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        <title>Geschichte des Bremer Binnenhandels im 19. Jahrhundert namentlich unter den alten Verkehrsformen und im Übergang</title>
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            <forname>Friedrich</forname>
            <surname>Rauers</surname>
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            <idno>89109413X</idno>
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        ﻿



EIGENTUM

DES

INSTITUTS

FÖR

WELTWIRTSCHAFT

KIEL

BIBLIOTHEK

r 6349
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        ﻿
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        ﻿Geschichte des Bremer Binnenhandels
im 19. Jahrhundert

namentlich unter den alten Verkehrsfernen und im Übergang

Von Friedrich |Rauers

Mit zwei Karten und fünfzehn Bildern

Verlag von Franz Leuwer in Bremen.

1913
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        ﻿Erweiterte Buchausgabe der unter dem Titel: Der
bremische Binnenverkehr in der Zeit des grofsen Fracht-
fuhrwerks erschienenen Darstellung in den Deutschen
Geographischen Blättern, Bd. XXX, XXXI u. XXXII.
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        ﻿„Tout le monde travaille“.

A. C. Robert,

Breme et les Bremois, BrSme (1902), p, 39.
        <pb n="6" />
        ﻿Ich habe für die Zugänglichmachung ihres Materials und
viele freundliche Hinweise und Auskünfte herzlich zu danken den
bremischen Behörden, namentlich Herrn Syndikus des Senats und
Archivar Dr. W. v. Bippen, den Herren Syndici der Handelskammer
Rösing und Dr. Apelt, Herrn Stadtbibliothekar Prof. Dr. Seedorf und
der K. Oberpostdirektion, den Bremer und auswärtigen Dampf- und
Schleppschiffahrtsgesellschaften bezw. deren Bremer Vertretern, den
Bremer Speditions- und Expedientenfirmen, insbesondere Herrn
Direktor Müller, Herrn J. H. Meyer, Herrn H. Grupe, Herren Hägens,
Anthony &amp; Co., Herrn F. W. Neukirch, Herrn Theodor, in Firma
Eduard Ichon und der Firma Rickmers Reismühlen, ferner ganz
besonders auch Herrn Ferdinand Duckwitz für die Erlaubnis, die
hinterlassenen Papiere und Briefschaften seines Vaters Bürgermeisters
Arnold Duckwitz benutzen zu dürfen. Dem Bremer Statistischen
Amt, Herrn Direktor Dr. W. Böhmert, und der Bremer Handels-
kammer verdanke ich die Ermöglichung der Veröffentlichung der
umfangreichen Statistiken, die vollständig als selbständige Ver-
öffentlichungen des Bremischen Statistischen Amts, nicht als Mit-
teilungen, wie in dem Hinweis vor dem statistischen Tabellarium
gesagt, erscheinen. (F. Rau er s, Bremer Handelsgeschichte des
19. Jahrhunderts, Bremer Handelsstatistik in der ersten Hälfte des
19. Jahrhunderts, 1913, das übrige 1914.) Die Statistiken berück-,
sichtigen wesentlich die Zeit vor der öffentlichen, administrativen
Statistik, vor 1847/49, und sind Auszüge und Berechnungen, die ich
aus dem Aktenmaterial der bremischen Archive und den privaten
Statistiken der Gelegenheits- und Buchliteratur der Zeit gemacht habe.

Heidelberg, im Februar 1913.

Dr. Friedrich Hauers.
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        ﻿Inhaltsangabe

Seite

Handel,.Straften, Achsverkehr und Binnenschiffahrt 9—152

Allgemeines und Achsverkehr............................. 9— 62

Binnenschiffahrt........................................ 63—162

Zum Postwesen...................................................  154—173

Zur al 1 gemeinen Handolsp oli tik. Zollwesen................. 177—276

Einleitendes und alter Zustand.......................... 177—187

Flufszollentwicklung.................................... 188 - 210

Landzollentwicklung..................................... 211 — 276

Statistik......................................... (neuzählend) 1	46
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        ﻿Handel, Strassen, Achsverkehr
und Binnenschiffahrt
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        ﻿Cs bietet ein gewisses Interesse, den Einthals eines grofsen
Handelsplatzes auf sein Hinterland und seines Hinterlandes auf ihn
des genaueren festzulegen. Das läfst sich für Bremen in der
interessantesten jüngstvergangenen Zeit, da die alten Verkehrsmittel
in ihrer höchsten Ausbildung einen bereits modern werdenden Verkehr
intensiver Kultur bewältigten und gleichzeitig die modernen Verkehrs-
mittel sich ausbildeten, für die Zeit des grofsen Frachtfuhrwerks
der Chausseen, einigermafsen tun. Die vornehmste Quelle, in der
der gesamte Land verkehr, soweit er Ausfuhr nach dem Inland, also
Import ist, beschlossen ist, ist die Abgrenzung der Bezirke der
amtlichen Bremer Frachtmakler, der Besteder oder Bestäter, Bestätter,
wie sie anderswo meist heifsen. Während die Entwicklung zu einem
grofsen Teile dahin gegangen ist, die Besteder ihrer Beziehung zu
der Korporation der Kaufmannschaft bezw. zu der Kommune zu
entkleiden und sie zu freien Maklern oder zu freien Gewerbtreibenden
zu machen, hat das Güterbestederinstitut in Bremen gerade im
neunzehnten Jahrhundert seine Beamteneigenschaft entwickelt, wenn-
gleich das Gebührenprinzip beibehalten und nur erst die Abführung
eines Überschusses an den bremischen Staat, dann mit dem Abflauen
des Frachtfuhrwerks eine staatliche Zubufse eingeführt wurde. Seit
1814 gab es zwei, vordem nur einen, seit 1818 drei angestellte
Gttterbesteder, deren Kompetenz nach drei Bezirken1), und zwar bald
mit genauer Nennung sämtlicher in Frage kommender üblicher Ziel-

*) Der I, Bezirk umfafste die Hamburger Strafse, nach Hamburg,
auch Lübeck und Mecklenburg, die Leipziger und Berliner Strafse über
Braunsohweig, dazu einen Teil des Harzes, seit 1834 den ganzen Harz und
Österreich, das mit dem Harzteil beim II. Bezirk gewesen war. Der II. Bezirk
umfafste die südlichen Strafsen nach Nürnberg und Frankfurt,
den mittel- und süddeutschen Versand, auch die Lahn gehörte noch dazu. Es
war der wichtigste Bezirk, solange die Bahnkonkurrenz noch nicht bestand.
Mit der Bahnkonkurrenz wurde der weniger ergiebige III. Bezirk der beste,
der allen westlichen, auch noch den lippischen Verkehr, die Osnabrüoker
und rheinische Strafse umfafste, bis 1856 alle Bezirke wieder in einen
vereinigt wurden. Die Strafse nach Oldenburg dieses Bezirks batte die alte
        <pb n="10" />
        ﻿— 10 —

platze auch in Strafsenzusammenhang, genau abgegrenzt wurde.1) Da
die Besteder aufserdem seit 1835 systematisch, seit 1825 in unregel-
inäfsiger Form Berichte über den Versand an die 1818 errichtete
Inspektion für das Frachtfuhrwesen zu liefern hatten, wobei die Orte
nochmals und zwar zugleich mit den dahin gesandten Verkehrsmengen
und Güterarten genannt werden [ohne Güterarten liegt noch ein Bericht
für das Jahr 1817 vor* 2)], so ergibt sich daraus ein vorzügliches
Material für die gesamte bremische Ausfuhr zur Fuhre, das die
sämtlichen Binnenlandszentren, grofse wie allerkleinste, von wo aus
die Weiterverteilung im Wege selbständigen Handels, der Kommission3)

Bedeutung als rheinische und holländische Strafse bereits verloren. Der Verkehr
über Osnabrück hinaus war am stärksten, bevor die Verkehrsverhältnisse auf
dem Rhein durch das Nachgeben Hollands gegenüber den preufeischen
Repressalien (den Stapel Köln gegen den holländischen Seezoll) geordnet waren,
wurde dann noch durch den Verkehr über Minden wasserwärts und über die
Lippe, dann durch die Bahnverbindung Bremen-Minden-Köln geschädigt.

Bremische Fuhrleute erscheinen zuerst in Nürnberg und Nürnberger in
Bremen in den Bremer Akten am Anfang des 18. Jahrhunderts, von Fahrten
nach Leipzig ist bereits im 17. Jahrhundert die Rede, mit Frankfurt a. M.
verständigt man sich über Belastungsgrenzen Ende des 17. Jahrhunderts. Das
Holen rheinischer Weine per Achse durch Bremer Fuhrleute kommt auch im
18. Jahrhundert vor. Die Oberländer Fuhrleute kommen früher auf grotsen
Touren nach Bremen, als es von den Bremern noch heilst, sie sind nicht
gewöhnt, weit zu fahren. (Bremer Staatsarchiv.) (Vgl. auch im folgen-
den zum Weserverkehr.) Darin besteht an sich nur eine Beziehung
zu dem nachher angedeuteten Etappenwesen, Transportwechsel und Handels-
umsatz, aber andererseits hatten die Hansestädte ursprünglich auch nicht
die neuere Verkehrsfnnktion des Umschlags zwischen der See und ihrem
Hinterland im heutigen Sinne, sondern arbeiteten in dem althansischen Verkehrs-
zuge parallel der Küste mit andern Verkehrszügen über See und Land.

*) Bremer Staatsarchiv. — Die Hauptverordnung für das neunzehnte
Jahrhundert ist die vom 16. Nov. 1818, die auch V. Böhmert, Bremer
Handelsarchiv, II. Bd., Bremen 1865 unter No. 144, S. 354 abgedruckt hat.

2)	Bremer Staatsarchiv und Archiv der Bremer Handelskammer. (Coli.
Sen.) Im übrigen s. das Kapitel Statistik.

3)	Die Kaufleute zweiter Hand in Bremen, die von den ex- und impor-
tierenden Kaufleuten erster Hand des überseeischen Verkehrs kauften oder auch
an sie verkauften, waren ziemlich häufig auch Kommissionäre der damals noch
florierenden groften binnenländischen Handelshäuser, als deren Beispiel die Firma
Schröter in Frey tags Soll und Haben bekannt ist.

Vgl, zur Darlegung der Verhältnisse Duckwitz in seinen Denkwürdig-
keiten aus meinem öffentlichen Leben, Bremen 1877, S. 13 ff. Zur Veränderung in
der Organisation des Handels im neunzehnten Jahrhundert s. im übrigen
Werner Sombart, Die deutsche Volkswirtschaft int 19. Jahrhundert,
Berlin 1903.
        <pb n="11" />
        ﻿— 11 —

und der Spedition, soweit eine solche z. T. weniger als früher, wo
sie stapelmäfsig erzwungen wurde, in Frage kam, und im blofsen
Detailverkehr ersichtlich macht.1)

Der Import ins Binnenland war aber in der in Rede stehenden
Zeit weitaus die Hauptsache, was in den Statistiken mit einem
grofsen MifsVerhältnis zu Tage tritt. In Bremen macht sich das
in besonders hohem Mafse bemerkbar, weil ihm ein eigentliches
industrielles Hinterland fehlt, obgleich das ber gische Land seine
Erzeugnisse zu einem grofsen Teil über Bremen exportierte, während
es Rohstoffe über den Rhein bezog. Die damals noch in Frage
kommende Getreideausfuhr ging als schweres billiges Gut über die
Weser, auch Leinen, damals der wichtigste deutsche Exportartikel,
ging zu einem Teil über die Weser. Dagegen holte Bremen auch
wieder einen grofsen Teil Leinen aus Schlesien per Fuhre, wohin
gar kein Import war, neben seinem engeren Gebiet der Bielefelder,

*) Hauptspeditionsplätze in Hannover waren Harburg, Lüneburg, Hannover,
Celle, Hildesheim, Northeim, Münden, Osnabrück, Nordhorn, Leer, Halte,
Fr. v. Reden, Das Königreich Hannover, statistisch beschrieben, II. Abt.
Hannover 1839, S. 341.

Besonders wichtig sind die beiden Speditionsplätze Harburg und Lüneburg
durch die fast der ganze linkselbische Verkehr geht. Der Fuhrverkehr, der an
Hamburg kommt, ist nur ein Bruchteil. Der gröfste Teil des Hamburger
Verkehrs ist zunächst immer erst der Schiffsverkehr über die Elbe, wenn auch
eine alte Landverbindung über Zollenspieker nach Lüneburg bestand, die aber
erst spät chaussiert worden ist; die französische Strafse über die Insel Wilhelms-
burg, die an die Davoustsche Brücke anschlols, ist erst 1862 wiederhergestellt
und dann mit einem festen Pflaster versehen worden. Zugleich wurden 1853
die neueren beiden Fähren, die auch die schweren Frachtwagen einnehmen
konnten, eingerichtet (H. M eiding er, Die deutschen Ströme,JII. Abt,, Leipzig 1854,
S. 31, II. Meyer, Die Brückenbauten Napoleons I. zwischen Hamburg und
Harburg, Niedersachsen, Jabrg. 1896/97, S. 234; Hannovers Seeschifffahrt, I. Heft
Harburg-Geestemünde, Leer 1853, S. 27 ff.); die zu den Eisenbahnbrücken
hinzugekommene heutige Strafsenbrücke ist bekanntlich neuesten Datums. Bremen
hatte keine derartigen Speditionsorte in der Nähe; Hannover wurde benutzt,
wenn Frachtfuhrleute aus dem Oberland ihre Waren vor Bremen abgeben wollten
(Bremer Staatsarchiv 1825), und bei Abstofsung für kleinere Orte, in Nord-
horn war der Umschlag von Leipzig, Bremen etc. nach Holland. — Zu den
älteren Speditions- und Handelsverhältnissen vgl. namentlich Patje, Kurzer
Abrifs des Fabriken-, Gewerbe- und Handlungs-Zustandes in den Chur-Braun-
schweigisch-Lüneburgischen Landen, Göttingen 1796, S. 229 ff. Die hannoverschen
Städte des achtzehnten Jahrhunderts waren mit Ausnahme der Speditionsstädte
Lüneburg und Münden, die am Ende des achtzehnten Jahrhunderts auf der
Höhe ihres Speditionsverkehrs standen, und der Fabrikstadt Osterode, in erster
Linie Ackerbau-, Beamten- und Garnisonstädte. Danach treten im neunzehnten
Jahrhundert bedeutende Verschiebungen ein.
        <pb n="12" />
        ﻿12

hannoverschen, Osnabrücker etc, Leinen und Segeltuche.1) Immerhin
war für den teuren Land verkehr kein Ausgleich vorhanden, da die
Oberweser auch noch einen grösseren Talverkehr hatte. Eben wegen
des fehlenden grossen Stromes8) laborierten auch die Bremer Reeder
slets an mangelnden Ausfrachten* 2 3), weil man die billigen europäischen
Produkte auf dem teuren Landwege nicht transportieren konnte, eine
exportierende Industrie im modernen Sinne aber in dem damaligen
antiquierten Deutschland noch ganz fehlte, während zugleich die
alten Landgewerbe4), die Leinen, jetzt die Konkurrenz der Baum-
wolle und der englischen Fabrikation erfuhren,5 *) Auf der Strasse über

‘) Vergl. (Adam Storck), Über das Verhältnis der freien Hansestädte
zum Handel Deutschlands, Bremen 1821, S. 183 u. a.; C. A. Heineken,
Gesclx. d. fr. H. Bremen v. d. M d. 18. Jahrh. bis z. d. Dnterw, unt. d. Franz.
Zepter (Orig. Mnskrpt. Stadtb. Brem.), 1812, S. 169, 267, 269; (J. Smidt), D.
fr. Hst. Bremen, XXXVI. Abschn. a. A. F. W, Crom», Geogr.-stat. Darst. d.
Staatskräfte i. d. s. z, d. Staatenbde. geh. Ländern, IV. T., Leipz. 1828, S. 474;
v. Reden, D. Kgr. H,, II. A., S. 142 ff, (496),

2)	Interessante Auslassungen über die Handelsbegrenzung durch das
Flusssystem finden sich in dem Memoire der für die Abfassung des Ober-
ländisohen Weser-Sohiffahrts-Regulativs von dem Bremer und Oberländischen
Handelsstand niedergesetzten Deputation, Bremen 1816. (Sg. d. Stdtb. Oberw.)

3)	Vergl. Dnckwitz, Denkwürdigkeiten aus meinem Leben, Bremen 1877,
und die von dem bayerischen Gesandten in den Hansestädten v. Hormayr in
seine Fragmente über Deutschlands, insbesondere Bayerns Welthandel und die
Freiheit der Ströme, München 1840 und 1841 aufgenommenen Aufsätze.

4)	Gegen das Ende des achtzehnten Jahrhunderts wurde von der
hannoverschen Regierung (Äusschreiben des Commerz-Collegiums vom 1. Mai
1786) eine Enquete über die Zustände im Gewerbe, Handel und Landbau in
Hannover veranstaltet, Ihre Ergebnisse waren nicht immer befriedigeud. Sie
sind aber zusammen mit einem grossen anderen Aktenmaterial in dem vorzüg-
lichen Buch des Cammermeisters und Commerz-Raths P a t j e in Hannover
Kurzer Abriss des Fabriken-, Gewerbe- und Handlungs-Zustandes in den chur-
braunschweigisch-lüneburgischen Landen, Göttingen 1796, verarbeitet worden.
Für die hannoverschen Gebiete ist dadurch ein unmittelbares Biid namentlich
auch der alten Landgewerbe erhalten. Sein Werk ist nachher in neueren
Beschreibungen Hannovers fortgesetzt worden. So in dem statistischen Werk
von v. Reden, Kgr. H., auch in dem mehr historisch gerichteten Buch von H. D. A,
Sonne, Beschreibung des Königreichs Hannover, I.—V, Buch, München, 1829 ff.,
die allgemeiner gehalten sind, etc. Vergl. a. w. verwandte Werke, wie Peter
Franz Weddigens Westphälisches Magazin, Dessau und Leipzig, 1784 ff.;
K. G. B ö s e, Das Grossherzogtum Oldenburg, Oldenburg 1863; Paul Kollmann,
Das Herzogtum Oldenburg, Oldenburg 1878 und 1893; dors. Statistische
Beschreibung der Gemeinden des Herzogtums Oldenburg, Oldenburg 1907 ; u, a.
S. f. W. Sombart, in Conrads Hdwb. d. Staatswiss., II. Aufi, IV. Bd,
Jena 1900, S. 1138 ff. Statistik des Kgr, Hannov., II. H., 2, A., Erl. S. 1 ff; u. ä.

5)	1847 waren die besseren deutschen Leinen vom Weltmärkte durch die

glattereri'-euglischen, schottischen und irländischen Leinen aus Maschinengarn
        <pb n="13" />
        ﻿Hannover, der damaligen bremischen Hauptstrafse, auf der der gesamte
Verkehr nach dem Süden, nach Nürnberg und Frankfurt, und nach
den östlicheren {Jebieten, über Braunschweig nach Leipzig, Sachsen
und Berlin, auch Schlesien sich vollzog, da die Konkurrenz- und z. T.
früher strafsen- und zollzwangmäfsig, wie die Geller Strafse nach
Braunschweig, festgelegten Strafsen von Hannover nicht zu Chausseen
ausgebaut worden waren, wird der bremische Gesamtverkehr um 1835
zu 320 000 Ztr., nach Bremen zu 60 000 Ztr. angegeben, so dafs hier die
Fuhrleute vielfach an den Bettelstab kamen1), und der bremische Handel,:
soweit nicht schon gleich zu erwähnende Umstände das paralysierten,
stets mit zu hohen Ausfrachten ins Binnenland zu rechnen hatte,
weil sie die Rückfracht decken mufsten. Der hamburgische Verkehr
stand hier viel besser, vielleicht z. T. wegen der ausgleichenden
Wirkung der Elbe und wegen seines grofsen Anteils an dem europäischen
Verkehr, während Bremen gerade wegen der Eigenart seiner binnen-
ländischen Handelsverhältnisse und weil auf der Unterweser die
verteuernde Leichterfracht den europäischen Handel drückte, mit der
Erwerbung des transatlantischen Handels in Deutschland voranging.
Auch die Fuhrleute konnten immerhin nach Hamburg, das den
grofsen Teil der deutschen Ausfuhr hatte, meist mit voller Fracht
gehen, während sie auf Bremen in den zwanziger und bis in die
vierziger Jahre meist mit halber Fracht oder leer fahren mufsten.2)
Als in den zwanziger Jahren durch die allgemeine Krise der jungen
deutschen Industrie und der agrarischen Überproduktion und die'

fast ganz zurückgedrängt, nur die billigen groben Sorten gingen noch von
der Weser, s. Friedrich Huhn, Die Weser, Zeitschrift des Vereins für
deutsche Statistik, I. Jahrg., 1847, S. 681. Vgl. a. v. d. Horst, Die deutschen
Nordseestaaten und deren Politik, Braunschweig 1844, S. 49 ff. und die
speziellen Nachweise über die Bielefelder, westfälische, lippische, hessische und
sächsische Leinenindustrie, die in den Aufsätzen im Jahrgang 1847, S. 505 ff.
und 1848, S. 214 ff., 524 ff., 558 ff., 654 ff., 1126 ff., der Zeitschrift des Vereins
für deutsche Statistik erschienen sind; Willi. Lotze, Geschichte der Stadt
Münden und Umgegend, Münden 1878, S. 242. Im Bielefeldischen wurde das
Leinengewerbe stärker als volles Gewerbe und Handwerk betrieben, wie
bekanntlich auch in Schlesien. S. w. a. Max Peters. Die Entwicklung der
deutschen Reederei seit Beginn des 19. Jahrhunderts bis zur Begründung des
deutschen Reichs, Jena 1899-1906, II. Bd., S. 129.

*) Fr. v. Reden, Das Königreich Hannover, II. Abt. 1839, S. 317; er gibt
die oben erwähnten Zahlen an und fährt fort: „mithin kann ein grofser Teil
dar Frachtwagen keine Rückladung erhalten, und dies ist die Ursache des Ruins
so vieler auf dieser Route fahrenden Fuhrleute.“ W. Bremer Staatsarchiv 1827.
Die Zahlen v. Redens sind ungenaue Schätzungen.

2)	Güterbestederbericht 1825, Bremer Staatsarchiv; Duckwitz,
Denkw S. 19.
        <pb n="14" />
        ﻿— 14

verstärkte Konkurrenz der niederländischen Häfen der bremische
Handel seine schlechteste Zeit durchmachte, sodass viele junge
Kaufleute gezwungen waren, von Bremen wegzugehen, da für sie
dort kein Weiterkommen war, setzte gerade damit langsam die
heilende Bewegung ein. die Bremen zu der dominierenden Handels-
stellung in Nordamerika verhalf, es zum direkten Importplatz
machte, und seinen transatlantischen Schiffsverkehr sogar lange vor
Hamburg rangieren liefs, das in Nordamerika weniger, in Südamerika
mehr Beziehungen hatte, aber viel länger in Abhängigkeit von
England blieb, dessen altgewohnter Verkehr bei ihm zu Hause
war.1)	Der Bremer	Handel war	gezwungen, sich	mit	dem

lohnenderen und riskanteren transatlantischen Handel zu be-
fassen,	und rühriger	zu sein als	der Hamburger2),	die	aus-

gewanderten jungen Bremer Kaufleute, die in der neuen Welt

‘) Seit der Aufnahme der Merchant Adventurers; sehr interessant ist der
Unterschied in den Verteidigungen gegenüber dem bekannten Angriff auf die
Hansestädte in dem Manuskript aus Süddeutschland, die Hansestädte seien
Faktoreien Englands; der Hamburger J. L, v. Hess verteidigt, man kaufe, wo
es am billigsten sei, und den Zwischenhandel durch England; der Bremer Storck
kann darauf hinweisen, wie England mehr Manufakturwaren aus Bremen erhalte
(die Leinen), als es dahin ausführe und wie der Vorwurf überhaupt nicht zuträfe.
George Erichson Manuscript aus Süddeutschland, London 1820; (Adam
Storck), Über das Verhältnis der freien Hansestädte zum Handel Deutsch-
lands, Bremen 1821; (J. L. v. Hess), Aus Norddeutschland, kein Manuscript,
Hamburg 1821. (M. J. Haller), Sechs Briefe über den Handel der Hansestädte,
Bremen 1821. S. dazu W. v, B i p p e n, Geschichte der Stadt Bremen, III. Bd., Bremen
und Halle, 1904, S. 425 ff, H. v. Treitschke, Deutsche Geschichte im 19. Jahr-
hundert, Bd. III, Leipzig, 1885, S. 55; H. v. Zwiedineck-Südhnhorst,
Deutsche Geschichte von der Auflösung des alten bis zur Errichtung des neuen
Kaiserreichs, Stuttgart n. Berlin, 1897 ff., II. Bd., S. 122 ff, — S. f. zur
Charakterisierung von Deutschlands Handelslage Dietrich Schäfer, Welt-
geschichte der Neuzeit, 2 Bde., Berlin 1907; Max Peters, Die Entwicklung
der deutschen Reederei, Jena 1899—1905. — Duckwitz, Denkw. S. 18 ff., 147.

a) Vgl. u, a. Fr. v. Reden, Das Kgr. Hannover, 1839, II. Abt,, S. 76,
116; Heinr. Meidinger, IV. Abt, 1854, S. 47, 85; Max Peters, II, Bd.,
1903, S. 105, 126; Tabellarische Übersichten des hamb. Handels im Jahre 1869,
S. 6,7, 46—49; Jahrbuch f. d. amtl. Statistik des brem. Staates, III. Bd,, S. 11,
12. 182, 183, 186, 187. Die Tendenzen sind bereits in der älteren Zeit vor-
handen, die Entwicklung wird dann besonders deutlich in der älteren Eisen-
bahnzeit, als der Anteil, den Bremens Gesamthandel von Deutschlands Gesamt-
handel bildet, stieg. Der europäische Handel, nicht blos der indirekte, wurde
in Bremen sehr zurückgedrängt, sodafs in den siebziger Jahren das Bedürfnis
sich geltend macht, ihn wieder heranzuziehen, undDuckwitz, Denkw., S. 184,
1877 daraufhin betont, der europäische Handel betrage in Bremen nur */* bis
’/», in Hamburg 3/i des Gesamthandels. Die Heranziehung der europäischen
Fahrt an Bremen—Stadt war der erste Zweck der Unterweserkorrektion.
Literatur i. f.
        <pb n="15" />
        ﻿- 15 —

safsen tind die die Tradition liereinbrachten, nach drüben zu
gehen, waren dabei seine beste Stütze.1) Für den binnenländischen
Landverkehr und für seine Transporteure, die Fuhrleute, bedeutet
das freilich zunächst an sich eine Verschärfung der Situation, weil
Bremens deutsches Hinterland zu wenig exportierte, und wegen der
Ausfracht der Reeder mufste am Handel verdient werden, wo es
die Fracht nicht tat, oder auch von Zwischenhäfen Fracht gesucht
werden, soweit dem nicht Bestimmungen der betreffenden Länder
entgegenstanden. Die Schiffe gingen von Bremen bis gegen 1840
meist in Ballast in See. * V.

■) Duckwitz, Denkw., S. 1, 18 f.; (v. Hormayr), I. S. 24. N. R o 11 e r,

V. e. Gesch. d, Stadt Bremen, IV. Teil, Brem. 1803, S. 178; Caspar Meier and
bis successors, Newyork 1898; C. A. He in ek e n, G., S. 143, 178, 202, 266, 267;
(J, Smidt), S. 300, 476, 486; C. F. Wurm, D. Handelspolitik d, Hansestädte,
Hamb. 1839, S. 5; Darst. d. Lage d. hamb. Handels, Altona 1839, S. 10, 12;
J G. Kohl, Skizzen a. Nat.- und Völkerlehen, Dresden 1851, I. T, S. 301, 302;
M, Lin de man, Z. G. d. ä. Handelsbez, Bremens m. d. Ver. Staaten, Brem.
Jahrb., X. Bd., S. 124, W. v. Hippen, Gesch., III. Bd., 1904, S. 437, 492;
Handels- und Schiffahrts-Verträge der freien Hansestädte, und Bremens insbe-
sondere, Bremen 1842; V. Böhmert, Handelsarchiv, 1864; Konsularverzeioh-
nisse etc. in den Adrefshüchern; Bremische Blätter, V Heft, 1835, S. 90 ff.

Eine Zusammenstellung der deutschen, und darunter der Etablissements
der Hansestädte in den überseeischen Ländern, 1846, in der Weser-Zeitung vom
8. und 10. Februar 1846, ein undatiertes Verzeichnis der nach Amerika und
Westindien in eigenen Schiffen Handlung treibenden Häuser in Bremen liegt
auch im Archiv Coli. Sen. Vergleiche ferner J. H. W. Smidt, Übersicht der
Bremischen Seeschiffahrt in den Jahren 1838, 1839 und 1840, Bremen 1841;
G. Oelrich, Die deutsche Küste und das Binnenland oder Deutschlands
Handelslage um das Jahr 1846, Hamburg 1847; d e r s., Deutschland zur See,
seine Schiffahrt und sein Handel, Hamburg 1849; u. a. — In Zusammenhang
stand der Aufschwung der Weserreederei, da Bremen namentlich eigene und
grofse Schiffe beschäftigen mufste. In Elsfleth hatte sich nach dem Aufhören
des Elsflether Zolls die ganze Bevölkerung auf das Reedern für den Bremer
Handel geworfen, was mit den neueren technischen und organisatorischen
Formen! der Schiffahrt wieder aufgehört hat. Die oldenhurgische Reederei
bildete einen ganz bedeutenden Bruchteil der Weserreederei, die hannoversche
war gering. In den vierziger und fünfziger Jahren war die Tonnage der
Weser- ’ stärker als die der Elbreederei. Die deutsche Reederei wird als die
zweite in Europa nach England bezeichnet. Am Ansgang der Segelschiffszeit
hat noch die Konkurrenz der nicht sehr wertvollen norwegischen Flotte
bestanden. 1860 war die amerikanische Handelsflotte der englichen beinahe
gleichgekommen, bis mit dem Sezessionskriege der Umschwung eintrat, der die
Amerikaner auf dem Ozean sehr weit zurückdrängte. Danach ist die Flotte
des Deutschen^Reichs die zweite der Welt geworden. Vgl. w. Duckwitz,
Denkwürdigkeiten, S. 34; D. Schäfer, Weltgeschichte der Neuzeit, II. Bd.,
S. 265, 328 ff.; E. Fitger, Schiffbau und Seeschiffahrt, Volkswirtschaftliche
Zeitfragen,‘Heft 105, Berlin 1892, S. 3 ff., 7; d e r s. Die wirtsch. u. techn. Entwickl. d.
Seeschiff, v. d. Mitte des 19. Jahrh, bis auf die Gegeuw., Sehr, des V. f. Sozialpolitik»
        <pb n="16" />
        ﻿— 1B

Einen gewissen Ausgleich schuf da die seit 1819 etwa zu
verfolgende und mit den dreifsiger Jahren stärker anschwellende
deutsche Auswanderung, die eben wegen der geschilderten Verhältnisse
über Bremen besonders günstige, billige Beförderung fand und von
den Fuhrleuten im Inlande und den Reedern in der Seestadt natürlich
nach Möglichkeit an sich gezogen wurde. Es ergaben sich lohnende
Ausfrachten für die bremische Reederei, die billige Rückfrachten
gestatteten, und die teuren Inlandsfrachten per Achse gegenüber
den für den Flufsverkehr besser belegenen Häfen vielfach wett-
zumachen erlaubten. ’) Spezielle deutsche Auswanderungsgebiete,
wie Hessen, lagen auch besonders im bremischen Bereich. 1841
erhielten die Fuhrleute, die Auswanderer hergebracht hatten,
besondere Begünstigung, indem sie bei der Rückfracht aufserhalb
der Reihe der übrigen beim Güterbestcder angemeldeten Fuhrleute
vorgezogen wurden, weil sie zu billigeren Preisen verladen wollten
und konnten.* 2) So lange die Eisenbahnkonkurrenz nicht bestand,
kamen die Auswanderer, die ja manches Gepäck mit sich führten,
meist mit Frachtfuhrleuten3), oder mit den damals aufkommenden
Flufsdampfern, die den Verkehr auch an sich zu ziehen bemüht
waren, vorher auch mit Flufsschiffen, weniger mit der Post3), die die

Bd CIIL, Leipzig 1902; (W. Böhmer t, D. Lage d. Seeleute i. Wesergebiet,
ebenda Bd, CIV., 1903); K. Wiedenfeld, Die nordwesteuropäischen Welthäfen,
Berlin 1903; Peters; Patje, S. 424; Hannovers Seeschiffahrt, Leer 1853;
Bremer Tageblatt, 1869, Nr. 11 und 12; Weserzeitung, 6. Not. 1866,
Nr. 7140; Georg Sello, Oldenburgs Seeschiffahrt in alter und neuer Zeit,
Pfingstblätter des Hansischen Geschichtsvereins, Blatt II, Leipzig, 1906;

R.	Reinhard, Die wichtigsten deutschen Seehandelsstädte, Forschungen zur
deutschen Landes- u. Volkskunde, XIII. Bd., Stuttgart, 1901; u. d. angegeb. Liter.

Zu den Anfängen des Bremer überseeischen Handels, namentlich in Nord-
amerika (1783) W. v. Bippen, Geschichte der Stadt Bremen, III. Bd., 1904.

S.	263, 264, Dietrich Schäfer, Weltgeschichte der Neuzeit, Berlin 1907,
II. Bd.. S. 328. Die grosse Entwicklung, die der nordamerikanische Handel
der Hansestädte in dem letzten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts gehabt hatte,
wurde durch die französische Zeit und die Kontinentalsperre unterbrochen.
Erst 1832 erreichten die in denVereinigten Staaten angekommenen Bremer und
Hamburger Schiffe wieder die Tonnenzahl von 1799, Vgl, a. Heincken,
Gesch, S. 3, 71, 110, 141, 202, 265, 269, 382, 422, 431.

') Duckwitz, Denkwürdigkeiten.

2)	Akten des Bremer Staatsarchivs. Abdruck der Verordnung auch bei
V. Böhmert, Bremer Handels-Archiv, II. Bd., 1865, No. 152, S, 366.

s) Vgl. Duckwitz, Denkwürdigkeiten; die Jahresberichte der Vereinten
Weser-Dampfschiffahrts-Ges. (Sammlung der Stadtbibliothek); (v. Hormayr),
Fragmente II, 1841, S. 48; Abgedrungene Zurechtweisung des Meister Friedrich
Höhne, Bremen 1844, S. 7, 63,
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        ﻿— 17 —

besser situierten, nicht zum Gros der Auswanderer gehörenden,
benutzten.1) Die Fuhrleute waren bemüht, die Auswanderer möglichst
bis zum Hafenplatz bei sich zu behalten, statt sie an den Flugplätzen
abzugeben.2) Es gelang Bremen in hohem Mafse, die Beförderung
über ausländische Häfen, für die der Rhein z. B. so günstig lag,
— einen ganz besonders starken deutschen Auswandererverkehr hat
übrigens auch das französische Havre entwickelt — zurückzudrängen.
Hamburg begann erst viel später dem Auswandererverkehr Auf-
merksamkeit zu schenken und blieb in seinen Zahlen sehr hinter
Bremen zurück, zudem ging über Hamburg ein sehr grofser Teil des
damals bekämpften indirekten Verkehrs über England, der also von
der langsam höher werdenden Ziffer auch noch abzusetzen ist. Da
der gröfste Teil der deutschen Auswanderung nach Nordamerika
ging, wo die Bremer Schiffe eine eigene Kategorie gegenüber den
dutch vessels der Holländer und übrigen Deutschen bildeten3), so
war Bremen auch darum ein gegebener Platz. Dennoch ist, als die
deutsche Auswanderung am meisten anschwoll, der gröfsere Prozent-
satz über ausländische Häfen ausgewandert, 1846 stand das Verhältnis
wie 49:51, stieg dann auf 388:612, um erst mit dem stärksten
Auswanderungsjahre 1853 die Zahl 596 : 305 zu gunsten der deutschen
Häfen zu erreichen.4) Diese deutsche Auswanderung ist von der
gröfsten Wichtigkeit für Bremen geworden.

Die nordamerikanischen Beziehungen und die deutsche Aus-
wanderung brachten neben den energischen Männern, die in Bremen
dafür wirkten, Bremen in dem Wettlauf der Häfen der Nationen von
Portugal bis Dänemark, um die amerikanische Schiffahrtssubvention

’) Eine interessante Schilderung der Auswanderung über Bremen in der
Zeit der Segelschiffahrt; Friedr. Gerstäckers Roman Nach Amerika;
eine Schifferschilderung (Carsten Ed. Eosenhagen), Ut mien Fohrenstied,
Bremen 1906, S. 35. Gerstä cker ist auch mit dem Lloyd herübergefahren, über
den er sich in seiner Reiseschilderung Neue Reisen durch die Vereinigten Staaten.
Mexiko, Ecuador, Westindien und Venezuela, sehr anerkennend äufsert.
Darst. d. Lage des hamb. Handels, 1839, S. 7, 8, 64; J. G. Kohl, Skizzen,
a. N. u, V., I. T., S. 303 ff. Vgl. a. Abteilung U des Katalogs der Bibliothek
der Handelskammer zu Bremen, 1903, S. 181 ff.; E. F i t g e r, Entwicklung der
Seeschiffahrt 1902, S. 84; M. Lindeman, inE. v. Philippovich, Auswand.
u. Auswpol. in Deutsohld., Sehr. d. V. f. Sozialp. Bd. LIL, Leipz. 1892, S, 417 ff.,
u. a.; v. Philippovich u, L. Bodio, in Conrads Hdwb., II. Bd., S. 61 ff.;
A. Zimmermann, inElstersWb. d. Volkswirtsch., I. Bd., Jena 1898, S.262;
Ber. d. Naohweis.-Bur. f. Ausw. i. Bremen, 1861—65; z. Reform d. Auswanderer-
wes., Geestem. 1868; Br. Naohr, 28, Juli 1907, 14. Juli 1908 u. a.

a) Jahresberichte der Gesellschaft der Vereinigten Weser - Dampfschiffahrts-
Gesellschaft (Sammlung der Stadtbibliothek).

3)	(v. Hormayr), Fragmente L, 1840, S. 23.

*) Vgl. zu diesen Ausführungen die Statistiken.

2
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        ﻿— 18

den Sieg und gaben Deutschland die erste grofse transatlantische
Verbindung. 4)

Österreich hat ein yielbewundert.es Weltinstitut in dem
Österreichischen Lloyd2) damals ausgebildet und daher empfing dann
wohl der Norddeutsche Lloyd, der die Erbschaft der Ocean-Steam-
Navigation - Company antrat, die Anregung zu der gleichen Namens-
nennung. Die früher als der Lloyd gegründete Hamburg - Amerika-
Packetfahrt - Aktiengesellschaft ist bekanntlich als Segelschiffsbetrieb
gegründet worden. 3)

Diese amerikanische Verbindung durch die Ocean-Steam-
Navigation - Company brachte Bremen auch die Befreiung von den
steuervereinlichen Transitzöllen bis auf eine nominelle Kontrollabgabe
für seine Hauptstapelartikel.4)

Durch die deutsche Auswanderung begann in Bremen der
überseeische Personenverkehr, für den es heute so günstig belegen
ist, wie ein an derer mit einem besseren Flufssystem gesegneter Platz,
da sich der Personenverkehr auf der Eisenbahn vollzieht, und den
es noch heute forcieren mufs.

Die Verhältnisse, unter denen Bremen nach seiner sogenannten
goldenen Zeit (seit 1780), in der der holländische Handel über die
Rheinmündungen zurückgedrängt war, und der bremische Zwischen-
und neue direkte Handel bis nach Italien handelte5), und nach der allge-
meinen Stagnierung in der Zeit der Kontinentalsperre seinen Handel vor-
züglich an den Beziehungen zu Nordamerika und von vornherein stark

*) Vergl. die eingehende Schilderung von Arnold Duckwitz in seinen
Denkwürdigkeiten S. 62 -ff., 114 ff,, 126 ff., 324 ff., auch die Rede H. H. Meiers
beim fünfundzwanzigjährigen Stiftungsfest des Lloyd, abgedruckt bei
M.Lindeman, Der Norddeutsche Lloyd, Bremen 1892, S. 62; sowie die Lloyd-
literatur ; die aktenmäfsige Darstellung von H. Graue, Die Gründung der ersten
deutsch-amerikanischen Dampferlinie, im Archiv für Post und Telegraphie
XXXI. Jahrg., 1903, S. 129 ff. u. 169 ff.; M a x P e t e r s, II. Bd., 1905, S. 146 ff.; u. i. f.

’) Vergl. z. B. Heinrich Meidinger, Die deutschen Ströme,
1853—1854, I. Abt. S. 74, IV. Abt. S. 360, (w. Archiv f. Post u. Telegraphie,
1903, S. 487.)

s) Vergl. W. Hochstetter, Die Entwicklungsgeschichte des Nord-
deutschen Lloyd, Deutsche geographische Blätter, Bd. XXVII, Sonderabdruck,
Bremen, 1904, S. 22, — bis acht Jahre nach der Gründung 1847. Vgl. a.
Max Peters, I. Bd., S. 155 ff., II. Bd., S. 129 ff., 137 ff.

*) Hannover ermäfsigte seine Transit- und Weserzölle auf Tabak, Reis,
Baumwolle und Tran in dem Handelsvertrag mit Amerika auf eine Rekognitions-
gebfthr. A. Duckwitz, Denkw., S. 68. — Vgl. a. G. W. Öhlrich, Deutsch-
land zur See, S. 121.

6) W. v. Sippen, Gesch., III. Bd., S. 262, 266; Heineken, G., S. 265,
354 u. a.; J. H. Duntze, G. d. St. Bremen, IV. Bd., Brem. 1851, S. 524.
Die Hansestädte sind Neutrale, Holland tritt aus dem englischen Concern.
        <pb n="19" />
        ﻿19 —

mit direktem Handel als Mittelpunkt wieder aufrichtete, gaben dem
bremischen Handel im neunzehnten Jahrhunderte eine gewisse Ein-
seitigkeit, indem die grofsen nordamerikanischen Massenprodukte das
Kückgrat des Geschäfts wurden, auch das Geschäft in den anderen
Erdteilen, sobald diese für den deutschen Verkehr aufsuchbar wurden,
beeinflufsten, indem das gleiche Produkt die Anknüpfung vermittelte.
Die Spezialisierung tritt auf als Benutzung des jeweils gegebenen,
um den Handel möglichst intensiv zu gestalten und wird auch zeit-
weise bewufst als solche angewandt, um Schäden des Hinterlandes
zu paralysieren1). Es waren die drei transatlantischen Artikel
Tabak, Reis8) und Baumwolle* 2 3), die noch heute das Haupt-
geschäft in Bremen bilden, und aufserdem Tran4 * * *), der nachher
zurückging, aber durch das neue nordamerikanische Petroleum,
für das Bremen lange Zeit der Hauptplatz war, ersetzt

J) Vgl. a. Duckwitz, Denkwürdigkeiten, S. 182.

2)	Reis kam als direkter Import in Bremer Schiffen zuerst aus Südkarolina
in den Vereinigten Staaten nach Deutschland. Nach der Aufhebung der
Navigationsakte begann das ostindische Reisgeschäft. S. Max Peters,
II. Bd., S. 110.

3)	In den vierziger Jahren ist die bremische Einfuhr von Baumwolle
sehr gering gegen die von Triest, Hamburg und Antwerpen, doch gelingt es
dann sehr rasch, sie zu steigern und als Markt beachtet zu werden. S. dazu
A. Soetbeer, Statistik des hamburgischen Handels 1842, 1843, 1844,
Hamburg 1846, S. 155; Das Handels - System des Herrn Senator Duckwitz,
Hamburg, 1848, S. 14; G. W. Öhlrich, Deutschland zur See, 1849, S. 122,
147, u. i. f.

ä) Dazu ist auch die deutsche Walfischfängerei und Robbenschlägerei zu
nennen, die an der Weser und Lesum bis 1873 zu Hause war. Vergl.
M. Lindeman, Die arktische Fischerei der deutschen Seestädte 1620 — 1868,
Petermanns Mitteilungen, Ergänzungsheft No, XXVI., Gotha 1869; Georg
Sello, Oldenburgs Seeschiffahrt, 1906, S. 50 ff; Max Peters,!. Bd., 1899,
S, 162, 178; Patje, S.425ff.; v.Reden, DasKönigr.Hannover, II. Abt., S.267ff.;
August Engel, Weserbuch, Hameln 1845, S. 128; Philipp Kniest, Von
der Wasserkante, Bremen 1884, S. 61 ff. Die charakteristischen Walfischrippen
sind jetzt nahezu verschwunden, in Lesumbrook stehen noch einige. Im
Heringshandel (s. (Gothaische) Handlungs-Zeitung oder Wöchentliche Nachrichten
von Handel, Manufakturwesen und Oekonomie, III. Jahrg., 1786, S. 385;
F. Z e i t e r, in Bremen und seine Bauten hrsg. vom Architekten- und Ingenieur-
Verein, Bremen 1900, S. 676 ff.) pflegten die Bremer Fuhrleute besondere
Schnellrcisen mit kleinen Wagen z. T. auf Landwegen nach Berlin und
gröfseren Städten mit den Matjesheringen zu machen. (Mitteil, von Herrn

F.	W. Neukiroh in Bremen.) — Vgl. f. Abhandlungen des Deutschen Seefischerei-
Vereins, Berlin. Zum amerikanischen Trangeschäft in den vierziger Jahren

G.	W. Öhlrich, Deutschland zur See, 1849, S. 269 ff. Vergl. a. Duckwitz,

Denkw., S. 32, 201 ff.; E. Fitger, Die Entwicklung der Seeschiffahrt, S. 130;

Weserzeitung 18. März 1873, Nr. 9389; H. Hoops, G. d. Gern. Grambke u.
Büren, Brem. 1905, S. 184, 187 ff.
        <pb n="20" />
        ﻿wurde.1) Im europäischen Geschäft war ein ziemlich bedeutender
Weinhandel vorhanden, der auch mit den alten Beziehungen zu
Frankreich zusammenhängt.* 2) Aufserdem waren Hauptartikel der Ein-
fuhr Zucker, Kaffee, Häute und Farbeholz. Dazu kommt der Getreide-
handel. Seit den dreifsiger Jahren wurde Bremen der erste Markt in Europa
für amerikanischen Tabak. Die Besiegung Rotterdams und Amsterdams
rief in Bremen grofse Freude hervor.3) Bremen und Tabak wurden
seitdem zusammengehörige Begriffe. Namentlich gegen die modernen
Zigarren konnten die Holländer nicht aufkommen. Heute dokumentiert
sich etwas Ähnliches durch die Organisation der Bremer Baumwoll-
börse.4) In seinen Stapelartikeln greift der Einfiufs Bremens über
seinen engeren Handelsrayon hinaus und versorgt z. T. durch die
Vermittlung der oberdeutschen Stapelplätze, obwohl der Bremer
Tabakreisende schon in den dreifsiger Jahren eine allgemeindeutsche
populäre Persönlichkeit wird, einen weiteren Bezirk, dagegen greifen
in allgemeinen Kolonialwaren etc. die benachbarten Plätze auch
in den Bremer Handelsrayon über.5 6) Auf diesen Verhältnissen
beruht z. T. auch der Austausch und der Verkehr durch die

*) Seit 1864, Max Peters, II. Bd., S. 157; F. Zeiter, in Bremen und
seine Bauten, S. 669; E. Fitger, Entwicklung der Seeschiffahrt, 1902, S. 47.

2)	Bremens alter Zwischenhandel des 18. Jahrhunderts war stärker
holländisch-französisch wie englisch beeinflufst. Bremen hatte 1774—77 doppelt
so viel Verkehr mit Frankreich wie mit England, (W. v. Bippen, Geschichte
der Stadt Bremen, III. Bd,, 1904. S. 258).

3)	Vgl. G. C. Bocris, Beschreibung aller im Handel vorkommenden
Tabaks-Gattungen, deren Productionsländer, Kultur, Eigenschaften und Gebrauch,
Bremen 1833, S. 5 ff.; Die bremische Cigarren-Ausstellung im Industrie-Palaste zu
Paris 1867, Bremen 1867, S. 3; Ed. Beurmann, Skizzen aus den Hanse-Städten,
Hanau 1836, S. 105; Duckwitz, Denkw., S. 68; Meidinger, IV. Abt., S. 122 ff.
Das Zigarrenrauchen fängt etwa seit 1820 an gegen das Pfeifenrauchen aufzu-
kommen. Die älteste Nachricht über Tabaksfabrikation in Bremen, wo sie
aber damals schon einige Zeit bestand, stammt aus dem Jahre 1663. S. dazu
W. v. Bippen, Geschichte der Stadt Bremen, III. Bd., 1904, S. 259; H. v.
Treitschke, D. Geschichte, III. Teil, 1903, S. 466. ,

4)	Als Tabaksmarkt ist Bremen noch heute der wichtigste Weltmarkt
und wird nur in ostindischen Marken von Amsterdam übertroffen. Die erste
Bedeutung hat heute die Baumwolle. Vgl. a. A. Oppel, Die Baumwolle nach

Geschichte, Anbau, Verarbeitung und Handel, sowie nach ihrer Stellung im
Volksleben und in der Staatswirtschaft, Bremen 1902. Bremen ist jetzt der
erste Baumwollimportplatz nach Liverpool. — 1860 bildeten Tabak und Baum-
wolle zwei Drittel des Wertes der gesamten bremischen Wareneinfuhr. Zu
den einzelnen Waren ist sonst zu verweisen auf die Abteilung C. (S. 13 ff.)
des Katologs der Bibliothek der Handelskammer, worin auch eine Reihe von
Bremensien.

6) Duckwitz, Denkwürdigkeiten, S. 34.
        <pb n="21" />
        ﻿— 21

benachbarten Seeplätze.1) Andererseits sucht auch die ostfriesische Aus-
fuhr und Einfuhr z. T. in Bremen und Hamburg ihren Markt.2) Hamburgs
Entwicklung charakterisiert gerade umgekehrt das allgemeine Waren-
geschäft. Es erwarb in keinem Einzelartikel eine erste europäische
Stellung, aber es wurde seit den Freiheitskriegen die erste Handels-
stadt des europäischen Kontinents, indem es Amsterdam überflügelte.3)
Allerdings ist dabei in Betracht zu ziehen, dafs sich im neunzehnten
Jahrhundert drei Städte in den Handel der Rheinmündungen teilen.1)
Dazu kam die weitreichende Bedeutung, die die Hamburger Bank
für den älteren Geldverkehr hatte.

Der Verkehr Bremens mit den Stapelartikeln empfing einen
besonderen Anstoss, als das Bahnnetz ausgestaltet und gleich-
zeitig die Konsolidierung des Zollwesens im Hinterlande erreicht
war. Der Verkehr mit diesen Waren kann über die Grenzen des
üblichen Axverkehrs hinausgreifen, und ein nennenswerter Verkehr

*) Küstenschiffahrt, Konsignation und Landverkehr.

2)	Max Peters, 1899—1905, I. Bd., S. 169 ff., II. Bd., S. 174 f. f.

3)	Beutmann, Skizzen S. 157; v. Reden, II. Abt., S. 9.; (Geffken),
Die Stellung der Hansestädte, II, Hamburg 1854, S. 42 ff. u. a. Hamburg importierte
allmähliob die Kolonialwaren direkt, die man früher aus ihm von England zog.
Zucker, Kaffee, Gewürze bilden den stärksten Bestandteil. Dazu kam der alte
Manufaktehandel (MaxPeters, I.Bd., S. 1B2, II. Bd. S. 126). Vor 1885 standHam-
burg unter den europäischen Häfen an fünfter, heute an zweiter Stelle (Schäfer,
Weltgeschichte II. Bd,, S. 331). Hamburg ist heute derjenige Hafen auf dem
Festlande, der im Handel London, das der erste Weltmarkt und für einige
Waren der einzige ist, die stärkste Konkurrenz macht. Die Charakteristik seines
Handels trifft noch heute zu; es ist nach Nemyork der erste Kaffeemarkt. Für
London macht sich namentlich eine Konkurrenz in Kakao, Tee, Gewürzen,
tropischen Naturhölzern und Häuten bemerkbar. Zu dem ersten Auftreten der
neueren Waren, den Anfängen der Kolonialwaren, die z. T. nicht unter Stapel-
uud Gastrecht der althansischen Waren gezogen wurden, s. hamburgisches Rats-
mandat von 1604 bei Joh. Friedr. Blank, Sammlung der von E. H. Rath
der Stadt Hamburg ausgeg, Mandate, Hamburg 1763, I. Teil, No. 265, S. 491.

4)	Amsterdams und auch Rotterdams grofse Bedeutung beruhte auf dem
Handel der holländischen Kolonialprodukte. Amsterdam hat heute noch die
Bedeutung eines Weltmarktes für ostindische Produkte und bedient im übrigen
sein Hinterland. Rotterdam hat heute starken Eigeuhandel nur in Kaffee,
und im übrigen eine grofse Blüte des Speditionsgeschäfts. Antwerpen hat
ähnlich wie Hamburg angefangen London in früheren Monopolartikeln Kon-
kurrenz zu machen und hat eine führende Rolle in argentinischem Weizen und
Häuten und westafrikanischem Elfenbein. Havre, dessen Übergreifen sogar nach
Südwestdeutschland unter den früheren Verhältnissen in Betracht kam,
ist heute noch von Bedeutung für den Handel mit Kakao und Gewürzen
und wegen seiner Beteiligung am Kapitalmarkt, gegenüber seiner früheren
Stellung heute von Bremen überflügelt. — S. a. Max Peters, I. Bd., S. 141;
Duckwitz, Denkwürdigkeiten, S. 34.
        <pb n="22" />
        ﻿auch nach Österreich und der Schweiz zu Lande den Anfang nehmen,
so dass Transporte über den gegen das Ende des achtzehnten Jahr-
hunderts über die Weser geführten Bereich, insofern wiederkehren
und übertroffen werden.* 1) Gleichzeitig wird die Differenzierung
zwischen den deutschen Nord- und Ostseehäfen, die dadurch einge-
treten ist, dass Deutschland in den Nordseehäfen direkt importierende
und exportierende Häfen erhalten hat, auch im Landverkehr in Ver-
sendungen über Land von den Nordseehäfen in die Ostseeländer,
ohne Vermittlung der Ostseehäfen, deutlicher2) Zugleich macht
sich aber auch die gleiche Erscheinung wie bei dem Ausbau des
Chausseenetzes geltend. Die verminderte Leistungsfähigkeit der
Wasserstrassen wird durch Modernisierung nachgeholt, wobei die
Weser, der nur mit Radikalmitteln beizukommen ist, und ihr Hinter-
land benachteiligt sind, dazu tritt beide Mal die Emanzipation der
Flüsse von Zoll bezw. von Abgaben. Bremen hatte demgegen-
über nur seine vorzügliche Lage zur See und zu Deutschland und seit
1830 den eisfreien modernen Aufsenhafen.3)

*) Vgl. Duckwitz, Denkwürdigkeiten, S. 17 ff.; Max Peters, II. Bd,,
S. 127 ; und die neuere amtliche Bremer Statistik. Tabak stieg in Hamburg
von 176000 Ztr. in den Jahren 1851—55 auf 200000 Ztr. in den Jahren
1856—60, in denselben Jahren in Bremen von 562 000 Ztr. auf 692000 Ztr.,
also ziemlich gleichmässig wie 100:114 zu 100; 123; Baumwolle von 1851 — 55
402 000 Ztr. in Hamburg zu 412 000 Ztr. 1856—60, in Bremen von 184 000
Ztr. zu 479 000 Ztr., also 100 ; 102 zu 100 : 324. — Man versandte das Bremer
Stapelgut, das die Fuhrfracht nicht wie die wertvolleren Güter tragen konnte,
auch über Rotterdam rheinauf, und war zu Steuervereinszeiten nicht konkurrenz-
fähig in der Schweiz und Österreich. Vgl. a. (v. Hormayr), L, S. 6

J) Max Peters, Die Entwicklung der deutschen Reederei, 1899—1905.

I. Bd., S. 139, 168, II. Bd., S. 37 ff., 54 ff., 59 ff., 68 ff., 168, 1867 sandte
Bremen 277 000 Ztr. der gebräuchlichsten Tabaksorten nach Preussen, über
Stettin wurden 2700 Ztr. importiert, Reis versandte Bremen 400 000 Ztr. nach
Preussen, Stettin importierte im europäischen Zwischenhandel 166000 Ztr.

Drei Viertel des Stettiner Verkehrs war Verkehr mit England, was auch
bei bereits gegenüber dem altheimischen Handel mit den europäischen Produkten
allmählich stärker ins Gewicht fallenden Kolonialhandel, der das Hervortreten
der Nordseehäfen bewirkt, an sich nicht ungünstig zu sein braucht, (Wegen
des Aufhörens der agrarischen Ausfuhr von Getreide und Holz und des damit
blühenden Verkehrs der Ostseehäfen im 19. Jahrhundert: Peters, Bd. II, S. 38).
Hier ist ja nun neuerdings Hamburg ein besserer Eingriff gegenüber der eng-
lischen und holländischen Konkurrenz durch den Sund, durch den Kaiser-
Wilhelmkanal, als früher über die Lübeck-Hamburger Strasse möglich. Interessant
ist das Übergreifen des zwischen Weser und Elbe entstandenen Seeleichter-
verkehrs auf die Strecke bis nach Königsberg. (E. Fitger, Die Entwicklung
der Seeschiffahrt, 1902, S. 46).

8) Zur Chausseezeit 1826 findet man das Verhältnis in den Zahlenangaben
zwischen dem Bergverkehr der Oberweser und der Ausfuhr per Achse aus Bremen
        <pb n="23" />
        ﻿23 —

Für die bremische Ausfuhr war es von Vorteil, dafs die
Holländer die deutschen Exporteure wenig unterstützten,1) so dafs
Bremen von den rheinischen Gegenden Exportverkehr empfangen
konnte. Die Getreideausfuhr mufste allmählich aufhören, als Deutsch-
land nicht mehr Ackerbaustaat blieb. Allmählich konnte dann
Bremen auch an der neueren Ausfuhr, die sich in Deutschland
entwickelte, partizipieren, soweit seine Lage und die Modernisierung
seiner Verkehrswege das erlaubte.

