Der Solidarismus bei Léon Bourgeois 435 nämlich alle jene, die Vermögen gemacht haben, was sie nur durch die Mitwirkung zahlloser anonymer Mitarbeiter tun konnten. Sie üben nicht Wohltätigkeit, wie man ihnen bisher sagte, wenn sie die Bedürftigen unterstützen, sondern sie zahlen lediglich eine Schuld. Gläubiger sind zunächst die Gesellschaft selbst und unsere Nachfolger; ja die Tatsache, daß wir in den Genuß des von der Vergangenheit überkommenen Patrimoniums eingetreten sind, begründet die Pflicht nicht nur seiner integralen Vererbung auf die später geborenen Geschlechter, sondern auch seiner Ver mehrung *). Gläubiger sind ferner aber auch die Enterbten, die Besitzlosen, die von der natürlichen Solidarität nicht ausschließ lich Vorteil hatten. Sie werden durch den Staat und durch die zahlreichen Einrichtungen vertreten, die man früher Unter stützungsanstalten nannte, heute aber als Gegenseitigkeitsgenossen schaften und „Werke der Solidarität“ (— staatliche Schutz- und Versicherungseinrichtungen) bezeichnet 2 ). Ausgangspunkt in Bourgeois’ System ist also die natür liche Solidarität. Sie ist ungerecht oder hat doch wenigstens keinen Gerechtigkeitscharakter (ajuste), insofern sie den einen Vorteile zu genießen gibt, die sie nicht selbst verdient haben, und andere unter Schädigungen leiden macht, die sie ebenso wenig selbst verschuldet haben. Die Gerechtigkeit muß nun im Gewände des Quasikontraktes einspringen, um einen Ausgleich zwischen den Bevorzugten der natürlichen Solidarität und deren Benachteiligten zu bewirken. Der Gerechtigkeit geschieht Genüge durch Korrigier un g der natürlichen Solidarität durch eine gewollte. Die Solidarität rückt so aus dem Gebiete des Naturgegebenen in die Sphäre des vom menschlichen Willen Abhängigen, des Sittlichen. Sie wird zur Richtschnur des menschlichen Handelns, zum ethischen Prinzip. Dadurch, daß die Gerechtigkeit zum Bindeglied zwischen der natürlichen und der gewollten Solidarität wird, erfährt sie eine Modifikation. Ihr Stützpunkt wird nämlich verlegt. „Die Ge- *) Der Rechtsgrund dieser Verpflichtung liegt darin, daß das gemeinsame Kapital der menschlichen Gesellschaft ein den lebenden Menschen an vertrautes Depositum ist, das eine in beständiger Entwicklung begriffene, lebende Organi sation darstellt, deren Evolution ihrer Natur nach nicht ohne die Kontinuität beständiger Anstrengungen aller vor sich gehen kann. Bourgeois, Solidarité, p. 139. -) Vgl. Ch. Gide und Ch. Rist, Histoire des doctrines économiques, p. 680 ff.