70 hat darum auch lange Kämpfe mit Bremen geführt, aber es nahm nur dreitägiges Feilbieten des vorbeigeführten Holzes auch wohl Getreides in Anspruch, wandelte das auch wohl in eine Geldzahlung um, wie das überall gang und gäbe war, als mit dem ursprünglichen Sinn des Stapels Kollisionen entstanden, oder entnahm ein bestimmtes Quantum, wie das auch Bremen im 18. Jahrhundert machte, und sich darauf berief, dafs es seinen Stapel, der eigentlich ihm alle Vorbeifahrt zu hindern und seinen Bürgern allein den Seehandel erlaubte, sehr lax handhabe, indem es nur Magazinkorn, wie seine Bürger es auch liefern müfsten, verlange. In Münden und Bremen wurde nach der Zeit verschieden Umladung in heimische Schiffe oder nur Spedition durch einen bürgerlichen Faktor nach dem damaligen Ausdruck für Spediteur und Kommissionär gegebenenfalls verlangt. 1 ) Bremen war der Hauptwesermarkt geblieben und als solcher vor allen Dingen Eigenhandelsplatz. Das dorthin geführte Gut sollte zumeist dort verkauft werden oder war von Bremer Kautleuten verschrieben. ­ Dieser Verkehr stand also in Einklang mit dem Gestund ­ Stapelrecht; die Konzession der Spedition und Kommission bildete dort die Ausnahme, charakterisierte dagegen das neuere Mündener Geschäft. Die Bremer hatten von jeher ihr Hauptaugenmerk ­ auf die Schiffahrt nach See zu gerichtet. Deshalb und wegen des vorwiegenden Eigenhandelsinteresses haben die Bremer Schiffer auf der Oberweser ausser bei den Cellerfahrern keine besonders ausschlaggebende Rolle gespielt. Der mindensche Ankauf von vorühergeführtem Holz bildete, soweit er in natura erfolgte, wozu Friedrich der Grosse Kaufleute in die verarmte Stadt ziehen musste, lediglich ein antiquiertes Recht, in der Form der Abgabe eine Ablösung. 2 ) So traten die Städte in das neunzehnte Jahrhundert ein. Germanici, Argentorati 1657, tom. I, lib. II, cap. 9, n. 132; Christoph Besoldus, Thesauruspracticus, Norimbergae 1659,lit. S., p. 368.) 1769, 26. Aug. verglich man sich nach vorhergegangenem Reichsgerichtserkenntnis vom 28. März 1749. Vgl. die angeführte Literatur und Quellen, Noack etc. Eine Aufserung aus der Zeit bietet auch P. J. Marperger, Neu eröffnete Wasserfahrt auf Flüssen und Canälen, Dresden und Leipzig 1723, S. 333 ff. 1802 hot Stein als Oberpräsident der westfälischen Kriegs- und Domänenkammer die Aufhebung der Mindener Stapelrechte gegen Modernisierung auch in Bremen an. Es ist deswegen auch mit dem Collegium seniorum kommuniziert worden (Aroh. Coli. Sen.). x ) Einiges dazu in dem Kapitel zur allgemeinen Handelspolitik und zum Zollwesen. 2 ) Vergl. die zitierten Schriften und Akten. Interessant ist, dafs auch in Dreye Kohlen angehalten werden konnten, damit die Schmiede im Amt Syke