In den vierziger und fünfziger Jahren hat sich auch das
Mifsverhältnis betreffs der Einfuhr- und Ausfuhrmengen allmählich
ausgeglichen, die Ausfuhr klettert von ihrem Tiefstand ganz
gewaltig hinauf, überwiegt um 1850 an Wert, wenn auch nicht im
Quantum, sogar die Einfuhr. Danach geht das Verhältnis wieder
zurück und die Einfuhr überwiegt bis heute.8) Dabei ist zu berück-
sichtigen, dafs ein Teil der Einfuhr auch seewärts wieder ausgeht,
indem namentlich auch der Norden einen grofsen Teil seines Bedarfs
aus den deutschen Welthandelsplätzen zieht. Zeitweise hatte die
starke Anspannung dieses Verkehrs mit den Gegenden, die für sich
allein einen grofsen regelmäfsigen transatlantischen Verkehr nicht

ins Oberland an Gewicht ungefähr gleich, wie 300000 zu 300 000 Ztr. za., es
steigt in den nächsten Jahren aber auch zeitweise zugunsten der Oberweser-
sohiffahrt auf 1 */« und l* 2 * * * * */s, gegenüber dem Aohsyerkehr zu 1, zuletzt sogar
bei starker Getreide- und Bahnsohienenauffuhr zeitweise auf 2 und 3 zu 1,
mit Beginn der Eisenbahnzeit sind die Zahlen etwa 1:1. Heute, 1905,
stehen za. 15 'Millionen dz per Bahn ins Oberland nicht ganz 3 Millionen dz
Bergverkehr der Oberweser gegenüber. Der Anteil der Flufsschiffahrt an dem
Seehandel Bremens wurde am Ende des 19. Jahrhunderts bergwärts auf 13,42
Prozent der Menge, 6,01 Prozent dem Werte, talwärts auf 21,40 Prozent der
Menge, 6,11 Prozent dem Werte nach berechnet. Der Seeverkehr Bremens und
Hamburgs verhält sich heute etwa wie 1: 2x/2, der Binnenschiffahrtsverkehr wie
1:15. S. im übrigen das Kapitel Statistik.

') S. Note &gt;) auf S. 12; Peters, II. Bd., S. 113; (v. Hormayr), I, S. 5.

2) 1840 heilst es: Es wird besser mit der Ausfuhr, sie steht nicht mehr

zurück gegen die Einfuhr, das Ausgebern in Ballast, früher so häufig, wird jetzt
seltene Ausnahme (v. Hormajr), Fragmente, I, 1840, S. 24. Das liegt zu einem
grofsen Teil an den erörterten lohnenden Auswanderungsfrachten. S. das Kap.

Statistik. Darin und in der seit 1849 (bezw. 1847) geführten offiziellen Statistik
ist im übrigen das Steigen und Fallen zu konstatieren. Für die Verhältnisse

der jüngstvergangenen Zeit vergl. Bremens Handel und Schiffahrt in graphischen

Tafeln, herausgegeben im Aufträge der Handelskammer, Bremen 1890, und

Fr. Tetens, Über Bremens Bedeutung als Handelsplatz, ebenfalls mit
graphischen Tafeln, in den Deutschen geographischen Blättern in Bd. XXVU,

und als Sonderdruck zusammen mit dem Aufsatz von W. Hochstetter über
die Entwicklungsgeschichte des Norddeutschen Lloyd ebendaher, Bremen 1904.
Der erste Bremer Handelskammerbericht datiert aus dem Jahre 1868. Seit 1865
sind regelmäfsig Jahresberichte erschienen.
        <pb n="24" />
        ﻿aufzubringen vermögen, vielmehr auf den Umschlag in den deutschen
Nordseehäfen, in den Niederlanden oder England angewiesen sind,
durch die Verhältnisse besondere Wichtigkeit. In Hamburg betrug
die Wiederausfuhr zur See in den vierziger Jahren etwa ein Drittel
der Einfuhr,1) ebenso in Bremen.2)

Wegen des Vergleichs zwischen Einfuhr und Ausfuhr ist ferner
das enge Verhältnis Bremens zum deutschen Spezialhandel wegen
der Rohstoffeinfuhr zu beachten.

In Hamburg ist die Entwicklung damals anders.3) Für den
in Bremen ankommenden Binnenverkehr auf den Landstrafsen stehen
leider nicht so vorzügliche Quellen zu Gebote wie für den von
Bremen ausgehenden Import ins Inland, wir müssen uns mit
allgemeineren Hinweisen begnügen. Natürlich vollzieht er sich
wesentlich auf denselben Strafsen und auch vielfach mit gleichen
Zentren, aber dennoch ist die Verteilung eine recht ungleichmäfsige,
so wie ich schon wegen Schlesien angedeutet habe, wohin Bremen
fast gar keinen Import hat, woher es aber einen nicht unbedeutenden
Export in den zwanziger Jahren bezog, wegen des bergischen
Landes etc., Kurhessen hatte einen einigermafsen gleichmäfsigen
Export und Import mit Bremen, der aber zu einem grofsen Teile
über die Weser geht.4)

Neben dem allgemeinen Situationsbild, das Adam Storck in
seiner Erwiderung auf das Manuskript aus Süddeutschland zeichnet,
finden sich dann speziellere Angaben über die bremischen Strafsen
in das Inland und aus dem Inlande bei F. v. Reden in seiner
statistischen Darstellung des Königreichs Hannover von 1839.5)

*) Hamburg hat dabei 1838 nur ein Drittel oder ein Halb eigenen
Handel. (A. Coli. Sen.) Bremen ist vorzüglich Eigenhandelsplatz. (S. a. A. Engel,
Weserbuch, 1845, S. 128). Vgl. i. übr. a Das Handelssystem des Herrn Senators
Duckwitz, Hamburg 1848, S. 21, 22 u. a.; A. Engel, Weserbuch, Hameln
1845, S. 129.

*) S. Fr. v. Reden, Das Königreich Hannover, II. Abt., 1839, S. 150;
Duckwitz, Denkwürdigkeiten, S. 19; ders., Der deutsche Handels- und
Schiffahrts-Bund, Bremen 1847, S 93. Zu dem heutigen Verhältnis Fr. Tetens,
Über Bremens Bedeutung als Handelsplatz, Bremen, 1904, S. 13, Tab. 15.
v. Reden schematisiert 1839: Von der gesamten Seeeinfuhr Bremens geht
ein Drittel seewärts wieder aus in andere europäische Länder, ein Drittel geht
per Achse ins Innere Deutschlands, das letzte und kleinste Drittel folgt dem
Wasserwege der Oberweser. Heute geht vielleicht etwas mehr als ein Fünftel
von der bremischen Einfuhr seewärts wieder aus.

8) Vergl. die Statistik.

*) (Adam Storck), Über das Verhältnis der freien Hansestädte zum
Handel Deutschlands, Bremen 1821, S. 183 u. a.

6) F. v. Reden, Das Königreich Hannover, II. Abt., 1839, S. 106 ff., 295 ff.
        <pb n="25" />
        ﻿— 25 —

1841 kamen aus Preufsen namentlich Tücher, Baumwollwaren
(Prussian Shawls), schlesische und Bielefelder Leinen, westfälische
Segel- und Packtücher, rheinische und bergische Sammete, Seiden,
Band, Eisen- und Stahlwaren, Garn (türkischrot) und Wollengarn,
Wein; aus Bayern Spiegel und Spiegelgläser (Nürnberger), Holz- und
Spielwaren, Quincaillerien, Messing, Blech- und Eisenwaren; aus
Sachsen Baumwollwaren, als Ginghans, Nankings, Strumpfwami,
Wollwaren, als Merinos und andere, sowie Tücher und Leinen; aus
Hessen und Hannover Leinen, als Osnabrücker, Weser-, Halblaken,
Packtücher, Bleichtücher, Heeden etc.* 1) Seit die offizielle Statistik

*) Einige Worte über Bremens Handel, Bremen 1841, S. 14.

In Bremen und Gebiet selbst gibt es 1839 78 Tabaks- und Zigarren-
fabriken. Die Zigarrenverfertigung soll allein 8000 Menschen Unterhalt geben.
(1843 drittehalb tausend Personen beschäftigt, Engel, Weserbuch, S. 129; w. D. br.
Cigarrenausstellung, 1867, S. 5; v. B ippen, Gesch. d. St. Bremen, III. Bd., S. 497.)
Ferner 7 Fabriken, die das sog. Bremergrün liefern, 9 Zuckerfabriken (Zum
Übergang vom ausländischen zum einheimischen Produkt, Hermann Allmers,
Hauptmann Böse, Bremen 1884), 1 Dampfmühle in Burg und 3, die im Ent-
stehen begriffen sind, 1 Bleiweifsfabrik, eine grofse Zahl Schokoladenfabriken,

1	Fischbeinreifserei, 11 Leinen-Appretur-Anstalten, 5 Ölfabriken, 7 Seifen- und
Lichtefabriken, 4 Stärkefabriken, 15 Lederfabriken, 7 Eeepsohlägereien, 11 Segel-
und Kompafsmacher, 1 Segeltuchfabrik, an hundert Branntweinbrennereien, eine
Anzahl Leinwandbleichen, 8 Baumseidonfabriken, 2 Baumwollgarn-Spinnereien,

2	Zementfabriken, 2 Fournierfabriken. (v. Reden, Das Königreich Hannover,
II. Abt., 1839, S. 158.) Natürlich hat man sich die Betriebe z. T. nicht allzu grofs
vorzustellen. Dazu kommen die Werften a. a. 0. Die durch Franzosen eingeführte
Strumpfwirkerei erlangte im achtzehnten Jahrhundert eine gewisse Bedeutung
als kleines Fabrikationsgewerbe, wobei dann auch anfangs Soldaten und andere
als Heimarbeiter auftraten, ging aber im neunzehnten wieder zurück. (Bremer Nach-
richten, Sonntagszeitung, 1907, 4. August). Die Zuckerfabrikation, früher ein
charakteristisches Gewerbe in den Seestädten [Für Hamburg, wo sie ganz
bedeutend war, namentlich im 18. Jahrhundert den preußischen Markt
beherrschte, auch mit Oberdeutschland arbeitete, s. Jobs. Falke, Die
Geschichte des deutschen Handels, II. Teil, Leipzig 1860, S. 256, 312; Max
Peters, I. Bd., S. 134; Ed. Beurmann, Skizzen, 1836, S. 230. In Bremen
richtete Johann Böse aus Stotel, der lange in Westindien gewesen war,
1776 die erste Zuckerraffinerie ein. In Minden errichtete die Firma Splittgerb,
die unter Friedrich d. Gr. das Monopol für die preufsischen Staaten bekam,
1785 die erste Zuckersiederei, Böse verlegte in der französischen Zeit eine
Fabrik dorthin. In Münden richtete der Kaufmann Chr. Beruh. Wüstenfeld
1812 die erste Zuckerfabrik ein. S. Jobs. Falke, Gesch. d. d. Handels,
II. Teil, 1860, S. 256; W. v. Bippen, Gesch. der Stadt Bremen, III. Bd.,
1904, S. 259; Wilh. Lotze, Gesch. der Stadt Münden, 1878, S. 269;
Duckwitz, Denkwürdigkeiten, S. 15], ist von der modernen Rübenzucker-
industrie hier ausgeschaltet worden. Vgl. zur älteren Zeit auch noch: Die
Hanseslädte Lübeck und Bremen, ein Handbuch für Einheimische und
Fremde. (Gewerbfleifsiges Deutschland X.), Leipzig und Ronneburg, 1807, u. ä
        <pb n="26" />
        ﻿— 26

eingeführt wurde, also seit 1847, liegen auch genauere Zahlen für
die zu Lande einkommenden Waren vor und Scheidung, allerdings
nur nach Ländern.

Eine gute Vorstellung von der Bedeutung der Plätze gibt
dann das Zollmaterial; die Charakterisierung als Steuer- oder
Zollvereinsniederlage, als Hauptsteueramt etc. zeigt an, welche
Funktion der Platz zu erfüllen hat, es ergibt sich auch zusammen
mit dem Material der Güterbestederbezirksplätze, die oft in grofser
Menge dicht nebeneinander liegen, während sonst nur einige wenige
grofse Plätze herausgehoben sind, in welcher Weise die Gegend und
Bremen mit der Gegend arbeitet. Es handelt sich dabei um
direkten Verkehr mit Detaillisten, wie in der bremischen Umgegend,
der zumeist durch eigenes und Botenfuhrwerk ohne den Besteder
sich vollzieht, auch um Kleinverkehr nach dem Lippischen etc., und
um Eigenart des Landes, das kleine Zentren begünstigt, wie im
Harz und Thüringen.

Die Grenzzollplätze zeigen nochmals das Bild der Strafsen, auch
nach der Rangabstufung in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung. —

Der Frachtverkehr ist, sobald die Chausseen aufkommen, was in
unserer Gegend sehr spät, zuerst durch Napoleon1), im deutschen
Südwesten dagegen nach dem Vorgang Frankreichs schon seit der
Mitte des achtzehnten Jahrhunderts2) geschah, von diesen abhängig, und

Heineken, 6., S. 114; (J. Smidt), S. 472; v.Bippen, G, III. Bd., S. 259.— Zur
Geschichte und zum Umfang der heutigen industriellen und kaufmännischen
Bremer Firmen ist seit kurzem das Werk: Der Staat Bremen, Berlin 1907 ff.
im Erscheinen. Z. Vgl. m. fr. Jules Huret, En Allemagne (Le Figaro, 1906,
27. juillet), L, Paris 1907, II., 1908, p, 71, 118, 170. — Als Hauptartikel der See-
ausfuhr werden bei August Engel, Weserbuch, 1845, S. 129, zusammengefafst:
deutsche Manufakturwaren, Glas- und Eisenwaren, Nürnberger Waren, Berg-
werksprodukte, Getreide, Lebensmittel und Spirituosen. Vgl. a. die Waren, die
speziell mit der Binnenschiffahrt nach Bremen kommen a. a. O.

’) Vergl. dazu Georges Ser vieres, L’Allemagne francaise sous
Napoleon 1er, Paris 1904, p. 459 ff. In Oldenburg sagte der Präfekt von
Keverhorgin seiner Proklamation vom 28. Februar 1811: „Vos pretendues routes,
aujourdhui l’effroi du voyageur, sans cesse retarde dans sa course et partout
entoure de dangers, feront place ä des Communications faciles et commodea.“
Straokerjan, Zeitschr. f. Verw. und Rspfl. i. G. Oldenburg, Bd. V., S. 143;
Napoleons Hauptwerk war die grofse Strafse von Wesel nach Hamburg. S. a.
vorhin. Meidinger, Die d. Ströme, III. Abt., S. 31.; H, Meyer, in Nieder-
sachsen, Jahrg, 1896/97, S. 234 ff.; Duntze, G., IV. Bd., S. 807. Zu den ältesten
Chausseen im südlichen Hannover. A. H. du Plat, Situationsrisse d. neu-
erbauten Chauss. d. Ch. Br.—Lüneburg, Hann. 1785; W. Lotze, S. 321.

2)	Namentlich interessant die Werke von F. J. Bär: Chronik über
Strafsenbau und Strafsenverkehr in d. Grofsh. Baden, Berlin 1878, und Die
Wasser- und Strafsenbauverwaltung in d. Grofsh. Baden, Karlsruhe 1870.
        <pb n="27" />
        ﻿— 27 —

der Ausbau verändert und bestimmt die Verkehrslage der Orte. Ich
habe die Chausseen, die die Bremer Routen bilden, periodenweise nach
dem in unserer Stadtbibliothek vorhandenen Kartenmaterial u. a. *)

') Namentlich wurden benutzt die die Perioden ergebenden Karten von
C. F. Weiland, Neueste Post-Charte von Teutschland und einem Teile der
angrenzenden Länder, Verlag des geogr. Instituts, Weimar 1824.

Major Kurts, Karte vom preufsischen Staate mit beträchtlichen Teilen
der angrenzenden Länder, Verlag von G. Eeimer, Berlin 1831.

F, v. Döring, Karte vom preufsischen Staate nach den neuesten und
zuverlässigsten Quellen bearbeitet, Verlag von Simon Schropp et Comp.,
Berlin 1845.

AdolfStieler, Karte von Deutschland in XXV. Blatt, III. Aufl., Verlag von
Justus Perthes, Gotha 1859.

Die Post- und Eisenbahnkarte von Deutschland, bearbeitet nach L. Friedrichs
Post-, Eisenbahn- und Reisekarte von Mitteleuropa, Verlag von Justus Perthes,
Gotha 1866,

Daneben L. Zindel, Zollvereins- und Handelskarte von Preufsen etc.,
I. Auf!., Verlag von Ferdinand Eubach, 1834, H. Aufl., Verlag E. Baensch, 1843,
Magdeburg.

Von den nicht topographischen Spezialkarten ist auch C. F. Weiland,
Das Königreich Hannover nebst dem Grofsherzogtume Holstein-Oldenburg, dem
Herzogtums Braunschweig, den Fürstentümern Lippe-Detmold und Schauenburg-
Lippe nebst den Gebieten der Freyen Städte Bremen, Hamburg und Lübeck,
Weimar 1837, ganz interessant, aber die Chausseen sind wenigstens auf dem
mir vorliegenden Exemplar oftmals schwer zu unterscheiden.

Vergl. ferner auch die Karten: Charte von den drey Departements Elb-
Mündungen, Weser-Mündungen und Ober-Ems, Verlag Friedrich Perthes, Hamburg
1811 und die Carte du Departement des bouches du Weser, le CXXIX de
l’Empire Frangois, von v. H a 1 e m, Secretaire general de la Prefecture und
Lasius, Ingenieur ordinaire des Fonts et Chaussees, 1812; Wilhelm Müller.
Chorographisohe Karte des Königreichs Hannover, Grossh. Oldenburg, Herzogth,
Braunschweig etc., (des westlichen Deutschlands), I. Aufl. Hannover 1818, II. Aufl.
1830; u. a.

Im Königreich Hannover waren 1817: 94 Meilen, 1830: 178 Meilen, 1836:
207*/« Meilen, und zwar 621/* Meilen Steinpflasterbahn, lOO’/a Steinschlagbahn,
IS’/s Grandbahn, 247/s Doppelbahn (Steinpflaster neben Grand oder Steinsohlag)
vorhanden. 1835 waren der Chausseeverwaltung 263 Meilen überwiesen, wovon
noch 24Va als vorgeriohtete Dämme, 303/* Meilen in rohem Zustande lagen.
Bis 1839 waren fast 313 Meilen unter die Chausseen aufgenommen, wovon ’/s
vollendet waren, und an denen sich 180 Hebestellen (Barrieren) befanden.
(Pr. v. Reden, Das Königreich Hannover, II. Abt., 1839, S. 377—388.)

Im Königreich Preufsen waren 1816 5233/s Meilen Chaussee; demgegenüber
kann man heute auf dasselbe Gebiet etwa 10 000 Meilen rechnen. a/s der
Chausseen von 1816 lagen in Westfalen und Rheinland. Pommern und Posen
hatten keine, die Provinz Preufsen 1 Meile Chaussee. (Sombart, Deutsche
Volkswirtschaft im 19. Jahrhundert, 1903, S. 6.) Der Zug des Chausseenbaus
ging von Südwesten nach Norden und Osten. Eine gröfsere Literatur in meiner
Darstellung des Frachtfuhrwesens, s. i. f.
        <pb n="28" />
        ﻿— 28 —

und sonstigen Nachrichten, wie sie z. B. v. Reden für Hannover1)
und Strackerjan* 2) für Oldenburg bieten, eingetragen.

Die Aufnahme in die Chausseenliste, wie sie in der hannoverschen
Gesetzsammlung sich findet3), bedeutet noch nicht immer den Ausbau,
sondern auch nur die Absicht der Ausführung, die oft noch eine
ziemliche Zeit sich hinauszögert.4) Die Perioden, die der Chausseen-
darstellung in der Karte gegeben sind, sind auf Zeiten von sieben
Jahren zurückzuführen. In der Frachtfahrerzeit sind nur die grofsen
Hauptrouten als Chausseen ausgebaut worden. Sie sind heute durch
das engmaschige Netz überwuchert, das, seitdem die Bahnen den
durchgehenden Verkehr übernommen haben, in der Rolle des Zu-
bringers für die Bahn und des lokalen Verkehrs entstanden ist.

Mir sind auch noch fast sämtliche Bremer Frachtrouten von
dem alten Bremer Frachtfuhrmann Gerd Bosse angegeben worden,
der als der letzte der alten Leister Fuhrleute im Altenteil auf seinem
Hofe in Arsten safs. Er ist seit zwei Jahren gestorben. Er hatte
ein wunderbares Gedächtnis für all die Orte, Dorf wie Stadt, durch
die er seit 1843, wer weifs wie oft, gekommen war, sprach noch
sein holländisch, da er viel auf Nordhorn gekommen war, und eine
grofse Zahl deutscher Dialekte.

Der alte Strafsenverlauf vor den Chausseen war mir bekannt
durch meine zuerst 1906 in Petermanns Mitteilungen5), 1907 erweitert
als Buch erschienene Arbeit und Karte über die alten Handels-
strafsen in Deutschland6), sowie durch das jüngere Kartenmaterial,
das ich durchgesehen habe.

') Fr. v. Reden, Das Königreich Hannover, statistisch beschrieben, 1839,
in der II. Abteilung.

2)	L. Strackerjan, Gesch. Notizen über die Verkehrswege im nörd-
lichen Teil des Herzogtums Oldenburg; Die Landstrafsen, — Ztschr. für Ver-
waltung und Rechtspflege im Grofsherzogtum Oldenburg, Bd. V., S. 130 ff.

3)	Z. B. in der hannoverschen Gesetzsammlung, 1836, I. Abteilung, No. 31,
S. 281—283, vom 12. Sept. 1835; auch v. Reden, Das Königreich Hannover,
gibt in der II. Abteilung, S. 377, ein Verzeichnis bis 1839.

4)	S. Anm. 1 d. vor. S.; 6. R S c h u m a c h e r, Genrebilder aus dem Leben
eines 70jährigen Schulmanns, Schleswig 1841, sagt zu 1818; „und flogen mit
hannoverscher Eile, d. h. mit dem langsamsten Schneckenschritt durch die
sogenannte Chaussee, welche von Celle in das Paradies der Lüneburger Haide führt.
Warum sie Chaussee hiefs, weifs ich nicht. Wahrscheinlich weil zur Seite der-
selben Bäume standen, um im Winterschnee nicht zu verirren und weil man Chaussee-
geld bezahlte. Übrigens war sie damals 1818 noch ein tiefer tiefer Sandweg.“

5)	LII. Bd., 1906, S. 49 ff.

6)	Fr. Bauers, Zur Geschichte der alten Handelsstrafsen in Deutsch-
land, Versuch einer quellentnäfsigen Übersichtskarte, mit 4 Karten, hrsg.
v. Ver. £. hans. Geschichte, Gotha, Perthes, 1907.
        <pb n="29" />
        ﻿Hannover hat bereits mit seinem Chausseebau manche Ver-
schiebungen ausgelöst, die auch heute im Bahnbau noch nachwirken.

Die Residenzstadt Hannover liegt insofern in der modernen
Zeit günstiger als früher, weil der alte Verkehr weniger leicht von
der geraden Linie abwich, auch wenn Berge zu übersteigen waren.
Braunschweig liegt von Hamburg aus vor dem Harz, — wenngleich
er auch noch zu umgehen ist, wie es der Verkehr des achtzehnten
Jahrhunderts z. B. ziemlich ausschliefslich tat, — also ungünstiger
in neuerer Zeit; auch die Verlegung des Speditionsschwerpunktes
nach Harburg, von der uralten Lüneburg-Braunschweigerstrafse weg,
hat Braunschweig geschadet. Von Bremen aus liegt Braunschweig
beinahe so günstig wie früher, aufser der Verschiebung des Verkehrs
auf Berlin durch die aus der Initiative der Bremer Handelskammer
zu Stande gekommene Stichbahn nach Ulzen, weiter Salzwedel-
Stendal 1), die an die Bahn anschliefst, mit der Hannover an die
Stelle des altgewohnten Braunschweiger Weges die Route durch
hannoversches Territorium setzte.* 2) Der Hauptverkehr nach Osten
ging dabei früher auf Leipzig, heute auf Berlin, was die Verschiebung
natürlich begründet. Hannover ist heute der Erbe des alten Verkehrs-
dreiecks Hannover, Hildesheim, Braunschweig, in dem Braunschweig
der bedeutendste Platz war. Man kann auch Minden noch unter
die Städte rechnen, von denen Hannover geerbt hat, und auch Celle,
das heute nur eine unbedeutende Station der hamburg-hannoverschen
Bahn ist, während vordem der hamburg-hannoversche Weg über
Winsen und Celle ging und Celle der bedeutendste Platz des uralten
Allerverkehrs und der Bremen-Braunschweiger Strafse war; auch der
Verkehr von Lüneburg nach Braunschweig ging teil- und zeitweise
über Celle, und eine östliche minder bedeutende Strafse nördlich
Braunschweig zweigte in Celle ab.

Aller beginnende Verkehr bedingt Kompromisse, um die Ver-
kehrsmenge zu erzielen, die ihn regelmäfsig macht, in alter Zeit
kann man nur einen Weg sicher halten, nur dann sicher hoffen,
immer Transportmittel zu haben, in neuerer Zeit ist im Anfang nur
die Kompromifsbahn rentabel und schnell.

Hannovers ursprüngliches Prinzip beim Chausseebau war das
der langen Linie. Je länger der Transit im Lande blieb, desto

*) Vergl. Duckwitz, S. 190.

2)	Die alte Strafse über Braunschweig nach Leipzig ging über Quedlin-
burg, in der Chausseenzeit wurde diese Berate zu gnnsten der ebeneren über
Egeln verlassen, sie ist auch Kompromifsstrafse für Magdeburg.
        <pb n="30" />
        ﻿30

mehr verdiente man daran1); das ging soweit, dafs man den natür-

*) „Die erste Berücksichtigung unter den kommerziellen Zwecken ver-
dient im hiesigen Königreiche nach dessen eigenthümlicher Lage, auch seinen
Handels- und Gewerbsverhältnissen, der Transitoverkehr.“

„Eine Wichtigkeit eigenthümlicher Art für das Königreich
Hannover haben noch diejenigen Strafsenzüge, welche die Durchgangs-
Waren in abgekürzter Richtung dem Auslande zu bringen und den Fuhrverkehr
rasch auf auswärtiges Gebiet leiten. Dahin gehören z. B. dieStrafsen von
Bremen auf Minden über Petershagen, von Koppenbrügge über Bisperode auf
Eschershausen, von Elze über den Ith nach Eschershausen, von Lüneburg nach
Salzwedel, von Detern durch Ostfriesland nach Neuschanz in Holland u. a. m.
Früher befolgte die Regierung sehr streng den Grundsatz, dafs der Bau der-
artiger Strafsen durchaus nicht begünstigt werden dürfe, ein Grundsatz, welcher
auch auf die Weser, als Wasserweg, im Interesse der diesseitigen Einnahme an
Durchgangs-Abgaben, Anwendung fand.

Im Gegensatz zu diesen nicht begünstigten, gab es auch begüns tigte
Strafsen (für alle Waren oder nur hinsichtlich einzelner Gegenstände), d. h.
solche, auf welchen eine Vermehrung des Transits deshalb namentlich sehr
wünschenswert erschien, weil sie das Königreich in bedeutender Länge durch-
schneiden, oder besonders wichtige Plätze berühren oder die Konkurrenz aus-
wärtiger Parallelstrafsen zu besorgen haben.“ Fr, v. Reden, Das Königreich
Hannover, II, Abt., 1839, S. 292, 293, 294.

Eine solche, die wichtigste, Konkurrenzstrafse, ist die reohtselbische
Strafse durch Mecklenburg und Preufsen. Sie war in letzter Zeit Hannover
unangenehm geworden im 18. Jahrhundert, als Preufsen anfing, seinen Städten
wieder Handel zuzuführen mit der Handelspolitik Friedrichs des Grofsen. Ihr
Ausbau als Chaussee war sehr gefährlich für Lüneburg und Hannover, und
wurde es noch mehr infolge der Zollverhältnisse, da die mecklenburgischen
Transitzölle nicht so hoch waren, dafs es nicht günstiger gewesen wäre, auf
dieser Route in und durch den Zollverein zu senden, als durch den Steuer-
verein und Zollverein.

„Das Bestreben von Preufsen und Hessen, den Speditions- und Transito-
Handel Hannovers durch Anlegung von Parallel-Strafsen möglichst abzu-
leiten . . . .“ v. Reden, S. 292—293.

Strafse Bremen-Osnabrück:

„Diese für Bremen äufserst wichtige Strafse — der kürzeste Verbindungs-
weg der Fabrik-Distrikte der Preufsischen Provinzen Westphalen und Niederrhein
mit dem Meere — hat durch die Zoll-Linien, die Verbesserung des Lippefahr-
wassers, durch die Begünstigung der Mindener-Strafse u. s. w., verloren. Auf
wenige unserer Handelsstrafsen würde die Vereinigung des grofsen und nord-
westdeutschen Zoll-Vereins einen vorteilhafteren Einflufs äufsern, als auf diese;
allein dann möchte auch nicht zu vermeiden sein, dem direkten Verkehr
zwischen Bremen und dem Süden Deutschlands, die beste Strafse
durch Verbindung Nienburgs mit Minden mittelst einer Chaussee über Leese und
Windheim zu eröffnen. Nebenbei erhielten das Bückeburgische und Sohaum-
burgische einen sehr erwünschten Abzugweg für ihre Erzeugnisse (Steinkohlen,
Getreide u. s. w.); allein der Strafse über Hannover würde dadurch ohne
Zweifel vieles entzogen.“ v. Reden, Das Königreich Hannover, II. Abt., S. 319.
        <pb n="31" />
        ﻿31 —

liehen Mittelpunkt des hannoverschen Verkehrs, Bremen, zu Gunsten
von Hamburg zurücksetzte, wobei hinzu kam, dafs man hoffte, mit
Harburg Hamburg den Rang abzujagen. Fiskalische Gründe liefsen
die Weser vernachlässigen, die als Zollausland seit den Schiffahrts-
akten dem hannoverschen Zollsystem entzogen und nur der geringeren
gemeinsamen Weserschiffahrtsabgabe unterworfen war; die Flufs-
politik wurde besser nach der Domizilierung der Vereinten Weser-
Dampfschiffahrts-Gesellschaft in Hameln.1)

Von den Bremer kurzen Strafsen durch Hannover, die auf
Kleinstaaten, eine auch auf damals eingesprengtes preufsisches Gebiet

„Der Verfasser gesteht ganz offen, däfs von jeher ihm als Hannoveraner
die Anlage von Eisenbahnen durch das Königreich Hannover, namentlich in der
Richtung von Norden nach Süden, nur dann gerechtfertigt schien, wenn sie
als eine (unangenehme) Notwendigkeit sich darstellte. Was der Verfasser von
Eisenbahnen in und aufser Deutschland sah und hörte, hat zur Änderung
dieser in der eigenthümlichen Lage unseres Landes und dessen besonderen
Verhältnissen begründeten Ansicht nicht beigetragen. Allein jene unangenehme
Notwendigkeit scheint vorzuliegen, dies dürfte, wenn die Hamburg-Bergedorfer
Eisenbahn zu Stande kommt, nicht mehr zweifelhaft sein. Findet deren wahr-
scheinliche Verlängerung am rechten Elb-Ufer statt, so möchten wir zu
spät bereuen, die von der Hamburger Gesellschaft dargebotene Hand nicht
angenommen zu haben.“ v. Reden, Das Königreich Hannover, II. Abt.,
1839, S. 389.

Etwas temperamentvoller in bremischer Beleuchtung:

„Man vernimmt häufig: wenn wir die Wasserstrafse so sehr vervoll-
kommnen sollen, wozu haben wir dann kostspielige Landstrafsen? Ein Waarenzug
auf möglichst schweren und langsamen Fuhrwägen, wo nicht auf Schubkarren
nach der längsten Strecke von Minden bis Haarburg oder von Fallersleben bis
Bentheim, das ist der rechte, dem Lande nutzbarste Transit.“ (v. Hormayr),
Fragmente über Deutschlands insonderheit Bayerns Welthandel und die Freiheit
der Ströme, II, München 1841, S. 21.

Die Situation gestaltet sich in Holstein mit den Worten des etwa bremischen
Heine Ed. Beurmann, Skizzen aus den Hansestädten, Hanau, 1836, S. 14, so:

„Das Herz- und Rippen - Zermalmendste in der Welt ist unstreitig der
Weg von Hamburg nach Lübeck. Die beiden Schwestern möchten sich gerne
die Hand bieten, aber die dänische Regierung, die für Kiel, fürchtet, hat einen
entsetzlichen Steindamm zwischen beide Städte gelegt, der, wie ein kleines
künstlich zusammengetragenes Felsenmeer sich dem Auge darbietet und nur
Ton Reisenden, die sich eines festen Körperbaues erfreuen, befahren werden
kann. Diese Strafse macht sich wie ein neckischer Kobold über die deutsche
Einheit lustig, die sich hier in Holstein, Lübeck und Hamburg spaltet, und es
nicht einmal zu einer fahrbaren Strafse bringen kann. Die dänische Regierung
läfst sich überdies noch ein Weggeld für die Felsenmasso zahlen, für diesen
steinigen Hohn, mit welchem sie Lübeck verlacht.“

Vgl. a. die Karte zu dem späten Ausbau der Strafse.

') Dnckwitz, Denkwürdigkeiten, S. 12.
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        ﻿— 32 —

zuführen, das trifft also namentlich die Mindener und Braunschweiger
Strafse, ist bis 1866 keine als Chaussee ausgebaut worden und sie
haben auch heute noch keine Bahn. Der Verkehr hat sich weg-
gezogen. — Immerhin tritt beim Bahnbau die eigentliche Handels-
rivalität stärker hervor. Man ersah nicht mehr die Möglichkeit, den
Transit in der beim alten Achsverkehr üblichen Weise im Lande und
durch die städtische Spedition ausnutzen zu können, und fühlte
um so mehr Veranlassung, die Handelsstädte selbst in das Land zu
ziehen. Das Resultat ist aber ein ähnliches. Bei dem älteren
hamburg-englischen Projekt einer Bahn von Hamburg auf Hannover
und Braunschweig ergaben sich die Hauptschwierigkeiten daraus,
dafs man sich in Hannover unter keinen Umständen auf eine Über-
führung der Eisenbahn über die Elbe bis nach Hamburg einlassen,
vielmehr Harburg zunächst die gewohnte Spedition erhalten und
später einen grofsen neuen Hafen dort ins Leben rufen wollte,* 1)
und dafs man Braunschweig, das damals noch bedeutende Eigeu-
handelsstadt war, und als solche durch den hannoverschen Zoll-
anschlufs noch gewann, während Hannover wesentlich nur Spedition
hatte, zunächst nur über Hannover Anschlufs nach Hamburg
geben,8) dann, wenn man diesen über Celle wenigstens zugestand, doch

*) Vgl. u. a. (Taylor), Remarks on the proposed rail-way from Hanover
and Brunswick to Hamburg, part II,, Hamburg 1835, p. 44, 48 ff., 52 ff., auch
Protokoll des Bremischen Eisenbahnkomitees vom 23. Dez. 1835, Bremer Staats-
archiv. Taylor will für sich und seine Gesellschaft ablehnen, wenn ihm
nicht erlaubt werden soll, Personen und Güter über die Elbe zu führen. —
S. ferner Über die Anlage einer Eisenbahn im Königreiche Hannover unter
besonderer Berücksichtigung der neuesten über diesen Gegenstand zu Haarburg
und Hannover erschienenen Schriften, nebst Bemerkungen über die Hafenanlage
bei Haarburg, Altona 1840; weitere Literatur dort und bei Fr. v. Reden, Das
Königreich Hannover, II. Abt., 1839, S. 385; Zur Eisenbahn von Hannover und
Braunschweig nach Hamburg, oder die Frage: Soll die Eisenbahn durch eine
Brücke über die Elbe mit Hamburg in Verbindung gebracht werden oder nicht?
von einem Hannoveraner, Hamburg 1835; Darstellung einiger Verhältnisse
in Beziehung auf die Hamburg—Hannoversche Eisenbahn, Hannover 1835;
F. Glünder, Beitrag zu näherer Beurtheilung einer Eisenbahn-Anlage in der
Richtung von Hannover — Celle — Haarburg, Hannover 1837; Hannovers See-
schifffahrt, I, Heft Harburg-Geestemünde, Leer 1863, S. 17 ff. Weserzeitung

1. Dez, 1873.

2)	1835 Dez. 8. schreibt der braunschweigische Kammerrat v. Arnsberg:
Braunschweig kann es sich niemals gefallen lassen, seine Verbindung nach Ham-
burg über Hannover zu suchen. (Bremer Staatsarchiv, Protokoll des bremischen
Eisenbahn-Komitees vom 16. März 1836.) Vgl. w. Über die Anlage einer Eisen-
bahn im Königreiche Hannover, Altona 1840, S. 9.
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        ﻿B3 —

nach Bremen nur über Hannover führen wollte.1) Insofern wurde
ein Rückschritt von der mit dem Chausseenbau begonnenen stärkeren
Hervorhebung von Harburg getan, als man in Hannover Lüneburg
von der Bahn berührt, nicht blofs mit einer Stichbahn daran
angeschlossen haben wollte.* 2) Bereits seit 1825 beschäftigte man
sich in Braunschweig mit einer Bahn nach Hamburg und Bremen.
Die 1832 herausgekommene Broschüre des herzoglich-braun-
schweigischen Kammerrats bezw. Finanzdirektors v. Arnsberg,3)
anscheinend die älteste Druckschrift, von der eine frühere hand-
schriftliche Ausarbeitung von 1827(?) im Bremer Archiv liegt, sieht
die Kombination Hamburg—Celle—Braunschweig und Celle—Hannover
und Bremen—Celle—Braunschweig und Celle—Hannover, also Celle als
Knotenpunkt, vor. Immerhin knüpfen beide Projekte an die historischen
Strafsen an, wenn sie auch beide die alte direkte Strafse Braun-
schweig—Gifhorn—-Lüneburg fallen lassen und das Braunschweiger
Projekt den bisherigen direkten Weg zwischen Hannover und Bremen
durch die Kombination der Bremen—Braunschweiger Zwangsstrafse
des alten, von Hannover 1825 endgültig verlassenen, Zollsystems
mit der hamburg-hannoverschen Strafsenstrecke Celle—Hannover
ersetzt.

Für Bremen bedeutet das eine östliche Verschiebung seines
Südweges. Es besteht ein natürliches enges Interesse zwischen der
von der Regierung bevorzugten und im Königreich allein kapital-

h Protokoll des Bremer Eisenbahn-Komitees vom 17. März 1836. Kammer-
rat Oldekopp-Hannover. (Bremer Staatsarchiv.)

a) (Taylor), Remarks, part II. p. 63, 65; C. Grote, Über ein Eisen-
bahn-System für Deutschland, Göttingen 1834.

3)	Plan zur Anlegung einer Eisenbahn zwischen Hannover, Braunsohweig
und den freien Hansestädten, mit einer Charte und einer Zeichnung, Braun-
schweig 1832. Die Zeichnung stellt das Vehikel, das auf der Bahn gebraucht
werden sollte, in der Form der damals üblichen Fracht- (Leiter-) wagen dar.
Die Verwendung von Pferden und leichten Bahnen war eine Lieblingsidee,
v- Arnsbergs, der sie auch auf der Versuchsbahn Braunschweig—Wolfenbüttel—
Harzburg verwenden wollte. (Bremer Staatsarchiv, Protokoll des Bremer Eisen-
hahn-Komitees vom 23. Dez. 1835.) — Vgl. a. Politisches Wochenblatt für die
freie Hansestadt Bremen vom 6. Mai 1835. Auch die Befürworter der Bahnen
weinten z. T., dafs Deutschland nicht Eisenbahnen, wie sie der englische Ver-
kehr habe, tragen könne, arbeiteten Komplikationen zwischen Eisenbahnen- und
Dhausseendurchgangsstrafsen aus, hielten Nordwestdeutschland für ungeeignet.
Interessant ist u. a. ein Artikel Hannoversche Landesblätter 5. Mai 1835, Nr. 46.
Die Einheit der Verwaltung der Bahn und des Bahnbetriebs war übrigens in
der älteren Zeit noch nicht selbstverständlich. Man findet umsteokbare Räder,
Holz- (mit Eisenbeschlag), Gufseisen und Schmiedeeisenschienen, erörtert.

3
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        ﻿kräftigen Residenzstadt Hannover und Bremen, was bei eintretender
Rivalität von Vorteil war. Eine westlichere Haltung des Südweges,
wenn nur einer zustande kam, war dadurch von vornherein gesichert.
Der direkte Umweg des durchgeführten Eisenbahnweges Bremen—
Verden—Wunstorf—Hannover, der auch noch die Mindener Strafse aus-
schaltete, ist ein ebenso grofser. Daneben stellen einige Broschüren
radikale Projekte auf. Eins betrifft den Bau einer Bahn von
Hannover nach Bederkesa zum Anschlufs an den damals dort
geplanten Kanal zwischen Weser und Elbe, unter Nichtduldung
direkter Bahnen von Bremen und Hamburg aus.1) Ähnlich war
das Projekt, Stade zum hannoverschen Seehafen zu machen. Es
sollte eine Bahn gebaut werden von Stade nach Celle mit einer
Abzweigung auf Bremen und von Celle auf Hannover und Braun-
schweig. Dem Bremer Senat gegenüber kolorierte der Verfasser den
Plan damit, dafs er von der Voraussetzung ausging, das Einsegeln
in die Weser und den Bremerhaven sei schwieriger und langweiliger,
als in die Elbe, sodafs eine Eisenbahnverbindung mit Stade
auch in Bremens Interesse liege.* 2) Es gibt noch eine weitere
Kategorie, bei der nicht wirtschaftliche Verschiebungen, sondern
Ersparungen beabsichtigt sind, indem nicht wirtschaftlich
funktionierende tote Knotenpunkte eingeschoben werden, um Linien
zusammenzulegen. Es gehört dazu ein Mangel an der Vorstellung
eines engen Netzes, der diesen Anfangszeiten eigentümlich ist. Es
ist hierher noch eine zusammenfassende Route zu erwähnen, die
List im Aufträge von Interessenten entworfen hat,3) und die einen

*) E. Peschau, Über die Hannoversche Eisenbahn, oder Vorteile
einer Eisenbahn direkt von Hannover über Walsrode, Rothenburg, Zeven und
Bremervörde nach Bederkesa, Hannover 1834; ders., Denkschrift des Fleckens
Bederkesa an die allgemeine Ständeversammlung, die Anlegung und Richtung
der Hannoverschen Eisenbahn betreffend, Hannover 1835; Böse, Dr. Pcschau
und sein Rezensent Hermes, oder die Eisenbahn und sonst noch Allerlei,
Hannover 1835. Vgl. a. Hannoversche Landesblätter 29, Mai 1835. Bremer
Staatsarchiv.

2)	Schreiben des Verfassers Major Dr. W. Müller in Stade und das von
ihm beigefügte Exemplar seiner Chorographischen Karte mit der hand-
schriftlich eingezeichneten Linie, Protokoll des Bremer Eisenbahn-Komitees
vom 9. Okt. 1835. Bremer Staatsarchiv. Sammlung verschiedener Ansichten
über Eisenbahnen usw. im Hannoverschen, Bremer und Hamburger Handels-
Interesse, herausgegeben von einem Mitgliede der Hannoverschen Stände-
versammlung, Bremen 1836, S. 77.

3)	Brief Lists vom 12. Jan. 1835 an Bürgermeister Smidt. (Bremer Staats-
archiv); (Taylor), Remarks on the proposed rail-way, 1835, part. II, p. 8, 81,
83, Polemik gegen die im Eisenbalmjournal gegebene Ansicht.
        <pb n="35" />
        ﻿gewissen Zusammenhang mit dem als hannoversche Landeseisenbahn
neben dem englisch-hamburgischen Plan des Majors Taylor auf-
tretenden Projekt hat. Es wird darin eine Bahn von Hannover
und Braunschweig auf Celle nebst einer kurzen Zwischenverbindung
von der Braunschweiger Strecke nach Hannover, um den Weg
zwischen Hannover und Braunschweig abzukürzen, vorgesehen, dann
eine zusammenfassende Bahnstrecke Celle-Waisrode oder Visselhövede-
Rotenburg, von wo eine Strecke je nach Bremen und Harburg ab-
zweigt, in deren Winkel von beiden Strecken wiederum eine kurze
Zwischenverbindung eingeschaltet ist, um den Weg zwischen Bremen
und Hamburg abzukürzen. An Hannover schliefst dabei eine Strecke
nach Minden und Köln und eventuell nach Kassel, an Braunschweig
über Magdeburg nach Berlin und von der Magdeburg—Berliner Strecke
abgehend eine Verbindung, die sich auf Halle und Leipzig teilt,
auch zugleich als Berlin—Leipziger und Hallesche Verbindung gelten
kann. In der Form der Zusammenlegung des Landeseisenbahn-
projekts: Hannover westlich von Celle vorbei auf Walsrode oder
Verden als Knoten- oder Abzweigungspunkt, vereinigen sich deutlich
beide Tendenzen.1)

1836 hatten sich das Hannoversche und Braunschweiger
Komitee bereits einmal geeinigt; die Bahn sollte von Braunschweig
und Hannover auf einen Punkt bei Burgdorf gehen und von da nach
Harburg mit einer Anschlufsstrecke von Lüneburg; Bremen—Hannover
sollten eine besondere Verbindung erhalten und Braunschweig über
Hannover mit Bremen in Verbindung stehen. Dann kam man aber
wieder auseinander.2)

') Bremer Staatsarchiv. Protokoll des Bremer Eisenhahn-Komitees vom
23. Dez. 1835 u. a. Hannoversches Komitee: Hannover, Walsrode, Hamburg
und Bremen.

Ober projektierte Eisenbahnen im Königreiche Hannover, mit einem
Projekte zu einer Hannoverschen Landes-Eisenbahn, Hannover 1835; Sammlung
verschiedener Ansichten über Eisenbahnen usw., herausgegeben von einem Mit-
gliede der Hannoverschen Ständeversammlung, Bremen 1836; (Zolldirektor
Niemeyer in Verden), Ansichten über Norddeutsche Eisenbahnen, insbesondere
Eisenbahnen im Königreich Hannover, Bremen 1840; Ansichten über die den
Eisenbahnen im Königreich Hannover zu gebenden Richtungen, Bremen 1842;
Fortgesetzte Ansichten über Hannoversche Landes-Eisenbahnen und Chausseen,
von einem Mitgliede der Hannoverschen allgemeinen Ständeversammlung in
zweiter Cammer, Hannover, 1842. Der Zolldirektor Niemeyer weist für die
Abweigung der über Hademstorf herangeführten Bahn in Verden auf den
isherigen Überschlag von der Elbe, Harburg, her in Huthergen auf die Weser
hln- s. a. a. 0.

a) Vgl, Protokoll des Bremer Eisenbahn-Komitees vom 5. April 1836.

3*
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        ﻿— 36 —

1835 ist die Strecke Bissendorf—Elze—Essel—Hademstorf-Verden—
Langwedel—Mahndorf—Sebaldsbrück einmal nivelliert worden etc.
1844 waren ausgeführt oder im Bau begriffen die Strecken Harburg—
Lüneburg und Hannover—Lehrte—Braunschweig, Celle—Lehrte—
Hildesheim, die sogenannte Kreuzbahn, Als Projekt galten: Bremen—
Verden — Nienburg — Brokeloh — Neustadt — Hannover, Hannover —
Wunstorf—Minden, und Bremen—Verden—Kämpen—Hudemühlen—
Hannover.1) 1845 kam der bremisch - hannoversche Eisenbahnver-
trag zustande, durch den die Bahn gesichert wurde.* 2 *) Bis 1840
war das Interesse an den Bahnen auch in Bremen noch ein ziemlich
theoretisches, obwohl seit 1835 ein formloses Komitee unter
Bürgermeister Smidts Vorsitz bestand,8) das in den Jahren 1835
und 1836 auch rege Sitzungen gehalten hat und Smidt sich
schon bei den Bremerhavener Plänen mit Eisenbahnen beschäftigte,
so dafs er in den Bremerhavener Vertrag, um der Eventualität
einer Konkurrenzbahn gewachsen zu sein, einen bezüglichen Passus
aufnahm4) [auch zur Verbindung der Weser nach dem Main wird
derzeit eine Schienenverbindung flüchtig erwähnt.5 * *)] Man glaubte
jedenfalls noch nicht allgemein, wie später, grofse Geldsummen
hineinstecken zu können oder zu müssen. In Hannover kam der
Umschwung dadurch, dafs, nachdem mittlerweile der auch in Preufsen
anfänglich vorhandene Wiederstand zurückgetreten war, Anfang der
vierziger Jahre ernstliche Befürchtungen entstanden, die rechts-
elbische Bahn könne gebaut und der bisher von Lüneburg und
neuerdings von Harburg ausstrahlende Verkehr dadurch völlig vom
linken Elbufer genommen werden.8) Man wollte dem durch eine

*) S. Karte der im Bau begriffenen und projectierten Eisenbahnen im
Königreich Hannover, gezeichnet unter Leitung des Herrn Baurat Mohn von
Sohnrey, Hannover 1844.

a) Die bremischen Kommissarien waren Arnold Duckwitz und J. H. W. Smidt.
Duckwitz, Denkwürdigkeiten, S. 26. Bekanntmachung, die Erbauung der
Eisenbahnen von Hannover nach Minden und nach Bremen betreffend, vom

19.	Febr. 1846, in der Hannoverschen Gesetzsammlung 1846 I, Abt., Nr. 6
(no. 6) S. 23.

s) Bremer Staatsarchiv. 1843 trat man mit Hannover in offizielle
Verbindung.

4)	Im Art. 16 des Vertrages vom 11. Januar 1827 (V. Böhmert, Bremer

Handelsarchiv I. Bd., Nr. 7, S. 30). W. v. Bippen, Die Gründung Bremer-

havens, in Johann Smidt, Ein Gedenkbuch zur Säkularfeier seines Geburtstages,
5. Nov. 1873, Bremen 1873, S. 230.

*) a. a. 0.

“) Über die Anfrage Smidts beim Senat aus Berlin wegen Bewilligung
einer grösseren Geldsumme im Frühjahr 1840, Duckwitz, Denkw., S. 20.
        <pb n="37" />
        ﻿37

Bahn nach der bedrohten Richtung zuvorkommen und hielt dem-
gegenüber eine Bahn nach dem den gröfsten Teil von Hannover
aufschliefsenden Weserplatz für weniger dringlich, weil er auf
Hannover angewiesen war und keine unmittelbare Konkurrenz in Frage
kam.1) Darauf gründete Duckwitz seinen diplomatischen Feldzug, mit
dem, seit 1842 namentlich, Hannover willig gemacht wurde* 2 *) und das
brach auch die bei manchen älteren Herren in Bremen noch vor-
handene Interesselosigkeit.8) An die Stelle des Komitees, zu dem
namentlich einige Älterleute zugezogen waren,4) trat in Bremen seit
1840 eine formelle Eisenbahndeputation, die bei den Vorberatungen
und Inaussichtnahme der Finanzierungen einzutreten hatte.5 * *)

Die ersten Pläne von Eisenbahnen sind von den Eisenbahn-
komitees der Städte erörtert worden. Die Bahnverträge kommen

Wegen der Stellung Dänemarks vgl, a. Über die Anlage einer Eisenbahn im
Königreiche Hannover, Altona 1840, S. 17 und 18 und die dort zitierten
Schriften zu der Altona—Kieler Bahn, s. ferner auch J. H. W. Smidt; Die
Hannoverschen Landes-Eisenbahnen, Bremen 1842, S. 15.

*) Duckwitz, Denkwürdigkeiten, S. 22; Bremer Staatsarchiv.

2) A. Duck witz, Denkwürdigkeiten aus m. öffentl. Leben, 1877, S. 22,
setzt seine Aktion für den gleichzeitigen Ausbau der Bahnen von Bremen und
Hamburg nach Hannover — als er auf Nachricht von der nahezu beschlossenen
Bahn Harburg—Hannover nach Hannover geschickt worden war — auseinander:
„Dabei behandelte ich, und zwar nach den verschiedenen Persönlichkeiten
variirend, den Text, dafs Bremen den Zentralpunkt des hannoverschen Handels
bilde, mithin in dieser Beziehung eigentlich gleichsam eine hannoversche Stadt
sei, denn der Handel Bremens und Hannovers bilde ein untrennbares Ganze.
Wenn man nun eine andere Seehandolsstadt, nämlich Hamburg, die am entgegen-
gesetzten Elbufer belegen sei, durch Anlage der Eisenbahn begünstige und den
Zentralpunkt des eigenen Handels zurücksetze, indem man den Handel von
dem letzteren nach einer mehr nach dem Osten und Süden gravitierenden
Stadt verpflanze, so handle man schnurstracks gegen das hannoversche Interesse
und mache einen ganz kolossalen Fehlgriff. Die Richtigkeit dieser Argumentation
konnte niemand bestreiten.“ Ein interessanter Opponent ist der Amtmann
Friedrichs in Lehe, Deputierter der Hoyasohen Freien. Er war der Meinung, dafs
nur Bahnen nach Harburg und Ostfriesland zu bauen seien, drang dann aber
darauf, dafs der Bahnhof in Bremen hannoversch und so angelegt werde, dafs
eine Fortsetzung nach der Geeste möglich sei, s. im folgenden. (Bremer-
Staatsarchiv).

s) S. die Darstellung von Duckwitz in seinen Denkwürdigkeiten.

4)	S. a. Duck witz, Denkwürdigkeiten, S. 20 ff.

6) Die bremische Eisenbahndeputation wurde niedergesetzt am 29. Dez.

1840; am 5. Oktober 1870 wurde die Deputation für Häfen und Eisenbahnen

neu gebildet. 1873 trat noch ein bremisches Eisenbahnbüreau hinzu.
        <pb n="38" />
        ﻿i

— 38 —

dann durch den Staat zustande, da Hannover das Staatsbahnsystem1)
durchgeführt hat2).

In der Zeit der Ausführung der Bahnen sind die chaussee-
losen Strecken ohne Bahn geblieben und die beiden seltsamen Eisen-
bahnknotenpunkte Wunstorf und Lehrte zustande gekommen, die
praktisch Hannover sind.

’) Zum Staatseisenbahngedanken s. C. Grote, Über ein Eiaenbahn-
system für Deutschland, Göttingen 1834 und die Polemik Taylors in den
Remarks on the proposed rail-way from Hanover and Brunswick to Hamburg,
part II., Hamburg 1835. In Bremen äufsert Senator Witte 1840, dafs die
Eisenbahnen eigentlich nur verbesserte öffentliche Wege seien, und dafs man
vielleicht noch einmal zu einem allgemeinen Staatseisenbahnsystem kommen werde.

2) Zur älteren Literatur ist noch hinzuweisen auf F. Glünder, Capitain
im Ingenieur-Corps, Kurze Darstellung einiger der wichtigsten Verhältnisse bei
Eisenbahnen, mit besonderer Rücksicht auf solche Anlagen zwischen Hamburg,
Bremen und Hannover, Hannover 1834; Dr. jur. Matthaei zu Verden,
Einige Worte über Eisenbahnen in besonderer Beziehung auf das Königreich
Hannover, Hannover 1838. D. a.

Dazu: Rittmeister J ä g e r zu Lüneburg, Welche Eisenbahnen sind dem Hanno-
verschen Lande notwendig, Hannover 1842; J. H. W. Smidt, Die Hannoverschen
Landes-Eisenbahnen mit besonderer Rücksicht auf die Bahn nach Bremen, Bremen
1842; A. Duckwitz, Die Eisenbahnen im Königreiche Hannover, Bremen 1842;
Niemeyer, Die Eisenbahn zwischen Bremen, Hannover und Minden, nach den
ständischen Aktenstücken, die Eisenbahnanlagen betreffend, Bremen 1842; Einige
Worte über die von der Freien Hansestadt Bremen und der Kgl. Hanno-
verschen Regierung projectierte und beschlossene Eisenbahn zwischen Bremen
und Hannover, von einem Ungenannten, Bremen 1845, Die Hannover-Bremen-
sche und Oldenburg-Ostfriesische Eisenbahn in den gegenseitigen Interessen der
betreffenden Staaten beleuchtet von Germanus, Oldenburg 1845, S. 5, 11;
Fr. W. v. Reden, Die Eisenbahnen Deutschlands, statistisch - geschichtliche
Darstellung, I. Abt, 2, Abschn., 5. Lief., Berlin, Posen u. Bromberg, 1845,
S. 2027, ff., 2109.

Ferner Akten der Elterleute 1826—44.

Zu den südlichen Anschlüssen kamen noch vonThüringen Aufforderungen nach
Bremen. Vgl. namentlich von der alten Bremer Strafse nach Nürnberg: Hannover-
Thüringische Eisenbahn von Göttingen über Heiligenstadt, Dingelstädt, Mühl-
hausen und Langensalza nach Gotha, Mühlhausen 1865; Die Hannover-
Thüringische Eisenbahn von Göttingen durch das preufsische Eichsfeld über
Mühlhausen, Langensalza nach Gotha, Mühlhausen 1860; 1855 Dez. 14. Aufruf,
Projektierte Werra-Eisenbahn Eisenach—Salzungen — Wasungen — Meiningen —
Themar — Hildburghausen — Eichsfeld nach Coburg. 1872 wird ein Projekt
erwähnt, die damals neugebaute Strecke Wien—Pilsen—Eger—Hof durch Aus-
bau von Zwischenstreoken nach Saalfeld—Gotha—Leinefelde—Northeim an die
Hannoversche Strecke und gleichzeitig in Rinteln an die projektierte Westbahn
anzuschliefsen. An verschiedenen Plätzen, so in Gotha, bestanden Komitees.
Weserzeitung 19. Nov. 1872.
        <pb n="39" />
        ﻿— 39 —

Hannover bildet heute das Vorzentmm von Bremen. Bremen
ist mit einer Stichbahn daran angeschlossen, statt dafs es früher
selber Zentrum war. Die einzige ziemlich selbständige Strecke ist
die auf Berlin. Es kann eine Dezentrierung, bezw. eine stärkere
Zentrierung auf Bremen wieder erfolgen, sobald die Konkurrenzlinien
wieder Durchgangslinien werden, was mit steigendem Verkehr ein-
treten würde. Hier ist, trotzdem unser Schnellverkehr eine Herab-
setzung der Zahl der Zentralen bewirkt, eine neue Zentrale des Weser-
landes entstanden, weil sie drei kleinere, die von den Überschneidungen
der natürlich am Gebirgsrand westöstlich entlang streichenden Strafse
mit den nord-südlichen abhängige ind, in sich aufgenommen hat,
und auch von dem östlicheren Braunschweig an sich gezogen hat.

Interessant ist es, wie wir mit dem wachsenden Verkehr von
heute und damit, wie einst bei den Naturstrafsen, eintretender
Demonopolisierung der Strafsen wiederum der alten Strafsen-
konfiguration näherkommen. Achtzig oder hundert Jahre, nachdem
die Geller Strafse verlassen worden ist, führt heute wieder eine
Eisenbahn von Bremen nach Celle, eine allerdings normalspurige,
aber ohne Schnellzüge gefahrene Lokalstrecke, die aber sofort zu
Gunsten Braunschweigs Durchgangsbedeutung gewinnen würde, wenn
der unglückliche Kompromifs Celle—-Lehrte—Braunschweig der direkten
Strecke weicht, die auch der Geller Allerumschlag entbehrt.*) In
Westfalen arbeiten heute Projekte, die alle die Nebenbahnen, die
auf der direkten Strafse Bremen—Frankfurt durch Westfalen liegen,
durch kurze Zwischenglieder verknüpfen wollen, allerdings über
Bünde, wohin eine Nebenbahn existiert, während die uralte Strafse
auf Minden über Bassum-Uchte noch heute gänzlich ohne Bahn-
verbindung ist.2) Die Mindener Strafse von Bremen ist die erste,

Vgl. a. Jahresb. d. Hdlsk. i. Bremen f. 1867 etc., v. Minden f. 1871, S. 18,19.

