  der  Eigenproduktion  des  Bauernhofes ­
  verdrängt.  Auf  der  Grundlage  des  heimischen  Massenverbrauchs  entfaltete  sich
die  Baumwollindustrie  als  die  erste  moderne  Fabrikindustrie  Rußlands.  Während
die  Einfuhr  von  Textilprodukten  aus  Asien  nahezu  aufgehört  hat,  gehen  russische
Garne,  Druckkattune,  auch  farbenprächtige  Seiden-  und  Halbseidenwaren  in
wachsenden  Beträgen  nach  den  transkaspischen  Besitzungen  Rußlands.  Die  Spindel
aus  Metall  hat  die  kunstgeübte  Hand  der  asiatischen  Spinnerin  auch  in  ihrer  eigenen
Heimat  geschlagen.
Neben  den  Textilwaren  spielen  Eisenwaren  heute  die  wichtigste  Rolle  auf  der
Messe,  sodann  eine  stets  wachsende  Anzahl  anderer  russischer  Jndustrieprodukte,  z.  B.
Glas-,  Porzellanwaren  usw.  Der  europäische  Schund,  berechnet  auf  einen
gänzlich  ungebildeten  Geschmack,  ist  nahezu  verschwunden.  Heute  kauft  man  europäische ­
  Luxuswaren  in  den  glänzenden  Magazinen  des  Petersburger  Newski  oder
der  Moskauer  Schmiedebrücke,  zwar  zu  hohen  Preisen,  aber  in  Qualitäten,  die  selbst
den  Kenner  befriedigen.
Eine  Folge  der  verbesserten  Verkehrsverhältnisse  ist  das  breitere  Auftreten  von
Naturprodukten  auf  der  Messe,  —  Naphtha,  Fische,  russische  Weine,  Rohbaumwolle ­
  usw.  Sie  alle  dienen  dem  inneren  Verkehr.  Dagegen  ist  der  Ausfuhrhandel
mit  Rohprodukten  nach  Europa  dem  Meßverkehr  entzogen.  Die  einzige  Ausnahme
bildet  das  Pelzwerk,  dessen  asiatisches  Produktionsgebiet  dem  regulären  europäischen
Handel  wenig  zugänglich  ist.
        <pb n="259" />
        3.  Die  Messe  von  Nischni-Nowgorod  einst  und  jetzt.  231

In  den  letzten  Jahren  vollzog  sich  eine  weitere  Veränderung.  Die  Messe  von
Nischni  hat  ihren  Höhepunkt  überschritten.  Der  Wert  der  zugeführten  Waren  betrug
1880—84  im  Jahresdurchschnitt  215%  Millionen  Rubel  und  war  in  den  Jahren
1892—1896  auf  170  Millionen  gesunken.*)  Insbesondere  werden  heute  weniger
Textilwaren  zur  Messe  gebracht  als  vordem,  obgleich  dieselben  noch  immer  die  leitende
Ware  der  Messe  sind:  49  Millionen  Rubel  im  Durchschnitt  der  Jahre  1868—1872
gegen  45  Millionen  1890  und  91,  —  und  dies  trotz  der  gewaltigen  Ausdehnung
gerade  der  Textilindustrie  in  den  letzten  zwei  Jahrzehnten.  Dies  bedeutet,  daß  die
wichtigste  russische  Industrie  sich  vom  Meßabsatz  loszumachen  beginnt.  Baumwollgarne ­
  erscheinen  oft  nur  in  Spezialitäten  auf  der  Messe,  z.  B.  gefärbte  Garne  für
den  asiatischen  Verkehr,  die  Kattune  vielfach  nur  in  Mustern.  Die  Messe  wird  zur
Börse;  an  Stelle  des  Verkaufs  in  naturu  tritt  die  Preisfestsetzung  und  Bestellung
nach  Proben  unter  örtlicher  Zusammenfassung  von  Angebot  und  Nachfrage.
Aber  diese  Börse  läßt  sich  ebensogut  oder  besser  in  Moskau  abhalten,  umsomehr,
als  die  einjährige  Frist,  an  welche  die  Messe  von  Nischni  gebunden  ist,  den  schnelleren
Schwankungen  der  geschäftlichen  Konjunkturen  von  heute  nicht  mehr  entspricht.
Jedoch  bleibt  der  Messe  ein  breites,  ja  wachsendes  Gebiet  in  den  asiatischen
Dependenzen  Rußlands.  Politisch  unabhängige  Asiaten,  Perser  und  Türken  pflegen
aus  der  Messe  nur  zu  verkaufen,  um  Bargeld  mit  nach  Hause  zu  nehmen,  für  welches
sie  daheim  westeuropäische  Jndustrieprodukte  kaufen.  Die  Kaukasier  und  die  Transkaspier
  dagegen  sind  durch  das  sie  umschlingende  Schutzzollsystem  gezwungen,  russische
Jndustrieprodukte  von  der  Messe  mitzunehmen.  Durch  ein  wertvolles  Ausfuhrobjekt,
welches  mehr  und  mehr  an  Bedeutung  gewinnt,  die  Rohbaumwolle,  werden  diese
Transkaspier  zunehmend  kaufkräftige  Abnehmer  der  Industrie.
Den  asiatischen  Gewohnheiten  aber  entspricht  noch  heute  und  auf  lange  hinaus
der  Meßhandel.  Soweit  nicht  unter  den  Volksgenossen  geheiligte  Überlieferung  die
Preise  festsetzt,  ist  der  Kaufmann  noch  heute  wie  vor  alters  der  „überlister".  Der
Asiate  mißtraut  den  zugesandten  Mustern  und  Warenproben;  er  will  die  Waren  selbst
sehen  und  untersuchen.  Er  glaubt  sich  übervorteilt,  wenn  der  Preis  ohne  stundenlanges ­
  Feilschen  zustande  kommt.  Denn  er  sucht  seine  persönliche  Schlauheit  beim
einzelnen  Geschäft  in  die  Wagschale  zu  werfen;  nicht  Angebot  und  Nachfrage  bestimmen ­
  für  ihn  die  Preise,  sondern  das  Maß  gegenseitiger  Geriebenheit.
Diesen  Gepflogenheiten  aber  kommt  der  Meßhandel  entgegen.  In  demselben
Verkaufslokal  werden  in  derselben  Stunde,  ohne  daß  irgendwelche  Umstände  sich  geändert ­
  hätten,  dieselben  Waren  oft  zu  den  allerverschiedensten  und  geheimgehaltenen
Preisen  verkauft.  In  der  Abneigung  des  Asiaten  gegen  öffentliche  Preisfestsetzung
liegt  auch  für  die  Zukunft  eine  gewisse  Bedeutung  der  Messe  von  Nischni  gesichert.

*)  Mitteilungen  über  den  Verlauf  der  Messe  in  Nischni-Nowgorod  im  Jahre  1911  enthalten ­
  die  Nachrichten  für  Handel  und  Industrie.  Zusammengestellt  im  Reichsamt ­
  des  Innern.  Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag,  Nr.  122  vom  28.  Oktober  1911,
S.  1—4.  —  G.  M.
        <pb n="260" />
        232

Zweiter  Teil.  Handel.  X.  Die  Börse.

X.  Die  Börse.

Vorbemerkung,  v.  Philippovich,  Grundriß  der  politischen  Ökonomie.  2.  Bd.
2.  Teil.  3.  Ausl.  Tübingen,  I.  C.  B.  Mohr  (Paul  Siebeck),  1907.  S.  161:  „Börsen
sind  Märkte,  an  denen  Geschäfte  über  Waren  abgeschlossen  werden,  die  auf  dem  Markte  nicht
vorhanden  sind,  die  auch  nicht  konkret  und  individuell  bestimmt  sind,  so  daß  also  ein  Kauf
und  Verkauf  gewisser  Quantitäten  von  Waren,  die  nur  ihrer  Art  nach  bekannt  sind,  erfolgt.
Solche  Geschäfte  setzen  natürlich  voraus,  daß  die  Ware,  um  die  es  sich  handelt,  so  geartet  ist,
daß  ihre  einzelnen  Quantitäten  der  Qualität  nach  vollkommen  gleich  sind,  so  daß  sie  sich  gegenseitig ­
  vertreten  können.  Man  nennt  daher  die  Börse  auch  den  Markt  für  vertretbare  Tauschgüter ­
  (Ehrenberg).  Solche  Warenarten  gibt  es  auf  dem  Gebiete  der  Rohstoffe,  Halbfabrikate
und  nichtdifferenzierten  Genußgüter  (Getreide,  Baumwolle,  Eisen,  Zucker,  Spiritus)  und  auf
dem  Gebiete  der  Wertpapiere  (Staatsschuldverschreibungen,  Aktien,  Zahlungsmittel)  .  .  .  .
Man  pflegt  Wertpapier-  (Effekten-  oder  Fonds-)  Börsen  und  Waren-(Produkten-)
  Börsen  zu  unterscheiden,  entsprechend  den  beiden  Hauptgruppen  von
börsenfähigen  Waren.  Auf  der  Wertpapierbörse  werden  Aktien,  Staatspapiere  und  Schuldverschreibungen, ­
  Pfandbriefe,  Wechsel,  Banknoten,  Papiergeld,  Münzen  und  Edelmetalle  gehandelt, ­
  auf  den  Warenbörsen  die  verschiedenen  Sachgüter,  welche  den  börsenmäßigen  Handel
zulassen,  wobei  dann,  wenn  sich  der  Handel  auf  die  eine  oder  andere  dieser  Güterarten  beschränkt, ­
  die  Warenbörse  selbst  ihren  besonderen  Namen  danach  erhält:  Getreide-,  Spiritus-,
Zucker-,  Kaffee-,  Baumwollbörse.  Es  ist  aber  nicht  notwendig,  daß  diese  beiden  Gruppen  von
Börsen  auseinanderfallen  und  getrennt  nebeneinander  bestehen."  —  G.  M.

1.  Die  Börse  nach  Iola.
Von  Gustav  Cohn.

Cohn,  Zur  Börsenreform.  In:  Beiträge  zur  deutschen  Börsenresorm.  Leipzig,
Duncker  &amp;amp;  Humblot,  1895.  S.  3—6.
Emile  Zola  hat  in  einem  seiner  Romane  mit  der  ihm  eigenen  „wissenschaftlichen" ­
  Methode  die  Wirklichkeit  der  Börse  bis  in  die  intimen  Einzelheiten  ihrer
Technik  hinein  zu  schildern  versucht.  Im  Mittelpunkte  steht  eine  jener  Spekulantennaturen, ­
  deren  Talent  nicht  sowohl  in  der  schöpferischen  Kraft  fruchtbringender  Gedanken ­
  als  in  der  produktiven  Ausbeutung  fremder  Ideen  sich  entfaltet;  in  der
Virtuosität,  mit  der  man  ein  neues  Projekt  in  Szene  setzt,  Meinung  dafür  macht,
Anhänger  und  Kapitalien  heranzieht,  die  Hoffnung  nährt,  die  Erwartungen  steigert,
um  dann  zuletzt,  wenn  am  Ende  alles  zusammenbricht,  aus  der  Vernichtung  immer
wieder  emporzusteigen  zu  neuen  Spekulationen  und  neuen  Erfolgen.
In  einem  Momente  des  tiefen  Sturzes  lernen  wir  den  Helden  von  Zolas
Roman  kennen:  schon  nach  wenigen  Wochen  steht  er  an  der  Spitze  einer  „Uunque
Universell«",  welche,  kirchliche  und  lukrative  Zwecke  verknüpfend,  die  Kultur  des
Gelobten  Landes  im  großen  Stile  durchführen  soll.  Die  Verwertung  des  religiösen
Elementes  bei  der  Gründung  dieses  Unternehmens  ist  nur  ein  Stück  in  dem  Zusammenhange ­
  mannigfaltiger  Kunstgriffe  der  Täuschung  und  des  Betruges.  Der
ganze  Kreis  der  Persönlichkeiten,  welcher  sich  um  die  Hauptfigur  zu  dem  großen
Unternehmen  zusammenschließt,  enthält  fast  ohne  Ausnahme  Leute  von  ähnlicher
Anrüchigkeit.  Der  einzige  anständige  Mensch  ist  bezeichnenderweise  der  Erfinder
der  Idee,  —  der  Ingenieur,  welcher  aus  seiner  früheren  Tätigkeit  in  der  Levante
die  Überzeugung  von  dem  Bedürfnisse  neuer  Verkehrsmittel  für  das  ferne  Land
        <pb n="261" />
        1.  Die  Börse  nach  Zola.  233
mitgebracht  hat,  welcher  bis  znm  letzten  Augenblicke  ohne  Verständnis  von  den
Manövern  der  Börse  bleibt.
Und  ebenso  ist  die  Art  der  wirklichen  Geschäfte,  welche  die  neue  Bank  zustande
bringt.  Nicht  gewinnreiche  Erfolge  der  geplanten  Unternehmung,  sondern  eine
durch  Jahre  fortgesetzte  Reklame,  welcher  es  gelingt,  die  Aktien  der  Bank  in  fabelhafte ­
  Höhe  hinaufzutreiben,  —  bis  dann  endlich  kommt,  was  kommen  muß,  bis  die
Seifenblase  platzt  und  der  Held  ins  Gefängnis  wandert.  Der  schwindelhafte  Glanz,
in  dem  er  einige  Jahre  gelebt,  wird  bezahlt  durch  den  Untergang  der  vielerlei
Existenzen,  die  dem  Irrlicht  gefolgt  sind.  Doch  auch  dieses  ist  das  Ende  nur  eines
Aktes  in  dem  Drama;  bereits  dämmert  im  Hintergründe  die  Morgenröte  neuer
Triumphe,  nur  auf  verändertem  Schauplatz,  herauf.
Der  Dichter  aber  legt  dem  Helden  die  Worte  in  den  Mund:  „Die  Spekulation
ist  das  Herz,  welches  das  Blut  des  Wirtschaftslebens,  das  Geld,  ansammelt  aus
tausend  kleinen  Kanälen,  um  es  nach  allen  Richtungen  ausströmen  zu  lassen  und  die
großen  Werke  der  Zivilisation  zu  ermöglichen.  ...  Es  bedarf  eines  großen  Projekts,
um  die  Phantasie  zu  ergreifen;  es  bedarf  der  Hoffnung  auf  großen  Gewinn,  um  die
Leidenschaften  zu  entzünden,  um  die  Kapitalien  anzulocken.  .  .  .  Die  Gefahr  des
Verlustes,  was  schadet  sie?  Sie  verteilt  sich  auf  viele,  je  nach  dem  Vermögen  und
dem  Wagmut  der  einzelnen,  und  die  Menschheit  hat  keine  unauslöschlichere  Sehnsucht ­
  als  die,  das  Glück  zu  versuchen!"
Indessen,  noch  eine  andere  Stimme  läßt  der  Dichter  uns  vernehmen.  Es  ist
die  Stimme  des  begeisterten  Schülers  von  Karl  Marx.  „Jawohl",  ruft  dieser  dem
Börsenhelden  zu,  „Ihr  arbeitet  für  uns,  ohne  es  zu  ahnen.  .  .  .  Ihr  beutet  die  Masse
des  Volkes  aus,  und  wenn  Ihr  Euch  vollgesogen  haben  werdet,  dann  wird  uns  nur
übrigbleiben,  Euch  zu  expropriieren.  .  .  .  Jedes  Monopol,  jede  Zentralisation  führt
zum  Kollektivismus;  der  Kollektivismus  ist  die  Umwandlung  der  Privatkapitalien,
die  von  den  Kämpfen  der  Konkurrenz  leben,  in  ein  einziges  Gesellschaftskapital,  das
durch  die  Arbeit  aller  bewegt  wird,  .  .  .  eine  gemeinsame  Produktion  in  den
Fabriken  und  auf  den  Feldern,  wo  jeder  arbeitet  nach  seiner  Fähigkeit  und  jedem
entgolten  wird  nach  seiner  Anstrengung.  Mit  der  Konkurrenz  und  dem  Privatkapital ­
  fallen  auch  die  Geschäfte  aller  Art,  kein  Handel,  keine  Kontrakte,  keine  Börsen.
Die  Idee  des  Gewinnes  hat  keinen  Sinn  mehr;  die  Quellen  der  Spekulation,  der
Renten,  die  man  ohne  Arbeit  gewinnt,  sind  dann  versiegt."
Hier  haben  wir  also  die  Alternative.  Sie  ist  keineswegs  neu.  Aber  daß  sie
zum  Gegenstände  eines  großen  Romanes  gemacht  wird,  ist  —  neben  manchen
ähnlichen  Erscheinungen  der  heutigen  Literatur  —  bemerkenswert.  Wenn  die  Alternative ­
  jemals  zuvor  in  ihrer  ganzen  Schroffheit  hingestellt  worden  ist,  hier  hat  der
überspannte  Naturalismus  des  Dichters  das  Seinige  hinzugetan.
Wie  stehen  wir  zu  dieser  Fragestellung?  Gibt  es  in  der  Tat  nur  die  Wahl,
welche  der  französische  Dichter  uns  läßt  in  den  Fußspuren  des  konsequenten
Sozialismus?
Wir  gestatten  uns  hier  zweierlei  Einschränkungen,  eine:  tatsächlicher  Art,  und
eine:  prinzipieller.  Das  Tatsächliche,  das  Zola  vorführt,  ist  gleich  allem,  was  uns  feine
Romane  als  Wirklichkeit  malen,  ein  Zerrbild  der  Wirklichkeit.  Es  ist  jedes  ins
Unglaubliche  gesteigert,  und  keiner,  der  die  Dinge  kennt,  wird  so  etwas  für  möglich
halten.  Ein  Unternehmen  von  solcher  Schwindelhaftigkeit,  von  so  überspannten
Zielen;  ein  Publikum  von  solch  kindischer  Leichtgläubigkeit,  so  verblendet  durch  die
Lust  am  Gewinne,  so  schrankenlos  in  seinen  Hoffnungen;  ein  Kreis  von  Persönlichkeiten ­
  an  der  Spitze  des  Unternehmens,  meistens  Leuten,  die  nicht  bloß,  wie  jener
Wiener  Spekulant,  nach  dem  eigenen  Zeugnis,  mit  dem  Ärmel  das  Zuchthaus  gestreift ­
  haben,  sondern  in  Wahrheit  alle  verdienten,  darinnen  zu  sitzen;  Geschäfts-
        <pb n="262" />
        234

Zweiter  Teil.  Handel.  X.  Die  Börse.

Praktiken,  die  von  Anfang  bis  zu  Ende  Ausgeburten  der  Lüge  und  des  leeren  Scheines
sind  und  dennoch  jahrelang  gedeihen,  —  das  ist  eine  Utopie  der  heutigen  Erwerbsgesellschaft, ­
  wie  der  Roman  Bellamys  und  ähnlicher  Schwärmer  Utopien  der  künftigen
Gesellschaft  sind.  Man  kann  ein  recht  offenes  Auge  für  die  wirklichen  Gebrechen
dieser  Sphäre  haben,  jeder  erfahrene  Blick  erkennt  in  jenem  Phantasiegemälde  die
Andeutungen  der  wirklich  vorhandenen  tiefen  Schäden;  aber  so  arg  ist  die  Wirklichkeit ­
  nicht.
Und  dann,  was  wichtiger,  das  prinzipielle  Bedenken.  Es  handelt  sich  um  den
Punkt,  an  dem  der  Naturalismus  des  Dichters  und  der  Naturalismus  der  sozialistischen
Ethik  ineinander  laufen.  Es  handelt  sich  um  die  große  Grundfrage  der  Volkswirtschaft ­
  und  der  Gesellschaft,  ob  auf  dem  Boden  des  heutigen  Erwerbslebens  wilde
Naturgewalten  sich  austoben,  die  ihren  Bändiger  nicht  anders  zu  finden  vermögen
als  durch  die  Beseitigung  dieser  Gesellschaft  selber  in  dem  sozialistischen  Staate,  oder
ob  nicht  vielmehr  schon  in  der  gegenwärtigen  Gestaltung  des  Wirtschaftslebens  und
jedes  einzelnen  seiner  Organe  sittliche  Gewalten  die  natürlichen  Triebe  gebunden
halten,  ob  diese  sittliche  Bindung  nicht  eine  fortschreitende  ist,  und  ob  nicht  auf  dem
Boden  der  bestehenden  Gesellschaft  die  Reformen  möglich  sind?
In  Zolas  Roman  findet  sich  ein  kleiner  Zug,  welcher  lehrreich  ist  für  das,  was
hier  in  Frage  steht.  Einer  der  wenigen  wirklichen  Gewinne,  die  während  der  Jahre
ihres  Bestehens  die  „Laugue  Universelle“  erbeutet,  entspringt  dem  Verrate  eines
Depeschengeheimnisses  aus  dem  Ministerium,  das  ein  Bekannter  des  Ministers  aufgefangen ­
  und  dem  Direktor  der  Bank  zugetragen  hat.  Der  Dichter  hat  hier  —
vielleicht  unbewußt  —  die  merkwürdige  Voraussetzung  zugestanden,  daß  in  der
Welt  des  Zweiten  Kaiserreichs,  deren  allseitige  Verkommenheit  sein  großer  Romanzyklus
  darstellen  will,  die  Minister  selber  über  die  lukrative  Ausbeutung  diplomatischer
Nachrichten  erhaben  sind.  Man  weiß  allgemein,  daß  nur  wenige  Jahrzehnte  zuvor ­
  ein  Monarch  über  Frankreich  geherrscht  hat,  der  über  den  Verdacht  einer  ähnlichen
Handlungsweise  nicht  erhaben  war.  Wenn  nun,  erlaube  ich  mir  zu  folgern,  ein
so  finsterer  Beobachter  diesen  sittlichen  Fortschritt  gleichsam  als  etwas  Selbstverständliches ­
  einräumt,  ist  dann  überhaupt  der  Glaube  so  töricht,  der  auf  einen  sittlichen
Fortschritt  und  auf  heilende  Reformen  in  diesem  ganzen  Gebiete  sich  richtet?
Die  Erfahrung  gibt  in  der  Tat  solchem  Glauben  manche  kräftigere  Stütze  als
jene  Stelle  des  Romans.

2.  Die  volkswirtschaftliche  Bedeutung  der  Fondsbörse.
Von  Johannes  Kaempf.
Kaempf,  Börsengesetz  und  Reichsstempelgesetz.  jRede.j  In:  30.  Vollversammlung
des  Deutschen  Handelstags  in  Berlin  am  24.  und  25.  März  1904.  Stenographischer  Bericht.
Berlin,  Liebheit  &amp;amp;  Thiesen,  1904.  S.  8—11.
Seit  etwa  anderthalb  Jahrzehnten  stehen  wir  unter  dem  Banne  der  Anschauung, ­
  daß  die  Börse  eine  überflüssige  Gesellschaft  von  Spekulanten,  und  daß
das  Börsengeschäft  minderwertig  sei  gegenüber  anderen  Geschäftszweigen.  Wer  dies
behauptet,  haftet  mit  seinem  Urteil  an  der  Oberfläche  der  Dinge.  Diese  Auffassung
ist  irrtümlich,  sie  ist  grundfalsch.
Die  Börse  soll  der  Mittelpunkt  und  der  Vermittlungspunkt  fein  für  alle  Transaktionen ­
  des  mobilen  Kapitals.  Sie  soll  alle  diese  Geschäfte  sachgemäß  und  so  ausführen, ­
  daß  die  wirtschaftlichen  Zwecke,  denen  das  mobile  Kapital  dient,  möglichst
schnell  sichergestellt  werden.  Nun  ist  aber  das  mobile  Kapital  in  der  ganzen  Welt.
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        2.  Die  volkswirtschaftliche  Bedeutung  der  Fondsbörse.

235

und  auch  in  Deutschland,  allmählich  zu  einem  ungeheuren  Umfange  angewachsen.
Nach  einer  Schätzung  sind  in  Deutschland  nicht  weniger  als  100  000  Millionen  M  Wertpapiere ­
  vorhanden,  und  diese  kolossale  Summe  wächst  von  Jahr  zu  Jahr.  Es  ist
ganz  klar,  daß  aus  der  Verwaltung  eines  so  enormen  mobilen  Nationalvermögens
sich  täglich  die  allergrößten  Umsätze  ergeben.  Abgesehen  hiervon  werden  an  das
mobile  Kapital  von  allen  Zweigen  des  wirtschaftlichen  Lebens,  von  den  Staaten,
den  Gemeinden,  von  Handel,  Industrie,  Landwirtschaft  und  Schiffahrt  jahrein,  jahraus ­
  die  erheblichsten  Ansprüche  gestellt.  Diese  Ansprüche  werden  durch  die  eine
Zahl  illustriert,  daß  in  den  letzten  Jahren,  abgesehen  von  den  Konversionen,  jährlich
ca.  2000  Millionen  Jl  neue  Wertpapiere  an  den  deutschen  Börsen  zugelassen
worden  sind.*)
Von  wem  nun  aber  auch  der  Markt  des  mobilen  Kapitals  aufgesucht  werden
mag,  und  zu  welchen  Zwecken  dies  auch  geschehe,  alle,  die  es  tun,  haben  das  Verlangen, ­
  die  Zwecke,  denen  ihr  Angebot  oder  ihre  Nachfrage  dienen  soll,  möglichst
bald  sicherzustellen.  Ich  brauche  nur  daran  zu  erinnern,  daß  es  für  ein  industrielles
Werk  gar  nicht  möglich  ist,  eine  neue  Fabrik  zu  errichten  oder  sonstige  industrielle
Anlagen  herzustellen,  daß  es  für  eine  Eisenbahngesellschaft  ganz  unmöglich  ist,  eine
neue  Linie  zu  bauen,  daß  es  für  eine  Gemeinde  unmöglich  ist,  ein  Elektrizitätswerk
herzustellen,  daß  es  für  eine  Landschaft  unmöglich  ist,  ihre  höher  verzinslichen  Pfandbriefe ­
  in  niedriger  verzinsliche  zu  konvertieren,  daß  es  für  die  Staaten  unmöglich  ist,
ihre  Anleihen  zu  emittieren,  um  die  staatlichen  Zwecke  zu  erfüllen,  die  ihnen  obliegen,
wenn  sie  sich  nicht  gegen  die  Konjunkturen,  die  aus  den  wechselnden  Kursen  und
politischen  Verhältnissen  sich  ergeben,  von  vornherein  sicherstellen  können.  Wenn
hierbei  auf  die  vermittelnde  Tätigkeit  der  Banken  und  Bankiers  rekurriert  wird,  so
haben  doch  auch  diese  Mittelspersonen  wiederum  dasselbe  Interesse.  Auch  sie  müssen
die  Erfüllung  übernommener  Verbindlichkeiten  sicherstellen.
Der  Vau  der  deutschen  Eisenbahnen  im  Laufe  der  letzten  50—60  Jahre  hätte
niemals  in  so  sachgemäßer  und  dem  Interesse  des  ganzen  Landes  dienender  Weise
ausgeführt  werden  können,  und  unsere  Industrie  hätte  niemals  in  der  Weise  erstarken
können,  wie  dies  geschehen  ist,  wenn  ihnen  nicht  eine  tatkräftige  Börse,  unterstützt  durch
ein  tatkräftiges  Termingeschäft,  zur  Seite  gestanden  hätte.  Denn  die  großen  Aufgaben,
  die  ich  kurz  skizziert  habe,  lassen  sich  nicht  erfüllen  im  Wege  des  eng  begrenzten
Kassageschäfts,  im  Wege  eines  Geschäfts,  in  welchem  heute  die  Ware  und  heute  auch
das  bare  Geld  übergeben  werden  muß.  Diese  Aufgaben  erheischen  das  Eingehen
langsichtiger  Verbindlichkeiten;  und  hierzu  bedarf  es  einer  Geschäftsform,  in  welcher
die  Verpflichtung  zur  Erfüllung  sofort  sichergestellt  wird,  welche  aber  die  nötige  Zeit
und  den  nötigen  Spielraum  auch  läßt  zur  Beschaffung  und  Realisierung  der  erforderlichen ­
  Mittel.  Mit  einem  Worte:  Eine  leistungsfähige  Börse  bedarf  eines  leistungsfähigen ­
  Terminhandels.
Ich  möchte  hier  einschalten,  daß  wir  ähnliche  Dinge,  wie  in  den  letzten  Jahren,
schon  früher  einmal  erlebt  haben,  und  zwar  gerade  gelegentlich  des  Baues  der  deutschen ­
  Eisenbahnen.  Im  Jahre  1844,  als  sich  dem  deutschen  Kapital  die  Möglichkeit
eröffnete,  sich  an  der  Erfüllung  dieser  großen  wirtschaftlichen  Aufgabe  zu  beteiligen,
und  als,  wie  dies  bei  solchen  Gelegenheiten  immer  der  Fall  ist,  auch  Ausschreitungen
der  Spekulation  stattfanden,  erließ  der  damalige  Herr  Finanzminister  v.  Bodelschwingh
  eine  Bekanntmachung  gegen  die  stets  wachsende  Zahl  und  Ausdehnung  der

*)  Allein  an  der  Berliner  Börse  wurden  in  den  Jahren  1910  und  1911  6996  Millionen
Wertpapiere  neu  zugelassen.  Berliner  Jahrbuch  für  Handel  und  Industrie.  Bericht
der  Ältesten  der  Kaufmannschaft  von  Berlin.  Jahrgang  1911.  Bd.  1.  Berlin,  Georg  Reimer,
1912.  S.  574.  —  G.  M.
        <pb n="264" />
        236

Zweiter  Teil.  Handel.  X.  Die  Börse.

Eisenbahnprojekte,  „die  dem  Handel  und  Gewerbe  die  nötigen  Betriebskapitalien
entziehen".  Und  im  Mai  1844  erfolgte  seitens  der  preußischen  Regierung  ein  radikaler ­
  Schritt,  wie  er  damals  genannt  wurde:  Es  wurde  eine  Verordnung  erlassen,
welche  alle  Zeitgeschäfte  in  Eisenbahnpromessen,  Jnterimsscheinen,  Quittungsbogen
für  null  und  nichtig  erklärte  und  den  vereidigten  Maklern  die  Vermittlung  solcher
Geschäfte  bei  Strafe  der  Amtsentziehung  untersagte,  ferner  alle  Geschäfte  in  ausländischen ­
  Wertpapieren  den  vereidigten  Maklern  zu  vermitteln  verbot  und  Klagen
daraus  für  null  und  nichtig  erklärte.
Der  Zwang  der  Verhältnisse  ist  stärker  gewesen  als  alle  Verordnungen.  Diese
Verordnungen  haben  nicht  innegehalten  werden  können,  weil  sie  gegen  die  Notwendigkeit ­
  verstießen,  die  das  wirtschaftliche  Leben  der  Börse  auferlegte,  und  es  ist
dahin  gekommen,  daß  diese  Verordnungen  in  der  Versenkung  verschwunden  sind,  bis
sie  im  Jahre  1860  auch  offiziell  wiederaufgehoben  wurden.
In  gewöhnlichen  Zeiten  treten  die  Mängel,  die  sich  aus  dem  Fehlen  des  Terminhandels ­
  ergeben,  schon  stark  genug  hervor;  wir  haben  das  im  Laufe  der  letzten
Monate  und  letzten  Jahre  deutlich  gesehen.  Kommt  aber  einmal  eine  ernstliche  politische ­
  Krisis  oder  gar  ein  Krieg  über  Deutschland,  dann  kann  die  wirtschaftliche
Stärke  des  Deutschen  Reiches  nicht  aufrecht  erhalten  werden  ohne  eine  starke  Börse
mit  einem  kräftigen  Terminhandel.  Es  ist  ausgeschlossen,  daß  die  Versorgung  des
Landes  und  Heeres  mit  Brotgetreide  in  einem  solchen  Falle  wirksam  herbeigeführt
werden  kann,  wenn  dazu  nicht  ein  in  Blüte  stehender  Terminhandel  hilft.
Auch  nach  einer  anderen  Richtung  hin  bietet  die  Unterdrückung  oder  Beschränkung ­
  des  Terminhandels  die  erheblichsten  wirtschaftlichen  Nachteile.  Der  Terminhandel ­
  ist  die  Form,  in  welcher  sich  die  Spekulation  in  Werten  des  mobilen  Kapitals
unter  möglichster  Schonung  der  allgemeinen  Geldverhältnisse  vollziehen  kann;  das
Verbot  des  Terminhandels  in  Anteilen  von  Bergwerks-  und  Fabrikunternehmungen
hat  dies  in  den  letzten  Jahren  auf  das  deutlichste  gezeigt.  Es  wird  immer  im  Interesse ­
  von  Handel  und  Industrie,  im  Interesse  der  Landwirtschaft,  im  Interesse  der
Staaten  bezüglich  ihrer  Anleihen  nach  einem  billigen  Kredit,  nach  billigem  Geld
gerufen.  Billiges  Geld  und  ein  gesundes  Kreditsystem  des  Landes  sind  nur  dann
möglich,  wenn  sich  die  wirtschaftlichen  Geschäfte  möglichst  ohne  Inanspruchnahme  von
Umlaufsmitteln  vollziehen.  Der  ganze  Zweck,  den  z.  B.  unsere  Reichsbank  mit  ihren
Giroeinrichtungen  verfolgt,  ist  darauf  gerichtet,  Umlaufsmittel  entbehrlich  zu  machen.
Die  Umlaufsmittel  sollen  sich  konzentrieren  in  den  Tresors  der  Zentralbanken,  also  bei
uns  in  der  Reichsbank.  Je  weniger  Umlaufsmittel  gebraucht  werden,  desto  billiger,
je  mehr  Umlaufsmittel  gebraucht  werden,  desto  teuerer  ist  das  Geld.
Durch  die  Beschränkung  des  Terminhandels  ist  die  Spekulation  auf  das  Kassageschäft ­
  hingedrängt  worden.  Zur  Bewältigung  eines  großen  Kassageschäfts  gehören
Umlaufsmittel.  Die  Folge  dieser  Verschiebung  ist  also  eine  Verteuerung  des  Geldes,
und  alle  Zweige  des  wirtschaftlichen  Lebens  haben  darunter  zu  leiden.
Es  ist  klar,  daß  die  Beschränkung  des  Börsenterminhandels  nicht  der  alleinige ­
  Grund  dafür  ist,  daß  im  Laufe  der  letzten  Jahre  das  Geld  in  Deutschland
teuer  gewesen  ist;  es  wäre  Torheit,  das  behaupten  zu  wollen.  Aber  einer  der
Gründe  für  die  Verteuerung  des  Geldstandes  im  Deutschen  Reich  ist  jedenfalls  die
Einschränkung  des  Terminhandels  gewesen.
Es  würde  aus  dem  Rahmen  meiner  Ausführungen  herausfallen  und  zu  weit
führen,  wenn  ich  alle  Vorteile,  die  der  Terminhandel  in  sich  birgt,  hier  ausführlich
behandeln  wollte.  Ich  glaube  aber,  auf  einige  wenige  Punkte  vorübergehend  hinweisen ­
  zu  können.  Ich  glaube  darauf  hinweisen  zu  können,  daß  der  Terminhandel
eine  preisausgleichende  Wirkung  hat,  daß  der  Terminhandel  die  Möglichkeit  in  sich
birgt,  plötzliche  und  sprungweise  Kursschwankungen  zu  mildern;  ich  glaube,  darauf
        <pb n="265" />
        2.  Die  volkswirtschaftliche  Bedeutung  der  Fondsbörse.  237

Hinweisen  zu  können,  daß  gerade  der  solide  Handel  sich  nur  durch  den  Terminhande!
sichern  kann  gegen  die  Gefahren  der  Kursschwankungen.  Beispielsweise  haben  die
Kornhäuser  ihren  Mißerfolg  zum  großen  Teile  dem  Umstand  zuzuschreiben,  daß  sie
sich  gegen  ihre  Engagements,  gegen  ihre  Einkäufe  und  Verkäufe  nicht  decken  konnten,
und  daß  sie  Spekulationsrisiken  auf  sich  allein  nehmen  mußten.
Die  beiden  Gesichtspunkte,  die  ich  vorhin  angeführt  habe,  genügen,  um  die  wirtschaftliche ­
  Rolle  zu  kennzeichnen,  welche  der  Terminhandel  zu  erfüllen  hat,  und  um
ihn  als  eine  der  wichtigsten  Grundlagen  einer  starken  Börse  festzustellen.
Aber  es  gibt  auch  noch  eine  andere  Voraussetzung  für  eine  starke,  leistungsfähige ­
  Börse,  eine  Voraussetzung,  die  viel  zu  wenig  beachtet  wird,  und  über  die  sich
nur  kleine  Kreise,  wie  es  mir  scheint,  im  klaren  sind.  Diese  Voraussetzung  ist  die
Leichtigkeit  der  Umsätze  für  den  Handel  an  der  Börse.  Die  Leichtigkeit  der  Umsätze
aber  wird  gerade  durch  große  Umsatzsteuern  aus  der  Welt  geschafft,  es  wird  ein
Zustand  eingeführt,  der  das  Gegenteil  von  einer  leichten  Umsatzmöglichkeit  darstellt.
Ich  habe  schon  vorhin  auseinandergesetzt,  wie  groß  die  Umsätze  sind,  die  sich  aus
dein  Besitz  an  mobilem  Kapital  ergeben,  und  wie  groß  die  Ansprüche  sind,  die  jahraus,
jahrein  an  das  mobile  Kapital  gestellt  werden.  Indem  sich  nun  alle  diese  Umsätze  an
der  Börse  konzentrieren,  geschieht  das  nicht  in  der  Weise,  daß  jedem  Angebot  und
jeder  Nachfrage  sofort  eine  entsprechende  Nachfrage  oder  ein  entsprechendes  Angebot
gleicher  Art  und  gleichen  Umfanges  gegenübersteht.  Ich  brauche  nur  einige  Beispiele
anzuführen.  Es  kommt  alle  Tage  vor,  daß  Beträge  3  prozentiger  preußischer  Konsols
zum  Verkaufe  angeboten  find,  gesucht  wird  aber  3  prozentige  Reichsanleihe.  Es
kommt  alle  Tage  vor,  daß  westpreußische  Pfandbriefe  zum  Verkauf  angeboten  sind,
daß  aber  nur  Käufer  vorhanden  sind  für  ostpreuhische.  Sie  erinnern  sich  der  Zeit,
wo  alle  Welt  in  Deutschland  russische  Papiere  verkaufen  wollte;  es  waren  keine  ernstlichen ­
  Kapitalisten  da,  die  russische  Wertpapiere  kaufen  wollten.  Umgekehrt  ist  die
Zeit  noch  gar  nicht  so  weit  entfernt,  wo  alle  Welt  in  Deutschland  italienische  Papiere
kaufen  wollte,  aber  es  waren  keine  ernsthaften  Verkäufer  für  italienische  Papiere
vorhanden.  Und  wenn  heute  Reichs-  oder  Staatsanleihen  emittiert  werden,  dann
sind  nicht  gleich  die  endgültigen  Käufer  für  die  gesamten  Anleihen  vorhanden;  es
wird  nur  ein  Teil  dieser  Anleihen  sofort  untergebracht;  der  Rest  muß  allmählich
Unterkunft  suchen.
Die  Aufgabe  des  Börsenhandels  besteht  nun  darin,  überall  da  einzutreten,  wo
einer  Nachfrage  nicht  sofort  in  derselben  Art  und  demselben  Umfange  das  entsprechende ­
  Angebot  gegenübersteht,  und  umgekehrt.  In  allen  diesen  Fällen  soll  der
Vörsenhandel  bewirken,  daß  die  wirtschaftlichen  Zwecke,  die  mit  der  Nachfrage
verfolgt  werden,  erfüllt  werden  können,  wenngleich  gar  kein  endgültiger  Kapitalist
vorhanden  ist,  der  ein  entsprechendes  Angebot  macht,  und  umgekehrt,  daß  die  wirtschaftlichen ­
  Zwecke,  die  mit  dem  Angebot  verfolgt  werden,  sofort  erfüllt  werden
können,  während  gar  kein  endgültiger  Käufer  vorhanden  ist.
Die  Geschäfte  an  der  Börse  wickeln  sich  aber  nicht  so  ab,  daß  etwa  nun  ein
Börsenhändler  die  angebotenen  Wertpapiere  kauft  und  sie  sich  wachen-  und  monatelang ­
  in  den  Kasten  legt.  Damit  würde  weder  ihm  noch  der  Allgemeinheit  gedient
sein:  der  Allgemeinheit  deswegen  nicht,  weil,  wenn  jemand  wachen-  und  monatelang
ein  Kursrisiko  übernehmen  soll,  er  einen  sehr  erheblichen  Kursabschlag  fordern  muß,
und  dem  Börsenhändler  nicht,  weil  er  dadurch  seine  Mittel  festlegen  und  es  ihm  unmöglich ­
  sein  würde,  sich  an  künftigen,  alle  Tage  von  neuem  herantretenden  Geschäften
zu  beteiligen.  Der  Börsenhändler  will  das  eingegangene  Engagement  sofort  erledigen.
Findet  er  nicht  gleich  jemand,  der  als  endgültiger  Käufer  oder  Verkäufer  eintritt,  so
übergibt  er  das  Engagement  einem  anderen,  der  seinerseits  sucht,  daß  er  einen  endgültigen ­
  Käufer  oder  Verkäufer  findet.  Und  so  wechseln  die  Geschäfte,  die  nur  einen
        <pb n="266" />
        238

Zweiter  Teil.  Handel.  X.  Die  Börse.

einzigen  Eigentumsübergang  von  dem  endgültigen  Verkäufer  auf  den  endgültigen
Käufer  zum  Zwecke  haben,  oft  10—20  mal  die  Hände.  Sie  kleiden  sich  alle  in  die
Form  von  Kaufs-  und  Verkaufsgeschäften,  haben  aber  den  Kauf  oder  den  Verkauf
gar  nicht  zum  Selbstzweck,  sondern  sind  nur  Teile  der  Vermittlung,  die  darin  besteht,
den  endgültigen  Käufer  oder  Verkäufer  ausfindig  zu  machen.  Indem  alle  diese
Zwifchentransaktionen  mit  der  Umsatzsteuer  belegt  werden,  werden  sie  unmöglich
gemacht.
Die  Tätigkeit  der  Börse  und  des  Börsenhandels  ist  notwendigerweise  eine
spekulative,  und  Ausschreitungen  in  der  Spekulation  kommen  bedauerlicherweise  vor.
Sie  werden  von  uns  und  von  Ihnen  ebenso  bedauert  und  ebenso  verurteilt  wie  von
irgend  jemand  anders.  Aber  die  Nachteile,  die  aus  diesen  Ausschreitungen  entstehen,
sind  minimal  im  Verhältnis  zu  den  ungeheuren  wirtschaftlichen  Vorteilen,  welche  ein
gesunder  und  kräftiger  Börsenhandel  für  die  Allgemeinheit  in  sich  birgt.
Aus  dem,  was  ich  auseinandergesetzt  habe,  geht  hervor,  daß  der  Börsenhandel
einem  wirtschaftlichen  Bedürfnisse  entsprungen  ist,  und  daß  die  wirtschaftlichen  Bedürfnisse ­
  nicht  befriedigt  werden  können  ohne  einen  starken  Börsenhandel.  Tritt  hier
irgendeine  Stockung  ein,  so  macht  sich  das  in  allen  Zweigen  des  wirtschaftlichen
Lebens  geltend,  und  die  wirtschaftliche  Kraft  des  Landes  muß  dadurch  geschwächt
werden.  Politisch  stark  ist  heute  aber  nur  das  Land,  das  auch  wirtschaftlich  stark  ist.
Unter  diesem  Gesichtspunkte  betrachtet,  ist  eine  starke  Börse  einer  der  Hauptfaktoren
auch  der  politischen  Macht  des  Landes.

3.  Wesen  und  Wert  der  Zentralproduktenbörsen.
Von  Kurt  W  i  e  d  e  n  f  e  l  d.
W  i  e  d  e  n  f  e  l  d  ,  Wesen  und  Wert  der  Zentralproduktenbörsen.  sBerlinerj  Akademische
Antrittsrede.  Sonderabdruck  aus:  Jahrbuch  für  Gesetzgebung,  Verwaltung  und  Volkswirtschaft
im  Deutschen  Reich.  27.  Jahrgang.  Herausgegeben  von  Schmoller.  Leipzig,  Duncker  &amp;amp;  Humblot
1903.  S.  8  und  S.  9—14.
Im  Großhandel  ist  ein  Doppeltes  vereinigt:  einmal  hat  er  örtlich  und  zeitlich  Vorrat
und  Bedarf  auszugleichen,  indem  er  die  am  Produktions-  oder  Stapelort  entbehrlichen
llberfchußmengen  an  die  Stätten  des  Mehrbedarfs  überführt,  und  indem  er  die  zeitlich  entbehrlichen ­
  Mengen  für  spätere  Tage  geringerer  Ernten  aufspeichert;  zweitens  hat  er  aber  auch
in  Wechselwirkung  mit  dieser  ersten  Funktion  die  Preise  zu  bilden,  wobei  er  sich  zwar  auf
die  im  tatsächlichen  Vorrat  und  Bedarf  sowie  in  sonstigen  Tatumständen  gegebenen  Grundlagen ­
  stützt,  wobei  jedoch  auch  persönliche  Meinungen  und  Einflüsse  ein  entscheidendes  Wort
mitreden,  wobei  also  Angebot  und  Nachfrage  zum  Ausgleich  kommen.  Man  kann
hiernach  —  nach  dem  Vorgang  Ehrenbergs,  der  allerdings  die  Aufgaben  anders  verteilt  —
eine  effektive  Funktion  des  Großhandels  unterscheiden:  sie  gleicht  Vorrat  und  Bedarf
aus,  und  eine  spekulative  Funktion:  sie  gleicht  Angebot  und  Nachfrage  aus;  jene  findet
in  der  Verschiebung  der  Gütermassen,  diese  in  der  Preisbildung  ihren  Inhalt.
Aus  der  großen  Zahl  von  Börsen,  die  sich  mehr  oder  minder  dicht  über  alle
Länder  konzentrierter  Produktion  oder  Konsumtion  ausgebreitet  finden,  haben  sich
einige  Plätze  herausgehoben,  die  überwiegend  das  Geschäft  der  Preisbildung  besorgen
und  infolgedessen  eine  überragende  Bedeutung  erlangt  haben,  die  deswegen  passend
als  Zentralbörsen  zu  bezeichnen  sind;  bilden  sie  doch  die  Punkte  der  Welthandelsorganisation, ­
  nach  denen  wegen  ihrer  Preisnotierungen  aller  Augen  gerichtet
sind,  deren  Einfluß  sich  daher  über  die  ganze  Erde  erstreckt.  Wie  in  Chikago  oder
New  Port,  in  London,  Liverpool,  Berlin  die  Getreidepreise  stehen,  das  spürt  der
        <pb n="267" />
        3.  Wesen  und  Wert  der  Zentralproduktenbörsen.

239

Landwirt  im  innersten  Argentinien  und  Rußland,  in  Indien  und  in  Australien;
wurden  doch  lange  Jahre  hindurch  die  Roggenpreisnotierungen  der  Berliner  Produktenbörse ­
  regelmäßig  auf  allen  russischen  Bahnhöfen  der  Produktionsgegenden  angeschlagen, ­
  und  wird  doch  noch  heute  in  einem  so  wichtigen  und  einflußreichen  Weizenland ­
  wie  Argentinien  der  Preis  der  Hafenstädte  ganz  unmittelbar  von  Europa  aus
nach  der  Maßgabe  der  hiesigen  Notierungen  „diktiert".  Ebenso  stehen  in  ihrer
Preisentwickelung  die  kleineren  Börsen,  wie  sie  für  Deutschland  in  Königsberg,
Danzig,  Stettin,  Breslau,  Hamburg  usw.  bestehen,  in  Abhängigkeit  von  der  nächstbenachbarten ­
  Zentralbörse,  wie  sich  namentlich  bei  Unregelmäßigkeiten  der  Preisbildung ­
  wiederholt  gezeigt  hat.  Die  Lokalbörsen,  zu  denen  trotz  seines  enormen,
den  Berliner  Umsatz  übertreffenden  Effektivverkehrs  auch  Mannheim  zu  rechnen  ist,
—  die  kleineren  Börsen  dienen  so  gut  wie  ausschließlich  in  Einfuhr  und  Ausfuhr  dem
Effektivbedürfnis  der  von  ihnen  unmittelbar  bedienten  Gebiete;  die  Zentraldürfen
  stellen  in  ihrer  Gesamtheit  das  äußerlich  nicht  faßbare  und  doch  reale
Gebiet  des  Weltmarktes  dar.
Wie  nun  die  Geschäftsform  des  Handels  Zug  um  Zug  dem  Markt  und  der
Messe,  wie  der  Handel  nach  Probe  und  Provenienztype  der  Effektivbörse,  so  entspricht
der  Zentralbörse  die  Form  des  Termingeschäfts.  Zwar  bietet  dies  durchaus  nicht  die
einzige  Möglichkeit  zu  spekulieren;  selbst  im  Kassageschäft  können,  wie  namentlich  die
Gepflogenheiten  der  New  Porter  Effektenbörse  immer  wieder  deutlich  machen,  die
wildesten  Manöver  ausgeführt  werden.  Aber  das  Termingeschäft  stellt  die  technisch
vollendetste,  den  Kapitalmarkt  am  wenigsten  beanspruchende  und  die  Tendenz  am
reinsten  zum  Ausdruck  bringende  Form  dar,  weil  in  ihm  das  ganze  Interesse  aus  den
Preis  konzentriert  ist,  während  alle  übrigen  Bedingungen  ein  für  allemal  durch  den
Börsenbrauch  festgelegt  sind,  und  weil  diese  Gleichmäßigkeit  der  Bedingungen  die
freieste  Beweglichkeit,  die  Sicherheit  jederzeitiger  Handelsmöglichkeit  gewährleistet:
aus  dem  Mittel  der  Preis  s  i  ch  e  r  u  n  g  ist  ein  Werkzeug  der  Preis  b  i  l  d  u  n  g  geworden. ­
  Daher  finden  wir  denn  auch  das  Termingeschäft  so  gut  wie  ausschließlich  an
den  Zentralbörsen  im  Gebrauch,  und  ein  lebhafter  Terminhandel  ist  geradezu  das
Kennzeichen  einer  Zentralbörse  geworden;  an  den  kleineren  Börsen  wird  von  dieser
Geschäftsform,  selbst  wenn  börsenamtlich  dafür  die  Bedingungen  aufgestellt  sind,
tatsächlich  doch  so  gut  wie  gar  keine  Anwendung  gemacht.
Das  Wesen  der  Zentralproduktenbörsen  und  damit  ihr  Wert  liegt  also  darin,
daß  an  ihnen  der  Preisbildungsprozeß  sich  konzentriert,  daß  hier  die  eine  Funktion
des  Handels  arbeitsteilig  zu  schärferer  Ausbildung  gelangt  ist;  und  wenn  auch  zu  der
Verkleinerung  der  Preisschwankungen,  wie  sie  in  den  letzten  Jahrzehnten  gegenüber
früheren  Zeiten  zu  beobachten  ist,  unzweifelhaft  die  Hebung  der  Beförderungstechnik
und  namentlich  die  Verbesserung  des  Nachrichtendienstes,  die  übrigens  das  ganze
Gebäude  der  Zentralproduktenbörse  trägt,  zu  erheblichem  Teil  beigetragen  haben,  —
nicht  die  geringste  Ursache  ist  auch  in  der  Spaltung  der  Funktionen  zu  erblicken,  die
den  Blick  des  Spekulativhändlers  gegenüber  den  Einzelerscheinungen  freier  gemacht
und  auf  das  Ganze  konzentriert  hat.  —
Andererseits  ist  es  aber  auch  natürlich,  massenpsychologisch  begreiflich,  daß  sich
gegen  die  Zentralproduktenbörsen  und  die  ihnen  typische  Geschäftsform  in  allen
Ländern  gleichmäßig  der  ganze  Groll  all  derer  heftig  wendet,  die  in  den  letzten  Jahrzehnten ­
  von  der  Preisbewegung  nachteilig  betroffen  worden  sind:  in  Mittel-  und  Westeuropa
ebenso  wie  in  Nordamerika  hat  die  landwirtschaftliche  Bevölkerung  die  Zentralbörsen
und  das  Termingeschäft  für  den  Preisrückgang  verantwortlich  gemacht;  man  hält  sich
an  die  äußere  Erscheinungsform,  weil  man  den  inneren  Kern  nicht  treffen  kann  und
deshalb  an  feine  Maßgeblichkeit  nicht  glauben  will.  Man  beweist  damit  aber  nur.
        <pb n="268" />
        240

Zweiter  Teil.  Handel.  X.  Die  Börse.

daß  man  die  Kräfte,  die  hier  tätig  sind,  falsch  einschätzt:  die  persönlichen  Einflüsse  zu
hoch,  die  sachlichen  Ursachen  zu  niedrig.
Denn  selbstverständlich  treffen  zwar  an  den  Zentralbörsen  die  Personen
aufeinander,  nur  durch  ihre  Vermittelung  kommen  die  sachlichen  Preisgrundlagen  zur
Wirkung:  Angebot  und  Nachfrage,  nicht  unmittelbar  Vorrat  und  Bedarf  gleichen  sich
hier  aus.  Aber  es  kann  doch  einem  Zweifel  nicht  unterliegen,  daß  die  Personen  nur
dann  ihre  Meinung  über  den  voraussichtlichen  Preisgang  durchzudrücken  vermögen,
wenn  sie  sich  dabei  auf  die  realen  Elemente  stützen,  wenn  eine  reale  Macht
hinter  ihnen  steht.
Dafür  spricht  schon  mit  entscheidendem  Gewicht  die  Tatsache,  daß  die  gewaltsamen ­
  Störungen  der  Preisentwickelung,  die  in  den  letzten  Jahren  von  Berlin  und
Chikago  ausgegangen  sind,  sämtlich  ä  la  hausse  geplant  waren;  den  Cohn  &amp;amp;  Rosenberg, ­
  den  Ritter  &amp;amp;  Blumenfeld,  den  Leiter  erschien  es  möglich,  nach  einer  schlechten
Ernte  so  viel  Getreide  aufzukaufen  und  festzuhalten,  daß  sie  die  Preise  dann  schlechthin
diktieren  könnten.  Noch  nie  hat  es  dagegen  jemand  für  nützlich  gehalten,  gewaltsam
ü  la  baisse  zu  spekulieren,  —  der  Preisrückgang  hat  sich  regelmäßig,  abgesehen  von
den  unmittelbar  auf  den  Zusammenbruch  einer  Hausse  folgenden  Zeiten,  viel  gleichmäßiger ­
  vollzogen  als  der  in  wilden  Sprüngen  vor  sich  gehende  Preisaufschwung
jener  Perioden  einer  übertreibenden  Haussespekulation  —  könnte  es  doch  zur  Durchführung ­
  eines  Baissemanövers  notwendig  werden,  immer  neue  Getreidemassen  auf
den  Markt  zu  werfen,  was  aus  Naturgründen  sehr  bald  seine  Grenze  findet.  Auch
jene  Haussespekulationen  sind  nun  trotz  der  großen  Kapitalien,  die  ihnen  namentlich
der  Chikagoer  Milliardärsohn  Leiter  im  Jahre  1897/98  dienstbar  gemacht  hat,  alsbald
mit  jähem  Ruck  zusammengebrochen,  als  die  tatsächlichen  Voraussetzungen  der  Berechnungen ­
  sich  als  falsch  erwiesen,  als  unter  dem  Einfluß  der  gesteigerten  Preise
immer  neue  Massen  auf  den  Markt  kamen  und  schließlich  eine  bessere  Ernte  vollends
den  Haussemanövern  den  Boden  entzog:  der  Vorrat  erwies  sich  als  größer,  denn  angenommen ­
  war,  und  konnte  daher  wieder  in  Einklang  mit  der  Nachfrage  gesetzt
werden.  Der  Preisrückgang  der  letzten  drei  Jahrzehnte  läßt  sich  aus  dem  Heranziehen
  immer  neuer  Produktionsgebiete  und  aus  der  Verbilligung  des  Transports
zu  Lande  und  namentlich  zu  Wasser  vollauf  erklären,  ohne  daß  es  des  Rückgriffs  auf
die  angebliche  Baissetendenz  des  Termingeschäfts  bedarf.
Hat  sich  also  auch  der  preisbildende  Spekulativhandel  zu  einem  selbständigen
Geschäftszweig  entwickelt,  so  hat  er  sich  doch  vom  Effektivhandel  nicht  völlig  losgelöst,
—  sich  gar  nicht  völlig  loslösen  können;  er  geht  nicht  seine  eigenen  Wege  ohne  Rücksicht
auf  die  realen  Grundlagen  des  Getreidehandels.  Und  sind  auch  gewaltsame  Störungen
der  regelmäßigen  Preisbildung  unzweifelhaft  vorgekommen,  so  schließen  doch  auch
sie  sich  stets  entsprechenden  Vorgängen  in  der  Produktionssphäre  an,  und  sie  finden
ungleich  heftigere,  die  Preisnot  bis  zur  Hungersnot  gewaltsam  steigernde  Vorbilder
in  jenen  früheren  Zeiten,  in  denen  Angebot  und  Nachfrage  nur  lokal  zum  Ausgleich
gebracht  werden  konnten.  Die  Verselbständigung  des  Spekulativhandels  und  die
Ausbildung  der  ihm  dienenden  Organe  hat  mithin  derartige  Auswüchse  allerdings
nicht  zu  beseitigen  vermocht;  sie  hat  aber  doch  durch  die  Verbreiterung  des  Wirkungsbereichs ­
  die  Durchführung  solcher  Manöver  immerhin  erschwert.  Auch  durch  die
Zentralproduktenbörsen  und  ihren  Terminhandel  ist  also  die  Preisbildung  nicht  Preiswillkür ­
  geworden.  Dieser  entscheidende  Vorwurf  trifft  nicht  zu.  —
Demgegenüber  bedeutet  es  für  die  Volkswirtschaft  eines  Landes  einen  entschiedenen ­
  Vorteil,  wenn  sie  im  Rate  des  Weltmarktes  selbständig  durch  eine  eigene
Zentralbörse  vertreten  ist.  Allerdings  ist  dieser  Vorteil  auf  dem  Gebiet  des  Getreidehandels ­
  nicht  so  handgreiflich  wie  auf  dem  des  Geld-  und  Effektenverkehrs;  aber  zu
        <pb n="269" />
        3.  Wesen  und  Wert  der  Zentralproduktenbörsen.

241

beobachten  war  er  doch  auch  in  jenen  Jahren,  in  denen  die  deutsche  Zentralproduktenbörse, ­
  die  Produktenbörse  von  Berlin,  im  Schmollwinkel  des  früheren  Hospitals
zum  Heiligen  Geist  ein  nur  verstohlenes  Dasein  führte:  das  Fehlen  der  amtlichen,
unter  der  Kontrolle  der  gegenseitigen  Interessen  zustande  gekommenen  Preisnotierung
machte  sich  allenthalben  sehr  störend  bemerkbar.  Nicht  am  wenigsten  bei  den  Landwirten ­
  selbst,  die  sich  vorher  nur  allzusehr  nach  ihr  gerichtet  hatten  und  sich  nun  hülflos
  ihrer  Richtschnur  beraubt  sahen.  Die  Händler  konnten  die  Notiz  leichter  entbehren; ­
  sie  erhielten  von  ihren  Berliner  Verbindungen  nach  wie  vor  die  gewohnten
Börsenberichte  einschließlich  der  Preisangaben,  und  sie  nutzten  die  Unwissenheit  der
Produzenten  sicherlich  zu  einer  Erhöhung  der  Risikoprämie  aus.
Und  mit  der  vielersehnten  und  dann  vielgerühmten  Verselbständigung  der  kleineren ­
  Börsen  war  es  auch  nichts,  denn  hier  trat  an  die  Stelle  des  Berliner  Preisberichtes ­
  ganz  allgemein  der  Preiszettel  von  Chikago;  es  war  also  nur  eine  umständliche ­
  Umrechnung  nötig  geworden  und  die  Abhängigkeit  vom  Ausland  ganz  evident.
Außerdem  hat  die  Berliner  Produktenbörse,  eben  als  Zentralbörse,  die  Interessen  der
deutschen  Volkswirtschaft  geschlossen  auf  dem  Weltmarkt  zur  Geltung  gebracht;  jetzt
zersplitterten  sich  die  Einflüsse,  die  Abhängigkeit  vom  Ausland  mußte  also  stärker
werden.
Es  ist  daher  ziemlich  allgemein  mit  einem  Seufzer  der  Erleichterung  begrüßt
worden,  als  endlich  die  Berliner  Produktenbörse  ihre  offizielle  Tätigkeit  wiederaufnahm, ­
  als  ihre  Preisnotierungen  wieder  regelmäßig  erschienen.  Man  hat  sich  denn
doch  der  Einsicht  nicht  verschließen  können,  daß  Deutschland  —  mit  seiner  mächtig  angewachsenen ­
  Bevölkerung  im  Westen,  mit  seinen  Ausfuhrinteressen  im  Osten  —
unlöslich  in  das  Getriebe  des  Weltmarktes  verstrickt  ist,  und  daß  man  deshalb  dem
Großhandel,  der  die  Verbindung  mit  diesem  Weltmarkt  herstellt,  nicht  das  Organ
nehmen  darf,  das  er  sich  zur  Erfüllung  seiner  Aufgabe  herausgebildet  hat:  das  Bestehen ­
  einer  Zentralproduktenbörse  hat  sich  als  unentbehrlich  erwiesen.  Es  bleibt  noch
zu  hoffen,  daß  der  jetzige  Zustand,  der  gesetzlich  zum  mindesten  zweifelhaft  ist,  in  nicht
zu  ferner  Zeit  auch  die  gesetzliche  Anerkennung  finden  möge;  denn  gerade  dem  Handel
gegenüber,  der  einschränkende  Gesetze  immer  zu  umgehen  suchen  wird,  ist  es  doppelt
bedenklich,  eine  solche  Umgehung  behördlich  gleichsam  zu  sanktionieren.  Eine  Revision
des  Börsengesetzes,  dieses  recht  bezeichnenden  Produktes  moderner  Gesetzesmacherei,
erweist  sich  mehr  und  mehr  als  unumgänglich:  das  Verbot  des  Getreideterminhandels
muß  fallen,  weil  diese  Geschäftsform  dem  Wesen  einer  Zentralproduktenbörse  adäquat
ist;  dafür  müssen  dann  die  Bestimmungen  über  das  Terminregister  auf  den  Getreidehandel ­
  ausgedehnt,  im  ganzen  also  beibehalten  werden,  weil  die  Funktion  der  Preisbildung ­
  für  die  Allgemeinheit  zu  wichtig  ist,  um  unsachverständige  Personen  daran
teilnehmen  zu  lassen,  und  weil  nur  in  deren  Fernhaltung,  in  dieser  Negative,  die  Aufgabe ­
  des  Registers  liegt,  —  eine  Aufgabe,  die  es  um  so  besser  erfüllt,  je  weniger
Personen  darin  eingetragen  sind.*)

*)  Das  Börsengesetz  vom  8.  Mai  1908  hat  das  Verbot  des  Getreideterminhandels  beibehalten, ­
  dagegen  das  Börsenregister  beseitigt;  börsentermingeschäftsfähig  sind  jetzt  in  erster
Linie  die  im  Handelsregister  eingetragenen  Vollkaufleute,  s.  §  68  und  8  53  des  Gesetzes.  —  G.  M.

Mollat,  Volkswirtschaftliches  Luellenbuch.  4.  Ausl.

16
        <pb n="270" />
        242

Zweiter  Teil.  Handel.  X.  Die  Börse.

4.  Jur  Technik  des  Warenterminhandels.
Von  Karl  Johannes  Fuchs.
Fuchs,  Der  Warenterminhandel,  feine  Technik  und  volkswirtschaftliche  Bedeutung.
Sonderabdruck  aus:  Jahrbuch  für  Gesetzgebung,  Verwaltung  und  Volkswirtschaft  im  Deutschen
Reich.  15.  Jahrgang.  Herausgegeben  von  Schmoller.  Leipzig,  Duncker  &amp;amp;  Humblot,  1891.
S.  8—14.
Denken  wir  uns  zwei  Weizenhändler  A  und  B,  welche  im  März  ein  Lieferungsgeschäft
  über  50  t  Weizen  auf  Juni-Lieferung  für  185  Jl  pro  t  (—  1000  kg)  abgeschlossen ­
  haben.  Dann  ist  das  Zustandekommen  dieses  Lieferungsgeschäfts  zunächst
ein  Beweis  dafür,  daß  die  beiden  über  den  künftigen  Gang  der  Preise  entgegengesetzter ­
  Meinung  sind:  A  glaubt  nach  seinen  Informationen  über  die  Lage  des
Weltmarktes,  der  Preis  werde  bis  zum  Juni  auf  180  Jl  sinken;  wenn  er  also  den
Weizen  schon  besitzt  oder  durch  ein  anderes  Lieferungsgeschäft  oder  eine  schwimmende
Schiffsladung  bis  dahin  zu  bekommen  erwartet,  so  würde  er  dadurch  5  Jl  pro  t
verlieren,  wenn  er  erst  im  Juni  verkaufen  wollte;  hat  er  aber  blanko  verkauft,  ohne
den  Weizen  zu  besitzen  oder  bestimmt  zu  erwarten,  so  hofft  er,  wenn  seine  Beurteilung ­
  richtig  ist,  ihn  dann  im  Juni  um  180  Ji  einkaufen  und  so  5  Jl  pro  t  gewinnen ­
  zu  können.  Umgekehrt  erwartet  B  ein  Steigen  des  Preises  auf  188  Jl  und
damit  also  einen  Gewinn  von  3  Jl  pro  t.
Der  Juni  kommt  heran.  Hat  nun  X  die  50  t  Weizen  inzwischen  auf  irgendeine ­
  Weise  erhalten,  so  wird  er  sie  an  B  liefern.  Nehmen  wir  nun  an,  daß  am
30.  Juni,  dem  letzten  Tag  des  Termins,  wo  X  spätestens  liefern  muß,  der  Preis,
wie  A  erwartet  hatte,  auf  180  Ji  gesunken  ist,  dann  erhält  er  wenigstens  trotz  dem
gesunkenen  Markte  dafür  den  ursprünglichen,  einen  billigen  Geschäftsgewinn  für
ihn  gewährenden  Preis  von  185  Jl,  in  dessen  Erwartung  er  jenen  früher  gekauft
hatte,  d.  h.  es  wird  ihm  ein  Verlust  von  250  Ji  erspart.  Es  kann  aber  auch  fein,
daß  X  in  der  Zwischenzeit  den  Weizen  nicht  erhalten  hat  oder  den  empfangenen
nicht  auf  Termin  hergeben  will,  weil  derselbe  besserer  Qualität  ist  als  hierfür  nötig,
oder  weil  er  in  der  nächsten  Zukunft  eine  bessere  Wendung  des  Marktes  erwartet.
In  diesem  Falle  kann  er  nun  50  t  am  30.  Juni  zu  180  Jl  pro  t  auf  dem  Markt
einkaufen  und  an  B  liefern,  welcher  185  Jl  dafür  geben  muß,  so  daß  also  hier  A
250  Jl  an  dem  Geschäft  gewinnt.  B  andererseits  kann  nun  entweder  der  Meinung
sein,  daß  die  von  ihm  erwartete  Preissteigerung  auf  188  Jl  doch  demnächst  noch
eintreten  werde,  und  daher  den  empfangenen  Weizen  auf  Lager  nehmen;  oder  er
glaubt  nicht,  daß  bald  eine  solche  Steigerung  erfolgen  werde,  daß  er  mit  Gewinn
verkaufen  kann  und  die  Kosten  der  Lagermiete  und  Verzinsung  ersetzt  erhält,  —
dann  wird  er  den  Weizen  lieber  sofort,  also  zu  180  Ji  verkaufen,  als  durch  Zuwarten ­
  noch  größere  Verluste  zu  riskieren;  er  verliert  also  bei  dem  Geschäft  250  Jl,
d.  h.  genau  so  viel,  als  A  gewonnen  hat.
Damit  dies  Resultat  erreicht  wird,  ist  aber  nötig,  daß  A  einen  dritten  findet,
von  welchem  er  die  50  t  zu  180  Jl  die  t,  d.  h.  zum  Tageskurs  am  30.  Juni,  kaufen
kann,  und  B  dann  einen  vierten,  an  welchen  er  sie  zu  diesem  Preis  wiederverkaufen
kann.  Es  ist  ferner  zweimalige  Bezahlung  und  wohl  auch  Untersuchung  der  Ware
auf  ihre  Lieferbarleit  nötig,  während  für  X  und  B  doch  das  gleiche  pekuniäre
Resultat  erzielt  wird,  wenn  X  die  50  t  von  B  zum  Tageskurs  zurückkauft,  d.  h.  wenn
einfach  B  dem  A  die  250  Jl,  die  letzterer  nach  dem  Tageskurs  gewonnen  hat,  zahlt.
Wenn  also  A  nicht  schon  Weizen  hat,  den  er  wirklich  verkaufen  will,  und  B  nicht
wirklich  Weizen  braucht  als  Konsument  oder  zur  Erfüllung  anderer  Engagements,
dann  kommen  beide  Teile  überein,  daß  die  Begleichung  dieser  Differenz
        <pb n="271" />
        4.  Zur  Technik  des  Warenterminhandels.

243

zwischen  Kontraktpreis  und  Marktpreis  am  Tag  der  Erfüllung
an  die  Stelle  wirklicher  Lieferung  und  Bezahlung  der  ganzen  Kaufsumme  treten
soll.  Ganz  ebenso  liegt  die  Sache  im  umgekehrten  Fall,  wenn  nämlich  B  recht  behält
und  der  Preis  im  Juni  auf  188  Ji  steigt.
Dadurch  entsteht  also  ein  sog.  „D  i  f  f  e  r  e  n  z  g  e  s  ch  ä  f  t",  aber  dieses  ist  von
einem  „Effektivgeschäft",  einem  Geschäft  mit  wirklicher  Lieferung  der  Ware,  äußerlich
nicht  zu  unterscheiden.  Denn  erst  bei  der  Abwicklung  stellt  sich  diese  Form  der
Erledigung  des  Geschäfts  als  im  Interesse  beider  Parteien  heraus,  in  dem  Kontrakt
aber,  in  den  Bedingungen  der  börsenmäßigen  Schlußscheine,  ist  überall  ausdrücklich
wirkliche  Lieferung  stipuliert,  und  diese  kann  auch  immer  von  jeder  der  beiden  Parteien ­
  gefordert  werden
In  Wirklichkeit  werden  überall,  wo  ein  lebhafter  Terminhandel  besteht,
die  Mehrzahl  der  Geschäfte  in  dieser  Weise  durch  Differenzzahlung  erledigt.  An
sich  ist  dies  ja  auch  bei  einfachen  Lieferungsgeschäften  möglich,  aber  die  Voraussetzung,
worauf  die  Differenzzahlung  beruht,  daß  nämlich  in  obigem  Beispiel  A  am  Lieferungstag ­
  leicht  einen  dritten  findet,  von  welchem  er  genau  so  viel  Weizen  und  von  solcher
Qualität  kaufen  kann,  wie  er  B  liefern  muß,  und  daß  andrerseits  letzterer  ebenso
leicht  einen  Abnehmer  findet,  kann  begreiflicherweise  in  größerem  Umfang  nur
gegeben  sein,  wenn  Quantität  und  Qualität  für  alle  Kontrakte  gleich  sind,  d.  h.
beim  Terminhandel.
Es  kommt  nun  aber  für  die  Frage,  wer  bei  dem  Geschäfte  gewinnt,  wie  wir
sahen,  alles  an  auf  den  Marktpreis  am  Tag  der  Erfüllung,  und  es  ist  daher  wichtig,
inwieweit  die  Wahl  des  letzteren  in  das  Belieben  der  Partei  gestellt  ist.  Bei  den
Termingeschäften  ist  nun  die  Dauer  des  Lieferungstermins  ufancemäßig  bestimmt,
und  zwar  gewöhnlich  auf  1,  auch  2  Monate.  Dies  heißt,  der  Verkäufer  muß
spätestens  am  letzten  (oder  auch  drittletzten)  Tage  dieser  Frist  liefern,  bezw.  die
Lieferung  anbieten  und  die  Erledigung  des  Geschäfts  durch  Differenzzahlung  herbeiführen, ­
  er  darf  dies  aber  auch  schon  an  jedem  vorausgehenden  Tage  des  Termins.
Manchmal  erhält  auch  —  natürlich  gegen  einen  höheren  Preis  —  der  Käufer  umgekehrt ­
  das  Recht,  an  einem  beliebigen  Tage  des  Monats  die  Lieferung  zu  verlangen.
Kehren  wir  zu  unserem  Beispiel  zurück:  B  hat  im  März  zu  185  M  gekauft,
in  der  Hoffnung,  der  Preis  werde  bis  Juni  auf  188  JL  steigen.  Nun  sinkt  derselbe ­
  aber  statt  dessen  im  Mai  auf  181  Jl;  allein  er  hofft  doch  auf  ein  Wiederanziehen
  um  wenigstens  2  Ji  bis  Juni  und  kauft  daher  im  Mai  noch  einmal  50  t
auf  Juni-Lieferung  zu  M  181.  Trifft  diesmal  feine  Erwartung  ein  und  steigt  der
Preis  wieder  auf  183,  so  gewinnt  er  also  an  dem  zweiten  Geschäft  wieder  zurück,
was  er  an  dem  ersten  verliert.  Man  nennt  daher  eine  solche  Transaktion  „Meliorations-"
  oder  „Bonifikationsgeschäft".  Sinkt  aber  der  Preis  doch  weiter,  so  hat  B
allerdings  doppelten  Verlust  aus  beiden  Geschäften.
Daraus  hat  sich  nun  schon  frühzeitig  das  Bedürfnis  entwickelt,  bei  Abschluß
solcher  Geschäfte  die  Höhe  des  möglichen  Verlustes  wenigstens  zu  beschränken.  Dazu
dienen  die  sog.  „P  r  ä  m  i  e  n  g  e  s  ch  ä  f  t  e".
Man  unterscheidet  erstens  Lieferungs  -  oder  Vorprämie.  Hier  zahlt
der  Käufer  eine  Prämie  dafür,  daß  er  bei  ungünstiger  Wendung  des  Marktes  vom
Vertrag  zurücktreten  darf.  Ist  nun  an  dem  festgesetzten  Tage,  wo  er  sich  darüber
erklären  muß,  —  entweder  der  15.  des  Monats  oder  ein  anderer  besonders  vereinbarter ­
  Tag  —  der  Preis  gestiegen,  so  wird  er  den  Vertrag  aufrecht  erhalten,  und
dann  kommt  die  gezahlte  Prämie  von  seinem  Gewinn  in  Abzug;  ist  dagegen  der
Preis  gesunken,  so  erklärt  er,  vom  Vertrag  zurückzutreten,  und  kann  dann  nicht
mehr  verlieren  als  die  gezahlte  Prämie.

16*
        <pb n="272" />
        244

Zweiter  Teil.  Handel.  X.  Die  Börse.

Umgekehrt  wird  zweitens  die  Empfangs  -  oder  Rückprämie  vom  Verkäufer ­
  gezahlt  für  das  Recht,  bei  Steigen  des  Preises  nicht  liefern  zu  müssen.
Beide  Geschäfte  können  auch  verbunden  werden  zum  sog.  „Zwei-Prämiengeschäft", ­
  indem  ein  und  dieselbe  Person  zwei  Prämien  zahlt,  als  Käufer  und
als  Verkäufer;  B  kauft  z.  B.  von  X  und  sichert  sich  durch  Prämie  Rücktritt  vom
Geschäft,  verkauft  aber  gleichzeitig  ein  gleiches  Quantum  zum  selben  Preis  an  6
und  zahlt  auch  diesem  eine  Prämie;  dann  kann  er  im  ungünstigsten  Fall  nicht  mehr
als  beide  Prämien  verlieren,  er  rechnet  aber  darauf,  daß  nach  der  einen  oder  andern
Seite  hin  eine  Preisschwankung  eintreten  wird,  die  die  Summe  beider  Prämien
übersteigt.
Sodann  können  sie  aber  auch  zu  einem  Geschäft  verschmolzen  werden,  indem
A  dem  B  eine  doppelte  Prämie  bezahlt  für  das  Recht,  am  Erfüllungstag  entweder
als  Käufer  oder  als  Verkäufer  einer  bestimmten  Quantität  zu  einem  bestimmten
Preis  sich  zu  erklären.  B  hat  hier  also  jedenfalls  Verlust,  rechnet  aber  darauf,  daß
dieser  geringer  sein  werde  als  die  doppelte  Prämie.  Man  nennt  dies  „Stellg
  e  s  ch  ä  f  t"  oder  „S  t  e  l  l  a  g  e",  weil  hier  der  eine  dem  andern  seine  Stelle  in  dem
Geschäft  als  Käufer  oder  Verkäufer  anweist.
Endlich  gehören  hieher  noch  die  sog.  „Optionen":  das  „N  o  ch  g  es  ch  äft"  und
der  „Schluß  auf  f  e  st  und  o  f  f  e  n",  bei  welchen  es  sich  darum  handelt,  gegen
einen  höheren  Preis  eine  größere  oder  eine  kleinere  Quantität  als  die  im  Kontrakt
vereinbarte  liefern  oder  verlangen  zu  dürfen.  Die  Nochgeschäfte  wandeln  sich  häufig
in  Geschäfte  mit  Vor-  oder  Rückprämie  um.  Sie  haben  jedoch  ebenso  wie  diese,
abgesehen  von  ihrer  Heimat,  den  Niederlanden,  einen  bedeutenden  Umfang  im  Warenterminhandel ­
  nirgends  erreicht.
Dagegen  hat  eine  andere,  ebenfalls  dem  Effektenhandel  entlehnte  Geschäftsform
an  den  Terminmärkten  große  Ausdehnung  erlangt,  nämlich  die  „Report  -"  und
„Deport-"  oder  „Prolongationsgeschäfte".  Diese  ermöglichen  es  derjenigen ­
  Partei,  zu  deren  Ungunsten  sich  der  Markt  am  Erfüllungstag  gewendet  hat,
die  Entscheidung  der  Transaktion  hinauszuschieben,  wenn  sie  glaubt,  daß  sich  der
Preis  demnächst  noch  zu  ihrem  Vorteil  verändern  werde,  —  und  zwar  in  folgender
Weise:
Der  Verkäufer  kann,  wenn  der  Marktpreis  bei  der  Erfüllung  höher  steht  als
der  Kontraktpreis  und  er  seine  gute  Ware  nicht  so  billig  hergeben,  aber  auch  nicht
mit  Verlust  auf  offenem  Markt  zur  Deckung  einkaufen  will  oder  kann,  die  entsprechende ­
  Ware  von  einem  Warenhändler,  der  große  Lager  hält,  entlehnen,  indem
er  sie  von  ihm  gegen  bar  kauft,  aber  ihm  sogleich  auf  einen  nahen  Termin,  nächsten
Monat  etwa,  wieder  zurückverkauft  zu  einem  um  den  „D  ep  o  rt"  niedrigeren  Preis;
er  wird  also  gewinnen,  wenn  der  Markt  bis  dahin  wirklich  heruntergeht,  und  zwar
tiefer  als  dieser  letztere  Preis;  der  Deport-Zahlende  spekuliert  also  auf  Baisse.
Umgekehrt  kann  der  Käufer,  wenn  er  ein  weiteres  Steigen  erwartet  und  daher
den  empfangenen  Weizen  nicht  gleich  hergeben  will,  selbst  aber  keine  Lagerräume
besitzt  oder  kein  Geld,  um  den  Kaufpreis  für  jenen  zu  bezahlen,  sich  beides  verschaffen,
indem  er  die  Ware  einem  Händler  für  einige  Zeit  „in  Kost  gibt",  d.  h.  an  ihn
gegen  bar  verkauft,  aber  sofort  auf  nahen  Termin  zu  einem  etwas  höheren  Preis
von  ihm  zurückkauft:  diese  von  ihm  mehr  zu  bezahlende  Differenz  heißt  „R  e  p  o  r  t"
oder  „Kostgeld";  er  wird  gewinnen,  wenn  der  Preis  noch  höher  steigt  als  dieser
ausbedungene  Rückkaufspreis;  der  Report-Gebende  spekuliert  also  auf  Hausse.
Demnach  ist  Deport  =  Warenmiete,  Report  =  Lagermiete  oder  Geldmiete.  In
übertragenem  Sinne  spricht  man  dann  von  einem  „Deport",  wenn  der  Tagespreis
höher  ist,  von  einem  „Report",  wenn  er  niedriger  ist  als  der  Preis  späterer  Termine.
        <pb n="273" />
        4.  Zur  Technik  des  Warenterminhandels.

245

„Es  bildet  sich  im  April  ein  Report  von  4  M  auf  Mai"  heißt  also  in  der
Sprache  der  Terminbörse  einfach:  Der  Mai-Termin  steht  4  Ji  höher  als  der  April,
und  „Der  Report  verwandelt  sich  in  einen  Deport"  heißt  dann:  Mai  fällt  unter
den  April.
Kehren  wir  nun  noch  einmal  zu  unserem  Beispiel  zurück.  Wir  haben  bei  demselben ­
  bisher  nur  die  zwei  Personen  A  und  B  gehabt  und  angenommen,  daß  A  im
März  an  B  auf  Juni-Lieferung  verkauft  hat,  und  daß  B,  wenn  dieser  Termin  herangekommen ­
  ist,  die  Ware  gegen  Zahlung  in  Empfang  nimmt  oder  die  Differenz
zwischen  Marktpreis  im  Juni  und  Kontraktpreis  verrechnet.  Ein  solches  Geschäft
steht  nun  aber  in  Wirklichkeit  nicht  isoliert  da,  sondern  die  Parteien  desselben,  A  und
B,  werden,  wo  überhaupt  größere  Umsätze  auf  Lieferung  stattfinden,  zur  gleichen
Zeit  zahlreiche  andere  Geschäfte  in  der  gleichen  Ware,  auch  wohl  auf  den  gleichen
Termin,  schweben  haben,  teils  zur  Deckung  des  ersten,  teils  in  neuen  selbständigen
Engagements,  und  ebenso  auch  wieder  die  anderen  ihnen  gegenüberstehenden
Parteien.
Lauten  nun  alle  diese  Geschäfte  —  wie  dies  beim  Terminhandel  der  Fall
ist  —  auch  auf  das  gleiche  Quantum,  die  usancemäßige  Kontraktseinheit,  den  sog.
„Schluß",  von  der  gleichen  ebenfalls  generell  bestimmten  Qualität,  dann  ist  cs
möglich,  aus  einer  Anzahl  derselben  eine  Kette  von  Geschäften  und  Personen  herzustellen, ­
  in  welcher  die  Zwischenglieder  gleichzeitig  als  Käufer  und  Verkäufer  desselben ­
  Objektes  (50  t  Weizen  von  bestimmter  Qualität  auf  Juni-Lieferung)  erscheinen.
Unser  schematisches  Beispiel  ist  also  dahin  zu  erweitern,  daß  B  die  im  März  von
A  gekauften  50  t  weiter  verkauft  an  6,  dieser  wieder  an  v  und  v  an  E,  bis  der
Juni  herankommt.  Dann  ist  es  offenbar  im  Interesse  aller,  daß  nicht  viermal  geliefert ­
  und  viermal  die  ganze  Kaufsumme  bezahlt  wird,  sondern  daß  A  direkt  an  E,
der  nicht  weiter  verkauft  hat,  liefert  und  die  dazwischen  liegenden  Parteien  nur
die  Differenzen  berechnen.  Während  also  bei  den  gewöhnlichen  Lieferungsgeschäften,
entsprechend  ihrer  individuellen  Form,  die  Erfüllung  bei  jedem  einzelnen  getrennt
erfolgen  muß,  ermöglicht  die  generelle  Form  der  Termingeschäfte,  eine  Anzahl  derselben ­
  behufs  vereinfachter  Erfüllung  zusammenzufassen.
Und  zwar  gestaltet  sich  dies  bei  unserem  Beispiel  in  der  folgenden  Weise.
Nehmen  wir  an,  A  hat  an  B  verkauft  zu  185,  B  an  0  zu  183,  0  an  v  zu  184,
v  an  E  zu  181  Jl  pro  t.  Ist  nun  der  Juni  herangekommen,  so  füllt  A  an  einem
beliebigen  Tag  ein  Formular  aus,  —  „Kündigungszettel"  oder  „Andienung",
französisch  „kUitzre",  englisch  „declaration  of  tender“  genannt,  in  welchem  er  sich
bereit  erklärt,  die  50  1  Weizen  gegen  Barzahlung  zu  liefern,  und  das  Schiff  bezw.
Lagerhaus  bezeichnet,  wo  dieselben  liegen.  Diesen  Kündigungszettel  übergibt  er
dem  B,  und  dieser  gibt  ihn  sofort  (binnen  einer  bestimmt  vorgeschriebenen  Zeit)
durch  Girieren  weiter  an  0,  0  an  v  und  D  an  E.  Letzterer  präsentiert  ihn  dem
A,  und  so  kann  die  Lieferung  direkt  von  A  an  E  erfolgen.  Nicht  so  aber  die  Bezahlung, ­
  da  ja  die  Preise  der  einzelnen  Kontrakte  immer  nur  den  zwei  beteiligten
Parteien  bekannt  sind.  Diese  mußte  daher  anfänglich,  solange  der  Terminhandel
noch  nicht  seine  heutige  feine  Ausbildung  erlangt  hatte,  ganz  regulär  und  umständlich ­
  erfolgen,  indem  E  dem  D  181  Jl  pro  t  zahlte,  dieser  3  Jl  darauflegte,
so  daß  C  184  erhielt,  C  davon  1  Jl  zurückbehielt  und  B  183  gab  und  dieser  wieder
2  dazu  legte,  so  daß  A  185  erhielt.  Dieser  umständliche  Zahlungsmodus  führte
aber  begreiflicherweise  leicht  zu  Weiterungen  und  Schwierigkeiten  aller  Art,  und  es
konnte  unter  Umständen  Wochen  dauern,  bis  der  wirklich  liefernde  A  zu  seinem
Geld  kam  und  das  Geschäft  damit  seinen  endgültigen  Abschluß  erreichte.
Um  diesen  Mihständen  abzuhelfen,  hat  man  an  einigen  bedeutenden  Terminmärkten ­
  ein  eigenes,  der  Abwicklung  der  Geschäfte  dienendes  Institut  ins  Leben  ge-
        <pb n="274" />
        246

Zweiter  Teil.  Handel.  X.  Die  Börse.

rufen:  das  sog.  „SB®t:en*Clearingliouse".  Dies  ist  eine  Abrechnungsstelle, ­
  ein  Bureau  zur  Vereinfachung  der  Abrechnung  von  Termingeschäften  und
organifatorisch  gewöhnlich  an  die  betreffende  Warenbörse  oder  den  entsprechenden
Börsenverein  angegliedert.  Das  erste  derartige  Institut  im  Warenhandel  wurde
1876  in  Liverpool  für  den  Baumwollterminhandel  nach  dem  Plan  eines  Mr.  Joseph
B.  Morgan  begründet,  und  diesem  Beispiel  sind  verschiedene  andere  Terminmärkte
gefolgt.
Dem  gleichen  Zwecke  dienen  auf  dem  Kontinent  auch  die  etwas  anders  organisierten ­
  „Kündigungsregistraturen"  und  „W  aren-Liquidationskaffen".


5.  Der  Verkehr  aus  der  Börse.
Bon  Max  Weber.
Weber,  Die  Börse.  II.  Der  Börsenverkehr.  In:  Göttinger  Arbeiterbibliothek,  herausgegeben ­
  von  Naumann.  2.  Bd.  Göttingen,  Bandenhoeck  &amp;amp;  Ruprecht,  1894.  ©.  49—51.
Diejenigen,  welche  „börsengängige"  Waren  oder  Papiere  kaufen  oder  verkaufen ­
  wollen,  also  z.  B.  Landwirte,  die  Getreide  verkaufen,  große  Müller,  die  es
kaufen,  Kapitalisten,  die  Wertpapiere  zur  Anlage  ihres  Geldes  erwerben,  und  andere,
die,  weil  sie  Bargeld  brauchen,  solche  verkaufen  wollen,  sind  auf  der  Börse  am
sichersten,  Verkäufer  und  Käufer  zu  dem  z.  Z.  für  sie  günstigst-möglichen  Preise  zu
finden.  Sie  geben  deshalb  ihre  Aufträge  an  einen  an  der  Börse  vertretenen  Kommissionär. ­
  Die  Auftraggeber  bezeichnen  dabei  entweder  den  Preis,  zu  welchem
sie  äußersten  Falls  zu  kaufen  oder  zu  verkaufen  bereit  find,  sie  „limitieren"  ihn  (z.  B.:
zu  kaufen  10  000  Rubel  russische  Noten  zum  Preise  von  nicht  über  —  aber  natürlich
womöglich  unter  —  210  Jl  für  je  100  Rubel),  oder  sie  geben,  wenn  sie  in  jede  m
Falle  zu  kaufen  oder  zu  verkaufen  wünschen,  den  Auftrag  „unlimitiert"  (z.  B.:  zu
kaufen  10  000  Rubel  „bestens",  d.  h.  zu  dem  billigst-möglichen  Preise,  zu  dem  sie
der  Kommissionär  auf  dem  Markt  erlangen  kann).  Wieviel  Waren  oder  Papiere
einer  bestimmten  Art  jeweilig  von  derartigen  Auftraggebern  angeboten  oder  gesucht,
und  welche  Preise  dafür  verlangt  oder  geboten  werden,  hängt  natürlich  von  der
ganzen  unabsehbaren  Vielzahl  von  Ursachen  ab,  welche  für  die  Verkaufs-  oder  Kaufsneigung ­
  der  Beteiligten  in  Betracht  kommen.
Mit  ihren  Aufträgen  in  der  Tasche  begeben  sich  die  Kommissionäre  an  die
Börse  und  suchen  dort  entweder  selbst  einen  Partner  aufzufinden,  mit  dem  sie  ein
Geschäft,  wie  es  der  Auftraggeber  verlangt,  so  günstig  wie  möglich  für  ihn  und
jedenfalls  innerhalb  des  Preis-„Limits",  welches  er  angegeben  hat,  abschließen
können,  oder  sie  wenden  sich  an  einen  der  Makler,  welche  die  Vermittlung  von
Geschäften  in  dem  betreffenden  Gegenstand  (Getreidesorte,  Aktien  der  betreffenden
Gesellschaft)  zu  ihrem  speziellen  Geschäft  gemacht  haben.  An  diese  Makler  gelangt
also  der  größte  Teil  der  Verkaufs-  und  Kaufsofferten,  die  an  einem  Börsentage  in
dem  betreffenden  Artikel  vorliegen,  —  „Angebot  und  Nachfrage"  konzentrieren  sich
bei  ihnen  —  und  sie  suchen  nun  aus  diesen  Kaufs-  und  Verkaufsaufträgen  unter
Berücksichtigung  der  angegebenen  Preis-„Limits"  möglichst  viele  Geschäfte  zustande
zu  bringen,  um  möglichst  viel  „Courtage"  zu  verdienen.
Je  nach  dem  Maße  nun,  in  welchem  Aufträge  zum  Verkauf  oder  zum  Kauf
bestimmter  Warensorten  oder  Wertpapiere  an  den  Markt  gelangen,  —  je  nach  der
jeweiligen  „Marktlage"  —  müssen  die  zu  einem  bestimmten  Preise  keinen  Verkäufer
mehr  findenden  Kaufreflektanten  mit  ihren  Preisangeboten  in  die  Höhe  gehen  und
so  zu  dem  teureren  Preise  weitere  Warenbesitzer  zum  Verkaufe  zu  bewegen  suchen,
        <pb n="275" />
        5.  Der  Verkehr  auf  der  Börse.

247

oder  umgekehrt  die  Verkaufsreflektanten  mit  ihren  Preisforderungen  herabgehen,
um  so  durch  die  billigeren  Preise  einen  Anreiz  zum  Kauf  zu  schaffen.  Der  ganze
Verkehr  trägt  demgemäß  den  Charakter  eines  unablässigen  gegenseitigen  Ansteigerns
an  sich:  die  Kommissionäre  und  Makler  mit  Kaufaufträgen  in  der  Tasche  gehen  mit
ihren  Preisangeboten  herauf,  diejenigen  mit  Verkaufsaufträgen  mit  den  Preisforderungen ­
  herunter,  —  fo  nähern  sich  die  Gebote  einander,  bis  ein  Geschäftsabschluß ­
  zwischen  zwei  Beteiligten  zustande  kommt.  In  der  Vergangenheit  und  auch
heute  noch  vielfach  in  England  und  Amerika  trägt  der  Verkehr  auch  geradezu  die
Form  der  öffentlichen  Versteigerung  an  sich:  ein  Börsenbeamter  ruft  von  erhöhter
Stelle  aus  die  einzelnen  Waren  und  Papiere  auf;  im  weiten  Kreise  um  ihn  stehen
die  Reflektanten  und  rufen  ihm  ihre  Gebote  zu,  die  er  mit  lauter  Stimme  wiederholt, ­
  bis  die  Annahme  eines  Gebotes  durch  einen  Anwesenden  erfolgt,  worauf  die
Gebote  von  neuem  beginnen.
Meist  vollzieht  sich  der  Verkehr  ohne  einen  solchen  amtlichen  Ausrufer,  aber
dem  Wesen  nach  in  ähnlicher  Weise.  Die  Händler  in  einem  Papier  oder  in  einer
Warensorte  mit  besonders  lebhaftem  Verkehr  haben  meist  einen  bestimmten  allgemein
bekannten  Standort  auf  der  Börse.  Dorthin  begibt  sich,  wer  davon  kaufen  oder
verkaufen  will,  und  es  bildet  sich  ein  Knäuel  von  Menschen,  welche  sich  ihre  Kaufsund ­
  Verkaufsofferten  zurufen,  oft  geradezu  zubrüllen,  indem  sie  sich  dabei  bestimmter
kurzer  Ausdrücke  bedienen,  die  an  der  Börse  üblich  sind.  Zum  Beispiel:  ein  Rubel-Makler
  Meier  hat  einen  Auftrag  zum  Kauf  von  30  000  Rubel  russischer  Noten  nicht
über  211  JA  pro  100  Rubel  erhalten.  Er  begibt  sich  an  den  Rubel-„Markt",  d.  h.  zu
demjenigen  Knäuel,  in  welchem  Rubelnoten  gehandelt  werden,  und  ruft:  „210  Geld!",
das  heißt  im  Börsendialekt:  „Ich  biete  210  JA  für  je  100  Rubel."  Ein  anderer  ruft
darauf:  „211  Brief!",  das  heißt:  „Ich  bin  bereit,  zu  211  für  100  Rubel  Rubelnoten  zu
verkaufen."  Darauf  ruft  z.  B.  Meier:  „210  Geld!",  das  heißt:  „Ich  will  nur  210
geben."  Darauf  ein  dritter:  „210%  Brief!",  das  heißt:  „Ich  gebe  Rubelnoten  schon
zu  210%  für  100  Rubel  her."  Nun  geht  Meier,  einsehend,  daß  er  zu  210  JA  keine
Rubel  erhält,  mit  seinem  Gebot  in  die  Höhe  und  ruft  z.  B.  zunächst:  „210%  Geld!",
das  heißt:  „Ich  bin  bereit,  210%  für  100  Rubel  zu  zahlen",  worauf  z.  B.  ein  vierter
ruft:  „210 6 /b  Brief!"  und  Meier,  nochmals  höher  bietend:  „210%  Geld!"  Auf  dieses
Gebot  hin  ruft  ihm  ein  fünfter  zu:  „Wie  viel  mal?"  nämlich:  „Wie  viel  mal  die  sog.
„Schlußeinheit"  —  d.  h.  das  der  Einfachheit  der  Verständigung  halber  von  den
Börsenusancen  ein  für  allemal  als  gemeint  festgesetzte  Quantum,  z.  B.  in  Berlin  bei
Rubeln  10  000  Rubel  —  wollen  Sie  zu  diesem  Preise  kaufen?"  worauf  Meier
antwortet:  „3  mal!"  (d.  h.  3  X  10  000„30  000  Rubel  will  ich  kaufen"),  und  der
Gegner,  wenn  ihm  30  000  Rubel  zum  Preise  von  210%  Ji  für  je  100  Rubel  feil
sind,  antwortet:  „An  Sie!"  (nämlich:  „An  Sie  verkaufe  ich  die  betreffende  Quantität
zu  dem  gebotenen  Preise",  —  der  entsprechende  Ausdruck  des  Käufers  würde  lauten:
„Von  Ihnen!")  worauf  beide  sich  den  Kurs  und  die  Quantität  schleunigst  in  ihren
Notizbüchern  vermerken,  um  alsbald  sich  der  Erledigung  weiterer  Aufträge  zuzuwenden. ­

Oft  müssen  Gestikulationen  alle  Worte  ersetzen.  Denn  die  ungeheuere  Zahl  der
fortwährend  hin-  und  herschwirrenden  Gebote  verursacht  einen  geradezu  betäubenden
donnerartigen  Lärm  und  ist,  verbunden  mit  dem  Anblick  zahlreicher  Knäuel  sich
drängender,  brüllender  und  gestikulierender  Menschen,  wohl  geeignet,  demjenigen,  der
Zum  ersten  Male  die  Gallerten  eines  Börsenraums  betritt,  Befremden  und  Widerwillen ­
  einzuflößen.
        <pb n="276" />
        248

Zweiter  Teil.  Handel.  X.  Die  Börse.

6.  Die  Notierung  der  Börsenkurse.
Von  Friedrich  Thorwart.

T  h  o  r  w  a  r  t,  Börsenwesen.  In:  Referate  über  die  akademischen  Kurse  für  junge
Kaufleute.  (Beilage  zu  den  „Mitteilungen  aus  der  Handelskammer  Frankfurt  a.  M.",  Dezember-Nummer ­
  1898.)  S.  4.
Die  auf  dem  Kurszettel  neben  den  Waren  bezw.  Wertpapieren  befindlichen
Zahlen  geben  die  Preise  an,  zu  welchem  an  dem  betreffenden  Tage  jene  Waren  oder
Wertpapiere  gehandelt  worden  sind.  Meistens  befinden  sich  noch  Buchstaben  oder
Worte  hinter  diesen  Preisen,  so  z.  B.  G—Geld,  8—Brief  usw.  Der  erstere  Zusatz
bedeutet,  daß  Waren  oder  Wertpapiere  zu  dem  angegebenen  Preise  verlangt,  aber
nicht  angeboten  wurden.  B-^Brief  oder  8—Papier  besagt,  daß  zu  den  verzeichneten
Preisen  Waren  oder  Papiere  angeboten,  aber  nicht  verlangt  wurden.  Stehen  die
beiden  Bezeichnungen  „Brief"  und  „Geld"  zusammen  neben  zwei  Kursen,  so  ist
darunter  zu  verstehen,  daß  zum  höheren  Kurse  Ware  ausgeboten  war,  zum  niedrigeren
Kurse  verlangt  wurde.  Bei  „bez.  u.  G"  oder  „bez.  u.  B"  sind  nur  Teilabschlüsse
zustande  gekommen,  so  daß  nicht  alle  verlangten  Waren  zu  haben,  nicht  alle  ausgebotenen ­
  Waren  anzubringen  waren.
Die  Kurse  werden  in  Prozenten  oder  für  je  ein  Stück  der  betreffenden  Effektengattung
  notiert.  An  deutschen  Börsen  werden  alle  diejenigen  Papiere  in  Prozenten
notiert,  welche  mit  einem  festen  Zinsfuß  versehen  sind,  so  z.  B.  Reichsanleihe,  preußische
Konsols,  ebenso  auch  die  deutschen  Aktien,  während  die  Stücknotierung  z.  T.  bei
ausländischen  Aktien  Platz  greift.  Die  Stückkursnotierung  läßt  den  Wert  des  Papiers
höher  als  bei  der  Prozentnotierung  erscheinen,  sobald  die  Einheit  des  Betrages  des
Papieres  ein  Mehrfaches  von  Hundert  ist;  z.  B.  wird  der  Kurs  eines  Papieres  von
3000  Jl  Nennwert,  wenn  dieses  200  steht,  in  Prozenten  mit  200,  in  Stück  aber  mit
6000  notiert  werden.  An  den  deutschen  Börsen  werden  die  Kurse  durchweg  nur
für  das  Kapital  notiert,  dagegen  wird  die  Berechnung  der  aufgelaufenen  Zinsen
gesondert  aufgestellt  im  Kassageschäfte  bis  zum  Tage  des  Geschäftsabschlusses,  im
Zeitgeschäfte  bis  zum  Erfüllungstage:  an  anderen  Börsen,  wie  London,  Paris  und
New  Port  werden  auch  bei  festverzinslichen  Papieren  die  laufenden  Zinsen  in  den
Kurs  eingerechnet.  Diese  Verschiedenheit  in  der  Notierung  muß  natürlich  bei  Vergleichung ­
  der  betreffenden  Kurszettel  im  Auge  behalten  werden.  Der  Kurs  wird
sich  bei  den  Papieren,  die  einschließlich  Zinsen  notiert  werden,  bis  zum  Fälligkeitstage ­
  des  Coupons  fortwährend  erhöhen  und  sich  dann  an  diesem  Tage  nach  Abtrennung ­
  des  Coupons  wieder  entsprechend  ermäßigen.  Bei  uns  in  Deutschland,  wo
der  Kurs  ausschließlich  der  Zinsberechnung  notiert  wird,  hat  die  Fälligkeit  des
Coupons  bei  den  festverzinslichen  Papieren  begreiflicherweise  keinen  Einfluß  auf  den
Kurs,  da  die  Kapitalberechnung  nach  wie  vor  die  gleiche  bleibt.  Dagegen  ändert  sich
die  Kursnotierung  bei  solchen  Papieren,  denen  ein  Dividendenschein  angeheftet  ist,
ein  Schein,  der  bei  Fälligkeit  nicht  mit  einem  bestimmten  Betrage  eingelöst  wird,
sondern  dessen  Gegenwert  sich  nach  dem  Erträgnisse  des  betreffenden  Unternehmens
richtet;  da  man  diese  zukünftige  Dividende  nicht  vorher  bestimmen  kann.  so  werden
4%  Zinsen  berechnet.  Aber  auch  hier  herrscht  eine  Verschiedenheit  bezüglich  der
Kursnotierung,  je  nachdem  der  Dividendenschein  mit  Ablauf  des  Geschäftsjahres  oder
erst  dann  abgetrennt  wird,  wenn  die  Dividende  bekanntgegeben  wird.  Wird  der
Schein  am  Ende  des  Geschäftsjahrs,  meist  am  1.  Januar,  detachiert,  so  fragt  es  sich,
wie  hoch  die  Dividende  von  seiten  der  Börse  voraussichtlich  geschätzt  wird.  Glaubt
die  Börse,  daß  das  Papier  z.  B.  10  %  zahlen  wird,  so  wird  nach  dem  31.  Dezember
der  Kurs  um  den  Prozentsatz  herabgesetzt,  der  über  die  usancemäßig  berechneten  4  %
        <pb n="277" />
        7.  Die  Börse  und  ihre  Organe  nach  dem  Deutschen  Börsengesetze  rc.  249

hinausgeht.  Der  Käufer  eines  Papiers,  das  Ende  Dezember  196  %  stand,  wird  mithin ­
  bei  einer  geschätzten  Dividende  von  10  %  am  3.  Januar  190  -h  4  %  Zinsen  vom
1.  —3.  Januar  zu  zahlen  haben,  weil  der  Käufer  am  31.  Dezember  den  Dividendenschein ­
  für  das  abgelaufene  Jahr  mitkaufte,  der  Käufer  am  3.  Januar  aber  nicht.
Wird  das  Erträgnis  mit  weniger  als  den  usancemäßigen  4  %  in  Aussicht  genommen,
so  erhöht  sich  der  Kurs  nach  Jahresschluß  um  die  entsprechende  Differenz;  z.  B.  wird
ein  Papier  im  Kursstände  von  90  mit  einer  auf  2  %  geschätzten  Dividende  am
2.  Januar  auf  90  -f-  2  ==  92  %  gesetzt  werden,  weil  der  Käufer  an  diesem  Termine
nur  aus  2  Tagen  die  4  %  Zinsen  zu  vergüten  hat,  am  31.  Dezember  aber  für  ein
volles  Jahr.  Bleibt  der  Dividendenschein  bis  zur  Erklärung  der  Dividende  am
Papier,  dann  findet  nach  Schluß  des  Geschäftsjahrs  wohl  wiederum  eine  verschiedenartige ­
  Berechnung  an  den  einzelnen  Börsen  statt.  An  der  einen  werden  die  usancemäßigen
  4  %  weiter  über  das  Geschäftsjahr  bis  zum  Erklärungstage  der  Dividende
gerechnet,  also  z.  B.  am  30.  Januar  aus  390  Tagen;  an  der  anderen  Börse  wird  der
Kurs  mit  dem  Abschluß  des  Geschäftsjahres  um  4%  erhöht  und  die  Zinsen  alsdann
von  dem  neuen  Geschäftsjahr  angerechnet.
Papiere,  welche  auf  ausländische  Valuten  lauten,  werden  nach  bestimmten,  feststehenden ­
  Umrechnungskursen  in  die  deutsche  Währung  umgerechnet.
Die  Kurse  der  Prämiengeschäfte  werden  gleichfalls  im  Kurszettel  notiert,  und
zwar  wird  der  Kurs  des  Prämiengeschäfts  zugleich  mit  dem  Preise  der  Prämie
veröffentlicht.  Ist  diese  z.  B.  2  %,  so  wird  die  Notiz  bei  Vorprämien  80/2,  bei  Rückprämien ­
  76/2  lauten  oder,  wie  man  der  Kürze  wegen  sagt,  80  Dont  sReugeldj  2  bezw.
76  Dont  2.  Bei  Stellagegeschäften  werden  zwei  Kurse  notiert,  z.  B.  105/95,  oder  man
notiert  nur  die  Spannung,  also  hier  10  %.

7.  Die  Börse  und  ihre  Organe  nach  dem  Deutschen
Börsengesetze  vom  8.  Mai  1908.
Von  Max  A  p  t.

Börsengesetz.  Erläutert  unter  Mitarbeit  von  Trumpler  und  Weißb  art
von  A  p  t.  5.  Ausl  Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag,  1909.  S.  8—12.
Die  Errichtung  einer  Börse  bedarf  der  Genehmigung  der  Landesregierung. ­
  Sie  ist  befugt,  die  Aufhebung  bestehender  Börsen  anzuordnen.  Die  Aufsicht ­
  über  die  Börsen  steht  gleichfalls  den  Landesregierungen  zu.  Sie  können  indes
die  unmittelbare  Aufsicht  den  Handelsorganen  übertragen.  Ein  weiteres  Organ  der
Landesregierungen  stellt  der  durch  das  Börsengesetz  neu  geschaffene  Staatskommissar
dar.  Seine  Aufgabe  ist  es,  den  Geschäftsverkehr  an  der  Börse  sowie  die  Befolgung
der  in  bezug  auf  die  Börse  erlassenen  Gesetze  und  Verwaltungsbestimmungen  nach
näherer  Anweisung  der  Landesregierung  zu  überwachen.  Damit  sind  zwei  Organe
geschaffen,  welche  die  unmittelbare  Überwachung  der  Börse  ausüben:  das  Handelsorgan ­
  und  der  Staatskommissar.
über  das  Verhältnis  der  beiden  Organe  enthält  das  Gesetz  keine  besonderen
Vorschriften.  Ein  unmittelbares  Eingreifen,  eine  Aufforderung  zur  Beseitigung  von
Gesetzesverstößen  ist  dem  Staatskommissar  nicht  gestattet;  er  soll  nicht  entscheiden  und
nicht  verfügen.  Er  soll  nur  seine  Wahrnehmung  derjenigen  Behörde  mitteilen,  die
zum  Gesetzesvollzug  berufen  ist.  Das  Aufsichtsorgan  hat  dagegen  nicht  nur  zu  berichten ­
  und  aufmerksam  zu  machen,  sondern  es  hat  zu  entscheiden  und  zu  verfügen.
        <pb n="278" />
        250

Zweiter  Teil.  Handel.  X.  Die  Börse.

Dem  entspricht  es,  wenn  der  Staatskommissar  die  Börsenorgane  aus  Mißstände
aufmerksam  zu  machen  hat,  wenn  er  das  Recht  hat,  den  Beratungen  der  Börsenorgane ­
  beizuwohnen,  und  die  Pflicht,  über  Mängel  und  die  Mittel  zu  ihrer  Abstellung
Bericht  zu  erstatten.  Nach  der  „Begründung"  soll  er  ein  unparteiischer  und  zuverlässiger
Beobachter  sein;  seine  Einsetzung  soll  dazu  dienen,  dem  weitverbreiteten  Mißtrauen
gegen  die  Börse,  soweit  es  auf  Unkenntnis  oder  Übertreibung  beruht,  entgegenzutreten.
Über  die  Börsenleitung  und  ihre  Organe  haben  die  für  jede  Börse
zu  erlassenden  Börsenordnungen  Bestimmungen  zu  treffen.  Die  Handhabung  der
Ordnung  in  den  Börsenräumen  liegt  dem  Börsenvorstand  ob.  Er  ist  befugt,  Personen,
welche  die  Ordnung  oder  den  Geschäftsverkehr  an  der  Börse  stören,  sofort  aus  den
Börsenräumen  zu  entfernen  und  mit  zeitweiliger  Ausschließung  von  der  Börse  oder
mit  Geldstrafe  zu  bestrafen.  Die  Börsenordnungen  müssen  überdies  Bestimmungen
treffen:  über  die  Geschäftszweige,  für  welche  die  Börseneinrichtungen  bestimmt  sind;
über  die  Voraussetzung  der  Zulassung  zum  Besuche  der  Börse;  darüber,  in  welcher
Weise  die  Preise  und  Kurse  zu  notieren  sind.
Die  Genehmigung  der  Börsenordnungen  erfolgt  durch  die  Landesregierung,  die
dadurch  einen  wirksamen  Einfluß  auf  die  Organisation  der  Börse  erhält.  Sie  kann
insbesondere  anordnen,  daß  in  den  Vorständen  der  Produktenbörsen  die  Landwirtschaft, ­
  die  landwirtschaftlichen  Nebengewerbe  und  die  Müllerei  eine  entsprechende
Vertretung  finden.
Der  B  ö  r  s  e  n  a  u  s  s  ch  u  ß  ist  ein  Sachverständigenorgan  zur  Begutachtung
über  die  durch  dieses  Gesetz  der  Beschlußfassung  des  Bundesrats  überwiesenen  Angelegenheiten. ­
  Er  besteht  aus  mindestens  dreißig  Mitgliedern,  die  vom  Bundesrat
in  der  Regel  auf  je  fünf  Jahre  zu  wählen  sind.  Eine  erneute  Wahl  ist  zulässig.  Die
Wahl  der  Hälfte  der  Mitglieder  erfolgt  auf  Vorschlag  der  Börsenorgane.  Darüber,
in  welcher  Zahl  dieselben  von  den  einzelnen  Börsenorganen  vorzuschlagen  sind,
bestimmt  der  Bundesrat.  Die  andere  Hälfte  wird  unter  angemessener  Berücksichtigung ­
  der  Landwirtschaft  und  der  Industrie  gewählt.  Er  besteht  zur  Zeit  aus  42
Mitgliedern  und  42  Stellvertretern.  Der  Börsenausschuß  ist  befugt,  Anträge  an  den
Reichskanzler  zu  stellen  und  Sachverständige  zu  vernehmen.
Das  Ehrengericht  zieht  zur  Verantwortung  Börsenbesucher,  welche  im  Zusammenhange ­
  mit  ihrer  Tätigkeit  an  der  Börse  sich  eine  mit  der  Ehre  oder  dem  Anspruch ­
  auf  kaufmännisches  Vertrauen  nicht  zu  vereinbarende  Handlung  haben  zuschulden ­
  kommen  lassen.
Das  Ehrengericht  besteht,  wenn  die  unmittelbare  Aufsicht  über  die  Börse  einem
Handelsorgan  übertragen  ist,  aus  der  Gesamtheit  oder  einem  Ausschüsse  dieses  Aufsichtsorgans, ­
  andernfalls  aus  Mitgliedern,  welche  von  den  Börsenorganen  gewählt
werden.  Die  näheren  Bestimmungen  über  die  Zusammensetzung  des  Ehrengerichts
werden  von  der  Landesregierung  erlassen.
Die  Verhandlungen  vor  dem  Ehrengericht  sind  in  der  Regel  nicht  öffentlich:  das
Ehrengericht  ist  indes  befugt,  die  Öffentlichkeit  anzuordnen,  und  dazu  verpflichtet,  falls
der  Staatskommissar  oder  der  Beschuldigte  es  beantragt,  sofern  nicht  die  Voraussetzungen ­
  des  ^  173  des  Reichs-Gerichts-Verfaffungsgesetzes*)  vorliegen.  Bemerkenswert ­
  ist  die  Mitwirkung  des  Staatskommissars  bei  dem  Ehrengericht.  Der  Staatskommissar ­
  hat  größere  Rechte  als  der  Staatsanwalt  im  strafprozessualen  Verfahren.
Er  kann  die  Einleitung  eines  ehrengerichtlichen  Verfahrens  verlangen.  Diesem  Ver*) ­
  §  173  des  Gerichtsverfassungsgesetzes  für  das  Deutsche  Reich  lautet:  „In  allen  Sachen
kann  durch  das  Gericht  für  die  Verhandlung  oder  für  einen  Teil  derselben  die  Öffentlichkeit
ausgeschlossen  werden,  wenn  sie  eine  Gefährdung  der  öffentlichen  Ordnung,  insbesondere  der
Staatssicherheit,  oder  eine  Gefährdung  der  Sittlichkeit  besorgen  läßt."  —  G.  M.
        <pb n="279" />
        6.  Geschichte  des  Deutschen  Börsengesetzes.

251

langen  sowie  allen  von  dem  Kommissar  gestellten  Beweisanträgen  muß  stattgegeben
werden.  Ja  er  kann  selbst  dann,  wenn  das  Ehrengericht  nach  eingeleiteter  Voruntersuchung ­
  zur  Einstellung  des  Verfahrens  gelangen  würde,  dennoch  die  Hauptverhandlung ­
  erzwingen.  Hervorzuheben  ist,  daß  das  Ehrengericht  befugt  ist,  Zeugen
und  Sachverständige  zu  laden  und  eidlich  zu  vernehmen.  Die  Strafen  bestehen  in
Verweis  sowie  in  zeitweiliger  oder  dauernder  Ausschließung  von  der  Börse.  Gegen
die  Entscheidung  der  Ehrengerichts  steht  sowohl  dem  Staatskommissar  als  dem  Beschuldigten ­
  die  Berufung  an  die  periodisch  zu  bildende  Berufungskammer  offen.  Die
Berufungskammer  besteht  aus  einem  Vorsitzenden  und  sechs  Beisitzern.  Der
Vorsitzende  wird  von  dem  Bundesrat  bestimmt.  Die  Beisitzer  werden  von  dem
Börsenausschusse  aus  seinen  auf  Vorschlag  der  Börsenorgane  berufenen  Mitgliedern
gewählt;  von  den  Beisitzern  dürfen  nicht  mehr  als  zwei  derselben  Börse  angehören.
Für  den  Vorsitzenden  und  die  Beisitzer  werden  in  gleicher  Weise  Stellvertreter  bestellt.
Durch  die  Novelle  zum  Börsengesetz  ist  ein  besonders  geregeltes  Verfahren  eingeführt ­
  worden,  durch  welches  gegen  den  Abschluß  verbotener  Börsentermingeschäfte
in  Getreide  oder  Erzeugnissen  der  Getreidemüllerei  eingeschritten  wird.

8.  Geschichte  des  Deutschen  Börsengesetzes.
Von  Max  A  p  t.
Börsengesetz.  Erläutert  unter  Mitarbeit  von  T  r  u  m  p  l  e  r  und  W  e  i  ß  b  a  r  t
von  A  p  t.  5.  Ausl-  Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag,  1909.  S.  1—6,  S.  22—24  und  S.  6.
Das  Börsengesetz  vom  22.  Juni  1896  machte  den  Anfang  mit  einer  reichsgesetzlichen ­
  Regelung  des  Börsenwesens.  Die  erste  parlamentarische  Anregung  wurde  in
der  Session  des  Reichstages  von  1887/88  gegeben.  Die  Petitionskommission  des
Reichstages  war  damals  mit  der  Beratung  einer  Petition  befaßt,  die  den  Antrag
enthielt,  daß  die  an  der  Produktenbörse  zu  Berlin,  insbesondere  auf  dem  Gebiete  des
Terminhandels  mit  Getreide  hervorgetretenen  Mißstände  im  Wege  der  Gesetzgebung
Abhilfe  finden  möchten.  Die  Petitionskommission  beschloß:  die  Petition  dem  Reichskanzler ­
  zur  Erwägung  zu  überweisen,  ob  aus  Anlaß  der  von  dem  Gesuchsteller,  sowie
auch  vielfach  in  der  Presse  zur  Sprache  gebrachten  Mißstände  eine  Enquete  über  die
Zustände  der  Börse  vorzunehmen  sei,  und  ob  eine  reichsgesetzliche  Regelung  der
Materie  sich  empfehlen  möchte.
Demnächst  gelangte  im  Reichstag  eine  Petition  zur  Erörterung,  in  welcher  die
Abstellung  von  Mißständen  an  der  Hamburgischen  Warenbörse,  und  zwar  namentlich
im  Bereiche  des  Kaffeeterminhandels,  befürwortet  und  zu  diesem  Zwecke  die  Untersagung ­
  oder  doch  Beschränkung  dieses  Handels,  insbesondere  soweit  er  durch  die
Warenliquidationskasse  Förderung  erhielt,  beantragt  wurde.  Auf  Grund  des  Berichts
der  Kommission  für  die  Petitionen  beschloß  der  Reichstag  in  seiner  Sitzung  vom
16.  Mai  1889,  die  Petition  den  Verbündeten  Regierungen  zur  Erwägung  zu  überweisen. ­

Während  die  vorstehend  genannten  Anträge  zunächst  an  die  Verhältnisse  einzelner ­
  Börsenplätze  anknüpften,  waren,  namentlich  seit  dem  Jahre  1891,  vielseitig  Beschwerden ­
  laut  geworden,  die  sich  auf  den  gesamten  Umfang  des  Börsenwesens  erstreckten. ­
  Hervorgerufen  wurde  diese  Bewegung  durch  den  Zusammenbruch  bedeutender
inländischer  Bankhäuser,  welcher  die  Aufdeckung  einer  übertriebenen,  unsoliden
Börsenspekulation  und  umfangreicher  Depotveruntreuungen  zur  Folge  hatte,  sodann
auch  durch  Zahlungseinstellungen  in  ausländischen  Staaten,  deren  Werte  durch  die
deutschen  Börsen  verbreitet  waren.  Die  erwähnten  Depotunterschlagungen  führten
        <pb n="280" />
        252

Zweiter  Teil.  Handel.  X.  Die  Börse.

zunächst  zu  einer  Erwägung  darüber,  in  welcher  Weise  der  Effektenbesitzer  durch  gesetzliche ­
  Bestimmungen  gegen  ein  unredliches  Verhalten  des  Bankiers  hinsichtlich  der  ihm
anvertrauten  Wertstücke  gesichert  werden  könne.  Das  Ergebnis  dieser  Erwägung
fand  in  dem  Entwurf  eines  Gesetzes  über  die  Pflichten  der  Kaufleute  bei  Aufbewahrung ­
  fremder  Wertpapiere  Ausdruck,  der  in  dem  Gesetze  vom  5.  Juli  1896  verwirklicht
worden  ist.  Daneben  blieb  die  Frage  bestehen,  inwieweit  die  im  Börsenbetriebe
selbst  zutage  getretenen  Schäden  ein  organisatorisches  Eingreifen  der  Gesetzgebung
notwendig  machten.  Die  Forderung  eines  solchen  Eingreifens  wurde  im  Reichstage
als  eine  in  weiten  Kreisen  vertretene  Forderung  gekennzeichnet.
Auch  die  Bundesregierungen,  in  deren  Gebieten  Börsen  sich  befanden,  hatten
alsbald  nach  den  Vorgängen  des  Jahres  1891  die  Verpflichtung  anerkannt,  zur  Herbeiführung ­
  eines  Schutzes  gegen  die  Wiederkehr  ähnlicher  Ausschreitungen  in  eine
eingehende  Prüfung  der  auf  den  Börsenverkehr  und  die  Stellung  der  Börsen  im  allgemeinen ­
  bezüglichen  tatsächlichen  und  rechtlichen  Fragen  einzutreten.  Zu  diesem
Zweck  stellte  sich,  da  es  an  den  ausreichenden  Unterlagen  mangelte,  zunächst  die  Ver&amp;gt;
anstaltung  einer  Enquete  als  notwendig  dar.  Es  wurde  deshalb  unter  dem
6.  Februar  1892  durch  den  Reichskanzler  eine  Kommission  berufen,  welche  durch  einen
vom  Reichskanzler  ernannten  Vorsitzenden  geleitet  wurde  und  aus  Beamten  der  beteiligten ­
  Bundesregierungen,  ferner  aus  Vertretern  der  Wissenschaft  sowie  der  direkt
oder  indirekt  am  Börsenhandel  beteiligten  Kreise  zusammengesetzt  war.  Die  Kommission ­
  trat  am  6.  April  1892  zusammen,  einigte  sich  zunächst  über  die  Gestaltung
der  den  weiteren  Verhandlungen  und  den  Vernehmungen  von  Sachverständigen
zugrunde  zu  legenden  Fragen  und  erledigte  sodann  nach  Abhaltung  von  93  Sitzungen
ihre  Aufgabe  durch  die  am  11.  November  1893  erfolgte  Erstattung  eines  Schlußberichts ­
  an  den  Reichskanzler.  Die  Kommission  hat  es  sich  angelegen  sein  lassen,
Nachrichten  über  die  in  den  einzelnen  Bundesstaaten  und  an  den  wichtigsten  ausländischen ­
  Börsenplätzen  geltenden  gesetzlichen  Vorschriften,  Statuten  und  Handelsgebräuche ­
  einzuziehen  und  ein  reichhaltiges  statistisches  Material  über  den  Umfang
und  die  Formen  der  Börsengeschäfte  beizubringen.  Ferner  sind  von  ihr  115  Sachverständige, ­
  und  zwar  39  dem  Effekten-,  63  dem  Warenverkehr,  8  der  Wissenschaft  und
der  Rechtspflege,  5  der  Presse  angehörig,  vernommen  worden,  deren  Aussagen  in
wortgetreuer  Wiedergabe  dem  Berichte  beigefügt  wurden.  Unter  Berücksichtigung
der  so  gewonnenen  Aufklärungen  hat  die  Kommission  sich  durch  Mehrheitsbeschlüsse
über  die  zu  empfehlenden  Maßregeln  schlüssig  gemacht  und  formulierte  Vorschläge
für  gesetzgeberische  und  administrative  Anordnungen  vorgelegt.
Der  Bericht  der  Enquetekommission  ist  nebst  sämtlichen  Anlagen  dem  Bundesrat
und  dem  Reichstag  mitgeteilt  worden.  Der  letztere  hat  darauf  bei  Gelegenheit  der
Beratung  des  Gesetzes  über  die  Erhebung  der  Reichsstempelabgaben  in  seiner  Sitzung
vom  19.  April  1894  beschlossen:  die  Verbündeten  Regierungen  zu  ersuchen,  auf  Grund
der  Ergebnisse  der  Börsenenquete  ein  Börsengesetz  tunlichst  bald  vorzulegen.
Demzufolge  legte  der  Reichskanzler  mit  Schreiben  vom  3.  Dezember  1895  den
Entwurf  eines  Börsengesetzes  nebst  Begründung  dem  Reichstage  zur  verfassungsmäßigen ­
  Beschlußnahme  vor.  Die  erste  Lesung  fand  am  9.,  10.  und  11.  Januar  1896
statt.  Die  Vorlage  wurde  der  9.  Kommission  zur  Vorberatung  überwiesen.  Abg.
Gamp,  welcher  bereits  in  der  Börsenenquetekommission  mitgewirkt  hatte,  erstattete
als  Berichterstatter  einen  ausführlichen  schriftlichen  Bericht.  Die  zweite  Lesung  fand
am  28.,  29.,  30.  April  und  1.  Mai  1896  statt.  Die  dritte  Lesung  wurde  abgehalten  am
5.  und  6.  Juni  1896.  Am  6.  Juni  1896  wurde  das  Gesetz  vom  Reichstage,  am
18.  Juni  1896  vom  Bundesrat  angenommen.  Die  Verkündung  im  Reichsgesetzblatt
als  „Börsengesetz,  vom  22.  Juni  1896"  erfolgte  am  24.  Juni  1896.
        <pb n="281" />
        8.  Geschichte  des  Deutschen  Börsengesetzes.

253

Seitdem  dieses  Gesetz  in  Kraft  trat,  d.  i.  seit  dem  1.  Januar  1897,  sind  die
Klagen  über  das  Gesetz,  die  sich  insbesondere  auf  den  Abschnitt  über  den  Börsenterminhandel ­
  bezogen,  nicht  verstummt  ....
Die  Einrichtung  des  Börsenregisters,  die  Unberufene  vom  Börsenspiel  fernhalten
und  eintretendenfalls  vor  dessen  verderblichen  Folgen  schützen,  die  dazu  Berufenen
aber  einem  besonders  strengen  Rechte  unterstellen  sollte,  hatte  zu  zahlreichen  Verletzungen ­
  von  Treu  und  Glauben  und  mehrfach  dazu  geführt,  daß  gerade  solche
Personen,  die  zum  Abschluß  von  Börsentermingeschäften  berufen  erschienen,  sich  der
Erfüllung  ihrer  Verpflichtungen  aus  Börsentermingeschäften  durch  Erhebung  des
Registereinwandes  entzogen.  Gewohnheitsmäßige  Börsenbesucher,  reiche  Rentner,
die  seit  Jahren  regelmäßig  Börsengeschäfte  gemacht  hatten,  vermögende  Kaufleute,
insbesondere  auch  Bankiers,  hatten  sich  nicht  gescheut,  den  Registereinwand  vorzubringen. ­
  Mit  der  Begründung,  daß  es  dringend  erwünscht  sei,  der  verwerflichen
Ausnutzung  der  von  dem  Gesetz  an  die  Hand  gegebenen  Einwendungen  durch  Personen, ­
  die  eines  besonderen  Schutzes  nicht  bedürfen,  und  für  die  er  nicht  bestimmt
war,  wie  dem  Übermaße  der  entstandenen  Rechtsunsicherheit  sowohl  auf  dem  Gebiete
des  Effekten-  wie  dem  des  Produktenhandels  entgegenzutreten,  legten  die  Verbündeten
Regierungen  unterm  19.  Februar  1904  dem  Reichstage  den  Entwurf  eines  Gesetzes, ­
  betreffend  die  Änderung  des  Abschnittes  IV  des  Börsengesetzes,  vor.  Der
Reichstag  verwies  den  Entwurf  in  seiner  Sitzung  vom  30.  April  1904  an  eine  Kommission ­
  von  21  Mitgliedern,  welche  die  Vorlage  in  drei  Lesungen  durchberiet  und  die
in  dem  Bericht  der  11.  Kommission  vom  23.  Mai  1905  niedergelegten  Beschlüsse
faßte.  Eine  Weiterberatung  dieser  Vorlage  im  Plenum  wurde  durch  den  Schluß
des  Reichstages  unmöglich.  Ein  zweiter  Gesetzentwurf,  der  unterm  28.  November
1906  dem  Reichstag  vorgelegt  wurde,  entsprach  wortgetreu  den  Beschlüssen  der  vorerwähnten ­
  Reichstagskommission,  obwohl  sich  die  Verbündeten  Regierungen  der  Erkenntnis ­
  nicht  verschließen  konnten,  daß  diese  Vorschläge  in  ihrer  von  der  Fassung
der  ersten  Regierungsvorlage  in  wesentlichen  Punkten  abweichenden  Gestalt  zu  einer
vollständigen  Beseitigung  der  hervorgetretenen  übelstände  kaum  ausreichen  würden.
Der  Entwurf  beschränkt^  sich  darauf,  die  zivilrechtlichen  Folgen  des  Verbots  des
Börsenterminhandels  in  Getreide  und  Mühlenfabrikaten  sowie  in  Bergwerks-  und
Fabrikanteilen  in  einzelnen  Beziehungen  abzuschwächen  sowie  verschiedene  Ausnahmen ­
  von  dem  Rechtssatze  zuzulassen,  daß  auch  ein  erlaubtes  Börsentermingeschäft
unwirksam  ist,  wenn  nicht  die  beiden  Vertragschließenden  im  Börsenregister  eingetragen ­
  sind.
Allerdings  blieb  auch  dieser  zweite  Entwurf  infolge  der  Reichstagsauflösung
unerledigt.  Indessen  bot  die  veränderte  Zusammensetzung  des  neuen  Reichstags
der  Regierung  Gelegenheit,  den  dritten  Reformversuch,  den  sie  durch  ihre  Vorlage
vom  22.  November  1907  machte,  mit  mehr  Erfolg  als  früher  zu  unternehmen.  Die
Reichstagsvorlage,  die  sich  Entwurf  eines  Gesetzes  betreffend  Änderung  des  Börsengesetzes ­
  betitelte  und  sich  durch  die  Einfachheit  ihrer  Vorschläge  wie  durch  die  Klarheit ­
  ihrer  Begründung  vorteilhaft  von  ihren  beiden  Vorgängern  unterschied,  wurde
in  erster  Lesung  am  12.  und  13.  Dezember  1907  beraten  und  einer  Kommission  von
28  Mitgliedern  überwiesen.  Die  Kommission  beriet  den  Entwurf  in  zwei  Lesungen
und  erstattete  unterm  4.  April  1908  einen  umfangreichen  von  dem  Abgeordneten
Dr.  Weber  entworfenen  Bericht.  Die  zweite  Lesung  fand  sodann  am  7.  April,  die
dritte  am  8.  April  1908  statt  und  ergab  die  fast  unveränderte  Annahme  derjenigen
Beschlüsse,  welche  in  der  Reichstagskommission  in  zweiter  Lesung  gefaßt  waren.  Die
Novelle  wurde  unterm  8.  Mai  1908  ausgefertigt  und  am  18.  Mai  1908  im  Reichsgesetzblatt ­
  verkündet.  Sie  ist  seit  1.  Juni  1908  in  Kraft.  Durch  den  Artikel  VI  derselben
wurde  der  Reichskanzler  ermächtigt,  den  Text  des  Börsengesetzes,  wie  er  sich  aus
        <pb n="282" />
        254  Zweiter  Teil.  Handel.  XI.  Geldwesen  und  Kapitalismus.

der  Novelle  und  einer  im  Art.  14  des  Einführungsgesetzes  zum  Handelsgesetzbuch
vorgesehenen  Änderung  ergab,  unter  fortlaufender  Nummernfolge  der  Paragraphen
und  Abschnitte  durch  das  Reichsgesetzblatt  bekannt  zu  machen.  Dies  ist  durch  die
Bekanntmachung  vom  27.  Mai  1908  betreffend  die  Fassung  des  Börsengesetzes
geschehen.

XI.  Geldwesen  und  Kapitalismus.

1.  Begriff  und  Wesen  des  Geldes.
Von  Erwin  Nasse.

Nasse,  Das  Geld-  und  Münzwesen.  In:  Handbuch  der  politischen  Ökonomie.  Herausgegeben ­
  von  v.  Schönberg.  4.  Aufl.  1.  Bd.  Tübingen,  H.  Laupp,  1896.  S.  327—329.
Geld  im  weiteren,  rein  wirtschaftlichen  Sinne  ist  ein  allgemein
beliebtes  Tauschgut,  welches  die  Funktionen  sowohl  eines  Wertmaßstabes  wie  die
eines  Tausch-,  Zahlungs-  und  Wertaufbewahrungsmittels  versieht.
Unsere  gesellschaftliche  Wirtschaft  beruht  auf  zahlreichen,  beständig  sich  erneuernden ­
  Vergleichungen  von  Tauschwerten.  Das  Verhältnis  aber  verschiedener
Größen  zueinander  veranschaulicht  man  sich  am  leichtesten,  wenn  man  sie  mit  einer
dritten,  bekannten  Größe  vergleicht.  Deshalb  mußte  sich  überall  beim  Beginn  der
auf  Tausch  und  Kauf  sich  gründenden  gesellschaftlichen  Wirtschaft  das  Bedürfnis  nach
einem  Gute  herausstellen,  dessen  Wertverhältnisse  allen  bekannt  und  das  deshalb
geeignet  wäre,  bei  Vergleichungen  von  Tauschwerten  als  Maß  st  ab
zu  dienen.  Nicht  minder  aber  bedarf  man  zu  einer  auf  Austausch  von  Gütern  beruhenden ­
  Wirtschaft  eines  Mittels  zur  Übertragung  der  allgemeinen  Befähigung, ­
  die  verschiedensten  Güter  zu  erwerben,  (der  allgemeinen  Vermögensmacht)
von  Person  zu  Person,  von  Ort  zu  Ort,  aus  einer  Zeit  in  die  andere.  Denn  die
Bedürfnisse  der  verschiedenen  Wirtschaften  entsprechen  sich  nicht  in  der  Weise,  daß
jede  für  die  hinzugebenden  Güter  unmittelbar  diejenigen  Güter  erlangen  kann,
welche  die  eigenen  Bedürfnisse  erfüllen,  und  nach  denen  der  Wirtschaftende  trachtet.
Sie  differieren  vielmehr  nach  Qualität  und  Quantität,  Zeit  und  Ort.  Diejenigen,
welche  Güter  zu  Markte  bringen,  finden  Abnehmer  für  dieselben,  die  aber  ihrerseits ­
  nicht  diejenigen  Güter  als  Gegenwert  geben  können,  nach  denen  der  Verkäufer ­
  trachtet,  sondern  andere,  deren  er  nicht  bedarf.  Wenn  aber  auch  die  Bedürfnisse ­
  der  Art  nach  sich  beim  Tauschhandel  begegnen,  so  doch  nicht  immer  der
Größe  des  Bedarfs  nach.  Der  Wert  der  Gütermengen,  welche  jeder  der  beiden
Tauschenden  zu  Markte  bringt  und  erwerben  will,  ist  ungleich.  Oder  es  will  und
muß  der  eine  Teil  feine  Produkte  sofort  zu  Markte  bringen  und  verwerten,  weil  sie
nicht  haltbar  sind,  oder  weil  aus  irgendeinem  anderen  Grunde  ihre  sofortige  Verwertung ­
  vorteilhaft  erscheint,  aber  er  wünscht  erst  in  der  Zukunft  den  Gegenwert ­
  zur  Befriedigung  seiner  Bedürfnisse  zu  erhalten.  Der  Tauschakt  muß  in  zwei
der  Zeit  nach  verschiedene  Akte  zerlegt  werden.  Oder  endlich  der  Tauschende  findet
auf  einem  Markte  zwar  Abnahme  für  seine  Waren,  aber  nicht  das  Gegengut,  nach
dem  er  trachtet,  das  nur  an  einem  anderen  Orte  zu  haben  ist.  Er  bedarf  eines
Mittels,  feine  Kaufbefähigung  von  Ort  zu  Ort  zu  übertragen.  Für  alle  diese  Fälle
lassen  sich  aus  dem  gewöhnlichen  Leben  die  Beispiele  mit  Leichtigkeit  finden.
Aus  der  Funktion  des  Geldes  als  Tauschmittel  entwickelt  sich  die  des
Zahlungsmittels.  Mit  dem  Tausche  erschöpft  sich  keineswegs  die  Menge  der
        <pb n="283" />
        1.  Begriff  und  Wefen  des  Geldes.

255

Güterübertragungen,  die  durch  Geld  am  besten  vermittelt  werden.  Es  gibt  vielmehr ­
  ganze  Reihen  von  Güterübertragungen,  die,  obwohl  sie  Geldgebrauch  erheischen, ­
  doch  keine  Tauschakte  sind  (Knies).  —  Leistung  von  Schadensersatz,  von
Vermögensstrafen,  von  Steuern,  Zahlungen,  die  aus  familienrechtlichen  Beziehungen
entspringen,  Gewährung  und  Empfang  von  Darlehen,  Zinsen.  Das  allgemeine
Tauschmittel  wird  in  solchen  Fällen  allgemeines  Zahlungsmittel.
Ebenso  wie  das  Tauschmittel,  so  dient  auch  das  Zahlungsmittel  zu  Wertübertragungen ­
  sowohl  von  Person  zu  Person  wie  von  Ort  zu  Ort.  Es  erscheint  daher
nicht  notwendig,  der  Funktion  des  Geldes  als  Tausch-  und  Zahlungsmittel  noch  eine
als  Wertträger  von  Ort  zu  Ort  hinzuzufügen.  Jede  Zahlung  ist  mehr  oder  weniger
lokale  Wertübertragung.
Die  Verwendung  des  Geldes,  um  Werte  in  sicherer  und  bequemer  Weise  aus
einer  Zeit  in  die  andere  zu  bringen,  entsteht  aus  der  Funktion  des  Geldes,  als
Tausch-  und  Zahlungsmittel  zu  dienen.  Weil  Geld  allgemeine  Kauf-  und  Zahlungsfähigkeit ­
  verleiht,  wird  es  für  die  Zukunft  aufbewahrt,  aber  in  mancher  Beziehung
muß  diese  Funktion  des  Geldes  der  als  Wertaufbewahrungsmittel  entgegengesetzt
werden.
Diese  Verrichtungen  des  Geldes,  insbesondere  die  des  Wertmaßstabes,  vermag
nur  ein  Gut  zu  erfüllen,  das  in  seinen  Werteigenschaften  den  zu  vergleichenden  und
auszutauschenden  Gütern  analog  ist.  Denn  man  kann  zwei  Dinge  nur  in  so  fern  miteinander ­
  vergleichen  und  aneinander  messen,  als  beide  dieselben  Eigenschaften  haben,
also  auch  Geld  mit  anderen  Gütern,  nur  insofern  beide  Teile  dieselbe  Eigenschaft,
Tauschwerte  zu  sein,  besitzen.  Man  hat  diese  Wahrheit  nicht  selten  in  wenig  glücklicher ­
  Weise  durch  den  Satz  „Geld  ist  eine  Ware"  ausgedrückt.  Der  Ausdruck  ist
schlecht  gewählt,  denn  beim  Kauf  pflegt  man  Geld  der  Ware  entgegenzusetzen,  und
dieser  Gegensatz  hat  auch,  gerade  was  die  Wertbestimmung  des  Geldes  angeht,
seine  Bedeutung  und  Berechtigung.  Die  Ware  muh,  um  ihre  Besümmung  zu  erfüllen, ­
  d.  h.  um  gebraucht  oder  verbraucht  zu  werden,  vom  Markte  verschwinden;
Geld  als  Tauschmittel  leistet  seine  Dienste,  indem  es  ausgegeben  wird  und  auf  dem
Markte  bleibt.  Das  Bedürfnis  an  Zahlungsmitteln  und  somit  auch  die  Wertbestimmung ­
  des  Geldes  unterscheidet  sich  aus  diesem  Grunde  sehr  wesentlich  von
dem  Bedürfnis  an  Waren.  Dazu  kommt,  daß  die  Staatsgewalt  auf  höheren  Kulturstufen ­
  einen  großen  Einfluß  sowohl  auf  die  Wahl  des  Gutes,  welches  als  Geld
gebraucht  wird,  wie  auf  seine  Ersatzmittel  ausübt,  während  der  Bedarf  an  Waren
nur  sehr  mittelbar  von  staatlichen  Maßregeln  influiert  wird.
Denn  obschon  es  die  Bedürfnisse  des  Verkehrs,  nicht  staatliche  Anordnungen  gewesen ­
  sind,  die  zur  Entstehung  des  Geldes  geführt  haben,  so  sind  diese  Verhältnisse
doch  keineswegs  gleichgültig  für  die  Rechtsordnung,  sondern  bedürfen  nach  mehreren
Seiten  hin  der  rechtlichen  Feststellung  durch  die  Staatsgewalt.  Es  muß  zunächst
durch  Staatsgesetz  das  Gut  bestimmt  werden,  welches  als  allgemeines  Zahlungsmittel
dienen  soll.  Ein  gesetzliches  Zahlungsmittel  ist  schon  deshalb  Bedürfnis,  weil
der  Staat  eine  Menge  von  Zahlungen  anzuordnen  hat  (z.  B.  Geldbußen,  Steuern
und  alle  anderen  aus  dem  Staatshaushalt  entspringenden  Zahlungen)  und  er  deshalb ­
  das  Gut  bestimmen  muß,  in  dem  diese  Zahlungen  erfolgen  sollen.
Das  allgemeine  Zahlungsmittel  muß  aber  ferner  auch  durch  Gesetz  zum  letzten
Zwangsweisen  Solutionsmittel  für  alle  Obligationen  gemacht  werden,  auch  für  diejenigen, ­
  deren  Inhalt  ursprünglich  keine  Geldschuld  ist.  Denn  es  wird  bei  verwickelteren
  Verhältnissen  überaus  häufig  vorkommen,  daß  ein  Schuldner  eingegangene ­
  Verpflichtungen  in  der  ursprünglich  ausbedungenen  Weise  nicht  erfüllen
kann  oder  will,  und  es  muß  ein  Gut  geben,  durch  dessen  Hingabe  solche  Obligationen
endlich  gelöst  werden  können.  Der  Staat  erkennt,  indem  er  zu  diesem  Zwecke  dem
        <pb n="284" />
        256  Zweiter  Teil.  Handel.  Xl.  Geldwesen  und  Kapitalismus.

allgemeinen  Zahlungsmittel  die  Eigenschaft  eines  letzten  zwangsweisen  Solutionsmittels ­
  beilegt,  die  Fähigkeit  des  Geldes,  alle  anderen  Güter  zu  vertreten,  an.  Dieselbe ­
  ist  bei  entwickelter  Geldwirtschaft  dem  Gelde  eigen,  weil  man  für  Geld  alle
anderen  Tauschgüter  eintauschen  kann  und  also  durch  Übergabe  von  Geld  allgemeine ­
  Vermögensmacht  (Savigny)  übertragen  wird.
Endlich  bedarf  auch  die  Eigenschaft  des  Geldes,  als  allgemeiner  Wertmaßstab
zu  dienen,  der  gesetzlichen  Anerkennung  und  Feststellung.  Denn  in  zahlreichen  Fällen
schreibt  die  Rechtsordnung  die  Schätzung  von  Tauschwerten  vor,  und  es  muß  deshalb ­
  auch  das  Gut  bestimmt  werden,  in  welchem  die  Schätzung  stattfindet.
Das  so  von  der  Rechtsordnung  eines  Staats  als  Zahlungs-  und  Solutionsmittel
und  als  Wertmaßstab  gesetzlich  anerkannte  Geld  ist  das  Geld  im  rechtlichen
Sinne  oder  das  Währungsgeld  des  Staats.  Das  Währungsgeld
schließt  also  die  Anwendung  anderer  Geldsorten,  sowohl  als  Tausch-  und  Zahlungsmittel ­
  wie  zur  Wertaufbewahrung,  nicht  aus,  aber  niemand  ist  gehalten,  diese  anderen
Geldsorten  in  Zahlung  zu  nehmen,  wenn  Zahlung  darin  nicht  ausdrücklich  bedungen
ist,  und  wenn  sie  bedungen  ist,  so  kann  der  Schuldner  sich  doch  dadurch  von  seiner
Verpflichtung  liberieren,  daß  er  durch  Hingabe  von  Währungsgeld  den  Gläubiger
schadlos  hält.

2.  Die  Währungssysteme.
Von  Erwin  Nasse.

Nasse,  Das  Geld-  und  Münzwesen.  In:  Handbuch  der  politischen  Ökonomie.  Herausgegeben ­
  von  v.  Schönberg.  4.  Aufl.  1.  Bd.  Tübingen,  H.  Laupp,  1896.  S.  368—371.
Fast  so  alt,  wie  die  Prägung  von  Gold  und  Silber  zu  Münzen,  scheint  auch
das  Bestreben,  beide  im  Münzwesen  zu  vereinigen.  Die  Wege,  die  man,  um  dies
Ziel  zu  erreichen,  eingeschlagen  hat,  sind  folgende:
1.  Doppelte  Währung,  Bimetallismus.  Die  scheinbar  einfachste
und  deshalb  älteste  Art  der  Vereinigung  ist,  daß  man  beide  Metalle  in  einem  festen
Wertverhältnis  zueinander  als  rechtlich  gleichstehende  Kurantmünzen  des  Landes
ausprägt.
So  hat  schon  das  älteste  Münzsystem,  das  wir  kennen,  das  babylonische,
Gold  und  Silber  in  dem  festen  Wertverhältnis  von  1:13%  ausgeprägt  und  die  so
geprägten  Münzen  allem  Anschein  nach  als  gleichberechtigt  behandelt.  Während  es
doch  nahe  gelegen  hätte,  bei  den  ersten  Anfängen  des  Münzwesens  die  Silbermünzen
und  die  Goldmünzen  gleichmäßig,  den  Gewichtseinheiten  entsprechend,  jede  zu  gewissen ­
  Teilen  des  Pfundes  auszuprägen,  befolgte  man  diesen  Weg  nicht,  sondern
prägte  nur  die  Goldmünzen  den  Gewichtseinheiten  entsprechend,  die  Silbermünzen
aber  so  aus,  daß  der  Gewichtseinheit  in  Gold  eine  gewisse  Zahl  von  Gewichtseinheiten
in  Silber  dem  Werte  nach  entsprach.  Dasselbe  Verfahren  wurde  bei  der  p  e  r  s  i  s  ch  e  n
und  lydischen  Prägung  und  zur  Blütezeit  des  römischen  Münzwesens  eingeschlagen ­
  und  ist  seitdem  im  Laufe  der  Jahrhunderte  das  weitaus  vorherrschende
gewesen,  nur  daß  man  die  Übereinstimmung  der  Goldmünzen  mit  der  Gewichtseinheit ­
  aufgab.  Die  Feststellung  des  richtigen  Wertverhältnisses  der  beiden  Metalle  im
Münzwesen  war  daher  eine  der  wichtigsten  und  am  meisten  erörterten  Fragen  der
Münztechnik.
Zur  vollständigen  Gleichberechtigung  der  beiden  Metalle  im  Münzwesen  gehört
aber  auch  die  unbeschränkte  Ausprägung  jedes  derselben,  und  zwar  nach
der  Entwickelung,  die  das  moderne  Münzwesen  genommen  hat,  auch  die  unbeschränkte
        <pb n="285" />
        2.  Die  Währungssysteme.

257

Ausprägung  auf  Privatrechnung.  Im  Fall  aber  in  dieser  Weise  die  Gleichstellung ­
  der  beiden  Metalle  verwirklicht  wird,  pflegt  früher  oder  später  das  eine
derselben  aus  der  Zirkulation  zu  verschwinden,  das  andere  ausschließlich  oder  doch
ganz  überwiegend  als  Zahlungsmittel  verwandt  zu  werden.  Denn  das  Wertverhältnis ­
  der  beiden  Metalle  im  Welthandel  ist  häufigen  Änderungen  unterworfen ­
  gewesen,  und  so  wie  dies  Verhältnis  von  dem  im  Münzwesen  des  betreffenden
Staates  bestehenden,  ein  für  allemal  gesetzlich  bestimmten  abweicht,  wird  es  vorteilhaft, ­
  die  in  dem  vom  Münzgesetz  zu  niedrig  angesetzten  Metall  ausgeprägten
Münzen  einzuschmelzen  und  im  Handel  anderweitig  zu  verwerten,  dafür  das  vom
Münzgesetz  zu  hoch  angesetzte  Metall  herbeizuschaffen  und  zu  Münzen  des  betreffenden
Staates  auszuprägen.  Das  Münzgesetz  gestattet  bei  der  doppelten  Währung  jedem
zu  Geldzahlungen  Verpflichteten  die  Wahl  zwischen  einem  gewissen  Gewicht  Goldes
und  einem  gewissen  Gewicht  Silber  als  gleichberechtigten  Zahlungsmitteln  für  die
Erfüllung  seiner  Zahlungsverbindlichkeiten.  Nichts  ist  natürlicher,  als  daß  er  dasjenige ­
  der  beiden  Metalle  wählt,  in  welchem  er  mit  den  geringsten  Opfern  feine
Zahlungsverbindlichkeiten  erfüllen  kann.
Die  Folgen  dieses  Vorgangs  find  nun  einigermaßen  verschieden,  je  nachdem
Gold  oder  Silber  im  Welthandel  besser  als  in  dem  Münzwesen  eines  Staates  mit
doppelter  Währung  zu  verwerten  sind.
Steigt  Gold  über  den  im  Münzgesetz  des  Staates  festgesetzten  Silberpreis,  so
werden  Goldmünzen  seltener.  Indes  können  sie  sich  im  »Verkehr  erhalten,  wenn
man  sich  entschließt,  dieselben  zu  einem  ihren  gesetzlichen  Silberwert  überschreitenden
Kurse,  d.  h.  mit  einem  Agio  zu  nehmen  und  zu  geben.  Tatsächlich  herrscht  in  einem
Lande  mit  gesetzlicher  Doppelwährung,  solange  dies  Verhältnis  dauert,  dann  die
Silberwährung.  So  ist  es  in  der  neueren  Münzgeschichte  überaus  häufig  gegangen.
Denn  im  ganzen  ist  im  Lauf  der  neueren  Geschichte  Gold  gegen  Silber  teurer  geworden. ­
  Die  Goldmünzen  erreichten  deshalb  nicht  selten  kürzere  oder  längere  Zeit,
nachdem  das  Münzgesetz  das  Wertverhältnis  der  beiden  Metalle  fixiert  hatte,  einen
Silberwert,  der  den  gesetzlichen  überstieg.  Sie  wurden  im  Verkehr  selten,  und  man
konnte  sie  nur  mit  einem  Agio  erhalten.  Mitunter  entschloß  man  sich  dann,  um
Gold  in  der  Zirkulation  nicht  zu  entbehren,  zu  einer  Änderung  des  Wertverhältnisses.
Entweder:  man  prägte  die  Goldmünzen  von  einem  bestimmten  Zeitpunkt  an  leichter
aus,  zog  die  alten  ein  und  prägte  sie  um,  soweit  der  Privatverkehr  diese  gewinnbringende ­
  Operation  der  Staatsregierung  nicht  abnahm,  oder:  man  setzte  den  Wert
der  bestehenden  Goldmünzen  im  Münzsystem  höher  an.
Etwas  anders  verläuft  der  Vorgang,  wenn  die  Einschmelzung  der  Silbermünzen
vorteilhaft  wird,  weil  das  S  i  l  b  e  r  im  Handel  zu  einem  günstigeren  Wertverhältnis  zu
verwerten  ist,  als  in  dem  Münzwesen  des  betreffenden  Staates.  Die  großen  Silbermünzen
  werden  als  Barrenmetalle  mit  Prämie  für  die  Ausfuhr  aufgekauft,  die
kleinen  Münzen  aber  können  im  Verkehr  nicht  entbehrt  werden,  und  um  ihre  Einschmelzung ­
  und  Ausfuhr  zu  verhindern,  bleibt  kaum  etwas  anderes  übrig,  als  für  die
kleinen  Zahlungen  silberne  Scheidemünzen  auszuprägen.  Tatsächlich  herrscht  dann
Goldwährung;  rechtlich,  insofern  die  Prägung  silberner  Kurantmünzen  noch  gestattet ­
  ist,  kann  die  Doppelwährung  erhalten  bleiben  und  bei  einer  Änderung  des
Wertverhältnisses  der  beiden  Metalle  wieder  praktisch  werden.
2.  Zwischenzustände  zwischen  den  doppelten  und  den  einfachen ­
  Währungen,  in  denen  beide  Metalle  in  unbegrenzter  Menge  gesetzliches
Zahlungsmittel,  das  eine  derselben  aber  nur  in  beschränkter  Menge  vorhandenes
Zeichen-  oder  Kreditgeld  ist.  (In  neuerer  Zeit  wohl  hinkende  Währung
genannt.)  .  .  .
Mollat,  Volkswirtschaftliches  Quellenbuch.  4.  Aufl.

17
        <pb n="286" />
        258  Zweiter  Teil.  Handel.  XI.  Geldwesen  und  Kapitalismus.

3.  Silberwährung,  bei  welcher  die  Silbermünzen  ausschließlich  gesetzliches
Zahlungsmittel  in  allen  Zahlungen  sind,  die  Annahme  und  die  Bestimmung  des
Kurswertes  der  Goldmünzen  dem  freien  Privatabkommen  überlassen  wird.  In  der
Regel  kursieren  daher  auch  bei  der  reinen  Silberwährung  Goldmünzen,  aber  das
beständig  im  Handel  sich  verändernde  Wertverhältnis  von  Gold  und  Silber  veranlaßt
ein  fortwährendes  Schwanken  des  Kurswertes  der  Goldmünzen.  Die  Veränderlichkeit
ihres  Werts  macht  sie  zu  einem  unbequemen,  wenig  beliebten  und  deshalb  meistens
auch  seltenen  Zahlungsmittel.  Auch  die  Staatsregierung  kann  in  ihren  Kassen  Goldmünzen ­
  annehmen,  aber  sie  wird  sich  in  der  Bestimmung  des  Kassenkurses  für  Goldmünzen, ­
  die  in  unbeschränkter  Menge  geprägt  werden,  nach  dem  im  Handel  bestehenden ­
  Preisverhältnis  richten  müssen.  Für  eine  kleine  beschränkte  Menge  von
inländischen  Goldmünzen  kann  indes  der  Kassenkurs  dauernd  über  dem  Metallwert
der  Münzen  gehalten  werden,  und  es  wird  dann  auch  der  Münze  derselbe  Wert
im  Privatverkehr  gesichert  (preußischer  Friedrichsdor).  In  diesem  Falle  wird  die
Unbequemlichkeit  des  wechselnden  Kurswerts  beseitigt,  aber  die  Menge  der  zirkulierenden ­
  Goldmünzen  muß  dann  eine  kleine  bleiben,  wenn  sie  nicht  die  Silbermünzen
verdrängen  und  tatsächliche  Goldwährung  herbeiführen  sollen.
Auch  bei  reiner  Silberwährung  kann  es  vorkommen,  daß  Verträge  auf  Zahlung
in  Goldmünzen  abgeschlossen  werden,  und  in  ganzen  Zweigen  des  Verkehrs  kann  das
sogar  herrschende  Sitte  sein.  (Parallelwährung  von  Grote,  Simultanwährung  von
Roscher  genannt.)  So  hatte  sich  in  Norddeutschland  im  18.  Jahrhundert  in  weiten
Kreisen  die  Sitte,  in  Talern  Gold  (die  Pistole,  in  Preußen  der  Friedrichsdor  zu
5  Tlr.)  zu  rechnen  und  zu  zahlen,  ausgebildet  und  bis  auf  die  neuesten  Zeiten  erhalten. ­
  In  Preußen  mußte  ein  Teil  der  an  den  Staat  zu  leistenden  Zahlungen  in
Gold  erfolgen,  (neue  mildere  Regelung  noch  durch  Kab.-Ordre  vom  29.  Mai  1814)
und  ebenso  wurde  auch  ein  Teil  der  Staatsausgaben  in  Gold  bezahlt,  namentlich  ein
Fünftel  der  höheren  Gehälter  (bis  1848).
4.  Goldwährung,  bei  welcher  die  Goldmünzen  ausschließlich  gesetzliches
Zahlungsmittel  für  größere  Zahlungen  sind,  Silbermünzen  nur  als  Scheidemünzen
mit  beschränkter  Annahmepflicht,  hohem  Prägschatze  und  in  einer  auf  das  Bedürfnis
an  kleiner  Münze  beschränkten  Menge  geprägt  werden.  Die  Goldwährung  ist  dem
an  zweiter  Stelle  erwähnten  Münzsystem,  bei  welchem  die  Silbermünzen  Kreditmünzen ­
  sind,  nahe  verwandt.  Sie  unterscheidet  sich  von  diesem  nur  durch  die  Fürsorge, ­
  welche  gegen  die  Verdrängung  der  goldenen  Kurant-  durch  silberne  Kreditmünzen ­
  dadurch  getroffen  wird,  daß  diese  auf  die  Stellung  der  Scheidemünzen
gesetzlich  beschränkt  werden.

3.  Die  Goldproduktion  der  Welt  am  Ende  des  19.  und
am  Anfang  des  29.  Jahrhunderts.
Von  Karl  Helfferich.
Helfferich,  Geld  und  Banken.  Hand-  und  Lehrbuch  der  Staatswissenschaften.
(1.  Abt.,  8.  Bd.)  1.  Teil.  Das  Geld.  2.  Aufl.  Leipzig,  C.  L.  Hirschfeld,  1910.  S.  100—101.
Schon  in  der  zweiten  Hälfte  der  achtziger  Jahre  machte  sich,  wenn  auch  zögernd
und  unter  Rückschlägen,  eine  Steigerung  der  Goldgewinnung  bemerkbar.  Die
australische  Goldgewinnung  setzte  wenigstens  ihren  Rückgang  nicht  fort,  in  den  Vereinigten ­
  Staaten  begann  der  Goldbergbau  allmählich  wieder  größere  Erträgnisse  zu
liefern,  und  die  weitere  Abnahme  der  russischen  Goldproduktion  wurde  mehr  als
ausgeglichen  durch  den  beginnenden  Goldbergbau  in  Südafrika.
        <pb n="287" />
        3.  Die  Goldproduktion  der  Welt  am  Ende  des  19.  u.  am  Anfang  des  20.  Jahrh.  259
Eine  entscheidende  Wendung  trat  erst  mit  dem  Anfang  der  neunziger  Jahre  ein.
Jahr  für  Jahr,  und  meist  in  großen  Sprüngen,  ging  die  Goldproduktion  in  die  Höhe.
Der  Rückgang,  der  feit  dem  Beginn  der  siebziger  Jahre  eingetreten  war,  wurde  rasch
wieder  ausgeglichen;  am  Ende  des  19.  Jahrhunderts  erreichte  die  jährliche  Goldgewinnung ­
  einen  Betrag,  der  etwa  2V 2  mal  so  groß  war  als  die  durchschnittliche
Jahresproduktion  der  kalifornisch-australischen  Epoche,  und  nach  einer  kurzen  Stockung
infolge  des  Burenkrieges  ist  jetzt  die  jährliche  Goldproduktion  mit  rund  665  000  kg
auf  der  dreiundeinhalbfachen  Höhe  der  kalifornischen  Zeit  angelangt.
Den  Anstoß  zu  diesem  letzten  und  weitaus  stärksten  Aufschwung  der  Goldgewinnung ­
  gaben  die  Goldbergwerke  am  Witwatersrande  in  Südafrika,  deren  Erträgnisse ­
  sich  von  1891/92  an  in  rascher  Folge  verdoppelten  und  verdreifachten.  Es
handelt  sich  dort  um  ein  Goldvorkommen  von  ganz  außerordentlicher  Ausdehnung
und  Nachhaltigkeit,  und  zwar  um  ein  Vorkommen,  das  nicht  im  Wege  der  Goldwäscherei, ­
  sondern  fast  nur  im  Wege  des  Quarzbergbaus  ausgebeutet  werden  kann.
Trotzdem  liefert  Transvaal  Erträgnisse,  die  auch  die  reichste  Produktion  aller  bisher  ausgebeuteten ­
  Schwemmlande  übertreffen.  Im  Jahre  1898  betrug  die  Produktion  von
Südafrika  120  600  kg  Gold  im  Werte  von  336,4  Millionen  Jl.  Seitdem  hat  der
Burenkrieg  einen  zeitweisen  Stillstand  der  Minen  herbeigeführt,  und  nach  Friedensschluß ­
  schien  die  volle  Wiederaufnahme  des  Betriebs,  abgesehen  von  technischen
Schwierigkeiten,  namentlich  in  der  Beschaffung  der  nötigen  Arbeitskräfte  auf  Hindernisse ­
  zu  stoßen.  Bereits  das  Jahr  1904  übertraf  jedoch  mit  129  000  kg  wieder  die
Goldproduktion  des  Jahres  1898,  und  seither  ist  die  Goldgewinnung  Südafrikas  m
dem  Maße  weiter  gestiegen,  daß  sie  im  Jahre  1908  mit  250  000  kg  nicht  unwesentlich
höher  war  als  die  durchschnittliche  Weltproduktion  der  kalifornischen  Ära.
Neben  Transvaal  wurden  einige  andere  Produktionsgebiete  neu  in  Angriff
genommen.  Von  1888  an  wurde  in  Indien,  namentlich  in  Myfore,  Gold  produziert,
und  zwar  in  rasch  steigenden  Beträgen;  1907  betrug  die  Goldgewinnung  in  Britisch-Jndien
  etwa  431/2  Millionen  Jl.  Auch  in  anderen  asiatischen  Gebieten,  namentlich  im
chinesischen  Amurgebiete,  wurden  erhebliche  Quantitäten  Gold  gefunden;  die  chinesische
Produktion  des  Jahres  1907  wird  vom  amerikanischen  Münzdirektor  auf
19  Millionen  Jl  veranschlagt.
In  der  zweiten  Hälfte  der  neunziger  Jahre  sind  ferner  im  hohen  Nordwesten
des  nordamerikanischen  Kontinents,  in  dem  kanadischen  Klondyke  und  dem  amerikanischen ­
  Alaska,  Alluvien  von  offenbar  erheblichem  Goldreichtum  entdeckt  worden.
Die  klimatischen  Verhältnisse  des  hohen  Nordens  bedeuten  allerdings  eine  ganz  außerordentliche ­
  Erschwerung,  trotzdem  hat  die  kanadische  Goldproduktion  im  Jahre  1900
einen  Wert  von  mehr  als  117  Millionen  Jl  erreicht;  seither  ist  jedoch  ein  Rückgang
bis  auf  35,4  Millionen  Jl  im  Jahre  1907  eingetreten.  Dagegen  hat  die  Goldproduktion ­
  von  Alaska  im  Jahre  1907  einen  Wert  von  77,7  Millionen  Jl  ergeben.
Die  Auffindung  und  Inangriffnahme  dieser  neuen  Lagerstätten  hätte  zwar
genügt,  um  der  Periode  der  Stagnation  und  des  Rückgangs  der  Goldproduktion  ein
Ende  zu  machen;  für  sich  allein  jedoch  hätten  diese  neuen  Goldlager  und  Goldbergwerke
  nicht  die  ganz  gewaltige  Steigerung  der  Goldgewinnung,  deren  Zeugen  wir
in  den  letzten  zwei  Jahrzehnten  waren,  bewirken  können.  Diese  neueste  Epoche  der  Goldproduktion ­
  unterscheidet  sich  vielmehr  von  allen  früheren  aufsteigenden  Perioden  gerade ­
  dadurch,  daß  nicht  ausschließlich  neue  Fundstätten  die  Zunahme  der  Goldgewinnung ­
  hervorgerufen  haben,  sondern  daß  ein  reichlicher  Anteil  an  der  Steigerung
auf  eine  beträchtliche  Zunahme  der  Goldgewinung  in  den  alten  Produktionsgebieten
entfällt.  Die  Vereinigten  Staaten  und  Australien  haben  von  1891—1899  ihre  Goldproduktion ­
  mehr  als  verdoppelt;  seither  ist  in  den  Vereinigten  Staaten  die  Zunahme
in  langsamerem  Tempo  weitergegangen,  Australien  erreichte  1903  einen  Höhepunkt
17*
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        260  Zweiter  Teil.  Handel.  XI.  Geldwesen  und  Kapitalismus.

mit  134  000  kg,  worauf  bis  zum  Jahre  1908  ein  Rückgang  auf  110  333  kg  eintrat.
In  den  Vereinigten  Staaten  lieferte  namentlich  Kolorado  große  Quantitäten  und
verdrängte  Kalifornien  aus  der  ersten  Stelle;  in  Australien  war  es  namentlich  die
feit  dem  Beginn  der  neunziger  Jahre  sich  rapid  entwickelnde  Produktion  Westaustraliens, ­
  welche  den  Gesamtertrag  dieses  Kontinents  so  beträchtlich  anschwellen
ließ.  Von  der  Mitte  der  neunziger  Jahre  an  hielt  die  Goldgewinnung  dieser  beiden
Produktionsgebiete  mit  der  sich  rasch  weiter  entwickelnden  Goldausbeute  Südafrikas
nahezu  gleichen  Schritt.  Nachdem  dann  die  Folgen  des  Burenkrieges  überwunden
waren,  überflügelte  Südafrika  rasch  die  übrigen  Produktionsländer.  Im  Jahre  1908
hatte  Südafrika  eine  Goldproduktion  von  700  Millionen  Jl;  es  folgten  die  Vereinigten ­
  Staaten  mit  397  Millionen  Jl  und  Australien  mit  307  Millionen  Jl.  An
vierter  Stelle  kam  Rußland,  dessen  Goldgewinnung  gegen  Ende  der  achtziger  Jahre
ihren  Rückgang  gleichfalls  unterbrochen  und  sich  in  den  neunziger  Jahren  auf  einer
ansehnlichen  Höhe  gehalten  hatte;  seine  jährliche  Produktion  erreichte  ihren  höchsten
Stand  im  Jahre  1895  mit  121  Millionen  Jl,  sie  erlitt  in  den  folgenden  Jahren
lebhafte  Schwankungen  und  wird  für  1908  auf  118  Millionen  Jl  berechnet.
Diese  unerwartete  Steigerung  der  Goldproduktion  in  den  alten  Goldländern  ist
in  der  Hauptsache  durch  technische  Fortschritte  im  Goldbergbau  und  in  der  Aufbereitung ­
  des  Goldes  erzielt  worden.  Diese  technischen  Verbesserungen  der  metallurgischen ­
  Methoden  haben  nicht  nur  die  gründlichere  Ausbeutung  der  bereits  bekannten ­
  Goldlager,  die  Wiederaufnahme  von  Bergwerken,  deren  Betrieb  wegen  Unergiebigkeit ­
  eingestellt  worden  war,  und  die  Ausbeutung  von  Rückständen  aus  der
Goldproduktion  früherer  Zeiten  gestattet  und  so  die  Goldgewinnung  der  alten  Produktionsländer ­
  auf  eine  auch  in  der  Periode  der  raschen  Ausbeutung  reicher
Schwemmlande  nie  erreichte  Höhe  gebracht:  sie  haben  vielmehr  auch  zu  einem  großen
Teile  die  Voraussetzung  für  einen  lohnenden  Abbau  der  neu  entdeckten  Goldlager
gebildet.  Die  Goldproduktion  des  Transvaal  wäre  ohne  diese  technischen  Fortschritts
niemals  auch  nur  entfernt  zu  ihrer  Höhe  gelangt;  der  Bergbau  am  Rande  ist  in
seinem  großen  Umfange  erst  dadurch  lohnend  geworden,  daß  die  Verbesserungen  des
technischen  Verfahrens  die  Ausbeutung  von  Quarz  ermöglichen,  der  pro  t  nur
wenige  g  Gold  enthält.
Die  neueste  und  glänzendste  Epoche  der  Goldgewinnung  unterscheidet  sich  mithin
dadurch  von  allen  früheren,  daß  sie  nicht  auf  der  Entdeckung  neuer,  leicht  auszubeutender ­
  Goldfelder  in  Schwemmlanden  beruht,  sondern  auf  dem  Fortschritte  der
metallurgischen  Methoden.  Während  in  den  früheren  Perioden  einer  ungewöhnlich
starken  Goldproduktion  weitaus  der  größte  Teil  des  neuen  Goldes  aus  Schwemmlanden ­
  gewonnen  wurde,  —  so  war  es  im  Altertum,  so  war  es  zur  Zeit  der  spanischen
Eroberungen  in  Amerika  und  später  in  der  Zeit  der  brasilianischen  und  kalifornischaustralischen
  Goldfelder  —  stammt  heute  der  beträchtlich  überwiegende  Teil  der
Goldförderung  aus  dem  Gangbergbau.  Die  goldhaltigen  Schwemmlands  sind  fast  in
allen  wichtigen  Produktionsländern  —  die  bedeutsamste  Ausnahme  ist  Sibirien  —
abgebaut;  so  namentlich  in  Kalifornien  und  Australien,  den  Ländern  der  ehemals
reichsten  Alluvien.  In  Kalifornien  und  den  übrigen  goldproduzierenden  Staaten  der
Union  liegt  heute  der  Schwerpunkt  der  Goldgewinnung  im  Quarzbergbau,  das  gleiche
gilt  von  Australien.  In  Südafrika  kam  von  Anfang  an  fast  nur  Quarzgold  in
Betracht.  Auch  in  Sibirien  stammt  das  Gold  nicht  aus  oberflächlichen  Ablagerungen,
sondern  aus  sog.  Diluvialschichten,  die  20  und  mehr  Fuß  unter  der  Erde  liegen,
ebenso  verhält  es  sich  in  Australien,  soweit  Schwemmlands  neben  dem  Quarzbergban
in  Betracht  kommen.
Rach  einer  Denkschrift,  die  der  Geheime  Oberbergrat  Dr.  Hauchecorne  im
Jahre  1894  für  die  Deutsche  Silberkommission  ausgearbeitet  hat,  kamen  damals  schon
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        3.  Die  Goldproduktion  der  Welt  am  Ende  des  19.  u.  am  Anfang  des  20.  Jahrh.  261
von  der  gesamten  Goldproduktion  etwa  70%  aus  regelrechtem  Bergwerksbetrieb  und
nur  30  %  aus  der  Goldwäscherei,  während  1  y 2  Jahrzehnte  vorher  der  Bergbau  gegenüber ­
  der  Wäscherei  noch  eine  ganz  untergeordnete  Rolle  gespielt  hat.  Das  Verhältnis
hat  sich  inzwischen  noch  weiter  zugunsten  des  Bergbaus  verschoben.
Diese  Wandlung  ist  deshalb  von  ganz  besonderer  Wichtigkeit,  weil  der  Gangbergbau ­
  eine  weit  größere  Nachhaltigkeit  der  Goldgewinnung  gewährleistet  als  die
Ausbeutung  oberflächlicher  Goldablagerungen.  Während  auch  die  reichsten  Goldfelder ­
  infolge  der  Leichtigkeit  der  Goldgewinnung  stets  in  kurzer  Zeit  erschöpft  werden,
kann  der  Abbau  beim  Bergwerksbetriebe  nur  allmählich  vor  sich  gehen.  Dazu
kommt,  daß  die  neueren  Erfahrungen  gezeigt  haben,  daß  die  früher  häufig  vertretene
Annahme,  daß  die  Gänge  in  der  Tiefe  verarmen,  keineswegs  allgemein  zutrifft,  daß
vielmehr  der  Abbau  nach  der  Tiefe  bei  den  wichtigsten  Goldbergwerken  so  weit
lohnend  bleibt,  als  sich  die  Gänge  überhaupt  erstrecken.
Das  Überwiegen  der  bergmännischen  Goldgewinnung  in  der  neuesten  Zeit  hat
die  hauptsächlich  von  dem  Wiener  Geologen  Eduard  Sueß  mit  Nachdruck  vertretene ­
  und  vielfach  gläubig  aufgenommene  Ansicht  widerlegt,  daß  der  Goldbergbau
aus  geologischen  Gründen  keine  Zukunft  haben  könne,  und  daß  deshalb  mit  der  Erschöpfung ­
  der  Schwemmlande  ein  unaufhaltsamer  Rückgang  der  Goldproduktion  einsetzen ­
  müsse.  Sueß  ging  davon  aus,  daß  der  weitaus  größte  Teil  der  Goldgewinnung ­
  —  er  berechnete  diesen  Teil  auf  nicht  weniger  als  neun  Zehntel  —  aus
Alluviallagern  stamme,  die  einen  ungewöhnlich  großen,  aber  rasch  erschöpfbaren
Goldreichtum  enthalten.  Je  weiter  unsere  Kenntnis  der  Erdoberfläche  fortschreite,
um  so  geringer  werde  die  Wahrscheinlichkeit  der  Entdeckung  neuer  und  reichhaltiger
Waschgoldlager.  Der  Bergbau  auf  Gold  werde  für  diesen  Ausfall  wegen  des  unzuverlässigen ­
  und  spärlichen  Goldvorkommens  in  hartem  Gestein  keinen  Ersatz  bieten
können;  daher  müsse  mit  Notwendigkeit  ein  allmähliches  Versiegen  der  Goldgewinnung ­
  eintreten.
Wenn  jemals  eine  Theorie  schlagend  durch  die  Tatsachen  widerlegt  worden  ist,
dann  ist  der  Sueß  scheu  Theorie  eine  solche  Widerlegung  zuteil  geworden.  Die
bekannten  Schwemmlande  sind  nahezu  gänzlich  erschöpft,  und  die  Goldgewinnung  ist
beträchtlich  höher  als  jemals  zuvor.  Die  Fortschritte  der  Technik  haben  ein  angebliches
Naturgesetz  überwunden.  Mit  Recht  schrieb  L  e  x  i  s  schon  vor  einem  Jahrzehnt  über
diese  wichtige  Frage:
„Wenn  früher  nach  Sueß  neun  Zehntel  alles  Goldes  aus  den  Wäschereien
stammte,  so  werden  gegenwärtig  vier  Fünftel  des  außerhalb  Sibiriens  gewonnenen
Goldes  durch  Quarzbergbau  geliefert,  und  da  man  jetzt  imstande  ist,  Quarz  mit  Vorteil ­
  zu  verarbeiten,  das  nur  %  Unze  Gold  auf  die  Tonne  enthält,  und  da  auch  das
in  Schwefelkiesen  enthaltene,  dem  gewöhnlichen  Amalgamationsverfahren  nicht  erreichbare ­
  Gold  durch  neue  Methoden  immer  vollständiger  extrahiert  wird,  so  ist  eine
bedeutende  und  nachhaltige  Goldproduktion  noch  auf  viele  Jahrzehnte,  vielleicht  auf
Jahrhunderte  gesichert....  Die  gegenwärtige  Zunahme  der  Produktion  kann  natürlich
nicht  lange  fortdauern,  auch  wird  die  Entdeckung  neuer  reicher  Fundstätten  in  der
Zukunft  immer  seltener  werden,  während  sich  die  alten  allmählich  erschöpfen  müssen.
Aber  eine  wirkliche  Goldknappheit  liegt  in  so  weiter  Ferne,  daß  sie  für  die  wirtschaftlichen ­
  Fragen  der  Gegenwart  ebensowenig  in  Betracht  kommt  wie  etwa  die  Erschöpfung ­
  der  Kohlenlager  der  Erde."
        <pb n="290" />
        262

Zweiter  Teil.  Handel.  XI.  Geldwesen  und  Kapitalismus.

4.  Der  Silberbergbau  in  Mexiko.
Von  Hermann  Paasch  e.

Paasche,  Kultur-  und  Reiseskizzen  aus  Nord-  und  Mittel-Amerika.  Magdeburg,  Albert
Rathke,  1894.  S.  306—310.
So  wie  in  Mexiko  der  Landbau  vielfach  noch  in  der  alten  Weise  mit  dem
uralten,  hölzernen  Pflug,  dem  Holzbalken  als  Egge,  dem  zweiräderigen  hölzernen
Karren  und  dem  Ochsenjoch  betrieben  wird,  so  ist  auch  der  Silberbergbau  vielfach
noch  mit  den  alten  Arbeitsweisen  und  Geräten  üblich,  wie  sie  vor  nahezu  400  Jahren
ausgebildet  wurden.  Großartige  Schachtanlagen,  Fördermaschinen  und  Pumpwerke
sind  noch  in  der  verschwindenden  Minderheit,  und  es  gibt  noch  immer  ausgedehnte
Gruben,  auf  denen  das  schwere  Erz  auf  dem  Rücken  der  Peonen  sd.  i.  der  Tagelöhners ­
  an  das  Tageslicht  gefördert  wird  auf  Leitern,  die  nichts  sind  als  Holzstämme, ­
  in  welche  tiefe  Einschnitte  gemacht  sind,  um  den  nackten  Füßen  der  Indios
Halt  zu  bieten.
Die  Schächte  sind  gewöhnlich  nicht  tief,  der  Wasserzufluß  kann  recht  oft  mit
Handpumpen  bewältigt  werden,  die  Kohlen  sind  übermäßig  teuer,  —  10  Dollars  pro  t
—  und  die  Maultiere  und  Esel,  die  man  zum  Transport  derselben  zu  den  unzugänglichen ­
  Minen  gebrauchen  würde,  können  viel  vorteilhafter  zum  Drehen  der  Göpel
und  Seilwerke  verwendet  werden,  mit  denen  man  die  Förderung  besorgt.
So  steigen  denn  die  Bergleute  noch  recht  häufig,  selbst  in  großen  Minen,  auf
den  alten  Holzleitern  in  die  Tiefe,  Talglichte  dienen  ihnen  zur  Erleuchtung  der
düsteren  Gänge,  von  einem  Verzimmern  ist  bei  der  Festigkeit  des  Gesteins  keine
Rede,  und  an  Ventilation  oder  dergleichen  denkt  niemand.
Das  Erz  wird  in  rohe  Ochsenhäute  geschüttet,  die  mit  Riemen  und  Stricken
zusammengeschnürt  werden,  und  an  langen,  mächtigen  Seilen  windet  man  durch
Göpelbetrieb  die  mit  etwa  3  Zentnern  Erz  gefüllten  Tierbälge  herauf,  um  sie  dann
in  kleinen  Eisenbahnwagen  aus  dem  horizontal  verlaufenden  Stollen  ans  Tageslicht
zu  befördern,  —  eine  höchst  primitive,  aber,  wie  man  behauptei,  oft  noch  recht
lohnende  Arbeitsweise,  da  es  sich  bei  so  wertvollem  Rohstoff  immer  nur  um  verhältnismäßig ­
  kleine  Mengen  handelt  und  für  deren  Bewältigung  vervollkommnete  Beförderungsmittel ­
  keineswegs  immer  vorteilhaft  sind.
Maultiere  und  Esel  nehmen  das  Erz,  wenn  es  beim  Schacht  zerschlagen  und
gewaschen  und  nach  seiner  Güte  ausgesucht  ist,  auf  den  Rücken  und  schleppen  ihre
Karga,  gleich  3  Zentner,  auf  den  miserabelsten  Saumpfaden  zu  Tal  zur  hacienda
de  beneficio,  zur  Hütte.
Drahtseil-  oder  Feldbahnen  anzulegen,  ist  bei  der  Zerklüftung  des  Terrains  nur
selten  möglich,  und  die  armen  Langohren  sind  bei  ihrer  bekannten  Genügsamkeit  und
Zähigkeit  immer  noch  die  billigsten  Transportmittel.  Man  braucht  ihretwegen  nicht
einmal  den  Weg  anzulegen  oder  zu  verbessern,  sie  klettern  über  Stock  und  Stein,
bergauf,  bergab,  und  schaut  man  von  einem  freien  Platze  der  Stadt  zu  den  Bergen
hinauf,  so  sieht  man  allenthalben  diese  unentbehrlichen  Lasttiere  in  langen  Reihen  an
den  Hängen  herumklettern  und  das  edle  Metall  zu  Tal  schleppen.
Die  haciendas  de  beneficio  sind  meist  am  fließenden  Wasser  am  Abhang
gelegen:  aus  den  alten  Zeiten  der  ladrones  her  noch  mit  hohen  Mauern,  Türmen
und  Schießscharten  versehen,  gleichen  sie  kleinen  mittelalterlichen  Festungen,  und
mittelalterlich  ist  auch  die  Art  und  Weise,  wie  in  den  älteren  von  ihnen  noch  immer
gearbeitet  wird.
Das  Erz  kommt  zuerst  in  große,  alte  Mühlen,  um  es  oberflächlich  zu  zerkleinern.
Drei  Pferdchen  ziehen,  im  engen  Kreise  herumlaufend,  direkt  an  dem  Balken,  um  den
        <pb n="291" />
        4.  Der  Silberbergbau  in  Mexiko.

263

sich  die  mächtige  Steinwalze  dreht,  die  das  Erz  zermalmt.  In  der  Mitte  der  Mühle
ist  ein  kegelförmig  abgeschrägtes  Sieb  um  den  Standbalken  angebracht,  gegen  welches
während  der  langsamen  Umdrehung  das  Erz  geworfen  wird,  so  daß  die  feineren  Teile
direkt  in  die  unter  dieser  ersten  Mühlenstation  stufenförmig  am  Berge  liegende  zweite
Mühle  laufen.  Hier  wird  die  zerkleinerte  Masse  unter  Zusatz  von  vielem  Wasser
ganz  fein  gemahlen,  doch  sind  auch  diese  „Mühlen"  die  allereinfachsten,  die  man  sich
denken  kann.
Ein  aufrechtstehender,  runder  Balken  wird  durch  eine  Zugstange  von  zwei  Eseln
in  drehende  Bewegung  gesetzt;  an  den  Balken  sind  vier  kurze  Querhölzer  befestigt,
und  an  jedem  von  diesen  ist  mittelst  Stricken  ein  großer,  schwerer  Stein  angehängt,
der,  fortdauernd  durch  die  breiige  Erzmasse  geschleift,  dieselbe  auf  der  harten,  untermauerten ­
  Unterlage  so  fein  zermahlt,  wie  es  bisher  die  besten  Erzmühlen  nicht  fertig
gebracht;  doch  ist  die  Tagesleistung  solcher  Mühle  nicht  mehr  als  4  Zentner.
Das  fein  zermahlene  Erz  läuft  nun  in  ein  Sammelbassin,  um  dann  im  freien
Hof  (patio)  weiter  verarbeitet  zu  werden.  Etwa  600  Kargas  werden  hier  auf  einen
Haufen  gebracht,  um  dann  von  20—24  Pferden  und  Maultieren,  die,  mit  Stricken
aneinander  gekoppelt,  täglich  etwa  8  Stunden  im  Kreise  herumgetrieben  werden,  in
4—6  Wochen,  je  nach  der  Sonnenwärme,  durchgeknetet  zu  werden.  Unter  Zusatz
von  Quecksilber,  Salz-  und  Kupsersulphat  wird  dabei  das  Silber  allmählich  in  Almalgam
  übergeführt  und  nachher  durch  ein  einfaches  Auswaschen  als  solches  gewonnen.
Man  behauptet,  daß  diese  Bearbeitung  mit  den  Füßen  der  Tiere  noch  immer
die  besten  Resultate  gebe  und  bisher  durch  keinerlei  Maschinen  ersetzt  werden  könne;
aber  der  Anblick  dieser  armen,  abgetriebenen  Geschöpfe,  die  hier,  von  den  Stricken
blutig  gescheuert,  bis  zum  Knie  in  dem  zähen  Schlamm  herumgehetzt  werden,  ist  ein
geradezu  mitleiderregender.  Sie  sollen  die  Arbeit  auch  durchschnittlich  nur  ein  Jahr
aushalten,  dann  gehen  sie  an  Huffäule  rc.  zugrunde,  und  man  nimmt  deshalb  nur
billige,  alte  Kreaturen,  die  man  hier  zu  Tode  hetzt.  —  Wer  nachher  das  glänzende
Metall  im  Gebrauch  hat,  ahnt  meist  gar  nicht,  wie  viel  menschliches  und  tierisches
Elend  seine  Gewinnung  verursachte.
Daß  die  Arbeiter  in  den  Minen  durchweg  Indianer  sind,  ist  wohl  selbstverständlich; ­
  sie  arbeiten  jetzt  meist  im  Stücklohn:  die  Hauer  verdienen  in  den  besseren
Gruben  1—1  y 2  Dollar  pro  Tag,  die  Schlepper  ca.  65  Centavos,  die  Arbeiter  über  Tage
35—90  Centavos.  Das  alte  partido  (Anteils)-System  hat  sich  nicht  bewährt.  Dabei
erhielten  die  Hauer  50  Centavos  festen  Lohn  und  8  %  vom  Erz,  mußten  aber  das
Dynamit  liefern.  Viele  arbeiteten  jedoch  nur  so  viel,  um  das  Geld  für  den  Sprengstoff ­
  zu  verdienen,  die  weiteren  50  cts.  genügten  ihnen  zum  Leben,  und,  was  das
Schlimmste  war,  sie  nahmen  nur  das  allerbeste  Erz,  so  daß  weniger  gute  Gänge  nur
mit  Verlust  zu  bearbeiten  waren.  Ein  Beweis,  wie  alle  diese  vielgerühmten  Löhnungsmethoden ­
  nur  da  am  Platze  sind,  wo  eine  intelligente  Arbeiterbevölkerung  ihre
Vorteile  zu  nutzen  versteht.
Hatte  ich  in  Pachuca  die  alten  und,  wie  es  scheinen  möchte,  veralteten  Arbeitsweisen ­
  kennen  gelernt,  so  ritt  ich  am  nächsten  Morgen  mit  meinem  Gastfreunde,  einem
deutschen  Bergwerksdirektor,  über  die  Berge  nach  dem  berühmten  Real  ckel  Monte,
einem  kleinen,  schön  gelegenen  Minenstädtchen,  dem  Hauptsitze  der  großen  Real  del
Uonte-Kompagnie,  die  noch  jetzt  etwa  300  Gruben  in  Betrieb  hat,  z.  Zt.  die  reichsten,  bis
Zu  300  Ji  haltenden  Erze  fördert  und  in  den  letzten  dreißig  Jahren  etwa  50  Millionen
Dollars  Ausbeute  gewonnen,  aber  auch  ca.  30  Millionen  für  Neuanlagen,  Wegebauten ­
  und  Wasserleitungen  verausgabt  hat.  Hier  hat  man  die  alten  Arbeitsweisen
verlassen  und  ist  zu  soliden  Schachtbauten  und  guten  Maschinen  übergegangen,  besitzt
sogar  die  größte  Bergwerksmaschine,  die  bisher  in  Amerika  arbeiten  soll,  eine  mächtige
Pumpe  von  1000  Pferdekräften.  Sie  ist  deutschen  Ursprungs,  von  der  Sächsischen
        <pb n="292" />
        264  Zweiter  Teil.  Handel.  XL  Geldwesen  und  Kapitalismus.

Maschinenfabrik  Hartmann-Chemnitz  erbaut  und  arbeitet,  trotz  der  mißgünstigen
Prophezeiungen  der  Engländer  und  Amerikaner,  ganz  vorzüglich.  Auch  andere
Förder-  und  Bergwerksmaschinen  sind  seitdem  mehrfach  von  deutschen  Fabriken  bezogen ­
  worden,  ebenso  wie  die  amerikanischen  Stahlwalzen  an  den  neueren  Erzmühlen ­
  durch  Grusonschen  Stahl  ersetzt  werden  mußten,  da  das  amerikanische
Fabrikat  zu  weich  war  und  die  Erze  durch  Abgabe  von  Eisen  verdarb.  Sonst  überwiegt ­
  leider  noch  immer  amerikanischer  und  englischer  Einfluß,  weil  sehr  viel  dortiges
Kapital  in  diesen,  trotz  Silberentwertung  Gewinn  bringenden  Unternehmungen
angelegt  ist.

5.  Licht-  und  Schattenseiten  des  Kapitalismus.
Von  Walter  Troeltsch.
Troelisch,  Über  die  neuesten  Veränderungen  im  deutschen  Wirtschaftsleben.  Vortragscyklus.
  Stuttgart,  W.  Kohlhammer,  1899.  S.  12—18.
Es  hat  nur  einmal  in  der  Weltgeschichte  eine  Zeit  gegeben,  wo  das  Kapital
eine  ähnlich  große  Rolle  gespielt  hat  wie  im  19.  Jahrhundert.  Das  war  das  15.
und  16.  Jahrhundert,  als  in  der  Hand  von  wenigen  großen  Handelshäusern  Süddemschlands,
  Italiens  und  Frankreichs  (ich  nenne  hier  nur  die  Augsburger  Fugger)
infolge  glücklicher  Spekulationen  Millionen  vereinigt  waren.
Aber  der  Einfluß  dieser  Geldfürsten  beschränkte  sich  auf  den  Handel  mit  teuren
fremden  Waren  und  auf  die  politisch-finanzielle  Lage  der  damaligen  westeuropäischen
Dynastien.  Die  Masse  der  Bevölkerung  blieb  im  ganzen  von  dieser  Kapitalanhäufung
unberührt,  weil  Produktion  und  Erwerb  sich  in  dem  alten  primitiven  Geleise  fortbewegten, ­
  weder  eine  Befruchtung  noch  eine  Erschütterung  von  den  damaligen
Kapitalmächten  empfingen.
Wenn  seit  dem  Beginn  des  19.  Jahrhunderts  das  Kapital  so  unendlich  tief  in
unsere  ganze  Volkswirtschaft  eingreift,  so  beruht  dies  darauf,  daß  sich  sein  Einfluß
nicht,  wie  ehedem,  nur  auf  einzelne  Sphären  beschränkt,  sondern  daß  es  die  beherrschende ­
  Macht  über  die  meisten  Gebiete  von  Produktion  und  Erwerb  geworden  ist.
Ist  diese  Macht  des  Kapitals  als  Glück  oder  als  Unglück  zu  betrachten?
Weite  Kreise  der  Bevölkerung  neigen  heute  zu  letzterem  Urteil.  Da  ist  es  wohl
angebracht,  darauf  zu  verweisen,  wie  Großes  die  moderne  Volkswirtschaft  dem  Kapitalismus ­
  zu  danken  hat.
Auf  ihn  ist  doch  zurückzuführen  die  ungeheure  Expansion  der  Produktion,  die
heute  Milliarden  zählt,  wo  sie  früher  nur  Hunderte  von  Millionen  umfaßte,  die  heute
trotz  aller  Maschinen  Arbeitsgelegenheit  schafft,  wie  sie  der  Vergangenheit  fremd  war
Das  Kapital  ist  der  Pionier,  nicht  der  Kultur,  aber  der  wirtschaftlichen  Entfaltung,
auf  der  neben  der  Wehrkraft  die  Macht  der  großen  Nationen  ruht.  Dabei  ist  das
Kapital  in  seiner  Funktion  als  Förderer  des  Erwerbs  nicht,  wie  früher,  auf  enge
Kreise  beschränkt;  eine  Kreditorganisation,  die  zwar  nicht  lückenlos,  aber  doch  außerordentlich ­
  verfeinert  ist,  sorgt  dafür,  daß  es  den  Zwecken  aller  Personen,  die  Vertrauen
verdienen,  dienstbar  gemacht  ist.
Die  Menschheit  ist  durch  den  Kapitalismus  förmlich  umgebildet  worden.  Und
es  handelt  sich  hier  durchaus  nicht  bloß  um  Verschlechterungen,  auf  die  ich  sogleich
komme.  Die  Anspannung  der  Leistungsfähigkeit  des  einzelnen,  die  dem  modernen
Wirtschaftsleben  statt  ehemaliger  behaglicher  Faulheit  den  Stempel  fieberhafter
Tätigkeit  aufgeprägt  hat,  ist  diktiert  durch  den  Zwang,  im  Konkurrenzkampf  fremdes
oder  eigenes  Kapital  so  gut  wie  möglich  auszunützen.  Pessimisten  nennen  das
        <pb n="293" />
        5.  Licht-  und  Schattenseiten  des  Kapitalismus.

265

Kapital  in  dieser  Funktion  eine  „Peitsche"',  andere  werden  in  ihm  eines  der  mächtigsten ­
  Erziehungsmittel  der  heutigen  Menschheit  erblickerp
Der  ganze  außerordentliche  Fortschritt  in  unserem  materiellen  Dasein,  an  dem
alle  Klassen  der  Bevölkerung,  wenn  schon  ungleich,  teilnehmen,  führt  auf  die  Zunahme ­
  des  Kapitals  zurück.  In  welchem  Maß  ist  dadurch  die  Steuerkraft  der  ganzen
Bevölkerung  gestiegen,  und  wie  haben  Staat  und  Gemeinde  sich  diese  Zunahme  zu
nutze  machen  können!
Schon  aus  diesen  Andeutungen  erhellt,  daß  wir  das  Privatkapital  in  Produktion ­
  und  Erwerb  nie  entbehren  könnten,  wollten  wir  nicht  alles  Erreichte  in
Frage  stellen.
Aber  auf  der  anderen  Seite  lassen  Sie  uns  doch  nicht  verkennen,  daß  die  Macht
des  Kapitals  große  Gefahren  über  unser  wirtschaftliches  und  soziales  Leben
gebracht  hat.
Auf  die  große  Steigerung  der  egoistischen  Triebe  im  Menschen,  auf  den  öden
Mammonismus  und  Materialismus,  der  so  weite  Kreise  unserer  Zeit  beherrscht,  will
ich  nur  nebenher  Ihre  Aufmerksamkeit  richten.  Das  sind  bedauerliche  Erscheinungen,
die  außer  den  Philosophen  und  Moralisten  zwar  auch  den  Nationalökonomen,  aber
diesen  doch  nicht  in  erster  Linie  interessieren.
Neben  jener  allgemeinen  Steigerung  des  Wohlstands,  von  der  ich  eben  sprach,
steht  ein  außerordentlicher  Gegensatz  in  den  Besitzverhältnissen.  Man  muß,  um  zu
ähnlichen  Differenzen  des  Vermögensbesitzes  zu  gelangen,  bis  auf  die  Zeit  der  Fugger
zurückgehen.  Aber,  wie  ich  schon  vorhin  sagte,  großer  Besitz  bedeutet  heute  ganz  etwas
anderes  als  vor  300—400  Jahren,  da  seinem  Einfluß  heute  außer  der  öffentlichen
Verwaltung  kaum  ein  Gebiet  entzogen  ist.  Und  diese  Zugänglichkeit  aller  Gebiete
vervielfacht  auch  die  Aussichten  auf  weitere  VVrmehrung  des  Reichtums  in  der
Hand  weniger  Tausende  von  Familien,  auf  eine  weitere  Verschärfung  der  Besitzgegensätze. ­

Schon  dies  ist  beklagenswert,  so  unentbehrlich  an  sich  Besitzkontraste  im  Leben
sind.  Aber  vor  allem  haften  dem  Kapital,  namentlich  wo  es  sich  in  großen  Massen
bei  einzelnen  aufgehäuft  findet,  bei  seinem  Eingreifen  in  die  Volkswirtschaft  einige
Eigenschaften  an,  die  nur  ungünstig  beurteilt  werden  können.
Das  Kapital  fragt  nicht  nach  dem  tatsächlichen  Bedürfnis  feiner  Anwendung.
Es  schreckt  also  auch  nicht  vor  einer  Überspannung  der  Produktion  und  Konkurrenz
zurück.  Denn  der  Stern,  dem  es  folgt,  ist  nicht  Befriedigung  von  Bedürfnissen  der
Allgemeinheit,  sondern  Gewinn.
Und  weiter:  Das  Kapital  hat  einen  Zug  zum  Tyrannischen.  Dies  zeigt  sich  in
doppelter  Beziehung:  Einmal  opfert  es  rücksichtslos  alle  schwächeren  Betriebsformen,
soweit  sie  nicht  durch  ihre  Leistungen,  wie  der  kleinere  Landwirtschaftsbetrieb,  oder
durch  sonstige  Vorteile  vor  dem  kapitalistischen  Betrieb,  wie  manche  Handwerke,
widerstandsfähig  sind,  oder  soweit  sie  nicht,  wie  in  der  Form  der  Hausindustrie  oder
des  Detailhandels,  seinen  Zwecken  dienstbar  zu  machen  sind.
Und  noch  nach  einer  anderen  Richtung  bewährt  es  diesen  seinen  Charakter:
Das  Kapital  erhebt,  soweit  ihm  keine  Hindernisse  im  Weg  stehen,  auch  innerhalb
des  einzelnen  Betriebs  den  Anspruch,  nicht  nur  Richtung  und  Ausdehnung  der
ganzen  Geschäftsführung,  sondern  auch  die  Verteilung  des  Gewinns  einseitig  zu
bestimmen.
Diese  Kritik  mag  Ihnen  scharf  erscheinen;  aber  ihre  Berechtigtheit  wird  nicht
zu  leugnen  sein.  Nur  das  muß  ich  beifügen,  um  zuweitgehende  Konsequenzen,  die
daraus  gezogen  werden,  abzulehnen.  Jene  Eigenschaften  haften  zunächst  nicht  notwendig ­
  an  allen  einzelnen  Trägern  des  Kapitalbesitzes;  fast  jeder  von  uns  kennt
Unternehmer,  die  ihrer  Macht  aus  eigener  Entschließung  Schranken  auferlegen  und
        <pb n="294" />
        266  Zweiter  Teil.  Handel.  XI.  Geldwesen  und  Kapitalismus.

der  wirtschaftlichen  Überlegenheit  durch  ihre  persönliche  Haltung  den  verletzenden
Stachel  nehmen.
Und  weiter  sind  jene  Eigenschaften  sozusagen  der  Institution  des  Privatkapitais
selbst  angeboren.  Wir  müssen  sie  in  den  Kauf  nehmen  wie  bedenkliche  Eigenschaften
an  einer  an  sich  nützlichen  und  notwendigen  Sache;  wir  müssen  uns  mit  ihnen  abfinden,
  so  gut  es  eben  geht,  d.  h.  wir  müssen  diese  Gefahren  zu  vermindern  trachten,
da  sie  nie  ganz  zu  beseitigen  sind.
Alle  Weisheit  der  Zukunft  wird  auf  die  Dauer  nicht  darüber  hinauskommen.
In  engstem  Zusammenhang  mit  diesen  Schattenseiten  des  Kapitalismus  steht
das,  was  wir  heute  die  soziale,  die  Arbeiterfrage  nennen.  Die  Entwicklung ­
  des  großkapitalistischen  Betriebs  und  die  wachsende  Vermögens-  und  Einkommensungleichheit ­
  ist  es,  die  die  moderne  Arbeiterfrage  geschaffen  hat.
Ihre  Grundlagen  sind  die  folgenden:
Zunächst  ist  die  Zahl  der  abhängigen  Arbeiter  außerordentlich  gewachsen.  In
Industrie  und  Handel  haben  sich  die  in  Betrieben  mit  über  5  Personen  beschäftigten
Arbeiter  und  Gehilfen  allein  von  1882—1895  vermehrt  von  2,70  Millionen  auf  4,85
Millionen,  d.  h.  1882  war  jeder  17.  Mensch,  1895  jeder  11.  Mensch  in  dieser  Klasse.*)
Sodann  ist  die  Stellung  des  Arbeiters  im  Wirtschaftsleben  gegen  früher  eine
ganz  andere  geworden.  Von  den  Arbeitern  in  der  Landwirtschaft  will  ich  hier  absehen; ­
  hier  ruht  die  Entwicklung  auf  ganz  anderen  Grundlagen,  hier  ist  die  Verschiebung ­
  eine  viel  geringere.
Vergegenwärtigen  wir  uns  die  Lage  der  Arbeiter  in  der  Vergangenheit.
Der  Typus  war  hier  der  Kleinbetrieb  mit  seiner  patriarchalischen  Verfassung,
bei  der  nicht  nur  der  Lehrling,  sondern  auch  der  Gehilfe  ins  Hauswesen  des  Meisters
aufgenommen  war  und  der  Nachwuchs  nach  kürzerer  oder  längerer  Zeit  Aussicht
hatte,  selbständig  zu  werden.  Die  Löhne  waren  gering,  die  Behandlung  nicht  fein,
aber  dennoch  bestand  weder  eine  soziale  noch  eine  große  pekuniäre  Kluft  zwischen
dem  Unternehmer  und  seinen  Arbeitern.
Dies  ändert  sich  in  dem  Maß,  als  der  großkapitalistische  Betrieb  eindringt  und
den  Kleinbetrieb  verdrängt.  Die  Zahl  der  Abhängigen  beginnt  in  viel  stärkerem  Maß
zu  wachsen  als  die  der  Betriebsleiter.  Denn  letztere  werden  dezimiert,  ersteren  werden
Personen  zugeführt,  die  bisher  an  gewerblicher  Arbeit  unbeteiligt  waren.  Schon  diese
gegensätzliche  Bewegung  erschwert  dem  Arbeiter  das  Selbständigwerden;  noch  mehr
aber  die  Steigerung  der  Anforderungen,  die  jetzt  in  bezug  auf  Kapital  und  Ausbildung ­
  an  einen  Betriebsleiter  gestellt  werden.  War  früher  die  Abhängigkeit  in
der  Regel  ein  bloßes  Durchgangsstadium  für  den  Arbeiter,  so  ist  sie  heute  ein
dauernder  Zustand.
Erst  der  Großbetrieb  scheidet  in  gesellschaftlicher  und  wirtschaftlicher  Beziehung
den  Unternehmer  vom  Arbeiter.  Der  Arbeiter  ist  nicht  herabgedrückt,  —  es  wird
nur  zu  oft  vergessen,  wie  sehr  trotz  dieser  Entwicklung  die  Arbeitslöhne  gestiegen
sind  —  aber  er  ist  des  Emporsteigens  beraubt  und  dadurch,  ganz  abgesehen  von  allen
Besitzverschiedenheiten,  von  seinem  Brotherrn  durch  eine  tiefe  Kluft  getrennt.  Gleichzeitig ­
  machen  die  patriarchalischen  früheren  Beziehungen  zwischen  Herren  und

*)  Nach  der  Berufs-  und  Betriebszählung  vom  12.  Juni  1907  waren  im  Deutschen
Reiche  in  I  n  d  u  st  r  i  e  einschl.  Bergbau  und  Baugewerbe  und  in  Handel  und  Verkehr
einschl.  Schank-  und  Gastwirtschaft  als  Gehilfen,  Arbeiter  usw.  hauptberuflich  beschäftigt:
10  582  650  Personen  bei  einer  Gesamtbevölkerung  von  61  702  529;  es  war  also  jeder  6.  Mensch
in  einer  abhängigen  industriellen,  gewerblichen  oder  kaufmännischen  Stellung.  S  t  a  t  i  st  i  s  ch  e  s
Jahrbuch  für  das  Deutsche  Reich.  Herausgegeben  vom  Kaiserlichen  Statistischen
Amte.  30.  Jahrgang  1909.  Berlin,  Puttkammer  &amp;amp;  Mühlbrecht,  1909.  S.  10.  —  G.  M.
        <pb n="295" />
        6.  Die  Gründerzeit  der  1830  er  Jahre  rc.

267

Arbeitern,  deren  Beseitigung  schon  durch  die  Menge  der  Arbeiter  nahegelegt  ist,
allmählich  einer  Entfremdung  Platz.  Zwischen  beide  Teile  schieben  sich  Zwischenpersonen ­
  mit  eigener  Verantwortlichkeit  in  Gestalt  von  Beamten  und  Aufsehern;  es
entstehen  Geschäftsformen,  wie  die  moderne  Aktiengesellschaft,  in  denen  der  Kapitalist
in  der  denkbar  losesten  Form  den  Arbeitern  gegenübertritt.
Aber  wichtiger  als  diese  Wandelungen  ist  das:  Unsere  Arbeitermassen  haben
unter  dem  Einfluß  ihrer  Zahl  und  ihrer  Abhängigkeit  ein  eigenes  Klassen-  und
Standesbewußtsein  bekommen.  Sie  fühlen  sich  als  Macht  in  der  modernen  Volkswirtschaft ­
  und  ringen  als  solche  um  Anerkennung.  Daß  sie  in  politischer  Beziehung
durch  das  allgemeine  direkte  Reichswahlrecht  als  gleichwertig  mit  den  Reichsten
und  Intelligentesten  anerkannt  sind,  hat  ihr  Standesgefühl  und  ihre  Hoffnungen
noch  stark  gesteigert.
So  erklären  sich  die  tiefen  Interessengegensätze,  die  heute  die  Welt  bewegen
überall,  wo  es  Großbetriebe  gibt,  Gegensätze,  die  keinem  Staat  mit  gleicher  Entwicklung ­
  erspart  sind  und  nur  je  nach  den  Charaktereigenschaften  des  betreffenden
Volks  stärker  oder  schwächer  hervortreten.
Daß  sich  an  dieses  Emporstreben  der  Arbeiter  ein  förmliches  sozialistisches  Lehrgebäude ­
  anschloß,  das  den  Arbeitern  in  einer  anderen  Wirtschaftsordnung  ohne  Privatkapital ­
  und  Privatwirtschaft  ein  besseres  materielles  Dasein,  vor  allem  aber  ausschlaggebenden ­
  Einfluß  in  Aussicht  stellte,  darf  nicht  verwundern.  Die  Nationalökonomie
bis  zum  letzten  Drittel  des  vorigen  Jahrhunderts  hatte  in  verschiedenen  Schattierungen, ­
  aber  doch  immer  wieder  ein  Lehrgebäude  nur  vom  Unternehmerstandpunkt
aus  ausgebaut.
Mägen  wir  über  die  sozialistischen  Zukunftsideen  die  Achseln  zucken,  die  hämische
Kritik  alles  Bestehenden  mit  Recht  gefährlich  finden,  das  dürfen  wir  uns  doch  nicht
verhehlen,  daß  diese  Kritik,  so  abstoßend  sie  zunächst  wirkt,  doch  in  manchen  Einzelheiten ­
  nicht  fehlgreift:  wir  müssen  anerkennen,  daß  die  Zunahme  der  Abhängigkeit
und  Besitzesungleichheit,  in  die  alle  Stände  verflochten  sind,  dem  Staat  wie  den
Besitzenden  Pflichten  auferlegt,  die  früher  kaum  gekannt  waren,  deren  Erfüllung
kaum  begonnen  hat  und  unsere  ganze  Zukunft  beherrschen  wird.

6.  Die  Gründerzeit  der  1850  er  Jahre
in  ihrer  Bedeutung  für  die  Entfaltung  kapitalistischen
Wesens  in  Deutschland.
Von  Werner  Sombart.

S  o  m  b  a  r  t,  Die  deutsche  Volkswirtschaft  im  neunzehnten  Jahrhundert.  2.  Ausl.
Berlin,  Georg  Bondi,  1909.  S.  84—90.
Durch  ein  wunderbares  Zusammentreffen  fielen  in  das  eine  denkwürdige  Jahr
1848  drei  Entdeckungen,  die  bestimmt  sein  sollten,  eine  neue  Epoche  der  Weltgeschichte
einzuleiten:  die  Entdeckung  der  reichen  Goldschätze  in  den  Gebirgen  Kaliforniens  und
in  Australien,  sowie  die  Entdeckung  der  ergiebigsten  Quecksilberminen  in  Mexiko,  die
einer  entsprechenden  Hebung  der  Silberproduktion  gleichkam.
Die  gewaltigen  Mengen  von  Edelmetallen,  die  dadurch  dem  Weltmärkte  zugeführt ­
  wurden,  strömten  zunächst  nach  den  Vereinigten  Staaten  und  England  ab;
von  hier  gelangten  sie  dann  auf  dem  Wege  des  Handels  zu  uns.  Zunächst  noch,  ohne
genutzt  zu  werden.  Vielmehr  sorgte  das  Mißtrauen,  das  als  Folge  der  politischen
Wirren  der  vergangenen  Jahre  noch  in  der  Geschäftswelt  zurückgeblieben  war,  dafür,
        <pb n="296" />
        268  Zweiter  Teil.  Handel.  XI.  Geldwesen  und  Kapitalismus.

daß  sie  in  Kellern  und  Truhen  eingeschlossen  wurden.  Sie  wagten  sich  anfangs
sogar  noch  nicht  einmal  in  die  Banken.  Erst  im  Jahre  1851  begannen  sie  diesen  zuzuströmen, ­
  dann  freilich  so  plötzlich,  daß  sie  die  Tresors  der  Banken  förmlich  überfluteten. ­
  Allein  bei  der  Preußischen  Bank  stiegen  die  freiwilligen  Privatdepositen
von  Januar  bis  August  1851  von  4%  auf  9y 3  Millionen  Taler,  so  daß  die  Bank,
die  nicht  wußte,  was  sie  mit  dem  Gelde  anfangen  sollte,  sich  am  1.  Oktober  1851
zu  der  im  Bankgeschäft  beispiellosen  Maßregel  gezwungen  sah,  die  bereits  längere
Zeit  bei  ihr  ruhenden  Privatdepositen  zu  kündigen.  Die  Metallvorräte  der  Preußischen
Bank  aber  betrugen  am  1.  Januar  1851  10,8  Millionen  Taler,  am  31.  Oktober
desselben  Jahres  jedoch  23,7  Millionen  Taler.
Endlich  war  die  Zeit  wiedergekommen  für  das  Erwachen  des  Erwerbsstrebens,
der  Gewinnsucht,  des  Unternehmungsgeistes.  In  einer  Weise,  wie  noch  nie,  ergriff
der  Taumel  die  gesamte  Kulturwelt  Europas.  Was  die  Furcht  vor  politischen  Unruhen ­
  an  kapitalistischer  Energie  während  der  letzten  Jahre  zurückgehalten  hatte,
brach  jetzt  mit  einem  mächtigen  Getöse  hervor,  seit  insbesondere  durch  den  Staatsstreich ­
  Napoleons  und  den  Sieg  der  Reaktion  in  Deutschland  die  Gewähr  für  ein
ungestörtes  Erwerbsleben  im  Innern  auf  Jahre  hinaus  geschaffen  worden  war.
Die  ersten  Jahre  nach  großen  politischen  Ereignissen,  die  ein  Volk  fesseln,  sind
häufig  an  und  für  sich  Zeiten  flotten  Erwerbslebens.  Ausgaben  werden  gemacht,  die
lange  zurückgehalten  wurden;  dadurch  belebt  sich  der  Markt,  das  große  Schwungrad
der  Warenzirkulation  kommt  in  Bewegung,  die  Preise  steigen,  die  Möglichkeit  rascher
Gewinne  wird  eröffnet.  Aber  auch  die  Neigung  dazu  ist  besonders  rege.  Der
politischen  Interessiertheit  folgt  die  Freude  am  materiellen  Wohlleben,  die  wiederum
den  Wunsch  erzeugt,  recht  reich  mit  den  Gütern  dieser  Welt  gesegnet  zu  sein.  Daher
die  Hausseperioden  im  europäischen,  speziell  dem  deutschen  Wirtschaftsleben  nach  der
französischen  Revolution,  nach  den  Napoleonischen  Kriegen,  nach  der  Iulirevolution
(in  Frankreich),  nach  den  Unruhen  des  Jahres  1848,  nach  dem  deutsch-französischen
Kriege  (in  Deutschland).  Kommt  nun  noch  eine  rasche  Vermehrung  der  Edelmetalle
dieser  allgemeinen  gewinnfrohen  Stimmung  zu  Hilfe,  so  ist  das  Ergebnis  dann  eine
solche  lebendige  Zeit,  wie  die  der  1850er  Jahre,  in  der  die  Lust  zu  erwerben  die
weitesten  Volkskreise  erfaßte,  in  der  die  Spekulation  mit  einer  früher  nie  gekannten
Mächtigkeit  die  deutsche  Geschäftswelt  ergriff  und  nun  erst  recht  eigentlich  mit  dem
echten  und  unverfälschten  kapitalistischen  Geiste  nicht  vorübergehend,  sondern  für  alle
künftige  Zeit  erfüllte.  In  diese  politisch  ruhigen  Jahre  fällt  die  Geburtsstunde  des
neuen  Deutschlands.
Was  der  Zeit  nach  1851  den  Stempel  aufdrückt  und  ihr  einen  schon  völlig
modernen  Charakter  im  Vergleich  zu  der  Hausseperiode  im  Anfang  des  Jahrhunderts
verleiht,  ist  der  Umstand,  daß  sich  die  Spekulationswut  —  die  Gewinnsucht  —  ein
neues  Feld  der  Betätigung  sucht:  die  Gründung  gewinnversprechender  Unternehmungen. ­
  Damit  wird  recht  eigentlich  das  kapitalistische  Interesse  gefördert.  Denn
ein  großer  Teil  wenigstens  der  in  den  spekulativen  Zeiten  ins  Leben  gerufenen
Gründungen  besteht  ja  dauernd  weiter  als  Organisationen  kapitalistischen  Wesens,
dem  sie  damit  zur  Ausbreitung  verhelfen.
Eine  rechte  „Gründerzeit"  sind  also  die  1850er  Jahre.  Gegründet  werden
vor  allem  Bankinstitute,  dann  aber  auch  industrielle  Etablissements,  Bergwerke  und
—  nicht  zuletzt!  —  Eisenbahnunternehmungen.  Dabei  kam  eine  neue  Form  der  Kapitalbeschaffung ­
  zur  allgemeinen  Anerkenntnis:  die  Aktiengesellschaft  und  ihr
verwandte  Gebilde.  Das  Prinzip  der  Aktiengesellschaft  beruht,  wie  jedermann  weiß,
auf  der  Zusammenfügung  kleinerer  Geldbeträge  zu  größerem  Vermögen  in  der
Weise,  daß  die  Besitzer  der  einzelnen  Anteile  lediglich  in  der  Höhe  ihres  eingeschossenen
Betrages  an  der  Unternehmung  beteiligt,  also  auch  für  etwaige  Verpflichtungen
        <pb n="297" />
        6.  Die  Gründerzeit  der  1850  er  Jahre  rc.

269

haftbar  sind.  Die  Aktiengesellschaften  sind  nun  recht  eigentlich  das  Mittel,  kapitalistisches ­
  Wesen  allgemein  zu  machen.  Sie  bedeuten  eine  Demokratisierung  und  endgültige ­
  Stabilisierung  des  Kapitalismus,  nicht  etwa,  wie  man  irrtümlich  annimmt,
dessen  Überwindung.  Denn  mit  Hilfe  des  Aktienanteils,  den  im  Notfall  auch  der
mäßig  wohlhabende  Mann  erwerben  kann,  ziehe  ich  die  breiten  Massen  in  das  Getriebe ­
  der  kapitalistischen  Wirtschaft  hinein,  fessele  sie  an  das  Interesse  kapitalisttscher
Organisation,  verbreite  vor  allem  jene  Grundstimmung,  die  ich  als  kapitalistischen
Geist  bezeichne,  über  die  Zeiten  der  Ekstase  hinaus  dauernd  in  alle  Poren  des  Volkskörpers. ­

Die  spekulative  Periode  der  1850er  Jahre  führte  aber  noch  eine  andere  Neuerung
als  dauernde  Institution  in  das  deutsche  Wirtschaftsleben  ein,  deren  Existenz  für  die
Entfaltung  kapitalistischen  Wesens  ebenfalls  von  entscheidender  Bedeutung  geworden
ist:  das  ist  die  Kombinierung  bankähnlicher  und  industrieller
Unternehmungen,  anders  ausgedrückt:  die  Finanziierung  von  Produktionsoder ­
  Verkehrsunternehmungen  durch  Bankinstitute.  Um  was  es  sich  dabei  handelt,
ist  dieses:  es  werden  bestimmte  Unternehmungen  in  der  Form  von  Aktiengesellschaften ­
  ins  Leben  gerufen,  deren  Zweck  es  ist,  lediglich  die  Mittel  zusammenzubringen
zur  Begründung  oder  Unterstützung  anderer  schon  bestehender  oder  selbst  erst  zu
schaffender  gewinnbringender  Unternehmungen  irgendwelcher  Art.  Es  liegt  darin
also,  wie  man  es  zutreffend  genannt  hat,  eine  Spekulation  auf  die  Spekulation.  Derartige ­
  Institute  bedeuten  eine  ungeheure  Steigerung  der  kapitalistischen  Energie.
Denn  da  sie  von  der  unausgesetzten  Neubelebung  irgendwelcher  produktiven  Tätigkeit
ihr  eigenes  Dasein  fristen,  so  liegt  es  in  ihrem  Wesen  begründet,  daß  sie  stets  treiben,
stimulieren,  drängen.  Sie  sind  gleichsam  eine  Gründungsmaschinerie,  eine  permanente ­
  Einrichtung  zur  Anstachelung  des  Unternehmungsgeistes.  Es  ist  daher  auch
begreiflich,  wenn  sie  ihre  erste  und  bedeutsamste  Entwicklung  in  dem  spekulativen
Volke  pur  excellence,  bei  den  Franzosen,  gefunden  haben.  Jenes  Riesenunternehmen, ­
  dessen  Gründung  Zola  in  seinem  Romane  L’Argent  als  das  Werk  Saccards
schildert,  ist  der  vrsckit  mobilier,  der  1852  ins  Leben  trat  und  vorbildlich  für  alle
späteren  Geschäfte  mit  ähnlichen  Tendenzen  wurde.
In  Deutschland  war  dasjenige  Institut,  das  zuerst  seiner  ganzen  Anlage  nach
dem  0r6ckit  mobilier  am  nächsten  kam,  die  1853  gegründete  Bank  für  Handel  und
Industrie  zu  Darmstadt,  die  noch  heute  mit  dem  Sitz  in  Berlin  und  einem  Kapital
von  105  sjetzt:  160]  Millionen  Jl  als  mächtige  Zentrale  kapitalistischen  Unternehmertums ­
  weiter  besteht.  Aber  die  1850er  Jahre  erlebten  noch  zahlreiche  andere  Gründungen ­
  ähnlicher  Art,  denen  sich  reine  Bankinstitute  in  großer  Menge  anschlossen.
Das  gesamte  moderne  Bankwesen  ist  in  Deutschland  ebenfalls  in  dem  ereignisreichen ­
  sechsten  Jahrzehnte  geschaffen  worden  und  damit  die  Grundlage  für  eine
hochkapitalistische  Organisation  der  Volkswirtschaft  überhaupt.
Die  1850er  Jahre  sind  mithin  die  wichtigste  spekulative  Periode,  die  Deutschland ­
  bisher  erlebt  hat.  In  ihnen  wird  der  moderne  Kapitalismus  definitiv  zur  Grundlage ­
  der  Volkswirtschaft  gemacht.  Dies  geschieht  durch  eine  allgemeine  Befruchtung
aller  Wirtschaftsgebiete  mit  Kapital,  das  sich  durch  die  plötzliche  Vermehrung  der
Edelmetallvorräte  und  die  damit  im  Zusammenhang  stehende  Preishausse  rasch  in
den  Händen  einzelner  Personen  ansammelt,  noch  rascher  aber  durch  die  Entwicklung
des  Aktienwesens  und  der  Bankorganisation  sich  zu  größeren  Summen  zusammenballt, ­
  die  nunmehr  nach  intensiver  Verwertung  streben.  Damit  ist  ein  Fonds  von
kapitalistischer  Energie  geschaffen  und  gleichsam  objektiviert,  der,  sich  aus  sich  selbst
immerfort  erneuernd  und  vermehrend,  zu  einer  ungeheuren  Triebkraft  von  revolutionärer ­
  Wirkung  wird.
        <pb n="298" />
        270

Zweiter  Teil.  Handel.  XII.  Bankwesen.

Sich  eine  quantitativ  bestimmte  Vorstellung  von  der  schöpferischen  Leistung  jener
Jahre  zu  bilden,  ist  unmöglich.  Nur  an  einigen  Symptomen  vermögen  wir  die
enorme  Zeugungskraft  jener  Zeit  zu  ermessen.  Vor  allem  an  den  uns  bekannten
Ziffern  der  neu  angelegten  Aktienkapitalien.  Im  Königreich  Bayern  beispielsweise
wurden  in  dem  Jahrzehnt  von  1839—1848  insgesamt  6  Aktiengesellschaften  mit  einem
Kapital  von  nicht  ganz  4  Millionen  M  (3,99)  gegründet;  im  folgenden  Jahrzehnt
(1849—1858)  dagegen  deren  44  mit  einem  Kapital  von  mehr  als  145  Millionen  Jl.
Im  Bergbau  und  Hüttenbetriebe  des  Königreichs  Preußen  betrug  die  Zahl  der  gegründeten ­
  Aktiengesellschaften  in  den  18  Jahren  von  1834—1851  14,  ihr  Kapital
23,29  Millionen  Taler;  dagegen  in  den  6  Jahren  von  1852—1857  die  Zahl  59,  das
Kapital  70,69  Millionen  Taler.  Nach  den  Angaben  Max  Wirths  bezifferte  sich  für
ganz  Deutschland  das  Aktienkapital  der  von  1853—1857  neu  begründeten  Banken
allein  auf  200  Millionen  Taler,  das  auf  neue  Eisenbahnen  eingezahlte  Aktienkapital
in  demselben  Zeitraum  betrug  über  140  Millionen  Taler,  während  die  verschiedenen
von  Eisenbahnen  und  andern  industriellen  Gesellschaften  in  dem  Zeitraum  von
10  Jahren  aufgenommenen  Prioritätsanleihen  206  Millionen  Taler  überschritten.
Von  50  Versicherungsgesellschaften  mit  einem  Kapital  von  mehr  als  60  Millionen
Talern  und  von  259  Bergwerks-,  Hütten-,  Dampfschiffahrts-  und  Maschinenbau-Gesellschaften,
  von  Zuckersiedereien  und  Spinnereien  mit  einem  Kapital  von  mehr  als
260  Millionen  Talern  ist  die  größere  Hälfte  in  jenen  Jahren  entstanden.  In  Preußen
wurden  im  Jahre  1856  allein  für  etwa  150  Millionen  Taler  neue  Gesellschaften
konzessioniert,  während  Österreich  in  diesem  einzigen  Jahre  für  mehr  als  100  Millionen
neue  Eisenbahnen  unternahm.

XII.  Bankwesen.

1.  Genueser  Bankwesen  im  Mittelalter.
Von  Heinrich  Sieveking.
S  i  e  o  e  k  i  n  g,  Genueser  Finanzwesen  mit  besonderer  Berücksichtigung  der  Casa  di
8.  Giorgio.  II.  Die  Casa  di  8.  Giorgio.  Freiburg  i.  B.,  I.  C.  B.  Mohr  (Paul  Siebeck),  1899.
S.  41,  S.  42—43  und  S.  44—49.
Das  Bankwesen  entwickelte  sich  aus  dem  Handwechsel,  dem  Umtausch  voll
Münzen,  an  den  sich  die  Ausnahme  von  Depots  und  das  Ausleihen  gegen  Pfand
anschloß.  Das  Recht  des  Handwechsels  war  Regal.
In  Genua  war  das  Recht,  Geld  zu  wechseln,  auf  den  Platz  der  acht  der  Stadt
gehörigen  Banken  beschränkt.  Die  Stadt  verpachtete  1150  dies  Recht  an  ein  Konsortium ­
  auf  29  Jahre  gegen  400  £.  Nur  die  eigenen  auswärtigen  Münzen,  welche
der  Kaufmann  von  auswärts  mitgebracht  oder  in  Genua  bei  einem  Verkauf  empfangen
hatte,  durfte  er  in  seinem  Hause  wechseln,  ohne  an  das  Monopol  der  Bankiers  gebunden ­
  zu  fein.
Wenn  das  Bankwesen  sich  einerseits  aus  Handwechsel  und  Wucherdarlehen
entwickelte,  so  haben  wir  einen  anderen  Ursprung  darin  zu  sehen,  daß  sich  an  die
Warengeschäfte  der  großen  Kaufleute  Bankgeschäfte  anlehnten,  die  schließlich  den
wichtigeren  Geschäftszweig  bildeten,  so  daß  aus  dem  mercator  der  bancherius  wurde.
Die  bancherii  der  italienischen  Städte  betreiben  noch  lange  Warengeschäfte  neben
ihren  Bankgeschäften.  Ja  ein  Bankier  verpflichtete  sich  wohl,  zur  Deckung  der  Guthaben ­
  seiner  Kunden  eine  Warenreserve  bereitzuhalten.
        <pb n="299" />
        1.  Genueser  Bankwesen  im  Mittelalter.

271

Während  sich  die  Bedeutung  des  Bankgeschäftes  für  den  Handel  immer  mehr
entwickelte,  wurden  das  Darlehen  gegen  Faustpfand  und  der  Handwechsel  als  minderwertige ­
  Geschäfte  angesehen.
Die  Florentiner  keneratores  stehen  nicht  in  der  Matrikel  der  Arte  di  cambio,
und  in  Genua  wurden  seit  dem  14.  Jahrhundert  die  bancharoti,  die  den  Handwechsel ­
  betrieben,  und  die  usurarii,  die  Pfapdleiher,  von  den  banoberii  unterschieden.
Eine  ähnliche  Differenzierung  des  Geschäftsbetriebes  fand  in  Venedig  statt.
In  Genua  regelte  der  Staat  das  Bankwesen.  Bank-  und  Wechselsachen  unterstanden ­
  dem  Oküoium  mereantie*).  Die  Bankiers  waren  verpflichtet,  nur  mit  guter
Münze  zu  zahlen,  und  mußten  schwören,  weder  selbst  die  Münzen  zu  verringern,
noch  solches  von  feiten  ihrer  kurnuli  zu  dulden,  dagegen  falsche  Gold-,  Silber-  und
Kupfermünzen,  die  in  ihre  Hände  kamen,  zu  zerschneiden.
Die  fiskalischen  Rücksichten  traten  schon  im  13.  Jahrhundert  zurück.  Der  Staat
beschränkte  sich  auf  die  Überwachung  des  Bankwesens  im  Interesse  der  Volkswirtschaft.
Als  1415  die  bancha  communis,  aus  der  die  Stadt  150  £  jährlicher  Miete
zu  ziehen  pflegte,  abgebrannt  war,  scheute  die  Stadt  die  Kosten  eines  Neubaus.
Den  Anliegern  der  Piazza  banchi  wurde  auferlegt,  für  Bankräume  zu  sorgen,  die  an
niemand  anders  als  an  bancherii  und  bancharoti,  Notare  und  Mäkler  (censarii)
oder  an  die  Pächter  öffentlicher  Einkünfte  zu  vermieten  waren.  Eine  Säule  sollte
errichtet  werden  für  öffentliche  Anschläge.  Die  eine  Seite  dieser  Säule  blieb  für
Anschläge  betr.  Versteigerung  der  öffentlichen  Einkünfte  frei.
Der  Edelmetallhandel  blieb  im  Interesse  der  staatlichen  Münze  beschränkt.  Im
übrigen  waren  Bankgeschäfte  seit  dem  13.  Jahrhundert  an  eine  Konzession  gebunden.
Nur  derjenige  durfte  sie  betreiben,  welcher  von  dem  Oküciurn  mereantie  geprüft  und
für  würdig  befunden  war.  Der  Bankier  hatte  einen  jährlich  im  Dezember  zu  erneuernden ­
  Eid  zu  schwören,  daß  er  und  seine  karnuli  ihr  Amt  gewissenhaft  ausüben
wollten;  außerdem  war  eine  genügende  Sicherheit  zu  stellen.
Der  Bankier  mußte  angeben,  ob  er  sein  Geschäft  auf  eigene  Rechnung  führen
wolle  oder  auch  für  Genossen,  die  dann  gleich  ihm  haftbar  waren.
Für  den  bankerott  gegangenen  Bankier  hafteten  außer  seinen  Bürgen  seine
Brüder  personaliter  und  realiter,  außer  wenn  sechs  Monate  vor  Eintritt  der  Insolvenz ­
  Gütertrennung  eingetreten  war,  ferner  seine  Gattin,  außer  wenn  sie  binnen
Jahresfrist  nach  Beginn  des  Bankbetriebes  dem  Oküciurn  mereantie  ausdrücklich  erklärt ­
  hatte,  sie  wolle  nicht  für  ihren  Gatten  haften.
Trat  Insolvenz  ein,  so  waren  Eintragungen  über  mehr  als  25  £,  die  in  den
beiden  letzten  Tagen  vorgenommen  waren,  ungiltig.  Eintragungen  des  letzten  Monats
zugunsten  des  Bankiers  bestanden  nur  unter  Zustimmung  der  Konkursbehörde  zu  Recht.
In  der  Regel  wurde  den  Konkursgläubigern  ein  besonderer  Magistrat  bestellt.  Sonst
trat  das  Oküciurn  mereantie  ein,  welches  auch  das  Verfahren  eröffnete,  indem  es
die  Bücher  des  fallit  Gegangenen  mit  Beschlag  belegte.
^  Das  Hauptgeschäft  der  genuesischen  Bankiers  war  die  Kassenführung.  Die
Bankiers  nahmen  von  Einheimischen  und  Auswärtigen  Depositen  an  oder  kassierten
Gelder  für  ihre  Kunden  ein.  Über  die  so  entstandenen  Guthaben  konnten  die  Bankkunden ­
  mittelst  Umschreibung  in  den  Bankbüchern  verfügen.
Die  Umschreibung  im  Buche  des  Bankiers  galt  als  Zahlung,  sofern  die  causa
bes  Geschäftes  bei  der  Umschreibung  vermerkt  war.

*)  Das  Officium  mereantie  war  Richter  in  Handelssachen.  Bosco  definiert,  daß  zum
^egriff  der  Handelssache  dreierlei  nötig  sei,  hinsichtlich  der  Persönlichkeit,  der  Sache  und  der
^trt  des  Geschäftes.  Es  müsse  sich  handeln  um  rneroawres,  meroes  und  negotia  mercandi.
        <pb n="300" />
        272

Zweiter  Teil.  Handel.  XII.  Bankwesen.

Der  Deponent  konnte  die  Umschreibung  seines  Guthabens  oder  eines  Teiles
desselben  durch  mündlichen  oder  schriftlichen  Auftrag  bewirken.  Er  konnte  auch  sein
Guthaben  benutzen,  indem  er  Wechsel  auf  seinen  Bankier  zog.
Das  ordnungsmäßig  geführte  Bankbuch  wurde  einer  beglaubigten  Urkunde
gleichgeachtet,  und  wie  der  Notar,  so  konnte  und  mußte  der  Bankier  seine  Bücher
als  Beweismittel  vor  Gericht  produzieren.  Doch  hatten  Eintragungen  in  das  Buch
des  Bankiers  zunächst  nur  Beweiskraft  zugunsten  seiner  Gläubiger  gegen  ihn  und
untereinander,  sofern  kein  Schuldschein  vorhanden  war.  Erst  1413  sanktionierte  das
Gesetz  eine  bereits  vorher  geübte  Praxis,  indem  es  dem  Oküoium  meroautis  gestattete, ­
  solchen  Eintragungen  prozessuale  Beweiskraft  auch  zugunsten  des  Bankiers
selbst  zuzugestehen.
Die  Genueser  Bankiers  hatten  ihre  Geschäftsfreunde  an  allen  für  den  damaligen ­
  Handel  in  Betracht  kommenden  Plätzen.  In  jenen  unsichern  Zeiten  hielt
man  sich  bei  Beziehungen  mit  dem  Ausland  meist  an  dort  ansässige  Landsleute,  mit
denen  man  wohl  gar  durch  Bande  des  Blutes  verbunden  war.  Die  Bankiers
schickten  sich  von  Zeit  zu  Zeit  Abrechnung  über  die  von  den  gegenseitigen  Kunden
empfangenen  und  für  sie  geleisteten  Zahlungen.  Diese  rations8  wurden  gegeneinander ­
  verrechnet.  Durch  das  Umschreiben  in  den  Büchern  der  Bankiers  von
einem  Kunden  zum  andern  und  durch  die  Abrechnungen  der  Bankiers  untereinander
ersparte  die  entwickelte  italienische  Kreditwirtschaft  des  Mittelalters  den  Umsatz  von
Bargeld.  Nur  die  Saldi  brauchten  in  bar  beglichen  zu  werden.
Die  Depositen  waren  teils  befristet,  teils  jeden  Tag  kündbar.  Aber  die  Bankiers
ließen  ihre  Depositen  nicht  müßig  liegen,  sondern  benutzten  sie  zu  allerhand  Geschäften, ­
  die  wir  heute  nicht  als  bankmäßig  bezeichnen.  So  konnte  es  kommen,  daß
ihnen  die  Forderungen  ihrer  Kunden  auf  Rückzahlung  der  Depositen  unbequem  wurden
und  sie  nach  Ausflüchten  suchten,  sich  ihrer  Pflicht  der  Rückzahlung  zu  entziehen.
Dagegen  mußten  schon  die  Statuten  des  13.  Jahrhunderts  Stellung  nehmen.
Wollte  ein  Bankier  seine  Verpflichtungen  nicht  erfüllen,  so  mußte  der  Gläubiger  sich
an  den  Vikar  wenden.  Dieser  setzte  zunächst  dem  Bankier  noch  eine  Frist,  den  Respittagen
  beim  Wechsel  entsprechend;  sie  betrug  bei  einer  Forderung  bis  zu  200  £  8  Tage,
bei  einer  größeren  Summe  14  Tage.  Zahlte  der  Bankier  nicht  binnen  dieser  Frist,
so  verfiel  er  der  Strafe  eines  Zwanzigstels  der  Schuld,  von  der  die  Hälfte  dem
Gläubiger  zufiel.
Allein  nicht  nur,  wenn  man  Auszahlung  seines  Guthabens  verlangte,  machte
der  Bankier  Schwierigkeiten.  Er  weigerte  sich  bisweilen  auch,  eine  Umschreibung  vorzunehmen, ­
  wenn  ihm  der  neue  Gläubiger  weniger  genehm  war.  Demgegenüber  stellte
das  Gesetz  fest,  der  Deponent  habe  das  Recht,  auch  befristete,  noch  nicht  fällige
Forderungen  jederzeit  ganz  oder  zum  Teil  durch  Umschreibung  zu  übertragen,
An  das  Depositen-  und  Girogeschäft  schlossen  sich  aktive  Kreditgeschäfte ­
  der  Bankiers  an,  zunächst  im  Kontokurrentverkehr.
Beispielsweise  hatte  der  Erzbischof  Jakob  Fieschi  sich  bei  dem  Bankier  Antonius
Fieschi  rationos  eurrontes  eröffnen  lassen.  Er  brauchte  nicht  persönlich  sein  Geld
zur  Bank  zu  tragen  oder  sich  Geld  von  da  zu  holen,  sondern  konnte  dies  durch  seinen
Faktor  besorgen.  Beim  Tode  des  Erzbischofs  ergab  sich,  daß  er  seinem  Bankier
in  dem  Kartular  von  1397  100  £  17  s.  schuldig  geblieben  war.  Die  Erben  versuchten ­
  es,  die  Schuld  zu  bestreiten,  indem  sie  die  Glaubwürdigkeit  des  Bankbuches
anzweifelten,  allein  das  Oküoium  moroantio  verurteilte  sie  auf  Grund  des  Bankbuches.
Um  die  Kreditgeschäfte  von  den  Zahlungsgeschäften  zu  unterscheiden,  teilte  der
Bankier  sein  Buch  in  zwei  Teile  ein:  in  den  einen  schrieb  er  die  rationos  ad  numeratum,
  in  den  andern  die  tswpora.  Eröffnete  er  hier  einem  Kunden  einen  Kredit,
so  nannte  man  das  8oriptam  kacore  aliovi.  Der  Kredit  wurde  in  bestimmter  Höhe
        <pb n="301" />
        2.  Wesen,  Geschäfte  und  Arten  der  modernen  Banken.  273

und  auf  bestimmte  Zeit  gewährt.  Die  von  den  Kunden  jeweils  erhobenen  Summen,
die  sein  Kreditkonto  belasteten,  kehrten  im  Konto  ad  numeratum  zunächst  als  Guthaben ­
  wieder.
Allein  solche  8vripta  wurden  in  der  Regel  nicht  ohne  weiteres  gewährt,  die
Regel  bildete  das  Lombardgeschäft.  Waren,  Wertsachen,  Anteile  an  der  Staatsschuld
wurden  zu  einem  bestimmten  Preise  als  Pfand  genommen  und,  wenn  der  Schuldner
bei  Ablauf  des  Termines  nicht  für  anderweitige  Deckung  sorgte,  behalten.
Auch  Wechselgeschäfte  betrieben  die  Banken.  Allerdings  unterschieden
sich  diese  von  den  heutigen  wesentlich.  Die  Banken  diskontierten  keine  Wechsel,  da
die  Form  des  Jndofsierens  erst  im  17.  Jahrhundert  mit  dem  Verfall  der  Wechselmessen ­
  üblich  wurde.  Dagegen  wurden  die  Wechsel  zur  Remittierung  von  Geldern
benutzt.  Man  zog  ferner  Wechsel,  um  sich  Kredit  zu  verschaffen,  und  man  gewährte
sog.  Akzeptkredit,  indem  man  sich  beziehen  ließ,  wobei  der  Aussteller  des  Wechsels
vom  Remittenten  sofortige  Zahlung  empfing.
Der  Wechsel  spielte  für  den  mittelalterlichen  Handel  bei  der  Schwierigkeit  des
Geldtransportes,  der  zudem  meist  durch  Ausfuhrverbote  für  Edelmetall  erschwert
war,  die  größte  Rolle.  Paccioli  nennt  ihn  das  Meer  des  Handels,  ohne  den  das
Schiff  der  Handlung  nicht  fahren  könne.

2.  Wesen»  Geschäfte  und  Arten  der  modernen  Banken.
Von  Eugen  v.  Philippovich.

v.  Philippovich,  Grundriß  der  politischen  Ökonomie.  1.  Bd.  9.  Ausl.  Tübingen,
I.  C.  B.  Mohr  (Paul  Siebeck),  1911.  S.  327—332.
Wesen  der  Banken.  An  die  Stelle  einzelner  Privater,  welche  sich  mit
dem  Geldwechselgeschäft  und  der  Kreditgewährung  abgaben,  sind  im  Laufe  der  Zeit
Organisationen  getreten,  deren  Grundlagen  durch  besondere  landesfürstliche  Privilegien ­
  oder  durch  besondere  Rechtsvorschriften  geschaffen  wurden.  Die  äußeren
Formen,  in  denen  diese  Organisationen  entstehen,  und  die  besonderen  Zwecke,  welche
sie  verfolgen,  sind  außerordentlich  mannigfaltig,  so  daß  sich  als  gleichartiges  Merkmal ­
  nur  hervorheben  läßt,  daß  sie  die  Aufgabe  haben,  Kapital  dritter  Personen  in
bestimmten  Formen  heranzuziehen  und  es  dann  durch  Kreditgewährung  zu  verwerten,
also  selbst  Kredit  zu  nehmen,  um  Kredit  geben  zu  können.  Dabei  ist  natürlich  das
Bestreben  stets  das,  durch  die  Kreditgewährung  mehr  zu  verdienen,  als  die  Aufnahme
des  Kredites,  in  dem  die  Anstalt  Schuldnerin  wurde,  gekostet  hat.  Man  hat  sich
gewöhnt,  solche  Anstalten  als  Kreditanstalten,  allgemeiner  als  Banken  zu  bezeichnen. ­
  Sie  werden  von  öffentlichen  Körperschaften  eingerichtet  oder  von  Privaten
in  Form  von  Aktiengesellschaften,  Genossenschaften,  Gesellschaften  mit  beschränkter
Haftung  usw.  betrieben  und  haben  den  Bankier  fast  ganz  verdrängt.  Nur  einige
wenige  „Bankhäuser",  d.  h.  Private,  welche  Bankgeschäfte  im  großen  betreiben,  gibt
es  in  den  kontinentalen  Volkswirtschaften.  In  England  und  namentlich  in  den  Vereinigten ­
  Staaten  spielen  sie  eine  größere  Rolle,  doch  haben  sie  hier  in  der  Regel
für  ihren  Geschäftsbetrieb  Aktiengesellschaften  gegründet,  in  welchen  sie  die  Mehrheit ­
  des  Kapitals  in  Händen  haben.
Die  Banken  find  ursprünglich  Händler,  Händler  mit  Geld,  Kredit  und  Wertpapieren, ­
  die  Forderungsrechte  repäsentieren,  wie  Aktien,  staatliche  Schuldverschreibungen, ­
  Wechsel  u.  dgl.  Sie  sind  Sammelpunkte  der  von  den  Besitzern  nicht
selbst  zu  verwertenden  Kapitalien  und  der  zu  Zahlungszwecken  zu  verwendenden
Barbeträge  und  vereinigen  dadurch  große  Kapitalien  in  ihrer  Verwaltung,  so  daß
Mollat,  Volkswirtschaftliches  Quellenbuch.  4.  Ausl,  18
        <pb n="302" />
        274

Zweiter  Teil.  Handel.  Xlt.  Bankwesen.

sie  heute  im  Mittelpunkt  des  Kreditverkehres  und  der  aus  dem  Geschäftsverkehr  entspringenden ­
  Zahlungen  bezw.  Abrechnungen  stehen.  Dadurch  sind  sie  in  ihrer  Geschäftsführung ­
  veranlaßt  worden,  über  die  bloße  Kreditvermittelung  hinauszugehen
und  selbst  Anteil  zu  nehmen  an  der  Gründung  und  Verwaltung  von  Industrie-,  Verkehrs- ­
  oder  Handelsunternehmungen.  Damit  ist  der  Tätigkeitskreis  der  Banken  weit
über  die  bloße  Kreditoermittelung  hinausgewachsen.  Sie  erlangen  eine  Führung  auf
dem  Gebiete  der  volkswirtschaftlichen  Produktion  und  des  Güterverkehres  im  Handel.
Nicht  alle  Kreditanstalten  nehmen  diese  Entwicklung.  Um  sie  zu  verstehen  und  um
eine  Abgrenzung  unter  den  vielen  bestehenden  Anstalten  vornehmen  zu  können,
bedarf  es  zunächst  einer  Betrachtung  der  Kredit-  und  Bankgeschäfte.
Die  Kredit  -  und  Bankgeschäfte.  Man  pflegt  die  Kreditgeschäfte  in
aktive  und  passive  Kreditgeschäfte  zu  scheiden.  Die  passiven  Kreditgeschäfte  sind  jene,  bei
welchen  die  Banken  selbst  Kredit  nehmen,  die  aktiven  jene,  bei  welchen  sie  Kredit  geben.
Die  wichtigsten  passiven  Kreditgeschäfte  sind  die  folgenden:
1.  Das  Depositengeschäft.  Depositen  sind  Geldeinlagen,  die  in  das
Eigentum  der  Bank  übergehen,  von  ihr  nach  ihrem  Ermessen  verwaltet  werden.
Bis  zu  der  Höhe  seines  Guthabens  kann  der  Hinterleger  jederzeit  oder  gegen  vorherige ­
  Kündigung  Zahlung  von  der  Bank  fordern  und  so  über  sein  Depositum
verfügen.  Gewöhnlich  geschieht  die  Verfügung  durch  eine  besondere  Zahlungsanweisung, ­
  Scheck  genannt.  Diese  Geldeinlagen  sind  entweder  Spareinlagen,  über
welche  der  Hinterleger  zurzeit,  z.  B.  wegen  ihrer  geringen  Größe,  nicht  zur  Anlage
verfügen  kann  oder  will,  oder  sie  dienen  dem  Zahlungsverkehr.  In  letzterem  Falle
übernimmt  die  Bank  die  Kasseführung  für  den  Hinterleger,  und  zwar  nicht  bloß  durch
Erfüllung  der  Zahlungsanweisungen,  sondern  auch  durch  Ausführung  anderer  Geschäfte, ­
  z.  B.  Einziehung  fälliger  Forderungen  wie  Wechsel,  Zinsscheine  u.  dgl.  oder
durch  Zahlungsleistung  an  anderen  Orten,  Kauf  und  Verkauf  von  Wertpapieren  usw.
An  dieses  System  des  Kassehaltens  bei  der  Bank  schließt  sich  der  Abrechnungsverkehr
an,  so  daß  die  Bank  in  der  Regel  über  große  Teile  der  hinterlegten  Gelder  frei
verfügen  kann  und  in  die  Lage  kommt,  auch  bei  sofort  fälligen  Einlagen  dem  Einleger ­
  für  sein  jeweiliges  Guthaben  eine  Verzinsung  zu  bieten.  Ist  dieser  Verkehr
einmal  eingebürgert,  dann  entsteht  ein  großer  Teil  der  Guthaben  nicht  mehr  durch
bare  Einlagen,  sondern  durch  Gutschreiben  von  Schecks,  diskontierten  Wechseln,  von
Darlehen  auf  Lombardkredit  oder  durch  Gewährung  von  offenem  Kredit  (im  Kontokorrent). ­

2.  Die  B  a  n  k  n  o  t  e  n  a  u  s  g  a  b  e.  Die  Banknoten  find  schriftliche  Zahlungsversprechen ­
  einer  Bank,  auf  runde  Summen  lautend,  jederzeit  zahlbar  an  den  jeweiligen ­
  Inhaber  des  Papieres.  Sie  funktionieren  gewohnheitsmäßig  oder  kraft
Zwangskurses  wie  Geld  und  ermöglichen  daher  der  Bank,  Geschäfte  ohne  Bargeld
zu  machen.  Da  sie  die  Noten  nur  als  Darlehen  ausgibt,  erhält  sie  dafür  Zinsen,
während  sie  selbst  nur  den  Zinsenverlust  für  die  zur  Bardeckung  der  ausgegebenen
Noten  zu  haltenden  Geldvorräte  zu  tragen  hat.  Die  Wichtigkeit  der  Notenausgabe
für  die  Regelung  des  Geldumlaufes  bewirkt,  daß  dieses  Kreditgeschäft  regelmäßig
nur  einer  Bank  gestattet  zu  werden  pflegt.
3.  Die  Ausgabe  oonPfandbriefen  oderObligationen.  Pfandbriefe ­
  und  Obligationen  sind  beide  Schuldverschreibungen  der  Bank,  die  nicht  nach
Belieben  oder  in  bestimmten  Zeiten  präsentiert  werden  können,  sondern  regelmäßig
nach  einem  bestimmten  Tilgungsplane  zum  Nominalbetrag  zurückgezahlt  werden.
Die  Pfandbriefe  find  immer  durch  Hypotheken  (Darlehen  gegen  Sicherstellung  durch
Grund  und  Boden  oder  Gebäude),  die  Obligationen  (Teilschuldverschreibungen)  gewöhnlich ­
  nur  durch  bevorzugte  Haftung  des  Ertrages  und  Kapitalwertes  ganzer
Unternehmungen  sichergestellt.
        <pb n="303" />
        2.  Wesen,  Geschäfte  und  Arten  der  modernen  Banken.  275

4.  Zu  diesem  passinen  Kreditgeschäfte  tritt  neuerdings  immer  häufiger  das
Depotgeschäft,  Aufbewahrungsgeschäft,  das  darin  besteht,  daß  man
einer  Bank  Wertpapiere,  die  man  besitzt,  zur  Aufbewahrung,  Abhebung  der  Coupons,
Einlösung  verloster  Papiere  u.  dgl.,  also  zur  Verwaltung  übergibt  (offene  Depots),
oder  daß  man  Wertpapiere  in  feuer-  und  diebessichere  Stahlkammern  der  Bank  legt
und  die  Verwaltung  selbst  führt.
Die  aktiven  Kreditgeschäfte  sind  die  folgenden:
1.  Das  E  s  k  o  m  p  t  e  -  oder  Diskontgeschäft.  Es  besteht  in  dem  Verkauf ­
  bezw.  Kauf  (seitens  des  Kreditgebers)  einer  später  fällig  werdenden  Forderung.
In  der  Regel  handelt  es  sich  um  einen  Wechsel.  Für  das  normale  Bankgeschäft
kommen  nur  Wechsel  in  Betracht,  denen  eine  Forderung  aus  einem  bereits  durch,
geführten  Geschäft  zugrunde  liegt.  Die  Bonität  der  Unterschriften  und  der  Ursprung
des  Wechsels  werden  von  eigenen  „Zensoren"  der  Banken  geprüft.  Bei  Notenbanken ­
  sind  besonders  strenge  Bedingungen  für  die  Eskomptefähigkeit  eines  Wechsels
aufgestellt,  da  die  nicht  bar  gedeckten  Noten  fast  ausschließlich  durch  bald  fällige
Wechsel  gedeckt  sind.
2.  Das  Lombardgeschäft,  d.  h.  die  Belehnung  von  Wertpapieren,  Waren
oder  anderen  beweglichen  Pfändern.  Hier  ist  eine  Sicherstellung  des  Darlehens  nicht
nur  durch  die  Person  und  das  Vermögen  des  Kreditnehmers,  sondern  durch  ein
spezielles  bewegliches  Verkehrsobjekt  gegeben,  dessen  Wert  geschätzt  und  bis  zu  einem
bestimmten  Prozentsatz  (%,  %,  y 2  des  Wertes)  belehnt  wird.  Cs  ermöglicht,  den
Wert  eines  Warenvorrates,  z.  B.  der  Getreideernte  oder  eines  Wertpapierbesitzes
teilweise  zu  realisieren,  ohne  das  Eigentum  an  den  Vermögensobjekten  aufgeben  zu
müssen.  Nicht  zu  verwechseln  mit  dem  Lombardgeschäft  ist  das  Reportgeschäft,
das  äußerliche  Ähnlichkeit  mit  jenem  hat.  Bei  ihm  übernimmt  die  Bank  Wertpapiere,
welche  jemand,  der  auf  das  Steigen  ihres  Kurses  spekuliert,  gekauft  hat,  aber  zurzeit ­
  nicht  zahlen  kann,  und  verkauft  sie  an  den  Spekulanten  zu  einem  vereinbarten
Kurse  auf  einen  späteren  Zeitpunkt  zurück.
3.  Das  Kontokorrentgeschäft.  Es  wird  mit  Kunden  der  Bank  gepflegt, ­
  die  bei  ihr  Wertpapiere  deponiert  und  Depositen  hinterlegt  haben,  den
Zahlungsverkehr  durch  sie  besorgen  lassen.  Die  Bank  leistet  für  solche  Kunden
Zahlungen,  auch  wenn  ihr  Depositenkonto  zurzeit  nicht  aktiv  ist,  und  berechnet  sich
dafür  Zinsen.  Hat  der  Kunde  kein  Unterpfand  (Wertpapiere,  Wechsel,  Hypotheken»
gegeben,  so  bezeichnet  man  einen  solchen  Kredit  als  Blankokredit,  Buchkredit. ­
  Er  entsteht  dort  häufig,  aber  immer  nur  für  kurze  Zeit,  wo  eine  dauernde
Geschäftsverbindung  zwischen  Bank  und  Kunde  besteht.
4.  Das  Hypothekengeschäft.  Hier  werden  unbewegliche  Güter,  Boden
oder  Gebäude,  belehnt,  und  dem  Kreditgeber  wird  ein  Pfandrecht  daran  eingeräumt,
das  ins  Grundbuch  eingetragen  wird  (Hypothek).  Dieser  Kredit  ist  stets  langjährig,
und  ihm  muß  daher  auf  der  Passivseite  ein  eben  solches  passives  Kreditgeschäft  der
Dank  gegenüberstehen  (Ausgabe  von  Pfandbriefen).  Nur  unter  besonderen  Voraussetzungen ­
  (erfahrungsgemäßer  langfristiger  Hinterlegung  von  Einlagegeldern,  Depositen) ­
  können  auch  diese  von  Kreditanstalten  zur  Gewährung  von  Hypotheken  verwendet ­
  werden,  z.  B.  von  Sparkassen.
Zu  diesen  eigentlichen  Kreditgeschäften  treten  die  andern,  zum  Teil  damit  zusammenhängenden ­
  Bankgeschäfte.  So  der  Devisenhandel.  Devisen  sind
Wechsel  auf  auswärtige  Plätze  und  werden  zur  Erfüllung  von  Zahlungsverpflich.
tungen  im  Auslande  nachgefragt.  Ihr  Preis  (Kurs)  ist  je  nach  dem  Stande  der
Zahlungsbilanz  schwankend,  und  dieses  Schwanken  des  Devisenkurses  gibt  daher
Gelegenheit,  durch  rechtzeitigen  Einkauf  und  Verkauf  oder  durch  Begebung  eines
Wechsels  auf  ein  ins  Ausland  erliegendes  Guthaben  einen  Gewinn  zu  erzielen.
18*
        <pb n="304" />
        276  Zweiter  Teil.  Handel.  XU.  Bankwesen.
Andere  indifferente  Bankgeschäfte  sind  das  Inkassogeschäft,  die  Einziehung
von  Wechseln,  Schecks,  Anweisungen  usw.,  der  Wertpapierhandel,  Ein-  und
Verkauf  von  Wertpapieren  für  Rechnung  von  Kunden,  das  G  e  l  d  w  e  ch  felge ­
  f  ch  ä  f  t,  d.  h.  Einlösung  und  Verkauf  fremder  Valuten,  der  Handel  mit
Edelmetallen,  Ausstellung  von  Kreditbriefen,  Versicherung  gegen  Verlosungsverlust, ­
  Verwaltung  von  Wertpapieren  und  anderes.
Eine  größere  Bedeutung  als  diese  indifferenten  Geschäfte  hat  die  Beteiligung
der  Banken  bei  der  Emission  von  Wertpapieren.  Es  handelt  sich  dabei
darum,  Käufer  für  neu  ausgegebene  Wertpapiere  zu  finden.  Es  können  dies  Aktien,
öffentliche  Schuldverschreibungen,  Obligationen  privater  Unternehmungen  oder  Pfandbriefe ­
  sein.  Die  Bank  kann  solche  Wertpapiere  für  eigene  Rechnung  zu  einem
bestimmten  vereinbarten  Kurse  übernehmen  und  dann  trachten,  sie  an  das  Publikum
zu  höherem  Kurse  zu  verkaufen.  Oder  sie  benutzt  ihre  Beziehungen  zu  dem  Publikum,
um  dieses  durch  Prospekte,  in  denen  die  für  die  Sicherheit  und  Rentabilität  der
Wertpapiere  maßgebenden  Verhältnisse  klargelegt  sind,  zur  Subskription  zu  veranlassen. ­
  Häufig  betelligt  sie  sich  schon  von  vornherein  bei  der  Gründung  von
Gesellschaftsunternehmungen  (Neugründungen  oder  Umwandlungen
von  Einzelunternehmungen  in  Aktiengesellschaften),  legt  also  Kapital  in  Industrie-,
Handels-,  Verkehrsbetrieben  an,  um  dann,  wenn  die  Unternehmung  im  Betriebe  ist,
die  Anteilscheine  zu  verkaufen.  Vielfach  bleibt  sie  im  Besitz  eines  maßgebenden  Teiles
des  Gesellschaftskapitals,  um  auf  die  Führung  der  Unternehmung  Einfluß  nehmen
zu  können  und  die  Verbindung  mit  ihr  in  Kaffeführung  und  Kreditgewährung  aufrecht ­
  zu  erhalten  und  um  durch  sie  zu  neuen  Beziehungen  zu  gelangen.  Diese  Art
der  Betätigung  der  Banken  hat  sie  von  den  einfachen  Geschäften  der  Kreditvermittelung ­
  hinaufgeführt  zu  Geschäften,  durch  welche  sie  ein  wichtiger  Faktor  der  Entwicklung ­
  der  Produktion  und  des  Handels,  namentlich  auch  der  Ausdehnung  der
wirtschaftlichen  Macht  eines  Landes  auf  das  Ausland  durch  Kapitalsanlage  daselbst
geworden  sind.
Die  Arten  der  Banken  (Kreditanstalten)  und  ihr  Wirkungskreis. ­
  Man  hat  die  Arten  der  Banken  geschieden  nach  den  Kreditgeschäften,
welche  sie  betreiben.  Da  zwischen  den  aktiven  und  passiven  Kreditgeschäften  ein
Zusammenhang  besteht,  gibt  es  in  der  Tat  typische  Kombinationen  von  solchen,  durch
welche  sich  einzelne  Bankgruppen  von  anderen  unterscheiden.  So  die  Depositenbanken, ­
  Hypothekenbanken,  Notenbanken,  Emissions-(Gründungs-)banken.  Die
Depositenbanken  sind  dadurch  charakterisiert,  daß  das  Kapital,  mit  dem  sie
Geschäfte  machen,  zum  größten  Teile  aus  Geldeinlagen,  Depositen,  besteht.  Die
reine  Depositenbank  legt  ihre  Gelder  mit  Rücksicht  auf  deren  stete  Kündbarkeit  nur
in  kurzfristigen  Darlehen,  Wechseleskompten,  Lombardkredit  u.  dgl.  an.  Die  Hypothekenbanken ­
  geben  nur  Kredit  gegen  Verpfändung  von  unbeweglichen  Gütern
und  verschaffen  sich  die  Mittel  durch  Ausgabe  von  Pfandbriefen.  Die  Notenbanken
  vereinigen  die  Notenausgabe  stets  mit  kurzfristigen,  sicheren  Aktivgeschäften. ­
  Die  Gründungsbanken  halten  nicht  mehr  an  einer  festen  Beziehung
bestimmter  Aktiv-  und  Passivgeschäfte  fest,  sie  verwenden  vielmehr  ihr  Kapital,
gleichgültig  ob  eigenes  oder  fremdes,  zur  Gründung  von  Unternehmungen  und
realisieren  die  in  der  Unternehmung  angelegten  Kapitalien  durch  Veräußerung  der
Anteile  daran.
Eine  solche  Scheidung  der  Banken  nach  dem  vorwiegenden  Geschäftsbetrieb
vermag  aber  nicht  alle  Kreditinstitute  zu  charakterisieren,  da  die  formelle
Gleichheit  der  betriebenen  Geschäfte  die  Kreditanstalten  noch  nicht  zu  gleicher
Bedeutung  erhebt.  Außerdem  ist  mit  Ausnahme  der  Notenbanken  und  Hypothekenbanken ­
  in  der  Praxis  an  der  strengen  Scheidung  von  zusammengehörigen  und  nicht-
        <pb n="305" />
        2.  Wesen,  Geschäfte  und  Arten  der  modernen  Banken.  277

zusammengehörigen  Kreditgeschäften  nicht  festgehalten  worden.  Es  wird  daher  zweckmäßiger ­
  fein,  einen  anderen  Gesichtspunkt  zur  Gruppierung  der  Kreditinstitute
zu  wählen.
Ein  solcher  ist  gegeben  durch  die  allgemeinen  wirtschaftspolitischen  Ziele,
welche  die  Kreditinstitute  verfolgen.  Solche  können  gelegen  sein  in  der  Wahrung
gemeinsamer  Interessen  der  ganzen  Volkswirtschaft  oder  der  besonderen  Interessen
bestimmter  Bevölkerungsgruppen.  Danach  treten  hervor  öffentliche  oder
gemeinnützige  Kreditinstitute,  bei  welchen  das  Interesse  an  der  Erzielung
von  Gewinnen  teils  ganz  zurücktritt,  teils  auf  das  durch  die  Notwendigkeit  der
Kapitalsverhaltung  nötige  Maß  beschränkt  ist.  Hierher  gehören  Sparkassen,
Pfandleihan  st  alten,  öffentliche  Lagerhäuser,  gemeinwirtschaftlich ­
  verwaltete,  meist  von  Zwangsgemeinwirtschaften  ins  Leben
gerufene  Hypothekenbanken,  vor  allem  aber  die  Notenbank.  Eine
zweite  Gruppe  wird  gebildet  durch  die  auf  dem  Grundsatz  der  Selb  st-Hilfe
  gegründeten  Kreditvereine,  regelmäßig  in  der  Form  der  Erwerbs- ­
  und  Wirtschaftsgenossenschaft  organisiert.  Sie  arbeiten  zum  größten  Teile
mit  den  Mitteln,  welche  sie  durch  die  Einlagen  der  Kreditnehmer  selbst  erhalten,
und  stehen  grundsätzlich  spekulativen  Geschäften  ferne.  Die  dritte  Gruppe  ist  die
der  Kreditinstitute,  welche  als  reine  Erwerbsunternehmungen  durch
privates  Kapital  organisiert  werden.  Sie  sind  wieder  differenziert  nach  speziellen
Geschäftskreisen,  mit  denen  sie  Kreditverkehr  pflegen,  Handelsbanken,  Gewerbebanken, ­
  Baubanken  u.  dgl.  In  ihnen  treten  aber  vor  allem  die
Großbanken,  welche  alle  Kredit-  und  Bankgeschäfte  mit  Ausnahme  der  Notenund
  Pfandbriefausgabe  in  sich  vereinigen,  hervor.
Wenn  man  heute  von  „Banken"  spricht,  denkt  man  fast  nur  an  diese  letzterwähnten ­
  Kreditinstitute  privatwirtschaftlichen  Charakters  mit  ihrer  Ausbreitung
auf  alle  Gebiete  des  Geld-,  Kredit-  und  Kapitalverkehrs.  Vom  Standpunkte  der
Systematik  und  der  Würdigung  der  volkswirtschaftlichen  Bedeutung  des  Kredites
gehören  alle  ausgezählten  Anstalten  zu  den  Kreditanstalten  und  Banken.  Aber
zu  einer  Wirkung  auf  die  ganze  Volkswirtschaft  sind  nur  die  Notenbanken
und  die  privatwirtschaftliche  Interessen  verfolgenden  Großbanken  gekommen.
Die  Notenbanken  haben  eine  so  eigenartige,  durch  geschichtliche  Entwicklung  und
staatliche  Normen  gefestigte  Stellung,  daß  sie  nicht  mit  den  anderen  Banken  in
einem  genannt  werden  können.  Die  privaten  Bankunternehmungen  kleineren
Umfanges  find  noch  wichtig,  werden  aber  immer  mehr  aufgesaugt  von  Zentralbanken, ­
  die  sich  zu  Großbanken  entwickelt  haben.  Diese  sind  heute  Anstalten,  welche
nicht  nur  für  die  Abwicklung  laufender  Kreditgeschäfte,  sondern  für  die  Produktion
und  den  Handel  der  ganzen  Volkswirtschaft,  sowie  für  den  wirtschaftlichen  Verkehr
mit  dem  Auslande  von  entscheidendem  Einfluß  sind.  Es  verfügen  z.  B.  die  fünf
deutschen  Großbanken  selbst  und  in  Verbindung  mit  den  von  ihnen  abhängigen
Danken  über  ein  Kapital  (inkl.  der  Reserven)  von  rund  2500  Millionen  Jl.
Durch  die  Vielheit  der  Kreditorganisationen,  durch  ihre  Anpassung  an  die
besonderen  Kreditbedürfnisse  der  einzelnen  Wirtschaftskreise,  der  Landwirtschaft,  des
Kleingewerbes,  des  Handels,  des  Baugewerbes,  der  Großindustrie  und  des  Außenhandels ­
  ist  heute  die  ganze  Volkswirtschaft  von  Kreditbeziehungen  durchzogen,
welche  geordnet,  bestimmten  Rechtsregeln  unterworfen  und  der  öffentlichen  Kritik
zugänglich  sind.  Der  Kredit,  einst  nur  eine  persönliche  Beziehung  zwischen  zwei
Wirtschaftssubjekten,  ist  dadurch  erst  zu  einem  wesentlichen  Bestandteil  der  Gesamturganisation
  der  Volkswirtschaft  geworden.  Darum  sind  auch  die  Kreditanstalten
mcht  willkürlich  gestaltet,  sondern  nach  festen  Regeln  und  zum  Teil  unter  dem
Druck  gesetzlicher  Vorschriften  errichtet  und  betrieben.  Der  Kredit  ist  dadurch,  wie
        <pb n="306" />
        278

Zweiter  Teil.  Handel.  XII.  Bankwesen.

das  Geld  im  freien  Verkehr  entstanden,  zu  einer  Einrichtung  geworden,  die  sich
auf  soziale  und  rechtliche  Ordnungen  stützt  und  dadurch  ihr  Funktion,  den  Kapitalverkehr ­
  und  die  Abwicklung  des  Warenumlaufes  zu  erleichtern,  sicherer  und  vollkommener ­
  erfüllen  kann.

3.  Die  Banknotenausgabe.
Von  Adolf  Wagner.
Wagner,  Der  Kredit  und  das  Bankwesen.  In:  Handbuch  der  politischen  Ökonomie.
Herausgegeben  von  v.  Schönberg.  4.  Aufl.  1.  Bd.  Tübingen,  H.  Laupp,  1896.  S.  471—477.
Entwicklung  der  Banknote.  Die  Banknotenausgabe  ist  der  theoretisch ­
  und  praktisch  streitigste  Punkt  des  modernen  Bankwesens;  sie  muß  nach  ihrer
geschichtlichen  Entwicklung  und  nach  ihrer  tatsächlichen  Funktion  im  Verkehr  zunächst
als  ein  Geschäftszweig  der  Banken  aufgefaßt  werden.  Das  Entwicklungsprinzip
ist  dasselbe  wie  im  Depositengeschäft.
Schon  bei  den  eigentlichen  Hinterlege-  und  Girobanken  können  über  die  Depositen ­
  „zur  Aufbewahrung"  Scheine  ausgestellt  werden,  welche,  wenn  sie  als  Namenpapiere ­
  durch  Giro  übertragbar  oder  Jnhaberpapiere  sind  und  etwa  auf  runde,
kleinere  Beträge  Geld  lauten,  bequem  an  Geldes  Statt  im  Verkehr  zu  fungieren
vermögen.  Sie  sind  Depositenscheine,  weil  das  Geld,  auf  das  sie  lauten,
beim  Aussteller  bar  vorrätig  liegt  oder  liegen  soll.
Aus  solchen  Depositenscheinen  werden  nun  Banknoten,  prinzipiell  in
derselben  Weise,  wie  aus  Depositen  „zur  Aufbewahrung"  solche  „zur  Benutzung",
und,  banktechnisch  und  bankökonomisch  betrachtet,  mit  derselben  prinzipiellen  Berechtigung, ­
  indem  nämlich  die  Banknoten  sich  in  bloße  Versprechen  auf  sofortige
Auszahlung  von  Geld  auf  Verlangen  des  Überbringers  verwandeln.  Die  Bank
verpflichtet  sich  nicht  mehr,  wie  bei  jenen  Depositenscheinen,  das  Deckungsgeld  für
den  ganzen  Betrag  jederzeit  bar  bei  sich  liegen  zu  haben,  sondern  sie  behält  sich  vor,
über  den  jeweilig  entbehrlichen  Teil  dieses  Geldes  anderweit  zu  verfügen,  und  führt
im  übrigen  ihre  Geschäfte  so,  daß  sie  jeder  wirklichen  Anforderung  um  bare  Einlösung
der  Noten  nachzukommen  vermag.  So  wird  die  Banknote  ein  Kreditpapier,
das  als  Kredit-Umlaufsmittel  an  Geldes  Statt  oder  als  Geldsurrogat
dient,  welches  aber  das  Geld  nur  als  Umlaufsmittel  ersetzt.
Begriff,  Wesen  und  Funktion  der  Banknote.  Jn  rechtl
  i  ch  e  r  Hinsicht  ist  die  Note  eine  (schriftliche)  Anweisung  der  Bank  aus  sich  selbst,  zahlbar ­
  an  den  Überbringer  aus  Sicht,  gewohnheitsmäßig  auf  gewisse  runde  Beträge  Geld
(d.  i.  Währungsgeld)  lautend.  Wenn  sie,  normalmäßig,  nicht  die  Eigenschaft  des
gesetzlichen  Zahlungsmittels  hat,  so  wird  auch  mit  ihr  definitiv  „Zahlung"  nur  in
so  fern  geleistet,  als  der  Zahlungsberechtigte  einwilligt,  die  Note  statt  des  Geldes,
auf  das  feine  Forderung  lautet,  in  Zahlung  anzunehmen.  Dann  ist  er  allerdings
nach  dem  Recht  unserer  Kulturstaaten  vollständig  befriedigt,  hat  nicht,  wie  beim
Wechsel,  in  gewissen  Fällen  beim  Scheck,  noch  Regreßansprüche  gegen  den,  von
welchem  er  die  Note  erhielt,  auch  wenn  nachträglich  eventuell  die  letztere  uneingelöst
bleiben  sollte.  Aber  alles  das  verhält  sich  ebenso  wie  in  anderen  Fällen,  wo  auch
die  hier  eintretende  Rechtsregel  gilt:  satisfactio  pro  solutione  est.  Hiernach
ist  die  Banknote  zunächst  vom  rechtlichen  Standpunkte  nicht  Geld,  auch
nicht  im  rechtlichen  und  überhaupt  im  wissenschaftlichen  Sinn  „P  a  p  i  e  r  g  e  l  d",
sondern  sie  ist  davon  prinzipiell  verschieden  und  ist  ein  Geld-  oder  Münzs
  u  r  r  o  g  a  t  gleich  anderen  Kredit-Umlaufsmitteln  (Wechseln,  Anweisungen,  Schecks,
Coupons,  Briefmarken,  einlösbarem  zwangskurslosen  Staatspapiergeld  u.  dgl.  m.)
        <pb n="307" />
        3.  Die  Banknotenausgabe.

279

und  gleich  bankmäßigen  Einrichtungen  des  Zahlungswesens  (besonders  der  Depositenbank, ­
  des  modernen  Girogeschäfts  und  der  sich  an  diese  anschließenden  Institute, ­
  des  Clearinghouse  rc.)  und  unterscheidet  sich  auch  nur  formell  von  anderen
Spezies  dieser  Umlaufsmittel  und  Zahlungseinrichtungen.
Auch  die  Beobachtungen  der  normalen  Verkehrsfunktionen  der
Banknote,  der  Art,  wie  die  letztere  in  den  Verkehr  gelangt,  sich  in  demselben  erhält,
wieder  zur  Bank  zurückkehrt,  der  Wirkungen  der  Note  als  Kreditpapier  auf  das
Geld-  und  Münzwesen,  auf  den  sonstigen  Kreditverkehr,  auf  den  Handel,  die  Warenpreise ­
  rc.,  —  auch  diese  Beobachtungen  bestätigen,  daß  die  ökonomische  Werke ­
  h  r  s  n  a  t  u  r  der  Note  mit  dieser  Rechts  natur  derselben  nicht  in  Widerspruch ­
  steht.  Allerdings  kann  die  Banknote  hier  unter  Umständen,  etwas  abweichend
von  anderen  Geldsurrogaten,  mehr  „papiergeldartig"  fungieren:  aber  das  ist  nicht
notwendig,  tritt  auch  keineswegs  allgemein  hervor  und  läßt  sich  eventuell  durch
einige  einfache  gesetzliche  Kautelen  verhüten.
Vergleichung  der  Banknote  mit  Geld  und  Papiergeld.
Zum  Rechtsbegriff  und  damit  auch  zum  vollen  ökonomischen  Begriff  des  Geldes
gehört  die  Eigenschaft  der  Währung,  d.  i.  des  gesetzlichen  Zahlmittels.  Auch
nur  dasjenige  sog.  Papiergeld,  welches  diese  Eigenschaft  (den  „Zwangskurs")
führt  und  zugleich  nicht  auf  Verlangen  des  Besitzers  vom  Aussteller  zu  einem  bestimmten ­
  Wert  (Nennwert)  eingelöst  werden  muß,  ist  im  rechtlichen  und  ökonomischen ­
  Sinne  wirkliches  oder  eigentliches  „Papiergeld"  oder  Papierwährung. ­

Letzteres  Papiergeld  ist  freilich  auch  ein  Kreditpapier  und  ein  Metallgeld-  oder
Münzsurrogat,  aber  beides  nicht  nur  gradweise,  sondern  auch  prinzipiell  in  anderem
Sinne  als  die  Banknote  und  als  das  einlösbare  Staats-  und  sonstiges  Papiergeld,
wie  z.  V.  das  frühere  der  deutschen  Einzelstaaten  und  das  jetzige  des  Deutschen
Reichs,  die  Reichskassenscheine.  Der  Umstand,  daß  das  eigentliche  Papiergeld  nicht
von  seinem  Aussteller  auf  Verlangen  des  Inhabers  zu  einem  bestimmten  Münzwert
eingelöst  werden  muß,  wenngleich  es  zu  Zahlungen  von  Staats  wegen  rc.  (regelmäßig ­
  nach  seinem  Nennwert)  angenommen  wird,  bedingt,  daß  dieses  Papier  in
ganz  anderer  Weise  ein  Kreditpapier  ist  als  das  einlösbare  Papiergeld  und  die
Banknote:  es  ist  nicht  wie  dieses  oder  wie  irgendein  anderes  gewöhnliches  Kreditpapier
ein  Schuldschein,  für  welchen  dem  Aussteller  Zahlung  zu  einem  vorher  bestimmten
oder  vom  Willen  des  Inhabers  abhängigen  Termine  abverlangt  werden  könnte.
Es  ist  daher  im  privatrechtlichen  Sinn  kein  Kreditpapier,  wenigstens  solange  solcher
Termin  fehlt  (also  z.  B.  in  der  ganzen  Zeit  der  Suspension  der  Barzahlung).  Weil
ihm  innerer  Wert  fehlt,  kann  es  nur  in  einem  anderen  als  dem  gewöhnlichen  Sinne,
wenngleich  in  einer  Hinsicht  dann  wieder  mit  Recht,  Kreditpapier  genannt  werden.
Auch  hängt  sein  jeweiliger  Wert  wesentlich  mit  von  Momenten  ab,  welche  das  „Vertrauen" ­
  in  den  Emittenten  betreffen.  Münzsurrogat  ist  das  eigentliche  Papiergeld
ferner  in  wesentlich  anderer  Weise  als  die  Banknote,  das  einlösbare  Papiergeld
und  andre  Kreditumlaufsmittel:  mit  diesen  allen  ersetzt  es  die  Münze  in  der
Funktion  des  körperlich  gebrauchten  Umlaufsmittels,  aber  im  Unterschied  von
diesen  allen  zugleich  auch  —  jedenfalls  mehr  oder  weniger,  wenn  auch  nicht  unbedingt
völlig,  —  in  der  Funktion  des  Preismaßes  und  eben  der  Währung,  während  die
Noten  rc.  ausdrücklich  sich  auf  die  Münze  als  Währung  und  als  Preismaß  zurückbeziehen, ­
  indem  sie  unter  gewissen  Bedingungen  in  einem  gewissen  Münzbetrage
einlösbar  sind.  Hier  liegen  mithin  die  wesentlichsten  rechtlichen  und  zugleich
ökonomischen,  die  Verkehrsfunktion  betreffenden  Unterschiede  vor.
Ein  weiterer  wesentlicher  Unterschied  in  bezug  auf  die  Verkehrsfunktion  tritt
ober  sodann  bei  den  Banknoten  und  allem  sonstigen,  üblicherweise  nach  dem  populären
        <pb n="308" />
        280

Zweiter  Teil.  Handel.  XII.  Bankwesen.

Sprachgebrauch  sog.  Papiergelde,  auch  dem  einlösbaren  gegenüber  in  der  verschiedenen ­
  Art  der  Ausgabe,  daher  auch  der  verschiedenen  Art  der  Rückströmung
hervor:  die  Banknote  wird  regelmäßig  als  Darlehen,  daher  für  den  Erwerb  eines
Forderungsrechts  oder  gegen  Schuldschein  hinausgegeben,  bei  dessen  Verfall  entweder ­
  sie  selbst  in  sog.  „regelmäßiger  Rückströmung"  oder  an  ihrer  Stelle  Münze
zurückkehrt,  weshalb  nach  Ablauf  des  betreffenden,  üblich  ziemlich  kurzen  Termins
Meistens  höchstens  drei  Monate,  tatsächlich  gewöhnlich  viel  weniger)  entweder
überhaupt  kein  solches  Kreditpapier  im  Umlauf  bleibt  oder  Münze  dafür  in  der
Bank  hinterliegt:  alles  Papiergeld,  uneinlösbares  und  einlösbares,  wird  dagegen
als  Zahlung  (implizite  für  eine  fällige  Schuld,  aus  Ankäufen,  anderen  Zahlungsverpflichtungen), ­
  also  gegen  Quittung  ausgegeben,  gelangt  daher  nur  etwa  zuin
Zweck  der  Einlösung  oder  zu  anderen  Zahlungen  wieder  an  den  Emittenten,  der
es  dann  aber  regelmäßig  zu  seinen  Zahlungen  alsbald  wieder  ausgeben  muß
Mithin  bildet  die  Banknotenausgabe  nur  eine  zeitweilige,  die  Papiergeldausgabe
eine  dauernde  Vermehrung  der  Umlaufsmittel.
Die  Ursache  der  ersten  Ausgabe  von  Noten  ist  ein  vorausgehendes  Verkehrsbedürfnis, ­
  nämlich  ein  Bedarf  nach  Bankdarlehen,  diejenige  der  längeren  Zirkulation ­
  der  Noten  ein  stetiger  Bedarf  des  Verkehrs  gerade  an  Umlaufsmitteln  in
Notenform  (statt  Münze  rc.)  und  ein  fortdauernder  Bedarf  an  Darlehen,  dessentwegen ­
  die  zurückgeströmten  Noten  immer  von  neuem  ausgegeben  werden.  Eine
Hauptursache  des  gesteigerten  Bedarfs  an  Zirkulationsmitteln,  an  Münze  und
Noten  auch  für  den  kleinen  und  mittleren  Verkehr  —  wo  demnach  die  Frage
der  Größe  der  Notenstücke  wichtig  wird  —  ist  eine  vorausgehende,  bez.  sich  nach
dem  Prozeß  interlokaler  und  internationaler  Preisausgleichung  vollziehende  Erhöhung
des  durchschnittlichen  Stands  der  Waren-  und  Dienstpreise.  Die  Papiergeldausgabe
und  die  Papiergeldzirkulation  erfolgt  dagegen  im  wesentlichen  unabhängig  vom
Verkehrsbedürfnis.  Das  etwa  zur  Einlösung  zurückgekommene,  das  in  Zahlungen
an  Staatskassen  eingegangene  Papiergeld  gelangt  immer  sofort  wieder  zur  Verausgabung ­
  in  neuen  Zahlungen,  nicht  wegen  des  Verkehrsbedarfs,  sondern  wegen
des  Bedürfnisses  der  staatlichen  Finanzverwaltung.  Ebendeshalb  ist  die  sog.
„S  t  e  u  e  r  fu  n  d  a  t  i  o  n"  des  Papiergelds  (Stein)  keine  wahre  Fundation.
Man  kann  daher  auch  den  Zettelbanken  —  weder  der  Zentralbank  noch  den
kleinen  Banken  eines  dezentralistischen  Systems  —  keine  beliebige  Macht,  wirklich
jederzeit  einlösbare  Noten  auszugeben  und  in  Umlauf  zu  erhalten,  das  Land  „mit
Noten  zu  überschwemmen",  die  „Preise  willkürlich  zu  steigern",  den  „Geldwert  beliebig ­
  zu  verändern",  zuschreiben,  sobald  man  nur  die  einfachsten,  Nächstliegenden,
leicht  anwendbaren  Kautelen  gegen  zu  willfährige  Diskontierung  mittelst  der
Notenausgabe  trifft,  d.  h.  im  wesentlichen  eben  für  die  wirkliche  stete  Einlösbarkeit ­
  der  Note  sorgt.  In  so  fern  ist  aus  der  Verkehrsfunktion  der  Banknote
und  der  Zettelbank  die  Notwendigkeit  einer  sonst  restringierenden  Bankpolitik,  insbesondere ­
  des  Notenmonopols,  der  Zentralisierung  der  Notenausgabe,  der  „Verstaatlichung" ­
  des  Zettelbankwesens  nicht  schon  abzuleiten  und,  bloß  ökonomischtechnisch
  betrachtet,  nicht  schon  geboten.  Es  find  andere  Gründe,  welche  eine  solche
Bankpolitik  eventuell  rötlich  machen.
Vergleichung  der  Banknote  mit  anderen  Geldsurrogaten
des  Kreditverkehrs.  Die  Banknote  ist  diesen  spezifisch  gleichartig,  mehr
formell  als  materiell  von  ihnen  verschieden.  Sie  hat  zunächst  mit  allen  anderen
Kredit-Umlaufsmitteln  (girierten  Wechseln  und  Anweisungen,  einlösbarem  Staatspapiergeld) ­
  und  Zahlungseinrichtungen  des  Bankwesens  (Scheck-  und  Kontokorrentwesen, ­
  Clearingliouse)  die  Wirkung,  die  Münze  im  Verkehr  zu  ersetzen,  aber  an
        <pb n="309" />
        3.  Die  Banknotenausgabe.

281

und  für  sich  nur  in  derselben  Weise,  wie  es  seitens  dieser  geschieht,  nämlich  nur  als
Umlaufsmittel,  nicht  als  Preismaß,  nicht  als  Währung.
Sie  „verdrängt"  also  allerdings  das  bare  Geld,  oder,  was  im  Effekt  auf
dasselbe  hinauskommt,  aber  doch  zu  unterscheiden  ist,  sie  ermöglicht  es,  eine  fomt
notwendige  Vermehrung  des  Münzumlaufs  zu  unterlassen  (deutsche  Verhältnisse  von
1850—1870);  dasselbe  gilt  jedoch  von  der  Zirkulation  girierter  Wechsel,  voin
OleurlnAbouse-System  rc.
Nur  tritt  in  der  Regel  eine  dem  Grade  nach  stärkere  Einwirkung  der  Banknote ­
  hier  hervor,  was  sich  aus  gewissen  spezifischen  Eigentümlichkeiten  der  Banknote ­
  erklärt.  Letztere  wird  gewöhnlich  von  besonders  akkreditierten  Emittenten,
größeren  Banken  ausgestellt.  Derjenige,  welcher  mit  ihr  Zahlung  leistet,  haftet
nicht,  wie  beim  Wechsel,  mit  für  sie.  Die  Note  ist  als  Jnhaberpapier  formlos  zu
übertragen,  wie  Münze,  sie  lautet  auf  runde,  öfters  bis  herab  auf  ziemlich  kleine
Beträge  und  paßt  sich  so  mehr  als  die  meisten  anderen  Geldsurrogate  rc.  den
Zahlungsbedürfnissen  ähnlich  wie  die  Münze  bequem  an.
Banktechnische  und  bankpolitische  Kautelen  in  betreff  der
Banknoten.  Solche  folgen  allerdings  aus  dem  spezifischen  Wesen  und  der
Verkehrsfunktion  der  Note.  Aus  dem  vorausgehenden  sind  nachstehende  Punkte
abzuleiten.
1.  Die  Banknoten  sollen  nur  gegen  Münze  oder,  soweit  sie  nicht  bar  gedeckt
(fälschlich  kurzweg  genannt:  „gedeckt")  sind,  in  sicheren  kurzfristigen  Darlehen,  daher
am  besten  nur  in  der  Wechseldiskontierung  ausgegeben  werden:  System  der  „bankmäßigen ­
  Deckung".
2.  Die  Annahme  der  Noten  im  Verkehr  in  Zahlung  soll  nicht  nur  rechtlich,
sondern  auch  tatsächlich  eine  wirklich  freiwillige,  wegen  der  Gewißheit  des  Parikurses
und  der  leichten  Einlösung  unbedenkliche  sein.  Zu  diesem  Zweck  sind  folgende
Einrichtungen  im  Bankbetriebe  bez.  Bestimmungen  des  Bankrechts  notwendig:
a)  Die  Noten  erhalten  keinen  gesetzlichen  Zwangskurs  im  Privatverkehr.
bi  Die  Noten  werden  nicht  oder  nur  bedingt  bei  öffentlichen  Kassen  in  Zahlung
angenommen,  letzteren  Falles  auch  von  diesen  Kassen  bei  der  Bank  nach  Belieben
zur  Einlösung  präsentiert.
a)  Die  Noten  sind  bei  zentralisiertem  Bankwesen  außer  am  Hauptsitz  in  der
Regel  auch  an  den  Filialen,  mindestens  an  Hauptfilialen  und  hier  innerhalb  einer
kleinen  Frist  (wenige  Tage)  einzulösen,  bei  dezentralisiertem  Bankwesen  müssen  sie
an  größeren  Verkehrsplätzen,  außer  am  Domizil  der  Bank,  einlösbar  fein.
di  Die  Noten  einer  Bank  sind  an  allen  ihren  Filialen,  ferner  entweder  nach
freiwilliger  Vereinbarung  (Schottland,  Massachusetts,  Schweizer  Konkordatsbanken)
oder  auch  nach  gesetzlicher  Vorschrift  (Nordamerika,  Deutsches  Bankgesetz)  von  allen
Banken  untereinander  in  Zahlung  anzunehmen,  nur  ausnahmsweise  aber  die
fremden  Noten  von  der  empfangenden  Bank  wieder  in  Zahlung  auszugeben,
vielmehr  unter  den  Banken  auszutauschen,  bezw.  einzulösen  („Noten-Austauschsystem").

e)  Die  Einlösung  hat  prompt  während  einer  genügend  langen  täglichen
Stundenzahl  zu  geschehen.
kl  Noten  unter  einem  nach  Landesverhältnissen  und  mit  Rücksicht  auf  die
Währungs-  und  Münzzustände  zu  bestimmenden  Minimal-Wertbetrage  sind  zu
verbieten.
3.  Mit  der  Notenausgabe  wird  zweckmäßig  das  Depositen-,  Kontokorrentund
  Scheckgeschäft  verbunden.
Die  privat-  und  volkswirtschaftlichen  Leistungen  des  Notengeschäfts
sind  in  einer  Hinsicht  prinzipiell  dieselben  wie  diejenigen  des  Depositengeschäfts.  Es
        <pb n="310" />
        282

Zweiter  Teil.  Handel.  XII.  Bankwesen.

wird  ein  Umlaufsmittel  geschaffen,  das  wenigstens  für  größere  und  mittlere
Zahlungen  viel  bequemer  als  Münze  ist  und  viel  Arbeit  und  Kosten  der  Aufbewahrung, ­
  des  Hantierens,  Zählens,  Transports  des  Geldes  erspart.  Es  wird  ferner
ein  Teil  desjenigen  Nationalkapitals,  das  in  dem  Münzvorrat  gebunden  ist,  für
andere  Zwecke  disponibel.
Zu  jenen  beiden  Vorteilen  kommt  aber  ein  sehr  wichtiger  weiterer,  der  die
Entscheidung  für  die  Emission  (bankmäßig  gedeckter),  wirklicher  Banknoten  und
gegen  die  Pläne  des  Ersatzes  derselben  durch  ganz  oder  für  eine  bestimmte  Quote
bar  gedeckte  „Geldscheine"  gibt:  nur  die  Banknotenemission  kann  sich  von  allen
Krediteinrichtungen  dem  wechselnden  Stande  des  Kredits,  d.  h.  hier  speziell  dem
Wechsel  des  allgemeinen  Vertrauensmoments  und  des  allgemeinen  Bedürfnisses
nach  Darlehen  und  Umlaufsmitteln  sicher,  bequem  und  unbedenklich  anpassen;  nur
sie  vermag  namentlich  wegen  der  Stellung  und  Funktion  der  Banknote  im  Verkehr
die  Lücke  im  Kreditverkehr  auszufüllen,  welche  sich  regelmäßig  in  politischen  und
wirtschaftlichen  Krisen  durch  die  Stockung  der  gewöhnlichen  Kreditgeschäfte  zeigt;
nur  die  Banknoten-Emission  und  -Zirkulation  kann  sich  auch  dem  zeitlichen  und
örtlichen  Wechsel  des  Bedarfs  an  Umlaufsmitteln,  insbesondere  an  Metallgeld  im
Verkehr,  der  Folge  periodischer  Vorgänge  in  der  Volkswirtschaft,  genügend  anschmiegen ­
  und  so  sonst  unvermeidliche  Störungen  der  allgemeinen  wirtschaftlichen
Bewegung  verhüten.  In  allen  diesen  Funktionen  vermag  auch  ein  Depositenbankwesen ­
  vervollkommnetster  Technik  das  Zettelbankwesen  nicht  ausreichend  zu  ersetzen.
Es  handelt  sich  bei  diesen  Funktionen  aber  keineswegs  um  Klasseninteressen,  z.  B.
der  den  Bankkredit  mit  Hilfe  der  Notenemission  erhaltenden  Geschäftskreise,  wenn
die  letzteren  auch  öfters  die  Nächst-Jnteressierten  dabei  sind,  sondern  es  handelt  sich
um  allgemeinste  Interessen  des  gesamten  volkswirtschaftlichen  Verkehrs  in  unseren
eben  einmal  wesentlich  privatwirtschaftlich  organisierten  Volkswirtschaften.  Hier
muß  man  auch  im  Interesse  der  „Kleinen"  (Arbeiter,  Handwerker,  kleine  Kaufleute)
die  „Großen",  die  „Spitzen"  (große  Bank-,  Handels-,  Fabrikfirmen)  halten.  Die
Banknotenausgabe  ist  mithin  ein  notwendiges  und  heilsames  Glied  moderner  Kreditwirtschaft. ­

Für  die  Organisation  des  Zettelbankwesens  folgt  aus  dem  Dargelegten,
daß  eine  solche  erstrebt  werden  muß,  welche  jene  spezifische  Funktion  der  Notenausgabe ­
  besonders  günstig  sich  gestalten  läßt.  Hier  hat  wohl  die  Zentralisation
der  Notenausgabe  besondere  Vorzüge.  Denn  wenn  auch  das  dezentralisierte  Zettelbankwesen, ­
  wie  z.  B.  in  Schottland,  den  periodischen  Bewegungen  des  volkswirtschaftlichen ­
  Bedarfs  an  Umlaufsmitteln  gut  zu  entsprechen  vermag,  so  steht  ihm
darin  die  große  Zentralbank  mit  einem  Netze  von  Filialen  kaum  nach,  während
ein  solches  Institut  in  Krisen  mit  seinen  akkreditierten  Noten  am  besten  „vor  dem
Riß  stehen"  kann.

4.  Die  Bedeutung  des  Scheckverkehrs.
Von  Friedrich  Thorwart.
T  h  o  r  w  a  r  t,  Die  Bedeutung  des  Scheckverkehrs.  Vortrag.  In:  Mitteilungen  der
Handelskammer  Frankfurt  a.  M.  Herausgegeben  von  Trumpler.  29.  Jahrgang.  Frankfurt
a.  M.,  April  1907.  S.  3  ff.
In  England  ist  es  gebräuchlich,  daß  jedermann,  sei  er  nun  Kaufmann  oder
Gewerbetreibender,  Privatmann  oder  Beamter,  das  Geld,  das  er  nicht  für  seinen
täglichen  Bedarf  benötigt,  einem  Bankier  übergibt,  der  dieses  Geld  der  Volkswirt-
        <pb n="311" />
        4.  Die  Bedeutung  des  Scheckverkehrs.

