Die Gruppe der Geschäftsmänner 121 halb einer bestimmten Zeitgrenze und in einem bestimmten Milieu zu erwarten stehen *). Diejenigen Regeln, welche die Nationalökonomie aus der Tatsachenbeobachtung schöpft, um der Gesetzgebung als Richt schnuren zu dienen, lehren, daß „die wesentlichen sozialen Be dingungen der zeitgenössischen Produktion . . . nicht willkür liche sind, sondern die notwendige Frucht eines Jahrhunderte langen Ineinandergreifens von Ursachen und Wirkungen, die zu einer Wirtschaftsordnung führen, ... in der die Vorteile die Nachteile bedeutend überwiegen; daß, um diese Bedingungen in einigen ihrer Züge zu modifizieren — was der beständigen Evolution der menschlichen Dinge entsprechen kann — man nicht deren festgegründetes Prinzip über den Haufen werfen darf, sondern die Reform gewisser Teile auf den alten Grund lagen in Angriff nehmen muß“ 2 ). Die Pointe gegen den So zialismus, welche diese Programmerklärung birgt, kommt bei d’Eichthal durchweg zum Vorschein. Die grundlegende Be deutung, welche bei ihm, im Anschluss an Courcelle-Seneuil, die historische Kategorie der Aneignung, und zwar der individuellen Aneignung, hat, trägt einen Kampfcharakter dem Sozialismus gegenüber. Wenn er ferner seine beliebte, jeden Augenblick wiederkehrende Behauptung aufstellt, die Nationalökonomie sei vor allem ein Produktionsproblem, nicht ein solches der Ver teilung, wie die Sozialreformer aller Schattierungen zu glauben geneigt seien — darum sei auch möglichste Produktivität für die Besserung der wirtschaftlichen Lage aller Volksklassen viel wichtiger, als Gerechtigkeit in der Verteilung — so versäumt er nicht, darauf hinzuweisen, daß jeglicher Sozialismus eben diesem Grundirrtum der Überschätzung der Verteilungsfragen sein Entstehen verdanke 3 ). *) ibid. p. XIII ff. Vgl. ebenda: „Es ist der Zweck einer jeden Sozial wissenschaft, dem Gesetzgeber und Politiker Grundlagen zur Voraussicht zu be schaffen; denn wenn sie die menschlichen Dinge, insbesondere die Gesetzgebung nicht beeinflussen dürfte, so wäre sie, was sie zu oft in Deutschland wird, eine bloße Registrierung historischer Tatsachen ; wissenschaftlich an ihr wäre dann nur die Methode, welche darin besteht, sich vor Irrtumsquellen bei der Beob achtung zu schützen.“ 2 ) ibid. p. XXII. 3 ) ibid. p. II und passim in allen Schriften.