*) Es wird neuerdings von Verhandlungen berichtet.

2) Vgl. Jb. d. Hdlsk. i. Brem. f. 1886, S. 35, 1887, S. 48, 1888, S. 48,
1889, S. 30, 1892 S. 45, 1893, S. 42, 1894, S. 37, 1901 S. 98 etc.; Jb. d. H.
v. Minden f. 1887, S. 29,1888, S. 110,1889, S. 27. Wes.-Ztg.; Br. Naehr. (24./7.1908).

Der Abgeordnete Macoo (Siegen in Westfalen) besprach im preufaischen
Abgeordnetenhause bei den Verhandlungen über die neue Sekundärbahnvorlage,
die Mangelhaftigkeit der Verbindung vom Norden nach dem Süden, speziell von
Westfalen aus. Im Anschlufs daran erschien in der Westfälischen Zeitung
ein Artikel, den auch die Bremer Zeitungen abdruckten (Bremer Nachrichten
vom 5. Mai 1907), der das Projekt näher bespricht, das die vor-
handenen Vollbahnen und Nebenbahnen der Strecke Kuxhaven—Lehe—Geeste-
münde — Bremen — Bassum — Rahden — Bünde — Bielefeld — Paderborn—Nüttlar
Winterberg—Kölbe—Frankfurt, durch die Zwischenglieder Bünde—Bielefeld,
und Winterberg—Kölbe (statt vorhandener Umwegstreoke) ergänzt und Ausbau
als Vollbahn vorsieht, auch Anschlufs von Wilhelmshaven—Oldenburg hat, und
        <pb n="40" />
        ﻿40 —

die sich auf einer Karte findet, im 15. Jahrhundert, als der Bremer
Romweg, der dann aber von Minden auf Einbeck ins Leinethal
abzweigt.') Doch sind auch die Verbindungen über Paderborn
anderweitig alt bezeugt, trotz der alten grofsen Bedeutung der
ausgezeichneten Scharte des Leinethals. Die hessische Post fuhr die
Strafse zuletzt. Das würde die Wiederaufnahme des Projekts bedeuten,
dem zuliebe unsere Kaiserbrücke in Bremen Drehpfeiler hat, ohne
eine Drehbrücke geworden zu sein, weil man das Drehbrückenprojekt
wegen einer damals erwarteten Hauptbahn Frankfurt—Marburg—
Bielefeld aufgab.2)

die weiteren einmündenden Anschlüsse aufzeigt. Neuerdings ist auch die
Lippische Handelskammer mit Äufserungen hervorgetreten.

') Das ist der ßomweg von meylen zw meylen — durch deutzsche lantt,
Reproduktion bei L. Gallois, Les geographes allemands de la reuaissance.
Bibi, de la faoulte des lettres de Lyon, tom. XIII., Paris 1890.

2)	Duckwitz, Denkw., S.192—193. Die 1872—73 in Rede stehende Bahn
sollte im Westen der Neustadt einen Bahnhof erhalten und man meinte, dafs
man den Verkehr etwa auch nachts durch eine Drehbrücke nicht sperren dürfte.
Dadurch wurde der Schiffsverkehr von der Schlachte, die um 1200 zuerst er-
wähnt wird, abgelegt.

Eine Bahnverbindung, die in Nienburg von der Bahn Bremen—Verden—
Nienburg—Wunstorf nach Minden abzweigt, scheint jetzt zu stände zu
kommen. Nach einer Zeitungsnotiz vom 29. Juni 1907 hat der Minister der
öffentlichen Arbeiten die Eisenbahndirektion in Hannover beauftragt, die
allgemeinen Vorarbeiten für die Eisenbahnverbindung von Nienburg nach
Minden mit einer Abzweigung nach Stadthagen vorzunehmen.

Seit dem Ende der sechziger Jahre wurden Pläne einer Westdeutschen
Nordsüdbahn besprochen. Es wird die Kombination mit der Osnabrücker Bahn
(Lemförde) und die Route Bremen—Minden oder Bünde erörtert, über Uchte, Peters-
hagen, Minden, Oeynhausen, Altenbeken, und Bielefeld, Paderborn nach Marburg,
Frankfurt, dazu die Verbindung Höxter—Karlshafen-Kassel von Petershagen,
Bückeburg aus. Bremen—Marburg via Wunstorf—Kassel sind 394 km, via
Minden etwa 290 km, Bremen—Minden via Wunstorf 143 km, direkt etwa
90 km. Man dachte durch die Bahn eine grofse direkte westliche Ver-
bindung durch ganz Deutschland von den westlichen deutschen Häfen bis nach
Italien-Genua herzustellen und zugleich wieder Westfalen an die Weserhäfen
anzuschliefsen. In derselben Zeit bestand das Gotthard-Projekt, das seit 1872
zum Ausbau kam. In den fünfziger Jahren spielten bereits auch preufsische
Pläne bezüglich einer Bahn von Herford ins Oldenburgische nach der Jade zu-
sammen mit der oldenburgis hen Querbahn und nach Brake—Nordenham.

Über die Köln-Mindener Eisenbahn habe ich an anderer Stelle, bei
Gelegenheit der Weseranschlüsse gesprochen, weil man sich bei den Projekten
zunächst auf den Anschlufs an die Flufsstrafse beschränken mufste, und erst
durch die Verbindung mit der Bremen—Hannover-Bahn der Anschlufs kam.
Preufsen verlangte von Hannover eine Bahn zwischen den Festungen Minden
und Magdeburg. Nachdem eine direkte Bahn nicht zu erhalten war, wünschte
        <pb n="41" />
        ﻿— 41 —

Nach der Güterbestedereinteilung scheint von Bremen aus in
der Chausseenzeit keine Güterverladung auf der 6 Meilen kürzeren
Strafse über Paderborn1), vordem über Marsberg—Korbach noch
mehr auf der geraden Linie bleibenden Strafse auf Frankfurt mehr
vorgekommen zu sein. Fr. v. Reden erwähnt sie 1839 immerhin
noch2), obwohl sie keinen Sinn mehr hat, wenn man entweder auf
Landwegen bis Minden, oder aber über Osnabrück oder Hannover
fahren mufs. Die Versendung zu Lande nach Minden war nach den
Güterbestederakten damals auch blofse Ausnahme bei ungünstigen
Wasserständen. Durch die Weserverbindung ist auch nur das Fehlen
der Chaussee erträglich geblieben. 3)

Preufsen zur Verbindung zwischen Bremen und Minden einen Anschlufs in
Neustadt a. R. zu erhalten. In einer Broschüre äulsert Direktor Hansemann
von der Rheinischen Eisenbahngesellschaft 1842 einmal, Bremen, das nur müh-
sam noch in Münster konkurriert, soll nicht gegen den Rhein und Holland
zurückgesetzt, Minden nicht gegen Hannover ausgespielt werden.

Sowohl in den siebziger Jahren wie heute ist zugleich auch der bessere
Verkehr mit Oldenburg und der Jade durch die Nordsüdbahn in Betracht
gezogen.

Vgl. Nachtrag zur Denkschrift über die Anlage der Eisenbahnen von
Hannover nach Bremen und Minden, Aachen 1842; Fr. W. v. Reden, Die Eisen-
bahnen Deutschlands, I. Abt., 2. Abschn. 5. Lief., Berlin 1845; S. 2027 ff., 2109;
Die Eisenbahnfrage Oldenburgs und ihre Wichtigkeit in Beziehung auf den
Preufsischen Kriegshafen zu Heppens, Oldenburg 1854, S. 7; Denkschrift über
die Anlage einer Eisenbahn zwischen Bremen, Oldenburg und Brake mit Rück-
sicht auf deren Rentabilität, Bremen 1862, S. 4, 6; Westdeutsche Nordsüdbahn,
Bielefeld 1869; W. Liebenow, Eisenbahnkarte von Deutschland, 6. Ausgabe,
Berlin, Verlag des Lithographischen Instituts, 1871; Bremer Zeitung (1868.
8. Juni); Weserzeitung (19. Nov. 1872, 7. Jan, 1873); Die Entstehung und Ent-
wicklung der Eisenbahnen im Herzogtum Oldenburg bis zum Jahre 1878,
Denkschrift der Grofsh. Oldenburgischen Eisenbahn-Direktion, Oldenburg 1878,
S. 5—8, 10, 11, 25,^29, 45, 66 ff. Jb. d. Hdlsk. v. Minden f. 1854, S. 17, 1857,
S. 17, 1868, S. 20, 1869, S. 34, 1870, S. 20, 1871, S, 18, 1872, S. 10, 1873,
S. 24, 1874, S. 25, 1879, S. 30, 1881, S. 28, Jb. d. H. i. Brem. f. 1866, S. 45,
1868, S. 54, 1870/73, S. 23.

') Nach Frankfurt über Bassum—Uchte—Minden—Lemgo—Paderborn—
Arolsen—Marburg rechnet v. Reden, Das Königreich Hannover, II Abt, 1839,
S. 316 u. 318, 501/* Meilen, über Syke—Nienburg—Hannover—Northeim-
Kassel—Marburg nach Frankfurt 563/* Meilen.

2) v. Roden, Das Königreich Hannover, II. Abt, 1839, S. 318.

8) Es mag hier noch nebenbei erwähnt sein: Nachdem die Syker Strafse
ausgebaut war, pflegten um 1830 die Frachtfuhrleute vor Asendorf oder kurz
vor Nienburg durch die Heide auf Stolzenau abzuschlagen, um von da nach
Minden oder über Leese, Loccum und Wiedensahl ins Lippisohe zu gelangen.
Es wird darüber geklagt, dafs die Hannoversche Landdrostei diesen Weg,
der doch vor allem nötig sei, nicht mit unter den zu chaussierenden
Wegstrecken aufführe. Die Fuhrleute könnten den Weg in dem jetzigen
Zustande nicht halten (Archiv Coli. Sen.). In der Tat bezeichnete Gerd Bosse
als Route nach Minden die über Hannover und v. Reden, Das Königreich
        <pb n="42" />
        ﻿42

Die uralte Celle-Braunschweiger Strafse, deren Handelsverkehr
im dreizehnten Jahrhundert ein dominierender unter den südwärts
orientierten Strafsen ist, hat dieselbe Ironie erfahren.

Die Folge dieser hannoverschen Strafsenpolitik war auch für
den näheren Verkehr von Bremen nach der Lüneburger Heide etc.
ein vollständiges Abflauen gegenüber Hamburg, das mit der
Chausseenrichtung lag, hier hat Hamburg in der Chausseenzeit noch
in die engste Domäne des bremischen Handels, in den Weser- und
Allerverkehr übergreifen können.

Das Stapelrecht des neunzehnten Jahrhunderts sind Chausseen-,
Bahn- und Kanalbau.

Es sind noch heute wirtschaftliche und politische Faktoren,
die beim Verkehr Zusammenkommen.

Ein ganz vorzügliches Mittel modernen Stapelrechts bietet die
Tarifierung der in einer Hand befindlichen Bahn, die Waffe des
Landes gegen ausländische Häfen. Mit der Tarifierung ist gleich
schon in der Anfangszeit der Bahn Handelspolitik getrieben worden,
insofern Bremen sich bei dem hannoverschen Vertrage wegen der
zu erbauenden Bremer und Hamburger Bahn gleiche Tarifierung
zwischen Hamburg und dem Inland und Bremen und dem Inland
auf dieser Bahn sicherte2), etwas, was gegenüber dem alten Privat-
und Kleinbetrieb der Fuhrleute ein ganz Neues ist.

Verschiedene Tarifierung, um billigere Schwergüter transport-
würdig zu machen, haben übrigens schon die alten Schifferschaften
betrieben, nicht so die Fuhrleute der damaligen Zeit, die nicht aus-
gleichen können. 8)

Hannover fügt auch noch eine Meilenberechnnng für die Verladung über
Osnabrück nach Minden hinzu. Im übrigen wurde der Grofsverkehr auf den
Wasserweg abgedrängt.

‘) Schon wegen der Schäden der Weserschiffahrt wird in dem Memoire
der Deputierten des Bremer und Oborländischen Ilandelsstandos zur Beförderung
einer besseren Wesor-Schiffahrts-Ordnung an ihre Committenten, Bremen 1815
(Sammlung der Stadtbibliothek) über das Übergreifen des Hamburger Handels
mit Kolonialwaren nach Frankfurt, wohin doch nur per Achse von Hamburg ver-
sandt werden kann, und die Hamburger Konkurrenz nach Celle, Hannover,
Hameln, Minden geklagt. Später heifst es in den Güterbestoderfrachttabellen
von 1829 für Celle von der Fracht: hoch wegen Unwegsamkeit. Vgl. a. Du ckwitz,
Denkw. und die Karte.

2) Vertrag vom 14. April 1845, § 16, gleiche Frachtsätze Hannover—Harburg
und Hannover—Bremen. S. a. Du ckwitz, Denkw., S. 27; Jb. d. Hdlsk. i.
Br. f. 1886, S. 26, 1889, S. 28.

8) Die Tarifierungspolitik der Schiffergesellsohaften bespricht z. B. Sax,
Die Verkehrsmittel in Staats- und Volkswirtschaft, Wien 1878.
        <pb n="43" />
        ﻿43 —

Seit den vierziger Jahren wurde die Konkurrenzidee gegen die
Hansestädte, die auch vorher schon vorhanden war, 4) akut. Allerlei
Pläne, bezüglich Harburg als Konkurrenz2) gegen Hamburg, wurden
erörtert, neuerdings Geestemünde als eisfreier Winterhafen von
Harburg—Hamburg und grofser selbstständiger Ausgangspunkt von
Dampferlinien diskutiert.3) Deshalb begegneten die auf den be-
stehenden Verhältnissen aufgebauten Bahnprojekte in neuerer Zeit
wiederum stärkeren Schwierigkeiten.4)

So sollte die Bahn nach Bremerhaven bezw. Geestemünde nach
hannoverschem Projekt nach Beverstedt5) gehen und von da nach

*) Vergl. die früheren Citate, Dnckwiz, Denkw., S. 115,142; v. Reden,
Das Königreich Hannover, II Abt., 1839, S. 358; Hannoversche Landesblätter
5. Febr. 1836; auch Patje, Kurzer Abrifs des Fabriken-, Gewerbe- und
Handlungszustandes in den churbraunschweig - lünebnrgischen Landen, 1796;
W. v. Hippen, Geschichte der Stadt Bremen, II. Bd., 1898, S. 380 u ff.; s a.
die Erörterungen beim Flufsvorkehr. Zum Harburger und Geestemünder Hafen
Max Peters, Die Entwicklung der deutschen Reederei, I. Bd., S. 170, II. Bd.,
S. 162 ff., 165 ff. S. a. Hannovers Seeschifffahrt, I. Heft, Leer 1853, S. 15, 35,
57, 58, 62, 73 u. w.

2) Zur Harburger Konkurrenz habe ich auch einige neuere Literatur in
den Eisenbahnschriften bereits gegeben. Vergl. a. Meidinger, Die deutschen
Ströme, III. Abt., 1854, S. 46; Hannovers Seeschifffahrt, I. Heft 1853. S. 10 ff.,
27, 29, 33 ff. u. im folgenden.

s) Meidinger, Die deutschen Ströme, IV. Abt., 1854, S. 23, 62, 63;
Hannovers Seeschifffahrt, I Heft, 1853, S. 42 ff., 61. Vergl. a. Böse,
Dr. Peschan und sein Recensent Hermes, Hannover 1835, S. 24.

ä) Seit dem Aufblühen Bremerhavens bereute man in Hannover den
Vertrag von 1827. Der Gedanke an Geestemünde wurde besonders in den
vierziger Jahren rege, was bei dem Eisenbahnvertrag von 1845 sich bereits
bemerkbar machte (Duckwitz, Denkw, S. 116), und namentlich hatte
man in dieser Zeit richtigere Vorstellungen von den Kosten und war
bereit, solche darauf zu wenden. Man hatte 1827 das verfügbare Geld an der
Ems investiert (vergl. W. v. Bippen, in Johann Smidt, Gedenkbuch S. 234;
Sammlung verschiedener Ansichten über Eisenbahnen, herausg. von einem Mit-
gliede der hannoverschen Ständeversammlung, 1836, S. 58), und richtete danach
sein Hauptaugenmerk auf Harburg. Man schlug die Neuanlagen zunächst zu
niedrig an, wie im Vertrage von Bremerhaven die Bremer nur verpflichtet
wurden 200 000 zu verbauen, und wie man auch bei Harburg die Kosten
der Süderelbevertiefung etc. unterschätzte. Als im Jahre 1856 die Verhand-
lungen wegen der Bremerhavener Bahn von Bremen erneut aufgenommen
wurden, war man in Hannover entschlossen, Geestemünde zu einem grofsen
Hafen zu machen. S. a. Duckwitz, Denkw., S. 116 ff.

5)	Duckwitz, Denkwürdigkeiten aus meinem öffentlichen Leben, 1877,
S. 139. — Vergl. auch Übersichtskarte der Eisenbahnen zwischen der Ems und
der nördlichen Elbe, worauf die verschiedenen angeregten Richtungen der Bahn
nach Bremerhaven näher angedeutet sind, entworfen nach Bergbaus und Pape,
        <pb n="44" />
        ﻿— 44

Harburg angeschlossen werden, da man an eine rege Benutzung
des Geestemünder Hafens vom Elbeverkehr, Kanalprojekte1) dachte,
es ist vordem 1853—18542) und 18563) die Rede von einem
Anschiufs von Verden direkt nach Geestemünde mit Umgehung des
Zollauslands Bremen etc., man glaubte 1845, Bremen werde, um
Umschlag zu bleiben, den Bahnanschlufs der Bahn von Hannover
über Bremen nach Geestemünde fürchten und stellte daher bereits
beim Bahnbau 1847 die Bedingung, dafs der Bahnhof Bremen in
der Längsrichtung des Stromes gebaut werde, um die Linie bequem
fortführen zu können.4)

In Bremen bedauerte man, als schliefslich die Ausführung von
1862 näherrückte, die im Anschlufs an den Bahnbau Hannover—
Bremen und weiter wegen der Ocean-Steam-Navigation-Company
bearbeiteten Projekte einer Bahnanlage nach Geestemünde—Bremer-
haven nicht energischer betrieben zu haben.

Es war schon in einem der Verträge, die Bremen wegen des
Bahnbaus 1845 abschlofs, von einer Verlängerung die Rede gewesen, die

Druck von G. Hunckel, Bremen 1856; Die Oldenburg—Bremer Eisenbahn, Olden-
burg 1862, S. 7.

J) Duckwitz, Denkwürdigkeiten, S. 139, 140; Hannovers Seeschifffahrt,
I. Heft 1853, S. 58 ff.; und in der Erörterung zum Wasserwesen.

2)	Hannovers Seeschifffahrt, I. Heft, Leer 1853, S. 57, 61, 63, 73, 74;
Moidinger, Die deutschen Ströme, III. Abt., 1854, S. 23.

3)	Weserzeitung vom 2. Juli 1856; Julius Michaelis, Deutschlands
Eisenbahnen, ein Handbuch, III. Auf!., Leipzig 1863 (1857), S. 147.

4)	Gedanken dieser Art, wie sie in dem Projekt des Ältermanns
Holte noch einmal hervortreten (Arch. Coli. Sen), waren damals in Bremen
bereits überwunden. Vergl. a. Duckwitz, Denkwürdigkeiten, S. 115. Als
Smidt 1827 seinen Artikel über eine etwa zu erbauende Bahn in den
Bremerhavener Vertrag aufnahm, bestanden noch allgemeine Widerstände gegen
seinen Plan, hier eine Stadt entstehen zu lassen, überhaupt, und speziell bei
den Ältexdeuten äufserte sich die Besorgnis, mit einer Verlegung dahin, wo
die Kautelon gegen eine absolute Gewalt des Rats wegfielen, vom Rate allzu
abhängig zu sein. Aber man fürchtete auch damals schon eine gegensätzliche
Politik Hannovers auf dem linken Weserufer, insofern man glaubte, Hannover
werde, wenn man eine Bahn baue, die ja anders wie der freie Strom durch
hannoversches Zollinland ging, durch Zollbegünstigung oder -freiheit auf Be-
nutzung des linken Qeesteufers hinwirken und so Bremerhaven in Frage stellen,
deshalb sei es besser, den Plan vorläufig, bis die Notwendigkeit vorliege,
ruhen zu lassen. Es bestand damals bereits ein Plan einer englischen Gesell-
schaft eines Herrn Sowersby (1827?, 1829—30). Bremer Staatsarchiv; Handels-
kammerarohiv. In den Vertrag des Baus der Geestemünde—Bremer Bahn sind
Kantelen gegen eine differenzierte Behandlung der Frachttarife seitens Hannover
aufgenommen worden. (Vertrag vom 28. Febr. 1859. S. dazu Duokwitz, Denk-
würdigkeiten, S. 141; Hannovers Seeschifffahrt, I. Heft, 1853, S. 61, 71).
        <pb n="45" />
        ﻿45 —

Bremen direkt nach Vegesack bauen dürfe. 4) H. H. Meier hatte in
Verbindung mit einem englischen Konsortium 1847 die hannoversche
Konzession von dem Minister von Falk bereits zugesagt erhalten und
vom Bürgermeister Smidt das Versprechen rühriger Unterstützung,
dann kam aber die grofse Geldkrise um 1848. Auch die Bahn direkt
über die Lesum nach Vegesack, für die ein Plan mit Staatsmitteln
1850 ausgearbeitet war,2) fand nicht genügende Unterstützung in
Bremen. Jetzt ärgerte man sich, dafs man in der Finanzierung zu
ängstlich gewesen war; es hätte auch, wenn nur erst bis Vegesack
gebaut war, in Vegesack angeschlossen werden müssen, und nach
dem bremischen Projekt durch die reichbevölkerten Ortschaften am
Weserufer mit Heranziehung auch noch der linksufrigen Orte, gebaut
werden können (mit Anlage des Bahnhofs zwischen den Ortschaften
Geestemünde—Bremerhaven und Lehe an der Geestebrücke war
Projekt) und man hätte eine Handhabe gegen den neu aufgetauchten
hannoverschen Plan nach Beverstedt zu bauen gehabt.3)

Man mufste sich schliefslich, da die Kaufleute auf Beseitigung
der Kalamität im Verkehr drängten, begnügen, einen Kompromifs-
punkt Stubben, ein einsames Wohnhaus, ausfindig zu machen, der
in der Mitte zwischen der Bremerhavener Chaussee und Beverstedt
lag, wohin dann statt nach Beverstedt gebaut und von da nach
Geestemünde angeschlossen wurde.4)

Ziemlich verschiedene Umstände haben auf die Strafse vom
Rhein und Holland nach Bremen und die Bremen—Hamburger Strafse
eingewirkt. Die Strafse Holland und Rheinlande—Bremen—Hamburg
war die bedeutendste in der Zeit der Hanse gewesen, da der Ver-
kehr westöstlich die Hauptsache war, wurde zuerst chaussiert, da
Napoleon die westöstliche Verbindung brauchte, und bekam zuletzt
die Bahnverbindung, Bis 1873 und 1874 mufste auch der Verkehr-
Hamburg und Bremen—Köln über Hannover bezw. Wunstorf—Minden

') Vertrag, die Regelung verschiedener Verhältnisse des Verkehrs zwischen
dem Königreich Hannover und der freien Hansestadt Bremen betreffend, vom
14. April 1845, § 10.

a) Kostenanschlag von dem Eisenbahnbauinspektor Stolpner 1850.
Duckwitz, Denkw., S. 30, 140.

8) Duckwitz, Denkwürdigkeiten, S. 140.

4) Arnold Duckwitz Bericht über seine Eisenbahnverhandlungen etc.
in den Denkwürdigkeiten, S. 30, 115, 139 und H. H. Meier, den man bereits bei
der Ocean-Steam-Navigation-Company heran gezogen hatte, in seiner bei der
25 jährigen Jubelfeier des Lloyd gehaltenen Rede (Abdruck bei M. Lindeman,
Der Norddeutsche Lloyd, 1892, S. 63), dazu V. Böhmert, Bremer Handels-
archiv, 1864, I. Bd., S, 30 ff.
        <pb n="46" />
        ﻿— 46 —

ziehen. Ein älteres Projekt der Herren Balkema &amp; Co., bei dem
viele der ersten Handelshäuser in Amsterdam und London beteiligt
waren, aus dem Ende der vierziger und Anfang der fünfziger Jahre,
eine Linie von Amsterdam über Oldenburg nach Bremen zu bauen,
kam nicht zur Ausführung, da eine Einigung mit Hannover über die Über-
führung der Bahn von der holländischen Grenze bei Winschoten nach
Oldenburg durch den hannoverschen Gebietsstreifen an der Ems nicht zu
erreichen war.1) Projektierungen englischer, belgischer und französischer
Gesellschaften, die bedeutende Zinsgarantien verlangten, der folgenden
Jahre blieben ebenfalls ohne Erfolg.2) Man wollte nach dem Scheitern des
Balkemaschen Projekts durch eine in Bremen domizilierte Gesell-
schaft eine Verbindung nach Oldenburg und Brake schäften, die
auch von Oldenburger Unternehmern bearbeitet und schliefslich als
Staatsbahn seit 1865 gebaut ist.3)	1857 schien Hannover bereit,

Oldenburg Anschlufs an sein Netz zu gewähren. Es schlug eine
Bahn Osnabrück—Quakenbrück—Oldenburg4)—Berne, Harburg vor.
Oldenburg verkannte die Schädigung Bremens durch eine etwa zu
errichtende Brücke nicht und trug deshalb der Beschwerde Bremens
Rechnung, doch zerschlug sich das Projekt gleich darauf, als Bremen
sich mit Hannover über die Geestemünder Bahn einigte5). Hannover
hat dann noch 1862 mit Oldenburg wegen einer gemeinschaftlichen
Staatsbahn Leer—Oldenburg—Bremen verhandelt. Oldenburg sollte
von Brake und Varel einmünden dürfen, aber an die Zustimmung

*) Es "bestanden hier in der Tat Schwierigkeiten wegen des Papenbnrger
Seeverkehrs.

2)	A. Duckwitz, Denkwürdigkeiten a. m. öffentl, Leben. 1877, S. 137;
M. H. Porte, Chemin de fer de la Mer du Nord ä la Mer Baltique, Bruxelles
1848; Chemin de fer des villes Anseatiques, Bruxelles 1856; Chemin de fer de
Londres, Bruxelles et Paris ä Hambourg par Venlo et Ruhrort, 1855; Die
holländische Nordbahn und ihre östliche Fortsetzung, Leer 1862; Chemin
de fer de Paris ä Hambourg, 1863; Die Entstehung und Entwicklung der Eisen-
bahnen im Herzogtum Oldenburg, Denkschrift, Oldenburg 1878, S. 7, 13, 23,
29, 30, 62 ft

а)	Denkschrift über die Anlage einer Eisenbahn zwischen Bremen, Olden-
burg und Brake, Bremen 1862, S. 4; Die Oldenburg—Bremer Bahn, Oldenburg
1862; Duckwitz, Denkwürdigkeiten, 1877, S. 137, 143; Die Entstehung und
Entwicklung der Eisenbahnen im Herzogtum Oldenburg, Oldenburg 1878, S. 6,
7, 16, 29, 60 ft

4) Eine Oldenburg—Osnabrücker Bahn schien schon einmal 1840—44 in
Aussicht zu stehen. Ältermann Bolte hatte damals den Plan, eine Bahn
Bremen—Oldenburg und Bremen—Vegesack zu bauen, da Hannover nicht nach
Bremen bauen will, (Arch. Coli. Sen.)

б)	Die Oldenburg—Bremer Eisenbahn, Oldenburg 1862, S. 8; Die Ent-
stehung und Entw. der Eisenbahnen im H. Oldenburg, 1878, S. 12.
        <pb n="47" />
        ﻿Hannovers gebunden sein, wenn es eine Südbahn daran anschliefsen
wolle, worauf Oldenburg nicht eingehen konnte. Das Interesse
konzentrierte sich zuletzt, da eine Verbindung nach Amsterdam durch
Oldenburg und Friesland auf der nördlichen alten Route vorläufig
ausgeschlossen schien, auf die südliche grofse Hauptstrafse der
hansischen Zeit und der napoleonischen niederrheinischen Chaussee.
Es ist noch von den verschiedenen Seiten verhandelt worden, aber
es ist nicht mehr zu einer Verständigung zwischen Hannover und
Bremen gekommen. Der Bau der Bahn, die Hannover zuletzt hatte
über Mahndorf legen wollen, auf Bremen wurde erst nach der Konzession
der Köln-Mindener Gesellschaft mit Preussen gesichert. 4)

Eine besonders grofse Schwierigkeit war es, dafs Preufsen
Anschlufs von Wilhelmshaven nach Osnabrück, früher auch Herford
haben wollte, was Oldenburg bei den Verhandlungen vertrat,
Hannover aber von vornherein nicht zuzugestehen gedachte.2)

Bei der endgültigen Ausführung wurde die Bahn oberhalb
Bremen über die Weser und in einer Schleife auf Bremen geführt,
erhielt jedoch die Sagehorner Zwischenstrecke für den nicht
nach Bremen bestimmten Güterverkehr im Zollinlande.3)

In denselben Jahren wurde auch die direkte Bahn auf Berlin
erörtert, die dann in der Form einer Unternehmung des Bremer
Staats zur Ausführung kam.4) Die Bremer Kaufmannschaft hatte
nach 1866 ursprünglich den Plan einer umfassenden Bremer Bahn-
gesellschaft, die sich auch um die Konzession der Osnabrück—
Hamburger und Ülzener Bahn beworben hat5).

Die Eisenbahnen sind in die Karte nach den gleichzeitigen Karten(;)

') Weserzeitung 6., 12., 17,, 23. Nov. 1866, 23. Nov. 1907; Die E. u. E. d.
Eisenb. i. H. Oldenb., 1877, S. 23, 45; Jahresb. d. Hdlsk. i. Bremen f. 1865,
S. 28, f. 1866, S. 44, 45, f.1867, S. 58.

а)	Die Entst. u. Entw. d. Eisenbahnen im H. Oldenburg, 1878, S. 14,17,23,29,56.

s) Kölnische Zeitung vom 2. Juli 1868; Hamburger Correspondent

12. März 1870. Der besondere, hinter dem Hauptbahnhof belegene Köln—
Mindener Bahnhof ist 1889 mit dem Hauptbahnhof zusammengezogen worden.
Vgl. Fr. Buchenau, Die freie Hansestadt Bremen, Bremen 1900, S. 54; W.
Becker, in Bremen und seine Bauten, Bremen 1900, S. 743 ff.

4) Von Langwedel auf Ülzen oder von Salzwedel auf Lüneburg, Dannen-
berg 1866; Ein Wort über die Anlage der Eisenbahn Langwedel—Ülzen,
Bremen 1870; Weserzeitung (7. Nov.1866,6. Jan., 8. März 1873.) Duck witz,D., S. 190.

ß) Jahresb. d. Hdlsk. i. Bremen f. 1866, S. 44, 45.

б)	Die vorhin aufgeführten und Neue Eisenbahnkarte von Deutschland
und den angrenzenden Ländern, Verlag A. Bagel, Wesel 1870.

Offizielle grofse Eisenbahnkarten Deutschlands wurden für die ältere Zeit
herausgegeben von der Eisenbahnverwaltung in Braunschweig, heute vom Reichs-
eisenbahnamt.
        <pb n="48" />
        ﻿eingetragen und nach der Aufstellung des preufsischen statistischen
Bureaus1) revidiert.

Perioden sind gleichmäfsig mit den Chausseen von 1859 ab
gebildet. 1849, in der Zeit, da Bremen seinen ersten Bahnanschlufs
(Dezember 1847) erhielt, existierten folgende Bahnen: Aachen—Köln—
Düsseldorf — Elberfeld — Dortmund — Hamm — Minden — Wunstorf —
Hannover und Bremen, mit Abzweigungen Köln—Bonn—Düsseldorf—
Duisburg — (ßuhrort) — Dortmund, Elberfeld — Steele; weiter die
Strecken von Hannover östlich: Hannover—Lehrte—Hamburg—
Glückstadt—Rendsburg und Kiel, Lehrte—Braunschweig—Magde-
burg—Berlin und Magdeburg—Halle—Leipzig—Dresden—Breslau—
Ratibor—Prerau—Wien—Wiener-Neustadt, sowie Prerau—Olmütz—
Prag und die Verbindung über Brünn, an die von Olmütz her
dann einige Abzweigungen in Schlesien und Sachsen anschliefsen,
Abzweigungen von Lehrte nach Hildesheim, Braunschweig
nach Goslar, Oschersleben — Halberstadt; dann weiter Köthen —
Jüterbog — Berlin, Jüterbog — Riesa — Dresden, Berlin — Sagan —
Glogau und, anschliefsend an die Strecke nach Breslau, Magdeburg—
Stendal — Wittenberge, ferner Berlin — Wittenberge — Hagenow —
Hamburg und Hagenow—Wismar, Berlin—Stettin—Posen, dann
Halle—Weissenfels — Erfurt—Eisenach — Bebra—Kassel—Karlshafen,
die damit an die Weser schlofs, und Leipzig—Reichenbach. Diese
Bahnen standen untereinander in Verbindung.

Die süddeutschen Bahnen gingen die eine grofse Bahn von
Frankfurt aus: die Hauptstrecke rechtsrheinisch nach Basel; von
dieser ab: Heidelberg bezw. Ladenburg—Mannheim—Kaiserslautern—
Bexbach, Oos — Baden, Appenweier — Strafsburg—Kolmar—Mül -
hausen—Basel, Mülhausen—Thann; Frankfurt—Hanau und Frank-
furt—Wiesbaden; noch nicht in Verbindung stand damit die
württembergische Bahn Heilbronn—Stuttgart—Geislingen; dazu kam
die Strecke Biberach—Friedrichshafen, ebenfalls noch isoliert. Die
andere grofse süddeutsche Bahn ging von Kauf beuren und von München,
zusammentreffend in Augsburg, nach Donauwörth—Nürnberg—
Fürth—Bamberg—Wunsiedel—Hof—Plauen; hier fehlte also nur
noch die kurze Strecke nach Reichenbach, die 1851 hinzu kam.
In Österreich war jenseits des Semmering die Bahn Mürzzuschlag—

‘) Die historische Entwickelung des deutschen und deutsch-österreichischen
Eisenbahnnetzes vom Jahre 1838 bis 1881, hrsg. vom Königl. Preufsischen
Statistischen Bureau, Text und Atlas, Berlin 1883.
        <pb n="49" />
        ﻿— 49 —

Graz—Marburg—Cilli—Laibach vollendet; die Verbindung über den
Semmering stand noch aus bis 18541).

In dem Jahre 1836, aus dem ich meinen ersten Spezialnaeh-
weis in der Statistik entnommen habe, existierte aufser der kleinen
Stadtbahnstrecke Nürnberg—Fürth, die im Dezember 1835 eröffnet war,
noch keine Dampf bahn. Sonst ist die österreichische Bahn Budweis—
Mauthhausen (Moldau—Donau), die der Ritter v. Gerstner, aber als
Pferdeeisenbahn, angelegt hatte, die älteste. Die Verbindung von
Flüssen und der Anschlufs an sie war überhaupt die erste Funktion,
die man in der Eisenbahn gefunden zu haben hoffte.2)

1838 kamen im Bereich von Kleindeutschland Berlin—
Potsdam und Braunschweig—Wolfenbüttel hinzu, 1839 Leipzig—
Dresden, 1840 Leipzig—Magdeburg, München—Augsburg, Mann-
heim—Heidelberg, Frankfurt—Mainz, 1841 Berlin—Anhalter Bahn,
Köln—Elberfeld, Köln—Aachen.3)

Die Bremer Bahnen sind, womit sich zugleich das Auf hören
des FuhrfrachtVerkehrs auf den betreffenden Routen ergibt4), in
folgender Reihenfolge gebaut worden:

Die Bremen—Wunstorfer Bahn, als gemeinsame Staats-

’) Fahrpläne nebst Karte der damals in Mitteleuropa von Havre bis
Warschau und Kiel bis Triest vorhandenen Bahnen in der Stadtbibliothek, Reise-
Manual, III. Jahrg., 1849; Hendschels Telegraph 1848, im Handelskammerarchiv.

2)	Vergl. auch die Erörterung für den Bau einer Eisenschienen- oder
Holzbahn für Gütertransport durch Pferdezug zur Verbindung der Werra mit
dem Main, von Wanfried nach Bamberg oder Schweinfurt (v. Hormayr),
Fragmente über den deutschen, besonders den bayrischen Welthandel, I, 1840,
S. 14, auch II, 1841, S. 19, ferner auch etwa die kleine Schrift von
v. Arnsberg: Plan zur Anlegung einer Eisenbahn zwischen Hannover, Braunschweig
und den freien Hansestädten, nebst einer Charte und einer Zeichnung, Braun-
schweig 1832; Allgemeiner Anzeiger und Nationalzeitung der Deutschen, 29. Okt.
1832 etc.; und im Folgenden zur Minden—Kölner Bahn.

3)	Friedrich List hat in seiner Schrift; Über ein sächsisches Eisenbahn-
system als Grundlage eines allgemeinen deutschen Eisenbahnsystems, und ins-
besondere über die Anlegung einer Eisenbahn von Leipzig nach Dresden,
Leipz. 1833, als künftige Linien verzeichnet: Basel—Frankfurt — Kassel—
Hannover—Bremen; Gotha—Leipzig—Berlin; Berlin—Magdeburg—Hannover—
Minden—Köln; Berlin—Hamburg; Pommern—Schlesien—Westpreufsen; Leipzig—
Dresden—Prag; Leipzig—Berlin; Leipzig—Magdeburg; Leipzig—Zwickau und
Chemnitz; Leipzig—Bamberg—Nürnberg—München und Augsburg—Lindau;
Augsburg—Stuttgart—Karlsruhe; Lübeck—Hamburg—Bremen.

4)	Es ist übrigens z. T. noch eine Zeitlang von den Fuhrleuten in
Konkurrenz mit der Bahn gefahren worden. So noch auf der Strecke nach
Hannover zu minimalen Frachten, und in den Anfangszeiten der Bahn bildeten
Spediteurverbände, die Eilfuhrwerke noch Konkurrenz.

4
        <pb n="50" />
        ﻿50 —

bahn von Bremen und Hannover erbaut; Vertrag vom 14. April 1845,
eröffnet 12. Dezember 1847.

Die Bremen—Geestebahn, nebst Zweigbahn Burg-Lesum—
Vegesack auf Grund eines ähnlichen Vertrages vom 28. Februar 1859
erbaut, wurde am 23. Januar 1862 eröffnet. Die Zweigbahn
nach Vegesack am 8. Dezember 1862. Die Zweigbahn Geeste-
münde-Bremerhaven hat Bremen allein gebaut. Die Privatbahn
Vegesack—Farge wurde am 31. Dezember 1899 eröffnet. Es soll
jetzt durch die Marsch auf der von den Bremern seinerzeit in Aus-
sicht genommenen Route weiter gebaut werden.

Der vor kurzem erörterte Plan einer elektrischen Schnellbahn
Bremen—Bremerhaven zur Verbindung der beiden getrennten Pole
des Bremer Handels ist bis zu Vermessungen gediehen.

— Die Bahnen Wunstorf—Bremen und Bremen—Geestebahn sowie
die Abzweigung nach Vegesack gingen infolge der Kündigung Preufsens
vom 30. November 1880 am 1. April 1883 in preufsischen Besitz
über. —

Die Bremen—Oldenburger Bahn, mit Staatsvertrag vom
8. März 1864, nach dem Bremen die Strecke innerhalb der Stadt
einschliefslich der Brücken, über die Weser und den Sicherheitshafen,
erbaute und Oldenburg die Beträge verzinste, wurde am 15. Juli 1867
eröffnet. Nach Verträgen vom 17. März, 3. und 27. Juni 1874
wurde nach den Niederlanden angeschlossen.1) Brake-Nordenham 1873/4.

Die Bahn Osnabrück—Bremen—Hamburg wurde durch
die Köln—Mindener Bahn erbaut, die Konzession erhielt sie im Juni
1868; 1880 ging die Bahn in den Besitz des preufsischen Staates
über; Osnabrück—Bremen wurde eröffnet am 15. Mai 1873,
Harburg—Bremen am 1. Juni 1874. Die ganze Bahn ging am
1. Januar 1881 in den Besitz des preufsischen Staates über. Nach
Vertrag vom 28. November 1867 zwischen Preufsen und den Nieder-
landen wurde an das niederländische Netz angeschlossen.

Die Bahn Langwedel-Üelzen ist durch den bremischen
Staat gebaut worden, auf Grund von Beschlüssen von Senat und
Bürgerschaft vom Oktober 1869 und Mai 1871; sie wurde für
Güter am 15. April, für Personen am 15. Mai 1873 eröffnet. Der
Betrieb wurde der Magdeburg-Halberstädtischen Eisenbahngesellschaft
übertragen und ging mit deren Verstaatlichung 1880 an den
preufsischen Staat über, der am 1. April 1883 auch das Eigentums-
recht an der ganzen Bahn erwarb.

*) Die Entstehung und Entwicklung der Eisenbahnen im Herzogtum
Oldenburg, 1878, S. 72.
        <pb n="51" />
        ﻿— 51

Am 1. Februar 1860 wurde die Weserbahn und die Zoll-
vereinsniederlage in Bremen eröffnet *) und damit der direkte Umschlag
mit der Weser hergestellt.2)

Nach diesen Bahnen sind aufser den Umlegungen und den
neuen Hafenbahnen, der Vervollständigung des oldenburgischen
Netzes nur noch in letzter Zeit (seit 1900) Klein- und Nebenbahnen
in der Nähe Bremens hinzugekommen; die Tarmstedter Kleinbahn;
die Nebenbahn Bassum—Sulingen—Bünde; Syke—Bruchhausen—
Asendorf und —Hoya; Bremervörde—Zeven—Rotenburg und —Vissel-
hövede mit dem bereits früher gebauten Anschlufs nach Hannover, und
die die Lager von Wietze erschliefsende vollspurige Nebenbahn Verden—
Schwarmstedt—Celle; Delmenhorst—Wildeshausen—Bramsche. Im
Bau ist Huchtingen—Thedinghausen.

Übrigens dokumentiert sich die Verkehrssituation auch in
der Topographie der Stadt. Solange das Ostertor noch das
Braunschweig-Leipziger Tor war, war hier eine Verkehrsgegend, in
den Güterbestederakten begegnen im siebzehnten und achtzehnten
Jahrhundert die Fuhrmannswirtshäuser dieses Stadtteils, mit dem
Chausseenbau wurde das Ostertor das Tor nach Hamburg. In diesem
Verkehr, der vorzüglich Nachbarschaftsverkehr zwischen Bremen
und Hamburg ist, sind aufser den Harburgern vorzüglich Fuhrleute
aus Bremen und Umgegend beschäftigt3); es gibt da nur ein nicht
allzu grofses Fuhrmannswirtshaus am Ostertors-Steinweg. Die eigent-
liche Fuhrmanns- und Verkehrsgegend ist die Neustadt nach dem ßunten-
tor, wo alle grofsen Strafsen nach Nürnberg—Frankfurt, dem Rhein und
Leipzig—Berlin nunmehr hinausgehen. Die grofsen Fuhrmanns-
wirtshäuser liegen vorerst an der Osterstrafse, die andern an den
Verbindungsstrafsen vom Hohentor — der Oldenburger Strafse —
nach der Brautstrafse, denn die Kaiserbrücke ist ja erst jüngeren
Datums. Es gibt da viele kleinere, aber auch einige sehr grofse an
der Westerstrafse, die natürlich auch mit der speziellen Torstrafse,
der Osterstrafse, vom Buntentorsverkehr zehren.4)

9 Fr. Buchenau, Die freie Hansestadt Bremen, III. Aufl., 1900, S. 53
und 54; H. A, Müller, Gedenkbuch der freien Hansestadt Bremen, Bremen 1876.
W. Arthur v. Mayer, Geschichte und Geographie der deutschen Eisenbahnen,
Berlin 1891, S. 40, 52, 88, 288, 346, 359, 362, 616.

2) Die von Bremen aufgewandten Bahnanlagekosten werden 1883 zu
47 Millionen Mark berechnet. Jb. d. Hdlsk. i. Brem. f. 1884, S. 37; v. Mayer,
S. 289. Zur neueren Organisation s. Jb. d. Hdlsk. i. Brem. f. 1877, S. 32,
1878, S. 44, 1879, S. 45, 1880, S. 23, 1892, S. 40, 1894, S. 33, 1895, S. 38,
1897, S. 65, 1902, S. 78.

8) Vergl. die Statistiken, auch v. Reden, II., S. 314. Staatsarchiv.

4) Das läfst sich noch genau mit den Quanten, die in den einzelnen
Häusern verkehrten, feststellen, weil die bremische Frachtfuhrinspektion
        <pb n="52" />
        ﻿Heute ist im Verkehr die grofse Umorientierung nach dem
Bahnhof erfolgt.

[seit 1843, aus den Bestederüberschüssen, damals abgeschlossen auf 142 000
eingeteilt in Raten Ton 12 000 «/ bis 500 «'/ (Handelskammerarchiv 1843)],
die Versicherung der Waren, die da jedesmal zur Zeit lagerten, besorgte,
da man im 19. Jahrhundert in Bremen nicht mehr an der Wage auflud,
und auch kein moderner Packhof, den man einmal beabsichtigte, zustande
kam. Vergl. das folgende Verzeichnis.

Bremisches V ersicherungsverzeichnis (Aachen-Münchener
Feuerversicherung) auf Fuhrfrachtgüter	1849/50 1850/51

Sind die
stadt-
bremischen
Fracbt-
fuhrleute.

J. F. Giere Wwe., Osterstr. 73 und Walldamm 5 (23 ?)
H. Hägens, Im goldenen Engel, Westerstr. 86 (34)
J. Harmssen, Im Wappen von Osnabrück, Oster-

strafse 46.....................................

A. Hildebrandt, Drei Kronen, Osterstr. 62.........

D. Mühlenstedt, Zur goldenen Krone, Wester-

strafse 99 (12)...............................

J. A. Kuhlmann, Zur Sonne, Osterstr. 26...........

J. D. L. Schlöndorff, Zur Stadt Baltimore, Heuen
Markt 34 u. gr. Johannisstr. 95 u. 97, gr.
Krankenstr. 17)...................................

C.	Wätjen, Im gelben Pferde, Osterstr. 17 ........

J. H. Husemann (sonst Wilkening), Zu den drei

Rosen, Osterstr. 66 (54, 65)...................

N. G. Borgfeldt Wwe., Im hannoverschen Wappen,
Westerstr. 89 [28 u. gr. Annenstr. 16, 17]....
J. B.Frese,StadtNewyork,gr.Johannisstr,171 (140)
J. D. H. Rippe, Zur roten Traube, gr. Johannis-
strafse 196 (102 u. Neustadtswall zw. 19 u. 20/21)
J. P. Diehm, Zur Stadt Neworleans, gr. Johannis-

strafse 8 (13).................................

J. H. Daubstein, Im halben Mond, gr. Johannis-

strafse 3 (3 u. 5)............................

Segelke Mühlenstedt, Im goldenen Löwen, Bunten-
torssteinweg 22 (145).............................

D.	Hespe Wwe., Wappen von Osnabrück, aufserm

Steintor 10 ...................................

Fr. Neukirch, am Michaeliskirchhof 2 (Falken-

strafse 32—35).................................

W. Neukirch, Zum deutschen Hof, an der kleinen

Weidestr. (1 bzw. 2—4).........................

J. H. Neukirch, an der kleinen Weidestr. (16 u. 17)

H. Rust, am Michaeliskirchhof 4...................

D. H. Brügesch, Zum amerikanischen Gasthof, am
t Michaeliskirchhof *4 [4c (4) u. Falkenstr. 36, 37]
J. D. G. Himmelmann, Zum Walfisch, Wester-
strafse 91 (24)....................................

9 000

7	000

7000

8	000

8 000
7 000

500 fällt aus

1000

500

4	000	5 000

500

1000

500

500

5	000
2 000
4 000
4 000

3	000	4 000

4	000 fällt aus

4 000
1500

Übertrag... 82 000 79 600
        <pb n="53" />
        ﻿Übrigens ist die alte Tradition noch insofern wirksam, als die
Bremer Fahrknechte ihren Peitschenbedarf noch heute in den
Kneipen und kleinen Läden der Osterstrafse zu decken pflegen. In
der Gegend liegen auch heute noch die meisten Ausspannwirtschaften,
die jetzt der Bauernverkehr benutzt, der nach dieser Torgegend, wo
noch die wenigsten Eisenbahnen und kein Schiffsverkehr ist, allerdings
auch am zahlreichsten ist.

Ein ziemlich reger Wagonbau bestand in Leeste und Brinkum.1)
Das Fuhrwerk, das das bremische Güterbestederinstitut im
neunzehnten Jahrhundert nochmals besonders scharf zusammenfafste, ist
ein fluktuierendes handwerksmälsiges Kleinfuhrwerk, das damals
namentlich auf den Dörfern und in den kleinen Städten zu Hause war.

Die Fuhrleute von damals pflegten ihre Heimat zu befahren,
und hielten sich auch wohl an ihnen günstige Strafsenkombinationen,
gingen aber auch, wenn die Frachtkonjunktur sich schlecht erwies,
von Leipzig nach Wien, von Wien nach Triest mit neuer Fracht,
statt zurück nach Bremen. Gelegentlich waren sie, besonders Un-
verheiratete, sehr lange vom Hause. Der Hofbauer, der in Nord-
deutschland die Fuhrleute stellte, vernachlässigte darüber oft seine
Wirtschaft, die Knechte, Söhne, Frauen und Töchter besorgen
mufsten, soweit nicht schon der Haussohn der Fuhrmann war.2)

Übertrag... 82 000 79 500

Louis Rmnpsfeld, Stadt Hannover, Osterstr. 6 ....... 5 000 4 000

J. P. Böning, Zum ßeichsverweser, gr. Annenstr. 15 (15,16)	1 500	1 000

Summa... o/f 88 500 84 500
Bremer Staatsarchiv. Ich habe die Gasthofsnamen aus dem Bremer
Adrefsbuch den Bositzernamen etc. beigefügt; manche der Gasthäuser bestehen
schon lange, und andererseits noch jetzt. Ein Teil der Häuser ist auch
heute noch im alten Zustande. Veränderte neue oder genauere Bezeichnung in
den Klammern.

*) J. 6. Kohl, Der Verkehr u. die Ansiedelungen d. Menschen in ihr.
Abhängigkeit v. d. Gestalt, d. Erdoberfläche, Dresd. u. Loipz. 1841, S. 192, sagt,
dafs fast die Hälfte der dem Handel der Stadt notwendigen Lastwagen dort
gebaut werde. Vgl. a. v. Reden, D, Kgr. H., II. Abt, S. 345.

2) Vgl. u. a. das Schreiben des Amts Syke an die Frachtfuhrinspektion
in Bremen vom 28. August 1827, Bremer Staatsarchiv; Vorstellung der
gröfseren Handels-Deputation in Bremen an die Herren Bevollmächtigten der
Weser-Ufer-Staaten der bey der Regulierung der Flufs-Schiffahrt in Minden ver-
sammelten Commission, betreffend den Pferde-Vorspann, Bremen 1822, S. 6
(Sammlung Oberweserschiffahrt der Stadtbibliothek); auch die nachher zitierten
Angaben von Patje. Zum Teil sprechen besondere Verhältnisse mit, die ich
schon im Anfang dieser Arbeit angedeutet habe. Zu den Thüringer Verhält-
nissen, wo das Fuhrwerk mehr Hauptgeschäft sein konnte, und wo besonders
häufig vielfach der Grund zu recht respektabler Wohlhabenheit auf der Strafse
gelegt wurde, s. u. a. L. G e r b i n g, Thüringer Fuhrmannsleben in vergangenen
Tagen, Zeitschrift für Kulturgeschichte, Bd. III, 1896, S. 197.
        <pb n="54" />
        ﻿Vereinzelt ist es vorgekommen, dafs einer auch einmal zwei
Jahre und mehr nicht nach Hause kam, für gewöhnlich sprachen
sie bei jeder Tour, die sie in die Heimat führte, also ziemlich häufig
vor. Das achtzehnte Jahrhundert arbeitete noch mehr, namentlich
wegen der Norddeutschen, mit Saisonfuhrwerk, soweit es sich um
bäuerliche Hofbesitzer handelte, und mit kurzen Touren.

Im Bremischen safsen vor allem um Leeste zahlreiche Fracht-
bauern, die Leister, wie sie zusammenfassend hiefsen. Ihnen gegen-
über standen die Fremden, namentlich die Oberländer. Die Leister
hatten nach 1818, nach einer kurzen Unterbrechung, das Vorrecht,
nachdem sie sich beim Güterbesteder hatten anschreiben lassen, zu
Hause in ihren Dörfern stapeln, d. h. auf Fracht warten zu dürfen, die
Fremden mufsten so lange in den Wirtshäusern liegen bleiben. Die
Leister waren, weil sie jederzeit zur Verfügung waren, und bei den
mangelnden Frachten aus dem Inlande nach Bremen, sehr wichtig.
Das Frachtfuhrwerk in der Stadt selbst ging schliefslich bis auf
vier gröfsere Frachtfuhrleute, die Neukirchs, zurück; eine Zeitlang
existierten daneben noch einige kleinere Fuhrleute, die Fracht
fuhren. Neuere Fuhrwerksanstalten, Eilfuhrwerke mit regelmäfsigen
Abgangszeiten, Pferde- und Fuhrmannswechsel, Tag und Nacht durch-
gehend, wie sie in Deutschland auf einigen Routen namentlich mit
den Eisenbahnenl) nach Abänderung der entgegenstehenden deutschen
Postrechte aufkamen8), in den westlichen Gebieten z. B. in
Baden3) nach dem Muster der französischen entrepreneurs des roulages
publics4), eine sehr beherrschende Ausdehnung gewannen, kamen in
Bremen, wo man eine strenge Güterbestederverfassung aufrecht
erhielt, nicht zustande. In den vierziger Jahren hat der Harburger

*) Zur Verbindung der Einzellinien und in Konkurrenz.

J) Vergl. zu der Institution am besten Friedrich Noback, Lehrbuch
der Handels-Wissenschaft, Leipzig 1851, S. 387, 392, 481 etc.

a) Fr. J. Bär, Chronik über Strafsenbau und Strafsenverkehr in dem
Grofsherzogtum Baden, 1878, S. 27. In Baden betrieb das Eilfuhrwerk Jacob
Hummel aus Diersheim, später in Kehl, auf den gesamten Hauptrouten des
badischen Landes, in Köln bestand die Firma J. A. Böcker, mit regelmäfsigem
Verkehr im Bergischen, Westfälischen etc. (Bremer Staats - Archiv.) Sonst
werden genannt: Leupold aus Schlüchtern, zwischen Offenbach und Naumburg,
Böhler in Naumburg, von Naumburg nach Berlin; Trebitz aus Eisenberg, zwischen
Berlin und Königsberg; Brabant aus Kroppenstedt, zwischen Berlin und Leipzig
noch zur Zeit der Eisenbahnen; Bauer, zwischen Nürnberg und Leipzig; Lorci,
Enters und Hohmann aus Fulda, zwischen Offenbach und Leipzig; Mühlhäuser,
zwischen Stuttgart und Leipzig (A. Topf, Bilder von der deutschen Landstrafse,
Gartenlaube 1864, S. 281) u. a.

*) Code civil, art, 1785, 1786; code de commerce, art, 104.
        <pb n="55" />
        ﻿— 55

Spediteur Blumenthal, der ein Eilfuhrwerk zwischen Hamburg und
Bremen einrichten wollte, abschlägigen Bescheid erhalten. Im
Verkehr nach Bremerhaven, wohin die strenge Güterbesteder-
verfassung des Jahres 1818, die nur noch Gut, das von aufsen
Fuhrleuten zur Abholung angewiesen war1), frei liefs, nicht aus-
gedehnt war, hat der Fuhrmann Friedrich Neukirch kontraktmäßig
die bei Eisgang der Weser einsetzenden Fuhren für den neugegründeten
Norddeutschen Lloyd übernommen und mit einer großen Zahl an-
genommener Bremer und Leister Fuhrleute ausgeführt.2)

Auf allen übrigen, den eigentlichen Binnenrouten durfte mit
der eben bezeichneten Ausnahme der Anweisungen, die natürlich zu
Umgehungen benutzt wurde, kein Bremer Kaufmann und kein Bremer
Fuhrmann ohne Vermittlung des Besteders Frachtvertrag schließen,
während vordem der Kaufmann nur keinen andern Vermittler ge-
brauchen sollte, wenn er sich eines solchen bedienen wollte, und die
einheimischen Stadtbremer Fuhrleute nur für die ausheimischen die
Verweisung an den Besteder behauptet hatten. Gut und Fuhrleuten
wurde nach der Reihenfolge, wie sie bei den Bestedern angemeldet
waren, fortgeholfen. Jeder Fuhrmann, ein- oder ausheimisch, erhielt
Fracht, soweit er den Bestedern bekannt war oder wurde, bezw. in
neuerer Zeit, soweit er gewisse Legitimationsformalien erfüllte.
Früher dagegen begegnet eine Reihe innerhalb der einheimischen
Fuhrmannschaft, wie bei der Ordonnanz, oder zwei benachbarte,
korrespondierende Fuhrmannschaften treten in ein Verhältnis, wobei
der auf Rückfracht wartende Fremde Vorgehen kann, oder aber es
wird erst Rückfrachtrecht, dann überhaupt Frachtrecht gegen Zahlung
einer Rekognition an die einheimischen Fuhrleute oder gegen
Reziprozität gewährt. Die einheimischen Fuhrleute haben, wenn sie
um die gleiche Fracht fahren wollen, noch im Anfang des achtzehnten
Jahrhunderts das Recht, den fremden, die eine Reihe innehalten,
die Fracht wegzunehmen, nur daß ihre Zahl bei dem neueren
fluktuierenden Fuhrwerk und den weiten Touren immer mehr gegen

') Diese Freiheit wutste auf der rheinischen Strafse eine Anzahl Fuhr-
leute zu benutzen, um eine Kompagnie aufrecht zu erhalten. Sie hielten in
Elberfeld einen Lieger, der ihnen die Frachten besorgte und die ganze Gegend
abritt, und damit ein gewisses Monopol, das auch für einzelne Kleinverkehrs-
gegenden bestand, wo ein Fuhrmann oder Bote regelmäfsig hin und her fuhr,
keine Konkurrenz fand, so dafs auch die ihm nicht angewiesenen Güter vom
Güterbesteder ihm zugewiesen wurden.