283

schuft  des  Landes  zur  nutzbringenden  Verwendung  zur  Verfügung  stellt.*)  Außerdem ­
  zahlt  der  Bankier  dem  Einleger  Zinsen  für  sein  Guthaben,  trotzdem  dieses  jederzeit ­
  zur  Verfügung  des  Deponenten  steht.  Denn  die  Erfahrung  hat  gelehrt,  daß  von
den  Einlagen,  obgleich  sie  ohne  Kündigung  abgerufen  werden  können,  doch  immer
nur  ein  gewisser  Teil  zurückverlangt  wird,  so  daß  also  der  Bankier  in  der  Lage  ist,
einen  Teil  der  Depositen,  und  zwar  den  größeren  Teil,  seinerseits  wieder  auszuleihen. ­
  Er  muß  nur  Sorge  dafür  tragen,  daß  er  selbst  bei  starken  Rückforderungen
auch  sofort  zahlen  kann,  und  er  tut  dies,  indem  er  neben  der  Gewährung  von  Darlehen ­
  und  dem  Ankauf  von  Wechseln  einen  Stock  jederzeit  realisierbarer  Staatspapiere ­
  (Konsols)  unterhält.  Die  Verfügung  über  jene  Guthaben  seitens  der  Deponenten ­
  geschieht  durch  Schecks;  wir  bezeichnen  also  mit  dem  Namen  „Scheck"  die
Anweisung,  mit  welcher  der  Inhaber  das  stündlich  zu  seiner  Verfügung  bei  dem
Bankier  stehende  Guthaben  ganz  oder  teilweise  abhebt.
Heute  ist  diese  englische  Einrichtung  über  alle  Staaten  des  europäischen  Kontinents ­
  und  über  Amerika  verbreitet  und  in  den  meisten  Kulturstaaten  gesetzlich
geregelt.
Worin  liegt  nun  der  Vorteil  des  Scheckverkehrs?  Wir  vereinnahmen  bei  ihm
Zinsen  aus  dem  dem  Bankier  überantworteten  Geld;  wir  sparen  ferner  beim  Nehmen
und  Geben  des  Schecks  die  Zeit  und  Mühe  des  Geldzählens,  die  Unbequemlichkeit
und  Unsicherheit  der  Aufbewahrung  im  eigenen  Hause,  die  Gefahr  des  Verlustes
durch  Falschzählen  sowie  die  Verpackung  und  Versendung  von  Ort  zu  Ort.  Der
Scheck  macht  durch  sein  Eintreten  in  die  Reihe  der  Zahlungsmittel  andere  Zahlungsmittel ­
  stei,  indem  er  gewisse  Beträge  von  Bargeld  und  Banknoten  aus  deren  Zahl
ausscheidet.  Ein  Franzose  hat  das  Wesen  des  Schecks  sehr  treffend  in  einigen  Sätzen
zusammengestellt:  „Sein  Zweck  ist",  sagt  er,  „die  Gelder,  die  sonst  für  die  kommenden
Bedürfnisse  in  Bereitschaft  gehalten  werden,  aus  ihrer  Trägheit  herauszureißen,  sie
in  Umlauf  zu  setzen  und  nutzbar  zu  machen,  dem  Eigentümer,  der  sie  bei  dem  Bankier
hinterlegt,  dem  Bankier,  der  sie  gewerblichen  Unternehmungen  vorschießt,  dem  Unternehmer, ­
  der  sie  verwendet  und  fruchtbar  macht,  dem  Arbeiter,  welchem  der  Unternehmer ­
  Arbeit  besorgt,  und  dessen  Wohlstand  mit  dem  gleichzeitigen  Wachstum  des
Wohlergehens  des  Arbeitgebers  gefördert  wird."
In  dieser  Erklärung  finden  wir  nun  auch  den  zweiten  volkswirtschaftlichen
Nutzen  des  Schecks  ausgedrückt:  den  Nutzen  für  die  erwerbstätigen  Klaffen  der  Bevölkerung. ­
  Während  der  Bankier  auf  der  einen  Seite  dem  Scheckdeponenten  Zinsen
vergütet,  verwertet  er  auf  der  anderen  Seite  dessen  Gelder,  indem  er  sie  an  Industrie,
Handel  und  Gewerbe  ausleiht  und  diesen  Gelegenheit  gibt,  die  Summe  ihrer  Produktionsmittel ­
  zu  vergrößern  und  dadurch  ihre  Arbeit  ertragsfähiger  zu  gestalten.
Es  handelt  sich  also  nicht  nur  um  den  Zinsgewinn  des  Einlegers  gegenüber  dem
vorher  zinslos  zu  Hause  gehaltenen  Gelde,  sondern  auch  um  den  Nutzen  derjenigen,
denen  der  Bankier  die  bislang  brachliegenden  und  jetzt  verfügbaren  Gelder  zur
Verfügung  stellt,  also  um  den  Nutzen  des  Produzenten,  des  Kaufmanns,  des  Fabrikanten ­
  und  des  Arbeiters,  die  dadurch  in  die  Lage  gesetzt  werden,  ihre  geschäftliche
Tätigkeit  zu  erweitern.
Man  hat  wohl  gesagt,  der  Scheckverkehr  werde  überschätzt,  der  beste  Scheck  sei
die  Banknote.  Dieser  Ausspruch  ist  aber  falsch.  Der  Notenumlauf  eines  Landes

*)  Die  Bedeutung  des  Schecks  in  England  wird  durch  eine  kleine  Anekdote  illustriert,
die  ein  Spanier  mitteilt.  Auf  seine  Frage,  worin  der  Unterschied  zwischen  einem  »gsvtlewav"
und  einem  „man",  also  einem  Mann  im  allgemeinen  Sinne  bestehe,  erhielt  er  die  Antwort:
„Ein  „gentleman“  zahlt  nie  in  barem  Gelde,  er  hat  stets  sein  Scheckbuch  bei  sich:  der  .man“
dagegen  hat  bares  Geld  in  der  Tasche,  er  kennt  den  Scheck  nicht."
        <pb n="312" />
        284

Zweiter  Teil.  Handel.  XII.  Bankwesen.

muß  im  richtigen  Verhältnisse  zu  der  Gesamtsumme  des  Nationalvermögens  und  zu
der  Gesamtsumme  der  Umlaufsmittel  stehen.  Jedes  Übermaß  an  Banknoten  unter
diesen  würde  den  Geldmarkt,  ja  selbst  die  ganze  Volkswirtschaft  in  die  größte  Verwirrung
bringen,  und  deshalb  haben  wir  das  lebhafteste  Interesse  daran,  den  Notenumlauf
in  seinen  natürlichen  Schranken  zu  halten  und  den  Mehrbedarf  an  Zahlungsmitteln
durch  die  Ansammlung  von  Depositen  und  deren  Verwertung  im  Scheckverkehr  zu
ersetzen.  Und  so  gelangen  wir  zu  der  natürlichen  Forderung,  daß  wir  diesem  eine
möglichst  große  Verbreitung  in  Deutschland  geben,  um  mit  seiner  Hilfe  an  Umlaufsmitteln ­
  in  Gold  und  Papier  zu  sparen.
Wenn  wir  den  Gebrauch  des  Schecks  empfehlen,  so  wollen  wir  nicht  an  dem
Mißbrauch  vorbeigehen,  der  heute  schon  wiederholt  mit  ihm  getrieben  wird.  Es  ist
ein  Mißbrauch,  wenn  man  ihn  auf  kleine  Orte  ausschreibt  und  ihn  dann  in  alle
Welt,  von  Norden  nach  dem  Süden  und  von  Osten  nach  dem  Westen  Deutschlands
hinausschickt,  nur  damit  der  Aussteller  ein  paar  Tage  Zinsen  spart,  bevor  der  Scheck
am  Zahlungsorte  vorkommt.  Notwendig  ist  vielmehr,  daß  die  Schecks  zahlbar  gestellt ­
  werden  an  den  großen  Geldzentren  in  Berlin,  Hamburg,  Frankfurt,  Köln  usw.
usw.  Dadurch  werden  wir  nur  dem  englischen  Beispiele  folgen.  Sie  lesen  äuf  jedem
englischen  Scheck,  der  auf  eine  Provinzbank  ausgeschrieben  ist,  daß  er  bei  dieser
und  bei  ihrem  Londoner  Agenten  zahlbar  ist.  Sie  finden  aber  niemals,  daß  ein
auf  London  ausgestellter  Scheck  auch  in  der  Provinz  und  sei  es  selbst  in  Großstädten
wie  Liverpool,  Manchester  usw.  zahlbar  sei.  Solche  Sünde  gegen  den  Geldverkehr
zu  begehen,  fällt  keinem  Engländer  ein.
Ferner  werden  nicht  selten  Schecks  mit  dem  Datum  eines  erst  später  fälligen
Tages  in  Umlauf  gesetzt;  man  nimmt  mit  ihnen  eine  sog.  Nachdatierung  vor.  Damit ­
  macht  man  den  Scheck  nicht  nur  stempelpflichtig,  sondern  man  beraubt  ihn  auch
seines  Charakters  des  bei  Ausstellung  und  bei  Vorzeigung  ohne  Fristgewährung
fälligen  Zahlungsmittels.  Deshalb  muß  man  auch  jenem  Mißbrauch  energisch  entgegentreten. ­

Fassen  wir  alle  jene  Momente  zusammen,  dann  können  wir  wohl  sagen:  Wir
nützen  durch  die  Einführung  und  Verbreitung  des  Scheckverkehrs  dem  Kontoinhaber
dadurch,  daß  er  für  das  Geld,  das  bei  ihm  vorher  zu  Hause  zinslos  lag,  und  das  er
nun  einem  Bankier  übergibt,  Zinsen  bekommt,  daß  er  diese  Gelder  sicher  aufbewahrt
weiß,  und  daß  er  keine  Furcht  vor  Diebstahl  und  Verlust  zu  haben  braucht;  wir
nützen  dem  Bankier,  dem  wir  neue  große  Summen  baren  Geldes  in  die  Hand  geben,
die  ihm  die  Vermehrung  seiner  Geschäftstätigkeit  ermöglichen;  wir  nützen  der  Industrie, ­
  dem  Gewerbe  und  dem  Handel,  weil  wir  diesen  vorher  brachgelegene
Mittel  zur  Verfügung  stellen  zur  Vergrößerung  ihrer  Geschäftsbetriebe,  und  dadurch
leisten  wir  unserer  Volkswirtschaft  einen  nicht  hoch  genug  anzuschlagenden  Dienst;
wir  nützen  endlich  unserem  Geldwesen,  indem  wir  einen  Teil  der  jetzt  notwendigen
Umlaufsmittel  an  Geld  und  Noten  ausschalten,  und  wir  verbilligen  im  Zusammenhange ­
  damit  den  in  Deutschland  herrschenden  Zinsfuß.
Deshalb  fordern  wir  von  jedem  einzelnen,  der  mit  barem  Gelde  wirtschaftet,
von  dem  Kaufmann,  dem  Gewerbetreibenden  und  dem  Privatmann,  daß  er  das
Geld,  das  er  nicht  notwendig  für  den  Tagesbedarf  gebraucht,  nicht  nutzlos  bei  sich
zu  Hause  aufbewahrt,  sondern  es  einer  Bank  oder  einem  Bankier  hingibt,  und  daß
er  über  die  Summen,  die  er  zu  zahlen  hat,  mittels  Scheck  verfügt.  Wir  fordern
andererseits  von  dem  Kaufmann  und  dem  Gewerbetreibenden,  daß  sie  der  Empfangnahme ­
  von  Schecks  nicht  widerstreben,  sondern  das  ihrige  dazu  beitragen,  die
Zahlungen  durch  Schecks  zu  verallgemeinern.  Durch  die  Annahme  des  Schecks
leisten  sie  dem  Zahlenden  noch  nicht  Quittung;  wird  der  Scheck  von  dem  Bezogenen
nicht  eingelöst,  so  bleibt  dem  Inhaber  der  volle  Rechtsanspruch  auf  Zahlung  seitens
        <pb n="313" />
        4.  Die  Bedeutung  des  Scheckverkehrs.

285

seines  Vormannes.  Wir  verlangen  zum  Schluß  von  den  Banken  und  Bankiers,  daß
sie  Einrichtungen  schaffen,  durch  welche  die  Verbreitung  des  Scheckverkehrs  erleichtert
und  die  Benutzung  des  Schecks  dem  Publikum  möglichst  bequem  gemacht  wird,
sowie  daß  sie  ihrerseits  bestrebt  sind,  an  Stelle  der  Bareinlösung  des  Schecks  das
Verrechnungssystem  zu  setzen.
Verfahren  wir  in  dieser  Weise,  dann  wird  der  Scheckverkehr  ebenso  in  Fleisch
und  Blut  unserer  Volkswirtschaft  übergehen,  wie  dies  in  England  und  Amerika  schon
längst  zum  Segen  dieser  Länder  der  Fall  ist!
Anmerkung.  Die  rechtliche  Grundlage  für  den  Scheckverkehr  bildet  im  Deutschen  Reiche
das  Scheckgesetz  vom  11.  März  1908  (R.  G.  Bl.  S.  71  ff.).
Nach  diesem  Gesetze  muß  der  Scheck  enthalten:  1.  die  Bezeichnung  Scheck  im  Texte
selbst  (die  sog.  Scheckklausel),  2.  die  an  den  Bezogenen  gerichtete  Anweisung  des  Ausstellers,
aus  seinem  Guthaben  eine  bestimmte  Geldsumme  zu  zahlen  (die  sog.  Guthabenklausel),  3.  die
Unterschrift  des  Ausstellers  und  4.  die  Angabe  des  Ortes  und  des  Tages  der  Ausstellung.
Die  sog.  Scheck-  und  die  sog.  Guthabenklausel  gehören  mit  gutem  Grunde  zu  den  wesentlichen
Erfordernissen  der  Urkunde:  dadurch  wird  einmal  schon  äußerlich  bekundet,  daß  der  Scheck
nach  seiner  rechtlichen  Natur  und  seinem  wirtschaftlichen  Zwecke  vom  Wechsel  und  von  der
Anweisung  verschieden  ist,  und  daß  zweitens  die  Ausstellung  ungedeckter  Schecks  als  unzulässig
gilt.  Übrigens  braucht  der  Aussteller  das  Guthaben  nicht  gerade  beim  Bezogenen  in  bar
niedergelegt  zu  haben,  es  kann  auch  durch  Einzahlung  dritter  Personen,  durch  diskontierte
Wechsel,  Lombardierungen  von  Wertpapieren  usw.  entstanden  sein,  und  ebenso  kann  ein  Darlehn ­
  des  Bezogenen  an  den  Aussteller,  das  mittels  Schecks  ratenweise  abgehoben  wird,  die
Gewährung  eines  ungedeckten  Kredits  oder  die  Akkreditierung  des  Ausstellers  beim  Bezogenen
durch  einen  Dritten  zugrunde  liegen.
Was  die  Fähigkeit,  einen  Scheck  auszustellen,  die  sog.  aktive  Scheckfähigkeit,  betrifft,  so
richtet  sie  sich  nach  dem  bürgerlichen  Rechte;  dagegen  besitzen  die  passive  Scheckfähigkeit,  d.  h.
kommen  als  Bezogene  nur  in  Frage  die  in  8  2  des  Gesetzes  bezeichneten  Geld-  und  Kreditanstalten, ­
  sowie  diejenigen  ins  Handelsregister  eingetragenen  Firmen,  die  gewerbsmäßig
Bankiergeschäfte  betreiben.  Wir  haben  also  den  Grundsatz  der  Beschränkung  der  passiven
Scheckfähigkeit,  der  beispielsweise  in  England,  in  Amerika  und  Österreich  gilt,  adoptiert,  und
mit  vollem  Rechte,  denn  je  konzentrierter  der  Scheckverkehr  ist,  desto  mehr  wird  er  seine
wirtschaftliche  Hauptaufgabe,  die  Geldersparung  im  großen  Stile,  erfüllen.  Gerade  mit  Rücksicht ­
  darauf,  daß  der  Scheck  nicht  nur  als  Zahlungsmittel,  sondern  auch  als  g  e  l  d  e  r  f  p  a  -
rende  s  Umlaufsmittel  dienen  soll,  ist  er  bei  Ausstellung  und  Zahlbarkeit  im  Inlands  binnen
zehn  Tagen  dem  Bezogenen  zur  Einlösung  vorzulegen.  Hervorgehoben  zu  werden  verdient
endlich  noch  8  29  Abs.  1  des  Gesetzes,  der  die  Stempelfreiheit  des  Schecks  ausspricht.
Nach  einem  oft  angeführten  treffenden  Worte  Georg  v.  Siemens'  kann  ein  Gesetz
weder  zuverlässige  Bankiers  noch  die  Schulung  eines  spekulationslustigen  Publikums  zur
Sparsamkeit  noch  endlich  alle  die  Einrichtungen  geben,  die  zur  Entwickelung  des  Scheckverkehres ­
  unerläßlich  sind,  aber  es  bildet  doch  immerhin  die  unentbehrliche  Grundlage  für  klare
und  sichere  geschäftliche  und  rechtliche  Verhältnisse.  Es  ist  deshalb  zu  erwarten,  daß  von  nun
an  Kaufleute  und  Industrielle,  Reichs-,  Staats-  und  Kommunalbehörden,  aber  auch  Beamte,
Handwerker  und  sonstige  Privatpersonen  in  einem  ganz  anderen  Umfange  als  bisher  bei  den
Banken  Scheckkonten  unterhalten  und  mehr  und  mehr  Zahlungen  mit  Schecks  leisten.  Es
würden  dann  jährlich  viele  Millionen  Mark,  die  uns  jetzt  verloren  gehen,  gespart  und  produktiv ­
  angelegt  werden  können.
Aus  demselben  Grunde  ist  die  Einführung  des  Post-Uberweisungs  -  und
-Scheckverkehres,  die  im  Reichspostgebiete  sowie  in  Bayern  und  Württemberg  am
1.  Januar  1909  auf  dem  Wege  der  Verordnung  erfolgte,  mit  Dank  zu  begrüßen.  Daß  die
Postverwaltungen  mit  der  neuen  Einrichtung  einem  wirklichen  Bedürfnisse  entgegengekommen
sind,  beweist  die  Beliebtheit,  deren  sie  sich  trotz  der  Kürze  ihres  Bestehens  schon  erfreut.
Nach  dem  „Geschäftsbericht  über  die  Ergebnisse  des  Postscheckverkehrs  im  Reichspostgebiete
während  des  Kalenderjahrs  1911"  *)  belief  sich  nämlich  bei  den  9  Postscheckämtern  zu  Berlin,
Breslau,  Danzig,  Frankfurt  a.  M.,  Hamburg,  Hannover,  Karlsruhe,  Köln  und  Leipzig  Ende

*)  Bearbeitet  im  Reichspostamt.  Berlin,  Gedruckt  in  der  Reichsdruckerei,  1912.
        <pb n="314" />
        286

Zweiter  Teil.  Handel.  XII.  Bankwesen.

1911  die  Zahl  der  Kontoinhaber  auf  62  466  und  ihr  Guthaben  auf  139,7  Millionen  M,  während
der  Gesamtumsatz  im  Jahre  1911  25117,3  Millionen  M  betrug:  davon  entfielen  auf  Gutschriften ­
  12  581,5  und  auf  Lastschriften  12  535,8  Millionen  M.  Auf  ein  Postscheckkonto  kamen
im  Jahre  1911  durchschnittlich  1425  Gut-  und  Lastschriften  über  443  222  Ji  sowie  ein  Guthaben ­
  von  2997  cU.
(Zusatz  von  G.  M.)

S.  Das  deutsche  Geld-  und  Bankwesen
vor  der  Reichsgründung.
Vom  Reichsbankdirektorium.
Die  Reichsbank  1876—1900.  Jena,  Kommissionsverlag  von  Gustav  Fischer,  11900].
S.  1—4.
Das  neugegründete  Deutsche  Reich  fand  an  der  Ordnung  des  Münz-,  Papiergeld- ­
  und  Banknotenwesens  eine  ebenso  dringliche  wie  schwierige  Aufgabe  vor.  Die
Nachteile  der  politischen  Zersplitterung  Deutschlands  waren  wohl  auf  keinem  Gebiete ­
  der  gesamten  Volkswirtschaft  so  scharf  hervorgetreten  wie  auf  diesem;  auf
keinem  wirtschaftlichen  Gebiete  stellte  die  politische  Einigung  größere  Vorteile  in
Aussicht.
Während  der  Zollverein  den  größten  Teil  Deutschlands  zu  einer  handelspolitischen ­
  Einheit  in  glücklicher  Weise  zusammengefaßt  hatte,  waren  gleichartige  Bestrebungen ­
  auf  dem  Gebiete  des  Geldwesens  nur  von  bescheidenem  und  auf  dem
Gebiete  des  Bankwesens  überhaupt  von  keinem  Erfolg  gewesen.
Der  am  meisten  beklagte  übelstand  war  die  Vielheit  und  Verschiedenheit  der  in
den  einzelnen  Territorien  geltenden  Münzsysteme  (im  ganzen  sieben)  sowie  das  Fehlen
eines  ausreichenden  und  geordneten  Umlaufs  von  Goldmünzen.  Dieser  letztere
Mangel  hatte  seinen  Grund  in  der  Währungsverfassung.  Alle  deutschen  Staaten,
mit  einziger  Ausnahme  der  Freien  Stadt  Bremen,  deren  Geldsystem  auf  der  Goldwährung ­
  beruhte,  hatten  Silberwährung.  Goldmünzen  befanden  sich  also  nur  in
beschränktem  Umfang  und  mit  schwankendem  Kurse  im  Umlauf.  Infolge  der  allgemeinen ­
  wirtschaftlichen  Entwickelung  war  jedoch  in  den  letzten  zwei  Jahrzehnten  vor
der  Errichtung  des  Reichs  das  Bedürfnis  nach  einem  bequemeren  Zahlungsmittel
für  mittlere  und  größere  Beträge  erheblich  gewachsen;  das  Silbergeld  wurde  für
solche  Zahlungen  immer  mehr  als  lästig  und  unbequem  empfunden.
Dieses  Bedürfnis  hatte  zur  Folge,  daß  der  Umlauf  von  papiernen  Geldzeichen, ­
  und  zwar  nicht  nur  von  Staatspapiergeld,  sondern  auch  von  Banknoten
einen  übergroßen  Umfang  annahm.
Zwar  bestand  in  Deutschland  keine  sog.  „Bankfreiheit",  die  Errichtung  von
Notenbanken  durfte  nur  auf  Grund  einer  staatlichen  Konzession  erfolgen;  aber  tatsächlich ­
  wurden,  besonders  in  einer  Anzahl  kleinerer  Staaten,  zahlreiche  Banken  mit
sehr  weitem  oder  gar  unbegrenztem  Recht  der  Notenausgabe  konzessioniert,  die  von
vornherein  darauf  angelegt  waren,  ihren  Geschäftsbetrieb  und  ihre  Notenausgabe
über  das  Gebiet  des  konzessionierenden  Staates  hinaus  auf  die  angrenzenden  deutschen
Territorien  zu  erstrecken.
So  bestanden  vor  der  Gründung  des  Reiches  in  Deutschland  31  Notenbanken,
für  welche  von  den  einzelnen  Staaten  ganz  verschiedenartige  Bestimmungen  getroffen
waren,  und  deren  Statuten  erheblich  voneinander  abwichen.
Eine  große  Anzahl  dieser  Banken  war  bestrebt,  das  Recht  der  Notenausgabe
möglichst  weit  auszunutzen,  also  möglichst  viele  Noten  in  Umlauf  zu  setzen.  Da
erfahrungsgemäß  Noten,  die  auf  kleine  Beträge  lauten,  seltener  zur  Einlösung  an
        <pb n="315" />
        287

5.  Das  deutsche  Geld-  und  Bankwesen  vor  der  Reichsgründung.
die  Ausgabestelle  zurückgebracht  werden  als  große  Abschnitte,  wurden  vor  allem
erhebliche  Beträge  von  kleinen  Zetteln,  bis  herab  zu  Eintalerscheinen,  wie  von  den
Einzelregierungen,  so  auch  von  den  Banken,  emittiert.
Infolge  der  vielfach  ungenügenden  gesetzlichen  Regelung  der  Notenemission
war  bei  manchen  Banken  nicht  in  der  wünschenswerten  Weise  für  die  Deckung  der
Notenausgabe  gesorgt.  Außerdem  beteiligten  sich  die  Notenbanken  teilweise  an
Geschäften,  welche  zu  einer  dauernden  Festlegung  der  Betriebsmittel  führten,  sich
mithin  nicht  für  eine  Bank  eigneten,  deren  Passiven  aus  jederzeit  fälligen  Verbindlichkeiten, ­
  wie  Noten,  bestehen.
Bei  der  Unmöglichkeit,  einheitliche  Vorschriften  für  die  deutschen  Notenbanken
zustande  zu  bringen,  suchten  mehrere  deutsche  Staaten  die  Noten  der  von  anderen
deutschen  Staaten  konzessionierten  Banken  durch  Umlaufsverbote  von  sich  fernzuhalten. ­
  Diese  Verbote  wurden  im  freien  Verkehr  nicht  streng  beachtet,  waren  aber
für  alle  öffentlichen  Kassen  maßgebend  und  wurden  vom  Publikum  als  große  Belästigung ­
  empfunden.
Die  Mißstände  der  Geldverfassung  und  des  Bankwesens  waren  aufs  engste  miteinander ­
  verflochten.  Gleichwohl  konnte  die  längst  als  notwendig  erkannte  Reform
in  ihrer  Gesamtheit  nicht  mit  einem  Schlage  ins  Leben  gerufen  werden.  Die  zu
lösende  Aufgabe  war  so  vielgestaltig,  daß  nur  Schritt  für  Schritt  vorgegangen
werden  konnte,  freilich  unter  steter  Berücksichtigung  des  innern  Zusammenhangs
unter  den  einzelnen  Teilen  des  ganzen  Reformwerks.  Solange  nicht  ein  einheitliches
deutsches  Münzwesen  geschaffen,  solange  nicht  für  einen  hinreichenden  Goldumlauf
gesorgt  war,  konnte  eine  durchgreifende  Neuordnung  des  Papiergeld-  und  Banknotenwesens ­
  nicht  vorgenommen  werden.  Andererseits  erschwerten  die  Mißstände
auf  diesem  letzteren  Gebiete  die  Durchführung  der  Münzreform.  Eine  rationelle
Bankverfassung  gehört  zu  den  wichtigsten  Vorbedingungen  für  die  Erhaltung  eines
geordneten  Geldwesens;  die  Regelung  des  Bankwesens  muhte  den  Schlußstein  des
ganzen  Reformwerks  bilden  und  die  neue  Ordnung  mit  lebens-  und  entwickelungsfähigem ­
  Geiste  erfüllen.
Die  staatsrechtliche  Voraussetzung  für  eine  einheitliche
Geld  -  und  Bankreform  war  geschaffen  durch  den  Artikel  4  der  Verfassung
des  Norddeutschen  Bundes  vom  26.  Juli  1867  bezw.  der  Verfassung  des  Deutschen
Reichs  vom  16.  April  1871,  nach  welchem  zu  den  der  Beaufsichtigung  und  Gesetzgebung ­
  des  Bundes  bezw.  Reichs  unterliegenden  Angelegenheiten  gehört:
3.  Die  Ordnung  des  Maß-,  Münz-  und  Gewichtssystems,  nebst  der  F  e  st  -
stellung  der  Grundsätze  über  die  Emission  von  fundiertem
und  unfundiertem  Papiergelde;
4.  die  allgemeinen  Be  st  im  m  ungen  über  das  Bankwesen.
Eine  durchgreifende  Ordnung  des  Geld-  und  Bankwesens  bot  aber  so  lange
erhebliche  Schwierigkeiten,  als  die  süddeutschen  Staaten  noch  außerhalb  des  Bundes
standen.  Auf  dem  Gebiete  des  Münzwesens  kam  es  deshalb  vor  der  Reichsgründung
nur  zu  Vorbereitungen  für  eine  Enquete  über  die  Münzfrage,  die  jedoch  infolge  des
Krieges  mit  Frankreich  unterblieb.  Auf  dem  Gebiete  des  Papiergeldes  und  der
Banknoten  wurden  Gesetze  erlassen,  deren  Bestimmung  es  war,  einer  weiteren  Vermehrung ­
  dieser  Geldzeichen  vorzubeugen.  Das  Gesetz  über  die  Ausgabe
von  Banknoten  vom  27.  März  1870  schreibt  vor,  daß  die  Befugnis  zur  Ausgabe ­
  von  Banknoten  nur  durch  ein  Bundesgesetz  erteilt  werden,  und  daß  in  gleicher
Weise  die  Erweiterung  bestehender  Notenprivilegien  nur  durch  ein  Bundesgesetz
gestattet  werden  dürfe.
Das  Gesetz  wurde  nach  der  Gründung  des  Reichs  zum  Reichsgesetz  erklärt  und
trat  in  Baden,  Südhessen,  Württemberg  und  Bayern  am  1.  Januar  1872  in  Kraft.
        <pb n="316" />
        288

Zweiter  Teil.  Handel.  XII.  Bankwesen.

Württemberg  und  Baden,  welche  bisher  noch  keine  Notenbanken  besaßen,  errichteten
noch  kurz  vor  dem  Inkrafttreten  des  Gesetzes  solche  Institute,  die  „Württembergische
Notenbank"  zu  Stuttgart  und  die  „Badische  Bank"  zu  Mannheim.  Dadurch  wurde
die  Zahl  der  deutschen  Notenbanken  auf  33  vermehrt.
Das  Gesetz  sollte  ursprünglich  nur  bis  zum  1.  Juli  1872  gelten.  Die  Gültigkeitsdauer ­
  mußte  jedoch  in  der  Folgezeit  dreimal  verlängert  werden.
Eine  ähnliche  Beschränkung  wurde  hinsichtlich  des  Staatspapiergeldes  durch  das
später  ebenfalls  zum  Reichsgesetz  erklärte  Gesetz  über  die  Ausgabe  von
Papiergeld  vom  16.  Juni  1870  verfügt,  welches  die  fernere  Ausgabe  von  Papiergeld ­
  von  dem  Erlaß  eines  Bundesgesetzes  abhängig  machte.
Auf  diese  beiden,  lediglich  den  bestehenden  Zustand  vor  weiterer  Verschlechterung ­
  schützenden  Gesetze  beschränkten  sich  die  legislatorischen  Maßregeln,  welche
während  der  Zeit  des  Norddeutschen  Bundes  auf  dem  Gebiete  des  Geld-  und  Bankwesens ­
  ergriffen  wurden.  Die  Gründung  des  Reichs,  welche  den  Süden  in  die
politische  Einheit  mit  einbezog,  gab  der  Gesetzgebung  eine  größere  Aktionsfreiheit,
die  sofort  benutzt  wurde.

6.  Die  Reichsbank.
Vom  Reichsbankdirektorium.

Die  Reichsbank  1876—1900.  Jena,  Kommissionsverlag  von  Gustav  Fischer,  [1900].
S.  10—15.
In  §  12  des  Bankgesetzes  vom  14.  März  1875  heißt  es:  „Unter  dem  Namen
„Reichsbank"  wird  eine  unter  der  Aufsicht  und  der  Leitung  des  Reichs  stehende
Bank  errichtet,  welche  die  Eigenschaft  einer  juristischen  Person  besitzt  und  die  Aufgabe ­
  hat,  den  Geldumlauf  im  gesamten  Reichsgebiete  zu  regeln,  die  Zahlungsausgleichungen ­
  zu  erleichtern  und  für  die  Nutzbarmachung  verfügbaren  Kapitals  zu
sorgen".
Das  Grundkapital  der  Reichsbank  wurde  auf  120  Millionen  Jl  festgesetzt'  (anstatt ­
  60  Millionen  bei  der  Preußischen  Bank);  es  wurde  geteilt  in  40  000  auf  Namen
lautende  Anteile  von  je  3000  Jl.  Von  einer  Kapitalbeteiligung  des  Reichs  wurde
abgesehen.
Die  wohlbewährte  Verfassung  der  Preußischen  Bank  war  in  allen  wesentlichen
Zügen  vorbildlich  für  die  Verfassung,  welche  der  Reichsbank  gegeben  wurde.
Die  dem  Reiche  zugeteilte  Aufsicht  über  die  Reichsbank  wird  von  dem  Bankkuratorium ­
  ausgeübt,  welches  aus  dem  Reichskanzler  als  Vorsitzendem  und  vier
Mitgliedern  besteht;  eines  dieser  Mitglieder  ernennt  der  Kaiser,  die  übrigen  der
Bundesrat.  Die  Leitung  der  Reichsbank  wird  ausgeübt  vom  Reichskanzler  und  unter
diesem  vom  Reichsbankdirektorium.  Für  den  Reichskanzler  kann  ein  Stellvertreter
ernannt  werden.  Das  Reichsbankdirektorium  ist  die  verwaltende  und  ausführende,
sowie  die  die  Reichsbank  nach  außen  vertretende  Behörde.  Es  besteht  aus  einem  Präsidenten, ­
  einem  Vizepräsidenten  (seit  1887)  und  der  erforderlichen  Anzahl  von  Mitgliedern, ­
  die  auf  den  Vorschlag  des  Bundesrats  vom  Kaiser  auf  Lebenszeit  ernannt
werden.  Die  Beamten  der  Reichsbank  haben  die  Rechte  und  Pflichten  von  Reichsbeamten: ­
  sie  dürfen  keine  Anteilscheine  der  Bank  besitzen.  Die  Rechnungen  der
Reichsbank  unterliegen  der  Revision  durch  den  Rechnungshof  des  Deutschen  Reichs.
Gegenüber  dieser  weitgehenden  Kompetenz  des  Reichs  ist  die  Mitwirkung  der
privaten  Anteilseigner  an  der  Verwaltung  der  Bank  eine  sehr  beschränkte.  Die  Vertretung ­
  der  Anteilseigner  hat  im  wesentlichen  die  Aufgabe,  der  Bankleitung  mit  sachverständigem ­
  Rate  zur  Seite  zu  stehen  und  außerdem  einen  gewissen  Schutz  zu  bilden
        <pb n="317" />
        6.  Die  Reichsbank.

289

gegen  die  Gefahren,  welche  häufig  genug  für  große  Notenbanken  aus  einer  zu  engen
Verbindung  mit  der  Finanzverwaltung  des  Staates  hervorgegangen  find.
Die  Anteilseigner  üben  die  ihnen  zustehende  Beteiligung  an  der  Verwaltung
der  Reichsbank  aus  durch  die  Generalversammlung  und  einen  aus  der  Mitte  derselben ­
  gewählten  Zentralausschuß.
Nach  dem  „Statut"  der  Reichsbank  findet  die  Generalversammlung  der  Anteilseigner ­
  alljährlich  im  März  zu  Berlin  statt,  kann  aber  auch  jederzeit  außerordentlich ­
  berufen  werden.  Sie  empfängt  jährlich  den  Verwaltungsbericht  nebst  der
Bilanz  und  Gewinnberechnung  und  wählt  die  Mitglieder  des  Zentralausschusses:  sie
hat  ferner  über  die  Erhöhung  des  Grundkapitals  und  über  Abänderungen  des
Statuts  zu  beschließen.
Der  Zentralausschuß  ist  die  ständige  Vertretung  der  Anteilseigner  gegenüber
der  Verwaltung.  Er  besteht  aus  fünfzehn  Mitgliedern.  Sämtliche  Mitglieder  müssen
im  Reichsgebiet  und  mindestens  neun  von  ihnen  in  Berlin  ihren  Wohnsitz  haben.
Der  Zentralausschuß  versammelt  sich  mindestens  einmal  monatlich  unter  dem
Vorsitze  des  Präsidenten  des  Reichsbankdirektoriums;  es  werden  ihm  allmonatlich
Nachweisungen  über  den  gesamten  Geschäftsgang  vorgelegt  und  die  Ansichten  des
Direktoriums  über  die  allgemeine  Geschäftslage  und  Vorschläge  über  die  etwa  erforderlichen ­
  Maßregeln  mitgeteilt.  In  einer  Reihe  von  Fragen  ist  der  Zentralausschuß ­
  gutachtlich  zu  hören,  so  namentlich  über  die  Festsetzung  des  Diskontsatzes  und
über  den  Höchstbetrag,  bis  zu  welchem  die  Mittel  der  Bank  zu  Lombarddarlehnen
verwendet  werden  können.  Der  Ankauf  von  Effekten  für  Rechnung  der  Bank  kann
nur  erfolgen,  nachdem  die  Höhe  des  Betrages,  bis  zu  welcher  die  Fonds  der  Bank  zu
diesem  Zwecke  verwendet  werden  können,  zuvor  mit  Zustimmung  des  Zentralausschusses ­
  festgesetzt  ist.
Die  fortlaufende  spezielle  Kontrolle  über  die  Verwaltung  der  Reichsbank  üben
drei  von  dem  Zentralausschuß  aus  dem  Kreise  seiner  Mitglieder  auf  ein  Jahr  gewählte ­
  Deputierte.  Diese  sind  berechtigt,  allen  Sitzungen  des  Direktoriums  mit
beratender  Stimme  beizuwohnen  und  die  Bücher  der  Bank  einzusehen.  Geschäfte  mtt
der  Finanzverwaltung  des  Reichs  oder  deutscher  Bundesstaaten,  für  welche  andere
als  die  allgemein  geltenden  Bedingungen  des  Bankverkehrs  in  Anwendung  kommen
sollen,  müssen  vor  ihrem  Abschluß  zur  Kenntnis  der  Deputierten  gebracht  und  auf
Antrag  auch  nur  eines  von  ihnen  dem  Zentralausschuß  vorgelegt  werden;  sie  müssen
unterbleiben,  falls  sich  dieser  nicht  mit  Stimmenmehrheit  für  die  Zulässigkeit  ausspricht.
In  ähnlicher  Weise  wie  beim  Reichsbankdirektorium  in  Berlin  stellt  das  Bankgesetz
  auch  den  Vorstandsbeamten  der  in  größeren  Plätzen  außerhalb  Berlins  zu
errichtenden  Reichsbankhauptstellen  eine  Vertretung  von  Anteilseignern  zur  Seite,
und  zwar  in  den  Bezirksausschüssen,  deren  Mitglieder  vom  Reichskanzler  aus  dem
Kreise  der  am  Sitze  der  Hauptstelle  oder  in  dessen  unmittelbarer  Nähe  wohnenden
Anteilseigner  ausgewählt  werden.  Den  Bezirksausschüssen  werden  in  monatlichen
Sitzungen  die  Übersichten  über  die  Geschäfte  der  Hauptstelle  vorgelegt.  Zwei  bis
drei  vom  Bezirksausschuß  aus  seiner  Mitte  gewählte  Beigeordnete  üben  eine  fortlaufende ­
  spezielle  Kontrolle  über  den  Geschäftsgang  bei  den  Hauptstellen  aus.
Durch  das  Zusammenwirken  der  die  Reichsbank  leitenden  Behörde,  deren  Mitglieder ­
  an  den  finanziellen  Erträgnissen  der  Bank  nicht  interessiert  sind,  mit  den  im
praktischen  Erwerbsleben  stehenden  Vertretern  der  privaten  Anteilseigner  wird  eine
dem  allgemeinen  Interesse  Rechnung  tragende  Verwaltung  der  Bank  gewährleistet,
und  gleichzeitig  wird  die  Erfahrung  und  Geschäftskenntnis  der  an  dem  Gedeihen  der
Bank  finanziell  interessierten  Anteilseigner  der  Bankleitung  dienstbar  gemacht.  Diese
Bankverfassung,  welche  die  Mitte  hält  zwischen  einer  reinen  Staatsbank  und  einer
reinen  Privatbank,  hat  sich  in  der  Erfahrung  der  meisten  Länder  Europas  als  das
Mollar,  Volkswirtschaftliches  Quellenbuch.  4.  Aufl.  '  19
        <pb n="318" />
        290

Zweiter  Teil.  Handel.  XII.  Bankwesen.

beste  System  bewährt.  Bei  Gelegenheit  der  Beratungen  über  die  Erneuerung  des
Privilegiums  der  Reichsbank  in  den  Jahren  1889  und  1899  ist  allerdings  mehrseitig  die
Forderung  der  „Verstaatlichung"  der  Reichsbank  aufgestellt  worden,  und  zwar  in  dem
Sinne,  daß  das  Reich  die  sämtlichen  Anteilscheine  der  Bank  erwerben  und  so  die  privaten ­
  Anteilseigner  und  deren  Mitwirkung  bei  der  Bankverwaltung  überhaupt
beseitigen  solle.  Sowohl  die  Regierung  als  auch  die  Mehrheit  des  Reichstags  verhielten ­
  sich  aber  in  beiden  Fällen  dieser  Forderung  gegenüber  ablehnend.  Der  Vertreter ­
  der  Verbündeten  Regierungen  gab  bei  den  Kommissionsverhandlungen  über  die
Banknovelle  von  1899  die  bestimmte  Erklärung  ab,  die  Verbündeten  Regierungen
seien  sich  darin  einig,  „die  Verstaatlichung  der  Reichsbank  aus  politischen,  wirtschaftlichen ­
  und  finanziellen  Rücksichten  aufs  äußerste  zu  bekämpfen".
Zur  Erfüllung  der  Aufgaben,  welche  das  Bankgesetz  der  Reichsbank  zuweist,
ist  dieses  Institut  mit  wichtigen  Rechten  ausgestattet,  und  es  sind  ihm  weitgehende
Verpflichtungen  auferlegt.
Die  Reichsbank  hat  zunächst  das  Recht,  nach  Bedürfnis  ihres  Verkehrs  ohne
jede  direkte  Beschränkung  Roten  auszugeben.  Indirekt  ist  ihre  Notenausgabe  begrenzt
einmal  durch  die  fünfprozentige  Steuer  auf  die  das  ihr  zugewiesene  Kontingent  überschreitende ­
  ungedeckte  Notenausgabe,  zweitens  durch  die  Bestimmung,  daß  die  Bank
stets  für  mindestens  ein  Drittel  ihrer  Notenausgabe  Metall  und  Reichskassenscheine
und  für  den  Rest  diskontierte  bankmäßige  Wechsel  als  Deckung  bereit  halten  muß?
Die  Reichsbank  muß  ihre  Noten  gegen  kursfähiges  deutsches  Geld  einlösen,^  und  zwar
bei  ihrer  Hauptkasse  in  Berlin  sofort  auf  Präsentation,  bei  ihren  Zweiganstalten,
soweit  es  deren  Barbestände  und  Geldbedürfnisse  gestatten.  Die  Reichsbank  hat  ferner
das  Recht,  überall  im  Reichsgebiete  Zweiganstalten  zu  errichten;  der  Bundesrat  ist
befugt,  die  Errichtung  von  Zweiganstalten  an  bestimmten  Orten  anzuordnen.
Die  Reichsbank  und  ihre  Zweiganstalten  sind  im  ganzen  Reichsgebiete  frei  von
staatlichen  Einkommen-  und  Gewerbesteuern.
Wenn  der  Schuldner  eines  im  Lombardverkehr  gewährten  Darlehns  in  Verzug
ist,  hat  die  Reichsbank  das  Recht,  ohne  gerichtliche  Ermächtigung  oder  Mitwirkung
das  bestellte  Faustpfand  zu  veräußern  und  sich  aus  dem  Erlös  für  Kapital,  Zinsen
und  Kosten  bezahlt  zu  machen.
Auf  der  anderen  Seite  sind  der  Reichsbank  außer  der  ihr  nur  in  allgemeiner
Fassung  zuerteilten  Aufgabe  der  Regelung  des  Geldverkehrs  rc.  eine  Reihe  bestimmter
Verpflichtungen  zugewiesen.
Sie  ist  nach  §  22  des  Bankgesetzes  verpflichtet,  ohne  Entgelt  für  Rechnung  des
Reichs  Zahlungen  anzunehmen  und  bis  auf  Höhe  des  Reichsguthabens  zu  leisten.
Zur  Übernahme  der  nämlichen  Geschäfte  für  die  Bundesstaaten  ist  sie  berechtigt.  Durch
den  §  11  des  Reichsbankstatuts  hat  jene  Verpflichtung  eine  Erweiterung  dahin  erfahren, ­
  daß  die  Reichsbank  das  Reichsguthaben  unentgeltlich  zu  verwalten  und  über
die  für  Rechnung  des  Reichs  angenommenen  und  geleisteten  Zahlungen  Buch  zu
führen  und  Rechnung  zu  legen  hat?
Die  Geschäfte,  deren  Betreibung  der  Reichsbank  gestattet  ist,  sind  genau  bestimmt.
Sie  beschränken  sich  auf  den  Edelmetallhandel,  die  Diskontierung  von  Wechseln,
welche  eine  Verfallzeit  von  höchstens  drei  Monaten  haben,  und  aus  welchen  in  der
Regel  drei,  mindestens  aber  zwei  als  zahlungsfähig  bekannte  Verpflichtete  haften;'
den  Ankauf  und  Verkauf  von  Schuldverschreibungen  des  Reichs,  der  Bundesstaaten
oder  inländischer  kommunaler  Korporationen,  welche  nach  spätestens  drei  Monaten
mit  ihrem  Nennwerte  fällig  sind;  die  Gewährung  von  Lombarddarlehnen  auf  bewegliche ­
  Pfänder  bestimmter  Art;«  den  Handel  mit  bestimmten  absolut  sicheren
Effekten  deutscher  Herkunft;  die  Besorgung  von  Inkassos;  den  Ankauf  und  Verkauf
von  Edelmetallen  und  Effekten  für  fremde  Rechnung;  die  Annahme  von  unverzins-
        <pb n="319" />
        6.  Die  Reichsbank.

291

lichen  und  unter  gewisser  Beschränkung  von  verzinslichen  Geldern  im  Depositengeschäft ­
  und  Giroverkehr:  die  Verwahrung  und  Verwaltung  von  Wertgegenständen.
Von  großer  Bedeutung  für  unsere  Währungsverfassung  ist  die  der  Reichsbank
in  §  14  des  Bankgesetzes  auferlegte  Verpflichtung,  Barrengold  zum  festen  Satze  von
1392  Jl  für  das  Pfund  fein  gegen  ihre  Noten  umzutauschen.  Da  aus  dem  Pfunde
Feingold  1395  Jl  geprägt  werden  und  die  Münzstätten  auf  Grund  der  Bekanntmachung ­
  des  Reichskanzlers  vom  8.  Juni  1875  bei  der  Prägung  von  Gold  auf
Privatrechnung  eine  Gebühr  von  3  Jl  pro  Pfund  Feingold  erheben,  entspricht  der
Preis,  welchen  die  Reichsbank  für  Barrengold  zu  zahlen  verpflichtet  ist,  der  Summe,
welche  die  Münzstätten  bei  der  Ausprägung  auf  Privatrechnung  liefern.  Bei  den
Münzstätten  erleidet  der  Einlieferer  von  Gold  jedoch  einen  Zinsverlust,  da  er  die
Ausprägung  abwarten  muß;  bei  der  Reichsbank  dagegen  erfolgt  der  Austausch  des
Goldes  gegen  die  Noten  Zug  um  Zug.  Infolgedessen  wird  tatsächlich  alles  Gold,
das  zu  monetären  Zwecken  bestimmt  ist,  bei  der  Reichsbank  eingeliefert,  und  die
Reichsbank  ist  der  einzige  Private,  welcher  von  dem  freien  Prägerechte  Gebrauch
macht.  Hierin  liegt  ein  notwendiger  Ausgleich  dafür,  daß  der  Bedarf  an  Gold  zur
Versendung  nach  dem  Ausland  schließlich  aus  dem  Barschatze  der  Zentralbank  gedeckt
werden  muß.  Durch  den  8  14  des  Bankgesetzes  wird  mithin  der  Reichsbank  die
denkbar  weiteste  Kontrolle  über  die  gesamten  internationalen  Beziehungen  des
deutschen  Geldwesens  gesichert.  Hierdurch,  in  Verbindung  mit  dem  Privatprägerecht,
wird  die  Währung  aufs  engste  mit  der  Bankverfassung  und  den  Verhältnissen  des
Geldmarkts  verknüpft.
Die  Reichsbank  hat  ferner  ihren  Diskontsatz  und  Lombardzinsfuß  bekannt  zu
machen.
Sie  ist  verpflichtet,  die  Noten  der  sich  den  fakultativen  Normen  des  Bankgesetzes ­
  unterwerfenden  Banken  sowohl  in  Berlin  als  auch  bei  ihren  Zweiganstalten
m  Städten  von  mehr  als  80  000  Einwohnern  oder  am  Sitze  der  Bank,  welche  die
Noten  ausgegeben  hat,  zum  vollen  Nennwert  in  Zahlung  zu  nehmen,  solange  die
ausgebende  Bank  ihrer  Einlösungspflicht  pünktlich  nachkommt?  Sie  darf  diese  Noten
jedoch  nur  zu  Zahlungen  an  diejenige  Bank,  welche  sie  ausgegeben  hat,  oder  zu
Zahlungen  an  dem  Orte,  wo  letztere  ihren  Hauptsitz  hat,  verwenden,  oder  sie  muß  sie
zur  Einlösung  präsentieren.  Die  Noten  der  Reichsbank  dagegen  dürfen  von  den
Privatnotenbanken  beliebig  in  Zahlung  weitergegeben  werden.
Das  Reich  partizipiert  schließlich  an  dem  Reingewinn  der  Reichsbank.  Über  die
Verteilung  des  Reingewinns  traf  der  8  24  des  Bankgesetzes  folgende  Bestimmung:
Zunächst  wird  den  Anteilseignern  eine  ordentliche  Dividende  von  4,5  %  des  Grundkapitals ­
  berechnet;  sodann  wird  von  dem  Mehrbetrag  eine  Quote  von  20  %  dem
Reservefonds  zugeschrieben,  solange  derselbe  nicht  ein  Viertel  des  Grundkapitals
beträgt;  den  alsdann  verbleibenden  Überschuß  erhalten  das  Reich  und  die  Anteilseigner ­
  je  zur  Hälfte,  soweit  die  Gesamtdividende  der  Anteilseigner  8  %  nicht  überheizt; ­
  von  dem  weiter  verbleibenden  Reste  erhalten  die  Anteilseigner  ein  Viertel,
bas  Reich  drei  Viertel.
Durch  das  Gesetz  vom  18.  Dezember  1889,  betreffend  die  Abänderung  des
Vankgefetzes,  wurde,  entsprechend  dem  allgemeinen  Rückgänge  des  landesüblichen
Zinsfußes,  die  Vordividende  der  Anteilseigner  auf  3,5  %  reduziert,  und  wurden  dem
Reich  drei  Viertel  des  Überschusses  zugewiesen,  soweit  die  Gesamtdividende  der  Anteilseigner ­
  6  %  überschritt?
Der  8  41  des  Bankgesetzes  behält  dem  Reich  das  Recht  vor,  zuerst  zum
;  Januar  1891,  alsdann  aber  von  zehn  zu  zehn  Jahren  nach  vorausgegangener
einjähriger  Ankündigung  entweder  die  Reichsbank  aufzuheben  und  deren  Grundstücke ­
  gegen  Erstattung  des  Buchwerts  zu  übernehmen  oder  die  sämtlichen  Anteilig* ­
        <pb n="320" />
        292

Zweiter  Teil.  Handel.  XII.  Bankwesen.

scheine  der  Reichsbank  zum  Nennwerte  zu  erwerben.  In  beiden  Fällen  geht  der
bilanzmäßige  Reservefonds,  soweit  derselbe  nicht  zur  Deckung  von  Verlusten  in
Anspruch  zu  nehmen  ist,  zur  Hälfte  an  die  Anteilseigner  und  zur  Hälfte  an
das  Reich  über.
Zur  Verlängerung  des  Privilegiums  der  Reichsbank  ist  die  Zustimmung  des
Reichstags  erforderlich.
Da  zu  denselben  Terminen  wie  der  Reichsbank  auch  denjenigen  Banken,  welche
sich  den  fakultativen  Vorschriften  des  Bankgesetzes  unterworfen  haben,  —  und  das
sind  alle  bis  auf  die  Braunschweigische  Bank'  —  das  Notenrecht  gekündigt  werden
kann,  hat  die  deutsche  Gesetzgebung  von  zehn  zu  zehn  Jahren  freie  Hand,  die  Bankverfassung ­
  den  veränderten  Verhältnissen  anzupassen  und  sich  als  notwendig  oder
wünschenswert  ergebende  Reformen  vorzunehmen.
Anmerkungen.  1.  Gemäß  Art.  1  der  Banknovelle  vom  7.  Juni  1899  (R.G.Bl.  S.  311)
ist  das  Grundkapital  der  Reichsbank  vom  1.  Januar  1906  ab  auf  180  Millionen  M  erhöht
worden.  Verwaltungsbericht  der  Reichsbank  für  das  Jahr  1905.  Berlin,  gedruckt
in  der  Reichsdruckerei,  [1906].  S.  3.
2.  Nach  Art.  5  Nr.  III  der  Banknovelle  vom  1.  Juni  1909  (R.G.Bl.  S-  517)  find  auch
Schecks  als  Deckungsmittel  zugelassen.
3-  Durch  Art.  4  Nr.  I  derselben  Novelle  (R.G.Bl.  S.  516)  sind  die  Worte  „kursfähiges
deutsches  Geld"  durch  „deutsche  Goldmünzen"  ersetzt  worden.  Die  Reichsbank  muß  also  auch
die  20  -K-Noten  gegen  Gold  einlösen,  trotzdem  man  sonst  verpflichtet  ist,  Silbermünzen  bis
zum  Betrage  von  20  Ji  in  Zahlung  zu  nehmen.  (Münzgesetz  vom  1.  Juni  1909  8  9  Abs.  1.)
4.  §  22  des  Bankgesetzes  ist  durch  Art.  7  der  Novelle  von  1909  (R.G.Bl.  S.  519)
folgendermaßen  geändert  worden:  „Die  Reichsbank  ist  verpflichtet,  die  Geschäfte  der  Reichshauptkasse ­
  unentgeltlich  zu  besorgen.  —  Sie  ist  berechtigt,  entsprechende  Kassengeschäfte  für
die  Bundesstaaten  zu  übernehmen."  §  11  des  Reichsbankstatuts  stimmt  jetzt  mit  Art.  7
Abs.  1  wörtlich  überein.
5.  6.  Zu  den  Geschäften,  deren  Betrieb  der  Reichsbank  gestattet  ist,  gehören  nach
Art.  5  Nr.  I  und  Art.  6  Nr.  II  der  Novelle  von  1909  (R.G.Bl.  S.  517  und  S.  518)  auch
der  Ankauf  von  Schecks  und  die  Beleihung  von  Reichs-  und  Staatsschuldbuch-Forderungen.
7.  Die  Verpflichtung  der  Reichsbank,  die  Noten  der  4  Privatnotenbanken  zum  vollen
Nennwerte  in  Zahlung  zu  nehmen,  solange  diese  ihrer  Noteneinlösungspflicht  pünktlich  nachkommen, ­
  hat  durch  Art.  4  Nr.  II  Abf.  2  der  Novelle  von  1909  (R.G.Bl.  S.  516)  eine  Erweiterung ­
  erfahren.  Hiernach  ist  nämlich  die  Reichsbank  verpflichtet,  die  Noten  dieser  Banken
„innerhalb  des  Staates,  der  ihnen  die  Befugnis  zur  Notenausgabe  erteilt  hat,  bei  ihren
Zweiganstalten,  soweit  es  deren  Notenbestände  und  Zahlungsbedürfnisse  gestatten,  dem  Inhaber ­
  gegen  Reichsbanknoten  einzutauschen."
8.  Nach  Art.  1  Abs.  1  und  2  der  Novelle  von  1909  (R.G.Bl.  S.  515)  wird  zunächst
den  Anteilseignern  eine  ordentliche  Dividende  von  3 l /»*/o  des  Grundkapitals  berechnet  und
ihnen  der  verbleibende  Rest  zu  X U,  der  Reichsbank  zu  s / 4  überwiesen;  jedoch  werden  von
diesem  Rest  10 / 10 o  dem  Reservefonds  zugeschrieben,  die  je  zur  Hälfte  auf  Anteilseigner  und
Reich  entfallen.  Erreicht  der  Reingewinn  nicht  volle  3%  °/c  des  Grundkapitals,  so  ist  das
Fehlende  aus  dem  Reservefonds  zu  ergänzen.
9.  Die  Braunschweigische  Bank  hat  sich  im  Jahre  1905  mit  der  Braunschweigischen
Kreditanstalt  vereinigt  und  deshalb  auf  ihr  Notenrecht  verzichten  müssen;  sie  kommt  also.lals
Notenbank  nicht  mehr  in  Betracht.

(Zusatz  von  G.  M.)
        <pb n="321" />
        7.  Die  Reichsbank  als  deutsche  Zentralnotenbank.  293
7.  Die  Reichsbank  als  deutsche  Jentralnotenbank.
Vom  Reichsbankdirektorium.
Die  Re  ichs  bank  1876—1900.  Jena,  Kommissionsverlag  von  Gustav  Fischer,  [1900].
S.  16—20.
Vorbemerkung.  Nach  Art.  3  der  Banknovelle  vom  1.  Juni  1909  (R.G-Bl.  S.  516)
sind  die  Noten  der  Reichsbank  gesetzliches  Zahlungsmittel;  sie  haben  also  Zwangskurs.—  G.  M.
In  der  durch  das  Bankgesetz  vom  14.  März  1875  geschaffenen  Bankverfassung
war  das  Prinzip  der  Zentralbank  so  weit  verwirklicht,  als  es  mit  den  wohlerworbenen
Rechten  der  bestehenden  32  Privatnotenbanken  vereinbart  werden  konnte.
Das  Übergewicht  der  Reichsbank  war  gesichert  durch  die  für  die  damaligen
Verhältnisse  und  im  Vergleiche  mit  den  übrigen  Notenbanken  ungewöhnliche  Höhe
ihres  Grundkapitals,  ferner  durch  den  Umfang  ihres  steuerfreien  Notenkontingents,
welches  die  Summe  der  sämtlichen  übrigen  Kontingente  erheblich  überschritt  und  in
der  Folgezeit  dadurch,  daß  ihm  die  Kontingente  der  auf  ihr  Notenrecht  verzichtenden
Banken  zuwachsen  sollten,  sich  noch  mehr  ausdehnen  mußte.  Für  die  Ausdehnung
des  Notenumlaufs  der  Reichsbank  bildete,  falls  der  allgemeine  Geldbedarf  eine  solche
nötig  machte,  die  Notensteuer  keine  wirksame  Beschränkung,  da  die  Reichsbank  sich
nicht  vor  Verlusten  durch  die  Steuer  scheute,  wenn  das  öffentliche  Interesse  eine
Ausdehnung  ihrer  Notenemission  verlangte.  Außerdem  wurde  das  Übergewicht  der
Reichsbank  gefördert  durch  das  Recht,  überall  im  Reichsgebiete  Zweiganstalten  zu
errichten,  während  für  die  Privatnotenbanken  die  Errichtung  von  Filialen  außerhalb
ihres  Landesterritoriums  an  gewisse  erschwerende  Bedingungen  geknüpft  wurde.
Es  war  Sache  der  Reichsbank,  auf  dieser  Grundlage  den  Gedanken  einer  deutschen ­
  Zentralnotenbank  zu  verwirklichen.
Wie  es  in  der  Absicht  des  Gesetzgebers  lag,  eine  solche  Entwickelung  der  Reichsbank ­
  zu  begünstigen,  so  entsprach  es  auf  der  anderen  Seite  seinen  Grundgedanken,
die  Privatnotenbanken  von  der  Notenausgabe  auf  andere  Geschäftszweige,  namentlich
den  Depositenverkehr,  hinzuweisen  und  ihnen  den  freiwilligen  Verzicht  auf  ihr  Notenrecht ­
  nahezulegen.
Zu  einem  solchen  Ergebnisse  mußte  ohnehin  jede  sachgemäße  Normierung  der
Bedingungen  für  die  Notenausgabe  führen.  Die  Beschränkung  der  Geschäftszweige
auf  diejenigen,  welche  sich  mit  der  Notenausgabe  vertragen,  im  wesentlichen  auf  das
Diskont-  und  Lombardgeschäft,  ist  nur  für  eine  auf  verhältnismäßig  breiter  Basis
ruhende  Bank  ohne  allzu  starke  Einschränkung  des  finanziellen  Erträgnisses  durchführbar; ­
  diese  Begrenzung  war  aber  für  alle  Banken  vorgeschrieben,  die  sich  nicht  in
ihrem  ganzen  Betrieb  auf  das  Territorium  des  Einzelstaates,  der  sie  konzessioniert
hatte,  beschränkt  sehen  wollten;  nur  denjenigen  Banken,  welche  ihre  Notenausgabe
auf  den  Betrag  ihres  Grundkapitals  begrenzen  wollten,  wurden  gewisse  Erleichterungen ­
  gewährt.  Aber  sowohl  diese  Begrenzung  der  Notenausgabe  wie  auch  die
Beschränkung  auf  das  Landesterritorium  mußte  den  betreffenden  Banken  als  Notenbanken ­
  jede  Bedeutung  für  den  deutschen  Geldverkehr  entziehen.
Das  System  der  Notensteuer  förderte  die  beabsichtigte  Entwickelung  unter  zwei
Gesichtspunkten.  Es  bewirkte,  daß  die  Banken  in  normalen  Zeiten,  in  welchen  der
Diskontsatz  5  %  nicht  erreicht,  die  ihnen  zugewiesenen  Kontingente  nicht  erheblich  und
für  längere  Zeit  überschreiten  können,  ohne  dadurch  eine  finanzielle  Einbuße  zu  erleiden; ­
  auch  wenn  der  Diskontsatz  5  %  erreicht,  haben  die  Banken  keinerlei  Interesse
an  der  Ausdehnung  ihres  ungedeckten  Notenumlaufs  über  ihr  Kontingent  hinaus,  da
bie  Zinserträgnisse  der  über  die  Steuergrenze  hinaus  emittierten  Noten  durch  die
fünfprozentige  Steuer  absorbiert  werden;  selbst  bei  höheren  Diskontsätzen  ist  der  aus
        <pb n="322" />
        294

Zweiter  Teil.  Handel.  XII.  Bankwesen.

Kontingentsüberschreitungen  entstehende  Gewinn  nur  ein  verhältnismäßig  geringer.
Infolgedessen  hat  die  Notensteuer  dahin  gewirkt,  die  ungedeckte  Notenausgabe  der
Privatnotenbanken  im  großen  und  ganzen  auf  die  ihnen  zugewiesenen  Kontingente
zu  begrenzen.
Auf  der  anderen  Seite  hat  der  Umstand,  daß  als  Barvorrat  zur  Berechnung
des  ungedeckten  Notenumlaufs  und  der  Notensteuer  die  gesamten  Kassenvorräte  der
Banken  gelten,  die  Banken  auf  die  Pflege  des  Depositengeschäfts  hingewiesen;  denn
auch  die  aus  dem  Depositengeschäft  sich  ergebenden  Kassenbestände  sind  Notendeckung
im  Sinne  des  Bankgesetzes.
Wieweit  diese  mit  der  deutschen  Bankverfassung  beabsichtigte  Entwickelung  sich
verwirklicht  hat,  geht  daraus  hervor,  daß  heute  von  den  32  Privatnotenbanken,  die
im  Jahre  1875  bestanden,  nur  noch  7  vorhanden  sind.  Bereits  vor  dem  Inkrafttreten ­
  des  Bankgesetzes  verzichteten  12  Privatnotenbanken  auf  ihre  Privilegien.  Von
den  gegenwärtig  noch  bestehenden  Privatnotenbanken  hat  sich  nur  eine  einzige,  die
Braunschweigische  Bank,  den  fakultativen  Bestimmungen  des  Bankgesetzes  nicht  unterworfen; ­
  ihr  Privilegium  läuft  bis  zum  Jahre  1952.*
In  Preußen  besteht  neben  der  Reichsbank  nur  noch  eine  einzige  Notenbank,
die  Frankfurter  Bank.  Während  alle  übrigen  preußischen  Privatnotenbanken  ihr
Notenrecht  entweder  durch  freiwilligen  Verzicht  oder  durch  Nichterneuerung  des
Privilegiums  bei  dessen  Ablauf  seitens  der  Preußischen  Regierung  verloren  haben,
wurde  das  Notenrecht  der  Frankfurter  Bank  in  Rücksicht  auf  die  Konkurrenz  der  benachbarten ­
  süddeutschen  Notenbanken  mit  einjähriger  Kündigungsfrist  auf  unbestimmte
  Zeit  verlängert.*
Die  übrigen  den  Normativbestimmungen  des  Bankgefetzes  unterworfenen  fünf
Privatnotenbanken  find  folgende:  die  Bayerische  Notenbank  in  München,  die  Sächsische ­
  Bank  zu  Dresden,  die  Württembergische  Notenbank  zu  Stuttgart,  die  Badische
Bank  zu  Mannheim,  die  Bank  für  Süddeutschland  zu  Darmstadt.*
Von  ihnen  haben  sich  namentlich  die  beiden  erstgenannten  einen  verhältnismäßig
geschlossenen  Wirkungskreis  zu  erhalten  gewußt  und  sich  ein  größeres  Filialnetz  geschaffen, ­
  das  jedoch  durchweg  auf  ihr  Landesterritorium  beschränkt  geblieben  ist.
Durch  den  Verzicht  von  25  Privatnotenbanken  hat  das  Notenkontingent  der
Reichsbank  sich  von  250  Millionen  M  allmählich  auf  293,4  Millionen  JL  vergrößert, ­
  während  die  Summe  der  Kontingente  der  Privatnotenbanken  nur  noch
91,6  Millionen  Jl  beträgt. 2
Wichtiger  als  dieser  Zuwachs  war  für  die  Stellung  der  Reichsbank,  daß  sie
alsbald  ihre  Filialen  über  ganz  Deutschland  ausdehnte.  Wie  stark  außerhalb
Preußens  das  Bedürfnis  nach  dem  Anschluß  an  eine  Zentralbank  war,  geht  daraus
hervor,  daß  bereits  im  Jahre  1875  aus  diesen  Gebieten,  namentlich  aus  Sachsen,  zahlreiche ­
  Wünsche  an  die  Preußische  Bank  herantraten,  welche  auf  die  Errichtung  von
Filialen  bereits  vor  dem  Inkrafttreten  der  neuen  Bankverfassung  gerichtet  waren.
Dasselbe  Gesetz  vom  27.  März  1875,  das  die  Preußische  Regierung  zum  Abschlüsse
des  Vertrages  über  die  Abtretung  der  Preußischen  Bank  ermächtigte,  erteilte  auch
dieser  Bank,  welche  bisher  außerhalb  Preußens  nur  in  Elsaß-Lothringen  und
Bremen  auf  Grund  besonderer  Gesetze  Zweiganstalten  errichtet  hatte,  für  die  kurze
Zeit,  die  sie  noch  als  solche  existierte,  die  ihr  bisher  nicht  zustehende  Befugnis,  Zweiganstalten
  im  ganzen  Reich  zu  errichten,  und  von  dieser  Befugnis  wurde  sofort
Gebrauch  gemacht,  nicht  nur  für  Sachsen,  sondern  auch  für  Hessen,  Baden,  Braunschweig
  und  Reuß  ä.  L.  Nach  dem  1.  Januar  1876  kam  das  gesamte  übrige  Deutschland ­
  hinzu.
Von  entscheidender  Bedeutung  für  die  Stellung  der  Reichsbank  in  der  deutschen
Bankverfassung  ist  jedoch  der  Umstand,  daß  die  Privatnotenbanken  ihrer  ganzen  Ge ­
        <pb n="323" />
        8.  Der  Giroverkehr  der  Reichsbank.

295

schäftsführung  nach  mehr  und  mehr  aufgehört  haben,  einen  bestimmenden  Einfluß  auf
die  Regelung  des  Geldverkehrs  und  auf  die  internationalen  Beziehungen  unseres
Geldwesens  zu  üben.  Die  Erfüllung  dieser  wichtigen  Aufgaben  fiel  mehr  und  mehr
der  Reichsbank  zu.
Die  Reichsbank  ist  der  letzte  Rückhalt  des  inneren  deutschen  Geldverkehrs.  Sie
befriedigt  jede  Steigerung  des  an  sie  herantretenden  Geldbedarfs  aus  eigenen  Mitteln
durch  eine  Vermehrung  ihrer  Notenausgabe,  auch  wenn  diese  ihr  steuerfreies  Kontingent ­
  weit  überschreitet,  während  sie  auf  der  anderen  Seite  durch  die  Festsetzung
ihres  Diskontsatzes  den  Geldbegehr  reguliert  und  einer  allzu  starken  Ausdehnung  ihres
Notenumlaufs  entgegenwirkt.  Sie  lehnt  sich  weder  an  andere  Banken  an,  noch  rediskontiert ­
  sie  Wechsel  —  wie  die  Privatnotenbanken  —,  um  auf  diese  Weise  ihre  Anlage
zu  vermindern  und  ihre  Betriebsmittel  durch  Inanspruchnahme  Dritter  zu  verstärken.
Ebenso  liegt  die  Überwachung  der  auswärtigen  Beziehungen  des  deutschen  Geldwesens ­
  ausschließlich  in  den  Händen  der  Reichsbank.  Sie  ist  bestrebt,  einen  ausreichenden ­
  Goldvorrat  zu  halten,  aus  welchem  jederzeit  der  etwa  vorhandene  Überschuß ­
  unserer  Verpflichtungen  an  das  Ausland  beglichen  werden  kann,  ohne  daß
unsere  Währung  dadurch  eine  Erschütterung  erfährt.  Sie  ist  andererseits,  infolge  der
Bestimmung  des  Bankgesetzes  über  den  Goldankauf,  diejenige  Stelle,  welcher  das
vom  Auslande  kommende  Gold  in  erster  Reihe  zufließt.  Sie  übt  schließlich  durch  die
Festsetzung  ihres  Diskontsatzes,  ebenso  wie  auf  den  inneren  Kreditbegehr,  so  auch
auf  die  internationalen  Goldbewegungen,  einen  gewissen  regulierenden  Einfluß  aus.
Dies  wurde  von  den  Privatnotenbanken  bereits  im  Jahre  1887  auch  formell  anerkannt ­
  durch  Abschluß  einer  Vereinbarung,  mittels  welcher  sie  sich  verpflichteten,  nicht
unter  dem  Satze  der  Reichsbank  zu  diskontieren,  sobald  diese  einen  drohenden  Goldabfluß ­
  signalisiert?
Anmerkungen.  1.  Die  Frankfurter  Bank  hat  1901,  die  Bank  für  Süddeutschkand  zu
Darmstadt  1902  und  die  Braunschweigische  Bank  1905  auf  ihr  Notenrecht  verzichtet.  Es
gibt  also  jetzt  nur  noch  4  Privatnotenbanken  in  Deutschland,  nämlich  die  Bayerische  Notenbank ­
  in  München,  die  Sächsische  Bank  zu  Dresden,  die  Württembergische  Notenbank  zu
Stuttgart  und  die  Badische  Bank  zu  Mannheim.
2.  Nach  Art.  2  der  Banknovelle  vom  1.  Juni  1909  (R.G.Bl.  S.  516)  beträgt  das  steuerfreie ­
  Notenkontingent  der  Reichsbank  550  und  für  den  Bierteljahresschluß  750  Millionen  Jl,
das  der  4  Privatnotenbanken  68  771000  M.
3.  Die  Privatnotenbanken  sind  nach  Art.  7  8  2  der  Banknovelle  vom  7.  Juni  1899
(R.G.Bl.  S.  313)  verpflichtet,  nicht  unter  dem  Prozentsätze  der  Reichsbank  zu  diskontieren,
sobald  dieser  Satz  4°i»  erreicht  oder  überschreitet,  im  übrigen  nicht  um  mehr  als  1 I 1 °I 0  unter
dem  Prozentsätze  der  Reichsbank  oder,  falls  diese  selbst  zu  einem  geringeren  Satze  diskontiert,
nicht  um  mehr  als  1 I S °I 0  unter  diesem  Satze.
(Zusatz  von  G.  M.)

8.  Der  Giroverkehr  der  Reichsbank.
Vom  Reichsbankdirektorium.
Die  Reichsbank  1876—1900-  Jena,  Kommissionsverlag  von  Gustav  Fischer,  [1900.]
S-  50—51,  S.  53—54  und  S.  61—62.
Das  Wesen  des  Giroverkehrs  besteht  in  einer  Bargeld  ersparenden  Vermittelung
von  Zahlungen  zwischen  den  Kunden  derselben  Bank;  statt  der  Barzahlung  erfolgt
die  Umschreibung  in  den  Bankbüchern  in  der  Weise,  daß  die  zu  zahlende  Summe  von
dem  Guthaben  des  Zahlenden  auf  das  Guthaben  des  Zahlungsempfängers  übertragen
wird.  Daran  schließen  sich  die  Annahme  von  baren  Einzahlungen  für  die  Giro-
        <pb n="324" />
        296

Zweiter  Teil.  Handel.  XII.  Bankwesen.

guthaben  und  die  Leistung  von  baren  Auszahlungen  aus  den  Guthaben  sowie  Verrechnungen ­
  aller  Art  —  aktiv  und  passiv  —  mit  den  Konteninhabern.
Die  Übertragung  größerer  Summen  in  den  Büchern  der  Bank  hat  große  Vorzüge ­
  vor  der  Barzahlung.  Die  Mühe  der  Prüfung  und  des  Zählens,  die  Gefahr
und  die  Kosten  des  Transports  von  Bargeld  kommen  in  Wegfall.  Die  geschehene
Zahlung  ist  durch  die  Übertragung  in  den  Büchern  der  Bank  sicher  beurkundet.  Die
Abnutzung,  welche  bei  dem  umlaufenden  Geld  unvermeidlich  ist,  wird  erspart,  wenn
das  Geld  ruhig  in  der  Bank  liegt,  und  ebenso  der  Verlust  an  Zinsen  während  eines
Geldtransports.
Diese  Vorteile  erfahren  eine  wesentliche  Steigerung  durch  den  Umstand,  daß,
nachdem  sich  der  Giroverkehr  einmal  eingebürgert  hat,  die  Möglichkeit  einer  Zurückziehung ­
  der  sämtlichen  Guthaben  völlig  ausgeschlossen  ist,  weil  die  Geschäftswelt
auch  in  kritischen  Zeiten  die  Erleichterungen  des  Giroverkehrs  nicht  entbehren  und
deshalb  ihre  Giroguthaben  nicht  vollständig  abheben  kann.  Infolgedessen  kann  die
Bank  die  Giroguthaben  benutzen,  um  kurzfristigen  Kredit  zu  gewähren.  Dadurch
wird  eine  weitere  sehr  bedeutende  Ersparnis  von  Bargeld  herbeigeführt.  Die  Giroguthaben ­
  werden  zum  Teil  dem  freien  Verkehr  im  Wege  der  Kreditgewährung  wieder
zur  Verfügung  gestellt,  zum  Teil  werden  sie  selbst  erst  im  Wege  der  Kreditgewährung
geschaffen.
Der  Giroverkehr  hat  nun  zur  Voraussetzung,  daß  der  Konteninhaber  jederzeit
durch  bare  Abhebung  über  sein  Guthaben  verfügen  kann.  Die  Girogelder  sind  deshalb
täglich  fällige  Verbindlichkeiten  und  bankpolitisch  ähnlich  zu  behandeln  wie  die  Banknoten. ­
  Schon  infolge  dieser  Gleichartigkeit  eignet  sich  die  Pflege  des  Girogeschäfts
in  besonderem  Maße  für  Notenbanken.  Die  Vorteile  der  Kombination  von  Notenausgabe ­
  und  Giroverkehr  treten  besonders  darin  in  die  Erscheinung,  daß  das  den
Notenbanken  im  Wege  des  Giroverkehrs  zufließende  Bargeld  ihren  ungedeckten  Notenumlauf ­
  verringert.
Die  Einrichtung  des  Giroverkehrs  ist  in  ihren  wesentlichen  Zügen  die  folgende:
Die  Grundlage  bildet  die  zum  Zeichen  des  Vertragsabschlusses  erforderliche
Vollziehung  der  gedruckten  „Bestimmungen  für  den  Giroverkehr  der  Reichsbank"  durch
den  Konteninhaber.  Die  Eröffnung  des  Kontos  erfolgt  durch  Einlage  eines  Barbetrags ­
  als  „Guthaben".  Dieses  erfährt  einen  Zuwachs  durch  bare  Einzahlungen,
durch  Übertragung  von  anderen  Girokonten  und  durch  Verrechnung  zwischen  der
Bank  und  dem  Konteninhaber  (Gutschrift  von  diskontierten  Wechseln,  gewährten
Lombarddarlehnen  rc.).  Die  Verfügung  über  das  Guthaben  findet  statt  durch  bare
Abhebung,  Übertragung  auf  andere  Girokonten  und  durch  Verrechnung  zwischen
der  Bank  und  dem  Konteninhaber  (Belastung  der  vom  Konteninhaber  bei  der  Bank
zahlbar  gestellten  Wechsel,  fälliger  Lombarddarlehne  rc.).
Für  die  Übertragung  von  Konto  zu  Konto  wurde  der  rote  Scheck  eingeführt,
der  die  eigentliche  Giroanweisung  darstellt.  Zur  Abhebung  von  Bargeld  aus  einem
Guthaben  und  zur  Verrechnung  mit  der  Bank  dienen  die  weißen  Schecks.  Der  rote
Scheck  lautet  auf  den  Namen  und  kann  nicht  auf  Dritte  übertragen  werden.  Der
weiße  Scheck  dagegen  wird  auf  den  Namen  mit  dem  Zusatze  „oder  Überbringer"
gestellt.  Für  die  Zahlungsleistung  im  Fernverkehr  kommt  praktisch  fast  nur  der  rote
Scheck,  also  die  Übertragung  von  Konto  zu  Konto,  in  Betracht,  da  die  Barzahlung
aus  einem  Guthaben  auf  Grund  eines  weißen  Schecks  an  einem  andern  Platze  nur
gegen  Entrichtung  einer  Gebühr  und  erst  dann  erfolgen  kann,  wenn  das  Vorhandensein ­
  des  Guthabens  bei  der  das  Konto  führenden  Zweiganstalt  festgestellt  ist.
Die  Giroeinrichtung  der  Reichsbank  ist  allen  Klassen  der  Bevölkerung  zugänglich,
ebenso  wie  Anstalten  und  Behörden.  Die  Bank  eröffnet  jedem  ein  Konto,  welcher
das  für  den  Giroverkehr  nötige  Vertrauen  genießt.  Sie  erwartet,  daß  der  Inhaber
        <pb n="325" />
        8.  Der  Giroverkehr  der  Reichsbank.

297

ein  der  Mühewaltung  entsprechendes  Guthaben  hält.  Ein  bestimmter  Maßstab
hierfür  ist  zwar  nicht  gegeben,  die  Höhe  der  Guthaben  läßt  sich  vielmehr  erst  bestimmen
nach  Art  und  Umfang,  in  welchem  der  Konteninhaber  die  Dienste  der  Bank  in  Anspruch ­
  nimmt.  Indessen  wird  die  Eröffnung  von  Girokonten  für  Kaufleute  von  einer
vorherigen  Verständigung  über  die  Höhe  des  der  Bank  in  der  Regel  zu  belassenden
Mindestguthabens  abhängig  gemacht,  welches  an  kleineren  Orten  nicht  unter  1000  Jl
herabsinken,  an  größeren  Handelsplätzen  aber  mehrere  Tausend  Mark  betragen  soll.*)
Steigen  die  Umsätze  auf  dem  Konto  über  das  entsprechende  und  erwartete  Maß
hinaus  und  findet  die  Bank  sich  auch  anderweitig  nicht  ausreichend  entschädigt,  so
kann  sie  den  Konteninhaber  anhalten,  sein  Guthaben  entsprechend  zu  verstärken.  Die
Bank  kann  ein  Konto  jederzeit  ohne  Angabe  von  Gründen  kündigen,  wozu  hauptsächlich ­
  eine  mißbräuchliche  Benutzung  desselben  führen  kann.
Am  10.  April  1876  konnte  der  Giroverkehr  auf  dieser  Grundlage  in  Berlin
und  bei  sämtlichen  selbständigen  Bankanstalten  eröffnet  werden.  Der  neue  Geschäftszweig ­
  begann  sogleich  mit  einem  ausgedehnten  Kreise  von  Interessenten.  Die  Mittel,
welche  der  Bank  aus  seiner  Pflege  zuflössen,  erhöhten  sich  in  rascher  Folge.  Die
Giroguthaben  hatten,  soweit  sie  sich  aus  Privatguthaben  zusammensetzten,  am
1.  Januar  1876,  nach  Übernahme  der  großen  Bestände  der  Hamburger  Girobank,
den  Betrag  von  16  Millionen  Jl  um  weniges  überstiegen,  betrugen  aber  schon  am
31.  Mai,  kaum  zwei  Monate  nach  der  allgemeinen  Einführung  des  Verkehrs,  über
94,3  Millionen  Jl.
Durch  die  planmäßig  durchgeführte  Organisation  des  Giroverkehrs  ist  es  der
Reichsbank  gelungen,  diesen  Geschäftszweig  zu  großer  Entfaltung  zu  bringen.  Die
Umsätze  im  Giroverkehr,  welche  im  Jahre  1875  bei  der  Preußischen  Bank  nur  834
Millionen  Jl,  bei  der  Hamburger  Bank  2658  Millionen  Jl  betragen  hatten,  haben  sich
im  ersten  Jahre  des  Bestehens  der  Reichsbank  auf  16,7  Milliarden  Jl  und  bis  zum
Jahre  1900  auf  164  Milliarden  Jl  gehoben.  Die  Zahl  der  Konten,  welche  die  Reichsbank ­
  von  den  genannten  Instituten  übernommen  hatte,  betrug  insgesamt  nicht  viel
mehr  als  700.  Sie  steigerte  sich  noch  im  Jahre  1876  auf  3245  und  bis  zum  Ende
des  Jahres  1900  auf  15  847.**)
Die  aufsteigende  Entwickelung  vollzog  sich  indessen  nicht  ununterbrochen.  Nachdem ­
  die  Zahl  der  Teilnehmer  schon  seit  Ende  der  siebziger  Jahre  nahezu  stabil  geblieben ­
  war,  trat  im  Jahre  1882  sowohl  in  den  Umsätzen  wie  in  den  Guthaben  ein
Rückgang  ein,  der  um  so  bemerkenswerter  ist,  als  gerade  in  diesem  Jahre  die  Geschäftstätigkeit ­
  eine  ungewöhnlich  starke  war.  Seitdem  ist  nur  noch  im  Jahre  1892
eine  vorübergehende  Abnahme  der  Umsätze  eingetreten,  offenbar  im  Zusammenhange
mit  der  wirtschaftlichen  Depression  dieses  Jahres.
Wenn  man  im  großen  Ganzen  den  Gang  des  wirtschaftlichen  Lebens  mit  der
Entwickelung  des  Giroverkehrs  vergleicht,  so  ist  ein  Zusammenhang  allerdings  nicht
immer  deutlich  festzustellen.  Die  ziffermäßige  Entwickelung  des  Giroverkehrs  war  bis
jetzt  noch  überwiegend  durch  den  fortschreitenden  Ausbau  des  Systems,  in  letzter  Zeit
namentlich  durch  seine  Ausdehnung  auf  immer  weitere  Plätze  und  die  Einbeziehung
von  Staatskassen  in  den  Giroverkehr  bedingt,  und  gegenüber  diesen  Faktoren  kam
die  wirtschaftliche  Entwickelung  nicht  zu  einem  ausschlaggebenden  Einflüsse.

*)  Neuerdings  hat  sich  das  Reichsbankdirektorium  kleineren  Firmen  gegenüber  bei  der
Eröffnung  eines  Girokontos  in  einzelnen  Fällen  mit  einem  Mindestguthaben  von  500  M
begnügt.  —  G.  M.
**)  Im  Jahre  1911  wurden  im  Giro-  und  Anweisungsverkehre  339  Milliarden  Ji  umgesetzt; ­
  die  Zahl  der  Konteninhaber  betrug  am  Ende  desselben  Jahres  24  974.  Verwaltungsbericht ­
  der  Reichsbank  für  das  Jahr  1911.  Berlin,  gedruckt  in  der  Reichsdruckerei,
[19121.  S.  18  und  S.  5.  -  G.  M.
        <pb n="326" />
        298

Zweiter  Teil.  Handel.  Xll.  Bankwesen.

S.  Die  Verdienste  des  Reichsbantrprästdenten
Dr.  Richard  Koch  um  das  deutsche  Geld-  und  Bankwesen.
Bon  der  Handelskammer  zu  Frankfurt  a.  M.
Handelskammer  zu  Frankfurt  a.  M.,  Jahresbericht  für  1903.  1.  Teil.  Frankfurt ­
  a.  SOI-,  Selbstverlag  der  Frankfurter  Handelskammer,  1904.  S.  77—78.
Die  Handelskammer  zu  Frankfurt  a.  M.  richtete  an  den  früheren  Präsidenten
des  Reichsbankdirektoriums  Dr.  R.  Koch  aus  Anlaß  seines  50jährigen  Dienstjubiläums
  am  2.  November  1903  das  folgende  Glückwunschschreiben:
„Zu  dem  50jährigen  Staatsdienst  -  Jubiläum,  welches  Euere  Exzellenz  morgen
unter  der  lebhaftesten  Anteilnahme  weiter  Kreise  unseres  Vaterlandes  feiern,  gestattet
sich  auch  die  unterzeichnete  Handelskammer,  als  Vertreterin  der  Interessen  für  Handel
und  Gewerbe  eines  der  größten  deutschen  Handels-  und  Börsenplätze,  ihre  wärmsten
und  aufrichtigsten  Glückwünsche  abzustatten.
In  einer  gewaltigen  Lebensarbeit  haben  Euere  Exzellenz  so  vielerlei  geschaffen,
was  dem  deutschen  Handel  und  insbesondere  dem  Börsen-  und  Bankgeschäft  zugute
kommt,  daß  es  Ehrenpflicht  jeder  Vertretung  dieser  Kreise  sein  muß,  Ihnen  am
heutigen  Tage  vor  aller  Welt  wärmsten  Dank  und  die  rückhaltslose  Anerkennung
dieses  Schaffens  auszusprechen.  Ew.  Exzellenz  ist  zu  danken  die  dem  deutschen  Handel
so  nützliche  stolze  Entwicklung  der  Reichsbank  mit  ihrer  stets  maßvollen  und  dem
Gesamtinteresse  Rechnung  tragenden  Diskontpolitik,  mit  ihrem  von  Eurer  Exzellenz
in  erster  Linie  eingeführten  und  emporgebrachten  Giroverkehr,  vor  allem  aber  dafür,
daß  unsere  Goldwährung,  die  wiederholt  die  schärfsten  Angriffe  erfahren  mußte,
zum  Segen  der  Nation  uns  unberührt  erhalten  blieb.
Ew.  Exzellenz  darf  die  Förderung  so  vieler  Materien  des  Geld-  und  Bankwesens
in  praktischer  und  literarischer  Hinsicht  nachgerühmt  werden;  denn  wie  selten  jemand
haben  Euere  Exzellenz  es  verstanden,  den  Bedürfnissen  der  Praxis  gerecht  zu  werden
und  gleichzeitig  eine  Anzahl  wissenschaftlich  erkannter  nützlicher  Reformen  in  der
Praxis  auszugestalten.
Nicht  unvergessen  soll  auch  bleiben,  wie  Euere  Exzellenz  die  Verhandlungen  der
Börsenenquete-Kommission  in  ausgezeichneter  und  stets  objektiver  Weise  zu  leiten
verstanden  haben,  und  wie  es  Euerer  Exzellenz  wohl  in  erster  Linie  zu  danken  ist,
wenn  die  Vorschläge  dieser  Enquetekommission  trotz  mancher  wenig  börsenfreundlicher
Mitglieder  derselben  weit  mehr  Rücksicht  auf  die  Verhältnisse  des  Börsenverkehrs
genommen  haben,  als  dies  leider  später  bei  der  parlamentarischen  Beratung  des
Börsengesetzes  geschehen  ist.
Mit  Stolz  blicken  am  heutigen  Ehrentage  Euerer  Exzellenz  der  deutsche  Handel
und  vor  allem  die  deutschen  Börsen  auf  einen  Mann,  der  solches  geleistet;  mit  Freuden
nehmen  sie  wahr,  wie  trotz  der  so  erfolgreichen,  aber  auch  so  mühsamen  Arbeit  eines
ganzen  Lebens  Euere  Exzellenz  noch  immer  in  unveränderter  Frische  und  Rüstigkeit
dastehen  und  noch  eine  lange  Reihe  von  Jahren  segensreicher  Tätigkeit  erhoffen
lassen.
Mit  den  weitesten  Kreisen  des  deutschen  Handels  gibt  auch  die  unterzeichnete
Handelskammer  dem  innigsten  Wunsche  Ausdruck,  daß  diese  Hoffnung  sich  verwirklichen ­
  möge  und  Euerer  Exzellenz  nebst  einem  glücklichen  Lebensabend  noch  viele
Jahre  der  Tätigkeit  zum  Wohl  und  Gedeihen  des  deutschen  Handels  beschieden  sein
möchten!"
        <pb n="327" />
        10.  Vorteile  und  Gefahren  der  Konzentrationsbewegung  rc.  299
10.  Vorteile  und  Gefahren  der  Konzentrattonsbewegung
inr  deutschen  Bankgewerbe.
Von  Jakob  Rießer.
Rießer,  Die  deutschen  Großbanken  und  ihre  Konzentration  im  Zusammenhange  mit
der  Entwicklung  der  Gesamtwirtschaft  in  Deutschland.  3.  Ausl-  Jena,  Gustav  Fischer,  1910.
S.  569ff.*)
Überblicken  wir  den  Konzentrattonsprozeß  im  deutschen  Bankgewerbe,  so  läßt
sich,  obwohl  er  noch  keineswegs  zu  Ende,  sondern  in  beständigem  Flusse  ist,  doch  eine
Reihe  von  Vorteilen  und  Gefahren  auch  schon  heute  klar  erkennen.
Wir  beginnen  mit  den  Vorteilen:
Es  ist  kein  Zweifel,  daß  die  Geschäftspolitik  einer  Großbank  und  namentlich
einer  solchen,  die  an  der  Spitze  einer  Gruppe  von  Konzernbanken  steht,  mehr  nach
einem  einheitlichen  Programm,  welches  auch  den  allgemeinen  nationalen, ­
  staatlichen  und  wirtschaftlichen  Interessen  Rechnung
trägt,  geleitet  werden  kann  und  wird  als  die  Geschäftspolitik  einer  mittleren  oder
kleinen  Bank  oder  einer  großen  Anzahl  zerstreuter  mittlerer  oder  kleiner  Banken,  die
bei  größeren  Existenzschwierigkeiten  naturgemäß  in  weit  höherem  Grade  bloße  Dividendenpolitik ­
  zu  treiben  genötigt  sind.  Die  Erfahrung  hat  denn  auch  gelehrt,
daß  die  deutschen  Großbanken  der  unbedingten  Notwendigkeit  einer  kräftigen  Unterstützung ­
  der  i  n  d  u  st  r  i  e  l  l  e  n  Exportpolitik  sich  bewußt  gewesen  sind,  und
daß  sie  daraus  auch  sowohl  gegenüber  der  Industrie  und  dem  Exporthandel  wie
durch  Anlegung  deutschen  Kapitals  in  auswärtigen  Unternehmungen,  Geschäften  und
Werten  und  durch  energische  Förderung  der  deutschen  Schiffahrts-,
Kolonial-,  Kanal-  und  Kabelpolitik  die  Konsequenzen  gezogen  haben.
Es  ist  ferner  sicher,  daß  die  Geschäftsführung  der  Großbanken  einer  schärferen
Kontrolle  der  Fachpresse  und  der  öffentlichen  Meinung  unterliegt  als  eine  große  Zahl
isolierter  mittlerer  und  kleiner  Bankbetriebe.
Weiter  ist  zweifellos,  daß  derart  einheitlich  geleitete  mächtige  Banken  und  Bankgruppen ­
  mindestens  so  lange  geeignet  sind,  der  Wirtschasts-  und  Weltpolitik ­
  des  Deutschen  Reiches  als  eines  ihrer  kräftig  st  en
Machtmittel  dien  st  bar  zu  sein,  als  ihre  Leiter  sich  dieser  ihrer  wichtigen
Aufgabe,  wie  bisher,  bewußt  bleiben.  Für  die  staatlichen  Organe  aber  ist  es  ohne
Zweifel  eine  Erleichterung,  wirtschaftliche  Maßnahmen,  die  durch  Heranziehung  des
Privatkapitals  verwirklicht  werden  sollen,  und  die  entweder  zunächst  vertraulich  behandelt ­
  werden  müssen  oder  einer  raschen  Entschließung  bedürfen  oder  (wie  Kabelnder ­
  Kolonialunternehmungen)  eine  längere  Festlegung  erheblicher  Kapitalien  erfordern, ­
  mit  einer  kleinen  Zahl  von  Großbanken,  die  ihren  Sitz  oder  Schwerpunkt  in
Berlin  haben,  zu  verhandeln.  —
Aber  auch  den  Banken  selbst  gewährt  die  Konzentration  eine  Reihe  von  wichtigen ­
  geschäftlichen  Vorteilen,  und  zwar  sowohl  diejenige  Konzentration,  welche  sich
mittels  Angliederung  von  Unternehmungen  oder  mittels  Schaffung  von  Interessengemeinschaften ­
  (durch  Erwerb  von  Aktien,  Gründung  von  Tochter-  und  Trustgesellschaften ­
  oder  durch  Vertrag  oder  Aktienaustausch)  vollzieht,  als  diejenige  Konzentration, ­
  welche  mittelst  Dezentralisation  des  Betriebes  erreicht  wird,  also  durch  Begründung ­
  von  Kommanditen,  Filialen,  Agenturen  und  Depositenkassen.  Denn  alle
*)  Die  4.  Auflage  des  Rießerfchen  „Großbankenbuchs"  (Jena,  Gustav  Fischer,  1912.
XIII  und  768  S.),  das  in  Abschnitt  VI  S.  612ff.  u.  a.  „Vorteile  und  Gefahren  der  Konzentration" ­
  behandelt,  konnte  nicht  mehr  verwertet  werden.  —  G.  M-
        <pb n="328" />
        300

Zweiter  Teil.  Handel.  XII.  Bankwesen.

diese  Formen  der  Kapital-  und  Machtkonzentration  verschaffen  dem  Zentralinstitut
eine  genauere  Übersicht  über  die  allgemeine  Lage  der  Industrie  und  die  jeweiligen
Bedürfnisse  und  Konjunkturen  der  einzelnen  Industriezweige,  ferner  eine  eingehende
Kenntnis  der  Vermögenslage,  Kredit-  und  Vertrauenswürdigkeit  eines  umfangreichen
Kundenkreises,  und  zwar  beides  auf  Grund  sachkundiger  und  objektiver  Berichte
solcher  Auskunftsstellen,  welche  einerseits  mit  den  örtlichen  Verhältnissen  genau  vertraut, ­
  andererseits  mit  dem  Zentralinstitut  eng  verknüpft  und  befreundet  sind.
Dagegen  ist  im  bisherigen  Verlauf  der  Konzentrationsbewegung  eine
Verringerung  der  Geschäfts  -  und  Verwaltungskosten,  die  sich
vielfach  bei  ausländischen  Trusts  und  trustartigen  Zusammenschlüssen  erzielen  ließ,  in
Deutschland  nicht  erreicht  worden;  vielmehr  ist  im  allgemeinen  sowohl  der  absolute
Betrag  der  Geschäftsunkosten  als  deren  Verhältnis  zum  Bruttogewinn  auch  bei  denjenigen ­
  deutschen  Banken,  die  im  Vordergründe  der  Konzentrationsbewegung
standen,  fast  ununterbrochen  g  e  st  i  e  g  e  n.
Was  die  Gefahren  angeht,  die  mit  der  Konzentrationsbewegung  im  Bankgewerbe ­
  verbunden  fein  können,  so  kann  folgendes  festgestellt  werden:
Im  Geschäftsverkehr  mit  dem  Publikum,  also  im  laufenden
Geschäft,  hat  sich  bisher  die  an  sich  bei  dem  Umfange  der  Konzentration  naheliegende ­
  monopolistische  Tendenz  noch  in  keiner  Weise  gezeigt;  vielmehr
haben  die  Banken  in  ihrem  bisherigen  Konkurrenzkämpfe,  sogar  unter  Überschreitung
wirtschaftlich  angemessener  Grenzen,  gegen  die  niedrigsten  Provisionen,  die  je  im
deutschen  Bankwesen  üblich  gewesen  sind,  die  größten  Dienstleistungen  und  Verantwortlichkeiten ­
  übernommen.  Dagegen  liehen  sich  Ansätze  zu  solchen  monopolistischen  Tendenzen ­
  allerdings  bereits  erkennen  auf  dem  Gebiete  des  Wettbewerbs  gegenüber ­
  den  Privatbankiers  und  außerdem  im  Bereiche  des  Emiffions  -  und  Submissionswesens, ­
  sowie  bei  der  Konkurrenz  um  die  Übernahme
von  öffentlichen  Anleihen  oder  von  Werten  öffentlicher  oder
privater  Unternehmungen.
Ferner  kann  nicht  verkannt  werden,  daß  die  als  Begleiterscheinung  der  Konzentrationsbewegung ­
  im  deutschen  Bankwesen  aufgetretene  starke  Schädigung  auch
der  soliden  und  lebenskräftigen  Elemente  des  mittleren  und  kleinen  Privatbankier ­
  st  andes  eine  weitere  Schattenseite  jener  Konzentrationsbewegung
bildet.  Dieser  Niedergang  ist  durch  eine  fehlerhafte  Börsen-  und  Stempelgesetzgebung
nur  verschärft  und  beschleunigt,  durch  die  Konzentrationsbewegung  aber  im  wesentlichen ­
  hervorgerufen  worden.
Was  die  Bankbeamten  betrifft,  so  hat  sich  im  Verlaufe  der  Konzentrationsbewegung ­
  sowohl  die  Zahl  der  Abhängigen  wie  das  Verhältnis  der  in  großen  Betrieben ­
  tätigen  zu  den  in  mittleren  und  kleinen  Betrieben  beschäftigten  Angestellten
stark  vermehrt,  ein  Vorgang,  der  sich  auch  auf  anderen  Gebieten  gezeigt  hat.
Was  die  Leiter  der  Großbanken  angeht,  welche  unter  Umständen  die  Geschäftspolitik ­
  ganzer  Gruppen  nach  einheitlichen  Gesichtspunkten  zu  bestimmen  haben,
und  von  denen  es  in  erster  Linie  abhängt,  ob  diese  Geschäftspolitik  nicht  lediglich  auf
eine  Dividendenpolitik  hinausläuft,  so  wird  es  mit  dem  Wachstum  der  Unternehmungen ­
  und  dem  Untergang  so  vieler  bedeutender  Privatbankgeschäfte  immer
schwerer  werden,  Persönlichkeiten  zu  finden,  die  den  für  solche  Stellungen  notwendigen ­
  weiten  Blick,  sowie  starke  Initiative  und  Energie  und  jene  organisatorische
Befähigung  besitzen,  der  Deutschlands  große  Unternehmungen  in  Handel,  Industrie
und  Bankwesen  so  überaus  viel  verdanken.  Ein  Scheitern  aber  der  Aufgabe,  derartige ­
  Personen  ausfindig  zu  machen,  würde  nicht  nur  für  den  Fortgang  der  Konzentrationsbewegung, ­
  sondern  auch  für  unsere  gesamte  wirtschaftliche  Entwicklung
ungemein  bedenkliche  Folgen  haben  können.
        <pb n="329" />
        10.  Vorteile  und  Gefahren  der  Konzentrationsbewegung  rc.  301
Was  die  Einwirkung  der  Konzentrationsbewegung  auf  die  Funktionen  und  die
Gestaltung  der  Börse  betrifft,  so  ist  es  eine  Tatsache,  daß  durch  das  Zusammenströmen ­
  der  Aufträge  bei  den  großen  Banken  diese  bis  zu  einem  gewissen  Grade  auf
dem  Wege  der  K  o  m  p  e  n  s  a  t  i  o  n  der  Kauf-  und  Verkaufaufträge  ihrerseits
Funktionen  der  Börse  übernehmen,  während  sie  nur  den  nicht  kompensierbaren ­
  Teil  dieser  Aufträge  an  die  Börse  bringen.  Dies  gilt  gleichermaßen  auf
dem  Gebiete  des  Wertpapierhandels,  also  sowohl  auf  dem  Kapitalmarkt  wie
auf  dem  Gebiete  des  Diskontverkehrs,  also  auf  dem  Geldmarkt.
So  kommt  es,  daß  die  bereits  durch  die  Börsengesetzgebung  in  hohem  Grade
desorganisierte  Börse  in  immer  wachsendem  Umfange  große  Mengen  des  für  eine
richtige  Preisbildung  unerläßlichen  Materials  einbüßt,  also  von  neuem  geschwächt ­
  wird,  ein  Umstand,  der  namentlich  in  kritischen  Zeiten  überaus  bedenkliche ­
  Folgen  zeitigt.
Daraus  ergibt  sich  dann  auch,  daß  die  Börse  die  für  die  Gesamtwirtschaft  und
den  Wertpapierverkehr  unerläßliche  Eigenschaft  immer  mehr  verliert,  nicht  nur  das
feinste  Meßin  st  rument,  sondern  auch  ein  „beinahe  automatisch  wirkender  R  e  -
gulator  der  an  ihr  zusammenströmenden  wirtschaftlichen  Bewegungen"  zu  sein,
und  daß  sie  immer  weniger  in  der  Lage  ist,  „durch  ihre  Kursbewegung  die  gesamte
öffentliche  Meinung  über  die  Kreditwürdigkeit  und  die  Art  der  Verwaltung  der
meisten  Staaten,  Kommunen,  Aktiengesellschaften  und  Korporationen"  einerseits  zum
Ausdruck  zu  bringen  und  andererseits  zu  kontrollieren.
Auf  diese  Weise  muß  die  Preisbildung  und  die  Preisnotierung  an
der  Börse,  welche  letztere  früher,  soweit  dies  überhaupt  erreichbar  ist,  ein  untrügliches
Spiegelbild  „der  sonst  nirgends  in  dieser  Zuverlässigkeit  zusammengefaßten  und  in
ihrer  Gesamtheit  sonst  nirgends  derart  erkennbaren  wirtschaftlichen  Vorgänge",  also
namentlich  von  Angebot  und  Nachfrage,  darbot,  sowohl  an  Genauigkeit  wie
an  Stetigkeit  und  Sicherheit  verlieren,  und  das  ist  im  öffentlichen  Interesse  überaus
bedauerlich.
Zudem  steht  zu  befürchten,  daß  auf  diesem  Wege,  der  zugleich  immer  mehr  die
Ausschaltung  von  Vermittlungsorganen  (Maklern  usw.)  bedingt,
ein  auf  die  Dauer  immer  schärfer  werdender  Gegensatz  zwischen  Banken
und  Börse  sich  herausbilden  könnte,  der  gleichfalls  sehr  bedenklich  wäre.  Dieser
Gegensatz  aber  würde  seinen  Ausdruck  finden  nicht  nur  in  einer  gewissen,  schon  bisher
vielfach  erkennbar  gewesenen  Spannung  zwischen  Banken  und  anderen  Börseninteressenten, ­
  sondern  auch  auf  dem  eigensten  Gebiete  der  Börse,  der  Preisbildung.
Tatsächlich  werden  heute  bereits  von  sachkundiger  Seite  die  Begriffe:  Bank  und
Börse,  die  von  manchen,  was  allerdings  durchaus  unrichtig  ist,  als  völlig  gleichbedeutend ­
  hingestellt  werden,  vielfach  als  direkte  Gegensätze  bezeichnet,  was  ebensowenig ­
  richtig  ist.
Von  sozialistischer  Seite  hat  man  als  unabweisbares  Ergebnis  der  fast  auf  allen
Gebieten  erkennbaren  Konzentrationsbewegung  vorausgesetzt,  daß  sich  auf  der  einen
Seite  alles  Kapital  und  alles  Einkommen,  auf  der  andern  alles  Elend  und
alle  Armut  in  stets  größerem  Umfange  ansammeln  werde.  Diese  Folge  ist  nicht
eingetreten  und  wird  wohl  auch  in  der  Folge  nicht  eintreten.  Die  sozialistische  Verelendungstheorie ­
  ist  vielmehr  gerade  im  Lauf  der  Konzentration  in  Industrie  und
Bankwesen  ad  absurdum  geführt  worden;  Kaufkraft  und  Lebenshaltung  der  Arbeiterschaft ­
  hat  sich  gehoben,  das  Einkommen  der  mittleren  und  unteren  Klassen  hat
sich  relativ  mehr  erhöht  als  das  der  oberen,  und  es  sind  in  stets  wachsendem  Umfange ­
  Mitglieder  der  unteren  in  die  oberen  Klassen  aufgestiegen.
Auch  die  andere  von  sozialistischer  Seite  vorausgesagte  Konsequenz  der  Konzentrationsbewegung, ­
  daß  sie  schließlich  zu  der  von  jener  Seite  erstrebten  und  im  „Zu-
        <pb n="330" />
        302

Zweiter  Teil.  Handel.  XII.  Bankwesen.

kunftsstaat"  durchzuführenden  Vergesellschaftung  der  Produktionsmittel ­
  führen  müsse,  hat  sich  in  Deutschland  nicht  verwirklicht  und  dürfte  sich  auch
in  der  Folge  kaum  verwirklichen.  Abgesehen  von  anderen  Gründen  schon  um  deswillen ­
  nicht,  weil  das  dem  deutschen  Volke  in  besonders  hohem  Grade  innewohnende
Bedürfnis  nach  Erhaltung  der  individuellen  Selbständigkeit
sich  bisher  selbst  auf  dem  Gebiete  der  Kartelle  mächtig  erwiesen  und  dort  in  Deutschland ­
  bis  heute  den  Übergang  zur  reinen  Trustform  verhindert  hat,  so  groß  auch  die
gerade  mit  dieser  Form  verbundenen  technischen  Vorteile  sein  mögen.
Endlich  hat  die  Konzentrationsbewegung  bisher  nicht  zu  der  von  vielen  Seiten
für  nötig  oder  dringend  wünschenswert  erachteten  umfassenden  Verstaatlichung ­
  der  Betriebe  geführt  und  wird  wohl  auch  in  Zukunft  dazu  nicht
führen,  wenn  nicht  ganz  unvorhergesehene  Ereignisse  eintreten  sollten.  Die  —  an  sich
nur  auf  einen  mehr  automatisch  sich  vollziehenden  Betrieb  anwendbare  —  Verstaatlichung ­
  der  Betriebe  stellt,  wo  sie  nicht  für  einen  einzelnen  Industriezweig  aus
zwingenden  Gründen,  also  etwa  im  Interesse  der  staatlichen  Selbsterhaltung,  erforderlich ­
  ist,  oder  soweit  sie  nicht  im  Interesse  der  Sicherheit,  Schnelligkeit  und  Ausdehnung ­
  des  Verkehrs  unabweisbar  ist,  im  allgemeinen  jedenfalls,  einen  wirtschaftlichen ­
  Rückschritt  dar.
Weder  die  für  den  Fortschritt  der  Gesamtwirtschaft  unerläßliche  Initiative,
noch  der  notwendige  Wagemut  der  Leiter  kann  in  Staatsbetrieben  in  ausreichendem ­
  Umfange  betätigt  werden.  Durch  eine  über  die  angedeuteten  Grenzen  hinausgehende ­
  Verstaatlichung  von  Privatunternehmungen,  welche  in  so  weit  der  kollektivistischen ­
  Betriebsorganisation  der  Sozialdemokratie  durchaus  ähnelt,  wird  überdies
der  Erwerbstrieb,  also  die  mächtigste  Triebkraft  jedes  wirtschaftlichen  Fortschritts, ­
  vermindert,  überdies  aber  auch  die  freie  Entwicklung  unternehmungskräftiger,
weitblickender  Persönlichkeiten  ausgeschaltet,  deren  energischer  und  unbeengter  Initiative ­
  wir  in  Deutschland  so  viel  verdanken.
Die  (besonders  von  Ad.  Wagner  vertretene)  staatssozialiftischeRicht
  u  n  g,  welcher  vielfach  Staatsmonopole  und  eine  bis  zur  Expropriation  reichende
Anziehung  der  Steuerschraube  ungemein  sympathisch  sind,  kann  nach  meiner  Überzeugung ­
  Deutschland  noch  weit  größere  Schädigungen  zufügen,  als  es  die  rein  individualistische ­
  Richtung,  sowenig  ich  sie  empfehlen  möchte,  je  herbeizuführen
vermocht  hat.
Gerade  in  Deutschland,  wo  leider  oft  schon  die  bloße  Möglichkeit  von  Gefahren ­
  und  übergriffen  den  Wunsch  und  den  Ruf  nach  staatlichem  Einschreiten  zeitigt,
sollte  man  vor  allem  eines  nicht  vergessen:
Für  die  Konzentrationstendenzen  muß  im  allgemeinen  etwas  Ähnliches  gelten,
was  für  die  Kartelle  gilt,  daß  sie  nämlich,  wenn  auch  nicht  „Kinder  der  Rot",  so  doch
„Kinder  der  Notwendigkeit"  sind.  Sie  stellen  die  Waffen  dar,  mit  denen  die  einzelnen
Zweige  der  Gesamtwirtschaft  ihren  Existenzkampf  namentlich  nach  außen  mit  der
relativ  größten  Aussicht  auf  Erfolg  führen  zu  können  überzeugt  sind.  Schon  die
Übereinstimmung  der  nämlichen  Vorgänge  in  fast  allen  Kulturstaaten,  die  auf  ähnlicher ­
  wirtschaftlicher  Höhe  stehen,  macht  es  wahrscheinlich,  daß  diese  Überzeugung
begründet  ist,  und  daß  ein  —  zudem  ohne  Angabe  klarer  Ziele  —  mitunter  verlangtes
sofortiges  gesetzgeberisches  Einschreiten,  um  eine  weitere  Entwicklung  der  Konzentrationstendenzen ­
  zu  verhindern,  also  eine  einseitige  wirtschaftliche  Abrüstung,  in
hohem  Grade  nützlich  ...  für  andere  Länder  wäre.
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        11.  Nationale  Pflichten  der  Banken  und  der  Kapitalisten  im  Kriegsfälle.  303

11.  Nationale  Pflichten  der  Banken  und  der
Kapitalisten  im  Kriegsfalle.
Bon  Max  Schinckel.
Schinckel,  Nationale  Pflichten  der  Banken  und  Kapitalisten  im  Kriegsfall.  In:  Bankarchiv. ­
  Herausgegeben  von  Rießer.  5-  Jahrgang.  Berlin,  I.  Guttentag,  1905.  S.  41—44.
Kriege  werden  heutzutage  nicht  mehr  geführt,  um  den  persönlichen  Ehrgeiz  der
Machthaber  zu  befriedigen;  auch  angestammte  Feindschaft  einzelner  Nationen  gegeneinander ­
  vermag  kaum  noch  die  angesichts  der  modernen  Hilfsmittel  und  der  allgemeinen ­
  Wehrpflicht  immer  verheerender  in  das  Geschick  der  einzelnen  eingreifende
Kriegsfurie  zu  entfesseln.  Nur  da,  wo  die  immer  enger  im  Raum  sich  stoßenden
wirtschaftlichen  Interessen  der  einzelnen  Völker  aufeinander  platzen,  besteht  die
Gefahr,  daß  die  Kunst  der  Diplomatie  versagt,  und  daß  um  die  Wahrung  vitaler
Interessen  mit  dem  Schwert  in  der  Hand  gekämpft  werden  muß.
Es  ist  zurzeit  nicht  mehr  der  Kaufmann  allein,  der  die  wirtschaftlichen  Interessen
seines  Landes  dem  Ausland  gegenüber  vertritt,  —  auf  dem  ganzen  Erdenrund  folgt
jetzt  nicht  nur  die  Flagge  dem  Handel,  sondern  ebenso  häufig  weist  die  Kriegsflagge
dem  Handel  und  der  Industrie  und  in  den  Kolonien  und  den  Schutzgebieten  auch  der
Landwirtschaft  die  Wege.  Die  gesamte  Wissenschaft,  soweit  sie  sich  mit  dem  sich  von
Jahr  zu  Jahr  erweiternden  Gebiet  der  Volkswirtschaft  befaßt,  fordert  eine  Ausdehnung ­
  des  Feldes  für  wirtschaftliche  Betätigung  und  damit,  wenn  auch  oft  unbewußt, ­
  eine  Ausdehnung  der  wirtschaftlichen  Machtsphäre.
Hieraus  folgt,  daß  alle  Völker,  deren  wirtschaftliche  Entwickelung  nicht  zurückgehen ­
  soll,  sondern  —  Stillstand  gibt  es  auch  hier  nicht  —  sich  noch  in  aufsteigender
Richtung  bewegt,  auf  die  Eventualität  eines  Krieges,  auch  bei  der  größten  Friedfertigkeit ­
  ihrer  Regierungen,  gefaßt  und  gerüstet  sein  müssen.  Und  da  das  anerkannt  beste
Mittel  zur  Vermeidung  eines  Krieges  oder  doch  des  unglücklichen  Verlaufs  eines
Krieges  die  stete  Kriegsbereitschaft  ist,  so  soll  durch  diese  Skizze  ein  Blick  auf  unsere
Rüstung,  und  zwar,  wie  es  diesen  Blättern  entspricht,  nur  auf  unsere  wirtschaftliche
Rüstung,  geworfen  werden.
Nach  einer  sehr  alten  Erfahrung  gehört  zur  erfolgreichen  Führung  eines  Krieges
Geld  und  dreimal  Geld,  und  wenn  man  sich  erinnert,  wie  jüngst  im  russisch-japanischen
Kriege  die  kriegführenden  Mächte  sich  durch  gewaltige  Anleihen  im  voraus  so
st  a  r  k  mit  Geld  versahen,  daß  die  russischen  und  japanischen  im  Auslande  unterhaltenen ­
  Guthaben  alle  Geldmärkte  überschwemmten,  so  sollte  man  meinen,  daß
dieser  alte  Erfahrungssatz,  nach  welchem  Geld  das  Haupterfordernis  für  einen  Krieg
ist,  auch  heute  noch  Giltigkeit  hat.
Nun,  wir  wissen,  daß  dieser  Grundsatz  „vom  Gelde"  einer  starken  Einschränkung
zu  unterwerfen  ist;  wir  wissen,  daß  ganz  andere  nationale  Güter  und  Eigenschaften
den  Ausschlag  geben;  wir  wissen,  daß  die  f  r  i  d  e  r  i  c  i  a  n  i  s  ch  e  n  Kriege  zuguterletzt ­
  mit  sehr  wenig  Geld  zu  einem  guten  Ende  geführt  wurden;  wir  wissen,  daß
das  „rangierte"  Preußen  bei  Jena  unterlag,  und  daß  feine  Befreiungskriege  nicht
wegen,  aber  doch  trotz  des  Mangels  an  Geld  siegreich  waren;  wir  sehen  endlich,  wie
noch  heute  Rußland,  obwohl  es  über  reichliche  Geldmittel  verfügte,  keinen  einzigen
Erfolg  zu  verzeichnen  hatte.  Der  Sieg  über  einen  gleichstarken  oder  stärkeren  Feind
ist  eben  nur  unter  Einsetzung  aller  nationalen  Kräfte  und  unter  williger  Hingabe
aller  nationalen  Mittel  zu  erringen.  Persönliche  Aufopferung  eines  jeden  einzelnen, ­
  unbedingte  Disziplin,  Unbestechlichkeit  und  Uneigennützigkeit,  gleichviel  ob
Geld  oder  ob  Würden  in  Betracht  kommen,  fallen  im  Kriegsfall  mehr  ins  Gewicht
als  mit  Geld  angefüllte  Staatskassen.
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        304

Zweiter  Teil.  Handel.  XII.  Bankwesen.

Läßt  sich  also  der  Satz,  daß  zur  Führung  eines  Krieges  nur  Geld  erforderlich
ist,  gewiß  nicht  aufrecht  erhalten,  so  läßt  sich  aber  ebensowenig  leugnen,  daß  „auch"
Geld  zu  einem  Kriege  erforderlich  ist;  und  dieser  Begriff  „Geld"  muß  sogar  nach
heutigen  Verhältnissen  dahin  ausgedehnt  werden,  daß  noch  mehr  „Kredit"  als  Geld
in  einem  Kriegsfall  erforderlich  ist.
Wo  es  sich  aber  um  Geld  und  Kredit  handelt,  da  wenden  sich  sogleich  alle  Blicke
dem  vielverschrieenen  „Kapital"  und  damit  nach  dem  landläufigen  Begriff  von
„Kapital"  den  Banken  und  den  Kapitalisten  zu,  und  man  wird  sehr  leicht  versucht
sein,  es  als  eine  ganz  selbstverständliche  nationale  Pflicht  der  Banken  und  der  Kapitalisten ­
  anzusehen,  daß  diese  im  Kriegsfalle  das  auch  für  den  größten  und  langwierigsten ­
  Krieg  erforderliche  „Geld"  aus  der  Erde  stampfen.
Sicherlich  wird  es  die  nationale  Pflicht  aller  deutschen  Banken  und  Kapitalisten
sein,  im  Falle,  daß  das  Vaterland  mit  Krieg  überzogen  wird,  ebenso  wie  jeder  andere
in  uneigennütziger  Weise  alles  daranzusetzen,  um  dem  Staate  für  Kriegsausgaben  die
nötigen  Mittel  zu  beschaffen;  sie  werden  sich  glücklich  schätzen  dürfen,  daß  sie  in  gewissen ­
  Momenten,  in  denen  es  darauf  ankommt,  den  Finanzen  über  einen  toten
Punkt  hinwegzuhelfen,  der  Nation  mehr  werden  leisten  können  als  viele  andere.  Aber
es  muß  davor  gewarnt  werden,  die  Reserve,  die  in  dieser  Leistungsfähigkeit  liegt,  zu
überschätzen.
Der  Begriff,  den  sich  die  Allgemeinheit  von  angesammeltem  Kapital  einzelner
oder  von  dem  in  den  großen  Aktienunternehmungen  zusammengeworfenen  Kapital,
ja  überhaupt  vom  „Kapital"  macht,  ist  ein  zu  einer  unrichtigen  Beurteilung  der  uns
beschäftigenden  Frage  sehr  verleitlicher.  —
Es  ist  hier  nicht  der  Platz,  auf  die  Vielgestaltigkeit,  die  schöpferische  und  werbende ­
  Kraft,  den  Segen  oder  Unsegen  des  Kapitals  einzugehen.  Nur  eine  uns  hier
besonders  interessierende  Eigenschaft  des  Kapitals  fei  erwähnt.  Das  Kapital  als
solches  hat  nichts  Persönliches  und  muß  von  den  Personen,  die  über  das  Kapital
verfügen,  die  es  arbeiten  lassen,  und  denen  es  in  den  meisten  Fällen  gar  nicht  gehört,
völlig  getrennt  werden.  Bei  allen  wirtschaftlichen  Unternehmungen,  und  zu  ihnen
gehören  auch  die  Banken,  dient  das  Kapital  vor  allem  dazu,  das  Risiko  des  Unternehmens ­
  zu  tragen.  Wird  eine  neue  Jndustriestätte  geschaffen,  so  verwandelt  das
Kapital,  gleichviel  ob  ein  einzelner  oder  eine  Vielheit  von  Aktionären  es  hergegeben
hat,  sich  alsbald  in  Stein,  Eisen  und  Maschinen.  Es  arbeitet  in  diesem  Unternehmen
zusammen  mit  den  Betriebsleitern  und  den  Handarbeitern.  Wir  wollen  hier  nicht
untersuchen,  wer  von  diesen  drei  Faktoren  am  meisten  zum  Gedeihen  des  Unternehmens ­
  beitragen  kann;  sicher  ist,  daß,  wenn  das  Unternehmen  nicht  rentiert,  das
Kapital,  weil  es  keinen  Ertrag  bringt  oder  ganz  verloren  geht,  zunächst  allein  den
Schaden  davon  hat.  Betriebsleiter  und  Arbeiter  können,  gemeinhin  gesprochen,
wieder  werden,  was  sie  zuvor  waren.  Das  Kapital  hat  in  solchem  Fall,  da  es  keine
Person  ist,  sich  nicht  zu  beklagen,  es  braucht  nicht  bemitleidet  zu  werden;  aber  es  gibt
auch  nichts  Widersinnigeres,  als  wenn  es  ob  seiner  Tätigkeit  —  wie  es  von  vielen,
und  namentlich  auch  von  seiten  der  Arbeitnehmer,  immer  wieder  geschieht,  —  als
eine  ihnen  gegensätzlich  gegenüberstehende  Persönlichkeit  angefeindet  wird.  Die  Betriebsleiter ­
  und  die  Handarbeiter  haben  sehr  häufig  Grund,  mit  den  Erträgnissen
mehr  zufrieden  zu  sein  als  das  Kapital,  und  schließlich  würde  auch  zu  ihrem  Schaden
sich  bald  für  die  Arbeitsstätten  kein  Kapital  mehr  finden  lassen,  wenn  die  für  das
Kapital  übrig  bleibenden  Erträgnisse  kein  Äquivalent  mehr  für  das  Unternehmerrisiko ­
  böten.
Ist  also  das  Kapital  an  und  für  sich  etwas  Unpersönliches,  von  dem  nicht  zu
erwarten  ist,  daß  es  sich  in  Erfüllung  nationaler  Pflichten  seiner  bisherigen  Verwendung ­
  entziehen  und  aus  persönlicher  Uneigennützigkeit  zur  Verfügung  der  Kriegs ­
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        11.  Nationale  Pflichten  der  Banken  und  der  Kapitalisten  im  Kriegsfälle.  305

kaffen  stellen  wird,  so  wird  andererseits  auch  bei  denjenigen,  denen  die  Verfügung
über  das  Kapital  gegeben  ist,  der  Wunsch,  dem  Vaterlande  zu  dienen,  im  Kriegsfall
sicherlich  größer  sein  als  die  augenblickliche  Leistungsfähigkeit,  weil  diese  in  der  Disponibilität ­
  der  Kapitalien  ihre  natürlichen  Grenzen  findet.
Die  außerhalb  der  Reichsbank  vorhandenen  Kassenbestände  dienen  dem  auch
im  Kriegsfall  nicht  aufhörenden  täglichen  Bedarf  an  Umlaufsmitteln.  Kein  Kapitalist ­
  läßt  sein  Kapital  in  barem  Gelde  brach  liegen,  —  gleichviel,  ob  er  es  in
Landgütern,  in  Handelsgeschäften  oder  in  industriellen  Unternehmungen  arbeiten
läßt,  oder  ob  er  es  in  preußischen  Konsols  angelegt  hat,  oder  ob  er  es  selbst  zu  einem
noch  so  niedrigen  Zinse  in  eine  Bank  gelegt  hat,  die  es  dann  ihrerseits  wieder  ausgeliehen ­
  hat.  Das  Kapital  ist  demnach  im  Kriegsfall  zunächst  nicht  so  disponibel,  daß
der  Kapitalist  es  in  Form  von  barem  Gelde  auf  dem  Altar  des  Vaterlandes  opfern
könnte.
Ebenso  ist  es  wirtschaftlich  unmöglich,  von  denjenigen,  die  die  Kapitalien  anderer ­
  nutzbringend  zu  verwalten  haben,  zu  erwarten,  daß  sie  in  steter  Kriegsbereitschaft ­
  einen  größeren  als  den  sich  als  wirtschaftlich  richtig  erweisenden  Bestand  an
barem  Geld  beiseite  legen,  um  diesen  Überschuß  im  Mobilmachungsfaü  der  Regierung
zu  überweisen.
Wenn  ein  Volk  dauernd  damit  rechnen  müßte,  daß  es  jeden  Augenblick  in  einen
Krieg  verwickelt  werden  könnte,  so  würde  eine  gedeihliche  wirtschaftliche  Entwickelung
dadurch  unmöglich  gemacht  werden;  denn  diese  erfordert  stets  neue  Unternehmungslust. ­
  Dennoch  haben  alle  diejenigen,  welche  Kapitalien  zu  verwalten  haben,  seien
es  Industrielle  oder  Landwirte  oder  Kaufleute,  seien  es  Großbanken  oder  Genossenschaften, ­
  bei  denen  die  Spareinlagen  der  Arbeiter  deponiert  werden,  im  Hinblick
auf  den  Kriegsfall  die  nationale  Pflicht,  zu  j  e  d  e  r  Zeit  so  zu  disponieren,  wie  sie  im
Kriegsfall  wünschen  werden,  disponiert  zu  haben.  Das  heißt,  sie  alle  sollen  auch
schon  in  Friedenszeiten  solide  wirtschaften  und  nicht  über  ihre  Kräfte  gehen,  sie  sollen
nicht  so  verschuldet  sein,  daß  sie  im  Kriegsfall  gestützt  zu  werden  brauchen,  sondern
ihrerseits  den  Staat,  wenn  auch  nicht  von  heute  auf  morgen,  so  doch  in  gegebener
Zeit  stützen  können.  Speziell  die  Banken  und  die  Kredit  gebenden  Genossenschaften,
welche  die  Vermittler  und  die  Regulatoren  des  Geldverkehrs  sein  sollen,  haben  die
nationale  Pflicht,  dafür  zu  sorgen,  daß  ihr  Status  auch  schon  in  Friedenszeiten  ein
liquider  bleibt.  Sie  müssen  dafür  sorgen,  daß  sie  die  von  ihnen  verwalteten  Gelder
nicht  durch  Darlehen  an  überschuldete  Unternehmen  zu  sehr  festlegen,  sie  sollen  als
Gegenwert  von  Geldern,  von  denen  sie  annehmen  müssen,  daß  sie  in  wirtschaftlichen
Krisen  oder  im  Kriegsfälle  ihnen  entzogen  werden,  starke  Wechselportefeuilles  halten,
auf  deren  sicheren  Eingang  zu  rechnen  ist,  und  die  sie  im  Notfall  jederzeit  bei  der
Reichsbank  diskontieren  können,  und  sie  haben  die  nationale  Pflicht,  daraus  zu  achten,
daß  nicht  ihr  Land  durch  sie  fremden  Ländern  stärker  verschuldet  ist,  als  ihr  Guthaben ­
  in  fremden,  jederzeit  zahlungsfähigen  Ländern  beträgt.  Starke  Portefeuilles
ausländischer  Goldvaluten  sind  die  beste  Reserve  der  Banken  sowohl  in  Friedenszeiten ­
  wie  für  den  Kriegsfall,  —  war  doch  im  Jahre  1870  eine  dainals  gar  nicht  sehr
große  Bank  in  Hamburg  nur  dadurch  in  der  Lage,  die  größte  Zeichnung  auf  die
Kriegsanleihe  des  Norddeutschen  Bundes  zu  machen,  daß  sie,  veranlaßt  durch  die
damaligen  Bankomarkverhältnisse,  ein  besonders  großes  Londonportefeuille  zu
halten  pflegte.
Mit  Recht  wird  man  von  den  Banken  erwarten,  daß  ihr  Status  schon  beim
Ausbruch  eines  Krieges  ihnen  gestattet,  Gelder,  die  Kapitalisten  zurückziehen,  um  sie
in  Kriegsanleihen  anzulegen,  mobil  zu  machen,  ohne  zu  sehr  aus  die  Reichsbank
zurückzugreifen;  mit  Recht  wird  man  von  den  Banken  erwarten,  daß  sie  pro  Saldo
Geld  vom  Ausland  einziehen  können,  um  auch  ihrerseits  ihre  nationalen  Pflichten
Mollak,  Volkswirtschaftliches  Quellenbuch.  4.  Ausl.  20
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        306

Zweiter  Teil.  Handel.  XII.  Bankwesen.

bei  Deckung  des  ersten  Geldbedarfs  für  Kriegszwecke  zu  erfüllen.  Die  Banken  können
zwar  nicht  aus  ihren  eigenen  Kapitalmitteln,  die  auch  in  Kriegszeiten  wirtschaftlichen
Zwecken  ihres  Landes  zu  dienen  haben,  die  Kosten  eines  Krieges  bestreiten;  aber  die
Banken  find  es,  die  dem  ersten  Anlauf  zu  begegnen  und  für  die  Aufrechterhaltung
des  Kredites,  wenn  auch  nicht  des  Staates,  so  doch  ihres  Landes  zu  sorgen  haben,
und  die  Banken  sind  es,  die  den  sich  zu  Kriegszeiten  ganz  anders  als  in  Friedenszeiten ­
  gestaltenden  Geldbedarf  in  die  neuen  Wege  hinüber  zu  leiten  haben.
Und  wie  sieht  es  nun  im  übrigen  speziell  mit  der  deutschen  wirtschaftlichen
Rüstung  für  den  Kriegsfall  aus?  Um  dem  sich  sofort  nach  Ausbruch  eines  Krieges
geltend  machenden  Bedarf  nach  vermehrten  Umlaufsmitteln  —  barem  Gelde  —  zu
begegnen,  steht  der  Regierung  zunächst  der  im  Juliusturm  in  barem  Gelde  aufbewahrte ­
  Kriegsschatz  zur  Verfügung.  Von  vielen  Theoretikern  wird  dieser  Kriegsschatz ­
  für  eine  ganz  armselige  Summe  Geldes  gehalten  im  Vergleich  zu  den  enormen
Kriegskosten,  die  Deutschland  schon  während  der  Dauer  weniger  Wochen  und  Monate
aufzuwenden  haben  wird.  Dennoch  wird  in  der  Praxis  auch  diese  Reserve  ein  sehr
willkommener  und  nicht  unbeträchtlicher  Faktor  zur  Neuregulierung  des  heimischen
Geldmarktes  sein.  Man  muß  bedenken,  daß  Deutschland  heute  im  Gegensatz  zu
früher  vermöge  seiner  weitverzweigten  und  mächtigen  einheimischen  Industrie  und
Produktion  alle  seine  ersten  Anschaffungen  für  Kriegsbedarf  —  vielleicht  mit  Ausnahme ­
  der  zu  schonenden  Bestände  an  Getreide  und  Vieh  —  im  eigenen  Lande
machen  kann  und  wird.  Dadurch  fließt  ein  großer  Teil  der  im  ersten  Anlauf  benötigten ­
  Geldmittel  alsbald  wieder  ins  eigene  Land  zurück,  und  für  diesen  ersten
Anlauf  bedeutet  das  bare  Geld  aus  dem  Juliusturm  schon  sehr  viel.
Das  Hauptreservoir  aber,  aus  dem  ein  vorübergehend  größerer  Geldumlauf
entnommen  werden  kann,  bildet  die  Deutsche  Reichsbank.  Ihr  festes,  sich  über  das
ganze  Reich  ausdehnendes  Gefüge,  welches  jeden,  auch  den  kleinsten  Teil  des  wieder
zurückströmenden  Geldes  auffängt  und  in  die  Erscheinung  bringt,  und  der  große,  seit
1872  angesammelte  Goldvorrat  gestatten  der  Reichsbank  eine  im  Kriegsfall  wesentlich
zu  erweiternde  Notenausgabe,  ohne  daß  dadurch  eine  Gefährdung  der  Reichsmark--währung
  in  Frage  kommen  kann.
Auch  eine  nationale  Pflicht  aller  wird  es  allerdings  im  Kriegsfall  sein,  die
Reichsbank  vor  einem  fühlbaren  Goldabfluß  nach  dem  Auslande  zu  bewahren,  wie
er  ja  z.  B.  durch  das  Zurückströmen  größerer  Mengen  deutscher  Fonds  aus  dem
Ausland  herbeigeführt  werden  könnte,  wenn  diese  Fonds  nicht  willige  Aufnahme  von
seiten  deutscher  Kapitalisten  finden;  diese  müssen  den  Gegenwert  durch  Verkauf  fremdländischer ­
  Fonds  im  Auslande  beschaffen.
So  bedauerlich  es  im  Hinblick  aus  den  Kriegsfall  ist,  wenn  einheimische  Renten
zu  Friedenszeiten  in  größeren  Mengen  ins  Ausland  fließen,  so  wenig  läßt  sich  dieses
vermeiden,  —  ein  Korrelat  hierzu  bildet  aber  die  häufig  mit  Unrecht  angefochtene
Plazierung  ausländischer  Anleihen  in  Deutschland,  —  und  übrigens  ist  zu  erwarten,
daß  Deutschland  auch  nn  Kriegsfall  im  Auslande  so  guten  Kredit  und  so  viel  Vertrauen ­
  zu  seinen  Renten  behallen  wird,  daß  es  sich  auch  hierbei  vor  allem  um  das
Parieren  der  ersten  Angriffe  auf  den  Markt  der  deutschen  Renten  handeln  wird.
Die  der  Deutschen  Reichsbank  innewohnende  Elastizität  wird  für  die  Neuregelung ­
  des  Geldverkehrs  im  Kriegsfall  unser  vornehmstes  Rüstzeug  sein.  Aber
auch  sie  wird  ihre  Aufgabe  nicht  erfüllen  können,  wenn  ihr  nicht  eine  „starke"  Börse
zur  Seite  steht,  die  imstande  ist,  auch  im  Kriegsfall  große  Umsätze  für  die  deutschen
Kapitalisten  zu  vermitteln  und  den  Uberschuß  der  vorliegenden  Aufträge  auf  dem
Wege  der  Arbitrage  mit  dem  Auslande  zur  Ausführung  zu  bringen.  Es  ist  daher
nicht  minder  eine  „nationale"  Pflicht  der  Regierung  und  der  gesetzgebenden  Faktoren, ­
  für  die  Wiederherstellung  starker  deutscher  Börsen  zu  sorgen  und  nicht  zu
        <pb n="335" />
        11.  Nationale  Pflichten  der  Banken  und  der  Kapitalisten  im  Kriegsfälle.  307

20*

vergessen,  daß  eine  jede  neue  Schwächung  der  Börsen  durch  gesetzgeberische  Eingriffe
eine  Abrüstung  der  nationalen  Wehrkraft  bedeutet,  die  sich  im  Kriegsfälle  bitter
rächen  würde.
Wie  schon  aus  vorstehenden  Betrachtungen  hervorgeht,  wird  es  sich  im  Kriegsfall ­
  um  die  Befriedigung  zweier  ganz  verschiedener  Bedürfnisse  handeln.
Zunächst  um  einen  plötzlich  stark  anschwellenden  und  dann  allmählich  wieder
zurückflutenden  Bedarf  an  Geldumlaufsmitteln.  Er  wird,  wenn  alle  wirtschaftlichen
Faktoren  schon  zu  Friedenszeiten  solide  und  weitsichtig  gewirtschaftet  haben,  mit  Hilfe
des  Kriegsschatzes  und  der  Reichsbank  leicht  zu  decken  sein,  ohne  daß  Erschütterungen
entstehen.
Sodann  wird  es  sich  um  die  Beschaffung  größerer,  ja  sehr  großer  Summen  für
die  fortlaufenden  Kriegsausgaben  auf  dem  Anleihewege  handeln,  und  hierbei  kann  es
sich  weniger  um  die  Beschaffung  von  Geld  als  um  die  Inanspruchnahme  von  Kredit
handeln.
Daß  die  Reichsregierung  diesen  Kredit  ebensowohl  im  deutschen  Inland  wie  in
dem  am  Kriege  nicht  beteiligten  Auslande  in  reichem  Maß  genießen  wird,  darf  als
sicher  angenommen  werden.  Für  die  deutschen  Kapitalisten,  die  sich  an  deutschen
Kriegsanleihen  beteiligen  möchten,  wird  es  aber  darauf  ankommen,  ob  das  in  Friedenszeiten ­
  bestandene  Kreditsystem  auch  unter  den  durch  einen  Kriegsfall  veränderten
Verhältnissen  stichhält;  denn  nur  wenn  der  Kredit  im  Lande  unerschüttert  erhalten
bleibt,  wird  eine  Geldkrisis  vermieden  und  Geld  nicht  so  teuer  werden,  daß  auch  das
inländische  Kapital  sich  an  den  neuen  Anleihen  in  größerem  Maße  beteiligen  kann.
Hier  wird  es  sich  zeigen,  ob  auch  in  Friedenszeiten  jedermann  feine  nationale  Pflicht,
nicht  überschuldet  zu  sein,  erfüllt  hat;  ob  namentlich  nicht  zu  viel  Kredit  im  Ausland
in  Anspruch  genommen  worden  ist,  und  ob  die  Banken  und  sonstigen  Kreditgeber
auch  in  der  Kreditgewährung  Maß  und  Ziel  gehalten  haben  ....
Ist  aber  erst  einmal  der  Übergang  von  Friedens-  zu  Kriegsverhältnissen  auf
dem  Geldmarkt  und  im  Kreditwesen  überstanden,  so  ist  zu  beachten,  daß  das  Unglück
eines  über  Deutschland  hereinbrechenden  modernen  Krieges  binnen  kurzem  durch  Entziehung ­
  der  zum  Heeresdienst  einberufenen  Arbeitskräfte,  durch  Unterbindung  des
Exports,  durch  Störung  der  Schiffahrt  usw.  ein  derartiges  Zurückfluten  des  wirtschaftlichen ­
  Lebens  herbeiführen  muß,  daß  überall  im  Lande  Kapitalien,  welche  bisher
für  Betriebsmittel  und  für  die  Abwickelung  von  Handelsgeschäften  Verwendung
fanden,  ganz  von  selbst  für  eine  ganze  Reihe  von  Kriegsanleihen  disponibel  werden.
Dann  tritt  der  Zeitpunkt  ein,  wo  nicht  nur  aus  nationalem  Pflichtgefühl,  sondern
weil  eine  bessere  Verwendung  nicht  zu  finden  ist,  einheimische  Kriegsanleihen  willige
Aufnahme  finden.  —
Die  vorstehenden  Ausführungen  lassen  sich  dahin  zusammenfassen:  Jedermann,
insbesondere  auch  die  Banken  und  die  Kapitalisten,  haben  schon  in  Friedenszeiten
ernst  zu  nehmende  nationale  Pflichten  in  bezug  auf  die  Verwaltung  und  Verwendung
von  Kapitalien  zu  erfüllen.  Sind  diese  Pflichten  außer  acht  gelassen,  überrascht  uns
der  Krieg  in  einem  dem  Auslande  zu  sehr  verschuldeten  Zustande  und  genießen  wir
in  bezug  auf  eine  glückliche  Durchführung  des  Krieges  nicht  genug  Kredit,  so  würde  es
nichts  nützen,  daß  die  Banken  und  die  Kapitalisten  sich  erst  bei  Ausbruch  eines
Krieges  ihrer  nationalen  Pflichten  erinnerten;  denn  es  würde  ihnen  dann  an  den
disponiblen  Mitteln  zur  Betätigung  ihres  guten  Willens  fehlen.  Das  wirtschaftliche
Leben  kann  nicht  in  steter  Kriegsbereitschaft  verharren,  aber  es  kann  doch  dafür
gesorgt  werden,  daß  uns  auch  in  wirtschaftlicher  Beziehung  das  nationale  Unglück
eines  Krieges  nicht  ungerüstet  überrascht.
        <pb n="336" />
        308

Zweiter  Teil.  Handel.  Xlll.  Versicherungswesen.

XIII.  Versicherungswesen.
1.  Die  Stellung  der  Versicherung  im  Wirtschaftsleben.
Von  Alfred  Manes.
Manes,  Grundzüge  des  Versicherungswesens.  2.  Aufl.  Leipzig,  B.  G.  Teubner,  1911.
E.  1-10.
Der  Mensch,  soweit  er  die  zu  materiellem  Wohlbefinden  erforderlichen  Mittel
gewinnt  und  verbraucht,  bildet  den  Forschungsgegenstand  der  Volkswirtschaftslehre, ­
  der  Nationalökonomie.  Im  Rahmen  dieser  ausgedehnten  Wissenschaft ­
  muß  der  Versicherung  eine  hervorragende  Stellung  eingeräumt  werden.
Denn  sie  dient  in  allen  ihren  Formen  in  eigenartiger  und  besonders  zweckmäßiger
Weise  dazu,  das  materielle  Wohlbefinden  der  Menschen  zu  fördern.  Die  Versicherung
greift  nämlich  helfend  gerade  in  dem  Falle  ein,  wo  zufolge  des  Eintritts  eines  wirtschaftlich ­
  nachteiligen  Ereignisses  die  Erhaltung  des  materiellen  Wohlbefindens  einen
Vermögensbedarf  erzeugt;  diesen  deckt  dann  die  Versicherung,  sei  es  vollständig,  sei
es  teilweise.  Stirbt  ein  Familienvater,  bevor  er  das  für  den  künftigen  Unterhalt
seiner  Frau  und  Kinder  erforderliche  Vermögen  aus  seinen  Unternehmungen  hat
gewinnen  können,  so  hilft  die  beim  Tode  auszahlbare  Versicherungssumme,  falls  eine
Lebensversicherung  auf  den  Todesfall  besteht.  Hindert  ein  Unfall  einen  Kaufmann
daran,  seinen  gewöhnlichen  Geschäften  nachzugehen,  so  bietet  die  Unfallversicherung
ihm  Ersatz  für  den  Schaden,  der  aus  dem  Unfall  erwächst.  Wird  eine  Fabrik  durch
Feuer  zerstört,  so  tritt  die  Feuerversicherung  in  Tätigkeit  und  schafft  dem  geschädigten
Fabrikanten  einen  Ersatz,  ebenso  wie  der  Landwirt,  wenn  seine  Ernte  durch  Hagel
oder  sein  Vieh  durch  Krankheit  vernichtet  wird,  in  der  Hagelversicherung,  in  der
Viehversicherung  eine  fördernde  Hilfe  findet.
Die  Versicherung  ist  aber  kein  Allheilmittel.  Sie  kann  nicht  etwa  bei  allen
wirtschaftlich  nachteiligen  Ereignissen  helfend  eingreifen.  Es  müssen  vielmehr  gewisse
Voraussetzungen  vorliegen,  und  es  dürfen  gewisse  Grenzen  nicht  überschritten ­
  werden,  um  die  Versicherungshilfe  zu  ermöglichen.
Das  Ereignis,  bei  dessen  Eintritt  die  Versicherung  helfen  soll,  muh  insbesondere
ein  irgendwie  zufälliges  (im  weitesten  Sinne  des  Wortes),  ein  irgendwie  ungewisses
sein;  eine  Versicherung  gegen  die  bestimmt  eintretende  Abnutzung  von  Gebrauchsgegenständen ­
  ist  daher  nicht  möglich.  Die  willkürliche  Herbeiführung  des  Ereignisses
soll  möglichst  ausgeschlossen  sein,  sei  es,  daß  Menschenkraft  dazu  überhaupt,  wie  bei
Hagel  oder  Sturm,  außerstande  ist,  oder  daß  der  Anreiz  zur  Herbeiführung  etwa
durch  Strafgesetze,  wie  bei  Brandstiftung,  oder  wie  beim  Selbstmord  durch  sonstige
Nachteile  möglichst  hintangehalten  wird.  Die  Zufälligkeit  kann  entweder  darin
bestehen,  daß  es  überhaupt  unbestimmt  ist,  ob  das  Ereignis  und  in  seinem  Gefolge
ein  Geldbedarf  eintritt:  nicht  jedes  gegen  Feuer  versicherte  Haus  brennt  ab.  Oder  es
ist  zwar  sicher,  daß  das  ins  Auge  gefaßte  Ereignis  und  in  seinem  Gefolge  ein  Geldbedarf ­
  eintritt,  es  ist  aber  unbestimmt,  wann  oder  in  welcher  Höhe  oder  wie  lange
Zeit  hindurch  sich  der  Bedarf  geltend  macht:  jeder  Mensch  muß  sterben,  aber  die
Dauer  seines  Lebens,  die  Stunde  seines  Todes  ist  ungewiß.  Die  Zufälligkeit  darf
jedoch  niemals  so  überaus  groß  sein,  daß  jede  Berechnung  unmöglich  wird.  Sie
muß  sich  vielmehr  in  einem  solchen  Rahmen  bewegen,  daß  man  sie  mittels  der  Statistik
erfassen  und  aus  den  Erfahrungen  heraus  auf  die  Zukunft  Schlüsse  ziehen  kann.  Die
Zufälligkeit  muß  meßbar,  zum  mindesten  schätzbar  sein;  das  Versicherungsereignis ­
  muß  mit  annähernd  feststellbarer  Wahrscheinlichkeit  eintreten.
        <pb n="337" />
        1.  Die  Stellung  der  Versicherung  im  Wirtschaftsleben.  309
Das  Ereignis,  um  defsentwillen  man  sich  versichert,  muß  weiterhin  folgenden
Erfordernissen  genügen.  Die  Möglichkeit  seines  Eintritts  muß  dauernd  vorhanden
sein;  aber  auf  der  anderen  Seite  darf  es  nur  vereinzelt  auftreten.  Der  Gefahr  eines
Diebstahls  ist  man  fast  stets  ausgesetzt.  In  einem  unkultivierten  Lande  aber,  in
welchem  die  Bewohner  fortgesetzt  durch  Räuberbanden  ausgeplündert  werden,  ist
eine  Diebstahlversicherung  undenkbar.  Ferner  dürfen  die  Ereignisse  nicht  sämtlich
oder  in  ihrer  Mehrzahl  auf  einem  zu  engen  Gebiet  vorkommen,  wie  etwa  Ausbrüche
von  Vulkanen  oder  Erdbeben,  Ereignisse,  denen  gegenüber  ein  rationeller  Versicherungsschutz ­
  kaum  möglich  scheint.  Es  muß  vielmehr  eine  möglichst  starke  Verteilung ­
  auf  ein  möglichst  großes  Gebiet  stattfinden.  Die  Seeversicherung  bietet
hier  ein  besonders  gutes  Beispiel.  —
Nicht  jeder  einzelne  Mensch  ist  imstande,  für  jeden  künftig  möglichen  Bedarf
in  ausreichender  Weife  zu  sorgen,  insbesondere  nicht  für  einen  Bedarf,  dessen  Eintritt
vom  Zufall  irgendwie  abhängt.  Andererseits  hat  eine  große  Zahl  von  Menschen
mit  der  Möglichkeit  desselben  Bedarfs  zu  rechnen,  ohne  daß  dieser  aber  in  allen
Fällen  eintritt.  Wenn  hundert  Personen  ihre  Häuser  gegen  Feuer  versichern  und
alle  hundert  Häuser  abbrennen,  so  wäre  die  Versicherung  wertlos.  Die  Erfahrung
lehrt  aber,  daß  nur  ein  ganz  kleiner  Prozentsatz  der  versicherten  Häuser  abbrennt.
Es  liegt  nun  nahe,  daß  eine  Gruppe  von  Menschen,  die  damit  rechnen  müssen,  daß
gewisse  Ereignisse  sie  alle  bedrohen,  ohne  daß  aber  alle  wirklich  davon  betroffen
werden,  sich  vereinigen  und  eine  Abmachung  dahin  treffen,  in  eine  gemeinsame  Kasse
Beiträge  zu  zahlen  und  aus  diesen  gemeinsam  aufgebrachten  Mitteln  denjenigen
eine  Ersatzsumme  zu  gewähren,  welche  gerade  zufolge  des  Eintritts  des  ins  Auge
gefaßten  Ereignisses  einen  Geldbedarf  empfinden.  Auf  diesem  einfachen  Grundgedanken ­
  gemeinsamer  Deckung  eines  möglichen  Bedarfs  durch  Verteilung ­
  auf  eine  organisierte  Vielheit  (ohne  daß  aber  der  einzelne
sich  dieser  Verteilung  wirklich  bewußt  zu  sein  braucht)  beruht  die  gesamte  Versicherung. ­
  Ein  Teil  der  Versicherten  wird  daher  stets  viel  mehr  erhalten,  als  er  eingezahlt ­
  hat;  der  andere  Teil  der  Versicherten  erhält  aber  viel  weniger,  als  er  eingezahlt ­
  hat,  oft  gar  nichts,  wenn  z.  B.  das  versicherte  Haus  nicht  abbrennt.  Dennoch
liegt  für  die  Versicherten,  die  mangels  Eintritts  eines  Bedarfs  nichts  erhalten,  hierin
kein  Nachteil.  Denn  sie  haben  während  der  Dauer  der  Versicherung  die  Gewißheit
gehabt,  bei  Eintritt  des  versicherten  Bedarfs  gesichert  zu  sein.
Der  Vermögensbedarf,  welcher  durch  eine  Versicherung  gedeckt  werden
soll,  kann  sich  darstellen  als  unmittelbarer  Verlust  (Untergang  eines  Schiffes,  Beraubung ­
  eines  Kassenschranks)  oder  als  Gewinnentgang  (Arbeitsunfähigkeit  durch
Unfall,  Betriebsstillstand  zufolge  einer  Feuersbrunst)  oder  als  Aufhören  der  Sparfähigkeit ­
  (hohes  Alter)  oder  schließlich  als  Zwang  zu  irgendeiner  Ausgabe  (Mitgift
bei  Verheiratung  der  Tochter,  Verpflichtung  zu  Schadenersatz).
Faßt  man  diese  bisherigen  Darlegungen  kurz  zusammen,  so  zeigt  sich,  daß  die
Versicherung  dem  Zweck  dient,  zufälligen  schätzbaren  Vermögensbedarf  zu  decken,
und  zwar  durch  das  Mittel  gegenseitiger  Beitragsleistung  einer  Vielheit  von  Personen. ­
  Alle  wirtschaftlichen  Veranstaltungen,  welche  diesem  Zweck  gewidmet  sind
und  sich  dieses  Mittels  bedienen,  fallen  unter  den  Begriff  der  Versicherung.
Die  Versicherung  ist  also  ein  Teil  der  wirtschaftlichen  Vorsorge  und  zugleich
eine  aus  S  e  l  b  st  h  i  l  f  e  beruhende  Organisation.
Aber  nicht  nur  nach  Eintritt  von  Bedarfsfällen,  wie  sie  oben  gekennzeichnet
wurden,  tritt  die  Versicherung  helfend  ein,  sondern  bereits  vor  Eintritt  des  Verwögensbedarfs
  hat  sie  segensreiche  Wirkungen  in  der  Privatwirtschaft
un  Gefolge.  Denn  an  die  Stelle  der  Unsicherheit  tritt  das  Gefühl  der  Sicherheit,
die  Beruhigung,  daß  durch  die  Versicherung  für  den  Fall  des  Eintritts  gewisser
        <pb n="338" />
        310  Zweiter  Teil.  Handel.  XIII.  Versicherungswesen.

Ereignisse,  welche  im  allgemeinen  imstande  sein  können,  das  materielle  Wohl  einer
Familie  zu  zerstören,  ausreichend  Fürsorge  getroffen  ist.  Die  zufälligen  nachteiligen
Ereignisse  selbst  hindert  die  Versicherung  zwar  nicht,  aber  ihre  wirtschaftlich  ungünstigen ­
  Folgen  beseitigt  sie.
Betrachtet  man  die  Versicherung  von  dem  Gesichtspunkte  aus,  welche  Vorteile
sie  nicht  nur  für  den  einzelnen,  sondern  für  eine  große  Gesamtheit,  die  Volkswirtschaft ­
  bringt,  so  ist  vor  allenr  darauf  hinzuweisen,  daß,  solange  es  keine
Versicherung  gibt,  nur  sehr  reiche  Leute  große  Unternehmungen  ins  Werk  setzen
können.  Nur  sie  können  sich  der  Gefahr  aussetzen,  einen  erheblichen  Verlust  zu
erleiden.  Mit  dem  Aufkommen  der  Versicherung  ist  auch  der  weniger  Reiche  imstande, ­
  sich  an  riskanten  Unternehmungen,  am  Überseehandel  usw.  zu  beteiligen;
und  je  ausgebreiteter  die  Versicherung  ist,  desto  weitere  Kreise  einer  Volkswirtschaft
werden  der  Produktion  gewonnen.
Die  Wirkung  der  Versicherung  ist  in  allen  Klassen  der  Bevölkerung  zu  verspüren, ­
  und  es  gibt  keine  Grenzen  des  Reichtums  und  keine  der  Armut,  wo  man
etwa  die  Versicherung  für  überflüssig  erklären  könnte.  An  sich  erscheint  die  Versicherung ­
  um  so  wertvoller,  je  ärmer  der  an  ihr  Beteiligte  ist.  Aber  bei  den  unberechenbaren ­
  Schwankungen  des  immer  verwickelter  werdenden  Weltmarktes,  der
immer  neue  Probleme  bildenden  Weltwirtschaft,  wird  die  absolute  Sicherheit  selbst  der
größten  Vermögen  immer  geringer.  Wenn  zahlreiche  Wirtschaftssubjekte  in  größerer
Zuversicht  und  Ruhe  der  Zukunft  entgegenblicken  und  in  der  Überzeugung  tätig
sein  können,  daß,  was  immer  auch  kommen  mag,  für  den  Fortbestand  der  Wirtschaft ­
  und  die  Hinterbliebenen  gesorgt  ist,  so  ergibt  sich  daraus  auch  für  die  Volkswirtschaft ­
  die  erfreulichste  Folge.  Die  Gütererzeugung  wird  ganz  allgemein  gefördert,
und  es  tritt  insbesondere  dank  der  Güterversicherung  in  ihren  verschiedenen  Formen
eine  größere  Gleichmäßigkeit  der  Preise  ein.  Denn  wie  im  Leben  des  einzelnen,
so  wird  in  der  ganzen  Volkswirtschaft  der  Zufall  ausgeschaltet,  und  man  kann  auf
Grund  des  Bestehens  der  Versicherung  mit  der  ruhigen  Fortentwickelung,  dem
ruhigen  Bestand  der  gegenwärtigen  Verhältnisse  im  kaufmännischen,  im  gesamten
Wirtschaftsleben  rechnen.
Was  die  soziale  Bedeutung  der  Versicherung  anbelangt,  so  ist  hier  an
erster  Stelle  anzuführen,  daß  die  Versicherung  eine  Förderung  des  Familiengeistes
und  Familienlebens  bringt.
Nicht  nur  die  Möglichkeit  der  Vermögens-  und  Einkommenssicherung  gewährt
die  Versicherung,  sie  gibt  auch  die  Möglichkeit  zum  Emporsteigen  einer  Familie  in
eine  höhere  Klasse,  indem  durch  sie  Studiengelder,  Mittel  zur  Errichtung  eines  Geschäfts ­
  u.  ä.  gesichert  werden  können.  So  können  durch  die  Versicherung  die  Mittel
zur  Verbreitung  der  Bildung  gewonnen  werden.
Wie  die  Versicherung  das  Hinaufsteigen  in  eine  höhere  Klasse  befördern  kann,
so  kann  sie  anderseits  Familien  vor  dem  Herabsinken  aus  oberen  Klassen  in  niedere
bewahren.  Das  hat  man  namentlich  in  Amerika  erkannt,  wo  es  als  die  selbstverständliche ­
  Pflicht  jedes  auch  noch  so  reichen  jungen  Ehemanns  gilt,  seiner  Frau  eine
möglichst  hohe  Lebensversicherungspolice  mit  in  die  Ehe  zu  bringen.
Nicht  nur  die  einzelnen  Familien  fördert  die  Versicherung,  sie  knüpft  vielmehr
auch  ein  Band  unter  den  Familien.  Sie  bringt  eine  engere  Verkettung  der  Interessen.
Sie  durchsetzt  den  wirtschaftlichen  Egoismus  mit  altruistischen  Gedanken.  Und  da,
wo  Versicherungen  auch  aus  rein  egoistischen  Gründen  abgeschlossen  werden,  sind
doch  die  Wirkungen  die  gleichen,  wie  wenn  altruistische  Gründe  maßgebend  gewesen ­
  wären.  Denn  die  Versicherung  kommt  nicht  nur  demjenigen  zugute,  welcher
sich  direkt  an  ihr  beteiligt,  sondern  auch  seinen  Angehörigen,  seinen  Gläubigern.
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        1.  Die  Stellung  der  Versicherung  im  Wirtschaftsleben.  311
Diese  Bedeutung  der  Versicherung  für  das  Kreditwesen  ist  hinsichtlich  der
Feuerversicherung  wie  der  Lebensversicherung  erkannt  und  ausgenutzt  worden.  Aber
zweifelsohne  besteht  noch  bei  einer  ganzen  Reihe  sonstiger  Versicherungszweige  die
Möglichkeit,  sie  zugunsten  des  Kredites  des  Versicherten  zu  verwerten,  ein  Umstand,
der  bei  der  allgemein  zunehmenden  Kreditwirtschaft  von  noch  nicht  genügend  beachteter ­
  Wichtigkeit  ist.
Volkswirtschaftlich  ungleich  wertvoller  ist  es  naturgemäß,  den  Eintritt  eines
schädigenden  Ereignisses  zu  vermeiden,  zu  unterdrücken.  Nur  durch  die  Unterdrückung ­
  wird  ein  Nationalverlust  vermieden.  Aber  einmal  ist  zu  beachten,  daß
Meidung  und  Unterdrückung  von  Verlusten  durchaus  nicht  immer  möglich
ist,  und  dann,  daß  die  Versicherung  selbst  häufig  genug  eine  vorbeugende  Wirkung
ausübt,  zu  größerer  Vorsicht  und  Wirtschaftlichkeit  erzieht.  So  ist  der  Feuerversicherung ­
  das  Erreichen  einer  größeren  Feuersicherheit  in  erheblichem  Maße  zu
verdanken.
Sehr  beachtenswert  ist  auch  die  enge  Verbindung  des  deutschen  Versicherungswesens, ­
  insbesondere  der  Transport-,  Feuer-  und  Rückversicherung  mit  ausländischen ­
  Volkswirtschaften,  man  kann  wohl  sagen,  mit  der  gesamten  Weltwirtschaft. ­

Jede  Versicherungsunternehmung  ist  ihrer  Natur  nach  darauf  angewiesen,
einen  möglichst  großen  Bereich  von  Teilnehmern  zu  umfassen,  häufig  genug  über
die  Grenzen  des  Staatsgebietes,  in  welchem  sie  ihren  Sitz  hat,  hinauszugehen.  Die
ältesten  großen  deutschen  Anstalten  haben  ihren  Sitz  gerade  in  kleinen  Bundesstaaten.
Durch  das  überschreiten  der  Landesgrenzen  entstehen  enge  Beziehungen  zu  fremden
Staaten.  Die  mehr  oder  minder  mächtigen,  häufig  genug  überaus  kapitalstarken
Anstalten  bekommen  Interesse  an  friedlichem  Verkehr  unter  den  verschiedenen
Nationen  meist  schon  deshalb,  weil  sie  oft  Millionen  in  ausländischen  Grundstücken
oder  Staatspapieren  angelegt  haben.
Als  Deutschland  noch  ungeeint,  ohne  eine  Marine  dastand,  als  die  deutsche
Handelsflotte,  an  Zahl  und  Ansehen  unbedeutend,  häufig  genug  unter  fremder  Flagge
die  See  durchkreuzte,  waren  durch  das  Mittel  der  Seeversicherung  gewaltige  Summen
deutschen  Kapitals  bei  der  Schiffahrt  der  großen  seefahrenden  Nationen  beteiligt.
Auch  die  Beteiligung  der  deutschen  Anstalten  an  der  Feuerversicherung  des  Auslandes ­
  ist  schon  viele  Jahrzehnte  alt.  Wenn  heute  irgendein  Dampfer  untergeht,
auf  welchem  Meere  immer  es  sein  mag,  wenn  heute  in  San  Francisco  eine  Feuersbrunst ­
  ausbricht  oder  in  Buenos  Aires:  die  deutsche  Versicherung  ist  meist  ebenso
sinanziell  daran  interessiert,  wie  einheimische  Gesellschaften.
Es  ist  selbstverständlich,  daß  die  Versicherung,  wie  jede  menschliche  Einrichtung,
nicht  nur  Lichtseiten,  sondern  auch  dunkle  Schattenseiten  aufzuweisen  hat.
Den  Anreiz,  sich  auf  Kosten  der  anderen  einen  Vorteil  zu  verschaffen,  einen  Verlust
3U  erheucheln,  eine  Krankheit  zu  simulieren  und  hierdurch  eine  bestimmte  Ersatzsumme
Zu  erschwindeln,  kann  man  schon  ebenso  früh  wahrnehmen,  als  das  Gegenstück,  daß
lemand  Beiträge  zu  Versicherungszwecken  erheben  läßt  und  unterschlägt.  Wir
baden  auch  Gelegenheit  festzustellen,  daß  in  vielen  Fällen  die  Fahrlässigkeit  und  der
Leichtsinn  dadurch  erhöht  wurde,  daß  jemand  in  der  Überzeugung  lebte,  ihn  könne
kein  Verlust  treffen,  weil  man  ihm  die  Folgen  eines  etwaigen  Schadens,  den  feine
Nachlässigkeit  verschuldet  habe,  zu  ersetzen  verpflichtet  sei.
Aber  mit  der  Aufklärung  der  Menschen  über  die  sozialen  Vorteile  der
Versicherung,  über  den  hohen  Wert  gegenseitigen  Beistandes,  muß  die  Achtung  vor
dieser  Einrichtung  zunehmen  und  das  Pflichtgefühl  jedes  einzelnen  allen  anderen
^ersicherungsteilnehmern  gegenüber  wachsen.  —
        <pb n="340" />
        312

Zweiter  Teil.  Handel.  XIII.  Versicherungswesen.

Zwei  Hauptarten  von  Versicherungen  werden  unterschieden.  Die  eine  wird
auf  dem  Wege  öffentlicher  Fürsorge  ausgeübt  und  bildet  einen  Teil  der  Sozialpolitik:
die  Sozialversicherung,  meistens,  da  sie  sich  besonders  auf  die  Arbeiter  erstreckt, ­
  Arbeiterversicherung  genannt.  Diese  wird  uns  hier  nicht  weiter  beschäftigen.
Wir  haben  es  hier  nur  mit  der  Privatversicherung  zu  tun.  Darunter  versteht ­
  man  alle  Versicherungen  unter  Ausschluß  der  Sozialversicherung.
Herkömmlich  teilt  man  die  Privatversicherung  in  drei  große  Gruppen,
nämlich:
1.  Personenversicherungen  (Lebens-,  Kranken-,  Invaliden-,  Unfallversicherung), ­

2.  Güterversicherungen  (Transport-,  Feuer-,  Hagel-,  Vieh-,  Diebstahlversicherung ­
  usw.),
3.  Vermögenswertversicherungen  (Haftpflicht  -  Rückversicherung
usw.).
Die  Privatversicherung  beruht,  im  Gegensatz  zur  deutschen  zwangsweisen
Sozialversicherung,  in  der  Regel  auf  freiwilligen  Verträgen,  die  dahin
lauten,  daß  die  eine  Partei  einmalige  oder  periodisch  wiederkehrende  Geldleistungen,
Prämien,  zu  zahlen  hat,  wofür  die  andere  Partei  ihr  bei  Eintritt  gewisser  Ereignisse
eine  Ersatzsumme  auszuzahlen  verspricht.  Um  bestimmte  Leistungen  und
Gegenlei  st  ungen  handelt  es  sich  also  bei  jedem  Versicherungsvertrag.
Die  Prämien  zahlende  Partei  wird  als  Versicherungsnehmer  bezeichnet. ­
  Nicht  immer  aber  sind  diejenigen  Personen,  welche  die  Versicherung  genommen ­
  haben,  auch  diejenigen,  welche  die  Versicherungssumme  erhalten  sollen,  z.  B.
wenn  ein  Vater  eine  Lebensversicherung  mit  der  Bestimmung  eingeht,  daß  seinen
Kindern  nach  seinem  Tode  10  000  M  ausgezahlt  werden  sollen.  Hier  ist  der  Vater
nur  der  Versicherungsnehmer.  Der  Einfachheit  halber  wird  hier  stets  nur  von
Versicherten  gesprochen,  indem  außer  acht  bleibt,  daß  derjenige,  welcher  den
Vertrag  abschließt  und  die  Prämie  bezahlt,  und  derjenige,  welchem  die  Versicherungssumme ­
  einmal  ausbezahlt  werden  soll,  nicht  immer  dieselben  Personen  sind.
Die  andere  Partei,  dasjenige  Unternehmen,  welchem  die  zahlreichen  Versicherten
ihre  Prämien  entrichten,  und  welches  diesen  Personen  gegenüber  die  Verpflichtung
eingeht,  sie  in  dem  vertraglich  festgesetzten  Fall  zu  entschädigen,  heißt  Versicherungsanstalt ­
  oder  Versicherer.

2.  gur  Geschichte  und  Charakteristik  des  Versicherungswesens. ­

Von  Alfred  Manes.
Manes,  Grundzüge  des  Versicherungswesens.  2.  Aufl.  Leipzig,  B.  G.  Teubner,  1911
E.  20-26.
Der  erste  Vorläufer  der  modernen  Versicherungsunternehmung  ist  eine  1668  in
Paris  gegründete,  aber  nach  kurzem  Bestand  wieder  eingegangene  Seeversicherungsgesellschaft, ­
  während  zwei  im  Jahre  1720  in  England  gegründete  Seeversicherungsgesellschaften ­
  noch  heute  bestehen.  In  Deutschland  wurde  die  erste  Aktiengesellschaft
für  Seeversicherung  1765  ,n  Hamburg  gegründet  und  im  gleichen  Jahre  eine  solche
in  Berlin,  welche  auch  Flußversicherung  betrieb.
Den  Anstoß  zur  Gründung  von  größeren  Unternehmungen  auf  dem  Gebiete
der  Feuerversicherung  gab  der  furchtbare  Londoner  Brand  vom  Jahre  1666.  Es
ist  eine  sehr  bemerkenswerte  Erscheinung,  daß  dieser  Brand  auf  dem  europäischen
        <pb n="341" />
        2.  Zur  Geschichte  und  Charakteristik  des  Versicherungswesens.  313
Kontinent,  insbesondere  in  Deutschland,  zu  einer  ganz  anderen  Entwickelung  der
Feuerversicherung  geführt  hat  als  in  England  selbst.  Hier  brachte  er  die  Einführung
vieler  mächtiger  Aktienunternehmungen,  bei  uns  die  Verwirklichung  der  von  zahlreichen ­
  Schriftstellern  geforderten  öffentlichen  Feuerversicherung,  als  deren  erstes
Unternehmen  die  Hamburger  General-Feuerkasse  vom  Jahre  1677  zu  bezeichnen  ist.
Das  Beispiel  Hamburgs  nachzuahmen,  mißlang  dem  Großen  Kurfürsten.  Dagegen
wurden  in  Preußen  eine  Reihe  Sozietäten  mit  örtlich  begrenztem  Gebiet  errichtet,
die  erste  1718  in  Berlin.
Die  Gründung  zahlreicher  weiterer  Sozietäten  wurde  namentlich  unter  Friedrich
dem  Großen  mit  vielem  Eifer  betrieben.  Es  waren  die  Gedanken  des  Merkantilismus, ­
  welche  das  Entstehen  der  öffentlichen  Feuerversicherung  in  Deutschland  bewirkten. ­
  Mit  dem  Aufkommen  individualistischer  Grundsätze  entstanden  in  Deutschland, ­
  zumal  England  ein  geeignetes  Vorbild  bot,  gegenüber  den  öffentlichen  Anstalten
private  Aktiengesellschaften.  Die  erste  wurde  1812  in  Berlin  errichtet.  1821  entstand ­
  die  erste  moderne  große  Feuerversicherungsanstalt  auf  Gegenseitigkeit  in
Deutschland,  die  Gothaer  Feuerversicherungsbank.  Zunächst  machten  sich  die  private
und  die  öffentliche  Organisation  der  Feuerversicherung  keinen  wesentlichen  Wettbewerb, ­
  weil  letztere  fast  nur  die  Jmmobiliar-,  erstere  nur  die  Mobiliarversicherung
betrieb.  Um  so  schärfer  wurde  der  Wettbewerb  im  weiteren  Verlaus  der  Entwickelung. ­

Wenn  die  moderne  Lebensversicherung  erst  um  nahezu  100  Jahre
später  entstanden  ist  als  die  See-  und  Feuerversicherung  moderner  Art,  so  liegt  dies
einmal  an  dem  Umstand,  daß  die  Lebensversicherung  weit  mehr  als  die  Feuer-  und
Seeversicherung  auf  wissenschaftlichen  Grundlagen  aufgebaut  ist,  alsdann  aber  wurde
ihre  Ausbildung  durch  die  Gesetzgebung  früherer  Jahrhunderte  gehindert,  welche
Zinsennehmen,  Spiel  und  Wette  verbot  und  die  Lebensversicherung  zufolge  ihrer
oft  geradezu  verbrecherischen  Auswüchse  nicht  immer  mit  Unrecht  als  Wette  oder
gemeingefährliche  Spekulation  ansah.
Alle  Lebensversicherungspläne  und  -versuche  bis  nahe  an  das  Ende  des
18.  Jahrhunderts,  die  zahlreichen  Kassen  von  geistlichen  Bruderschaften,  der  Freimaurerorden, ­
  Knappschaften  usw.  entbehrten  desjenigen  Moments,  welches  allein
imstande  ist,  einen  rationellen  Betrieb  zu  ermöglichen:  genauer  mathematischstatistischer
  Grundlagen,  der  Sterblichkeitsforschung.  Erst  hierauf  konnte  sich  die
Lebensversicherungsanstalt  modernen  Gepräges  erheben.
Die  Wiege  der  modernen  Lebensversicherung  hat  in  England,  in  London  gestanden, ­
  und  zwar  ist  die  im  Jahre  1762  gegründete  Equitable  Society  die  erste
auf  wissenschaftlichen  Prinzipien  beruhende  Lebensversicherungsanstalt  im  modernen
Sinne.  Die  vorher  ins  Leben  getretenen  Tontinengesellschaften  (bei  denen  das  am
längsten  lebende  Mitglied  die  Einlagen  der  übrigen  erbte)  und  sonstige  Einrichtungen
sind  als  Versicherungen  nicht  zu  betrachten.  Nach  Gründung  der  Equitable  steigt
die  Zahl  der  englischen  Lebensversicherungsgesellschaften  unaufhörlich.  1830  zählt
England  bereits  35  größere  Anstalten,  darunter  eine  große  Zahl  unsolider  Gründungen. ­

Die  Entstehung  des  Lebensversicherungsgewerbes  in  Deutschland  ist  auf  drei
Ursachen  zurückzuführen:  auf  das  fortgesetzte  Zusammenbrechen  zahlreicher  kleiner
Sterbekassen,  auf  die  Beeinflussung  durch  die  englischen  Beispiele  und  auf  die  Regelung ­
  der  Versicherung  durch  das  Preußische  Landrecht  von  1794.
Der  erste  Versuch  der  Errichtung  einer  Lebensversicherungsanstalt  in  Deutschland ­
  wurde  1806  in  Hamburg  unternommen.  An  die  Jahre  1828/29  knüpft  sich  die
Entstehung  der  ersten  deutschen  Versicherungsanstalt,  der  Lebensversicherungsbank
für  Deutschland  zu  Gotha  (jetzt  Gothaer  Lebensvtzrsicherungsbank  a.  G.).  Um  den
        <pb n="342" />
        314

Zweiter  Teil.  Handel.  XIII.  Versicherungswesen.

Rang,  die  erste  Lebensversicherungsanstalt  gewesen  zu  sein,  kämpft  freilich  mit  der
Gothaer  die  Deutsche  Lebensversicherungsgesellschaft  in  Lübeck.
Frankreich  ist  dasjenige  Land,  in  welchem  die  erste  Lebensversicherungsanstalt
auf  dem  Kontinent  anzutreffen  ist.  Es  ist  die  1787  gegründete  Compagnie  Royale
d’Assurances,  eine  Aktiengesellschaft  in  getreuer  Nachbildung  englischen  Musters.
Von  Frankreich  aus  kam  die  moderne  Lebensversicherung  1826  nach  Italien  und  den
anderen  romanischen  Ländern.  Über  Deutschland  gelangte  sie  1822  nach  Österreich.
Heute  entbehrt  kein  Kulturstaat  mehr  eigener  Lebensversicherungsanstalten.
Das  letzte  Drittel  des  18.  Jahrhunderts  bringt  auch  das  Aufkommen  der
Hagelversicherung  und  der  Viehversicherung.  Die  Entwickelung  der
Hagelversicherung  fällt  zeitlich  ungefähr  zusammen  mit  der  Befreiung  des  Grundbesitzes ­
  aus  der  jahrhundertelangen  Gebundenheit,  der  Zunahme  des  Kapitalaufwandes, ­
  der  Steigerung  des  Rohertrags  der  Felder,  der  hierdurch  bedingten  Erhöhung ­
  des  etwaigen  Verlustes  durch  Verhagelung,  der  Zunahme  wirtschaftlicher  Einsicht ­
  und  Selbständigkeit,  der  Verallgemeinerung  der  Geld-  und  Kreditwirtschaft.
Ihre  Heimat  soll  die  Hagelversicherung  in  Frankreich  haben,  von  wo  sie  nach  Großbritannien ­
  gekommen  ist.  In  Deutschland  ist  die  erste  Hagelversicherungsgesellschast
in  Braunschweig  1791  gegründet  worden.
In  ähnlichen  engen  Zusammenhang  mit  der  Intensivierung  der  Landwirtschaft
ist  das  Entstehen  der  modernen  Viehversicherung  zu  bringen.  Denn  bei  der
wachsenden  Bedeutung  der  Landwirtschaft  nahm  die  Tierzucht  zu,  und  im  Zusammenhang ­
  hierinit  die  Tierseuche,  insbesondere  die  Rinderpest.  Der  Verlust,  den
diese  in  den  Jahren  1740—1750  in  Europa  verursachte,  wird  allein  aus  über
3  Millionen  Rinder  geschätzt.  Friedrich  der  Große  war  es,  welcher  1765  die  erste
Viehversicherungsanstalt  in  Schlesien  ins  Leben  rief.
Das  verfeinerte  Wirtschaftsleben,  wie  es  das  19.  Jahrhundert  in  seiner  zweiten
Hälfte  bietet,  bringt  zahlreiche  neue  Kulturerrungenschaften,  Lebensgewohnheiten,
welche  neue  Gefahren,  neue  Bedürfnisse  wachrufen.  Man  denke  nur  an  die  Ausbreitung ­
  der  Eisenbahnen;  die  Zunahme  fabrikmäßiger  Produktionsweise  und  die
hierdurch  bedingte  Haftpflicht  der  Unternehmer;  die  komfortable  Bauweise,  insbesondere ­
  unter  stärkerer  Verwendung  von  Glasscheiben;  die  Einrichtung  von  Wasserleitungen ­
  in  den  Wohnhäusern:  die  Ausbreitung  des  Kredit-  und  Hypothekenwesens:
das  Aufkommen  der  Automobile  und  der  Luftschiffe  usw.  Alle  diese  Neuerungen
geben  dem  Versicherungsgedanken  neuen  Nährboden,  und  es  entsteht  eine  Unfallversicherung ­
  seit  1845,  eine  Haftpflichtversicherung  seit  1871,  eine
Glasversicherung,  eine  Wasserleitungsschäden  Versicherung
usw.  Die  Anhäufung  der  Risiken  bei  den  Versicherungsanstalten  macht  wieder  den
Ausbau  und  die  Verbreitung  der  Rückversicherung  erforderlich,  welche  die
Mitversicherung  immer  mehr  verdrängt.
Aber  mehr  noch  als  durch  das  Entstehen  neuer  Zweige  wird  die  neue  Epoche
gekennzeichnet  durch  das  Hineinwachsen  der  Privatversicherung  in  den  modernen
Großbetrieb.
Man  kann  sich  die  Entwickelung  dieser  Epoche,  in  der  wir  noch  stehen,  am
heften  vielleicht  veranschaulichen,  wenn  man  sie  in.  Parallele  setzt  zur  Entwickelung
des  Bankwesens  und  der  Industrie.
Der  zahlreichen  Umwandlung  von  Privatbanken  in  Aktiengesellschaften  entspricht ­
  das  Verschwinden  der  Einzelversicherer  und  auch  der  Übergang  von  Gegenseitigkeitsanstalten ­
  in  die  Form  des  Aktienbetriebes.  Daneben  läßt  sich  eine  zunehmende ­
  Fusionierung  und  Kommanditierung  feststellen.
Dem  mächtigen  Emporsteigen  der  führenden  Bankhäuser  entspricht  genau  die
ebenso  schnelle  und  über  alles  Erwarten  starke  Entwickelung  der  führenden  großen
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        2.  Zur  Geschichte  und  Charakteristik  des  Versicherungswesens.  31S
deutschen  und  in  noch  größerem  Maße  der  amerikanischen  Gesellschaften.  Die  Zahl
der  beschäftigten  Personen,  der  Angestellten  auf  den  Bureaus  und  in  den  Agenturen
wächst  enorm;  die  großen  werden  immer  größer.  Bei  den  Banken,  wie  bei  den
Versicherungsanstalten  nehmen  fernerhin  die  Grundkapitalien  gewaltig  zu;  hier  wie
dort  bringt  der  überseeische  Verkehr  einen  ausgedehnten  Geschäftsbetrieb  im  Ausland ­
  mit  sich.
Und  wie  so  auf  der  einen  Seite  eine  dem  Bankwesen  entsprechende  Entwickelung ­
  im  Versicherungswesen  wahrzunehmen  ist,  so  zeigt  sich  ein  entsprechendes
Bild  bei  einem  Vergleich  zwischen  Industrie  und  Warenhandel  und  dem  Versicherungswesen. ­

Auch  hier  sehen  wir,  wie  der  große  Zug,  der  die  letzten  Jahrzehnte  der  Entwickelung ­
  der  Volkswirtschaft  beherrscht,  in  allen  seinen  einzelnen  Ausstrahlungen
auch  im  Versicherungswesen  zum  Ausdruck  gelangt.
Besonders  deutlich  wahrnehmbar  ist  die  Übereinstimmung  der  Entwickelung
des  Versicherungswesens  mit  der  Industrie  hinsichtlich  der  Kartellbildung.  Wie  in
der  Industrie,  so  vereinen  sich  auch  im  Versicherungsgeschäft  die  Unternehmer,  um
gemeinsame  Vereinbarungen  zu  treffen,  fei  es  hinsichtlich  der  Vertragsbestimmungen,
sei  es  hinsichtlich  des  Verkaufspreises  der  Versicherungsscheine  oder  nur  zur  Wahrung
gemeinsamer  Jnterssen.  Der  Kartellierung  der  Unternehmungen  treten  auf  der
anderen  Seite  Kartelle  der  Versicherten  gegenüber.  Und  eine  dritte  Art  von  Zusammenschluß ­
  ist  hier  zu  vermerken:  die  Bestrebungen  der  Versicherungsbeamten,
der  Agenten  wie  der  Büreauangestellten,  zur  materiellen,  geistigen  und  moralischen
Hebung  ihres  Standes.
Aber  wie  wir  neben  der  elektrischen  Schnellbahn  im  Besitze  einer  Aktiengesellschaft ­
  mit  vielen  Millionen  Grundkapital  den  ländlichen  Fuhrmann  antreffen,  der
auf  der  gleichen  Strecke  Waren  befördert,  neben  dem  riesenhaften  Warenhaus  der
Großstadt  den  bescheidenen  Kramladen  des  Dorfes,  so  kann  es  uns  auch  nicht  wundernehmen, ­
  wenn  neben  dem  enormen  Großbetrieb  einer  Tausende  von  Angestellten
zählenden,  Millionen  von  Versicherten  aufweisenden,  international  tätigen  Riesenge, ­
  ellschaft  zahllose  Versicherungszwergbetriebe  der  mannigfachsten  Art  sich  erhalten
haben.  Und  wie  jener  Kramladen  nach  wie  vor  trotz  des  Warenhauses  rentabel  ist
und  bleibt,  so  vermögen  auch  die  kleinen  Vereine  mit  einem  engbegrenzten  Kreise
von  Teilnehmern  sich  zu  erhalten.
So  wenig  beachtet,  wie  die  häufig  in  aller  Stille  arbeitenden  Kartelle,  ist  die
ebenfalls  wohl  vorwiegend  der  neuen  Zeit  angehörige  Filialisierung  von  Versicherungsunternehmungen, ­
  die  Gründung  von  Tochteranstalten.
Und  neben  der  erwähnten  starken  Fusionierung  zeigt  sich  in  den  letzten  Jahren
eine  auffallend  starke  Tendenz  zur  Gründung  von  neuen  Anstalten,  welche  oft  einen
örtlich  oder  beruflich  eng  begrenzten  Geschäftskreis  bevorzugen.  Die  Sucht,  seine
eigene  Versicherungsanstalt  zu  besitzen,  breitet  sich  in  einer  die  gesunden  Grundlagen ­
  der  deutschen  Privatversicherung  bedrohenden  Weise  in  industriellen,  landwirtschaftlichen, ­
  ja  selbst  akademischen  Kreisen  immer  mehr  aus.
Was  die  Entwickelung  des  inneren  Betriebes  anbelangt,  so  finden  wir  hier  auf
der  einen  Seite  eine  Fortbildung  der  Arbeitsteilung,  auf  der  anderen  eine  Fortbildung ­
  der  Arbeitsvereinigung.  Akkumulation  mehrerer  Zweige  zeigt  sich  ebenso
wie  vereinzelt  die  Konzentration.
Dem  modernen  Versicherungswesen  eigentümlich  ist  weiterhin  die  starke
Jnternationalisierung.  Versicherungsunternehmungen,  welche  in  allen
Erdteilen  tätig  sind,  Policen  in  allen  lebenden  Sprachen  ausstellen,  Angehörige  aller
Rassen  zu  ihren  Beteiligten  zählen,  sind  in  diesem  Maße  erst  eine  Erscheinung  vom
letzten  Drittel  des  vorigen  Jahrhunderts.
        <pb n="344" />
        316

Zweiter  Teil.  Handel.  XIII.  Versicherungswesen.

Erst  das  Zeitalter  der  Sozialpolitik  konnte  eine  Erscheinung  zutage ­
  fördern,  welche  nicht  nur  in  Deutschland  zu  einem  lange  noch  nicht  genug  beachteten, ­
  .äußerst  interessanten,  wirtschaftlichen  und  politischen  Problem  gehört:  die
von  sozialen  oder  fiskalischen  Gesichtspunkten  ausgehenden  Bestrebungen  zur  V  e  r  -
staatlichung  der  Versicherung,  die  Forderung  staatlicher  Beihilfe,  das
Durchdringen  des  Gedankens  eines  allgemeinen  Menschenrechts  auf  Versicherung.
In  Kreisen,  denen  vor  drei  oder  vier  Jahrzehnten  der  Gedanke  der  Versicherung ­
  vollkommen  fremd  war,  in  denen  man  dem  Versicherungswesen  als  einer
großkapitalistischen  Spekulation  feindselig  gegenüberstand,  sucht  man  heute  mit  allen
Mitteln,  sogar  zwangsweise,  eine  Versicherung  herbeizuführen,  offen  oder  versteckt
mit  dem  Wunsche  von  Staatszuschüssen.  Mögen  solche  Bestrebungen  gelegentlich  auch
vielleicht  auf  einem  Mißverstehen  der  modernen  Sozialpolitik  beruhen,  so  sind  sie
doch  ein  markantes  Zeichen  dafür,  wie  der  Versicherungsgedanke  in
Deutschland  volkstümlich  ist,  seitdem  das  Deutsche  Reich  allen  andern  Ländern
voran  als  Organisator  auf  dem  Gebiete  der  Sozialversicherung  in  einer  durchweg
mustergültigen  und  enorm  großzügigen,  kulturell  hoch  bedeutsamen  Weise  tätig  geworden ­
  ist.
Wo  eine  solch  mächtige  Entwickelung  vor  sich  geht,  kann  auf  die  Dauer  auch  der
Gesetzgeber  nicht  zurückbleiben.  Und  so  sehen  wir  als  ein  ferneres  Merkmal  der
Entwickelung  Fortschritte  auf  dem  Gebiete  der  Versicherungsgesetzgebung.
Daß  nicht  nur  in  Deutschland,  sondern  in  allen  Kulturländern  eine  Versicherungswissenschaft ­
  aufkommt,  deren  Zweck  es  ist,  alle  Vorgänge  und
Erscheinungen  des  Versicherungswesens  in  der  Vergangenheit  wie  der  Gegenwart
zu  studieren,  Vergleiche  zu  ziehen  und  Erwägungen  darüber  anzustellen,  das  sind
vielleicht  die  erfreulichsten  Merkmale  der  modernen  Entwickelung  des  Versicherungswesens. ­

Es  gab  eine  Zeit,  in  der  gewisse  Versicherungen  als  ein  Luxus  für  Begüterte
galten.  Aber  bekanntlich  ändert  sich  der  Begriff  des  Luxus  im  Laufe  der  Jahrhunderte, ­
  wie  jeder  andere  wirtschaftliche  Begriff.  Kleidungsstücke,  die  man  einst
als  Luxus  für  Könige  bezeichnete,  erkennt  man  heute  als  unentbehrlich  selbst  für  den
Ärmsten  an.  Was  die  Zivilprozeßordnung  vor  wenigen  Jahrzehnten  als  pfändbar
bezeichnete,  erklärt  das  neue  Prozeßrecht  als  unpfändbar,  weil  in  dieser  kurzen
Spanne  Zeit  die  Auffassung  von  dem,  was  notwendig  ist  für  des  Lebens  Notdurft,
sich  geändert  hat.  So  geht  es  auch  mit  der  Versicherung.  Wir  stehen  in  Deutschland
wenigstens  heute  auf  dem  Standpunkt,  daß  sie  in  gewissen  Arten  eine  unumgänglich
notwendige  Veranstaltung  gerade  für  die  Ärmsten  ist.  Und  der  Staat  selbst  sucht  den
Ärmsten  das  zu  gewähren,  was  einst  als  Luxus  für  die  Reichsten  galt.

3.  Kaufmannsstand  und  Versicherung*.
Von  Alwin  Helms.
Helms,  Kaufmannsstand  und  Versicherung.  In:  Süddeutscher  Merkur.  Monatsblatt
des  Vereins  Merkur,  Kaufmännischer  Verein  Nürnberg,  und  der  ihm  angeschlossenen  Vereine.
Für  die  Schriftleitung  verantwortlich:  Helms.  1.  Jahrgang.  Nürnberg,  Druck  von  Ludwig
Rodrian,  1905.  S.  101—102.
Es  dürfte  heute  wohl  kaum  noch  einen  Angehörigen  des  deutschen  Kaufmannsstandes ­
  geben,  der  nicht  die  Überzeugung  gewonnen  hat,  daß  die  Einrichtungen  der
*)  Die  Ausführungen  von  Alwin  Helms  haben  auch  nach  dem  Erlasse  der  Reichsversicherungsordnung ­
  vom  19.  Juli  1911  (s.  unten  Dritten  Teil,  Abschnitt  III,  Nr.  7)  und  des
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        3.  Kaufmannsstand  und  Versicherung.

317

staatlichen  Invalidenversicherung  für  die  Handelsangestellten  durchaus  unzureichend
sind,  —  vorausgesetzt,  daß  er  sich  mit  dem  Gesetze  und  seinen  Leistungen  näher  beschäftigt ­
  hat.  Dieser  Standpunkt  wurde  von  mir  in  den  letzten  zehn  Jahren  in
zahlreichen  Vorträgen  dargelegt,  ja  schon  vertreten,  als  der  Entwurf  des  Alters-  und
Jnvaliditätsversicherungsgefetzes  noch  den  Reichstag  beschäftigte.  Bereits  dreimal
habe  ich  auch  auf  den  Verbandstagen  des  „Deutschen  Verbandes  Kaufmännischer
Vereine"  in  ausführlichen  Berichten  die  Unzulänglichkeit  der  staatlichen  Versicherung
für  den  Kaufmannsstand  und  die  Crstrebung  seiner  Befreiung  hiervon  näher  erörtert, ­
  sowie  die  Notwendigkeit  der  Errichtung  einer  allgemeinen  kaufmännischen
Pensionskasse  mit  Alters-,  Invaliden-,  Witwen-  und  Waifen-Versicherung  begründet.
Mit  dieser  Pensionskasse  müßte  auch  die  Kranken-  und  Unfallversicherung  verbunden
werden,  da  die  eine  Versicherung  sich  an  die  andere  unmittelbar  anschließt.  Dann
würden  die  jetzigen  hohen  Verwaltungskosten  für  die  verschiedenen  Versicherungen
ganz  erheblich  verringert,  die  Leistungen  aber  erhöht  werden.  Es  läßt  sich  dies
Ziel  nach  meiner  Überzeugung  durch  die  Bildung  einer  Berufsgenossenschaft  für  den
Kaufmannsstand,  nach  Art  der  Seeberufsgenossenschaft,  unschwer  erreichen.
Von  Anfang  an  habe  ich  die  Ansicht  vertreten,  daß  die  Einrichtungen  der'staatlichen ­
  Invalidenversicherung,  die  unzweifelhaft  überaus  segensreich  für  die  industriellen, ­
  also  für  die  Handarbeiter  wirkt,  nicht  auf  die  geistigen  Arbeiter,  somit
nicht  auf  die  Handlungsgehilfen  zugeschnitten  seien.  Das  Gesetz  war  zuerst  auch  gar
nicht  für  die  Angehörigen  des  Kaufmannsstandes  bestimmt,  denn  sein  Entwurf  trug
den  Titel:  „Die  Alters-  und  Invalidenversicherung  der  Arbeiter."
Meine  wiederholt  ausgesprochene  Ansicht,  daß  die  staatliche  Invalidenversicherung ­
  nicht  für  den  geistigen,  sondern  nur  für  den  Handarbeiter  wirklich  zweckentsprechend ­
  sei,  die  geistigen  Arbeiter  aber  eigentlich  nur  zugunsten  der  Handarbeiter ­
  ihre  Beiträge  zahlen  müßten,  hat  eine  lebhafte  Unterstützung  durch  die  Bewegung ­
  erfahren,  die  in  den  letzten  drei  Jahren  die  Kreise  der  deutschen  Privatbeamten ­
  ergriffen  hat.  Mit  großer  Freude  begrüße  ich  deshalb  diese  Bewegung,
tritt  doch  in  ihr  der  Gegendruck  der  geistigen  Arbeiter  deutlich  hervor.  Wenn  ich
aber,  trotz  meiner  lebhaften  Sympathie  für  sie,  den  Angehörigen  des  Kaufmannsstandes ­
  nicht  empfehlen  kann,  sich  ihr  anzuschließen,  so  liegt  der  Hauptgrund  darin,
daß  die  Leitung  dieser  Bewegung  es  bis  jetzt  ablehnt,  für  die  von  ihr  erstrebte
„Pensionsversicherung  der  Privatbeamten"  Gefahrenklassen  einzuführen.
Jedem  Kaufmanne  muß  es  aber  einleuchten,  daß  in  diesem  Falle  die  Kaufleute
wieder  zugunsten  anderer  Privatbeamten  Beiträge  zahlen  müßten,  ohne  den
entsprechenden  Gegenwert  zu  erhalten.  Denn  daß  die  Gefahr,  dauernd  arbeitsunfähig ­
  zu  werden  oder  tödlich  zu  verunglücken,  für  Ingenieure,  Architekten,
Chemiker,  Techniker.  Gruben-  und  Hüttenbeamte,  Förster  usw.  erheblich  größer  ist
als  für  die  Angehörigen  des  Kaufmannsstandes,  liegt  klar  auf  der  Hand.  Im
übrigen  beweisen  dies  die  Gefahrenklassen  der  Unfallversicherungsgejellschaften.
Bei  der  Gründung  einer  besonderen  Pensionskasse  für  den  deutschen  Kaufmannsstand ­
  stehen  mithin  deren  Mitgliedern  weit  höhere  Renten  in  Aussicht,  als
wenn  die  Kaufleute  mit  allen  anderen  Privatangestellten  in  einer  einzigen  allgemeinen ­
  Pensionskasse  ohne  Gefahrenklassen  zusammen  versichert  werden.  Wäre  z.  B.
statt  der  Einbeziehung  der  Handlungsgehilfen  in  die  staatliche  Invalidenversicherung
der  Arbeiter  schon  1889,  also  bei  ihrer  Einführung,  eine  besondere  Pensionskasse  für
den  deutschen  Kaufmannsstand  ins  Leben  gerufen  worden,  so  würde  diese  Kasse  auch
bei  den  jetzigen  niedrigen  Beiträgen  ganz  erheblich  mehr  leisten  können,  als  die
Versicherungsgesetzes  für  Angestellte  vom  20.  Dezember  1911  (s.  unten  Dritten  Teil,  Abschnitt  i  11,
Ar.  8)  von  ihrem  Werte  nichts  verloren.  —  G.  M.
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        318  Zweiter  Teil.  Handel.  XIV.  Buch-  und  Zeitungswesen.

staatliche  Invalidenversicherung  den  Angehörigen  unseres  Standes  gewährt.  Bestimmte ­
  Zahlen  sind  von  den  amtlichen  Stellen  nicht  zu  erhalten.  Es  dürfte  jedoch
nach  bestmöglicher  Berechnung  kaum  zu  hoch  gegriffen  sein,  wenn  man  annimmt,
daß  im  Laufe  der  Jahre  etwa  50  Millionen  Jt  an  Beiträgen  für  die  Angehörigen
des  Kaufmannsstandes  an  die  staatliche  Invalidenversicherung  gezahlt  worden  sind.
Die  Gegenleistungen  waren  aber,  soweit  dies  nach  meinen  umfangreichen  privaten
Erhebungen  festzustellen  ist,  verhältnismäßig  sehr  geringe.
Was  würde  nicht  eine  besondere  Pensionskasse  mit  einem  Grundstock  von
50  Millionen  Jl  für  unsere  Standesangehörigen  leisten  können?  Und  wie  günstig
würden  wir  Kaufleute  dastehen,  wenn  es  wirklich  gelänge,  eine  besondere  staatliche
Pensionskasse  unter  Abtrennung  von  der  Invalidenversicherung  und  Auskehrung  der
bisherigen  Einzahlungen  —  natürlich  unter  Abzug  der  Summen  für  das  bisher
getragene  Risiko  für  die  geleisteten  Zahlungen  und  für  die  Verwaltungskosten  —  zu
erreichen?  Das  Ziel  ist  erstrebenswert;  deshalb  gllt  es,  nicht  zu  ermüden,  wenn  die
Erreichung  auch  noch  im  weiten  Felde  liegt.
Obgleich  nun  gewiß  die  Hoffnung  berechtigt  erscheint,  daß  auf  die  eine  oder
andere  Weise  eine  bessere  staatliche  Pensionsversicherung  für  die  Angehörigen  unseres
Standes  sowie  für  alle  Privatbeamten  erreicht  werden  wird,  so  können  doch  bis
dahin  zweifelsohne  noch  recht  viele  Jahre  vergehen.
Niemand  sollte  sich  deshalb  hierauf  verlassen  und  in  die  Zukunft  hineinleben.
Es  tut  vielmehr  jeder  Angehörige  des  Kaufmannsstandes  und  jeder  andere  Privatangestellte ­
  das  größte  Unrecht  gegen  sich  und  die  Seinigen,  wenn  er  nicht  rechtzeitig
eine  gute  Lebens-,  Unfall-,  Invaliden-  oder  Kapitalversicherung  abschließt,  sofern  er
dazu  irgendwie  in  der  Lage  ist.  Das  Verabsäumen  der  Versicherung  hat  schon
manchen  in  große  Betrübnis,  seine  Angehörigen  aber  in  bittere  Not  gestürzt.  Je
frühzeitiger  eine  Versicherung  geschlossen  wird,  desto  billiger  und  vorteilhafter  ist  sie
natürlich.  Zu  beachten  bleibt  dabei  auch,  daß  oft  der  Gesundheitszustand  in  späteren
Jahren  den  Abschluß  der  gewünschten  Versicherung  nicht  mehr  zuläßt.

XIV.  Buch-  und  Zeitungslvesen.

1.  Buchgewerbe  und  Geistesleben.
Von  Woldemar  Koehler.
K  o  e  h  l  e  r  ,  Das  deutsche  Buchgewerbe  im  Dienste  der  Wissenschaft.  Heidelberg,
Karl  Winter,  [1903/4]-  S.  9-11.
Koehler,  Positive  Theorie  des  Literaturwertes.  Heidelberg,  Karl  Winter,  1912.
Das  Buchgewerbe  verhält  sich  zum  Geistesleben  wie  ein  Prisma  zum  Sonnenlicht. ­
  Es  ist  das  empfangende  und  gebende  Prinzip  zugleich.  Beide  stehen  im  Verhältnis ­
  wechselseitiger  Bedingtheit.  Fallen  Sonnenstrahlen  auf  ein  Prisma,  so
werden  sie  durch  dieses  in  eine  Fülle  der  lebendigsten  Farben  zerlegt  und  verbreitet.
So  auch  bei  den  Ausstrahlungen  des  Geistes,  den  Ideen.  Erst  die  buchmäßige
Fassung  derselben  macht  sie  fruchtbar  allerwärts  und  verleiht  ihnen  nicht  selten  ewige
Dauer.  So  stehen  Buchgewerbe  und  Geistesleben  im  innigsten  Zusammenhang.  Das
eine  ist  ohne  das  andere  nicht  denkbar  und  umgekehrt.
Im  Geistesleben  spielt  der  Bildungszweck  eine  eminent  wichtige  Rolle.  Er
durchdringt  und  erfüllt  es  und  zieht  es  größtenteils  in  seinen  Dienst.  Denken  und
Sein  sind  eines  und  dasselbe.  Bildung  und  Menschenwürde  sind  identische  Begriffe.
        <pb n="347" />
        1.  Buchgewerbe  und  Geistesleben.

319

Die  praktische  Übung  erzieherischer  Tätigkeit  stützt  sich  nun  vor  allem  auf  die
Bildungsmittel,  unter  denen  die  literarischen  naturgemäß  den  ersten  Rang  einnehmen. ­
  Ihre  Beschaffenheit  war  von  jeher  großen  Schwankungen  unterworfen,
je  nach  dem  Niveau  des  obwaltenden  Kulturzustandes,  der  Absicht  des  Erkennens
und  dem  Grad  individueller  Empfänglichkeit.  Sie  hat  gleich  diesem  ihre  geschichtliche
Entwickelung.  In  der  Qualität  der  Bildungselemente  liegt  ein  bedeutsames  Kennzeichen ­
  des  Bildungswertes  und  Bildungsstandes  einer  Familie,  einer  Gemeinde,  eines
Volkes,  einer  Völkergemeinschaft.  Von  den  einfachsten  Formen  schreitet  sie  fort  zu
immer  höherer  Vollendung.  Dies  gilt  im  allgemeinen  von  der  Qualität  der
literarischen  Bildungswerkzeuge.  Im  besonderen  gehören  sie  einer  bestimmten
Rangordnung  an,  welche  weiter  unten  noch  des  näheren  betrachtet  werden  soll.
Das  Bindeglied  zwischen  beiden  Gebieten,  dem  Buchgewerbe  und  der  Geisteskultur, ­
  ist  die  Technik  im  allgemeinen  und  die  graphische  Technik  im  besonderen.
Die  Einwirkung  der  Schrift  in  all  der  Vielseitigkeit  ihrer  technischen  Verwendung
auf  den  Werdegang  des  Geisteslebens  tritt  in  der  Geschichte  des  Buchgewerbes  und
namentlich  der  graphischen  Technik  besonders  wirkungsvoll  hervor.  Sie  verbürgt  den
engen,  ja  untrennbaren  Zusammenhang  mit  der  Geschichte  der  geistigen  Bildung,
—  ein  Konnex,  der  durch  das  stete  Zusammenfließen  der  beiderseitigen  Interessengebiete ­
  fest  gefügt  ist.  Die  Innigkeit  der  wechselseitigen  Beziehungen  erklärt  die
Tatsache,  daß  die  Geschichte  des  Buchgewerbes  zugleich  ein  hochbedeutendes,  weil
grundlegendes  Stück  Kulturgeschichte  enthält,  ja  enthalten  muß.  Sie  beschreibt
die  Entstehung  und  Verwertung  jener  Elemente,  durch  welche
der  Menschheit  eine  höhere  Daseinsform  geschaffen,  ihr  ein
menschenwürdiges  Leben  begründet  und  erhalten  wurde.
Art  und  Umfang,  Zweck,  Richtung  und  Tempo  buchgewerblichen  Fleißes  ändern
sich  mit  dem  Werden  und  Vergehen  auf  dem  Gebiete  des  geistigen  Lebens,  dessen
Atemzug  rein  dynamisch  durch  das  Entwicklungsvermögen  der  graphisch-technischen
Hülfsmittel  bedingt  ist.  So  spiegelt  sich  in  den  Erzeugnissen  des  Buchgewerbes  die
geistige  Arbeit  wieder,  als  eine  lebensvolle  und  lebensspendende  Reflexerscheinung.
Ein  jedes  für  das  Kulturleben  wichtige  Ereignis  wird  vom  literarischen  Verkehr
begierig  aufgenommen,  ganz  seiner  Bedeutung  entsprechend  ökonomisch  fruktifiziert,
und  somit  werden  Geistesregungen  in  klingende  Münze  umgeprägt.  So  ist  das
Buchgewerbe  die  Münzstätte  der  Geisteskultur,  die  leider  nur
zu  oft  versagt,  da  ihre  Fruchtbarkeit  von  der  Absatzfähigkeit  der  Geistesprodukte  abhängt ­
  und  selbst  dann,  wenn  alle  Bedingungen  der  Rentabilität  des  Geistes  gegeben ­
  sind,  unter  dem  Drucke  eines  maßlosen  Egoismus  schmachtet.  So  ziehen  sich
beide  Gebiete  an  und  stoßen  sich  ab.  Die  geistige  Rentabilität  entscheidet ­
  über  Sein  und  Nichtsein  im  Kulturleben.
Der  enge,  bald  friedlich-schöpferische,  bald  widerstrebend-erzwungene  Zusammenhang ­
  der  erwähnten  Interessensphären  tritt  des  weiteren  recht  deutlich  in  der  Erscheinung ­
  zutage,  daß  Aufschwung  und  Niedergang  auf  der  einen  Seite  sich  unmittelbar ­
  der  anderen  mitteilen  und  auf  diese  übergehen,  jedoch  mit  dem  Unterschiede, ­
  daß  selbst  die  schwerste  Katastrophe,  welche  je  die  Kultur  getroffen,  nicht  in
gleichem  Maße  verderblich  auf  die  geistigen  Schöpfungen  einwirkt.  Die  Errungenschaften ­
  des  Wissens,  wenn  auch  vorübergehend  ökonomisch  entwertet,  leben  fort  in
den  Erzeugnissen  buchgewerblichen  Fleißes  und  erlangen  in  denselben  unvergänglichen
Wert;  —  ja,  sie  haben  etwas  von  der  Dauer  architektonischer  Kunstwerke,  wenn  sie
auch  nicht  mit  der  gleichen  Widerstandskraft  allen  äußeren  Einwirkungen  zu  trotzen
vermögen.
Aber  das  beste  und  zuverlässigste  Unterpfand  eines  untrennbaren  Konnexes
zwischen  Buchgewerbe  und  Geistesleben  ist  der  den  Geistesschöpfungen  entströmende
        <pb n="348" />
        320  Zweiter  Teil.  Handel.  XIV.  Buch-  und  Zeitungswesen.

Nutzen,  ihre  Produktivität.  In  den  verschiedenen  Graden  der  Nutzbarkeit  literarischer
Güter  osfenbart  sich  zugleich  das  Maß  der  Abhängigkeit  des  denkenden  Menschen  von
den  literarischen  Hülfsmitteln,  wonach  sie  sich  in  eine  bestimmte  Rangordnung  einteilen ­
  lassen,  die  im  folgenden  kurz  wiedergegeben  werden  soll:
In  die  erste  Ordnung  sind  alle  diejenigen  Schriften  und  Werke  zu  rechnen,
deren  Nießbrauch  die  berufliche  Existenz  sicherstellt,  —  die  also  das  geistige  Rüstund
  Handwerkszeug  der  menschlichen  Daseinsnotwendigkeit  verkörpern,  oder  die
Brotliteratur.
In  die  zweite  Ordnung  gehören  diejenigen  Bücher  und  Schriften  des  literarischen
Lebensbedarfes,  welche  außerhalb  des  unumgänglichen  Kaufzwanges  stehen,  immerhin ­
  aber  mehr  oder  minder  unentbehrlich  sind  für  Erleichterung  und  Förderung  der
Berufswaltung  durch  Selbstunterricht,  Pflege  des  staatlichen  Kultusdienstes  usw.
In  die  dritte  Ordnung  sind  schließlich  alle  literarischen  Güter  freien  geistigen
Nießbrauches  zu  rechnen,  frei  von  jeglichem  Kaufzwang.
In  diese  drei  Ordnungen  lassen  sich  alle  literarischen  Erscheinungen  einreihen,
und  es  gibt  dann  eine  Fülle  von  Unterabteilungen,  Arten  und  Abarten,  welche
durch  die  unendliche  Vielgestaltigkeit  des  literarischen  Lebens  bedingt  find.
Das  literarische  Leben  aber  umschließt  Buchgewerbe  und  Geistesarbeit  zu  einem
harmonischen  Ganzen,  in  dessen  Innern  gleich  der  Herztätigkeit  der  Hebel  des  technischen ­
  Fortschrittes  wirkt  und  schafft  von  Jahrhundert  zu  Jahrhundert,  das  wirre
Durcheinander  des  Gedankenmeeres  klärend,  sichtend  und  ordnend;  —  aber  darüber
schwebt,  wie  ein  ewig  blinkender  Stern  des  Lebens:  der  Menschheit  Hochgedanke.


2.  Der  deutsche  Buchhandel  in  seinen  verschiedenen
gweigen,  insbesondere  das  Kommissionsgeschäft.
Von  Gustav  Fischer.
Fischer,  Grundzüge  der  Organisation  des  deutschen  Buchhandels.  Jena,  Gustav  Fischer,
1903.  S.  39  und  S.  87-92.
Die  drei  Hauptbestandteile  des  deutschen  Buchhandels  der  Gegenwart  sind
Verlag,  Sortiment  und  Kommissionsgeschäft.  Der  Verlag  übt  im
großen  und  ganzen  die  produzierende  Tätigkeit  aus,  während  das  Sortiment  dazu
bestimmt  ist,  die  Produkte  des  Verlags  an  allen  Orten  direkt  an  die  Konsumenten  zu
vertreiben.  Das  Verhältnis  des  Verlegers  zum  Sortimenter  ist  gleich  dem  des  Fabrikanten ­
  zum  Kaufmann.  Wie  es  nun  bei  den  kaufmännischen  Geschäften  allerlei
Zwischenhändler  und  verschiedene  Arten  des  kaufmännischen  Betriebs  gibt,  so  auch
im  Buchhandel.  Wir  finden  neben  dem  reinen  Sortimentsgeschäft,  mit  dem  vielfach
Antiquariat,  z.  T.  Musikalien-  und  Kunsthandel  rc.  verbunden  sind,  mit  dem  Büchervertrieb ­
  beschäftigt  das  Barsortiment,  den  Groß-Restbuchhandel  oder  das  moderne
Antiquariat,  Zwischenglieder,  welche  sich  in  den  direkten  Verkehr  zwischen  Verlag  und
Sortiment  eingeschoben  haben,  dann  in  einer  Linie  mit  dem  Sortiment  die  Reiseund
  Kolportagebuchhandlungen,  die  den  Büchervertrieb  nur  auf  andere  Weise  als
die  Sortimentsbuchhandlungen  besorgen.
Der  dritte  Hauptzweig  des  deutschen  Buchhandels  ist  das  Kommissionsgeschäft.
Dasselbe  hat  vor  allem  die  Aufgabe,  die  verkehrsvermittelnde  Tätigkeit  zwischen  Verlags- ­
  und  Sortimentsbuchhandel  an  den  buchhändlerischen  Zentren  auszuüben.
Kommissionäre  waren  zunächst  diejenigen  Buchhändler  an  den  Meßplätzen
Frankfurt  und  Leipzig,  welche  die  Auslieferung  der  Verlagswerke  auswärtiger  Ver-
        <pb n="349" />
        2.  Der  deutsche  Buchhandel  in  seinen  verschiedenen  Zweigen  rc.  321
leger  kommissionsweise  das  ganze  Jahr  hindurch  besorgten.  Auch  heute  noch  macht
diese  Auslieferungstätigkeit,  wie  wir  später  sehen  werden,  einen  nicht  unbeträchtlichen
Teil  der  Tätigkeit  der  Kommissionäre  aus.
Die  Haupttätigkeit  des  Kommissionsbuchhandels  liegt  aber  heute  in  der  Verkehrsvermittlung. ­
  Als  mit  der  Einführung  des  Konditionsgeschäfts  und  dem  Sinken
der  Bedeutung  der  Messen  für  den  Bücherverkehr  ein  regelmäßiger  Verkehr  über  den
Meßplatz  zwischen  Verlag  und  Sortiment  das  ganze  Jahr  hindurch  an  Stelle  des
alten  Meßverkehrs  trat,  da  ließen  sich  auch  die  jetzt  wieder  aufkommenden  reinen
Sortimentsbuchhandlungen  am  Meßplatz  durch  Kommissionäre  vertreten,  welche  die
für  die  Sortimenter  bestimmten  Sendungen  sammelten  und  zusammen  in  größeren
Ballen  an  sie  abgehen  ließen,  wodurch  sehr  viel  an  Fracht,  welche  die  einzelnen
Sendungen  gekostet  hätten,  erspart  wurde.  Auch  die  Verleger,  welche  keine  Auslieferungslager ­
  in  Leipzig  hatten,  betrauten  Kommissionäre  mit  ihrer  Vertretung  am
Meßplatz  und  sandten  an  sie  die  für  die  verschiedenen  Sortimentsbuchhandlungen
bestimmten  Sendungen  in  gemeinsamen  Ballen,  deren  einzelne  Teile  vom  Kommissionär ­
  am  Kommissionsplatz  an  die  Kommissionäre  der  verschiedenen  Adressaten
besorgt  wurden.  Es  entstand  so  besonders  aus  Frachtersparnisrücksichten  für  die  vielen
einzelnen  Sendungen,  deren  Zahl  durch  das  Konditionsgeschäft  sehr  vermehrt  wurde,
der  regelmäßige  Verkehr  über  den  Kommissionsplatz,  besonders  über  Leipzig.  Nicht
nur  die  Bücherpakete  gingen  diesen  Weg,  sondern  auch  das  Gros  der  buchhändlerischen
Geschäftspapiere,  wie  Verlangzettel  rc.  Es  wurden  also  auch  bei  diesem  veränderten
Verkehr  noch  alle  Geschäfte  am  Meßplatz  abgeschlossen,  wenn  auch  meist  durch  die
Kommissionäre.
Aus  dem  alten  Meßverkehr  erhielt  sich  aber  auch  der  Brauch,  daß  der  Verkäufer ­
  Kosten  und  Gefahr  für  die  Sendung  nach  dem  Meßplatz  trug,  während  der
Käufer  den  Transport  vom  Meßplatz  nach  seinem  Wohnort  zu  tragen  hatte.  Diese
Regel  wurde  nun  auch  auf  die  neu  entstehenden  Konditionssendungen  ausgedehnt.
Mit  dem  Aufkommen  dieses  regelmäßigen  Verkehrs  war  es  nun  für  jeden  größeren
Sortimenter  und  Verleger  nötig,  daß  er  sich  am  Meßplatz,  der  jetzt  zum  Kommissions-Platz
  geworden  war,  einen  Vertreter  (Kommissionär)  hielt.
Die  Besorgung  des  Kommissionsgeschäfts  lag  zunächst  fast  ausschließlich  in  der
Hand  von  Sortimentsbuchhandlungen.  Mit  der  Zunahme  des  Verkehrs  und  den
gesteigerten  Anforderungen  an  die  Kommissionstätigkeit  gaben  aber  die  meisten  der
größeren  Kommissionäre  das  Sortimentsgeschäft  auf  und  widmeten  sich  ganz  ihrer
Kommissionstätigkeit.
Der  Hauptkommissionsplatz  war  und  blieb  für  den  deutschen  Buchhandel  naturgemäß ­
  der  alte  Meßplatz  Leipzig,  über  den  stets  der  Hauptverkehr  ging.  Auch  die
alte  Meßstadt  Frankfurt  a.  M.  diente  zunächst  noch  bei  den  veränderten  Verhältnissen
bis  1868  als  Kommissionsplatz,  hörte  aber  dann  als  solcher  zu  bestehen  auf,  da  sich
inzwischen  der  buchhändlerische  Verkehr  in  anderer  Weise  zu  zentralisieren  begonnen
hatte.  Für  den  Verkehr  der  einzelnen  Gebietsteile  im  deutschen  Buchhandel  unter  sich
bildeten  sich  andere  Kommissionsplätze  aus,  von  denen  heute  die  folgenden  bestehen:
Wien  für  den  österreichischen  Buchhandel  unter  sich,  Stuttgart  für  den  süddeutschen
Buchhandel,  Berlin  für  Teile  des  norddeutschen  Buchhandels,  Budapest  für  den
ungarischen  Buchhandel,  Prag  für  den  böhmischen  und  Zürich  für  den  Schweizer
Buchhandel.
Leipzig  kann  als  Kommissionsplatz  des  gesamten  deutschen  Buchhandels  gelten.
Auch  Stuttgart  hat  in  der  neueren  Zeit  als  Kommissionsplatz  größere  Bedeutung  erlangt, ­
  während  Berlin  in  den  letzten  Jahren  wieder  zurückgegangen  ist.  Zürich  diente
stets  dem  Schweizer  Buchhandel  als  Kommissionsplatz.  Die  verschiedenen  süddeutschen
Mollat,  Volkswirtschaftliches  Quellenbuch.  4.  Aufi.  21
        <pb n="350" />
        322  Zweiter  Teil.  Handel.  XIV.  Buch-  und  Zeitungswesen.

Kommissionsplätze:  Augsburg,  Frankfurt,  Nürnberg  und  München  sind  alle  im  Anfang ­
  der  siebziger  Jahre  als  solche  eingegangen.
In  Leipzig  haben  fast  alle  zum  deutschen  Buchhandel  gehörigen  Firmen  ihren
Kommissionär,  verschiedene  haben  je  nach  der  Lage  ihres  Geschäftssitzes  noch  ein  oder
zwei,  auch  drei  andere  Kommissionäre.
Die  Zahl  der  von  den  Kommissionsgeschäften  vertretenen  Firmen  schwankt
zwischen  1  und  804.  Auch  beim  Kommissionsgeschäft  ist  der  Großbetrieb  besonders
lohnend.  Wir  finden  daher  auch,  daß  die  Zahl  der  Kommissionäre  nicht  mit  der  Zahl
der  Kommittenten  gewachsen,  sondern  eher  zurückgegangen  ist,  infolge  des  Ankaufs
kleinerer  Firmen  durch  große  Kommissionsgeschäfte  rc.  Die  größten  Betriebe  hat
naturgemäß  Leipzig.  Wir  finden  dort  3  Geschäfte  mit  600—804  Kommittenten,  3  mit
300—600  Kommittenten,  9  mit  200—300  und  12  mit  100—200  Kommittenten.  In
Stuttgart  ist  die  höchste  Kommittentenzahl  einer  Firma  234  und  in  Wien  158.*)
Der  buchhändlerische  Kommissionär  ist  nicht  dem  Kommissionär  im  Sinne  des
Handelsgesetzbuchs  gleichzustellen,  welcher  es  gewerbsmäßig  übernimmt,  Waren  oder
Wertpapiere  für  Rechnung  eines  anderen  (des  Kommittenten)  in  eigenem  Namen  zu
kaufen  oder  zu  verkaufen.  Der  buchhändlerische  Kommissionär  ist  vielmehr  der  einfache ­
  Bevollmächtigte  des  Kommittenten  und  ist  in  dessen  Auftrag,  Namen  und  für
dessen  Rechnung  tätig.
Der  Kommissionär  wird  in  der  Regel  ein-  für  allemal  mit  der  Vertretung  einer
Firma  am  Kommissionsplatz  betraut.  Er  wird  bei  der  Etablierung  der  Firmen  auf
den  Zirkularen  angegeben,  ist  auf  den  Verlangzetteln  rc.  genannt  und  wird  außerdem
in  den  buchhändlerischen  Zeitschriften  bekannt  gegeben,  wie  er  auch  in  den  buchhändlerischen ­
  Adreßbüchern  rc.  stets  bei  den  Firmen  der  Kommittenten  genannt  ist.  Der
Kommissionär  gilt  so  lange  als  Vertreter  einer  Firma,  bis  ein  öffentlicher  Widerruf
erfolgt  ist;  für  die  Mitglieder  des  Börsenvereins  der  Deutschen  Buchhändler  gilt  als
öffentliche  Bekanntmachung  die  diesbezügliche  Anzeige  in  dem  Börsenblatt  für  den
Deutschen  Buchhandel.  Er  ist  ohne  weiteres  zur  Empfangnahme  von  Sendungen
aller  Art  sowie  zur  Empfangnahme  von  Zahlungen  für  Rechnung  des  Kommittenten
befugt.  Ebenso  liefert  er  dessen  Sendungen  aus  und  leistet  in  seinem  Auftrag  und
Namen  Zahlungen.
Für  die  Erledigung  der  Zahlungen  im  Auftrage  des  Kommittenten  wird  der
Kommissionär  von  diesem  mit  Kasse  versehen.  In  einzelnen  Fällen  kommt  es  vor,
daß  der  Kommissionär  seinen  Kommittenten  dabei  Vorschüsse  gewährt,  ebenso  wie  bei
den  später  zu  gewährenden  Ostermeßzahlungen,  was  teilweise  zu  einer  wenig
wünschenswerten  Abhängigkeit  der  Kommittenten  von  ihrem  Kommissionär  führt.  Im
allgemeinen  aber  werden  die  Barsummen  dem  Kommissionär  eingezahlt  oder  auch
teilweise,  wenn  dies  nicht  erfolgt,  von  diesem  per  Tratte  erhoben.  Für  die  Speditionstätigkeit ­
  erhält  der  Kommissionär  im  allgemeinen  ein  Fixum  pro  Jahr;  eine  Einzelberechnung ­
  für  die  Besorgung  der  Pakete  findet  nicht  statt.  Dagegen  wird  von  ihm
die  für  die  Sendung  verwandte  Emballage  meist  nach  dem  Gewicht  berechnet,  während
er  selbst  für  die  von  den  Kommittenten  erhaltene  und  wieder  verwendbare  Emballage
nichts  vergütet.
Für  die  Besorgung  der  Barpakete,  der  Auslieferungslager,  der  Abrechnungsarbeiten ­
  rc.  stehen  dem  Kommissionär  Provisionen  zu.  Bemerkenswert  ist,  daß  vom

*)  Die  Zahl  der  von  den  Kommissionsgeschäften  vertretenen  Firmen  schwankt  auch  im
Jahre  1912  außerordentlich.  In  Leipzig  gibt  es  20  Geschäfte  mit  102—195  Kommittenten,
8  mit  206—284,  4  mit  330-377  und  je  1  mit  853,  864,  878  und  1057;  die  übrigen  110  haben
weniger  als  100  Kommittenten.  In  Stuttgart  ist  die  höchste  Kommittentenzahl  einer
Firma  456,  in  Wien  229  und  in  Berlin  119.  (Freundliche  Mitteilung  der  Geschäftsstelle  des
Börsenvereins  der  Deutschen  Buchhändler  zu  Leipzig).  —  G.  M.
        <pb n="351" />
        21*

3.  Zur  Geschichte  des  deutschen  Buchhandels.  323
Kommissionär  dem  Kommittenten  im  allgemeinen  kein  längerer  Kredit  wie  sonst  im
Buchhandel  gewährt  wird.  Die  festen  Kommissionsgebühren  werden  im  allgemeinen
halbjährlich  erhoben,  die  Provisionen  monatlich,  die  Emballage  ebenfalls  monatliche
Über  die  Besorgung  der  Auslieferungslager  wird  gewöhnlich  halbjährlich,  selten
vierteljährlich  abgerechnet.  Die  Zahlungen  sind  gleich  nach  Erhalt  der  Aufstellungen
fällig,  mit  Verlegerkommittenten  werden  sie  meist  gegen  die  für  dieselben  eingenommenen ­
  Zahlungen  aufgerechnet.
Außer  den  regulären  Tätigkeiten  des  buchhändlerischen  Kommissionärs  besorgt
dieser,  auch  ausnahmsweise  Kommissionsgeschäfte  im  Sinne  des  Handelsgesetzbuchs,
indem  er  die  Geschäfte  mit  den  Verlegern  in  eigenem  Namen  abschließt  und  dann  von
sich  aus  an  seine  Kommittenten  weiterliefert.  Meist  ist  der  Grund  dafür  der,  daß  die
betreffenden  Kommittenten  nicht  mit  den  Verlegern  in  Rechnungsverkehr  stehen,  von
welchen  sie  Bücher  in  feste  Rechnung  oder  ü  condition  zu  beziehen  wünschen.  Hier
springt  dann  der  kapitalkräftige  Kommissionär  ein,  welcher  allgemeinen  Kredit  genießt.
Er  bestellt  die  betreffenden  Bücher  im  eigenen  Namen  vom  Verleger  und  ist  diesem
gegenüber  auch  allein  verantwortlich  und  haftbar.  Er  selbst  tritt  dem  Kommittenten
gegenüber  an  die  Stelle  des  Verlegers.  Er  liefert  demselben,  wie  der  Verleger,
emballagefrei,  berechnet  ihm  aber  5%  mehr  als  der  Verleger.  Im  allgemeinen  rechnet
er  mit  dem  Kommittenten  über  diese  Lieferungen  ebenfalls  zur  Ostermesse  ab.  Diese
Tätigkeit  war  früher  häufiger,  indem  die  Handlungen  an  den  Meßplätzen  große
Sortimentslager  hielten,  aus  denen  sie  dem  Buchhandel  in  den  kleineren  Städten
lieferten.  Doch  möchten  wir  nicht,  wie  das  Schürmann  tut,  die  Bezeichnung
.»Kommissionär"  auf  diese  Tätigkeit  zurückführen.  Von  Bedeutung  ist  sie  heute  nur
für  ganz  kleine  Handlungen,  wie  besonders  für  Buchbindereien,  die  daneben  auch
Buchhandel  betreiben.  Mit  dieser  Art  des  Kommissionsgeschäfts  beschäftigen  sich
wenige  Leipziger  Kommissionshandlungen,  die  besonders  derartige  Firmen  zu  Kommittenten ­
  haben;  es  find  das  die  sog.  „Buchbinderkommissionäre".

3.  Zur  Geschichte  des  deutschen  Buchhandels.
Von  Gustav  Fischer.

Fischer,  Grundzüge  der  Organisation  des  deutschen  Buchhandels.  Jena,  GustachFischer,
1903.  S.  11-14.
Frankfurt  a.  M.,  dessen  Messen  schon  im  13.  Jahrhundert  (1240)  bestanden,
war  um  die  Mitte  des  15.  Jahrhunderts  der  bedeutendste  deutsche  Meßplatz  geworden
und  wurde  von  Kaufleuten  aus  allen  europäischen  Ländern  besucht.  So  war  es  denn
natürlich,  daß  auch  der  Handschriftenhandel  hier  einen  Hauptabsatzmarkt  fand,  und  daß
der  ihn  ablösende  Buchhandel  ebenfalls  auf  der  Frankfurter  Messe,  wo  alle  Welt
zusammenkam,  seine  Waren  abzusetzen  suchte.  Schon  Fust  und  Schöffer,  die  ersten
Mainzer  Drucker,  hatten  in  den  sechziger  Jahren  die  Erzeugnisse  ihrer  Pressen  in
Frankfurt  ausgeboten.  Ihrem  Beispiel  folgten  bald  andere  Drucker  und  Verleger,  die
regelmäßig  mit  einem  größeren  Büchervorrat  zu  den  Messen  zogen  und  dort  zunächst
an  den  Kaufleuten,  welche  die  Bücher  neben  anderen  Waren  vertrieben,  später  auch
an  den  selbständigen  Buchführern,  dann  aber  auch  an  den  Bücherliebhabern  direkt  die
Käufer  für  ihre  Werke  fanden.  Schon  in  den  siebziger  Jahren  des  15.  Jahrhunderts
fanden  diese  regelmäßigen  Besuche  der  Verleger  auf  der  Frankfurter  Messe  statt.  Um
die  Wende  des  Jahrhunderts  finden  wir  bereits  einen  ausgedehnten  Meßbesuch  in
Frankfurt  seitens  des  Buchhandels,  ja  größere  Verleger,  wie  Antoni  Koberger  in
Nürnberg,  hatten  schon  im  Beginne  des  16.  Jahrhunderts  (1506)  dauernde  Nieder-
        <pb n="352" />
        324  Zweiter  Teil.  Handel.  XIV.  Buch-  und  Zeitungswesen.

lagen  in  Frankfurt,  um  die  Kosten  für  den  jedesmaligen  Transport  nach  und  von  der
Meßstadt  zum  Verlagsort  zu  sparen.  Die  selbständigen  Buchführer  aber  suchten  zu
ihren  Einkäufen  natürlich  auch  mit  Vorliebe  die  Meßstadt  auf,  wo  sie  die  große
Auswahl  und  Übersicht  über  die  sämtlichen  neuen  Erscheinungen  hatten,  aus  denen  sie
dann  ihren  eigenen  Büchervorrat  zusammenstellten.  Neben  diesem  Verkauf  an
Zwischenhändler  und  Bücherliebhaber  fand  auf  der  Messe  aber  auch  der  Verkehr  der
Verleger  untereinander  statt.  Hier  wurden  die  Verlagsassoziationen  geschlossen,  hier
ging  der  allerdings  damals  noch  weniger  entwickelte  Tauschhandel  vor  sich,  hier  wurde
mit  den  Druckern,  Papierhändlern  rc.  Rücksprache  genommen  und  neue  Aufträge  erteilt.
Wie  für  den  übrigen  Handel,  so  war  die  Messe  auch  für  den  Buchhandel  Zahlungstermin ­
  und  Zahlungsort.  Hier  wurden  die  Schulden  an  die  Drucker  von  den  Verlegern
oder  an  die  Verleger  von  den  Buchführern  eingelöst.  Die  Messe  bildete,  wie  Hase  sich
ausdrückt,  „als  Ort  der  Anbahnung  und  des  Abschlusses  größerer  Geschäfte,  als  Abrechnungsziel ­
  und  Zahlstelle,  die  Grundlage  des  gemeinsamen  geschäftlichen  Verkehrs".
Neben  Frankfurt  bildete  sich  von  den  siebziger  Jahren  des  15.  Jahrhunderts  an
eine  zweite  Büchermesse  aus,  die  zunächst  mehr  dem  Verkehr  des  norddeutschen  Buchhandels ­
  diente,  später  aber  auch  für  den  süddeutschen  Buchhandel  von  Bedeutung  war,
dagegen  den  internationalen  Buchhandel  nicht  wie  die  Frankfurter  in  sich  vereinigte.
Es  sind  das  die  Messen  der  Stadt  Leipzig,  die  in  der  späteren  Geschichte  des  deutschen
Buchhandels  noch  eine  so  hervorragende  Rolle  spielen  sollten.  Die  Bedeutung  der
Leipziger  Messe  für  den  buchhändlerischen  Verkehr  verschwindet  allerdings  zunächst
noch  hinter  derjenigen  von  Frankfurt  a.  M.,  besonders  da  der  Norden  noch  einen  relativ
geringen  Anteil  an  dem  literarischen  Leben  Deutschlands  im  Gegensatz  zum  Süden
hatte.  Mit  der  Reformation  erlitt  aber  dies  Verhältnis  eine  Änderung,  und  mit  der
steigenden  Bedeutung  des  Nordens  für  das  deutsche  Geistesleben  gewinnt  auch  die
Leipziger  Messe  einen  wachsenden  Einfluß  auf  den  Verkehr  des  Buchhandels.
Wie  die  Reformation  auf  das  gesamte  geistige  Leben  in  Deutschland  einen  völlig
umwälzenden  Einfluß  gehabt  hat,  so  hat  sie  auch  den  mit  der  geistigen  Kultur  Schritt
haltenden  und  von  ihr  abhängigen  Buchhandel  in  neue  Bahnen  gelenkt,  so  daß  wir
mit  dem  Einsetzen  der  Reformation  auch  den  Beginn  einer  neuen  Epoche  in  der
Geschichte  des  deutschen  Buchhandels  annehmen  dürfen.  War  auch  die  Technik  des
Buchdrucks  mit  wenigen  Änderungen  die  gleiche  geblieben,  so  waren  es  jetzt  der  Inhalt
der  neuen  Werke  und  der  erweiterte  Absatzkreis  der  Druckwerke,  welcher  eine  erweiterte
Vertriebstätigkeit  mit  sich  brachte,  die  das  Aussehen  des  bisherigen  Bücherhandels
veränderten.  Während  vorher  die  lateinisch  geschriebenen  Folianten  die  große  Mehrzahl ­
  der  Druckwerke  ausmachten,  gewinnt  in  der  Folgezeit  die  deutsche  Literatur  mehr
und  mehr  Platz  auf  dem  Büchermarkt.  Seit  der  Einführung  der  deutschen  Schriftsprache ­
  in  die  Literatur  durch  Luther  schämte  sich  auch  bald  die  Gelehrtenwelt  nicht
mehr,  sich  bei  der  Abfassung  ihrer  Werke  der  deutschen  Muttersprache  zu  bedienen,
die  zwar  langsam,  aber  sicher  die  lateinische  Sprache  verdrängt.  Reformation  und
Humanismus  schufen  durch  ihre  Streitschriften  schon  eine  stattliche  Anzahl  von  literarischen ­
  Erscheinungen,  die  nach  allen  Seiten  hin  wieder  Anregung  zu  produktiver
geistiger  Tätigkeit  gaben,  und  so  macht  sich  im  deutschen  Volke  bald  allenthalben  ein
ausgedehntes  schriftstellerisches  Schaffen  auf  allen  Gebieten  des  Wissens  bemerkbar.
Hauptsächlich  durch  Luthers  Flugschriften,  welche  in  enormen  Auflagen  im  deutschen
Volke  verbreitet  wurden  und  für  die  Buchhändler  eine  Goldgrube  waren,  wurde  das
Lesebedürfnis  im  deutschen  Volke  geweckt  und  die  Anteilnahme  aller  Stände  am
geistigen  Leben  gefördert.  Schon  äußerlich,  am  Format  der  Erscheinungen  zeigt  sich
die  Veränderung,  indem  die  großen  Folianten  mehr  und  mehr  durch  handliche  Bücher
in  kleinerem  Format  verdrängt  werden,  die  sich  überall  leicht  Eingang  verschafften.
Der  deutsche  Buchhandel  paßte  sich  diesen  veränderten  Verhältnissen  mit  Freuden  an
        <pb n="353" />
        4.  Zeitungswesen.

325

und  machte  sich  die  gesteigerte  Produktion  und  den  vergrößerten  Absatzkreis  zunutze.
Allerorten  sehen  wir  eine  eifrige  Druck-  und  Verlagstätigkeit  sich  entfalten,  besonders
auch  im  Norden  Deutschlands,  der  bisher  hinter  dem  Süden  weit  zurückgestanden  hatte,
diesen  jetzt  aber  sogar  bald  überholte.  Infolge  des  Hervortretens  einer  nationalen
Literatur  tritt  der  internationale  Charakter  des  bisherigen  Buchhandels  mehr  zurück.
Der  Büchervertrieb  fetzt  aber  innerhalb  der  engeren  Grenzen  auch  weit  intensiver  ein.
Nicht  nur  in  den  großen  Städten  und  an  den  Universitäten  begegnen  wir  ansässigen
Sortimentsbuchhändlern,  sondern  auch  kleinere  Reichs-  und  Landstädte  haben  bereits
ihre  Buchhändler,  welche  die  Stadt  und  deren  Umgebung  mit  den  Erscheinungen  des
deutschen  Büchermarktes  versorgen.  Obwohl  der  Wandervertrieb  nicht  aufhört,  so
gewinnt  doch  der  ansässige  Buchhandel  die  weitaus  größere  Bedeutung  für  den  Büchervertrieb. ­
  Die  Verleger  selbst  geben  meist  den  Wandervertrieb  durch  ihre  Diener  auf
und  halten  dafür  ein  oder  mehrere  Sortimentslager.  Um  die  Mitte  des  16.  Jahrhunderts ­
  weist  der  Buchhandel  bereits  eine  ähnliche  Gliederung  wie  der  heutige  auf.

4.  Zeitungswesen.
Von  Karl  Bücher.
Bücher,  Die  Anfänge  des  Zeitungswesens.  In:  Die  Entstehung  der  Volkswirtschaft.
Versuche  und  Vorträge.  8.  Ausl.  Tübingen,  H.  Laupp,  1911.  S.  222  -  223  und  S.  243  ff.
Die  Zeitung  bildet  ein  Glied  in  der  Kette  der  modernen  Verkehrsmittel,  d.  h.
der  Einrichtungen,  durch  welche  der  Austausch  geistiger  und  materieller  Güter  in  der
Gesellschaft  bewirkt  wird.  Aber  sie  ist  kein  Verkehrsmittel  in  dem  Sinne  wie  die
Post  oder  die  Eisenbahn,  welche  den  Transport  von  Personen,  Gütern  und  Nachrichten ­
  bewirken,  sondern  ein  Verkehrsmittel  wie  der  Brief  und  das  Zirkular,  welche
die  Nachrichten  erst  transportfähig  machen,  indem  sie  dieselben  mittels  Schrift  und
Druck  sozusagen  von  ihrem  Urheber  loslösen  und  körperlich  übertragbar  machen.
So  groß  uns  auch  heute  der  Unterschied  zwischen  Brief,  Zirkular  und  Zeitung
erscheinen  mag,  so  zeigt  doch  ein  wenig  Nachdenken,  daß  alle  drei  wesentlich  gleichartige
Produkte  sind,  entsprungen  aus  dem  Bedürfnis  der  Nachrichtenmitteilung  und  aus
der  Verwendung  der  Schrift  zur  Befriedigung  dieses  Bedürfnisses.  Nur  darin  liegt
der  Unterschied,  daß  der  Brief  sich  an  einzelne  wendet,  das  Zirkular  an  mehrere
bestimmte  Personen,  die  Zeitung  an  viele  unbestimmte  Personen.  Oder  mit  anderen
Worten:  Brief  und  Zirkular  sind  Mittel  privater  Nachrichtenmitteilung-,  die  Zeitung
if*  ein  Mittel  der  Nachrichtenpublikation.
Die  erste  gedruckte  Wochenzeitung,  von  welcher  wir  Kunde  haben,  ist  ein
Straßburger  Blatt,  von  dem  sich  der  Jahrgang  1609  auf  der  Heidelberger  Universitätsbibliothek ­
  befindet,  während  Reste  späterer  Jahrgänge  auf  der  Züricher  Bürgerbibliothek ­
  sich  erhalten  haben.
Deutschland  ist  mithin  das  erste  Land,  welches  in  regelmäßigen  kurzen  Fristen
erscheinende  gedruckte  Zeitungen  aufzuweisen  hat.  Die  Ansprüche,  welche  früher  von
den  Engländern  und  den  Niederländern  auf  die  Ehre  erhoben  wurden,  die  ersten  gedruckten ­
  Wochenzeitungen  hervorgebracht  zu  haben,  sind  jetzt  wohl  aufgegeben.  England ­
  kann  nichts  dem  Ähnliches  vor  dem  Jahre  1622,  Holland  vor  1626  namhaft
wachen;  das  erste  französische  Wochenblatt  begann  1631  zu  erscheinen.
Mit  den  Wochenzeitungen  war  der  Anstoß  zur  eigentlichen  modernen  Entwicklung ­
  des  Zeitungswesens  gegeben.  Immerhin  dauerte  es  noch  ziemlich  lange  bis
Mm  Auftreten  der  ersten  Tagesblätter.  Dieses  erfolgte  in  Deutschland  1660
        <pb n="354" />
        326  Zweiter  Teil.  Handel.  XIV.  Buch-  und  Zeitungswesen.

(Leipziger  Zeitung),  in  England  1702  (Daily  Courant),  in  Frankreich  1777  (Journal
de  Paris).
Politische  Tagesfragen  in  den  Zeitungen  zu  besprechen  und  sie  als  Mittel  zur
Ausbreitung  von  Parteimeinungen  zu  benutzen,  fing  man  zuerst  in  England  während
des  Langen  Parlaments  und  der  Revolution  von  1649  an.  Später  folgten  die  Niederlande ­
  und  ein  Teil  der  deutschen  Reichsstädte.  In  Frankreich  vollzog  sich  der  Umschwung ­
  erst  zur  Zeit  der  Großen  Revolution,  in  den  meisten  anderen  Staaten  im
19.  Jahrhundert.  Die  Zeitungen  wurden  aus  bloßen  Nachrichtenpublikationsanstalten
auch  Träger  und  Leiter  der  öffentlichen  Meinung  und  Kampfmittel  der  Parteipolitik.
Dies  hatte  für  die  innere  Organisation  der  Zeitungsunternehmung  die  Folge,
daß  sich  zwischen  die  Nachrichtensammlung  und  die  Nachrichtenpublikation  ein  neues
Glied  einschob:  die  Redaktion.  Für  den  Zeitungsverleger  aber  hatte  es  die  Bedeutung, ­
  daß  er  aus  einem  Verkäufer  neuer  Nachrichten  zugleich  zu  einem  Händler  mit
öffentlicher  Meinung  wurde.
Das  hatte  zunächst  kein  weiteres  Bedenken,  als  daß  der  Verleger  in  den  Stand
gesetzt  wurde,  das  Risiko  feiner  Unternehmung  zum  Teil  auf  eine  Parteiorganisation,
eine  Jnteressentengruppe,  eine  Regierung  abzuwälzen.  Gefiel  die  Tendenz  des  Blattes
den  Lesern  nicht,  so  hörten  sie  auf,  es  zu  kaufen;  ihr  Bedürfnis  blieb  also  doch  in
letzter  Linie  für  den  Inhalt  der  Zeitungen  maßgebend.
Die  allmählich  fortschreitende  Verbreitung  der  gedruckten  Zeitungen  führte  jedoch
bald  auch  ihre  Benutzung  zu  öffentlichen  Bekanntmachungen  der  Behörden  herbei,
und  daran  schloß  sich  im  ersten  Viertel  des  18.  Jahrhunderts  die  Ausbildung  des
privaten  Annoncenwesens.  Dasselbe  hat  gegenwärtig  durch  die  sog.  Annoncenexpeditionen ­
  eine  ähnliche  Organisation  erlangt,  wie  die  politische  Nachrichtensammlung ­
  durch  die  Korrespondenzbureaus.
Durch  die  Aufnahme  des  Jnferatenwefens  geriet  die  Zeitung  in  eine  eigentümliche ­
  Zwitterstellung.  Sie  bringt  für  den  Abonnementspreis  nicht  mehr  bloß  Nachrichten ­
  und  Ansichten  zur  Veröffentlichung,  an  die  sich  ein  allgemeines  Interesse  knüpft,
sondern  sie  dient  auch  dem  Privatverkehr  und  dem  Privatinteresse  durch  Anzeigen
jeder  Art,  welche  ihr  speziell  vergolten  werden.  Sie  verkauft  neue  Nachrichten  an
ihre  Leser,  und  sie  verkauft  ihren  Leserkreis  an  jedes  zahlungsfähige  Privatinteresse.
Auf  demselben  Blatte,  oft  auf  derselben  Seite,  wo  die  höchsten  Interessen  der  Menschheit ­
  Vertretung  finden  oder  doch  finden  sollten,  treiben  Käufer  und  Verkäufer  in
niedriger  Gewinnsucht  ihr  Wesen,  und  für  den  Uneingeweihten  ist  es  oft  schwer  genug,
zu  unterscheiden,  wo  das  öffentliche  Interesse  aufhört,  und  wo  das  private  anfängt.
Das  ist  um  so  gefährlicher,  als  sich  im  Laufe  des  19.  Jahrhunderts  der  Inhalt
des  redaktionellen  Teiles  der  Zeitungen  fast  über  das  ganze  Gebiet  allgemein  menschlicher ­
  Interessen  ausgedehnt  hat.  Die  hohe  Politik,  die  staatliche  und  kommunale  Verwaltung, ­
  die  Rechtspflege,  die  Kunst  in  allen  ihren  Äußerungen,  die  Technik,  das
wirtschaftliche,  das  soziale  Leben  in  seinen  mannigfachen  Ausstrahlungen  spiegeln  sich
in  der  Tagespresse  ab;  auch  ein  guter  Teil  der  schöngeistigen  und  selbst  der  wissenschaftlichen ­
  Produktion  mündet  seit  der  Ausdehnung  des  Feuilletons  in  diesen  großen
Strom  des  sozialen  Geisteslebens  der  Gegenwart  aus.  Die  Publikationsform  des
Buches  verliert  —  darüber  dürfen  wir  uns  am  wenigsten  täuschen  —  von  Jahr  zu
Jahr  an  Boden.
Die  moderne  Zeitung  ist  eine  kapitalistische  Unternehmung,  sozusagen  eine  Neuigkeitenfabrik, ­
  in  welcher  in  mannigfach  geteilter  Arbeit  eine  große  Zahl  von  Personen
(Korrespondenten,  Redakteure,  Schriftsetzer,  Korrektoren,  Maschinenpersonal,  Annoncensammler, ­
  Expeditionsgehilfen,  Boten)  unter  einheitlicher  Leitung  gegen  Lohn
beschäftigt  werden,  und  die  für  einen  unbekannten  Leserkreis,  von  dem  sie  oft  noch
durch  Zwischenglieder  (Kolporteure,  Postanstalten)  getrennt  ist,  Ware  erzeugt.  Nicht
        <pb n="355" />
        1.  Der  gegenwärtige  Stand  des  kaufmännischen  Unterrichtswesens  rc.  327

mehr  das  einfache  Bedürfnis  des  Lesers  oder  des  Kundenkreises  ist  für  die  Qualität
dieser  Ware  maßgebend,  sondern  die  sehr  komplizierten  Konkurrenzverhältnisse  des
Publizitätsmarktes.  Auf  diesem  Markte  spielen  aber,  wie  auf  den  Großhandelsmärkten ­
  überhaupt,  die  Warenkonsumenten,  die  Zeitungsleser  nicht  direkt  mit;  ausschlaggebend ­
  für  die  Güte  der  Ware  sind  die  Großhändler  und  Spekulanten  der  Publizität: ­
  die  Regierungen,  die  von  ihnen  abhängigen  Telegraphenbureaus,  die  autographierten
  Korrespondenzen,  die  politischen  Parteien,  die  künstlerischen  und  wissenschaftlichen ­
  Cliquen,  die  Börsenmänner  und  zuletzt,  aber  nicht  am  wenigsten,  die
Annoncenagenturen  und  einzelne  große  Inserenten.
Jede  Nummer  eines  großen  Tagesblattes,  die  heute  erscheint,  ist  ein  Wunderwerk ­
  der  kapitalistisch  organisierten  volkswirtschaftlichen  Arbeitsteilung  und  der
maschinellen  Technik,  ein  Mittel  des  geistigen  und  wirtschaftlichen  Verkehrs,  in  dem  sich
die  Wirkungen  aller  anderen  Verkehrsmittel:  der  Eisenbahn,  der  Post,  des  Telegraphen
und  des  Fernsprechers  wie  in  einem  Brennpunkte  vereinigen.  Aber  wie  auf  keiner
Stelle,  wo  der  Kapitalismus  sich  mit  dem  Geistesleben  berührt,  unser  Auge  mit  Befriedigung ­
  verweilen  mag,  so  können  wir  uns  auch  dieser  Errungenschaft  der  modernen
Kultur  nur  mit  halbem  Herzen  freuen,  und  es  wird  uns  schwer,  zu  glauben,  daß  die
Zeitung  in  ihrer  heutigen  Ausgestaltung  die  höchste  und  letzte  Form  der  Nachrichtenvermittlung ­
  zu  bilden  bestimmt  sei.

XV.  kaufmännisches  Unterrichlswesen.
1.  Der  gegenwärtige  Stand  des  kaufmännischen
Unterrichtswesens  in  Deutschland.
Bon  Karl  von  der  Aa.
Bereits  im  18.  Jahrhundert  traten  vielfache  Bestrebungen  hervor,  dem  Kaufwanne ­
  eine  für  seinen  Berus  besonders  geeignete  Bildung  zu  verschaffen.  Das  geschah
einerseits  durch  Angliederung  besonderer  Handelsfachabteilungen  an  die  in  der
Entstehung  begriffenen  Realschulen,  andererseits  durch  Einrichtung  von  Schulen,  die
dem  lernenden  Kaufmanne  die  erforderliche  theoretische  Fachbildung  darboten.
Besonderen  Ruf  erwarben  die  Schulen  in  Hamburg,  Magdeburg  und  Berlin.  Ein
einheitlicher  Schultypus  bildete  sich  jedoch  nicht  heraus;  ebensowenig  ist  eine  allgemeine
Verbreitung  der  Kaufmannsschulen  zu  bemerken.
In  den  zwanziger  Jahren  des  vorigen  Jahrhunderts  setzte  eine  kräftige  Entwickelung ­
  des  Handelsschulwesens  ein,  die  von  Dauer  war  und  namentlich  nach  dem
großen  Kriege  neue  Anregung  erfuhr.  Zu  einer  einheitlichen  Gestaltung  desselben
ist  es  jedoch  nicht  gekommen.  Der  Grund  hierfür  ist  besonders  darin  zu  suchen,  daß
die  Schulen  von  Privaten  und  den  verschiedensten  Vereinigungen  ins  Leben  gerufen
wurden,  bis  vor  einigen  Jahrzehnten  auf  sich  selbst  angewiesen  waren  und  der  staatlichen ­
  Beaufsichtigung  und  Regelung  durchweg  entbehrten.  Als  Träger  kaufmännischer
Lehranstalten  treten  heute  auf:  Handelskammern,  Kaufmannsinnungen,  Prinzipalvereinigungen,
  Gehilfenverbände,  Großfirmen,  Kommunen  und  zuletzt  auch  der  Staat.
Daneben  bestehen  private  Schulen.  Die  neuzeitliche  Entwickelung  kennzeichnet  sich
dadurch,  daß  überall  der  Staat  die  Schulen  durch  Geldmittel  unterstützt,  sie  beaufllchtigt,
  ihre  Organisation  fördert  und  für  eine  zweckmäßige  Ausbildung  der  Lehrpersonen ­
  Sorge  trägt.
        <pb n="356" />
        328  Zweiter  Teil.  Handel.  XV.  Kaufmännisches  Unterrichtswesen.

Gegenwärtig  treten  im  kaufmännischen  Bildungswesen  3  Hauptarten  von
Bildungsstätten  hervor;  ihre  Bezeichnung  ist  so  verschiedenartig  und  willkürlich,  daß
der  Name  keinen  Schluß  auf  die  Organisation  der  Schulen  zuläßt.  Sie  sind  am
zweckmäßigsten  zu  bezeichnen  als  1.  Handelsfachschulen,  2.  Handelsschulen ­
  und  3.  Handelshochschulen.
1.  Die  Handelsfachschulen  bilden  ihre  Schüler  während  der  praktischen
Lehre  derselben  aus.  Die  Hauptart  dieser  Schulen  bezeichnet  man  gewöhnlich  als
kaufmännifcheFortbildungsschule,  obwohl  die  Bezeichnung  irreführend
ist.  Bei  der  Aufnahme  wird  verlangt,  daß  die  Schüler  mindestens  ihrer  allgemeinen
Schulpflicht  genügt  haben.  Der  Besuch  dieser  Schulen  ist  entweder  auf  Grund  der
Reichsgewerbeordnung  von  den  Kommunen  für  alle  Kaufmannslehrlinge  zur  Pflicht
gemacht  (Pflichtfortbildungsschule)  oder  freigestellt  (freiwillige  Schule).  In  größeren
Schulanstalten  werden  gewöhnlich  für  Schüler  mit  weitergehender  Vorbildung  (Einjährigenberechtigung) ­
  höhere  Abteilungen  mit  erweitertem  Lehrziele  eingerichtet,  die
zuweilen  als  „höhere  Handelsschulen"  bezeichnet  werden.
Der  Schulbesuch  erstreckt  sich  gewöhnlich  auf  3  Jahre,  bei  höheren  Abteilungen
auf  1—2  Jahre.  Die  Zahl  der  wöchentlichen  Unterrichtsstunden  schwankt;  in  Preußen
ist  als  Normalschule  diejenige  mit  6  Wochenstunden  anzusehen.  Das  Lehrziel  ergibt
sich  aus  der  für  die  Ausübung  des  kaufmännischen  Berufes  erforderlichen  Fachbildung,
die  infolge  der  weitgehenden  Arbeitsteilung  in  den  kaufmännischen  Betrieben  und  der
Veränderungen  in  der  kaufmännischen  Lehre  nicht  mehr  wie  früher  von  dem  Lehrherrn ­
  vermittelt  werden  kann.  Die  Schulen  verzichten  wegen  der  geringen  Zahl  von
Unterrichtsstunden  auf  die  Einführung  allgemeinbildender  Unterrichtsfächer  und
erstreben  die  Pflege  der  Allgemeinbildung  durch  den  Fachunterricht.  Als  Lehrfächer
treten  auf:  Handelsbetriebslehre,  kaufmännischer  Briefwechsel,  kaufmännisches  Rechnen,
Buchführung,  Wirtschaftsgeographie,  Kurzschrift,  Schönschreiben  und  Maschinenschreiben, ­
  in  höheren  Abteilungen  außerdem  fremdsprachlicher  Briefwechsel.  In  neuerer
Zeit  ist  als  Aufgabe  dieser  Schulen  die  Erziehung  der  Schüler  zu  tüchtigen  Staatsbürgern ­
  mit  Recht  allgemein  anerkannt  worden.  So  hat  die  „Bürgerkunde"  teilweise
als  Unterrichtsfach,  teilweise  als  Unterrichtsprinzip  Eingang  gefunden.  Gefordert
wird  ferner  die  Aufnahme  von  Leibesübungen  in  den  Lehrplan.
Eine  besondere  Art  der  Handelsfachschulen  stellen  die  Lehrlingsschulen
nach  sächsischem  Muster  dar,  die  gewöhnlich  als  Handelsschulen  bezeichnet
werden:  ihnen  steht  eine  Unterrichtszeit  von  10—20  Stunden  wöchentlich  bei  dreijährigem ­
  Lehrgänge  zur  Verfügung.  Diese  Schulen  können  einerseits  allgemeinbildende ­
  Unterrichtsfächer  aufnehmen  und  sich  andererseits  im  Fachunterrichte  weitere
Ziele  stecken.  Als  besondere  Lehrgegenstände  treten  außer  dem  Deutschen  1—2
Fremdsprachen  (Sprachlehre  und  Briefwechsel),  Volkswirtschaftslehre  u.  a.  auf.  Auch
außerhalb  Sachsens  hat  diese  vorbildliche  Schulart  vielfach  Eingang  gefunden.
Ergänzt  wird  der  lehrplanmäßige  Unterricht  in  den  Handelsfachschulen  durch
freiwillige  Kurse  (Tages-  und  Abendkurse),  die  von  Fortbildungsschülern,
älteren  kaufmännischen  Angestellten  und  Angehörigen  anderer  Berufe  besucht  werden.
Im  Jahre  1910  bestanden  im  Deutschen  Reiche  rund  800  kaufmännische  Fortbildungsschulen ­
  mit  88  000  Schülern  und  12  000  Schülerinnen.
2.  Die  zweite  Schulgattung,  die  Handelsschulen,  erstrebt  die  Ausbildung
junger  Leute  vor  deren  Eintritt  in  den  kaufmännischen  Beruf.  Auch  hier  treten
2  Hauptarten  hervor:  die  Handelsvorschulen  und  die  höheren  Handelsschulen.
Die  Handelsvorschulen  nehmen  ihre  Schüler  aus  den  Volks-  und  Mittelschulen ­
  nach  vollendeter  Schulpflicht  auf  und  stellen  zur  Bedingung,  daß  sie  dort  mit
genügendem  oder  gutem  Zeugnis  entlassen  sind.  Einige  Schulen  verlangen  eine
weitergehende  Vorbildung  (Einjährigen-Berechtigung  oder  höhere  Mädchenschul ­
        <pb n="357" />
        1.  Der  gegenwärtige  Stand  des  kaufmännischen  Unterrichtswesens  rc.  329

bildung).  Demnach  sind  höhere  und  niedere  Schulen  zu  unterscheiden.  Der  Lehrgang
erstreckt  sich  auf  1,  1  y%  oder  2  Jahre;  wöchentlich  werden  25—40  Unterrichtsstunden
erteilt.  Das  Lehrziel  ist  in  der  Hauptsache  Fachbildung,  daneben  Erweiterung  der
Allgemeinbildung.  Außer  den  bei  den  Handelsfachschulen  genannten  Fächern  treten
hier  folgende  Lehrgegenstände  auf:  Deutsch,  1  oder  2  Fremdsprachen,  Handelsgeschichte, ­
  Warenkunde,  Technologie,  Turnen  usw.  Vielfach  befreit  der  erfolgreiche
Besuch  der  Handelsvorschule  von  der  Verpflichtung  zum  Besuche  der  kaufmännischen
Fortbildungsschule;  indessen  wird  den  Schulen  mit  1  und  Is/e  jährigem  Lehrgänge
diese  Berechtigung  bestritten.
Die  höheren  Handelsschulen  im  eigentlichen  Sinne  sind  Realschulen,
deren  erfolgreiche  Absolvierung  die  Berechtigung  für  den  einjährig-freiwilligen
Militärdienst  verleiht.  Sie  haben  die  Aufgabe,  ihren  Schülern  eine  Allgemeinbildung ­
  zu  vermitteln,  wie  sie  durch  die  Realanstalten  gewährleistet  wird,  und  sie
gleichzeitig  für  den  Handelsberuf  vorzubereiten.  Die  Handelsrealschulen  nach
preußischem  Muster  (Frankfurt  a.  M.,  Köln,  Dessau,  Mannheim,  Stuttgart)  suchen
das  letztgenannte  Ziel  weniger  durch  Einführung  des  Fachunterrichtes,  als  vielmehr
dadurch  zu  erreichen,  daß  sie  ihren  Gesamtunterricht  mit  volkswirtschaftlichem  Geiste
durchdringen  und  ihre  Schüler  zu  wirtschaftlichem  Denken,  Fühlen  und  Beobachten
erziehen.  Die  Schulen  sind  in  der  Regel  sechsklassig  und  bieten  die  Möglichkeit,  ihre
Absolventen  in  die  Oberrealschule  überzuleiten.  In  neuerer  Zeit  treten  Bestrebungen
hervor,  diese  Schulen  nach  oben  hin  auszubauen.
Hingegen  betonen  die  höheren  Handelsschulen  nach  sächsischen:
Muster  (Leipzig,  Dresden,  Chemnitz,  Bautzen,  Gera,  München,  Stuttgart  usw.)
den  allgemeinbildenden  Wert  des  Handelsfachunterrichtes.  Dieser  tritt  daher  in  dem
Lehrplane  als  Ersatz  und  Ergänzung  der  allgemeinbildenden  Unterrichtsfächer  auf.
Die  Schulen  find  3  oder  4klassig.  Aufnahmebedingung  ist  mindestens  gute  Bürgerschulbildung ­
  und  die  Vollendung  des  14.  bezw.  13.  Lebensjahres.
Außerdem  bestehen  an  einigen  Realschulen  und  Realgymnasien  Handelsabteilungen, ­
  die  den  letzten  3  Klassen  der  Realschule  gleichlaufen  und  sich  in  ihrem  Lehrplane ­
  an  die  eine  oder  andere  Handelsschulart  anschließen.
3.  Die  Handelshochschulen,  deren  erste  (Leipzig)  1898  gegründet  wurde,
bilden  das  Schlußglied  in  der  Organisation  des  kaufmännischen  Bildungswesens.  Durch
sie  haben  die  Handelswissenschaften  eine  Pflegestätte  gefunden,  in  der  die  geisügen
Fähigkeiten  des  Studierenden  geweckt  und  entwickelt  werden,  seine  Kenntnisse  sich
erweitern  und  das  Verständnis  für  die  großen  Aufgaben  und  Ziele  des  Handels  und
der  Volkswirtschaft  erschlossen  werden  sollen.  So  liegt  der  Hauptzweck  der  Handelshochschulen ­
  nicht  in  der  Vermittelung  handelstechnischer  Kenntnisse,  sondern  in  der
»Schulung  des  Geistes".  Sie  sind  die  hervorragenden  Bildungsstätten  des  führenden
Kaufmannes.  Dem  Konsular-,  Verwaltungs-  und  Handelskammerbeamten  bieten  sie
die  Möglichkeit  vertiefter  handelswissenschaftlicher  Bildung.  Endlich  sind  sie  die  Ausbildungsstätte ­
  für  Handelslehrer,  und  damit  wirken  sie  in  besonderem  Maße  auf  die
weitere  Ausgestaltung  des  gesamten  Handelsschulwesens  ein.
Zum  Studium  sind  zugelassen:  1.  Kaufleute,  die  mindestens  im  Besitze  der  Einjährigen-Berechtigung
  sind  und  eine  ausreichende  praktische  Betätigung  nachweisen
können,  2.  Lehrer,  die  ihre  Wahlfähigkeitsprüfung  mit  gutem  Erfolge  abgelegt  haben,
3.  Absolventen  von  Vollanstalten.  Hochschulen  bestehen  in  Leipzig,  Frankfurt  a.  M.,
Köln,  Berlin,  Mannheim  und  München;  ihnen  reihen  sich  die  Handelshochschulkurse  in
Königsberg  an.
In  vielen  Städten  finden  sich  Einrichtungen,  die  dem  Kausmanne  durch  den
Besuch  von  Vortragskursen  Gelegenheit  bieten,  seine  Bildung  zu  erweitern  und  sich
        <pb n="358" />
        330  Zweiter  Teil.  Handel.  XV.  Kaufmännisches  Unterrichtswesen.

über  einzelne  Gebiete  und  Einzelfragen  des  praktischen  Lebens  eingehender  zu
unterrichten.
Überall  macht  sich  die  Notwendigkeit  und  das  Streben  nach  vertiefter  kaufmännischer ­
  Bildung  geltend.  Das  Unterrichtswesen  ist  in  lebhafter  Entwickelung  begriffen,
die  auf  gesunder  Grundlage  ruht.

2.  Wesen  und  Aufgaben  der  Handelshochschule.
Bon  Hermann  Schumacher.
Schumacher,  Eigenart  und  Bedeutung  der  Handelshochschulen.  Rede  bei  der  Eröffnung ­
  der  Städtischen  Handelshochschule  in  Köln,  am  1.  Mai  1901.  In:  Weltwirtschaftliche ­
  Studien.  Vorträge  und  Aufsätze.  Leipzig,  Veit  &amp;amp;  Comp.,  1911.  S-  557—562.
Während  der  Bildungswert  der  kaufmännischen  Lehrzeit,  dieser  bisherigen  hohen
Schule  kaufmännischen  Könnens,  in  unaufhaltsamem  Sinken  begriffen  ist,  steigt  das
Bildungsbedürfnis  beständig.
Durch  die  Anwendung  des  Dampfes  auf  die  Verkehrsmittel  zu  Wasser  und  zu
Lande  sowie  durch  die  Ausnutzung  der  Elektrizität  für  den  Nachrichtendienst  in  allen
Erdteilen  ist  das  kaufmännische  Geschäft  losgelöst  worden  aus  den  Banden  lokaler
Gebundenheit.  Der  Kaufmann  ist  heute  gewissermaßen  allgegenwärtig  geworden;  die
ganze  Erde  ist  sein  Arbeitsfeld.  In  seinen  Entschlüssen  wird  er  durch  Gründe  bestimmt,
die  in  den  verschiedensten,  entferntesten  Ländern  hervortreten,  und  in  Minuten  bringt
er  heute  zur  Ausführung,  wozu  früher  Wochen  und  Monate  erforderlich  waren.  Da
so  zugleich  mit  der  Zahl  der  Faktoren,  die  einen  Entschluß  bedingen,  die  Notwendigkeit ­
  einer  schnellen  Entschließung  gewachsen  ist,  so  werden  doppeü  dringend  klarer,
ruhiger  Überblick,  genaue  Fachkenntnis,  gründliche  Schulung  des  Geistes,  denn  sie
allein  ermöglichen  die  schnelle  Bildung  eines  richtigen  Urteils.
Und  das  gilt  im  besonderen  Maße  von  der  deutschen  Industrie,  die  immer  mehr
anfängt,  auch  den  Absatz  ihrer  Erzeugnisse  in  die  Hand  zu  nehmen.  Denn  nicht  zum
geringsten  Teil  ist  ihr  erstaunliches  Aufblühen  zurückzuführen  auf  ihre  enge  Verbindung ­
  mit  der  Wissenschaft,  wie  sie  vielleicht  am  stärksten  in  der  chemischen  und  elektrotechnischen ­
  Industrie  hervortritt.  Nie  wird  allerdings  die  deutsche  Industrie  die
Mitwirkung  sachverständiger  Spezialisten  beschränken  dürfen;  aber  auch  wer  mit  der
kaufmännischen,  nicht  mit  der  technischen  Leitung  betraut  ist,  empfindet  es  immer
mehr  nicht  nur  als  wünschenswert,  sondern  sogar  als  notwendig,  Kenntnisse  sich  auf
dem  Gebiet  der  mechanischen  oder  chemischen  Technologie  zu  erwerben,  wenn  auch
nur,  um  das  Verständnis  für  die  Ausführungen  des  sachverständigen  Spezialisten
zu  vergrößern,  die  Fähigkeit  der  Kontrolle  zu  erhöhen,  den  kaufmännischen  Blick,  den
kaufmännischen  Spürsinn  zu  schärfen.
Aber  nicht  nur  im  privaten  Geschäftsleben  ist  der  Aufgabenkreis  eines  Kaufmanns ­
  und  Fabrikherrn  außerordentlich  gewachsen.  Wer  vom  Standpunkt  der  Kulturgeschichte ­
  zurückblickt  auf  das  19.  Jahrhundert,  der  findet  einen  der  charakteristischsten
Züge  darin,  wie  sehr  in  allen  Ländern  und  ganz  besonders  in  Deutschland,  gegenüber
anderen  Ständen,  der  Kaufmannsstand  sich  gehoben  hat.  Wie  er  an  Zahl  außerordentlich ­
  zugenommen  hat  und  noch  mehr  an  Reichtum,  so  hat  er  auch  seine  Stellung
dem  Staate  gegenüber  wesentlich  verändert.  Was  die  Fabrikherren  insbesondere
anlangt,  so  sind  sie  durch  die  soziale  Gesetzgebung  des  Deutschen  Reiches  zu  Trägern
von  Pflichten  geworden,  deren  verständnisvolle  Erfüllung  für  die  Gesundheit  des
gesamten  Volkskörpers  von  größter  Bedeutung  ist.  Als  Handelsrichter  hat  der  Kaufmann ­
  wichtige  Aufgaben  auf  dem  Gebiete  der  Rechtsprechung  zu  erfüllen;  als  Konsul
        <pb n="359" />
        2.  Wesen  und  Aufgaben  der  Handelshochschule.

331

fallen  ihm  noch  andere  bedeutsame  obrigkeitliche  Funktionen  zu;  als  Mitglied  einer
Handelskammer  hat  er  die  Regierung  zu  beraten  in  Fragen,  deren  Bedeutung  für  das
Gesamtwohl  unseres  Volkes  gerade  jetzt  beständig  wächst.
Aber  auch  auf  das  reinpolitische  Gebiet  greift  die  Entwicklung  über.  Für
ein  Volk,  das  im  Interesse  seiner  Selbsterhaltung  auf  die  Bahn  der  Weltpolitik
gedrängt  wird,  d.  h.  —  nach  dem  Bülowschen  Worte  —  für  das  es  ein  Lebensinteresse
ist,  die  erworbenen  großen  überseeischen  Interessen  zu  erhalten  und  zu  entwickeln,  für
ein  solches  Volk  ist  es  von  großer  und  stets  wachsender  Wichtigkeit,  daß  auch  der
Handelsstand  im  Parlament  und  in  der  Regierung  eine  angemessene  Vertretung  finde,
wie  es  in  England  der  Fall  ist,  wo  zahlreiche  Minister  aus  dem  Kaufmannsstande
hervorgegangen  sind.  Bei  uns  ist  das  noch  nicht  der  Fall.  Es  würde  aber  eine  Verkennung ­
  der  Sachlage  fein,  wollte  man  die  Tatsache,  daß  Handel  und  Verkehr  im
öffentlichen  Leben  Deutschlands  nicht  so  vertreten  sind,  wie  es  ihnen  zukommt,  und
wie  es  anderswo  der  Fall  ist,  ausschließlich  aus  Eigentümlichkeiten  der  staatlichen
Organisation  erklären,  wollte  man  nicht  gleichzeitig  anerkennen,  daß  es  in  diesen
Kreisen  bisher  vielfach  an  Persönlichkeiten  fehlt,  die  gewillt  und  befähigt  sind,  eine
Tätigkeit  zu  übernehmen,  die  nicht  in  der  Verfechtung  der  Interessen  des  eigenen
Portemonnaies  ihr  Hauptziel  sieht,  sondern  danach  trachtet,  einen  der  Gesamtheit
förderlichen  Ausgleich  zwischen  den  in  einem  hochentwickelten  modernen  Großstaat
notwendig  sich  widerstreitenden  Interessen  herbeizuführen.  Zumal  da  das  große
Bildungsmoment,  das  in  Vererbung  und  Familienerziehung  liegt,  auf  dem  Gebiete
der  Politik  bisher  nur  in  Kreisen,  die  dem  kaufmännischen  Leben  fernstehen,  zur
Geltung  gekommen  ist,  ist  es  für  die  Vertreter  von  Handel  und  Industrie  wichtig,
daß  sie  nicht  nur  in  ihrer  Berufsbildung,  sondern  auch  in  ihrer  allgemeinen  Bildung
nicht  zurückstehen  hinter  irgendwelchen  politischen  Konkurrenten.  Das  ist  um  so
wichtiger,  als  mit  Recht  gesagt  ist,  daß  das  20.  Jahrhundert  ein  politisches  Jahrhundert
ist,  und  daß,  wer  ihm  gewachsen  sein  will,  politischer  Bildung  bedürfe,  ein  Gedanke,
den  der  leitende  Minister  unseres  verbündeten  Nachbarstaates  fv.  G  o  l  u  ch  o  w  s  k  ij
bekanntlich  vor  wenigen  Jahren  in  den  Worten  ausdrückte:  „Wie  das  16.  und
17.  Jahrhundert  mit  religiösen  Kämpfen  ausgefüllt  waren,  im  18.  die  liberalen
Ideen  zum  Durchbruch  kamen,  wie  das  gegenwärtige  Jahrhundert  durch  die
Nationalitätenfrage  charakterisiert  erscheint,  so  sagt  sich  das  20.  Jahrhundert  für
Europa  als  ein  Jahrhundert  des  Ringens  ums  Dasein  auf  handelspolitischem  Gebiet ­
  an."
So  entwickelt  sich  aus  den  verschiedensten  Gesichtspunkten  heraus  ein  Bedürfnis
nach  einer  Ergänzung  der  bisherigen  Ausbildung  des  Kaufmannsstandes,  nach  einer
Ergänzung,  die  der  Ausbildung  entspricht,  die  auf  den  Universitäten  den  Juristen,
Medizinern,  Theologen,  Philologen  und  Gelehrten,  auf  den  technischen  Hochschulen
den  Technikern,  auf  den  landwirtschaftlichen  Hochschulen  den  Landwirten,  auf  den
Bergakademien  den  Bergleuten,  auf  den  Forstakademien  den  Förstern  geboten  wird.
Im  ausgedehntesten  Maße  wird  dieses  Bedürfnis  auch  empfunden.  Fast  in  allen
größern  deutschen  Städten  ist  beinahe  gleichzeitig  der  Ruf  nach  Handelshochschulen
hervorgetreten  zur  Befriedigung  dieses  Bedürfnisses.  Allerdings  hat  es  diesem  Ruf
auch  nicht  an  Widerspruch  gefehlt.
Sehen  wir  ab  von  den  Gründen,  die  gegen  ein  jedes  neue  Unternehmen  ins
Feld  geführt  zu  werden  pflegen,  so  stützt  sich  der  Widerspruch  zum  großen  Teil  darauf,
daß  der  deutsche  Kaufmann,  ohne  Hochschulbildung,  die  Stellung  errungen  hat,  die  er
zum  Stolze  unseres  Volkes  heute  einnimmt,  und  daß  im  Ausland  kein  anderer  Kaufmann ­
  mehr  gerühmt  wird  als  er.  Diesen  Tatsachen  gegenüber  dürfte  jedoch  das
Folgende  zu  beachten  sein.
        <pb n="360" />
        332  Zweiter  Teil.  Handel.  XV.  Kaufmännisches  Unterrichtswesen.

Die  Schule  des  Lebens,  bei  der  meist  übersehen  wird,  wieviele  Opfer  sie  auch
alljährlich,  insbesondere  im  Auslande,  unserem  Volke  kostet,  ist  gewiß  für  einen  tüchtigen ­
  Mann  von  festem  Charakter  noch  immer  die  beste  Schule.  Seitdem  aber  der
Welthandel,  die  Konkurrenz  überall  steigernd,  gleichmäßig  fast  den  ganzen  Erdball
umspannt,  seitdem  ist  diese  Schule  des  Lebens  in  der  früheren  wirksamen  Art  kaum
noch  vorhanden  oder  doch  sehr  viel  schwieriger  zugängig  und  sehr  viel  weniger  ergiebig. ­
  Insbesondere  der  self-made  man  findet  regelmäßig  Schwierigkeiten,  seinen
Söhnen  eine  Erziehung  zu  geben,  die  der  seinen  gleichwertig  ist;  eine  ähnliche,  alle
Kräfte  anspannende  Ausbildung,  wie  er  selbst  genossen  hat,  kann  er  ihnen  nur  ausnahmsweise ­
  verschaffen;  die  Gelegenheit  zur  Erlangung  einer  umfassenden  Ersatzbildung ­
  fehlte  bisher;  immer  wieder  bewahrheitet  sich  daher  aus  psychologisch  leicht
erklärbaren  Gründen  der  alte  Satz,  daß  ein  großes  Vermögen  selten  die  dritte
Generation  überdauert.
Dazu  kommt,  daß  diejenigen,  die  als  erwachsene  Männer  die  ganze  Entwicklung
des  jungen  Deutschen  Reichs  miterlebt  haben,  vieles  auf  dem  Gebiete  des  Rechts  und
der  Volkswirtschaft  in  seinem  heißumstrittenen  Werden  als  Zeitgenossen  leicht  erlernt ­
  haben,  das  in  seinen  trockenen  Ergebnissen  sich  das  Epigonengeschlecht  aneignen
muß,  was  sehr  viel  schwerer  fällt  und  nur  wenigen,  besonders  energischen  Charakteren ­
  ohne  methodische  Anleitung  überhaupt  gelingt.
Wenn  man  endlich  bedenkt,  daß  die  unbestreitbar  großen  Erfolge  des  deutschen
Kaufmanns  zum  Teil  auch  daraus  sich  erklären,  daß  die  endliche  kraftvolle  Einigung
des  deutschen  Volkes  viele  bisher  gebundene  Kräfte  loslöste,  und  daß  sie  ferner  zum
Teil,  und  zwar  zum  sehr  erheblichen  Teil,  auf  Persönlichkeiten  zurückgehen,  die  in  den
fast  ausschließlich  auf  den  Kaufmannsstand  zugeschnittenen  Handelsrepubliken  an  der
Elb-  und  Wesermündung  eine  Ausbildung  genossen  haben,  deren  Eigenart  sich  immer
weniger  erhalten  läßt,  —  so  sehen  Sie,  daß  dem  Hinweis  auf  die  bisher  errungenen
Erfolge  nur  eine  sehr  beschränkte  Beweiskraft  innewohnt.
Und  das  gilt  noch  mehr  von  dem  Lob,  das  das  Ausland  dem  deutschen  Kaufmann ­
  zu  spenden  pflegt.  Einmal  dürfen  Sie  nicht  übersehen,  daß  es  deutsche  Eigenart
ist,  im  Gegensatz  zu  vielen  andern  Völkern,  seine  besten  Söhne  in  die  ferne  Fremde
zu  entsenden.  Sodann  gilt  dieses  Lob  weniger  dem  selbständigen  Kaufmann,  der  im
Ausland  sein  Glück  macht;  es  gilt  vielmehr  in  erster  Linie  den  kaufmännischen  Angestellten, ­
  den  Kommis  und  Buchhaltern,  mit  denen  Deutschland  fast  die  ganze  Welt
versorgt.  Denn  dank  der  deutschen  Schulbildung,  dank  der  Deutschland  eigenen  kaufmännischen ­
  Lehrzeit,  dank  endlich  und  nicht  zum  mindesten  der  trefflichen  Zucht  der
deutschen  allgemeinen  Wehrpflicht  haben  wir  den  unbestrittenen  und  unbestreitbaren
Ruhm,  besser  als  irgendein  anderes  Volk  Tugenden  wie  Pünktlichkeit,  Zuverlässigkeit,
Redlichkeit  und  Sparsamkeit  in  unsern  wanderlustigen  Söhnen  zu  entwickeln.  Deutschland ­
  liefert  deshalb  unzweifelhaft  von  allen  Ländern  die  besten  Handelsangestellten
und  leider  auch  fast  allen  Ländern.  Das  ist  ein  Vorzug  etwas  fraglicher  Art.  Jedenfalls ­
  dürfen  wir  uns  nicht  mit  ihm  begnügen.  Jedenfalls  müssen  wir  danach  streben,
zu  freierer,  selbständiger  Entfaltung  die  Kräfte  anzuspornen,  den  Drang  zu  wecken,
die  Fähigkeit  heranzubilden,  früh  die  Ziele  sich  so  zu  stecken,  daß  später  die  Kraft
nicht  versagt,  sich  herauszuarbeiten  aus  untergeordneten  dienenden  Stellungen,  wo
manche  entsagungsvolle  deutsche  Arbeit  noch  dazu  unseren  Konkurrenten  zugute
kommt.
Das  ist  eine  der  Hauptaufgaben  unserer  Hochschule.  Ihre  Eigenart  liegt  nicht
darin,  das  Erklimmen  der  untersten  Stufen  kaufmännischer  Tätigkeit  zu  erleichtern.
Nie  kann  eine  Hochschule  ihren  Hauptzweck  darin  erblicken,  die  Zeit  des  Lernens  zu
verkürzen.  Weiter  ist  ihr  Ziel  gesteckt.  Wie  jede  andere  Hochschule,  so  will  auch  die
        <pb n="361" />
        2.  Wesen  und  Aufgaben  der  Handelshochschule.  333

neue  Handelshochschule  in  Köln  das  ganze  Leben  ihrer  Schüler  beeinflussen.  Sie
will  es  vor  allem  verhindern,  daß  im  Leben  des  Kaufmanns  so  früh  ein  toter
Punkt  erreicht  wird,  über  den  hinauszukommen,  die  Kraft  der  nötigen  Schulung
entbehrt.  Daher  liegt  aber  auch  das  Schwergewicht  der  Handelshochschule  nicht  in
den  kaufmännisch-technischen  Fächern,  wie  Buchführung  und  Korrespondenz.  Dieses
mehr  Handwerksmäßige  im  Handel  soll  zwar  nicht  vernachlässigt  werden;  es  läßt  sich
jedoch  auch  anderswo  erlernen;  es  ist  bei  uns  mehr  zweckmäßiges  Beiwerk  als  bestimmend ­
  für  die  Eigenart  unserer  Anstalt.
Auch  denken  wir  in  der  Hochschule  nicht  daran,  bisher  praktisch  erworbene
Kenntnisse  durch  theoretische  vollständig  zu  ersetzen.  Die  Handelshochschule  gibt  sich
nicht  dem  Wahn  hin,  sie  könne  lehren,  wie  man  Geld  verdiene.  Wir  wissen  vielmehr,
daß  das,  was  man  „geschäftlichen  Blick"  nennt,  sich  nicht  lehren  läßt;  und  keine  Hochschule ­
  kann  einen  fertigen  „Disponenten"  erziehen.  Wohl  aber  kann  sie  denen,  die  an
sich  die  Fähigkeiten  zum  Kaufmann  haben,  dazu  verhelfen,  diese  Fähigkeiten  leichter,
vollständiger,  vielseitiger  zu  entwickeln  und  auszunutzen.  Nicht  fertige  Kaufleute  kann
die  Handelshochschule  allein  aus  sich  hervorgehen  lassen,  wie  auch  nicht  fertige  Verwaltungsbeamte, ­
  Richter  und  Rechtsanwälte  die  länger  fesselnde  Universität  verlassen.
Zum  Kaufmann  wie  zum  Verwaltungsbeamten,  zum  Richter  und  zum  Rechtsanwalt
wird  man  nur  in  der  Praxis.  Aber  eine  Ausbildung  wird  erstrebt,  die  in  der  Praxis
möglichst  leicht  und  schnell  und  vollkommen  dazu  werden  läßt.
Das  Schwergewicht  der  Handelshochschule  liegt  daher  in  den  Fächern,  die  nicht
bloße  Fertigkeiten,  sondern  eine  allgemeine  Schulung  des  Geistes  bezwecken.  Wie
die  erste  Handelshochschule  in  Deutschland,  die  im  Jahre  1768  von  Büsch  gegründete
„Hamburgische  Handelsakademie",  auf  der  ein  Alexander  v.  Humboldt  studiert  hat,
die  Devise  trug:  „Zur  Übung  des  Verstandes  und  zur  Verschönerung  des  Lebens",
so  könnten  wir  vielleicht  als  Sinnspruch  für  die  neue  Handelshochschule  in  Köln  die
Worte  Goethes  aus  Wilhelm  Meister  wählen:  „Ich  wüßte  nicht,  wessen  Geist  ausgebreiteter ­
  wäre,  ausgebreiteter  sein  müßte  als  der  Geist  eines  echten  Handelsmannes". ­
  [f.  oben  S.  52.]
Allerdings  soll  alles  Wissen,  das  wir  darbieten,  untergeordnet  werden  dem
Interessenstandpunkt  eines  in  diesem  Goetheschen  Sinne  auf  der  Höhe  seiner  Zeit
stehenden  praktischen  Kaufmanns.  Und  da  die  Städtische  Handelshochschule  zu  Köln
frei  dasteht,  nicht  gebunden  ist  an  ein  älteres,  andern  Interessen  dienendes  Institut
mit  größeren  Vorrechten,  so  kann  sie  frei  und  ungehemmt  der  immer  klareren  und
wirksameren  Ausgestaltung  dieses  einen  Zweckes  sich  widmen.  So  hofft  sie,  neue
Brücken  zu  schlagen  von  der  Theorie  zur  Praxis,  wie  es  die  technischen  und  landwirtschaftlichen ­
  Hochschulen  erfolgreich  bereits  getan  haben;  und  indem  sie  gleichzeitig  die
Theorie  zu  befruchten  sucht  durch  die  Praxis,  hofft  sie  ein  umfangreiches,  bisher  zum
Teil  totes  Wissen  nutzbar  zu  machen  für  neue  wichtige  Zwecke.  In  dieser  Weise  erstrebt
sie  nicht  einen  Ersatz  praktischer  Kenntnisse  durch  theoretische,  wohl  aber  eine
theoretische  Vertiefung  des  praktischen  Könnens  des  Kaufmanns,  eine  Weckung  seines
Bildungstriebes,  eine  Weitung  seines  Blicks,  eine  Schärfung  seiner  Beobachtungsgabe, ­
  eine  allgemeine  Schulung  zu  selbständigem  Denken.
        <pb n="362" />
        334  Zweiter  Teil.  Handel.  XV.  Kaufmännisches  Unterrichtswesen.

3.  Wie  studiert  mau  an  der  Handelshochschule?
Don  Wilhelm  Kahler.

Kahler,  Wie  studiert  man  an  einer  Handelshochschule?  Ein  Briefwechsel  Zu  beziehen ­
  durch  das  Sekretariat  der  Kgl.  Technischen  Hochschule  zu  Aachen.  jAachen,  o-  I.s  S-  5  ss.
Das  erste,  was  Sie  sich  im  Interesse  einer  Ausnutzung  Ihrer  knapp  bemessenen
Studienzeit  machen  müssen,  ist  ein  genauer  Studienplan.  Und  dieser
Studien  plan  wird  sich  in  concreto  einfach  darstellen  in  dem  Stunden  plan,
der  Ihnen  die  Arbeit  der  Woche  zeigen  wird.  Was  Sie  in  denselben  aufzunehmen
haben,  geht  im  allgemeinen  hervor  aus  dem  Lehrplan.  Aber  diesen  Lehrplan  dürfen
Sie  nur  als  einen  Vorschlag,  nicht  als  eine  dira  necessitas  betrachten:  Abweichungen
von  demselben  sind  durchaus  erlaubt,  ja  geradezu  erwünscht.  „Eines  schickt  sich  nicht
für  alle."  Je  nach  der  Vorbildung,  je  nach  dem  Spezialgebiet,  dem  Sie  sich  später
widmen  wollen,  werden  Sie  dies  oder  jenes  entbehren  oder  bevorzugen  könne».
Also:  betrachten  Sie  den  Stundenplan  nicht  als  eine  Menukarte,  die  um  jeden  Preis
abgegessen  werden  muß,  sondern  gehen  Sie  mit  den  einzelnen  Dozenten  darüber  zu
Rate,  was  Sie  aufnehmen,  was  Sie  fallen  lassen  sollen.  Diese  Herren  werden  Ihnen
stets  auf  jede  Frage  Antwort  stehen  und  Sie  gern  beraten,  wenn  Sie  ihnen  offen
Ihre  Lage  klarlegen.
Das  Gerippe  des  Stundenplans  geben  nun  die  Vorlesungen  ab.  Der
Zweck  der  Vorlesungen  ist,  Ihnen  einen  überblick  über  ein  Wissensgebiet  zu  geben,
Sie  in  die  Methode  der  Untersuchung  einzuführen  und  Ihnen  die  Anleitung  zu  geben,
wie  Sie  auf  Grund  des  Tatsachenmaterials  sich  ein  selbständiges  Urteil  bilden  können,
wie  Sie  die  gegebenen  Grundlagen  zu  eigenem  Können  verwenden  sollen.  Das
meiste,  was  in  den  Vorlesungen  gegeben  wird,  können  Sie  freilich  auch  in  Büchern
finden:  ja,  manche  Dozenten  legen  ihren  Vorlesungen  direkt  bestimmte  Leitfaden  usw.
zugrunde.  Aber  trotzdem  hat  die  Vorlesung  doch  ihre  eigenen  Aufgaben  und  Reize.
Die  Vorlesung  erfolgt  unter  pädagogischen  Gesichtspunkten;  den  Unterrichtszwecken
entsprechend  wird  der  Stoff  gruppiert,  einiges  besonders  ausführlich,  anderes  knapper
behandelt,  während  das  Lehrbuch  alles  mit  gleicher  Gründlichkeit  vorträgt.  So  soll
der  Blick  für  die  Methode  der  Arbeit  an  einigen  Stoffen  geschärft  werden,  der  an
anderen  Fragen  sich  dann  selbst  üben  kann.  So  soll  die  Persönlichkeit  des  Dozenten,
die  im  gesprochenen  Wort  sich  noch  ganz  anders  offenbart  als  im  toten  Buchstaben,  zugleich ­
  einwirken  auf  den  Hörer,  ihn  für  den  Stoff  persönlich  interessieren.  Kann  es  sich
natürlich  nie  darum  handeln,  die  Ansichten  des  Lehrers  durch  persönliche  Überzeugungskraft ­
  dem  Schüler  zu  oktroyieren,  sondern  kommt  es  immer  auf  das  sachliche
Gewicht  der  von  ihm  vertretenen  Meinungen  an,  so  ist  doch  der  Eindruck  des  gesprochenen ­
  Worts  ein  besonders  lebendiger,  ein  zu  persönlicher  Stellungnahme  auffordernder, ­
  so  daß  dem  mündlichen  Vortrag  doch  erhebliche  Vorzüge  gegenüber  dem
Bücherstudium  allein  anhaften.
Wie  steht  es  nun  mit  dem  Besuch  der  Vorlesungen,  höre  ich  Sie  fragen,  muß
man  sie  regelmäßig  besuchen?  Die  Antwort  darauf  besteht  in  dem  vieldeutigen  Wort:
Akademische  Freiheit!  Sie  haben  Freiheit,  zu  kommen  und  wegzubleiben,  abgesehen
von  den  Übungen,  in  denen  regelmäßige  Teilnahme  unbedingt  erforderlich  ist,  um  den
gleichmäßigen  Fortschritt  der  Teilnehmer  zu  ermöglichen.  Für  die  Vorlesungen  dagegen ­
  besteht  eine  gleiche  Notwendigkeit  nicht.  Hier  dürfen  Sie  nach  Belieben  wegbleiben ­
  oder,  wie  der  Kunstausdruck  heißt,  „schwänzen".  Es  ist  wichtig,  dies  deutlich
auszusprechen.  Denn  in  diesem  Recht  liegt  zugleich  eine  wichtige  Aufgabe  für  jeden
Studierenden:  Er  darf  —  im  Gegensatz  zu  jedem  Schulbetrieb  —  wegbleiben,  er
braucht  dies  vor  niemandem  zu  rechtfertigen,  außer  vor  seinem  Gewissen.  Ab-
        <pb n="363" />
        3.  Wie  studiert  man  an  der  Handelshochschule?  335
wechselnd  eine  Stunde  kommen  und  wegbleiben,  ist  freilich  zwecklos,  denn  dann  sind
Sie  stets  außer  Zusammenhang  und  verstehen  im  Grunde  so  gut  wie  nichts  von  dem
Vorgetragenen.  Dagegen  können  in  jeder  Vorlesung  Abschnitte  kommen,  die  für  Sie
keinen  Wert  haben.  Diesen  können  Sie  dann  mit  gutem  Gewissen  fernbleiben.  Also,
wenn  Sie  z.  B.  Warenkunde  belegen,  so  brauchen  Sie  nicht  alle  Rohstoffe  kennen  zu
lernen.  Hören  Sie  die  allgemeinen  Einleitungspartien  der  Vorlesungen,  und  fragen
Sie  dann  den  Dozenten,  wann  diejenigen  Rohstoffe  behandelt  werden,  für  die  Sie
gerade  ein  besonderes  Interesse  haben.  Schaden  kann  Ihnen  ein  mehreres  nicht,  aber
absolut  notwendig  ist  es  auch  nicht,  daß  Sie  alles  einzelne  aus  dem  Gebiet  hören.
Ja,  es  kann  auch  vorkommen,  daß  eine  Vorlesung  etwas  ganz  anderes  bietet,  als  Sie
erwartet  hatten.  Zwar  werden  Sie  auch  aus  einer  solchen  lernen  können;  aber
niemand  wird  es  Ihnen  verdenken,  wenn  Sie  alsdann  die  Vorlesung  ganz  aufgeben.
Also  schwänzen  Sie  ruhig,  aber  schwänzen  Sie  mit  Verstand,  nicht  nur  aus  bloßer
Bequemlichkeit,  oder  weil  Sie  lieber  statt  in  die  Vorlesung  ins  Cafä  gehen  wollen,
sondern  aus  vernünftigen  Gründen,  die  Sie  vor  sich  und  anderen  rechtfertigen  können.
Eine  weitere  wichtige  Frage  ist  die,  ob  Sie  im  Kolleg  nachschreiben  sollen.  Wo
etwas  diktiert  wird,  ist  dies  ja  durch  den  Wunsch  des  Dozenten  ohne  weiteres  geboten.
Aber  zumeist  wird  nicht  diktiert;  wie  soll  man  es  da  halten?  Vor  einem  möchte  ich
Sie  von  vornherein  warnen,  nämlich  vor  dem  Stenographieren  des  ganzen  Vortrags.
Solch  wörtliches  Nachschreiben  ist  nicht  von  Wert,  weil  dadurch  die  Gedankenarbeit
auf  ein  unzulässiges  Mindestmaß  herabgedrückt  werden  würde.  Dagegen  ist  das  Verfolgen ­
  des  Gedankengangs  der  Vorlesung  durch  kurze,  das  Gehörte  zusammenfassende
Notizen  sehr  wünschenswert.  Einmal  wird  man  durch  solche  Notizen  genötigt,  sich
jedesmal  den  Sinn  des  Gehörten  kurz  zu  rekapitulieren,  und  zweitens  kann  man  sich
später  sehr  schnell  und  leicht  über  den  ganzen  Inhalt  der  Vorlesung  noch  einmal
orientieren.
Das  führt  mich  zu  der  Frage,  wieweit  nun  die  Vorlesung  durch  häusliche
Arbeit  ergänzt  werden  soll.  Dabei  werden  Sie  sich  eine  verschiedene  Praxis  hinsichtlich
der  Haupt-  und  der  Nebenvorlesungen  bilden  müssen.  Nicht,  daß  die  längsten  Vorlesungen ­
  auch  immer  die  Hauptvorlesungen  für  Sie  sein  müssen.  Aber  Sie  müssen
sich  klarmachen,  welche  Vorlesungen  für  Sie  in  einem  Semester  die  Hauptvorlesungen
sein  sollen.  Danach  wird  sich  dann  die  häusliche  Mit-  und  Nacharbeit  richten.  Entschließen ­
  Sie  sich  beispielsweise,  die  Vorlesung  über  kaufmännische  Betriebslehre  als
hauptsächlichste  Vorlesung  zu  betrachten,  dann  werden  Sie  durch  lebhafte  Teilnahme
an  den  zu  ihr  gehörenden  Übungen  in  der  Buchführung  usw.  die  notwendige  Ergänzung ­
  der  Vorlesung  erhalten  und  sich  zu  Haus  nicht  noch  mit  diesem  Stoff  beschäftigen ­
  müssen.  Wollen  Sie  dagegen  die  Nationalökonomie  besonders  traktieren,
dann  werden  Sie  entweder  in  den  empfohlenen  Lehr-  und  Handbüchern  sich  ergänzend
unterrichten  müssen,  oder  Sie  werden  die  eine  oder  andere  spezielle  Frage  an  der
Hand  der  Spezialliteratur  genauer  studieren  müssen;  in  diesem  Fall  wird  die  Teilnahme ­
  an  den  Übungen  nicht  genügen,  um  die  Vorlesung  zweckmäßig  zu  ergänzen.
Auch  über  diese  Fragen  wird  Sie  der  Rat  der  Dozenten  am  besten  aufklären.
Jedenfalls  bleiben  die  Vorlesungen  immer  der  Mittelpunkt  des  ganzen
Studiums,  und  Sie  werden  sich  vor  allem  über  deren  Bedeutung  für  Ihr  Studium
und  für  Ihren  Stundenplan  klar  werden  müssen.
Es  bleibt  mir  noch  übrig,  Ihnen  die  neben  den  Vorlesungen  in  Betracht
kommenden  Bildungsmittel  kurz  zu  skizzieren.  Von  diesen  fassen  wir  zunächst  ins
Auge  die  Übungen.
Die  Übungen  unterscheiden  sich  von  den  Vorlesungen  in  erster  Linie  dadurch,
daß  in  ihnen  durch  Frage  und  Antwort  ein  ständiger  Wechselverkehr  zwischen  Dozent
und  Hörer  gepflegt  wird.  Hier  soll  also  der  Hörer  nicht  nur  aufnehmen,  wie  in  den
        <pb n="364" />
        336  Zweiter  Teil.  Handel.  XV.  Kaufmännisches  Unterrichtswesen.

Vorlesungen,  sondern  vielmehr  selbst  mitwirken,  sei  es  durch  eigene  Produktion,  sei  es
durch  Reproduktion  des  Gehörten.
Ergänzt  werden  die  Übungen  in  der  Nationalökonomie  und  der  kaufmännischen
Betriebslehre  durch  Exkursionen.  Dieselben  sollen  die  Anschauung  des  wirtschaftlichen ­
  und  kaufmännischen  Lebens  fördern.  Man  besucht  eine  Fabrik,  ein  Bergwerk, ­
  einen  Landwirtschaftsbetrieb,  ein  großes  Geschäft,  um  die  Eigentümlichkeit  der
einzelnen  Unternehmungsarten  unter  dem  wirtschaftlichen  Gesichtspunkt  kennen  zu
lernen.  Eine  orientierende  Besprechung  vor  der  Exkursion  soll  auf  die  Hauptgesichtspunkte ­
  aufmerksam  machen,  während  eine  an  der  Hand  eines  Protokolles  über  die
Besichtigung  erfolgende  nochmalige  Erörterung  des  Gesehenen  die  Ergebnisse  ziehen
soll.  Solch  Anschauungsunterricht  mutz  gerade  neben  der  Theorie  besonders  berücksichtigt ­
  werden.  Dabei  werden  Ihnen  diese  Exkursionen  auch  aus  dem  Grunde  Freude
bereiten,  weil  sie  zu  angenehmem  Verkehr  mit  den  Dozenten  und  Studierenden  führen.
Ein  sehr  wesentliche  Rolle  wird  in  Ihrem  akademischen  Studium  immer  die
Lektüre  spielen.  Lesen  und  Lesen  ist  nun  allerdings  etwas  sehr  Verschiedenes,  je
nachdem  man  es  als  ernste  Beschäftigung  betreibt  oder  nur  als  Mittel  zum  Zeittotschlagen ­
  braucht.  Daß  für  Sie  während  des  Studiums  nur  die  erste  Art  in  Betracht
kommt,  versteht  sich  von  selbst.  Aber  recht  lesen  ist  eine  Kunst,  die  keineswegs  jeder
versteht,  und  die  doch  von  größter  Bedeutung  ist.  Man  könnte  lange  über  die  Kunst
des  richtigen  Lesens  schreiben;  man  kann  sehr  viel  gelesen  haben  und  hat  doch  deshalb
nichts  oder  nicht  der  aufgewandten  Zeit  und  Mühe  entsprechend  viel  gehabt,  weil  man
nicht  verstand,  richtig  zu  lesen.  Nur  ein  Ratschlag,  den  auszuführen  keineswegs  so
leicht  ist,  als  auf  den  ersten  Blick  scheint:  Lesen  Sie  nie  einen  Abschnitt,  eine  Seite
in  einem  Buch,  ohne  sich  Rechenschaft  abzulegen  davon:  Was  habe  ich  gelesen?  Und
wie  stehe  ich  zu  den  vorgetragenen  Tatsachen  und  Ansichten?  Wenn  Sie  so  lesen,
dann  werden  Sie  wirklichen  Vorteil  vom  Lesen  haben,  mögen  Sie  nun  Zeitungen
und  Zeitschriften,  oder  mögen  Sie  die  Hauptwerke  des  Menschengeistes  lesen.
Nun  noch  ein  Wort  über  die  F  e  r  i  e  n  !  Sie  können  dieselben  sehr  mannigfaltig
verwenden.  Ist  Ihnen  durch  verwandtschaftliche  oder  freundschaftliche  Beziehungen
die  Möglichkeit  gegeben,  sich  in  einem  oder  mehreren  großen  Betrieben  des  gewerblichen ­
  Lebens  genauer  umzusehen,  so  benutzen  Sie  die  Ferien  in  erster  Linie  dazu.
Aber  nicht,  indem  Sie  sich  auf  den  Kontorbock  in  einem  Geschäfte  setzen  und  da  stets
die  gleiche  untergeordnete  Tätigkeit  ausüben.  Nein,  lassen  Sie  sich  an  allen  Stellen
des  Betriebes  umherführen  und  sehen  Sie  sich  alle  Zweige  des  Geschäfts  gründlich  an.
Oder  wenn  Sie  die  Möglichkeit  haben,  einen  landwirtschaftlichen  Großbetrieb  anzusehen, ­
  gehen  Sie  auf  das  Land.  Denn  die  großen  Zweige  des  nationalen  Erwerbslebens ­
  können  gegenseitig  nur  Vorteil  davon  haben,  wenn  ihre  Vertreter  auch  über
die  Lage  der  anderen  Zweige  gründlich  aus  eigener  Anschauung  orientiert  sind.  Aber
fassen  Sie  das  nicht  nur  als  Erholung,  sondern  als  Arbeit  auf,  geben  Sie  sich  Rechenschaft ­
  vom  Gesehenen  und  Gehörten,  und  berichtigen  Sie  danach  Ihre  bisherigen
Anschauungen  und  —  Vorurteile.
Eine  andere  nützliche  Verwendung  der  Ferien  wäre  auch  eine  Reise  ins  Ausland, ­
  falls  Sie  nicht  Absicht  und  Gelegenheit  haben,  später  noch  aus  längere  Zeit  sich
in  den  Verhältnissen  anderer  Länder  umzusehen.  Freilich  handelt  es  sich  dann  nicht
um  eine  Vergnügungsreise,  sondern  um  eine  gründlich  vorbereitete  Studienreise,  um
die  wirtschaftlichen  Verhältnisse  des  Auslandes  kennen  zu  lernen.
Aber  schließlich  würde  natürlich  auch  ein  stiller  Studienaufenthalt  zu  Haus  seine
guten  Früchte  tragen.  Gründliche  Repetitionen  und  selbständiges  Durcharbeiten  einer
Spezialfrage,  eines  Spezialgebiets,  würden  sich  dem  allgemeinen  Studienplan  sehr
zweckmäßig  eingliedern.  Nur  muß  ich  dabei  wieder  darauf  hinweisen,  daß  auch  in
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        4.  Gustav  v.  Mevissen  als  Stifter  der  Kölner  Handelshochschule.  337

diesem  Falle  genaue  Zeiteinteilung  von  vornherein  sehr  nützlich  sein  würde.  Jedenfalls
aber  muß  in  den  Ferien  irgendein  die  Semesterarbeit  ergänzender  Studienbetrieb
stattfinden,  soll  die  Zeit  nicht  zwecklos  vergeudet  werden.

