Vorgeschichte 203 Mittel erreicht: 1. Schaffung eines Bedürfnisnachweises, 2. ge nossenschaftliche Produktion der zur Befriedigung der festge stellten Bedürfnisse nötigen Güter; 3. Heranbildung der von den Genossenschaften benötigten Arbeitskräfte ; 4. Gewerbepolizei und Gewerbegerichte 1 ). Der Bedürfnisnachweis, „institution de prévoyance“, stellt die vorhandenen Bedürfnisse der Gesellschaft und der Individuen fest. Dabei verfährt er nach dem Grundsatz der Gleichheit aller Menschen. Durch den Bedürfnisnachweis wird Menge und Art der Produktion bestimmt. Diese kann sich über das Notwendige hinaus auf das Nützliche und selbst auf Luxusgüter erstrecken nach Maßgabe der verfügbaren Produktionsmittel 2 ). Die Bedürfnisnachweisanstalt wird zugleich eine große Kredit zentrale sein, welche die Produktion im ganzen Lande beleben und den Güterumlauf kontrollieren soll 3 ). Die genossenschaftliche Organisation der Produktion hat zum Zweck, den Arbeitern die Möglichkeit zu geben, Eigentümer der Produktionsmittel zu werden. Denn „die einzige, rationelle Grundlage des Eigentumsrechtes ist die Arbeit, die Produktion selbst. Es ist eine Forderung der Gerechtigkeit, daß der Ar beiter Herr sei über das Produkt, das er geschaffen“ 4 ). Die innere Ausgestaltung der Produktivgenossenschaft denkt sich Ott genau wie Bûchez. Die Genossenschaften erhalten ihre Aufträge vom gesellschaftlichen Bedürfnisnachweis. Die Heranbildung der von den Genossenschaften gebrauch ten Arbeitskräfte hat durch technische Unterrichtsanstalten zu erfolgen, deren Besuch jedermann offen steht. Gewerbepolizei und Gewerbegerichte endlich sind nötig, um die Auswüchse der individuellen Freiheit zu unterdrücken 6 ). Neben die Utopien über die Organisation der Gesellschaft, welche den Grund von Otts Anschauungen ausmachen, reiht er Theorien, welche sich mit der bestehenden Gesellschaftsord nung sehr gut vertragen. Die Arbeitsfreiheit verteidigt er mit großer Entschiedenheit. „Die Freiheit ist die erste, sittliche Ö Ott, loc. cit. p. 187. 2 ) ibid. p. 69. 3 ) ibid. p. 188, 4 ) ibid. p. 252. 5 ) ibid. p. 187.