198 — J Eine Beschränkung der Zahl der Zollerhebungsstellen bezw. der Zollerhebung betreffs der Angehörigen eines Zollstaats oder Zollbundes kam verschiedentlich zustande (s. zur Weser im folgenden) Beschlüsse, die Eheinzölle herabzusetzen, wurden noch 1860 gefafst, wegen der Elbzölle 1863. Die Beseitigung der Rheinschiffahrtsabgaben erfolgte dann mit den Umgestaltungen durch die Berliner Friedens verträge von 1866; Preufsen hob die bisher für seine Rechnung und die für Rechnung des Kurfürstentums Hessen und des Herzogtums Nassau erhobenen Zölle durch Gesetz und Verordnung vom 24. Dezember 1866 auf. Die Elbzölle fielen durch Gesetz vom 11. Juni 1870 und Vertrag mit Österreich vom 22. Juni 1870. Nachdem sind dann die Binnenschiffahrtsverhältnisse in der Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 25. Juni 1867 und in der Reichsverfassung von 16. April 1871 geordnet worden (Art. 4 und 54). Neuerdings besteht oder bestand bekanntlich die Kontroverse, wie weit die Reichsverfassung und völkerrechtliche Verträge ein Hindernis für die Wiedereinführung von Verkehrsabgaben auf den auszubauenden Strömen sein können. Die Erledigung ist jetzt durch den Bundesrat für die Neuaufstellung von Stromgebühren eingeleitet. Die alten Zollplätze an der Weser waren folgende: Entfernung: Münden (hannoversch) *) 2 ) 3 ) 4 ) s ) — Giesselwerder (hessisch) ’) 2 ) 3 ) 4 ) 5 ) 6 ) 2 Meilen Herstelle (paderbornisch, preufsisch) 2 ) 3 ) 4 ) 2 „ Beverungen (paderbornisch, preufsisch) 5 ) 6 ) Lauenförde (hannoversch) *) 2 ) 3 ) 4 ) 5 ) Höxter (korveyisch, preufsisch) B ) U/s Meilen >) Nach Klagschrift Bremens beim Deputationstag zu Frankfurt 1677 bei JohannesFalke, Die Geschichte des deutschen Zollwesens, Leipzig 1869, S. 171. 2 ) Nach Zollverzeichnis von 1584 bei G. Landau, Einig, üb. Weserzölle u. Weserhandel im 16. Jahrh., in d. Zeitschr. d. Ver. f. Hess. Gesch. u. Landes kunde, I. Bd., 1837, S. 166 ff. 3 ) Verzeichnus, Wie die Zollen an der Weser, oberhalb Bremen, bifs Münden, in ohngefähr 26 Meilweges, von verschiedenen Chur-Fürsten, Grafen und Herren, auch zu Elsflethe, unterhalb Bremen, vom Herrn Graffen zu Oldenburg, Item von J. Kön. Maytt. zu Dennemark, Norwegen etc. im Öresund erhoben werden, o. 0. u. J., (16. .). 4 ) Verzeichnis von 1710 bei G e r h a r d N o a c k, Das Stapel- und Schiffahrts recht Mindens vom Beginn der preufs. Herrschaft 1648 bis zum Vergleiche mit Bremen 1769, Quellen und Darstellungen z. Gesch. Niedersachsens, Bd. XVI, Hannover u. Leipzig 1904, S. 100. 6 ) Nach Verzeichnis von 1783 bei G. Noack, S. 100. 6 ) Die in der Weserschiffahrtsakte vom 10. Sept. 1823 der Berechnung zugrunde gelegten alten Zölle. | V« Meile