4.  Gustav  v.  Mevissen  als  Stifter  der  Städtischen
Handelshochschule  in  Köln.
Von  Christian  Eckert.
Eckert,  Die  Städtische  Handelshochschule  in  Köln.  Köln,  Paul  Neubner,  1911.  S.  1—7.
Die  Errichtung  der  Handelshochschule  in  Köln  ist  die  Verwirklichung  eines
Gedankens,  für  den  einer  der  hervorragendsten  rheinischen  Kaufleute  mit  starkem
Überzeugungseifer  jahrzehntelang  eingetreten  war.
Gustav  v.  M  e  v  i  s  s  e  n,  der  als  Präsident  der  Rheinischen  Eisenbahngesellschaft,
als  erster  Direktor  des  Schaaffhaufenfchen  Bankvereins,  als  Begründer  des  Hörder
Eisenwerks,  der  Lebensversicherungsgesellschaft  Concordia,  der  Kölner  Rückversicherungsgesellschaft ­
  und  manch  anderer  blühender  Unternehmung  um  das  deutsche
Wirtschaftsleben  wie  wenige  sich  verdient  gemacht  hat,  legte  durch  eine  großherzige
und  weitsichtige  Stiftung  auch  den  Grund  für  die  erste  selbständige  Handelshochschule
in  Deutschland.  Unmittelbar  aus  den  praktischen  Erfahrungen  eines  an  Erfolgen
ungewöhnlich  reichen  Lebens  schöpfend,  war  er  zur  Überzeugung  gelangt,  daß  die
»größeren  Aufgaben,  die  dem  Deutschen  Reiche  aus  seiner  machtvollen  Gestaltung
erwachsen,  auf  dem  Gebiete  des  materiellen  Lebens  nur  dann  mit  vollem  Erfolge
gelöst  werden  können,  wenn  die  erreichte  hohe  politische  Stufe  auch  in  der  erweiterten
Erkenntnis  und  in  den  gesteigerten  Fähigkeiten  der  deutschen  Kaufleute  ihren  Ausdruck
findet".
Schon  um  die  Jahrhundertmitte,  bald  nach  der  Übersiedelung  Mevissens  fvon
Dülkens  in  seine  zweite  Heimat,  in  die  Stadt  Köln,  war  ihm,  wie  wir  aus  Joseph
Hansens  trefflicher  Monographie  erfahren,  die  Einseitigkeit  bloß  materieller  Entwicklung ­
  eines  großen  Gemeinwesens  bedenklich  erschienen.  Im  Handelskammerbericht ­
  1855  gibt  er  der  Überzeugung  Ausdruck,  die  materielle  Tätigkeit  erlange  nur
dadurch  ihre  Weihe  und  wahre  Berechtigung,  daß  sie  dem  geistigen  Leben  den  Weg
bahne  und  ihre  Mittel  zu  seinem  Dienste  verwende.  Anknüpfend  an  Gedanken,  wie
sie  schon  am  Ausgang  des  18.  Jahrhunderts  einzelne  Geistesführer  bewegt,  wie  sie
damals  zu  allerdings  noch  bescheidenem  praktischen  Versuch  geführt  hatten,  gewinnt
der  Gedanke  einer  Handelsakademie  bei  Mevissen  bald  deutliche  Gestalt.  Wiewohl
Kölner  Handelskreise,  bei  denen  noch  die  Auffassung  vorherrschte,  daß  das  praktische
Leben  und  die  praktische  Lehrzeit  allein  die  fruchtbaren  Bildungsstätten  des  angehenden ­
  Großkaufmanns  seien,  den  gehegten  Erwartungen  wenig  entgegenkamen,
hielt  Mevissen  doch  seine  Ideen  fest  im  Auge.
Im  Jahre  1866  kam  er  generell  auf  die  Notwendigkeit  der  Gründung  von  Handelsakademien ­
  zurück.  Die  Heranbildung  derIugend  galt  ihm  mehr  denn  je  als  der  Kern  aller
friedlichen,  ausdauernden  Reformarbeit.  „Erkennen  wir",  so  mahnte  er  wiederholt,
»daß  in  der  Jugend  der  Kern  des  Daseins,  daß  in  dem  Werdenden  das  Künftige  liegt,
daß  das  Gewordene,  wie  gestaltet  es  auch  sei,  als  ein  Fertiges  schon  der  Vergangenheit ­
  angehört".
Nach  der  Gründung  des  Deutschen  Reichs,  nach  der  politischen  Einigung  der
deutschen  Stämme  waren  bei  der  weitergreifenden  Verflechtung  unseres  Vaterlandes
in  das  Getriebe  der  Weltwirtschaft  immer  neue  Aufgaben  an  den  Kaufmannsstand
Mollat,  Volkswirtschaftliches  Quellenbuch.  t.  Ausl.  22
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        338  Zweiter  Teil.  Handel.  XV.  Kaufmännisches  Unterrichtswesen.

herangetreten.  Bis  dahin  hatten  die  ganzen  patriarchalischen  Verhältnisse,  die  gemütlichen ­
  Formen  des  Geschäftsganges,  die  sich  selbst  in  den  großen  Kontoren  unserer
Kaufmannschaft  zeigten,  die  Hausgemeinschaft  des  Lehrherrn  mit  dem  Lernenden
genügend  Gelegenheit  gegeben,  hinter  die  Geschäftsgeheimnisse  zu  kommen,  im  persönlichen ­
  Umgang  mit  dem  Geschäftsinhaber  den  Wissensdurst  zu  befriedigen,  wie
dies  in  Gustav  Freytags  „Soll  und  Haben"  so  unübertrefflich  geschildert  ist.  An  Stelle
dieses  etwas  kleinbürgerlichen  und  behaglichen  Lebens  schien  mit  Naturnotwendigkeit
mehr  und  mehr  ein  freier  Wettkampf  mit  hohem  Einsatz  zu  treten.  Statt  der  alten
gewohnheitsmäßig  festgelegten  Preise  ward  ein  gegenseitiges  Unterbieten  die  Regel.
Früher  konnte  man  sich  mit  wenig  Geschäften  begnügen,  weil  an  jedem  einzelnen
Geschäft  ein  großer  Nutzen  erzielt  wurde.  Nun  hieß  es,  großen  Umsatz  zu  sichern,
da  der  Vorteil  aus  jedem  einzelnen  Warentausch  nur  ein  geringer  blieb.  Nur  wer
zu  organisieren  verstand,  das  erstrebte  Ziel  mit  Wagemut  und  tatkräftiger  Energie
verfolgte,  wer  sich  Kenntnis  des  Geschmacks,  des  Bedarfs  und  der  Absatzfähigkeiten
aneignete,  in  der  Kunst  der  Menschenbehandlung  nicht  unerfahren  blieb,  konnte  den
neuen  Aufgaben  vollkommen  gerecht  werden.  Nicht  leicht  war  es,  sich  die  nötige
klare  Übersicht  über  die  neugestalteten  Verhältnisse  der  Zeit  zu  verschaffen.  Nur  durch
gehobene  Allgemeinbildung,  nur  durch  vertiefte  Kenntnisse  war  die  rasche  Entschlußfähigkeit ­
  zu  erwerben,  die  keine  günstige  Gelegenheit  ungenützt  vorübergehen  ließ.
Gustav  v.  Mevissen,  der  selbst  alle  Bildungsmöglichkeiten  seiner  Zeit  von
Jugend  an  sich  zunutze  machte,  aber  klar  erkannte,  wie  schwer  die  nötigen  Kenntnisse
auf  autodidaktischem  Wege,  lediglich  durch  Selbstunterricht  zu  gewinnen  waren,
wählte  den  Tag  der  goldenen  Hochzeit  des  Kaiserpaares,  den  11.  Juni  1879,  um  mit
seinen  Absichten  an  die  Öffentlichkeit  zu  treten,  indem  er  der  Stadt  Köln  ein  namhaftes ­
  Kapital  zur  Verfügung  stellte,  das  den  Grund  zu  einer  Handelsakademie  legen
sollte.
Die  Aufgaben,  die  er  für  die  geplante  Hochschule  in  Aussicht  nahm,  legte  er  bei
diesem  Anlaß  eingehend  dar.  „Die  Handelsakademie  soll  die  Bestimmung  haben,  als
akademische  Hochschule  der  Universität  in  Bonn  und  der  Polytechnischen  Schule  in
Aachen  ergänzend  zur  Seite  zu  treten,  um  einem  mehr  und  mehr  sich  aufdrängenden
Bedürfnisse  der  Gegenwart  zu  begegnen  und  speziell  in  der  Stadt  Köln  einen
Mittelpunkt  wissenschaftlichen  Lebens  und  Strebens  zu
bilden,  dessen  sie  dringend  bedarf,  wenn  nicht  einseitige  Erwerbsrichtungen  im
Leben  der  Metropole  des  Rheinlands  zu  dominierend  in  den  Vordergrund  treten
sollen.  Die  geplante  Anstalt  soll,  die  Bedingungen  späterer  erfolgreicher  Tätigkeit
auf  dem  Gebiete  des  Erwerbslebens  in  sich  aufnehmend  und  dieselben  kultivierend,
neben  einer  gründlichen  Fachbildung  zugleich  die  allgemeine  menschliche  Bildung
nach  wissenschaftlicher  Methode  fördern  und  im  Manne  des  Fachs  zugleich  den  fest  in
sich  ruhenden  Charakter,  den  sittlichen  selbstbewußten  Menschen  erziehen."
Eine  besondere  Denkschrift  entwickelte  die  Aufgabe  und  den  Lehrplan  der  Anstalt
im  einzelnen.  Sie  griff  über  das  Programm  einer  Fachschule  weit  hinaus;  die  junge
handeltreibende  Welt  sollte  vor  allem  lernen,  wie  die  Tätigkeit  des  weltumblickenden
Großkaufmannes,  des  Führers  im  nationalen  Wirtschaftsleben,  mit  dem  Staat  und
dem  allgemeinen  Fortschritt  zusammenhängt.  Gediegene  und  ausgebreitete  Fachbildung ­
  sollte  eine  Auslese  der  kaufmännischen  Jugend  Deutschlands  befähigen,  über
den  Nächstliegenden  direkten  Vorteil  hinaus  zu  erfassen,  wo  die  großen  produktiven
Aufgaben  und  Ziele  der  Zukunft  liegen,  um  so  auf  dem  ökonomischen  Gebiete  die
Machtstellung  Deutschlands  aufrecht  zu  erhalten,  die  es  auf  dem  politischen  Gebiet
errungen  hatte.
Mevissen  wollte  also  in  Ergänzung  einer  guten  Schulbildung,  die  neben  der
Lehre  eine  wesentliche  Voraussetzung  für  den  kaufmännischen  Beruf  bildet,  und  neben
        <pb n="367" />
        339

4.  Gustav  v.  Mcvissen  als  Stifter  der  Kölner  Handelshochschule.

22*

den  Fortbildungsschulen,  die  die  fachliche  Berufsausbildung  aufs  bestmöglichste
pflegen,  für  die  oberen  Spitzen  der  kaufmännischen  Welt  ein  wirkliches  Hochschulstudium ­
  organisieren,  wie  es  die  übrigen  führenden  Berufe  im  Laufe  der  letzten
Jahrhunderte,  im  19.  Säkulum  auch  die  Techniker,  gewonnen  haben.  Für  jene,  die
sich  nicht  nur  kleineren  Betrieben  widmen  wollen,  sondern  sich  höhere  Ziele  setzen,
schien  es  ihm  wünschenswert,  die  Möglichkeit  zu  schaffen,  mit  ganzer  Kraft  ungehindert
auf  Erlangung  einer  guten  Allgemeinbildung  und  gründlicher  Fachkenntnisse  hin
zu  arbeiten  und  während  dieser  Lernzeit  frei  von  geschäftlichen  Obliegenheiten,  von
ermüdender  Alltagsarbeit  zu  bleiben.
Der  Augenblick  für  die  Verwirklichung  solcher  Gedanken  war  allerdings  noch
nicht  gekommen.  Zwar  nahm  die  Stadtverwaltung  die  Stiftung  an,  aber  weder  sie
noch  die  Provinzialverwaltung  ging  zu  Taten  über,  und  die  öffentliche  Meinung
brachte  dem  Projekt  vorderhand  wenig  Verständnis  entgegen.  Nur  die  Kaiserin
Augusta  schrieb,  als  sie  Mevissen  am  5.  Juli  1879  „in  alter  Gesinnung"  als  Zeichen
des  Dankes  für  die  Verschönerung  ihres  Festes  ihr  eigenes  und  des  Kaisers  Porträt
übersandte:  „Die  Handelsakademie,  welche  Ihnen  zunächst  ihre  Entstehung  verdanken
wird,  entspricht  einem  Bedürfnis  der  Zeit  und  des  Vaterlandes.  Ich  interessiere  mich
sehr  für  diesen  Gedanken  und  bitte  Sie,  mich  in  Verbindung  mit  demselben  zu
erhalten".  Mevissen  gab  sich  keiner  Täuschung  über  die  Situation  hin.  Am  6.  Juli
erwiderte  er  der  Kaiserin:  „Diese  Schöpfung,  bestimmt,  eine  wahre  Lücke  in  dem
System  des  Unterrichtswesens  der  Gegenwart  auszufüllen  und  dazu  mitzuwirken,  die
in  nur  zu  vielen  Fällen  noch  bestehende  Kluft  zwischen  Bildung  und  Besitz  überbrücken
3u  helfen  und  in  diesem  Sinne  einem  Bedürfnis  aller  Kulturstaaten  der  Gegenwart  zu
entsprechen,  wird  wie  alles  Neue  seine  Verwirklichung  nur  nach  harten  Kämpfen  mit
den  im  Bestehenden  wurzelnden  einseitigen  Anschauungen  finden  können."
Mevissen  ließ  trotz  der  zutage  tretenden  Gleichgültigkeit  seinen  Plan  keinen
Augenblick  fallen.  Im  Herbste  1893  trat  er  mit  E.  G  o  t  h  e  i  n,  der  damals  als  Provisor ­
  der  Nationalökonomie  in  Bonn  tätig  war,  in  Verbindung,  um  über  die
Aussicht  baldiger  Verwirklichung  seines  Handelshochschulplans  Klarheit  zu  gewinnen.
Äm  März  1894  schien  es,  als  ob  die  Provinzialverwaltung  das  Patronat  der  rheinischen ­
  Handelshochschule  übernehmen  wollte,  aber  am  1.  Juli  lehnte  der  Provinziallandtag ­
  wider  Erwarten  jede  unmittelbare  Beteiligung  ab.  1897  griff  außerhalb  der
Aheinlande  der  Deutsche  Verband  für  das  kaufmännische  Unterrichtswesen  den  Gedanken ­
  auf;  er  bemühte  sich  für  die  Errichtung  einer  an  die  Universität  Leipzig
angegliederten  Handelshochschule.  Im  Herbst  1898  wurde  eine  ähnliche  Anstalt,  wenn
auch  in  bescheidenerem  Maße,  in  Anlehnung  an  die  Aachener  Technische  Hochschule,
geschaffen,  die  sich  aber  nicht  dauernd  halten  ließ.
So  rückte  der  Moment,  wo  die  von  Mevissen  geplante,  selbständig  neben
Universität  und  technischer  Hochschule  wirkende  Handelshochschule  in  Köln  ins  Leben
treten  konnte,  zusehends  näher.  Seit  im  Jahre  1899  in  Frankfurt  der  Plan  einer
dort  zu  gründenden  Handelsakademie  lebendig  wurde  und  im  Jahre  1900  ähnliche
stläne  in  Berlin,  Hamburg  und  Düsseldorf  auftauchten,  ging  das  Kölner  Projekt  schnell
der  Verwirklichung  entgegen.  Im  Mai  1900  arbeitete  E.  Gothein  in  Anlehnung  an
we  Denkschrift  Mevissens  aus  dem  Jahre  1879  den  Plan  aus,  der  der  Anstalt  zugrunde
gelegt  wurde.  Durch  Mevissens  Testament  und  durch  das  seiner  Gattin,  die  ihm  am
10-  November  1901  in  den  Tod  folgte,  wurde  seine  Stiftung  für  die  Kölner  Handelshochschule ­
  auf  eine  Million  Jl  erhöht.
Noch  ehe  das  Stiftungskapital  die  bestimmungsgemäße  Höhe  von  einer
Million  Ji  erreicht  hatte,  konnte  zur  Eröffnung  der  Kölner  Hochschule  geschritten
werden,  dank  der  persönlichen  Initiative,  mit  der  sich  Oberbürgermeister
Becker  gegen  Anbruch  des  20.  Jahrhunderts  für  die  Verwirklichung  des  Gedankens
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        340  Zweiter  Teil.  Handel.  XV.  Kaufmännisches  Unterrichtswesen.

Mevissens  eingesetzt  hat.  Gleich  Mevissen  hatte  Becker  richtig  erkannt,  daß  gerade  in
einer  Epoche  wirtschaftlichen  Fortschritts  den  Bürgern  auch  für  ihre  idealen  Interessen
ein  fruchtbarer  Mittelpunkt  geschaffen  werden  müsse,  der  für  das  dauernde  Gedeihen
des  Gemeinwesens  die  Verbindungsbrücke  zwischen  der  materiellen  und  geistigen
Kultur  schlagen  könne.  Im  rechten  Moment  gab  er  den  entscheidenden  Anstoß,  daß
unser  weitsichtiges  Kölner  Bürgertum,  das  für  Fortbildung  und  Förderung  der  bereits
länger  bestehenden  wissenschaftlichen  Institute  beträchtliche  Opfer  gebracht  hatte,  auch
vor  ganz  neuen  Aufgaben  nicht  zurückschreckte,  daß  als  Abschluß  des  wissenschaftlichen
Gebäudes  die  Handelshochschule  entstand,  die  mit  den  ihr  ideell  verbundenen  Instituten
der  Akademie  für  praktische  Medizin  und  der  Vereinigung  für  rechts-  und  staatswissenschaftliche ­
  Fortbildung  ein  modernen  Zeitbedürfnissen  entsprechender  Ersatz  der
verlorenen  dereinstigen  Alma  mater  werden  sollte.  So  gewann  Köln,  die  alte
Handels-  und  Hansestadt,  den  Ruhm,  die  erste  selbständige  kaufmännische  Hochschule
Deutschlands  ins  Leben  gerufen  zu  haben,  und  neben  Mevissens,  des  Anregers  und
Süfters,  Name  wird  derjenige  Wilhelm  Beckers  als  des  Vollbringers  mit  der  Hochschule ­
  verknüpft  bleiben.
Auf  Gotheins  Plan  fußend,  hat  Professor  Dr.  Hermann  Schumacher  als
erster  Studiendirektor  die  Einzelorganisation  der  Hochschule  erdacht,  die  erste  Einrichtung ­
  geleitet  und  über  3  Jahre  die  Verwaltung  glücklich  geführt.
Die  Feier  der  Eröffnung  der  Städtischen  Handelshochschule  in  Köln  fand  am
1.  Mai  1901  in  der  Aula  des  Hochschulgebäudes  am  Hansaring  in  Gegenwart  des
Handelsministers  Brefeld,  des  Oberpräsidenten  Nasse  sowie  von  Vertretern  der
übrigen  staatlichen  und  städtischen  Behörden,  der  Universität  Bonn  und  der  Technischen ­
  Hochschule  Aachen  statt.

5.  Die  Behandlung  der  Handelsfächer  an  der  Hochschule.
Von  Johann  Friedrich  Schär.
Schär,  Allgemeine  Handelsbetriebslehre.  1.  Bd.  Leipzig,  G.  A.  Glöckner,  1911.
S.  21-22.
Die  Behandlung  der  Handelsfücher  an  der  Hochschule  kann  nur  eine  wissenschafüiche
  sein.  Die  erste  und  die  höchste  Aufgabe  jeder  Hochschule  besteht  in  der
Pflege  der  Wissenschaft  und  der  Idealität,  in  der  Heranbildung  selbständig  denkender,
forschender,  urteilender  und  handelnder  Menschen.  Auf  niemand  paßt  dies  besser
als  auf  den  echten  Kaufmann,  der  aus  der  Erscheinungen  Flucht  das  Wesentliche  und
Bleibende  abstrahieren,  die  Geschehnisse  des  Tages  seinen  Plänen  und  Entschlüssen
dienstbar  machen  und,  unabhängig  von  Schablone  und  Gewohnheit,  das  Neue  und
Werdende  kritisch  beurteilen,  ja  selbst  Neues  in  lebensfähiges  Dasein  rufen  muß.
Wissenschaftliches  Denken  verlangt  zuerst  ein  durch  die  Außenwelt  bezw.  durch
die  tatsächlichen  Verhältnisse  gegebenes  Material;  das  ist  für  die  Handelsfächer ­
  in  Hülle  und  Fülle  vorhanden.  Es  wird  zusammengetragen  aus  den  kaufmännischen ­
  Einzel-  und  Gesellschaftsbetrieben,  die  in  ihrer  Mannigfaltigkeit  ein
ungeheures  Kleinmaterial  geschaffen  haben.  Es  liegt  in  der  Literatur,  die  nach  Alter
und  Umfang  der  Literatur  zahlreicher  anderer  Disziplinen  ebenbürtig  ist,  wenn  sie
auch  noch  wenig  gesichtet  und  einer  gründlichen  Forschung  und  Bearbeitung  bedarf,
um  alte  Schätze  auszugraben,  Unbrauchbares  und  Irrtümliches  auszuscheiden  und
Gutes  ins  richtige  Licht  zu  setzen.  Das  Material  ist  ferner  zu  suchen  in  der  Presse,
in  den  täglichen  und  periodischen  Veröffentlichungen  von  Börsen-,  Handels-  und
Marktberichten,  in  den  Bilanzen  der  Gesellschaften  und  den  Jahresberichten  der
öffentlichen  Verwaltungen,  in  den  Prospekten  über  Gründungen,  in  den  Handels-
        <pb n="369" />
        1.  Wesen  und  Wert  der  amtlichen  Handelsvertretungen.  341

gerichtlichen  Entscheidungen  und  Expertisen.  Für  besondere  Ausgaben  und  Untersuchungen ­
  wird  sich  auch  die  Methode  der  Enqueten,  der  Einziehung  von  Informationen ­
  bei  erfahrenen  Kaufleuten,  Handelsgesellschaften,  Konsuln  usw.  verwenden
lassen.
Die  wissenschaftliche  Behandlung  fordert  zweitens  eine  systematische  Bearbeitung. ­
  Auch  dieser  Forderung  kommt  die  Handelswissenschaft  nach.  Aus  dem
weitschichtigen  Material,  das  die  Literatur  und  das  praktische  Leben  in  reicher  Fülle
bieten,  wird  durch  Sichtung,  Ordnung  und  logische  Gliederung  das  Wesentliche  und
Zweckmäßige  herausgefunden;  die  auf  dem  Wege  der  Induktion  gewonnenen  Prinzipien ­
  werden  in  folgerichtigen  Zusammenhang  gebracht  und  auf  diese  Weise  die
Studierenden  zu  selbständigem  Beobachten  und  Beurteilen  angeleitet.
Die  wissenschaftliche  Behandlung  verlangt  drittens  eine  strenge,  logische,  aus
einer  obersten  Grundwahrheit  abgeleitete  Gliederung  des  betreffenden  Erkenntnisgebietes. ­
  Auch  in  dieser  Beziehung  können  die  Handelsfächer  sehr  wohl  eine
wissenschaftliche  Konstruktion  vertragen.  Aus  dem  richtig  gefaßten  Begriff  des
Handels  lassen  sich  die  allgemeine  und  die  angewandte  Betriebslehre  einerseits,  die
damit  parallel  verlaufende  Kontrollwissenschaft  der  Buchhaltung  anderseits  sehr  wohl
wissenschaftlich  deduzieren,  während  die  kaufmännische  Arithmetik  als  ein  Gebiet  der
angewandten  Mathematik  längst  in  den  Rahmen  dieser  Wissenschaft  eingereiht  worden
ist.  Daß  die  analytische  Methode  auch  für  die  Handelswissenschaften  maßgebend
sein  muß,  ist  wohl  unbestritten.  Erst  die  Deduktion  und  der  logische  Aufbau  des
Lehrgebäudes  verschaffen  der  Handelswissenschaft  die  nötige  Ellbogenfreiheit  vor  der
Praxis,  geben  für  die  Beurteilung  der  erfahrungsgemäß  in  die  Erscheinung  tretenden
Betriebe  und  Kontrollformen  den  richtigen  Maßstab  und  werden  zum  Ausgangspunkt
für  neue  Ableitungen  und  Entwicklungen.  Auch  auf  diesem  Gebiet  kann  daher  die
Wissenschaft  befruchtend  auf  die  Praxis  einwirken,  Bestehendes  kritisch  untersuchen,
Fehlerhaftes  aufdecken,  Brauchbares,  Zweckmäßiges  verbessern  und  Neues,  Besseres
ins  Leben  rufen.  Die  Handelswissenschaften  haben  einen  ähnlichen  Weg  zu  verfolgen, ­
  wie  beispielsweise  die  Physik;  wie  diese  mit  dem  Experiment  beginnt,  mit  der
mathematischen  Beweisführung  schließt,  so  müssen  auch  die  Handelswissenschaften
auf  empirischer  Grundlage  aufbauen,  die  praktische  Gestaltung  des  Handels  in  die
richtige  Beleuchtung  setzen,  um  nachher  in  logischer  Schlußfolgerung  ein  lückenloses
Lehrgebäude  aufzurichten.

XVI.  Amtliche  Handelsvertretungen.

1.  Wesen  und  Werl  der  amtlichen  Handelsvertretungen.
Bon  Richard  v.  Kaufmann.
v.  Kaufmann,  Korporation  und  Handelskammer,  ihre  bestehende  Organisation  und
deren  Reformbedürftigkeit.  sVortrag.s  In:  Zur  Reform  des  Handelskammerwesens  in  Preußen.
Stenographischer  Bericht  über  die  öffentliche  Versammlung  des  Vereins  Berliner  Kaufleute
und  Industrieller  vom  10-  Dezember  1894.  Berlin,  Siemenroth  &amp;amp;  Worms,  1895.  S.  11—14.
Mehr  als  je  drängt  sich  seit  den  letzten  Jahrzehnten  mit  unbezwinglicher  Macht
die  Überzeugung  in  den  Vordergrund,  daß  die  wirtschaftlichen  Interessen  es
find,  auf  denen  unsere  ganze  Kultur  beruht.  Mehr  und  mehr  kommt  man  zu  der
Erkenntnis,  daß  die  in  den  Augen  der  beamteten  und  dem  wirtschaftlichen  Leben
entrückten  Stände  bis  in  unsere  Tage  hinein  so  geringschätzig  über  die  Achsel  angesehene ­
  Tätigkeit  der  großen  und  kleinen  Handel,  großes  und  kleines  Gewerbe,  große
        <pb n="370" />
        342  Zweiter  Teil.  Handel.  XVI.  Amtliche  Handelsvertretungen.

und  kleine  Landwirtschaft  Betreibenden  für  die  Erhaltung  des  Staates  und  die
Förderung  feiner  Aufgaben  nach  allen  Seiten  hin  von  ausschlaggebender  Wichtigkeit ­
  ist.  Man  begreift  heute,  daß  das  Gedeihen  von  Handel,  Industrie  und  Landwirtschaft ­
  nicht  allein  den  betreffenden  Unternehmern  und  deren  Angestellten  und
Arbeitern  nützlich  ist,  sondern  daß  von  dem  Befinden  unserer  heimischen  Volkswirtschaft, ­
  wie  das  bienetre  der  Gesamtheit  der  Bevölkerung,  so  auch  das  der  Gesamtheit ­
  des  Staates  abhängt.  So  erklärt  es  sich,  daß  man  sich  mehr  und  mehr  mit  dem
Gedanken  befreundet,  in  den  Selbstverwaltungskörpern  der  Kreise  des  werbenden
Lebens,  d.  i.  in  unserem  Falle  der  Kreise  von  Handel  und  Gewerbe,  in  den  Handelskammern ­
  und  kaufmännischen  Korporationen,  nicht  mehr  bloß  eine  mehr  oder  weniger
beachtenswerte  Spielerei  oder  einen  Blitzableiter  für  die  jeweilige  Unzufriedenheit
der  Kreise  unseres  Gew  erbestand  es  zu  suchen,  sondern  dort  eine  überaus  nützliche
Institution  zur  Förderung  der  wirtschaftlichen  Interessen  der  auf  sie  angewiesenen
Jnteressenkreise  zu  erblicken,  dort  einen  Ansatz  zur  Selbstverwaltung  zu  finden,  der
der  Staat  immer  größere  Rechte  zu  delegieren  hat,  da  eine  derartige  richtig  ausgestattete ­
  Selbstverwaltung  sehr  wohl  geeignet  sein  kann,  sowohl  die  Interessen  der
zu  ihr  und  in  ihr  verbundenen  gesellschaftlichen  Klassen  zu  fördern,  als  dem  Staat
Aufklärung  und  Hilfe  zu  bieten  bei  der  von  ihm  den  Interessen  der  in  ihm  verbundenen ­
  Gesellschaft  zu  widmenden  Sorge.
Der  naive  Standpunkt  des  seinerzeit  im  Preußischen  Abgeordnetenhause  gelegentlich ­
  der  Beratung  des  Handelskammergesetzes  vom  24.  Februar  1870  erstatteten
Kommissionsberichtes,  welcher  erklärte,  daß  eine  legislative  Anordnung  der  Handelskammern ­
  zwar  keine  Notwendigkeit  sei,  daß  man  aber,  da  denselben  das  Zugeständnis
der  Nützlichkeit  und  selbst  eines  relativen  Bedürfnisses  immerhin  nicht  zu  versagen  sei,
habe  anerkennen  müssen,  daß  prinzipielle  Bedenken  gegen  eine  Befassung  der  Gesetzgebung ­
  mit  diesem  Gegenstand  hätten  zurücktreten  müssen,  —  eine  derartig  naive
Auffassung,  die  yunsi  um  Entschuldigung  bittet,  weil  sie  sich  mit  der  Regelung  dieser
Selbstverwaltung  des  werbenden  Lebens  befassen  soll,  ist  heute  glücklicherweise  nicht
mehr  möglich.  Man  hat  unterdessen  einsehen  gelernt,  daß  in  dem  hastenden  Getriebe
des  geschäftlichen  Verkehrs  unserer  Tage  weder  die  Gesetzgebung  noch  die  Verwaltung
bei  gewissenhafter  Wahrnehmung  der  ihnen  beschiedenen  Obliegenheiten  eines
Organs,  welches  sie  über  den  Pulsschlag  unseres  wirtschaftlichen  Lebens  fortlaufend
unterrichtet,  entraten  können,  und  daß  einem  solchen  Organ  auch  weitgehende  Selbstverwaltung ­
  seiner  eigenen  Angelegenheiten  zuzugestehen  sei.  Die  Akten  unseres
Reichsamts  des  Innern,  sowie  diejenigen  der  Handelsministerien  aller  deutschen  Staaten
können  in  der  Tat  laut  redendes  Zeugnis  dafür  ablegen,  in  welcher  anregenden  und
aufklärenden  Weise  schon  die  bestehenden  Handelskammern  und  Korporationen,  trotz
ihrer  bisherigen  mangelhaften  Verfassung*),  zu  Nutz  und  Frommen  des  staatlichen
Gemeinwohls  und  zur  Förderung  zugleich  der  Interessen  der  in  ihnen  Verbundenen
beigetragen  haben.
Vor  Ihnen  bedarf  es  darüber  keiner  weiteren  Auseinandersetzung.  Wer  wie
Sie  täglich  am  sausenden  Webstuhl  der  Arbeit  seinen  Platz  behauptet,  der  weiß,  daß
der  wirkliche  Nerv,  der  unserem  ganzen  Gesellschafts-  und  Staatskörper  erst  das  Leben
ermöglicht,  in  den  Erträgen  der  im  weitesten  Sinne  des  Wortes  gewerblichen  Tätigkeit ­
  unseres  Volkes  zu  suchen  ist,  und  daß  der  Schornstein  weder  von  der  Liebe  noch
von  der  abstrakten  Weisheit  unserer  Dichter  und  Denker  raucht,  sondern  daß  das
prosaische  Heizmaterial  für  die  dem  Menschendasein  unentbehrliche  Wärme  durch
harte  Arbeit  gefördert  und  erworben  werden  muß.

*)  Über  die  gegenwärtige  Organisation  der  Handelskammern  in  Preußen  s.  den
Aufsatz  von  Lusensky  S.  343ff.  —  G.  M.
        <pb n="371" />
        2.  Die  Organisation  der  Handelskammern  in  Preußen.

343

So  herrscht  kein  Zweifel  mehr,  daß  der  Staat  unrecht  haben  würde,  welcher
die  mit  einer  fruchtbringenden  Wirtschaft  des  Landes  unerläßlich  verbundenen  Magenfragen ­
  ohne  Rücksicht  auf  die  in  den  einzelnen  Teilen  feines  Gebietes  bestehenden
mannigfaltigen  tatsächlichen  Verhältnisse  lediglich  nach  doktrinären  Theorien  lösen  oder
gar  hinter  anderen  Fragen  der  sog.  allgemeinen  Staatspolitik  zurückstellen  wollte.

2.  Die  Organisation  der  Handelskammern  in  Preußen.
Von  Franz  Lusensky.
L  u  s  e  n  s  k  y,  Gesetz  über  die  Handelskammern.  Vom  ^lugust^ISW'  Textausgabe
mit  Erläuterungen,  geschichtlicher  Einleitung  usw.  2.  Stuft.  Berlin,  I.  Guttentag,  1909.  S.  40—50.
Die  Handelskammern  sind  Vertretungen  des  Handels  und  der  Gewerbe,  jedoch
ausschließlich  des  Handwerks.  Ihre  Aufgabe  ist  eine  doppelte.  Sie  sind  einerseits
beratende  Fachorgane,  denen  insbesondere  die  Unterstützung  der  Behörden  in  der
Förderung  des  Handels  und  der  Gewerbe  obliegt.  Andrerseits  sind  sie  Verwaltungsorgane, ­
  denen  bestimmte  Aufgaben  durch  verschiedene  Gesetze  zugewiesen  sind,  und  die
sich  im  übrigen  einen  Kreis  von  Verwaltungsausgaben  zu  Nutzen  von  Handel  und
Gewerbe  und  der  darin  beschäftigten  Gehilfen  und  Lehrlinge  selbsttätig  schaffen
können.  Die  Errichtung  einer  Handelskammer,  die  der  Genehmigung  des  Ministers
für  Handel  und  Gewerbe  unterliegt,  setzt  die  Äußerung  eines  entsprechenden  Verlangens ­
  aus  den  Kreisen  der  Beteiligten  des  Bezirks,  für  den  sie  geschehen  soll,  voraus ­
  und  ist  gegen  den  geschlossenen  Widerstand  dieser  rechtlich  nicht  zulässig.  Die
Handelskammern  find  für  den  Bezirk,  für  welchen  sie  errichtet  sind,  Zwangsorganisationen, ­
  denen  sich  niemand  aus  den  in  ihnen  vertretenen  Erwerbszweigen
entziehen  kann.
In  der  Handelskammerorganisation  finden  ihre  Vertretung  diejenigen  Kaufleute
und  ein  Handelsgewerbe  betreibenden  Gesellschaften,  welche  einerseits  im  Handelsoder ­
  Genossenschaftsregister  eingetragen,  andrerseits  zur  Gewerbesteuer  veranlagt
sind.  Für  bergmännische  Betriebe  bedarf  es  nur  der  Erfüllung  der  letzteren  Voraussetzung. ­
  Nicht  in  die  Handelskammerorganisation  einbezogen  sind  Reichs-  und
Staatsbetriebe.  Nur  auf  Grund  besonderen  Antrags  sind  die  mit  einem  land-  oder
forstwirtschaftlichen  Betriebe  verbundenen,  im  Handelsregister  eingetragenen  Nebengewerbe ­
  und  die  landwirtschaftlichen  und  Handwerksgenossenschaften  einzubeziehen.
Mit  ministerieller  Genehmigung  kann  die  Aufnahme  in  die  Handelskammerorganisation ­
  durch  Einführung  eines  Zensus  —  das  Erfordernis  der  Veranlagung
3u  einem  Mindestsätze  der  Gewerbesteuer  —  beschränkt  werden.
Die  Zugehörigkeit  zur  Handelskammerorganisation  begründet  das  Recht,  an
den  Handelskammerwahlen  teilzunehmen,  und  die  Pflicht,  Handelskammerbeiträge  zu
entrichten.  Das  Wahlrecht  ist  von  physischen  Personen  im  allgemeinen  persönlich,
für  Gesellschaften  durch  einen  gesetzlichen  Vertreter  auszuüben.  Durch  Beschluß  der
Handelskammer  kann  eine  Vertretung  der  Wahlberechtigten  durch  Prokuristen  ihres
Betriebs  zugelassen  werden.  Die  Beiträge  werden  auf  die  Pflichtigen  nach  dem
Maßstabe  der  staatlich  veranlagten  Gewerbesteuer  umgelegt.  In  Gemeinden,  die  eine
besondere  Gewerbesteuer  eingeführt  haben,  kann  durch  Beschluß  der  Handelskammer
mit  ministerieller  Genehmigung  diese  zum  Maßstabe  genommen  werden.
Die  Mitglieder  der  Handelskammer,  deren  Zahl  vom  Minister  bestimmt
wird,  gehen  aus  Wahlen  hervor.  Voraussetzungen  der  Wählbarkeit  sind  deutsche
Staatsangehörigkeit,  ein  Alter  von  mindestens  25  Jahren  und  die  Befähigung  zur
        <pb n="372" />
        344  Zweiter  Teil.  Handel.  XVI.  Amtliche  Handelsvertretungen.

Ausübung  des  aktiven  Wahlrechts;  letzteres  mit  der  Maßgabe,  daß  Prokuristen,
denen  die  Ausübung  des  aktiven  Wahlrechts  durch  Beschluß'der  Handelskammer
gewährt  worden  ist,  nicht  mehr  als  den  vierten  Teil  der  Mitglieder  der  Handelskammer ­
  ausmachen  dürfen.
Das  den  Wahlen  zugrunde  zu  legende  W  a  h  l  s  y  st  e  m  wird,  vorbehaltlich
ministerieller  Genehmigung,  von  den  Handelskammern  selbst  bestimmt.  Sie  haben
dabei  die  Auswahl  zwischen  dem  allgemeinen  gleichen  Wahlrechte,  einem  Wahlsystem
unter  Bildung  von  Wahlabteilungen,  einem  Pluralwahlsystem.
Solange  solche  Regelung  nicht  erfolgt  ist,  werden  die  Wahlen  in  drei  Abteilungen
vollzogen,  die  unter  Zugrundelegung  der  Gewerbesteuerveranlagung  zu  bilden  sind,
und  deren  jede  ein  Drittel  der  Kammermitglieder  wählt.
Die  Wahlen,  deren  Vorbereitung  der  Handelskammer  und  in  Ermangelung  einer
solchen  dem  Regierungspräsidenten  obliegt,  erfolgen  nach  absoluter  Stimmenmehrheit
durch  geheime  Abstimmung  mittels  Stimmzettel.  Die  Handelskammer  kann  jedoch  mit
ministerieller  Genehmigung  ein  hiervon  abweichendes  Wahlverfahren
beschließen.
Die  Wahlen  erfolgen  für  die  Dauer  von  sechs  Jahren,  in  der  Weife,  daß  alle
zwei  Jahre  ein  Dritteil  ausscheidet  und  durch  Ergänzungswahlen  ersetzt  wird.  Für  die
außerhalb  der  regelmäßigen  Ergänzung  Ausscheidenden  finden  Ersatzwahlen  —  für
die  Dauer  der  Wahlperiode  des  Ausgeschiedenen  —  statt.  Die  Mitgliedschaft  ist  eine
unentgeltlich  zu  versehende  Ehrenstellung.  Erstattet  werden  nur  in  beschränktem
Umfange  bare  Auslagen.
Durch  Beschluß  der  Handelskammer  können  Stellvertreter  eingeführt
werden,  die  ebenfalls  aus  Wahlen  hervorgehen.  Das  Nähere  regelt  die  Handelskammer. ­

Als  Mitglieder  können  in  der  Handelskammer  endlich  früher  wählbare  Personen, ­
  welche  die  ihre  Wählbarkeit  begründende  Stellung  oder  Tätigkeit  aufgegeben
haben,  anciens  commergants,  Aufnahme  finden.  Sie  werden  durch  Zuwahl  der
Kammer  auf  die  Dauer  von  drei  Jahren  berufen.  Ihre  Zahl  darf  den  zehnten  Teil
der  vom  Handelsminister  festgesetzten  Mitgliederzahl  der  Handelskammer  nicht
übersteigen.
Die  Handelskammern  haben  die  Rechte  einer  juristischen  Person.
In  der  Regelung  ihrer  Geschäftsführung  einschließlich  des  Haushaltsplans  und
des  Kaffen-  und  Rechnungswesens  sind  sie  sehr  selbständig  gestellt.  Im  Gesetze  sind
nur  wenige  Bestimmungen  über  die  Geschäftsführung  festgelegt:  über  die  Wahl  eines
Vorsitzenden,  die  Fassung  und  die  Voraussetzungen  der  Gültigkeit  von  Beschlüssen,
die  Ausfertigung  von  Urkunden,  die  die  Handelskammer  vermögensrechtlich  verpflichten, ­
  endlich  darüber,  welche  Gegenstände  von  der  öffentlichen  Beratung  —
sofern  die  Handelskammer  diese  überhaupt  beschließt  —  auszunehmen  sind.  Alle
übrigen  Vorschriften,  die  zur  Führung  der  Geschäfte  erforderlich  sind,  trifft  die
Handelskammer  selbständig.  In  der  Feststellung  ihres  Haushaltsplanes  unterliegt ­
  sie  nur  der  Beschränkung,  daß  ministerielle  Genehmigung  vorgeschrieben  ist,  wenn
die  Beschaffung  des  Aufwandes  für  ein  Jahr  mehr  als  10  v.  H.  der  staatlich  veranlagten ­
  Gewerbesteuer  erfordert.  Ihr  Kassen-  und  Rechnungswesen  ordnet  die  Handelskammer ­
  völlig  selbständig.  Die  Einziehung  der  Beiträge,  die  öffentliche  Lasten
sind,  haben  auf  Wunsch  der  Handelskammer  die  Gemeinden  und  Gutsbezirke  gegen
eine  Vergütung  von  höchstens  3  v.  H.  der  eingezogenen  Beiträge  zu  bewirken.
Bei  der  Umlegung  der  Beiträge  kann  zur  Deckung  der  Kosten  von  Anstalten,
Anlagen  und  Einrichtungen,  die  für  einzelne  Teile  des  Handelskammerbezirks  oder
für  einzelne  Betriebszweige  ausschließlich  bestimmt  sind  oder  ihnen  vorzugsweise
zugute  kommen,  mit  ministerieller  Genehmigung  eine  Vorausbelastung  der
        <pb n="373" />
        2.  Die  Organisation  der  Handelskammern  in  Preußen.  345

Beitragspflichtigen  dieser  Bezirksteile  oder  Betriebszweige  eintreten,  wofür  ihnen
alsdann  eine  besondere  Vertretung  in  der  Verwaltung  solcher  Einrichtungen  zu
gewähren  ist.
Die  Aufsicht  über  die  Handelskammern  führt  der  Minister  für  Handel  und
Gewerbe.  Auf  seinen  Antrag  kann  eine  Handelskammer  durch  Beschluß  des  Staatsministeriums ­
  aufgelöst  werden.  In  diesem  Falle  müssen  innerhalb  dreier  Monate
Neuwahlen  vorgenommen  werden.
Durch  das  Gesetz  wurden  die  in  den  Städten  Berlin,  Stettin,  Magdeburg,
Tilsit,  Königsberg,  Danzig,  Memel  und  Elbing  bestehenden,  im  Gegensatz  zu  den
Handelskammern  auf  freiwilligem  Beitritt  beruhenden  kaufmännischen  Korporationen
und  das  Kommerzkollegium  in  Altona  aufrecht  erhalten,  welche  im  wesentlichen  die
gleichen  Aufgaben  zu  erfüllen  haben  wie  die  Handelskammern.  Diesen  Körperschaften ­
  ist  aber  gestattet  worden,  sich  durch  ein  ministerieller  Genehmigung  unterliegendes ­
  Statut  in  Handelskammern  umzuwandeln,  eine  Befugnis,  von  welcher
bisher  das  Kommerzkollegium  in  Altona  und  die  Korporation  in  Magdeburg  Gebrauch
gemacht  haben.*)  Trotz  des  Bestehens  einer  kaufmännischen  Korporation  kann  für
ihren  Bezirk  unter  den  allgemeinen  gesetzlichen  Voraussetzungen  eine  Handelskammer
eingerichtet  werden.  In  diesem  Falle,  der  für  Berlin  und  seine  Vororte  eingetreten
ist,  erlöschen  die  öffentlich-rechtlichen  Befugnisse  der  Korporation,  insoweit  nicht  durch
ministerielle  Verfügung  Ausnahmen  vorgesehen  werden,  während  die  Handelskammer
in  ihren  Zuständigkeiten  keine  Einbuße  erfährt,  übrigens  kann  durch  ein  ministerieller
Genehmigung  unterworfenes  Statut  eine  Vereinigung  der  Korporation  mit  der
Handelskammer  herbeigeführt  werden.
Die  Organisation  der  Handelskammern,  wie  sie  sich  nach  dem  vorstehend  angedeuteten ­
  Inhalte  des  Handelskammergesetzes  in  der  Fassung  der  Novelle  vom
19.  August  1897  darstellt,  ist  in  fast  allen  Einzelheiten  als  wohlgelungen  anzusehen. ­
  Der  in  der  Entwicklung  der  Handelskammern  zutage  tretende  Gedanke,  diese
nach  ihrer  ursprünglichen  Bestimmung  vornehmlich  beratenden  Organe  in
steigendem  Umfange  zu  Verwaltungsausgaben  heranzuziehen,  hat  volle  Verwirklichung
in  der  Novelle  gefunden,  indem  durch  sie  den  Handelskammern  die  Möglichkeit  gegeben
worden  ist,  für  die  in  ihnen  vertretenen  Berufszweige  Selbstverwaltungsorgane  zu
werden  und  zu  ihrem  Nutzen  Aufgaben  zu  übernehmen,  zu  deren  Erfüllung  Staat
und  kommunale  Selbstverwaltungskörper  weder  in  gleicher  Weife  geeignet  noch  bereit
fein  würden.  Die  materielle  und  rechtliche  Grundlage  für  solche  Verwaltungstätigkeit
ist  dadurch  gewährt,  daß  die  Handelskammern  mit  weitgehendem  Besteuerungsrecht
ausgestattet  und  durch  den  Besitz  juristischer  Persönlichkeit  zum  Abschlüsse  von  Rechtsgeschäften ­
  befähigt  sind.  Die  Übernahme  von  Verwaltungsausgaben  zum  Nutzen  einzelner ­
  räumlicher  Teile  des  Handelskammerbezirks  oder  einzelner  Betriebszweige
wird  durch  die  den  Handelskammern  verliehene  Befugnis  erleichtert,  die  hierdurch
begünstigten  Beitragspflichtigen  zu  Präzipualbeiträgen  heranzuziehen:  eine  Vorschrift,
die  für  die  Tätigkeit  der  Handelskammern  auf  dem  Gebiete  des  Fortbildungs-  und
Fachschulwesens  von  Bedeutung  werden  kann.
Ob  die  Begrenzung  der  in  die  Handelskammerorganisation  einbezogenen  Berufsklassen ­
  der  durch  unsere  wirtschaftlichen  Verhältnisse  bedingten  Gliederung  der
Erwerbsstände  völlig  entspricht,  kann  mit  Fug  bezweifelt  werden.  Die  Ausscheidung

*)  Durch  Erlaß  des  Ministers  für  Handel  und  Gewerbe  vom  7.  August  1911  ist  auch
die  Umwandlung  der  Korporation  der  Kaufmannschaft  zu  Elbing  in  eine  Handelskammer  genehmigt ­
  worden.  Ministerialblatt  der  Handels-  und  Gewerbeverwaltung. ­
  Herausgegeben  im  Königlichen  Ministerium  für  Handel  und  Gewerbe.  11.  Jahrgang. ­
  Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag,  1911.  S.  313.  —  G.  M.
        <pb n="374" />
        346  Zweiter  Teil.  Handel.  XVI.  Amtliche  Handelsvertretungen.

des  Handwerks  mag  in  der  historischen  Entwicklung,  welche  zu  einer  selbständigen
Organisierung  dieses  Standes  geführt  hat,  eine  gewisse  Rechtfertigung  finden.
Sachlich  erscheint  sie,  schon  im  Hinblick  auf  die  Flüssigkeit  der  Grenze  zwischen  Handwerk ­
  und  Industrie,  ebenso  anfechtbar,  wie  die  Ausschließung  des  nicht  registerpflichtigen
  Kleingewerbes  und  Kleinhandels  aus  der  Handelskammerorganisation.
Zu  rühmen  ist,  daß  für  die  Zusammensetzung  der  Handelskammern  auf  jede
Schablone  verzichtet  ist.  Das  zu  erstrebende  Ziel,  daß  in  den  Handelskammern  die
Interessen,  deren  Wahrnehmung  ihnen  obliegt,  eine  wirkliche  Vertretung  finden,  läßt
sich  bei  der  Mannigfaltigkeit  der  Verhältnisse  in  den  verschiedenen  Handelskammerbezirken ­
  leichter  erreichen,  wenn  dafür  verschiedene  Wege  offen  stehen.  Von  dieser
Erwägung  aus  gewährt  das  Gesetz  die  Möglichkeit,  bei  dem  Aufbau  der  Handelskammern ­
  den  besonderen  Verhältnissen  des  einzelnen  Bezirks  gerecht  zu  werden,
indem  es  die  Regelung  sowohl  des  Wahlsystems  als  des  Wahlverfahrens  dem,  nur
durch  das  Erfordernis  ministerieller  Genehmigung  beschränkten,  Selbstbestimmungsrechte ­
  der  Handelskammern  überläßt.
Nicht  minder  verdient  Anerkennung  die  fast  unbegrenzte  Bewegungsfreiheit,  die
den  Handelskammern  für  ihre  Geschäftsführung  gewährt  ist.  Nur  vereinzelte  Vorschriften ­
  stellt  in  dieser  Hinsicht  das  Gesetz  auf;  im  übrigen  ist  alles  der  Entschließung
der  Kammern  überlassen.  Sie  sind  allerdings  staatlicher  Beaufsichtigung  unterworfen;
doch  ist—  abgesehen  davon,  daß  diese  sich  nicht  auf  den  sachlichen  Inhalt  ihrer  Gutachten ­
  erstreckt  —  schon  deshalb,  weil  die  Aufsicht  unmittelbar  bei  dem  Minister  liegt,
nicht  anzunehmen,  daß  sie  je  zu  bureaukratischer  Bevormundung  ausarten  könnte.
Für  die  Finanzverwaltung  der  Handelskammern  bestehen  Schranken  nur  in  so  weit,
als  ihre  Aufwendungen  nur  für  Zwecke  erfolgen  dürfen,  welche  innerhalb  des  —
übrigens  sehr  weit  gespannten  —  Rahmens  ihrer  Aufgaben  liegen,  und  als  die  Genehmigung ­
  des  Ministers  erforderlich  ist,  wenn  zur  Deckung  des  Bedarfs  mehr  als
10  v.  H.  der  Gewerbesteuer  ausgeschrieben  werden  sollen.
Wenn  hiernach  die  Organisation  der  Handelskammern  im  einzelnen  befriedigend
geregelt  ist,  so  kann  der  Einrichtung  als  G  a  n  z  e  m  der  Vorwurf  nicht  erspart  bleiben,
daß  sie  auf  falscher  Grundlage  aufgebaut  ist.  Vom  Standpunkte  dessen,  welcher  eine
Einmischung  des  Staats  in  die  Gestaltung  der  wirtschaftlichen  Verhältnisse  grundsätzlich ­
  ablehnt,  ist  jede  staatliche  Organisierung  einzelner  Berufsstände  zur  Wahrnehmung ­
  ihrer  einseitigen  Wirtschaftsinteressen  zu  verwerfen,  und  es  war  nur  folgerichtig, ­
  daß  bei  der  Beratung  des  Gesetzes  von  1870  von  den  Anhängern  dieser  Anschauung ­
  die  Aufhebung  des  ganzen  Instituts  der  Handelskammern  beantragt  wurde.
Wer  dagegen  anerkennt,  —  und  diese  Auffassung  ist  gegenwärtig  unbedingt  vorherrschend ­
  —  daß  der  Staat  auf  wirtschaftlichem  Gebiete  wichtige,  in  der  Gegenwart
vielleicht  seine  wichtigsten  Aufgaben  zu  erfüllen  habe,  und  wer  demzufolge  für  eine
Organisierung  der  verschiedenen  Interessengruppen  überhaupt  eintritt,  für  den  ist  der
Standpunkt  gegeben,  daß  die  zu  schaffende  Organisation  diejenigen  Wirtschaftsgruppen, ­
  für  welche  sie  bestimmt  ist,  vollständig  erfasse,  und  daß  sie  eine  Gestalt
erhalte,  in  der  sie  befähigt  ist,  die  ihr  im  Staatsorganismus  zugewiesene  Stellung
auszufüllen.  Diesen  Anforderungen  entspricht  die  preußische  Handelskammerorganisation ­
  nicht.  Denn  es  find  trotz  der  fortschreitenden  Entwicklung  der  Handelskammern ­
  immer  noch  einzelne  Teile  des  Staatsgebiets  in  die  Handelskammerorganisation ­
  nicht  einbezogen.  Ebensowenig  kann  in  Abrede  gestellt  werden,  daß  unter
den  bestehenden  Handelskammern  nicht  wenige  sind,  welche  nach  ihrer  wirtschaftlichen
Bedeutung  und  Leistungsfähigkeit  auf  eine  selbständige  Existenz  keinen  Anspruch
haben.
Im  Verwaltungswege  wird  man  zu  einer  befriedigenden  Lösung  der  Handelskammerfrage ­
  schwerlich  gelangen.  Gewiß  kann  erreicht  werden  und  ist  in  steigendem
        <pb n="375" />
        3.  Der  Handelskammersekretär.

347

Maße  erreicht  worden,  daß  bisher  unvertretene  Gebiete  in  die  Handelskammerorganisation ­
  einbezogen  werden.  Zu  einer  zweckentsprechenden  Abgrenzung ­
  der  Kammerbezirke  wird  man  dagegen  so  lange  nicht  kommen,  als
für  die  Einrichtung  und  Abgrenzung  der  Handelskammern  die  Wünsche  der  Interessenten ­
  entscheidend  sind.  Solange  dies  der  Fall,  wird  der  Lokalpatriotismus
der  beteiligten  Gebietsteile  sich  fast  stets  als  stärker  erweisen  als  Erwägungen,  die,
von  den  Allgemeininteressen  des  Handels  und  der  Industrie  ausgehend,  auf  eine
planmäßige  Ausgestaltung  des  Instituts  der  Handelskammern  abzielen.  Eine  solche
ist  nur  zu  erreichen,  wenn  die  Abgrenzung  der  Handelskammerbezirke  der  entscheidenden ­
  Mitwirkung  der  Beteiligten  entzogen  wird,  sei  es,  daß  sie  unmittelbar ­
  durch  Gesetz  geschieht,  sei  es,  daß  sie  einer  nach  freiem  Ermessen  entscheidenden
Staatsbehörde  übertragen  wird.  Hiernach  kann  in  dem  Handelskammergesetze  von
1870  trotz  der  Verbesserungen,  die  es  durch  die  Novelle  erfahren  hat,  der  Schlußstein
der  Entwicklung  dieses  Instituts  nicht  erblickt  werden,  sondern  es  bleibt  die  Einrichtung ­
  obligatorischer,  das  ganze  Staatsgebiet  überspannender,  systematisch  abgegrenzter ­
  Handelskammern  zu  erstreben.
Anmerkung.  Im  Deutschen  Reiche  gibt  es  183  amtliche  Handelsvertretungen.  Davon
entfallen  auf:  Preußen  90,  Bayern  8,  Sachsen  5,  Württemberg  8,  Baden  9,  Hessen  7,  Mecklenburg-Schwerin ­
  und  Mecklenburg-Strelitz  zusammen  1,  Sachsen-Weimar-Eisenach  1,  Oldenburg ­
  1,  Braunschweig  1,  Sachsen-Meiningen  4,  Sachsen-Altenburg  1,  Sachsen-Koburg-Gotha  2,
Anhalt  1,  Schwarzburg-Rudolstadt  1,  Schwarzburg-Sondershausen  1,  Reuß  älterer  Linie  1,
Reuß  jüngerer  Linie  1,  Lippe  1,  Lübeck  1,  Bremen  2,  Hamburg  2,  Elsaß-Lothringen  4.  In
Waldeck  und  in  Schaumburg-Lippe  fehlen  amtliche  Handelsvertretungen.  —  Seit  mehr  als
100  Jahren  bestehen  die  folgenden  Handelskammern:  Mainz  (gegründet  1798),  Straßburg  und
Köln  (1802),  Krefeld,  Aachen  und  Eupen  (1804),  Frankfurt  a.  M.  (1808).  s.  Jahrbuch
der  Deutschen  Handelskammern  und  sonstigen  amtlichen  Handelsvertretungen-Herausgegeben
  durch  Wendtland-  2.  Ausgabe  1910.  Leipzig.  C.  L.  Hirschfeld,  1910.  S.  3—4
und  S.  16.  —  G.  M.

3.  Der  Handelskammersekretär.
Von  Gotthard  Roßbach.
R  o  h  b  a  ch  ,  Der  deutsche  Handelskammersekretär.  In:  Annalen  des  Deutschen  Reichs
für  Gesetzgebung,  Verwaltung  und  Rechtspflege.  Herausgegeben  von  v.  Eheberg  und  Dyroff.
Jahrgang  1906.  München,  I.  Schweitzer  Verlag  (Artur  Sellier),  1906.  S.  151—154.
Es  dürfte  wohl  kaum  einen  Beamtenstand  geben,  über  den  in  den  nicht  unmittelbar ­
  interessierten  Kreisen  eine  so  wenig  klare  Vorstellung  herrscht,  als  den  des
Handelskammersekretärs.  Es  kann  das  im  Grunde  nicht  wundernehmen; ­
  denn  seine  Aufgabe  ist,  im  stillen  zu  arbeiten,  und  seine  Person  hat  notwendigerweise ­
  zurückzutreten,  wenn  er  nicht  den  Zwecken  schaden  will,  denen  er  sich
dienstbar  gemacht  hat.  Zwar  ist  die  Zahl  der  über  ganz  Deutschland  verstreuten
Handelskammersekretäre  keine  große,  sie  beträgt  kaum  mehr  als  200;  indessen  ist  es
ein  Stand,  der  vermöge  seiner  Arbeitsleistungen  und  der  Eigenartigkeit  seiner  Verhältnisse ­
  vieles  bietet,  was  auch  die  Beachtung  weiterer  Kreise  verdient.
Der  Sekretär  ist  nicht  Mitglied  oder  gar  Leiter  der  Kammer,  —  eine
Anschauung,  der  man  selbst  in  Kaufmanns-  und  Juristenkreisen  nicht  selten  begegnet,
—  sondern  er  ist  ihr  Organ,  allerdings  ihr  erstes  und  wichtigstes  Organ;  denn  von
seiner  Arbeitskraft  und  Umsicht,  seinem  schriftstellerischen  Geschick,  der  Tiefe  seiner
Bildung  wird  es  abhängen,  welche  Form  und  welches  sachliche  Gewicht  den
Äußerungen  der  Kammer  gegeben  wird,  und  das  bedingt  wiederum  vielfach  den
Erfolg  der  gefaßten  Beschlüsse  und  Kundgebungen  der  Kammer.
        <pb n="376" />
        B48  Zweiter  Teil.  Handel.  XVI.  Amtliche  Handelsvertretungen.
Betrachten  wir  uns  nun  die  Tätigkeit  des  Handelskammersekretärs ­
  etwas  näher,  so  zeigt  sich  ein  außerordentlich  verzweigtes  Arbeitsfeld,
das  mit  der  Größe  der  Kammer  und  deren  Interessen  an  Vielgestaltigkeit  und  Umfang ­
  zunimmt.  Ja  man  darf  sagen,  daß  es  kaum  eine  Tätigkeit  im  öffentlichen
Leben  geben  mag,  die  so  verschiedenartige  Materien  zu  behandeln  hat.  Es  kommt
ihr  in  dieser  Beziehung  höchstens  die  des  Rechtsanwalts  nahe,  mit  der  die  Tätigkeit
des  Sekretärs  einer  Handelskammer  überhaupt  manches  Verwandte  hat.  In  erster
Linie  sind  es  Gesetzgebungs-,  Verkehrs-,  Zollangelegenheiten,  die  zu  bearbeiten  sind.
In  der  Gesetzgebung  kommen  in  Betracht  Fragen  des  Handels-,  Wechsel-,  Seerechts,
des  Konkursrechts,  der  Patentgesetzgebung,  des  Versicherungsrechts,  des  Gewerberechts, ­
  insbesondere  des  in  der  Gewerbeordnung  geregelten,  der  Börsen-  und  der
Steuergesetzgebung,  ferner  eine  Menge  Fragen  des  partikularen  Verwaltungsrechts
usw.  Auf  dem  Gebiete  der  Verkehrsangelegenheiten  handelt  es  sich  natürlich  hauptsächlich ­
  um  das  Eisenbahnwesen  (Personen-  und  Gütertarife,  Zugverbindungen,  Errichtung ­
  von  Eisenbahnlinien)  sowie  das  Post-  und  Telegraphenwesen.  In  Zollsachen ­
  stehen  im  Vordergrund  die  Zolltarife  und  die  Handelsverträge,  die  ja  gegenwärtig ­
  eine  ganz  besondere  Bedeutung  gewonnen  haben.  Dazu  kommt  in  vielen
Fällen,  besonders  bei  größeren  Kammern  eine  ausgedehnte  Verwaltungstätigkeit,  da
vielfach  die  Kammern  eigene  Gebäude  haben  oder  ihnen  die  Verwaltung  von  Lehranstalten, ­
  Börsen  usw.  übertragen  ist;  auch  hat  der  geschäftsführende  Sekretär  einen
manchmal  ziemlich  zahlreichen  Stab  von  Beamten  unter  sich,  deren  Arbeiten  sowie
Anstellungs-  und  Entlassungsverhältnisse  ihm  zu  mehr  oder  weniger  selbständiger
Beaufsichtigung  und  Verfügung  übertragen  sind.  Ferner  hat  der  Sekretär  den
ziemlich  ausgedehnten  Schriftwechsel  und  den  persönlichen  Verkehr  mit  den  im
Bezirk  eingesessenen  Kaufleuten,  mit  andern  Kammern  und  Behörden  jeder  Art  zu
leiten  oder  selbst  zu  besorgen,  je  nachdem  ihm  Hilfskräfte  zur  Seite  stehen  oder  es
die  Wichtigkeit  der  Angelegenheiten  erheischt.
Diese  Vielseitigkeit  der  Arbeit  des  Sekretärs,  die  natürlich  nur  in  ihren  Hauptzweigen ­
  und  in  großen  Zügen  gegeben  werden  kann,  führt  zu  der  weiteren  Frage,
welche  Vorbildung  ein  Sekretär  haben  muß.  Ist  er  Jurist,  Nationalökonom,  Kaufmann ­
  oder  was  sonst?  Wollte  man  einen  idealen  Handelskammersekretär  zeichnen,
so  müßte  dieser  ausgerüstet  sein  mit  der  Urteilsschärfe  des  Juristen,  mit  dem  Forscherdrang ­
  des  Nationalökonomen  und  dem  weiten,  praktischen  Blick  des  Kaufmanns;  er
müßte  aber  gleichzeitig  die  Bildung  von  allen  dreien  haben.
Dem  Charakter  des  Kaufmanns  entsprechend  binden  sich  die  Kammern  in  der
Wahl  ihrer  leitenden  Beamten  nicht  an  ein  Schema,  sondern  sie  nehmen  diejenigen,
die  ihnen  jeweils  ihrer  ganzen  Ausbildung,  ihrem  Lebensgang,  ihren  Erfahrungen
nach  als  die  geeignetsten  erscheinen.  Das  Bestehen  bestimmter  Examina  (Assessorexamen, ­
  juristisches  oder  philosophisches  Doktorexamen)  ist  zwar  von  manchen
Kammern  vorgeschrieben,  und  eine  abgeschlossene  akademische  Bildung  wird  von  den
meisten  vorausgesetzt,  aber  eine  bestimmte  Regel  besteht  nicht.  Auch  die  bestehenden
Handelskammergesetze  haben  den  Kammern  in  dieser  Hinsicht  völlig  freie  Hand  gelassen. ­

Dementsprechend  ist  auch  die  Vorbildung  der  Sekretäre  außerordentlich  verschieden, ­
  und  sollte  man  es  zeichnerisch  darstellen,  so  würde  das  ein  sehr  buntscheckiges ­
  Bild  geben.  Es  sind  Rechtsanwälte,  ehemalige  Richter,  frühere  Referendare, ­
  Kaufleute  mit  nachfolgender  Hochschulbildung,  Nationalökonomen,  Hochschuldozenten, ­
  ehemalige  Offiziere,  frühere  Philologen  uff.  Die  Juristen  und  Nationalökonomen ­
  überwiegen  und  werden  auch  gern  bei  Anstellungen  bevorzugt.  Manche
werden  versucht  sein  zu  sagen,  daß  es  unter  allen  diesen  zum  großen  Teil  aus  anderen
Berufsständen  herübergekommenen  Leuten  wohl  viele  weniger  gute  Elemente  geben
        <pb n="377" />
        4.  Der  Deutsche  Handelstag.

349

wird,  die  eben  in  ihrem  bisherigen  Beruf  nicht  weitergekommen  sind.  Es  darf  indessen ­
  ausgesprochen  werden,  daß  dies  im  großen  und  ganzen  nicht  der  Fall  ist.
Einmal  hängt  das  Vertretensein  anderer  Stände  damit  zusammen,  daß  eben  nur
solche  Personen  für  die  Sekretärstellungen  geeignet  sind,  die  bereits  praktische  Erfahrungen ­
  gesammelt  und  das  Leben  kennen  gelernt  haben;  sodann  tritt  es  hier  noch
weit  mehr  als  anderwärts  hervor,  daß  minderwertiges  Material  sich  von  selbst  sehr
bald  verbraucht.  Dafür  sorgt  die  ständige  Berührung  mit  dem  praktischen  Leben,  mit
der  Öffentlichkeit,  die  die  Arbeiten  der  Kammern  und  damit  auch  die  der  Sekretäre
einer  ständigen,  oft  recht  scharfen  Kritik  unterzieht,  und  die  Tüchtigkeit  in  der  Arbeit,
die  dadurch  herangezogen  wird,  setzt  auch  moralische  Festigkeit  voraus.  Es  spricht
jedenfalls  zugunsten  des  Standes,  daß  eine  ganze  Anzahl  von  Reichs-  und  Landtagsabgeordneten ­
  aus  ihm  hervorgegangen  sind,  daß  ferner  ehemalige  Handelskammersekretäre ­
  in  hohen  und  höchsten  Staatsstellungen,  in  der  städtischen  und
sonstigen  Verwaltung  stehen.  So  sind  z.  B.  der  Präsident  des  Kaiserlichen
Statistischen  Amts  van  der  Borght,*)  der  frühere  bayerische  Kultusminister  v.  Landmann, ­
  mehrere  Ministerialdirektoren,  sowie  Dozenten  an  technischen  und  sonstigen
Hochschulen  aus  diesem  Stande  hervorgegangen.
Der  freien  Entfaltung  der  Fähigkeiten  ist  hier  der  weiteste  Spielraum  gelassen;
es  gibt  keine  Schranken  der  Anciennetät,  aber  auch  keinen  Anspruch  auf  das  Amt
durch  Examina,  sondern  nur  derjenige  kommt  vorwärts  und  kann  sich  halten,  der  tatsächlich ­
  etwas  leistet.  Es  herrscht,  um  kaufmännisch  zu  reden,  unbeschränkte  Gewerbefreiheit, ­
  die  alle  Kräfte  zur  Entwicklung  bringt  und  allerdings  infolgedessen  auch  den
schwächeren  Elementen  das  Dasein  sauer  genug  macht.  Es  liegt  in  diesem  freien
Wettbewerb  ein  gut  Stück  Demokratismus,  und  von  Beamtenhierarchie  oder  Nepotismus ­
  ist  nichts  zu  spüren,  da  der  Befähigungsnachweis  jeden  Tag  von  neuem  erbracht ­
  werden  muß  und  die  fast  in  jeder  Kammer  vertretenen  widerstreitenden  oder
wenigstens  voneinander  unabhängigen  Elemente  dafür  sorgen,  daß  Mängel  aufgedeckt,
Fehler  beleuchtet  werden.

4.  Der  Deutsche  Handelstag.
Bon  Heinrich  Soetbeer.
S  o  e  t  b  e  e  r,  Der  Deutsche  Handelstag.  In:  Deutsche  Wirtschaftszeitung.  Herausgegeben
von  Apt  und  Voelcker.  1.  Jahrgang.  Berlin,  R.  v.  Deckers  Verlag,  G.  Schenck,  1908.
Sp.  146—149.
Der  Deutsche  Handelstag  vereinigt  sämtliche  gesetzlich  zur  Vertretung  von
Industrie  und  Handel  berufenen  Handelskammern,  Handels-  und  Gewerbekammern
und  kaufmännischen  Korporationen  im  Deutschen  Reich.
Rach  der  Satzung,  die  in  ihrer  gegenwärtigen  Fassung  mit  einer  durchgreifenden ­
  Neuordnung  des  Deutschen  Handelstags  am  9.  Januar  1901  beschlossen
wurde,  haben  die  genannten  Körperschaften  das  Recht,  Mitglieder  zu  werden.
Außerdem  gehören  dem  Deutschen  Handelstag  noch  einige  freie  Vereine  an.  .  .  .
Der  Name  des  Deutschen  Handelstags  hat  zu  der  Meinung  Anlaß  gegeben,  als
ob  dieser  als  Vertreter  nur  des  Handels  und  nicht  auch  der  Industrie  anzusehen
sei.  Diese  Meinung,  an  deren  Verbreitung  im  Kreise  rein  industrieller  Körperschaften
gelegentlich  ein  Interesse  betätigt  worden  ist,  muß  als  durchaus  irrig  zurückgewiesen
werden.  Das  Wesen  des  Deutschen  Handelstags  wird  durch  das  Wesen  der  Handels-*)

  van  der  Borght  ist  am  1.  April  1912  aus  dem  Reichsdienste  ausgetreten  und  Direktor
des  Verbandes  zum  Schutze  des  deutschen  Grundbesitzes  und  Realkredits  geworden.  —  G.  M.
        <pb n="378" />
        350  Zweiter  Teil.  Handel.  XVI.  Amtliche  Handelsvertretungen.

kammern  bestimmt,  und  in  diesen  überwiegen  als  Mitglieder  nicht  die  Kaufleute  im
engeren  Sinne,  sondern  die  Industriellen.  Sodann  lehrt  ein  überblick  über  das
Arbeitsgebiet  des  Deutschen  Handelstags,  daß  von  ihm  ebensowenig  die  auf  die
Industrie  wie  die  auf  den  Handel  bezüglichen  Angelegenheiten  vernachlässigt  werden,
mag  auch  in  früheren  Jahrzehnten  dies  oder  jenes  Versäumnis  (z.  V.  betreffs
Arbeiterversicherung)  begangen  worden  sein.  Schließlich  ist  auch  in  den  meisten  Angelegenheiten, ­
  welche  die  wirtschaftlichen  Körperschaften  beschäftigen,  eine  Scheidung
der  industriellen  und  kommerziellen  Interessen  gar  nicht  möglich.  Wie  es  sich  als
zweckmäßig  erweist,  daß  in  den  Handelskammern  kraft  Gesetzes  Industrie  und  Handel
in  den  einzelnen  Bezirken  ihre  gemeinsame  Vertretung  finden,  so  ist  es  auch  für
den  Deutschen  Handelstag  ein  besonderer  Vorzug,  daß  er  die  das  ganze  Reich  umfassende ­
  Vertretung  der  genannten  beiden  Berufszweige  darstellt.
Die  Vollversammlungen  des  Deutschen  Handelstags  finden  in  der
Regel  nur  einmal  jährlich  statt  und  pflegen  von  etwa  300  Personen  besucht  zu  werden.
Beide  Umstände  machen  es  erforderlich,  in  der  Auswahl  der  in  ihnen  zu  erörternden
Angelegenheiten  Beschränkung  zu  üben.  Die  weitaus  meisten,  insbesondere  die  für
eine  Beratung  in  großer  Versammlung  minder  geeigneten  Angelegenheiten  werden
von  dem  in  wohlüberlegter  Weise  aus  etwa  50  Personen  zusammengesetzten  Ausschuß ­
  erledigt  und  der  Vollversammlung  nur  im  Geschäftsbericht  unterbreitet,  zu  dem
Bemerkungen  gemacht  werden  können.  Zur  Vorbereitung  der  Ausschußsitzungen  und
Vollversammlungen  wurden  früher  nur  in  einzelnen  besonderen  Fällen  Kommissionen ­
  eingesetzt.  Seit  Jahren  hat  sich  aber  die  Tätigkeit  des  Deutschen  Handelstags
derart  gesteigert,  daß  neben  solchen  Sonderkommissionen  eine  Reihe  ständiger  Kommissionen ­
  eingerichtet  werden  mußte.  In  diesen  Kommissionen  vollzieht  sich  jetzt  ein
großer  Teil  der  Arbeit  des  Deutschen  Handelstags  unter  hingebender  und  lebhafter
Beteiligung  seiner  Mitglieder.
Während  die  Vertretungskörperschaften  für  das  Handwerk  von  Reichs  wegen
errichtet  sind,  sind  diejenigen  für  Industrie  und  Handel  wie  auch  für  die  Landwirtschaft
Sache  der  Einzelstaaten.  Es  bestehen  die  Handelskammern  auf  der  Grundlage  eines
preußischen  Gesetzes,  eines  sächsischen  Gesetzes  usw.  Aus  diesem  Grunde  kommt  für
den  Deutschen  Handelstag  ein  amtlicher  Charakter,  mag  man  den  für  wünschenswert ­
  halten  oder  nicht,  n  i  ch  t  in  Frage.  Er  ist  ein  freier  Verband  gesetzlicher  Körperschaften. ­
  Gleichwohl  wird  er  natürlich  auch  von  den  Behörden  anerkannt  und  in
Anspruch  genommen.  Wie  die  erste  Vollversammlung  des  Deutschen  Handelstags  in
Heidelberg  im  Auftrag  des  Großherzogs  von  Baden  vom  Präsidenten  des  badischen
Handelsministeriums  mit  einer  trefflichen  Rede*)  begrüßt  wurde,  so  wird  der  Deutsche

*)  Aus  Weizels  Rede  mögen  zwei  Stellen  nach  Gensel,  Der  Deutsche  Handelstag ­
  in  seiner  Entwickelung  und  Tätigkeit  1861—1901.  Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag,  1902.
S-  4  hier  Platz  finden:
„Ein  reiches  Gebiet  der  Tätigkeit  liegt  vor  Ihnen;  Sie  werden  Ihre  Aufgabe  lösen,
weil  Sie  derselben  sich  klar  bewußt  sind.  Wohl  werden  sich  auch  Ihnen  große  Schwierigkeiten ­
  in  den  Weg  stellen,  denn  wo  es  sich  um  Interessen  handelt,  liegt  der  Widerstreit  derselben
sehr  nahe.  Eine  ruhige  und  objektive  Vorprüfung  aller  wichtigeren  Fragen,  ein  offener
gegenseitiger  Austausch  der  Überzeugungen  wird  aber  wohl  manches  Vorurteil,  manches  Mißverständnis ­
  und  vorgefaßte  Meinungen  beseitigen  und  auf  eine  Übereinstimmung  der  Ansichten ­
  hinwirken.  Und  wo  dies  oft  kaum  erreichbar  erscheint,  da  wird  die  Liebe  zum  gemeinsamen ­
  großen  Ganzen  der  Leitstern  sein,  der  Sie  den  rechten  Weg  führt.  So  werden
gewiß  die  Interessen  des  deutschen  Handelsstandes  eine  Vertretung  finden,  der  es  an  Erfolg
nicht  fehlt.
Lassen  Sie  mich  aber  noch  eine  weitere  und  wohl  von  allen  die  schönste  Hoffnung
aussprechen,  die  ich  an  den  Bestand  und  das  Gedeihen  des  Handelstages  so  gerne  geknüpft
        <pb n="379" />
        4.  Der  Deutsche  Handelstag.

351

Handelstag  in  seinen  Vollversammlungen  seit  langer  Zeit  regelmäßig  zu  seiner  besonderen ­
  Genugtuung  vom  StaatssekretärdesJnnern  mit  einer  Ansprache
ausgezeichnet.  Daneben  wohnen  den  Versammlungen  auch  andere  Vertreter  der
Zentralbehörden  bei,  wenn  auch  bei  weitem  nicht  in  dem  Umfang  wie  beim  Deutschen
Landwirtschaftsrat.
Während  die  Handelskammern  in  einigen  mittleren  Bundesstaaten,  wie  Sachsen,
Baden  und  Hessen,  regelmäßig  Zusammenkünfte  veranstalten,  gibt  es  eine  derartige
Vereinigung  für  die  Gesamtheit  der  preußischen  Handelskammern  nicht;  vielmehr  versieht ­
  der  Deutsche  Handelstag  zugleich  auch  die  Zentral  st  ellefürdiepreußifchenHandelskammern.
  Dies  ist  in  so  fern  natürlich,  als  die  Mehrzahl  seiner
Mitglieder  preußische  Handelskammern  sind  und  er  seinen  Sitz  in  der  preußischen
Hauptstadt  hat;  und  dies  ist  auch  deshalb  gut,  weil  ein  Preußischer  Handelstag  neben
dem  Deutschen  Handelstag  den  letzteren  beeinträchtigen  und  damit  alle  Handelskammern, ­
  das  Interesse  der  Gesamtheit  schädigen  würde.  Als  Zentralstelle  für  die
preußischen  Handelskammern  wird  der  Deutsche  Handelstag  vom  Preußischen
MinisterfürHandelund  Gewerbe  u.  a.  darin  anerkannt,  daß  der  Minister
die  im  Auftrag  des  Deutschen  Handelstags  von  dessen  Generalsekretär  herausgegebene
Zeitschrift  „Handel  und  Gewerbe"  für  seine  amtlichen  Mitteilungen  an  die  Handelskammern ­
  benutzt.
Die  genannte  Zeitschrift,  die  früher  im  Auftrag  der  vereinigten  Sekretäre
deutscher  Handels-  und  Gewerbekammern  herausgegeben  wurde,  ist  Anfang  1898  vom
Deutschen  Handelstag  übernommen  worden.  Sie  verfolgt  den  Zweck,  einerseits  die
gesamte  Tätigkeit  der  deutschen  Handelskammern  systematisch  zu  verarbeiten  und  zu
gesteigerter  Geltung  zu  bringen,  andererseits  die  Handelskammern  durch  Mitteilung
von  Äußerungen  und  Bestrebungen  der  übrigen  Handelskammern  und  durch  andere
Mitteilungen  in  ihrer  Tätigkeit  zu  unterstützen.  Zu  Anfragen  an  die  Handelskammern
wird  die  Zeitschrift  nicht  nur  vom  Preußischen  Minister  für  Handel  und  Gewerbe,
sondern  auch  vom  Kaiserlichen  Patentamt  und  von  Eisenbahnbehörden
  benutzt.
P  r  ä  s  i  d  e  n  t  des  Deutschen  Handelstags  ist  seit  1905  der  Präsident  der  Ältesten
der  Kaufmannschaft  von  Berlin  Johannes  Kaempf;  von  1888  an  war  es  bis  zu
seinem,  am  17.  Juli  1905  erfolgten  Tode  Geheimer  Kommerzienrat  Frentzel  (Berlin),
vorher  seit  1870  mit  kurzer  Unterbrechung  Geheimer  Kommerzienrat  Delbrück  (Berlin);
im  ersten  Jahrzehnt  des  Bestehens  des  Deutschen  Handelstags  fand  ein  häufiger
Wechsel  in  der  Leitung  statt.
Generalsekretäre  waren  Dr.  Maron,  Dr.  Alexander  Meyer,  Dr.  Rentzsch,
Konsul  z.  D.  Annecke  und,  seit  1897,  Dr.  Soetbeer.
sehen  möchte.  Mit  vieler  Mühe,  großer  Beharrlichkeit  und  Überwindung  der  mannigfaltigsten
Schwierigkeiten  wurde  eine  größere  Einigung  der  deutschen  Staaten  auf  vielen  Gebieten  der
materiellen  Interessen  erreicht.  Möchten  diese  Erfolge,  die  in  Ihnen  einen  wesentlichen  Stützpunkt ­
  haben  werden,  dazu  führen,  daß  das  deutsche  Vaterland  auch  in  politischer  Beziehung ­
  zu  größerer  Einigung  gelange,  und  daß  ihm  diejenigen  Einrichtungen  zuteil  werden,
welche  die  Bedingungen  seiner  Kraft  und  Größe  sind."  —  G.  M.
        <pb n="380" />
        -352

Zweiter  Teil.  Handel.  XVI.  Amtliche  Handelsvertretungen.

5.  Der  Deutsche  Handelstag  1861—1911*).
Von  Heinrich  Soetbeer.

S  o  e  t  b  e  e  r,  Festrede  über  den  Deutschen  Handelstag  während  der  50  Jahre  seines
Bestehens.  In:  Feier  des  fünfzigjährigen  Bestehens  des  Deutschen  Handelstags.  Heidelberg
13.  Mai  1911-  Berlin,  Liebheit  &amp;amp;  Thiesen,  1911.  S-  44—49  und  S.  51.
50  Jahre  der  Entwickelung,  50  Jahre  der  Tätigkeit,  —  eine  kurze  Spanne  im
Hinblick  auf  die  Geschichte  eines  Volkes,  eine  lange  Zeit  für  das  Leben  des  einzelnen.
Von  denen,  die  heute  vor  50  Jahren  in  dieser  Stadt  den  Deutschen  Handelstag
gründeten,  wie  viele  wandeln  noch  unter  der  Sonne?  Vielleicht  nur  zwei!**)  Wie
viele  von  ihnen  gibt  es,  die  seitdem  dauernd  beim  Deutschen  Handelstage  mitgewirkt
haben?  Niemanden!  Und  doch,  wie  gerne  möchte  ich,  daß  ein  solcher  vorhanden
wäre  und  statt  meiner  zu  Ihnen  reden  könnte  aus  persönlicher,  lebendiger  Erfahrung
und  Kenntnis  der  ganzen  Geschichte  des  Deutschen  Handelstags.
Insbesondere  auch  der  ersten  anderthalb  Jahrzehnte  dieser  Geschichte.  Freilich
haben  wir  seit  jener  Zeit  große  Fortschritte  gemacht,  wirtschaftlich  wie  polittsch,  und
haben  auch  einen  festen  Bau  in  der  Organisation  der  Vertretung  wirtschaftlicher  Interessen ­
  gewonnen.  Jedoch  viel  schöner  und  interessanter  als  die  Zeiten  der  Vollendung
find  immer  die  Zeiten  des  We  r  d  e  n  s,  die  Zeiten,  in  denen  Neues  geschaffen
wird.  Beneidenswert  sind  mir  immer  diejenigen  erschienen,  die  als  Männer  die
sechziger  und  die  ersten  siebziger  Jahre  des  vorigen  Jahrhunderts  erlebt  haben,  in
denen  die  Errichtung  des  Deutschen  Reiches  vorbereitet  wurde  und  sich  vollzog.
Zur  Vorbereitung  rechne  ich  auch  den  Zusammenschluß  der  Geister  und  der
Männer,  der  zu  des  Deutschen  Handelstages  Gründung  führte.  Die  Bedürfnisse  des
Handels  waren  es,  die  den  Deutschen  Zollverein,  den  wichtigen  Vorläufer  des
Deutschen  Reiches,  ins  Leben  riefen.  Der  Handel  ist  es,  der  die  Grenzen  der  kleinen
und  der  großen  Staaten  und  Völker  überschreitet,  der  das  Band  des  Friedens  um  sie
schlingt,  der  die  Forderung  erhebt  und  dahin  wirkt,  daß  das  in  der  Buntfcheckigkeit
der  Bedingungen  für  seine  Betätigung  liegende  Hemmnis  beseitigt  und  ein  einheitliches ­
  Recht  geschaffen  werde.  Es  ist  kein  Zufall,  daß  vor  dem  Bürgerlichen  Gesetzbuch ­
  das  Allgemeine  Deutsche  Handelsgesetzbuch  und  vor  dem  Deutschen ­
  Reich  mit  Kaiser  und  Reichstag  der  Deutsche  Handelstag  entstanden  ist.
Den  Weckruf  zur  Gründung  des  Deutschen  Handelstags,  der  „neuen  deutschen
Hansa",  wie  es  in  einer  Veröffentlichung  kurz  nach  der  Gründung  hieß,  ließ  Theodor
Frey  ergehen,  der  Vorsitzende  der  Handelsinnung  der  kleinen  am  Neckar  zwischen
Heilbronn  und  Heidelberg  gelegenen  Stadt  Eberbach.  Seine  Anregung  fand  am
15.  Mai  1860  begeisterte  Zustimmung  im  Badischen  H  a  n  d  e  l  s  t  a  g  ,  der  in
Heidelberg  versammelt  war  und  die  Heidelberger  Handelskammer  mit  der  Einladung
zu  einer  allgemeinen  Beratung  deutscher  Handelsleute  und  Industrieller,  zu  einem
ersten  Deutschen  Handelstag  betraute.  Die  Heidelberger  Kammer  und  ihr
tatkräftiger  Präsident  R  i  tz  h  a  u  p  t  nahmen  sich  der  Aufgabe  mit  Eifer  und  Erfolg
an,  wobei  der  Umstand  zu  statten  kam,  daß  ebenso  wie  in  Baden  auch  in  Preußen
eine  Vereinigung  der  Handelskammern  in  einem  Handelstag  bereits  vorhanden

*)  Vgl.  jetzt  das  große  Quellenwerk:  Der  Deutsche  Handelstag  1861-1911-Herausgegeben
  vom  Deutschen  Handelstag.  1.  Bd.  Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag,  1911-XII
  und  486  S.  —  G.  M.
**)  Geh.  Oberregierungsrat  vr.  jur.  b.  c.  Pfister  (Heidelberg),  Protokollführer  bei  der
ersten  Vollversammlung  des  Deutschen  Handelstags,  und  Altstadtrat  Ammann  (Heidelberg),
der  als  Mitglied  der  Handelskammer  zu  Heidelberg  bei  der  Gründung  des  Deutschen  Handelstags ­
  beteiligt  gewesen  sein  soll.
        <pb n="381" />
        5.  Der  Deutsche  Handelstag  1861—1911.

353

war.  In  einem  Rundschreiben  konnte  die  Heidelberger  Kammer  bemerken,
daß,  wenn  für  die  Versammlung  die  Wahl  auf  einen  b  a  d  i  f  ch  e  n  Platz  fallen  würde,
dem  Unternehmen  nicht  nur  von  der  Regierung,  fondern  auch  von  dem
Landesfür  st  en  jeder  mögliche  Vorschub  geleistet  werden  dürfte.  Die  Wahl  fiel
auf  Heidelberg,  und  die  badische  Regierung  bewilligte  1500  Gulden  als  Beitrag  zu
den  Kosten  der  Versammlung.
Montag,  der  13.  Mai  1861,  ist  angebrochen;  es  ist  morgens  9  Uhr.  Die
alte  Aula  der  Heidelberger  Universität,  geschmückt  mit  den  Büsten  des  Grohherzogs
Friedrich  und  der  Großherzogin  von  Baden,  erwartet  die  Vertreter  von  Deutschlands
Handel  und  Industrie.  Da  nahen  sie  in  feierlichem  Zuge  mit  schwart-rot-goldener
Fahne,  geschmückt  mit  Schleifen  in  denselben  Farben  als  Symbol  der  anzustrebenden
Einheit  Deutschlands.  Das  ganzeDeutschlandsolles  sein,  nicht  nur  von  der
Maas  bis  an  die  Memel,  sondern  auch  von  der  Etsch  bis  an  den  Belt!  Ja,  von  der
Adria  her  hat  Triest  Vertreter  entsendet,  die  sich  mit  den  weiteren  österreichischen
Vertretern  aus  Wien,  Brünn,  Olmütz,  Prag  und  Reichenberg  vereinigen.  Aus  dem
Zollverein  sind,  von  Memel  bis  Konstanz,  mehr  als  70  Plätze  vertreten.  Auch
Holsteiner,  Hamburger,  Bremer  und  Lübecker  sind  gekommen.
Ritzhaupt  e  r  ö  f  f  n  e  t  die  Versammlung.  Im  Namen  des  Großherzogs  begrüßt
sie  der  Präsident  des  badischen  Handelsministeriums  W  e  i  z  e  l  mit  einer  vortrefflichen
Rede,  die  in  die  Hoffnung  ausklingt,  es  möchten  die  Erfolge,  die  im  Deutschen  Handelstag ­
  einen  wesentlichen  Stützpunkt  haben  würden,  dazu  führen,  daß  das  deutsche
Vaterland  auch  in  politischer  Beziehung  zu  größerer  Einigung  gelange  und  diejenigen
Einrichtungen  erhalte,  welche  die  Bedingungen  seiner  Kraft  und  Größe  seien;  dies  sei
die  schönste  Hoffnung,  die  er  an  den  Bestand  und  das  Gedeihen  des  Handelstags
geknüpft  sehen  möchte,  ss.  oben  S.  350*).j
Es  folgen  die  Wahlen.  Aus  ihnen  geht  als  erster  Präsident  des  Deutschen
Handelstags  D  a  v  i  d  H  a  n  s  e  m  a  n  n  hervor.  Ein  bedeutender  Mann!  Als  Sohn
eines  Pfarrers  auf  der  Elbinsel  Finkenwärder  bei  Hamburg  geboren,  hat  er  durch
eigene  Tüchtigkeit  Großes  erzielt.  In  Aachen  hat  er  die  Aachener  und  Münchener
Feuerversicherungsgesellschaft  ins  Leben  gerufen;  1848  ist  er  preußischer  Finanz-  und
Handelsminister,  bis  1851  Chef  der  Preußischen  Bank  gewesen;  jetzt  steht  er  an  der
Spitze  der  von  ihm  gegründeten  Direktion  der  Diskontogesellschaft.  Unter  seiner
Leitung  beginnen  die  Verhandlungen  des  Deutschen  Handelstags.
Erster  Gegenstand  der  T  a  g  e  s  o  r  d  n  u  n  g  ist  die  S  a  tz  u  n  g.  Dr.  Hermann
Weigel,  Sekretär  der  Handelskammer  zu  Breslau,  hat  sie  entworfen  und  ist
Berichterstatter,  ein  Mann,  von  dem  bei  späterer  Gelegenheit  gerühmt  wurde,  daß
er  von  Anfang  an  am  tiefsten  den  idealen  Gedanken  erfaßte,  der  den  Deutschen
Handelstag  zusammengeführt  habe  und  auch  in  Zukunft  zusammenhalten  müsse.  Mit
geringen  Änderungen  wird  der  Satzungsentwurf  angenommen.
Adolf  Soetbeer,  Sekretär  der  Kommerzdeputation  (später  Handelskammer)
zu  Hamburg,  tritt  als  nächster  Berichterstatter  auf.  Er  ist  kein  glänzender  Redner,
kein  Schönredner,  aber  ein  Mann  von  weiten  und  tiefen  Kenntnissen,  die  er  mit
unermüdlichem  Fleiß  erwirbt  und  verwertet,  dabei  von  praktischem  Blick.  Die  klare
Sachlichkeit  ist  es,  die  ihm  für  feine  Ausführungen  die  Aufmerksamkeit  schafft  und
den  Erfolg  sichert.  Er  spricht  über  die  Einführung  einheitlichen  Maßes  und
Gewichtes  und  die  Einführung  einheitlicher  M  ü  n  z  e  in  Deutschland.  Das  waren
die  Gegenstände,  die  gewürdigt  wurden,  als  erste  der  Beschlußfassung  des  Deutschen
Handelstags  unterbreitet  zu  werden.  Der  Berichterstatter  fordert  die  Einheitlichkeit
und  empfiehlt  das  Meter,  das  Liter,  das  metrische  Pfund  zu  500  g,  er  empfiehlt  die
Mark  mit  Teilung  in  100  Pfennige,  ohne  damit  zunächst  der  Lösung  der  WährungsMol ­
  lat,  Volkswirtschaftliches  Luellenbuch.  4.  Ausl.  23
        <pb n="382" />
        354  Zweiter  Teil.  Handel.  XVI.  Amtliche  Handelsvertretungen.

frage  vorzugreifen.  In  diefem  Sinne  werden  einstimmige  Beschlüsse  gefaßt,  die  später
ihre  Erfüllung  finden.
Weiterhin  steht  die  Organisation  des  Zollvereins  zur  Erörterung.  Der
fernere  Bestand  und  die  weitere  Ausdehnung  des  Vereins,  dem  Österreich,  die  beiden
Mecklenburg,  Holstein  und  Lauenburg,  die  drei  Hansestädte  nicht  angehören,  wird
für  sehr  wichtig  erklärt.  Zu  seiner  Entwickelung  wird  die  Abschaffung  der  gegenwärtigen ­
  schwerfälligen  Verfassung,  nach  der  Beschlüsse  nur  mit  Einstimmigkeit  aller
Vereinsstaaten  gefaßt  werden  können,  gefordert.
Schließlich  spricht  sich  der  Deutsche  Handelstag  in  seiner  ersten  Vollversammlung
noch  dafür  aus,  daß  das  Handelsgesetzbuch,  das  damals  im  Entwurf  vorlag,
in  allen  Bundesstaaten  eingeführt  und  die  Organisation  von  Handelsgerichten
in  Angriff  genommen  werde,  daß  man  die  Eisenbahntarife  möglichst  nach
gleichen  Einheitssätzen  bilde,  daß  die  von  einzelnen  Vereinsstaaten  in  Handelsverträgen ­
  ausbedungenen  Vorteile  tunlichst  auch  auf  die  übrigen  Staaten  erstreckt
und  daß  die  T  r  a  n  s  i  t  a  b  g  a  b  e  auf  der  Berlin-Hamburger  Eisenbahn  und  alle  noch
bestehenden  Flußzölle  abgeschafft  werden.
Fürwahr  eine  reiche  und  bedeutende  Tagesordnung  für  die  sechstägige  Versammlung, ­
  auf  deren  Festprogramm,  wie  heuer,  ein  Festmahl,  die  Schloßbeleuchtung
und  Ausslüge  standen!
Unmöglich  kann  ich  die  unabsehbare  Reihe  der  späteren  Verhandlungsgegenstände
  des  Deutschen  Handelstags  hier  vorführen;  ich  kann  nur
einiges  herausgreifen.
Gleich  die  zweite  Vollversammlung,  1862  in  München,  war  vielleicht  die  aufregendste, ­
  die  politisch  bedeutsamste  von  allen,  die  der  Deutsche  Handelstag  abgehalten
hat.  Wiederum  stand  auf  der  Tagesordnung  die  Organisation  des  Zollvereins,
daneben  aber  oder  davor  die  Zolleinigung  mit  Österreich  und  der
Handelsvertrag  mit  Frankreich,  den  Preußen  abgeschlossen  hatte,  und
dessen  Annahme  durch  den  Zollverein  die  große  Frage  war  und  von  Österreich
bekämpft  wurde.  Welche  Bedeutung  man  den  bevorstehenden  Verhandlungen  des
Deutschen  Handelstags  beimaß,  geht  daraus  hervor,  daß  sogar  die  Regierung  in
Österreich  die  Handelskammern  aufforderte,  dem  Handelstag  beizutreten.  In  den
Verhandlungen  entspann  sich  ein  erbitterter  Kampf,  der  in  den  verschiedenen  handelspolitischen ­
  Bestrebungen  Preußens  und  Österreichs  seinen  Grund  hatte.  Seit  der
1848er  Versammlung  in  der  Paulskirche  in  Frankfurt  a.  M.  war,  wie  v.  Sybel  aus
Düsseldorf  bemerkte,  kaum  eine  Versammlung  gewesen,  die  sich  mit  dieser  vergleichen
konnte.  Hansemann  sprach  gegen  die  Politik  der  preußischen  Regierung  und
stellte  das  Interesse  an  einer  Zolleinigung  mit  Österreich  voran.  Darüber  kam  es  zum
Bruch  zwischen  ihm  und  Hermann  v.  Beckerath,  dem  Reichsfinanzminister  von  1848,
der  die  Handelskammer  zu  Krefeld  vertrat.  „Mit  Herrn  Hansemann",  sagte  er,  „verband ­
  mich  eine  langjährige  mir  sehr  wert  gewordene  Gemeinschaft  der  politischen
Gesinnung.  Sie  ist  aufgelöst."  Die  Abstimmung  erfolgte  zugunsten  des  Handelsvertrags ­
  mit  Frankreich.  Hansemann  lehnte  die  Wiederwahl  in  den  Ausschuß  ab;
v.  Beckerath  wurde  sein  Nachfolger  als  Vorsitzender.  Das  Verhältnis  zu  Ö  st  e  r  r  e  i  ch
erlitt  einen  schweren  Stoß;  die  1862  von  dort  beigetretenen  40  Mitglieder  traten  fast
alle  in  den  nächsten  beiden  Jahren  wieder  aus;  einige  wenige  österreichische  Mitglieder ­
  blieben  bis  1867.
Auch  in  der  Folge  waren  es  die  Zollfragen,  die  am  ehesten  zu  Streitigkeiten
innerhalb  des  Deutschen  Handelstags  führten.  Meinungsverschiedenheiten  über  die
Eisenzölle  gaben  Ende  der  1870er,  über  die  Getreidezölle  Mitte  der
1880er  Jahre  Veranlassung,  daß  eine  Reihe  von  Mitgliedern  austrat.  Als  im  Januar
1901  über  die  Zölle  auf  Lebensmittel  verhandelt  wurde,  wollte  die  eine
        <pb n="383" />
        5.  Der  Deutsche  Handelstag  1861—1911.

355

23*

Partei,  dem  vorsichtigen  Rate  des  Ausschusses  widerstrebend,  einen  scharfen  Beschluß
gegen  jede  Erhöhung  dieser  Zölle  herbeiführen.  Es  gelang  ihr  auch;  indessen  wurde
der  Beschluß  nur  mit  147  Stimmen  gegen  144  Stimmen  gefaßt,  so  daß  von  keinem
Erfolge  gesprochen  werden  konnte.  Man  ließ  sich  dies  zur  Lehre  dienen,  und  als  noch
im  selben  Jahre,  im  September,  von  neuem  über  die  Angelegenheit  verhandelt  wurde,
begnügte  man  sich  damit,  eine  wesentliche  Ermäßigung  der  Lebensmittelzölle  des
damaligen  Tarifentwurfs  zu  fordern.  Hiergegen  stimmte  niemand;  es  fanden  nur
einige  Stimmenthaltungen  statt.
Bei  den  neueren  Verhandlungen  über  die  Richtlinien  der  Handelsvertragspolitik ­
  ergab  sich  eine  erfreuliche  Übereinstimmung  der  Meinungen,  so  daß
der  grundsätzliche  Standpunkt  desDeutschen  Handelstags  mitNachdruck  vertreten  werden
konnte.  Daneben  bot  sich  Gelegenheit,  in  der  systematischen  Bearbeitung  aller  aus
Einzelheiten  gerichteten  Wünsche  eine  große  und  nützliche  Arbeit  zu  leisten.
Mit  Befriedigung  kann  man  auch  auf  die  Verhandlungen  zurückblicken,  die,
beginnend  mit  der  Bersammlung  von  1861,  über  das  Geldwesen  und  dann  auch
über  das  Bankwesen  im  Deutschen  Handelstag  stattfanden.  Sie  sind  nicht  ohne
Einfluß  auf  die  Herbeiführung  des  gegenwärtigen  guten  Zustandes  gewesen.  Aus
der  neueren  Zeit  wird  noch  manchem  der  glänzende  Vortrag  in  Erinnerung  fein,
den  Max  S  ch  i  n  ck  e  l  aus  Hamburg  1898  über  die  Reichsbank  hielt.
Zu  eindrucksvollen  Kundgebungen  führte  die  schlechte  Behandlung,  welche  die
Börse  durch  dieGesetzgebung  erfuhr.  JhreGegner  dachten  diejenigen,  die  sie  alsBörsenjobber
  bezeichneten,  isoliert  zu  finden.  Aber  einmütig  traten  ihnen  der  ganze  Handel
und  die  Industrie  im  Deutschen  Handelstag  entgegen,  und  mit  moralischem  Pathos,
aber  keinem  hohlen  Pathos  verteidigten  Männer  wie  Frentzel,  Kaempf
st.  oben  S.  234—238],  Franz  v.  Mendelssohn,  Rießer  die  Ehre  des
Kaufmanns  und  geißelten  die  schlimmen  Mißstände,  die  durch  Schuld  des  Gesetzes
eingerissen  waren.  Auch  hier  blieb  der  Erfolg  nicht  aus.
Zahllos  und  zum  Teil  von  großer  Bedeutung  waren  die  Fragen  auf  dem
Gebiete  des  Verkehrswesens,  der  Post,  der  Eisenbahn,  der  Schiffahrt,  die  der
Deutsche  Handelstag  behandelte.
Seltener,  jeweils  aber  auch  mit  großen  Ansprüchen,  traten  das  V  e  r  f  i  ch  e  -
rungswesen  und  der  Schutz  des  gewerblichen  Eigentums  an  ihn  heran.
Öfter,  als  ihm  lieb  war,  hatte  er  sich  namentlich  in  jüngster  Zeit  mit  Steuern
3U  beschäftigen.  Ein  heikler  Gegenstand.  Zwar  nicht  schwierig,  wenn  es  galt,  für
Forderungen  der  Gerechtigkeit  einzutreten.  Schwierig  aber,  wenn  notwendigerweise
auf  die  Schädigungen  hingewiesen  werden  muhte,  die  solchen  Gewerbezweigen
drohten,  durch  deren  Vermittelung  das  Geld  für  den  Staat  gewonnen  werden  sollte.
Lebendig  tritt  mir  der  Konflikt  mit  dem  preußischen  Finanzminister  v.  Miguel  vor  die
klugen,  als  er  auf  unserem  Festmahl  von  1894  mit  zorngeschwollenen  Adern  uns  ins
Gewissen  redete  und  erklärte,  daß  es  keine  Kunst  sei,  derartige  Schädigungen  zur
Geltung  zu  bringen,  daß  wir  aber  kein  Recht  hätten,  Steuerpläne  als  mangelhaft
abzulehnen,  wenn  wir  keine  besseren  zu  empfehlen  hätten,  denn  Geld  müsse  in  die
Kasse  kommen.  Es  war  das  letzte  Mal,  daß  wir  die  Ehre  hatten,  einen  preußischen
Flnanzminister  bei  uns  zu  sehen.
Von  großen  Arbeitsgebieten  nenne  ich  noch  die  Sozialpolitik,  wo  wir
gern  die  Fürsorge  für  die  Arbeiter  gutheißen,  aber  doch  zum  Maßhalten  mahnen
und  gegen  allzuvieles  Reglementieren  uns  wehren  müssen,  das  Handelsrecht,
wo  beispielsweise  bei  der  völligen  Erneuerung  des  Handelsgesetzbuchs  eine  umfangreiche ­
  Aufgabe  von  uns  bewältigt  wurde,  die  besonderen  Fragen  des  Kleinhandels, ­
  die  Fragen,  bei  denen  es  sich  um  die  Abwehr  agrarischer  Bestrebungen
  handelte.  Dann  kommen  weiter  viele  Einzelheiten.
        <pb n="384" />
        356  Zweiter  Teil.  Handel.  XVI.  Amtliche  Handelsvertretungen.

Meist  bestand  die  Tätigkeit  des  Deutschen  Handelstags  darin,  Gutachten  abzugeben ­
  und  Wünsche  zu  äußern  hinsichtlich  der  Gesetzgebung  und  Verwaltung.  Gelegentlich ­
  hat  er  aber  auch  eine  andere  Aufgabe  in  Angriff  genommen,  ich  meine
die  Mitwirkung  an  der  Verbesferung  der  Grundlagen,  auf  denen  sich  ein  erheblicher
Teil  des  internationalen  Getreidehandels  vollzieht.  Eine  Erfrischung  liegt
darin,  nicht  immer  nur  Anträge  zu  stellen,  über  die  andere  zu  entscheiden  haben,
sondern  sich  auch  einmal  unmittelbar  an  der  Schaffung  nützlicher  Einrichtungen  zu
beteiligen;  und  erfreulich  war  es,  daß  dadurch  die  Beziehungen  des  Deutschen  Handelstags ­
  sich  erweiterten,  auch  zu  dem  Ausland,  zu  den  Niederlanden  und  Belgien,  zu
den  nördlichen  Staaten  Europas,  zu  Rußland  und  den  südöstlichen  europäischen  Ländern.
Doch  genug  von  den  Sachen,  mit  denen  der  Deutsche  Handelstag  sich  beschäftigte.
Von  einigen  Personen,  die  in  ihm  eine  führende  Rolle  spielten,  möchte  ich  noch
sprechen.  Ich  erwähnte  schon  den  ersten  Präsidenten  Hansemann:  ich  erwähnte
den  zweiten  Präsidenten  v.  Beckerath  und  die  beiden  Ausschußmitglieder  Adolf
Soetbeer  und  Hermann  Weigel.  Neben  diesen  beiden  ist  von  berufener  Seite
Benjamin  Liebermann  (Berlin)  als  derjenige  bezeichnet  worden,  dem  der
Deutsche  Handelstag  während  feines  ersten  Vierteljahrhunderts  das  meiste  verdanke.
Er  war  der  fünfte  Präsident,  nachdem  ihm  H.  H.  Meier  (Bremen),  der  Gründer
des  Norddeutschen  Lloyd,  als  dritter  und  Gustav  Dietrich  (Berlin)  als  vierter  vorangegangen ­
  waren.  Alle  fünf  Präsidenten  der  Anfangszeit  blieben  nur  kurz,  zusammen ­
  10  Jahre.
Es  folgte  für  20  Jahre  Adelbert  Delbrück.  Von  vornherein  wurde  ihm  ein
besonders  großes  Vertrauen  entgegengebracht;  man  wählte  ihn  in  den  Ausschuß,
um  ihn  sofort  auch  zum  Vorsitzenden  zu  wählen.  Er  hat  den  Deutschen  Handelstag
in  den  schwierigsten  Zeiten  mit  großer  Umsicht  geleitet.  Sein  volles  Interesse,  ja
seine  Liebe  wandte  er  ihm  zu.  Um  so  tiefer  schmerzte  es  ihn,  daß  er  zweimal  —
aus  den  früher  erwähnten  Anlässen  —  einen  Abfall  vom  Deutschen  Handelstag
erlebte.  Er  war  ein  idealer  Mensch,  und  es  war  ihm  unverständlich,  wie  Handelskammern ­
  wegen  entgegengesetzter  wirtschaftlicher  Anschauungen  das  große  ethische
Moment  mißachten  konnten,  das  in  der  Zusammenfassung  aller  größeren  deutschen
Plätze  und  Stämme,  der  verschiedensten  wirtschaftlichen  und  politischen  Anschauungen
zu  einer  organisierten  gemeinsamen  Tätigkeit  lag.  „Nicht  nur  in  den  Stunden  der
Begeisterung",  so  sagte  er  in  der  Festrede  bei  der  Feier  des  25  jährigen  Bestehens  des
Deutschen  Handelstags,  „nicht  nur  in  den  Stunden  der  Begeisterung,  sondern  jederzeit ­
  muh  uns  der  Gedanke  beherrschen,  daß  die  gegensätzlichen  Auffassungen  nicht
Vernichtung,  sondern  Leben  in  die  Gemeinschaft  bringen  sollen,  der  Gedanke,  daß
niemand  sich  selbst  genug  ist,  sondern  daß  zur  vollen  Entwickelung  und  Entfaltung
seiner  Kräfte  die  Gemeinschaft  und  der  Dienst  in  der  Gemeinschaft  gehört.  .  .  -
Nur  in  der  Gemeinschaft  können  wir  die  Kraft  finden,  die  uns  Hilfe  schafft,  nur
durch  die  Gemeinschaft  die  selbstbewußte  Unabhängigkeit  und  den  rechten  Stolz  auf
den  Beruf  erwecken."  Das  sind  herrliche  Worte,  deren  Geist  auch  über  der  heutigen
Feier  schweben  möge.
Die  nächsten  15  Jahre  stand  Adolf  F  r  e  n  tz  e  l  an  der  Spitze  des  Deutschen
Handelstags.  Auch  er  eignete  sich  für  das  ihm  übertragene  Amt  in  hohem  Maße
dadurch,  daß  er  mit  reichen  Kenntnissen  und  klugem  Geiste  die  Fähigkeit  verband,
zwischen  Gegensätzen  zu  vermitteln.  Eine  abgeklärte  Weltweisheit  zeichnete  ihn  aus
und  durchwehte  die  schöne  Rede,  die  er  zwei  Jahre  vor  seinem  Tode  —  als  seine
letzte  —  bei  unserem  Festmahl  für  den  Frieden  unter  den  Völkern  hielt
(18.  März  1903).
Bis  zur  Minute  bin  ich  darüber  im  Zweifel  gewesen,  ob  es  mir  gestattet  ist,  auch
über  den  gegenwärtigen  Präsidenten  Johannes  Kaempf  etwas  zu  sagen.  Als
        <pb n="385" />
        5.  Der  Deutsche  Handelstag  1861—1911.

357

dem  Geschäftsführer  kommt  es  mir  vielleicht  nicht  zu;  aber  als  Festredner  fühle  ich
doch  die  Pflicht,  und  die  Erfüllung  der  Pflicht  ist  zugleich  der  Ausdruck  der  Gesinnung,
die  mich  beherrscht.  Ich  erinnere  mich  ganz  wohl,  daß  bei  seiner  Wahl  vereinzelt  das
Bedenken  laut  wurde,  ob  es  nicht  dahin  kommen  könnte,  daß  er  als  Politiker  seine
politischen  Gesichtspunkte  bei  der  Leitung  des  Deutschen  Handelstags  in  den  Vordergrund ­
  drängen  und  Schärfen  in  ihn  hineinbringen  könnte.  Niemals  ist  eine  Besorgnis
weniger  begründet  gewesen  als  diese.  In  vollendeter  Unparteilichkeit,  ja,  mit  peinlicher ­
  Sorge,  allen  ihm  anvertrauten  Interessen  gerecht  zu  werden,  waltet  er  seines
Amtes.  Wenn  er  an  den  Vorschlägen,  die  ihm  gemacht  wurden,  etwas  zu  ändern
fand,  geschah  dies  öfters  zur  Milderung,  niemals  zur  Verschärfung.  Schließlich  wissen
diejenigen,  die  ihm  nahestehen,  in  welch  unermüdlicher  Weise  er  seine  hervorragende
Arbeitskraft  in  den  Dienst  der  öffentlichen  Interessen  und  in  den  Dienst  des  Deutschen
Handelstags  stellt,  für  uns  alle  vom  Deutschen  Handelstag  ein  unübertreffbares  Ideal.
Nur  wenige  Männer  führe  ich  vor,  die  nicht  Präsidenten  waren:
Emil  Russell,  von  der  Direktion  der  Diskontogesellschaft,  von  zäher,  westfälischer ­
  Art,  der  uns  für  Geld-  und  Bankwesen  ein  trefflicher  Berater  war,  der  das
Bureaukratische  haßte,  namentlich  wenn  Kaufleute  die  Bureaukraten  waren,
Friedrich  Hammacher,  von  leichtem  rheinischen  Blut,  jugendfrisch  bis  in  das
achte  Jahrzehnt  seines  Lebens,  ein  glänzender  Redner,  wertvoll  für  uns  durch  die
politische  Schulung,
Philipp  Dissens  aus  Mannheim,  der  hier  im  badischen  Lande  ein  großes
Ansehen  genoß,
Stephan  Michel  aus  Mainz,  der  bei  manchen  unserer  Vollversammlungen
im  Vorstand  saß,  mit  der  scharfen  durchdringenden  Stimme,  die  das  passende  Gewand
seiner  scharfen  logischen  Gedanken  war  und  zur  Zustimmung  zwang,  bis  der  Schatten
der  tödlichen  Krankheit  sich  auf  ihn  senkte,
zum  Schlüsse  Adolf  Woermann.  Mit  tiefem  Schmerze  gedenke  ich  seines
Scheidens,  das  erst  vor  einer  Woche  erfolgte.  Wenn  ich  einen  Kaufmann  nennen
sollte,  in  dem  Klugheit  und  Kraft  in  hervorragendem  Maße  sich  vereinten,  so  würde
ich  immer  Adolf  Woermann  nennen.  Und  welch  ein  Leben  steckte  in  ihm,  welch
Wille  zum  Handeln!  Daher  auch  seine  großen  Erfolge.  Er  war  eine  Herrschernatur,
ein  königlicher  Kaufmann.  An  ihn  denke  ich  bei  dem  Goetheschen  Worte:  „Ich  wüßte
nicht,  wessen  Geist  ausgebreiteter  wäre,  ausgebreiteter  fein  müßte  als  der  Geist  eines
echten  Handelsmannes",  ff.  oben  S.  52.]
Allen  denen,  die  von  uns  gegangen  sind  und  gutes  für  uns  gewirkt  haben,  rufen
wir  ein  Wort  des  Dankes  nach.
Hieran  knüpfe  ich  den  Ausdruck  der  Freude  darüber,  daß  noch  einer  von  denen,
die  1861  dabei  waren,  an  unserer  Feier  teilnimmt,  der  81jährige  Heinrich  P  f  i  st  e  r
(Heidelberg),  der  in  der  ersten  Vollversammlung  das  Protokoll  geführt  hat  und  später
in  der  badischen  Staatsverwaltung  eine  hohe  Stellung  erreichte.  .  .  .
Die  Arbeit,  gediegene  Arbeit,  ist  mir  immer  als  das  beste  Mittel  erschienen,
auch  das  Ansehen  des  Deutschen  Handelstags  hochzuhalten.  Es  fehlt  an  ihr  nicht,  und
es  erfüllt  mich  mit  besonderer  Genugtuung,  zu  sehen,  wie  gerade  beim  Deutschen
Handelstag  die  Gewerbetreibenden  selbst  sich  in  aufopferungsvoller  Weise  an  der
Arbeit  beteiligen  in  den  Kommissionssitzungen,  in  den  Ausschußsitzungen  und  sonst.
Treten  zur  Vollversammlung  die  Kaufleute  aus  allen  Teilen  des  Reichs
Ausammen,  so  ist  damit  stets  eine  gewisse  Feierlichkeit  verbunden.  Denn  es  ist  etwas
großes,  daß  freiwillig  der  Zusammenschluß  nun  sämtlicher  Handelskammern  im
Deutschen  Reiche  gelungen  ist.  Besonders  feierlich  aber  ist  die  gegenwärtige
stunde.  Mit  verschwindenden  Ausnahmen  sind  alle  Handelskammern  und  die
Vereine,  die  neben  ihnen  unsere  Mitglieder  sind,  in  diesem  Saale  vertreten.  Die
        <pb n="386" />
        338  Zweiter  Teil.  Handel.  XVI.  Amtliche  Handelsvertretungen.

Teilnahme  Seiner  Königlichen  Hoheit  des  Großherzogs  von  Baden,  anderer  hochgestellter ­
  Personen,  des  ersten  Beamten  des  Reichs,  von  Ministern  und  sonstigen
Vertretern  einer  Reihe  von  Bundesstaaten,  sie  gibt  uns  eine  Gewähr  dafür,  daß
unsere  Arbeit  an  denjenigen  Stellen,  für  die  sie  in  erster  Linie  bestimmt  ist,  Anerkennung ­
  findet.  Zur  Hebung  unserer  Stimmung  trägt  es  bei,  daß  auch  Vertreter
anderer  Berufsstände,  mit  denen  wir  gern  in  Frieden  leben,  Vertreter  ausländischer
Handelskammern  und  ausländischer  Verbände  von  der  Art  des  unfrigen,  auch  Vertreter ­
  des  Internationalen  Handelskammerkongresses,  dem  wir  uns  freudig  angeschlossen ­
  haben,  der  ihnen  zugestellten  Einladung  gefolgt  sind.
In  dieser  weihevollen  Stimmung  wollen  wir  geloben,  unter  Beachtung  anderer
berechtigter  Interessen  diejenigen,  die  uns  anvertraut  sind,  treu,  eifrig  und  gewissenhaft ­
  zu  pflegen  und  energisch  zu  vertreten,  das,  was  uns  eint,  stets  höher  zu  stellen
als  das,  was  uns  etwa  trennen  könnte,  und  die  glücklich  gewonnene  Einigung  nie
wieder  preiszugeben.
Sollten  einmal  für  den  Deutschen  Handelstag  wieder  weniger  günstige  Zeiten
kommen,  so  möge  die  Erinnerung  an  den  heutigen  Tag  dazu  beitragen,  die  Schwierigkeiten ­
  zu  überwinden.  Aus  der  Vergangenheit  wollen  wir  lernen,  an  der  Gegenwart
wollen  und  können  wir  uns  erfreuen  und  für  die  Zukunft:  ein  Glückauf!

6.  Trinkspruch  aus  den  Deutschen  Handelstag.
Von  Theobald  v.  Vethmann  Hollweg.
v.  Bethmann  Hollweg  in:  Feier  des  fünfzigjährigen  Bestehens  des  Deutschen
Handelstags.  Heidelberg  13-  Mai  1911.  Berlin,  Liebheit  &amp;amp;  Thiesen,  1911.  S-  72—74.
Lassen  Sie  mich  der  Freude  darüber  Ausdruck  geben,  daß  ich  den  heutigen,  für
den  deutschen  Handel  so  denkwürdigen  Tag  in  Ihrer  Mitte  verbringen  kann,  in
einer  Stadt,  in  der  uns  Deutschlands  Geschichte,  sein  schmerzlichstes  Unglück,  seine
Schönheit  und  geistige  Größe,  sein  leidenschaftliches  Hoffen  und  Ringen  um  Einheit
so  lebendig  ist;  in  einem  Lande,  dessen  Fürstenhaus  wir  immer  wieder  mit  besonderer
Verehrung  nennen,  wenn  wir  von  unserer  nationalen  Einigung  sprechen.  Auf  die  Anfänge ­
  dieser  Einigung  führen  uns  alle  Erinnerungen  des  heutigen  Tages  zurück.
Ihr  verehrter  Herr  Präsident  hat  in  seiner  Festrede*)  die  Verworrenheit  der
wirtschaftlichen  Zustände  geschildert,  in  der  der  deutsche  Kaufmann  vor  50  Jahren  bei
jedem  Schritt  seinen  Fuß  verstrickte.  Er  hat  gezeigt,  wie  aus  der  Not  unserer
politischen  Zerrissenheit  das  Bedürfnis  zum  Zusammenschluß  des  deutschen  Handels,
wie  der  Deutsche  Handelstag  erwuchs.  Mit  Stolz  dürfen  Sie  sagen,  daß  die  Geschichte
des  Deutschen  Handelstags  ein  Stück  der  Geschichte  unserer  Einheit
geworden  ist,  daß  die  Forderungen,  die  hier  vor  50  Jahren  von  den  Vätern  des
Handelstags  aufgestellt  wurden,  das  Gerüst  waren,  in  das  der  Bau  unseres  Wirtschaftslebens ­
  hineinwuchs,  nachdem  uns  die  politische  Einheit  geschaffen  war.
Und  doch  wird  nicht  einer  von  den  Männern,  die  den  ersten  Deutschen  Handelstag ­
  einberiefen,  die  Entwicklung  geahnt  haben,  die  der  deutsche  Handel  in  diesen
50  Jahren  genommen  hat.  Die  Zahlen  unserer  Handelsbewegung,  die  uns  so  nüchtern
und  selbstverständlich  erscheinen,  hätten  jener  Heidelberger  Versammlung  wie  ein
Märchen  geklungen.  Die  Zeit  lag  ja  noch  nicht  weit  zurück,  wo  man  die  deutschen

*)  Aus  Kaempfs  Festrede  ist  der  Abschnitt  über:  „Die  Entwicklung  von  Deutschlands
Industrie  1861—1911"  oben  S.  102—105  abgedruckt.  —  G.  M.
        <pb n="387" />
        6.  Trinkspruch  auf  den  Deutschen  Handelstag.

359

Kaufleute  im  Auslande  in  milder  Verachtung  den  Hühnern  verglich,  die  in  der
Streu  die  Körner  aufpickten,  die  edle  Pferde  aus  der  Krippe  fallen  ließen.
Das  Zaubermittel,  durch  das  das  Märchen  Wirklichkeit  wurde,  hieß  Einigkeit. ­
  Nur  weil  zuerst  das  Allgemeine  sichergestellt  wurde  durch  die  gemeinsam  begeisterte ­
  Arbeit  aller  Stände,  hat  alles  einzelne  auf  festem  Grund  und  in  gesichertem
Rahmen  wachsen  können.
Die  alten  Probleme  der  wirtschaftlichen  Einheit  sind  gelöst,  neue  sind  an  ihre
Stelle  getreten.  Heute  steht  der  deutsche  Kaufmann  mitten  in  organisatorischen
Aufgaben,  von  denen  man  vor  50  Jahren  auch  nicht  einmal  eine  Vorstellung
hatte.  Mit  tausend  Fäden  ist  er  in  die  Weltwirtschaft  verknüpft;  den  Gönnern
früherer  Zeiten  steht  er  als  gleichberechtigter  Partner  gegenüber;  das  Deutsche  Reich
ist  eine  Firma  geworden,  zu  der  man  sich  mit  Stolz  bekennt.
Und  doch,  meine  Herren,  die  uns  Deutschen  so  besonders  sympathische  Abneigung
gegen  den  Racker  von  Staat  ist,  wenn  ich  nicht  irre,  auch  aus  einem  Teile  der
Kaufmannschaft  noch  nicht  gewichen.  Der  alte  Gegensatz  zwischen  Individualismus
und  Staat  wird  immer  noch  durch  die  Bücher  geschleppt,  als  ob  der  Posten  noch
unverändert  validierte.  In  Wirklichkeit  laufen  die  Interessen  und  Pflichten  der
Privatbetriebe  so  mit  den  Interessen  und  Pflichten  des  Staates  ineinander,  daß
der  Gegensatz,  wo  er  konstruiert  wird,  ein  gekünstelter  ist.  Kein  privates  Erwerbsgeschäft ­
  ist  heutzutage  noch  reines  Geschäft,  es  ist  in  gewissem  Sinne  zugleich  Amt.
In  der  Sorge  für  seinen  Betrieb  und  für  die  in  ihm  tätigen  Personen  erfüllt  der
Landwirt  so  gut  wie  der  Gewerbetreibende  und  der  Kaufmann  Pflichten  gegenüber
der  Allgemeinheit,  ohne  die  wir  uns  unser  heutiges  staatliches  Leben  nicht  denken
können.  Man  kann  da  nicht  mehr  scheiden.  Das  Ansehen  Deutschlands  in  der  Welt
ist  dem  deutschen  Kaufmann  in  reichem  Maße  zugute  gekommen.  Aber  wo  bliebe
das  Ansehen  des  deutschen  Namens  im  Auslande,  wenn  der  deutsche  Kaufmann  da
draußen  es  nicht  verstünde,  sein  Ansehen  hochzuhalten?  Wer  privates  Gut  verwaltet,
soll  es  heutzutage  tun  in  pmouro  der  Allgemeinheit.
Darum  können  Staat  und  Privatwirtschaft  nur  gedeihen,  wenn  sie  sich  gegenseitig ­
  von  dem  gleichen  Geiste  durchdringen  lassen.  Man  rühmt  deutscher  Staatsauffassung ­
  Pflichtbewußtsein  und  Rechtsgefühl  als  treibende  Kräfte  nach.  Kann  unser
Handel  ohne  diese  Tugenden  prosperieren,  wäre  er  ohne  sie  zu  seiner  jetzigen  Blüte
gelangt?  Und  wiederum.  Nüchternes  Kalkulieren,  Rechnen  mit  realen  Größen,  frei
von  allem  Phrasentum  und  doch  große  Ziele  im  Auge,  —  nur  so  kann  der  deutsche
Kaufmann  seinen  Platz  in  der  Welt  erobern  und  behaupten.  Kann  unser  Staatsleben ­
  unter  anderer  Flagge  segeln?
Und  noch  eins.  Wirtschaftliches  Leben  ist  ohne  Egoismus  undenkbar.  So  auch
das  staatliche  Leben,  so  auch  das  politische  Leben  der  Parteien.  Aber  es  gibt  kurzsichtigen ­
  und  weitsichtigen  Egoismus.  Kein  verständiger  Kaufmann  dünkt  sich  zur
Alleinherrschaft  berufen,  und  ebensowenig  gibt  er  um  vereinzelten  augenblicklichen
Profits  willen  notwendige  Verbindungen  und  Beziehungen  für  die  Zukunft  preis.
Solcher  Geist,  Blick  auf  das  Ganze,  nicht  Haften  am  Kleinen  und  Kleinlichen,  weitherziges ­
  Erfassen  alles  Tüchtigen  sollte  auch  unser  politisches  Leben  erfüllen.  In
diesem  Sinne  akzeptiere  ich  die  aus  Ihren  Reihen  so  oft  erhobene  Forderung:  Mehr
kaufmännischer  Geist  in  unsere  öffentlichen  Zustände.
Die  treuesten  Wünsche  für  Sie  und  in  Ihnen  für  unser  Vaterland  fasse  ich  in
den  Ruf  zusammen:
Der  Deutsche  Handelstag  hoch!  hoch!  hoch!
        <pb n="388" />
        Dritter  Teil.

Industrie.

Vorbemerkung.  Zu  diesem  Teile  sind  aus  den  beiden  vorhergehenden  Teilen  besonders

die  folgenden  Aufsätze  zu  vergleichen:
Seite
Heinrich  Friedrich  Karl  Freiherr  vom  und  zum  Stein.  Von  Konrad  Matschoß  .  8—11
Alfred  Krupp.  Von  Diedrich  Baedeker  26—29
Friedrich  Alfred  Krupp.  Von  Wilhelm  Beumer  30—32
Männer  des  Zentralverbandes  Deutscher  Industrieller.  Von  H.  A.  Bueck  .  .  .  35—37
Handel,  Industrie  und  Landwirtschaft.  Von  Bernhard  Fürst  v.  Bülow....  67—68
Süddeutsche  Industrie  im  Zeitalter  des  Merkantilismus.  Von  Eberhard  Gothein  89—91
Industrie  und  Handel  in  Deutschland  vor  siebzig  Jahren.  Von  Otto  Bähr  .  .  99  -102
Die  Entwicklung  von  Deutschlands  Industrie  1861-1911.  Von  Johannes  Kaempf  102—105
Aus  der  Geschichte  der  Siegerländer  Industrie.  Von  Georg  Mollat  105  -110
Die  volkswirtschaftliche  Bedeutung  der  Aktiengesellschaft.  Von  Karl  Rathgen  .  .  124—130
Die  Kartelle.  Von  Ludwig  Pohle  132—135
Zur  Geschichte  des  Kartellwesens.  Von  Robert  Liefmann  135—137
Die  Goldproduktion  der  Welt  am  Ende  des  19.  und  am  Anfang  des  20.  Jahrhunderts. ­
  Von  Karl  Helfferich  258-261
Der  Silberbergbau  in  Mexiko.  Von  Hermann  Paasche  262-264
Licht-  und  Schattenseiten  des  Kapitalismus.  Von  Walter  Troeltsch  264-267
Die  Gründerzeit  der  1850  er  Jahre  in  ihrer  Bedeutung  für  die  Entfaltung  kapitalistischen ­
  Wesens  in  Deutschland.  Von  Werner  Sombart  267—270

I.  Allgemeines  und  Grundsätzliches.

1.  gur  Philosophie  des  Erfindens.
Von  Max  v.  E  y  t  h.
Eyth,  Zur  Philosophie  des  Erfindens.  In:  Lebendige  Kräfte.  Sieben  Vorträge  aus
dem  Gebiete  der  Technik.  Berlin,  Julius  Springer,  1905.  S.  272  -  279-Fast
  360  Jahre  vor  Christi  Geburt  lebte  zu  Syrakus  der  Edison  der  alten  Welt,
Archimedes,  einer  jener  seltenen  Erfinder,  die  mit  einer  überströmenden  Genialität
den  praktischen  Sinn  verbinden,  ihren  Werken  Geltung  zu  verschaffen.  Zwar  passierte
es  auch  ihm,  als  er  beim  Baden  bemerkte,  daß  fein  lahmer  Fuß  im  Wasser  leichter
zu  schleppen  war  als  in  der  Luft  und  ihm  infolge  hiervon  die  Entdeckung  des
spezifischen  Gewichts  der  Dinge  durch  den  Kopf  schoß,  daß  er  in  der  Freude  seines
Herzens  sich  so  weit  vergaß,  unangekleidet  nach  Hause  zu  laufen,  um  so  schnell  als
        <pb n="389" />
        1.  Zur  Philosophie  des  Erfindens.

361

möglich  die  neue  Wahrheit  in  wissenschaftlicher  Form  festzulegen.  Hier  haben  wir
den  weltvergessenen  Gelehrten,  wie  er  im  Buche  steht!  Seine  Wissenschaftl
  i  ch  e  n  Forschungen  über  die  von  ihm  entdeckten  Gesetze  des  Hebels  hinderten  ihn
jedoch  nicht,  dieselben  beim  Bau  von  Palästen,  beim  Stapellauf  von  Riesenschiffen^
bei  der  Verteidigung  seiner  Vaterstadt  in  der  mannigfachsten  Weise  zur  Anwendung
zu  bringen.  Seine  hydraulischen  Studien  führten  zur  Erfindung  der  Wasserschnecke,
die  in  Bergwerken  und  in  der  Landwirtschaft  jahrhundertelang  zum  Heben  des
Wassers  Verwendung  fand  und  es  noch  heute  tut,  ja,  es  finden  sich  bei  ihm  die
ersten  Spuren  eines  Schießpulvers  und  der  Benutzung  des  Wasserdampfs  zur  Erzeugung ­
  von  Bewegung,  wenn  auch  in  den  beiden  letzterwähnten  Fällen  von  einer
förmlichen  Erfindung  nicht  entfernt  die  Rede  sein  kann.  Hier  sehen  wir  einen  Geist  an
der  Arbeit,  der  mit  vollem  Bewußtsein  auf  allen  Gebieten  der  Körperwelt  nach  neuen
Mitteln  sucht,  den  widerstrebenden  Stoff  in  den  Dienst  der  Menschheit  zu  zwingen,
und  diese  Mittel  in  der  scharfsinnigsten  Weise  zu  zergliedern  und  ihren  Zusammenhang
in  allgemeinen  Gesetzen  festzustellen  weiß.  Aber  auch  bei  ihm  ist  der  Gedankenblitz
der  Schöpfer  und  das  Nachdenken,  das  Ausführen  und  Anwenden  der  Erhalter  und
Weiterbildner  des  so  Geschaffenen.
Langsam  und  in  mühevoller  Weise  arbeitete  sich  die  Menschheit  wieder  empor
aus  der  Vernichtung  der  klassischen  Kulturwelt,  die  so  viel  mehr,  als  uns  gewöhnlich
zum  Bewußtsein  kommt,  auf  dem  praktischen  Boden  des  Lebens  stand.  Die  allgemeine ­
  Not  tritt  uns  in  diesen  Jahrhunderten  in  mannigfacher  und  grosser  Weise  entgegen. ­
  Von  durchgreifenden  Erfindungen,  ihr  zu  steuern,  hören  und  sehen  wir  wenig,
denn  die  Not  machte  auch  in  jenen  Zeiten  nicht  erfinderisch.  Erst  gegen  Ende  des
Mittelalters  bemerken  wir  ein  lebhafteres  Wiedererwachen  von  geistigen  Kräften  und
Fähigkeiten,  die  sich  auf  dem  Gebiet  des  Erfindens  geltend  machten.  Ein  Freiburger
Mönch,  der  in  seiner  Klosterküche  nach  alchimistischen  Präparaten  sucht,  mußte  der
Welt  das  Mittel  in  die  Hand  geben,  das  nach  kurzer  Zeit  einer  ganzen  Geschichtsperiode ­
  ein  Ende  machte.  Ein  Mann  des  Friedens  erfindet  die  auf  Jahrhunderte
fürchterlichste  Kriegswaffe  der  Menschheit.  So  wenig  bindet  sich  das  Weben  und
Wollen  des  Geistes,  der  durch  die  Welt  geht,  an  äußerliche  Schranken,  an  zünftiges
Wissen  und  Können,  an  die  Schulweisheit  des  Augenblicks.  Zufall!  lautet  natürlich
die  bequeme  Erklärung  aller  unbequemen  Tatsachen.
Wir  wollen  nicht  wiederholen,  was  auch  in  diesem  Fall  vom  Zufall  zu  denken
ist.  Zu  einer  andern  Beobachtung  gilt  uns  das  berührte  weltgeschichtliche  Ereignis
Veranlassung:  wie  Erfindungen  von  höchster  Bedeutung  kaum  je  einem  bestimmten
Zeitpunkt,  einer  bestimmten  Person  zugeschrieben  werden  können.  Ein  anderer
Mönch,  Roger  Bacon,  hatte  schon  hundert  Jahre  zuvor  eine  Art  Pulver  erfunden.
Das  griechische  Feuer,  ein  Gemenge  wie  Pulver,  aus  Kohle,  Schwefel  und  Salpeter,
war  im  Mittelalter  wohlbekannt.  Die  Chinesen  besaßen  Pulver  lange  vor  dieser
Zeit.  Ähnliches  zeigt  die  Geschichte  aller  größeren  Erfindungen.  Ihr  Auftreten  läßt
sich  an  vier,  fünf  und  mehr  Stellen  oft  gleichzeitig,  oft  auch  um  Jahrhunderte  getrennt
beobachten.  Zur  eigentlich  lebensfähigen  Erfindung  wird  der  Gedanke  erst,  wenn
er  zwei  andere  Stufen  durchlaufen  hat:  die  erfolgreiche  Verkörperung  und  feine
Einführung  in  die  reale  Welt.
Größer,  weltbezwingender  noch  als  die  Erfindung  des  Schießpulvers  war  die
der  Vuchdruckerkunst;  größer  auch  als  der  einfache  Mönch  zu  Freiburg  waren  ihre
Erfinder.  Auch  dieser  Gedanke  hatte  seine  Vorläufer.  Bücher  wurden  mit  Hilfe  von
geschnitzten  Holzplatten  hergestellt,  die  gefärbt  auf  Papier  oder  Pergament  gedrückt
wurden,  ein  Verfahren,  das  seinerseits  eine  unschwer  zu  erfindende  Erweiterung  der
uralten  Sitte  war,  den  Namenszug  an  einem  Siegelring  einem  zu  unterzeichnenden
Schriftstück  aufzudrücken.  Die  Platte  in  einzelne  Buchstaben  zu  zerschneiden  und  diese
        <pb n="390" />
        362  Dritter  Teil.  Industrie.  I.  Allgemeines  und  Grundsätzliches.

dann  nach  Belieben  zusammenzusetzen  und  wieder  und  wieder  zu  benutzen,  war  der
leitende  Gedanke  Gutenbergs.  Nun  aber  galt  es,  eine  ganze  Reihe  von  Nebenerfindungen ­
  zu  machen,  die  durch  kostspielige  und  langwierige  Versuche  vervollkommnet
werden  mußten,  ehe  ein  brauchbares  Ergebnis  erzielt  werden  konnte.  Die  bleiernen
Lettern  und  alles,  was  mit  der  Schriftgießerei  zusammenhängt,  die  Druckerschwärze,
die  Handpresse  waren  zu  diesem  Zweck  erforderlich.  Jahre  harter  Arbeit,  das  Heranziehen ­
  der  verschiedensten  Erfahrungen  von  Handwerkern  und  Künstlern,  vor  allem
die  oft  so  schwierige  Beschaffung  von  Geldmitteln,  —  das  alles  war  nur  möglich,
wenn  der  geniale  erste  Gedanke  des  Erfinders  gestützt  und  getragen  war  von  einer  Charakterstärke, ­
  die  durch  ein  langes  mühevolles  Leben  manchmal  bis  zum  Brechen  geprüft
wurde.  Die  Geschichte  dieser  Erfindung  zeigt  mit  besonderer  Deutlichkeit,  daß  mit
dem  zündenden  Gedankenblitz,  so  unerläßlich  er  ist,  nichts  ausgerichtet  ist,  wenn  sich
mit  dem  Genie  nicht  ein  Charakter  paart,  der  die  Kraft  hat,  äußeres  Glück,  Gesundheit,
ja  das  Leben  selbst  zu  opfern,  um  das  vorgesteckte  Ziel  zu  erreichen.  Wir  sehen  hier
die  ethische  Seite  des  Erfinders  im  schönsten,  zuzeiten  aber  auch  —  wie,  als  Gutenbergs ­
  Geldmann  Fust  mit  dem  ganzen  materiellen  und  geistigen  Besitz  des  Erfinders
diesen  im  Stich  zu  lassen  drohte,  —  wir  sehen  sie  im  peinlichsten  Lichte,  bei  dem
tausend  andere  den  Glauben  an  die  Sache  und  an  Recht  und  Gerechtigkeit  verloren
hätten.
Von  nun  an  ging  die  Menschheit  unserer  Kulturwelt  mit  immer  rascherem
Schritte  auf  dem  Wege  weiter,  der  sich  heute  für  uns  in  buchstäblich  unabsehbarer
Ferne  verliert.  Zwei  Jahrhunderte  später  begegnen  wir  dem  eigentlichen  Erfinder
der  Dampfkraft,  einem  Franzosen,  der  in  Deutschland  und  England  die  Werkstätte
feines  Geistes  aufgeschlagen  hatte.  Bei  ihm  sehen  wir  wieder,  wie  zu  den  Zeiten  des
Archimedes,  Forschen  und  Erfinden  in  engster  Verbindung.  Papin  war  ein  Gelehrter
mit  stark  ausgeprägtem  Sinn  für  praktische  Betätigung.  Er  begann  die  Reihe
seiner  Erfindungen  mit  dem  Papinschen  Topf,  der  ersten  und  einfachsten  Form  des
künftigen  Dampfkessels,  und  beobachtete  und  verwertete  zuerst  die  Wirkungen  der
Kondensation  des  Dampfes.  Hieran  knüpfte  sich  die  erste  Form  einer  Vorrichtung
zur  Kraftgewinnung  aus  Wärme,  der  glänzendste  und  fruchtbarste  Gedanke  seit
Jahrhunderten,  der  Kern  einer  heute  kaum  mehr  zu  übersehenden  Reihe  von  mehr
oder  weniger  originellen  Erfindungen.  Denn  bei  der  Entwicklung  der  Dampfmaschine
sehen  wir  auch  fast  zum  erstenmal  eines  jener  komplizierten  Erzeugnisse  des  Erfindergeistes, ­
  die  nicht  von  einem  Mann,  nicht  von  einer  Generation  fertiggestellt  werden,
sondern  die  nach  zahllosen  Wandlungen,  mit  immer  neuen  sinnreichen  Verbesserungen
versehen,  sich  asymptotisch  einem  gewissen  Ideal  nähern,  in  dem  erst  die  Erfindung
als  abgeschlossen  erscheint.  Man  ist  heute  noch  nicht  ganz  klar  darüber,  ob  der
erfindungsreiche  Papin  in  der  Tat  schon  eine  Art  Dampfschiff  gebaut  hat,  mit  dem  auf
der  Fulda  Versuche  angestellt  wurden.  Jedenfalls  blieben  ihm  in  Deutschland  die
Mittel  versagt,  sein  Schiff  nach  England  zu  senden.  Aber  schon  auf  der  Weser  wurde
es  von  den  entrüsteten  Schiffern  zertrümmert,  —  eines  der  hundert  Beispiele  des
Martyriums  wahrer  Erfinder.  Papin  selbst  starb  im  Elend  in  England  und  hinterließ
einen  letzten  wahrhaft  erschütternden  Brief,  in  dem  er  seine  Lage  und  sein  Schicksal
beklagt.
Eine  wirklich  brauchbare  Form  erreichte  die  Erfindung  bekanntlich  unter  den
Händen  des  englischen  Mechanikers  James  Watt,  der  neben  der  Genialität  des
geborenen  Erfinders  jene  Zähigkeit  des  Charakters  besaß,  ohne  die  ein  durchschlagender ­
  Erfolg  in  solchen  Dingen  nicht  zu  erzielen  ist.  Neben  der  radikal  neuen
Art  der  Verwendung  des  Dampfes  durch  seinen  direkten  Druck  in  doppeltwirkendem
Zylinder  mit  getrenntem  Kondensator  ersann  Watt  eine  solche  Menge  von  sinnreichen
Einzelnheiten,  wie  die  Anwendung  der  Kurbel  und  des  Schwungrades,  die  Drossel-
        <pb n="391" />
        1.  Zur  Philosophie  des  Erfindens.

363

klappe,  den  Regulator,  die  Stopfbüchse,  daß  uns  feine  Laufbahn  einen  Begriff  davon
gibt,  was  dazu  gehört,  heutzutag  eine  große  Erfindung  ihrer  Vollendung  entgegenzuführen. ­

Wir  wissen  heute,  welch  unberechenbare  Umwälzungen  die  Verwertung  der
Dampfkraft  oder,  richtiger  gesagt,  die  Verwendung  der  aufgespeicherten  Wärmemengen
in  der  Natur  auf  allen  Gebieten  des  Kulturlebens  hervorgebracht  hat.  Vor  allem
zeigte  sich  dies  in  der  Beschleunigung  und  Ausdehnung  des  Verkehrs,  die  heute
noch  daran  arbeitet,  das  Leben  der  gesamten  Menschheit  umzugestalten.  Die  Geschichte
der  Eisenbahnen  zeigt  uns  den  Gang  des  modernen  Erfindens  in  besonders  drastischem
Lichte.  Gar  vieles  mußte  vorangehen,  um  dem  großen  Gedanken  die  Wege  zu
bahnen.  Holz-  und  Eisenbahnen  mit  Pferdebetrieb  waren  in  den  Bergwerken  von
'Jorkshire  und  auch  in  Deutschland  im  Gebrauch.  Die  erste  Eisenbahn  wurde  im
Norden  Englands  gelegt,  um  während  einer  Geschäftsstockung  unverkäufliche  Gußbarren, ­
  sog.  Masseln,  aus  dem  Weg  zu  räumen.  Dann  mußten  durch  zwei  Jahrhunderte ­
  Papin,  Savery,  Newcome,  Watt  und  andere  die  Dampfmaschine  so  weit
herausarbeiten,  daß  man  sie  auf  einen  Wagen  stellen  konnte.  Hierauf  mußte  ein
kleiner  Junge  bei  Newcastle  geboren  werden  und  als  blutarmer  Bergwerkslehrling
ein  scheinbar  aussichtsloses  Leben  beginnen.  Und  dann  kam  der  unvergeßliche  Wettstreit ­
  der  fünf  Preislokomotiven  auf  der  Trambahn  zwischen  Manchester  und  Liverpool, ­
  die  für  Pferdebetrieb  erbaut  worden  war,  brachte  die  für  jene  Tage  erstaunlichen
Leistungen  des  jungen  George  Stephenfon  zur  Geltung  und  leitete  nun  eine  Reihe
genialer  Erfindungen  ein,  die  dem  unbeholfenen,  kohlenfressenden,  feuerspeienden
Ungetüm  von  1829  die  elegante  Form,  die  Sicherheit,  die  Kraft  und  Geschwindigkeit
der  Lokomotive  von  heute  gaben*).  Aber  all  das  spielte  sich  nicht  ab  ohne  die  heftigsten
Kämpfe  gegen  Unverstand  und  Kurzsichtigkeit,  ohne  Proben  von  heldenhaftem  Mut
und  noch  heldenhafterer  Geduld  der  Pioniere  unserer  Zeit.  Kurz,  auch  hier  war  es
nicht  die  Notwendigkeit,  nicht  das  Bedürfnis,  nicht  der  Zufall,  sondern  die  Kraft  von
Geist  und  Charakter,  welche  die  große  Erfindung  ans  Ziel  führte.
Eine  ähnliche,  nicht  weniger  wechselvolle  Geschichte  erzählt  uns  die  Dampfschiffahrt. ­
  Sie  bildet  zugleich  eines  der  lehrreichen  Beispiele  derjenigen  Erfindungen,
die  im  wesentlichen  aus  dem  zähen,  mühevollen  Ausarbeiten  von  Einzelheiten  hervorgingen ­
  und  so  Schritt  für  Schritt  sich  einem  Ideal  nähern,  das  dem  ursprünglichen
Erfinder  vorschwebte,  das  er  selbst  aber  häufig  genug  nicht  zu  erreichen  vermochte.
In  Deutschland,  in  dem  fruchtbaren  Gehirn  Papins  entstand  der  erste  Gedanke,
unmittelbar  nach  seiner  Erfindung  der  ersten,  kaum  brauchbaren  Dampfmaschine,
aber  auch  deutsche  Schiffer  waren  es,  die  das  erste  Boot  in  Trümmer  schlugen  und
dem  unglücklichen  Wohltäter  einer  späteren  Zeit  das  Herz  brachen.  Er  war  nicht  das
erste  Opfer  seines  Gedankens.  Ein  volles  Jahrhundert  hindurch  wurden  in  Deutschland, ­
  Frankreich,  England  und  Amerika  zahllose  Versuche  fortgesetzt,  ihn  zu  verwirklichen, ­
  und  nahezu  jede  heute  noch  auftretende  Möglichkeit,  die  der  Natur  abgelauscht ­
  werden  konnte  oder  der  menschlichen  Phantasie  entsprang,  wurde  schon  damals
angewandt.  Der  Entenfuß,  die  Fifchfloffe,  das  Rad,  die  Schraube  und  selbst  die
sog.  Reaktionsboote,  in  welchen  das  von  Pumpen  nach  hinten  ausgestoßene  Wasser
das  Schiff  vorwärts  treibt.  Der  amerikanische  Erfinder  Fitsch,  der  vor  Fulton  der
Lösung  des  Problems  am  nächsten  kam,  fand  den  freiwilligen  Tod  des  verzweifelnden
Genies  im  Delaware,  in  dem  Strom,  in  dem  er  feine  ersten  Versuche  angestellt  hatte.
Es  war  ein  jahrhundertlanges  Wandern  des  ursprünglichen  Gedankens  von  einem
Land,  von  einem  Weltteil  zum  andern,  bis  Fulton,  ein  Maler  von  Beruf,  sein  erstes
erfolgreiches  Dampfschiff,  ausgestattet  mit  einer  englischen  Maschine  von  Watt,  auf
dem  amerikanischen  Hudson  in  Bewegung  setzte.  Hierbei  war  zweifellos  das  leb-*)
  f.  unten  Fünften  Teil,  Abschnitt  III.  Nr.  4.  —  G.  M.
        <pb n="392" />
        364  Dritter  Teil.  Industrie.  I.  Allgemeines  und  Grundsätzliches.

hafte  Gefühl  des  Bedürfnisses  der  kommenden  Zeit  die  treibende  Kraft,  mehr  als  der
freudige  Gedankenblitz  eines  Papin,  der  zu  all  dem  den  Anstoß  gegeben  hatte.  Allein
im  Laufe  der  zahllosen,  immer  wieder  erneuten  Versuche  waren  es  doch  wieder  eine
Reihe  von  Erfindungen  in  kleinerem  Maßstabe,  die  direkte  schöpferische  Arbeit  des
menschlichen  Geistes,  ohne  die  die  große  Idee  niemals  zur  wirklichen  Erfindung  geworden ­
  wäre.

2.  Poesie  und  Technik.
Von  M  a  x  v.  E  y  t  h.  .
Eyth,  Poesie  und  Technik.  In:  Lebendige  Kräfte.l!  Sieben  Vorträge  aus  dem  Gebiete ­
  der  Technik.  Berlin,  Julius  Springer,  1908.  S.  18—21.
Das  poetische  Empfinden  findet  seinen  überzeugendsten  Ausdruck  vornehmlich
in  der  Kunst  und  ihren  mannigfachen  Äußerungen.
Da  haben  uns  Techniker  zunächst  die  Maler  entdeckt.  Es  ist  dies  um  so
bemerkenswerter,  als  man  der  Technik  in  erster  Linie  die  Schönheit,  das  wesentlichste
Element  der  Malerei,  abspricht.  Menzels  berühmtes  Bild  eines  Walzwerks  in
voller  Arbeit  zeigt  in  klassischer  Weise,  was  ein  großer  Künstler  aus  einem  großen,
wenn  auch  scheinbar  spröden  Vorwurf  zu  machen  vermag.  Reine  Schönheit  der
Form  ist  eben  nicht  das  einzige,  was  selbst  die  idealste  Kunst  uns  zeigen  soll.  Bewegung, ­
  Kraft,  Kampf,  —  alles,  was  des  Menschen  Herz  ergreift,  kann  auch  ein
wahrer  Künstler  ergreifen.  Daß  aber  ein  Walzwerk  des  Menschen  Herz  ergreift,  ist
mir  zweifellos,  wenn  ich  mich  daran  erinnere,  wie  es  mich  erschütterte,  als  ich  als
zwölfjähriger  Junge  das  erste  zu  sehen  bekam.  Es  war  das  kein  bloß  äußerlicher
Eindruck,  den  das  Glühen  und  Sprühen,  das  Krachen  und  Knallen  hervorrief,  es
war  die  stolze  und  wahre  Empfindung  der  menschlichen  Kraft  im  Kampf  mit  den
dämonischen  Elementen  der  rohen  Natur:  es  war  die  Poesie  des  Bildes.
Seit  Menzel  und  schon  vor  ihm  suchten  Maler  mit  Erfolg  auf  unserem  Gebiet
Motive,  die  es  zu  Hunderten  dem  Auge  bietet,  das  Sinn  für  Kraft  und  Größe  hat:
eine  Lokomotive,  die  ihren  stillen  Weg  durch  einen  Schneesturm  pflügt,  eine  andere,
die  in  sttller  Mondnacht  mit  ihrem  schwarzen  Zug  an  einer  Friedhofmauer  hinstllrmt,
all  die  prächtigen  Seebilder  neuesten  Datums,  Schlachtschiffe,  die  in  stolzer  Ruhe
durch  die  Morgendämmerung  hinziehen,  Torpedoboote,  die  sich  in  Stürmen  jagen
wie  eine  Herde  spielender  Delphine.  Dann  auch  die  Tragik  unseres  Berufes,  die  zuzeiten ­
  vielleicht  allzusehr  betont  wird:  das  Elend,  das  sich  an  die  Fabriken  klammert,
die  erschütternden  Unglücksfälle,  die  der  Kampf  des  Lebens  uns  so  wenig  erspart  wie
dem  Soldaten  vor  dem  Feinde.  All  das  hat  in  der  Malerei  Wurzel  gefaßt.  Sie
gibt  uns  kaum  Veranlassung  mehr,  über  Vernachlässigung  zu  klagen.
Auch  die  Skulptur  hat  die  moderne  Technik  entdeckt  und  faßt  da  und  dort  das
Charakteristische  ihres  Wesens  richtig  und  kraftvoll  auf.  Statuen  der  Arbeit  —
unserer  Arbeit  —  sind  nicht  mehr  selten.  Namentlich  sehen  wir  in  zahlreichen  Statuetten
des  Kunstgewerbes  Sachen  voll  ernster  und  zugleich  lebensfroher  Poesie,  welche  sie
uns  verdanken.  Es  sind  fast  immer  zugleich  Darstellungen  des  Muts,  der  Ausdauer,
des  Willens,  der  Männlichkeit  gegenüber  so  vielem  anderen,  das  den  Genuß,  die  Erschlaffung, ­
  die  ermattete  oder  aufgestachelte  Leidenschaft  verbildlicht.  Wenn  ein
Künstler  die  noch  gesunde  Seite  des  modernen  Lebens  darstellen  will,  kommt  er  zu  uns.
Dagegen  hat  uns  die  Musik  kaum  noch  aufgefunden.  Ein  großes  Genie  wie
Richard  Wagner  hörte  wohl  im  Klang  der  Schmiedehämmer  ein  Leitmotiv,
das  in  seine  Heldensagen  paßte.  Kleinere  Geister  hören  noch  nichts.  Wir  können  es
ihnen  nicht  verargen.  Musikalisch  sind  unsere  Dampfpfeifen  nicht,  und  auch  das
        <pb n="393" />
        3.  Unternehmer  und  Arbeiter.

365

rhythmische  Rasseln  der  Räder  eines  Schnellzugs  nur  in  sehr  primitiver  Weise,  wir
selbst  vielleicht  in  unseren  Feierstunden,  in  denen  wir  sind  wie  andere  Menschen  auch.
Nebenbei  bemerkt:  es  steckt  viel  Menschliches  in  einem  Ingenieur,  was  die  Welt  außer
unseren  Kreisen  erst  noch  zu  lernen  hat.
Daran  liegt  es  wohl,  daß  die  schöne  Literatur  in  ihren  besten  und  größten
Werken  das  fruchtbare  Gebiet  der  modernen  Technik  in  auffallender  Weise  vernachlässigt. ­
  Fast  jeder  andere  Beruf  kann  stolz  auf  ein  Buch  oder  eine  Reihe  von  Büchern
hinweisen,  die  ihn  dem  allgemeinen  menschlichen  Empfinden  nahebringen  und  dadurch
ihn  und  sich  selbst  verherrlichen.  Edelmann,  Bettelmann,  Bauer,  Soldat,  alle  haben
ihre  Dichter  gefunden.  Dem  Künstler,  dem  Handwerker,  dem  Kaufmann,  dem  Arzt,
dem  Juristen,  dem  Theologen  haben  bedeutende  Schriftsteller  ein  Denkmal  errichtet.
Wir  sind  noch  immer  fast  leer  ausgegangen.
Unsere  größten  Dichter  allerdings  hatten  trotz  des  enger  begrenzten  Geistes  ihrer
Zeit  auch  in  dieser  Richtung  die  Gabe  des  Hellsehens.  Goethes  greiser  Faust
schließt  in  einer  der  größten  Dichtungen  aller  Zeiten  ein  überreiches  Leben  mit  der
Arbeit  des  unermüdlichen  Kulturingenieurs,  Dämme  bauend,  Kanäle  grabend,  nachdem ­
  ihn  die  bloße  Geistesarbeit  und  die  höchsten  Genüsse  des  Daseins  an  die  Grenze
der  Verzweiflung  geführt  hatten.  Schiller  knüpft  in  einem  Gedicht,  das  nach
einem  Jahrhundert  noch  nichts  von  seiner  männlichen  Kraft  und  seiner  lyrischen  Zartheit ­
  verloren  hat,  an  das  Werk  einer  Glockengießerei  Gedanken,  die  das  ganze
Menschenleben  mit  einer  Fülle  von  Poesie  überschütten.  Drum  waren  diese  Herren
keine  Studierstuben-  und  Kaffeehauspoeten  und  sahen  trotz  aller  Sehnsucht  nach
klassischen  Schönheitsidealen,  die  auch  sie  nicht  wieder  beleben  konnten,  —  denn  die
Menschheit  hat  keine  zweite  Jugend  —  daß  das  Leben  in  seiner  Arbeit,  das  Schaffen
am  Webstuhl  der  eigenen  Zeit,  die  Quelle  der  gesundesten  Poesie  ist  und  bleibt.
Allerdings  wissen  unsere  heutigen  Problem-  und  Weltjammerdichter  mit  derlei
Stoffen  nichts  anzufangen.  Wollen  sie  der  Abwechslung  wegen  die  Naiven  und
Harmlosen  spielen,  so  genügt  es  ihnen,  in  tausendfacher  Wiederholung  die  Frage  zu
lösen,  ob  und  wie  ein  Gänschen  feinen  Gänserich  bekommt.  Sind  sie  des  unschuldigen
Tones  satt,  was  in  neunzig  von  hundert  Fällen  zutrifft,  so  finden  sie  einen  doppelten,
kreuzweisen  Ehebruch  interessanter  als  alles  Große,  das  unsere  Zeit  mit  ihrer  unerschöpflichen ­
  Zeugungskraft  hervorbringt.  Auch  die  Geistreichsten  unter  ihnen,  wenn
sie  diese  Seite  des  modernen  Lebens  streifen,  hören  nur  die  unvermeidlichen  Dissonanzen, ­
  die  durch  jede  Zeit  des  Kampfes  gellen,  sehen  nur  das  Elend,  das,  wie  die
Schlacken  den  reinen  Metallstrom  der  Hochöfen,  unsere  großen,  hart  erkämpften  Erfolge ­
  begleitet.  Selbst  die  Berufensten,  sobald  sie  den  Qualm  der  Essen  bemerken
oder  das  Pochen  unserer  Hämmer  hören,  flüchten  hinaus  in  Wald  und  Flur  oder
auf  die  abgegrasten  Gefilde  vergangener  Jahrhunderte.*)

3.  Unternehmer  und  Arbeiter.
(Ein  Rückblick  auf  mein  Leben.)
Von  Alfred  Krupp.
Krupp,  Ein  Wort  an  die  Angehörigen  meiner  gewerblichen  Anlagen.  Als  Manuskript
gedruckt.  Essen,  Buchdruckerei  des  Kruppschen  Etablissements,  (18771-  S.  6—8  und  S-  10.
Es  ist  bekannt,  daß  im  Jahre  1826  die  verfallene  Gußstahlfabrik  ohne  Vermögen
mir  zur  Führung  anvertraut  wurde.  Mit  wenigen  Leuten  fing  ich  an,  sie  verdienten
*)  Ausnahmen,  wie  z.  B.  Rosegger  in  seinem  „Heimgarten"  (Oktober  1899,  Heft  1,
S.  56),  können  nur  die  Regel  bestätigen.  (Vgl.  Eyth  a.  a.  O.  S-  22*).  —  G-  M.s
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        366  Dritter  Teil.  Industrie.  I.  Allgemeines  und  Grundsätzliches.

mehr  und  lebten  besser  als  ich;  so  ging  es  fast  25  Jahre  fort  mit  Sorgen  und  mühevoller ­
  Arbeit,  und  als  ich  dann  eine  größere  Zahl  von  Leuten  beschäftigte,  war  dennoch ­
  mein  Vermögen  geringer,  als  was  heute  mancher  Arbeiter  der  Gußstahlfabrik
besitzt.  Es  waren  alle  sehr  brave  Leute,  mit  denen  ich  die  Arbeiten  begonnen  und
durchgeführt  habe.  Allen,  von  denen  viele  bereits  in  die  Ewigkeit  hinübergegangen
sind,  habe  ich  meinen  vollen  Dank  für  ihre  Treue  bewahrt.  Jene  aber,  die  ich  von
der  Herde,  vom  Pflug,  als  tüchtige  Handwerker,  als  Arbeitslose  von  allen  Professionen ­
  oder  als  Kinder  von  Witwen  angenommen  habe,  traten  bereitwillig  bei
mir  ein,  weil  sie  ihr  Los  verbesserten,  und  sie  haben  in  den  meisten  Fällen  auch
dafür  ihren  Dank  gerne  ausgedrückt.  Mancher  von  ihnen  ist  ein  wohlhabender  Mann
geworden.  (Viele  Ältere,  Meister  und  Arbeiter,  die  zum  Teil  schon  vor  ca.  46  Jahren
bei  mir  eingetreten  sind,  genießen  schon  seit  lange  ihre  Pension;  andere  arbeiten  noch
mit  voller  Kraft  und  alter  Treue.)
Den  Leuten,  die  ich  gebraucht  habe,  habe  ich  ihren  Lohn  gezahlt,  meistens
ihre  Stellung  verbessert  und  nach  gesetzlichen  Bestimmungen  den  Kontrakt  verlängert ­
  oder  sie  entlassen.  Mancher  verlieh  die  Fabrik,  um  anderswo  sich  zu  verbessern, ­
  der  eine  ist  gegangen,  und  ein  anderer  hat  die  Stelle  wieder  besetzt,  und  wo
ursprünglich  3  Mann  beschäftigt  waren,  standen  später  15  000.  Im  Laufe  der  Zeit
haben  mehr  als  100  000  Mann  solchen  Wechsel  auf  meinen  Werken  durchgemacht,  und
es  ist  ganz  natürlich,  daß  solcher  Ab-  und  Zugang  fortdauern  wird.  Jeder  Mann
hat  nach  seiner  Kraft  und  Fähigkeit  seinen  Lohn  erhalten,  und  anstatt  eines  jeden
konnte  in  den  meisten  Fällen  auch  ein  anderer  hingestellt  werden.
Es  ist  bisher  keinem  eingefallen,  nach  Empfang  des  vereinbarten  Lohnes  noch
einen  Anspruch  zu  erheben  an  den  Gewinn.  Für  diesen  Anspruch  treten  aber  heutigen
Tages  gelehrte  Volksbeglücker  mit  den  schönsten  Redensarten  auf,  und  diese  haben
wesentlich  zu  den  betörenden  sozialisttschen  Lehren  geführt.
Der  Arbeiter  hat  die  Erfindungen  nicht  gebracht.  Er  wird  nicht  betroffen  von
den  Kosten  und  Verlusten,  welche  der  Fabrikant  für  Versuche  und  Anlagen  zu  tragen
hat.  Für  die  Arbeit  erhält  er  den  Lohn.  Es  kann  keine  Rede  davon  fein,  daß  irgend
jemand  einen  besonderen  Anspruch  behalte,  außer  solchem,  der  in  Steigerung  des
Lohnes  und  des  Gehaltes  besteht  und  immer  nur  Folge  größerer  Leistungen  ist.
Das  ist  Sache  der  freien  Vereinbarung.  Die  Erfindungen  und  die  dazu  gehörenden
Produktionen  habe  i  ch  eingeführt;  der  Arbeiter  darf  aber  nicht  die  Frucht  verlangen
von  der  Tätigkeit  anderer;  das  ist  gegen  das  jedem  Menschen  eingeborene  Rechtsgefühl. ­
  Wie  jedermann,  verteidige  auch  ich  mein  Eigentum;  wie  mein  Haus,  so  ist
auch  meine  Erfindung  mein  und  die  Frucht  derselben,  sie  mag  Gewinn  sein  oder
Verlust.
In  seinem  Lohne  hat  der  Arbeiter  den  größeren  Anteil  am  Ertrage.  Denn
durchschnittlich  beträgt  in  guten  Zeiten  der  Lohn  mehr  als  drei  Viertel  des  ganzen
Wertes  der  Fabrikate;  der  Rest  muß  Zinsen,  Entwertung,  Verwaltungskosten,  verlorene ­
  Posten  u.  dgl.  decken.  Dann  erst  kommt  der  Gewinn.  In  schlechten  Zeiten
aber,  wo  der  Arbeitgeber  oft  nichts  verdient,  vielleicht  viel  verliert,  behält  der
Arbeiter  immer  noch  seinen  Lohn.  Der  Arbeiter,  der  in  guten  Zeiten  Anteil  am
Gewinn  verlangen  möchte,  müßte  doch  auch  in  schlechten  Zeiten,  wo  zugesetzt  wird,
den  Verlust  teilen,  und  doch  verlangt  er  auch  dann  vollen  Lohn.  Daher  ist  es  notwendig, ­
  daß  der  Arbeitgeber  in  guten  Jahren  mehr  verdient,  als  er  gebraucht.
Gerade  wie  der  Landwirt  muß  er  auf  Wechselsälle  vorbereitet  sein.  Beide  haben  oft
die  Kosten  für  die  Saat  und  keine  Ernte.  Hat  die  Fabrik  in  guten  Jahren  ihr
Kapital  nicht  vergrößert,  so  könnte  sie  in  schlechten  Jahren  nicht  bestehen  und  müßte
die  Arbeiter  entlassen.  —  Das  ist  bisher  in  größerem  Maße  nicht  nötig  gewesen,  sie
hat,  wenn  alles  darniederlag,  dennoch  die  Arbeit  fortgesetzt,  auf  Vorrat  fabriziert
        <pb n="395" />
        4.  Die  Carl  Zeiß-Stiftung  zu  Jena.

367

oder  mit  Verlust  verkauft,  um  die  Leute  zu  ernähren,  und  ihren  Herd  warm  gehalten.
Wie  ich  den  Verlust  allein  tragen  muß,  so  ist  auch  der  Gewinn  mein  von  Rechts
wegen,  denn  ich  habe  ihn  erworben  mit  meiner  Kraft  und  meiner  Sorge.
Ich  habe  das  Bewußtsein,  daß  diese  Werke  ein  Segen  sind  für  das  Land  und
für  die  Arbeiter.  Sie  sind  das  umsomehr,  weil  mein  Interesse  mir  empfohlen  haben
würde,  dieselben  im  Auslande  zu  errichten,  wo  ich  früher  und  mehr  Anerkennung
und  Absatz  gefunden  habe  und  größere  Vorteile  haben  würde.
Um  die  Lage  meiner  Arbeiter  zu  verbessern,  war  ich  von  jeher  zunächst  darauf
bedacht,  ihnen  ein  möglichst  sorgenfreies  Dasein  für  die  Zeiten  zu  verschaffen,  in  denen
sie  selbst  nicht  mehr  arbeiten  könnten.  Ihr  selbst  wißt  es  am  besten,  wie  es  mit
Kranken,  Invaliden  und  ausgedienten  Arbeitern  bei  uns  gehalten  wird.  Dann  habe
ich  den  Arbeitern  Wohnungen  gebaut,  worin  bereits  20  000  Seelen  untergebracht
sind,  habe  Schulen  gegründet,  Schenkungen  verliehen  und  Einrichtungen  getroffen
zur  billigen  Beschaffung  von  allem  Lebens-  und  Hausbedarf.  Ich  habe  mich  dadurch
in  eine  Schuldenlast  gesetzt,  die  abgetragen  werden  muß.  Damit  dies  geschehen  kann,
muß  jeder  seine  Schuldigkeit  tun  in  Frieden  und  Eintracht  und  in  Übereinstimmung
mit  unseren  Vorschriften.
Die  jetzt  allgemein  verbreitete  Geschäftsstille  hat  bereits  viele  Fabriken,  Hütten
und  Gruben  unseres  Landes  empfindlich  berührt.  Geringe  Preise  haben  geringe
Löhne  zur  Folge  gehabt,  und  bei  einigen  Werken  ist  schon  vollständiger  Mangel  an
Arbeit  und  dadurch  Stillstand  eingetreten.
In  den  verschiedenen  Klassen  der  Gesellschaft  gibt  es  Leute,  die  irrtümlich
die  Besserung  ihrer  Lage  von  der  Änderung  der  Verfassung,  der  Regierung  und  der
Gesetze  erwarten,  dabei  aber  das  Wesentlichste  vernachlässigen,  was  in  ihrer  eigenen
Gewalt  liegt.  Fleiß,  Ordnung  und  Sparsamkeit  ist  der  erste  und  sicherste  Schutz
gegen  die  beklagte  Not,  und  wo  sie  fehlen,  helfen  auch  die  beste  Regierung  und  die
besten  Gesetze  nichts.  Umwälzungen  jeder  Art  sind  ebenso  verkehrte  Mittel  zur
Besserung  der  Lage,  als  wenn  man  ein  Haus  wegen  einzelner  Fehler  abbrechen
wollte.  Dann  wird  man  obdachlos.  Man  verbessert  und  repariert  und  erhält  das
Bestehende  ....
Wer  zurückblickt  in  die  Vergangenheit,  muß  sich  überzeugen,  daß  große  Fortschritte ­
  gemacht  worden  sind  zum  Besten  aller  und  vor  allem  auch  der  arbeitenden
Klasse.  Schlechte  Zwischenzeiten  müssen  durch  treues  Zusammenhalten  der  Arbeiter
wit  ihrem  Arbeitgeber  überwunden  werden.  Aber  vor  50  Jahren  lebte  kein  Arbeiter
so  gut  in  Nahrung,  Wohnung  und  Kleidung  als  heute.  Keiner  wird  tauschen  wollen
wit  dem  Lose  seiner  Eltern  und  Vorfahren.

4.  Die  Carl  Jeih-Sttftung  zu  Jena.
Von  Heinrich  Herkner.
Herkner,  Die  Arbeiterfrage.  5.  Ausl.  Berlin,  I.  Guttentag,  1908.  S.  343—348.
Vielleicht  die  merkwürdigste  Wohlfahrtseinrichtung  für  Arbeiter,  die  es  überhaupt ­
  gibt,  ist  die  Carl  Zeiß-Stiftung  in  Jena.  Hier  ist  der  anscheinend  gelungene
Bersuch  unternommen  worden,  eine  industrielle  Anlage,  welche  Weltruf  genießt  und
lp06  ca.  1332  Arbeiter  und  226  Beamte  beschäftigte,  nämlich  die  Optische  Werkstätte
^arl  Zeiß*),  von  der  Dienstbarkeit  für  privatkapitalistische  Interessen  ganz  freizu-*)

  Von  den  beiden  Unternehmungen  der  Carl  Zeiß-Stiftung  beschäftigte  die  Optische
^erkstätte  (Firma  Carl  Zeiß)  im  Anfang  Mai  1912  in  Jena  ca.  420  Beamte  und  ca.
        <pb n="396" />
        368  Dritter  Teil.  Industrie.  I.  Allgemeines  und  Grundsätzliches.

machen  und  ausschließlich  für  die  Organisation  einer  geradezu  idealen  Arbeiterfürsorge ­
  und  die  Förderung  gemeinnütziger  Zwecke  überhaupt  wirksam  werden  zu  lassen.
Hier  handelte  es  sich  also  nicht  darum,  einer  Erwerbsunternehmung  schlecht  und  recht
eine  Wohlfahrtseinrichtung  anzuhängen,  sondern  die  ganze  Unternehmung  selbst  ist
in  eine  Wohlfahrtseinrichtung  umgestaltet  worden.  Den  Arbeitern  fallen  fast  alle
Vorteile  zu,  welche  einst  von  der  Entwicklung  der  Arbeiter-Produktivgenossenschaften
erwartet  wurden,  sie  bleiben  aber  vor  den  Gefahren  bewahrt,  an  welchen  die  meisten
Arbeiter-Produktivgenossenschaften  gescheitert  sind.  Das  Verdienst  dieser  ganz  eigenartigen ­
  Schöpfung  gebührt  vor  allem  Professor  vr.  Abbe,  der  nicht  nur  durch  seine
theoretischen  Arbeiten  die  beispiellose  technische  Leistungsfähigkeit  der  Fabrik  auf  dem
Gebiete  der  Mikroskopkonstruktionen  begründet,  sondern  mit  seinem  humanitären
Idealismus  auch  die  Befreiung  der  Fabrik  von  privatkapitalistischen  Interessen  durchgesetzt ­
  hat.
Es  fällt  schwer,  die  vielseitige  und  originelle  Wirksamkeit  Abbes  als  großindustriellen
  Arbeitgebers  in  wenigen  Worten  zusammenzufassen.  Er  hat  die  tägliche
Arbeitszeit  von  11%  allmählich  auf  8  Stunden  herabgesetzt,  er  hat  Löhne  von  respektabler ­
  Höhe  zugestanden,  alle  in  die  Woche  fallenden  Feiertage  entlohnt,  sechs
Tage  des  jedem  Arbeiter  bewilligten  zwölftägigen  Urlaubs  im  Jahre  voll  bezahlt,
er  hat  die  Krankenversicherung,  das  Pensionswesen,  die  Fürsorge  für  Witwen  und
Waisen  und  ganz  besonders  die  Arbeitslosenversicherung  durch  Gewährung  einer
hohen  Abgangsentschädigung  in  idealer  Weise  ausgebildet,  er  hat  Arbeitervertretungen
und  Gewinnbeteiligung,  Fabrikbäder  und  Arbeiterwohnungen,  mustergültige  technische ­
  und  allgemeine  Bildungsgelegenheiten  geschaffen.  Er  hat  namentlich  das  ganze
Arbeitsverhältnis  zugunsten  des  Arbeiters  in  einer  Art  stabilisiert,  die  bis  jetzt  erst  in
einigen  öffentlichen  Betrieben  annähernd  versucht  worden  ist.  Immerhin  finden
sich  manche  der  von  Abbe  getroffenen  Einrichtungen  auch  in  anderen  Unternehmungen
vor.  Was  sich  anderwärts  aber  kaum  nachweisen  läßt,  das  ist  der  Geist,  die  Gesinnung, ­
  aus  der  heraus  diese  Institutionen  geschaffen  und  verwaltet  worden  sind.
Für  Abbe  kam  es  weder  darauf  an,  durch  milde  Spenden  Wohltätigkeit  zu  üben,  noch
durch  geschäftlich  gut  rentierende  Wohlfahrtseinrichtungen  feine  Arbeiter  in  größere
Abhängigkeit  zu  versetzen.  Mit  Geringschätzung  und  Ironie  spricht  er  von  derartigen
Bestrebungen:  „Der  moralisierende  Fabrikherr  oder  Betriebsleiter,  der  sich  dafür
berufen  hält,  Ehrbarkeit  und  Staatswohl  —  und  was  er  von  seinem  besonderen
Standpunkte  aus  just  dazu  zu  rechnen  für  gut  findet  —  zu  befördern,  nicht  nur  durch
das  eigene  gute  Beispiel  und  durch  den  berechtigten  Einfluß,  den  persönliches  Ansehen,
wenn  er  solches  hat,  in  seinem  Kreise  ihm  gewähren  mag,  sondern  auch  mit  der
Peitsche  angedrohter  Wirtschaftsnachteile,  ist  in  meinen  Augen  eine  sozial  gemeinschädliche ­
  Figur."  Rechte,  nicht  Wohltaten,  Gerechtigkeit,  nicht  Barmherzigkeit  und
Mitleid,  bilden  die  Leitsterne  seiner  sozialen  Praxis.  Freie,  selbstbewußte,  unabhängige, ­
  beruflich  und  menschlich  hochstehende  und  leistungsfähige  Männer  will  er
heranziehen.  Sein  ganzes  Sinnen  und  Trachten  konzentriert  sich  in  dem  Problem,
„eine  wirkliche  und  dauernde  Hebung  der  Rechtslage  der  von  industriellen  Unternehmungen ­
  abhängigen  Personen  in  ihrem  Verhältnisse  zum  Unternehmer  und  seinen
Organen  nach  der  persönlichen  und  wirtschaftlichen  Seite  hin  zu  erzielen,  damit  die
wichtigsten  bürgerlichen  und  materiellen  Interessen  dieser  Personen  nicht  länger  der
Willkür  des  Unternehmers  und  ganz  einseitigen  Rücksichten  auf  dessen  jeweiligen
Vorteil  unterworfen  bleiben".
Wie  tief  Abbe  von  diesen  Zielen  durchdrungen  war,  beweist  am  besten  die  Tatsache, ­
  daß  er  durch  die  Verwandlung  der  Zeiß-Werke  in  eine  „Stiftung"  alles,  was

3000  Arbeiter,  in  den  Filialen  ca.  330  Personen  und  das  Glaswerk  (Firma  Schott  &amp;amp;  Gen.)
ca.  lOOj  Beamte  und  ca.  1200  Arbeiter.  (Freundliche  Mitteilung  der  Verwaltung.)  —  G.  M
        <pb n="397" />
        5.  Die  Fabrik.

369

in  seiner  Macht  stand,  getan  hat,  um  die  Leitung  des  Unternehmens  nach  seinen  Ideen
und  Grundsätzen  auch  nach  seinem  Tode  sicherzustellen.  Andere  errichten  Fideikommisse, ­
  um  ihren  Nachkommen  einen  gewissen  Grundbesitz  unter  allen  Umständen  zu
erhalten.  Abbe  hat  den  Ausweg  der  Stiftung  beschritten,  um  das  Unternehmen  in
unpersönlichen  Besitz  zu  bringen  und  zugunsten  unpersönlicher  Interessen  unter
dauernde  Bindung  zu  stellen.  Diese  „unpersönlichen  Interessen"  werden  im  8  1  des
Stiftungsstatuts*)  in  folgender  Weise  umschrieben:  Im  Rahmen  der  Stiftungsbetriebe: ­
  1.  Pflege  der  Zweige  feintechnischer  Industrie,  welche  durch  die  Optische
Werkstätte  und  das  Glaswerk  unter  Mitwirkung  des  Stifters  in  Jena  eingebürgert
worden  sind,  durch  Fortführung  dieser  Gewerbsanstalten  unter  unpersönlichem  Besitztitel;
  2.  dauernde  Fürsorge  für  die  wirtschaftliche  Sicherung  der  genannten  Unternehmungen ­
  sowie  für  Erhaltung  und  Weiterbildung  der  in  ihnen  gewonnenen  industriellen ­
  Arbeitsorganisation  —  als  der  Nahrungsquelle  eines  zahlreichen  Personenkreises ­
  und  als  eines  nützlichen  Gliedes  im  Dienste  wissenschaftlicher  und  praktischer
Interessen;  3.  Erfüllung  größerer  sozialer  Pflichten,  als  persönliche  Inhaber  dauernd
gewährleisten  würden,  gegenüber  der  Gesamtheit  der  in  ihnen  tätigen  Mitarbeiter,
behufs  Verbesserung  ihrer  persönlichen  und  wirtschaftlichen  Rechtslage.
Nachdem  diesen  Aufgaben  innerhalb  der  Stiftungsbetriebe  genügt  ist,  sollen
der  Stiftung  als  dem  Nutznießer  der  Erträgnisse,  welche  ihre  Unternehmungen  noch
übrig  lassen  mögen,  außerhalb  ihrer  Betriebe  als  Aufgaben  obliegen:  1.  Förderung
allgemeiner  Interessen  der  obengenannten  Zweige  feintechnischer  Industrie;  2.  Betätigung ­
  in  gemeinnützigen  Einrichtungen  und  Maßnahmen  zugunsten  der  arbeitenden
Bevölkerung  Jenas  und  seiner  nächsten  Umgebung:  3.  Förderung  naturwissenschaftlicher ­
  und  mathematischer  Studien  in  Forschung  und  Lehre.

5.  Die  Fabrik.
Von  Eugen  v.  Philippovich.

v.  Philippovich,  Grundriß  der  politischen  Ökonomie.  2.  Bd.  1.  Teil.  5.  Aufl.
Freiburg  i.  B.,  I.  C.  B.  Mohr  (Paul  Siebeck),  1910.  S.  180—153.
Die  Fabrik  ist  der  Typus  des  gewerblichen  Großbetriebes.  Sie  ist  die
Organisation  der  maschinellen  Großproduktion.  Alle  wirtschaftlichen  und  technischen
Vorteile  vereinigen  sich  in  ihr.  Sie  vermag  die  Arbeitsteilung  aufs  vollkommenste
herauszubilden,  die  leistungsfähigste  Technik  anzuwenden,  die  Maschinenkraft  durch
Verwendung  der  stärksten  Motoren  aufs  vollkommenste  auszunützen,  den  Produktionsprozeß ­
  so  zu  spezialisieren,  daß  Übergänge  von  einer  Arbeit  zur  anderen
vermieden  werden.  Sie  ist  daher  vor  allem  die  Trägerin  der  billigen  und  raschen
Erzeugung  von  Gütern  in  großen  Mengen,  der  Herstellung  von  gewissen  Güterqualitäten, ­
  welche  mit  den  unvollkommenen  Mitteln  der  handwerksmäßigen  Technik
nicht  hergestellt  werden  können.  Sie  gilt  deshalb  als  der  vollkommenste  Typus  der
gewerblichen  Produktion  überhaupt,  als  das  Ziel,  dem  die  Entwicklung  aller
übrigen  Betriebsformen  zustrebe.
Die  Fabrik  ist  nicht  nur  ein  Ergebnis  der  Technik;  die  fabriksmäßige  Technik
ist  vielmehr  erst  unter  bestimmten  gesellschaftlichen  Voraussetzungen  möglich  geworden.
*)  Das  „Statut  der  Carl  Zeiß-Stiftung  zu  Jena"  ist  nebst  Ergänzungsstatut  abgedruckt
in:  Abbe,  Sozialpolitische  Schriften.  sHerausgegeben  von  Czapski-I  Jena,  Gustav  Fischer,
1906.  S.  262-329.  —  G-  M-Mvllat,
  Volkswirtschaftliches  Quellenbuch.  4.  Aufl.

24
        <pb n="398" />
        370  Dritter  Teil.  Industrie.  I.  Allgemeines  und  Grundsätzliches.

Die  wichtigsten  davon  sind  das  Wachstum  der  Bevölkerung  und  die  dadurch  gegebene
Möglichkeit  eines  Massenabsatzes:  die  Verbesserung  der  Verkehrsmittel,  welche  erst
die  Möglichkeit  schuf,  einen  großen  Kundenkreis  von  einem  Punkte  aus  regelmäßig
zu  versehen,  und  die  Entwicklung  der  Handels-,  Geld-  und  Kreditorganisation  zur
Bewältigung  all  der  wirtschaftlichen  Verkehrsvorgänge,  welche  sich  an  einen  solchen
Massenabsatz  anschließen.  Dazu  kommt  das  Auftreten  eines  großen  Bedarfs  z.  B.
in  den  Eisenbahnen,  Dampfschiffen  oder  Brückenbauten,  in  den  großen  Fabriken  selbst,
der  handwerksmäßig  nicht  mehr  befriedigt  werden  konnte.  Dieser,  der  Fabriksbildung ­
  günstige  Entwicklungsprozeß  ist  im  19.  Jahrhundert  außerordentlich  vorgeschritten. ­
  Nicht  nur  die  rasche  Zunahme  der  Bevölkerung,  das  Wachstum  der  Städte,
die  Verkürzung  der  Entfernungen,  die  Regelmäßigkeit  und  Verbilligung  der  Verkehrsmittel ­
  sind  der  Entwicklung  der  gewerblichen  Produktion  günstig  gewesen.  Auch
die  staatliche  Wirtschaftspolitik  war  mit  Notwendigkeit  auf  eine  Begünstigung  der
gewerblichen  Großproduktion  gerichtet.
Die  Begünstigung  der  großen  fabrikmäßigen  Betriebe  beginnt  bereits  im
17.  Jahrhundert.  Sie  ist  eine  Begleiterscheinung  der  Zusammenfassung  staatlicher
Macht  und  der  Ausdehnung  politischer  Herrschaft,  wie  sie  namentlich  bei  den  beiden
rivalisierenden  Großmächten  des  17.  und  18.  Jahrhunderts  —  Frankreich  und  Großbritannien ­
  —  zu  bemerken  ist.  Der  gewerbliche  Großbetrieb  ist  ein  Mittel  finanzieller
Kräftigung  der  Staaten  und  die  notwendige  Ergänzung  der  auf  die  Eroberung
auswärtiger  Märkte  gerichteten  Handelspolitik.  Eine  Reihe  von  Maßregeln  wird  ergriffen, ­
  um  die  Industrie  im  Lande  zu  heben:  Steuerbefreiung,  Geldunterstützungen,
öffentliche  Auszeichnungen,  persönliche  Begünstigungen  der  Unternehmer  und  ihrer
Arbeiter,  Befreiung  vom  Zunftzwange  und  anderen  Schranken  der  Gewerbeausübung; ­
  Ausfuhrprämien  werden  gewährt;  ja  der  Staat  selbst  organisiert  Musterbetriebe. ­
  Dieser  sog.  merkantilistischen  Politik  liegt  eine  ganz  bewußte  Schätzung  der
Großindustrie  zugrunde,  welche  durch  die  Menge  der  Rohstoffe,  die  sie  verbraucht,
für  die  Urproduktion,  durch  die  Menge  der  Arbeitskräfte,  welche  sie  beschäftigt,  für
die  wachsende  Bevölkerung,  durch  die  Masse  der  hergestellten  Produkte  für  den  auswärtigen ­
  Handel  und  endlich  durch  die  erhöhte  Steuerkraft  für  die  Finanzen  des
Staates  segensreich  wurde.  Den  Bedürfnissen,  welche  diese  zunehmende  Großindustrie
und  der  auf  sie  gestützte  Handels-,  Geld-  und  Kreditverkehr  erweckte,  entsprach  dann
vor  allem  der  Übergang  zur  Gewerbefreiheit.  Das  freie  Assoziationswesen,  die  Freizügigkeit ­
  der  Arbeiter,  das  freie  Niederlassungsrecht  der  Unternehmer,  die  Bildung
großer  einheitlicher  Wirtschaftsgebiete  mit  freiem  Verkehr  im  Inneren,  einheitlichem
Maß  und  Gewicht,  die  Förderung  der  Absatzwege,  die  Ansammlung  großer  Kapitalien
in  Banken  als  Folge  der  freien  Bewegung  der  Kapitalsverwertung,  kurz  all  die  Maßregeln, ­
  welche  die  Politik  der  Gewerbefreiheit  auszeichnen,  haben  Bedingungen
geschaffen,  welche  für  die  Großbetriebsentwicklung  günstig  waren.  War  früher  die
Wirtschaftspolitik  auf  die  Förderung  einzelner  Industrien  durch  spezielle  Maßnahmen
gerichtet,  so  war  jetzt  die  ganze  Wirtschaftspolitik  grundsätzlich  so  geordnet,  daß  ihre
Maßregeln  dem  Großbetrieb  förderlich  werden  mußten.  Nicht  als  ob  man  die  Gewerbefreiheit ­
  eingeführt  hätte,  um  die  Fabriken  zu  fördern,  allein  es  liegt  in  der
Natur  der  wirtschaftlichen  Freiheit,  daß  sie  die  vorhandenen  Entwicklungstendenzen
zur  vollen  Wirkung  kommen  läßt,  indem  alle  entgegenstehenden  Hindernisse  beseitigt
erscheinen.  Aber  auch  soweit  positive  Maßnahmen  der  Wirtschaftspolitik  in  Frage
kamen,  mußten  sie  notwendigerweise  durch  die  Bedürfnisse  der  Großindustrie  beeinflußt ­
  werden;  denn  es  wird
1.  die  Wirtschaftspolitik  immer  die  sichtbarsten  und  am  stärksten  zum  Ausdruck
kommenden  Bedürfnisse  zum  Ausgangspunkte  nehmen,  und  es  ist  den  Großindustriellen ­
  natürlich  leicht,  eine  vernehmbare  Vertretung  ihrer  Interessen  zu  finden;
        <pb n="399" />
        5.  Die  Fabrik.

371

24*

2.  sind  bestehende  Großindustrien  aus  den  oben  angeführten  Gründen  immer
von  so  entscheidender  Wichtigkeit  für  das  ganze  wirtschaftliche  Leben  des  Staates,  daß
eine  Nichtberücksichtigung  ihrer  Interessen  stets  auch  die  Schädigung  weiterer  Bevölkerungskreise ­
  in  sich  schließt;
3.  endlich  werden  die  Großindustrien  von  den  staatlichen  Maßnahmen  vermöge
der  größeren  Intelligenz,  der  größeren  Vermögen  und  der  rascheren  Orientierung
ihrer  Leiter  stets  einen  viel  stärkeren  Gebrauch  machen  als  die  kleinen.  Ausstellungen,
gewerbliches  Unterrichtswesen,  Muster-  und  Markenschutz,  Privilegien,  Patente  usw.,
die  formell  nicht  der  Großindustrie  allein  dienen,  werden  doch  ihr  in  stärkerem  Maße
zugute  kommen.
So  ist  das  Fabrikswesen  durch  innere  und  äußere  Momente  im  19.  Jahrhundert
mächtig  gefördert  worden.  Die  als  Fabriken  zu  bezeichnenden  Unternehmungen
haben  nicht  nur  an  Zahl  bedeutend  zugenommen:  es  ist  auch  eine  innere  Entwicklung
bemerkbar,  welche  für  die  ganze  volkswirtschaftliche  Organisation  wichtig  geworden
ist.  Es  sind  den  einfachen»  dem  Handwerk  gegenüber  als  Großbetriebe  zu  bezeichnenden ­
  Fabriken  fabriksmäßige  Großbetriebe  entgegengetreten,  welche  die  ersteren  an
Intensität  der  Arbeitsteilung  und  Arbeitsvereinigung,  in  der  quantitativen  und  qualitativen ­
  Bedeutung  der  angewendeten  Maschinen  und  Apparate,  in  der  Zahl  der  beschäftigten ­
  Arbeitskräfte,  in  der  Größe  des  angelegten  Kapitals  und  in  der  ganzen  Organisation ­
  um  ein  bedeutendes  überragen.  Die  Weiterbildung  der  Fabriksbetriebe
geschieht  nicht  nur  durch  eine  gesteigerte  Anwendung  derjenigen  Mittel,  durch  welche
die  Fabrik  das  Handwerk  übertrifft;  sie  bedient  sich  auch  neuer  Mittel.  Solche  sind:
die  Spezialisation  des  Betriebes,  die  Kombination  mehrerer  Betriebe,  die  Abgabe
der  kaufmännischen  Funktion  der  Betriebsleitung  an  selbständige  Unternehmungen,
die  örtliche  Zusammenfassung  von  Fabriksbetrieben  und  endlich  ihre  Vereinigung  in
Gemeinschaftsorganisationen,  wie  Kartelle  und  Trusts.
Die  Spezialisation  ist  Beschränkung  der  Produktion  auf  Artikel  von
geringer  Verschiedenartigkeit.  Sie  gewährt  alle  Vorteile  der  Verbilligung  und  Vervollkommnung ­
  einer  stets  in  gleicher  Richtung  vor  sich  gehenden  Arbeit.
Die  Kombination  mehrerer  Betriebe  liegt  dann  vor,  wenn  verschiedene  Produktionsstufen ­
  von  einer  Unternehmung  zusammengefaßt  werden;  wenn  z.  B.  zu
einem  Stahlwerk  ein  Hochofen,  zu  diesem  Erzgruben  und  Kohlenbergwerke,  Koksfabriken ­
  und  dgl.  hinzutreten,  also  Roh-  und  Hilfsstoffe  der  Ganzfabrikation  in  eigenen
Betrieben  für  den  Eigenbedarf  gewonnen  oder  die  Abfallstoffe  der  Produktion  selbständig ­
  verwertet  werden.  Dadurch  gewinnt  der  Unternehmer  nicht  nur  die  Sicherheit ­
  guter  Qualität  seiner  Roh-  und  Hilfsstoffe,  die  Unabhängigkeit  von  Störungen,
er  spart  auch  alle  über  die  Produktionskosten  hinausgehenden  Kosten  eines  Kaufes
zu  Marktpreisen.
Durch  die  Trennung  der  kaufmännischen  Aufgaben  des  Einkaufes ­
  von  Rohstoffen,  des  detaillierten  Verkaufes  von  Produkten  wird  die  Leitung
entlastet  und  kann  sich  mit  größerer  Energie  der  technischen  Aufgabe  zuwenden.
Durch  die  örtliche  Zusammenfassung  von  Fabriken  (Maschinenindustrie ­
  und  Baumwollenindustrie,  Spinnerei  und  Weberei)  werden  Transportkosten
gespart,  Fortschritte  der  Technik  rasch  ausgenützt,  wird  Spezialisierung  erleichtert.
In  den  Kartellen  und  Trusts  endlich  treten  Vereinbarungen  auf,  welche
monopolistisch  die  Fabrikation  bestimmter  Produktionszweige  beherrschen.
Unter  Anwendung  dieser  Mittel  sind  mächtige  Unternehmungen  entstanden,
welche  Tausende  von  Arbeitern  beschäftigen,  technische  Anstalten  der  verschiedensten
Art  in  Betrieb  setzen  und  einen  Verkehr  mit  allen  Weltteilen  entfalten.  Solche
Unternehmungen  können,  auch  wenn  sie  einem  Eigentümer  gehören,  nicht  mehr
von  einem  einzelnen  geleitet  werden;  die  Leitung  ist  einer  Mehrzahl  von  Angestellten
        <pb n="400" />
        372  Dritter  Teil.  Industrie.  I.  Allgemeines  und  Grundsätzliches.

anvertraut,  deren  Interesse  am  Betrieb  nicht  mehr  durch  einen  Anteil  am  Vermögen,
sondern  durch  andere  Verbindungen  sichergestellt  wird.  Wie  in  einer  staatlichen
Verwaltung  wird  das  Unternehmen  von  einer  Hierarchie  von  Beamten  beherrscht,
die  mit  größerer  oder  geringerer  Selbständigkeit  entscheiden  und  von  der  obersten
Spitze  nur  allgemeine  Direktiven  empfangen  können.  Die  richtige  Dezentralisation
der  Teile  des  Betriebes  vorzunehmen,  die  Verbindung  der  einzelnen  Teile  sicherzustellen, ­
  die  Persönlichkeiten  richtig  auszuwählen  und  eine  Übereinstimmung  der
Leistung  des  Gesamtbetriebes  mit  den  Bedürfnissen  des  Marktes  und  den  erhaltenen
Aufträgen  herbeizuführen,  ist  nunmehr  Aufgabe  der  obersten  Spitze  des  Unternehmens, ­
  dessen  Träger  auch  dem  technischen  und  kaufmännischen  Teil  der  einzelnen
Betriebsanstalten  fernesteht.
Diese  Entwicklung  größerer  Industrien  von  der  einfachen  Fabrik  bis  zu  der
eine  einzige  Großunternehmung  darstellenden  Fabrikstadt  hat  nicht  nur  die  ursprüngliche
handwerksmäßige  Produktion  wesentlich  beeinflußt,  sondern  auch  neue  Bedingungen
für  die  wirtschaftliche  und  soziale  Lage  der  industriellen  Arbeiter  geschaffen.  Die
Fabriken  haben  die  gewerbliche  Arbeiterschaft  in  großer  Menge  an  den  industriellen
Mittelpunkten  konzentriert,  haben  sie  strengen  und  vielfach  ungünstigen  Arbeitsbedingungen ­
  unterworfen,  haben  das  Wohl  und  Wehe  zahlreicher  Familien  an  das
Gedeihen  einer  einzelnen  Unternehmung  gebunden  und  haben  überall  da,  wo  sie  von
der  Produktion  Besitz  ergriffen  haben,  das  Arbeitsverhältnis  für  die  Arbeitenden  zu
einem  dauernden  gemacht,  von  dem  ein  Übergang  zur  Unternehmerstellung  im
gleichen  Betrieb  nicht  möglich  ist.  Sie  haben  endlich  durch  das  Zusammenziehen
großer  Arbeitermassen,  die  in  gleichartigen,  wenig  günstigen  Verhältnissen  leben,  die
Armut  gehäuft  und  sichtbar  zum  Ausdruck  gebracht.  Diese  Entwicklung  ist  nach  zwei
Seiten  bedeutsam  geworden.  Einmal  sind  dadurch  neue  Probleme  hervorgerufen
worden,  welche  einesteils  den  Bedingungen  der  Arbeit  in  den  Fabriken  und  ihrer
Rückwirkung  auf  die  Gesundheit,  das  geistige  und  sittliche  Leben  der  Arbeiterschaft,
anderenteils  dem  Zusammenleben  großer  Mengen  von  wirtschaftlich  dürftigen  Personen ­
  in  städtischer  Nachbarschaft  entsprangen.  Sodann  hat  die  Vereinigung  der
Vielen,  die  Gleichartigkeit  der  Lebensbedingungen  und  die  soziale  Isolierung,  in  der
sie  inmitten  der  großstädtischen  Gemeinwesen  dastehen,  das  Selbstbewußtsein  der
gewerblichen  Arbeiterschaft  und  das  Verlangen  geweckt  nach  Fortentwicklung  der
Gesellschaft  zu  einer  für  sie  günstigen  Organisation  unter  ihrer  tätigen  Mitwirkung.
In  den  industriellen  Mittelpunkten  besteht  nicht,  wie  auf  dem  Lande,  eine  soziale
Gemeinschaft,  in  welcher  den  nichtbesitzenden  Arbeiter  eine  große  Anzahl  von  Mittelgliedern ­
  mit  dem  großen  Besitzer  verbindet,  in  schroffer  Trennung  stehen  sich  die
Massen  der  nichtbesitzenden  gewerblichen  Arbeiter  und  die  wenigen  Unternehmer  und
Besitzenden  gegenüber.  Dadurch  sind  die  Fabriken  nicht  nur  für  die  Produktionsorganisationen, ­
  sondern  für  die  ganze  gesellschaftliche  Organisation  der  Städte  und
weiterhin  der  Volkswirtschaft  überhaupt  von  Bedeutung  geworden.

6.  Der  Segen  der  Maschinenarbeit.
Von  Julius  Vor  st  er.
V  o  r  st  e  r,  Die  Großindustrie  eine  der  Grundlagen  nationaler  Sozialpolitik.  Vortrag.
2.  Ausl.  Jena,  Gustav  Fischer,  1896.  S.  14—16.
Eine  lange  nicht  genug  gewürdigte  soziale  und  wirtschaftliche  Wohltat  der
Großindustrie  ist  die  durch  sie  geschaffene  Maschinenarbeit.
        <pb n="401" />
        6.  Der  Segen  der  Maschinenarbeit.

373

Zunächst  ist  die  Herstellung  der  Maschinen  selbst  eine  bedeutende  Industrie
geworden,  die  viele  erfinderische  Köpfe  und  geschickte  Hände  erfordert  und  beschäftigt
und  nebenbei  die  höchsten  Löhne  bezahlt.  Es  ist  ein  viel  verbreiteter  Irrtum,
der  in  der  sozialistischen  Agitation  eine  große  Rolle  spielt,  daß  die  Maschinenarbeit
die  Löhne  herabdrückt  und  Arbeitslosigkeit  herbeigeführt  habe.  Letztere  kann  nur
vorübergehend  eintreten,  gleicht  sich  aber  sehr  bald  infolge  der  durch  Maschinenarbeit
herbeigeführten  allgemeinen  Vergrößerung  der  Fabriken  wieder  aus.
Weiterhin  ermöglicht  die  Maschinenarbeit  durch  billige  Massenproduktion  eine
Erweiterung  des  Absatzgebietes.  Darum  finden  Sie  überall,  wo  Maschinen  die  Handarbeit ­
  verdrängt  haben,  keine  Verminderung,  sondern  eine  Vermehrung
der  Arbeiter.  Auch  werden  in  maschinellen  Betrieben  in  der  Regel  höhere
Löhne  gezahlt  wie  in  der  Hausin  du  st  rie,  schon  deshalb,  weil  es  im  Interesse
des  Unternehmers  liegt,  daß  seine  kostbaren  Maschinen  von  zufriedenen
Arbeitern  gut  behandelt  werden,  und  zwar  steigt  der  Arbeitslohn  im  Verhältnis  der
Verbesserung  der  Maschinen,  wie  sich  dies  namentlich  in  Amerika  zeigt,  wo  die  vollkommensten ­
  Maschinen  und  die  höchsten  Löhne  vereinigt  sind.
Namentlich  in  der  Textilindustrie  hat  der  maschinelle  Betrieb  eine  wesentliche,
selten  beachtete  Verschiebung  zugunsten  des  Handarbeiters  herbeigeführt.
In  der  Hausindustrie  hatte  der  Arbeiter  meistens  seine  Geräte  (Webstuhl  usw.)  selbst
zu  stellen,  und  der  Fabrikant  war  eigentlich  nur  Vermittler,  welcher  das  Erzeugnis
des  Webers  dem  Konsumenten  oder  Händler  lieferte,  demnach  bei  schlechtem  Geschäftsgang ­
  schwach  oder  gar  nicht  arbeiten  ließ.  Ungünstige  Konjunkturen  trafen  daher
wesentlich  den  Weber,  wodurch  sich  auch  erklärt,  daß  derselbe  oft  lieber  zu  „Hungerlöhnen" ­
  arbeitete  als  gar  nicht.  Heute  dagegen  ist  durch  die  Beschaffung  von  teuren
Maschinen  das  Kapitalrisiko  des  Unternehmers  außerordentlich  vergrößert,  —  auch
leiden  die  Maschinen,  wenn  nicht  gearbeitet  wird.  Der  Unternehmer  hat  demnach
das  größte  Interesse,  seine  Fabrik  nicht  stillzustellen.  Er  wird  seine  ganze
Intelligenz  und  Arbeitskraft  anspannen,  um  dies  zu  vermeiden,  und  bei  schlechten
Zeiten  arbeiten  lassen,  selbst  wenn  er  auch  nichts  verdient.  Oft  werden  Betriebe
jahrelang  fortgesetzt,  und  der  einzige,  der  verdient,  ist  der  Handarbeiter,  weil  der
Verlust  des  Unternehmers  noch  größer  wäre,  wenn  seine  kostbaren  Maschinen  durch
Stillliegen  verdürben.
Die  Maschinenarbeit  ist  ferner  ein  großer  kultureller  Fortschritt:  sie
befähigt  den  Arbeiter,  aus  einer  nur  Handarbeit  erfordernden  und  Körperkraft  konsumierenden ­
  Beschäftigung  zu  einer  solchen  überzugehen,  welche  seine  g  e  i  st  i  g  e  n
Fähigkeiten  in  Anspruch  nimmt.  Die  Bedienung  und  Kontrollierung  komplizierter
Maschinen,  wie  sie  jede  Fabrikanlage  aufweist,  erfordert  nicht  nur  Aufmerksamkeit,
sondern  auch  geistige  Geschicklichkeit  und  Berechnung.
Auch  die  Gefahren  des  Fabrikberufs  vermindern  sich  durch  die
Maschinen;  wenigstens  ergibt  z.  B.  die  Nachweisung  der  entschädigungspslichtigen
Unfälle  der  Rheinisch-Westfälischen  Maschinenbau-  und  Kleineisenindustrie-Berufsgenossenschaft
  für  die  Jahre  1885/6—1911,  daß  von  32  035  Unfällen  nur  12  929,  also
nur  40,4  %  durch  den  eigentlichen  maschinellen  Betrieb  verursacht  wurden.*)
Dies  sind  im  wesentlichen  die  Vorteile  maschineller  Betriebe.
*)  Für  die  Jahre  1894—1911  nach  freundlicher  Mitteilung  der  Maschinenbau-  und
Kleineisenindustrie-Berufsgenossenschast  in  Düsseldorf.  —  G.  M.
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        374  Dritter  Teil.  Industrie.  II.  Bausteine  zur  Würdigung  der  deutschen  Industrie.

II.  Bausteine  zur  Würdigung  der  deutschen  Industrie.
1.  Die  Stellung  der  Industrie  im  Wirtschaftsleben  des
Deutschen  Reiches.
Von  Hermann  Freymark.
F  r  e  y  m  a  r  k,  Die  Stellung  der  Industrie  im  Wirtschaftsleben  des  Deutschen  Reiches.
sVortrag-I  Sonderabdruck  aus:  Technik  und  Wirtschaft.  Monatschrift  des  Vereines  deutscher
Ingenieure.  4-  Jahrgang.  sRedakteur:  Meyer.  Berlin,  In  Kommission  bei  Julius  Springer,
1911-s  S.  5—9.
Preußen  war  im  Beginn  des  19.  Jahrhunderts  ein  reiner  Agrarstaat,  in  dem
gegen  vier  Fünftel  der  Bevölkerung  in  der  Landwirtschaft  lebten,  dagegen  wenig
mehr  als  ein  Zehntel  in  Handel  und  Gewerbe.  Handel  und  Gewerbe  haben  sich  im
Laufe  des  verflossenen  Jahrhunderts  eine  der  Landwirtschaft  gleichwertige,  ja  nach
der  Zahl  der  in  ihr  lebenden  Personen  weit  überlegene  Stellung  errungen.  Der
Anteil  der  Landwirtschaft  an  der  Bevölkerung  des  Deutschen  Reiches  ist  von  80
v.  H.  nach  den  Freiheitskriegen  bis  auf  42  v.  H.  in  1882  und  schließlich  bis  auf  28,6
v.  H.  in  1907  gesunken.  Der  Anteil  von  Handel  und  Gewerbe  stieg  von  dem
gleichen  Zeitpunkt  ab  von  etwa  10  v.  H.  bis  auf  45,5  v.  H.  im  Jahre  1882  und
schließlich  auf  56,2  v.  H.  im  Jahre  1907.  Das  Gewerbe  allein  ernährte  im  Jahre
1907  schon  mehr  als  39  v.  H.  der  Bevölkerung,  d.  i.  über  ein  Drittel  mehr  als  die
Landwirtschaft.
Nach  absoluten  Zahlen:  in  der  Landwirtschaft  lebten  vor  100  Jahren
16  Millionen,  jetzt  nicht  ganz  18  Millionen  Menschen,  in  der  Gewerbetätigkeit  vor
100  Jahren  kaum  2  Millionen,  jetzt  mehr  als  26  Millionen  Menschen,  und  auf  die
Großbetriebe  mit  mehr  als  50  Arbeitern  entfällt  jetzt  fast  ein  Drittel  und  auf  Großund
  Mittelbetriebe  bis  zu  5  Arbeitern  herab  weit  mehr  als  die  Hälfte  sämtlicher
in  dem  Gewerbe  beschäftigten  Personen.  Die  in  der  Landwirtschaft  lebende  Bevölkerung ­
  ist  somit  im  Laufe  eines  Jahrhunderts  so  gut  wie  gleich  geblieben,  während
der  ganze  Bevölkerungszuwachs  der  Handels-  und  Gewerbtätigkeit  zugeflossen  ist.
Bon  wenig  mehr  als  20  Millionen  am  Beginn  des  19.  Jahrhunderts  ist  die
Bevölkerung  Deutschlands  auf  32  Millionen  in  1840,  auf  52  Millionen  in  1895  und
schließlich  auf  65  Millionen  im  Jahre  1910  gestiegen  und  nimmt  jährlich  weiter  um
fast  1  Million  zu.
Unsere  Landwirtschaft  vermochte  bei  der  Beschränktheit  des  Grundes  und
Bodens  den  Bevölkerungszuwachs  nicht  aufzunehmen.  Die  gewaltige  Ausdehnung
ihrer  Produktion,  die  sie  mit  berechtigtem  Stolz  erfüllen  kann,  wurde  erzielt  durch
die  Anwendung  besserer  Verfahren  der  Bewirtschaftung,  durch  die  immer  mehr
zunehmende  Verwendung  von  Maschinen,  ließ  jedoch  für  die  Beschäftigung  einer
wesentlich  höheren  Zahl  von  Menschen  nicht  Raum.  Selbst  der  größte  Agrarenthusiast
wird  heute  trotz  der  Klagen  über  die  Leutenot,  trotz  der  Ausdehnung  der  inneren
Kolonisation  nicht  behaupten  wollen,  daß  die  Landwirtschaft  in  der  Lage  gewesen
wäre  oder  heute  sein  würde,  unseren  Bevölkerungszuwachs  aufzunehmen.
Die  Industrie  mußte  den  gesamten,  zum  großen  Teil  aus  der  Landwirtschaft
hervorgehenden  Bevölkerungsüberschuß  aufnehmen.  Sie  hat  diese  Aufgabe  in
glänzendster  Weise  gelöst,  dies  jedoch  nur  dadurch  vermocht,  daß  sie,  unterstützt  von
dem  Handel,  ihre  Grundlagen  weit  über  die  Grenzen  der  einheimischen  Volkswirtschaft ­
  hinaus  ausdehnte  und  zum  Teil  auf  fremde  Wirtschaftsgebiete  stützte.
Sie  erforderte  zur  Ausdehnung  ihrer  Erzeugung,  zur  Ernährung  der  in  ihr
        <pb n="403" />
        1.  Die  Stellung  der  Industrie  im  Wirtschaftsleben  des  Deutschen  Reiches.  375
tätigen  Personen  einen  ständig  zunehmenden  Bedarf  an  Rohstoffen  und  Nahrungsmitteln. ­
  dem  die  einheimische  Produktion,  besonders  die  Landwirtschaft,  trotz  aller
Anstrengungen  nicht  folgen  konnte  und  auch  bei  den  Riesenbeträgen,  um  die  es  sich
handelt,  kaum  je  wird  entsprechen  können.  So  mußte  ein  sich  ständig  vergrößernder
Fehlbetrag  durch  den  Bezug  ausländischer  Rohstoffe  und  Nahrungsmittel  gedeckt
werden.  Der  Wert  der  Einfuhr  von  Rohstoffen  und  Nahrungsmitteln  belief  sich  in
1909  auf  7  s1910:  7,3s  Milliarven  Ji,  d.  s.  mehr  als  drei  Viertel  unserer  ganzen  Einfuhr ­
  und  fast  die  Hälfte  des  Wertes  der  gesamten  Erzeugung  der  inländischen  Landwirtschaft, ­
  und  die  Einfuhr  von  Rohstoffen  allein  erreichte  in  1909  einen  Wert  von
4,7  [19  LO:  5,1]  Milliarden  Ji,  d.  i.  weit  mehr  als  die  Hälfte  unserer  Einfuhr  und
fast  der  siebente  Teil  unserer  gesamten  auf  35  Milliarden  Ji  geschätzten  gewerblichen
Erzeugung.  Unsere  Gewerbtätigkeit  beruht  zum  größten  Teil  auf  der  ungehemmten
Zufuhr  dieser  Rohstoffe  aus  dem  Ausland  und  würde  zum  Stillstände  gebracht
werden,  wenn  sie  mit  einem  Male  abgeschnitten  würde.
Die  Industrie  muß  auf  der  anderen  Seite  die  Mittel  aufbringen,  um  diese
Rieseneinfuhr  zu  bezahlen,  und  dazu  führt  sie  die  Erzeugnisse  ihrer  Arbeit  aus.
Die  Fertigfabrikate  haben  einen  immer  größeren  Anteil  an  unserer  Ausfuhr  eingenommen; ­
  ihr  Wert  beläuft  sich  auf  gegen  4%  [1910:4,8]  Milliarden  Ji,  d.  h.  auf
zwei  Drittel  unserer  gesamten  Ausfuhr  und  weit  über  ein  Zehntel  unserer  gesamten
gewerblichen  Erzeugung,  und  die  Entwicklung  drängt  dahin,  immer  mehr  anstatt  der
zum  Teil  noch  bestehenden  Ausfuhr  von  Rohstoffen  und  Halbfabrikaten  Fertigfabrikate
  auszuführen,  um  uns  so  die  darauf  verwendete  Arbeit  vom  Auslande  bezahlen ­
  zu  lassen.  Die  Aufnahmefähigkeit  des  inneren  Marktes  mag  noch  so  sehr
steigen:  wir  werden  stets  damit  zu  rechnen  haben,  daß  unsere  Fabrikatenausfuhr  uns
die  Mittel  zur  Befriedigung  des  Bedarfes  an  Rohstoffen  und  Nahrungsmitteln  bieten
muß,  mithin  die  Grundlage  für  die  Beschäftigung  und  Ernährung  unseres  Bevölkerungszuwachses ­
  bildet.  Die  Vermehrung  unserer  Bevölkerungszahl  haben  wir
mithin  nur  dadurch  erkaufen  können,  daß  wir  auf  unsere  wirtschaftliche  Unabhängigkeit ­
  verzichtet,  uns  in  Abhängigkeit  von  dem  Verkehr  mit  fremden  Wirtschaftsgebieten ­
  begeben  haben.
Für  die  Ernährung  eines  Bevölkerungszuwachses  von  fast  1  Million  jährlich,
für  die  Arbeitsgelegenheit  für  y 3  Million  Menschen,  die  jährlich  in  das  Erwerbsleben ­
  eintreten,  muß  unsere  Industrie  Sorge  tragen!  Eine  gewaltige  Leistung,  die
die  Voraussetzung  für  den  ungestörten  Fortgang  unserer  nationalen  Entwicklung
darstellt.  Wie  hätte  sich  unsere  Bevölkerungszahl  entwickelt,  wenn  nicht  die  Industrie
den  Überschuß  aufnähme?  Wäre  nicht  unsagbares  Elend  die  unausbleibliche  Folge
gewesen?  Hätte  nicht  die  Auswanderung,  die  in  den  Zeiten  der  wirtschaftlichen
Stockung  im  Beginn  der  achtziger  Jahre  jährlich  bis  zu  200  000  Köpfen  und  mehr
betrug,  also  zeitweise  fast  die  Hälfte  des  gesamten  Bevölkerungszuwachses  ausmachte,
die  unserm  Volkstum  zumeist  unwiederbringlich  verloren  ging,  in  unvermindertem
Umfang  angehalten?  Wäre  es  wohl  denkbar  gewesen,  daß  sie  bis  auf  den  zehnten
Teil  zurückgegangen  ist?  Hätte  wohl  unsere  Bevölkerungszahl  bis  zur  jetzigen  Höhe
steigen  können?
Die  neuzeitige  wirtschaftliche  Entwicklung  hat  uns  somit  mächtiger  gemacht;  sie
hat  uns  aber  auch  reicher  gemacht.  Deutschland  galt  bis  vor  kurzem  als  ein  armes
Land,  das  sich  mit  Großbritannien  und  Frankreich  bei  weitem  nicht  messen  könnte,
und  auch  heute  nimmt  man  im  allgemeinen  an,  daß  sein  Volkswohlstand  hinter  dem
dieser  Staaten  weit  zurückbleibe.  Ernsthafte  Statistiker  kommen  demgegenüber  auf
Grund  eingehendster  Berechnungen  zu  dem  Ergebnis,  daß  das  deutsche  Volksvermögen,
  auf  den  Kopf  der  Bevölkerung  berechnet,  nur  unwesentlich  hinter  dem  unserer
Nachbarn  im  Westen  zurückbleibt.  Und  wie  unser  Volkseinkommen  gerade  in  den
        <pb n="404" />
        376  Dritter  Teil.  Industrie.  II.  Bausteine  zur  Würdigung  der  deutschen  Industrie.

letzten  Jahren  zugenommen  hat,  das  geht  daraus  hervor,  daß  das  steuerpflichtige
Einkommen  der  physischen  Personen  bei  uns  in  Preußen  von  1892  bis  1911  von  5%
aus  mehr  als  14%  Milliarden  Ji,  also  um  säst  ISO  v.  H.  gegenüber  einer  Zunahme
der  Bevölkerungszahl  von  rund  30  v.  S).  gestiegen  ist.
Diese  Vermehrung  unseres  Volksvermögens  und  -einkommens  beruht  zwar
zum  großen  Teil  auf  den  gesteigerten  Leistungen  unserer  Landwirtschaft;  ihr  hauptsächlichster ­
  Träger  ist  aber  doch  unsere  Handels-  und  Gewerbtätigkeit.  In  den  landwirtschaftlichen ­
  Provinzen  Ost-  und  Westpreußen  z.  B.  wurden  im  Jahre  1911
894  Millionen  Ji  der  Einkommensteuer  unterworfen,  in  den  landwirtschaftlich  und
industriell  gleich  entwickelten  Regierungsbezirken  Breslau  und  Oppeln  mit  annähernd
der  gleichen  Bevölkerungszahl  dagegen  954  Millionen  Ji  und  in  dem  industriellen
Regierungsbezirke  Düsseldorf  mit  nicht  ganz  der  gleichen  Bevölkerungszahl
1,7  Milliarde  Ji.  Das  Einkommen  stellte  sich  dort  also  etwa  dreimal  so  hoch  wie
in  Ost-  und  Westpreußen  und  fast  doppelt  so  hoch  als  bei  uns  sin  Schlesiens.
Die  Steigerung  unseres  Wohlstandes  tritt  zwar  am  drastischsten  bei  den  oberen
Zehntausend,  bei  den  reichen  Leuten,  in  die  Erscheinung,  ist  aber  auch  den  mittleren
Schichten  und  den  lediglich  von  ihrer  Arbeit  lebenden  Arbeitermassen  zugute  gekommen. ­
  Die  Lebenshaltung  ist  in  allen  Kreisen  gegenüber  früheren  Zeiten  in  ungeahnter ­
  Weise  gestiegen  und  weiter  im  Steigen  begriffen;  die  Ansprüche  an  das
Leben  haben  in  hohem  Grade  zugenommen,  und  die  Steigerung  des  Einkommens
hält  trotz  der  gegenwärtigen  Teuerung,  nur  unterbrochen  durch  Jahre  ausgesprochener
wirtschaftlicher  Stockung,  im  allgemeinen  weiter  an.
Vor  allem  aber  ist  die  Lage  der  ärmsten  Klassen  zweifellos  viel  besser  geworden.
Ich  will  gar  nicht  Gewicht  darauf  legen,  daß  die  Zahl  der  Steuerfreien  bei  uns  in
Preußen  von  70  v.  H.  in  1892  auf  41  v.  H.  in  1911  gesunken  ist,  während  die  Zahl
der  Steuerpflichtigen  mit  einem  Einkommen  von  mehr  als  900  Ji  von  30  auf  59
v.  H.  gestiegen  ist.  Vergleichen  wir  nur  einmal  die  Lage  der  ärmsten  Schichten  der
Bevölkerung  in  unserer  Zeit  mit  der  vor  zwei  Menschenaltern.  Damals  war  Mangel
an  allem  Notwendigen  und  Hunger  der  ständige  Begleiter  zahlreicher  Familien;  der
Hungertyphus  in  Oberschlesien  und  die  Weberunruhen  sind  Kennzeichen  des  allgemeinen ­
  Tiefstandes  der  wirtschaftlichen  Lage  jener  Zeiten.  Gewiß  gibt  es  heute  noch
viel  Elend.  Von  wirklicher  Not  aber  ist  heute  viel  weniger  zu  spüren  als  in  früherer
Zeit;  die  Verelendungstheorie  ist  allgemein  zum  alten  Eisen  geworfen  und  fristet
nur  noch  in  vergilbten  Programmen  ein  kümmerliches  Dasein.
Aber,  so  wird  gesagt,  die  gewerbliche  Entwicklung  hat  zwar  den  in  ihr  lebenden
Kreisen  der  Bevölkerung  Vorteile  gebracht,  ist  aber  nur  durch  das  Opfer  schwerer
Schädigungen  der  andern  Berufskreise  erkauft  worden.
Die  Landwirtschaft  führt  bittere  Klage  darüber,  daß  sie  durch  die  Industrie
aus  ihrer  früheren  Stellung  verdrängt  sei.  Aber  ist  der  Landwirtschaft  nicht  gerade
die  Entwicklung  der  Industrie  im  höchsten  Grade  zugute  gekommen?  Ist  nicht  die
Absatzmöglichkeit  ihrer  Erzeugnisse  durch  die  Erweiterung  des  inneren  Marktes  auf
das  höchste  gesteigert,  ist  sie  nicht  durch  das  Aufblühen  der  Städte  in  den  Stand  gesetzt
worden,  ihre  Produktion  in  immer  stärkerem  Maße  auszudehnen  und  lohnendere
Preise  zu  erlangen,  ganz  zu  schweigen  von  den  Gewinnen,  die  ihr  in  der  Form  der
Steigerung  der  Bodenpreise  in  den  Schoß  gefallen  sind?  Und  ist  nicht  auch  die
Vermehrung  der  Produktion  der  Landwirtschaft  dadurch  ermöglicht  worden,  daß  ihr
die  Industrie  in  Maschinen,  künstlichen  Düngemitteln  und  anderen  verbesserten  Bedarfsgegenständen ­
  die  Mittel  zu  einem  angespannteren  Betrieb  in  die  Hand  gab?
Welcher  Nutzen  ist  nicht  allein  der  Landwirtschaft  daraus  entsprungen,  daß  der
frühere  unvollkommene  Pflug  nach  wissenschaftlichen  Grundsätzen  umgebaut  und
nicht  nur  verbilligt  wurde,  sondern  gleichzeitig  eine  erhöhte  Leistungsfähigkeit  er-
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        1.  Die  Stellung  der  Industrie  im  Wirtschaftsleben  des  Deutschen  Reiches.  377
möglichte!  Haben  schließlich  nicht  die  in  Verbindung  mit  der  Landwirtschaft  stehenden
Industriezweige  ihren  Ertrag  wesentlich  gesteigert,  sie  auf  das  nachhaltigste  befruchtet?
Das  Handwerk  ist  zwar  durch  die  Großindustrie  aus  früheren  Arbeitsgebieten
verdrängt  worden;  gleichwohl  ist  es  zu  einer  ruhigeren  Betrachtung  der  Dinge  gelangt. ­
  Die  Industrie  hat  dem  Handwerk  zum  Ersatz  für  entrissene  Arbeitsgebiete
neue  erschlossen,  die  es  nie  besessen  hat,  und  ihm  durch  Nutzbarmachung  ihrer
technischen  Errungenschaften  reiche  Förderung  zuteil  werden  lassen.  Wir  dürfen
heute  wohl  sagen,  daß  das  Handwerk,  wenn  auch  nicht  mehr  in  allen  früheren
Gewerbzweigen,  und  wenn  auch  in  anderer  Form,  keineswegs  seinen  goldenen  Boden
verloren  hat,  sondern  im  Aufblühen  begriffen  ist  und  den  in  ihm  beschäftigten
Personen  einen  weit  reicheren  Ertrag  bringt  als  je  zur  Zeit  der  alten  Zunftverfassung.
Aber  die  Industrie  hat  doch  einer  immer  größeren  Zahl  unserer  Volksgenossen
die  Selbständigkeit  genommen,  die  zahllosen  Ingenieure,  Werkmeister  und  sonstigen
Angestellten  zu  abhängigen  Leuten  gemacht!  Sie  hat,  so  wird  weiter  gesagt,  den
Menschen  zum  Sklaven  der  Maschine  herabgewürdigt  und  führt  dahin,  die  Intelligenz
der  breiten  Schichten  unserer  Bevölkerung  abzustumpfen!  über  die  letztere  Auffassung ­
  sollten  wir  doch  hinausgekommen  fein.  Die  moderne  Technik  hat  dem
Arbeiter  eine  Reihe  mechanischer  Verrichtungen  abgenommen,  ihm  dafür  die  Aufgabe
gestellt,  die  Maschine  in  der  richtigen  Weise  zu  leiten  und  zur  möglichsten  Ausnutzung
ihrer  Leistungsfähigkeit  zu  bringen;  sie  erfordert  gerade  eine  erhöhte  Intelligenz  und
Aufmerksamkeit  des  sie  bedienenden  Arbeiters,  und  der  technische  Fortschritt  beruht
daher,  wie  Kämmerer  eingehend  ausgeführt  hat,  nicht  zum  geringsten  Teil  auf  einer
erhöhten  Bildung  der  Arbeiter.
Der  Einwand,  daß  die  Entwicklung  unserer  Gewerbtätigkeit  immer  mehr  dazu
führe,  selbständige  Existenzen  zu  abhängigen  zu  machen,  ist  dagegen  als  richtig  anzuerkennen, ­
  und  dieser  Entwicklungsgang  ist  nicht  nur  vom  Standpunkte  des  einzelnen, ­
  sondern  auch  des  gesamten  Staatswesens  sehr  bedauernswert.  Aber  hätten
sich  alle  die  Personen,  die  jetzt  ihre  Arbeitskraft  in  den  Dienst  anderer  stellen,  wohl
zu  der  Lebensstellung  aufschwingen  können,  die  sie  jetzt  einnehmen?  Hätten  sie  sonst
wohl  das  Arbeitsgebiet  gesunden,  das  ihnen  jetzt  in  den  Großbetrieben  eröffnet  wird?
Es  ist  etwas  Kostbares  um  die  Unabhängigkeit;  aber  auch  das  Wort  des  Dichters
ist  wahr:
„Immer  strebe  zum  Ganzen,  und  kannst  du  selber  kein  Ganzes
Werden,  als  dienendes  Glied  schließ'  an  ein  Ganzes  dich  an!"
Daß  den  Lichtseiten  unserer  modernen  Entwicklung  auch  Schattenseiten  gegenüberstehen, ­
  wer  wollte  es  leugnen?  Beruhen  aber  die  Hemmungen  anderer
Jnteressenkreise,  über  die  wir  ständige  Klagen  vernehmen,  wirklich  ausschließlich  aus
einer  übertriebenen  Entwicklung  unserer  Gewerbtätigkeit?  Haben  sie  nicht  vielmehr
gerade  zum  großen  Teil  ihren  Grund  in  den  Hindernissen,  die  dieser  entgegengestellt
werden?  Und  sollten  sie  wirklich  geeignet  sein,  den  Wert  der  gewaltigen  Leistung,
die  unsere  Gewerbtätigkeit  vollbracht  hat,  herabzumindern:  für  die  Ernährung  und
Beschäftigung  einer  doppelten  Bevölkerungszahl,  eines  jährlichen  Bevölkerungszuwachses ­
  von  nicht  viel  weniger  als  1  Million  Sorge  tragen,  die  allgemeine  Lebenshaltung ­
  der  Bevölkerung,  unser  gesamtes  Volkseinkommen  und  -vermögen  wesentlich
steigern  und  damit  die  Grundlage  für  das  Wachstum  unserer  nationalen  Macht,
unserer  Wohlfahrt,  unserer  Kultur  schaffen!
Gegenüber  dem  geringen  Verständnis  für  die  Industrie,  gegenüber  der  vielfach
herrschenden  Neigung,  sie  zum  Sündenbock  für  alle  Gebrechen  und  Schäden  unseres
Wirtschaftslebens  zu  machen,  gegenüber  dem  geringen  Wohlwollen,  das  ihr  entgegengebracht ­
  wird,  erscheint  es  angebracht,  einmal  eine  Bilanz  zu  ziehen  und  nachzuweisen, ­
  was  sie  der  Allgemeinheit  leistet.
        <pb n="406" />
        378  Dritter  Teil.  Industrie.  II.  Bausteine  zur  Würdigung  der  deutschen  Industrie.

2.  Die  industrielle  Aristokratie.
Von  Friedrich  Naumann.

Naumann,  Demokratie  und  Kaisertum.  3.  Ausl-  Berlin-Schöneberg,  Buchverlag
der  „Hilfe",  1904.  S-  110-113.
Vorbemerkung.  Der  ursprüngliche  Text  ist  mit  Genehmigung  des  Herrn  ^Verfassers
berichtigt  und  ergänzt^
1.  nach  den  Ergebnissen  der  Berufs-  und  Betriebszählung  vom  12.  Juni  1907  (Statistik ­
  des  Deutschen  Reichs,  Bd.  213,  1.  Gewerbliche  Betriebsstatistik.  Bearbeitet  im
Kaiserlichen  Statistischen  Amte.  Abt.  l,  Heft  1.  Berlin,  Puttkammer  &amp;amp;  Mühlbrecht,  1909.
S.  42-43),
2.  nach  den  Produkt!onsstatistiken  für  die  Jahre  1898,  1908  und  1911  (Vierteljahrshefte ­
  zur  Statistik  des  Deutschen  Reichs.  Herausgegeben  vom  Kaiserlichen  Statistischen
Amte.  9.,  19.,  21.  Jahrgang,  1900.  1910.  1912.  Zweites  Heft.  Berlin,  Puttkammer  &amp;amp;  Mühlbrecht, ­
  1900.  S.  1-2,  1910.  S.  70-71,  1912.  S.  79—80)  und
3.  nach  den  Ergebnissen  der  Veranlagung  zur  Ergänzungssteuer  für  die  Jahre  1908-1910
und  1911—1913  (Statistisches  Jahrbuch  für  den  Preußischen  Staat.  6.  Jahrgang.
1908,  9.  Jahrgang.  1911.  Herausgegeben  vom  Königlichen  Statistischen  Landesamte.  Berlin,
Verlag  des  Königlichen  Statistischen  Landesamts,  1909.  S-  242—243,  1912.  S-  298  —  299).
—  G.  M.
Mit  der  modernen  Industrie  stieg  ein  neues,  in  sich  einheitliches  Herrenvolk
herauf:  das  Großunternehmertum.  Es  bildet  den  Kern  einer  neuen  wirtschaftspolitischen ­
  Volksgestaltung,  an  den  sich  finanzielle,  kommerzielle,  technische
Größen  anschließen.  Ein  neues  Macht-  und  Willenszentrum  ist  vorhanden,  teilweis
noch  unverstanden,  politisch  noch  unbeholfen,  aber  von  großer  Entwickelungsfähigkeit
und  Zukunft.
Wenn  man  die  agrarische  Aristokratie  sehen  will,  dann  muß  man  pommersche
Rittergüter  und  Schlösser  betrachten;  wenn  man  aber  einen  Eindruck  der  neuen
Aristokratie  haben  will,  muß  man  nach  dem  rheinisch-westfälischen  Jndustriebezirk
gehen.  Dort  ist  der  Typus  des  industriellen  Herrschertums  am  reinsten  ausgeprägt.
Zwischen  hohen  Essen,  Schienen,  Walzwerken  thronen  die  Eisenfürsten,  die  geborenen
Führer  der  neuen  Wirtschaftsentwickelung.  Um  sie  herum  gruppieren  sich  die  Inhaber
der  Kohlenwerke,  der  chemischen  Fabriken,  der  größeren  Textiletablissements,  der  Seehandelsgesellschaften,
  Werften  und  Banken.  Stufenweise  folgen  Inhaber  von  Baufabriken, ­
  Leiter  der  Konfektionsindustrie,  Porzellanfabrikanten,  Großbrauer,  Papierfabrikanten ­
  usw.  Es  gibt  kein  Heroldsamt,  das  diese  Aristokratie  einträgt,  und  keinen
Gothaischen  Kalender  für  Jndustrieprinzen,  aber  das  Volksleben  als  Ganzes  fühlt  die
neue  Erscheinung,  und  Namen  wie  Krupp,  Stumm,  Heyl,  Siegle,  Barster,  Boß,
Siemens  sind  nur  einzelne  aus  einer  langen  Reihe.  Die  Statistik  kann  selbstverständlich ­
  auf  diesem  Gebiete  nur  ganz  allgemeine  Anhaltspunkte  geben.  Nach  der
Berufs-  und  Betriebszählung  vom  12.  Juni  1907  gab  es  im  deutschen  Gewerbe
32  122  Betriebe  mit  mehr  als  50  Arbeitskräften.  Rechnet  man  die  Inhaber  solcher
Betriebe  im  allgemeinen  zur  industriellen  Aristokratie  im  weitesten  Sinne,  und  rechnet
man  die  Handelsaristokratie  hinzu,  so  muß  man  schon  heute  die  Kopfzahl  der  neuen
Oberschicht  der  der  alten  gleichstellen.  Finanziell,  wirtschaftlich  bedeutet  schon  jetzt
diese  neue  Oberschicht  mehr  als  die  alte,  und,  was  die  Hauptsache  ist:  sie  wächst  täglich.
Politisch  bedeutet  sie  noch  weniger,  weit  weniger  als  die  alte,  aber  das  wird  sich  voraussichtlich ­
  ändern.
Bei  der  Zählung  am  12.  Juni  1907  fanden  sich  Großbetriebe  im  genannten
Umfang  und  darüber  in  einigen  hervorragenden  Erwerbszweigen  in  folgenden
Zahlen:
        <pb n="407" />
        2.  Die  industrielle  Aristokratie.

379

Bergbau,  Hütten-  und  Salinenwesen,  Torfgräberei  1675
Industrie  der  Steine  und  Erden  2  922
Metallverarbeitung  2  832
Industrie  der  Maschinen,  Instrumente  und  Apparate  3  409
Textilindustrie  4  217
Industrie  der  Nahrungs-  und  Genußmittel  2  296
Baugewerbe  5  332

Die  ungeheure  Steigerung  der  Mittel  des  Unternehmertums  läßt  sich  ahnen,
wenn  man  die  Wertstatistik  der  Produktion  einiger  montanen  Industriegebiete  sich
vorführt.  Die  Ziffern  bedeuten  Millionen  Jl:

1888

1898

1908

1911

Steinkohlen

341

710

1522

1573

Braunkohlen

41

73

181

183

Kalisalze

15

30

71

107

Eisenerze

40

61

100

115

Roheisen  im  Hüttenbetrieb  .  .

191

379

715

851

628  1253  2589  2829

Wenn  eine  so  kurze  Spanne  Zeit  genügt  hat,  um  derartige  Wertsteigerungen
des  Umsatzes  hervorzurufen,  so  ergibt  sich,  wieviel  Zuwachs  an  volkswirtschaftlicher
Macht  in  wenigen  Jahrzehnten  im  Gebiet  des  großinduftriellen  Unternehmertums  sich
anhäuft.  Es  häuft  sich  in  den  Großstädten  und  Jndustriebezirken  ein  Vermögen,  das
allen  Besitz  der  Agrararistokratie  in  den  Schatten  stellt.  Das  in  Preußen  der  Ergänzungssteuer ­
  unterworfene  Vermögen  wuchs  in  den  Städten  zwischen  1895  und
1911  um  mehr  als  26  Milliarden  Jl,  auf  dem  Lande  um  fast  14  Milliarden.  Die
Gesamtsumme  dieses  Vermögens  ist  in  den  Städten  64  437  Millionen  Jl,  auf  dem
Lande  39  482  Millionen  Jl,  wobei  zu  bedenken  ist,  daß  viel  mehr  industrielles  Vermögen ­
  auf  dem  Lande  als  agrarisches  Vermögen  in  der  Stadt  versteuert  wird.
Während  das  Vermögen  der  vier  Provinzen  Ostpreußen,  Westpreuhen,  Pommern  und
Posen  zusammen  nur  11100  Millionen  Jl  ausmacht,  hat  allein  der  Regierungsbezirk
Potsdam  12  544  Millionen,  der  Regierungsbezirk  Düsseldorf  9  312  Millionen  und
der  Stadtkreis  Berlin  8  239  Millionen  Jl.  Dieses  Vermögen  hat  den  mammonistischen
Trieb,  sich  vermehren  zu  wollen.  Dazu  braucht  es  immer  neue  Anlagen,  und  zwar
Industrieanlagen,  Hypothekenanlagen,  Staatsschulden  im  Inland  und  Ausland.  Es
verlangt  nach  Gründungen,  Bauten,  Maschinen,  Schiffen,  Plantagen,  nach  immer
neuen  Formen  von  Geschäften.  Wenn  irgendwo  und  irgendwie  der  Schlaf  über  ein
Wirtschaftsgebiet  sich  legen  will,  da  genügt  das  eine  Wort  „Geld",  um  es  zu  wecken.
Alle  Berge  müssen  ihre  Schätze  hergeben,  alles  Ausland  muß  Tribut  zahlen,  Millionen
Arbeiter  müssen  früh  aufstehen  und  lange  Stunden  arbeiten,  endlose  Güterzüge  müssen
fahren,  Polen  werden  zu  Hunderttausenden  nach  Westfalen  verfrachtet,  neue  Bedarfsartikel ­
  kommen  auf,  neue  Städte  entstehen,  —  alles,  weil  das  Kapital  der  neuen
Aristokratie  wachsen  will.  Der  Kapitalismus  ist  mit  Gewalt  gekommen,  später  als
nach  Frankreich  und  England,  aber  stürmischer.  Vom  deutsch-französischen  Kriege  an,
vom  Milliardensegen  her,  begann  das  arme  Deutschland  reich  zu  werden.  Heute
schon  sagt  man,  es  sei  reicher  als  Frankreich,  und  wenn  es  bis  jetzt  noch  nicht  reicher
ist,  so  werden  weitere  zehn  Jahre  genügen,  es  dazu  zu  machen.  Einst  gab  es  Schlösser
nur  in  den  Residenzen  und  auf  Rittergütern,  jetzt  ist  jede  große  Stadt  von  einem
Gewinde  feiner  Villen  umgeben,  deren  beste  unsere  Vorfahren  Schlösser  genannt
haben  würden.  Vor  einem  Menschenalter  reiste  der  Engländer  allein  in  sonnige
Fernen,  jetzt  gibt  es  kein  Klima,  wo  nicht  deutsches  Geld  zu  klirren  beginnt.  Der  industrielle ­
  und  kommerzielle  Gewinn  schafft  Menschen,  die  als  Motto  haben:  „Leben
        <pb n="408" />
        380  Dritter  Teil.  Industrie.  II.  Bausteine  zur  Würdigung  der  deutschen  Industrie.

und  leben  lassen",  fleißig  und  sparsam,  rastlos  im  Geschäft,  behaglich  und  opulent
zu  Hause,  nur  aber  selten  geneigt,  das  „Leben  lassen"  weit  über  sich  und  ihre  nächste
Sphäre  auszudehnen.

3.  Die  Stellung  der  Ingenieure  in  Deutschland.
Von  Ludwig  Bernhard.

Bernhard,  Die  Stellung  der  Ingenieure  in  der  heutigen  Staatswirtschaft.  In:
Jahrbuch  für  Gesetzgebung,  Verwaltung  und  Volkswirtschaft  im  Deutschen  Reich-  28-  Jahrgang. ­
  Herausgegeben  von  Schmoller.  Leipzig,  Duncker  &amp;amp;  Humblot,  1904.  S.  127  131.
Zu  Anfang  des  19.  Jahrhunderts  gab  es  auch  in  Deutschland  hervorragende
Ingenieure,  die  wissenschaftlich  gebildet  waren,  und  ebenso  gab  es  dort  auch  Gelehrte,
die  mit  der  Praxis  Fühlung  hatten.  Aber  eine  so  fortgeschrittene  Entwickelung  wie
in  England  und  Frankreich  war  in  Deutschland  nur  aus  dem  Gebiete  des  Berg-  und
Hüttenwesens  zu  finden.
Für  das  Berg-  und  Hüttenwesen,  diese  Quelle  des  Reichtums,  hatten  die
deutschen  Regierungen  von  jeher  gesorgt,  und  eine  neue  Ära  war  für  diese  Industriezweige ­
  in  den  letzten  Jahrzehnten  des  18.  Jahrhunderts  hereingebrochen.  Denn
die  großen  Fortschritte  in  der  Chemie,  die  seit  1774,  seit  der  Entdeckung  des  Sauerstoffs ­
  erfolgten,  brachten  die  Behandlung  des  Berg-  und  Hüttenwesens  auf  eine  ganz
andere  Stufe.  Man  begann,  die  Vorgänge  im  Hüttenprozeß  theoretisch  zu  verstehen;
man  begann,  die  wissenschaftliche  Erkenntnis  für  die  Praxis  nutzbar  zu  machen.
Ein  kleiner  Abschnitt  aus  jener  Epoche  ist  weit  über  den  Kreis  der  Techniker
hinaus  bekannt.  Ich  meine  die  Beschäftigung  Goethes  mit  dem  Bergwesen.  Mit
welchem  Eifer  sorgte  der  weimarische  Minister  Goethe  für  das  Berg-  und  Hüttenwesen! ­
  Wissenschaftliche  Untersuchungen  ließ  er  anstellen,  um  den  technischen
Prozeß  zu  fördern;  und  er  war  darauf  bedacht,  kenntnisreiche  Männer  für  den  Bergund
  Hllttenbetrieb  zu  gewinnen.  Dieser  kleine  Vorgang,  den  man  aus  Goethes
Briefen  und  Tagebüchern  kennt,  wiederholte  sich  im  großen  in  den  anderen  deutschen
Staaten,  besonders  in  Preußen  und  Sachsen.
Die  Preußische  Regierung,  insbesondere  der  Minister  Graf  Reden,  sorgte
für  die  wissenschaftliche  Ausbildung  tüchtiger  Bergwerksingenieure.  Die  preußischen
Bergassessoren  und  Bergräte  standen  daher  zu  Anfang  des  19.  Jahrhunderts  völlig
auf  der  Höhe.  Aus  ihrem  Kreise  gingen  hervorragende  wissenschaftliche  und  praktische
Untersuchungen  über  den  Bergbau  und  das  Hüttenwesen  hervor,  und  diese  preußischen
Hüttenmänner  konnten  sich  mit  den  englischen  und  französischen  Ingenieuren  durchaus
vergleichen.
Ebenso  sah  es  in  Sachsen  aus.  Die  Bergakademie  zu  Freiberg  war  hochberühmt.
Sogar  vom  Auslande  her,  insbesondere  von  Frankreich,  kamen  die  Techniker,  um  an
dieser  Akademie  zu  studieren.  Ein  Schüler  dieser  deutschen  Akademie  hat  in  den
ersten  Jahrzehnten  des  19.  Jahrhunderts  an  der  Spitze  des  Berg-  und  Hüttenwesens
in  Frankreich  gestanden.
Mit  einem  Worte,  das  deutsche  Jngenieurwesen  war  im  Berg-  und  Hüttenbetrieb ­
  hochentwickelt.
Um  so  dunkler  sah  es  in  Deutschland  auf  allen  anderen  Gebieten  der  Technik  aus.
Einige  glänzende  Ausnahmen,  wie  insbesondere  Georg  v.  Reichenbach  und  Eytelwein,
  ändern  an  diesem  dunklen  Bilde  nichts.  Vergebens  sucht  man  in  Deutschland
praktische  Ingenieure,  die  mit  den  theoretischen  Grundlagen  ihrer  Technik  vertraut
waren.  Weder  hatte  das  Maschinenwesen  so  kräftige  Anregung  empfangen  wie  in
England,  noch  war  das  Bauingenieurwesen  im  18.  Jahrhundert  so  gefördert  worden
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        3.  Die  Stellung  der  Ingenieure  in  Deutschland.

381

wie  in  Frankreich.  Es  konnte  auch  in  Deutschland  kaum  anders  sein,  denn  die
politische  und  wirtschaftliche  Zerstückelung  ließ  keine  große  Technik  aufkommen.
In  den  letzten  Jahrzehnten  des  18.  Jahrhunderts  schrieb  Justus  Möser  begeistert
von  dem  Berufe  der  Kleinstaaten.  Er  zeigte,  wie  im  engen  Kreise  Kunst  und  Wissenschaft, ­
  Landbau  und  Bergbau  intensiv  gepflegt  werden  können.  Dieser  intensiven
Kleinpflege  verdankte  ja  das  deutsche  Berg-  und  Hüttenwesen  seine  Blüte.
Die  neue  Maschinentechnik  aber  brauchte  weite  Grenzen  und  große  Verkehrsgebiete. ­
  Zwischen  engen  Zollschranken  und  Grenzpfählen  konnte  die  neue  Technik
keine  Rolle  spielen.  Damit  komme  ich  auf  den  entscheidenden  Punkt:  England  und
Frankreich  hatten  große  Fortschritte  gemacht,  weil  dort  die  Technik  eine  Rolle  spielte,
weil  dort  die  Technik  neben  den  Wissenschaften  etwas  galt,  weil  dort  Wissenschaft
und  Technik  sich  gegenseitig  stützten  und  belebten;  in  Deutschland  hingegen  mußten
diese  Beziehungen  zwischen  Wissenschaft  und  Technik  ganz  natürlich  fehlen.  Denn
die  Entwickelungsbedingungen  der  Technik  waren  zu  ungünstig.  Die  schwächliche
Pflanze  konnte  nur  wenig  Aufmerksamkeit  erregen.  So  bestand  zwischen  den  altbewährten, ­
  stolzen  Naturwissenschaften  und  der  kleinen  Technik  eine  weite  Kluft.
Dazu  kam,  daß  gerade  zu  Anfang  des  19.  Jahrhunderts  an  den  deutschen  Universitäten
die  Naturphilosophie  herrschte.  Schellings  Einfluß  auf  die  Naturwissenschaften  war
groß.  Alles,  was  Praxis  hieß  oder  an  Praxis  erinnerte,  wurde  als  banausisch  verachtet. ­
  Ja,  sogar  das  wissenschaftliche  Experiment  stand  damals  in  geringem  Ansehen.
Unser  größter  Chemiker  hat  später  oft  geklagt,  wie  sehr  sich  die  deutschen  Naturwissenschaften ­
  schadeten,  als  sie  das  Experiment  verleugneten.  „Auch  ich  habe  diese,  an
Worten  und  Ideen  so  reiche,  an  wahrem  Wissen  so  arme  Periode  durchlebt;  sie  hat
mich  um  zwei  kostbare  Jahre  meines  Lebens  gebracht,"  schrieb  Justus  v.  Liebig.
Eine  Kluft  also  bestand  in  Deutschland  zwischen  Wissenschaft  und  Technik.
Die  Folge  dieses  Zustandes  war  eine  mangelnde  wissenschaftliche  Ausbildung  der
Ingenieure.  In  Frankreich  gab  es  schon  seit  dem  Ende  des  18.  Jahrhunderts,  in
England  seit  dem  Anfange  des  19.  Jahrhunderts  ausgezeichnete  Lehrbücher,  die
eine  Brücke  zwischen  Theorie  und  Praxis  herstellten.  In  Deutschland  dagegen  erschienen ­
  erst  1831  auf  ausdrücklichen  Wunsch  der  Preußischen  Regierung  Lehrbücher
der  Statik  und  Dynamik  für  den  praktischen  Gebrauch.
Vergebens  suchte  man  in  den  ersten  Jahrzehnten  des  19.  Jahrhunderts  wissenschaftlich ­
  gebildete  Ingenieure  in  Deutschland.  Dieser  Mangel  drängte  sich  in  Deutschland ­
  und  auch  in  Österreich  so  stark  auf,  daß  man  an  den  verschiedensten  Orten  den
Beschluß  faßte,  für  die  Ingenieure  technische  Schulen  zu  schaffen.
Voran  ging  Österreich,  wo  1815  in  Wien  die  Polytechnische  Schule  gegründet
wurde.  Dann  folgte  1821  Preußen  mit  der  Gründung  des  Gewerbeinstituts  zu
Berlin,  aus  dem  später  die  Technische  Hochschule  entstand,  1827  folgte  Bayern  mit
höheren  technischen  Schulen  zu  München  und  Nürnberg,  ein  Jahr  später  Sachsen  mit
der  Technischen  Schule  zu  Dresden,  dann  Hannover,  Württemberg  usw.
Jedoch  mit  der  Begründung  dieser  technischen  Schulen  war  die  Kluft  zwischen
Wissenschaft  und  Technik  noch  keineswegs  beseitigt.  Im  Gegenteil  trat  jetzt  diese
Kluft  noch  deutlicher  zutage,  denn  es  zeigte  sich,  daß  die  Mathematiker  und  Physiker,
die  man  als  Lehrer  an  die  neuen  technischen  Schulen  berief,  keine  Kenntnisse  von  der
Praxis  hatten;  und  an  wissenschaftlich  gebildeten  Ingenieuren,  die  man  als  Professoren
hätte  berufen  können,  war  ebenfalls  Mangel.
So  blieben  sie  neuen  Schulen  jahrzehntelang  ohne  starke  Wirkung.  Trotz  der
Zahlreichen  Institute  blieb  die  Ausbildung  der  deutschen  Ingenieure  nach  wie  vor
wangelhaft.
Es  kann  daher  nicht  befremden,  wenn  man  folgende  Äußerung  eines  klassischen
Zeugen  hört.  Werner  Siemens  schildert  die  technische  Bildung  im  Jahre  1840:
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        382  Dritter  Teil.  Industrie.  II.  Bausteine  zur  Würdigung  der  deutschen  Industrie.

„Es  herrschte  damals  noch  zwischen  Wissenschaft  und  Technik  eine  unüberbrückbare ­
  Kluft.  Zwar  hatte  der  verdienstvolle  Beuth,  der  wohl  unbestreitbar  als  Gründer
der  norddeutschen  Technik  anzuerkennen  ist,  im  Berliner  Gewerbeinstitut  eine  Anstalt
geschaffen,  die  in  erster  Linie  zur  Verbreitung  wissenschaftlicher  Kenntnisse  unter  den
jungen  Technikern  bestimmt  war.  Die  Wirkungsdauer  dieses  Instituts,  aus  dem
später  die  Gewerbeakademie  und  schließlich  die  Charlottenburger  Technische  Hochschule
hervorging,  war  aber  noch  zu  kurz  zur  Erhöhung  des  Niveaus  der  Bildung  bei  den
damaligen  Gewerbetreibenden."
In  den  ersten  Jahrzehnten  des  19.  Jahrhunderts,  ja  man  kann  sagen  in  der
ersten  Hälfte  des  19.  Jahrhunderts  herrschte  in  Deutschland  ein  Mangel  an  wissenschaftlich ­
  gebildeten  Ingenieuren.
Damals  aber  hielt  die  neue  Maschinentechnik  ihren  Einzug ­
  in  das  Leben  des  Staates.
Der  Staat  selbst  hatte  große  Maschinenanlagen  zu  errichten  und  zu  verwalten.
Ferner  war  das  neue  technische  Fachschulwesen  zu  regeln.  Realschulen  waren  einzurichten, ­
  weil  die  Elementarbildung  den  neuen  Verhältnissen  angepaßt  werden
mußte.  Die  neuartigen  Verhältnisse  der  Industrie  waren  zu  ordnen,  die  Beziehungen
zum  Handwerk  zu  regeln;  das  Patentwesen  mußte  begründet  werden.  Die  Gewerbesteuern ­
  waren  zu  reformieren.  Uber  die  seit  1815  schnell  zunehmenden  Straßen-  und
Brückenbauten  war  zu  entscheiden;  die  Verwaltung  des  Verkehrs  war  zu  organisieren.
Dann  kam  in  den  dreißiger  Jahren  das  Eisenbahnwesen,  in  den  vierziger  Jahren  das
Telegraphenwesen  mit  hundert  Aufgaben  und  hundert  Forderungen,  dazu  soziale  Aufgaben ­
  mancherlei  Art.
Alles  das  trat  in  der  ersten  Hälfte  des  19.  Jahrhunderts  an  die  deutschen  Staaten
heran.
Wer  sollte  diese  Aufgaben,  die  mit  der  neuen  Technik  zweifellos  eng  zusammenhingen, ­
  erfüllen?  An  wissenschaftlich  gebildeten  Ingenieuren  herrschte  Mangel.  Also
mußten  notwendig  die  juristischen  Verwaltungsbeamten  alles  dies  übernehmen.  Es
gab  gar  keinen  anderen  Weg.  Die  juristische  Verwaltung  tat  einfach  ihre  Pflicht,
als  sie  die  neuen,  fremden  Gebiete  übernahm.  Die  Techniker  aber  dienten  ihnen
als  Gehülfen.
So  ist  der  Zustand  geworden,  den  heute  viele  beklagen.  Die  Notwendigkeit  hat
ihn  geschaffen;  von  Ungerechtigkeit  und  Vergewaltigung  kann  niemand  sprechen.  Den
Juristen,  den  Medizinern,  den  Philologen,  den  Theologen  ist  von  alters  her  ein  bestimmtes ­
  Gebiet  im  Staat  und  in  der  Gesellschaft  gesichert.  Den  Ingenieuren  aber  ist
das  Los  gefallen,  Eroberer  zu  werden  im  eigenen  Vaterlande.
Das  Schicksal  zu  schelten,  haben  die  deutschen  Ingenieure  keine  Ursache.  Denn
in  dem  harten  Ringen,  es  den  begünstigten  Berufen  gleichzutun,  sind  die  technischen
Hochschulen  groß  geworden.  In  der  ganzen  Welt  sind  heute  die  technischen  Hochschulen ­
  Deutschlands  berühmt,  weil  hier  wissenschaftliche  Forschung  und  praktische
Tätigkeit  Hand  in  Hand  gehen.  Viele  Ausländer  pilgern  nach  Charlottenburg,
Braunschweig,  Hannover,  Dresden,  München,  Stuttgart,  Darmstadt,  Aachen,  Karlsruhe, ­
  um  an  diesen  Hochschulen  zu  studieren.  In  solchen  Mengen  kommen  jetzt  die
Ausländer,  daß  man  es  sogar  für  nötig  hält,  dieser  Invasion  einen  Damm  entgegenzusetzen. ­
  Die  deutsche  Jngenieurausbildung  gilt  heute  für  die  beste  der  Welt.
Mit  dieser  schnellen  Entwickelung  hat  die  Wertung  des  Jngenieurberufes  nicht
gleichen  Schritt  halten  können.  Sicherlich  wären  die  deutschen  Hochschulingenieure
heute  befähigt,  in  der  Staatswirtschaft  mehr  zu  sein  als  bloße  Gehülfen  der  Juristen;
jedoch  die  historisch  gewordene  Rangordnung  der  Berufskreise  ändert  sich  nur  schwer
und  langsam.  Daher  besteht  in  Deutschland  eine  Spannung  zwischen  der  hohen  Ausbildung ­
  des  Jngenieurwefens  und  der  mangelnden  Anerkennung  des  Ingenieur-
        <pb n="411" />
        4.  Die  örtliche  Verteilung  der  einzelnen  Industriezweige  in  Deutschland.  383

berufes.  Unter  dieser  Spannung  leiden  die  deutschen  Ingenieure,  und  es  ist  begreiflich, ­
  daß  sie  bestrebt  sind,  diese  Spannung  zu  lösen.
In  dieser  Beleuchtung  erscheint  die  heutige  Ingenieurbewegung  nicht  als  ein
unerheblicher  Vorgang,  der  unvermittelt  auf  Anregung  einiger  Persönlichkeiten  entstanden ­
  ist,  um  bald  wieder  zu  verschwinden;  sondern  diese  Bewegung  ist  das  Kennzeichen ­
  einer  starken  und  notwendigen  Entwickelung,  mit  der  die  deutsche  Staatswirtschaft ­
  zu  rechnen  hat.  Heute  schon  ist  jeder  deutsche  Ingenieur  von  diesen  Ideen
durchdrungen,  und  bald  wird  jedermann  zu  dieser  Frage  Stellung  nehmen  müssen.

4.  Die  örtliche  Verteilung  der  einzelnen  Industriezweige
in  Deutschland.
Von  F.  C.  Hub  er.

Huber,  Deutschland  als  Industriestaat.  Stuttgart,  I.  G.  Cotta  Nachfolger,  1901.  S-15  —18.
Der  Standort  der  einzelnen  Industriezweige  ergibt  sich  aus  ihrer  geschichtlichen
Herausgestaltung  und  aus  der  örtlichen  Verteilung  der  Bodenschätze  und  Wasserkräfte.
Die  wichtigsten  Materialien  für  die  gewerbliche  Produktion  stellen  Kohle  und
Eisen  dar;  dementsprechend  bilden  auch  unsere  Kohlen-  und  Eisenbergwerke ­
  das  feste  und  sichere  Fundament  der  Leistungs-  und  Konkurrenzfähigkeit
unserer  Industrie.
Das  Hauptkohlengebiet  Deutschlands  ist  das  rheinisch-westfälische  Kohlenbecken,
ein  20  km  breiter  Streifen,  der  sich  von  den  Rheinhäfen  Ruhrort  und  Duisburg
50  km  weit  die  Ruhr  entlang  zieht  und  3700  qkm  kohlenführendes  Land  mit  einem
Kohlenreichtum  von  60  000  Millionen  t  umfaßt.  Dort  werden  jährlich  43  Millionen  t
Kohlen  im  Werte  von  über  300  Millionen  Jt  gefördert,  was  nicht  weniger  als
150  000,  d.  h.  %  sämtlicher  im  deutschen  Kohlenabbau  beschäftigten  Bergleute  beansprucht. ­
  An  die  Kohlenwerke  reihen  sich  daselbst  unzählige  Eisenschmelzen,  Walzwerke, ­
  Hammerwerke  und  Eisengießereien  an;  in  ihrer  Vereinigung  bieten  sie  das
Gesamtbild  einer  Metallindustrie,  die  über  mehr  als  200  000  Arbeitskräfte  verfügt.
—  Die  beiden  anderen  großen  Kohlenbecken  liegen  bei  Oppeln  (Schlesien)  und  Saarbrücken. ­
  In  Schlesien  fördern  58  000  Personen  jährlich  22  Millionen  t  Steinkohlen
im  Werte  von  126  Millionen  Jl,  an  der  Saar  32  000  ca.  9  Millionen  1  im  Werte
von  80  Millionen  M.  Auch  an  diese  beiden  Kohlenreviere  schließt  sich  eine  mächtige
Eisenindustrie  an.  —  Die  Eisenverarbeitung  blüht  außerdem  im  Thüringer  Wald  und
im  Erzgebirge. 12
Deutschlands  Bergbau,  Salinen-  und  Hüttenwesen,  worin  insgesamt  482  000
Personen  beschäftigt  sind,  geben  einen  Ertrag  von  fast  V/z  Milliarden  Jl  oder  das
Dreifache  von  dem,  was  Frankreich  aus  seinen  Bodenschätzen  gewinnt. 2  *
In  der  Eisönverarbeitung  hat  namentlich  die  Fabrikation  von
Maschinen,  Geschützen  und  Gewehren,  Messern  und  Kleineisenwaren  einen  Weltruf.
Die  Hauptplätze  für  den  Maschinenbau  sind:  Chemnitz,  Magdeburg,  Stettin,  Hamburg,
Flensburg,  Deutz,  Düsseldorf,  Aachen,  Breslau,  Berlin,  Hannover,  Kassel,  Nürnberg,
München,  Augsburg,  Eßlingen,  Stuttgart-Berg,  Karlsruhe,  Straßburg,  Mülhausen ­
  i.  E.,  Mannheim.  Das  Hauptgebiet  der  Eisenindustrie  im  eigentlichen  Sinne
sst  Rheinland-Westfalen.  Hier  ist  die  Teilung  der  Arbeit  auch  örtlich  durchgeführt.
Solingen  z.  B.  ist  Hauptplatz  für  Schmiedwaren,  Iserlohn,  Aachen  und  Remscheid
für  Draht  und  Nadeln,  Essen  für  die  Gußstahlfabrikation  und  Geschützgießerei.
(Krupp  allein  beschäftigt  40  000  Arbeiter). 2
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        384  Dritter  Teil.  Industrie.  II.  Bausteine  zur  Würdigung  der  deutschen  Industrie.

Neben  der  Kohlen-  und  Eisenindustrie  bildet  das  dritte  Hauptgewerbe  die
Textilindustrie.  Sie  ist  in  Deutschland  nicht  minder  bedeutend.  Die  Hauptsitze
befinden  sich  im  Elsaß,  in  Schwaben,  Oberfranken,  in  der  Rheinprovinz,  in  Sachsen,
Brandenburg  und  Schlesien.  Von  den  beiden  ältesten  Zweigen  der  Industrie  ist  die
Leinenweberei  vorzüglich  im  Riesengebirge,  der  Lausitz,  in  Westfalen  (Bielefeld,  Osnabrück) ­
  und  auf  der  Schwäbischen  Alb,  die  Wollweberei  —  zum  Teil  in  Anlehnung
an  die  Schafzucht  —  hauptsächlich  in  Hannover  und  Westfalen,  in  der  Rheinprovinz
und  in  Sachsen,  Brandenburg  und  Schlesien  zu  Hause.  Zu  diesen  beiden  Zweigen
traten  Ende  des  18.  Jahrhunderts  die  Baumwollweberei  hinzu,  mit  dem  Hauptsitz  in
Elsaß-Lothringen,  Schwaben,  Sachsen  und  in  den  Rheinlanden  (Wuppertal).  Die
Zeugdruckerei  ist  in  Sachsen,  Brandenburg,  im  Ober-Elsaß  und  im  badischen  Wiesental ­
  stark  vertreten.  —  Einen  Weltruf  genießen  Krefelds  Seidensamte,  die  Aachener
Wollwaren,  Berlins  Konfektionsartikel,  die  Plauener  Stickereien,  die  Tuche  von  Greiz
und  Gera,  Aachen,  Kottbus  und  Hirschberg.
An  vierter  Stelle  ist  die  am  Untermain  und  Mittelrhein  konzentrierte
chemische  Großindustrie  in  Höchst,  Griesheim  a.  M.,  bei  Frankfurt  und  Ludwigshafen ­
  anzuführen.  Ihr  reihen  sich  die  der  Chemie  im  weiteren  Sinne  zugehörigen
Exportindustrien  an,  zunächst  die  Zucker  fabrikation  der  Provinz  Sachsen  (Magdeburg). ­
  Hier  wie  im  Osten  und  Nordosten  sind  außerdem  die  Branntweinbrennerei ­
  und  die  Stärkefabrikation  zu  Hause.  Die  Bierbrauerei
hat  ihren  Hauptsitz  in  München,  dann  in  den  Großstädten  Berlin,  Hamburg,  Dresden,
Dortmund  2c.;  bekanntlich  hat  sich  ihr  Produkt  weit  über  Deutschlands  Grenzen  eingebürgert. ­

Weiter  sind  die  Ein-  und  Ausfuhrstellen,  die  Hafenplätze  der  Nord-  und  Ostsee,
naturgemäß  zu  Standorten  für  die  Verarbeitung  und  Veredlung  der  auf  dem  Seeweg ­
  eingeführten  Rohstoffe,  wie  Roggen,  Häute,  Jute,  Tabak,  Reis,  Kakao  usw.,
geworden  und  werden  dies  immer  mehr.  An  den  mächtigen  Fabriken,  die  für  jene
Zwecke  in  Hamburg,  Bremen,  Kiel,  Stettin  usw.  errichtet  worden  sind,  gibt  sich  vorläufig ­
  nur  die  Tendenz  kund,  in  der  sich  die  gesunde  Entwickelung  fortsetzen  wird.
In  den  Großstädten  —  vor  allem  in  der  Reichshauptstadt  selbst  —  führte
ein  anderes  Moment  zur  örtlichen  Konzentration  gewisser  Industrien,  nämlich  das
überreichliche  Angebot  billiger,  namentlich  weiblicher  Arbeitskraft.  Berlin  beschäftigt
in  der  Bekleidungsindustrie  (hauptsächlich  Konfektion)  100000,  in  der
Metallindustrie  74000,  in  der  Klavier-  und  Möbelfabrikation
34  000,  in  den  polygraphischen  Gewerben  29  000  Personen.  Überhaupt  ist
Berlin  mit  seinen  460  000  Arbeitern  die  mächtigste  Industriestadt  des  Deutschen
Reiches.  Relativ  mehr  Arbeiterbevölkerung  haben  nur  Dortmund  mit  637,  Barmen
mit  596,  Chemnitz  mit  570,  Aachen  mit  537,  Düsseldorf  mit  552,  Elberfeld  mit  538
Arbeitern  und  Familienangehörigen  auf  je  1000  Einwohner. 6
Endlich  haben  wir,  um  ein  Gesamtbild  zu  geben,  noch  einige  Spezialitäten  und
ihre  altrenommierten  Fabrikationssitze  zu  erwähnen;  so  die  Porzellanfabrikat ­
  i  o  n  in  Meißen  und  Berlin,  den  V  u  ch  d  r  u  ck  und  den  P  i  a  n  o  b  a  u  in  Leipzig,
Berlin,  Stuttgart,  die  Leder-  und  Lederwarenindustrie  in  Pirmasens,
Offenbach,  Berlin,  Weißenfels,  Siegen  und  Reutlingen,  die  Feinmechanik  und
Optik  in  Rathenow,  Halle,  Jena,  München,  Tuttlingen,  die  Zucker-  und
Schokoladenwarenfabrikation  in  Köln,  Dresden  und  Stuttgart.
Anmerkungen.  1.  Im  Jahre  1911  wurden  in  den  Oberbergamtsbezirken  Bonn,  Breslau
und  Dortmund  rund  17,  42,3  und  91,3  —  rund  150,6  Millionen  t  Steinkohlen  im  Werte
von  193,7,  372,4  und  888,4  —  1454,5  Millionen  M  gefördert.  Vierteljahrshefte  zur
Statistik  des  Deutschen  Reichs.  Herausgegeben  vom  Kaiserlichen  Statistischen  Amte.
21.  Jahrgang,  1912.  Zweites  Heft.  Berlin,  Puttkammer  &amp;amp;  Mühlbrecht,  1912.  S.  80.  Die
        <pb n="413" />
        5.  Die  Eisenindustrie.

385

Belegschaften  der  Steinkohlengruben  in  den  genannten  Bezirken  waren  im  Jahresmittel  1911
74038,  145  391  und  341716  —  561  145  Mann  stark.  Deutscher  Reichsanzeiger  und
Königlich  Preußischer  Staatsanzeiger.  Berlin,  den  8.  Juni  1912.  Nr.  136.  2.  Beilage.  &amp;gt;S-  2.s
2.  Rach  der  Berufs-  und  Betriebszählung  vom  12.  Juni  1907  waren  im  deutschen
Kohlenbergbau  533  823,  in  der  Metallverarbeitung  937  020  und  in  der  Industrie  der  Maschinen,
Instrumente  und  Apparate  1  120  282  Personen  einschl.  der  Betriebsleiter  beschäftigt.  Statistisches ­
  Jahrbuch  für  das  Deutsche  Reich.  30.  Jahrgang  1909.  Herausgegeben
vom  Kaiserlichen  Statistischen  Amte.  Berlin,  Puttkammer  &amp;amp;  Mühlbrecht,  1909.  S.  76.
3.  Im  deutschen  Bergbau,  Salinen-  und  Hüttenwesen  arbeiteten  nach  der  Berufs-  und
Betriebszählung  vom  12.  Juni  1907  860  903  Mann  einschl.  der  Betriebsleiter.  Statistisches
Jahrbuch  für  das  Deutsche  Reich  a.  a-  O.  S-  76.
4.  Der  Wert  unserer  wichtigsten  Bergwerks-,  Salinen-  und  Hüttenerzeugnisse  betrug
im  Jahre  1911  über  3,3  Milliarden  M.  Vierteljahrshefte  zur  Statistik  des
Deutschen  Reichs  a.  a.  O.  S.  79—80.  Die  Mineraliengewinnung  Frankreichs  wertete
1908  676  und  1909  669  Millionen  Frs.  Glückauf.  Berg-  und  Hüttenmännische  Zeitschrift.
Redaktion:  Beeckmann  und  Jüngst.  47.  Jahrgang.  Essen-Ruhr,  Selbstverlag  des  Vereins
für  die  bergbaulichen  Interessen  im  Oberbergamtsbezirk  Dortmund,  1911.  S.  1650.
5.  Nach  der  Aufnahme  vom  1.  Januar  1912  belief  sich  die  Gesamtzahl  der  auf  den
Kruppschen  Werken  beschäftigten  Personen  auf  69  950.  Von  diesen  kamen  auf  die  Guhstahlfabrik
  Essen  mit  den  Schießplätzen  37  853,  die  Friedrich  Alfred-Hütte  in  Rheinhausen  6346,
das  Stahlwerk  Annen  980,  das  Grusonwerk  in  Magdeburg-Buckau  4427,  die  Germaniawerft
in  Kiel  4923,  die  Kohlenzechen  10  008,  die  mittelrheinischen  Hüttenwerke  853  und  die  Eisensteingruben ­
  4507.  Jahresbericht  der  Handelskammer  für  den  Kreis  Essen.  1911.
Teil  ll.  Essen,  Druck  von  W.  Girardet,  1912.  S-  23.
6.  Die  Verhältnisse  haben  sich  inzwischen  nicht  wesentlich  geändert.  Nach  der  Berufsund ­
  Betriebszählung  vom  12.  Juni  1907  gab  es  nämlich  in  Berlin  546  758  Industriearbeiter
(bei  einer  Gesamtbevölkerung  von  2  005146):  davon  kamen  auf  das  Bekleidungsgewerbe
143  593,  auf  die  Metallverarbeitung  63  554,  auf  die  Industrie  der  Maschinen,  Instrumente
und  Apparate  66  958,  auf  die  der  Holz-  und  Schnitzstoffe  44  018  und  auf  die  polygraphischen
Gewerbe  21  685.  In  Dortmund  lebten  121  994  Industriearbeiter  einschl.  der  Familienzugehörigen ­
  (bei  einer  Gesamtbevölkerung  von  188  817),  in  Barmen  108  871  (158  462),  in  Chemnitz ­
  171  208  (260  795),;  in  Aachen  86  540  (150  290),  in  Düsseldorf  150  777  (262  474)  und  in
Elberfeld  96  303  (162  490).  Statistik  des  Deutschen  Reichs,  Bd.  207,  1.  Berufsstatistik. ­
  Herausgegeben  vom  Kaiserlichen  Statistischen  Amte.  Abt.  VI  (Großstädte),  Heft  1.
Berlin,  Puttkammer  &amp;amp;  Mühlbrecht,  1909.  S.  29—30,  S.  138,  S.  225,  S.  284,  S.  233,  S.  193
und  S.  217.
(Zusatz  von  G.  M.)

5.  Die  Eisenindustrie.
Von  K.  Geiger,  E.  Hoff,  R.  Kind,  R.  Lemke,  O.  Petersen,  M.  Philips,
E.  Schrödter,  Th.  Sehmer  und  O.  Vogel.

Gemeinfahliche  Darstellung  des  Eisenhüttenwesens.  Herausgegeben  vom
Verein  deutscher  Eisenhüttenleute  in  Düsseldorf.  8.  Ausl.  Düsseldorf,  Verlag  Stahleisen  m.
b-  H..  1912.  S.  198-204.
Man  unterscheidet  in  Deutschland  für  das  Eisengewerbe  geographisch  folgende
Houptbezirke:  1.  Niederrhein-Westfalen;  2.  Siegerland  und  Nassau;  3.  Saarbezirk;
4.  Luxemburg-Lothringen;  5.  Oberschlesien:  6.  die  zerstreut  liegenden  Werke.
Der  erste  Aufschwung  des  Eisenhüttenwesens  am  Niederrhein  und  in
Westfalen  fällt  etwa  in  die  zweite  Hälfte  der  fünfziger  Jahre  des  vorigen  Jahrhunderts. ­
  Er  hängt  mit  der  Entwicklung  des  Kohlenbergbaues  und  der  Eisenbahnen
Zusammen.  Die  Hochöfen  fanden  in  unmittelbarer  Nachbarschaft  trefflichen  Brennstoff, ­
  Absatz  des  Roheisens  und  eine  tüchtige  Arbeiterbevölkerung.  Den  Bezug  von
Mollat,  Volkswirtschaftliches  Qucllenbuch.  4.  Aufl.  25
        <pb n="414" />
        386  Dritter  Teil.  Industrie.  II.  Bausteine  zur  Würdigung  der  deutschen  Industrie.

Spat-,  Braun-  und  Roteisensteinen  aus  dem  Siegerland,  von  der  Lahn  und  Dill,
der  Rasenerze  aus  Holland  und  Belgien  erleichterte  ein  sich  stetig  ausdehnendes,  weitverzweigtes ­
  Eisenbahnnetz,  wozu  noch  die  teilweise  Benutzung  des  Rheinstromes  trat.
Auch  hoffte  man  auf  nachhaltige  Eisenerzgewinnung,  z.  B.  an  Kohleneisenstein  im
Bezirk  selbst,  was  sich  allerdings  als  Täuschung  erwies.  Der  Schwerpunkt  lag  in
der  Herstellung  guten  Puddelroheisens,  womit  die  Mehrzahl  der  Hochöfen  beschäftigt
war,  und  das  in  den  zahlreichen  Puddel-  und  Walzwerken  der  Gegend  selbst  und
auch  über  deren  Grenze  hinaus  willige  Abnehmer  fand.  Die  Einführung  des
Bessemerverfahrens  veranlaßte  den  ersten  Umschwung.  Graues,  phosphorfreies  Roheisen ­
  wurde  stark  begehrt,  für  welches  nur  wenige  Hütten  geeignete  Erze  beschaffen
konnten.  Das  Ausland,  namentlich  der  Bilbaobezirk  in  Nordspanien,  bot  Aushilfe,
die  noch  heute,  auch  für  andere  Roheisensorten,  benutzt  wird.  Wenn  auch  die  Walzwerke ­
  allmählich  gelernt  hatten,  das  billige  Roheisen  aus  Luxemburg-Lothringen  und
Ilsede  zu  verarbeiten,  so  trat  jedoch  die  Bedeutung  des  phosphorhaltigen  Roheisens
mit  der  Einbürgerung  des  Thomasverfahrens  erst  in  ihrem  ganzen  Umfang  auf.
Die  Erzeugung  an  Thomasroheisen,  welche  mit  der  im  Herbst  1879  gleichzeitig  in
Hörde  und  Weiderich  stattgehabten  Aufnahme  des  Thomasprozesses  ihren  Anfang
nahm,  ist  seither  auf  über  9,3  Millionen  t  im  Jahr  gestiegen,  während  nur  noch  etwa
314  000  t  Bessemerroheisen  fielen,  d.  h.  dreißigmal  so  viel  Thomasroheisen  als  Bessemerroheisen. ­
  Es  ist  bekannt,  daß  die  Erfindung  der  Engländer  Thomas  und  Gilchrist
erst  in  Deutschland  den  praktischen  Ausbau  erfahren  hat,  und  daß  sie  für  letzteres  Land
besonders  segensreich  geworden  ist.  In  England  hat  sich  das  basische  Birnenverfahren
nur  für  eine  verhältnismäßig  geringe  Menge  Flußeisen  eingebürgert,  während  es
in  den  Vereinigten  Staaten  nur  vorübergehend  Boden  gefunden  hat.  Dagegen  geht
man  in  allen  drei  Ländern  in  steigendem  Maße  zum  basischen  Martinverfahren  über,
um  durch  dieses  die  großen  Mengen  Erze  zu  verarbeiten,  die  zu  viel  Phosphor  für
die  sauren  Prozesse  und  zu  wenig  für  den  basischen  Konverterprozeß  haben.
Preußen  ist  (1910)  an  der  zolldeutschen  Roheisenerzeugung  mit  68,6  %,
dagegen  an  der  Eisensteinförderung  nur  mit  13,6  %  beteiligt.*  **) )  Dieser  Mangel
trifft  hauptsächlich  den  Oberbergamtsbezirk  Dortmund,  der  34,7  %  der  Roheisenmenge ­
  Deutschlands,  aber  nur  1,4  %  des  Eisensteins  liefert,  und  Oberschlesien, ­
  wo  nur  etwa  20  %  der  verbrauchten  Erze  an  Ort  und  Stelle  gefördert
werden.  In  erster  Reihe  fehlt  es  hier  an  geeigneten  Erzen  für  Thomasroheisen,
namentlich  nachdem  die  vorhandenen  Schlackenhalden  aufgebraucht  sind,  so  daß  man
zu  ausgiebigem  Bezug  von  ausländischen  Schlacken  und  Erzen  hat  übergehen  müssen.
Die  Bedeutung  der  Eisenerzzufuhr  nach  dem  niederrheinischen  Kohlenrevier
zeigen  folgende  Ziffern:
aus  dem  Auslande  aus  dem  Inlands  zusammen
1909  6  347  205  t  (58  »/„)  4  479  204  t  (42  °/„)  10  826  407  t
1910  war  die  Zufuhr  noch  sehr  viel  größer,  etwa  12  Millionen  t,  wovon  8  Duisburg-Ruhrorter
  Hüttenwerke  allein  8  059  808  1  aufnahmen.  Diese  Zunahme  stützt
sich  insbesondere  auf  die  vermehrte  Zufuhr  deutsch-luxemburgischer  Minette,  die  mit
etwa  3  Millionen  t  die  schwedische  Einfuhr  nach  dem  Rheine  bereits  geschlagen  hat.
Auch  die  französische  Minette  findet  immer  mehr  Absatz  am  Niederrhein,  was  durch  die
Ausdehnung  des  Minettetarifs  auf  die  französischen  Grenzstationen  sehr  begünstigt
wurde.  Daß  der  Minetteverbrauch  im  Ruhrrevier  noch  nicht  stärker  zugenommen
hat,  ist  allein  auf  die  hohen  Frachtkosten  zurückzuführen.
**)  Das  Eisengewerbe  im  Flußgebiet  der  Sieg  und  Lahn  ist  uralt,  da  alle

*)  Die  Prozentsätze  des  Jahres  1889  waren  nach  75  bezw.  31,6  c /o-**)

  Vgl.  zu  den  beiden  folgenden  Absätzen  oben  Mollat  S.  105  -110.  —  G.  M.
        <pb n="415" />
        5.  Die  Eisenindustrie.

387

Grundbedingungen  hierfür  vorhanden  waren.  Eisenerze  boten  die  Berge,  Holzkohlen ­
  die  Waldungen,  Betriebskräfte  die  vielen  kleinen  Flüsse  und  Bäche,  welche  auf
den  Höhen  entspringen.  Im  Einklang  mit  den  damaligen  Gebräuchen  bildete  sich
ein  vollständig  zunftmäßiger  Eisenhüttenbetrieb  aus,  der  teilweise  bis  in  die  erste
Hälfte  des  vorigen  Jahrhunderts  bestand.  Die  ersten  genauen  Nachrichten  stammen
aus  dem  15.  Jahrhundert.  Am  22.  Juli  1443  wurde  die  älteste  bekannte  landesherrliche ­
  Verordnung  über  den  Eisenhüttenbetrieb  gegeben.  Im  Jahre  1478  schlossen
Graf  Johann  von  Nassau  und  Graf  Gerhard  von  Sayn  einen  Vertrag,  wonach  die
beiderseitigen  Untertanen  sich  eidlich  verpflichten  sollten,  außerhalb  der  Grafschaften
Nassau  und  Sayn  die  Schmelzkunst  nicht  zu  lehren  bei  Verwirkung  des  Leibes  und
Lebens.  Die  noch  in  Betrieb  befindliche  Hainerhütte  bestand  schon  1492.
Das  Siegerland  ist  mit  Recht  von  alters  her  berühmt  wegen  seiner  reinen
manganhaltigen  Eisensteine,  die  sich  besonders  zur  Darstellung  von  Spiegeleisen  und
hochwertigem  Puddeleisen  eignen.  Die  Erze  werden  teils  an  Ort  und  Stelle  verschmolzen, ­
  teils  den  rheinisch-westfälischen  und  anderen  Hochöfen  geliefert.  In  der
Hochbewegung  des  Jahres  1899  sind  mehrere  der  dortigen  Hochöfen  in  den  Besitz  von
westfälischen  Werken  übergegangen,  weil  diese  sich  bei  der  Knappheit  an  Roheisen
ihren  Bezug  sichern  wollten.  Demgegenüber  hat  im  Siegerland  die  Verarbeitung
des  Roheisens  im  Martinofen  nicht  unerheblich  zugenommen.  Das  Siegerland  verbraucht ­
  selbst  nur  etwa  die  Hälfte  seiner  Förderung;  die  andere  Hälfte  geht  nach  dem
Niederrhein  und  Westfalen,  neuerdings  auf  Grund  der  sehr  ermäßigten  Frachtsätze
auch  nach  Oberschlesien,  wogegen  ungefähr  die  gleichen  Mengen  aus  dem  Lahn-  und
Dillgebiet  bezogen  werden.
Die  Hauptförderung  an  Dill  und  Lahn  im  ehemaligen  Herzogtum  Nassau
besteht  aus  Roteisensteinen,  welche  ebenfalls  teils  zu  trefflichem  Gießereiroheisen  in  der
Nähe,  teils  in  Rheinland-Westfalen  zur  Verhüttung  gelangen.
Das  Vorkommen  toniger  Sphärosiderite  und  roter  Toneisensteine  innerhalb
des  Saarbrücker  Steinkohlengebirges  gab  die  erste  Veranlassung  zur  Entwicklung
des  Eisenhüttenbetriebes  an  der  Saar,  welcher  jetzt  seinen  Erzbedarf  fast  ganz  aus
Lothringen  und  Luxemburg  bezieht.  In  den  Schlackenhalden  aufgefundene  römische
Münzen  hat  man  als  Beweis  dafür  angesehen,  daß  schon  zur  Zeit  der  Römerherrschaft
Eisenhütten  dort  betrieben  worden  sind;  im  Jahre  1514  wurden  in  dem  Eisenwerk  zu
Wiebelskirchen  eiserne  Töpfe,  Öfen,  Geschütze  und  Kugeln  gegossen,  es  hatte  sich  also
dort  in  jener  Zeit  bereits  der  Übergang  von  der  unmittelbaren  Erzeugung  schmiedbaren ­
  Eisens  aus  Erzen  zum  Hochofenbetrieb  vollzogen.  Der  Dreißigjährige  Krieg
brachte  auch  den  Eisenwerken  an  der  Saar  schwere  Schädigungen.  Das  Neunkirchener
  Werk  wurde  1635  durch  lothringisch-spanische  Truppen  vollständig  zerstört.
Erst  in  der  zweiten  Hälfte  des  verflossenen  Jahrhunderts  nahm  die  Entwicklung  der
Eisenindustrie  an  der  Saar  wieder  einen  günstigeren  Verlauf,  zuerst  nur  zögernd,
dann  aber  nach  dem  Großen  Kriege  und  vor  allem  nach  Einführung  des  Thomasverfahrens ­
  mit  glänzendem  Erfolg.  Heute  liefert  der  Saarbezirk  etwa  8  %  der  deutschen
Roheisenerzeugung  und  steht  damit  unter  den  deutschen  Eisenindustriebezirken  an
dritter  Stelle.
Der  Aufschluß  der  Minetteerz-Ablagerungen  in  Luxemburg,  Lothringen ­
  und  ihren  Ausläufern  nach  Frankreich  und  Belgien  veranlaßte  in  diesen  und
den  Nachbargebieten  einen  großartigen  Aufschwung  des  Eisengewerbes.  Lothringens
und  Luxemburgs  Eisenerzförderung  hat  in  kurzer  Zeit  alle  anderen  Bezirke  Deutschlands ­
  überflügelt,  sie  betrug  im  Jahre  1910  fast  80  %  der  Gesamtförderung,  und
auf  den  dortigen  Vorräten  beruht  die  Zukunft  der  deutschen  Eisenerzindustrie.
Nach  der  Schätzung  von  K  o  h  l  m  a  n  n  ist  der  Erzvorrat  von  Deutsch-Lothringen  auf
annähernd  1800  Millionen  t  zu  veranschlagen,  so  daß  er  unter  Zugrundelegung  der
25*
        <pb n="416" />
        388  Dritter  Teil.  Industrie.  II.  Bausteine  zur  Würdigung  der  deutschen  Industrie.

heutigen  Förderung  auf  etwa  130  Jahre  ausreicht,  während  Luxemburg  über
300  Millionen  t  verfügt.  Nicht  nur  für  die  lothringischen,  sondern  auch  für  westfälische
Hochöfen  ist  die  verhältnismäßig  spät  erfolgte  Ausschließung  von  neuen  Erzgruben
im  Gebiete  von  Nancy  und  Briey  von  Bedeutung  geworden.  Der  früher  ziemlich
gleichwertig  stattfindende  Austausch  von  Erzen  über  die  Grenze  hat  sich  zu  einer  immer
größer  werdenden  Mehreinführung  französischer  Minette  gestaltet,  wovon  ein  großer
Teil  nach  dem  Ruhrbezirk  geht.  Richtiger  wäre  es,  zu  sagen,  daß  sich  heute  mehr  und
mehr  ein  Austausch  französischer  Erze  gegen  deutsche  Kohlen,  an  denen  es  im
französischen  Minettegebiet  sehr  fehlt,  entwickelt.
Die  Saarwerke  brauchen  nur  90  km  beim  Bezug  der  Erze  zu  überwinden  und
haben  anderseits  den  Vorteil,  die  Kohle  zum  Teil  bei  der  Hand  zu  haben,  sie  arbeiten
daher  unter  ziemlich  gleichen  Verhältnissen  wie  die  luxemburgisch-lothringischen.
Während  man  sich  früher  in  Lothringen  auf  die  Erblasung  von  Roheisen  beschränkte,
ist  man  dort  neuerdings,  begünstigt  durch  die  Fortschritte  in  der  Wärmeausnutzung
der  Brennstoffe  im  Hochofen,  in  großartiger  Weise  zur  Herstellung  von  Flußeisen  und
Fabrikaten  daraus  übergegangen.  Nachdem  um  die  Jahrhundertwende  in  Lothringen
und  dem  benachbarten  Luxemburg,  in  welchem  ähnliche  Verhältnisse  obwalten,
mehrere  neue  Stahlwerke  in  Betrieb  gekommen  waren,  die  mit  den  modernsten
maschinellen  Einrichtungen  zur  Massenfabrikation  eingerichtet  sind,  entstehen  neuerdings ­
  weitere  Neubauten  umfangreichster  Art.
Ein  weiterer  großer  Eisenbezirk  Deutschlands  liegt  an  seiner  Ostgrenze,  in
Oberschlesien.  Das  schon  seit  dem  13.  Jahrhundert  in  Oberschlesien  heimische
Eisengewerbe  wurde  durch  den  Dreißigjährigen  Krieg  derartig  geschädigt,  daß  es  sich
bis  zu  dem  Regierungsantritt  Friedrichs  des  Großen  1740  noch  kaum  erholt  hatte.
Dieser  große  König  und  sein  Nachfolger  haben  dann,  unterstützt  von  Männern  wie
Heinitz  und  Reden,  ganz  im  Sinne  der  damals  herrschenden  fürsorgenden  Wirtschaftspolitik, ­
  den  Bau  von  Hochöfen  in  jeder  Weise  gefördert.  Keine  Kosten  wurden
gescheut,  um  geschulte  Arbeiter  heranzuziehen  und  in  England  die  neuen  Errungenschaften, ­
  insbesondere  die  Herstellung  von  Koksroheisen,  zu  studieren.  So  stand  bald
Oberschlesiens  Eisenindustrie  so  hoch,  daß  bereits  1786  in  England  große  Nachfrage
nach  schlesischem  Eisen  war  und  schon  1796  der  erste  Kokshochofen  auf  der  staatlichen
Hütte  zu  Gleiwitz  angeblasen  werden  konnte.  Die  oberschlesischen  Kohlen  können
bezüglich  ihrer  Güte  und  Verwendbarkeit  für  den  Eisenhüttenbetrieb  mit  denen  des
Ruhrbezirkes  nicht  wetteifern.  Der  Koks  ist  mürber  und  unreiner,  aber  man  bemüht
sich  mit  sichtlichem  Erfolg  dort  eifrig,  durch  gute  Einrichtungen  das  Mögliche  zu
erreichen.  Auch  die  wenigen  noch  vorhandenen  Eisenerze  erleichtern  deren  Verhüttung ­
  nicht;  der  Gehalt  ist  keineswegs  hoch,  die  Beschaffenheit  teilweise  fein  und
mulmig.
Nach  der  Statistik  des  Oberschlesischen  Berg-  und  Hüttenmännischen  Vereins
betrugen  im  Jahre  1911  in  Oberschlesien  die  Erzeugungsmengen  an

t
Roheisen  963  382
Gußwaren  II.  Schmelzung  80  992
Stahlformguß  .  .  .  19179
Fertigeisen:  a)  der  Walzwerke  806  617
b)  der  Verfeinerungsbetriebe  289162

Die  eigene  Erzförderung  des  oberschlesischen  Bezirks  geht  von  Jahr  zu  Jahr
zurück.  Sie  betrug  im  Jahre  1911  nur  noch  142  152  t,  während  noch  im  Jahre  1889
die  oberschlesischen  Erzvorkommen  797  635  t  lieferten.  Die  verbrauchten  Eisenerze  sind
deshalb  zum  großen  Teil  schwedischen  oder  russischen  Ursprungs.
Da  die  Erzversorgung  Oberschlesiens  immer  schwieriger  wird  und  die  Staatsbahnverwaltung ­
  sich  jahrelang  weigerte,  die  Frachtkosten  für  schwedische  Erze  von
        <pb n="417" />
        6.  Die  chemische  Industrie.

389

Stettin  nach  Beuchen  zu  ermäßigen,  so  entschloß  sich  ein  oberschlesischer  Großindustrieller, ­
  an  der  Küste  bei  Stettin  das  chochofenwerk  Kraft  zu  errichten.  Das  Erz
kann  dort  bis  an  den  Hochofen  per  Schiff  herangebracht  und  die  Kohle  aus  dem  Ruhrrevier ­
  oder  England  auf  dem  Wasserwege  bezogen  werden.  Diesen  ersten  glücklich
verlaufenen  Versuchen  folgten  in  wenigen  Jahren  die  Hochofenwerke  in  Lübeck,
Emden  und  Bremen.
Ilsede  und  Georgs-Marien-HUtte  in  der  Provinz  Hannover,  die  Maximilianshütte ­
  bei  Rosenberg  in  Bayern  und  bei  Zwickau  in  Sachsen  sind  vereinzelt
liegende  bedeutende  Werke,  deren  Gründung  und  Betrieb  auf  Erzvorkommen  in  der
Nachbarschaft  beruhte.
Das  Hauptvorkommen  von  Peine-Jlfede  bei  Bülten-Adenstedt  ist  eine  Erzmulde
von  40  qkm,  die  ein  2—13  m  mächtiges  Bohnerzlager  enthält,  welches  durch  zum
Teil  kalkige,  zum  Teil  tonige  Mittel  ein  festes  Konglomerat  bildet.  Diese  großen
Ablagerungen  von  Eisenerzen,  welche  sich  zum  Thomasroheisen  trefflich  eignen,  sichern
diesem  Werk  eine  technisch-wirtschaftliche  Ausnahmestellung.
Die  Grundlage  der  Georgs-Marien-Hütte  wird  durch  die  Eisensteinlager  von
Hüggel  gebildet,  während  die  Maximilianshütte  außer  ihrem  Erzbesitz  in  Thüringen,
der  an  Ort  und  Stelle  eine  Verhüttung  findet,  für  die  Hochofenanlage  in  Rosenberg
über  treffliche  Erze  aus  den  dem  Werk  gehörigen  Eifensteingruben  bei  Sulzbach  und
Auerbach  (Oberpfalz)  verfügt.
In  Bayern  scheint  sich  eine  weitere  neue  Grundlage  für  die  deutsche  Eisenindustrie ­
  zu  entwickeln,  denn  in  den  letzten  Jahren  hat  u.  a.  die  Gewerkschaft  Wittelsbach ­
  mit  kühnem  Unternehmungsgeist  auf  dem  Hochplateau  der  Fränkischen  Alb  die
sog.  Alberze,  d.  h.  mächtige  Brauneisensteinlager  von  teils  körniger,  teils  mulmiger
Beschaffenheit  und  wechselndem  Eisengehalt  gemutet.  Das  gesamte  Erzfeld  bedeckt
ungefähr  120  000  ha,  wovon  die  genannte  Gewerkschaft  e U  besitzt.  Der  Inhalt  wird
auf  1700  Millionen  t  geschätzt.

6.  Die  chemische  Industrie.
Von  F.  C.  Huber.
Huber,  Deutschland  als  Industriestaat.  Stuttgart,  I.  G.  Cotta  Nachfolger,  1901.
S.  370—373.
Die  chemische  Industrie,  deren  Produktion  heute  einen  Wert  von  einer  Milliarde  Ji
darstellt,  ist  eine  Schöpfung  der  neuesten  Zeit.  Ihre  Anfänge  weifen  zurück  auf  die
Erzeugung  der  Pottasche  aus  Holzasche  für  die  Glasfabrikation,  auf  die  Gewinnung
des  Salpeters  für  die  Schießpulverfabrikation,  sowie  auf  die  Darstellung  einiger
Mineralfarben,  die  von  den  Glasmachern  und  Töpfern  nach  uralten,  umständlichen
Rezepten  zubereitet  wurden.  Eine  neue  Zeit  brach,  wie  für  alle  Naturwissenschaften,
so  auch  für  die  Chemie  zu  Beginn  des  19.  Jahrhunderts  an.  Die  damals  aufkommende ­
  Baumwollweberei  und  die  daran  sich  anlehnende  Färberei  und  Zeugdruckerei
traten  mit  einem  bisher  ungeahnten  Massenbedarf  auf.  Auch  in  anderen  Gewerben,
wie  in  der  Seifen-  und  Glasfabrikation,  sowie  in  der  Keramik  stellte  sich  das  Bedürfnis
wi,  rationelle  Bearbeitungsmethoden  zu  erlangen  und  auf  dem  Wege  des  Großbesuges
  die  zur  Fabrikation  benötigten  Substanzen  und  Produkte,  wie  Pottasche,  Alaun,
Salpeter,  Schwefelsäure,  einzukaufen,  die  bis  dahin  noch  nicht  im  Handel  vorkamen.
In  der  ersten  Hälfte  des  19.  Jahrhunderts  fabrizierte  man  in  Deutschland,
anfänglich  in  Anlehnung  an  die  (alten)  Apothekenbetriebe,  lediglich  Alaun  und  Vitriole
(Eisen-,  Kupfer-  und  gemischte  Vitriole),  Vitriolöl,  Salzsäure  und  Salpetersäure,
        <pb n="418" />
        890  Dritter  Teil.  Industrie.  II.  Bausteine  zur  Würdigung  der  deutschen  Industrie.
Schwefel,  zum  Teil  auch  Phosphor,  vereinzelt  Ammoniaksalze.  Diese  Fabrikationszweige ­
  wurden  in  einer  verhältnismäßig  kleinen  Anzahl  von  Betriebsstätten  und  in
einem  vielfach  auch  nur  mäßigen  Umfang  ausgeübt.
Zu  Anfang  des  19.  Jahrhunderts  hatte  sich  in  England  und  Frankreich  die
chemische  Großindustrie  schon  viel  mächtiger  entwickelt,  da  dort  die  als  Konsumenten
für  chemische  Produkte  besonders  in  Betracht  kommenden  Industriezweige  vorangeeilt
waren.  Außerdem  gab  in  Frankreich  die  Fabrikation  feinerer  Qualitätsseisen  und
Parfümerien  mannigfache  Anregung.
Damals  kam  die  Verwertung  pflanzlicher  Alkaloide  zu  Heilmitteln  auf,  z.  B.
1817—20  die  von  Morphium,  Strychnin,  Chinin,  von  Nikotin  1828,  von  Atropin
1833.  In  der  Folge  bemächtigte  sich  namentlich  Deutschland  der  Massenfabrikation
dieser  Artikel;  für  die  von  Chinin  wurde  Deutschland  zum  Hauptsitz;  ebenso  für  die
künstliche  Darstellung  des  Ultramarinstoffes,  die  in  den  zwanziger  Jahren  emporblühte. ­

Als  erster  Zweig  der  neu  erschlossenen  chemischen  Technik  entwickelte  sich  die
Darstellung  der  starken  Mineralsäuren  und  Alkalisalze.  Dies  find  die  unentbehrlichen
Betriebsmittel  der  Chemie,  die  in  reichem  Maße  zur  Verfügung  stehen  müssen,  wenn
irgendwelche  chemische  Arbeit  verrichtet  werden  soll.  Es  ist  daher  kein  Wunder,  daß
gerade  diese  Industrie  der  Säuren  und  Alkalien  am  schnellsten  einen  großen  Umfang
erreichte.  Man  hat  sie  als  die  chemische  Großindustrie  bezeichnet,  obgleich  sie  heute
kein  Recht  mehr  besitzt,  diesen  Namen  für  sich  allein  in  Anspruch  zu  nehmen.  Jedenfalls ­
  aber  ist  sie  die  erste  der  Chemikalienindustrien,  nur  unter  ihrer  Mitwirkung
konnten  alle  anderen  geschaffen  werden.
Eine  zweite  Epoche  für  die  Weiterentwickelung  der  chemischen  Industrie  brach
in  den  vierziger  Jahren  mit  dem  Aufkommen  der  Soda-  und  Farbenindustrie  an;
Soda  wie  Indigo,  die  schon  dem  grauen  Altertum  bekannten  Produkte,  bezeichnen
den  Grund-  und  den  Schlußstein  dieser  großartigen  Entwickelung.  Nun  reihte  sich  in
den  schöpferischen  Arbeiten  auch  Deutschland  ebenbürtig  an  England  und  Frankreich
an.  Es  begann  sich  die  fabriksmäßige  Sodagewinnung  nach  dem  Leblancschen  Verfahren, ­
  ferner,  wenn  auch  anfangs  nur  zaghaft,  die  Stärke-  und  Dextrin-,  sowie  die
Zündhölzchenfabrikation  und  die  Herstellung  des  Wassergases  auszubreiten,  das  für
die  Gewinnung  von  Ammoniak  und  Teer  samt  seinen  wichtigen  Derivaten,  wie
Benzol.  Azo-  und  Anilinfarben,  so  einflußreich  geworden  ist.  —
Die  Farbenindustrie  wurde  in  der  zweiten  Hälfte  des  19.  Jahrhunderts  in
Frankreich  geschaffen.  Sie  wurde  zuerst  in  England  zwar  mit  Begeisterung  aufgenommen, ­
  konnte  aber  dort  nur  zu  bescheidener  Blüte  gelangen;  für  ihre  endgültige
Ausgestaltung  fand  sie  in  Deutschland  den  am  besten  vorbereiteten  Boden  vor.
Die  deutsche  Industrie  trat  nun  in  Konkurrenz  mit  der  englischen.  Anfangs
batte  sie  schwer  zu  kämpfen,  mußte  doch  z.  B.  die  Teerfarbenfabrikation  das  Benzol
bis  vor  zwei  Jahrzehnten  fast  noch  ganz  von  jenseits  des  Kanals  beziehen.
Aber  unsere  Industrie  fand  an  der  wissenschaftlichen  Forschung,  die  stetig  neue
Stoffe  und  Darstellungsmethoden  entdeckte  oder  erfand,  einen  kräftigen  Rückhalt.  In
der  Ersetzung  natürlicher  Produkte  durch  künstliche,  z.  B.  der  natürlichen  Farbstoffe,
wie  Krapp,  Kochenille,  Indigo,  Blauholz,  durch  das  künstliche  Alizarin  (1868  Grübe,
Liebermann),  das  Anilin,  Indigotin  (1880  Baeyer),  drängte  eine  Erfindung  die
andere.  —
In  diese  Epoche  fällt  endlich  auch  das  Aufkommen  der  Fabrikation  des  Kunstdüngers ­
  und  des  Kunstgraphits  (als  Ersatz  für  den  bisher  aus  Ceylon  bezogenen).
Auf  dem  bisherigen  Wege  des  planlosen  Experimentierens  hatte  man  nur  einzelne ­
  zusammenhanglose  wertvolle  Ergebnisse,  sei  es  auf  Grund  zufälliger  Beobachtungen ­
  oder  durch  unendliche  Geduld,  zutage  gefördert;  auch  blieb  dann  ein  solches
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        7.  Die  Rübenzuckerindustrie.