2) Abrechnung aus dem Jahre 1858, dem ersten der transatlantischen
Fahrt des Lloyd, aus Geschäftspapieren der Firma Friedrich Wilhelm Neukirch
in Bremen.
        <pb n="56" />
        ﻿— 56 —

die der ausheimischen zurücktritt. Es sind ganz ähnliche Verhältnisse
wie auf den Flüssen, nur dafs es sich hier, gemäfs der Eigenart
der Flufsstrafse, stets um eine gegebene Anzahl von Schiffern
handelt, ein Fluktuieren wie beim Fuhrwerk nicht eintreten kann,
demgemäfs auch die Gilden bis ins neunzehnte Jahrhundert erhalten
bleiben, die Einheimischenrechte eine scharfe Ausbildung haben
und behalten und korrespondierende gebundene SchifEerschaften
charakteristische Formen bilden, Verhältnisse, die beim Fuhrwerk
nur in älterer Zeit bestehen und lokal oder in der Personenfuhr und
in Postformen sich erhalten.*)

Die Formen einer mehr kapitalistischen Organisation neuerer
Art, mit denen das strengere Speditions- und Frachtrecht, wie es
namentlich die französische Kodifikation durchführte, in Wechsel-
wirkung steht, fanden wegen der scharf entwickelten Güterbesteder-
verfassung in Bremen keinen Boden und ebenso nicht die Vermischung
der drei Typen des Spediteurs, des kraft Stapel- und Stadtrechts allein zum
Empfangen und Weitersenden berechtigten Kaufmanns, des Fracht-
maklers und Platzversenders, und des Fuhrmanns, wie sie sich anderswo
mit den Spediteurvereinen, Eilfuhrwerken2) und grofsen Speditions-
und Wirtschaftsbetrieben,3) die den gesamten Verkehr einer Route
in ihre Hand zu bringen wufsten, zuweilen ausgebildet hat.

Die Vereinigung zwischen Spedition und Fuhrwerk, die heute
gang und gäbe ist, hat sich in Bremen zuerst mit der Eröffnung der
Eisenbahn ausgebildet, als der Fuhrmann Friedrich Neukirch anfing,
die Spedition des von ihm, auf den noch ohne Eisenbahn gebliebenen
Routen aus meist nahebelegenen Orten, zur Bahn nach Bremen
angefahrenen Gutes zu übernehmen und umgekehrt ihm aufgegebene
Annahme und Abfuhr zu besorgen.4) Die Bahn schaltete zugleich
die gewohnte altkaufmännische Spedition insoweit aus, als die
Eisenbahnverwaltungen sich das Gut direkt wie bei der Post zu-

*) Bremer Staatsarchiv, Handelskammerarchiv. Im übrigen s. die folgenden
Anmerkungen. Ein Teil der neueren Bremer Verordnungen des neunzehnten
Jahrhunderts ist in Böhmerts Bremer Handelsarchiv, II. Bd., 1866, abgedruckt.

2)	Vergl. Friedrich Nobaok, Lehrbuch der Handels-Wissenschaft,
Leipzig, 1851, S, 387, 393, 480. Fr. Albert Wengler, Beiträge zu der
Lehre vom Speditionsgeschäfte, Chemnitz, 1860, S. 5.

8) Vergl. z. B. Heinrich v. Treitschke, Deutsche Geschichte im
neunzehnten Jahrhundert, II, Bd , V. Auf!., 1897, S. 258. Auch persönliche Mit-
teilungen von alten Frachtfuhrleuten.

4) Mitteilung von Herrn F. W. Neukirch.
        <pb n="57" />
        ﻿— 57 —

wiesen.1) Die Firmen Friedrich Wilhelm Neukirch und Louis Neukirch,
aus den beiden Stammhäusern, traten in das moderne innerstädtische
Grofsfuhrwerk über.

Eine halbkapitalistische Organisation, in der ältere Prinzipien
modifiziert in Erscheinung treten, wie sie auf einigen Fuhrwerksrouten
z. B. zwischen Hamburg und Lübeck, zu stände kam2), indem die Kauf-
leute beider Plätze, die in dem betreffenden Verkehr standen, sich zu-
sammentaten, ein Maklerbureau beauftragten oder einrichteten und eine
Anzahl Fuhrleute fest verpflichteten, die dann nach der Reihe die
vorfallenden Transporte zu besorgen hatten, ist in Bremen wegen der
strengen öffentlichen Güterbestederorganisation ebenfalls unmöglich
gewesen. Doch ist nach ähnlichen Prinzipien im neunzehnten
Jahrhundert der Oberweserverkehr mit Betonung des privaten
Charakters einer Einigung unter den Kaufleuten, und unter Aus-
schaltung der älteren Schiffergilden, organisiert worden, naturgemäfs
mit ziemlich engen Anschlufs an die alten, allerdings mehr öffentlich-
rechtlichen, Formen des achtzehnten Jahrhunderts.

Die Eisenbahn selbst steht ja als Verbindung von Vehikel und
Weg in engstem Zusammenhang mit dem Kapitalismus, der auch
dem Staat die Mittel organisiert und die älteren Formen der freien
Arbeit, die die persönliche Assoziation der Zünfte und Gilden
bietet, ablöst.8)

Für die Fuhrmannsorte des Bremer Handelsrayons habe ich
sehr reichhaltige Quellen, so dafs hier eine ziemliche Vollständigkeit
zu erreichen war.

Es gibt Gegenden, die von dem durchziehenden Verkehr gänz-
lich ihr Gepräge erhalten haben, Bauerschaften im Flachlande, wo
das Fahren das allgemeine Nebengewerbe der greiseren Bauern4) war,
und Strafsengegenden im Gebirge, wo wegen des durchziehenden

‘) Die Ansicht, dafs das sein müsse, spricht H. Smidt in einem Brief an
den Assessor v. Keden in Hameln vom 8. August 1840 aus (Bremer Staats-
archiv). Die Spediteure sträubten sich natürlich sehr gegen die Ausschaltung,
vergl. N o b a c k cit.

2)	Vergl. E. Baasoh, Forschungen zur hamburgischen Handelsgeschichte,
III. Bd„ S. 63.

a) Ich mufs wegen der näheren Schilderung der Organisation und ihrer
namentlich auch älteren Zusammenhänge auf die gröfsere Darstellung des
deutschen Frachtfuhrwesens, an der ich arbeite, verweisen und meine bereits
in meiner Schrift zur Geschichte der alten Handelsstrafsen ausgesprochene
Bitte, die in Bezug auf Frachtfuhrwesen und Beziehungen dazu gegebenen
Anregungen nicht zu benutzen, wiederholen.

4) Im 19. Jahrh. entwickelt sich auch im Flachland zuweilen Häuslings-
und Anbauerfuhrwerk als Haupterwerb, z. B. in Brökel. (Statist, d. Kgr. Han-
nover, II. H., 2 Abt., Erläut., S. 43. Vgl. Patje u. Bremer Staatsarch.)
        <pb n="58" />
        ﻿58 —

Verkehrs die Notwendigkeit der Abwanderung, die in rein landwirt-
schaftlichen Gegenden besteht, eine Ausnahme erlitt,1) weil ein Teil

*) Die Quellen für die in die beifolgende Karte eingetragenen Fuhrmanns-
Orte sind folgende:

Akten des Bremer Staatsarchivs von 1565 ff, 1596, 1620, 1648, 1690,
1691, 1717, 1723, 1725, 1755, 1760, 1765, 1775, 1800, 1819, 1821, 1825, 1826,
1827, 1834 etc.; Akten des Archivs der Bremer Handelskammer (Coli. Sen.);
Patje, Kurzer Abrifs des Fabriken-, Gewerbe- und Handlungs-Zustandes
in den Chur Braunschweig-Lüneburgischon Landen, Göttingen 1796, S. 228 ff.,
354 ff. [z. T. nach dem Allgemeinen Ausschreiben des Hannoverschen
Commerz - Collegiums vom 1. Mai 1786 über den Fabriken-, Handlungs-
und Gewerbe - Zustand im Lande (s. S. 4 u. 528)]; H. D. A. Sonne,
Beschreibung des Königreichs Hannover, IV. Buch, München 1830, V. Buch,
1834 etc; Fr. v. Reden, Das Königreich Hannover, statistisch beschrieben,
II. Abt., Hannover 1839, S. 200, 342, 343; C. E. Münter, Das Frachtfahrer-
Eecht, II. Teil, Hannover 1801, S. 119, 132, 133; August Engel, Weser-
buch, Hameln 1845, S. 123: E. Baasch, Forschungen zur hamburgischen
Handelsgeschichte, III, Hamburg 1902, S. 1,33; derselbe, Zur Geschichte
des Verkehrs zwischen Lüneburg und Hamburg, in der Zeitschrift des historischen
Vereins für Niedersachsen, 1903, S. 207; Bremer Nachrichten 1904, 5. Juli;
Mitteilungen von Bremer Fraohtfuhrleuten und deren Nachkommen;
E. H. Plönnies, Topographia ducatus Montani, 1715, in der Zeitschrift
des bergischen Geschichtsvereins, XIX. Bd., 1883 8. 106; Petrus Mieth,
Diss. de eo, quod iustum est circa aurigas, Erfort. Frankfurth 1699 (in
Christoph Leonhardi Scriptores et excerpta iuris postarum, Lips. 1710
Nr. 16, p. 44); Carl Günther Ludovici, Vollständiges Kaufmanns-
lexikon, II. Teil, Leipzig 1767, Sp. 1898, 1899; Job. Gottfr. Hunger,
Denkwürdigkeiten zur Finanzgeschiohte Sachsens, Leipzig 1790; F. H. Heller,
Die Handelswege Inner-Deutschlands im 16., 17. und 18. Jahrhundert und ihre
Beziehungen zu Leipzig nach den Stapelakten des Leipziger Ratsarchivs, im
Neuen Archiv für sächsische Geschichte, V. Bd,, 1884; Gustav Poppe
(Ariern), Über Handel und Handelsstrassen in unserer Gegend, in den Mit-
teilungen des geschichtlich - naturwissenschaftlichen Vereins von Sangerhausen
und Umgegend, III. Heft, 1896.; L. Gerbing, Beiträge zum Thüringer
Geleitswesen im 16. und 17. Jahrhundert, in den Mitteilungen der geographischen
Gesellschaft für Thüringen zu Jena, XIII. Bd., 1894, S. 50 ff.; dieselbe,
Erfurter Handel und Handelsstrafsen, in den Mitteilungen des Vereins für die
Geschichte und Altertumskunde von Erfurt, XXL Bd., 1900, S. 132, 133;
dieselbe, Thüringer Fuhrmannsleben in vergangenen Tagen, in der Zeitschrift
für Kulturgeschichte [der Zeitschrift für deutsche Kulturgeschichte, neue (4.)
Folge, hrsg. v. GeorgSteinhausen,], III. Bd., 1896, S. 197, 208; J. Spiegler,
Die Kupferstrafse, im Kalender für Ortsgeschichte und Heimatkunde im Kreise
Eckartsberga auf das Jahr 1900, S. 72 ff.; B. Liebermann, Geschichtliches
aus Judenbach, Judenb. 1893; Mitteilungen von Fuhrmannsnaohkommen aus
Herschdorf bei Königsee in Th.; Hugo Brunner, Beiträge zur Geschichte der
Schiffahrt in Hessen, besonders auf der Fulda, in der Zeitschrift des Vereins
für hessische Geschichte und Landeskunde, n. F., XVI. Bd., 1891, 8, 220;
G. Landau, Die Strafsen aus den Niederlanden und vom Niederrhein durch
        <pb n="59" />
        ﻿59 —

in Fuhrwerk und Gastwirtschaft direkt Teil am Verkehr hatte, ein
anderer, namentlich der ärmere Teil, durch die greisere Weitläufig-
keit der Gegend zu Hausindustrie und Hausiergewerbe kam, — in-
dem der Kaufmann dort billige Arbeitskräfte, und die Bevölkerung
dort Arbeit fand, auch selber als Unternehmer auftrat. — Wenn es
auch in anderen mehr landwirtschaftlichen Gegenden vielfach Sitte
ist, als Saisonarbeiter, Landarbeiter (Hollandsgänger), Maurer, Ziegler,
zu wandern, so ist in den Gegenden, wo meist zugleich Fuhrwerk

Westfalen nach Leipzig und Nürnberg, im Korrespondenzblatt des Gesamt-
vereins der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine, X. Jahrgang, 1862,
S. 47 ff.; derselbe, Beiträge zur Geschichte der alten Heer- und Handels-
strafsen Deutschlands, in der Zeitschrift für deutsche Kulturgeschichte (hrsg.
von Johannes Müller und Johannes Falke), I. Bd., 1856, S. 483a ff.; Schück,
Bilder zur Verkehrsgesohichte des 16. Jahrhunderts, im Deutschen Postarehiv,
1877, S. 589; Hans Weigels Trachtenbuch, Nürnberg 1577, BlattLXXL; Johs.
Müller, Das Eodwesen Bayerns und Tirols im Spätmittelalter und zu Beginn der
Neuzeit, in der Vierteljahrsschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, III. Bd.,
1905, S. 623; Matrikeln (Gehänselte und sog. Pathen) der Hänselbücher der
beiden Fuhrmannswirtshäuser Zum grauen Wolf (seit 1810) und Zum Engel
(1825—56) in der Lammsgasse in Nürnberg, beide Bücher jetzt im Besitz des
Germanischen Nationalmuseums in Nürnberg. [Es handelt sich um dasselbe, was bei
den Schiffern die Linientaufe ist. Zu der älteren Bedeutung des Hänselns: mein Zur
Geschichte der alten Handelsstrafsen in Deutschland, Gotha 1907, S. 17 ff. Im
Engel kehrten die Fuhrleute der norddeutschen Routen: die Leister, Hannover-
schen, Braunsohweiger, Harzer, Thüringer, im Grauen Wolf Sachsen, Böhmen,
Franken, auch Thüringer und Hessen ein.]; August Topf, Bilder von der
deutschen Landstrafse, in der Gartenlaube, 1864, S. 280 ff. Die Fuhrmannsplätze,
-gegenden sind meist sehr lange beim Fuhrwerk; insofern sie in der Chausseen-
zeit vom Fuhrwerk verlassen sind, bezw. in neuerer Zeit nicht mehr genannt
werden, ist das in der Karte durch eine Klammer ausgedrückt. In den
Alpen geht das Fuhrwerk allgemein auf das alte Eott-Etappenfuhrwerk zurück.
Auch auf den bremischen und anderen Strafsen, auf der alten grofsen hansischen
Strafse 'ist gebundenes Etappenfuhrwerk nachzuweisen. Fuhrwerksakten
des Bremer Staatsarchivs, Gustav Rüthning, Geschichte der olden-
burgischen Post, Oldenburg 1902; Das ehemalige Fuhramt zu Rostock, im
Archiv für Post und Telegraphie, 1903, S. 474 ff. (s. a. w. oben unter Postwesen).
Doch ist hier die Beziehung zum Fraohtfuhrwerk früh geschwunden, während
sie in den Alpen z, T. bis ins 19. Jahrhundert erhalten blieb, s. die Literatur
in meinem Zur Geschichte der alten Handelsstrafsen in Deutschland, Gotha
1907, S. 21. In der hier in Rede stehenden Zeit und in unserm Gebiet handelt
es sich, mit den oben gegebenen Einschränkungen, wegen des Eilfuhrwerks etc.
lediglich um fluktuierendes Fuhrwerk, namentlich der kleineren Orte und Bauer-
schaften der „Fuhrmannsgegenden“, gegen die die Fuhrleute in den grofsen (Lade-)
Städten, da ihnen die Vorrechte des einheimischen Fuhrwerks, um die früher scharf
gekämpft wurde, meist genommen sind, schwer aufkommen können, [vergl. a.
B aas ch, Forschungen zur hamburg. Handelsgeschichte, UL, Hamburg 1902, S. 8, 9.1
        <pb n="60" />
        ﻿— 60 —

zu Hause ist, namentlich ein primitiver Handel im Hausieren und
die halbstädtische Hausindustrie charakteristisch; die Wandernden
gründen auch zuweilen draufsen Geschäfte und kommen erst am Ende
ihres Lebens wieder in die Heimat. Die Schnitzerei in Oberammergau,
die Geigenindustrie in Mittenwald, die der Sonneberger Nürnberger
Waren, der mancherlei Klein waren, die der Thüringer wald sonst verfertigt,
in Waltershausen, Ohrdruf, auch die Industrie von Suhl, die eigenartige
Spankorbindustrie in Bockau und Umgegend im Erzgebirge, die Puppen-
industrie um Olbernhau *) bestehen allesamt in Gegenden, die zugleich
typische Fuhrmannsgegenden waren. Ganz eigenartig ist die uralte
Arzneiindustrie der hausierenden Olitätenhändler aus der Fuhrmanns-
gegend um Königsee im Thüringer Wald2) und aus dem Zillertal.3)

0 Sehr zahlreiche Literatur über Hausindustrie hat Werner Sombart
in Conrads Hdwb., IV. Bd., S. 1150 ff., gesammelt (s. a. K. Eathgen, in
Eisters Wb. d. Volksw., Jena 1898, II. Bd., S. 474). Vgl. a. (Gothaische)
Hdlgszeit., IV. Jg., 1787, S. 249, u. a.; H. D. A. Sonne, IV. Buch, 1830,
S. 133, 199; Hess. Volksblatt, Jg. 1843/44, S. 180, 183; J G. Kohl, D, Volks-
bild. u. Naturans. a. d. Harze, Hann. 1866, S. 139; d e r s., Alte und neue Zeit,
Brem. 1871, S. 392; Gartenlaube, Jg. 1863, S. 712; Daisenberger, Gesch.
d. Dorfes Oberamergau, Oberbayr. Archiv, Bd. XX.; J, Baader, Chronik des
Marktes Mittenwald, Nördlingen, 1880, S. 58, 188, 193; M. Beilhack, Die
Bevölk. d. Spessarts, D. geogr. Blätter, IV. Bd. 1887, S. 50; H. Leineweber,
Das Buch vom Eichsfelde, Heiligenstadt 1900, S. 88, 100, 102; Bad Sooden u.
Aliendorf a. d. W., Kassel (1903), S 42; AugustTrinius Thüringer Schriften;
ders., Alldeutschland in Wort und Bild, I. Bd., Berlin 1893, S. 166—158, 171,
172, 187, 191, 194, 195, 202, 203, 211, 243 u. v. a. ; J. F. Roth, Gesch. d.
nürnb. Handels, II. T., Leipz. 1801, S. 139, 140; K. F. Klöden; Ü. d. Stell,
d. Kaufms. i. Mitt., I. St., Berlin 1841, S. 51, 52, 54; Ph. Kniest, V. d.
Wasserk, S. 8; W. Lotze, S, 236. Seit der Berliner Heimarbeitsausstellnng
sind Artikel in den Familienzeitschriften sehr zahlreich geworden. Vgl. z. B.
Ob. Land u. Meer, XCVI. Bd., S. 813; Daheim, XLIII. Jg., No. 12, S. 9; Reclams
Universum, XXIV. Jg., S. 235; Velh. u. Klasings Monatsh., XXII. Jg., S. 561;
Wiener Mode, XXL Jg , S. 451; Buch f. Alle, 1908, S. 194; Grenzboten, LXVI.
Jg., No. 37. Vgl. a. Th. v. d, Goltz, in Conrads Hdwb., V. Bd., S. 467 ff.,
VI. Bd., S. 478 ff.; A. Elster in Elsters Wb, d. V., II. Bd., S. 474; J. G.
Kohl, Nordwestd. Skizzen, II. T., Brem. 1864, S. 242, 312, 316, 321 ff.; ders.,
Skizz, a. N. u. Völkerl., II. T., S. 111, 129; Patje, S. 420 ff, 423; F. Kurz,
Verkehrsgesch. d. Arlbergs, Kufstein 1899, S. 77; Gartenlaube, Jg. 1904, S. 740;
Stat. d. Kgr. H., II. EL, 2 Abt., Erl. S. 1 ff.

s) Ich besitze selbst verschiedene der mit eigentümlichen alten Texten
bedruckten Einwickelpapiere der Laborantenmedizinen etc., vgl. a. L. Gerbing,
Die Strafsenzüge von Südwest-Thüringen, in den Mitt. der geogr. Ges. zu Jena,
XVII. Bd., 1898, S. 84; u. a.; neuerdings hat August Trinius einen kleinen
Aufsatz über die Königseer: Wo man das Lebenselixir braut, im Universum,
XXII. Jahrg., 1906, 8. 593 ff. geschrieben. Zu den Laborantenorten gehören
Oberweifsbach, Königsee, Lichte, Ünter-Schöbling, Grofs-Breitenbaoh, Kursdorf,
Lichtenhain, Mellenbach, Deesbach, Rohrbach u. a.

3)	Hartwig Peetz, Die Kiemseeklöster, Stuttgart 1879, S. 186.
        <pb n="61" />
        ﻿Es besteht eine natürliche Wechselwirkung zwischen der Not
des Bodens, die Verkehrsgewerbe besonders eifrig ergreifen läfst, wo
der Verkehr in den Gesichtskreis tritt, und dem Verkehr, der
mancherlei Gewerbe heranbringt, die in heute vom Verkehr ver-
lassenen Gebirgstälern manchmal verwunderlicher erscheinen, als
sie sind, ebenso wie die alte Weitläufigkeit der heutigen Touristen-
gegenden der Schweiz und Tirols, wo Wirtsgewerbe und Verkehr
mit Fremden älter sind als das Touristentum.

Auch das bergische Land ist Fuhrmanns- und Industriegegend
zugleich. Es besteht aber zugleich eine Beziehung zwischen
Gegenden, die wegen ihrer Bodenschätze etc. Transporte brauchen,
wie alle die Salzgegenden *) und manche Bergwerksgegenden2) zugleich
dadurch in den Verkehr gezogen werden, im Gebirge wenigstens
kein Ubermafs an Boden haben, und einer besonders lebhaften Teil-
nahme auch an dem Frachtfuhrgewerbe, das die grofsen Ladestädte
brauchen. In den Alpen sind die Fuhrmannsorte allesamt als alte
Rottorte nachzuweisen, wo der durchfahrende Kaufmann im Mittel-
alter neues Fuhrwerk nahm, und wo die antiquierte Einrichtung
mühsam dem neueren Versenden angepafst, z. T. sich noch im siebzehnten,
in der konservativsten Gegend, Graubünden, sogar noch bis ins
neunzehnte Jahrhundert sich erhalten hat. Dazu kommt in den
Gebirgen und in den Vorbergen der Vorspann.3)

Die Fuhrmannsgegenden namentlich der Gebirge sind von dem
Aufhören des Fuhrwerks mit den Eisenbahnen sehr schwer betroffen
worden, haben namentlich aut manchen Alpenpässen schon bei dem

‘) Salzorte sind aufgefiihrt in der Literatur zu meiner Darstellung zur
Geschichte der alten Handelsstrafsen in Deutschland, 1907, S. 23.

2)	Im Bergwerks- und Hüttenbetrieb des Harzes bestanden besonders
konzessionierte Fuhrleute, die die Bergfuhrherren hiefsen. S. H. D. A. Sonne,
Beschreibung des Königreichs Hannover, IV. Bd., München, 1830, S. 129.

3)	Das gegenseitige Umspannen, wie es bei den stets in grofsen Zügen,
(darunter manchmal auch ein Fuhrmann mit mehreren Karren, Bremer
Staatsarchiv, 1647/49), fahrenden Kärrnern üblich war, woran noch die Flur-
bezeichnungen als „Wagenstelle“ erinnern (B ä r führt solche in seiner Chronik
des badischen Strafsenbaus a. a. 0. auf, sie finden sich auch im Thüringer
Wald und werden von dortigen Schriftstellern erwähnt), kommt bei dem neueren
grofsen Frachtfuhrwerk nicht mehr vor. Das ältere Fuhrwerk pflegte Vorspanne
bei hohen Bergen zu verlangen, die mit Pferden oder zuweilen auch mit Ochsen
gestellt wurde. Das grofse Frachtfuhrwerk rechnete regelmäfsig mit den damals
sogenannten Vorreitern auch schon bei kleineren Steigerungen. Die Vorreiter
warteten vielfach bereits an der Strafse. Es gab Vorspannbauern in den
geeigneten Dörfern, und es wird wohl bei dom damaligen geringen Bargeld in
den Dörfern über die durch die Trinkgelder verwöhnten Vorspannknechte geklagt
        <pb n="62" />
        ﻿sukzessiven Ausbau von Kunststrafsen zu leiden gehabt. Mit der Weg-
wendung des Verkehrs trat allgemein die Übervölkerung am schärfsten
hervorundführtenamentlich zu scharfer Anspannung der Hausindustrie.1)

Die Eisenbahnen haben an manchen Plätzen, wo viele Hände
und wenig Arbeit sind, Filialfabriken gewisser Industrien, wie der
Tabaksindustrie entstehen lassen, eine ganz moderne typische Er-
scheinung in den Touristengegenden geschaffen.

Die alten Fuhrmanns- und Kleinindustriegegenden sind auch
namentlich diejenigen, die die gröfste Dezentralisation der von Bremen
aus direkt versorgten Handelsplätze zeigen.

Im bremischen Verkehr überwiegt noch durch den Anfang des
neunzehnten Jahrhunderts der zweirädrige Karren2); im neunzehnten
Jahrhundert in der Chausseezeit ist der vierrädrige, reglementierte
grofse Frachtwagen, bei dem die Pferde an der Stange gehen, das
typische Fuhrwerk3)-

(Mitteilung aus Bremke an der Heiligenstädter Stralse u. a.). Die Wirtshäuser
vor den Steigungen besorgten und stellten zu einem Teil die Pferde, und
aufserdem wurden Frachtfuhrwerksbetrieb und Vorspanngeben kombiniert.
(Mitteilung von Herrn Knüppel aus der in Münden ansässigen ehemaligen
Fracbtfubrmannsfamilie). Vgl. auch Johann Preissler, Noth- nnd Hülfs-
büchlein für Fuhrleute zu Hause und auf der Reise, Ilmenau 1825, S. 37 ff.

‘) Vgl. u. a. F. Kurz, Verkehrsgeschichte des Arlbergs, 1899, die Ver-
hältnisse in Thüringen etc.

2)	In Göttingen sind nach den Torextrakten vom Oktober 1784 bis
ult. September 1785: 485 Wagen, 890 Karren ein-, 218 Wagen, 511 Karren
aus-, 361 Wagen, 1216 Karren durchpassiert, in Hannoversoh-Münden gingen
1796 im Jahre ungefähr nach Frankfurt a. M. und Mainz 150 Wagen und
600 Karren, nach Nürnberg 14 Wagen und 118 Karren. In Hannover ergibt
sich aus den Lasten ein ähnliches Verhältnis. Zwischen Bremen und Hamburg
scheinen Wagen 1785 verkehrt zu haben. Patje, Kurzer Abrifs des Fabriken-,
Gewerbe- und Handlungszustandes in den churbr.-lüneburgischen Landen, 1796,
Auch auf dem Bilde der Stadt Bremen in dem Bremer Haushaltskalender von
1825 (Stadtbibliothek) ist noch der Frachtkarren die Staffage, während er
in späteren Ansichten von dem grofsen Frachtwagen verdrängt ist.

3)	s. dazu, wie zu dem früheren, meine Darstellung des Prachtfuhrwesens.
Vgl. u. a. hannoversches Gesetz über die Weggelderhebung, den Gebrauch der
Chausseen und die Wegpolizei vom 4. Dez. 1834, ferner Gesetz vom 19. Aug.
1836, preufsisches vom 17. März 1839, 12, März 1850, Grofsh. hessisches Gesetz
über die Erhebung des Chausseegeldes vom 6. März 1824, Nürnberger
Verordnung vom 16. Sept. 1756, betreffend das die bayrischen und die
schwäbischen Kreislande befahrende Fuhrwerk (Nürnberger Stadtarchiv), Bayrische
Verordnung vom 16. Juli 1840, K. K. österreichische Hofkammerdekrete vom
4. April 1805, 10. Sept. 1816, Hofkanzleidekret vom 30. April 1840 usw. Zur
Durchführung einer neuen einheitlichen weiten Spur im 18. und Anfang des
19. Jahrhunderts vor und mit der Ausbreitung der Chausseen einige vorläufige
Bemerkungen in meinem Zur Geschichte der alten Handelsstrafsen in Deutsch-
land, 1907, S. 20.
        <pb n="63" />
        ﻿— 68 —

Die Flüsse sind nach ihrer Schiffahrts- oder Flöfsgrenze in die
Karte eingetragen. Für die Feststellung des Flufs- und Kanalnetzes,
soweit es für uns Wichtigkeit hat, haben im allgemeinen namentlich
das statistische Werk von Heinrich Meidinger, Die deutschen
Ströme1), das in dieser Zeit erschien, und das moderne Werk von
Victor Kurs, Tabellarische Nachrichten über die flöfsbaren und schiff-
baren Wasserstraßen des Deutschen Reiches2), das auch historische
Nachrichten bringt, die statistisch-volkswirtschaftlichen Darstellungen
Hannovers von Patje und v. Reden, von Oldenburg die Forschungen
Strackerjans3), sowie die später erwähnte Kanalliteratur etc. auch
Karten von Oldenburg, Hannover 4) gedient. Dazu kommt das Spezial-
material der Weser.

Stapelmäfsig6) zerfiel der Weserverkehr am Anfang des neunzehnten

') H. Meidinger, Die deutschen Ströme, mit statistischen Übersichten,
Leipzig, 1853—54.

2) Victor Kurs, Tabellarische Nachr. über die fiößb. u. schiffb. Wasser-
straßen des deutschen Reiches, Berlin, 1894.

*) Straokerjan, Gesch. Notizen über die Verkehrswege im nördlichen
Teil des Herzogtums Oldenburg, Die Wasserstraßen, — Ztschr. f. Verwaltung
und Rechtspflege im Großherz. Oldenburg, Bd. V, S. 237 ff.

4)	Für das enge Wasserstraßennetz in Ostfriesland und Oldenburg kann
man z. B, hinweisen auf: Straßen- und Wege-Karte vom Königreich Hannover,
Herzogthum Braunschweig und Großh. Oldenburg, Blatt I, Oldenburg-Bremen;
und Fluß- und Weg-Karte des Herzogthums Oldenburg, basiert auf die in den
Jahren 1835—1850 ausgeführte Landesvermessung. — Ältere Karten des Weser-
gebiets sind bei G. Hunckel in Bremen erschienen. Eine Stromkarte, die den
Oberweserlauf enthält, ist 1863 erschienen: J. J. Vorländer, Karte des
Weserstroms in XXI Sectionen, aus den Strombaukarten der Uferstaaten im
Jahre 1861 zusammengestellt, Berlin 1863. In derselben Zeit erschien auch ein
Längenprofil. Vgl. dazu Weser und Ems, ihre Stromgebiete und ihre wichtigsten
Nebenflüsse, im Aufträge des preußischen Wasser-Ausschusses herausg. von
H. Keller, Berlin 1901, Atlas.

6) Über die Stapelliteratur und den älteren Flußverkehr habe ich Literatur
zusammengestellt in meiner Darstellung: Zur Geschichte der alten Handelsstraßen,
Gotha 1907, S. 22. Eine neuere Schrift ist zum Mindener Stapelwesen
erschienen; Gerhard Noack, Das Stapel- und Schiffahrtsrecht Mindens, vom
        <pb n="64" />
        ﻿— 64 —

Jahrhunderts in drei bezw. vier Abschnitte: die Unterweser unterhalb
Bremens, die Oberweser zwischen Bremen 1) und Hannoversch-Münden

Beginn der preußischen Herrschaft 1648 bis zum Vergleich mit Bremen 1769,
in Quellen und Darstellungen zur Geschichte Niedersachsens, herausgegeb. vom
historischen Verein für Niedersachsen, Bd. XVI, Hannover und Leipzig 1904,
s. a. die dort angeführte Stapelliteratur. In Bremen erschienen beim Mindener
Stapelstreit zwei Drucksachen Wolbegründete species facti in Sachen der Stadt
Minden contra H. Hn. Bürgermeisters und Eath der freyen Reichs-Stadt Bremen
von 1738; Actenmäfsige Darstellung, wie sich in Sachen Minden contra Bremen,
mandati s. &amp; c. c. beyderseitiges An- und Vorbringen gegen einander verhalte,
(s. a. 1749), die zusammen mit den Mindener Druckschriften Kurtze species
facti in Sachen Anwaldts Sr. Königl. Maj. in Preufsen wider die Reichs-Stadt
Bremen in puncto Juris praeternavigandi Bremam &amp; Juris stapulae civitati
Mindensi competentis mandati s. &amp; c. c,, 1737, f. Anhang und Fortsetzung der
den 5'"" Julii 1737 ad lectoriam illustrissimi camerae imperialis iudicii
facti speciei in Sachen Ihro Königl. Maj. in Preufsen, wider Bürgermeister und
Rath der Reichs-Stadt Bremen mandati s. &amp; c. c. (s. a.) und mit Manuskript
zum Bremer- und Weserstapelwesen in der Stadtbibliothek und bei den Stapel-
akten des Bremer Staatsarchivs aufbewahrt sind. Vergl. w. (v. Nettelbla),
Nachricht von dem Rechtsstreit zwischen der kaiserlichen freyen Reichs-Stadt
Bremen und der Stadt Minden, die Stapel-Gerechtigkeit und das Jus Emporii
betreffend, in Greinir or deim gaumlu Saugum, Laugum etc., Flockr. III,, oder
Nachlese von alten und neuen, eigenen und fremden etc, Abhandlungen, un-
gedruckten und seltenen gedruckten Sachen etc. III. Stück, Stockholm 1765,
num. I.; Stapelakten des Handelskammerarchivs (Coli. Sen.); E. Dünzelmann,
Aus Bremens Zopfzeit, Bremen 1899, S. 97 ff.; C. A. Heiueken, Geschichte
der freyen Hansestadt Bremen von der Mitte des 18. Jahrhunderts bis zu deren
Dnterwerffung unter dem Französischen Zepter (Orig. Manuskript Stadtbibliothek),
1812, S. 126 ff.; H. Motz, Bremen im Jahre 1663, Bericht des Grafen Priorato,
im Bremischen Jahrbuch, VI. Bd., S. 17, und im folg. Ältere Darstellungen
des Schiffahrtsbetriebes auf der Oberweser sind: (Gothaische) Handlungs-
Zeitung, III. Jg., 1786, S. 49 ff., IV. Jg., 1787, S. 57 und 65 ff.; Peter
Franz Weddigens Westphälisches Magazin zur Geographie, Historie und
Statistik, III. Bd., Heft 9, 1787, S. 248 ff,; Johann Ludolf Quentin,
Berichtigung eines Abrisses von der Schiffahrt auf der Weser, Göttingen 1788.
Vgl. a. eventuell noch Nicolaus Minnemann, Oratio panegyrica de
Visurgis origine, situ, aliisque ad hanc rem facientibus qua physiois qua
historicis, Bremae 1685.

x) In dem Manuskript der Stadtbibliothek ist ein Verzeichnis von Urkunden
gegeben, die z. T. auf das Stapelrecht Bezug haben oder Ansprüche stützen.
Die eigentliche Stapelbeurkundung ist das Privileg Kaiser Karls V. vom
27. Juli 1541, dazu gehört das Privileg vom 20. Juli 1641, in dem das große
gefälschte Privileg Kaiser Heinrichs V., vom 14. Mai 1111 (Brem. Urk. B. I.
No. 28), worauf man in Bremen die Rechte über den Strom bis in die salze
See stützte, bestätigt und nach oben freie Schiffahrt bis Münden und bis Celle
versichert wurde, ferner ist noch die Aussöhnung der Stadt durch Karl V. nach
dem Schmalkaldisohen Kriege vom 15. Sept. 1554 und die Konfirmation danach
Kaiser Ferdinands II. vom 1, April 1623 zu erwähnen. In Bremen verlangte
        <pb n="65" />
        ﻿— 65

und die Werra aufwärts, schiffbar bis Kreuzburg1), meist befahren
bis Wanfried2), wo die hessische Niederlage war5), die Fulda zerfiel
noch wieder in zwei Abschnitte, Mündener Schiffer, die hier damals
den Verkehr ausschließlich in der Hand hatten, fuhren bis Kassel,
von wo hessische Schiffer mit kleinen Boten bis Hersfeld gingen.4)5)
Wanfried2) blieb auch noch in neuerer Zeit der Umschlag, wenn-
gleich zeitweise auch Eschwege3) und auch die preufsischen Orte 2)
hervortraten.

man in neuerer Zeit, stapelmäfsiges Feilhalten evt. mit gänzlicher Weiterfuhr-
versagung für Getreide, Mehl, Wein, Bier, Bau- und Flofsholz etc., Stein,
kohlen, (Eisen) und Quadersteine, Umladung und Faktorenzwang für alle
Güter (modifiziert durch den Minder Vergleich 1769). Die Hauptstapelurkunden
sind abgedruckt als Anhänge der Streitschriften. Einige jüngere Verordnungen
(dabei Wedde-Ordnung und -Eid) sind abgedruckt in der Sammlung verschiedener
Verordnungen, welche in Handlnngs-, Schiffahrts- und Polizey-Saohen der
Kayserlich freyen Reichs-Stadt Bremen, so in älteren als neueren Zeiten aus«
gegangen, Bremen, gedruckt und verlegt von Friedrich Meier, E. E. Raths
Buchdrucker (1750), S. 48, 51, 52, 106, 108, 109, 111, 112, 113, (auch einiges
zu Schiffei’-, Schlacht-, Waageordn, etc.) u. a. Vgl. a. die Kundige Rolle, bei
Friedr. Meier, Bremen 1756 u. a.

h Patje, Abrifs des Fabriken-, Gewerbe- und Handlungszustandes in
den churbraunschw.-Iüneburg. Landen, 1796, S. 440 ff.

2) Patje, 8. 440 ff,, Protokolle der Weserschiffahrtskommisson IV. Kon-
ferenz vom 16. Febr. 1821. Bremer Staatsarchiv, Handelskammerarchiv. In
einem Schreiben aus Wanfried vom 18. Febr. 1819 wird erzählt, wie Wanfried
Jahrhunderte lang der Umschlag gewesen sei, und wie Hessen auch Eschwege
niedergehalten habe, und über neuerliche Schwierigkeiten und Zersplitterung
geklagt. Zolltechnisch ist zu Zollvereinszeiten Wanfried hervorgehoben.

s) Hansestädte Lübeck und Bremen, Handbuch, Leipzig und Ronneburg
1807, S. 329.

4)	Patje, S. 440 ff.; Memoire der Deputierten des Bremer und ober-
ländischen Handelsstandes zur Beförderung einer besseren Weserschiffahrts-
ordnung, Bremen 1815, S. 20. (Sammlung der Stadtbibliothek Oberweser).

6) Die Geschichte der hessischen Schiffahrt auf der Fulda und Werra
ist dargestellt von Hugo Brunner, Beiträge zur Geschichte der Schiffahrt
in Hessen, besonders auf der Fulda, in der Zeitschrift des Vereins für hessische
Geschichte und Landeskunde, N. F., XVI. Bd. 1891. Im sechzehnten Jahrhundert
hat Hessen daran gedacht bis nach Ziegenhain in die Schwalm hinauf Schiff-
barkeit herzustellen, dann, weil man die Anwartschaft auf das Stift Hersfeld
gewann, sich mit der fuldischen Regierung wegen Schiffbarmachung bis Fulda
zu verständigen, es kam aber nur bis 1602 zum Schleusenbau und Auf-
räumung bis Hersfeld, womit zugleich ein Schiffahrtsreglement erlassen wurde
(ältere Nachrichten Brunner, S. 204). Im siebenjährigen Krieg hatten auch
die Franzosen wieder den Plan einer Schiffbarmachung bis Fulda; sie nötigten
auch den Bischof von Fulda und die Grafen von Schlitz zum Schleusenbau,
eine Reihe von Schleusen kam auch wirklich 1762 bis zum Frieden zu Stande.
Die hessische Regierung setzte die Unterhandlung fort, konnte aber nicht

«■	5
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        ﻿— 66 —

erreichen, dafs die noch ansstehenden vier Schleusen (die 20000 Gulden kosten
sollten) gebaut wurden, obwohl die Frankfurter Kaufleute zugesichert hatten,
dafs sie ihre Bremer Waren auf dem neuen Wege über Kassel und Fulda
beziehen wollten, tfle ansgeführten Schleusen verschwanden zum Anfang des
neunzehnten Jahrhunderts (Brunner, S. 227 ff., 241). Bis Hersfeld fuhren
Markt schiffe zweimal wöchentlich bis in die neueste Zeit. Ihre Fahrten sind
geschildert in Dingelstedts Roman Die neuen Argonauten. Zu Jeromes
Zeiten wurden im Andenken an seine Marinelaufbahn viele Lustfahrten auf der
Fulda gemacht (Brunner S. 242 ff.) Vergl. Keller, Weser und Ems,
Berlin 1901, II. Bd. S. 373, 437, u. a. Zu dem ausschliefslichen Recht der
Mündener Schiffer auf die Kasseler Schiffahrt, s. Brunner, S. 210, (16. Jahrh. ff.)
Patje, S. 440 ff. u. a. und im folgenden. — Im siebzehnten Jahrhundert
wollte man auch die Werra im oberen Laufe schiffbar machen; Landgraf
Moritz von Hessen setzte sich 1602 und 1603 mit der sächsisch-hennebergischen
und kurmainzischen Regierung wegen der Werra in Verbindung. Die Bemühungen
scheiterten aber an dem Widerstande der Dörfer Frauenbreitungen, Wernshausen
und Schwallungen und der adligen Ganerben zu Walldorf, die für ihre Wiesen
wegen des Treibens fürchteten. In den Jahren 1657—1668 gab sich Herzog
Ernst der Fromme von Gotha grofse Mühe, die Werraschiffahrt oberhalb Wan-
fried ins Werk zu setzen. Er liefs sich einen kaiserlichen Freibrief für eine
Probefahrt die Werra und Weser hinunter an den Stapeln vorbei ausstellen.
Ein Schiff kam auch bis Münden. Nachdem liefs er im ganzen 30 Schiffe zu
Themar bauen und hatte ein Kornhaus zu Münden. Der weitere Plan eines
Kanals zum Main oder Maingebiet, bezw. der Erlangung von Speisewasser für
die Werra aus dem Maingebiet zur Sommerszeit, konnte nicht ausgeführt
werden. 1667 bis 1668 schickte er viel Flofsholz nach Bremen zum Wieder-
aufbau der 1666 zerstörten Londoner Stadtteile. Später ging der Schiffsverkehr
oberhalb Wanfried wieder ein. Wanfried erhielt 1608 Stadtrecht, „weil bei ihnen
wegen des Werrastrombs vil Ab- und Zureisens und Handtirens“, wurde auch
als Niederlage privilegiert. Jedes neugebaute Schiff der dortigen Schiffer hatte
Zollfreiheit von dem Landgrafen von Hessen für die erste Reise, was später
wegen Mifsbrauchs in ein einmaliges Geldgeschenk umgewandelt wurde. Im
fünfzehnten und sechzehnten Jahrhundert wird von Verfrachtungen von Waid,
Getreide von den Plätzen Kreuzburg, Mihla, Ebenshausen und Treffurt berichtet,
wobei die Schiffe auch verkauft wurden, auch Flöfse. 947 schon begegnet
Schiffahrt auf der Hörsei etc. — Auch von der Werra wird berichtet, dafs sie
die Franzosen im siebenjährigen Kriege im Oberlauf von Wanfried bis
Salzungen durch Schleusen haben schiffbar machen wollen, ohne dafs es aber
znr Ausführung kam (s. D. Rein ho Id und J. Oltmanns, Der deutsche
Handelskanal, Bremen und Leer 1817, S. 165.) Vergl. Brunner, Beiträge
zur Geschichte der Schiffahrt in Hessen, in Zeitschrift des Vereins für hess.
Gesch., N. F., Bd. XVI., S. 231 ff.; G(eorg) L(andau), Die Bemühungen der
hessischen Landgrafen Wilhelm IV. und Moriz zur Belebung des Gewerbefleisses,
im Hessischen Volksblatt, Jahrg. 1843/44, No. 3, S. 12; derselbe, Geschicht-
licher Überblick der Bauten und Projekte zur Schiffbarmachung der hessischen
Flüsse, ebenda Jahrg. 1843/44, No. 16, S. 67, No. 17, S. 71; J. Kuntz, Herzog
Ernst des Frommen Bemühungen um die Schiffahrt in Thüringen, Deutsche Bau-
zeitung, XXX. Jahrg., S. 557, 564 ff.; B. Hofmann, Herzog Ernst der Fromme in
seinen Beziehungen zu Bayern, in Das Bayerland, XIII. Jahrg., S. 88 ff.; Jacob

,
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        ﻿— 67 —

Es bestand eine alte Rivalität zwischen Hessen und dem
hannoverschen Stapel Münden1), der Kasseler Umschlag beruht auf
Stapel gegen Münden, der bereits im 14. Jahrhundert begegnet2),
aber übrigens auch in den Wasserverhältnissen eine Begründung
findet, es kommt dann mehrfach zu energischen Streitfällen und auf
dieser alten Angelegenheit beruht auch die Anlegung des Konkurrenz-
platzes Karlshafen im 18. Jahrhundert.3)

Marperger, Neu eröffnete Wasserfahrt auf Flüssen und Canälen, Dresden
und Leipzig 1723, S. 71; H. Keller, Weser und Ems, Berlin 1901, II. Bd.
S. 374 ff. S. w. Johann Ludolf Quentin, Berichtigung eines Abrisses von
der Schiffahrt auf der Weser, 1788, S. 13, 25; (Gothaische) Handlungs-Zeitung,
IV. Jg., 1787, S. 59.

r) Joh. M. Zacharias Willigerodt, Geschichte von Münden in
vorzüglicher Hinsicht auf Handel und Schiffahrt, Göttingen 1808, S. 61, 70,
180 ff., 400, 516 ff. Privileg von Herzog Otto dem Kind vom 7. März 1246.
In Münden war, wie in Bremen, und in noch höherem Mafse, die Wahrung des
Umschlags in der späteren Zeit die Hauptsache. Die älteren Kaufsrechte wurden
neuerdings aber auch noch ausgeübt und insofern der Stapel namentlich auf
Glas, Mühlensteine, Flofsdielen, Bauholz, irdene Krüge, Baumsohiffe projeziert.
Vergl. auch weiter Hugo Brunner, Beiträge zur Geschichte der Schiffahrt in
Hessen, besonders auf der Fulda, in der Zeitschrift des Vereins für hessische
Geschichte und Landeskunde, N. F., XVI. Bd., 1891, S. 206 ff.; Thilo
Hampke, Die Kanalisierung der Fulda von Münden bis Kassel, Denkschrift
zur Eröffnung der Fuldaschiffahrt, im Aufträge des Stadtrats und der Handels-
kammer zu Kassel, Kassel 1895, S. 3; H. Keller, Weser und Ems, Berlin 1901,
I. Bd., 2. Abt., S. 3 ff.; Wilhelm Lotze, Geschichte der Stadt Münden
nebst Umgegend, Münden 1878, S. 234 ff. Aufser den hannoverschen Bestätigungen
ist das Mündener Stapelrecht 1589 von Kaiser Rudolf konfirmiert worden. Hessen
drang mit seinem 1578 am Reichsgericht anhängig gemachten Prozefs gegen das
Mündener Stapelrecht nicht durch.

2)	Christoph Rommel, Geschichte von Hessen, Marburg und Kassel
1820 ff., II. Teil, S. 107; Brunner, S. 208. 1336 Privileg Kaiser Ludwigs.

3)	Rommel, cit. In den Hormayr sehen Fragmenten werden auch
ältere Fälle erzählt. (II, S. 23.) Landgraf Karl von Hessen zog die Hugenotten
ins Land, von denen 1685 6000, 1697 14 000 und weitere Zuzüge 1720 ein-
wanderten, die Gewerbe und Handel belebten, und baute 1699 bis 1706 Karls-
hafen, das er mit der Fulda bei Kassel durch einen Kanal verbinden wollte.
Er liefs dazu die Diemel schiffbar machen. S. im folgenden; August Engel,
Weserbuch, S. 36 ff.; Ernst Gerl and, Über die Kanal-Projekte
und Anlagen des Landgrafen Carl von Hessen in der Zeitschrift des Vereins für
hessische Geschichte und Landeskunde, N. F., IX. Bd., 1882, S. 348 ff.; W. L o tze,
Geschichte der Stadt Münden, Münden 1878, S. 114; G(e o r g) L(a n d a u),
Geschichtlicher Überblick der Bauten und Projekte zur Schiffbarmachung der
hessischen Flüsse, im Hessischen Volksblatt, Jahrg, 1843/44, No. 16, S. 68,
N°. 17, S. 11. Der 1803 geplante Versuch, den Verkehr von Veckerhagen nach
Kassel zu leiten, indem man Veckerhagen zum Umsohlagshafen machte, blieh
ohne Erfolg. Vgl. w. Ludwig Boclo, Der Begleiter auf dem Weserdampfschiffe

6*
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        ﻿— 68 —

Der Verkehr aus der Weser in die Werra wurde durch ein
Wehr gehemmt, das Hannover im neunzehnten Jahrhundert als
natürliches Hindernis verteidigt hat, bis die Eröffnung der Konkurrenz-
bahnstrecke von Eschwege bezw. Niederhone und Bebra nach Göttingen
in den siebziger Jahren die endliche Beseitigung in ihrem Wert
illusorisch machte, da der Werrahandelsverkehr überhaupt aufhörte.1)
In der Fulda bestand das sogenannte Laxwehr, doch wurden durch

von Minden nach Bremen, Göttingen 1844, S. 26, 41 ff.; F. C. Th. Piderit,
Geschichtliche Wanderungen durch das Weser-Thal, Rinteln und Leipzig 1868,
S. 62 ff.; W. Lotze, Geschichte der Stadt Münden, 1878, S. 336. Lotze
berichtet, dass die Arbeiten in Veckerhagen auf Betreiben Hannovers ein-
gestellt seien.

Zu den Hugenotten gehörte Denis Papin, der 1688 nach Marburg kam.
Die Akten des Magistrats zu Münden und des Kurfürstlichen Amtes Münden,
die Zerstörung des von Denis Papin erfundenen Modells eines Dampfschiffes im
Jahre 1707 betreffend, wurden im Jahrgang 1850 der Zeitschrift des historischen
Vereins für Niedersachsen, S. 291 ff., von C, Einfeld veröffentlicht. Überden
Vorgang siehe meine Darstellung in Alte Handelsstrafsen in Deutschland,
Gotha 1907, S. 17.

Über Papins Versuche (Modell eines Dampfschiffs) s. B. Stilling,
Einige Bemerkungen zur Beleuchtung der Frage: Ob Papin 1707 bei seiner
Schiffahrt von Kassel nach Münden die Kraft des Wasserdampfes als Motor
gebraucht oder nur durch Menschenhände die Räder seines Schiffes bewegt habe,
in der Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde,
N. F., VIII. Bd., 1880, S. 205 ff. und E. Gerland, Das sogenannte Dampf-
schiff Papins, Entgegnung auf die Abhandlung Stillings, ebenda, N. F., Bd. VIII.
S. 221 ff, wo die weitere Literatur genannt ist; Brunner, ebenda, N. F„
XVI. Bd., 1891, S. 239 ff. Auch Rühlmann, Allgemeine Maschinenlehre,
IV. Bd., Braunschweig 1876, S, 72, und Thilo Hampke, Die Kanalisierung der
Fulda, Kassel 1895, S. 3 ff.; W. L o t z e, Geschichte der Stadt Münden, 1878,
S. 113 ff., 336. Neuere Literatur über Papin u. s. Schriften La grande
Encyclopedie, Paris 1885—1902, tome XXV., p. 993; Brockhaus, Konv.-L.,
1901—1904, XII. Bd., S. 867; Meyer, Konv.-L., 1902 ff, XV. Bd., S. 399.

i)	Bis 1866 hat Hannover nach der formellen Aufhebung des Stapels
vom 10. Februar 1824 die Sperrung faktisch aufrecht gehalten. Im Dezember
1866 bereits wurde die Schleusenanlage unter der neuen Regierung beschlossen
und 1877 bis 80 durchgeführt. Seit 1872 geriet der Werraverkehr in Verfall.
(Jahresbericht der Bremer Handelskammer 1879, S. 29 ff.) Da die Werra nicht
gleichzeitig korrigiert wurde, kam die Anlage zu spät. In den achtziger Jahren
flackerte ein Verkehr noch etwas wieder auf und ruhte seitdem aufser einem
geringen Lokal- und dem Flofsverkehr. V ergl. Thilo Hampke, Die Kanalisierung
der Fulda von Münden bis Kassel, Kassel 1895 S. 11, 33; H. Keller, Weser
und Ems, Berlin 1901, I. Bd, S. 297, II. Bd., 2, Abt., S. 3, II. Bd., S. 362 ff.,
373 ff., 378, 390 (Beschwerde der Mindenar Kaufmannschaft vom 19. März 1843);
W. Metterhausen, Die Oberweserschiffahrt im letzten Jahrzehnt, Fest-
schrift zum zehnjährigen Bestehen der freien Vereinigung der Weserschiffahrts-
interessenten, Kassel 1902, S. 11.
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        ﻿69

das Hohl in älterer Zeit bisweilen Mündener Schiffer durchgelassen.
In der französischen Zeit war es weggerissen.

Auch Schiffe mit Mühlensteinen, die man nicht umladen konnte,
wurden von der Werra her durchgelassen. Sonst diente die Ein-
richtung des Hohls dem Flofsverkehr.

Im übrigen wurden alle Waren in Münden umgeladen und zwar
durch die Stadt. Die Schiffe kamen nicht Seite an Seite.1)

Auch die Fulda ist in der Dampfschiffszeit ausgeschaltet
worden, bald nach dem ersten Versuch mit dem kleinen Dampfer
Eduard, den der Mündener Kaufmann Wüstenfeld 1843 unternahm
und der mit einem energischen Verbot der hessischen Regierung,
jemals wieder nach Kassel zu kommen, endete.2)

Für die Entwicklung der modernen Schleppschiffahrt blieb nur
die eigentliche Oberweser bis zur neueren Eröffnung der Fulda und
Aller 1899.3) Die Allerschiffahrt hörte Mitte der sechziger Jahre auf.4)

Stapelrecht besafs zwar an der Oberweser auch Minden6) und

*) Dagegen richtet sich namentlich der scharfe Kampf in den Hormayr-
schen Fragmenten. S. w, Johann Georg Büsch, Praktische Darstellung
der Bauwissenschaft, III. Bd. oder Übersicht des gesamten Wasserbaues, II. Bd.,
Hamburg 1796, III. Buch, S. 159; G. Hagen, Handbuch der Wasserbaukunst,
II. Teil: Die Ströme und Kanäle, Königsberg 1844—52, III. Bd., S. 432 ff. Der
alte Lagerhandel bedurfte viel weniger eines direkten Transportumschlags. In
derselben Zeit tritt auch die Forderung direkten Umschlags an den Hilfsreeden
auf. Es bildet sich der moderne enge Transport- und Lagerumschlag und die
weniger gebundene Disposition heraus.

2)	Meidinger, Die deutschen Ströme, IV. Abt., S. 37 und 38; Thilo
Hampke, S. 2, 10 und 11; Metterhaus en, S. 11. Vgl. auch H. Keller,
Weser und Ems, II. Bd., S, 437 u. a. In den siebziger Jahren fuhr noch ein
kleiner Kahn für Holz und Steine. Sonst war seit der Halle-Kasseler Bahn der
Verkehr eingeschlafen.

8) Die Fulda-Kanalisation wurde in den Jahren 1890 bis 1899 ausgeführt.
Die Allerschiffahrt kam 1899 wieder in Gang. Me tt er h aus en, S. 15, 69 und
88—89 u. a.

*) Metterhausen, S. 88—89.

5)	Minden berief sich auf ein Privileg Kaiser Karls V. vom 4. Jan. 1552.
wonach es freie Vorbeifahrt bei Bremen erhalten haben wollte, das aber von
Bremen als während des schmalkaldischen Streits erschlichen bezeichnet wurde,
und auf die Bestätigung und eigentliche Stapelprivilegierung Kaiser Ferdinands II
vom 12. und 30. August 1627. Bremen wollte keine Irritierung seiner Freifahrt-
beurkundung, seiner stapelmäfsigen Kaufsreohte und des Umlade- und Faktoren-
zwangs anerkennen. Interessant sind die Beurkundungen der alten Leute in
Kurtze species facti in Sachen Sr. Königl. Maj. in Preufsen wider die Reichs-
Stadt Bremen, 1737, S. 61 ff. Man führte auch bremischerseits an, dafs der
grofse Bremer Stapel von namhaften Juristen stets anerkannt werde, der
Mindener aber nicht (Jobs. Limnaeus, de jure publico imperii Romano-
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        ﻿70

hat darum auch lange Kämpfe mit Bremen geführt, aber es nahm
nur dreitägiges Feilbieten des vorbeigeführten Holzes auch wohl
Getreides in Anspruch, wandelte das auch wohl in eine Geldzahlung
um, wie das überall gang und gäbe war, als mit dem ursprünglichen
Sinn des Stapels Kollisionen entstanden, oder entnahm ein bestimmtes
Quantum, wie das auch Bremen im 18. Jahrhundert machte, und
sich darauf berief, dafs es seinen Stapel, der eigentlich ihm alle
Vorbeifahrt zu hindern und seinen Bürgern allein den Seehandel
erlaubte, sehr lax handhabe, indem es nur Magazinkorn, wie seine
Bürger es auch liefern müfsten, verlange. In Münden und Bremen
wurde nach der Zeit verschieden Umladung in heimische Schiffe
oder nur Spedition durch einen bürgerlichen Faktor nach dem
damaligen Ausdruck für Spediteur und Kommissionär gegebenenfalls
verlangt.1)

Bremen war der Hauptwesermarkt geblieben und als solcher
vor allen Dingen Eigenhandelsplatz. Das dorthin geführte Gut sollte
zumeist dort verkauft werden oder war von Bremer Kautleuten ver-
schrieben. Dieser Verkehr stand also in Einklang mit dem Gest-
und Stapelrecht; die Konzession der Spedition und Kommission
bildete dort die Ausnahme, charakterisierte dagegen das neuere
Mündener Geschäft. Die Bremer hatten von jeher ihr Hauptaugen-
merk auf die Schiffahrt nach See zu gerichtet. Deshalb und wegen
des vorwiegenden Eigenhandelsinteresses haben die Bremer Schiffer
auf der Oberweser ausser bei den Cellerfahrern keine besonders
ausschlaggebende Rolle gespielt. Der mindensche Ankauf von
vorühergeführtem Holz bildete, soweit er in natura erfolgte, wozu
Friedrich der Grosse Kaufleute in die verarmte Stadt ziehen musste,
lediglich ein antiquiertes Recht, in der Form der Abgabe eine
Ablösung.2) So traten die Städte in das neunzehnte Jahrhundert ein.

