76 — veränderten Verhältnissen natürlich überhaupt nicht mehr zu denken, da Bremen nicht einmal mehr erreicht wurde. Früher hatte man selbst in Minden gelegentlich Versuche gemacht, es ist einmal im 18. Jahrhundert ein Schiff von Norwegen nach Minden herauf gekommen und auch noch 1849 ein Schiff direkt nach der Ostsee gesandt worden 1 ). Es ist die Zeit der Kämpfe Bremens um die Ausschaltung gemäfs seiner verlorenen Eigenschaft als Umschlags platz zwischen See und Flufs. Die Festlegung der bremischen Verkehrsplätze an der Oberweser in ihrer Bedeutung in der hier interessierenden Periode wird durch das Oberweser-Schiff fahrtsregulativ sehr erleichtert, das 1815 2 ) als Vereinbarung der Kaufmannschaften Bremens und verschiedener Oberweserplätze zu stände kam und der Weserschiffahrtsakte vorarbeitete, die alle Stapel und ausschliefslichen Schifferberechtigungen aufhob, dagegen die von den Kaufmannschaften eingerichteten ßeiheschiffahrten ohne Monopol bezw. mit gewissen Kautelen und mit Quotenverhältnis der beteiligten Schiffer nach ihrer Staatsangehörigkeit anerkannte. Von dieser Organisation sind Berichte über die Verladungen (später auch der Konkurrenz s. i. f.) der Vertretung der Kaufmannschaft abgestattet worden, die das Verhältnis der Orte näher charakterisieren. 3 ) Im Oherweserverkehr gibt es dazu auch Makler-Registrierungen des ankommenden Guts, die beim Landverkehr fehlen. 4 ) Es wurden drei Reihefahrten nach den drei Hauptplätzen des Oberweserverkehrs eingerichtet, statt dafs der Schiffer in Bremen regellos nach allen Weserplätzen lud, wodurch sich der Verkehr in der Zeit vorher ungeheuer verlangsamt hatte. Die Plätze waren Minden, Hameln und Münden, letzteres der wichtigste Platz. Für unterhalb Minden wurde 1815 keine *) Meidinger, Die deutschen Ströme, IV. Abi, 1854, S. 44, s. auch die Bestrebungen Hermann Kulenkamps bei N o a c k, Das Stapel- und Schiffahrts recht Mindens. 2 ) Das Regulativ von 1815 und seine Nachträge, das revidierte Regulativ von 1822 liegen in der Sammlung der Stadtbibliothek zur Oberweserschiffahrt. Näheres dazu in den Akten des Staatsarchivs und der Handelskammer. Für die frühere Zeit vergl. (Gothaische) Handlungs-Zeitung 1786, S. 60 ff, u. a. im folg.; a. w. D. Reinhold und J. Oltmanns, Der deutsche Handelskanal, Bremen und Leer 1817, S. 190. a ) Sie sind an das Archiv Coli, seniorum gekommen. ä ) Eine Sammlung dieser Berichte, die z. T. mit der Seeeinfuhr zusammen gedruckt sind, liegt im Handelskammerarchiv, eine weitere Sammlung besitzt die Stadtbibliothek, s. im übrigen das in dem Kapitel Statistik auf geführte, •*