391

als  ängstlich  gehütetes  Geheimnis  im  Besitz  einiger  weniger  Familien.  Nun  begann,
unter  der  Anleitung  von  Liebig,  Wühler,  Bunsen,  Hofmann  u.  a.,  die  systematische,
streng  logische  Erforschung  der  Ausnützung  eines  jeden  Stoffes,  insbesondere  der
Rückstände.  Bald  erlangte  man  darin  eine  des  Erfolges  sichere  Gewandtheit;  jeder
Erfolg  wurde  sofort  Gemeingut  und  zur  Grundlage  eines  neuen  schöneren.  An  den
großartigen  Laboratorien  der  Hochschulen  und  Großfabriken,  in  denen  Tausende  von
Chemikern  auf  dem  Wege  des  systematischen  Forschens  und  Jndiehandarbeitens  der
Lösung  der  Probleme  obliegen,  begann  eine  gleichsam  fabrikmäßige  „Werkfortsetzung",*) ­
  die  rasch  staunenswerte  Erfolge  zeitigte.
Naturgemäß  fehlte  es  auch  nicht  an  unternehmungslustigen  Männern,  welche
die  Forschungsergebnisse  durch  Erstellung  großer  Fabrikslaboratorien  in  die  Massenfabrikation ­
  überleiteten  und  nicht  allein,  wie  die  bescheidenen  Anfänge,  dem  Bedarf
der  benachbarten  Apotheken  und  Materialwarenhandlungen  entgegenkamen,  sondern
die  Deckung  des  Massenbedarfs  der  ganzen  Welt  übernehmen  konnten.  Die  neuesten
elektrochemischen  und  synthetischen  Lösungen,  wie  die  elektrolytische  Gewinnung  von
Gold,  Kupfer,  Zink,  die  synthetische  Darstellung  der  Parfümerien,  die  Herstellung  des
Saccharins  und  der  konzentrierten  Nährstoffe,  die  fabrikmäßige  Gewinnung  von
Bakteriengiften,  —  all  das  sind,  wie  O.  N.  Witt  mit  Recht  hervorhebt,  Aufgaben,  die
nur  eine  Industrie  ergreifen  und  lösen  konnte,  welche  zu  voller  Größe  und  Sicherheit
ausgereift  war.
Heute  hat  unsere  Chemikalienindustrie,  namentlich  unsere  Präparaten-  und
Farbwarenindustrie,  die  Führerrolle  unter  den  chemischen  Industrien  der  Welt.  Und
vorerst  ist  keine  noch  so  geschickte  Nachahmung,  keine  noch  so  große  Kapitalkraft  des
Auslandes  imstande,  diese  leitende  Stellung  zu  erschüttern.

7.  Die  Rübenzuckerindustrre.
Von  Hermann  Paasch  e.
Paasche,  Zuckerindustrie  und  Zuckersteuer.  In:  Handwörterbuch  der  Staatswissenschaften. ­
  Herausgegeben  von  Conrad,  Elster,  Lexis,  Loening.  3.  Aufl.  8.  Bd.  Jena,  Gustav
Fischer,  1911.  S.  1068—1072.
Die  R  ü  b  e  n  z  u  ck  e  r  i  n  d  u  st  r  i  e  ist  ein  Kind  deutschen  Geistes  und  zählt  ihre
Lebensdauer  erst  nach  Jahrzehnten,  hat  es  aber  verstanden,  in  dieser  kurzen  Zeit  ihres
Daseins  sich  zu  einem  der  wichtigsten  Faktoren  in  der  Volkswirtschaft  der  mitteleuropäischen ­
  Staaten  emporzuschwingen  und  mit  ihren  Erzeugnissen  heute  auf  dem
Weltmärkte  dem  bisherigen  Alleinherrscher,  dem  Rohrzucker,  den  Rang  abzulaufen.
Der  Chemiker  Marggraf  war  es  bekanntlich,  der  bereits  1747  in  Berlin  die
bedeutsame  Entdeckung  machte,  daß  in  den  Runkelrüben  ein  dem  Rohrzucker  des
sog.  „indischen"  Zuckers  völlig  gleicher  Stoff  enthalten  sei.  Aber  fast  ein  halbes  Jahrhundert ­
  blieb  seine  Entdeckung  ohne  praktische  Resultate.  Erst  den  rastlosen  Versuchen
und  Bemühungen  des  geistvollen  Fr.  Karl  Achard  gelang  es,  die  technische  Verwendung ­
  der  deutschen  Erfindung  durchzusetzen.  In  der  auf  dem  eigenen  Gute
Cunern  in  Niederschlesien  errichteten  ersten  Rohzuckerfabrik  Deutschlands  begann  er
in  bescheidensten  Verhältnissen  die  Verarbeitung  der  gewonnenen  Zuckerrüben,  und
es  gelang  ihm,  die  zahllosen  Schwierigkeiten,  die  sich  dem  neuen  Unternehmen  in
*)  Von  Friedrich  List  geprägter  Ausdruck.  List,  Das  nationale  System  der  politischen
Ökonomie  7.  Aufl.  Mit  einer  historischen  und  kritischen  Einleitung  von  Eheberg.  Stuttgart,
3-  G.  Cotta,  1883.  S.  246—252:  Die  Manufakturkraft  und  das  Prinzip  der  Stetigkeit  und
Werkfortsetzung.  —  G.  M.
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        392  Dritter  Teil.  Industrie.  II.  Bausteine  zur  Würdigung  der  deutschen  Industrie.

technischer  und  wirtschaftlicher  Richtung  entgegenstellten,  siegreich  zu  überwinden,  so
daß  er  im  Jahre  1809  nach  sechsjährigen  Erfahrungen  seine  noch  heute  hochbedeutsame ­
  Schrift  „Die  europäische  Zuckerfabrikation  aus  Runkelrüben"  veröffentlichen
und  die  Ergebnisse  seiner  Versuche  der  Kritik  unterbreiten,  zur  Nachahmung  auffordern ­
  konnte.
Aber  die  Ungunst  der  Zeiten,  der  Druck  der  französischen  Fremdherrschaft  lähmte
naturgemäß  die  Unternehmungslust,  hinderte  die  Regierungen  an  wirksamer  Pflege
des  jungen  Keimes,  und  die  Pflanze  verdarb,  die  wenigen  Fabriken  gingen  zugrunde,
und  erst  Ende  der  zwanziger  Jahre  ward  in  Deutschland  wie  in  Österreich  der  erneute
und  diesmal  dauernd  erfolgreiche  Versuch  begonnen,  eine  eigene  Rohzuckerindustrie
zu  schaffen.
Das  damals  weltbeherrfchende  Frankreich  hatte  unter  dem  Schutze  seines
allmächtigen  Kaisers  den  deutschen  Gedanken  aufgenommen  und  eine  Reihe  von
Fabriken  begründet,  die  unter  dem  Einfluß  der  Kontinentalsperre  eine  Zeitlang
fröhlich  gediehen,  dann  siechten,  aber  nicht  zugrunde  gingen  und  schließlich  nach
mannigfaltigen  technischen  Verbesserungen  sich  als  dauernd  lebensfähig  erwiesen,  so
daß  Ende  des  dritten  Jahrzehntes  bereits  58  Fabriken  im  Betriebe  waren.  Auch
Rußland  hatte  schon  zu  einer  Zeit,  ehe  Deutschland  seinen  zweiten  Versuch  unternahm, ­
  über  eine  stattliche  Zahl  von  Fabriken  zu  verfügen;  aber  den  Franzosen  gebührt ­
  das  Verdienst,  daß  sie  die  deutsche  Erfindung  großgezogen  und  konkurrenzfähig
gemacht  haben.
Heute  ist  Deutschland  das  erste  Zuckerland  der  Welt,  das  den  meisten
Zucker  für  den  Weltmarkt  erzeugt,  und  das  sich  gleichmäßig  rühmen  darf,  die  Zucht
der  Rüben  und  die  technische  Verarbeitung  derselben  zu  einer  bisher  nicht  erreichten
Vollkommenheit  gebracht  zu  haben.  Aus  den  kleinen  Zuckerkochereien,  die  wenige
Zentner  minderwertige  Rüben  in  unvollkommener  Weife  verarbeiteten,  sind  heute
großartige  Fabrikanlagen  geworden,  die  bestes  Rohmaterial  in  immer  besserer  Weise
verarbeiten  und  Quantitäten  von  billigem  Zucker  auf  den  Markt  bringen,  die  es  ermöglichen, ­
  daß  dieses  Genußmittel  in  immer  wachsendem  Umfange  auch  von  den
ärmeren  Elementen  der  Bevölkerung  verbraucht  werden  kann.
Der  Rübenbau  ist  für  weite  Teile  Deutschlands  wie  des  Auslandes  eine  Quelle
des  Wohlstandes  geworden.  Die  sorgsame  Pflege,  welche  die  Rübe  erforderte,  zwang
zu  immer  intensiverer  Kultur,  und  die  Erträge  der  Fabriken  boten  dem  Landwirt  die
Mittel  dazu,  tiefer  zu  pflügen  und  in  künstlichen  Düngemitteln  vollen  Ersatz  der  entnommenen ­
  Pflanzennährstoffe  dem  Boden  zuzuführen.  Die  Massen  von  Fabrikationsrückständen ­
  lieferten  reichhaltiges  Viehfutter  und  zwangen  zur  Stallfütterung.  Beseitigung ­
  der  Brache  und  Weide,  rationelle  Viehhaltung  und  Ackerkultur  sind  die
notwendigen  Begleiter  des  einziehenden  Rübenbaues,  und  höhere  Roherträge  an
Körnern  und  tierischen  Erzeugnissen  sind  neben  den  für  den  einzelnen  wichtigen
wachsenden  Reinerträgen  die  volkswirtschaftlichen  Segnungen  der  neuen  Kultur.
Darum  haben  die  Regierungen  allenthalben  ihre  schützende  Hand  über  diese  neu
aufkeimende  Industrie  gehalten,  und  wo  irgend  Boden  und  Klima  geeignet  sind,  hat
man  sie  durch  Schutzzölle  und  Prämien  großzuziehen  versucht.  Je  mehr  sich  die
Erkenntnis  Bahn  bricht,  daß  der  Anbau  der  Zuckerrübe  kein  Monopol  eng  begrenzter
Landstriche  ist,  sondern  daß  sie  weit  nach  Norden  hinauf  und  nach  Süden  hinunter
gleichfalls  mit  Vorteil  angebaut  werden  kann,  umsomehr  bemühen  sich  gegenwärtig
die  Regierungen  der  verschiedensten  Länder,  dieses  nutzbringende  landwirtschaftliche
Nebengewerbe  großzuziehen.
Während  man  noch  vor  dreißig  Jahren  seitens  der  Agrikulturchemie  den  Rübenbau ­
  in  Nord-  und  Ostdeutschland  für  unmöglich  hielt  und  an  ein  weiteres  Vordringen
nach  Norden  ebensowenig  wie  daran  dachte,  daß  selbst  unter  subtropischer  Sonne
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        7.  Die  Rübenzuckerindustrie.

393

neben  dem  Zuckerrohr  die  Rübe  ihren  Platz  finden  könne,  hat  die  hochgezüchtete  edle
Zuckerrübe  eine  ganz  erstaunliche  Anpassungsfähigkeit  an  Boden  und  Klima  bewiesen,
die  ihr  ein  fast  unbeschränktes  Anbaugebiet  sichert.  Das  Zuckerrohr  ist  auf  die  feuchten
Küstenniederungen  oder  die  bewässerungsfähigen  Fluhtäler  der  Tropen  und  subtropischen ­
  Gebiete  beschränkt,  Trockenheit  und  Frostgefahr  setzen  seiner  Ausdehnung
bestimmte  Grenzen;  die  Zuckerrübe  gedeiht  auf  den  humosen  Lehmböden  der  Magdeburger ­
  Börde  wie  in  den  Sandböden  der  Lüneburger  Heide,  sie  liefert  lohnende  Erträge ­
  bis  weit  nach  Norden  hinauf  ebenso  wie  in  den  heißen,  regenlosen  Böden  Südkaliforniens. ­

Im  fernen  Sibirien  hat  man  den  Rübenbau  begonnen,  in  Japan  führten
deutsche  Techniker  in  neubegründeten  Zuckerfabriken  die  Kultur  ein,  in  Kanada  hat
man  wiederholte  Versuche  gemacht,  in  weiten  Teilen  Nordamerikas  sind  sie  z.  T.
unter  Anwendung  künstlicher  Bewässerung  glänzend  gelungen,  trotz  aller  Schwierigkeiten, ­
  die  durch  Mangel  an  billigen  Arbeitskräften  und  die  Unmöglichkeit  entstanden,
die  Abfallprodukte  rationell  zu  verwerten.  In  Australien,  Chile  und  Argentinien
hegt  man  immer  die  Hoffnung  auf  Gelingen.  Schweden  hat  in  den  letzten
Jahren  seine  Zuckerindustrie  so  gewaltig  entwickelt,  daß  die  Gefahr  einer  Überproduktion ­
  vorliegt:  Spaniens  zahlreich  entstandene  Rübenzuckersabriken  vermögen
schon  jetzt  im  Verein  mit  seinen  Zuckerrohrsiedereien  das  Land  unabhängig  von
fremder  Einfuhr  zu  machen.  Italien  hat  in  jüngster  Zeit  nicht  bloß  in  den  Ebenen
der  Lombardei  unerwartet  große  Fortschritte  im  Rübenbau  gemacht  und  ist  imstande,
seinen  Bedarf  selbst  zu  decken;  Rumänien,  Serbien,  Bulgarien  haben  erfolgreich  versucht, ­
  die  Zuckerindustrie  bei  sich  heimisch  zu  machen,  ersteres  war  zeitweise  gezwungen,
den  Überschuß  der  eigenen  Ernten  zur  Ausfuhr  zu  bringen.  Selbst  in  Persien  beginnt
man  den  Anbau  der  Rübe,  und  in  Ägypten  hat  man  sich,  wenn  auch  ohne  dauernden
Erfolg,  bemüht,  neben  dem  Zuckerrohr  im  Überschwemmungsgebiete  des  Nils  Zuckerrüben ­
  zu  bauen,  um  sie  ebenso  wie  in  einer  spanischen  Fabrik  abwechselnd  mit  dem
Rohr  in  denselben  Apparaten  zu  verarbeiten.
Allenthalben  zeigt  sich  das  Streben,  unter  staatlichem  Schutze  ein  Gewerbe  großzuziehen, ­
  das  für  Deutschlands,  Frankreichs  und  Österreichs  Landwirtschaft  so  segensreich ­
  geworden  ist,  in  Rußland,  Belgien,  Holland,  Dänemark,  Schweden,  Italien  und
Rumänien  nicht  minder  bedeutsam  für  den  allgemeinen  Volkswohlstand  ist  und  ein
wichtiges  Genußmittel  liefert,  das  in  immer  weitere  Kreise  des  Volkes  eindringt  und
hie  und  da  bereits  zu  einem  Nahrungsmittel  geworden  ist.
Die  Fortschritte  in  der  Technik  des  Betriebes  und  in  der  Züchtung  immer
zuckerhaltigeren  Rohmaterials  genauer  zu  verfolgen,  ist  hier  nicht  der  Ort.  Es  sei
deshalb  nur  darauf  verwiesen,  daß  in  erfreulicher  Weise  die  Industrie  in  Deutschland
auch  räumlich  an  Ausdehnung  gewinnt  und  nicht  mehr,  wie  noch  vor  wenig  Jahrzehnten, ­
  auf  Mitteldeutschland,  Sachsen,  Anhalt,  Braunschweig  und  Schlesien
beschränkt  ist.  Ost-  und  Westpreußen,  Posen,  Pommern,  Mecklenburg,  Holstein,
Hannover,  Hessen  und  Rheinland  sind  heute  wichtige  Zentren  des  Zuckerrübenbaues
geworden,  und  gerade  in  diesen  neuen  Heimstätten  hat  sich  der  Anbau  immer  mehr
ausgedehnt.  Nur  das  mildere  Klima  Süddeutschlands  scheint  dem  Gedeihen  der
Rüben  nicht  günstig,  und  die  eigenartigen  Besitzverhältnisse  an  Grund  und  Boden
hindern  ähnlich  wie  in  Südfrankreich  die  Ausbreitung  der  Industrie,  die  bei  der
ständig  wachsenden  Konkurrenz  auf  dem  Weltmarkt  nicht  mehr  so  rentabel  ist,  daß
sie  erfolgreich  dem  Hopfen-,  Tabak-  und  Gemüsebau  der  Kleinbesitzer  den  Rang  ablaufen ­
  könnte.
Die  steigenden  Ausbeuten  zeugen  von  den  Fortschritten  der  Technik  und  der
Leistungsfähigkeit  unserer  Rübenkultur,  die  durch  wissenschaftlich  begründete  Samen-Sucht
  ein  unendlich  viel  wertvolleres  Rohmaterial  zu  erzielen  verstanden  hat.  Die
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        394  Dritter  Teil.  Industrie.  II.  Bausteine  zur  Würdigung  der  deutschen  Industrie.

Ergebnisse  der  letzten  Zeit  sind  um  so  bemerkenswerter,  als  die  jetzige  Gesetzgebung
nicht  wie  ausgangs  der  achtziger  Jahre  die  Entzuckerung  der  Melassen  begünstigt,
sondern  wachsende  Mengen  derselben  und  damit  große  Quantitäten  von  Zucker  als
Futter  in  die  Viehställe  der  Landwirte  zurückwandern.
Wenn  in  den  letzten  fünf  Jahren  ein  Stillstand  in  der  Ausdehnung  der  Industrie
eingetreten  ist  und  die  Zahl  der  Fabriken  sogar  ständig  sinkt,  so  ist  das  zum  Teil  in
der  veränderten  Steuergesetzgebung  begründet,  zum  Teil  darauf  zurückzuführen,  daß
die  steigenden  Arbeitslöhne  und  der  wachsende  Mangel  an  geeigneten  Arbeitskräften
die  Ausdehnung  erschweren.  Wie  sich  die  Rübenzuckerproduktion  der  Welt  in  den
letzten  Jahren  entwickelt  hat,  und  welchen  Anteil  daran  Deutschland  nimmt,  zeigt  die
folgende  Betrachtung:
Während  Deutschland  noch  in  den  siebziger  Jahren  mit  Österreich  und  Rußland
etwa  gleichwertig  war,  aber  hinter  Frankreich  durchschnittlich  weit  zurückstand,  ändert
sich  das  Bild  plötzlich  in  den  achtziger  Jahren.  Deutschland  tritt,  allen  anderen  weit
voraus,  an  die  Spitze  aller  Rübenzuckerländer  und  lieferte  im  Jahre  1884  nicht  weniger
als  42,7  %  der  Gesamterzeugung.  Die  außergewöhnlich  schnelle  Vermehrung  der  Produktion ­
  hatte  aber  zu  einer  schweren  Krisis  geführt,  und  die  sinkenden  Preise  veranlaßten ­
  in  Deutschland  einen  Stillstand  in  der  Entwickelung,  den  sich  andere  Länder  zunutze ­
  machten.  So  ist  an  dem  Fortschritt  in  den  nächsten  zehn  Jahren  Deutschland
kaum  beteiligt,  während  alle  anderen  Länder  schnell  ihre  Produktion  ausdehnen.
Erst  1894/95  geht  die  deutsche  Industrie  wieder  sprungweise  vorwärts,  bleibt  dann
aber  auf  der  einmal  erreichten  Höhe  annähernd  stehen,  um  erst  wieder  in  den  letzten
Jahren  ein  höheres  Durchschnittsniveau  zu  erreichen.  Frankreich,  Rußland,  Belgien,
Holland  und  die  neuen  Produktionsländer  haben  dagegen  gerade  in  den  letzten  Jahren
des  vorigen  Jahrhunderts  ihre  Erzeugung  in  ungewöhnlicher  Weise  vermehrt,  zum
Teil  mehr  als  verdoppelt.  In  den  letzten  Jahren  ändert  sich  das  Verhältnis,  indem
Frankreich  nach  Aufhebung  seiner  Prämien  den  Vorrang  endgültig  an  Österreich-Ungarn
  und  Rußland  abtritt.  Die  meisten  dieser  Industrien  sind  unter  dem  Schutz
ungewöhnlich  hoher  staatlicher  Begünstigungen  ins  Leben  gerufen  und  großgezogen.
Auch  der  Kolonialzucker  hat  in  jüngster  Zeit  wieder  einen  größeren  Anteil  an
der  Versorgung  des  Weltmarktes  genommen,  und  aus  der  durch  die  obigen  Zahlen
gekennzeichneten  Entwickelungsgeschichte  dieser  großartigen  Weltindustrie  wird  man
am  wenigsten  auf  einen  Stillstand  derselben  für  die  Zukunft  schließen  können.
Wie  sich  die  beiden  großen  Nebenbuhler,  der  Rüben-  und  der  Rohrzucker,  auf
dem  Weltmarkt  in  die  Versorgung  desselben  geteilt  haben,  mögen  die  Zahlen  der
folgenden  Tabelle  veranschaulichen.

Zuckerproduktion  für  den  Weltmarkt  ln  1000  1  ä  1000  kg  Rohzucker.

Betriebsjahr

Rübenzucker

Rohrzucker

Summa

Von  der  Gesamtproduktion ­
  liefert
der  Rübenzucker

1852—1853

201

1233

1434

14,0

1859—1860

390

1376

1766

22,2

1869—1870

844

1856

2600

32,4

1879—1880

1531

2084

3615

42,4

1889—1890

3537

2522

6059

58.4

1894—1895

4700

3723

8423

55,7

1899—1900

5440

2978

8418

64,0

1904—1905

4823

4500

9328

51,7

1908—1909

6892

5765

12  657

54,5

1909—1910

6540

6198

12  738

52,1

1910—1911

8471

6236

14  707

57.6
        <pb n="423" />
        8.  Die  Konfektionsindustrie.

395

Zu  dieser  Tabelle  ist  nur  zu  bemerken,  daß  die  angegebene  Rohrzuckerproduktion
nicht  die  gesamte  Zuckererzeugung  darstellt,  sondern  nur  die  Mengen,  die  auf  den
Weltmarkt  hinaustreten,  also  z.  B.  nicht  die  ungeheueren  Quantitäten,  die  in  Ostindien
von  den  Eingeborenen  produziert,  aber  auch  an  Ort  und  Stelle  konsumiert  werden.
Ebenso  ist  für  China  und  andere  Länder  nur  d  a  s  Quantum  in  Rechnung  gestellt,  das
in  den  auswärtigen  Handel  übergeht.  Auf  absolute  Zuverlässigkeit  haben  die  Zahlen
daher  keinen  Anspruch.

8.  Die  Konfektionsindustrie.
Von  Werner  Sombart.
Sombart,  Die  deutsche  Volkswirtschaft  im  neunzehnten  Jahrhundert.  2-  Ausl-  Berlin,
Georg  Bondi,  1909.  S.  316—318.
Während  von  den  beiden  großen  Bekleidungsgewerben  die  Schuhmacherei
immer  nur  in  einzelnen  Artikeln  und  vorübergehend  hausindustriell  organisiert  war,
von  Anfang  an  aber  auch  in  fabrikmäßiger  Organisation  erscheint,  —1849  gab  es  in
Erfurt,  der  damals  bedeutendsten  Schuhmacherstadt  Preußens,  bereits  5  Schuhwarenfabriken ­
  oder  wenigstens  Großbetriebe,  mit  zusammen  148  Personen,  und  ähnliche
Ziffern  werden  uns  für  jene  Zeit  aus  Kalau,  Mainz  und  Frankfurt  a.  M.  berichtet
—  während  heute  die  kapitalistische  Schuhmacherei  (und  dgs  ist  für  Neuarbeit  sicher
der  bei  weitem  überwiegende  Teil  des  gesamten  Schuhmachergewerbes)  fast  ausschließlich ­
  fabrikmäßig  betrieben  wird,  hat  die  Schneiderei  von  jeher  und  bis  heute
noch  eine  besondere  Vorliebe  für  hausindustrielle  Organisation  an  den  Tag  gelegt.
Die  Anfänge  der  Konfektionsschneiderei  reichen  in  Deutschland  in  die
1840er  Jahre  zurück.  Gerson,  eines  der  ersten  Konfektionsgeschäfte,  ist  1842  begründet.
1852  beschäftigte  es  schon  5  Handwerksmeister,  3  Direktricen,  120—140  Arbeiterinnen
in  der  Werkstatt,  150  Meister  mit  je  10  Gesellen  außer  dem  Hause,  100  Kommis,  Aufseher ­
  usw.  im  Verkaufslokal.  Ende  der  1840er  Jahre  unternimmt  die  Berliner  Kleiderkonfektion ­
  ihren  ersten  schüchternen  Schritt  aufs  Land.  In  München  wurde  die  Befugnis ­
  zum  Verkauf  fertiger  Kleider  erst  1847  freigegeben.  Run  erst  entstanden  große
Kleiderhandlungen.  Nebenbei  bemerkt:  diese  ersten  Äußerungen  kapitalistischen  Lebens
im  Gebiet  der  Bekleidungsgewerbe  erfolgten  ohne  jede  Veränderung  der  Technik:
1854  kommt  die  erste  Nähmaschine  nach  Deutschland,  die  übrigens  auch  nur  wenig
Einfluß  auf  Betriebs-  und  Wirtschaftsorganisation  ausgeübt  hat.  Würde  sie  doch
jedem  Handwerker  ohne  weiteres  zugänglich  sein.  Hier  wie  in  tausend  anderen  Fällen
sind  es  ganz  andere  Dinge  als  die  veränderte  Produktionstechnik,  die  dem  gewerblichen ­
  Kapitalismus  zum  Siege  verholfen  haben.
Heute  ist  die  Konfektion  eine  der  wichtigsten  Zweige  des  gewerblichen  Kapitalismus ­
  in  Deutschland  geworden.  Und  zwar  ruht  sie  im  wesentlichen  noch  heute  auf  der
hausindustriellen  Organisation,  nur  daß  in  der  Kleiderkonfektion  häufig  zwischen  den
Heimarbeiter  und  das  Konfektionshaus  „Zwischenmeister"  treten,  die  dann  die  einzelnen ­
  Arbeiter  oder  Arbeiterinnen  in  eigenen  kleinen  Werkstätten  zu  sechs,  zehn,
fünfzehn  vereinigen.  Über  die  Verbreitung  und  Ausdehnung  dieses  wichtigen  Industriezweiges ­
  teile  ich  noch  folgendes  mit:
In  Deutschland  lassen  sich  für  die  Herrenkonfektion  drei  Produktionsgebiete
unterscheiden:  ein  norddeutsches,  ein  süddeutsches  und  ein  westdeutsches.  Das  norddeutsche ­
  Produktionsgebiet  hat  feine  Mittelpunkte  in  Berlin  und  Stettin.  Der  Hauptsiß, ­
  nicht  nur  für  Norddeutschland,  sondern  für  ganz  Deutschland,  ist  unstreitig  Berlin,
das  besonders  in  besseren  Waren  den  Markt  völlig  beherrscht,  aber  auch  sehr  viele
billige  Artikel  fertigt.  Das  süddeutsche  Produktionsgebiet  liegt  vornehmlich  in  und
        <pb n="424" />
        396  Dritter  Teil.  Industrie.  II.  Bausteine  zur  Würdigung  der  deutschen  Industrie.

um  Frankfurt  a.  M.,  Aschaffenburg.  Nürnberg  und  Stuttgart.  Das  westdeutsche  Produktionsgebiet ­
  umfaßt  die  rheinisch-westfälische  Arbeiter-  und  Sommerkonfektion.
Seine  Hauptsitze  sind  München-Gladbach,  Barmen-Elberfeld  und  die  Kreise  Minden,
Herford,  Lübbecke,  Stadt-  und  Landkreis  Bielefeld.  Die  Damenkonfektion  beschränkt
sich  auf  drei  städtische  Mittelpunkte;  ihr  Hauptsitz  ist  Berlin,  das  alle,  namentlich  bessere
und  beste  Ware  erzeugt;  in  Breslau  und  Erfurt  werden  mittlere  und  Stapelartikel
gearbeitet.  Alle  Kleiderkonfektion  haust  zum  überwiegenden  Teil  in  großen,  zumeist
sehr  großen  Unternehmungen.  Das  größte  Herren-  und  Knabenkonfektionsgefchäft  in
Breslau  fertigt  täglich  1000—1800  Anzüge,  das  größte  Damenmäntelgeschäft  daselbst
jährlich  200  000  „Piöcen",  d.  h.  Damenmäntel  und  Jacketts.  135  Personen  sind  allein
als  Geschäftspersonal  angestellt.  In  Breslau  sollen  im  ganzen  25—30  000  Schneider
und  Schneiderinnen  tätig  sein,  davon  die  große  Mehrzahl  als  Heimarbeiter  in  der
Konfektion.  In  Stettin  bestehen  etwa  30  Geschäfte  mit  mehreren  tausend  Arbeitern,
in  Aschaffenburg  6  Engrosgeschäfte  mit  etwa  2000  Arbeitern.  Der  Absatz  dieser  Riesengeschäfte ­
  erfolgt  nur  zum  kleinen  Teil  am  Herstellungsorte  selbst,  —  die  meisten
halten  allerdings  wohl  stets  ein  Detailverkaufsmagazin  —  der  überwiegende  Teil  der
Erzeugnisse  wird  in  alle  Welt  versandt;  aus  Deutschland  werden  jährlich  für  mehr  als
100  Millionen  M,  namentlich  an  Damenkonfektion,  ausgeführt.  Aber  für  viel  mehr
bleibt  im  Jnlande.  Man  schätzt  den  Wert  der  in  Deutschland  hergestellten  Konfektionswaren ­
  auf  400  Millionen  Ji,  den  der  Berliner  Mäntelkonfektion  allein  auf  120—130
Millionen  M.
Die  Wäschekonfektion,  d.  h.  im  wesentlichen  die  Herstellung  von  Damen-  und
Kinderwäsche,  hat  ihre  Hauptsitze  in  Berlin,  wo  30  Engrosfirmen  etwa  5000  Arbeiterinnen ­
  beschäftigen,  in  Breslau  und  Köln.  Sie  nimmt  ihren  Ausgangspunkt  von  zwei
Seiten  her,  von  den  Leinenhandlungen  und  von  den  Nähschulen.  Sie  unterscheidet
sich  von  den  übrigen  Zweigen  der  Konfektion  wesentlich  dadurch,  daß  ihre  Erzeugnisse
früher  der  Regel  nach  überhaupt  nicht  gewerbsmäßig,  sondern  in  der  Familie  hergestellt ­
  wurden.*)

9.  Die  optische  Industrie.
Von  Karl  Faulhaber.
Faulhaber,  Die  optische  Industrie.  In:  Handbuch  der  Wirtschaftskunde  Deutschlands.
Herausgegeben  im  Auftrage  des  Deutschen  Verbandes  für  das  kaufmännische  Unterrichtswesen.
3.  Bd.  Leipzig,  B.  G-  Teubner,  1904.  S.  456—457  und  S.  470—472.
In  Deutschland  war  der  Prediger  Duncker  zu  Rathenow  der  erste,  welcher  (im
Jahre  1800)  die  gewerbsmäßige  Herstellung  von  Brillengläsern  und  optischen  Linsen
nach  streng  wissenschaftlichen  Grundsätzen  aufnahm.
Von  hoher  Bedeutung  für  die  weitere  wissenschaftlich  praktische  Entwickelung
*)  Nach  der  Berufs-  und  Betriebszählung  vom  12.  Juni  1907  gab  es  im  Deutschen
Reiche  600128  Personen,  die  in  der  Schneiderei  und  Kleiderkonfektion,  und  48  233  Personen,
die  in  der  Wäschekonfektion  beschäftigt  waren.  Bon  der  ersteren  Kategorie  kamen  auf:  Berlin
73  733,  Breslau  18  001,  Hamburg  15  327,  Dresden  9343,  Frankfurt  a.  M.  8884,  Leipzig  8529,
Stettin  7601,  Stuttgart  5500  und  Nürnberg  4022;  von  der  letzteren  auf:  Berlin  12  224,
Breslau  763  und  Köln  520.  Statistik  des  Deutschen  Reichs,  Bd.  213,1.  Gewerbliche
Betriebsstatistik.  Bearbeitet  im  Kaiserlichen  Statistischen  Amte.  Abt.  7,  Heft  1.  Berlin,
Puttkammer  &amp;amp;  Mühlbrecht,  1909.  S.  20.  Statistik  des  Deutschen  Reichs,  Bd.  207,1.
Berufsstatistik.  Herausgegeben  vom  Kaiserlichen  Statistischen  Amte.  Abt.  VI  (Großstädte),
Heft  1.  Berlin,  Puttkammer  &amp;amp;  Mühlbrecht,  1909.  S.  35,  85,  347,  272,  165,  181,  69,  305,
263,  35.  85.  191.  —  G.  M.
        <pb n="425" />
        9.  Die  optische  Industrie.

397

der  Optik  wurde  das  Wirken  Fraunhofers  in  München  (1787—1826)  und  seiner
Schüler  Utzschneider,  Merz,  Steinheil.  Nicht  zu  vergessen  sind  auch  die  Wiener
Petzval  und  Voigtländer,  welche  durch  neue  Linsenverbindungen  der  jungerstandenen
Lichtbilderkunst  (Photographie)  die  Wege  bahnten.
Neue  Ziele  wurden  der  ausführenden  Optik  durch  die  Entdeckungen  unseres
großen  Forschers  Helmholtz  und  des  berühmten  Ophthalmologen  Donders  zu  Utrecht
gewiesen.
Die  gewaltigen  Fortschritte  in  den  letzten  30  Jahren  sind  in  der  Hauptsache  dem
Jenenser  Physiker  Prof.  Dr.  Abbe  und  dem  Glashüttentechniker  Dr.  Schott  zu  danken,
denen  gemeinsam  eine  wesentliche  Verbesserung  des  optischen  Rohglases  gelang.  Das
aus  ihrem,  seit  dem  Jahre  1881  in  Jena  bestehenden  glastechnischen  Laboratorium
hervorgehende  Rohmaterial  hat  sich  bald  Weltruf  geschaffen  und  insbesondere  die
optische  Industrie  Deutschlands  in  den  Stand  gesetzt,  erstklassige  Erzeugnisse  auf  den
Weltmarkt  zu  bringen.
Von  der  gesamten  deutschen  Jahresproduktion  optischer  Erzeugnisse,  die  mit  30
bis  35  Millionen  &amp;lt;M  bewertet  wird,  gelangen  nach  sachverständiger  Schätzung
%—34 (  0 [j 0  mindestens  für  20  Millionen  Ji  auf  den  Weltmarkt.
Bezüglich  der  Einfuhr  wird  der  Gesamtwert  auf  rund  2%,  Millionen  M  eingeschätzt. ­
  Davon  wird  die  reichliche  Hälfte  allein  durch  Stuttgarter,  Rathenower  und
Nürnberg-Fürther  Großhandelsfirmen  eingeführt,  um  zum  Teil  wieder  ans  Ausland ­
  abgegeben  zu  werden.
Die  Erzeugnisse  Rußlands,  Schwedens,  Belgiens,  Italiens,  der  Balkanstaaten
und  der  außereuropäischen  Länder  auf  optisch-mechanischem  Gebiete  dienen  mehr  oder
weniger  nur  zur  teilweisen  Deckung  des  heimischen  Bedarfs.  Als  beachtenswerte
Wettbewerber  auf  den  Märkten  des  Auslandes  kommen  für  uns  allein  Frankreich
und  Großbritannien,  daneben  noch  Österreich-Ungarn  und  die  Schweiz  in  Betracht.
Deutschland  nimmt  aber  zurzeit  unter  diesen  unstreitig  bereits  den  ersten  Rang  ein,
trotzdem  die  Entwickelung  des  Industriezweiges  hier  erst  jüngeren  Datums  ist.
Das  gilt  sowohl  von  den  gewöhnlichen  Gebrauchsartikeln  —  Rathenower
Brillen  z.  B.  werden  heute  in  allen  Kulturländern  des  Erdballs  getragen  —  als  auch,
und  zwar  in  erhöhtem  Maße,  von  den  Erzeugnissen  für  wissenschaftliche  und  technische
Zwecke.  Unsere  empfindlichen,  genaue  Ergebnisse  verbürgenden  astronomischen,  geodätischen ­
  und  sonstigen  optischen  Präzisionswerkzeuge,  deren  besondere  Ausführungen
für  den  Export  sich  bei  größter  Festigkeit  durch  geringes  Gewicht  und  entsprechend
leichte  Transportfähigkeit  auszeichnen,  genießen  auf  dem  Weltmarkt  den  anerkannt
besten  Ruf.
Bei  dem  Bau  großer  Fernrohre  hat  sich  die  deutsche  Technik  bisher  fast  nur
im  Auslande  betätigen  können,  hierbei  aber  einen  nicht  unbedeutenden  Anteil  gehabt.
In  Deutschland  selbst  ist  ihr  erst  neuerdings  Gelegenheit  gegeben  worden,  bei  dem
großen  Refraktor  des  Potsdamer  Observatoriums  sowie  bei  dem  für  die  Berliner
Gewerbeausstellung  gebauten  Treptower  Riesenfernrohr  Proben  ihrer  Leistungssähigkeit
  zu  geben,  und  sie  hat  diese  Proben  glänzend  bestanden.  Beide  Instrumente
sind  als  Meisterwerke  der  Optik  und  Mechanik  zu  bezeichnen.
Der  Potsdamer  Refraktor  ist  in  seiner  Eigenschaft  als  Doppelteleskop  (für
photographische  Aufnahmen  mit  einem  Objektiv  von  80  cm  Durchmesser  und  für
visuelles  Beobachten  mit  einem  Objektiv  von  50  cm  Durchmesser)  wohl  das  mächtigste
Fernrohr  der  Welt.  Der  Ierkes-Refraktor  bei  Chikago  mit  einem  Objektivdurchmesser
von  105  cm  und  der  Lick-Refraktor  in  Kalifornien  mit  einem  Objektivdurchmesser  von
91  cm  sind  zwar  größer,  aber  nur  für  visuelles  Beobachten  eingerichtet;  sie  können
die  großen  Vorteile  der  Photographie  nur  nach  Einschaltung  besonderer  Hilfslinsen
-darbieten,  womit  naturgemäß  Lichtverlust  verbunden  ist.
        <pb n="426" />
        398  Dritter  Teil.  Industrie.  II.  Bausteine  zur  Würdigung  der  deutschen  Industrie.

Das  Treptower  Riesenfernrohr  stellt  einen  völlig  neuen  Typ  dar:  an  Stelle  der
bisher  gebräuchlichen  kostspieligen  drehbaren  Schutzkuppel  über  dem  Instrument  ist
ein  Mantel  aus  dünnem  Eisenblech  getreten,  welcher  das  Instrument  einschließt,  und
während  bisher  die  großen  Fernrohre  im  Schwerpunkt  aufgehängt  waren,  ist  hier  die
Befestigung  an  das  Okularende  gelegt  worden.  Es  fällt  so  Sehpunkt,  Stehpunkt  und
Drehpunkt  zusammen.  Durch  diese  zweckmäßigen  Neuerungen  haben  sich  obendrein
die  Herstellungskosten  von  etwa  4  Millionen  Jl  auf  250  000  M  vermindert,  wovon
55  000  M  auf  das  Objektiv  kommen,  das  einen  Durchmesser  von  70  cm  besitzt.  Die
Länge  des  Fernrohrs  beträgt  21  m;  es  ist  unter  den  im  Gebrauch  befindlichen  Instrumenten ­
  das  längste,  da  die  beiden  vorher  genannten  großen  amerikanischen
Teleskope  nur  15  bezw.  18  m  lang  sind.  Das  für  die  Pariser  Weltausstellung  im  Jahre
1900  hergestellte  Riesenfernrohr  ist  zwar  länger,  hat  sich  aber  bisher  nicht  als  gebrauchsfähig ­
  erwiesen.
Bleibt  so  Deutschlands  Technik  hinsichtlich  des  Baues  großer  Refraktoren  zum
mindesten  nicht  hinter  dem  Auslande  zurück,  so  steht  sie  bei  dem  Bau  von  mittleren
und  kleinen  astronomischen  Instrumenten:  Durchgangsinstrumenten,  Meridiankreisen,
Höhekreisen,  Kometensuchern  rc.,  was  Feinheit  und  Vollkommenheit  der  einzelnen
Instrumentaleinrichtungen  betrifft,  unerreicht  da.
Das  gleiche  gilt  für  unsere  so  überaus  feinfühligen  Instrumente  zur  Beobachtung
und  Messung  der  Lichterscheinungen,  insbesondere  von  den  Spektralapparaten.
Unter  den  Gebrauchsartikeln  erfreuen  sich  fortgesetzt  steigender  Nachfrage  auf
dem  Weltmärkte  außer  den  Brillen  hauptsächlich  Feldstecher  und  photographische
Objektive,  eine  Tatsache,  die  auf  wesentliche  Verbesserungen  gerade  dieser  Artikel  in
jüngster  Zeit  zurückzuführen  ist.
Und  so  können  wir  unsere  Ausführungen  mit  dem  Satze  schließen:  Deutschlands
optische  Industrie  und  zugehörige  Feinmechanik  befindet  sich  auf  einer  hohen  Stufe
der  Entwickelung.  Sie  versorgt  ja  zurzeit  nicht  nur  den  größten  Teil  des  Inlands-,
sondern  auch  einen  beträchtlichen  Teil  des  Weltbedarfs,  der  bis  zur  Mitte  des  vorigen
Jahrhunderts  fast  ausschließlich  von  Frankreich  und  Großbritannien  gedeckt  wurde.
Zu  danken  hat  sie  ihre  Blüte  in  erster  Linie  dem  eifrigen  und  gründlichen  Zusammenarbeiten ­
  von  Wissenschaft  und  Praxis,  in  nicht  geringem  Maße  aber  auch  den  geregelten ­
  Handelsbeziehungen  zum  Auslande.  Es  bleibt  ihr  nur  zu  wünschen,  daß
an  diesen  Grundpfeilern  nicht  gerüttelt  wird.

10.  Die  Chemnitzer  Textilindustrie.
Von  Emil  Stark,  Hans  Vogel  und  Ernst  Roitzsch.
Stark,  Vogel  und  Roitzsch,  Die  Chemnitzer  Industrie.  2.  Textilindustrie,  a—c.  In:
Das  neue  Chemnitz.  Sonderbeilage  des  Chemnitzer  Tageblattes  aus  Anlaß  der  Rathausweihe ­
  am  2.  September  1911.  jChemnitz,  I.  C.  F.  Pickenhahn  &amp;amp;  Sohn,  1911.]  S.  26—27.
a.  Sie  Baumwollspinnerei.  Von  Emil  Stark.
In  Sachsen  wurde  bis  zum  Ende  des  18.  Jahrhunderts  die  Baumwolle  ausschließlich ­
  mit  der  Hand  versponnen.  Wie  es  heißt,  beschäftigten  sich  damals  14  bis
18  000  Personen  im  Erzgebirge  wie  auch  im  Vogtlande  damit.  Durch  ein  immer
stärkeres  Einströmen  baumwollener  Maschinengarne  aus  England  wurden  gegen
Ende  des  Jahrhunderts  mehrere  unternehmende  Kaufleute  bewogen,  Baumwollspinnereien ­
  „nach  englischer  Art"  in  Sachsen  zu  errichten.  Diese  Baumwollspinnereien
kamen  aber  nur  langsam  vorwärts;  eine  lebhafte  Anregung  erhielt  die  Baumwollspinnerei ­
  hierzulande  erst  durch  die  von  Napoleon  I.  gegen  England  erlassene  Kon-
        <pb n="427" />
        10.  Die  Chemnitzer  Textilindustrie.

399

tinentalsperre.  In  wenigen  Jahren  verzwanzigfachte  sich  die  Zahl  der  sächsischen
Baumwollspindeln.  Meistens  waren  es  kleine  Spinnereien,  die  damals  an  den
Bächen  und  Flüßchen  des  Erzgebirges,  hauptsächlich  im  Chemnitzer  Kreise,  entstanden.
Verheerend  wirkte  unter  den  sächsischen  Baumwollspinnereien  die  Baumwollnot,  die
als  Folge  des  amerikanischen  Bürgerkrieges  1862/64  auftrat.  Die  Zahl  der  Baumwollspinnereien ­
  sank  auf  den  vierten  Teil  ihres  vorherigen  Bestandes  herab.  Nach
jener  Zeit,  insbesondere  unter  dem  seit  dem  Jahre  1879  erhöhten  Zollschutz,  hat  sich
die  Baumwollspinnerei  des  Chemnitzer  Bezirkes  günstig  entwickelt,  es  erfolgte  immer
mehr  die  Abkehr  vom  Wasserbetriebe  zum  Dampfbetriebe,  die  Spinnereieinrichtungen ­
  wurden  —  namentlich  durch  Aufstellung  von  Selfaktoren  und  später  auch
Ringspinnmaschinen  —  ständig  verbessert,  besonders  in  den  letzten  zwanzig  Jahren
hat  die  Spindelzahl  ziemlich  schnell  zugenommen.
Die  Garnproduktion  der  sächsischen  Baumwollspinnerei  läßt  sich  heute  auf  125
Millionen  Pfund  das  Jahr  schätzen,  1845  betrug  sie  ca.  15  Millionen,  Anfang  der
neunziger  Jahre  ungefähr  50  Millionen  Pfund.  —  Die  Spindelzahl  belief  sich  vor
zwei  Jahrzehnten  nahezu  auf  670  000  in  42  Spinnereien,  seitdem  hat  sie  sich,  obwohl
in  der  Zwischenzeit  nur  wenige  neue  Spinnereien  hinzugekommen  sind,  um  ungefähr
eine  Million  Spindeln  vermehrt.
Hand  in  Hand  mit  der  vermehrten  Garnproduktion  ist  eine  außerordentliche
Spezialisierung  hinsichtlich  der  Garnsorten  gegangen.  Wir  brauchen  den  Blick  nur
auf  die  in  Chemnitz  ansässige  Textilindustrie  zu  richten,  um  zu  erkennen,  welchen
vielseitigen  Ansprüchen  unsere  Baumwollspinnerei  Rechnung  zu  tragen  hat.  Die  Anpassungsfähigkeit ­
  der  Spinnerei  an  die  Bedürfnisse  der  weiterverarbeitenden  Industrie, ­
  so  der  Roh-  und  Buntweberei,  der  Wirkerei  und  Trikotagenfabrikation,
der  Möbelstoffweberei  und  Posamentenindustrie,  hat  dieser  eine  nicht  zu  unterschätzende ­
  Hilfe  gewährt.  Beispielsweise  hat  sich  ein  sehr  großer  Teil  der  sächsischen
Baumwollspinnereien  der  Fabrikation  feiner  Strumpfgarne  zugewandt.  Die  hervorragende ­
  Entwickelung  der  sächsischen  Strumpfwirkerei  fußt  zu  einem  guten  Teil  auf
der  entsprechenden  Spezialisierung  der  einheimischen  Baumwollspinnerei.  Unter  solchen
Umständen  konnte  unsere  Spinnerei  natürlich  nicht  zu  einer  einheitlichen  Massenproduktion ­
  kommen  wie  die  von  Lancashire  und  Fallriver.  Auch  in  der  Herstellung
von  Strick-,  Häkel-,  Stick-,  Näh-  und  Nähmaschinengarnen  hat  die  sächsische  Spinnerei
beträchtliche  Leistungen  zu  verzeichnen.
Zum  überwiegenden  Teile  konzentriert  sich  die  sächsische  Baumwollspinnerei
heute  wie  früher  im  Handelskammerbezirke  Chemnitz  mit  Chemnitz  als  Mittelpunkt.
Chemnitz  ist  gleichzeitig  der  Sitz  der  Jnteressenvereinigung  der  sächsischen  Baumwollspinner ­
  und  -zwirner,  die  in  diesem  Jahre  auf  ein  bereits  75jähriges  Bestehen  zurückblicken ­
  kann.  Naturgemäß  sind  in  Chemnitz  auch  zahlreiche  Baumwollhäuser  vertreten, ­
  durch  deren  Vermittelung  die  Spinnereiindustrie  ihren  Bedarf  nicht  nur  an
amerikanischer,  sondern  auch  an  ostindischer  und  ägyptischer,  levantinischer  und  auch
deutsch-kolonialer  Baumwolle  bezieht.  Auch  der  Verwendung  von  Kapok  und  Akon
hat  man  sich  in  neuester  Zeit  zugewandt.  Ein  Teil  der  Baumwollspinnereien  der
Umgegend  unterhält  seit  langen  Jahren  in  Chemnitz  Stadtkontore,  andere  sind  durch
Garnagenten  am  Platze  vertreten.  Neuerdings  ist  auch  die  Einrichtung  der  Trefftage ­
  der  Textilinteressenten  in  Chemnitz  hinzugekommen.
b.  DieWeberei.  Von  Hans  Vogel.
Wenige  unserer  Industriezweige  und  Gewerbe  können  sich  rühmen,  seit  so  langen
Jahren  in  der  Stadt  Chemnitz  ansässig  zu  sein,  wie  die  Weberei.
Das  fleißige  Klappern  des  Webstuhles,  in  dem  der  ehrsame  Webermeister  vom
        <pb n="428" />
        400  Dritter  Teil.  Industrie.  II.  Bausteine  zur  Würdigung  der  deutschen  Industrie.

frühen  Morgen  bis  zum  späten  Abend  arbeitete,  war  den  Bewohnern  unserer  Stadt
in  den  letzten  Jahrhunderten  wohlbekannt.
Heute  freilich  ist  dieser  Klang  fast  verklungen,  nur  wenige  Handwebstühle  sind
noch  im  Stadtgebiete  vorhanden,  immer  kleiner  wird  die  Zunft  der  Weber,  die  früher
im  Leben  unserer  Stadt  eine  bedeutsame  Rolle  gespielt  und  sich  um  das  Wohl  derselben
manches  Verdienst  erworben  hat.
Um  so  mächtiger  und  bedeutsamer  ist  die  Weberei  in  der  Industrie  neu  emporgeblüht. ­
  Die  Einführung  des  mechanischen  Webstuhles  aus  England  und  der  Jacquardmaschine ­
  aus  Wien  bezw.  Frankreich  in  der  ersten  Hälfte  des  vorigen  Jahrhunderts ­
  leiteten  diese  Umwälzung  ein.
Immer  vollkommener  wurden  die  Webstühle  nebst  ihren  Hilfsmaschinen,  immer
mehr  zeigte  sich  das  moderne  Bestreben,  die  Fabrikation  zu  konzentrieren,  zu  vereinfachen, ­
  um  dem  scharfen  Wettbewerb  im  In-  und  Ausland  gewachsen  zu  sein.
Während  früher  die  Tuch-  und  Kattunweberei  in  Chemnitz  vorherrschte,
wurden  im  Anfang  bis  Mitte  des  19.  Jahrhunderts  hauptsächlich  Kleiderstoffe  von
einer  Reihe  angesehener  Firmen  angefertigt.
Wohl  fast  alle  Chemnitzer  Firmen,  die  60  Jahre  und  länger  bestehen,  haben  im
Anfang  auch  diesen  Zweig  der  Fabrikation  betrieben.  Aber  während  sich  diese  Industrie ­
  mehr  nach  den  Nachbarstädten  Glauchau  und  Meerane  verzog,  entstand  in
Chemnitz  die  Möbelstoffindustrie,  die  sich  aus  bescheidenem  Umfange  zu  ihrer  jetzigen
Blüte  emporgeschwungen  hat.
Mit  den  Kleiderdamasten  fing  man  an,  Wolldamaste  für  Möbel  zu  weben,
dazu  kamen  die  glatten  Ripse,  Granits  und  Kreppe  und  dann  in  langer  Reihe  die
gemusterten  Phantasiestoffe,  die  Leinen-  und  Baumwollplüsche,  Moquettes,  Tisch-  und
Divandecken,  Portieren  und  Vorhänge  aller  Art,  so  daß  es  z.  Zt.  nur  wenige  Stoffe
für  Innendekoration  geben  dürfte,  die  nicht  auch  in  Chemnitz  hergestellt  werden.
Heute  ist  die  Chemnitzer  Möbelstoffindustrie,  der  ca.  30—40  Firmen  angehören,
die  bedeutendste  ihrer  Art  in  Deutschland  und  hat  ihren  Absatz  nach  allen  Teilen
der  Welt,  wenn  auch  mit  vielen  Kosten  und  Mühen,  immer  behauptet.
Die  Chemnitzer  Fabriken  dieser  Branche,  die  teils  kurze  Zeit,  teils  länger  als
75  Jahre  bestehen,  haben  es  stets  verstanden,  sich  die  Errungenschaften  der  Technik
und  jede  neue  Erfindung  insbesondere  auf  dem  Gebiete  des  Webstuhles  und  der
Webereitechnik  nutzbar  zu  machen.  Sie  wurden  dabei  durch  die  einen  Weltruf
genießenden  in  Chemnitz  ansässigen  großen  Fabriken  des  Webstuhlbaues  und  der
Hilfsmaschinen  unterstützt.  So  finden  wir  heute  in  Chemnitz  neben  dem  schnellen
einschüssigen,  sog.  englischen  Stuhl  den  in  dem  letzten  Jahrzehnt  wesentlich  verbesserten
mehrschiffigen  Kurbelstuhl,  den  Doppelplüschwebstuhl,  der  in  8  Tagen  doppelt  so  viel
Waren  schafft  als  der  Handweber  früher  in  4  Wochen,  die  komplizierten  Doppelmoquette-
  und  Rutenmoquettestühle  neben  den  modernsten  Vorbereitungs-  und
Appreturmaschinen.
Es  gibt  wohl  keine  Textilfaser,  die  nicht  in  dieser  Industrie  Verwendung  findet:
Seide,  Wolle,  Baumwolle,  Leinen,  Jute,  Ramie  in  allen  ihren  Abarten,  Gold-  und
Silbergespinste,  sowie  Kunstgespinste  verschiedenster  Art  werden  benutzt.  Diese
Materialien  werden  gefärbt  verarbeitet  oder  roh  verwebt  und  dann  im  Stück  gefärbt.
Eine  fleißige,  tüchtige  und  geschulte  Beamten-  und  Arbeiterschaft  hat  auch  nicht
geringen  Anteil  an  der  guten  Ausführung  und  dem  Ruf  der  Chemnitzer  Webereierzeugnisse, ­
  ebenso  wie  die  stattliche  Anzahl  tüchtiger,  künstlerisch  gebildeter  Zeichner,
die  in  Musterzeichenateliers  der  Webereifirmen,  auf  eigene  Rechnung  allein  oder  mit
Gehilfen  arbeiten  und  jene  Fülle  von  neuen  Motiven  schaffen,  die  wir  in  den  modernen ­
  Stoffen  für  Wohnungsausstattung  finden,  und  die  den  leisesten  Regungen  der
oft  wechselnden  Mode  folgen.
        <pb n="429" />
        10.  Diel,Chemnitzer  Textilindustrie.

101

Daß  die  Fabrikanten  nicht  sparen,  um  in  künstlerischer  Beziehung  auf  der  Höhe
zu  stehen,  möge  der  Umstand  beweisen,  daß  man  die  bedeutendsten  Kunstgewerbler
Deutschlands,  die  Dresdner,  Münchner,  Darmstädter,  Weimarer,  Wiener  Schule
u.  a.,  zur  Mitarbeit  heranzog.  Aber  auch  in  den  historischen  Stilarten,  in  deren
Kenntnis  und  Empfindung  die  romanischen  Völker  uns  vorauswaren,  wird  jetzt  Vorzügliches ­
  geleistet  und  den  französischen  Erzeugnissen  gegenüber,  die  früher  immer
als  besser  galten  und  in  manchen  Kreisen  noch  jetzt  als  besser  angesehen  werden,
Ebenbürtiges  erzeugt.
Außer  der  Möbelstoff-  und  Deckenweberei  in  Chemnitz,  die  noch  in  der  näheren
und  weiteren  Umgebung  der  Stadt  Hunderte  von  Handstühlen  —  hauptsächlich  für
Portieren  und  Decken  —  beschäftigt,  befinden  sich  auch  sehr  bedeutende  Fabriken  für
Schirmstoffe  und  solche  für  Moreens-Unterrockstoffe  und  Genoacords  u.  a.  in  Chemnitz.
Auch  diese  Zweige  der  Weberei  stehen  in  erfreulicher  Blüte  und  erfreulichem
Aufschwung  dank  der  rastlosen  Arbeit,  des  regen  Fleißes,  des  offenen  Blickes  für  die
Forderungen  und  Neuerungen  der  Gegenwart  und  steter  Sorgfalt  und  Genauigkeit
in  der  Ausführung  der  Erzeugnisse,  Eigenschaften,  die  die  Chemnitzer  Industrie  von
jeher  ausgezeichnet  haben.
c.  D  üe  Wirkerei.  Von  Ernst  Roitzsch.
Die  Wirkerei  des  Chemnitzer  Bezirks  blickt  auf  ein  nahezu  250jähriges  Bestehen
zurück.  Die  erste  Erwähnung  von  in  Chemnitz  ansässigen  Strumpfwirkern  datiert  aus
dem  Jahre  1671,  und  schon  knapp  zwei  Jahrzehnte  später,  1689,  sind  die  Strumpfwirker ­
  in  Chemnitz  zunftmäßig  organisiert.  Bedeutsam  für  die  Entwickelung  des  Industriezweiges ­
  war  die  1685  erfolgte  Aufhebung  des  Ediktes  von  Nantes.  Thomas
Lee,  ein  ehemaliger  Studierender  der  Theologie  in  Cambridge,  der  1589  in  Calverton
bei  Nottingham  den  ersten  Wirkstuhl  baute,  hatte  wie  so  mancher  andere  Erfinder  vor
und  nach  ihm  in  seiner  Heimat  ein  verständnisvolles  Eingehen  auf  seine  Projekte  nicht
gefunden  und  war  Anfang  des  17.  Jahrhunderts,  einer  Einladung  Heinrichs  IV.  Folge
gebend,  nach  Frankreich  übergesiedelt,  wo  alsbald  Wirkstuhlbau  und  Wirkerei  sich  in  beachtlicher ­
  Weise  entfalteten.  Die  in  dem  aufblühenden  Erwerbszweige  beschäftigten  Personen ­
  waren  zumeist  Protestanten,  und  die  schwere  Zeit,  welche  die  Aufhebung  des
Ediktes  von  Nantes  für  diese  mit  sich  brachte,  veranlaßte  viele  Wirker  zur  Flucht  nach
Deutschland,  wo  sie  hauptsächlich  in  Württemberg,  Thüringen  und  Sachsen  neue
Heimstätten  fanden.  Anfang  des  18.  Jahrhunderts  —  das  genaue  Jahr  steht  nicht
fest  —  baute  Johann  Georg  Esche  (geb.  1682,  gest.  1752)  den  ersten  Wirkstuhl  in
Sachsen.  Er  errichtete  in  Limbach  eine  Seidenwirkerei,  und  1745  ist  urkundlich  belegt,
daß  eine  unter  seiner  Direktion  stehende  „Fabrique"  sich  einer  günstigen  Entwickelung
erfreute.
Wichtige  Ereignisse  brachten  die  ersten  Jahre  des  dritten  Jahrzehntes  des
19.  Jahrhunderts,  da  um  diese  Zeit  zum  ersten  Male  Bestrebungen  sich  zeigten,  die
Erzeugnisse  der  sächsischen  Wirkerei  zu  exportieren,  und  alsbald  traten  auch  die  Vereinigten ­
  Staaten  von  Amerika,  deren  Aufnahmefähigkeit  für  sächsische  Wirkwaren
seit  dieser  Zeit  von  ausschlaggebendem  Einfluß  auf  die  Prosperität  der  Branche  geblieben ­
  ist,  als  Abnehmer  auf.  Die  Dampfkraft  wurde  von  1851  an  im  Chemnitzer
Bezirk  zum  Antrieb  von  Wirkmaschinen  verwendet,  und  wenige  Jahre  später,  1854,
&amp;gt;st  die  Gründung  des  ersten  fabrikmäßigen  Wirkereibetriebs  in  der  Stadt  Chemnitz
Zu  verzeichnen.  Bis  1854  haben  die  größeren  Chemnitzer  Firmen  der  Wirkbranche
in  der  Hauptsache  nur  Handelsgeschäfte  betrieben.  Die  Erzeugung  der  Waren  lag
—  wenigstens  in  der  Stadt  Chemnitz  selbst  —  bis  dahin  ausschließlich  in  den  Händen
von  Handwerkern,  deren  Zahl  sehr  groß  war,  zählte  doch  die  Chemnitzer  Innung  der
Strumpfwirker  1802  nicht  weniger  als  1000  Mitglieder,  1820  sogar  etwa  2500;  dabei
Mollat,  Volkswirtschaftliches  Quellenbuch.  4.  Aufl.  26
        <pb n="430" />
        402  Dritter  Teil.  Industrie.  II.  Bausteine  zur  Würdigung  der  deutschen  Industrie.

ist  allerdings  zu  berücksichtigen,  daß  der  Bezirk  der  Innung  über  die  Stadtgrenze
von  Chemnitz  hinausreichte.  Die  Konzessionsurkunde,  durch  welche  der  Rat  der  Stadt
Chemnitz  dem  Kaufmann  Karl  Gottlob  Hitler  die  Errichtung  der  ersten  Strumpfwarenfabrik ­
  gestattete,  datiert  vom  4.  September  1854.
Das  Jahr  1861  brachte  die  Erfindung  des  Pagetstuhls,  1868  die  des  Cottonstuhls. ­
  Die  mehr  und  mehr  wachsende  Nachfrage  nach  gewirkten  Strümpfen  und
Handschuhen,  seit  Ende  der  siebziger  Jahre  des  vorigen  Jahrhunderts  —  der  Zeit  des
Auftretens  von  Professor  Jäger  —  auch  nach  gewirkten  Unterkleidern,  die  steigende
Kompliziertheit  und  Kostspieligkeit  der  Maschinen,  der  immer  größer  werdende  Bedarf
an  motorischer  Kraft  bedingte  den  unaufhaltsamen  Übergang  vom  Handwerk  zum
Fabrilbetlieb.  Auch  die  Faktoren  —  das  Wort  im  strengen  Sinne  genommen  —,
welche  in  der  Übergangszeit  eine  nicht  zu  unterschätzende  Rolle  spielten,  indem  sie
die  kostspieligen  Maschinen  anschafften,  an  Hausgewerbetreibende  vermieteten  und
von  diesen  dann  die  fertigen  Waren  übernahmen,  waren  eine  vorübergehende  Erscheinung. ­
  Die  Verhältnisse  drängten  zur  Konzentration  im  „geschlossenen  Etablissement",
wie  die  oben  erwähnte  Urkunde  sagt.  Die  Tendenz  der  Entwicklung  ist  heute  in  allen
drei  Zweigen  der  Wirkerei,  in  der  Strumpfbranche  sowohl  wie  in  der  Handschuh-  und
Trikotagenbranche,  auf  den  Großbetrieb  gerichtet.  Die  Schwierigkeit  der  Konkurrenzverhältnisse ­
  verlangt  die  Wahrnehmung  aller  und  jeder,  auch  der  kleinsten  sich
bietenden  Fabrikationsvorteile  und  die  rationellste  Ausnutzung  der  aufgestellten
Maschinen,  und  diesen  Anforderungen  Rechnung  zu  tragen,  wird  desto  schwieriger,
je  kleiner  der  einzelne  Betrieb  ist.
Von  der  großen  Wichtigkeit,  welche  die  Wirkerei  für  den  Chemnitzer  Bezirk  hat,
legt  es  Zeugnis  ab,  daß  bereits  1893  nicht  weniger  als  12000  mechanische  Wirkstühle
und  Strickmaschinen  neben  3000  Handstühlen  vorhanden  waren,  deren  Gesamtproduktion ­
  auf  täglich  ca.  50  000  Dutzend  Strümpfe,  15  000  Dutzend  Handschuhe  und
3000  Dutzend  Hosen  und  Jacken  usw.  im  Werte  von  rund  100  Millionen  M  im  Jahre
geschätzt  wurde.  1897  exportierte  Chemnitz  an  Wirkwaren  die  enorme  Menge  von
128  551  Doppelzentnern  im  Werte  von  etwa  87  141000  &amp;lt;M.  Daran  war  Nordamerika
mit  45  231,  England  mit  22  060  Doppelzentnern  beteiligt,  es  folgten  mit  niedrigeren
Ziffern  Holland,  Indien,  Chile,  Belgien,  Türkei,  Brasilien,  Australien  usw.  usw.  Der
Export  ist  seitdem  wesentlich  in  die  Höhe  gegangen.  Für  sein  Anwachsen  sind  die
Wertziffern  der  Ausfuhr  nach  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  sehr  bezeichnend.
Die  baumwollenen,  seidenen  und  wollenen  Handschuhe,  Strumpfwaren  und  Unterkleider, ­
  welche  aus  dem  Konsulatsbezirk  Chemnitz  nach  der  Union  verfrachtet  wurden,
repräsentierten  folgende  Werte:
1901:  5  590  305  Dollars,
1905:  7  566  364  -  ,
1907:  12  633  369  -  .
1907  war  ein  Rekordjahr,  dem  leider  ein  jäher,  höchst  bedauerlicher  Rückschlag
folgte.  Die  Ziffern  für  die  folgenden  Jahre  lauten:
1908:  8  747  204  Dollars,
1909:  8  501627  -  ,
1910:  6  956  933  -
Ein  Bild  von  der  eminenten  volkswirtschaftlichen  Bedeutung  der  Wirkerei  ergibt
sich  aus  folgenden  Zahlen:
Die  Sächsische  Textilberufsgenossenschaft  wies  in  ihren  Statistiken  für  das  Jahr
1907  insgesamt  256  889  Personen  nach.  Davon  war  knapp  ein  Fünftel  in
der  sächsischen  Wirkwarenindustrie  beschäftigt,  und  die  etwa  50  000  in  Betracht
kommenden  Arbeiter  und  Arbeiterinnen  haben  in  der  überwiegenden  Mehrzahl  ihren
Wohnsitz  in  Chemnitz,  in  seiner  näheren  und  weiteren  Umgebung.  Dabei  sind  die  in
        <pb n="431" />
        11.  Die  Spielwarenindustrie  des  Meininger  Oberlandes.

403

26*

den  Hilfsbranchen  der  Wirkerei  tätigen  Personen  (Färber,  Drucker,  Appreteure  usw.
usw.)  nicht  mitgerechnet.  Daß  die  Wirkerei  lohnende  Beschäftigung  bietet,  erhellt  aus
der  Tatsache,  daß  von  den  für  1907  nachgewiesenen  Löhnen  der  sächsischen  Textilindustrie ­
  in  der  Gesamthöhe  von  185  290  937  Jl  auf  die  Wirkerei  wesentlich
mehr  als  ein  Fünftel  entfällt.  Im  Interesse  aller  Beteiligten  ist  dringend  zu
wünschen,  daß  diese  günstigen  Ziffern  unter  dem  Druck  der  widrigen  Verhältnisse,
mit  denen  heute  viele  Betriebe  der  Wirkerei  zu  kämpfen  haben,  in  der  Zukunft  eine
Änderung  nicht  erfahren?
Anmerkungen.  1.  Im  Jahre  1911  gingen  aus  dem  Bezirke  des  amerikanischen  Konsulats
zu  Chemnitz  für  4  391025  Dollars  baumwollene,  seidene  und  wollene  Handschuhe,  Strümpfe
und  Unterkleider  nach  den  Vereinigten  Staaten.  (Freundliche  Mitteilung  des  amerikanischen
Konsulats  zu  Chemnitz.)
2.  Die  Betriebe,  die  zur  Sächsischen  Textilberufsgenossenschaft  gehören,  beschäftigten
im  Jahre  1911  269  880  Personen  und  zahlten  ihnen  213  284  779  M  Löhne.  In  der  Wirkwarenindustrie ­
  waren  40  751  Personen  tätig,  davon  34  313  im  Bezirke  der  Kreishauptmannschaft ­
  Chemnitz.  Diese  erhielten  i.  g.  33  778  542  M  Löhne.  (Freundliche  Mitteilung  der
Sächsischen  Textilberufsgenossenschaft  zu  Leipzig.)
(Zusatz  von  G.  M.)

11.  Die  Spielwarenindustrie  des  Meininger  Oberlandes.
Von  Rudolf  Anschütz.
A  n  s  ch  ü  tz,  Industrie,  Handel  und  Verkehr  im  Herzogtum  Sachsen-Meiningen.  Sonneberg
S.-M-,  Druck  von  Grabe  &amp;amp;  Hetzer,  1904.  S.  46—50-Das
  Herzogtum  Sachsen-Meiningen  besitzt  im  „Meininger  Oberland"  die  wichtigste ­
  und  vielleicht  auch  älteste  Stätte  der  deutschen  Spielwarenverfertigung.  Wird
bereits  ausgangs  des  13.  Jahrhunderts  unter  den  Gewerben  Nürnbergs  dasjenige
der  Docken-(Puppen-)macher  erwähnt,  so  befaßte  sich  diese  Stadt  doch  zunächst  in  erster
Linie  mit  dem  kaufmännischen  Vertrieb  solchen  Spielzeuges,  welches  anderswo,  in  den
Bayrischen  Alpen,  im  Sächsischen  Erzgebirge  oder  auf  dem  Thüringer  Wald,  hergestellt ­
  worden  war.  Wenn  die  in  diesen  Gebirgsgegenden  an  sich  nicht  sehr  lohnende
landwirtschaftliche  Tätigkeit  beendet  war,  wenn  zur  Winterszeit  auch  der  Erwerb  der
Holzmacher  oder  Köhler  stockte,  dann  lenkte  der  Holzreichtum  der  Wälder  auf  die
Möglichkeit  anderen  Verdienstes  hin:  auf  den  Thüringer  Höhen,  an  der  alten  nürnberg-sächsischen ­
  Geleitsstraße,  fertigte  man  zunächst  Haus-  und  Küchengeräte  und  bald
auch  einfache  Holzspielsachen,  wie  „Wieglein,  Tischlein,  Stühlein  und  Bettstellein,
Pferde,  Kärrnlein  und  Reiterlein",  dazu  „Docken",  innen  hohl,  mit  kleinen  Steinchen
oder  Erbsen  gefüllt,  zum  Klappern,  Tanzdocken  auf  Schweinsborsten,  Figuren  und
Tiere,  Degen  und  Flinten,  Peitschen  und  Steckenpferde,  Gaukler  und  Purzelmänner,
Flöten,  Geigen  und  Trommeln.
Der  Dreißigjährige  Krieg  hatte  dann  die  sonst  so  belebte  Handelsstraße  von
Nürnberg  nach  Leipzig  veröden  lassen  und  dadurch  die  Waldbewohner  darauf  angewiesen, ­
  selbst  für  den  Verschleiß  ihrer  Erzeugnisse  zu  sorgen,  und  wenn  auch  noch
längere  Zeit  engere  Beziehungen  zwischen  Nürnberg  und  Sonneberg  bestanden,  so
begründete  doch  damals  der  Spielwarenhandel  des  Meininger  Oberlandes  seine  Selbständigkeit. ­
  Aber  noch  lange  —  im  großen  Publikum  teilweise  heute  noch  —  gelten
frie  deutschen  Spielwaren  als  Nürnberger  Tand.  Seine  Bedeutung  als  Spielwarenstadt ­
  hat  Nürnberg  auch  nicht  verloren.  Es  schuf  sich  eine  eigene  Industrie  und  hob
^wse  zu  solcher  Bedeutung,  daß  heute  Nürnberg  mit  seiner  Nachbarstadt  Fürth  hin-
        <pb n="432" />
        404  Dritter  Teil.  Industrie.  II.  Bausteine  zur  Würdigung  der  deutschen  Industrie.

sichtlich  des  Produktionswertes  nach  Sonneberg  der  Hauptsitz  der  deutschen  Spielwarenindustrie ­
  geblieben  ist.  Während  aber  die  Nürnberger  Metallspielwaren  maschinelle ­
  Einrichtungen  und  fabrikmäßigen  Betrieb  fordern,  ist  in  Sonneberg  und  dem
Sächsischen  Erzgebirge,  dem  dritten  Hauptsitz  der  deutschen  Spielwarenverfertigung,
die  hausindustrielle  Betriebssorm  vorherrschend,  wenn  auch  für  den  gegenwärtig
wichtigsten  Zweig  der  Sonneberger  Spielwarenindustrie,  die  Puppenfabrikation,  die
fabrikindustrielle  Betriebsweise  ein  weites  Feld  gewonnen  hat.
Eine  für  die  Technik  der  Sonneberger  Spielwarenindustrie  überaus  wichtige
Neuerung  trat  ein,  als  gegen  1820  man  sich  der  Papiermachsmasse  für  die  Fabrikatton
zu  bedienen  begann,  welche  es  ermöglichte,  mit  Hilfe  der  negativen  Form  einer  Figur
rein  mechanisch  in  kurzer  Zeit  eine  beliebige  Anzahl  von  Exemplaren  herzustellen.  Das
Papiermacho  bildet  seitdem  den  wichtigsten  Rohstoff  für  die  Sonneberger  Industrie;
nur  in  der  Puppenfabrikation  kamen  andere  Materialien  noch  in  Frage.  Die  Entwickelung ­
  der  Puppenindustrie  datiert  seit  dem  Anfange  der  fünfziger  Jahre,  als  ein
einwandfreies  Wachfieren  des  Kopfes  der  Papiermachotäuflinge  (unter  Täuflingen
verstand  man  und  versteht  man  heute  noch  Puppen  mit  einem  Hemdchen  bekleidet)
gelungen  war;  weitere  Vervollkommnungen  bestanden  darin,  daß  durch  besondere
Formen  das  Gießen  der  Wachsmassen  zu  sog.  „Modellköpfen"  ermöglicht  (1868)  und
schließlich  der  Puppenkopf  durch  eine  eigens  präparierte  Lackschicht  waschbar  gemacht
wurde.  Seit  den  siebziger  Jahren  hat  die  Fabrikation  von  „Gelenkpuppen"  einen
bedeutenden  Aufschwung  genommen.  Während  ursprünglich  Hals-,  Fuß-,  Knie-  usw.
Gelenke  durch  Schnüre  beweglich  gemacht  wurden,  wurden  später  gedrechselte  Holzkugelgelenke ­
  mit  elastischen  Schnüren  mit  Kopf  und  Rumpf  verbunden,  so  daß  dem
Kinde  ermöglicht  wird,  der  Puppe  fast  jede  gewünschte  Stellung  zu  geben.  Die  Köpfe
hierzu  sind  zum  größten  Teil  aus  Porzellan  mit  und  ohne  Glasaugen  (in  letzterem
Falle  einfach  gemalte  Augen);  ihre  Fabrikation  beschäftigt  heute  mehrere  große
Porzellanfabriken  fast  ausschließlich.
Etwa  gleichzeitig  hiermit,  d.  h.  nach  den  siebziger  Jahren  ging  man  von  der
Fabrikation  der  „Täuflinge"  zu  derjenigen  gekleideter  Puppen  über,  und  damit  eben
war  der  Anfang  mit  der  Begründung  von  Fabrikbetrieben  innerhalb  der  bisher  rein
hausindustriellen  Fabrikation  gemacht,  wenn  auch  heute  noch  die  Puppenkonfektionsarbeiten, ­
  das  Nähen  von  Puppenschuhen,  Hütchen  rc.  zum  großen  Teil  durch  Heimarbeiterinnen ­
  sich  vollzieht.  Man  darf  annehmen,  daß  von  der  Gesamtproduktion
der  Sonneberger  Spielwarenindustrie  die  volle  Hälfte  auf  Puppen,  ein  Drittel  etwa
auf  die  übrigen,  gemeinhin  als  Spielzeug  bezeichneten  Artikel  und  der  Rest  auf
Attrappen,  Christbaumschmuck  usw.  entfällt.
Die  Puppenfrisur  wurde  ursprünglich  gemalt,  in  den  sechziger  Jahren  wandte
man  dann  Flachs  und  auch  Menschenhaar  an.  Sprach  gegen  letzteres  schon  der
Umstand,  daß  es  zu  teuer  war,  so  erwies  der  Flachs  wegen  seiner  Brüchigkeit  sich  als
wenig  geeignet.  Dagegen  besitzt  man  nunmehr  ein  sehr  brauchbares  Frisurenmaterial
in  dem  sog.  „Mohair",  dem  Haare  der  Angoraziege,  welches  aus  Kleinasien  und
Persien  über  England  gewaschen,  gekämmt  und  gefärbt  in  großen  Mengen  eingeführt ­
  wird.
Die  Artikel  der  Sonneberger  Spielwarenindustrie  in  ihrer  schier  unbegrenzten
Mannigfaltigkeit  aufzuzählen,  ist  unmöglich.  Diese  Vielseitigkeit  ist  eben  nur  bei  hausindustrieller, ­
  manueller  Herstellungsform  möglich.  Gerade  diese  Vielseitigkeit  ist  eine
Hauptvoraussetzung  für  ihre  geschäftlichen  Erfolge.  Auch  die  Handels-  und  Gewerbekammer ­
  Sonneberg  gibt  dem  in  ihrem  Jahresbericht  pro  1903  Ausdruck:  „Je  weiter
der  Fabrikant  in  seinen  Artikeln  auszuholen  versteht,  je  verschiedenartiger  die  Gebiete
sind,  aus  denen  er  sich  neue  Gedanken  entlehnt,  je  mannigfacher  die  Materialien  sind,
die  er  zur  Verarbeitung  und  Ausstattung  seiner  Artikel  zur  Verwendung  zu  bringen
        <pb n="433" />
        11.  Die  Spielwarenindustrie  des  Meininger  Oberlandes.  405

weiß,  umsomehr  wird  sich  die  Industrie  ihren  Ausgaben  gewachsen  zeigen.  Ein
Blick  in  ein  gut  ausgestattetes  Musterzimmer  lehrt,  daß  Sonneberg  sich  dieser  Aufgabe
bewußt  ist;  unter  den  tausenderlei  Dingen  wird  man  erklärlicherweise  immer  wieder
alten  Bekannten,  die  auf  den  Märkten  sich  gut  eingeführt  haben  und  nicht  vermißt
werden  wollen,  begegnen,  von  Saison  zu  Saison  aber  ist  das  erhöhte  Bestreben  zu  bemerken, ­
  sei  es  unter  Verwertung  politischer  Begebenheiten,  wissenschaftlicher  Errungenschaften ­
  oder  sensationeller  Tagesereignisse,  Neues,  Originelles  zu  finden  und  insbesondere ­
  dem  Charakter  und  dem  besonderen  Geschmack  der  einzelnen  Märkte  Rechnung
zu  tragen.  Solange  die  Industrie  von  diesem  Streben  nach  Fortschritt  und  Vervollkommnung ­
  sich  leiten  läßt,  wird  sie  zwar  wirtschaftlichen  Rückschlägen  nicht  vollständig
zu  entgehen,  aber  doch  schwierigen  Zeiten  gegenüber  sich  widerstandsfähiger  zu
behaupten  vermögen."
Ein  eindrucksvolles  Bild  der  Leistungsfähigkeit  der  Sonneberger  Spielwarenindustrie ­
  wurde  auf  den  verschiedenen  Weltausstellungen,  so  in  Chikago  1893,  in
Paris  1900,  in  St.  Louis  1904  und  in  Brüssel  1910  geliefert;  die  Industrie  war  bei
allen  diesen  Ausstellungen  in  Gestalt  von  Kollektivgruppen  vertreten  und  wurde  stets
mit  dem  Großen  Preis  ausgezeichnet.
Die  Sonneberger  Spielwarenindustrie  umfaßt  heute  30—40  Orte  des  Meininger
Oberlandes,  auch  das  benachbarte  sachfen-koburgische  Neustadt  ist  industriell  mit
diesem  Gebiete  verwachsen.  Von  der  über  70  000  Personen  betragenden  Bevölkerung
des  Kreises  Sonneberg  gehört  etwa  der  dritte  Teil  zur  Spielwarenindustrie;  die  in  ihr
im  Nebenberuf  Beschäftigten  sind  dabei  nicht  in  Rücksicht  gezogen.  Genauer  wurde
die  Industrie  in  ihrer  Bedeutung,  namentlich  auch  in  ihrem  Personenbestand,  durch
die  Reichsproduktionsstatistik  des  Jahres  1899  erfaßt.  Darnach  ergab  sich  folgendes:
Die  Zahl  der  selbständigen  Betriebe,  wobei  die  kleineren,  hausindustriellen  Betriebe ­
  eingeschlossen  sind,  beträgt  2395;  der  Gesamteinkaufswert  der  verbrauchten
Rohstoffe  und  Vorprodukte  beziffert  sich  auf  8  407  763  Ji,  wobei  entfallen  auf:

Ji
Gewebe  und  alle  Textilprodukte  (außer  Mohair)  1464  517
Mohair  .  .  463  303
Farben,  Öle,  Firnisse,  Leim,  Lack,  Wachs,  Paraffin,  Äther  633  979
Leder,  Felle,  Borsten  571  770
Metalle  und  Gegenstände  daraus  485168
Holz  1025  423
Rohr,  Bast,  Loofah  23  483
Glas  und  keramische  Produkte,  Gips,  Tonerde,  Porzellan  1  929  696
Spieldosen  und  mechanische  Triebwerke  77  207
Papier  und  Pappe  zur  Fabrikation  881  643
Packmaterial  573  429

Die  Zahl  der  in  der  Industrie  beschäftigten  Personen  beläuft  sich  auf  5480
Männer,  5108  Frauen  und  Mädchen  und  1172  Kinder,  insgesamt  auf  11  760  Personen ­
  ohne  Angehörige  und  Dienende,  wobei  die  Bezirke  Neustadt  und  Eisfeld,
welche  in  der  Regel  und  mit  Recht  zum  Jndustriebezirke  Sonneberg  gerechnet  werden,
nicht  eingeschlossen  sind.  Heute  darf  mit  Sicherheit  angenommen  werden,  daß  im
Gesamtindustriegebiet,  d.  h.  in  Sonneberg  und  etwa  30  umliegenden  Ortschaften
an  40  000  Personen,  im  Kreise  selbst  die  volle  Hälfte  der  Bevölkerung  wirtschaftlich
direkt  von  der  Spielwarenindustrie  abhängig  sind.
Ferner  wies  die  Produktionsstatistik  einen  —  inzwischen  übrigens  erheblich
überholten  —  Verkaufswert  der  Iahreserzeugung  von  Spielwaren  im  Sonneberger
Bezirk  von  über  21  Millionen  Ji  nach,  wovon  nur  etwas  über  4  Millionen  Ji  zum
inländischen  Gebrauch  gelangten.  Man  geht  wohl  nicht  fehl,  die  Produktion  des
        <pb n="434" />
        406  Dritter  Teil.  Industrie.  II.  Bausteine  zur  Würdigung  der  deutschen  Industrie.

Sonneberger  Bezirks  auf  25—28  Millionen  M  zu  bewerten;  Neustadt  ist  dabei  nicht
mit  inbegriffen.  Berücksichtigt  man  weiter  Eisfeld  (wo  u.  a.  fabrik-  und  hausindustriell ­
  Holzpferde,  Schafe,  Ziegen,  Esel  usw.  hergestellt  werden)  und  dessen  Hinterland, ­
  so  darf  die  gegenwärtige  Spielwarenproduktion  im  Herzogtum  auf  reichliche
40  Millionen  Jl,  d.  h.  auf  etwa  2 ,s  der  deutschen  Gesamt-Spielwarenerzeugung  bewertet ­
  werden.  Die  Spielwarenindustrie  steht  damit  unter  den  Industrien  des  Herzogtums ­
  weit  obenan.  Von  dem  gesamten  Produktionswert  verbleiben  20—25  %
im  Inland,  für  das  Gros  überschreitet  der  Handel  die  Grenzen,  und  er  greift  selbst
in  die  entferntesten  Erdräume  über,  soweit  nicht  Zoll-  und  andere  Schwierigkeiten
den  Eingang  verwehren.  Die  weitaus  belangreichsten  Abnehmer  sind  die  Vereinigten ­
  Staaten  Amerikas,  England  und  feine  Kolonien.

12.  Die  Schwarzwälder  Uhrenindustrie.
Von  Eberhard  Gothein.
Gothein,  Wirtschaftsgeschichte  des  Schwarzwaldes  und  der  angrenzenden  Landschaften.
1.  Bd.  Straßburg,  Karl  I.  Trübner,  1892.  S.  55—58.
Von  ihren  Wanderungen  brachten  die  Glasträgerkompagnien  mancherlei  neue
Waren  heim,  die  der  bäuerliche  Gewerbfleiß  herstellen,  und  die  sie  selber  vertreiben
konnten:  die  Strohhüte,  die  Blechlöffel,  die  Holzuhren.  Und  diese  letzteren  gaben  den
Anstoß  zu  einer  höchst  mannigfaltigen  Jndustrieentwicklung.  Mit  gewandter  Hand
schnitzte  der  Bauer  die  Bestandteile  der  Uhr  nach;  er  vereinfachte  sie  seinem  Zweck
gemäß,  er  brachte  Verbesserungen  an,  er  wußte  eine  Menge  Dekorationen  zu  erfinden.
Die  Freude  am  Seltsamen,  die  Lust,  Rätsel  aufzugeben  und  zu  lösen,  führt  ihm  dabei
die  Hand;  und  deshalb  zeigt  sich  sein  Scharfsinn  am  glänzendsten  in  den  Erfindungen
von  Automaten  und  Spieluhren.
Eben  weil  der  Uhrenmacher,  mit  einem  starken  Selbstgefühl  ausgerüstet,  durchweg ­
  als  mechanischer  Künstler  arbeiten  will,  bleibt  die  Arbeitsteilung  unvollkommen,
und  zu  jener  Exaktheit  der  Technik,  wie  sie  die  Taschenuhr  erfordert,  dringt  man  hier,
wo  sich  niemand  einem  gemeinsamen  Arbeitsplan  unterordnen  will,  auch  niemals
durch.  Die  Arbeitsteilung  besteht  nur  in  der  Absonderung  der  künstlerischen  und  technischen ­
  Hilfsgewerbe.  Bei  ihrer  Ausbildung  geben  Scharfsinn  und  Talent  der
Schwarzwälder,  aber  ebenso  auch  ihre  ganze  individualistische  Gesinnung  wiederum
die  deutlichsten,  oft  glänzenden  Proben.  Wirtschaftlich  aber  wird  hierdurch  erreicht,
daß  sich  die  Schwarzwälder  Uhrenindustrie  nach  und  nach  auch  in  bezug  ihrer
Materialien  von  auswärtigen  Plätzen  wie  Nürnberg  völlig  freimacht.
Die  ersten  Uhrenmacher  erhielten  Anregung  und  Beispiel  vor  allem  vom  Ausland; ­
  sie  lauschten  Fremden  den  Mechanismus  der  Werke  und  die  Verwendung  der
Instrumente  ab  und  bildeten  das  richtig  erfaßte  Prinzip  aus.  Bald  fanden  sie  die
unentbehrliche  wissenschaftliche  Unterstützung  und  künstlerische  Belehrung  in  der
Heimat  selber.  Die  Benediktiner  der  Schwarzwaldklöster  erwarben  sich  in  dieser
Hinsicht  die  größten  Verdienste  um  ihre  Landsleute.  Sie  brachten  ihnen  mit  mathematischen ­
  und  musikalischen  Kenntnissen  auch  die  aufrichtigste  Bewunderung  entgegen.
Der  Abt  von  St.  Peter,  Ph.  Steyrer,  ist  der  erste  Geschichtschreiber  der  Schwarzwaldindustrie ­
  geworden;  und  er  faßte  seine  Aufgabe  dahin  auf,  der  Verkündiger  des
Ruhmes  der  Erfindungsgabe  seiner  Landsleute  zu  fein.
Der  Lebensnerv  dieser  Industrie  blieb  aber  immer  der  Handel.  Mit  richtigem
Gefühl  hatten  das  die  Schwarzwälder  erfaßt.  Sie  arbeiteten  nicht  für  den  fremden
Kaufmann,  sondern  sie  verstanden  es,  die  Absatzwege  selber  aufzusuchen  und  zu
        <pb n="435" />
        12.  Die  Schwarzwälder  Uhrenindustrie.

407

beherrschen.  Schwache  Versuche  der  Produzenten,  selber,  sei  es  einzeln  oder  genossenschaftlich, ­
  den  Verkauf  an  den  Konsumenten  in  die  Hand  zu  nehmen,  wurden
frühzeitig  aufgegeben.  Aber  auch  die  alten  Glasträgerkompagnien,  die  über  den
Oberrhein  und  Schwaben  nicht  hinauskamen,  genügten  nicht.  Nach  dem  Muster  ihrer
inneren  Verfassung,  aber  ohne  ihre  geographische  Beschränkung  und  Abgrenzung  entstehen ­
  nun  allerwärts  große  und  kleine  Kompagnien  von  Uhrenhändlern,  die  binnen
weniger  Jahrzehnte  alle  Länder  der  zivilisierten  Erde  durchstreiften  und  für  die
Schwarzwälder  Uhr  gewannen.  Der  Hausierhandel  blieb  die  Grundlage  des  Betriebes. ­
  Waren,  die  der  wandernde  Händler  gleichzeitig  unterbringen  konnte,  und
die  vom  Zunftzwang  freigelassen  waren,  verband  er  miteinander,  und  stets  war  er
bedacht,  keinen  Weg  umsonst  zu  machen,  Einkauf  und  Verkauf  zu  kombinieren.
Der  Wechsel  der  Absatzbedingungen  in  den  einzelnen  Ländern,  Verbote  und
Zollschwierigkeiten,  die  ihnen  bereitet  wurden,  veranlaßten  die  größeren  Uhrenkompagnien, ­
  sich  planmäßig  in  verschiedenen  Gebieten  festzusetzen.  Je  nach  den
Kenntnissen  und  Fähigkeiten  ward  jeder  einzelne  „Kamerad"  für  einen  Platz,  für  einen
Zweig  des  Geschäftes  bestimmt.  Der  Anfänger,  der  Uhrenknecht,  erhielt  wohl  einen
Kasten  mit  Uhren  für  sich  persönlich;  aber  er  ward  verpflichtet,  die  Kenntnis  der
Sprache  und  der  Korrespondenz  des  Landes,  in  welches  man  ihn  schickte,  sich  anzueignen. ­
  Fast  unmerklich  gestalteten  sich  die  ansehnlichsten  dieser  halbbäuerlichen  Genossenschaften ­
  zu  modernen  Aktiengesellschaften  um.
Freilich  soll  man  nicht  meinen,  daß  in  ihnen  jemals  viel  von  einer  patriarchalischen ­
  Verfassung  zu  spüren  gewesen  wäre.  Die  harten  Köpfe  der  Schwarzwälder
fügten  sich  nicht  leicht  dem  Zwange  der  Genossenschaft.  Parteiungen,  Familieneifersucht, ­
  vor  allem  der  Ehrgeiz  einzelner  unternehmender  Mitglieder,  die  den  Vorsichtigeren, ­
  Langsameren  ihren  Willen  aufdrängen,  machen  die  Geschichte  jeder  einzelnen
dieser  Kompagnien  zu  einem  interessanten  psychologischen  Gemälde.  Die  Spekulationen ­
  im  fremden  Land,  wobei  die  Kühnheit  doch  oftmals  den  überblick  nicht  ersetzte, ­
  untergruben  nur  zu  oft  die  Solidität  des  Geschäftes.  Dann  suchte  der  Händler
die  Einkaufspreise  aufs  äußerste  zu  drücken;  nur  der,  welcher  als  wirklicher  Künstler
schuf,  konnte  dauernd  auf  lohnenden  Absatz  rechnen.  Zeitweise  war  der  Gegensatz
zwischen  Händlern  und  Uhrmachern  der  schärfste,  zumal  auch  hier  Mittelsmänner,
Speditoren  oder  Packer,  sich  unentbehrlich  zu  machen  wußten.
Um  solchen  Mißständen  vorzubeugen,  war  für  die  zuverlässigen  Uhrenkompagnien ­
  die  strenge  innere  Verfassung  noch  notwendiger  als  für  die  Glasträger.  Durch
den  Beschluß  aller  Kameraden  ward  bestimmt,  wer  aufgenommen  werden  solle;  auch
von  den  Söhnen  der  Mitglieder  wurde  selten  mehr  als  einer  zugelassen.  Gemeinsam
ward  bei  der  Rechnung  der  Gewinnanteil  des  einzelnen  festgestellt.  Jeder  mußte  sich
auf  den  Platz  begeben  und  ihn  verlassen,  wie  die  Kompagnie  es  anordnete.  In  der
Regel  sollte  ein  jeder  im  Verlaufe  bestimmter  Zeit  nach  der  Heimat  zurückkehren,  und
nur  dort  durfte  er  Weib  und  Kind  haben,  damit  er  auch  wirklich  echter  Schwarzwälder
bleibe.  Die  Abgefallenen,  die  oft  im  Auslande  zu  den  gefährlichsten  Konkurrenten  der
heimatlichen  Industrie  wurden,  sah  man  schlechthin  als  Verräter,  als  Verbrecher  an.
Und  lange  Zeit  blieb  das  Ziel  erreicht:  in  allen  Hauptstädten,  auf  allen  Landstraßen ­
  Europas  und  bald  auch  Amerikas  waren  die  Söhne  des  Schwarzwaldes  zu
finden;  aber  immer  behielten  sie  den  Gedanken  im  Herzen,  im  Alter  in  behäbigem
Wohlstand  in  ihren  heimischen  Bergen  zu  weilen.
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        408  Dritter  Teil.  Industrie.  II.  Bausteine  zur  Würdigung  der  deutschen  Industrie.

13.  Die  Düsseldorfer  Gewerbe-  und  Industrieausstellung ­
  von  1802.
Von  H.  A.  Bueck.
Bueck,  Der  Zentralverband  Deutscher  Industrieller  1876—1901.  3.  Bd.  Berlin,
I.  Guttentag,  1905.  S.  552—555.
Die  deutsche  Großindustrie,  besonders  die  Eisen-  und  Stahlindustrie,  hatte  sehr
bedeutende  Opfer  für  die  Beschickung  der  im  Jahre  1893  in  Chikago  veranstalteten
internationalen  Ausstellung  gebracht.  Sie  hatte  dabei  nicht  aus  innerer  Überzeugung
und  in  der  Erwartung  irgend  erreichbarer  Vorteile  gehandelt.  Das  Gegenteil  war
der  Fall  gewesen.  Die  Industrie  war  durchaus  nicht  geneigt  gewesen,  in  einem  Lande
auszustellen,  das  mit  rücksichtsloser  Energie  und  mit  ersichtlichem  großen  Erfolge  seit
längerer  Zeit  bestrebt  war,  durch  seine  Zoll-  und  Handelspolitik  fremde  Industrieerzeugnisse
  von  seinem  Markt  auszuschließen.  Ein  Teil  der  vorerwähnten  Großindustrie ­
  hatte  sich,  nach  langem  Zögern,  schließlich  doch  bereit  gefunden,  in  Chikago
auszustellen,  weil,  mit  Rücksicht  auf  die  allgemeinen  Verhältnisse,  an  höchster  maßgebender ­
  Stelle  die  Beteiligung  der  deutschen  Industrie  an  der  Ausstellung  in  Chikago
gewünscht  worden  war.
Für  die  Wende  des  Jahrhunderts,  für  1900,  war  eine  große  internationale
Industrieausstellung  in  Paris  geplant.  Die  deutsche,  besonders  die  große  rheinische
Eisen-,  Stahl-  und  Maschinenindustrie  verspürte  durchaus  keine  Neigung,  wieder
große  Opfer  für  eine  Ausstellung  zu  bringen.  Bei  der  Weigerung,  dies  zu  tun,  waren
auch  Erwägungen  anderer  Art  maßgebend  gewesen.  Man  hatte  sich  gesagt,  daß  die
Industrie  eines  anderen  Landes  bezüglich  wesentlicher,  für  eine  Ausstellung  durchaus
bedeutungsvoller  Momente,  wie  beispielsweise  hinsichtlich  der  Massenwirkung,  immer
hinter  der  Industrie  des  die  Ausstellung  veranstaltenden  Landes  werde  zurückstehen
müssen.  Dazu  kam,  daß  der  für  die  deutsche  Eisen-  und  Stahlindustrie  bestimmte
Platz  durchaus  unzulänglich  war.  Er  hätte  wohl  die  Veranstaltung  einer  Kollektivausstellung ­
  ermöglicht;  zu  einer  solchen  eignete  sich  die  Eisen-,  Stahl-  und  Maschinenindustrie ­
  im  Deutschen  Reiche  jedoch  durchaus  nicht.  Daher  war  diese  Industrie  1900
in  Paris  nur  vereinzelt  und  in  sehr  geringem  Umfange  vertreten  gewesen.
Andere  deutsche  Industrien,  insbesondere  solche,  denen  es  möglich  war,  in  einer
Kollekttvausstellung  wirkungsvoll  in  die  Erscheinung  zu  treten,  hatten  damals  in
Paris  große  Erfolge  erzielt,  so  beispielsweise  die  Krefelder  Seidenindustrie,  die
deutsche  Spielwarenindustrie  und  vor  allem  die  vom  Verein  zur  Wahrung  der
Interessen  der  chemischen  Industrie  Deutschlands  veranstaltete  Ausstellung  dieser
Industrie.  Die  deutsche  chemische  Industrie  ist  die  erste  der  ganzen  Welt,  und  sie  hat
damals  auch  die  Anerkennung  und  Bewunderung  der  ganzen  Welt  errungen.
Die  rheinisch-westfälische  Montan-,  Eisen-,  Stahl-  und  Maschinenindustrie  erkannte ­
  aber  doch  die  Notwendigkeit,  der  Welt  auch  einmal  ein  Bild  von  ihrer  Bedeutung ­
  und  ihrem  Können  zu  zeigen.  Das  konnte  in  genügendem  Umfange  und  mit
voraussichtlichem  Erfolge  nur  auf  heimischem  Boden  geschehen.  So  wurde  beschlossen,
im  Jahre  1902  eine  allgemeine  Industrieausstellung  für  Rheinland  und  Westfalen
und  die  diesen  Provinzen  benachbarten  Bezirke  zu  veranstalten.  Eine  ähnliche  Ausstellung, ­
  freilich  in  viel  kleinerem  Umfange  und  in  weit  bescheideneren  Verhältnissen,
hatte  bereits  im  Jahre  1880  in  Düsseldorf  stattgefunden.
Derselbe  Mann,  der  mit  verhältnismäßig  sehr  geringen  Mitteln  damals  das
Unternehmen  in  höchst  befriedigender  Weise  erfolgreich  durchgeführt  hatte,  war  auch
jetzt  wieder  an  die  Spitze  getreten.  Der  Geheime  Kommerzienrat  Heinrich  Lueg
von  der  Firma  Haniel  &amp;amp;  Lueg  in  Düsseldorf,  einer  der  ersten  deutschen  In-
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        13.  Die  Düsseldorfer  Gewerbe-  und  Industrieausstellung  von  1902.  409
genieure  unserer  Zeit,  hatte,  mit  der  tatkräftigen  Unterstützung  zahlreicher  Männer
aus  der  Industrie  und  aus  anderen  Berufszweigen,  die  Ausstellung  des  Jahres  1902
geplant,  gefördert  und  so  glänzend  durchgeführt,  daß  sie  in  den  industriellen  Kreisen
der  ganzen  Welt  als  ein  Ereignis  ersten  Ranges  betrachtet  wurde.  Besonders
wirkungsvoll  hatten  ihm  zur  Seite  gestanden  die  Geschäftsführer  der  großen  wirtschaftlichen ­
  und  technischen  Vereine,  die  in  Düsseldorf  ihren  Sitz  haben,  Generalsekretär ­
  Dr.  Beumer  und  Ingenieur  Dr.-Ing.  Schrödter.  Dr.  Beumer
besonders  hatte  in  seiner  Eigenschaft  als  Mitglied  des  Reichstages  und  des  Hauses
der  Abgeordneten  der  Ausstellung  manche  wertvolle  Dienste  leisten  können.
Alle  Industrien  waren  in  würdigster  Weise  in  der  Ausstellung  vertreten.  Was
aber  die  rheinisch-westfälische  Montanindustrie,  die  Eisen-  und  Stahlindustrie  und  die
Maschinenindustrie  geleistet  haben,  war  noch  niemals  vorher  in  einer  Ausstellung  erreicht ­
  worden.  Diesen  Industrien  wurde  die  höchste  Bewunderung  des  In-  und
Auslandes  gezollt.
Zu  dem  Gesamterfolg  der  Ausstellung  ■—  sie  hatte  u.  a.,  im  Gegensatz  zu  allen
anderen  Ausstellungen  der  neueren  Zeit,  mit  einem  Überschuß  von  weit  über  eine
Million  M  abgeschlossen  —  hatte  wesentlich  auch  die  Verbindung  mit  der  internationalen ­
  Kunstausstellung  beigetragen.  Auch  die  Leitung  dieser  Ausstellung  lag
in  den  Händen  eines  Mannes,  der  sich  bereits  bei  der  Ausstellung  im  Jahre  1880
als  Organisator  bewährt  hatte,  des  hochbegabten,  verdienstvollen  Künstlers,  Professors
Fritz  Roeber.
Das  große  Unternehmen  hätte  aber  nicht  in  der  Vollkommenheit  und  mit  dem
großen  Erfolge  durchgeführt  werden  können,  wenn  nicht  auch  die  Gemeindevertretung ­
  der  Stadt  Düsseldorf  mit  höchster  Opferwilligkeit  stützend  und  fördernd  mitgewirkt ­
  hätte.
Hier  war  es  der  Oberbürgermeister  Marx,  der,  wesentlich  unterstützt  von  dem
der  Gemeindevertretung  angehörenden  Geschäftsführer  des  Vereins  Deutscher  Eisenhüttenleute ­
  Dr  Schrödter,  mit  vollem  Verständnis,  mit  weitem  Blick  und  unermüdlicher ­
  Tätigkeit  und  Energie  dafür  eingetreten  war,  daß  seitens  der  Stadt  mit
sehr  bedeutenden  Mitteln  eingegriffen  wurde,  um  das  Zustandekommen  und  den
glücklichen  Verlauf  der  Ausstellung  zu  sichern.
Wo  so  viele  durchaus  hervorragende  Kräfte  einmütig  zusammengewirkt  hatten,
konnte  der  Erfolg  nicht  fehlen.  Die  Ausstellung  des  Jahres  1902  bildet  ein  Ruhmesblatt ­
  von  höchster  Bedeutung  in  der  Geschichte  der  rheinisch-westfälischen  Industrie,
ein  Gedenkblatt  zugleich  für  die  großen  Verdienste,  die  sich  der  Geh.  Kommerzienrat
L  u  e  g  durch  die  glänzende  Leitung  dieses  großen  Unternehmens  um  die  rheinischwestfälische
  Industrie  erworben  hat.
Die  Ausstellung  hat  gezeigt,  was  Großes  und  Gewaltiges  im  Interesse  der
Kultur  und  der  Menschheit  im  allgemeinen  durch  das  Zusammenwirken  von  Kapital,
Intelligenz  und  Arbeit  geleistet  werden  kann.  Auch  die  deutsche  Arbeit,  die
deutschen  Arbeiter  haben  durch  diese  Ausstellung  einen  großen  Triumph  errungen. ­
  Wer  den  Inhalt  der  Pavillons,  man  kann  fast  sagen  der  Paläste  der  einzelnen ­
  großen  Werke  und  der  anderen  großen  und  weiten  Hallen  gesehen  hat,  besonders ­
  wem  es  gegeben  war,  die  Ausstellungsobjekte  der  mächtigen  Maschinenhallen
mit  einigem  Verständnis  im  einzelnen  zu  erfassen,  der  hat  erkennen  müssen,  daß  der
deutsche  Arbeiter  erfolgreich  den  Wettbewerb  mit  den  besten  Arbeitern  der
Welt  und  der  ältesten  Industrieländer  aufzunehmen  berechtigt  ist.
Was  in  Düsseldorf  ausgestellt  war,  das  zu  leisten,  war
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        410  Dritter  Teil.  Industrie.  II.  Bausteine  zur  Würdigung  der  deutschen  Industrie.

mit  den  anderen  Faktoren  der  Produktion,  mit  der  Intelligenz ­
  und  mit  dem  Kapital.
Es  ist  schwer  zu  beklagen,  daß  dieser  so  kraftvolle,  so  überaus  leistungsfähige
und  mit  einer  gewissen  Berechtigung  sonst  so  selbstbewußte  Stamm  der  rheinischwestfälischen ­
  Montan-,  Eisen  und  Stahlarbeiter  die  Widerstandsfähigkeit  gegen  die
Lockungen  der  Sozialdemokratie  mehr  und  mehr  zu  verlieren  und  den  hauptsächlich
auf  die  Störung  der  friedlichen  Arbeit  gerichteten  Bestrebungen  der  Agitatoren
nachzugeben  scheint.

14.  Mein  Anteil  an  der  deutschen  Patentgesetzgebung.
Von  Werner  v.  Siemens.

v.  Siemens,  Lebenserinnrungen.  7.  Aufl.  Berlin,  Julius  Springer,  1904.  S.  258—261.
Obwohl  ich  der  politischen  Tätigkeit  seit  dem  Jahre  1866  gänzlich  entsagt  hatte,
wendete  ich  den  öffentlichen  Angelegenheiten  doch  fortgesetzt  rege  Teilnahme  zu.
Eine  Frage,  der  ich  schon  früher  besonderes  Interesse  gewidmet  hatte,  war  die  des
Patentwesens.  Es  war  mir  längst  klar  geworden,  daß  eines  der  größten  Hindernisse ­
  der  freien  und  selbständigen  Entwicklung  der  deutschen  Industrie  in  der  Schutzlosigkeit ­
  der  Erfindungen  lag.  Zwar  wurden  in  Preußen  sowohl  wie  auch  in  den
übrigen  größeren  Staaten  Deutschlands  Patente  auf  Erfindungen  erteilt,  aber  ihre
Erteilung  hing  ganz  von  dem  Ermessen  der  Behörde  ab  und  erstreckte  sich  höchstens
auf  drei  Jahre.  Selbst  für  diese  kurze  Zeit  boten  sie  nur  einen  sehr  ungenügenden
Schutz  gegen  Nachahmung,  denn  es  lohnte  sich  nur  selten,  in  allen  Zollvereinsstaaten
Patente  zu  nehmen,  und  dies  war  auch  schon  aus  dem  Grunde  gar  nicht  angängig,
weil  jeder  Staat  seine  eigene  Prüfung  der  Erfindung  vornahm  und  manche  der
kleineren  Staaten  überhaupt  keine  Patente  erteilten.  Die  Folge  hiervon  war,  daß
es  als  ganz  selbstverständlich  galt,  daß  Erfinder  zunächst  in  anderen  Ländern,
namentlich  in  England,  Frankreich  und  Nordamerika,  ihre  Erfindungen  zu  verwerten
suchten.  Die  junge  deutsche  Industrie  blieb  daher  ganz  auf  die  Nachahmung  der
fremden  angewiesen  und  bestärkte  dadurch  indirekt  noch  die  Vorliebe  des  deutschen
Publikums  für  fremdes  Fabrikat,  indem  sie  nur  Nachahmungen  und  auch  diese
großenteils  unter  fremder  Flagge  auf  den  Markt  brachte.
Über  die  Wertlosigkeit  der  alten  preußischen  Patente  bestand  kein  Zweifel;  sie
wurden  in  der  Regel  auch  nur  nachgesucht,  um  ein  Zeugnis  für  die  gemachte  Erfindung ­
  zu  erhalten.  Dazu  kam,  daß  die  damals  herrschende  absolute  Freihandelspartei ­
  die  Erfindungspatente  als  ein  Überbleibsel  der  alten  Monopolpatente  und  als
unvereinbar  mit  dem  Freihandelsprinzip  betrachtete.  In  diesem  Sinne  erging  im
Sommer  1863  ein  Rundschreiben  des  Preußischen  Handelsministers  an  sämtliche
Handelskammern  des  Staates,  in  welchem  die  Nutzlosigkeit,  ja  sogar  Schädlichkeit
des  Patentwesens  auseinandergesetzt  und  schließlich  die  Frage  gestellt  wurde,  ob  es
nicht  an  der  Zeit  wäre,  dasselbe  ganz  zu  beseitigen.  Ich  wurde  hierdurch  veranlaßt,
an  die  Berliner  Handelskammer,  das  Ältestenkollegium  der  Berliner  Kaufmannschaft,
  ein  Promemoria  zu  richten,  welches  den  diametral  entgegengesetzten  Standpunkt ­
  einnahm,  die  Notwendigkeit  und  Nützlichkeit  eines  Patentgesetzes  zur  Hebung
der  Industrie  des  Landes  auseinandersetzte  und  die  Grundzüge  eines  rationellen
Patentgesetzes  angab.
Meine  Auseinandersetzung  fand  den  Beifall  des  Kollegiums,  obschon  dieses  aus
lauter  entschiedenen  Freihändlern  bestand;  sie  wurde  einstimmig  als  Gutachten  der
Handelskammer  angenommen  und  gleichzeitig  den  übrigen  Handelskammern  des
Staates  mitgeteilt.  Von  diesen  schlossen  sich  diejenigen,  welche  ein  zustimmendes  Gut-
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        14.  Mein  Anteil  an  der  deutschen  Patentgesetzgebung.  411
achten  zur  Abschaffung  der  Patente  noch  nicht  eingereicht  hatten,  dem  Berliner
Gutachten  an,  und  infolgedessen  wurde  von  der  Abschaffung  Abstand  genommen.
Dieser  günstige  Erfolg  ermutigte  mich  später  zur  Einleitung  einer  ernsten
Agitation  zur  Einführung  eines  Patentgesetzes  für  das  Deutsche  Reich  auf  der  von  mir
aufgestellten  Grundlage.  Ich  sandte  ein  Zirkular  an  eine  größere  Zahl  von  Männern,
bei  denen  ich  ein  besonderes  Interesse  für  die  Sache  voraussetzen  konnte,  und
forderte  auf,  einen  „Patentschutzverein"  zu  bilden,  mit  der  Aufgabe,  ein  rationelles
deutsches  Patentgesetz  zu  erstreben.  Der  Aufruf  fand  allgemeinen  Anklang  und  kurze
Zeit  darauf  trat  der  Verein  unter  meinem  Vorsitze  ins  Leben.  Ich  gedenke  gern  der
anregenden  Verhandlungen  dieses  Vereins,  dem  auch  tüchtige  juristische  Kräfte  wie
Professor  Klostermann,  Bürgermeister  Andre  und  Dr.  Rosenthal  angehörten.  Das
Endresultat  der  Debatten  war  ein  Patentgesetzentwurf,  der  im  wesentlichen  auf  der
in  meinem  Gutachten  von  1863  aufgestellten  Grundlage  ruhte.  Diese  bestand  in
einer  Voruntersuchung  über  die  Neuheit  der  Erfindung  und  darauf  folgender  öffentlicher ­
  Auslegung  der  Beschreibung,  um  Gelegenheit  zum  Einsprüche  gegen  die  Patentierung ­
  zu  geben;  ferner  Patenterteilung  bis  zur  Dauer  von  fünfzehn  Jahren  mit
jährlich  steigenden  Abgaben  und  vollständiger  Publikation  des  erteilten  Patentes;
endlich  Einsetzung  eines  Patentgerichtes,  das  auf  Antrag  jederzeit  die  Nichtigkeit  eines
Patentes  aussprechen  konnte,  wenn  die  Patentfähigkeit  der  Erfindung  nachträglich
mit  Erfolg  bestritten  wurde.
Diese  Grundsätze  gewannen  allmählich  auch  beim  Publikum  Beifall,  und  selbst
die  Freihandelspartei  strenger  Observanz  fand  sich  durch  die  volkswirtschaftliche
Grundlage  der  Patenterteilung  beruhigt,  die  darin  lag,  daß  der  Patentschutz  als
Preis  für  die  sofortige  und  vollständige  Veröffentlichung  der  Erfindung  erschien,  wodurch ­
  die  neuen,  der  patentierten  Erfindung  zugrunde  liegenden  Gedanken  selbst
industrielles  Gemeingut  wurden  und  auch  auf  anderen  Gebieten  befruchtend  wirken
konnten.  Es  dauerte  aber  doch  noch  lange,  ehe  die  Reichsregierung  sich  entschloß,
gesetzgeberisch  in  der  Angelegenheit  vorzugehen.  Ich  vermute,  daß  eine  Eingabe,  die
ich  als  Vorsitzender  des  Patentschutzvereins  an  den  Reichskanzler  richtete,  bei  der
Entscheidung  für  den  Erlaß  eines  Reichspatentgesetzes  wesentlich  mitgewirkt  hat.
In  dieser  Eingabe  betonte  ich  den  niederen  Stand  und  das  geringe  Ansehen  der
deutschen  Industrie,  deren  Produkte  überall  als  „billig  und  schlecht"  bezeichnet  würden,
und  wies  gleichzeitig  darauf  hin,  daß  ein  neues  festes  Band  für  das  junge  Deutsche
Reich  erwachsen  würde,  wenn  Tausende  von  Industriellen  und  Ingenieuren  aus  allen
Landesteilen  in  den  Reichsinstitutionen  den  lange  ersehnten  Schutz  für  ihr  geistiges
Eigentum  fänden.
Im  Jahre  1876  wurde  eine  Versammlung  von  Industriellen  sowie  von  Verwaltungsbeamten ­
  und  Richtern  aus  ganz  Deutschland  zusammenberufen,  welche  ihren
Beratungen  den  Gesetzentwurf  des  Patentschutzvereins  zugrunde  legte  und  ihn  auch
im  wesentlichen  als  Grundlage  beibehielt.  Der  aus  diesen  Beratungen  hervorgegangene ­
  Gesetzentwurf  wurde  vom  Reichstage  mit  einigen  Modifikationen  angenommen ­
  und  hat  in  der  Folgezeit  außerordentlich  viel  dazu  beigetragen,  die  deutsche
Industrie  zu  kräftigen  und  ihren  Leistungen  Achtung  im  eigenen  Lande  wie  im  Auslande ­
  zu  verschaffen.  Unsere  Industrie  ist  seitdem  auf  dem  besten  Wege,  die
Charakteristik  „billig  und  schlecht",  die  Professor  Reuleaux  den  Leistungen  derselben
auf  der  Ausstellung  in  Philadelphia  1876  noch  mit  Recht  zusprach,  fast  in  allen  ihren
Zweigen  abzustreifen.
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        412  Dritter  Teil.  Industrie.  III.  Arbeiterschutz  und  Arbeiterversicherung  rc.

III.  Arbeitsschutz  und  Arbeiterverficherung,  besonders  in
Deutschland.
1.  Das  soziale  Gewissen.
Von  Alfred  Weber.
Weber,  Der  Kampf  zwischen  Kapital  und  Arbeit.  Tübingen,  I.  C.  B.  Mohr
(Paul  Siebeck),  1910.  S.  77—81.
Was  heißt  „soziales  Gewissen"?  Nun  offenbar  hat  dieses  Wort  nur  dann
einen  vernünftigen  Sinn,  wenn  man  damit  ein  aus  tief  innerlicher  Überzeugung
kommendes  Streben  aller,  für  alle  einzutreten,  versteht,  ein  Verzichten  der  Jnteressenwünsche
  zugunsten  der  Gesamtwünsche,  ein  selbstloses  Hingeben  des  Individuums
für  die  Zwecke  des  sozialen  Ganzen.
Ist  in  dem  Sinne  das  soziale  Gewissen  wirklich  in  unserer  Zeit  erwacht  und
lebendig?  Man  braucht  nur  auf  das  politische  Leben  der  Gegenwart  zu  blicken,  um
zu  sehen,  daß  Berufsinteressen,  Erwerbsinteressen,  egoistische  Interessen  jedenfalls  mehr
denn  je  zur  Geltung  kommen,  so  daß  man  schließlich  denen  zustimmen  muß,  die  da
sagen,  daß  der  primitive  Mensch,  die  alten  Völker  sozialer  empfunden,  geurteilt,
gehandelt  hätten  als  die  heutigen.  „Wenn  es  eine  andere  Tugend  als  die  genossenschaftliche, ­
  d.  h.  die  staatserhaltende  Tugend  im  alten  Hellas  überhaupt  nicht  gab,  wenn
das  Zunftleben  die  Glanzseiten  hatte,  mit  denen  seine  Lobredner  es  ausstatten,  so
empfinden  wir  heute  sicher  minder  sozial,  als  man  es  fünf  Jahrhunderte  vor  Christi
Geburt  und  fünf  Jahrhunderte  vor  unserer  Zeit  tat"  (Jul.  Wolf).
Will  man  Beweise  für  wahrhaft  soziale  Gesinnung  eines  ganzen  Volkes  in  einer  Zeit,
wo  man  so  viel  darüber  spricht,  so  muß  man  in  die  Ferne  schweifen,  auf  ein  Land  hinweisen, ­
  wo  man  noch  wenig  von  dem  „sozialen  Gewissen"  r  e  d  e  t,  auf  I  a  p  a  n!  In  der
Deutschen  Revue  veröffentlicht  eben  (Mai  1910)  Freiherr  A.  v.  Siebold  persönliche  Erinnerungen
an  den  Fürsten  Jto.  Dabei  kommt  er  auch  auf  dessen  Hauptwerk  zu  reden:  die  Abschaffung
des  Feudalsystems,  deren  Wirkung  Siebold  so  schildert:  „Die  japanische  Revolution  war  eine
viel  mächtigere  als  die  französische.  Sie  war  keine  blutige;  —  denn  mit  wenigen  Ausnahmen,
wie  z.  B.  des  Aufstands  in  Satzuma,  der  allerdings  einen  größeren  Umfang  annahm,  wurden
die  Unruhen  leicht  unterdrückt  —  aber  die  Anzahl  der  Familien,  die  plötzlich  in  das  tiefste
Elend  gestürzt  worden  waren,  war  unbedingt  größer  als  in  Frankreich,  und  doch  hörte
man  kaum  eine  Stimme,  die  widersprach,  kaum  eine  Klage.  Das
Vaterland  erforderte  die  Opfer,  und  der  Untertan  war  bereit,  sie
zu  bringen.  Der  Japaner,  der  diese  Zeit  durchgemacht,  hat  nicht  nur  für  sein  Vaterland ­
  gekämpft,  sondern  auch  gedarbt.  Die  leitenden  Staatsmänner  hatten  wohl  gewußt,  was
sie  von  ihrem  Volke  verlangen  durften".
Richtig  ist  nur,  daß  das  soziale  Gewissen  in  den  Industriestaaten  der  Gegenwart
nach  einer  bestimmten  Richtung  hin  lebendig  geworden  ist,  allerdings  nach  einer
Richtung  hin,  wo  das  besonders  notwendig  war.  Nicht  alle  sozialen  Mißstände
werden  heute  als  „brennende  Schmerzen"  empfunden,  sondern  vorwiegend  nur  diejenigen ­
  wirklichen  oder  angeblichen  Mißstände,  die  das  Interesse  der  industriellen
Arbeiterschaft  betreffen.  Die  Einseitigkeit  dieses  sozialen  Gewissens  zeigt  schon,  daß  es
sich  nicht  sowohl  auf  innere  als  vielmehr  auf  äußere  Gründe  aufbaut.
Woher  sollten  denn  auch  diese  inneren  Gründe  kommen?  Man  könnte  ja
daran  denken,  daß  die  neue  Zeit  und  ihre  Ideen  dem  Altruismus,  der  Nächst
  e  n  l  i  e  b  e  neue  Kraft  und  neue  Anregung  gegeben  haben;  daß  sie  für  religiöse
und  patriotische  Erwägungen  nicht  günstig  war,  wissen  wir.  Aber  welche
neuen  Verhältnisse,  welche  neuen  Ideen  wären  dazu  imstande  gewesen?  Es
        <pb n="441" />
        1.  Das  soziale  Gewissen.

413

würde  insbesondere  ein  völliges  Verkennen  des  sozialistischen  Geistes  sein,  wenn  man
annehmen  wollte,  daß  seine  Apostel  von  dem  Altruismus  die  Verwirklichung  ihrer
Ideen  erwarteten.  Von  Karl  Marx  selbst  stammt  das  Wort:  „Die  Arbeiterklasse  hat
keine  Ideale  zu  verwirklichen."  Und  ein  sozialistischer  Literat,  Oskar  Wilde,  meint:
„Der  größte  Nutzen,  den  die  Einführung  des  Sozialismus  brächte,  liegt  ohne  Zweifel
darin,  daß  der  Sozialismus  uns  von  der  schmutzigen  Notwendigkeit,  für  andere  zu
leben,  befreit,  die  bei  dem  jetzigen  Stande  der  Dinge  so  schwer  auf  allen  Menschen
lastet."
Es  soll  nicht  geleugnet  werden,  daß  es  eine  Zeit  gab,  wo  die  soziale  Bewegung
der  Besitzenden  und  Gebildeten  zum  größten  Teil  in  Mitleid  wurzelte.  Es  war
damals,  wo  es  zum  guten  Ton  gehörte,  für  Hauptmanns  „Weber"  zu  schwärmen.
Heute  ist  es  aber  längst  nicht  mehr  der  nackte  Hunger,  der  die  soziale  Frage  erklären
kann.  Wir  haben  es  in  unseren  Tagen  mit  einem  energisch  aufsteigenden  vierten
Stande  zu  tun,  dem  es  fernliegt,  um  mehr  Brot  zu  betteln,  der  vielmehr  das  Leben
der  Gesellschaft  umformen  will.  Diesem  Streben  ist  Mitleid  eine  wenig  passende
Tugend,  für  die  namentlich  der  Arbeiter  selbst  nicht  das  nötige  Verständnis  haben
würde.  Die  emporsteigenden  Massen  sind  zu  stolz,  an  das  Herz  zu  appellieren,  nur  der
Verstand  gilt  ihnen  etwas,  von  ihm  erwarten  sie  alles.  Richard  Dehmel  verdolmetscht
dieses  proletarische  Denken  in  den  Versen:
„Was  meinst  Du  Sturm?  —  Hinab  Erinnerungen!
Dort  pulst  im  Dunst  der  Weltstadt  zitternd  Herz!
Es  grollt  ein  Schrei  von  Millionen  Zungen
Nach  Glück  und  Frieden:  Wurm,  was  will  Dein  Schmerz!
Nicht  sickert  einsam  mehr  von  Brust  zu  Brüsten
Wie  einst  die  Sehnsucht  nur  als  stiller  Quell,
Heut  stöhnt  ein  Volk  nach  Klarheit,  wild  und  grell,
Und  Du  schwelgst  noch  in  Wehmutslüsten?  ....
Hinab!  Laß  Deine  Sehnsucht  Taten  zeugen!
Empor,  Gehirn!  Hinab,  Herz!  Auf!  Hinab!"
Zugegeben  werden  muß  allerdings,  daß  mancher  auch  derer,  die  nicht  bewußt
aus  ihrer  Weltanschauung,  etwa  aus  den  altchristlichen  Ideen  ihre  Liebe  zum  Volk
herleiten,  doch  durch  die  äußeren  Umstände  zu  einer  Art  „Liebe"  zur  Masse  kommen.
Durch  die  „äußeren  Umstände":  Denken  wir  dabei  vor  allem  an  das  ethische  Wohlbehagen, ­
  an  die  Hochachtung,  an  die  Bewunderung,  die  heute  manche  unserer  Besitzenden ­
  und  Gebildeten  den  Arbeitern  entgegenbringen.  Die  Begeisterung,  die
Opferwilligkeit,  das  Vorwärtsstreben,  der  energische  Massenwille  .  .  .  ,  das  alles  imponiert. ­
  Namentlich  gefühlsvolle  Menschen  glauben  demgegenüber  ihre  Pflicht  zu
versäumen,  wenn  sie  sich  nicht  forttragen  lassen  von  dem  Strome  der  Begeisterung
und  statt  dessen  etwa  mit  nörgelndem  Verstände  den  frohgemuten  Kämpfern  in  den
Weg  treten.
Dieses  rückhaltlose  Bewundern  scheint  mir  indes  mit  der  Betätigung  eines
wahren  „sozialen"  Gewissens  wenig  gemein  zu  haben.  Der  wahre  Freund  des  Volkes
wird  sich  vielmehr  stets  von  den  Gedanken  leiten  lassen,  die  Gellert  in  die  Worte
kleidet:
„Wenn  mich  einer  schmeichelnd  preiset,
Mich  einer  lobet,  mir  nichts  verweiset,
Zu  Fehlern  gar  die  Hände  beut,
Der  ist  mein  Feind,
So  freundlich  er  auch  scheint".
Solche  Freunde,  die  nur  schmeicheln  und  nur  bewundern,  gehören  gewiß  nicht
zu  denen,  die  auch  in  der  Not  ihre  Freundschaft  bewahren.  R.  Baerwald  erzählt,  daß
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        414  Dritter  Teil.  Industrie.  III.  Arbeiterschutz  und  Arbeiterversicherung"rc.

ein  geistvoller  Publizist  sich  einmal  über  die  Dichter  der  Gegenwart  ihm  gegenüber
so  geäußert  habe:  „Von  Hause  aus  sind  sie  fast  alle  Sozialisten;  wird  aber  mal  einer
von  einem  betrunkenen  Arbeiter  angerempelt,  so  sattelt  er  seine  politische  Überzeugung
um  und  wird  konservativ."  Ob  man  das  nur  von  modernen  Dichtern  sagen  kann?
Noch  weniger  freilich  werden  diejenigen  gewillt  sein,  treue  Freundschaft  zu
halten,  die  aus  einer  ganz  anderen  Gemütsbewegung  heraus  bewußt  oder  unbewußt
ihr  soziales  Gewissen  entdeckt  haben:  Die  große  Zahl  derer,  die  heute  aus  Furcht
vor  dem  Proletariat  und  seinem  machtvollen  Auftreten  nach  sozialen  Reformen
schreien.  Man  fürchtet  für  alles  und  will  noch  retten,  was  zu  retten  ist  dadurch,  daß
man  großherzig  einen  Teil  preisgibt.
Mehr  Verlaß  scheint  auf  diejenigen  zu  sein,  die  mit  dem  Proletariat  einig  sind
in  ihrem  Widerwillen  gegen  eine  wirtschaftliche  Übermachtstellung  einzelner,  und  die
deshalb  dem  Heerbann  des  Proletariats  ihre  Hilfe  leihen.  Die  Wirtschaftslehrer  des
18.  Jahrhunderts  lehrten,  daß  der  Großbetrieb  nur  in  der  „Treibhauswärme  der
Monopole  und  der  Privilegien"  gedeihen  könne;  die  scharfe  rauhe  Luft  des  Wettbewerbes ­
  werde  dem  Großbetrieb  wenig  günstig  sein.  Wie  gründlich  wurde  diese
Lehre  durch  die  Wirklichkeit  widerlegt!  Statt  eines  Rückgangs  erlebte  man  einen
ungeahnten  Aufschwung  der  Großbetriebe,  wenigstens  für  Handel  und  Industrie.
Sowohl  die  neue  Produktions-  wie  die  neue  Transporttechnik  waren  dem  Großbetrieb ­
  überaus  günstig.  Jede  neue  technische  Erfindung  war  eine  neue  Stütze  für
ein  immer  mächtigeres  Emporwachsen  der  Großbetriebe,  und  gleichzeitig  mit  den
großen  Unternehmungen  nahmen  die  großen  Vermögen  immer  mehr  und  mehr  zu.
Statt  sozialer  Nivellierung  ergab  sich  eine  viel  stärkere  Differenzierung,  wie  das
18.  Jahrhundert  sie  gekannt  hatte.  Das  regte  zum  Widerspruch  an,  umsomehr  als  es
ganz  und  gar  nicht  mit  der  überkommenen  Theorie  in  Einklang  zu  bringen  war.  So
sehen  wir  denn  die  öffentliche  Meinung  angeblich  im  Namen  des  sozialen  Gewissens  den
Arbeitern  besonders  dann  beistehen,  wenn  diese  gegen  wirtschaftlich  besonders  Starke
kämpfen,  gegen  diejenigen,  die  „Herren  im  eigenen  Hause  bleiben  wollen",  die  trotzig
erklären:  „Wir  wollen  nicht  verhandeln".

2.  Aber  Arbeiterschutzgesetzgebung.
Von  Heinrich  Herkner.

Herkner,  Die  Arbeiterfrage.  5.  Aufl.  Berlin,  I.  Guttentag,  1908.  S.  274—280.
Es  gibt  heute  keinen  Kulturstaat  mehr,  in  dem  die  Ordnung  des  Arbeitsverhältnisses, ­
  wie  es  dem  Geiste  der  liberalen  Wirtschaftsordnung  entspräche,  durchaus  dem
Belieben  der  vertragschließenden  Parteien  überlassen  bleibt.  Ein  erheblicher  Teil  des
Vertragsinhaltes  ist  vielmehr,  namentlich  soweit  Kinder  und  Frauen  in  Frage
kommen,  durch  zwingende  Rechtsnormen  ein  für  allemal  festgestellt  worden.  Da  solche
Bestimmungen  früher  zumeist  nur  für  die  Fabrikarbeiter  erlassen  wurden,  pflegte  man
sie  Fabrikgesetzgebung  zu  nennen.  Im  Laufe  der  Zeit  ist  aber  auch  zum  Teil  die
Arbeiterschaft  des  Handwerks,  der  Hausindustrie,  des  Handels  und  Verkehrs  in  das
Bereich  der  Schutzgesetze  einbezogen  worden.  Man  kann  daher  jetzt  von  einer
Arbeiterschutzgesetzgebung  überhaupt  sprechen.  Es  wäre  aber  irrtümlich,  wollte  man
annehmen,  daß  diese  Gesetzgebung  den  Arbeiter  vorzugsweise  nur  gegenüber  dem
Unternehmer  zu  verteidigen  habe,  daß  sie  dem  Arbeiter  nur  Vorteile  oder  „Wohltaten", ­
  dem  Unternehmer  nur  Schaden  brächte.  Nicht  weniger  als  den  Arbeiter
schützt  sie  auch  den  Unternehmer.  Beide  schützt  sie  gegen  die  üblen  Folgen  des  freien
Wettbewerbes.  Sie  verhindert  den  Arbeiter,  im  Konkurrenzkampf  seinen  Mitarbeiter
        <pb n="443" />
        2.  über  Arbeiterschutzgesetzgebung.

415

zu  unterbieten  in  bezug  auf  die  Regelung  der  Arbeitszeit,  die  Entlohnungsweise  und
die  allgemeinen  Werkstättenverhältnisse,  sie  schützt  den  Arbeiter,  der  seine  Kinder  der
Schule  erhalten  und  selbst  für  sie  sorgen  will,  vor  demjenigen,  der  bereit  wäre,  seine
Kinder  der  Fabrik  anzubieten,  und  deshalb  mit  geringerem  Lohne  sich  begnügen
würde.  Und  wie  diese  Gesetzgebung  den  unlauteren  Wettbewerb  unter  den  Arbeitern
selbst,  so  sucht  sie  ihn  auch  auf  seiten  der  Unternehmer  zu  bekämpfen.  Sie  gestattet
nicht,  daß  die  rücksichtslose,  unmenschliche  Habgier  der  einen  den  guten  Willen  der
andern  lahmlegt,  wenn  sie  eine  Verschlechterung  der  Arbeitsverhältnisse  vermeiden
oder  eine  Verbesserung  durchführen  wollen.
Andrerseits  können  Einschränkungen  der  Kinder-  und  Frauenarbeit  in  der
Übergangszeit  nicht  allein  von  dem  Unternehmer,  sondern  auch  von  manchen  Arbeiterfamilien, ­
  deren  Verhältnisse  sich  nun  einmal  auf  Grundlage  des  Kinder-  und  Frauenverdienstes ­
  entwickelt  haben,  empfindliche  Opfer  erfordern.  Man  sollte  sich  deshalb
hüten,  den  Arbeiterschutz,  wie  es  so  häufig  geschieht,  lediglich  aus  dem  Gesichtspunkte
einer  Wohltat,  welche  dem  Arbeiter  erwiesen  wird,  zu  beurteilen.  Er  ist  vielmehr  in
wichtigen  Beziehungen  eine  im  Interesse  der  ganzen  Nation  unternommene  Reform,
deren  Lasten  nicht  allein  auf  die  Unternehmer,  sondern  unter  Umständen  in  noch
empfindlicherer  Weise  auf  die  Arbeiter  selbst  fallen.
Die  Arbeiterschutzgesetzgebung  findet  ihre  Begründung  darin,  daß  erfahrungsgemäß ­
  weder  die  Unternehmer  noch  die  Arbeiter  irgendwo  imstande  gewesen  sind,
aus  eigener  Kraft,  durch  freie  private  Vereinbarungen,  auch  nur  die  schlimmsten  Mißbräuche ­
  in  bezug  auf  Kinder-  und  Frauenarbeit,  in  bezug  auf  Warenzahlung  und
Arbeitszeit,  in  bezug  auf  Arbeitsordnungen  und  Gesundheitsschädlichkeit  der  Arbeitsprozesse ­
  in  nennenswertem  Umfange  abzustellen.  Dieser  Einrichtung  hat  sich  kein
Land  mit  industrieller  Entwicklung  entziehen  können.  Keine  Reform  hat  deshalb
auch  ein  so  weites  Geltungsbereich  erlangt  wie  die  Arbeiterschutzgesetzgebung.  Von
England  ausgehend,  hat  der  Gedanke  des  gesetzlichen  Arbeiterschutzes  heute  nicht  nur
in  sämtlichen  europäischen  Ländern  (ausgenommen  Serbien  und  Türkei),  sondern
auch  in  den  englischen  Kolonien  (Kanada,  Indien,  Australien)  und  in  mehreren  nordamerikanischen ­
  Staaten  Geltung  erlangt.
Wenn  die  Schädigungen  der  Arbeiter,  welche  der  Arbeiterschutz  bekämpfen  will,
auch  keineswegs  auf  die  Fabrikarbeiter  beschränkt  sind,  so  hat  die  Gesetzgebung  doch
in  der  Regel  zuerst  nur  Fabriken  und  Bergwerke  in  Betracht  gezogen.  Die  Betriebsstätten ­
  der  Hausindustrie  und  des  Handwerkes  den  gleichen  oder  sinngemäß  veränderten ­
  Anforderungen  zu  unterwerfen,  scheut  man  sich,  teils  wegen  des  Eindringens  in
häusliche  und  familiäre  Verhältnisse,  das  dann  notwendig  werden  würde,  teils  aber
auch  im  Hinblicke  auf  die  großen  Schwierigkeiten,  welche  die  wirksame  Kontrolle  einer
Unzahl  kleiner  Betriebe  einschließt.  Und  wenn  selbst  die  Kontrolle  gelingt,  so  gestattet
die  Armut  der  Hausindustriellen  und  Handwerker  oft  nicht,  wesentliche  Verbesserungen
der  Werkstättenverhältnisse  zu  erzwingen.  Die  Bestimmungen  der  Fabrikgesetzgebung
auf  diese  Betriebsformen  ausdehnen,  das  bedeutet  also  in  manchen  Fällen  geradezu
ihre  Vernichtung.  Und  das  ist  ein  so  radikaler  Schritt,  daß  er  heute  noch  nicht  leicht
gewagt  wird.*)
Indes  auch  dann,  wenn  die  Gesetzgebung  von  vornherein  nur  Fabrikverhältnisse
regulieren  soll,  kann  bei  dem  schwankenden  Charakter  des  Fabrikbegriffes
ihr  Geltungsbereich  sehr  verschieden  ausfallen.  Nach  der  reichsdeutschen  Gesetzgebung
erstreckt  sich  der  Arbeiterschutz  auf  alle  Werkstätten,  in  welchen  regelmäßig  Dampfkraft
benutzt  wird;  ferner  auf  Hüttenwerke,  Zimmerplätze  und  andere  Bauhöfe,  Werften
*)  Vgl.  jetzt  für  das  Deutsche  Reich:  Hausarbeitgesetz  vom  20.  Dezember  191t
(R.G.Bl.  S.  976—985).  —  G-  M.
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        416  Dritter  Teil.  Industrie.  III.  Arbeiterschutz  und  Arbeiterversicherung  rc.

und  solche  Ziegeleien,  über  Tage  betriebene  Brüche  und  Gruben,  welche  nicht  bloß  vorübergehend ­
  oder  in  geringem  Umfange  betrieben  werden.  In  wesentlichen  Beziehungen ­
  werden  aber  auch  Werkstätten,  in  welchen  durch  elementare  Kraft  betriebene
Triebwerke  nicht  nur  vorübergehend  zur  Verwendung  kommen,  wie  Fabriken  behandelt. ­
  Außerdem  besteht  die  Berechtigung,  den  Schutz  auf  Handwerk  und  Hausindustrie ­
  zu  erstrecken.  Bon  dieser  Befugnis  ist  gegenüber  den  Werkstätten  der
Kleider-  und  Wäschekonsektion  Gebrauch  gemacht  worden,  doch  nur  in  so  fern,  als  der
Arbeitgeber  auch  fremde  Hilfskräfte  beschäftigt.*)
Im  übrigen  wird  selbst  innerhalb  der  als  Fabriken  im  gesetzlichen  Sinne  anzusehenden ­
  Anlagen  nichr  für  alle  Arbeitergruppen  dasselbe  Ausmaß  von  Schutz
gewährt.  Dem  sehr  verschiedenen  Schutzbedürsnisse  entsprechend,  werden  die  Anforderungen ­
  in  mannigfacher  Weise  abgestuft.  Auf  alle  Arbeiterschichten  erstrecken  sich
in  der  Regel  nur  die  Vorschriften  über  Arbeitsordnungen,  Arbeiterausschüsse,  über
Sonntagsruhe,  Auszahlung  des  Lohnes  in  barem  Gelde  und  über  die  Anforderungen,
welche  aus  gesundheitlichen  Gründen  an  die  Beschaffenheit  der  Werkstätten  zu  stellen
sind.
Die  Arbeitsordnungen  sollen  dem  Arbeiter  ein  deutliches  Bild  von  den
Pflichten  und  Rechten  verschaffen,  die  aus  der  Annahme  der  Arbeit  in  einem  Unternehmen ­
  sich  für  ihn  ergeben.  Auch  hat  die  neuere  Gesetzgebung  versucht,  mittelst  dieser
Vorschriften  dem  Arbeiter  gegen  gewisse  Benachteiligungen  einen  Rückhalt  zu  gewähren. ­
  So  dürfen  jetzt  in  Deutschland  z.  B.  Strafbestimmungen,  welche  das  Ehrgefühl ­
  oder  die  gute  Sitte  verletzen,  ebenso  wie  Geldstrafen  über  eine  bestimmte  Höhe
hinaus  nicht  in  die  Arbeitsordnung  aufgenommen  werden.  Strafgelder  sind  zum
Besten  der  Arbeiter  zu  verwenden.  Bevor  die  Arbeitsordnungen  eine  rechlliche
Gültigkeit  erhalten,  muß  den  Arbeitern  Gelegenheit  gegeben  werden,  sich  über  sie
auszusprechen.  Trotzdem  ist  es  noch  nicht  überall  gelungen,  den  ursprünglichen
Charakter  der  meisten  Arbeitsordnungen,  welche  einseitig  im  Interesse  des  Unternehmers ­
  erlassene  Polizeiverordnungen  darstellten  und  häufig  nur  von  den  Rechten
des  Arbeitgebers  und  den  Pflichten  des  Arbeiters  handelten,  ganz  auszutilgen.
Die  Frage,  ob  Arbeiterausschüsse  sich  zur  obligatorischen  Einführung  eignen,  wie
es  ein  österreichischer  Gesetzentwurf  beabsichtigt  und  das  preußische  Berggesetz  ausgeführt ­
  hat,  wird  zu  bejahen  sein.  Wenngleich  die  obligatorische  Einführung  noch  nicht
eine  gedeihliche  Wirksamkeit  sicherstellt,  so  kann  von  der  zwangsweisen  Einführung
doch  die  Erwartung  gehegt  werden,  daß  eine  größere  Anzahl  von  Ausschüssen  mit
erfolgreicherer  Tätigkeit  ins  Leben  tritt,  als  es  sonst  der  Fall  sein  würde.  Es  werden
dann  auch  diejenigen  Unternehmer,  welche  den  fozialreformatorischen  Bestrebungen
weder  entschieden  freundlich  noch  entschieden  feindlich  gegenüberstehen,  und  die  aus
eigenem  Antriebe  keine  Ausschüsse  errichten  würden,  zur  Schaffung  solcher  veranlaßt,
ohne  daß  von  ihrer  Seite  eine  die  Wirksamkeit  der  Ausschüsse  lähmende  Haltung  befürchtet ­
  werden  müßte.
Daß  dem  Arbeiter,  der  sechs  Tage  der  Woche  hindurch  rechtschaffen  gearbeitet
hat,  am  S  o  n  n  t  ag  e  eine  vollständige  Arbeitsruhe  gebührt,  und  daß  die  Entziehung
dieser  Ruhe  sittlich  und  physisch  gleich  verderbliche  Wirkungen  auf  die  Arbeiterklasse
ausübt,  wird  kaum  mehr  ernstlich  in  Abrede  gestellt.  Allein  die  Bedürfnisse  des
modernen  Verkehrs  und  derjenigen  Industrien,  deren  Betrieb  aus  Gründen  der
Technik  nicht  unterbrochen  werden  kann,  stellen  sich  einer  strengen  Durchführung  der

*)  Das  Reichsgesetz  betreffend  Abänderung  der  Gewerbeordnung  vom  28.  Dezember  1908
beseitigt  den  „Fabrik"begriff,  der  bisher  für  die  Geltung  des  Titels  VII  Abschnitt  IV  G-Omaßgebend
  war,  und  ersetzt  ihn  durch  den  Begriff  „Betriebe,  in  denen  in  der  Regel
mindestens  zehn  Arbeiter  beschäftigt  werden."  —  G.  M.
        <pb n="445" />
        3.  Die  Einführung  der  Zehnstundenbill  in  England.  417

Sonntagsruhe  hindernd  entgegen.  Gerade  an  Sonntagen,  wenn  einmal  auch  die
breiten  Schichten  des  Volkes  dem  Genusse  folgen  können,  werden  an  die  Bahnen  und
andere  Verkehrseinrichtungen,  an  die  Vergnügungsunternehmungen  und  Gastwirtschaften ­
  die  größten  Ansprüche  gestellt.  Auch  der  Detailhandel  will  den  regen  Geschäftsverkehr, ­
  die  kauflustigere  Sonntagslaune,  der  Sonntagsruhe  nicht  gern  zum
Opfer  bringen.  Es  wird  der  allgemeine  Grundsatz  der  Sonntagsruhe  daher  überall
von  zahlreichen  Ausnahmen  durchbrochen.  Mutz  auch  zugegeben  werden,  daß  angesichts ­
  der  auf  dem  Kontinente  herrschenden  Sitten  und  Lebensgewohnheiten  eine
vollkommene  Sonntagsruhe  unerreichbar  ist,  so  sollte  doch  immer  auf  sechs  Tage
Arbeit  ein  Ruhetag  entfallen.  Daß  ein  Ruhetag  im  Laufe  der  Woche  an  Wert  einem
freien  Sonntage  nicht  gleichsteht,  ist  richtig.  Allein  ein  derartiger  Ruhetag  wird  immer
noch  besser  sein  als  eine  nur  halbe  Sonntagsruhe  in  jeder  zweiten  oder  eine  volle
Sonntagsruhe  erst  in  jeder  dritten  Woche.  Die  Beeinträchtigungen  der  Sonntagsruhe
in  der  Großindustrie  erscheinen  um  so  beklagenswerter,  als  es  sich  hier  meist  um
Arbeiter  handelt,  welche  auch  Nachtschichten  leisten,  für  die  also  ein  noch  größeres
Ruhebedürfnis  besteht  als  wie  für  andere  Arbeiter.
Die  gesetzliche  Vorschrift,  daß  die  Arbeitgeber  den  abverdienten  Lohn  in  nicht
allzulangen  Fristen  und  in  barem  Gelde  auszuzahlen  haben,  daß  sie  im  allgemeinen
keine  Waren  kreditieren  dürfen,  daß  die  Entlohnung  nicht  in  Schankstätten  stattfinden
darf,  ist  durch  die  furchtbaren  Mißbräuche,  welche  in  der  fraglichen  Richtung  als  sog.
Trucksystem  vielfach  bestanden,  notwendig  geworden.  Die  neuere  englische  Gesetzgebung ­
  enthält  auch  besondere  Vorschriften,  welche  den  Stücklohnarbeitern  die  richtige ­
  Ermittlung  des  für  die  Lohnbemessung  maßgebenden  Arbeitsquantums  sichern.
Verwandter  Art  sind  die  Bestimmungen  der  englischen  Bergwerksgesetze,  welche  sich
auf  die  Wiegekontrolle  der  geförderten  Kohlenmengen  beziehen.  Auch  das  preußische
Bergwerksgesetz  von  1905  sucht  die  Arbeiter  gegen  die  Mißbräuche  des  „Wagen-Nullens"
  besser  zu  schützen.*)
Da  die  Beschaffenheit  der  Werkstätten  die  gebührende  Rücksicht  auf  Gesundheit, ­
  Leben  und  Sittlichkeit  der  Arbeiter  oft  gänzlich  vermissen  ließ,  hat  die
neuere  Arbeiterschutzgesetzgebung  immer  genauer  und  strenger  abgefaßte  Bestimmungen ­
  eingeführt.

3.  Die  Einführung  der  gehnstundenbill  in  England.
Von  E  r  n  st  Abbe.

Abbe,  Die  volkswirtschaftliche  Bedeutung  der  Verkürzung  des  industriellen  Arbeits»
tages.  sVortrag.s  In:  Sozialpolitische  Schriften.  sHerausgegeben  von  Czapski.f  Jena,
Gustav  Fischer,  1906.  S.  240—242.
Auf  dem  ganzen  Gebiet  von  Sozialpolitik  und  Arbeiterschutz  existiert  meiner
Meinung  nach  neben  dem  Gesetz  Mosis:  „Sechs  Tage  sollst  du  arbeiten  und  den
siebenten  ruhen"  nur  noch  eine  gesetzgeberische  Maßregel  großen  Stils,  das  ist  die
Einführung  der  Zehnstundenbill  in  England.  Diese  Zehnstundenbill ­
  in  England  hat  alle  derartigen  Bestrebungen  ausgelöst,  hat  erst  den  Boden  geschaffen, ­
  Erfahrungen  zu  gewinnen  für  die  richtige  Beurteilung  dieser  Verhältnisse.
Wie  bekannt  ist,  hat  im  Jahre  1847  das  englische  Parlament  nach  langem,
hartem  Kampfe  dekretiert,  daß  in  den  englischen  Spinnfabriken  Frauen  und  Kinder
*)  Nach  der  Maß-  und  Gewichtsordnung  vom  30.  Mai  1908  8  7  bedürfen  Förderwagen ­
  und  Fördergefäße  im  Bergwerksbetriebe,  soweit  sie  zur  Ermittelung  des  Arbeitslohns ­
  dienen,  der  Neueichung.  —  G.  M.
Mollat,  Volkswirtschaftliches  Quellenbuch.  4.  Aufl.

27
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        418  Dritter  Teil.  Industrie.  IH.  Arbeiterschutz  und  Arbeiterversicherung  rc.
nicht  länger  als  10  Stunden  täglich  arbeiten  dürften,  während  sie  vorher  14,  IS  und
16  Stunden  hatten  arbeiten  dürfen.  Frauen  und  Kinder  —  weiter  niemand  —  fielen
unter  das  Gesetz,  und  es  war  auch  beschränkt  aus  das  Gebiet  der  Textilindustrie.
Anhänger  und  Gegner  dieser  Maßregel  wußten  aber,  daß  die  Bedeutung  derselben
nicht  liege  im  Schutz  von  Frauen  und  Kindern,  —  daß  diese  auf  10  Stunden  beschränkt
würden  —  sondern  darin  liege,  daß  diese  Maßregel  auf  ein  paar  hunderttausend  erwachsene ­
  männliche  Arbeiter  übergreifen  würde,  daß  diese  ein  paar  Stunden
weniger  ausgebeutet  würden.  Denn  auf  diesem  Arbeitsgebiete  ist  die  Arbeit  der
Frauen  und  Kinder  mit  derjenigen  der  Männer  in  solcher  Art  konnex,  daß  eine  Einschränkung ­
  der  einen  gar  nicht  möglich  ist  ohne  Einschränkung  der  anderen.  Die  am
schärfsten  Widerstrebenden  hatten  ihre  Argumente  nicht  in  Nachteilen  für  die  Frauen
und  Kinder,  sondern  in  den  Nachteilen,  die  die  gleichzeitige  Beschränkung  der  Arbeit
der  Männer  befürchten  ließe.
Die  nächste  Folge  dieser  Gesetzgebung  war  ein  großer  Jammer  in  England,  der
Jammer  darüber,  daß  eine  große,  wichtige  und  bedeutsame  Industrie  vernichtet  sei,
daß  sie  in  der  Konkurrenz  mit  dem  Auslande  wehrlos  geworden  sei,  daß  das  Kapital
auswandern  müsse,  uni  nur  die  notdürftigste  Rentabilität  zu  erzielen.
Wenige  Jahre  haben  ausgereicht,  um  ein  vollkommen  anderes  Urteil  über  diese
Maßregel  zu  ermöglichen.  Es  zeigte  sich  nämlich  nach  wenigen  Jahren:  das  englische
Kapital  wanderte  nicht  aus,  die  englische  Textilindustrie  ist  gar  nicht  benachteiligt
worden;  man  hat  bessere  Maschinen  angeschafft,  hat  die  Spindeln  schneller  laufen
lassen,  hat  ein  und  demselben  Mann  doppelt  so  viel  Spindeln  zu  bedienen  gegeben
und  hat  gefunden,  daß  dabei  die  Unternehmer  ein  vorzügliches  Geschäft  machten,  —
daß  sie  mit  10  Stunden  viel  leistungsfähiger  geworden  waren  als  vorher  mit  14  oder
16  Stunden.
Das  Bemerkenswerte  war,  daß  in  diesem  Fall  ein  Gesetz,  das  nur  für  England
galt,  allgemeines  Gesetz  geworden  ist,  daß  dieses  tatsächlich  die  Bedeutung  eines
internationalen  Gesetzes  gewonnen  hat,  in  der  Art,  daß  man  sagen  kann,  der  Widerschein ­
  des  Lichtes,  welches  eine  weitblickende  Gesetzgebung  damals  in  England  hat
aufleuchten  lassen,  hat  ganz  Europa  erleuchtet.
Und  davon  kann  ich  noch  persönlich  Zeugnis  ablegen.  Ich  selbst  habe  mit  meinen
eigenen  Augen  den  Widerschein  gesehen.  Denn  mein  Vater  war  Spinnmeister  in
Eisenach;  er  hat  bis  Anfang  der  fünfziger  Jahre  jeden  Tag,  den  Gott  werden  ließ,  14,
15,  16  Stunden  bei  der  Arbeit  stehen  müssen:  14  Stunden,  von  morgens  5  bis  abends
7,  bei  normalem  Geschäftsgang;  16  Stunden,  von  morgens  4  bis  abends  8  Uhr,  bei
gutem  Geschäftsgang,  —  und  zwar  ohne  Unterbrechung,  selbst  ohne  Mittagspause.
Ich  selbst  habe  als  Junge  zwischen  5  und  9  Jahren  jeden  Tag  abwechselnd  mit  meiner
um  ein  Jahr  jüngeren  Schwester,  wenn  das  Wetter  nicht  gar  zu  schlecht  war  und  die
Mutter  den  sehr  weiten  Weg  dann  lieber  selber  machte,  meinem  Vater  das  Mittagsbrot ­
  gebracht.  Und  ich  bin  dabei  gestanden,  wie  mein  Vater  sein  Mittagessen,  an  eine
Maschine  gelehnt  oder  auf  eine  Kiste  gekauert,  aus  dem  Henkeltopf  mit  aller  Hast  verzehrte, ­
  um  mir  dann  den  Topf  geleert  zurückzugeben  und  sofort  wieder  an  seine  Arbeit
zu  gehen.
Mein  Vater  war  ein  Mann  von  Hünengestalt,  einen  halben  Kopf  größer  als
ich,*)  von  unerschöpflicher  Robustheit,  aber  mit  48  Jahren  in  Haltung  und  Aussehen
ein  Greis;  feine  weniger  robusten  Kollegen  waren  aber  mit  38  Jahren  Greise.  Das
ist  in  Deutschland  am  grünen  Holz  geschehen;  denn  die  Eisenacher  Fabrikherren
waren  menschlich  hochstehende  Leute,  wohlwollend  und  fürsorglich  für  ihre  Arbeiter,
wie  ich  an  mir  selbst  erfahren  habe.  Was  sie  damals  geschehen  ließen,  haben  sie,  des
*)  Abbe  selbst  maß  fast  2  i»,  war  aber  sehr  hager.  sCzapski.j
        <pb n="447" />
        4.  Das  Paradies  der  Arbeiter.

419

bin  ich  sicher,  geschehen  lassen  mit  äußerstem  Widerstreben,  in  dem  wehmütigen  Gedanken, ­
  es  könne  nicht  anders  sein;  und  sie  haben  den  Ruhm  für  sich,  daß  sie  unter
den  ersten  gewesen  sind,  die  in  Deutschland  die  Verhältnisse  gebessert  haben,  als  bekannt ­
  geworden  war,  daß  in  England  mit  einer  viel  kürzeren  Arbeitszeit  dasselbe  wie
mit  der  längeren  Arbeitszeit  geleistet  würde.
Sie  haben  alsbald  sich  ebenfalls  neue  Maschinen  angeschafft,  haben  eine  viel
größere  Zahl  von  Spindeln  demselben  Mann  zur  Bedienung  gegeben  und  haben
erreicht,  daß  wenige  Jahre  nachher  die  Arbeitszeit  ganz  bedeutend  reduziert  werden
konnte.  Ich  habe  noch  gesehen,  wie  mein  Vater  Ende  der  fünfziger  und  in  den
sechziger  Jahren  nicht  mehr  16  Stunden,  sondern  nur  noch  12  und  zuletzt  nur  noch  11
Stunden  zu  arbeiten  und  dabei  eine  Mittagsstunde  hatte,  so  daß  er  nicht  mehr  aus
dem  Henkeltopf,  sondern  zu  Haufe  in  der  Wohnung  aus  Schüssel  und  Teller  sein
Mittagsmahl  einnehmen  konnte.  Ich  sage  also:  den  Widerschein  des  Lichtes  in  England ­
  habe  ich  in  Deutschland  mit  meinen  eigenen  Augen  gesehen.
Dank  der  Fernwirkung,  welche  die  englische  Gesetzgebung  auf  den  Kontinent
gehabt  hat,  ist  Deutschland  verschont  geblieben  von  den  Folgen  des  ungezügelten
Industrialismus.  Die  körperliche  Verunstaltung  durch  das  unmenschlich  lange  Stehenmüssen, ­
  das  sog.  „Fabrikbein",  ist  in  Deutschland  fast  gar  nicht  in  die  Erscheinung
getreten,  weil  just  noch  rechtzeitig  dieser  Mißbrauch  der  Menschen  inhibiert  wurde
durch  das  Beispiel  Englands.

4.  Das  Paradies  der  Arbeiter.
Von  Alfred  Manes.
Manes,  Ins  Land  der  sozialen  Wunder.  Eine  Studienfahrt  durch  Japan  und  die
Südsee  nach  Australien  und  Neuseeland.  2.  Ausl.  Berlin,  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  1911.  S.  248  ff.
Neben  dem  Parlamentsgebäude  in  Melbourne,  das  vorläufig  die  Unterkunftsstätte ­
  des  australischen  Bundesparlaments  bildet,  befindet  sich  ein  unansehnliches
kleines  Denkmal,  eine  Pyramide,  deren  Inschrift  mich  an  die  bekannte  Satire  eines
dänischen  Autors  mit  dem  eigentümlichen  Titel:  2x2  —  5  erinnerte.  Auf  dieser
Pyramide  liest  man,  wenn  man  mit  dem  satirischen  Geist  des  dänischen  Autors  auch
nur  eine  ganz  entfernte  Verwandtschaft  hat,  4  X  8  —  24.  Das  Denkmal  enthält
nämlich  die  Forderung  der  australasifchen  Arbeiter:  8  Stunden  Arbeit,  8  Stunden
Schlaf,  8  Stunden  Erholung  und  8  Schilling  Lohn  pro  Tag.  Und  damit  ist  das
Programm  der  Arbeiterpolitik  Australiens  ziemlich  umfassend  angedeutet. ­

Um  von  dem  allgemeinenArbeiterschutz,  wie  er  in  den  verschiedenen
Kolonien  Australasiens  in  verschiedener  Ausdehnung  zu  finden  ist,  ein  Bild  zu  bekommen, ­
  genügt  es,  N  e  u  f  e  e  l  a  n  d  ins  Auge  zu  fasten;  denn  fast  ausnahmslos  war
Neuseeland  die  erste  Kolonie,  welche  am  besten  und  umfassendsten  die  Schutzgesetzgebung ­
  zugunsten  der  Arbeiter  durchgeführt  hat.
Vor  allen  Dingen  ist  es  bemerkenswert,  daß  die  Fabrikinspektion  den
denkbar  weitesten  Umfang  hat,  indem  nämlich  als  Fabrik  und  Werkstatt  u.  a.  bezeichnet ­
  wird:  „Jedes  Kontor,  Gebäude  oder  irgendwelcher  Platz,  innerhalb  dessen  zwei
oder  mehr  Personen  mittelbar  oder  unmittelbar  beschäftigt  sind."  So  gibt  es
eigentlich  überhaupt  keinen  Ort,  an  welchem  gearbeitet  wird,  der  nicht  von  den  Inspektoren ­
  kontrolliert  werden  könnte,  überall  und  zu  jeder  Zeit  haben  die  unter
einem  Generalinspektor  stehenden  150  Lokalinspektoren  Zutritt  zu  den  Arbeitsstätten
und  können  so  die  Einhaltung  der  Arbeitsstunden  und  Ruhezeiten  sowie  die  Hygiene
der  Werkstätten  prüfen.  Die  weite  Ausdehnung  des  Fabrikgesetzes  hat  das  sog.
27*
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        420  Dritter  Teil.  Industrie.  HL  Arbeiterschutz  und  Arbeiterversicherung  rc.
8ve«u1Lu§-System  so  gut  wie  ausgerottet;  die  Art,  wie  man  die  Heimarbeit
bekämpft  hat,  verdient  auch  unser  Interesse.  Das  Gesetz  verpflichtet  jeden  Unternehmer, ­
  ein  Verzeichnis  der  Waren  anzufertigen,  welche  für  ihn  außerhalb  seiner
Werkstatt  hergestellt  werden,  und  jede  in  Heimarbeit  angefertigte  Ware  muß  einen
Zettel  tragen,  welcher  angibt,  in  welcher  Straße  und  in  welchem  Hause  die  Arbeit  gefertigt ­
  worden  ist.  Die  Entfernung  oder  Verletzung  des  Zettels  wird  bestraft.  Auf
diese  Weise  war  es  nicht  schwer,  die  sonst  unbekannt  bleibenden  Sitze  der  Heimindustrie
zu  ergründen;  und  da  bereits  ein  Zimmer,  in  welchem  auch  nur  zwei  Personen  beschäftigt ­
  sind,  als  ein  den  Gewerbeinspektoren  unterstehender  Gewerbebetrieb  gilt,  so
war  es  leicht,  die  Nachteile  zu  beseitigen.
Hinsichtlich  der  Kinderarbeit  ist  folgendes  hervorzuheben:  Ein  Knabe  oder
ein  Mädchen  unter  14  Jahren  soll  grundsätzlich  überhaupt  nicht  beschäftigt  werden.
Eine  Ausnahme  ist  nur  statthaft,  wenn  der  Generalinspektor  die  Genehmigung  erteilt.
Diese  Erlaubnis  ist  aber  ausgeschlossen,  wenn  es  sich  um  eine  Arbeitsstätte  mit  mehr
als  drei  Arbeitern  handelt.  Keine  Person  unter  16  Jahren  darf  ohne  besondere
Bescheinigung,  daß  sie  die  betreffende  Arbeit  zu  leisten  imstande  ist,  und  —  neben
anderen  Erfordernissen  —  nicht  ohne  die  Feststellung,  daß  sie  eine  gewisse  Schulbildung
genossen  hat,  beschäftigt  werden.  In  einer  ganzen  Reihe  von  Gewerben  ist  die
Anstellung  von  Personen  unter  16,  teilweise  sogar  unter  18  Jahren  verboten.  Die
ungesetzliche  Beschäftigung  von  jugendlichen  Personen  wird  nicht  nur  an  den  Arbeitgebern, ­
  sondern  auch  an  den  Eltern  bestraft.
Während  das  Fabrikgesetz  von  1894  eine  Höchstarbeitszeit  der  Männer
nicht  schematisch  fixiert  hatte,  vielmehr  der  Entscheidung  der  Schiedsgerichte  überließ,
bestimmt  das  herrschende  Recht  von  1901,  daß  die  Höchstdauer  der  Arbeitszeit  für
einen  Mann  48  Stunden  in  der  Woche,  und  zwar  nicht  mehr  als  8%  Stunden  an
einem  Tage  betragen  darf,  wovon  höchstens  3  Stunden  ohne  Unterbrechung  gearbeitet
werden  soll,  während  Frauen  und  Kinder  nur  45  Stunden  in  der  Woche,  höchstens
8  Stunden  an  einem  Tage  und  nie  mehr  als  4%  Stunden  hintereinander  beschäftigt
werden  dürfen,  niemals  aber  nach  6  Uhr  abends  oder  vor  7%  Uhr  morgens.
Sehr  beachtenswert  sind  die  Bestimmungen,  welche  die  Überzeit  für
Frauen  und  Kinder  betreffen.  Nur  unter  besonderer  Ermächtigung  seitens
des  Inspektors  ist  Überzeit  gestattet,  keinesfalls  aber  länger  als  3  Stunden  an  einem
Tage  und  an  nicht  mehr  als  2  aufeinander  folgenden  Tagen  in  der  Woche  oder  an
mehr  als  30  Tagen  in  einem  Jahr.  Für  diese  Überstunden  muß  um  Z4  höherer  Lohn
bezahlt  werden;  bei  Löhnen,  welche  nicht  mehr  als  10  Schilling  in  der  Woche  ausmachen, ­
  muh  dieser  Überstundenlohn  mit  mindestens  6  Pence  pro  Stunde  in  Ansatz
gebracht  werden,  bei  den  übrigen  Löhnen  mit  mindestens  9  Pence.  Frauen  und
Kindern  unter  18  Jahren  muß  Sonnabends  von  1  Uhr  ab  freigegeben  werden,  neben
der  vollkommenen  Ruhe  an  Sonn-  und  Feiertagen.
Das  neuseeländische  Fabrikgesetz  enthält  weiter  folgende  Bestimmung  über  die
Gewährung  von  Mindest  löhnen:  „Jede  Person,  welche  in  irgendeiner
Eigenschaft  in  einer  Fabrik  beschäftigt  wird,  hat  ein  Anrecht  auf  Bezahlung  ihrer
Arbeit  zu  einem  vereinbarten  Lohnsatz:  die  Bezahlung  soll  mindestens  5  Schilling
wöchentlich  während  des  ersten  Jahres  der  beruflichen  Beschäftigung,  8  Schilling
wöchentlich  während  des  zweiten  Jahres,  11  Schilling  wöchentlich  während  des
dritten  Jahres  usw.,  mit  einer  Zunahme  von  3  Schilling  wöchentlich  für  jedes  weitere
Jahr  der  Beschäftigung  in  demselben  Berufe  betragen,  bis  ein  Lohn  von  20  Schilling
wöchentlich  erreicht  ist,  und  nachher  wenigstens  20  Schilling  wöchentlich."
Seit  Beginn  der  neunziger  Jahre  ist  für  früheren  Ladenschluß  in  Neuseeland ­
  agitiert  worden.  Drei  Jahre  hatten  die  Angestellten  zu  kämpfen,  bis  ihnen  ein
freier  Nachmittag  in  der  Woche  zugesichert  wurde.  Ausgenommen  sind  Restaurants,
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        5.  Die  Segnungen  der  Kaiserlichen  Botschaft  vom  17.  November  1881.  421

Bäckereien,  Obst-  und  Fischläden  sowie  Bahnhofsbuchhandlungen.  An  welchem  Tage
die  Ladeninhaber  frei  geben,  bleibt  ihrer  im  Januar  zu  treffenden  und  für  ein  Jahr
alsdann  gültigen  Abstimmung  überlassen.
Das  Ladengesetz  von  1904  mit  seinen  Novellen  bestimmte  den  Schluß  der
Läden  in  der  Weise,  daß,  wenn  in  ihnen  einschließlich  des  Besitzers  zwei  oder  mehr
Personen  tätig  wären,  an  vier  vollen  Arbeitstagen  das  Geschäft  zwischen  6  Uhr
abends  und  8  Uhr  morgens,  an  einem  Tage  von  9  Uhr  abends  bis  8  Uhr  morgens
geschlossen  sein  müßte.  Die  Höchstarbeitszeit  für  die  Ladenangestellten  beträgt
52  Stunden  wöchentlich.  Von  Sonnabend  mittag  1  Uhr  bis  Montag  früh  sind,  sofern
nicht  etwa  ein  anderer  Wochennachmittag  als  freier  bestimmt  worden  ist,  alle  Läden
geschlossen,  ebenso  wie  an  den  übrigen  Tagen  von  5  Uhr  oder  6  Uhr  nachmittags
ab  fast  nichts  mehr  geöffnet  ist.
Es  kann  kaum  überraschen,  daß  auch  eines  Tages  eine  Abordnung  der  neuseeländischen ­
  Dienstboten  beim  Ministerpräsidenten  erschien  und  einen  gesetzlich  freien
Nachmittag  verlangte.  Es  soll  Seddon  nicht  leicht  gewesen  sein,  den  Forderungen
der  stimmberechtigten  Dienstmädchen  und  Köchinnen  Widerstand  zu  leisten,  aber  über
seine  Versprechungen  hinaus  haben  die  Mädchen  nicht  viel  erlangt.  Tatsächlich  jedoch
genießen  sie,  wenn  auch  ohne  Gesetz,  einen  halben  freien  Tag  in  der  Woche  und
sind  meistens  auch  von  7  Uhr  abends  ab  frei.
Auf  dem  Gebiete  der  Jugendfürsorge  hat  sich  Australien,  wenigstens  soweit ­
  als  es  die  Jugendgerichtspflege  betrifft,  die  Einrichtung  einiger  amerikanischer
Unionsstaaten  zum  Vorbilde  genommen.  Aber  in  bezug  auf  den  eigentlichen  Kinderschutz ­
  übertrifft  Australien  die  Vereinigten  Staaten  enorm,  in  welchen  ja  zum  Teil
noch  ganz  barbarische  Kinderausbeutung  herrscht.  Und  innerhalb  Australiens  ist
es  wieder  Südaustralien,  welches  das  schärfste  Kinderschutzgesetz  der  Welt  hat.  Seit
1895  darf  sich  dieser  Staat  rühmen,  eine  Mustergesetzgebung  eingeführt  zu  haben.
Elternlose  verwahrloste  und  verbrecherische  Kinder  werden  nicht  in  Anstalten,  sondern
in  Familien  untergebracht.  Der  Überwachung  dieser  Waisen  dient  ein  aus  12  Mitgliedern ­
  bestehender  staatlicher  Waisenrat,  der  unter  dem  Minister  des  Innern  steht
und  sein  Amt  unentgeltlich  ausübt.
Es  sind  zum  großen  Teil  nicht  nur  humane,  sondern  auch  Gründe  der  Bevölkerungspolitik, ­
  welche  den  weitgehenden  Kinderschutz  in  Süda
  u  st  r  a  l  i  e  n  erklären,  und  man  hat  es  denn  auch  erreicht,  daß  hier  die  Kindersterblichkeit ­
  die  geringste  der  ganzen  Welt  ist.
So  glänzend  die  südaustralischen  Erfolge  sind,  so  fraglich  ist  es  aber
auf  der  anderen  Seite,  ob,  was  für  einen  Staat  mit  %  Million  Menschen  möglich
ist,  sich  auch  dort  durchführen  läßt,  wo  nicht  %  Million,  sondern  62  Millionen
Menschen  wohnen.

5.  Die  Segnungen  der  Kaiserlichen  Botschaft
vom  17.  November  1881.
Von  Paul  Kaufmann.
Kaufmann,  Rede  fbeim  28jährigen  Jubiläum  der  Unfall-  und  der  Invalidenversicherung ­
  in  Berlin  am  1.  Oktober  1910.]  In:  Das  Jubiläum  der  Unfall-  und  der  Invalidenversicherung. ­
  Bericht  über  die  Feier,  herausgegeben  vom  Festausschuß.  Berlin,  Behrend  &amp;amp;  Co.,
1910.  S.  60—68.
In  der  Geburtsstunde  des  neuen  Deutschen  Reichs  hatte  der  siegreiche  Kaiser
gelobt,  daß  er  und  seine  Nachfolger  an  der  Kaiserkrone  allezeit  Mehrer  des  Reichs
sein  würden.  Aber  nicht  an  kriegerischen  Eroberungen,  sondern  an  den  Gütern  und
Gaben  des  Friedens  auf  dem  Gebiete  nationaler  Wohlfahrt,  Freiheit  und  Gesittung.
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        422  Dritter  Teil.  Industrie.  III.  Arbeiterschutz  und  Arbeiterversicherung  rc.

In  bedeutungsvoller  Richtung  wurde  dieses  Gelöbnis  erfüllt  durch  die  denkwürdige ­
  Kaiserliche  Botschaft  von  17.  November  1881,  welche  der  Gesetzgebung  zugunsten ­
  der  wirtschaftlich  Schwachen  neue  Bahnen  wies.
Die  durchgreifende  Umgestaltung  der  früheren  wirtschaftlichen  Grundlagen  in
dem  zu  einem  mächtigen  Industriestaat  emporgewachsenen  Deutschland  hatte  zu  einer
neuen  Schichtung  der  Bevölkerung  geführt.  Die  breite  Klasse  der  Lohnarbeiter  war
in  die  Gesellschaftsordnung  eingetreten.  Mit  dieser  Entwicklung  hatte  die  Gesetzgebung ­
  nicht  gleichen  Schritt  gehalten.  Es  mußten  Mittel  gesucht  werden,  um  für
den  in  seinen  Lebensverhältnissen,  Anschauungen  und  Ansprüchen  neuen  Arbeiterstand ­
  „eine  größere  Sicherheit  und  Ergiebigkeit  des  Beistandes"  gegenüber  den
Fährlichkeiten  des  neuzeitlichen  Erwerbslebens  zu  schaffen.
Hier  setzte  die  Novemberbotschast  ein.  Dieses  unvergeßliche  Werk  des  altehrwürdigen ­
  Kaisers  und  seines  genialen  Kanzlers  verkündete  bisher  kaumgeahnte  Gedanken. ­
  Die  Notleidenden  und  Bedürftigen  sollten  nicht  mehr  länger  dem  Mitgefühl
und  sittlichen  Empfinden  des  einzelnen  oder  der  Armenpflege  überlassen  bleiben.
Auf  freie  Liebestätigkeit  wurde  nicht  verzichtet.  Aber  in  ihr  und  in  der  meist  erst
nach  völligem  Zusammenbruch  eintretenden  Armenpflege  sollte  der  Schutz  der  wirtschaftlich ­
  Schwachen  sich  nicht  mehr  erschöpfen.  Die  Betätigung  der  Nächstenliebe
wurde  zum  ersten  Male  in  der  Weltgeschichte  auch  als  sittliche  Pflicht  der  staatlichen
Gesamtheit  anerkannt.
Man  schuf  in  den  nächsten  Jahren  eine  umfassende  öffentlich-rechtliche  Versicherung ­
  der  Arbeiter  gegen  die  durch  Krankheit,  Unfall,  Erwerbsunfähigkeit  und
Alter  herbeigeführten  Notlagen.  Sie  war  auf  dem  Grundsatz  des  Versicherungszwanges ­
  aufgebaut,  legte  die  Last  auf  breite  Schultern,  glich  Zufälligkeiten  aus  und
eröffnete  Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern  die  Teilnahme  an  den  Vorteilen  und
Lasten,  aber  auch  an  der  Verwaltung.  Der  Staat  sollte  nicht  mehr,  wie  Fürst
Bismarck  1882  im  Reichstage  gesagt  hat,  der  bisher  Schutzlosen  sich  nur  dann  erinnern, ­
  wenn  Rekruten  zu  stellen  oder  Klassensteuern  zu  zahlen  sind.  Er  wollte  in
Zukunft  auch  an  sie  denken,  wenn  es  gilt,  sie  zu  schützen  und  zu  stützen,  damit  sie
mit  ihren  schwachen  Kräften  auf  der  großen  Heerstraße  des  Lebens  nicht  übergerannt ­
  und  niedergetreten  werden.
Mit  dieser  Gesetzgebung,  die  im  Verein  mit  den  hohen  Verbündeten  Seine
Majestät  Kaiser  Wilhelm  II.  als  ein  teures  Vermächtnis  des  erlauchten  Ahnherrn
tatkräftig  fortführte,  löste  Deutschland  eine  der  höchsten  Aufgaben  des  „auf  den  sittlichen ­
  Fundamenten  des  christlichen  Volkslebens"  stehenden  Gemeinwesens.
Lebhaft  ist  seinerzeit  der  „Sprung  ins  Dunkle"  bekämpft  worden.  Der  über
ragenden  Persönlichkeit  des  Fürsten  Bismarck  sowie  der  unermüdlichen  Schaffenskraft ­
  und  dem  klugen  Sinn  seiner  ausgezeichneten  Mitarbeiter,  unter  welchen
v.  Bötticher,  Bosse,  Bödiker  und  v.  W  o  e  d  t  k  e  an  erster  Stelle  zu  nennen
sind,  war  es  zu  danken,  daß  diese  Widerstände  überwunden  wurden.  Der  Zwang,
so  hieß  es  damals,  fei  in  jeglicher  Form  des  heutigen  Menschen  unwürdig,  namentlich
aber  auf  dem  Gebiete  der  sozialen  Fürsorge  zu  verwerfen.  Er  schwäche  die  eigene
Willenskraft  der  Arbeiter  im  Kampfe  ums  Dasein  und  führe  zum  Staatssozialismus
Wir  haben  es  längst  als  Irrtum  erkannt,  daß  die  Arbeiterschaft,  auch  bei  zweckmäßiger ­
  Versicherungsgelegenheit,  sich  selbsttätig  eine  ausreichende  Fürsorge  in  den
Tagen  der  Not  sicherstellen  würde.  Nur  in  der  Durchführung  des  Versicherungszwanges ­
  konnte  das  Problem  einer  Arbeiterversicherung  im  großen  Stil  gelöst
werden.  Daran  wird  heute  in  Deutschland  kaum  mehr  gezweifelt.  Die  Zwangsversicherung ­
  wird  sogar  von  anderen,  dem  Mittelstände  angehörenden  Gruppen  unserer
Bevölkerung  eifrig  erstrebt.  Nach  langem  Zaudern  hat  auch  das  Ausland  auf  dem
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        5.  Die  Segnungen  der  Kaiserlichen  Botschaft  vom  17.  November  1881.  423

letzten  internationalen  Arbeiterversicherungskongreß  zu  Rom  die  Überlegenheit  des
deutschen  Systems  unumwunden  anerkannt.
Bei  Einführung  der  Arbeiterversicherung  wurde  vielfach  besorgt,  daß  ihre
schwere,  noch  lange  Zeit  wachsende  Last  unsere  Volkswirtschaft  erdrücken  könnte.
Der  Kaiser  und  sein  Kanzler  haben  es  nicht  befürchtet  und  darin  recht  behalten.
Deutschland  trug  die  große  neue  Belastung  und  wird  auch  in  Zukunft  dazu  imstande
sein,  wenn  nur  die  Grenzen  innegehalten  werden,  welche  sich  aus  der  Notwendigkeit
voller  Wettbewerbsfähigkeit  unserer  Industrie  auf  dem  Weltmarkt  ergeben.
Die  Pfadfinder  der  Sozialreform  vertrauten  aber  auch,  daß  die  Aufwendungen
für  die  Arbeiterversicherung  sich  in  hohem  Maße  fruchtbar  erweisen,  die  neue  Gesetzgebung ­
  neue  Kräfte  wecken  und  ihre  Wirkungen  dem  wirtschaftlichen  Leben  der
Nation,  besonders  ihrer  Industrie,  in  weitem  Umfange  zugute  kommen  würden.
Sie  verkannten  nicht,  daß  der  Staat,  welcher  die  wirtschaftlich  Schwachen  stützt,
damit  zugleich  dem  eigenen  Nutzen  und  Frommen  dient,  und  daß  die  Massen  gesund
und  kräftig  erhalten,  des  Staates  wertvollstes  Gut,  die  Volkskraft  bewahren  heißt.
Sie  sahen  voraus,  daß  durch  die  wirtschaftliche  Sicherstellung  der  früher  in  den
Tagen  der  Not  schütz-  und  mittellosen  Arbeiter,  durch  die  Zuerkennung  eines  Rechtsanspruchs ­
  auf  Fürsorge  an  die  bisher  auf  Almosen  oder  Armenunterstützungen  Angewiesenen ­
  und  durch  ihre  umfassende  Beteiligung  an  der  Verwaltung  der  neugeschaffenen ­
  Fürsorgeeinrichtungen  die  Gesamtlage  der  deutschen  Arbeiter  erheblich  verbessert ­
  würde.  Im  Zeichen  der  neuen  Fürsorge  erwüchse,  so  glaubten  sie,  zum  Segen
für  unser  Wirtschaftsleben  eine  arbeitsfreudigere,  in  Güte  und  Maß  ihrer  Arbeit
leistungsfähigere  Arbeiterschaft.  Die  Arbeiterversicherung  würde  auch  die  größten
Werte,  die  es  gibt,  die  sittlichen,  auslösen  und  sich  unendlich  wertvoll  erweisen  für
die  Schaffung  der  höchsten  wirtschaftlichen  Gesamtkraft,  durch  welche  sich  ein  Volk
im  heißen  Wettringen  der  Nationen  behauptet.
Der  Verlauf  der  Dinge  hat  den  Schöpfern  der  neuen  Gesetzgebung  auch  hierin
recht  gegeben.  In  den  letzten  drei  Jahrzehnten  hat  die  deutsche  Volkswirtschaft  einen
fast  beispiellosen  Aufschwung  genommen.  Auch  der  gesundheitlich,  geistig  und  wirtschaftlich ­
  gehobene  Arbeiterstand  war  an  ihm  erfreulich  beteiligt.  Es  war  kein  Zufall, ­
  daß  die  Zeit  dieses  gewaltigen  Aufschwunges  mit  der  durchgreifenden  Verbesserung ­
  der  Lage  unserer  Arbeiter  zusammenfiel.  Hier  bestanden  nahe  innere
Zusammenhänge.  Unbedenklich  darf  in  der  erfolgreichen  Behandlung  der  sozialen
Fragen,  besonders  der  Arbeiterversicherung,  eine  mitbestimmende  Ursache  für  unsere
wachsende  gewerbliche  Vormachtstellung  erblickt  werden.
Für  die  Unfall-  und  die  Invalidenversicherung  schuf  die  großzügige  Gesetzgebung ­
  jener  Tage  neue  eigenartige  Gebilde.  Die  Novemberbotschaft  hatte  schon
angedeutet,  daß  den  Aufgaben,  welche  sie  zur  Förderung  des  Wohles  der  Arbeiter
ins  Auge  gefaßt,  die  Staatsgewalt  allein  nicht  gewachsen  sein  würde.  Mit  kühnem
Entschluß  griff  man  auf  die  „realen  Kräfte  des  Volkslebens"  zurück.
Den  in  Form  von  Genossenschaften  zusammengefaßten  Arbeitgebern  wurde
die  Durchführung  der  gewerblichen  Unfallversicherung  übertragen.  Auf  tunlichst
freier  Grundlage,  so  hatte  die  Weisung  des  Fürsten  Bismarck  für  die  Ausarbeitung
der  letzten  Gesetzesvorlage  von  1884  gelautet,  müßten  diese  Berufsgenossenschaften
errichtet  werden.  Möglichst  ungehinderte  Bewegung  sollte  ihnen  gewährt,  alles
Schematische  und  Bureaukratische  aber  von  ihnen  ferngehalten  werden.
Man  bildete  reine  Unternehmerverbände  mit  ausgedehntester  Selbstverwaltung,
eigener  Regelung  des  Gefahrentarifwesens  und  der  Unfallverhütung,  mit  Überwachungs-
  und  Strafbefugnis  gegen  die  Mitglieder.
Die  ehrenamtliche  Tätigkeit  wurde  in  den  land-  und  forstwirtschaftlichen  Berufsgenossenschaften ­
  mit  einer  behördlichen  Einwirkung  organisch  verbunden  und  bei  den
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        424  Dritter  Teil.  Industrie.  III.  Arbeiterschutz  und  Arbeiterversicherung  rc.

Landesversicherungsanstalten  im  wesentlichen  aus  die  den  Ausschüssen  vorbehaltenen
Aufgaben  beschränkt.  Den  überwiegend  aus  öffentlichen  Beamten  zusammengesetzten
Vorständen  dieser  Versicherungsträger  ist  die  laufende  Verwaltung  übertragen
worden.
Die  für  die  Unfall-  und  die  Invalidenversicherung  ins  Leben  gerufenen  Einrichtungen, ­
  deren  Durchführung  meine  beiden  Amtsvorgänger  Dr.  Bödiker  und
Gaebelso  glücklich  die  Wege  ebneten,  haben  sich  in  ihren  Grundlinien,  als  Ganzes
durchaus  bewährt.  Daß  sie  Änderungen  erfahren  würden,  war  vorauszusehen.  Wie
sich  die  soziale  Fürsorge  selbst  in  ihrer  weiteren  Ausbildung  der  wechselnden,  immer
neuen  Gestaltung  des  Volkslebens  anpassen  muß,  können  auch  die  zu  ihrer  Durchführung ­
  bestimmten  Einrichtungen  nicht  endgültige  und  unwandelbare  sein.  So
wurden  schon  unter  der  sachkundigen  Führung  des  auf  sozialpolitischem  Gebiete  verdienten ­
  Grafen  v.  Posadowsky  manche  Bestimmungen  der  Versicherungsgesetze
zeitgemäß  verbessert  und  ergänzt.  Aber  in  seinem  Kern  hat  sich  der  stolze  Bau  fest
und  stark  erwiesen.  Er  verdient  es,  daß  seine  Mauern  noch  viele  Geschlechter  unseres
Volkes  schützend  umgeben.
Wer  heute  die  Beteiligung  der  Unternehmer  an  der  Durchführung  unserer
beiden  Versicherungszweige  überblickt,  muß  anerkennen,  daß  die  hochgespannten  Erwartungen ­
  des  Gesetzgebers  nicht  getäuscht  worden  sind.  Willig  haben  die  Arbeitgeber, ­
  auch  solche,  denen  es  nicht  immer  leicht  war,  die  Lasten  der  Versicherung
getragen.  Für  die,  welche  auch  ihre  Person  in  den  Dienst  der  Unfall-  und  der
Invalidenversicherung  stellten,  wurde  die  oft  mühevolle  ehrenamtliche  Tätigkeit  zu
einer  gern  und  freudig  geübten  Pflicht.  Die  gesetzlich  zugelassene  Entschädigung  der
berufsgenossenschaftlichen  Organe  für  Zeitverlust  ist  nur  in  verhältnismäßig  beschränktem ­
  Umfang  und  fast  durchweg  in  angemessener  Höhe  beansprucht  worden.
Aber  noch  weitergehend  ist  der  Opfersinn  der  Unternehmer  angeregt  worden.
Viele  von  ihnen  sind  hochherzig  darauf  bedacht  gewesen,  die  Arbeiterfürsorge  freiwillig ­
  weit  über  ihren  gesetzlichen  Rahmen  auszudehnen.  Es  war  dies  eine  der
erfreulichen  Begleiterscheinungen  der  neuen  Gesetzgebung,  zu  welchen  neben  der
sozialen  Betätigung  staatlicher  und  kommunaler  Verbände  auch  das  reiche  gemeinnützige ­
  Wirken  unserer  Zeit  zum  Wohle  der  ärmeren  Volksschichten  gerechnet  werden
muß.  Die  Arbeiterversicherung,  die  so  vielem  eine  neue  Richtung  gab,  wurde  in
Wahrheit  eine  sozialpolitische  Schule  für  die  Nation.
Es  war  kein  Widerspruch  mit  dem  ehrenamtlichen  Aufbau  der  Berufsgenossenschaften, ­
  daß  bei  der  immer  wachsenden  Last  der  Geschäfte  ein  Teil  der  ursprünglich
den  ehrenamtlichen  Organen  vorbehaltenen  Tätigkeit  auf  Beamte  dieser  Versicherungsträger ­
  überging.  Ihre  Ausbildung  ist  zum  wesentlichen  Teil  wieder  ein
Verdienst  der  Berufsgenossenschaften.  Die  Unterstützung  der  meist  bewährten,  in
ihren  Spitzen  hervorragend  geschäftskundigen  Beamten  wurde  im  allgemeinen  nur
so  weit  in  Anspruch  genommen,  als  es  die  Leiter  großer  Verwaltungen  tun  müssen,
welche  nicht  den  Überblick  über  das  Ganze  in  ermüdender  Kleinarbeit  verlieren
wollen.
In  den  Berufsgenossenschaften  hoffte  Fürst  Bismarck  noch  für  andere
soziale  und  politische  Aufgaben  feste  Stützpunkte  zu  gewinnen.  Zwar  sind  diese  Versicherungsträger ­
  zu  neuen  sozialen  Arbeiten  nicht  mehr  berufen  worden.  Aber  in
ihrer  Bedeutung  für  die  innere  Festigung  des  Reichs  hat  des  Kanzlers  scharfer  Blick
sich  nicht  getäuscht.  Die  Arbeit  in  den  Berufsgenossenschaften  hat  die  Unternehmer
über  das  soziale  Gebiet  hinaus  eng  zusammengeschlossen  und  ein  erfreuliches  Bewußtsein ­
  der  Interessengemeinschaft  unter  ihnen  wachgerufen.  Die  in  diesen  Selbstverwaltungskörpern
  lebenden  schaffenden  Kräfte  haben  in  den  verschiedenen  berufsgenossenschaftlichen ­
  Verbänden  den  vom  Fürsten  Bismarck  erwogenen  Plan  eines
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        5.  Die  Segnungen  der  Kaiserlichen  Botschaft  vom  17.  November  1881.  42&amp;amp;
gesetzlichen  Zusammenschlusses  sämtlicher  Träger  der  Unfallversicherung  tatsächlich  verwirklicht. ­
  Es  haben  die  Berufsgenossenschaften  auch  für  die  Erledigung  allgemeiner
beruflicher  Aufgaben  segensreich  gewirkt.  Aus  sich  früher  oft  in  heftigem  Wettbewerb
Bekämpfenden  wurden  durch  die  gemeinsame  Arbeit  in  den  Berufsgenossenschaften
treue  Kameraden.  Den  Ausgleich  zwischen  den  deutschen  Stämmen  hat  dies  wesentlich
erleichtert.  Daß  die  Mainlinie  ein  historischer  Begriff  wurde,  ist  zum  nicht  geringen
Teil  den  Berufsgenossenschaften  und  ihren  Verbänden  zu  danken.
„Man  soll  die  Freiheit  der  Arbeitgeber  in  dem  gewaltigen  Versicherungszwangsbau ­
  nicht  ohne  Not  verkümmern,  ihnen  aus  theoretischen  Erwägungen  nicht  Lasten
auferlegen,  die  zur  Durchführung  des  Ganzen  nicht  unbedingt  nötig  sind.  Die
leistungsfreudige  Freiheit  der  Versicherungsträger,  auf  die  sie  durch  ihre  bisherige
Haltung  allen  Anspruch  sich  erworben  haben,  muß  man  sich  noch  weiter  entwickeln
lassen".  Mit  diesem  Wunsche  schloß  Präsident  Dr.  Bödiker  auf  dem  Wiener  internationalen ­
  Arbeiterversicherungskongreß  von  1905  seinen  Bericht  über  die  deutsche
Gesetzgebung.
Nichts  bringt  die  Menschen  näher  als  gemeinsame  Arbeit.  Durch  sie  lernt  man
zu  empfinden  nicht  was  trennt,  sondern  was  verbindet.  So  ist  auch  die  enge  Fühlung,
welche  der  Gesetzgeber  auf  unserem  Gebiet  zwischen  Unternehmern  und  Arbeitern
herstellte,  von  größter  Bedeutung  geworden.  Die  Arbeiter,  welche  an  den  Lasten
der  Invalidenversicherung  redlich  teilgenommen  haben,  wurden  auch  in  der  Verwaltung ­
  und  Rechtsprechung  unserer  beiden  Versicherungszweige  im  Verein  mit  den
Unternehmern  und  den  beteiligten  Berufsbeamten  eifrig  und  nützlich  tätig.  Bei  den
Schiedsgerichten  und  im  Reichsversicherungsamt  waren  Arbeitgeber  und  Arbeiter  mit
Verständnis  und  Erfolg  an  der  Ausblldung  einer  vorurteilslosen  und  unabhängigen,
wahrhaft  sozialen  Rechtspflege  beteiligt,  die  unter  möglichster  Beschränkung  allen
Formenwesens  das  höchste  Ideal  der  Rechtsprechung  als  einer  „ars  aequi  et  boni"
zu  erreichen  suchte.
Die  Arbeiter  hatten  auf  diese  Weise  Gelegenheit,  sich  davon  zu  überzeugen,  wie
die  ganze  Versicherung  von  wohlwollendem  Geiste  erfüllt  ist  und  in  dem  redlichen
Bemühen  durchgeführt  wird,  die  arbeiterfreundlichen  Absichten  des  Gesetzgebers  zu
verwirklichen.  Durch  ihre  regen  amtlichen  Beziehungen  waren  sie  den  Unternehmern
und  den  in  den  Versicherungseinrichtungen,  insbesondere  bei  den  Versicherungsanstalten, ­
  Schiedsgerichten  und  dem  Reichsversicherungsamt  tätigen  Beamten  auch
menschlich  näher  getreten.  Die  günstigen  Erfahrungen  mit  den  Arbeitervertretern,
über  die  Präsident  Dr.  Vödikersich  oft  ausgesprochen  hat,  kann  auch  ich  aus  langjähriger ­
  Beobachtung  bestätigen.
Demjenigen,  was  die  deutschen  Unternehmer  und  Arbeiter,  zum  großen  Teil
in  gemeinsamer  Tätigkeit,  während  der  verflossenen  fünfundzwanzig  Jahre  für  die
Unfall-  und  die  Invalidenversicherung  geleistet  haben,  wäre  in  der  Tat  die  Staatsgewalt ­
  allein  in  gleichem  Umfang  nicht  gewachsen  gewesen.
Alles  das  mußte  versöhnend  wirken.  Und  nun  bedenke  man  die  große  Zahl  von
Arbeitern,  welchen  die  unmittelbaren  oder  mittelbaren  Segnungen  der  Versicherung
zugeflossen  sind.  Es  hieße  an  allen  guten  Eigenschaften  im  Menschen  verzweifeln,
wenn  nicht  manche  von  ihnen,  dankbar  für  diese  Fürsorge,  erhöhtes  Interesse  an  der
bestehenden  Staats-  und  Gesellschaftsordnung  und  Vertrauen  zu  ihr  gewonnen  haben
sollten.
Natürlich  lassen  sich  solche,  gerade  auf  unserem  Gebiet  wichtigen  Imponderabilien ­
  nicht  mit  Händen  greifen  oder  gar  zahlenmäßig  erfassen.  Unzweifelhaft  hat  aber
die  anfangs  zum  überwiegenden  Teil  der  sozialpolitischen  Neuerung  abgeneigte
Arbeiterschaft  allmählich  Wert  und  Bedeutung  der  Unfall-  und  Invalidenversicherung
schätzen  gelernt  und  Vertrauen  zu  ihren  Einrichtungen  gewonnen.  In  fruchtbarer
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        426  Dritter  Teil.  Industrie.  III.  Arbeiterschutz  und  Arbeiterversicherung  rc.

Tätigkeit  war  das  Verständnis  der  Arbeiter  für  die  Grenzen  des  Erreichbaren  gefördert ­
  worden.  Sie  hatten  erfahren,  daß  der  Staat  nicht  bloß  eine  notwendige,
sondern  auch  eine  wohltätige  Einrichtung  sei.  Es  war  deshalb  von  Bedeutung,  daß
dem  Invalidenversicherungsgesetz  von  1899,  und  zwar  zum  ersten  Male  bei  einem
sozialpolitischen  Gesetz,  auch  von  der  äußersten  Linken  im  Reichstage  zugestimmt
wurde.  Auch  darauf  ist  hinzuweisen,  wieviel  unerquicklicher  sich  in  anderen  Industriestaaten ­
  das  Verhältnis  zwischen  Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern  gestaltet  hat.  Dort
werden  die  wirtschaftlichen  Kämpfe  ungleich  gewalttätiger  und  erbitterter  geführt,
als  es  in  Deutschland  dank  seiner  umfassenden  Arbeiterfürsorge  der  Fall  ist.  Ohne
diese  wären  die  Machtfragen  zwischen  Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern  voraussichtlich
auch  bei  uns  viel  schärfer  zum  Austrag  gebracht  worden.  Das  will  auch  was  bedeuten.
Jedenfalls  berechtigt  das  Vergangene,  mutig  vorwärts  zu  schauen.  Die  Früchte  einer
guten  Tat  reifen  oft  langsam.  Auf  die  Dauer  können  sie  nicht  ausbleiben.  Auch
Seine  Majestät  Kaiser  Wilhelm  11.  hat  in  seinem  von  hohem  sozialen  Pflichtgefühl  getragenen ­
  Erlasse  zum  fünfundzwanzigsten  Gedenktage  der  Nooemberbotschaft  dem  Vertrauen ­
  auf  den  endlichen  Sieg  gerechter  Erkenntnis  des  Geleisteten  Ausdruck  gegeben.
Seine  Majestät  Kaiser  Wilhelm  II.  hat  in  seinem  von  hohem  Pflichtgefühl  getragenen
Erlasse  zum  fünsundzwanzigsten  Gedenktage  der  Novemberbotschaft  dem  Vertrauen
auf  den  endlichen  Sieg  gerechter  Erkenntnis  des  Geleisteten  Ausdruck  gegeben.
Schließlich  darf  nicht  übersehen  werden,  was  auch  in  dem  Arbeitererlasse  unseres
Kaisers  vom  4.  Februar  1890  anerkannt  ist,  daß  die  wesentlich  auf  Hebung  der  wirtschaftlichen ­
  Lage  des  Arbeiterftandes  gerichtete  Versicherung  im  Verein  mit  weiteren
Maßnahmen  der  Gesetzgebung  und  Verwaltung  den  friedlichen  Ausgleich  der  Interessen ­
  zwischen  Unternehmern  und  Arbeitern  herbeiführen  sollte.  Auf  einem  der
Wege  zum  sozialen  Frieden,  in  der  Arbeiterversicherung,  schreitet  Deutschland  an  der
Spitze  aller  Kulturstaaten.  Möge  es  unter  dem  Schutze  einer  mächtigen,  einigenden
Reichsgewalt  in  schöpferischer  Kraft  auch  die  Wege  zu  finden  wissen,  welche  unmittelbar ­
  zu  den  Herzen  der  Arbeiter  führen  und  diese  überzeugen,  daß  nicht  nur  die
Arbeitskraft,  sondern  auch  der  Mensch  und  Mitbürger  in  ihnen  geschätzt  und  geachtet
wird.
6.  Die  Einrichtung  der  deutschen  Arbeiterversicherung  und
ihre  Leistungen  in  den  ersten  25  Jahren  ihres  Bestehens
(1885—1909).
Vom  Arbeitsausschüsse  der  Sonderausstellung  „Die  deutsche
Arbeiterversicherun  g".
Die  deutsche  Arbeiterversicherung.  Merkblatt  aus  Anlaß  der  Internationalen
Hygieneausstellung  Dresden  1911  und  der  Internationalen  Industrie-  und  Gewerbeausstellung
Turin  1911.  Herausgegeben  von  dem  Arbeitsausschüsse  der  Sonderausstellung  „Die  deutsche
Arbeiteroersicherung".  sOhne  Ort  und  Jahr.j
Die  Arbeiterversicherung  setzt  sich  zum  Ziele,  die  Arbeiterschaft  gegenüber  den
unvermeidlichen  Gefahren  und  Schäden  ihres  Berufs  in  ihrem  wirtschaftlichen  Leben
zu  sichern.
Jeder  Arbeiter  und  jede  Arbeiterin*)  im  Deutschen  Reich

*)  Der  allgemeinen  zwangsweisen  Krankenversicherung  unterliegen  noch  nicht:
Hausgewerbetreibende,  landwirtschaftliche  Arbeiter  und  Dienstboten.  —  Die  Unfallversicherung ­
  betrifft  vornehmlich  die  Großgewerbe.  Ausgeschlossen  ist  ein  großer  Teil  des
Handwerks  und  Kleingewerbes,  der  Hausindustrie  und  des  Handelsgewerbes.  —  Der
Invalidenversicherung  unterliegt  noch  nicht  der  größte  Teil  des  Hausgewerbes.  —
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        6.  Die  Einrichtung  der  deutschen  Arbeiteroersicherung  u.  ihre  Leistungen.  427

ist  —  ohne  Unterschied  der  Nationalität  —  durch  Gesetz  gegen
Krankheit,  Unfall,  Invalidität  und  Alter  versichert.
I.  Krankenversicherung.  Die  Versicherung  erfolgt  durch  Krankenkassen,
die  für  die  einzelnen  Gewerbszweige  in  kleinen  Bezirken  errichtet  sind  und  von  Arbeitgebern ­
  und  Arbeitern  unter  staatlicher  Aufsicht  gemeinschaftlich  verwaltet  werden.
Die  gesamten  Kosten  der  Versicherung  werden  getragen  zu  %  von  den  Arbeitern,
zu  y 3  von  den  Arbeitgebern.  Der  erkrankte  Arbeiter  erhält  von  der  Versicherung
freie  ärztliche  Behandlung  und  Arznei  (auch  Brillen,  Bruchbänder  usw.)  sowie  vom
dritten  Tage  nach  der  Erkrankung  ab  Krankengeld.  Im  Todesfälle  erhalten  die
Hinterbliebenen  Sterbegeld.  Wöchnerinnen  erhalten  Unterstützung  für  sechs  Wochen.
Seit  ihrem  Bestehen  (1885)  hat  die  Krankenversicherung  den  versicherten
Arbeitern  (1909  9  946  585  Männer,  3  457  713  Frauen)  zugewendet:

Arzt  usw

Arznei  usw

.  615,9

„

Krankengeld  an  Mitglieder

.  1  736,2

„

Krankengeld  an  Angehörige

39,5

„

Wöchnerinnen

63,7

„

Krankenhaus

510,6

„

Sterbegeld

.  122,-  „

„

sonstige  Leistungen  .  .  .

61,4

„

insgesamt:  3  994,4  Millionen  Jl
Die  Zuwendungen  im  Jahre  1909  betrugen  insgesamt  ....  342  200  000  M
Das  Gesamtvermögen  betrug  Ende  des  Jahres  1909  286  525  100  Ji
II.  Unfallversicherung.  Die  Unfallversicherung  (1909  14  854  000  versicherte
Männer,  8913000  versicherte  Frauen)  erfolgt  durch  Berufsgenossenschaften, ­
  die  für  die  großen  Gewerbs-  und  Industriezweige  errichtet  sind  und  unter  Aufsicht ­
  des  Reichs  von  den  Arbeitgebern  verwaltet  werden,  die  auch  die  gesamten  Kosten
dieser  Versicherung  allein  tragen.
Der  durch  einen  Betriebsunfall  verletzte  Arbeiter  erhält  spätestens  von  der
14.  Woche  nach  dem  Unfall  ab  (für  die  ersten  13  Wochen  tritt  die  Krankenversicherung
ein)  ärztliche  Behandlung,  Heil-  und  Hilfsmittel  (Krücken,  Stützapparate  und  dergl.)
sowie  für  die  Dauer  der  Erwerbsunfähigkeit  eine  Rente.  Bei  völliger  Erwerbsunfähigkeit ­
  werden  %  des  Iahresarbeitsverdienstes  als  Vollrente,  bei  teilweiser  Erwerbsunfähigkeit ­
  ein  entsprechender  Teil  der  Vollrente  gewährt.  Wird  der  Arbeiter
durch  den  Betriebsunfall  getötet,  so  wird  Sterbegeld  und  für  die  Hinterbliebenen  eine
Rente  gewährt.  Zur  Verhütung  von  Unfällen  werden  von  den  Berufsgenossenschaften
für  die  Betriebe  und  die  in  denselben  beschäftigten  Arbeiter  Unfallverhütungsvorschriften ­
  erlassen,  welche  sich  insbesondere  auch  auf  die  Anbringung  von  Schutzvorrichtungen ­
  an  Maschinen  usw.  beziehen.  Die  Berufsgenossenschaften  sind  darauf
bedacht,  den  verletzten  Arbeiter  völlig  wiederherzustellen  und  seine  Erwerbsfähigkeit
zu  erhalten.  Zu  diesem  Zwecke  sind  auch  eigene  besondere  Krankenhäuser  von  Berufsgenossenschaften ­
  eingerichtet  worden.  Die  Arbeiter  können  ihre  Ansprüche  zur
Entscheidung  vor  besonders  eingerichtete  Schiedsgerichte  für  Arbeiterversicherung  und
vor  das  Reichs-(Landes-)Versicherungsamt  bringen;  in  diesen  beiden  Instanzen
wirken  Vertreter  der  Arbeitgeber  und  der  Arbeiter  bei  der  Rechtsprechung  mit.
Seit  ihrem  Bestehen  (1885)  hat  die  Unfallversicherung  den  Versicherten  zugewendet: ­



IVgl.  jetzt  über  den  Umfang  der  Krankenversicherung  8  165—8  178,  der  Unfallversicherung
§  537—8  554,  8  915—8  929,  8  1046—8  1064  und  der  Invaliden-  und  Hinterbliebenenversicherung ­
  8  1226—8  1249  der  Reichsversicherungsordnung  vom  19.  Juli  1911.  —  G.  M  &amp;gt;
        <pb n="456" />
        428  Dritter  Teil.  Industrie.  III.  Arbeiterschutz  und  Arbeiterversicherung  rc.

Heilverfahren

44,7  Millionen

Jl

Fürsorge  in  der  Wartezeit  .  .  .

10,6

„

„

Heilanstalt

67,2

„

„

Angehörigenrente

18,3

„

„

Verletztenrente

1  304,2

„

„

Abfindung  an  Inländer....

12,4

„

„

Sterbegeld

10,4

„

„

Hinterbliebenenrente

324,4

„

„

Witwenabfindung

12,2

„

„

Ausländerabfindung

3,9

„

„

insgesamt:  1  808,3  Millionen  Jl
Die  Zuwendungen  im  Jahre  1909  betrugen  insgesamt  ....  162  266  000  Jl
Das  Gesamtvermögen  betrug  Ende  1909  510  737  000  Ji
III.  Invaliden-  und  Altersversicherung.  Die  Versicherung  (1909  10  707100
versicherte  Männer,  4  737  200  versicherte  Frauen)  erfolgt  durch  Bersicherungsa
  n  st  a  l  t  e  n,  die  für  große  Bezirke  (Provinzen,  Staaten)  errichtet  sind  und  von
höheren  Beamten  unter  Mitwirkung  von  Arbeitgebern  und  Arbeitern  unter  Aufsicht
des  Reichs  verwaltet  werden.  Die  gesamten  Kosten  werden  von  Arbeitgebern  und
Arbeitern  je  zur  Hälfte  getragen;  außerdem  gibt  das  Reich  zu  jeder  Rente  einen
jährlichen  Zuschuß  von  50  Jl.
Der  versicherte  Arbeiter  erhält,  wenn  er  dauernd  erwerbsunfähig  wird  (Invalidität) ­
  oder  das  70.  Lebensjahr  vollendet  hat,  eine  Rente.  Auch  erhält  er  eine
Rente  im  Falle  einer  Erkrankung  von  der  27.  Woche  ab;  bis  dahin  tritt  die  Krankenversicherung ­
  ein.  Zur  Verhütung  des  Eintritts  der  Invalidität  bei  erkrankten
Arbeitern  wird  von  den  Versicherungsanstalten  ein  umfassendes  und  nachhaltiges
Heilverfahren  eingeleitet.  Zu  diesem  Zwecke  haben  die  Versicherungsanstalten  zahlreiche
eigene  Lungenheilstätten,  Sanatorien,  Krankenhäuser  usw.  errichtet.  Auch  werden  die
erkrankten  Arbeiter  in  Bäder  geschickt,  es  werden  ihnen  künstlicher  Zahnersatz  und  sonstige
Hilfsmittel  (künstliche  Gliedmaßen,  Bruchbänder,  Plattsußstiefel,  Stützkorsetts  usw.)
gewährt.  Einen  großen  Teil  ihres  Vermögens  verwenden  die  Versicherungsanstalten
zur  Förderung  von  Einrichtungen,  die  der  Wohlfahrt  und  der  Gesundung  der  deutschen
Arbeiterschaft  dienen,  insbesondere  zum  Bau  von  Arbeiterwohnungen.  Seine  Ansprüche ­
  kann  der  Arbeiter,  ähnlich  wie  bei  der  Unfallversicherung,  verfolgen.
Seitihrem  Bestehen  i1891;  hatdieInvalidenversicherung  den  Arbeitern  zugewendet:
Heilverfahren  131,5  Millionen  Jl

außerordentliche  Leistungen
Jnvalidenhauspflege  .  .  .
Invalidenrente
Krankenrente
Altersrente
Beitragserstattungen  .  .  .

6,1
2,9
1186,—
25,9
423,5
95,7

insgesamt:  1871,6  Millionen  Jl
Die  Zuwendungen  im  Jahre  1909  betrugen  insgesamt  189  029  000
Das  Gesamtvermögen  betrug  Ende  1909  1574111000
Bon  dem  Gesamtvermögen  waren  angelegt:
gemeinnützige  Zwecke  829  324  554
und  zwar:
für  Heilanstalten,  Erholungs-  und  Genesungsheime  usw.  445  934  433  Jl
für  Arbeiterwohnungen  280  517  984  „
für  landwirtschaftlichen  Kredit  102  872  137  „
sonstige  Zwecke  744  786  826

für

für

Jl
M
Jl

Jl

insgesamt:  1574  111380  Ji
        <pb n="457" />
        7.  Die  Versicherung?  behörden  nach  der  Reichsversicherungsordnung  v.  19.  Juli  1911.  429

IV.  Die  gesamte  deutsche  Arbeiterversicherung.  Seit  ihrem  Bestehen  bis  1909
hat  den  Arbeitern  zugewendet:
die  Krankenversicherung  3  994,4  Millionen  Ji
die  Unfallversicherung  .  1808,3  „  „
die  Invalidenversicherung  1871,6  „  „
die  deutsche  Arbeiterversicherung  insgesamt  1  7  674,3  Millionen  Ji
also  über  TYz  Milliarden  Ji.
Im  Jahre  1909  hat  den  Arbeitern  zugewendet:
die  Krankenversicherung  342  200  000  cM
die  Unfallversicherung  162  266  000  „
die  Invalidenversicherung  189  029  000  „
die  deutsche  Arbeiterversicherung  insgesamt  .  .  .  693  495  000  Ji
Mithin  wurden  von  der  deutschen  Arbeiterversicherung  täglich  den  Arbeitern
zugewendet:  1  900  000  Ji.
Das  Gesamtvermögen  Ende  1909  betrug:
bei  der  Krankenversicherung  286  525  000  Ji
bei  der  Unfallversicherung  510  737  000  „
bei  der  Invalidenversicherung  1  574  111  000  „
bei  der  deutschen  Arbeiterversicherung  insgesamt  .  2  371  373  000  JI
Seit  ihrem  über  25  jährigen  Bestehen  hat  sich  die  deutsche  Arbeiterversicherung
in  Erfüllung  der  Kaiserlichen  Botschaft  Kaiser  Wilhelms  I.  vom  17.  November  1881
als  eine  wirksame  „Förderung  des  Wohles  der  Arbeiter"  erwiesen.  Darüber  hinaus
ist  sie  ein  Grund-  und  Eckpfeiler  der  auf  die  Förderung  der  Volkswohlfahrt  gerichteten
hygienischen  Bestrebungen  im  Deutschen  Reiche  geworden.  Auf  ihrem  Boden  werden
Arbeitgeber  und  Arbeiter  zur  gemeinsamen  Verwaltungsarbeit  zusammengeführt,
und  dadurch  wird  ein  Ausgleich  sozialer  Gegensätze  angebahnt.

7.  Die  Versicherungsbehörden
nach  der  Reichsversicherungsordnung  vom  19.  Juli  1911.
Bon  Ludwig  Laß.
Laß,  Einleitung  jzu:  Reichsversicherungsordnung  nebst  Einführungsgefetzj.  Mannheim
und  Leipzig,  I.  Bensheimer,  1911.  S.  XXI—XXVII.
Vorbemerkung.  Der  im  April  1909  der  Öffentlichkeit  übergebene  Vorentwurf  einer
Reichsversicherungsordnung  machte  zum  ersten  Male  den  Versuch  einer  formellen  Zusammenfassung ­
  der  Kranken-,  Unfall-  und  Jnvalidenversicherungsgesetzgebung  des  Deutschen
Reiches;  ihm  folgte  im  März  1910  eine  förmliche  Vorlage  an  den  Reichstag.  Diese  wurde
nach  langwierigen  Verhandlungen  (117  Kommissionssitzungen!)  am  30.  Mai  1911  vom  Reichstage ­
  mit  231  gegen  57  Stimmen  —  bei  15  Stimmenthaltungen  —  angenommen,  einige  Tage
nachher  vom  Bundesrate  genehmigt  und  unter  dem  19.  Juli  1911  vom  Kaiser  ausgefertigt.
Die  Reichsverstcherungsordnung,  neben  dem  Bürgerlichen  Gesetzbuche  das  umfangreichste
deutsche  Reichsgesetz,  zerfällt  in  sechs  Bücher  und  1805  Paragraphen.  Das  erste  Buch  enthält
die  Vorschriften  über  den  Umfang  und  die  Träger  der  Reichsversicherung,  über  die  Versicherungsvehörden
  und  sonstige  gemeinsame  Gegenstände  (Behörden,  Rechtshilfe,  Leistungen,  ärztliche
Behandlung,  Fristen,  Zustellungen,  Gebühren  und  Stempel,  Verbote  und  Strafen,  Ortslohn ­
  usw.).  Das  zweite  Buch  beschäftigt  sich  mit  der  Krankenversicherung,  das  dritte  mit  der
Gewerbe-,  der  landwirtschaftlichen  und  der  See-Unfallversicherung  und  das  vierte  mit  der
Invaliden-  und  chinterbliebenenversicherung,  während  das  fünfte  die  Beziehungen  der  Versicherungsträger ­
  zueinander  und  zu  anderen  Verpflichteten  und  das  sechste  das  Verfahren
regelt.  —  G.  M.
        <pb n="458" />
        430  Dritter  Teil.  Industrie.  III.  Arbeiterschutz  und  Arbeiterversicherung  rc.

Die  Reichsversicherungsordnung  führt  als  „öffentliche  Behörden  der
Reichsversicherung"  auf:  a.  die  Versicherungsämter,  b.  die  Oberversicherungsämter, ­
  p.  das  Reichsversicherungsamt  und  die  Landesversicherungsämter.
Damit  ist  an  die  Stelle  der  fast  unübersehbaren  Mannigfaltigkeit  in  den  Instanzen ­
  der  Arbeiterversicherung  ein  klarer,  einfacher  und  durchsichtiger  Aufbau  der
Versicherungsbehörden  getreten.  Das  ist  einer  der  Hauptvorteile,  die  das  neue  Gesetz
gebracht  hat.
1.  Das  Versicherungsamt.  Das  Versicherungsamt  besteht  in  der  Regel
aus  einer  Abteilung  für  Arbeiterversicherung,  die  bei  jeder  unteren
Verwaltungsbehörde  errichtet  wird.  Die  oberste  Verwaltungsbehörde  kann  für  die
Bezirke  mehrerer  unterer  Verwaltungsbehörden  bei  einer  dieser  Behörden  ein  gemeinsames ­
  Versicherungsamt  errichten.  Auch  können  mehrere  Bundesstaaten  für
ihre  Gebiete  oder  Teile  davon  ein  gemeinsames  Versicherungsamt  bei  einer  unteren
Verwaltungsbehörde  bestellen.  Unter  Umständen  kann  auch  das  Versicherungsamt
als  selbständige  Behörde  errichtet  werden,  nämlich  in  solchen  Bundesstaaten,  die  nur
ein  Oberversicherungsamt  haben,  und  bei  denen  das  Landesrecht  die  in  der  Reichsversicherungsordnung ­
  vorgesehene  regelmäßige  Form  der  Organisation  nicht  zuläßt.
Das  Versicherungsamt  besteht  aus  einem  Vorsitzenden  und  aus  Versicherungsvertretern, ­
  die  in  den  vom  Gesetz  bestimmten  Fällen  als  Beisitzer
des  Versicherungsamts  zuzuziehen  sind.  Der  Vorsitzende  ist  der  Leiter  der  unteren
Verwaltungsbehörde,  für  den  ein  oder  mehrere  ständige  Stellvertreter  bestellt  werden.
Die  Versicherungsvertreter  werden  je  zur  Hälfte  aus  Arbeitgebern  und  aus  Versicherten ­
  entnommen.  Ihre  Zahl  beträgt  zusammen  mindestens  zwölf,  nach  Bedarf
werden  Stellvertreter  bestimmt.  Die  Versicherungsvertreter  werden  von  den  Vorstandsmitgliedern ­
  der  Krankenkassen  gewählt,  die  im  Bezirke  des  Versicherungsamts
mindestens  50  Mitglieder  haben.  An  der  Wahl  nehmen  ferner  die  knappschaftlichen
Krankenkassen,  die  Ersatzkassen,  Seemanns-  und  ähnliche  Kassen  teil,  wenn  sie  im
Bezirke  des  Versicherungsamts  mindestens  50  Mitglieder  haben.  Wie  zu  den  Organen ­
  der  Versicherungsträger*)  wird  auch  hier  nach  den  Grundsätzen  der  Verhältniswahl ­
  gewählt.  Je  zur  Hälfte  sollen  die  Versicherungsvertreter  an  der  Unfallversicherung ­
  beteiligt  sein,  weil  das  Versicherungsamt  auch  in  Sachen  der  Unfallversicherung ­
  tätig  zu  sein  hat.  Die  Versicherungsvertreter  sollen  mindestens  je  zu  einem
Drittel  am  Sitze  des  Versicherungsamts  selbst  oder  nicht  über  10  km  entfernt  wohnen
oder  beschäftigt  sein.  Bei  der  Wahl  sollen  ferner  die  hauptsächlichsten  Erwerbszweige,
insbesondere  die  Landwirtschaft,  und  die  verschiedenen  Teile  des  Bezirkes  berücksichtigt
werden
Das  Versicherungsamt  bildet  einen  oder  mehrere  Spruchausschüsse  für
die  dem  Spruchverfahren  überwiesenen  Sachen  und  einen  Beschlußausschuh
für  die  Sachen  des  Beschlußverfahrens.  Der  Spruchausschuß  besteht  aus  dem  Vorsitzenden ­
  und  je  einem  Versicherungsvertreter  der  Arbeitgeber  und  der  Versicherten.
Der  Beschlußausschuß  besteht  aus  dem  Vorsitzenden  und  zwei  Versicherungsvertretern, ­
  die  nebst  je  einem  Stellvertreter  von  den  Vertretern  der  Arbeitgeber  und  der
Versicherten  aus  ihrer  Mitte  auf  vier  Jahre  gewählt  werden.  Zum  Beschlußverfahren
können  noch  technische,  staatliche  oder  gemeindliche  Beamte  als  Beiräte  mit  beratender
Stimme  nach  näherer  Bestimmung  der  obersten  Verwaltungsbehörde  zugezogen
werden.

*)  Träger  der  Reichsversicherung  sind  regelmäßig  für  die  Krankenversicherung  die
Krankenkassen,  für  die  Unfallversicherung  die  Berufsgenossenschaften  und  für  die  Jnvalidenund
  Hinterbliebenenversicherung  die  Versicherungsanstalten.  R.V.O.  8  3  Abs.  1.  —  G.  M-
        <pb n="459" />
        7.  Die  Versicherungsbehörden  nach  der  Reichsversicherungsordnung  v.  19.  Juli  1911.  131
Die  Kosten  der  Versicherungsämter  trägt  der  Staat  und,  sofern  das  Versicherungsamt ­
  bei  einer  gemeindlichen  Behörde  errichtet  ist,  der  Gemeindeverband.
Jedoch  haben  die  Versicherungsträger  die  in  Spruchsachen  entstehenden  Barauslagen ­
  des  Verfahrens  mit  Ausnahme  der  Bezüge  der  Versicherungsvertreter  zu
erstatten.
2.  Das  Oberversicherungsamt.  Die  Oberversicherungsämter,  welche
die  Geschäfte  der  Reichsversicherung  als  höhere  Spruch-,  Beschluß-  und  Aufsichtsbehörde ­
  wahrnehmen,  werden  in  der  Regel  für  den  Bezirk  einer  höheren  Verwaltungsbehörde ­
  (z.  B.  für  Preußen  einer  Regierung)  errichtet.  Sie  können  nach
Bestimmung  der  obersten  Verwaltungsbehörden  an  höhere  Staatsbehörden  angegliedert ­
  oder  auch  als  selbständige  Staatsbehörden  organisiert  werden.  Mehrere
Bundesstaaten  können  auch  für  ihre  Gebiete  oder  Teile  davon  ein  gemeinsames
Oberversicherungsamt  errichten.
Wird  das  Oberversicherungsamt  an  eine  höhere  Staatsbehörde  angegliedert,
so  ist  ihr  Leiter  (z.  B.  in  Preußen  der  Regierungspräsident)  zugleich  der  Vorsitzende.
Als  sein  ständiger  Stellvertreter  wird  ein  Direktor  des  Oberversicherungsamts  bestellt.
Die  Vorsitzenden  der  selbständigen  Oberversicherungsämter  führen  die  Dienstbezeichnung, ­
  welche  ihnen  nach  Landesrecht  beigelegt  wird.
Das  Oberversicherungsamt  hat  außer  dem  Vorsitzenden  (Direktor)  mindestens
noch  ein  ständiges  Mitglied.  Für  jedes  Mitglied  ist  mindestens  ein  Stellvertreter  zu
bestellen.
Die  Mitglieder  werden  im  Hauptamt  oder  für  die  Dauer  des  Hauptamts  aus
der  Zahl  der  öffentlichen  Beamten,  der  Direktor  auf  Lebenszeit  oder  nach  Landesrecht ­
  unwiderruflich  ernannt.
Neben  den  ständigen  Mitgliedern  stehen  die  B  e  i  f  i  tz  e  r  des  Oberversicherungsamts. ­
  Die  Beisitzer  werden  je  zur  Hälfte  aus  Arbeitgebern  und  Versicherten  gewählt.
Die  Beisitzer  aus  dem  Arbeitgeber  stände  werden  zur  Hälfte  von  den
Arbeitgebermitgliedern  im  Ausschuß  der  Jnvaliden-Versicherungsanstalt  und  zur
anderen  Hälfte  von  den  Vorständen  der  zuständigen  Träger  der  Unfallversicherung
gewählt.  Dabei  bestimmen  die  gewerblichen  Berufsgenossenschaften,  die  See-Berufsgenosfenfchaft
  und  die  Ausführungsbehörde  eine  Vertrauens-Berufsgenossenschaft
oder  -Ausführungsbehörde,  die  ihr  Wahlrecht  wahrnimmt.  Die  Beisitzer  aus
dem  Stande  der  Versicherten  werden  von  den  Versicherungsvertretern
bei  den  Versicherungsämtern  des  Bezirks  des  Oberversicherungsamts  nach  den
Grundsätzen  der  Verhältniswahl  gewählt.  Die  Wahlordnung  für  die  Beisitzer
aus  den  Arbeitgebern  erläßt  das  Reichsversicherungsamt,  die  für  die  Beisitzer  aus
den  Versicherten  die  oberste  Verwaltungsbehörde.
Bei  dem  Oberoersicherungsamt  werden  für  die  Erledigung  von  Spruchsachen
eine  oder  mehrere  Spruchkammern  und  für  die  Erledigung  von  Beschlußsachen
eine  Veschlußkammer  errichtet.  Die  Spruchkammer  besteht  aus  einem
Mitgliede  des  Oberversicherungsamts  als  Vorsitzendem  und  je  zwei  Beisitzern  aus
dem  Stande  der  Arbeitgeber  und  der  Versicherten.  Die  Beschlußkammer  besteht
aus  dem  Vorsitzenden  des  Oberversicherungsamts,  einem  zweiten  Mitgliede  und  zwei
Beisitzern  der  Arbeitgeber  und  der  Versicherten.
Die  Aufsicht  über  die  Oberversicherungsämter  wird  von  der  staatlichen
obersten  Verwaltungsbehörde  geführt.  Die  Bureau-,  Kanzlei  -  und  U  n  t  erbe ­
  a  m  t  e  n  des  Oberversicherungsamts,  die  der  Staat  zu  stellen  hat,  haben  Rechte
und  Pflichten  der  Staatsbeamten,  wenn  sie  im  Hauptamt  und  nicht  nur  vorübergehend ­
  oder  zur  Vorbereitung  beschäftigt  werden.  Die  K  o  st  e  n  der  Oberversicherungsämter ­
  trägt  der  Staat,  die  Versicherungsträger  haben  jedoch  für  jede  Spruch-
        <pb n="460" />
        432  Dritter  Teil.  Industrie.  III.  Arbeiterschutz  und  Arbeiterversicherung  rc.

fache,  an  der  sie  beteiligt  sind,  einen  vom  Bundesrat  getrennt  für  jedes  Gebiet  der
Arbeiterversicherung  einheitlich  für  das  Reich  festgesetzten  Pauschbetrag  zu  erstatten.
Neben  den  ordentlichen  Oberoersicherungsämtern  sind  besondere  Oberversicherungsämter
  zugelassen.  Sie  können  errichtet  werden  für  Betriebsverwaltungen ­
  und  Dienstbetriebe  des  Reichs  oder  der  Bundesstaaten,  die  eigene
Betriebskrankenkassen  haben,  für  Gruppen  von  Betrieben,  für  deren  Beschäftigte
Sonderanstaltcn  die  Invaliden-  und  Hinterbliebenenversicherung  besorgen,  und  für
Gruppen  von  Betrieben,  die  Knappschaftsvereinen  oder  Knappschaftskassen  angehören. ­
  Die  Zuständigkeit  dieser  besonderen  Oberversicherungsämter  bestimmt  die
oberste  Verwaltungsbehörde;  die  Kosten  der  für  Reichs-  und  Staatsbetriebe  errichteten ­
  besonderen  Oberversicherungsämter  tragen  die  Verwaltungen  der  Betriebe,
die  Kosten  der  übrigen  besonderen  Oberversicherungsämter  werden  dem  Staate  von
den  beteiligten  Versicherungsträgern  erstattet.
3.  Das  Reichsversicherungsamt  (die  Landesversicherungsämter). ­
  Das  Reichsverficherungsamt  hat,  wie  bisher,  die  Geschäfte  der
Reichsversicherung  als  oberste  Spruch-,  Beschluß-  und  Aufsichtsbehörde  wahrzunehmen.
Es  besteht  aus  einem  Präsidenten,  Direktoren,  Senatspräsidenten,  ständigen  Mitgliedern
und  aus  nichtständigen  Mitgliedern.  Von  den  nichtständigen  Mitgliedern  wählt  der
Bundesrat  a  ch  t  und  zwar  mindestens  sechs  aus  seiner  Mitte,  die  übrigen  (24)
werden  als  Vertreter  der  Interessenten  gewählt,  und  zwar  zwölf  von  den  Arbeitgebern
und  zwölf  von  den  Versicherten.  Für  jeden  Vertreter  der  Interessenten  werden
nach  Bedarf  Stellvertreter  gewählt.  Von  den  zwölf  Arbeitgebern  werden  sechs  durch
die  Arbeitgebermitglieder  in  den  Ausschüssen  der  Jnvaliden-Versicherungsanstalten
und  in  den  entsprechenden  Vertretungen  der  Sonderanstalten,  und  die  andern  sechs
durch  die  Vorstände  der  Verufsgenossenschaften  und  die  Ausführungsbehörden  der
Unfallversicherung  gewählt.  Die  zwölf  Versicherten  werden  von  den  Versichertenbeisitzern ­
  bei  den  Oberversicherungsämtern  gewählt.  Für  sämtliche  Wahlen  der  Interessenten ­
  bestimmt  das  Gesetz  in  angemessener  Weise  die  Zahl  der  auf  die  einzelnen
Zweige  der  Unfallversicherung  —  Gewerbe,  Land-  und  Forstwirtschaft,  See  —  entfallenden ­
  Vertreter.
Wie  die  Oberversicherungsämter  Spruchkammern  und  Beschlußkammern  bilden,
so  bildet  das  Reichsversicherungsamt  Spruchsenate  und  Beschlußsenate.
Der  Spruchsenat  besteht  aus  einem  Vorsitzenden  (Präsident,  Direktor  oder
Senatspräsident),  einem  vom  Bundesrate  gewählten  nichtständigen,  einem  ständigen
Mitglied,  zwei  richterlichen  Beamten,  einem  Arbeitgeber  und  einem  Versicherten.
An  Stelle  des  vom  Bundesrate  gewählten  Mitglieds  kann  ein  ständiges  Mitglied
treten.  Der  Veschlußsenat  besteht  aus  einem  Vorsitzenden,  (wie  beim  Spruchsenat), ­
  einem  vom  Bundesrate  gewählten  nichtständigen,  einem  ständigen  Mitglied,
einem  Arbeitgeber  und  einem  Versicherten  (also  ohne  richterliche  Beisitzer).  Auch
hier  kann  an  Stelle  des  vom  Bundesrat  gewählten  Mitglieds  ein  anderes  Mitglied
treten.  Außerdem  können  zu  den  Entscheidungen  des  Beschlußsenats  die  mit  der
Bearbeitung  der  Sache  betrauten  Mitglieder  nach  näherer  Bestimmung  der  Kaiserlichen ­
  Verordnung  über  das  Verfahren  zugezogen  werden.
Die  bisher  bestehenden  Senate  für  Invalidenversicherung  —  in  der  Zusammensetzung ­
  von  fünf  Mitgliedern  —  ebenso  der  sog.  Verstärkte  Senat  fallen  weg.  Das
gleiche  gilt  von  den  sog.  kleinen  Senaten  (3  Mitglieder),  durch  welche  verspätete  und
unzulässige  Rekurse  erledigt  werden.
An  die  Stelle  des  Erweiterten  Senats  des  Reichsversicherungsamts  tritt  der
Große  Senat,  der  die  Aufgabe  hat,  die  Einheitlichkeit  der  Rechtsprechung  iw
Reiche,  auch  gegenüber  den  Landesversicherungsämtern,  aufrecht  zu  erhalten.  Er
besteht  aus  elf  Mitgliedern:  Präsident,  zwei  vom  Bundesrat  gewählten  Mitgliedern,
        <pb n="461" />
        8.  Die  Versicherungspflicht  nach  dem  Versicherungsgesetze  für  Angestellte.  433

zwei  ständigen  Mitgliedern,  zwei  richterlichen  Beisitzern,  zwei  Arbeitgebern  und  zwei
Versicherten.  Dazu  treten  für  den  Fall,  daß  ein  Spruchsenat  eines  Landesversicherungsamts ­
  von  einer  amtlich  veröffentlichten  Entscheidung  des  Reichsversicherungsamts
in  einer  grundsätzlichen  Rechtsfrage  abweichen  will,  noch  zwei  Mitglieder  von
Landesversicherungsämtern  hinzu.
Für  die  rechnerischen  und  versicherungstechnischen  Arbeiten  besteht  bei  dem
Reichsversicherungsamt  eine  Rechnungsstelle.
Die  Kosten  des  Reichsversicherungsamts  einschl.  der  Kosten  des  Verfahrens
trägt,  wie  bisher,  das  Reich.
An  Stelle  des  Reichsversicherungsamts  können  die  Bundesstaaten  Landes-Versicherungsämter
  einrichten.  Jedoch  ist  diese  Befugnis  durch  die  Reichsversicherungsordnung ­
  erheblich  eingeschränkt.  Neue  Landesversicherungsämter
dürfen  nicht  mehr  errichtet  werden,  —  es  bestehen  gegenwärtig  deren  acht  —  und
von  diesen  dürfen  nur  diejenigen  bestehen  bleiben,  zu  deren  Bereiche  mindestens
vier  Oberversicherungsämter  gehören.  Die  Kosten  des  Landesversicherungsamts
trägt  der  Bundesstaat.

8.  Die  Versicherungspflicht  nach  dem  Versicherungsgesetze
für  Angestellte  vom  20.  Dezember  1911.
Vom  Direktorium  der  Reichsversicherungsanstalt  für  Angestellte.
sDas  Direktorium  der  Reichsversicherungsanstalt  für  Angestellt ­
  ef  Merkblatt  über  die  Versicherungspflicht  für  Angestellte  nach  dem  Versicherungsgesetze ­
  für  Angestellte  vom  20.  Dezember  1911.  In:  Deutscher  Reichsanzeiger  und  Königlich
Preußischer  Staatsanzeiger.  Berlin,  den  29.  August  1911.  Nr.  206-  1-  Beilage.  sS-  l.j
Vorbemerkung.  Das  Versicherungsgesetz  für  Angestellte  vom  20.  Dezember  1911  zerfällt ­
  in  die  folgenden  9  Abschnitte:  1.  Umfang  der  Versicherung  (§  1—§  19),  2.  Gegenstand
der  Versicherung  (§  20—§  95),  Z.  Träger  der  Versicherung  (8  96—8  165),  4.  Schiedsgerichte
und  Oberschiedsgericht  (8  156—8  169),  5.  Deckung  der  Leistungen  (8  170—8  228),  6.  Verfahren
(8  229—§  312),  7-  Auszahlung  der  Leistungen  (8  313—8  319),  8.  Sonstige  Vorschriften
(8  320—8  363),  9-  Schluß-  und  Übergangsbestimmungen  (8  364—§  399).  Von  den  wichtigeren
Gegenständen,  die  das  Gesetz  regelt,  seien  hervorgehoben:  Versicherungspflicht  (8  1  ff-),  freiwillige ­
  Versicherung  (%  15,  8  394),  Gehaltsklassen  (8  16  ff.),  Ruhegeld  (8  25  ff.),  Hinterbliebenenrente ­
  (8  28  ff.),  Heilverfahren  (8  36  ff.),  Wartezeit  (8  48),  Abkürzung  der  Wartezeit  (8  395  ff.),
Erstattung  von  Beiträgen  (8  60  ff.),  Reichsversicherungsanstalt  für  Angestellte  (8  86  f.),  Höhe
der  Beiträge  (8  172  ff.),  private  Pensionseinrichtungen  (8  365  ff.),  öffentlich-rechtliche  Penfionskaffen
  (8  387  ff.),  Versicherungsverträge  mit  Lebensversicherungsunternehmungen  (8  390  ff.).  —
G.  M.
l.  Allgemeines.
1.  Das  Versicherungsgesetz  sür  Angestellte  erstreckt  sich  nur  aus  Angestellte,
d.  h.  solche  Personen,  welche  weder  zu  der  handarbeitenden  Bevölkerung  noch  zu  den
Unternehmern  gehören.  Der  Umstand,  daß  der  Angestellte  nach  der  Reichsversicherungsordnung ­
  versicherungspflichtig  ist,  befreit  ihn  nicht.
2.  Versicherungspflichtig  sind  alle  Angestellten,  die  im  Deutschen  Reiche
beschäftigt  werden,  gleichviel,  ob  sie  männlichen  oder  weiblichen  Geschlechts, ­
  verheiratet,  verwitwet  oder  ledig,  Inländer  oder  Ausländer ­
  sind.  Deutsche  Schutzgebiete  gelten  hierbei  als  Ausland.  Eine  im  Auslande
stattfindende  Tätigkeit  kann  als  Teil,  Zubehör,  Fortsetzung  oder  Ausstrahlung  eines
inländischen  Betriebs  versicherungspflichtig  sein,  z.  B.  die  Arbeit  auf  einer  im  Auslande ­
  belegenen  Grenzstation  eines  inländischen  Eisenbahnunternehmens,  Herstellung
Mollat,  Volkswirtschaftliches  Quellenbuch.  4.  Aufl.  28
        <pb n="462" />
        434  Dritter  Teil.  Industrie.  III.  Arbeiterschutz  und  Arbeiterversicherung  rc.

von  Bauten  im  Auslande  von  einem  inländischen  Betrieb  aus  mit  dazu  ausgesandten
Arbeitskräften.
3.  Ein  Angestelltenverhältnis  liegt  nicht  vor,  wenn  mehrere  Personen  sich
gemeinsam  bei  demselben  Unternehmen  beteiligen,  ohne  daß  einer  zu  dem
anderen  oder  einem  der  anderen  in  einem  Abhängigkeitsverhältnisse  steht.
4.  Alter.  Der  Versicherungszwang  beginnt  mit  dem  ersten  Tage  des
17.  Lebensjahrs.  Personen,  die  das  60.  Lebensjahr  vollendet  haben,  werden  nicht
mehr  neu  in  die  Versicherung  aufgenommen.
5.  Berufsfähigkeit.  Eine  Person,  deren  Arbeitsfähigkeit  infolge  körperlicher ­
  Gebrechen  oder  infolge  Schwäche  ihrer  körperlichen  und  geistigen  Kräfte  auf
weniger  als  die  Hälfte  derjenigen  eines  körperlich  und  geistig  gesunden  Versicherten
von  ähnlicher  Ausbildung  und  gleichwertigen  Kenntnissen  und  Fähigkeiten  herabgesunken ­
  ist,  gilt  als  berufsunfähig  und  ist  von  der  Angestelltenversicherung
ausgeschlossen.
6.  Entgelt.  Die  Tätigkeit  muß  gegen  Entgelt  erfolgen.  Sachbezüge  gelten
auch  als  Entgelt.  Auch  solche  Angestellte,  die  einen  Iahresarbeitsverdienst  von
weniger  als  2000  Jl  haben,  find  versicherungspflichtig,  dagegen  nicht  Angestellte
mit  mehr  als  5000  Jl  Iahresarbeitsverdienst.
II.  Unter  den  vorstehenden  Voraussetzungen  sind  versicherungspflichtig:
1.  Angestellte  in  leitender  Stellung,
d.  h.  Personen,  die  nach  der  Art  ihrer  Stellung  nicht  zu  ausführender,  sondern  zu
selbständiger  Tätigkeit  berufen  sind,  also  z.  B.  die  Betriebsdirektoren  in  Industrie
und  Bergbau,  die  Leiter  kaufmännischer  Betriebe,  die  Verwalter  größerer  Landgüter.
Diese  Personen  sind  versichert,  wenn  die  Beschäftigung  ihren  H  auptberuf
bildet.  Ob  eine  Beschäftigung  im  Haupt-  oder  Nebenberuf  ausgeübt  wird,  befümmt
sich  bei  mehreren  Erwerbstätigkeiten  nach  dem  Verhältnisse  der  auf  sie  verwendeten
Arbeitszeit  und  des  dafür  gewährten  Entgelts.  Nur  vorübergehend  in  solchen
Stellungen  Beschäftigte  sowie  solche  Angestellte,  die  ihre  Stellung  nur  nebenamtlich
versehen,  sind  versicherungsfrei.
2.  Betriebsbeamte,  Werkmeister  und  andere  Angestellte  in  einer  ähnlich
gehobenen  oder  höheren  Stellung  ohne  Rücksicht  auf  ihre  Vorbildung,
Bureauangestellte,  soweit  sie  nicht  mit  niederen  oder  lediglich
mechanischen  Dienstleistungen  beschäftigt  werden,  —  sämtlich,  wenn  diese
Beschäftigung  ihren  Hauptberuf  bildet.
Hierunter  sind  im  Gegensatze  zu  den  Arbeitern,  Gehilfen,  Gesellen,  Lehrlingen
und  Dienstboten  alle  diejenigen  Angestellten  in  Landwirtschaft,  Gewerbe  und  Handel,
in  privaten  und  öffentlichen  Verwaltungen  und  im  Haushalte  begriffen,  deren
Tätigkeit  nicht  hauptsächlich  auf  körperlicher  Arbeit  beruht.  Es  fallen  also  auch
Personen  darunter  in  einer  über  das  Maß  der  Betriebsbeamten  und  Werkmeister
hinaus  gehobenen  Stellung,  insbesondere  auch  Angestellte  mit  Hochschulbildung.
a)  Betriebsbeamte.  Betrieb  in  diesem  Sinne  ist  ein  Inbegriff  fortdauernder ­
  wirtschaftlicher,  d.  h.  auf  Erwerb  gerichteter  Tätigkeiten,  gleichviel  ob  sie
vom  Staate  oder  einer  anderen  öffentlich-rechtlichen  Person  oder  von  Privaten
ausgeübt  werden.
Hierher  gehören  u.  a.:  die  Gutsverwalter,  Gutsinspektoren  und  in  ähnlicher
Stellung  Beschäftigten,  die  technisch  gebildeten  Betriebsbeamten  in  Industrie,  Bergbau,
Baugewerbe,  Gärtnerei,  Tierzucht,  Forstwirtschaft,  Jagd,  Handel  und  Verkehr,  einschließlich ­
  der  Gast-  und  Schankwirtschast,  z.  B.  Prokuristen,  Disponenten,  Betriebsinspektoren, ­
  Ingenieure,  Chemiker  und  Techniker  in  Fabriken,  ferner  Beamte  staat-
        <pb n="463" />
        8.  Die  Versicherungspflicht  nach  dem  Versicherungsgesetze  für  Angestellte.  435

licher  und  gemeindlicher  Unternehmen,  wie  Fabriken,  Berg,  und  Hüttenwerke,  einer
städtischen  Brauerei  oder  Gasanstalt,  einer  städtischen  Sparkasse,  bei  Gemeindeforsten ­
  usw.
b)  Die  Werkmeister  bilden  eine  Mittelstufe  zwischen  dem  Betriebsbeamten
und  dem  Gewerbegehilfen  (Vorarbeiter,  Arbeiter),  in  der  die  betriebsleitende  und
die  auf  körperlicher  Mitwirkung  beruhende  Tätigkeit  ungefähr  von  gleicher  Bedeutung
sind.  Hierher  gehören,  neben  den  eigentlichen  „Werkmeistern",  Obersteiger  und
Steiger,  die  mit  einer  gewissen  Selbständigkeit  ausgestatteten  Monteure  größerer
Bauunternehmungen,  Zuschneider  in  besonderen  Fällen.
c)  Andere  Singe  ft  eilte.  Versichert  ist  das  wissenschaftlich,  technisch  oder
kaufmännisch  gebildete  Verwaltungs-  und  Aufsichtspersonal  in  öffentlichen  und
privaten  Verwaltungen  und  Geschäftsbetrieben  jeder  Art  sowie  im  Haushalt,  soweit
nicht  der  Begriff  des  Betriebsbeamten  zutrifft.  Hierher  gehören  z.  B.  Chemiker
und  Techniker  in  Fabriken,  Mustermaler,  Zeichner  in  Konstruktionsbureaus  von
Fabriken  oder  in  Architektenbureaus,  Lokomotivführer,  u.  U.  Oberkellner,  Küchenchefs, ­
  ferner  Fleischbeschauer  und  Trichinenschauer,  die  in  Schlachthäusern  angestellt
oder  als  Einzelbeamte  tätig  sind,  Erheber,  Eichmeister,  Bezirksbauschätzer,  Feuer,
schauer  und  Bezirksbaukontrolleure  in  Baden,  Stadtmissionare,  Postagenten  und
ihre  Vertreter,  Küster,  wenn  sie  nicht  lediglich  niedere  Dienste  verrichten,  Verwalter
bei  gemeinnützigen  Stiftungen,  Hausväter  von  Wohltätigkeitsanstalten  oder  Rettungshäusern, ­
  soweit  sie  nicht  als  Erzieher  anzusehen  sind,  ferner  Privatsekretäre,  Kinderfräulein, ­
  Gesellschafterinnen,  Hausdamen,  Repräsentantinnen,  Justitiare,  das  Verwaltungspersonal ­
  an  Bibliotheken,  wissenschaftlichen  Instituten,  wissenschaftlichen  und
Kunstsammlungen,  im  Theater-,  Musik-  und  Schaustellungswesen,  das  Verwaltungsund ­
  Wartepersonal  an  Krankenanstalten,  Redakteure  und  Schriftsteller,  soweit  zur
Presse  gehörig,  die  Berichterstatter  der  Presse  und  die  sonstigen  Journalisten;  dagegen ­
  nicht  Berichterstatter,  die  lediglich  Nachrichten  für  Anzeige-  und  dgl.  Blätter
sammeln,  ohne  daß  dabei  selbständige  geistige  Leistungen  in  Frage  kämen.
ä)  Bureauangestellte.  Versichert  sind  u.  a.:  Expedienten,  Registratoren, ­
  Kalkulatoren,  Kassenbeamte,  Gemeindeschreiber,  Gemeinderechner,  Kirchenrechner, ­
  Personen,  die  in  Rechtsanwaltsbureaus  Schriftsätze  anfertigen  oder  Kostenrechnungen ­
  aufstellen,  Rechnungsführer  und  Buchhalter  der  Gutsverwaltungen,
Stenographen.
Nicht  versichert  sind  die  lediglich  mit  körperlichen  Arbeiten,  z.  B.  mit
dem  Reinigen  der  Zimmer  und  mit  Botendiensten  beschäftigten  Personen,  ferner
solche,  die  bloß  abschreiben,  gleichviel  ob  mit  der  Hand  oder  mit  der  Maschine.
s)  Die  unter  a—d  fallenden  in  Betrieben  oder  im  Dienste  des  Reichs,  eines
Bundesstaats,  eines  Gemeindeverbandes,  einer  Gemeinde  oder  eines  Trägers  der
reichsgesetzlichen  Arbeiter-  oder  Angestelltenversicherung  Beschäftigten  sind  aber
versicherungsfrei,  wenn  ihnen  Anwartschaft  auf  Ruhegeld  und  Hinterbliebenenrente ­
  in  der  vorgeschriebenen  Höhe  gewährleistet  ist.  Das  gleiche  gilt  für
diejenigen  Angestellten,  auf  die  §  10  des  Gesetzes  anzuwenden  ist.
3.  Handlungsgehilfen  und  Gehilfen  in  Apotheken.
Versichert  ist  als  Handlungsgehilfe,  wer  in  einem  Handelsgewerbe  zur
Leistung  kaufmännischer  Dienste  angestellt  ist,  also  z.  B.  Verkäufer,  Kassierer,
Reisende,  Korrespondenten,  Buchhalter;  nicht  versichert  sind  die  in  gesindeähnlicher ­
  Stellung  beschäftigten  Hilfspersonen,  wie  Hausdiener,  Ausläufer,  Wächter,
sowie  die  bei  den  gewerblich-technischen  Aufgaben  des  Betriebes  mitwirkenden
Arbeitskräfte,  wie  Gesellen,  Fabrikarbeiter,  Packer,  Rollkutscher,  Koch  oder  Kellner
eines  Gastwirtes,  Zuschneider.

28*
        <pb n="464" />
        436  Dritter  Teil.  Industrie.  III.  Arbeiterschutz  und  Arbeiterversicherung  rc.

4.  Bühnen  -  und  Orchestermitglieder.
Schauspieler,  Artisten  und  Musiker  sind  versichert,  wenn  sie  einem
Dirigenten  oder  sonstigen  Unternehmer  untergeordnet  sind,  dagegen  nicht  versichert, ­
  wenn  sie  selbständige  Unternehmer,  insbesondere  Mitunternehmer  sind.
Schauspieler,  Artisten  oder  Musiker,  die  nicht  Bühnen-  oder  Orchestermitglieder  sind,
können  Angestellte  des  Inhabers  eines  Lokals  sein.  In  diesem  Falle  sind  sie  als
„andere  Angestellte"  versicherungspflichtig.
5.  Lehrer  und  Erzieher.
Versichert  sind  Lehrer  und  Erzieher  in  abhängiger  Stellung,  wie  angestellte
Lehrer  an  öffentlichen  oder  privaten  Schulen  oder  Anstalten  oder  Hauslehrer,  insofern ­
  ihre  Tätigkeit  sich  auf  die  geistige  Entwicklung  auf  dem  Gebiete  der  höheren
und  elementaren  Wissenschaften  und  der  schönen  Künste  sowie  auf  die  Bildung  des
Charakters  und  Gemüts  richtet.  Hierhin  gehört  auch  die  Unterweisung  in  körperlichen ­
  Übungen  und  Fertigkeiten,  soweit  sie  dem  Erziehungszwecke  dient.
Zur  Lehrtätigkeit  gehört  nicht  der  vom  Erziehungszwecke  losgelöste
und  überwiegend  nach  gewerblichen  Gesichtspunkten  betriebene  Unterricht  in  körperlichen ­
  und  mechanischen  Fertigkeiten,  wie  er  in  Reit-  und  Schwimmanstalten,
Fahrradinstituten,  von  Fecht-  und  Tanzlehrern  oder  Schneiderinnen  erteilt  wird.
Personen,  welche  solchen  Unterricht  in  abhängiger  Stellung  erteilen,  sind  Gewerbegehilfen. ­
  In  besonderen  Fällen  können  sie  „andere  Angestellte"  sein.
Lehrer  und  Erzieher  gelten  auch  dann  als  versicherungspflichtig,
wenn  sie  nicht  in  einer  Schulanstalt  unterrichten  oder  Hauslehrer  sind,  sondern  aus
dem  Stundengeben  bei  wechselnden  Auftraggebern  ein  Gewerbe  machen,  indem  sie
in  die  Häuser  gehen  oder  in  der  eigenen  Wohnung  den  Unterricht  erteilen.
sNicht  versicherungspflichtig  sindj  Lehrer  und  Erzieher,  die  Inhaber ­
  einer  Lehranstalt  sind.  Zu  beachten  sind  auch  §8  9,  10  des  Gesetzes.
6.  Schiffsbesatzung.
Versichert  sind  aus  der  Schiffsbesatzung  deutscher  Seefahrzeuge  und  aus
der  Besatzung  von  Fahrzeugen  der  Binnenschiffahrt:  Kapitäne,  Offiziere  des  Decksund ­
  Maschinendienstes,  Verwalter  und  Verwaltungsassistenten  sowie  die  in  einer
ähnlich  gehobenen  oder  höheren  Stellung  befindlichen  Angestellten  ohne  Rücksicht
auf  ihre  Vorbildung,  sämtlich,  wenn  diese  Beschäftigung  ihren  Hauptberuf  bildet.
Als  deutsches  Seefahrzeug  gilt  jedes  Fahrzeug,  das  unter  deutscher  Flagge
fährt  und  ausschließlich  oder  vorwiegend  zur  Seefahrt  benutzt  wird.
        <pb n="465" />
        Vierter  Teil.

Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.

I.  Weltwirtschaft.

1.  Das  Wesen  der  Weltwirtschaft.
Von  Paul  Arndt.
Arndt,  Deutschlands  Stellung  in  der  Weltwirtschaft.  2.  Ausl.  Leipzig,  B.  G.  Teubner,
1913.  S-  1—3.
Die  Weltwirtschaft  ist  eins  der  größten  Wunderwerke  menschlichen  Scharfsinns,
menschlicher  Geschicklichkeit  und  menschlicher  Kühnheit,  ein  überaus  kunstvolles,  fein
gegliedertes  und  in  seiner  riesenhaften  Größe  kaum  übersehbares  Gebilde.  In  der
Weltwirtschaft  vereinigen  sich  Millionen  und  Millionen  Menschen  zu  gemeinsamer
Arbeit,  Millionen  verschiedener  Abstammung,  verschiedenen  Glaubens,  verschiedener
Kultur.  Es  ist  ein  gewaltiges  Schaffen  teils  füreinander,  teils  gegeneinander,  anscheinend ­
  planlos,  in  Wirklichkeit  sehr  wohl  ausgedacht,  auf  den  Erfahrungen  von
Jahrhunderten  begründet.
Schon  vor  hundert  Jahren  haben  die  Wunder  des  damals  noch  so  bescheidenen
Weltverkehrs  den  Dichter  gefesselt:
„Fern  auf  der  Reede  ruft  der  Pilot,  es  warten  die  Flotten,
Die  in  der  Fremdlinge  Land  tragen  den  heimischen  Fleiß:
Andre  ziehn  frohlockend  dort  ein  mit  den  Gaben  der  Ferne,
Hoch  von  dem  ragenden  Mast  wehet  der  festliche  Kranz.
Siehe,  da  wimmeln  die  Märkte,  der  Kran  von  fröhlichem  Leben,
Seltsamer  Sprachen  Gewirr  braust  in  das  wundernde  Ohr.
Auf  den  Stapel  schüttet  die  Ernten  der  Erde  der  Kaufmann,
Was  dem  glühenden  Strahl  Afrikas  Boden  gebiert.
Was  Arabien  kocht,  was  die  äußerste  Thule  bereitet,
Hoch  mit  erfreuendem  Gut  füllt  Amalthea  das  Horn."
Unzählbar  und  äußerst  kunstvoll  verschlungen  sind  die  wirtschaftlichen  Fäden,
Welche  die  ganze  Erde  überziehen.  Der  ungeschulte  Geist,  der  nur  einen  kleinen  Tell
des  Netzwerkes  wahrnehmen  kann,  der  nicht  sieht,  wo  es  angefertigt  und  wie  es  in
Bewegung  gesetzt  wird,  fühlt  sich  ihm  gegenüber  oft  fassungslos  und  bedrückt.  Geheimnisvoll ­
  und  launenhaft  erscheint  ihm  die  Macht,  die  das  riesenhafte  volks-  und
weltwirtschaftliche  Getriebe  regelt,  die  oft  unerwartet  fegen-  oder  unheilbringend  in  das
wirtschaftliche  Leben  des  einzelnen  Menschen  und  der  Völker  eingreift.
        <pb n="466" />
        438  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  I.  Weltwirtschaft.

Man  hat  dieser  Macht  einen  eigenen  Namen  gegeben:  Konjunktur.  Die  Konjunktur ­
  ist  der  Inbegriff  aller  volks-  und  weltwirtschaftlichen  Beziehungen.  Das
Wort  ist  ein  zusammenfassender  Ausdruck  für  das  unendlich  vielgestaltige,  freundliche
oder  feindliche,  harmonische  oder  disharmonische  Auseinanderwirken  der  zahllosen  wirtschaftlichen ­
  Einzelkräfte.
Die  volkswirtschaftliche  Wissenschaft  hat  die  Aufgabe,  das  Zusammenwirken
dieser  Kräfte  darzustellen  und  zu  erklären.  Hierzu  bedarf  es  vor  allem  einer  Schärfung ­
  des  Blickes  zur  Erkenntnis  der  unendlichen  Fülle  von  Beziehungen,  die  den
einzelnen  Wirtschaftsbetrieb,  auch  den  kleinsten  und  bescheidensten,  in  der  modernen
Welt  mit  Millionen  anderer  Wirtschaftsbetriebe  verbinden.
Jeder  Gewerbetreibende  sieht  leicht  ein,  daß  sein  Betrieb  abhängig  ist  von  den
Lieferanten  der  Rohmaterialien,  von  den  Fabrikanten  der  Werkzeuge  und  Maschinen,
von  der  Lage  des  Geldmarktes,  von  den  Verhältnissen  auf  dem  Arbeitsmarkte,  von
der  Kaufkraft  der  Konsumenten,  von  der  auswärtigen  Handelspolitik,  von  der  Steuerpolitik ­
  des  Staates  und  der  Gemeinden  usw.  Aber  die  wenigsten  können  sich  vorstellen, ­
  wie  unendlich  weit  die  Abhängigkeit  tatsächlich  reicht.  Und  doch  genügt  eine
einfache  Überlegung  zur  Erkenntnis,  daß  bereits  bei  der  Ermöglichung  des  Konsums
der  gewöhnlichsten  Gegenstände  Millionen  von  Menschen  mitwirken.  Wie  viele
Menschen  haben  zusammengewirkt,  um  mir  den  Rock,  den  ich  trage,  zu  verschaffen?
Das  Rohmaterial,  die  Wolle,  stammt  aus  Südafrika  oder  Australien;  für  mich  hat
dort  der  Schafzüchter  gearbeitet,  aber  nicht  er  allein,  sondern  in  Verbindung  mit
anderen  Menschen,  die  ihn  mit  Lebensmitteln  aller  Art,  sowie  mit  Werkzeugen  versahen. ­
  Für  mich  hat  der  Ozeandampfer  die  Wolle  nach  Europa  gebracht.  Welche
unübersehbaren  Scharen  von  Menschen  haben  Arbeit  geleistet,  um  diese  Fahrt  über
das  Meer  zu  ermöglichen,  die  Hersteller  des  Dampfers,  die  Lieferanten  der  Roh-  und
Hilfsstoffe,  der  Werkzeuge  und  Ausrüstungsgegenstände,  die  Seeleute,  die  Reeder,
die  Männer  der  Wissenschaft!  Weitere  ebenso  unzählbare  Scharen  geben  dann  der
Wolle  Gelegenheit,  ihren  Weg  auf  Eisenbahnen  und  Landstraßen  aus  den  Lagerhäusern ­
  durch  Spinnerei,  Weberei  und  Färberei  zum  Schneider  zu  nehmen,  der  mir
endlich,  auf  die  Arbeit  der  Lieferanten  von  Lebensmitteln,  Hilfsstoffen  und  Werkzeugen ­
  gestützt,  den  fertigen  Rock  liefert.  Mitgewirkt  hat  bei  der  Herstellung  des
Rockes  auch  der  Staat  mit  seinen  mannigfachen  Einrichtungen,  Polizei,  Gericht,
Schule,  Heer  usw.,  indem  er  für  die  zur  Produktion  notwendige  Sicherheit  und
Schulung  sorgte.  Wohin  wir  den  Blick  auch  wenden  mögen,  überall  begegnen  wir
demselben  wundervollen  Zusammenarbeiten  von  Millionen,  die  sich  doch  untereinander
nur  zum  geringsten  Teile  kennen.  Die  nationale  und  internationale  Arbeitsteilung
ist  die  Grundlage  des  Weltverkehrs  und  der  Weltwirtschaft.
Nicht  immer  war  das  wirtschaftliche  Leben  so  überaus  verwickelt.  Es  hat
Zeiten  gegeben,  in  denen  es  sehr  einfach  verlief.  Da  wurde  z.  B.  der  Rock,  bei
dessen  Herstellung  jetzt  jene  unzählbaren  Menschenmengen  mitwirken,  vollständig  im
eigenen  Wirtschaftsbetriebe  hergestellt.  Man  züchtete  die  Schafe  selbst,  entnahm  ihnen
die  Wolle,  spann,  webte,  färbte,  schnitt  und  nähte,  alles  im  eigenen  Wirtschaftsbötriebe. ­
  Später  nahm  man,  teilweise  schon  sehr  früh,  wenigstens  zur  Erlangung
der  notwendigsten  Werkzeuge,  die  Mitwirkung  Außenstehender  in  Anspruch.  Die
Arbeitsteilung,  deren  großer  Nutzen  bald  offenbar  wurde,  wurde  darauf  allmählich
in  steigendem  Maße  ausgebildet.  Immer  mehr  besondere  Gewerbe  kamen  auf.
Immer  größer  wurde  der  Kreis  der  Personen,  die  bei  der  Herstellung  von  Gebrauchsgegenständen ­
  zusammenwirkten.  Entsprechend  dieser  Verschiedenartigkeit  des  Wirtschaftslebens ­
  zu  verschiedenen  Zeiten  unterscheidet  die  Wissenschaft  eine  Reihe  von
„Wirtschaftsstufen".  Die  Benennung  ist  nicht  immer  einheitlich;  die  Namen  erklären ­
  sich  in  diesem  Zusammenhange  selbst.  Man  unterscheidet  die  Stufen  der  „ge-
        <pb n="467" />
        2.  Weltwirtschaft  und  soziale  Not.

439

schlossenen  Hauswirtschaft",  der  „Dorfwirtschaft",  der  „Stadtwirtschast",  der  „Territorialwirtschaft", ­
  der  „Volkswirtschaft"  und  der  „Weltwirtschaft".*)
Die  Stufe  der  Weltwirtschaft  ist  die  letzte  in  dieser  Entwicklungsreihe.
Nur  die  moderne  Kulturwelt  hat  die  höchste  Stufe  erreicht.  Andere  Gruppen  der
Menschheit  sind  auf  niederen  Wirtschaftsstufen  stehen  geblieben.  Es  wird  zwar  kaum
eine  Völkerschaft  geben,  die  vom  Weltverkehr  ganz  unberührt  geblieben  wäre;  aber
in  vielen  Gegenden  der  Erde  tragen  doch  die  wirtschaftlichen  Verhältnisse  noch  so
vorwiegend  die  Merkmale  haus-,  darf-,  ftadt-  oder  volkswirtschaftlicher  Organisation,
daß  bei  ihnen  die  weltwirtschaftliche  Betrachtungsweise  nicht  am  Platze  wäre.  Umgekehrt ­
  ist  es  in  den  modernen  Industrie-  und  Handelsstaaten.  Enthalten  sie  auch
noch  zahlreiche  zum  Teil  erhebliche  Reste  aus  früheren  Wirtschaftsstufen,  besteht  auch
in  ihnen  noch  eine  Fülle  lokaler  und  nationaler  Eigentümlichkeiten,  wird  auch  in
ihnen  der  größte  Teil  ihrer  Produkte  noch  selbst  konsumiert  und  der  größte  Teil
der  Konsunmrtikel  noch  selbst  hergestellt,  so  sind  sie  doch  schon  so  eng  in  die  Weltwirtschaft ­
  verflochten,  daß  alle  ihre  wirtschaftlichen  Verhältnisse  nur  vom  weltwirtschaftlichen ­
  Standpunkte  verstanden  und  beurteilt  werden  können.

2.  Weltwirtschaft  und  soziale  Not.
Von  Lujo  Brentano.
Brentano,  Über  die  Ursachen  der  heutigen  sozialen  Not.  Vortrag.  Leipzig,
Duncker  &amp;amp;  Humblot,  1889.  S.  14—17.
Das  mittelalterliche  Handwerk  produzierte  in  erster  Linie  für  den  lokalen  Markt.
Dieser  war  nach  der  Natur  der  damaligen  Verkehrs-  und  Rechtsverhältnisse  geschützt
und  leicht  zu  übersehen.  Da,  wo  das  Gewerbe  am  blühendsten  war,  produzierte  das
Handwerk  allerdings  auch  für  den  Absatz  nach  außen,  und  gerade  dieser  war  die
Grundlage  seiner  Blüte.  Dieser  Absatz  beruhte  wesentlich  auf  Privilegien,  welche
den  Bürgern  der  betreffenden  Städte  von  fremden  Fürsten  erteilt  waren.  Namentlich
die  englischen  Könige  hatten  den  deutschen  Kaufleuten  solche  Privilegien  erteilt.  Auch
hier  also  ein  gesicherter  Absatzmarkt,  der  bei  der  geringen  gewerblichen  Fertigkeit  der
Einheimischen  nicht  einmal  von  deren  Konkurrenz  etwas  zu  besorgen  hatte.
Was  war  die  Folge?  Der  mittelalterliche  Kaufmann  konnte  Monopolpreise
für  seine  Ware  fordern.  War  diese  gut,  so  konnte  er  Preise  erzielen,  welche  seine
Beschaffungskosten  weit  überstiegen.  Damit  konnte  er  auch  dem  Handwerksmeister
hohe  Preise  gewähren,  und  dieser  konnte  demnach  alle  Verteuerungen  der  Produktion,
wie  sie  die  zünftige  Art  des  Gewerbbetriebs  mit  sich  brachte,  ruhig  ertragen.
Ganz  anders,  als  der  moderne  Staat  aufkam  und  zur  Verwirklichung  seiner
Zwecke  das  sog.  Merkantilsystem  zur  Durchführung  brachte.
Erstes  Streben  war  nun,  den  gesamten  heimischen  Bedarf  im  Inland  zu  erzeugen. ­
  Daher  wurden  alle  den  fremden  Händlern  erteilten  Privilegien  widerrufen.
Das  zweite  Streben  ging  dahin,  möglichst  viel  Produkte  selbst  an  das  Ausland  abzusetzen. ­
  Daher  statt  des  bisherigen  durch  Herkommen  und  Privilegien  geregelten
Verkaufs  auf  geschützten  Märkten  der  Beginn  einer  erbitterten  Konkurrenz  auf  dem
Weltmarkt.  Um  aus  diesem  Wettkampf  als  Sieger  hervorzugehen,  war  unerläßlich
das  Streben  nach  möglichst  billigen  Produktionskosten  und  nach  Massenproduktion,
ferner  unerläßlich  die  Minderung  des  Risikos  infolge  von  Krisen,  wie  sie  die  Ver-*)

  s.  oben  Bücher  S.  38—40.  —  G.  M.
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        440  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik  I.  Weltwirtschaft.
flechtung  in  den  unübersichtlichen  und  Kriegsstörungen  ausgesetzten  Weltmarkt  nunmehr ­
  zur  Folge  hatte.
Diese  Bedingungen  waren  mit  der  Aufrechthaltung  der  alten  gewerblichen
Ordnung  nicht  zu  vereinen.
Da  war  vor  allem  das  Bedürfnis  nach  billiger  Arbeit,  —  daher  nun  die
Massenbeschäftigung  von  Lehrlingen  und  die  Beschäftigung  von  Frauen,  alles  Dinge,
welche  die  alte  gewerbliche  Ordnung  verboten  hatte.  Je  größer  ferner  die  im  Gewerbe ­
  steckenden  Kapitalien,  desto  größer  das  Bedürfnis,  durch  Arbeitsentlassungen
das  Risiko  auf  andere  Schultern  abzuwälzen,  —  daher  Wegfall  der  langen  Verdingungstermine, ­
  ja  sogar  Mißbräuche  der  schlimmsten  Art.
Die  Folge  ist:  Die  alte  gewerbliche  Ordnung  wird  gesprengt,  und  zwar  durch
Angehörige  der  Zünfte  selbst,  durch  die  großen  Arbeitgeber,  welche  an  Orten,  an
denen  die  alte  Gewerbeordnung  nicht  gilt,  neue  Betriebe  ins  Leben  rufen.
Dies  der  Ursprung  der  Manufaktur  in  England,  am  Anfang  des  16.,  vielleicht
schon  am  Ausgang  des  15.  Jahrhunderts,  und  ihrer  erstaunlich  raschen  Ausbreitung;
dies  auch  der  Ursprung  der  Hausmanufaktur  in  den  vereinzelten  Fällen,  in  denen  sie
schon  im  16.  Jahrhundert  in  Deutschland  sich  findet.
Daher  ferner  bei  weiterer  Steigerung  der  Konkurrenz  das  fieberhafte  Streben
derjenigen,  welche  der  Industrie  nahestehen,  durch  Erfindungen  die  Produktionskosten
zu  mindern,  also  daher  der  Ursprung  aller  jener  Erfindungen  der  Hargreaves,
Arkwright  und  Cartwright.
Die  Ursache  der  Umgestaltung  ist  also  eine  rein  wirtschaftliche.  Die  technische
Umgestaltung  und  die  Änderung  des  Gewerberechts  find  erst  Folgen  der  früheren
wirtschaftlichen  Änderung  und  nicht  umgekehrt;  und  zwar  liegt  diese  wirtschaftliche
Ursache  auf  dem  Gebiete  der  Handelspolitik,  in  der  Entstehung  einer  Weltwirtschaft
und  dem  Eintritt  der  einzelnen  Industriezweige  in  den  Wettstreit  um  den  Vorrang
auf  dem  Markt  dieser  Weltwirtschaft.  Wenn  einmal  die  Entstehungsgeschichte  des
Weltmarktes  geschrieben  werden  wird,  wird  sie  darzulegen  haben,  wie  in  jedem  einzelnen ­
  Industriezweige  die  erörterten  Veränderungen  in  der  gewerblichen  Ordnung
eintraten  in  dem  Maße,  in  dem  er  in  den  Weltverkehr  verflochten  wurde.
Dieselbe  Änderung  in  den  Absatzverhältnissen  aber,  welche  in  England  die  Entstehung ­
  der  Manufaktur  hervorrief,  führte  in  Deutschland  in  der  Mehrzahl  von  Fällen
zur  wachsenden  Sperrung,  bis  zur  völligen  Schließung  der  Zünfte  und  zur  weiteren
Ausbildung  des  kapitalistischen  Charakters  des  Handwerks.  Der  Verlust  der  Handelsprivilegien ­
  im  Ausland  nahm  dem  deutschen  Gewerbe  einen  Teil  seines  Absatzes  nach
außen,  den  anderen  nahm  ihm  die  Veränderung  im  Gang  des  Welthandels  infolge
der  Entdeckung  Amerikas  und  des  ostindischen  Seewegs.  Dabei  fehlte  in  Deutschland
eine  nationale  Zentralgewalt,  welche  für  anderweitigen  Ersatz  zu  sorgen  imstande
war,  und  statt  dieses  noch  der  Verfall  infolge  der  inneren  Kriege.  Da  suchten  die
beati  possidentes  der  zurückgehenden  Städte  durch  die  obenerwähnten  Zunftmaßregeln
  sich  wenigstens  den  lokalen  Markt  zu  erhalten.  Also  da,  wo  die  Entwicklung
der  englischen  entgegengesetzt  war,  erklärt  sich  dies  aufs  einfachste  aus  den  entgegengesetzten ­
  Absatzverhältnissen.
Wozu  aber  diese  Korrektur  weitverbreiteter  Anschauungen?  Etwa  aus  antiquarischer ­
  Rechthaberei?  Eine  solche  wäre  hier  übel  angebracht.  Vielmehr  ist  die
Verflechtung  der  Industrie  in  den  Weltmarkt,  die  wir  als  die  erste  Ursache  der
heutigen  sozialen  Not  erkannt  haben,  nicht  nur  die  erste,  sondern  auch  die  letzte  Ursache ­
  derselben.  Nicht  nur,  daß  mit  Notwendigkeit  mit  ihr  das  rastlose  Streben  nach
Minderung  der  Produktionskosten  begann,  nicht  nur,  daß  damit  die  Absatzstockungen
anfingen  mit  ihrem  Gefolge  von  Kapitalzerstörung  und  Arbeitslosigkeit,  nicht  nur,
daß  mit  ihr  der  Zusammenbruch  der  alten  gewerblichen  Ordnung  ganz  unvermeidlich
        <pb n="469" />
        3.  Weltwirtschaft  und  Nationalerziehung.

441

wurde:  Die  Verflechtung  der  Industrie  in  den  Weltmarkt  ist  noch  heute  das  Haupthindernis. ­
  welches  einer  energischen  Besserung  der  Arbeiterverhältnisse  im  Wege  steht,
und  die  Ursache  des  schwierigsten  Problems  in  der  sozialen  Frage,  nämlich  der  Aufgabe, ­
  die  Produktion  der  verschiedenen  Länder  in  Übereinstimmung  zu  bringen  mit
dem  schwankenden  Bedarse  des  Marktes.

3.  Weltwirtschaft  und  Nationalerziehung.
Von  Alexander  Wernicke.
W  e  r  n  i  ck  e  ,  Weltwirtschaft  und  Nationalerziehung.  Vortrag.  Sonderabdruck  aus  den
Neuen  Jahrbüchern  für  Pädagogik.  Leipzig,  B.  G.  Teubner,  1900.  S.  14—18.
Die  Gegenwart  stellt  unserem  Volke  vor  allem  eine  Aufgabe:  die  Stellung  auf
dem  Weltmärkte,  die  es  in  harter  Arbeit  errungen  hat,  zu  behaupten  und  weiter  zu
befestigen.  Eine  Nation  kann  sich  ja  nicht  aus  dem  Getriebe  der  Weltwirtschaft  lösen,
sie  kann  nicht,  dem  Hange  zur  Beschaulichkeit  folgend,  beiseite  treten  vom  Schauplatze
der  Völker;  das  kann  wohl  der  einzelne  tun  im  Volke,  wenn  er  selbst  die  nötigen
Mittel  hat,  oder  wenn  andere  ihm  diese  gewähren;  aber  in  der  Gegenwart  ist  kein
Volk  imstande,  sich  allein  für  sich  zu  erhalten,  und  noch  nie  hat  ein  Volk  dem  anderen
freiwillig  gegeben,  was  dieses  zu  seinem  Unterhalte  bedarf.  Darum  muß  jede
Nation  in  den  Kampf  um  den  Weltmarkt  eintreten,  wenn  sie  sich  behaupten  will,  und
in  ihm  zu  siegen  versuchen,  denn  die  Nation,  welche  in  jenem  Kampf  unterliegt,  vermag ­
  auch  nicht  auf  die  Dauer  einzelnen  ihrer  Glieder  die  freie  Muße  zu  gewähren,
welche  Kunst  und  Wissenschaft  und  das  Patenkind  beider,  die  Philosophie,  für  sich
fordern.
Diese  Überzeugung  zu  wecken  und  lebendig  zu  erhalten,  ist  die  vornehmste  Aufgabe ­
  der  Gegenwart,  über  die  freilich  die  Vergangenheit  nicht  vergessen  werden  darf.
Die  Tatsache  der  Weltwirtschaft  zwingt  uns  zur  Nationalerziehung,
d.  h.  zu  einer  planmäßigen  Einwirkung  auf  die  Glieder  unserer  Nation,  soweit  sie
einheitlich  zum  Staate  des  neuen  Reiches  verbunden  sind,  zu  einer  Einwirkung,  bei
welcher  das  Wohl  der  Nation,  das  äußere  und  das  innere,  das  gegebene  Ziel  ist.
Diese  Nationalerziehung  steht  im  Gegensatz  zu  dem  kosmopolitischen  Humanismus, ­
  von  dem  man  einstens  geträumt  hat;  sie  steht  aber  auch  im  Gegensatze  zu  jedem
nationalen  Chauvinismus,  —  ihr  letztes  Ziel  ist  die  Erzeugung  eines  nationalen
Humanismus,  die  Spiegelung  des  Allgemein-Menschlichen  in  dem  Grunde  eines
lebensvollen  Volkes.  Mit  größerem  Recht  als  für  den  einzelnen  gilt  für  ein  Volk
das  Wort  des  Aristoteles:  „Es  ist  der  Geist,  der  sich  den  Körper  baut."
Suchen  wir  die  Aufgaben  einer  solchen  Nationalerziehung  zu  bestimmen,  so  ist
vor  allem  zu  bemerken,  daß  die  stabilen  Verhältnisse  der  Weltwirtschaft,  in  denen
vielleicht  der  Traum  einer  wirklichen  Menschheit  zur  Erscheinung  gelangt,  noch  in
weiter,  weiter  Zukunft  liegen.  Rechnen  können  wir  nur  mit  dem  Kampfe  um  den
Weltmarkt,  der  in  theoretischer  Hinsicht  friedlich  ist  und  es  im  allgemeinen  auch  in
praxi  bleibt,  solange  ein  schlagfertiges  Heer  und  eine  mächtige  Flotte  dem  Wirtschaftsleben ­
  des  Landes  die  nötige  Stütze  geben.
Die  erste  Forderung  der  Nationalerziehung  ist  also,  überall  im  Volke  Klarheit
darüber  zu  verbreiten,  daß  eine  möglichst  starke  Stellung  auf  dem  Weltmärkte  eine
unbedingte  Notwendigkeit  ist,  ferner  das  Wollen  und  Empfinden  in  den  Dienst  dieser
Einsicht  zu  stellen  und  auch  demgemäß  zu  handeln.  Dazu  gehört  im  einzelnen:
1.  die  Verbreitung  wirtschaftlicher  Einsicht,  einschl.  der  Förderung  und  Ausdehnung ­
  der  Fortbildungsschulen  und  Berufsschulen;
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        442  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  I.  Weltwirtschaft.

2.  tatkräftige  Förderung  der  nationalen  wirtschaftlichen  Unternehmungen,
einschl.  der  Kolonialbestrebungen;
3.  Erhaltung  und  Ausgestaltung  von  Heer  und  Flotte,  welche  ebenso  wie  der
Handel  in  unserem  Zeitalter  als  wirtschaftlich  produktiv  aufzufassen  sind;
4.  Anpassung  der  Verwaltung  und  Rechtsbildung  an  die  wirtschaftlichen  Verhältnisse ­
  der  Gegenwart;
5.  Herstellung  eines  Gleichgewichts  zwischen  den  vielgestaltigen  Anforderungen
unserer  Zeit  und  der  körperlichen  Leistungsfähigkeit  der  Individuen  durch  Förderung
und  Ausbreitung  der  Bestrebungen  für  Leibesübungen,  vielleicht  auch  der  Handarbeit
(Hygiene).
Die  zweite  Forderung  der  Nationalerziehung  besteht  darin,  dafür  zu  sorgen,  daß
die  alten  Aufgaben  der  Nation  nicht  über  den  neuen  vernachlässigt  werden,  daß  diese
ihrer  Geschichte  getreu  bleibt.
Als  dritte  und  letzte  Forderung  der  Nationalerziehung  möchte  ich  den  Nachweis
bezeichnen,  daß  die  alten  und  die  neuen  Aufgaben  der  Nation  miteinander  verträglich
find,  woraus  natürlich  auch  die  Notwendigkeit  folgt,  dieser  Einsicht  gemäß  zu  handeln.
Dabei  wird  man  —  um  eine  auf  dem  Gebiete  des  Wirtschaftslebens  viel  besprochene
Frage  zu  berühren  —  dem  Staate  von  vornherein  das  Recht  zugestehen  müssen,
überall  da  einzugreifen,  wo  der  Gemeinsinn  nicht  stark  genug  ist,  egoistische  Sonderbestrebungen ­
  zu  unterdrücken.
Im  einzelnen  möchte  ich  hier  noch  die  Forderung  hervorheben,  daß  die  Träger
der  alten  und  der  neuen  Aufgaben  sich  immer  mehr  gegenseitig  verstehen  und  achten
lernen,  mehr,  als  dies  im  allgemeinen  zurzeit  der  Fall  ist.  Die  Überschätzung  des
eigenen  und  die  Unterschätzung  des  fremden  Berufes  ist  heute  noch  weit  verbreitet.
Dazu  kommt  ferner  die  Forderung,  daß  sich  innerhalb  desselben  Berufes  die  verschiedenen ­
  Verzweigungen  und  die  verschiedenen  Stufen  wirklich  in  ihrer  gegenseitigen
Bedeutung  anerkennen.
Was  hier  noch  zu  tun  ist,  zeigt  sich  am  besten,  wenn  man  die  tatsächlichen  Beziehungen ­
  der  Vertreter  des  Wirtschaftslebens  und  der  Vertreter  der  sog.  gelehrten
Berufe  betrachtet,  die  ja  gewissermaßen  die  beiden  Enden  in  der  Kette  unserer  Berufsstände ­
  bilden.  Wie  fremd  stehen  jene  oft  den  Aufgaben  und  Leistungen  der  reinen
Wissenschaft  und  Kunst  gegenüber,  —  anderseits  ist  weder  bei  der  Eröffnung  des
Nordostseekanals  noch  bei  der  Übergabe  der  Brücke  bei  Müngsten  der  Ingenieure,
welche  diese  Riesenwerke  geschaffen  haben,  mit  einem  Worte  gedacht  worden.
Der  Aufwand  von  Verstand  und  Willen  im  wirtschaftlichen  Leben  ist  mindestens
ebensogroß  wie  in  der  reinen  Wissenschaft,  man  denke  z.  B.  bloß  an  die  Kette  von
Überlegungen,  die  ein  Großkaufmann  nötig  hat,  um  etwa  nur  den  wahrscheinlichen
Preis  des  nordamerikanischen  Weizens  in  Deutschland  für  eine  bestimmte  Zeit  festzustellen, ­
  und  an  die  Handlungen,  welche  dieser  Überlegung  folgen  müssen.  Schon
Goethe  sagt  uns:  „Ich  wüßte  nicht,  wessen  Geist  ausgebreiteter  wäre,  ausgebreiteter
fein  müßte  als  der  Geist  eines  echten  Handelsmannes"  ff.  oben  S.  52s.  Und
wie  find  seitdem  die  Anforderungen  gewachsen!  Freilich  kommt  es  ja  nicht  bloß
auf  eine  reiche  Entfaltung  des  Verstandes  und  auf  eine  mächtige  Äußerung  des
Willens  an,  es  handelt  sich  auch  darum,  Bleibendes  zu  schaffen.  Nun,  aus  dem
Wirtschaftsleben  heraus  ist  ja  gerade  die  Wissenschaft  erwachsen,  welche  wir  als
Wirtschaftslehre  bezeichnen,  und  ich  stehe  nicht  an  zu  behaupten,  daß  sie  an  ihre
Jünger  in  jeder  Beziehung  die  höchsten  wissenschaftlichen  Anforderungen  stellt,  die
überhaupt  denkbar  sind.  Aber  das  Gemüt!  Und  der  Idealismus!  Was  heißt
Idealismus?  Ideal  ist  nur  eines  in  der  Welt,  nämlich  die  selstlose
Arbeit  im  Dienste  einer  Idee.  Finden  wir  mehr  Idealismus  bei  den
Spezialisten  der  Wissenschaft  oder  bei  den  Vertretern  des  Wirtschaftslebens?  Ich
        <pb n="471" />
        3.  Weltwirtschaft  und  Nationalerziehung.

443

glaube,  die  Wage  steht  ein!  Zieht  man  auf  der  Seite  der  reinen  Wissenschaft  alle
Arbeit  ab,  die  nicht  lediglich  um  der  Sache  selbst  willen  geschieht,  d.  h.  alles
Strebertum  und  alle  Eitelkeit  usw.,  so  ist  vieles  zu  streichen,  es  bleibt  aber  glücklicherweise ­
  auch  recht  vieles  übrig.  Genau  so  steht  es  aber  auch  auf  der  anderen  Seite.
Daß  der  Ingenieur  z.  B.  gelegentlich  eine  Riesenarbeit  unternimmt,  nicht  um  Geld  zu
verdienen,  sondern  weil  ihn  das  Problem  an  sich  lockt  und  nicht  mehr  freigibt,  bis  er
ihm  genug  getan  hat,  wird  oft  nicht  beachtet.  Oder  etwas  anderes!  Unter  den
Wissenschaften,  welche  bei  der  Entwickelung  unseres  kaufmännischen  Unterrichtswesens ­
  neu  zu  schaffen  sind,  befindet  sich  auch  die  Handelsbetriebslehre,
mit  deren  Schöpfung  augenblicklich  Theoretiker  und  Praktiker  des  Deutschen  Verbandes ­
  für  das  kaufmännische  Unterrichtswesen  in  gemeinsamer  Arbeit  beschäftigt
sind.  Schon  die  Definition  dieser  Wissenschaft,  welche  Böhmert  in  Dresden,  der
unermüdliche  und  selbstlose  Vorkämpfer  des  Volkswohles,  gegeben  hat,  ist  bezeichnend:
„Sie  ist  der  Inbegriff  von  Lehren  und  Regeln,  welche  für  den  guten  und  zweckmäßigen ­
  Betrieb  von  Handelsgeschäften  maßgebend  sind;  sie  hat  die  Grundsätze
der  Wirtschaftslehre  auf  den  kaufmännischen  Betrieb  anzuwenden  und  die  Mittel  und
Wege  zu  erörtern,  um  dem  Kaufmann  und  Großindustriellen  zu  einem  redlichen
Privatgewinn  oder  Einkommen  zu  verhelfen,  ohne  die  Interessen  des  Gemeinwohles
zu  schädigen."  Dazu  mag  noch  bemerkt  werden,  daß  die  Stellung  der  Handelsbetriebslehre ­
  zur  Ethik  mit  ganz  besonderer  Sorgfalt  untersucht  und  bestimmt  wird,
wobei  als  selbstverständlicher  Grundsatz  gilt,  daß  die  Ethik  für  den  Kaufmann  keine
andere  ist  als  für  jeden  anderen  Menschen  ss.  oben  S.  61  f.s.  Darf  ich  aus  meinen
eigenen  Erfahrungen  noch  etwas  hinzufügen,  so  möchte  ich  betonen,  daß  ich  nirgends
so  viel  Idealismus  gefunden  habe,  wie  in  dem  Kreise  des  Deutschen  Verbandes  für
das  kaufmännische  Unterrichtswesen,  —  gerade  die  gemeinsame  Arbeit  in  diesem
Kreise  wird  mir  persönlich  stets  eine  wertvolle  und  hoffnungsvolle  Erinnerung  bleiben.
Und  der  Kunst  gegenüber,  natürlich  der  echten  und  großen,  der  höchsten  Form
menschlichen  Geisteslebens,  wie  stellt  sich  da  die  Teilnahme  der  verschiedenen  Berufe?
Ich  glaube,  hier  gilt  noch  in  weitem  Umfange  das  Wort  Goethes:  „Wir  Deutschen
sind  von  gestern!  Wir  haben  zwar  seit  einem  Jahrhundert  ganz  tüchtig  kultiviert,
allein  es  können  noch  ein  paar  Jahrhunderte  hingehen,  ehe  bei  unseren  Landsleuten
so  viel  Geist  und  höhere  Kultur  eindringe  und  allgemein  werde,  daß  sie  gleich  den
Griechen  der  Schönheit  huldigen,  daß  sie  sich  für  ein  hübsches  Lied  begeistern,  und  daß
man  von  ihnen  wird  sagen  können,  es  sei  lange  her,  daß  sie  Barbaren  gewesen."
Sollte  aber  jemand  auf  der  Seite  der  Vertreter  des  Wirtschaftslebens  in  alledem
eine  ungünstigere  Bilanz  finden,  so  würde  zu  bemerken  sein,  daß  da,  wo  die  Berührung ­
  mit  der  Materie  am  engsten  ist,  auch  die  Gefahr,  ihrem  Einflüsse  zu  verfallen, ­
  am  größten  ist,  und  daß  man  bei  der  Beurteilung  der  Menschen  stets  nicht
bloß  zählen,  sondern  auch  wägen  soll.
Und  dann  bedenke  man  dabei  noch  eins,  im  besonderen  Hinblick  auf  unsere
deutschen  Verhältnisse!  Unsere  deutschen  Techniker  und  Kaufleute  haben  uns  in  harter
Arbeit  die  Stellung  auf  dem  Weltmärkte  geschaffen,  auf  die  wir  so  stolz  sind.  Und
von  welcher  Grundlage  aus!  Man  vergleiche  das  Deutschland  des  Wiener  Kongresses
mit  dem  neuen  Reiche!  Die  Zeit  der  härtesten  Arbeit,  die  unseren  Pionieren  keine
Muße  zur  Selbstbesinnung  gelassen  hat,  ist  bereits  vorüber,  die  Arbeit  für  die
Zukunft  kann  sich  jetzt  bereits  auf  die  Vergangenheit  stützen.  In  dieser  Zukunft  wird
der  Grundsatz  „Ricliesse  oblige“  immer  weitere  Anwendung  finden  und  im  besonderen ­
  wird  die  englische  Einrichtung  der  junior-partners  sicher  auch  in  unserer
Wirtschaftswelt  mehr  und  mehr  um  sich  greifen,  wonach  der  Kaufmann  und  der
Industrielle,  der  es  vorwärts  gebracht  hat,  die  tägliche  Arbeit  seines  Betriebes  auf
jüngere  Schultern  legt,  um  selbst  mit  seinem  reichen  Wissen  und  Können  und  seinem
        <pb n="472" />
        444  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  I.  Weltwirtschaft.

Vermögen  dem  Gemeinwohl  zu  dienen.  In  dieser  Zukunft  wird  man  sich  allgemein
daran  erinnern,  daß  dem  wirtschaftlichen  Aufschwünge  Deutschlands  die  Arbeit  der
Kant-Goethe-Schillerschen  Periode  vorausgehen  und  daß  ihm  die  politische  Einigung
folgen  mußte,  man  wird  nicht  vergessen,  daß  hinter  jedem  einzelnen  die  ganze  Nation
steht  mit  allen  ihren  Kräften  als  Halt  und  als  Schutz,  und  daß  der  einzelne  dieser
Nation  zurückzugeben  hat,  wie  er  von  ihr  empfangen  hat.
Je  älter  die  wirtschaftliche  Kultur  einer  Gegend  ist,  umsomehr  ist  auch  obige
Einsicht  entwickelt.  Als  ein  Beispiel  für  solche  gesunde  Verhältnisse  darf  ich  wohl
hier  auf  Bremen  hinweisen,  auf  die  alte  freie  Hansastadt  mit  ihrem  ehrwürdigen
Kaufmannsstande  und  mit  ihrem  großen  Kreise  wissenschaftlich  und  künstlerisch  bedeutender ­
  Menschen  und  ihrem  regen  Gemeinsinn,  für  den  schon  allein  das  System  der
Steuerauflage  beweisend  ist.  Und  daß  es  oft  nur  eines  Mannes  bedarf,  um  schlummernde ­
  Kräfte  zu  richten  und  zu  wecken,  das  mag  uns  für  Hamburg  der  eine  Name
Lichtwark  bezeugen.
Anmerkung.  Für  den  Idealismus,  den  lernitfe  hier  feiert,  bricht  auch  M  o  l  l  a  t
eine  Lanze  in  der  folgenden  Ansprache  über:
Die  Bedeutung  der  Königin  Luise  für  unsere  Zeit*).
Meine  Damen  und  Herren!  ^Werdie  königliche  Frau,  bte  wir  als  die  Verkörperung
edelster  deutscher  Weiblichkeit  lieben  und  verehren  wie  kaum  eine  andere  Fürstin,  bei  der
heutigen  Erinnerungsfeier  in  einer  kurzen  Ansprache  zu  würdigen  hat,  der  findet  sich  vor
eine  schwierige  Aufgabe  gestellt.  Denn  einmal  kann  man  in  15  oder  20  Minuten  schlechterdings ­
  kein  einigermaßen  erschöpfendes  Bild  ihres  zwar  kurzen,  aber  bewegten  und  reichgesegneten ­
  Lebens  geben,  geschweige  denn  außerdem  noch  die  geistigen  und  sittlichen  Strömungen,
die  gesellschaftlichen  und  politischen  Zustände  in  unserem  Vaterlande  am  Ausgange  des  18.
und  am  Anfange  des  19.  Jahrhunderts  schildern,  ohne  deren  Kenntnis  ihre  charaktervolle
Persönlichkeit,  ihre  innere  Entwickelung,  ihre  überragende  Stellung  unter  den  Zeitgenossen
und  ihr  Lebenswerk  nun  einmal  nicht  verstanden  werden  können.  Dann  aber  ist,  wie  begreiflich, ­
  gerade  in  den  letzten  Tagen  und  Wochen  in  Zeitungen  und  Zeitschriften,  in  besonderen ­
  Abhandlungen  und  Büchern  über  die  Mutter  des  ersten  Deutschen  Kaisers  aus  dem
Hause  der  Hohenzollern  so  viel  geschrieben  worden,  daß  man  sich  allen  Ernstes  fragen  muß,
ob  man  dem  Gegenstände  noch  neue  Seiten  abzugewinnen  und  seinen  Zuhörern  etwas
Selbständiges  zu  bieten  vermag.
Vielleicht  wird  man  unter  diesen  Umständen  seiner  Aufgabe  noch  dadurch  am  ehesten
gerecht,  daß  man  die  Königin  Luise  selbst  zu  Worte  kommen  läßt  und  im  Anschlüsse  an
einige  ihrer  eigenen  Aussprüche  ihre  Bedeutung  für  unsere  Zeit,  für  das  deutschnationale
Leben  der  Gegenwart,  zu  beleuchten  versucht.
Lassen  Sie  uns  also  diesen  Weg  einschlagen:  er  wird  uns  wohl  noch  am  sichersten  zum
Ziele  führen.
„Das  Bedürfnis,  in  Idealen  zu  leben,  war  mir  von  jeher  eigen  und  gehört ­
  zu  meiner  Natur",  so  schreibt  die  treue  Tochter  im  Sommer  1808  aus  dem  äußersten
Osten  der  Monarchie,  aus  Königsberg  an  den  geliebten  Vater,  den  Prinzen  Karl  von
Mecklenburg-Strelitz.
Sind  das  etwa  nur  leicht  hingeworfene  Worte,  wie  sie  einem  jeden  einmal  in  die
Feder  fliehen,  Kinder  einer  flüchtigen  Stimmung,  die  so  schnell  vergehen,  wie  sie  kommen,
und  die  deshalb  auch  keine  bleibende  Spur  hinterlassen?  Oder  sind  sie  nicht  vielmehr  der
Ausdruck  einer  in  harten  inneren  Kämpfen  gewonnenen  Weltanschauung,  das  Spiegelbild
einer  Seele,  die  das  menschliche  Leben  in  all  seinen  Höhen  und  Tiefen  kennen  gelernt  hat,
und  die  durch  ihre  eigensten  Erfahrungen,  ihr  Lieben  und  Leiden  in  dem  Glauben  an  die
Macht  der  Ideen  nur  noch  mehr  bestärkt  und  befestigt  worden  ist?
Ich  denke,  die  Antwort  kann  uns  nicht  schwer  fallen.

*)  Ansprache  bei  der  Königin  Luise-Erinnerungsfeier  am  19.  Juli  1910  in  Siegen.
Siegen,  im  Juli  1910,  Druck  von  C.  Buchholz.
        <pb n="473" />
        3,  Weltwirtschaft  und  Nationalerziehung.