Germanici, Argentorati 1657, tom. I, lib. II, cap. 9, n. 132; Christoph
Besoldus, Thesauruspracticus, Norimbergae 1659,lit. S., p. 368.) 1769, 26. Aug.
verglich man sich nach vorhergegangenem Reichsgerichtserkenntnis vom
28. März 1749. Vgl. die angeführte Literatur und Quellen, Noack etc.
Eine Aufserung aus der Zeit bietet auch P. J. Marperger, Neu eröffnete
Wasserfahrt auf Flüssen und Canälen, Dresden und Leipzig 1723, S. 333 ff.
1802 hot Stein als Oberpräsident der westfälischen Kriegs- und Domänenkammer
die Aufhebung der Mindener Stapelrechte gegen Modernisierung auch in Bremen
an. Es ist deswegen auch mit dem Collegium seniorum kommuniziert worden
(Aroh. Coli. Sen.).

x) Einiges dazu in dem Kapitel zur allgemeinen Handelspolitik und zum
Zollwesen.

2)	Vergl. die zitierten Schriften und Akten. Interessant ist, dafs auch
in Dreye Kohlen angehalten werden konnten, damit die Schmiede im Amt Syke
        <pb n="71" />
        ﻿71

Ein gezwungener Umschlag [die Bremer Umladung seit 1769
Minden gegenüber anerkannt auf die vorhin genannten (bezw. einen
Teil) engeren Stapelgüter beschränkt] war durch die moderne Gesetz-
und 'Vertragsgliederung, die durch die Weserschiffahrtsakte markiert
wird, im Anfang des neunzehnten Jahrhunderts in Minden nicht
zu beseitigen. Auf der gesamten Oberweser verkehrten die Schiffer
ohne Umschlag von Bremen bis Münden.

Als Repressalie gegen das mindensche Niederlagsrecht hatte
Hannover im achtzehnten Jahrhundert mehrfach Holz- und Getreide-
sperren in Hameln eintreten lassen1).

Schwierigkeiten wegen des Hamelner Wehrs ergaben sich
seit dem 1732 —1733 erfolgten Schleusenbau nicht mehr. Vordem
gab es hier nur eine Fiehre, das berüchtigte Hamelner Loch, durch
das Flöfse und Schiffe durchgelassen werden mufsten. Immerhin
verkehrten sowohl Mündener wie Vlothoer und Bremer Schiffer in
dieser Zeit durch Hameln, wenngleich für die Mündener Schwierig-
keiten in der Fahrt nach unten, für die Vlothoer in der Fahrt nach
oben bestanden.2) Mit der Eröffnung der Dampfschiffahrt trat für
diese wegen der für die Räderkasten zu engen Schleuse eine Zweiteilung

ihren Bedarf decken konnten, XVI. Konferenz der Weserschiffahrts-Kom-
mission 1821; in der XII. etc. wird auch über Bremer Stapel und Gastrecht
verhandelt u. a. (Bremer Staatsarchiv; Handelskammerarchiv.)

!) N o a c k, Das Stapel- und Schiffahrtsrecht Mindens, 1904, S. 23
und 31 u. a.

2) S. H. Keller, Weser und Ems, 1901, III. Bd., S. 229 ff.; Handels-
kammerarchiv; Johann Ludolf Quentin, Berichtigung eines Abrisses
von der Schiffahrt auf der Weser, Göttingen 1788, S. 29ff.; J. G. Büsch,
Übersicht des gesamten Wasserbaues 1796, II. Bd. III. Buch, S. 152 ff.;
F. C. Th. Piderit, Geschichtliche Wanderungen durch das Weser-Thal, 1838,
S. 156ff.; Fr. Sprenger, Geschichte der Stadt Hameln, Hannover 1826,
S. 78, 133 ff., 234. Ein offizielles ümschlagsrecht wie Münden nahm Hameln nicht
in Anspruch, obwohl die alte Fiehre mit beladenen Schiffen nicht zu passieren
war, und daher ausgeladen werden mufste. Ein Weinprivileg von 1407 gibt
Hameln das Recht, vorübergeführten Wein zu seinem Behuf zu kaufen. Vgl.
dazu F r. S p r e n g e r, S. 50, 260. In dem Chronicon Hamelense rythmicum
ist die Rede von einem 1685 ausgesohlagenen Stapel, was man vielleicht auf
den frommen Wunsch solcher Bestätigung deuten will. (Sprenger, S. 88, 89.)
Doch werden die von den Schiffern vor der Erbauung der Schleuse bezw. bis
1734 bezahlten Abgaben bei Passierung der Fiehre und dabei erfolgender Aus-
ladung als Niederlagsgelder bezeichnet (P. F. Weddigens Westphälisches
Magazin, III. Bd., 9. Heft, 1787, S. 552; Job. Lud. Quentin, Berichtigung
eines Abrisses von der Schiffahrt auf der Weser, 1788, S. 29; Noack, S. 22.)

Von einem Stapelrecht, das Höxter in alter Zeit in Anspruch nahm,
berichtet F. C. Th. Piderit, Geschichtliche Wanderungen, 1838, S. 106.
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        ﻿72

des Oberweserlaufes in Hameln ein.1) Die Aller wurde im acht-
zehnten und neunzehnten Jahrhundert bis Celle, die Leine bis
Hannover befahren, die Allerschiffahrt verband in alter Zeit Bremen
mit Braunschweig durch die Oker.2) Auch Celle, der Endpunkt der
Allerschiffahrt in neuerer Zeit, nahm ein Niederlagsrecht in Anspruch3),
Verden besafs Gerechtigkeiten wegen des Holzes. Der Verkehr ging

J) Jahresberichte der Ges. d. Ver. Weser-Dampfschiffahrt 1842 (1844) bis
1857. Die Hamelner Schleuse ist 1868—1871 mngebaut worden. Sie wurde bis 1866
als das Haupthindernis des Aufschwungs angesehen. S. H. Keller, Weser
und Ems, III. Bd., S. 166; Jahresbericht der Handelskammer in Bremen für
1867, S. 67.

2)	1227 Stadtrecht des Hägens zu Braunschweig, ürkundenbuoh der
Stadt Braunschweig, I., S. 2, im Auszug Brem. Urk. B. I, S. 168. Der Schiffs-
verkehr bis Braunschweig hat, nach einem mifslungenen Versuch, ihn durch
Aufräumen des Flufsbetts und Beseitigung der neu entstandenen Mühlen wieder
zu heben, im fünfzehnten Jahrhundert aufgehört; s. H. Keller, Weser und
Ems, IV. Bd., 1901, S. 298. Über die Bestrebungen Herzog Julius von Braun-
schweig auf Oker und Radau, vgl. auch an anderer Stelle E. Bodemann,
Volkswirtschaft Herzog Julius von Braunsohweig, in der Zeitschrift für deutsche
Kulturgeschichte, N. F., Bd. I, 1872, S. 215. Zum Leineverkehr a. Keller,
IV. Bd. 1901, S. 312, 323; Patjea. a. 0.; H. Guthe, Die Lande Braunschweig
und Hannover, Hannover 1867; u. a. Wichtig waren namentlich die Ver-
besserungen bei Neustadt a. R. etc. im achtzehnten Jahrhundert. Mit der
Eisenbahn schlief der Leineverkehr ein. Auf der undeutlichen Wasserscheide
zwischen Elbe und Weser im Drömling, wo bei Hochwasser ein Abfliefsen sowohl
zur Aller wie zur Ohre stattfindet, wollte Friedrich der Grofse zur Entwässerung
des Bruchs durch Schaffung besserer Vorflut gemeinsam mit Hannover und
Braunschweig Abhülfe treffen. Hannover sollte auf der Strecke Oebisfelde—
Gifhorn—Celle die Aller aufräumen und streckenweise ein Kanal neben der
Aller hergestellt werden. Hannover willigte aber nicht ein, so dafs der preufsische
Drömling durch Dämme abgeschlossen werden mufste; heute besteht hier ein
Aller—Ohre—Kanalgraben. Da aber wirksame Abhülfe not wurde, nahm
Hannover verschiedene Bauten in der oberen Aller vor und erreichte bis 1747
die Schiffbarkeit bis Gifhorn, obwohl sich die Arbeiten bald als unzureichend
erwiesen, (s. H. Keller, IV. Bd., S. 233 ff.). Man setzte die Schiffbarmachung
in den nächsten Jahren in der Richtung der alten Kornstrafse auf Fallersleben
[Magdeburg, Helmstedt, Fallersleben, Gifhorn, Celle s. a. H. Guthe, Lande
Braunsohweig und Hannover, 1867, S. 117] fort, und hoffte Fallersleben auch
zu einer Niederlage für Kaufmannsgut von Magdeburg zu machen, auch mit
Quedlinburg und Halberstadt die Verbindung zu verbessern, und schrieb deshalb
1752—1753 auch an die Bremer Kaufmannschaft, um die neue Route, die bis
Stellfelde bereits schiffbar sei, zu empfehlen. (Schiffe von 12 Lasten). (Akten
Coli. Sen. Bremer Handelskammer.) Die Aller- und Leineschiffahrt ist in älterer
Zeit zeitweise anscheinend wichtiger gewesen als die Weserschiffahrt. Ihr kam
zu statten, dafs sie speziell den welfischen Landkomplex aufschlofs.

3)	C. Cassel, Die Stadt Celle zur Zeit Herzog Ernsts des Bekenners,
Celle 1907, S. 39, Akten Coli. Sen. der Handelskammer in Bremen.
        <pb n="73" />
        ﻿73

Vf'ii Bremen direkt aufwärts nach Celle. Hutbergen—Verden hatte
einige Bedeutung für den Weserverkehr, indem von Hamburg
aus in Hutbergen ein gewisser Verkehr, namentlich nach Westfalen,
auf die Weser überging.1)

Als der alte Umschlag zwischen Flufs- und Seeverkehr ver-
loren ging, indem Bremen Vegesack zu seinem Aufsenhafen ausbilden
mufste, wurde die Frage wichtig, ob die Bremer Schiffer, die nach
unten fuhren, auch nach oben fahren sollten. Die ünterweserkahn-
schiffer wurden die eigentlichen Vermittler des Leichterverkehrs,
obwohl auch Oberländer Eichen, Böcke und Moorschiffe die Vege-
sacker Weser befahren konnten und befahren haben. Sie
machten das Recht auf alles nach unten gehende Gut geltend
und erhielten auch Rekognitionsgebühren. Bei Kalk, Glas und
anderem schwer umzuladenden Gut mufste man auch hier die
Schiffe durchlassen.2) Eine weitere Verschiebung erfuhr die
Angelegenheit, als anstatt der älteren rein theoretischen Ideen
allmählich die Dnterweserreeden, wohin Bremen seine Schiffe
schickte, nachdem der ursprüngliche Winter- und Ladehafen
zu Vegesack8) nicht mehr gut zu erreichen war, sich als Kon-
kurrenzplätze auftaten, namentlich als Oldenburg nach dem Elsflether
Streit Brake, das aus der Harrier Rede entstanden war, als Handelsplatz
einführen wollte und um die Zeit der Gründung Bremerhavens4) danach
strebte, eine eigene direkte Oberweserschiffahrt ins Leben zu rufen.5)
In neuester Zeit änderte sich das Verhältnis, insofern die heutigen

1)	Patje gibt eine Statistik dieses Verkehrs. In den Reihefahrten des
Weserschiffahrtsregulativs etc. ist seine Berücksichtigung vorgesehen. Er
begegnet auch schon Ende des 17. Jahrhunderts. (Bremer Staatsarchiv.) Der
Zolldirektor Niemeyer in Verden stützt seinen Plan einer Bahn von Hannover
auf Verden—Bremen und Verden—Hamburg in den vierziger Jahren auch noch
mit der dadurch gegebenen Verkehrssituation (a. a. 0.). Vgl. w. A. Engel,
Weserbuch, Hameln 1845, S. 118.

2)	Bremer Staatsarchiv n. a. zu 1678, 1682, 1735.

s) Schiffe von 3 bis 4 m Tiefgang konnten zunächst den Hafen zu
Vegesack bequem erreichen, die Versandung schritt dann aber stark vor,
s. Buchenau, Die freie Hansestadt Bremen, 1900, S. 260.

4)	Vgl. dazu W. v. B i p p e n, Geschichte der Stadt Bremen, Bremen und
Halle 1892—1904, im II. und III. Bde.; Franz Buchenau, Die freie
Hansestadt Bremen und ihr Gebiet, Bremen 1900, S. 247 und 253 ff. und die
dort angegebene Literatur; Georg Sello, Oldenburgs Seeschiffahrt, 1906,
S. 59 ff.; Fr. Heineken, in Bremen und seine Bauten, 1900, S. 733;
E. Fitger, Die Entwicklung der Seeschiffahrt, 1902, S. 44, 50 ff,; L. Halen-
beok, Fünfzig Ausflüge in die Umgegend von Bremen, Bremen 1893, S. 179.

6)	Vgl. dazu einen Hinweis in einem Schreiben des Zolldirektors Niemeyer
in Verden vom 13. Mai 1827, Bremer Staatsarchiv,
        <pb n="74" />
        ﻿74 —

grofsen Oberweserkahntypen sowohl die Unterweser wie die Ober-
weser befahren, je nachdem ob das Gut zum direkten Umschlag
in in Bremen, Bremerhaven, Brake liegende Seeschiffe oder auf Lager
bestimmt ist.

Die Oberweserböcke gingen auch um 1800 an Bremen vorbei
bis zu dem bremischen Hafenplatz Yegesack, zuweilen auch wohl
unter günstigen Verhältnissen bis Brake1). Später kam das sehr
selten mehr vor, da ihre Konstruktion nicht für die ünterweserfahrt
geeignet war und Bremerhaven nur in der Leichterschiffahrt von
Bremen aus zu erreichen war2). Bremen wurde nicht mit
Unrecht der Vorwurf gemacht, ebenfalls ein stapelmäfsiges Schiff-
fahrtshindernis bestehen zu lassen3), seine Weserbrücke mit den
Schiffsmühlen, bei der nur das eine Joch an der Altstadt Fähr-
gatt war; erst 1841 ist die neue Brücke4), deren Steinpfeiler bis
zum Bau der jetzigen gestanden haben, an die Stelle getreten. Die
Oberweserböcke mufsten auch für Bremen durch die Brücke zum
Umschlag von Bord zu Bord an die Schlachte oder, um in die kleine
Weser zu gelangen. Sie konnten aber auch an der mit Wuppen
versehenen sog. kleinen Schlachte bei der Holzpforte löschen und
laden und die 1818 als Oberländischer Hafen eingerichtete Piepe
wurde mit Zugang von der Oberweser angelegt. Die Flöfse mufsten,
wenn sie nicht an der alten Holzpforte blieben, durch die Brücke,
um in den Flofshafen vor dem Buntentor zu gelangen5).

1)	Patje, S. 440 ff.

2)	S. v. Reden, II. Abt., S. 289, und Meidinger IV., S. 36; wegen der
Schiffskonstruktion u. a. auch W. Metterhausen, S. 61 ff, zu den neueren
Konstruktionen mit hohem Bord, da die heutigen Oherweser-Kähne auch die
ünterweser befahren. Geh. Oberbanrat Hagen gibt 1835 an, dafs ein Mindener
Schiffer mehrmals bis Brake gefahren ist und sich vielleicht nach Bremerhaven
zu fahren getraut, s. Keller, III. Bd., S. 328. Die Mindener Handelskammer
berichtet 1884, dafs die Oberweserschiffe jetzt mit Erfolg über Bremen hinaus-
gehen. Jahresb. d. H. v. Minden f, 1884, S. 31, 1885, S. 31.

3)	Fr. v. Ee den, II. Abt., 1839, S. 106 u. 159; vgl. a. K e 11 e r, III. Bd., S. 338.

4)	Duckwitz, Denkwürdigkeiten, S. 177; R. Graepel und M. Fischer,
in Bremen und seine Bauten 1900, S. 540; Fr. Buchenau, Die freie Hanse-
stadt Bremen, 1900, S. 60; Keller u. a.

5)	Vgl. Bremer Handelskammerarchiv; Staatsarchiv; Sammlg. verschied.
Verordn, in Handlgs.- etc. Sachen, Bremen (1750), S. 105, 162; v. Reden,
II. Abt., S. 159 u. im folg. Die alten öffentlichen Ladeplätze waren die alte,
grofse und neue Schlachte, die kleine Schlachte an der Holzpforte und das
bezw. die Teerhäuser. Aufserdem gingen ganze, halbe und Viertelsladungen
auch nach Visitierung an der Schlachte an die Packhäuser, wie man auch bei
Frachtfuhrwerksgesamtladungen direkte Abladungen u. v. v. hatte. Korn, Holz
und Heu brachte man auch jeden Orts auf. (Schlachtordnung vom 22. Nov. 1747.)
        <pb n="75" />
        ﻿75

— Nachdem Bremen 1816 aufgehört hatte, befestigte Stadt
zu sein, wurden die Festungsgräben zu Schiffahrtszwecken aus-
gebaut, zuerst als Schutzhäfen im Winter, dann als Verkehrshäfen.
So entstanden der Oberländische und der Flofshafen und zuletzt 1840
der Sicherheitshafen zwischen Hohentor und Weser. Der Zollschuppen
an der Tiefer wurde 1857 für die Verladung und Zollabfertigung
der aus Bremen in den Zollverein gehenden Güter gebaut. 1855—58
wurde der Weserbahnhof gebaut1). So waren immerhin die unter-
halb Bremen belegenen Orte wegen der Bremer Weserbrücke
schlechter daran, obwohl es wegen der schlechten Konstruktion der
Oberweserböcke damals praktisch nicht allzu sehr in Frage kam2).

An eine Fahrt von See über Bremen hinaus war unter den

Die Distribution innerhalb der Stadt, Laden und Packen wurde durch die z. T.
eigenartig organisierten Schlachtfuhrleute, Karrenschieber, beim Frachtfuhrwerk
auch durch das Wirtsfuhrwerk, Maskops- etc. Träger, Auflader, Küper, Wipper etc.
besorgt, von denen einzelne Kategorien zugleich Aufsicht für das Stadtinteresse
führten.. Ich habe einiges dazu in meiner Darstellung des Fraohtfuhrwesens
mitgeteilt. Die Verschiebung der Organisation zeigt sich namentlich bei der
modernen Hausküperei gegenüber der früheren öffentlichen, bezw. selbständigen.
Interessant ist, dafs die Handelskammer einmal vorgehabt hat, die Pferdebahnen
für den Güterverkehr in der Stadt zu aptieren. (Jahresberichte der Handels-
kammer für 1870—73, S. 44, 1874, S. 26.)

*) Siehe Fr. Heineken, in Bremen und seine Bauten, Bremen 1900,
S, 718—720; auch Duckwitz in seinen Denkwürdigkeiten. Der Sicherheits-
hafen wurde nachher mit der Oldenburgischen Bahn verbunden, dann die Ein-
fahrt verschoben durch Legung des Woltmershauser Kanals. Seit 1884 Bremen
sich zum Zollansohlufs bereit erklärt hatte, begann der Ausbau des Freihafens,
1890 und 1891 wurde der Holz- und Fabrikenhafen ausgeführt, seit 1899 das
Projekt des zweiten Freihafens bearbeitet. Siehe Ed. Suling, in Bremen und
seine Bauten, 1900, S- 720 ff. Dazu kommen die Projekte des Neustädter
Kanals für den Oberweserumschlag und neuerdings des Industriehafens bei
Oslebshausen. ZumVegesacker Hafen, der 1619—22 gebaut ist, den Bremerhavener
Geestemünder, Braker, Nordenhamer und Elsflether Anlagen, s. F. Heineken,
R- Rudloff und F. Claufsen, und H. Bücking, in Bremen und seine
Bauten, S. 733—34, 735—66, 757—58, 758, 761—63. Die Oldenburger Dampf-
schiffe fuhren seinerzeit am Fangturm ab, hinter der Mauer an der Kalkstrafse
die Weserdampfer, die die Passagiere an den Washington, Hermann, die ersten
Überseedampfer,nach Bremerhaven brachten. (Bremer Nachrichten, 6. März 1904.)
Die Kähne, die Auswanderer herunterbraohten, auch am Sicherheitshafen (1850),
(Bremer Tageblatt 8. Aug. 1907. Vgl. auch Qerstäoker, Nach Amerika,
Reisen: Südamerika).

2)	Eine in Bremen projektierte Kanalumführung wegen des Hochwassers
würde das Hindernis der Brücke vielleicht schon vor 1840 beseitigt haben.
S. weiter unten. Zur Ausgestaltung als Binnenschiffahrtsstrafse auf der untersten
Strecke vergl. auch noch Havostadt und Contag, Projekt eines Weser-
Seiten-Kanals Dedesdorf-Bremerhaven, Bremerhaven-Geestemünde 1885.
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        ﻿76 —

veränderten Verhältnissen natürlich überhaupt nicht mehr zu
denken, da Bremen nicht einmal mehr erreicht wurde. Früher hatte
man selbst in Minden gelegentlich Versuche gemacht, es ist einmal
im 18. Jahrhundert ein Schiff von Norwegen nach Minden herauf-
gekommen und auch noch 1849 ein Schiff direkt nach der Ostsee
gesandt worden1). Es ist die Zeit der Kämpfe Bremens um die
Ausschaltung gemäfs seiner verlorenen Eigenschaft als Umschlags-
platz zwischen See und Flufs. Die Festlegung der bremischen
Verkehrsplätze an der Oberweser in ihrer Bedeutung in der
hier interessierenden Periode wird durch das Oberweser-Schiff-
fahrtsregulativ sehr erleichtert, das 18152) als Vereinbarung der
Kaufmannschaften Bremens und verschiedener Oberweserplätze zu
stände kam und der Weserschiffahrtsakte vorarbeitete, die alle
Stapel und ausschliefslichen Schifferberechtigungen aufhob, dagegen
die von den Kaufmannschaften eingerichteten ßeiheschiffahrten ohne
Monopol bezw. mit gewissen Kautelen und mit Quotenverhältnis der
beteiligten Schiffer nach ihrer Staatsangehörigkeit anerkannte. Von
dieser Organisation sind Berichte über die Verladungen (später auch
der Konkurrenz s. i. f.) der Vertretung der Kaufmannschaft abgestattet
worden, die das Verhältnis der Orte näher charakterisieren.3) Im
Oherweserverkehr gibt es dazu auch Makler-Registrierungen des
ankommenden Guts, die beim Landverkehr fehlen.4) Es
wurden drei Reihefahrten nach den drei Hauptplätzen des
Oberweserverkehrs eingerichtet, statt dafs der Schiffer in
Bremen regellos nach allen Weserplätzen lud, wodurch
sich der Verkehr in der Zeit vorher ungeheuer verlangsamt
hatte. Die Plätze waren Minden, Hameln und Münden, letzteres
der wichtigste Platz. Für unterhalb Minden wurde 1815 keine

*) Meidinger, Die deutschen Ströme, IV. Abi, 1854, S. 44, s. auch
die Bestrebungen Hermann Kulenkamps bei N o a c k, Das Stapel- und Schiffahrts-
recht Mindens.

2) Das Regulativ von 1815 und seine Nachträge, das revidierte Regulativ
von 1822 liegen in der Sammlung der Stadtbibliothek zur Oberweserschiffahrt.
Näheres dazu in den Akten des Staatsarchivs und der Handelskammer. Für
die frühere Zeit vergl. (Gothaische) Handlungs-Zeitung 1786, S. 60 ff, u. a. im
folg.; a. w. D. Reinhold und J. Oltmanns, Der deutsche Handelskanal,
Bremen und Leer 1817, S. 190.

a) Sie sind an das Archiv Coli, seniorum gekommen.
ä) Eine Sammlung dieser Berichte, die z. T. mit der Seeeinfuhr
zusammen gedruckt sind, liegt im Handelskammerarchiv, eine weitere Sammlung
besitzt die Stadtbibliothek, s. im übrigen das in dem Kapitel Statistik auf-
geführte,

•*
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        ﻿— 77

Regelung geschaffen.1) Mit den Ladungen nach Minden gingen auch
die der Zwischenorte bis vor Hameln, die in der Karte markiert
sind, mit denen nach Hameln die Ladungen bis Höxter; darüber
hinaus nahm die Mündener Reihefahrt die Güter mit. Weil nach
Münden allein alle acht Tage ein Schiffszug abgelassen werden
konnte, liefs man zeitweilig nach Münden die Güter separat laufen,
verlud gesondert davon nach Lauenförde, Beverungen und Karls-
hafen. Der Grund für die hier mehrfach eintretenden Verschiebungen
liegt in der Rivalität zwischen Münden und Karlshafen. Münden
verlangte stets, dafs die Fracht für Münden und Karlshafen gleich-
gestellt werde, da Karlshafen nur durch Münden mitgenommen
werde, allein keine Reihefahrt unterhalten könne. Demgemäfs trat
schon bald nach Vereinbarung des Regulativs eine Trennung2), dann
zwei Jahre darauf wieder eine Vereinigung ein, bis Mündens bisher
an der Weser einzigartiger Grofshandelsverkehr mit dem Erlöschen
der weitreichenden Strafsen3) und der Notwendigkeit, sich namentlich
im Winter aus Mündener Lägern zu versorgen4), zurückging, sodafs
Karlshafen ein wünschenswerter Zuwachs war. Die Regelung der
Dinge von 1815 ist typisch geblieben. Wenngleich es nach 1830 zu
Veruneinigungen kam, und Konkurrenzorganisationen sich bildeten5), wo-

*) Es bildete sich später eine private Vereinigung der in dieser Fahrt
tätigen Schiffer. (v. Hormayr), Fragmente II, 1841, S. 29—34, 39—41.
Handelskammerarchiv (April 1838 separate kleine Beurtfahrt nach Theding-
hausen, Verden, Stolzenau und Gernheim).

2)	Die 1818 beabsichtigte Trennung war nicht vollständig durohzuführen
gewesen, 1820 trat wieder eine Vereinigung ein. Archiv der Handelskammer
(Coli. Sen.) u. a. zum 27. Juli 1820, s. a. die Regulative u. a.

3)	Im folgenden.

4)	In einem Schreiben vom 4. August 1824 heifst es; Jetzt könne jeder
Krämer (es handelt sich um Verkehr nach Franken) jederzeit per Achse von
Bremen [Chausseen] beziehen, während früher im Winter auf Vorrat genommen
werden mufste, den nur der Mündener Grofskaufmann halten konnte. Arch.
Coli. Sen.

6)	s. Duckwitz, Denkwürdigkeiten, 1877, S. 7 ff.; Über die bremischen
Schiffahrts-Institute für die Oberweser, Nov. 1840; die Zirkulare der Deputation
des Mündener Handelsstandes an die Bremer Kaufmannschaft 1831, 1832, 1833;
dazu eine umfängliche Schrift der Deputation: Darstellung der Ursachen und
Verhältnisse, welche seit Anno 1824 in die Ordnung der Oberländischen Weser-
Reiheschiffahrt störend eingegriffen haben, Bremen, 1831 (Samml. der Stadtbiblio-
thek Oberweserschiffahrt); Friedrich Hühn, Die Weser, Zeitschrift für deutsche
Statistik, herausgegeb. von v. Reden, II. Jahrg., 1848, S. 390; Fr. v. Reden,
Das Königreich Hannover, II. Abt,, 1839, S. 108; (v. Hormayr), Fragmente II,
1841, S. 39; Heinrich Meidinger, Die deutschen Ströme, IV. Abt., 1854
u- a. Aufserdem die Akten.
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        ﻿— 78 —

bei in den ersten Jahren regellos auf alle Plätze verladen wurde, so handelt
es sich um dieselben Plätze, wenn auch in etwas anderer Kombination.
Münden und Minden haben die selbständigste Bedeutung, die Gruppe
Hameln-Höxter hat weniger grofse Plätze und bedurfte am meisten der
Zusammenfassung. Es kamen zu der sog. Direktions-Reiheschiflahrt
der Bremer Schiffahrtsdeputation 1833 die Westfälische Schiffer-
gesellschaft und 1840 die Ravensberger Schiffergesellschaft hinzu.
Die Westfälische Schiffergesellschaft arbeitete namentlich auf Minden,
die Ravensberger auf die Plätze von Vlotho bis Hess.-Oldendorf, die
Orte, wo sie von Schiffern und Kaufleuten gegründet waren. Die
Direktionsschiffahrt teilte sich derzeit in die drei Abteilungen Minden bis
Hess.-Oldendorf, von da bis Karlshafen, gemeinsam mit den Karls-
hafener Kaufleuten geordnet; und bis Münden, gemeinsam mit den
Mündener Kaufleuten geordnet.1) Minden gewann im neunzehnten
Jahrhundert insofern nur leistungsfähige Wasserstraßen konkurrieren
konnten und schliefslich nur der untere Lauf der Oberweser noch
diese Bedingungen einigermafsen erfüllte2), was, nachdem die Dampf-
schlepper über Minden hinausgingen, auch Hameln zu Gute kam.
Auch hatte Minden insofern jetzt Vorteil davon, dafs es preufsisch
war, als Preufsen Ostfriesland nicht mehr besafs und die zusammen-
geschlossenen preufsischen Landesteile hier einen Weg hatten. Zu-
gleich ging aller greiserer Verkehr aus dieser Gegend Westfalens
über die Weser, da Hannover ihm keinen Weg baute.

Karlshafen wurde sehr wichtig mit seiner Wesereisenbahn (1848),
und als Vertreter des nichthannoversehen Verkehrs am oberen Lauf.2)
Hameln gewann als Sitz der Dampfschiffahrtsdirektion, die Bremen
1842 mit Fleifs dahin gelegt hatte, um Hannover für die not-
wendigsten Verbesserungen des Flusses zu gewinnen3) und als Um-
schlagsplatz des Dampfschiffspersonenverkehrs. Der Flufs übte mit dem
Aufkommen der Eisenbahnen noch die Funktion als Bindeglied zwischen
Eisenbahnrouten, die ihm mit dem Ausbau des Eisenbahnnetzes

*) Das Schema der Neukonstituierung der Direktionsreiheschiffahrt nach
dem Streit trennte Karlsbafen und Münden. Karlshafen zeigte 1833 an, dafs es
12 Schiffer für sich verpflichtet habe, was Bremen anerkannte, (Handelskammer,
Staatsarchiv zu 1833). Vgl. a. Staatsarchiv zu 1846 im Februar, wo erörtert
wird, dafs die Trennung nachteilig sei.

2)	Jahresbericht der Handelskammer von Minden für 1867, S. 66.

3)	Duckwitz, Denkwürdigkeiten, S. 12. Die Organisation war durch
die sogenannten Administrationen mit den Hauptplätzen in Verbindung gesetzt.
Der Hauptteil der Aktien blieb in Bremen. Hannover vernachlässigte den Flufs
erst wegen der Landzölle, dann wegen der Eisenbahnrente, s. a. a. 0. Vgl.
Thilo Hampke, Die Kanalisierung der Fulda von Münden bis Kassel, Kassel
1895, S. 16 ff.; H. Keller, III. Bd., S. 447; Jahresb. d. H. v. Minden f. 1866, S. 32.
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        ﻿79

genommen wurde. Daher denn auch der Personenverkehr den Flufs
aufsuchte, der Auswandererverkehr von der Dampfschifffahrtsgesell-
schaft der Vereinten Weserdampfschiffahrt durch billige Preise zu
halten gesucht wurde, als die Konkurrenz der Bahn den Übergang
auch zum vorher von dieser Gesellschaft nicht gepflegten Schlepp-
verkehr erzwang.1)

In unserem heutigen Oberweserverkehr ist Hameln der be-
deutendste Platz.

Die Güterstationen der Dampfer der Vereinten Weser-Dampf-
schiffahrt, wo ihre Personendampfer Gut an und von Bord liefsen,
sind in der Karte unterscheidend eingetragen. Die Personenstationen
sind folgende: Hannov.-Münden, Hilwartshausen, Veckerhagen, Oedels-
heim, Bodenfelde, Karlshafen, Beverungen, Wehrden, Höxter, Holz-
minden, Polle, Bodenwerder, Hehlen, Grohnde, Ohsen, Hameln,
Oldendorf, Grofsenwieden, Rinteln, Erder, Vlotho, Rehme, Preufs.-
Minden, Petershagen, Windheim, Schlüsselburg, Stolzenau, Landes-
bergen, Nienburg, Sebbenhausen, Hoya, Dörverden, Hutbergen, Int-
schede, Kaper, Dreye, Bremen.2)

Dampfschleppverkehr bestand zuerst nur bis Hoya, um eine
Ausdehnung der Saison zu ermöglichen, wenn die Leinpfade unter
Wasser standen.3) Erst später schleppten die Dampfer die Böcke
auch weiter aufwärts nach den gewohnten Plätzen.4)

Auch beim Flufsverkehr bieten die Zolleigenschaften der Plätze
willkommene Charakterisierungen ihrer wirtschaftlichen Bedeutung.
Die mit gesonderten Zeichen herausgehobenen Weserzollplätze geht
als solche nur der Transit auf der Weser an, aber da die Weser
wie die anderen konventionellen Flüfse der Schiffahrtsakten Zollaus-
land war, so trat in den Ladeplätzen die Verzollung des betreffenden
Landes oder Zollvereins, wohin das Gut nunmehr einging, oder wo
der Transit zu Lande fortgesetzt wurde, ein. Der Zollcharakter
innerhalb dieses allgemeinen Systems, der mit dem Flufszoll als
blofser Schiffahrtsabgabe nichts zu tun hat, charakterisiert also auch
die Hafeneigenschaft.

1)	Jahresberichte der Gesellschaft; (Sammlung der Stadtbibliothek), im
folgenden. W. Sattler, Erinn. an Alt-Bremen, Br. Nachr. 30. Mai 1908; Br.
Nachr. 28. Juli 1907.

2)	Jahresberichte der Gesellschaft der Vereinten Weser-Dampfschiffahrt
(Sammlung der Stadtbibliothek).

3)	Duckwitz, Denkwürdigkeiten, S. 10. Prospekte 1837 etc. in der
Sammlung der Stadtbihliothek zur Oberweser-Dampfschiffahrt.

4)	s. u. a. Fried r. Huhn, Die Weser, — Zeitschrift für deutsche Statistik,
H. Jahrg., 1848, S. 390. Der Dampfer Eoland bugsierte damals nach Hoya,
Nienburg und Preufs. Minden.
        <pb n="80" />
        ﻿— 80

Die Weserschiffahrtsdeputation in Bremen, der der Oberweser-
verkehr in seiner Regelung in den Reiheschiffahrten des Regulativs
unterstellt wurde, hatte zugleich auch den Allerverkehr zu über-
wachen, der seit 1802 in einer Reihefuhr in guter Ordnung ge-
blieben war und in das Regulativ für die Oberweser mit auf-
genommen wurde.1)

Als spezielle Oberweserwaren kommen namentlich in Betracht:
oberhalb Hameln Pflastersteine, Mühlensteine, Schiefertafeln, Schiefer-
griffel, Marmeln, grobe Eisenwaren, altes Eisen, Knochen, Zucker-
schaum zum Düngen, Bretter und Bauholz vom Thüringer Wald,
Mineralwasser, manche chemische Präparate, irdene Waren, Ton von
Grofs-Almerode, der in bedeutenden Massen zum Bau der Glasöfen
und auch als Ballast auf den Seeschiffen gebraucht wird; unterhalb
Hameln Getreide, Zement von Hameln, Leinewand, Töpferwaren von
Duingen, die auch in Hameln eingeladen werden, Papier, Kalk,
Knochen, Oelkuchen, Steinkohlen, Glaswaren und Sandsteine aus
den Brüchen bei Obernkirchen, die bei Rinteln eingeladen werden
(der bekannte Bremer Stein) sowie Steine aus den Brüchen bei Haus-
berge. Dazu kommt der Verkehr der Zuckerfabriken und Holz.2)

Gröfsere Bedeutung als heute, wo er ganz zurückgeht, kam dem
Flofsverkehr zu. Auf der Fulda ist mir in neuerer Zeit keine gröfsere
Flofsfahrt bekannt geworden.3) Auf der Werra kamen sehr viele Plöfse
herunter, die in Münden zu gröfseren zusammengesetzt wurden.4)
Die oberen Grenzen für Langholz und gebundene Flöfse sind Themar

1)	S. a. die Regulative von 1815 ff. und H. D. A. Sonne, Beschreibung
des Königreichs Hannover, I, Buch, München, 1829, S. 162; Bremer Staatsarchiv,
Handelskammerarchiv; und im folgenden.

2)	Friedr. Huhn, Die Weser, in der Zeitschrift des Vereins für deutsche
Statistik, I. Jahrg. 1847, S. 673, II. Jahrg., 1848, S, 391—392. Vgl. w, v. Reden,
Das Königreich Hannover, 1839, II. Abt., S. 151; N. Minne mann, Oratio
panegyrica de Visurgis origine, situ etc., 1685; J. L, Quentin, Bericht eines
Abrisses von der Schiffahrt auf der Weser, 1788; D. R e i n h o 1 d und
J. Oltmanns, Der deutsche Handelskanal, Bremen u. Leer 1817, S. 191; u. a.

8) Die bestehende hörte 1870 auf. (Statistik des deutschen Reichs N. F.
Bd. XXXIX: Die Stromgebiete des deutschen Reichs, Teil II. Abt. b : Gebiet
der Weser, Berlin 1901, S. 25 ff.). D. Beinhold und J. Oltmanns, Der
deutsche Handelskanal, Bremen und Leer 1817, S. 133 und Meidinger sagen
nur, dafs, wenn die zu ihrer Zeit bereits unbedeutende Schiffahrt Kassel-Hersfeld
in trockenen Sommern versagt, die Fulda nur noch allenfalls flofsbar sei, sonst
wird sie, soviel ich sehe, nicht erwähnt. In älterer Zeit sollen im siebzehnten
Jahrhundert sogar Amsterdamer Kaufleute an der Fulda im Rotenburger
Amt Holz aufgekauft haben. (Brunner, S. 238.).

4)	Vgl. Friedrich Hühn, Die Weser, Zeitschrift für deutsche*Statistik
I. Jahrg., 1847, S. 676, auah Meidinger, IV., 8. 27. Stapelrechtlich durften
        <pb n="81" />
        ﻿— 81 —

und Wernshausen, oberhalb Hildburghausen kann nur Scheitholz
geflöfst werden.1) Auch auf der Aller bestand Flofsverkehr.2)
Interessant sind hier in älterer Zeit die Bestrebungen Herzog Julius
von Braunschweig zu besserer Ausnutzung seiner Harzflüsse durch
Flofs- und anderen Verkehr.3) Auch im neunzehnten Jahrhundert
kam die Ise, Oertze, Oker und Radau, Urne, Ruhme und Leine z. T.
noch neuerdings Flofsholz herab.4)

Besonders charakteristisches Talgut sind heute seit Entdeckung
oder Ausnutzung der Lager im Hannoverschen, bei Wietze etc., Kali und
Öle. Die Berggüter sind heute wie früher mannigfaltiger und allgemeiner.

Als einigermafsen sichere Schutzhäfen und Liegeplätze für
Hochwasser und Wintereintritt, die in der Karte nicht besonders

die die Werra herunterkommenden Balken- und Dielenflöfse nur von Mündenern
durch Münden geflöfst werden. Reskript von 1724. (Bestimmungen über die
an die Stadt abzugebenden Flofsdielen und Latten 1720, 1747.) W. Lotze,
Geschichte der Stadt Münden, 1878, S. 236. Bestimmte Teile des Holzhandels
pflegten in älterer Zeit, wie in anderen Handelszweigen die Städte selbst aus-
zuüben (vgl. für Bremen die Verordnungensammlungen; C. Ä. Heineken,
Gesch. d. fr. Hansestadt Bremen, (Orig.-Mskrpt. Stadtb.), 1812, S. 9 u. a.).
In Bremen legten noch bis neuerdings sämtliche Flöfse in die kleine Weser;
die Oberländer Mannschaft geht zurück, auch für den Fall der Weiterflöfsung
nach Elsfleth, Brake, Geestemünde, Bremerhaven (Statist, d. d. Reichs N. F.,
Bd. XXXIX., Teil II, Abt. b. Gebiet der Weser, 1901, S. 25 ff.)

*) So Victor Kurs, Tabellarische Nachrichten; die älteren Angaben
über Zahl der Flöfse beziehen sich auch auf Wernshausen, wo heute die ein-
bettigen Flöfse zu mehrbettigen zusammengesetzt werden, s. Statistik, „Aus
den Thüringer Forsten geht nicht allein viel Brennholz auf der oberen Werra
nach Eichsfeld und Hildburghausen, und von da durch die Schleuse nach
Themar, Meiningen und Salzungen; sondern es gehen auch viele Baumstämme
und Bretter nach Wernshausen und ins Ausland, Stapelplätze für Langholz-
flöfse sind zu Themar, Meiningen und Wernshausen.“ (Meidinger, Die deutschen
Ströme, IV., 1864, S. 26—27.) Vgl. a. H. Keller, Weser und Ems, 1901.
II. Bd., S. 372 ff. u. a.; Führer auf den deutschen Sohiffahrtstrafsen, bearbeitet
im Königl. preufs. Ministerium der öffentlichen Arbeiten, Berlin 1893; Stat. d.
d. Reichs, N. F., XXXIX. Bd., Teil II, Abt. b, S. 25 ff.

2) s. v. Reden, Das Königreich Hannover, II. Abt., 1839, S. 115.
a) E. Bodemann, Volkswirtschaft Herzog Julius von Braunschweig,
Zeitschrift für deutsche Kulturgeschichte, N. F., Bd. 1,1872, S. 215 ; D. Reinho Id
und J. Oltmanns, Der deutsche Handelskanal, Bremen und Leer 1817, S. 111.

ä) s. v. Reden, Das Königreich Hannover, II. Abt., 1839, S. 116;
Meidinger, Die deutschen Ströme, IV. Abt., 1854, 8. 28. Die älteren Nach-
richten sind unbestimmt. Statistik des deutschen Reichs, N. F., Bd. XXXIX,
Teil II, Abt. b. Gebiet der Weser, 1901, S. 25 ff.; Aller ab Gifhorn mit
gebundenen Flöfsen flöfsbar, Ise vom Kinkerbruche im Amt Isenhagen. Die
Oertze wird für gebundene Flöfse bei Müden im Amt Bergen flöfsbar.
Auf der Leine seit mehreren Jahren keine Flöfserei mehr, früher begonnen bei

6
        <pb n="82" />
        ﻿— 82 —

hervorgehoben, aber eingetragen sind, hezw. bei eingetragenen Orten
liegen, galten damals (1839) aufser Bremen: Dreye, der Kaper
unterhalb Thedinghausen (Einflufs der Eiter), Intschede, Hoya, der
Einflufs der Warnau eine halbe Stunde oberhalb Menburg, Peters-
hagen, Minden, Vlotho, Rinteln, Hameln, Thrane, Heinsen, Holzminden,
Forst, Korvey, Karlshafen, Lippoldsberg, Münden.*)

Für beladene Schiffe kamen nur in Frage Dreye, Intschede,
Petershagen, Hameln und Holzminden.1) An der Aller und Leine
waren mehr oder minder sichere Häfen und Liegeplätze Hannover,
Neustadt am Rübenberge, unterhalb Hudemühlen, bei Rethem, in Celle,
bei Winsen a. d. Aller und Essel.*)

1847—48 fehlte es namentlich zwischen Stolzenau und Dreye
an Schutzhäfen, im Oberlauf oberhalb Hameln war Platz in den
Winterhäfen und Plätzen von Karlshafen, sobald eine dort vor-
zunehraende Reinigung vollendet war, für 50 Schiffe, im Hafen von
Holzminden für 27, in der Schwülme bei Lippoldsberg für 3 bis 4,
in dem Forstbache bei Forst für 1 bis 2, in der Lenne, Thrane
gegenüber Bodenwerder, für 3 bis 4, in der Weser bei Alten-Münden
für 50 bis 60, Korvey bei Höxter 10 bis 12, über, in und hinter
der Schleuse bei Hameln, für 5 Schiffe. Im Hafen von Holzminden
kostete der Aufenthalt eines Schiffes, während des Winters, nach
Verhältnis der Gröfse, 5, 4, 3 Taler und weniger.2)

Für die neuen Schiffstypen kamen 1902 nur Münden, Hameln
und Minden, aufser Kassel und Bremen, als Winterhäfen in Frage,
Schutzhäfen wurden bewilligt oder in Bau gesetzt in Rinteln, (Vlotho),
Höxter, Nienburg, Verden und Hemelingen.3)

Sonst werden als Sicherheitshäfen benutzt; Münden, Karls-
hafen, Höxter, Holzminden, Kemnade, Hameln, Rinteln, Minden,
Petershagen, Nienburg, Intschede, Dreye und Hemelingen.3)

Als Verkehrshäfen werden oder sind aptiert Münden, Höxter,
Hameln, Rinteln, Minden, Nienburg, Hemelingen.3)

Katlenburg an der Ruhme (gebundene Flöfse) bis Hannover. — Auf der Hunte
kommt ausnahmsweise Flöfserei vor. Kein Eintrag auf der Karte. Auf der
Geeste nur Brenn- und Krummholz aus Amt Bederkesa nach Bremerhaven
(v. Reden, Kgr. H., II. Abt, S. 183).

') Fr. v. Reden, Das Königreich Hannover, II. Abt, 1839, S. 107, 112.

2) Friedrich Hühn, Die Weser, Zeitschrift des Vereins für deutsche
Statistik, herausgegeb. von v. Reden, I. Jahrgang, 1847, S. 677 u. II. Jahrgang,
1848, S. 388.

s) W. Mett er hausen, Die Oberweserschiflahrt im letzten Jahrzehnt,
Festschrift, 1902, S. 34, 41, 44. Vergl. a. Thilo Hampke, Denkschrift, be-
treffend Weserhäfen, Anschlufsgleise und Lösch- und Ladeplätze an der Weser,
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        ﻿83

Werftplätze waren:

an der Oberweser:

in Hannoversch-Münden [1796 waren im Amt Hannoversch-
Münden 4 Leute beim Schiffbau, es wurden Schiffe bis zu
36 Last gebaut1), 1839 gab es zwei Werften für Weser-
und Werraschiffe in Hannoversch-Münden2), auch 18473)
und 1854 wird der Werftbetrieb in Münden erwähnt4);

1838	baute der Schiffsbaumeister Hr. Hagemann in Münden
ein Schiff Die Hoffnung, in der Art der Mainschiffe, nach
dessen Muster der Schiffherr Friedrich Basilius in Münden
1843 ein gröfseres bauen liefs5)];

in Giesselwerder [1847 und 18548); heute Heinrich Henne];
in Bodenfelde [1839 war da eine Schiffbauerei, vorzüglich für
Reparatur2)6), 18457)];
in Höxter [1854 4)];

in Heinsen [1796 standen in Heinsen 37 Leute beim Schiffbau in
Beschäftigung; es wurden Schiffe bis zu 40 Last gebaut.x)

1839	gab es zwei Schiffbauplätze, auf denen jährlich 8 bis
10 Weserflufsschiffe von Stapel liefen2), Heinsen kommt
auch 1847 6) und 1854 vor 4)J;

in Holzminden [18476) und 1854*)];

in Bodenwerder [1845 7), 18544); heute F. H. König, C. Pape];
in Vlotho [18486); heute in Uffeln Fr. Rasche und Büsching &amp; Rose-
meyer, in Hameln H. Erbstein, Fr. Riechardt und H. Burgemeister];
in Preufsisch-Minden [18486) und 18544); hier baute in den

Kassel 1895; W. Me tterhausen, Die Vermehrung und Verbesserung der
Weserhäfen von Münden bis Bremen, in der Zeitschrift für Binnenschiffahrt,
1898, S. 130 ff. S. a. Statistik des deutschen Reichs, N. F., Bd. XXXIX,
Teil II, Abt. b. Gebiet der Weser, 1901, S. 33 ff.; Jb. d. Hdlsk.

*) Patje, Abrifs des Fabriken-, Gewerbe- und Handlungszustandes in
den churbr.-lüneburgisohen Landen, 1796, S. 459.

2)	Fr. v. Reden, Das Königreich Hannover, statistisch beschrieben,
II. Abt., 1839, S. 272.

3)	Die Schiffszimmerwerft von E. Wüstenfeld in Münden baute 1843 den
hölzernen Dampfer Eduard, für den Henschel in Kassel die Maschine lieferte.
S. Reinhold, Praktische Anweisung, Frachtfahrzeuge für Ströme, Flüsse und
Kanäle zu erbauen, Berlin 1852, S. 19.

*) Heinrich Meidinger, Die deutschen Ströme, IV. Abt., 1854, S. 44.
„Zu Preufs. Minden werden auch Seeschiffe gebaut. Im Sommer 1849 ging
ein Mindener zweimastiges Schiff direkt von Minden nach der Ostsee mit
Bausteinen und brachte Bauholz mit zurück.“

6)	W. L o t z e, Geschichte der Stadt Münden, Münden 1878, S. 240.

6)	Friedrich Hühn, Die Weser, Zeitschrift des Vereins für deutsche
Statistik, I. Jahrg., 1847, S. 676. II. Jg., 1848, S. 390.

7)	August Engel, Weserbuch, Hameln 1845, S. 35, 60.

6*
        <pb n="84" />
        ﻿vierziger Jahren Georg Rolff verbesserte Oberweserschiffe
eines leichteren und zweckmässigeren Typs *)2)];
an der Aller:

im Amt Winsen a. d. Aller [1796 39 Leute beschäftigt, Schiffe bis zu
60 Last3); 1839 zwei Werften für Aller- und Leineschiffe4)];
im Amt Ahlden zu
Riethagen und

Hudemühlen [in Riethagen und Hudemühlen waren 1839 drei
Werften für Aller- und Leineschiffe4); Hudemühlen wird
auch schon 1796 mit 6 beim Schiffbau beschäftigten Leuten
und Schiffen bis zu 40 Last genannt3); heute K. Schultze];
an der Leine:

bei Limmer, Amts Blumenau [eine Werft für Leine- und Aller-
schiffe, Neubau und Reparatur, 18394)s)];
an der ünterweser und an der Lesum;
in Bremen [Gegen das Ende des 18. Jahrhunderts bestand fast
nur ein allerdings reger Flufsschiffsbau in Bremen6). Die
alten Schiffhauplätze waren am Bauhof, Teerhof, seit dem
Ende des 18. Jahrhunderts, wo Eiert Selmann den Schiffbau
wieder beleben wollte, auch in der Piepe im Werder
an der kleinen Weser, am Werdertor an der grossen
Weser und an der Hohentors-Contrescarpe. Die Werft und
Eisengiefserei von Carsten Waltjen &amp; Co. wurde 1843 ge-
gründet. Waltjen und Leonhard fungierten mehrfach als
Sachverständige bei Abnahme der Schiffe der Vereinten
Weserdampfschiffahrt. Waltjen baute auch die ersten

9 Ludwig Boclo, Der Begleiter auf dem Weser-Dampfschiffe von
Münden nach Bremen, Göttingen 1844, S. 219,

а)	A. Engel, Weserbuch, 1845, S. 102; Jb, d. Hdlsk. v. Minden f. 1869, S. 39.

3)	Patje, Abrifs, 1796, S. 459.

4)	Fr. v. Reden, Das Königreich Hannover, II. Abt., 1839, S. 272, 273.

б)	An der Fulda ist heute noch eine Schiffsbauerei in Melsungen, K. Stahl.

D.	Reiohs-Adrefsbuoh, Berlin 1908, A., S. 793, 802, 803, 1242, 1781, 1788, 1789,
1815, 1823, 1829, 1886, 1933, 1938, 2053, 2106, 3789, 3792, Mitteilungen von
Herrn H, W. Meyer in Bremen.

°) H. Wilda, in Bremen und seine Bauten, 1900, S. 694. Vergl. a.

E.	Dünzelmann, Aus Bremens Zopfzeit, 1899, S. 130, wonach bis gegen die
Mitte des achtzehnten Jahrhunderts Bremen der Hauptort war, wo die ober-
ländischen Schiffe einer Reparatur unterzogen wurden; nur in Minden soll es
noch einen Schiffszimmermann gegeben haben, in den übrigen Orten der Weser,
Aller und Leine weder Meister noch Handwerkszeug. Der im Mittelalter blühende
Seeschiffsbau war bereits im siebzehnten, und noch mehr im achtzehnten in
Bremen sehr zurückgegangen. — Der Staat Bremen, Berlin 1907 ff.
        <pb n="85" />
        ﻿85 —

eisernen Oberweserkähne, die aber mifsglückten1). 1847 bauten
C. Waltjen &amp; Co. eine neue eiserne Schale für die Maschine
des 1839 in Fahrt gesetzten Bremer Oberweserschleppers
Roland u. a.2). 1872 wurde die Firma in die heutige Aktien-
gesellschaft Weser umgewandelt3) 1841 werden sechs
Bremer Schiffswerften; Bley, Heineken, Janssen, Oltmanns,
Poppe und Wencke als Erbauer von Bremer Seeschiffen
genannt4), doch ist 1828 nur eine Werft für Bremen auf-
geführt5). (Im 18. Jahrhundert sind als Schiffbauer bekannt
Marten Menke und Nachfolger, Caspar Stromer und Marten
Stromer, Anton Koch, Johann Meyerdirks, Eiert Selmann.)
Die Lloydreparaturwerkstatt in Bremen besteht seit Gründung
der Gesellschaft3)7)];

in Vegesack [1796 Schiffe bis zu 200 Last8). (Die eigenartige
Neugebauersche Abwrackwerft gegenüber in Lemwerder
stammt aus allerneuester Zeit.)];

in Grohn [1796 Schiffe bis zu 200 Last8). Die Werften von
Johann Lange zu Vegesack, Grohn und Bremerhaven, waren
1839 und 1854 die bedeutendsten an der Weser. Johann Lange
war der Sohn des Schiffszimmermanns Conrad Lange zu Vege-
sack, lernte bei seinem Paten Johann Janssen, wurde dort
Meisterknecht und nach Janssens Tode 1802 Geschäftsführer,
übernahm 1805 die Werft von Gottfried Jochen Schröder,
vordem Jan Claussen, davor Gasten Johann Cöper und Claus

x) Jahresberichte der Gesellschaft der Vereinten Weser-Dampfsohiffahrt,
Sammlung der Stadtbibliothek.

а)	Br. Handelsk. Arch.; Weser-Zeitung Nr. 3739; Bremer Handelsblatt Nr. 218.

8)	Wilda, S. 695; W. Metterhausen, Die Oberwesersohiffahrt im

letzten Jahrzehnt, Festschrift, 1902, S. 102, 103.

Müller, Gedenkbuch der freien Hansestadt Bremen, 1871—75, Bremen
1876, S. 178 und 187.

4)	J. H. W. Smidt, Übersicht der bremischen Seeschiffahrt in den
Jahren 1838, 1839 und 1840, Bremen 1841.

б)	(Johann Smidt), Die freie Hansestadt Bremen, XXXVI. Abschnitt
aus A, F. W. Crome, Geographisch statistische Darstellung der Staatskräfte
von den sämtlichen zum deutschen Staatenbunde gehörigen Ländern, IV. Teil,
Leipzig, 1828, S. 490.

6)	F, Zeit er, in Bremen und seine Bauten, 1900, S. 655.

7)	Vergl. a. Heinrich Hoops, Geschichte der Gemeinden Grambke
und Büren, Bremen 1906, S. 30; L. Halenbeck, Geschichte der Stadt Vegesack,
Vegesack 1893, S. 145, 149; C. A. Heineken, Geschichte der freien Hansestadt
Bremen (Origin.-Man. Stadtb.), 1812, S. 111,146; A, Engel, Weserb., S.129; u. a.

8)	Patje, Abrifs des Fabriken-, Handlungs- und Gewerbezustandes in
den churbr.-lüneburgischen Landen, 1796, S. 459.
        <pb n="86" />
        ﻿— 86 —

Noppen, Cord Cöper, der bereits 1639 als Schiffbauer in
Vegesack verkommt, seit 1675 auf dem Hafen am alten Tief
Schiffe kalfaterte und Schmacken, Kähne, Eichen und Böcke
baute. (1765 Verlegung der Werft nach der Mündung der
Aue.) 1814 kaufte Lange die Werft, die er dann zuerst
am linken Ufer der Aue vergrößerte1). Lange hat in
40 Jahren bis zu seinem Tode im Jahre 1844 über
200 Seeschiffe und gröfsere Flufsfahrzeuge, über 300 Boote
gebaut, 1816 baute er auch das erste Dampfschiff der
Weser und Deutschlands2), die Weser, für Rechnung von
') L. Halenbeck, Geschichte der Stadt Vegesack, Vegesack 1893,
S. 42, 43, 144 ff., 181, 189; (A. J. Strömberg, Amnarkninger angaende
Handelen och Sjo-Farten, Stockholm 1760); A. Storck, Ansichten der freien
Hansestadt Bremen und ihrer Umgebungen, Frankfurt a M. 1822, S. 641 ff.
Zu erwähnen ist noch für die älteste Zeit die Reparatureinrichtung des Hafen-
meisters. Die hansischen Rezesse, wie die einzelnen Stadtreohte stützten den
heimischen Schiffbau mit der heimischen Schiffahrt, durch Schiffs-Kaufs- und
Verkaufs-Verbote, Verbot von Geld- und Materialdarlehen an Gäste, von Bau
durch Gäste. Das Gebot, die Schiffe in Bremen zu bauen, war im Anfang des
Vegesacker Schiffbaus, wie in den benachbarten Orten hinderlich (Vgl. a.
Kundige Rolle; für Münden W. Lotze, Geschichte der Stadt Münden,
Münden 1878, S. 236; Sello erwähnt zu Brake im folgenden, dafs Werften
nicht näher als eine Meile gelegt werden sollten). — Die Langesche Werft baute
seit 1844 auch eiserne Schiffe (Flufsdampfer Gutenberg, später Bremen; 1864
den ersten transatlantischen an der Weser gebauten Dampfer Smidt; 1874 den
Schleppdampfer Neptun, den ersten mit allen Maschinenteilen an der Weser
hergestellten Dampfer).

a) Die annähernd gleichzeitigen Fahrten sollen Probefahrten englischer
Böte, die ohne Folgen blieben, gewesen sein, s. G. C. Kindt, Die erste Dampf-
schiffahrt auf der Weser und ihr Begründer Friedrich Schröder, Abhandlungen
herausgegeb. vom naturwissenschaftlichen Vereine zu Bremen, I, Bd, 3. Heft
1868, S. 332; er schreibt der Weser den Ruhm der ersten regelmäfsigen Dampf-
schiffahrt zu. Fahrten auf der Elbe und auf der Spree zwischen Potsdam und
Berlin werden 1816 u. w. 1817 im I. Jahrgang des bremischen Bürger-Freunds,
Nr. 94, S. 762 und in der Fortsetzung des Artikels im II. Jahrg. Nr. 61 u. 66,
erwähnt. Auf der Oder wurde 1825 die erste Flufsdampfschiffahrt eingerichtet,
und auf dem Rhein 1820 (1818 engl. B.) der erste Dampfer von einer nieder-
ländischen Gesellschaft nach Köln hinaufgesandt, (v. Treitschke, III, Teil,
1903, S. 465; G. Kemmann, in Max Goitel, Der Siegeslauf der Technik,
Stuttgart 1908, Bd. III, S. 8; Schwabe, Die Entwicklung der deutschen
Binnenschiffahrt bis zum Ende des 19. Jahrhunderts, Verbandsschriften des
Deutsch-Oest.-Ungar. Vbds. für Binnenschiffahrt, Nr. XLIV., Berlin 1899, S. 6.)
Auf der Ems begann die Dampfschiffahrt 1844. (Reinhold, Praktische An-
weisung, Frachtfahrzeuge für Ströme, Flüsse und Canäle aus Eisen zu erbauen,
Berlin 1852, S. 33.) Vgl. neuerdings: Hermann R aschen, Die Weser, das
erste deutsche Dampfschiff und seine Erbauer, Sonderabdruck ans d. Jahrb. der
Schiffsbautechn. Gesellsch., m. 14 Abbild., Berlin 1908, S. 16 ff., 35 ff.
        <pb n="87" />
        ﻿— 87 —

Friedrich Schröder in Bremen, der die erste Dampfschiffahrt
auf der Dnterweser einrichtete, und auf der Oberweser
versuchte. Das ursprünglich für die Oberweser bestimmte
Schiff, der Herzog von Cambridge, wurde von dem Zimmer-
baas Jürgen Saager in Vegesack, der 1816 die 1789 (?) ge-
gründete Janssensche Werft unterhalb des Hafens gekauft
hatte1), 1818 gebaut8). Das gröfste Schiff der Langeschen
Werft war 1854 der 1852 zu des Begründers Andenken
gebaute Johannes Lange von 820 Last oder 1640 Tonnen.
600 Leute wurden beschäftigt3). Die heutige Aktiengesell-
schaft Bremer Vulkan ist aus der Langeschen und der 1838
am Fährgrund gegründeten Werft von Hermann Friedrich
Ullrichs in Vegesack [1893,1894,(1884)] hervorgegangen4),1),5).
Die Schrödersche Werft in Vegesack hat bereits die Schiffe
(250, 300 Last) gebaut, mit denen Carl Philipp Cassel in
Bremen die Ostindienfahrten (1782 ff.) unter preufsischer und
bremischer Flagge (der Triton 1795 in St. Magnus) unter-
nahm, womit die neuere transatlantische Schiffahrt beginntJ)];
in St. Magnus 1795J) [1796 Schiffe bis zu 200 Last6), Joh.
Raschen, 1839 Hr. Raschen7)];

0 L. Halenbeck, G. d. St. Vegesack, 1893, S. 42, 43, 145 ff,, 181,
189; H. Raschen, S. 19 ff. In Aumund ist heute der bekannte Bootsbau
von J. Lürssen zu nennen. In Grohn a. Eisengießerei Högemann und Fokken.