445

Denn  wie  sah  es  damals,  im  Jahre  1808,  in  Preußen  aus?  Wir  alle  wissen,  schlimm
genug!  Der  Staat  Friedrichs  des  Großen,  von  Napoleon  auf  das  tiefste  gedemütigt  und  zu
Boden  geworfen,  war  ein  Spielball  in  den  Händen  dieses  kriegsgewaltigen,  dämonischen
Mannes;  der  Frieden  von  Tilsit  hatte  Friedrich  Wilhelm  HI.  seine  schönsten  Provinzen  uno
S  Millionen  Untertanen  gekostet;  kein  Hoffnungsstern  leuchtete  am  Himmel  unseres  Vaterlandes, ­
  und  selbst  manche  der  Besten  verloren  den  Mut  und  verzweifelten  an  der  Zukunft
ihres  Volkes.
Sollte  es  da  wirklich  nur  ein  bloßer  Zufall  sein,  daß  die  Königin  Luise  sichl  auch  in
dieser  „Zeit  der  schweren  Not"  freudig  zu  dem  bergeversetzenden  Idealismus  unseres  Schiller
bekennt,  der  ihr  von  allen  Klassikern  innerlich  wohl  am  nächsten  stand,  und  dem  sie  vor
vielen  anderen  ein  volles  reifes  Verständnis  und  eine  geradezu  begeisterte  Verehrung  entgegenbrachte? ­
  Ach  nein!  Der  an  Leib  und  Seele  zerschlagenen  Landesmutter  wäre  schon
damals  das  Herz  gebrochen,  wenn  es  sich  nicht  mehr  hätte  aufrichten  können  an  dem  unerschütterlichen ­
  Vertrauen  auf  den  endlichen  Sieg  der  Ideen  des  Guten,  des  Wahren  und  des
Schönen  auch  auf  Erden.  „Es  kann  nur  gut  werden  in  der  Welt  durch  die
Guten",  meint  sie  selbst  einmal  bei  einer  anderen  Gelegenheit,  und  von  der  gleichen  Überzeugung ­
  sind  auch  ihre  Worte  getragen:  „Auf  dem  Wege  des  Rechtes  leben,
sterben  und,  wenn  essein  muß,  Brot  und  Salz  essen,  das  ist  unser
fester  Vorsatz".  Spricht  aus  diesen  schlichten  Worten  nicht  der  ganze  herbe  Stolz  derselben ­
  Gesinnung,  die  wir  auch  an  einem  anderen  Großen,  dem  Denker  von  Königsberg,
Immanuel  Kant,  immer  wieder  von  neuem  bewundern,  dem  Verkündiger  der  imposanten
Lehre  vom  kategorischen  Imperativ  der  Pflicht,  der  einmal  schreibt:  „Wenn  die  Gerechtigkeit
untergeht,  so  hat  es  keinen  Wert  mehr,  daß  Menschen  auf  Erden  leben?"
So  wollen  auch  wir  in  dieser  feierlich-ernsten  Stunde  geloben,  die  Fahne  des  Idealismus
jetzt  und  immerdar  hochzuhalten,  hochzuhalten  gegenüber  einem  das  Haupt  frech  erhebenden
zügellosen  Materialismus,  der  an  die  Stelle  von  Ewigkeitswerten  seine  eigenen  Götter  setzen
möchte,  der  uns  Steine  statt  Brot  bietet,  der  das  Herz  kalt  und  leer  und  arm  macht,  der
den  Geist  tötet,  der  sich  an  unsere  niedrigsten  Leidenschaften  wendet:
Er  betöret  die  Menge,
Die  blöde,  die  enge,
Die  gestern  wie  heute
Eine  sichere  Beute
Ist  der  gleißenden  Gaukler,
Der  Gedankenschaukler,
Der  losesten  Schwätzer,
Der  bösesten  Hetzer.
Wie  jedermann  weiß,  wär'  die  Herrschaft  der  Massen,
Des  Pöbels  auf  den  Straßen  und  Gassen,
Der  Volksverführer  töricht'  Gebot
Für  unsere  ganze  Kultur  der  Tod,
Der  Tod  für  alles  geistige  Streben,
Für  Kunst  und  Sitte,  fürs  staatliche  Leben.
Gesetz  und  Freiheit  im  rechten  Verein!
Das  soll  auch  in  Zukunft  die  Losung  sein,
Das  Ziel  im  Kampf  um  die  höchsten  Güter
Der  Menschheit:  wir  wollen  treue  Hüter
Und  Pfleger  der  Ideale  bleiben
Im  Denken  und  Handeln,  im  Reden  und  Schreiben.
Gewiß,  im  Zeitalter  des  Dampfes  und  der  Elektrizität,  des  Großkapitalismus  und
der  Großindustrie,  der  Weltwirtschaft  und  des  Weltverkehrs  liegt  die  Gefahr  nur  zu  nahe,
"aß  wir  über  dem  Zeitlichen  immer  mehr  das  Zeitlose  vergessen,  daß  wir  von  unseren
ewigen  Zielen  und  Aufgaben  immer  mehr  abgelenkt  werden.
        <pb n="474" />
        446  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  I.  .Weltwirtschaft.

Aber,  wie  heißt  es  doch  bei  Goethe?
„Das  erste  steht  uns  frei,  beim  zweiten  sind  wir  Knechte",
und  weiter:
„Wär'  nicht  das  Auge  sonnenhaft,
Die  Sonne  könnt'  es  nie  erblicken;
Lag'  nicht  in  uns  des  Gottes  eigne  Kraft,
Wie  könnt'  uns  Göttliches  entzücken?"
Wohlan  denn,  so  lassen  Sie  uns  mit  der  Arbeit  an  unserem  inneren  Menschen  beginnen, ­
  ehe  es  Nacht  wird,  da  niemand  mehr  wirken  kann;  lassen  Sie  uns  aber  auch  der
heiligen  Pflicht  eingedenk  sein,  die  wir  gegen  unsere  Kinder  haben,  —  das  köstlichste  Gut,  das
uns  anvertraut  ist,  —  für  deren  zeitliches  und  ewiges  Heil  wir  mitverantwortlich  sind.
Es  wäre  geradezu  verwunderlich,  wenn  die  Königin  Luise,  die  warmherzige  Verehrerin
Pestalozzis,  sich  über  diese  unendlich  wichtige  Frage  —  eine  der  Lebensfragen  eines  jeden
Volkes  —  nicht  irgendwie  geäußert  hätte.  Denn  es  gibt  wohl  nur  wenige  Fürstinnen,  die
ein  so  glückliches  Familienleben  geführt  haben,  und  die  so  innig  liebende  und  so  innig
wieder  geliebte  Frauen  und  Mütter  gewesen  sind,  wie  sie  es  war.  Und  so  finden  wir  denn
in  der  Tat  bei  ihr  zwei  Aussprüche,  so  einfach  und  so  schmucklos,  aber  auch  so  bezeichnend
und  so  treffend,  daß  sie  es  verdienen,  hier  wörtlich  wiedergegeben  zu  werden.  Sie  lauten:
„Unsere  Kinder  sind  unsere  Schätz  e",  und  „M  eine  Söhne,  lasset  Euch
nicht  von  der  Entartung  des  Zeitalters  hinreißen,  werdet  Männer".
„Unsere  Kinder  sind  unsere  Schätz  e".  Schätze  hütet  man  vor  allem,  was
ihnen  ihre  Reinheit  und  Schönheit  nehmen  und  ihren  Glanz  und  ihr  Feuer  verdunkeln  kann.
Haben  wir  unsere  Kinder  immer  vor  dem  Bösen  behütet,  vor  den  mannigfachen  Versuchungen,
die  —  oft  in  verführerischer  Gestalt,  in  Wort  oder  Schrift  —  an  sie  herangetreten  sind?
Sind  wir  selbst  ihnen  immer  ein  Vorbild  gewesen,  zu  dem  sie  voll  Ehrerbietung  emporblicken ­
  können?  Haben  wir  die  Schule  in  ihrer  Arbeit  immer  so  unterstützt,  daß  die  Saat,
die  sie  ausstreut,  auch  hundert-  und  tausendfältige  Frucht  bringen  konnte?  Die  Frucht  der
Gottesfurcht,  der  Menschenliebe,  des  Respekts  vor  den  Gesetzen  und  vor  der  Obrigkeit,  der
unbedingten  Wahrhaftigkeit  und  der  hingebendsten  Treue?  —  So  viel  bestimmte  Fragen,
so  viel  unbestimmte  und  ausweichende  Antworten!  Und  doch  müssen  auf  dem  Gebiete  der
Jugenderziehung  alle  Kräfte  in  Schule  und  Haus,  in  Staat  und  Gemeinde  zusammenwirken,
denn  es  handelt  sich  hierbei  zuguterletzt  um  nichts  Geringeres  als  um  unsere  ganze  Zukunft,
um  unser  ganzes  Dasein:  nur  ein  tüchtiges  heranwachsendes  Geschlecht  kann  erwerben  und
besitzen,  was  es  von  seinen  Vätern  ererbt  hat.
Und  so  rufe  ich  denn  namentlich  unseren  Jünglingen  zu:  „Werdet  Männer",
Persönlichkeiten,  Individualitäten,  keine  bloßen  Nummern,  aber  auch  keine  Herrenmenschen!
Lasset  aus  dem  Altar  Eueres  Herzens  lodern  die  Flamme  der  Begeisterung  für  die  Helden
des  Schwertes  und  der  Feder,  die  für  ein  freies,  einiges  und  mächtiges  Deutschland  gelitten
und  gestritten  haben,  für  Männer  wie  Körner,  Blücher,  Scharnhorst  und  Stein,  wie  Arndt,
Jahn  und  Uhland,  wie  Wilhelm  I.,  Bismarck  und  Moltke.
Meine  Damen  und  Herren!  Einem  Moses  war  es  vergönnt,  das  gelobte  Land
wenigstens  aus  der  Ferne  zu  schauen;  die  Königin  Luise  mußte  die  müden  Augen  für
immer  zu  einer  Zeit  schließen,  wo,  wie  sie  selbst  einmal  meint,  Gott  den  zu  sich  nimmt,  den
er  liebhat.  60  Jahre  nach  ihrem  Tode,  am  19.  Juli  1870,  rief  ihr  Sohn  sein  Volk  zu  den
Waffen,  zum  Kampfe  gegen  Frankreich,  zum  Kampfe  für  die  Wiederaufrichtung  des  Deutschen
Reiches.  „Welch  eine  Wendung  durch  Gottes  Fügung!"  so  können  wir,  voll
heißen  Dankes  gegen  des  Himmels  gnädige  Führung,  mit  ihm,  dem  ersten  Deutschen  Kaiser
aus  dem  Haufe  der  Hohenzollern,  ausrufen:  wir,  die  glücklichen  Epigonen,  die  Bürger  eines
Reiches,  das  im  Rate  der  Völker  geachtet  dasteht,  das  da  reich  ist  „an  den  Gütern  und  Gaben
des  Friedens  auf  dem  Gebiete  nationaler  Wohlfahrt,  Freiheit  und  Gesittung!"
Möchten  wir  —  und  damit  will  ich  schließen  —  möchten  wir  beherzigen  und  wahr
machen  die  Worte  der  „deutschesten  der  deutschen  Frauen":  „Wer  liebt,  der  lebt,  und
nur  der  lebt,  der  liebt,  das  ist  mein  Wahlspruch,  mit  dem  ich  lebe
und  st  e  r  b  e."  Das  walte  Gott.  —  G.  M.
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        4.  Deutschlands  Beruf  zur  Weltpolitik  und  Weltwirtschaft.  447
4.  Deutschlands  Beruf  zur  WeltpoliliK  und  Weltwirtschaft.
Von  Paul  Arndt.

Arndt,  Deutschlands  Stellung  in  der  Weltwirtschaft.  2.  Aufl.  Leipzig,  B.  G.  Teubner,
1913.  S.  112—114.
Deutschland  besitzt  alle  Vorbedingungen  zur  allseitigen  (wirtschaftlichen,  kulturellen ­
  und  politischen)  Betätigung  in  fernen  Teilen  der  Erde:  Bevölkerung,  Reichtum,
Bildung,  sittliche  Kraft,  Wagemut.
Aber  ohne  große  Anstrengungen,  ohne  hartes  Ringen,  ohne  viele  Opfer  fällt
uns  das  Glück  nicht  in  den  Schoß.  Jeder  einzelne  muß  sein  Bestes  tun;  nur  der
Fleiß,  die  Tüchtigkeit  und  die  Gewissenhaftigkeit  führen  zu  dauernden  Erfolgen.  Die
Arbeit  der  einzelnen  genügt  jedoch  nicht.  Hinter  all  den  tüchtigen  und  strebsamen
Industriellen,  Kaufleuten  und  Landwirten,  Unternehmern,  Angestellten  und  Arbeitern,
von  denen  jeder  einzelne  an  seiner  Stelle  seine  Schuldigkeit  tut,  muß  die  gewaltige
Gestalt  des  Deutschen  Staates  stehen,  jederzeit  bereit,  den  deutschen  Statsangehörigen
Schutz  vor  den  Übergriffen  Fremder  zu  gewähren  und,  wenn  nötig,  die  Angriffe  des
Auslands  mit  starker  Faust  zurückzuschlagen.  Ja,  noch  mehr,  der  Staat  soll  nicht
immer  hinter  ihnen  stehen;  es  gibt  Zeiten,  zu  denen  er  ihnen  vorangehen  muß,  um
ihnen  erst  die  Bahn  zu  brechen,  die  zur  wirtschaftlichen  Betätigung  führt.  Bald  folgt
die  Flagge  dem  Handel,  bald  der  Handel  der  Flagge.  Weltwirtschaft  und  Weltpolitik
sind  unauflöslich  miteinander  verknüpft.
Wir  wissen  aus  der  Geschichte,  daß  die  schlimmsten  Feinde  Deutschlands  nicht
auswärtige  Gegner  gewesen  sind.  Die  innere  Zwietracht  ist  es,  die  unser  Volk  so
häufig  und  so  schwer  geschwächt  hat.  Auch  gegenwärtig  hemmen  die  inneren  Zwistigkeiten, ­
  wirtschaftliche,  soziale,  konstitutionelle,  konfessionelle  usw.  noch  erheblich  die
äußere  Machtentfaltung  des  Deutschen  Reiches.  Roch  stehen  Millionen  Deutsche  der
neudeutschen  Weltpolitik  verständnislos,  teilweise  murrend  gegenüber.  Darunter
leidet  die  äußere  Politik  des  Deutschen  Reiches,  insbesondere  seine  Kolonialpolitik,
schwer.  Zwar  haben  wir  jetzt  endlich,  nach  Jahrhunderten  der  Zersplitterung,  wieder
eine  starke  Zentralregierung,  welche  die  auswärtige  Politik  zu  leiten  hat;  und  das
Oberhaupt  der  Bundesfürsten  ist  zu  unserem  Heil  ein  Mann,  der  von  der  Wichtigkeit
einer  kraftvollen  Weltpolitik  fest  durchdrungen  ist  und  nicht  oft  genug  betonen  kann,
wie  bitter  not  uns  besonders  eine  starke  Flotte  ist.  Aber  die  Volksvertretung  ist  lange  nur
widerwillig  und  zögernd  auf  der  neuen  Bahn  gefolgt,  wie  sich  namentlich  bei  Kolonialdebatten ­
  zeigte.  In  der  neuesten  Zeit  ist  eine  Wendung  zum  Besseren  eingetreten.
Immer  weitere  Kreise  begreifen  die  Wichtigkeit  der  auswärtigen  Wirtschafts-  und
Machtpolitik  für  die  Erfüllung  unserer  Kulturaufgaben  und  für  die  Lösung  der
sozialen  Probleme.  Es  fehlt  nicht  an  Anzeichen,  daß  sich  der  politische  Gesichtskreis ­
  in  allen  Schichten  der  deutschen  Bevölkerung,  auch  unter  den
Arbeitern,  zu  erweitern  beginnt.  Leider  sind  wir  ja  noch  lange  nicht  genug
den  kleingeistigen,  kleinstaatlichen,  kleinbürgerlichen  Anschauungen,  dem  Erbteil
aus  einer  wenig  ruhmvollen  Zeit  unserer  Entwickelung,  entwachsen.  Eine
großzügige  Weltpolitik,  der  das  Volk  freudig  zustimmt,  wird  unser  inneres  politisches
^eben  von  vielem  Unerfreulichen,  das  jetzt  die  großen  Massen  erbittert,  befreien.  Wie
klein  und  kleinlich  erscheint  nicht  dem,  der  weltwirtschaftlich  und  weltpolitisch  zu  denken
gelernt  hat,  so  manches  Problem,  das  jetzt  noch  bei  uns  die  Volksmassen  in  Atem  hält.
Selbst  einem  Chamberlain  kam  die  Größe  der  Weltreichsprobleme  erst  voll  zum  Bewußtsein, ­
  als  er  über  den  Ozean  nach  Südafrika  fuhr,  und  6000  Seemeilen  von  Westwinster
  entfernt,  begriff  er  kaum  mehr,  wie  sich  die  englischen  Parlamentarier  über
die  Fragen,  die  dort  besprochen  wurden,  so  erhitzen  konnten.  Die  Politik  in  Westwinster
  erschien  ihm  auf  dem  Weltmeere  wie  „Kirchturmspolitik".
        <pb n="476" />
        448  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  I.  Weltwirtschaft.

Die  Diskussion  über  die  Handels-  und  kolonialpolitischen  Probleme  hat  das  Gute
gehabt,  daß  sie  vielen  die  unendliche  Wichtigkeit  unserer  auswärtigen  Wirtschaftsbeziehungen ­
  zum  Bewußtsein  gebracht  und  ihnen  insbesondere  gezeigt  hat,  ein  wie
enger  Zusammenhang  zwischen  der  äußeren  Wirtschaftspolitik  und  der  Sozialpolitik
besteht.  Unser  Wohlstand  nimmt  desto  mehr  zu,  und  die  Verteilung  der  Güter  wird
desto  gerechter,  je  mehr  wir  am  Weltverkehr  teilnehmen.  Die  sozialen  Klassen,  die
sich  jetzt  um  das  unzulängliche  und  verhältnismäßig  karge  Produkt  des  deutschen
Bodens  so  erbittert  streiten,  müssen  einsehen  lernen,  daß  sie  viel  besser  daran  tun,
zusammenzustehen  und  mit  vereinten  Kräften  dem  deutschen  Volke  nach  außen
hin  in  jenen  weiten  Gebieten,  die  noch  der  wirtschaftlichen  Nutzbarmachung  harren,
freie  Bahn  zu  schassen.  Durch  einen  intensiven  ungestörten  weltwirtschaftlichen
Verkehr  wächst  der  Lebensspielraum  im  Vaterlands  selbst;  und  den  Auswanderungslustigen ­
  kann  eine  kraftvolle  Weltpolitik  über  See  eine  neue  Heimat  sichern,
in  der  sie  dem  Deutschtum  erhalten  bleiben.  So  sorgt  die  Mutter  Germania
am  besten  für  die  Lebensnotdurft  der  Millionen  alljährlich  von  ihr  ins  Dasein
gerufenen  Kinder.  Auch  die  jetzigen  grundsätzlichen  Gegner  deutscher  Weltpolitik
können  sich  auf  die  Dauer  der  Erkenntnis  nicht  verschließen,  daß  die  Lösung  der
inneren  sozialen  Probleme  durch  eine  zweckmäßige  äußere  Wirtschafts-  und  Machtpolitik, ­
  insbesondere  durch  eine  großzügige  Kolonialpolitik,  außerordentlich  erleichtert
wird.  Schon  Roscher,  der  nüchterne  und  gewissenhafte  Gelehrte,  hat  betont,  daß  auf
dem  Gebiete  der  Kolonialpolitik  „zukunftsschwangere  Fragen  liegen,  die  unsere
meisten  anderen,  jetzt  so  viel  behandelten  Staats-  und  Gesellschaftsfragen  weitaus  an
Wichtigkeit  übertreffen,  ja  die  richtige  Lösung  der  letzteren  haupsächlich  bedingen".
Die  Weltpolitik  entspricht  den  besten  Traditionen  des  deutschen  Volkes.  Der
Geist  der  alten  Hanseaten  muß  wieder  die  ganze  Nation  durchdringen.  Dann  wird
auch  die  „Seeluft"  allerwärts  ihre  befreiende  Wirkung  zeigen.  Das  Weltmeer  ist  ein
großer  Erzieher.
„Aus  dem  endlosen  Horizont  des  Ozeans  wächst  ein  großer  Zug  von  Kühnheit,
Ausdauer  und  Fernblick  in  den  Geist  und  Charakter  der  Seevölker  hinein.  Seevölker
haben  am  wesentlichsten  mit  beigetragen  zur  Vergrößerung  der  politischen  Maßstäbe.
Die  enge  territoriale  Politik  ist  ihrem  Wesen  nach  kurzsichtig:  das  Meer  erweitert  den
Blick  nicht  bloß  des  Kaufmanns,  sondern  auch  des  Staatsmanns.  Nur  das  Meer
kann  wahre  Weltmächte  erziehen."  (Ratzel.)
Sicher  gehen  wir,  wenn  wir  ein  großes  Volk,  eine  Weltmacht  sein  und  bleiben
wollen,  ernsten  Kämpfen  entgegen.  Aber  das  darf  uns  nicht  schrecken.  Es  liegt  eine
tiefe  Wahrheit  in  dem  Worte,  daß  der  Mensch  im  Frieden  verkümmert.  Häufig  bedarf ­
  es  des  Kampfrufs,  um  die  träge  Welt  wieder  einmal  aus  Stumpfheit  und  Weichlichkeit ­
  aufzurütteln.  Der  Völkerkampf  hat  sich  dem,  der  weit  und  tief  zu  blicken  vermag, ­
  oft  als  ein  Segen  für  die  Menschheit  erwiesen.  Er  bedeutet,  wie  Erich  Marcks
kürzlich  sagte,  „das  Leben  und  die  Energie.  In  Deutschland  hat  der  Kampf  sich  immer
als  den  großen  Schöpfer  auch  innerlicher  Neubildung  in  Staat,  Gesellschaft,  Wirtschaft,
in  aller  Kultur  erwiesen.  Der  Imperialismus  der  neuesten  Tage  zieht  die  Blicke
überall  ins  Weite  und  Helle,  er  entfesselt  und  steigert  die  Kräfte  und  die  Kraft  überall;
er  muß  die  Arbeit  überall  wichtiger,  die  Luft  stärker  und  freier,  das  Selbstgefühl
stolzer  und  kühner  machen.  Von  diesem  starken  Erzieher,  so  scharf  und  hart  er  sei,
von  seiner  schöpferisch  weiten  Phantasie  und  seinem  realistisch  herben  Willen,  von
seiner  ganzen  gewaltigen  Mannhaftigkeit  darf  der  Historiker  freudig  erhoffen,  daß
auch  an  seine  Sturmfahne  der  innere  Segen  für  unsere  Welt  und  unser  Volk  sich
hefte".
Schon  in  den  traurigen  Tagen  des  Deutschen  Bundes,  vor  60—70  Jahren,
hat  ein  so  weltkundiger  und  weitsichtiger  Mann  wie  Friedrich  List  das  deutsche
        <pb n="477" />
        5.  Die  europäischen  Kaffeemärkte.

449

Volk  zu  kühner  wirtschaftlicher  und  politischer  Expansion  angefeuert;  Kraft  habe  es
dazu  reichlich;  nur  den  Mut,  grohzu  sein,  müsse  es  fassen.  Man  hat  den  großen
Patrioten  damals  einen  Phantasten  gescholten.  Aber  bereits  hat  sich  zum  großen  Teil
erfüllt,  was  List  damals  erträumte;  und  was  noch  fehlt,  kann  errungen  werden,  wenn
sich  wirklich  zur  Kraft  der  Wagemut  gesellt.  Wenn  unser  deutsches  Volk  in  der  Welt
weiter  emporsteigen  will,  so  darf  es  sich  durch  die  Gefahren  der  Weltpolitik  nicht
schrecken  lassen;  es  muß  auch  dem  Tode  ins  Angesicht  schauen  können.
„Schicksal  webet  an  stygilchen  Bächen,
Feigen  webet  es  schrecklich  fern.
Steige  hinnieder!
Fasse  die  Hyder!
'Starken  folget  das  Starke  gern".

5.  Die  europäischen  Kaffeemärkte.
Von  Rudolf  Sonndorfer.
Vgl.  S  o  n'n  d  o  r  f  e  r,  Die  Technik  des  Welthandels.  3.  Aufl.  2.  Bd.  Wien  und
Leipzig.  Alfred  Holder,  1905.  S.  157ff.*)
Kaffee  ist  ein  wichtiges  Produkt  der  Tropenzone.  Am  besten  gedeiht  der
Kaffeebaum  an  sanften  Gehängen,  im  humusreichen  Lehmboden  von  Landschaften,
deren  Temperatur  nur  zwischen  15  °  und  23  °  C  schwankt,  und  die  sich  gleichzeitig  eines
bedeutenden  Regenfalles  erfreuen,  welcher  über  einen  großen  Teil  des  Jahres  verteilt
ist:  aber  die  Erntemonate  müssen  unbedingt  trocken  sein.  Für  die  Güte  der  Bohnen
des  arabischen  Kaffeebaumes  ist  entscheidend,  daß  das  Land  nicht  zu  nahe  dem
Meeresspiegel  liege;  im  Gegensatz  zu  ihm  ist  der  l  i  b  e  r  i  s  ch  e  Kaffeebaum,  der  zumeist
an  der  Westküste  Afrikas  gezogen  wird,  eine  Pflanze  des  Tieflandes.
Die  Kultur  des  Kaffees  fordert  viel  Arbeit;  denn  in  der  Zone  tropischer  Regen
soll  der  Boden  möglichst  rein  von  Unkraut  sein,  und  da  nicht  alle  Bohnen  zu  gleicher
Zeit  reif  werden,  muß  wiederholt  geerntet  werden.
Das  wichtigste  Land  für  den  Bau  des  Kaffees  ist  Brasilien,  denn  dieses
liefert  fast  %  der  gesamten  Kaffeemenge,  die  produziert  wird.  Das  Hauptgebiet  der
Produktion  sind  die  beiden  Küstenprovinzen  Rio  de  Janeiro  mit  dem  Hinterlande
Minas-Geraes  und  Süo  Paolo  (Hafen  Santos).  Von  dem  Werte  der  Warenausfuhr
Venezuelas  (Hafenplätze  Maracaibo,  La  Guayra,  Puörto  -  Cabello  rc.)  und
K  o  l  u  m  b  i  a  s  (Hafen  Savonilla)  entfällt  der  stärkste  Anteil  auf  Kaffee.  Relativ
bedeutend  ist  der  Kaffeebau  an  der  Westküste  Zentralamerikas;  allen  voran
ist  jetzt  Guatemala,  dann  folgen  C  o  st  a  r  i  c  a  und  S.  Salvador;  auch  in
Mexiko  steigt  andauernd  die  Produktion  des  Kaffees.  In  Westindien  sind  hervorzuheben ­
  die  Republik  Haiti,  Portorico  und  Jamaika.
Das  zweite  große  Gebiet  der  Kaffeeproduktion  liegt  im  Südosten  Asiens.  An
der  Spitze  steht  Java,  an  dieses  reihen  sich  Sumatra,  Celebes  und  Bali.
Weniger  bedeutend  ist  der  Kaffeebau  auf  den  Philippinen;  auf  Ceylon  ist
er  durch  die  Ilemileiu  vustutrix  fast  vernichtet,  und  auch  in  Britisch-Jndien
ist  ein  Rückgang  bemerkbar.
Dagegen  sind  die  Mengen,  welche  von  dem  bei  den  Orientalen  so  hoch  geschätzten
Mokkakaffee  sowie  aus  dem  Arabien  benachbarten  Teile  Afrikas  in  den  Handel

*)  In  Sonndorfer-Ottel,  Die  Technik  des  Welthandels.  4.  Aufl.  2.  Bd.  Wien
und  Leipzig,  Alfred  Holder,  1912  behandelt  O  t  t  e  l  auf  S.  80—87  die  europäischen  Kaffeemärkte. ­
  —  G.  M.
Mollar,  Volkswirtschaftliches  Quellenbuch.  4.  Aufl.

29
        <pb n="478" />
        450  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  I.  Weltwirtschaft.

kommen,  nur  klein.  Auf  den  Hochebenen  Afrikas  südlich  vom  Äquator  wird  der
Kaffeebau  in  größerem  Maße  in  A  n  g  o  l  a  betrieben,  und  inDeutsch-Ostafrika
bestehen  vielversprechende  Pflanzungen.
Gegenwärtig  kommt  jährlich  ein  Quantum  von  9—10  Millionen  Meter-Zentnern
Kaffee  in  den  Welthandel,  das  ist  mehr,  als  die  Welt  verbraucht.
London  ist  entsprechend  den  Schiffahrtsverbindungen  ein  Hauptstapelplatz
für  Kaffee;  daselbst  find  alle  Sorten  vertreten,  ausgenommen  etwa  die  Provenienzen
von  Niederländifch-Indien,  die  ihren  Weg  hauptsächlich  nach  Holland  nehmen.
In  London  finden  jeden  Dienstag,  Mittwoch,  Donnerstag  und  Freitag  die
öffentlichen  Kaffeeauktionen  statt.  Dieselben  werden  von  den  Brokers  im  Auftrage
der  Importeure  abgehalten.  Der  zur  Auktion  kommende  Kaffee  wird  nach  Qualität
und  Provenienz  in  Serien  und  Lose  geteilt  und  von  dem  Broker  beschrieben,  damit
der  Käufer  sich  schon  früher  orientieren  kann.
Die  Verkaufskonditionen  sind  folgende:  pro  Cwt.  (=50%  kg)  in  sh  und  p,
1—IV2  %  Eskompte  (discount),  Gutgewicht  und  Tara  nach  Provenienz  und  Verpackung. ­
  Der  Verkauf  erfolgt  prompte,  d.  h.  die  Valuta  ist  fällig  in  30  Tagen,
vom  ersten  Samstag  nach  der  Auktion  an  gerechnet.  Der  Broker  erhält  1  %,  und
zwar  y 2  %  vom  Käufer,  y 2  %  vom  Verkäufer.  Der  Ausgleich  erfolgt  zwischen  Käufer
und  Broker.
Die  Anstellungen,  welche  die  Londoner  Kaffeehäuser  nach  dem  Kontinente
machen,  sind  nach  Österreich-Ungarn  gewöhnlich  „cf",  nach  den  Ostseeplätzen,  nach
Norwegen  und  Schweden  „cost"  (erste  Kosten).
Auf  dem  Kontinente  sind  die  zwei  Hauptstapelplätze  für  Kaffee  Hamburg  und
Havre.  Dieselben  haben  eine  führende  Rolle  und  machen  von  Jahr  zu  Jahr
größere  Umsätze.
Hamburg  notiert  Kaffee  pro  %  kg  in  Pfennigen.  Der  Verkauf  bezw.  Kauf
erfolgt  auf  Basis  der  vom  „Vereine  der  am  Kaffeehandel  beteiligten  Firmen"  1889
verfaßten  und  am  5.  Dezember  1899  abgeänderten  allgemeinen  Usancen.
Havre  notiert  Kaffee  pro  50  kg  in  Francs;  Havreser  Konditionen:  Zahlung
Eskompte  1^/2—2  %;  Tara  nach  Provenienz  und  Verpackung.
Marseille  handelt  mit  Kaffee  aus  Brasilien,  Niederländisch-  und  Britisch-Jndien,
  aus  Westindien  (Portorico,  Haiti)  und  von  der  Nordküste  Südamerikas.
Notierung  und  Konditionen  mit  Havre  übereinstimmend.
T  r  i  e  st  ist  seit  Eröffnung  des  Suezkanals,  namentlich  aber  feit  Einführung  des
Differentialzolles  ein  wichtiger  Handelsplatz  für  ostindifchen  Kaffee  und  hat  durch  die
Einrichtung  einer  regelmäßigen  Dampferlinie  nach  Brasilien  auch  für  den  dortigen
Kaffee  erhöhte  Bedeutung  gewonnen.
Triest  notiert  pro  50  kg  netto  in  österreichischen  Kronen  auf  Basis  der  Triefter
Usancen  vom  Jahre  1902.  Bei  Abschlüssen  per  Kasse  beträgt  das  Skonto  4Va  %■
Für  Brasilkaffee  kommtferner  A  n  t  w  e  r  p  en(Anvers)  als  wichtiger  Platz  in  Betracht.
Antwerpen  notiert  pro  50  kg  in  Francs.  Man  kauft  nach  Muster  oder  Type.
Die  holländischen  Plätze  Amsterdam  und  Rotterdam  sind  die  maßgebenden ­
  europäischen  Plätze  für  Kaffee  von  Java,  Sumatra  und  Celebes.  Wie  bekannt,
ist  die  Kaffeekultur  auf  Java  zum  Teile  Zwangskultur.  Dieser  zwangsweise  dem
Gouvernement  für  einen  bestimmten,  fixen  Preis  zu  liefernde  Kaffee  wird  von  der
Niederländischen  Handelsgesellschaft  für  Rechnung  der  Niederländischen  Regierung
nach  Holland  gebracht  und  dort  in  öffentlichen  Auktionen  verkauft.  Diese  Auktionen
finden  abwechselnd  in  Amsterdam  und  Rotterdam  statt;  der  zur  Auktion  kommende
Kaffee  wird  nach  Qualität  und  Provenienz  in  Lose  (lots)  eingeteilt,  taxiert  und  dann
verauktioniert.  Die  Taxe  wird  nach  holländischer  Usance  bestimmt,  d.  i.  pro  V2
in  Cents  holländisch,  da  sowohl  Amsterdam  als  Rotterdam  Kaffee  so  notieren.
        <pb n="479" />
        5.  Die  europäischen  Kaffeemärkte.

451

Die  Auktionen  bieten  den  direkten  Käufern  manche  Vorteile,  obwohl  1  %  von
dem  Werte  als  Registraturspesen  bezahlt  werden  müssen.  In  früheren  Jahren  betrugen
die  auf  den  einzelnen  Monatsauktionen  zum  Verkauf  gelangenden  Quantitäten  gewöhnlich ­
  ca.  100  000  Ballen,  und  es  hatte  der  Ablauf  der  Auktionen  einen  nicht  unwesentlichen ­
  Einfluß,  namentlich  auf  den  deutschen  und  belgischen  Markt;  allein  seit
Eröffnung  der  Terminmärkte  und  seit  dem  Zurückgehen  der  Produktion  auf  Java
ist  der  holländische  Markt  nicht  mehr  in  dem  Maße  tonangebend  wie  früher.
Außer  Europa  sind  die  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  der  größte  Konsument.
Dieselben  versorgen  sich  durch  die  beiden  Hauptplätze  NewPork  und  S  a  n  F  r  anet ­
  s  c  o  aus  Zentral-  und  Südamerika  und  beziehen  auch  kleine  Partien  von  den
Philippinen  und  aus  Niederländisch-Indien  (Sumatra).  New  Jork  notiert  pro
Pfund  englisch,  in  Cents  amerikanisch.
Zum  Schlüsse  wollen  wir  noch  einige  Worte  über  dieKaffeeterminmärkte
sprechen.  Die  wichtigsten  Terminmärkte  für  Kaffee  sind:  Havre,  Hamburg,  Antwerpen, ­
  London,  Marseille,  Amsterdam,  Rotterdam.  Außerdem  findet  auch  in  New  Port
ein  sehr  bedeutendes  Termingeschäft  in  Kaffee  statt.
Der  Unterschied  zwischen  dem  Effektiv-  und  Termingeschäft  läßt  sich  in  folgender
Weise  charakterisieren.  Beim  Effektivgeschäft  kann  ich  jedes  beliebige  Quantum
kaufen,  beim  Termingeschäft  nur  das  durch  die  Börseusancen  von  vornherein  bestimmte ­
  Quantum,  einen  sog.  Schluß.  Dieser  beträgt  in  Hamburg  und
Havre,  den  beiden  größten  Terminmärkten,  500  Sack,  welche  in  Hamburg  zu  29  250  kg
netto,  in  Havre  zu  29  400  kg  netto  gerechnet  werden.  Beim  Effektivgeschäft  wird  auf
Grund  von  Proben  (Mustern)  gekauft;  beim  Termingeschäft  ist  die  Qualität  der  zu
liefernden  Ware  durch  die  Börseusancen  vorgeschrieben.  Die  Hamburger  und  Havreser
Börseusancen  schreiben  vor:  „Santos  good  average“,  d.  h.  Kaffee  aus  Santos  (Brasilien), ­
  gute  Durchschnittsqualität.  Beim  Effektivgeschäft  kann  der  Käufer  den  Bezug
der  Ware,  den  Lieferungstermin  mit  dem  Verkäufer  frei  vereinbaren;  beim  Termingeschäft ­
  sind  die  Lieferungstermine  durch  die  Börseusancen  genau  vorgeschrieben.  Diese
Termine  sind:  Monatstermine,  vom  laufenden  Monat  angefangen  und  noch  die
weiteren  11  Monate.  Man  kann  also  im  Termingeschäft  Kaffee  z.  B.  im  Monat
Januar  bereits  lieferbar  im  Monat  Dezember  kaufen.
Durch  diese  von  vornhinein  fixierten  Quantitäten,  Qualitäten  und  Termine
gleichen  sich  also  die  einzelnen  Termingeschäfte  vollständig;  sie  sind  gleichartig  und
unterscheiden  sich  nur  im  Preis.  Dadurch  ist  die  Möglichkeit  der  Kompensation  und
durch  diese  die  Möglichkeit  der  Spekulation  gegeben,  wie  wir  an  einem  Beispiele
zeigen  wollen.
Hamburg.  A  kauft  am  7.  November  1904  500  Sack  Kaffee,  lieferbar  im
März  1905  zum  Preise  von  38  Pfennigen  pro  V2  kg.  Am  30.  Dezember  1904  notiert
der  Märztermin  40 1 /2-  A,  welcher  seinen  Kauf  am  7.  November  1904  nur  in  der
Hoffnung  auf  eine  Preissteigerung  vollzogen  hat,  verkauft  seinen  Schluß  zu  40)4
und  kassiert  sich  die  Differenz  ein.  Diese  Differenz  beträgt  pro  %  kg  2y 2  Pfennige,
also  bei  29  250  kg  die  Summe  von  1462,50  M.  Diese  Summe  wird  jedoch  um  ca.
400  JI  vermindert,  weil  die  Termingeschäfte  in  Kaffee  in  Hamburg  nur  durch  die
dortige  Waren-Liquidationskasse  gemacht  werden  können,  welche  1  %  Kommission,
Courtage,  Schlußnotenstempel  und  Zinsen  verrechnet.
Würde  Ende  Dezember  1904  der  Märztermin  1905  statt  40)4  3-  B.  35  notiert  haben
und  A  wollte  aus  dem  Engagement  gehen,  wie  man  zu  sagen  pflegt,  so  hätte  er  seinen
Schluß  mit  35  verkaufen  müssen  und  würde  bei  dieseni  Geschäft  1755  Ji  und  die
Spesen  mit  ca.  400  Ji  verloren  haben.  Dies  ist  die  Kehrseite  der  Medaille.
Die  Termingeschäfte  in  Kaffee  werden  an  den  genannten  Terminmärkten,
namentlich  in  Hamburg,  Havre  und  New  Dort  oft  in  kolossalen  Mengen  abgeschlossen
29*
        <pb n="480" />
        452  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  I.  Weltwirtschaft.

und  wirken  für  die  Preisbildung  beim  effektiven  Geschäfte  manchmal  sehr  einschneidend. ­
  Am  7,  November  1904,  welchen  Tag  wir  für  unser  Beispiel  wählten,  wurden
in  Hamburg  28  500  Sack,  in  New  Pork  66  000  Sack  geschlossen,  und  da  war  kein
besonderes  Geschäft.
Durch  das  Deutsche  Börsengesetz  vom  22.  Juni  1896  ist  nun  das  börsenmäßige
Termingeschäft  in  Getreide  und  Mühlenfabrikaten  untersagt.*)  In  Hamburg  wurde
1887  die  Waren-Liquidationskasse  für  das  Termingeschäft  in  Kaffee  und  Zucker
gegründet.
6.  Hamburgs  und  Bremens  Stellung  auf  dem  Weltmärkte.
Von  Kurt  Wiedenfeld.

Wiedenfeld,  Die  nordwesteuropäischen  Welthäfen  (London—Liverpool—Hamburg—
Bremen—Amsterdam—Rotterdam—Antwerpen—Havre)  in  ihrer  Verkehrs-  und  Handelsbedeutung. ­
  Berlin,  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  1903.  S.  297—302.
Hamburg  ist  derjenige  Festlandhafen,  der  —  wie  im  Verkehr  so  im  Handel
—  London  den  stärksten  Wettbewerb  macht,  obwohl  es  in  keinem  Artikel  eine  den
Weltmarkt  beherrschende  Stellung  einnimmt.
Von  Massenrohstoffen  ist  nennenswert  nur  der  Rübenzucker,  dessen  Ausfuhr
der  Hamburger  Eigenhandel  für  Deutschland  und  den  größten  Teil  Österreichs  besorgt,
in  dessen  Umsatz  er  sich  von  Magdeburg  schon  in  ziemlich  weitem  Umfang  befreit  hat.
Daneben  kommt  noch  die  Einfuhr  englischer  Kohle  in  Betracht,  deren  Absatzkreis
jedoch  ziemlich  eng  auf  die  dem  Elbemündungshafen  benachbarten  Gebiete  beschränkt
ist.  Den  zeitweise  recht  starken  Spiritusexport  und  den  nie  sehr  bedeutenden  Wollehandel ­
  hat  dagegen  Hamburg  bereits  fast  ganz  an  Berlin  verloren;  und  hier  sitzen
auch  die  großen  Jmporthäuser,  auf  deren  Rechnung  hauptsächlich  das  in  der  Hamburgischen ­
  Statistik  erscheinende  Getreide  eingeführt  wird,  während  Baumwolle  und
Petroleum  von  Bremen  aus  dirigiert  werden.  In  die  Einfuhr  des  europäischen  Bauund
  Brennholzes  teilt  sich  der  Elbehafen  ebenfalls  mit  Berlin.
Dagegen  ist  Hamburg  einer  der  bedeutendsten  Kaffeemärkte  der  Welt,  nur  von
New  Work  neuerdings  im  Umsatz  übertroffen,  Havre  jedoch  beträchtlich  überragend
und  nicht  nur  für  Deutschland,  sondern  auch  für  den  ganzen  Norden  und  Osten
Europas  der  Bezugsvermittler.  Den  Vorsprung,  den  in  den  achtziger  Jahren  sich
Havre  durch  die  schon  1882  erfolgte  Einführung  des  Kaffeetermingeschäfts  verschafft
hatte,  hat  der  Elbehafen  rasch  eingeholt,  nachdem  auch  er  diese  Geschäftsform  im
Jahre  1888  organisiert  hat.  Es  ist  das  amerikanische  Gewächs,  und  zwar  sowohl  die
edlen  Sorten  Mittelamerikas  und  Westindiens  als  auch  der  gemeine  Brasilkaffee,
das  in  Hamburg,  wie  auch  in  New  Park,  Havre,  Antwerpen  und  Rotterdam,  den
Markt  füllt,  während  die  Bohnen  Ostindiens  hauptsächlich  von  Amsterdam  aus  in  den
Konsum  gebracht  werden.
London  merkt  jedoch  den  Wettbewerb  des  Hamburger  Handels  nicht  so  sehr  in
diesen  Artikeln,  deren  Umsatz  an  der  Themse  nicht  erheblich  ist,  als  vielmehr  in  all  den
zahllosen  Kolonialwaren,  für  die  sich  der  Elbehafen  bereits  selbständig  gemacht  hat,
ohne  doch  zu  einer  regelmäßigen  Marktbildung  schon  gelangt  zu  sein.  So  besteht  hier
ein  kräftiger  Eigenhandel  in  Kakao,  Tee,  Reis  und  Gewürzen,  in  tropischen  Nutzhölzern ­
  und  in  Häuten,  —  alles  Güterarten,  die  für  Londons  Handelsstellung  ausschlaggebende ­
  Bedeutung  haben;  und  ebenso  sind  gerade  Hamburgs  Exporteure  bereits
*)  Börsentermingeschäfte  mit  Getreide  und  Erzeugnissen  der  Getreidemüllerei  sind  auch
nach  dem  Börsengesetze  vom  8.  Mai  1908  8  65  verboten,  über  handelsrechtliche
Lieferungsgeschäfte  mit  diesen  Artikeln  vgl.  8  67  des  Gesetzes.  —  G.  M.
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        6.  Hamburgs  und  Bremens  Stellung  auf  dem  Weltmärkte.  453
stark  in  die  fernen  Gebiete  eingedrungen,  in  denen  Londons  Kaufmannschaft  wettbewerblos ­
  zu  herrschen  sich  gewöhnt  hatte.  Macht  sich  das  auch  quantitativ  noch  nicht
so  sehr  bemerkbar,  so  ändert  es  doch  die  Stellung  des  Themse-Handels  zu  jenen  Erdstrichen ­
  von  Grund  aus  und  trägt  vor  allem  den  Keim  unaufhaltsamen  Fortschritts
in  sich:  die  Bresche  ist  geschlagen.  —
Für  Bremenist  es  charakteristisch,  daß  es  sich  trotz  wenig  günstiger  Lage  durch
eine  festgefügte  Organisation  den  Großhandel  zweier  Artikel  erhalten  hat,  die  es  sonst
wohl  an  das  Hinterland  hätte  abgeben  müssen:  Baumwolle  und  Petroleum.
Die  Bremer  Baumwollbörse  ist  die  einzige  Vereinigung  dieser  Art,  die  sich
grundsätzlich  und  tatsächlich  über  den  Ortsbereich  ihres  Sitzes  hinaus  erstreckt.  Die
Gefahr,  daß  die  in  Mittel-  und  Süddeutschland  domizilierten  Spinnereien  dem  allgemeinen ­
  Zug  der  Entwicklung  folgten  und  unter  Umgehung  des  bremischen  Eigenhandels ­
  sich,  gestützt  auf  die  Arbitration  der  Liverpooler  Börse,  in  unmittelbarer  Verbindung ­
  mit  den  amerikanischen  Exporteuren  setzten,  hat  hier  erfinderisch  gemacht:
im  Jahre  1886  ist  die  Mitgliedschaft  der  Bremer  Börse  aus  die  innerdeutschen  Interessenten ­
  ausgedehnt  und  diesen  eine  besondere  Vertretung  im  Vorstand  eingeräumt
worden;  einige  Jahre  darauf  sind  auch  die  österreichischen  Spinner  beigetreten.  Infolgedessen ­
  besteht  jetzt  der  Vorstand  der  Baumwollbörse  Bremens  aus  zwölf  bremischen ­
  Mitgliedern  und  sieben  Vertretern  der  Baumwollspinner;  und  zwar  entsendet
der  Verein  Süddeutscher  Baumwollspinner  (Augsburg),  das  Elsässifche  Industrielle
Syndikat  (Mülhausen),  der  Verein  Sächsischer  Spinnereibesitzer  (Chemnitz),  der  Verband ­
  Rheinisch  -  Westfälischer  Baumwollspinner  (M.-Gladbach),  der  Verband  der
Krimmitschauer  und  Werdauer  Vigognespinner  und  endlich  der  Verband  der  Baumwollindustriellen
  Österreichs  (Wien)  je  einen  Vertreter,  während  das  siebente  Spinnermitglied
  von  den  Delegierten  der  erstgenannten  fünf  deutschen  Verbände  erwählt  wird.
—  Durch  diese  Organisation  ist  es  gelungen,  das  Interesse  der  Grohkonsumenten  mit
dem  Bestand  der  Bremer  Baumwollbörse  zu  verknüpfen  und  ihr  durch  die  Zuweisung
sämtlicher  Arbitrationen  die  Grundlage  einer  selbständigen  Börsentätigkeit  sowie  die
Macht  zu  wirksamer  Vertretung  der  deutschen  Ansprüche  gegenüber  den  überseeischen
Lieferanten  und  gegenüber  den  Verfrachtern  zu  geben;  wiederholt  können  die  Jahresberichte ­
  von  Erfolgen  erzählen,  die  in  der  Festsetzung  der  Lieferungsbedingungen,
insbesondere  in  den  Oualitätsbestimmungen  und  in  der  Auslegung  der  Verschiffungsgebräuche ­
  erzielt  worden  sind.  Mit  der  Börse  ist  aber  zugleich  für  den  bremischen
Cigenhandel  ein  weites  Feld  selbständiger  Betätigung  erhalten  geblieben,  da  dasselbe
Interesse,  das  die  Spinner  zum  Beitritt  zu  der  eigenartigen  Organisation  veranlaßt,
sie  auch  darauf  führt,  sich  in  ihren  Rohstoffabschlüssen  der  Vermittlung  der  bremischen
Kaufmannschaft  zu  bedienen,  wie  überhaupt  das  auf  realer  Grundlage  beruhende  Bestehen ­
  einer  Börse  immer  wieder  Verkehr  herbeilockt.  Während  also  Havre  zu  gutem
Teil  seinen  Baumwollhandel  an  die  Mittelpunkte  des  nordfranzösischen  Industriebezirks
  hat  abgeben  müssen,  während  auch  Bremen  selbst  im  Wollegeschäft  seine
Position  nicht  behaupten  kann,  hat  es  doch  im  Baumwollhandel,  der  allgemeinen
Cntwicklungsrichtung  entgegen,  feine  Bedeutung  noch  gesteigert  und  ist  jetzt  der  einzige
Platz  der  Erde,  der  sich  ebenbürtig  neben  Liverpool  stellen  kann.
Ferner  ist  Bremen  der  Sitz  der  Deutsch-Amerikanischen  Petroleum-Aktiengesellschaft ­
  und  damit  eines  Unternehmens  geworden,  das  in  ganz  Mitteldeutschland
den  Verkauf  des  amerikanischen  Petroleums  beherrscht,  das  auch  in  West-  und  Süddeutschland ­
  unmittelbar  tätig  ist  und  auf  Ostdeutschland  durch  die  mit  ihm  finanziell
Susammenhängende  Königsberger  Handelskompagnie  Einfluß  gewonnen  hat.  Die
bremische  Gesellschaft  ist  unter  den  von  der  stanclarck  Oil  Company  für  den
europäischen  Absatz  gegründeten  Unternehmungen  die  größte  geworden;  weder  die
Anglo-American  Oil  Company  Londons,  noch  die  American  Petroleum  Company
        <pb n="482" />
        454  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  1.  Weltwirtschaft.

Rotterdams,  noch  die  vansko  Petroleum  Aktieselskab  Kopenhagens,  noch  endlich
die  Looietä  Italo-Americana  del  Petrolio  Venedigs  können  sich  an  Weite  des
zugewiesenen  Geschäftsbereichs  oder  an  Höhe  des  Umsatzes  mit  ihr  messen.  Dabei  ist
die  Lage  des  Weserhafens  für  die  Versorgung  seines  Konsumgebiets  nichts  weniger
als  günstig,  und  tatsächlich  wird  auch  fast  der  ganze  Verkehr  der  D.-A.  P.-A.-G.  über
Hamburg  und  Rotterdam  geleitet.  Wenn  trotzdem  die  Gesellschaft  ihren  Handelssitz
in  Bremen  genommen  und  behalten  hat,  so  verdankt  das  die  Stadt  den  Gründern
und  bisherigen  Leitern  des  Unternehmens,  die,  Glieder  einer  bremischen  Familie  und
daher  mit  amerikanischen  Handelsverhältnissen  vertraut,  zuerst  in  Europa  die  Bedeutung ­
  des  neuen  Leuchtstoffs  erkannt  und  im  Jahr  1862  mit  seiner  Einführung
begonnen  haben,  die  dann  dem  übermächtigen  Emporkommen  des  benachbarten  Elbehafens ­
  im  Jahr  1886  durch  die  Einstellung  des  ersten  Tankdampfers  auf  dem  Atlantischen ­
  Ozean  wirksam  entgegengetreten  sind  und  schließlich  den  Entschluß,  sich  an  die
Standard  0U  Company  anzuschließen,  zur  rechten  Zeit  gefunden,  dem  deutschen
Unternehmungsgeist  zugleich  den  gebührenden  Einfluß  gewahrt  haben;  anders  als  in
den  übrigen  Petroleumgesellschasten  seiner  Mitgründung,  hat  der  amerikanische  Trust
nur  in  der  D.-A.  P.-A.-G.  nicht  die  Mehrheit  der  Aktien  im  Besitz,  und  deshalb  ist
diese  Gesellschaft  noch  immer  als  ein  bremisches  Unternehmen,  nicht  schlechthin  als
ein  Organ  der  Standard  011  Co.  zu  bezeichnen.*)
Der  dritte  Zweig,  in  dem  die  Weserstadt  die  Bedeutung  eines  Weltmarktplatzes
hat,  ist  der  Tabakhandel:  er  ist  seit  jener  Zeit  hier  zentralisiert,  in  der  die  bremischen
Auswandrerschiffe  das  amerikanische  Gewächs  als  willkommene  Rückladung  in  die
Heimat  regelmäßig  mitzunehmen  begonnen  haben,  und  dann  dank  der  ihm  innewohnenden ­
  Beharrungskraft  festgehalten  worden.  Noch  heute  ist  Bremen  für  ausländischen ­
  Tabak  der  wichtigste  Markt  der  Erde,  selbst  Liverpool  überragend  und  von
Amsterdam  nur  im  Handel  der  ostindischen  Marken  übertroffen.
Endlich  nimmt  Bremen  eine  selbständige  Stellung  noch  im  Handel  mit  Reis
und  mit  tropischen  Nutzhölzern  ein,  die  es  aus  Indien  bezieht;  im  Umsatz  des  amerikanischen ­
  Getreides  erhebt  es  sich  dagegen  ebenso  wie  im  Ausfuhrgeschäft  nicht  über
Lokalbedeutung  hinaus.

7.  Die  Bedeutung  der  Kolonien  für  die  deutsche
Volkswirtschaft.
Von  Bernhard  Dernburg.

Dernburg,  Zielpunkte  des  deutschen  Kolonialwesens.  Zwei  Vorträge.  6.—10.  Tausend.
Berlin,  E.  S.  Mittler  und  Sohn,  1907.  S.  49—51.
Die  Entwicklung  unseres  deutschen  Kolonialbesitzes  ist,  vom  handelspolitischen
Standpunkte  aus  gesehen,  nach  folgenden  vier  Richtungen  zu  beurteilen:
1.  Sie  sichert  der  stetig  wachsenden  Bevölkerung  unseres  Vaterlandes,  die  mit
Rücksicht  auf  das  zur  Verfügung  stehende  limitierte  innerdeutsche  Areal  mehr  und
mehr  sich  der  I  n  d  u  st  r  i  e  zuwenden  muß  und  auf  den  Export  angewiesen  bleibt,
zunächst  große  und  sich  steigernde  Aufträge,  also:  Arbeit.  Daneben  ermöglicht
sie  eine  bessere  Lebenshaltung  dieser  unserer  deutschen  Bevölkerung  durch  billige  Produktion ­
  von  Nahrungsstoffen  der  verschiedensten  Art  und  ermöglicht  es,  diese
Ernährung  unabhängiger  zu  gestalten  vom  Ausland.
*)  Dieses  Verhältnis  hat  sich  jetzt  geändert:  mit  dem  Austritt  des  Bremers  Schütte
ist  der  Sitz  der  D.-A.  P.-A.-G.  nach  Hamburg  verlegt  und  der  8tauäarä  Oil  Co.  das  Übergewicht ­
  des  Aktienbesitzes  überlassen  worden.  (Zusatz  aus  dem  Jahre  1912.)
        <pb n="483" />
        7.  Die  Bedeutung  der  Kolonien  für  die  deutsche  Volkswirtschaft.  435
2.  Kolonien,  die  richtig  und  zielbewußt  geleitet  sind,  sichern  der  deutschen  Produktion ­
  einen  großen  Teil  derjenigen  Rohstofse,  welche  zum  eigenen  Verbrauch
innerhalb  der  Nation  und  zum  Zwecke  der  Veredelung  des  Arbeitsmaterials  vieler
Millionen  deutscher  Arbeiter  dienen.
3.  Sie  sichert  dem  deutschen  Fabrikanten,  dem  deutschen  Arbeiter  einen  Einfluß
auf  die  Preisgestaltung  dieser  Rohmaterialien  gegenüber  monopolistischen ­
  Tendenzen  des  Auslandes,  sei  es  in  der  Zoll-  und  Steuerpolitik  der  Staaten,
sei  es  in  den  Kombinationen  einzelner  Individuen.  Sie  sind  deshalb,  da  sich  der
Preis  einer  Ware  auf  dem  Weltmarkt  regelt,  der  Arbeitslohn  aber  niemals  mehr,  als
Weltmarktpreis  minus  Kosten  des  Rohmaterials  betragen  kann,  ein  wichtiger  Regulator ­
  für  den  Preis  unserer  nationalen  Arbeit.
4.  Sie  schützt  und  stärkt  unsere  nationale  Zahlungsbilanz,  indem  sie
unsere  Kapitalien  und  den  Überschuß  unserer  Arbeit  nicht  zur  Zahlung  für  Rohmaterialien ­
  an  das  Ausland  zu  schicken  nötigt,  sondern  denselben  innerhalb  unserer
eigenen  Binnenwirtschaft  erhält.  Sie  sichert  damit  gleichzeitig  die  Stabilität  unserer
deutschen  Währung,  vermindert  die  Gefahr  des  Abflusses  von  Edelmetall  an  das
Ausland  und  vermag  auf  diese  Weise  auch  in  der  eigentlichen  deutschen  Wirtschaft  eine
größere  Stabilität  für  den  Preis  des  Geldes  zu  erreichen.
Schließlich  bildet  sie  ein  kräftiges  strategisches  und  taktisches  Mittel  in  all  denjenigen ­
  Fällen,  wo  für  die  deutsche  nationale  Wirtschaft  Verträge  oder  Vereinbarungen ­
  mit  anderen  Weltnationen  geschlossen  werden  müssen  zur  Sicherung  des
gegenseitigen  Absatzes  und  Austausches  von  Roh-  und  Fertigprodukten.
Das  ist  die  Bedeutung  einer  deutschen  kolonialenWirtschaft
im  Lichte  der  gegenwärtigen  handelspolitischen  Weltlage.  Ihre  Ausführung  bedeutet
demnach  nicht  mehr  und  nicht  weniger  als  die  Frage  der  Zukunft  der  nationalen ­
  Arbeit,  die  Frage  des  Brotes  vieler  Millionen  Industriearbeiter,  die
Frage  der  Beschäftigung  der  heimischen  Kapitalien  im  Handel,  im  Gewerbe,  in  der
Schiffahrt.
Es  wäre  demnach  nichts  weniger  als  ein  großes  Vergehen  an  Deutschland  und
seiner  industriellen  Zukunft,  wenn  nicht  alle  ernsthaften  kaufmännisch  gebildeten
Deutschen  dieser  Frage  ihr  allergrößtes  Interesse  zuwenden  würden,  wenn  sie  nicht
mit  aller  Intensität  einer  Regierung  ihre  Unterstützung  leihen  würden,  welche  diese
Gesichtspunkte  fest  im  Auge  hat,  die  K  o  l  o  n  i  e  n  einer  sachgemäßen  Entwickln ­
  n  g  im  Laufe  der  Zeiten  zuzuführen  strebt.  Ein  jeder  von  Ihnen  hat  ein  Interesse
an  der  sachgemäßen  Lösung  dieser  Arbeit.  Es  ist  eine  Arbeit  über  viele  Jahre,  ja
Jahrzehnte.  Sie  hat  zu  beginnen  mit  der  Organisation  der  Verkehrswege, ­
  und  das  ist  die  Frage  der  Stunde.*)  Stehen  Sie  fest  und  einmütig  hinter  uns
in  der  Forderung  nach  diesen  Mitteln,  und  tragen  Sie,  die  berufenen  Vertreter  der
gesamten  Kaufmannschaft  von  Deutschland,**)  in  Ihre  Heimat,  in  Ihre  Berufskreise, ­
  in  Ihre  Kontore  die  Überzeugung,  die  ich  hoffentlich,  wo  sie  nicht  schon  bestand,
in  Ihnen  erweckt  habe,  daß  es  sich  in  der  d  e  u  t  s  ch  e  n  k  o  l  o  n  i  a  l  e  n  B  e  w  e  g  u  n  g

*)  Der  Reichstag  hat  bekanntlich  in  den  Jahren  1908  und  1910  den  Verbündeten
Regierungen  die  geforderten  Mittel  für  den  Ausbau  des  kolonialen  Eisenbahnnetzes  bewilligt; ­
  nach  Durchführung  des  Bauprogramms  werden  wir  in  Afrika  4100  km  Bahnlinien
haben.  —  G.  M.
**)  Dernburgs  Vortrag  fand  am  11.  Januar  1907  in  Berlin  auf  Veranlassung  des
Deutschen  Handelstages  statt  und  war  von  etwa  1600  Personen  besucht,  hauptsächlich  von
Vertretern  der  Handelskammern  und  von  sonstigen  Kaufleuten  und  Industriellen,  s.  Handel
und  Gewerbe.  Zeitschrift  für  die  zur  Vertretung  von  Handel  und  Gewerbe  gesetzlich
berufenen  Körperschaften.  Herausgegeben  von  Soetbeer.  14.  Jahrgang.  Berlin,  Carl  Heymanns
Verlag,  1907.  S.  243  f.  —  G.  M.
        <pb n="484" />
        456  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  I.  Weltwirtschaft.

um  eine  nationale  Frage  allerer  st  en  Ranges  handelt,  und  daß  jeder
gute  Deutsche,  jeder  verständige  Kaufmann  ohne  Rücksicht,  ob  Groß-  oder  Kleinkaufmann,
  ohne  Rücksicht  auf  Konfession  diese  Fragen  zu  lösen  mitberufen  ist,  im  Interesse ­
  des  großen  deutschen  Vaterlandes.
Anmerkung.  Über  die  Beziehungen  der  Technik,  der  Wissenschaft  und  der  Kunst  zur
Kolonialpolitik  äußert  sich  Dernburg  a.  a.  O.  S.  11—13  folgendermaßen:
„Die  Technik  ist  vielleicht  die  wichtigste  Hilfswissenschaft  des  Kolonisators.  Wir  haben
den  Bohrtechniker  und  den  Windmotor,  von  denen  wir  mit  Sicherheit  erwarten  können,  daß
sie  das  große,  jetzt  als  wasserlos  geltende  südwestasrikanische  Schutzgebiet  in  denselben  blühenden
Zustand  versetzen  werden,  in  dem  sich  zurzeit  die  englische  Kapkolonie  befindet,  die  unter
ganz  gleichen  Verhältnissen  emporgewachsen  ist,  aber  mangels  dieser  Hilfsmittel
auch  hundert  Jahre  dafür  gebraucht  hat.  Wir  haben  den  Elektrotechniker,  der  große  ausbeutungsfähige ­
  Wasserkräfte  in  den  Dienst  der  Kultur  spannen  wird  ....  Wir  haben  den
Geologen,  der  heute  noch  unbekannte,  aber  jedenfalls  sehr  große  mineralische  Schätze  finden
und  dadurch  einer  großen  Anzahl  von  Menschen  eine  lohnende  Beschäftigung  geben  wird.
Unsere  Juristen  helfen  uns,  einheimisches  Recht  und  fremden  Gebrauch  nützlich  zusammenzuschmieden; ­
  die  vergleichende  Rechtswissenschaft  findet  auch  in  Afrika  ein  ähnlich  reiches
Feld  ihrer  Betätigung  wie  die  vergleichende  Völkerkunde  und  Anthropologie,  der  wir  ja  auch
bezüglich  der  Erforschung  unserer  Schutzgebiete  schon  manches  zu  danken  haben.  Dazu  kommen
Chemie,  Geographie,  Botanik,  Zoologie  usw.,  die  wieder  der  Landwirtschaftslehre  vorarbeiten,
in  welcher  sich  ein  spezieller  Zweig,  die  tropische  Landwirtschaftslehre,  ausgebildet  hat.
Unsere  Theologen  und  die  vergleichende  Religionswissenschaft  werden  unsere  Missionen
unterstützen  in  der  Erkenntnis  der  Wege,  wie  alte  Anschauungen  durch  christliche  Begriffe
ersetzt  werden.  Unsere  Philologen  bringen  uns  durch  Feststellung  der  Worte  und  Wortkombinationen ­
  das  Geistesleben  der  Eingeborenen  näher.  Unsere  Volkswirtschaftler  und
Historiker  ziehen  die  Vergleiche  mit  der  Tätigkeit  anderer  Kolonisationsnationen  und  werden
uns  helfen,  aus  deren  Erfahrungen  unserseits  ohne  teures  Lehrgeld  zu  lernen,  wo  es  nicht
etwa  durch  die  absolute  Neuheit  der  Situation  notwendig  wird.  Die  Statistik  ist,  wie  auf
allen  Gebieten  der  Politik,  so  auch  auf  dem  der  Kolonialpolitik,  nicht  zu  entbehren.  Neue
Methoden  in  der  Landvermessung  stellen  die  Sicherheit  des  Besitzes  schneller  her  als  wie  zuvor.
Diese  Beispiele  lassen  sich  willkürlich  vermehren,  und  sie  zeigen,  wie  man  in  moderner
Weise  kolonisieren  soll,  wie  sich  bei  dieser  Kolonisation  die  angewandte  und  die  theoretische
Wissenschaft  die  Hand  zu  reichen  haben,  und  wie  die  Fehler  vermieden  werden  können,  die
unnütze  Opfer,  viel  Blut  und  mancherlei  Schwierigkeiten  zu  Hause  und  draußen  verursachen.
Dieses  Fortschrittes  werden  sich  dann  schnell  der  Handel  und  das  Kapital  bemächtigen.  Eine
verständige  Regierung  wird  diese  Bahn  zielbewußt  verfolgen,  und  die  Periode  des  Übergangs, ­
  in  der  die  Opfer  noch  den  Nutzen  überwiegen,  wird  wesentlich  abgekürzt  werden.
Es  sind  aber  nicht  nur  die  Wissenschaften,  die  hundertfältige  Beziehungen  zur  Kolonialpolitik ­
  haben.  Auch  die  Kunst  findet  ein  reiches  Feld  von  Aufgaben  und  Motiven  und  vermag ­
  mit  Mitteln,  wie  sie  keine  Wissenschaft  besitzt,  uns  diese  weit  entfernten  und  wunderbaren ­
  Länder  und  Leute  menschlich  näher  zu  bringen.  Dichter,  die,  wie  Kipling  in  England,
Pierre  Loti  in  Frankreich,  ihre  Motive  ausschließlich  aus  den  Kolonien  nehmen,  haben  wir
freilich  noch  nicht  in  Deutschland,  und  unsere  Maler  haben  es  sich  bisher  noch  entgehen  lassen,
ihre  Motive  unter  dem  dankbaren  blauen  Himmel  von  Südwestafrika  und  in  den  Urwäldern
von  Togo  und  Kamerun  oder  am  Kilimandjaro  zu  holen.  Aber  da  es  die  Aufgabe  der
Kunst  ist,  durch  ihre  Werke  in  jedem  Menschen  das  Beste  und  Edelste,  das  in  ihm  verborgen
ist,  auszulösen  und  die  Empfindung  in  das  Bewußtsein  zu  übertragen,  so  hat  sie  auch  in
unseren  Kolonien  eine  große  Ausgabe.  Denn  uns  sind  in  denselben  geschenkt  Länder  von
wilder  Schönheit,  von  einer  großartigen  Natur,  Tier-  und  Pflanzenwelt.  Es  liegt  in  dem
Wesen  der  Kolonisation,  daß  sie  diesen  Dingen  nicht  freundlich  ist,  daß  sie  zu  einer  gewissen
Zerstörung  und  Zurückdrängung  hinneigt  und  aus  materiellem  Interesse  in  das  Antlitz  von
Gottes  freier  Natur  hineinzukorrigieren  sucht.  Da  hat  die  Kunst  die  Sendung,  den  Sinn
für  das  Edle  und  Schöne  in  einer  freien  und  unberührten  Welt  zu  heben,  da  werden  der
Dichter  und  der  Musiker  wie  der  bildende  Künstler  der  deutschen  Nation  einen  großen  Dienst,
ihrer  ethischen  und  ästhetischen  Empfindung  einen  großen  Vorschub  leisten."  —  G.  M-
        <pb n="485" />
        8.  Die  Baumwollkultur  in  Togo.

457

8.  Die  Baumwollkultur  in  Togo.
Von  Karl  Helfserich.
Helfferich,  Die  Baumwollfrage.  In:  Marine-Rundschau.  Redaktion:  Nachrichtenbureau ­
  des  Reichs-Marine-Amts.  15.  Jahrgang.  Berlin,  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  1904-S.
  661—664  und  6.  666—667.
Die  Baumwolle  spielt  in  der  gesamten  Erwerbs-  und  Verbrauchswirtschaft  der
europäischen  Industriestaaten  eine  solche  Rolle,  daß  durch  die  Gestaltung  der  Baumwollversorgung
  der  Nationalreichtum  dieser  Staaten  und  die  Lebenshaltung  ihrer
Bevölkerung  auf  das  stärkste  berührt  werden.  Nicht  zum  wenigsten  hängt  von  der
Lösung  der  Baumwollfrage  ab  die  wirtschaftliche  Machtstellung  des  alten  Europa
gegenüber  der  aufstrebenden  und  herrschlustigen  Tochter  jenseits  des  Ozeans.
Diese  Erkenntnis  hat  bewirkt,  daß  im  Laufe  der  letzten  Jahre  in  den  verschiedenen ­
  europäischen  Industriestaaten  eine  rasch  anwachsende  Bewegung  entstanden  ist,
welche  die  Einführung  der  Baumwollkultur  auf  einer  möglichst  breiten  Basis  in  bisher ­
  vernachlässigten  Gebieten  bezweckt.  Abgesehen  von  Rußland,  wo  die  Verhältnisse
durchaus  anders  liegen  als  in  Mittel-  und  Westeuropa,  ist  die  Bewegung  zugunsten
der  Ausdehnung  des  Baumwollbaus,  der  „Baumwollkulturkampf",  überall  aus  der
privaten  Initiative  der  unmittelbar  berührten  Kreise  hervorgerufen,  und  bei  aller
Unterstützung,  die  ihr  von  amtlichen  Stellen  zuteil  wird,  zieht  die  Bewegung  auch  in
ihrer  weiteren  Entwicklung  aus  der  privaten  Initiative  ihre  beste  Kraft.
Die  Bewegung  ist  organisiert  in  großen  Vereinigungen,  die  im  Wege  von  freiwilligen ­
  Beiträgen  ihrer  in  der  Hauptsache  aus  Interessenten  und  Jnteressentenverbänden
  bestehenden  Mitglieder  die  Mittel  zur  Förderung  der  Baumwollkultur  in
neuen  Gebieten  aufbringen.  In  Deutschland  hat  das  Kolonialwirtschaftliche ­
  Komitee  sich  bereits  im  Jahre  1900  entschlossen,  unter  Verzicht  auf  weitere
theoretische  Erörterung  in  der  Kolonie  Togo  einen  praktischen  Versuch  mit  der  Einführung ­
  der  Baumwollkultur  nach  einem  wohlvorbereiteten  und  systematischen  Plane
zu  unternehmen.  In  England  wurden  die  von  einzelnen  Handelskammern  (vor  allen
von  Oldham,  Manchester  und  Liverpool)  ausgehenden  Bestrebungen  im  Mai  1902
in  der  „  British  Cotton  Growing  Association“  zusammengefaßt.  Im  Januar  1903
gründeten  die  französischen  Baumwollinteressenten  nach  dem  deutschen  und  englischen
Vorbild  die  „Association  Cottoniere  Coloniale“,  und  noch  in  demselben  Jahre
taten  sich  die  belgischen  Interessenten  gleichfalls  zu  einer  „Association  Cottoniere“
zusammen.
Es  ist  natürlich,  daß  die  einzelnen  Vereinigungen  ihr  Augenmerk  zunächst  auf
die  für  den  Baumwollbau  geeigneten  Kolonien  ihres  Heimatlandes  richteten;  daß  sie
auf  Grund  der  bisherigen  Kenntnisse  und  Erfahrungen  in  eine  Prüfung  darüber  eintraten, ­
  welcher  Teil  ihres  Kolonialbesitzes  für  die  Einführung  einer  leistungsfähigen
Baumwollkultur  den  besten  Erfolg  verspreche.
Soviel  bis  jetzt  feststeht,  kommen  in  erster  Linie  in  Betracht  die  westafrikanischen
Kolonien  Englands,  Frankreichs  und  Deutschlands,  in  denen  die  klimatischen  Verhältnisse, ­
  die  Bodenbeschaffenheit  und  die  Bevölkerung  besonders  günstige  Vorbedingungen
für  den  Baumwollanbau  darstellen.  Die  einheimische  Baumwolle  ist  allerdings  überwiegend ­
  in  einem  mehr  oder  weniger  verwilderten  Zustand,  aber  es  haben  sich  auch
unter  den  einheimischen  Arten  Qualitäten  gefunden,  die  der  Durchschnittsqualität  der
amerikanischen  Baumwolle  überlegen  sind,  und  vor  allem  hat  es  sich  als  möglich  gezeigt, ­
  durch  Kreuzungen  uitd  rationelle  Kulturmethoden  ein  Produkt  zu  gewinnen,
das  es  mit  dem  amerikanischen  durchaus  aufnehmen  kaitn.
        <pb n="486" />
        458  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  I.  Weltwirtschaft.

Neben  Westafrika  scheinen  vor  allem  Britisch-  und  Deutsch-Ostafrika  sowie
Britisch-Zentralafrika  günstige  Aussichten  zu  bieten,  und  zwar  namentlich  für  die  Produktion ­
  einer  der  ägyptischen  Baumwolle  nahekommenden  Qualität.  Es  wird
namentlich  in  England  viel  bemerkt,  daß  —  während  bisher  alle  Versuche,  die
ägyptische  Baumwolle  in  Amerika  oder  Indien  zu  naturalisieren,  gescheitert  sind  —
die  ägyptische  Baumwolle  in  Ostafrika  ihre  charakteristische  und  wertvolle  Eigenschaft,
den  langen  und  seidenartigen  Stapel,  behält.  Eine  Baumwollprobe  aus  Deutfch-Ostafrika
  wurde  von  der  Liverpooler  Baumwollbörse  als  „the  best  Egyptian  Substitute ­
  ever  produced“  bewertet.
Abgesehen  von  den  beiden  genannten  Länderkomplexen,  kommen  für  die  Versuche ­
  mit  Baumwollkulturen  in  dem  großen  „Cotton  Belt“  natürlich  noch  zahlreiche
andere  Gebiete  in  Betracht;  für  die  Engländer  vor  allem  Westindien,  woher  vor
hundert  Jahren  England  die  Hälfte  seines  Bedarfs  an  Rohbaumwolle  bezog;  für
Deutschland  außerhalb  seines  eigenen  Kolonialreichs  vor  allem  gewisse  Gebiete  in
Kleinasien,  in  denen  wir  heute  schon  größere  wirtschaftliche  Interessen  haben.
Kurz,  es  ist  ein  gewaltiges  und  aussichtsvolles  Feld,  das  der  Tätigkeit  der
europäischen  Baumwollvereinigungen  offensteht.  Aber  auch  darüber  darf  man  sich
wohl  keinen  Illusionen  hingeben,  daß  es  großer  Aufwendungen  sowie  einer  ausdauernden ­
  und  planmäßigen  Arbeit  bedürfen  wird,  um  dieses  Feld  für  die  europäische ­
  Baumwollindustrie  nutzbar  zu  machen.
Das  deutsche  Kolonialwirtschaftliche  Komitee  darf  stolz  darauf  fein,  daß  es  nicht
nur  den  Anstoß  zu  der  wirksamen  Organisation  der  kolonialen  Baumwollkulturversuche
  gegeben  hat,  sondern  daß  es  auch  mit  seiner  Arbeitsmethode  —  namentlich  in
Westafrika  —  vorbildlich  gewirkt  hat.  Dieses  große  Verdienst  wird  auch  vom  Auslande ­
  neidlos  anerkannt.
Das  System,  nach  welchem  das  Kolonialwirtschaftliche  Komitee  bisher  in  Togo
gearbeitet  hat,  und  das  in  seinen  wesentlichen  Zügen  von  den  Engländern  und  Franzosen ­
  in  ihren  westafrikanischen  Besitzungen  adoptiert  worden  ist,  geht  darauf  hinaus,
den  Baumwollanbau  als  Eingebornenkultur,  d.  h.  als  Kleinkultur  der  ackerbautreibenden ­
  Eingeborenen,  einzuführen,  und  zwar  unter  Zuhilfenahme  amerikanischer
Neger,  die  theoretisch  und  praktisch  in  der  Baumwollkultur  ausgebildet  sind.  Einige
solche  Baumwollexperten  sowie  die  notwendige  maschinelle  Ausrüstung  wurden  von
dem  unter  der  Leitung  des  bekannten  BookerWafhington  stehenden  Tuskegee
Normal  and  Industrial  Institute  in  Alabama  beschafft.
Im  November  1900  trat  die  erste  Baumwollexpedition  des  Kolonialwirtschaftlichen ­
  Komitees  ihre  Ausreise  nach  Togo  an.  Ihre  Aufgabe  war  eine  vorbereitende;
sie  sollte  die  Möglichkeit  einer  rationellen  Baumwollkultur  als  Eingeborenenkultur  in
Togo  feststellen  und  gegebenenfalls  die  Marktfähigkeit  des  Produkts  für  die  deutsche
Industrie  nachweisen.  Die  Aufgabe  wurde  gelöst  durch  die  Errichtung  einer  Versuchsund ­
  Lehrstation  in  Tove,  im  Zentrum  des  für  den  Baumwollanbau  in  Betracht
kommenden  Gebiets,  und  durch  die  Errichtung  einer  Anzahl  von  kleineren  Versuchsfarmen ­
  bei  den  einzelnen  Regierungsstationen,  deren  Leiter  angewiesen  waren,  den
Bestrebungen  der  Expedition  jede  mögliche  Förderung  angedeihen  zu  lassen.  Die
Pflanzung  in  Tove  stellte  in  zahlreichen  Versuchen  die  günstigste  Pflanzzeit  fest  und
ermittelte  die  für  den  Anbau  sich  am  besten  eignenden  Varietäten;  sie  zog  ferner  Eingeborene ­
  aus  den  verschiedensten  Teilen  der  Kolonie  heran,  um  sie  in  der  Anwendung
rationeller  Kulturmethoden,  im  Gebrauch  von  Pflug,  Ginmaschine  und  Presse  usw.
zu  unterweisen.  Auf  Grund  der  Erfahrungen  der  Versuchspflanzung  in  Verbindung
mit  denjenigen  der  Stationsfarmen  konnte  das  Komitee  die  Ergebnisse  des  ersten
Versuchsjahres  (1901)  dahin  zusammenfassen,  daß  das  für  den  Baumwollanbau  geeignete ­
  Areal  der  Kolonie  Togo  an  Ausdehnung  ungefähr  dem  Baumwollarsal
        <pb n="487" />
        9.  Aus  der  Geschichte  der  deutschen  Kolonialpolitik.

439

Ägyptens  entspreche;  daß  die  klimatischen  und  Bodenverhältnisse  für  die  Baumwolle
günstig  seien;  daß  die  erzielte  Baumwolle  in  ihrer  Qualität  mindestens  der  Marke
middling  american  gleich,  in  ihrer  Ausgiebigkeit  jedoch  noch  verbesserungsfähig  fei;
daß  die  verhältnismäßig  dichte  Bevölkerung  zur  Ausnahme  der  Baumwollkultur  sich
hinreichend  willig  und  intelligent  zeige;  daß  schließlich  die  Rentabilität  der  Baumwollkultur ­
  als  Eingeborenenkultur  gesichert  erscheine,  sobald  eine  Verbilligung  des
Transports,  insbesondere  durch  den  Bau  einer  Eisenbahn  von  der  Küste  nach  dem
Hinterlande,  erreicht  sei.
Aus  dieser  im  ersten  Versuchsjahr  gewonnenen  Grundlage  ist  seither  mit
wachsendem  Erfolg  weitergearbeitet  worden.
Wie  nun  auch  die  bis  jetzt  vorliegenden  bescheidenen  Anfänge  mit  unserer
kolonialen  Baumwollkultur  sich  gestalten  mögen,  zwei  Gewinne  können  heute  schon
verzeichnet  werden.
Der  erste  Gewinn  ist,  daß  es  zum  ersten  Male  an  einem  ganz  besonders  wichtigen ­
  Einzelfall  einem  großen  Teil  der  deutschen  Industrie  und  des  deutschen  Handels
zum  Bewußtsein  gekommen  ist,  wie  es  unter  Umständen  für  die  Sicherung  unserer
heimischen  Volkswirtschaft  notwendig  werden  kann,  auf  die  natürlichen  Hilfsquellen
unserer  Kolonien  zurückzugreifen,  und  daß  zum  ersten  Male  ein  großer  Teil  der
deutschen  Industrie  und  des  deutschen  Handels  sich  zu  einem  einheitlichen  Vorgehen,
das  die  Nutzbarmachung  unserer  kolonialen  Hilfsquellen  bezweckt,  zusammengeschlossen
hat.  .  .  .
Der  zweite  Gewinn  ist,  daß  die  Leitung  und  die  bisherigen  Erfolge  der  deutschen
Baumwollunternehmung  die  Aussicht  eröffnen,  daß  die  wirtschaftliche  Energie  in  Verbindung ­
  mit  der  wissenschaftlichen  Gründlichkeit  —  die  Eigenschaften,  denen  das  neue
Deutschland  seinen  großen  wirtschaftlichen  Aufschwung  verdankt,  —  auch  auf  kolonialem ­
  Felde  schließlich  sich  durchsetzen  wird.  Jedenfalls  hat  Deutschland  in  seinem
Baumwollunternehmen  zum  ersten  Male  auf  kolonialem  Gebiete  bahnbrechend  und
vorbildlich  auch  für  die  größeren  und  älteren  Kolonialmächte  gewirkt.

Anmerkung.
Cingeborenenkultur
im  Jahre*)
1901/2
1902/3
1903/4
1904/5
1905/6

Die  Fortschritte,  die  der  Baumwollanbau  seit  seiner  Einführung  als

in  Togo  gemacht  hat,
Ballen  zu  250  kg
40
80
128
519
857

sind  daraus  zu  ersehen,  daß  geerntet  wurden
im  Jahre*)  Ballen  zu  250  kg
1906/7  1205
1907/8  1691
1908/9  2337
1909/10  1840
1910/11  2123

Supf,  Deutsch-koloniale  Baumwollunternehmungen.  Bericht  Xll  (Frühjahr  1910).
IBerlin,  Druck  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  1910.]  S.  72  und  Deutsch-koloniale  Baumwollunternehmungen. ­
  Bericht  XVI  (Frühjahr  1912).  In:  Verhandlungen  der  Baumwoll-Kommission
des  Kolonialwirtschaftlichen  Komitees.  ]Berlin,  Druck  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  1912.]

S.  28.  —  G.  M.

s.  Aus  der  Geschichte  der  deutschen  Kolonialpolitik.
Von  Karl  Bunter.

Bunter,  Der  deutsche  Kaufmann  und  die  koloniale  Expansion  der  Völker  Westeuropas. ­
  jRede.j  Berlin,  Georg  Reimer,  1910.  S.  14—16,  S.  17—18  und  S.  22—24.
Friedrich  Wilhelm,  der  Große  Kurfürst  von  Brandenburg,  der  in  seinen
Jünglingsjahren  von  holländischer  Seegröße  starke  Eindrücke  für  sein  Leben  empfangen
*)  Unter  Jahr  ist  der  Zeitraum  vom  1.  Oktober  bis  zum  30.  September  zu  verstehen.
        <pb n="488" />
        460  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  I.  Weltwirtschaft.

hatte,  und  der  auf  dem  Totenbette  die  Parole  Amsterdam  ausgab,  versuchte  zu  Anfang ­
  seiner  Regierungszeit  eine  brandenburgifch-ostindische  Kompagnie  nach  holländischem ­
  Muster  zu  gründen.  Der  Plan  scheiterte  an  der  Unmöglichkeit,  20  000  Reichstaler
  zur  Anzahlung  für  das  dänische  Tranquebar  aufzubringen.  Sein  Versuch,  sich
im  letzten  Viertel  des  17.  Jahrhunderts  in  Westafrika  festzusetzen  und  gleichzeitig  in
Westindien  unter  irgendwelcher  Form  bei  Franzosen,  Engländern  oder  Dänen  seinen
Schiffen  und  ihrer  Ladung  Einlaß  zu  verschaffen,  war  der  Versuch,  eine  in  Brandenburg ­
  beheimatete,  in  enger  Beziehung  zum  Staate  stehende  Kompagnie  am  afrikanischwestindischen ­
  Sklavenhandel  zu  beteiligen.  An  diesem  kurfürstlichen  Unternehmen
waren,  wie  bei  dem  ostindischen,  deutsche  Kaufleute  nicht  beteiligt,  sondern  kurfürstliche
Beamte,  holländische  Kapitalisten  und  die  Stadt  Emden.  In  den  brandenburgischen
Ländern  des  17.  Jahrhunderts  waren  keine  Kaufleute  vorhanden,  deren  Gesichtskreis
und  Mittel  auf  das  Salzwasser  gereicht  hätten.  Sie  wußten  zwar  „mit  ihren  Privilegien ­
  denen  Littauern  und  Polen  die  Beutel  zu  schneuzen",  wollten  aber  nichts,  „bei
der  See  aventüren",  so  sagte  im  Jahre  1684  der  welterfahrene  Holländer  Raule,  die
treibende  Kraft  bei  des  Kurfürsten  afrikanischen  Plänen.
Der  traurige  Ausgang  des  brandenburgischen  Unternehmens  zeigt,  wie  auch
ein  willensstarker,  zielbewußter  Fürst  scheitern  mußte,  da  die  Zeit  nicht  reif  war.
Handelsstationen  haben  einen  Zweck,  wenn  ein  Kaufmann  da  ist,  der  sie  nützen  kann;
sie  können  bestehen,  wenn  eine  Macht  vorhanden  ist,  die  den  Kaufmann  und  seine
Station  draußen  mit  starker  Hand  gegen  Angriffe  bewaffneter  Konkurrenten  schützen
kann.  Beides  fehlte  dem  damaligen  Brandenburg-Preußen.
Die  Rauleschen  Unternehmungen  sowie  eine  ganze  Anzahl  von  überseeischen
Projekten,  die  den  preußischen  Königen  des  18.  Jahrhunderts  von  Ausländern  unterbreitet ­
  wurden,  waren  im  Grunde  weiter  nichts  als  Versuche  holländischer,  englischer
oder  französischer  Untertanen,  unter  dem  Schutze  der  preußischen  Flagge  nach  Ländern
und  Meeren  zu  handeln,  die  ihnen  unter  ihren  eigenen  Landesflaggen  durch  Monopolkompagnien ­
  verschlossen  waren.  Die  fremden  Unternehmer  wollten  nur  ein
„Oktroi"  und  den  „Pavillon",  d.  h.  einen  königlichen  Freibrief  und  das  Recht,  die
preußische  Flagge  zu  führen.  Deutsche  Kaufmannsunternehmungen  waren  es  nicht,
wohl  aber  hätten  sie  möglicherweise  Pionierarbeit  für  den  deutschen  Handel  leisten
können.  Die  preußischen  Könige  waren  allen  diesen  Anerbietungen  gegenüber  meist
in  der  Lage  des  Ohnmächtigen,  der  möchte,  aber  nicht  kann.  Sie  hätten  die  Gelegenheit ­
  gern  ergriffen,  mit  ihrer  Flagge  auf  der  See  zu  erscheinen,  das  Generaldirektorium ­
  ist  immer  dafür,  der  Minister  des  Auswärtigen  aber  gibt  den  Ausschlag  durch
Antworten,  die,  in  der  Form  verschieden,  dem  Sinne  nach  stets  bedeuten,  daß  Seine
Majestät  ablehnen  muß,  da  Sie  „jetziger  Zeit  die  Seepuissancen  zu  menagiren  Ursach
  haben".
Im  schroffen  Gegensatze  zu  weitsichtigen  Gedanken  und  Denkschriften  preußischer
Könige  und  Staatsmänner  steht  auch  jetzt  noch  das  Können  und  Wollen  des  preußischen ­
  Untertanen.  Den  klassische»  Ausdruck  findet  sein  Philisterstandpunkt  in  der
Schilderung  der  Residenzstadt  Berlin  vom  Jahre  1798,  wo  es  im  Anschluß  an
asiatische  Handlungspläne  heißt:  „Daß  ein  Einländer  auf  eine  solche  Idee  hatte  geraten ­
  können,  wird  derjenige  nicht  glauben,  der  den  biederen  Sinn  des  Brandenburgers ­
  kennt,  welcher  gemeiniglich  lieber  auf  seinem  Boden  bleibt".  „Hätte  man
doch  nicht  vergessen,  daß  es  unserer  Bestimmung  gar  nicht  angemessen  ist,  nach
höheren  Dingen  zu  trachten,  als  wozu  uns  die  natürliche  Lage,  in  der  wir  uns
befinden,  auffordert.  Betragen  wir  uns  derselben  gemäß,  so  ist  unser  Glück  gemacht,
das  wir  in  einem  anderen  Weltteile  aufzusuchen  wohl  nicht  befugt,  noch  angewiesen ­
  sind."
        <pb n="489" />
        9.  Aus  der  Geschichte  der  deutschen  Kolonialpolitik.

461

Das  letzte  Drittel  des  18.  Jahrhunderts  brachte  den  die  Salzsee  befahrenden
Deutschen,  d.  h.  vor  allem  den  Bremern  und  Hamburgern,  die  Möglichkeit  eines
legitimen  westindischen  Handels.  In  den  sechziger  Jahren  eröffneten  die  Dänen
St.  Thomas,  wo  sich  dann  bald  der  Charlotte-Amalie-Hafen  zur  internationalen  Poststation ­
  für  ganz  Westindien  entwickelte.  Frankreich,  von  England  schwer  bedrängt,
ließ  kurz  darauf  unter  gewissen  Einschränkungen  fremde  Schiffe  in  seinen  Zuckerinseln
zu.  Dazu  kam,  daß  Spanien  von  1765—1788  allmählich  allen  Spaniern  und  allen
spanischen  Häfen  den  Verkehr  mit  den  amerikanischen  Kolonien  gestattete  und  damit
erweiterte  Möglichkeiten  eines  gewinnbringenden  Schmuggels  schuf.  1776  wurde  in
Bremen  die  erste  Zuckerraffinerie  eröffnet  durch  einen  Unternehmer,  der  selbst  in
Westindien  gewesen  war,  um  dieselbe  Zeit  blühen  hier  die  Tabaksmanufakturen  auf,
die  zuerst  um  1650  erwähnt  werden.
Das  große  Ereignis  aber  dieser  Zeit  war  die  Empörung  der  dreizehn  englischen
Kolonien.  Auch  bei  dieser  Gelegenheit  wurde  den  Hanseaten  klargemacht,  daß  sie
nicht  Seemächte,  sondern  Handelsrepubliken  seien.  Auf  Veranlassung  des  britischen
Residenten  wurde  im  Jahre  1776  ein  Schiff  in  Hamburg  von  Senats  wegen  an  die
Kette  gelegt,  weil  es  „Rebellen",  d.  h.  Nordamerikanern,  gehöre.  Erst  nach  Wochen
ward  es  freigegeben  nach  einem  feierlichen  Eide  der  Befrachter,  daß  dies  nicht  der
Fall  fei.
Als  aber  der  amerikanische  Krieg  dem  Ende  zuging,  traten  noch  im  Jahre  1782
zur  Erschließung  des  neuen  Handelsgebietes  unternehmende  Kaufleute  in  Hamburg
zusammen.  Ihr  Sendbote  überbrachte  einen  Brief  an  den  Kongreß  mit  einem  Glückwunsch ­
  zu  der  Befreiung,  dem  „erhabenen  Ereignis,  dem  Wunder  dieser  und  der
spätesten  Zeiten",  und  am  20.  April  1783  ging  das  „erste  Schiff,  genannt  Elise  Katharina, ­
  Capitän  Peter  Kratz,  seitdem  die  13  vereinigten  Provinzen  in  Nordamerika
von  England  frey  erkläret  worden,  von  hier  nach  Charlestown  und  Philadelphia  in
See".  Bald  ließen  sich  Hamburger  und  Bremer  und  auch  andere  deutsche  Kaufleute
in  Amerika  nieder.  Baltimore,  der  große  Markt  für  die  Virginia-  und  Maryland-Tabake,
  und  Charleston,  der  Ausfuhrplatz  des  Karolina-Reises,  wurden  bevorzugt  von
Kaufleuten,  die  nach  erfolgreicher  Arbeit  in  die  Heimat  zurückkehrten.
Und  nun  erfolgte  ein  rascher  Aufschwung  des  transatlantischen  Handels  der
Hamburger  und  Bremer.  1792  erklärten  die  Kommerzdeputierten  dem  Senat,  „daß
Hamburg  so  gut  wie  England,  Holland,  Frankreich  und  Spanien  den  Kaffee  sowohl
wie  auch  die  mehresten  der  übrigen  westindischen  Produkte  direkt  aus  Amerika
kommen  lasse".  Direkt  bezogener  Tabak  und  Reis  werden  Bremer  Stapelartikel.
Dafür  gehen  dann  als  Zahlung  schlesische  Linnen  und  sächsische  Strumpfwaren  direkt
nach  Amerika,  und  der  Bericht  über  die  Leipziger  Ostermesse  von  1796  stellt  fest,  daß
die  unmittelbaren  Seeverbindungen  „absonderlich  für  Hamburg  und  demnächst  für
Bremen  von  großer  Wichtigkeit,  auch  selbst  für  hiesige  Lande  keineswegs  gleichgültig ­
  sind".
So  bildeten  die  letzten  Jahre  des  18.  Jahrhunderts  einen  Höhepunkt  für  den
deutschen  Überseehandel.
Hatte  das  ausgehende  18.  Jahrhundert  unseren  Kaufleuten  den  Zutritt  nach
Nordamerika  gebracht,  so  hatte  das  beginnende  19.  ihnen  die  Pforten  des  romanischen
Teiles  der  neuen  Welt  geöffnet.  Als  1807  zur  Durchführung  der  Kontinentalsperre
französische  Heere  in  die  iberische  Halbinsel  einrückten,  war  das  Haus  Braganza  nach
Rio  entflohen,  und  Brasilien  wurde  ohne  ernste  Zuckungen  aus  einer  portugiesischen
Kolonie  ein  selbständiges  Kaiserreich  mit  offenem  Auslandshandel.  Gleichzeitig  begann ­
  der  Freiheitskampf  der  Kreolen  im  spanischen  Amerika,  wo  sofort  als  Helfer  in
der  Not  und  gewinnsuchende  Kaufleute  Nordamerikaner  und  Engländer  in  Buenos
Aires  und  anderen  Plätzen  erschienen.  Die  Hanseaten  mußten  noch  1815  auf  eine
        <pb n="490" />
        462  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  I.  Weltwirtschaft.

Drohung  des  Königs  von  Spanien  zurückstehen.  Als  aber  1822  die  Vereinigten
Staaten  und  bald  darauf  auch  England  die  südamerikanischen  Republiken  anerkannt
hatten,  da  faßte  in  der  letzten  Jahresversammlung  des  Ehrbaren  Kaufmanns  der
Präses  die  große  Errungenschaft  des  Jahres  in  die  Worte  zusammen:  „Hamburg  hat
Kolonien  erhalten."
In  diesem  Jubelruf  drückte  sich  jahrhundertelanges  Sehnen  und  hoffnungsfrohe
Zukunftsahnung  aus.  Hat  man  die  Reisen  Alexander  v.  Humboldts  die  zweite,  die
wissenschaftliche,  Entdeckung  Südamerikas  genannt,  so  kann  man  die  Jahre,  die  nun
folgten,  die  dritte,  die  wirtschaftliche,  Entdeckung  des  südlichen  Kontinentes  nennen.
Hier  standen  zum  ersten  Male  in  Übersee  die  hanseatischen  Kaufleute  in  freiem  Wettbewerbe ­
  mit  anderen  Völkern,  unbehindert  durch  koloniale  Monopole  und  koloniale
Traditionen,  nicht  mehr  als  Schleichhändler  oder  Gelegenheitssucher.
Durch  den  Zwang  eines  Vierteljahrtausends  hatten  sie  gelernt,  jeden  Weg  zu
nützen,  der  sich  ihnen  bot.  Sie  hatten  gelernt,  auch  ohne  den  Rückhalt  eines  starken
nationalen  Staates,  durch  eigene  Findigkeit  und  Zähigkeit  sich  eine  Stellung  in  der
Welt  des  Handels  zu  schaffen.  Sie  hatten  allerdings  auch  gelernt,  sich  vor  den  Mächtigen ­
  dieser  Welt  zu  ducken  und  zu  drücken.  Ihre  Stadtstaaten  waren  zu  Kaufmannsgemeinschaften ­
  geworden,  deren  Leben  sich  ganz  auf  die  eigenen  Jnteressenkreise  eingestellt ­
  hatte;  sie  hatten,  wie  Bürgermeister  Smidt  es  1808  faßte,  in  ihrem  „individuellen ­
  Civismus  und  hanseatischen  Föderalismus"  es  verlernt,  „Deutsche  zu  sein"
und  „mit  den  übrigen  vereinigten  Stämmen  der  deutschen  Nation  Leid  und  Freude
zu  teilen".
Es  ist  ungerecht,  über  diese  Kaufmannsaristokratien  hart  abzuurteilen.  Ihre
Zustände  waren  gegeben  durch  ihre  geographische  Lage,  durch  die  geschichtliche  Entwicklung ­
  Westeuropas  und  des  alten  Deutschen  Reiches.  Diese  selben  hanseatischen
Kaufleute  sind  in  weiterem  Verlaufe  des  19.  Jahrhunderts  die  Pioniere  eines  großen
deutschen  Vaterlandes  in  der  Übersee  geworden,  lange  ehe  es  wieder  eine  deutsche
Flagge  gab.  Damals  aber,  als  sie  sich  anschickten  zu  ihrer  neuen  nationalpolitischen
Aufgabe,  des  soll  man  eingedenk  sein,  da  war  die  Forderung  von  Einigkeit  und  Recht
und  Freiheit  für  das  deutsche  Vaterland  im  deutschen  Inlande  noch  mit  bitterer  Gefahr ­
  für  Leib  und  Leben  verbunden.
Über  dem  Jammer  der  Reaktionszeit  wollen  wir  deshalb  in  diesem  Zusammenhange ­
  eines  deutschen  Mannes  nicht  vergessen,  unseres  Friedrich  List,  der  mit  hinreißender ­
  Beredsamkeit  seinen  Glauben  an  ein  freies,  industriegewaltiges  und  feemächtiges
  Deutschland  öffentlich  bekannte  und  als  ein  Märtyrer  dieses  seines  Glaubens
starb.  Ihn  hatte  der  Staatsgedanke  mächtig  gepackt  zu  einer  Zeit,  wo  es  keinen
deutschen  Staat  gab;  ihn,  den  Schwaben,  der  die  weite  Welt  gesehen,  der  die  Erbärmlichkeit ­
  der  kleinen  deutschen  Despotien  und  die  Weltgröße  der  Angelsachsen  am  eigenen
Leibe  erfahren  hatte.
„Nirgends  haben  Arbeitsamkeit  und  Sparsamkeit,  Erfindungs-  und  Unternehmungsgeist ­
  der  Individuen  Bedeutendes  zustande  gebracht,  wo  sie  nicht  durch  die
bürgerliche  Freiheit,  die  öffentlichen  Institutionen  und  Gesetze,  durch  die  Staatsadministrationen ­
  und  durch  die  äußere  Politik,  vor  allem  aber  durch  die  Einheit  und
Macht  der  Nation  unterstützt  gewesen  sind."  „Die  Geschichte  kennt  kein  reiches,  kein
Handel-  und  gewerbetreibendes  Volk,  das  nicht  auch  ein  freies  gewesen  wäre."
So  faßte  er  das  Ergebnis  seiner  Geschichtsauffassung  zusammen  und  prophezeite,
seiner  Zeit  genial  voraneilend,  den  „souveränen  Kirchspielen"  der  Hanseaten,  daß  sie
für  ihre  Nation  werden  müßten,  „was  London  und  Liverpool  den  Engländern,
New  York,  Boston  und  Philadelphia  den  Amerikanern  sind";  für  ihre  Nation,  die
„von  der  Natur  selbst  berufen  ist,  sich  unter  den  kolonisierenden  und  kulturverbreitenden ­
  Nationen  in  die  erste  Reihe  zu  stellen".
        <pb n="491" />
        1.  Der  Übergang  Deutschlands  vom  Agrarstaate  zum  Industriestaats.  463

II.  va§  Problem  -es  Industriestaates.

1.  Der  Übergang  Deutschlands  vom  Agrarstaate
zum  Industriestaats.
Von  Ludwig  Pohle.
Pohle,  Die  Entwicklung  des  deutschen  Wirtschaftslebens  im  letzten  Jahrhundert.
Fünf  Vorträge.  2.  Aufl.  Leipzig,  B.  G.  Teubner,  1908.  S.  21—26.
Bis  zur  Gründung  des  neuen  Reichs  ist  die  schärfere  Ausprägung  des  industriestaatlichen ­
  Charakters  Deutschlands  ganz  überwiegend  das  Ergebnis  der  Entwicklung
der  innerdeutschen  Verhältnisse.  Das  Maß  von  Industrialisierung,  das  Deutschland
bis  zu  diesem  Zeitpunkt  erreichte,  hat  es  in  der  Hauptsache  aus  eigener  Kraft  erreicht.
Der  Handelsverkehr  mit  dem  Auslande  ist  dagegen  zur  Erklärung  der  Erscheinung
erst  in  zweiter  Linie  heranzuziehen.  Die  Hauptursache  der  Zunahme  der  gewerblichen
Quote  der  Bevölkerung  bis  1871  ist  im  Grunde  höchst  einfacher  Natur.  Sie  liegt
in  der  fortschreitenden  Loslösung  der  gewerblichen  Tätigkeit  von  der  Hauswirtschaft
und  ihrer  Verselbständigung  zu  besonderen  Berufen.  Bei  immer  mehr  Gewerbeerzeugnissen ­
  tritt  an  die  Stelle  der  familienwirtschaftlichen  Eigenproduktion  die  berufsmäßige ­
  gewerbliche  Herstellung.  Und  dieser  Prozeß,  z.  B.  das  Aufhören  des  Spinnens
und  Webens  für  den  eigenen  Bedarf,  war  unbedingt  notwendig,  wenn  man  der  Vorteile ­
  der  neuen  Technik,  die  für  diese  Gewerbe  im  18.  Jahrhundert  erfunden  worden
war,  teilhafllg  werden  wollte.  Nur  bei  einer  Produktion  im  großen  konnten  die
neuen  Arbeitsmethoden  ihre  gewaltig  verbilligende  Wirkung  entfalten.  Infolgedessen
ist  nicht  nur  in  den  Städten,  sondern  auch  in  den  Dörfern  im  19.  Jahrhundert  die
gewerbliche  Arbeit  im  Hause  für  die  Bedürfnisse  des  Hauses,  die  zu  Anfang  des
Jahrhunderts  noch  so  erheblichem  Umfang  besaß,  immer  mehr  eingestellt  worden.
Das  Spinnen  und  Weben,  das  Nähen  und  Schneidern,  das  Backen  und  Schlachten,
das  Seifekochen  und  Lichterziehen,  das  Bierbrauen  und  Krauteinlegen  und  noch  eine
ganze  Reihe  anderer  gewerblicher  Arbeiten,  sie  hören  zunehmend  auf,  hauswirtschaftliche ­
  Tätigkeiten  zu  fein,  und  werden  besondere  gewerbliche  Berufe.  Statistisch
stellt  sich  der  Vorgang  aber  als  eine  Zunahme  des  gewerblichen  auf  Kosten  des  landwirtschaftlichen ­
  Teiles  der  Bevölkerung  dar.
Eigentlich  handelt  es  sich  dabei  freilich,  wie  unschwer  zu  erkennen,  nur  um  eine
scheinbare  Verschiebung.  Denn  die  Landwirte,  deren  Zahl  nach  der  Statistik  abnimmt,
dürfen  nur  cum  grano  salis  als  Landwirte  bezeichnet  werden.  In  Wirklichkeit  sind
sie  Berufszwitter,  die  vielleicht  %  ihrer  Arbeitszeit  mit  landwirtschaftlichen  und  %  mit
gewerblichen  Arbeiten  beschäftigt  sind.  Wenn  nun  an  Stelle  dieses  Zustandes  ein
neuer  tritt,  bei  dem  sich  die  Landwirte  viel  ausschließlicher  der  Urproduktion  widnien,
auf  die  Eigenproduktion  der  von  ihnen  gebrauchten  Gewerbeprodukte  aber  verzichten,
diese  vielmehr  von  fremden  Wirtschaften  fertig  beziehen,  so  ist  klar,  daß  in  der
Statistik  hieraus  eine  prozentuale  Zunahme  der  Gewerbtreibenden  sich  ergeben  muß.
Denn  die  Statistik  ermittelt  ja  nur,  wieviel  Menschen  sich  berufsmäßig  den  verschiedenen ­
  Produktionszweigen  widmen,  —  und  die  Zahl  der  berufsmäßigen  Gewerbtreibenden ­
  nimmt  naturgemäß  durch  diese  Entwicklung  zu  —  sie  untersucht  aber
nicht,  wieviel  gewerbliche  Arbeit  früher  und  jetzt  in  den  einzelnen  Haushaltungen
geleistet  worden  ist.  In  Wahrheit  handelt  es  sich  aber  bei  dem  Vorgang,  der  statistisch
als  ein  relatives  Wachstum  der  Industrie  erscheint,  nicht  um  einen  Rückgang  der
Landwirtschaft,  sondern  nur  um  eine  Einschränkung  der  hausgewerblichen  Eigen-
        <pb n="492" />
        464  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  II.  Industriestaat.

Produktion.  Die  wirkliche  volkswirtschaftliche  Bedeutung  der  Landwirtschaft  wird
jedenfalls  durch  diesen  Vorgang  an  sich  nicht  vermindert.
Zu  dieser  ältesten  und  vielleicht  wichtigsten  Ursache  der  wachsenden  Industrialisierung ­
  der  modernen  Kulturstaaten  gesellt  sich  als  zweiter  in  der  gleichen  Richtung
wirkender  Umstand  die  zunehmende  Ersetzung  organisierter  durch  unorganisierte
Materie,  wie  Sombart,  der  zuerst  hierauf  aufmerksam  gemacht  hat,  den  Vorgang
treffend  bezeichnet.  Wenn  z.  B.  das  Holz  als  Brennmaterial  durch  die  Kohle  und
als  Baumaterial  beim  Häuser-,  Brücken-  und  Schiffsbau  durch  das  Eisen  verdrängt
wird,  so  ergibt  sich  hieraus  in  der  Berufsstatistik  ein  Anwachsen  der  Industrie,  weil
die  im  Bergbau  und  in  den  Eisengewerben  beschäftigten  Personen  der  Berufsabteilung
Industrie  zugezählt  werden.  Das  gleiche  Resultat  wird  erzielt,  wenn  an  die  Stelle
des  tierischen  Motors  in  Bergbau  und  Industrie  die  Dampfmaschine  tritt,  wie  dies
bei  uns  um  die  Mitte  des  letzten  Jahrhunderts  in  großem  Umfange  geschah.  Ein
erheblicher  Teil  der  Verschiebung,  die  in  den  Anteilen  der  landwirtschaftlichen  und  der
gewerblichen  Bevölkerung  an  der  Gesamtvolkszahl  eingetreten  ist,  ist  auf  Rechnung
dieses  Umstandes  zu  setzen.
Neben  diesen  beiden  Hauptursachen,  welche  vor  1870  die  Umbildung  Deutschlands ­
  vom  Agrarstaat  zum  Industriestaat  bewirkt  haben,  hat  nun  aber  auch  schon
in  dieser  Zeit  die  Gestaltung  des  Handelsverkehrs  mit  dem  Auslande  eine  Rolle
gespielt,  wenn  auch  nur  eine  Rolle  von  sekundärer  Bedeutung.  Es  ist  durchaus  falsch,
wenn  man  Deutschland  als  ein  Land  hinstellt,  das  im  Beginn  des  19.  Jahrhunderts
noch  über  einen  großen  Überfluß  an  Bodenprodukten  verfügte,  von  dem  es  einen
Teil  dem  Auslande  mitteilte.  Allerdings  hat  damals  Deutschland  einen  beträchtlichen
Getreide-,  Holz-  und  Schafwollexport  gehabt,  allein  bei  Bodenprodukten  im  ganzen
ergibt  sich  keine  Mehrausfuhr,  sondern  im  Gegenteil  eine  Mehreinfuhr.  Soweit  wir
den  deutschen  oder  wenigstens  den  preußischen  Außenhandel  statistisch  zu  verfolgen
in  der  Lage  sind,  immer  zeigen  die  Zahlen,  daß  Deutschland  das  ganze  19.  Jahrhundert ­
  hindurch  in  gewissem,  wenn  auch  zunächst  noch  recht  bescheidenem  Umfange
ein  Exportindustriestaat  gewesen  ist,  d.  h.  daß  bei  Bodenprodukten  seine  Einfuhr
größer  war  als  seine  Ausfuhr,  während  bei  industriellen  Fabrikaten  umgekehrt  der
Export  den  Import  übertraf.  Die  Kargheit  des  deutschen  Bodens  machte  es  den
Bewohnern  unseres  Vaterlandes  auch  damals  schon  unmöglich,  die  Vodenprodukte,
die  sie  in  Form  von  Nahrungs-  und  Genußmitteln  sowie  von  Rohstoffen  von  auswärts
bezogen,  dem  Auslande  wieder  mit  Bodenerzeugnissen  zu  bezahlen,  sondern  sie  mußten
ihm  für  die  empfangenen  Agrarprodukte  zum  großen  Teil  Erzeugnisse  des  deutschen
Gewerbefleißes,  insbesondere  Gewebe,  anbieten.  Die  Kolonialwaren,  welche  Deutschland ­
  in  den  ersten  Jahrzehnten  des  letzten  Jahrhunderts  einführte,  wurden  zum  großen
Teil  mit  schlesischer  Leinwand  bezahlt.  Und  nicht  einmal  den  Flachs,  den  die  deutsche
Leinenindustrie  damals  verarbeitete,  konnte  Deutschland  vollständig  selbst  produzieren.
Der  Übergang  zum  Exportindustriesystem,  den  die  deutsche  Volkswirtschaft  nach  der
Wiedererrichtung  des  Reichs  in  beständig  wachsendem  Maße  vollzog,  war  also  nichts
durchaus  Neues  für  Deutschland.  Neu  und  unerhört  war  nur  das  Tempo,  in  dem
seit  1871  und  speziell  in  den  letzten  beiden  Jahrzehnten  des  Jahrhunderts  die  Ausbreitung ­
  der  Exportindustrie  vor  sich  ging.  Von  dem  Gesamtwerte  der  Ausfuhr  im
deutschen  Spezialhandel  machten  im  Durchschnitt  der  Jahre  1874—77  die  Fabrikate
erst  etwa  37  %  aus,  dreißig  Jahre  später,  von  1904—1906  betrug  der  Anteil  der
Fabrikate  am  Gesamtwerte  schon  über  65  %.  Im  Durchschnitt  der  letztgenannten  drei
Jahre  übertraf  die  Ausfuhr  an  Fabrikaten  die  Einfuhr  um  fast  2Vz  Milliarden  Ji*)

*)  In  den  Jahren  1907—1910  betrug  der  Anteil  der  Fabrikate  am  Gesamtwerte  der
Ausfuhr  im  deutschen  Spezialhandel  68,3°/ 0 :  die  Ausfuhr  von  Fabrikaten  übertraf  im  Durch-
        <pb n="493" />
        1.  Der  Übergang  Deutschlands  vom  Agrarstaate  zum  Industriestaats.  465

In  diesem  beschleunigten  Anwachsen  der  Exportindustrie  haben  wir  die  Hauptursache ­
  dafür  zu  erblicken,  daß  auch  nach  1871  die  Zunahme  des  industriellen  auf
Kosten  des  agrarischen  Deutschland  noch  weitere  Fortschritte  gemacht  hat.  Nach  1870
liegen  also  die  Wurzeln  dieser  Erscheinung  nicht  mehr  hauptsächlich  in  den  inneren
deutschen  Verhältnissen,  sondern  sie  sind  in  erster  Linie  zu  suchen  in  der  Gestaltung
der  Handelsbeziehungen  zum  Auslande.  Daneben  hat  sich  allerdings  auch  nach  1870
der  Prozeß  des  Aufhörens  der  gewerblichen  Eigenproduktion  und  der  Ersetzung
organisierter  durch  unorganisierte  Materie  noch  weiter  fortgesetzt.  In  der  letzteren
Beziehung  sei  nur  an  die  gewaltige  Entwicklung  der  chemischen  Industrie  seit  1870
erinnert,  die  zu  einem  nicht  geringen  Teile,  wie  z.  B.  bei  der  Verdrängung  der  von
der  Landwirtschaft  angebauten  Farbpflanzen  durch  die  aus  dem  Steinkohlenteer  gewonnenen ­
  Farbstoffe,  mit  dem  zuletzt  erwähnten  Vorgang  zusammenhängt.
Die  wirtschaftlichen  Beziehungen  Deutschlands  zum  Auslande  haben  indessen
nicht  bloß  auf  dem  Wege  der  Ausbreitung  des  Exportindustriesystems  den  Übergang
Deutschlands  zum  überwiegenden  Industriestaat  gefördert.  Betrachtet  man  die
neueste  ökonomische  Entwicklung  Deutschlands  lediglich  unter  dem  Gesichtspunkte  des
Übergangs  zum  Exportindustrialismus,  so  stößt  man  auf  eine  mit  dieser  Annahme
in  keiner  Weise  zu  vereinigende  Tatsache,  nämlich  die  Tatsache,  daß  unsere  Produktion
auf  industriellem  Gebiete  offenbar  schneller  wächst  als  unsere  Ausfuhr  an  Fabrikaten,
und  daß  demgemäß  unsere  Fabrikatenausfuhr  einen  abnehmenden  Teil  unserer
industriellen  Produktion  darstellt.  Hier  liegt  ein  Wachsen  der  Aufnahmefähigkeit  des
inneren  Marktes  der  deutschen  Volkswirtschaft  vor,  das  aber  aus  den  vorhin  erörterten
primären  Ursachen  der  wachsenden  Industrialisierung  und  auch  aus  der  Zunahme  des
Volkswohlstandes,  die  einen  steigenden  Teil  des  Einkommens  für  Jndustrieerzeugnifse
auszugeben  gestattete,  allein  nicht  erklärt  werden  kann.  So  sehr  diese  Erscheinung
vom  Standpunkte  des  Exportindustriesystems  ein  unlösbares  Rätsel  bleibt,  so  einfach
gestaltet  sich  ihre  Erklärung  vom  Standpunkte  des  Exportkapitalismus  aus.
Deutschland  war  bis  nach  der  Mitte  des  19.  Jahrhunderts  ein  kapitalarmes  Land,
und  einen  großen  Teil  des  Kapitals,  das  es  zum  Bau  seiner  Eisenbahnen  und  der
städtischen  Pferdebahnen,  für  Gas-  und  Wasserwerke  und  andere  Unternehmungen
brauchte,  lieh  es  damals  von  seinen  reicheren  Nachbarstaaten  im  Westen,  insbesondere
von  England  und  Belgien.  Infolgedessen  mußte  es  dem  Auslande  Zinsen  bezahlen.
Die  Ausgleichung  solcher  Forderungen  geschieht  aber  bekanntlich  in  der  Regel  nicht
durch  bares  Geld,  sondern  durch  Warensendungen.  Bis  1870  ist  die  deutsche  Handelsbilanz ­
  daher  meist  noch  aktiv,  sie  zeigt  einen  Überschuß  der  Warenausfuhr  über  die
Wareneinfuhr.  Nach  dem  deutsch-französischen  Kriege  schlägt  dieses  Verhältnis  in
sein  Gegenteil  um,  zunächst  vor  allem  unter  dem  Einfluß  der  Kriegskostenentschädigung ­
  von  5  Milliarden,  die  Frankreich  an  Deutschland  zu  zahlen  hatte,  und  die  einen
gewaltigen  Warenstrom  nach  Deutschland  führte.  Dauernd  passiv  ist  die  Handelsbilanz ­
  Deutschlands  aber  erst  seit  1889  geworden,  und  die  Erscheinung  steht  in  engem
Zusammenhang  mit  der  erst  1888/89  erfolgten  Aufnahme  der  Hansastädte  Bremen  und
Hamburg  in  das  Deutsche  Zollgebiet.  Zugleich  aber  hat  bei  der  immer  stärker  werdenden ­
  Passivität  der  deutschen  Handelsbilanz  der  Umstand  mitgewirkt,  daß  Deutschland
im  letzten  Menschenalter  immer  mehr  aus  einem  Schuldnerstaat  in  einen  Gläubigerstaat ­
  sich  umwandelte.  Namentlich  seit  dem  Ende  der  achtziger  Jahre  ist  die  Auswanderung ­
  deutschen  Kapitals  in  das  Ausland  eine  ganz  regelmäßige  und  stetig  größere ­
  Bedeutung  gewinnende  Erscheinung  geworden.
schnitte  dieser  vier  Jahre  die  Einfuhr  um  3139  Millionen  M.  Statistisches  Jahrbuch
für  das  Deutsche  Reich.  Herausgegeben  vom  Kaiserlichen  Statistischen  Amte.  32.  Jahrgang ­
  1911.  Berlin,  Puttkammer  &amp;amp;  Mühlbrecht,  1911.  S.  205.  —  G.  M.
Mollat,  Volkswirtschaftliches  Quellenbuch.  4.  Aufl.

30
        <pb n="494" />
        466  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  II.  Industriestaat.

Durch  die  Zinsenansprüche,  die  Deutschland  für  das  geliehene  Kapital  an  das
Ausland  zustehen,  konnte  seine  Handelsbilanz  ohne  Schaden  immer  stärker  passiv
werden.  In  den  Jahren  1904/06  betrug  die  Spannung  zwischen  Einfuhr  und  Ausfuhr ­
  gegen  1700  Millionen  M  durchschnittlich.*)  Zur  Bezahlung  dieses  Defizits  des
deutschen  Außenhandels  stand  aber  neben  den  Einnahmen  der  Reederei  und  der  Seeversicherung ­
  usw.  ein  Zinsguthaben  Deutschlands  an  das  Ausland  zur  Verfügung,
dessen  Höhe  von  sachverständiger  Seite  auf  lYz  Milliarden  Ji  geschätzt  worden  ist.
Dieses  Zinsguthaben  fließt,  soweit  es  nicht  gleich  wieder  zur  Kapitalanlage  im  Auslande ­
  verwendet  wird,  Deutschland  hauptsächlich  in  Gestalt  von  ausländischen  Nahrungsmitteln ­
  und  Rohstoffen  für  die  Industrie  zu.  Und  Deutschland  erhält  auf  diese
Weise  durch  das  im  Auslande  angelegte  deutsche  Kapital  die  Möglichkeit,  eine  größere
industrielle  Bevölkerung  zu  unterhalten,  als  es  sonst  ernähren  könnte.  Wenn  ein
Land  Rohstoffe  und  Nahrungsmittel  vom  Auslande  geliefert  bekommt,  und  wenn  es
gleichzeitig  selbst  über  das  nötige  Kapital  und  die  erforderlichen  Arbeitskräfte  verfügt,
so  besitzt  es  alle  Bedingungen  für  die  Vergrößerung  seiner  Industrie.  In  dieser  Lage
befindet  sich  Deutschland.  Daraus  erhellt,  daß  das  rasche  Anwachsen  unserer  Industrie
in  den  letzten  Jahrzehnten  nicht  bloß  auf  das  Anschwellen  unseres  Fabrikatenexports
zurückzuführen  ist,  sondern  daß  es  zu  einem  wesentlichen  Teil  auf  der  Zunahme  des
im  Auslande  angelegten  Kapitals  beruht.  Zugleich  aber  ist  hiernach  klar,  daß  das
Steigen  der  Aufnahmefähigkeit  des  inneren  Marktes  in  diesem  Falle  keine  Zunahme
der  wirtschaftlichen  Selbständigkeit  Deutschlands,  sondern  nn  Gegenteil  sich  steigernde
Abhängigkeit  vom  Auslande  bedeutet.

2.  Die  Gefahren  des  Industriestaates.
Von  Karl  Oldenberg.
Oldenberg,  Deutschland  als  Industriestaat.  Vortrag.  Göttingen,  Vandenhoeck  und
Ruprecht,  1897.  S.  4—6  und  S.  31—33.
Jede  Volkswirtschaft  ist  ein  Organismus,  der  seinen  Schwerpunkt  in  sich  selbst  zu
gewinnen  sucht.  Dieser  Schwerpunkt  aber  hängt  ab  von  einem  gewissen  Gleichgewicht
der  Bestandteile.  Vor  zwei  bis  drei  Menschenaltern  war  Deutschland  noch  beinahe
Agrarstaat.  Die  Jndustriefabrikate,  deren  es  bedurfte,  tauschte  es  großenteils  vom
Auslande,  namentlich  von  England  und  Frankreich,  unvorteilhaft  ein.  Da  begann
die  große  Agitation  für  Schaffung  einer  eigenen  Industrie  Deutschlands.  Friedrich
List,  der  große  Schutzzöllner,  verglich  die  deutsche  Volkswirtschaft  mit  dem  Körper
eines  arbeitenden  Mannes,  der  nur  einen  natürlichen  Arm  besitzt,  die  Landwirtschaft,
und  auf  der  andern  Seite,  für  seinen  industriellen  Bedarf,  sich  mit  einem  künstlichen
Arm  behelfen  muß.  Er  wollte,  daß  dieser  deutsche  Mann  sich  seinen  zweiten  natürlichen ­
  Arm  wachsen  lassen  sollte,  und  wies  neidisch  auf  den  englischen  Nachbar  hin,
der  damals  zwei  Arme  hatte.  Inzwischen  ist  England  unversehens  so  weit  fortgeschritten, ­
  daß  es  heute  nur  wieder  einen  Arm  hat,  nur  auf  der  andern  Seite  wie  früher.
Es  braucht  für  seinen  landwirtschaftlichen  Bedarf  den  künstlichen  Arm  der  Getreideeinfuhr. ­
  Einen  großen  Staat,  mit  nur  einem  industriellen  Arm,  wie  England  heute,
kannte  man  damals  überhaupt  nicht.  Man  strebte  zur  Vollständigkeit,  zur  Zweiarmigkeit,
  zur  volkswirtschaftlichen  Selbständigkeit.  So  lenkte  auch  Deutschland  in

*)  In  den  Jahren  1907—1910  machte  die  Spannung  zwischen  Einfuhr  und  Ausfuhr
durchschnittlich  1640  Millionen  M  aus.  Statistisches  Jahrbuch  für  das  Deutsche
R  e  i  ch  a.  a.  O.  —  G.  M.
        <pb n="495" />
        2.  Die  Gefahren  des  Industriestaates.

467

diejenige  Bahn  ein,  die  man  als  die  des  wirtschaftlichen  Fortschritts  anzusehen  gewöhnt
ist;  es  wurde  zunächst  zweiarmig  und  schritt  dann  dazu  fort,  seinen  alten  Arm  verkümmern ­
  zu  lassen.  Und  wie  auf  Kommando  folgten  die  andern  Staaten  in  dieser
Selbstverstümm  elungsprozedur  mit.
Indes  das  Bild  ist  in  einer  Beziehung  irreführend,  das  List  damals  brauchte.
Die  beiden  Arme,  der  landwirtschaftliche  und  der  industrielle,  sind  nicht  gleichwertig,
sondern  der  landwirtschaftliche,  der  jetzt  verkümmernde,  ist  der  unendlich  wichtigere  und
unentbehrlichere;  ohne  Industrie  kann  man  leben,  aber  nicht  ohne  Nahrungsmittel.
Machen  wir  auch  das  uns  anschaulich.  Wenn  man  eine  Nation  für  sich  isoliert  ins
Auge  faßt,  aus  der  Weltwirtschaft  herausgelöst,  so  ist  es  klar,  daß  sie  in  erster  Linie
Landwirtschaft  treiben  muß,  um  zu  leben.  Ist  die  Landwirtschaft  so  ergiebig,  daß  die
landwirtschaftliche  Bevölkerung  über  ihren  eignen  Nahrungsbedarf  hinaus  noch  einen
Uberschuß  von  Nahrung  gewinnt,  so  kann  von  diesem  Uberschuß  eine  industrielle  Bevölkerung ­
  im  Lande  ernährt  werden,  die  mit  ihren  Fabrikaten  die  für  sie  disponiblen
Nahrungsmittel  kauft.  Die  Größe  der  Jndustriebevölkerung,  die  eine  solche  isolierte
Nation  ernähren  kann,  wird  also  genau  bestimmt  durch  den  Uberschuß  an  Nahrung,
den  die  landwirtschaftliche  Bevölkerung  über  ihren  eigenen  Bedarf  hinaus  dem  vaterländischen ­
  Boden  abzugewinnen  imstande  ist.  Wenn  eine  Landbevölkerung  von  30
Millionen  Nahrung  für  50  Millionen  produziert,  so  können  20  Millionen  von  Industrie
und  sonstigen  Berussarten  leben.  Die  Volkswirtschaft  ist  verglichen  worden  einem
Etagenbau:  das  starke  Erdgeschoß  ist  die  Landwirtschaft  und  trägt  den  industriellen
Überbau,  die  obere  Etage,  auf  seinen  Schultern.  Solange  noch  unbebauter  Boden
verfügbar  ist,  kann  das  Erdgeschoß  ausgebaut  werden  bis  an  die  Landesgrenze,  und
das  verbreiterte  Erdgeschoß  kann  eine  entsprechend  verbreiterte  industrielle  Etage
tragen.
Weiter  als  der  landwirtschaftliche  Unterbau  reicht,  kann  aber  die  industrielle
Etage  natürlich  nicht  fortgesetzt  werden,  —  es  sei  denn,  daß  ihre  Bewohnerschaft  von
ausländischer  Nahrung  lebt  und  ihre  Fabrikate  gegen  diese  ausländische  Nahrung
eintauscht,  also  Exportindustrie  wird,  die  für  das  Ausland  arbeitet  und  vom  Auslande ­
  lebt.  Das  industrielle  Stockwerk  wächst  dann  seitlich  weiter  in  die  Luft  hinaus ­
  und  über  die  Landesgrenze  hinaus,  über  fremden  Boden  hin,  künstlich
gestützt  auf  die  Pfeiler  des  auswärtigen  Handels,  die  auf  fremdem  Grund  und  Boden
ruhen,  von  dem  es  seine  Nahrung  bezieht.  Mit  dem  Augenblick,  wo  eine  solche  Exportindustrie ­
  ansetzt  und  also  die  Entwicklung  zum  Industriestaat  beginnt,  verschiebt  sich
der  Schwerpunkt  des  volkswirtschaftlichen  Körpers  nach  außen;  mit  Hilfe  der  künstlichen ­
  Pfeiler  kann  er  zwar  sich  halten,  aber  diese  Pfeiler  aus  fremdem  Boden  stehen
nur  so  lange,  als  der  Eigentümer  des  fremden  Bodens  sie  stehen  läßt.  Wenn  er  eines
Tages  den  Boden  selbst  benutzen  will,  so  stürzt  mit  den  Pfeilern  der  überragende
Ctagenbau  zusammen.  Wenn  wir  eine  Exportindustrie  von  5  Millionen  Menschen
gründen,  die  von  amerikanischem  Getreideüberschuß  lebt,  so  sind  diese  5  Millionen
Menschen  mit  ihrer  künftigen  Existenz  darauf  angewiesen,  daß  das  amerikanische  Getreide ­
  dauernd  überschüssig  und,  speziell  für  sie,  im  Austausch  mit  ihren  Fabrikaten
verfügbar  sei.  Alle  Exportindustrie  ist  ihrer  Natur  nach  prekär,  und  in  diesen  immer
prekäreren  Zustand  treibt  der  Industriestaat  hinein.
Solange  die  Exportindustrie  klein  ist,  hat  das  nicht  viel  zu  sagen.  Wenn  sie
aber  von  Jahr  zu  Jahr  um  sich  greift  und,  wie  in  England,  die  große  Mehrzahl  der
Bevölkerung  umfaßt,  so  steht  die  ganze  Volkswirtschaft  auf  Stützen,  und  der  Zusammenbruch
  dieser  Stützen  wäre  das  Ende  der  Nation.  Entwicklung  zum  Industriestaat
heißt  Abhängigkeit  vom  Ausland,  und  Volkswirtschaft  auf  eigener  Nahrungsbasis
heißt  Unabhängigkeit.  Eine  Nation  darf  Industriestaat  nur  werden,  wenn  sie  der
Dauer  ihres  auswärtigen  Handels  sicher  ist.

30 :
        <pb n="496" />
        468  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  II.  Industriestaat.

Die  heute  übliche  Pflege  der  Exportindustrie  ist  eine  kurzsichtige  Politik  nach  dein
Herzen  des  Kapitals.  Die  wachsende  exportindustrielle  Bevölkerung  findet  in  einer
nicht  fernen  Zukunft  weder  Absatz  für  ihre  Produkte  noch  Brot  für  ihre  Existenz.
Das  Brot  wird  zunächst  verteuert  werden;  aber  bei  sinkendem  Werte  des  Exports  und
bei  abnehmender  Zinszahlung  von  seiten  des  Auslandes  wird  das  Brot  nicht  einmal
zum  alten  Preise  bezahlbar  sein.  Die  Brotländer  werden  in  der  Lage  sein,  der  alten
Welt  ihre  Bedingungen  zu  diktieren.  Nur  durch  politischen  Zwang  wäre  dieser
Abhängigkeit  zu  entgehen,  dadurch  also,  daß  wir  mit  Waffengewalt  Amerika  zwingen,
uns  länger  Getreide  zu  liefern,  als  seinem  wirtschaftlichen  Interesse  entspricht.  Das
heißt,  wir  müßten  die  wirtschaftlich  aufstrebenden  Staaten  zwangsweise  auf  der  Stufe
des  Agrarstaats  zurückhalten.  Ich  kann  mir  schlechterdings  kein  Bild  davon  machen,
wie  das  geschehen  soll,  und  halte  auch  den  wahrscheinlichen  Erfolg  einer  Messung  der
Kräfte  für  ungünstig:  nicht  weil  wir  an  sich  die  Schwächeren  wären,  sondern  weil  wir
in  diesem  Kampfe  die  idealen  Mächte  gegen  uns  hätten:  das  berechtigte  Streben  nach
nationaler  Entwicklung.
Die  andere  Konsequenz  ist  die  Arbeitslosigkeit  und  Brotlosigkeit  der  exportindustriellen ­
  Bevölkerung,  und  zwar,  was  zu  betonen  ist,  eine  plötzliche  Brotlosigkeit, ­
  und  ferner,  unter  der  Voraussetzung,  daß  es  noch  eine  Anzahl  Jahrzehnte  bis
dahin  Zeit  hat,  eine  plötzliche  Brotlosigkeit  ungeheurerMassen.  Gerade  in  der
Plötzlichkeit  liegt  hier  die  schlimmste  Verschärfung  der  Gefahr.  Diese  Plötzlichkeit  aber
ist  nicht  nur  möglich,  sondern  ist  wahrscheinlich,  weil  die  wirksamen  Faktoren,  die  die
Zuspitzung  der  Konkurrenz  bedingen,  ihrer  Natur  nach  sich  gegenseitig  zu  beschleunigtem
Tempo  steigern.  Man  nehme  einmal  an,  Amerika  sei  nach  so  und  so  viel  Jahren
so  weit,  Europa  entbehren  zu  können;  die  betreffende  Partei  gewinnt  die  Mehrheit,
und  mit  amerikanischer  Raschheit  wird  ein  eigentlicher  Prohibitivzoll  errichtet.  Die
verschärfte  Konkurrenz,  die  sich  daraus  zwischen  den  andern  Staaten  gegenseitig  ergibt,
führt  zu  weiteren  Schutzzollbarrieren,  die  wieder  für  die  übrigbleibenden  die  Sachlage ­
  verschlimmern,  und  so  geht  wie  ein  elektrischer  Schlag  die  plötzliche  Abschließung
und  die  allgemeine  Deroute  um  die  Welt  herum,  —  vergleichbar  etwa  der  auch  durch
internationale  Gegenstöße  erfolgten  plötzlichen  Silberentwertung  der  letzten  Jahrzehnte. ­
  Wenn  wir  dann  eine  exportindustrielle  Bevölkerung  von  30—40  Millionen
Menschen  haben,  die  in  den  wenigen  Jahren  oder  Jahrzehnten  arbeitslos  wird,  —
dann  ist  es  zu  spät,  den  Bau  unserer  Volkswirtschaft  schnell  genug  umzubauen,  es  bedürfte ­
  dafür  der  stetigen  Arbeit  von  Generationen,  und  nicht  früh  genug  kann  damit
begonnen  werden.
Wäre  ich  Geschäftsmann  und  an  die  Denkweise  dieser  großbürgerlichen  Kreise
gewöhnt,  und  man  fragte  mich  über  Exportpolitik,  so  würde  ich  ohne  Besinnen  antworten: ­
  Selbstverständlich,  frisch  zu,  nur  Mut!  Fragt  man  mich  aber  als  verantwortlichen ­
  Reichsbürger,  so  kann  ich  nur  warnen.
Zweifellos  wird  man  diesen  Standpunkt  kleinmütig  schelten:  man  müsse  Großes
wagen,  um  Großes  zu  erreichen.  Dem  alten  Brandenburg-Preußen  habe  es  auch
niemand  zugetraut,  daß  es  Weltmacht  werden  würde;  ohne  etwas  Dreistigkeit  bleibe
man  Philister.  Wer  dürfe  eine  solche  kleinmütige  Sprache  in  England  führen?  —
Nun,  man  muß  auch  den  Mut  haben,  kleinmütig  zu  scheinen.  Gerade  der  e  n  g  l  i  s  ch  e
Nachbar  wird  nicht  mehr  lange  in  der  Lage  sein,  in  großen  Worten  uns  als  Vorbild
zu  dienen,  weil  er  eben  auf  der  abschüssigen  Bahn  viel  weiter  fortgeschritten  ist  als
wir.  Und  ob  wir  noch  so  sehr  Deutschlands  Größe  und  Weltmacht  wollen  und  England ­
  beneiden,  —  eins  ist  es,  was  wir  dem  Engländer  mit  Recht  oder  Unrecht  nachsagen, ­
  ohne  es  als  nachahmenswert  hinzustellen:  das  ist  nicht  seine  Größe,  sondern
seine  Vreitspurigkeit,  in  rücksichtsloser  Zertretung  fremder  Rechte  in  allen
fünf  Weltteilen.  Die  Ablehnung  solcher  Vreitspurigkeit  gälte  selbst  dann,  wenn  wir
        <pb n="497" />
        3.  über  die  Bedeutung  einer  Industrialisierung  der  heutigen  Rohstofsstaaten  rc.  469

eine  forcierte  Gewaltpolitik  für  aussichtsvoll  hielten.  Mir  scheint  eine  Größe  nicht  erstrebenswert, ­
  deren  man  sich  zu  schämen  hat.
Man  will  Deutschland  mächtiger  machen  und  verstrickt  es  immer  tiefer  in  fremde
Ketten.  Jeder  neue  Ausfuhrmarkt  ist  eine  Geisel,  die  wir  dem  Auslande  in  die  Hände
geben,  ein  Pfand,  an  dem  wir  gezwickt  werden  können.  Jede  Einfuhr  unentbehrlicher
Waren,  die  wir  selbst  nicht  produzieren  ist  eine  Kette,  die  uns  an  den  guten  Willen
des  Auslands  fesselt.  Darum  als  Ziel:  Selbständigkeit,  —  das  ist  Macht,
ohne  Breitfpurigkeit.
Und  ich  darf  auch  negativ  noch  hinzufügen,  was  dies  Ziel  nicht  bedeutet.  Es
bedeutet  selbstverständlich  nicht:  eine  plötzliche  Hinrichtung  der  Exportindustrie;  es
bedeutet  noch  weniger  ein  einfaches  Schutzsystem  für  die  Herren  Agrarier;  es  bedeutet
nicht:  Ausschluß  der  belebenden  Konkurrenz;  es  bedeutet  nicht:  einen  geschlossenen
Handelsstaat,  wie  ihn  Fichte  im  Jahre  1800  als  Karikatur  aufs  Papier  phantasiert
hat;  es  bedeutet  nicht:  Hemmung  der  Bevölkerungszunahme;  es  bedeutet  endlich  nicht:
den  Verzicht  auf  Weltpolitik,  auf  starke  Flotte,  auf  Kolonien.  Aber  es  bedeutet  allerdings, ­
  daß  wir  unsre  wirtschaftliche  Zukunft  und  unsere  nationale  Existenz  nicht
auf  Flugsand  bauen  sollen,  sondern  auf  festen  Grund  und  Boden,  über  den  wir  eigene
Verfügung  haben;  mit  andern  Worten:  daß  wir  Herren  im  eignen  Hause  bleiben.

3.  Über  die  Bedeutung  einer  Industrialisierung
der  heutigen  Rohstoffstaaten  für  die  Exportindustrie
Englands»  Deutschlands  usw.
Von  Heinrich  Dietzel.

Dietzel,  Weltwirtschaft  und  Volkswirtschaft.  Dresden,  v.  Zahn  &amp;amp;  Iaensch,  1900.  S.  49—50,
S.  66—68,  S.  74—75,  6.  79—82,  S.  83—84  und  S.  85  f.
Im  Laufe  der  letzten  Jahrzehnte  sind  England,  Deutschland,  Frankreich,  die
Schweiz,  Belgien  „I  n  d  u  st  r  i  e  staaten"  geworden,  d.  h.  hier  hat  sich  die  nationale
Wirtschaft  dahin  entwickelt,  daß  derzeit  die  Rohstoffproduktion  hinter  dem  nationalen
Bedarfe  zurückbleibt,  die  Industrieproduktion  dagegen  den  nationalen  Bedarf  überschreitet. ­
  Sie  exportieren  Fabrikate,  importieren  Materialien  und  Lebensmittel.
Allerdings  exportieren  sie  auch  Lebensmittel,  wie  Salz,  Zucker,  Bier,  Branntwein,
Wein,  und  Materialien,  wie  Sämereien,  Kohlen,  Roheisen,  Zement,  und  importieren
auch  Fabrikate  in  beträchtlicher  Menge.  Aber  ihr  Außenhandel  erhält  sein  eigenartiges
Gepräge  dadurch,  daß  in  der  Ausfuhr  die  Fabrikate  vorherrschen,  in  der  Einfuhr  die
Materialien,  vor  allem  Erze,  Hölzer,  Textilstoffe,  und  die  Lebensmittel.
Umgekehrt  sind  andere  Völker  „R  o  h  st  o  f  f  staaten"  geworden,  d.  h.  hier  hat
sich  die  nationale  Wirtschaft  dahin  entwickelt,  daß  derzeit  die  Rohstoffproduktion  den
nationalen  Bedarf  überschreitet,  die  Industrieproduktion  hinter  ihm  zurückbleibt.  Das
Charakteristikum  ihres  Außenhandels  bildet  die  Tatsache,  daß  im  Export  die  Rohstoffe,
Lebensmittel  und  Materialien,  vorherrschen,  im  Import  die  Fabrikate.
Wird  die  Differenzierung  der  Nationen  in  Industrie-  und  in  Rohstoffstaaten,
diese  „kosmopolitische"  Arbeitsteilung  zwischen  Ländern,  die  einen  Überschuß  an
Fabrikaten,  und  solchen,  die  einen  Überschuß  an  Lebensmitteln  und  Materialien  erzeugen, ­
  dauern?
Von  manchen  Seiten  wird  heute  die  Frage  mehr  oder  minder  schroff  verneint:
es  handle  sich  um  ein  nur  kurzes  Zwischenspiel  der  Wirtschaftsgeschichte.  Denn  mit
wachsender  Bevölkerungsziffer  und  mit  wachsender  materieller  Kultur  würden  die
        <pb n="498" />
        470  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  II.  Industriestaat.

Rohstoffstaaten  von  heute  sich  „industrialisieren",  würden  künftig  die  Fabrikate,  die  sie
jetzt  von  den  Industriestaaten  beziehen,  selbst  erzeugen,  die  Materialien  und  Lebensmittel, ­
  die  sie  jetzt  nach  den  Industriestaaten  senden,  selbst  verarbeiten  und  verbrauchen: ­
  und  demgemäß  würde  in  den  Industriestaaten  von  heute  die  Exportfabrikation ­
  wieder  eingeschränkt,  dagegen  die  Rohstoffproduktion  wieder  ausgedehnt  werden
müssen.
Allein  selbst  wenn  die  Behauptung,  daß  Industrialisierung  der  Rohstoffstaaten
ein  Schwinden  des  Exports  der  Industriestaaten  bedeute,  voll  und  ganz  zuträfe,  dürfte
Westeuropa  solcher  Rückbildung  seiner  Volkswirtschaft,  da  sie  nur  allmählich  vor  sich
gehen  würde,  gelassen  entgegensehen.
In  Wahrheit  ist  aber  jene  Behauptung  —  sofern  sie  ihren  Inhalt  als  gewiß,
nicht  bloß  als  möglich  setzt  —  überaus  anfechtbar.  Sie  beruht  auf  einem  Jrrtuni,
einem  allerdings  historisch  ehrwürdigem  Irrtum;  denn  er  gehört  zu  denen,  welche  das
sozialökonomische  Denken  als  eine  der  Eierschalen  seines  Ursprunges  in  der  Zeit  der
„Handelseifersucht"  bis  heute  mit  sich  fortschleppt.
„Ein  Volk  kann  an  Reichtum  nur  gewinnen,  wenn,  und  nur  so  viel  gewinnen,
wie  ein  anderes  verliert."  Im  Bann  dieser  Anschauung  stand  die  überwiegende
Mehrzahl  der  Staatsmänner  und  Publizisten  der  merkantilistischen  Ära.  Voll  grimmigen ­
  Neides  blickte  jede  Nation  auf  die  aufstrebenden  Nachbarn,  suchte  die  industrielle
Entwickelung  der  Länder,  die  ihr  bisher  Absatzgebiete  gewesen  waren,  —  gleichviel,  ob
fremde  Staaten  oder  eigene  Kolonien  —  um  jeden  Preis  niederzuhalten,  z.  B.  dadurch,
daß  sie  der  Ausfuhr  von  Kapitalien,  Arbeitskräften,  Maschinen  wehrte.
Es  war  eine  der  geistigen  Großtaten  des  jungen  Liberalismus  (D.  Hume,
Ad.  Smith),  daß  er  die  theoretische  Basis  dieser  Politik  der  „Handelseifersucht"  zerstörte, ­
  —  daß  er  die  Doktrin  von  der  absoluten  Disharmonie  der  wirtschaftlichen
Interessen  der  Völker  verneinte.
„Im  Verhältnis,  wie  die  Bewohner  eines  Landes  wohlhabender  und  geschickter
werden,"  —  heißt  es  bei  Hume  —  „steigern  sich  ihre  Bedürfnisse;  je  mehr  sie  selbst
produzieren,  je  größer  die  Menge  austauschfähiger  Dinge,  die  sie  hervorbringen,  desto
mehr  können  und  werden  sie  von  den  Bewohnern  anderer  Länder  kaufen,  desto
bessere,  kauffähigere  Kunden  für  diese  werden.  ...  Die  nationale  Industrie  eines
Volkes  kann  selbst  durch  den  größten  Wohlstand  seiner  Nachbarn  keinen  Schaden
nehmen.  .  .  .FallsfreierVerkehr  zwischen  ihnen  besteht,  wird  die  nationale
Industrie  einer  jeden  Nation  durch  die  zunehmende  Kultur  aller  anderen  eine  Steigerung ­
  erfahren."
„Freimütig  will  ich  gestehen,"  —  so  schließt  der  berühmte  Essay  über  die
„Handelseifersucht"  —,  „daß  ich  nicht  nur  als  Mensch,  sondern  auch  als  Engländer
den  wirtschaftlichen  Fortschritt  Deutschlands,  Spaniens,  Italiens  und  selbst  Frankreichs" ­
  —  des  Feindes  —  „wünschte;  England,  wie  alle  übrigen  Nationen  würden
blühender  sein."
Wenden  wir  diese  Sätze  auf  die  Doktrin  von  der  „rückläufigen  Bewegung"  an,
deren  theoretische  Basis  genau  die  gleiche  ist  wie  die  der  Politik  der  „Handelseifersucht".
Wenn  die  Rohstoffstaaten  von  heute  künftig  industriell  emporkommen,  wenn  sie
gewisse  Fabrikate,  die  sie  jetzt  schon  produzieren,  und  andere  Fabrikate,  die  sie  heute
noch  nicht  produzieren,  so  billig  zu  erzeugen  lernen  werden,  daß  bezüglich  jener  wie
dieser  die  Konkurrenzfähigkeit  der  Industriestaaten  aufhört,  so  m  u  ß  natürlich  in  den
betreffenden  Exportindustrien  Westeuropas  eine  rückläufige  Bewegung  sich  einstellen, ­
  welche  für  die  Kapitalisten,  Unternehmer,  Arbeiter,  die  in  ihnen  tätig  waren,
fatal  ist.  Nicht  aber  muß  die  „Exportindustrie"  Westeuropas  als  ganze  zusammenschrumpfen.
  Ist  auch  das  R  e  n  t  a  b  i  l  i  t  ä  t  s  Interesse  gewisser  Berufsgruppen
durch  das  Emporkommen  der  „Industrie"  in  den  Rohstoffstaaten  bedroht,  so  dagegen
        <pb n="499" />
        3.  über  Die  Bedeutung  einer  Industrialisierung  der  heutigen  Rohstoffstaaten  rc.  471
nicht,  wenigstens  nicht  notwendigerweise,  das  P  r  o  d  u  k  t  i  v  i  t  ä  t  s  intereffe  der
Völker.  Im  Gegenteil:  es  kann  fein,  daß  neue,  die  Produktivität  der  nationalen
Arbeit  hier  wie  dort  steigernde  Bildungen  des  Verkehrs,  neue  Formen  der  Arbeitsteilung ­
  zwischen  den  einstigen  Rohstofsstaaten  und  den  Industriestaaten  sich  bilden.
Nur  eine  Verschiebung  innerhalb  der  „Exportindustrie"  der  letzteren  muß  eintreten. ­
  Daß  ein  Rückgang  eintreten  werde,  ist  nichts  weniger  als  gewiß.
Der  Grundfehler  der  Doktrin  von  der  „rückläufigen  Bewegung"  liegt  darin,  daß
sie  mit  dem  allgemeinen  Begriffe  „Exportindustrie",  bez.  „Industrie"  operiert.  Ein
Plus  an  gewissen  Industrien  in  den  Rohstoffstaaten  wird  ein  Minus  an  gewissen
Exportindustrien  in  den  Industriestaaten  zum  Korrelat  haben,  aber  Wachstum  der
„Industrie"  dort  verträgt  sich  durchaus  nicht  nur  mit  Aufrechterhaltung,  sondern  mit
Wachstum  der  „Exportindustrie"  hier.
Oft  genug  schon  haben  warnende  Finger  das  Mene  Tekel  an  die  Wand  des
westeuropäischen  Jndustriepalastes  geschrieben,  —  er  steht  aber  noch  immer.
Die  Industrialisierung  der  Rohstoffstaaten  von  einst  ist  weiter  und  weiter  vorgeschritten. ­
  Aber  nicht  in  den  „Kongonegern"  Engels'  oder  den  „Antipoden"  Oldenbergs
  haben  die  alten  Industriestaaten  die  Ersatzmänner  der  ihnen  durch  jene  Entwickelung
  verloren  gegangenen  Abnehmer  gewisser  Fabrikate  sich  suchen  müssen,  —
sie  haben  sie  vielmehr,  großenteils,  gefunden  in  den  kaufkräftiger  gewordenen
Konsumenten  der  Völker,  deren  gewerbliches  Emporkommen  man  in  England  und
Frankreich  einst  fürchten  zu  müssen  wähnte,  —  Deutschlands,  Belgiens,  der
Schweiz.  Die  neuen  Industriestaaten  sind  den  alten  Industriestaaten  bessere
Kunden  geworden,  als  jene  einst  als  Rohstoffstaaten  waren.  Eine  gewaltige
Quote  des  Gesamthandels  in  industriellen  Produkten  bewegt  sich  zwischen  alten  und
neuen  Industriestaaten  und  zwischen  diesen  und  dem  „Agrikultur-Manufakturstaat"
Nordamerika,  den  zu  hindern,  daß  er  „auch  nur  einen  Nagel"  selbst  fabriziere,
zur  Zeit  der  Handelseifersucht  das  eifrigste  Bestreben  des  Mutterlandes  gewesen  war.
ss.  oben  S.  76.j
Der  Fortschritt  der  gewerblichen  Expansion  der  Rohstoffstaaten  hat  bisher  für
keinen  Industriestaat  einen  dauernden  Rückgang  des  Fabrikatenexports  zur  Folge
gehabt,  —  wenn  der  französische  seit  Anfang  der  neunziger  Jahre  lahm  geht,  so  liegt
die  Schuld  nicht  am  Emporkommen  der  Fabrikation  in  anderen  Ländern,  sondern
am  System  Möline,  das  mit  seinen  Hochschutzzöllen  den  Import  minderte  und  zugleich,
wie  notwendig,  den  Export.
Die  rückläufige  Bewegung  der  „Exportindustrie"  Westeuropas  ist  ausgeblieben;
es  hat  sich  an  ihr  das  alte  Sprichwort  bewahrheitet,  daß,  wer  fälschlich  totgesagt  wird,
recht  lange  lebt.  Nur  eine  Verschiebung  innerhalb  der  Exportindustrie  ist  eingetreten; ­
  heute  gelangen  vielfach  andere  Arten  von  Fabrikaten,  bezüglich  andere
Sorten  der  gleichen  Fabrikart  —  andere  „Nummern",  Qualitäten  —  zum  Export
als  früher.
Gewisse  Exportindustrien  haben  dadurch,  daß  die  bisherigen  Kunden  die
Fabrikation  selbst  in  die  Hand  nahmen  und  den  Weltmarkt  betraten,  Einbußen  erlitten; ­
  so  z.  B.  die  englische  Drahtstiftindustrie  durch  die  Entwickelung  der  deutschen,
die  englische  Maschinenindustrie  —  besonders  die  Industrie  landwirtschaftlicher  Maschinen ­
  —  durch  die  Entwickelung  der  nvrdamerikanischen,  die  englische  Garnindustrie
in  gewissen  „Nummern"  durch  die  Entwickelung  der  deutschen,  Schweizer  usw.  Dafür
haben  andere  einen  Zuwachs  erfahren,  und  sind  zahlreiche  neue  erblüht.  Für  die
alten  Industriestaaten  hat  die  Industrialisierung  gewisser  Rohstoffstaaten  keinen  Bruch
des  Verkehrs,  kein  Aufhören  der  Arbeitsteilung  mit  diesen  nach  sich  gezogen.  Der
Verkehr  ist  gestiegen,  die  Arbeitsteilung  hat  sich  nur  gewandelt,  hat  sich  vervollkommnet ­
  durch  immer  exaktere  Anpassung  der  Exportindustrie  an  die  den  Ländern  spezifi-
        <pb n="500" />
        472  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  II.  Industriestaat.

schen,  verschiedenen  Produktionsbedingungen,  an  ihre  nationalwirtschaftliche  Individualität. ­

Deutschland,  Belgien,  die  Schweiz  sind  Industriestaaten  geworden  wie  Frankreich ­
  und  England;  Nordamerika  schickt  sich  an,  einer  zu  werden.  Aber  sie  betreiben
andere  Exportindustrien  wie  Frankreich  und  England.  Nicht  vernichtende  Konkurrenzierung,
  sondern  heilsame  Differenzierung  der  Nationen,  nicht  dauernder  Rückgang,
sondern  ständiger  Aufstieg  des  Außenhandels  ist  die  Folge  des  Umsichgreifens  der
Industrialisierung  gewesen.
Die  Industrialisierung  Deutschlands  usw.  hat  für  die  Nationen,  die  schon  in  der
ersten  Hälfte  des  vorigen  Jahrhunderts  Industriestaaten  waren,  d.  h.  Frankreich  und
England,  ein  Einschrumpfen  der  Ausfuhr  nicht  zur  Folge  gehabt.
Warum  sollte  denn  das  Ergebnis  ein  anderes  sein,  warum  sollte  eine  rückläufige
Bewegung  in  der  „Exportindustrie"  der  Industriestaaten  von  heute  sich  einstellen,
wenn  künftig  Länder  wie  Italien,  Spanien,  Portugal,  die  Balkanstaaten,  Rußland,
—  Kanada,  Mexiko,  Brasilien,  Chile,  Argentinien,  —  Ostindien,  Japan,  China,  —
Australien  in  größerem  Stile  als  heute  zu  fabrizieren  begännen?
Wenn  weitgehende  Arbeitsteilung,  wenn  ausgedehnter  Verkehr  in  Fabrikaten
zwischen  Ländern  wie  England,  Deutschland,  Frankreich,  Belgien,  Schweiz  stattfindet,
zwischen  Ländern,  die  alle  in  der  gemäßigten  Zone  liegen,  alle  auf  ungefähr  gleicher
Stufe  sozialer  und  wirtschaftlicher  Kultur  stehen,  —  die  Wahrscheinlichkeit,  daß  Arbeitsteilung ­
  und  Verkehr  nicht  nur  aufrecht  bleiben,  sondern  noch  emporgehen,  ist  doch  eine
weit,  weit  höhere,  wenn  es  sich  um  jene  Industriestaaten  von  heute  einerseits,  die  Rohstoffstaaten ­
  von  heute  andererseits  handelt?  Denn  zwischen  jener  und  dieser  Gruppe
ist  doch  die  Verschiedenheit  der  natürlichen  wie  der  sozial-wirtschaftlichen  Verhältnisse
eine  ungleich  größere  als  zwischen  den  Ländern  der  ersteren  Gruppe?
„Die  Natur"  —  sagt  Hume  —  „hat  dadurch,  daß  sie  den  einzelnen  Völkern
so  ungleiche  Gaben,  so  verschiedene  Klimate  und  Böden  zuwies,  den  Austausch  unter
ihnen  so  lange  gewährleistet,  als  sie  alle  arbeitsam  und  zivilisiert  bleiben."
Wer  glaubt,  daß  Industrialisierung  der  Rohstoffstaaten  Emporkommen  gleicher ­
  Industrien  wie  in  den  westeuropäischen  Ländern  bedeute,  hat  sich  den  Einfluß
der  Differenz  der  natürlichen  Verhältnisse  auf  die  Gestaltung  der  Fabrikation  nicht  klar
gemacht.
Engels  schreibt:  „Die  Bedingungen  der  modernen  Industrie,  Dampfkraft  und
Maschinerie,  sind  überall  herstellbar,  wo  es  Brennstoffe,  namentlich  Kohlen,  gibt,  und
andere  Länder  neben  England  haben  Kohlen:  Frankreich,  Belgien,  Deutschland,
Amerika,  selbst  Rußland."  Und  Oldenberg:  „Die  natürlichen  Voraussetzungen,
.  .  .  namentlich  Eisen-  und  Brennstoffvorräte,  fehlen  den  wichtigsten  Konkurrenzländern ­
  nicht,  sind  vielmehr  zum  Teil  in  Hülle  und  Fülle  vorhanden."
Gewiß,  —  jene  Hilfsstoffe  gibt  es  vielerorts.  Hat  aber  das  Dasein  von  Kohlen
und  Eisenerzen  bewirkt,  daß  die  Völker,  die  deren  Besitzes  sich  freuen,  alle  gleiche
Fabrikationszweige  betreiben?  Mit  Nichten;  ihre  industrielle  Physiognomie  ist  grundverschieden. ­

Einmal  deshalb,  weil  es  nicht  nur  auf  das  Dasein  von  Kohlen  und  Eisenerzen
ankommt,  sondern  auch  auf  deren  Qualität  (z.  B.  Koksbarkeit  der  Kohlen)  und  Quantität, ­
  wie  auf  deren  Produktionskosten  und  Transportkosten.
Bezüglich  dieser  Momente  walten  aber  stärkste  Differenzen.  England  erscheint
als  der  von  Natur  meistbegünstigte  Staat.  In  Deutschland  müssen  wir  die  Kohlen
zu  den  Erzen  oder  die  Erze  zu  den  Kohlen  fahren,  während  sie  in  England  dicht  beieinander ­
  sich  finden.  In  Frankreich  sind  die  „schwarzen  Diamanten"  wie  das  Eisen
spärlich  gesäet.  Selbst  wenn  —  was  keineswegs  der  Fall  —  alle  sonstigen  Voraus-
        <pb n="501" />
        3.  über  die  Bedeutung  einer  Industrialisierung  der  heutigen  Rohstoffstaaten  rc.  473
setzungen  der  Industrie  in  diesen  drei  Ländern  gleichstanden,  müßte  der  Schwerpunkt
dort  in  andere  Industrien  fallen  wie  hier.
In  Italien  und  in  der  Schweiz  fehlen  Eisen-  wie  Brennstoffvorräte,  —  trotzdem
ist  die  Schweiz,  dank  des  Reichtums  an  Wasserkräften,  einer  der  führenden  Industriestaaten ­
  geworden;  aber  sie  betreibt  andere  Industrien  wie  England  usw.
Spanien  wie  Rußland  haben  Kohlen-  und  Eisenerze,  aber  das  Lagemoment
steht  hier  ungünstig;  in  Nordamerika  weit  günstiger.  Mag  fein,  daß  in  Südamerika
wie  Asien,  wie  Afrika,  wie  Australien  „die  natürlichen  Voraussetzungen  der  Industrie" ­
  .  .  .  „in  Hülle  und  Fülle  vorhanden  sind",  —  in  jedem  Lande  liegen  sie  verschieden, ­
  und  diese  Verschiedenheit  führt  dahin,  daß  hier  vorzugsweise  diese,  dort  vorzugsweise ­
  jene  Industrien  gepflegt  werden.
Zweitens  aber:  selbst  wenn,  was  das  „Brvt  der  Industrie"  anlangt,  die  Territorien ­
  des  Erdballs  sich  glichen  wie  ein  Ei  dem  anderen,  so  würde  ihre  Fabrikation
durchaus  nicht  gleiche  Bahnen  wandeln.  Denn  nicht  jene  Hilfsstoffe,  so  wichtig
sie  auch  sind,  entscheiden  über  die  industrielle  Physiognomie,  sondern  die  Rohstoffe,
  die  der  Verarbeitung  sich  darbieten.  Hinsichtlich  der  Rohstoffe  aber  —  der
agrikolen  wie  der  montanen  —  sind  die  Territorien  unendlich  ungleich  ausgestattet.
Schon  die  westeuropäischen  Industriestaaten  weisen,  auf  engem  Raume,  starke  Verschiedenheiten ­
  auf,  z.  B.  hinsichtlich  der  Produktionsbedingungen  von  Weizen,  Roggen,
Gerste,  Zuckerrüben,  Kartoffeln,  Flachs,  Holz,  Blei,  Kupfer,  Zinn,  Zink  usw.
Beträchtlich  größer  ist  die  Differenz  zwischen  Westeuropa  und  dem  übrigen
Europa.  Noch  weit  größer  die  Differenz  zwischen  den  Ländern  der  gemäßigten  Zone
und  denen  der  Subtropen  und  der  Tropen.
Gewiß,  die  tropischen  Länder  beginnen  zu  fabrizieren,  —  genauer  gesprochen:
sie  haben  schon  seit  Jahrtausenden  damit  begonnen  und  haben,  Indien  und  China
wenigstens,  ihre  Manufakte,  vor  allem  höchstwertige  kunstgewerbliche  Produkte  der
Textil-,  der  Metall-,  der  keramischen  Industrie,  nach  Europa  gesandt  und  im  Austausch ­
  hauptsächlich  Silber  daher  empfangen.  Die  Industrie  in  gewissen,  d.  h.
den  dichtbesiedelten  und  kulturell  entwickeltsten  Gebieten  der  heißen  Zone  ist  kein
Novum.  Ein  Novum  ist  nur,  daß  diese,  nachdem  sie  eine  Reihe  von  Dezennien  hindurch ­
  gewisse  Produkte  der  modernen  westeuropäischen  Grotzgewerbe  in  größeren
Mengen  importiert  hatten,  jetzt  anfangen,  einige  derselben  selbst  zu  erzeugen,  unter
Anwendung  der  neuen  Technik.
Aber  was  für  Indien  und  China  und  Japan  gilt,  gilt  —  vorläufig  —  nicht
für  die  tropischen  Kolonial  länder.  Wo  ist  denn  in  den  Inseln  des  Stillen  Ozeans
—  in  Zentralamerika,  in  Brasilien,  in  Peru  usw.  —  in  Afrika,  selbst  einschließlich
Kaplands  —  in  Australien  (soweit  es  der  heißen  Zone  angehört)  die  Industrie?
Einzelne,  ganz  wenige  Gewerbe  sind  hie  und  da  durch  Schutzzölle  mühsam  aufgezüchtet, ­
  mit  größtenteils  kläglichem  Ergebnis.  Solange  diese  an  Naturschätzen  so
reichen  Länder  arm  bleiben  an  Arbeitskräften  und  Kapitalien,  werden  sie  trotz  der
neuen  Technik,  trotz  der  Möglichkeit,  westeuropäische  Maschinen  und  Werkmeister  sich
kommen  zu  lassen,  Nohstoffstaaten  bleiben,  —  wenn  sie  klug  sind.
Die  ostasiatische  Industrie  wird  weiter  fortschreiten,  in  den  arbeits-  und  kapitalarmen ­
  Kolonialländern  wird,  nachdem  die  Bevölkerung  und  der  Wohlstand  auf  ein
gewisses  Niveau  gestiegen,  die  Industrie  emporkommen,  wie  sie,  als  diese  Bedingung
erfüllt  war,  im  Osten  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  emporgekommen  ist.
Aber  werden  die  konkreten  Industrien,  die  dort  betrieben  werden  werden,  die
gleichen  sein  wie  die,  welche  Westeuropa  dann  betreiben  wird?  Und  wird  dort
„Industrie"  in  so  beträchtlichem  Umfange  betrieben  werden,  daß  der  Import  aus
Westeuropa  wesentlich  zurückgeht?
Beides  ist  im  höchsten  Grade  unwahrscheinlich.
        <pb n="502" />
        474  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  III.  Sonstige  Kernfragen.

Die  Verschiedenheit  hinsichtlich  des  Vorkommens  und  der  Erzeugungs-  und  Berarbeitungsbedingungen ­
  der  Hilfs-  und  Rohstoffe  ist  von  Natur  gegeben:  in  alle
Zukunft  wird  sie  dahin  wirken,  daß  die  einzelnen  Länder  und  Weltteile  nicht  gleichen,
sondern  verschiedenen  Industrien,  bezüglich  Spezialitäten  sich  widmen,  d.  h.  sofern  sie
den  Geboten  der  wirtschaftlichen  Vernunft  Gehör  schenken,  nicht  der  Unvernunft,  alles
selbst  machen  zu  wollen,  verfallen.
Die  Verschiedenheit  der  sozialen  Verhältnisse  der  Völker  ist  ein  Historisches,
  Wandelbares;  sie  wird  sich  —  vermutlich  —  mehr  und  mehr  ausgleichen.
Mit  Steigen  der  Bewohnerziffer,  der  intellektuellen,  moralischen,  ästhetischen,  technischen ­
  Bildung,  des  Kapitals  mögen  die  sozialen  Verhältnisse  z.  B.  Rußlands  denen
Deutschlands  ähnlicher  und  ähnlicher  werden.  Dann  wird  zwischen  beiden  nicht
weniger,  sondern  mehr  getauscht  werden  wie  heute,  —  ebenso  wie  heute  zwischen
England  und  Deutschland  mehr  getauscht  wird  wie  einst,  da  jenes  Industriestaat,  dieses
Rohstoffstaat  war.
Nicht  weniger,  sondern  mehr  —  nur  zum  Teil  andere  —  Fabrikate  werden
die  Industriestaaten  von  heute  den  Rohstoffstaaten  senden,  nachdem  deren  Industrialisierung ­
  sich  vollzogen  hat.  Welche?  Das  können  wir  zurzeit  ebensowenig  sagen,
wie  man  in  den  dreißiger  und  vierziger  Jahren  hätte  sagen  können,  in  welcher  Weise
Arbeitsteilung  und  Verkehr  zwischen  England  und  Frankreich  einerseits,  Deutschlands
andererseits  sich  gestalten  würden,  nachdem  auch  letzteres  in  die  Reihe  der  Industriestaaten ­
  eingetreten.
Die  alten  Industriestaaten  werden  die  Spezialitäten  pflegen,  für  welche  die
natürlichen  und  sozialen  Verhältnisse  ihnen  am  günstigsten  liegen,  die  jungen  Industriestaaten ­
  die,  hinsichtlich  deren  ihre  Arbeit  relativ  produktiver  ist  als  die  Arbeit  der
ersteren.  Welche  es  sind,  kann  erst  im  Wettbewerbe  der  Zukunft  sich  entscheiden.  Nur
das  dürfen  wir  mit  Sicherheit  behaupten,  daß  —  wenn  die  Entwickelung,  welche
unsern  Exportpessimisten  als  ein  trübes  Gespenst  erscheint,  wenn  das  industrielle
Emporkommen  der  Rohstoffstaaten  Helle  Wirklichkeit  geworden  sein  wird,  der  Außenhandel ­
  Westeuropas  nicht  herabgehen,  sondern  sich  ausdehnen  wird,  —  das  Netz  weltwirtschaftlicher ­
  Verschlingung  der  Nationen  aller  Kontinente  nicht  loser,  sondern  fester
werden,  der  Reichtum  derer,  die  in  diesem  Netze  hängen  und  von  ihm  „abhängen",
nicht  sinken,  sondern,  dank  der  Steigerung  der  Produktivität  durch  Vervollkommnung
der  territorialen  Arbeitsteilung,  steigen  wird.

III.  Sonstige  handelspolitische  Kernfragen.

1.  Jur  Begründung  der  Freihandelslehre.
Von  Lujo  Brentano.

Brentano,  Das  Freihandelsargument.  sVortrag.j  2.  Ausl.  Berlin-Schöneberg,
Buchverlag  der  „Hilfe",  G.  m.  b.  H.,  1910.  S.  20—27.
Welches  sind  die  Produkte,  die  ein  Land  mit  Freihandel  herstellt,  und  die  es
in  das  Ausland  hinausschickt,  um  seinen  Bedarf  mit  größerer  Arbeits-  und  Kapitalersparnis ­
  zu  decken?  Stellt  ein  Freihandelsland  etwa  alle  Produkte  her,  die  es
billiger  als  das  Ausland  erzeugen  kann?
        <pb n="503" />
        1.  Zur  Begründung  der  Freihandelslehre.

475

Es  sind  schon  mehr  als  achtzig  Jahre  her,  seit  Torrens  und  dann  Ricardo,  denen
die  beiden  Mill  und  die  Späteren  gefolgt  sind,  die  eben  aufgeworfenen  Fragen  beantwortet ­
  haben.
Das  Prinzip  der  Wirtschaftlichkeit  lautet:  Befriedige  mit  dem  geringstmöglichen
Aufwand  möglichst  vollkommen  deine  Bedürfnisse.  Bei  seiner  folgerichtigen  Durchführung ­
  hütet  sich  ein  Freihandelsland,  alle  Produkte  herzustellen,  die  es  billiger  als
das  Ausland  herstellen  kann.  Es  ist  nicht  die  Differenz  in  den  absoluten  Produktionskosten ­
  eines  Gutes,  welche  bestimmt,  in  welchem  Land  ein  jedes  Gut  produziert  wird.
Mitunter  wird  ein  Gut  am  billigsten  beschafft,  indem  es  aus  einem  Land  bezogen
wird,  wo  es  mit  größeren  Kosten  hergestellt  wird,  als  es  dort  hergestellt  werden
könnte,  wo  man  es  kauft.  Ein  Beispiel  wird  das  veranschaulichen.  Angenommen,
die  Produktion  von  1000  Ballen  Tuch  koste  die  Jahresarbeit  von  100  Engländern,  und
die  von  100  k  Wein  würde  die  Jahresarbeit  von  120  Engländern  kosten.  Es
würde  also  für  England  vorteilhaft  sein,  für  1000  Ballen  Tuch  100  1  Wein  zu
erhalten,  denn  es  würde  dabei  20  Jahresarbeiten  ersparen.  Angenommn  ferner,  in
Portugal  koste  die  Produktion  von  100t  Wein  die  Jahresarbeit  von  nur  80  Portugiesen,
die  Herstellung  von  1000  Ballen  Tuch  die  von  90  Portugiesen.  In  diesem  Fall
würden  die  Portugiesen  also  sowohl  den  Wein  als  auch  das  Tuch  billiger  als  die
Engländer  herzustellen  vermögen,  den  Wein  um  40  Jahresarbeiten,  das  Tuch  um
10  Jahresarbeiten  billiger.  Trotzdem  führen  die  Portugiesen  gemäß  dem  Prinzip
der  Wirtschaftlichkeit  nicht  nur  Wein  nach  England  aus,  sondern  führen  auch  Tuch
von  dort  ein,  obwohl  sie  das  Tuch  um  10  Jahresarbeiten  billiger  als  die  Engländer
herzustellen  vermögen.  Denn  wenn  Portugal  statt  des  Tuches  Wein  herstellt,  erhält
es  bereits  für  100  t  Wein,  d.  h.  für  nur  80  Jahresarbeiten,  die  1000  Ballen  Tuch,
die  ihm  sonst  90  Jahresarbeiten  kosten  würden.  Nehmen  wir  Wein  und  Tuch  als
Repräsentanten  aller  Arten  von  Produkten  und  Portugal  als  den  Repräsentanten
aller  Länder  des  Auslandes,  so  wäre  in  dem  gesetzten  Falle  England  hinsichtlich  der
Produktion  aller  Waren  schlechter  als  das  Ausland  gestellt.  Trotzdem  wäre  es  mit
seiner  Produktion  nicht  vom  Weltmarkt  verdrängt  und  vor  die  Gefahr  einer  Entvölkerung ­
  und  der  Ansiedelung  seiner  Bewohner  im  produktions-geeigneteren  Ausland ­
  gestellt.  Denn  es  läge  nicht  im  Interesse  Portugals,  alle  Waren,  die  es  billiger
als  England  herzustellen  vermöchte,  selbst  herzustellen,  sondern  nur  diejenigen,  bei
deren  Herstellung  sein  Kapital  den  höchsten  Gewinn  und  seine  Arbeit  den  höchsten
Lohn  erzielte:  denn  indem  es  seine  Produktivkraft  auf  die  Herstellung  dieser  Güter
konzentrierte,  würde  seine  Produktivkraft  sich  am  besten  lohnen  und  seine  Konsumenten
selbst  das  Tuch,  das  es  billiger  zwar  als  England,  aber  nicht  so  billig  als  Wein  herzustellen ­
  vermöchte,  gegen  Hinaussendung  von  Wein  billiger  aus  England  erhalten,
als  wenn  es  dieses  Tuch  selbst  herstellen  wollte.
Aber  setzen  wir  an  die  Stelle  des  von  Ricardo  angenommenen  Beispiels  die
Wirklichkeit.  Da  sind  England  und  Deutschland.
Es  ist  an  sich  nicht  unmöglich,  in  England  Wein  zu  bauen,  ebensowenig  wie  es,
rein  technisch  betrachtet,  unmöglich  wäre,  durch  Bestellung  auch  der  unfruchtbarsten
Acker  den  gesamten  deutschen  Getreidebedarf  in  Deutschland  zu  erzeugen.  Unserer
heutigen  Technik  ist  ja  an  sich  nahezu  alles  möglich;  es  fragt  sich  nur,  zu  welchen
Kosten.  Der  Marquis  von  Bute  baut  seit  25  Jahren  in  Südwales  Wein  im  Freien.
Ich  bin  durch  die  Güte  einer  mit  Lord  Bute  befreundeten  Dame  in  den  Besitz  der
Berichte  über  die  erzielten  Erfolge,  ja  sogar  in  den  Besitz  einer  Flasche  des  in  Schloß
Goch  in  Glamorganshire  gebauten  Weines  gesetzt  worden  und  muß  bezeugen,  daß  der
Versuch,  rein  technisch  betrachtet,  vorzüglich  gelungen  ist.  Der  Wein  ist  von  ausgezeichneter ­
  Qualität.  Anders  stellt  der  Versuch  sich  dar,  wenn  ökonomisch  betrachtet.
Qbwohl  in  öffentlicher  Versteigerung  für  das  Dutzend  Flaschen  der  hohe  Preis  von
        <pb n="504" />
        476  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  III.  Sonstige  Kernfragen.

115  Schilling  erzielt  wurde,  deckt  dieser  Preis  nicht  die  Kosten.  Es  ist  also  für
Deutschland  keine  Gefahr,  daß,  wie  man  gescherzt  hat,  der  Konsum  seines  Hochheimer
durch  den  von  Cochheimer  in  England  ersetzt  werde.  Vielmehr  ziehen  bei  so  hohem
Preise  es  die  Engländer  vor,  sich  den  Wein,  den  sie  trinken,  durch  Hinaussenden  von
Baumwoll-  und  Wollenwaren,  von  Eisen,  Maschinen,  Kohle  und  anderen  Produkten,
deren  Herstellung  ihnen  Gewinn  bringt,  aus  Portugal,  Spanien,  Frankreich,  Italien
und  Deutschland  zu  verschaffen.  Allein  sie  beziehen  aus  dem  Ausland  nicht  bloß  Wein,
den  sie  zu  Hause  nur  teurer  herstellen  könnten.  So  sind  die  Baumwollindustrie  Lancashires
  und  die  Wollindustrie  Porkshires  sowie  die  Hartwarenindustrie  Birminghams
berühmt.  England  vermöchte  wohl  seinen  ganzen  Bedarf  an  baumwollenen  und
wollenen  Garnen  und  Geweben  und  an  Hartwaren  sowie  alles,  was  es  an  andere
Länder  davon  verschleißt,  selbst  herzustellen.  Aber  trotzdem  beziehen  die  Engländer
starke  Baumwoll-  und  Wollgarne  und  gröbere  Gewebe  und  Solinger  Waren  aus
Deutschland,  dem  sie  andere  Qualitäten  von  Baumwollgarnen,  Roheisen,  Maschinen
überwiegend  aus  Gußeisen,  Steinkohlen,  hartes  Kammgarn,  andere  Wollgarne  dafür
schicken.  Wie  kommt  dies?  Halten  wir  uns  bei  der  Beantwortung  an  die  Baumwollgarne. ­
  Vermöge  seines  feuchten  Klimas  hat  Lancashire  besondere  Produktionsvorteile ­
  bei  der  Herstellung  der  feineren  Nummern  der  Baumwollgarne.  Bei  ihrer
Herstellung  macht  es  den  größten  Gewinn.  Obwohl  es  sämtliche  gröberen  Nummern
Baumwollgarn,  die  es  selbst  braucht  oder  an  andere  Völker  verkauft,  selbst  herstellen
könnte,  zieht  es  doch  vor,  einen  großen  Teil  derselben  von  Deutschland  gegen  seine
feineren  Baumwollgespinste  einzutauschen.  Denn  auf  diese  Weise  wirft  seine  Produktivkraft ­
  die  größten  Überschüsse  ab.  Wollte  es  dagegen  seinen  ganzen  Bedarf  an
starken  Baumwollgarnen  selbst  decken  und  zu  dem  Zweck  etwa  gar  die  Einfuhr  starker
Garnnummern  aus  Deutschland  durch  einen  Schutzzoll  ausschließen,  so  könnte  dies
seinen  bei  der  Herstellung  und  dem  Verkauf  feiner  Nummern  erzielten  Gewinn  und
die  höchstmögliche  Verwertung  seiner  Produktivkraft  nur  schmälern.  Dieser  systematischen ­
  Konzentration  seiner  Produktivkräfte  auf  die  Produktionszweige,  welche  die
höchsten  Überschüsse  über  die  aufgewendeten  Kosten  abwerfen,  verdankt  England  die
alles  übertreffende  Zunahme  seines  Reichtums  in  der  zweiten  Hälfte  des  19.  Jahrhunderts. ­

Wie  aber  verhält  es  sich  mit  jenem  „extremen  Fall"  (v.  Mayr),  in  dem  das
Ausland  sich  als  der  ökonomisch  günstigere  Standort  für  alle  Arten  der  Produktion
darstellt  und  den  gesamten  Weltbedarf  zu  liefern  vermag?  Führt  der  Freihandel  hier
nicht  folgerichtig  zur  Entvölkerung  des  Vaterlandes  und  Ansiedelung  seiner  Bewohner
im  produktions-geeigneteren  Ausland?  Ganz  gewiß;  auch  hat  die  Menschheit  von
jeher  in  so  extremen  Fällen  jene  Folgerungen  gezogen.  So  ist  die  Ungunst  der  Produktionsbedingungen ­
  die  Ursache,  warum  die  Polargegenden  unbewohnt  und  Wüstengegenden ­
  nur  schwach  bewohnt  sind,  warum  in  vergangenen  Zeiten  die  Völker  ihre
Heimat  regelmäßig  verließen,  sobald  deren  Produktionsbedingungen  für  sie  unzureichend ­
  wurden,  und  warum  die  Ansiedelung  in  neuen  Ländern  in  dem  Maße  stattgefunden ­
  hat,  als  sie  günstigere  Existenzbedingungen  boten.  Und  der  Erfolg  liefert,
weit  entfernt  von  einer  Widerlegung,  vielmehr  eine  Bestätigung  der  Richtigkeit  des
Freihandelsprinzips.  Es  war  dies  nämlich  nicht  nur  im  Interesse  der  fortschreitenden
Kultur  des  Erdballs,  sondern  auch  der  betreffenden  Nationen.  Solange  sie  noch
keinen  anderen  Produktionszweig  als  die  Landwirtschaft  kannten  und  Handel  und
Industrie  noch  gänzlich  unentwickelt  waren,  hatten  sie,  als  ihre  Bevölkerung  zunahm,
gar  keine  andere  Wahl,  als  auszuwandern  oder  zu  verhungern.  Von  dem  Augenblick ­
  aber,  da  sich  in  den  Ländern,  die  sie  heute  innehaben,  Handel  und  Industrie  zu
entwickeln  begannen,  wurde  das  Vorkommen  jenes  „extremen  Falls",  daß  ein  Land
hinsichtlich  sämtlicher  Produktionsbedingungen  hinter  dem  Ausland  zurücksteht,  einfach
        <pb n="505" />
        2.  Vom  Schutz  der  nationalen  Arbeit.

477

unmöglich.  In  dem  Maße  nämlich,  in  dem  Handel  und  Industrie  sich  entwickeln,
nimmt  die  Bevölkerung,  die  sich  auf  einem  gegebenen  Gebiete  ernähren  kann,  zu,  und
damit  differenzieren  sich  die  Produktionsbedingungen  für  die  einzelnen  Produktionszweige. ­
  Der  Boden  wird  teuer,  die  Arbeitsleistung  relativ  billig,  der  Kapitalzins
finkt.  Damit  wird  beispielsweise  der  Getreidebau,  der,  solange  der  Boden  billig  gewesen, ­
  rentabel  war,  unrentabel,  während  seitens  der  gestiegenen  und  wohlhabend
gewordenen  Bevölkerung  eine  Nachfrage  entsteht,  welche  die  Herstellung  qualifizierter
landwirtschaftlicher  Produkte  sowie  die  Rohstoffverarbeitung  rentabel  macht;  dagegen
wird  in  den  unentwickelten  Ländern  die  Ausfuhr  des  auf  ihrem  billigen  Boden  gebauten ­
  Getreides  vorteilhaft.  Ein  jedes  Land  erzielt  mit  seinen  Produktivkräften  nun
in  dem  Maße  Gewinn,  in  dem  es  seine  Produktion  auf  die  Produktionszweige  konzentriert, ­
  welche  die  größtmöglichen  Überschüsse  abwerfen,  und  mittelst  dieser  seiner
Produkte  anderen  Ländern  die  Produkte  abkauft,  die  es  durch  solchen  Umtausch
billiger  erhalten  kann,  als  es  sie  selbst  herstellen  könnte.  Je  größer  die  Überschüsse
sind,  welche  einem  Lande  die  in  ihm  betriebenen  Produktionszweige  abwerfen,  desto
größer  ist  der  Vorteil,  den  es  von  diesem  internationalen  Umsätze  zieht,  desto  größer
sein  Anteil  an  der  Weltproduktion.
Damit  ein  jedes  Land  möglichst  rasch  den  Produktionszweigen  sich  zuwende,
deren  Produkte  ihm  die  größtmöglichen  Überschüsse  über  die  aufgewendeten  Kosten
abwerfen,  haben  nun  Hamilton  in  Nordamerika,  Graf  Chaptal  in  Frankreich  und
Friedrich  List  in  Deutschland  vorübergehende  Schutzzölle  befürwortet,  um  das  Inland
in  den  Erwerbszweigen,  in  denen  es  nur  aus  historischen  Ursachen  —  wegen  Kapitalmangels ­
  oder  noch  fehlender  Arbeitsgeschicklichkeit  —  hinter  der  Produktion  anderer
Länder  zurücksteht,  zur  Konkurrenzfähigkeit  mit  dem  Ausland  zu  erziehen.  Hier
werden  den  Konsumenten  allerdings  Opfer  im  Interesse  gewisser  Produktionszweige
zugemutet,  aber  nur  vorübergehend;  auch  hat  der  Konsument  hier  den  Trost,  daß  sein
Opfer  wirklich  der  Gesamtheit,  deren  Produktivkraft  erhöht  wird,  zugute  kommt.  Wo
es  dagegen  ausgeschlossen  war,  daß  ein  Erwerbszweig  durch  jene  Opfer  zur  freien
Konkurrenzfähigkeit  mit  dem  Ausland  erzogen  werden  könne,  wo  demnach  der  staatliche ­
  Schutz  nichts  anderes  bedeutet  als  die  dauernde  Benachteiligung  der  Mehrzahl
zugunsten  weniger,  haben  die  Genannten  alle  künstlichen  Maßnahmen  zu  deren  Schutz
aufs  entschiedenste  verurteilt.  Daher  denn  auch  der  Satz  Friedrich  Lifts:  „Die  innere
Agrikultur  durch  Schutzzölle  heben  zu  wollen,  ist  ein  törichtes  Beginnen".
Hamilton,  Chaptal  und  List  fühlten  sich  in  bewußtem  Gegensatz  zu  Adam  Smith,
und  in  der  Tat  hat  dieser  Erziehungszölle  ausdrücklich  abgelehnt.  Allein  auch  ihr
Ziel  war  die  freie  Konkurrenz  der  zur  Konkurrenzfähigkeit  erzogenen  Erwerbszweige
auf  dem  Weltmarkt.  Die  innere  Konkurrenz  der  gegen  das  Ausland  geschützten
nationalen  Betriebe  sollte  diese  zur  Konkurrenzfähigkeit  mit  dem  Ausland  erziehen,
worauf  der  Schutz  wegfallen  sollte.  Auch  Lifts  Ziel  war  also  der  Freihandel.  Daher
so  ausgesprochene  Freihändler  wie  I.  B.  Say  und  John  St.  Mill  sich  seiner  Befürwortung ­
  von  Erziehungszöllen  angeschlossen  haben.

2.  Vom  Schutz  der  nationalen  Arbeit.
Von  Wilhelm  Heinrich  Riehl.
Riehl,  Die  deutsche  Arbeit.  3.  Ausl.  Stuttgart,  I.  G.  Cotta,  1884.  S.  90—95.
Ein  bei  gar  vielen  hochverpöntes  Wort,  das  aber  doch  ein  gutes  Wort  ist,  wenn
man  es  nur  recht  gebraucht,  heißt:  „Schutz  der  nationalen  Arbeit".  Schlagwörter,
melche  andauernd  einen  solchen  Zauber  üben,  wie  ihn  der  Ruf  nach  „Schutz  der
        <pb n="506" />
        478  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  III.  Sonstige  Kernfragen.

nationalen  Arbeit"  lange  Zeit  geübt  hat,  pflegen,  wenn  auch  mißbraucht,  eine  tiefe
und  weitgreifende  Wahrheit  zu  bergen.
Es  gibt  zweierlei  Schutz  nationaler  Arbeit:  einen  vorübergehend  zweckmäßigen
und  einen  allezeit  notwendigen.  Der  erstere  wird  von  Staatswegen  gemacht,  der
andere  macht  sich  im  Volke  von  selber;  über  Maß,  Ziel  und  Mittel  des  einen  wird
man  immer  streiten,  über  Maß,  Ziel  und  Mittel  des  anderen  Schutzes  sollte  man
immer  einig  sein.
Wenn  der  Staat  ausländische  Gewerbeprodukte,  ausländisches  Korn  und  Holz
hoch  besteuert,  damit  die  einheimische  Industrie  und  Bodenkultur  nicht  erdrückt  werde
oder  mindestens  Zeit  und  Lust  gewinne,  um  zu  ebenbürtiger  freier  Konkurrenz  mit
dem  Auslande  heranzuwachsen,  so  schafft  er  einen  vorübergehenden  Schutz  der
nationalen  Arbeit,  der  nach  Umständen  nützlich  oder  schädlich  sein  kann.  Bedenklich
wird  diese  Politik  des  Schutzes,  wenn  sie  allgemein  begehrt  wird,  so  daß  ein  Wettjagen ­
  aller  Berufe  beginnt  um  Zollschutz  gegen  die  unangenehme  fremde  Konkurrenz,
wie  ja  die  Gärtner  von  Passau  bereits  petitioniert  haben,  daß  man  Deutschland
schützen  möge  vor  der  Überschwemmung  durch  den  italienischen  Blumenkohl  der  Herrn
Cirio.  Bedenken  erregt  aber  auch  eine  Schutzzollpolitik,  welche  bald  diese,  bald  jene
Berufsgruppe  durch  Zölle  erfreut,  um  sie  für  politische  Parteizwecke  zu  gewinnen.
Von  allen  diesen  Dingen  rede  ich  hier  nicht,  sondern  von  dem  notwendigen
Schutze,  welchen  jedermann  der  nationalen  Arbeit  zuwenden  muß,  indem  er  den
Werken,  die  aus  dem  Geiste  der  eigenen  Nation  geboren  sind,  die  diesen  Geist  in
uns  selber  steigern  und  festigen,  den  Vorzug  gibt  vor  Werken  fremdländischer  Form
und  fremdländischen  Gehaltes.  Daß  wir  so  universell  empfänglich  gearteten  Deutschen
uns  darum  doch  nicht  den  bedeutenden  Leistungen  anderer  Völker  verschließen,  ja
daß  wir  unsere  eigenste  Kraft  bewähren,  indem  wir  sie  uns  verdeutschen,  das  versteht
sich  dabei  von  selbst.
Rohstoffe  und  Gewerbeprodukte,  welche  gar  kein  oder  nur  ein  ganz  geringes
Gepräge  des  persönlichen  geistigen  Schaffens  zeigen,  kauft  man  da,  wo  man  sie  am
besten  und  billigsten  bekommt.  Die  deutsche  Hausfrau  wird  nicht  undeutsch,  wenn  sie
aus  englischem  Garn  ihre  Strümpfe  strickt,  und  wem  eine  Havannazigarre  besser
schmeckt  als  eine  Pfälzer,  der  mag  sie,  wenn  er  sie  bezahlen  kann,  unbeschadet  seiner
patriotischen  Gesinnung  rauchen.  Jedermann  weiß,  wie  bedeutend  gerade  jene  materiellsten ­
  Arbeitszweige  zum  Reichtum  und  zur  wirtschaftlichen  Macht  des  Volkes
beitragen,  jeder  brave  Mann  wünscht  auch,  daß  das  Vaterland  die  anderen  Länder
im  Wettkampf  solcher  Arbeit  erreiche  und  überflügle;  allein  jeder  kluge  Mann  weiß
auch,  daß  der  beste  Schutz,  den  man  solcher  Arbeit  gewährt,  oft  genug  darin  besteht,
sie  gar  nicht  zu  schützen,  sondern  sie  recht  frei  gewähren  zu  lassen.
Etwas  anderes  ist  es  aber  mit  den  Arbeitsprodukten,  in  welchen  sich  irgendein
individueller  Geist  und  Geschmack  ausspricht,  von  den  einfachsten  Erzeugnissen  des
Luxus-  und  Kunstgewerbes  bis  zu  den  höchsten  Schöpfungen  der  Kunst  und  Literatur.
Der  Genius  der  Nation  wirkt  aus  diesen  Werken,  und  es  ist  nicht  gleichgültig,  welchen
Genius  wir  da  dauernd  auf  uns  wirken  lassen,  oft  ohne  uns  dessen  klar  bewußt  zu
werden.
Die  Mahnung  an  diesen  „Geist  der  nationalen  Arbeit"  ist  nicht  neu.  Als
Friedrich  Lift  zuerst  so  mächtig  seine  Stimme  für  den  Schutz  der  nationalen  Arbeit
erhob,  dachte  er  zwar  zunächst  an  die  bedrängte  Fabrikindustrie.  Er  wollte  einzelne
Industriezweige  vor  der  Übermacht  des  Auslandes  schützen,  damit  die  Fabrikanten
erstarken  und  zuletzt  ebenso  reichlich  und  billig  fabrizieren  könnten  wie  ihre  fremden
Nebenbuhler.  Er  wollte  einen  erziehenden  Schutz  und  verwies  auf  die  Lehren  der
Geschichte,  auf  das  eigenartige  und  kräftige  Erwachsen  großer  Volkspersönlichkeiten
wie  der  Engländer,  Nordamerikaner  und  Franzosen  im  Zusammenhange  mit  dem
        <pb n="507" />
        2.  Vom  Schutz  der  nationalen  Arbeit.

479

Schutze,  welchen  sie  ihrer  nationalen  Arbeit  gewährt  hatten.  Er  erkannte  den  Geist
der  Nationen  im  Geiste  ihrer  Arbeit.  Die  praktischen  Maßregeln,  welche  er  vorschlug,
konnten  bestritten  werden,  aber  daß  er  aus  vollem  Herzen  von  der  nationalen  Arbeit
zu  sprechen  wagte,  daß  er  das  Recht  der  Nation  in  der  Nationalökonomie  forderte,
dies  ist  der  dauernde  Ruhm  Friedrich  Lifts.  Die  moderne  h  i  st  o  r  i  f  ch  e  Schule
der  Volkswirtschaft,  welche  Wilhelm  Roscher  so  fest  und  reich  begründet  hat,  wußte
die  alten  Jrrgänge  der  ökonomischen  Romantiker  zu  vermeiden,  allein  gerade  in  seinen
feinen  kulturgeschichtlichen  Analysen  der  wirtschaftlichen  Tatsachen  geht  auch  Roscher
fort  und  fort  von  den  historischen  Persönlichkeiten  der  Völker  aus  und  gibt  uns,  ehe
wir  es  selber  merken,  die  ausgesührteste  Geschichte  der  nationalen  Arbeit.
Wenn  man  nun  aber  vordem  vom  „Schutze  der  nationalen  Arbeit"  redete,  so
griff  man  dabei  nur  drei  Worte  falsch.  Das  Wort  „Schutz",  indem  man  einseitig  an
Zwangsmaßregeln  des  Staates  dachte,  das  Wort  „national",  indem  man  dabei  nicht
den  Bezug  der  Arbeit  zur  Volkspersönlichkeit,  sondern  nur  zum  Volksreichtum  im
Sinne  hielt,  und  endlich  das  Wort  „Arbeit",  denn  man  hängte  sich  nur  an  eine  enge
Arbeitsgruppe.  (Die  Worte  wechseln  eben  wunderbar  ihren  Kurs.  Galt  doch  auch
das  Wort  „national"  zur  Zeit  des  vormärzlichen  Liberalismus  als  der  Gegenpol  des
Wortes  „liberal",  und  nicht  mit  Unrecht;  denn  es  fetzt  als  Parteiprädikat  den  Standpunkt ­
  des  historisch  erfaßten  Volkslebens  voraus!)
Allein  der  wahre  Schutz  der  nationalen  Arbeit  gilt  gar  nicht  zunächst  den  Produzenten, ­
  sondern  den  Konsumenten,  er  geht  nicht  vom  Staate  aus,  sondern  von  den
Konsumenten  selber,  er  kümmert  sich  gar  nicht  um  Volkseinkommen  und  Geld
und  Erwerb,  sondern  lediglich  um  das  luftige  Gut  des  nationalen  Geistes;  es  ist  dieser
Schutz  auch  nicht  die  Aufgabe  einer  Genossenschaft,  sondern  die  Ehrensache  jedes
Gebildeten  im  einzelnen,  er  braucht  auch  nicht  erst  herbeigewünscht  zu  werden,  sondern
ist  vielfach  schon  vorhanden.
Wie  wir  bei  den  Werken  der  reinen  Geistesarbeit  uns  zuerst  bewußt  wurden
des  nationalen  Gepräges  der  Arbeit  überhaupt,  so  ward  es  auch  hier  zuerst  im  Volksbewußtsein ­
  als  unsere  verfluchte  Schuldigkeit  erkannt,  daß  wir  die  nationalen  Werke
der  Geistesarbeit  vor  den  fremden  hegen  und  uns  an  ihnen  erquicken  und  erbauen
sollen.  Unsere  gesteigerte  Bildung  erkennt,  daß  die  Werke  unserer  eigenen  Meister
für  uns  die  nächsten  und  wichtigsten  sind,  nicht  darum,  weil  sie  überall  schlechthin  die
besten  wären,  sondern  weil  sie  uns  eigen  sind,  unsere  persönliche  Arbeit,  die  uns
selber  auch  wieder  persönlich  machen  wird  und  folglich  auch  mächtiger  als  Nation.
Die  Bildung  ist  es,  die  solchergestalt  einen  ideellen  Schutz  der  nationalen
Arbeit  zu  schaffen  beginnt,  einen  gewaltigen  Schutz,  weit  über  alle  Monopolien  und
Schutzzölle.
Allein  Geistesarbeit  steckt  nicht  bloß  in  den  reinen  Werken  des  Geistes,  sie  ruht
auch  im  Erzeugnis  des  Gewerbes  und  der  Industrie.  Und  wenigstens  bei  den
höheren  Arbeitsprodukten  dieser  Gruppen  spricht  sich  ein  persönlich  nationales  Gepräge ­
  bestimmt  aus  im  Geschmack  der  Form,  in  praktischer  Gediegenheit,  im  Tiefsinn
der  Erfindung.  Da  lugt  überall  das  Wahrzeichen  geistigen  Schaffens  hervor.
Schmücken  und  verbessern  wir  unser  tägliches  Leben  vorwiegend  mit  Gewerbeerzeugnissen,
  die  nach  Form  und  Anlage  aus  dem  Geschmack  und  den  Sitten  einer
fremden  Nation  hervorgewachsen  sind,  dann  wird  der  deutsche  Geist  in  uns  dadurch
schwerlich  besonders  angeregt  und  gehoben  werden.  Für  den  wahrhaft  gebildeten
Mann  ist  auch  das  kleinste  Ding,  welches  ihn  täglich  umgibt,  nicht  gleichgültig.  Er
wird  ebenso  entschieden  darauf  sehen,  daß  der  Stil  seiner  Zimmereinrichtung  seinem
Charakter  entspricht,  wie  der  Stil  seiner  Rede  und  Schrift.  Ein  hochgebildeter  armer
Leusel  hat  nur  oft  leider  den  Stil  seiner  Feder  wohl  in  freier  Hand,  aber  nicht  den
Stil  seines  Hausrates.  Was  soll  man  aber  dazu  sagen,  wenn  gerade  unsere  vor-
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        480  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  III.  Sonstige  Kernfragen.

nehmsten  und  reichsten  Leute  sich  ihren  Salon  mit  amerikanischen  Schaukelstühlen
und  chinesischen  vergoldeten  Tischchen  ausschmücken,  dazu  mit  glänzend  geschmacklosen
französischen  Kupferstichen  und  mit  türkischen  Teppichen,  darein  eine  Koranstelle  gewebt ­
  ist,  welche  jedoch  weder  sie  selbst  noch  ihre  Gäste  lesen  können!  Welch  innern
Zusammenhang  hat  denn  ein  solches  Raritätenkabinet  mit  seinem  Besitzer?  Der
echte  Stockbauer,  welcher  sagt  und  singt,  daß  es  gut  steht  im  deutschen  Lande,  wo
man  noch  trägt  eigen  Gewand,  wo  man  noch  singt  eigenen  Sang  und  noch  trinkt
eigenen  Trank,  zeigt  wahrlich  mehr  Takt  und  naive  Bildung  als  solche  sogenannt  gebildeten ­
  Leute.
Denn  die  persönliche  Macht  einer  Nation  wurzelt  darin,  daß  sie  in  allen  Dingen
und  also  auch  in  Schmuck  und  Sitte  des  täglichen  Lebens  sich  eigenartig  und  persönlich ­
  weiter  bilde,  das  beste  Fremde  in  sich  aufnehmend  und  sich  verdeutschend,
nicht  aber  es  schlechtweg  nachäffend;  und  ein  Volk,  welches  die  Moden  eines  anderen
beherrscht,  besitzt  bereits  den  ersten  Schlüssel  zur  Herrschaft  über  den  gesamten  Geist
dieses  Volkes.  Die  Ehre,  bloß  quantitativ  in  der  Masse  der  Gewerbserzeugnisse  und
dem  daraus  quellenden  Volksreichtum  den  Nachbarn  zu  übertreffen,  ist  nicht  groß,
wenn  wir  uns  qualitativ,  wenn  wir  uns  im  Geiste  der  Arbeit  von  demselben
meistern  und  gängeln  lassen.

3.  Freihandel  und  Schutzzoll  in.  Lichte  der  Geschichte^
Von  Gustav  v.  Schmoller.

Schm  oller.  Der  Übergang  Deutschlands  zum  Schutzzollsystem.  Rede.  In:  Zur  Sozialund
  Gewerbepolitik  der  Gegenwart.  Reden  und  Aufsätze.  Leipzig,  Duncker  &amp;amp;  chumblot,  1890.
S.  168—170.
Von  den  ältesten  Völker-  und  Stammesbeziehungen  bis  herab  zur  Gegenwart
mit  ihrem  internationalen  Recht  und  ihren  Meistbegünstigungsklauseln  scheint  es  eine
ununterbrochene  Kette  des  Fortschritts,  daß  man  erst  den  Fremden  nicht  mehr  totschlägt, ­
  dann  ihn  nicht  mehr  zum  Sklaven  macht,  dann  ihn  erst  zu  schlechterem  Recht
im  Verkehr  zuläßt,  aber  friedlich  mit  ihm  zu  tauschen  beginnt  und  zuletzt  ihn  und  seine
Waren  nach  allen  Seiten  als  gleichberechtigt  anerkennt:  das  ist  die  eine  Seite  der
volkswirtschaftlichen  Geschichte,  die  der  bewundernde  Freihändler  allein  kennt.  Aber
daneben  steht  die  andere  Seite,  die  er  immer  wieder  übersieht,  steht  die  ebenso  sichere
Tatsache,  daß  dieser  Fortschritt  sich  nur  vollzogen  hat  durch  zahllose  Kämpfe  hindurch,
in  denen  nur  d  i  e  Stämme,  d  i  e  Völker,  d  i  e  Nationen  obenankommen,  die  auch  auf
volkswirtschaftlichem  Gebiete  sich  als  eine  solidarische  Einheit  nach  außen  fühlten,  sich
auch  auf  diesem  Gebiete  durch  einen  zähen,  energischen,  unerbittlichen  nationalen
Egoismus  leiten  ließen.  Die  Phöniker  und  Ägypter,  die  Griechen  und  die  italienischen
Handelsstaaten  des  Mittelalters  haben  so  gehandelt,  sie  waren  zähe,  verschlagene  konsequente ­
  Schutzzöllner  und  Merkantilisten,  wie  es  die  sämtlichen  großen  Nationalstaaten ­
  Europas  vom  16.  bis  ins  19.  Jahrhundert  waren,  wie  es  die  Amerikaner  und
englischen  Kolonisten  jetzt  wieder  sind.  Alle  haben  die  Benachteiligung  der  fremden
Personen  und  Händler  wie  der  fremden  Waren  als  ein  Kampfmittel  gegen  andere
Völker,  gegen  schwächere  und  stärkere  gebraucht;  sie  haben  es  oft  mißbraucht;  sie
haben,  wenn  sie  es  zu  einseitig  brauchten,  zu  sehr  die  fremde  Konkurrenz  abschlössen,
sich  selbst  damit  geschadet,  unter  Umständen  sich  sogar  zugrunde  gerichtet,  —  wie  die
Venetianer  und  die  Spanier.  Aber  zugleich  sehen  wir,  daß  die  Völker  und  Staaten,
je  größer  und  mächtiger  sie  wurden,  desto  mehr  zeitweise  des  Abschlusses  in  sich,  der
schroffen  Haltung  auch  in  handelspolitischer  Beziehung  nach  außen  bedurften.  Jedenfalls ­
  zeigt  uns  das  freihändlerische  Volk  der  Briten  noch  heute  ein  solches  Übermaß
        <pb n="509" />
        3.  Freihandel  und  Schutzzoll  im  Lichte  der  Geschichte.

461

des  eifersüchtigen,  nationalwirtschaftlichen  Egoismus,  daß  wir  Deutsche  wie  weltbürgerlich
  unpraktische  Schwärmer  daneben  stehen.
Der  sichere,  der  wahre  Fortschritt  war  jederzeit  da,  wo  man  es  verstand,  im
rechten  Moment  und  an  der  rechten  Stelle  freihändlerisch  und  dann  wieder  schutzzöllnerisch
  zu  sein,  wo  man  möglichst  wenig  diese  gleich  naturnotwendigen  Strebungen
zu  einem  alles  beherrschenden,  unerbittlichen  System  aufbauschte,  wo  man  sich  bewußt
blieb,  daß  der  Fortschritt  im  Handel  und  in  der  internationalen  Teilung  der  Arbeit
ebenso  notwendig  sei  als  der  nationale  Zusammenschluß  der  Volkswirtschaft,  die
nationale  Teilung  der  Arbeit  und  der  nationale  Egoismus,  die  geschickte  Benutzung
jedes  berechtigten  Mittels  im  großen  Kampfe  der  wirtschaftlichen  Interessen  der
Völker.
Daher  sehen  wir  bei  den  Engländern,  den  Franzosen,  den  Nordamerikanern,
vor  allem  aber  im  Zollverein  selbst,  den  zeitweisen  Wechsel  der  Zollsysteme  jedesmal
von  den  Doktrinären  und  der  entgegengesetzten  Interessengruppe  aufs  tiefste  beklagt,
in  Wahrheit  aber  —  wo  der  Wechsel  im  rechten  Moment  und  im  rechten  Maß  eintrat
—  segensvoll  wirkend.
Gewiß  kann  der  Wechsel  zu  oft  und  zu  schroff  erfolgen,  wie  uns  das  die  nordamerikanische ­
  Tarifgeschichte  zeigt.  Aber  beweist  die  Tatsache,  daß  heute  in  so  vielen
europäischen  Staaten  sich  liberale  und  konservative  Ministerien  zu  oft  und  zu  schroff
ablösen,  etwas  gegen  den  Satz,  daß  ein  solcher  Wechsel  für  die  Regierung  eines  freien
Volkes  heilsam  und  notwendig  sei?  Sehen  wir  nicht  auf  allen  sozialen  und  politischen
Gebieten  einen  ähnlichen  Wechsel  der  herrschenden  Strömungen,  auf  dem  kirchlichen
und  militärischen  Gebiet,  auf  dem  Gebiet  der  Schule,  der  Selbstverwaltung,  des  Beamtenwesens, ­
  und  ist  all  das  nicht  die  notwendige  Folge  davon,  daß  überall  gleichberechtigte ­
  Interessen,  entgegengesetzte  und  doch  notwendig  zusammengehörige  Pole
derselben  Achse  nacheinander  die  Führung  übernehmen  müssen,  daß  nur  aus  der
geistigen  Reibung  zwei  sich  bekämpfender,  abwechselungsweise  die  öffentliche  Meinung
für  sich  gewinnender  Jdeenkreise  die  richtige  Lenkung  des  Staatsschiffes  oder  des
volkswirtschaftlichen  Schiffes  durch  ganz  verschiedene  Zeiten  und  Sachlagen  hindurch
hervorgehen  kann?  Liegt  dieser  Wechsel  nicht  im  innersten  psychologischen  Wesen  des
menschlichen  Denkens  und  Fühlens,  und  beweist  es  nicht  eine  nahezu  kindliche,  jeder
Geschäftskenntnis  bare  Naivetät,  bei  irgendeinem  liberalen  oder  konservativen,  freihändlerischen ­
  oder  schutzzöllnerischen  Sieg  sich  einzubilden,  jetzt  sei  die  letzte  Entscheidung ­
  nach  dieser  Seite  hin  gefallen,  niemals  mehr  werde  eine  Umkehr  erfolgen,  keine
künftige  Regierung  oder  Volksvertretung  werde  oder  dürfe  von  dieser  Linie  mehr
abweichen?
Warum  aber  ist  ein  solcher  Wechsel  speziell  auf  dem  Gebiete  der  Handelspolitik
nötig,  warum  hat  er  sich  überall  mit  gleicher  Konsequenz  wiederholt,  bei  den  Völkern
mit  im  ganzen  strengerem,  wie  bei  denen  mit  liberalerem  Tarif?  Die  Antwort  ist  einfach: ­
  Die  Volkswirtschaft  unserer  heutigen  Kulturstaaten  arbeitet  für  zwei  Märkte,  für
den  innern  und  den  äußern;  sie  ruht  auf  zwei  Systemen  der  Arbeitsteilung,  dem
System  der  nationalen  Arbeitsteilung  und  dem  der  internationalen;  sie  hat  zwei  Aufgaben: ­
  für  die  Gegenwart  im  Moment  möglichst  billig  und  gut  das  Volk  mit  den
Waren  zu  versorgen,  die  es  braucht,  und  daneben  für  die  Zukunft  die  volkswirtschaftliche ­
  Organisation  möglichst  vollendet  und  harmonisch  einzurichten,  produktive  Kräfte
zu  erziehen,  die  technischen  und  sonstigen  Eigenschaften  der  Unternehmer  und  Arbeiter
auf  ein  höheres  Niveau  zu  erheben,  wenn  auch  dadurch  zeitweise  einzelne  Produkte
verteuert  werden.
Diese  Ziele  lassen  sich  nicht  jederzeit  zusammen  erreichen;  man  muß  zeitweise
mehr  auf  das  eine  verzichten,  wenn  man  auf  das  andere  den  größeren  Wert  legt;
man  muß  zeitweise  die  auswärtige  Konkurrenz  verstärken,  zeitweise  aber  auch  wieder
Mollat,  Volkswirtschaftliches  Luellenbuch.  4.  Aufl.  Zf
        <pb n="510" />
        482  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  III.  Sonstige  Kernfragen.

etwas  mehr  abhalten.  Man  muß  zeitweise  sich  den  andern  Staaten  und  Volkswirtschaften ­
  auf  dem  Boden  der  Rechtsgleichheit  nähern,  zeitweise  aber  auch  alle  verfügbaren ­
  Machtmittel  benutzen,  um  auf  einer  Arena,  die  stets  ein  Kampfplatz  bleibt,  nicht
niedergeworfen  zu  werden,  sondern  den  höchstmöglichen  egoistischen  Vorteil  für  die
eigene  Nation  zu  erringen.

4.  Handelsverträge.
Von  Karl  Helfferich.
Helfferich,  Handelspolitik.  Vorträge.  Leipzig,  Duncker  L  Humblot,  1901.  S.  95—98-Handelsverträge
  find  völkerrechtliche  Verträge  zwischen  selbständigen  Staaten,  in
denen  die  gegenseitigen  wirtschaftlichen  Beziehungen  geregelt  werden.  Sie  können  teilweise ­
  von  Dingen  handeln,  die  mit  dem  auswärtigen  Handel  nur  in  loser  Beziehung
stehen;  sie  können  z.  B.  den  Staatsangehörigen  der  Vertragsländer  Niederlaffungsfreiheit
  und  das  Recht  zum  Gewerbebetrieb  unter  denselben  Bedingungen  gewährleisten ­
  wie  den  eigenen  Untertanen.  Der  wichtigste  Inhalt  der  meisten  Handelsverträge ­
  beschäftigt  sich  jedoch  mit  dem  gegenseitigen  Warenverkehr  der  betreffenden
Staaten;  sie  setzen  die  Bedingungen  fest,  unter  welchen  die  verschiedenen  Arten  von
Waren  die  Grenze  passieren  dürfen;  und  diese  Bedingungen  sind  in  den  meisten
Fällen  die  Zölle.  Häufig  wird  ausdrücklich  vereinbart,  daß  der  Warenverkehr  —
abgesehen  von  Ausnahmefällen  —  nicht  durch  Einfuhr-,  Ausfuhr-  und  Durchfuhrverbote ­
  gehemmt  werden  darf.  Auf  den  zollpolitischen  Vereinbarungen  liegt  durchaus ­
  der  Schwerpunkt  der  modernen  Handelsverträge.
Jeder  Vertrag  beschränkt  in  gewisser  Hinsicht  die  Autonomie  der  vertragschließenden ­
  Staaten,  er  verpflichtet  sie  zu  gewissen  Handlungen  und  Unterlassungen.
Das  Verlangen  nach  autonomer  Zollgesetzgebung  bedeutet  deshalb  eine
Abweisung  jeder  vertragsmäßigen  Abmachung  über  die  Zollpolitik.  Das  Verlangen
nach  einem  autonomen  Zolltarif  wird  damit  begründet,  der  Staat  müsse  zur  Wahrung
der  wirtschaftlichen  Interessen  der  nationalen  Produktion  freie  Hand  behalten,  er
dürfe  sich  nicht  dem  Auslande  gegenüber  im  Interesse  des  Auslandes  binden.  Es
wird  dabei  übersehen,  daß  die  Bindung  niemals  eine  einseitige  ist,  daß  jeder  Vertrag,
der  überhaupt  diesen  Namen  verdient,  aus  Leistung  und  Gegenleistung  besteht.  Dasselbe ­
  Interesse,  welches  andere  Staaten  daran  haben,  daß  ihr  Handelsverkehr  mit
Deutschland  auf  einer  gesicherten  und  vertragsmäßig  festgelegten  Basis  beruht,  —
dasselbe  Interesse  haben  wir  daran,  daß  unsre  Handelsbeziehungen  mit  dem  Ausland
auf  eine  stabile  Grundlage  gestellt  werden.  Dasselbe  Interesse,  das  Rußland  daran
hat,  in  Deutschland  nicht  zu  ungünstigeren  Bedingungen  mit  seinem  Getreide  zugelassen
zu  sein  als  etwa  Österreich  oder  Amerika,  dasselbe  Interesse  hat  die  deutsche  Maschinenindustrie ­
  oder  Lederindustrie  daran,  daß  ihre  Waren  von  Rußland  nicht  mit  einein
höheren  Eingangszoll  belastet  werden  als  diejenigen  französischer  oder  englischer
Herkunft.  Deshalb  werden  im  allgemeinen  stets  beide  vertragschließende  Länder,
wenn  sie  ihre  Gesamtinteressen  als  maßgebend  ansehen,  bei  einem  Handelsvertrag
ihren  Vorteil  finden.  Allerdings,  ein  Handelsvertrag,  mit  dem  alle  die  sich  bekämpfenden ­
  und  widerstreitenden  Einzelinteressen  innerhalb  eines  Staates  zufrieden  sind,
ist  eine  Utopie,  denn  ohne  Konzession  kein  Vorteil.
Die  Beschränkung  der  handelspolitischen  Autonomie  durch  Handelsverträge  kann
dem  Grade  nach  sehr  verschieden  sein.
Einmal  nach  der  Zeit,  auf  welche  die  Handelsverträge  abgeschlossen  werden.
Handelsverträge,  die  jederzeit  unter  Jnnehaltung  einer  kurzbemessenen  Kündigungsfrist ­
  aufgehoben  werden  können,  lassen  der  Autonomie  einen  sehr  viel  freieren  Spiel-
        <pb n="511" />
        4.  Handelsverträge.

483

31*

raum  als  Handelsverträge  auf  längere,  etwa  10  oder  12  jährige  Fristen  oder  gar  als
die  ohne  jede  zeitliche  Begrenzung  abgeschlossenen  sog.  ewigen  Handelsverträge.  Aber
dem  Vorteil  der  freieren  Bewegung  bei  den  kurzfristigen  Verträgen  steht  das  vitale
Interesse  der  Volkswirtschaft  an  stabilen  und  für  längere  Zeit  gesicherten  Grundlagen
für  den  Handelsverkehr  entgegen.  Jedes  Moment  der  Unsicherheit  ist  der  Entwicklung
geregelter  und  für  beide  Teile  vorteilhafter  Beziehungen  im  Wege;  und  natürlich
binden  sich  die  fremden  Staaten  nur  für  so  lange,  wie  wir  uns  auch  binden.  Die
geringere  Einschränkung  der  zollpolitischen  Autonomie  durch  kurze  Kündigungsfristen
läßt  sich  nur  unter  Preisgabe  dieses  ganz  besonders  wichtigen  Vorteils  der  vertragsmäßigen ­
  Regelung  erreichen.
Ebenso  wie  durch  ihre  Dauer  können  die  Handelsverträge  auch  durch  ihren
Inhalt  die  zollpolitische  Autonomie  in  sehr  verschiedenem  Grade  beschränken.  Der
wichtigste  Unterschied  in  dieser  Beziehung  ist  der  zwischen  Meistbegünstigungsverträgen
  und  Tarifverträgen.
Das  Wesen  der  Meistbegünstigungsverträge  oder  der  Meistbegünsttgungsklaujel
innerhalb  eines  Handelsvertrags  besteht  darin,  daß  die  vertragenden  Staaten  sich  zusagen, ­
  ihre  Angehörigen,  Waren  und  Schiffe  gegenseitig  nicht  ungünstiger  behandeln
zu  wollen  als  diejenigen  dritter  Staaten.  Bei  reinen  Meistbegünstigungsverträgen
bleiben  die  kontrahierenden  Staaten  in  bezug  auf  die  Festsetzung  ihrer  Zollsätze  autonom; ­
  sie  können  ihren  Zolltarif  beliebig  verändern,  nur  dürfen  sie  die  Waren  aus  dem
meistbegünstigten  Staat  nicht  mit  höheren  Zöllen  belegen  als  diejenigen  aus  irgendwelchen ­
  andern  Ländern.
Die  Ausdehnung  der  Meistbegünstigung  kann  mehr  oder  minder  beschränkt  sein.
Die  vor  1860  abgeschlossenen  Verträge  enthielten  meist  nur  eine  bedingte  Meistbegünstigung, ­
  in  dem  Sinn,  daß  sich  die  Vertragsstaaten  nur  diejenigen  Begünstigungen ­
  gegenüber  dritten  Staaten  ohne  weiteres  zusagten,  die  nicht  durch  ganz  bestimmte ­
  Gegenleistungen  seitens  des  dritten  Staates  erkauft  würden.  In  diesem
Sinn  legen  die  Vereinigten  Staaten  bekanntlich  ihren  vielumstrittenen  Vertrag  mit
dem  Deutschen  Zollverein  bezw.  mit  Preußen  aus.  —  Die  neueren  Meistbegünstigungsklauseln ­
  sind  meist  unbedingt.  Die  meistbegünstigten  Staaten  werden  ohne  weiteres
aller  Vorteile  teilhaftig,  die  andern  Staaten  zugesichert  werden.  Wenn  z.  B.  Deutschland ­
  mit  Argentinien  einen  Meistbegünstigungsvertrag  hat  und  es  schließt  mit  Rußland ­
  einen  Tarifvertrag,  der  die  Zollsätze  Rußland  gegenüber  ermäßigt,  so  treten
diese  Ermäßigungen  ohne  weiteres  Argentinien  gegenüber  in  Kraft.  Argentinien
aber,  das  nur  Meistbegünstigungsverträge  und  keine  Tarifverträge  abgeschlossen  hat,
kann  seine  Zollsätze  beliebig  erhöhen,  ohne  daß  Deutschland  mit  Zollerhöhungen  antworten ­
  kann.
In  Anbetracht  dieser  Tatsache  ist  es  erklärlich,  daß  vielfach  die  Meistbegünstigungsverträge ­
  sehr  ungünstig  beurteilt,  und  daß  Anträge  auf  ihre  Kündigung  laut
werden.  Aber  es  wird  dabei  in  der  Regel  ein  wichtiger  Umstand  vergessen.  Bei
dem  deutschen  Handel  mit  Argentinien  und  andern  Ländern,  vor  allem  mit  den  Vereinigten ­
  Staaten,  kommt  es  zwar  auch  natürlich  auf  die  absolute  Höhe  der  Zollsätze  an,
das  kann  nicht  bestritten  werden;  aber  noch  weit  mehr  kommt  es  daraus  an,  daß  Deutschland ­
  nicht  mit  höheren  Zollsätzen  belastet  wird  als  die  übrigen  mit  ihm  konkurrierenden
Staaten.  Eine  Zollerhöhung  in  den  Vereinigten  Staaten  und  Argentinien  kann  den
deutschen  Export  dorthin  einschränken;  eine  sog.  differenzielle  Behandlung  der  deutschen
Einfuhr  aber  müßte  den  deutschen  Export  vernichten  und  den  Absatzmarkt  den  Franzosen, ­
  Engländern  usw.  ausliefern.  Also,  wenn  wir  auch  ein  großes  Interesse  an  niedrigen
Zollsätzen  für  unsre  Ausfuhrwaren  haben,  so  ist  unser  Interesse  an  gleichen  Zollsätzen ­
  wie  denjenigen  für  Waren  aus  andern  Ländern  doch  noch  erheblich  größer.
Es  wäre  ja  am  besten,  es  ließe  sich  beides  erreichen;  aber  solange  sich  ein  Land,  das
        <pb n="512" />
        484  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  III.  Sonstige  Kernfragen.

für  unsre  Waren  ein  wichtiger  Abnehmer  ist,  nicht  zu  vertragsmäßiger  Bindung
seiner  Zölle  herbeiläßt,  ist  die  Meistbegünstigung  immer  noch  besser  als  die  Vertragslosigkeit
  und  die  Differenzierung  der  Zölle  zu  unsrem  Schaden.
Wenn  wir  uns  nun  zu  den  Tarifverträgen  wenden,  so  finden  wir,  daß  auch
diese  in  sehr  verschiedenem  Grade  die  zollpolitische  Autonomie  binden  können.  Sie
können  sich  darauf  beschränken,  für  wenige  bestimmte  Warengattungen  die  Zölle
festzulegen:  sie  können  die  Zusicherung  enthalten,  daß  überhaupt  gegenüber  dem  bestehenden ­
  Tarif  keine  Zollerhöhungen  während  der  Vertragsdauer  vorgenommen
werden  sollen:  sie  können  schließlich  eine  Reihe  von  Zollermäßigungen  gegenüber  dem
allgemeinen  Tarif  festsetzen.
In  der  Regel  ist  das  letztere  der  Fall.  Neben  den  allgemeinen  Zolltarif,  der
für  Länder  gilt,  mit  denen  keine  Handelsverträge  bestehen,  neben  den  sog.  Generaltarif ­
  tritt  dann  ein  Vertragstaris  oder  Konventionaltarif,  an  dessen
Ermäßigungen  gegenüber  dem  Generaltarif  die  Länder  mit  Meistbegünstigung
partizipieren.  Der  einheitliche  Generaltaris  bildet  die  Basis  der  Verhandlungen,  und
die  Regierungen  haben  es,  vorbehaltlich  der  Genehmigung  durch  die  gesetzgebenden
Körperschaften,  in  der  Hand,  Ermäßigungen  der  Zollsätze  des  Generaltarifs  zuzugestehen. ­

5.  Der  Plan  einer  mitteleuropäischen  Zollunion.
Von  Georg  Gothein.
G  o  t  h  e  i  n,  Der  deutsche  Außenhandel.  Materialien  und  Betrachtungen.  Berlin,
Siemenroth  &amp;amp;  Troschel,  1901.  S.  43—47.
Die  Befürchtung,  daß  die  großen  Wirtschaftsgebiete,  welche  Großbritannien  mit
seinen  Kolonien,  Ainerika  sowie  Rußland  bilden,  sich  gegen  die  andern  Staaten  mehr
und  mehr  abschließen  könnten,  hat  vielfach  den  Gedanken  angeregt,  die  Staaten  Mitteleuropas ­
  sollten  sich  ebenfalls  zu  einem  einheitlichen  Wirtschaftsgebiet  mit  gemeinsamer
Zollgrenze  zusammentun;  damit  würden  die  industriellen  Distrikte  gesicherte  Absatzgebiete ­
  für  ihre  Jndustrieerzeugnisse,  die  überwiegend  landwirtschaftlichen  Teile  ebenso
für  ihren  Überschuß  an  Produkten  des  Ackerbaues  und  der  Viehzucht  finden  und  vermöchten ­
  so  gesicherter  jeder  Zukunft  entgegenzugehen  als  ein  sich  selbst  genügendes
Wirtschaftsgebiet.
Daß  selbst  die  Vereinigten  Staaten  von  Amerika,  selbst  Rußland,  also  beides
Staaten,  die  von  den  Eiswüsten  des  Nordpols  bis  in  die  Tropen  hineinreichen,  sich
selbst  nicht  alle  Rohprodukte,  deren  sie  bedürfen,  beschaffen  können,  ist  nicht  zu  bestreiten. ­
  Die  Vereinigten  Staaten  sind  auf  die  Einfuhr  von  Kaffee  und  Tee,  von
Wolle,  Häuten  und  Jute,  von  Gewürzen  und  Kakao,  von  Zinn,  Salpeter  und  Gerbstoffen, ­
  kurz,  von  sehr  vielen  wichtigen  Rohstoffen  angewiesen,  und  wenn  es  auch  allenfalls ­
  möglich  wäre,  einige  derselben  mit  der  Zeit  in  genügender  Menge  und  Qualität
selbst  zu  erzeugen,  so  ist  das  bei  anderen  gänzlich  ausgeschlossen.  Die  Wünsche  nach
einem  Panamerika  finden  aber  gerade  in  Mittel-  und  Südamerika  sehr  wenig  Sympathien; ­
  die  dortigen  Staaten  sind  mit  ihren  Produkten  —  Brasilien  mit  Kaffee,  Argentinien ­
  mit  Wolle,  Häuten,  Fleischextrakt,  Quebrachoholz,  Chile  mit  Chilisalpeter,  Leder
und  Kupfer,  Venezuela  mit  Kakao  usw.  —  auf  den  Absatz  nach  allen  Ländern  angewiesen; ­
  sie  haben  das  lebhafteste  Interesse,  sich  ihre  anderen  Abnehmer  kaufkräftig
zu  erhalten  und  nicht  den  Nordamerikanern  zuliebe  auf  ihre  wirtschaftliche  und  mit
dieser  auf  ihre  politische  Selbständigkeit  zu  verzichten.  Im  Gegenteil,  sie  haben  ein
Panamerika  auf  das  entschiedenste  zu  fürchten,  denn  dadurch  würde  ihre  in  der  Entwickelung ­
  begriffene  Industrie  —  und  das  ist  wenigstens  bei  Chile,  Peru,  Brasilien
        <pb n="513" />
        5.  Der  Plan  einer  mitteleuropäischen  Zollunion.  485

und  Argentinien  der  Fall  —-  schutzlos  der  überlegenen  nordamerikanischen  ausgeliefert,
und  für  den  Verzicht  auf  eine  eigene  industrielle  Entwickelung  würden  sie  nicht  einmal
den  Vorteil  der  billigsten  Deckung  ihres  Bedarfs  an  Jnduftrieerzeugniffen  erkaufen,
da  sie  ja  die  durch  die  Absperrung  verteuerten  nordamerikanischen  Fabrikate  abzunehmen ­
  gezwungen  würden.
Soviel  gegenseitige  Feindschaft  auch  unter  den  südamerikanischen  Staaten
besteht,  es  ist  mit  ziemlicher  Sicherheit  anzunehmen,  daß  ein  gewaltsamer  Versuch
der  nordamerikanischen  Union,  ein  Panamerika  zu  erzwingen,  sie  zu  geeinter  Abwehr
verbinden  würde,  und  so  gering  an  und  für  sich  die  Aussichten  auf  ein  gemeinsames
Handeln  der  europäischen  Staaten  sind,  ein  solches  Vorgehen  müßte  England,  Deutschland, ­
  Frankreich,  Österreich-Ungarn,  Italien,  Belgien  und  Holland  gemeinsam  in  die
Schranken  rufen.  Es  ist  denn  auch  wieder  ganz  still  geworden  mit  der  Forderung
eines  Panamerika.
Und  nicht  wesentlich  anders  liegt  es  mit  dem  Greater  Britain.  Denn  Englands
wahres  Interesse  liegt  in  der  Aufrechterhaltung  des  Freihandelssystems,  nicht  darin,
einen  Zollbund  mit  seinen  Kolonien  zu  bilden,  die  wiederum,  solange  England  am
Freihandel  festhält,  für  sich  gar  keinen  Vorteil  erzielen  können,  wenn  sie  seine  Waren
bei  der  Einfuhr  begünstigen.  England  ist  heute  nicht  mehr  vorwiegend  Industriestaat,
sondern  zum  Handelsstaat  vorgeschritten.  Es  ist  der  Bankier  und  der  Frachtführer
der  ganzen  Welt,  und  gegenüber  den  auch  hierin  kräftig  aufstrebenden  andern  Ländern,
vornehmlich  Deutschland,  vermag  es  diese  seine  Stellung  —  auf  der  vorwiegend  seine
wirtschaftliche  und  politische  Macht  beruht  —  nur  durch  den  Freihandel  ausrecht  zu  erhalten. ­
  Jede  Beschränkung  durch  eigene  Zölle  würde  seinen  Handel  erschweren,  ihm
den  Vorsprung,  den  es  durch  die  völlige  Freiheit  der  Bewegung  vor  andern  Völkern
voraushat,  rauben.  In  Wirklichkeit  hat  auch  der  Gedanke  des  „fair  kracke"  in
England  sehr  wenig  Boden,  und  das  Greater  Britain  ist  ein  schönes  Wort,  an  dem
sich  manche  Leute  berauschen,  dessen  Verwirklichung  sie  aber  energisch  bekämpfen
würden,  sobald  sie  sich  seine  Konsequenzen  klarmachen  würden.
Nun  ist  zuzugeben,  daß  die  Völker  nicht  immer  das  tun,  was  ihren  Interessen
entspricht;  namentlich  in  Zeiten  leidenschaftlicher  politischer  Erregung  wird  leicht  ein
falscher  Schritt  getan;  auch  die  Entrüstung  über  ein  erlittenes  Unrecht  kann  dazu
führen.  Man  muß  demnach  die  Möglichkeit,  daß  England  einen  solchen  Schritt  unternehmen ­
  könne,  nicht  aus  dem  Auge  lassen,  und  da  dies  für  uns  von  großen  wirtschaftlichen ­
  Nachteilen  begleitet  sein  würde,  so  ist  es  nur  klug,  wenn  unsererseits  alles
vermieden  wird,  was  die  Bewegung  für  fair  trade  und  für  Greater  Britain
fördern  könnte.  Das  würde  aber  unzweifelhaft  geschehen,  wenn  wir  andern  Staaten
durch  eine  Zolleinigung  größere  Vorteile  auf  dem  deutschen  Markt  als  England  gewähren ­
  würden,  wenn  —  wie  es  vom  Verein  Süddeutscher  Baumwollindustrieller
gelegentlich  der  Kündigung  des  deutsch-englischen  Handelsvertrags  beantragt  worden
war  —  wir  England  nicht  die  volle  Meistbegünstigung  gewährten;  eine  Forderung,
die  übrigens  selbst  von  den  anderen  Verbänden  der  Textilindustrie  bekämpft  worden  ist.
Selbst  Rußland  hat  aber  eingesehen,  daß  es  aus  seiner  starren  Isolierung
heraustreten  und  den  Güteraustausch  mit  andern  Nationen  pflegen  muß.  Dieses  vorwiegend ­
  Rohstoffe  exportierende  Land  war  1894  geradezu  gezwungen,  die  handelspolitische ­
  Verständigung  mit  Deutschland  zu  suchen,  und  wenn  es  sich  noch  so  sehr  vergrößert, ­
  es  kann  deshalb  auf  den  Warenaustausch  nicht  verzichten,  sondern  muß  ihn
in  steigendem  Maße  pflegen.
Was  hätte  aber  nun  Deutschland  für  Vorteile  von  einer  solchen  Zollunion?  Es
stt  eine  bekannte  Tatsache,  daß  70  %  unseres  Außenhandels  den  Seeweg  benutzen;
wenn  auch  Staaten  wie  Frankreich,  Italien,  Rumänien,  die  Niederlande,  Belgien
daran  beteiligt  sind,  so  liegt  der  Schwerpunkt  des  Verkehrs  mit  diesen  doch  im  Land-
        <pb n="514" />
        486  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  III.  Sonstige  Kernfragen.

verkehr.  Vor  allen  Dingen  beträgt  allein  der  Spezialhandel,  den  wir  mit  diesen
Ländern  und  der  Schweiz  pflegen,  in  der  Einfuhr  1153  Millionen  Jl,  d.  s.  mehr  als
20  %  unserer  gesamten  Einfuhr  und  in  der  Ausfuhr  1189  Millionen  Jl,  d.  f.  27  %
unserer  ganzen  Ausfuhr.*)
Was  diese  Länder  an  Fabrikaten  vom  Ausland  beziehen,  erhalten  sie  —  soweit
es  nicht  bereits  deutschen  Ursprungs  ist  —  entweder  von  einem  der  andern  mitteleuropäischen ­
  Staaten,  die  ja  —  Rumänien,  Bulgarien,  Serbien  ausgenommen  —
bereits  alle  mehr  oder  minder  hochentwickelte  Industriestaaten  sind,  oder  von  England,
das  indessen  nach  allen  diesen  Ländern  erheblich  weniger  Fabrikate  ausführt  als
Deutschland.  In  den  zu  verdrängenden  englischen  Absatz  würden  sich  alle  mitteleuropäischen ­
  Staaten  zu  teilen  haben,  so  daß  auf  jeden  von  ihnen  nicht  viel  entfallen
dürfte,  wenn  auch  auf  Deutschland  das  meiste.
Nun  ist  zwar  mit  Sicherheit  anzunehmen,  daß,  weil  die  deutsche  Industrie  in
sehr  viel  Zweigen  denen  der  andern  in  Betracht  kommenden  Staaten  überlegen  ist,  sie
nach  Aufhebung  der  gegenseitigen  Zollschranken  die  dortige  Industrie  nach  ihren
eigenen  Absatzgebieten  verdrängen  würde.  Andererseits  würde  die  belgische,  französische, ­
  Schweizer,  italienische  und  österreichische  Industrie  —  da  sie  vom  übrigen  Weltmarkt ­
  abgedrängt  wäre  —  der  deutschen  im  eigenen  Land  und  auf  den  übrigen  mitteleuropäischen ­
  Märkten  in  vielen  Zweigen  einen  sehr  unbequemen  Wettbewerb  machen.
Aber  immerhin  angenommen,  daß  in  dieser  Konkurrenz  der  beteiligten  Länder
untereinander  sich  die  Bilanz  zugunsten  Deutschlands  stellte,  so  würde  dies  einmal  nicht
im  entferntesten  einen  Ersatz  für  den  sonstigen  damit  aufs  höchste  gefährdeten  Welthandel ­
  geben,  sodann  aber  —  und  dies  nicht  mit  Unrecht  —  das  Mißvergnügen  der
weniger  gut  fortkommenden  mitteleuropäischen  Staaten,  namentlich  der  industriell
nicht  so  fortgeschrittenen,  erregen.
Gesetzt  auch,  da  man  auf  den  Austausch  mit  anderen  Wirtschaftsgebieten  nicht
verzichten  kann,  ein  so  umfangreicher  Zollverein  vermöchte  ein  größeres  Schwergewicht ­
  bei  Handelsvertragsverhandlungen  in  die  Wagschale  zu  werfen,  als  dies  heute
Deutschland  vermag,  so  ist  damit  doch  noch  keineswegs  gesagt,  daß  dies  eine  Stärkung
seiner  Position  bei  solchen  Verhandlungen  bedeutet.  Da  —  mit  alleiniger  Ausnahme
der  unteren  Donaustaaten  —  alle  seine  Teilnehmer  auf  die  Einfuhr  von  landwirtschaftlichen ­
  Erzeugnissen  angewiesen  sind,  da  alle  —  ohne  Ausnahme  —  ihren  Bedarf
an  tierischen  und  pflanzlichen  Spinnstoffen,  an  Kolonialwaren,  Gewürzen,  Gerbstoffen,
gewissen  Rohstoffen  der  chemischen  Industrie,  an  edlen  und  gewissen  unedlen  Metallen
rc.  rc.  entweder  gar  nicht  oder  nur  zum  kleinsten  Teil  zu  decken  vermögen,  also  die
Einfuhr  gar  nicht  entbehren  könnten,  während  für  die  Ausfuhr  tatsächlich  nur  Fabrikate ­
  in  Betracht  kommen,  so  würde  die  Situation  eine  viel  weniger  günstige  sein,
als  wenn  jeder  Staat  einzeln  mit  dem  andern  verhandelt,  wo  er  für  irgendeine  Zollermäßigung
  den  Nachlaß  einer  andern  herausschlagen  kann,  die  schließlich  durch  die
Meistbegünstigung  auch  andern  zuteil  wird,  ebenso  wie  er  von  den  Errungenschaften
der  Verhandlungen  dritter  Staaten  auf  diesem  Wege  profitiert.
Was  an  diesem  Gedanken  Brauchbares  ist,  das  hat  man  bei  den  Vertragsverhandlungen ­
  1891  angewendet,  wo  sich  zuerst  Österreich  und  Deutschland  verständigten, ­
  dann  erst  mit  Italien  verhandelten  und  dann  immer  dem  Hauptinteressenten

*)  Unser  Spezialhandel  mit  Frankreich,  Italien,  Rumänien,  den  Niederlanden,  Belgien
und  der  Schweiz  betrug  im  Jahre  1910  in  der  Einfuhr:  1601,2  Millionen  Jl  =  18  %  unserer
gesamten  Einfuhr  und  in  der  Ausfuhr:  2274,6  Millionen  Jl  —  30,4  °/ 0  unserer  gesamten
Ausfuhr.  Statistisches  Jahrbuch  für  das  Deutsche  Reich.  Herausgegeben  vom
Kaiserlichen  Statistischen  Amte.  32.  Jahrgang  1911.  Berlin,  Puttkammer  &amp;amp;  Mühlbrecht,
1911.  S.  278—281.  —  G.  M.
        <pb n="515" />
        5.  Der  Plan  einer  mitteleuropäischen  Zollunion.

487

den  ersten  Vertragsabschluß  überließen,  um  hinterher  durch  eigene  Verhandlungen
auf  andern  Gebieten  weitere  Zugeständnisse  zu  erreichen.
Schon  der  Gedanke  einer  Zollunion  zwischen  Deutschland  einerseits  und  Österreich-Ungarn ­
  andererseits  —  wie  sie  s.  Z.  zur  Erreichung  der  Suprematie  in  Deutschland ­
  in  den  fünfziger  Jahren  von  den  österreichischen  Staatsmännern  Fürst  Schwarzenberg ­
  und  Frhr.  v.  Bruck  erstrebt  wurde  —  ist  eine  Chimäre,  denn  er  setzt  voraus,
daß  beide  sich  zollpolitisch  vereinigenden  Staaten  auf  annähernd  derselben  Höhe  der
wirtschaftlichen  Entwickelung  stehen.  Ebenso  wie  er  damals,  abgesehen  von  allem
andern,  wesentlich  an  dieser  Ungleichheit  gescheitert  ist,  muß  er  auch  in  absehbarer
Zukunft  daran  scheitern.  In  den  Kreisen  der  österreichischen  wie  der  ungarischen  Industrie ­
  bekämpft  man  einen  solchen  Gedanken  auch  auf  das  energischste.  Wir  leiden  in
Deutschland  schon  stark  genug  an  der  außerordentlich  ungleichartigen  wirtschaftlichen
Entwickelung  der  einzelnen  Gebiete,  an  den  schroffen,  dadurch  hervorgerufenen  Gegensätzen, ­
  —  wie  viel  schlimmer  würde  dies,  wenn  auch  Österreich-Ungarn  und  nun  gar
Rumänien,  Serbien,  Bulgarien  wirtschaftlich  mit  uns  vereinigt  wären!
Denn  darüber  muß  man  sich  klar  werden:  Ein  einheitliches  Zollgebiet  verlangt
auch  einheitliche  indirekte  Steuern,  verlangt  eine  Verständigung  über  die  Verteilung
des  Aufkommens  aus  den  Zöllen  und  indirekten  Steuern  auf  die  einzelnen  beteiligten
Staaten.  Da  dies  bei  so  verschiedenen  Wirtschaftsstufen  und  Gewohnheiten  der  verschiedenen ­
  Länder  unmöglich  nach  einem  festen  Schema  geschehen  kann,  so  ist  ein  Zollparlament, ­
  ebenso  wie  ein  Zollbundesrat  eine  unbedingte  Notwendigkeit;  denn  ein
Verhältnis,  wie  es  im  Zollverein  bis  1866  bestand,  war  damals  kaum  zu  ertragen,
gehört  aber  bei  den  jetzigen  Verhältnissen  und  bei  den  heterogenen  dabei  in  Betracht
kommenden  Staatsgebilden  einfach  in  das  Gebiet  der  Unmöglichkeiten.
Man  braucht  aber  bloß  einen  Blick  aus  unsere  Nachbarstaaten  Österreich-Ungarn
zu  werfen,  auf  die  ewigen  Zwistigkeiten,  welche  über  diese  Fragen  entstehen;  nichts
hat  das  Verhältnis  der  beiden  Völker  so  getrübt,  wie  das  Gefühl,  auf  der  einen
Seite  übervorteilt  zu  sein,  auf  der  andern  das  Streben,  sich  wirtschaftlich  unabhängig
zu  machen.  Und  nun  denke  man  sich  die  babylonische  Sprachverwirrung,  wenn
Deutsche,  Franzosen,  Österreicher,  Ungarn,  Italiener,  Schweizer,  Belgier,  Rumänen,
Serben,  Bulgaren  rc.  gemeinsam  über  die  Fragen  der  Zölle  und  indirekten  Steuern,
über  die  Verteilung  des  Aufkommens  aus  denselben  unter  die  einzelnen  Staatswesen
verhandeln  und  sich  einigen  sollten.  Jeder  einzelne  Staat  mühte  eben  vollständig
darauf  verzichten,  sein  Zoll-  und  Steuerwesen  selbständig  zu  regeln.
In  diese  Fesseln  kann  sich  kein  Staat  begeben,  ohne  abzudanken.
Anmerkung.  Keine  Zollunion  der  mitteleuropäischen  Staaten,  sondern  lediglich
handelspolitische  Allianzen  ad  hoc  oder  für  längere  Zeit  erstrebt  der  „M  i  t  t  e  l  -
europäische  Wirtschaftsverei  n".  Als  eine  seiner  Hauptaufgaben  sieht  er  ferner
die  Förderung  der  Exportinteressen  an,  und  zwar  durch:  Einrichtung  eines  umfassenden
Informationsdienstes,  Vereinheitlichung  des  Wirtschaftsrechtes  (Wechsel-,  Scheckrecht,  Recht  des
Speditions-,  des  Kommissions-,  des  Frachtgeschäftes),  einheitliche  Regelung  des  Konkursrechtes,
Vereinfachung  der  Formalitäten  bei  Ein-  und  Ausfuhr,  Vereinfachung  des  Grenzwachdienstes,
Errichtung  von  Zollauskunftsstellen  und  Zollschiedsgerichten,  Erleichterung  und  Verbilligung
des  Zahlungsverkehrs  von  Staat  zu  Staat  usw.  Wolf,  Der  Mitteleuropäische  Wirtschaftsverein. ­
  In:  Deutsche  Wirtschaftszeitung.  Herausgegeben  von  Apt  und  Voelcker.  1.  Jahrgang.
Berlin,  R.  v.  Deckers  Verlag,  G.  Schenck,  1908.  Sp.  545  ff.  —  G.  M.
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        488  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  IV/Deutsche  Handelspolitik.
IV.  Zur  deutschen  Handelspolitik  im  \9,  Jahrhundert.

1.  Deutsche  Handelspolitik  am  Anfange  des
IS.  Jahrhunderts.
Von  Karl  Theodor  v.  Eheberg.
E  h  e  b  e  r  g,  Historische  und  kritische  Einleitung  zu  Fr.  Lifts  Nationalem  System  der
politischen  Ökonomie.  Stuttgart,  I.  G.  Cotta,  1883.  S.  3—7.
Deutschland  kannte  zu  Ende  des  18.  und  zu  Anfang  des  19.  Jahrhunderts  in
der  Hauptsache  keine  Zollschranken  nach  außen,  aber  im  Innern  waren  nicht  nur  die
einzelnen  Staatsgebiete,  sondern  auch  Teile  derselben  mit  einer  Unsumme  von  Zollund
  Mautschranken  voneinander  getrennt.  Denn  das  Recht,  Zölle  zu  erheben,  war
vom  Kaiser,  dem  es  als  fiskalisches,  nutzbares  Hoheitsrecht  zustand,  freigebig  an  die
Reichsstände  verliehen  worden.  Dazu  kamen  eine  Menge  Zölle  von  Gemeinden  und
sogar  Privaten,  welche  auf  keinen  Rechtstitel  sich  berufen  konnten,  aber  ihre  Mautstellen ­
  nur  mit  desto  größerer  Beharrlichkeit  aufrecht  erhielten.  Zahlreich  waren  von
jeher  die  Klagen  über  diese  Belastungen  und  Hemmnisse  des  Verkehrs,  zahlreich  die
Ermahnungen  seitens  der  Kaisers.  Aber  die  Reichsgewalt  war  im  Zerfallen,  und  ihren
Verboten  fehlte  der  wirksame  Hintergrund  der  Exekution.
Dazu  kamen  noch  direkte  Verbrauchssteuern  auf  den  Verkehr  mit  Vermögensgegenständen, ­
  hohe  Taxen  und  Sporteln,  die  wegen  ihrer  Höhe  nicht  mehr  den
Charakter  von  Gebühren,  sondern  den  von  Steuern  hatten,  die  Regalien  und  Monopole, ­
  die  Stapelrechte  u.  dgl.
Und  um  das  Maß  der  Leiden  des  deutschen  Handels-  und  Eewerbestandes  vollzumachen, ­
  schloffen  sich  die  angrenzenden  Staaten  durch  Zollschranken  ab,  die  häufig
in  Prohibitivsysteme  ausarteten.  Während  der  deutsche  Markt  vielfach  ein  offenes
Feld  für  die  fremden  Manufakte  bildete,  war  dem  Erzeugnis  des  deutschen  Fleißes
der  Absatz  ins  Ausland  größtenteils  unmöglich.  Auch  hier  fehlte  es  nicht  an  Klagen,
aber  auch  hier  konnte  dem  Wunsche  der  Nation  die  Tat  nicht  folgen,  da  es  an  der
nötigen  Macht  und  Kraft  gebrach.
Mit  der  Auflösung  des  Deutschen  Reichs  war  die  Möglichkeit  gegeben,  wenigstens ­
  einen  Teil  dieser  Mißstände  zu  beseitigen.  Allein  im  allgemeinen  war  es  wohl
keine  Zeit  für  wirtschaftliche  Reformen  nach  innen,  da  der  Krieg  alle  Kräfte  beanspruchte; ­
  andererseits  haben  die  wirklich  durchgeführten  Reformen  kleinerer  Territorien ­
  und  das  Hinwegfallen  mancher  Schranken  durch  Beseitigung  zahlreicher  Staaten
wesentlich  dadurch  an  Bedeutung  verloren,  daß  in  Preußen  und  Österreich  das  alte
Mißverhältnis  im  Zoll-  und  Handelswesen  fortdauerte.
Was  Preußen  betrifft,  aus  dem  die  Nachrichten  für  jene  Zeit  am  reichlichsten
fließen,  so  bestanden  dort  noch  zu  Anfang  des  19.  Jahrhunderts  67  zum  Teil  sich
vollständig  widersprechende  Tarife,  —  besondere  für  Waren,  besondere  für  die  Landesteile, ­
  besondere  für  Personen.  Wie  Stadt  und  Land  getrennt  gehalten  wurden,  ein
jedes  Rittergut  gleichsam  einen  kleinen  Staat  für  sich  ausmachte,  fo  hatte  jede  Provinz ­
  und  in  derselben  wieder  einzelne  Landesteile,  je  nach  ihrer  historischen  Entwickelung, ­
  ihre  besonderen  Rechte,  ihre  besonderen  Verfassungen  und  in  bezug  auf  Handel
ihre  besonderen  Zölle.  Ging  eine  Ware  aus  der  Neumark  in  die  Mittelmark,  aus  der
Mark  nach  Schlesien,  aus  Pommern  nach  Preußen,  so  standen  Zollbäume  an  den
Grenzen  der  Provinzen,  und  der  Übergang  aus  einer  Provinz  in  die  andere  unterlag
einer  besonderen  Abgabe.  Ja,  innerhalb  einer  und  derselben  Provinz  bestanden
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        1.  Deutsche  Handelspolitik  am  Anfange  des  19.  Jahrhunderts.  489
Verschiedenheiten.  Die  Uckermark  und  die  Priegnitz  hatten  in  manchen  Beziehungen
verschiedene  Tarife.  8006  Akzise-  und  Zollbeamten  wachten  über  die  Besteuerung
von  2775  belegten  Artikeln.  Es  ist  selbstverständlich,  daß  darunter  der  inländische
Handel  ganz  besonders  litt,  während  andererseits  Preußens  ausländischer  Handel  dadurch ­
  gelähmt  war,  daß  eine  Menge  von  Produkten  nicht  ein-  oder  ausgeführt  werden
konnten.
Was  das  Gewerbewesen  Preußens  anlangt,  so  fällt  zwar  in  jene  Zeit  die  Einführung ­
  der  Gewerbefreiheit,  und  zwar  für  Preußen  und  Litauen  1806  und  1808,
für  die  ganze  Monarchie  1810.  Aber  über  die  Wirkung  dieser  liberalen  Maßregel,
die  jedenfalls  auf  den  Nationalgeist  ihren  heilsamen  Einfluß  ausübte,  in  wirtschaftlicher ­
  Beziehung  gibt  es  keinen  Nachweis.  Jedenfalls  ist  dem  Urteil
Gustav  Schmollers  beizustimmen,  daß  die  gewerblichen  Gesamtverhältnisse  sich  zunächst
nicht  viel  geändert  haben  werden,  weil  sie  unter  dem  Druck  vieler  anderer,  mächtiger
wirkender  Ursachen  standen.
Wo  wirklich  Grcnzzölle  statt  der  früheren  Binnenzölle  errichtet  wurden,  wie  in
der  Hauptsache  in  Bayern  (1807),  in  Württemberg  (1808),  in  Baden  (1812),  da
ging  der  Segen  dieser  volkswirtschaftlichen  Tat  wenigstens  für  Gesamtdeutschland  dadurch ­
  verloren,  daß  sich  nun  die  einzelnen  deutschen  Staaten  zugleich  mit  dieser  Maßregel ­
  noch  schroffer  voneinander  abschlössen.  Im  Gewerbewesen  ward  hier  bis  in  die
zwanziger  Jahre  keine  durchgreifende  Änderung  versucht.
Einen  solchen  Zustand  traf  die  von  Napoleon  verordnete  Kontinentalsperre,  die
sich  bekanntlich  auf  alle  deutschen  Staaten  erstreckte.  Es  ist  unmöglich,  die  zahllosen
Schikanen  dieses  Systems  in  Kürze  klarzulegen:  sie  gingen  parallel  mit  den  politischen
Quälereien,  welchen  damals  Deutschland  völlig  zu  unterliegen  drohte.  Aber  die
Wirkung  dieser  Maßregel  läßt  sich  kurz  nach  zwei  Richtungen  hin  verfolgen.  Aus
der  einen  Seite  wurden  zwar  einige  Gewerbezweige  gehoben,  weil  sie  gegen  Englands ­
  industrielle  Konkurrenz  geschützt  waren,  ja  es  entstanden  selbst  neue  Industrien,
die  seit  jener  Zeit  sich  blühend  erhielten,  auf  der  anderen  Seite  aber  kamen  andere
nur  in  desto  größere  Verlegenheit.  Denn  dieses  in  seiner  Art  einzige  Experiment  vernichtete ­
  den  Seehandel  und  machte  den  Bezug  der  Kolonialwaren  und  mancher  nötiger
Rohstoffe  unmöglich  oder  verteuerte  ihn  außerordentlich.  Die  Unternehmungslust,  die
in  Friedenszeiten  vielleicht  eine  günstige  Gelegenheit,  sich  von  England  zu  emanzipieren, ­
  ergriffen  hätte,  lag  darnieder.  Fehlte  es  doch  in  jenen  recht-  und  ruhelosen
Zeiten  an  Geld,  an  Arbeitshänden  und  am  wagenden  Mut.  Dazu  blieben  die  Zölle
im  Innern  Deutschlands  fortbestehen;  Deutschland  wurde  mit  französischen  Waren
überschwemmt,  während  Frankreich  sich  den  deutschen  Erzeugnissen  durch  ein  immer
schärfer  ausgebildetes  Prohibitivsystem  verschloß.
Mit  dem  Sturze  Napoleons  fielen  auch  die  Schranken,  welche  England  in
industrieller  Beziehung  vom  Kontinent  getrennt  hatten.  Es  war  natürlich,  daß  die
Rückkehr  des  Friedens  auch  Leben,  Bewegung  und  neue  Schaffenslust  in  alle  Zweige
der  Industrie  brachte.  Aber  das  währte  nicht  lange.  England  suchte  sogleich  die  im
Kampfe  mit  Napoleon  gebrachten  riesigen  Opfer  zu  ersetzen:  es  war  auch  im  wirtschaftlichen ­
  Kampfe  nicht  unterlegen,  sondern  hatte  vielmehr  die  Alleinherrschaft  über
das  Meer  erlangt.  Was  war  natürlicher,  als  daß  die  fast  ein  Jahrzehnt  hindurch
zurückgehaltene  Tätigkeit  von  Englands  Handel  und  Industrie  plötzlich  losbrach  wie
ein  Strom,  dessen  Wasser  lange  ein  Wehr  beengte!  Und  welche  Revolutionen  hatten
sich  unterdessen  in  der  englischen  Industrie  vollzogen!  Tausende  von  Maschinen  hatten
sich  ihr  zur  Verfügung  gestellt,  Verbesserungen  aller  Art  hatten  die  Produktion  ins
Massenhafte  gesteigert.  Und  alle  diese  Massen  englischer  Produkte  ergossen  sich  über
das  offene  Deutschland.  Englands  Handel  nach  dem  Festlande  soll  sich  dank  dem
Absätze  seiner  wohlfeilen  Massenprodukte  schon  im  Dezennium  von  1782—1792
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        490  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  IV.  Deutsche  Handelspolitik.

verdoppelt  haben.  Seine  Mehrausfuhr  nach  Deutschland  steigt  schon  1782—1792
von  400  000  £  auf  1  y 2  Millionen,  von  1792—1814  auf  4  Millionen.  Das  mußte  sich
natürlich  mit  dem  Ende  der  Kontinentalsperre  noch  erhöhen.  Im  Jahre  1814  gingen
allein  für  21654  000  Taler  englische  Baumwollenwaren  in  Deutschland  ein.  Die
englischen  Waren  gingen  zu  Schleuderpreisen  weg;  aber  was  lag  an  vorübergehenden
Verlusten,  wenn  man  dadurch  auf  die  Dauer  den  Markt  gewinnen  und  ein  faktisches
Monopol  begründen  konnte,  —  ein  Manöver,  das  England  damals  weder  zum
ersten-  noch  zum  letztenmal  mit  Erfolg  inszenierte.  Die  deutsche  Industrie,  die  sich
eben  erst  von  den  Kriegszeiten  zu  erholen  begann,  vermochte  dieser  Konkurrenz  nicht
Widerstand  zu  leisten.  „Und  so  zerfielen",  wie  Weber  sagt,  „in  jener  Zeit  auch  noch
manche  tüchtige  Überreste  der  früheren  deutschen  Gewerbtätigkeit,  welche  dem  Einfluß
von  fast  zwanzig  Jahren  verheerender  Kriege  nicht  gewichen  waren."  Außerdem
hatten  die  linksrheinischen,  vor  kurzem  noch  französischen  Gebiete  Deutschlands  ihren
Absatz  nach  Frankreich  verloren.  Am  20.  März  1815  beschloß  das  englische  Parlament,
um  seine  während  der  Kontinentalsperre  künstlich  erzogene  Landwirtschaft  zu  erhalten, ­
  ein  Gesetz,  welches  alle  Korneinfuhr  verbot,  bis  der  Quarter  Weizen  den  Preis
von  80  Schillingen  erreicht  habe.  Das  wirkte  fast  wie  ein  Einfuhrverbot  und  hemmte
die  Ausfuhr  des  bedeutendsten  Erzeugnisses  Norddeutschlands,  die  sich  in  der  Zeit
von  1790—1801  vervierfacht  hatte.
Die  schädlichen  Wirkungen  aller  dieser  Vorgänge  zeigten  sich  am  meisten  zu  Ende
des  zweiten  Jahrzehntes.  Die  herrschende  Teuerung  lähmte  allen  Unternehmungsgeist ­
  und  damit  die  Kraft  zum  Widerstand.  Allenthalben  Rückgang,  überall  Mangel
an  Beschäftigung,  allerorts  Klagen,  —  das  war  die  Signatur  des  deutschen  Handels
wie  der  deutschen  Industrie  in  den  Jahren  nach  dem  großen  Befreiungskriege!  „Trostlos
ist  dieser  Zustand  für  Männer,"  sagt  die  von  Fr.  List  verfaßte  Petition  des  Handelsvereins ­
  noch  im  Jahre  1819,  „welche  wirken  und  handeln  möchten;  mit  neidischen
Blicken  sehen  sie  hinüber  über  den  Rhein,  wo  ein  großes  Volk  vom  Kanal  bis  an  das
Mittelländische  Meer,  vom  Rhein  bis  an  die  Pyrenäen,  von  der  Grenze  Hollands
bis  Italien  aus  freien  Füßen  und  offenen  Landstraßen  Handel  treibt,  ohne  einem
Mautner  zu  begegnen."  In  diesen  Worten  der  Klage  ist  auch  zugleich  der  Grund
ausgesprochen,  dem  man  vor  allem  das  Darniederliegen  der  deutschen  Industrie  zuschreiben ­
  zu  müssen  glaubte.

2.  Die  Entstehung  des  Zollvereins.
Von  Karl  Theodor  v.  Eheberg.
Eheberg,  Historische  und  kritische  Einleitung  zu  Fr.  Lifts  Nationalem  System  der
politischen  Ökonomie.  Stuttgart,  I.  G.  Cotta,  1883.  S.  17  und  S.  23—30.
Im  Jahre  1828,  das  in  dieser  Beziehung  als  ein  für  Deutschlands  Geschichte
außerordentlich  bedeutsames  bezeichnet  werden  muß,  entstanden  der  Bayerisch-Württembergische
  Zollverein  (18.  Januar)  und  kurze  Zeit  nachher  der  Preußisch-Hessische
(14.  Februar),  als  die  ersten  eigentlichen  Zollvereine,  welche  die  Geschichte  kennt.  .  .  -
Roch  im  Jahre  1828  suchten  Bayern  und  Württemberg  auf  Veranlassung  des
letzteren  auch  mit  anderen  deutschen  Ländern,  und  zwar  zunächst  mit  dem  zollvereinten ­
  Preußen-Hessen,  bessere  Verkehrsverhältnisse  durch  einen  Handelsvertrag  anzubahnen. ­
  Der  Versuch  war  erfolgreich;  beide  Zollverbände  gewährten  sich  durch  Vertrag ­
  vom  27.  Mai  1829  manche  Zollerleichterungen  und  verpflichteten  sich  auch,  ihre
Zollsysteme  immer  mehr  in  Einklang  zu  bringen.  Es  versteht  sich,  daß  dieser  Vertrag
die  vollständige  Vereinigung  der  beiden  Verbände  und  den  Beitritt  anderer  Staaten
sehr  zweckmäßig  vorbereitete.
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        2.  Die  Entstehung  des  Zollvereins.

491

Durch  Vertrag  vom  25.  August  1831  trat  Kurhessen  dem  Preußisch-Hessischen
Zollverein  bei.
Noch  wichtiger  als  diese  Tatsachen  waren  die  Bewegungen,  welche  bezüglich  der
Handels-  und  Zollverhältnisse  in  süddeutschen  Kabinetten  im  Jahre  1833  sich  zeigten.
In  Bayern  und  Württemberg  mochten  die  Regierungen  wohl  schon  länger  erkannt
haben,  daß  der  zwischen  beiden  Staaten  bestehende  Zollverein  wegen  seiner  beschränkten ­
  Ausdehnung  und  seiner  ungünstigen  Grenzen  großen  Erfolg  nicht  haben
könne.  Auch  das  finanzielle  Resultat  ließ  zu  wünschen,  da  im  Durchschnitt  der  Jahre
1829—1831  die  Zollverwaltungskosten  nicht  weniger  als  44  %  der  rohen  Einnahmen
verschlangen.
Nachdem  endlich  die  hauptsächlichsten  Bedenken  der  Regierungen  wie  des  Volkes
und  seiner  Vertretungen  überwunden  waren,  kam  am  22.  März  1833  der  Vereinsvertrag
  unter  sämtlichen  beteiligten  Regierungen  zum  Abschluß;  nach  erholter  Zustimmung ­
  der  bayerischen  und  württembergischen  Stände  wurde  sein  Beginn  aus  den
1.  Januar  1834  festgesetzt.
Nun  gab  es  auch  für  Sachsen  wie  für  die  thüringischen  Staaten  Beweggründe
genug,  um  sich  dem  sie  auf  allen  Seiten  umgebenden  Zollgebiet  anzuschließen.  Ihr
Beitritt  erfolgte,  für  das  erstere  am  30.  März  1833,  für  die  zweiten  am  11.  Mai  1833.
Alle  diese  Beitrittserklärungen  kamen  ebenfalls  am  1.  Januar  1834  zur  Ausführung.
Nun  fehlte  aber  von  jenen  Staaten,  welche  noch  außerhalb  des  Zollvereines
standen,  noch  Baden,  dessen  Beitritt  dem  Zollverein  um  so  erwünschter  sein  mußte,
als  dadurch  sein  Gebiet  eine  passende,  leicht  kontrollierbare  Grenze  nach  Westen  erhielt, ­
  während  bisher  auf  der  langen,  schwer  zu  bewachenden  Grenze  gegen  Baden
ein  sehr  ausgedehnter  Schleichhandel  betrieben  wurde.  Schließlich  wurden  auch  hier
die  Schwierigkeiten  beseitigt;  der  Vertragsabschluß  erfolgte  am  12.  Mai  1835,  mit
Wirksamkeit  von  1.  Januar  1836.  Am  10.  Dezember  1835  trat  Nassau,  am  2.  Januar
1836  Frankfurt  bei.
Aber  diese  endgültige  Vereinigung  geschah  nicht  ohne  große  Schwierigkeiten
und  Selbstverleugnung  von  seiten  der  einzelnen  Regierungen.
Preußen  hatte  Bedenken,  das  Königreich  Sachsen  in  den  Zollverband  aufzunehmen, ­
  weil  die  nun  freier  gestellte  Leipziger  Messe  zunächst  der  Messe  in  Naumburg ­
  Abbruch  tun  mußte,  insbesondere  aber  das  so  fabrikenreiche  Land  für  die  Baumwollenfabrikanten ­
  in  Berlin  und  anderen  Orten  der  Mark  und  Schlesiens  eine  gefahrdrohende ­
  Konkurrenz  eröffnete.
Insbesondere  aber  herrschten  in  den  süddeutschen  Staaten  Bayern,  Württemberg ­
  und  Baden  Verkehrs-,  Lebens-  und  Wirtschaftsverhältnisse,  die  von  jenen  Norddeutschlands ­
  vielfach  abwichen.  Dort  im  großen  und  ganzen  in  jener  Zeit  noch
vorwiegend  Ackerbau,  gegründet  auf  fruchtbare,  mit  reichen  Gaben  der  Natur  gesegnete ­
  Gebiete,  hier  vielfach  vorherrschend  die  gewerbliche  Industrie;  dort  eine  gewisse
Selbstgenügsamkeit,  ein  Zehren  und  Leben  von  den  Erträgnissen  des  eigenen  Bodens,
hier  vielfach  Zufuhr  von  außen  und  deshalb  ausgedehnterer  Handel.
Zwar  fehlte  es  auch  in  den  süddeutschen  Ländern  nicht  an  gewerblicher  Tätigkeit.
Allein  selbst  reich  entwickelte  Gewerbe  hatten  zumeist  eine  andere  Organisation  als  in
Mittel-  und  Norddeutschland.  In  Süddeutschland  war  noch  nirgends,  wie  in  Norddeutschland, ­
  volle  Gewerbefreiheit  eingeführt;  es  gab  hier  selbst  in  Baden,  das  noch
die  bedeutendsten  Fabrikunternehmungen  aufzuweisen  hatte,  keinen  Landstrich,  in  dem
die  Fabrikation  alle  Verhältnisse  beherrschte,  wie  sie  im  Norden  Deutschlands,  im
Sächsischen  Erzgebirge,  in  der  preußischen  Rheinprovinz,  in  der  Gegend  um  Düsseldorf
und  Aachen,  in  der  Mark,  in  Westfalen  schon  seit  langem  bestanden.  Selbst  die  viele
Personen  beschäftigenden  Industrien  Süddeutschlands,  wie  die  Töpfereien  in  Bayern,
die  Holzarbeiten  im  Schwarzwald,  hatten  alle  nicht  den  Charakter  eigentlicher  Fabrik-
        <pb n="520" />
        492  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  IV.  Deutsche  Handelspolitik.

Unternehmungen.  Die  Weberei  beschäftigte  zwar  in  Bayern,  in  Württemberg  und
Baden  einen  großen  Teil  der  ländlichen  Bevölkerung,  es  wurde  wohl  Leinwand
exportiert:  allein  die  bei  weitem  überwiegende  Quantität  derselben  diente  dem  inländischen ­
  Verbrauch;  der  Landmann  betrieb  die  Leineweberei  als  Nebenbeschäftigung. ­
  Den  Twist  bezog  man  so  wohlfeil  als  möglich  aus  dem  Auslande;  ebenso  die
Baumwollwaren.  Für  Süddeutschland  waren  Italien,  die  Schweiz,  Frankreich  wichtige ­
  Absatzgebiete,  besonders  für  seine  Agrarprodukte;  für  Norddeutschland  lag  der
Schwerpunkt  des  Exportes  in  Holland  und  England.  Insbesondere  erkannten  die
Redner  der  Opposition  in  Württemberg  zwar  die  Verkehrsfreiheit  unter  den  deutschen
Staaten  als  wünschenswert  an,  jedoch  nur,  soweit  als  die  materiellen  Interessen
Württembergs  nicht  darunter  litten.  Der  Aktivhandel  des  Landes,  sagte  man,  sei  auf
Frankreich  und  die  Schweiz  angewiesen  und  könne  durch  den  Anschluß  an  Preußen
nicht  viel  gewinnen;  auch  würde  die  noch  junge  Industrie  Württembergs  zu  schwer
durch  Verbrauchssteuern  belastet  und  der  übermächtigen  Konkurrenz  der  preußischen
Rheinprovinz  preisgegeben.
Als  nun  die  Frage  zu  lösen  war,  ob  und  in  welcher  Weise  Süddeutschland
mit  dem  nördlichen  Deutschland  zu  einem  gemeinsamen,  für  alle  Länder  gleichen  Zollsystem ­
  sich  vereinigen  könnte,  traten  die  in  den  Lebens-  und  Verkehrsverhältnissen  der
beiden  Länderkomplexe  gelegenen  Schwierigkeiten  hervor  und  äußerten  sich  besonders
nach  zwei  Seiten  hin.
Einmal  waren  die  Objekte  der  Besteuerung  und  der  Steuersuß  ein  anderer.
Preußen  besteuerte  den  Wein;  Süddeutschland  besteuerte  den  inländischen  Wein  gar
nicht  oder  geringer,  verzollte  dagegen  den  ausländischen  sehr  hoch.  Dagegen  war
hier  das  Bier  stärker  besteuert  als  dort.  Man  mußte  hier  ein  Ausgleichungsmittel
finden.  Zum  zweiten  hatten  die  drei  süddeutschen  Staaten  bis  dahin  im  ganzen
einen  niedrigeren  Tarif  für  ausländische  Industrien,  aren  gehabt  als  Preußen  in
seinem  Zollgesetz  von  1818.  Das  ist  erklärlich  aus  den  eben  angeführten  Verschiedenheiten ­
  der  beiden  Ländergruppen  in  wirtschaftlicher  Beziehung,  aus  der  Tatsache,
daß  die  süddeutschen  Staaten,  was  die  Lebensmittel  betraf,  wenig  vom  Ausland
brauchten,  daß  sie  die  Fabrikwaren  dagegen,  mangels  großer  eigener  Unternehmungen, ­
  gerne  billig  vom  Ausland,  vor  allem  aus  dem  Elsaß  und  der  Schweiz  bezogen; ­
  nur  die  Weberei,  vor  allem  die  künstlich  entwickelte  württembergische  Bauinwollweberei
  bedurfte  des  Schutzes.  Preußen  dagegen  hatte  einen  großen  steuerfähigen
Handel,  eine  starke  Einfuhr  aus  England  und  Holland  und  hatte  andererseits  eine
ausgedehnte  heimische  Industrie  zu  schützen.  So  wurden  bei  den  einleitenden  Verhandlungen ­
  von  den  Vertretern  der  süddeutschen  Regierungen  mehrfache  Anträge  auf
Ermäßigung  der  Zollsätze  für  Waren,  die  aus  der  Schweiz  rc.  eingingen,  beantragt:
Bayern  wünschte  im  Interesse  seiner  Brauereien  das  Rohkupfer  zur  Fertigung  der
Braupfannen  wohlfeiler  eingelassen;  besonders  aber  verlangten  Bayern,  Sachsen  und
Württemberg  eine  Erniedrigung  des  Twistzolles  von  2  Tlrn.,  da  in  ihren  Ländern
die  Gründe,  auf  denen  die  höhere  Besteuerung  dieses  wichtigen  Fabrikmaterials  in
Preußen  beruhte,  nicht  obwalteten.  Da  Preußen  aber  auf  diesen  Zoll  durchaus  nicht
verzichten  zu  können  glaubte,  so  gaben  die  übrigen  Staaten  nach  und  nahmen  dann
überhaupt  schließlich  den  erprobten  Preußischen  Zolltarif  mit  einigen  Tarifherabsetzungen ­
  für  Woll-  und  Baumwollwaren,  Südfrüchte,  Gewürze,  Schwefel,  Kupfer
und  Blei  vertrauensvoll  an.
Zu  diesen  materiellen  Bedenken  kamen  noch  politische  Schwierigkeiten  mancher
Art.  In  Württemberg  wie  in  Bayern  und  Sachsen  war  die  Stimmung  über  den
abzuschließenden  allgemeinen  Zollverein  sehr  geteilt  und  aufgeregt.  In  zahllosen
Adressen,  Zeit-  und  Flugschriften  stritt  man  lebhaft  über  die  Zweckmäßigkeit  der
Zollvereine  überhaupt,  über  die  Interessen  der  einzelnen  Lander  und  Stände,  über
        <pb n="521" />
        2.  Die  Entstehung  des  Zollvereins.

493

die  Bedingungen  und  wahrscheinlichen  Wirkungen  einer  Zolleinigung.  Der  Gedanke
an  Österreich,  die  damit  zusammenhängende  Abneigung  gegen  Preußen  war  in  Süddeutschland ­
  vielfach  verbreitet.  An  der  Spitze  der  Opposition  standen  die  Liberalen
Württembergs  und  Badens.  Beck  bemerkt  sehr  treffend:  „Es  ist  nicht  immer  die
dynastische  Politik  deutscher  Regierungen  allein,  es  sind  leider  nicht  selten  die  idiosynkratisch
  gewordenen  Eifersüchteleien  und  Vorurteile  der  deutschen  Volksstämme,  welche
das  Werk  jeder  Einigung  in  Deutschland  erschweren.  Der  vorgeschrittene  Liberalismus
des  schwäbischen  Stammes,  wie  er  in  der  Opposition  der  beiden  Kammern  zu  Stuttgart ­
  und  Karlsruhe  seinen  Ausdruck  fand,  blickte  mit  tiefem  Mißtrauen  auf  das  absolutistische ­
  preußische  Regiment  und  auf  alles,  was  von  diesem  ausging.  Daher  die
wunderliche  Ironie  des  Geschicks,  daß  die  liberale  Partei  in  Süddeutschland,  deren
Programm  die  nationale  Einheit  obenan  schrieb,  jetzt,  da  dieser  wenigstens  auf  dem
Gebiete  der  materiellen  Interessen,  wo  das  Bedürfnis  der  Einigung  am  lautesten  und
allgemeinsten  gefühlt  wurde,  entsprochen  werden  sollte,  am  meisten  geneigt  war,
dagegen  Opposition  zu  erheben."
Die  Furcht  vor  der  absolutistischen  Politik,  welcher  R  o  t  t  e  ck  in  Baden  vielfach
Ausdruck  verlieh,  war  es,  der  zuliebe  der  süddeutsche  Liberalismus  damals  seinen
Prinzipien  untreu  wurde.
Nicht  anders  war  es  in  Sachsen.  Hier  war  die  öffentliche  Meinung  vollständig
im  unklaren  über  die  Wirkungen  der  Zolleinigung  und  Verkehrsfreiheit  unter  den
deutschen  Staaten.  Obwohl  Sachsen,  selber  ohne  Zollsystem,  rings  von  fremden
Zollinien  umschlossen  war,  obwohl  es  wegen  seiner  hochentwickelten  Industrie,  wegen
seiner  ausgedehnten  Leipziger  Handelsbeziehungen  das  größte  Interesse  an  dem  freien
Verkehr  mit  den  Nachbarstaaten  und  die  geringste  Befürchtung  vor  demselben  haben
sollte,  so  sprach  und  schrieb  man  doch  allenthalben  von  einer  Beeinträchtigung,  ja  von
einem  Landesverrat,  von  einem  Verfall  Leipzigs  wie  der  sächsischen  Industrie.  Ähnlich ­
  lag  es  in  Nassau,  ähnlich  in  Frankfurt,  wo  die  Sorge  für  den  ausgedehnten
Zwischenhandel,  der  alte  Stotz  der  Reichsstadt  und  Sympathien  für  Österreich  zusammen ­
  wirkten,  um  eine  besondere  Abneigung  gegen  den  Gedanken  des  Zollvereins, ­
  vor  allem  gegen  dessen  preußische  Führerschaft  zu  begründen.
Trotz  dieser  und  noch  mancher  anderer  Bedenken,  welche  die  Entstehung  des
großen  Zollvereins  erschwerten,  überwanden  die  aufgeklärten  Staatsregierungen,  das
Wohl  und  Interesse  ihrer  Völker  mit  Klarheit  erkennend  und  den  großen  Vorteil  eines
großen  deutschen  Zollvereins  einsehend,  alle  Schwierigkeiten.  Man  einigte  sich  auch
über  Ausgleichungs-  und  Übergangsabgaben,  wenn  in  den  verschiedenen  Staaten
höher  oder  niedriger  besteuerte  inländische  Produkte,  wie  Wein,  Bier,  Tabak,  Branntwein, ­
  auf  einem  Gebiete  des  Zollvereins  im  inneren  Verkehr  in  ein  anderes  geführt
wurden.  Das  Preußische  Gesetz  vom  26.  Mai  1818  mit  den  Zusätzen  von  1821  diente
als  Grundlage  des  Zollsystems,  und  seine  Prinzipien  wurden,  wie  erwähnt,  allgemein
angenommen.
So  bildete  sich  denn  durch  die  verschiedenen  oben  benannten  Verträge  ein
großes  deutsches  Zollvereinsgebiet,  auf  dem  Handel  und  Verkehr  sich  im  wesentlichen
frei  bewegen  konnten.  Eine  Zollgrenze  umgab  diesen  Länderkomplex,  alle  steuerpflichtigen ­
  eingehenden  wie  ausgehenden  Waren  wurden  an  den  Grenzen  und,  mit
Ausnahme  der  wenigen,  einer  Übergangsabgabe  unterworfenen  Gegenstände,  nur  an
diesen  verzollt.
Die  Industriellen  selbst  begrüßten  den  Beginn  des  allgemeinen  Zollvereins  mit
Genugtuung.  „Die  älteren  Zeitgenossen",  sagt  G.  Fischer,  „werden  sich  aus  den
Zeitungen  noch  der  Schilderungen  erinnern,  wie  freudig  die  erste  Stunde  des  Jahres
1834  von  der  Verkehrswelt  begrüßt  wurde.  Lange  Wagenzüge  standen  auf  den
Hauptstraßen,  die  bisher  durch  Zollinien  zerschnitten  waren.  Als  die  Mitternachts ­
        <pb n="522" />
        494  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  IV.  Deutsche  Handelspolitik.

stunde  schlug,  öffneten  sich  die  Schlagbäume,  und  unter  lautem  Jubel  eilten  die
Wagenzüge  über  die  Grenze,  die  sie  fortan  mit  voller  Freiheit  überschreiten  konnten.
Alle  waren  von  dem  Gefühle  durchdrungen,  daß  Großes  errungen  fei."
Alle  Staaten  hatten  hier  in  wahrhaft  liberaler  und  uneigennütziger  Weise  zusammengewirkt. ­
  Hatten  Bayern  und  Württemberg  die  schwierige,  in  der  Geschichte
noch  nie  dagewesene  Aufgabe,  e  i  n  Handelsgebiet  für  zwei  selbständige  Staaten  herzustellen, ­
  zuerst  im  kleinen  gelöst;  hatte  Baden,  sei  es  nun  mit  oder  ohne  Willen,
dadurch,  daß  es  einen  größeren  süddeutschen  Zollverein,  der  eine  Verbindung  mit
Preußen  sehr  erschwert,  wenn  nicht  unmöglich  gemacht  hätte,  verhinderte,  Gutes  gewirkt; ­
  hatten  die  beiden  Hessen  durch  ihren  Anschluß  an  Preußen  die  Brücke  zwischen
Norden  und  Süden  geschlagen,  so  hatte  Preußen  das  nicht  zu  unterschätzende  Verdienst, ­
  daß  es  eine  möglichst  vollständige  und  rasche  Erreichung  des  großen  Zieles
sicherte,  indem  es  sein  bereits  bewährtes  Zollgebiet  als  Muster  bot,  indem  es  den
übrigen  Staaten  Zugeständnisse  machte,  indem  es  namentlich  die  volle  Rechtsgleichheit ­
  aller  unmittelbaren,  an  politischer  wie  wirtschaftlicher  Bedeutung  doch  so  sehr
verschiedenen  Glieder  des  Zollvereins  bereitwillig  anerkannte  und  selbst  finanzielle
Opfer  brachte.
Ich  habe  absichtlich  etwas  länger  bei  diesem  folgenschweren  Augenblick  der
deutschen  Geschichte  verweilt,  weil  eben  nicht  oft  genug  wiederholt  werden  kann,  welch
großartige  deutsch-patriotische  Tat  das  Jahr  1834  bezeichnet,  eine  Tat,  welche  wohl
mit  jener  des  Jahres  1870—1871  zu  vergleichen  ist,  ja  ohne  welche  wahrscheinlich
diese  zweite  nicht  möglich  geworden  wäre.
Es  war  mit  der  Gründung  des  Deutschen  Zollvereins  ein  Zustand  für  das
deutsche  Handels-  und  Verkehrsleben  erworben,  der  ein  seit  Jahrhunderten  gefühltes
Bedürfnis  befriedigte,  alte,  vor  kurzem  noch  viel  belächelte  Ideen  und  Pläne  verwirklichte; ­
  es  wurde  ein  Nationalbedürfnis  gestillt,  das  deutsche  Nationalbewußtsein ­
  ins  Leben  gerufen,  eine  nationale  Wirtschaftspolitik
ermöglicht.

3.  Die  politischen  Wirkungen  des  Zollvereins.
Von  Heinrich  v.  Treitschke.
v.  Treitschke,  Die  Anfänge  des  Deutschen  Zollvereins.  In:  Preußische  Jahrbücher.
Herausgegeben  von  v.  Treitschke  und  Wehrenpfennig.  30.  Bd.  Berlin,  Georg  Reimer,  1872.
S.  693—697.
Die  politischen  Wirkungen  des  Zollvereins  find,  dank  der  unvergleichlichen
Schwerfälligkeit  des  deutschen  Staatslebens,  nicht  so  rasch  und  nicht  so  unmittelbar
eingetreten,  als  manche  kühne  Köpfe  meinten.  Schon  ums  Jahr  1830  hoffte  Hansemann, ­
  ein  Parlament  des  Zollvereins  und  daraus  vielleicht  einen  Deutschen  Reichstag
erstehen  zu  sehen,  und  wie  viele  andere  wohlmeinende  Patrioten  haben  nicht  ähnliche
Erwartungen  an  den  Deutschen  „Zollstaat"  geknüpft!  Wir  wissen  heute,  daß  solche
Träume  sich  nicht  erfüllten.  Der  Handelsbund  war  kein  Staat,  bot  keinen  Ersatz  für
die  mangelnde  politische  Einheit,  er  konnte  noch  durch  Jahrzehnte  fortdauern,  ohne
die  Lüge  der  Bundesverfassung  zu  zerstören.  Als  Minister  du  Thil  im  Jahre  1827
seinem  Grohherzoge  den  Rat  gab,  jenen  entscheidenden  Schritt  in  Berlin  zu  wagen,
da  hat  er  —  so  erzählt  mir  ein  hessischer  Staatsmann,  der  das  Aktenstück  kennt,  —  in
ausführlicher  Denkschrift  offen  ausgesprochen:  „Wir  dürfen  uns  nicht  darüber  täuschen;
indem  wir  den  Handelsbund  schließen,  verzichten  wir  auf  die  Selbständigkeit  unserer
auswärtigen  Politik;  bricht  ein  Krieg  aus  zwischen  Österreich  und  Preußen,  so  ist
        <pb n="523" />
        3.  Die  politischen  Wirkungen  des  Zollvereins.

495

Hessen  an  die  preußischen  Fahnen  gebunden."  Desgleichen  Dahlmann,  der  nach  seiner
großen  und  tiefen  Art  den  Zollverein  sofort  als  das  einzige  deutsche  Gelingen  seit
den  Befreiungskriegen  begrüßte,  erklärte  zuversichtlich,  der  Handelsbund  stelle  uns
sicher  vor  die  Wiederkehr  bürgerlicher  Kriege.  Auch  diese  Weissagungen  sind  nicht
buchstäblich  eingetroffen.  Der  Zollverein  hat  die  oberdeutschen  Staaten  nicht  verhindert, ­
  die  Waffen  zu  ergreifen  gegen  Preußen.  Und  dennoch  sollte  gerade  das
Jahr  1866  die  gewaltige  Lebenskraft  dieses  handelspolitischen  Bundes  erproben.  Der
rasche  Siegeszug  der  preußischen  Fahnen  überhob  unseren  Staat  der  Mühe,  seine
wuchtigste  Waffe  zu  schwingen,  durch  die  Aufhebung  der  Zollgemeinschaft  die  oberdeutschen ­
  Höfe  zu  bekehren.  Auch  beim  Friedensschlüsse  hielt  Preußen,  den  Rat  erbitterter ­
  Heißsporne  vornehm  verschmähend,  den  Handelsbund  aufrecht;  und  nur  weil
sie  der  Gemeinschaft  des  Erwerbes  nicht  entbehren  konnten,  schlossen  die  Höfe  von
München  und  Stuttgart  die  Gemeinschaft  der  Waffen  mit  dem  Norddeutschen  Bunde.
Nur  darum  boten  sie  die  Hand  zu  jenen  Schutz-  und  Trutzbündnissen,  denen  wir
die  reinsten  Erinnerungen  unserer  neuen  Geschichte  danken.
Das  Bewußtsein,  daß  man  zueinander  gehöre,  daß  man  sich  nicht  mehr  trennen
könne  von  dem  großen  Vaterlande,  war  durch  die  kleinen  Erfahrungen  jedes  Tages
in  alle  Lebensgewohnheiten  der  Nation  eingedrungen,  und  in  dieser  mittelbaren
politischen  Wirkung  liegt  der  historische  Sinn  des  Zollvereins.  Mochten  die  Schulen
der  Albertiner  und  Welfen  der  Jugend  die  Märchen  des  Stammeshasses  und  der
partikularistifchen  Selbstzufriedenheit  künden,  —  es  ging  doch  zu  Ende  mit  dem
Philistertum  der  alten  Zeit,  das  an  die  Herrlichkeit  der  Kleinstaaten  kindlich  glaubte.
Der  Geschäftsmann  folgte  mit  seinen  Gedanken  den  Warenballen,  die  er  frei  durch  die
deutschen  Länder  sandte;  er  gewöhnte  sich,  wie  schon  längst  der  Gelehrte,  über  die
Grenzen  des  heimischen  Kleinstaates  hinauszublicken;  sein  Auge,  vertraut  mit  großen
Verhältnissen,  sah  mit  ironischer  Gleichgültigkeit  auf  die  Kleinheit  des  engeren  Vaterlandes. ­
  Der  Gedanke  selbst,  daß  die  alten  trennenden  Schranken  jemals  wiederkehren
könnten,  wurde  dem  Volke  fremd;  wer  einmal  in  dem  Handelsbunde  stand,  gehörte
ihm  für  immer.  Als  in  den  vierziger  Jahren  die  Handelsverträge  zwischen  dem
Zollvereine  und  dem  Steuervereine  gekündigt  waren,  beide  Teile  gespannt  und  verstimmt ­
  sich  gegenüberstanden,  da  ist  gleichwohl  niemanden  der  Einsall  gekommen,
die  Grafschaft  Hohenstein,  die  Enklave  Hannovers  im  Zollvereine,  aus  dem  Bunde
auszuscheiden.  Und  wieder,  als  nach  dem  Tage  von  Olmütz  der  Hochmut  Österreichs
den  Gipfel  erstieg,  als  die  deutschen  Kabinette  im  wildesten  Hasse  gegen  Preußen
lärmten,  da  hat  wohl  mancher  kleine  Hof  für  die  frivolen  deutsch-österreichischen  Zollvereinspläne ­
  des  Freiherrn  v.  Bruck  sich  begeistert;  auszutreten  aus  dem  Preußisch-Deutschen
  Bunde  wagte  keiner.  Eine  unerbittliche  Notwendigkeit  stellte  nach  jeder
Krisis  die  alten  Grenzen  des  Zollvereins  wieder  her;  kalte  politische  Köpfe  konnten
stets  mit  mathematischer  Sicherheit  den  Verlauf  des  Streites  im  voraus  berechnen.
Das  Ausland  gab  den  aussichtslosen  Kampf  gegen  unsere  Handelseinheit  bald
auf.  Französische  Staatsmänner  gestanden  achselzuckend:  wir  haben  leider  den
deutschen  Staaten  nichts  zu  bieten,  was  ihnen  die  Vorteile  des  Preußischen  Zollvereins ­
  ersetzen  könnte.  Die  Briten  erhielten  erst  durch  Dr.  Bowrings  Berichte  (1839)
eine  deutlichere  Vorstellung  von  dem  Wesen  des  Zollvereines  und  gewöhnten  sich
fortan,  Preußen  als  den  Vertreter  des  deutschen  Handels  zu  betrachten.  Österreich
chußte  nach  stets  vergeblichen  Störungsversuchen  immer  wieder  dem  Nebenbuhler
freie  Hand  lassen  im  deutschen  Verkehrsleben;  nur  dieser  stillschweigende  Vertrag
Zwischen  den  beiden  Großmächten  sicherte  notdürftig  den  Bestand  des  Deutschen
Bundes.  Dem  Preußischen  Staate  aber  waren  die  Wege  seiner  Handelspolitik  so  fest
und  sicher  vorgezeichnet,  daß  auch  die  Feigheit  sie  nicht  mehr  verlassen  konnte;  dasselbe
Kabinett,  das  sich  in  Olmütz  demütigte,  hat  durch  den  Septembervertrag  die  letzte
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        496  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  IV.  Deutsche  Handelspolitik.

große  Eroberung  des  Zollvereins  vollzogen.  Die  Aufgabe  war,  den  Handelsbund
auszudehnen:  über  alle  deutschen  Staaten,  aber  keinen  Schritt  weiter.  Schon  im
Jahre  1834  wurde  in  Brüssel,  durch  die  Sorge  vor  Frankreichs  Eroberungslust,  die
Frage  aufgeworfen,  ob  nicht  Belgien  dem  Deutschen  Zollvereine  beitreten  solle.
Preußen  wies  den  Gedanken  zurück,  und  auch  späterhin,  als  das  unreife  Nationalgefühl ­
  deutscher  Publizisten  wiederholt  für  einen  Handelsbund  mit  der  Schweiz  oder
mit  Holland  sich  erwärmte,  wahrte  Preußen  unbeirrt  den  nationalen  Charakter  des
Zollvereins.  Also  entstanden  zwei  Gemeinwesen  im  Deutschen  Bunde:  ein  Deutschland ­
  des  Scheins,  das  in  Frankfurt,  ein  Deutschland  der  ehrlichen  Arbeit,  das  in  Berlin
seinen  Mittelpunkt  fand.  Der  Preußische  Staat  erfüllte,  indem  er  Deutschlands  Handelspolitik ­
  leitete,  einen  Teil  der  Pflichten,  welche  dem  Deutschen  Bunde  oblagen,  wie
er  zugleich  allein  durch  sein  Heer  die  Grenzen  des  Vaterlandes  sicherte.  —  So  ist
er  durch  redlichen  Fleiß  langsam  emporgewachsen  zur  führenden  Macht  des  Vaterlandes; ­
  und  nur  weil  die  europäische  Welt  es  nicht  der  Mühe  wert  hielt,  das  Heerwesen ­
  und  die  Handelspolitik  Preußens  ernstlich  kennen  zu  lernen,  bemerkte  sie  nicht
das  stille  Erstarken  der  Mitte  des  Festlandes.
Die  wirtschaftliche  und  die  politische  Einigung  Deutschlands  zeigen  eine  überraschende ­
  Verwandtschaft  in  ihrer  Geschichte.  Beide  Bewegungen  gleichen  einem
großen  dialektischen  Prozesse:  erst  nachdem  durch  wiederholte  vergebliche  Versuche  die
Unmöglichkeit  jeder  andern  Form  der  Einheit  zweifellos  erwiesen  war,  errang  die
preußische  Hegemonie  den  Sieg.  Ein  reiches  Erbe  monarchischer  und  im  guten  Sinne
föderalistischer  Überlieferungen  ist  aus  den  Erfahrungen  des  Zollvereins  übergegangen
auf  den  Norddeutschen  Bund  und  das  Deutsche  Reich.  Mit  Recht  wird  der  geniale
Wurf  der  Norddeutschen  Bundesverfassung  gepriesen,  wie  sie  allen  staatsrechtlichen
Theorien  widersprach  und  doch  so  lebenskräftig,  so  verwickelt  und  doch  so  einfach  war.
Der  glückliche  Griff  erscheint  nur  um  so  glücklicher,  wenn  wir  erkennen,  daß  jenes
Grundgesetz  nicht  schlechthin  eine  Neuerung  gewesen  ist,  sondern  an  altbewährte  Traditionen ­
  sich  anlehnte.  In  dem  Zollvereine  hatte  Preußen  gelernt,  einen  vielköpfigen,
fast  formlosen  Bund,  der  sich  in  keine  Kategorie  des  Staatsrechts  einfügen  wollte,
monarchisch  zu  leiten,  mehr  durch  Einsicht  und  Wohlwollen  und  durch  das  natürliche
Übergewicht  der  Macht  als  durch  förmliches  Vorrecht;  und  es  war  auch  nur  ein  Anknüpfen ­
  an  alte  Überlieferungen,  daß  die  neue  Bundesverfassung  außer  dem  Heerwesen ­
  zunächst  bloß  die  materiellen  Interessen  der  Nation  ins  Auge  faßte,  den
reicheren  Ausbau  des  Deutschen  Staates  der  Zukunft  überlassend.  Und  fragt  man,
wie  es  doch  kam,  daß  in  diesem  zanklustigen  Deutschland  der  Norddeutsche  Bundesrat
so  viel  Tatkraft,  so  viel  Einmut  bewähren  konnte?  —  so  läßt  sich  der  Segen  der
langen  Lehrzeit  des  Zollvereins  nicht  verkennen.  Zwei  grundverschiedene  Schulen
deutscher  Staatsmänner  waren  aufgewachsen  seit  den  dreißiger  Jahren.  Auf  der
einen  Seite  die  Politiker  des  Bundestags.  Wer  hat  sie  nicht  gekannt,  diese  bejammernswerten ­
  Geschöpfe,  denen  die  Erbsünde  der  Diplomatie,  die  Verwechslung  von
Geschäft  und  Klatscherei,  zur  anderen  Natur  geworden?  —  Diese  durch  die  kondensierte ­
  Milch  der  „Augsburger  Allgemeinen"  und  der  „Frankfurter  Ober-Postamts-Zeitung"
  mühsam  am  Leben  erhaltenen  politischen  Kinder,  die  mit  so  feierlichem  Ernst
von  den  Formen  und  Formeln  des  hohen  Bundesrechts  zu  reden  wußten?  Und  daneben ­
  die  Geschäftsmänner  des  Zollvereins,  nüchterne  praktische  Leute,  gewohnt,
ernsthafte  Jnteressenfragen  umsichtig  zu  erwägen,  die  Wünsche  und  Bedürfnisse  der
Nachbarn  mit  Gerechtigkeit  und  Milde  zu  beachten.  Auf  der  hohen  Schule  der  Zollkonferenzen ­
  und  der  mannigfachen  Beratungen  über  die  Fragen  des  Verkehrs  lernten
Preußens  Staatsmänner  die  Methode  neuer  deutscher  Politik:  die  Kunst,  reizbare
kleine  Bundesgenossen  ohne  Gehässigkeit  und  Gewalttat  zu  leiten,  unter  hündischen
Formen  das  Wesen  der  Monarchie  zu  wahren.
        <pb n="525" />
        4.  Das  Jahr  1848.

497

Der  Gedanke  des  Zollvereins  war  nicht  eines  Marines  Eigentum,  er  entstand
gleichzeitig  in  vielen  Köpfen  unter  dem  Drucke  der  Not  des  Vaterlandes;  daß  der
Gedanke  Fleisch  und  Blut  gewann,  war  allein  Preußens  Werk,  war  das  Verdienst
von  Eichhorn,  Motz  und  Maaßen  und  nicht  zuletzt  das  Verdienst  des  Königs.  Nicht
die  Anstandspflicht  monarchischer  Staatssitten,  sondern  die  Pflicht  historischer  Gerechtigkeit ­
  nötigt  zu  dem  Urteil,  daß  Friedrich  Wilhelm  der  rechte  Mann  war  für  dies
unscheinbare  und  doch  so  folgenschwere  Werk  deutscher  Geduld.  Gleichmütig  und
immer  bei  der  Sache,  pflichtgetreu  und  beharrlich,  von  einer  Rechtschaffenheit,  die
jedes  Mißtrauen  entwaffnete,  stets  bereit,  dem  bekehrten  Gegner  mit  aufrichtigem
Wohlwollen  entgegenzukommen,  —  so  hat  er  nach  und  nach  die  Trümmer  Deutschlands ­
  befreit  aus  den  Banden  eigener  Torheit  und  ausländischer  Ränke,  den  Weg
bereitend  für  größere  Zeiten.  Die  Gegenwart  aber  soll  nicht  undankbarer  sein  als
Friedrich  der  Große  war,  der  von  dem  glanzlos  arbeitsamen  Wirken  seines  Vaters
sagte:  „On  doit  l’ombre  du  ebene  qui  nous  couvre  ä  la  vertu  du  gland  qui  l’a
produit.“

4.  Das  Jahr  1848.
Von  Walter  Lotz.
Lotz,  Die  Ideen  der  deutschen  Handelspolitik  von  1860  bis  1891.  Leipzig,  Duncker  &amp;amp;
Humblot,  1892.  S-  5—6.
Die  moderne  deutsche  Entwicklung  so  ziemlich  auf  allen  Gebieten  ist  nur  zu
verstehen,  wenn  man  mindestens  bis  zum  Jahre  1848  zurückgeht.  Das  Jahr  1848
war  der  große  Anmeldetermin  für  alle  lang  gehegten  Wünsche  und  Beschwerden  des
deutschen  Volkes.  Mit  erneuter  Lebhaftigkeit  wurden  auf  politischem  Gebiete  die
Forderungen  laut,  welche  seit  den  Befreiungskriegen  Deutschland  bewegten:  das
Sehnen  nach  der  deutschen  Einheit  und  nach  der  Anteilnahme  der  Bürger  an  den
Staatsgeschäften.  Aber  auch  aus  wirtschaftlichem  Gebiete  gelangten  mannigfache  lang
vertagte  Wünsche  zur  Äußerung.  Man  forderte  nicht  nur  im  engen  Zusammenhange
mit  der  politischen  Einheitsbewegung  eine  den  politischen  Idealen  entsprechende  Reform ­
  der  Zollvereinsverfassung:  nein,  auch  die  Vertreter  der  materiellen  Berufsinteressen ­
  der  verschiedensten  Gesellschaftsschichten  erwachen  zum  Selbstbewußtsein,  sie
heischen  von  der  Staatsgewalt  Berücksichtigung  ihrer  besonderen  Wünsche  und  Beschwerden. ­
  Schon  in  der  vormärzlichen  Zeit  hatte  außer  dem  grundbesitzenden  Adel
eine  Klasse  sich  auf  ihr  wirtschaftliches  Selbstbestimmungsrecht  besonnen.  Die  Klasse
der  Fabrikanten,  geführt  von  dem  talentvollsten  Agitator  der  Zeit,  von  Friedrich
List,  war  zur  Wahrnehmung  ihrer  Interessen  bereits  erzogen  worden  und  hatte  den
Weg  der  öffentlichen  Propaganda  mit  Erfolg  beschritten.  Nunmehr,  von  1848  an,
beginnen  auch  die  übrigen  Klassen  der  Nation,  ihre  Interessen  gegenüber  dem  Beamtentums ­
  selbst  zu  verfechten.  Das  Jahr  1848  ist  es,  in  welchem  die  Handwerker,
die  Bauern,  ja  bereits  auch  die  Fabrikarbeiter  ein  Programm  zu  formulieren  suchen.
Die  Programme  von  1848  bilden  die  Einleitung  zu  Bewegungen,  die  bis  in  die
jüngste  Gegenwart  reichen.  Besonders  für  die  Entwicklung  des  Kampfes  zwischen
Schutzzoll  und  Freihandel  im  Zollvereine  leitet  das  Jahr  1848  den  Beginn  einer
neuen  Zeit  ein,  und  zwar  nicht  bloß,  weil  1848  die  Schutzzöllner  und  die  Freihändler
zum  Gebrauche  der  Nationalversammlung  in  gesonderten  Entwürfen  ihre  tarifpolitischen ­
  Wünsche  zum  Ausdruck  bringen,  —  diese  Tarifentwürfe  blieben  zunächst,
so  gut  wie  manches  andere  aus  dem  Jahre  1848,  wertvolles  Material  —
vielmehr  deshalb,  weil  das  Jahr  1848  in  zweierlei  Hinsicht  einen  Wendepunkt ­
  in  der  Gedankenentwicklung  der  deutschen  Handelspolitik  bedeutet.  Die  beiden
Mollat,  Volkswirtschaftliches  Quellenbuch.  4.  Aufl.  32
        <pb n="526" />
        498  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  IV.  Deutsche  Handelspolitik.

Momente,  worin  sich  dies  offenbart,  sind  folgende:  Erstens  wird  von  1848  an  die
Handelspolitik  ein  Teil  der  Frage,  die  bis  1866  allen  anderen  Fragen  voranstand,  der
„Deutschen  Frage".  Auf  dem  Gebiete  der  Handelspolitik  wird  schon  vor  Königgrätz
der  Kampf  ausgefochten,  ob  das  neue  Deutsche  Reich  unter  Österreichs  oder  Preußens
Hegemonie  erstehen  soll.  Zweitens,  eng  zusammenhängend  mit  dem  eben  genannten
Umstande,  zeigt  sich  insbesondere  Ende  der  fünfziger  Jahre  mächtig  eine  wirtschaftliche
spontan  freihändlerische  Bewegung,  welche  in  der  Folge  den  politischen  Bestrebungen
Preußens  in  der  „Deutschen  Frage"  ein  wertvoller,  ja  unentbehrlicher  Bundesgenosse
wurde.

5.  Aus  meiner  parlamentarischen  Tätigkeit.
(Der  deutsch-französische  Handelsvertrag.)
Von  Werner  v.  Siemens.

v.  Siemens,  Lebenserinnerungen.  7.  Aufl.  Berlin,  Julius  Springer,  1904.  S.  187—188
und  S.  193—198.
Bis  zum  Jahre  1860  war  ich  mit  wissenschaftlichen  und  technisch-praktischen
Arbeiten  so  vollauf  beschäftigt,  daß  ich  der  Politik  ganz  fernblieb.  Erst  als  unter
der  Regentschaft  des  Prinzen  von  Preußen  die  politische  Erstarrung  und  der  Pessimismus, ­
  die  bis  dahin  fast  ausschließlich  herrschten,  sich  milderten  und  freiere  politische
Anschauungen  sich  wieder  hervorwagten,  schloß  ich  mich  dem  unter  Bennigsens  Führung ­
  gebildeten  und  vom  Herzog  Ernst  von  Koburg-Gotha  beschützten  Nationalverein
an.  Ich  wohnte  seiner  konstituierenden  Versammlung  zu  Koburg  bei  und  beteiligte
mich  fortan  als  treuer  Bundesgenosse  an  seinen  Bestrebungen.  Hierdurch  und  durch
meine  lebhafte  Betätigung  bei  den  Wahlen  zum  Landtage  wurde  ich  mit  den  leitenden
Politikern  der  liberalen  Partei  näher  bekannt.  Ich  besuchte  die  Versammlungen  der
in  Bildung  begriffenen  neuen  liberalen  Partei  und  nahm  teil  an  den  Beratungen
über  Programm  und  Namen  derselben.  Die  Mehrheit  war  geneigt,  für  den  Namen
„Demokratische  Partei"  zu  stimmen,  während  Schulze-Delitzsch  sie  „Deutsche  Partei"
taufen  wollte.  Ich  schlug  vor,  den  Namen  „Fortschrittspartei"  zu  wählen,  da  es  mir
angemessener  schien,  die  Tätigkeitsrichtung  als  die  Gesinnung  durch  den  Parteinamen
zu  bezeichnen.  Es  wurde  beschlossen,  meinen  Vorschlag  mit  dem  von  Schulze-Delitzsch
zu  vereinigen  und  die  neue  Partei  „Deutsche  Fortschrittspartei"  zu  nennen.
Die  Aufforderung,  mich  zum  Abgeordneten  wählen  zu  lassen,  hatte  ich  wiederholt ­
  abgelehnt,  hielt  es  aber  im  Jahre  1864  für  meine  Pflicht,  die  ohne  meinen  Antrag
auf  mich  gelenkte  Wahl  zum  Abgeordneten  für  den  Bezirk  Solingen-Remscheid  anzunehmen. ­

In  den  drei  Jahren  meiner  parlamentarischen  Tätigkeit  habe  ich  in  Kommissionssitzungen ­
  und  Parteiversammlungen  bei  den  drei  einzigen  Gesetzen,  die  durch  Übereinstimmung ­
  mit  Regierung  und  Herrenhaus  Gesetzeskraft  erhielten,  tätig  mitgewirkt.
Ich  war  Spezialreferent  der  Abteilung  „Metalle  und  Metallwaren"  des  deutsch-französischen ­
  Handelsvertrages  und  glaube,  durch  ein  eingehendes  Referat,  das  ich  über
diesen  am  heftigsten  bestrittenen  Teil  des  Vertrages  ausarbeitete,  nicht  unwesentlich
zur  schließlichen  Annahme  desselben  beigetragen  zu  haben.  Leider  brachte  mich  dieses
Referat  in  Konflikt  mit  meinem  Wahlbezirke.  Dieser  entsandte  eine  besondere  Deputation ­
  an  das  Abgeordnetenhaus,  um  gegen  den  Artikel  zu  protestieren,  der  es  verbot,
Fabrikate  mit  den  Firmen  und  Fabrikzeichen  der  Fabrikanten  eines  anderen  Landes
zu  bezeichnen.  Die  Solinger  und  Remscheider  Industriellen  erklärten,  daß  es  herkömmlich ­
  und  allgemein  üblich  wäre,  die  besseren,  in  der  Regel  von  englischen  Fabrikanten
und  Händlern  bestellten  Waren  mit  einem  englischen  Fabrikationsstempel  nach  deren
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        6.  Fürst  Bismarck  als  Handelspolitiker.

499

Angabe  zu  versehen,  und  daß  ihr  Geschäftsbetrieb  schwer  geschädigt  werden  würde,
wenn  man  ihnen  dies  untersagte;  die  Folge  eines  solchen  Verbotes  würde  sein,  daß
sie  nicht  nur  den  englischen,  sondern  auch  den  deutschen  Markt  für  ihre  bessere  Ware
verlieren  würden,  da  man  auch  in  Deutschland  die  englische  Ware  vorzöge.
Trotz  langer  Debatten  kam  es  zu  keiner  Verständigung  zwischen  uns.  Die
Deputation  erkannte  wohl  an,  daß  die  deutsche  Industrie  selbstmörderisch  handelte,
wenn  sie  ihre  gute  Ware  als  fremdes  und  nur  die  schlechtere  als  eigenes  Fabrikat  auf
den  Markt  brächte,  sie  schob  die  Schuld  aber  auf  das  kaufende  Publikum,  welches  es
so  verlangte.  Wir  schieden  daher  im  Zwiespalt,  und  ich  glaube,  ich  wäre  nicht  wiedergewählt ­
  worden,  wenn  ich  mich  nochmals  zur  Wahl  gestellt  hätte.  Das  Verbot  hat
im  übrigen  gut  gewirkt,  wenn  es  auch  leider  nicht  in  voller  Schärfe  durchgeführt
wurde.  Es  hat  sich  seitdem  in  jenem  alten  und  berühmten  Jndustriebezirke,  wie
überhaupt  in  der  ganzen  deutschen  Technik,  schon  ein  Fabrikantenstolz  herausgebildet,
der  nur  gute  Ware  zu  liefern  gestattet,  und  man  hat  auch  vielfach  schon  eingesehen,
daß  in  dem  guten  Rufe  der  Fabrikate  eines  Landes  ein  wirksamerer  Schutz  liegt  als  in
hohen  Schutzzöllen.
Ein  wirksames  Zollschutzsystem,  welches  der  Industrie  den  Konsum  des  eigenen
Landes  sichert,  läßt  sich  überhaupt  nur  dann  konsequent  durchführen,  wenn  dieses
Land,  wie  z.  B.  die  Vereinigten  Staaten  von  Amerika,  alle  Klimate  umfaßt  und  alle
Rohprodukte,  deren  feine  Industrie  bedarf,  selbst  erzeugt.  Ein  solches  Land  kann  sich
gegen  jeden  Import  absperren,  vermindert  dadurch  aber  gleichzeitig  seine  eigene
Exportfähigkeit.  Es  muß  als  ein  Glück  für  Europa  betrachtet  werden,  daß  Amerika
durch  sein  prohibitives  Schutzzollsystem  die  gefahrdrohende,  schnelle  Entwicklung  seiner
Industrie  gehemmt  und  seine  Exportfähigkeit  verringert  hat.  Das  durch  hohe  Schutzzollbarrieren ­
  zerrissene  Europa  gewinnt  dadurch  Zeit,  die  Gefahr  seiner  Lage  zu  erkennen, ­
  die  ihm  den  Wettbewerb  mit  einem  zollfreien  Amerika  auf  dem  Weltmärkte
unmöglich  machen  wird,  wenn  es  ihm  nicht  rechtzeitig  als  merkantil  organisierter
Weltteil  gegenübertritt.  Der  Kampf  der  alten  mit  der  neuen  Welt  auf  allen  Gebieten
des  Lebens  wird  allem  Anscheine  nach  die  große,  alles  beherrschende  Frage  des  kommenden ­
  Jahrhunderts  fein,  und  wenn  Europa  seine  dominierende  Stellung  in  der
Welt  behaupten  oder  doch  wenigstens  Amerika  ebenbürtig  bleiben  will,  so  wird  es  sich
beizeiten  auf  diesen  Kampf  vorbereiten  müssen.  Es  kann  dies  nur  durch  möglichste
Wegräumung  aller  innereuropäischen  Zollschranken  geschehen,  die  das  Absatzgebiet
einschränken,  die  Fabrikation  verteuern  und  die  Konkurrenzfähigkeit  auf  dem  Weltmärkte ­
  verringern.  Ferner  muß  das  Gefühl  der  Solidarität  Europas  den  anderen
Weltteilen  gegenüber  entwickelt,  und  es  müssen  dadurch  die  innereuropäischen  Machtund
  Jnteressenfragen  auf  größere  Ziele  hingelenkt  werden.

6.  Fürst  Bismarck  als  Handelspolitiker.
Von  Magnus  Biermer.
B  i  er  m  e  r,  Fürst  Bismarck  als  Volkswirt.  2.  Aufl.  Greifswald,  Julius  Abel,  1899.  S.  17  ff.
Schmoller  hat  in  seinen  berühmten  vier  sozialpolitischen  Briefen  an  die  Berliner
Wochenschrift  „Soziale  Praxis"  gesagt,  Bismarck  stehe  in  volkswirtschaftlicher  Beziehung ­
  auf  der  Grenzscheide  zwischen  einem  manchesterlich  und  einem  sozialistisch
gefärbten  Zeitalter.  Mit  diesen  Worten  ist  die  dem  leitenden  Staatsmann  gestellte
Lebensaufgabe  in  nationalökonomischer  Hinsicht  ebenso  kurz  wie  treffend  charakterisiert. ­
  Alle  Kombinationen,  die  sich  aus  dem  Übergang  unseres  engeren  und  weiteren
Vaterlands  aus  einem  armseligen  und  zerfahrenen  volkswirtschaftlichen  Zustand  in  ein
32*
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        500  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  IV.  Deutsche  Handelspolitik.

großes,  mächtiges,  vom  Ausland  unabhängiges  und  modernes  Reich  ergeben,  sind
damit  angedeutet.
Besonders  Bismarcks  Handelspolitik,  die  einen  ganz  bestimmten  und  normalen
Entwickelungsgang  durchgemacht  hat,  zerlegt  sich  gemäß  den  gleichzeitigen  weltwirtschaftlichen ­
  Umwälzungen  in  bestimmte,  scharf  abgegrenzte  Phasen.
Otto  v.  Bismarck  war  ursprünglich  Freihändler,  d.  h.  er  dachte  in  diesen
Dingen  ebenso  wie  fast  alle  Parteien,  das  maßgebende  Beamtentum  und  insonderheit
der  Stand  der  ländlichen  Grundbesitzer,  aus  dem  er  selbst  hervorgegangen  war.  Der
Wohlstand  des  preußischen  Ostens  und  Nordostens  beruhte  bis  in  die  siebziger  Jahre
auf  dem  Getreideexport  namentlich  nach  England.  Der  Sieg  des  Freihandels  brachte
für  die  preußischen  Landwirte,  wie  die  Bodenpreisentwickelung  hinlänglich  beweist,  die
glücklichsten  Jahre.  Im  Mittelpunkt  der  Diskussion  stand  die  Frage,  wie  man  an,
leichtesten  zum  intensiven  Betrieb  im  landwirtschaftlichen  Gewerbe  übergehen  könne,
—  war  ja  damals  Deutschland  immer  noch  ein  ausgesprochener  Agrarstaat.  Die
gänzliche  Aufhebung  der  Eisenzölle,  die  damit  begründet  wurde,  daß  man  den  Bezug
von  landwirtschaftlichen  Maschinen  aus  Großbritannien  möglichst  erleichtern  wolle,
eine  Maßregel,  die  sich  später  als  verhängnisvoller  Fehler  ersten  Ranges  erwies,
war  getragen  fast  von  der  gesamten  öffentlichen  Meinung.*)  Bismarck  tat  nichts
anderes,  als  daß  er  sich  zum  ausführenden  Organ  derselben  hergab  und  ihr  seine
kühne  und  schöpferische  Hand  lieh.  Es  fehlte  zwar  nicht  an  den  entgegengesetzten
schutzzöllnerischen  Tendenzen,  die  besonders  von  rheinisch-westfälischen  und  süddeutschen
Industriellen  ausgingen.  Aber  gegenüber  diesen  mehr  partikularistischen  Bestrebungen, ­
  die  denjenigen  der  Feudalaristokratie  im  Wege  standen,  lieferten  die  großen
Handelsmetropolen,  die  vollständig  im  Strome  des  britischen  Manchestertums  segelten,
das  ausschlaggebende  Gegengewicht.  Die  preußisch-deutsche  Handelspolitik  jener  Zeit
entsprach  vollständig  dem  allgemeinen  Zeitgeist,  der  in  dem  französischen  Handelsvertrag ­
  von  1862  seinen  populärsten  Ausdruck  fand.
Die  preußische  Freihandelsära  war  zudem  das  wichtigste  Kampfmittel  in  dem
Hegemoniestreit  mit  Österreich.  Österreich  wollte  in  den  Deutschen  Zollverein  eintreten,
konnte  es  aber  mit  Rücksicht  auf  seine  Staatsfinanzen  nur,  indem  es  denselben  zum
gemäßigten  Schutzzoll  bekehrte.  Wollte  Bismarck  die  preußische  Machtstellung  im
Deutschen  Bunde  stärken  und  Österreich-Ungarn  aus  der  bereits  gewonnenen  Position
wieder  hinausdrängen,  was  auch  aus  Gründen  der  Währungsverhältnisse  gewichtige
ökonomische  Gründe  für  sich  hatte,  so  mußte  ihm  die  Freihandelsbewegung  als  ein
willkommener  Trumpf  erscheinen,  den  er  gegen  das  Wiener  Kabinett  ausspielen  konnte.
Das  verjüngte  österreichische  Kaiserreich,  geführt  von  talentvollen  und  ehrgeizigen
Staatsmännern,  trug  sich  damals  mit  dem  großgedachten  Plan  eines  Siebzigmillionenbunds, ­
  der  Deutschland  und  Norditalien  mit  ihm  handelspolitisch  vereinigen  sollte.

*)  Über  die  Aufhebung  der  Eisenzölle  vgl.  z.  B.  Lotz,  Die  Ideen  der  deutschen
Handelspolitik  von  1860bis  1891.  Leipzig,  Duncker  &amp;amp;  Humblot,  1892.  S.  102—108  und  Bueck
Der  Zentralverband  Deutscher  Industrieller  1876—1901.  1.  Bd.  Berlin,  I.  Guttentag,  1902
S.  112—119.  Besonders  bezeichnend  ist  der  Eingang  der  Rede,  in  der  Herr  v.  B  e  h  r  seinen
und  seiner  Genossen  (v.  Below,  Birnbaum  und  Krieger)  Initiativantrag  wegen  Beseitigung
der  Eisenzölle  in  der  Reichstagssitzung  vom  10.  Juni  1873  begründete:  „Meine  Herren,  nehmen
Sie  vor  allem  die  Versicherung  entgegen,  daß  mir  nichts  ferner  liegt,  als  Ihnen  die  Notwendigkeit ­
  der  Aufhebung  der  Eisenzölle  beweisen  zu  wollen.  Axiome,  meine  Herren,  beweist ­
  man  nicht!  Ich  meine  aber,  daß  der  Satz:  „Das  Eisen  muß  zollfrei  sein"  mir  und
auch  in  den  weitesten  Kreisen  des  Vaterlandes  ein  Axiom  geworden  ist.  Unsre  Gegner
haben  zu  beweisen,  ob  es  noch  länger  notwendig  sei,  Eisen  zu  besteuern.  Ich  erwarte
solchen  Beweis."  Stenographische  Berichte  über  die  Verhandlungen  des  Deutschen
Reichstages.  I.  Legislaturperiode  4.  Session  1873.  2.  Bd.  1873.  S.  1052.  —  G.  M.
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        6.  Fürst  Bismarck  als  Handelspolitiker.

501

Ein  solches  Zollbündnis,  in  welchem  die  habsburgische  Monarchie  neben  Preußen
gleichberechtigt  stand,  erschien  Bismarck  so  lange  als  unannehmbar,  als  die  „Deutsche
Frage"  im  Sinne  der  „reinlichen  Scheidung"  noch  ungelöst  war.  Handelspolitisch
stets  das  Gegenteil  von  demjenigen  begünstigen,  was  man  an  der  Donau  aus  wirtschaftlichen ­
  und  finanziellen  Gründen  anstrebte,  war  im  Berliner  Kabinett  das  gegebene ­
  Ziel  der  diplomatischen  Aktion.  Mit  allen  Kräften  suchte  man  den  Anschluß  an
das  westeuropäische  freihändlerische  Konzert,  nur  um  Österreich  zu  isolieren.  Ob
Preußen  recht  daran  tat,  die  freihändlerische  Tarifreform  mit  solcher  Macht  zu  betreiben, ­
  muß  nach  dem,  was  wir  heute  wissen,  mehr  als  zweifelhaft  erscheinen,
wenigstens  gilt  das  im  Hinblick  auf  wirtschaftliche  Gesichtspunkte.  In  politischer
Hinsicht  hat  der  Erfolg  der  preußischen  Politik  entschieden  recht  gegeben,  auch  bezüglich
des  preußisch-französischen  Handelsvertrages,  des  eigentlichen  Werkes  der  liberalen
Schule  des  preußischen  Beamtentums.  Die  entschiedene  Wendung  zum  Freihandel  war
politisch  eine  Existenzfrage,  wirtschaftlich  höchstens  eine  Zweckmäßigkeitsfrage.
Mit  der  Erstarkung  und  Ausschließung  großer  und  neuer  Getreidekammern  im
Osten  und  in  Amerika  traten  gewaltige  Veränderungen  in  den  Weltmarktsbezügen
ein,  und  in  einer  relativ  kleinen  Spanne  Zeit  wurde  Deutschland  aus  einem  Getreide
exportierenden  Lande  ein  importierendes.  Der  industrielle  Protektionismus  hatte
zudem  in  der  Handelspolitik  Frankreichs,  Rußlands  und  der  Vereinigten  Staaten  nicht
aufgehört,  eine  gewichtige  Rolle  zu  spielen,  und  deren  größere  Widerstandsfähigkeit
gegenüber  der  herannahenden  Wirtschaftskrisis  führten  Bismarck  und  viele  mit  ihm
jetzt  auf  das  dort  festgehaltene  handelspolitische  System  zurück.  Nur  sehr  langsam
und  nach  heftigen  Zusammenstößen  wurden  auch  unsere  agrarischen  Freihändler
Norddeutschlands  für  die  Idee  des  nationalen  Zollschutzes  gewonnen.
Der  Anstoß  zur  Umkehr  ging  jedoch  nicht  von  den  landwirtschaftlichen  Interessentenkreisen, ­
  sondern  von  der  deutschen  Fabrikantenwelt  aus.  Große  Gruppen
derselben  hatten  bei  dem  stürmischen  Laufe  der  Freihandelspolitik  zuerst  skeptisch,  später
unter  lebhaftem  Protest  beiseite  gestanden.  Der  letzte  Akt  der  Freihandelsära,  die
Aufhebung  der  Eisenzölle,  hatte  sie  in  nachhaltige  Erregung  versetzt  und  sie  zu  einer
geschlossenen  Opposition  geeint.  Die  deutschen  Fabrikanten  waren  im  allgemeinen
einverstanden  mit  den  Errungenschaften  der  liberalen  Reichspolitik,  nur  die  Zollpolitik
machten  sie  nicht  mit.  Als  dann  der  Fünfmilliardensegen  verpufft  war  und  die  durch
ihn  herbeigeführte  Hausse  einer  schweren  industriellen  Wirtschaftskrisis  Platz  gemacht
hatte,  fing  man  mehr  und  mehr  an,  den  Freihandel,  dem  man  früher  den  wirtschaftlichen ­
  Aufschwung  zugeschrieben  hatte,  jetzt  für  den  kommerziellen  Niedergang  verantwortlich ­
  zu  machen.  Diese  Auffassung  verschaffte  sich  auch  im  Reichskanzleramt,
wo  inzwischen  Bismarck,  durch  Enqueten  und  umfangreiche  Studien  überzeugt,  den
Übergang  zum  Schutzzoll  vorbereitet  hatte,  Eingang.  Für  den  Kanzler  war  aber  noch
ein  weiteres  Moment  von  großer  Bedeutung.  Das  neugeeinte  Reich  brauchte  neue
und  ergiebigere  Einnahmequellen.  Wollte  man  es  finanziell  konsolidieren  und  aus
eigene  Füße  stellen,  so  war  die  Rückkehr  zum  Zollschutz  das  Nächstliegende  Mittel.
Vielleicht  ist  dieser  Gesichtspunkt  von  größerem  Gewicht  gewesen,  als  man  gewöhnlich
glaubt.  Fürst  Bismarck  ist  jedenfalls  von  ihm  ganz  und  gar  durchdrungen  gewesen,
wollte  er  ja  doch  ganzen  Gruppen  von  Tarifsätzen  in  den  nun  folgenden  wirtschaftspolitischen ­
  Debatten  nur  den  Charakter  von  Finanzzöllen  —  ob  mit  Recht,  lasse  ich  dahingestellt ­
  —  beigelegt  wissen.
Als  gleichzeitig  eine  bunte  Reihe  von  Finanzprojekten,  die  das  Reich  unabhängig
von  den  Matrikularbeiträgen,  gegen  die  Bismarck  stets  eine  Abneigung  gehabt  hatte,
stellen  sollten,  im  Reichstage  gescheitert  war,  hinderte  den  Kanzler  nichts  mehr,  eine
vollkommene  Frontveränderung  den  Parteien  gegenüber  vorzunehmen.  Der  schon
lange  vorbereitete  Bruch  mit  dem  Liberalismus,  auf  den  sich  die  Regierung  in  allen
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        502  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  IV.  Deutsche  Handelspolitik.

nationalen  Fragen  bisher  gestützt  hatte,  wurde  Tatsache.  Bismarck  hatte  damals  den
großen  Plan,  an  Stelle  der  politischen  Parteien,  von  denen  ihm  keine  so  recht  sympathisch ­
  war,  eine  moderne  ständische  Gruppierung  treten  zu  lassen.  Die  unbequemen
Ministerien,  die  mancherlei  elastische  Widerstände  zeigten,  sollten  durch  einen  „Volkswirtschaftsrat" ­
  im  Zaum  gehalten  werden.  Den  heterogenen  Elementen  der  großen
Parteifraktionen  wurde  ein  neues  wirtschaftspolitisches  Programm,  das  in  der  Forderung ­
  und  im  Versprechen  des  Schutzes  der  nationalen  Arbeit  gipfelte  und  Landwirtschaft ­
  und  Industrie  gleichmäßig  zugute  kommen  sollte,  unterbreitet.  Dieser  Keil,
den  der  Reichskanzler  in  die  Fraktionen  trieb,  brachte  eine  vollständige  Umwälzung
zustande.  Es  gelang  eine  Allianz  der  Wirtschaftsreformer,  die  jetzt  die  Großindustriellen ­
  und  den  Großgrundbesitz  zur  gemeinsamen  Tätigkeit  berief,  und  von  der  die
schutzzöllnerischen  Tarifreformen  von  1879,  1881,  1885  und  1887  getragen  wurden,
zustande  zu  bringen.  Dieses  Kompromiß  erwies  sich  in  der  ganzen  Periode  als  eine
sichere  und  zuverlässige  Basis,  auf  die  sich  Bismarck  als  Wirtschaftspolitiker  nunmehr
stützen  konnte.
Das  eigentliche  Neue  in  bem  Bismarckschen  Schutzzollsystem  sind  die  Agrarzölle.
Wie  weit  sie  ein  dauerndes  Heilmittel  gewähren,  ist  sehr  bestritten.  Aus  den  handelspolitischen ­
  Reden  des  Fürsten  Bismarck,  solange  er  im  Amte  und  für  sie  verantwortlich
war,  geht  unzweifelhaft  hervor,  daß  er  mit  dem  Schutze  der  einheimischen  Landwirtschaft ­
  in  erster  Linie  einen  Krisenschutz  gegenüber  dem  überwältigenden  Ansturm  des
ausländischen  Imports  schaffen  wollte.  Keinem  Staate  kann  es  gleichgültig  sein,  daß
ein  großes  und  altes  Gewerbe,  aus  welchem  auch  heute  noch  die  hauptsächlichste
Blutauffrischung  des  nationalen  Organismus  hervorgeht,  durch  Umwälzungen  der
Weltmarktverhältnisse  in  seinen  Daseinsbedingungen  verkümmert  wird.  Man  will
also  dem  wirtschaftlichen  Vernichtungs-  und  Verdrängungskampf,  dem  wertvolle
Bestandteile  der  staatlichen  Gesellschaft  ausgesetzt  sind,  durch  eine  Abwehr  nach  außen
vorbeugen.  Was  geschützt  werden  soll,  ist  nicht  ein  junges,  zu  neuem  Aufschwung
berufenes  Gewerbe,  sondern  ein  in  der  Zersetzung  begriffenes,  altes.  Hier  heißt  es
also  die  Krisis  abschwächen,  den  Umwälzungsprozeß  mildern,  um  gleichzeitig  Zeit  zu
gewinnen  für  eine  Agrarpolitik  im  Innern,  deren  nächstes  Ziel  eine  Besitzreform  sein
wird.  Ob  es  angängig  ist,  dauernd  den  deutschen  Konsumenten  am  Mitgenuß  an  der
auf  dem  gesamten  Weltmarkt  eingetretenen  Verbilligung  der  hauptsächlichsten  Nahrungsmittel ­
  zu  verhindern,  erscheint  zweifelhaft.  Bismarck  bejahte  diese  Frage  und
zeigte  sich  deswegen  auch  als  so  entschlossener  Gegner  der  späteren  Handelsvertragspolitik. ­
  Er  konnte  das  umsomehr,  als  er  oft  genug  behauptet  hat,  daß  den  Agrarzoll
das  Ausland  trage.  Die  Wissenschaft,  besonders  die  Statistik,  hat  ihn  in  dieser  Richtung
in  einspruchsfreier  Weise  widerlegt.  Auf  dem  schwierigen  Gebiete  der  Steuerüberwälzung ­
  sind  überhaupt  seine  Ansichten  nicht  frei  von  einer  gewissen  Befangenheit,
wie  er  auch  das  Verhältnis  der  Erwerbsstände  zueinander  gelegentlich  recht  einseitig
konstruiert  hat.  Das  geflügelte,  durch  seine  Parlamentsreden  wieder  kursfähig  gemachte ­
  Wort:  „Hat  der  Bauer  Geld,  so  hat's  die  ganze  Welt"  ist,  näher  betrachtet,  nicht
viel  mehr  als  eine  wirtschaftspolitische  Tagesphrase.  Mit  gleichem  Rechte  könnte  mail
sagen,  geht  es  unserer  Industrie  gut,  sind  die  Arbeiter  voll  beschäftigt  und  gut  gelohnt,
so  findet  auch  die,  auf  den  im  Industriegebiet  berechneten  Absatz  angewiesene,  billig
und  intensiv  produzierende  Landwirtschaft,  zumal  wenn  sie  sich  nicht  nur  ausschließlich
auf  den  Körnerbau  wirft,  rentablen  Umsatz.
Bismarck  wird  von  unseren  Agrariern  stets  als  Eideshelfer  gegen  alle  und  jede
Handelsvertragspolitik  herangezogen.  Und  in  der  Tat  hat  er  in  feinem  Hamburger
Preßorgan  sich  wiederholt  in  diesem  Sinne  geäußert.  Man  darf  aber  nicht  übersehen,
daß  er  damals  der  grollende  Achill  war,  der  in  unversöhnlicher  Opposition  verharrte
und,  wie  jede  Opposition,  zu  übertreiben  geneigt  war.  Wäre  er  am  Ruder  geblieben
        <pb n="531" />
        ö.  Fürst  Bismarck  als  Handelspolitiker.

303

und  hätte  er  weiter  die  Fäden  der  Weltpolitik  in  Händen  gehabt,  so  hätte  er  wahrscheinlich ­
  manche  seiner  Forderungen,  die  seinem  Amtsnachfolger  so  große  Schwierigkeiten ­
  bereitet  haben,  erheblich  herabgestimmt.  Es  lag  nicht  in  seiner  Natur,  ä  tont
prix  sich  auf  einen  prinzipiell  gewonnenen  Standpunkt,  den  autonomen  Tarif,  zu  versteifen. ­
  Nicht  darauf  kommt  es  an,  ob  wir  am  beweglichen  und  selbständigen  Tarif
festhalten,  oder  ob  wir  uns  für  Jahre  vertragsmäßig  binden,  sondern  darauf,  welche
Tarifsätze  hüben  und  drüben  für  uns  am  vorteilhaftesten  sind.  Die  Industrie,  die
jetzt  in  Deutschland  neben  der  Landwirtschaft  mindestens  gleichwertig  mitzusprechen
hat,  wünscht  in  erster  Linie  möglichste  Stetigkeit  in  ihren  handelspolitischen  Beziehungen ­
  zum  Ausland.  Die  industrielle  Entwickelung,  der  wir  unsere  zunehmende  Wohlhabenheit ­
  verdanken  und  damit  auch  die  Sicherheit  unserer  militärisch-politischen  Lage,
künstlich  wieder  zurückzudrängen,  heißt  einer  Utopie  nachjagen,  die  von  keinem  verständigen ­
  Menschen  ernst  genommen  werden  kann.  Die  rapide  Ausdehnung  der
deutschen  Manufakturen  ist  im  heutigen  Völkerkonzert  ein  machtgebietender  Faktor,
der  nicht  außer  Anschlag  gebracht  werden  darf.  Ihre  Größe  und  Leistungsfähigkeit
verdankt  sie  aber  in  erster  Linie  der  Bismarckianischen  Handelspolitik.  Diese  Tat
wird  ihm  nie  vergessen  werden.
Anmerkung.  Aus  dem  berühmten  Schreiben,  das  Fürst  Bismarck  unter  dem  15.  Dezember ­
  1878  an  den  Bundesrat  richtete,  mögen  nach  Bueck,  Der  Zentralverband  Deutscher
Industrieller  1876—1901.  1.  Bd.  Berlin,  I.  Guttentag,  1902.  S.  382—384  die  folgenden
charakteristischen  Stellen  hier  mitgeteilt  werden:
„Ich  lasse  dahingestellt,  ob  ein  Zustand  vollkommener  gegenseitiger  Freiheit  des  internationalen ­
  Verkehrs,  wie  ihn  die  Theorie  des  Freihandels  als  Ziel  vor  Augen  hat,  dem  Interesse
Deutschlands  entsprechen  würde.  Solange  aber  die  meisten  der  Länder,  auf  welche  wir  mit
unserem  Verkehr  angewiesen  sind,  sich  mit  Zollschranken  umgeben  und  die  Tendenz  zur  Erhöhung ­
  derselben  noch  im  Steigen  begriffen  ist,  erscheint  es  mir  gerechtfertigt  und  im  wirtschaftlichen ­
  Interesse  der  Nation  geboten,  uns  in  der  Befriedigung  unserer  finanziellen  Bedürfnisse ­
  nicht  durch  die  Besorgnis  einschränken  zu  lassen,  daß  durch  dieselben  deutsche  Produkte
eine  geringe  Bevorzugung  vor  ausländischen  erfahren.
Der  jetzt  bestehende  Vereinszolltarif  enthält  neben  den  reinen  Finanzzöllen  eine  Reihe
von  mäßigen  Schutzzöllen  für  bestimmte  Industriezweige.  .  .  .
Schutzzölle  für  einzelne  Industriezweige  aber  wirken,  zumal  wenn  sie  das  durch  die
Rücksicht  auf  den  finanziellen  Ertrag  gebotene  Maß  überschreiten,  wie  ein  Privilegium  und
begegnen  auf  Seiten  der  Vertreter  der  nicht  geschützten  Zweige  der  Erwersbtätigkeit  der  Abneigung, ­
  welcher  jedes  Privilegium  ausgesetzt  ist.  Dieser  Abneigung  wird  ein  Zollsystem  nicht
begegnen  können,  welches  innerhalb  der  durch  das  finanzielle  Interesse  gezogenen  Schranken
der  gesamten  inländischen  Produktion  einen  Vorzug  vor  der  ausländischen  Produktion  auf
dem  einheimischen  Markt  gewährt.  Ein  solches  System  wird  nach  keiner  Seite  hin  drückend
erscheinen  können,  weil  seine  Wirkungen  sich  über  alle  produzierenden  Kreise  der  Ration
gleichmäßiger  verteilen,  als  es  bei  einem  System  von  Schutzzöllen  für  einzelne  Industriezweige
der  Fall  ist.  Die  Minderheit  der  Bevölkerung,  welche  überhaupt  nicht  produziert,  sondern
ausschließlich  konsumiert,  wird  durch  ein  die  gesamte  nationale  Produktion  begünstigendes
Zollsystem  scheinbar  benachteiligt.  Wenn  indessen  durch  ein  solches  System  die  Gesamtsumme
der  im  Inlands  erzeugten  Werte  vermehrt  und  dadurch  der  Volkswohlstand  im  ganzen  gehoben ­
  wird,  so  wird  dies  schließlich  auch  für  die  nicht  produzierenden  Teile  der  Bevölkerung
und  namentlich  für  die  auf  festes  Geldeinkommen  angewiesenen  Staats-  und  Gemeindebeamten ­
  von  Nutzen  fein:  denn  es  werden  der  Gesamtheit  dann  die  Mittel  zur  Ausgleichung
von  Härten  zu  Gebote  stehen,  falls  sich  in  der  Tat  eine  Erhöhung  der  Preise  der  Lebensbedürfnisse ­
  aus  der  Ausdehnung  der  Zollpflichtigkeit  auf  die  Gesamteinfuhr  ergeben  sollte.
Eine  solche  Erhöhung  wird  jedoch  in  dem  Maße,  in  welchem  sie  von  den  Konsumenten  befürchtet ­
  zu  werden  pflegt,  bei  geringen  Zöllen  voraussichtlich  nicht  eintreten,  wie  ja  auch  umgekehrt ­
  nach  Aufhebung  der  Mahl-  und  Schlachtsteuer  die  Brot-  und  Fleischpreise  in  den
früher  davon  betroffenen  Gemeinden  nicht  in  einer  bemerkbaren  Weise  zurückgegangen  sind.
        <pb n="532" />
        504  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  IV.  Deutsche  Handelspolitik.

Eigentliche  Finanzzölle,  welche  auf  Gegenstände  gelegt  sind,  die  im  Inlande  nicht  vorkommen, ­
  und  deren  Einfuhr  unentbehrlich  ist,  werden  zum  Teil  den  Inländer  allein  treffen.
Bei  Artikeln  dagegen,  welche  das  Inland  in  einer  für  den  einheimischen  Verbrauch  ausreichenden ­
  Menge  und  Beschaffenheit  zu  erzeugen  imstande  ist,  wird  der  ausländische  Produzent
den  Zoll  allein  zu  tragen  haben,  um  auf  dem  deutschen  Markt  noch  konkurrieren  zu  können.
In  solchen  Fällen  endlich,  in  denen  ein  Teil  des  inländischen  Bedarfs  durch  auswärtige  Zufuhr
gedeckt  werden  muß,  wird  der  ausländische  Konkurrent  meist  genötigt  sein,  wenigstens  einen
Teil  und  oft  das  Ganze  des  Zolls  zu  übernehmen  und  seinen  bisherigen  Gewinn  um  diesen
Betrag  zu  vermindern.  .  .  .  Wenn  im  praktischen  Leben  wirklich  der  inländische  Konsument
es  wäre,  dem  der  erhöhte  Zoll  zur  Last  fällt,  so  würde  die  Erhöhung  dem  ausländischen
Produzenten  gleichgültiger  sein.
Soweit  hiernach  der  Zoll  dem  inländischen  Konsumenten  überhaupt  zur  Last  fällt,  tritt
er  hinter  den  sonstigen  Verhältnissen,  welche  auf  die  Höhe  der  Warenpreise  von  Einfluß  sind,
in  der  Regel  weit  zurück.  Gegenüber  den  Preisschwankungen,  welche  bei  bestimmten  Warengattungen ­
  durch  den  Wechsel  im  Verhältnis  von  Angebot  und  Nachfrage  oft  binnen  kurzer
Zeit  und  bei  geringer  örtlicher  Entfernung  der  Marktplätze  voneinander  bedingt  werden,  kann
ein  Zoll,  der  etwa  5—10°/»  vom  Wert  der  Ware  beträgt,  nur  einen  verhältnismäßig  geringen
Einfluß  auf  den  Kaufpreis  ausüben.  Andere  Momente,  wie  die  Ungleichheiten  der  Frach  stütze
bei  den  Differenzialtarifen  der  Eisenbahnen,  wirken  in  dieser  Beziehung  viel  einschneidender
vermöge  der  Einfuhrprämie,  die  sie  dem  Auslande,  oft  zum  vielfachen  Betrage  jedes  vom
Reich  aufzulegenden  Zolls,  auf  Kosten  der  deutschen  Produktion  gewähren.  ..."  —  G.  M.

7.  Die  Begründung  der  Handelsverträge  von  1891
durch  die  Regierung.
Von  Walter  Lotz.
Lotz,  Die  Handelspolitik  des  Deutschen  Reiches  unter  Graf  Caprivi  und  Fürst  Hohenlohe
(1890—1900).  In:  Beiträge  zur  neuesten  Handelspolitik  Deutschlands.  Herausgegeben  vom
Verein  für  Sozialpolitik.  3.  Bd.  Leipzig,  Duncker  &amp;amp;  Humblot,  1901.  S.  85—89.
Die  Hauptgesichtspunkte,  welche  bei  der  allgemeinen  Beratung  der  drei  Handelsverträge ­
  mit  Österreich-Ungarn,  Italien  und  Belgien  im  Dezember  1891  und  bei
Beratung  des  deutsch-schweizerischen  Handelsvertrages  im  Januar  1892  geltend
gemacht  wurden,  waren  die  folgenden:
Teils  in  der  gedruckten  Denkschrift  zu  den  Verträgen,  teils  in  den  Reden  des
Reichskanzlers  v.  Caprivi  und  des  Staatssekretärs  Frhr.  v.  Marschall  ist  zunächst  mit
Lebhaftigkeit  betont,  daß  man  an  dem  schutzzöllnerischen  Standpunkte  von  1879  festhalte. ­
  Der  Reichskanzler  v.  Caprivi  gebrauchte  sogar  eine  Wendung,  die  an  die
Auffassung  zur  Zeit  des  Merkantilsystems  ebensosehr  wie  an  ähnliche,  1879  von  Fürst
Bismarck  gebrauchte  Wendungen  erinnerte,  nämlich,  daß  zur  Aufbesserung  der  um
mehr  als  800  Millionen  Ji  passiven  Handelsbilanz  Deutschlands  eine  Förderung  der
Warenausfuhr  erforderlich  sei.  Er  betonte  die  Notwendigkeit  eines  Zollschutzes  für
Getreide  speziell  vom  militärischen  Standpunkte  aus.  Frhr.  v.  Marschall  verteidigte
damals  und  später  die  Handelsvertragspolitik  vornehmlich  mit  dem  Argumente,  daß
es  sich  bei  der  Fürsorge  für  den  Export  nur  um  eine  Konsequenz  des  1879  proklamierten ­
  Schutzsystems  handle.  Es  sei  Pflicht,  auch  denjenigen  Teil  der  nationalen
Arbeit  zu  schützen,  der  für  den  Export  geleistet  werde.
Dennoch  hatte  der  freisinnige  Abgeordnete  Broemel  nicht  unrecht,  wenn  er
nach  der  ersten  großen  Rede  des  Reichskanzlers  für  die  Handelsverträge  feststellte,
die  Regierung  habe  eine  Reihe  Bemerkungen  gemacht,  welche  in  ihrer  Gesamtheit
die  schärfste,  bitterste  Kritik  der  bisherigen  Zollpolitik  enthielten.  In  der  Regierungsdenkschrift ­
  war  Deutschland  als  ein  „Industriestaat  ersten  Ranges"  bezeichnet,  wo-
        <pb n="533" />
        7.  Die  Begründung  der  Handelsverträge  von  1891  durch  die  Regierung.  505
gegen  sofort  Herr  v.  Kardorsf  geltend  machte,  daß  bisher  das  landwirtschaftliche
Interesse  offiziell  als  dasjenige  bezeichnet  worden  fei,  welches  vor  allem  anderen
in  Deutschland  Berücksichtigung  verdiene.
General  v.  Caprivi  erklärte,  1887  bei  Erhöhung  des  Getreidezolles  auf  5  M
sei  der  Bogen  überspannt  worden.  Die  hohen  Getreidezölle  hätten  bei  der  Fehlernte
des  Jahres  1891  die  Probe  nicht  bestanden;  insbesondere  sei  es  aber  auch  durch  die
bisherige  Politik  nicht  gelungen,  dem  Osten  die  erhofften  neuen  Vorteile  zuzuwenden.
Es  handle  sich  bei  der  Herabsetzung  landwirtschaftlicher  Zölle,  die  im  österreichischen
Vertrage  zugestanden  sei  und  gegenüber  den  meistbegünstigten  Staaten  verallgemeinert ­
  werden  müsse,  nicht  darum,  daß  die  Landwirtschaft  Opfer  bringe,
vielmehr  darum,  daß  nach  wie  vor  den  Landwirten  von  der  deutschen  Bevölkerung
Opfer  gebracht  würden.  Er  betonte  auch  in  der  Folge,  daß  er  die  Getreidezölle  für
ein  schweres,  vom  Volke  gebrachtes,  jedoch  notwendiges  Opfer  ansehe.  Man  habe
mit  gutem  Grunde  nicht  den  Rat  befolgt,  vor  Abschluß  neuer  Handelsverträge
zunächst  einen  neuen,  allgemeinen  deutschen  Zolltarif  mit  höheren  Sätzen  aufzustellen.
Es  würde  das  nur  das  Signal  gewesen  sein,  daß  auch  die  übrigen  Staaten  ihren
Tarif  erhöht  hätten.  Der  Zollkampf  würde  sich  noch  verschärft  haben.  Sobald  sich
ein  Volk  an  hohe  Zölle,  seien  es  auch  Kampfzölle,  gewöhnt  habe,  schwänden  die
Chancen  für  Verhandlungen  dahin.  Bereits  jetzt  habe  man  bittere  Früchte  der
1879—91  befolgten  Politik  zu  kosten  gehabt.  „Wir  hätten  eine  Menge  Dinge,
die  wir  jetzt  von  Österreich-Ungarn  erkauft  haben,  vor  einigen  Jahren  umsonst
haben  können."  Seit  Deutschland  Schutzzoll  treibe,  seien  Industrien  in  Österreich-Ungarn
  entstanden,  die  noch  vor  10  Jahren  nicht  existierten.  Dieselben  beanspruchten
nun  Schutz  von  der  österreichisch-ungarischen  Regierung.
Freiherr  v.  Marschall  führte  in  ähnlichem  Sinne  aus:  „In  Deutschland  wird
das  Schutzzollsystem  ein  gemäßigtes  sein,  oder  es  wird  nicht  fein."
Die  neue  Handelsvertragspolitik  wurde  somit  nicht  als  Abkehr  vom  Schutzzölle,
sondern  nur  als  Milderung  des  bisherigen  Hochschutzzollsystems  betrachtet.  Die
hauptsächliche  ökonomische  Motivierung  für  diesen  Schritt  war  1.  die  Rücksicht  auf
die  internationale  Lage  und  2.  die  Rücksicht  auf  die  Ernährung  der  arbeitenden
Klassen  angesichts  der  Bevölkerungszunahme  in  Deutschland.
Im  internationalen  Verkehr  würde  nach  Ansicht  der  Regierung,  wenn  Deutschland ­
  auf  den  Abschluß  der  Handelsverträge  nicht  eingegangen  wäre,  ein  Krieg
aller  gegen  alle  entstanden  sein.  Die  Meistbegünsttgung  habe  mit  dem  Erlöschen
der  französischen  Tarifverträge  nicht  mehr  die  Bedeutung,  dem  deutschen  Export
bestimmte  Zollsätze  des  Auslandes  zu  sichern.  Die  Vorteile  des  Systems  von  1879
bis  1887  hätten  sich,  so  führte  General  v.  Caprivi  aus,  in  dem  Maße  in  Nachteile
verkehrt,  in  dem  andere  Staaten  dasselbe  System  annahmen.  Bloße  Meistbegünstigung ­
  sei  „Gesamtbeschädigung"  geworden.  Auf  dem  bisherigen  Wege  fortzugehen, ­
  würde  der  Ruin  nicht  nur  unserer  Industrie,  unseres  Arbeiterstandes,
sondern  auch  vielleicht  des  Staates  fein.  Der  Kernsatz  der  allgemeinen  wirtschaftlichen
Motivierung  der  neuen  Politik  aus  der  internationalen  Lage  heraus  ist  in  der
Regierungsdenkschrift  in  folgenden  Worten  enthalten:
„Der  Abschluß  neuer  internationaler  Verträge  mit  bloßer  Meistbegünstigung
ohne  Tariffestsetzung  würde  Deutschland  zwar  die  Möglichkeit  belassen,  der  einheimischen ­
  Produktion  den  eigenen  Markt  durch  beliebige  Schutzzölle  zu  sichern,
für  die  Offenhaltung  der  für  unsern  Export  unentbehrlichen  Auslandsmärkte  aber
nicht  die  geringste  Garantie  bieten.  Angesichts  des  mit  der  zunehmenden  Steigerung
der  Produktion  und  ihrer  Hülfsmittel  immer  heftiger  gewordenen  Wettkampfes
aller  wirtschaftlich  fortgeschrittenen  Staaten  ist  zwischen  diesen  ein  dauernder  Handelsverkehr ­
  nur  denkbar  in  der  Form  eines  rationellen  Austausches  von  Gütern,  und
        <pb n="534" />
        506  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  IV.  Deutsche  Handelspolitik.

letzterer  setzt  wiederum  eine  gewisse  gegenseitige  Beschränkung  der  freien  Verfügung
auf  zolltarifarischem  Gebiete  voraus.  Deutschland  würde,  zumal  bei  den  heute
herrschenden  handelspolitischen  Strömungen,  auf  die  Erhaltung  seiner  Ausfuhr
nicht  rechnen  dürfen,  wenn  es  nicht  durch  eine  solche  Beschränkung  seinerseits
anderen  Ländern  die  Möglichkeit  gewährt,  die  empfangene  Ware  ganz  oder  teilweise ­
  in  eigenen  Produkten  zu  bezahlen."
Der  andere  Grundgedanke  der  wirtschaftlichen  Argumentation  für  die  neue
Handelsvertragspolitik,  die  Fürsorge  für  wohlfeile  Ernährung  und  für  Arbeitsgelegenheit ­
  angesichts  fortwährend  steigender  Bevölkerung,  wurde  vom  Reichskanzler
in  die  Worte  zusammengefaßt:  „Entweder  wir  exportieren  Waren,  oder  wir
exportieren  Menschen."  Es  ist  erstaunlich,  wie  sehr  sich  die  Erwartung  Capriois
bestätigt  hat,  daß  eine  zunehmende  Bevölkerung  unter  der  Herrschaft  der  neuen
Handelspolitik  in  Deutschland  Nahrung  finden  werde,  —  ist  doch  die  Auswanderung
nie  so  gering  gewesen  bei  gleichzeitig  beträchtlichen  Überschüssen  der  Geburten  über
die  Sterbefälle  wie  1892—1900.
Neu  an  diesen  wirtschaftlichen  Ausführungen  der  Regierung  war  eigentlich
nur,  daß  solche  Gedanken  von  der  Regierung  und  nicht,  wie  bisher,  von  den  Parteien ­
  auf  dem  linken  Flügel  des  Reichstages  ausgesprochen  wurden.  Gerade  dies
aber  war  allerdings  ein  veränderter  Kurs  gegenüber  der  Wirtschaftspolitik  von
1879—90.
Mit  äußerster  Sorgfalt  vermied  es  jedoch  damals  die  Regierung,  irgendein
bitteres  Wort  gegen  den  früheren  Reichskanzler  Fürst  Bismarck,  der  auch  nach
seinem  Rücktritt  an  den  bisherigen  handelspolitischen  Prinzipien  festhielt,  auszusprechen. ­
  Eine  wesentliche  sachliche  Abweichung  gegenüber  der  bisherigen  offiziellen
Auffassung  gab  sich  allerdings  auch  darin  kund,  daß  nunmehr  Erwägungen  der
auswärtigen  Politik  für  die  Handelspolitik  Deutschlands  als  bedeutsam
anerkannt  wurden.  Auch  unter  Bismarck  war  die  auswärtige  Politik  beim
Handelsvertrag  von  1862  von  allergrößtem  Einfluß  auf  die  Handelspolitik  gewesen.
Seit  1879  jedoch  war  offiziell  die  Ansicht  vertreten  worden,  daß  man  politisch  gut
Freund  mit  Staaten  sein  könne,  denen  gegenüber  man  sich  handelspolitisch  möglichst
abschließt.  Es  ist  nicht  zu  leugnen,  daß  die  sehr  schwierige  Aufgabe,  handelspolitische ­
  Entfremdung  nicht  zu  politischer  Feindschaft  auswachsen  zu  lassen,  von
dem  Meister  der  auswärtigen  Politik,  Fürst  Otto  v.  Bismarck,  1879—90  gelöst
worden  war.
Daß  diese  etwas  paradoxe  Theorie  jedoch  nicht  ein  jederzeit  gültiges  und  für
jedermann  brauchbares  Prinzip  der  Staatskunst  sein  konnte,  war  sonnenklar.  Der
Appell  an  den  schlichten,  gesunden  Menschenverstand  in  Capriois  Ausführungen,
daß  um  des  Dreibunds  willen  engerer  handelspolitischer  Anschluß  an  Österreich-Ungarn
  und  Italien  nötig  sei,  wirkte  so  sehr  überzeugend,  daß  zahlreichen  Abgeordneten ­
  von  streng  schutzzöllnerischer  Gesinnung  dadurch  das  Eintreten  für  die
Verträge  erleichtert  wurde.  Es  mußte  den  größten  Eindruck  machen,  daß  ein  früherer
preußischer  General  als  Reichskanzler  davor  warnte,  daß  sich  die  europäischen
Staaten  „gegenseitig  das  Blut  aussaugten",  und  daß  er  Deutschlands  Interesse
betonte,  die  politischen  Verbündeten  wirtschaftlich  zu  stärken.
Es  war  dies  auch  ein  Verlassen  der  1879  vom  Fürsten  Bismarck  vertretenen
Maxime,  daß  es  bei  Handelsverträgen  darauf  ankomme:  „Qui  trompe—t—on?“-Die
  Welt  stand  damals  unter  dem  Eindrucke  des  in  Kronstadt  proklamierten
französisch-russischen  Einvernehmens,  welches  die  Dreibundstaaten  zu  engerem  Anschluß
aneinander  geradezu  zu  zwingen  schien.  War  doch  ferner  Italiens  Ausfuhr  nach
Frankreich  durch  den  französisch-italienischen  Zollkrieg  schwer  geschädigt  und  war
doch  schon  unter  Bismarck  in  einer  Hinsicht  dem  Gedanken  entsprochen  worden,
        <pb n="535" />
        8.  Der  deutsch-russische  Handelsvertrag  von  1894.

507

daß  man  den  Bundesgenossen  im  Süden  für  die  wirtschaftlichen  Folgen  der  Abkehr
von  Frankreich  und  des  Anschlusses  an  Deutschland  schadlos  halten  müsse.  Im
Einvernehmen  mit  offiziellen  deutschen  Kreisen  war  Ende  der  achtziger  Jahre  das
Eintreten  der  deutschen  Finanzmächte  für  den  italienischen  Staatskredit  erfolgt,
als  der  französische  Markt  einen  Feldzug  gegen  italienische  Werte  eröffnet  hatte.
Wenn  Caprivi  vollkommen  loyal  zugab,  daß  politische  Gründe  gleicher  Art
nicht  etwa  zugunsten  der  Handelsverträge  Deutschlands  mit  den  neutralen  Staaten
Schweiz  und  Belgien  geltend  gemacht  werden  konnten,  so  war  anderseits  —  ohne  daß
es  ausgesprochen  wurde  -—  leicht  zu  erraten,  daß  wirtschaftliche  Freundschaft  mit  diesen
neutralen,  zwischen  Deutschland  und  Frankreich  gelegenen  Gebieten  jedenfalls  den
Friedensinteressen  Deutschlands  förderlich  sein  mußte.

8.  Der  deutsch-russische  Handelsvertrag  von  1894.
Bon  Gerhartv.  Schulze-Gävernitz.
v.  Schulze-Gävernitz,  Volkswirtschaftliche  Studien  aus  Rußland.  Leipzig,  Duncker
&amp;amp;  Humblot,  1899.  S.  616—618-Rußland
  ist  heute  nicht  mehr  das  Land  der  Eisbären  und  Zobeltiere;  in
seinen  Grenzen  gedeiht  die  Baumwollstaude,  und  die  Dattelpalme;  durch  seine
Bahnbauten  gliedert  es  sich  einen  immer  größeren  Teil  des  asiatischen  Festlandes
an.  Während  gegen  Ausgang  des  Mittelalters  die  Verlegung  der  Welthandelsstrahen
  nach  dem  Westen  Deutschlands  Niedergang  besiegelte,  so  verbesserte  bereits
der  Suezkanal  diese  peripherische  Lage  Deutschlands.  Mit  dem  Aufschwung  des
östlichen  Europa  und  des  kontinentalen  Asien  wird  Deutschlands  Lage  wieder  zentraler: ­
  nach  Vollendung  der  sibirischen  Bahn  wird  man  in  etwa  gleicher  Zeit,  von
Berlin  nach  Osten  oder  Westen  aus  fahrend,  den  Pacific  erreichen.  (Petersburg—
Peking  auf  14  Tage  veranschlagt.)*)  Schon  ist  es  kein  phantastischer  Traum  mehr,
ein  gesamtasiatisches  Eisenbahnsystem,  und  dieses  verbunden  mit  dem  europäischen,
zu  denken.  Rußlands  Kräfte  allein  sind  dieser  riesigen  Aufgabe  nicht  gewachsen;  es
liegt  aber  in  russischem  Interesse,  türkische  Bahnen  lieber  in  deutschen  und  französischen ­
  als  in  englischen  Händen  zu  sehen.
Ihren  angemessenen  Ausdruck  fand  diese  Interessengemeinschaft  in  dem
deutsch-russischen  Handelsverträge  von  189  4.  Dieser  Vertrag  war
zunächst  ein  Vorgang  von  weitreichender  wirtschaftlicher  Bedeutung,  ein  legitimes
Geschäft,  bei  dem  beide  Parteien  ihren  Vorteil  fanden.  Daß  letzteres  tatsächlich  der
Fall  war,  darüber  läßt  die  beiderseitige  Handelsstatistik  keinen  Zweifel.  Übrigens
haben  die  Zollherabsetzungen,  welche  Rußland  im  Handelsvertrag  gewährte,  trotz
ihrer  unzweifelhaften  Vorteile  für  die  deutsche  Ausfuhr  die  russische  Industrie  keineswegs ­
  geschädigt:  denn  die  gewaltigste  Woge  russischen  Jndustrieaufschwungs  erhob
sich  erst  nach  Abschluß  des  Handelsvertrags.
Sodann  bedeutete  der  Handelsvertrag  einen  Schlag  gegen  gewisse,  auf  beiden
Seiten  weitverbreitete  volkswirtschaftliche  Irrtümer.
Beide  Nationen  sahen  sich  durch  die  Macht  der  Tatsachen  daraus  hingewiesen,
daß  die  Vorstellung  der  wirtschaftlichen  „Unabhängigkeit  vom  Auslande"  heute  ver-*)

  Wer  St.  Petersburg  Sonnabendmittag  12*°  verläßt,  ist  am  Freitagvormittag  8*°  in
Irkutsk,  am  Sonntagnachmittag  5“  In  Chardin  und  am  folgenden  Mittwochabend  7—  in
Peking,  f.  Reichskursbuch,  Mai  1912,  Nr.  608.  —  G.  M.
        <pb n="536" />
        508  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  IV.  Deutsche  Handelspolitik.

altet  ist,  daß  es  sich  vielmehr  um  eine  wachsende  Verflechtung  der  Volkswirtschaften
handelt,  und  daß  das  Wohl  des  Nachbarn  mit  dem  eignen  verträglich  ist.
In  letzter  Linie  hatte  der  deutsch-rufsifche  Handelsvertrag  von  1894  eine  weitreichende ­
  politische  Bedeutung,  wie  überhaupt  die  großen  Ereignisse  auf  dem  Gebiete
der  Handelspolitik  mehr  als  einmal  solche  gehabt  haben.  Ich  erinnere  an  den  berühmten ­
  Handelsvertrag  mit  Napoleon  III.,  durch  welchen  Bismarck  das  „Los  von
Österreich"  einleitete.
Unser  handelspolitisches  Verhältnis  mit  Rußland  streifte  in  der  zweiten  Hälfte
der  achtziger  Jahre  an  den  Zollkrieg  nahe  heran.  Die  Lebensinteressen  und  die
Leidenschaften  beider  Völker  waren  berührt.  Ein  Verhältnis  politischer  Freundschaft
erwies  sich  damit  unvereinbar,  trotz  der  ausgesprochenen  Absicht  eines  Bismarck,  diese
Freundschaft  aufrecht  zu  erhalten.  Jeder  Deutsche,  welcher  in  jener  Zest  Rußland
bereiste,  weiß,  welche  Blüten  damals  der  fremdenfeindliche  Nativismus  trieb.
Jeder,  der  seitdem  Rußland  öfters  besucht  hat,  kann  von  dem  Umschwung
sprechen,  welcher  sich  in  der  öffentlichen  Meinung  des  Zarenreichs  vollzogen  hat.
Der  Handelsvertrag  bedeutete  die  erste  Niederlage  des  gegen  Europa  gerichteten,  im
Innern  hochreaktionären  Panslawismus.  Er  beseitigte  damit  für  beide  Teile  die  Gefahr ­
  des  unnützesten  aller  Kriege,  wie  uns  von  maßgebender  Stelle,  die  es  wissen
muß,  bestätigt  wurde.  In  diesem  Sinne  war  der  Handelsvertrag  ein  Bedürfnis  der
auswärtigen  Politik  beider  Staaten.

s.  Die  deutsche  Handelspolitik  unter  dem  Fürsten  Bülow.
Von  Robert  Wuttke.

W  u  t  t  k  e,  Epochen  der  deutschen  Handelspolitik.  In:  Soziales  Handbuch.  Zusammengestellt ­
  und  herausgegeben  von  Weber.  Hamburg,  Agentur  des  Rauhen  Hauses,  [1907]-S.
  248  ff.
Als  am  1.  Januar  1834  der  Deutsche  Zollverein  in  Kraft  trat,  konnten  die
Männer,  die  dieses  schwere  diplomatische  Werk  zustande  brachten,  nicht  ahnen,  welch
einen  bedeutungsvollen  Schritt  zur  politischen  und  wirtschaftlichen  Einigung  Deutschlands ­
  sie  gemacht  hatten.  Ein  volles  Menschenalter  dauerte  es  noch,  ehe  auf  diesen
Grundlagen  nach  bitteren  Bruderkämpfen  das  Deutsche  Reich  errichtet  werden  konnte.
War  es  so  wirtschaftlich  aus  dem  Zollverein  erwachsen,  so  setzte  es  auch  zunächst
dessen  Handelspolitik  fort.  Seit  Anfang  der  sechziger  Jahre  war  es  der  norddeutschen
Richtung  im  Zollverein  besonders  durch  den  Abschluß  eines  Handelsvertrags  mit
Frankreich  gelungen,  mehr  und  mehr  die  Handelspolitik  freihändlerisch  zu  gestalten.
Erst  nach  der  wirtschaftlichen  Krisis,  dem  sog.  Krach,  die  nach  1873  einsetzte,
begann  sich  ein  Umschwung  geltend  zu  machen.  Es  gelang  dem  Fürsten  Bismarck
nach  langen  Kämpfen  im  Reichstag,  die  Mehrheit  für  eine  Schutzzollpolitik  des
Deutschen  Reiches  zu  gewinnen,  die  1879  mit  der  Annahme  des  Zolltarifes  einsetzte.
Glaubte  man  damals,  es  habe  allein  die  übermächtige  Staatsgewalt  des  Fürsten
Bismarck  die  Schutzzollpolitik  durchgesetzt,  und  sie  werde  mit  seinem  einstigen  Abgänge
ihr  Ende  erreichen,  so  erkennen  wir  heute,  wie  nicht  in  den  äußeren  politischen  Verhältnissen ­
  und  Parteigruppierungen  von  1879  die  Ursachen  des  Überganges  vom
Freihandel  zum  Schutzzoll  lagen,  sondern  in  der  immer  enger  werdenden  Verflechtung
der  einheimischen  Volkswirtschaft  mit  den  Weltmärkten.  Der  Schutzzoll  soll  uns
innerhalb  gewisser  Grenzen  die  Unabhängigkeit  unserer  nationalen  Erzeugung  und
unseres  nationalen  Marktes  sichern.
        <pb n="537" />
        9.  Die  deutsche  Handelspolitik  unter  dem  Fürsten  Vülow.  309
So  haben  auch  die  Nachfolger  von  Fürst  Bismarck  an  dem  Schutzzoll  festgehalten ­
  und  ihn  entsprechend  den  jeweiligen  wirtschaftlichen  Forderungen  und
politischen  Strömungen  gemindert  oder  verschärft.  Dagegen  trennten  sich  in  der
Frage:  Autonomer  Zoll  oder  Handelsvertrag?  die  Wege.  Fürst  Bismarck  glaubte  die
deutschen  wirtschaftlichen  'Interessen  am  besten  wahrzunehmen,  wenn  er  unter
Ausschluß  von  Handelsverträgen  die  ausländische  Einfuhr  mit  einem  Zoll  belegte,
der  ausschließlich  den  deutschen  Forderungen  entsprach.  Durch  die  Meistbegünstigungsklausel ­
  erlangte  er  für  die  deutsche  Ausfuhr  alle  die  Vorteile,  welche  die  europäische
Staatengemeinschaftsich  gegenseitig  zugesichert  hatte.  Alle  diese  Verträge  liefen  aber  am
1.  Februar  1892  ab.  Die  Fortsetzung  der  Handelspolitik  des  Fürsten  Bismarck,  der  1890
abging,  bedeutete  demnach  Sicherung  des  inneren  Marktes,  dagegen  Versagung
jedes  Schutzes  für  die  deutsche  Ausfuhr  im  Ausland.  Die  deutsche  Volkswirtschaft
war  aber  seit  1880  mächtig  erstarkt  und  drängte  nach  Ausfuhr.  Sie  verlangte  den
Abschluß  langfristiger  Handelsverträge,  ein  jeder  Handelsvertrag  aber  beruht  im
Ausgleich  gegenseitiger  Interessen:  für  die  Zollnachlässe,  die  wir  dem  Ausland  bewilligen, ­
  können  wir  entsprechende  für  unsere  Ausfuhr  fordern.  Graf  Caprivi,  der
1890  die  Führung  der  Reichspolitik  übernahm,  verließ  die  Bahnen  der  Wirtschaftsund ­
  Handelspolitik  des  Fürsten  Bismarck.  Er  suchte  durch  gemeinsam  verabredete
und  geschlossene  Verträge  die  Politik  des  Dreibundes  wirtschaftlich  zu  befestigen,
anderseits  schloß  er  aber  auch  mit  einer  Reihe  anderer  Staaten  langfristige  Verträge ­
  ab.  Unter  Mäßigung  des  deutschen  Agrarschutzes  gelang  es  ihm,  die  deutsche
Ausfuhr  günstiger  als  unter  seinem  Vorgänger  zu  stellen.  Unter  dieser  Handels-Vertragspolitik
  hat  sich  der  deutsche  Außenhandel  ganz  außerordentlich  gehoben.
Deutschland  trat  in  die  Reihe  der  führenden  Handelsstaaten  ein,  nur  England  blieb
ihm  überlegen,  während  es  in  gleichen  Maßen  wie  die  Vereinigten  Staaten  von
Amerika  seinen  Außenhandel  hob.
Im  Reichstag  wurde  die  Handelspolitik  des  Grafen  Caprivi  von  den  rechtsstehenden ­
  Parteien  auf  das  heftigste  bekämpft.  Sein  Nachfolger  Fürst  Vülow  war
deshalb  vor  die  Frage  gestellt,  ob  er  nach  Ablauf  der  vom  Grafen  Caprivi  geschlossenen ­
  Handelsverträge  diese  Politik  beibehalten  oder  zur  autonomen  Zollpolitik
des  Fürsten  Bismarck  zurückgreifen  sollte.  Er  entschied  sich  für  den  Abschluß  von
Handelsverträgen.  Ehe  er  jedoch  in  Unterhandlungen  mit  den  Nachbarstaaten  eintrat,
suchte  er  durch  eine  Reform  des  Zolltarifs  seine  Waffen  bei  den  Zollverhandlungen
zu  schärfen.  Der  Deutsche  Zolltarif  baute  sich  damals  auf  dem  Preußischen  Handelsund ­
  Zolltarif  von  1818  auf.  Die  große  innere  wirtschaftliche  Entwickelung  Deutschlands ­
  war  spurlos  an  ihm  vorübergegangen.  Innerhalb  dieses  langen  Zeitraums
hatte  man  da  eine  neue  Position  eingerückt,  dort  eine  gestrichen.  Es  war  ein  durchaus
ansprechender  Gedanke,  gemäß  unserer  Technik  und  unserer  wirtschaftlichen  Systematik ­
  den  Zolltarif  von  Grund  aus  neu  zu  gestalten.  Gleichzeitig  verband  man
damit  eine  zollpolitische  Maßnahme:  die  Einstellung  von  Maximal-  und  Minimalsätzen ­
  bei  den  Getreidezöllen  mit  der  Begründung:  die  Minimalsätze  sollten  ausschließlich ­
  für  die  Einfuhr  aus  den  vertragsabschließenden  Staaten  gelten.  Nach
Kämpfen  von  einer  Leidenschaft,  wie  wir  sie  in  früheren  Zeiten  nicht  kannten,
wurde  im  Reichstag  in  der  Nacht  vom  13.  auf  den  14.  Dezember  1902  der  neue
Zolltarif  angenommen.
Der  Zolltarif  geht  von  folgenden  Grundsätzen  aus:
1.  Rohstoffe  und  Hilfsstoffe  sind  zollfrei,  wenn  sie  im  Inland  überhaupt  nicht
oder  nicht  in  genügender  Menge  hergestellt  werden.
2.  Gewerbliche  Erzeugnisse,  die  zur  Ausfuhr  weiter  verarbeitet  werden,  (Garne)
sollen  durch  den  Zoll  nicht  so  verteuert  werden,  daß  ihre  Ausfuhrfähigkeit  leidet.
        <pb n="538" />
        510  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  IV.  Deutsche  Handelspolitik.

3.  Gebrauchsfertige  Waren  sind  mit  Zöllen  zu  belegen;  der  Zoll  soll  den
durch  die  Fabrikation  erzielten  Wertzuwachs  erfassen.
4.  Die  sog.  Finanzzölle  auf  Petroleum.  Wein,  Kaffee,  Tabak,  Kaviar  usw.  sind
geblieben;  bei  einigen  Artikeln  —  Tee,  Kakao,  Schokolade  —  ist  der  Zoll  ermäßigt
worden.
5.  Der  Stückzoll  für  das  Vieh  ist  durch  einen  Wertzoll  ersetzt  worden.
Bei  Roggen,  Weizen,  Spelz,  Malzgerste  und  Hafer  wurde  festgesetzt,  daß  die
Zollsätze  durch  vertragsmäßige  Abmachungen  unter  einen  gewissen  Satz  nicht  heruntergehen ­
  dürften.  Im  wesentlichen  sind  diese  Richtlinien  bei  dem  Abschluß  der  Handelsverträge ­
  dann  innegehalten  worden.
Getreidezollsätze  von  1833—1906  in  M:
vom  Scheffel  von  100  Lg  brutto

vom  1.  März  1906
auto-  vertrags-1833-56
  1856-65  1880-85  1885-87  1887-92  1892-1905  nomer  mäßiger

Weizen

0,50

0,20

1  —

3  —

5,—

3,50

Zoll
7,50

Zoll
5,50

Roggen

0,50

0,05

1,-3-





3,50

1  —

5-Gerste



0,50

0,05

0,50

1,50

2,25

2-7,-





Malzgerste

—

—

—

—

—

—

—

4,—

Futtergerste

—

—

—

—

—

—

—

1,30

Hafer

0,50

0,05

0,50

1,50

4  —

2,80

7-5-



  Zolltarif  mußte  den  allgemeinen  Verbrauch  höher  als  früher  belasten;
um  einen  Ausgleich  herbeizuführen,  waren  im  Reichstage  zwei  Anträge  gestellt,  die
von  der  Regierung  angenommen  wurden:
1.  Für  Rechnung  von  Kommunen  oder  Korporationen  dürfen  vom  1.  April  1910
ab  Abgaben  auf  Getreide,  Hülsenfrüchte,  Mehl  und  andere  Mühlenfabrikate,  desgleichen ­
  auf  Backwaren,  Vieh,  Fleisch,  Fleischwaren  und  Fett  nicht  erhoben  werden.  —
Die  Annahme  dieses  Antrages  bedeutete  einen  schwerwiegenden  Eingriff  in  die
Finanzpolitik  der  deutschen  Städte.
2.  Der  auf  den  Kopf  der  Bevölkerung  des  Deutschen  Reiches  entfallende  Nettozollertrag ­
  von  u.  a.  Roggen,  Weizen,  Spelz,  Rindvieh,  Schafen,  Schweinen,  Fleisch,
Schweinespeck,  Mehl  soll  nach  einer  besonderen  Berechnung  zur  Erleichterung
der  Durchführung  einer  Witwen-  und  Waisenversorgung  verwendet
werden.
Auf  Grund  dieses  Zolltarifes  begann  die  Reichsregierung  in  Verhandlungen
1903  mit  Rußland  und  der  Schweiz,  1904  mit  Italien,  Belgien,  Österreich-Ungarn,
Rumänien,  Serbien  einzutreten.  Mehrmals  drohten  die  Unterhandlungen  zu  scheitern,
schließlich  gelang  es  dem  großen  diplomatischen  Geschick  des  Fürsten  Bülow,  sie  zu
einem  Abschluß  zu  bringen.  Die  allgemeine  wirtschaftliche  Lage  war  dem  Abschluß
von  Handelsverträgen  nicht  günstig.  Das  Ausland  war  feindlich  und  wird  feindlicher ­
  gegen  das  Deutsche  Reich.  Neben  der  Politik  brachte  auch  der  beispiellose  Aufschwung ­
  des  Außenhandels  ein  Gefahrmoment  mit  sich.  Man  kann  es  fast  als  einen
Grundsatz  der  internationalen  Wirtschaftspolitik  bezeichnen,  das  weitere  Wachstum
der  deutschen  Industrie  und  des  deutschen  Handels  als  eine  Bedrohung  aufzufassen,
gegen  die  man  sich,  wo  es  irgend  angeht,  schützen  müsse.  Jeder  der  einzelnen
vertragsabschließenden  Staaten  zeigte  das  Bestreben,  die  deutsche  Einfuhr  abzuwehren.
In  der  Denkschrift,  mit  der  diese  Verträge  dem  Reichstag  zur  Genehmigung
vorgelegt  wurden,  hieß  es:  „Die  Verbündeten  Regierungen  halten  an  der  Auffassung
fest,  daß  die  vertragsmäßige  Festlegung  der  Bedingungen  der  Warenein-  und
ausfuhr  unseren  wirtschaftlichen  Interessen  entspricht  und  deshalb  angestrebt
        <pb n="539" />
        9.  Die  deutsche  Handelspolitik  unter  dem  Fürsten  Bülow.  511

werden  muß,  soweit  sie  auf  einer  mit  diesen  Interessen  vereinbaren  Grundlage
erreicht  werden  kann."  —  Die  Forderung  der  rechtsstehenden  Parteien,  keine  Handelsverträge ­
  oder  zum  mindesten  kurzfristige  Handelsverträge  abzuschließen,  war  damit
abgelehnt.  Man  hatte  an  der  vom  Grafen  Caprivi  eingeführten  12  jährigen  Dauer
festgehalten.  Da  am  1.  März  1906  die  Verträge  in  Kraft  treten  sollten,  werden
sie  bis  zum  31.  Dezember  1917  dauern.
In  der  Denkschrift  heißt  es  dann  weiter:  „Für  die  Gestaltung  der  neuen
Vertragstarife  war  in  erster  Linie  das  Bestreben  maßgebend  gewesen,  den  für  die
deutsche  Landwirtschaft  durch  den  neuen  autonomen  Zolltarif  in  Aussicht  genommenen
Schutz  tunlichst  aufrecht  zu  erhalten.  Es  ist  dies  in  der  Hauptsache  auch  gelungen.
Die  von  uns  für  notwendig  erachtete  Erhöhung  einzelner  Zölle  hat  zur  Folge
gehabt,  daß  uns  von  unseren  Gegenkontrahenten  nicht  alle  diejenigen  Zugeständnisse
gemacht  worden  sind,  auf  die  wir  andernfalls  vielleicht  hätten  rechnen  können.
Wenngleich  in  ihnen  (d.  h.  in  den  Handelsverträgen)  die  fremden  Zollsätze  gegenüber ­
  dem  bisherigen  Zustande  zum  Teil  erhöht  sind,  so  enthalten  sie  doch  gegenüber ­
  den  Zöllen,  welche  unsere  Industrie  ohne  Vertrag  im  Auslande  zu  überwinden
haben  würde,  weitgehende  und  höchst  wertvolle  Ermäßigungen.  Vor  allem  aber
gewährleisten  sie  diejenige  Stetigkeit  der  Zollverhältnisse,  auf  welche  unsere  Industrie
mit  Recht  weit  größeres  Gewicht  legt  als  auf  die  Frage  der  Höhe  des  fremden  Zolles."
Die  Sätze  find  sehr  gewunden  und  sollen  die  Verträge  der  Industrie  annehmbar ­
  machen.  Leider  hatte  fast  durchgängig  das  Ausland  feine  Zollsätze  für  die
deutsche  Ausfuhr  erhöht;  ein  Gegengewicht  war  dafür  der  weitgehende  Schutz,  den
die  deutsche  Industrie  durch  die  Handelsverträge  erlangte.
Der  Landwirtschaft  ist  eine  Reihe  von  ihr  aufgestellter  Forderungen  bewilligt
worden,  freilich  nicht  in  dem  gewünschten  Umfange.  Immerhin  erscheint  der  Schutz
der  Landwirtschaft  gegen  die  internationale  Preisbildung  des  Getreides,  gegen  eine
weitere  Zunahme  der  Getreideeinfuhr  und  für  die  Sicherung  und  Mehrung  des
heimischen  Viehbestandes  wesentlich  gestärkt.
In  der  Sicherung  des  nationalen  Marktes  gegen  ausländischen  Wettbewerb
bedeuten  die  neuen  Handelsverträge  einen  Schritt  weiter,  während  unsere  Ausfuhr
unter  erschwerten  Verhältnissen  ihren  Weg  suchen  muß.
Schon  unter  den  niedrigen  Zollsätzen  der  Handelsverträge  des  Grafen  Caprivi
hat  sich  die  auffallende  Tatsache  gezeigt,  daß  viele  Unternehmer  es  vorzogen,  statt
Waren  zu  versenden  und  den  fremden  Zoll  zu  tragen,  im  Auslande  Zweigfabriken
zu  errichten.  Deutsche  Unternehmerkraft  und  deutsches  Kapital  wandern  seit  einigen
Jahrzehnten  nach  Österreich,  aber  auch  nach  der  Schweiz  und  Rußland  aus.  Man
kann  hier  im  Gegensatz  zu  den  Schranken,  die  die  Handelsverträge  errichten,  von
einer  wirtschaftlichen  Kolonisationsbewegung  reden.  Trotz  aller  Zollgrenzen
der  einzelnen  Staaten  wird  Mitteleuropa  unter  deutscher  Führung  mehr  und  mehr
zu  einem  einheitlichen  Wirtschaftsgebiete  umgestaltet.  In  dieser  Richtung  wirkt  auch
der  internationale  Veredelungsverkehr,  der  immer  größere  Bedeutung  erlangt.  Er  stieg
von  1904—1909  von  305,4  auf  440,7  Millionen  Ji.  Besondere  Zollmaßregeln
haben  in  den  letzten  Jahren  eine  künstliche  Ausfuhr  von  Getreidemengen  ermöglicht.

Im  Spezialhandel  betrug  die  Ausfuhr  (ohne  Edelmetalle)  in  Millionen  Jl.

1905

1906

1907

1908

1909

1910

Gesamtausfuhr
davon  kamen  auf  die

5841,8

6361,2

6846,2

6399,2

6594,2

7474,7

1-  Ausfuhr  nach  Europa  und  den

Vereinigten  Staaten
2.  Ausfuhr  nach  Afrika,  Asien,

4922,6

5323,6

5698,9

5445,1

5598,4

6256,6

Amerika  (ohne  Ver.  St.)  und
Australasien

919,2

1037,6

1147,3

954,1

995,8

1218,1
        <pb n="540" />
        512  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  IV.  Deutsche  Handelspolitik.

Ihrer  ganzen  inneren  wirtschaftlichen  Struktur  und  damit  ihrem  Bedarf
nach  kann  man  die  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  zu  Europa  zählen;  dann
ergibt  sich,  daß  unsere  Ausfuhr  in  der  Hauptsache  nach  den  Kulturstaaten  geht,  und
daß  wir  in  ihnen  unsere  Hauptabnehmer  zu  sehen  haben.  Das  Wachstum  der
Ausfuhr  betrug  in  Gruppe  1:  1334,—,  in  Gruppe  2:  298,9  Millionen  Ji.  Die
deutsche  Ausfuhr  besteht  vorwiegend  in  Jndustrieprodukten,  die  in  den  letzten  Jahren
gegen  90°.«  der  gesamten  Ausfuhr  betrugen  (Fabrikate  allein  QT’h).
Im  Spezialhandel  betrug  die  Einfuhr  (ohne  Edelmetalle)  in  Millionen  Jl.
1905  1906  1907  1908  1909  1910
Gesamteinfuhr  7436,3  8028,9  8748,7  7666,6  8526,9  8934,1
davon  kamen  auf  die
1.  Einfuhr  aus  Europa  und  den
Vereinigten  Staaten  5637,6  5095,6  6468,1  5610,5  6223,8  6384,4
2.  Einfuhr  aus  Afrika,  Asien,
Amerika  (ohne  Ver.  St.)  und
Australasien  1798,7  2933,3  2280,6  2056,1  2303,1  2549,7
Der  Anteil  der  Gruppe  2  an  der  Einfuhr  ist  größer  als  an  der  Ausfuhr,  er
gibt  den  Ausschlag  bei  der  passiven  Handelsbilanz  des  Deutschen  Reichs.  Von  der
Einfuhr  nehmen  die  Rohstoffe  für  Jndustriezwecke  und  die  Halbfabrikate  reichlich
die  Hälfte  —  gegen  56°/«  —  ein,  die  Nahrungs-  und  Genußmittel  machen  ein
Viertel  —  25—27“/«  —  aus;  Fabrikate  gegen  15'7o  und  Vieh  gegen  3°/».
Erst  wenige  Jahrzehnte  sind,  seitdem  die  neuen  Handelsverträge  in  Kraft
getreten  find,  verstrichen;  ein  abschließendes  Urteil  läßt  sich  noch  nicht  fällen,  wohl  aber
weist  der  allgemeine  Aufschwung  des  deutschen  Außenhandels  darauf  hin,  daß  die
Befürchtungen,  mit  denen  die  Industrie  der  Zukunft  entgegensah,  nicht  gerechtfertigt
waren.  Die  deutsche  Volkswirtschaft  weitet  sich  nach  allen  Seiten,  immer  neue
Kräfte  durchströmen  sie,  und  seit  1900  ist  es  ihr  gelungen,  ohne  tiefgreifende
Schädigung  alle  wirtschaftlichen  Konjunkturschwankungen  zu  überwinden.  Ein
Zeichen  einer  gesunden,  blühenden  Volkswirtschaft!  Und  nicht  zum  wenigsten  dürfte
alles  dies  auf  die  Sicherung,  die  unser  Außenhandel  durch  die  Bülowschen  Handelsverträge ­
  erlangt  hat,  zurückzuführen  sein.

1v.  Die  Zukunft  der  deutschen  Handelspolitik  im  Geiste
Friedrich  Lifts.
Von  Walter  Lotz.

L  o  tz,  Die  Ideen  der  deutschen  Handelspolitik  von  1860  bis  1891.  Leipzig,  Duncker  &amp;amp;
Humblot,  1892.  S.  193—198.
Zwei  Dinge  habe  ich*)  dem  deutschen  Volke  vor  allem  zu  lehren  gesucht;  zwei
Gedanken  waren  es,  denen  ich  mein  Leben  weihte.  Sind  euch,  den  glücklichen  Erben
der  Frucht  unserer  mühevollen  Arbeit,  diese  Ideen  in  Fleisch  und  Blut  übergegangen?
Seid  ihr  euch  genug  eurer  Nationalinteressen  bewußt,  um  diese  Ideen  in  eurer  heutigen
Handelspolitik  in  die  Wirklichkeit  zu  übersetzen?
Das  erste,  was  ich  euch  lehrte,  ist:  Freihandel  und  Schutzzoll  sind  keine  absoluten ­
  Lösungen.  Es  kommt  auf  die  historische  Entwickelungsstufe  eines  Volkes  an.
Wißt  ihr,  in  welcher  Entwickelungsstufe  ihr  euch  jetzt  befindet?

*)  L  o  tz  führt  in  seinen  „Ideen"  L  i  st  redend  ein.  —  G.  M.
        <pb n="541" />
        10,  Die  Zukunft  der  deutschen  Handelspolitik  im  Geiste  Friedrich  Lifts.  513
Das  zweite,  was  ich  euch  auch  bereits  in  den  vierziger  Jahren  zu  lehren  strebte,
ist:  Ihr  müßt  Deutschlands  zukünstigen  Beruf  in  der  internationalen  Wirtschaft  erkennen. ­

Das  erste,  daß  man  den  Freihandel  nicht  als  ewige  Kategorie,  nicht  als  das
einzig  Gerechte  und  Zweckmäßige  preisen  darf,  das  ist  euch  nunmehr  —  wie  ich  sehe
—  in  Fleisch  und  Blut  übergegangen.  Eine  Seltenheit  sind  jene  Nichts-als-Freihändler,
  mit  denen  ich  mein  Leben  durch  zu  ringen  hatte.
Aber  seid  ihr  Deutsche  deshalb  den  Doktrinarismus  losgeworden?
Mit  Nichten!  Ihr  versichert  mit  gelehrter  Miene:  Freihandel  und  Schutzzoll  sind
Prinzipien,  denen  man  je  nach  Lage  der  Umstände  huldigen  soll;  die  Wahl  des
handelspolitischen  Systems  sei  eine  Zweckmäßigkeitsfrage.
Und  doch  verteidigt  ihr  in  einem  Atemzuge  hiermit  einen  Satz,  der  allen
weiteren  Entschließungen  prchudiziert,  einen  Satz,  nach  dem  die  Handelspolitik  der
freien  Hand  ein  Gemeinplatz  wird  im  Dienste  eines  bestimmten  Systems,  freilich  nicht
des  handelsfreiheitlichen:  Ihr  sagt,  die  Interessen  sämtlicher  Produzenten  des
Deutschen  Reiches  seien  solidarisch,  das  Reich  habe  die  Pflicht,  dafür  zu  sorgen,  daß
möglichst  alle  Produktionszweige  entwickelt  seien.
Da  habt  ihr  mich  gründlich  mißverstanden.  Es  gab  eine  Zeit,  in  der  ich  selbst
energisch  die  Solidarität  der  Interessen  betonte,  als  es  galt,  die  Grundbesitzer  davon
zu  überzeugen,  daß  ihr  bester  Abnehmer  nicht  England,  sondern  die  einheimische
industrielle  Bevölkerung  sein  würde.  Dies  war  richtig,  solange  es  galt,  die  deutsche
Agrikulturnation  durch  Schutzzölle  zu  einer  industriellen  zu  erziehen.
Aber  liegt  heute  die  Frage  so  wie  damals?  Kommt  doch  und  blickt  mit  mir
zurück  auf  die  Geschichte  eurer  handelspolitischen  Entwickelung;  steht  mir  Antwort
auf  meine  zweite  Frage,  die  ich  an  euch  richtete:  Habt  ihr  Deutschlands  zukünftigen
Beruf  erkannt?
Ich  rief  euch  zu:  Deutschlands  Zukunft  ist,  ein  Industriestaat
zu  werden,  in  den  Wettkampf  mit  England  einzutreten,  mit  England  um  die
Versorgung  des  Weltmarktes  zu  ringen.  Einstweilen  riet  ich  euch,  daheim  euch  zum
Ringkampf  zu  rüsten  und  zu  üben,  bis  ihr  stark  würdet;  dann  aber  euch  hinauszuwagen ­
  in  die  weite  Welt.
Welche  Anwendung  habt  ihr  aus  meinen  Lehren  gezogen?
Als  ihr  in  der  ersten  Hälfte  des  19.  Jahrhunderts  noch  überwiegend  ein  Staat
des  Ackerbaues  und  der  Kleinhandwerker  wäret,  da  mahnte  ich  euch:  Erziehet  euch
zum  Agrikultur-Manufakturstaat:  die  Schutzzölle  habt  ihr  damals  geschaffen.
Dann  kam  die  Zeit  des  französischen  Handelsvertrages.  Vielleicht  zu  früh,  jedenfalls ­
  frühzeitiger,  als  bis  ihr  völlig  zur  Agrikultur-Manufaktur-Handelsnation,  zu
einer  vorwiegend  an  Ausbreitung  des  Fabrikatenexports  interessierten  Nation  entwickelt ­
  wäret,  setzte  eine  freihändlerische  Entwickelung  ein.
Doch  ihr  habt,  bis  ihr  einseitig  auf  Drängen  der  Agrarier  die  Sache  übertriebt,
darunter  nicht  zu  leiden  gehabt,  denn  die  freihändlerische  Vertragspolitik  hat  euch  neue
Absatzgebiete  zugesichert.
Als  dann  1879  der  Rückschlag  kam,  da  rieft  ihr  Friedrich  Lifts  Manen  zur
Unterstützung  der  neuen  Schutzzollära  an,  da  erklärtet  ihr,  die  neue  Schutzzollpolitik
aus  der  deutschen  Geschichte,  aus  den  Zollvereinstraditionen  rechtfertigen  zu  wollen.
Nie  hat  mich  etwas  mehr  überrascht  als  dieses.  Nicht  wegen  des  Umstandes,
daß  ihr  Agrarschutz  einführtet,  den  ich  seiner  Zeit  bekämpft,  nein,  wegen  der  Verkennung ­
  der  Lehren  der  Geschichte.
Nie  wiederholt  sich  wörtlich  die  Geschichte  bei  einem  und  demselben  Volke,  am
wenigsten  die  Geschichte  der  Handelspolitik,  wenn  ein  Volk  stetig  fortschreitet.
Mollat.  Volkswirtschaftliches  Quellenbuch.  4.  Aufl.  gz
        <pb n="542" />
        514  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  IV.  Deutsche  Handelspolitik.

Wohl  ist  es  denkbar,  daß  ein  schwerer,  unglücklicher  Krieg  eine  Nation  zurückwirft ­
  um  Jahrhunderte  und  sie  zwingt,  von  vorne  die  wirtschaftliche  Entwickelung
zu  beginnen,  wie  es  Deutschland  nach  dem  Dreißigjährigen  Kriege  versuchen  mußte.
Ihr  aber  hattet  einen  erfolgreichen  Krieg  hinter  euch,  der  eure  Entwickelung
nicht  gehemmt,  sondern  beschleunigt  hatte.
Nichts  konnte  mich  daher  mehr  überraschen,  als  daß  die  einen  die  Politik  von
1879  aus  dem  Tarife  von  1818  motivierten,  der  für  gänzlich  andere  Verhältnisse  und
unter  anderen  Bedingungen  erlassen  war,  die  andern  aber,  und  darunter  geschichtskundige ­
  Gelehrte,  aus  der  Schutzzollära  der  vierziger  Jahre  das  Abbild  für  die  Schutzzollära ­
  der  achtziger  Jahre  zu  gewinnen  suchten!
Wahrlich,  der  Vergleich  von  1818  und  1879  straft  sich  selbst  und  bedarf  keiner
Widerlegung.  Aber  auch  der  Vergleich  der  Schutzzollmaßregeln  von  1844  und  von
1879  ist  aller  geschichtlichen  Entwickelung  widerstreitend.
Als  ich  in  den  vierziger  Jahren  für  industrielle  Schutzzölle  eintrat,  da  galt  es,
erziehlich  zu  wirken,  den  kapitalarmen,  wenig  wagemutigen  deutschen  Unternehmer
zur  Anlegung  großgewerblicher  Betriebsstätten  zu  ermuntern.  In  der  Textilindustrie
war  es  erforderlich,  eine  Periode  lohnender  Verzinsung  demjenigen  zu  garantieren,
der  mechanischen  Betrieb  und  die  neuesten  Maschinen  einführte;  in  der  Eisenindustrie
galt  es,  den  Übergang  von  der  Holzfeuerung  zum  Koksbetrieb  zu  ermutigen,  ein
Erfolg,  der  nicht  sofort  beim  Einführen  des  Roheisenzolles,  sondern  erst,  als  die
rheinisch-westfälischen  Kohlenlager  erschlossen  wurden  und  die  Eisennachfrage  der
Bahnen  rechtzeitig  verwertet  ward,  völlig  erreicht  worden  ist.
Nur  subaltern  war  die  Rücksicht  auf  eine  anfangs  der  vierziger  Jahre  in  England ­
  herrschende  vorübergehende  Krisis,  welche  auch  in  Deutschland  die  Preise  drückte
und  unsere  noch  schwache  Industrie  gefährdete.
Ganz  anders  die  Zölle  von  1879!  In  einer  Menge  von  Gewerben  fähig,  mit
der  ganzen  Welt  zu  konkurrieren,  reich  mit  Kapital  gesättigt,  war  die  Industrie  zu
rasch  im  Vergleiche  mit  der  Nachfrage  aufgeschossen;  es  galt,  die  Nachwirkungen
einer  Krisis  zu  lindern,  deren  Ursachen  nicht  zum  mindesten  die  in  Deutschland  in
der  Gründerperiode  begangenen  Ausschreitungen  gesetzt  hatten.
Blicke  ich  selbst  zurück  auf  eure  Entwicklung,  so  ist  mein  Eindruck  ein  weit
anderer  als  der,  den  die  Vergleiche  mit  1818  oder  1844  erwecken  sollen.  Freilich
ist  nicht  mein  Standpunkt,  alles,  was  geschah,  als  vernünftig  zu  rechtfertigen,  vielmehr
lediglich  es  erklärbar  zu  finden.  Ich  deute  die  Geschichte  eurer  Entwicklung  nicht  aus
einer  Wiederholung  bereits  erlebter  Dinge,  sondern  im  Sinne  des  Fortschreitens,
freilich  des  sehr  auf  Umwegen  bewirkten.  Diese  Entwicklung  scheint  mir  so  zu  liegen:
Ihr  habt  die  Idee,  die  ich  euch  vor  fünfzig  Jahren  zurief:  Deutschlands  Zukunft  sei,
ein  exportierender  Industriestaat  zu  werden,  euch  noch  nicht  völlig  aneignen  wollen.
Deutschland  t  a  st  e  t  e  noch  in  der  Entwicklung  zwischen  Ackerbaustaat  und  Industriestaat, ­
  gerade  wie  England  nach  1815  noch  tastete,  und  mit  ähnlichen  Kämpfen  und
Gefahren.
Wie  wäre  es  sonst  erklärlich,  daß  nicht  in  erster  Linie  bisher  das  jeweilige
industrielle  Interesse  den  Ausschlag  in  eurer  Handelspolitik  gab,  sondern  daß  in  den
Koalitionen  die  Grundbesitzer  des  Ostens  die  Entscheidung  bestimmten?  Deutschland
war  freihändlerisch,  solange  die  Grundbesitzer  des  Ostens  freihändlerisch  interessiert
waren;  es  wurde  schutzzöllnerisch,  als  sie  schutzzöllnerisch  interessiert  wurden.
Und  doch  wäre  es  heute  ein  Anachronismus,  allein  von  diesem  Interesse  für  die
Zukunft  den  Ausschlag  geben  zu  lassen.  Denn  konntet  ihr  auch  zweifelhaft  sein  im
Jahre  1860,  als  noch  fünf  Achtel  des  Volkes  agrarisch  interessiert  waren,  konntet  ihr
zweifelhaft  sein  1879,  als  noch  eine  sehr  erhebliche  Minorität  der  Deutschen  landwirtschaftlich ­
  interessiert  war:  so  haben  sich  heute  die  Dinge  geändert.  Deutschland  kann
        <pb n="543" />
        11.  Zur  Geschichte  der  Eisenzölle.

515

nicht  mehr  im  Zweifel  sein,  wohin  sein  Beruf  es  treibt,  es  opfert  feine  Zukunft,  feine
wirtschaftliche,  feine  politische  und  kulturelle  Zukunft,  wenn  es  nicht  das  Interesse
der  exportierenden  Großindustrie  in  erste  Linie  stellt.  Die  Frage,  ob  Industriestaat
oder  Agrarstaat,  ist  nicht  bloß  eine  Majoritätsfrage,  sondern  vor  allem  eine  Frage
der  Entwicklungstendenz.  Welches  Interesse  ist  dasjenige,  welches  einen  immer
größeren  Bruchteil  der  Nation  um  feine  Fahne  sammelt?  Das  Interesse,  welches
jährlich  wachsende  Millionen  der  Arbeiter  lohnend  zu  beschäftigen  vermag,  ist  das  der
Großindustrie;  das  Interesse,  dessen  Anteil  an  der  Erzeugung  des  Volkswohlstandes
der  Minorität  zustrebt,  ist  das  agrarische.
Jede  andere  Politik  als  die  mit  Rücksicht  auf  die  Industrie  unternommene.wird
als  Jnteressenpolitik  für  künstlich  geschützte  Minoritäten,  wird  als  reaktionär  auf  die
Dauer  empfunden.  Wielange  sie  haltbar  ist,  ist  lediglich  die  Frage  weniger  Jahre.
Heute  gilt  nicht  mehr  der  Satz:  „Hat  der  Bauer  Geld,  so  hat's  die  ganze  Welt!",
sondern  der  Konsument  der  Zukunft,  von  dessen  Zahlungskraft  das  Gedeihen  der  Gewerbe ­
  und  auch  mittelbar  der  Landwirtschaft  abhängig  ist,  diese  zukünftige  Säule  von
Deutschlands  Kraft  ist  der  industrielle  Arbeiter.
Trotz  des  ausgiebigen  Agrarschutzes,  den  die  Getreidezölle  gewähren,  ist  eine
die  Ausfuhr  erheblich  übersteigende  Einfuhr  agrarischer  Produkte  regelmäßig  unentbehrlich, ­
  eine  Mehreinfuhr,  die  vom  gesamten  Weizenverbrauche  nahezu  1 U,  vom  Gesamtverbrauch ­
  an  Weizen,  Roggen  und  Spelt  bereits  x /j  beträgt.  Dabei  steht  der
Jahresverbrauch  an  Brotgetreide  in  Deutschland  —  soweit  Ziffern  dies  erkennen
lassen  —  unter  dem  normalen  Satze.  Würde  durch  Einfuhrfreiheit  das  Getreide  verbilligt, ­
  so  würde  der  Konsum  höchstwahrscheinlich  steigen,  und  zwar  durch  stärkere
Mehreinfuhr.  Die  Mehreinfuhr  würde  normalerweise  dann  1 / s — T /s  des  Gesamtoerbrauches ­
  zu  decken  haben.
Die  Annahme,  daß  Deutschland  durch  Zollschutz  so  weit  kommen  könnte,  all  sein
Getreide  preiswürdig  selbst  zu  erzeugen,  die  sich  1879  wohl  noch  als  Grundlage  eines
Experimentes  rechtfertigen  ließ,  sie  hat  sich  als  irrig  erwiesen.  Die  Bevölkerung  ist
rascher  gewachsen  als  die  landwirtschaftliche  Produktionsfähigkeit.
Auch  wenn  es  Deutschland  versuchen  wollte,  auf  seinen  Export  zu  verzichten,  sich
in  einen  geschlossenen  Handelsstaat  zu  verwandeln,  wir  könnten  den  größten  Teil
unserer  Einfuhr  nicht  entbehren.  Und  womit  sollen  wir  die  Einfuhr  decken,  wenn
nicht  mit  Exportwaren  in  erster  Linie?
Was  ergibt  sich  hieraus?  Ein  Land  mit  fruchtbarstem  Boden  und  stationärer
Bevölkerung,  ein  Land  des  Zweikindersystems,  kann  es  vielleicht  ungestraft,  vielleicht
sogar  erfolgreich  im  Augenblicke  versuchen,  sich  handelspolitisch  zu  vereinsamen,  nicht
aber  Deutschland.  Unsere  Hauptexportartikel  sind  nicht  Luxus-  und  Modewaren,  wie
bei  Frankreich,  wo  Vermehrung  der  Produktionskosten  nicht  unbedingt  die  Exportfähigkeit ­
  verkümmern  wird.  Bei  uns  heißt  es,  Massenartikel  erzeugen,  und  hier  ist
jeder  kleine  Unterschied  der  Produktionskosten  von  ausschlaggebender  Bedeutung  am
Weltmärkte.

11.  Zur  Geschichte  der  Eisenzölle.
Von  Max  Sering.
Erring,  Geschichte  der  preußisch-deutschen  Eisenzölle  von  1818  bis  zur  Gegenwart.
^ipZig,  Duncker  &amp;amp;  Humblot,  1882.  S.  259—263.
Blickt  man  auf  das  Werden  und  Wachsen  der  deutschen  Eisenindustrie,  so  gewährt
es  ein  besonderes  Interesse,  die  Verschiedenartigkeit  der  Mittel  zu  beobachten,  deren
sich  die  Handelspolitik  zur  Unterhaltung  und  Belebung  dieser  reichen  Quelle  von
33*
        <pb n="544" />
        516  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  IV.  Deutsche  Handelspolitik.

Kultur  und  Wohlfahrt  in  den  einzelnen  Entwicklungsstadien  derselben  bedient  hat.
Es  erscheint  das  Ganze  als  die  Durchführung  eines  großen  Erziehungsprozesses,  vergleichbar ­
  dem  eines  einzelnen  Menschen.  In  der  Kindheit  wird  ihm  jede  Handlung
und  Bewegung  gewiesen,  jede  Störung  von  dem  zarten  Organismus  auf  das  sorgsamste ­
  abgehalten,  im  Jünglingsalter  ziehen  Eltern  und  Erzieher  die  schützende  und
führende  Hand  allmählich  zurück,  bis  endlich  der  fertige  Mann  in  stolzer  Selbständigkeit ­
  den  Kampf  mit  der  rauhen  Wirklichkeit  mutig  aufnimmt  und  gerade  in  biefcm
Kampfe  zu  immer  größerer  Tatkraft  erstarkt.
So  kann  die  Zeit  vom  Dreißigjährigen  Kriege  bis  zum  Anfange  des  19.  Jahrhunderts ­
  als  die  Kindheit  der  deutschen  Industrie,  der  Verlauf  des  19.  Jahrhunderts
als  ihr  Jünglingsalter  angesehen  werden,  und  es  fragt  sich  nur  noch  bei  jedem  einzelnen ­
  Industriezweige,  ob  er  schon  zur  männlichen  Entwicklung  herangereift  ist,  oder
ob  er  noch  eine  Zeitlang  des  Schutzes  und  der  Erziehung  bedarf.
Im  18.  Jahrhundert  galt  es,  Deutschland  aus  dem  furchtbaren  Elend,  in  welches
es  der  Dreißigjährige  Krieg  und  die  politische  Ohnmacht  des  Reichs  gestürzt  hatten,
herauszuheben  und  einer  armen  und  gesunkenen  Bevölkerung  neue  Erwerbsquellen
zu  eröffnen.  Dieser  Aufgabe  nahmen  sich  die  Landesherren  in  Preußen  an.  Künstlich
belebte  Einwanderung  aus  industriellen  Gegenden,  Geldvorschüsse,  Geschenke,  Regelung ­
  der  gewerblichen  Verfassung  und  der  Technik  seitens  der  Obrigkeit,  ausgedehnter
staatlicher  Gewerbe-  und  Handelsbetrieb,  möglichste  Absperrung  jedes  einzelnen  Industriebezirks ­
  und  des  ganzen  Staatsgebietes  gegen  das  weiter  vorgeschrittene  Ausland,
dies  waren  die  scharf  eingreifenden  und  straff  gehandhabten  Mittel,  wodurch  es  gelang, ­
  den  geschwundenen  Gewerbfleiß  in  Preußen  neu  zu  beleben  und  die  Grundlage
zur  späteren  Entfaltung  desselben  zu  schaffen.
Mit  der  Proklamierung  der  Gewerbefreiheit  im  Jahre  1810  hörte  dann  jede
direkte  Unterstützung  der  Industrie  von  seiten  des  Staates  auf.  Nur  blieb  noch
lange  Zeit  speziell  für  die  Eisenindustrie  das  landesherrliche  Hüttenwesen  als  Beispiel
eines  mustergültigen  Betriebes  erhalten;  es  wurde  jedoch,  als  die  Tüchtigkeit  der
Privathütten  immer  mehr  wuchs,  allmählich  eingeschränkt.
Auch  die  Handelspolitik  erfuhr  mit  der  großen  Zollreform  von  1818  eine  vollständige ­
  Umwandlung.  Dem  Auslande  gegenüber  behielt  man  einen  mäßigen  Schutzzoll ­
  bei,  welcher  die  Konkurrenz  desselben  absichtlich  nicht  ausschloß;  denn,  wie  sich  die
berühmte  Geschäftsinstruktion  vom  26.  Dezember  1808  —  einigermaßen  den  Ereignissen ­
  vorgreifend  —  äußerte,  hielt  man  „neben  der  Unbeschränktheit  bei  Erzeugung
und  Verfeinerung  der  Produkte  die  Leichtigkeit  des  Verkehrs  und  Freiheit  des  Handels, ­
  sowohl  im  Inneren  als  mit  dem  Auslande,  für  ein  notwendiges  Erfordernis  zum
Gedeihen  von  Industrie,  Gewerbfleiß  und  Wohlstand,  zugleich  auch  für  das  natürlichste, ­
  wirksamste  und  bleibendste  Mittel,  ihn  zu  befördern."  Die  wichtigste  Seite  der
großen  preußischen  Zollreform  war  aber  die  Schaffung  eines  weiten  Binnenmarktes,
indem  auf  dem  vergrößerten  Staatsgebiete  die  Akzise  und  die  Binnenzölle  beseitigt
und  so  einerseits  die  innere  Konkurrenz  als  bestes  Belebungsmittel  der  Industrie  an
die  Stelle  der  direkten  staatlichen  Subventionen  gesetzt  wurde  und  andererseits  der  ungehemmte ­
  Vertrieb  der  Waren  aller  Industriezweige  über  ein  dem  Auslande  gegenüber ­
  geschütztes  Gebiet  in  ausgedehnterem  Maße  ermöglicht  wurde.  Hierin  lag  auch
der  Segen  der  Gründung  des  Zollvereins  im  Jahre  1833  und  seiner  allmählichen  Erweiterung ­
  über  ganz  Deutschland.  Jeder  Zuwachs  desselben  war  ein  neuer  Impuls
für  die  deutsche  Industrie  zu  erhöhter  Tüchtigkeit  der  Leistungen,  wenn  auch  einzelne
Werke  der  verschärften  inneren  Konkurrenz  erlagen.  Dem  Auslande  gegenüber  setzte
der  Zollverein  die  preußischen  Traditionen  eines  mäßigen  Schutzes  fort.  Unter  diesen
Verhältnissen  erfreute  sich  zunächst  die  Eisenindustrie  einer  ruhigen  und  stetigen  Entwicklung. ­
  Der  Eisenverbrauch  dehnte  sich  bei  allmählicher  Steigerung  des  allgemeine»
        <pb n="545" />
        11.  Zur  Geschichte  der  Eisenzölle.

517

Wohlstandes  und  schrittweisem  Heranwachsen  der  Großindustrie  nur  langsam  aus,  bis
im  Anfange  der  vierziger  Jahre  der  lebhaft  in  Angriff  genommene  neue  Eifenbahnbau
  Plötzlich  große  Massen  von  Eisen  erforderte  und  sich  nunmehr,  zugleich  veranlaßt
durch  eine  momentane  Absatzkrisis  in  England,  ein  gewaltiges  überwiegen  der  dortigen ­
  Eisenproduktion  herausstellte.  Diese  beruhte  seit  dem  Anfange  des  Jahrhunderts
auf  der  ausschließlichen  Verwendung  der  Steinkohle,  während  die  deutsche  Schmiedeeisen- ­
  und  in  noch  höherem  Maße  die  Roheisenindustrie  ganz  überwiegend  bei  der
viel  kostspieligeren  Holzkohle  arbeitete.  Großbritannien  hatte  also  einen  großen  technischen ­
  Vorsprung  voraus;  die  sehr  bedeutende  Steigerung  des  Eisenbedarfs  in
Deutschland  zu  Anfang  der  vierziger  Jahre  kam  allein  der  britischen  Eisenindustrie  zu
statten,  die  Eiseneinfuhr  stieg  in  wenigen  Jahren  von  12  und  13  auf  52  und  55  %
des  Gesamtbedarfs,  die  deutsche  Eisenproduktion  mußte  fürchten,  völlig  unterdrückt  zu
werden.  Man  sah  sich  daher  nach  einigem  Zögern  im  Jahre  1844  genötigt,  auf  das
bisher  zollfreie  Roheisen  einen  Zoll  zu  legen,  der  zwar  für  die  Arbeit  bei  Holzkohle
keinen  ausreichenden  Schutz  gewährte,  aber  die  Einführung  des  Koks-  bezw.  Steinkohlenbetriebes ­
  wirksam  zu  befördern  geeignet  war.  Der  bisherige  Zoll  auf  Stabeisen ­
  wurde  entsprechend  erhöht.  Die  Erfolge  dieser  Maßregeln  waren  ungemein
günstige.  Die  Einführung  des  Koks-  und  Steinkohlenbetriebes,  welche  seinerzeit  in
England  ungefähr  ein  halbes  Jahrhundert  in  Anspruch  genommen  hatte,  vollzog  sich
in  Deutschland  in  der  Hälfte  dieser  Zeit.  Besonders  nach  der  Aufhebung  des  die  Wirkung ­
  der  neuen  Eifenzölle  wesentlich  beeinträchtigenden  Handelsvertrages  mit  Belgien
begann  in  der  deutschen  Eisenproduktion  der  allerlebhafteste  Aufschwung  und  die
rührigste  Arbeit.  Steinkohlengruben  wurden  aufgebrochen,  mit  den  Erzgruben  durch
Schienenwege  verbunden,  die  Werke  selbst  aus  den  Wald-  in  die  Steinkohlendistrikte
verlegt,  die  technischen  Einrichtungen  derselben  in  vollkommenster  Weise  umgestaltet.
Der  anscheinend  kaum  zu  überwindende  Vorsprung  Großbritanniens  konnte  zu  Anfang ­
  der  sechziger  Jahre  als  eingeholt  gelten.  Die  Einfuhr  ließ  ganz  bedeutend  nach;
nur  die  Gießereien  blieben  mit  ihrem  verhältnismäßig  geringen  Bedarf  an  Gießereiroheisen ­
  auf  Schottland  und  England  angewiesen.
Es  war  daher  durchaus  angebracht,  daß  man  nunmehr  den  Zollschutz  allmählich
herabsetzte  und  gleichzeitig  dem  Export,  welcher  bisher  nur  für  die  Eifenwarenindustrie
von  größerer  Bedeutung  gewesen  war,  durch  Abschluß  von  Handelsverträgen  erhöhte
Sorgfalt  zuwandte.
Reben  der  Konkurrenz  der  Werke  innerhalb  der  wesentlich  gelockerten  Zollschranken ­
  wurde  jetzt  die  gesteigerte  Mitbewerbung  aller  Industriestaaten  auf  dem
Weltmärkte  zum  mächtigsten  Antriebe  jeder  Gewerbtätigkeit,  befördert  vor  allein
durch  die  großartige  Ausbildung  der  modernen  Verkehrsmittel.
Gleichzeitig  vollzog  sich  jener  für  die  gesamte  Technik  hochwichtige  Vorgang,
welchen  man  nicht  mit  Unrecht  den  Anbruch  des  Zeitalters  des  Stahls  genannt  hat.
Die  hierdurch  bedingten  Umwandlungen  der  Eisenindustrie  wurden  in  Deutschland  mit
großer  Raschheit  durchgeführt.  Aber  auch  die  übrigen  Zweige  blieben  nicht  zurück,
vielmehr  betätigte  sich  allseitig  der  lebhafteste-  Fortschritt,  so  daß  die  deutsche  Eisenindustrie ­
  —  abgesehen  von  einzelnen  Branchen  —  jeder  Konkurrenz  die  Spitze  zu
bieten  vermochte.  Die  Einfuhr  hielt  sich  trotz  der  liberalen  Zollreformen  in  engen
Grenzen,  während  die  Ausfuhr  sich  ungemein  ausdehnte  und  die  deutsche  Eisenindustrie ­
  immer  fester  in  das  große  Getriebe  des  Welthandels  eingriff.  Rur  ein
wesentlicher  Mangel  derselben  stellte  sich  heraus:  ihre  Erze  eigneten  sich  nicht  zu  der  in
lebhafter  Ausdehnung  begriffenen  Flußeisen-  und  Stahlbereitung.  Es  mußten  große
Mengen  ausländischer  Erze  bezogen  werden,  aber  auch  die  Einfuhr  von  englischem
Bessemer-Roheifen  nahm  bedenklich  zu,  während  andererseits  der  Verbrauch  von
Puddelroheisen  eingeschränkt  wurde  und  die  Gießereien  nach  wie  vor  sich  hauptsächlich
        <pb n="546" />
        518  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  IV.  Deutsche  Handelspolitik.

mit  fremdem  Material  versorgten.  Die  Lage  der  Hochöfen,  denen  man  im  Jahre  1873
den  Zollschutz  genommen  hatte,  wurde  daher  eine  recht  bedrängte.  Dazu  kam  der
Ausbruch  der  Krisis,  unter  welcher  die  deutsche  Eisenindustrie  umsomehr  zu  leiden
hatte,  als  sie  sich  weit  über  den  Bedarf  des  Inlandes  hinaus  ausgedehnt  hatte.  Und
mitten  in  dieser  Notlage  beging  man  den  Fehler,  den  letzten  Schutz  gegen  die  Mitbewerbung ­
  des  Auslandes  fallen  zu  kaffen.  Trotzdem  gelang  es  nun  zwar  der  ausländischen ­
  Industrie  nicht,  ihre  Einfuhr  nach  Deutschland  dauernd  zu  steigern,  noch
auch  kam  es  zu  einer  Einschränkung  der  inländischen  Gesamtproduktion,  aber  es
kostete  doch  einen  schweren  Kampf,  die  fremde  Konkurrenz  zu  bestehen,  das  Verlangen
nach  Schutzzöllen  wurde  immer  dringender,  und  so  erfolgte  denn  im  Jahre  1879  ihre
Wiedereinführung.  Sie  konnte  in  erster  Linie  für  die  Hochofenindustrie  nach  der  damaligen ­
  Sachlage  für  erforderlich  gehalten  werden,  und  es  erscheint  auch  künftighin
für  gewisse  Fabrikate  ein  mäßiger  Zollschutz  als  wünschenswert.
Aber  abgesehen  hiervon,  hat  die  Erfindung,  welche  mit  einer  gewissen  historischen
Notwendigkeit  um  diese  Zeit  gemacht  werden  mußte,  die  der  Entphosphorung  des
Roheisens,  die  letzte  wesentliche  Ursache  der  Unselbständigkeit  des  deutschen  Eisengewerbes ­
  beseitigt;  es  steht  jetzt  jedem  Konkurrenten  in  der  Hauptsache  ebenbürtig
gegenüber,  die  Zeit  seines  Mannesalters  scheint  gekommen  zu  sein.
Aus  der  Beobachtung  heraus,  daß  die  Staaten  des  Festlandes  überhaupt  ungefähr ­
  den  gleichen  Grad  industrieller  Entwicklung  erreicht  haben,  ist  wohl  wesentlich
die  neuerdings  mehrfach  angeregte  Idee  eines  Zollvereins  der  Kontinentalstaaten
gegenüber  dem  in  einzelnen  Industrien  noch  besonders  mächtigen  Großbritannien  und
den  rasch  emporstrebenden  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  hervorgegangen.  Sicher
würde  jedes  einzelne  Land  von  der  Verwirklichung  dieses  Gedankens  die  gleichen  Vorteile ­
  für  feine  Entwicklung  ziehen  wie  dereinst  die  deutschen  Staaten  von  ihrer  Zollvereinigung, ­
  seiner  Ausführung  jedoch  stehen  nur  schwer  zu  überwindende  Hindernisse
wohl  dauernd  entgegen.
Daß  hingegen  eine  größere  handelspolitische  Annäherung  der  Völker  Europas
sicher  eintreten  muß,  dafür  bürgt  das  Gesetz  ihrer  materiellen  und  geistigen  Entwicklung, ­
  wie  es  der  bisherige  Lauf  der  Geschichte  erkennen  läßt,  und  die  Tatsache,  daß
jede  Wahrheit  in  der  Wissenschaft  wie  im  öffentlichen  Leben  sich  noch  zu  allen  Zeiten
Bahn  gebrochen  hat.
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        Fünfter  Teil.
Verkehr.
I.  Zur  Geschichte  ües  Verkehrs.

1.  Das  Verkehrswesen  bei  den  Naturvölkern.
Von  Karl  Bücher.
Bücher,  Die  Wirtschaft  der  Naturvölker.  In:  Die  Entstehung  der  Volkswirtschaft.
Vorträge  und  Versuche.  8.  Ausl.  Tübingen,  H.  Laupp,  1911-  S.  75—78-Bei
  den  Naturvölkern  gibt  es  Verkehrswege  auf  dem  festen  Lande  nur  dann,
wenn  sie  der  Fuß  des  Menschen  oder  der  wilden  Tiere  getreten  hat;  die  einzigen
künstlichen  Anlagen,  um  den  Landoerkehr  zu  erleichtern,  sind  primitive  Brücken,  oft
nur  aus  einem  einzigen  Baumstamm  bestehend,  oder  Fähren  bei  Flußübergängen,
für  deren  Benutzung  der  Reisende  an  den  Dorfherrn  eine  Abgabe  zu  zahlen  hat,  die
in  der  Regel  zu  schweren  Erpressungen  Anlaß  gibt.  Dagegen  werden  die  natürlichen
Wasserwege  überall  fleißig  benutzt,  und  es  gibt  kaum  ein  Naturvolk  in  Meeresoder ­
  Flußlage,  das  nicht  auf  den  Gebrauch  irgendeines  eigentümlichen  Fahrzeuges  geführt ­
  worden  wäre.  Die  Aufzählung  und  Beschreibung  dieser  Vehikel  könnte  ein
ganzes  Buch  füllen;  von  dem  Einbaum  und  Rindenkahn  der  Indianer  bis  zu  den
kunstvoll  geschnitzten  Ruder-  und  Segelboten  der  Südseeinsulaner  sind  alle  Typen
vertreten:  im  ganzen  aber  ist  die  Technik  des  Schiffsbaues  und  der  Schiffahrt  bei
diesen  Völkern  doch  unentwickelt  geblieben;  keines  ihrer  Fahrzeuge  verdient  im  eigentlichen ­
  Sinne  den  Namen  eines  Schiffes,  und  so  sind  sie  denn  auch  zunächst  viel  mehr
als  Produktionsinstrumente  denn  als  Verkehrsmittel  anzusehen.  Sie  dienen  dein
Fischfang,  der  Piraterie,  dem  Krieg;  erst  später  erlangen  sie  einige  Bedeutung  für
den  Personenverkehr,  während  es  zu  einem  Güterverkehr  von  einigem
Belang  nirgends  gekommen  ist.
Merkwürdigerweise  ist  derjenige  Zweig  des  Verkehrswesens  bei  den  Naturvölkern ­
  am  reichsten  entwickelt,  der  uns  leicht  nur  als  Ergebnis  höchster  Kultur
möglich  erscheint:  der  N  a  ch  r  i  ch  t  e  n  v  e  r  k  e  h  r.  Ja,  er  bildet  die  einzige  Verkehrsart, ­
  für  welche  die  Naturvölker  dauernde  Organisationen  geschaffen  haben.
Ich  meine  das  Botenwesen  und  die  Fernsprecheinrichtungen.  Beide  sind  wesentlich
als  Mittel  primitiver  Regierungskunst  und  Kriegsführung  aufzufassen.
Die  Entsendung  von  Boten  und  Gesandtschaften  an  Nachbarstämme
im  Krieg  und  Frieden  führt  bereits  auf  sehr  niederer  Entwicklungsstufe  zur  Aus ­
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        520

Fünfter  Teil.  Verkehr.  I.  Zur  Geschichte  des  Verkehrs.

bildung  eines  ganzen  Systems  symbolischer  Zeichen  und  Verständigungsmittel.  So
finden  wir  schon  bei  den  rohen  Stämmen  im  Innern  Australiens  verschiedene  Arten
der  Körperbemalung,  des  Kopfschmuckes  und  andere  konventionelle  Zeichen,  um
einem  Nachbarstamme  den  Eintritt  eines  Todesfalles,  die  Abhaltung  eines  Festes
oder  eine  drohende  Gefahr  anzuzeigen,  die  Stammgenossen  zu  irgendeinem  Zwecke
zusammenzurufen  und  dergl.  Bei  den  Eingeborenen  Südamerikas  verrichten  künstlich
verknotete  Stricke  oder  Lederriemen  (Ouippus),  bei  den  Nordamerikanern  der  bekannte ­
  Wampum  dieselben  Dienste;  in  Afrika  sind  Botenstäbe  mit  oder  ohne  eingeschnittene ­
  Zeichen  gebräuchlich,  und  ähnliches  findet  sich  bei  den  Malaien  und
Polynesiern.  Im  Notfälle  haben  die  Boten  ihren  Auftrag  auswendig  zu  lernen
und  mündlich  zu  übermitteln.  In  den  Negerreichen,  wo  die  Regierungsgewalt  des
Herrschers  nur  so  weit  reicht,  als  er  persönlich  oder  durch  seine  Sippengenossen
einzugreifen  imstande  ist,  haben  die  Häuptlingsboten  eine  sehr  wichtige  Stellung:
durch  sie  ist  das  Oberhaupt  gleichsam  überall  gegenwärtig,  und  neue  Ereignisse
gelangen  mit  überraschender  Schnelligkeit  zu  seiner  Kenntnis.  Aber  auch  für  die
Verständigung  der  Stammgenossen  untereinander,  z.  B.  auf  der  Jagd,  im  Kriege,
besteht  eine  oft  sehr  kunstreich  ausgedachte  Verkehrssymbolik,  die  dem  Uneingeweihten
in  der  Regel  verborgen  bleibt.
Nicht  minder  merkwürdig  sind  die  Fernsprecheinrichtungen,  welche
auf  dem  kunstvollen  Gebrauche  der  T  r  o  m  m  e  l,  des  verbreitetsten  Musikinstrumentes
der  Naturvölker,  beruhen.  Bald  handelt  es  sich  dabei  um  ein  ausgebildetes  Signalsystem, ­
  wie  bei  den  Indianern  und  Melanesiern,  bald  um  eine  richtige  Wortsprache
durch  welche  aus  weite  Entfernungen  hin  ausführliche  Unterredungen  geführt  werden
können,  wie  vielfach  in  Afrika.  In  der  Regel  find  nur  die  Häuptlinge  und  ihre  Anverwandten ­
  dieser  Trommelsprache  kundig,  und  der  Besitz  des  dazu  verwandten
Instrumentes  bildet  ein  Zeichen  ihrer  Würde,  wie  Krone  und  Szepter  in  den  zivilisierten ­
  Ländern.  In  geringerer  Verbreitung  werden  auch  Feuerzeichen  zur
Sammlung  des  Stammes  oder  zur  Mitteilung  von  Nachrichten  verwendet.

2.  Das  Verkehrswesen  bei  den  Römern.
Von  Karl  Rodbertus.
Rodbertus,  Kommunikationsmittel  im  klassischen  Altertum.  In:  Briefe  und  sozialpolitische ­
  Aufsätze.  Herausgegeben  von  Meyer.  2.  Bd.  Berlin,  Adolf  Klein,  [1882].  S.  507
und  S.  508  ff.
In  keiner  Beziehung  haben  die  Römer  ihren  Beruf  zur  Administration  der  von
ihnen  unterworfenen  alten  Welt  so  glänzend  bewährt  als  durch  Herstellung  der
Kommunikation  der  verschiedenen  Länder  miteinander  und  mit  dem  Zentralpunkte
des  Weltreiches  selbst.  Der  gewaltige  Umfang  und  die  zweckmäßige  Verteilung
der  einem  Netze  gleich  die  ganze  ungeheure  Ländermasse  überziehenden  Strahenanlagen,
  die  unverwüstliche  Solidität  der  Chaussierung,  die  Kunst  und  die  Massenhaftigkeit
  der  damit  verbundenen  Arbeiten,  wie  Viadukte,  Brücken,  Abzugsgräben
und  andere  Wasserbauten,  alles  ist  gleich  sehr  geeignet,  das  Staunen  der  Nachwelt
zu  erregen.  Umsomehr,  als  in  vielen  Ländern  die  jetzigen  Kommunikationsmittel
weit  hinter  den  altrömischen  zurückstehen  und  die  noch  benutzten  Reste  der  Römerstraßen ­
  gegenüber  der  Verkommenheit  und  Dürftigkeit  des  gegenwärtigen  Wegebaues ­
  in  doppelter  Herrlichkeit  erscheinen;  oft  reitet  jetzt  (wie  z.  B.  in  Süditalien,  im
Neapolitanischen)  der  einsame  Wanderer  auf  Saumpfaden  durch  unwegsame  und
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        2.  Das  Verkehrswesen  bei  den  Römern.  321
unsichere  Wildnisse,  wo  im  Altertum  lange  Karawanen  auf  prachtvollen  Kunststraßen
hinzogen.
Die  völlige  Zentralisation  der  Verwaltung  und  Regierung  in  Rom,  die  mit
der  Begründung  der  Monarchie  eintrat,  machte  ein  umfassendes,  über  das  ganze
ungeheure  Ländergebiet  ausgedehntes  Strahenfystem  zum  unabweislichen  Bedürfnis,
in  administrativer,  militärischer,  merkantiler  und  politischer  Hinsicht.  Die  Hauptlinien ­
  dieses  Systems  sind  für  die  ganze  Monarchie  von  Augustus  gezogen  worden,
der  hier  eine  Lebensfrage  für  das  unter  seiner  Herrschaft  vereinigte  Weltreich
erkannte  und  dem  Gegenstände  eine  seiner  Wichtigkeit  ganz  angemessene
Aufmerksamkeit  widmete;  er  selbst  übernahm  die  Aufsicht  über  den  Straßenbau ­
  in  der  nächsten  Umgebung  Roms.  Auf  dem  Forum  errichtete  er  die
sog.  goldene  Meilensäule  (miliarium  aureum),  vermutlich  so  genannt,  weil
hier  auf  vergoldeten  Bronzetafeln  die  Zielpunkte  der  in  den  Hauptrichtungen
auslaufenden  Heerwege  nebst  den  Entfernungen  angegeben  waren;  noch  jetzt  sieht
man  in  der  Nähe  des  Severusbogens  den  Unterbau  des  Monumentes,  eine  dreifach ­
  abgestumpfte  Basis  mit  Ziegelbekleidung.  Die  späteren  Kaiser  setzten  das  von
Augustus  angefangene  Werk  fort  und  führten  es  zur  Vollendung;  um  die  Mitte  des
3.  Jahrhunderts  n,  Chr.  ungefähr,  darf  man  annehmen,  umfaßten  die  Straßenzüge
schon  das  ganze  römische  Reich  von  der  schottischen  Grenze  bis  an  die  Nordküsten
Afrikas  und  wieder  vom  Atlantischen  Meer  bis  zum  Euphrat.  Um  das  Jahr  333
n.  Chr.  ist  eine  Wegekarte  mit  Angabe  der  Stationen  und  Entfernungen  für  Pilger
nach  dem  Heiligen  Lande  abgefaßt,  ein  zusammenhängender,  mit  Meilensteinen
versehener  Bau  leitete  damals  die  Reisenden  von  Bordeaux  nach  Jerusalem  und
von  hier  nach  der  Südgrenze  Ägyptens  oder  zum  westlichen  Ufer  Afrikas.  Die  Kosten
der  Wegebauten  in  den  Provinzen  wurden  aus  den  Einnahmen  bestritten,  die
Ausführung  ungemein  durch  Verwendung  der  Garnisonen  zu  diesen  Arbeiten
erleichtert.  Die  Arbeitskräfte  der  Legionen  wurden  überhaupt  in  ruhigen  Zeiten
in  ausgedehntester  Weise  zu  gemeinnützigen  Zwecken  verwendet,  und  gar  manche
imposante  Werke  der  Kaiserzeit,  als  Kanäle,  Brücken,  Häfen  rc.,  sind  durch  sie  ausgeführt ­
  oder  im  Stande  gehalten  worden.  Übrigens  arbeiteten  auch  Verbrecher
an  den  Reichschausseen.
Interessant  im  hohen  Grade  ist  es,  was  die  Römer  in  bezug  auf  Griechenland
in  dieser  Hinsicht  taten.  AIs  der  Kaiser  Nero  den  Korinthischen  Isthmus  zum  ersten
Male  erblickte,  erwachte  in  ihm  der  Wunsch,  durch  Ausführung  eines  gewaltigen
Bauwerkes,  durch  einen  großen  Sieg  über  die  Gewalten  der  Natur  seine  kaiserliche
„Allmacht"  recht  deutlich  ans  Licht  zu  stellen.  Er  gedachte  nämlich,  die  felsige  Landenge ­
  zwischen  dem  Korinthischen  und  Saronischen  Meerbusen  durchstechen  zu  lassen,
um  durch  ein  solches  Werk  ähnliche  Großtaten  der  Vorzeit  in  den  Schatten  zu
stellen  und  wahrscheinlich  auch  den  Ruhm  seiner  Vorgänger  auf  dem  römischen
Throne,  die  sich  mit  demselben  Plane  getragen  hatten,  durch  dessen  wirkliche  Durchführung ­
  zu  überbieten.  Sofort  wurden  alle  nötigen  Vorbereitungen  zu  dem  Kanalbau ­
  getroffen;  von  allen  Seiten  wurden  Arbeiter  herbeigeführt,  die  Strafgefangenen
von  den  griechischen  Inseln  nach  dem  Isthmus  gebracht,  auch  die  Prätorianer
zur  Teilnahme  an  den  Arbeiten  bestimmt,  die  Arbeiten  selbst  —  anscheinend  gegen
Ende  des  Jahres  67  —  feierlich  eröffnet.  Allein  die  demnächst  mit  furchtbarer  Gewalt
ausbrechenden  Thronkämpfe  im  römischen  Reiche  vereitelten  jeden  Gedanken  an  die
Fortsetzung  der  Kanalbauten;  der  angefangene  Graben  blieb  liegen,  —  ein  treues
Symbol  der  Cäsarenwirtschaft  jener  Periode,  wo  gerade  an  den  besseren  und
wohltätigen  Schöpfungen  und  Plänen  der  Regenten  der  Charakter  des  Zufälligen
und  der  Gewähr  auf  Dauer  Entbehrenden  fortwährend  wie  ein  Fluch  haftete.
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        522

Fünfter  Teil.  Verkehr.  I.  Zur  Geschichte  des  Verkehrs.

Einem  anderen  römischen  Kaiser  war  es  vorbehalten,  für  die  Griechen  etwas
Großartiges  zu  schaffen.  Es  war  dies  Hadrian.  Dieser  war  darin  ein  echter  Römer,
daß  er  die  hohe  Bedeutung  guter  Verbindungsmittel,  wohlerhaltener  Heerstraßen
für  den  Wohlstand  der  Provinzen  ganz  besonders  zu  würdigen  wußte.  Und  so
nahm  er  denn  sogleich  Veranlassung,  den  Griechen  von  Achaia,  die  wohl  schon
lange  weder  Sinn  noch  Mittel  für  großartige  interkantonale  Anlagen  dieser  Art
hatten,  gerade  aus  einem  für  den  Binnenverkehr  überaus  wichtigen  Punkte  der
Provinz  eine  Straße  zu  schaffen,  die  den  Griechen  ein  Musterbild  römischer  Energie
in  Überwältigung  der  Naturhindernisse  bieten  konnte.  Die  Wege  aus  dem  Peloponnes
nach  den  mittleren  Kantonen  Griechenlands  waren  zu  keiner  Zeit  in  besonders  gutem
Zustande  gewesen;  vor  allem  aber  hatte  der  uralte  politische  Hader  unter  den  Hellenen
es  niemals  dazu  kommen  lassen,  daß  der  kürzeste  Weg  über  die  isthmischen  Landschaften, ­
  der  Weg  von  Korinth  nach  Megara,  dieselbe  Straße,  die  die  lebhafteste
Verkehrslinie  zwischen  dem  griechischen  Norden  und  dem  Peloponnes  abgab,  aus
einem  höchst  beschwerlichen,  ja  unter  Umständen  gefährlichen  Bergpfade  zu  einer
Straße  umgestaltet  wurde,  wie  sie  eines  alten  Kulturlandes  würdig  gewesen  wäre.
Vor  allem  gefährlich  war  (wie  heute  wieder  in  erhöhtem  Maße)  namentlich  eine
Strecke,  der  verrufene  Weg  am  Strande  des  Saronischen  Meerbusens,  die  Skironische
Klippenstraße,  die,  —  eine  Stunde  von  Megara  anhebend  —  heutzutage  mit  dem
bezeichnenden  Namen  Kaki-Skala  belegt,  über  die  Klippen  der  schmalen  Küstenterrasse ­
  hinführt.
An  diesem  Wege  erprobte  Hadrian  seine  Kraft,  und  dank  den  Mitteln,  die  er
in  Bewegung  setzen  konnte,  stellte  er  auf  diesem  Wege  durch  umfassende  Felsarbeiten ­
  und  kolossale  Unterbauten  eine  sichere,  breite  und  bequeme  Kunststraße
her,  auf  welcher  auch  Lastwagen  bequem  nebeneinander  fahren  und  einander  ausweichen ­
  konnten.  Die  Länge  dieses  Küstenpasses  wurde  im  Altertum  beiläufig
auf  6000  Schritte  berechnet.  Überreste  von  den  riesigen  Substruktionen  Hadrians
hangen  noch  heute  an  den  Felsenwänden,  sonst  aber  ist  der  Weg  heutzutage  durch
Verwitterung  und  durch  wiederholte  Zerstörung  während  der  neueren  Kriege  in
solchem  Zustande,  daß  man  die  Möglichkeit  jenes  Straßenbaues  an  dieser  Stelle
kaum  mehr  begreifen  kann.

3.  Deutsches  Verkehrswesen  im  Mittelalter.
Von  Wilhelm  Götz.
G  ö  tz,  Die  Verkehrswege  im  Dienste  des  Welthandels.  Stuttgart,  Ferdinand  Enke,  1888.
S.  847—554.
Festbodenstraßen.  Die  Zahl  der  Verbindungswege  zwischen  den  einzelnen ­
  Landschaften  und  Hauptorten  der  deutschen  Territorien  und  ihrer  Nachbarländer ­
  war  sehr  groß.  Wenn  diese  Linien  Straßen  gewesen  wären,  d.  h.  baulich
wvhlgehaltene  Wegkörper,  dann  würde  namentlich  Mittel-  und  Westdeutschland  von
einem  Netz,  wie  es  heute  Württemberg  aufweist,  überspannen  gewesen  sein.  Allein
die  damaligen  Verkehrswege  waren  in  der  Regel,  d.  h.  fast  ihrer  gesamten  Strecke
nach  nur  festgefahrene  und  -getretene  Gleise  mit  den  notwendigsten  Brücken  über
furtlose  Gewässer.  Nur  spärlich  half  Einwurf  von  Steinen  über  größere  Vertiefungen
und  die  Querlagerung  sog.  Klüpfelhölzer,  d.  h.  dünnerer  Stammabschnitte,  über
morastige  Stellen  hinweg.  Man  zog  also,  soweit  nicht  etwa  wohlbewachte  Kornsaat
seitlich  hinderte,  wie  heute  in  den  Pußten  oder  in  Bulgariens  Grasflächen,  ein  Gleis
neben  das  andere,  je  nach  dem  Einfluß  der  Witterung  auf  die  Gleise,  welche  der
betreffende  Wagen  vorfand.
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        3.  Deutsches  Verkehrswesen  im  Mittelalter.

323

Allerdings  gab  es  in  allen  germanischen  Ländern  Gesetze  über  Breite,  Benützungsfreiheit ­
  und  Unterhaltungspflicht  der  Haupt-  und  Nebenstraßen.  Allein
dieselben  sind  sozusagen  mehr  defensiver  Natur  und  wurden  namentlich  in  Deutschland
infolge  der  unablässigen  Kompetenzkonflikte  des  gesamten  Lehenswesens  nur  zeitund
  strichweise  zur  Durchführung  gebracht,  wenigstens  was  die  „Königs-"  oder
Heer-  und  Landstraßen  anbelangt.  War  es  ja  auch  bei  dem  geringen  Verständnis  der
Zeit  für  die  volkswirtschaftliche  Tragweite  gutgehaltener  Fahrwege  vermeintlich  gar
nicht  im  Interesse  der  betreffenden  Landesobrigkeit  gelegen,  durchziehende  Wägen
und  Güterführer  (mit  Packpferden)  möglichst  rasch  vorwärts  kommen  zu  lassen.
Denn  vor  allem  war  das  Geleite  für  persönliche  und  Eigentumssicherheit  auf  dem
Wegabschnitt  des  Territoriums  einträglicher,  wenn  es  längere  Zeit  in  Anspruch  nahm,
und  es  galt  dies  auch  für  das  sog.  „tote  Geleite",  d.  h.  die  Quittung  über  Bezahlung
fraglicher  Leistung,  welche  als  Geleitsbries  diente.  Sodann  der  Vorspannbedarf,
die  größeren  Auslagen  für  Schmieden  (die  ja  häufig  besondere  Abgaben  eintrugen),
die  häufigere  Zehrung,  ja  auch  das  berüchtigte  Grundruhrrecht*):  dies  und  dergleichen ­
  ließ  es  den  Territorialherren  nicht  sehr  dringlich  erscheinen,  im  Interesse
der  eigenen  Untertanen  die  Königs-  oder  gar  andere  Straßen,  welche  von  Fremden
öfters  benützt  wurden,  sorgfältig  instand  zu  halten.  Die  Heer-,  Königs-  oder
Landstraße  freilich  stellte  noch  dazu  wenig  beträchtliche  Anforderungen.  Denn  die
Breite  sollte  in  einzelnen  Gebieten  nur  16  Fuß,  in  anderen  freilich  32  sein;  letzteres
gilt  wenigstens  von  einzelnen  Heerstraßen.  Da  aber  sowohl  nach  dem  Schwabenspiegel, ­
  wie  nach  einem  altnordischen  Gesetze  (Gulathing)  die  Breite  mit  dem
großen  Reiterspieß  bemessen  wird  und  man  darnach  16  Fuß  als  Minimum  annimmt,
so  war  wohl  diese  Summe  von  etwa  5,5  m  die  vorwiegende.  Daß  außerdem
kaum  hie  und  da  eine  offenbar  überwiegende  Benützung  einiger  Straßen  neben
anderen  bemerkbar  wird,  macht  jene  an  die  Route»  Imperiales  Napoleons  I.
erinnernde  doppelte  Breite  der  „Heerstraße"  als  Ausnahme  wahrscheinlich.  Schwerlich ­
  könnte  man  für  eine  größere  Breite  das  auch  in  Deutschland  vorkommende
Strafgesetz  gegen  Abpflügen  der  Königsstraße  (Weistum  von  Korbach)  beiziehen,  noch
weniger  die  jedenfalls  sehr  mäßige  Breite  der  Gemeindewege,  welche  gesetzlich,
auch  im  Statutarrechte,  von  der  Königsstraße  unterschieden  werden.
Wenn  aber  wegen  des  verschlechterten  Straßenzustandes  die  Fuhrleute  im
Einverständnis  mit  den  betreffenden  Gemeinden  häufig  bemüht  waren,  hergebrachte
Wege  mit  neuen,  jedenfalls  besseren  oder  kürzeren  zu  vertauschen,  so  ward  dem
mit  zahlreichen  Reichsmandaten  und  fürstlichen  Befehlen  durch  den  „Straßenzwang"
Einhalt  getan.  Die  Wägen  mußten  sich  nämlich  bequemen,  nur  eine  ihnen  bestimmte ­
  Straße  als  Weg  zu  ihrem  Ziele  zu  benützen,  mochte  es  ihnen  noch  so
opfervoll  sein;  außerdem  hätten  sie  noch  kostspieligere  große  Umwege  um  das
betreffende  Land  machen  müssen.  So  ward  sowohl  die  Vermehrung  als  durch
die  Verhinderung  der  Konkurrenz  auch  die  Verbesserung  der  Fahrwege  hintangehalten. ­
  Allerdings  ging  man  auf  der  anderen  Seite  bereits  Ende  des  12.  Jahrhunderts ­
  so  weit,  besondere  Wege  mit  schikanösen  Zöllen  zu  belasten  und  den  Fuhrleuten ­
  die  Benützung  der  alten  Hauptstraßen  zu  wehren,  da  oder  wenn  auf  diesen
der  Territorialherr  keinen  erwünschten  Zoll  zu  bestimmen  sich  erlauben  konnte.
Reichstagsbeschlüsse  (von  1231  und  1235)  halfen  einige  Zeit  hiegegen.  Wenn  sich
nach  diesen  wenigen  Gesichtspunkten  die  Pflege  und  das  Aussehen  der  damaligen

*)  Es  bestand  darin,  daß  der  Grundherr  alle  Güter,  welche  bei  Achsenbruch  oder  Umfallen ­
  von  Wägen  oder  Tieren  den  Boden  berührten,  als  sein  Eigentum  wegnehmen  konnte.
Von  dem  „Strandrecht"  war  diese  Rechtsauffassung  auf  die  Binnenschiffahrt  und  von  dieser
auf  den  Festbodenverkehr  übergegangen.
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        524  Fünfter  Teil.  Berkehr.  I.  Zur  Geschichte  des  Verkehrs.
Straßen  genugsam  erkennen  läßt,  so  ist  einleuchtend,  daß  bei  dem  vielfachen  Hinzutreten ­
  von  Gewalttat  und  Räuberei  nach  Kräften  die  Wasserwege  benützt  wurden,
auch  wenn  sie  die  Fahrlinie  bedeutend  verlängerten,  wie  man  auch  in  der  Tiefebene
mehrfach  zu  Kanalbauten  schritt.
Alles  dies  aber  hat  zur  Folge,  daß  man  für  den  Warentransport  wenig  haushälterisch ­
  mit  der  Zeit  umging.  Doch  vor  einer  zifsermäßigen  Aufstellung  darüber
seien  die  meistbenützten,  wenigstens  von  Reisenden  und  in  den  Verhandlungen  am
öftesten  genannten  Linien  angedeutet.
Verlauf  der  Hauptwege.  Von  Norden  nach  Süden  lassen  sich  hauptsächlich ­
  4—5  Routen  unterscheiden.  Im  Westen  gingen  längs  des  Rheines  beiderseits
Hauptwege,  was  bei  der  damals  verhältnismäßig  noch  größeren  Bedeutung  der
Wasserstraße  an  sich  notwendig  war.  Von  Utrecht  und  Deventer  aus  ging  es
nach  Köln,  dann  nach  Mainz;  östlich  hierauf  über  Höchst  zur  Bergstraße,  welche
schon  1002  mit  ihrem  Namen  erwähnt  wird;  dann  beim  späteren  Heidelberg  über
den  Fluß  und  entweder  nach  Breisach  und  Basel  oder  bei  Breiten  und  Mühlacker
südöstlich  über  Vaihingen,  Kannsiadt,  Eßlingen,  Göppingen  nach  Ulm,  Kempten,
Reutte,  Lermoos,  Fernpaß,  Imst,  Landeck,  Reschenpaß,  Meran  und  über  Eppan
und  Kältern  oder  etwa  über  Bozen  nach  Trient.  Die  westliche  Parallele  war
meist  doppelt;  doch  gaben  die  Plätze  Worms,  Speier,  Straßburg  der  Uferlinie
eine  vorwiegende  Frequenz.
Der  zweite  durchgehende  Hauptweg  verlief  durch  das  Wesergebiet,  aber  weit
weniger  gradlinig.  Man  kam  von  Minden  nach  Herford,  Detmold,  über  die  Hochstraße ­
  auf  dem  Eggegebirg  zur  Diemel,  und  es  ging  dann  entweder  südöstlich
über  Fritzlar  nach  Melsungen  an  die  Fulda  und  hier  über  Hersfeld,  Fulda,
Schlüchtern  nach  Wllrzburg;  oder  man  hielt  sich  direkter  südlich  und  kam  über  die
obere  Edder  nach  Marburg,  Gießen,  Butzbach,  Friedberg,  Frankfurt  (auch  Butzbach,
Idstein,  Mainz).  Der  Weg  von  Würzburg  ging  über  Ochsenfurt,  Rotenburg,
Dinkelsbühl,  Nördlingen,  um  dann  einerseits  über  Neresheim  bei  Lauingen  oder
Dillingen  die  Donau  zu  passieren,  andererseits  bei  Donauwörth  sich  mit  der  Nürnberger ­
  Heerstraße  zu  vereinigen.  Von  Augsburg  ging  es  bis  1330  über  Weilheim
nach  Mittenwald,  von  da  an  aber  über  Oberammergau,  eine  Hauptstation  für
Fuhrwerke.
Diese  Nürnberger  Linie  hatte  ihren  nördlichsten  Ausgangspunkt  zu  Karls
des  Großen  Zeit  in  der  Nähe  des  entstehenden  Hamburg  gewonnen,  nämlich
bei  Bardewiek,  nordöstlich  von  Lüneburg.  Hieher  war  schon  lange  vor  der  deutschen
Anlage  Lübecks  von  letzterem  aus  der  Warenzug  über  Mölln  herangekommen.
Dann  bezeichnet  Braunschweig  und  Goslar  die  wichtigsten  Etappen.  Doch  wurde
entweder  von  Braunschweig  aus  über  Halberstadt,  Aschersleben,  Sangerhausen  der
Harz  umgangen,  so  daß  man  hier  bei  Sachsenburg  die  Unstrutenge  in  der  Richtung
auf  Erfurt  passierte,  oder  man  kam  von  Goslar  über  Osterode,  Duderstadt,  Mühlhausen ­
  heran.  Von  Erfurt  führte  die  Straße  nach  Suhl  und  dann  entweder  über
Mellrichstadt  nach  dem  Main  oder  über  Bamberg,  Forchheim  nach  Nürnberg;
dann  entweder  nach  Weißenburg  a.  S.,  Donauwörth  oder  über  Velburg,  Burglengenfeld ­
  nach  Regensburg.
Eine  Hauptstraße  rechts  der  Elbe  bekam  ein  wichtiges  südlicheres  Ziel  zuerst
an  Leipzig,  das  teils  von  Schwerin  und  Magdeburg  her  über  Dessau  (oder  Halle)
erstrebt  wurde,  teils  von  Stettin  und  Greifswald  über  Berlin,  (Treuen-)Brietzen,
Wittenberg.  Südlich  spaltete  sich  erst  bei  Hos  der  Weg,  indem  man  teils  südwestlich ­
  über  Kreußen  nach  Nürnberg,  teils  südöstlich  über  Eger-Waldsassen  nach
Regensburg  fuhr.  —  Weiter  sodann  ward  die  Route  Stettin—Frankfurt,  Kottbus—
Bautzen  wichtig.  Von  letzterem  ging  es  entweder  über  Pirna  nach  dem  Berggietz-
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        3.  Deutsches  Verkehrswesen  im  Mittelalter.

525

Hübel—Nollendorfer  Passe  und  nach  Teplitz  und  Prag  oder  über  Zittau  und
Reichenberg  nach  dem  Inneren  Böhmens.
Die  Wege  über  Breslau  und  die  obere  Oder  südlich  lassen  sich  zur  Zeit
nur  ganz  allgemein  bestimmen,  insofern  der  Durchweg  durch  den  Glatzer  Gebirgskessel ­
  und  der  von  Leobschütz  über  Iägerndors—Troppau  genannt  werden.
Ostwestlich  nun  oder  mehr  diagonal  können  wir  im  ganzen  auf  drei  bedeutendere ­
  Routen  uns  beschränken,  indem  wir  die  uralte  Linie  Salzburg—Ulm—
Kannstadt—Mühlacker  oder  Pforzheim—Straßburg—Nancy  als  hergebracht  voraussetzen. ­
  Dann  beachten  wir  zunächst  die  Donau-Mainzer  Straße  von  der  Ennsoder ­
  der  Jnnmündung  über  Regensburg  nach  Nürnberg,  Windsheim,  Uffenheim,
Ochsenfurt,  Würzburg.  Als  Teilparallele  diente  die  Linie  Prag—Pilsen—Taus—
Cham—Amberg—Sulzbach—Hersbrück—Nürnberg.  Außerdem  war,  wie  nochmals
hervorzuheben,  eine  große  Anzahl  von  Fahrwegen  verschiedener  Art  vorhanden,
welche  zum  Teil  zeitweise  eine  größere  Bedeutung  erlangten  als  die  hier  mit  ihren
geographisch  belangreicheren  Stationen  genannten.  Zudem  ist  noch  die  gleichfalls
schon  angedeutete  Ausdehnung  der  Binnenschiffahrt  des  Mittelalters  zu  erwähnen.
Sodann  kommt  die  große  Mainz-Leipziger  Route  nach  Schlesien  in  Betracht.  Ihren
Verlauf  bezeichnen  wir  mit  Höchst,  Frankfurt,  Schlüchtern,  Fulda,  Vacha  a.  d.
Werra,  Salzungen,  Eisenach,  Gotha,  Erfurt,  Eckartsberga,  Naumburg,  Leipzig,
Oschatz,  Boriz  (oberhalb  Riesas),  Großenhain,  Kamenz,  Bautzen,  Görlitz.  Endlich
hatte  noch  die  Verbindung  Kölns  mit  dem  Gebiet  der  Mittelelbe  vielfache  Wichtigkeit.
Sie  vollzog  sich  am  kräftigsten  über  Altena,  Iserlohn,  Soest,  Lippstadt,  Paderborn,
Höxter,  Einbeck,  Gandersheim,  Wolfenbüttel.
Wasserwege.  Im  Tiefland  kam  man  allmählich  dem  Transportbedürfnisse ­
  auch  durch  Kanalbau  nach.  Lüneburg  verband  im  14.  Jahrhundert  durch  eine
solche  Wasserstraße  die  Ilmenau  nordöstlich  mit  der  Elbe.  Spätestens  um  die  gleiche
Zeit  wurde  auch  die  bei  Lauenburg  mündende  Delvenau  vertieft  und  durch  einen
Kanal  mit  dem  Travenebenfluß  Steckenitz  verbunden.  (Z.  B.  führten  1398  direkt
von  Lüneburg  30  Schiffe  Salz  und  Kalk  nach  Lübeck.)  Auch  die  Verbindung  zwischen
der  Elbe  und  dem  Schweriner  See  und  von  diesem  bis  Wismar  wurde  damals
hergestellt,  allerdings  aber  schon  gegen  Ende  des  16.  Jahrhunderts  dem  Verfalle
überlassen.  Auf  den  Flüssen  aber  begann  meist  weit  oben  die  Schiffahrt.  Z.  B.
berichtet  Einhard,  daß  Karl  der  Große  von  Ansbach  (St.  Gumbert)  zu
Schiff  nach  Würzburg  (St.  Kilian)  gefahren  fei:  gewiß  also  nicht  vielleicht  in  einem
Fischernachen;  denn  es  geschah  offenbar  mit  dem  nötigen  Gefolge  die  Fränkische
Rezat  hinab  und  weiter.  Auch  sein  Projekt,  die  heute  so  wichtige  Schwäbische
Rezat  als  Fortsetzung  seines  Altmühl-Rednitzkanals  zu  behandeln,  zeugt  von  einem
weit  größeren  Wasserreichtum  der  Flüsse  jener  Zeiten.  Gewässer  wie  die  Sieg
und  die  Fulda  waren  in  dem  größeren  Teil  ihres  Laufes  befahren.  Auch  in  Bergfahrt ­
  ward  bei  der  Billigkeit  der  Zugkräfte  so  manche  Stromstrecke  benützt,  die
heute,  abgesehen  von  der  Fahrtiefe,  auch  für  Dampfer  nicht  in  Betracht  kommen
kann:  beladene  Fahrzeuge  drängte  man  z.  B.  den  Inn  bis  Innsbruck  hinauf,
obwohl  20  Ochsen  als  Anspann  nötig  waren.
Allein  man  kann  auch  mit  einer  ausgedehnteren  Exemplifikation  in  dieser
Beziehung  doch  in  der  ganzen  damaligen  Schiffahrt,  einzelne  längere  Strecken  der
Elbe,  kürzere  Abschnitte  der  Oder,  der  Donau  und  Weichsel  und  der  größten
Nebenflüsse  dieser  Hauptströme  ausgenommen,  kein  Mittel  für  zeitliche  Entfernungskürzung ­
  erkennen,  sobald  man  Distanzen  von  mindestens  15—20  Meilen  in  Rechnung
bringt.  Denn  man  wird  immer  festhalten  müssen,  daß  man  aus  Nachtfahrt  verzichtete, ­
  daß  besonders  wegen  Strombettveränderungen  oder  entwurzelter  Bäume
damals  der  Untiefen  weit  mehr  waren  als  beute,  daß  Zollstätten  vielfach  aufhielten,
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        526

Fünfter  Teil.  Verkehr.  I.  Zur  Geschichte  des  Verkehrs.

daß  Jnundationen  über  versumpfte  Uferstrecken  bei  Hochwasser  und  nach  dessen
Ablauf  in  ausgedehnter  Weise  das  Treffen  oder  Festhalten  der  Fahrrinne  erschwerten ­
  usw.  Dies  alles  freilich  tat  der  quantitativen  Benützung  wenig  Eintrag.
Die  Flußschiffe  entsprachen  selbstverständlich  dem  sehr  verschiedenen  Bedürfnisse,
waren  aber  ihrer  Gestalt  nach,  wenn  man  nach  einzelnen  Abblldungen  oder  nach  den
seit  so  und  so  viel  Jahrhunderten  anerkannt  noch  heute  in  Gebrauch  stehenden  Stromkähnen ­
  des  Nordostens  Deutschlands  schließen  darf,  ziemlich  plump  und  von  roher
Arbeit,  also  leichter  dem  Auflaufen  ausgesetzt,  allerdings  auch  Erschütterungen  mehr
gewachsen.
Zu  Lande  aber  war  der  vierrädrige,  unbedeckte  Fuhrwagen  immer  mehr  in
Übung  gekommen.  Auch  die  Personenwägen  entbehrten  aller  schützenden  Bedeckung.
Der  Aufsatz  auf  den  Achsen  wechselte  je  nach  dem  Herkommen  der  Landschaft.  Doch
war  die  Verwendung  eines  länglichen  offenen  Kastens  offenbar  sehr  verbreitet,  wodurch ­
  das  Fahrzeug  schwerfälliger  wurde  und  doch  öfter  zu  Fall  kam.  Den  Nachteilen ­
  des  Grundruhrrechtes  suchte  man  durch  den  Gebrauch  kleiner  Räder  auszuweichen, ­
  so  daß  der  Wagen  allerdings  nicht  so  leicht  das  Gleichgewicht  in  den  Weglöchern ­
  verlor,  aber  auch  langsamer  zum  Ziele  kam.  Immer  blieb  auch  das  Packpferd ­
  in  fleißiger  Verwendung.

4.  Das  Verkehrswesen  in  Deutschland  vor  siebzig  Jahren.
Von  Otto  Bahr.

Bahr,  Eine  deutsche  Stadt  sKasselj  vor  60  Jahren.  2.  Ausl.  Leipzig,  F.  W.  Grunow,
1886.  S.  71—76.
Man  hat  heute  kaum  noch  eine  Vorstellung  von  der  Abgeschlossenheit,  in  welcher
sonst  jeder  Ort  lebte.  Dinge,  die  z.  B.  in  Frankfurt  a.  M.  vorgekommen  waren,
erfuhr  man  in  Kassel  erst  vierundzwanzig  Stunden  später  (so  z.  B.  auch  noch  im  Jahre
1847  den  in  Frankfurt  erfolgten  Tod  des  Kurfürsten).  Vergegenwärtigen  konnte  man
sich  diese  Zustände  wieder  einige  Male  während  der  Kriegsläufe  der  Jahre  1866  und
1870,  wo  man  auch  nicht  wußte,  wie  es  in  der  Entfernung  von  wenigen  Meilen
aussah.  Wer  in  jener  früheren  Zeit  nach  Norddeutschland  reiste,  konnte  an  dieser
oder  jener  Stelle  Türme  gewahren,  auf  welchen  eine  merkwürdige  Maschine  mit
ihren  Armen  in  der  Luft  arbeitete.  Das  war  der  optische  Telegraph,  der  zwischen
Berlin  und  Koblenz  spielte.  Für  das  große  Publikum  hatte  derselbe  aber  nur  wenig
Interesse.  Wer  nach  1833  in  Göttingen  studierte,  sah  dort  hoch  am  Johannisturme
her  einen  die  ganze  Stadt  überragenden  Draht  gespannt.  Man  sagte,  das  sei  ein
elektrischer  Telegraph,  mittels  dessen  die  Professoren  Gauß  und  Weber  bei  ihren
wissenschaftlichen  Arbeiten  sich  Zeichen  gäben.  Aber  niemand  ahnte,  daß  in  diesem
Drahte  ein  weltbeherrschendes  Institut  verborgen  sei.
Das  einzige  Beförderungsmittel  der  damaligen  Zeit  war  das  Pferd.  Diesem
suchte  man  allerdings  das  Leben  leicht  zu  machen.  Für  die  Hauptlinien  bestanden
schon  gut  gebaute  Landstraßen,  die  man  auch  fortwährend  zu  verbessern  bemüht  war.
So  wurde  z.  B.  zwei  Stunden  von  Kassel  auf  der  Straße  nach  Frankfurt  das  Baunetal
  durch  einen  hohen  Erddamm  überbrückt.  Das  hielt  man  damals  für  ein  so  bewunderungswürdiges ­
  Werk,  daß  viele  von  Kassel  hinausfuhren,  um  es  zu  sehen.
Gleichwohl  bewegte  sich  der  Verkehr  recht  langsam.  Die  alten  Postwagen  —  welche,
wie  Iueu8  a  non  lucendo,  „Diligencen"  hießen  —  waren  meist  schwerfällig  und
unbequem  und  hielten  sich  auf  den  Stationen  oft  stundenlang  auf.  Im  Jahre  1827
führte  einst  bei  einem  Spaziergang  mein  Vater  mich  auf  den  Posthof  und  zeigte  mir
dort  einen  großen  zwölfsitzigen  Wagen.  „Sieh,  das  ist  der  neue  Eilwagen",  sagte  er.
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        4.  Das  Verkehrswesen  in  Deutschland  vor  siebzig  Jahren.  527
„der  fährt  in  vierundzwanzig  Stunden  nach  Frankfurt."  Ein  Wunder!  derselbe  ging
anfangs  dreimal  die  Woche.  Zwischen  Kassel  und  Berlin  wurde  um  dieselbe  Zeit
eine  Eilpost  hergestellt,  welche  zweimal  die  Woche  ging  und  in  zweiundeinhalb  Tagen
ihr  Ziel  erreichte.  Es  läßt  sich  schon  hieraus  entnehmen,  daß  damals  Frankfurt  als
Handelsplatz  für  Kassel  eine  weit  größere  Bedeutung  hatte  als  Berlin.  In  späteren
Jahren  gingen  zwischen  Kassel  und  Frankfurt  sogar  täglich  zwei  (neunsitzige)  Wagen,
die  nach  zwanzig  Stunden  anlangten.  Neben  der  Fahrpost  bestand  eine  „reitende
Post"  für  Briefe.  Der  Postillion  führte  dieselben  in  einem  Felleisen,  das  er  vor  sich
auf  dem  Pferde  liegen  hatte.  Später  wurde  diese  Post  in  eine  Karriolpost  verwandelt,
bei  welcher  der  Postillion,  auf  einem  kleinen  offenen  einspännigen  Kärrnchen  sitzend,
das  Postfelleisen  beförderte.  Nur  „Stafetten",  die  übrigens  damals  nicht  selten  waren,
wurden  noch  „geritten".  Kam  zu  einer  kritischen  Zeit  eine  solche  an  eine  gewichtige
Person  an,  so  geriet  leicht  der  ganze  Ort  in  Aufregung  über  die  Frage,  was  das  wohl
bedeuten  möge.  Zwischen  nahegelegenen  Orten  wurde  auch  noch  der  Verkehr  vielfach ­
  durch  Botenfrauen  vermittelt,  welche  mit  einer  Kötze  auf  dem  Rücken  regelmäßig
hin  und  her  gingen  und  alle  kleineren  Sendungen  besorgten.
Die  Langwierigkeit  und  Kostspieligkeit  des  Postverkehrs  übte  natürlich  ihren
Einfluß  auch  auf  das  Briefschreiben  aus.  In  kaufmännischen  Kreisen  wurden  wohl
schon  damals  Briefe  reichlich  gewechselt.  Im  allgemeinen  aber  war  der  Briefverkehr
äußerst  gering.  Dafür  kann  folgendes  als  Zeugnis  dienen.  Saß  man  abends  im
häuslichen  Kreise  um  das  brennende  Talglicht,  so  bildete  sich  mitunter  an  dem  Dochte
desselben  eine  rotglühende  Schnuppe,  einem  roten  Siegel  vergleichbar.  Dann  prophezeite ­
  man  scherzweise  demjenigen,  welchem  dieses  Phänomen  zugewandt  war:  „Du
bekommst  einen  Brief!"  Das  war  damals  noch  ein  Ereignis.  Schrieb  man  selbst
einen  Brief,  so  mußte  man  ihn  an  dem  Postschalter  in  die  Hände  des  Beamten  liefern.
Erst  im  Jahre  1848  schuf  die  träge  Taxissche  Postverwaltung  in  den  Straßen  ausgehängte ­
  Briefkasten,  nachdem  Fr.  Oetker  in  seiner  „Neuen  hessischen  Zeitung"  sie
aufs  ärgste  dazu  gedrängt  hatte.  Wollte  der  Absender  den  Brief  frankieren,  so  mußte
er  das  Porto  an  dem  Postschalter  bar  erlegen.  Für  die  Taxierung  des  Briefes
fanden  sehr  verwickelte  Berechnungen  statt,  da  dasselbe  nach  der  Meilenzahl  in  vielen
Abstufungen  sich  steigerte.  Danach  belief  sich  das  Porto  für  die  weiteste  Entfernung
des  preußischen  Gebiets  auf  19  Sgr.  Ähnlich  verhielt  es  sich  in  den  übrigen  Postgebieten.
  Auch  die  Taxe  für  Pakete  wurde  nach  der  Entfernung  in  weithin  sich
steigernden  Sätzen  berechnet.  Bereits  im  Jahre  1844  wurde  jedoch  das  Briefporto
für  die  weiteste  Entfernung  auf  6  Sgr.  herabgesetzt.  Ein  Brief  von  Kassel  nach  Berlin
kostete  6,  nach  Frankfurt  a.  M.  3  Sgr.,  wozu  noch  Sgr.  Bestellgeld  kam.  übrigens
war  es  gar  nicht  üblich,  Briefe  zu  frankieren.  Ein  Strafporto  wegen  unterbliebener
Frankatur  bestand  nicht.  Und  deshalb  überließ  man  gern  dem  Empfänger  die  Zahlung ­
  des  Portos,  da  man  dann  sicherer  zu  sein  glaubte,  daß  die  Post  den  Brief
wirklich  besorge.  Ein  Umschwung  in  diesen  Verhältnissen  trat  erst  durch  den  im  Jahre
1850  abgeschlossenen  deutsch-österreichischen  Postvertrag  ein,  in  welchem  das  Porto
für  das  ganze  Postvereinsgebiet  auf  1,  2  und  3  Sgr.  festgesetzt  wurde.  Zugleich  wurde
für  die  Nichtfrankatur  ein  Strafporto  angeordnet,  das  Frankieren  aber  durch  Einführung ­
  von  Postmarken  erleichtert.  Welchen  weitern  Aufschwung  dann  das  Briefschreiben ­
  durch  die  Herabsetzung  des  Portos  für  ganz  Deutschland  und  Österreich  auf
1  Sgr.,  durch  die  Einführung  der  Postkarten  und  endlich  durch  die  Schaffung  des
Weltpostvereins  genommen,  lebt  in  aller  Bewußtsein.  Die  Postkarte  hat  unter  anderm
auch  die  Wirkung  gehabt,  daß  in  ihr  der  Kurialstil  der  Briefe,  auf  welchen  man  früher
großen  Wert  legte,  mehr  und  mehr  zurücktritt.  Wie  sind  wir  Ältern  in  der  Schule
gequält  worden  mit  allen  möglichen  Titulaturen  von  Hochgeboren  bis  Wohledelgeboren, ­
  die  man  einem  jeden  nach  Stand  und  Würde  angedeihen  zu  lassen  habe!
Heute  kommt  man  mit  weit  weniger  ab.
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        528

Fünfter  Teil.  Verkehr.  I.  Zur  Geschichte  des  Verkehrs.

Auch  das  Expedieren  eines  Briefes  war  dem  Publikum  früher  noch  nicht  so
leicht  gemacht  als  jetzt.  Hatte  man  auch  in  der  Schule  gelernt,  wie  aus  einem  Bogen
Papier  ein  Briefumschlag  zu  machen  sei,  so  war  dies  doch  eine  mühselige  Arbeit.
Nur  Anstandsbriefe  wurden  deshalb  mit  einem  solchen  versehen.  Im  gewöhnlichen
Verkehr  zog  man  vor,  die  vierte  Seite  des  beschriebenen  Bogens  frei  zu  lassen  und
den  Brief  so  zusammenzufalten,  daß  diese  vierte  Seite  als  Umschlag  diente.  Zum
Schließen  des  Briefes  bedurfte  man  dann  Siegellack  oder  Oblate.  Da  sah  auf  der
Londoner  Industrieausstellung  im  Jahre  1851  die  erstaunte  Welt  eine  kleine  Maschine,
durch  eine  Handkurbel  getrieben,  rastlos  arbeiten  und  mit  unglaublicher  Schnelligkeit
aus  vorgerichteten  Papierstücken  vollendete  Briefumschläge  herstellen.  Seitdem  wurde
der  Gebrauch  des  Briefumschlages  allgemein,  und  der  gummierte  Rand  desselben  ersetzte ­
  auch  Oblate  und  Siegellack.  Nun  verfeinerte  sich  auch  das  Material  für  das
Briefschreiben.  Einige  Zeit  hindurch  galt  es  schon  für  fein,  wenn  man  auf  einem
Briefbogen  schrieb,  auf  welchem  oben  am  Rande  das  Wort  Bath  eingepreßt  war.
Heute  schreiben  elegante  Damen  nur  noch  auf  Briefbogen,  die  ihren  schön  geschlungenen ­
  Namenszug  führen,  und  durchduften  dieselben  mit  aromatischen  Gerüchen,  so
daß  der  Empfänger  sofort  in  einen  süßen  Rausch  versetzt  wird.
Der  Warenverkehr  wurde  früher  —  abgesehen  von  dem  Transport  zu  Wasser,
welcher  ja  im  Binnenlande  nur  eine  beschränkte  Anwendung  findet,  —  durch  Frachtwagen ­
  vermittelt,  deren  mehrere  in  der  Regel  zusammen  reisten.  Es  waren  große,
hochaufgestapelte  Wagen,  mit  weißem  Linnen  überdeckt,  unter  welchem  die  Frachtgüter
in  Stroh  verpackt  lagen,  mit  vier  oder  mehr  mächtigen  Rossen  bespannt,  die  meist  ein
Geläute  am  Halse  trugen.  Nebenher  schritt  in  blauem  Kittel  der  Fuhrmann  und
schwang  die  gewaltige  Peitsche.  Häufig  war  sein  Begleiter  der  Spitz,  welcher  nachts
im  Schiffe  unter  dem  Wagen  lag  und  Wache  hielt.  Schon  früh  am  Morgen  wurde
aufgebrochen.  Tagsüber  wurden  sechs  bis  acht  Wegstunden  zurückgelegt.  An  steilen
Stellen  der  Landstraße  mußte  Vorspann  genommen  werden,  der  in  dem  nächsten
Dorfe  stets  bereitstand.  Außerdem  gab  es  auch  noch  kleine  einspännige  Frachtwagen
mit  zwei  Rädern,  die  in  langen  Karawanen  auf  der  Straße  einherzogen.  Aber  was
waren  all  diese  Wagen  gegen  die  endlosen  Güterzüge,  welche  heute  unsre  Eisenbahnen
beleben?

5.  Der  Kampf  der  Verkehrsmittel  im  Stromgebiete
des  Rheins.
Bon  Christian  Eckert.
Eckert,  Rheinschiffahrt  im  19.  Jahrhundert.  Leipzig,  Duncker  &amp;amp;  Humblot,  1900.
S.  291—294  und  S.  368—370.
Das  Verhältnis  der  Rheinschiffahrt  zu  den  ihr  parallel  laufenden  Eisenbahnen
war  von  Anfang  an  wechselnd  und  nach  Strecken  verschieden  gestaltet.  Bald  machte
sich  nach  dem  Ausbau  der  Bahnen  deren  starke  Konkurrenzfähigkeit  geltend,  bald
wieder  schien  es,  als  ab  die  Bahnverwaltungen  mit  den  Schiffahrtsgesellschaften  die
gleichen  Interessen  verfolgten  und  sich  in  Bewältigung  der  Verkehrsansprüche  nach
festgestelltem  Plane  teilen  könnten.  Beispielsweise  bemühte  sich  die  Mainz-Düsseldorfer ­
  Dampfschiffahrtsgesellschast  für  den  Nieder-  und  Mittelrhein  zu  Düsseldorf,  weit
entfernt,  in  feindseligen  Kampf  mit  den  konkurrierenden  Eisenbahnen  zu  treten,  von
vornherein  ein  freundschaftliches  Verhältnis  mit  deren  Leitern  anzuknüpfen,  um  so
„durch  wohlkombinierten  Anschluß  an  die  Bahnzüge  den  durch  die  Konkurrenz  erzeugten ­
  Nachteil  nicht  allein  auszugleichen,  sondern  zu  überbieten".  Sie  hoffte  durch
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        5.  Der  Kampf  der  Verkehrsmittel  im  Stromgebiete  des  Rheins.  529
die  feit  dem  1.  Juli  1844  vollzogene  Ausdehnung  ihres  Fahrtenbetriebes  bis  Mannheim
daselbst  eine  Verbindung  mit  der  zum  Teil  fertigen,  zum  Teil  noch  im  Werk  begriffenen ­
  badischen  Eisenbahn  zu  gewinnen  und  so  die  „Rückwirkungen  möglichst  zu
paralysieren,  die  von  der  bedauerlichen  Störung  ihrer  Verbindung  mit  dem  Oberrhein ­
  durch  die  Liquidation  der  Adler-Gesellschaft'  sowohl  in  materieller  als  moralischer
Beziehung  zu  erwarten  standen".  Die  durch  die  freundlichen  Beziehungen  geschaffenen ­
  Verkehrsanschlüsse  wurden  bald  durch  förmlichen  Vertrag  gesichert,  den  die
Großherzoglich  Badische  Eisenbahnverwaltung  mit  dem  Vorstand  der  genannten
Dampfschifsahrtsgesellschaft  1845  schloß.*)  Auch  in  den  nächsten  Jahren  zeigte  das
Verhältnis  der  beiden  Jnteressentengruppen  keine  Trübung  und  entsprach  vollkommen
den  schönen  Erwartungen,  die  daran  geknüpft  wurden,  so  daß  die  Schiffahrtsgesellschaft ­
  nicht  dankbar  genug  die  „loyale  und  rücksichtsvolle  Behandlung  anerkennen"
konnte,  die  ihr  von  der  Direktion  jenes  Staatsunternehmens  zuteil  ward.
Die  nämliche  Eisenbahn,  die  sich  hier  als  Fortsetzung  der  bis  Mannheim  geführten ­
  Rheinschiffahrtslinien  erwies  und  mit  der  Mainz-Düsseldorfer  Dampfergesellschaft ­
  gemeinsam  arbeitete,  war  mit  der  Preußisch-Rheinischen  Dampfschiffahrtsgesellschaft ­
  zu  Köln  in  ununterbrochenem  Konkurrenzkampf  begriffen,  wie  dies  bei
Fertigstellung  neuer  Bahnlinien  bald  die  Regel  wurde.  Einmal  weil  sie  gleich
günstige  Anschlußverhältnisse  nicht  mehreren  Dampfschiffahrtsdirektionen  bieten
konnte,  dann  aber  auch  vor  allem,  weil  die  preußischen  Schiffe  nicht  in  Mannheim
ihre  Waren  in  das  rollende  Material  überluden,  sondern  mit  diesen  aufwärts  bis
Straßburg  fuhren.
Ungeachtet  des  so  zwischen  beiden  Transportarten  entbrennenden  Wettkampfes
lieferten  namentlich  die  Talfahrten  auf  dem  Rhein  zwischen  Straßburg  und  Mannheim ­
  zunächst  noch  ziemlich  günstige  Resultate,  so  daß  man  das  Fortbestehen  der
Dampfschiffahrt  auf  dem  Oberlauf  um  so  zuversichtlicher  erwarten  durfte,  als  auf  demselben ­
  bedeutende  Verbesserungen  in  der  Strombahn  und  an  den  Uferbauten  zum
Vorteil  der  Schiffahrt  ausgeführt  wurden.  Diese  Hoffnungen  erwiesen  sich  jedoch  nur
zu  bald  als  trügerisch.  Denn  wenn  auch  die  Benützung  der  Rheinstraße  in  der  Folgezeit ­
  im  allgemeinen  zunahm,  war  an  dieser  Erscheinung  doch  die  Flußstrecke  oberhalb ­
  Mannheims  nicht  beteiligt.  Auf  ihr  ging  der  Verkehr  unter  der  Konkurrenz  der
dortigen  Eisenbahnen  bald  rasch  zurück.  Zwischen  Basel  und  Strahburg  kamen  schon
1847  Kaufmannsgüter  fast  gar  nicht  mehr  auf  die  Wasserstraße,  sondern  wurden  teils
auf  der  französischen,  teils  auf  der  badischen  Bahn  befördert.  Auch  weiter  abwärts
bis  Mannheim  kämpfte  die  Schiffahrt,  die  auf  dieser  Stromstrecke  schwierig  und  wegen
der  Rheinzölle  teuer  war,  vergeblich  gegen  die  badische  Eisenbahn,  die  wirklich
geringe  Frachtpreise  forderte.  Im  Jahre  1855  war  der  Kampf  zugunsten  der  Eisenbahnen ­
  am  Oberrhein  endgültig  entschieden.  Die  Kölner  Gesellschaft  gab  die  Fahrten
von  Mannheim  bis  Straßburg  als  unlohnend  auf,  da  sie  für  ihre  durch  schlechtes
Fahrwasser  behinderten,  durch  Zölle  und  Rekognitionsgebühren  verteuerten  Reisen
beim  Wettbewerb  der  Schienenbahnen  keine  Transportgegenstände  mehr  finden
konnte.
Am  Mittel-  und  Unterrhein  traten  die  Resultate  des  Wettbewerbs  zwischen
Eisen-  und  Wasserstraßen  viel  weniger  offensichtlich  zutage,  eine  entschiedene  Überlegenheit ­
  eines  der  beiden  Konkurrenten  machte  sich  nicht  dauernd  geltend.  Nur  von
kleineren  Schiffahrtsunternehmungen  hören  wir,  daß  sie  der  Konkurrenz  der  Eisenbahnen ­
  unterlagen.  Beispielsweise  zeigte  der  Marktschiffer  Hänlein  zu  Mainz  am
3.  April  1845  der  dortigen  Bürgermeisterei  an,  daß  er  die  Marktschiffahrt  Mainz—

*)  Ähnliche  Anschlüsse  an  die  Eisenbahnen  wurden  bald  auch  am  Mittel-  und  Unterrhein ­
  erzielt.
Mollat,  Volkswirtschaftliches  Quellenbuch.  4.  Ausl.

34
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        530  Fünfter  Teil.  Verkehr.  I.  Zur  Geschichte  des  Verkehrs.

Frankfurt  nicht  mehr  weiterführen  könne,  da  ihm  die  Taunuseisenbahn  alle  Kunden
abspanne.  Die  Bürgermeisterei  machte  dann  Versuche,  einen  anderen  Fahrtenkundigen ­
  zum  Betrieb  der  Marktsegelschiffahrt  zwischen  Mainz  und  Frankfurt  zu
finden  und  so  ein  Gegengewicht  gegen  die  Marktdampfschiffahrt  der  Gebr.  Ohlenschläger-
  zu  erhalten,  allein  ihr  Mühen  blieb  allem  Anscheine  nach  vergeblich.  So
war  das  Institut  der  Marktschiffahrt,  wie  es  sich  seit  Jahrhunderten  herangebildet  und
in  den  Tagen  der  Oktroikonvention  neu  gestaltet  hatte,  auf  seiner  wichtigsten  Linie
der  zweifachen  Konkurrenz  der  Dampfmotoren  zu  Wasser  und  zu  Lande  endlich  erlegen. ­
  In  der  Folge  konnten  die  großen  Marktnachen,  soweit  sie  auf  Segel  und  Leinzeug ­
  angewiesen  blieben,  sich  nur  als  Verbindungen  zwischen  den  größeren  Marktplätzen ­
  und  den  nächstgelegenen  Ortschaften  behaupten.
Für  die  Dampfschiffahrtsgesellschaften  am  Mittel-  und  Niederrhein  wurde  der
Ausfall  zunächst  weniger  beim  Güter-  als  beim  Personentransport  fühlbar,  da  viele
Reisenden  die  Schnelligkeit  der  Eisenbahn  der  Bequemlichkeit,  welche  die  Wasserfahrten ­
  boten,  vorzogen.  Preisermäßigungen,  welche  die  großen  Gesellschaften  für
einzelne  Strecken  versuchten,  hatten  nicht  den  gewünschten  Erfolg,  und  selbst  die  bedeutende, ­
  durchgreifende  Tarifermäßigung,  zu  der  sich  die  Köln—Düsseldorfer  Direktion" ­
  in  Rücksicht  auf  die  Konkurrenz  des  rheinischen  Eisenbahnnetzes  entschloß,  brachte
nur  vorübergehende  Besserung.
Erst  in  dem  letzten  Drittel  des  19.  Jahrhunderts  gelang  es  den  mächtig  aufstrebenden ­
  kommerziellen  und  industriellen  Kräften,  die  sich  in  der  Rheinschiffahrt
betätigten,  auch  gegenüber  den  Schienenwegen  die  gebührende  Achtung  zu  erringen,
nachdem  man  schon  eine  Zeitlang  die  Rolle  der  Binnenwasserstraßen  für  ausgespielt ­
  hielt.
Was  die  Jahre  nach  1868*  dem  Rheinverkehr  brachten,  kann  hier  nur  kurz
gestreift  werden.  Nicht  alle  Interessenten  waren  auf  die  Dauer  von  den  Erfolgen  der
Eisenbahnen  und  ihrer  Verstaatlichung  befriedigt,  seitdem  die  gesetzgeberische  Kontrolle ­
  über  das  Tarifwesen,  die  man  von  letzterer  erhofft  hatte,  sich  als  trügerisch
erwies.  Viele,  die  mit  der  behördlichen  Handhabung  des  Eisenbahnmonopols  nicht
einverstanden  waren,  sahen  mit  Freude,  daß  es  in  der  Binnenschiffahrt  Frachtsätze
gibt,  die  von  den  Eisenbahnverwaltungen  unabhängig  bleiben.  Welch  ungeheuren
Aufschwung  der  Verkehr  auf  den  Binnenwasserstraßen  unter  diesen  Verhältnissen  seit
1875  nahm,  haben  die  Zahlen  Symphers  nachgewiesen,  die  derzeit  noch  keine  Widerlegung ­
  gefunden  haben.  Der  Rhein  ist  an  diesem  Zuwachs  in  erster  Linie  beteiligt.
Während  der  Verkehr  in  den  rheinischen  Häfen  nach  den  Jahresberichten  der  Zentralkommission ­
  für  die  Rheinschiffahrt  im  Jahre  1870  erst  4  489  000  t  betrug,  ist  derselbe
1880  auf  9  276  000  t  und  1896  bereits  auf  30  252  000  t  gewachsen,  wovon  20  851  000  t
auf  den  Verkehr  der  deutschen  Häfen  untereinander  und  9  401  000  t  auf  den  Verkehr
der  deutschen  mit  den  niederländischen  und  belgischen  Häfen  entfallen.  Von  allen
Punkten,  an  denen  gegenwärtig  die  größten  Gewichtsmengen  zu  Wasser  ankommen
und  abgehen,  stehen  die  drei  Rhein-Ruhr-Häfen  Ruhrort,  Duisburg,  Hochfeld  obenan,
die  selbst  in  dem  ungünstigen  Jahre  1895  insgesamt  1  965  090  t  (hauptsächlich  Eisenerz, ­
  Getreide,  Holz)  zu  Wasser  empfingen  und  5  451  000  t  (vornehmlich  Kohlen,  Koks,
verarbeitetes  Eisen)  zu  Wasser  versandten?
Die  Leistungsfähigkeit  des  Rheins  im  Zeitalter  der  Eisenbahnen  abzustreiten,  ist
angesichts  dieser  Tatsachen  schlechterdings  unmöglich.  Die  bedeutende  Zunahme  der
Transportmengen  auf  ihm,  die  in  ähnlicher  Weise  andere  Binnenwasserstraßen  zeigen,
ist  um  so  bemerkenswerter,  als  sie  mit  einer  gleichzeitigen,  beträchtlichen  Steigerung
des  Eisenbahnverkehrs  zusammenfällt  und  sie  nicht  so  sehr  trotz,  als  vielmehr  im  Verein ­
  mit  der  Entwicklung  der  letzteren  ihre  Höhe  erreichte.  Beide  Verkehrsmittel
werden  immer  mehr  auf  ihre  Wechselwirkung  angewiesen.  Bei  dem  gesteigerten  Be ­
        <pb n="559" />
        1.  Die  Römische  Reichspost.

531

dürfnis  nach  Fortbewegung  von  Gütern  geben  die  Eisenbahnen  den  Wasserstraßen
manche  Güter  wieder  ab,  während  umgekehrt  diese  jenen  große  Frachtmengen  zuführen, ­
  wie  dies  in  dem  bedeutenden  Umschlagsverkehr  vieler  Rheinhäfen  auch
äußerlich  ersichtlich  wird.
Wie  sehr  das  Zusammengehen  der  Schiffahrt  mit  den  Eisenbahnen  ersprießlich
wirkt,  zeigt  die  Geschichte  von  Mannheim  und  Mainz  im  19.  Jahrhundert.  Mannheim ­
  ist  groß  geworden  mit  Hilfe  der  badischen  Bahnen.  Letztere  gewährten  unter
Berücksichtigung  der  Schwierigkeiten,  die  der  Strom  oberhalb  Mannheims  den  Fahrten
bereitet,  bei  Zu-  und  Abgängen  nach  diesem  Platz  Tarifreduktionen,  welche  es  der
Stadt  ermöglichten,  ihre  Stellung  den  deutschen  Seehäfen  gegenüber  aufrecht  zu  erhalten ­
  in  einer  der  Entwicklung  ihres  Verkehrs  förderlichen  Weise,  woraus  sie  wieder
nach  den  Umladungen  direkten  Nutzen  zogen.  Anders  lagen  die  Verhältnisse  in  Mainz.
Die  Hessische  Ludwigsbahn,  der  es  zum  Knotenpunkt  diente,  war  eingeklemmt  von
Staatsbahnen  und  nicht  stark  genug,  ihrer  Zentrale  die  Vorteile  zu  bieten,  welche
Mannheim  bereitwilligst  erhielt.  Die  Waren  wurden  durch  den  Konkurrenzkampf  der
verschiedenen  Verkehrsmittel  statt  in  den  Mainzer  Hafen  um  diesen  herum  geführt.
Erst  seit  Verstaatlichung  der  hessischen  Bahnen  unter  Angliederung  an  das  preußische
Eisenbahnnetz  haben  sich  diese  Verhältnisse  entschieden  gebessert.
Anmerkungen.  1.  Über  die  Gesellschaft  der  „Adler  des  Oberrheins"  vgl.  Eckert  a.  a.  O.
S.  273  f.
2.  Näheres  über  die  Marktdampfschiffahrt  der  Gebr.  Ohlenschläger  bei  Eckert  S.  208f.
3.  Zwischen  der  Kölner  und  der  Mainz-Düsseldorfer  Dampfschiffahrtsgesellschaft  war
im  Jahre  1853  eine  Art  Kartell  zustande  gekommen.  Eckert  S.  277  f.
4.  Die  von  Baden,  Bayern,  Frankreich,  Hessen,  Holland  und  Preußen  vereinbarte  „Revidierte ­
  Rheinschiffahrtsakte"  vom  17.  Oktober  1868  (in  Kraft  seit  dem  1.  Juli  1869)  erklärt  die
völlige  Freiheit  der  Schiffahrt  auf  dem  Rhein  und  seinen  Ausflüssen  von  Basel  bis  in
das  offene  Meer  hinein  für  Fahrzeug  aller  Nationen  zum  Transport  von  Waren  und
Personen,  sofern  sie  den  Vertragsbestimmungen  und  den  zur  Aufrechterhaltung  der  allgemeinen ­
  Sicherheit  erforderlichen  Polizeivorschriften  Genüge  leisten.  Eckert  S.  364f.
5.  Der  gesamte  Schiffahrtsoerkehr  in  den  Rhein-Ruhr-Häfen  stellte  sich

im  Jahre

auf  t

im  Jahre

auf  t

1902

14  596  150

1907

21  592  499

1903

19  053  507

1908

23  668  501

1904

18  802  432

1909

25  409  735

1905

19  871  342

1910

28  419  322

1906

20  962  469

1911

30  068  887

Jahresbericht  der  Handelskammer  in  Duisburg  für  1911.  Duisburg-Ruhrort,
  Druck  von  Ioh.  Brendow  &amp;amp;  Sohn,  [1912].  S.  49.
(Zusatz  von  G.  M.)

II.  post.

1.  Die  Römische  Reichspost.
Von  Karl  Rodbertus.

Rodbertus,  Kommunikationsmittel  im  klassischen  Altertum-  In:  Briefe  und  sozialpolitische ­
  Aufsätze.  Herausgegeben  von  Meyer.  2.  Bd-  Berlin,  Adolf  Klein,  [1882].  S.  514—517.
Die  Römische  Reichspost,  der  sog.  cursus  publicus,  wurde  von  Augustus  eingerichtet. ­
  Ein,  wenngleich  unvollkommenes  Vorbild  dazu  bot  ihm  die  altpersische
34*
        <pb n="560" />
        532

Fünfter  Teil.  Verkehr.  II.  Post.

Monarchie,  die  ein  nicht  minder  umfangreiches  Ländergebiet  unter  einer  Zentralregierung ­
  vereinigte.  Tenophon,  Herodot  und  andere  griechische  Schriftsteller  haben
diese  ihnen  ganz  fremde  Einrichtung  mit  Bewunderung  beschrieben.  Diese  Einrichtung, ­
  die  für  große  Despotien  unentbehrlich  war,  hat  sich  im  Orient  auch  in  späteren
Zeiten  erhalten;  in  Griechenland  hat  sie  natürlich  nie  existiert,  da  die  Kleinheit  der  einzelnen ­
  Kantone,  ihre  politische  Zerrissenheit  und  die  Natur  des  Landes,  in  dem  man  am
leichtesten  zur  See  kommunizierte,  den  Gedanken  dazu  nie  aufkommen  ließ.  Auch  die
römische  Republik  hat  das  Bedürfnis  nicht  empfunden,  dem  Begründer  der  Monarchie
stellte  es  sich  dagegen  als  ein  unabweisliches  dar.  Die  Hauptzwecke  der  von  ihm  ins
Leben  gerufenen,  von  den  späteren  Kaisern,  namentlich  von  Trojan  weitergebildeten
und  vervollkommneten  Reichspost  faßt  der  byzantinische  Geschichtsschreiber  Prokop
folgendermaßen  zusammen:  „Die  römischen  Kaiser  haben  diese  Einrichtung  in  der  Absicht ­
  getroffen,  daß  alles  ihnen  aufs  schleunigste  und  ohne  Verzögerung  gemeldet
würde,  sowohl  was  in  jedem  feindlichen  Lande  sich  ereignete,  als  auch  was  sich  in
den  Städten  des  Reiches  zutrüge,  sei  es  ein  Aufruhr  oder  eine  andere  unvorhergesehene ­
  Begebenheit,  desgleichen  was  die  Statthalter,  die  Beamten  und  alle  übrigen
Einwohner  in  allen  Teilen  des  römischen  Reiches  unternehmen,  endlich  damit  die
Sendung  der  jährlichen  Tribute  ohne  Aufenthalt  und  Gefährdung  vollendet  würde."
So  erst  wurde  Rom  in  der  Tat  der  Mittelpunkt  der  Alten  Welt,  von  dem  aus  man,
wie  von  einer  die  Ebene  beherrschenden  Höhe,  ihre  entferntesten  Teile  zu  übersehen
imstande  war.  „Der  Kaiser",  ruft  ein  griechischer  Schriftsteller,  der  Rom  in  der  Zeit
Marcus  Aurels  besuchte,  bewundernd  aus,  „leitet  die  ganze  Welt  aus  seinem  Kabinett.
Kaum  sind  seine  Depeschen  geschrieben,  so  sind  sie  auch  schon,  wie  von  Vögeln  getragen,
an  ihrem  Bestimmungsort."
So  überschwenglich  diese  Ausdrücke  der  Bewunderung  im  Zeitalter  der  Eisenbahnen ­
  und  Telegraphen  klingen,  so  natürlich  waren  sie  in  jener  Zeit.
Die  Einrichtung  der  Römischen  Reichspost  war  folgende:
Jede  Hauptstraße  war  in  Tagereisen  abgeteilt,  an  dem  Ende  jeder  Tagereise
befand  sich  eine  Station  (mansio,  wovon  das  französische  matecm).  Hier  waren
öfters  größere  Anlagen,  zum  Teil  mit  palastartigen  Gebäuden  für  die  Nachtquartiere
der  Kaiser  und  hohen  Beamten,  ausgestattet  mit  allen  luxuriösen  Bequemlichkeiten,
namentlich  Bädern.  Auf  jede  dieser  Hauptstationen  kamen  5—8  Umspannungsstationen ­
  (mutationes);  wo  möglich,  waren  sowohl  die  ersteren  wie  die  letzteren  in
Städte  und  Dörfer  verlegt.  Auf  jeder  Umspannung  stand  eine  Anzahl  von  Zugtieren ­
  bereit;  die  Zahl  vierzig,  die  einmal  angegeben  wird,  kann  man  wohl  nur  für
die  frequentesten  Straßen  annehmen.  Es  waren  Pferde,  Maultiere,  Ochsen,  Esel,  im
Orient  Kamele,  namentlich  in  Oberägypten,  wo  sich  die  Verteilung  der  Stationen  nach
den  Brunnen  und  Zisternen  richtete.
Außer  den  Zugtieren  befanden  sich  auf  den  Stationen  überall  die  nötigen
Wagen;  das  Dienstpersonal  bestand  aus  Staatssklaven.  Der  Dienst  war  ein  dreifacher,
für  Kuriere,  Eilwagen  und  Packwagen;  auf  den  ersteren  hatte  sich  die  ursprüngliche
Einrichtung  des  Augustus  beschränkt,  doch  hatte  er  selbst  später  noch  die  Beförderung
zu  Wagen  eingerichtet.  Die  Kuriere  hatten  die  Depeschen  hinter  sich  in  einem  Felleisen ­
  auf  dem  Pferde,  das  sie  auf  jeder  Station  wechselten.  Das  Gewicht  des  Felleisens ­
  war  anfangs  auf  30  Pfund  normiert,  wurde  aber,  als  die  Sitte  von  Reitsesieln
  aufkam,  auf  einen  Zentner  erhöht.  Gewöhnlich  nahm  der  Kurier  noch  ein,
zuweilen  mehrere  Beipferde  von  der  Station  mit,  auf  dem  zweiten  Pferde  ritt  ein
Postillion,  der  die  Pferde  wieder  nach  der  Station  zurückbrachte.  Die  Eilwagen
waren  dreierlei  Art.  Die  größten  hatten  im  Sommer  eine  Bespannung  von  acht,  im
Winter  von  zehn  Pferden  oder  Maultieren  und  durften  bis  zu  zehn  Zentnern  belastet
        <pb n="561" />
        1.  Die  Römische  Reichspost.

533

werden,  die  mittleren  bis  zu  sechs,  die  kleinsten  bis  zu  zwei  (diese  waren  zweispännig).
Ihre  Schnelligkeit  kam  der  der  heutigen  Eilwagen  ziemlich  gleich;  denn  Libanus,  der
Freund  des  Kaisers  Julian,  rechnet  auf  den  Weg  von  Konstantinopel  bis  Antiochia
(150  geographische  Meilen)  nicht  volle  sechs  Tage.  Endlich  die  Lastwagen  führten
schwerere  Frachten  (bis  fünfzehn  Zentner)  und  hatten  Ochsenbespannung.  Auf  Nebenstraßen ­
  und  an  Punkten,  wo  keine  regelmäßigen  Posteinrichtungen  bestanden,  mußten
die  Ortsbehörden  eine  Anzahl  von  Pferden  disponibel  haben,  um  außerordenüiche
Beförderungen  von  Briefen  und  Personen  veranlassen  zu  können.
Da  die  Post  ausschließlich  für  Regierungszwecke  bestimmt  war,  wurde  sie  in  der
Regel  auch  ausschließlich  zu  Sendungen  und  Beförderungen  von  ganz  offiziellem
Charakter  verwandt.  Die  Erlaubnis  zur  Benutzung  wurde  durch  eine  besondere  Urkunde ­
  (diplonia)  erteilt,  auf  der  die  Person  des  Reisenden,  die  Art  seiner  Beförderung, ­
  die  Reihe  der  Stationen,  die  Dauer  der  Gültigkeit  rc.  genau  verzeichnet  waren.
Außer  dem  Kaiser  konnten  nur  die  höchsten  Beamten  diese  Postscheine  ausstellen,
selbst  die  Statthalter  der  Provinzen  besaßen  das  Recht  dazu  nicht  zu  allen  Zeiten.  In  der
Regel,  wie  gesagt,  wurden  sie  nur  Beamten,  besonders  Überbringern  von  Staatsdepeschen ­
  erteilt,  und  nur  in  seltenen  Ausnahmen  Privatpersonen.  Der  jüngere
Plinius  entschuldigt  sich  in  einem  Briese  an  Trajan,  daß  er  (als  Statthalter  der  kleinasiatischen ­
  Provinz  Bithynien)  sich  erlaubt  habe,  seiner  Frau  ein  Diplom  für  die
Staatspost  zu  geben,  da  diese  den  Tod  ihres  Großvaters  erfahren  hatte  und  schleunigst
zu  ihrer  Tante  zu  reisen  wünschte:  dies  sei  das  erste  Mal,  wo  er  eine  Verwendung
der  Post  anders  als  in  Regierungssachen  veranlaßt  habe.  Natürlich  konnten  die  Kaiser
selbst  so  viel  Diplome  erteilen,  als  ihnen  beliebte.  Konstantin  ruinierte  die  Post
beinahe  durch  die  von  ihm  angeordneten  kirchlichen  Synoden,  da  er  alle  dazu
reisenden  Geistlichen  durch  sie  befördern  ließ.
Die  Kosten  der  Verwaltung  der  Post  lasteten  ganz  und  gar  auf  den  Provinzen
und  den  Kommunen,  und  der  Druck  dieser  Last  war  um  so  härter  und  schwerer,
als  gar  keine  Entschädigung  stattfand.  Einzelne  Kaiser  ließen  zwar  Erleichterungen
eintreten,  —  obwohl  man  nicht  recht  weiß,  von  welcher  Art  diese  waren,  —  aber
nicht  auf  die  Dauer,  noch  von  gründlicher  Wirkung.  Fast  wie  Ironie  klingt  es,
wenn  in  einem  Kaiserlichen  Erlaß  die  Provinzialen  auf  den  Mist  der  Zugtiere  als
eine  Entschädigung  angewiesen  werden.  Die  Verwaltung  erforderte  ein  ganzes
Heer  von  Postbeamten,  die  subalternen  Stellen  pflegten  mit  ausgedienten  Soldaten
besetzt  zu  werden.  Mit  der  Zeit  nisteten  sich  Mißbräuche  aller  Art  ein,  Bedrückungen
und  Erpressungen,  Bestechungen  und  Unterschleife,  und  um  diese  zu  verhindern,
wurden  außerordentliche  Postinspektoren  ernannt.  Sie  sollten  kontrollieren,  daß
niemand  mehr  Beförderungsmittel  beanspruche,  als  er  berechtigt  fei,  oder  für
längere  Zeit,  z.  B.  keinen  Wagen  erster  Klasse,  wenn  er  nur  einen  zweiter  Klasse
fordern  dürfe  rc.;  um  sie  der  Gefahr  der  Bestechung  zu  entziehen,  gab  man  ihnen
eine  eigene  Besoldung;  aber  dieser  Zweck  wurde  selten  erreicht,  ja  die  zur  Abhilfe
eingesetzten  Beamten  verbanden  sich  häufig  mit  den  Statthaltern  und  deren  Personal,
um  die  Not  der  unglücklichen  Provinzen  noch  zu  steigern.  Es  wurde  mit  Postfcheinen
  ein  förmlicher  Handel  getrieben,  Privatpferde  widerrechtlich  eingespannt,
den  Postillionen  die  Mäntel  gewaltsam  weggenommen  und  dergleichen  mehr,  so
daß  selbst  in  einem  Kaiserlichen  Erlaß  erklärt  wird:  „Die  Provinzen  leiden  durch
die  Postverwaltung  in  hohem  Grade,  einzelne  bereichern  sich  auf  Kosten  der  Gesamtheit, ­
  vermögende  Leute  werden  ruiniert,  und  kaum  ist  es  noch  möglich,  der
Habsucht  der  Beamten  zu  steuern."  Hiernach  kann  man  sich  nicht  wundern,  wenn
in  den  letzten  Jahrhunderten  des  Altertums  die  Post  als  eine  unerträgliche  Landplage
verrufen  war.  Unter  Justinian  existierte  sie  noch  im  oströmischen  Reiche,  im
weströmischen  Reiche  war  sie  vermutlich  damals  schon  eingegangen.
        <pb n="562" />
        534

Fünfter  Teil.  Verkehr.  II.  Post.

Bei  der  ausschließlichen  Bestimmung  der  Post  zu  Staatszwecken  waren  im
römischen  Reiche  alle  Reisenden,  außer  den  Beamten  und  wenigen  Begünstigten,
genötigt,  selbst  für  ihre  Beförderung  zu  sorgen.  An  frequenten  Straßen  muß  das
Geschäft  der  Vetturini  sehr  blühend  gewesen  sein,  da  zu  allen  Zeiten  des  römischen
Altertums  sehr  viel  gereist  wurde,  erwähnt  aber  wird  es  äußerst  selten.  Cäsar,
der  mit  unglaublicher  Schnelligkeit  reiste,  soll  öfters  mit  einer  Mietskutsche  hundert
römische,  d.  h.  zwanzig  deutsche  Meilen  an  einem  Tage  zurückgelegt  haben,  was
ohne  öfteren  Pferdewechsel  undenkbar  ist.  Vornehme  und  reiche  Leute  reisten
natürlich  in  der  Regel  mit  eigenen  Wagen  und  Pferden,  und  selten  ohne  ein
großes  Gefolge.  Numidische  Vorreiter  eröffneten  den  Zug.  Der  herrschaftliche
Wagen  war  oft  ein  Prachtstück,  mit  Verzierungen  aus  Metall  überladen,  mit  seidenen
Vorhängen  vor  der  Sonne  geschützt,  von  wohlgefütterten  Maultieren  oder  kleinen
französischen  Ponys  gezogen,  die  purpurne  oder  gestickte  Decken  auf  den  Rücken
und  vergoldetes  Gebiß  im  Munde  trugen.  Eine  Reihe  von  Wagen  führte  die
unentbehrliche  Dienerschaft  und  das  unentbehrliche  Gepäck  nach.  In  Städten  und
Flecken  durften  angesehene  Personen  überall  auf  bereitwillige  Aufnahme  bei  den
Honoratioren  des  Ortes  rechnen;  überraschte  sie  aber  die  Nacht  auf  der  Landstraße,
so  schlugen  die  Sklaven  Zelte  auf  und  richteten  sie  wohnlich  ein.  Die  Gasthäuser
wurden  daher  in  der  Regel  nur  von  den  mittleren  und  unteren  Klassen  benutzt;
daher  scheinen  sie  sich  selten  über  den  Zuschnitt  der  Herbergen  erhoben  zu  haben,
die  den  Bedürfnissen  von  herumziehenden  Händlern,  Schiffern,  Maultiertreibern
und  Landleuten  entsprachen,  obwohl  es  auch  (namentlich  in  der  Nähe  besuchter
Landorte)  keineswegs  an  eleganten  und  komfortablen  Etablissements  fehlte.

2.  Jur  Geschichte  des  Kölner  Postwesens.
Von  Alexander  Wirminghaus.
Wirminghaus,  Das  Verkehrswesen  im  Gebiete  der  Stadt  Köln.  Köln,  Druck  von
M.  Dumont  Schauberg,  1903-  S.  59—63.
Köln  hat  als  eine  der  ältesten  Kulturstätten  des  Landes  von  jeher  am  Postwesen ­
  einen  bedeutenden  Anteil  genommen.  Indem  Köln  als  römische  Kolonie
einen  Knotenpunkt  derjenigen  großen  Straßenzüge  bildete,  die  in  damaliger  Zeit
den  besonderen  Zwecken  der  Militär-  und  Staatsverwaltung  ihre  Entstehung  verdankten, ­
  ergab  sich  hieraus  von  selbst  die  Wichtigkeit  des  Ortes  für  das  römische
Staatspostwesen,  dem  ja  jene  Straßenanlagen  besonders  zugute  kamen.  Eine
postalische  Einrichtung  im  modernen  Sinne  war  dieser,  übrigens  wohlgeordnete
und  das  ganze  große  Reich  umfassende  römische  „oursus  publieus"  freilich  schon
in  so  fern  nicht,  als  er  lediglich  den  Zwecken  der  Verwaltung  diente  und  die
Untertanen  von  seinen  Vorteilen  ausschloß,  ihnen  vielfach  sogar  durch  harte  Fronund
  Spanndienste  äußerst  lästig  fiel.  Anders  geartet  war  das  Nachrichtenwesen
des  Mittelalters,  wo  die  bedeutenderen  deutschen  Städte  eigne  reisende  Boten
unterhielten,  die  zunächst  für  die  Dienste  des  Rates  bestimmt  waren,  daneben  aber
auch  den  Kaufleuten  und  Privaten  gegen  Entgelt  zur  Verfügung  standen.  Ihre
politische  Selbständigkeit  gestattete  es  den  Städten,  in  gegenseitiger  Verbindung
diese  Einrichtung  planmäßig  auszubilden,  und  so  finden  wir  auch  in  Köln  schon
seit  dem  13.  Jahrhundert  ein  solches  Stadtbotenamt,  dessen  Aufgaben  durch  eine
besondere  Botenordnung  geregelt  waren.
Einen  erheblichen  Fortschritt  gegenüber  dieser  Organisation  des  Nachrichtenverkehrs, ­
  die  bei  der  damaligen  politischen  Zersplitterung  sehr  mangelhaft  bleiben
        <pb n="563" />
        2.  Zur  Geschichte  des  Kölner  Postwesens.

533

mußte,  bedeutet  das  Aufkommen  der  Taxisschen  Posten  seit  dem  Anfang  des  16.  Jahrhunderts, ­
  durch  welche  das  Postwesen,  soweit  es  mit  kaiserlichem  Privileg  in  die
Hände  dieser  Familie  gelangte,  zentralisiert  und  neben  dem  amtlichen  auch  der
Privatverkehr  auf  eine  umfassendere,  internationale  Grundlage  gestellt  wurde.  Das
Taxissche  Postwesen  faßte  in  Köln  zuerst  im  Jahre  1577  festen  Fuß,  wo  Johann
Menzinger,  Offizial  des  Kaiserlichen  Postamtes  zu  Augsburg,  von  dem  dortigen
Postmeister  Seraphin  von  Taxis  als  Postverwalter  in  Köln  eingesetzt  wurde.  Sein
Nachfolger  war  Jakob  Henot,  der  zunächst  von  1578—1603  dieses  Amt  bekleidete,
allerdings  mit  Unterbrechungen  und  nicht  dauernd  in  Taxisschen  Diensten,  denen
er  sich  vielmehr  dadurch  entzog,  daß  er  im  Jahre  1586  mit  Genehmigung  des
Kaisers  Rudolf  II.  die  Stellung  als  „Kaiserlicher  Postmeister"  annahm.  Als  solcher
wurde  er  auch  vom  städtischen  Rate  anerkannt,  während  ihm  von  Taxisscher  Seite
zeitweise  ein  Johann  Baptist  Bosco  entgegengesetzt  wurde.  Als  im  Jahre  1595
die  Taxisschen  Posten  als  Reichsinstitution  anerkannt  worden  waren,  brachte  es
der  gewandte  Henot  dahin,  auch  mit  den  Taxis  wieder  ins  Einvernehmen  zu
kommen,  wurde  jedoch  1603  seines  Amtes  enthoben.  Auf  ihn  folgte  als  von  Taxis
bestellter  Kölner  Postverwalter  Johann  von  Coesfeld,  der  sich  nunmehr  auch
Kaiserlicher  Postmeister  nennen  durfte.  Im  Jahre  1623  gelang  es  dann  wieder
den  energischen  Bemühungen  Henots,  durch  Kaiserlichen  Entscheid  die  Zurücknahme
seiner  Amtsentsetzung  herbeizuführen.  Aber  auch  Coesfeld  wich  nicht,  er  blieb  bis
zu  Henots  Tode  (1626)  als  Gegenpostmeister  tätig,  um  dann  von  neuem  als  Postmeister ­
  bestätigt  zu  werden.  Diese  Streitigkeiten  der  Postverwalter  untereinander
sowie  ihr  beiderseitiger  unermüdlicher  Kampf  nicht  nur  gegen  die  „Metzger-  und
dergleichen  eingeschlichene  Nebenposten  und  Botenwerk"*),  sondern  auch  gegen  die
noch  bestehende  städtische  Botenanstalt  kennzeichnen  deutlich  die  Unsicherheit  der
damaligen  postalischen  Einrichtungen.  Trotzdem  waren  die  Verbindungen  weitreichende ­
  und  regelmäßige.  Einer  „General-Kölnischen  Postordinanz"  aus  der  Mitte
des  17.  Jahrhunderts  ist  zu  entnehmen,  daß  das  Kaiserliche  Postamt  in  der  Brückenstrahe
  sowie  das  städtische  Botenamt  auf  dem  Heumarkte  an  bestimmten  Tagen  nach
allen  Richtungen,  auch  im  Verkehre  mit  dem  Auslande,  Briefe  beförderten;  daneben
geschah  dies  noch  von  besonderen  Boten,  die  zumeist  im  Dienste  anderer  Städte
standen  und  den  Verkehr  mit  diesen  vermittelten,  wobei  die  Absender  die  Briefe
zu  gewissen  Zeiten  der  Woche  in  der  betreffenden  Botenherberge  abliefern  mußten.
Übrigens  dauerten  die  Zwistigkeiten  der  Kaiserlichen  Post  und  des  städtischen  Botenamts ­
  untereinander  fort,  und  dieser  Jnteressenstreit  wurde  vermehrt  und  erweitert
dadurch,  daß  im  Jahre  1687  auch  das  Kurfürstlich  Brandenburgische  Postweseu
zunächst  durch  Errichtung  einer  regelmäßigen  Personen-  und  Paketfuhrgelegenheit
zwischen  Kleve  und  Köln  in  unserer  Stadt  auftrat  und  sich  mit  Genehmigung  des
städtischen  Rates  und  des  Kölner  Kurfürsten  schließlich  auch  als  Preußische  Post
dauernd  zu  behaupten  wußte,  obwohl  anfangs  von  anderer  beteiligter  Seite,  ja
selbst  vom  Kaiser  gegen  diesen  Wettbewerb  Einspruch  erhoben  wurde.  Zu  der
Kurbrandenburgischen  Post  traten  dann  weiter  auch  noch  einzelne,  von  Kurpfalz  und
Kurköln  konzessionierte  Landkutschen  zur  Beförderung  von  Personen  und  Paketen
zwischen  Köln  und  den  Nachbarstädten.  Im  Jahre  1709  erhielt  das  Kaiserliche
Postamt  zum  ersten  Male  dadurch  eine  feste  Stätte,  daß  von  Taxisscher  Seite
der  alte  Hürther  Hof  in  der  Glockengasse  erworben  wurde,  der  mit  kurzer  Unterbrechung ­
  während  der  französischen  Zeit  bis  zum  Jahre  1893  Sitz  der  Kölner  Post-*)

  Die  Metzger,  welche  durch  ihren  Geschäftsbetrieb  zu  regelmäßigen  weiteren  Reifen
mit  Pferd  und  Wagen  veranlaßt  wurden,  ließen  sich  bekanntlich  in  jener  Zeit  zur  Beförderung
von  Briefen  und  sonstigen  Sachen  gerne  in  Anspruch  nehmen.
        <pb n="564" />
        536

Fünfter  Teil.  Verkehr.  II.  Post.

Verwaltung  geblieben  ist.  Zu  dieser  Postanstalt  trat  im  Jahre  1751  das  bisherige
städtische  Amt  in  der  Börse  auf  dem  Heumarkt  als  Zweigstelle  hinzu,  nachdem  der
Rat  der  Stadt  seine  eigene  Botenanstalt  gegen  eine  jährliche  Abgabe  an  dje
Taxissche  Verwaltung  abgetreten  und  damit  dem  jahrhundertelangen  Streite  zwischen
den  beiden  Verwaltungen  ein  Ende  gemacht  hatte.  Auf  die  Entwickelung  des
Kölner  Postwesens  konnte  dieser  Schritt  nur  wohltätig  einwirken;  der  Verkehr
ließ  sich  nunmehr  freier  und  selbständiger  ausgestalten,  und  als  im  Jahre  1794  der
..Römisch  Kaiserlichen  Majestät  Erb-General-Reichs-Oberpostamt  zu  Köln"  durch
das  Einrücken  der  Franzosen  ein  Ende  fand.  war  dasselbe  eines  der  bedeutendsten
Anstalten  der  Taxisschen  Verwaltung,  hatte  auch  die  Stellung  einer  vorgesetzten
Behörde  gegenüber  einem  Teile  der  Postämter  auf  dem  linken  Rheinufer.
Nach  Beseitigung  der  Franzosenherrschaft  (1814)  ging  die  Kölner  Post  zunächst ­
  für  kurze  Zeit  noch  einmal  an  die  Taxissche  Verwaltung  über,  bis  dann
im  Jahre  1816  der  preußische  Staat  seine  Tätigkeit  begann,  der  schon  längst,
wie  andere  deutsche  Staaten,  nicht  nur  das  Postregal.  d.  h.  das  Recht,  ausschließlich
Posten  anzulegen  und  zu  unterhalten,  für  sich  in  Anspruch  nahm,  sondern  auch
den  Postzwang  eingeführt  hatte,  nach  welchem  die  regelmäßige  Beförderung  von
Personen,  Briefen  und  Paketen  ihm  allein  vorbehalten  war  (jetzt  auf  Briefe  und
politische  Zeitungen  beschränkt,  nach  näherer  Bestimmung  des  Reichsgesetzes  über
das  Postwesen).  Die  musterhafte  Organisation  der  preußischen  Verwaltung  brachte
auch  unserer  Stadt  neue  Vorteile.  Die  auswärtigen  postalischen  Verbindungen
wurden  alsbald  wesentlich  verbessert  und  erweitert,  aber  auch  im  örtlichen  Verkehr
bedeutende  Erleichterungen  eingeführt.  Im  Jahre  1824  ging  man  mit  der  Aufstellung ­
  von  Briefkasten  vor.  die  allerdings  erst  von  1850,  nach  Einführung  der
Freimarken,  größere  praktische  Bedeutung  gewannen.  Gegenwärtig  beträgt  ihre
Zahl  in  Köln  450  [1910  :  661].  Auch  das  Briefbestellungswesen  in  der  Stadt  nahm
eine  geordnetere  Gestalt  an,  während  den  umliegenden  Wohnplätzen,  deren  Bevölkerung ­
  bis  dahin  auf  das  Abholen  der  Sendungen  am  Kölner  Postamts  angewiesen ­
  war,  die  Anstellung  von  Landbriefträgern  eine  große  Erleichterung  brachte.
Die  Einrichtung  öffentlicher  Verkaufsstellen  für  Postwertzeichen  begann  in  Köln
im  Jahre  1872.

3.  Die  Preußische  Post  in  der  Napoleonischen  geit.
Von  Heinrich  v.  Stephan.

Stephan,  Geschichte  der  Preußischen  Post  von  ihrem  Ursprünge  bis  auf  die
Gegenwart.  Nach  amtlichen  Quellen.  Berlin,  Verlag  der  Königlichen  Geheimen  Ober-Hofbuchdruckerei
  (R.  Decker).  1859.  S.  373—376.
Bei  der  Störung  der  inneren  und  der  Umwälzung  der  äußeren  Staatsverhältnisse ­
  in  der  Napoleonischen  Zeit  hatte,  wie  Hardenberg  schreibt,  unter  allen
Staatsanstalten  das  Postwesen  mit  am  meisten  gelitten.  Der  ganze  Zusammenhang ­
  der  Postverbindungen,  welcher  sich  auf  der  Grundlage  der  historischen  Staatsterritorienbildung ­
  und  der  eigentümlichen  Entwickelung  der  internationalen  Verkehrsbeziehungen ­
  im  Laufe  der  Zeit  gebildet  hatte,  war  schonungslos  zerrissen  worden.
Unnatürliche  Verbindungen,  den  Interessen  des  Volkes  fremd  und  lediglich  den
selbstsüchtigen  Zwecken  seiner  Unterdrücker  dienend,  waren  an  dessen  Stelle  getreten.
Deutschland  war  mit  einer  Unzahl  von  Territorial-Postinstituten  überschwemmt
worden,  bei  denen  in  Verwaltung  und  Betrieb,  in  Spedition  und  Taxe.  in  Sprache
und  Gesetzgebung  die  größte  Verschiedenheit  herrschte.  Die  vielen  blutigen  Kriege
hatten  den  Verkehr  gelähmt,  die  Bande  der  Ordnung  und  Disziplin  erschüttert,  die
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        4.  Heinrich  v.  Stephan  als  Begründer  des  Weltpostvereins.  537
Straßen  verwüstet,  die  Sicherheit  der  Posten  gefährdet  und  das  Postfuhrwesen
auf  vielen  Routen  fast  gänzlich  ruiniert.  In  Preußen  hatte  besonders  nach  dem
Tilsiter  Frieden  der  übermütige  und  treulose  Sieger  durch  eine  Bedrückung  ohnegleichen ­
  die  weitere  Entwickelung  auch  dieses  Staatsinstitutes  gelähmt  und  feine
Kräfte  fast  gebrochen.  Aber  wie  sah  es  erst  in  den  Ländern  jenseits  der  Elbe
aus,  wo  die  Fremdlinge  einige  Jahre  das  Szepter  der  Herrschaft  ausschließlich
geführt  hatten!  Unerschwingliche  Taxen  hatten  den  Postverkehr  völlig  darniedergedrückt ­
  und  Defraudationen  aller  Art  im  Volksbewußtsein  förmlich  legitimiert,
die  Einnahmen  waren  bei  weitem  unter  die  Hälfte  gesunken,  die  Fahrposten
infolge  einer  für  die  deutschen  Verhältnisse  gar  nicht  passenden  Postgesetzgebung
gänzlich  zerrüttet  und  vernachlässigt,  die  Verbindungen  mangelhaft,  die  postalischen
Beziehungen  mit  den  Nachbarstaaten  (namentlich  zwischen  Westfalen  und  Berg)
in  unglaublicher  Verwirrung,  die  Beamten  —  zum  Teil  französische  Abenteurer
—  unmoralisch  und  untüchtig  oder,  sofern  es  Deutsche  waren,  unzufrieden  und
ihrem  Berufe  unter  solcher  Regierung  abgeneigt.  Dabei  im  Publikum  nicht  allein
kein  Vertrauen,  sondern  ein  allgemein  tiefbegründetes  Mißtrauen  gegen  die  Postanstalt,
  deren  schamlose  Verletzungen  des  Briefgeheimnisses  den  deutschen  Geist
empörten!
Das  waren  die  Zustände,  welche  die  folgende  Zeit  vorfand.  Wahrlich,  ihre
Aufgabe  war  nicht  klein.  Aber  die  neu  angebrochene  Ära  bot  auch  mächtige  Hilfsmittel ­
  zu  deren  erfolgreicher  Lösung  dar.  .  .  .
Die  Freiheit  des  Gedankens  und  des  Verkehrs,  die  großen  Erfindungen  und
Verbesserungen  unserer  mechanischen  Hilfsmittel,  die  Macht  der  Assoziation  und
des  Kredits,  die  allseitige  Entwickelung  der  materiellen  und  intellektuellen  Elemente
der  Gesellschaft,  die  lebensvolle  Tätigkeit  einer  auf  der  Höhe  der  Zeit  stehenden
Staatsverwaltung,  endlich  die  Annäherung  der  Nationen  und  die  liberale  Auffassung ­
  der  völkerrechtlichen  Verhältnisse  bewirkten,  daß  das  Postinstitut  sich  aus
seinem  Verfall  bald  emporraffte  und  in  der  neuesten  Zeit  rücksichtlich  der  Vervollkommnung ­
  seiner  inneren  und  äußeren  Beziehungen  Fortschritts  machte,  die  die
vollkommensten  Resultate  aller  früherer  Epochen  bei  weitem  überflügeln.
Was  die  Buchdruckerkunst,  die  Entdeckung  Amerikas,  die  Restauration  der
klassischen  Studien  und  die  Reformation  für  die  Kulturentwickelung  jenes  Jahrhunderts ­
  waren,  in  welches  die  Entstehung  der  Posten  fällt,  das  waren  für  unser
Zeitalter  die  Dampfmaschine  Watts,  die  Spindel  Arkwrights,  der  Elektromagnetismus
der  durch  die  neue  Philosophie  angebahnte  Fortschritt  der  Staats-  und  Naturwissenschaften ­
  und  die  großen  durch  eine  erleuchtete  Gesetzgebung  herbeigeführten
staatlichen  und  sozialen  Reformen.
Der  menschliche  Geist  überwand  zum  großen  Teil  die  Hindernisse,  welche
seine  gegenwärtige  Gebundenheit  an  Zeit  und  Raum  der  universellen  Ausbreitung
seiner  Tätigkeit  entgegenstellte;  im  Bunde  mit  den  Kräften  der  Natur  zertrümmerte
er  deren  eigene  Schranken  und  richtete,  sich  namentlich  des  Mediums  der  V  e  r  -
kehrsan  st  alten  bedienend,  die  unumschränkte  Herrschaft  des  Kulturgesetzes  auf.

4.  Heinrich  v.  Stephan  als  Begründer  des  Weltpostvereins.
Bon  den  Ältesten  der  Kaufmannschaft  von  Berlin.
Die  Ältesten  der  Kaufmannschaft  von  Berlin  richteten  aus  Anlaß  des  10jährigen
Bestehens  des  am  9.  Oktober  1874  gegründeten  Weltpostvereins  an  den  damaligen
        <pb n="566" />
        538

Fünfter  Teil.  Verkehr.  II.  Post.

Staatssekretär  des  Reichspostamts  Dr.  Heinrich  Stephan  unter  dem  20.  Oktober
1884  die  folgende  Adresse:*)
„Zehn  Jahre  sind  in  diesem  Monat  verflossen,  seitdem  hauptsächlich  unter
Ew.  Exzellenz  einsichtsvollem  und  energischem  Antrieb  zu  Bern  der  Vertrag  über
die  Gründung  des  „Allgemeinen  Postvereins"  zum  Abschluß  kam,  der  sich  in  den
nächstfolgenden  vier  Jahren  zu  einem  „W  e  l  t  p  o  st  v  e  r  e  i  n"  auf  Grund  eines
Vertrages  von  33  Postverwaltungen  entwickelte.  Dann  weiter  sich  ausbreitend,  die
Ausbildung  des  Postwesens  in  allen  Ländern  fördernd  und  befruchtend,  billige
und  einheitliche  Portosätze  für  die  zwischen  den  Postgebieten  zum  Austausch  gelangenden ­
  Briefe,  Postkarten,  Geschäftspapiere,  Drucksachen,  Warenproben  herbeiführend, ­
  den  internationalen  Päckereiaustausch  erleichternd,  hat  diese  großartige
Institution  allmählich  fast  alle  Kulturgebiete  der  ganzen  Erde  umfaßt.  Heute
gehören  dem  Weltpostverein  gegen  50  Länder  und  zahlreiche  europäische  Kolonien
in  den  fernsten  Weltteilen  mit  einer  Gesamtbevölkerung  von  über  800  Millionen
Seelen  an.**)  Es  gibt  kaum  noch  ein  zivilisationsfähiges  Land,  welches  sich  der
großen  moralischen  Eroberung  des  Weltpostvereins  entziehen  könnte.
"Staunend  und  bewundernd  sehen  wir  das  mächtige  Getriebe  des  Weltpostverkehrs, ­
  die  mit  jedem  Jahre  wachsenden  Milliarden  der  beförderten  Briefe,  Postkarten, ­
  Zeitungsnummern,  die  wachsenden  Millionen  von  Wertbriefen,  Postanweisungen, ­
  Postauftragsbriefen,  Nachnahmesendungen,  Wertüberweisungen,  die  rasch
zunehmenden  Millionenzahlen  von  Paketsendungen  mit  und  ohne  Wertangabe.  Die
Progression  der  Ziffern  der  den  Postanstalten  übergebenen  Sendungen  von  Jahr
zu  Jahr  im  Weltpostvereinsgebiete  ist  eine  der  merkwürdigsten  Erscheinungen  im
abgelaufenen  Iahrzehend  und  führt  den  evidenten  Beweis,  wie  fruchtbar  und
folgenreich,  sowohl  in  wirtschaftlicher  als  in  moralischer  Beziehung,  sich  der  großartige ­
  Plan  gestaltet  und  erwiesen  hat,  dessen  Ausführung  wir  vor  allem  Ew.
Exzellenz  Voraussicht,  Beharrlichkeit  und  organisatorischem  Talent  verdanken.
Ew.  Exzellenz  unablässiges  Bemühen,  die  Einrichtungen  im  Postwesen  möglichst
vollkommen,  die  Dienste  der  Post  so  wohlfeil  als  möglich  zu  machen,  gereicht  zu
einem  nicht  zu  ermessenden  Segen  für  alle  wechselseitigen  Beziehungen  der  zivilisierten ­
  Völker,  für  die  Annäherung  und  Verständigung  der  Gedanken  und  Gesinnungen, ­
  für  den  gegenseitigen  Austausch  der  Bedürfnisse,  für  die  Hebung  der
intellektuellen  und  moralischen  Bildung,  für  die  Umwandlung  feindlicher  in  freundliche
Stimmungen  der  Nationen.  Den  Menschen  der  Jetztzeit  ist  nicht  gegeben,  alle
segensreichen  Folgen  in  der  ferneren  Zukunft  zu  ermessen,  aber  die  Erfahrungen
weniger  Jahre  gestatten  uns  die  Folgerung,  daß  die  von  Ihnen  kühn  betretene
und  allen  Völkern  eröffnete  Bahn  an  Früchten  für  den  geistigen  und  materiellen
Verkehr  der  Menschheit  eine  reichgesegnete  sein  wird.
Entsprossen  der  in  Kämpfen  und  heißen  Schlachten  errungenen  Einheit  des
deutschen  Vaterlandes,  hat  die  von  ihnen  gepflegte  und  dann  mit  so  vielem  schönen
Erfolge  verwirklichte  Idee  des  Weltpostvereins  auch  das  deutsche  Volk  aus  engeren
Kreisen  der  Betrachtung,  Beurteilung  und  Wirksamkeit  hinausführen  helfen  auf
einen  umfassenderen  Standpunkt,  und  wenn  wir  jetzt  von  Jahr  zu  Jahr  unseren
Gewerbe-  und  Handelsstand  bemüht  sehen,  seinen  Blick  zu  schärfen  für  die  Gelegenheiten ­
  und  Bedürfnisse  des  näheren  und  ferneren  Auslandes,  so  ist  nicht  zu  zweifeln,

*)  Rach  einer  beglaubigten  Abschrift,  die  die  Herren  Altesten  der  Kaufmannschaft  von
Berlin  freundlichst  zur  Verfügung  gestellt  haben.  —  G.  M.
**)  Ende  1911  gehörten  dem  Weltpostvereine  52  Staaten  und  86  Kolonien  und  Schutzgebiete ­
  mit  einer  Gesamtbevölkerung  von  1272  664  522  Seelen  an.  (Freundliche  Mitteilung
des  Bureau  international  de  l’Union  postale  universelle  zu  Bern)  —  G.  M.
        <pb n="567" />
        1.  Die  volkswirtschaftliche  Bedeutung  der  Eisenbahnen.  539
daß  der  vom  Weltpostverein  angebahnte  und  so  vielfach  erleichterte  Verkehr  mächtig
auf  die  Erweiterung  der  Anschauungen  und  der  Unternehmungen  eingewirkt  hat.
Ew.  Exzellenz  wollen  uns  daher  gestatten,  im  Rückblick  auf  Ihre  Bemühungen
und  Erfolge  in  den  verflossenen  zehn  Jahren,  Ihnen  den  Dank  und  den  aufrichtigsten
Glückwunsch  des  hiesigen  Handels-  und  Gewerbestandes  für  das  darzubringen,  was
auch  Berlins  Handel  und  Industrie  Ihren  Anregungen  und  Ihren  unablässigen
Anstrengungen  zur  Vervollkommnung  des  Weltpostvereins  verdanken.
Möge  das  großartigste  internationale  Werk  des  verflossenen  Iahrzehends  sich
noch  lange  der  fördernden  Hand  seines  ersten  Begründers  und  unermüdlichen  Pflegers
erfreuen."

III.  Eisenbahnen.

1.  Die  volkswirtschaftliche  Bedeutung  der  Eisenbahnen.
Von  F  r  i  e  d  r  i  ch  L  i  st.
List,  Brief  an  Joseph  v.  Baader.  1829.  In:  Friedrich  Lifts  gesammelte  Schriften,
herausgegeben  von  Häuffer.  1.  Teil.  Stuttgart  und  Tübingen,  I.  G.  Cotta,  1850.  S.  167—169.
Wer  möchte  zwischen  Kanälen  und  Eisenbahnen  noch  eine  Vergleichung  anstellen? ­
  Jetzt  kann  nur  noch  die  Frage  aufgeworfen  werden,  was  schneller,  sicherer
und  dem  Handel  überhaupt  ersprießlicher  sei,  Seetransport  oder  Landtransport;
und  diese  Frage  wird  zugunsten  des  letztem  entschieden  werden  müssen.*)
Anschaffungs-  und  Unterhaltungskosten  des  Schiffes,  Unterhalt  und  Löhnung
der  Mannschaft  und  Geldbetrag  der  Seegefahr  übersteigen  weit  die  Zölle  und
Frachtkosten  auf  der  Eisenbahn;  ein  Schiff  legt  im  Durchschnitt  in  24  Stunden
50—70  englische  Meilen  zurück,  ein  Eisenbahnwagen  vermittelst  Ablösung  das
Doppelte  und  Dreifache.  Das  Schiff  ist  ein  Spiel  von  Wind  und  Wellen,  der
Eisenbahnwagen  kann  die  Minute  seiner  Ankunft  voraus  bestimmen.  Schiffe
werden  oft  lange  hingehalten,  bis  ihre  Ladung  vollständig  ist,  ein  Eisenbahntransport
kann  mit  der  geringsten  Ladung  abgehen;  Schiffe  können  unterwegs  keinen  Teil
der  Ladung  abgeben  und  wieder  ergänzen,  der  Eisenbahnwagen  kann  dies  längs
der  ganzen  Strecke,  die  er  zurücklegt.  Die  vollständige  Eisenbahn  wird  es  dem
Kaufmann  auf  dem  festen  Lande  möglich  machen,  seine  Waren  mit  derselben  Präzision ­
  und  Schnelligkeit  zu  beziehen  und  zu  versenden,  womit  er  jetzt  seinen  Briefverkehr
  treibt.
Welcher  herrliche  Sieg  des  menschlichen  Geistes  über  die  Materie!  Welches
unübersehbare  Feld  ist  dadurch  hellsehenden,  kräftigen  und  wohlwollenden  Re-*)
  Vgl.  Kernsprüche  und  Kernstücke  aus  Friedrich  Lifts  Schriften  usw.
(oben  S.  18*)  S.  34  und  S.  35:  „Der  wohlfeile,  schnelle,  sichere  und  regelmäßige  Transport
von  Personen  und  Gütern  ist  einer  der  mächtigsten  Hebel  des  Nationalwohlstandes  und  der
Zivilisation  nach  allen  ihren  Verzweigungen."  —  „Ein  Land  ohne  Kommunikationen  ist  ein
Haus  ohne  Treppen,  ohne  Türen  und  Gänge."  —  „Was  die  Dampfschiffahrt  für  den  Seeund
  Flußverkehr,  ist  die  Eisenbahn-Dampfwagenfahrt  für  den  Landverkehr,  ein  Herkules  in
der  Wiege,  der  die  Völker  erlösen  wird  von  der  Plage  des  Krieges,  der  Teuerung  und
Hungersnot,  des  Nationalhasses  und  der  Arbeitslosigkeit,  der  Unwissenheit  und  des  Schlendrians,
der  ihre  Felder  befruchten,  ihre  Werkstätten  und  Schachte  beleben  und  auch  den  Niedrigsten
unter  ihnen  Kraft  verleihen  wird,  sich  durch  den  Besuch  fremder  Länder  zu  bilden,  in  entfernten ­
  Gegenden  Arbeit  und  an  fernen  Heilquellen  und  Seegestaden  Wiederherstellung  ihrer
Gesundheit  zu  suchen."  sAus  dem  Jahre  1837.1  —  G.  M.
        <pb n="568" />
        540

Fünfter  Teil.  Verkehr.  III.  Eisenbahnen.

gierern  der  Völker  eröffnet,  tote  Kräfte  der  Natur  zum  Leben  zu  rufen  und
Wohlfahrt  und  Leben,  Geistesentwicklung  und  Tätigkeit  um  sich  her  zu  verbreiten!
New  Jork  brennt  die  Steinkohlen  von  New  Castle;  die  ältesten  Häuser  von
Albany  sind  mit  holländischen  Backsteinen  erbaut;  der  Philadelphia  läßt  sich  zuweilen
die  im  niedersächsischen  Sande  gewachsene  Kartoffel  wohl  schmecken;  in  Savannah
erheben  sich  Gebäude  und  Denkmäler  von  Steinen,  die  an  der  nördlichen  Grenze  von
Neu-England  gebrochen  worden  sind,  der  Müller  in  Pennsylvanien  mahlt  mit
Steinen,  die  über  3000  Meilen  weit  herkommen;  in  England  ißt  man  Äpfel  aus  der
Jersey,  und  während  ich  dieses  schreibe,  lösche  ich  den  Durst  mit  italienischen  Limonen,
die  mich  wahrscheinlich  nicht  so  hoch  kommen  als  Sie  die  Ihrigen,  obschon  Sie  dem
Platz,  wo  sie  gewachsen,  ungefähr  3000  Meilen  näher  sind  als  ich.  Auch  trinke  ich
wohlfeileren  Bordeaux  als  Sie.
Nun  bedenke  man,  wie  unermeßlich  die  Produktionskräfte  von  ganz  Deutschland
gesteigert  würden,  wenn  eine  der  Seefracht  an  Wohlfeilheit  und  Schnelligkeit  gleichkommende ­
  Landfracht  stattfände.  Alle  mittel-  und  norddeutsche  Länder  würden  sich
an  einen  regelmäßigen  Genuß  der  ordinären  Rhein-  und  Frankenweine  gewöhnen;
es  würde  mehr  Wein  in  der  Traube  dahin  geführt  als  jetzt  im  Faß  oder  in  der
Bouteille.  Essen  wir  doch  hier  Trauben  aus  Spanien  und  Portugal  zu  billigen
Preisen.  Regensburger  Bier  käme  in  Hamburg  nicht  teurer  zu  stehen  als  gegenwärtig ­
  in  Nürnberg.  Hamburg  und  Bremen  würden  bayerisches  Brot  essen,  die  Feinschmecker ­
  in  München  frische  Austern  und  Seekrebse.  Wie  würden  nur  allein  die
Fischereien  jener  Seeplätze  sich  heben,  wenn  aller  Tran,  alle  gesalzenen  und  getrockneten ­
  Fische,  die  jetzt  von  Holland  den  Rhein  herauf  kommen,  von  dort  bezogen
würden.  Vermittelst  Eisenbahnen  könnte  die  lothringische  und  rheinpreußische  Steinkohle ­
  und  das  Holz  aus  den  Gebirgen  so  wohlfeil  ins  Rheintal  geschafft  werden,  daß
man  nicht  mehr  nötig  hätte,  einen  bedeutenden  Teil  des  besten  Bodens  zur  Holzpflanzung ­
  zu  verwenden.  Der  Harz,  das  Fichtelgebirge,  das  Erz-  und  Riesengebirge
würden  ihre  Erzeugnisse  nach  allen  Gegenden  aufs  wohlfeilste  versenden  und  die  Getränke ­
  und  Getreidefrüchte  der  fruchtbaren  Gegenden  entgegennehmen.
Bei  einer  Fracht,  die  gestatten  würde,  Quadersteine  hundert  Stunden  weit  zu
verführen,  könnte  dem  entferntesten  Dorf  in  Bayern  der  Donautorf  zu  den  wohlfeilsten ­
  Preisen  zugeführt  werden.  Aus  den  entferntesten  Waldungen  könnte  eine
Klafter  Holz  nach  den  großen  Städten  für  2—3  fl.  gebracht  werden.  Man  vergleiche
nur  die  Holzpreise  längs  des  Alains.  Im  Obermainkreis,  wo  das  Holz  am  wohlfeilsten ­
  ist,  werden  die  Preise  nicht  über  3  fl.  stehen,  bei  Würzburg  wohl  nicht  unter
15  fl.  Das  beliebte  Holzflößen  vernichtet  auch  dort  die  Hälfte  der  Brennkraft  unbedenklich, ­
  nachdem  die  Staatssorgfalt  den  lieben  wilden  Wald  (wie  Rotteck  dieses  undankbare ­
  Staatspflegekind  nennt)  fünfzig  lange  Jahre  hindurch  gehegt,  gepflegt  und
so  wohlbedachtsam  als  kunstgerecht  niedergeschlagen  hat.

2.  Staats-  oder  Privatbahnsystem?
Von  Emil  S  a  x.
Sax,  Transport-  und  Kommunikationswesen.  In:  Handbuch  der  politischen  Ökonomie.
Herausgegeben  von  v.  Schönberg.  4.  Aufl.  1  Bd.  Tübingen,  H.  Laupp,  1896  S.  619—623.
Die  Gründe,  die  für  und  gegen  das  Staats-  oder  Privatbahnsystem  angeführt
werden  können,  betreffen  die  folgenden  Punkte:
1.  Die  Bildung  des  Bahnnetzes  und  Wahl  der  einzelnen
Linien.  Die  Privatbahnen  leisten  in  dieser  Beziehung  nach  Ansicht  ihrer  Gegner
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        2.  Staats-  ober  Privatbahnsystem?

541

durchaus  Unbefriedigendes.  Sie  wählen  in  der  Regel,  namentlich  im  Beginne  des
Eisenbahnbaus,  nur  die  besten  oder  am  leichtesten  zu  bauenden  Linien  aus,  während
die  unrentablen  Linien  ungebaut  bleiben  oder  später  dem  Staate  zur  Last  fallen.
Dies  ergebe  auch  ein  zersplittertes  Netz,  mit  seinen  ungünstigen  Folgen  für  das  Land
wie  für  die  Verwaltung  der  Bahnen  selbst.  Der  Staatsbahnbau  verbürge  demgegenüber ­
  eine  vollständige  und  systematische  Netzesbildung,  zumal  die  Überschüsse  der
guten,  ertragreichen  Linien  die  Ausfälle  der  minder  rentablen  oder  Defizitlinien,
wenn  in  der  Hand  des  Staats  vereint,  decken.
Dieser  Einwand  gegen  Privatbahnen  trifft  ersichtlich  nur  bei  einem  mangelhaften
Konzessionswesen  zu,  wenn  planmäßige  Konzessionierung  und  die  angemessene  Kombination ­
  der  Haupt-  und  Nebenlinien  in  je  ein  einheitliches  konzessioniertes  Netz  versäumt ­
  wird.  Übrigens  hat  der  Staat  auch  andere  Mittel,  die  Überschüsse  der  großen
Hauptlinien  dem  Bau  der  schwachen  Nebenlinien  beim  Privatbahnsystem  gleichfalls
zuzuwenden:  Ausbedingung  eines  Anteils  am  Reinerträge  oder  entsprechende  Spezialbesteuerung ­
  der  rentierenden  Hauptbahnen,  um  dadurch  die  Mittel  zur  Subventionierung ­
  der  Nebenbahnen  zu  erlangen.
Dem  Staatsbahnsystem  schreiben  andererseits  feine  Gegner  ebenfalls  feine  ungünstige ­
  Seite  in  bezug  auf  den  vorliegenden  Punkt  zu.  Da  bei  Feststellung  des
Netzes  seitens  der  Regierung  und  resp.  Volksvertretung  andere  Momente  mitentscheiden, ­
  z.  B.  Rücksicht  auf  die  Staatsfinanzen  oder  politische  Rücksichten,  wie
mechanisch-gleichmäßige  Bedachtnahme  auf  alle  Landesteile,  um  keine  Klage  wegen
Zurücksetzung  hervorzurufen,  oder  Erfüllung  von  Anforderungen  anläßlich  der
Wahlen  rc.,  so  entsteht  die  Gefahr,  das  Bahnnetz  entweder  zu  wenig  zu  entwickeln
oder  es  übermäßig  auszudehnen.  Obschon  für  beide  Fälle  Erfahrungen  vorliegen
(auch  in  Deutschland),  so  ist  doch  auch  hierin  kein  dem  Staatsbahnwesen  notwendig
anklebender  Mangel  zu  erblicken.  Eine  weise  Verwaltung  kann  denselben  vermeiden.
2.  Zeitliche  Entwicklung  des  Bahnnetzes.  Der  Privatbahnbau
hänge  weit  mehr  als  der  Staatsbahnbau  von  der  jeweiligen  Lage  des  Geldmarktes
ab  und  komme  in  größerem  Umfange  nur  periodisch  in  Spekulationszeiten  in  Gang,
wie  die  verschiedenen  Eisenbahnmanien  beweisen.  Daher  entwickle  sich  das  Privatnetz ­
  nur  sprungweise;  bald  stocke  der  Bau,  selbst  guter  Strecken,  bald  werden  durch
den  Einfluß  von  Privatinteressen  unwichtige  Routen  vorzeitig  gebaut,  bald  zeige  sich
eine  wahre  Bauwut  mit  der  für  die  Volkswirtschaft  so  schädlichen  Folge  der  plötzlichen
Deplazierung  großer  Kapitalien,  die  überdies  zum  Teile  schlecht  angelegt  würden.
Der  Staat  könne  den  Bau  viel  gleichmäßiger  im  Gang  halten.
Auch  diese  Fehler  lassen  sich  beim  Privatbahnsystem  verhindern:  durch  planmäßige, ­
  wohlgeleitete  Konzessionierung,  welche  je  nach  Umständen  anregt  oder  zurückhält ­
  und  sich  Privatinteressen  nicht  zugänglich  erweist.  Die  tatsächlichen  Vorkommnisse
der  Eisenbahngeschichte,  aus  welchen  obiger  Einwurf  abgeleitet  ist,  wirken  zudem  als
gute  Lehren  für  die  Zukunft,  und  die  unleugbare  größere  Abhängigkeit  der  Privatbahnen ­
  von  den  Wechselfällen  des  Geldmarkts  und  der  Spekulation  (die  auch  nur  im
allgemeinen  und  nicht  bezüglich  großer  wohlfundierter  Gesellschaften  gilt)  ist  kein
ausschlaggebender  Umstand;  nichts  hindert  übrigens  den  Staat,  den  Privatbahnen
eventuell  zeitweilig  durch  Intervention  mit  seinem  Kredite  zu  Hilfe  zu  kommen.
3.  Kapitalbeschaffung.  Bezüglich  dieser  wird  gegen  Privatbahnen
zweierlei  angeführt.  Einerseits,  daß  dieselbe  zu  unlautern  Börsenmanövern  und  zur
Nahrung  der  Agiotage  Gelegenheit  gebe,  deren  Quelle  man  durch  das  Staatsbahnsystem ­
  verstopfe.  Jedermann  wird  die  bezüglichen  Ausschreitungen,  die  im  Laufe  der
Eisenbahngeschichte  in  verschiedenen  Ländern  vorkamen,  verurteilen,  allein  es  dürfte
schwer  sein,  dem  Staate  die  Fähigkeit  abzusprechen,  auch  anderweittge  Vorbeugungsmaßregeln ­
  (entsprechendes  Aktiengesetz,  Staatsaufsicht)  zu  treffen,  welche  wenigstens
        <pb n="570" />
        542

Fünfter  Teil.  Verkehr.  III.  Eisenbahnen.

bis  zu  einem  in  menschlichen  Dingen  unvermeidbaren  Vollkommenheitsfehler  wirksam
werden.  Daß  die  Titres  der  bestehenden  Privatbahnen  der  Spekulation  ein  Material
bieten,  wird  nur  derjenige  als  Argument  betrachten,  welcher  die  Spekulation  prinzipiell ­
  verwirft:  es  berühren  übrigens  die  Kursschwankungen  der  bei  einem  guten
Konzessionssysteme  wohlfundierten  Eisenbahnpapiere  den  ernsten  Kapitalisten  wenig,
und  dieselben  sind  im  Entgegenhalte  zu  den  so  zahlreichen  Konjunkturen,  welche
Staatspapiere  betreffen,  im  großen  Durchschnitte  —  sehr  wenig  Staaten  ausgenommen
—  kaum  als  wesentlich  belangreicher  zu  erweisen.
Andererseits  glaubt  man  zuweilen  die  Kapitalbeschaffung  von  seiten  des  Staats
als  eine  günstigere  bezeichnen  zu  können.  Dies  trifft  jedoch  allgemein  nicht  zu,  vielmehr ­
  ist  hier  alles  relativ.  Gegenüber  einem  Staate  mit  zerrütteten  Finanzen  kann
die  Verzinsung  von  Prioritätsobligationen  und  Aktien  aus  den  eigenen  Erträgen  der
Bahnen  größere  Sicherheit  bieten,  und  Privatbahnen,  von  welchen  das  feststeht  oder
angenommen  wird,  werden  da  folglich  zu  einem  niedrigeren  Zinsfüße  Kapitalien  beschaffen ­
  als  dem  gleichzeitigen  des  Staatskredits.  Bei  Staaten  von  ausgezeichneten
Finanzverhältnissen  wird  das  Umgekehrte  der  Fall  sein;  hier  werden  Staatspapiere,
wenigstens  in  der  Regel,  einen  besseren  Kurs  erzielen  als  gleichverzinsliche  Bahneffekten ­
  von  augenblicklich  gleicher  Sicherheit.  Auch  bietet  die  Staatsgarantie  von
Privatbahnen,  indem  sie  das  Risiko  bei  denselben  äußersten  Falles  jenem  des  Kredits
an  den  garantierenden  Staat  gleichstellt,  das  Mittel,  den  Kurs  der  Eisenbahneffekten
mindestens  auf  das  gleiche  Niveau  mit  dem  der  Staatspapiere  zu  stellen.  So  liegt
zuletzt  eine  guucstio  facti  vor,  welche  bei  Zerrüttung  der  Staatsfinanzen  wegen  erheblich ­
  günstigerer  Kapitalbeschaffung  durch  Privatgesellschaften  sogar  zur  Wahl  des
Privatbahnwesens  zwingen  kann.
4.  Kosten  und  Beschaffenheit  der  Anlageund  der  Betriebsleistungen. ­
  Für  die  Jugendzeit  des  Eisenbahnwesens  wird  in  dem  Punkte  den
Privatbahnen  zufolge  des  ganzen  Charakters  privater  Unternehmungstätigkeit  im
Gegensatze  zu  schwerer  beweglichen,  bureaukratischen  staatlichen  Administrationen  wohl
eine  gewisse  Überlegenheit  nicht  abzusprechen  sein;  ein  Moment,  das  gegenwärtig  bei
der  vorgeschrittenen  Ausbildung  der  Bau-  und  Betriebstechnik,  der  allgemeinen  Vertrautheit ­
  mit  der  Natur  des  Eisenbahnwesens  und  den  eingetretenen  Reformen  in  der
Staatsverwaltung  natürlich  nicht  mehr  von  entscheidender  Bedeutung  ist.
Die  zuweilen  gehörte  Ansicht,  daß  Privatbahnen  (um  des  schnöden  Gewinns
wegen)  unsolider  bauen  und  betreiben,  also  namentlich  an  Sicherheit  den  Staatsbahnen ­
  nachstehen,  setzt  mangelhafte  polizeiliche  Regelung  und  mangelnde  Pflichterfüllung ­
  der  Aufsichtsorgane  voraus,  hat  folglich  nichts  mit  dem  Systeme  an  sich  zu
tun.  Dasselbe  gilt  von  unlauterer  Erhöhung  der  A  n  l  a  g  e  k  o  st  e  n  durch  ungebührliche ­
  Zwischengewinne  bei  einzelnen  Privatbahnen.
Weitverbreitet  ist  die  Meinung,  daß  insbesondere  die  Kostendes  Betriebs
sich  bei  Staatsbahnen  wegen  der  einheitlichen  Verwaltung  großer  geschlossener  Netze
niedriger  stellen  als  bei  den  zahlreichen  kleineren  Privatbahnen.  Dies  trifft  wieder
nur  bei  uneinsichtig  gehandhabtem  Konzessionswesen,  bei  Zersplitterung  des  Netzes  in
eine  Menge  von  Privatverwaltungen,  zu.  Wenn  man  geglaubt  hat,  die  diversen  Abmachungen ­
  über  direkte  Verkehre,  wechselseitige  Benützung  von  Betriebsmitteln  rc.,
Konferenzen  über  Fahrpläne  und  Verbände,  Abrechnungen  gemeinsamer  Einnahmen,
Ersätze  u.  dgl.  erhöhen  die  Kosten  des  Privatbahnbetriebs  in  beträchtlichem  Maße,  so
ist  das  übertrieben,  denn  es  müssen  nahezu  die  nämlichen  Arbeiten  bei  einer  Mehrheit
von  Staatsbahndirektionen  (wenngleich  äußerlich  weniger  sichtbar)  Platz  greifen,  wenn
genaue  Rechnung  geführt  werden  soll.
Die  Organisation  der  Staatsbahnverwaltung,  insbesondere  in  einem  großen
Staate,  kann  auch  unökonomisch  und  sachlich  mangelhaft  sein.
        <pb n="571" />
        2.  Staats-  oder  Privatbahnsystem?

543

Hinsichtlich  des  Maßes  und  der  Qualität  der  Transportlei  st  ungen
neigen  im  ganzen  Privatbahnen  zu  größerer  Sparsamkeit,  Staatsbahnen  zu  größerer
Willfährigkeit  gegenüber  Wünschen  des  Publikums.  Von  Ausartungen  in  beiden
Richtungen  abgesehen,  —  da  sich  solche  verhindern  lassen  —  ist  es  Ansichtssache,
welchem  Momente  man  mehr  Gewicht  beimißt.  Schließlich  rühmt  man  bezüglich  der
Betriebseinrichtungen  dem  Staatsbahnsystem  die  Einheitlichkeit  und  Gleichmäßigkeit
und  sagt  dem  Privatbahnwesen  Buntscheckigkeit  nach.  Es  frägt  sich  nur,  ob  die  Gefahr ­
  unökonomischer  Schablonisierung  oder  übertriebener  Individualisierung  das  Bedenklichere ­
  ist.
5.  Tariswesen.  Was  soeben  von  dem  Betriebe  bemerkt  wurde,  findet
speziell  betreffs  der  Transportpreise  Anwendung.  Was  in  dieser  Hinsicht-  falsche
Linienkonkurrenz  und  verkehrte  Netzesbildung  (Zersplitterung)  tatsächlich  an  schädlichen ­
  Folgen  mit  sich  gebracht  haben,  ist  nicht  gegen  das  Privatbahnwesen  in  richtiger
Gestaltung  zu  verwerten.  Die  sicherlich  stets  vorhandene  größere  Kompliziertheit  der
Tarife  unter  dem  Privatbahnsystem  wird  in  ihrer  Bedeutung  für  die  Geschäftswelt
häufig  sehr  übertrieben:  Unifikation  und  Stabilität  des  Tarifwesens  unter  Staatsbahnverwaltung ­
  kann  nach  der  entgegengesetzten  Richtung  ebenso  antiökonomisch
werden,  wenn  sie  einförmige  Schablone  und  Durchschnittsbehandlung  an  Stelle  ersprießlicher ­
  Anpassung  der  Tarifsätze  an  die  Erfordernisse  des  einzelnen  Falles  und
des  lokalen  Wirtschaftslebens  setzt.
Die  Forderung,  es  dürfe  nicht  der  Willkür  von  Privatgesellschaften  anheimgegeben ­
  sein,  welche  Frachtpreise  festgesetzt  werden,  ist  gewiß  begründet,  aber  es  bedarf ­
  zur  Erfüllung  derselben  nicht  unbedingt  der  Eigenverwaltung  des  Staats;  auch
bei  delegierter  Verwaltung  läßt  sich  den  Unternehmern  diejenige  Beschränkung  in  der
Tarifbestimmung  auferlegen,  also  diejenige  Jngerenz  der  Staatsregierung  auf  letztere
statuieren,  welche  die  volkswirtschaftlichen  Gesamtinteressen  erheischen.  Es  ist  somit,
was  die  Höhe  der  Tarife  betrifft,  bei  richtig  gehandhabter  Verwaltung  von  Befolgung
des  „rein  gewerblichen  Standpunkts"  auch  seitens  der  Privatbahnen  keine  Rede.
Richtig  ist,  daß  beim  Staatsbahnsystem  der  Regierung  eine  beliebige  Regelung  des
Tarifwesens  freisteht.  Sie  erlangt  dadurch  ein  überaus  machtvolles  Mittel,  die  wirtschaftlichen ­
  Verhältnisse  des  Landes  zu  beeinflussen,  und  es  ist  erklärlich,  daß  sich
Strömungen  geltend  machen  können,  welche  aus  diesem  Gesichtspunkte  das  Staatsbahnsystem ­
  namentlich  als  Instrument  der  Handelspolitik  fordern.  Ist  ein  im  Weltverkehr ­
  belangreicher  Staat  einmal  in  dieser  Richtung  (mit  künstlicher  Hemmung  des
Imports  und  Förderung  des  Exports)  vorgegangen,  dann  mag  es  für  andere  Staaten
unvermeidlich  erscheinen,  den  Kampf  mit  der  gleichen  Waffe  aufzunehmen.  Ob  diese
Seite  im  Endergebnisse,  die  weltwirtschaftliche  Entwicklung  ins  Auge  gefaßt,  als  ein
Vorzug  des  Staatsbahnwesens  gerühmt  zu  werden  verdient,  darüber  sind  die  Ansichten ­
  wohl  mit  Recht  sehr  geteilt,  aber  für  konkrete  Zeitläufte  kann  der  Umstand
für  die  Wahl  des  Eisenbahnsystems  —  ähnlich  wie  die  Wahl  der  Schutzzollsystems
—  tatsächlich  der  ausschlaggebende  werden.
Die  Befürchtung  liegt  schließlich  beim  Staatsbahnsystem  nahe,  daß  bei  finanzieller
Bedrängnis  in  Erhöhung  der  Tarifsätze  eine  Einnahme  für  den  Staatsschatz  gesucht ­
  werden  könnte.  Dem  läßt  sich  indes  wohl  einigermaßen  durch  gesetzliche
Kautelen  vorbeugen.  Eher  scheint  die  Gefahr  vorhanden,  daß  mit  der  Herabsetzung
der  Tarife  unter  dem  Drucke  politischer  Einflüsse  (z.  B.  Agitationen  einflußreicher
Jnteressenkreise,  welchen  die  Regierung  oder  die  Deputierten  nachgeben  müssen,
Popularitätsgründe)  hie  und  da  zu  weit  gegangen  werde.  Lxewplo.  sunt:  ockiosn.
6.  Die  politische  (inkl.  sozialpolitische)  Seite  der  Frage.
Der  Zusammenhang  der  Wirtschaft  mit  den  übrigen  Seiten  des  sozialen  Lebens
kann  schließlich  diesem  außerwirtschaftlichen  Momente  einen  Anteil,  mitunter  viel ­
        <pb n="572" />
        544

Fünfter  Te  l.  Verkehr.  III.  Eisenbahnen.

leicht  sogar  den  h  e  r  v  o  r  r  a  g  e  n  d  st  e  n,  an  der  Entscheidung  verleihen.  So
kann  dieselbe  unter  den  konkreten  politischen  Umständen  in  dem  einen  Lande
für,  in  dem  anderen  gegen  Staatsbahnen  ausfallen,  weil  in  jenem  es  sich  um  entsprechende ­
  Stärkung  des  Einflusses  der  Regierung  handelt  oder  von  einer  solchen
Besorgnisse  nicht  gehegt  werden,  während  in  dem  andern  Lande  gerade  das  Entgegengesetzte ­
  eintritt.  Auch  politische  Schattenseiten  des  Konzessionswesens  sind  nicht
zu  verkennen.
Der  spezifisch  sozialpolitische  Standpunkt,  welcher  das  Nichtaufkommenlassen
großer  mächtiger  Erwerbsgesellschaften  (deren  Macht  übrigens  durch  die  staatliche
Regulierung  beschränkt  ist),  die  bewußte  „Einengung  des  Gebiets  privatwirtschaftlicher
Spekulation"  und  die  „Vermehrung  des  öffentlichen  gegenüber  dem  privaten
Eigentum"  anstrebt,  ist  erklärlicherweise  für  diejenigen,  welche  denselben  etwa
teilen,  gleichfalls  ein  in  die  Wagschale  fallendes  Motiv  für  das  Staatsbahnsystem.

3.  Verwaltung  und  Betrieb  der  Eisenbahnen.
Von  Alfred  von  der  Leyen.

von  der  Leyen,  Eisenbahnpolitik.  In:  Handwörterbuch  der  Staatswissenschasten.
Herausgegeben  von  Conrad,  Elster,  Lexis,  Loening.  3.  Aufl.  3.  Bd.  Jena,  Gustav  Fischer,
1909.  &amp;lt;5.  861—862.
Die  Verwaltung  und  der  Betrieb  der  Eisenbahnen  erfolgt  unter  dem  Staatsbahnsystem ­
  durch  staatliche  Behörden,  Staatsbeamte  und  Arbeiter,  bei  den  Privatbahnen ­
  durch  die  Organe  der  Gesellschaft.  Die  Beamten  müssen  zur  Wahrnehmung
ihrer  Geschäfte  befähigt  sein.  Auch  die  Privatbahnen  dürfen  nur  solche  Betriebsbeamte ­
  anstellen,  die  ihre  Befähigung  nachgewiesen  haben,  und  so  weit  ist  ihre
Anstellung  von  der  Genehmigung  der  Regierung  abhängig  zu  machen.  Bei  Einführung ­
  des  Staatsbahnsystems  hat  man  es  vielfach  für  bedenklich  erachtet,  daß
die  Zahl  der  Staatsbeamten  vermehrt  und  der  politische  Einfluß  der  Regierung
zu  sehr  verstärkt  werde.  Wenn  dies  in  der  Tat  ein  Bedenken  gegen  das  Staatsbahnsystem ­
  wäre,  so  erscheint  es  noch  viel  bedenklicher,  daß  die  großen  Privatbahnen ­
  durch  ihr  Beamtenpersonal  gegen  den  Staat  wirken  können;  denn  die
meist  nur  auf  Zeit  angestellten  Privatbahnbeamten  sind  viel  abhängiger  als  die
lebenslänglich  auf  Grund  gesetzlicher  Vorschriften  angestellten  Staatsbeamten.
Die  Verwaltung  ist  so  zu  führen,  daß  allen  berechtigten  Bedürfnissen  des
Personen-  und  Güterverkehrs  Genüge  geleistet  wird.  Hiernach  ist  der  Zugverkehr
einzurichten,  sind  die  Fahrpläne  auszustellen,  die  Preise  im  Personen-  und  Güterverkehr ­
  zu  bemessen.  Um  dieser  Aufgabe  zu  genügen,  wird  die  Eisenbahn  mit  dem
öffentlichen  Leben,  mit  Handel  und  Verkehr  tunlichst  Fühlung  halten  müssen,  die
Äußerungen  der  Presse  zu  beachten,  Beschwerden  schnell  und  sorgfältig  zu  prüfen
haben.
Ein  besonders  wichtiger  Zweig  der  Eisenbahnverwaltung  sind  die  Tarife
für  Personen-  und  Güterbeförderung.  Die  Hauptgrundsätze  der
Eisenbahntarifpolitik  gehen  dahin,  daß  den  Eisenbahnen  völlige  Freiheit
bei  Bemessung  der  Beförderungspreise  nicht  gegeben  werden  darf.  Dies  würde
grobe  Mißbräuche  zur  Folge  haben,  insbesondere  der  persönlichen  Begünstigung
des  einen  auf  Kosten  und  zum  Schaden  des  andern  Vorschub  leisten.  Der  oberste
Grundsatz  der  Tarifpolitik  wird  also  sein  müssen,  die  Öffentlichkeit  und  die
gleichmäßige  Geltung  der  Tarife  für  jedermann  sicherzustellen,  einerlei,
welches  Eisenbahnsystem  das  herrschende  ist;  ferner  eine  möglichste  Einfachheit,
        <pb n="573" />
        3.  Verwaltung  und  Betrieb  der  Eisenbahnen.

545

Übersichtlichkeit  und  Stetigkeit  der  Tarife  zu  erstreben.  Unter  dem  Staatsbahnsystem ­
  ist  die  Feststellung  der  Tarife  Sache  der  Regierung,  die  sich  indessen  zweckmäßigerweise ­
  des  Beirats  wirtschaftlicher  Sachverständiger  bedienen  wird.  Auch
den  Privatbahnen  gegenüber  muß  sich  die  Regierung  das  Recht  vorbehalten,  die
Tarife  zu  genehmigen  und  die  Gewährung  von  geheimen  Tarifbegünstigungen  bei
Strafe  zu  untersagen.  Die  Hauptgrundsätze  des  Eisenbahntarifwesens  können  durch
Gesetz  festgestellt  werden,  während  es  sich  empfiehlt,  der  Verwaltung  bei  Feststellung
der  einzelnen  Preise,  der  Güterklassifikation,  der  Ausnahmetarife  usw.  tunlichste
Freiheit  zu  belassen  und  ihr  die  Möglichkeit  zu  gewähren,  den  Bedürfnissen  von
Handel  und  Verkehr  stets  zu  folgen.*)
Die  Eisenbahnfinanzpolitik  ist  eine  verschiedene  bei  Staatsbahnen
und  Privatbahnen.  Die  Staatsbahnen  find  gleich  den  übrigen  staatlichen  Erwerbsanstalten ­
  zu  behandeln,  d.  h.  die  Überschüsse  über  die  Ausgaben  fließen  dem  Staate
zu,  etwaige  Mindererträge  sind  aus  anderen  Staatsmitteln  zu  decken,  die  Einnahmen
und  Ausgaben  der  Eisenbahnverwaltung  sind  in  den  Staatshaushalt  aufzunehmen ­
  (Eisenbahnetat).  Die  Eisenbahnverwaltung  wird  dahin  zu  streben  haben,
daß  die  Einnahmen  der  Eisenbahnen  mindestens  hinreichen,  um  die  Betriebsausgaben
zu  decken  und  das  Anlagekapital  zu  verzinsen.  Es  wird  tunlichst  zu  vermeiden  fein,
daß  die  sonstigen  Staatseinnahmen  zur  Verzinsung  des  Anlagekapitals  der  Eisenbahnen ­
  oder  gar  zur  Deckung  der  Betriebsausgaben  mit  herangezogen  werden  müssen.
Ob  die  Verwendung  von  Überschüssen  über  die  Betriebsausgaben  und  Zinsen  des
Anlagekapitals  zu  allgemeinen  Staatszwecken  oder  zu  besonderen  Zwecken  der
Eisenbahn  (Tilgung  der  Eisenbahnkapitalschuld,  Bau  neuer  Eisenbahnen,  Bildung
besonderer  Reservefonds  u.  dgl.)  oder  teils  zu  dem  einen,  teils  zu  dem  anderen
Zwecke  zu  erfolgen  hat,  hängt  wesentlich  von  der  allgemeinen  Finanzlage  des  Staates
ab.  Jedenfalls  empfiehlt  sich,  daß  ein  erheblicher  Teil  dieser  Überschüsse  ausschließlich
den  Zwecken  der  Eisenbahn  dient.  Werden  die  Überschüsse  guter  Jahre  zurückgelegt,
so  können  sie  zur  Ausgleichung  von  Mindererträgen  schlechter  Jahre  verwendet
werden,  was  u.  a.  auch  die  nützliche  Folge  hat,  daß  die  Schwankungen  in  den  Einnahmen ­
  und  Ausgaben  der  Eisenbahnen  sich  in  dem  Staatshaushalt  weniger  fühlbar
machen.  Eine  gesetzliche  Regelung  dieser  Frage  ist  versucht  in  dem  Gesetze  vom
4.  Mai  1843  für  die  Verwaltung  der  Eisenbahnen  im  Königreich  Hannover,  dem
Badischen  Gesetze  vom  10.  September  1842  betreffend  eine  Eisenbahnschuldentilgungskasse, ­
  dem  Preußischen  Gesetze  vom  27.  März  1882  betr.  die  Verwendung  der  Iahresüberschüsie
  der  Verwaltung  der  Eisenbahnangelegenheiten,  ergänzt  durch  Gesetz  vom
3.  Mai  1903  betr.  Bildung  eines  Ausgleichsfonds  für  die  Eisenbahnverwaltung,  im
§  8  des  Schweizerischen  Gesetzes  vom  15.  Oktober  1897  betr.  den  Erwerb  der  Eisenbahnen ­
  usw.  und  dem  Württembergischen  Gesetze  vom  29.  Juli  1899  betr.  die  Einrichtung ­
  eines  Reservefonds  der  Staatseisenbahnen.  In  den  übrigen  Ländern,  in
denen  Staatsbahnen  bestehen,  wird  von  Fall  zu  Fall  im  Staatshaushalt  über  die
Überschüsse  der  Eisenbahnen  Bestimmung  getroffen.
Die  Finanzverwaltung  der  Privatbahnen  ist  vom  Staate  zu  beaufsichtigen.  Soweit ­
  der  Staat  die  Privatbahnen  unterstützt  hat,  ist  es  seine  Aufgabe,  dafür  zu  sorgen,
daß  seine  Beihilfen  verzinst,  getilgt  und  zurückgezahlt  werden.  Zu  diesem  Zweck  sind
die  Eisenbahnen  zu  verpflichten,  dem  Staate  Rechnung  abzulegen,  Voranschläge  über
Einnahmen  und  Ausgaben  zu  unterbreiten  und  auf  Verlangen  abzuändern.  Der
Staat  wird  unter  Umständen,  um  sich  seine  Rechte  zu  sichern,  selbst  die  Verwaltung

*)  über  Eisenbahntarifwesen  vgl.  aus  der  neueren  Zeit  z.  B.  Latz,  Verkehrsentwickelung
  in  Deutschland  1800—1900  (fortgeführt  bis  zur  Gegenwart.)  Sechs  volkstümliche ­
  Vorträge.  3.  Aufl.  Leipzig,  B.  G.  Teubner,  1910.  S.  47—87.  —  @.  M.
Mollat  Volkswirtschaftliches  Quellenbuch.  4.  Aufl.  35
        <pb n="574" />
        546

Fünfter  Teil.  Verkehr.  III.  Eisenbahnen.

der  Bahnen  zu  übernehmen  haben.  Die  großen  Kapitalien,  die  in  Eisenbahnen  angelegt ­
  sind,  und  die  wichtige  Stellung  der  Eisenbahnen  im  öffentlichen  Leben  machen
es  ferner  nötig,  daß  sie  durch  Gesetz  oder  durch  Konzession  gezwungen  werden  zur
Rücklage  von  Reserve-  und  Erneuerungsfonds,  und  daß  auch  bei  der  Bemessung  der
Dividende  dem  Staate  eine  Mitwirkung  zusteht.  In  den  Eisenbahnkonzessionen  vieler
Staaten  findet  sich  die  Bestimmung,  daß,  wenn  die  Dividende  einen  gewissen  Prozentsatz ­
  des  Anlagekapitals  (meist  10  %)  überschreitet,  die  Eisenbahnen  zur  Herabsetzung
ihrer  Tarife  verpflichtet  sind.  Der  Zweck  dieser  Bestimmung,  die  übrigens,  soviel
bekannt,  niemals  praktisch  geworden  ist,  geht  dahin,  den  Verkehr  gegen  eine  ungemessene ­
  Ausbeutung  durch  die  Eisenbahnen  sicherzustellen.  Die  Eisenbahnen  aller
Länder  haben  bisher  stets  Mittel  und  Wege  zur  Umgehung  dieser  Bestimmung  gefunden, ­
  die  denn  auch  nicht  mehr  in  die  Konzessionen  aufgenommen  zu  werden  pflegt.

4.  Der  16.  September  1830.
Von  Max  Maria  v.  Weber.
v.  Weber,  jDer  16.  September  1830.  Festredej*)  In:  Zur  Erinnerung  an  die  fünfzigjährige ­
  Gedenkfeier  der  ersten  Lokomotiv-Wettfahrten  bei  Rainhill  im  Verein  für  Eisenbahnkunde ­
  zu  Berlin  am  7.  Oktober  1879.  Berlin,  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  1879-  S.  5—6,
S-  11,  S.  13—14,  S.  17,  S.  18,  S-  16—17  und  S.  22—23.
Das  Endziel  aller  Zivilisation  ist  die  Entlastung  der  geistigen  Schaffenskraft  des
Menschen  von  den  Behinderungen  durch  seine  Körperlichkeit.
Die  große  Erfindung,  deren  50.  Geburtsfest  wir  heute  feiern,  ist  eines  der
mächtigsten  Werkzeuge  zur  Erreichung  dieses  letzten  Ziels.  Kaum  heute  noch  aus  ihren
Jugendjahren  in  die  Zeit  der  Manneskraft  hinübergetreten,  hat  sie  schon  eine  fast
völlige  Umgestaltung  der  Physiognomie  der  zivilisierten  Welt  vollzogen,  indem  sie
den  trennenden  Raum,  das  Haupthemmnis  des  Zusammenwirkens  der  Kräfte  der
Menschheit,  in  vorher  ungeahnter  Weise  zusammenschmelzen  ließ.
Sie  hat  vor  allen  andern,  selbst  noch  wichtigeren,  den  Glanz  der  ersten  Erscheinung, ­
  den  dramatischen  Effekt  ihres  Auftretens  voraus.
Die  vielleicht  bedeutsamste  Erfindung  von  allen,  die  der  Magnetnadel,  des  Pfadfinders ­
  durch  die  Welt  über  und  unter  der  Erde,  ist  in  undurchdringliches  Dunkel  gehüllt; ­
  aus  den  Händen  armer,  deutscher  Handwerker  ging  langsam  und  unscheinbar
die  Buchdruckerkunst  hervor;  in  stillen  Gelehrtenzimmern,  in  für  das  Auge  der
großen  Menge  verschlossenen  Laboratorien  und  Werkstätten  entwickelte  sich,  von
Volta  und  G  a  l  v  a  n  i  an  bis  Morse  und  S  i  e  m  e  ns  die  Telegraphie;  im  Gefängnisse ­
  Böttchers  entstand  die  moderne  Keramik;  von  den  Erfindungen  Arkwrights
  und  Hargreaves  erfuhr  die  Welt  erst  durch  ihre  Produkte,  und
selbst  die  Dampfmaschine  hatte,  während  eines  halben  Jahrhunderts,  für  Wohlfahrt
und  Reichtum  Englands  gearbeitet,  ehe  der  Ruhm  James  Watts  die  Aufmerksamkeit ­
  der  Menge  auf  sie  hinlenkte.
*)  v.  Webers  Festrede  ist  nach  seinem  Tode  in  wesentlich  erweiterter  und  z.  T.  veränderter ­
  Gestalt  unter  dem  Titel:  Die  „Eiserne  Weihnacht"  wiederabgedruckt  worden  in:
Vom  rollenden  Flügelrade.  Skizzen  und  Bilder  von  Max  Maria  v.  Weber.
Mit  einer  biographischen  Einleitung  von  Max  Iähns.  Berlin,  A.  Hofmann  &amp;amp;  Comp.,  1882.
S.  99—149  und  Aus  der  Welt  der  Arbeit.  Gesammelte  Schriften  von  Max  Maria
v.  Weber.  Herausgegeben  von  Maria  o.  Wildenbruch  geb.  v.  Weber.  Berlin,  G.  Grote,  1907.
S.  331—379.  —  G.  M.
        <pb n="575" />
        4.  Der  16.  September  1830.

547

35*

Statt  dessen  trat  die  schnellfahrende  Lokomotive  und  die  durch  sie  bedingte  Gestalt ­
  der  modernen  Eisenbahn  in  das  Leben  wie  ein  junger  Fürst,  unter  Kanonendonner ­
  und  Glockengeläute  und  dem  jubelnden  Zurufe  einer  begeisterten  Menge,  in
der  jeder  ein  Stückchen  Vaterstolz  auf  die  glänzende  Erscheinung  im  Herzen  trug,  die
so  ganz  ausschließlich  das  Kind  seines  Vaterlandes  war.
Wie  keine  andere,  ihre  Zwillingsschwester,  die  feststehende  Dampfmaschine
Watts  ausgenommen,  ist  sie,  als  eine  neue  Minerva,  fertig  aus  einem  Haupte
auf  die  Erde  getreten,  von  Geburt  an  gerüstet  mit  allen  Attributen  ihrer  zukünftigen
Macht.
Dank  dem  Genie  des  Vertrauens,  mit  dem  der  reiche  Begründer  und  Leiter  der
Stockton-  und  Darlington-Bahn,  Joseph  Pease,  dem  armen  ungelehrten  Killingworth-Maschinenwärter,
  Georg  Stephenson,  die  Schöpfung  der  Bahn  in
allen  Teilen  überließ,  wurde  sie  die  Brutstätte  für  fast  sämtliche  Ideen  des  modernen
Eisenbahnwesens,  die  in  ihrer  mächtigen  Nachfolgerin,  der  Liverpool-  und  Manchester-Bahn,
  zur  vollen  Reife  gelangten.
Es  ist  bekannt,  welche  zahllosen,  zum  großen  Teil  absurden  Einwürfe  gegen
die  Adoptierung  des  Lokomotivbetriebes  auf  der  Liverpool-Manchester-Bahn  in  der
Publizistik  Englands  und  in  sehr  vielen  an  das  Parlament  gerichteten  Eingaben  erhoben ­
  wurden.  Die  Agitation  wurde  durch  die  in  ihrer  Existenz  zumeist  bedrohte,
reiche  und  mächtige  Bridgewater-Kanal-Gesellschaft  immer  aufs  neue  angefacht.
Sollten  doch  nicht  allein  Häuser  und  Ernten  und  Wälder  in  fortwährender  Feuersgefahr ­
  stehen,  sondern  es  wurde  behauptet,  durch  die  vergiftete  Luft,  aus  der  die
Vögel  tot  herabfallen  würden,  müßten  die  Kühe  die  Milch  verlieren,  die  Pferdezucht ­
  werde  verkommen,  das  Getreide  und  Viehfutter  schädliche  Beimischungen  erhalten ­
  und,  was  dem  Herzen  der  Engländer  am  nächsten  ging,  der  Iagdsport  werde
durch  Aussterben  und  Verscheuchen  der  Hasen,  Rehe,  Hühner,  Fasanen  und  vornehmlich ­
  der  Füchse  unheilbar  geschädigt  werden.  Abgesehen  davon,  daß  das  Leben
der  Reisenden  auf  der  Bahn  ununterbrochen  aufs  äußerste  gefährdet  sein  müsse.
Besonders  der  große  Grundbesitz  widersetzte  sich  der  Vornahme  der  Vorarbeiten,  zum
Teil,  wie  die  Lords  S  e  f  t  o  n  und  C  o  n  w  a  y  ,  mit  gewaffneter  Hand.
Nicht  die  unbedeutendste  Schwierigkeit  für  die  Durchdringung  der  Bill  wurde
durch  die  Unbehülflichkeit  Stephensons  in  der  öffentlichen  Rede  herbeigeführt.
Bei  seiner  Kreuzbefragung  vor  dem  Komitee  des  Parlaments  über  seine  Pläne  erregte ­
  sein  schwerfälliger  Northumberland-Dialekt  oft  die  Heiterkeit  der  edlen  Lords,
und  fein  später  so  berühmt  gewordener,  für  das  praktische  Genie  so  bezeichnender,
mehrfach  wiederholter  Ausruf:  „Ich  kann's  nicht  sagen,  aber  ich  werde  es  machen!"
wurde  mit  spöttischem  Kopfschütteln  aufgenommen.  Es  erinnert  dies  an  das  zornige
Wort  des  zur  mündlichen  Schilderung  eines  Bildes  aufgeforderten  Tizian:  „So
sprechen  Maler!",  mit  dem  er  eine  Skizze  des  Bildes  auf  die  Wand  warf.
Das  Resümee  des  Berichterstatters  im  Parlamentskomitee,  des  berühmten
Rechtsgelehrten  A  l  d  e  r  f  o  n,  war  eine  Reihe  von  Verhöhnungen  der  Pläne  des
alten  Killingworth-Mafchinisten.
Trotzdem  ging,  dank  dem  praktischen  Sinn  der  Vertreter  des  englischen  Volks,
die  Bill  durch,  aber  nur  mit  einer  Majorität  von  einer  einzigen
Stimme-Für
  die  Werbung  um  den  von  der  Liverpool-Manchester-Bahn  ausgesetzten
Preis  wurden  bekanntlich  vier  Lokomotiven  angemeldet:  die  „Novelty“  von  Braithwaite
  und  Ericsson;  der  „Sunspureil"  von  Timothy  Hackworth;
die  „Rerseverunce"  von  B  u  r  st  a  l  l  und  der  „Rocket"  von  Georg  Stephenson.
  Als  unbestrittener  Sieger  ging  Stephensons  „Rockel",  in  allen  wefent-
        <pb n="576" />
        548

Fünfter  Teil.  Verkehr.  III.  Eisenbahnen.

lichen  Elementen  der  Keim  und  Anfang  der  heutigen  Lokomotivkonstruktion,  aus  dem
denkwürdigen  Wettkampfe  bei  Rainhill  vom  6.—12.  Oktober  1829  hervor.
Georg  Stephenfon  war.  wie  fast  alle  großen  Erfinder,  ein  Eklektiker  im
höchsten  Sinne  des  Wortes.  Den  Hochdruckdampf,  den  ihm  G  o  r  d  o  n  ,  die  Erfahrungen ­
  über  Adhäsion  zwischen  Rad  und  Schiene  und  die  Wirkungen  des  Blaserohrs,
die  ihm  Richard  Trevethik  hinterlassen,  die  Idee  zum  vielröhrigen  Kessel,
die  ihm  B  o  o  t  h  gegeben  hatte,  vereinigte  sein  Genie,  was  keiner  seiner  Vorgänger
gekonnt  hatte,  zur  großen  praktischen  Tat:  der  Konstruktion  des  „Rocket“,  der  E  r  -
findung  der  modernen  Lokomotive.  Wie  die  stehende  Dampfmaschine, ­
  in  fast  vollendeter  Form,  aus  Hand  und  Hirn  James  Watts  hervorging, ­
  so  übergab  Georg  Stephenson  die  rollende  Dampfmaschine
der  Mitwelt  in  einer  Gestalt,  an  der  seine  Epigonen  wohl  im  Detail  bessern,  durcharbeiten, ­
  verstärken  konnten,  der  sie  aber  kein  wesentliches  Organ  mehr  anzufügen  hatten.
Das  neue  Rüstzeug  der  Zivilisation  ist  fertig  aus  seiner  Hand  hervorgegangen.
Der  16.  September  1830,  der  Tag  der  Eröffnung  der  Liverpool-  und  Manchester-Bahn, ­
  sollte,  wie  in  aller  seiner  Glorie,  so  auch  in  Freud  und  Leid,  ein  verkleinertes ­
  Abbild  der  Zukunft  des  Eisenbahnwesens  werden.  Die  Reduktion  des
Raumes  zwischen  der  größten  Fabrikstadt  und  der  zweitgrößten  Hafenstadt  der  Welt
auf  weniger  als  ein  Viertel  des  früheren,  mit  allen  ihren  unabsehbaren  Konsequenzen,
führte  die  ganze  segenspendende  Gewalt  der  neuen  großen  Erfindung  mit  einem
Schlage  überwältigend  vor  Augen;  dainit  aber  auch  der  düstere  Dämon,  der  in  den
dienstbar  gemachten,  gewaltigen  Kräften  wohnt,  warnend  zur  Erscheinung  komnie,
forderte  er  gleich  am  Eröffnungstage  der  ersten  modernen  Eisenbahn  eines  seiner  kostbarsten ­
  Opfer.  Das  Parlamentsmitglied  H  u  s  k  i  s  s  o  n  wurde  von  einer  Lokomotive
überfahren  und  getötet.
Wie  man  den  Tag  des  Beginns  des  Wettfahrens  zu  Rainhill  (6.  Oktober  1829)
als  den  Geburtstag  der  Lokomotive  feiern  darf,  so  muß  man  die  Schaffung  des
modernen  Eisenbahnsystems  vom  Tage  der  Eröffnung  der  ersten,  mit  schnellfahrenden
Lokomotiven  betriebenen  Linie,  der  Liverpool-  und  Manchester-Bahn,  datieren.  Mit
beiden,  zu  den  denkwürdigsten  in  der  Geschichte  der  Kultur  gehörenden  Tagen  ist  der
Name  Georg  Stephen  sons  unsterblich  verknüpft.
Die  Königin,  der  Adel  und  das  Volk  von  England  haben  ihm  neben  Watt,
Wellington,  Nelson  und  Shakespeare  ein  Denkmal  in  der  Westminsterabtei
  errichtet.
Wie  aber  jedes  dankbare  Volk  die  Waffen,  die  edle  Helden  im  Kampfe  für
das  Vaterland  getragen  haben,  in  seinem  Pantheon  zu  Trophäen  gruppiert,  aufbewahrt, ­
  so  hat  England  zu  Darlington  und  zu  London  die  ersten  Lokomotiven,
welche  Stephenson  erdachte,  im  Namen  der  ganzen  dankbaren  Welt  auf  Postamenten ­
  zu  ewigem  Andenken  ausgestellt,  als  glanzlose,  aber  dennoch  leuchtende
Trophäen  aus  den  Waffen  und  Rüstzeugen,  die  einer  der  siegreichsten  Ritter  vom
Geiste  im  friedlichen,  aber  ernsten  Kampfe  geführt  hat  für  das  höchste  Ziel  der
Menschheit:  die  Zivilisation.

5.  Die  Anfänge  des  Eisenbahnwesens  in  Deutschland.
Von  Gustav  Cohn.

Cohn,  Nationalökonomie  des  Handels  und  des  Verkehrswesens.  Stuttgart,  Friedrich
Enke,  1898.  S.  872—879.
Im  März  1825  weist  der  hochverdiente  Industrielle  Fritz  H  a  r  k  o  r  t  auf  die
englischen  Eisenbahnen  hin  und  empfiehlt  ihre  Nachahmung;  die  Zeitschrift  „Hermann"
        <pb n="577" />
        5.  Die  Anfänge  des  Eisenbahnwesens  in  Deutschland.  549

enthält  einen  Artikel  von  seiner  Hand  über  die  „Eisenbahnen  (Railroads)",  welcher
über  die  englischen  Projekte  berichtet.  Die  Eisenbahnen  werden  manche  Revolution
in  der  Handelswelt  hervorbringen,  heißt  es  darin,  und  zum  Schlüsse:  „möge  auch  im
Vaterlande  bald  die  Zeit  kommen,  wo  der  Triumphwagen  des  Gewerbefleißes  mit
rauchenden  Kolossen  bespannt  ist  und  dem  Gemeinsinne  die  Wege  bahnet".*)  Im
Sommer  1826  wurde  in  Elberfeld  eine  kleine  Probebahn  aufgestellt.  Die  Folge  war
das  Projekt  einer  Kohleneisenbahn  von  Heisingen  an  der  Ruhr  nach  dem  Wuppertal.
Aber  es  erhob  sich  alsbald  Widerspruch,  weil  die  Kohlenfuhrleute  durch  Eisenbahnen
zu  sehr  geschädigt  werden  würden,  weil  ein  Ausfall  an  Chausseegeld  eintreten  würde  rc.
Mehrere  vermeinllich  gefährdete  Kohlengrubenbesitzer  remonstrierten  bei  der  Staatsregierung ­
  gegen  dieses  schädliche  Unternehmen,  noch  ehe  das  Gesuch  um  Konzession
eingereicht  war.  Dieses  wurde  dann  in  der  Tat  abschlägig  beschicken  (31.  Oktober
1826).  Dann  folgte  1827  Harkorts  Denkschrift  über  die  Vorteile  der  Eisenbahnanlage
für  den  Freiherrn  v.  Stein,  welcher  sich  der  Sache  warm  annahm.
Um  dieselbe  Zeit  ist  die  Denkschrift  des  Regierungsrats  Krüger  in  Minden  verfaßt, ­
  behufs  einer  Eisenbahn  von  der  Weser  zum  Rheine,  die  Preußen  von  Holland
unabhängig  und  Bremen  zum  Hauptseehafen  für  Rheinland-Westfalen  machen  sollte.
Sie  wurde  dem  Finanzminister  v.  M  o  tz  vorgelegt,  der  zuvor  bereits  die  Entsendung
von  zwei  jungen  Technikern  (1826/27)  nach  England  veranlaßt  hatte,  auch  durch  eine
Reise  von  Schinkel  und  Beuth  nach  England  (1826)  auf  die  Eisenbahnen  aufmerksam
geworden  war.  In  dem  Hauptverwaltungsbericht  für  die  Jahre  1825—1827  vom
30.  Mai  1828  an  den  König  empfiehlt  Motz  den  Bau  einer  Eisenbahn  von  Minden
nach  Lippstadt,  um  „eine  ganz  neue  Richtung  für  den  Verkehr  von  Bremen  nach  dem
westlichen  und  südlichen  Deutschland  innerhalb  der  eigenen  Grenzen  der  preußischen
Staaten  hervorzurufen".**)
Jetzt  entstanden  mehrere  Projekte.  Der  erste  wirkliche  Erfolg  war  die  aus
Harkots  Veranlassung  1828  gebildete  Aktiengesellschaft  Steele-Vohwinkel  für  Pferdebahnbetrieb, ­
  die  1830  vollendet  wurde  und  1831  von  dem  damaligen  Generalgouverneur ­
  der  Rheinlande,  Prinz  Wilhelm,  den  Namen  erhielt.  Die  Eröffnung  der  Liverpool-Manchester-Bahn
  gab  neuen  Antrieb.  Beim  Zusammentritt  des  3.  Westfälischen
Landtages  (Dezember  1830)  reichte  Harkort  einen  ausführlichen  Antrag  auf  Verbindung ­
  der  Weser  mit  der  Lippe  ein,  als  ständisches  Unternehmen  mit  staatlicher
Unterstützung  oder  auch  als  rein  staatliches  Unternehmen.  Der  Landtag  sprach  sich
dafür  aus  und  ernannte  eine  Deputation  zur  Ausführung  des  Planes.  Der  Landtagsabschied ­
  der  Regierung  erfolgte  erst  am  22.  Juli  1832  und  versprach  Vorarbeiten
für  den  Fall,  daß  „eine  Aktiengesellschaft  den  Bau  auf  Privatkosten  übernehme,  wozu
der  Staat  durch  Übernahme  von  Aktien  eine  angemessene  Beihilfe  gewähren  würde".
Mehr  könnte  nicht  zugesagt  werden,  „da  das  jetzige  Kommunikationsbedürfnis  durch
die  vorhandene  Chaussee  gesichert  sei,  die  künftige  kommerzielle  Wichtigkeit  der  Anlage
auf  unsicheren  Voraussetzungen  beruhe  rc."  Durch  die  Schrift  „Die  Eisenbahn  von
Minden  nach  Köln"  (Mürz  1833)  suchte  Harkort  auf  den  Gemeinsinn  der  Privaten
zu  wirken,  aber  mit  geringem  Erfolge.  Für  die  Teilstrecke  Kemnade—Elberfeld  gelang ­
  es,  die  Minister  des  Innern  und  der  Finanzen  zu  interessieren,  welche  Staats-*)

  Der  Artikel  Harkorts  ist  bei  Berger,  Der  alte  Harkort.  Ein  westfälisches
Lebens-  und  Zeitbild.  Volksausgabe.  Leipzig,  Julius  Baedeker,  1891.  S.  222—224  wiederabgedruckt. ­
  —  G.  M.