2)	Die Maschinen für beide Schiffe wurden von Bolton, Watt &amp; Co. in
Soho bei Birmingham bezogen. Ludwig Georg Treviranus, der als Ingenieur
bei dem Bau mitwirkte, Johannes Lange und der Kapitän, der die Weser führen
sollte, Zacharias Spilcker, machten auf Veranlassung Schröders zuvor eine
Informationsreise nach England, der Bau der Weser begann im Herbst 1816,
am 6. Mai 1817 machte der Dampfer seine erste Fahrt herauf nach Bremen.
Der Herzog von Cambridge machte seine Tour nach Münden 1819 und kam
dann in die Unterweserschiffahrt. Lange hat auch 1834 die Bremen gebaut,
die die Weser ablöste. Vgl. G. C. Kindt, Die erste Dampfschiffahrt auf der
Weser und ihr Begründer Friedrich Schröder, Abhandlungen, herausgegeb. vom
naturwissenschaftlichen Vereine zu Bremen, I. Bd., 3. Heft, 1868, mit
rekonstruierter Abbild, der Weser — andere Abbild. Stadtbibliothek. (Heinr.
Hoops, Gesch. d. Gern. Grambke und Büren, Bremen 1905, S. Hl); H.Raschen,
Die Weser, 1908 mit den alten Planzeichnungen.

3)	Heinrich Meidinger, Die deutschen Ströme, IV. Abt., 1854,
S. 44, 100, 101. Vgl. f. Ludwig Rose, Bremische Geschichte für das Volk,
Bremen 1860, S. 333.

4)	Wilda, in Bremen u. s. Bauten, 1900, S. 693 ff.

6)	Vergl. a. A. Engel, Weserbuch, 1845, S. 133.

8) Patje, Abrifs, S. 459.

7)	F r. v. R e d e n, Das Königreich Hannover, statistisch beschrieben.
II. Abt., 1839, S. 182, 275.
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in Burg [1781 *) 1796 Schiffe bis zu 200Last.2) 1841, eine Werft3)];
in Blumenthal [1796 Schiffe bis zu 200 Last.2) 1839 Jacob
Wenke und Borchert Rathjen zu Flethe4). In Blumenthal,
Rönnebeck, Rekum und Vegesack sind 1796 zusammen
500 Menschen beschäftigt, in Burg, St. Magnus und Grohn
zusammen 230.2) Heute Schiffbauer A. Behnken, Herrn.
Havighorst];

in Rönnebeck [1726*) 1796 Schiffe bis zu 200 Last.2) 1845 zwei
Schiffswerften, eine für Weserfahrzeuge, eine Eisengiefserei
und Maschinenfabrik unter dem Namen The Vulcan Foundry
of Mr. Waller &amp; Frerichs, die fast nur Engländer be-
schäftigte 5) 6). Heute bestehen hier die Flufsschiffwerften
von H. Seebeck und Fritz Oltmann7)8)];
im Amt Berne [1839 vier gröfsere Schiffswerften, seit 1827 eine
bedeutende Anzahl Seeschiffe gebaut.4) Im 18. Jahrhundert
wurden neue Werften auch in Stedingen und Butjadingen
angelegt1)];

in Motzen [1845, eine Schiffswerft, jedoch nur zur Reparatur von
Leichtern und kleinen Seeschiffen5)];
in Elsfleth [1839 (bis 110 Last) und 1845 in und bei Elsfleth
34) bezw. mehrere Schiffswerften6), 18549)];

‘) L. Halenbeck, Geschickte der Stadt Vegesack, Vegesack 1893,
S. 145, 150.

а)	Patje, Abrifs des Fabriken-, Gewerbe- und Handlungszustandes in
den churbr.-lüneburgischen Landen, 1796, S. 459.

8)	J. H. W. Smidt, Übersicht der bremischen Seeschiffahrt, Bremen, 1841.
Die Werft in Burg ist um 1780 von Hauptmann P. L. v. Bock v. Wülfingen
gegründet, 1784 an Hinrich Bosse übergegangen. Heute Darapfsägerei. Fr.
Buchenau, Die fr. Hansestadt Bremen, 1900, S, 356; H. Hoops, Gesch. d.
Gern. Grambke und Büren, 1905, S. 30, 182 ff.; L. Halenbeck, Fünfzig Aus-
flüge in die Umgegend von Bremen, 1893, S. 29. Eine Moorschiffswerft ist
derzeit noch in Schlufsdorf, H, Grotheer.

4) Fr. v. Reden, Das Königreich Hannover, II. Abt., Hannover 1839,
S. 179, 274.

б)	August Engel, Weserbuch, Hameln 1846, S. 135, 136.

6)	J. G. Kohl, (Reise zur Wesermündung im Herbste 1849), Skizzen
aus Natur- und Völkerleben, Dresden 1851, S. 291, über die dort gegossenen
Kanonen für die deutsche Flotte.

7)	J. H. W. Smidt, Übersicht der bremischen Seeschiffahrt, 1841.

8)	Sind interessante Beispiele der älteren Kleinwerften, Abbildungen bei
Metterhausen. Ältere Abbildungen gibt es z. B. von der Werft in Burg.
Eine kleine Werft älteren Zustandes liegt in der Bremer Umgegend auch noch
in Grohn. M e tt er h au s en, S, 105.

9)	Heinrich Meidinger, Die deutschen Ströme, IV. Abt., 1854, S. 44.
        <pb n="89" />
        ﻿— 89 —

in Brake [ein herrschaftlicher Helgen wurde 1790 aufgerichtet ^,
1839 waren zwei gröfsere Schiffswerften in Brake2);
1845 mehrere Schiffswerften8), 18544). Die Werft von
G. H. Thyen ist aus dem für die deutsche Kriegsflotte der
1848er Jahre angelegten Dock hervorgegangen.5)1) [In
Nordenham-Einswarden ist die neue Werft von der alten
Maschinenfabrik J. Frerichs &amp; Co. (Osterholz-Scharmbeck,
seit 1900 A. G.) angelegt worden];
in Bremerhaven [1839 bestanden am rechten Ufer der Geeste
drei Schiffswerfte und ein dry Dock zur Erbauung neuer
und Reparatur alter Schiffe.2) R. C. Rickmers kam 1832
als Schiffszimmermann nach Bremerhaven, gründete 1839
zuerst eine kleine Bootswerft, aus der sich das heutige
grofse Unternehmen entwickelte, 1856 wurde eine zweite
gröfsere Werft in Geestemünde eröffnet7.) Die Werft von

F.	W. Wencke in Bremerhaven ist 1833 begründet worden.
Die Werft von Johann C. Tecklenborg A.-G. in Bremerhaven-
Geestemünde wurde 1841 von Johann C. Tecklenborg in
Bremerhaven begründet.5) Die Werften von Ullrichs und
Lange in Bremerhaven sind an die 1855 gegründete Firma

G.	Seebeck, heute G. Seebeck, A.-G., Bremerhaven6), tiber-
gegangen8), die neuerdings auch das Wenckesche Trocken-
dock erworben hat9). (1841: Cornelius (bereits 1831), Rick-
mers, Wencke als Erbauer von Bremer Seeschiffen genannt)10).
Die Lloydwerften sind 1863 entstanden7)].

Die Resultate des Flufsschiffbaues der Oberweserschiffe waren
an der Weser schlecht, die alten Oberweserböcke, Hinterhänge und

‘) Georg Sello, Oldenburgs Seeschiffahrt, Leipzig 1906, S. 61, 63; J.
G. Kohl, (Reise zur Wesermündung im Herbste 1849), Skizzen aus Natur- und
Völkerleben, Dresden 1851, S. 293.

2)	Fr. v. Reden, D. Kgr. Hannover, II. Abt., S. 158, 180, 185.

3)	A. Engel, Weserbuch, S. 138.

*) Heinrich Meidinger, Die deutschen Ströme, IV. Abi, 1854, S. 44.

6)	Wilda, S. 696, 698; Metterhausen, S. 105, 108 ff.

®) G. Luce, Fonds und Effekten der Bremer Börse, Bremen 1903, S. 61,
64; u. a.; H. Raschen, Die Weser, 1908, S. 24, 30 ff.

7)	F. Zeiter, R. Rudloff und F. Claussen, in Bremen u. seine
Bauten, 1900, S. 655, 665, 749.

8)	Franz Buchenau, Die freie Hansestadt Bremen, 1900, S. 275.

9)	Die bremischen Häfen, veröffentlicht von der Deputation für Häfen
und Eisenbahnen zu Bremen, Bremen 1905,

10)	J. H. W. Smidt, Übersicht der bremischen Seeschiffahrt, 1841 ; Bremer-
haven und seine Nachbarorte, Bremerhaven 1888,
        <pb n="90" />
        ﻿90

Bullen, die zusammen in der älteren Zeit den vollen Schiffszug, die
„Mast“ bildeten, liefen vorn und hinten viereckig aus, sie waren
schwerfällig gebaut, um Land vertragen zu können. Das
Charakteristische der Bauart sind die breiten Hebungen des Schifis-
bodens vorn und hinten, mit denen die Schiffe über das Wasser
wegschieben. Die Form existiert noch in den alten Weserböcken,
die man jetzt nur sehr selten mehr sieht, auf der Weser, aber die
Schiffe werden, soweit die Hebung reicht, vorne und hinten stark
schmäler, was früher weniger der Fall gewesen zu sein scheint. Die
in den vierziger Jahren eingeführten Schiffe erreichten die Lade-
fähigkeit einer ganzen Mast. 1854 wird berichtet, dafs man schon
häufig die alten Schiffe mit den nach dem Muster der Khein- und
Mainschiffe gebauten Fahrzeugen ersetzt. Das sogenannte ßheinschiff,
das vor der Einführung der eisernen Kähne das typische Schiff der
Grofsschiffahrt wurde, ist bei im übrigen auch flacher Bauart
mit Steven versehen. Bock und Achterhang und z. T. auch
Bulle hatten Zelte, sie führten beim Treideln nur einen Mast.
Der neuere Bock ist über den Hebungen mit einem festen Deck
überbaut. Bullen nennt man heute die offenen Sandschiffe. Auf
der Fulda und Werra fehlt der Typ des Achterhangs, Aller und Leine
scheiden ihn in der neueren Reiheschiffahrt aus. Man unterschied
in Münden wegen der verschiedenen Gröfse grofse Bremer Böcke,
Oberländer, Oberländer grofse Böcke, ebenso findet man auch die
Bezeichnung Allerbock, Hammebock. Das alte System der Fahrt
mit verschieden grofsen Schiffen verschwindet mit dem besseren
Fahrwasser und dem Dampfschleppbetrieb.1)

') Wegen des schlechten Fahrwassers mufste der Schiffer sehr oft leichtern,
so dafs er manchmal mit 8 bis 10, nach einer Angabe sogar mit 20 Kähnen
nach Münden kam (1 Book, 1 Achterhang, 1 Bullen, woraus unterwegs oft eine
Flotille von 8 Fahrzeugen entstand. Beilage zu No. 30 der Bremer Zeitung vom
30. Januar 1841; Bremer Staatsarchiv; Thilo Hampke, Die Kanalisierung der
Fulda, 1895, S. 16.) Das Fahren mit einer Mehrzahl von Schiffen war aufserdem
vorteilhaft, weil die ganze Zugmannschaft bei Seichten für ein Schiff verwandt
werden konnte (Bericht von 1823). Eine Rolle spielt der Lüchtelbock in der
alten Stapelsohiffahrt, soweit sich die Schifferschaften gegenseitig nur eine
bestimmte Anzahl Schiffe beim Laderecht zugestanden (Bremer Staatsarchiv).
Joh. L. Quentin, Ber. eines Abrisses der Schiffahrt auf der Weser, 1788,
S. 16 ff. berechnet die volle Mast nur auf zwei Schiffe: Bock und Hinterhang,
und gesteht nur den Mündener Schiffern kraft zwischen Braunschweig-Lüneburg
und Brandenburg getroffenen Vergleichs von 1674 und Eezefs vom 30. Oktober
1680, Bock, Hinterhang und Bullen zu, wogegen die Bremer Schiffer ihr altes
Recht, mit drei Schiffen zu fahren, konservierten. Im 19. Jahrhundert sind
drei Schiffe, Bock, Achterhang und Bulle, als volle Mast angesehen, es wird
aber in den Regulativen mehrfach eine Beschränkung auf zwei Schiffe vor-
        <pb n="91" />
        ﻿— 91 —

Die ersten Dampfer der Vereinten Weser-Dampf Schiffahrt wurden
von französischen, englischen und Elbwerften bezogen1), und auch
heute noch macht man sich an der Weser die Erfahrungen der
deutschen Ströme, die eine gröfsere Flufsschiffahrt besitzen, zu
Nutze.2)

Reparaturen an den Dampfschiffen der Vereinten Weser
Dampfschiffahrt führten Henschel in Kassel, auch Egestorff in

genommen, um gröfsere Schnelligkeit der Verladung zu erzielen. In älterer
Zeit begegnet die Terminologie Schilf und Bock, bezw. zwei Böcke, die Vlothoer
sollen zur Umgehung der Einigung von 1680 den Bullen hinzugebracht haben.
Im 18. Jahrhundert wird geklagt, die Mindener kämen mit sechs Fahrzeugen
in Bremen an, wegen ihrer Zuladungen an Zwischenorten. (Bremer Handels-
kammerarohiv; Noack, Das Stapel-u. Schiffabrtsrecht Mindens, 1904, S. 19—20.)
In älterer Zeit figurieren in Bremen die Oberweserschiffe unter der alten all-
gemeinen Bezeichnung Eken (s. a. a. 0. die älteren Bremer Akten). Man
führte aufserdem überall noch sogenannte Dielenschiffe, vorwiegend als Arbeits-
schiffe, auch wird von Pferdebullen gesprochen, beim Übersetzen der Treidel-
pferde.

Vgl. im übrigen (Gothaische) Handlungs-Zeitung, 1787, S. 57 ff.; Patje,
S. 440 ff.; v. Reden, Das Königr. Hannover, 1839, II. Abt., S. 108, 112, 288 ff.;
Reinhold, Praktische Anweisung, 1852, S. 16; Meidinger, Die deutschen
Ströme, IV. Abt., 1864, S. 36; W. Lotze, Geschichte der Stadt Münden,
Münden 1878, S. 237 ff.; H. Keller, Weser und Ems, Berlin 1901, III. Bd.,
S. 151; Statistik des d. Reichs, N. F., XXXIX. Bd., Teil II, Abt b. Gebiet der
Weser, 1901, S. 24, 25; J. G. Kohl, Alte und neue Zeit, Episoden aus der
Culturgeschichte der fr. Reichs-Stadt Bremen, Bremen 1871, S. 190; H. Mänz,
in Bremen und seine Bauten, 1900, S. 117; W. Metterhausen, Die Ober-
weserschiffahrt im letzten Jahrzehnt, Festschrift, Kassel, 1902, S. 61.

Photographische Abbildungen des Weserbocks, Rheinschiffs und der
neueren eisernen Kähne bei Metterhausen, ältere Abbildungen auf Gesamt-
ansichten von Bremen in der Stadtbibliothek, im historischen Museum etc.,
ältere Ansichten von der Werra, erschienen bei Wiederholt in Göttingen u. a.
— S. w. die Statistik.

D Jahresberichte der Ges. d. Ver. Weser-Dampfschiffahrt (Sammlung der
Bremer Stadtbibliothek). Das Schleppboot Roland, das 1839 in Fahrt gesetzt
wurde, wurde in Bremen aus Holz gebaut, die Maschine von Claird &amp; Co. in
Glasgow bezogen (D u c k w i t z, D., S. 10). Die Schiffe der Vereinten Weser-Dampf-
schiffahrtsgesellschaft wurden bezogen von Gäche freres in Paris und Gäche aine
in Nantes, durch Wm. Bird &amp; Co. in London von Penn &amp; Sons in Greenwich und
Ditchburn &amp; Mare; von Jacobi, Haniel &amp; Huyssen, Gutehoffnungshütte an der Ruhr;
ein Schiff von der Maschinenfabrik in Buckau wurde refüsiert. (Jahresberichte
der Gesellschaft bis 1848.) Es handelt sich hier um eiserne Schiffe. Vergl. a.
D. Reinhold, Praktische Anweisung, 1852, S. 15, 16 ff. Friedrich Harkort
in Duisburg baute 1834 den Schleppdampfer Friedrich Wilhelm III. für Minden.
Jahresb, d. Hdlsk. v. Minden f. 1869, S. 39; H. v. Treitschke, D. Geschichte,
V. Teil, 1899, S. 486.

2) Vgl. F. Zeit er, Bremen und seine Bauten, S. 686, und Metter-
hausen u. a.
        <pb n="92" />
        ﻿— 92 —

Hannover, Waltjen und eine Mindener Werft aus; es wurde dann
auch noch eine eigene Reparaturwerkstatt der Vereinten Weser-
Dampfschiffahrt in Hameln begründet, die hier noch zu
erwähnen ist.4)

Wüstenfeld in Münden und Henschel2) in Kassel waren Erbauer
des Dampfers Herzog Wilhelm der Gebrüder Haarmann in Holzminden,
der 1845 in Fahrt gesetzt wurde etc.1)3)

Berühmt waren und sind die Bremer Segelschiffe des Seeverkehrs.
Träger des Ruhms ist heute und seit 1860 namentlich Johann
C. Tecklenborg A.-G.4), die Erbauer der schnellsten und bis vor
kurzem gröfsten Klipper Potosi und Preufsen von Laeisz in
Hamburg; auch das heutige gröfste Segelschiff gehört nach Bremen,
der Werft und Reederei von Rickmers. Der Ruhm der Weser-
Seeschiffswerften ist seit 1839 nachzuweisen5), sein erster Vertreter
war Lange.5)

Bei dem alten Treidelbetrieb zerfiel die Oberweser zunächst in
verschiedene Abschnitte, je nachdem, ob Pferde gebraucht wurden
oder Menschen genommen werden mufsten. Das Leinenziehen
durch Menschen kam kurz vor und nach Vereinbarung des Weser-
schiffahrtsregulativs 1815 zur Abschaffung.6) Die Regierungen
hatten es im Interesse der üferanlieger und Dorfschaften konserviert,

*) Vgl. die Jahresberichte der Gesellschaft der Vereinten Weser-Dampf-
schiffahrt (Sammlung der Bremer Stadtbibliothek). Die eigene Schmiedewerkstatt
wurde 1847 eingerichtet.

2)	Die Henschelsche Maschinenfabrik in Kassel beschäftigte 1845
150 Arbeiter. Engel, Weserbuch, S. 16; W. Lotze, Gesch. d. Stadt Münden,
1878, S. 122, 836.

3)	August Engel, Weserbuch, 1845, S. 9.

4)	(Carsten Eduard Rosenhagen), üt mien Fohrenstied, Bremen,
1906, S. 68—69.

») Fr. v. Reden, Das Königreich Hannover, II. Abt,, 1839, S. 182
und 185.

Heinrich Meidinger, Die deutschen Ströme, IV. Abt., 1854, S. 100.

A. Duckwitz, Denkwürdigkeiten aus meinem öffentlichen Leben,
1877, S. 18.

«) 1814—16 wurde das Leinenziehen durch Menschen überall aufgegeben,
nur Lippe sträubte sich noch bis 1818. Vgl. a. Keller, III. Bd., S. 146, 248 u. a.
Eine historische Darstellung von dem damaligen Zollkommissar Georg Friedr,
Niemeyer in Celle über das Treideln, die dieser als Denkschrift wegen Ab-
schaffung des Menschenzuges verfafst hat, liegt im Bremer Staatsarchiv
unter dem 2. Juni 1814 (Arch. Coli. Sen. 1813; er hat sie der west-
fälischen und der hannoverschen Regierung eingereicht). Vergl. ferner:
Memoire der Deputierten des Bremer- und oberländischen Handels-
standes zur Beförderung einer besseren Weserschiffahrts-Ordnung an ihre

• »
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        ﻿— 9B —

es wurde das auch mit unter die Landgewerbe erachtet )). Die Ab-
schnitte waren folgende: Von Bremen bis Hutbergen 4 Meilen,
Mitte Oktober bis 1. April mit Pferden, 1. April bis Mitte Oktober
mit Menschen. Von Hutbergen bis Landesbergen 5Vs Meilen, das
ganze Jahr hindurch mit Menschen. Von Landesbergen bis Minden
31/s Meilen, das ganze Jahr mit Pferden. Von Minden bis Vlotho
2 Meilen, Sommer und Winter mit Pferden. Von Vlotho bis Hameln
4 Meilen, vom 18. Oktober bis 1. März mit Pferden, vom 1. März
bis 18. Oktober mit Menschen. Zu Wehrbergen im hannoverschen
Amt Springe wurden auch im Winter die Pferde ausgespannt, und
Menschen gebraucht. Von Hameln bis Münden 9Vs Meilen, das ganze

Committenten, Bremen 1816. Vorstellung der gröfseren Handelsdeputation
in Bremen an die Herren Bevollmächtigten der Weserufer-Staaten bei der zur
Regulierung der Flufsschiffahrt in Minden versammelten Commission, betreffend
Pferdevorspann, 1822 (beide Samml. der Bremer Stadtbibliothek Oberweser-
schiffabrt). Die Denkschriften schildern den Betrieb sehr interessant.

l) Im Gericht Achim kam es 1831 wegen des Pferdezugs zu einem förm-
lichen Aufruhr, für den Militär requiriert werden mufste. (Bericht
des Zolldirektors Niemeyer in Verden, Bremer Staatsarchiv, auch H. Keller,
Weser und Ems, III. Bd., S. 328). Niemeyer berechnet in seinem Memoire
den dem Lande entgehenden Verdienst und ob die ärmere Bevölkerung den Aus-
fall an barem Gelde ertragen könne. Das Treideln war bei den Anliegern der
Flüsse deswegen so wenig beliebt, weil auch, wo ein eigentlicher Leinpfad be-
stand, bei den Schwierigkeiten, das Schiff im Strom zu halten, dieser nicht inne-
zuhalten war. Man hielt die Schädigungen durch die Pferde für erheblicher und
fürchtete auch die Viehseuchen. (1779, Bremer Staatsarchiv, im übr. s. S. 70 Aum. V-
Es waren unter den Leinenziehern naturgemäfs nicht immer die besten
Elemente, wie denn der Schiffer vielfach nicht gerade mit angenehmem Personal
zu rechnen hatte, das zudem immer wechselte. Auch seine Schiffsknechte konnte
und durfte der Schiffer sogar nach altem Gilderecht nicht bei sich behalten
(Archiv Coli. Sen., Zellerfahrer 1776), da besonders in älterer Zeit die Reisen
zu selten waren. Damit stehen im Zusammenhang die häufigen Schiffsdiebstähle,
(s. u. a. Joh. Lud. Quentin, Berichtigung eines Abr. v. der Schiff a. d.
Weser, 1788, S. 40; die Statuten der Pensionskasse der Direktionsschiffahrt,
Sammlung der Stadtbibliothek), die auf der ünterweser sogar zu einer be-
eidigten Kahnführergesellschaft, Sohiffsplombierungen etc. geführt haben (a. a. 0.
zu den Eichenschiffern und Kahnführern im Br. Staatsarchiv; vgl. a. Sammlg.
versch. Verordn., w. i. Hdlgs.- etc. Sachen der K. fr. Reichs-Stadt Bremen
ausgeg., Bremen (1760), S. 99, 103, 107; C, A. Heineken, Gesch. d. fr. Hanse-
Stadt Bremen (Orig. M. Stb.) 1812, S. 276 ff.), während diese Veruntreuungen
bei Fuhrleuten, die selber allein fahren oder langerprobte Knechte auf der Strafse
haben, die auch Hab und Gut ihres Herrn zusamt dem Verdienst in Händen haben,
sehr selten sind. (S. Joh. Georg Büsch, Prakt. Darstellung der Handlung,
II. Aufl., Hamburg 1799, II. Teil, S. 315 fl.; L, Goldschmidt, Das reoeptum
nautarum cauponum stabulariorum, in seiner Zeitschrift für das gesamte Handels-
recht, III. 1860, S. 366. Weiteres in meinem Frachtfuhrwesen).
        <pb n="94" />
        ﻿— 94 —

Jahr hindurch mit Pferden, gegen Bezahlung bestimmten Treib-
geldes.1)

Der Leinpfad wechselte von einem Ufer auf das andere, solche
sog. Überfälle, wo die Pferde in Nachen übergesetzt wurden, be-
standen 1816 und 1848 vierundzwanzig, nämlich: bei Dreye; unter
Intschede; über Hutbergen, bei dem Oester Ort; unter Hoya; über
Hoya; bei Sebbenhausen über Schwertingen, zwischen diesem Orte
und Rausche waren zwei Überfälle; bei Rausche unter Drakenburg;
bei Windheim unter Petershagen; bei Vlotho; bei Preufsisch-Minden;
unter Rinteln, bei der Rothenhofer Linie, über Hausberge; unter Hameln,
bei der Wehrberger Warte; bei Ohsen; beim Amt Forst; bei dem

t) Hannoversche Verordnung vom 7. Oktober 1750, Erklärung des
hannoverschen Staatsministerinms, wonach Pferdezug in den Ämtern Syke,
Westen, Verden, Eethem und Ahlden jährlich vom Gallustage (16. Oktober) bis
zum 31. März stattfinden solle. Bremisches Proklam vom 12. Februar 1751.
Hessische Verordnung vom 28. April 1780. Preufsen und Hessen-Schaumburg
hatten nach dem Eezess von Hameln von 1696 Pferdezug durch hess. Verordn,
vom 6. Nov. 1700, preufsische vom 3. Sept. 1702 eingeführt, Lippe und
Hannover leisteten nicht Folge. 1799 und 1801 versuchte die Kriegs- und
Domänenkammer in Minden den allgemeinen Pferdezug nochmals durohzusetzen.
Patje, Abrifs des Fabriken-, Gewerbe- und Handlungszustandes in den chur-
braunschw.-lüneburgischen Landen, S. 440 ff. Die Hansestädte Lübeck und
Bremen, 1807, S. 358—359; C. A. Heineken, Gesch. d. fr. Hanse-Stadt Bremen
(Orig. M. Stadtb.), 1812, S. 9, 271; H. Keller, Weser und Ems, 1901,1. Bd., 2. Abt,
S. 4; das vorhin genannte Memoire von 1816, und die Vorstellung von 1822 u. a.
Etwas variiert in den Daten ist u. a. eine Nachricht von 1798 in den Akten des
Bremer Staatsarchivs. Hannover hatte aber, als es den ständigen Pferdezug
1814 gestattete, diesen in der Weise den üferanliegern zuwenden wollen, dafs
die Bauerschaften ihn nach der Eeihe stellen sollten, wobei untüchtige Pferde
und Treiber gestellt wurden und zu viele Wechselstationen waren. Dagegen
richtete sich die Beschwerde des Memoires von 1822, und erreichte in einer
besonderen Konvention vom 9. Sept. 1823 von Hannover (Bremer Staatsarchiv;
Archiv der Älterleute), die bei Gelegenheit der Weserschiffahrtsakte zu
stände kam, Abhülfe. Die Vorspannstationen in dem unteren hannoverschen
Gebiet wurden auf Bremen und Hoya verringert, in Bremen sollten ’/s Bremer,
2/a hannoversche Vorspänner berechtigt sein, jedoch im übrigen nach Wahl
und nicht nach Eeihe. Ferner sollten geschworene Achtsleute die Treidelpferde
und Treiber begleiten.

Das Uferanliegen war insofern ein lohnendes Geschäft, als man bei
Übertreten vom Leinpfade bezw. Schaden an den Wiesen, unerlaubtem Pferdezug
pfänden konnte, es sollen deswegen Dfergrundstücke gemietet worden sein (s.
die Vorstellung 1822).

Bei erlaubtem Zug zahlte man zumeist fest normierte Treibgelder, Trift-
gelder (s. z. Kapitel vom Zollwesen). Bei dem zunächst noch nicht erlaubten
Pferdezug zeigt sich die Beziehung zu den Pfandgeldern als generelle Voraus-
pfändung. [Vergl. a. (Gothaische) Handlungs-Zeitung, 1787, S. 60.]
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        ﻿— 95 —

Kickenstein unter Holzminden; unter Lüchtringen bei der sogenannten
Nachtigall; hei Herstelle; über Karlshafen, in der Wille; bei
Lippoldsberg; bei Bursfelde; bei Veckerhagen; bei Vaake.1)

An der Werra wurden Pferde gebraucht.2) An der Fulda
mussten ältere Versuche, den Pferdezug unterhalb Kassel einzuführen,
wieder aufgegeben werden. Es blieb im neunzehnten Jahr-
hundert dort beim Leinenziehen durch die sogenannten Bockzieher,
Linienzieher, wie sie sonst meist heissen.3) An der Aller bestand
Menschenzug bis durch das Amt Ahlden, doch für die Zeit vom
16. Oktober bis 1. April waren die hannoverschen Schiffer gegen

*) Friedr. Kühn, Die Weser, Zeitschrift des Vereins für deutsche
Statistik. II. Jahrgang, 1848, S, 389; H. Keller, III. Bd., S. 146. Auf der Dnter-
weser ist nur noch auf der Strecke bis Vegesack, wo man nur mit Westwind
segeln konnte, das Feeren, wie es im Bremischen heilst, bis zu den siebziger
Jahren betrieben worden. Im Beginn des neunzehnten Jahrhunderts wurde eine
Pferdezugsanstalt mit besonders verpflichteten Bauern eingerichtet. Die be-
henderen und kleineren Unterweserkähne liefen sonst, wie auch die Seeschiffe
unter Segel und mit der Flut. S. dazu Sammlg. versch. Verordn, in Hdlgs.- u.
Schiffts.-Sachen d. fr. R.-St. Bremen (1750), S. 106; Patje, kurzer Abrifs,
1796, S. 440 ff.; Meidinger, Die deutschen Ströme, IV. Bd., 1854, S. 36 u. a.;
Sammlung Dnterweserschiffahrt der Bremer Stadtbibliothek; A. Engel, Weser-
buch, 1845, S. 132; Handelskammer-Jahresberichte f. 1866, S. 42, 1867, S. 49,
1868, S. 50, 1869, S. 56; u. i. f.; Heinrich H o o p s, Geschichte der
Gemeinden Grambke und Büren, Bremen 1905, S. 186; H. Cassens, in den
Bremer Nachrichten vom 16. Juli 1907. Die Niederbürener und Hasenbürener
Treidelbauern nannten sich die Peerbuern, wie die Leister Fuhrleute die Fracht-
buern. Übrigens sind die Arster und Habenhauser auch am (Oberweser-)
Schiffszug beteiligt gewesen. Ihr letztes unaristokratisches (Häusler-)Gewerbe,
das sie noch heute betreiben, war das Strafsenpflastern, das sie aber früher,
manchmal auf Jahre, bis nach Rufsland führte [(Johann Smidt), Die
freie Hansestadt Bremen, Abschnitt XXXVI. aus A. F. W. Crome, Geogr.-stat.
Darstell, d. Staatskr. v. d. s. zum d. Staatenbunde gehör. Ländern, IV. Teil,
Leipzig 1828, S. 459.]

2)	Vgl. Patje, Kurzer Abrifs, 1796, S. 440 ff.; Brunner, in der Zeit-
schrift für hess. Gesoh. u. Landeskunde N. F. XVI. Bd., S. 202 ff.

3)	So noch 1840, s. H. Keller, Weser und Ems, 1901, II. Bd., S. 437,
Brunner berichtet von den Bestrebungen, den Pferdezug an der Fulda duroh-
zuführen, und von den etwaigen Einflüssen des dveifsigjährigen Krieges. Im
achtzehnten Jahrhundert ist auch von Kassel nach Hersfeld mit Pferden ge-
treidelt worden (S. 233, 238). Zum Linienziehen an der Fulda im 18. Jahr-
hundert s. sonst (Gothaische) Handlungs-Zeitung, 1787, S. 59. Hier wird auch
der Ausdruck Heuerochsen als anderwärts gebräuchlich erwähnt.

Die Kasseler Bürger protestierten 1651 namentlich gegen den Pferdezug
an ihren Gärten und verlangten, dafs die Pferde am sogenannten Sauplatz
ausgespannt würden.
        <pb n="96" />
        ﻿96 —

ein bestimmtes Treibgeld befreit, und konnten Pferde ziehen lassen,
die Bremer zahlten unregelmäfsige Pfandgelder, wenn sie mit Pferden
treidelten.1)

Die Schifferorte sind eingetragen nach den Schifferverzeichnissen
der Reihefahrten der Schiffahrtsdeputation in Bremen2) und nach
den Angaben in der sonst verwandten Literatur3.)

Gimte bei Münden ist noch als Flöfserort zu nennen für den
Mündener Holzhandel aus Thüringen.4)

In älterer Zeit haben die einheimischen Schülerschaften in
ähnlicher Weise, wie ich das beim Fuhrwerk dargestellt habe, Vor-
rechte behauptet, indem sie vorweg beladen sein wollten, es sind
Kompromisse zwischen korrespondierenden Schifferschaften zustande
gekommen, in denen das gegenseitige Ladrecht normiert wurde, in
der Fahrt nach Kassel haben die Mündener noch bis in die neueste

1)	Zum Leinenzug auf der Oberweser, Aller und Leine, Akten des Bremer
Staatsarchivs, Vgl. auch die Sammlung der Verordnungen der üferstaaten,
Gebührenordnung etc. (Bremer Staatsarchiv).

2)	Oberländisches Weserschiffahrts-Regulativ von 1815 etc. und das
Revidierte Regulativ von 1822 (Sammlung der Stadtbibliothek Oberweser-
schiffahrt), die neueren Schifferverträge (Bremer Staatsarchiv; Handelskammer)
Zum Vergleich ist auch auf die älteren Akten hinzuweisen.

3)	Patje, Abrifs des Fabriken-, Gewerbe- und Handlungszustandes in
den churbraunschweig.-lüneburgischen Landen 1796, S. 440 ff.; Fr. v. Reden,
Das Königreich Hannover, II. Abt., 1839, S. 110; Friedr. Huhn, Die Weser,
Zeitschrift des Vereins für deutsche Statistik, I. Jahrg. 1847, S. 676 und II. Jahrg.
1848, S. 389. Die stadtbremische Schifferschaft ist auf der Karte, ebenso wie
die Fuhrmannschaft gröfserer Städte, (die aufserdem geringfügig war), nicht
besonders bezeichnet worden. An der Werra werden namentlich die Wanfrieder
Schiffer genannt. S. Hugo Brunner, Beiträge zur Geschichte der Schiffahrt
in Hessen, in der Zeitschrift für hessische Geschichte und Landeskunde, XIV. Bd.,
1891, S. 232. In der Schiffahrt auf der Fulda begegnen ebenda, S. 234, 236 Schiffer
von Melsungen, Röhrenfurt, Körle, Guckshagen, Dittershausen, Dennhausen,
Bergshausen, Hersfeld, hier aber nur in einer Nachricht aus dem siebzehnten
Jahrhundert. S. a. Joh. Lud. Quentin, Ber. e. Abr. von der Schiffahrt auf
der Weser, 1788; A. Engel, Weserbuch, Hameln 1845; W. Lotze, Gesoh. d.
Stadt Münden, 1878, S. 322.

4)	A. Engel, Weserbuch, Hameln 1845, S. 29;L. Boclo, Der Begleiter
auf dem Weser - Dampfschiffe, 1844, S. 22; W. Lotze, Gesch. d. Stadt
Münden, 1878, S. 323 ff. Die Gemarkung von Gimte soll durch Vergabungen
geschmälert sein. Als Bewohner des Ortes werden Fischer und Leineweber
genannt, aufserdem wurden die Gimter von den Mündener Kaufleuten als
Flofsmeister angenommen. Im 19. Jahrhundert versuchten es erst einige, dann
die meisten Bewohner zugleich mit dem Handel mit Holz und wurden wohl-
habend dabei. 1878 war der Holzhandel in Gimte noch sehr stark.
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        ﻿— 97 —

Zeit eine privative Schiffahrt1) aufrecht gehalten. Es ist auch in
Plätzen, die das in stapelrechtlichen Formen verteidigen, das Durch-
fahren verweigert worden, wie das bei der Etappenfuhr des
Fuhrwerks begegnet und in den Formen des Speditionsrechts auch
noch ein Bestandteil des neueren Landversands ist. So liefsen die
Mündener und die Bremer die fremden Schiffer nicht durchfahren
und verlangten Spedition durch einen Kaufmann der Stadt. Minden
hat keine Durchfuhrverweigerung durchzusetzen vermocht. In
preufsischer Zeit hat man in Minden nochmals auf das alte zum
Verkaufstellen der Ware kraft Niederlagsrecht zurückgegriffen, das
im allgemeinen durch den Speditions- und Kommissionsbetrieh
antiquierte. Eine Reihefahrt hat auf der Oberweser nur zeitweise
bestanden. Die Bremer Kaufleute wahrten mehrfach ihre Rechte
mit jedem, wenn auch unter Bevorzugung der einheimischen Schiffer,
zu verladen, wie sie wollten, und haben andererseits auch wieder
eine Reihe einzurichten versucht, wogegen dann auch wohl von dem
korrespondierenden Platz protestiert worden ist. Es tritt bei diesen
Einrichtungen eine greisere Begünstigung der einheimischen Schiffer
oder freie Reihe unter Wahrung des Gilderechts ein.2) Eine Schiffs-
maklerei, in der Form, wie sonst Waren- und Frachtmakler nach
der älteren Verfassung angesetzt werden, hat in Bremen für die

Die privative Fuldaschiffahrt wurde von den Mündener Schiffern in
wöchentlichen Fahrten nach Kassel nach der obrigkeitlich festgestellten Reihe-
ordntmg wahrgenommen, aufserdem werden noch die sog. Gildebullen erwähnt.
1824 wird berichtet, dafs die Verhältnisse noch die alten sind. Den hessischen
Schiffern war in Münden nicht erlaubt, nach Kassel zu laden. (Brunner,
S. 226.) Im 19. Jahrhundert hatte die Kasseler Fahrt wegen Karlshafen von
vornherein nur noch eine geringe Bedeutung. Das Kassel-Hersfelder Markt-
schiff habe ich vorhin erwähnt. Den Werraverkehr, der sich für sie oft
unrentabel erwies, überliefsen die Mündener meist den rückfrachtenden hessischen
Schiffern, die Schiffer sollten sich keinen Eintrag tun, doch begegnet auch
hier noch im Anfang des 19. Jahrhunderts, dafs die Mündener Kaufleute bei
ihren Versendungen werraauf vorzugsweise Mündener Schiffer berücksichtigen
sollen. S. dazu (Gothaische) Handlungs-Zeitung 1787, S. 59; W. Lotze,
Geschichte der Stadt Münden, 1878, S. 236.

2) Vergl. die gedruckte Marckt-Schiff-Ordnung zur wöchentlichen Trans-
portierung der Waaren und Kaufmannsgüter von Minden nach Bremen und von da
wieder zurück, de dato Berlin, den 16. Nov. 1770. Das Schiff sollte Mittwoch
mittag von Minden, ebenso von Bremen gehen. Es wurde der Mindener Gilde
von der preufsischen Regierung überlassen das Schiff unter sich nach Reihe
zu stellen. (Handelskammer.) Marktsohiffe nehmen meistens den regelmäfsigen
kleinen Einzelverkehr vorweg. Versuche der Mündener Kaufmannschaft bezw.
der Behörde, nur mit Mündener Schiffern zu verladen bezw. auch die Bremer-
Korrespondenten derart anzuweisen, scheiterten sehr bald.

7
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        ﻿

Oberweser nicht bestanden. In der Binnenschiffahrt der Oberweser
kommen Schiffergehülfen und sogenannte Lieger vor, aber erst 1807
werden aus den Aftermaklern, die den fremden Schiffern bisher
Fracht verschafft haben und sich auf einheimische Firmen als deren
Beauftragte stützen, offizielle Schiffsmakler geschaffen, die neben die
Schiffsmaklerei des Verkehrs nach der Seeseite treten1).

Die stärkste Entwicklung scheinen von den Oberweserplätzen
die Schifferschaften von Vlotho und Münden genommen zu haben.
Hier wohnen am Ausgang des achtzehnten und Anfang des neun-
zehnten Jahrhunderts die weitaus meisten Schiffer, speziell in Vlotho.2)3)
Die Gilden von Vlotho und Münden bezw. die Regierungen von Kur-
Brandenburg und Braunschweig-Lüneburg hatten sich in einem
a. a. 0. bereits erwähnten Vergleich am Ende des siebzehnten Jahr-
hunderts auf eine Normierung und Anerkennung des gegenseitigen
Ladrechts geeinigt. Am 19. März 1742 kam zwischen den Schiffer-
gilden zu Münden und Vlotho ein Vergleich zu Stande, wonach
bereits vorher übliche Mastgelder mit denen die Gilden Unkosten,
namentlich für Fahrbarhaltung des Weserstroms, bestritten hatten,
inskünftig in der Weise beschafft werden sollten, dafs „die Mündensche
Gilde die Erhebung von den oben Hameln wohnenden Schiffern, die
Vlothosche Gilde aber von den unter Hameln wohnenden Schiffern
gewärtigen solle. “4) Die Gelder wurden für die Schiffer je vom

*) Vergl. insbesondere Bremer Staatsarchiv Frachtbesorger und ober-
ländische Sohiffsmäkeler, über Lieger, Schiffergehülfen, eventuelle Ansetzung
von Schiffsmaklern, vergl. Archiv der Elterleute zu den Zellerfahrern 1783,
Minden u. Münden, 1780. St.-Arch. Zellerfahrer 1746 u. a. S. a ¥. Lotze,
Geschichte der Stadt Münden, 1878, S 239, In Münden wurde am 1. März 1802
ein Schlachtaufseher angestellt, dem zugleich das Amt eines Schiffs-Güter-
bestäters übertragen wurde. Nach der Erläuterung über einige Puncte der
Schlachtordnung vom 22. Nov. 1747 (Sammlg, versch, Verordnungen in Hdlgs.
Schiff,-Sachen der fr. R.-St. Bremen (1760), S. 179) hatte der Schiffsmakler
privative die holländischen und hamburgischen, sowie kleinen bremischen
Schiffe, dagegen kam die grofse Seefahrt zugleich auch den übrigen (Waren-
btc.) Maklern zu. St.-Arch. 1746 u. a.

2) Das Verhältnis geht dann in der Entwicklung der neueren Schiffahrt
unter dem Regulativ und der Weserschiffahrtsakte langsam zurück.

s) Interessant ist, dafs die Bremer und Mündener Kaufleute 1816 die Weser
so unter sich geteilt haben, dafs von Bremen bis Minden die Bremer, von Minden bis
Münden die Mündener Absender oder Empfänger für das gute Überkommen der
Ware sorgten, wenn unterwegs Schwierigkeiten eintraten, unbeschadet des
sonstigen Rechtszustandes.

*) P. F. Weddigens Westphälisches Magazin, III. Bd., Heft 9, S. 253.

*.
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        ﻿— 99 —

Zoll zu Hameln und zu Vlotho, der dafür ein bestimmtes berechnete,
eingehoben. Die Bremer Schiffer haben gegen das Ende des acht-
zehnten Jahrhunderts den Allerverkehr nach Celle nahezu unbedingt
beherrscht, im Leineverkehr, der nach den Schleusenbauten in der
Mitte des achtzehnten Jahrhunderts stärker zunahm, haben sie keine
derartige Stellung zu erreichen vermocht. Im Oberweserverkehr
haben sie zwar mehrfach das Recht der Vorausbeladung zu wahren
gesucht, und noch 1807 im freien Verkehr ohne Reihe sich beklagt,
dafs durch die Frachtbesorger, denen die Fremden Auftrag geben,
die Fremden eher Ladung in Bremen erhielten, als sie, aber obwohl
sie im achtzehnten Jahrhundert nicht mit den Vlothoern auf gleicher
Stufe rangieren wollen, denen nur mit zwei Schiffen nach Münden
zu kommen erlaubt ist, und verlangen, bei Repressalien, den Mündenern
gleichgestellt zu sein, und ebenso die Fahrt nach Münden alten
Rechtens behaupten, so haben sie doch in diesem Verkehr nicht eine
ausschlaggebende Rolle gespielt, ja, sie scheinen zeitweise ganz
zurückgedrängt worden zu sein.1) Durch die Möglichkeit Ladrecht,
nicht blos Rückladrecht, im Einzelfall oder generell zu erlangen,
haben auch die an den kleineren Zwischenorten ansässigen Schiffer
die Möglichkeit, an dem Verkehr über den Bedarf ihrer Orte, soweit
ein solcher vorhanden war, teilzunehmen. Für die überragende Blüte
der Vlothoer Schifferschaft hat in neuerer Zeit ebenfalls das Ladrecht
am fremden Platz höhere Bedeutung als das am eigenen. Die
Mündener Schiffer liefsen die in der Vorstadt Blume ansässigen
Schiffer, die sie nicht zu Gildegenossen annahmen, da wer zur Gilde
gehörte Rauch und Feuer in der Stadt haben mufste, wie das auch

9 Bremer Staatsarchiv; Bremer Handelskammer Archiv (Coli. Sen.);
Noack, Das Stapel- und Schiffahrtsreoht Mindens, 1904; Willigerodt,
Geschichte von Münden, Göttingen 1808; Wilh. Lotze, Gesch. d. Stadt
Münden, 1878, S. 236; Patje, Kurzer Abriss des Fabriken-, Gewerbe- und
Handlungszustandes in den churbr.—lüneb. Landen, 1796, S.440 ff.; H, Keller,
Weser und Ems, 1901, I. Bd., 2. Abt,, S. 3 ff. — Vergl. a. zu den Brüder-
schaften der Eiohenschiffor, a. Auflader, städt. Fuhrleute, die später z. T. zu
Totenladen wurden, im Bremer Staatsarchiv. Eine Skizze zu den bremischen
Brüderschaften hat J. G, Kohl, Alte und neue Zeit, Episoden aus der Cultur-
geschiohte der freien Reichs-Stadt Bremen, Bremen 1871, S. 264. Trage- und
Folge-Brüderschaften, geschrieben; E. Dünzelmann, Aus Bremens Zopfzeit,
Bremen 1899, S. 2, 185 ff,; C. A. Heineken, Gesch. d. fr. Hansestadt Bremen
(Orig. M. Stb.), 1812, S. 165, 178, u. a. Zu der Darstellung in Weddigens
Westphälischem Magazin 111, Bd. 9. Heft, S. 248 ff., wonach nur zwei Gilden
auf der Weser bestehen, wozu alle übrigen Schiffer sich halten, die in jüngere
Schilderungen, als Patje, übergegangen ist, vgl. J. L. Quentins Berichtigung
eines Abrisses von der Schiffahrt auf der Weser, 1788, S, 13 ff.

7*
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        ﻿— 100 —

ln Bremen begegnet, an der Werraschiffahrt teilnehmen, auf der
Weser Ende des achtzehnten Jahrhunderts nicht ohne weiteres.

Das Schiffahrtsregulativ von 1815 geht zumeist auf eine
Regelung der Allerfahrt von 1802 zurück. Um die Wende des
achtzehnten Jahrhunderts beklagten sich die Bremer Cellerfahrer,
dafs sich in Celle eine Kompagnie gebildet habe1), bei der auch
die Geller Spediteure Einschüsse gemacht hätten, und sie zu ver-
drängen versuche, wobei sie von der hannoverschen Regierung unter-
stützt werde. 1802 kam es infolge der hannoverschen Mafsnahmen
zu einer Vereinbarung, wonach die Bremer und hannoverschen
Schiffer in einem Quotenverhältnis, hier je zur Hälfte, an einer
Reihefahrt teilnahmen, mit der sich auch die Bremer Kaufmannschaft
aussöhnte. Beiderseits in Celle, Hannover und in Bremen erhielten
die teilnehmenden Schiffer ohne Unterschied nach der Reihe ihre Fracht.
Die Ordnung bestand auch in der französischen Zeit fort, erst 1812
gingen die Bremer Schiffer aus dem Verband mit den hannoverschen,
derzeit westfälischen Schiffern und gegen die Reiheordnung vor.
Im ganzen hatte sich jedoch die Ordnung recht gut bewährt,
während die ziemlich regellosen Verhältnisse, die sich 1814 beim
Aufhören des Drucks, der den Handel und die Oberweserschiffahrt
in der französischen Zeit niedergehalten hatte, dokumentierten, und
die Schiffer- und die Schiffsmaklerherrschaft, die sich im Anschlufs
an die Verfügung von 1807 auf der Oberweser herausgebildet hatte,
der Kaufmannschaft schwere Verdriefslichkeit bereitet hatten.
Unter diesen Eindrücken entstand das Schiffahrtsregulativ von 1815,
an dem sich der hannoversche Zollinspektor Niemeyer, der früher
in Celle, dann in Verden stand und dort Zolldirektor wurde,
anscheinend zunächst ohne eigentliches Mandat, wegen seiner
Stellung bei der Allerschiffahrtsregelung, die auf seine Mafsnahmen
zurückging, dann als Vertreter der Mündener bezw. hannoverschen
Kaufmannschaft, beteiligte.

Als Hauptaxiom der neuen Regelung wurde aufgestellt, dafs
es sich hier lediglich um eine private Einigung der Kaufleute
handele, die zu der Ordnung treten würden. Es solle kein Kaufmann
gezwungen werden, sich der Einrichtung zu bedienen, ebenso wie
kein Schiffer, in sie einzutreten; es wurde nur nachher angeordnet,
da sich das als praktisch notwendig erwies, dafs ein Kaufmann

*) Auch in der neueren Direktionsreiheschiffahrt besteht eine Geller
Kompagnie neben den Einzelschiffern, die später ihren Sitz nach Winsen verlegt
hat. Über älteres Mascopeyfahren s. u. a. Br. Staatsarchiv, Eichenschiffer,

J
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        ﻿101

entweder nur sich der Einrichtung bedienen, oder ganz daraus bleiben
müsse.1) Es werde kein Vertrag zwischen der Kaufmannschaft
und den Schiffergilden geschlossen, diese bleiben völlig aufser
Betracht, und jedem Kaufmann und jedem Schiffer, der nicht
beiträte, stände es völlig frei zu schliefsen, man bleibe völlig in der
freien Konkurrenz, nur dafs ein Teil der Befrachter als Gesamtheit
als Befrachter auftrete. Die Schiffer sollen so angenommen werden,
dafs ihre Zahl nach der Zugehörigkeit zu den einzelnen üferstaaten
quotenmäfsig abgestuft wäre, um so die Regierungen von einem
Einspruch abzuhalten. Natürlich ist die Konstruktion sowohl nach
der Seite der modernen freien Konkurrenz hin, als der rein privaten
Regelung etwas künstlich, aber die Regierungen waren einverstanden
und die Schiffergilden zusamt den Stapeln standen nach den
Beschlüssen des Wiener Kongresses vor der Auflösung, wobei
zugleich die Stromschiffahrt eine freie werden sollte. Obgleich man
die Schifferschaft von jeder Mitwirkung fernhalten wollte, und den
Schiffern, die sich meldeten, nur die Akzeptierung der Bedingungen
überliefs, kam es im übrigen natürlich doch auf die tatsächlichen
Machtverhältnisse an, und die Schiffergesellschaften, als welche man
die Schiffer der drei neuen und zwei alten Fahrten, auf Minden,
Hameln etc. und Münden, auf Celle und Hannover, jeweils unter
Vorstehern konstituierte, traten als solche in den folgenden
Streitigkeiten in Opposition.

Es wurde ein Verladebureau in Bremen errichtet, dem der in
Bremen domizilierte Direktor der Reiheschiffahrt Vorstand, der
Zollinspektor Niemeyer wurde Mitdirektor und sollte die Schiffer
während der Fahrt beaufsichtigen. Dazu trat eine besondere
Schiffahrtsdeputation für die Oberweserreiheschiffahrt. In dieser
Weise war zunächst in dem Regulativ die Auffuhrsschiffahrt
organisiert. Für die Talschiffahrt sollten sich die Schiffer in
Münden melden, wenn sie an der dort gebildeten Reihe teilnehmen
wollten etc. Für die Talschiffahrtsabfertigung lag naturgemäfs ein
gröfserer Einflufs bei den Oberländer Kaufmannschaften, die durch
ihre kaufmännischen Deputationen die Mafsregeln durchführten. Im
allgemeinen verfolgten die Bremer die Praxis, sich möglichst wenig
in die Regelung durch die Korrespondenzplätze zu mischen, wenn-
gleich durch das Regulativ auch da, wo kein unmittelbarer Konnex
mit der Kaufmannschaft stattfand oder zeitweise ausgeschaltet
wurde, eine gewisse Bindung schon an sich auch für die Talschiffahrt

*) Über die Unterscheidung von Reihe- und Aufserreihegut betreffs
regelmäßig kommender und weniger regelmäßiger Güter s. a, Weser-Zeitung
No. 3739, Bremer Handelsblatt No. 218.
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        ﻿— 102

bestand. Die hannoverschen Kaufleute schlossen in der Allerfahrt
mit den Schiffern des Regulativs in den zwanziger Jahren Separat-
kontrakte, wonach eine Talreihefahrt nach den Bestimmungen des
Regulativs mit vertragsmäfsigen Abänderungen eingerichtet wurde.
In der Zeit der Mindener Differenzen nahmen 1839 die Direktions-
schiffer Agenten zur Besorgung von Talfracht in Minden und Ylotho,
ebenfalls nach Reihe, an, die von der Direktion bestätigt
wurden, usw. Die damals gebildete Reihe wurde 1847 wieder auf-
gehoben. Zu berücksichtigen ist, dafs die Schiffer die Talfracht nicht
immer am Ziel der Bergfracht finden. Die Talfahrt ist weniger
geschlossen als die Bergfahrt, cjie wesentlich in Bremen beginnt. *)

Die Ordnung war in engerem Konnex mit den Mündener und
Karlshafener Kaufleuten erfolgt, die Mindener und Vlothoer hatten
sich zurückgehalten, so dafs die Regelung hier eine einseitige war,
wie auch hier nachher die Konkurrenzorganisationen sich bildeten.
Auch die Karlshafener und Mündener traten durch ihre Organisationen,
Handelsdeputationen, vielfach in Opposition gegen Bremen, das sich
die Leitung allein anmafse, während man sich in Bremen nicht eine
Kontrolle seiner Schiffahrtsmafsnahmen gefallen lassen wollte. Mit dem
Aufkommen der Konkurrenzorganisationen und in den Streitfällen
ging das Gut, das für bremische Rechnung lief, mit der Bremer Reihe-
schiffahrt, das für fremde Rechnung mit der betreffenden Konkurrenz.

Die Weserschiffahrtsakte liefs der 1815 begründeten Organisation
Raum und sanktionierte sie dadurch. Die Verträge zwischen zwei
korrespondierenden Kaufmannschaften, die eine Reiheschiffahrt ins
Leben rufen wollten, wurden nach der Weserschiffahrtsakte jedesmal
auf fünf Jahre mit den Schiffern unter Zugrundelegung des 1822 neu
redigierten re vidierten W eserschiffahrtsregulativs von 1815 abgeschlossen.

Bei Streitigkeiten, und bei der nur einseitigen Fahrt nach
Minden trat eine als etwas freier konstruierte Form, für die sich
der Name Reihefolgefahrt nachdem eingebürgert hat, an die
Stelle, es wurde darin nur für eine Saison geregelt, und gesagt,
dafs zwar jeder Schiffer beitreten könne, dafs man aber zunächst
mit Schiffern genügend versehen sei.

Als in den dreifsiger Jahren diegrofsen Streitigkeiten ausbrachen2),
bekam jeder Schiffer, der sich meldete, nach der Reihe Fracht.

‘) 1847 haben die Karlshaiener Bergtransporte die Mündener noch um etwas
übertroffen, aber Mündener Schiffer finden kornplete Talfracht in Münden, die Karla-
hafener müssen sie zumeist auf anderen Plätzen suchen. Arch. Coli. Sen. Br. Hdlsk.