**)  Aus  dem  Jahre  1828  stammtauch  der  Ausspruch  Goethes:  „Mir  ist  nicht  bange,
daß  Deutschland  nicht  eins  werde;  unsere  guten  Chausseen  und  künftigen  Eisenbahnen  werden
schon  das  ihrige  tun."  Eckermann,  Gespräche  mit  Goethe  in  den  letzten  Jahren  seines
Lebens  (1823—1832.)  In  Auswahl  herausgegeben  von  Merian.  Berlin,  Fritz  Heyder,  [1911].
S.  143.  —  G.  M.
        <pb n="578" />
        550

Fünfter  Teil.  Verkehr.  III.  Eisenbahnen.

bau  auf  Grund  einer  Staatsanleihe  im  Ministerrate  befürworteten,  aber  hier  von
der  Mehrheit  überstimmt  wurden,  welche  auf  die  Kgl.  Verordnung  vom  17.  Januar
1820  hinwies,  wonach  Staatsanleihen  nur  „zur  Förderung  des  allgemeinen  Besten"
aufgenommen  werden  dürften.
Da  der  Westfälische  Landtag  auch  in  seiner  Session  1833/1834  die  Eisenbahnverbindung ­
  von  der  Weser  zum  Rheine  betrieb,  erwirkte  er  einen  günstigeren,  aber
zunächst  nur  in  allgemeinen  Zusagen  sich  haltenden  Landtagsabschied  (30.  Dezember
1834).  Erst  das  Jahr  1835  brachte  Erfolge.  Fast  gleichzeitig,  da  im  Mai  1835  für  die
Leipzig—Dresdener  Bahn  das  Aktienkapital  gezeichnet  war,  traten  am  19.  Juni  1835
in  Elberfeld  43  angesehene  Männer  zusammen,  die  sich  zur  Übernahme  von  Aktien
für  die  Bahnstrecken  Elberfeld—Düsseldorf  und  Elberfeld—Witten  „als  Sektion  der
Rhein-Weser-Bahn"  verpflichteten.  Die  erstere  Strecke  wurde,  nachdem  Stephensou
sie  begutachtet  hatte,  alsbald  in  Angriff  genommen,  die  Teilstrecke  bis  Erkrath  am
20.  Dezember  1838,  die  ganze  Bahn  am  3.  September  1841  eröffnet.  Die  Strecke
Elberfeld—Witten  kam  nicht  zustande.  Erst  einer  späteren,  der  1843  gegründeten
Köln-Mindener  Gesellschaft,  bei  welcher  der  Staat  ein  Siebentel  der  Aktien  zeichnete,
gelang  die  Durchführung  des  ganzen  Planes,  von  dem  jene  Linie  einen  Teil  bilden
sollte,  aber  nunmehr  über  Hamm—Dortmund—Duisburg—Düsseldorf  nach  Köln
(1845—1847  vollendet).
Der  erste  handgreifliche  Erfolg  des  deutschen  Eisenbahnwesens  fällt  ebenfalls  in
das  Jahr  1835.  Am  7.  Dezember  1835  wurde  die  erste  deutsche  Eisenbahn  mit  Dampfbetrieb ­
  zwischen  Nürnberg  und  Fürth  eröffnet.  Nachdem  dort  seit  1814  (durch
den  Techniker  I.  v.  Baader)  eine  Pferdebahnverbindung  angeregt  worden,  war  es
im  Jahre  1832  ein  Bürger  Nürnbergs,  Ioh.  Scharrer,  der  (durch  preußische  Techniker
veranlaßt)  in  der  Bürgerschaft  der  beiden  beteiligten  Städte  den  Plan  zur  Durchführung ­
  brachte.
Die  vorhin  erwähnte  Begründung  der  Leipzig-Dresdener  Bahn  ist
das  Werk  desjenigen  Mannes,  welchem  einer  der  ersten  Plätze  in  der  Geschichte  des
deutschen  Eisenbahnwesens  gebührt,  —  Friedrich  Lifts.  Von  den  Vereinigten
Staaten  zurückgekehrt,  hatte  er  die  dort  gewonnenen  Eindrücke  mit  prophetischer  Begeisterung ­
  in  Deutschland  mitgeteilt  und  agitatorisch  verbreitet.  Zunächst  stieß  er  auf
Unglauben  der  entscheidenden  Kreise,  bis  feine  Niederlassung  in  Leipzig  und  seine
Schrift  (1833)  „Über  ein  sächsisches  Eisenbahnsystem  als  Grundlage  eines  allgemeinen
deutschen  Eisenbahnsystems  und  insbesondere  über  die  Anlegung  einer  Eisenbahn
von  Leipzig  nach  Dresden"  den  Grund  zu  der  Bahn  Leipzig—Dresden  legte,  indem
eine  Reihe  angesehener  Leipziger  Bürger  dafür  gewonnen  wurde.  Mit  denen  vereint,
brachte  List  es  dahin,  daß  am  14.  Mai  1835  mit  einem  Schlage  das  ganze  Aktienkapital ­
  von  2  Millionen  Talern  gezeichnet  wurde.  Die  Eröffnung  der  Bahn  erfolgte
am  7.  April  1839.  L  i  st  hatte  sie  bereits  in  seinem  Prospekt  als  „großes  Nationalunternehmen" ­
  bezeichnet,  das  sich  als  „Anfang  und  Mittelpunkt  eines  allgemeinen
deutschen  Eisenbahnsystems"  empfehle.
Der  Einfluß  dieses  Erfolges  übertrug  sich  nach  Magdeburg.  An  jenem  Tage
der  glänzenden  Aktienzeichnung,  14.  Mai  1835,  reichte  der  Oberbürgermeister
Francke  in  Magdeburg  sein  Gesuch  um  Zulassung  der  Bahn  Magdeburg—
Leipzig  bei  der  Staatsregierung  ein.  Zugleich  trat  L  i  st  in  Berlin  auf  und  bewarb ­
  sich  am  21.  Mai  1835  durch  zwei  Jmmediatvorstellungen  um  die  Konzession  für
eine  Eisenbahn  von  Hamburgnach  Berlin,  Magdeburgund  Leipzig.
Er  teilte  darin  mit,  daß  er  bereits  Schritte  getan  habe  (in  Verbindung  mit  Cotta  in
Stuttgart),  um  eine  Konzession  von  Basel  nach  Mannheim  zu  erhalten.  Indessen
Lifts  Bewerbung,  obwohl  er  sich  eine  Reihe  angesehener  Bankhäuser  zugesellt,  scheiterte. ­
  Am  14.  Februar  1836  wurde  durch  Kgl.  Kabinettsordre  an  F  r  a  n  ck  e  und
        <pb n="579" />
        5.  Die  Anfänge  des  Eisenbahnwesens  in  Deutschland.  551

Konsorten  die  Konzession  erteilt.  Am  13.  August  1836  wurde  das  Aktienkapital,
2,3  Millionen  Taler,  mehr  als  doppelt  (5  Millionen)  gezeichnet;  am  13.  November
1837  wurde  das  Kgl.  Statut  für  die  Bahn  verliehen.  Am  18.  August  1840  war  die
ganze  Strecke  vollendet.  Schon  für  das  Jahr  1840  gelangte  eine  Dividende  von  4  %
zur  Verteilung,  die  für  1841  aus  5,  für  1842  auf  7,  für  1843  und  folgende  Jahre  auf
10  %  stieg.
Im  Frühjahr  1837  beauftragte  die  Preußische  Regierung  eine  Kommission  von
höheren  Beamten  mit  der  Vorbereitung  eines  Gesetzes  über  die  Eisenbahnen.  Am
3.  November  1838  wurde  ein  solches  Gesetz  erlassen  und  gilt  heute  noch  als  Grundlage
der  preußischen  Eisenbahngesetzgebung.  Das  Gesetz  ist  nur  auf  Aktienunternehmungen
berechnet,  vorbehaltlich  öffentlicher  Beihülfe  im  einzelnen.  Bis  zum  November  1842
waren  auf  diese  Weise  zehn  Bahnen  entweder  vollendet  oder  in  ihrer  Ausführung
sichergestellt.  Es  waren  dies  die  Berlin—Potsdamer  (30.  Oktober  1839),*)  die  Düsseldorf—Elberfelder ­
  (3.  September  1841),  die  Berlin—Anhalt—Köthener  (10.  September
1841),  Magdeburg—Leipziger  (18.  August  1840),  Rheinische  (15.  Oktober  1843);  die
Berlin—Stettiner  (konzessioniert  12.  Oktober  1840),  Berlin—Frankfurter  (konzessioniert ­
  15.  Mai  1841),  Magdeburg—Halberstädter  (konzessioniert  14.  Januar  1842),
Bonn—Köln  (konzessioniert  11.  Februar  1841),  Oberschlesische  Eisenbahn  (konzessioniert ­
  2.  August  1841).  Bei  der  Berlin—Anhalter  und  Berlin—Stettiner  leistete
der  Staat  Hülfe  durch  Aktienzeichnung  oder  Zinsgarantie.  Eingreifender  beteiligte
sich  der  Staat  seit  1842,  in  dem  er  ein  Netz  notwendiger  Linien  von  zusammen  220
Meilen  plante  und,  gestützt  auf  seine  günstige  Finanzlage,  dessen  Bau  durch  Zinsgarantie ­
  beförderte  (Rhein—Weser,  Thüringer  Bahn.  Ostbahn,  Frankfurt—Breslau,
Fortsetzung  der  Oberschlesischen  Eisenbahn,  Posen—Preußen—Schlesien).
In  anderen  deutschen  Staaten  geht  es  noch  langsamer,  sei  es,  daß  die  treibende
Kraft  des  industriellen  Geistes  fehlte,  sei  es,  daß  der  Charakter  der  Bevölkerung  und
der  Regierung  verzögernd  wirkte.  So  im  Königreich  Hannover.  Seit  1834/35
setzte  hier  die  Regierung  Kommissionen  nieder,  damit  diese  die  an  sie  herantretenden
privaten  Anregungen  begutachteten.  Als  die  anfängliche  Ansicht  von  der  Schädlichkeit
der  Eisenbahnen  überwunden  war,  wollten  doch  Regierung  und  zumal  die  Stände  nur
Vorbereitungen  treffen,  um  den  Bau  der  Hauptlinien  an  private  Unternehmungen  zu
überlassen,  ohne  daß  solche  sich  meldeten.  Endlich,  27.  Juni  1841,  trat  die  Regierung
mit  dem  Entschluß  vor  die  Stände  unter  dem  Drucke  der  Notwendigkeit,  auf  Staatskosten ­
  Verbindungslinien  von  Osten  nach  Westen  zu  bauen,  damit  nicht  durch  die
Bahnen  der  Nachbarländer  das  Land  Hannover  brachgelegt  werde.  Im  Januar  1842
sprachen  sich  die  Stände  zustimmend  aus.  Bis  Ende  1847  wurden  die  damals  beschlossenen ­
  Linien  (zusammen  47  Meilen)  erbaut.
Im  Grohherzogtum  Baden  wurde  5  Jahre  lang  die  Frage  der  Anlegung  einer
Eisenbahn  besprochen.  Da  trat  die  Aktiengesellschaft  zum  Bau  der  Eisenbahn  von
Straßburg  nach  Basel  auf,  und  es  wurde  die  Verlängerung  der  französischen  Bahn
bis  an  die  rheinbayrische  Grenze  in  Beratung  genommen;  als  nun  aber  eine  bayrische
Verordnung  zur  Bildung  einer  Aktiengesellschaft  für  eine  Bahn  von  der  Rheinschanze
bis  an  die  französische  Grenze  bei  Lauterburg  aufforderte,  da  erfolgte  gleichzeitig  mit
diesem  drohenden  Ereignis  im  Jahre  1838  die  Einberufung  eines  außerordentlichen
Landtages  in  Baden.  Auf  Grund  umfassender  Vorarbeiten,  an  deren  Spitze  Friedrich ­
  Nebenius  stand,  war  ein  Projekt  für  die  das  Land  durchziehenden  Eisenbahnen ­
  hergestellt,  welches  nach  dem  Antrage  der  Regierung  auf  Staatskosten  aus-*)

  Bei  der  Eröffnung  der  Berlin-Potsdamer  Bahn  meinte  der  damalige  Kronprinz
von  Preußen,  der  spätere  König  Friedrich  Wilhelm  IV.:  „Diesen  Karren,  der  durch
die  Welt  rollt,  hält  kein  menschlicher  Arm  mehr  auf."  —  G.  M.
        <pb n="580" />
        552

Fünfter  Teil.  Verkehr.  HI.  Eisenbahnen.

geführt  werden  sollte  und  die  Genehmigung  der  Kammern  erhielt.  Im  Mai  1843
wurde  die  Strecke  Heidelberg—Karlsruhe  eröffnet.  Die  Main-Neckar-Bahn  samt  der
Mannheim-Friedrichsfelder  Seitenbahn  wurde  am  1.  August  1846  eröffnet;  in  derselben ­
  Zeit  Mannheim—Freiburg  und  weiter  bis  Basel.
In  Württemberg  erstattete  die  im  Jahre  1830  niedergesetzte  Kgl.  Kommission ­
  im  Jahre  1834  ihr  Gutachten  zugunsten  einer  Eisenbahn  behufs  Verbindung
des  Neckars  mit  der  Donau  und  dem  Bodensee.  In  den  Etat  für  1836—1839  stellte
die  Regierung  „als  vorläufigen  Fonds  zur  Förderung  und  Unterstützung  der  Eisenbahnunternehmungen" ­
  die  Summe  von  100  000  Gulden  ein.  Die  Regierung  enthielt
sich  einer  sonstigen  Äußerung,  und  die  Finanzkommission  der  Abgeordnetenkammer
sagte  in  ihrem  Berichte  darüber,  daß  „sich  kaum  schon  werde  bestimmen  lassen,  worin
die  Förderung  und  Unterstützung  der  Eisenbahnunternehmungen  durch  den  Staat  bestehen ­
  soll".  Es  hatten  sich  in  Stuttgart  und  Ulm  Gesellschaften  zum  Bau  von  Eisenbahnen ­
  gebildet,  sich  zu  einer  einzigen  verbunden,  dann  aber  (1838)  aufgelöst,  weil  die
erforderlichen  Baukosten  weit  über  die  ursprünglichen  Voranschläge  hinausgingen.
Am  22.  Februar  1839  erstattete  die  Regierung  den  Kammern  Bericht  über  die  Vorarbeiten. ­
  Hier  scheute  man  sich  aber  vor  den  großen  Baukosten.  Bezeichnend  ist  das
Projekt  des  württembergischen  Ingenieurs  Karl  Etzel,  welcher,  (1839)  vom  Bau  der
Paris-Versailler  Bahn  eben  zurückgekehrt,  wegen  der  zu  hohen  Kosten  einer  Dampfbahn ­
  für  Württemberg  Pferdebahnen  empfahl.
Darüber  vergingen  mehrere  Jahre.  Am  25.  Februar  1842  drückten  in  einer
gemeinsamen  Adresse  die  beiden  Kammern  der  Regierung  das  Bedürfnis  aus,  daß
man  sich  endlich  für  oder  gegen  den  Bau  von  Eisenbahnen  in  Württemberg  aussprechen ­
  müsse.  Darauf  legte  die  Regierung  einen  Gesetzentwurf  vor,  welcher  für  die
Finanzperiode  1842-—1845  die  Summe  von  3  Millionen  Gulden  verlangte.  Mit  58
gegen  26  Stimmen  bewilligte  die  Kammer  der  Abgeordneten  1843  diese  Summe,
bald  darauf  die  Kammer  der  Standesherren.  Das  Gesetz  vom  18.  April  1843  bestimmte, ­
  daß  auf  Staatskosten  die  Haupteisenbahnen  erbaut  werden,  die  Zweigeisenbahnen ­
  dagegen  an  private  Unternehmungen  mit  staatlicher  Zinsgarantie  überlassen
werden  sollten.
Jedoch  immer  noch  scheute  man  die  Kosten  und  die  daraus  erwachsende  Schuldenlast ­
  für  den  Staat;  so  schloß  im  Jahre  1844  die  Regierung  einen  Vertrag  mit  dem
Berliner  Bankhause  F.  Mart.  Magnus,  demzufolge  dieses  den  Bau  und  Betrieb  der
württembergischen  Eisenbahnen  übernehmen  sollte.  Zu  dem  erforderlichen  Aktienkapital ­
  von  42  Millionen  Gulden  sollte  der  Staat  ein  Viertel  aufbringen,  das  an  der
Rente  nur  in  zweiter  Linie  teilzunehmen  hätte.  Doch  versagte  der  König  Wilhelm
seine  Zustimmung,  um  am  Staatsbahnbau  festzuhalten.
Die  Vorarbeiten  der  Regierung  für  ein  Staatsbahnnetz  fanden  ihren  Abschluß
in  der  Vorlage  an  den  Landtag  vom  15.  Februar  1845,  die  am  2.  August  1845
angenommen  wurde.  Erst  am  29.  Juni  1850  wurde  die  (251  llm  lange)  Eisenbahn
Heilbronn—Stuttgart-  Ulm—Bodensee  eröffnet.  Auch  die  Zweigbahnen  (Gesetz  vom
17.  November  1858)  wurden  dann  vom  Staate  gebaut  und  betrieben,  bis  auf  einzelne
kleine  Ausnahmen.
In  Bayern  war  die  erste  Eisenbahn  auf  deutschem  Boden  gebaut  worden,  die
kleine  Bahn  von  Nürnberg  nach  Fürth  (6  Um).  Wie  diese  erste,  wurde  auch  die
folgende  (von  München  nach  Augsburg,  37  llm)  durch  eine  Aktiengesellschaft  1837
bis  1840  erbaut.  Sie  wurde  1844  vom  Staate  erworben  und  in  staatlichen  Betrieb
genommen.  Dann  hielt  man  ein  Jahrzehnt  lang  in  Bayern  rechts  des  Rheins  am
Staatsbahnprinzip  fest.  Jedoch  bereits  1856  wieder  erscheint  ein  Aktienunternehmen
(Bayerische  Ostbahnen),  welches  1875  in  das  Staatseigentum  übergeht.
        <pb n="581" />
        6.  Die  deutsche  Eisenbahnpolitik  unter  Fürst  Bismarck.  553

Entscheidend  für  den  Übergang  zum  Staatsbahnsystem  im  Jahre  1844  war  der
Mangel  ausreichenden  Unternehmungsgeistes  für  Aktienbahnen.  Das  Schwanken  der
bayerischen  Staatsregierung  zeigt  sich  weiterhin  in  der  Rückkehr  zur  Aktienunternehmung ­
  in  dem  Jahre,  da  der  spekulative  Aufschwung  sich  auch  auf  diesem  Gebiete
geltend  macht.
Im  Königreich  S  a  ch  s  e  n  ist  es  abermals  ein  Aktienunternehmen,  welches  Bahn
bricht.  Wie  in  Bayern  eine  kleine  Lokalbahn,  so  hier  die  erste  große  Eisenbahn  in
Deutschland,  an  welche  sich  der  Name  von  Friedrich  Li  st  knüpft,  die  Bahn  von
Leipzig  nach  Dresden,  welche  1839  fertig  wurde.  —  Es  folgten  mehrere  Privatbahnunternehmungen, ­
  welche  indessen  erst  dadurch  zustande  kamen,  daß  die  sächsische
Regierung  sich  zur  Gewährung  zahlreicher  und  wertvoller  Vergünstigungen  entschloß.
Und  bald  zeigte  sich,  daß  trotzdem  der  private  Unternehmungsgeist  das  Eisenbahnnetz
nicht  so  schnell  und  so  vollständig  herzustellen  vermochte,  als  die  Bedürfnisse  des  Verkehrs ­
  es  erforderten.
Daher  genehmigte  der  Landtag  des  Jahres  1845/46  den  Bau  einer  Staatseisenbahn, ­
  der  Dresden-Bodenbacher  Linie.  Darauf  herrschte  ein  Menschenalter  lang  in
Sachsen  das  gemischte  System  von  Staatsbahnen  und  Privatbahnen,  bis  1876  mit
dem  Ankauf  der  Leipzig-Dresdener  Bahn  für  den  Staat  das  reine  Staatsbahnsystem
eingeführt  wurde.

6.  Die  deutsche  Eisenbahnpolitik  unter  Fürst  Bismarck.
Von  Karl  Lamprecht.

Lamprecht,  Zur  jüngsten  deutschen  Vergangenheit.  2.  Bd.  2.  Hälfte.  1.  und  2.  Ausl.
Freiburg  i.  B..  Hermann  Heyfelder,  1904.  S.  278—282.
Um  1870  war  die  Lage  des  Eisenbahnwesens  alles  andere  als  klar.  Fürst
Bismarck  hat  einmal  den  Zustand,  noch  im  Jahre  1876,  im  Preußischen  Landtage,
drastisch  genug  geschildert.  „Wir  haben  im  Reiche  63  Eisenbahnterritorien,  in  Preußen
40.  Jede  dieser  territorialen  Herrschaften  ist  nun  mit  den  mittelalterlichen  Gerechtsamen ­
  des  Stapelrechts,  des  Zoll-  und  Geleitswesens  und  der  Auflagen  auf  den  Verkehr ­
  nach  Willkür  vollständig  ausgerüstet,  selbst  mit  dem  Fehderecht."  In  der  Tat
war  die  Lage  anfangs  der  siebziger  Jahre  etwa  der  Art;  neben  den  noch  sehr  kleinen
Staatseisenbahnsystemen  bestand  eine  große  Menge  von  selbständigen,  großen  und
kleinen  Privatbahngesellschaften.  Dieser  Zustand  hatte  sich  aus  einer  ziemlich  verworrenen ­
  Verkehrspolitik  der  einzelnen  Bundesstaaten  im  Zeitalter  der  Entstehung
der  Eisenbahnen  und  auch  noch,  ja  vornehmlich  in  den  Jahren  etwa  1850—1870  entwickelt. ­
  In  dieser  Zeit  hatte  man  in  den  meisten  Ländern,  wenn  auch  aus  sehr  verschiedenen ­
  Gründen,  eine  dem  Privatbahnsystem  günsüge  Meinung  gehabt;  so  auch
in  Preußen,  wo  der  Staat  anfangs  nicht  in  der  Lage  war,  für  eigenen  Bahnbau
größere  Anleihen  aufzunehmen,  und  wo  bis  zum  Jahre  1866  wenigstens  sich  auch
noch  andere,  politische  Bedenken  gegen  ein  Staatsbahnsystem  entscheidend  geltend
machten.  Die  Folge  war,  daß  man  es  jetzt  mit  einer  Fülle  verschiedener  Verwaltungen
zu  tun  hatte.  Da  aber,  wo  wie  zumeist,  das  Privatbahnsystem  herrschte,  kam  nun
noch  eine  nach  den  einzelneil  Ländern  sehr  abweichende  staatliche  Behandlung  der
Bahnen  hinzu;  es  gab  eine  preußische,  bayrische,  hessische  Eisenbahnpolitik:  ja  die
thüringischen  Staaten  behandelten  die  wenigen  sie  damals  schon  berührenden  Linien
nach  abweichenden  Grundsätzen.
Run  hatte  sich  spätestens  schon  nach  1866  und  1870  gezeigt,  daß  diese  Verhältnisse ­
  unter  keinen  Umständen  zu  halten  waren;  immer  stärker  und  zahlreicher
erschollen  Beschwerden  der  wirtschafllichen  Kreise,  der  Unternehmer  wie  auch  der
        <pb n="582" />
        554

Fünfter  Teil.  Verkehr.  III.  Eisenbahnen.

Landwirte,  insbesondere  über  Unübersichtlichkeit,  Härten  und  unbegreifliche  Differenzierungen ­
  der  Tarife;  immer  grimmiger  erörterte  die  öffentliche  Meinung  Mißbräuche,
die  angeblich  bei  der  Verleihung  von  Baurechten  vorgekommen  seien:  und  der
lange  auf  die  Probe  gestellte  Geduldsfaden  der  Nation  riß  endlich  angesichts  der
Eindrücke  der  Gründerzeit  (1871—1873).  Darauf  wurde,  vornehmlich  gegen  die
Willkür  der  Verwaltungen  im  Tarifwesen,  im  Jahre  1873  als  eine  oberste  Aufsichts-  und
Beschwerdestelle  das  Reichseisenbahnamt  begründet:  schon  begann  sich  die  unitarische
Behandlung  der  wichtigsten  Verkehrswege  in  einer  Institution  niederzuschlagen.
Aber  dies  Amt  sollte  auch  ein  allgemeines  deutsches  Eisenbahngesetz  und  einen  allgemeinen ­
  deutschen  Gütertarif  —  letzteren  zunächst  als  wichtigste  Forderung  des
aufstrebenden  Wirtschaftslebens  —  ausarbeiten!  Allein  bald  zeigte  sich:  das  Amt  kam
nicht  vorwärts;  seine  Wirksamkeit  blieb  zum  großen  Teile  auf  dem  Papiere,  und
namentlich  die  Staatsbahnsysteme,  welche  einzelne  Bundesstaaten  schon  besaßen,
leisteten  ihm  passiven  Widerstand.
Diese  Lage  brachte  den  Fürsten  Bismarck  schon  im  Jahre  1875  auf  den  Gedanken, ­
  den  unwürdigen  Zuständen  durch  Erwerbung  aller  Eisenbahnen  für  das
Reich  mit  einem  Schlage  ein  Ende  zu  machen.  Und  uin  die  Durchführung  dieses
Planes  zu  ermöglichen,  beschloß  er,  zunächst  den  Übergang  der  preußischen  Bahnen
an  das  Reich  vorzubereiten.  Die  Preußische  Regierung  ließ  sich  durch  ein  Gesetz
vom  Juni  1876  ermächtigen,  ihren  freilich  damals  nicht  besonders  großen  Staatsbahnbesitz ­
  dem  Reiche  zum  Kaufe  anzubieten.  Es  war  eine  ungeheure,  ins  gewaltigste ­
  gedachte  Maßregel;  sie  regte  die  Nation  in  ihren  Tiefen  auf,  —  auch
die  Unternehmerkreise,  die  hier  dem  großen  Staatsmann  zumeist  nicht  folgten:  denn
wie  viele  ihrer  eigensten  Interessen  wurden  nicht  durch  die  drohende  Aufhebung
der  Privatbahnen  berührt!  Wenn  aber  der  Fürst  seinen  Plan  schließlich,  trotz  des
günstigen  Votums  des  Preußischen  Landtags,  nicht  weiter  verfolgte,  so  waren
hierfür  nicht  die  Widerstände  in  gewissen  wirtschaftlichen  Kreisen,  sondern  politische
Eindrücke  maßgebend.  In  den  mittleren  und  kleinen  Bundesstaaten  hatte  der
Reichseisenbahngedanke  die  Regierten  wie  namentlich  die  Regierungen  aufs  heftigste
erregt:  sie  fürchteten  für  ihre  Selbständigkeit.  So  hatte  der  Minister  v.  Friesen
in  Dresden  erklärt,  Sachsen  werde  seine  Stimme  sogar  gegen  den  Übergang  der
preußischen  Bahnen  an  das  Reich  abgeben;  in  Bayern  hatte  man  die  Reservatrechte ­
  als  durch  den  Reichseisenbahnplan  als  verletzt  betrachtet;  und  in  Stuttgart
hatte  der  Minister  v.  Mittnacht  das  Ganze  offen  sogar  als  Absicht  einer  Änderung
der  Reichsverfassung  bezeichnet,  der  Württemberg  niemals  zustimmen  werde  und
könne.
Gegenüber  diesem  einmütigen  Widerstand  blieb  Bismarck  nichts  übrig,  als
auf  das  Reichseisenbahnprojekt  zu  verzichten.  Die  Einzelstaaten  gingen  aber  noch
weiter.  Um  sich  vor  der  Wiederkehr  des  Planes  ein  für  allemal,  wie  sie  meinten,
zu  sichern,  nahmen  sie  die  Verstaatlichung  der  Bahnen  in  ihren  Territorien  vor.
Bayern  hatte  schon  1875  die  770  Um  der  Ostbahnen  in  seinen  rechtsrheinischen
Landen  gekauft,  während  die  Pfälzer  Bahnen  noch  im  Privatbesitze  blieben;  Sachsen
kaufte  1876  die  Leipzig-Dresdener  Linie;  in  Württemberg  galt  schon  das  Prinzip
der  Staatsbahnen.
Wie  aber,  wenn  nun  dieser  Gedanke  der  bundesstaatlichen  Bahnnetze  auch  in
Preußen  aufgenommen  wurde?  Mutzte  dann  nicht  das  preußische  Staatsbahnnetz  sich
so  ausweiten,  daß  es  den  ganzen  norddeutschen  Verkehr  und  in  Verbindung  mit
den  Reichseisenbahnen  in  Elsaß-Lothringen  auch  noch  einen  guten  Teil  des  mittelund
  süddeutschen  in  seine  Herrschaft  bekam?  Dem  Reichskanzler  entging  diese
eigenartige  Wendung  der  Dinge  nicht:  und  er  ergriff  jetzt  alsbald  den  Gedanken
der  Entwicklung  eines  abgeschlossenen  preußischen  Staatsbahnsystems,  dessen  Herr ­
        <pb n="583" />
        7.  Der  heutige  Stand  der  deutschen  Eisenbahnverfassung.  555

schüft  dazu  benutzt  werden  sollte,  die  andern  Staatsbahnsysteme,  wie  sie  sich  nun
abzurunden  begannen,  wenigstens  zu  einer  vernünftigen  Finanz-  und  Tarifpolitik
zu  zwingen.
Allein  ehe  er  dieses  in  seinen  nächsten  Zielen  partikularen  Weges  völlig  zog,
suchte  er  noch  ein  letztes  Mal,  vom  Februar  bis  zum  Mai  1879,  die  Sympathieen
des  Bundesrates  für  ein  Reichsgesetz  zur  Regelung  des  Gütertarifwesens,  einen
Reichseisenbahnrat  und  ein  Eisenbahnverwaltungsgericht  des  Reiches  zu  gewinnen.
Vergebens.
Darauf  ging  er  rücksichtslos  von  preußischer  Seite  aus  vor.  Schon  hatten
Minister,  die  sich  seinen  neuen  Anschauungen  nicht  ganz  anzubequemen  vermochten,
Camphausen,  Achenbach,  weichen  müssen;  und  bereits  im  März  1878  hatte  der
Eisenbahnminister  Maybach,  bald  der  tatkräftige  Meister  der  preußischen  Verstaatlichung, ­
  sein  Amt  übernommen.  Jetzt  wurde  keinen  Augenblick  mehr  gesäumt.
Im  Jahre  1875  waren  44%  %  der  Kllometerlänge  der  damaligen  preußischen  Eisenbahnen ­
  in  Privatverwaltung  gewesen;  und  anfangs  April  1879  gehörte  mehr  als
die  Hälfte  des  preußischen  Eisenbahnnetzes  dem  Privatbahnsystem  an.  Schon  1883
auf  1884  aber  war  Preußen  im  staatlichen  Besitze  der  wichtigsten  Linien  in  allen
seinen  Provinzen,  und  bis  Ende  Februar  1885  waren  zwanzig  Vollbahnen  mit
7859  Ion  Schienenlänge  durch  Ankauf  für  etwas  über  800  Millionen  Ji  verstaatlicht.
Schon  griffen  nunmehr  die  preußischen  Staatsbahnen  allenthalben  über  die  politischen
Grenzen  des  Staates  hinaus:  in  Wahrheit  war  Preußen  auf  dem  Wege,  sich
mindestens  alle  großen  Linien  und  damit  die  verkehrspolitische  Beherrschung  zunächst
Norddeutschlands  zu  sichern.

7.  Der  heutige  Stand  der  deutschen  Eisenbahnverfassung.
Von  Walter  L  o  tz.

L  o  tz,  Verkehrsentwickelung  in  Deutschland  1800—1900  (fortgeführt  bis  zur  Gegenwart). ­
  Sechs  volkstümliche  Vorträge.  3.  Aufl.  Leipzig,  B.  G.  Teubner,  1910.  S.  42—46.
Norddeutschland  wird  von  der  preußischen  Staatseisenbahnverwaltung  gegenwärtig ­
  eisenbahnpolitisch  durchaus  beherrscht.  Auch  für  diejenigen  Maßnahmen,  durch
welche  die  Interessen  außerpreußischer  norddeutscher  Gebiete,  Hamburgs,  Bremens,
der  thüringischen  Staaten  usw.  berührt  werden,  ist  die  preußische  Staatsbahnverwaltung ­
  nicht  den  Volksvertretungen  dieser  Gebiete,  sondern  nur  dem  preußischen
Landtage  Rechenschaft  schuldig.  Auch  die  Überschüsse,  welche  das  außerpreußische
Norddeutschland  den  Bahnen  Preußens  verdienen  hilft,  fließen  lediglich  der  preußischen ­
  Staatskasse  zu.  Für  die  norddeutschen  Gebiete  —  vielleicht  mit  Ausnahme  von
Mecklenburg  und  Oldenburg  —  ist  der  Erfolg  der  gegenwärtigen  Lösung  der  Verstaatlichungsfrage: ­
  weniger  Einfluß  und  weniger  Finanzvorteil,  als  wenn  das
Reichseisenbahnprojekt  verwirklicht  worden  wäre.
Ein  Ereignis  von  einer  Bedeutung,  die  kaum  überschätzt  werden  kann,  war
die  Herbeiführung  einer  Eisenbahngemeinschaft,  die  seit  dem  1.  April  1897  Preußen
und  Hessen-Darmstadt  umfaßt.  In  den  gemeinschaftlichen  Betrieb  wurden  die  vormalige ­
  Hessische  Ludwigsbahn,  die  oberhessischen  Eisenbahnen  und  die  hessischen
staatlichen  Nebenbahnen  einbezogen.  Hessen  wurde  bei  dem  Abkommen  von  Preußen
vorteilhaft  bedacht.  Indessen  der  Finanzvorteil  und  der  Einfluß  des  hessischen  Staates
wäre  vielleicht,  wenn  es  seiner  Zeit  zur  Verwirklichung  des  Reichseisenbahnprojekts
gekommen  wäre,  wohl  ebensosehr  zu  wahren  gewesen.  Unwillkürlich  erinnerten
Kenner  der  Geschichte  des  Deutschen  Zollvereins  anläßlich  des  preußisch-hessischen
Eisenbahnabkommens  daran,  daß  der  allgemeinen  deutschen  Zolleinigung  zunächst
        <pb n="584" />
        556

Fünfter  Teil.  Verkehr.  III.  Eisenbahnen.

1828  eine  preußisch-hessische  Zollgemeinschast  vorausgegangen  ist.  Man  konnte  hierzu
die  Bemerkung  fügen,  daß  das  Schwergewicht  der  preußisch-hessischen  Eisenbahngemeinschaft ­
  innerhalb  Deutschlands  ein  viel  größeres  fein  werde  als  das  der  einst
zwischen  Preußen  und  Hessen  vollzogenen  Zolleinigung.  Preußen  beherrscht  nunmehr
nicht  nur  ganz  Norddeutschland  in  allen  wichtigen  Durchgangslinien,  sondern  es  erobert ­
  sich  auch  den  Weg  zum  Einfluß  in  Südwestdeutschland.  Dadurch,  daß  die  Main-Neckar-Bahn,
  welche  Preußen,  Hessen  und  Baden  gemeinsam  gehört,  in  die  preußischhessische ­
  Verwaltung  am  1.  Oktober  1902  einbezogen  wurde,  ist  dieser  Einfluß  vergrößert ­
  worden.  Gleichartige  Grundsätze  der  Eisenbahnpolitik  können  nunmehr  von
Elsaß-Lothringen  an,  woselbst  die  preußischen  Einflüsse  eisenbahnpolitisch  in  letzter
Linie  sehr  maßgebend  geltend  gemacht  werden  können,  bis  nach  Ostpreußen  in  Wirksamkeit ­
  treten.  Jedenfalls  war  die  Möglichkeit,  daß  die  preußisch-hessische  Gemeinschaft ­
  Zuwachs  durch  Anschluß  anderer  bisher  unabhängiger  Eisenbahnsysteme
empfängt,  keineswegs  ausgeschlossen.
Unabhängig  waren  bis  1905  die  Staatseisenbahnsysteme  von  Sachsen,  Bayern,
Württemberg,  Baden,  sowie  die  pfälzischen  Privatbahnen  geblieben.  Eine  Eisenbahnpolitik
  jedoch,  die  im  Durchgangsverkehr  von  der  preußischen  abwiche,  kann
zurzeit  keines  dieser  Eisenbahnsysteme  durchführen.  Die  Eisenbahnrente,  welche  der
Landeskasse  zufließt,  ist  in  den  selbständig  gebliebenen  Staatseisenbahnsystemen  —
besonders  in  Süddeutschland  —  erheblich  geringer,  als  wenn  das  Reichseisenbahnprojekt ­
  durchgeführt  worden  wäre.  Der  Einfluß  der  vom  preußischen  System  unabhängigen ­
  Staatsbahnverwaltungen  ist  in  Fragen  der  Beamtenernennung  und  in
allen  Fragen  des  Binnenverkehrs  —  nicht  dagegen  im  gleichem  Maße  in  Fragen
des  Fernverkehrs  —  zurzeit  größer,  als  wenn  es  zur  Verwirklichung  des  Reichseisenbahnprojekts ­
  gekommen  wäre.  Wenn  freilich  Preußen  einmal  den  Einfluß,
den  es  von  Ostpreußen  bis  Elsaß-Lothringen  geltend  machen  kann,  zur  Ablenkung
oder  erheblichen  Erschwerung  des  auf  Süddeutschland  bisher  entfallenden  Durchgangsverkehrs ­
  benutzen  würde,  so  könnten  die  finanziellen  Grundlagen  der  Unabhängigkeit
der  süddeutschen  Staatsbahnsysteme  ernstlich  gefährdet  erscheinen.
Durch  das  Zustandekommen  der  preußisch-hessischen  Gemeinschaft  war  es  Bayern
unmöglich  gemacht  worden,  etwa  einen  gesonderten  Zusammenschluß  des  rechtsrheinischen ­
  bayerischen,  des  hessischen  und  des  pfälzischen  Netzes  zu  bewirken.  Als  am
1.  Januar  1909  die  pfälzischen  Bahnen,  die  für  254,4  Millionen  Jl  erworben  waren,
mit  dem  bayerischen  Staatsbahnnetz  vereinigt  wurden,  ergab  sich  somit  für  Bayern
ein  Betrieb,  der  zwei  nichtzusammenhängende  Netze  umfaßt  und  die  Verkehrsvermittlung ­
  anderer  Systeme  in  Anspruch  nehmen  muß.
Wiederholt  tauchten  seit  dem  preußisch-hessischen  Eisenbahnabkommen  in  Süddeutschland ­
  Ideen  wie  zur  Zeit  des  Preußisch-Hessischen  Zollvereins  auf.  Manche
glaubten,  daß  sich  eine  Verwaltungsgemeinschaft,  die  noch  mehr  süddeutsche  Staaten
als  Hessen  mit  Preußen  vereinigt,  eines  Tages  herausbilden  könne.  Andere  empfahlen
eine  engere  Vereinigung  der  süddeutschen  Eisenbahnverwaltungen  untereinander,
ein  Gedanke,  mit  dem  sich  der  Reichskanzler  Fürst  Hohenlohe,  als  bayerischer  Ministerpräsident, ­
  vor  1870  eingehend  beschäftigt  hatte.
Die  weitere  Entwickelung  wird  wohl  nicht  zum  mindesten  durch  die  Finanzlage
der  süddeutschen  Staaten  und  durch  den  Umstand  mit  bestimmt  werden,  ob  es  Preußen
gelingt,  im  Süden  besondere  Sympathien  zu  gewinnen.  Käme  es  einmal  zu  einer
Ausdehnung  der  preußisch-hessischen  Gemeinschaft  auf  ganz  Deutschland,  so  wäre
übrigens  keineswegs  derselbe  Erfolg  wie  beim  Reichseisenbahnprojekt  erreicht.  Wäre
das  Reichseisenbahnprojekt  verwirklicht,  so  würden  im  Bundesrat  alle  deutschen
Regierungen,  auch  die  des  außerpreußischen  Norddeutschlands,  und  im  Reichstage
Vertreter  des  gesamten  deutschen  Volks,  auch  der  Arbeiterklasse,  der  Verwaltung
        <pb n="585" />
        7.  Der  heutige  Stand  der  deutschen  Eisenbahnverfassung.  537
gegenüber  Einfluß  üben  können.  Würde  hingegen  die  preußisch-hessische  Eisenbahngemeinschaft ­
  auf  das  übrige  Deutschland  ausgedehnt,  so  würden  die  vereinigten
Verwaltungen  nicht  einer  Vertretung  der  gesamtdeutschen  Interessen,  sondern  einzelnen ­
  Landtagen  verantwortlich  sein.  In  diesem  Falle  würde  infolge  der  Uneinigkeit
der  verschiedenen  Landtage  untereinander  die  Verantwortlichkeit  der  Verwaltungen
weit  weniger  klar  und  wirksam  als  bei  Durchführung  des  Reichseisenbahnprojekts
geregelt  sein.  Die  hanseatischen  und  die  thüringischen  Regierungen  und  Untertanen
vollends  wären  viel  schlechter  als  bei  Verstaatlichung  aller  Bahnen  durch  das  Reich
gestellt.  Die  Bahnrente  fiele  nur  den  größeren  Staaten  zu,  obwohl  auch  ein  Teil
der  Überschüsse  im  thüringischen  und  hanseatischen  Verkehre  mitverdient  wird.  Ein
Einfluß  auf  den  Gang  der  Eisenbahnpolitik  stände  nach  wie  vor  diesen  Gebieten
nicht  zu,  obwohl  sie  durch  diese  Politik  mitbetroffen  werden.
Seit  1904  kamen  Bestrebungen  in  anderer  Weise,  als  mittels  des  Reichseisenbahngedankens ­
  oder  einer  ganz  Deutschland  umfassenden  Betriebsgemeinschaft  eine
engere  Verbindung  zwischen  den  deutschen  Eisenbahnsystemen  zu  schaffen,  in  Fluß.
In  Württemberg  waren  1903  im  Landtage  sehr  unbefriedigende  Zustände  festgestellt
worden.  Durch  künstliche  Umleitung  mit  enormen  Umwegen  sei  von  anderen  —
namentlich  süddeutschen  —  Verwaltungen  Württemberg  ein  Durchgangsverkehr  entzogen ­
  worden,  der  ihm  nach  dem  natürlichen  Stand  der  Verkehrsentfernungen  gebühre.
Ausschlaggebende  Parteien  hatten  sich  gegen  Reichseisenbahnen  und  gegen  Anschluß
an  die  preußisch-hessische  Betriebsgemeinschaft  vielfach  in  Süddeutschland  festgelegt.
Durch  Initiative  des  Königs  von  Württemberg,  der  sich  an  den  preußischen  König
wandte,  kamen  Verhandlungen  über  ein  schon  früher  zwischen  Preußen  und  Bayern
erörtertes  Projekt  in  Fluß,  welches  den  schlimmsten  übelständen  der  Eisenbahnzersplitterung ­
  und  unwirtschaftlichen  Zuständen  des  bisherigen  Betriebs  abhelfen
soll.  Zu  den  Verhandlungen  wurden  seit  dem  Winter  1904/1905  Vertreter  aller
größeren  deutschen  Systeme  zugezogen.  Man  erwog  den  Gedanken  einer  Betriebsmittelgemeinschaft ­
  der  deutschen  Staatsbahnverwaltungen,  wobei  im  übrigen  deren
Selbständigkeit  gewahrt  bleiben  sollte.  Erstrebt  wurde  mindestens  jedenfalls  dreierlei:
1.  einheitliche  Handhabung  des  Eisenbahnwesens  in  Deutschland  auf  nationaler  deutscher ­
  Grundlage,  aber  ohne  Beeinträchtigung  der  Hoheit  und  der  Besitzrechte  der
Einzelstaaten;  2.  größtmögliche  Beseitigung  der  wirtschaftlich  schädlichen  Leerläufe
des  Wagenmaterials:  3.  unbeschränkte  gegenseitige  Benutzung  des  Güterwagenparks.
Erreicht  wurde  eine  die  Staatsbahnen  umfassende  allgemeine  deutsche  Güterwagengemeinschaft, ­
  d.  h.  eine  teilweise  Betriebsmittelgemeinschaft,  die  sich
jedoch  nicht  auf  Personenwagen,  Kohlen,  Schienen  usw.  mit  erstreckt.  Mit  Wirksamkeit ­
  vom  1.  April  1909  ab  schlossen  sich  die  bayerischen,  württembergischen,  sächsischen,
badischen  Staatsbahnen  mit  den  schon  früher  in  einem  Verband  geeinten  preußischhessischen, ­
  oldenburgischen  Staatsbahnen,  Reichsbahnen,  mecklenburgischen  Staatsbahnen ­
  zum  deutschen  Staatsbahnwagenverband  zusammen.  Als  Zweck  des  Abkommens ­
  wird  bezeichnet,  durch  freie  Verwendung  der  Güterwagen  „den  Verkehr  zu
fördern  sowie  den  Betrieb  und  die  Abrechnung  zu  vereinfachen  und  zu  verbilligen".
Bis  dahin  durften  fremde  Güterwagen,  die  auf  einem  Bahngebiet  beladen  ankamen,
nur  binnen  kurzer  Benutzungsfristen  und  in  der  Richtung  zur  Heimatbahn  wieder
beladen  werden,  sonst  mußten  sie  leer  zurückrollen.  Nunmehr  wird  ein  Bestand
von  etwa  einer  halben  Million  Güterwagen,  die  Sondereigentum  der  beteiligten
Bahnen  bleiben,  unter  Mitwirkung  der  einzelnen  Bahnverwaltungen,  gewisser
Gruppenausgleichsstellen  und  des  Hauptwagenamts  in  Berlin  nach  Bedarf  auf  das
gesamte  deutsche  Netz  verteilt.  Es  wird  nicht  nur  die  Abrechnung  vereinfacht,  sondern
eine  wesentliche  Minderung  der  auf  200  Millionen  Achskilometer  geschätzten  bisherigen ­
  Leerläufe  erhofft.  Einheitliche  Grundsätze  gelten  für  Beschaffung  des  Güterwagenparks. ­
        <pb n="586" />
        558

Fünfter  Teil.  Verkehr.  III.  Eisenbahnen.

8.  Die  St.  Gotthardbahn.
Von  Heinrich  Rüegg.

Rüegg,  Die  Wirkungen  der  St.  Gotthardbahn.  In:  Jahrbuch  für  Gesetzgebung,  Verwaltung ­
  und  Volkswirtschaft  im  Deutschen  Reich.  15.  Jahrgang.  Herausgegeben  von  Schmoller.
Leipzig,  Duncker  &amp;amp;  Humblot,  1891.  S.  1142—1144.
Im  wirtschaftlichen  Verkehre  der  Völker  Europas  hat  der  massive  langgestreckte
Grenzwall  der  Alpen  durch  Jahrhunderte  hindurch  den  Güterumlauf  zum  einen  Teil
ganz  verhindert,  zum  andern  Teil  in  kostspielige  und  zeitraubende  Bahnen  gezwängt.
Um  auf  der  denkbar  kürzesten  Linie  vom  cisalpinen  Europa  aus  nicht  nur  Italien,
sondern  überhaupt  das  Mittelmeer  zu  erreichen,  galt  es,  diesen  Grenzwall  an  möglichst
vielen  Punkten  zu  durchstechen,  bezw.  die  Stellen  tiefer  Einsenkung  des  Gebirges
zu  überschienen.  Ersteres  ist  geschehen  beim  Mont  Cenis,  letzteres  bei  Semmering  und
Brenner.  Der  Mont  Cenis  mündet  nach  dem  Westen  und  Südwesten  Europas,  der
Semmering  nach  dem  Osten  und  Nordosten,  der  Brenner  desgleichen  in  der  Hauptsache ­
  nach  nordöstlichem  und  nur  zum  Teil  nach  dem  zentral-nördlichen  Gebiete
Europas.  Es  entbehrten  das  eigentliche  Zentrum  und  der  ausgedehnte  Nordwesten
Europas  bis  vor  kurzem  einer  direkten  Zufahrtslinie  nach  Italien  und  dem  Mittelmeer.
Die  heute  fertige  Gotthardbahn  füllt  die  Lücke  aus,  welche  bisher  zwischen  Mont
Cenis  und  Brenner  existierte;  sie  ist  die  vierte  in  der  Reihe  jener  großen  und  wichtigen
Zufahrtslinien  aus  dem  Innern  Europas  nach  Italien  und  dem  Mittelmeer.
Ist  die  Aufgabe  der  Gotthardbahn  damit  im  allgemeinen  gekennzeichnet,  so
ergibt  sich  als  ihre  Ausgabe  im  einzelnen  ein  Dreifaches:
1.  ist  die  Gotthardbahn  eine  Bahn  im  Dienste  des  großen  Weltverkehrs;
2.  vermittelt  sie  den  italienifch-nordeuropäischen  bezw.  cisalpinen  Handel;
3.  dient  sie  dem  internen  oder  Lokalverkehr.
Die  Erbauung  der  Gotthardbahn  ist  nur  die  folgerichtige  Durchführung  eines
noch  bedeutsameren  Gedankens,  der  Verbindung  von  Europa  und  Asien  mittelst
des  Suezkanals.  Solange  diese  zentrale  Alpenbahn  fehlte,  stießen  die  Schiffe,
welche  durch  den  Suezkanal  und  das  Mittelmeer  fuhren,  in  ihrem  natürlichsten
Zielpunkte,  im  Hafen  von  Genua,  auf  verschlossene  Türen;  das  vorliegende  Alpsngebirge
  machte  Genua  zu  einer  Sackstation  im  Weltverkehr,  zu  einem  Verkehrspunkte
von  bloß  beschränkt  lokaler  Bedeutung.  Die  Gotthardbahn  hat  dieses  massive  Tor
gesprengt.  Geographisch  genommen,  bildet  sie  die  direkte  und  unmittelbarste  Fortsetzung, ­
  das  eigentliche  Schlußglied  der  Welthandelslinie  voin  Orient  nach  dem  Innern
Europas.
Genua  soll  wieder  aufblühen  und  mit  seinen  Rivalen,  Triest  und  Marseille,  erfolgreich ­
  zu  Felde  ziehen.  Italien  soll  wiederum  in  den  Mittelpunkt  des  großen  Weltverkehrs ­
  gestellt  werden.  Dies  ist  die  eine  Seite  der  Aufgabe  der  Gotthardbahn.
Die  Gotthardbahn  soll  aber  nicht  bloß  die  wirtschaftlichen  Bande  zwischen
Europa  und  den  übrigen  Weltteilen  fester  knüpfen,  sondern  auch  innerhalb  Europas
neue  Beziehungen  anbahnen  zwischen  Italien  und  den  nördlich  der  Alpen  gelegenen
Ländern.  Wie  dringend  es  not  tat,  für  die  letzteren  Beziehungen  noch  eine  vierte
Alpenbahn  zu  schaffen,  das  zeigen  am  besten  die  Zahlen  für  die  Entfernungen  der
früheren  Alpenbahnen  voneinander.
Zwischen  der  Küstenlinie,  die  sich  von  Genua  nach  Toulon  hinzieht,  sagen  wir,
zwischen  Nizza  und  dem  Mont  Cenis  besteht  eine  Entfernung  von  160  km
zwischen  dem  Semmering  und  dem  Brenner  eine  solche  von  330  „
„  „  Mont  Cenis  „  „  „  „  „  „  420  „
oder,  längs  der  ziemlich  gewundenen  Alpenkette  gemessen,  sogar  eine  solche  von  480  „  .
        <pb n="587" />
        9.  Die  sibirische  Eisenbahn.

559

Es  war  also  gerade  das  Zwischenstück  zwischen  Mont  Cenis  und  Brenner  das  weitaus
größte  bahnlose  Gebiet  der  ganzen  langgestreckten  Alpenkette,  was  für  Italien  um
so  verhängnisvoller  ward,  als  dieses  bahnlose  Stück  sich  seiner  ganzen  Ausdehnung
nach  an  Oberitalien  anlehnt.  Es  ist  daher  auch  nicht  zu  verwundern,  wenn  trotz  Mont
Cenis  und  trotz  Brennerbahn  die  nördlich  der  Alpen  gelegenen  Länder  zum  großen
Teil  Italien  nach  wie  vor  wirtschaftlich  durchaus  fremd  blieben.
In  dritter  Linie  ist  die  Gotthardbahn  auch  von  nicht  unerheblichem  lokalen
Interesse.  Sie  durchzieht  die  Schweizer  Kantone  Schwyz,  Uri  und  Tessin.  Sie
ist  das  einzige  moderne  Verkehrsmittel  dieser  drei  Kantone  und  hat  daher  einen
nicht  unerheblichen  Lokalverkehr.
Wir  haben  demnach  bei  der  Gotthardbahn  alle  Stufen  und  Variationen  des
verkehrswirtschaftlichen  Getriebes  vertreten;  sie  dient  dem  Verkehr  von  Dorf  zu  Dorf,
von  Land  zu  Land,  von  Weltteil  zu  Weltteil;  sie  spannt  ihre  weitfassenden  Flügel
gleichsam  über  die  gesamte  menschliche  Wirtschaft.  Weil  aber  dies  der  Fall  ist,  müssen
wir  die  Gesamtausgabe  der  Gotthardbahn  auch  von  einem  allgemeineren  und
ungleich  höheren  Gesichtspunkte  aus  zu  beurteilen  wissen,  als  wie  es  die  Mehrzahl
der  übrigen  heutigen  Verkehrslinien  erfordern  mag.  Weil  in  neue,  für  Zentraleuropa
bis  dahin  zu  einem  guten  Teil  verborgene  Gebiete  führend,  hat  die  Gotthardbahn
dem  unablässig  schaffenden  Prinzipe  der  internationalen  Arbeitsteilung  neue  Pfade
gewiesen  und  derselben  neue  Tore  geöffnet  und  damit  auch  der  gesamten  menschlichen
Kultur  die  Wege  zu  höheren  Bahnen  und  zu  höheren  Zielen  geebnet.

9°  Die  sibirische  Eisenbahn.
Von  Eugen  Zabel.

Zabel,  Auf  der  sibirischen  Bahn  nach  China.  2.  Aufl.  Berlin,  Allgemeiner  Verein
für  Deutsche  Literatur,  1904.  S.  264—265  und  S.  273—278.
Der  Bau  der  sibirischen  Bahn  bedeutet  nicht  nur  eine  Errungenschaft  für  den
Weltverkehr  von  außerordentlicher  Tragweite,  sondern  auch  den  Beginn  einer  neuen
Epoche  für  die  Erforschung  des  gesamten  Ländergebiets  im  nördlichen  Asien,  das  zu
Rußland  gehört  und  fast  anderthalb  mal  größer  als  Europa,  fünfundzwanzigmal
größer  als  Deutschland  ist.  Von  der  Zeit  an,  als  die  ersten  Kosakenscharen  vom
Westen  über  den  Ural  drangen,  ist  Sibirien  von  Kaufleuten  und  Unternehmern  aller
Art,  von  Offizieren,  Beamten  und  Ingenieuren,  von  Reisenden,  die  durch  die  Idee
des  Neuen  und  Abenteuerlichen  angezogen  wurden,  sowie  von  gelehrten  Männern,
welche  die  Ergebnisse  ihrer  Studien  der  Welt  mitteilen  wollten,  nach  den  verschiedensten
Richtungen  durchzogen  worden.  Aber  erst  zu  Anfang  der  neunziger  Jahre,  als  mail
mit  der  Schienenlegung  bei  der  Usfuribahn  im  äußersten  Osten  begann,  entwickelte  sich
ein  bestimmtes  System,  nach  dem  man  an  die  Untersuchung  des  Bodens  für  die
Zwecke  der  Landwirtschaft  und  des  Bergbaues,  die  Erforschung  des  Klimas  unter
den  verschiedenen  Breitegraden  und  der  mächtigen  Stromgebiete  ging,  deren  genaue
Kenntnis  damals  noch  manches  zu  wünschen  ließ.  Erst  durch  die  Anlage  der  neuen
Verkehrsstraße  wurde  man  gezwungen,  genaue  Vermessungen  vorzunehmen  und
in  das  Innere  der  Urwälder  einzudringen,  sowie  sich  eine  zuverlässige  Kenntnis  des
Landes  und  seiner  Bevölkerung  zu  verschaffen.
Der  Bau  der  Schienenstraße  hat  schon  in  den  Ansängen  eine  mächtige  Bewegung ­
  vom  Westen  nach  dem  Osten  veranlaßt.  In  den  Jahren  1893  und  1894
betrug  die  Zahl  der  Auswanderer  nach  Sibirien  je  65  000.  Dann  folgte  im  Jahre
1895  eine  plötzliche  Steigerung  auf  120  000,  im  Jahre  1896  auf  über  200  000  Personen.
        <pb n="588" />
        560

Fünfter  Teil.  Verkehr.  III.  Eisenbahnen.

Über  die  Bevölkerung  im  Innern  des  europäischen  Rußlands  schien  ein  Fieber  gekommen ­
  zu  sein,  das  man  durch  Warnungen  mit  Erfolg  abstellte,  denn  im  nächsten
Jahre  1897  schnürten  nur  70  000  ihr  Bündel.  Diese  Stockung,  die  durch  Regierungsmaßregeln ­
  gewaltsam  hervorgerufen  wurde,  hielt  jedoch  nicht  an.  Die  Flut  der
Menschen,  die  nach  Sibirien  zogen,  schwoll  sowohl  1898  wie  1899  und  1900  wieder
auf  über  200  000  Menschen  fürs  Jahr  an,  blieb  aber  1901  hinter  130  000  zurück.
Seit  1882  waren  bis  dahin  im  ganzen  1500  000  Menschen  über  den  Ural  in  fremdes
Land  ausgewandert,  und  es  bedurfte  keiner  geringen  Fürsorge,  diesen  gewaltigen
Strom  in  die  richtigen  Bahnen  zu  lenken  und  das  Land  durch  die  beginnende  Kulturarbeit ­
  zweckmäßig  befruchten  zu  lassen.  Immer  wieder  war  es  die  Eisenbahn,  die  den
Gedanken  einer  solchen  Volksbewegung  aus  dem  Phantastischen  ins  Wirkliche  übertrug
und  ihm  einen  praktisch  bedeutsamen  Sinn  unterlegte.
Die  Ausfuhr  von  Getreide,  Erzeugnissen  der  Viehzucht  und  Butter  wird  durch
den  Betrieb  der  sibirischen  Bahn  naturgemäß  wesentlich  erleichtert  werden.  Noch  bedeutsamer ­
  erscheint  der  Goldreichtum,  der  sich  in  allen  Teilen  des  Landes  findet.
„Dieser  ist  ganz  wesentlich",  heißt  es  bei  Wiedenfeld,  „der  dem  Zarenreich  es  ermöglicht
hat,  schon  in  einem  so  frühen  Stadium  seiner  Wirtschaftsentwicklung  zur  Goldwährung, ­
  die  sonst  nur  industriell  weit  vorgeschrittene  Länder  aufrecht  erhalten
können,  überzugehen  und  in  den  letzten  drei  Jahrzehnten  fast  eben  so  viel  Gold  auszuprägen ­
  wie  Deutschland,  das  in  dieser  Zeit  einen  unvergleichlichen  Aufschwung  genommen ­
  hat.  Zwar  wird  auch  noch  in  anderen  Teilen  des  russischen  Reichs,  in  Finland
  und  am  Ural  Gold  gefunden;  aber  Sibiriens  Produktion  steht  bei  weitem  an  der
Spitze,  reichlich  23  %  der  Gesamterzeugnisse  betragend."  Wenn  auch  gerade  die  ergiebigsten ­
  Fundstellen  und  Wäschereien  an  den  Nebenflüssen  der  Lena  und  des  Amur
Hunderte  Kilometer  von  der  Bahn  entfernt  liegen,  so  ist  diese  doch  schon  wegen  der
Verkürzung,  Verbilligung  und  Sicherung  der  Zufuhr  von  Maschinen  und  Lebensmitteln ­
  von  wesentlicher  Bedeutung.  Dasselbe  gilt  von  Eisen  und  Eisenwaren  sowie
von  der  Ausnutzung  der  Steinkohlenlager.
Große  Hoffnungen  fetzt  man  in  Rußland  darauf,  daß  der  Tee,  von  dem  der
größte  Teil  bisher  auf  dem  Seeweg  nach  Europa  ausgeführt  wurde,  von  nun  an  auf
dem  Schienenwege  dorthin  gelangen  müsse.  Von  Hankau,  bis  wohin  die  Seeschiffahrt
auf  dem  Pantsekiang  reicht,  gingen  früher  Karawanen  über  Kiachta  nach  Irkutsk,  von
wo  der  Tee  auf  Schlitten  oder  auf  den  sibirischen  Flüssen  nach  Europa  geschafft  wurde.
Dann  übernahm  der  gewaltige  Strom  Chinas  die  Beförderung  der  Teemassen,  und
über  Schanghai  erfolgte  auf  dem  Schiffswege  die  weitaus  größte  Ausfuhr  über  den
Stillen  und  Indischen  Ozean,  sowie  durch  den  Suezkanal  nach  London,  um  sich  von
hier  aus  über  alle  Teile  Europas,  zum  Teil  sogar  über  Königsberg  nach  Rußland
auszubreiten.
Jetzt  sind  es  nach  Wiedenfeld  nur  noch  sehr  geringe  Mengen  des  in  Europa
begehrten  Blättertees,  die  über  Kiachta  kommen,  und  es  ist  ein  Märchen,  wenn  noch
fast  allgemein  angenommen  wird,  der  Karawanentee  gelange  auf  dem  teuren  und
langwierigen  Landwege  zu  uns.  Die  Bezeichnung  hat  mit  der  Beförderungsart  jetzt
nichts  mehr  zu  schaffen.  Der  höhere  Preis  rechtfertigt  sich  vielmehr  damit,  daß  es  jetzt,
wie  auch  früher,  der  Tee  der  ersten  von  den  drei  bis  vier  Jahresernten  ist,  der  unter
diesem  Namen  in  den  Handel  gebracht  wird  und  sich  an  Güte  von  der  Produktion  der
späteren  Ernte  wesentlich  unterscheidet.  Die  sibirische  Bahn  dürfte  es  fortan  bewirken,
daß  für  den  Teetransport,  bei  dem  die  zarten  Blätter  durch  die  Länge  der  Reife  an
Geschmack  und  Duft  wesentlich  leiden,  wieder  die  alte  Landstraße  bevorzugt  wird.
Die  Vollendung  der  Bahn  durch  die  Mandschurei  hat  schneller,  als  man  es  erwarten ­
  durfte,  eine  für  den  gesamten  Verkehr  wichtige  Entscheidung  zur  Folge  gehabt.
Nachdem  die  Strecke  durch  Europa  und  Asien  ausgeführt  war,  entstand  ganz  von  selbst
        <pb n="589" />
        9.  Die  sibirische  Eisenbahn.

561

die  Frage,  wann  und  inwieweit  die  Beförderung  von  Postsendungen  vom  Westen  nach
den  Häsen  des  Stillen  Ozeans  bis  nach  Japan  und  China  erfolgen  würde.  Es  war
zunächst  nur  aus  Rußland  gestattet,  den  neuen  Verkehrsweg  für  Briefe  zu  benutzen,
wahrend  die  anderen  europäischen  Länder  für  ihre  Korrespondenz  nach  dem  „fernen
Osten"  auf  den  Seeweg  angewiesen  blieben.  Es  erwies  sich  aber  bald,  daß  man
außerstande  war,  eine  solche  Bestimmung  aufrecht  zu  erhalten,  und  daß  es  Mittel  und
Wege  gab,  sie  ohne  Mühe  zu  umgehen.  Die  großen  Geschäftshäuser  in  Berlin  und
Wien,  in  Paris  und  London  hatten  das  nach  Einführung  der  durchgehenden  Züge
auch  mit  bestem  Erfolge  sofort  getan.  Sie  schickten  ihre  Briefe  unter  einem  Deckkuvert
fertig  adressiert  und  frankiert  an  ihre  Geschäftsfreunde  nach  Petersburg  und  Moskau,
die  sie  dort  einfach  zur  Weiterbeförderung  nach  dem  Osten  in  den  nächsten  Postkasten
warfen.
Die  offiziellen  Verträge  zwischen  den  westeuropäischen  Staaten  und  Rußland
brauchten  jedoch  noch  einige  Zeit  bis  zu  ihrem  vollständigen  Abschluß.  Man  hielt  die
Bahnverbindung  durch  Sibirien  anfänglich  noch  nicht  für  gesichert  genug,  um  ihr  eine
so  gewaltige  Korrespondenz  anzuvertrauen.  Außerdem  hatte  man  wohl  auch  einiges
Mißtrauen  in  die  Wahrung  des  Briefgeheimnisses  durch  die  russischen  Beamten  gesetzt,
wie  sie  bei  uns  beobachtet  wird.  Aber  die  Verständigung  über  diesen  Punkt  erfolgte
in  überraschend  schneller  Zeit,  und  schon  Mitte  September  1903  wurde  eine  amtliche
Bekanntmachung  erlassen,  daß  vom  1.  Oktober  an  die  sibirische  Post  die  Beförderung
von  Briefen  aus  Europa  für  alle  Länder  im  Osten  übernehme.  An  diesem  Tage
gingen  die  entsprechenden  Postsäcke  sorgfältig  versiegelt  über  die  westliche  Grenze  von
Rußland  und  erreichten  genau,  wie  es  vorgesehen  war,  nach  drei  Wochen  rechtzeitig
ihr  Ziel  in  Peking,  Schanghai  und  Nagasaki.  Hierbei  ist  jedoch  ein  Umstand  zu  beachten, ­
  der  oft  übersehen  wird.  Während  in  Deutschland,  Frankreich  und  England
auch  die  Luxuszüge  Briefschaften  befördern,  geschieht  dies  in  Rußland  und  Sibirien
nur  durch  die  eigentlichen  Postzüge.  Die  Wagen  der  sibirischen  Luxuszüge  führen
allerdings  auch  einen  Briefkasten  mit  sich,  aber  sein  Inhalt  wird  an  der  nächsten
größeren  Station  entleert  und  dem  eigentlichen  Postzug  übergeben,  der  natürlich  nicht
mit  derselben  Geschwindigkeit  fährt.  Immerhin  ist  die  Ersparnis  an  Zeit,  die  dadurch
für  die  Korrespondenz  der  ganzen  Welt  hervorgerufen  wird,  eine  bedeutende,  da  sich
der  Weg  fast  um  die  Hälfte  verkürzt.  Man  kann  darauf  rechnen,  daß  ein  Brief  von
Berlin  nach  China  und  Japan  fortan  nicht  länger  als  21—22  Tage  Zeit  zu  seiner
Beförderung  beansprucht  [f.  oben  S.  507*)].
Ebenso  haben  unsere  Globetrotter  nach  Eröffnung  der  sibirischen  Bahn  für  eine
Reise  um  die  Erde  einen  ganz  andern  Rekord  vor  Augen,  als  er  ihnen  noch  vor
kurzem  erreichbar  war.  Wie  wurde  der  brave  Phileas  Fogg  vor  dreißig  Jahren  im
Berliner  Viktoriatheater  angestaunt,  als  er  es  infolge  einer  Wette  in  dem  bekannten
Ausstattungsstück  von  Jules  Verne  unternahm,  den  Kreislauf  um  unseren  Erdball  in
achtzig  Tagen  zu  vollenden!  Wir  sind  ihm  und  seinem  treuen  Diener  Passepartout
durch  die  verschiedensten  Länder  und  Völker  gefolgt  und  haben  seine  Aufregung  mitempfunden, ­
  als  er  bei  der  Heimkehr  nach  London  sich  um  einen  Tag  verspätet  zu  haben
glaubte,  ohne  im  ersten  Augenblick  daran  zu  denken,  daß  er  gerade  diesen  letzten,  entscheidenden ­
  Tag  infolge  seiner  Fahrt  nach  dem  Osten  und  der  Umdrehung  der  Erde
für  seine  Wette  gewonnen  hatte.  Gegenwärtig  streiten  sich  die  Weltreisenden  darum,
ob  man  dem  Vorbild  Phileas  Foggs  nicht  schon  in  fünfzig  oder  sogar  weniger  Tagen
folgen  könne.  Natürlich  lebt  vor  allem  in  den  Amerikanern  der  Ehrgeiz,  dies
Experiment  durchzuführen,  und  soweit  es  sich  bis  jetzt  übersehen  läßt,  haben  ihre  Unternehmungen ­
  den  entsprechenden  Erfolg  gehabt.  Es  handelt  sich  nur  darum,  daß  man  in
Japan  den  entsprechenden  Anschluß  an  einen  Schnelldampfer  findet,  der  den  Stillen
Ozean  kreuzt.  Den  ganzen  Erdball  in  sieben  Wochen  zu  umschlingen,  ist  allerdings
Mollat,  Volkswirtschaftliches  Quellenbuch.  4.  Aufl.  Zg
        <pb n="590" />
        562

Fünfter  Teil.  Verkehr.  IV.  Binnen-  und  Seeschiffahrt.

ein  Gedanke,  den  man  erst  feit  der  Fertigstellung  der  sibirischen  Bahn  zur  Ausführung
bringen  konnte.
Anmerkung.  Die  sibirischen  Eisenbahnen  (Sibirische,  Transbaikal-  und  Uffuri-Bahn)
beförderten  im  Jahre  1910:  5134  000  Personen  und  264  310  000  Pud  Güter.  Die  Einnahme
aus  diesem  Verkehr  belief  sich  auf  46  701000  Rubel.  Archiv  für  Eisenbahnwesen.  Herausgegeben ­
  im  Königlich  Preußischen  Ministerium  der  öffentlichen  Arbeiten.  34.  Jahrgang.
Berlin,  Julius  Springer,  1911.  S.  801—802  und  S.  1575—1576.  —  G-  M.

IV.  Vinnen-  und  Seeschiffahrt.

1.  Die  wichtigsten  deutschen  Binnenschiffahrtsstrasten.
Von  Viktor  Kurs.

Kurs,  Die  Binnenschiffahrt.  In:  Handbuch  der  Wirtschaftskunde  Deutschlands.  Herausgegeben ­
  im  Auftrage  des  Deutschen  Verbandes  für  das  kaufmännische  Unterrichtswesen.
4.  Bd.  Leipzig,  B.  G.  Teubner,  1904.  S.  328.
Im  ganzen  und  großen  und  von  einzelnen  Ausnahmen,  wie  dem  Finowkanal,
abgesehen,  sind  die  wichtigsten  deutschen  Schiffahrtsstraßen  diejenigen,  die  Schiffe
biszu400undüber400ttragen.  Es  sind  dies:
Die  kurzen  Mündungsstrecken  der  D  a  n  g  e  unterhalb  der  Memeler  Eisenbahnbrücke ­
  und  des  Pr  eg  els  unterhalb  Königsbergs,  sowie  des  Elbingslusfes,
desgleichen  der  W  e  i  ch  s  e  l  (Arm,  der  bei  Neufahrwasser  mündet,  von  der  Mündung
der  Mottlau  bei  Danzig  an;  ferner  die  jetzt  aufgeräumte  und  ausgebaute,  früher  ganz
versandete  Elbinger  Weichsel,  die  durch  die  Elbinger  Fahrt  und  die  Königsberger
Fahrt  ins  Frische  Haff  geht,  und  der  neue  Weichseldurchstich  östlich  der  Neufahrwassermündung ­
  bei  Siedlersfähr);  ebenso  Alte  und  Neue  Mottlau  innerhalb  und  unterhalb
Danzigs.
Die  Oder  von  Kofel  an  (von  wo  ab  sie  bis  zur  Mündung  der  Glatzer  Neiße
kanalisiert  ist)  bis  zur  Mündung,  —  einzelne  seichte  Stellen  werden  nachgebessert  —
der  Großschiffahrtsweg,  der  um  die  Stadt  Breslau  führt,  Teile  der  Parnitz,  des
Dunzig  und  der  Parnitz-Dunzig-,  sowie  der  Dunzig-Oder-Kanal,  letztere  sämtlich  im
Bezirk  von  Stettin.  Auch  die  unteren  131,5  llm  der  Peene  und  die  unteren  68  llm
der  Warthe  tragen  Schiffe  von  400  1.
Zwischen  dem  Oder-  und  Elbegebiet:
Der  Oder-Spree-Kanal  von  Fürstenberg  an  der  Oder  bis  zum  Seddinsee ­
  nahe  Köpenick  oberhalb  Berlins,  die  W  a  r  n  o  w  unterhalb  Rostocks,  die  T  r  a  v  e
unterhalb  Lübecks.
Der  Elbe-Trave  -Kanal,  der  —  ja  freilich  der  Binnenschiffahrt  nur  in
geringem  Maße  dienende  —  Kaiser  Wilhelm-Kanal  und  endlich  die  Eider
unterhalb  Pahlhudes.
Die  Elbe  von  der  österreichischen  Grenze  an  bis  Hamburg  (unterhalb  Hamburgs ­
  verkehren  weniger  Binnen-  als  Küstenschiffe),  einige  ihrer  Arme,  namentlich
auch  die  bei  Harburg  vorüberfließende  Süder-Elbe,  und  der  Kanäle  in  und  bei  Hamburg, ­
  ferner  auf  dem  rechten  Elbufer  die  Havel  vom  Tegeler  See  oberhalb  Spandaus ­
  ab  nebst  ihren  Seen,  Abkürzungen  und  Armen,  die  Spree  von  etwa  25  llm
oberhalb  Berlins  bis  zur  Mündung  in  die  Havel  und  die  D  a  h  m  e  auf  den  untersten
13  llm  ihres  Laufes  vor  ihrem  Zusammenfluß  mit  der  Spree,  der  mit  je  einem  Arm
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        2.  Die  Güter  des  Vinnenschiffahrtsverkehrs  in  Deutschland.  563
aus  der  Dahme  und  aus  der  Spree  bis  zur  Gegend  von  Neukölln  und  von  da  bis
zur  Havel  bei  Potsdam  führende  Teltowkanal,  der  aus  diesem  zum  Wannsee
abzweigende  Prinz-Friedrich-Leopold-Kanal  und  ein  Verbindungskanal  zwischen  Neukölln ­
  und  dem  Berliner  Landwehrkanal;  ferner  die  E  l  d  e  unterhalb  Dömitz',  die
Voitze  unterhalb  Boitzenburgs,  die  Stör  unterhalb  Itzehoes;  auf  dem  linken  Elbufer ­
  die  Schwinge  unterhalb  Stades,  der  Ihle-  (oder  Neuer  Plauer)  Kanal
von  Magdeburg  zum  Alten  Plauer  Kanal  und  dieser  selbst,  von  Parey  an  der
Elbe  zur  Havel  bei  Plau  hinabführend.
Die  kanalisierte  Fulda  von  Kassel  und  die  Weser  von  Münden  an.
die  Aller,  nicht  bis  zur  Mündung,  sondern  nur  von  Eickeloh  bis  Westen  (auf
47,8  km  Länge),  die  Hunte  unterhalb  Oldenburgs.
Der  Kanal  Dortmund-Emshäfen,  der  —  Schiffe  von  über  700  t
tragend  und  mit  seinem  Zweige  Herne-Henrichenburg  über  280  km  lang  —  gegenwärtig ­
  die  großartigste  künstliche  (reine  Binnen-)  Wasserstraße  Europas  bildet,  die
Mündungsstücke  der  Papenburger  Kanäle  und  der  L  e  d  a  in  die  Ems.
Der  Rhein  von  Bafel  ab  bis  zur  niederländischen  Grenze,  die  Hafenk
  a  n  ä  l  e  von  Straßburg,  Basel,  Kehl,  Karlsruhe  und  Krefeld,  der
von  seiner  Mündung  bis  70  km  von  dieser  hinauf  kanalisierte  Main,  die
unteren  240  km  der  Mosel,  der  E  r  f  t  k  a  n  a  l  bei  Neuß,  der  Spoykanal
bei  Kleve,  endlich  die  Lippemündung  bei  Wesel.
Die  Donau,  bei  günstigen  Wasserständen  von  Bergheim,  270  km  oberhalb
der  österreichischen  Grenze.
Zusammen  sind  das  rund,  einschl.  etwa  70  km  nichtstaatlicher,  4200  km  Schifffahrtsstraßen ­
  für  Fahrzeuge  von  400  t  oder  mehr,  darunter  der  größte  Teil  für  solche
von  600  t  oder  mehr.  —
Nach  1912  treten  zu  ihnen  noch  hinzu:  die  auszubauende  Wasserstraße
Weichsel-Oder,  die  Warthe  von  Posen  bis  zur  Netzemündung,  für  Schiffe
von  400  t;  der  Kanal  von  Hannover  zur  Weser  mit  Zweigkanal  nach
Linden,  der  Aufstieg  von  der  Weser  zum  Kanal  Weser-Bevergern
mit  Zweigkanal  nach  Osnabrück,  der  Kanal  Herne-Rhein,  die  großenteils
durch  Seitenkanäle  zu  ersetzende  oder  zu  kanalisierende  Lippe  zwischen  Lippst
  a  d  t  und  Wesel,  für  Schiffe  von  600  t  und  mehr.

2.  Die  Güter  des  Binnenschiffahrtsverkehrs  in
Deutschland.
Bon  Karl  von  der  Aa.
von  der  Aa,  Der  Verkehr  auf  den  deutschen  Binnenwasserstraßen.  Zugleich  begleitender ­
  Text  zu  des  Verfassers  Wandkarte  „Die  deutschen  Binnenwasserstraßen".  Leipzig
und  Berlin,  B.  G.  Teubner,  1912.  S.  10—13.
Der  Personenverkehr  auf  Binnengewässern  hat  in  der  Regel  nur  örtliche  Bedeutung. ­
  Erwähnenswert  ist  der  Reiseverkehr  auf  dem  Rhein  von  Mainz  bis  Köln,
auf  dem  Bodensee  und  auf  der  Dresdner  Elbe.
Im  Güterverkehr  unterscheidet  man  Massengüter,  Stückgüter  und
lebendes  Vieh.  Die  Verfrachtung  des  letzteren  mit  Schiffen  ist  unwesentlich.
Unter  Massengütern  versteht  man  solche,  die  in  ganzen  Schiffsladungen  verfrachtet ­
  oder  in  ganzen  Wagenladungen  auf  den  Schiffsverkehr  übergeleitet  werden.
36*
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        564  Fünfter  Teil.  Verkehr.  IV.  Binnen-  und  Seeschiffahrt.

Die  Stückgüter  spielen  ihrer  Menge  nach  eine  geringere  Rolle.  Von  dem  Vorhandensein ­
  der  Massengüter  im  Stromgebiete  und  von  dessen  Bedarf  an  solchen  hängt
die  Entwicklung  des  Stromverkehrs  wesentlich  ob.
In  nachfolgendem  sollen  die  bedeutendsten  Güter  des  Binnenschiffahrtsverkehrs ­
  besprochen  werden.
B  r  e  n  n  st  o  f  f  e.  Auf  Steinkohlen,  Koks  und  Briketts,  Braunkohlen  und  Torf
entfallen  etwa  30  %  aller  im  Binnenschiffahrtsoerkehr  verfrachteten  Güter;  im  Eisenbahnverkehr ­
  machen  sie  nicht  viel  weniger  als  50  %  aus;  sie  sind  daher  der  Menge
nach  die  wichtigsten  Verkehrsgüter.  Von  allen  zur  Versendung  gelangenden  Kohlen
übernimmt  die  Eisenbahn  V-,  die  Binnenschiffahrt  V».
Für  die  Steinkohlenfrachten  kommen  hauptsächlich  folgende  Wege  in  Betracht:
Die  bei  weitem  größte  Menge  geht  in  den  Häsen  des  Ruhrgebietes  (namentlich
Duisburg-Ruhrort)  auf  den  Rheinverkehr  über,  in  dem  sie  den  Weg  nach
den  Niederlanden  und  bis  nach  Straßburg  finden.  Hier  treffen  sie  zusammen  mit  den
Kohlen  aus  dem  Saargebiete,  die  auf  der  Saar,  dem  Saarkohlenkanal  und  dem  Rhein-Marne-Kanal
  für  den  Gesamtverkehr  wichtig  sind.  Den  Rhein  benutzt  auch  die
englische  Kohleneinfuhr.  Der  zweite  Kohlenabfuhrweg  für  das  rheinisch-westfälische
Gebiet  ist  der  Dortmund-Ems-Kanal.  Große  Mengen  englischer  und  Ruhrkohle
werden  von  Hamburg  nach  Berlin  und  den  märkischen  Wasserstraßen  verfrachtet.
Hierher  gelangt  die  schlesische  Kohle  über  Kosel  und  Breslau  ebenfalls  auf  dem
Wasserwege.
Der  Anteil  der  Braunkohle  am  Binnenschiffahrtsverkehr  ist  gering.  In  der
Hauptsache  handelt  es  sich  um  böhmische  Braunkohle,  die  auf  der  Elbe  verfrachtet  wird,
und  die  selbst  bis  Hamburg  und  Berlin  gelangt.  Außerdem  benutzt  oas  niederrheinische ­
  Braunkohlengebiet  in  der  Kölner  Bucht  den  Rhein  als  Verkehrsstraße
(Briketts).
B  a  u  st  o  f  f  e.  Fassen  wir  unter  dieser  Bezeichnung  Bau-,  Bruch-  und  Werksteine, ­
  gebrannte  Mauersteine  und  Ziegel,  Zement,  Sand,  Ton,  Mergel  und  Erden
aller  Art  zusammen,  so  erhalten  wir  eine  Gütermenge,  die  mehr  als  14  aller  Frachten
des  Binnenschiffahrtsverkehrs  darstellt.  Veranlassung  zu  diesem  bedeutenden  Verkehr
gibt  der  Baubedarf  der  Groß  st  ad  t;  so  empfingen  Berlin  und  seine  nähere
Umgebung  im  Jahre  1909  etwa  9  Millionen  Tonnen  von  diesen  Gütern,  Hamburg
rund  1%  Millionen  Tonnen.  Der  Baubedarf  stammt  hauptsächlich  aus  der  Umgebung ­
  der  Großstädte,  wird  aber  auch  aus  weite  Strecken  versandt;  das  gilt  besonders
von  Zement  und  natürlichen  Bausteinen;  von  letzteren  seien  hauptsächlich  genannt:
die  Kalksteine  aus  den  großartigen  Rüdersdorfer  Steinbrüchen,  Bau-  und  Mühlsteine ­
  aus  dem  Elbsandsteingebirge,  Granit  aus  der  Lausitz  und  von  Meißen,  Sandstein ­
  vom  Main  und  Mittelrhein,  Schiefer  von  Kaub  a.  Rhein,  von  der  Mosel  und
vom  Hunsrück,  Vogesensandstein,  Bausteine  aus  dem  Odenwald,  Basalt  aus  Hessen
und  Südhannover,  außerdem  schwedischer  Granit,  der  über  die  Flußmündungsstädte
weit  landeinwärts  verfrachtet  wird.
Außer  den  Großstädten  bezieht  auch  die  Industrie  größere  Mengen  der
angegebenen  Güter:  Kalksteine  für  die  Zementwerke,  Farberden  für  die  Farbenfabriken,
Zuschläge  für  die  Hochöfen,  Ton  für  die  Steinzeugindustrie  usw.  Endlich  verbraucht
auch  die  Landwirtschaft  einen  Teil  derselben  für  Aufbesserung  und  Düngung  des
Bodens.
Gruben-  und  Hüttenmaterial.  Etwa  V?  aller  Binnenschiffahrt^
güter  besteht  aus  dem  Bedarf  und  den  Erzeugnissen  der  Gruben  und  Hütten,  aus
Salz  und  Metallwaren.  Ausschlaggebend  ist  der  Bezug  von  einheimischen  und
fremden  E  i  s  e  n  e  r  z  e  n  für  die  großen  Industriegebiete  in  Rheinland  und  Westfalen,
sowie  in  Oberschlesien.  Von  einheimischen  Erzen  gelangen  die  oberhessischen  über
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        2.  Die  Güter  des  Binnenschiffahrtsverkehrs  in  Deutschland.  565
Frankfurt  a.  M.,  die  Erze  des  Lahn-  und  Dillgebietes  teilweise  über  Oberlahnstein
auf  die  Rheinstraße.  Sie  treten  vollständig  hinter  den  ausländischen  (schwedischen
und  spanischen)  Erzen  zurück,  die  über  Emmerich  a.  Rhein,  den  Dortmund-Ems-Kanal
  und  Stettin  in  den  deutschen  Verkehr  übertreten.  Nennenswert  ist  auch  die
Zufuhr  französischer  Erze  nach  Lothringen  auf  dem  Rhein-Marne-Kanal.
Die  eben  genannten  Jndustriebezirke  verfrachten  auch  große  Mengen  Roheisen,
Eisen-  und  Stahlwaren  nebst  Maschinen  auf  den  gleichen  Wasserstraßen.  Dazu
kommt  Hamburg  als  Einfuhrhafen  für  dieselben  Güter.  Oberschlesien  bezieht  größere
Mengen  Zinkerze  über  Stettin  auf  der  Oder.
Landwirtschaftliche  Güter.  Die  Erzeugnisse  der  Landwirtschaft,
der  Müllerei  und  der  landwirtschaftlichen  Industrien  (Zucker,  Stärke,  Spiritus)
stehen  unter  den  Frachtgütern  auf  Binnengewässern  an  4.  Stelle  mit  einem  Anteil
von  Vs  der  Gesamtfrachten.  Bei  dem  Getreide  handelt  es  sich  hauptsächlich  um
Einfuhr,  namentlich  von  Weizen,  Mais  und  Reis.  Von  Hamburg  gehen  große
Mengen  von  Getreide  nach  den  Elbstädten,  den  märkischen  Wasserstraßen  und
Sachsen.  Geringer  ist  die  Bedeutung  Bremens  und  Stettins.  Auch  Königsbergs  und
Danzigs  Getreideverfrachtungen  auf  Binnengewässern  dürfen  nicht  überschätzt  werden.
Die  größte  Bedeutung  als  Getreidezufuhrweg  fällt  aber  dem  Rheine  zu;  hier  handelt
es  sich  um  die  Versorgung  des  volkreichen  Jndustriebezirks  am  Niederrhein  (Duisburg-Ruhrort)
  und  Süddeutschlands  (Mannheim-Ludwigshafen).  Vergleicht  man  die
Weizeneinfuhr  bei  Emmerich  mit  der  Gesamteinfuhr  nach  Deutschland,  so  ergibt  sich
ein  Verhältnis  von  3  zu  4;  allerdings  enthalten  die  Rheinfrachten  auch  Weizen  aus
deutschen  Seestädten;  aber  Mannheim  allein  empfängt  1 U  der  ganzen  deutschen
Weizeneinfuhr  (hier  großartige  Müllerei).  Bemerkenswert  ist  auch  die  österreichische
Maiseinfuhr  über  Passau  auf  der  Donau.  —  Außer  fremdem  Getreide  wird  aber
auch  viel  deutsches  Korn  auf  Binnenwasserstraßen  verfrachtet;  zu  beachten  ist  die
Bedeutung  Breslaus  in  diesem  Verkehr.
Zucker  wird  hauptsächlich  aus  den  Elb-  und  Odergegenden  nach  Hamburg
verfrachtet  (Hauptmarkt:  Magdeburg).  Dieser  Seehafen  empfängt  jährlich  rund
1  Million  Tonnen  Zucker  zur  Weiterbeförderung  über  See.  Auch  im  Warthe-  und
Weichselverkehr  spielt  Zucker  als  Frachtgut  eine  Rolle.  Hier  benutzt  die  Landwirtschaft
auch  vielfach  den  Fluß  zur  Beförderung  von  Zuckerrüben  nach  den  Fabriken.
Ausländische  Ölsaaten  werden  von  den  Seestädten  aus  auf  Binnengewässern
an  die  Fabriken  herangebracht,  Ölkuchen  (Futtermittel)  der  Landwirtschaft  zugeführt.
Holz.  Holz,  Möbel  und  Holzwaren  sind  für  den  Verkehr  aus  deutschen
Binnengewässern  von  großer  Bedeutung  und  mit  ungefähr  1V 2  %  am  Gesamtverkehr
beteiligt.  —  Holz  wird  entweder  geflößt  oder  in  Schiffen  verfrachtet.  In  der
Flößerei  kommen  die  kleinen  ungeregelten  Flüsse  als  Abfuhrwege  der  Waldgebiete
(wilde  Flößerei),  die  größeren  Flüsse  als  weitreichende  Frachtstraßen  in  Betracht.
Am  bedeutendsten  sind  hierfür  die  östlichen  Wasserstraßen  mit  ihrer  Verbindung  nach
Brandenburg  und  darüber  hinaus  nach  Magdeburg  und  Hamburg.  Auf  der  Memel
und  Weichsel  werden  sehr  große  Massen  russischen  Holzes  eingeführt  und  nach  Memel,
Königsberg  und  Danzig  verfrachtet.  Nach  Königsberg  gelangen  außerdem  zahlreiche ­
  Flöße  aus  den  ostpreußischen  Waldungen.  Die  Hauptmenge  der  auf  der
Weichsel  ankommenden  russischen  Flöße  schlägt  aber  den  Weg  durch  den  Bromberger
Kanal  nach  dem  Odergebiete  und  den  märkischen  Wasserstraßen  ein.  Ein  Teil  zweigt
nach  Stettin  ab;  von  dort  und  aus  Schlesien  erreichen  ebenfalls  bedeutende  Schiffsladungen ­
  die  Reichshauptstadt.  —  Auf  der  Elbe  werden  beträchtliche  Mengen  böhmischen ­
  Holzes  zu  Tal  geführt;  der  Verkehr  wird  stromab  bis  Magdeburg  immer  geringer ­
  und  hier  nur  durch  die  unbedeutende  Saaleflößerei  unterstützt.  Von  rechts
erfolgen  Zufuhren  aus  den  märkischen  Wasserstraßen  und  dem  Elbe-Trave-Kanal.
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        566  Fünfter  Teil.  Verkehr.  IV.  Binnen-  und  Seeschiffahrt.

Hamburg  ist  das  Ende  der  Talfahrt  und  der  Eingangshafen  für  größere  Mengen
überseeischen  Holzes,  das  weit  stromauf  verfrachtet  wird.  —  Aus  dem  Rhein  geht  der
größere  Teil  der  Holzfrachten  stromauf  (Einfuhr):  ein  Teil  der  Bergfrachten  erreicht
Mannheim  und  selbst  Straßburg.  Deutsches  Holz  geht  zu  Tale  vom  Oberrhein,
aus  dem  Neckar-  und  namentlich  aus  dem  Maingebiete.  Von  Mainz  ab  talwärts
wird  mehr  auf  Schiffen  als  in  Flößen  verfrachtet.  Das  Hauptziel  der  Holzmengen
ist  das  niederrheinische  Industriegebiet  (Gruben-  und  Bauholz).  —  Auch  die  Donau
und  ihre  Nebenflüsse  haben  einen  nennenswerten  Holzverkehr  (Ein-  und  Ausfuhr  mit
Österreich).
Andere  Güter.  Die  bisher  genannten  5  Gruppen  von  Gütern  sind  mit
über  9 / 10  an  dem  Vinnenschiffahrtsverkehr  beteiligt.  Unter  den  übrigen  Gütern
find  hervorzuheben:  tierischer  und  Kunstdünger  (namentlich  Kali  auf  der  Elbe  und
Weser),  die  Erzeugnisse  der  chemischen  und  Farbenindustrie  (Rhein  und  Main),
Erdöl  (Hamburg  und  Mannheim)  und  Drogen.  Auf  alle  anderen  Frachten  entfallen
nur  5  %  des  Gesamtverkehrs.

3.  Die  volkswirtschaftliche  Bedeutung  des  Kanals
Rhein-Hannover.
Von  Leo  Sympher.

IS  y  m  p  h  e  r  ,]  Denkschrift,  betreffend  die  Herstellung  eines  Schiffahrtskanals  vom
Rhein  nach  Hannover.  Anlage  A  zu  Nr.  96  der  Drucksachen  des  Hauses  der  Abgeordneten,
20.  Legislaturperiode,  k.  Session,  1904.  S.  43—46.
Die  von  der  Kanalanlage  zu  erwartenden  wirtschaftlichen  Vorteile  entspringen
im  wesentlichen  aus  der  Ersparnis  an  Transportkosten,  die  der  neue  Verkehrsweg
gegenüber  der  Eisenbahn  gewährt.  Daß  diese  Ersparnis  eine  erhebliche,  jährlich
nach  Millionen  zählende  werden  wird,  haben  amtliche  Ermittlungen  mit  Sicherheit
ergeben.  Soweit  dieser  Ersparnis  nicht  Ausfälle  an  Reineinnahme  der  Eisenbahnen
gegenüberstehen,  bedeutet  sie  schon  an  und  für  sich  einen  volkswirtschaftlichen  Gewinn,
der  aber  wahrscheinlich  wesentlich  durch  den  Nutzen  der  Belebung  vorhandener  und
der  Erweckung  neuer  Erwerbszweige  übertroffen  werden  wird.  Deutschland,  das
unter  den  industriellen  Staaten  bereits  einen  sehr  hohen  Rang  einnimmt,  leidet
unter  dem  Übelstande,  daß  seine  Erzeugungs-,  Verarbeitungs-  und  Verbrauchsstätten
weit  voneinander  getrennt  sind.  In  England  und  Belgien  liegen  z.  B.  Eisen  und
Kohlen  nahe  beisammen;  es  bedarf  keiner  hohen  Transportkosten,  um  Erz  und  Kohlen
zusammenzuführen  und  zu  verarbeiten.  In  Deutschland  sind  die  größten  Eisenindustriebezirke ­
  auf  teilweisen  Bezug  wenigstens  eines  der  Rohstoffe,  Erz  oder  Kohle  und  Koks,
aus  größerer  Entfernung  angewiesen,  weil  die  nahegelegenen  Bergwerke  entweder
zu  wenig  oder  minderwertige  Erzeugnisse  liefern.  Sie  erstreben  durch  niedrige
Eisenbahnausnahmctarife  oder  Wasserstraßen  die  wirtschaftliche  Entfernung  zwischen
Gewinnungs-  und  Verbrauchsort  zu  vermindern.
Da  für  Kohle  und  Eisen  das  ganze  Land  Verbraucher  ist  und  beide  Massengüter ­
  mehr  als  50  %  aller  in  Deutschland  zum  Versand  gebrachten  Waren  ausmachen,
so  erhellt  hieraus  das  große  allgemeine  Interesse  an  billigen  Transportkosten  für
Kohle  und  Eisen.  Es  ist  kaum  nötig,  bei  der  allgemeinen  Verbreitung  dieser  beiden
wichtigsten  Erzeugnisse  des  Berg-  und  Hüttenwesens  besondere  Industriezweige  als
hauptsächlich  beteiligt  herauszugreifen;  nicht  zum  wenigsten  sind  die  mit  der  Landwirtschaft ­
  verbundenen  Gewerbe,  als  Brennereien,  Brauereien  Zuckerfabriken,
Ziegeleien  usw.,  aus  billigen  Brennstoff  sowie  billige  Maschinen  und  Eisenwaren
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        3.  Die  volkswirtschaftliche  Bedeutung  des  Kanals  Rhein-Hannover.  567
angewiesen.  Der  gewöhnliche  Hausverbrauch  und  die  täglichen  Bedürfnisse  machen
jeden  einzelnen  zu  einem  an  mäßigen  Kohlen-  und  Eisenpreisen  interessierten  Konsumenten. ­
  Der  Nutzen  der  geringeren  Transportkosten  kommt  indes  nicht  allein  diesem
zugute,  sondern  auch  dem  Produzenten.
Die  billigen  Transportkosten  werden  in  weiterer  wohllätiger  Wechselwirkung
die  Veranlassung  zu  einer  bedeutenden  Hebung  gewerblicher  Tätigkeit  in  allen
Gegenden  sein,  auf  die  der  Kanal  seinen  Einfluß  ausüben  wird.  Billige  Kohlen
und  Rohstoffe  fördern  die  Industrie  und  Landwirtschaft,  billige  Dungstoffe  die
letztere.  Die  erfolgreiche  Bekämpfung  fremder  industrieller  Erzeugnisse  auf  deutschem
Markte  und  der  erleichterte  Wettbewerb  mit  diesen  im  Auslande  werden  die  Arbeitsund ­
  Absatzgelegenheit  für  alle  Erwerbszweige  vermehren.
Wenn  die  hohen  Transportkosten  bisher  dazu  zwangen,  die  Fabriken  möglichst
in  der  Nähe  der  Kohlengruben  auf  engem  Raume  zusammenzupressen,  wird  der
Kanal  mit  allen  anschließenden  Wasserstraßen  die  Möglichkeit  bieten,  die  Industrie  zu
dezentralisieren  und  damit  eine  Mehrung  jener  sozialen  Mißstände  zu  verhüten,  die
die  Folge  allzu  großer  Menschenansammlungen  in  reinen  Industriegebieten  sind.
Endlich  werden  die  ermäßigten  Transportkosten  Veranlassung  zur  Erweckung  ganz
neuer  Betriebe  werden,  die  sich  hauptsächlich  mit  der  Gewinnung  bisher  wertloser
Bodenerzeugnisse  befassen.
Ersparung  an  baren  Auslagen,  Vermehrung  der  Gütererzeugung,  Beschränkung
ausländischer  Waren  beim  eigenen  Verbrauch  und  Verminderung  sozialer  Übelstände
sind  die  Einzelvorteile,  aus  denen  sich  der  Nutzen  der  Transportkostenverminderung
zusammensetzt.
Im  allgemeinen  muß  daher  jedes  Mittel,  das  geeignet  ist,  die  großen  Entfernungen ­
  im  eigenen  Lande  wirtschaftlich  zu  vermindern,  als  ein  Fortschritt  und  als
eine  Stärkung  gegen  den  unvermeidlichen  Wettbewerb  des  Auslandes  begrüßt  werden.
Ein  Land,  das  wie  Deutschland  in  der  glücklichen  Lage  ist,  den  überwiegenden  Teil
seines  Bedarfs  aus  eigenen  Rohstoffen  herzustellen,  steht  zweifellos  in  sich  am  selbständigsten ­
  und  günstigsten  da,  wenn  es  im  Inlands  mit  möglichst  vielen  und  möglichst
billigen  Verkehrswegen  ausgestattet  ist,  wenn  seine  einzelnen  Teile  sich  also  wirtschaftlich ­
  möglichst  nahe  gerückt  sind.  Dann  wird  auch  im  eigenen  Lande  stets  Gelegenheit ­
  zur  Beschäftigung  und  Ernährung  zahlreicher  Bewohner  geboten  sein.
In  überraschender  Weise  hat  sich  der  wirtschaftliche  Aufschwung  gezeigt,  den  der
Eisenbahnbau  im  Gefolge  gehabt  hat.  Bei  den  ersten  Anlagen  und  Ertragsermittlungen ­
  der  Eisenbahnen  rechnete  man  auf  Grund  des  bestehenden  Verkehrs  mit
so  geringen  Zahlen,  daß  diese  durch  die  Entwicklung  in  Wirklichkeit  bald  verzehnfacht
wurden.  Eine  gleich  unsichere  Ermittlung  erscheint  zwar  ausgeschlossen,  wenn  es  sich
darum  handelt,  einen  Teil  des  Massengüterverkehrs  nunmehr  den  Wasserstraßen  an
Stelle  der  Eisenbahnen  zuzuweisen,  aber  immerhin  ist  es  schwierig,  die  Verkehrszunahme ­
  richtig  zu  schätzen.  Jedenfalls  bleibt  zu  hoffen,  daß,  wenn  auch  nicht  in
gleichem  Maße  so  doch  auch  jetzt  noch  eine  erhebliche  Steigerung  der  Transportmengen
und  der  gewerblichen  Entwicklung  die  Folge  der  Frachtkostenermäßigung  sein  wird.
Alle  Untersuchungen  stimmen  darin  überein,  daß  der  Kanal  ein  wirksames
Mittel  sein  wird,  durch  billigeren  Transport  für  Holz  in  den  staatlichen  und  privaten
Forsten  höhere  Preise  zu  erzielen  und  namentlich  in  Grubenholz  einen  erweiterten
Absatz  nach  dem  Ruhrrevier  zu  gewinnen.  Rheinland-Westfalen  ist  nicht  mehr  imstande, ­
  den  Bedarf  an  Holz  zu  decken,  in  immer  steigendem  Maße  werden  andere  Gebiete, ­
  und  zwar  auch  äußerdeutsche,  zu  dessen  Befriedigung  herangezogen.  Besteht
aber  der  Kanal  Rhein-Hannover,  so  wird  ein  erheblicher  Teil  des  Mehrbedarfs  den
an  oder  östlich  vom  Kanal  belegenen  Landesteilen  zufallen.  Der  Mehrbedarf  feit
1892  beziffert  sich  für  die  21000  000  t  betragende  Steigerung  der  Kohlenförderung
        <pb n="596" />
        568  Fünfter  Teil.  Verkehr.  IV.  Binnen-  und  Seeschiffahrt.

im  Ruhrgebiet  bis  1902  bereits  auf  525  000  Festmeter  —  260  000  t,  davon  350  000
Festmeter  —175  000  t  Grubenholz,  und  wird  bis  1912*)  sich  voraussichtlich  noch  erheblich ­
  vergrößert  haben.
Von  besonderer  Wichtigkeit  für  die  Landwirtschaft  ist  ferner  der  erleichterte
Bezug  künstlichen  Düngers,  hauptsächlich  von  Thomasschlacke,  Kalisalzen  und  Mergel.
Die  Vermahlung  der  Thomasschlacke  zu  Phosphatmehl  hat  in  den  letzten  zehn  Jahren
sehr  große  Fortschritte  gemacht.  Das  Bestreben  geht  seit  langer  Zeit  dahin,  die
Eisenbahntarise  zu  ermäßigen,  um  den  Verbrauch  auszudehnen;  in  noch  höherem
Maße  können  niedrige  Kanalfrachten  dies  bewirken.  Ähnlich  liegen  die  Verhältnisse
bei  den  Kalisalzen.  Die  in  der  Nähe  des  Kanals  erbohrten  Kalilager  haben  so  reiche
Funde  ergeben,  daß  sie  dem  Wasserwege  demnächst  erhebliche  Gütermengen  zuführen
dürften.  Endlich  sind  auch  die  in  der  Provinz  Hannover  und  in  anderen  dem  Kanal
benachbarten  Gegenden  vorhandenen  Mergellager  einer  Steigerung  in  der  Ausbeute
fähig.
Nach  den  eingegangenen  Gutachten  wird  vielfach  auch  auf  die  stärkere  Gewinnung ­
  von  sonstigen  Bodenschätzen  gerechnet.  Die  westfälischen  Gebirgszüge  an  der
Porta  und  von  Vlotho  bis  in  den  Kreis  Lübbecke  hinein  enthalten  reiche  Lager  von
Sandsteinen,  Eisensteinen  und  Kalk,  die  Ebenen  Ton  zu  Ziegeleien.  In  der  Provinz
Hannover  ist  für  die  Ausnutzung  der  Steinbrüche  des  Piesberger  Sandsteins  eine
bedeutende  Ausdehnung  zu  erwarten;  andere  Sandsteinbrüche,  deren  vermehrte  Ausbeute ­
  dem  Kanal  zufallen  würde,  finden  sich  im  Wiehengebirge,  im  Solling,  am
Deister  und  Süntel,  Kalksteinbrüche  im  Ith  und  in  den  Sieben  Bergen,  Ton-,  Kiesund
  Sandlager  in  den  vom  Kanal  gekreuzten  Flußtälern.  Alle  diese  Güter,  die  jetzt
wegen  zu  hoher  Frachtkosten  ein  beschränktes  Absatzgebiet  haben,  werden  in  erhöhtem
Maße  gewonnen  werden  und  dem  Kanal  Verkehrsmengen  zuführen.
Wenn  auch  hinsichtlich  der  erst  zu  erweckenden  Verkehre  nur  allgemeine
Schätzungen  möglich  sind,  so  kann  doch  aus  obigen  Ausführungen  ersehen  werden,  daß
auf  bedeutende  Gütermengen  gerechnet  werden  darf,  die  den  Verkehr  sehr  erheblich
steigern  und  die  Ertragsfähigkeit  des  Kanals  erhöhen  werden,  ohne  den  Eisenbahneinnahmen ­
  Abbruch  zu  tun.

4.  Die  größte  Talsperre  Europas.
Von  W.  S  o  l  d  a  n.

Soldan  und  Hehler,  Die  Waldecker  Talsperre.  2.  Ausl.  Marburg,  N.  G.  Elwertsche
Verlagsbuchhandlung  W.  &amp;amp;  G.  Braun,  1911.  S.  3—6,  S.  13—18  und  S.  47.
Selten  ist  der  natürliche  Abfluß  des  Wassers  so  über  die  Jahreszeiten  verteilt,
wie  es  dem  Bedürfnis  des  Menschen  entspricht.  Trockenzeiten  wechseln  mit  Zeiten  des
Überflusses  ab.  Besonders  in  subtropischen  Ländern  mit  ihrem  streng  periodischen
Wechsel  zwischen  regenreichen  und  regenfreien  Monaten  ist  dies  der  Fall.  Hier  hat
man  wohl  auch  zum  erstenmal  den  Gedanken  gefaßt,  in  der  Regenzeit  den  Wasserüberfluß ­
  in  künstlich  angelegten  Teichen  aufzuspeichern  und  in  der  folgenden  Trockenzeit ­
  nach  Bedarf  abzulassen.  Als  das  älteste  künstliche  Sammelbecken,  von  dem  Nachrichten ­
  bis  auf  uns  gekommen  find,  dürfen  wir  den  Mörissee  ansehen,  mit  dessen  Hilfe
die  Ägypter  die  fruchtbaren  Ländereien  des  Niltals  bewässerten  und  die  Schrecken
der  Hungersnöte  milderten.

*)  Ursprünglich  war  die  Eröffnung  des  Kanals  Rhein-Hannover  für  das  Jahr  1912
in  Aussicht  genommen.  —  ®.  M-
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        4.  Die  größte  Talsperre  Europas.

569

Die  Aufgabe  der  Sammelbecken  ist  eine  mannigfaltige.  Die  natürlichste  und
ursprünglichste  Verwendung  findet  das  aufgespeicherte  Wasser  zur  Bewässerung  von
Ländereien.  Eine  große  Anzahl  von  Talsperren,  namentlich  in  Spanien,  Algier,
Ägypten,  Indien  und  Nordamerika,  darunter  die  großartigsten  überhaupt  bestehenden
Anlagen,  dient  vorwiegend  diesem  Zweck.  Mit  zunehmender  Kultur  und  Bevölkerungsdichte ­
  wachsen  die  Aufgaben,  die  das  Wasser  im  Haushalt  der  Nationen  zu
erfüllen  hat,  und  die  modernen  Talsperren  dienen  daher  verschiedenen  Zwecken.  Neben
die  Landwirtschaft  tritt  die  Industrie  mit  ihrem  Verlangen  nach  billigen  Kraftquellen
und  nach  Gebrauchswasser,  die  großen  Städte  müssen  ihre  Bewohner  mit  Wasser  zu
allen  möglichen  Zwecken  versorgen,  die  Wassertiefe  der  Ströme  muß  vergrößert
werden,  um  den  Ansprüchen  des  Verkehrs  zu  genügen,  und  die  künstlichen  Schifsfahrtskanäle
  müssen  mit  Wasser  versorgt  werden.  Endlich  verlangen  alle  Berufsstände ­
  gleichmäßig  nach  dem  Schutz  ihrer  in  den  Flußtälern  liegenden  Anlagen  gegen
Hochwassergefahren.  Zu  allen  diesen  Aufgaben  hat  man  die  Talsperren  herangezogen.
In  der  Regel  erfüllt  heute  eine  Talsperre  gleichzeitig  mehrere  Aufgaben,  und  fast  alle
dienen  sie  dem  Hochwasserschutz.
Während  im  Ausland,  wie  gesagt,  vielfach  ungeheure  Wassermengen  aufgespeichert ­
  werden,  um  große  Landflächen  zu  bewässern,  kennen  wir  in  Deutschland  derartige ­
  Anlagen  nicht.  Die  Niederschläge  verteilen  sich  im  allgemeinen  so  günstig  über
die  Jahreszeiten,  daß  die  Ackerflächen  nicht  der  künstlichen  Bewässerung  bedürfen.
Dagegen  hat  die  Industrie  auch  bei  uns  schon  früh  angefangen,  den  Wasserhaushalt
der  Natur  zu  beeinflussen.  Bald  nachdem  im  16.  Jahrhundert  der  Oberharzer  Bergbau ­
  wieder  erwacht  war,  begann  man,  die  kleinen  Waldtälchen  in  der  Umgebung  von
Klaustal  und  Zellerfeld  durch  Dämme  abzusperren  und  das  aufgespeicherte  Wasser
nach  den  Bergwerken  und  Hütten  zu  leiten.  Allmählich  dehnte  sich  dies  Netz  von
Teichen  und  Gräben,  das  heute  noch  der  Lebensnerv  des  Oberharzer  Bergbaus  ist,
bis  zum  Abhang  des  mehr  als  20  km  von  Klaustal  entfernten  Brocken  aus.  Im
ganzen  werden  in  der  Klaustaler  Gegend  rund  10  Millionen  cbm  Wasser  aufgestaut.
Hierzu  kommt  noch  der  aus  dem  Anfang  des  18.  Jahrhunderts  stammende  Oderteich
mit  einem  Inhalt  von  1,7  Millionen  cbm,  von  dem  aus  die  Gruben  bei  Andreasberg
versorgt  werden.  Wer  den  Oberharz  durchwandert  hat,  dem  ist  das  Bild  der  geheimnisvoll ­
  in  den  dunklen  Tannenwäldern  verborgenen  Teiche  unauslöschlich  ins
Gedächtnis  eingegraben.
Diesem  großartigen  Beispiel  künstlicher  Aufspeicherung  von  Wasser  kann  in
Deutschland  kein  zweites  aus  älterer  Zeit  zur  Seite  gestellt  werden.  Erst  dem  großen
wirtschaftlichen  Aufschwung,  der  der  Gründung  des  Reiches  folgte,  verdanken  wir  auch
eine  neue  Belebung  des  Talsperrenbaus.  In  den  achtziger  Jahren  des  19.  Jahrhunderts ­
  sehen  wir  in  den  Vogesen  einige  Talsperren  für  landwirtschaftliche  und  industrielle ­
  Aufgaben  entstehen.  Fast  gleichzeitig  beginnen  unter  dem  Einfluß  I  n  tz  e  s
die  Talsperrenbauten  in  Rheinland  und  Westfalen.  Hier  waren  es  besonders  die
Triebwerke  in  den  Tälern  des  Wupper-  und  des  Ruhrgebietes,  sowie  die  großen
Industriestädte,  die  nach  einer  Verbesserung  der  Abflußverhältnisse  verlangten.  In
den  ersten  Jahren  dieses  Jahrhunderts  folgen  die  Talsperrenbauten  in  Schlesien  und
Böhmen,  mit  deren  Hilfe  man  den  großen  Hochwasserschäden  vorbeugen  will,  denen
die  Täler  der  Oder  und  ihrer  Nebenflüsse  seit  dem  Jahr  1897  wiederholt  ausgesetzt
waren.  Sodann  sehen  wir  als  Teil  der  großen  Wasserwirtschaftspläne  der  preußischen
Regierung  die  Waldecker  und  bald  wohl  auch  die  Diemeltalsperre  entstehen.  Endlich
finden  wir  fast  über  das  ganze  Reich  noch  eine  große  Reihe  von  einzelnen  Talsperrenbauten ­
  verbreitet.
Alle  diese  Bauten  wird  die  eben  genannte  Waldecker  Talsperre  in  den
Schatten  stellen,  die  der  Erhöhung  des  Niedrigwassers  der  Weser,  der  Speisung  des
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        570  Fünfter  Teil.  Verkehr.  IV.  Binnen-  und  Seeschiffahrt.

Kanals  Rhein-Hannover,  dem  Hochwasserschutze  und  der  Gewinnung  elektrischer  Kraft
dienen  soll.
Der  Kanal  Rhein-Hannover  wird  nämlich  beträchtliche  Wassermengen  verbrauchen, ­
  die  ihm  aus  der  Lippe  und  aus  der  Weser  zugeführt  werden  müssen.  Aus
der  Weser  beabsichtigt  man  bei  Minden  sekundlich  bis  zu  7,5  ct&amp;gt;m  in  den  Kanal  zu
pumpen.  Außerdem  muß  die  Weser  noch  für  landwirtschaftliche  Zwecke  Wasser  abgeben, ­
  namentlich  für  die  Bewässerung  des  Syke-Bruchhäuser  Meliorationsgebiets
und  für  die  Ländereien  am  Kanal.
So  große  Wasserverluste  kann  die  Weser  bei  niedrigem  Wasserstand  nicht  vertragen, ­
  weil  sie  nicht  mehr  die  nötige  Fahrwassertiefe  behalten  würde,  und  weil  schädliche ­
  Senkungen  des  Grundwasserstandes  eintreten  könnten.  Ursprünglich  war  beabsichtigt, ­
  den  Wasserstand  durch  eine  Kanalisierung  der  Weser  von  Hameln  bis  Bremen
künstlich  zu  heben.  Unterhalb  von  Minden  würde  man  die  Schäden  der  Wasserentziehung ­
  ausgeglichen  und  auf  der  ganzen  kanalisierten  Strecke  die  Schiffbarkeit  der
Weser  verbessert  haben.
Eine  Flußkanalisierung  ist  aber  in  der  Regel  von  unerwünschten  Nebenerscheinungen ­
  begleitet.  Durch  den  Einbau  von  Schleusen  wird  die  Fahrzeit  für  die  Schiffe
wesentlich  erhöht,  und  in  der  Nähe  der  Wehre  werden  oft  große  Landflächen  durch
übermäßiges  Anheben  des  Grundwasserstandes  entwertet.  Nun  gibt  es  ein  Mittel,
das  frei  von  diesen  Übelständen  ist,  nämlich  den  Bau  von  Sammelbecken,  in  denen  zu
Zeiten  des  Wasserüberflusses  ein  Teil  des  Abflusses  aufgestaut  wird.  Tritt  dann  in
der  trockenen  Jahreszeit  Wassermangel  ein,  so  kann  man  den  natürlichen  Wasserstand
durch  Abgabe  von  Wasser  aus  dem  Sammelbecken  erhöhen.
Im  Quellgebiet  der  Weser  liegt  im  Eddertal  zwischen  Herzhausen  und  Hemfurt
ein  Gebiet,  das  für  die  Anlage  eines  großen  Sammelbeckens  ganz  außerordentlich
günstig  ist.  Es  können  hier  202  Millionen  cbm  angesammelt  werden.  Eine  zweite,
für  einen  Talsperrenbau  recht  günstige  Stelle  liegt  im  Diemeltal  bei  Helminghausen,
gleichfalls  im  Wesergebiet.  Hier  lassen  sich  20  Millionen  cdm  aufstauen.  Die  Gesamtsumme ­
  von  222  Millionen  cbm  Wasser  reicht  nicht  nur  aus,  um  den  Verlust,  den
die  Weser  bei  Minden  erleidet,  vollständig  zu  decken,  sondern  darüber  hinaus  noch  den
Niedrigwasserstand  so  zu  erhöhen,  daß  die  Kanalisierung  der  Weser  vollständig  unterbleiben ­
  kann.  Man  hat  deshalb  statt  der  Kanalisierung  der  Weser  den  Bau  von
Talsperren  im  oberen  Wesergebiet  vorgesehen.
Selbstverständlich  ist  der  Nutzen,  den  zwei  so  bedeutende  Becken,  wie  das  Waldecker- ­
  und  das  Diemelsammelbecken  leisten,  nicht  auf  die  Erhöhung  des  Niedrigwassers
der  Weser  beschränkt,  sondern  es  sind  noch  recht  bedeutende  Nebenvorteile  zu  erwarten.
Vor  allen  Dingen  werden  die  Becken  dem  Hochwasserschutz  dienen,  und  große  Wasserkräfte ­
  werden  entstehen,  die  man  zur  Erzeugung  von  elektrischem  Strom  verwenden ­
  wird.
Die  Kosten  des  Waldecker  Sammelbeckens,  das  voraussichtlich  Ende  1913  vollendet ­
  sein  wird,  mit  allen  Nebenanlagen  betragen  19  750  000  M.  9  000  000  M  kostet
der  Grunderwerb,  7  900  000  M  die  Sperrmauer,  2  850  000  Jl  kosten  die  Wege  und
die  sonstigen  Anlagen.
        <pb n="599" />
        5.  Die  Rheinseeschiffahrt.

571

5.  Die  Rheinseeschiffahrt.
Von  Alexander  Wirminghaus.
Wirminghaus,  Das  Verkehrswesen  im  Gebiete  der  Stadt  Köln.  Köln,  Druck  von
M.  Dumont  Schauberg,  1903.  S.  19—22.
Wirminghaus,  Der  Rhein  und  die  Schiffahrtsabgaben.  In:  Jahrbücher  für
Nationalökonomie  und  Statistik.  Herausgegeben  von  Conrad  in  Verbindung  mit  Loening,
Lexis,  Wäntig.  3.  Folge.  34.  Bd.  Jena,  Gustav  Fischer,  1907.  S-  308—312.
Unter  Rheinseeschiffahrt  versteht  man  den  direkten  Verkehr  zwischen  den
Rheinhäfen  des  Binnenlandes  einerseits  und  verschiedenen  Seehäfen,  hauptsächlich
der  Nord-  und  Ostsee,  andererseits,  bei  dem  eine  Umladung  der  Güter  in  den  Seehäfen ­
  der  Rheinmündung  vermieden  wird.  Köln  bildet  den  Endpunkt  dieses  Rheinseeverkehrs, ­
  da  Fahrten  oberhalb  Kölns  wegen  der  für  die  Seedampfer  ungenügenden
Tiefenverhältnisse  des  Rheinbettes  nicht  gemacht  werden  können;  nur  einige  kleine
Segelschiffe  dehnen  ihre  Reise  bis  oberhalb  Kölns,  zum  Teil  bis  Oberlahnstein,  aus.
Es  bedeutete  keine  eigentliche  Neuerung,  sondern  die  Wiederaufnahme  alter  Traditionen, ­
  als  im  Jahre  1885  die  erste  regelmäßige  Seefahrt  von  Köln  nach  London  eingerichtet ­
  wurde.  Denn  schon  während  des  ganzen  Mittelalters  war  der  direkte  Seeverkehr ­
  Kölns,  insbesondere  mit  England,  ein  sehr  reger  gewesen.  Seit  dem  14.
Jahrhundert  ging  er  mehr  und  mehr  zurück,  so  daß  schließlich  selbst  die  Erinnerung  an
diese  Seefahrten  aus  dem  Bewußtsein  der  Kölner  Bürger  entschwand.  Erst  im  19.
Jahrhundert  regte  sich  wieder  das  Interesse  für  überseeische  Unternehmungen  dieser
Art.  Zuerst  wurden  im  Jahre  1829,  sodann  1837  aus  Betreiben  Fritz  Harkorts
Versuche  gemacht,  mit  Segelschiffen  eine  regelmäßige  Verbindung  zwischen  den
niederrheinischen  Häfen  und  den  Häfen  der  Nordsee  herzustellen,  die  jedoch  ebensowenig
dauernden  Erfolg  hatten  wie  der  im  Jahre  1844  von  einer  kölnischen  Gesellschaft  mit
Dampfern  unternommene  Versuch.  Seitdem  ruhte  diese  Frage,  bis  im  Jahre  1885  die
„Rhein-  und  Seeschisfahrtsgesellschaft"  mit  zwei  eigens  erbauten  Seedampfern  eine
direkte  Verbindung  von  Köln  nach  London  eröffnete.  Inzwischen  wurden  diese
Fahrten  auch  auf  andere  Häsen  der  Nord-  und  Ostsee  ausgedehnt,  eine  Reihe  anderer
Gesellschaften,  vor  allem  die  Dampfschiffahrtsgesellschaft  „Neptun"  in  Bremen,  folgte
dem  gegebenen  Beispiele,  die  Zahl  der  Dampfer  wurde  eine  immer  größere,  so  daß
gegenwärtig  ein  lebhafter  Rheinseeverkehr  zwischen  Köln  und  den  niederrheinischen
Häfen  einerseits  und  London,  Bremen.  Hamburg,  Altona,  Stettin,  Danzig,  Königsberg, ­
  Kopenhagen,  Riga,  Kiel,  Lübeck,  Rostock,  Aarhus,  Elbing  und  einigen  sonstigen
kleineren  Häfen  andererseits  besteht.  Dieser  regelmäßige  Verkehr  wird  von  besonderen
Rheinseedampfern  (1911:  58  mit  insgesamt  53  127  t  Tragfähigkeit)  vermittelt,  außerdem ­
  verkehren  zahlreiche  Schleppkähne  und  Seesegelschisfe  (1911:  79).  Während  die
Rheinseedampfer  bis  zum  Jahre  1908  ausschließlich  deutschen  Reedereien  angehörten,
trat  seitdem  eine  schwedische  und  eine  niederländische  Firma  mit  einigen  Dampfern
hinzu.  An  dem  Seeschleppverkehr  sind  zwei  Hamburger  Reedereien,  darunter  die
Hamburg  -  Amerikanische  Paketfahrt  -  Aktien  -  Gesellschaft,  an  dem  Seesegelverkehr
namentlich  auch  englische  Schiffe  beteiligt.  Der  Umfang  des  Rheinseeverkehrs  Kölns
hat  sich  im  Laufe  der  Zeit  in  stetig  steigender  Richtung  entwickelt.  Er  begann  1885
mit  einer  Gesamtmenge  von  9153  t,  stieg  im  Durchschnitt  der  Jahre  1886/90  auf
26  917  t,  1891/95  auf  52  966  t,  1896/1900  auf  91172  t,  1901/05  auf  104  3211,1906/10
auf  124  782  t,  so  daß  der  Rheinseeverkehr  etwa  den  zehnten  Teil  des  gesamten  Kölner
Hafenverkehrs  ausmacht.  Gleich  günstig  entwickelte  sich  der  Rheinseeverkehr  der
übrigen  niederrheinischen  Häfen.  Der  Gesamtverkehr  betrug  in  allen  Häfen  im
Jahre  1910  452  257  t,  ging  allerdings  im  Jahre  1911  infolge  des  besonders  ungünstigen
Wasserstandes  des  Rheines  auf  304  990  t  zurück.  Für  die  Abfuhr  zur  See  kommen
        <pb n="600" />
        572  Fünfter  Teil.  Verkehr.  IV.  Binnen-  und  Seeschiffahrt.

im  Rheinfeeverkehr  hauptsächlich  hochwertige  Güter  (Fabrikate)  in  Betracht,  während
bei  der  Zufuhr  zum  Rheine  neben  ihnen  auch  Massengüter,  wie  Erze,  Holz,  Metall,
Saatgut,  Sprit,  Getreide,  Öl  und  Südfrüchte  eine  erhebliche  Rolle  spielen.
Die  Zunahme  des  Rheinfeeverkehrs  würde  zweifellos  noch  größer  fein,  wenn
die  Rheinseeschiffahrt  nicht  wegen  des  vielfach  ungünstigen  Wafserstandes  in  erheblichem ­
  Maße  zu  Leichterungen  und  Umladungen  in  den  holländischen  Häfen,  namentlich ­
  Rotterdam,  gezwungen  würde,  womit  bedeutende  Kosten  und  andere  Unzuträglichkeiten ­
  verbunden  sind.  Unter  diesen  Umständen  war  naturgemäß  das  Interesse
der  beteiligten  Kreise  schon  alsbald  daraufhin  gerichtet,  durch  eine  weitere  Vertiefung
des  Fahrwassers  unterhalb  Kölns  die  Möglichkeit  einer  umfassenden  Ausgestaltung
des  Rheinseeverkehrs  zu  bieten,  eine  Frage,  die  zu  Beginn  der  neunziger  Jahre  sowohl
vom  technischen  Standpunkte  wie  auch,  auf  Veranlassung  der  Kölner  Handelskammer,
nach  der  wirtschaftlichen  Seite  hin  eingehend  erörtert  worden  ist.  Die  Preußische
Bauverwaltung  hat  in  Verfolg  jener  Anregungen  umfangreiche  Stromuntersuchungen
im  Rheine  auf  der  Strecke  von  Koblenz  bis  zur  niederländischen  Grenze  vorgenommen
und  über  deren  Ergebnis  eine  besondere  Denkschrift  veröffentlicht.  Nach  dieser  Denkschrift ­
  läßt  sich  auf  der  niederrheinischen  Fluhstrecke  ein  Fahrwasser  von  3,50  m  Tiefe
und  150  m  Breite  bei  gemitteltem  Niedrigwasser  von  1,50  m  am  Kölner  Pegel  gegenüber ­
  dem  jetzigen  Fahrwasser  von  3  m  herstellen;  darüber  hinaus  wird  voraussichtlich
eine  besondere,  etwa  50—70  m  breite  Rinne  von  4V 2  bis  5  m  bei  Niedrigwasser  zu
erzielen  sein,  deren  Ausnutzung  bei  günstigem  Wasserstande  entsprechend  steigen  würde
derart,  daß  die  durchschnittliche  regelmäßige  Fahrtiefe  bei  Mittelwasser  mindestens  1  m
mehr  betrüge.  Mit  einer  größeren  Vertiefung  ist  jedoch  praktisch  nicht  zu  rechnen,
immerhin  würde  schon  eine  solche  Rheinvertiefung  von  bedeutendem  Werte  sein.  Sie
wird  zum  mindesten  die  bei  ungünstigem  Wasserstande  jetzt  regelmäßig  notwendigen
Leichterungen  in  Rotterdam  ganz  erheblich  einschränken  und  dadurch  nicht  nur  eine
beträchtliche  Kostenersparnis  herbeiführen,  sondern  auch  den  der  Rheinseeschiffahrt
eigentümlichen  Vorteil  des  direkten  Verkehrs  zwischen  den  Rheinhafenplätzen  und  den
überseeischen  Häfen  unter  Vermeidung  der  Umladung  der  Güter  in  Rotterdam  wesentlich ­
  steigern.  Da  für  zahlreiche  Güterarten  die  Rheinseeschiffahrt  gerade  wegen  dieses
Vorzuges  gegenüber  dem  gebrochenen  Verkehr  von  besonderem  Vorteil  ist,  so  eröffnet
sich  mit  der  Vertiefung  des  Rheines  die  begründete  Aussicht  auf  eine  kräftigere,  raschere
Fortentwickelung  dieses  Verkehrs.  Freilich  der  Gedanke,  daß  auch  die  größten  Seeschiffe ­
  den  Rhein  einmal  befahren  werden,  wird  für  alle  Zukunft  abzuweisen  sein,  schon
aus  dem  Grunde,  weil  bestenfalls  nur  mit  einer  Tiefe  von  5  m  zu  rechnen  ist,  wohingegen ­
  die  deutschen  Seehäfen  eine  solche  von  6  m  bis  herauf  zu  fast  10  m  aufweisen.

6.  Hymnus  auf  die  See.
Von  Friedrich  List.
List,  Die  deutsche  Flagge.  In:  Das  Zollvereinsblatt.  Redigiert  von  List.  Nr.  2  vom
8.  Januar  1843.  S.  17—19.
Die  See  ist  die  Hochstraße  des  Erdballs.  Die  See  ist  der  Paradeplatz  der  Nationen. ­
  Die  See  ist  der  Tummelplatz  der  Kraft  und  des  Unternehmungsgeistes  für  alle
Völker  der  Erde  und  die  Wiege  ihrer  Freiheit.  Die  See  ist  die  fette  Gemeindetrift,  auf
welche  alle  wirtschaftlichen  Nationen  ihre  Herden  zur  Mästung  treiben.  ■  Wer  an  der
See  keinen  Teil  hat,  der  ist  ausgeschlossen  von  den  guten  Dingen  und  Ehren  oer  Welt,
—  der  ist  unsers  lieben  Herrgotts  Stiefkind.
        <pb n="601" />
        6.  Hymnus  auf  die  See.

573

In  der  See  nehmen  die  Nationen  stärkende  Bäder,  erfrischen  sie  ihre  Gliedmaßen, ­
  beleben  sie  ihren  Geist  und  machen  ihn  empfänglich  für  große  Dinge,  gewöhnen
sie  ihr  körperliches  und  geistiges  Auge,  in  weite  Fernen  zu  sehen,  waschen  sie  sich  jenen
Philisterunrat  vom  Leibe,  der  allem  Nationalleben,  allem  Nationalaufschwung  so
hinderlich  ist.  Das  Salzwasser  ist  für  die  Nationen  eine  längst  erprobte  Panazee;  es
vertreibt  ihnen  die  Titelsucht,  die  Blähungen  aller  den  gesunden  Menschenverstand  verzehrenden ­
  Stubenphilosophie,  die  Krätze  der  Sentimentalität,  die  Lähmungen  der
Papierwirtschaft,  die  Berstopfungen  der  gelehrten  Pedanterei  und  heilt  Stubenversessenheiten ­
  und  Grillenfängerei  aus  dem  Grunde.  Dabei  gibt  es  dem  Magen  der
Nation  Ton;  denn  es  bringt  Reichtum  und  Genüsse,  Mut  und  Lebensfreudigkeit  in
die  Masse  des  Volkes.  Seefahrende  Leute  lachen  über  das  Hunger-  und  Sparsystem
am  Boden  kriechender  Nationalökonomen,  wohl  wissend,  daß  die  See  an  guten  Dingen
unerschöpflich  ist,  und  daß  man  nur  Mut  und  Kraft  haben  dürfe,  sie  zu  holen.  Eine
Nation  ohne  Schiffahrt  ist  ein  Vogel  ohne  Flügel,  ein  Fisch  ohne  Flossen,  ein  zahnloser ­
  Löwe,  ein  Hirsch  an  der  Krücke,  ein  Ritter  mit  hölzernem  Schwert,  ein  Helote  und
Knecht  der  Menschheit.  Und  so  tief  sinkt  zuletzt  der  öffentliche  Geist  insektenartig  auf
dem  Lande  kriechender  Nationen,  daß  sie  diejenigen  verspotten  und  verfolgen,  die
ihnen  raten,  sich  zur  See  zu  versuchen,  wie  im  Lande  der  Hinkenden  der  Sonderling
verlacht  wird,  der  keck  auf  zwei  Beinen  daherschreitet.  Wir  sprechen  nicht  von  Deutschland, ­
  —  bewahre  der  Himmel!  —  wir  sprechen  von  den  Äthiopiern,  von  den  Chinesen
und  Japanesen,  von  den  Leuten  am  Himalaya,  von  allen  jenen  Schwächlingen,  welchen
die  See  weder  Nahrung  noch  Stärkung  bringt.  Wir  Deutschen  haben  noch  eine  Schifffahrt, ­
  Gott  sei's  gedankt  und  den  braven  rüstigen  Leuten  an  den  Mündungen  der
Ems,  der  Weser,  der  Elbe,  der  Trave,  der  Oder.  vor  allen  aber  unsern  wackern  Bremern, ­
  die  unter  dem  Schutze  Gottes  und  seiner  Heiligen  den  ganzen  Erdball  so  mutig
beschissen,  als  segelten  sie  unter  der  Flagge  der  mächtigsten  Nation,  als  wären  sie
nicht  den  Fußtritten  und  Rippenstößen  jedes  mutwilligen  Barbaren  bloßgestellt,  den
die  Lust  anwandelt,  sich  an  ihnen  zu  vergreifen.
Tiefsinnige  Gelehrte,  Politiker  vom  feinsten  Wasser  haben  bewiesen,  Deutschland
besitze  weder  Mittel  noch  Lust,  eine  seefahrende  Nation  zu  werden;  die  Deutschen  seien
durchweg  Landratten,  liebten,  wie  Gewürm  am  festen  Boden  zu  kriechen,  und  fürchteten ­
  die  Gefahren  der  See,  die  keine  Balken  habe.  O!  ihr  Büchermacher,  wie  ihr
euer  Land  und  Volk  kennt!  Möchte  doch  einer  von  euch  in  die  noch  unentdeckten
Gegenden  an  der  Ost-  und  Nordsee  zu  reisen  wagen  und  sich  die  Länder  und  ihre
Bewohner  beschauen  und  ihr  Tun  und  Treiben,  ihr  Leben  und  Weben  beobachten
und  euch  schulgerechte  Tabellen  darüber  anfertigen:  wieviele  junge  Leute  hinausziehen
in  den  Seedienst  aller  Länder  und  Weltteile,  weil  die  einheimische  Schiffahrt  ihrem
Drang  und  Sehnen  nach  dem  Leben  und  den  Gefahren  der  See  keine  Befriedigung
gewähren  kann;  wieviele  zu  Hause  bleiben,  denen  kein  Beruf  lieber  wäre  als  der  Seedienst,
  könnten  sie  in  der  vaterländischen  Schiffahrt  Unterkunft  finden;  welches  Geschick, ­
  welche  Lust  und  Kraft  diese  Leute  zum  Seedienst  besitzen,  und  wieviele  Schiffe
zu  bemannen  wären,  und  wieviele  tüchtige  Kapitäne  nur  allein  die  Uferstaaten  zu
erziehen  vermöchten,  von  dem  Binnenland  nicht  zu  reden,  und  welche  Materialien  und
Werkleute  sich  zum  Behuf  des  Schiffbaues  bei  ihnen  vorfinden,  und  wieviel  und  welche
Arten  Schiffbauhölzer  jetzt  außer  Landes  gehen,  die  zum  einheimischen  Schiffbau  verwendet ­
  werden  könnten,  und  welche  Fortschritte  die  deutschen  Seeleute  und  Schiffbauer ­
  im  Bauen  und  in  der  Führung  der  Schiffe  und  die  deutschen  Matrosen  im  Seedienst ­
  ohne  alle  Begünstigung  von  seiten  der  deutschen  Staaten,  —  ja  noch  im  schweren
und  erniedrigenden  Kampfe  mit  den  Schiffahrtsbeschränkungen  aller  fremden  Nationen
gemacht  haben,  —  das  wären  einmal  Tabellen,  die  zu  vernünftigen  Schlüssen  führen
könnten!
        <pb n="602" />
        574  Fünfter  Teil.  Verkehr.  IV.  Binnen-  und  Seeschiffahrt.

7.  Jur  Geschichte  der  deutschen  Reederei.
Von  E  r  n  st  v.  Halle.
v.  Halle,  Die  Entwickelung  und  Bedeutung  der  deutschen  Reederei.  In:  Handelsund ­
  Machtpolitik.  Reden  und  Aufsätze,  herausgegeben  von  Schmoller,  Sering,  Wagner.
2.  Bd.  Stuttgart,  I.  G.  Cotta  Nachfolger,  1900.  S.  138—146.
Die  Entwickelung  der  deutschen  Reederei,  speziell  in  den  Hansestädten,  hat  sich
keineswegs  vollkommen  glatt  und  ohne  innere  Schwierigkeiten  vollzogen.  Die  Geschichte ­
  der  Reederei  in  einzelnen  Städten,  selbst  bei  den  aufstrebenden  beiden  Hamburger
und  Bremer  Aktienreedereien,  die  eine  Reihe  der  charakteristischen  Züge  der  Gesamtentwickelung
  widerspiegeln,  bietet  neben  zunächst  guten,  später  glänzenden  Erfolgen
zeitweilig  auch  das  Bild  großer  Enttäuschungen  und  schwerer  Rückschläge,  schroffster
Kämpfe  gegen  die  Konkurrenz  anderer  deutscher  und  fremdländischer  Linien,  schwerer
Verluste  und  kritischer  Jahre.  Auch  innere  Mängel  in  der  Verwaltung  haben  bald
hier,  bald  da  große  Gefahren  gebracht  und  lange  nachhaltende  Folgeerscheinungen  gezeitigt. ­
  —  Zumal  in  den  Zeiten  der  großen  Krisis  zu  Ende  der  fünfziger  Jahre,  dann
während  der  gefährdeten  Seefahrt  zur  Zeit  des  amerikanischen  Bürgerkrieges,  während
des  Krieges  von  1870  und  wiederum  in  der  wirtschaftlichen  Depression  um  die  Mitte
der  siebziger  Jahre  kam  man  allgemein  in  eine  überaus  bedrängte  Situation.
Andererseits  entstanden  in  den  aufstrebenden  Perioden  zu  Anfang  der  siebziger
und  der  achtziger  Jahre  bisweilen  einzelne  Unternehmungen  zwecks  Aufnahme  der
Konkurrenz,  welche  sich  in  der  Folgezeit  nicht  zu  halten  vermochten.  Zweimal,  im
Konkurrenzkampf  mit  der  Adler-Linie  nach  Mitte  der  siebziger  und  mit  der  Carr-Linie
  in  den  achtziger  Jahren,  hat  selbst  die  Hamburg-Amerika  Linie  die  Grundfesten
ihres  Daseins  erschüttert  gesehen.
Dennoch  ist  es  hier  wie  in  anderen  kritischen  Fällen  dank  dem  Unternehmungsgeist ­
  der  hansischen  Reeder  stets  gelungen,  über  die  schlimmen  Zeiten  der  Unterbilanzen
hinwegzukommen  und  den  Betrieb  auf  eine  immer  breitere,  sicherere  Grundlage  zu
stellen.  Und  die  unterbietende  Konkurrenz  wurde  entweder  durch  frühzeitigen  Aufkauf
oder  durch  Steigerung  der  eigenen  Leistungsfähigkeit  und  einen  nachdrücklichen  Kampf,
der  bei  heimischen  Reedereien  meist  mit  Amalgamierung  oder  Aufsaugung  endigte,
oder  durch  vertragliche  Tarifregelung  und  Verkehrsverteilung  in  gesunde  Schranken
gebannt.
Schon  früh  hatte  man  sich  durch  tüchtige  Leistungen  die  Postbeförderung  für
eine  Reihe  von  Ländern  zu  sichern  gewußt;  1866  und  1868  hatten  die  Hamburger
und  die  Bremer  Linie  nacheinander  mit  mehr  als  je  einem  halben  Dutzend  damals  für
vollkommen  geltender  Dampfer  den  wöchentlichen  Passagierverkehr  mit  New  Jork
aufgenommen.  Schritt  für  Schritt  waren  in  den  folgenden  Jahren  unter  stetiger  Vermehrung ­
  des  Dampfschiffparks  neue  regelmäßige  Fahrten  nach  Baltimore,  nach  New
Orleans,  nach  Havana  hinzugefügt  worden.
Vor  allem  aber  füeg  inzwischen  im  Jahre  1867,  das  die  Gründung  des  Norddeutschen ­
  Bundes  brachte,  endlich  auch  die  eine  deutsche  Flagge  an  allen  Masten
empor,  und  die  fremden  Nationen  sahen  nunmehr  in  stolzer  Einheit  verkörpert,  was
vorher,  auf  verschiedene  Flaggen  verteilt,  nur  allzu  winzig  erschienen  war.  Die  bald
darauf  folgenden  Siegestaten  von  1870,  die  Gründung  des  Reiches  dienten  dazu,  dem
neuen  Banner  Achtung  und  Ehre  zu  erwerben,  und  die  alten  preußischen,  verbunden
mit  den  alten  Hanseatenfarben  verliehen  der  deutschen  Schiffahrt  das  Sicherheitsgefühl ­
  einer  festen  Stütze  in  Krieg  und  Frieden.
Schuf  so  die  politische  Konstellation  der  deutschen  Reederei  auf  den  Meeren
draußen  eine  ganz  andere  Stellung,  so  verstanden  es  die  deutschen  Reeder  andererseits, ­
  sich  die  Fortschritte  im  technischen  Betrieb  allmählich  zu  eigen  zu  machen.
        <pb n="603" />
        7.  Zur  Geschichte  der  deutschen  Reederei.

575

Die  verbesserte  Technik  der  Schiffs-  und  Maschinenkonstruktion  ermöglichte  die
Schaffung  größerer,  leistungsfähigerer  Schiffstypen.  Der  1867  von  der  „Hammonia"
für  die  überfahrt  von  Southampton  nach  New  Jork  geschaffene  Rekord  von  9y 4
Tagen  wurde  mehr  und  mehr  zu  einem  Durchschnittsmaße.  Gesteigerte  Geschwindigkeiten ­
  und  verbilligter  Betrieb,  namentlich  die  Kohlenersparnis,  die  es  ermöglichte,
daß  die  Schiffe  mit  der  im  Heimatshafen  eingenommenen  Kohle  selbst  für  die  westindische ­
  Reise  ausreichten  und  das  teure,  zeitraubende  Bunkern  in  der  Fremde  vermindert ­
  wurde,  förderten  die  Reederei  ungemein.
Die  durch  den  Eisenbahnverkehr  überall  geweckten  Ansprüche  auf  Schnelligkeit,
Pünktlichkeit,  Regelmäßigkeit  und  Bequemlichkeit  in  der  Beförderung  begegneten  sich
mit  den  technischen  Vervollkommnungsmöglichkeiten  zur  See,  und  die  heimische
Reederei  vermochte  an  diesem  Fortschritte  nicht  nur  durch  den  Ankauf  ausländischer
Schiffe  teilzunehmen,  sondern  die  günstige  Entwickelung  der  deutschen  Werften  setzte
sie  nach  und  nach  in  die  Lage,  Neubauten,  Umbauten  und  Reparaturen  jeder  Art
unter  ihren  eigenen  Augen,  in  nächster  Nähe  des  Heimathafens  ausführen  zu  lassen.
Ein  besonders  wichtiges  Moment  war  ferner  die  allmähliche  Ausbreitung  des
unterseeischen  Kabelnetzes  durch  alle  Meere,  die  den  an  den  entferntesten  Plätzen  befindlichen ­
  Schiffen  eine  augenblickliche  Verbindung  mit  dem.  Heimathafen  sowie  jedem
anderen  Hafen  und  dem  Reeder  eine  sofortige  Übersicht  über  den  gesamten  Frachtenmarkt ­
  und  Passagieroerkehr  in  aller  Herren  Ländern  gestattet  hat.  So  wurde  z.  B.
die  Anwendung  der  Bodmerei  fast  vollkommen  unnötig,  gleichzeitig  auch  die  Finanzgebarung ­
  des  Schisfahrtsverkehrs  verändert  und  die  Möglichkeit  einer  einheitlich  geleiteten ­
  und  doch  individuell  sich  anpassenden  Organisation  ausgedehntester  Großbetriebe ­
  für  den  Seetransport  in  allen  Schiffahrtsländern  begründet.  Leider  hielt
man  sich  von  der  Beteiligung  am  Ausbau  des  überseeischen  Kabelnetzes  allerdings
lange  fern,  obgleich  Werner  Siemens  die  ersten  Kabel  fabriziert  hatte.
Die  fortschreitende  Technik  des  Wasser-  und  Tiefbaues  ermöglichte  ferner  eine
mit  der  Steigerung  der  Verkehrsintensität  Schritt  haltende  oder  ihr  gar  vorauseilende
und  die  Wege  ebnende  Verbesserung  der  Fahrstraßen,  Hafen-  und  Dockanlagen,  was
speziell  Deutschlands  einst  schwer  zugänglichen  Küsten  für  die  Vertiefung  der  Ströme
und  Strommündungen  erheblich  zu  statten  kam.  Denn  heutzutage  kann  man  an  jedem
Flußlaufe  wohlzugängliche  erstklassige  Häfen  schaffen,  so  daß  fortan  lediglich  das
wirtschaftliche  Bedürfnis  und  nicht  mehr  die  natürliche  Lage  der  Reederei  die  Schiffstypen ­
  diktiert.
Die  Förderung  der  Kenntnis  der  Meereswege  und  der  Strömungen,  die  Einführung ­
  ständig  verbesserter  nautischer  Instrumente  und  die  gleichfalls  durch  die  Fortschritte ­
  der  Technik  ermöglichte  bessere  Betonnung  und  Befeuerung  der  Küsten  verringerten ­
  im  Verein  mit  der  wachsenden  Größe  und  Festigkeit  der  Schiffe  die  relativen
Gefahren  der  Fahrt,  das  Risiko  der  Havarie  und  damit  auch  die  Höhe  der  Versicherungsprämien ­
  wesentlich.
All  diese  Momente  wirkten  mit  den  übrigen  technischen  Fortschritten  dahin  zusammen, ­
  um  für  die  weltwirtschaftliche  Entwickelung,  für  die  Befriedigung  des  entstehenden ­
  und  zunehmenden  Bedürfnisses  nach  einem  regelmäßigen  Bezüge  von
Massengütern  über  die  Erde  hin  das  geeignete  Verkehrsinstrument  zu  schaffen.  Weltverkehr ­
  und  Ozeanreederei  wurden  auf  eine  ganz  neue  Grundlage  gestellt,  und  entsprechend ­
  änderte  sich  die  Betriebsgestaltung  hinsichtlich  der  Unternehmungsformen,
der  Eigentumsverhältnisse,  der  Kapitalsgröße,  der  Schiffszahl  und  Schiffsräume  von
Grund  aus.
Zu  Anfang  und  bis  Mitte  des  19.  Jahrhunderts  spielte  die  Reederei  keineswegs
stets  die  Rolle  eines  selbständigen  Gewerbes.  An  kleinen  Plätzen,  wo  mehr  flüssiges
Kapital  als  Gelegenheit,  es  in  Handel  und  Gewerbe  anzulegen,  vorhanden  war,
        <pb n="604" />
        576  Fünfter  Teil.  Verkehr.  IV.  Binnen-  und  Seeschiffahrt.

beschäftigte  man  sich  allerdings  mit  ihr  um  ihrer  selbst  willen.  In  den  größeren  Seestädten ­
  aber  bildete  sie  meist  nur  einen  Teil  des  Betriebes  eines  Handlungshauses.
Diese  alten  kleinen  Unternehmungen  der  Reeder  mit  einzelnen  oder  einigen  Schiffen
sind  an  Bedeutung  unablässig  gegenüber  den  sich  mehrenden  großen,  regelmäßigen
Reedereibetri'eben  zurückgegangen.  Angesichts  der  steigenden  Mengen  notwendigen
Kapitals  wählten  letztere  dann  mehr  und  mehr  als  Form  die  Aktiengesellschaft.
Neben  den  alten  Reedereien,  die  die  Schiffahrt  schon  infolge  der  schwankenden
Witterungsverhältnisse  und  Reisedauern  in  mehr  oder  weniger  unregelmäßigen
Zwischenräumen  betrieben  und  vielfach  auch  ihre  Schiffe  je  nach  Bedürfnis  bald  nach
dieser,  bald  nach  jener  Gegend  fahren  ließen,  nahm  die  Einrichtung  fester  Linien,
deren  Schiffe  zu  bestimmten  Zeitpunkten  abfahren,  und  die  eine  oder  mehrere  bestimmte ­
  Verkehrsrichtungen  ausschließlich  betreiben,  ständig  zu;  wie  denn  ja  auch  die
einzelnen  Märkte  der  verschiedenen  Länder  immer  mehr  zu  festen  Abnehmern  bestimmter ­
  Mengen  von  Rohprodukten  und  Fabrikaten  in  übersehbarer  Zeitfolge
wurden.
Die  Zahl  der  von  den  einzelnen  Unternehmungen  beschäftigten  Schiffe  wächst
stetig,  da  sie  ihre  Betriebe  durch  Vermehrung  der  Fahrten  intensiv  und  durch  Hereinbeziehung ­
  neuer  Verkehrsgebiete  extensiv  ausgestalten;  und  die  dauernd  steigende
Gütermenge,  die  bewältigt  werden  will,  gibt  daneben  die  Möglichkeit,  durch  eine  Vergrößerung ­
  der  Schiffsräume  den  Betrieb  billiger  zu  gestalten.  —
Gleich  nach  dem  Kriege  von  1870  fetzt  ein  großer  Aufschwung  ein.  Zahlreiche
Linien  werden  eingerichtet.
Trotz  aller  Rückschläge  in  der  folgenden  schweren  Wirtschaftskrisis  schreitet  die
Entwickelung  der  Reedereien  ins  Große  und,  gemäß  dem  Gesetze  der  Arbeitsteilung,
ins  Spezielle  fort.  Eine  Spezialisierung  nach  den  verschiedenen  Zwecken  des  Gütertransports, ­
  der  Auswandererbeförderung,  des  Postschiffs-  und  Kajütspassagierverkehrs
erweist  sich  als  die  nächste  Notwendigkeit.  —  Mehr  und  mehr  unterscheiden  sich  seit
Anfang  der  achtziger  Jahre  die  wachsenden  transatlantischen  Typen  von  den  kleinen
Fahrzeugen  für  die  europäische  Fahrt,  die  in  ihrer  Bauart  aber  ebenfalls  den
jeweiligen  Zwecken  der  einzelnen  Routen,  für  die  sie  bestimmt  sind,  angepaßt  werden.
So  entstehen  die  mittleren  gemischten  Fracht-  und  Passagierdampfer  für  den  Dienst
zwischen  den  Ostseehäfen  und  Finland,  die  Postdampser  für  Skandinavien,  die  Frachtschiffe ­
  für  das  Mittelmeer  rc.  Im  allgemeinen  aber  bleibt  man  für  die  europäische
Fahrt  noch  länger  bei  den  alten  Typen  und  Gewohnheiten  stehen.  Mittlere  Betriebe
dienen  zur  Bewältigung  des  Verkehrs  in  den  einzelnen  Richtungen.  Abgesehen  von
der  fast  ganz  in  deutschen  Händen  befindlichen  Küstenschiffahrt,  befindet  sich  die
europäische  Fahrt  erheblich  länger  und  in  größerem  Umfange  als  der  überseeische
Schiffsverkehr  in  den  Händen  außerdeutscher  Unternehmer.  —
Nach  Mitte  der  achtziger  Jahre  setzt  die  zweite  große  Periode  des  Aufschwunges
der  Reederei  und  der  Einrichtung  größerer  Linien  ein.
In  der  amerikanischen  Fahrt  tritt  das  Bedürfnis  nach  Einführung  des  Expreßdienstes ­
  mit  vollendet  konstruierten,  ganz  vorwiegend  für  die  Personenbeförderung
bestimmten,  erst  einschraubigen,  dann  Doppelschraubenschnelldampfern  von  über  5000
Registertonnen  Raumgehalt  immer  entschiedener  zutage.  Bisher  hatten  die  Dampfer
ein  Maximum  von  12—13  Seemeilen  in  der  Stunde  erreicht.  Die  Fortschritte  im
Maschinenbau  gestatten  eine  ständige  Vergrößerung  der  Geschwindigkeit,  die  bald  von
16—17  auf  19  Seemeilen  wuchs.  Gleichzeitig  wächst  auch  der  Raumgehalt  der  Frachtdampfer ­
  in  einem  früher  nicht  für  möglich  gehaltenen  Maße.
Auf  diesem  Gebiete  liegt  die  großartigste  Entwicklung,  und  hier  wachsen  jene
Riesenunternehmungen  empor,  die  in  einem  einzelnen  Betriebe  mehr  an  Güter-  und
Passagiertransporten  und  Seemeilenzahl  im  Jahre  leisten  können  als  50  Jahre  zuvor
die  gesamte  deutsche  Reederei.
        <pb n="605" />
        8.  Die  Hamburg-Amerika  Linie.

577

8.  Die  Hamburg-Amerika  Linie.
Von  Kurt  Himer.

Himer,  Schiffahrt,  die  uns  angeht.  Skizzen  von  der  Hamburg-Amerika  Linie.
Berlin,  Eckstein  &amp;amp;  Engel,  [1907].  S.  107  f„  S.  13  f-,  S-  15  ff-  und  S.  113  ff.
Von  der  Hamburg-Amerika  Linie  hört  man  jeden  Tag;  kein  halbwegs  aufmerksamer ­
  Zeitungsleser,  der  von  ihr  ohne  Kenntnis  bleiben  könnte.  Es  entspricht
das  der  Mannigfaltigkeit,  dem  Umfang  und  der  Wichtigkeit  der  Hapag-Arbeit,*)  die
für  den  Fachmann  und  den  Laien  gleichmäßig  Interessantes  bieten,  die  das  Feuilleton
und  den  Tagesbericht,  den  politischen  Teil  und  den  Handelsteil  der  Tageszeitungen
und  der  periodischen  Zeitschriften  gleichermaßen  mit  unterhaltsamem  und  bedeutsamem
Stoff  versorgen.
Vielleicht  wäre  das  öffentliche  Interesse  an  der  Gesellschaft  aber  doch  nicht  ganz
so  groß,  wie  es  ist,  wenn  nicht  ein  wesentliches  Moment  hinzugekommen  wäre,  um
die  Aufmerksamkeit  häufig  und  häufiger  aus  diese  Gesellschaft  zu  lenken:  die  erstaunlich ­
  schnelle  Entwicklung  während  der  beiden  letzten  Jahrzehnte,  die  im  Schiffahrtsbetriebe ­
  aller  Völker  unbedenklich  als  beispiellos  bezeichnet  werden  kann,  —  nimmt
doch  die  Hamburg-Amerika  Linie  allein  ca.  47  %  der  Hamburgischen  Seedampferflotte
und  ca.  24  %  der  deutschen  Handelsdampferflotte  hinweg.  Mit  ihren  179  Ozeandampfern ­
  und  229  Hilfsfahrzeugen,  die  dem  Verkehr  zusammen  etwa  1211900  Brutto-Registertons
  zur  Verfügung  stellen,  hat  die  Hamburg-Amerika  Linie  eine  so  stolze
Seemacht  in  Händen,  daß  sie  der  ganzer  Länder  an  die  Seite  gestellt  werden  kann.
Italien,  Spanien,  Schweden,  Österreich-Ungarn,  Holland,  Dänemark,  Rußland  —  um
nur  die  größten  Seestaaten  zu  nennen  —  haben  eine  kleinere  Ozeandampferflotte  als
diese  eine  Hamburg-Amerika  Linie;  nur  England,  die  Vereinigten  Staaten  von
Amerika,  Frankreich,  Norwegen  und  Japan  übertreffen  sie.
Dazu  kommt  —  und  das  ist  für  die  Geltung  der  Hamburg-Amerika  Linie  noch
wichtiger  —  die  Beschaffenheit,  Behandlung  und  Verwendung  dieses  umfangreichen
Schiffsmaterials.  Daß  die  Hamburg-Amerika  Linie  mit  ihren  Schiffen  66  regelmäßige ­
  überseeische  Linien  nach  mehr  als  400  der  bedeutendsten  Welthandelshäfen
unterhält,  daß  auf  allen  diesen  Routen  die  Dampfer  der  Hamburg-Amerika  Linie  nach
ihren  Passagier-  und  Güterräumlichkeiten,  nach  Borddienst,  Verpflegung,  Sicherheit
und  Promptheit  des  Verkehrs  den  besten  Ruf,  ja  meist  sogar  den  Ruf  der  besten  genießen, ­
  —  das  erst  gibt  der  Schiffszahl  ihre  eminente  Machtwirkung.  Fast  fühlt  man
sich  versucht  zu  fragen,  auf  welchem  Meere  denn  der  Paketfahrt-Wimpel  nicht  wehe,
welche  deutsche  oder  ausländische  Schiffahrtsgesellschaft  von  diesem  Riesennetz  der
Verkehrsinteressen  etwa  nicht  berührt  werde.  Der  tiefer  Eingeweihte  weiß  überdies,
daß  die  Gesellschaft  auf  mehrere  ausländische  Reedereien  maßgebenden  Einfluß  übt
und  den  Verkehr  der  meisten  konkurrierenden  Schiffahrtsgesellschaften  durch  Verträge ­
  in  festumgrenzte  Bahnen  gelenkt  hat.  In  Deutschland  vermag  nur  der  Norddeutsche ­
  Lloyd,  im  Ausland  überhaupt  keine  Reederei  eine  auch  nur  annähernd  so
verzweigte  und  vielseitige  Tätigkeit  des  Schiffahrtsbetriebes  vorzuweisen.
Da  die  Hamburg-Amerika  Linie  zu  ihrer  heutigen  Bedeutung  lediglich  durch  die
Entfaltung  ihrer  inneren  Kräfte  gelangt  ist,  ohne  daß  äußere  Einwirkungen  in  Gestalt
von  Staatssubventionen  an  sie  herangetreten  sind,  versteht  es  sich  von  selbst,  daß  die
Zeichen  ihrer  Macht  und  Geltung  nicht  allein  in  Flotte  und  Verkehrsaufgaben  zu
finden  sind.  Vor  allen  Dingen  entsprechen  die  Leistungen  der  Reederei,  die  Transportleistungen ­
  wie  die  Gewinne,  dem  großartigen  Bilde,  das  die  Verkehrsmittel  und
*)  Hapag  ist  Abkürzung  für:  Hamburg-Amerikanische  Paketfahrt-Aktien-Gesellfchaft.
—  G.  M.
Mollat,  Volkswirtschaftliches  Luellenbuch.  4.  Ausl.

37
        <pb n="606" />
        578  Fünfter  Teil.  Verkehr.  IV.  Binnen-  und  Seeschiffahrt.

das  Arbeitsfeld  vor  dem  Beschauer  entrollen.  Die  Hamburg-Amerika  Linie  betätigt
sich  auf  allen  Gebieten  des  Seetransports:  sie  pflegt  den  vornehmen  Kajüts-  wie  den
massenhaften  Auswandererverkehr,  sie  ist  die  einzige  Reederei,  die  aus  der  Seetouristik
ein  Spezialgebiet  ihres  Erwerbs  gemacht  hat  (wie  sie  denn  auch  die  eigentliche  Entdeckerin ­
  und  Bahnbrecherin  auf  diesem  ganz  modernen  Verkehrsgebiete  ist);  sie  stellt
ihre  Schiffe  einem  ausgedehnten  Post-  und  Güterverkehr  zur  Verfügung:  sie  hat  oftmals ­
  Gelegenheit  gehabt,  umfangreiche  militärische  Transporte  an  Truppen,  Pferden,
Maultieren  und  Kriegsmaterialien  auszuführen.  Im  Jahre  1911  sind  unter  der
Hapag-Flagge  365  393  Personen  über  die  Weltmeere  gefahren  und  7  286  600  ebm
Güter  mit  Hilfe  ihrer  Dampfer  zwischen  den  Erdteilen  ausgetauscht  worden.  Die
Einnahmen,  die  der  Gesellschaft  aus  diesen  Transporten  und  ihrem  laufenden  Betriebe
im  gleichen  Jahre  zugeflossen  sind,  summierten  sich  auf  43  799  000  Jl  Reingewinn,
wovon  11250  000  Jl  als  9  %ige  Dividende  an  die  Aktionäre  des  Unternehmens  ausgeschüttet ­
  werden  konnten.
Um  den  viel  bewunderten  Aufstieg  der  Hamburg-Amerika  Linie  in  den  letzten
25  Jahren  zu  begreifen,  muß  man  vor  allen  Dingen  den  Vorsitzenden  der  Direktion,
AlbertBallin,  und  seine  hauptsächlichsten  Mitarbeiter  in  ihren  Schiffahrts-  und
wirtfchaftspolitifchen  Taten  und  Plänen,  in  ihren  persönlichen  Eigenschaften  und  kaufmännischen ­
  Fähigkeiten  kennen.  Die  allgemeinen  politischen  Zustände,  die  Handelsund ­
  Verkehrsverhältnisse  dieser  Periode,  die  Fortschritte  des  englischen  und  deutschen
Schiffbaues  sind  die  wichtigsten  Bausteine,  aus  denen  ein  kluger  und  kühner  Geist
die  Erfolge  der  Gesellschaft  türmen  konnte.  Schiffbau,  Schiffahrt,  Handel  und  Verkehr
haben  einander  nie  inniger  befruchtet  als  in  dieser  Zeit,  wo  die  deutsche  Schiffbaukunst ­
  ihre  weltbekannten  Meisterwerke  schuf,  der  Warenhandel  zwischen  Hamburg  und
Übersee  auf  mehr  als  das  Doppelte  seines  gewaltigen  Wertes*)  stieg,  der  Passagierverkehr ­
  den  einst  gefürchteten  Seeweg  zu  einer  Straße  des  Vergnügens  umgewandelt
sah  und  die  Hamburg-Amerika  Linie  alle  drei  gleichermaßen  anregte  und  für  sich
nutzbar  machte.  Dabei  vergrößerte  die  Gesellschaft  den  Umfang  ihrer  Leistungen  nicht
einfach  nach  dem  Verhältnis  des  wachsenden  allgemeinen  Güter-  und  Passagierverkehrs, ­
  sondern  sie  zog  mit  erstaunlicher  Energie  und  mit  ausgezeichnetem  Glück  einen
immer  größeren  Prozentsatz  dieser  Güter-  und  Menschenbeförderung  an  sich.
Die  geistigen  Mächte,  die  eine  solche  Entwicklung  auf  dem  Felde  internationalen
Wettbewerbs  herbeizuführen  vermochten,  sind  vor  allem  eine  bahnbrechende  Schaffensfreudigkeit, ­
  die  jeden  Augenblick  nachdrücklich  zu  handeln,  gegebene,  auch  unerwartete
und  vielleicht  unerfreuliche  Situationen  blitzschnell  auszunützen  vermag,  eine  klar-  und
weitblickende  Organisationsfähigkeit,  die  wechselnden  und  vielseitigen  Bedürfnissen
entgegenkommt  und  nirgends  pedantisch  versteinert,  eine  überlegene  und  solide  Geschäftsklugheit, ­
  die  auch  ihre  Grenzen  klar  erkennt  und  sich  nach  keiner  Seite  hin
Blößen  gibt.  So  viel  wesentlich  Neues  wie  unter  Ballins  Leitung  wissen  die  Jahresberichte ­
  keiner  vorhergehenden  Periode  zu  erzählen.  Die  Schiffsneubauten  eines
einzelnen  Jahres  sind  von  dieser  Zeit  an  oft  und  öfter  größer  als  die  gesamte  in
Fahrt  befindliche  Flotte  in  den  achtziger  Jahren.  Jedes  Jahr  bringt  neue  Entwicklungsprobleme, ­
  neue  fertige  Taten,  neben  wachsenden  regulären  Einnahmen  größere
oder  kleinere  Extragewinne.  Und  wenn  sich  im  Laufe  der  25  Jahre  selbstverständlich
auch  nicht  jede  neue  Linie  ohne  weiteres  rentierte,  nicht  jede  Absicht  glänzende  Erfolge
zeitigte,  nicht  jeder  Plan  nach  seiner  ursprünglichen  Richtung  fortgeführt  werden
konnte;  wenn  auch  böse  Schicksalsschläge,  wie  das  Cholerajahr  von  1892  und  die
Jahre  ihrer  Nachwirkungen,  Tiefstand  der  Frachtsätze  auf  wichtigen  Routen,  allge-*)

  Ein-  und  Ausfuhr  seewärts  über  Hamburg  bewerteten  sich  im  Jahre  1910  zusammen
auf  6939  Millionen  Jl.
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        8.  Die  Hamburg-Amerika  Linie.

579

meine  Wirtschaftskrisen,  heftige  Konkurrenzfehden  mit  kraftvollen  und  geschickten
Gegnern  nicht  gefehlt  haben,  so  ist  dennoch  der  gesamte  Schritt  des  Unternehmens
immer  Fortschritt  gewesen,  die  gesamte  Finanz-  und  Wirtschaftsgebarung  nach  ihren
prächtigen  Früchten  als  außerordentlich  zweckmäßig,  kühn  und  erfolgreich  erkenntlich.
Dabei  macht  sich  niemals  marktschreierische  Großmannssucht  und  leichtfertige  Unbesonnenheit ­
  geltend.  Man  sehe  die  heutigen  Bilanzen,  diese  vorsichtige  Finanzierungspolitik ­
  an,  wo  die  Reserven  und  Abschreibungen  regelmäßig  %  der  Gewinne  ausmachen; ­
  man  betrachte  die  Art  und  Weise,  wie  Neuerungen  sorgfältig  vorbereitet  und
geschickt  eingeführt  werden:  man  wird  durchaus  den  Eindruck  erhalten,  daß  die  alt
überkommene  Solidität  und  Vorsichtigkeit  der  ersten  Reedereileiter  in  allen  Erfolgen
unbedingt  erhalten  geblieben  ist.  Ein  besonders  charakteristisches  Merkmal  dieser  bei
aller  Kühnheit  ruhigen  und  besonnenen  Geschäftsklugheit  ist  die  Methode,  in  der  die
Gesellschaft  konkurrierenden  Unternehmungen  zu  begegnen  pflegt.  Die  Hamburg-Amerika
  Linie  steht  heute  im  Mittelpunkt  einer  großartigen  viel  verzweigten  Vertragsfreundschaft, ­
  die  sie  mit  deutschen  und  ausländischen  Reedereien  auf  fast  allen
Gebieten  ihrer  Tätigkeit  verbindet.  Immer  schlagfertig,  immer  bereit,  ihre  gefürchtete
Macht  schnell  und  nachdrücklich  auch  im  offenen  Konkurrenzkampf  zu  gebrauchen,  ist
sie  doch  immer  geneigter,  friedliche  Entscheidungen  zu  Nutz  und  Frommen  der  gesamten ­
  Geschäftslage  kriegerischen  Gewaltmaßregeln  vorzuziehen.  Da  werden  die  Bezirke ­
  konkurrierender  Wirksamkeit,  Aufträge  und  Gewinne  nach  billigen  Grundsätzen
geteilt,  Fracht  und  Passagepreise  in  gemeinsamen  Beratungen  festgelegt,  Schiedsgerichte ­
  ernannt,  Verkehrserleichterungen  gemeinsam  eingeführt  und  anderes  mehr.
Auch  der  Eintritt  in  ein  neues  Verkehrsgebiet  wird  von  der  Hamburg-Amerika  Linie
in  der  Regel  so  vollzogen,  daß  sie  bestehende  Unternehmungen  ankauft  und  so  in
vorhandene  Rechte  und  Situationen  tritt.  Große  angesehene  Reedereien  mit  ihrem
gesamten  schwimmenden  und  festen  Inventar,  mit  allen  Geschäftsverbindungen  und
Geschäftseinrichtungen  find  auf  diese  Weise  im  Laufe  der  beiden  letzten  Jahrzehnte
in  die  Hände  der  Hamburg-Amerika  Linie  übergegangen.
Noch  vor  einigen  30  Jahren  reichten  außer  der  Direktion  ein  Dutzend  kaufmännische ­
  Beamte  im  Hamburger  Zentralkontor  für  die  Erledigung  der  laufenden
Reedereigeschäfte  aus.  Patriarchalische  Zustände  herrschten,  in  denen  Antritts-  und
Abschiedsbier  der  Schiffskapitäne,  der  Besuch  der  Horner  Rennen  Gewohnheit  und
Recht  der  Angestellten  erschien.  Ballin  war  der  erste,  der  ein  eigenes  Zimmer  als
Privatkontor  für  sich  in  Anspruch  nahm.  Und  dann  sorgte  er  für  Arbeit.  Naheliegende ­
  Aufgaben,  die  bisher  von  Schiffsmaklern  und  Agenten  besorgt  wurden,  wandelten ­
  sich  zu  eigenen  Aufgaben  der  Gesellschaft  um.  Der  New  Parker  Passagierverkehr,
  der  New  Parker  Frachtverkehr  wurden  in  eigene  Regie  übernommen,  ein
eigenes  Heuerbüreau  wurde  begründet,  Abteilung  nach  Abteilung,  Betriebszweig  nach
Betriebszweig  erstand  um  ihn,  die  einheitlicher,  billiger,  intensiver  nach  seinen  persönlichen ­
  Wünschen  für  die  Interessen  der  Gesellschaft  in  Einkauf  und  Verkauf  sorgen
konnten.  Heute  sitzen  weit  über  300  Beamte  an  Stelle  jener  12.  Ein  Riesenfleiß
zeichnet  die  führenden  Männer  vor  allem  aus;  das  tiefe  Wort:  „Genie  ist  Fleiß"
paßt  auf  keinen  mehr  als  auf  Ballin  selbst.  Bis  in  die  Details  des  Betriebes  ist  auch
heute  noch,  obwohl  der  Umfang  des  Geschäftes  fo  groß  geworden  ist,  die  energische
Hand  dieses  Mannes  gar  nicht  selten  zu  spüren.  Natürlich  wirkt  das  Vorbild  anspornend ­
  auf  Nähe  und  Ferne.  Eine  leidenschaftliche  Liebe  zur  Paketfahrt,  wie  sie
Ballin  beseelt,  teilt  sich  seiner  Umgebung  mit.  Autorität  des  erfolgreichen  Führers
wirkt  mächtig  dazu.  Kurz,  in  dieser  Beamtenorganifation  ist  heute  ein  außerordentliches ­
  Maß  von  Verantwortlichkeitsgefühl,  eifriger  Hingabe  und  zuverlässiger  Pflichttreue ­
  zu  finden.  Als  im  Frühjahr  1906  ein  Streik  der  seemännischen  Arbeiterschaft
mit  einer  Aussperrung  der  Schauerleute  zusammenfiel  und  eine  gefährliche  Stockung
37*
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        580  Fünfter  Teil.  Verkehr.  IV.  Binnen-  und  Seeschiffahrt.

des  ganzen  Betriebes  gefürchtet  werden  mußte,  erklärten  sich  alle  Beamten  von  den
Prokuristen  abwärts  sofort  bereit,  Hafendienste  als  Beauffichtiger  und  Arbeiter  zu
tun.  Zum  Teil  wurde  in  der  Tat  von  dieser  Bereitschaft  Gebrauch  gemacht,  und  es
gelang  ohne  Schwierigkeiten,  den  Betrieb  ordnungsmäßig  in  Gang  zu  halten.  Unvergessen ­
  bleibt  auch  die  Hilfeleistung  von  Aalesund,  für  die  in  24  Stunden  ein  unbenutzter ­
  Dampfer  von  über  7000  Tons  segelfertig  gemacht  und  mit  Proviant,  Kleidung,
Krankenpflegematerial  usw.  für  4000  Personen  auf  3  Wochen  ausgerüstet  wurde.
Daß  in  dieser  Beamtenschaft  mindere  Geister  und  Charaktere  dann  und  wann  mit
unterlaufen  und  Enttäuschung  bereiten,  wo  wäre  das  zu  vermeiden?  Aber  das  hohe
Ansehen  des  deutschen  Seemannes  auf  allen  Meeren  ist  nicht  zum  geringsten  Teil
durch  Hapag-Offiziere  und  -Mannschaften  verbreitet;  der  kaufmännische  Generalstab
Ballins  hat  in  hundert  schwierigen  Lagen  seine  unbedingte  Zuverlässigkeit,  den  freudigen ­
  und  selbstverständlichen  Willen  zur  Aufbietung  höchster  Kräfte  gezeigt.  Neben
Männern,  die  länger  als  ein  Menschenalter  mit  ihren  Kenntnissen  der  Paketfahrt
gedient  haben,  wirken  jüngere  Intelligenzen,  die  in  mehr  oder  minder  raschem  Aufstieg ­
  zu  verantwortungsvollen  Posten  berufen  wurden.  Ballin  selbst  begann  ja  sein
großes  Werk  bereits  im  Alter  von  noch  nicht  30  Jahren.  Soweit  Urteil  es  zuläßt,
gehört  hier  immer  dem  Tüchtigsten  die  Welt.  Daß  Ballin  großzügig  zu  belohnen,  zu
fördern  und  zu  benutzen  weiß,  gehört  zu  den  Selbstverständlichkeiten  einer  Führernatur. ­

Die  großen  materiellen,  moralischen  und  geistigen  Güter,  die  in  diesem  Betriebe
aufgespeichert  und  tätig  sind,  bilden  heute  naturgemäß  einen  deutschnationalen  Besitz
von  schätzenswerter  Wichtigkeit.  Im  gewohnten  und  erfreulichen  Zustand  des  Friedens ­
  werden  sich  nicht  viele  dieser  Wichtigkeit  von  selbst  bewußt.  Doch  ist  zweifellos,
daß  die  deutsche  Kriegsmarine  in  der  deutschen  Handelsschiffahrt  und  besonders  auch
in  der  Paketfahrt  eine  tüchtige  Helferin  besitzt.  Denn  wenn  auch  die  Deutsche  Regierung ­
  nicht  gleich  der  Englischen  Subventionen  lediglich  zu  dem  Zwecke  zahlt,  Schiffe
der  Handelsmarine  als  wohlausgerüstete  Hilfskreuzer  zur  Verfügung  zu  haben,  so  sind
doch  zahlreiche  deutsche  Kauffahrteischiffe  infolge  ihrer  allgemeinen  Qualität  und  Führung ­
  zweifellos  an  sich  gut  befähigt,  Hilfsdienste  im  Kriege  zu  leisten.  Ihre  Kapitäne,
Offiziere,  Maschinisten  und  Mannschaften  bilden  ein  großes  national-deutsches  Kontingent ­
  geübter  Seeoffiziere  und  Seesoldaten,  deren  Disziplin,  Mannhaftigkeit  und
Geschicklichkeit  sich  voraussichtlich  auch  in  äußersten  Fällen  bewähren  würden.
Daß  die  Hamburg-Amerika  Linie  in  Hamburg  ein  großes  Ansehen  genießt,  daß
sie  der  Stolz  Hamburgs  ist,  bedarf  keines  Beweises.  In  ausländischen  Häfen  und
Ländern  spielt  sie  überall  eine  bemerkenswerte,  oft  eine  bedeutende  Rolle.  Ein  namhafter ­
  und  vielgereister  Schriftsteller,  der  vor  einigen  Jahren  Westindien  und  Mexiko
besuchte,  schrieb  dem  Verfasser,  es  habe  ihn  vor  allem  mit  Stolz  und  Freude  erfüllt,
immer  wieder  feststellen  zu  können,  welche  Macht  die  Hamburg-Amerika  Linie  im
Auslande  darstellt.  „Ich  bin  zu  der  ehrlichen  Überzeugung  gekommen,"  heißt  es  in
dem  Schreiben,  „daß  die  Hamburg-Amerika  Linie  der  stärkste  Faktor  ist,  den  unser
Vaterland  für  die  Erhaltung  und  Kräftigung  des  Deutschtums  im  Auslande  auszuspielen ­
  hat."
In  Deutschland  selber  hat  der  erste  Mann  des  Reiches,  der  Deutsche  Kaiser,  in
jahrzehntelanger  Anteilnahme  dem  Ansehen  der  Gesellschaft  persönlich  die  weithin
sichtbare  Stellung  zugewiesen,  die  sie  heute  einnimmt.  Dankbar  ist  von  der  Hamburg-Amerika
  Linie  bei  verschiedenen  öffentlichen  Gelegenheiten  des  überaus  glücklichen
Geschicks  gedacht  worden,  das  ihrem  Wirken  an  mächtigster  Stelle  eine  so  verständnisvolle, ­
  so  energische,  so  dienliche  Förderung  vergönnt  hat.  Die  Gunst  des  Kaisers  gilt
dem  gegenwärtigen  und  zukünftigen  Werk,  gilt  nachdrücklich  auch  dem  Schöpfer  dieses
Werkes,  B  a  l  l  i  n.  Offensichtlich  bricht  sich  unter  solchem  Beispiel  in  unserem  Vater-
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        9.  Der  Norddeutsche  Lloyd.

581

lande  ein  neues  Interesse  für  die  Größen  des  deutschen  Wirtschaftslebens  Bahn,  die
Verdienste  des  Kaufmanns  erfahren  eine  neue  Würdigung,  wie  man  sie  in  Zeiten
politischer  Ohnmacht  vergessen  hatte,  und  neue  Chronisten  stehen  in  Deutschland  auf,
die  von  Ballin  sagen  dürfen,  was  im  mittelalterlichen  Heiligen  Römischen  Reich
Deutscher  Nation  ein  Klemens  Sender  von  Jakob  Fugger  schrieb:  sein  Name  sei  in
allen  Königreichen  und  Landen,  auch  in  der  Heidenschaft  bekannt  gewesen;  Kaiser,
Könige,  Fürsten  und  Herren  haben  zu  ihm  ihre  Botschaft  geschickt;  alle  Kaufleute  der
Welt  haben  ihn  einen  erleuchteten  Mann  genannt;  er  sei  eine  Zierde  des  ganzen
deutschen  Landes  gewesen.

9.  Der  Norddeutsche  Lloyd.
Von  der  Literarischen  Abteilung  des  Norddeutschen  Lloyd.

Im  Jahre  1847  war  das  erste  Dampfschiff  von  Bremen  nach  New  Jork  abgegangen. ­
  Dieser  Dampfer  trug  den  Namen  „Washington"  und  gehörte  der  unter  Mitwirkung ­
  des  Bremischen  Staats,  benachbarter  deutscher  Staaten  und  einflußreicher
Deutscher  in  New  Jork  begründeten  Ocean  8.  8.  Navigation  Company,  der  ersten
Gesellschaft,  die  zwischen  dem  Kontinent  und  den  Vereinigten  Staaten  eine  regelmäßige
Dampferlinie  eröffnete.
Zehn  Jahre  später,  nachdem  kurz  vorher  die  Ocean  8.  8.  Navigation  Company
ihren  Dienst  eingestellt  hatte,  erfolgte  die  Gründung  desNorddeutschenLloyd.
Am  3.  Januar  1857  fand  die  erste  Versammlung  des  provisorischen  Verwaltungsrats
statt,  der  aus  den  Leitern  erster  Bremer  Handelshäuser  bestand.  Die  Hauptbestimmungen ­
  des  Statuts  gingen  dahin:  „Zweck  der  Gesellschaft  ist,  regelmäßige  Dampfschiffahrtsverbindungen ­
  mit  europäischen  und  transatlantischen  Ländern  herzustellen,
Fluß-  und  Seeassekuranzen  zu  übernehmen,  den  bisherigen  Dampferverkehr  für  Personen ­
  und  Güter,  sowie  für  den  Schleppdienst  von  Fluß-  und  Seeschiffen  auf  der
Weser  und  deren  Nebenflüssen  oberhalb  und  unterhalb  Bremens  zu  erhalten  und  zu
erweitern."  Als  Grundkapital  wurde  die  Summe  von  3  Millionen  Talern  Gold  festgesetzt. ­
  Bereits  am  20.  Februar  1857  konnte  die  Gründung  des  Norddeutschen  Lloyd
als  Aktiengesellschaft  erfolgen.  An  der  Spitze  des  Verwaltungsrats  stand  der  Konsul
H.  H.  Meier,  der  mit  Recht  der  Vater  des  Norddeutschen  Lloyd  genannt  wird.
Konsul  H.  H.  Meier  war  für  die  große  Aufgabe,  die  ihm  beschicken  war,  aufs  beste
vorbereitet.  Er  hatte  seine  kaufmännische  Ausbildung  in  dem  Reedereigeschäft  seines
Vaters  genossen  und  durch  längeren  Aufenthalt  in  England  und  Amerika  die  treibenden ­
  Kräfte  im  großen  Handel  und  Verkehr  kennen  gelernt.  Dem  neuen  Unternehmen ­
  wurde  nicht  nur  in  Bremen,  sondern  auch  in  vielen  Teilen  Deutschlands  die
lebhafteste  Sympathie  entgegengebracht.  Wenn  es  auch  auf  der  anderen  Seite  viele
kopsschüttelnde  Zweifler  gab,  so  sollten  gerade  diese  bald  Respekt  vor  dem  kühn  vorwärtsstrebenden ­
  Mute  der  Bremer  Kaufleute  bekommen.  Die  Leitung  der  Geschäfte
des  Lloyd  lag  von  Anfang  an  in  guten  Händen.  Neben  Meier,  der  seine  starke
Energie,  seine  praktische  Einsicht,  seine  vielseitigen  Kenntnisse  und  seine  großen  Arbeitskräfte ­
  in  den  Dienst  des  neuen  Unternehmens  stellte,  stand  als  erster  Direktor  Erüsemann,
  von  dem  die  Anregung  zur  Gründung  des  Norddeutschen  Lloyd  ausgegangen
war,  und  der  sich  um  das  Gedeihen  der  Gesellschaft  unvergängliche  Verdienste  erworben ­
  hat.
Während  des  ersten  Betriebsjahres  wurde  mit  drei  kleinen  Dampfern,  „Adler",
„Möve"  und  „Falke",  eine  Linie  nach  England  betrieben,  ferner  wurde  ein
Schleppdienst  aufderWefer  eingerichtet,  der  einige  Jahre  später  nach  Hamburg ­
  ausgedehnt  wurde.  Für  die  Linie  nach  N  e  w  B  o  r  k,  die  sofort  in  Angriff  ge ­
        <pb n="610" />
        582  Fünfter  Teil.  Verkehr.  IV.  Binnen-  und  Seeschiffahrt.

nommen  wurde,  waren  in  England  und  Schottland  vier  große  Schraubendampfer  in
Bau  gegeben.  Die  Abfahrt  des  ersten  transatlantischen  Dampfers  des
Norddeutschen  Lloyd,  „Bremen",  von  der  Weser  nach  New  Port  war  auf  den  19.  Juni
1858  festgesetzt  worden.  Fünf  Tage  vorher,  am  14.  Juni,  machte  dieser  Dampfer  seine
Probefahrt,  die  sich  zu  einer  erhebenden  patriotischen  Feier  gestaltete.  Am  19.  Juni
1858,  nachmittags  6  Uhr,  verließ  er  dann  die  Reede  von  Bremerhaven  zu  seiner  ersten
Ozeanfahrt,  die  direkt  auf  New  Jork  gerichtet  war,  mit  150  t  Frachtgütern,  22  Kajütsund
  93  Zwischendeckspassagieren.  Die  Ankunft  in  New  Port  erfolgte  am  4.  Juli,
morgens  7  Uhr.
Der  Norddeutsche  Lloyd  betreibt  gegenwärtig  43  Schiffahrtslinien,
nämlich  5  Linien  nach  Nordamerika,  1  nach  Kanada,  2  nach  Südamerika,  1  nach  Kuba,
1  nach  Oftafien,  2  nach  Australien,  1  Zweiglinie  im  Anschluß  an  die  ostasiatische  Hauptlinie ­
  von  Singapore  nach  Neuguinea,  5  Linien  im  Mittelländischen  Meer,  16  Zweiglinien ­
  im  Küsten-  und  Jnseldienst  des  Ostens,  1  Austral-Iapanlinie  und  8  europäische
Linien.  Außerdem  gehört  zum  Betrieb  der  Gesellschaft  eine  umfangreiche  Flußschifffahrt ­
  auf  der  Weser  und  in  Ostasien.
Die  Seeschiffe  des  Norddeutschen  Lloyd  haben  im  Jahre  1911  auf  ihren
Fahrten  durch  die  Weltmeere  eine  Strecke  von  5  713  000  Seemeilen  zurückgelegt,
das  ist  eine  Strecke,  die  hinreichen  würde,  um  265  mal  unseren  Erdball  zu  umspannen.
Auf  diesen  Reisen  sind  nn  ganzen  514  272  Passagiere  befördert  worden.  Diese
hohe  Zahl  ist  vermutlich  von  keiner  anderen  Dampfschiffahrtsgesellschaft  je  im  Weltverkehr ­
  erreicht  worden.  Bis  Ende  1911  wurden  auf  den  Schiffen  des  Norddeutschen
Lloyd  9  187  057  Personen  befördert.  An  Ladung  wurden  im  Jahre  1911  auf
den  verschiedenen  Linien  3  586  178  ebm  befördert.  Der  Verbrauch  an  Kohlen
betrug  ca.  28  Millionen  Jl,  an  Proviant  über  18Z4  Millionen  Jl.  Ende  1911
verfügte  der  Lloyd  über  ein  K  a  p  i  t  a  l  von  125  Millionen  Jl  Aktien  und  71  250  000  Jl
Anleihen.  Im  ganzen  waren  also  201250  000  Jl  im  Betriebe  und  in  den  Anlagen
des  Norddeutschen  Lloyd  investiert.
Seit  dem  1.  April  1892  hat  sich  die  Zahl  der  Dampfer  des  Norddeutschen  Lloyd
von  76  auf  197  vermehrt.  Gleichzeitig  ist  der  gesamte  Tonnengehalt  seiner  Flotte  einschließlich ­
  der  Neubauten  von  202  019  auf  825  801  gewachsen,  während  die  Zahl  der
Pferdekräfte  der  Maschinen  von  187  256  auf  611124  gestiegen  ist.  Ganz  überwiegend
konnten  die  seit  dem  Jahre  1892  in  Auftrag  gegebenen  Neubauten  auf  deutschen
Werften  ausgeführt  werden;  während  noch  im  Jahre  1892  von  der  Tonnage  des  Norddeutschen ­
  Lloyd  79  %  in  England  und  21  %  in  Deutschland  gebaut  waren,  ist  das  Verhältnis ­
  zur  Zeit  völlig  anders,  da,  mit  wenigen  Ausnahmen,  die  ganze  Lloydflotte
deutschen  Werften  ihre  Entstehung  verdankt.  Der  Gesamtwert  der  von  dem  Norddeutschen ­
  Lloyd  seit  dem  Jahre  1892  deutschen  Werften  in  Auftrag  gegebenen  Neubauten ­
  beläuft  sich  auf  rund  250  Millionen  Jl,  während  in  dem  nämlichen  Zeitraum
nur  für  9  Millionen  Jl  auf  ausländischen  Werften  gebaut  wurden.  In  den  letzten
Jahren  hat  er  überhaupt  keine  Dampfer  mehr  auf  ausländischen  Werften  bauen
lassen.
Die  Flotte  des  Norddeutschen  Lloyd  besteht  zur  Zeit  aus  425  Fahrzeugen,
von  denen  196  Dampfer  find.
Die  technischen  Fortschritte,  welche  die  Entwicklung  des  Norddeutschen  Lloyd  in
dem  letzten  Jahrzehnt  mit  sich  gebracht  hat,  kennzeichnen  sich  wohl  am  besten  dadurch,
daß,  während  im  Jahre  1892  seine  Dampferflotte  ausschließlich  aus  Einschraubendampfern ­
  bestand,  zurzeit  die  Zahl  seiner  Doppelschraubendampfer  nicht  weniger  als
62  beträgt,  von  denen  4  auf  Schnelldampfer  und  die  übrigen  58  auf  Reichspostdampfer ­
  und  auf  kombinierte  Fracht-  und  Passagierdampfer  entfallen.  An  Zahl  der
        <pb n="611" />
        10.  Zur  Eröffnung  des  Nordostseekanals.  583

Doppelschraubendampfer  dürfte  der  Norddeutsche  Lloyd  an  der  Spitze  aller  Gesellschaften ­
  stehen.
Die  vier  Schnelldampfer  ermöglichen  es  dem  Norddeutschen  Lloyd,  in  jeder
Woche  einen  Schnelldampfer  west-  bezw.  ostwärts  auslaufen  zu  lassen,  während  im
Hafen  von  Bremerhaven  bezw.  New  Park  je  ein  Schnelldampfer  löscht  oder  Ladung
einnimmt.  1912  hatte  der  Norddeutsche  Lloyd  9  Dampferbauten  in  Auftrag  gegeben,
davon  4  Frachtdampfer  von  durchschnittlich  6  500  Registertonnen,  4  Fracht-  und  Passagierdampfer ­
  von  durchschnittlich  8  500  Registertonnen  und  1  Fracht-  und  Passagierdampfer, ­
  der  den  heute  größten  25  570  Registertonnen  fassenden  Lloyddampser
„George  Washington"  —  den  größten,  im  Betrieb  befindlichen,  deutschen  Dampfer
überhaupt  —  noch  um  etwa  10  000  Registertonnen  übertreffen  soll,  also  die  stattliche
Größe  von  35  000  Registertonnen  erhalten  wird.
Die  Besatzung  der  Flotte  beläuft  sich  auf  über  14  000  Mann,  von  denen  ca.
8850  Personen  auf  die  rein  seemännische  Schiffsbesatzung  kommen;  von  dieser  sind
allein  450  Kapitäne  und  Schiffsoffiziere  und  650  Maschinisten.  Das  übrige  Schiffspersonal, ­
  Ärzte,  Zahlmeister,  Köche  und  Stewards  usw.,  ist  noch  etwa  5000  Personen ­
  stark.
Entsprechend  der  Schiffsbesatzung  ist  auch  das  an  Land  beschäftigte  Personal ­
  des  Lloyd  bedeutend.  Es  besteht,  einschließlich  der  Direktion,  aus  600  kaufmännischen ­
  Angestellten  und  aus  3400  technischen  Angestellten,  Ingenieuren  und
Werkstättenarbeitern  im  Heimatshasen.  Dazu  kommen  noch  6000  Dockarbeiter,  Küper
und  Stauer,  die  im  Heimatshafen  und  den  zahlreichen  auswärtigen  Häfen  tätig  sind.
Alles  in  allem  beschäftigt  der  Norddeutsche  Lloyd  in  seinen  Diensten  ein  P  e  r  -
sonalvon  etwa  24  000  Menschen.  Das  ist  eine  Menschenmenge,  die  manche
sonst  recht  ansehnliche  Kreisstadt  in  unserem  Vaterlande  nicht  aufzuweisen  hat.
Neben  seinem  Schiffspark  besitzt  der  Lloyd  in  Bremerhaven  ein  eigenes  Trockendock ­
  mit  Reparaturwerkstätten  außer  dem  gepachteten  „Kaiserdock",  Magazine  für
Proviant-  und  Schiffsausrüstung,  einen  Landungsplatz  mit  Bahnhof  und  Wartehalle
mit  Gepäckabfertigung  für  Reisende,  verschiedene  Lagerschuppen  für  abgehende  und
ankommende  Güter  und  Kohlenschuppen:  in  Bremen  neben  seinem  prachtvollen  riesenhaften ­
  Verwaltungsgebäude  ein  Proviantamt,  außerdem  eine  Gepäckabfertigungshalle ­
  und  eine  Dampfwäscherei;  in  New  Pork  Pieranlagen  mit  Wartehallen  und
Packhaus;  in  Genua,  New  Pork  und  Hongkong  Betriebs-  und  Maschineninspektionen:
die  Zeche  „Emscher-Lippe",  die  er  mit  der  Firma  Fried.  Krupp  in  Essen  gemeinsam
betreibt,  verschiedene  Kohlendepots  in  auswärtigen  Häfen,  verschiedene  Kontrollstationen ­
  und  andere  Anlagen.

10.  Zur  Eröffnung  des  Nordostseekanals.
Von  Kaiser  Wilhelm  II.
W  i  l  h  e  l  m  l  1.,  Rede,  gehalten  am  21.  Juni  1898  nach  der  Schlußsteinlegung  des  Nordostseekanals. ­
  In:  Deutscher  Reichs-Anzeiger  und  Königlich  Preußischer  Staats-Anzeiger.  Berlin,
den  22.  Juni  1895.  Nr.  147.  jS.  2.j
Mit  Freude  und  Stolz  blicke  Ich  auf  diese  glänzende  Festversammlung,  und  zugleich ­
  im  Namen  Meiner  hohen  Verbündeten  heiße  Ich  Sie  alle,  die  Gäste  des  Reichs,
herzlich  willkommen.  Innigen  Dank  sprechen  Wir  aus  für  die  Teilnahme,  die  Uns
bei  Vollendung  eines  Werks  geworden,  welches,  in  Frieden  geplant  und  in  Frieden
gebaut,  heute  dem  allgemeinen  Verkehr  übergeben  ist.
Nicht  erst  in  unseren  Tagen  ist  der  Gedanke,  die  Nord-  und  Ostsee  durch  einen
großen  Kanal  zu  verbinden,  entstanden;  weit  zurück  bis  in  das  Mittelalter  hinein
        <pb n="612" />
        584

Fünfter  Teil.  Verkehr.  IV.  Binnen-  und  Seeschiffahrt.

finden  wir  Vorschläge  und  Pläne  zur  Verwirklichung  dieses  Unternehmens,  und  im
verflossenen  Jahrhundert  ward  der  Eiderkanal  gebaut,  der,  ein  rühmliches  Zeugnis
für  die  Leistungsfähigkeit  der  damaligen  Zeit  ablegend,  doch  nur  für  den  kleineren
Schiffsverkehr  bestimmt,  den  gesteigerten  Anforderungen  der  Jetztzeit  nicht  zu  genügen ­
  vermochte.  Dem  neu  begründeten  Deutschen  Reiche  blieb  es  vorbehalten,  die
große  Aufgabe  einer  befriedigenden  Lösung  entgegenzuführen.
Mein  verewigter  Herr  Großvater,  Kaiser  Wilhelms  des  Großen  Majestät,  war
es,  der  in  richtiger  Erkenntnis  der  Bedeutung  des  Kanals  für  die  Hebung  des
nationalen  Wohlstandes  und  für  die  Stärkung  unserer  Wehrkraft  nicht  müde  wurde,
dem  Plane  des  Baues  einer  leistungsfähigen  Wasserstraße  zwischen  Nord-  und  Ostsee
Seine  fördernde  Teilnahme  zuzuwenden  und  die  mannigfachen  Schwierigkeiten  zu
beheben,  welche  sich  seiner  Ausführung  entgegenstellten.  Freudig  und  vertrauensvoll
folgten  die  Verbündeten  Regierungen  des  Reichs  nicht  minder  wie  der  Reichstag  der
Kaiserlichen  Initiative,  und  rüstig  ging  es  vor  nunmehr  acht  Jahren  an  das  Werk,
das  mit  seiner  fortschreitenden  Ausführung  in  immer  höherem  Grade  das  öffentliche
Interesse  erweckte.  Was  die  Technik  von  dem  hervorragenden  Standpunkt  ihrer  Entwicklung ­
  heraus  hat  schaffen  können,  was  an  Eifer  und  Arbeitsfreudigkeit  möglich
war,  was  endlich  an  Fürsorge  für  die  zahlreichen,  an  dem  Bau  beteiligten  Arbeiter
nach  den  Grundsätzen  der  humanen  Sozialpolitik  des  Reichs  gefördert  werden  konnte,
es  ist  an  diesem  Werke  geleistet  worden;  und  deshalb  darf  mit  Mir  und  Meinen  hohen
Verbündeten  das  Vaterland  des  gelungenen  Werks  sich  freuen.
Aber  nicht  nur  für  die  heimischen  Interessen  haben  Wir  gearbeitet.  Der  großen
Kulturaufgabe  des  deutschen  Volks  entsprechend,  öffnen  Wir  dem  friedlichen  Verkehr
der  Nationen  untereinander  die  Schleusen  des  Kanals,  und  zu  freudiger  Genugtuung
wird  es  Uns  gereichen,  wenn  seine  fortschreitende  Benutzung  Zeugnis  dafür  ablegt,
daß  die  Absichten,  von  welchen  Wir  geleitet  worden  sind,  nicht  allein  verstanden,
sondern  auch  fruchtbar  werden  zur  Hebung  der  Wohlfahrt  der  Völker.
Die  Teilnahme  an  Unserer  Feier  seitens  der  Mächte,  deren  Vertreter  wir  unter
uns  sehen,  und  deren  herrliche  Schiffe  Wir  heute  bewundert  haben,  begrüße  Ich  um
so  lebhafter,  je  mehr  Ich  darin  die  volle  Würdigung  Unserer  auf  Aufrechterhaltung
des  Friedens  gerichteten  Bestrebungen  zu  erblicken  das  Recht  habe.  Deutschland  wird
auch  das  heute  inaugurierte  Werk  in  den  Dienst  des  Friedens  stellen  und  sich  glücklich
schätzen,  wenn  der  „Kaiser-Wilhelms-Kanal"  in  diesem  Dienste  allezeit  Unsere  freundschaftlichen ­
  Beziehungen  zu  den  übrigen  Mächten  fördert  und  befestigt.

11.  Der  Suezkanal.
Von  Georg  v.  Schanz.
Schanz,  Der  künstliche  Seeweg  und  seine  wirtschaftliche  Bedeutung.  Berlin-Grunewald,
A.  Troschel.  1904.  S.  3—12.
Die  große  Straße,  welche  die  Erdteile  miteinander  verbindet,  ist  das  Meer.  Es
ist  die  Weltstraße  im  eigentlichsten  Sinne.  Ohne  Kosten  bietet  sie  sich  dem  Menschen
dar.  Kein  anderer  Weg  läßt  eine  solche  unendliche  Ausnützungsfähigkeit  zu,  keiner
übertrifft  sie  an  Billigkeit  und  Leistungsfähigkeit.  Es  ist  nicht  zu  verwundern,  wenn
man  danach  trachtet,  diesen  Wasserweg  bei  Transporten  möglichst  ausgiebig  zu  verwerten, ­
  und  schließlich  auch  nicht  davor  zurückgescheut  hat,  künstliche  Seewege  zu
schaffen.  Damit  man  von  solchen  reden  kann,  ist  heute  erforderlich,  daß  sie  mindestens
eine  Tiefe  von  4—6  m  und,  sollen  sie  auch  für  die  großen  transozeanischen  Fahrten
        <pb n="613" />
        11.  Der  Suezkanal.

585

genügen,  sogar  eine  solche  von  7—10  in  besitzen;  die  Breite  dieser  Wasserwege  und,
wenn  Schleusen  vorhanden  sind,  auch  deren  Größe  muß  entsprechend  sein.
Es  liegt  in  der  Natur  der  Sache,  daß  solche  künstliche  Seewege  oder  Seekanäle
nur  in  Betracht  kommen,  wenn  es  sich  darum  handelt,  entweder  zwei  Meere  miteinander ­
  zu  verbinden,  meist  mit  dem  Zweck,  die  Fahrt  erheblich  abzukürzen,  oder  das
Meer  möglichst  weit  ins  Binnenland  fortzusetzen  und  dadurch  Binnenorte  direkt  dem
Seeverkehr  zu  erschließen.
Was  die  erste  Art  von  Seekanälen  betrifft,  so  haben  wir  nur  drei,  die  wirklich
diesen  Namen  verdienen:  den  Suezkanal,  den  Nordostseekanal  und  den  Korinther
Kanal.  Das  20.  Jahrhundert  wird  -noch  den  Panamakanal  bringen.  Ob  weitere
Projekte  dieser  Art  sich  erfüllen,  muß  dahingestellt  bleiben.
Der  Suezkanal  ist  der  Bahnbrecher  geworden,  und  mit  immer  neuer  Bewunderung ­
  wird  man  erfüllt,  wenn  man  sich  vergegenwärtigt,  wie  er  zustande  gekommen. ­
  Sein  Schöpfer  Ferdinand  Lesseps  war  kein  Ingenieur,  sondern  ein  Diplomat. ­
  29  Jahre  lang  hatte  er  im  Konsulardienst  gestanden,  als  er  gelegentlich  einer
außerordentlichen  Mission  nach  Rom  diesen  aufgab  (1849),  sich  dem  Studium  des
Orients  widmete  und  die  Idee  eines  Seekanals  auf  dem  Isthmus  von  Suez  ernstlich
verfolgte,  eine  Idee,  für  die  er  sich  seit  den  1830er  Jahren,  wo  er  das  Generalkonsulat
in  Alexandria  verweste,  lebhaft  interessierte.  Dieser  war  reif  in  dem  Augenblick,  in
welchem  es  gelungen  war,  den  schon  von  Laplace  und  Fourier  bekämpften  Irrtum,
daß  das  Rote  Meer  9,908  m  höher  liege  als  das  Mittelmeer,  positiv  nachzuweisen.
Das  war  1847.  Man  wußte  nun,  daß  die  Verbindung  möglich  sei  ohne  Schleusen  und
ohne  die  Gefahr,  daß  Unterägypten  überflutet  werde.  Die  St.  Simonisten  in  Frankreich ­
  hatten  die  vorbereitenden  Studien  sehr  gefördert,  wie  auch  einer  der  ihrigen,
Michel  Chevalier,  der  erste  war,  der  einen  direkten  Kanal  mit  Übergehung  des  Nils
anregte  (1844).
Ein  glücklicher  Zufall  wollte  es,  daß  Lesseps,  dessen  Vater  bei  Mehemet  Ali  in
hohem  Ansehen  gestanden  hatte,  seit  früher  Jugend  mit  Said  Pascha  aufs  innigste
befreundet  war.  Dank  dieser  Freundschaft  erhielt  Lesseps  bereits  zwei  Monate  nach
dem  Regierungsantritt  des  Khediven  Said  am  30.  November  1854  die  Konzession
für  den  Kanalbau.
Lesseps  hatte  das  Mißtrauen  der  ganzen  Welt  gegen  sich,  und  es  bedurfte  ungewöhnlicher ­
  Tatkraft,  Ausdauer  und  Klugheit,  um  nicht  zu  erliegen.  Die  Schwierigkeiten, ­
  die  auftauchten,  waren  politischer,  finanzieller  und  technischer  Natur.
In  politischer  Hinsicht  erstand  dem  Unternehmen  sofort  ein  erbitterter
Feind.  England  fühlte  seine  Kolonialmacht  bedroht.  Ein  kürzerer  Weg  nach  Indien,
den  England  nicht  beherrschte,  der  England  von  einer  fremden  Macht  abhängig  machte,
das  war  ihm  ein  unerträglicher  Gedanke.  Die  englische  Regierung  unterließ  nichts,
um  das  Projekt  zum  Scheitern  zu  bringen.  Lord  Palmerston,  der  als  Minister  wie
nach  seinem  Sturz  bis  zu  seinem  Tod  das  Kanalunternehmen  mit  dem  wildesten  Haß
verfolgte,  äußerte  sich  im  Unterhaus  (7.  Juli  1857)  in  der  wegwerfendsten  Weise  über
das  Wagnis,  das  Ganze  fei  ein  Attentat  auf  die  Leichtgläubigkeit  der  Kapitalisten,
nichts  als  eine  Schimäre;  der  berühmte  englische  Ingenieur  Stephenson,  der  Sohn  des
Erfinders  der  Lokomotive,  behauptete  die  Unausführbarkeit,  man  werde  nichts  als
einen  schlammigen,  stagnierenden  Graben  erhalten  und  der  Versandung  der  Einmündung ­
  des  Kanals  in  das  Mittelmeer  nicht  vorbeugen  können.  Bei  der  Pforte
wurden  englischerseits  alle  Hebel  in  Bewegung  gesetzt,  um  sie  zum  Einschreiten  zu  veranlassen, ­
  und  je  nach  der  politischen  Lage  gab  sie  mehr  oder  minder  nach.  Im  Oktober
1859  erschien  eine  türkische  Fregatte  vor  Alexandria,  um  die  Einstellung  der  begonnenen ­
  Arbeiten  zu  verlangen;  ja  sogar  auf  die  Absetzung  des  Khediven  wurde  von
der  englischen  Regierung  in  Konstantinopel  hinzuarbeiten  versucht.
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        586  Fünfter  Teil.  Verkehr.  IV.  Binnen-  und  Seeschiffahrt.

Lesseps  war  aber  unerschütterlich,  als  alter  Diplomat  fand  er  immer  wieder
Wege,  um  sich  zu  helfen;  wenn  die  Gegner  bereits  triumphieren  zu  können  glaubten,
kam  jedesmal  eine  Wendung  wieder  zu  seinen  Gunsten.  Schließlich,  nachdem  der  Bau
bereits  7  Jahre  gedauert,  fand  auch  die  Pforte  den  Mut,  die  Konzession  zu  bestätigen
(19.  März  1866).
Groß  waren  die  finanziellen  Schwierigkeiten.  Der  erste  Spatenstich  erfolgte ­
  am  25.  April  1859,  die  Eröffnung  am  17.  November  1869.  Zehn  Jahre  sind
eine  lange  Zeit,  und  nicht  selten  verzagten  angesichts  der  vielen  Schwankungen  und
Anfeindungen  die  Kapitalisten.  England  hielt  sich  gänzlich  fern.  Bei  der  Subskription ­
  von  200  Millionen  Frs.  (5  November-1858)  —  auf  so  viel  war  der  Kanal
veranschlagt  —  hatte  man  England  40  Millionen  reserviert,  allein  nicht  ein  Pfennig
wurde  von  Engländern  gezeichnet,  auch  Österreich,  Rußland  und  die  Vereinigten
Staaten  von  Amerika  beteiligten  sich  nicht;  die  Franzosen  übernahmen  mehr  als  die
Hälfte,  die  anderen  Nationen  noch  nicht  V«,  den  Rest  der  Khedive.  Das  Aktienkapital
reichte  nicht  entfernt  aus,  bis  zur  Fertigstellung  des  Kanals  muhten  neben  anderen
Mitteln  weitere  100  Millionen  Frs.  unter  nicht  leichten  Bedingungen  im  Wege  des
Kredits  beschafft  werden.  1863  stand  die  Aktie  in  Paris  vorübergehend  auf  40  Frs.
statt  auf  500.  Die  Banken  und  die  Börse,  welche  bei  den  Geldgeschäften  übergangen
worden  waren,  haben  lange  Zeit  dem  Unternehmen,  wo  sie  konnten,  geschadet.
Was  die  t  e  ch  n  i  s  ch  e  Seite  anlangt,  so  hatte  man  große  Höhen  nicht  zu  überwinden, ­
  nur  bei  El  Guisr  war  eine  solche  von  19  m  über  dem  Meeresniveau  in  einer
Ausdehnung  von  14  km.  Dagegen  bereitete  große  Schwierigkeiten  das  Arbeiten  in
völlig  wüster  Gegend.  Alle  Geräte,  Materialien,  Nahrung  mußten  auf  Kamelen
60  km  weit  herbeigeschafft  werden.  Für  das  Trinkwasser  wurden  1862  täglich  1600
Kamele  in  Anspruch  genommen,  was  jährlich  3  Millionen  Frs.  kostete.  Das  wurde
erst  anders,  als  der  in  der  Konzession  geforderte  große  Süßwasserkanal,  der  vom  Nil
abzweigt  und  heute  noch  besteht,  am  29.  Dezember  1863  vollendet  wurde.  Ein  großer
Vorteil  war,  daß  nicht  nur  das  für  den  Kanal  erforderliche  und  noch  anderes  Land  umsonst ­
  zur  Verfügung  gestellt  wurde,  sondern  die  ägyptische  Regierung  auch  verpflichtet
war,  so  viel  Fellachen  zu  stellen,  als  notwendig  waren.  Der  festgesetzte  Lohn  für  diese
Fronarbeit  war,  an  europäischen  Verhältnissen  gemessen,  sehr  niedrig.  Anfänglich
wurden  30  bis  40  000  Fellachen  verlangt  und  gewährt.  Allein  bald  nach  dem
Regierungsantritt  Ismails  (18.  Juni  1863)  wurden  diese  und  andere  lästige  Bedingungen, ­
  hauptsächlich  auf  Betreiben  Englands,  von  der  ägyptischen  Regierung  angefochten ­
  (Juli  1863)  und  nach  einem  höchst  aufregenden  Intervall  durch  Schiedsspruch
Napoleons  III.  (6.  Juli  1864)  ein  Entscheid  dahin  getroffen,  daß  die  ägyptische
Regierung  nicht  mehr  die  nötigen  Arbeiter  zu  stellen  brauchte,  auch  der  größte  Teil
des  Landes  zurückgegeben  werden  mußte,  wofür  aber  der  Gesellschaft  eine  reiche  Geldentschädigung ­
  zugesprochen  wurde.  Die  Hoffnung  der  Gegner,  das  Unternehmen  vernichtet ­
  zu  haben,  war  wieder  vereitelt  worden.  Man  mußte  nun  freilich  die  Arbeit
auf  eine  ganz  andere  Basis  stellen.  Die  ägyptische  Art,  die  in  grauer  Vorzeit  mit
Menschenhand  Pyramiden  und  andere  Wunderwerke  hergestellt  hatte,  mußte  fallen
gelassen  und  alles  auf  Maschinenkraft  eingerichtet  werden;  man  hatte  schließlich  auch
22  000  Pferdekräfte  in  Verwendung.
Am  16.  November  1869  fand  in  Gegenwart  des  Kaisers  von  Österreich,  der
Kaiserin  van  Frankreich,  des  deutschen  Kronprinzen  Friedrich  Wilhelm  u.  a.  die  feierliche ­
  Eröffnung  statt.  Die  abendländische  Welt  erlebte  eine  nie  gesehene  orientalische
Pracht.  Nach  den  einen  soll  das  Fest  10,  nach  anderen  20  Millionen  Frs.  verschlungen ­
  haben.
Dem  Feste  folgten  ernste  Tage.  Die  Finanznot  der  Gesellschaft  und  des  verschwenderischen ­
  Khedive  war  groß;  in  den  ersten  Jahren  konnte  man  keine  Dividende
        <pb n="615" />
        11.  Der  Suezkanal.

587

zahlen,  ja  mit  äußerster  Mühe  den  Konkurs  vermeiden.  Die  Skeptiker  hatten  noch
ganz  die  Oberhand.  Selbst  ein  so  weitblickender  Mann  wie  der  Staatssekretär
Stephan,  welcher  der  Kanaleröffnung  beigewohnt  hatte,  meinte:  „Niemand  würde
wohl  solch  ein  Narr  sein  und  sein  Geld  in  Kanalaktien  anlegen."
Je  mehr  aber  doch  die  Bedeutung  des  Kanals  sich  herausstellte,  umsomehr  war
nun  die  englische  Regierung  bemüht,  Einfluß  aus  denselben  zu  gewinnen.
Als  im  April  1872  die  Gesellschaft  die  Abgaben  wesentlich  erhöhte  und  deshalb
eine  internationale  Konferenz  eingriff,  zeigte  sich  bereits  die  Präponderanz  der  englischen ­
  Regierung.  Lesseps  protestierte  gegen  die  Regelung,  sperrte  sogar  den  Kanal
auf  vier  Tage  im  April  1874,  gab  aber,  als  die  Pforte  10  000  Mann  an  den  Kanal
marschieren  ließ,  seine  Opposition  auf.
1875  verkaufte  der  Khedive  seine  Aktien  durch  Rothschild  an  die  englische  Regierung, ­
  wodurch  diese  in  den  Besitz  von  fast  der  Hälfte  der  Aktien  kam  und  damit
Hauptaktionär  wurde;  sie  zahlte  hierfür  rund  4  Millionen  £,  heute  haben  sie  einen
Kurswert  von  25  Millionen  £.
1882  legte  dann  England  seine  Hand  auf  Ägypten  selbst,  und  da  der  Kanal
1968  an  den  ägyptischen  Staat  fällt,  so  wird  England  tatsächlich  der  Beherrscher.
1885  gelang  es  den  Engländern,  auch  in  der  Gesellschaft  selbst  eine  stärkere  Vertretung
zu  erhalten  und  die  Befriedigung  ihrer  Wünsche  in  bezug  auf  den  Kanal  zugesagt  zu
erhalten.
Wie  so  oft,  so  hat  auch  hier  Albion  es  verstanden,  ziemlich  mühelos  zu  ernten,
wo  andere  gesät  haben.
Es  ist  ein  tragisches  Moment:  im  Grunde  hat  der  Kanal  Ägypten  die  Selbständigkeit ­
  gekostet,  —  freilich  nicht  zum  Schaden  von  Land  und  Leuten.
Der  Kanal,  der  durch  Vertrag  der  Mächte  vom  22.  Dezember  1888  für  neutral
erklärt  wurde,  hat  sich  technisch,  kommerziell  und  finanziell  glänzend  bewährt.  Der
Verkehr  stieg  von  nicht  ganz  Yz  Millionen  t  nach  und  nach  auf  12  Millionen  t.  Bereits ­
  1885  wurde  an  seine  Verbreiterung  und  Vertiefung  gegangen,  —  Arbeiten,  die
über  77  Millionen  Kubikmeter  Erdbewegung  beanspruchten,  mehr  als  die  erste  Anlage.
Der  Kanal  ist  allmählich  von  8  m  auf  9  m  vertieft  worden,  und  seit  1905  ist
kein  Schiff  gezwungen,  mehr  als  5  km  zu  durchlaufen,  ohne  eine  Ausweichstelle  zu
finden,  an  der  die  größten  Fahrzeuge  aneinander  vorüberkommen  können.  Der
Kapitalaufwand  betrug  bis  Ende  1902  rund  594  Millionen  Frs.  Die  Dividende  stieg
von  5  %  allmählich  auf  25  %.  Die  Gebühren  konnten  von  13  Frs.  im  Laufe  der  Zeit
auf  8Vz  Frs  pro  Registertonne  herabgesetzt  werden.  Ein  Schiff  von  der  durchschnittlichen ­
  Größe  von  rund  3000  t  zahlt  jetzt  25  500  Frs.  So  beträchtlich  der  Kanalzoll
erscheint,  so  wird  er  doch  durch  die  Ersparnis  ausgewogen  für  die  Versicherung,  die  die
Fahrt  um  das  Kap  der  guten  Hoffnung,  die  je  nach  dem  Ausgangspunkt  20—40  Tage
länger  braucht,  mehr  kostet.  Letztere  besteht  gleichwohl  in  alter  Stärke  fort,  so  daß
sozusagen  nur  der  Verkehrszuwachs  dem  Kanal  zufällt.  Der  Grund  liegt  darin,  daß
das  Rote  Meer  für  Segler  ganz  unbrauchbar  ist  und  diese  nach  wie  vor  den  Weg  urn
das  Kap  nehmen.  Bei  Massengütern,  die  nicht  eilen,  können  sie  doch  gut  konkurrieren.
Der  Umstand,  daß  nur  Dampfer  durch  den  Kanal  gehen  können,  hat  neben  anderen
Ursachen  sehr  dazu  beigetragen,  die  Ausdehnung  der  Dampfschiffahrt  im  Weltverkehr
so  sehr  zu  beschleunigen;  die  Wegabkürzung  und  die  schnelle  Fahrt  aber  haben  die
ostafrikanische,  süd-  und  ostasiatische  wie  australische  Welt  Europa  wesentlich  näher
gerückt,  die  Frachten  nach  und  von  diesen  Gebieten  sind  erheblich  niedriger  geworden
und  mit  ihnen  die  Preise  der  Waren,  das  Mittelmeer  und  feine  Häfen,  eine  Zeitlang
der  Weltschiffahrt  entrückt,  sind  wieder  mehr  zur  Bedeutung  gelangt,  Genua  und
andere  Plätze  sind  mächtig  emporgeblüht.
        <pb n="616" />
        588

Fünfter  Teil.  Verkehr.  IV.  Binnen-  und  Seeschiffahrt.

Anmerkung.  Aus  dem  Berichte  des  Verwaltungsrates  der  Compagnie  universelle  du
Canal  Maritime  de  Suez  für  das  Jahr  1911,  den  das  Generalsekretariat  dieser  Gesellschaft
freundlichst  zur  Verfügung  gestellt  hat,  mögen  die  folgenden  neueren  Zahlen  mitgeteilt  werden:
1.  Der  Kapitalaufwand  betrug  bis  Ende  1911  über  662  Millionen  Frs.
2.  Für  das  Jahr  1911  wurden  33  Vs  Dividende  verteilt.
3.  Es  verkehrten

im  Jahre

Schiffe

mit
Registertonnen

Reisende

1905

4116

13  134  105

252  691

1906

3  975

13  445  504

353  881

1907

4  267

14  728  434

243  826

1908

3  795

13  633  283

218  967

1909

4  239

15  407  527

213  122

1910

4  533

16  581  898

234  320

1911

4  969

18  324  794

275  259

4.  Es  beliefen  sich

die  Kanalgebühren

die  Passagierabgaben

im  Jahre

auf  Frs.

aus  Frs.

1905

110  624  893

2  526  915

1906

103  697  802

3  538  807

1907

112  803  306

2  438  265

1908

105  396  206

2  189  675

1909

117  754  888

2  131  220

1910

127  203  295

2  343  202

1911

131  035  232

2  752  595

5.  Die  Kanalgebühren  betragen  seit  dem  1.  Januar  1906  7°V  und  seit  dem  1.  Januar  1912
6°/.Frs.  für  die  Registertonne.  Vom  1.  Januar  1913  ab  werden  sie  voraussichtlich  auf  6*V  Frs.
herabgesetzt  werden  können.

(Zusatz  von  G.  M.)
        <pb n="617" />
        Sechster  Teil.
Volkswirtschaftliche  Zustände
in  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika.

1.  Amerika  und  die  Amerikaner.
Von  Wilhelm  Oppermann.
Oppermann,  Reisebericht  jüber  nordamerikanisches  Wirtschaftslebens.  In:  Reiseberichte ­
  über  Nordamerika,  erstattet  von  Kommissaren  des  Königlich  Preußischen  Ministers
für  Handel  und  Gewerbe.  Nr-  287  der  Drucksachen  des  Hauses  der  Abgeordneten,  20.  Legislaturperiode, ­
  tl.  Session,  1905,06.  Berlin,  Buchdruckerei  W.  Moeser,  1906.  S-  477—480.
Europas  Kinder  sind  in  der  großen  Union  am  Werke,  ein  neues  Volk,  eine
neue  Kultur  zusammenzuschmelzen.  Die  Nordamerikaner  haben  in  ihren  Adern  das
Blut  des  Angelsachsen,  des  Schotten,  des  Iren,  des  Franzosen,  des  Deutschen,  des
Holländers,  Skandinaviers,  Italieners,  Mayaren,  Slawen,  Finnen,  und  aus  den
Quellen  dieses  Blutes  fließen  ständig  neue  Ströme  in  den  großen  Schmelzkessel  hinein,
aus  dem  sich  dereinst  ein  homogenes  Produkt  ergießen  soll.  Noch  viele  häßliche  und
gefährliche  Schlacken  sind  abzuschäumen  und  abzusondern,  bevor  ein  Erzeugnis  ins
Dasein  tritt,  welches  den  Anspruch  darauf  hat,  das  zu  fein,  für  welches  sich  der  Durchschnittsamerikaner ­
  schon  heute  hält.  Ja,  man  findet  jugendfrische  Zuversicht,  ein
starkes  Nationalgefühl,  einen  selbstbewußten  Stolz  und  eine  fast  hochmütige  Unterschätzung ­
  der  übrigen  Welt.  Aber  lassen  wir  sie;  —  jede  Nation  hat  ihre  besonderen
Schwierigkeiten,  und  wenn  die  Amerikaner  die  ihrigen,  die  nicht  von  geringer  Größe
sind,  durch  ihre  übermütige  Zuversicht,  durch  ihre  jugendliche  Elastizität  und  durch
ihren  praktischen  Sinn  überwinden,  so  können  wir  uns  darüber  nur  freuen.  Die
Völker  der  Erde  rücken  immer  näher  aufeinander,  und  in  dem  Gedeihen  des  einen
liegt  eine  Gewähr  für  das  Gedeihen  des  anderen.
Wer  in  Deutschland  aufgewachsen  und  in  deutschen  Schulen  groß  geworden  ist,
der  wird,  wenn  er  heute  aus  gedeihlichen  deutschen  Verhältnissen  herausgerissen  und
auf  Nordamerikas  Boden  verpflanzt  wird,  sich  in  99  von  100  Fällen  höchst  unbehaglich ­
  fühlen  müssen.  Die  amerikanischen  Städte  und  Siedlungen  sind  so  unvergleichbar
fremdartig  gestaltet  und  würden  unseren  Ansprüchen  so  wenig  entsprechen,  daß  schon
die  Grundbedingung  eines  behaglichen  Daseins  nicht  erfüllt  werden  könnte.  Und  wie
viel  mehr  sind  all  die  übrigen  Dinge  abweichend,  die  uns  umgeben.  —  Die  amerikanische ­
  Landschaft  ist  stumm,  der  Gesang  der  Menschen  schweigt  ebenso  wie  der  der
Vögel.  Die  Erholungsstätten  sind  gering  an  Zahl;  sie  bieten  mäßige  Unterkunft,  und
schlechte  Wege  und  mangelhafte  Verkehrsmittel  erschweren  ihre  Zugänglichkeit.  Auch
Einrichtungen  für  weltliche  Vergnügungen,  abgesehen  von  Sportspielen,  sind  überaus
        <pb n="618" />
        590

Sechster  Teil.  Volkswirtschaftliche  Zustände  in  Amerika.

sparsam.  Es  herrscht  eine  gewisse  Freudlosigkeit,  —  und  es  gibt  so  vieles,  was  wir
zu  den  Annehmlichkeiten  des  Lebens  rechnen,  was  wir  drüben  aber  entbehren  würde».
Ja,  aber  die  freiheitliche  amerikanische  Regierungsform,  die  vielgepriesene
amerikanische  Freiheit,  bietet  sie  nicht  —  wird  man  fragen  —  auf  der  einen  Seite,
was  auf  der  anderen  fehlt?  Ich  habe  nirgends  gefunden,  daß  in  diesem  freien  Lande
jeder  tun  und  lassen  könnte,  was  er  will.  Im  Reglementieren  wird  in  den  einzelnen
Bundesstaaten  nicht  weniger  geleistet  als  in  europäischen  Ländern,  nur  steht  die  Sorgfalt ­
  in  der  Handhabung  der  Gesetze  im  umgekehrten  Verhältnis  zu  ihrer  Zahl.  und
die  ausführenden  Beamten  —  das  darf  ja  als  eine  bekannte  Tatsache  gelten  —  sind
nicht  immer  der  Beeinflussung  unzugänglich.  So  spielt  denn,  um  nur  das  Augenfälligste ­
  zu  berühren,  der  Policeman  eine  erheblich  größere  Rolle  als  bei  uns,  und  sein
an  Selbstherrlichkeit  grenzendes  Regiment  wird  sich  wahrscheinlich  öfter  nach  der
metallischen  Beeinflussung  richten,  die  in  der  Union  eine  große  Rolle  spielt.  Mit
überzeugungsernster  Miene  sagte  mir  ein  angesehener  Amerikaner:  „Es  wird  bei
Ihnen  zu  Lande  gewiß  doch  so  sein  wie  bei  uns,  daß  die  Gesetze  nur  auf  die  Besitzlosen
angewendet  werden."  Die  Wählbarkeit  der  Beamten  und  die  vierjährige  Wahlperiode ­
  haben  Zustände  geschaffen,  die  dem  amerikanischen  Verwaltungssystem  einen
recht  bedenklichen  Anstrich  geben.  Korruption  in  Gesetzgebung  und  Verwaltung  sind
in  den  Vereinigten  Staaten  üble  Krebsschäden  des  öffentlichen  Lebens.  Besonders
häufig  und  groß  ist  die  Korruption  in  den  Stadtverwaltungen.  Viele  Stadtväter
verkaufen  ihren  Einfluß  und  ihre  Stimmen,  wo  sich  dazu  Gelegenheit  bietet.  Am
meisten  Geld  wird  verdient,  wenn  es  große  Kontrakte,  Rechte  und  Privilegien  der
Stadtgemeinde  an  Privatgesellschaften  zu  verschachern  gibt.
Wer  könnte  wohl  zweifeln,  daß  unsere  deutschen  Zustände  in  diesen  Dingen  ungleich ­
  besser  und  lauterer  sind,  und  daß  der  deutsche  Bürger  mit  ungleich  wirksameren
Rechtsgarantien  umgeben  ist  als  der  freie  amerikanische  Bürger?  Man  mag  über
unser  System  der  polizeilichen  Bevormundung  denken,  wie  man  will,  das  eine  steht
sicher  fest,  daß  seine  Schattenseiten  nicht  entfernt  an  die  dunkeln  Seiten  heranreichen,
die  das  amerikanische  System  mit  sich  bringt.  Daß  sich  das  letztere  auch  nach  der
kulturellen  Seite  keineswegs  überall  als  ideale  Kraft  bewährt  hat,  und  daß  es  Keime
zersetzender  Kraft  in  sich  trägt,  beweist  die  Tatsache,  daß  die  Bevölkerung  ganzer
Gemeinwesen  und  Gegenden  durchaus  rückständig  geblieben  ist,  wie  es  die  weitgehende
Sektiererei,  Teufelsaustreibungen,  Tieropfer  und  sonstiger  krasser  Aberglaube  in  die
Erscheinung  bringt.  Darüber  kann  jedenfalls  kein  Zweifel  bestehen,  daß  die  amerikanische ­
  Kultur  eine  nicht  unbeträchtliche  Last  in  zahlreichen  rückständigen  Elementen
mitzuschleppen  hat.  Aber  auch  dieser  Schwierigkeiten  wird  das  junge  Land  Herr
werden.
Äußerlich  gibt  die  demokratische  Verfassung  dem  amerikanischen  Völkergewoge
eine  große  Gleichwertigkeit,  sie  stellt  es  gewissermaßen  auf  gleichen  Pegelstand  ein.
Jeder  hält  sich  mit  seinem  Nebenmenschen  für  gleichwertig,  und  er  benimmt  sich  dementsprechend. ­
  Jedem  steht  der  Weg  zu  den  höchsten  Stellungen  offen;  auf  diesem
Wege  kommt  weder  seine  Bildung  noch  seine  Beschäftigung  in  Betracht.  Die  Stellung
des  Mannes  im  wirtschaftlichen  und  politischen  Leben  hängt  lediglich  von  den  klingenden ­
  Erfolgen  ab,  die  er  erzielt.  Sieht  man  aber  aus  seine  gesellschaftliche  Stellung,
so  wird  man  mit  Überraschung  gewahr,  daß  sich  zwischen  den  nach  unseren  Begriffen
gebildeten  Menschen  und  der  großen  Masse  der  übrigen  Menschen  eine  scharfe  Abtrennung ­
  vollzieht,  die  ganz  eigenartige  Formen  annimmt  und  noch  erheblich  weiter
geht  als  in  unserem  Beamten-  und  Militärstaate.  Die  Klubs  sind  ganz  peinlich
exklusiv,  und  nach  oben  sondern  sich  immer  kleinere  und  exklusivere  ab.  Die  großen,
zur  Gesellschaft  zählenden  Milliardäre  sind  fast  unnahbar,  und  die  Mittel,  die  sie  anwenden, ­
  um  ihre  Abgeschlossenheit  aufrecht  zu  erhalten,  entbehren  nicht  der  Komik.
        <pb n="619" />
        1.  Amerika  und  die  Amerikaner.

591

Mir  ist  erzählt  worden  ■—  von  glaubwürdiger  Seite  —,  daß  ein  solcher  Herr  auf  der
Ozeanfahrt  seine  gegenüber-  und  nebenliegenden  Plätze  im  Speisesaal  erkauft  hatte,
damit  sich  keiner  an  ihn  herandrängen  könnte.  Das  starke  Mißtrauen,  welches  sich
durch  dieses  Abschließen  in  den  Kreisen  der  weitaus  in  der  Mehrheit  sich  befindenden
gebildeten  Amerikaner  zu  erkennen  gibt,  und  von  welchem  sich  auch  der  Reisende  zu
seinem  Unbehagen  oftmals  umgeben  sieht,  ist  ein  Zeichen  dafür,  wie  wenig  man  in  den
Vereinigten  Staaten  der  Ehrlichkeit  seiner  Mitmenschen  traut,  —  oder  wie  man  sich
ihren  vor  keiner  Schranke  Halt  machenden  Zudringlichkeiten  zu  entziehen  sucht.
Der  Nordamerikaner  —  ich  habe  bei  dieser  Charakterisierung  weniger  die  verschwindend ­
  kleine  Zahl  der  nach  unseren  Begriffen  Gebildeten  im  Auge  —  ist  nur  in
nationalen  Dingen  ein  Schwärmer  und  Phantast,  im  übrigen  ist  er  ein  trockener
Zahlen-  und  Tatsachenmensch.  Der  Erundzug  des  Wesens,  der  durch  das  englische
Volk  geht,  hat  offenbar  der  amerikanischen  Nation  einen  starken  Stempel  aufgedrückt,
und  dieser  Einfluß  wirkt  auf  all  die  Völkermengen  noch  täglich  ein,  die  an  den  Gestaden ­
  der  Vereinigten  Staaten  landen.  Die  kaltblütige  Ruhe  und  Geduld,  mit  welcher
der  Amerikaner  Unangenehmes  und  Unvermeidbares  erträgt,  beispielsweise,  wenn  er
auf  einer  kleinen  Station  stundenlang  aus  einen  verspäteten  Zug  warten  muß,  erinnert
recht  lebhaft  an  das  gleichartige  englische  Wesen.  Hat  man  sich  damit  versöhnt,  daß
der  Amerikaner  viele  kleine  Aufmerksamkeiten  des  täglichen  Lebens,  die  uns  zur
zweiten  Natur  geworden  sind,  als  unnütze  Umständlichkeiten  vernachlässigt,  und  daß
er  in  unseren  Augen  einen  großen  Mangel  an  äußerlicher  Höflichkeit  zeigt,  so  findet
man  an  ihm  höchst  schätzenswerte  Seiten.  Er  hat  einen  regen,  klugen  Geist,  er  hat
eine  große  Unternehmungslust,  einen  ausgeprägten  Erwerbssinn  und  ist  dabei  doch
nicht  kleinlich  und  krämerhaft.  Wenn  der  Durchschnittsamerikaner  von  den  Verhältnissen ­
  anderer  Länder  nur  sehr  wenig  kennt,  da  er  aus  seinem  großen  Lande  nicht
herauskommt,  und  da  er  meistens  wohl  nicht  das  Bedürfnis,  vielleicht  auch  nicht  die
Zeit  hat,  sich  neben  seiner  prakttschen  Tätigkeit  geistig  zu  beschäftigen,  so  kennt  er  dagegen ­
  sein  eigenes  Land  gut,  und  in  allen  Berufsständen  ist  er  leicht  geneigt,  es  von
einem  Ende  zum  anderen  zu  durchqueren,  um  für  einen  aufgegebenen  Erwerb  eine
neue  Erwerbsquelle  zu  erschließen.
Man  wird  verstehen  können,  daß  der  Amerikaner,  der  weiter  nichts  von  der
Welt  als  einen  Teil  seines  riesigen  Heimatlandes  gesehen  hat,  der  festen  Überzeugung
ist,  das  das  Beste  und  Großartigste  in  der  Welt  nur  dasjenige  ist,  was  er  bei  sich  zu
Lande  sieht.  Die  ganze  Erziehung,  der  ganze  Grundton  des  nationalen  Denkens,
Wünfchens  und  Handelns  liegt  einzig  und  allein  auf  dieser  Linie.  Wenn  einem
Reisenden  daher  vom  ersten  Tage  seiner  Ankunft  überall  Amerikanisches  mit  der
Empfehlung  „the  best  in  the  world“,  „the  biggest  in  the  world“,  „the  largest  in
the  world“  angepriesen  wird,  so  darf  er  sich  darüber  nicht  ärgern,  —  die  Amerikaner
müssen  ja  mit  Naturnotwendigkeit  durch  solche  Phrasen  eine  unbewußte  Selbsttäuschung ­
  begehen.
Die  gebildeten  Amerikaner  unterscheiden  sich  —  wie  das  überall  in  der  Welt
bei  Gebildeten  der  Fall  ist  —  von  den  Gebildeten  der  europäischen  Kulturvölker  sehr
viel  weniger,  als  es  die  großen  Massen  tun.  Wo  man  solche  Amerikaner  trifft,  die
den  Atlantik  gekreuzt  haben,  da  fühlt  man,  wie  die  Unterschiede  noch  viel  mehr  zusammenschrumpfen; ­
  sie  halten  sich  frei  von  dem  üblichen  Reklameton,  sie  sind  sich  darüber ­
  im  klaren,  wo  in  ihrem  Lande  wunde  Stellen  sind,  und  sie  wissen,  Fremdes  nach
Gebühr  zu  würdigen  und  zu  schätzen.
Jetzt,  wo  ich  dies  alles  gehört,  gesehen  und  erlebt  habe,  da  verstehe  ich  auch,
warum  die  großen  europäischen  Schiffsgesellschaften  so  viele  reiche  Amerikaner
zwischen  hüben  und  drüben  befördern  müssen.  Die  Amerikaner  suchen  und  finden
eben  in  Europa  so  viele  Annehmlichkeiten,  die  drüben  nicht  erreichbar  und  nicht  vor-
        <pb n="620" />
        592  Sechster  Teil.  Volkswirtschaftliche  Zustände  in  Amerika.

Handen  sind.  Finden  sie  nicht  überall  eine  herrliche  Natur,  gehegt  und  gepflegt  in  alter
Kultur?  Finden  sie  nicht  viel  mehr  Behaglichkeit  und  Vornehmheit  an  Menschen
und  Dingen  als  drüben?  Gibt  es  hier  nicht  Massen  an  Kunstschätzen,  wo  in  dem
jungen  Amerikanerlande  höchstens  nur  Stücke  sind?  Wo  haben  sie  drüben  die  alten
Heilquellen,  in  denen  sie,  wir  wir,  Stärkung  suchen  können?  Wo  haben  sie  wohl
drüben  so  leicht  zugängliche  und  zahlreiche  Gründe  zum  Jagen  und  Fischen  wie  hier?
Wo  ist  es  ihnen  drüben  möglich,  wie  bei  uns,  von  Stadt  zu  Stadt,  von  Land  zu  Land
mit  einem  Automobil  über  feste,  gut  unterhaltene  und  jahrhundertealte  Straßen  zu
jagen?  Das  alles  haben  wir  voraus,  das  alles  läßt  sich  auch  in  Amerika  nicht  aus
dem  Boden  stampfen.  Ja,  sie  fühlen  es,  die  vornehmen  Amerikaner,  wie  alles  drüben
so  jung  ist,  wie  alles  so  unfertig,  vieles  so  unschön,  nüchtern  und  unbeholfen  ist.  Sie
können  sich  des  Zaubers  nicht  verwehren,  der  über  Europa  gebreitet  ist,  und  der  insbesondere ­
  auch  über  unserem  Heimatlande  liegt.
Wer  von  den  Deutschen,  die  mit  mir,  von  der  Yoricks  fair  zurückkehrend,  den
Ozean  furchten,  hätte  nicht  ein  Gefühl  des  Stolzes  empfunden,  als  er  von  dem
dampfenden  Ozeankoloh  aus  die  ersten  Gestade  Europas  wieder  erblickte,  als  er  gar
die  heimatlichen  Gestade  aus  den  Wellen  wieder  emporsteigen  sah!
Und  in  diesem  Gefühl  grüßte  auch  ich  dich,  Europa.  Nicht  bist  du  eine  altersschwache ­
  und  greisenhafte  Erde,  —  nein,  du  bist  der  ewig  junge  Born,  der  immerdar
der  ganzen  Welt  neues  Blut  und  neue  Kräfte  spendet!

2.  Allgemeiner  Charakter  des  amerikanischen  Lebens.
Von  Hermann  Paasch  e.

P  a  a  s  ch  e,  Im  Fluge  durch  Jamaika  und  Kuba.  Vortrag.  Stuttgart,  I.  G.  Cotta
Nachfolger,  1900.  S.  8—16.
Wenn  man  hinüber  nach  Amerika  kommt,  so  ist  beim  Betreten  des  Landes  der
Eindruck,  den  wohl  jeder  empfängt,  der  des  Großartigen,  Wachs  enden,
Werdenden  und,  damit  verbunden,  selbstverständlich  vielfach  der  Eindruck  des
Unfertigen  und  Unvollendeten.
G  r  o  ß  ist  alles,  nach  allen  Richtungen  hin,  —  der  gesamte  Kontinent  mit  seiner
gewaltigen  Ausdehnung  von  einem  Ozean  zum  anderen,  von  den  subtropischen  Regionen ­
  des  Südens  bis  zu  den  schneesturmdurchtobten  Grenzgebieten  Kanadas,  seinen
unermeßlichen  Ebenen  und  Gebirgsmassen,  seinen  mächtigen  Strömen  und  Wasserbecken, ­
  seinen  unerschöpflichen  Naturkräften,  seinem  Reichtum  an  Boden-  und  Bergwerksprodukten, ­
  mit  der  Fülle  aller  möglichen  Erzeugnisse,  die  er  auf  den  Weltmarkt
zu  liefern  vermag.
Großartig  ist  alles,  was  Menschenhand  dort  geschaffen
hat,  und  ins  Große  strebt,  was  die  Menschen  dort  beginnen
und  unternehmen.
Schon,  wenn  man  in  den  wundervollen  Hafen  New  Jorks  einfährt  und  nach
langer,  ermüdender  Seefahrt  an  den  schönen  grünen  Hügeln  von  Staten  Island  mit
seinen  prachtvollen  Villen  und  Parkanlagen,  den  kanonengespickten  Forts  und  Panzertürmen ­
  vorüber,  an  der  mächtigen  Freiheitsstatue  vorbei,  sich  den  Häusermassen  der
Weltstadt  nähert,  ist  der  Eindruck  ein  überwältigend  großartiger.
Der  geräumige  Hafen,  der  gerade  dadurch  so  außerordentlich  imponiert  und  so
unschätzbare  Vorzüge  vor  vielen  voraus  hat,  daß  die  größten  Schiffe,  die  den  Atlantischen ­
  Ozean  durchqueren,  direkt  am  Uferkai  in  dem  ruhigen  Wasser  des  mächtigen
Hudsonstromes  anlegen  können,  fesselt  immer  wieder  durch  den  unglaublich  regen
        <pb n="621" />
        2.  Allgemeiner  Charakter  des  amerikanischen  Lebens.  593
Verkehr  der  großen  und  kleinen  Dampfer  und  Segler  wie  der  kolossalen  Dampffähren,
die  sich  liier  aneinander  vorbeidrängen.  Und  nun  erst  die  Stadt  selbst,  die,  auf  der
kleinen,  schmalen  Landzunge  von  Manhattan  Island  vor  wenigen  hundert  Jahre«
gegründet,  schnell  ins  Riesenhafte  nach  allen  Richtungen  gewachsen,  jetzt  nahezu  die
größte  Hafenstadt  der  Welt  geworden  ist.
Viele  Meilen  weit  dehnt  sich  das  Häusermeer  von  New  Jork,  Brooklyn  und
Jersey  City  an  dem  Ufer  der  Stromes  aus.  In  den  Himmel  ragen  die  Gebäude  der
City  hinein,  und  soviel  auch  über  diese  „Himmelskratzer"  geschrieben  und  gespottet
worden  ist,  sie  sind  doch  ein  bedeutendes  Wahrzeichen  dessen,
was  ein  machtvoll  auf  st  redendes  Volk  zu  leisten  vermag.
Ich  habe  vor  acht  Jahren  die  ersten  dieser  Riesenbauten  gesehen,  —  einen  bescheidenen ­
  Anfang  —  heute,  nach  kurzer  Frist  sind  aus  den  wenigen  über  ihre
niedrigen  Nachbarn  um  10  und  20  Stockwerke  hinausragenden  Steinmaffen  schon
mehrere  Dutzende  geworden.  50—60  solcher  Gebäude  zählt  schon  der  Broadway  in
dem  mit  Stolz  als  Greater  New  York  bezeichneten  Teil  der  City,  wo  der  Platz  so
teuer  ist,  daß  man  nicht  in  die  Weite,  sondern  nur  in  die  Höhe  bauen  kann.  Bis  zu
32Stockwerken  hoch  ragen  diese  Gebäude  in  die  Luft  hinein,  die  schlanken  Türme
der  neben  ihnen  stehenden  gotischen  Kirchen  überragend,  und  sie  sind  doch,  trotz  aller
gegenteiligen  Behauptungen,  nach  meinem  Geschmack  nicht  einmal  unschön  zu  nennen.
Die  amerikanischen  Ingenieure  und  Architekten  haben  es  verstanden,  aus  diesen
Kolossen  architektonische  Bauwerke  zu  schaffen,  die  sich  immerhin  sehen  lassen  können.
Aus  Stahl  und  Eisen  gebaut,  mit  Quadern  und  Säulen  umkleidet,  in  Türme
und  Kuppeln  auslaufend,  find  die  meisten  architektonisch  schön  gegliederte  Bauwerke.
Man  rühmt  von  den  größten,  daß  nicht  weniger  als  8  Millionen  Pfund  Stahl  gebraucht ­
  worden  sind,  um  das  unzerstörbare  Fundament  und  das  Knochengerüst  eines
einzigen  solchen  Riesengebäudes  abzugeben,  das  Hunderten  von  Kontoren  und  Offices
Raum  bietet  und  die  großen  maschinellen  Einrichtungen  in  seinen  unterirdischen  Geschossen ­
  birgt,  um  Licht  und  Wärme  den  Insassen  zu  spenden  und  die  Lifts  mit  unheimlicher ­
  Schnelligkeit  und  Sicherheit  zu  jenen  gewaltigen  Höhen  emporzutreiben.
Feuerfest  sollen  sie  sein,  und  sie  sind  auch  wohl  für  die  Dauer  gebaut  und  dauernd
imstande,  einem  Geschäftsverkehr  zu  dienen,  von  dessen  Großartigkeit  man  sich  schwer
eine  Vorstellung  machen  kann.
Alle  Seitenstraßen  der  City  zeigen  dasselbe,  fast  beängstigende  Bild  eines  unglaublichen ­
  Durcheinander  von  wogenden  Menschenmassen,  Last-  und  Personenwagen,
wie  es  selbst  die  größten  Hafen-  und  Handelsstädte  Europas  nicht  kennen.
Aber  nicht  nur  in  dem  eigentlichen  Brennpunkte  des  Großhandels,  sondern
neuerdings  auch  in  der  Fifth  Avenue  mit  ihren  vornehmen,  stolzen  Palästen,  ihren
prächtigen  Kathedralen  und  Klubhäusern  sieht  man  diese  Riesengebäude  zu  unheimlicher ­
  Höhe  emporwachsen.
Das  größte  Hotel  der  Welt,  wie  es  sich  stolz  nennt,  jenes  bekannte,  nach  dem
württembergischen  Dörflein  Walldorf,  dem  Geburtsorte  des  zum  Multimillionär  gewordenen, ­
  alten  deutschen  Kolonisten  Astor,  von  seinen  Erben  so  benannte  „Walldorfhotel" ­
  mit  über  1400  Kellnern  und  Bediensteten,  reckt  hier  seine  Erker  und  Türmchen
zu  schwindelnder  Höhe  empor.
Die  mit  fabelhaftem  Luxus  ausgestatteten  großen  Klubhäuser,  die  eleganten
Logierhäuser,  die  ihre  Etagen,  voll  möbliert,  mit  voller  Verpflegung,  an  vornehme
Familien  auf  Monats-  und  Jahreskontrakte  vermieten,  wachsen  in  derselben  Weise  in
die  Luft  hinein.
Überall  werden  die  wenig  Jahrzehnte  alten  und  doch  noch  brauchbaren  Häuser
mit  ihren  vier  und  fünf  Stockwerken  abgerissen,  um  solchen  Riesenpalästen  Platz  zu
schaffen,  die  Tausende  und  Abertausende  von  fleißigen  Menschen  während  der  Tages-Mollat,
  Volkswirtschaftliches  Quellenbuch.  4.  Aufl.  gg
        <pb n="622" />
        594  Sechster  Teil.  Volkswirtschaftliche  Zustände  in  Amerika.

arbeit  in  ihren  Räumen  aufnehmen,  ihnen  Kontors  und  Bureaus  rc.  zur  Verfügung
stellen.  .  .  .
Die  Amerikaner  haben  stets  das  Bestreben,  überall  das  Größte  und  Beste  in
der  Welt  zu  haben,  und  in  marktschreierischer  Weise  rühmen  sie  das,  was  sie  besitzen,
als  das  Größte,  Schönste  und  Hervorragendste.  Sie  scheinen  nicht  zufrieden,  wenn
sie  nicht  im  Superlativ  von  dem  reden  können,  was  sie  selbst  und  ihre  Stadt  und  ihr
Land  besitzen,  und  so  ist  aus  diesem  Charakterzuge  der  echten  Jankees  das  Streben
erwachsen,  überall,  in  der  Landwirtschaft,  im  Handel  und  in  der  Industrie,  aber  auch
in  den  Veranstaltungen  für  Kunst  und  Wissenschaft  sich  ins  Große  auszudehnen.
Es  würde  viel  zu  weit  führen,  wenn  ich  Beispiele  dafür  aus  allen  Gebieten
anführen  wollte.  Denken  Sie  nur  an  die  großen  Etablissements,  die  man  drüben
mit  Riesenkapitalien  geschaffen  hat,  an  die  wir  in  Deutschland  und  in  Europa  gar
nicht  heranreichen,  an  die  großen  Trustverbände,  die  bis  400  Millionen  Jl  werbendes
Kapital  in  ihren  Händen  vereinigen,*)  gewaltige  Etablissements,  die  alles,  was  sich
neben  ihnen  im  eigenen  Lande  als  Konkurrent  hervordrängt,  rücksichtslos  beiseite  schieben
Denken  Sie  z.  B.  an  die  großartigen  Schlächterfirmen,  die  im  Vergleich  zu
unseren  Großschlächtereien  gar  nicht  genannt  werden  können,  von  denen  die  eine
Firma  Swift  &amp;amp;  Comp,  in  Chikago  im  Jahre  1898  einen  Umsatz  von  158  Millionen
Dollars,  zirka  6  3  0  M  i  ll  i  o  n  e  n  -ll,  zu  verzeichnen  hatte  an  verkauftem  Fleisch  und
tierischen  Produkten.  Ja,  das  find  Geschäfte,  so  großartig,  daß  die  unseren  nicht  annähernd ­
  an  sie  heranreichen.  Nicht  weniger  als  18  000  Gesellen  und  Gehilfen  aller
Art  beschäftigt  dieser  eine  „Schlächtermeister",  750  Schweine  müssen  stündlich  ihr
junges  Leben  bei  ihm  lassen,  4000  Ochsen  werden  täglich,  2%  Millionen  Schafe  und
Lämmer  jährlich  „verarbeitet".  4000  eigene  Eisenbahnkühlwagen  besorgen  den  Versand ­
  der  Waren  nach  allen  Himmelsrichtungen  und  Weltgegenden.
Denken  Sie  ferner  an  die  großen  Mühlenetablissements  von  St.  Paul  und
Minncapolis,  deren  größtes  täglich  70  000  Bufhels  Weizen,  also  etwa  38  000  Zentner
vermahlt.  Nehmen  Sie  all  die  Eisenwerke,  die  heute  schon  die  größten  der  Welt  sind,
deren  vortreffliche  technische  Einrichtungen  es  ermöglicht  haben,  daß  Amerika  schon
imstande  ist,  alle  Länder  Europas  auf  dem  Gebiete  der  Eisenproduktion  zu  überflügeln ­
  und  mit  seinen  Erzeugnissen  auch  außerhalb  der  eigenen  hohen  Zollschranken
au!  dem  Weltmarkt  die  allerempfindlichste  Konkurrenz  zu  machen.
Noch  auf  ein  anderes  darf  ich  dabei  wohl  hinweisen.  Man  spricht  so  oft  davon,
daß  in  Amerika  alles  besonders  teuer  fei.  AIs  ich  vor  neun  Jahren  zum  erstenmal
die  neue  Welt  betrat,  hatte  ich  denselben  Eindruck.  Was  hier  im  Durchschnitt  zu  einer
Mark  gerechnet  wird,  kostete  drüben  einen  Dollar.
Jetzt  ist  das  nicht  mehr  die  Regel.
Wenn  man  früher  behauptete,  es  sei  immer  noch  kein  schlechtes  Geschäft,  nach
Europa  zu  fahren,  sich  dort  mit  Kleidung,  Wäsche  und  Schuhzeug  zu  versorgen,  man
verdiene  noch  immer  die  Reisekosten  an  den  billigen  Preisen  dieser  Bedarfsartikel,  so
stimmt  diese  Rechnung  heute  absolut  nicht  mehr.  Ganz  vortreffliches  Schuhzeug  ist
zur  Zeit  drüben  zu  niedrigerem  Preise  zu  bekommen,  als  man  hier  dafür  bezahlt.
Die  gewöhnlicheren  Kleiderstoffe  kauft  man  dort  bereits  für  weniger  Geld  als  bei  uns
in  Deutschland,  und  für  Möbel  und  Wohnungseinrichtungen  sind  tatsächlich  die  Preise
so  niedrig  normiert,  daß  die  große  Masse  des  Volkes,  die  nicht  Luxuswaren  kaufen
will,  sondern  sich  mit  den  Erzeugnissen  der  Massenindustrie  begnügt,  ihr  Heim  billiger
sich  einzurichten  vermag,  als  das  in  Deutschland  der  Fall  ist.
Die  großartige  Möbelfabrikation,  die  im  Norden  der  Vereinigten  Staaten  sich
etabliert  hat  und  für  den  ganzen  Kontinent  von  Nordamerika  die  Massenprodukte

*)  s.  auch  unten  S.  600  f.  —  G.  M.
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        3.  Das  amerikanische  Volk  bei  der  Arbeit.

595

38*

liefert,  ist  mit  ihrem  Großbetriebe  und  ihren  technisch  vollendeten,  arbeitsparenden,
maschinellen  Einrichtungen  imstande,  zu  niedrigsten  Preisen  zu  liefern.
Dafür  hat  man  auch  in  der  U  n  i  o  n  die  gewöhnlichen  Möbel  fast  alle  nach  einer
Schablone,  meist  aus  poliertem  Eichenholz,  Tische,  Schränke  und  hochlehnige  Schaukelstühle,
  solide  und  fest  gebaut,  aber  billig,  weil  dasselbe  Muster,  das  im  Norden  gebraucht ­
  wird,  auch  im  Süden  in  den  Schaufenstern  prangt  und  derselbe  steifbeinige
Schaukelstuhl,  auf  dem  der  Arbeiter  in  Kanada  seine  müden  Glieder  reckt,  auch  dem
Negerweibe  in  den  Baumwollstaaten  des  Südens  zum  bequemen  Ruhesitz  dient.
Alles  wird  eben  in  gewaltigen  Massen,  im  großen  produziert,  und  die  Kunst
der  Amerikaner,  teure  menschliche  Arbeitskraft  zu  sparen  und  die  billig  und  korrekt
arbeitenden  eisernen  Arme  der  Maschinen  an  ihre  Seite  zu  setzen,  ermöglicht  es  ihnen,
zu  sinkenden  Preisen  die  Erzeugnisse  ihrer  Großindustrien  dem  kaufenden  Publikum
anzubieten.
Doch  das  alles  nur,  um  Ihnen  zu  zeigen,  daß  der  Ausspruch,  den  ich  anführte,
wohl  berechtigt  ist,  ins  Große  gehend  und  großartig  ist  alles,  was  die
Amerikaner  betreiben,  und  sie  wissen  ganz  genau  den  Vorteil  zu  schätzen,  den  sie  darin
besitzen,  daß  sie  mit  den  Erzeugnissen  ihrer  Großbetriebe  auf  den  Weltmarkt  hinaustreten ­
  können.

3.  Das  amerikanische  Volk  bei  der  Arbeit.
Von  Ludwig  Max  Goldberger.
Goldberger,  Das  Land  der  unbegrenzten  Möglichkeiten.  Beobachtungen  über  das
Wirtschaftsleben  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika.  2.  Aufl.  Berlin  und  Leipzig,
F.  Fontane  &amp;amp;  Co.,  1903.  S.  31—36.
Eine  Art  Arbeitsfanatismus  beherrscht  die  Gemüter.  Die  Arbeit  ist  in  den
Industriezentren  so  intensiv,  daß  sie  kaum  eine  andere  Erholung  als  den  Schlaf  zuläßt,
und  deshalb  sind,  wenn  man  von  den  großen  Städten  absieht,  die  Einrichtungen  für
weltliche  Vergnügungen  überaus  sparsam.  Wo  es  dem  Geschäft  gilt,  wo  man  der
erwerblichen,  kaufmännischen  Tätigkeit  nachgeht,  selbst  an  kleineren  und  entlegenen
Plätzen,  findet  man  Hotels,  die  mit  allem  Komfort  und  mit  überraschendem  Glanz
eingerichtet  sind.  Die  Erholungsplätze  dagegen  bieten  nur  mäßige  Unterkunft,  schlechte
Wege,  mangelhafte  Verkehrsmittel.  Die  Rastlosigkeit  schließt  die  Erholung  aus,  die
der  amerikanische  Gewerbetreibende  auch  gar  nicht  daheim  sucht.  Hat  er  Geld  übrig,
will  er  für  kurze  Zeit  rasten  und  sich  vergnügen,  so  geht  er  nach  Europa.  Im  eigenen
Land  kennt  er  kaum  etwas  anderes  als  das  Geschäft,  hat  er  nur  für  dieses  Sinn,  so
zwar,  daß  sogar  von  den  Wohlhabenden  nur  wenige  die  landschaftlichen  Schönheiten
der  Heimat  kennen.  Von  den  Bewohnern  des  Ostens  hat  nur  ein  kleiner  Teil  das
sonnige  Stück  Erde  des  fernen  Westens  mit  seinen  Blüten  und  Blumen,  mit  seinen,
Früchten  und  Weinbergen,  mit  seinem  milden  und  reinen  Himmel,  mit  seinen  Palmen
und  Orangen  gesehen.  Das  erklärt  sich  keineswegs  aus  Abneigung  gegen  die  Natur
oder  aus  besonderer  Neigung  zur  Seßhaftigkeit.  Nach  dem  Westen  geht  man  eben
nur,  wenn  man  im  Osten  nicht  Erfolg  gehabt  hat,  oder  wenn  man  sein  Arbeitsgebiet
ausdehnen  will.  Dann  freilich  ist  man  schnell  zum  Aufbruch  entschlossen.  Das  Tätigkeitsfeld ­
  ist  weit,  und  „unbegrenzte  Möglichkeiten"  hat  man  vor  sich.
Der  Arbeitsfanatismus,  von  dem  ich  eben  gesprochen  habe,  beginnt  bereits  in
jungen  Jahren.  Jung  wie  die  Industrie  des  Landes  sind  auch  die  Leiter  großer  Betriebe, ­
  beinahe  noch  Jünglinge.  Anderseits  gibt  es  drüben  kaum  Männer,  die  sich
als  Rentner  zur  Ruhe  setzen,  auch  wenn  sie  Millionen  erworben  haben.  Sie  wagen
den  Gewinn  oder  doch  einen  großen  Teil  davon  immer  aufs  neue,  und  so  häufen  sich
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        596  Sechster  Teil.  Volkswirtschaftliche  Zustände  in  Amerika.

im  Fall  des  Erfolgs  die  großen  Vermögen,  die  übrigens  nicht  selten  von  den  Besitzern ­
  mit  königlicher  Hand  wieder  gemeinnützigen  Zwecken  zugeführt  werden.  Als
ein  erfreuliches  Symptom  ist  anzusehen,  daß  diese  Riesenfchenkungen  nicht  minder  wie
kleinere  Gaben,  abgesehen  von  den  Werken  reiner  Nächstenliebe,  in  beträchtlichem  Umfang ­
  der  Förderung  des  Unterrichts  und  der  Wissenschaften  gewidmet  werden.
Wie  der  Entfaltung  des  Wirtschaftslebens  nirgends  Fesseln  angetan  sind,  so
besteht  auch  im  Verkehr  der  Menschen  untereinander  die  größte  Bewegungsfreiheit,
allerdings  oft  in  uns  befremdlichen  Formen.  Zwischen  den  jeweiligen  Machthabern
und  dem  Volk  hat  sich  naturgemäß  ein  ganz  anderer  Zusammerihang  ergeben  als  in
den  Monarchien;  und  da  drüben  noch  alles  neuer  ist,  so  möchte  ich  behaupten,  sogar
noch  weit  freier  und  undisziplinierter  als  in  den  Republiken  der  Alten  Welt.
Daß  der  „Respekt  vor  der  Autorität"  in  den  Vereinigten  Staaten  nicht  übermäßig ­
  ausgebildet  ist,  kann  nach  dem  eben  Gesagten  kaum  wundernehmen.  Das  läßt
auch  ein  freundliches  Verhältnis  zwischen  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer  nicht  recht
aufkommen.  Es  machte  einen  eigentümlichen  Eindruck  auf  mich,  als  ich  in  den
„Union  Iron  Works"  in  San  Francisco  mit  dem  Schöpfer  dieser  Werke,  Irving
Scott,  durch  die  Umgebung  der  Anlagen  ging  und  wahrnahm,  daß  von  allen  den  Arbeitern, ­
  die  wir  auf  dem  Weg  zum  Mittagessen  trafen,  kaum  einer  seine  Mütze  vor
dem  in  Ehren  ergrauten  Manne  zog,  der  eine  Zierde  des  amerikanischen  Gewerbefleißes ­
  ist.  Und  sie  kannten  alle  Irving  Scott!  Anderseits  werden  Pensionen  und
Ruhegehälter  in  geschäftlichen  Betrieben  nur  in  den  seltensten  Fällen  gewährt.  Wer
nicht  mehr  im  vollen  Umfang  zu  arbeiten  vermag,  —  selbst  wenn  er  in  dem  gleichen
Betrieb  alt  geworden  ist  —  muh  gehen;  rücksichtslos  erhält  er  seinen  Laufpaß,  er  hat
jüngeren  Kräften  zu  weichen,  die  arbeitsfähiger  sind.  So  erfordert  es  das  Interesse
des  Geschäfts,  und  etwas  anderes  darf  nicht  in  Frage  kommen.  „Hilf  dir  selbst",
so  heißt  es  auch  hier.  „Wir  haben  gute  Löhne  und  Honorare  gezahlt,  —  davon
hätte  genügend  zurückgelegt  und  für  Alters-  und  Lebensversicherungsprämien  verwandt ­
  werden  können".  In  den  Bank-  oder  Jnduftriegesellfchaftsbilanzen  habe  ich,
soweit  ich  mich  entsinne,  Pensionsfonds  für  Beamte  gleichfalls  nicht  gefunden.  Einige
größere  Eifenbahngefellschaften  beginnen  allerdings  mit  der  Einrichtung  von  Pensionsanstalten. ­
  Das  sind  aber  zunächst  Ausnahmen.  Gemeinsame  Festlichkeiten  der
Arbeitgeber  mit  den  Arbeitnehmern  aus  Anlaß  eines  besonderen  Gedenktages  gehören
zu  den  größten  Seltenheiten.  Zwei  Gruppen  stehen  sich  in  dem  Arbeitgebertum  und
in  der  Arbeiterschaft  gegenüber,  —  ohne  innere  Zusammengehörigkeit  und  ohne
„Respekt  vor  der  Autorität"  —  jede  Partei  bestrebt,  so  viel  zu  gewinnen,  wie  nur
immer  möglich  ist.
Man  muß  aber  das  Volk  der  Vereinigten  Staaten  bei  der  Arbeit  selbst  gesehen
haben,  um  begreiflich  zu  finden,  daß  es  leisten  konnte,  was  es  geleistet  hat  und  zu
leisten  fortfährt.  Maschinen  überall,  um  im  Großen  zu  schaffen,  und  die  Arbeitsteilung ­
  so  sehr  durchgeführt,  daß  schließlich  der  Mensch  selbst  entweder  zur  Maschine
oder  zum  Aufseher  einer  Maschine  geworden  ist.  Im  Gegensatz  zu  Europa,  wo  in
langem  geschichtlichen  Werdegang  die  selbständige  Individualität  eine  der  schönsten
und  edelsten  Blüten  der  Ausbildung  war,  hatte  in  den  Vereinigten  Staaten  ursprünglich ­
  die  seltsame  Paarung  von  Freiheit  und  harter  wirtschaftlicher  Notwendigkeit,  die
wunderliche  Verbindung  einer  menschliche  Satzungen  nur  in  beschränktestem  Umfang
kennenden  und  anerkennenden  Selbstwilligkeit  nüt  rücksichtslosem  Zielbewußtsein
dahin  geführt,  daß  ein  Volk  von  selbstherrlichen  Individuen  bei  der  schaffenden  Tätigkeit ­
  auf  alles  Eigensein  verzichtete  und  sich  ganz  und  gar  in  den  Dienst  des  Arbeitszweckes ­
  stellte.  Wo  es  möglich  ist,  die  Arbeit  in  einzelne  Handgriffe  zu  zerlegen,  da
wird  der  einzelne  Handgriff  zum  Beruf  gemacht,  weil  damit  eine  Übung  gewonnen
wird,  die  eine  größere  Sicherheit  in  diesem  Handgriff  gibt,  und  seine  häufigere  Wie-
        <pb n="625" />
        597

4.  „The  Captains  of  Industry.“

derholung  in  einem  bestimmten  Zeitmaß  zuläßt.  Der  Leiter  der  „Westinghouse
Electric  Mfg.  Co."  in  Pittsdurg,  ein  Deutsch-Amerikaner,  sagte  mir:  „Der  große
Erfolg  des  amerikanischen  Wettbewerbs  beruht,  abgesehen  von  den  unermeßlichen
Schätzen  des  Bodens,  zum  Teil  auf  dem  maschinellen  Ersatz  der  Menschenhände,  auf
Schnellbetrieb,  auf  Konzentration  des  Betriebs,  —  zum  Teil  aber  auch,  und  zu  einem
wesentlichen  Teil,  in  der  Spezialisierung  der  Arbeitsgebiete,  und  vor  allem  in  der  notwendigen ­
  Spezialisierung  der  Arbeiter,  denen  wir  doch  ganz  andere  Löhne  zahlen
als  Sie  drüben!  Unsere  Arbeiter  bleiben  in  der  gleichen  Werkstätte,  an  derselben
Drehbank,  an  demselben  Kran,  an  derselben  Maschine;  sie  werden  nie  von  einer  Abteilung ­
  in  die  andere  geschickt,  sie  werden  immer  zu  der  gleichen  Arbeit  verwendet.
So  gewinnen  sie  an  der  Stelle,  an  der  sie  stehen,  eine  außergewöhnliche  Fertigkeit,
—  sie  werden  Spezialisten  in  ihrem  Fach,  in  dem  Bereich  ihrer  Arbeit  und  leisten
durch  die  jahrelang  getätigte  Übung  quantitativ  und  qualitativ  in  acht  Stunden
vielleicht  mehr  als  ein  Arbeiter  drüben  in  der  doppelten  Zeit!  So  fallen  die  höheren
Löhne  für  uns  gar  nicht  in  die  Wagschale!"
Zweckentsprechend  verfahren,  —  das  ist  der  Grundsatz  der  Industrie  in  den  Vereinigten ­
  Staaten.  Man  ist  auf  das  äußerste  sparsam  bei  der  Produktion,  aber  nicht,
indem  man  kargt,  sondern  indem  man  keine  Ausgabe  scheut,  die  irgendeinen  Ertrag
verspricht.  Der  Amerikaner  wirft  eine  eben  erst  gekaufte  Maschine  zum  alten  Eisen,
wenn  sie  nicht  zweckentsprechend  ist,  um  alsbald  ein  besseres  Modell  zu  erstehen;  er
hat  das  Herz,  überall  die  teuersten  und  besten  Spezialmaschinen  anzuschaffen.
Zweckentsprechend  verfahren,  —  das  ist  der  Grundsatz  der  Industrie  in  den  Vereinigten ­
  Staaten,  und  das  Ziel  ist  ein  doppeltes:  selbst  für  den  heimischen  Markt  zu
sorgen  und  den  Landesreichtum  und  die  Landeskraft  durch  Gewinnung  fremder
Märkte  für  sich  fruchtbar  zu  machen,  wobei  durch  intensive  Vervollkommnung  der
Technik  einerseits  die  äußerste  Ausnützung  der  Rohmaterialien,  anderseits  der  allmähliche ­
  Übergang  zur  Erzeugung  von  qualitativ  hochstehenden  Waren  scharf  in  den
Vordergrund  tritt.  Es  ist  begreiflich,  daß  dem  unermeßlichen  Fortschritt  der  Vereinigten ­
  Staaten  in  der  Produktion  und  Verwertung  von  Rohstoffen  bei  zunehmender
Bevölkerung  der  wirtschaftliche  Umschwung  folgen  muhte.  Es  war  gar  nicht  anders
möglich,  als  daß  ein  Land,  dem  unaufhörlich  Arbeiter  der  verschiedensten  Gewerbszweige
  aus  der  Alten  Welt  zuströmten,  sich  aus  die  Dauer  nicht  damit  begnügen
mochte,  den  Handlanger  der  fremdländischen  Industrie  abzugeben,  ihr  die  Materialien
zu  liefern  und  die  verarbeiteten  abzunehmen.  Die  natürliche  Entwicklung  verlangte
das  Entstehen  von  eigenen  Industrien  zur  Deckung  des  heimischen  Bedarfs.  Der
nächste  Schritt  war,  daß  die  unter  dem  Zollschutz  erstarkende  Industrie  sich  exportierend ­
  zu  betätigen  begann.  Nicht  langer  Zeit  hat  es  bedurft,  um  das  Beginnen  zu
mächtiger  Entfaltung  auszuweiten  und  den  Fabrikatsexport  immer  erheblicher  zu
steigern.

4.  .,The  Captains  of  Industry.“
Von  Ludwig  Max  Goldberger.
Goldberger,  Das  Land  der  unbegrenzten  Möglichkeiten.  Beobachtungen  über  das
Wirtschaftsleben  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika.  2.  Aufl.  Berlin  und  Leipzig,
F.  Fontane  &amp;amp;  Co.,  1903.  S.  26—29.
Mehr  als  in  irgendeinem  andern  Land  der  Welt  tritt  auf  dem  Gebiet  von  Verkehr,
Handel  und  Industrie  in  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  gerade  jetzt  die
Gewalt  einzelner  Personen  in  den  Vordergrund.  Gewiß  ist  der  mächtige  wirtschaftliche ­
  Aufschwung  des  Landes  dem  Unternehmungsgeist  von  Männern  mit  zu  danken,
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        598  Sechster  Teil.  Volkswirtschaftliche  Zustände  in  Amerika.

deren  Namen  die  Geschichte  der  Union  für  alle  Zeiten  verzeichnen  wird.  Die  Goulds,
Vanderbilts,  Rockefellers,  Carnegies,  Harrimans,  Hills,  Morgans,  Stillmanns  u.  a.
haben  der  Verkehrs-  und  Jndustrieentwicklung  der  Union  ungeahnte  Wege  gewiesen,
sie  waren,  wie  mit  Thomas  Carlyle  der  Präsident  Roosevelt  sie  nannte,  wirklich  „The
Captains  of  ludustry",  die  das  Eisenbahnnetz  über  das  Land  gebreitet,  den  Handel
aufgebaut  und  die  Industrien  entfaltet  haben.  Und  weil  sie  damit  fraglos  dem  Volk
Gutes  und  Großes  geschaffen  haben,  sind  sie  leitend  und  herrschend;  die  Nation  bringt
ihnen  umsomehr  Vertrauen  entgegen,  als  sie  in  richtigem  Erfassen  der  Wirkung  auf
die  volkstümliche  Eigenart  große  Summen  aus  ihren  immensen  Schätzen  für  die
öffentliche  Wohlfahrtspflege  —  oft  nicht  ohne  einige  Demonstration  —  hergeben.  Das
Bedenkliche  aber  liegt  darin,  daß  die  weitverzweigten  und  besonders  die  neueren
Unternehmungen  augenblicklich  so  eng  mit  den  einzelnen  Männern,  mit  ihrer  Kraft
und  mit  ihren  Dispositionen  verwachsen  sind,  daß  ein  Versagen  oder  Ausscheiden  des
großen  und  allgewaltigen  Einzelnen,  wenigstens  für  eine  geraume  Weile,  zu  verderblichen ­
  Folgeerscheinungen  führen  kann.  Jeder  Mensch  findet  einen  Ersatz,  und  selbst
die  größten  Reiche  der  Alten  Welt  haben  sich  ohne  Erschütterung  weiter  gedeihlich
fortentwickeln  können,  auch  wenn  ihre  Mitbegründer  aus  den  Reihen  der  Mittätigen
oder  Lebenden  haben  zurücktreten  müssen.  Wenn  aber  z.  B.  Herr  Pierpont  Morgan
heute  abberufen  werden  sollte,  würden  zunächst  die  Werte  all  der  Milliardenschöpfungen, ­
  deren  intellektuelles  Oberhaupt,  deren  finanzielle  Stütze  er  gewesen  war,  in  Verwirrung ­
  geraten.  Denn  vielfach  noch  zu  jung,  zu  frisch,  zu  wenig  erprobt,  zu  unkonsolidiert
  ist  manches,  was  dieses  und  der  anderen  Männer  weit  vorauseilender
Blick  erfaßt  und  ihr  rastlos  schaffender  Geist  aufgetürmt  hat.  Dann  erst  wird  sich  zu
erweisen  haben,  ob  genügend  kommerzieller  Nachwuchs  zur  Weiterführung  vorhanden
ist,  und  vor  allem,  ob  die  finanzielle  Grundlage  der  Industrien  in  ihrer  gegenwärtig
groß  angelegten  Ausdehnung  existenzberechtigt  ist.
Erstaunlich  aber  und  unvergleichlich  sind  einerseits  die  allgemeinen  Leistungen
der  amerikanischen  Arbeit,  anderseits  die  Produktionsmöglichkeiten  des  Landes.  Die
Schätze,  die  der  Boden  auf  seiner  Oberfläche  dem  Pflug  entgegenführt,  und  mehr  noch
die  Schätze,  die  der  Boden  in  seinem  Schoß  an  allem  birgt,  was  Reichtum,  Stärke  und
Macht  verleiht,  sind  so  riesenhaft,  daß  sie  imstande  sind,  von  einem  Jahre  zum  andern,
beinahe  von  einem  Tage  zum  andern  die  Verhältnisse  in  dem  Wettbewerb  der
Nationen  zugunsten  der  Vereinigten  Staaten  zu  verschieben.  Tritt  an  einer  Stelle  der
Union  eine  Stockung  ein,  zeigt  sich  ein  Mißerfolg,  ein  vorübergehendes  oder  selbst
dauerndes  Versiegen  der  Quellen,  so  haben  Boden  und  Fleiß  auch  schon  an  einem
andern  Ort  für  ausgiebigsten  Ersatz  gesorgt.  Was  die  Natur  dort  gegeben,  ist  unendlich
viel,  und  der  unermüdliche  Fleiß  gewinnt  der  Gabe  der  Natur  den  vollen  Wert  ab.
Hierin  liegt  ein  beachtenswertes  Gegengewicht  gegenüber  den  Bedenken,  denen
ich  hinsichtlich  des  Wirkens  einzelner  überragenden  Persönlichkeiten  Ausdruck  gegeben
habe.  Die  innere  Tüchtigkeit  der  Gesamtbevölkerung  ist  markig.  Man  mag  das
unausgesetzte  Streben  nach  „malle  money"  als  Mammonsdienst  betrachten,  —  man
hat  zu  einer  Verurteilung  umsoweniger  recht,  wenn  man  sieht,  daß  im  großen  und
ganzen,  im  guten  Durchschnitt,  das  Streben  nach  Erwerb  sich  streng  an  die  Bedingung
bindet,  daß  der  Erwerb  auf  anständige  Weise  gewonnen  sei.  Die  Gesetze  der  Vereinigten ­
  Staaten  sind  etwas  dehnbar,  und  der  Bürger  dort  geht  auf  dem  Weg,  den
das  Gesetz  erlaubt.  Aber  das  gegebene  Wort  ist  heilig.  Jeder  verlangt  von  dem
andern  und  setzt  voraus,  er  solle  genau  überschauen,  wozu  das  gegebene  Wort  den
einen  wie  den  andern  verpflichtet.  Der  Geschäftsmann  der  Vereinigten  Staaten  kennt
keinen  andern  Ehrgeiz  als  die  anständige  Wahrnehmung  seines  Geschäfts  und  die
Erreichung  geschäftlichen  Erfolgs  durch  ausdauernde  und  kluge  Arbeit.  Er  verzeiht
nicht  und  vergißt  nicht  eine  Verfehlung  gegen  den  geschäftlichen  Anstand,  auch  dem
        <pb n="627" />
        5.  Der  Petroleumtrust  und  der  Stahltrust.

599

Erfolg  nicht,  und  das  verleiht  ihm  eine  selbstbewußte  Charakterstärke  ohnegleichen.
Der  amerikanische  Geschäftsmann  überlegt  sich  reiflich  und  lange,  ehe  er  auf  ein  Angebot ­
  eingeht;  hat  er  es  aber  getan,  so  ist  er  mit  ganzem  Herzen  bei  der  Sache,  und
man  hat  an  ihm  einen  tatkräftigen  Mitarbeiter  von  unbedingter  Zuverlässigkeit  gewonnen. ­
  Selbstverständlich  trifft  diese  Schilderung  nicht  auf  jeden  einzelnen  zu;  sie
zeichnet  aber  das  geschäftliche  Leben  im  ganzen,  wie  es  sich  mir  in  den  maßgebenden
Kreisen  der  wirtschaftlichen  Welt  der  Vereinigten  Staaten  dargestellt  hat.
Man  spricht  mit  Unrecht  von  einer  Nervosität  des  erwerblichen  Hastens  auf  der
andern  Seite  des  Ozeans.  Das  Gegenteil  ist  der  Fall.  Nur  unendliche  Regsamkeit
nimmt  man  dort  wahr,  angestrengten  Fleiß  und  immer  wieder  Fleiß:  aber  die  Nerven
der  Fleißigen  sind  wie  von  Stahl  und  unzerrüttbar.

5.  Der  Petroleumtrust  und  der  Stahttrust.
Von  Robert  Liefmann.
L  i  e  f  m  a  n  n,  Kartelle  und  Trusts  und  die  Weiterbildung  der  volkswirtschaftlichen
Organisationen.  2.  Ausl.  Stuttgart,  Ernst  Heinrich  Moritz,  1910.  S.  121—125.
Vorbemerkung.  Liefmann  a-  a.  O.  S.  115—116:  „Während  die  ursprünglichen
T  r  u  st  s  alle  zu  monopolistischen  Zwecken  geschlossen  wurden,  ist  das  bei  den  Bildungen,  die
man  jetzt  als  Trusts  bezeichnet,  längst  nicht  mehr  immer  der  Fall....  —  Wir  haben  zwei
ganz  voneinander  verschiedene  Entwicklungsreihen  zu  unterscheiden,  die  in  den  Trusts  zusammentreffen: ­
  1.  Die  Bildung  vertragsmäßiger  monopolistischer  Vereinigungen,
Kartelle;  2.  die  finanzielle  Zusammenfassung  mehrerer  Unternehmungen  zu  einer
einzigen,  die  wieder  a)  in  Form  der  Fusion,  bei  welcher  die  früheren  Unternehmungen
als  solche  sich  auflösen,  b)  in  Form  der  K  o  n  t  r  o  l  l  g  e  s  e  l  ls  ch  a  f  t,  bei  welcher  die  Mehrheit
ihrer  Effekten  durch  eine  einzige  neue  Gesellschaft  erworben  wird,  erfolgen  kann.  —  Diese
Fusionsunternehmungen  und  Kontrollgefellfckaften  brauchen  nicht  monopolistischer  Natur  zu
sein  ....  Wenn  aber  eine  solche  Gesellschaft  den  größten  Teil  der  vorher  konkurrierenden
Unternehmungen  in  der  einen  oder  anderen  Form  vereinigt  hat,  so  daß  die  Fusionsunternehmung ­
  oder  Kontrollgesellschaft  eine  monopolistische  Stellung  hat,  so  ist  eine  solche  Gesellschaft ­
  auch  gleichzeitig  die  höchste  denkbare  Stufe  der  monopolistischen
Vereinigungen  überhaupt....  Im  Gegensatz  zu  den  Kartellen,  die  auf  rein
vertragsmäßiger  Grundlage  beruhen,  ist  also  hier  eine  Monopolstellung  auf  Grund  einer
Besitzgemeinschaft  geschaffen."  —  G.  M.
Von  den  „Trusts"  haben  insbesondere  der  Petroleumtrust  und  der
S  t  a  h  l  t  r  u  st  auch  in  Europa  die  Aufmerksamkeit  aus  sich  gelenkt.
Ersterer,  die  Standard  Oil  Company  of  New  Jersey  ist  eine
Holding  Company  (Effektenhaltungs-  oder  Kontrollgesellschaft),  die  zirka  63  amerikanische ­
  Gesellschaften  und  eine  große  Zahl  von  Verkaufsgesellschaften  in  anderen
Staaten  kontrolliert.  Sie  ist  eine  monopolistische  Kontrollgesellschaft.  Denn  wenn
sie  auch  selbst  in  Amerika  kein  absolutes  Monopol  hat,  —  ihr  größter  Gegner  ist  dort
die  Pure  Oil  Company  —  so  kontrolliert  sie  doch  zirka  90  %  der  amerikanischen
Produktion.  Sie  hat  in  bewunderenswürdiger  Weise  die  Verarbeitung  und  den
Absatz  ihrer  Produkte  in  allen  Teilen  der  Welt  organisiert.  Sie  besitzt  eigene  Bahnen,
eigene  Röhrenleitungen,  eigene  Transportschiffe,  hat  in  allen  Ländern  ihre  Petroleumtanks ­
  und  ihre  Petroleumwagen,  in  vielen  eigene  Raffinerien.  Sie  hat  überall
den  Verkauf  entsprechend  den  besonderen  Verhältnissen  jedes  Landes  bis  hinaus  zum
Detailverkäufer  organisiert.  Sie  produziert  alle  Hilfsprodukte,  alle  Fässer,  Kannen,
Pumpen,  Destillierapparate  selbst  und  verarbeitet  auch  alle  Nebenprodukte.  Mit
ihren  wichtigsten  europäischen  Konkurrenten,  den  russischen  und  rumänischen  Produ-
        <pb n="628" />
        600  Sechster  Teil.  Volkswirtschaftliche  Zustände  in  Amerika.

zenten,  die  selbst  in  großen  Kartellen  organisiert  sind,  hat  sie  für  die  Versorgung
gewisser  Länder  geheime  Abmachungen  abgeschlossen,  in  anderen  konkurriert  sie  mit
ihnen  durch  ihre  Untergesellschaften,  von  denen  die  Anglo  American  Oil  Company
für  Großbritannien,  die  Deutsch-Amerikanische  Petroleum-Aktiengesellschaft  in
Bremen*)  für  Deutschland  die  wichtigsten  sind.  Doch  sind  gerade  für  Deutschland
neuerdings  Verständigungen  über  die  Preise  mit  den  europäischen  Produzenten  zustande ­
  gekommen.
Die  Gewinne  der  Standard  Oil  Company,  die  ein  Kapital  von  400  Millionen ­
  Ji  hat,  sind  enorm,  weit  höher  als  die  Dividenden,  die  öfters  zwischen  40  und
30%  betragen  haben,  ausweisen.  1907  sollen  sie  zirka  350  Millionen  M  betragen
haben.  Die  Leiter  der  Gesellschaft,  insbesondere  ihr  Gründer,  I.  D.  Rockefeller,  haben
einen  großen  Teil  der  Gewinne  aus  dem  Petroleumgeschäft  dazu  verwandt,  in  anderen
Industrien  umfangreiche  Beteiligungen  zu  erwerben,  und  zwar  haben  sie  sich  namentlich ­
  bestrebt,  unentbehrliche  Mineralien  möglichst  zu  monopolisieren.  So  hat  Rockefeller ­
  den  größten  Teil  der  wertvollsten  Eisenerzminen  Amerikas  (Lake  Superior
Consolidated  Iron  Mines)  an  sich  gebracht  und  war  daher  eine  der  Hauptpersonen
bei  der  Gründung  des  Stahltrusts,  der  diese  Minen  für  seine  Erzversorgung  brauchte.
So  beherrschen  die  Standard  Oil-Leute  einen  großen  Teil  der  amerikanischen  Kupferproduktion, ­
  indem  sie  die  Amalgamated  Copper  Company,  eine  Holding  Company, ­
  die  die  größten  Kupferminengesellschaften  besitzt,  kontrollieren.  Nachdem  es
ihnen  gelungen  ist,  in  der  Krise  von  1907,  die  wie  man  behauptete,  überhaupt  durch
sie  verursacht  oder  doch  verschärft  worden  sein  soll,  die  ihnen  entgegenstehenden  großen
Kupferspekulanten  Heinze,  Thomas  u.  a.  aus  dem  Wege  zu  räumen,  dürften  sie  heute
den  größten  Teil  der  Weltproduktion  an  Kupfer  kontrollieren.  Auch  auf  die  Gewinnung ­
  anderer  Metalle  (Zink,  Blei)  haben  sie  großen  Einfluß  (American  Smetting
and  Kefining  Company),  ferner  kontrollieren  sie  eine  Reihe  großer  Eisenbahnen
und  eine  ganze  Menge  von  Straßen-  und  Untergrundbahnen,  Elektrizitäts-,  Gas-  und
Wassergesellschaften,  sowie  eine  Anzahl  Nationalbanken  und  Trustcompanies.
Man  nennt  eine  solche  Zusammenballung  kapitalistischer  Interessen  in  den
Händen  einer  verhältnismäßig  kleinen  Gruppe  von  Personen  oder  Gesellschaften  mit
einem  heute  beliebten  Modewort  „K  o  n  z  e  r  n",  und  das  mächtige  Gebäude  ganz
unten  am  Broadway,  in  der  Nähe  des  Hafens  und  der  Spitze  von  New  Port,  ist  der
Sitz  des  größten  kapitalistischen  Konzerns  der  Welt.  Der  Wert  der  Unternehmungen,
die  er  beherrscht,  wird  auf  über  5  Milliarden  Dollars  angegeben.  Die  populäre  Vorstellung, ­
  wonach  dieser  gewaltige  Kapitalkomplex  der  Standard  Oil  Company  mit
allen  von  ihr  beherrschten  Unternehmungen  eigentlich  in  der  Person  von  I.  D.  Rockefeller ­
  konzentriert  und  verkörpert  sei,  ist  aber  ein  Irrtum.  Der  jetzt  72jährige  Gründer
der  Gesellschaft  hat  sich  schon  längst  von  den  Geschäften  zurückgezogen,  er  läßt  nur
noch  sein  Kapital  in  den  verschiedenen  Unternehmungen  weiter  arbeiten  und  durch
seine  Vertrauten,  eine  Anzahl  geschickter  Geschäftsleute,  verwerten,  die  die  eigentlich
treibenden  Kräfte  in  dem  Konzern  sind.  Die  Hauptpersonen  des  gewaltigen  Unternehmungskomplexes ­
  waren  bisher  der  jetzt  verstorbene  Henry  Rogers  und  James
Stillman.
Die  United  States  Steel  Corporation,  die  größte  Kontrollgejellschaft
  der  Welt,  entstand  1901  aus  dem  Zusammenschluß  verschiedener  großer
Stahlwerke,  von  denen  die  meisten  wieder  die  Kontrolle  von  kleineren  Unternehmungen ­
  der  Eisenindustrie,  des  Kohlen-  oder  Erzbergbaues,  des  Transportwesens
und  dergleichen  hatten  oder  sich  mit  solchen  fusioniert  hatten.  Die  Hauptgesellschaft ­
  war  die  Carnegie  Steel  Company  of  New  Jersey,  die  ihrerseits

*)  Jetzt  in  Hamburg,  f.  oben  S.  454*).  —  G.  M.
        <pb n="629" />
        6.  Der  kapitalistische  Geist.

601

wieder  26  Gesellschaften  kontrollierte.  Die  Anfänge  dieses  größten  Einzelunternehmens ­
  der  amerikanischen  Eisenindustrie  liegen  in  einer  kleinen  Holzschmiede  in
Alleghany  City,  die  1858  von  zwei  Deutschen,  den  Brüdern  Andreas  und  Anton
K  l  o  m  a  n  n,  mit  1600  Dollars  Kapital  gegründet  wurde.  Später  trat  Andrew
Carnegie  bei.  Beim  Übergang  an  den  Stahltrust  besaß  die  Gesellschaft  160
Millionen  Dollars  Aktien  und  ebensoviel  Obligationen,  von  denen  Carnegie  je  etwas
über  die  Hälfte  gehörten.  Es  wurden  dafür  zirka  500  Millionen  Dollars  in  Effekten
des  Stahltrusts  gegeben.  Außerdem  traten  noch  12  andere  Gesellschaften  mit  zirka
150  Untergesellschaften  in  den  Trust  ein,  unter  diesen  nicht  weniger  als  24  Eisenbahngesellschaften. ­
  Das  Kapital  des  Stahltrusts  beträgt  die  ungeheure  Summe  von
1100  Millionen  Dollars  Aktien,  wovon  aber  nur  zirka  870  Millionen  Dollars  ausstehen,
und  zirka  600  Millionen  Dollars  Obligationen,  also  zirka  6  Milliarden  M.  Manche
Schätzungen  gingen  dahin,  daß  die  Gesellschaft  mit  nahezu  einer  Milliarde  überkapitalisiert ­
  sei,  doch  ist  das  nicht  der  Fall,  denn  die  Reingewinne  waren  1902—1905
133,  109,  73,  120  Millionen  Dollars,  also  7—12  %  des  ganzen  Aktienkapitals.  Im
Jahre  1907  betrug  der  Reingewinn  170  Millionen  Dollars  (1908  nur  99  Millionen
Dollars).  Auf  allen  Werken  des  Trusts  waren  1907  210  180  Angestellte  beschäftigt,
die  zirka  161  Millionen  Dollars  an  Löhnen  bezogen.  1908  ging  infolge  unfangreicher ­
  Arbeiterentlassungen  die  Zahl  der  Angestellten  auf  165  211  zurück.  (Das
größte  Unternehmen  der  deutschen  Montanindustrie,  die  G  e  l  s  e  n  k  i  r  ch  e  n  e  r
Bergwerks-Aktien-Gesellschaft,  beschäftigte  1908  außer  1705  Beamten
44  343  Arbeiter,  welch  letzteren  sie  70,5  Millionen  Ji  Lohn  zahlte.)*)  Eine  eigentliche
monopolistische  Stellung  hat  der  Stahltrust  nicht,  er  liefert  durchschnittlich  nur  zirka
60  %  der  Stahlproduktion  des  Landes,  an  Rohstahl  nur  zirka  43  %.  Am  größten
ist  sein  Anteil  an  der  Walzdraht-  und  Drahtstiftproduktion  mit  zirka  70  %.  Doch  bestehen ­
  für  mehrere  Produkte  Abmachungen  mit  seinen  Konkurrenten  (sog.  gentlemen’
agreements),  die  in  periodischen  Zusammenkünften  erneuert  werden  (Stahlkonferenz). ­


6.  Der  kapitalistische  Geist.
Von  Willy  Wygodzinski.
Wygodzinski,  Wandlungen  der  deutschen  Volkswirtschaft  im  neunzehnten  Jahrhundert. ­
  6.—10.  Tausend.  Köln,  M.  Du  Mont-Schaubergsche  Buchhandlung,  1912.  S.  18—20.
Jede  Erscheinung  wird  am  augenfälligsten  da,  wo  sie  sich  extrem  gestaltet.  So
werden  wir  uns  am  besten  darüber  klar,  wie  der  kapitalisüsche  Geist  beschaffen  ist,
wenn  wir  ihn  dort  ansehen,  wo  er  sich  am  freiesten  entfalten  konnte,  im  Lande  der
unbegrenzten  Möglichkeiten,  in  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika.  Dort  ist  der
Typus  des  Kapitalisten  an  sich,  des  Milliardärs,  sozusagen  in  Reinkultur
ausgebildet  worden,  weil  viele  Hemmungen  fortfielen,  wie  sie  in  älteren  Kulturländern ­
  bestehen.  Diese  Hemmungen  sind  nicht  nur  solche  der  Gesetzgebung,  sondern
noch  mehr  solche  der  Tradition,  der  kulturellen  Ideale.  Der  Ehrgeiz  hat  in  Europa
viele  Wege,  auf  denen  er  zum  Ziele  gelangen  kann.  Der  Offizier,  der  Beamte,  der
Gelehrte,  der  Künstler,  um  nur  einiges  zu  nennen,  das  zu  werden  ist  wohl  ein  Ziel,

*)  Die  Gelsenkirchener  Bergwerks-Aktien-Gesellschaft,  Rheinelbe  bei  Gelsenkirchen,  beschäftigte ­
  im  Jahre  1911  auf  ihren  sämtlichen  Anlagen  47  686  (1910:45  640)  Arbeiter
und  2099  (1941)  Beamte  und  zahlte  73,3  (68,7)  Millionen  M  Löhne.  Stahl  und  Eisen.
Zeitschrift  für  das  deutsche  Eisenhüttenwesen.  Geleitet  von  Beumer  und  Petersen.  Düsseldorf,
Verlag  Stahleisen  m.  b.  H.,  1912.  S.  420.  —  G.  M.
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        602  Sechster  Teil.  Volkswirtschaftliche  Zustände  in  Amerika.

das  sich  Knabenträume  gern  setzen,  und  das  erreicht  zu  haben,  den  Mann  befriedigt,
wie  es  ihn  in  den  Augen  der  Mitwelt  auszeichnet.  Das  bloße  Streben  nach  Geld
hat  oder,  sagen  wir  vorsichtigerweise,  hatte  bis  vor  kurzem  einen  leichten  Beigeschmack
von  Minderwert,  es  erweckte,  als  Lebensaufgabe  genommen,  ein  leises  Unbehagen.
Das  Bewußtsein,  daß  Geld  nicht  das  höchste  aller  Güter  sei,  zeigt  sich  immer  noch  in
mancherlei  Anzeichen  lebendig,  etwa  in  der  bisweilen  rührenden  Achtung,  die  das
Volk  den  Gebildeten  entgegenbringt,  andererseits  in  der  gesellschaftlichen  Minderschätzung ­
  wenigstens  des  Kleinhandels,  wonach  z.  B.  der  Sohn  eines  Mannes,  der
einen  offenen  Laden  hat,  nicht  Offizier  werden  kann.  —  Auf  dem  Neuland  Amerikas
gibt  es  —  die  Ausnahmen  bestätigen  nur  die  Regel  —  nur  einen  Maßstab  der  Wertung: ­
  den  allmighty  dollar.  Die  Aristokratie  der  oberen  Vierhundert  ist  nur  noch
eine  solche  des  Geldes;  die  alte  Aristokratie  der  pilgrim-fathers,  der  Nachkommen
jener  Puritaner,  die  mit  der  Mayflower  über  den  Ozean  flohen,  um  ihrer  religiösen
Überzeugung  ein  Neu-England  zu  bauen,  ist  eine  überwundene  Sage.  Nun  hat  man
wohl  auch  schon  früher  „Geld  gemacht";  aber  die  Wege  wie  die  Ziele  waren  andere.
Für  die  italienischen  Renaissancetyrannen,  die  ihre  Gegner  hinrichten  ließen,  um
sich  ihrer  Reichtümer  zu  bemächtigen,  für  die  Cortez  oder  Warren  Hastings,  die  sich
in  abenteuerlicher  Laufbahn  märchenhafte  Königsschätze  in  Peru  und  Indien  mit  dem
Schwerte  eroberten,  würden  die  Magnaten  der  Wallstreet  von  New  Park  nur  ein
Lächeln  der  Verachtung  haben.  Diese  Methoden,  reich  zu  werden,  würden  sie  als
plump  bezeichnen;  ihre  eigene  Methode  ist  weniger  geräuschvoll,  weniger  blendend,
aber  sicherer.  Es  ist  eben  die  kapitalistische  Methode,  die  in  nichts  anderem  besteht
als  in  der  durch  keine  Rücksicht  und  keine  anderweitige  Erwägung  gehemmten  Anwendung ­
  rein  ökonomischer  Mittel.  Im  wirtschaftlichen  Konkurrenzkämpfe  niemanden, ­
  selbst  den  Bruder  nicht  zu  schonen,  —  wie  es  von  einem  der  großen  Kapitalmagnaten ­
  tatsächlich  erzählt  wird  —  alle,  aber  auch  alle  Gefühlsregungen  auszuschalten, ­
  jedes  berechtigte  und  unberechtigte  Vorurteil  zu  vergessen  und  nur  rechnen,
rechnen,  rechnen,  das  gibt  den  Kapitalisten  amerikanischen  Stils.  Selbstverständlich,
um  ein  Rockefeller  oder  Jay  Gould  zu  werden,  dazu  gehört  auch  noch  hohe  Begabung,
große  Geschästskenntnis,  ungewöhnliche  Willensstärke,  die  feldherrnmüßige  Fähigkeit,
die  Gunst  des  Augenblicks  blitzartig  zu  erkennen  und  zu  benutzen;  aber  alle  die  Eigenschaften ­
  des  Intellekts  wie  des  Charakters  müssen  von  jener  rechnungsmäßigen  Auffassung ­
  des  Lebens  getragen  werden,  deren  erstickende  Dumpfheit  sich  über  jede
Wallung  des  Gefühls  ertötend  legt.  Jay  Gould,  den  ich  eben  erwähnte,  ein  Mann,
der  als  blutarmer  Hausierer  nach  New  Park  kam  und  als  Besitzer  von  130  Millionen
Dollars  feine  Laufbahn  beschloß,  sagte  kühl  vor  einer  Untersuchungskommission:  „Uns
Finanzleuten  ist  es  ganz  gleich,  welche  Partei  am  Ruder  ist,  —  uns  gilt  nur  die
Partei  etwas,  die  wir  aufkaufen  oder  sonst  zu  unseren  Zwecken  benutzen  können".
Was  an  diesen  Worten  interessant  ist,  das  ist  nicht  ihr  Zynismus,  —  zynisch  sind  auch
andere  Leute  —  sondern  die  kaltblütige  Wertung  der  Politik  vom  Standpunkt  rein
des  geschäftlichen  Vorteils,  des  „business".  —  Die  Politik  selbst,  die  sonst  die  Leidenschaften ­
  im  allerhöchsten  Maße  erregt,  die  „den  Charakter  verdirbt",  selbst  die  Hexe
Politik  bewegt  nicht  das  mit  dreifachem  Erz  umpanzerte  Herz  des  Kapitalisten.  Dieser
Zug  muß  betont  werden.  Es  gibt  genug  Fälle,  daß  Leute  sich  vornahmen,  reich  zu
werden,  und  es  wurden,  um  mit  dem  Gelde,  der  Macht,  die  das  Geld  gibt,  andere
Ziele  zu  erreichen.  Ich  erinnere,  um  nur  zwei  berühmte  Beispiele  zu  nennen,  an
Voltaire,  der  sich  m  wenigen  Jahren  durch  geschickte  Handelsgeschäfte  ein  großes  Vermögen ­
  erwarb,  um  ein  Leben  großen  Stils  als  Kulturförderer  und  Wohltäter  zu
führen,  an  Cecil  Rhodes,  der  sich  Reichtümer  erwarb,  um  seinen  Herrschertraum  vom
britischen  Afrika  zu  verwirklichen.  Demgegenüber  aber  kennt  der  Kapitalist,  von  dem
wir  sprechen,  kein  anderes  Ziel  als  zu  erwerben.  Dafür  gibt  es  aber  gar  keine
        <pb n="631" />
        7.  Theorie  und  Praxis  im  kaufmännischen  Bildungswesen.