2)	Dabei spielt neben Frachtlohnerhöhung etc., Assekuranz, auch die
Rabattgewährung an Zuckerfabrikanten durch die Schiffer eine Rolle.
        <pb n="103" />
        ﻿— 103

Die Konkurrenz in den verschiedenen Gesellschaften hat im
allgemeinen günstig auf Fracht und Schiffahrt gewirkt, aber natur-
gemäfs auch durch die Trennung der Transporte und die Fracht-
unsicherheit schädigend eingewirkt. Es sind mehrfach Beihe- und
Tarifvereinbarungen angebahnt worden und schliefslich ist in den
fünfziger Jahren eine nähere Vereinbarung mit der Westfälischen •
und der Vlothoer Gesellschaft zu Stande gekommen, aber bald
wieder von Minden gekündigt worden1), bis dann mit dem Eingreifen
des Lloyd, des modernen Kapitalismus, die Organisation allmählich
umgestaltet wurde. Die treibende Kraft in Minden war der frühere
Bremer Direktionsreiheschiffer Georg Rolff.2)

Die Dampfschiffsunternehmungen, die auf der Oberweser nach
und nebeneinander bestanden haben bezw. noch bestehen, sind
folgende;

Zuerst versuchte der Bremer Kaufmann Friedrich Schröder,
der am 18. Juni 1816 vom Bremer Senat und dann auch von
Oldenburg und Hannover ein ausschliefsliches Privilegium zum Betrieb

’) Seit 1839 bestand ein Tarifvertrag mit der Westfälischen Gesellschaft
wonach ohne sonstige Vereinigung gleiche Frachten eingehalten wurden. Die
westfälischen Schiffer arbeiteten mit Reisen im Lande, um sich Kundschaft zu
verschaffen, und erreichten eine gefährliche Position. 1860 kam ein Vertrag
zwischen der Mindener, Vlothoer und Bremer Direktion und den die Reihefolge
bildenden Schiffern auf eine gemeinsame Reihefolgeschiffahrt zu Stande, die
auch einige Jahre bestand, dann aber gekündigt wurde, wobei Differenzen
wegen der Dampfschiffahrt, für die man eben damals in Minden eine neue
Gesellschaft gründete, eine Rolle spielten.

2)	Oberländisches Weserschiffahrts-Regulativ von 1815, Nachträge, das
Revidierte Regulativ von 1822, die Druckschriften bei den Differenzen 1880, die
Weserschiffahrtsakte etc. (Bürger-ConventsWerhandl. u. i. f.) liegen auch in der
Sammlung des Bremer Stadtbibliothek Oberweserschiffahrt. Vgl. auch Victor
Böhmerts Bremer Handelsarchiv 1864—65. Vollständiger und mit kleineren
Druckstücken, namentlich auch den immer wieder erneuerten Reihe- und
Reihefolgeverträgen in den Akten des Staatsarchivs und der Handelskammer.
Der Senat hat 1816 auf einer obrigkeitlichen Inspektion bestanden (Staatsarchiv).

Die hannoversche Regierung fafste später die Stellung des Mitdirektors Niemeyer
als eine offizielle auf, und verlangte daher 1847, nachdem Niemeyer seinerzeit
während der Differenzen der dreifsiger Jahre abgetreten war, die Beistellung
eines neuen Vertreters der hannoverschen Interessen, wozu der hannoversche
Konsul Brauer in Bremen dann ausersehen wurde. Vgl. w. die Akten zur
Dampfschiffahrt. (Staatsarchiv; Handelskammerarchiv). (Berichte der Ober-
ländischen Weserschiffahrtsdirektion, Abrechnungen und Verkehrsnotizen) im
Archiv der Handelskammer. Einige Druckschriften und Literatur, die sonst
noch Nachrichten bringen, habe ich bereits a. a. 0. genannt. Vgl. a. W. L o t z e,
Gesch. d. Stadt Münden, 1878, S. 240 (Vaterländisches Weserschiffahrts-Regulativ
vom 26. Aug. 1815).
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        ﻿— 104 —

der Dampfschiffahrt auf der Weser auf 15 Jahre erhalten und auf
der ünterweser zwischen Bremen und Brake das Dampfschiff Weser
in Fahrt gesetzt hatte, eine Dampfschiffahrt auch auf der Oberweser
mit dem eigens erbauten Boot Herzog von Cambridge 1819 einzu-
richten, das mit unendlicher Mühe und Festsitzen und Überziehen
auch in zwölf Tagen bis Hannoversch-Münden und nur bei hohem
Wasser mit knapper Not in vier Tagen wieder herunter kam, aber
nach dieser Fahrt in die Unterweserschiffahrt eingestellt wurde.
Der Dampfer Weser ist bereits am 10. Mai 1817 einmal nach
Verden aufwärts gegangen.1)

Zu zweit versuchte es die Oberweser-Dampfschiffahrts-Aktien-
Gesellschaft, die von Minden und Bremen aus gegründet war2), mit
dem Dampfschiff Friedrich Wilhelm III. Es machte eine Probefahrt
mit angehängtem Bockschiff bis Nienburg und von da bis Minden
allein; da aber 8 bis 10 Monate im Jahre das Dampfschiff nicht
fahren konnte, und die Schleppkraft auch nicht sehr grofs war, löste
sich die Gesellschaft wieder auf.3) Das Fahrwasser war noch zu
schlecht, daran mufsten beide Unternehmungen scheitern.

Erfolg hatte erst die Gesellschaft für eine Dampfschleppschiff-
fahrt auf der Oberweser, die auf Duckwitz Betreiben, der bereits
seit 1833 agitierte, auf der Basis gegründet wurde, dafs das Boot
allen Schiffen und Gütern, die regelmäfsig einen Frachtaufschlag
entrichteten, in der Hochwassersaison zur Verfügung stehen sollte,
anderen nicht. Für das Schleppen wurde noch extra bezahlt.

Das Unternehmen kam, wie die Reiheschiffahrten von 1815,
im Anschlufs an die Korporationsbildung der Kaufmannschaft zustande.
Mehr als 4 Prozent sollten die Aktionäre nicht erhalten.4) Das in
Dienst gestellte erste erfolgreiche Schiff war der Roland, der 1839

0 G. C. Kindt, Die erste Dampfschiffahrt auf der Weser und ihr
Begründer Friedrich Schröder, — Abhandlungen, hrsg. vom naturw. Vereine zu
Bremen, I. Bd, 3. Heft, Bremen 1868. Interessant sind die mitgeteilten Briefe
(an Smidt, der eventuell anregend gewirkt zu haben scheint, in Frankfurt),
das Gesuch Schröders etc. — Abhandlungen über die Dampfschiffahrt erschienen
damals (1817) auch im Btirgerfreund (I. Jahrg. No 94, II. Jahrg. No. 61

u.	66); vgl. f. Fr. v. Reden, Das Königreich Hannover, II. Abt, 1839, S. 161;
Bilder mit handschriftlichen Vermerken in der Stadtbibliothek; Engel,
Weserbuch, Hameln 1845, S. 7 ff.; Hampke, S. 17,

2)	Ludwig v. Vincke beteiligte sich mit Zeichnung von 1000 Taler Aktien.

3)	Statuten der Gesellschaft, 1835. (Sammlung der Stadtbibliothek);

v.	Reden, Das Königreich Hannover, II. Abt., 1839, S. 162; (v. Hormayr),
Fragmente, II, 1841, S. 32; Jb. d. Hdlsk. v. Minden f. 1869, S. 39; v. Treitschke,
D. Gesch., V. T., 1899, S. 486,

4)	Gesetze der Gesellschaft zur Betreibung einer Dampfschiffahrt auf der
Oberweser, Bremen, 1839. (Sammlung der Stadtbibliothek).
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        ﻿— 105 —

seine Fahrten begann, bis zum Umbau der Hoyaer Brücke, die einer
Überschwemmung zum Opfer fiel, und der Entfernung der Liebenauer
Steine, um die eine Groteske gespielt wurde1), nur bis Hoya, dann
auch bis Minden.2) Der Name Roland ist deshalb heute noch auf
der Oberweser traditionell. In Opposition gegen die Dampfschiffs-
kasse traten die Westfälische Schiffer-Gesellschaft und die z. T.
darum gegründete neue Ravensberger Gesellschaft, über Hoya hinaus
wurden die Leinpfade selten überschwemmt.3) Die Westfälische
Schiffergesellschaft sah sich aber auch bald gezwungen, sich wieder
Schlepphülfe zu verschaffen. Der Mindener Schiffer Georg Rolff,
der 1831 die Opposition gegen die Reiheschiffahrts-Deputation
geführt hatte und seitdem bei der Gründung und in der Direktion
der Westfälischen Schiffergesellschaft beteiligt war, auch den
Friedrich Wilhelm III. in Entreprise gegeben hatte, den die Gesell-
schaft von ihm übernahm, und die Liebenauer Steine eskamotierte,
kaufte das verunglückte Dampfschiff Einigkeit, liefs es reparieren
und stellte es als Der kleine Roland 1852 in den Schleppdienst.4)

’) (v. Horraayr), Fragmente II, 1841, S. 9, 39; Duokwitz Denkwürdig-
keiten S. 11—12; (v. Hormayr), Fragmente II, S. 33, 36; H. v. Treitschke,
D. Geschichte, V. Teil, 1899, S. 486.

2) Hühn, Die Weser, Zeitschrift des Vereins für deutsche Statistik,
II. Jahrg., 1848, S. 390.

Heinrich Meidinger, Die deutschen Ströme, IV. Abt., 154, S. 36.

8) siehe wie unter 2,

ä) Vgl. Duckwitz, Denkwürdigkeiten, S. 11—12; (v.Hormayr), Fragmente,
II, S. 9 und 39; Darstellung der Ursachen und Verhältnisse, welche seit Anno 1824
störend in die Ordnung der Oberländischen Weser-Reihe-Schiffahrt eingegriffen
haben, Bremen 1831. (Sammlung der Stadtbibliothek); Jahresbericht der
Gesellschaft der Vereinten Weser-Dampfschiffahrt 1853, S. 49, siehe auch den
Bericht von 1852; Friedr. Hühn, Die Weser, Zeitschrift des Vereins für
deutsche Statistik, II. Jahrgang, 1848, S. 392. Der Roland der Bremer
Gesellschaft soll vielfach gerade, wenn er zum Schleppen für die Oberweser
gebraucht werden sollte, in Reparatur gewesen sein, da er ja auch auf der
Unterweser in den Zwischenzeiten verwendet wurde. So sagt wenigstens eine
Denkschrift, betreffend die Weser-Dampf-Schleppschiffahrt und die Reihe-
Schiffahrt auf der Oberweser, Minden 1866. Vgl. Thilo Hampke, Die
Kanalisierung der Fulda, 1895, S. 18. 1847 wird von einem neu angeschafften
Schiff berichtet, S. Hühn, Die Weser, Ztsohr, d. Ver. f. d. Statistik,
II. Jahrg., 1848, S. 390. Die Weser-Zeitung No, 3739 (Abdruck aus dem
Bremer Handelsblatt No. 218) berichtet, dafs die Mindener Dampfschlepp-
schiffahrtsgesellschaft, die die Fortsetzung der Rolffschen Bestrebungen bildet,
ursprünglich mit der Bestimmung gegründet sei, dafs nur Schiffer Aktionäre
sein sollten.
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        ﻿— 106 —

Als erster Dampfer, der wieder den ganzen Oberlauf befuhr,
machte das kleine, eigentlich für die Fulda bestimmte Schiff Eduard,
von Wüstenfeld in Münden, im September 1843 eine Versuchsfahrt
von Münden nach Bremen und zurück.1)

Die erste gröfsere Gesellschaft für den Betrieb auf der ganzen
Oberweser, und zwar vor allem für Personen- und Eilgutverkehr,
erst mit dessen Sinken auch an dem Schleppen beteiligt, war die
Gesellschaft der Vereinten Weser-Dampfschiffahrt zu Hameln, die
1842, 29. Nov. hauptsächlich von Duckwitz gegründet wurde und

1843	ihren Betrieb eröffnete. 1841 hatte Eduard Ichon in Bremen
durch Veröffentlichung von Aufsätzen und Veranschlagungen seine
Überzeugung ausgesprochen, dafs bei den in der Dampfschiffbaukunst
gemachten Erfahrungen und Fortschritten eine Dampfschiffahrt auch
auf der ganzen Oberweser nunmehr möglich sein müsse. Darauf
wurden zuerst Komitees zu Hameln, Münden, Minden und Bremen
gebildet, wo die neben der Direktion eingerichteten vier Administra-
tionen nachher bestanden; im Frühjahr 1842 wurde zur Zeichnung
von Aktien, je zu 100 Reichstaler Ct. aufgefordert und am 29. No-
vember konnte die konstituierende Generalversammlung stattfinden2).

Die Gesellschaft stellte nacheinander zuerst den Hermann 1843,

1844	den Wittekind, die Germania und den Blücher, 1846 die Weser
in Dienst.3) Wittekind, Blücher und Weser fuhren zwischen Bremen
und Hameln, Hermann und Germania oberhalb Hameln.1)

*) August Engel, Weserbuch, 1846, S. 9.

2)	In August Engels auf Veranlassung der Direktion der Vereinten
Weser-Dampfschiflährt herausgegebenem Weserbuch, ein erklärender Begleiter auf
der Weserreise, mit Berücksichtigung der Fulda von Kassel ab, Hameln 1845, S. 8.

3)	Siehe Jahresberichte der Gesellschaft bis 1846. (Sammlung Oberweser-
Dampfschiffahrt der Stadtbibliothek). Vorverhandlungen und nähere Nach-
richten, auch Statuten und z. T. Jahresberichte für diese und die anderen
Gesellschaften liegen in den Akten des Arch. Coli Sen. der Handelskammer
und des Staatsarchivs, s. a. im folgenden. Der Dampfer Hermann kam am
8. Oktober 1843 zum ersten Mal nach Münden. Seine Mannschaft war im
Sommer auf dem Main ausgebildet worden. Man hatte für die Passierung der
Hamelner Schleuse abnehmbare Räder und Räderkasten konstruiert, doch teilten
sich dann zunächst der Dampfer Eduard für die Strecke Münden-Hameln und
der Hermann für Hameln-Bremen in die Fahrt. S. die Anzeigen des Eduard
und Begrüfsungsartikel bei der Probefahrt des Hermann im Hessischen Volks-
blatt, Jahrg. 1843/44, Nr. 52, S. 212, Nr. 54, S. 221, Nr. 56, S. 228, Nr. 71,
S. 321; Friedr. Huhn, Die Weser, Zeitschrift d, Ver. f. d. Statistik, I Jahrg,,
1847, S. 686; W. Lotze, Geschichte d. Stadt Münden, 1878, S. 241.

*) Hühn, Die Weser, Zeitschrift des Vereins für deutsche Statistik,
II. Jahrgang, 1848, S. 389.
        <pb n="107" />
        ﻿— 107 —

Ein Schiff von Vincke1), ebenso zwei eiserne Schleppkähne, die
Waltjen und Leonhard in Bremen lieferten2), wurden nicht ab-
genommen.

Die Gebrüder Haarmann in Holzminden liefsen bei Wüstenfeld
in Münden und Henschel in Kassel ein Dampfschiff Herzog Wilhelm
bauen, das im Frühjahr 1845 seine Fahrten begann, zuerst zwischen
Bremen und Hameln, dann zwischen Bremen und resp. Minden und
Nienburg3); 1846 und 1847 war es an die Vereinte Weser-Dampf-
schiffahrt verchartert.4) Danach fuhr es zwischen Hameln und
Karlshafen im Anschlufs an den Dampfer Eduard, der zwischen
Karlshafen und Münden verkehrte, vorher in Ergänzung der Ver-
einten Weser-Dampfschiffahrt gearbeitet hatte, bis das Provisorium
durch Einstellung weiterer Schiffe beseitigt wurde.5)

Nachdem sich mehrfach Verhandlungen wegen Vermietung von
Dampfern zum Bugsieren, erst mit dem Schiffer Rolff6), ehe er den
kleinen Roland in Fahrt setzte, dann mit der Reiheschiffahrts-
deputation in Bremen zerschlagen hatten, mit einer Gesellschaft von
Reiheschiffern, dann mit der Deputation, kam es mit der letzteren
doch zu einem Vertrage. Die Deputation mietete den Blücher, für
den zunächst Reparaturen halber der Wittekind eingesetzt wurde,
für ein Jahr; dann übernahm die Gesellschaft im Einvernehmen mit
der Deputation für eigene Rechnung den Betrieb.7) 1857 erfolgte
die Übernahme der Gesellschaft, die in den letzten Jahren bereits
die Anschaffung eines speziell gebauten, praktischen Remorqueurs
erwogen hatte8), durch den Norddeutschen Lloyd9), der dann den
Betrieb umgestaltete. Der Lloyd übernahm gleichzeitig auch die
Gesellschaft für eine Dampfschiffahrt auf der Oberweser, die seit
14 Monaten einen Dampfer Werra in Dienst gestellt hatte, den der
Lloyd übernahm5), und die Vereinte Allgemeine Assecuranz-Anstalt

*) Jahresbericht 1848.

2)	Siehe Jahresberichte der Gesellschaft 1849 und 1851 (Sammlung der
Stadtbibliothek Oberweser-Dampfschiffahrt).

8) Jahresbericht der Gesellschaft der Vereinten Weser-Dampfschiffahrt 1845,

4)	Jahresberichte der Ges. der Vereinten W.-Dampfsch. 1846, 1847.

5)	S. 106, Anm. 3.

6)	Bolff fand bei seinen Unternehmungen eine gute Stütze an dem kauf-
männischen Geschäft seines Schwagers Theodor Rocholl (Bremer Staatsarchiv
1860, März 23).

7)	Jahresberichte 1848, 1851, 1852.

8)	Jahresbericht 1854 und folgende.

9)	Vgl. Jahresbericht der Vereinten Weserdampfschiffahrtsgesellschaft 1857
und H. A. Müller, Gedenkbuch der freien Hansestadt Bremen, Bremen 1876, S, 47.
        <pb n="108" />
        ﻿108 —

für die Oberweserreiheschiffahrt1), die 1833 in der Zeit des Kampfes
wegen der Deputationsreiheschiffahrt für diese gegründet war.8)
Die Konkurrenzorganisationen hatten, nachdem die Assekuranzprämie
zunächst 1830 ff. ein Streitpunkt mit den Schiffern gewesen war,
auch 'solche gegründet.3) 1848 waren an nicht lokalen Gesell-
schaften namentlich noch die Triester und Berliner Ver-
sicherungsgesellschaft an der Versicherung im Oberweser-Verkehr
beteiligt.4) Für die Allerschiffahrt bestand seit 1822 eine besondere
hannoversche Versicherungsanstalt.5) Mit den drei Oberweser-Gesell-
schaften und den ebenfalls angegliederten der Hunte-Weser-Dampf-
schiffahrts-Gesellschaft,4) und der Schleppschiffahrtsgesellschaft für
die Unterweser1) eröffnete der Norddeutsche Lloyd 1857 seinen
Betrieb, der transatlantische begann erst 1858, weil die Dampfer erst

*) Prospekt des Lloyd vom Dezember 1856.

M. Lindeman, Der Norddeutsche Lloyd, 1892, S. 8, 9.

P. Neubaur, Der Norddeutsche Lloyd, Leipzig 1907, S. 13—16, 263 ff.
Die Bote der Hunte-Weser-Dampfschiffahrtsgesellsohaft bildeten zugleich damals
die lokale Verbindung Bremen-Oldenburg von 1846 bis zur Eröffnung der
Braker Bahn 1873. Statutengemäfs gingen von Bremen, Bremerhaven und
Oldenburg täglich zweimal Dampfschiffe ab, die sich in Elsfleth trafen, wodurch
allseitig der Anschlufs hergestellt war. H. H. Meier war an der Gründung
beteiligt gewesen. Geschäftsführer wurde laut § 12 der Statuten von 1845
Ed. Ichon, der dort als eigentlicher Begründer genannt ist. [Vgl. die Statuten von
1845, (Sammlung der Stadthibliothek zur Ünter-Weserschiffahrt); Strackerjan,
Zeitschr. f. Verw. u. Espflege i. Gr. Oldenburg, V. Bd., S. 246 und die oben-
genannten Schriften.]

s) Vgl. die Prospekte, Statuten etc. (Sammlung der Stadtbibliothek zur
Oberweserschiffahrt). 1819 fanden bereits Kommunikationen zwischen Bremen
und Münden wegen einer Assekuranz statt, wofür Münden am 26. Jan. einen
Plan mitteilte, 1830—1831 bezw. 1832 schien es zunächst zu getrennten
Assekuranzanstalten des Mündener und Bremer Kaufmannsstandes kommen zu
sollen, man liefs Ende 1832 die für Mündener Rechnung gehenden Güter mit
Mündener Assekuranz und Schiffen (wo ebenfalls derzeit Differenz bestand), die
Bremer mit Bremer Assekuranz und Schiffen gehen. Seit 1833 arbeiteten die
beiden Gesellschaften gemeinschaftlich als Vereinte Allgemeine Assecuranz-Anstalt
(Bremer Staatsarchiv; Handelskammer-Archiv).

3)	Bremer Staatsarchiv 1830 ff., 1840, 1850, zur Westfälischen Schiff
fahrts-Assecuranz-Compagnie in Minden und zur Vlothoer Assekuranz. Die
Fahrzeuge sollten, um zur Vorsicht anzuhalten, nicht versichert sein (vgl. a.
Weser-Zeitung No. 3739, Handelsblatt No. 218).

*) Hühn, Die Weser, Zeitschrift des Vereins für deutsche Statistik,
II. Jahrg., 1848, S. 393.

5)	v. Reden, Das Königreich Hannover, II. Abt., 1839, S. 112, Plan
der Schiffahrts-Assecuranz-Anstalt zu Hannover, vom Kgl. Ministerium genehmigt
am 30. August 1822, Bremer Handelskammerarchiv.
        <pb n="109" />
        ﻿— 109 —

beschafft werden mufsten.1) Die Versicherung für die Reiheschiffahrt
wurde fortan allgemein und die Grundlage des heutigen Versicherungs-
geschäfts des Lloyd.2) Auf der Oberweser betrieb der Lloyd das
Schleppen erst mit den Dampfern Werra und Fulda, seit 1859
dazu mit den Dampfern Carlshafen, Hameln und Münden, von
denen Carlshafen 1861, Hameln und Münden 1866 nach längerem
Stillliegen ausschieden, Werra und Fulda bis zur Auflösung des
Oberwesergeschäfts vom Lloyd in dieser Fahrt gehalten wurden.
Von 1859 bis 1860 erscheint aufserdem noch der Dampfer Aller.
Das Schleppen oberhalb Hameln, das ab 1859 versucht wurde, fand
Widerstand bei den Schiffern.3) Daneben behielt der Lloyd die
Passagierfahrt zwischen Bremen und Münden bei. Die drei alten
Dampfer der Vereinten Dampfschiffahrtsgesellschaft, Wittekind,
Germania und Hermann, seit 1869 Armin, blieben bis zuletzt, der
Blücher wurde 1865 abgebrochen.4)

Am 22. Aug. 1853 war die Weserdampfschleppschiffahrts-
Actiengesellschaft zu Minden6), die die Dampfer Prinz Adalbert
und Präsident Peters in Fahrt stellte, gegründet worden, mit der
der Lloyd erst einen Konkurrenzkampf führte, dann aber einen
gemeinsamen regelmäfsigen Dienst einrichtete. Der Lloyd gliederte
sich die Reiheschiffahrt in der Weise an, dafs er einen Vertrag mit
den Reiheschiffern schlofs, wodurch dem Lloyd, der dafür ein Bureau
einrichtete, die gesamte Frachtenvermittlung zugewiesen wurde.
Das Bureau teilte den Schiffern nach der festgelegten Reihefolge
die Frachten zu. Andere, als diese im Vertragsverhältnis stehenden
Schiffe, wurden nicht geschleppt. Es regte sich, namentlich von
Rolff in Minden aus, Widerstand, indem das Abkommen als ein
nach der Weserschiffahrtsakte unzulässiges Monopol hingestellt
wurde, während der Senat den Standpunkt vertrat, dafs das Ver-

*) Im Oktober 1867 englische Viehtransporte von Nordenham, die grofsen
nordamerikanischen Dampfer kamen erst Ende 1858 in Dienst. S. Jahresberichte
des Norddeutschen Lloyd, 1857 und 1858; G. Sello, Oldenburgs Seeschiffahrt,
1906, S. 65.

2)	M. Lindeman, Der Nordd, Lloyd, S. 9.

P. Neubaur, Der Nordd. Lloyd, S. 13—16, 263, 264, 265.

s) Februar 1859 kam der Schlepper Münden mit drei beladenen Schiffen
erstmalig nach Münden, 1860 mufste die Fahrt als unrentabel wieder eingestellt
werden. W. Lotze, Geschichte d. Stadt Münden, Münden 1878, S. 241.

^Jahresberichte des Norddeutschen Lloyd; Thilo Hampke, Die
Kanalisierung der Fulda, 1896, S. 17—19; Jahresb. d. Hdlsk. v. Minden 1866,
S. 76, 1867, S. 141, 1870, S. 64, 1872, S. 14, 1873, S. 66.

8) Vgl. a. Zusammenstellung der in Beziehung auf die Weser-
schiffahrt im preufsischen Gebiete seit Abschlufs der Weserschiffahrtsakte vom
        <pb n="110" />
        ﻿— 110 —

hältnis gar nicht unter die Regelung, dafs zwei korrespondierende
Kaufmannschaften unter sich unter den festgelegten Modalitäten eine
Reihefuhr errichteten, fiele, sondern ein völlig selbständiges, rein
privates Geschäft sei, das dadurch nicht ausgeschlossen sein sollte,
wie ja auch gerade die Mindener Schiffahrt auf einer ähnlichen selbst-
ständigen Grundlage beruhe.

In der Tat hat Rolff selbst noch am ersten früher moderne
Unternehmertendenzen bewährt, wenn auch unter Verschleierung	V

unter der älteren Organisation. Nun wurde die grofskapitalistische
Form deutlicher, die bereits 1853 in Bremen als die einzige Hülfe
aus der Kalamität des mühsam aufrecht gehaltenen ältereren
Systems erschien1)- Bei dem Regulativ von 1815 wurde die Absicht,
sich einen leistungsfähigen, einigermafsen gleichmässig bemittelten
Schifferstand zu erhalten, gegenüber der Gefahr, dafs einige nach der
französischen Zeit noch kapitalkräftige Schiffer die verarmten aus
dem Betrieb verdrängten, mit besprochen. Die 1857 durch die
Additionalakte ergänzte Weserschiffahrtsakte sah natürlich auch
noch nicht die modernen grosskapitalistischen Formen vor.

Zuletzt kam in der Vereinigung mit der Mindener Schlepp-
schiffahrtsgesellschaft die Vermittlung von Bremen bis Hameln excl.	f

vorübergehend an die Firma Rolff jun. &amp; Mann in Bremen, von Hameln
aufwärts an den Norddeutschen Lloyd2). Damals regte sich nochmals
Widerspruch. 1873 zog sich der Lloyd aus der Oberweserschiffahrt,
die sich als unrentabel erwies, zurück, verkaufte seine Dampfer
Germania, Armin, Wittekind und Werra an die Mindener Gesellschaft,
die Germania und Armin an eine neugegründete Gesellschaft zur
Betreibung der Personendampfschiffahrt zwischen Hameln und Karls-	a

20.	September 1823 erlassenen noch gültigen Verordnungen, Statuten, Tarife
usw., Minden 1859 (S. 25); Brem. Staatsarchiv; Jb. d. Hdlsk. v. Minden f.

1863, S. 11 etc.

*) Es ist die Zeit, da die Vereinte Dampfschiffahrtsgesellsohaft die ver-
unglückten eisernen Kähne einstellen wollte. S. a. a. 0.

2)	Für die Oberweserschiffahrt des Lloyd Akten des Bremer Staats-
archivs. Die gedruckten Geschäftsberichte des Norddeutschen Lloyd liegen in
der Handelskammer- und in der Stadtbibliothek.

Vgl. die Vertragsentwürfe und den Vertrag 1859.	1868 kam der Vertrag

zwischen dem Lloyd und Rolff &amp; Mann zustande. Er begegnete zuerst
Schwierigkeiten, es kam dann aber zu einer gütlichen Einigung der Interessenten.

Die Schiffer treten als Preufsisohe Schiffergesellschaft, domiziliert in Minden,
unterhalb Hameln, und als Hannoversche Schiffergesellschaft, domiziliert in
Holzminden, oberhalb Hameln, auf. Seit 1861 bestand ein Verhältnis mit der
Mindener Schleppschiffahrt wegen der Schlepplöhne und -Züge und der
Assekuranz.
        <pb n="111" />
        ﻿— 111

hafen in Hameln weitergab, seit 1877 nur noch Präsident Peters
und Wittekind1) in Fahrt behielt, und stellte die Fulda auf der
ünterweser ein. Die Hamelner Gesellschaft liquidierte 1876 und
wurde durch die Neue Weser-Dampfschiffahrts-Gesellschaft zu Hameln
ersetzt, die seit 1877 den neuen Personendampfer Fürst Bismarck
zuerst mit den alten Dampfern, dann allein laufen liefs2). 1877 kam
wieder eine neue Schleppschiffahrts - Gesellschaft hinzu, die von
Theodor Rocholl jun. und H. Bachmann in Bremen und von
P. W. Meyer in Hameln begründete Oberweserschleppdampf-
schiffahrtsgesellschaft Th. Rocholl &amp; Co. in Bremen, die mit drei
Schiffen, Christiane, Deutschland und Hannover, einen durchgehenden
Schleppdienst durch die inzwischen erweiterte Hamelner Schleuse
bis Hannoversch-Münden eröffnete und damit den Pferdezug
auf der Oberweser beseitigte3). 1886 vereinigten sich diese und
die ältere Mindener Gesellschaft auf Betreiben der beteiligten Bremer-
Kreise unter dem Vorsitz von Christoph Papendieck und unter Georg
Rolff jun. als Vorstand zu der Bremer Schleppschiffahrtsgesellschaft,
um so auf der Oberweser eine einheitliche Reiheschleppschiffahrt
mit Einhalten regelmäfsiger Lieferfristen, für die auch kurz vorher
mehrere Kombinierungen zwischen Gesellschaften, Schiffsmaklern
und Schiffern versucht worden sind, zu ermöglichen. Die Bremer
Schleppschiffahrtsgesellschaft übernahm die vorhandenen fünf Dampfer
und gab sofort zwei neue Schlepper und 18 eiserne Kähne in Bau, nach
deren Lieferung sie in der Lage war, nicht nur die Schleppkraft herzu-
geben, sondern die Güterbeförderung selbst zu übernehmen. Zuerst war
damals F. W. Meyer in Hameln mit dem Bau eiserner 300 tons-
Kähne vorgegangen, da die alten hölzernen Schiffe die Eisenbahn-
konkurrenz nicht bestehen konnten4). 1893 wurde in Minden eine
neue Gesellschaft gegründet, die sich zunächst das Schleppen der
noch vorhandenen Privatschiffe zum Ziel setzte, aber bald auch zum
Eigenbetrieb überging, die Mindener Schleppschiffahrts-Gesellschaft.

!) Das schon 1844 als das stärkste Schiff der Gesellschaft bezeichnete
englische Boot Wittekind ist noch von der Bremer Schleppschiffahrtsgesellschaft
1886 übernommen und von dieser 1892 verkauft worden. Verwaltungsberichte
der Weserdampfschleppschiffahrts-Aktiengesellschaft zu Minden, der Bremer
Schleppschiffahrtsgesellschaft; Jahresberichte der Handelskammer von Minden
1872—1893.

2)	Jahresber. d. Hdlsk. v. Minden für 1872, S. 14, 1873, S, 66, 1874,
S. 29, 1876,8.56,102, 1877,8.44,104, 1878,8.67, 1880,8.36, 1881,8.37;
Jahresber. d. Handelskammer zu Hannover für 1876, 1877; u. a.

3)	Am 22. Juni 1878 ist der erste Dampfer Deutschland nach Münden
gekommen, W. L o t z e, Geschichte der Stadt Münden, 1878, 8. 242.

4)	Thilo Hampke, 8. 17—19, 28 ff.; Jb. d. Hdlsk. i. Brem. f. 1886, 8.25.
        <pb n="112" />
        ﻿112

An ' dieser Gesellschaft sind Rickmers Reismühlen, Reederei und
Schiffbau A. G. finanziell beteiligt, die 1897—1900 2 Schlepper und
12 Kähne auf der Oberweser einstellten, die sie dann an die Mindener
Schleppschiffahrtsgesellschaft abgaben1). Seit 1883 hat auch noch eine
Dampfschleppschiffahrtsgesellschaft in Holzminden mit einem Dampfer
Weser, den 1893 die Mindener Schleppschiffahrtsgesellschaft über-
nahm, bestanden2). Die Wesermühlen-Aktiengesellschaft, die als
dritte heute den Oberweserschleppverkehr betreibt, ist 1898 aus
der Firma F. W. Meyer in Hameln hervorgegangen, die 1874
gegründet worden ist und seit 1885 den Schleppschiffahrtsbetrieb
dem Mühlenunternehmen angegliedert hat. Die Hamelner Personen-
dampfschiffahrt, die F. W. Meyer 1887 von der 1876 gegründeten
Gesellschaft übernahm, hat die Wesermühlen-Aktiengesellschaft seit
1907 als Oberweser-Dampfschiffahrts-Gesellschaft F. W. Meyer-
Hameln mit täglichen Fahrten zwischen Hameln und Münden in der
von Mai bis September dauernden Saison und sonntäglichen Fahrten
auch zwischen Minden und Hameln gesondert konstituiert. Kleine
Betriebe, die in erster Linie für den eigenen Bedarf arbeiten, wie
z. T. auch die Wesermühlen A. G., sind noch die Nienburger
Schleppschiffahrt der Chemischen Fabrik Nienburg und die Schlepp-
schiffahrt Porta H. W. Michelson &amp; Co., Hausberge3). — Die Privatschiffe
sind heute fast gänzlich aus dem durchgehenden Verkehr verschwunden,
nur einige wenige sind noch in den Betrieb der Gesellschaften
eingegliedert4). Die drei grofsen Gesellschaften arbeiten nach ver-
einbartem gleichen Tarif3). Es bestehen auch noch sechs Eilgüter-
(Heckrad-) Dampfer auf der Oberweser, von denen zur Zeit drei
der Bremer Schleppschiffahrtsgesellschaft, je einer Hermann Friede-
born in Hann.-Münden, Wilhelm Meyer in Holzminden und den
Gebrüdern Becker in Odelsheim bei Bodenfelde gehört. Sie haben
gemeinsamen Tarif und werden gemeinsam geleitet. Die Eilgüter-

‘) F. Zeit er, in Bremen und seine Bauten, 1900, S. 666; Jahresb. d.
Hdlsk. v. Minden f. 1894, S. 90.

2)	Jahresb. d. Hdlsk. t. Minden f. 1877, S. 44, 104, 1880, S. 79, 1881,
S. 36, 83, 1882, S. 74, 1883, S. 83, 87, 1884, S. 87, 1885, S. 79, 1886, S. 86,
1887, S. 64, 106, 1890, S. 27, 1891, S. 109, usw., 1906/7 S. 177.

3)	M. Lindeman, Der Nordd. Lloyd, 1892; P. Neubaur, Der Nordd.
Lloyd, 1907; H. Keller, Weser und Ems, 1901, III. Bd., S. 167 u. a.; W.
Metterhausen, Die Oberweserschiffahrt im letzten Jahrzehnt, 1902; Druck-
sachen der Gesellschaften; Jahresberichte d. Hdlsk. v. Minden für 1886, S. 79 usw.,
f. 1906/7, S. 172; Mitteilungen der Bremer Schleppsohiffahrtsgesellschaft,
Rickmers Reismühlen A. G., der Herren H. W. Meyer und H. Grupe in Bremen.

4)	In Form des Privatschiffervereins existiert eine besondere Interessen-
vertretung.
        <pb n="113" />
        ﻿— 113

dampfer sind seit 1884 aufgekommen. Dazu kommen die Regierungs-
dampfer und Barkassen, ein Lokalmotorboot Hameln-Ohrberg der
Firma F, W. Rese in Hameln u. a.1).

Die Fuldadampfschiffahrt ist nach der Kanalisierung der Fulda
1890—99 mit dem kleinen 1897 eingestellten Schlepper Biene der
Bremer Schleppschiffahrtsgesellschaft aufgenommen worden, der die
Oberweserkähne, die bis Kassel heraufkommen, schleppt2).

Die Geller Schleppschiffahrtsgesellschaft, die den Allerverkehr
nach der nicht sehr kostspieligen Regulierung8) wieder eröffnet
hat, unterhält ihn im direkten Verkehr zwischen Bremen und Celle
mit eigenen Schleppkähnen seit 1899*). Beteiligt an der Neu-
belebung dieses Verkehrs ist namentlich A. Haacke in Celle.

Gleich nach der Gründung des Reichs 1871 hatte sich
eine Gesellschaft gebildet, die eine Kettenschiffahrt auf der
ganzen Oberweser und bis Bremerhaven betreiben wollte. Sie
war auch bereits von Preufsen konzessioniert, löste sich aber wieder
auf. Gegen die Verlegung der Kette auf der Unterweser sprachen
gewichtige Gründe, mit ihr wären wir nicht zur heutigen Seeschiff-
fahrt gekommen.

1878 betrieb Theodor Rocholl, der Gründer der Oberweser-
schleppdampfschiffahrtsgesellschaft, die Verlegung einer Kette für die
Oberweser im Zusammenhang mit dem Fuldakanalisierungsplan,
wodurch Bremen an Kassel einen kapitalkräftigen Umschlag, der
ihm die Hand reichen konnte, gewinnen und eine die teure Kette
rechtfertigende Grofsschiffahrt entstehen sollte. Für die Kette sprach
sich auch die Bremer Handelskammer 1879 in ihrem Jahresbericht
aus. Die Untersuchungen, die 1882 bis 1885 ausgeführt wurden,
zeigten aber, dafs die Weser für die Kettenschiffahrt ungeeignet sei.
Später trat auch eine geringere Schätzung der Kette ein. Es wurden
jedoch Ketten zur Überwindung des starken Gefälles bei den Lat-
ferder Klippen, wo 1893 bis 1896 eine neue Fahrrinne hergestellt
worden ist, und bei Herstelle-Beverungen verlegt, und die Dampfer

x) Siehe Drucksachen der Gesellschaften etc.; Jahresb. d. Hdlsk. v.
Minden f. 1884, S. 81, 1886, S. 80 ff., 1889, S. 27, 1894, S. 87, 1898, S. 148 u. a.;
W. Mett er h aus en, S. 72.

2)	Metterhausen, S. 15; Jahresb. d. Hdlsk. v. Minden f. 1897,8.134.

3)	H. Keller, Weser und Ems, 1901, Bd. 1. S. 299.

4)	Metterhausen, S. 88—89; Jahresb. der freien Vereinigung der
Weserschiffahrts-Interessenten für 1906/7, Kassel 1907, Anhang: Festrede des
Herrn Fabrikanten und Bürgervorstehers A. Haacke in Celle bei der Einweihung
des Geller Hafens am 22. Mai 1907, S. 37 ff.; Mitteilungen der Herren Hägens,
Anthony &amp; Co. in Bremen.

8
        <pb n="114" />
        ﻿114

entsprechend ausgerüstet, doch hörte die Benutzung bereits 1888
wieder auf.1)

1878—1879 war der Verkehr auf der Oberweser am geringsten,
doch fing die Grofsschiffahrt in Gestalt der Schleppschiffahrtsgesell-
schaften an sich zu entwickeln.2)

1856 wird berichtet, dafs das Treideln auf der Strecke Bremen-
Minden dem Dampfschleppverkehr gewichen sei. Das Interesse am
Flufsverkehr, das in diesen Jahren in Stromverbesserungen etc. sich
betätigte, liefs später gegenüber den Eisenbahnen wieder nach, bis
1873 wieder neuere Regulierungspläne begannen. 1874 erschien
noch, nachdem die Reduzierung des Schleppbetriebes erfolgt war,
eine Verordnung über den Pferdezug und die Achtsmänner in den
Landdrosteien Stade und Hannover. 1878 dehnte die Oberweser-
schleppschiffahrtsgesellschaft zum erstenmal den Schleppdampfer-
betrieb über Hameln hinaus nach Münden aus und seitdem ver-
schwand der Pferdezug ganz von der Oberweser.8) Diese Verschiebung
in der Technik bildet zugleich den Abschlufs in der Veränderung
der Organisation, wie sie ähnlich und schroffer bei der Eisenbahn
zu tage tritt. Beim alten Treidelbetrieb ist der Schiffer der mächtigere
Teil, beim Schleppen durch Dampfer die kapitalistisch organisierte
Schlepphülfe. Dazu steigt mit der Menge des Verkehrs die Möglichkeit
und das Bedürfnis exakter Regelmäfsigkeit. Auch die Verkehrs-
maklerstellung ist damit z. T. umgebildet worden, soweit nicht ein
Eintritt der alten Elemente als Unternehmer erfolgt ist.

Der heutige Umschlag ist abhängig von direkten Gleisanschlüssen
weiterführender Bahnen an die Häfen und Liegeplätze; andernfalls
arbeitet nur der allernächste, noch zur Fuhre beschaffte, lokale Ver-
kehr mit der Ladestelle, oder aber es bestehen wenigstens die grofsen
Kosten der doppelten Umladung. Es sieht damit an der Weser
immer noch nicht zum besten aus, wie ja auch der Verkehr der
Weser nach dem weiteren Inlande, das nicht unmittelbar an der
Weser belegen ist, noch nicht vorwärts geht. Der Kasseler Hafen,

b S. Thilo Ilampke, Die Kanalisierung der Fulda, 1895, S. 29, 30,
31; H. Keller, Weser und Ems, III. Bd., S. 167; W. Metterhausen, S. 27;
Jahresbericht der Bremer Handelskammer 1870—73, S. ,67 u. ff.; Jahresb. d.
Handelsk. zu Hameln f. 1870; Jahresb. d. Hdlsk. v. Minden f. 1871, S. 66,
1872, S. 15—19, 1881, S. 36, 1885, S. 79, 1888, S. 146; v. Stoltzenberg-
Luttmersen, Die Kanalisierung der Leine, Aller und Weser, Hannover und
Leipzig 1895, S. 35.

2)	H. Keller, III. Bd., S. 167.

3)	Vgl. Thilo Hampke, Die Kanalisierung der Fulda, 1895; H, Keller,
Weser und Ems, 1901, III. Bd., S, 165 ff.; Jahresb. d. Hdlsk. v. Minden f. 1884, S. 80.
        <pb n="115" />
        ﻿— 115

der nicht allzu günstig angelegt ist, wird sich hoffentlich bald im
weiteren Hinterlande einführen, und Münden hat ja jetzt endlich
auch Gleisanschlufs und Umschlagseinrichtungen mit der schärfer
einsetzenden Initiative des Lloyd in diesen Lebensfragen Bremens
erhalten.

Karlshafen erhielt 1848 (?) direkten Gleisanschlufs, die Häfen und
Liegeplätze von Kemnade 1901, Emmerthal 1872, 1881, Hameln
1887, 1900, Rinteln 1900, Minden 1882, Stolzenau 1901, Kassel
mit der Fuldakanalisierung 1890—99, Münden 1906.1)

Die Bahnen der Weserplätze sind in folgender Reihenfolge
in Betrieb gekommen: 1848 Minden-Köln, 1849 Karlshafen, 1865
Höxter-Hamm, 1866 Höxter-Kreiensen, 1850—59 Münden-Kassel-
Bebra-Eisenach(-Nürnberg), 1857 Münden-Kassel-Frankfurt, 1873
Hameln-Altenbeken, 1876 Minden-Hameln-Elze, 1879 Altenbeken-
Ottbergen-Northeim etc.2)

Bevor die Konkurrenz der Eisenbahn und die damit veranlafste
moderne Ausgestaltung der Flufsschiffahrt bestand, war die Wasser-
strafse der Weser als solche leistungsfähiger.

Der Wanfrieder Umschlag wirkte bis nach Nürnberg, wo es einen
Wanfrieder Bestätter gab3), und war der Hafen von Thüringen.4)

4)	Thilo Hampke, Denkschrift betreffend Weserhäfen, Anschlußgleise
und Lösch- und Ladeplätze an der Weser, Kassel 1896; Wilhelm Metter-
hausen, Die Vermehrung und Verbesserung der Weserhäfen von Münden bis
Bremen, in der Zeitschrift für Binnenschiffahrt, 1898, S. 130 ff.; derselbe,
Die Herstellung von Anschlußgleisen an Binnenwasserstrafsen, in der Zeitschrift
für Binnenschiffahrt, 1901, S. 72 ff.; derselbe, Die Oberwesersohiffahrt im
letzten Jahrzehnt, Festschrift, 1902, S. 51; Jahresb. d. Hdlsk. v. Minden f. 1867, S. 66;
Jb. d. Hdlsk. i. Bremen f. 1899, S. 60, 1903, S. 78, 1905, S. 86 u. a.

2) 8. Die historische Entwicklung des deutschen und deutsch-österreichischen
Eisenbahnnetzes vom Jahre 1838 bis 1881, hrsg. vom Königl. Preufsisohen
Statistischen Bureau. Text und Atlas, Berlin 1883.

8) Vgl. J. Ferdinand Roth, Geschichte des nürnbergisohen Handels,
IV. Teil, Leipzig 1801, S. 341 ff. Über Transporte englischer Tuche über die
Weser nach Nürnberg etc., statt bisher über den Rhein und Antwerpen, siehe
G. Landau, Einiges über Weserzölle und Weserhandel im 16. Jahrhundert,
in der Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde,
L Bd., 1837, S, 167, ebenda S. 166 auch zum folgenden, über Weinfuhren von
Frankfurt auf Kassel, Münden und über Fulda und Weser, statt des gestörten
Rheinweges. (Vgl. a. W. v. B i p p e n, Geschichte der Stadt Bremen, II. Bd.,
1898, S. 230.)

4)	1819 werden als die Hauptplätze des Wanfrieder Umschlags Nürnberg,
Würzburg, Schweinfurt, Gotha und Erfurt aufgeführt. Bremer Handelskammer-
archiv ; Staatsarchiv. Interessant ist ein Schreiben von Goethe, der sich sehr
für den Ausbau des Bremer Hafens interessierte, an Dr. Nicolaus Meyer in
Bremen, der ihm Karten und Pläne von Bremerhaven durch seinen Vetter Senator

8*
        <pb n="116" />
        ﻿116

In Münden ging namentlich Gut nach Frankfurt, auch nach
den Zwischenorten Butzbach, Friedberg, von der Weser auf die
Achse über; ein geringerer Verkehr ging auch von Münden per Achse
direkt nach Thüringen.

Vermöge seines Umschlages auch von Weser zu Fulda und
Werra war es der wichtigste Speditionsplatz an der Oberweser, trieb
auch Eigenhandel.

In Kriegszeiten wurde Münden zeitweilig der einzige Eingang
für Süddeutschland, so in den französischen Kriegen am Ende des
achtzehnten Jahrhunderts. In diesen Jahren arbeiteten die Mündener
Kaufleute sogar mit der Schweiz.

Dr. Heineken, der die Oberleitung des Baues hatte, verschafft hatte. Datiert
Weimar, den 10. Februar 1829.

„Die Notizen mit dem Interims-Rifs der neuen Anstalten an der Ein-
mündung des Weserfluases sind von mir höchst dankbar empfangen worden;
sagen Sie das ja Ihrem teilnehmenden Freunde und bitten denselben, von Zeit
zu Zeit mir das nähere wissen zu lassen. Ich habe dabei kein anderes Interesse
als das allgemeine Deutsche Continentale. Seit der Kasseler Zusammenkunft
und den dortigen Beschlüssen (Goethe erinnert an die Gründung des Mittel-
deutschen Handelsvereins 1828) mufs uns höchst wichtig sein, eine Unter-
nehmung, die der Weser erst ihre Würde gibt, vorschreiten zu sehen und wenn
an jenem westlichen Ende etwas Bedeutendes der Art eingeleitet wird, so mufs
es bis zu uns herauf in die Werra bis Wanfried wirken.

In Erwartung des Weiteren bitte mir die Orte zu nennen, durch welche
der Weg von der neuen Anlage bis Bremen geführt wird; ich habe drei Spezial-
Chavten vor mir, und es würde mir angenehm sein, mich näher zu orientieren.
Müssen wir doch so viel von den englischen Docks, Kanälen und Eisenbahnen
uns vorerzählen und vorbilden lassen, dafs es höchst tröstlich ist, an unserer
westlichen Küste dergleichen auch unternommen zu sehen etc.

treulichst

J. W. v. Goethe.“

in der Sammlung: Freundschaftliche Briefe von Goethe und seiner Frau an
Nicolans Meyer, Leipzig, Hermann Hartung, 1856, S. 57, 58.

Vgl. Eokermann, Gespräche mit Goethe unterm 10. Februar 1829.
Reclamsohe Ausgabe II, S. 41.

Goethes Tagebuch vom 9. Februar 1829.	1	...	.

Meyers Schreiben undatiert.	j oe* 6 rc 1T’ elmar'

Mitteilung nach Geh. Regierungsrat Klein, Berlin, Goethe und die Anlage
des Bremer Hafens, im Bremischen Jahrbuch, Bd. XIV., 1888, S. 172—176.

Dann all die vielen Bestrebungen, die in Duckwitz Schriften zu Tage
treten, Bremen als natürlicher Hafen von Thüringen, Hessen und Bayern, um
so mehr betrieben, da der Rhein immer mehr Einflufs gewann, die Artikel-
sammlung Hormayrs, die Fragmente, auch die Jahresberichte der Vereinten
Weser-Dampfschiffahrt, die diese Wichtigkeit immer wieder betonen.

Über die weiterschauenden Pläne im folgenden.
        <pb n="117" />
        ﻿— 117

Der Kasseler Umschlag schickt das von Mündener Schillern
heraufgebrachte Gut ebenfalls per Achse nach Frankfurt zu. Der
Hersfelder Umschlag wird bei der nochmaligen Umladung in Kassel
und den kleinen Böten ein lokaler gewesen sein.

Im neunzehnten Jahrhundert verliefe das nach Kassel bestimmte
Berggut vielfach schon in Karlshafen die Weser1), da Hessen diese
Boute derzeit erleichterte, obwohl Karlshafen-Kassel fünf Meilen,
Münden-Kassel nur zwei Meilen Achsfuhr sind. Karlshafen hat auch
in der Abwicklung seines Verkehrs, die mancherlei unmodernen
Beschränkungen Möndens nicht. Dann kommt die Eisenbahn hinzu.

Weitreichenden Verkehr hat an der Oberweser sonst nur noch
Minden mit seinem westfälischen Hinterland und einem Umschlag
nach der Lippe und dem rheinisch-westfälischen Gebiet gehabt.2)

b Auch für Frankfurt schon Ende des 18. Jahrhunderts.

2) Vgl. die Mündener Instruktion für den Güter-Bestäter, die Versendung
der Güter nach Frankfurt, Hanau und Mainz betreffend von 1787, abgedruckt
bei P at j e, Abrifs des Fabriken-, Gewerbe- und Handelszustandes in den
churbr.-lüneburgischen Landen, 1796, S. 283 ff., eine neuere Ordnung von 1814
hat Joh. H. Z. Willige ro dt, Das Mündensohe Stadtrecht, 1817, S. 220,
benutzt. In Münden war zu Anfang des 19. Jahrhunderts */a Eigen- und
2/s Speditionshandel.

Im übrigen vgl. zu Mündens und der anderen Plätze Handelsbeziehungen
auch die Darstellung in den zitierten Schriften von Patje, Willigerodt,
Geschichte von Münden in vorzüglicher Hinsicht auf Handel und Schiffahrt,
Göttingen 1808, bei v. Hormayr, v. Reden, Hühn, Nicolaus Minne-
mann, Oratio panegyrioa de Visurgis origine, situ aliisque ad hanc rem
facientibus qua physicis qua historicis, Bremae 1685 ; (Gothaische) Handlungs-
Zeitung, 1786, S. 50 ff,, 1787, S. 66 ff.; W. Lotze, Gesch. d. Stadt Münden,
1878, S. 236 ff.; D. Reinhold und J. Oltmanns, Der deutsche Handels-
kanal, 1817, S. 190. Es mag auch noch allgemein auf die Bremer Chroniken
verwiesen sein, obwohl sie im allgemeinen mehr zum Seehandel als zum Ober-
länder Handel bieten. Wilhelm Dilich (Heinrich Krefting), Drbis Bremae
et praefeoturarum, quas habet, typus et ohronicon, Cassellis 1604, p. 3. charak-
terisiert kurz den damaligen Bremer Handel, wenn er von den Versendungen
spricht, die die Bremer an die Oberweserstädte machen, von wo dann die
Franken etc. die Ware abholen.

Minden stand mit auf der Liste der Umgehungen, an die man während
des Streites mit Holland, wegen des Seezolls, den dieses bei der Rheinzoll-
regelung aussondern wollte, dachte. Daher hat man vor 1831 sowohl die Ver-
bindung von der Weser nach der Lippe, wie auch eine weiterreichende Eisen-
bahn von Minden bis Köln, die auch Motz, der Leiter der preußischen Zoll-
vereinspolitik, befürwortete, der bereits 1828 dem Könige eine Eisenbahn von
Minden nach Lippstadt vorgeschlagen hatte (vgl. a. v. Treitschke, D.
Geschichte, III. Teil, 1903, S. 463), erwogen. Es kam vor dem endgültigen
Bau 1848 zur Gründung zweier Aktiengesellschaften für die Bahn
        <pb n="118" />
        ﻿118

Die wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse ergaben die erhöhte
Bedeutung der modernisierten unteren Strecke und des Umschlags
von Minden und schliefslich die allgemeine Verringerung des Grofs-
umschlags von der Weser, der erst in der neuesten Zeit wieder
vorgeht. Die weichende Tendenz, der der Mündener Grofs-
umschlag, demgegenüber die Kaufleute in den unteren Orten als

Köln—Minden, die zweite liquidierte 1846. (Prospekte und Gründungsschriften,
Kartierungen in einer Sammlung der Bremer Stadtbibliothek, Rhein-Weser-
Eisenbahn. — Interessant sind die damaligen allgemeinen Konzessions-
bedingungen.) In Bremen interessierte man sich lebhaft für die Bahn. Das
Bremer Komitee arbeitete Berechnungen für den Verkehr aus, ein Posten
Aktien der beiden Gesellschaften wurde in Bremen übernommen. Man trat für
eine volle Linie von Köln nach Minden, nicht blofs Lippstadt - Minden, zur
Verbindung durch die Kanalisierung der Lippe, ein, weil man sonst eine
Verstärkung Hollands befürchtete. Dm eine Fortführung der Bahn von
Minden nach Bremen, wie sie nachher durch die Hannoversche Bahn von
Wunstorf zu stände kam, handelte es sich zunächst noch nicht. Vgl. die
Akten des Bremer Staatsarchivs und der Handelskammer. Druckschriften,
Mitteilungen über die Anlage einer Eisenbahn zur Verbindung des Rheins mit
der Weser, Minden 1832; v. Hauer, über die Richtung der projectierten
westphälisch—rheinischen Eisenbahn durch den Bezirk der bergischen Eisen-
und Stahlfabriken und das untere Wupperthal nach Köln, 1834; Denkschrift
zur Begründung des Projects der Eisenbahn-Anlage zur Verbindung des Rheins
und der Weser, Minden 1836; Bericht über den Stand und die Fortschritte der
Unternehmung zum Bau der Rhein—Weser-Eisenbahn, Minden 1837; Über die
Mittel, die Verwickelungen, worin die Rhein—Weser-Bahn-Gesellschaft sich
jetzt befindet, auf die sicherste Art zu lösen, Bremen 1837; Mitteilung des
Gesellschafts-Statuts, der Allerhöchsten Concession und eines Auszugs der
Kosten-Anschläge der Rhein—Weser-Eisenbahn, Elberfeld 1838; F. F. W ei chs e 1,
die Rhein—Weser-Eissnbahn-Actien-Gesellschaft, Leipzig 1838; Beiträge zur
Beleuchtung der Angelegenheiten der Rhein—Weser-Eisenbahn-Äctien-Gesellschaft
Minden 1839. S. a. w. die oben genannte Sammlung.

Mit den Eisenbahnen wurde Minden auch vollends der Erbe Vlothos, das
am Ende des 18. Jahrhunderts auf seiner Höhe stand und namentlich für
Paderborn und Lippe angeführt wird, während Minden gegen seine mittelalter-
liche Tradition zurückgeblieben war, Sein altes Gebiet Bückeburg-Stadt hagen
wurde ihm dagegen durch die Zollschranken weniger zugänglich.

Zu dem Nahverkehr der Weserstationen bietet einen interessanten Ver-
gleich die Darstellung der Industrietätigkeit im Wesertal bei Friedrich
Hühn, Die Weser, Zeitschrift des Vereins für deutsche Statistik, Jahrg.
1847, S. 691 ff. und 1848, S. 387 ff. und die neuere Aufnahme bei Wilhelm
Metterhausen, Die Oberweserschiffahrt im letzten Jahrzehnt, Festschrift,
Kassel, 1902 (in den Eiuzelbeschreibungen etc.). Vergl. w. J. L Quentin,
Ber. e. Abr. von der Schiffahrt auf der Weser, 1788; u. a.; A. Engel,
Weserbuch, Hameln, 1845; W. Lotze, Geschichte der Stadt Münden, 1878,
S. 267 ff.; Jahresb. d. Hdlsk. v. Minden f. 1867, S. 64 ff.
        <pb n="119" />
        ﻿119

Detaillisten bezeichnet waren1), durch die Beschaffenheit der oberen
Flufsstrafse, wo man die Hindernisse aufrecht erhielt, unterlag,
wurde durch die Nichtausbildung des Umschlags verschärft, Münden
verlor bereits in der Chausseenzeit in dem Umschlag nach Frankfurt
gegen den direkten Achsverkehr von Bremen aus neben der Einbufse
durch Elbe und Rhein ganz bedeutend2), und die Eisenbahnen ver-
schärften das Verhältnis naturgemäfs.8) Wegen des Aller- und Leine-
umschlags in Celle und Hannover ist noch zu erwähnen, dafs bei
der Regelung 1802 die Kaufleute von Celle, Hannover, Peine,
Braunschweig, Hildesheim und Eisleben erscheinen und dafs
unter Frachtpreisberechnungen von 1817 Leipzig über die
Aller und Celle aufgeführt wird.4) Die Chausseenzeit mindert
naturgemäfs die Bedeutung und die Eisenbahnzeit hat sie zunächst
aufgehoben.5)

Sonst ergibt die Strafsenkonfiguration der Karte einiger-
mafsen ein Bild, über die Art der verladenen Güter die folgends
zitierten Statistiken und die zitierten Schriften.

Allgemeiner sind H. D. A. Sonne, Beschreibung des Königreichs
Hannover, II. u. III. Buch, München 1829, S. 140 ff. u. a.; v. Reden,
Das Königreich Hannover; v. Reden, Gewerbliche Zustände Kurhessens, nach
amtlichen Quellen, in der Zeitschrift des Vereins für deutsche Statistik,
I. Jahrg., 1847, S. 505 ff.; P. F. Weddigens Westphälisches Magazin, 1784 ff.;
Patje; u. a.

4) Handelskammerarchiv 1820. Vgl. auch Fr. S p r enger, Geschichte
der Stadt Hameln, Hannover 1826, S. 249.

2) In den Akten des Bremer Handelskammerarchivs heilst es 1822, dafs
den Mündenern die Spedition nach Frankfurt fast ganz verloren gegangen
ist, die Güter gehen per Fuhre und über Rhein und Elbe.

8) Vergl. Jahresb. d. Handlsk. v. Minden f. 1867, S. 66.