603

Grenzen,  und  so  ist  er  durch  die  innere  Logik  dieses  Spiels  gezwungen,  immer  neue
Millionen  aus  Millionen  zu  häufen.  Gewiß  berauscht  auch  ihn  das  Gefühl  der  Macht,
die  feine  Millionen  ihm  verleihen;  vielleicht  werden  seine  Nerven  auch  von  der  Gefahr ­
  gekitzelt,  die  in  seinen  Spekulationen  liegt.  Aber  da  er  eben  kein  anderes  Ziel
hat  als  den  Erwerb,  so  kann  er  die  Macht  auch  nur  gebrauchen,  um  eben  immer
mehr  zu  erwerben.  Der  Erwerb  wird  Selbstzweck  und  tötet  tyrannisch  alle  anderen
Gefühle;  der  Überreiche  verarmt  seelisch  mehr  und  mehr.
Anmerkung.  Wygodzinski  behandelt  auf  &amp;lt;5-  21  ff.  seiner  „Wandlungen  der
deutschen  Volkswirtschaft  im  neunzehnten  Jahrhundert"  die  Frage  nach  der  E  n  t  st  e  h  u  n  g
des  kapitalistischen  Geistes  und  erörtert  besonders  eingehend  den  Versuch,  den
Max  Weber  zur  Lösung  dieser  Frage  gemacht  hat:  „M  a  x  Weber  knüpft  an  die  vielfach
beobachtete,  aber  nicht  weiter  beachtete  Tatsache  an,  daß  es  insbesondere  protestantische
Sekten  gewisser  Färbung  sind,  die  historisch  überall  als  Träger  der  modernen  Wirtschaft
und  Wirtschaftsauffassung  nachzuweisen  sind.  Schon  die  Spanier  wußten,  daß  die  Ketzerei,
d.  h.  der  Kalvinismus  in  den  Niederlanden  den  Handelsgeist  befördere:  Gothein  bezeichnet
die  kalvinistische  Diaspora  als  die  Pflanzschule  der  Kapitalwirtschaft.  Noch  eklatanter  ist  der
Zusammenhang  religiöser  Lebensreglementierung  mit  intensivster  Entwicklung  des  geschäftlichen ­
  Sinnes  bei  einer  ganzen  Reihe  derjenigen  Sekten,  deren  Lebensfremdheit  ebenso
sprüchwörtlich  geworden  ist  wie  ihr  Reichtum,  insbesondere  den  Quäkern  sin  England  und
Nordamerikas  und  Mennoniten  sin  Deutschland  und  den  Niederlandens  ....  Daß  endlich
für  die  Pietisten  die  Kombination  von  intensiver  Frömmigkeit  mit  ebenso  stark  entwickeltem
Geschäftssinn  und  Erfolg  galt,  ist  bekannt;  es  sei  nur  an  die  berühmte  große  Calwer  Handelsgesellschaft ­
  erinnert.  —  Es  scheint  nun  im  höchsten  Grade  paradox,  die  Entwicklung  des
kapitalistischen  Geistes  an  spezifische  Formen  protestantischer  Frömmigkeit  zu  knüpfen.  Der
Übergang  ist  die  neue  Auffassung  des  Berufes,  wie  sie  sich  in  der  Gedankenwelt
dieser  protestantischen  Sekten  heranbildet  ....  —  Im  Kalvinismus  .  .  .  hängt  die  neue
Wertschätzung  des  Berufs  mit  dem  Zentraldogma  dieser  religiösen  Lehre,  der  Lehre  von  der
Gnadenwahl  zusammen  ....  —  „Wenn  Gott  euch  einen  Weg  zeigt",  sagt  Baxter,  ein
Theoretiker  des  Kalvinismus,  „auf  dem  ihr  ohne  Schaden  für  euere  Seele  oder  andere  in
gesetzmäßiger  Weise  mehr  gewinnen  könnt  als  auf  einem  anderen  Wege  und  ihr  das  zurückweist, ­
  -  .  .  dann  kreuzt  ihr  einen  der  Zwecke  eurer  Berufung;  ihr  weigert  euch,  Gottes
Verwalter  zu  fein  und  feine  Gaben  anzunehmen,  um  sie  für  ihn  gebrauchen  zu  können.
Nicht  freilich  für  Zwecke  der  Fleischeslust  und  Sünde,  wohl  aber  für  Gott  dürft  ihr  arbeiten,
um  reich  zu  sein"  ....  So  ist  denn,  wie  Weber  das  Ergebnis  seiner  Untersuchungen  selbst
zusammenfaßt,  die  rationale  Lebensführung  als  Grundlage  der  Berufsidee
  geboren  aus  dem  Gei  st  e  der  christlichen  Askese,  wie  er  sich  in  den
christlichen  Sekten  manifestiert  .  .  .  .—  Was  Weber  gefunden  hat,  ist  sicher  richtig,  aber  es
ist  nur  ein  Teil  der  ganzen  Wahrheit;  es  beleuchtet  einige  Seiten  des  Phänomens,
das  wir  Kapitalismus  nennen,  scharf  und  läßt  andere  im  Dunkeln  ....  —  sAberj  Der
Gewinn  für  uns  aus  dieser  Betrachtungsweise  überwiegt.  Wir  denken,  um  zunächst  ein
paar  naheliegende  Beispiele  für  das  Tatsächliche  zu  nennen,  an  den  Einfluß  der  Mennoniten
auf  das  Kreselder  Seidengewerbe,  an  den  des  Pietismus  auf  die  blühende  Industrie  des
Wuppertals."  —  G-  M.
7.  Theorie  und  Praxis  im  kaufmännischen
Bildunysrvesen.
Bon  KarlDunker.
D  u  n  k  e  r,  Die  Mittelschulen  in  ihren  Beziehungen  zu  Handel  und  Gewerbe.  In:  Reiseberichte ­
  über  Nordamerika,  erstattet  von  Kommissaren  des  Königlich  Preußischen  Ministers  für
Handel  und  Gewerbe.  Nr.  257  der  Drucksachen  des  Hauses  der  Abgeordneten,  20.  Legislaturperiode, ­
  II-  Session,  1905/06.  Berlin,  Buchdruckerei  W.  Moeser,  1906.  S.  23-25.
Die  Einrichtung  der  kaufmännischen  Lehre  besteht  in  den  Vereinigten  Staaten
nicht  mehr.  Wer  sich  der  Kaufmannschaft  widmen  will,  tritt  als  besoldeter  Angestellter
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        604  Sechster  Teil.  Volkswirtschaftliche  Zustände  in  Amerika.

in  ein  Geschäft  ein.  Die  Höhe  seines  Soldes  richtet  sich  nach  der  Art  und  Güte  der
Arbeit,  die  er  leistet,  oder  nach  dem  Grade  seiner  verwandtschaftlichen  oder  freundschaftlichen ­
  Beziehungen  zu  dem  Herrn  des  Geschäftes.  Der  Lohn  der  gewöhnlichen
Kontoristen  (Clerks)  und  Ladenverkäufer  (Shop  Assistants)  ist  weit  geringer  als
der  gelernter  Arbeiter.  Er  beträgt  in  New  Port  für  männliche  und  weibliche  Angestellte ­
  im  Anfange  5—10  Dollars  die  Woche.  Buchhalterinnen  und  Maschinenschreiberinnen ­
  steigen  im  kausmännischen  Bureau  selten  über  15  Dollars.  Wirklich
kaufmännische  Tüchtigkeit  wird  gut  gelohnt;  so  bezahlte  ein  mittlerer  New  Yorker
Großkaufmann  einem  etwa  30  Jahre  alten  Reisenden  (Salesman)  4000  Dollars
jährlich,  seinem  Buchhalter  2000  Dollars.
Deutsche  Kaufleute  nehmen  gern  junge  Leute  aus  Deutschland  wegen  ihrer  Anspruchslosigkeit, ­
  ihrer  Zuverlässigkeit  und  ihrer  Sprachkenntnisse.  In  den  eigentlichen
Geschäftsbetrieb  müssen  sich  diese  aber  erst  einarbeiten,  und  das  Urteil  über  das,  was
sie  in  der  praktischen  Lehre  im  Vaterlande  gelernt  haben,  ist  oft  recht  hart.  „Unsere
vierjährige  Lehrzeit  in  Bremen  war  ein  grober  Unfug",  sagte  mir  wörtlich  der  Inhaber ­
  eines  größeren  Hauses.
Größere  Betriebe  ziehen  sich  wohl  ihre  Leute  in  einer  Art  Lehrlingssystem  heran. ­
  Ein  sehr  großes  deutsches  Haus,  das  eine  ganze  Anzahl  verschiedener  Abteilungen ­
  umfaßt  und  viele  Beamte  beschäftigt,  stellt,  selbstverständlich  gegen  ortsüblichen
Lohn,  aber  ohne  bindende  Verträge,  nur  junge  Anfänger  an.  Von  ihnen  verlangt  es
gute  Elementarbildung  und  Beherrschung  des  Englischen  und  Deutschen.  Sie  werden
in  allen  Abteilungen  des  Geschäfts  ausgebildet  und  dauernd  dann  dort  beschäftigt,
wo  sie  das  meiste  Interesse  und  Geschick  gezeigt  haben.  Von  ihnen  rücken  dann  die
Tüchtigsten  in  die  leitenden  Stellen  auf.  Diese  Art  der  Herausbildung  des  Personals,
die  man  Civil  Service  System  nennt,  scheint  eine  gute  Vermittlung  zwischen  der
deutschen  Lehre  und  der  amerikanischen  Lohnarbeit  zu  sein  und  fördert  gleichzeitig  die
Interessen  des  Prinzipals  und  der  Angestellten.
Kein  deutscher  Handlungsgehilfe,  der  nicht  entweder  gute  Verbindungen  oder
reichliche  Mittel  besitzt,  sollte  übrigens  in  die  Vereinigten  Staaten  auswandern.  Das
Angebot  ist  groß.  Ein  tüchtiger  junger  Mensch  von  etwa  25  Jahren  schätzte  sich  nach
monatelangem,  vergeblichem  Suchen  glücklich,  in  New  Park  eine  Stelle  zu  finden,  wo
er  für  8  Dollars  Wochenlohn  täglich  von  8—6  hinter  dem  Ladentisch  stehen  mußte.
Das  ist  ein  Lohn,  den  ein  tüchtiger  Bauhandwerker  in  guten  Zeiten  in  einem  Tage
verdienen  kann.
Der  Amerikaner  aus  guter  Familie,  der  Kaufmann  wird,  macht  die  Elementarschule, ­
  die  Mittelschule  und  das  College  durch.  In  diesem  ging  er  früher  stets  durch
klassische  oder  naturwissenschaftliche,  jetzt  manchmal  auch  durch  volkswirtschaftlich,
technisch  oder  handelswissenschaftlich  gefärbte  Studiengänge  hindurch.  Durch  die  Absolvierung ­
  eines  angesehenen  College  wird  er  in  die  aristokratische  Gemeinschaft  der
Akademiker  aufgenommen.  Seine  handelstechnische  Ausbildung  erwirbt  er  sich  oft
nachträglich  durch  den  Besuch  eines  Business  College.
Wie  ein  deutsch-amerikanischer  Handelsherr  großen  Stiles,  dem  Geschäftsfreunde
in  aller  Welt  zu  Diensten  stehen,  die  Kaufmannsausbildung  auffaßt  und  angreift,
zeigt  folgender  Erziehungsplan.  Der  Betreffende  beabsichtigte,  seinen  Sohn  nach  vollendeter ­
  Mittelschulbildung  zunächst  4%  Jahr  ins  väterliche  Geschäft  zur  Erlernung
des  allgemeinen  Kontordienstes  zu  nehmen.  Dann  sollte  er  nach  Berlin  ins  Bankgeschäft ­
  und  von  dort  in  eine  deutsche  Wollkämmerei.  Darauf  sollte  er  in  Rußland
im  Dongebiet  die  Erzeugung  und  den  Einkauf  der  Teppichwolle  in  der  Praxis  kennen
lernen  und  hierauf  in  London  an  den  Wollauktionen  teilnehmen.  Von  London  sollte
er  nach  Australien  und  dann  nach  Südafrika  gehen  und  von  dort  zum  zweiten  Male
die  Londoner  Auktionen  besuchen.  Zu  guter  Letzt  sollte  er  in  Argentinien  Erzeugung,
        <pb n="633" />
        7.  Theorie  und  Praxis  im  kaufmännischen  Bildungswesen.  605

Verkauf  und  Verschiffung  der  La  Plata-Wollen  studieren  und  darauf  nach  New  Park
zurückkehren.  Die  notwendige  Kenntnis  in  der  Buchführung  und  Bilanzkunde  würde
er  sich  dort  in  einem  Business  College  aneignen.  Auf  die  ganze  Dauer  der  Ausbildung ­
  wurden  4—5  Jahre  gerechnet.
Die  mehrfach  erwähnten  Business  Colleges  find  reine  Fachschulen,  Erwerbsinstitute ­
  von  Privaten,  wo  in  der  mannigfachsten  Weise,  den  Anforderungen  des
Lebens  entsprechend,  die  Praxis  des  Kontors  schulmäßig  im  Einzel-  oder  Klassenunterricht ­
  gelehrt  wird.  Die  zum  Teil  glänzend  eingerichteten  Anstalten,  von  denen
einige  einen  Ruf  durch  die  ganze  Union  genießen,  sind,  wie  die  entsprechenden  deutschen
Institute,  herausgewachsen  aus  Schreibschulen.  Die  besseren  unter  ihnen  scheinen  mir
aber  auf  einer  wesentlich  höheren  Stufe  zu  stehen  als  unsere  üblichen  Privathandelsschulen. ­
  Einige  sind  sehr  große  Unternehmungen;  so  besitzt  G.  W.  Brown  in  Iacksonville
  (Illinois)  Niederlassungen  in  15  Städten,  und  Packard  in  New  Park  hat  über
20  000  Schüler  für  den  Kontordienst  ausgebildet.
Erziehungsanstalten  im  höheren  Sinne  des  Wortes  sind  diese  Institute  nicht.
Sie  entwickelten  sich  besonders  kräftig,  als  nach  dem  Ende  des  Bürgerkrieges  die
Heere  aufgelöst  wurden  und  die  Soldaten  zu  Tausenden  Unterkunft  in  dem  neu  aufblühenden ­
  Handel  suchten  und  fanden.  Sie  haben  auch  wesentlich  dazu  beigetragen,
der  Frau  die  Laufbahn  im  kaufmännischen  Bureau  zu  eröffnen.  Anfang  der  siebziger ­
  Jahre  erbot  sich  Packard  als  Erster  in  der  New  York  Tribune,  30  junge
Mädchen  umsonst  zu  Kurz-  und  Maschinenschreiberinnen  auszubilden.  Die  30  fanden
sich  nicht  zusammen,  aber  der  Anfang  war  gemacht.  Heute  findet  man  kaum  ein
Bureau  ohne  den  weiblichen  Typewriter  oder  Secretary.
Wenn  auch  die  Zeiten  der  Hochkonjunktur  für  den  self-made  man  drüben
vorüber  sind,  so  steigt  doch  zweifellos  ein  erheblicher  größerer  Teil  der  Großkaufmannschaft ­
  als  bei  uns  durch  eigne  Kraft  aus  den  unteren  Schichten  auf,  und  zwar  seltener
aus  dem  Kreise  der  Bureaubeamten  als  vom  Laufburschen  (Bell  Boy).  Die  Scheidung ­
  des  Bureaudienstes  von  wirklich  kaufmännischer  Arbeit  ist  drüben  noch  weiter
fortgeschritten  als  bei  uns.  Der  Lohnschreiber  hat  weniger  Gelegenheit,  seine  Gewandtheit ­
  zu  zeigen  als  der  Bell  Boy.  Für  diese  Stellung  sucht  man  sich  anstellige,
aufgeweckte  Burschen  nach  dem  Rezept  jenes  Prinzipals:  „I  don’t  care  what  he
knows,  I  only  don’t  want  a  fool“.  Der  Bell  Boy,  der  eine  Art  Faktotum  ist,
kommt  mit  den  verschiedensten  Menschen  in  Berührung,  kann  seine  Fixigkeit  in  tausend
kleinen  Handreichungen  dartun  und  sich  dem  Prinzipal  oder  anderen  höheren  Angestellten ­
  fast  unentbehrlich  machen.  Er  unternimmt  auf  eigene  Faust  in  seinen
Mußestunden  einen  Privathandel  mit  Zeitungen  oder  anderen  Sachen,  besucht  Abendkurse ­
  im  Business  College,  in  öffentlichen  Fortbildungsschulen  oder  in  den  oft  ausgezeichneten ­
  Fortbildungskursen  der  Young  Men’s  Christian  Association.
Die  Fortbildung  und  damit  das  Aufsteigen  von  unten  ist  erleichtert  durch  die
Mannigfaltigkeit  der  Fortbildungsgelegenheiten  in  den  Großstädten  und  vor  allem
durch  den  frühen  Geschäftsschluß.  Der  Amerikaner  kennt,  trotz  aller  Jagd  nach  dem
Dollar,  unsere  kulturfeindlichen  langen  Arbeitszeiten  im  Handelsgewerbe  nicht.  Er
arbeitet  intensiv,  fängt  früh  an  und  schließt  früh.  In  New  Pork  wird  im  Großhandel
um  8  Uhr  morgens  begonnen,  dafür  aber  manchmal  schon  um  3,  selten  nach  5  Uhr,
geschlossen.  Auch  im  Kleinhandel  schließen  die  größeren  Betriebe  meist  um  6  Uhr.
        <pb n="634" />
        606  Sechster  Teil.  Volkswirtschaftliche  Zustände  in  Amerika.

8.  Amerikanisches  Schulwesen.
Von  Max  Vahr.
Bahr,  Reiseberichte  über  Amerika.  Landsberg  a.  W.,  Fr-  Schaeffer  &amp;amp;  Co.,  1906.
S.  229—231,  S.  232  und  S.  235—238.
Eine  der  bemerkenswertesten  Eigentümlichkeiten  des  amerikanischen  Volkes
drückt  auch  dem  ganzen  Schulwesen  seinen  Stempel  auf.  Die  Amerikaner  rühmen
sich,  eine  Nation  zu  sein  von  gleichberechtigten,  durch  keinerlei  Vorrechte  oder  ständische
Gliederungen  geschiedenen  Staatsbürgern.  Dieser  Grundsatz  der  vollen  Gleichheit,
der  überall  mit  Strenge  und  Eifersucht  festgehalten  wird,  beherrscht  auch  das  Schulwesen. ­
  Es  gibt  neben  dem  öffentlichen  Schulwesen  der  Staaten  und  der  Gemeinden
auch  Privatschulen,  Konfessionsschulen,  besonders  der  katholischen  Kirche,  und  mancherlei ­
  besondere  Bildungen,  sie  treten  aber  in  ihrer  Bedeutung  hinter  den  öffentlichen
Staatsschulen  weit  zurück  und  können  für  unsere  Betrachtungen  unberücksichtigt
bleiben.
Das  ganze  öffentliche  Schulwesen  steht  jedem  Kinde  unentgeltlich  von  Anfang
bis  zu  Ende  zur  Verfügung.  Nirgends  ist  ein  Pfennig  Schulgeld  zu  bezahlen,  auch
der  Bedarf  an  Papier  und  Schulbüchern  wird  unentgeltlich  von  der  Schule  geliefert.
Klassen-  und  Standesunterschiede  existieren  für  die  Schule  nicht.  Die  einzige  Scheidung ­
  besteht  zwischen  Weißen  und  Farbigen,  sonst  aber  sitzt  in  der  Schule  die  Tochter
des  Millionärs  neben  dem  Sohn  des  Straßenkehrers,  und  auch  in  der  Behandlung
wird  keinerlei  Unterschied  gemacht.
Von  welchem  unendlichen  Segen  diese  Einrichtung  für  die  gesamte  Nation  ist,
läßt  sich  kaum  ermessen.  Die  Kinder  erziehen  sich  wechselseitig,  das  ärmere  Kind
lernt  an  dem  reicheren  Sauberkeit  und  Ordnung,  gute  Manieren  in  höherem  Maße,
als  das  eigene  Haus  sie  ihm  je  vermitteln  kann.  Freilich  herrschen  in  der  Familie
geborener  Amerikaner,  auch  der  Arbeiter,  ein  ganz  anderer  Ton  und  ganz  andere
Lebensgewohnheiten,  als  wir  sie  in  unseren  ärmeren  Kreisen  finden.  Von  einer
Armut  und  Dürftigkeit,  wie  sie  die  große  Mehrzahl  unserer  Arbeiter  ihr  Leben  lang
zu  tragen  haben,  ist  drüben  überhaupt  keine  Rede.  Ein  Tagelohn  von  weniger  als
6—8  Jl  gehört  zu  den  Ausnahmen,  auch  die  Arbeiterfamilie  bewohnt  4—5  Zimmer,
bei  besserem  Verdienst  hat  sie,  wie  jeder  einigermaßen  gut  situierte  Amerikaner,
Badezimmer  und  Badeeinrichtung  im  Hause,  die  regelmäßig,  täglich,  fast  von  allen
benutzt  werden.  Daß  bei  solchen  Lebensgewohnheiten  auch  die  Kinder  der  Arbeiter
von  den  reicheren  Kindern  viel  weniger  durch  eine  breite  Kluft  getrennt  sind,  ist  leicht
begreiflich.
Allerdings  gilt  dies  nur  für  die  eigentlichen  amerikanischen  Kinder.  Die  aus
allen  Teilen  der  Welt  neu  Zuwandernden  bringen  natürlich  die  schlechten  Gewohnheiten ­
  und  Sitten  ihrer  früher  dürftigen  und  elenden  Verhältnisse  mit  hinüber;  Unsauberkeit, ­
  Unordnung,  Unwahrhaftigkeit  haften  ihnen  an  und  übertragen  sich  auf  die
Kinder.  Trotzdem  behaupten  die  Lehrer,  daß  der  Einfluß  der  amerikanischen  Schule
auch  auf  diese  Kinder  ein  ganz  wunderbarer  sei,  und  daß  nach  wenigen  Jahren  das
Kind  des  Italieners  amerikanischen  Geist  mit  der  amerikanischen  Luft  eingesogen
habe  und  zu  einem  ganz  anderen  Menschen  sich  entwickele.  Wenn  man  sieht,  wie
einheitlich  und  gleichartig  die  Menschen  in  Amerika,  soweit  sie  überhaupt  lange  genug
drüben  oder  dort  geboren  sind,  in  allen  Teilen  der  Union  sich  darstellen,  dann  wird
man  die  Richtigkeit  dieser  Behauptung  in  gewisser  Ausdehnung  zugeben.  Natürlich
bleibt  immer  noch  genug  von  Verschiedenheiten  zwischen  Einwanderer  und  Eingeborenem ­
  übrig,  und  eine  vollständige  Verschmelzung  vollzieht  sich  wohl  erst  in  der
zweiten  oder  dritten  Generation.
        <pb n="635" />
        8.  Amerikanisches  Schulwesen.

607

Hand  in  Hand  mit  dem  Besuch  der  Schule  durch  die  Kinder  aller  Stände  und
aller  Schichten  geht  eine  Opserwilligkeit  für  die  Schule  seitens  der  Staaten  und  der
Gemeinden,  ein  Bildungsstreben  in  allen  Teilen  des  Volkes,  denen  man  seine  Bewunderung ­
  nicht  versagen  kann.  Daß  für  die  öffentlichen  Bibliotheken,  Museen,
Universitäten  u.  dgl.  ganz  großartige  Opfer  von  einzelnen  reichen  Leuten  gebracht
werden,  ist  bekannt;  aber  auch  die  Gemeinden  selbst  wenden  an  ihre  Schulen  und  ihr
Schulwesen  große  Mittel  und  suchen  ihren  Stolz  darin,  sagen  zu  können,  daß  ihr
Schulwesen  auf  der  Höhe  stehe  und  das  der  Nachbargemeinden  oder  der  Nachbarstaaten ­
  überflügelt  habe.  .  .  .
Geleitet  wird  das  Schulwesen  in  den  einzelnen  Staaten  und  Gemeinden  von
dem  School  Board,  der  ungefähr  den  Schuldeputationen  unserer  größeren  Städte
entspricht,  nur  daß  seine  Befugnisse  sehr  viel  weiter  gehen.  Er  ist  eine  ganz  selbständige
Körperschaft  —  neben  dem  allgemeinen  Verwaltungskörper  —,  stellt  selbständig  seine
Einnahmen  und  Ausgaben  fest,  stellt  Lehrer  an  und  entläßt  sie,  bestimmt  Lehrpläne,
kurzum,  besitzt  die  gesamten  Befugnisse,  die  bei  uns  in  die  verschiedensten  Instanzen
verteilt  sind.  Dieser  School  Board  kennt  im  Gegensatz  zu  der  sonst  für  alle  öffentlichen ­
  Ämter  geltenden  Praxis  der  Bezahlung  nur  unbezahlte  Mitglieder.  Die  Mitgliedschaft ­
  ist  Ehrenamt  und  wird  von  den  besten,  tüchtigsten  Kräften  der  Gemeinden
gern  gesucht;  die  Amerikaner  erklärten  mir  daher  wiederholt,  ihre  School  Boards
seien  die  besten  Behörden,  die  das  Land  besitze.  Die  Mitglieder  des  School  Board
werden,  wie  alle  öffentlichen  Beamten,  von  den  stimmberechtigten  Bürgern  gewählt,
und  dadurch  ist  die  Möglichkeit  geboten,  wenn  die  Geschäftsführung  aus  irgendwelchen
Gründen  nicht  gefällt,  Abhilfe  zu  schaffen.
Der  School  Board  stellt  die  technischen  Beamten  an,  einen  tüchtigen  erprobten
Schulmann  (nicht  einen  Juristen  oder  Pastor)  als  obersten  Schuldirektor,  dem  das
sonst  erforderliche  Hilfspersonal  von  Inspektoren,  Sekretären  usw.  zur  Seite  steht.
Man  findet  als  technische  Leiter  des  Schulwesens  in  den  größeren  Städten  fast  durchweg ­
  Schulmänner,  die  den  Ruf  besonderer  Tüchtigkeit  genießen,  und  da  der  Amerikaner
überall  dem  richtigen  Prinzip  folgt,  tüchtige  Leute  nicht  durch  zu  viel  Vorschriften
einzuengen,  sondern  ihnen  zur  freien  Entfaltung  ihrer  Ideen  Spielraum  zu  geben,  so
ergibt  sich  hieraus  eine  rege  Vielseitigkeit  und  Erprobung  neuer  Ideen,  die,  meist
aus  erfahrenen  Köpfen  stammend,  eine  ganze  Reihe  von  Fortschritten  ermöglichen
und  herbeiführen.  .  .  .
Der  Unterricht  der  Kinder  umfaßt  in  den  ersten  8  Schuljahren  ungefähr  dasselbe, ­
  was  eine  gute,  6—8stufige  deutsche  Volksschule  lehrt.  In  den  ersten  4  Schuljahren ­
  werden  gelehrt:  Lesen,  Schreiben,  Rechnen,  Zeichnen,  Singen,  Turnen;  in  den
nächsten  Schuljahren  treten  hinzu:  Geographie,  Geschichte,  Geometrie,  Astronomie,
Deutsch,  Französisch  (oder  Spanisch),  Italienisch,  Buchhaltung.  Dabei  wird  zwar  in
den  einzelnen  Städten  durchweg  nach  dem  von  der  Schulbehörde  festgestellten  Lehrplan ­
  gearbeitet,  es  ist  aber,  wie  schon  erwähnt,  dem  einzelnen  Prinzipal  Freiheit
gegeben,  nach  der  oder  jener  Richtung  hin  seine  eigenen  Ideen  zu  verfolgen.  Der
Schuldezernent  beobachtet  solche  Eigenheiten  natürlich,  würde  auch  eingreifen,  wenn
er  Bedenken  hat,  doch  überwiegt  die  Neigung,  einer  tüchtigen  Persönlichkeit  Spielraum ­
  zu  geben,  während  bei  uns  jede  Abweichung  von  der  Vorschrift  streng  verpönt
ist.  Die  Leistungen  der  Kinder  fand  ich  fast  überall  recht  erfreulich,  besonders  Tüchtiges ­
  wurde  in  allen  amerikanischen  Schulen  im  Zeichnen  geleistet.  .  .  .
Faßt  man  die  ganze  Unterrichts-  und  Erziehungsmethode  ins  Auge,  fo  kann  sie
in  bezug  auf  Gründlichkeit  und  systematische  Ordnung  den  Vergleich  mit  unsern  guten
Schulsystemen  nicht  aushalten.  Der  Amerikaner  bildet  für  das  praktische  Leben,  die
Gründlichkeit  und  Vollständigkeit  ist  ihm  nebensächlich,  wenn  der  Junge  nur  das
lernt,  was  er  nachher  im  Leben  braucht.  Außerdem  verlangt  er,  daß  die  Rücksicht
        <pb n="636" />
        608  Sechster  Teil.  Volkswirtschaftliche  Zustände  in  Amerika.

auf  Gesundheit  und  Kraft  des  Körpers  niemals  hinter  der  Fürsorge  für  die  geistige
Entwicklung  zurückstehe.  Daher  der  volle  freie  Schultag  (Sonnabend),  das  Verbot
der  häuslichen  Arbeiten,  die  Beschränkung  auf  5  Unterrichtsstunden  usw.  Ein  deutscher
Knabe,  der  eine  gute  Volksschule  mit  gutem  Erfolge  durchgemacht  hat,  wird  dem
Amerikaner,  welcher  die  Grammarschule  verläßt,  wahrscheinlich  überlegen  sein,  noch
größer  wird  die  Überlegenheit  eines  guten  Gymnasialabiturienten  sein  gegenüber  dem
Amerikaner,  der  die  Hochschule  durchgemacht  hat.*)  Nehmen  wir  aber  die  Massen  und
fragen  wir  uns  nach  dem  Bildungsstande  des  Durchschnittsschülers,  der  Millionen,  die
die  Volksschulen  besuchen,  dann  dürfte  das  Bild  ein  ganz  anderes  werden.  Sowohl
in  Kenntnissen,  als  auch  in  Gewandtheit  bei  der  Anwendung,  noch  mehr  aber  in
Willenskraft,  Selbständigkeit  im  Denken  und  Handeln,  klarem  Blick  und  Verständnis
für  die  Anforderungen  und  Lagen  des  praktischen  Lebens  wird  der  amerikanische
Knabe  —  und  wahrscheinlich  noch  viel  mehr  das  amerikanische  Mädchen  —  unsern
deutschen  Kindern  bei  weitem  überlegen  sein,  und  ich  bin  der  Meinung,  daß  trotz  unserer ­
  längeren  Erfahrung  und  der  besseren  Durchbildung  unserer  Methoden  wir  doch
dem  amerikanischen  Erziehungssystem  manche  Anregung  und  Belehrung  entnehmen
könnten  und  sollten.  Wenn  man  sieht,  wie  die  Kinder  durchweg  frisch  und  lebhaft
dem  Unterricht  folgen  (freilich  in  Haltung  und  Betragen  von  einer  Ungeniertheit,  die
uns  sehr  fremdartig  anmutet),  wenn  man  hört,  wie  die  Lehrer  und  die  Lehrerinnen
sich  freuen  über  das  Verhältnis  zu  ihren  Schülern,  wie  sie  stolz  darauf  sind,  daß  eine
große  Zahl  die  Schule  liebt  und  ihrer  Liebe  und  Verehrung  für  sie  auch  häufig  noch
nach  langen  Jahren  Ausdruck  gibt,  wenn  man  sieht,  mit  welcher  Energie  die  jungen
wie  die  älteren  Kreise  an  ihrer  Weiterbildung  arbeiten,  wie  die  Fortbildungsschulen,
Vorlesungen,  Bibliotheken  benutzt  und  geschätzt  werden,  dann  sollte  uns  dies  doch  wohl
zum  Nachdenken  anregen.
Zweifellos  hat  das  amerikanische  Schulwesen  große  Mängel  und  Schwächen.
Die  Schulpflicht  ist  zwar  vielleicht  in  allen  oder  doch  in  den  meisten  Staaten  eingeführt, ­
  aber  nicht  entfernt  durchgeführt.  Von  vornherein  ist  sie  weit  weniger
ausgedehnt  als  bei  uns.  In  New  Jork  z.  B.  beansprucht  sie  das  Kind  nur  vom  8.  bis
zum  12.  Lebensjahre  für  das  ganze  Schuljahr,  vom  12.  bis  zum  14.  Jahre  für  ein
halbes  Schuljahr,  für  das  zweite  halbe  Schuljahr  nur,  wenn  das  Kind  n  i  ch  t  in  regelmäßiger ­
  Beschäftigung  irgendwo  steht,  für  das  14.  bis  16.  Jahr  gleichfalls  nur,  wenn
das  Kind  nicht  in  regelmäßiger  Beschäftigung  steht.  Die  unbedingte  Schulpflicht ­
  gilt  also  nur  für  4  ganze  und  2  halbe  Schuljahre.  Allerdings  besucht  ein  großer
Teil  der  Kinder  die  Schulen  über  die  Pflichtzeit  hinaus,  noch  größer  aber  ist  in  ganz
Amerika  der  Teil,  der  nicht  regelmäßig  zur  Schule  kommt.  Von  12  Millionen  eingeschriebener ­
  Kinder  sind  im  Durchschnitt  nur  8  Millionen  tatsächlich  in  den  Klassen
anwesend.  Größere  Gemeinden  haben  daher  eigene  Beamte  angestellt,  die  die  säumigen ­
  Kinder  aufsuchen  und  zur  Schule  zu  bringen  haben.  New  Pork  unterhält  9
solcher  Beamten.  Man  sucht  diesen  übelstand  mit  aller  Energie  zu  beseitigen,  doch
werden  voraussichtlich  noch  lange  Jahre  vergehen,  ehe  auch  nur  annähernd  der
Zustand  erreicht  ist,  der  in  Preußen  und  Deutschland  als  selbstverständlich  gilt,  daß
jedes  schulpflichtige  Kind  auch  regelmäßig  die  Schule  besucht.
Auch  in  der  Methode  sind  zweifellos  recht  viele,  vielleicht  auch  große  Mängel
vorhanden.  Der  Amerikaner  ist  dafür  auch  nicht  blind,  stets  bereit,  zu  lernen,  und
vielleicht  eher  geneigt,  die  Vorzüge  und  Vorsprünge  anderer  Nationen  zu  hoch  als  zu

*)  Das  amerikanische  Schulwesen  zerfällt  in  3  Teile:  die  sog.  Primar-(Elementar-)
Schule  mit  3—4  jährigem  Lehrgang,  die  Grammarschule  mit  4  jährigem  Lehrgang  und  die
Hochschule  (unsern  Gymnasien  ähnlich)  ebenfalls  mit  4  jährigem  Lehrgang,  hieran  schließt  sich
die  Universität.  B  a  h  r  a.  a.  O.  S.  222.  —  G.  M.
        <pb n="637" />
        9.  Die  Organisation  des  Getreidehandels.

609

gering  anzuschlagen.  Man  begegnet  häufig  genug  ebenso  einem  Schwärmen  für  die
Vorzüge  Europas  und  einer  Herabsetzung  der  eigenen  Einrichtungen,  wie  dem  Chauvinismus ­
  des  Amerikaners,  für  den  es  überhaupt  nichts  Vollkommeneres  als  Amerika
gibt.  Auch  wir  aber  sollen  den  vorhandenen  Mängeln  gegenüber  uns  hüten,  unbillig
zu  urteilen,  und  vergessen,  mit  wie  großen  Schwierigkeiten  Amerika  und  seine  leitenden ­
  Männer  zu  kämpfen  hatten  und  noch  immer  haben.  Wenn  man  berücksichtigt,
daß  fast  alle  amerikanischen  Städte  mit  einer  rasenden  Schnelligkeit  gewachsen  sind,
dann  muß  man  anerkennen,  daß  das,  was  geschaffen  ist,  um  nur  einigermaßen  mit
dieser  Entwickelung  Schritt  zu  halten,  sehr  achtbar  ist.  New  Pork  z.  B.  hat  die
ganzen  Jahre  hindurch  den  ungeheuren  Einwandererstrom  zunächst  aufgenommen
und  dann  nach  Westen  weitergeschoben.  Was  das  für  die  Schule  zu  bedeuten  hat,
können  wir  uns  kaum  vorstellen.  In  einer  der  New  Uorker  Schulen  sagte  mir  die
Vorsteherin,  eine  irische  Dame,  sie  habe  27  Nationen  mit  vielleicht  20  verschiedenen
fremden  Sprachen  unter  ihren  Kindern  vertreten.  Diese  Kinder  nur  englisch  verstehen ­
  zu  lehren,  ist  schon  ein  schweres  Stück,  und  nun  soll  doch  der  Unterricht  gleichzeitig ­
  fortschreiten  und  gefördert  werden.  Hier  liegen  Schwierigkeiten,  von  denen
unsere  deutsche  Schule  so  gut  wie  gar  nichts  weiß,  wenigstens  nichts,  was  mit  solchen
Verhältnissen  in  Vergleich  gestellt  werden  kann.
Bei  der  Energie  und  Tatkraft,  mit  der  ohne  Rücksicht  auf  die  Kosten  überall
gearbeitet  wird,  wird  auch  die  Beseitigung  der  Mängel  verhältnismäßig  schnell  erfolgen, ­
  sobald  nur  etwas  Ruhe  in  der  Schnelligkeit  des  Wachstums  gegeben  wird.
Den  guten  Willen,  zu  bessern  und  zu  fördern,  kann  man  den  Amerikanern  jedenfalls
nicht  absprechen,  noch  viel  weniger  allen  Schichten  und  Teilen  der  Bevölkerung  das
volle  Verständnis  für  die  Wichtigkeit  und  den  Wert  der  Jugenderziehung,  und  hierin
liegt  die  Gewähr,  daß  Stillstand  oder  Rückschritt  auf  diesem  Gebiete  sicherlich  nicht
zu  befürchten  ist.

9.  Die  Organisation  des  Getreidehandels.
Von  Hermann  Schumacher.

Schumacher,  Die  Organisation  des  Getreidehandels  in  den  Vereinigten  Staaten  von
Amerika.  In:  Weltwirtschaftliche  Studien.  Vorträge  und  Aufsätze.  Leipzig,  Veit  &amp;amp;  Comp.,
1911.  S.  210—216.
In  den  europäischen  Ländern  und  insbesondere  in  Deutschland  haben  sich  die
Technik  und  die  Organisation  des  Handels  der  Massengüter  in  ihren  Grundzügen
bereits  zu  einer  Zeit  ausgebildet,  als  die  Massengüter  —  vor  allem,  wo  größere
Wasserstraßen  fehlten,  —  noch  fast  ganz  auf  den  Lokalmarkt  beschränkt,  nur  in  bescheidenem ­
  Maße  Gegenstand  des  Austausches  unter  Völkern  geworden  waren.  Im
großen  internationalen  Handel,  soweit  von  diesem  die  Rede  sein  kann,  herrschten  die
Waren  hohen  Werts  und  geringen  Volumens  vor,  die  die  großen  Kosten  des  meist
langwierigen,  mühseligen  Transports  zu  tragen  vermochten.  Diese  hochwertigen
Güter  erscheinen  auf  dem  Markte,  ihrer  materiellen  Natur,  intensiven  Wertigkeit  und
meist  geringen  Ausdehnung  entsprechend,  in  Kolliform:  in  Ballen,  Fässern,  Kisten,
Paketen.  Nach  dieser  Verpackungsart  bildete  sich  die  Technik  des  Handels-  und  Transportgewerbes ­
  aus;  sie  ist  in  den  Beförderungsmitteln,  in  den  Hebevorrichtungen,  in
den  Lagerräumen  berechnet  auf  ein  dauernd  und  allseitig  fest  abgegrenztes  Gut.
Als  nun  der  Handel  mit  Massengütern,  insbesondere  Getreide,  allmählich  mit  der
gewerblichen  Differenzierung  der  Bevölkerung,  mit  dem  Heranwachsen  der  Städte
sich  entwickelte,  um  in  unserer  Zeit,  beinahe  plötzlich  und  unerwartet,  in  die  fast
Mollat,  Volkswirtschaftliches  Quellenbuch.  4.  Ausl.  Zg
        <pb n="638" />
        610

Sechster  Teil.  Volkswirtschaftliche  Zustände  in  Amerika.

vorderste  Reihe  des  Weltgroßhandels  zu  treten,  da  reihte  sich  dieser  neu  erblühende
Handelszweig  in  Europa  ganz  selbstverständlich  und  unbewußt  und  wirtschaftlich
völlig  korrekt  als  ein  Glied  in  die  bestehende  Handels-  und  Transportorganisation  ein.
Zu  diesem  Zwecke  mußte  das  an  und  für  sich  fester  Formen  entbehrende  Getreide
der  Kolliform  angepaßt  werden,  und  das  geschah,  indem  man  das  Getreide  in  Säcke
füllte,  wie  man  zu  diesem  Zwecke  Flüssigkeiten,  insbesondere  Petroleum,  in  Fässer  goß.
Dieser  äußerlich-technischen  Absonderung  des  Getreides  entspricht  auch  eine
ideelle,  juristische.  Denn  während  die  hochwertigen,  von  Natur  regelmäßig  zur  Kolliform ­
  prädestinierten  Handelsgüter  —  von  Metallen  abgesehen  —  auch  regelmäßig
nicht  fungibil  sind,  d.  h.  die  rechtlich-wirtschaftliche  Eigenschaft,  daß  gleiche  Quantitäten
gleicher  Qualität  als  gleich  gelten,  entbehren,  besitzen  sie  Massengüter,  wie  Getreide,
wie  Petroleum,  wenigstens  in  bestimmten  Grenzen,  von  Natur  aus.  Dadurch  aber,
daß  das  Getreide  durch  die  Sackung,  die  mit  einer  Zeichnung  des  einzelnen  Sackes
verbunden  zu  sein  pflegt,  rein  äußerlich  von  seiner  Gattung  gesondert  wird,  büßt  es
auch  in  weitgehendem  Maße  juristisch  seinen  generellen  Charakter,  seine  Fungibilität,
ein.  Abgesehen  von  einzelnen  modernen  Vörseneinrichtungen,  haben  daher  die  Rechtsgeschäfte, ­
  insbesondere  Kauf,  Depositum,  Verpfändung,  im  europäischen  Getreidehandel ­
  dieselben  Rechtssormen  wie  hochwertige  Kolliwaren;  sie  sind  berechnet  auf  eine
juristische  Spezies  und  entbehren  —  mit  nur  unwesentlichen  Ausnahmen  —  jeder  dem
Getreidehandel  besonderen  Eigenart.  Danach  ist  es  also  für  den  europäischen  und
vor  allem  deutschen  Getreidehandel  von  entscheidender  Bedeutung  geworden,  daß  hier
der  Entwicklung  des  internationalen  Großhandels  nicht  nur  eine  weitgehende  Entwicklung ­
  der  Getreideproduktion  vorausgegangen  ist,  sondern  auch  eine  detaillierte
Ausbildung  der  Handelsorganisation  und  Transporttechnik,  die  kräftig  und  dehnbar
genug  waren,  um  jeden  neu  emporkommenden  Handelszweig  ihrer  Eigenart  anzupassen. ­
  Durch  diese  Anpassung  erhielt  der  europäische  Getreidehandel  seine  beiden
Hauptcharakteristika:  für  die  Verkehrstechnik  den  Grundsatz  des  Kollitransports  und
für  die  rechtliche  Organisation  den  der  Nichtfungibilität.
Ganz  anders  war  die  Entwicklung  und  das  Resultat  dieser  Entwicklung  jenseits
des  Ozeans.  Die  Vereinigten  Staaten  sind  ein  Land  ohne  Vergangenheit,  ohne
Geschichte,  ohne  Tradition.  Als  daher  durch  jene  bekannten  Ursachen,  insbesondere
durch  den  welthistorischen  Prozeß  der  Besiedelung  des  Westens,  plötzlich  Amerika  aus
dem  unentwickelten,  im  Welthandel  höchstens  als  Importland  eine  Rolle  spielenden
Kolonialstaate  sich  zum  ersten  Getreideexportlande  emporschwang,  da  gab  es  keine
ausgefahrene  Bahnen,  in  die  der  Handel  den  ungeheuren  Getreidestrom  leiten  konnte.
Wie  der  Handel  hier  meist  die  Produktion  erst  hervorrief,  so  mußte  er  auch  seine
Organisation  erst  neu  sich  schaffen,  und,  ungehindert  durch  fremde  Einflüsse  und  alte
Traditionen,  konnte  er  diese  völlig  frei  der  Eigenart  der  Handelsware  anpassen.  Die
Eigenart  des  Getreides  als  Handelsware  besteht  aber,  wie  bereits  angedeutet,  in
zweierlei:  erstens  rechtlich  in  der  Fungibilität,  zweitens  technisch  in  der  sog.  Trockenflüssigkeit, ­
  d.  h.  in  der  Fähigkeit,  ohne  Substanzschädigung  im  weitgehendsten  Maße
geteilt,  jeder  Form  angepaßt  und  gleitend  durch  das  eigene  Gewicht,  ohne  fremde  Hilfe
fortbewegt  werden  zu  können.  Dieser  doppelten  Eigenart  konnte  aber  nicht  nur  die
Organisation  und  Technik  des  amerikanischen  Getreidehandels  ungehindert  angepaßt
werden,  sie  mußte  es  auch.  Dieser  Zwang  lag  in  den  eigenartigen  Produktionsverhältnissen. ­
  Jene  weiten  Länderstrecken  des  fernen  Westens  wurden  in  Kultur  genommen ­
  von  ärmlichen  zusammengelaufenen  Einwanderern,  die  regelmäßig  außer
ihrer  Arme  Kraft  und  der  Freigebigkeit  des  jungfräulichen  Bodens  kein  weiteres
Kapital  besaßen;  es  bestand  also  Mangel  an  Betriebskapital  und  an  Arbeitskraft;
Kapitalzins  und  noch  mehr  Arbeitslohn  waren  unerschwinglich  hoch,  wenn  überhaupt
fremdes  Geld  und  fremde  Arbeitskraft  zu  haben  waren.
        <pb n="639" />
        9.  Die  Organisation  des  Getreidehandels.

611

39*

Es  galt  daher,  bei  der  neuen  Handelsorganisation  darauf  bedacht  zu  sein,  Betriebskapital ­
  und  Arbeitskraft  möglichst  zu  sparen.  Das  geschah,  indem  man  erstens
zum  Ersatz  der  Arbeitskraft  die  Vewegungsmöglichkeit,  die  in  der  Trockenflüssigkeit
des  Getreides  liegt,  mechanisch  ausnutzte,  indem  man  zweitens  gleichzeitig  mit  dem
Transport  und  der  Lagerung  des  Getreides  in  loser  Schüttung  an  Betriebskapital
den  Sackbestand  ersparte,  der  in  einem  industriearmen  Exportlande,  in  dem  ebensowenig ­
  auf  eine  billige  Herstellung  der  Säcke  im  Inlands,  wie  auf  eine  billige  Rückbeförderung ­
  einmal  gebrauchter  Säcke  aus  dem  Auslande  gerechnet  werden  konnte,
einen  recht  erheblichen  Posten  ausmacht,  und  indem  man  endlich  drittens  durch  die
auf  beiden  Prinzipien  ausgebaute  Gesamtorganisation  es  für  den  Produzenten  unnötig ­
  machte,  sich  eigene  Scheunen  für  die  oft  ungeheuren  Massen  seiner  Erzeugnisse
anzulegen.
Dazu  kommt,  daß  alle  reichen  Bodenschätze  wirtschaftlich  nur  geringen  Wert
hatten,  wenn  sie  im  Lande  blieben;  denn  ein  aufnahmefähiger  Lokalmarkt  existierte
nicht,  und  die  Konsumkraft  der  östlichen  Staaten  Amerikas  war  unzureichend  entwickelt. ­
  Man  war  also  auf  den  Export  angewiesen;  ein  Export  war  wirtschaftlich  aber
nur  möglich,  wenn  die  Summe  von  Produktions-  und  Transportkosten  unter  dem
Londoner  oder  Liverpooler  Marktpreis  blieb,  und  war  um  so  vorteilhafter,  je  größer
die  Differenz  war.  Wie  also  auch  dieser  Gesichtspunkt  gebieterisch  auf  eine  möglichste
Einschränkung  an  Betriebskapital  und  Arbeitskraft  und  damit  auf  möglichste  Abkürzung ­
  und  Vereinfachung  aller  Handelsoperationen  hindrängte,  so  verlangte  die
völlige  Abhängigkeit  von  einem  entfernten  ausländischen  Markte  die  weitgehendste
Beweglichkeit,  die  wiederum  technisch  durch  Verwertung  der  Trockenflüssigkeit  und
juristisch  durch  Durchführung  der  Fungibilität  des  Getreides  sich  erreichen  ließ.
Unter  diesem  Zwange  einer  eigenartigen  wirtschaftlichen  Lage  einerseits  und  auf
Grund  der  ihm  entsprechenden  vollen  Gestaltungssreiheit  andererseits  wuchs  auf
geschichtslosem  Boden  die  Organisation  und  Technik  des  amerikanischen  Getreidehandels ­
  empor.  Ihre  Eigenart  besteht  in  der  bewundernswerten  Durchführung  jener
beiden  erwähnten  Prinzipien;  sie  beherrschen  gleichmäßig  das  Lagerungswesen,  das
Börsenwesen  und  das  Transportwesen  zu  Wasser  und  zu  Lande,  und  wie  sie  technisch
zu  Neubildungen  geführt  haben,  denen  Europa  nichts  Gleiches  an  die  Seite  setzen
konnte,  so  auch  juristisch  zu  eigenartigen  neuen  Formen,  die  allen  Konstruktionsversuchen ­
  römischer  Rechtsvirtuosen  spotten.  Eben  dadurch,  daß  diese  beiden  eigentümlichen ­
  Prinzipien  sich  einheitlich  durch  alle  einzelnen  Teile  des  amerikanischen  Getreidehandels ­
  hindurchziehen,  schließen  sich  diese  aber  auch  zu  einem  organisch  geschlossenen
Ganzen  in  viel  höherem  Matze  zusammen,  als  es  bei  dem  europäischen  Getreidehandel
der  Fall  ist.
Fassen  wir  auch  für  den  amerikanischen  Getreidehandel  unsere  Ausführungen
kurz  zusammen,  so  können  wir  sagen,  daß  es  für  ihn  von  entscheidender  Bedeutung
wurde,  daß  in  Amerika  —  umgekehrt  wie  in  Europa  —  erst  der  Handel  seine
Organisation  sich  selbst  schuf,  wie  er  größtenteils  auch  die  Getreideproduktion  erst  ins
Leben  rief;  sie  konnte  daher  der  Eigenart  des  Getreides  voll  angepaßt  werden,  statt
das  Getreide  in  die  bestehende  Organisationsform  zu  fügen,  und  so  erhielt  der  amerikanische ­
  Getreidehandel  seine  beiden  Hauptcharakteristika:  das  technische  Prinzip  des
Transports  und  der  Lagerung  in  loser  Schüttung  und  das  rechtliche  Prinzip  der
Fungibilität.
Die  konsequente  Durchführung  dieser  beiden  in  Wechselwirkung  zueinander
stehenden  Prinzipien  muß  notwendig  eine  neue  und  schroffe  Arbeitsteilung  zur  Folge
haben.  Das  Fungibilitätsprinzip  läßt  dem  Händler  nur  noch  ein  generelles  Interesse
an  der  Ware;  es  beseitigt  fast  völlig  sein  Interesse  an  der  konkreten  Warenpartie  und
löst  damit  die  technische  Sorge  für  die  Ware  vom  Warenbesitze  los.  Das  technische
        <pb n="640" />
        612  Sechster  Teil.  Volkswirtschaftliche  Zustände  in  Amerika.

Prinzip  der  Fortbewegung  und  Aufbewahrung  des  Getreides  in  loser  Schüttung
macht  wiederum  rein-mechanisch  die  Scheidung  nach  den  einzelnen  Eigentümern
schwierig,  kostspielig,  bei  einem  wirtschaftlich  hochentwickelten  Lagerungswesen,  wie  es
das  amerikanische  ist,  vielfach  unmöglich;  es  führt  demnach  gleichzeitig  mit  der  Scheidung ­
  von  Warenpflege  und  Warenvermittlung  zu  einer  Konzentration  der  Warenpflege. ­
  Diese  aus  beiden  Prinzipien  resultierenden  Tendenzen  der  Differenzierung
einerseits  und  der  Konzentration  andererseits  find  im  letzten  Grunde  gleichbedeutend
mit  einer  strengen  Scheidung  zwischen  dem  Technischen  und  Rechtlich-wirtschaftlichen
im  Getreidehandel.
Diese  Scheidung  hat  sich  schon  lange  angebahnt.  Eine  vollständige  Vereinigung
der  kaufmännischen  Vermittlungstätigkeit  und  der  technischen  Warenfürsorge  bestand
nur  so  lange,  als  der  Kaufmann  noch  selbst  seine  Ware  begleitete.  Die  erste  Trennung
trat  ein  mit  der  Verselbständigung  des  Transportwesens  und  der  gleichzeitig  erfolgenden ­
  Zentralisation  des  Handelsbetriebes,  insbesondere  dem  Aufkommen  des
Kommissionsgeschäfts;  nun  ward  für  die  mehr  oder  minder  eng  begrenzte  Dauer  des
Warentransportes  die  Güterfürforge  innerhalb  gewisser  Beschränkungen  vom  Warenhändler ­
  auf  den  Warentransporteur  delegiert.  Wichtiger  ist  der  weitere  Schritt  zur
Trennung,  der  jetzt  bevorsteht  und  zum  Teil  in  Amerika  ausgeführt  ist:  auch  für  den
sehr  viel  längeren  Zeitraum  der  ruhenden,  nicht  auf  dem  Transport  befindlichen
Ware  die  Warenfürsorge  vom  Händler  auf  einen  kaufmännisch  neutralen  und  technisch ­
  besonders  erfahrenen  Dritten  zu  übertragen.  Wo  dies  geschieht,  verbleibt  dem
eigentlichen  Getreidehändler  nur  die  Erfüllung  der  Aufgaben  der  Vermittlung  zwischen
Vorrat  und  Bedarf  und  damit  der  Preisbestimmung,  während  die  Sorge  für  die
konkrete  Ware  Aufgabe  der  Transportgesellschaften  und  im  höheren  Maße  der  Lagerhausunternehmungen ­
  ist;  das  Band  zwischen  Warenvorrat  und  Warenvermittlung
wird  also  rein  äußerlich  stark  gelockert.
Soll  nun  diese  Arbeitsteilung  eine  wirtschaflich  rationelle  sein,  so  muß  sie  die
arbeitsteiligen  Leistungen  quantitativ  und  qualitativ  steigern.  Auf  unseren  Fall  angewandt, ­
  heißt  das:  die  Fürsorge  für  die  Ware  muß  bei  den  Lagerhausverwaltungen
—  bei  den  Transportgesellschaften  liegt  die  Sache  etwas  anders  —  bester  und  billiger
werden,  und  die  von  dieser  Fürsorge  befreiten  Händler  müssen  die  Funktionen  der
Warenvermittlung  und  Preisbildung  sachgemäßer,  schneller  und  billiger  versehen.
Eine  solche  Wirkung  hat  die  Arbeitsteilung  dann,  wenn  sie  eine  intensivere  Berufsbildung ­
  entwickelt,  was  wiederum  nach  allgemeinen  psychologisch-wirtschaftlichen
Regeln  die  Konzentration  auf  die  enger  umgrenzten  Aufgaben  zur  Voraussetzung  hat.
Daraus  ergibt  sich  für  den  Getreidehandel  die  staatswirtschaftliche  Forderung,  die
beiden  Berufsgruppen  der  Getreidehändler  und  der  Getreidelagerer  möglichst  zu
isolieren,  einmal  gegeneinander  und  sodann  gegen  Außenstehende.  Die  Abgrenzung
gegeneinander  ist  besonders  wichtig  für  das  Lagerungsgeschäft,  denn  nur  das  Verbot
des  eigenen  Handels  gibt  eine  Garantie  für  die  beste  Warenfürsorge.  Die  Abgrenzung ­
  gegen  außerhalb  des  Getreidehandels  Stehende  kommt  für  den  eigentlichen  Getreidehandel ­
  vor  allem  in  Betracht,  denn  die  bessere  Erfüllung  der  wichtigen  spezifisch
kaufmännischen  Funktionen  ist  hier  bei  dem  komplizierten  Zusammenwirken  nur
möglich,  wenn  das  geschulte  Urteil  der  kaufmännischen  Sachverständigen  nicht  durch
die  überhaupt  nicht  oder  ungenügend  begründeten  Ansichten  spekulationssllchtiger
Laien  paralysiert  wird.
Daß  ein  Land  des  Laissez  faire,  ein  Land  mit  so  dezentralisierter  Staatsgewalt, ­
  wie  die  Vereinigten  Staaten  von  Amerika,  nicht  dazu  geschaffen  ist,  diese
Abgrenzungen  der  Verufsgruppen  durchzuführen  und  damit  den  wirtschaftlichen  Vorteilen ­
  dieser  neuen  Arbeitsteilung  den  Sieg  über  die  notwendig  mit  ihr  auch  verbundenen ­
  Nachteile  zu  verschaffen,  bedarf  nicht  des  Beweises.  So  oft  auch  gerade
        <pb n="641" />
        10.  Chamber  of  Commerce  und  Board  of  Trade.  613

auf  diesem  Gebiete  Amerika  als  das  nachahmenswerte  Vorbild  hingestellt  wird,  so
zeigt  es  doch  auch  hier  vielleicht  noch  mehr  Nachteile  als  Vorteile  in  ungehemmter
und  daher  üppiger  Entfaltung  und  bewährt  sich  damit  auch  hier  als  Musterland  für
die  Erkenntnis  wirtschaftlicher  Tendenzen  und  Probleme.
Der  amerikanische  Getreidehandel  trägt  gegenwärtig  den  ausgeprägten  Charakter
eines  Übergangszeitalters  mit  einem  janusartig  vor-  und  rückwärts  gewandten  Gesicht. ­
  Zunächst  ragt  die  Vergangenheit  in  die  Gegenwart  hinein;  denn  trotz  der  veränderten ­
  Handels-  und  Transporttechnik,  trotz  mancherlei  gesetzlicher  Verbote  wird
mit  dem  Lagerhausgeschäft  regelmäßig  das  Getreidevermittlungsgeschäft  verbunden.
Dadurch,  daß  die  fremden,  unter  Aufgabe  der  Identität  eingelagerten  Getreidemengen
neben  dem  eigenen  Vorrat  den  Spekulationen  des  Lagerhausbesitzers  dienstbar  gemacht ­
  werden  können,  gewinnt  dieser  einen  ebenso  großen  Vorsprung  vor  dem  keine
eigenen  Lagerräume  besitzenden  Getreidehändler,  wie  der  fremde  Einlagerer  dadurch,
daß  nicht  neutraltechnische  Gesichtspunkte,  sondern  kaufmännische  Berechnungen  für
die  Behandlung  des  Getreides  maßgebend  sind,  benachteiligt  wird.  Das  führt  schließlich ­
  jedoch  zu  einem  Widerspruch  in  sich  selbst.  Denn  die  Verschiebung  des  Gleichgewichts ­
  zwischen  beiden  Gruppen  im  Getreidehandel  entwickelt  notwendig  eine
wachsende  Tendenz  auf  Monopolisierung  des  effektiven  Getreidehandels  in  der  Hand
der  Lagerhausgesellschaften  und  führt  so  zur  Negierung  der  Grundlagen  dieser  ganzen
Entwicklung,  der  arbeitsteiligen  Differenzierung  und  des  Fungibilitätsprinzipes.
Ebenso  wie  im  Prinzip  Überwundenes,  gestützt  durch  privatwirtschaftlichen
Egoismus,  wieder  auflebt,  ebenso  wird  in  entgegengesetzter  Richtung  über  das  Ziel
hinausgeschossen  und  die  der  Zukunft  zugewandte  Entwicklungstendenz  verkannt  und
übertrieben.  Die  Trennung  des  eigentlichen  Getreidehandels  von  der  technischen
Warenfürsorge  führt  leicht  zu  einer  Verkennung  der  Bedeutung  und  Eigenart  des
Getreidehandels:  losgelöst  vom  eigentlichen  Substrat  seiner  Tätigkeit,  im  Erfolge  nicht
mehr  abhängig  von  eingehender  Warenkenntnis,  erscheint  er  leicht  auch  losgelöst  von
jedem  Berufskönnen  und  Berufswissen.  Die  Skrupellosen  und  Unternehmungslustigen ­
  glauben  daher  ihrerseits  sich  an  dem  Gewinn  des  Getreidehandels  beteiligen
zu  sollen,  die  Vorsichtigen  und  Arbeitsamen  halten  sich  für  berechtigt,  über  den  ganzen
Kreis  der  Getreidehändler  als  über  eine  Schar  gewinnsüchtiger  Nichtstuer  den  Stab
zu  brechen.  Dieselbe  Ansicht  führt  so  zu  den  größten  Ausschreitungen  des  spekulativen
Getreidehandels,  wie  zur  unberechtigten  radikalen  Opposition  gegen  die  Getreidebörse.
Das  dritte  Hauptglied  im  Getreidehandel  neben  Börse  und  Lagerhaus,  das
Transportwesen,  zeigt  ebenfalls  diesen  unsicheren  Charakter  des  Übergangsstadiums,
indem  insbesondere  die  Eisenbahngesellschaften  sich  noch  regelmäßig  weigern,  die  notwendige ­
  Delegation  der  Warenfürsorge  für  die  Dauer  des  Transports  rechtlich  anzuerkennen. ­


10.  Chamber  ol  Commerce  und  Board  ol  Trade.
Von  Ignaz  Iastrow.
Iastrow,  Bericht  über  eine  volkswirtschaftliche  Studienreise  durch  Nordamerika.  slS.Iuli
bis  24.  Oktober  1904  j  In:  Berliner  Jahrbuch  für  Handel  und  Industrie.  Bericht  der  Ältesten
der  Kaufmannschaft  von  Berlin.  Jahrgang  1904.  Bd.I.  Berlin,  Georg  Reimer,  1903.  S.  464—465.
Der  historisch  reinste  Begriff  der  Chamber  ok  Commerce  hat  sich  in  New
Bork  erhalten.  Die  1768  begründete  dortige  Handelskammer  hält  daran  fest,  daß  sie
nicht  die  Interessen  ihrer  Mitglieder,  auch  nicht  die  Interessen  der  Stadt,  sondern  die
        <pb n="642" />
        614

Sechster  Teil.  Volkswirtschaftliche  Zustände  in  Amerika.

des  Handels  im  allgemeinen  zu  vertreten  habe.  Sie  betrachtet  es  noch  heute  als  einen
Bestandteil  ihres  Wesens,  daß  sie  bei  der  Erneuerung  und  Klarstellung  ihres  Privilegs
nach  dem  Unabhängigkeitskriege  (1784)  in  der  neuen  Charte  ihren  Namen  mit  dem
Zusatze  „of  the  State  of  New  York“  anführen  ließ.  Die  Wahrnehmung  persönlicher
oder  örtlicher  Interessen  hat  sie  stets  den  zahlreich  sich  bildenden  Boards  und  Exchanges
überlassen.  So  wird  in  New  Pork  schon  in  den  Jahren  1792—93  ein  Board  of
Brokers  erwähnt,  dessen  Funktionen  die  heutige  Stock  Exchange  fortsetzt.  Neben
dieser  bestehen  die  Produce  Exchange,  die  Cotton  Exchange  usw.  Alle  diese
Börsen  sind  im  Eigentum  von  Körperschaften,  die  sich  als  Vertretung  der  betreffenden
Handelsinteressen  betrachten  und  ihren  Mitgliedern  die  neuesten  Handelsnachrichten,
Erleichterung  des  telegraphischen  und  telephonischen  Verkehrs,  vor  allen  Dingen  die
Gelegenheit  zu  Geschäftsabschlüssen  in  dem  dazu  bestimmten  Raume  beschaffen.  Für
die  örtlichen  Interessen  des  New  Jorker  Handels-  und  Verkehrslebens  besteht  ein  eigenes
Board  ok  Trade  and  Transportation.  Der  Unterschied  zwischen  einer  Chamher
of  Commerce,  die  die  allgemeinen  Handelsinteressen  wahrnimmt,  und  einem  Board
of  Trade,  das  sich  zur  Ausgabe  macht,  die  Interessen  der  am  Orte  tätigen  Mitglieder
zu  fördern,  wird  in  New  Park  so  scharf  betont,  daß  man  auf  Befragen  gelegentlich
hören  kann,  es  seien  dies  die  denkbar  größten  Gegensätze,  die  nichts  miteinander
gemein  haben.  In  der  Tat  wird  das  Wort  Board  of  Trade  zuweilen  zur  Bezeichnung ­
  von  Körperschaften  gebraucht,  die  eine  Art  Kreditversicherung  der  einzelnen
Mitglieder  betreiben.  Allein  dieser  Sprachgebrauch  ist  keineswegs  allgemein  -
amerikanisch.  Es  gibt  eine  Reihe  von  Orten,  an  denen  das  Wort  Board  ok  Trade
die  amtlich  korrekte  Bezeichnung  für  das  ist,  was  man  in  New  Park  unter  Chamher
of  Commerce  versteht.  In  Chikago  gibt  es  für  die  Wahrnehmung  der  allgemeinen
Handelsinteressen  nur  ein  Board  of  Trade;  aber  das  Gebäude,  in  dem  es  sich  befindet, ­
  heißt  Chamher  of  Commerce  Building.  Und  in  Cincinnati,  wo  sich  ein
Board  of  Trade  Company  in  her  Tat  für  Zwecke  nach  Art  der  Kreditversicherung  für
ihre  ca.  100  Members  (d.  h.  Aktionäre)  gebildet  hat,  wurde  mir  dies  in  den  Kreisen
der  Handelskammer  sogar  als  eine  „rnisapplication  ok  the  title“  bezeichnet.  In
Philadelphia  nennt  sich  die  hochangesehene  dortige  Handelsvertretung  nicht  nur
selbst  Board  ok  Trade,  sondern  hat  diese  ihre  Bezeichnung  auch  auf  den  amerikanischen
Handelstag  übertragen,  während  einer  Vereinigung  für  mehr  örtliche  Interessen  der
Name  Trade's  League  beigelegt  ist.  Andererseits  nennen  sich  in  kleinen  Städten
jene  Körperschaften,  die  sich  auf  rein  örtliche  Interessen  beschränken,  ebenfalls
Chamher  of  Commerce.  Solche  habe  ich  in  Albany  und  in  Wilmington  N.  E.
kennen  gelernt.  An  dem  letztgenannten  Orte  findet  sich  daneben  ein  Board  of  Trade,
für  welches  im  wesentlichen  keine  anderen  Aufgaben  bestehen  als  die  lokalen,  die
auch  die  Handelskammer  bereits  wahrnimmt.  Gleichwohl  besteht  an  diesem  mittleren
Platze  zwischen  den  beiden  Körperschaften  ein  ebenso  gutes  Einvernehmen  wie  an
großen  Orten,  an  denen  sich  übrigens  nicht  selten  neben  einer  Chamher  of  Commerce
ober  einem  Board  of  Trade  (oder  gar  beiden)  noch  eine  Merchants’  Association
gebildet  hat.  Die  Amerikaner  betrachten  diese  Vielgestaltigkeit  des  Korporationslebens ­
  als  einen  wesentlichen  Vorzug,  der  es  jeder  Interessengruppe,  die  an  der
einen  Stelle  sich  zu  kurz  gekommen  glaubt,  ermögliche,  sich  an  einer  andern  zur
Geltung  zu  bringen,  die  auch  gegenüber  schnell  wechselnden  Zeitverhältnissen  eine
stärkere  Modulationsfähigkeit  der  Vertretungsorgane  bewirke.  Von  der  Vertretung
der  allgemeinen  Handelsinteressen  (z.  V.  aus  Anlaß  eines  Handelsvertrages)  führt
eine  ununterbrochene  Kette  von  Übergängen  zu  solchen  Interessen,  die  teils  allgemein,
teils  örtlich  sind  (wie  z.  B.  Hafen-  und  Straßenanlagen),  und  zu  solchen,  die  so
rein  lokaler  und  persönlicher  Art  sind,  daß  man  sie  bei  uns  überhaupt  nicht  mehr
zu  den  Aufgaben  einer  Handelsvertretung  rechnen  würde,  wie  z.  B.  die  Merchants'
        <pb n="643" />
        11.  Das  Eisenbahnwesen.

615

and  Manufacturers’  Association  in  Cincinnati  die  Propaganda  zur  Anlockung  von
Engros-Käufern  so  weit  treibt,  daß  sie  Leuten,  die  zu  Einkaufszwecken  in  die  Stadt
kommen,  die  Reisekosten  aus  der  Vereinskasse  ersetzt.

11.  Das  Eisenbahnwesen.
Von  Paul  Meesmann.
Meesmann,  Bericht  über  meine  Reise  nach  den  Vereinigten  Staaten  von  Nordamerika.
Vom  1.  September  bis  2.  November  1904.  sMainz  1905-1  S.  6—8.
Die  amerikanischen  Eisenbahnen  befinden  sich  ausschließlich  im  Besitz  von  Privatgesellschaften. ­
  Durch  die  Konkurrenz  dieser  Gesellschaften  sind  für  das  Publikum  vielfach ­
  große  Vorteile  erwachsen,  sowohl  im  Tarifwesen  als  auch  in  der  Beförderungsart
und  den  Beförderungseinrichtungen.  Was  zunächst  den  Güterverkehr  betrifft,
so  genießen  die  Amerikaner  bekanntlich  im  allgemeinen  die  billigsten  Frachtsätze  für
Rohstoffe.  Die  Güterwagen  sind  durchgängig  weit  größer  wie  in  Deutschland,  meistens
sah  ich  solche  von  ca.  60  000  Pfd.  Tragfähigkeit  (ca.  30  t)  mit  vier  Achsen,  doch
kommen  auch  Wagen  bis  zu  45  t  Tragfähigkeit  vor.  Die  Gestellung  ähnlich  großer
Wagen  in  Deutschland,  woselbst  man  bisher  nur  bis  zu  den  15  t-Wagen  gekommen
ist,*)  ist  bekanntlich  eine  alte  Forderung  der  Montanindustrie.  Im  übrigen  liegen
die  Verhältnisse  unseres  Verkehrs  wesentlich  anders  als  in  den  Vereinigten  Staaten,
so  daß  die  dort  getroffenen  Einrichtungen,  auch  insoweit  sie  sich  gut  bewährt  haben,
nicht  ohne  weiteres  auf  Deutschland  übertragen  werden  können.  Allgemein  eingeführt ­
  zu  sein  scheinen  das  Einpuffer-  und  das  Selbstkuppelungssystem,  deren  Einführung ­
  auch  unsere  Verwaltungen  bekanntlich  seit  längerer  Zeit  erörtern,  und  deren
Vorzüge  im  Prinzip  allseitig  anerkannt  sein  dürften.
Im  Personenverkehr  besteht  bekanntlich  nur  eine  Wagenklasse  durch
Gesetz,  tatsächlich  ergeben  sich  aber  Unterschiede  durch  die  Wagen  der  Pullmangesellschaft,
  die  in  jedem  Schnellzug  eingestellt  sind,  oder  aus  denen  auch  ganze  Züge  bestehen. ­
  Auf  den  Strecken,  die  ich  durchfuhr,  waren  auch  die  gewöhnlichen  Personenwagen ­
  durchgehends  von  guter  Beschaffenheit.  Sie  sind  allgemein  höher  und  geräumiger ­
  wie  die  deutschen  und  entsprechen  im  übrigen  etwa  unserer  zweiten  Klasse.
Für  Toiletten  und  Trinkwasser  ist  durchschnittlich  besser  gesorgt  als  bei  uns.  Ob  das
dort  eingeführte  Einraumsystem  (mit  80  Plätzen)  oder  unser  Coupäsystem  den  Vorzug ­
  verdient,  ist  eine  Geschmacksfrage,  die  hier  nicht  erörtert  werden  soll.  Für
Amerika  ist  jedenfalls  die  dortige  Einrichtung  schon  wegen  des  Fehlens  der  Klassenunterschiede ­
  die  beste.  Das  Publikum  gewöhnt  sich  dadurch  besser  an  gegenseitige
Rücksichtnahme,  und  in  der  Tat  habe  ich  unangemessenes  Betragen  einzelner  Fahrgäste ­
  nicht  beobachtet.  Überhaupt  fällt  im  Verkehr  zwischen  allen  Schichten  der
Bevölkerung,  auch  zwischen  Vorgesetzten  und  Untergebenen,  Beamten  und  Publikum,
eine  ruhige  Gleichmäßigkeit  bei  einfacheren  äußeren  Formen  angenehm  auf,  ebenso
eine  große  Geduld  des  Publikums  gegenüber  programmwidrigen  Zwischenfällen  des
Verkehrslebens.  Die  Beleuchtung  der  Wagen  geschieht  überwiegend  durch  Gaslicht, ­
  nur  in  einzelnen  Wagen  fand  ich  neben  Gas  elektrisches  Licht  vor.  Was  nun
*)  Jetzt  werden  auch  bei  uns  20  t-Güterwagen  eingestellt,  für  umfangreiche  und  schwere
Stücke,  z.  B.  Panzerplatten,  Schiffssteven,  Bergwerks-  und  sonstige  Anlagen  sogar  solche
von  30,  40,  50,  60  und  80  t  Tragfähigkeit.  Die  Verwaltung  der  öffentlichen
Arbeiten  in  Preußen  1900  bis  1910.  Bericht  an  Seine  Majestät  den  Kaiser  und
König  erstattet  von  dem  Minister  der  öffentlichen  Arbeiten.  Berlin,  Julius  Springer,  1911.
S.  60.  —  G.  M.
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        616  Sechster  Teil.  Volkswirtschaftliche  Zustände  in  Amerika.

die  Pullmanwagen  betrifft,  so  zeichnen  sich  dieselben  durch  eine  vorzügliche  und  reiche
Ausstattung  aus.  Sie  bestehen  teils  aus  Schlaf-,  teils  aus  Salon-  (Parlor-)  und
Speisewagen.  Erstere  sind  so  eingerichtet,  daß  man  tagsüber  in  ihnen  sitzen  kann.
Da  Herren  und  Damen  in  demselben  Raum  untergebracht  und  die  Betten  nur  durch
Portieren  gegen  den  Mittelgang  abgeschlossen  sind,  so  ergibt  sich  eine  große  Unbequemlichkeit ­
  im  Aus-  und  Ankleiden.  Auch  ist  die  Anordnung  der  Waschräume  (je
einer  für  Damen  und  Herren)  nicht  angenehm.  Berücksichtigt  man  indessen,  daß  die
Schlafwagen  oft  tagelang  unterwegs  sein  müssen,  so  ist  nicht  zu  verkennen,  daß  sie
ihrem  Doppelzweck,  der  Benutzung  bei  Tag  und  bei  Nacht,  gut  entsprechen.  Für
unsere  Verhältnisse  aber  erscheinen  sie  nicht  vorbildlich,  vielmehr  dürfte  das  Coupesystem
  bei  uns  entschieden  den  Vorzug  verdienen;  nur  sollte  der  verfügbare  Raum
etwas  reichlicher  bemessen  sein.  Die  Parlorwagen  enthalten  bequeme  Sessel,
haben  große  Aussichtsfenster  und  sind  vortrefflich  beleuchtet.  In  einzelnen  Wagen
befinden  sich  Rauchzimmer,  zuweilen  auch  eine  kleine  Bibliothek  mit  einem
Schreibtisch.  Die  Speisewagen  sind  in  gleicher  Art  eingerichtet  wie  bei  uns.
aber  geräumiger  und  weit  schöner  ausgestattet.  Das  Holzwerk  in  den  Pullmanwagen ­
  besteht  meist  aus  Mahagoni  und  ist  oft  mit  schönen  Schnitzereien  versehen.
Das  Essen  ist  gut  und  nicht  zu  teuer  (Diner  zu  1  Dollar).
Der  Zuschlag  für  die  Benutzung  der  Pullmanwagen  (für  die  Nacht  2—2%
Dollars)  ist  nicht  hoch  zu  nennen.  Im  übrigen  sind  die  Fahrpreise  etwa  gleich  denjenigen ­
  unserer  1.  Klasse,  wobei  indes  die  allgemein  höhere  Lebenshaltung  in  Amerika
zu  berücksichtigen  ist.
Das  Billetfystem  fand  ich  nicht  so  praktisch  wie  bei  uns.  Man  bekommt
oft  für  längere  Strecken  Zettel  von  y 2  m  Länge  und  mehr,  deren  einzelne  Teile  nacheinander ­
  abgetrennt  werden.  Oft  find  Eintragungen  nötig,  die  die  Abfertigung  an
dem  Schalter  verzögern.  Da  mit  Fahrkarten  ein  schwunghafter  und  keineswegs
lauterer  Handel  betrieben  wird,  so  ist  die  Kontrolle  sehr  intensiv  und  oft  recht  lästig.
Bei  Unterbrechung  der  Fahrt  muß  man  sich  schon  im  Zuge  vom  Kondukteur  einen
Schein  (stop  over)  geben  lassen,  muß  unter  Vorzeigung  desselben  die  Fahrkarte
dem  Schalterbeamten  gegen  Quittung  zur  Aufbewahrung  übergeben  und  gleichzeitig
seine  Unterschrift  hinterlegen.  Holt  man  die  Fahrkarte  ab,  so  muh  man  seine  Unterschrift ­
  zur  Legitimation  wiederholen.  In  dem  Wagen  selbst  erhält  man  in  vielen
Fällen  bei  Abgabe  der  Fahrkarte  eine  besondere  Kontrollkarte.
Die  Gepäckbeförderung  ist  wiederum  sehr  bequem  eingerichtet.  Jeder
Passagier  hat  150  Pfd.  (amerikanisch)  frei,  er  erhält  gegen  Vorzeigung  seiner  Fahrkarte ­
  einen  einfachen  mit  Nummer  versehenen  Scheck,  den  er  vor  der  Ankunft  auf  der
Bestimmungsstation  noch  im  Zug  einem  Beamten  der  Expreßkompagnie,  der  den
Zug  begleitet,  zur  unverzüglichen  Beförderung  des  Gepäcks  in  ein  bestimmtes  Hotel
oder  die  Wohnung  übergeben  kann.
Die  Züge  fahren  im  allgemeinen  sehr  ruhig,  ruhiger  wie  die  meisten  unserer
Schnellzüge,  was  neben  der  guten  Bauart  der  Wagen  der  dichten  Beschwellung  des
Oberbaues  zuzuschreiben  sein  dürfte.  Die  Pünktlichkeit  der  Züge  ließ  nach
meinen  Erfahrungen  nichts  zu  wünschen  übrig.  Fahrpläne  gibt  jede  Gesellschaft
für  ihre  Strecken  aus,  sie  sind  an  den  Schaltern  und  in  den  Hotels  unentgeltlich  zu
haben.  Der  Verkehr  auf  den  Bahnhöfen  erfordert  größere  Aufmerksamkeit  des
Publikums  als  bei  uns  sowohl  hinsichtlich  der  persönlichen  Sicherheit  —  es  fehlen  fast
überall  Unterführungen  —  als  auch  hinsichtlich  der  Wahl  des  richtigen  Zuges  und  der
Beobachtung  der  Abfahrtszeit.  Indessen  muh  ich  bekennen,  daß  mir  die  Erziehung
des  Publikums  zu  größerer  Selbständigkeit  und  das  geringere  Hervortreten  der
Beamtenschaft  recht  gut  gefallen  hat.  Dagegen  muß  der  Mangel  an  genügenden
Sicherheitsmaßregeln  gerügt  werden.  Neuerdings  bemüht  man  sich,  in  dieser  Hinsicht
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        12.  Eisenbahntarifunwesen.

617

mehr  zu  tun  infolge  der  zahlreichen  Unglücksfälle,  ebenso  wie  man  auf  die  Ausstattung
der  Bahnhöfe  größeren  Wert  legt,  so  daß  neben  den  zahlreich,  auch  in  großen  Städten,
vorhandenen  Bahnhofsbaracken  auch  einige  stattliche  Gebäude  bereits  entstanden  sind,
wie  in  New  Jork,  St.  Louis  und  Philadelphia.

12.  Eisenbahntarifunwesen.
Von  Alfred  von  der  Leyen.

von  der  Leyen,  Die  Finanz-  und  Verkehrspolitik  der  nordamerikanischen  Eisenbahnen. ­
  2.  Ausl.  Berlin,  Julius  Springer,  1895.  S.  121—122,  S.  125—127,  S.  129,
S.  130—131  und  S.  135—136.
Alle  Erhebungen  über  die  Eisenbahntarifverhältnisse  der  Vereinigten  Staaten
haben  eine  Lücke,  die  sich  nicht  ausfüllen  läßt.  Sie  können  sich  nur  erstrecken  auf
die  bekannten  Tatsachen.  Es  ist  aber  ein  offenes  Geheimnis,  daß  für  die  Beförderung ­
  im  Personen-  und  Güterverkehr  neben  den  veröffentlichten  noch  Bedingungen
gelten,  die  die  Eisenbahnen  von  Fall  zu  Fall  mit  dem  einzelnen  Verfrachter  vereinbaren, ­
  und  die  sich  der  allgemeinen  Kenntnis  entziehen.  Es  ist  ferner  bekannt,  daß
die  Erträge  aus  der  Eisenbahnbeförderung  auch  dadurch  geschmälert  werden,  daß  die
Eisenbahnen  gezwungen  sind,  an  eine  Schar  von,  ich  möchte  sagen,  Eisenbahnschmarotzern, ­
  die  sog.  Agenten,  einen  nicht  unerheblichen  Tribut  zu  zahlen.
Diese  Agenten  erhalten  von  den  Verwaltungen  für  die  Transporte,  die  sie  ihnen
zuweisen,  vielfach  gewisse  Anteile  an  der  Fracht,  und  es  kommt  ihnen  nicht  viel  darauf
an,  auf  wie  hoch  sich  die  Fracht  für  diese  von  ihnen  angeworbenen  Güter  stellt.  Sie
jagen  daher,  ein  jeder  für  seine  Linie,  dem  andern  rücksichtslos  die  Transporte  ab  und
sind  auch  selbstverständlich  sehr  geneigt,  von  den  Verfrachtern  dafür,  daß  sie  ihnen  die
Fracht  recht  billig  berechnen,  kleine  oder  große  Trinkgelder  anzunehmen,  auf  diese
Weise  also  ein  doppeltes  Geschäft  zu  machen.
Unter  derartigen  Mißständen  leidet  hauptsächlich  und  in  erster  Linie  der  anständige, ­
  ehrenhafte  Geschäftsmann.  In  Chikago  beispielsweise  bestehen  neben  den
öffentlichen  auch  im  Privateigentum  befindliche  Getreidespeicher.  Die  ersteren  haben
richtige,  die  letzteren  unrichtige  Wagen,  deren  Gewichtsangaben  gleichwohl  von  einigen
Eisenbahnen  als  richtig  angenommen  werden.  Nun  hat  sich  nach  und  nach  herausgestellt, ­
  daß  die  Getreidehändler,  die  auf  den  Privatspeichern  ihre  Ware  lagerten  und
von  diesen  zum  Versand  brachten,  erheblich  billigere  Preise  stellen  konnten  als  ihre
Mitbewerber,  die  sich  der  öffentlichen  Lagerhäuser  bedienten.  Auf  die  Dauer  können
letztere  einen  solch  unehrlichen  Mitbewerber  nicht  aushalten,  sie  find  gleichsam  genötigt,
zu  denselben  Mitteln  zu  greifen,  wodurch  das  ganze  Geschäft  geradezu  entsittlicht  wird.
Bei  einer  in  Chikago  angestellten  Untersuchung  sind  kaum  glaubliche  Tatsachen  ermittelt, ­
  Frachthinterziehungen  für  Gewichtsmengen  von  8,  10,  ja  15  Tausend  Pfd.  bei
einer  einzigen  Wagenladung  berechnet  worden.  Ein  Wagen  der  Chikago  und  Northwestern ­
  Eisenbahn  sollte  21  600  Pfd.  Kleie  enthalten;  die  Fracht  war  vorausbezahlt.
Beim  Übergang  auf  eine  andere  Bahn  wurde  er  nachgewogen:  das  wirkliche  Gewicht ­
  betrug  nicht  weniger  als  45  500  Pfd.,  also  war  die  Fracht  für  23  900  Pfd.  von
Chikago  bis  zur  Umladestation  „gespart".
Auch  bei  vielen  anderen  Frachtgegenständen,  bei  Vieh,  Fleisch,  Speck  u.  dgl.,
sind  ähnliche  Dinge  vorgekommen.  Besonders  zahlreich  sind  auch  die  falschen  Inhaltsangaben ­
  der  Stückgüter.  An  einem  einzigen  Tage,  dem  29.  Februar  1888,  wurden
auf  den  Bahnhöfen  in  Chikago  und  St.  Louis  14  Fälle  falscher  Inhaltsangaben
ermittelt,  indem  die  einer  höheren  Klaffe  angehörigen  Artikel  als  unter  eine  niedrigere
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        618  Sechster  Teil.  Volkswirtschaftliche  Zustände  in  Amerika.

fallend  fälschlich  angegeben  waren.  So  waren  z.  B.  Glaswaren  (Klasse  1)  bezeichnet
als  irdene  Ware  (Klasse  4),  Drucksachen  (Klasse  1)  als  Druckpapier  (Klasse  3),  Spiegelglas ­
  (Klasse  1)  als  Fensterglas  (Klaffe  4)  u.  dgl.  Als  Inhalt  eines  Wagens  waren
Holzwaren  angegeben.  Die  Untersuchung  ergab,  daß  er  zahlreiche  andere  Gegenstände, ­
  als  Bürsten,  Drogen,  Pappsachen,  ja  sogar  ein  Zimmerharmonium  enthielt.
Die  Frachthinterziehung  belief  sich  für  diesen  Wagen  auf  etwa  1800  Dollars.
Einen  weiteren  Mißstand  bildet  der  Fahrkartenhandel  auf  den  amerikanischen ­
  Bahnen,  das  sog.  „Skalpiergeschäft"  (man  bezeichnet  die  Fahrkartenhändler
mit  dem  Ausdruck:  Diellei:  seuipers).
Die  Skalpierer  sind  wohl  zu  unterscheiden  von  den,  von  den  Eisenbahnen  selbst
angestellten  Fahrkartenhändlern,  die  im  Auftrage  der  Bahnen  die  Fahrkarten  zu  denselben ­
  Preisen  wie  die  Bahnen  verkaufen.  Die  Skalpierer  verkaufen  billiger  als  die
Bahnen.  Ihr  Gewerbe  besteht  darin,  daß  sie  einmal  von  den  Eisenbahnen  die  für
längere  Reisen,  für  Rückfahrten,  zu  ermäßigten  Preisen  ausgegebenen  Fahrkarten,
ferner  die  Zeitkarten,  die  Tausendmeilenkarten  usw.  erwerben  und  dann  Teile  dieser
Karten  für  Einzelreisen  wieder  an  das  Publikum  abgeben.  Wenn  sie  sich  von  den
Reisenden  auch  ein  Aufgeld  hierfür  geben  lassen,  so  können  sie  doch  immer  geringere
Preise  stellen  als  die  Bahnen.  Ferner  erwerben  die  Skalper  von  dem  Publikum
unbenutzte  Rückfahr-  und  sonstige  ermäßigte  Karten  zu  geringerem  Preise,  die  sie
dann  mit  Nutzen  weiterveräußern:  dabei  erzielen  sie  also  doppelten  Gewinn.  Besonders ­
  sind  sie  stets  bei  der  Hand,  wenn  bei  Tarifkriegen  die  Eisenbahnen  Massen
von  Karten  zu  Schleuderpreisen  auf  den  Markt  werfen.  Da  blüht  so  recht  ihr  Weizen,
denn  diese  Fahrkarten  werden  von  den  Skalpern  in  Menge  aufgekauft  und  oft  noch
Monate  nach  Beendigung  des  Kriegszustandes  an  das  Publikum  zu  etwas  niedrigeren
als  den  regelmäßigen  Preisen  abgegeben.  All  dies  geschieht  unter  den  Augen  der
Eisenbahnen.  Mit  welcher  Harmlosigkeit,  davon  erzählt  ein  englischer  Fachmann,
van  Oß,  in  seinem  vortrefflichen  Werke  über  die  amerikanischen  Eisenbahnen  ein
eigenes  Erlebnis.  Er  wollte  von  Kalifornien  nach  Chikago  und  zurück  reisen.  In
seinem  Gasthof  fragte  er  nach  der  nächsten  Fahrkartenverkaufsstelle,  worauf  ihm  der
Kellner  empfahl,  nicht  zu  dieser,  sondern  zu  einem  Skalper  zu  gehen.  Der  Skalper
ging  mit  ihm  auf  das  Bureau  der  Eisenbahn  und  stellte  ihn  dort  vor.  van  Oß  bezahlte ­
  darauf  den  gewöhnlichen  Preis  von  75  Dollars,  erhielt  aber  alsbald  vom
Skalper  W/2  Dollars,  d.  h.  den  sechsten  Teil  des  Fahrpreises  zurück.  Natürlich  erhielt ­
  auch  der  Skalper  seine  Provision!
Wird  das  Geschäft  noch  so  betrieben,  so  ist  es  zwar  nicht  schön,  aber  nach
amerikanischen  Anschauungen  wenigstens  nicht  unehrenhaft.  Nun  gehen  aber  die
Skalper  noch  einen  Schritt  weiter.  Sie  kaufen  von  den  Eisenbahnbediensteten  Freikarten, ­
  sie  verleiten  das  Eisenbahnpersonal  zur  Wiederveräußerung  abgefahrener,
entwerteter  Karten,  sie  gehen  über  zu  Fahrkartenfälschungen.  Das  führt  zu  einer
völligen  Verderbnis  des  Bahnpersonals  und  zu  fortgesetzten  Betrügereien  und  Durchstechereien. ­

Die  eigentliche  innere  Ursache  dieser  und  anderer  Mißstände  ist  die  regellose,
unbeschränkte  Konkurrenz  im  amerikanischen  Eisenbahn-  und  Geschäftsleben.  Eine
solche  läßt  sich  wirksam  nur  durchführen,  wenn  sie  heimlich  betrieben  wird,  wenn
dem  Geschäftsmann  die  Mittel,  mit  denen  fein  Konkurrent  dasselbe  Geschäft  betreibt,
verborgen  bleiben.  Damit  steht  aber  die  Öffentlichkeit  der  Eisenbahntarife  in  Widerspruch; ­
  aus  diesem  Grunde  haben  sich  die  Eisenbahnen  gegen  die  Veröffentlichung
ihrer  Frachtsätze  gewehrt  und  suchen  sie  heute  noch  zu  umgehen.  Es  hat  langer
Jahre  bedurft,  ehe  bei  den  Eisenbahnen  die  Erkenntnis  zum  Durchbruch  kam,  daß  eine
solche  Konkurrenzmacherei  ihren  eigenen  Interessen  widerspreche,  und  daß  es  auch
für  sie  vorteilhafter  ist,  einen  Teil  ihrer  Selbständigkeit  zu  opfern  und  sich  mit
        <pb n="647" />
        13.  Das  Post-,  Fernsprech-  und  Telegraphenwesen.

619

Konkurrenzunternehmungen  über  Teilung  des  Verkehrs  zu  verständigen.  Es  waren
insbesondere  die  gewaltigen  Tarifkriege  der  Jahre  1874—1877,  in  denen  die  mächtigen,
westöstlichen  Hauptbahnen  durch  Schaden.  klug  wurden  und  zum  ersten  Male  zum
Abschluß  von  Verbandsverträgen  übergingen,  die  den  Namen  pool  zuerst  im  Volksmunde, ­
  später  von  den  Eisenbahnen  selbst  erhielten.  Dieser  Name  ist  dem  Hazardspiel
  entlehnt.  Er  bedeutet  so  viel  als  Einsatz  beim  Spiel.  Im  Publikum  stellte
man  sich  —  vielleicht  auch  des  Namens  wegen  —  unter  diesen  Verträgen  etwas  sehr
Schlimmes  vor.  Man  sah  in  ihnen  heimliche  Verträge  früherer  Gegner  zur  Ausbeutung ­
  des  Publikums,  man  befürchtete  eine  weitere  Kräftigung  der  Eisenbahnmonopole, ­
  verglich  sie  mit  den  Trusts,  den  Ringen,  den  Syndikaten,  und  die  Monopolbekämpfungsvereine ­
  richteten  ihre  Bestrebungen  auch  auf  Beseitigung  der  pool».
Nur  eine  Minderzahl  einsichtiger  Männer  verteidigten  diese  Verbände;  sie  wiesen
nach,  daß  die  durch  sie  herbeigeführte  größere  Stetigkeit  und  Öffentlichkeit  der  Tarife
auch  dem  Publikum  von  Nutzen,  daß  die  Befürchtung  einer  Stärkung  der  Monopole
unbegründet  sei.
Bis  zum  Erlaß  des  Bundesverkehrsgesetzes  vom  4.  Februar  1887  hatten  die
Eisenbahnen  im  Abschluß  der  pool»  tatsächlich  freie  Hand,  wenn  auch  von  einigen
Seiten  die  rechtliche  Zulässigkeit  solcher  Verträge  in  Zweifel  gezogen  wurde.  Bei  den
Vorverhandlungen  über  den  Entwurf  dieses  Gesetzes  spielte  die  Frage  der  pool»  eine
entscheidende  Rolle.  Der  vom  Senate  im  Jahre  1886  beschlossene  Entwurf  einer
Interstate  Commerce  Act  ging  von  der  Zulässigkeit  der  pool»  aus,  nachdem  sich
der  vom  Senator  Cullom  geleitete  Ausschuß  zur  Ausarbeitung  eines  solchen  Gesetzes
ausdrücklich  zugunsten  der  pool»  erklärt  hatte.  Das  Repräsentantenhaus  nahm  in
diesen  Entwurf  eine  Bestimmung  über  das  Verbot  der  pool»  auf.  In  dem  aus
Mitgliedern  beider  Häuser  bestehenden  Covckereuce  Committee  verständigte  man
sich  dann  dahin,  daß  die  pool»  verboten  werden  sollten,  während  das  Repräsentantenhaus ­
  das  Zugeständnis  der  Einsetzung  des  Bundesverkehrsamtes,  das  der  Senat  im
Widerspruch  zum  Repräsentantenhaus  gewünscht  hatte,  machte.  Auf  diese  Weise  ist
der  ß  5  des  Bundesverkehrsgesetzes,  die  sog.  Antipooling  Clause,  entstanden.*)

13.  Das  Post-,  Fernsprech-  und  Telegraphenwesen.
Von  Paul  Meesmann.
Meesmann,  Bericht  über  meine  Reife  nach  den  Vereinigten  Staaten  von  Nordamerika. ­
  Vom  1.  September  bis  2.  November  1904.  Mainz,  1905.)  S.  8—10.
Das  P  o  st  w  e  f  e  n  der  Vereinigten  Staaten  ist  bekanntlich  Monopol  des
Bundes,  und  sonach  sind  die  postalischen  Einrichtungen  in  allen  Staaten  gleich.  Die
Tarife  und  die  Beförderungsbestimmungen  sind  in  kleinen  handlichen  Heftchen  zusammengestellt, ­
  die  an  den  Schaltern  unentgeltlich  abgegeben  werden.  An  der  Spitze
der  Postverwaltung  steht  ein  Generalpostmeister  in  Washington,  ihm  unterstehen  eine
Anzahl  von  Inspektoren,  welche  das  Land  bereisen,  und  ferner  die  Postämter  der  einzelnen ­
  Städte  und  Bezirke.  Zwischenbehörden  gleich  unseren  Oberpostdirektionen

*)  §  5  des  Bundesverkehrsgesetzes  vom  4.  Februar  1887  ist  auch  durch  die  beiden
Novellen  vom  29.  Juni  1906  und  vom  18.  Juni  1910  nicht  berührt  worden,  von  der  Leyen,
Der  neueste  Stand  der  Bundesgesetzgebung  über  das  Eisenbahnwesen  der  Vereinigten  Staaten
von  Amerika.  In:  Archiv  für  Eisenbahnwesen.  Herausgegeben  vom  Königlich  Preußischen
Ministerium  der  öffentlichen  Arbeiten.  35.  Jahrgang.  Berlin,  Julius  Springer,  1912.
S.  1—39,  des.  S.  10  f.  und  S.  18  «Text  des  §  5  in  Übersetzung).  —  G-  M.
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        620  Sechster  Teil.  Volkswirtschaftliche  Zustände  in  Amerika.

sind  nicht  vorhanden.  Mit  den  Leistungen  der  Verwaltung  scheint  man  sehr  zufrieden
zu  sein.
Ich  hatte  Gelegenheit,  die  Einrichtungen  des  Postamtes  in  Milwaukee,  eines
prächtigen  Granitbaues  in  romaneskem  Stil,  in  allen  Teilen  zu  besichtigen  und  mir
erklären  zu  lassen.  Sowohl  die  für  den  Verkehr  des  Publikums  als  die  für  den
inneren  Dienst  bestimmten  Räume  fand  ich  sehr  praktisch  angelegt.  Bemerkenswert
erschien  mir  besonders  die  dort  verwandte  Stempelmaschine,  die  in  der  Stunde  ca.
45  000  Briese  abzufertigen  vermag.  Voraussetzung  für  eine  vorteilhafte  Anwendung
derselben  ist  ein  möglichst  gleiches  Format  und  einheitliche  Beklebung  der  Briefe.
Diese  Voraussetzung  ist  in  den  Vereinigten  Staaten  in  hohem  Maße  vorhanden.
Bezeichnend  erschien  mir,  daß  man  mir  in  einem  guten  Schreibmaterialiengeschäft,  wo
ich  Briefpapier  kaufen  wollte,  nur  ein  einziges  Format  vorlegen  konnte.
Sehr  große  Aufmerksamkeit  wird  der  Ergänzung  ungenügender  Adressen  zugewendet. ­
  Ich  sah  eine  Beamtin,  die  an  der  Hand  mehrerer  Adreßbücher  nur  hiermit
beschäftigt  war.
Abweichend  von  unseren  Einrichtungen  ist  die  Ausgabe  von  Paketen.  Gewöhnliche ­
  Pakete  bedürfen  keiner  besonderen  Begleitadresse,  die  Adresse  wird  lediglich  auf
das  Paket  selbst  geschrieben;  dieses  kann  in  besondere,  an  verkehrsreichen  Punkten
aufgestellte  Paketkasten  (ähnlich  den  Briefkasten,  nur  größer)  geworfen  werden.  Doch
scheint  man  seitens  der  Post  selbst  kein  sehr  großes  Vertrauen  in  die  Zuverlässigkeit
dieses  Verfahrens  zu  setzen,  wenigstens  wird  das  Publikum  durch  Plakate  im  Postamt ­
  aufgefordert,  Pakete  mit  wertvollerem  Inhalt  einschreiben  zu  lassen.  Im  übrigen
werden  größere  Pakete  billiger  als  durch  die  Post  durch  private  Expreßkompagnien
befördert,  und  zwar  nach  allen  Orten  der  Union.
Für  Postkarten  gilt,  abweichend  von  unseren  Vorschriften,  die  Bestimmung,  daß
ein  Teil  der  Vorderseite  (links)  zu  Mitteilungen  benutzt  werden  kann,  was  namentlich
für  Ansichtskarten  von  einem  gewissen  Wert  ist.*)
Die  Bestellung  von  Postsachen  wird  durch  die  Trennung  von  Geschäfts-  und
Wohnungsquartieren  sehr  gefördert.  In  ersteren  findet  eine  sehr  häufige,  in  letzteren
eine  seltenere  Austragung  statt.
Das  Fernsprechwesen  liegt  in  den  Händen  privater  Erwerbsgesellschaften.
An  manchen  Plätzen  bestehen  deren  zwei  mit  verschiedenen  Netzen;  alsdann  sind  die
Interessenten,  die  an  beide  Netze  angeschlossen  sein  wollen,  zu  doppelten  Anlagen  und
Ausgaben  genötigt.  Den  Betrieb  fand  ich  im  übrigen  überall  vorzüglich  entwickelt,  die
Bedienung  sehr  prompt.  Von  Apparaten  scheinen  allgemein  solche  verwendet  zu  sein,
bei  denen  sich  sowohl  das  Anrufen  des  Amtes  als  auch  des  anderen  Teilnehmers
selbsttätig  nach  Abnahme  des  Hörers  bezw.  nach  Herstellung  der  Verbindung  vollzieht.
Dies  scheint  mir  eine  große  Annehmlichkeit  zu  sein.  Die  Bedienung  findet  ununterbrochen ­
  Tag  und  Nacht  statt,  ohne  daß  für  die  Benutzung  bei  Nacht  eine  besondere
Gebühr  (wie  bei  uns)  zu  zahlen  ist.  Zu  bemerken  ist  noch,  daß  man  in  manchen
Städten  (z.  B.  Milwaukee)  öffentliche  Sprechstellen  auf  Plätzen  und  Straßen  eingerichtet ­
  hat.  Der  Apparat  befindet  sich  in  einem  von  jedermann  zu  öffnenden,  mit
Teilnehmerliste  versehenen  Gehäuse,  das  an  einer  Telegraphenstange  angebracht  ist.
Das  Telegraphenwesen  ist  vorzugsweise  in  Händen  der  Gestern  Union
Dolo^i-apU  Company,  einer  Privatgesellschaft.  Von  ihren  Bestimmungen  ist  die
hervorzuheben,  daß  für  Telegramme,  die  nachts,  d.  h.  von  6  oder  7  Uhr  abends  ab,
aufgeliefert  werden,  nur  die  Hälfte  der  regelmäßigen  Gebühr  erhoben  wird.

*)  Bekanntlich  sind  jetzt  auch  im  Deutschen  Reiche  im  inneren  und  ebenso  im  Weltpostverkehre ­
  briefliche  Mitteilungen  auf  der  linken  Hälfte  der  Vorderseite  der  Postkarten  zulässig. ­
  —  G.  M.
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        14.  Der  Panamakanal.

621

14.  Der  Panamakanal.
Von  Andreas  Voigt.

Voigt,  Der  Panamakanal  und  seine  wirtschaftliche  Bedeutung.  In:  Amerika,  herausgegeben ­
  von  v.  Halle.  Hamburg,  Hamburger  Börsenhalle  G-  m.  b.  h.,  1905.  S.  718,
S.  723,  S.  725—726  und  S.  742—744.
Als  im  Jahre  1881  die  Franzosen  unter  L  e  s  s  e  p  s  den  Bau  des  Panamakanals
begannen,  wurden  sehr  bald  von  sachverständiger  Seite  Zweifel  laut,  ob  der  Kanal
von  der  französischen  Gesellschaft  jemals  vollendet  werden  würde.  Nachdem  heute
die  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  selbst  die  Sache  in  die  Hand  genommen
haben,  dürfte  ein  Zweifel,  daß  der  Kanal  in  absehbarer  Zeit  zustande  kommen  werde,
wohl  kaum  ernst  zu  nehmen  fein.  Für  die  Franzosen  war  der  Durchstich  des  Isthmus
von  Panama  lediglich  eine  Forderung  ihres  nationalen  Enthusiasmus  und  ihrer
Eitelkeit,  ohne  politische,  ja  selbst  ohne  wirtschaftliche  Grundlage.  Im  günstigsten
Falle  hätten  sie  den  Amerikanern  einen  ähnlichen  Dienst  erwiesen,  wie  sie  ihn  den
Engländern  durch  den  Bau  des  Suezkanals  erwiesen  haben.  Hinter  dem  Unternehmen ­
  der  Amerikaner  dagegen  stehen  die  denkbar  stärksten  wirtschaftlichen  und
namentlich  politischen  Interessen;*)  und  da  nun  einmal  diese  schwerer  wiegen  als
zahlungsunfähige  Begeisterung,  so  dürfte  das  Werk,  was  die  Sicherheit  der  Ausführung ­
  betrifft,  jetzt  in  den  rechten  Händen  fein;  ob  auch  in  anderer  Beziehung,  das
ist  allerdings  für  Europa  eine  zweite  Frage.
Die  Amerikaner  rühmen  sich,  mit  dem  Bau  des  Panamakanals  der  ganzen
Welt  einen  Dienst  zu  leisten,  wenn  auch  der  Löwenanteil  des  Nutzens  immer  ihnen
selbst  bleiben  wird.  Die  wirtschaftliche  Annäherung  ihrer  Westküste  an  die  Ostküste
und  die  strategische  Stärkung  ihrer  Flotte  durch  die  Möglichkeit,  in  kürzerer  Zeit  als
bisher  die  Geschwader  des  Stillen  Ozeans  mit  denen  des  Atlantischen  zu  vereinigen,
was  ihnen  im  spanischen  Kriege  sehr  lebhaft  zum  Bewußtsein  kam,  würden  genügen,

*)  Bereits  im  Jahre  1827  äußerte  sich  Goethe  über  die  Bedeutung  des  Panamakanals ­
  für  die  Vereinigten  Staaten  folgendermaßen:  „Humboldt  hat  sin  seinem  Werke  über
Kuba  und  Kolumbiens  mit  großer  Sachkenntnis  noch  andere  Punkte  angegeben,  wo  man
mit  Benutzung  einiger  in  den  mexikanischen  Meerbusen  fließenden  Ströme  vielleicht  noch
vorteilhafter  zum  Ziele  käme  als  bei  Panama.  Dies  ist  nun  alles  der  Zukunft  und  einem
großen  Unternehmungsgeiste  vorbehalten.  So  viel  ist  aber  gewiß,  gelänge  ein  Durchstich  der
Art,  daß  man  mit  Schiffen  von  jeder  Ladung  und  jeder  Größe  durch  solchen  Kanal  aus  dem
mexikanischen  Meerbusen  in  den  Stillen  Ozean  fahren  könnte,  so  würden  daraus  für  die  ganze
zivilisierte  und  nichtzivilisierte  Menschheit  ganz  unberechenbare  Resultate  hervorgehen.  Wundern
sollte  es  mich  aber,  wenn  die  Vereinigten  Staaten  es  sich  sollten  entgehen  lassen,  ein  solches
Werk  in  ihre  Hände  zu  bekommen.  Es  ist  vorauszusehen,  daß  dieser  jugendliche  Staat,  bei
seiner  entschiedenen  Tendenz  nach  Westen,  in  dreißig  bis  vierzig  Jahren  auch  die  großen
Landstrecken  jenseit  der  Felsengebirge  in  Besitz  genommen  und  bevölkert  haben  wird.  Es
ist  ferner  vorauszusehen,  daß  an  dieser  ganzen  Küste  des  Stillen  Ozeans,  wo  die  Natur  bereits
die  geräumigsten  und  sichersten  Häfen  gebildet  hat,  nach  und  nach  sehr  bedeutende  Handelsstädte ­
  entstehen  werden,  zur  Vermittelung  eines  großen  Verkehrs  zwischen  China  nebst
Ostindien  und  den  Vereinigten  Staaten.  In  solchem  Fall  aber  wäre  es  nicht  bloß  wünschenswert, ­
  sondern  fast  notwendig,  daß  sowohl  Handels-  als  Kriegsschiffe  zwischen  der  nordamerikanischen ­
  westlichen  und  östlichen  Küste  eine  raschere  Verbindung  unterhielten,  als  es
bisher  durch  die  langweilige,  widerwärtige  und  kostspielige  Fahrt  um  das  Kap  Horn  möglich
gewesen.  Ich  wiederhole  also:  es  ist  für  die  Vereinigten  Staaten  durchaus  unerläßlich,  daß
sie  sich  eine  Durchfahrt  aus  dem  mexikanischen  Meerbusen  in  den  Stillen  Ozean  bewerkstelligen,
und  ich  bin  gewiß,  daß  sie  es  erreichen."  Eckermann,  Gespräche  mit  Goethe  in  den
letzten  Jahren  seines  Lebens  (1823—1832).  In  Auswahl  herausgegeben  von  Merian.  Berlin,
Fritz  Heyder,  [1911],  S.  87—88.  —  G.  M.
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        622  Sechster  Teil.  Volkswirtschaftliche  Zustände  in  Amerika.

um  für  die  Vereinigten  Staaten  den  Kanal  politisch  rentabel  zu  machen,  auch  wenn
die  wirtschaftliche  Rentabilität  des  Betriebes  gering  bliebe.
Direkten  Gewinn  von  der  zu  erwartenden  Verkehrssteigerung  werden  auch  die
Republiken  Zentralamerikas  sowie  die  Staaten  der  sudamerikanischen  Westküste  haben.
Den  europäischen  Staaten  aber  erweisen  die  Amerikaner  schon  dadurch  einen
Dienst,  daß  sie  dem  englischen  Suezkanal  eine  Konkurrenz  schaffen  für  den  Weg  nach
Ostasien.
Die  Länge  des  ganzen  Kanals  beträgt  39,6  Seemeilen  (46,2  englische  Meilen
oder  74,34  km),  wovon  auf  den  eigentlichen  Kanal,  d.  h.  nach  Abzug  der  bis  zu  seiner
Mündung  im  Stillen  Ozean  auszubaggernden  Fahrrinne,  36,7  Seemeilen  kommen.
Die  Wassertiefe  soll  in  den  Schleusen  9,5—10  m  betragen.
Die  Scheitelhaltung  bei  Culebra  sollte  nach  dem  mittleren  der  ausgearbeiteten
Projekte,  dem  die  Ausführung  jedenfalls  am  nächsten  kommen  wird,  20,75  m  mit
ihrer  Sohle  über  dem  durchschnittlichen  Wasserstand  des  Atlantischen  Ozeans  liegen,
und  zu  ihr  sollten  von  der  atlantischen  Seite  erst  zwei  Schleusen  bei  Bohio  zum
Stausee  des  Chagresflusies  und  von  da  wiederum  zwei  bei  Obispo  emporführen.
Auf  der  pacifischen  Seite  waren  ebenfalls  vier  dem  steileren  Abfall  entsprechend
kürzere  Staustufen  vorgesehen.  Im  ganzen  wären  also  dann  8  Schleusen  vorhanden,
von  denen  jedoch,  wie  es  heißt,  eine  erspart  werden  soll.
Als  normale  Durchfahrtzeit  durch  den  Kanal  werden  14  Stunden  angegeben.
Die  Zeit,  welche  zum  Bau  des  Kanals  nötig  sein  würde,  war  ursprünglich  aus
10  Jahre  berechnet.  Zehn  Jahre  nahm  man  aber  auch  noch  an  als  Zeit  für  die
Vollendung,  nachdem  die  alte  und  die  neue  Panamagesellschaft  schon  ihre  Arbeit
gemacht  hatten.  Im  ersten  Vertrag  der  Vereinigten  Staaten  mit  Kolumbien  war
sogar  von  14  Jahren  die  Rede,  innerhalb  welcher  jene  sich  zur  Fertigstellung  verpflichteten. ­
  Daß  14  Jahre  nötig  sein  würden,  wurde  dabei  wohl  kaum  angenommen;
man  wollte  sich  nur  keine  zu  kurze  Frist  setzen.  Bleiben  wir  also  bei  der  früheren
Schätzung.  Wir  dürfen  dann  mit  Sicherheit  erwarten,  daß  der  Kanal  im  Jahre  1915
im  Betrieb  sein  wird.
Der  Kanal  eröffnet  einen  neuen  Zugang  zum  Stillen  Ozean,  und  es  wird  sich
daher  darum  handeln,  festzustellen,  welchen  Teil  der  heutigen  Verkehrslinien  nach
den  Plätzen  des  Stillen  Ozeans,  wobei  wir  nicht  bloß  solche  der  Seeschiffahrt,  sondern
auch  Überlandlinien  und  gemischte  Routen  ins  Auge  zu  fassen  haben  werden,  er  abzulenken ­
  und  durch  sich  hindurchzuführen  imstande  sein  wird.  —  Es  kommen  da  in
Betracht:  zunächst  der  starke  Verkehrsstrom  von  Europa  durch  den  Suezkanal  nach
Ostasien,  den  Sundainseln,  dem  Festland  von  Australien  und  den  ozeanischen  Inseln
samt  der  gegen  den  Hauptstrom  verschwindenden  Nebenlinie  für  Segler  um  das
Kap  der  guten  Hoffnung;  dann  der  zwar  unbedeutendere,  aber  doch  recht  ansehnliche
Strom  von  Europa  um  die  Südspitze  Amerikas  herum  nach  der  ganzen  Westküste
von  Amerika.  Was  die  Segelschiffahrt  betrifft,  ist  er  sogar  in  Anbetracht  des  langen
Weges  der  bedeutendste  des  Weltverkehrs.  Mit  ihm  vereinigt  sich  im  Süden  der
viel  schwächere  Strom,  der  von  der  Ostküste  Nordamerikas  sich  in  dieselben  Gegenden
ergießt.  Ferner  kommen  in  Betracht  der  Überlandverkehr  von  der  Ostküste  Amerikas
zu  Punkten  der  Westküste  ohne  oder  mit  nautischer  Fortsetzung  dieser  Verkehrslinien
zu  anderen  Küstenpunkten,  zu  Inseln  des  Ozeans  oder  zum  gegenüberliegenden  Ostasien
  und  Australien;  und  endlich  der  Verkehr  Europas  durch  den  westlichen  Kontinent ­
  hindurch  nach  den  gleichen  Küsten-  oder  überseeischen  Plätzen.
Mit  großer  Wahrscheinlichkeit  wird,  wenn  wir  alle  Umstände  berücksichtigen,
der  Kanal  für  Europa  keine  Umwälzung  des  Verkehrs  nach  Südamerika
bedeuten.  Ein  größerer  Teil  der  Waren  und  Personen  als  heute  wird  zwar  nach
der  Eröffnung  des  Kanals  den  Weg  über  Panama  gehen,  aber  der  überwiegende
        <pb n="651" />
        14.  Der  Panamakanal.

623

Teil  wird  wahrscheinlich  der  alten  Route  treu  bleiben.  Namentlich  werden  die
Segelschiffe  auch  fernerhin  um  Kap  Horn  fahren.  Für  Dampfschiffe  werden  sich
vermutlich  auch  einige  wirkliche  Rundreisen:  hin  durch  die  Magellanstraße,  zurück
durch  den  Kanal  oder  umgekehrt  ausbilden.
Von  Nordamerika  aus  dagegen  wird  der  Verkehr  nach  dem  Norden
zumal,  aber  auch  nach  dem  Süden  fast  ausschließlich  sich  des  Kanals  bedienen,  d.  h.
der  Verkehr,  welcher  sich  erst  infolge  des  Kanals  zu  entwickeln  haben  wird;  denn
heute  ist  die  amerikanische  Schiffahrt  nach  Südamerika  ganz  ohne  Bedeutung  und
im  Norden  auch  nicht  der  Englands  und  Deutschlands  gewachsen.  Es  bleibt  abzuwarten, ­
  ob  Amerika  gegen  diese  Konkurrenz  eine  Handelsflotte  zu  entwickeln  vermag,
ob  das  auf  allen  anderen  Gebieten  beliebte  System  des  staatlichen  Schutzes  und
staatlicher  Subvention  sich  auch  hier  bewähren  wird.  Der  Schatzsekretär  Shaw
hat  schon  vorausblickend  in  einer  Rede  in  der  New  Porker  Handelskammer,  wenn
es  ohne  solche  nicht  gehe,  eine  kräftige  staatliche  Unterstützung  der  Handelsflotte  in
Aussicht  gestellt.
Ferner  wird  viel  davon  abhängen,  ob  der  von  vielen  erwartete  Strom  nordamerikanischer ­
  Einwanderung  und  nordamerikanischen  Kapitals  sich  durch  den
Panamakanal  nach  dem  Westen  Südamerikas  ergießt.  Für  die  wirtschaftlichen  Verhältnisse ­
  der  dortigen  Republiken  kann  das  nur  von  Segen  sein,  und  ein  Teil  dieses
Segens  würde  dann  auf  alle  Fälle  den  dort  Handel  und  Schiffahrt  treibenden  Europäern ­
  zugute  kommen.  Man  nimmt  an,  daß  das  amerikanische  Kapital  sich  namentlich
der  Erschließung  der  Gummidistrikte  und  Minen  des  Hinterlandes  zuwenden  wird,
das  noch  wirtschaftlich  ganz  unentwickelt  ist.  —  Schnell  kann  diese  Entwicklung  sich
jedoch  nicht  vollziehen,  denn  was  heute  namentlich  fehlt,  sind  Arbeitskräfte.  —  Eine
Vermehrung  der  arbeitenden  Bevölkerung  ist  aber  nicht  von  heute  auf  morgen  zu
erzielen;  amerikanisches  Kapital  und  Unternehmertum  ist  nur  einer  der  Faktoren.
Natürlich  würde  eine  Invasion  nordamerikanischen  Kapitals  auch  eine  Zunahme ­
  der  amerikanischen  Konkurrenz  bedeuten;  doch  würde  diese  jedenfalls  zum
Teil  durch  die  allgemeine  Belebung  von  Handel  und  Verkehr  wettgemacht.
Übrigens  macht  sich  auch  jetzt  schon  im  Handel  mit  Südamerika  die  steigende
Konkurrenz  der  Vereinigten  Staaten  geltend,  namentlich  in  Eisen-  und  Kurzwaren,
Maschinen,  billigen  Glaswaren,  Textilstoffen,  Papier-  und  Manufakturwaren  und
Lebensmitteln.  Selbst  das  amerikanische  Bier  wird  in  imitierten  deutschen  Aufmachungen ­
  dorthin  exportiert.  Von  vielen  deutschen  Kaufleuten  wird  trotzdem  die
amerikanische  Konkurrenz  vorläufig  recht  kühl  betrachtet.  Der  Nordamerikaner  ist
ein  guter  Spekulant,  der  große  einmalige  Gewinne  zu  erspähen  und  einzuheimsen
weiß,  aber  kein  Kaufmann,  wie  er  in  Südamerika  erforderlich  ist,  mit  viel  Geduld,
Nachsicht  und  Langmut  im  Kreditgeben.  Außerdem  ist  derjenige,  der  mit  den
Eigentümlichkeiten  des  Landes  und  seiner  Bewohner  vertraut  ist,  demjenigen  notwendig ­
  überlegen,  der  als  Neuling  hier  eindringen  will.
Da  die  Nordamerikaner  von  Norden,  die  Europäer  dagegen  vorwiegend  vom
Süden  oder  allenfalls  vom  Osten  her  kommen,  so  ist  es  wahrscheinlich,  daß  die  beiderseitigen ­
  Interessensphären  sich  mit  der  Zeit  dementsprechend  scheiden  werden,  wenn
auch  natürlich  nicht  durch  eine  scharfe  Linie.  Schon  heute  überwiegt  im  Süden,  in
Chile  und  Bolivia,  der  europäische  Einfluß,  während  in  Peru  das  amerikanische
Element  sich  sehr  bemerkbar  macht.  Dieser  Unterschied  des  Nordens  und  Südens
wird  sich  dann  vermutlich  noch  schärfer  ausprägen.
Im  allgemeinen  darf  man  wohl  sagen,  daß  der  Panamakanal  den  europäischen
Interessen  in  Südamerika  im  ganzen  nichts  schaden  wird,  wenn  wir  uns  auch  gerade
hier  auf  einen  lebhaften  Kampf  mit  der  Union  rüsten  müssen.  Die  politische
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        624  Sechster  Teil.  Volkswirtschaftliche  Zustände  in  Amerika.

Stimmung  Südamerikas  ist  auch  eher  Europa  als  dem  großen  Bruder  zugeneigt,
dessen  Fürsorge  zugleich  etwas  Beängstigendes  hat.
Und  ähnliches  wie  für  Südamerika  gilt  auch  für  den  Einfluß  des  Panamakanals ­
  auf  die  Weltwirtschaft  überhaupt.  Es  ist  ein  nützliches,  ja  notwendiges
Unternehmen,  das  die  schmale  Landenge,  welche  die  beiden  Weltozeane  voneinander
trennt,  und  auf  welche  die  Völker  seit  der  Entdeckung  als  auf  ein  zu  beseitigendes
Verkehrshindernis  geblickt  haben,  endlich  einmal  durchbrochen  werde.  Es  entsprach
aber  im  Grunde  der  Natur  der  Dinge,  daß  dieses  Werk  nunmehr  den  Amerikanern
als  eine  sie  überwiegend  betreffende  Angelegenheit  überlassen  wurde.  Dabei  dürfen
wir  allerdings  nicht  vergessen,  daß  trotzdem  Europa  ein  vitales  Interesse  daran  hat,
daß  die  neue  große,  internationale  und  interkontinentale  Meeresstraße  nicht  durch
prohibitive  Gebühren  nur  der  amerikanischen  Volkswirtschaft  und  nicht  durch  sperrende
Kanonen  der  imperialistischen  Machtpolitik  eines  Landes  ausschließlich  dienstbar
gemacht  werde.  Der  Panamakanal  muß  streng  neutral  bleiben.  Dafür  zu  sorgen,
ist  die  Aufgabe  der  europäischen  Politik,  namentlich  der  Hauptseefahrerstaaten.

IS.  Das  amerikanische  Schutzsystem.
Von  August  Sartorius  Frh.  v.  Waltershausen.
Sartorius  v.  Waltershausen,  Deutschland  und  die  Handelspolitik  der  Vereinigten ­
  Staaten  von  Amerika.  Berlin,  Siemenroth  &amp;amp;  Troschel,  1898.  S.  20—23.
Das  Volk  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  blickt  heute  auf  eine  mehr  als
hundertjährige  Geschichte  seines  Zollwesens  zurück.  Drei  selbständige  Gedanken,  hinter
denen  die  wichtigsten  materiellen  Interessen  standen,  haben  dieselbe  im  wesentlichen
bestimmt.  Zuweilen  wirkten  sie,  wenigstens  in  beschränktem  Maße,  zusammen,  in
der  Regel  stritten  sie  gegeneinander;  und  dann  hat  bald  einer,  bald  ein  anderer  von
ihnen  den  Ausschlag  gegeben.  Der  erste  ist  finanzieller  Natur.  Die  Staatsform  des
Landes  ist  die  eines  Bundesstaates,  welcher  sich  ein  inneres  Freihandelsgebiet  geschaffen ­
  hat  und  daher  die  Verwaltung  der  Zölle  in  die  Hand  nehmen  mußte.  Es
verstand  sich  damit  von  selbst,  daß  er  die  so  erzielten  Einnahmen  zur  Deckung  seiner
Ausgaben  benutzte  und  sie  durch  die  eng  mit  ihnen  verbundenen  inneren  Verbrauchssteuern ­
  ergänzte.  Die  finanziellen  Bedürfnisse  der  Union  haben  daher  nicht  nur  bei
allen  Tarisgesetzen  ein  wichtiges  Wort  mitgesprochen,  sondern  sie  sind  oft  genug  das
gestaltende  Element  gewesen.
Die  beiden  anderen  das  amerikanische  Zollwesen  führenden  Gedanken  liegen  auf
dem  Gebiete  der  Wirtschaftspolitik,  welche  einerseits  den  Rohstoffexport,  andererseits
die  Jndustrieentwickelung  zu  fördern  sich  stets  von  neuem  veranlaßt  sah.  Die  Staatsmänner ­
  der  Vereinigten  Staaten  haben  daher  zwei  handelspolitische  Aufgaben  nebeneinander ­
  zu  lösen  gehabt,  welche  auch  heute  im  östlichen  Europa  Rußland  und  Ungarn
gestellt  sind.  Der  Gegensatz  zwischen  agraren  und  industriellen  Interessen  besteht
ja  auch  in  Westeuropa,  aber  während  z.  B.  in  England,  das  im  Besitze  seiner  Kolonien ­
  und  einer  Kriegs-  und  Handelsflotte  ersten  Ranges  war,  die  einflußreiche
Stellung  der  Landwirtschaft  der  weltwirtschaftlichen  Jndustriesuprematie  allmählich
weichen  mußte,  oder  während  in  neuerer  Zeit  Deutschland  nur  den  agrarischen  Schutz
neben  der  Ausbildung  der  Industrie  auszugestalten  für  gut  fand,  mußten  die  Amerikaner ­
  dauernd  mit  dem  Doppelwesen  eines  Wirtschaftsgebietes  rechnen,  welches  bald
im  Lichte  eines  aufstrebenden  Industriestaates,  bald  in  dem  eines  Ausfuhrgebietes
von  Roh-  und  Hülfsstoffen  der  Produktion  schillerte.
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        15.  Das  amerikanische  Schutzsystem.

625

Bis  1861  hießen  die  beiden  Seiten  des  Wirtschaftslebens  Norden  und  Süden,
nach  dem  Sezessionskriege  Osten  und  Westen.  In  den  Debatten  des  Kongresses  über
das  Zollwesen  finden  die  Wünsche  der  verschiedenen  Landesteile  einen  lauten  Widerhall. ­
  Doch  gestalten  sich  hier  die  Forderungen  nicht  so  einfach,  daß  etwa  —  was
freilich  die  Hauptsache  ist  —  die  Fabrikanten  nur  nach  Schutzzoll  rufen,  „um  die
jugendliche  Industrie  vor  der  überseeischen  Konkurrenz  zu  retten",  und  daß  die  Baumwoll-,
  Tabak-  und  Getreidebauern  verlangen,  Europa  möge  nur  dauernd  seine  Waren
bei  ihnen  absetzen,  um  damit  die  Produkte  der  amerikanischen  Landwirtschaft  kaufen
zu  können.  Vielmehr  kommt  der  Schutzanspruch  für  Wolle,  Hanf,  Kohle,  Eisenerze,
Kupfer,  Zink,  Zinn  usw.  noch  hinzu,  gegen  den  die  Industriellen  mit  Freihandelsargumenten ­
  plädieren.  Endlich  erscheint  noch  der  Chor  der  Reeder  und  Kaufleute
auf  der  Bühne  des  wirtschaftlichen  Konflikts,  die  sowohl  importieren  wie  exportieren
wollen  und,  wie  zwischen  Ländern,  so  zwischen  Theorien  vermitteln  zu  können  vermeinen.
Die  Entscheidung  der  Differenzen  wird  nicht  selten  durch  die  Finanzpolitik
diktiert,  weche  entweder  ein  Mehr  oder  ein  Weniger  an  Einnahmen  vertritt.  Im  ersteren ­
  wie  im  letzteren  Falle  können  ihr  die  Zölle  zu  hoch  oder  zu  niedrig  sein.  Tragen
dieselben  einen  prohibitiven  Charakter,  so  sollen  sie  herabgesetzt  werden,  damit  mehr
ausländische  Ware  über  die  Grenze  geht  und  die  Zollkasse  gefüllt  wird;  sind  sie  gering,
so  soll  der  Steuerfuß  aus  dem  gleichen  Grunde  erhöht  werden.  Wenn  hingegen  die
Einnahmen  schwinden  sollen,  so  kann  die  Prohibition  das  richtige  Mittel  fein,  aber
auch  Zollminderung,  falls  nach  derselben  eine  nur  mäßige  Zunahme  der  Wareneinfuhr ­
  in  Aussicht  steht.
Die  Sprecher  der  geschilderten  wirtschaftlichen  und  finanziellen  Interessen  sind
die  p  o  l  i  t  i  s  ch  e  n  P  a  r  t  e  i  e  n  des  Landes.  Es  gibt  deren  zwei  seit  der  Begründung
der  Union,  deren  Name  mehrfach  im  Verlaufe  des  Jahrhunderts  gewechselt  hat.  Seit
dem  Sezessionskriege  heißen  sie  ununterbrochen  Republikaner  und  Demokraten.  Bisweilen ­
  hat  sich,  wenn  breitere  Volksschichten  mit  ihnen  unzufrieden  waren,  eine  dritte
gebildet,  die  indessen  immer  ohne  Bestand  gewesen  und  mit  den  Hauptparteien  rasch
verschmolzen  ist.  In  den  ersten  sechzig  Jahren  des  vorigen  Jahrhunderts  bestand  ein
prinzipieller  Gegensatz  zwischen  den  damaligen  großen  Parteien,  welcher  auf  staatsrechtlichem, ­
  wirtschaftlichem  und  sozialem  Gebiete  einen  Ausdruck  fand.  Die  eine
vertrat  den  Süden,  die  Souveränität  der  Einzelstaaten,  den  Freihandel,  die  Sklaverei,
ihre  Gegnerin  den  Norden,  den  bundesstaatlichen  Zentralismus,  den  industriellen
Schutzzoll  und  die  Abolition.  Mit  dem  Kriege  waren  diese  Streitfragen  zugunsten
des  Nordens  entschieden,  dennoch  aber  blieben  die  Parteien  fortbestehen,  die  republikanische ­
  als  überwiegend  im  Besitze  der  Regierungsgewalt,  die  demokratische  als  die
der  Opposition.  Durchgreifende  Prinzipien  haben  sie  bis  1888  weder  aufgestellt  noch
vertreten.  Ihr  Wesen  bestand  mithin  darin,  daß  sie  zwei  Einrichtungen  waren,  durch
welche  Politiker  zu  bezahlten  Ämtern  kommen,  und  durch  welche  private  und  Klasseninteressen ­
  sich  die  Staatsgewalt  dienstbar  machen  konnten.  Von  den  großen  Fragen,
welche  das  Volk  und  den  Staat  ernstlich  angingen,  ergriff  jede  Partei  zur  Zeit,  was
ihr  als  das  Nützlichste  erschien.  In  bezug  auf  den  Tarif  war  die  Mehrzahl  der  Demokraten ­
  für  ein  Finanzzollsystem  (tariff  for  revenue  only),  die  der  Republikaner  für
den  Schutz  der  amerikanischen  Industrie  und  Arbeit,  für  das  sog.  amerikanische
S  y  st  e  m,  ohne  jedoch  daraus  einen  unantastbaren  Programmpunkt  zu  machen.  Die
Demokraten  verteidigten  gelegentlich  auch  die  Eisenindustrien  in  Pennsylvanien,
Georgia  und  Südtennessee,  sowie  die  Zuckerproduktion  von  Louisiana,  in  welchen
Staaten  sie  einen  festen  Stamm  von  Wählern  hatten,  und  die  Republikaner  die  kaufmännischen ­
  Interessen  der  atlantischen  Hafenstädte.
Erst  bei  der  Präsidentenwahl  von  1888  und  dann  wieder  1892  wurde  der  Tarif
eine  scharfe  Scheidewand  zwischen  beiden  Parteien,  1896  trat  er  aber  hinter  die  Geld-Mollat,
  Volkswirtschaftliches  Quellenbuch.  4.  Aufl.  4g
        <pb n="654" />
        626

Sechster  Teil.  Volkswirtschaftliche  Zustände  in  Amerika.

frage  schon  wieder  erheblich  zurück,  und  niemand  kann  behaupten,  daß  die  großen
amerikanischen  Parteien  aus  der  Lethargie  der  Prinzipienlosigkeit  wirklich  und
dauernd  erweckt  worden  seien.
Aus  der  Haltlosigkeit  der  Politiker  ist  der  Schluß  zu  ziehen,  daß  der  Tarif  nur
zu  leicht  einen  Kompromiß  mannigfacher,  zurzeit  einflußreicher  Interessen  darstellt.
Der  Mangel  einheitlicher,  leitender  Gedanken  in  der  Zollgesetzgebung  hängt  nun  aber
außerdem  mit  staatsrechtlichen  Besonderheiten  der  Unionsverfassung  zusammen.  Der
Kongreß,  welcher  allein  befugt  ist,  Bundessteuern  aufzulegen  und  den  Handel  mit
fremden  Staaten  zu  regeln,  besteht  aus  Repräsentantenhaus  und  Senat.  Die  Abgeordneten ­
  für  das  erstere  werden  alle  zwei,  für  den  letzteren  alle  sechs  Jahre  gewählt.
Der  Präsident,  dessen  Wahl  von  vier  zu  vier  Jahren  stattfindet,  kann  alle  Gesetze  mit
seinem  Veto  belegen,  worauf  sie  an  den  Kongreß  zurückgehen.  Wenn  jedoch  beide
Häuser  mit  einer  Zweidrittel-Majorität  der  zurückgewiesenen  Vorlage  ihre  Zustimmung ­
  erteilen,  so  ist  der  Einspruch  des  Präsidenten  unwirksam  gemacht.  Da  nun
die  Mandatsdauer  für  Abgeordnete  und  Senatoren  eine  verschiedene  ist,  außerdem
jene  aus  allgemeinen  direkten  Wahlen,  diese  aus  solchen  der  einzelstaatlichen  Parlamente ­
  hervorgehen,  ferner  auch  die  Präsidentenwahl  eine  besondere  ist,  so  ist  es
verständlich,  daß  die  eine  Partei  keineswegs  immer  über  die  gesamte  verfassungsmäßige ­
  Regierungsgewalt  verfügen,  und  daß  z.  B.  ein  demokratischer  Präsident  ein
in  der  Majorität  republikanisches  Abgeordnetenhaus  gegen  sich,  den  Senat  für  sich
haben  kann.  Kommt  es  nun  bei  einer  solchen  Divergenz  zu  Verhandlungen  über  das
Zollwesen,  so  kann  jede  Partei  die  Anträge  der  anderen  niederstimmen.  Da  nun
aber  dabei  nichts  Praktisches  herauskommen  würde,  so  müssen  gegenseitig  Konzessionen ­
  gemacht  werden.
        <pb n="655" />
        40*

Ergänzungen

1.  S.  48  Z.  19.  Es  muß  heißen:  Rhythmus.
2.  S.  75  Z.  12.  Es  muß  heißen:  bildeten.
3.  S.  208  Z.  11  f.  v.  u.  Am  1.  Januar  1910  gab  es  im  Deutschen  Reiche
964  Wohnungs-  und  Baugenossenschaften  mit  182758  Mitgliedern.  Statistisches
Jahrbuch  für  das  Deutsche  Reich.  Herausgegeben  vom  Kaiserlichen
Statistischen  Amte.  33.  Jahrgang  1912.  Berlin,  Puttkammer  &amp;amp;  Mühlbrecht,  1912.
S.  398.
4.  S.  261  a.  E.  Z  u  s  a  tz.  In  den  Jahren  1906—1910  wurden  an  Gold

gewonnen:

Jahr

Menge  in  kg

Wert  in

Millionen  Ji

1906

605  632

1691

1907

621  375

1734

1908

666  318

1858

1909

683  331

1907

1910

684  176

1910

Davon  entfielen  allein

auf

1906

1907

1908

1909

1910

kg

kg

kg

kg

kg

Afrika

203  669

228  685

250  558

257  280

263  602

B.  St.  von  Amerika

142  001

136  075

142  281

149  975

144  853

Australien

123  971

113  870

110  333

106  843

98  511

Rußland  einschl.  Finland

29  336

40  151

42  209

48  723

53  535

Mexiko

27  889

28  109

33  661

35  875

37  482

Britisch-Jndien

18  188

15  624

15  947

15  586

16  128

Kanada

18  092

12  613

14  809

14  717

15  356

kg  563  146

575  127

609  798

628  999

629  467

Statt  st  isches  Jahrbuch  für  das  Deutsche  Reich  a.a.  O.  S.  31*
und  S.  29*.

5.  S.  278  Z.  2.  Es  muß  heißen:  ihre  Funktion.
6.  S.  285  Anmerkung.  Abs.  3  a.  E.  Nach  dem  Reichsstempelgesetze  vom
15.  Juli  1909  Nr.  70  (Nr.  10  des  Tarifs)  unterliegen  Schecks,  mit  Ausnahme  der
Postschecks,  und  Quittungen  über  Geldsummen,  die  aus  Guthaben  des  Ausstellers
bei  den  passiv  scheckfähigen  Geld-  und  Kreditanstalten  oder  Firmen  gezahlt  werden,
einer  Stempelabgabe  von  10  F.
7.  S.  315  Z.  19.  Es  muß  heißen:  Interessen.
8.  S.  397  Z.  15  f.  Die  optische  Industrie  Deutschlands  nebst  Hilfsbetrieben
beschäftigt  z.  Z.  etwa  40  000  Personen  und  stellt  ungefähr  für  150  Millionen  M
Instrumente  her;  davon  entfällt  mindestens  die  Hälfte  auf  die  Ausfuhr,  s.  Deutsche
Industrie.  Zeitschrift  des  Bundes  der  Industriellen.  Schriftleitung:  Schneider.
14.  Jahrgang.  Berlin,  1912,  S.  276.
9.  S.  511  Z.  7  f.  v.  u.  und  S.  512  Z.  9  f.  In  den  Zahlen  für  1  9  0  5  find
die  der  Ausfuhr  und  der  Einfuhr  von  Edelmetallen  mit  enthalten.
10.  S.  539  Z.  14.  L  i  st  hat  diesen  Brief  während  seines  Aufenthaltes  in
den  B.  St.  von  Amerika  geschrieben.
        <pb n="656" />
        Register

Abbe,  Ernst,  Physiker  ss.  XIII]  368  f.,  397.
Abgeschlossene  Allgemeinbildung  144.
Abhängigkeit,  wirtschaftliche,  vom  Auslande
375,  438,  466,  467  f.,  507  f.
Absatzkrisen  110.
Absolutismus,  Zeitalter  des,  40  f.,  65,  86  f.
Achard,  Fr.  Karl,  Chemiker  391  f.
v.  Achenbach,  Heinrich,  preußischer  Handelsminister ­
  555.
Ackerbau:  Periode  des  A.s  38.
Adel  65  f.,  A.  u.  Handelsstand  80  f.
Adickes,  Franz,  Oberbürgermeister  von  Frankfürt
  a.  M.  95.
Adler,  Abraham,  Handelsschulmann  ]s.  XIII]
VII,  115.
Adler-Linie  574.
Agenten  167.
Agrarstaat,  Der  Übergang  Deutschlands ­
  vom  —  zum  Industriestaat
463—466;  374  f.,  466  f.,  469  f.,  513  f.
Agrarzölle  206,  477,  482,  502,  505,  509  f.,  611,
513  f.
Agrikultur-Manufaktur-Periode  38,  -Staat  471,
513.
—  A.-M.-Handels-Periode  38,  -Staat  513.
Akademische  Freiheit  334.
Aksakosf,  Iwan,  russischer  Schriftsteller  227.
Aktiengesellschaft,  Die  volkswirtschaftliche ­
  Bedeutung  der,  124—130:  Dauer
124,  Leichtigkeit  der  Kapitalsbeschaffung
125,  Einfluß  der  Vermögensverteilung,
Schwächen  des  Beamtenbetriebes  127,  Ausartungen ­
  des  Aktienhandels  128,  A.  u.
Öffentlichkeit  129.
—  114  f.,  123  f.,  124  f.,  268  f.,  407,  576.
Aktivhandel  7,  55.
Alberze  389.
Alderson,  englischer  Jurist,  547.
Alexander  II.  von  Rußland  229.
Allgemeinbildung,  abgeschlossene,  144.
Alters-  u.  Invalidenversicherung  36,  317,  423  f.,
426,  428.!
Altruismus  412  f.

Amerika  und  die  Amerikaner  589—592.
—  Allgemeiner  Charakter  des  amerikanischen ­
  Lebens  592—595.
—  Amerikanisches  Schulwesen  606—609.
—  Das  amerikanische  Schutzsystem
624—626.
—  Das  amerikanische  Volk  bei  der
Arbeit  595—597.
v.  Amira,  Karl,  Jurist  148.
Ammann,  Altstadtrat  von  Heidelberg,  352.
Andre,  Jurist,  411.
Äneas  Sylvius,  Humanist,  86.
Angebot  u.  Nachfrage  180  f.,  237,  238  f.,  246  f.,
301.
Angestellte  121  f.,  377,  433  f.  (Bersicherungs-Pflicht).

Anglo  American  Oil  Company  413,  600.
Annecke,  Walter,  Volkswirt  351.
Annoncenexpeditionen,  -wesen  178,  326.
Anteil,  Mein,  an  der  deutschen  Patentgesetzgebung ­
  410—411.
Antipooling  Clause  619.
Apothekergehilfen  435  (Versicherungspflicht).
Araber,  Die,  78.
Arbeit  u.  Kapital  366,  377,  409f.
—  A.  und  Rhythmus  46—48:  A.svereinigung,
-gemeinschafk  (Gesellschasts-A.,  A.shäufung,
-Verbindung),  Begriff  der  A.shäufung  46,
Arten:  einfache  A.,  A.sverkettung  (Gleichtakt-, ­
  Wechseltakt-A.en)  47.
—  Das  amerikanische  Volk  bei  der  A.
595—597.
—  Das  Gleichgewicht  der  nationalen  A.
44—46:  Arten  der  n.  A.  (bäuerliche:  Ackerbau, ­
  bürgerliche:  Gewerbe,  Handel,  Geistes-A.),
  Notwendigkeit  ihres  Gleichgewichts,
bürgerliche  Gesellschaft  44,  Lehren  der
neueren  Geschichte,  Nachweis  des  Gleichgewichts ­
  der  A.  45.
—  handelsgewerbliche  A.  54,  121.
—  Zum  Schutz  der  nationalen  A.  477
bis  480.
        <pb n="657" />
        Register.

629

Arbeiter,  Das  Paradies  der,  419—421.
—  Unternehmer  und  A.  365—367;  409f.;
U.  u.  A.  in  Amerika  596,  in  Deutschland
68,  422  f.
—  121,  145,  422.
Arbeiterausschüsse  416,  -bevölkerung  266,  372,
384,-frage  266  f.,  -Produktivgenossenschaften
368.
Arbeiterschutzgesetzgebung,  Über,  414  bis
417:  Allgemeiner  Charakter  414,  Begründung, ­
  Geltungsbereich  (Fabrik)  416,  Inhalt
(Arbeitsordnungen,  Arbeiterausschüsse,
Sonntagsruhe  416,  Verbot  des  Trucksystems,
Beschaffenheit  der  Werkstätten  417);  419  f.
Arbeiterversicherung,  Die  Einrichtung
verdeutschen  —  und  ihre  Leistungen
in  den  ersten  25  Jahren  ihres  Bestehens ­
  (1885—1909)426—429:  Kranken-,
Unfall-V.  427,  Invaliden-  u.  Alters-V.  428,
gesamte  deutsche  A.  429;  312.  s.  auch  Segnungen ­
  u.  Versicherungsbehörden.
Arbeitsgemeinschaft,  -Häufung  46  f.,  -lohn  u.
Unternehmergewinn  366  f.,  -ordnungen  416.
Arbeitsteilung,  des.  im  Handel  42,  56,  70  f.,
140,  144,  315,  406,  576,  597,  611  f.,  internationale
  (kosmopolitische)  43,  438,  469  f.,
481,  569,  nationale  438,  481.
Arbeitsverbindung  46,  -Vereinigung  46,  315,
-Verkettung  47.
Archimedes,  Erfinder  aus  Syrakus,  360  f.
Ariovist,  Heerkönig  der  Sueven,  76.
Aristokratie,  agrarische,  73,  378  f.
—  Geschlechts-A.,  städtische,  in  Deutschland  87  f.
—  Handels-A.  73  f„  80  f.,  378  f.,  462.
—  Industrielle  Aristokratie,  Die,  378
bis  380.
Aristoteles,  griechischer  Philosoph,  441.
Arkwright,  Richard,  Erfinder  einer  Spinnmaschine ­
  441,  537,  546.
v.  Armansperg,Graf,  bayerischer  Staatsmann  12.
Arndt,  Ernst  Moritz,  deutscher  Patriot  446.
—  Paul,  Volkswirt  [f.  XIII]  XII.
Arnold!,  Ernst  Wilhelm,  ]s.  XIII]  13—16.
Asher,  K.  W.,  Volkswirt  33.
Astor,  I.  I.,  amerikanischer  Großkapitalist  593.
Auer,  K.  von  Welsbach,  Erfinder  des  Gasglühlichtes ­
  105.
Aufbewahrungsgeschäft  275.
Augusta,  deutsche  Kaiserin,  339.
Auguste  Viktoria,  deutsche  Kaiserin,  331.
Augustus,  römischer  Kaiser,  521,  531  f.
Aus  meiner  parlamentarischen  Tätigkeit ­
  (Der  deutsch-französische  Handelsvertrag) ­
  498—499.
Ausartungen  des  Handels  5,  59  f.,  128,  612  f.
Ausbildung  des  jungen  Kaufmanns,
Gedanken  über  die,  140—145;  604f.

Ausfuhrhandel  55,  deutscher  375,  464  f.,  485  f.,
511  f.
Ausgabe  von  Obligationen,  Pfandbriefen  274.
Auskunftsbureaus,  Kaufmännische,  195
bis  198:  Begriff  der  Auskunftserteilung,
A.  als  selbständiger  Berus,  Entstehung
(Kreditreformvereine)  195,  Verbreitung
(Detektivbureaus),  Hauptgrundsatz:  Einziehung ­
  der  Auskunft  am  Wohnorte  des
Kreditnehmers,  Organisation  196,  A.  eine
Kunst  197,  Mängel  198.
Ausschaltung  des  sog.  „Zwischenhandels"  74,
140,  209.
Ausstellungen,  des.  Weltausstellungen  100,  398,
405,  408  f.,  411,  528.
Ausverkaufswesen,  Das,  seine  Regelung ­
  nach  dem  Reichsgesetze  von
1909  201—203:  Ausverkauf  im  allg.  201,
Begriff,  Grund,  Vor-  u.  Nachschieben  von
Waren,  Überwachung  202,  Saison-,  Inventur-, ­
  Konkursausverkäufe  203.
Auswärtiger  (Außen-)  Handel  5,  55,  deutscher
375,  464  f.,  475  f.,  485  f.,  504,  511  f.,  englischer ­
  475  f.,  485,  489  f.
Auswanderung  64,  375,  506,  A.  deutschen
Kapitals  465  f.,  511.
Auszeichnungen,  Anmaßung  von,  199.
Autonomer  Zolltarif  482,  503,  509.
„Autorität,  Respekt  vor  der",  596.
v.  Baader,  Joseph,  Ingenieur  539,  550.
Bacon,  Roger,  Naturforscher  (Oootor  mirabilia)
361.|
Bähr,  Otto,  Jurist  (s.  XIll)  XII.
Baerwald,  Richard,  Philosoph  413  f.
v.  Baeyer,  Adolf,  Chemiker  390.
Ballin,  Albert,  Generaldirektor  der  Hapag  578  f.
bavobaroti  271,  bancherii  270.
Banken  u.  Börsen  301.
—  Badische  B.  288,  294  f.,  Bayerische  Noten-B.
294  f.,  Braunschweigische  B.  292,  294  f.,
Darmstädter  B.  269,  Frankfurter  B.  94,
294  f.,  Hamburger  B.  297,  Preußische  B.
288,  294,297,  Sächsische  B.  294  f„  Württembergische ­
  Noten-B.  288,  294  f.,  B.  für  Süddeutschland
  294  f.
—  Nationale  Pflichten  der  B.en  und  der
Kapitalisten  im  Kriegsfälle  303—307.
—  Wesen,  Geschäfte  und  Arten  der
modernen  B.en  273—278:  Wesen  der
B.  en  273,  Kredit-  u.  Bankgeschäfte:  passive
Kredit-G.e  (1.  Depositen-G.,  2.  Banknotenausgabe, ­
  3.  Ausgabe  von  Pfandbriefen  u.
Obligationen  274,  4.  Depot-  oder  Aufbewahrungs-G.),
  aktive  Kredit-G.e  (1.  Eskompte-
  oder  Diskont-G.,  2.  Lombard-G.,  3.
Kontokorrent-G.,  4.  Hypotheken-G.),  sonstige
        <pb n="658" />
        630

Register.

Bank-G.e  (Deoisenhandel  275,  Jnkasso-G.
usw.,  Emission  von  Wertpapieren,  Gründung ­
  von  Gesellschaftsunternehmungen),
Arten  der  B.en:  Depositen-,  Hypotheken-,
Noten-,  Emissions-  oder  Gründungs-B.en
276,  öffentliche  Kreditinstitute,  auf  Selbsthilfe ­
  beruhende  Kreditoereine,  reine  Erwerbsunternehmungen, ­
  Noten-,  Groß-B.en
277,
„Bankfreiheit"  286,  -gesetz  von  1878  288  f.
(Novellen  292,  295).
Bankgewerbe,  seine  Entstehung  71.
—  Vorteile  und  Nachteile  der  Konzentrationsbewegung ­
  im  deutschen  B.
299—302.
„Bankhäuser"  273.
Banknoten,  Gesetz  von  1870  über  Ausgabe
von,  287.
Banknoten,  Die,  278—282:  Entwickelung
der  Banknote,  Begriff,  Wesen  u.  Funktion
278,  Vergleich  mit  Geld,  Papiergeld  usw.
279,  Kautelen  bei  Ausgabe,  volkswirtschaftliche ­
  Bedeutung  280,  Organisation  281,  274.
Bankwesen,  Genueser,  im  Mittelalter
270—273.
—  8,  modernes  B.  42,  71,  269.
Banto  162.
de  Vary,  Frankfurter  Bankierfamilie,  92.
Bassermann,  Ernst,  Reichstagsabgeordneter  159.
Bastiat,  Frödoric,  französischer  Volkswirt  26,
194.
Bäuerliche  Arbeit  44.
Baumwollbörse,  Bremer,  453.
Baumwollkultur,  Die,  in  Togo  457—459.
„Baumwollkulturkampf"  457.
Baumwollspinnerei,  Die  Chemnitzer,
398—399.
Baxter,  Theoretiker  des  Kalvinismus,  603.
Becher,  Ioh.  Philipp,  Bergmann  105,  109.
Beck,  badischer  Minister,  493.
Becker,  Oberbürgermeister  von  Köln,  339  f.
o.  Beckerath,  Hermann,  Politiker  VI,  354,  356.
Bedeutung,  Die,  der  Hanse  85—86.
—  Die  B.  der  Königin  Luise  für  unsere
Zeit  444—446.
—  Die  B.  der  Kolonien  für  die  deutsche
Volkswirtschaft  454—456.
—  Die  B.  des  deutschen  Handlungsreisenden ­
  in  der  Gegenwart  148—151.
—  Die  B.  des  Handels  für  die  Volkswirtschaft ­
  56—58.
—  Die  B.  des  Scheckverkehrs  282—285.
—  Die  B.  einer  Industrialisierung  der
heutigen  Rohstoffstaaten  für  die
Exportindustrie  Englands,  Deutschlands ­
  usw.  469—474.

Bedeutung,  Die  volkswirtschaftliche,
der  Aktiengesellschaft  124—130.
—  Die  v.  B.  der  Eisenbahnen  539—540.
—  Die  v.  B.  der  Fondsbörse  234—238.
—  Die  v.  B.  des  Kanals  Rhein-Hannover ­
  566—568.
Begriff  und  Arten  des  Handels  53—56.
—  B.  und  Wesen  des  Geldes  254—256.
—  B.  und  Zweck  der  Buchführung  184.
Begründung,  Die,  der  Handelsverträge
von  1891  durch  die  Regierung
504—507.
—  Zur  B.  der  Freihandelslehre  474—477.
Behandlung,  Die,  der  Handelsfächer
an  der  Hochschule  340—341.
v.  Behr,  Friedrich,  Reichstagsabgeordneter  500.
Beleuchtungstechnik  105.
Bellamy,  Eduard,  amerikanischer  Schriftsteller
234.
v.  Below,  Reichstagsabgeordneter,  500.
v.  Bennigsen,  Rudolf,  Politiker  34,  498.
Benz,  Karl,  Ingenieur  103.
Bergbau,  deutscher  383  f.,  Oberharzer  569,
Siegerländer  105  f.
Berger,  Louis,  Politiker  549.
Berliner  Produktenbörse  241.
Beruf,  Deutschlands  —  zur  Weltpolitik
und  Weltwirtschaft  447—449;  613f.
—  SS.,  seine  Auffassung  bei  protestantischen
Sekten  603.
Berufs-  u.  Betriebszählung,  Deutsche,  von  1907
72,  210,  266,  278,  385,  396.
Berufsgenossenschaften  423  f.,  427,  430,  -stände
442.
Berufungskammern  251.
Besobrasoff,  russischer  Volkswirt,  228.
Bessemerverfahren  104,  108,  386.
Bestimmungen,  Gesetzliche,  über  Buchführung ­
  188—191.
—  Sozialreformatorische  B.  im  Deutschen ­
  Handelsgesetzbuche  von  1897
155—158.
Bethmann,  Gebr.,  Frankfurter  Bankierfamilie
94.
Betrieb,  Begriff  434.
—  B.  des  Handels,  Gedanken  über  den
Handel  und  den  —,  52—53.
Betriebsbeamte  434  f.  (Versicherungspflicht).
Betriebsmittelgemeinschaft  der  deutschen  Eisenbahnen ­
  557.
Beumer,  Wilhelm,  Volkswirt  sf.  XlVs  409.
o.  Beust,  Graf,  Rheinbundsminister  93.
Beuth,  Wilhelm,  Gewerbepolitiker  382,  549.
Bevölkerung  Preußens  u.  Deutschlands,  Stand
u.  Gliederung  im  19.  u.  20.  Jahrhundert
102,  374.
Bevormundung,  polizeiliche,  590.
        <pb n="659" />
        Register.

631

Bewertung  des  Handels  4,  5,  59  f.,  69,  72  f.,
77,  81  f„  122,  140  f.
Beziehungen,  Die,  der  Technik,  der
Wissenschaft  und  der  Kunst  zur  Kolonialpolitik ­
  456.
Bierbrauerei  384.
Bilanz  185.
Bildung  479,  B.smittel,  des.  literarische  319.
Bildungswesen,  Theorie  und  Praxis  im
kaufmännischen  —  in  Amerika  603
bis  605.
„Billig  und  schlecht"  102,  411.
Bimetallismus  256  f.
Binnenhandel  56.
Binnenschiffahrtsstraßen,  Die  wichtigsten ­
  deutschen,  562—563;  525f.
Binnenschiffahrtsverkehr:  Die  Güter
des  B.s  in  Deutschland  563—566:
Brennstoffe,  bes.  Steinkohlen,  Baustoffe,
Gruben-  und  Hüttenmaterial,  bes.  Eisenerze ­
  564,  landwirtschaftliche  Güter,  bes.
Getreide  (Weizen,  Mais  u.  Reis),  Zucker,
Holz  565,  andere  Güter  566.
Binnenzölle  488
Birnbaum,  Karl,  Reichstagsabgeordneter  500.
Bismarck,  Fürst,  Otto  st.  XIV]  18,  30,  43.
66,  422  f.,  446,  504  f„  508  f.
—  B.  als  Handelspolitiker  499—504:
Freihändler  500,  Schutzzöllner  501,  Gegner
der  Handelsvertragspolitik  502.
—  Die  deutsche  Eisenbahnpolitik  unter
Fürst  B.  563—555.
—  Schreiben  des  Fürsten  B.  betr.  Reform ­
  des  Zolltarifs  (Freihandel,
Schutz-,  Finanzzölle)  503—504.
„Bitter  not  tut  uns  eine  starke  Flotte"  447.
Blanc,  Louis,  französischer  Publizist  194.
Blankokredit  275.
Blücher  446.
„Blumisten"  111.
Boarck  ok  Tracks  f.  Ohamdsr  ok  Com  =
msroe.
v.  Bodelfchwingh,  Karl,  preußischer  Finanzminister ­
  235.
Bodinus,  Johannes,  französischer  Publizist  4.
Bödiker,  Tonio,  Präsident  des  Reichsversicherungsamtes ­
  422,  424  f.
Böhmert,  Viktor,  Volkswirtss.XIV]32—35;
32  f-,  443.
Bon  Marche,  Pariser  Warenhaus,  205,  226.
Bonifikationsgeschäft  243.
Booth,  Henry,  Mitarbeiter  George  dephensons
  548.
van  der  Borght,  Richard,  Volkswirt  ss.  XIV]
349.
Börsen  u.  Banken  301.
—  Begriff  u.  Arten  232.

Börsen  u.  Banken,  Der  Verkehr  auf  der
B.  246—247.
—  Die  B.  nach  Zola  232—234.
—  Die  B.  und  ihre  Organe  nach  dem
Deutschen  Börsengefetze  von  1908
249—251:  Errichtung,  Aufhebung,  Beaufsichtigung ­
  durch  amtliche  Handelsvertretung
u.  Staatskommissar  249,  B.leitung,  B.ausschuß,
  Ehrengericht,  Zusammensetzung,  Verfahren ­
  250,  Berufungskammer  251.
Börsengesetz,  Deutsches,  feine  Geschichte
251—254;  191  241,  452.
—  von  1896  241,  452.
„Börsenkrach",  Der  „große",  von  1873
115—118;  508.
Börsenkurse,  DieRotierung  der,  248  bis
249;  301.
Börsenregister  241,  -steuer  237  f.
Bosco,  Bartolomeo,  italienischer  Handelsschriftsteller ­
  271.
—,  Joh.  Baptist,  Postmeister  in  Köln  535.
Bosse,  Robert,  Unterstaatssekretär  im  Reichsamt ­
  des  Innern  422.
Botenwesen  518  f.,  535.
Botinelli,  Kunsthändler  in  Kassel,  100.
Botschaft,  Die  Segnungen  der  Kaiserlichen ­
  —  vom  17.  November  1881
421—426;  429.
Böttcher,  Joh.  Friedrich,  Erfinder  des  Porzellans ­
  546.
v.  Bötticher,  Karl  Heinrich,  Staatssekretär  des
Innern  424.
Bowring,  John,  englischer  Volkswirt  495.
Branntweinbrennerei  384.
Braun,  Karl,  Politiker  35.
Brefeld,  Ludwig,  preußischer  Handelsminister
340.
Bremen:  Hamburgs  und  B.s  Stellung
auf  dem  Weltmärkte  452—454;  461  f.
Bremer  Baumwollbörse  453.
Brennerbahn  558.
Brentano,  Lujo,  Volkswirt  [f.  XIV]  137.
Breslauer  Wollmarkt,  Der,  und  die
Firma  Eichborn  &amp;amp;  Co.  220—224.
„Brief"  248.
Briefstil,  Der  kaufmännische,  171—174.
Broadway  in  Rew-Uork  593,  600.
Broemel,  Max,  Reichstagsabgeordneter  504.
Brotliteratur  320.
Brown,  G.  M.,  amerikanischer  Handelsschulmann ­
  605.
v.  Bruck,  Frh.,  österreichischer  Handelsminister
487,  495.
„Buchbinderkommissionär"  323.
Buchdruckerei  384.
Bücher,  Karl,  Volkswirt  [f.  XIV]  XII,  136.
Buchführung,  Begriff  und  Zweck  der,  184.
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        632

Register.

Buchführung,  Entwickelung  und  Hauptarten ­
  der,  185—188:  Inventar  (Aktiva,
Passiva,  Kapital),  Bilanz,  Inventur,  Memorial ­
  (Journal)  185,  Grundbücher,  Haupt-,
Kontokorrentbuch,  Saldo,  Nebenbücher
(Scontri)  186,  einfache,  doppelte  B.  187,
Lucas  Pacciolo,  Domenico  Manzoni,
Jäger  188.
—  Gesetzliche  Bestimmungen  über  B.
188—191:  Code  de  Commerce  189,  Handelsgesetzbuch ­
  für  das  Deutsche  Reich  von  1897
usw.  190  f.,  Börsen-,  Depotgesetz  usw.,
Konkursordnung  191.
—  Hymnus  auf  die  doppelte  B.  52.
Buchgewerbe  und  Geistesleben  318—320.
Buchhandel,  Der  deutsche,  in  seinen
verschiedenen  Zweigen,  insbesondere ­
  das  Kommissionsgeschäft
320—323.
—  Zur  Geschichte  des  deutschen  B.s  323
bis  325.
Buchhändlermesse,  Frankfurter  u.  Leipziger,  219,
320  f.,  323  f.
Buchkredit  275.
Bueck,  H.  A.,  Volkswirt  [f.  XIV]  500,  503.
Bühnenmitglieder  436  (Versicherungspflicht).
Bülow,  Fürst,  Bernhard,  [f.  XiV]  331,
509.
—  Die  deutsche  Handelspolitik  unter
dem  Fürsten  B.  508—512.
Bunsen,  Robert  Wilhelm,  Chemiker  104,  391.
Büreauangestellte  435  (Versicherungspflicht).
Büreaukratie  9f.
Bürgerkunde  328.
Bürgerliche  Arbeit,  b.  Gesellschaft  44.
Bürgertum,  deutsches,  in  seiner  Blütezeit  64  f.,
82  f.,  seine  Pflichten  gegen  den  Staat  65  f.
de  Busbeck,  A.  G.,  Naturforscher  111.
Büsch,  Johann  Georg,  7—8:  Handelswissenschaft, ­
  Zwischen-,  Aktiv-,  Passivhandel,
Handelskompagnien  7,  Handelskrisen,  Vereinigte ­
  Staaten  von  Amerika,  Münz-  u.
Bankwesen  8;  333.
Business  College  604  f.
Bute,  Lord,  475.
Cäsar  76,  534.
Caesarius  von  Heisterbach,  Geschichtschreiber,  82.
Calw,  Calwer  Zeugkompagnie  91,  603.
Camphausen,  Otto,  preußischer  Finanzminister
555.
v.  Caprivi,  Graf,  Reichskanzler  503,  504  f.,  509,
511.
„Captains  of  Industry,  The“,  in  Amerika  l
597—599.
Carl  Zeih-Stiftung,  Die,  zu  Jena  367
bis  369.

Carlyle,  Thomas,  englifcherGefchichtschreiber  598.
Carnegie,  A.,  amerikanischer  Industrieller  598,
601.
Carnegie  8teel  Company  600  f.
Carr-Linie  574.
Cartwright,  Edmund,  Erfinder  der  Webmaschine ­
  441.
Cato,  römischer  Staatsmann,  148.
Caupo  69.
Eauwes,  Paul,  französischer  Volkswirt  194.
v.  Cavour,  Graf,  italienischer  Staatsmann  43l
Chamber  of  Commerce  und  Board  of
Trade  in  Amerika  613—615.
Chamberlain,  Joseph,englischer  Staatsmann  447.
v.  Chaptal,  Graf,  französischer  Minister  477.
Charakter,  Allgemeiner,  des  amerikanischen ­
  Lebens  592—595.
Charakterbildung  137  f.,  145.
Chatam  s.  Pitt.
Chauvinismus  441.
Chemische  Industrie,  Die,  389—391;  104  f.,
384.
Chemnitzer,  Die,  Textilindustrie)398  bis
403.
Chevalier,  Michel,  französischer  Volkswirt  194,
585.
Child,  Josiah,  englischer  Volkswirt  7,  194.
China,  Fremdhandel  in,  162  f.
Clearinghouses,  Waren-,  246.
v.  Clive,  Baron,  Generalgouverneur  von  Britisch-Ostindien
  8.
Cobden,  Richard,  englischer  Volkswirt  22.
Code  de  Commerce  185,  189,  190.
Cohn,  Gustav,  Volkswirt  [f.  XIV]  XII,  122,
136  f.
Cohn  &amp;amp;  Rosenberg,  Berliner  Börsenspekulanten,
240.
Colbert,  I.  B.,  französischer  Staatsmann,  7,  41  f.
Colbertismus  41  f.  s.  auch  Merkantalismus.
Compagnie  Royale  d’Assurances  314,  universelle
du  Canal  Maritime  de  Suez  588.
Consulado  del  mare  (Consolat  del  mar)  79.
Conway,  Lord,  547.
Corners  135.
Cortez,  Ferdinand,  der  Eroberer  von  Mexiko  602.
Cotta,  Johann  Friedrich,  11—13;  550.
Courtage  246.
Craemer,  Karl,  Industrieller  ]s.  XIV]  172.
Credit  mobilier  269.
Cromer,  E.  B.,  Lord,  englischer  Staatsmann  149.
Cromwell,  Oliver,  Protektor  der  englischen
Republik  43.
Crüsemann.  Direktor  des  Norddeutschen  Lloyd,
581.
Cullom,  amerikanischer  Senator,  619.
Cursus  publious,  römischer,  531,  534.
Curtius,  Ernst,  Altertumsforscher  75.
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        Register.

633

Dahlmann,  F.  CH.,  Geschichtschreiber  495.
Daimler,  Gottlieb,  Maschinenbauer  103.
v.  Dalberg,  Frh.,  Fürstprimas  des  Rheinbundes
93.
Dampfkraft,  Ausnutzung  der,  103,  363.
Dampfmaschine,  rollende  und  stehende  363,546  f.
Davenant,  Charles,  englischer  Volkswirt  194.
„Deckung,  bankmäßige",  281.
Dehmel,  Richard,  Dichter  413.
Delbrück,  Adalbert,  Präsident  des  Deutschen
Handelstages  351,  356.
Demokraten  in  Amerika  625.
Deport,  -geschäft  244.
Depositenbanken  276,  -mißbrauch  114.
Depotgeschäft  275.
Depotgesetz,  Deutsches,  von  1896  191,  252.
Deputationen,  technische  u.  wissenschaftliche,  9  s.
Detailhandel  55:  s.  auch  Großbetriebe  u.
Notlage.
Detailreisen  212.
Detektivbüreaus  196.
Deutsch  -  Amerikanische  Petroleum-Aktiengesellschaft ­
  453  f.,  599  f.
Deutsche  Fortschrittspartei  498.
„Deutsche  Frage"  498,  501.
Deutscher  Bund,  volkswirtschaftliche  Zustände
99  f.,  100  f.,  102,  112  f.,  267  f.,  286  f.,  374,
410  f.,  488  f.,  490  f.,  494  f.,  526  f.,  528  f.,
548  f.,  574  f.
—  D.  Handels-  u.  Gewerbeverein  16,  490.
—  D.  Staatsbahnwagenverband  557.
—  D.  Verband  für  das  kaufmännische  Unterrichtswesen ­
  339,  343.
Deutsch-französische,  Der  —  Handelsvertrag ­
  498—499;  500  f..  506,  508.
Deutsch  -  russische,  Der  —  Handelsvertrag ­
  von  1894  507—508;  485.
Deutschland  als  Schuldner-,  Gläubigerstaat  465  s.
—  D.s  Außenhandel  375,  464  f.,  475  f.,  485  f„
504,  511  f.
—  D.s  Beruf  zur  Weltpolitik  und  zur
Weltwirtschaft  447—449;  513f.
—  D.s  Übergang  vom  Agrarstaate  zum
Jndustriestaate  463—466;  374  f.,  466  f-,
469  f..  513  k.
Deutschnationaler  Handlungsgehilfen-Verband
153.
Devisen,  -Handel  275.
Dickens,  Charles,  englischer  Schriftsteller  50.
Diemeltalsperre  569  f.
Dietrich,  Gustav,  Präsident  des  Deutschen
Handelstages  356.
Diffens,  Philipp,  Mannheimer  Kaufmann  357.
Differenzgeschäfte  242  f.
„Diligencen"  526.
Dill-  u.  Lahngebiet,  Die  Eisenindustrie  im,
386—387.

Dio  Cassius,  griechischer  Geschichtschreiber,  76.
Diodor,  griechischer  Geschichtschreiber,  75.
Diskontgeschäft  275.
Disponenten,  Disposition  166.
Döll,  Louis,  Maler  14.
Donders,  F.  K.,  Ophthalmologe  397.
Dont  (Reugeld)  249.
Doppelwährung  256  f.
Dorfwirtschaft  439.
Dortmund-Ems-Kanal  563,  564  f.
Drahtlose  Telegraphie  104.
Dreißigjähriger  Krieg  87.
Duckwitz,  Arnold,  Bürgermeister  von  Bremen  VI.
Dühring,  Eugen,  Philosoph  u.  Volkswirt  17.
Duncker,  Prediger  in  Rathenow,  396.
Duns  Scotus,  Scholastiker,  82.
Düsseldorfer,  Die,  Gewerbe-  und  Industrieausstellung ­
  von  1902  408—410.
Eberbach,  Handelsinnung  in,  352.
Eckermann,  Ioh.  Peter,  Goethes  Privatsekretär
177,  549,  621.
Eddertalsperre  568  f.
Edelmetalle:  Handel  mit  E.n  276.
Edikt  von  Nantes  401.
Edison,  Thomas,  Erfinder  105,  360.
Effektenbörsen  232,  -Handel  54.
Effektiv-  u.  Spekulations-(Termin-)geschäft238f.
242  f.,  451  f.
Egoismus  310,  359,  442  f.,  480.
Ehrenberg,  Richard,  Volkswirt  ss.  XV]  134,
232,  238.
Ehrenbuch  der  Familie  Fugger  2?)
Ehrengericht  250.
Eichborn  &amp;amp;  Co.,  Breslauer  Bank-  u.  Warenkommissionsgeschäft ­
  s.  Breslauer  Wollmarkt.

Eichhorn,  I.  A.  F.,  preußischer  Staatsmann
497.
Eiderkanal  584.
Eigenproduktion  39,  463.
Einführung,  Die,  der  Zehnstundenbill
in  England  417—419.
Einfuhrhandel  55,  deutscher  375,  464  f.,  485  f.,
512.
Eingeborenenkultur  (Baumwollanbau)  458.
Einhard,  Biograph  Karls  des  Großen,  525.
Einigungsämter,  Kaufmannsgerichte  als,  162.
Einrichtung,  Die,  der  deutschen  Arbeiterversicherung ­
  und  ihre  Leistungen
in  den  ersten  25  Jahren  ihres  Bestehens ­
  (1885—1909)  426—429.

*)  Das  „Geheime  Ehrenbuch  des  Fuggerschen
  Geschlechtes"  ist  von  Hans  Jakob  Fugger
im  Jahre  1546  verfaßt  worden.  Ehrenberg
a.  a.  O.  (oben  S.  1)  1.  Bd.  S.  85.
        <pb n="662" />
        634

Register-

Einzelunternehmer  123.
Eisenbahn,  Die  sibirische,  859—562;  507.
—  Leipziger-Dresdener  E.  19,  550,  553,  Leipzig-Magdeburger ­
  E.  550,  Liverpool-Manchester ­
  E.  547  f.,  Nürnberg-Fürther  E.
550,  552,  Stockton-Darlington  E.  547  f.
Eisenbahnbetriebsmittelgemeinfchast  557.
Eisenbahnen  u.  Wasserstraßen  539  f.,  566  f.
—  ihre  Verstaatlichung  in  den  deutschen  Einzelstaaten ­
  554  f.
—  Verwaltung  und  Betrieb  der  E.
544—546.
—  Volkswirtschaftliche  Bedeutung  der
E.en  539—540.
Eisenbahnfinanzpolitik  545.
Eisenbahngemeinschaft,  preußisch-hessische,  555  f.
Eisenbahnpolitik,  Die  deutsche,  unter
Fürst  Bismarck  553—555:  Staats-  u.
Privatbahnsystem  553,  Reichseisenbahnamt,
-Projekt,  Verstaatlichung  der  Eisenbahnen
in  den  deutschen  Einzelstaaten  554,  bes.  in
Preußen  555.
Eisenbahnsystem,  Allgemeines  deutsches,  19,
550.
Eisenbahntarifpolitik,  -wesen  543,  544  f.
Eisenbahntarifunwesen  in  Amerika
617—619.
Eifenbahnunternehmungen,  Gesetz  über  die,
von  1838  551.
Eisenbahnverfassung,  Derheutige  St  and
der  deutschen,  555—557.
Eisenbahnwesen,  Das,  in  Amerika
615—617:  Güter-,  Personenverkehr  615,
Billetsystem,  Gepäckbeförderung,  Verschiedenes ­
  616.
—  Das  E.  in  Deutschland,  seine  Anfänge
548—553:  Fritz  Harkort  548,  Nürnberg-Fürth,
  Leipzig-Dresden  (Friedrich  List),
Magdeburg-Leipzig  550,  sonstige  Bahnen,
Hannover,  Baden  551,  Württemberg,  Bayern ­
  552,  Sachsen  553.
Eisenerze  106,  109,  386  f.,  517,  530,  564  f.
Eisenindustrie,  Die,  385—389:  1.  Niederrhein-Westfalen ­
  385,  2.  Siegerland,  Dillu.
  Lahngebiet  386,3.  Saarbezirk,  4.  Luxemburg-Lothringen ­
  387,  5.  Oberschlesien  388,
6.  Hannover,  Bayern,  Sachsen  389;  104,
383,  515  f.
Eisenverarbeitung  383.
Eisenzölle,  Zur  Geschichte  der,  515—518;
500  f.
Elbe-Trave-Kanal  562,  565.
Elektrotechnik  103  f.
Emissionsbanken,  -geschäft  276.
Engels,  Friedrich,  Sozialist  194,  471  f.
Englands  Außenhandel  475  f.,  485,  489  s.

Entstehung  und  Entwickelung  des  Handels, ­
  Ideen  über,  68—74.
Entwickelung  und  Hauptarten  der  Buchführung ­
  185—188.
Entwicklung,  Die,  von  Deutschlands
Industrie  1861—1911  102—105.
Bquitable  Society  313.
Erfinden:  Zur  Philosophie  des  E.s
360—364.
Ernst  II.  von  Koburg-Gotha  498.
Erwerb  Selbstzweck?  26  f.,  602  f.
Erwerbs-  u.  Wirtschaftsgenossenschaften  24  f.,
34,  102,  130  f.,  205  f.,  277.
Erzgebirge  403  f.
Erzieher  436  (Versicherungspflicht).
Erziehungszölle  18,  477,  478,  514.
Esche,  Johann  Georg,  sächsischer  Industrieller
401.
Eskomptegeschäft  275.
Etzel,  Karl,  Ingenieur  552.
Eugenik,  Kaiserin  von  Frankreich,  586.
Eusebius,  Kirchenvater,  76.
Explosionsmotoren  103.
Exportindustrie,  -kapitalismus,  -Politik,  -staat,
-system  464  f.,  467  f.,  469  f.
Eytelwein,  Johann  Abert,  Ingenieur  380.
Eyth,  Max,  Ingenieur  ss.  XVj  178.
Fabrik,  Die,  369—372:  Organisation  der  industriellen ­
  Großproduktion  369,  ihre  Voraussetzungen: ­
  gesellschaftliche,  wirtschaftliche ­
  (Merkantilismus,  Gewerbefreiheit
usw.)  370  f.,  Mittel  zur  Weiterbildung:
Spezialisation,  Kombination,  Abtrennung
der  kaufmännischen  Funktion,  örtliche  Zusammenfassung, ­
  Kartelle,  Trusts  371,  Bedeutung ­
  für  gesellschaftliche  u.  wirtschaftliche ­
  Organisation  372.
—  F.  u.  Handwerk  99.
—  Begriff  der  F.  415  f.,  419  f.
„Fabrikbein"  419.
Fabrikgesetzgebung  414,  -inspektion  419.
Fach-  u.  Fortbildungsschulwesen  103.
Fälle,  Typische,  unlauteren  Wettbewerbs ­
  198—201.
fair  trade  485.
Faktoren  402.
Falsche  Satzbildungen  172  f.
du  Fay,  Frankfurter  Kaufmannsfamilie,  92.
Februarerlaß  Wilhelms  11.  426.
Feinmechanik  384.
keueratorss  271.
Fernsprechwesen  104,  520,  620.
Feuersozietäten  313,  -Versicherung  312  f.,  -zeichen
520.
Fichte,  Johann  Gottlieb,  Philosoph  194,  469.
Filialsystem  214  f.
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        Register.

635

Finanzierung  industrieller  Unternehmungen
269  f.
Finanzzölle  501,  503  f.,  510,  625.
Finowkanal  562.
Fiorino,  Optiker  in  Kassel,  100.
Firmenverschleierung  200.
Fischer,  Gustav,  Volkswirt  493.
—,  Hannibal,  oldenburgischer  Präsident  14.
Fitsch,  amerikanischer  Erfinder,  363.
»Flagge,  Die,  folgt  dem  Handel"  447.
Flößerei  565  s.
Flotte  447  f.
Fondaco  dei  Tedesohi  in  Venedig  1,  79,  84.
Fondsbörse,  Die  volkswirtschaftliche
Bedeutung  der,  234—238;  Begriff  der
F.  234,  Aufgaben,  Voraussetzungen:  Terminhandel ­
  235,  Leichtigkeit  der  Umsätze
237,  spekulativer  Charakter  238;  322.
Förderung  von  Kunst  u.  Wissenschaft  durch  die
Geschäftswelt  66,  443,  596,  607.
Formen,  Die,  der  Handelsunternehmung ­
  123—124.
Fortbildungskurse,  -schulen,  kaufmännische  328.
Fortschrittspartei,  Deutsche,  498.
Fourier,  Charles,  französischer  Sozialist  194,
585.
Fowlersche  Dampfpflüge  178.
Fra  Luca  s.  Pacciolo,  Lucas.
„Frage,  Deutsche",  498,  501.
—  soziale  F.,  bel.  im  Handel,  122,  155,  266  f.,
422  f.,  441.
Francis,  John,  englischer  Volkswirt  111.
—,  Philip,  englischer  Staatsmann  8.
Franck,  Sebastian,  Chronist  146.
Francke,  Karl,  Geh.  Staatsrat  in  Koburg  33.
—,  Oberbürgermeister  von  Magdeburg,  550.
Frankfurt  a.  M.  als  Handelsplatz  einst
und  jetzt  92—95.
—  F.er  Börse  92  f.,  Buchhändlerkommissionsgeschäft ­
  321,  -messen  219,  320  f.,  323  f„
Handelskammer  92  f.,  Messe  5,  42,  84,  92,
Patrizierfamilien  92,  94.
Frankfurt  a.  O.:  Messe  222  f.
Franklin,  Benjamin,  amerikanischer  Staatsmann ­
  50.
Franz  Joseph,  Kaiser  von  Österreich,  586.
Frauenfrage  im  Handelsgewerbe  152  f.,  605.
v.  Fraunhofer,  Joseph,  Physiker  u.  Optiker  397.
Freihandel  und  Schutzzoll  im  Lichte
der  Geschichte  480—482.
—  18,  34  f.,  470,  497,  499,  503  f.,  508  f.,  512  f.
Freihandelslehre,  Zur  Begründung  der,
469—474.
Freiheit,  akademische,  334,  amerikanische  590,
wirtschaftliche  25,  43,  194  f.,  414.
Freizügigkeit  370,  F.sgesetz  von  1867  103.

Fremdhandel  69  f.,  in  China  162  f.
Fremdwörter  172  f.
Frentzel,  Adolf,  Präsident  des  Deutschen  Handelstages
  351,  355  f.
Frey,  Theodor,  Vorsitzender  der  Handelsinnung
in  Eberbach  352.
Freytag,  Gustav,  Dichter  338.
Friedrich  1.  von  Baden  350,  353,  II.  von  Baden
357,  III.,  deutscher  Kaiser,  586.
!  —  F.  der  Große  41,  313,  314,  388,  445,  497.
—  Friedrich  Wilhelm,  der  Große  Kurfürst,  313,
459  f.,  I.  von  Preußen  497,  III.  von  Preußen
445,  497,  549,  IV.  von  Preußen  551.
v.  Friesen,  sächsischer  Ministerpräsident,  554.
de  Froissard,  Pierre,  französischer  Chronist  84.
Fugger,  Jakob,  1—3;  581.
—  Anton  3,  sonstige  Mitglieder  der  Familie  1  f.,
633.
—  als  Bezeichnung  für  Geldaristokratie  2;  264.
„Fuggerei"  2.
Fulton,  Robert,  Erbauer  des  ersten  Dampfschiffes ­
  363.
Fungibilität  des  Getreides  610  f.
Furcht  vor  Proletariat  414.
Fürsorgepflicht  des  Prinzipals  156  f.
Fusionen  599.
Fust,  Johann,  Buchdrucker  323,  362.
Gabe,  Johann  &amp;amp;  Co.,  Hamburger  Haus  14.
Gaebel,  Otto,  Präsident  des  Reichsversicherungsamtes ­
  224.
Galvani,  Luigi,  Entdecker  des  Galvanismus  546.
Gambetta,  Leon,  französischer  Staatsmann  52.
!  v.  Gamp,  Frh.,  Reichstagsabgeordneter  252.
Ganescha,  Hindugott,  149.
Gasmaschine  36  f.,  103.
Gauß,  K.  F.,  Mathematiker  526.
Gedanken  über  den  Handel  und  den
Betrieb  des  Handels  52—53.
—  G.  über  die  Ausbildung  des  jungen
Kaufmanns  140—145.
Geering,  Tr.,  Schweizer  Volkswirt  145.
Gefahren,  Die,  des  Industriestaates
466—469.
Gefälligkeitsakzept  113.
Gehaltsanspruch  des  Handlungsgehilfen  während ­
  der  Krankheit  157.
Geist,  Der  kapitalistische,  in  Amerika
601—603.
—  G.  der  nationalen  Arbeit  478  f.
—  kaufmännischer  G.  359.
Geistesleben:  Buchgewerbe  und  G.  318
bis  320.
„Geistiges  Seeklima"  151.
Ge'z  50  f.
Geld  4,  6,  217  f.,  602  f..  G.  u.  Ware  121,  179.
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        636

Register.

Geld:  Begr  ff  und  Wesen  des  G.es  254  bis  !
256:  G.  im  wirtschaftlichen  Sinne  (Tausch-,
Zahlungsmittel  254,  Wertaufbewahrungsmittel), ­
  im  gesetzlichen  Sinne  255(Währungsgeld
  256).
—  Markt  und  G.  bei  den  Naturvölkern
216—218.
„Geld"  248.
Geldaristokratie  2,  602,  -krisen  110,  -wechselgeschäft
  276,  -wirtschaft  39.
Geld-  und  Bankwesen,  Das  deutsche,
vor  der  Reichsgründung  286—288.
—  Die  Verdienste  des  Reichsbankpräsidenten ­
  Dr.  Koch  um  das  deutsche
G.-  und  B.wesen  298.
Gelegenheitsgesellschaft  123.
„gelehrte"  Berufe  442.
„Geleite,  totes,"  523.
Geliert,  Fürchtegott,  Dichter  413.
Gelsenkirchener  Bergwerks-Aktien-Gesellschaft
601.
Gemeinsinn  442  f.
Genala,  Francesco,  italienischer  Staatsmann  26.
Generaltarif  484.
Genossenschaften,  Die,  130—132:  Begriff
130,  Bedeutung,  Grenze  für  Entwickelung,
Grundgedanke,  Arten  131;  24  f.,  34,  102,
205  s.,  277.
Gensel,  Julius,  Volkswirt  150,  350  f.
—,  Walter,  Kunstgelehrter  175.
Genueser  Bankwesen  im  Mittelalter
270—273.
Gerechtigkeit  445.
Gerhard,  Graf  von  Sayn,  387.
Gerson,  Herrmann,  Berliner  Spezialgeschäft  215.
Geschäft,  Das,  164—168:  Begriff  u.  Wesen
165,  Leitung,Kosten,  selbständiger  Charakter,
Personal,  Prokurist  166,  geschäftliche  Erfahrung, ­
  Geschäftsbeziehungen,  Agenten,
Makler  167,  Behandlung,  Abschluß,  Ausführung ­
  des  Geschäftes  168.
Geschäfts-  u.  Betriebsgeheimnisse:  Verrat  von
G.n  201.
Geschäftsgebaren,  unlauteres,  62;  s.  auch  Wettbewerb, ­
  unlauterer.
Geschäftsgewinn,  feine  Höhe  u.  Verwendung  63,
bei  den  Phöniziern  76.
Geschäftsmänner  (—  angestellte  Beamte)  9  f.,
-schluß  605.
Geschichte  und  Charakteristik  des  Versicherungswesens ­
  312—316.
—  Aus  der  G.  der  deutschen  Kolonialpolitik ­
  459—462.
—  Aus  der  G.  der  Siegerländer  Industrie ­
  105—110.
—  Freihandel  und  Schutzzoll  im  Lichte
der  G.  480—482.

i  Geschichte  des  Deutschen  Börsengesetzes
251—254.
—  Zur  G.  der  deutschen  Reederei  574
bis  576.
—  Zur  G.  der  Eisenzölle  515—518;  500  f.
—  Zur  G.  des  deutschen  Buchhandels
323—325.
—  Zur  G.  des  Kartellwesens  135—137.
—  Zur  G.  des  Kölner  Postwesens  534
bis  536.
Geschlechtsaristokratie,  städtische,  in  Deutschland
87  f.
„Geschlossener  Handelsstaat"  469,  515.
Geselligkeit  50.
Gesellschaften,  Aktien-,  123  f.,  124  f„  268  s.,  Gelegenheits-G.,
  Kommandit-G.  123,  G.  mit
beschränkter  Haftung  125,  offene  Handels-G.,
  regulierte  G.  124,  stille  G.  123.
Gesellschaftsarbeit  46.
Gesetzgebung,  wirtschaftliche,  des  Norddeutschen
Bundes  u.  des  Deutschen  Reiches  102.
Gesetzliche  Bestimmungen  über  Buchführung ­
  188—191.
Getreidehandel,  Der,  seine  Organisation
in  Amerika  609—613.  Merkmale  des
europäischen  G.s:  Kollitransport  609  u.
Nichtfungibilität  610,  des  amerikanischen
G.s:  Transport  sowie  Lagerung  in  loser
Schüttung  u.  Fungibilität  611,  Arbeitsteilung ­
  611  u.  Konzentration  612.
Getreideterminhandel  241.
Getreidezölle  206,  477,  482,  502,  505,  509  f.
(Zollsätze  1833—1906  510),  511,  513  f.
Gewandschneider  70.
Gewerbe-  und  Industrieausstellung,
Die  Düsseldorfer,  von  1902  408—410.
Gewerbesreiheit  25,  34,  132,  370,  489,  516,
-gerichte  158  f.
Gewerbepolitik  im  Mittelalter  439  f.,  preußische
489,  516.
Gewissen,  Das  soziale,  412—414.
Gilchrist,  Percy  L.,  Mitersinder  des  Thomasverfahrens ­
  386.
Giroverkehr,  Der,  der  Reichsbank  295
bis  297.
Glasträgerkompagnien  406  f.,  -Versicherung  314.
Gläubigerstaat,  Deutschland  als,  465  s.
Gleichgewicht,  Das,  der  nationalen  Arbeit ­
  44—46.
Gleichheit,  amerikanische,  606.
Gleichtaktarbeiten  47  s.
Glück  53.
Glyn,  Halifax,  Mills  &amp;amp;  Co.,  Londoner  Handelshaus,
  221.
Gnadenwahl,  Lehre  von  der,  603.
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        Register.

637

Goethe  [f.  XVj  II,  V,  11,  20,  30,  165,  176,
177,  333,  357,  365,  380,  442,  443,  444,  445,
549,  621.
—  G.s  Mutter  (Frau  Aja)  93.
Gold,  Wertverhältnis  zwischen  —  u.  Silber  257.
Goldproduktion,  Die,  der  Welt  am  Ende
des  19.  und  am  Anfang  des  20.  Jahrhunderts ­
  258—261.
Goldwährung  358.
Goll,  Frankfurter  Bankierfamilie,  92.
v.  Goluchowski,  Graf,  österreichischer  Staatsmann ­
  331.
Gontard,  Frankfurter  Kaufmannsfamilie,  92.
Gordon,  Vorläufer  George  Stephenfons,  548.
Gothaer  Feuerversicherungsbank,  Lebensversicherungsbank ­
  313.
Gothein,  Eberhard,  Volkswirt  ff.  XVj  339  f.,
603.
Gotthardbahn.  Die  St.,  558—559.
Gould,  Iay,  amerikanischer  Industrieller  598,602.
Grübe,  Karl,  Chemiker  390.
Graphische  Gewerbe  104.
Greater  Britain  485.
Griechen  und  Römer,  Araber  und
Italiener  77—80.
Großbanken  277,  299  f.
Großbetriebe  im  Kleinhandel  203—205;
141,  213  f.,  226.
—  G.  im  Versicherungswesen  314  f.
—  industrielle  G.  266  f.,  369  f.,  372  s.,  378  f..
594,  599  f.
„Groß-Detailhandel"  213  f.
Großhandel  55,  70  f.,  seine  effektive  u.  spekulative ­
  Funktion  238.
Großunternehmertum,  industrielles,  378  f.
Grote,  S).,  Volkswirt  258.
Grundbücher  186.
Gründerzeit,  Die,  der  1850er  Jahre  in
ihrer  Bedeutung  für  die  Entfaltung
kapitalistischen  Wesens  in  Deutschland ­
  267—270.
—  G.  1871—1873  554.
Grundruhrrecht  523,  526.
Gründungsbanken,  -gefchäft  276.
Gutenberg,  Johann,  Erfinder  der  Buchdruckerkunst ­
  362.
Guter  Haushalter  52.
Güter,  Die,  des  Binnenschiffahrtsverkehrs ­
  in  Deutschland  563—566.
Güterverkehr  518,  528,  531  f.,  563  f.,  615,  -Versicherung ­
  312.
Güterwagengemeinschaft,  Allgemeine  deutsche,
557.
Guthaben-Klausel  285.
Gymnasialbildung  7.
Gymnastik  des  Geistes  144,  329,  333.

Haasenstein  &amp;amp;  Vogler,  A.-G.,  Annoncenexpedition ­
  178.
Hadrian,  römischer  Kaiser,  522.
Haftpflicht-,  Hagelversicherung  314.
Hamburg-Amerika  Linie,  Die,  577—581;
571,  574.
Hamburger  Engros-Lager  215.
Hamburgs  und  Bremens  Stellung  auf
dem  Weltmärkte  452—454:  Rübenzucker, ­
  Kohlen,  Kaffee,  Kolonialwaren  452,
Baumwolle  (Bremer  Baumwollbörse),
Petroleum  (Deutsch-Amerikanische  Petroleum-Aktiengesellschaft) ­
  453,  Tabak,  Reis,
Nutzhölzer  454.
Hamilton,  Alexander,  amerikanischer  Staatsmann ­
  477.
Hammacher,  Friedrich,  Politiker  357.
Handel,  Arbeitsteilung  42,  56,  70  f„  140,  144,
438,  481,  611  f.
—  Ausartungen  5,  59  f.,  128,  612  f.
—  Ausschaltung  74,  140,  209.
—  Bedeutung  für  die  Volkswirtschaft
56—58.
—  Begriff  und  Arten  53—56:  H.  —  Güteraustausch? ­
  53,  handelsgewerbliche  Arbeit,
Waren,  Immobilien-,  Effekten-H.  54,  Groß-,
Detail-,  Klein-,  Höker-,  Trödel-,  Binnen-,
auswärtiger  H.,  Ausfuhr-,  Einfuhr-,
Zwischen-,  Welt-,  Passiv-,  Aktiv-H.,
seßhafter  H.,  Wander-H.  55,  Hausier-H.,
Arbeitsteilung,  H.  u.  Transportgewerbe,
Karawanen-H.,  Reederei,  Speditions-,
Kommissions-,  Maklergeschäft  56.
—  Bewertung  4,  5,  59  f.,  69,  72  f.,  77,  81  f.,
122,  140  f.
—  Deutscher  H.  in  seiner  Blütezeit  64  f.,  82  f.
—  Gedanken  über  den  H.  und  den  Betrieb ­
  des  Handels  52—53.
—  H.  nach  sozialistischer  Anschauung
59—61;  74.
—  H.,  Industrie  und  Landwirtschaft
67—68;  376  f.
—  H.  u.  Kirche  81  f.
—  H.  und  Moral  61—63;  443.
—  H.  u.  Produktion  58  f.,  122.
—  Ideen  über  die  Entstehung  und  die
Entwickelung  des  H.s  68—74;  H.  ohne
Händler  68,  H.  im  engeren  Sinne,  ältere
H.soölker,  Fremd-H.,  Organisation  69,
aristokratisch-monopolistischer  Charakter,
Arbeitsteilung,  Entstehung  eines  selbständigen ­
  Handelsstandes,  des.  in  Deutschland,
u.  der  Märkte  (Städte)  70,  Aufkommen
eines  besonderen  Bank-  u.  Transportgewerbes ­
  usw.  71,  H.  Organisator  der  modernen ­
  Volks-  u.  Weltwirtschaft,  soziale  Stellung ­
  u.  Gliederung  des  H.sstandes  72.
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        638

Register.

Handel,  Ist  der  —  produktiv?  58—59;
122.
—  Konzentration  im  Handel  299  f-,  314  f.,  612  f.
—  Nationale  und  soziale  Pflichten  des
H.s  63—67.
—  Spezialisierung  im  H.  72.
—  Straßburger  Handel,  Der,  am  Anfange ­
  des  19.  Jahrhunderts  95—99;
internationaler  H.  95,  Landesprodukten-H.
(Tabak  97,  Hanf,  Krapp,  Stärke,  Ölsaaten,
Öle,  Samen,  Tuch  98).
—  stummer  H.  68.
Handelsakademie,  Hamburgische,  7,  333.
Handelsaristokratie  73  f.,  80  f.,  378  f.
Handelsartikel,  des.  auch  Welthandelsartikel
(Rohstoffe,  Halb-  u.  Fertigfabrikate):
Baumwolle  169,  231,  453,  457  f.,  Baumwollwaren
  229,  384,  398  f.,  Baustoffe  564,
Brennstoffe  564,  Chemikalien  384,  389  f.,
Eisenerze  379,  383,  386  f.,  530,  564  f.,
566  f.,  Eisen-  u.  Stahlwaren  530,  565,
Getreide  229  f..  510,  530,  565,  609  f.,  Gewürze ­
  452,  Gold  258  f.,  560,  Gruben-  u.
Hüttenmaterial  596  f.,  Häute  452,  Holz
452,  454,  530,  565  f.,  567  f.,  Kaffee  169,
449  f.,  452,  Kakao  452,  Kohle  379,  383,
452,  530,  564,  566  f,  Koks  530,  564,  566  f.,
Kolonialwaren  452,  Konfektionswaren
395  f.,  Kupfer  600,  land-  u.  forstwirtschaftliche ­
  Güter  565  f.,  567  f.,  Mais  565,  optische ­
  Instrumente  396  f.,  627,  Petroleum
169,  453  f-,  566,  599  f.,  Reis  452,  454,
461,  565,  Roheisen  379,  385  f,  516  s.,  565,
566  f.,  Seide  169,  Silber  262  f.,  Spielwaren ­
  403  f.,  Spiritus  452,  Stahl  600  f.,
Tabak  97  f.,  454,  461,  Tee  228  f.,  452,  560,
Textilwaren  384,398  f.,  Tulpen  110  f.,  Uhren
406  f.,  Weizen  566,  Wolle  220  f.,  452,
Zucker  118  f.,  169,  384,  391  f.,  452,  565;
f.  auch  68  f„  75  f.,  77  f.,  84,  97  f.,  210  f.,
217,  224  f.,  228  f.,  232,  383  f.,  438,  469  f.,
475  f.,  484  f.,  509  f„  540,  564  f.
Handelsbetrieb  f.  Gedanken.
—  H.  einst  u.  jetzt  141  f.,  338.
Handelsbetriebslehre  als  Wissenschaft  443.
Handelsbilanz,  deutsche,  375,  464  f.,  475  f„
485  f.,  504,  511  f.
Handelsbücher  185  f.,  188  f.,  271  f.
Handelseifersucht,  Politik  der,  470  f.,  480  f.
Handelsfachabteilungen  327,  329.
Handelsfächer,  Die  Behandlung  der  —
an  der  Hochschule  340—341:  Sammlung
des  Materials  340,  systematische  Bearbeitung ­
  des  M.s,  logische  Entwickelung  der
Begriffe  u.  Grundlehren  341.
Handelsgesellschaften  123.

Handelsgesetzbuch,  Allgemeines  Deutsches,  155
190,  352,  Deutsches  —  von  1897  156,  190  f.
Handelshochschule,  Städtische,  in  Köln  337f.
—  Wesen  und  Aufgaben  der  H.  330—333.
—  Wie  studiert  man  an  der  Handelshochschule? ­
  334—337:  Stundenplan,  Vorlesungen ­
  334,  häusliche  Arbeit,  Übungen
335,  Exkursionen,  Lektüre,  Ferien  336;
329,  339.
Handelsinnung  in  Eberbach  352.
Handelskammern  in  den  V.  St.  von
Amerika  613  f.,  von  Frankfurt  a.  M.  92  f.
Heidelberg  352  f.,  Köln572,  Stuttgart  171  f.
—  Alter  u.  Bestand  im  Deutschen  Reiche  347.
—  Die  Organisation  der  H.n  in  Preußen
343—347:  Begriff,  Aufgabe,  Errichtung,
Zugehörigkeit,  Wahlrecht,  Beitragspflicht,
Mitgliedschaft  343,  Wahlsystem,  -verfahren,
Zuwahl,  Geschäftsführung  usw.  344,  Aufsicht, ­
  Kritik  des  H.gesetzes  von  1897  345.
Handelskammersekretär,  Der,  348—350.
Handelskompagnien  7  f.,  460,  -korporationen  6.
Handelskrisis,  Die,  von  1857  112—115.
Handelspolitik,  Deutsche,  am  Anfange ­
  des  19.  Jahrhunderts  488
bis  490:  Binnenzölle,  Verbrauchssteuern,
preußische  Handels-  u.  Gewerbepolitik  488,
Kontinentalsperre,  Englands  Außenhandel
489,  allgemeiner  Rückgang  des  deutschen
Handels  490.
—  Die  deutsche  H.  unter  dem  Fürsten
B  ü  l  o  w  508—512:  Bismarck  508,  Caprivi,
Bülow  (Zolltarif  von  1902)  509,  Handelsverträge ­
  510,  deutscher  Außenhandel
1905—1910:  Ausfuhr  511,  Einfuhr  512.
—  Die  Zukunft  der  deutschen  H.  im
Geiste  Friedrich  Lifts  512—515.
Handelsprivilegien  s.  Monopolistische  Handelsu.
  Preispolitik.
Handelsschulen  328  f.
„Handelsstaat,  geschlossener",  469,  515-Handelsstand
  u.  Adel  80  f.,  H.  u.  öffentliches
Leben  65  f-,  330  f.,  seine  Entstehung  70  s.,
soziale  Stellung  u.  Gliederung  72  s.
Handelstag,  Der  Deutsche,  349—351;
Mitgliedschaft  349,  Vollversammlungen,
Ausschuß,  Kommissionen,  freier  Verband
350,  Zentralstelle  für  die  preußischen
Handelskammern,  Zeitschrift  „Handel  u.
Gewerbe",  Präsidenten,  Generalsekretäre
351;  171  f.
—  Der  Deutsche  H.  1861  —  1911  352  bis
358.
—  Trinkspruch  auf  den  Deutschen  H.
358—359.
—  Der  Badische  H.  352.
        <pb n="667" />
        Register.

689

Handelsunternehmung,  Die,  120  bis
122:  Kapital  (umlaufendes  u.  stehendes),
Arbeit,  Geld  u.  Ware,  Arbeitskräfte  (Arbeiter ­
  u.  Handlungsgehilfen)  121,  soziale
Frage  im  Handel,  H.  u.  Produktion  122.
—  Die  Formen  der  H.  123—124:  Einzelunternehmer, ­
  Handelsgesellschaften  (Gelegenheits-G.,
  stille  G.,  offene  Handels-G.,
Kommandit-,  Aktien-G.)  123,  regulierte
G.  en  124.
Handelsvertrag,  Der  deutsch-französische, ­
  498—489:  500  f.,  506,  508.
—  Der  deutsch-russische  H.  von  1904
507—508;  485.
Handelsverträge  482—484:  Begriff,  Inhalt, ­
  kurzfristige  482,  langfristige,  ewige
H.  ,  Meistbegünstigungs-,  Tarifverträge  483,
General-,  Vertrags-  (Konventional-)  Tarif
484.
—  Die  Begründung  der  H.  von  1891
durch  die  Regierung  504—507;  509.
—  H.  von  1906  510  f.
Handelsvertretungen,  Wesen  und
Wert  der  amtlichen,  342—344.
Handelswissenschaft  7,  341.
Handels-  u.  Gewerbeverein,  Deutscher,  16,  490.
Handels-  und  Industrieplätze,  wichtigere:
Alexandrien  79,  Amalfi  78  f.,  Amsterdam
450  f.,  452,  454,  Antwerpen  450  f.,  452,
Athen  77,  Augsburg  1  f.,  70,  84,  322,
Baltimore  461,  Basel  145,  Bergen  83,
146  f.,  Berlin  151,  153,  238,  241,  284,  313,
322,  395  f.,  452,  564  f.,  Birmingham  488,
Boston  462,  Braunschweig  292,  294  s.,  !
Bremen  453  f.,  565,  581  f.,  Bremerhaven
582  s.,  Breslau  220  f.,  239,  396,  565,
Brüssel  405,  Budapest  321,  Charleston  461,
Chemnitz  398  f.,  Chikago  238,  240  f.,  405,
408,  594,  614,  617  f.,  Cincinnati  614,
Danzig  239,  565,  Darmstadt  269,  294  f.,
Dresden  19,  294  f.,  550,  553,  Duisburg
530  f.,  564  f.,  Emmerich  565,  Erfurt  395  f.,
Esten  f.  Krupp,  Florenz  73,  188,  Frankfurt ­
  a.  M.  5,  42,  71,  84,  92  f.,  154,  219,
284,  294  f.,  320  f.,  323  f.,  529  f.,  Frankfurt
a.  O.  222  f.,  Fürth  403  f.,  550,  552,  Genua
79,  270  f.,  558,  587,  Gotha  313  f.,  Hamburg ­
  7,  87,  114,  151,  153,  239,  284,  297,
312  f.,  333,  452  f..  461  f.,  564  f..  577  f.,
Haarlem  111,  Havre  450  f.,  452  f.,  Heidelberg ­
  352  f.,  Hochfeld  534  f.,  560  f.,  Jrbit227,
Jena  367  f.,  397,  Kairo  78,  Karthago  73,
Kassel  99  f.,  526  f„  Köln  80.  84,  284.  337  f.,
396.  534  f.,  571  f.,  Königsberg  239,  565,
Konstantinopel  78,  83,  Korinth  77,  522,
585,  Kursk  227,  Lancashire  476,  Leipzig
19,  42,  152,  154,  219,  224  f.,  320  f.,  323  f.,

325,  550,  553,  Liverpool  238,  246,  547  f.,
London  69,  83,  100,  146  f.,  220,  238,  248,
284,  313,  450  f.,  452  f„  462,  528,  571,  St.
Louis  405,  Lübeck  83  f.,  148,  314,  Magdeburg ­
  118  f.,  452,  550,  565,  Mainz  323,
529  f.,  631,  Manchester  69,  547  f.,  Mannheim ­
  90,  239,  288,  294  f.,  531,  565  f.,
Marseille  450  s.,  558,  Memel  565,  Milwaukee ­
  620,  München  294  f.,  322,  395,
397,  New  York  238  f.,  248,  451  f.,  452  f.,
462,  581  f-,  592  f.,  600,  605,  608  f.,  613  f.,
623,  Nischni-Nowgorod  83,  147,  219,  227  f.,
Nürnberg  83  f.,  87,  146,  322,  323,  403  f.,
406,  550,  552,  Paris  69,  175,  312,
405,  408,  Pastau  565,  Pforzheim  90,  Philadelphia ­
  411,  462,  614,  Pisa  79,  Pittsburg ­
  597,  Posen  146,  Prag  321,  Rathenow
396,  Regensburg  83,  Rhodus  77,  Rom  77  f„
521,  Rotterdam  450  f.,  452  f.,  572,  Ruhrort ­
  530  f.,  564  f.,  San  Francisco  451,  596,
Sidon  75,  Sonneberg  404  f.,  Stettin  239,
395  f.,  565,  Straßburg  95  f.,  Stuttgart
288,  294  f.,  321  f.,  Trieft  450  f„  558,  Tyrus
74  f.,  Venedig  1,  71,  73,  79  f„  83  f.,  188,
Wien  115  f.,  321  s.,  397,  Wisby  83,  Yorkshire
  476,  Zürich  321;  s.  auch  110,  210  f.,
327,  329,  345,  347,  380  s.,  383  f.,  395  f.,
524  f.,  528  f.,  540,  549  f.,  562  f.,  564  f.,  571,
614  f.
Handels-  u.  Zollgesetz,  Preußisches,  von  1818
492  f.,  509,  514,  516.
Handlungsgehilfe,  Der  deutsche,  in
derVergangenheit  145—148:  Begriff,
Dienstvertrag  145,  An-  u.  Aufnahme  als
Lehrling,  Dauer  der  Lehrzeit,  Ausbildung
146,  Pflichten  des  H.n,  soziale  Stellung
147,  „Lieger",  Prokuristen  148.
—  121  f.,  435  (Versicherungspflicht).
Handlungsgehilfen-Bewegung,  D  i  e
deutsche,  und  ihre  Träger  151  bis
154:  Verein  für  Handlungskommis  von
1858  zu  Hamburg  151,  153,  Verein  der
Deutschen  Kaufleute  zu  Berlin  151,  154,
Verband  Deutscher  Handlungsgehülsen  zu
Leipzig  152,  154,  Deutschnationaler  Handlungsgehilfen-Verband
  zu  Hamburg  153,
Deutscher  Verband  Kaufmännischer  Verein
zu  Frankfurt  a.  M.,  sonstige  Verbände  u.
Vereine  154.
Handlungslehrling,  Sittentafeln  für
den,  137—140.
Handlungsreisende,  Der  deutsche,  seine
Bedeutung  in  der  Gegenwart  148
bis  151.
Handwerk  377,  439  f.
Hänlein,  Mainz-Frankfurter  Marktschiffer,  529  f.
Hanno,  karthagischer  Feldherr,  76.
        <pb n="668" />
        640

Register.

Hanse,  Die  Bedeutung  der,  85—86;  64f.,
83  f.
Hansemann,  David,  als  Politiker  22—24;
353  f.,  356,  494.
Hansen,  Joseph,  Geschichtschreiber  337.
v.  Hardenberg,  Fürst,  preußischer  Staatsmann
536.
Hargreaves,  I.,  Erfinder  einer  Spinnmaschine
441,  546.
Harkort,  Fritz,  Industrieller  23,  548  f.,  571.
Harmonie  der  wirtschaftlichen  Interessen  470.
Harriman,  Edward  H.,  amerikanischer  Industrieller ­
  598.
Hartmann,  Mich.,  s.  Sächsische  Maschinenfabrik.
Harttung,  Frau  Sophie,  geb.  Lienau  in  Frankfurt ­
  a.  O.  222  f.
v.  Hase,  Oskar,  Buchhändler  324.
v.  Häßler,  Theodor,  Industrieller  36.
Hastings.  Warren,  Generalgouverneur  von
Britisch-Ostindien  602.
„Hat  der  Bauer  Geld,  so  hat's  die  ganze  Welt"
502,  515.
Hauchecorne,  Geh.  Oberbergrat,  260.
Hauptbuch  186.
Hauptmann,  Gerhard,  Dichter  413.
Hausarbeitgesetz  von  1911  415.
Haushalter,  guter,  52.
Hausierhandel  56,  69  f.,  75,  210  f.,  407;  s.  auch
Wandergewerbe.
Hausmanufakturen  440,  -wirtschaft  39,  439,463.
Heerstraßen  523.
v.  Hefner  -  Alteneck,  Friedrich,  Erfinder  der
elektrischen  Bogenlampe  105.
Heimarbeit  420.
Heine,  Heinrich,  Dichter  11.
v.  Heinitz,  Friedrich  Anton,  preußischer  Minister
8,  388.
Heinrich  IV.  von  Frankreich  401.
Heinze,  Aug.,  amerikanischer  Kupferspekulant
600.
v.  Helmholtz,  Hermann,  Physiker  397.
Henot,  Jakob,  Postmeister  in  Köln  535.
Henschel,  K.  A.,  Oberbergrat  in  Kassel  99.
—  H.  L  Sohn,  Maschinenfabrik  in  Kassel,  99.
Herne-Rhein-Kanal  563.
Herodot,  griechischer  Geschichtschreiber,  532.
„Herr  im  eigenen  Hause"  414,  469.
Hertzog,  Rudolf,  Berliner  Spezialgeschäft  215.
Hessische  Ludwigsbahn  531,  555.
Heyl  zu  Herrnsheim,  Frh.,  Industrieller  378.
Hieber,  Reichstagsabgeordneter,  159.
Hildebrand,  Bruno,  Volkswirt  [f.  XVI  f:  Wirtschaftsstufen ­
  nach  H.  38  f.
Hilfskassen  151.
Hill,  James  I.,  amerikanischer  Industrieller  598.
—,  Rowland,  englischer  Generalpostmeister  22.

Hiller,  Georg,  Gründer  des  Verbandes  Deutscher
Handlungsgehülfen  zu  Leipzig  152.
—,  Karl  Gottlob,  Chemnitzer  Industrieller  402.
Hinkende  Währung  257.
Hirsch-Dunckersche  Gewerkvereine  151  f.
Hirtenleben:  Periode  des  H.s  38.
Historische  Schule  der  Volkswirtschaftslehre  17,
39,  479.
Hitze,  Franz,  Reichstagsabgeordneter  159.
Höchstarbeitszeit  420.
Höfe,  deutsche,  in  ihrer  Blütezeit  86  f.
Hoff,  Johann,  Fabrikant  von  Malzextrakt  in
Berlin  100.
v.  Hofmann,  Wilhelm,  Chemiker  104,  391.
Hohenlohe,  Fürst  zu,  bayerischer  Ministerpräsident ­
  656.
Höker  70,  -Handel  55.
Holding  Company  599.
Holzverarbeitende  Industrie  104.
v.  Hopfen,  Frh.,  österreichischer  Politiker  118.
Humanismus  u.  Buchhandel  324.
—  kosmopolitischer,  nationaler  H.  441.
v.  Humboldt,  Alexander,  Naturforscher  333,462,
621.
Hume,  David,  englischer  Geschichtschreiber  u.
Philosoph  470,  472.
Huskisson,  Mitglied  des  englischen  Parlaments,
548.
Hüttentage  107.
j  Hygiene  442.
Hymnus  auf  die  See  572—573.
Hypothekenbanken  276  f.,  -geschäft  275.
Idealismus  413,  442  f.,  444  f.
Ideen  über  die  Entstehung  und  die  Entwickelung ­
  des  Handels  68—74.
Immobilienhandel  54.
Imperialismus  447  f.
Jndividualprinzip  in  Gesetzgebung  155.
Industrialisierung,  Über  die  Bedeutung ­
  einer  —  der  heutigen  Rohstoffstaaten ­
  für  die  Exportindustrie  Englands, ­
  Deutschlands  usw.  469—474.
Industrie,  Aus  der  Geschichte  der
Siegerländer,  105—110.
—  Die  Entwicklung  von  Deutschlands  I.
1861—1911  102—105:  Voraussetzungen
(wirtschaftliche  Gesetzgebung  102,  Schulwesen, ­
  des.  Fach-  u.  Fortbildungsschulwesen, ­
  Zusammenarbeiten  von  Wissenschaft,
Technik  u.  I.),  Ausnutzung  der  Dampfkraft,
Gasmaschine,  Explosionsmotoren,  Elektrotechnik ­
  103  (drahtlose  Telegraphie,  Fernsprechwesen ­
  usw.),  Eisen-,  Textil-,  holzverarbeitende ­
  I.,  graphische  Gewerbe,Kunsthandwerk, ­
  chemische  I.  104,  Beleuchtungstechnik ­
  105.
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        Register.

641

Industrie,  Die  Stellung  der—  im  Wirtschaftsleben ­
  des  Deutschen  Reiches
374—877:  Stand  der  Bevölkerung  Preußens
u.  Deutschlands  im  19.  u.  20.  Jahrhundert,
ihre  Gliederung  (Landwirtschaft,  Handel
u.  Gewerbe),  Gründe  für  Übergang  Deutschlands ­
  vom  Agrarstaate  zum  Jndustricstaate
374,  unser  Außenhandel,  Volksvermögen
u.  -einkommen  375,  Lebenshaltung  einst
u.  jetzt,  I.  u.  Landwirtschaft  376,  I.  u.
Handwerk,  Arbeiterschaft,  Angestellte  377.
—  Süddeutsche  I.  im  Zeitalter  des  Merkantilismus ­
  89—91:  Mannheim,  Pforzheim ­
  90,  Calw  (Zeugkompagnie),  Parallele
zwischen  Pfalz  u.  Württemberg  91.
—  I.  und  Handel  in  Deutschland  vor
siebzigJahren  99—102:  Fabrik  u.  Handwerk ­
  ,  Zunftzwang  99,  Kleinhandel,  Reklame, ­
  Ausstellungen,  Währung  100,  Handelspolitik, ­
  Spekulation,  Staatslotterie  101,
öffentliche  Sparkassen,  Erwerbs-  u.  Wirtschaftsgenosfenschaften
  102.
—  I.,  Wissenschaft  u.  Technik  103.
—  I.:  Handel,  I.  u.  Landwirtschaft  67
bis  68.
Industrielles  Großunternehmertum  266  f.,  378  f.
(Krupp,  Stumm,  Heyl,  Siegle,  Vorster,  Voh,
Siemens  378).
Industriestaat,  Der  Übergang  Deutschlands ­
  vom  Agrarstaate  zum,  463
bis  466;  374  f.,  466  f.,  469  f.,  513  f.
—  Die  Gefahren  des  J.s  466—469.
—  J.en  43,  439,  469.
Industriestädte  s.  Handels-  u.  Industriestädte.
Industriezweige,  Die  örtliche  Verteilung ­
  der  einzelnen  —  in  Deutschland
  383—385:  Kohlen-  und  Eisenbergwerke, ­
  Eisenverarbeitung  383,  Textil-J.,
chemische  I.,  Zuckerfabrikation,  Branntweinbrennerei, ­
  Stärkefabrikation,  Bierbrauerei
usw.,  Bekleidungs-,  Metall-J.,  Klavier-,
Möbelfabrikation,  polygraphische  Gewerbe,
Porzellanfabrikation,  Buchdruckerei,  Pianobau, ­
  Leder-,  Lederwaren-I.,  Feinmechanik,
Optik,Zucker-,  Schokoladenwarenfabrikation
384.
Ingenieure,  Die  Stellung  der  —  in
Deutschland  380—383.
Inkassogeschäft  276.
Interessen,  wirtschaftliche,  342  f.,  470,  513  f.
Internationalisierung  des  Versicherungswesens
311,  315.
Intze,  Otto,  Wasserbautechniker  569.
Invaliden-  u.  Altersversicherung  36,  317,  423  f.,
426,  428.
Inventar,  Inventur  185.
Jnventarienbuch  189.
Mollat,  Volkswirtschaftliches  Quellenbuch.  4.  Ausl.

Inventurausverkäufe  203.
Jrwahn,  Johannes,  Mitbegründer  des  Deutschnationalen ­
  Handlungsgehilfen  -  Verbandes
153.
Ismail  Pascha,  Vizekönig  von  Ägypten,  586  f.
Italiener,  Die,  78—80;  83f.
Jto,  Fürst,  japanischer  Staatsmann  412.
Jäger,  Ernst,  Handelsschulmann  188.
—,  Gustav,  der  „Wollapostel"  402.
Jägerleben:  Periode  des  J.s  38.
Jahn,  Friedrich  Ludwig,  der  „Turnvater"  446.
Jahr  1848,  Das,  handelspolitisch497—498.
Jahrmärkte  218  f.
Jannet,  Claudio,  französischer  Volkswirt  136  f.
Jena,  Die  Carl  Zeiß-Stiftung  zu,
367—369.]  ,
Iencke,  Hans,  Geh.  Finanzrat  35—36;  37.
Johann  von  Coesfeld,  Postmeister  in  Köln,  535.
—,  Graf  von  Nassau,  387.
Jonas,  Prophet,  75.
Journal  185,  189.
Jugenderziehung  446,  -fürforge  421.
Julianus  Apostata,  römischer  Kaiser,  533.
jue  albinag-ii  (—  Recht  des  Landesherrn  auf
Berlassenjchaft  von  Fremden)  6.
Justinianus,  römischer  Kaiser,  533.
Kaempf,  Johannes,  Präsident  des  Deutschen
Handelstages  jf.  XVI]  351,  355  f.,  358.
Kaffeemärkte,  Die  europäischen,  449
bis  452:  K.länder  449,  Auktionen,  Verkaufsbedingungen ­
  450,  Terminmärkte  451.
Kaiser-Wilhelm-Kanal  562;  s.  auch  Zur  Eröffnung ­
  usw.
Kaisers  Kaffeegeschäft  215.
Kalvinismus  603.
Kämmerer,  Otto,  Ingenieur  377.
Kampf,  Der,  der  Verkehrsmittel  im
StromgebietedesRheins  528—531.
Kampfzölle  505.
Kanal  Rhein-Hannover,  seine  volkswirtschaftliche ­
  Bedeutung  566  bis
568;  563.
Kanäle  in  Deutschland  562  f.
Kant,  Immanuel,  Philosoph  444,  445.
Kapital  304  f.,  K.  u.  Arbeit  366,  377,  409  f.,  im
Handel  120  f.,  mobiles  234  f.
Kapitalismus,  Licht-  und  Schattenseiten ­
  des,  264—267.
—  73,  267  f.,  379,  465  f.,  603.
Kapitalisten  f.  Banken.
Kapitalistische,  Der  —  Geist  in  Amerika
601—603.
—  seine  Entstehung  603.
Karawanenhandel  56.
41
        <pb n="670" />
        642

Register.

v.  Kardorff,  Wilhelm,  Reichstagsabgeordneter
505.
Karl  der  Große  524  f.,  V.,  deutscher  Kaiser,  41,
VI.,  deutscher  Kaiser,  93.
—  K.,  Prinz  von  Mecklenburg-Strelitz,  444.
—  K.  Ludwig  von  der  Pfalz  90.
Karpfanger,  Hamburger  Konvoiführer,  86.
Kartelle,  Die,  132—135:  Zweck,  Arten  132,
Entstehung,  sozialistischer  Zug  133,  Vorbedingungen, ­
  K.  u.  Schutzzölle  134,  monopolistische ­
  Preispolitik,  gesetzliche  Regelung
135;  371,  599.
—  K.  u.  Zünfte  136,  K.  im  Versicherungswesen
315,  K.  in  Amerika  599  f.
Kartellwesen,  Zu  seiner  Geschichte,  135
bis  137.
Kassenbuch  186.
„Kaufleute,  königliche"  149.
Kaufmann,  Begriff  191,  Hymnus  auf  den  K.
52,  K.  u.  Krämer  6.
—  Der  deutsche  K.  im  Ausgange  des
Mittelalters  80—85.
—  Der  deutsche  K.  im  Zeitalter  der
Perücke  86—89.
Kaufmännische  Auskunftsbüreaus
195—198.
—  K.er  Briefstil  171—174.
—  K.er  Geist  359,  k.e  Risiken  168—171.
Kaufmannsgerichte,  Das  Reichsgesetz ­
  von!904betr.,  158—162:  Entstehung
158  f.,  Inhalt:  K.  als  Sondergerichte,  Errichtung ­
  160,  Zuständigkeit,  Zusammensetzung, ­
  Wahl,  Prozeßverfahren  161,  K.  als
Einigungsämter,  begutachtende  Tätigkeit,
Gemeindevorsteher  162.
Kaufmanns  st  and  und  Versicherung
316—318.
Kautsky,  Karl,  Sozialist  74.
Kepler,  Johannes  Astronom  59.
Keutgen,  F.,  Geschichtschreiber  70.
Kinderarbeit  420.
Kipling,  Rudyard,  englischer  Schriftsteller  456.
„Kipperei  und  Wipperei"  88.
Kirche  u.  Handel  81  f.
„Kirchtumspolitik"  445.
Klavierfabrikation  384.
Kleiderordnungen  87.
„Klein-Detailhandel"  213  f.
Kleinhandel,  Gibt  es  eine  Notlage
i  m  —?  213—216.
—  Großbetriebe  im  Kl.  203—205.
—  55,  70  f.,  100.
Klomann,  Andreas  u.  '  Anton,  amerikanische
Industrielle  601.
Klostermann,  R.,  Jurist  411.
Knies,  Karl,  Volkswirt-258.
Koberger,  Antoni,  Nürnberger  Buchdrucker  323.  j

Koch,  Dr.,  Richard,  Reichsbankpräsident, ­
  seine  Verdienste  um  das
deutsche  Geld-  und  Bankwesen
298.
—,  Mitglied  des  Straßburger  Tribunals,  96.
Kohlmann,  Wilhelm,  Bergmann  387.
Kölner  Postwesen,  Zu  seiner  Geschichte,
534—536.
Kolonialpolitik,  Aus  der  Geschichte
der  deutschen,  459—462.
—  Sie  Beziehungen  der  Technik,  der
Wissenschaft  und  der  Kunst  zur  K.
456.
Kolonialwirtschaftliches  Komitee  in  Berlin  457  f.
Kolonien,  Die  Bedeutung  der  —  für
die  deutsche  Volkswirtschaft  454
bis  456:  75.
Kolumbus  20.
Kombination  315,  371.
Komitee,  Kolonialwirtschaftliches,  in  Berlin  457  f.
Kommanditgesellschaft  123.
Kommissionär,Kommissionsgeschäft  (-Handel)  56,
216,  320  f.
Komprador,  Der,  in  China  162—165.
Konfektionsindustrie,  Die,  395—396;
384.
Kongreß  Deutscher  Volkswirte,  Der,
32—35  (seine  Begründer  33).
Koenig,  Gustav,  Geh.  Regierungsrat  37.
Königin  Luise,  Die  Bedeutungder  —
für  unsere  Zeit  444—446.
„Königliche  Kaufleute"  149.
Königsstraßen  623.
Konjunktur  438.
Konkurrenz,  Das  Wesen  der  wirtschaftlichen, ­
  191—195.
—  Herabsetzung  der  K.  199.
Konkurrenzklausel  157,  -preise  183.
Konkursausverkäufe  203,  -ordnung  191.
Konstantin  der  Große,  römischer  Kaiser,  533.
Konsumvereine,  Die,  205—209.
Kontinentalsperre  94,  398  f.,  461,  489  f.
Kontokorrentbuch  186,  -geschäft  275.
Kontor  in  Bergen  83.
Kontrollgesellschaften  599  f.
Konventionaltarif  484.
Konzentration  im  Handel  299  f.,  314  f.,  612  f.
Konzentrationsbewegung,  Vorteile
und  Nachteile  der  —  im  deutschen
Bankgewerbe  299—302.
Konzern  600.
Kopierbuch  189,  190.
Korinther  Kanal  522,  585.
Körner,  Theodor,  Dichter  446.
Korruption,  politische,  in  Amerika  590.
Kosegarten,  Wilhelm,  Volkswirt  228.
Kostgeld  244.
        <pb n="671" />
        Register.

643

„Krach"  (1873)  s.  „Börsenkrach".
Krämer  6.  70.
Krankenkassen  427,  430,  -Versicherung  427.
Kratz,  Peter,  Hamburger  Kapitän  461.
Kredit  273  f.,  -geschäfte  274  f.,  -krisen  110,
-reformvereine  195,  -vereine  277,  -wesen
u.  Versicherung  411,  -wirtschaft  39.
Kreutzberger,  österreichischer  Volkswirt,  34.
Krieger,  Reichstagsabgeordneter,  500.
Krisen,  Begriff  u.  Arten  110;  8.
Krisis,  Die,  im  Magdeburger  Zuckerhandel ­
  (1889)  118—120.
Krüger,  preußischer  Regierungsrat,  549.
Krupp,  Alfred,  sf.  XVII]  26—29:  Wohlfahrtseinrichtungen, ­
  handelspolitische  Verdienste ­
  29;  365—367.
—,  Friedrich  Alfred,  30—32:  Entwickelung ­
  der  Guhstahlfabrik,  Wohlfahrtseinlichtungen ­
  31.
—,  Margarete,  Frau  31.
—  378,  383,  385,  583.
Kundenproduktion  39.
Kündigungsfrist  157,  -registraturen  246,  -zettel
247.
Kunst,  Förderung  der  —  durch  die  Geschäftswelt ­
  66,  443,  596,  607.
—  K.  u.  Kolonialpolitik  456.
Kunsthandwerk  104.
Kurfürst,  Der  Große,  313,  459  f.
Kurs  170,  275,  -zettel  348.
Label  207.
Ladenschluß  420,  605.
laesio  enormis  180.
de  Lafayette,  französischer  General  u.  Staatsmann, ­
  17.
Lagerhäuser,  öffentliche,  277.
Land  der  „unbegrenzten  Möglichkeiten"  (V.  St.
von  Amerika)  595,  601.
Landeskinder,  -vater  41.
Landeskrone,  Silber-  u.  Bleierzgrube  im  Siegerlande, ­
  106.
Landesproduktenhandel,  Straßburger,  97  f.
Landesversicherungsämter  432  f.,  -anstalten  424,
428,  430.
v.  Landmann,  Robert,  bayerischer  Kultusminister ­
  349.
Landstraßen  519,  520  f.,  522  f.,  526.
Landwirtschaft:  Handel,  Jndustrie  u.
L.  67—68;  376  f.
Landwirtschaftliche  Zölle  206,  477,  482,  502,
505,  509  f.,  511,  513  f.
Langen,  Eugen,  Industrieller  36—37.
Laplace,  Mathematiker  u.  Astronom,  585.
Lassalle,Ferdinand,  sozialdemokratischer  Agitator
26,  207.

Lattmann,  Wilhelm,  Reichstagsabgeordneter
159.
Laube,  Heinrich,  Schriftsteller  22.
Laumond,  französischer  Präfekt,  98.
Law,  Fitzgerald,  englischer  Diplomat  149.
—,  John,  französischer  Finanzmann  115.
Leben  u.  Lieben  446.
Lebensführung,  rationale,  603,  -Haltung  einst  u.
jetzt  376,  -Versicherung  313.
Leblancsches  Verfahren  390.
Leder-  u.  Lederwarenindustrie  384.
Lee,  Thomas,  Erbauer  des  ersten  Wirkstuhls  401.
Lehre,  kaufmännische,  142  f.,  146,  330,338,  603  f.
Lehrer  436  (Versicherungspflicht).
Lehrlingswesen,  seine  Regelung,  157.
„Lehrlingszüchterei"  157.
Lehrpläne  der  Handelsschulen  328  f.
v.  Leibniz,  Gottfried  Wilhelm,  Philosoph  87.
Leipziger  Buchhändlerkommissionsgeschäft  320  f.,
-messen  219,  320  f.,  323  f.
—  Messe  42,  224  f.
Leiter,  amerikanischer  Börsenspekulant,  240.
Leo,  römischer  Kaiser,  135.
Leroy-Beauliöu,  Paul,  französischer  Volkswirt  26.
de  Lesfeps,  Ferdinand,  Schöpfer  des  Suezkanals
585  f.,  621.
Lette,  Wilhelm,  Politiker  33.
Lexis,  Wilhelm,  Volkswirt  [{.  XVII]  261.
von  der  Leyen,  Alfred,  Eisenbahnpolitiker  js.
XVII]  619.
Libanus,  Freund  des  Kaisers  Julian,  533.
Liberalismus  42  f.,  65  f.
Licht-  und  Schattenseiten  des  Kapitalismus ­
  264—267.
Lichtwark,  Alfred,  Kunstgelehrter  444.
Liebe  u.  Leben  446,  L.  zum  Proletariat  412  f.
Liebermann,  Benjamin,  Präsident  des  Deutschen
Handelstages  356.
—,  L.,  Chemiker  390.
Liebhaberpreis  180.
v.  Liebig,  Justus,  Chemiker  7,  105,  381,  391.
Lieferungsgeschäft  242,  handelsrechtliches  452.
„Lieger"  148.
Limit  246.
Linie,  Die  Hamburg-Amerika,  577
bis  581.
Liquidationskassen,  Waren-,  246,  Hamburger
451  f.,  Magdeburger  120.
List,  Friedrich,  Volkswirt  ]s.  XVII]  V,
VI11,  XII,  23,  38,  58  f.,  391,  448  f.,  462,
466  f.,  477,  478  f.,  490,  497,  550,  553,  627.
—  Charakter!  st  ik  19—22.
—  Deutschlands  größter  Volkswirt
16—19.
—  „Kernfprllche  und  Kernstücke  aus  F.  L.s
Schriften"  18,  539.

41
        <pb n="672" />
        644

Register.

List,  Friedrich,  „System,  Das  nationale,
der  politischen  Ökonomie"  VIII,  17.
—  Wirtschaftsstufen  nach  L.  38.
—  Zukunft,  Die,  der  deutschen  Handelspolitik ­
  im  Geiste  F.  L.s  512—518.
Literatur  über  freie  Konkurrenz  194.
Lockvögel  214,  216.
Lokalbörsen  239.
Lloyd,  Der  Norddeutsche,  581—583:574.
Lokomotive,  Dampf-,  363,  546  f.,  Preislokomotiven*) ­
  (6.—12.  Oktober  1829)  363,  547  f.
Lombardgeschäft  275,
Loti,  Pierre,  französischer  Schriftsteller  466.
Lotterie,  Staats-,  101.
Lotz,  Walter,  Volkswirt  1?.  XVIII  XII,  500,  545.
Louvre,  Pariser  Warenhaus,  205,  226.
Lübeck,  Deutsche  Lebensversicherungsgesellschaft
in,  314.
Ludwig  I.  von  Bayern  12  f.,  l  l.  von  Ungarn  2,
XIV.  von  Frankreich  90.
Ludwigsbahn,  Hessische,  531,  555.
Lueg,  Heinrich,  Industrieller  30,  408  f.
Luther  4—5:  Handel,  Preistheorie  Tagelöhnerarbeit ­
  als  Wertmaßstab,  Geld  4,
Ausartungen  des  Handels,  Monopole
(H.skompagnien),  Luxus,  ausländischer
Handel  5;  26,  92,  324.
Luxemburgisch-Lothringische,  Die,  Eisenindustrie
387—388.
Luxus  5,  48f.,  87f„  316.
—  L.  u.  Sparsamkeit  48—52:  im  allg.  48,
Begriff  u.  Arten  des  L.  49,  Sparsamkeit,
Geiz  50,  sparsame  Völker,  L.  u.  Sp.  in
Staat  u.  Gemeinde  51.
Luzzatti,  Luigi,  italienischer  Volkswirt  26.
Maaßen,  Karl  Georg,  preußischer  Finanzminister
497.
Made  in  Germany  149.
Magdeburg:  Die  Krisis  imM.erZuckerhandel
  (1889)  118—120.
Magnus,  F.  Mart.,  Berliner  Bankhaus  552.
Maine,  H.,  S.,  englischer  Geschichtschreiber  69.
Mainlinie  425.
Main-Neckar-Bahn  556.
„Hake  money“  598,  602  f.
Makler,  -geschäft  56,  167  f.,  246.
Malarce,  A.,  französischer  Publizist  26.
Männer  des  Zentralverbandes  Deutscher ­
  Industrieller  35—37:  Hans
Jencke  35,  Eugen  Langen  36.
Mannesmannverfahren  37.
Manufakturen  440.

*)  Nach  Eyth  S.  363:  5,  nach  v.  Weber
S.  547:  4.

Manzoni,  Domenicus,  italienischer  Handelsschriftsteller ­
  188,  189.
Marcks,  Erich,  Geschichtschreiber  448.
Marconi,  Guilelmo,  Erfinder  der  drahtlosen
Telegraphie  104-Marcus
  Aurelius,  römischer  Kaiser,  532.
Marggraff,  A.  S.,  Chemiker  391.
Maria  Theresia  7.
Markt,  innerer  u.  äußerer  481.
—  M.  und  Geld  bei  den  Naturvölkern
216—218.
Märkte  und  Messen  im  Mittelalter
und  in  der  neueren  Zeit  216—220.
—  ihre  Entstehung  70.
Marktpreis  180.
Marktschiffahrt  zwischen  Mainz  u.  Frankfurt
a.  M.  529  f.
Maron,  H.  Volkswirt  351.
Marperger,  Paul  Jakob,  Handelsschriftsteller  7,
89.
o.  Marschall,  Frh.,  Staatssekretär  des  Auswärtigen ­
  Amtes  504  f.
Marx,  Karl,  Sozialist  122,  233,  413.
—,  Wilhelm,  Oberbürgermeister  von  Düsseldorf
409.
Maschinenarbeit,  Der  Segen  der,  372
bis  373:  377,  596  f.
Maschinenfabrik,  Sächsische,  vorm.  Rich.  Hartmann, ­
  A.-G.,  in  Chemnitz  263  f.
Massengüter  563  f.,  566  f.,  609  f.
Materialismus  445.
Mathy,  Karl,  Politiker  33  f.
Matrikularbeiträge  501.
v.  Maybach,  Albert,  preußischer  Eisenbahnminister ­
  555.
v.  Mayr,  Georg,  Volkswirt  476.
Maximal-  u.  Minimalzolltarif  509  f.
Medici  73.
Meer  als  Erzieher  448,  als  Weltstraße  584.
Mehemet  Ali,  Vizekönig  von  Ägypten  585.
Meier,  E.  E.,  Bremer  Kaufmann  356,  581.
Meininger  Oberland:  Die  Spielwarenindustrie ­
  desM.O.es  403—406.
Meistbegünstigungsklausel,  -vertrüge  483  f.,  505.
Meister,  Wilhelm,  (in  Goethes  „Wilhelm
Meister")  52.
Meline,  französischer  Politiker,  471.
Meliorationsgeschäft  243.
Melkart,  Nationalgott  der  Tyrer,  74.
Memorial  185.
v.  Mendelssohn,  Franz,  Berliner  Bankier  355.
Mennoniten  603.
Menzel,  Adolf,  Maler  364.
Menzinger,  Johann,  Postverwalter  in  Köln  535.
meroatorss  70.
Merchandise  Act  (Bill),  englische,  von  1885  149.
        <pb n="673" />
        Register.

645

Merkantilismus  41  f.,  44,  89,  89  f.,  313,  370,
414,  439  f.,  470,  504,  516.
Merkur,  Gott  der  Kaufleute  und  der  Diebe,  70.
Merlin,  Zauberer  in  der  altbritischen  Sage,  107.
Mertens,  Frankfurter  Bankierfamilie,  92.
Merz,  Georg,  Optiker  397.
Messe,  Die,  von  Nischni-Rowgorod
einst  und  jetzt  227—231.
—  Märkte  und  M.n  im  Mittelalter
und  in  der  neueren  Zeit  216—220.
—  Musterlagerverkehr,  Der,  der
Leipziger  M.n  224—227.
Metallindustrie  384.
Metzgerposten  535.
Metzler,  Frankfurter  Bankierfamilie,  92.
v.  Mevissen,  Gustav,  als  Stifter  der
Städtischen  Handelshochschule  in
Köln  337—340:  VI.
Mexiko,  Der  Silberbergbau  in,  262
bis  264.
Meyer,  Alexander,  Volkswirt  128,  351.
—,  Viktor,  Chemiker  104.
Michel,  Stephan,  Mainzer  Industrieller  357.
Mill,  James,  englischer  Volkswirt  475.
—,  John  Stuart,  englischer  Volkswirt  157,  194,
475,  477.
Minderkaufleute  190.
Mindestlöhne  420.
Minette  386  f.
v.  Miguel,  Heinrich,  preußischer  Finanzminister
355.
Mitteleuropäischer  Wirtschaftsverein  19,  487.
Mittelstand  64,  -s.politik  155.
Mittermaier,  Karl,  Jurist  33.
v.  Mitternacht,  Frh.,  Hermann,  württembergischer
  Ministerpräsident  554.
Möbelfabrikation  384.
Moderner  Staat  40  f.,  65,  439.
Modernes  Bankwesen  42,  71,  269  f.
Mohammed  7.
o.  Möller,  Theodor,  preußischer  Handelsminister
VI.
v.  Moltke,  Graf,  Helmut  30,  446.
Monopolistische  Handels-  u.  Preispolitik  5,  8,
41  f.,  76,  84,  88  f.,  135,  370,  414,  439  f.
—  m.  Vereinigungen  (Trusts)  371,  594,  599  f.
Monopolpreise  183.
Mont-Cenis-Tunnel  558.
Moral:  Handel  und  M.  61—63;  443.
Morgan,  Joseph  B.,  246.
—,  P.,  amerikanischer  Industrieller  178,  598.
Morse,  S.  F.  B.,  Erfinder  eines  Schreibtelegraphen ­
  546.
Möser,  Justus,  5—7:  Handel  5,  Geld,
Standesunterschiede  (Kaufmann  u.  Krämer),
Korporationen,  jus  albinagii,  Packenträger,
Wochenmärkte,  Straßenbau  6;  381.

Moses  417,  446.
Moste,  Rudolf,  Annoncenexpedition  178.  j
v.  Motz,  F.  Chr.  A.,  preußischer  Finanzminister,
497,  549.
Münzwesen  im  Deutschen  Bunde  286,  im  alten
Deutschen  Reiche  93.
—  M.-  u.  Bankwesen  8.
Musterlagerverkehr,  Der,  der  Leipziger ­
  Messen  224—227.
Nachdatierung  von  Schecks  284.
Nachfrage  u.  Angebot  180  f„  237,  238  f.,  246  f.,
301.
Nachrichtenverkehr  519  f.
Nachschieben  von  Waren  202.
Napoleon  I.  93  f.,  398,  445,  489,  Routes  Imperiales ­
  N.s  I.  523.
Napoleon  III.  508,  586.
Napoleon,  Prinz,  28.
Raffe,  Oberpräsident  der  Rheinprovinz,  340.
Nationalerziehung:  Weltwirtschaft
und  N.  441—446.
Nationalgefühl  63  f.,  -verein  498,  -Versammlung ­
  (1848/49)  497.
Nationalitätsprinzip  43.
Naturalwirtschaft  39.
Naturvölker:  Markt  und  Geld  bei
den  N.n  216—218.
—  Verkehrswesen,  Das,  bei  den  R.n
519—520.
Naturzustand  39,  49.
Nebenbücher  186  f.
Nebenius,  Friedrich,  badischer  Minister  551.
Nefftzer,  August,  französischer  Publizist  26.
Nelson,  englischer  Seeheld,  548.
Nero,  römischer  Kaiser,  521.
de  Neufville,  Frankfurter  Bankierfamilie,  92.
Neumerkantilismus  43.
Newcome,  Erfinder  einer  Dampfmaschine,  363.
Newton,  Isaak,  Physiker  58.
Niederlande:  Die  Tulpenmanie  in
den  N.n  (1634)  110—112.
Niederrheinisch-westfälische  Eisenindustrie,  Die,
385—386.
Nischni-Nowgorod,  Die  Messe  von  —
einst  und  jetzt  227—231.
Noblesse  adlige  65.
Nochgeschäft  244.
Norddeutsche  Loyd,  Der,  581—583;  574.
Nordostseekanal  (Kaiser  Wilhelm-Kanal)
562,  585.
—  Zur  Eröffnung  des  N.s  583—584.
North,  Dudley,  englischer  Volkswirt  194.
Not:  Weltwirtschaft  und  soziale  N.
439—441.
Notenbanken  276  f.
        <pb n="674" />
        646

Register.

Notierung,  Die,  der  Börsenkurse
248—249;  231.
Notlage,  Gibt  es  eine  —  des  Kleinhandels? ­
  213—216.
Nürnberger  Tand  403.
Oberschlesien,  Die  Eisenindustrie  in,  388—389.
Oberversicherungsamt  431  f.
Obligationen,  Ausgaben  von,  274.
Oder-Spree-Kanal  562.
Oetker,  Friedrich,  Politiker  527.
Offene  Handelsgesellschaft  123.  jj
Öffentliches  Leben  u.  Handelsstand  65  f.,  330  f.
Öffentlichkeit  der  Aktiengesellschaft  129  f.,  eine
Forderung  der  Volkswirtschaftspolitik  114  f.
Officium  mercantie  271  f.
Ohlenschläger,  Gebr.,  Mainz-Frankfurter  Marktschiffer ­
  530  f.
Oktroi  460.
Oldenberg,  Karl,  Volkswirt  ff.  XVIIlj  471  f.
Oppenheim,  M.,  u.  Wolff,  Berliner  Handelshaus, ­
  221.
Optionen  244.
Optische  Industrie,  Die,  396—398;  384.
Orchestermitglieder  436  (Versicherungspflicht).
Ordonnance  de  Commerce  185,  189.
Organisation,  Die,  der  Handelskammern ­
  in  Preußen  343—347.
—  Die  O.  des  Getreidehandels  in
Amerika  609—613.
Organisator,  Handel  als  —  der  modernen  |
Volks-  u.  Weltwirtschaft  72.
van  Oß,  englischer  Eisenbahnpolitiker,  618.
Ottel,  Klemens,  Handelsschulmann  449.
Otto,  Karl,  Ingenieur  36.
Pacciolo,  Lucas,  italienischer  Handelsschriftsteller
188,  189,  273.
Packard,  amerikanischer  Handelsschulmann,  605.
Packenträger  6.
Palmerston,  Lord,  englischer  Staatsmann  585.
Panamakanal,  Der,  621—624;  585.
Panamerika  484  f.
„Papier"  248.
Papiergeld,  Gesetz  von  1870  über  Ausgabe
von,  288.
Papin,  Denis,  Erfinder  des  Papinschen  Topfs
usw.  362  f.
Paradies,  Das,  der  Arbeiter  419—421:
Arbeiterschutz  in  Neuseeland  im  allg.,  Fabrikinspektion ­
  419,  8weatma-System,  Heimarbeit, ­
  Kinderarbeit,  Höchstarbeitszeit,  llberzeit
für  Frauen  u.  Kinder,  Mindestlöhne,
Ladenschluß  420,  Jugendfürsorge  421.
Parallelwährung  258.
Parere  93.
Parisot,  Hutmacher  in  Kassel,  100.

„Paritätische"  kaufmännische  Verbände  153.
Parteien,  politische,  in  Amerika  625.
Passavant,  Frankfurter  Kaufmannsfamilie,  92.
Passivhandel  7,  55.
Patentgesetzgebung,  Mein  Anteil
an  der  deutschen,  410—411:  P.schütz
Voraussetzung  der  industriellen  Entwickelung, ­
  preußische  Gesetzgebung,  Freihandelspartei, ­
  Grundzüge  eines  P.gesetzes  410,
P.schutzverein,  -gesetzentwurf,  Reichsp.gesetz
411.
v.  Patow,  Frh.,  Politiker  33.
Patrizierfamilien,  Frankfurter,  92,  94.
Paulus,  Apostel,  49.
„Pavillon"  460.
Pease,  Joseph,  englischer  Eisenbahnunternehmer
547.
Pedler  56.
Personal,  Geschäfts-,  166.
Personenverkehr  519,  563,  615  f.
Personenoersicherungen  312.
Pestalozzi,  Ioh.  Heinrich,  Pädagog  446.
Peter  1.  von  Rußland  45.
Petroleum-Aktiengesellschaft,  Deutsch-Amerikanische, ­
  453  f.,  600.
Petroleumtrust,  Der,  undderStahltrust
  599—601.
Petzval,  Optiker,  397.
Pfandbriefe,  ihre  Ausgabe,  274.
Pfandleihanstalten  277.
Pfister,  Heinrich,  Geh.  Oberregierungsrat  352,
357.
Pflichten,  Nationale,  der  Banken
und  der  Kapitalisten  im  Kriegsfälle ­
  303—307.
—  Nationale  und  soziale  Pf.  des
Handels  standes  63—67.
v.  Philippovich,  Eugen,  Volkswirt  ff.  XVllls
Xll,  110,  232.
Philosophie,  Zur,  des  Erfindens
360—364.
Phönizier,  Die,  74—76:  Tyrus  74,  Sidon,
Kolonien,  Flotte,  Hausierhandel  76,  Gefchäftsgewinn,
  monopolistische  Handelspolitik ­
  76.
„Phönizifche  Lügen"  76.
Physiokraten  42,  44.
Pianobau  384.
Pickford,  C.,  Volkswirt  33.
Pietisten  603.
Pitt,  William,  der  Ältere,  Graf  v.  Chatam,
englischer  Staatsmann  76.
Plan,  Der,  einer  mitteleuropäischen
Zollunion  484—487;  500f.,  518.
Platon,  griechischer  Philosoph,  7  44,  46.
Plauer  Kanal  563.
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        Register.

647

Plinius  der  Jüngere,  römischer  Staatsmann
u-  Schriftsteller,  533.
Poesie  und  Technik  364—365:  Malerei,
Bildhauerei,  Musik  364,  Dichtkunst  365.
Pohle,  Ludwig,  Volkswirt  ff.  XVIII]  XII,  225.
Politik  der  Handelseifersucht  470  f.,  480  s.
Polygraphische  Gewerbe  384.
pools  in  Amerika  619.
Porzellanfabrikation  384.
v.  Posadowsky-Wehner,  Graf,  Artur,  Staatssekretär ­
  des  Innern  [f.  XVIII]  68,  424.
Post,  Die  Preußische,  in  der  Napoleonischen ­
  Zeit  536—537.
Post  -,  Fernsprech-  undTelegraphenwesen,
  Das,  in  Amerika  619—620.
Post-llberweisungs-  u.  Scheckverkehr  285  f.
Postregal  536,  -fcheckämter  285,  -zwang  536.
Postwesen:  Zur  Geschichte  des  Kölner
P.s  534—536.
—  Brandenburgisch-Preußisches,  Thurn-  u.
Taxissches  535  f.
—  526  f.  f.  auch  Reichspost.
Prägerecht  der  Reichsbank  243  f.
Prämiengeschäfte  243  f.
Preis,  Der,  178—180:  Begriff  178,  Geld
u.  Ware,  Höhe  179,  laesio  enormis,  Markt-,
Liebhaber-P.  180.
—  Arten  (Konkurrenz-,  Monopol-,  Spezial-,
Verbands-P.e)  183.
—  Die  angebliche  Bestimmung  der
P.  e  durch  das  Verhältnis  vonAngebot
  und  Nachfrage  180—183.
Preisbildung  4,  82,  180  f.,  238  f.,  301.
Preßfreiheit  12.
Preußische  Bank  288,  294,  297.
Preußisch-Hessische  Eisenbahngemeinschaft  555  f.
krintswps,  Pariser  Warenhaus,  205.
Privatbeamte  121,  317,  377.
Privatnotenbanken  291  f.,  293  f.
Privatwirtschaft  u.  Staat  359,  P.  u.  Versicherung ­
  309  f.
Produktenbörsen  232,  238  f.
Produktionskrisen  110.
Produkiionsländer  von  Gold  258  f.,  627,  Kaffee
450  f.,  Zucker  391  f.
Produktionsstatistik  des  deutschen  Bergbaues
379,  383  f.,  von  Gold  627,  von  Zucker
394  f.
Produktivgenossenschaften,  Arbeiter-,  368.
Produktivität  58,  P.  literarischer  Bildungsmittel
320,  des  Handels  58  f.,  122,  442,  von  Heer
u.  Flotte  442.
Prokop,  griechischer  Geschichtschreiber,  532.
Prokura  166.
Prokurist  148,  166.
Prolongationsgeschäfte  244  f.
Prost,  I.  B.,  Straßburger  Kaufmann  96.

Protestantische  Sekten  603.
Proudhon,  P.  I.,  französischer  Sozialist  136,
194.
Pullmanwagen  616  f.
Lars  Oil  Company  599.
Quäker  603.
Quantitätsverschleierung  199.
Raab,  Friedrich,  Reichstagsabgeordneter  159.
Rathenau,  Emil,  Ingenieur  105.
Rathenower  Brillen  396.
rstiovss  272.
Ratzel,  Friedrich,  Geograph  151,  448.
Rau,  K.  H„  Volkswirt  33.
Raule,  Benjamin,  holländisch-brandenburgischer
Seemann  460.
Realschulen  mit  Handelssachabteilungen  327.
Redaktion  326.
o.  Reden,  Graf,  preußischer  Minister  8,  380,388.
Reederei,  ZurGeschichte  der  deutschen,
574—576;  56.
Reformation  u.  Buchhandel  324.
Regelung,  Die,  des  Ausverkaufswesens ­
  nach  dem  Reichsgesetze
von  1909  201—203.
Regulierte  Gesellschaften  124.
Regulierungsbüreau,  Magdeburger,  119.
o.  Reichenbach,  Georg,  Mechaniker  u.  Optiker
380.
Reichsbank,  Die,  288—292:  Errichtung,
Aufgabe,  Grundkapital,  Kuratorium,  Direktorium, ­
  Vertreter  der  Anteilseigner  288,
Verstaatlichung,  Rechte  u.  Pflichten,  Geschäfte ­
  290,  Umtausch  von  Barrengold,
Prägerecht  usw.,  Verteilung  des  Reingewinns, ­
  Kündigung  des  Privilegiums  291.
—  Die  R.  als  deutsche  Zentralnotenbank ­
  293—295:  Privatnotenbanken,
Zweiganstalten  der  R.  294.
—  Die  R.  im  Kriegsfälle  306  f.
—  Giroverkehr,  Der,  der  R.  295—297.
Reichseisenbahnamt,  -Projekt  554.
Reichssinanzwesen  501.
Reichspost,  Die  Römische,  531—534.
Reichsversicherungsamt  432  f.
Reichsoersicherungsordnung,  Die
Versicherungsbehörden  nach  der
—  von  1911  429—433.
—  316,  427,  429  (Inhalt).
Reichtum  Selbstzweck?  26  f.,  66,  602.
Reitende  Post  527.
Reklame,  Die,  174—178:  Begriff,  Formen
174,  Zeitungsanzeige  175;  100.
—  schwindelhafte  R.  198  f.
Rentzsch,  Hermann,  Volkswirt  351.
Report,  -geschäft  244,  275.
        <pb n="676" />
        648

Register,

Republikaner  in  Amerika  625.
„Respekt  vor  der  Autorität"  596.
Reugeld  249.
Reuleaux,  Franz,  Ingenieur  102,  411.
Rhein-Marne-Kanal  564  f.
Rhein-Ruhr-Häfen  530  s-,  564  f.
Rheinschiffahrtsakte,  revidierte,  von  1868  531.
Rheinseeschiffahrt,  Die,  571—572.
Rhodes,  Cecil,  englischer  Kolonialpolitiker  602.
Rhythmus:  Arbeit  und  Rh.  46—48.
Ricardo,  David,  englischer  Volkswirt  475-Richesae
  oblige  66,  443.
Riehl,  Wilhelm  Heinrich,  Kulturhistoriker  [{.
XVIIII  45.
Rießer,  Jakob,  Jurist  ss.  XVIII]  355.
Ringe  135.
Risiken,  Die,  des  Kaufmanns  168—171:
Preis-R.  168,  Kredit-R.  169,  Wechselkurs-,
Lieferfrist-,  Oualitäts-R.  170,  R.  in  Konjunktur ­
  171.
Ritter  &amp;amp;  Blumenfeld,  Berliner  Börsenspekulanten, ­
  240.
Ritzhaupt,  C.  A.,  Vorsitzender  der  Handelskammer ­
  Heidelberg  352  f.
Rockefeller,  I.  D-,  amerikanischer  Industrieller
598,  600,  602.
Roeber,  Fritz,  Maler,  409.
Rogers,  Henry,  amerikanischer  Industrieller  600.
Rohstosfstaaten  43.  469;  s.  auch  Industrialisierung. ­

Römer,  Die,  77—78.
—  Verkehrswesen,  Das,  bei  den  R.n
520—522.
Römische,  Die  —  Reichspost  531—534.
v-  Roon,  Graf,  Albrecht  30.
Roofevelt,  Theodor,  Präsident  der  V.  St.  von
Amerika  598.
Roscher,  Wilhelm.  Volkswirt  ]s.  XlX]  Xll,  181,
194  858  448  479
Rosegger,  Peter,  Schriftsteller  365.
Rosenthal,  Jurist,  411.
Rothschild  94,  117,  587.
v.  Rotteck,  Karl,  Politiker  17,  493,  540.
Rousseau,  I.  I.,  französischer  Schriftsteller  49,51.
Routes  Imperiales  Napoleons  I.  523.
Rübenzuckerindustrie,  Die,  391—395;
384.
Rückversicherung  314.
Rudolf  I  I.,  Deutscher  Kaiser,  535.
—  R.  von  Ems  80.
Runge,  Friedrich  Ferdinand,  Chemiker  104.
Russell,  Emil,  Berliner  Bankier  357.
Rußland,  handelspolitisch,  485,  507  s.
Saarbezirk,  Die  Eisenindustrie  im,  387.
Said  Pascha,  Vizekönig  von  Ägypten,  585.
Saisonausverkäufe  203,  214.

Saldo  186.
St.  Gotthardbahn,  Die,  658—559.
Savary,  T.,  französischer  Handelsschriftsteller
189.
Savery,  Thomas,  Erfinder  einer  Dampfmaschine
363.
o.  Saoigny,  Friedrich  Karl,  Jurist  256.
Say,  I.  B.,  französischer  Volkswirt  477-—,
  L.,  französischer  Staatsmann  25  f.
v-  Scharnhorst,  Gerh.  David,  preußischer  General
446.
Scharrer,  I.,  Nürnberger  Bürger  550.
Scheck  274,  283,  roter  u.  weißer  296.
Scheckfähigkeit,  aktive  u.  passive  285.
Scheckgesetz  von  1908  285  (Inhalt).
Scheckklausel  285.
Scheckverkehr,  seine  Bedeutung  282
bis  286:  Begriff  des  Schecks,  Vorteile  des
Scheckverkehrs,  Sch.  u.  Banknote  283,  Mißbräuche ­
  (u.  a.  Nachdatierung),  Annahme
des  Sch.s  Quittung?  284,  Verrechnungsfystem
  285.
—  Sch.  der  Post  285  f.,  der  Reichsbank  296  f.
v.  Schelling,  F.  W.  I.,  Philosoph  381.
Schiffsbesatzung  436  (Versicherungspflicht).
Schiller  4,  37,  365,  377,  444,  445.
Schimmelpfeng,  W.,  Auskunftei  196.
Schinckel,  Max,  Hamburger  Bankier  ff.  XlX]  355.
Schinkel,  K.  F.,  Architekt  549.
Schleiermacher,  Friedrich,  Theologe  49.
„Schluß"  245,  247,  251,  „Schl,  auf  fest  und
offen"  244.
v.  Schmoller,  Gustav,  Volkswirt  ]f.  XlX]  XII,
35,  158,  489.
Schösser,  Peter,  Buchdrucker  323.
Schokoladenwarenfabrikation  384.
v.  Schön,  Heinrich  Theodor,  preußischer  Staatsmann ­
  9.
Schott,  Otto,  Chemiker  397.
Schrödter,  Emil,  Ingenieur  ]s.  XIX]  30,  409.
Schubert,  F.  W.,  Geschichtschreiber  33.
Schuhwarenindustrie  395.
Schuldnerstaat,  Deutschland  als,  465  f.
Schule  des  Lebens  332.
Schulung  des  Geistes  144,  329,  333.
Schulwesen,  Amerikanisches,  606—609.
—  Sch.,  des.  Fach-  u.  Fortbildungs-Sch.  103.
Schulze-Delitzsch,  Hermann,  24—26;
33  f.,  102,  130,  498.
Schumacher,  Hermann,  Volkswirt  ]s.  XIX]  340.
Schumann,  Ioh.  Joachim,  Lübecker  Schiffsreeder ­
  86.
Schürmann,  August,  Buchhändler,  323.
Schütte,  Bremer  Kaufmann,  454.
Schutz,  Zum,  der  nationalen  Arbeit
477—480;  502.
        <pb n="677" />
        Register.

649

Schutzbestimmungen  für  Handlungsgehilfen  u.
-lehrlinge  156  f.
Schutzsystem,  Das  amerikanische,  624
bis  626.
Schutzzoll:  Freihandel  und  Sch.  im
Lichte  der  Geschichte  480—482.
Schutzzölle,  des.  auch  als  Erziehungszölle  18,
34  f.,  477,  478,  514,  518.
—  Sch.  u.  Kartelle  134.
Schwarz,  Berthold,  Erfinder  des  Schießpulvers
361.
v.  Schwarzenberg,Fürst,österreichischer  Ministerpräsident ­
  487.
Schwarzwälder,  Die  —  Uhrenindustrie
406—407.
Scontri  186  f.
Scott,  Irving,  amerikanischer  Industrieller  596.
Seddon,  Richard  John,  neuseeländischer  Ministerpräsident ­
  421.
See,  Hymnus  auf  die,  572—573.
Seekanäle  584  f.
„Seeklima,  geistiges,"  151.
„Seeluft"  448.
Seerecht  von  Amalfi  79,  Rhodus  77,  Venedig  79.
Seetouristik  578,  -Versicherung  312,  -Völker  448.
Sefton,  Lord,  547.
Segen,  Der,  der  Maschinenarbeit
372—373:  377,  596  f.
Segnungen,  Die,  der  Kaiserlichen
Botschaft  vom  17.  November  1881
421—426.
Sekten,  protestantische,  603.
Selbsthilfe  277,  -Verwaltung  9f.
Semmeringbahn  558.
Sender,  Klemens,  Augsburger  Chronist  1,  581.
September,  Der  16.,  1830  546—548.
Seßhafter  Handel  55.
Shakespeare  548.
Shaw,  amerikanischer  Schatzsekretär,  623.
Sibirische,  Die  —  Eisenbahn  559—562;
507.
v.  Siebold,  Frh.,  A.,  Diplomat  412.
Siegerländer,  Aus  der  Geschichte
der  —  Industrie  105—110.
—  S.  Eisenindustrie  386—387.
Siegle,  E.,  Industrieller  378.
v.  Siemens,  Georg,  Berliner  Bankdirektor
285.
—,  Werner,  st.  XX]  37,103,  381  f.,  410—411,
546,  575-—,
  Wilhelm,  Ingenieur  37.
—  378.
Siemens-Martin-Verfahren  108,  386  f.
Silber,  Wertoerhältnis  zwischen  —  u.  Gold  257.
Silberbergbau,  Der,  in  Mexiko  262
bis  264.

Silberwährung  258.
Simonisten,  St.,  585.
Simultanwährung  258.
Sittentafeln  für  den  Handlungslehrling ­
  137—140.
„Skalpiergeschäft"  (Eisenbahnfahrkartenhandel
in  Amerika)  618.
Skironische  Klippenstrahe  522.
Skylax,  Astronom  aus  Halikarnassus,  75.
Smidt,  Johann,  Bürgermeister  von  Bremen  86,
462.
Smith,  Adam,  englischer  Volkswirt  4,  7,  17,
42,  58,  194,  470,  477.
Soetbeer,  Adolf,  Volkswirt  353,  356.
—,  Heinrich,  Volkswirt  st.  XX]  351.
Sokrates,  griechischer  Philosoph,  7.
Solidarität  der  wirtschaftlichen  Interessen  513  f.
Solon,  athenischer  Gesetzgeber,  7.
Sombart,  Werner,  Volkswirt  ff.  XX]  X  II,  464.
Sonntagsruhe  416  f.
Sortimentsgeschäft  320.
Sozialdemokratie  152  f.,  366  f.,  410.
Soziale  Frage,  des.  im  Handel  122,  155,  266  f.,
422  f.,  441.
Soziale  Gewissen,  Das,  412—414.
Soziale  Not,  Weltwirtschaft  und,  439
bis  441.
Sozialismus  u.  Handel  59  k.,  74.
Sozialpolitik  u.  Versicherung  310,  S.  u.  Wirtschaftspolitik ­
  439  f.,  447  f.
Sozialprinzip  in  Gesetzgebung  155.
Sozialreformatorische  Bestimmungen
im  Deutschen  Handelsgesetzbuche
von  1897  155—158:  Individual-u.Sozialprinzip ­
  in  neuerer,  bes.  in  deutscher  Gesetzgebung, ­
  soziale  Frage  im  Handel  155,
Schutzbestimmungen  für  Handlungsgehilfen
u.  -lehrlinge  156  (Gesundheit,  Kündigungsfrist, ­
  Konkurrenzklausel,  Anspruch  auf
Gehalt  während  Krankheit),  Regelung  des
Lehrlingswesens,  Lehrlingszüchterei  157.
Sozial-  (Arbeiter-)  Versicherung  312.
Sparkassen,  öffentliche,  102,  277.
Sparsamkeit:  Luxus  und  Sp.  48—52.
Speditionsgeschäft  56.
Speditoren  407.
Spekulation  101.
Spekulativgeschäft  238  f.
Spezialhäuser  213  s-,  -Märkte  220,  -preise  183.
Spezialisierung  der  Arbeit  72,  371,  576,  697.
Spielwarenindustrie,  Die,  des  Meininger ­
  Oberlandes  403—406.
Sprachwidrige  Worte  172  f.
Staat,  moderner,  40  f.,  65,  439.
—  St.  u.  Handelsschulen  327,  St.  u.  Privatwirtschaft ­
  359,  St.  u.  Technik  9f.
        <pb n="678" />
        650

Register.

Staats-  oder  Privatbahnsystem?  540
bis  544.  Gründe  für  u.  gegen:  Bildung
des  Bahnnetzes  u.  Wahl  der  Linien  540,
zeitliche  Entwickelung  des  Bahnnetzes,
Kapitalbeschaffung  541,  Kosten  u.  Beschaffenheit ­
  der  Anlage  u.  der  Betriebsleistungen ­
  542,  Tarifwesen,  politische  Seite
543.
—  im  Deutschen  Reiche  u.  in  Preußen  553  f.
Staatsbahnwagenverband,  Allgemeiner  deutscher, ­
  557.
Staatskommissar,  Börsen-,  249,  -lotterien  101.
Städte  u.  Technik  11.
—  Deutsche  St.  in  ihrer  Blütezeit  64  f.,  82  f.
—  ihre  Entstehung  42,  70.
—  St.  mit  Handelsschulen  im  w.  S.  327,  329.
—  St.  mit  technischen  Hochschulen  im  w.  S.
380  f.
Städteordnung,  Preußische,  von  1808  9f.
Stadtwirtschaft  39,  439.
Stafetten  527.
Stahl:  Zeitalter  des  St.s  517.
Stahlberg,  Eisensteingrube  im  Siegerlande,  106.
Stahlhof  in  London  83,  146  f.
Stahltrust:  Der  Petroleumtrust  und
der  St.  599—601.
Stand,  Der  gegenwärtige,  des  kaufmännischen ­
  Unterrichtswesens  in
Deutschland  327—330.
—,  Der  heutige,  der  deutschen  Eisenbahnverfassung ­
  555—557.
Standard  Oil  Company  453  f.,  599  f.
Standesunterschiede  6.
Stapelrecht  219.
Stärkefabrikation  384.
Stein,  Frh.  vom  und  zum,  Heinrich
Friedrich  Karl  8—11;  446,  549.
v.  Stein,  Lorenz,  Volkswirt  280.
Steinheil,  K.  A.,  Physiker  397.
Stellage  (Stellgeschäft)  244.
Stellenvermittelung  im  Handelsgewerbe  151  f.
Stellung,  Die,  der  Industrie  im
Wirtschaftsleben  des  Deutschen
Reiches  374—377.
—  der  Ingenieure  in  Deutschland  380
bis  383.
—  der  Versicherung  im  Wirtschaftsleben ­
  308—312.
—  Hamburgs  und  Bremens  St.  auf
dem  Weltmärkte  452—454.
v.  Stephan,  Heinrich,  als  Begründer
des  Weltpostvereins  |f.  XX[  537
bis  539;  587.
Stephenson,  George,  Erfinder  der  Lokomotive
363,  547  f.,  550,  585.
—,  Robert,  englischer  Ingenieur  585.
„Steuerfundation"  280,  -Überwälzung  502  f.

Steyrer,  PH.,  Geschichtschreiber  der  Schwarzwaldindustrie ­
  406.
Stieda,  Wilhelm,  Volkswirt  ss.  XXs  210.
Stille  Gesellschaft  123.
Stillman,  James,  amerikanischer  Industrieller
598,  600.
Strandrecht  523.
Straßburger,  Der  —  Handel  am  Anfange ­
  des  19.  Jahrhunderts  95
bis  99.
Straßenbau  6  f.,  -zwang  523.
Stromer,  Ulman,  Kaufmann  81.
Stückgüter,  563  f.,  -zoll  510.
v.  Stumm-Halberg,  Frh.,  Industrieller  378.
Stummer  Handel  68.
Süddeutsche  Industrie  im  Zeitalter
des  Merkantilismus  89—91.
Sueß,  Eduard,  Geologe  261.
Suezkanal,  Der,  584—588;  507,  558,  621  f.
Summa  des  Lucas  Pacciolo  188.
Swoatinz-System  420.
Swift  &amp;amp;  Co.,  Großschlächter  in  Chikago,  594.
v.  Sybel,  A.,  Düsseldorfer  Kaufmann  354.
Sympher,  Leo,  Wasserbautechniker  ss.  XXs  530.
„System,  Das  nationale,  der  politischen  Ökonomie" ­
  von  Friedrich  List  VIII,  17.
Tacitus,  Cornelius,  römischer  Geschichtschreiber
50.
Täcks  Schuhfabrik  215.
Tagelöhnerarbeit  als  Wertmaßstab  4.
Tagesblätter  325.
Talsperre,  Die  größte,  Europas  568
bis  570:  Aufgaben  der  Sammelbecken  (Talsperren) ­
  568,  nam.  in  neuerer  Zeit,  ihre
Verbreitung,  des.  in  Deutschland,  Waldecker
Talsperre  569.
Tarifverträge  483  f.
Technik  u.  Kolonialpolitik  456,  T.  u.  Staat  9f.,
T.  u.  Städte  11,  T.  u.  Wissenschaft  380  f.
—  T-,  Buchgewerbe  u.  Geistesleben  319.
—  T.,  Wissenschaft  u.  Industrie  103  f.
—  T-,  Zur,  des  Warenterminhandels
242—246.
—  Poesie  und  T.  364—365.
v.  Tegoborski,  L.,  russischer  Volkswirt  45.
Telegraphenwesen  104,  526,  620.
Teltowkanal  563.
Termingeschäft  (-Handel)  169,  235  f.,  239  f.,
242f.,  451  f.  s.  auch  Warenterminhandel. ­

Territorialwirtschaft  439.
Textilindustrie,  Die  Chemnitzer,  398
bis  403:  Baumwollspinnerei  398,  Weberei
399,  Wirkerei  401.
—  98,  104,  384.
Thales  von  Milet,  Philosoph,  7.
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        Register.

651

Theorie  und  Praxis  an  Handelshochschulen ­
  333.
—  Th-  und  P.  im  kaufmännischen  Bildungswesen ­
  in  Amerika  603—605.
du  Thil,  hessischer  Minister,  494.
Thomas,  Sidney  G.,  Miterfinder  des  Thomasverfahrens ­
  386.
—  Th.  von  Aquino,  Scholastiker,  82.
—,  amerikanischer  Kupferspekulant,  600.
Thomasverfahren  104,  108,  386  f.,  518.
v  Thurn  u-  Taxis,  Seraphin,  Generalpostmeister
  535.
—  v.  Th-  u.  T.sches  Postwesen  535  f.
Tizian,  Vecellio,  Maler,  547.
Togo,  Die  Baumwollkultur  in,  457
bis  459.
Tontinengesellschaften  313.
Torrens,  R.,  englischer  Volkswirt  475.
„Totes  Geleite"  523-Träger
  kaufmännischer  Lehranstalten  327.
Trajan,  römischer  Kaiser,  532  f.
Transportgewerbe  56,  modernes  42,  71.
Transportkosten,  volkswirtschaftliche  Bedeutung
einer  Verbilligung  der  —,  des.  für  Kohle
u.  Eisen  566  f.
Trevethik,  Richard,  Vorläufer  George  Stephensons
  548.
Trimborn,  Karl,  Reichstagsabgeordneter  159.
Trinkspruch  auf  den  Deutschen  Handelstag ­
  358—359.
Trödelhandel  55.
Trockenflüssigkeit  des  Getreides  610.
Troeltsch,  Walter,  Volkswirt  [f.  XX]  XII.
Trucksystem  17.
Trusts(:Kartelle,Fusionen,Kontrollgesellschaften)
599  f.;  371,  594.
Tulpenmanie,  Die,  in  den  Niederlanden ­
  (1634)  110—112.
Turgot,  französischer  Staatsmann,  220.
Typus  des  Kapitalisten  601  f.
Überflüssige  Schreibereien  172  f.
Übergang,  Der,  Deutschlands  vom
Agrar  staute  zum  Industrie  staute
463—466.  Gründe:  Ersetzung  der  hauswirtschaftlichen ­
  Tätigkeit  durch  berufsmäßig ­
  gewerbliche  463,  der  organisierten
Materie  durch  die  unorganisierte,  Zunahme
des  Handelsverkehrs  mit  dem  Auslande  464,
Auswanderung  deutschen  Kapitals  465;
374  f.,  466  f.,  469  f.,  513  f.
Uberzeit  bei  Frauen-  u.  Kinderarbeit  420.
Überweisungs-  u.  Scheckverkehr  der  Post  285  f.,
der  Reichsbank  296  f.
Uhland,  Ludwig,  Dichter  446.
Uhrenindustrie,  Die  Schwarzwälder,
406—407.

Umsatzsteuer  237  f.
Unabhängigkeit,  wirtschaftliche,  vom  Auslande
375,  438,  466,  467  f.,  507  f.
Unabhängigkeitserklärung  der  Vereinigten
Staaten  461.
Unfallversicherung  314,  423  f.,  426  f.
Uvitsck  States  Steel  Corporation  600  f.
Unlauterer  Wettbewerb  s.  Wettbewerb,
unlauterer.
Unlauteres  Geschäftsgebaren  62.
Unternehmer  und  Arbeiter  365—367;
422  f.
Unternehmergewinn  u.  Arbeitslohn  366.
Unierrichtsw  esen,  Das  kaufmännische
—  in  Deutschland,  sein  gegenwärtig ­
  e  r  S  t  a  n  d  327—330:  geschichtliche  Vorbemerkung, ­
  Träger  der  Schulen,  Staat  u.
Schulen  327,  Arten:  1.  Handelsfachschulen
(kaufmännische  Fortbildungsschulen),  nam.
in  Sachsen  (Lehrlingsschulen),  ihre  Ergänzung ­
  durch  freiwillige  Fortbildungskurse, ­
  2.  Handelsschulen  (Handelsvorschulen
328,  höhere  Handelsschulen  nach  preußischem
u.  sächsischem  Muster  u.  Handelsabteilungen
an  Realanstalten),  3.  Handelshochschulen
(Handelshochschulkurse),  Vortragskurse  329.
„Urzustand"  39.
asurarii  271.
v.  Utzschneider,  Joseph,  Optiker  397.
Vanderbilt,  Kornelius,  amerikanischer  Industrieller ­
  598.
Verband  Deutscher  Handlungsgehülfen  152,154.
—  B.  reisender  Kaufleute  Deutschlands  148  f.,
154.
—  Deutscher  V.  für  das  kaufmännische  Unterrichtswesen ­
  339,  443.
—  Deutscher  V.  kaufmännischer  Vereine  164,317.
Verbandspreise  183.
Verbilligung  der  Transportkosten,  des.  für
Kohle  u.  Eisen,  ihre  volkswirtschaftliche
Bedeutung  566  f.
Verbrauchssteuern  488.
Verdienste,  Die,  des  Reichsbankpräsidenten ­
  Dr.  Richard  Koch  um
das  deutsche  Geld-  und  Bankwesen ­
  298.
Veredelungsverkehr  511.
Verein  der  Deutschen  Kaufleute  151,  154.
—  V.  für  Handlungs-Kommis  von  1858151,153.
—  V.  für  Sozialpolitik  35.
Vereinigte  Staaten  von  Amerika,  Bedeutung
ihrer  Unabhängigkeitserklärung  für  deutschen ­
  Handel  461,  ihre  Zukunft  8.
Verelendungstheorie  376.
Verfassung,  Die,  des  Norddeutschen  Bundes  u.
des  Deutschen  Reiches  492.
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        652

Register.

Verflechtung  der  Volkswirtschaften  in  die  Welt-  ]
wirtschaft  238  f.,  311,  313,  437  f.,  439  f.,
508,  617,  624.
Verkehr,  Der,  auf  der  Börse  246—247.
Verkehrsmittel,  Der  Kampf  der  —
im  Stromgebiete  des  Rheins  528
bis  531.
Verkehrswesen,  Das,  bei  den  Naturvölkern ­
  519—520:  Land-,  Wasserwege,
Personen-,  Güter-,  Nachrichtenverkehr
(Botenwesen  519,  Fernsprecheinrichtungen  !
520).
—  Das  V.  bei  den  Römern  520—522.
—  Deutsches  V.  im  Mittelalter  522
bis  526:  Festbodenstraßen  522,  („Königs-"
oder  Heerstraßen,  „totes  Geleite",  Grund  -
ruhrrecht,  „Stratzenzwang"  523),  Verlauf
der  Hauptwege  524,  Wasserwege  525.
—  Deutsches  B.  vor  siebzig  Jahren
526—528:  Telegraphenwesen.  Landstraßen,
Post  526,  Güterverkehr  528.
Verlagsgeschäft  320.
Vermögenswertoersicherung  312..
Verne,  Jules,  französischer  Schriftsteller  561.
Verrat  von  Geschäfts-  u.  Betriebsgeheimnissen
201.
Versandgeschäft  214  f.
Versicherer  (V.sanstalt),  Versicherter  312.
Versicherung:  Kaufmanns  st  and  und
V.  316—318-—
  Stellung,  Die,  der  V.  im  Wirtschaftsleben ­
  308—312:  Voraussetzungen,
Grenzen  308,  Zweck,  Begriff,  Bedeutung
für  Privatwirtschaft  309,  für  Volkswirtschaft
u.  Sozialpolitik  310,  für  Kreditwesen,  Jnternationalisierung,
  Schattenseiten  312,  Arten:
Sozial-  (Arbeiter-)  V.  u.  Privat-V.  (Personen-, ­
  Güter-,  Bermögenswert-V.),  Parteien: ­
  Versicherungsnehmer,  Versicherter,
Versicherer  (V.sanstalt)  312.
Versicherungsamt  430  f.,  -anstalten  424,428,430.
Versicherungsbehörden,  Die,  nach
der  Reichsversicherungsordnung
von  1911  429—433:  Versicherungsamt
430,  Oberversicherungsamt  431,  Reichsversicherungsamt ­
  (Landesversicherungsämter)
432.
Versicherungsgesetz  für  Angestellte  von  1911
317,  433  (Inhalt).
Versicherungspflicht,  Die,  nach  dem
Versicherungsgesetze  für  Angestellte
  von  1911  433—436.
Versicherungswesen:  Zur  Geschichte
undCharakteristikdes  V.s  312—316:
See-,  Feuer-V.  312,  Lebens-B.  313,  Hagel-,
Vieh-,  Unfall-,  Haftpflicht-,  Glas-,  Wasserleitungsschäden-,
  Rück-V-,  V.  als  Großbetrieb ­

  314,  Kartellierung,  Jnternationalisierung
  315,  Verstaatlichung,  V.s-Gesetzgebung,
  -Wissenschaft  316.
Versicherungszwang  422.
Verstaatlichung  der  Eisenbahnen  in  Preußen
555,  der  Reichsbank  290,  der  Versicherung
316.
„Verteilung  der  Welt"  65.
—  V.,  Die  örtliche,  der  einzelnen  Industriezweige ­
  in  Deutschland  383
bis  385.
Vertragstarif  484.
Verwaltung  und  Betrieb  der  Eisenbahnen ­
  544—546.
Vieh,  lebendes,  als  Frachtgut  563.
Viehversicherung  314.
Vitry,  Jakob  von,  Chronist  83.
Voigtländer,  Optiker,  397.
Volkseinkommen  u.  -vermögen  in  Preußen
376,  379.
Volkswirte,  Der  Kongreß  Deutscher,
32—35.
Volkswirtschaft,  Die,40—44:Entstehung,
Zeitalter  des  Absolutismus  40,  Merkantilsystem, ­
  Colbertismus  41,  Physiokraten,
Adam  Smith,  Liberalismus  42,  Nationalitätsprinzip, ­
  Neumerkantilismus,  internationale ­
  Arbeitsteilung,  Weltwirtschaft
43;  39,  439,  466  f.
—  V.  u.  Versicherung  310.
—  V.  u.  Weltwirtschaft  s.  Verflechtung.
Volkswirtschaftliche  Zustände  im  Deutschen
Bunde  33  f.,  286  f.,  353  f.
Volkswirtschaftslehre  308,  438,  442,  -rat  502.
Vollkaufmann  190.
Volta,  Entdecker  des  Galvanismus,  546.
Voltaire,  französischer  Schriftsteller,  602.
Vorschieben  von  Waren  202.
Barster,  Julius,  Industrieller  [f.  XX]  378.
Vorteile  und  Nachteile  der  Konzenzentrationsbewegung
  im  deutschen ­
  Bankgewerbe  299—302.
Vortragskurse  329  f.
Boß,  Industrieller,  378.
„Wagen-Nullen"  417.
Wagner,  Adolf,  Volkswirt  ]s.  XX]  302.
—,  Richard,  Komponist  364.
Währung  256,  chinesische  164,  im  Deutschen
Bunde  100  f.
Währungssysteme,  Die,  256—258;  Doppel-W.
  (Bimetallismus)  256,  hinkende  W.
257,  Silber-,  Gold-W.  258.
Waldecker  Talsperre  568  f.
Wallstreet  in  New  Port  602.
Wanamaker,  John,  amerikanisches  Warenhaus
226.
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        Register.

653

Wandergewerbe,  Das,  209—212:  W.-  |
lager,  -auktionen  209,  Hausierhandel  210,  ■
Detailreisen  212;  55  f.
v.  Wangenheim,  Frh.,  württembergischer  Kultusminister ­
  16.
Warenbezeichnung,  falsche,  200.
Warenbörsen  232,  238  f.,  -Handel  54,  -Häuser
203  f.,  213  f.,  226,  -liquidationskassen  120,
246,  451  f.,  -Produktion  39.
Warenterminhandel:  Zur  Technik
des  W.s  242—246:  Lieferungsgeschäft,
Effektiv-G.  242,  Differenz-G.,  Termin-H.,  j
Meliorations-  (Bonifikations-),  Prämien-G.
243,  Zweiprämien-,  Stell-,  Noch-G.,  „Schluß  j
auf  fest  und  offen",  Report-  u.  Deport-(Prolongations-)G.,
  Schluß,  Kündigungszettel ­
  (Andienung)  245,  Waren-OIesrivgbousss,
  -Liquidationskassen,  Kündigungsregistraturen ­
  246.
Warschauer,  Adolf,  Geschichtschreiber  146.
Washington,  Booker,Kulturapostel  der  Neger458.
Wasserleitungsschädenversicherung  314.
Wasserstraßen  519,  521,  525  f.,  562  f.
—  W.  u.  Eisenbahnen  539  f.,  566  f.
Watt,  James,  Erfinder  der  Dampfmaschine
59,  362  f.,  537,  546  f.
Webb,  Sidney,  englische  Sozialistin  208.
Weber,  K.  W.  A.,  Reichstagsabgeordneter  253.
—,  Max,  Volkswirt  [f.  XXI]  603.
—,  Wilhelm,  Physiker  526.
—,  W.,  Geschichtschreiber  des  Zollvereins  490.
Weberei,  Die  Chemnitzer,  399—401.
Wechselmißbrauch,  -reiterei  113  f.
Wechseltaktarbeiten  47  f.
Weigel,  Hermann,  Volkswirt  353,  356.
Weizel,  badischer  Minister,  350  f.,  353.
Welcker,  Karl,  Politiker  17,  33.
Wellington,  englischer  Feldherr,  548.
Weltausstellung  in  Brüssel  405,  Chikago  405,
408,  London  100,  528,  St.  Louis  405,
Paris  405,  408,  Philadelphia  411.
Welthandelsartikel  s.  Handelsartikel.
Weltmarkt,  Hamburgs  undBremens
Stellung  auf  dem,  452—454.
Weltmarktpreise,  ihre  Bildung  238  f.
Weltpolitik  und  Weltwirtschaft,
Deutschlands  Beruf  zur,  447—449.
Weltpostverein:  Dr.  Heinrich  v.  Stephan ­
  als  Begründer  des  W.s  537
bis  539.
Weltwirtschaft  und  Nationalerziehung ­
  441—446.
—  W.  und  soziale  Not  439—441.
—  Das  Wesen  der  W.  437—437;  43f.
—  Weltpolitik  und  W.,  Deutschlands
Beruf  zur,  447—449.
„Werkfortsetzung"  391.

Werkmeister  435  (Versicherungspflicht).
Werkstätten:  Begriff  416,  419,  Beschaffenheit
417.
Werner  (in  „Wilhelm  Meister")  52.
Wernicke,  Alexander,  Schulmann  ss.  XXI]  444.
Wertmaßstab,  Tagelöhnerarbeit  als,  4.
Wertpapierbörsen  232,  -emission,  -Handel  276.
Wertverhältnis  zwischen  Gold  u.  Silber  257.
Wertzoll  310.
Wesen  und  Aufgaben  der  Handelshochschule ­
  330—334.
—  W.  und  Wert  der  amtlichen  Handelsvertretungen ­
  342—344.
—  W.  und  Wert  der  Zentralproduktenbörsen ­
  238—241.
—  W.,  Geschäfte  und  Arten  der  modernen ­
  Banken  273—278.
—  Das  W.  der  wirtschaftlichen  Konkurrenz ­
  191—195.
—  Das  W.  der  Weltwirtschaft  437  bis
439;  43  f.
Wettbewerb,  unlauterer:  Gesetz  von
1896  62,  177,  von  1909  62,  177,  201  (Inhalt); ­
  s.  auch  Ausverkaufswesen.
—  Typische  Fälle  198—201:  schwindelhafte ­
  Reklamel98,  Quantitätsverschleierung,
Anmaßung  von  Auszeichnungen,  Herabsetzung ­
  der  Konkurrenz  199,  Firmenverschleierung, ­
  falsche  Warenbezeichnung  200,
Verrat  von  Geschäfts-  u.  Betriebsgeheimnissen ­
  201.
Widnmann,  Heinrich,  Ingenieur  VIII.
v.  Widnmann,  Max,  Bildhauer  VI  ll.
Wiedenfeld,  Kurt,  Volkswirt  ]s.  XXI]  560.
Wieland  der  Schmied  107.
Wilde,  Oskar,  Schriftsteller  413.
Wilhelm  L,  deutscher  Kaiser,  30,  94,108,  421  f.,
429,  444,  446,  498,  549,  584;  König  von
Württemberg  552.
—  II..  deutscher  Kaiser,  108,  422,  426,  447,
557,  580;  König  von  Württemberg  557;
Kurfürst  von  Hessen  526.
—,  der  Reiche,  Graf  von  Nassau  107.
Wimpheling,  Jakob,  Humanist  84.
Winter,  Ludwig,  badischer  Minister  22.
Wirkerei,  Die  Chemnitzer,  401—403.
Wirkungen,  Die  politischen,  des
Zollvereins  494—497.
Wirth,  Ioh.  Georg,  Politiker  12.
—,  Max,  Volkswirt  ]s.  XXI]  33,  270.
Wirtschaftliche  Freiheit  25,  43,  194  f.,  414,
w-  Gesetzgebung  des  Norddeutschen  Bundes
u.  des  Deutschen  Reiches  102,  w.  Interessen
342  f.,  470,  513  f.
Wirtschaftlichkeit,  Prinzip  der,  475.
|  Wirtschaftspolitik  u.  Sozialpolitik  439  f.,  447  f.
I  Wirtschaftsreformer  502.
        <pb n="682" />
        654

Register,

Wirtschaftsstufen,  Die,  38—40:  List  (1.
Periode  des  Iägerlebens,  2.  P.  des  Hirtenlebens, ­
  3.  P.  des  Ackerbaues,  4.  Agrikultur-Manufaktur-P.,
  5.  Agrikultur-Manufaktur-Handels-P.
  38),  Hildebrand  (1.  Natural-, ­
  2.  Geld-,  3.  Kreditwirtschaft),  historische ­
  Schule,  Haus-,  Stadt-,  Volkswirtschaft ­
  39;  438  f.
Wirtschaftsverein,  Mitteleuropäischer,  19,  487.
Wissenschaft  u.  Kolonialpolitik  456.
—  W.  u.  Technik  380  f.
—  W.,  Technik  u.  Industrie  103  f.
—  Förderung  der  W.  durch  Geschäftswelt  66,
442  f„  596,  607.
Witt,  O.  N.,  Chemiker  391.
Witwen-  u.  Waisenversorgung  510.
Wochenmärkte  6,  218,  -Zeitungen  325.
v.  Woedtke,  Erich,  Geh.  Oberregierungsrat  im
Reichsamte  des  Innern  422.
Woermann,  Adolf,  Hamburger  Kaufmann  357,
Wühler,  Friedrich,  Chemiker  391.
Wohlfahrtseinrichtungen:  bei  Krupp  29,  31,
367;  Carl  Zeiß-Stiftung  367  f.
Wolf,  Julius,  Volkswirt  412,  487.
Wolfram  von  Eschenbach,  Dichter,  80.
Wollmarkt,  Der  Breslauer,  und
die  Firma  Eichborn  &amp;amp;  C  o.  220
bis  224.
Wygodzinski,  Willy,Volkswirt  [f.  XXI]  XI1,603.
Tenophon,  griechischer  Geschichtschreiber,  532.

Bildung  der  Weltmarktpreise  238,  Geschäftsform, ­
  Terminhandel,  Gegner  239,
ihre  Widerlegung  240,  Berliner  Produktenbörse, ­
  Revision  des  Börsengesetzes  von
1896  241.
Zentralverband:  Männer  desZ.  s
Deutscher  Industrieller  35—37.
Zeugkompagnie,  Kairoer,  91,  603.
Zinsverbot  82.
Zivilisation  546,  548.
Zola,  Emil,  französischer  Romanschriftsteller
269.
—  Die  Börse  nach  Z.  232—234.
Zölle,  des.  landwirtschaftliche  206,  477,  482,
502,  505,  509  f.,  511,  513  f.
Zollkrieg  508.
Zolltarif,  autonomer,  482,  503,  509.
—  Deutscher  Z.  von  1879  502,  504,  508,  518,
von  1902  509  f.
—  Preußischer  Z.  von  1818  492  f.,  503  f.,  509,
514,  516.
Zollunion,Der  Plan  einer  mitteleuropäischen, ­
  484—487:  Panamerika
484,  Greater  Britain.  Rußland,  Deutschlands ­
  vermeintliches  Interesse  486,  deutschösterreichische ­
  Z.  487;  500  f.,  518.
Zollverein:  Die  Entstehung  des
Z.s  490—494:  Bayerifch-Württembergischer,
Preußisch-Hessischer  Z.  490,  Deutscher  Z.,
Schwierigkeiten  für  sein  Zustandekommen
491,  seine  wirtschaftliche  Bedeutung  493,
seine  politische  u.  nationale  Bedeutung  494.

Poung,  Artur,  englischer  Volkswirt  7.
Zehnstundenbill,Die  Einführung
der  —  in  England  417—419.
,/Zeit  der  schweren  Not"  445.
Zeitalter  des  Absolutismus  65,  86  f.,  des  Merkantilismus ­
  89  f.,  der  Perücke  86  f.,  der
Sozialpolitik  316,  des  Stahls  517.
Zeitungswesen  325—327:  Zeitung  als
Verkehrsmittel,  Wochenzeitungen,  Tagesblätter ­
  325,  Redaktion,  Annoncenwesen,
moderne  Zeitung  326;  176  f.
Zeno,  römischer  Kaiser,  135.
Zensoren  275.
Zensur  12  f.
Zentralno  t^enbank,  Die  Reichsbank ­
  als  deutsche,  293—295.
Zentralproduktenbörsen,  Wesen
und  Wert  der,  238—241:  Z.  (Gegensatz: ­
  Lokalbörsen  239)  MittelpuH

—  17  f..  352,  556.
—  D  i  e  politischen  Wirkungen  des
Z.  s  494—497.
Zuckerhandel,  Die  Krisis  im  Magdeburger, ­
  (1889)  118—120.
Zuckerindustrie  384,  391  f.
Zuckerproduktion  der  Welt  394  f.
Zuckerwarenfabrikation  384.
Zukunft,  Die,  der  deutschen  Handelspolitik ­
  im  Gei  st  e  Friedrich
Lifts  512—515.
Zünfte  439  f.,  Z.  u.  Kartelle  136.
Zunftzwang  99.
Zur  Eröffnung  des  Nordostseekanals
  513—514.
Zwangskultur  (Kaffeebau)  450.
Zwei-Prämiengeschäft  244.
Zwischenhandel  7,  65.
„Zwischen"handel  (—  Handel)  77,  140,  209.
Zwischenmeister  379.
        <pb n="683" />
        Früher  ist  erschienen:
Dr.  Mollat,  Reden  und  Redner  des  ersten  deutschen  Parlaments. ­
  Osterwieck/Harz,  A.  W.  Zickfeldt,  1895.  XVI  u.  832  S.  5  JC.
Prof.  Dr.  R.  Haym  in  der  „Nationalzeitung"  vom  26.  Juni  1895:  Das  gefällig
und  liberal  ausgestattete  Buch  wird  vielen  ein  willkommenes  Gedenkbuch,  denen,  die  sich  für
die  Geschichte  unserer  politischen  Bildung  und  Beredsamkeit  interessieren,  eine  brauchbare
Mustersammlung,  allen  Politikern  und  Patrioten  von  heute  ein  Lehrbuch  sein,  aus  dem  sich
nicht  bloß  die  Kunst  parlamentarischer  Rede  und  Debatte,  sondern  äuch  staatsmännische
Weisheit  und  Unweisheit,  —  aus  dem  sich  nicht  am  wenigsten  auch  lernen  läßt,  gaantae
molis  erat,  Qermanicum  condere  regnum.“
Prof.  Dr.  G.  Kaufmann  in  der  „Deutschen  Literaturzeitung"  vom  21.  März  1896:
„In  die  große  politische  Bewegung,  welche  den  Mittelpunkt  bildet  der  Entwicklung  Deutschlands ­
  im  19.  Jahrhundert,  'führt  uns  das  Werk  von  Mollat.  Wohl  fehlt  es  nicht  an
mancherlei  Darstellungen  über  das  Frankfurter  Parlament,  und  darunter  befinden  sich  Werke,
die  bleibendes  Verdienst  haben;  aber  die  neue  Arbeit  Mollats  bietet  zu  ihnen  eine  glückliche ­
  und  wertvolle  Ergänzung  ....  Dies  Buch  kann  und  wird  einem  größeren  Kreise
anschaulich  machen,  was  dort  in  Frankfurt  gedacht,  gesprochen  und  gearbeitet  ist.  Und  damit
wird  auch  die  billige,  halb  spöttische  Beurteilung  schwinden,  die  jetzt  noch  vielen  geläufig  ist,
welche  von  dem  Frankfurter  Parlament  nichts  kennen  als  die  eine  und  andere  pikante
Wendung  über  die  doktrinären  Professoren,  die  dort  getagt  haben  ....  Das  Buch  ist  in
hohem  Grade  willkommen  zu  heißen."
Prof.  Dr.  A.  v.  Kirchenheim  im  „Zentralblatt  für  Rechtswissenschaft",
1895,  Nr.  169:  „Die  „Reden  und  Redner"  können,  wie  es  der  Berfasser  wünscht,  in  der  Tat
sein  und  werden:  ein  unübertreffliches  politisches  Bildungs-  und  Lehrmittel,  eine  klassische  Schule
der  Beredsamkeit  und  ein  überaus  wertvoller  Beitrag  zur  Geschichte  der  deutschen  Politik."
Die  Post  vom  6.  Juni  1895,  1.  Beilage:  „Das  Werk  ist  mit  ungemeinem  Fleiß  gearbeitet ­
  und  durchaus  übersichtlich:  es  wird  sicher  für  die  Geschichte  jener  hoffnungsreichen
Zeit  eines  der  wertvollsten  Quellenwerke  bleiben."
Jahresberichte  für  neuere  deutsche  Literaturgeschichte.  6.  Bd.  1895.  IV  5.  Nr.  377:
„Ausgezeichnet  in  seiner  Art  ist  Mollats  Werk  „Reden  und  Redner  des  ersten  deutschen
Parlaments".  Getragen  von  einer  warmen  und  berechtigten  Begeisterung  für  jenes  zu  lange
verkannte  Parlament,  wie  das  kurze  Vorwort  sie  ausspricht,  vermittelt  es  in  ungemein
praktischer  Weise  eine  Anschauung  der  Politik  und  Beredsamkeit  der  Paulskirche  ....  M.
hat  für  unser  erstes  deutsches  Parlament  ein  Handbuch  geliefert,  das  seinesgleichen  wohl  nicht
besitzt  ....  Aus  dem  ganzen  Werk  ist  auch  für  die  Gegenwart  so  viel  zu  lernen,  daß  man
dem  Fleiß  und  der  Hingabe  des  Herausgebers  nicht  genug  danken  kann."
Literarisches  Zenkralblakt  vom  15.  Juni  1895:  „Der  Verfasser  hat  bei  seiner  Arbeit
ein  reiches  Quellenmaterial  und  in  ausgiebiger  Weise  die  Literatur  benutzt,  er  kann  sich
für  seine  fleißige,  nützliche  und  verständige  Arbeit  des  allseitigen  Dankes  für  versichert  halten."
Dr.  Mollat,  Lesebuch  zur  Geschichte  der  deutschen  Staatswissenschaft ­
  von  Engelbert  v.  BolKersdorf  bis  Johann  Stephan
Pütter.  Tübingen,  H.  Lauppsche  Buchhandlung,  1891.  VIII  u.  131  S.  3  Jt.
„Das  Urteil  über  Mollats  Lesebuch  muß  ein  unbedingt  günstiges  sein.  Das  Werk
ist  äußerlich  geschmackvoll  ausgestattet  und  verbindet  inhaltlich  den  Vorzug  mannigfacher
Belehrung  und  zugleich  interessanter  Lektüre.  Es  kann  daher  wie  den  akademischen  Kreisen
so  auch  dem  reiferen  Publikum  der  juristischen  Praktiker  angelegentlich  empfohlen  werden."
Juristisches  Likerakurblatt,  1892,  Nr.  37.
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        Dr.  Mollat,  Lesebuch  zur  Geschichte  der  deutschen  Staatswisfenschaft
  vonKant  bisBluntschli.  Osterwicck/Harz,  A.  W.  Zickseldt,
1891.  VIII  u.  120  S.  2  JC.  Ergänzungshest.  1893.  2  DI.  u.  77  S.
1,50  JC.
„Das  Mollatsche  Buch  ist  interessant  und  lehrreich,  der  Gedanke,  aus  welchem  es
hervorgegangen,  durchaus  zutressend.  Dem  akademischen  Unterrichte  fehlte  bisher  eine  solche
Sammlung,  so  daß  hier  eine  wirkliche  Lücke  ausgefüllt  wird.  Und  nicht  bloß  dem  akademischen
Unterrichte  fehlte  sie,  auch  in  die,  wenn  zwar  nur  kleine  Bibliothek  des  juristischen  Praktikers
verdient  sie  aufgenommen  zu  werden,  um  hier  neben  der  M  o  h  l  schen  Enzyklopädie  und
B  l  u  n  t  s  ch  l  i  s  Staatsrecht  ihren  Platz  zufinden."
Juristisches  Lileraturblakt,  1890,  Nr.  IS  u.  1893,  Nr.  46.

Dr.  Mollat,  Lesebuch  zur  Geschichte  der  deutschen  Staatswissenschaft ­
  des  Auslandes.  Osterwieck/Harz,  A.  W.  Fickfeldt,  1891.
VII  u.  191  S.  3  JC.
„Ein  Unternehmen,  das  sich  nicht  nur  rechtfertigt,  sondern  als  verdienstlich  und  willkommen ­
  erweist,  sobald  man  nur  mit  einem  Blicke  von  seinem  Inhalte  Kenntnis  genommen
hat.  Es  wird  zu  mancherlei  Unterrichts-  und  Orientierungszwecken  sehr  gute  Dienste  leisten
und  stets  eine  nützliche  Beigabe  zu  einer  Geschichte  der  Staatswissenschaften  bilden."
Literarisches  Jentralblalt,  1892,  Nr.  34.

Hegel,  G.  W.  F,  Kritik  der  Verfassung  Deutschlands.  Herausgegeben ­
  von  Georg  Mollat.  Leipzig,  Th.  G.  Fisher  &amp;amp;  Co.,  1893.  VII  u.
143  S.  4  JC.
„Der  Philosoph  hat  diese  Schrift  als  ein  Moment  in  der  Entwickelung  Hegels  zu
würdigen,  für  den  Historiker  und  Politiker  ist  sie  wegen  ihrer  tief  einschneidenden  Kritik
der  Verfassungszustände  des  Deutschen  Reiches  und  ihrer  Entstehung,  sowie  wegen  ihrer
prophetischen  Ausblicke  eine  ergiebige  Quelle  der  Belehrung  und  Anregung  zu  fruchtbarem
Nachdenken.
M  o  l  l  a  t  s  frühere  Leistungen  dürfen  dafür  bürgen,  daß  sein  kritisch-eklektisches  und
kombinatorisches  Talent  sich  auch  hier  bewährt  hat."
Die  Post  vom  7.  Juni  1893.

Mitteilungen  aus  Leibnizens  ungedruckten  Schriften.  Don
Georg  Mollat.  Neue  Bearbeitung.  Leipzig,  H.  Haessel,  1893.  VII  u.
140  S.  2,40  JC.
„Die  vorliegende  Publikation  Mollats,  durch  welche  die  rechtsphilosophischen  Ideen
Leibnizens  uns  in  viel  weiterer  und  reicherer  Ausführung  wie  in  der  Vorrede  zum  aocksx
juris  genlium  diplomaticus  erscheinen,  muß  mit  Dank  und  Anerkennung  begrüßt  werden."
Philosophische  Monatshefte,  1887.

Buchdruckerei  A.  W.  Ztckfeldt,  Ssterwieck/Larz.
        <pb n="685" />
        2 06$oS

168334
        <pb n="686" />
        3.  Deutsches  Verkehrswesen  im  Mittelalter.

523

Allerdings  gab  es  in
nützungsfreiheit  und  Unters
dieselben  sind  sozusagen  mehr  '
infolge  der  unablässigen  Kon
und  strichweise  zur  Durchfül
Heer-  und  Landstraßen  anbelc
-Seit  für  die  volkswirtschaftliä
nicht  im  Interesse  der  betreff
und  Güterführer  (mit  Pack^
Denn  vor  allem  war  das  G
Wegabschnitt  des  Territorium
und  es  galt  dies  auch  für  das
fraglicher  Leistung,  welche  o
die  größeren  Auslagen  für  C
die  häufigere  Zehrung,  ja
gleichen  ließ  es  den  Territo
der  eigenen  Untertanen  die
öfters  benützt  wurden,  sorg
Landstraße  freilich  stellte  na
Breite  sollte  in  einzelnen  Ge!
gilt  wenigstens  von  einzelne
spiegel,  wie  nach  einem  ab
großen  Reiterspieß  bemessen
so  war  wohl  diese  Summe
kaum  hie  und  da  eine  offer
anderen  bemerkbar  wird,  ma
erinnernde  doppelte  Breite  de
lich  könnte  man  für  eine  g
Strafgesetz  gegen  Abpflügen
weniger  die  jedenfalls  sehr
auch  im  Statutarrechte,  von
Wenn  aber  wegen  de!
Einverständnis  mit  den  betre
Wege  mit  neuen,  jedenfalls
mit  zahlreichen  Reichsmanda
Einhalt  getan.  Die  Wägen
stimmte  Straße  als  Weg  z
opfervoll  fein;  außerdem  h
betreffende  Land  machen  n
die  Verhinderung  der  Kon!
gehalten.  Allerdings  ging  r
Hunderts  so  weit,  besondere  '
leuten  die  Benützung  der  olj
der  Territorialherr  keinen
Reichstagsbeschlüsse  (von  12!
nach  diesen  wenigen  Gesicht!
*)  Es  bestand  darin,  bojj
fallen  von  Wägen  oder  Tieren
Von  dem  „Strandrecht"  war  d  R
auf  den  Festbodenverkehr  übertz  3

o

DD

&amp;gt;
-Vl

o
Co

CD
CO

&amp;gt;
00

O
CO

CD
CD

1
chen  Ländern  Gesetze  über  Breite,  Beder
  Haupt-  und  Nebenstraßen.  Allein
ur  und  wurden  namentlich  in  Deutschland
z  des  gesamten  Lehenswesens  nur  zeit-|t,
  wenigstens  was  die  „Königs-"  oder
-.ja  auch  bei  dem  geringen  Verständnis  der
gutgehaltener  Fahrwege  vermeintlich  gar
sobrigkeit  gelegen,  durchziehende  Wägen
ichst  rasch  vorwärts  kommen  zu  lassen,
änliche  und  Eigentumssicherheit  auf  dem
wenn  es  längere  Zeit  in  Anspruch  nahm,
leite",  d.  h.  die  Quittung  über  Bezahlung
s  diente.  Sodann  der  Vorspannbedarf,
ja  häufig  besondere  Abgaben  eintrugen),
chtigte  Grundruhrrecht*):  dies  und  derit
  sehr  dringlich  erscheinen,  im  Interesse
ar  andere  Straßen,  welche  von  Fremden
zu  halten.  Die  Heer-,  Königs-  oder
beträchtliche  Anforderungen.  Denn  die
Fuß,  in  anderen  freilich  32  fein;  letzteres
Da  aber  sowohl  nach  dem  Schwabenesetze ­
  (Gulathing)  die  Breite  mit  dem
darnach  16  Fuß  als  Minimum  annimmt,
5  m  die  vorwiegende.  Daß  außerdem
&amp;gt;ende  Benützung  einiger  Straßen  neben
ß  Routes  Impöriales  Napoleons  I.
als  Ausnahme  wahrscheinlich.  Schwerdas
  auch  in  Deutschland  vorkommende
ße  (Weistum  von  Korbach)  beiziehen,  noch
te  der  Gemeindewege,  welche  gesetzlich,
rße  unterschieden  werden.
ten  Straßenzustandes  die  Fuhrleute  im
inden  häufig  bemüht  waren,  hergebrachte
kürzeren  zu  vertauschen,  so  ward  dem
chen  Befehlen  durch  den  „Straßenzwang"
nämlich  bequemen,  nur  eine  ihnen  be-!
  zu  benützen,  mochte  es  ihnen  noch  so
)  kostspieligere  große  Umwege  um  das
oard  sowohl  die  Vermehrung  als  durch
"die  Verbesserung  der  Fahrwege  hintannderen
  Seite  bereits  Ende  des  12.  Iahranösen
  Zöllen  zu  belasten  und  den  Fuhren ­
  zu  wehren,  da  oder  wenn  auf  diesen
soll  zu  bestimmen  sich  erlauben  konnte,
halfen  einige  Zeit  hiegegen.  Wenn  sich
Pflege  und  das  Aussehen  der  damaligen
r  alle  Güter,  welche  bei  Achsenbruch  oder  Umührten,
  als  sein  Eigentum  wegnehmen  konnte,
ssung  auf  die  Binnenschiffahrt  und  von  dieser
        <pb n="687" />
        ﻿
        <pb n="688" />
        ﻿
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