*) Br. Handelskammerarchiv; Br. Staatsarchiv.

6) Das heutige Verkehrsgebiet der Weser wird als nach Westen bis Ocholt,
Melle, Gütersloh, Paderborn und Brilon, nach Süden bis in die Gegend von
Marburg, Hünfeld und Meiningen, nach Osten bis Fröttstädt, Mühlhausen, Leine-
felde, Oker, Ringelheim, Leiferde, Brockhöfe und Lauenbrück reichend berechnet,
es umfafst etwa 40000 qkm, mit St/a Millionen Einwohnern, mit der durch den
Mündener Umschlag erwarteten Steigerung treten rund 2000 qkm mit 30000
Einwohnern hinzu, und das Verkehrsgebiet erstreckt sich fast bis Nordhausen,
Erfurt, Arnstadt und Suhl. Leo Sy mph er, Das Verkehrsgebiet der Weser,
Zentralblatt der Bauverwaltung, XXIII. Jahrg., 1903, S. 345, mit Karte. Zur
wirtschaftlichen Bedentung des Mittellandkanals und der Werrakanalisation s.
die Literatur im folgenden, namentlich auch Leo Sympher, Die wirtschaft-
liche Bedeutung des Rhein-Elbe-Kanals, Berlin 1899; derselbe, Die wasser-
wirtschaftliche Vorlage, Berlin, 1901, S. 60 u. a.
        <pb n="120" />
        ﻿— 120 —

Interessant ist die Lage des Platzes Münden. Der Werder
zwischen den Flüssen ist für den alten Umschlag vor der Eisenbahn
ideal gelegen und würde, wenn die Stadt im Westen Amerikas ent-
standen wäre, wohl kaum der Stadtplatz geworden sein.

Greisere Veränderungen sind mit dem Wasserstrafsennetz unserer
Gegenden nicht vorgenommen worden. Man hoffte mit den Kanälen,
die zwischen Hamme, Oste und Schwinge angelegt worden sind,
auch Handelsgüter befördern zu können, innerhalb des damaligen
primitiven Verkehrs; sie haben aber nur landwirtschaftlichen Zwecken
und namentlich dem regen Torfverkehr1) gedient, während der Handels-

*) Zu den früheren Verhältnissen, die ich hier nicht zu erörtern brauche,
liegen Akten bei denen der Eichenschiffer unter der Bezeichnung Moorfahrer
im Staatsarchiv und im Archiv der Handelskammer. Es gab auch eine Brüder-
schaft der nach dem Moor fahrenden Eichenschiffer (Br. Staatsarchiv). Auch
die kundige Rolle regelt den Handel mit Torf, den die Schiffer im Moore auf-
holen. Die planmäfsige Moorkultur und Besiedlung hat im Bremischen seit
Mitte des achtzehnten Jahrhunderts eingesetzt. Älter ist eine Randsiedlung
noch ohne Kanalsystem. Der Torfverkehr nach unserer Seite scheidet sich
heute in den, der auf Hamme und Lesum teilweise auf besser ausgestatteten
Boten der Moorbauern und z. T. auf an der Hamme (Holtstäe bei Osterholz)
beladenen Böcken und Kähnen auf die Weser nach verschiedenen Orten übergeht,
und den direkten Verkehr nach Bremen durch die Kanäle, Der grofse Kanalverkehr
nach Bremen, heute der wichtigste, ist neuesten Datums. Der Chausseeverkehr
aus dem Moore ist heute gering. Eine Randausnutzung durch Landfuhren ist
ebenfalls alt. 1765 erreichten die Wörpeanbauer die Regelung ihres Verkehrs
durch den Kuhgraben, der 1797 Hafen und Bollwerk an der Sohleifmühle
erhielt. Sie versorgten im Anfang des 19. Jahrhunderts namentlich denkleinen
Mann, während der Hauptverkehr nach wie vor an der Schlachte bezw. an der
kleinen Weser, am Neustadtsdeich vor der Häschenstrafse sich vollzog.
Durch den 1817 ausgebauten neuen Torfkanal, dessen Endpunkt bezw. Hafen
1847 vom Breitenweg hinter den Bahnhof und die Gasanstalt, 1873 an die
Neukirchstrafse hinter die Hamburger Bahn verlegt wurde, erhielten die nach
der Hamme zu angesetzten Mooranbauer einen speziell für sie geschaffenen
Weg nach Bremen. 1869 wurde an Stelle der am Ende des 18. Jahrhunderts
gelegten alten Semkenfahrt nach der Hamme die neue Semkenfahrt nach dem
Torfkanal gebaut. Der Kuhgraben oder alte Torfkanal erhielt 1875 eine Quer-
verbindung nach dem neuen Torfkanal, seine Fortsetzung nach der Schleifmühle
wurde damals und 1891 zugeschüttet. Aufserdem hat noch das alte Waller
Fleet dem Torfverkehr gedient, bezw. dient ihm auch heute. Der Torfverkehr
nach Bremen ist dadurch ein direkter Verkehr der produzierenden Mooranbauer
geworden. Die Bremer Schiffer und der alte Zwischenhandel wurden mit dem
Weg über Lesum und Weser für Bremen ausgeschaltet. Bei der Besiedlung
hat auch das temporäre Wandern und Hollandsgehen der Bevölkerung
mitgewirkt. Fr. Buchenau, Diö fr. Hansestadt Bremen, 1900, S. 36, 37,
72 ff., 371; J. Öltjen, in Bremen und s. Bauten, 1900, S. 611 ff.; Sammlung
versch. Verordn., welche in Hdlgs.- etc. Sachen d. fr. Reichs-Stadt Bremen
        <pb n="121" />
        ﻿— 121 —

verkehr zwischen Bremen und Hamburg nach wie vor per Achse oder
durch die Watten ging1). In neuerer Zeit kam auch der Kanalbau

ausgeg,, Bremen (1750), S. 24, 47, 48, 114—124; Sammlung von Verordnungen
und Proclamen des Senats der freyen Hansestadt Bremen 1757—1810,
Bremen, bei Henrich Meier, 1820, S. 398, etc.; C. A. Heineken, Gesell, d.
fr. Hanse-Stadt Bremen (Orig. M. Stb.), .1812, S. (66), 286; A. S t o r c k,
Ansichten der freien Hansestadt Bremen und ihrer Umgebungen, Frankfurt a. M.
1822, S. 539; Carsten Miesegaes, Chronik der freyen Hansestadt Bremen,
III. Teil, Bremen 1833, S. 412, 413; J. G. Kohl, Nordwestdeutsche Skizzen,
Bremen 1864, I. Teil, S. 128, 185, 220 ff., II. Teil, S, 316 ff.; Patje, S. 420 ff.;
J. H. Müller, Das Teufelsmoor, ein Stück Culturgesohichte aus Nordwest-
deutschland, Bremen 1879; L. Halenbeck, Fünfzig Ausflüge in die Umgegend
von Bremen, Bremen 1893, S. 71, 74, 75, 81, 107; Statistik d. d. Reichs, N. F.
Bd. XXXIX., Teil II, Abt. b. Gebiet der Weser, Berlin 1901, S. 39; Fr. v.
Reden, Das Kgr. Hannover, II. Abt., 1839, S. 182; Bremer Nachrichten,
26. Aug,, 13. Sept. 1908; Br. Tacke, Die nordwestdeutschen Moore, Verhdl.
des 11. d. Geographentages zu Bremen am 17., 18. u. 19. April 1895, Berlin
1896, S. 119 ff; u. a.

x) Der sogenannte Bremer Kanal (Oste-Schwinge-Hamme) ist 1772
begonnen. S. dazu Patje, Abrifs des Fabriken-, Gewerbe- und Handlungs-
zustandes in den churbraunschw.-lüneburgischen Landen, 1796, S. 448, 347 etc.;
Die Hansestädte Lübeck und Bremen, Handbuch für Einheimische und Fremde,
Leipzig und Ronneburg 1807, S. 362, 363; Meidinger, Die deutschen
Ströme, IV. Abt., 1854, S. 29; Reinhard Woltman, Beyträge zur Schiffbar-
machung der Flüsse, Hamburg 1835, S. 219 ff. u. d. Zit.; v, Beden; Kurs,
Tabellarische Nachrichten u. a.

In den Protokollen des bremischen Eisenbahnkomitees, X., 23. Dez. 1835,
ist auch davon die Rede, ob man die Moorkanalpläne von Drost v. Hodenberg
in Lilientbal nicht zu einer Handelsverbindung von Bremen in die Gegend
von Harburg, die aber für die Elb- und Weserkähne ausreichen müsse, aptieren
könne. Das Bremer Komitee hat die Kosten der Terrainuntersuchungen
angeboten. Bremer Staatsarchiv. Es ist auch in den späteren Jahren noch
ähnliches versucht worden. Vgl. a. R. Woltman, Beyträge, 1836, S. 225;
J. H. Müller, Das Teufelsmoor, Bremen 1879, S. 32, 48, 128, 185.

Zu der alten Börtfahrt nach Hamburg s. Ernst Baasch, Die Bört-
fahrt zwischen Hamburg, Bremen und Holland, II. Abteilung sein. Forschungen
zur hamburgischen Handelsgeschichte, Hamburg 1898. Vgl. a. J. G. Kohl; Nord-
westdeutsche Skizzen, Bremen 1864, II. Teil, S. 137, 392 ft,; Ph. Kniest u. a.

Nebenbei: Die alte Börtfahrt schlief im Anfang des 19. Jahrhunderts ein,
ähnlich wie die ebenso organisierte Reihefahrt an den ostfriesischen Küsten auf
Amsterdam, um freien Vertragsschlüssen, wie sonst in See, Platz zu machen.
(Nachrichten ebenda.) Die Sohleppschiffahrt zwischen Bremen und Hamburg
wurde mit eisernen Kähnen vom Norddeutschen Lloyd 1863 eröffnet. (Jahres-
bericht des Norddeutschen Lloyd, 1864; Müller, Gedenkbuch S. 98.) Der
Betrieb an der ostfriesischen Küste wird jetzt von der Bremer Schleppschiff-
fahrtsgesellschaft Dnterweser nach Emden, Leer, Weener, Papenburg und den am
Dortmund-Ems-Kanal belegenen Plätzen (seit 1900) unterhalten. Sie arbeitet auch
ebenfalls nach Hamburg. Aufserdem steht in dem Verkehr Bremen-Hamburg
die Leichtergesellschaft in Hamburg. (S. Fr. Zeit er in Bremen und seine
        <pb n="122" />
        ﻿122 —

im unteren Lande an der Küste in Gang1). Der Kanal von der
Geeste, Bederkesa nach der Elbe, der 1860 vollendet wurde, geht
auf die Anregung von Hauptmann Böse zurück, der 1825 von
Bremen nach Bederkesa übersiedelte und seit den dreifsiger Jahren
den Plan betrieb. Man schätzte den Kanal früher als blockade-
sichere Binnenverbindung ein; er kam zu keiner Handelsbedeutung,
weil in der Zeit seines Baus, da im nächsten Jahrzehnt die Eisen-
bahn Bremen und Hamburg verband, seine primitiven Abmessungen
nur noch für den Lokalverkehr ausreichten2).

Bauten, S. 686 ff,; M. Lindem an, Der Norddeutsche Lloyd, S. 36; P. Neu-
baui'i Bremen-Hamburg, Bremen 1893, S. 18; Jb. d. Hdlsk. i. Brem. f. 1899,
S. 63, 1900, S, 60.)

Getrennt von diesem Küstenverkehr war der Leichterverkehr auf der
Dnterweser, auf den Bremen mit seinem Verkehr mit Bremerhaven vollkommen
angewiesen war. Die modernen eisernen Sohieppleichter haben heute die alten
Segelkähne bis auf etwa 60, die gelegentlich' noch dem Warenverkehr dienen,
verdrängt. Statuten von Kahnschiffergesellschaften etc. finden sich in
der Sammlung, die die Stadtbibliothek zur Unterweserschiffahrt angelegt hat-
Aufserdem vergleiche zur Unterweserkahnsohiffahrt Verordnungen, die in der
Sammlung der in Handlgs.- und Schiffahrts-Sachen ausg. Mandate, Bremen (1750)
und bei Böhmert, Bremer Handelsarchiv, 1864—65, abgedruokt sind, ferner:
Die Hansestädte Lübeck und Bremen, 1807 ; v. R e d e n , II, 1839, S. 170 ff, ;
M ei ding er, IV, 1854, S. 36 u. a. Dort auch Nachrichten über die ältere
Dampfschiffahrt. Die neueren Zustände hat etwa F. Zelter in dem
Abschnitt: Die Schiffahrt in Bremen und seine Bauten, 1900, S. 686, 687,
gegeben, aufserdem vergl. dafür die Lloydliteratur; Bremer Nachrichten,
15. März 1908. Im übrigen mufs ich auf die Akten des Staatsarchivs (Eichen-
schiffer und Kahnschiffer) und der Handelskammer verweisen.

Meidinger und v. R e d e n zählen auch genau die kleinen Häfen und
Siele der Unterweser und der Küste auf, von denen die wichtigsten, worin auch
die Zollcharakterisierung zu beachten ist, in die Karte eingetragen sind (so auch
an der Elbe).

*) S. Victor Kurs, Tabellarische Nachrichten.

2)	Vgl. die Mitteilungen in Hermann Allmers Biographie Hauptmann
Böse, Bremen 1884, S. 76 ff,; Archiv der Handelskammer in Bremen
u. a. Eine Schrift Böses über den Kanal ist 1833 bei Hahn in Hannover
erschienen. Über die grofsen Ideen, die einige Bederkesaer weiter an ihren
Kanal knüpften, indem sie die Bahn von Hannover auf Bremen und Hamburg
auf Bederkesa verlegten, habe ich bereits früher eine Andeutung gemacht.
S. E. Pesohau, Über die Hannoversche Eisenbahn, Hannover 1834; Akten
der Bremer Handelskammer, des Bremer Staatsarchivs; Hannoversche Landes-
blätter 29, Mai 1835 u. a. Der Hadelnsche Kanal zur Entwässerung des
Siatlandes ist bereits in den dreifsiger Jahren gebaut worden. 1642 hatten
bereits die Bremer die Idee eines Kanalbaus durch diese Gegenden; die Herr-
schaft Bederkesa war ja damals stadtbremisch, doch kam es nicht zu einer
Einigung unter den Interessenten, der lauenburgischen Schutzherrschaft über
Hadeln, Stadt und Erzbistum Bremen.
        <pb n="123" />
        ﻿123 —

Zwischen Ems und Weser baute Oldenburg neben Begradigungen
und Verbesserungen der Hunte seit Anfang der fünfziger Jahre an
einer Verbindung des ostfriesischen Kanalnetzes mit der Hunte durch
den Hunte-Emskanal.1)

Einen regen Verkehr hat diese Gegend gehabt, als wegen der
Kontinentalsperre in den Jahren 1804 ü. ff. die Weser blockiert war,
damals war Emden eine Zeitlang das Tönning Bremens, die Waren
gingen das Aper Tief aufwärts nach Hengstforde oder nach Nordloh,
von da per Achse nach der Hunte oder aber ganz nach Bremen.2)
Von Hengstforde sollen manchmal an einem Tage hunderte von
Frachtwagen abgegangen sein. Kaufleute liefsen sich in Hengstforde
nieder oder errichteten Filialen.3) Was ein Transport per Achse in
dieser Gegend damals besagen wollte, kann jeder ermessen, der auch
nur per Bahn heute hindurch gefahren ist. Dazu kam, dafs die
Emder Kaufleute nicht auf eine so umfangreiche Spedition ein-
gerichtet waren.4) Die Kalamität war sehr grofs, Achsgut ging
auch noch über Emden-Aurich, Oldenburg oder Emden-Aurich-Varel.
In dieser Zeit entdeckte man die vorzügliche Schiffbarkeit der
Jade, gegen die ein altes Vorurteil bestand, und seitdem wurde
der Transport in die Jade nach Varel, von da per Achse über
Rastede nach Oldenburg und Bremen direkt oder nach dem Nord-
hauser Sie! und Burhave an die Weser geleitet, wo -auf Kähne um-

*) s. dazu Strackerjan, Zeitschrift für Verwaltung und Rechtspflege
im Grofsherz. Oldenburg, Band V, 1878, S. 243—246; L. 0 Brandt,
Der Ausbau des Hunte-Ems-Kanales, Denkschrift des nordwestdeutschen Kanal-
vereins, Oldenburg 1898; Kurs, Tabellar. Nachrichten. 1836—1847 wurden
verschiedene Begradigungen und Durchstiche an der Hunte vorgenommen,
1855—1861 direkte Vertiefungen, denen noch stets Baggerungen folgten; der
Hunte-Ems-Kanal war 1878 4800 m von der Hunte her fertig, er ist in den
neunziger Jahren vollendet. Die Hunte hat nur einen schiffbaren Nebenflufs,
die Ollen, die eigentlich ein alter Weserarm ist und bis Berne einen Klein-
verkehr aufnimmt. Vergl. w. a. Georg Sello, Alt Oldenburg, Oldenburg u.
Leipzig 1903, S. 111; ders., Oldenburgs Seeschiffahrt in alter und neuer Zeit,
Leipzig 1906, S. 18; Reinhold, Praktische Anweisung, Frachtfahrzeuge für
Ströme, Flüsse und Kanäle aus Eisen so zu erbauen, dafs der Schiffahrtsverkehr
ungehindert fortgesetzt und ausgedehnt werden kann, mit besonderer Rücksicht
auf die obere Ems, auf ihre Neben-Arme und benachbarten Flüsse und deren
Verbindung mit der Ems, Berlin 1852, S. 4 ff.

2) WT. v. Bippen, Geschichte der Stadt Bremen, Bd. III., 1904, S. 316
bis 317.

8) L. Strackerjan, Zeitschrift f. Verwaltung und Rechtspflege im
Grofsh. Oldenburg. V. Bd., 1878, S. 249.

4) W. v. Bippen, Bd. III, S. 339, Blockaden vom August 1804 bis
Herbst 1805, S. 1807.
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        ﻿— 124 —

geladen wurde, später auch von der Jade direkt auf Leichtern in
die Weser dirigiert, was England zugestand1).

Die Oberweser ist in all der Zeit nur von ihren schlimmsten
Untiefen8) befreit und allmählich einer geordneteren Strombau-
verwaltung unterstellt worden. In der Zeit der alten Stapelschifiahrt
bestanden die sog. Mastgelder, die für die Schifferschaften von jedem
Schiffszug eingehoben wurden3), später gab es hei der Oberweser-
reiheschiffahrt eine Kasse, deren Erträge zu dem primitiven Aus-
pflügen benutzt wurden4). Die Uferbauten waren zumeist ursprünglich

‘) W. v. Sippen, Gesch. d. St. Bremen oit,; G. S e 11 o, Oldenburgs
Seeschiffahrt, Leipzig 1906, S. 37—39; C. A. Heineken, Geschichte der fr.
Hanse-Stadt Bremen (Orig. M. Stb.), 1812, S. 350 ff., 382, 383; J. H. Duntze,
Geschichte der fr. Stadt Bremen, IV. Bd., Bremen 1851, S. 654, 661, 678 ff.,
699, 735, 738.

2)	Nachrichten darüber in den Druckschriften der Sammlung der Stadt-
bibliothek Die Oberweserschiffahrt; in den Jahresberichten der Vereinten Weser-
dampfschiffahrt 1844, S. 21 u. s. w. (Sammlung Oberweser-Dampfschiffahrt); bei
Duckwitz, D. S. 13ff; in den v. Hormayrschen Fragmenten etc. In
den zwanziger Jahren wurden bei den Revisionen etwa 110 Seichten etc. fest-
gestellt. Eine Aufzählung der 1848 noch von den Schiffern monierten
schlechten Stellen, Leinpfadhindernisse etc. gibt Fr. Hülm, Die Weser, Zeit-
schrift des Vereins für deutsche Statistik, I. Jahrgang, 1847, S. 677 und
II. Jahrgang, 1848, S. 387, 394. Im übrigen s. die Akten,

3)	s. Patje, Abrifs des Fabriken-, Gew.- u. Handlungszustandes in den
churbr.-lüneb. Landen, 1796, S. 440 ff. etc Die Vlothoer Gilde, die die Weser
zwischen Hameln und Bremen fahrbar hielt, während die Mündener Gilde
die Weser oberhalb Hameln, bis Münden, zu versorgen hatte, hatte 1815 nur
120 &lt;vjf Mastgelder eingenommen, 1788 wurden die jährlichen Einnahmen aus
den Mastgeldern für die Mündener Gilde auf 85 bis 90 off berechnet, für die
Vlothoer Gilde wurde dieselbe Einnahme geschätzt. Die Besserung bestand
zunächst im Durchpflügen der Grandbänke, H. Keller, Weser und Ems,
Berlin, 1901, III. Bd., S. 160; Job. Lud. Quentin, Berichtigung eines
Abrisses von der Schiffahrt auf der Weser, Göttingen 1788, S. 14, 17, 32, 33,
Eine Muddemühle (Handbagger), deren Betrieb aber bald wieder aufgegeben
wurde, ist vorübergehend in Hameln in Tätigkeit gewesen. (Fr. Sprenger,
Geschichte der Stadt Hameln, Hannover 1826, S. 135). Mit den von den
Schifferschaften aufgesammelten Geldern wurden auch Prozesse, so gegen
Beeinträchtigung durch Fischerei etc., geführt.

4)	Im Mai 1827 erliefe die Schiffahrtsdeputation in Bremen eine gedruckte
Bekanntmachung, wonach statt des bisher üblichen Anspflügens im Bedarfsfälle,
wenn ein Schiffer festsafe, das Auspflügen generell in der flauen Zeit, wenn
das Wasser an der Weserbrücke auf 1 Fufe gefallen sei, vorgenommen werden
sollte; die Oberweser wurde in sieben (Münden—Karlshafen—Holzminden—Hameln
— Vlotho—Stolzenau—Ploya—Bremen), die Aller und Leine in drei (Celle-Hude-
mühlen, Hannover-H,, H.-Aller Ort) Distrikte eingeteilt. 1834 wurde das System
wieder verlassen, rrnd jeder Schiffer pflügte wieder im Bedarfsfall, erhielt aber die
Kosten aus der Kasse ersetzt. 1847 hat das Auspflügen anfgehört, weil es
        <pb n="125" />
        ﻿— 125 —

den Anliegern oder Interessentenverbänden überlassen, sie konnten
erst durch den Staat aus dem Stadium des üferschutzes in das des
Strombaus überführt werden, was allmählich im Lauf des neun-
zehnten Jahrhunderts geschah. Für greisere Bauten, wie die Hamelner
Schleuse (1782—33) mufsten besondere Anstalten getroffen werden.
In der Wesersohiffahrtsakte wurde ein gemeinsames Organ in den
Kommissionen geschaffen, wenn ihre Protokolle zunächst auch
noch nicht allzuviel ausrichteten1) und bei verschiedenen Staaten
ungehörigen Ufern keine befriedigende Observanz bestand. Seit
1866 wirkte dann die Vereinigung in einer Hand fördernd ein2).

Auf der ünterweser nahm Bremen schon seit der Mitte des
neunzehnten Jahrhunderts umfangreiche Arbeiten vor. Als es die
grofse ünterweserkorrektion nach der Franziusschen Theorie der

durch die Maßnahmen der Regierungen überflüssig geworden war. Akten
des Bremer Staatsarchivs und der Handelskammer in Bremen. Die Kasse
wendete in den letzten Jahren ihres Bestehens 1843: 33 &lt;uf, 1844: 2
1845: 19 o/f auf. S. auch Hühn, Die Weser, in der Zeitschrift des Vereins
für deutsche Statistik, II. Jahrgang, 1848, S. 394.

*) S. die Wesersohiffahrtsakte von 1823; Duckwitz, Denkw. S. 7.
Ein Exemplar der zunächst handschriftlich bezw. lithographisch vervielfältigten,
später gedruckten Protokolle der Weserschiffahrtskommissionen in der Handels-
kammerbibliothek; s. i. übr. Akten des Staats- und des Handelskammerarchivs
in Bremen, S. a. die folgende Anmerkung und das Kapitel zum Zollwesen.

2) Über die älteren Aufwendungen vereinzelte Mitteilungen bei H. Keller,
Weser und Ems, Berlin 1901. Seit 1858 ist gegenseitige Mitteilung der Ver-
ordnungen und der Gesamtaufwendungen eingeführt worden.

S. überhaupt die näheren Nachrichten beiKeller und in Die Stromgebiete
des deutschen Reichs, Teil II b, Gebiet der Weser, Bd, XXXIX. der N. F. der
Statistik des deutschen Reichs, Berlin 1901.

Schwabe, Die Entwicklung der deutschen Binnenschiffahrt bis zum
Ende des neunzehnten Jahrhunderts, in den Verbandsschriften des Deutsch-
Österreich-Ungarischen Verbandes für Binnenschiffahrt, Nr. XLIV, 1899, S. 45.
W. Metterhausen, Die Oberweser im letzten Jahrzehnt, 1902, und dort
angegebene Literatur.

Die neuere umfassendere Regulierung der Weser setzte ein mit der Denk-
schrift, betreffend die Regulierung der Weichsel, der Oder, derWeser und des Rheins
vom 3. Nov. 1879. Vgl. ferner Verhandlungen über die dem preuss. Landtage
mitgeteilte Denkschrift, betreffend die Regulierung der Weichsel, der Oder, der
Elbe, der Weser und des Rheins in der Ausschufssitzung des Zentralvereins
für Hebung der deutschen Flufs- und Kanalschiffahrt am 10. Dez. 1879;
Denkschrift über die Ströme Memel, Weichsel, Oder, Elbe, Weser und Rhein,
bearbeitet im Aufträge des Herrn Ministers der öffentlichen Arbeiten, Berlin 1888;
Die Verwaltung der öffentlichen Arbeiten in Preufsen 1890—1900, Bericht an
S. M. den Kaiser und König, erstattet von dem Minister der öffentlichen
Arbeiten, Berlin 1901. S. a. im folgenden. Die Strombaudirektion für die
Weser in Hannover besteht seit 1896. Jb. d. Hdlsk. i. Brem. f. 1896, S. 33.
        <pb n="126" />
        ﻿— 126

FIntspülung mit einem Voranschlag von 30 Millionen, und mit den
Hafenbauten in Bremen-Stadt einem Aufwand von ca. 68 Millionen
Mark, unternahm1), geschah demgegenüber und gegenüber der Arbeit

‘) Die Weserkorrektion wurde von Bremen mit einem Aufwand von ca.
30 Millionen Mark (32 400 000 Mark wurden bis 1899 aufgewandt), die ihm das
Reich durch eine allen nach Bremen aufgehenden Schiffen, die von der Korrektion
Nutzen haben, aufgelegte Schiffahrtsabgabe zu verzinsen und amortisieren erlaubt
hat, unternommen. Die' Aufsenweser wurde mit 13 Millionen Mark Aufwand, den
Bremen, Preufsen und Oldenburg gemeinsam tragen, vertieft. Am 1. April 1907
betrugen die Gesamtkosten 59 Millionen Mark, die Schuld durch Abtrag wegen
verkaufter Materialien, Schiffahrtsabgabe und Beitrag der Dferstaaten
42 Millionen Mark. Gleichzeitig wurden die neuen grofsen Hafenanlagen in
Bremerhaven geschaffen. Der erste Freihafen Bremen-Stadt kostete zu bauen
rund 33 Millionen Mark, wovon das Reich wegen des Zollansohlusses
12 Millionen Mark beisteuerte, der Holz- und Fabrikenhafen 3 Millionen. (Die
Stephanikirchenweide wurde z. e. T. bereits 1870 für einen etwaigen späteren
Hafenbau angekauft [s. Duokwitz, Denkwürdigkeiten, S. 188.] Jetzt ist ein
neues zweites Freihafenbassin von gleichen Abmessungen wie das erste angelegt
worden (bauliche Anlagen rund 22 Millionen Mark). Projektiert und
teilweise in Angriff genommen sind in Bremen-Stadt aufserdem die Industrie-
häfen (18 Millionen Mark Voranschlag) und der Oberländer Umgehungs-
kanal und Hafen. Bis 1875 betrug die sichere Fahrtiefe bis Bremen nicht
erheblich mehr als 1 m. Vor Inangriffnahme der grofsen Korrektion war die
Weser bis auf 2‘/a m brauchbar gemacht, sie sollte 5 m tiefgehende Schiffe
jederzeit in einer Tide nach Bremen aufgehen lassen, bevor die Schiffahrtsabgabe
zu erheben war, was 1894 erreicht wurde. Nach Brake gehen heute Schiffe
bis 7 ‘/* m auf. Nach dem Vertrag zwischen Preufsen und Bremen vom
29. März 1906 (Brem. Gesetzblatt 1906, no. 33, S. 93, 21. Mai 1906) sollen Schiffe
von 7 m Tiefgang nach Bremen aufgeheu können.

Literatur zur Unterweserkorrektion etc: L. Franz ins, Über Strom-
korrektion im Flutgebiet der Flüsse, insbesondere der Untei-weser, Weser-Zeitung
Februar 22., 24., März 1., 14., 15. 1878; ders., Die ünterweser von Bremen bis
Bremerhaven, Gotha 1880, (Petermanns Mitteilungen, 1880, S. 294); ders., Projekt
zur Korrektion der Unterweser, auf Veranlassung der nach Beschlufs des Bundes-
rats berufenen Reiohskommission in den Jahren 1879—81 entworfen und von
der Reiohskommission festgestellt, Leipzig 1882; Zur Vertiefung der ünterweser,
Gutachten der Bremer Handelskammer, Bremen 1882; Zu dem Projekte der
Korrektion der Unterweser, dem Herrn Reichskanzler von Vertretern der
preufsisch-bremischen Unterweserhäfen überreichte Denkschrift, Bremerhaven 1883;
Zu dem Projekte der Korrektion der ünterweser, dem Senate der freien Hansestadt
Bremen vom Stadtrate in Bremerhaven überreichte Denkschrift, Bremerhaven 1883;
Besteht ein allgemeines Interesse für Ausführung des Projektes zur Korrektion
der ünterweser ? Gegenschrift wider das von der Bremer Handelskammer über
das Projekt erstattete Gutachten, Bremerhaven 1883; Zum Projekt der
Korrektion der Unterweser, Erwiderung der Bremer Handelskammer, Bremen 1883;
Gegen das Projekt zur Vertiefung der Unterweser, zweite Gegenschrift wider
die von der Bremer Handelskammer veröffentlichten Denkschriften, Bremerhaven-
Geestemünde 1883; D, L a h u s e n, Die Korrektion der Unterweser und die
        <pb n="127" />
        ﻿— 127 —

bremische Handelskammer, Bremen 1883; Konferenz zur Besprechung der von
der Rciohakommission festgestellten, dem Bundesrat zur Beschlufsfassung vor-
liegenden Projektes zur Korrektion der Unterweser, in Minden am 12. Februar 1883;
L. Franzius und G. Franzius, in L. Franzius und Ed. Sonne, Hand-
buch der Ingenieurwissenschaften, Bd. III, Der Wasserbau, 3. Abt., Wasserbau
am Meere und in Strommündungen, Leipzig II. Aufl. 1884, in neuer Bearbeitung
III. Aufl., 1901 (s. a. Fortschritte etc. a. a. 0.); Havestadt und Contag,
Projekt eines Weser-Seiten-Kanals Dedesdorf-Bremerhaven, Bremerhaven-Geeste-
münde 1885; Zur Korrektion der Dnterweser, Eingabe der Handelskammer an
Senat und Bürgerschaft, Bremen 1886; L. Franzius, Die Korrektion der
ünterweser, Bremen 1888; derselbe, Neue Hafen-Anlagen zu Bremen,
eröffnet ira Jahre 1888, Hannover 1888; H. Bücking, Korrektionen der
Weser und Äufsenweser, Bremen 1889 (Marine-Rundschau, X. Jahrgang 1889,
S. 161); L. Franzius, Korrektion der Flüsse in ihrem untersten Gebiete,
Paris 1892; L. Franzius, 1). Franzius und E. R u d 1 o f f, Fort-
schritte der Ingenieur-Wissenschaften, Seekanäle, Strommündungen, Seehäfen,
Leipzig 1894; L. Franzius und H. Bücking, Die Korrektion der
Dnterweser, Text und Atlas, Leipzig 1895; H. Bücking, Die ünterweser und ihre
Korrektion, Verhandlungen des 11. deutschen Geographeutages zu Bremen am
17., 18. und 19. April 1895, Berlin 1896, S. 110 ff.; Walther Lange, Der neue
Kaiserhafen in Bremerhaven, Marine-Rundschau, IX. Jahrgang, 1898, S. 228 ;
Die Korrektion der Unterweser und ihre Bedeutung für Bremen. Nauticus,
Jahrbuch für Deutschlands Seeinteressen, Berlin 1899; Bremen und seine
Bauten, 1900, S. 701 ff; Franz Buchenau, Die freie Hansestadt Bremen
und ihr Gebiet, III. Auf!,, Bremen 1900, S. 66; R. Rudloff, F. Claussen
u. 0. Günther, Die Bremeihaveuer Hafen- und Dock-Anlagen und deren Er-
weiterung in den Jahren 1892—99, Hannover 1903; Die bremischen Häfen,
veröffentlicht von der Deputation für Häfen und Eisenbahnen zu Bremen,
Bremen 1905; G. Lehmann-Felskowski, Bremen und die Entwicklung der
bremischen Häfen, Berlin 1905 (Sonderabdruck aus Deutschlands Häfen und
Wasserstrafsen); Verhandl. zwischen dem Senate und der Bürgerschaft; Verhandl.
der bremischen Bürgerschaft; Tagesblätter (Bremer Nachrichten, 30. Juni 1907,
24. Jan., 21. Juni, 10. Juli, 16. Okt. 1908); Jahresberichte d. Handelskamm, in Bremen.

Bremen hat bereits im 16. Jahrhundert den Versuch gemacht,, durch
Anlagen in der Lesum die Lesumflut in die Weser abzustauen. Die Fahrbar-
haltung der Weser durch Bremen hatte zugleich eine Stütze in dem Geleits-
reoht und der Geleitspflicht der Bremer auf der Weser, der Convoye, deren
wesentlicher Inhalt in neuerer Zeit Wegbarhaltung (wie bei den Landstrafsen)
war. Im 18. Jahrhundert arbeitete man namentlich mit Einengung des Stroms
vom Ufer aus, teilweise auch mit Baggermaschinen holländischer und französischer
u. a. Konstrukteure. Gröfsere Planungen setzen mit und nach der französischen Zeit
ein. In den Jahren 1814 bis 1825 wurden Aufwendungen von 7012 off bis zu
15 004 bezw. 19 056 off jährlich, im ganzen 120 738 off gemacht. 1846 ff. ver-
wandte Bremen jährlich 60—60 000 off auf die Stromkorrektion. Die Verein-
barung einer gemeinsamen Stromkorrektion, da namentlich unterhalb Vegesack
sich grofse Barren gebildet hatten, die 1848 angebahnt war [vgl. a. Vertrag
über die Verkehrsverhältnisse bei Gelegenheit des Eisenbahntraktats mit
Hannover, vom 14. April 1845, § 11, dem nachher Oldenburg beitrat], und 575 000 off
Gold kosten sollte, wurde durch die Revolution hinausgeschoben und kam erst
        <pb n="128" />
        ﻿— 128 —

an den anderen Verkehrssystemen noch wenig für die Oberweser1).
Die Stromstrecke über Hameln erlaubt noch heute nicht die Aus-
nutzung der Fuldakanalisierung und scheint durch blofse Regulierung

in den sechziger Jahren mit verringerten Anforderungen (80-, statt 100-lastige
Schiffe bis Vegesack) zu stände. Nach der Statistik des deutschen Reichs,
N. F., Bd, XXXIX, Teil II, Abt, b sind von Bremen 1848—77 durchschnittlich jähr-
lich 180 000 Mark, 1872—76 von Oldenburg zus. 267 706 Mark, von Preufsen
in den Jahren 1873—77 140 000 Mark, 1878—1882 jährlich 106 000 Mark aus-
gegehen worden. Vgl. auch die Chroniken; L. Halenbeck, Fünfzig Ausflüge
in die Umgegend von Bremen, Bremen 1893, S. 1 ff., 9; Heinr. Hoops,
Geschichte der Gemeinden Grambke und Büren, 1906, S. 41; J. 6. Kohl,
(Reise zur Wesermündung i. H. 1849), Skizzen aus Natur- und Völkerleben,
Dresden 1851, S. 287 ff., 292, 295 ff.; A. Duckwitz, Denkwürdigkeiten, 1877,
S. 30, 31, 181 ff.; Meidinger, Die deutschen Ströme, IV. Abt., 1854, S. 10;
Statistik d. d. Reichs, N. F., Bd. XXXIX., Teil II, Abt. h, Gebiet der Weser,
1901, S. 32; H. Keller, Weser u. Ems; u. a.; Bürger-Convents-Verhandlungen
vom Jahre 1827, Anlage: Berichte und Gutachten über die Verbesserung des
Fahrwassers in der ünterweser innerhalb des Bremischen Gebiets, Bremen, im
Monate Dezember 1826; u. a.; Gedanken über Strom-Verbesserungen von Bremen
abwärts bis Vegesack, Bremen 1846; Protocolle der technischen Commissionen
zur Untersuchung des Weserstromes, 1852 ff. (u. a. a. 0.); Bremen in Noth,
eine Denkschrift, Bremen, 1872; (E. Dünzelmann, Aus Bremens Zopfzeit,
Bremen 1899, S. 29 ff.; D. geogr. Blätter, XXII. Bd., S. 41). Aktenkonvolute
zu den älteren Mafsnahmen und Baggernngsversuohen bei den Akten zur
Unterwesersohiffahrt und Berichte der Ingenieur-Kapitäne zur Unterhaltung des
Fahrwassers bei den Convoyeakten des Staatsarchivs etc.

Weserkartenmaterial aus bremischem Besitz: Katalog der Ausstellung des
11. d. Geographentages zu Bremen, Bremen 1896, S. 64, 56, 58, (98, 104), 106 ff.

*) 1871 hatte die Handelskammer zu Hannover 1 m Tiefe bei kleinstem
Wasserstand als Mindestmafs für die Regulierung der Oberweser bis nach
Münden bezeichnet, im gleichen Sinne petitionierte auch Minden. Es fanden
dann Befahrungen 1874 und 1877 statt, und die Baubehörden gaben ihre Gut-
achten ab. Es wurde 1 m bezw. 1,25 m als unerläfslich erklärt, dennoch
begnügte man sich zunächst mit 80 cm arrf der schlechten oberen Strecke vor
Münden. Für die Oberweser sind, nachdem in der Denkschrift von 1879 für
die Regulierung der Oberweser und in einem Nachtrag zum Staatshaushalt
von 1885 ein Bedarf von 3200000 Mark vorgesehen war, bis 1890 3084200 Mark
ausgegeben worden; 1890 bis 1900 :	401500 Mark (s. Metterhausen,

S. 28 bis 29; Thilo Hampke, Die Kanalisierung der Fulda, 1895, S. 26;
Denkschrift über die Ströme Memel, Weichsel, Oder, Elbe, Weser und Rhein,
Berlin 1888, S. 257 etc.). Bei Franz E. Th. Funk, Beyträge zur allgemeinen
Wasser-Baukunst oder Beschreibung der zahlreichen hydrometrischen Versuche,
welche in der Weser und Werre, hauptsächlich im Bezirk des Fürstenthums
Minden angestellt sind, Lemgo 1808, wird S. 148 die Normaltiefe der Weser
beim niedrigsten Wasserstande zu 3 Fnfs ermittelt. Nach den Notizen des
Wasserbauinspektors Schelle in Minden über die Schiffahrtshindernisse auf der
Ober-Weser und Andeutung zu ihrer Beseitigung vom September 1836 (Bremer
St.-Archiv) fanden sich 1836 bei kleinstem Wasser Stellen von 1 */a bis
        <pb n="129" />
        ﻿129 —

auch nicht dahin zu bringen sein1). Jetzt kommt durch die Annahme
des Rhein-Weser-Kanals die Abhülfe.

Interessanter sind die Projekte.

In den letzten Jahren des achtzehnten Jahrhunderts wurde in
Hannover ein Projekt erörtert, von der Weser bei Verden einen Kanal
nach der Oste zu bauen, um Bremen zu umgehen und den Verkehr in
hannoversches Gebiet, nach Neuhaus zu ziehen. Es bedeutet das
zwar nicht eine Erweiterung des Hinterlandes der Weser, sondern
eine zweite Mündung.

Ein Anfang in diesen Gedanken wurde gemacht, indem die
hannoversche Regierung durch eine Zollerleichterung und durch
einen Erlafs die Route Baden a. d. Weser — Neuhaus zunächst per
Achse bis an die Oste in Gang zu bringen suchte. — Es hätten
sich Spediteure in Baden bereit erklärt.2)

Obwohl aufser Bremen auch noch der oldenburgische Elsflether
Zoll umgangen wurde, war der Erfolg bei der Beschaffenheit der
Plätze und mit dem Achs verkehr naturgemäfs negativ. Es wurde
auch die Möglichkeit ventiliert, die Güter in Hameln auszuladen und

l3/* Puls, die Normaltiefe von 3 Fnfs müsse überall gefordert werden. (Vgl.
auch die Jahresberichte der Vereinten Weserdampfschiffahrtsgesellschaft, 1844,
S. 20 u. a). In den vierziger Jahren wollte man sich dann mit 47 cm unter
dem am Pegel zu Minden beobachteten niedrigsten bekannten Wasserstande
begnügen, überzeugte sich aber 1857, dafs das nicht angängig sei (Vgl.
Denkschrift über die Ströme Memel, Weichsel. Oder, Elbe. Weser und Rhein,
Berlin 1888, S. 247.) Die Resultate der Verbesserungen heben sich in dem
Aufschwung der Schiffahrt in neuerer Zeit stark hervor.

1)	S. Thilo Hampke, Die Kanalis erung der Fulda von Münden bis Kassel,
Denkschrift zur Eröffnung der Fuldaschiffahrt, im Aufträge des Stadtrats und
der Handelskammer zu Kassel, Kassel 1895; Volkmann und Twiehaus,
Die Kanalisierung der Fulda von Kassel bis Münden, Zeitschrift für Bauw&gt; sen 1899,
S. 4 1; JuliusGreve, Von dei kanalisierten Fulda, ebenda, 19ii0, S, 411, 515;
H Keller, Weser und Eins, 190 ; Gebiet der Weser, 1901; W, Mett er-
bau sen, Die Oberweser im letzten Jahrzehnt, Kassel 1902. Die anschlag-
mälsigen Kosten der Fuldakanalisiernng betrugen 3 785 000 Mark Bis 1899
wurden 3 695 000 Mark ausgegehen. Theodor Rocholl, der Leiter der neuen
Oberweserschleppschiffahrtsgesellschaft von 1877, setzte sich 1878 in Artikeln
in der Weserzeitung für die Kanalisierung der Fulda ein. Im Oktober 1878
nahm der damalige Regierungs- und Baurat Friedrich Lange nach Sammlung
der vorhandenen technischen Unterlagen eine Befahrung vor Im November 1879
ist von Rocholl eine ausführliche Denkschrift, dem Geheimen Oberbaurat Gercke
in Berlin gewidmet, erschienen, die interessante Frachtberechnungen bringt
(Abdruck bei Hampke, Aul. I). Es folgte die Ausarbeitung der Projekte, und
nachdem die Stadt Kassel sich zur Übernahme eines Beitrags von 730 000 Mark
bereit erklärt hatte, die Ausführung von 1890 bis 99.

2)	Siehe unter ') auf Seite 130.

9
        <pb n="130" />
        ﻿— 130 —

per Achse an die Leine zu schaffen, wodurch dann eine aus Leine,
Aller und Ostekanal bestehende grofse Schiffahrtsroute ganz mitten
durch Hannover1) entstände.

1798 hatte der Geller Advokat Wagner den Plan, an der alten
Stelle der Karlsburg einen Hafenplatz zu errichten, neu aufgegriffen
und dachte auch an einen Kanal von der Geeste zur Lesum, fand
aber kein Glück damit beim hannoverschen Commerz-Collegium.
Er wandte sich auf der Basis einer bremisch-hannoverschen Gesell-
schaft, die unter der Direktion einiger Mitglieder des bremischen
Rats stehen würde, auch nach Bremen, fand aber auch hier kein
Entgegenkommen, da der Plan als wesentlich im hannoverschen
Interesse angesehen wurde. Er gab seinen Plan auf, als das
hannoversche Commerz-Collegium nur 3000 für eine Hafenanlage
aufzuwenden gedachte1 2).

Napoleon wollte die Seine mit der Ostsee verbinden und durch
die Aller an die Elbe und das preufsische Kanalnetz, das ja bis
nach Polen eine Verbindung ergab, anschliefsen und aufserdem die
Weser mit dem Main und nach dem oberen Rhein in Verbindung
setzen3)4 * * * 8). Der Plan der Weser-Main-Verbindung wurde bereits 1808

1)	Die Pläne wegen des Kanals sind erörtert und das Ausschreiben des
Commerz-Collegiums wegen der neu eingerichteten Route ist mitgeteilt bei
Patje, Abrifs des Fabriken-, Gewerbe- und Handlungszustandes in den
churbr. - lüneburgiseben Landen, 1796, S. 448 und 489; s. a. v. Reden, Das
Königreich Hannover, II., 1839, S. 258; Hannovers Seeschiffahrt, I. Heft, Leer
1853, S. 44 ff., 71. Ein Werra-Leine-Kanal ist einmal im 16. Jahrhundert
geplant, und Herzog Erich I. von Kalenberg unterbreitet worden S. W. Lotze,
Geschichte der Stadt Münden, 1878, S. 35; (v. Hormayr), Fragmente, II.,
S. 19 ff.

2)	W. v. Hippen, Die Gründung Bremerhavens in Johann Smidt, ein

Qedenkbuch zur Säkularfeier seines Geburtstages 5. Nov. 1873, Bremen 1873,

S. 197 ff; R. Ehmck, Festungen und Häfen an der unteren Weser, im Brem.

Jahrbuch I. Bd. S. 64 ff. Über den bremischen Plan von 1795, von Hannover

einen Landstrich für den Hafen an der ünterweser zu erwerben, s. W. v. Bippcn,

in Job. Smidt, S. 198. Geschichte der Stadt Bremen, HI. Bd., 1904, S. 284, 432.

8) Wenn man nicht auf die Bremer Bürger zurückgreifen will, die 1542 den
Kanal von der Weser nach der Elbe bauen wollten, so kann man einen Gedanken
an diese Verbindung der deutschen Ströme bei Leibnitz finden. Gothofredi
Guillelmi Leibnitii opera omnia, nunc primum collecta Studio Ludovici
Dutens, tom. V., Genevae 1768, p. 546: Lettre ä M, Busch. Ex Otio
Hannoverano Felleri. Ann. 1697. „Et c’est ä ceux d’ Embden de prouver,
qu’ils ont un droit, qui oblige le Prince &amp; les autres de passer par leur ville. Le
memoire ajoute, que si cela reussissoit, on pourroit trouver par-lä le moyen
de faire encore quelques autres canaux, &amp; d’aller jusques dans le Zuyder-See.
A cela je reponds, tant mieux; car ainsi on auroit une binnenlandische Vaert
        <pb n="131" />
        ﻿— 1BI —

jusqu’ä Amsterdam; &amp; je crois que si l’Eveque de Munster, et les autres Etats
de Westphalie en consideroient l’utilite, ils la favorisseroient. (In dieser
Meinung ist 1734 in der Tat der Max—'Clemens-Kanal gebaut worden, der ira
Anfang des 19. Jahrhunderts in Abgang kam s. H. Meidinger, Die deutschen
Ströme, IV. Abt., Leipzig 1854, S. 181; D. Eeinhold u, J. Oltmanns, Der
deutsche Handelskanal, S. 48 u. 49.) II y a long tems, que j’ai crü, qu’on
devroit songer dans TEmpire ä joindre par de tels canaux l’Elbe, le Weser &amp;
l’Ems, avec le Rhin oü la Hollande, ce qui soulageroit beaucoup le commerce
de toutes les Provinces voisines, &amp; c’est pour cela, que j’ai eu la curiosite
de Bouhaiter d’apprendre des particularites de ce oanal, qu’on projette en
Ostfrise.“

Vergl. a. Johann Georg Büsch, Der Handlungsneid neuerer Zeit
nach Grundsätzen beurteilt und anschaulich dargestellt, als Anhang zu seiner
Schrift: Versuch einer Geschichte der hamburgisohen Handlung, Ham-
burg 1797,

S. 11. (Tagsatzung der Amphiktyonen Europas. Bescheid auf die erste
Klage, nämlich über die natürlichen Vorteile der Briten für ihre Handlung
und Gewerbsamkeit).

„Ihr habt eine grofse Anzahl schiffbarer Flüsse, die aber, wie die Natur
es immer giebt, neben einander hin dem Meere zufiiefsen, und auf das Werk
der Kunst warten, welche sie in Verbindung zu setzen versteht. Erinnert Euch,
dafs Euer erster greiser Beherrscher Carl schon mit dem Anschläge umging,
die Nordsee mit dem Schwarzen Meere zu vereinigen. Erinnert Euch, dafs vor
400 Jahren Deutsche die ersten waren, welche mit freilich noch roher Kunst die
Ostsee mit der Elbe zu vereinigen suchten, und es wirklich mit einem Flüfschen
vollführten. Warum ist diese Kunst, ursprünglich die Eurige, bei Euch wieder
ganz schlafen gelegt? Warum ist Euch so schwer, Euch für die Unternehmungen
dieser Art zu vereinigen, sobald die Zustimmung mehrerer aus denjenigen
erfordert wird, die sich in Deutschland getheilt haben?“

4) Proklamation der französischen Herrschaft in Bremen. „Das Senats-
konsult vom 10. Dezember hat euer Schicksal entschieden, es ist künftig mit
dem Glücke Napoleons des Grofsen und seines Reiches vereinigt. Eure Un-
abhängigkeit war nur eingebildet; der kleinste Zufall, der den Frieden Europas
störte, setzte sie in Gefahr. Dm euren Handel zu erhalten, wäret ihr über-
mäfsigen Aufopferungen, die von der Habsucht gefordert wurden, unterworfen.
Dies ist das Gemälde der Vergangenheit, eine andere Zukunft öffnet sich
für euch.

Der Wille des Kaisers und das Interesse des Kontinents bei seinem
Kampfe gegen die Monopoleurs der Welt haben euch zu den Völkern vereinigt,
deren Glück und Ruhm dieser Monarch schafft. Ihr werdet gleich seinen alten
Untertanen seiner Liebe und Sorgfalt teilhaftig werden. Den ersten Beweis
dieser Gesinnungen hat er euch bei der Vereinigung mit dem grofsen Kaiser-
reiche dadurch gegeben, dafs er die Eröffnung der Verbindung der Ostsee
mit den Strömen Frankreichs befohlen hat“. Bei W. v. Bippen, Geschichte
der Stadt Bremen, Bd. III, Halle und Bremen 1904, S. 356—357. W. Urkunden-
abdrucke bei C. Miesegaes, Chronik der fr. Hansestadt Bremen, III. Teil,
Bremen 1833, S. 377; J. H. Duntze, Gesch. d. fr. Stadt Bremen, IV. Bd.,
Bremen 1851, S. 751 ff. (763).

9*
        <pb n="132" />
        ﻿— 132 —

von französischer Seite in norddeutschen Blättern, namentlich im
Hamburgischen Correspondenten durch den Minister Beugnot in Auf-

Servieres, L’Allemagne frangaise, Paris 1904, p. 4B9: „En s’emparant
des villes hanseatiques, Napoleon n’avait en qu’un but, purement politique, fermer
ä l’Angleterre ses debouches en Allemagne (Memoires de Gandin duc de Gaete).
Mais il fallait colorer l’annexion, aupres de populations mercantiles, d’un
avantage commercial, de nature a compenser les pertes qui allaient en resulter
pour leurs cites.“ Am 14. November 1810 wurde der Generalkonsul M. Le Roy
angewiesen, den Plan zugleich mit der Annexion den drei Senaten mitzuteilen.
Botschaft des Kaisers vom 10. Dezember 1810.

Servier es p. 460—461: „Le plan de ce canal etait encore vague dans
l’esprit de l’Empereur, car, le 21 janvier suivant (Note dictee par lui et
recueillie dans la Correspondance de Napoleon), il examine de quelle maniere
pratiqne pourra s’operer la jonctibn de la Baltique au Rhin. Yoici les deux
voies de communication, qu’il envisage: on peut partir de Hamburg, franchir
l’Elbe, suivre les Watten (bas fonds praticables aux seuls batiments tirant
quatre pieds d’eau) jusqu’ä Delfzyl (Hollande); a defaut joindre l’Elbe, depuis
Cuxhaven, avec le Weser, ä Bremerlehe par un canal lateral sans ecluse.
A Bremerlehe on prendrait le nouveau canal jusqu’ä Delfzyl. L’indication
meme de ce trace reduit l’intention exprimee dans cette note de faire reunir
une Commission d’officiers de marine et du gänie, celle de oreer ä Cuxhafen un
bassin couvert par deux forts protegeant 2000 toises de rade, prouvent bien
que Napoleon voulait, d’une part, accomplir sa promesse au meilleure marche
possible, et quil considerait plutot la voie strategique que la penetration
commerciale.“

Der Comte de Las Cases, der als Mitglied des Conseil d’Etat der
section de la marine angehörte, schreibt in seinem Memorial de Sainte-
Hclene, tom VII., Paris 1823, p. 83, zum 2. Nov. 1816: „Des que Napoleon
eut reuni les pays de Breme, Hambourg et Lübeck ä l’Empire, ses travaux et
ses creations s’y repandirent avec sa domination. Il ordonna des travaux pour
rendre l’Elbe aecessible ä des vaisseaux de ligne, et projeta de construire un
arsenal maritime ä Delfzyl, ä l’embouchure de l’Ems; mais ce qui l’occupa
surtout, ce fut un Systeme de canalisation ä l’aide de l’Ems, du Yeser et de
l’Elbe, qui püt joindre la Hollande ä la Baltique; ce qui nous eüt permis
desormais de communiquer en toute süretö et par une simple navigation
interieure, de Bordeaux et de la Mediterranöe, avec les puissances du Nord.
Nous en eussions regu ä notre aise toutes les productions navales pour chacun
de nos ports, et eussions pu faire deboucher contre elles, au besoin, nos flotilles
de la Manche et de la Hollande, etc., etc.“ Die deutschen Kanalpläne stehen
einerseits in Beziehung zu der Kontinentalsperre, dem kommerziellen und
militärischen Binnenverkehr, andererseits haben sie auch Berührung mit den
Seebanten, die Napoleon an der französischen und belgisch-niederländischen
Küste zur Stütze seiner Strategie gegen England z. T. auch zugleich für
kommerzielle Zwecke, wie die Bassins des in der französischen Zeit wieder dem
Handel geöffneten Antwerpens (vergl. D, Schäfer, Weltgeschichte der Neuzeit,
Berlin 1907, Bd. 1, S. 159, 160, 280, Bd II, S. 64, 73, 84, 130; Paul Salvagne’
Anvers maritime, Anvers 1898, p. 7—10, 17.) oder auch zu Meliorations-
zwecken, wie den Kanal von Katwyk aan Zee Ludwigs von Holland, zur Aus-
führung brachte. Siehe weiter im folgenden.
        <pb n="133" />
        ﻿— 133

forderungen und Hinweisen verwertet1). Die Verbindung der
französischen Ströme mit der Ostsee, wie die Formulierung in den
Proklamationen bei der Annektierung der deutschen Nordseeküsten
lautete, war Dekoration, aber nicht blofse Phrase2), da Napoleon
die leistungsfähigen Verbindungen brauchte und der Plan für
Frankreich nichts Außergewöhnliches hatte3). Die westfälische
Regierung projektierte von der Fulda nach dem Main und zog auch
eine Verbindung mit der Lahn in Frage4). Die Route war für eine

’) (v. Hormayr), Fragmente, II. Abt., 1841, S. 19.

2)	Vgl. Anm. 3) und *) auf Seite 130 bis 133.

3)	Es ist bekannt, in welcher Weise die französischen Könige seit dem
Ende des siebzehnten Jahrhunderts an einem grofszügigen Wege- und Kanalnetz
z. T. unter schweren Härten wegen der veralteten corvee arbeiteten. In
der Zeit des napoleonischen Kaiserreichs, 1804—-1812, sind nach den offiziellen
Angaben des Ministers des Innern im Corps Legislatif für: canaux, navigation
et dessechement 123 Millionen, ports maritimes 117 Millionen, grandes routes,
chaussees etc. 277 Millionen, ponts ä Paris et departements 31, fortiflcations
144 Millionen Frcs. ausgegeben worden (Las Gases, Memorial de Sainte-
Helene, tom. VII., Paris 1823, p. 89.) Nach einer andern Angabe wurden für
die in den Jahren 1803—1816 ausgebauten, namentlich aufgeführten Kanäle
Altfrankreichs 79 Millionen Frcs. aufgewandt, (s. D.Reinhold und J. Oltmanns,
Der deutsche Handelskanal, Bremen und Leer 1817, S. 8 und 9), Den 1810 in Aus-
sicht genommenen Küstenkanal schätzte man damals zunächst auf 15 bis 20
Millionen Frcs. (Ser viferes, L’Allemagne frangaise, Paris 1904, p. 469).

*) Akten des Bremer Staatsarchivs; D. Reinho 1 d und J. Oltmanns,
Der deutsche Handelskanal, 1817, S. 124 ff. Für die Franzosen kamen
Schwalm, Eder und Lahn in Betracht. Der ältere deutsche Plan Landgraf
Karls von Hessen wollte zunächst den Mündener Stapel von 'der Diemel
her nach Kassel umgehen und eventuell auch nach der Lahn über Eder und Schwalm
anschliefsen. Mit dem Kanal von seiner neugegründeten Stadt Karlshafen nach
Kassel begann er auch, es wurde bis zum Tode des Landgrafen 1729 daran
gearbeitet [s. Ernst Gerl and, Über die Kanal-Projekte und Anlagen des
Landgrafen Carl von Hessen, in der Zeitschrift des Vereins für hess. Geschichte
und Landeskunde, N F., IX. Bd., 1882, S. 348 ff.; G(eorg) L(andau),
Gesoh. Überbl. der Baut u. Projekte zur Schiffb. der hess. Flüsse, im
Hessischen Volksblatt, Jahrg. 1843/44, Nr. 16, S. 68, Nr, 17, S. 71], Eine
Prüfung der Fulda-Main-Route haben der französische Ingenieur Ledere und
der hessische Baudirektor Rudolph vorgenommen. Aufserdem wird der aus
preufsisohem Dienst kommende Landbaumeister Funk aus Minden genannt. Befehl
zur Untersuchung dieser Route ist angeblich 1810 aus Paris gekommen. Bau-
direktor Rudolph beklagte sich 1824 Senator F. W. Heineken gegenüber über
die schlechte Erhaltung der westfälischen Akten, die der verstorbene Kurfürst
einfach in einen Raum werfen und den preufsischen und hannoverschen
Kommissaren ohne Kontrolle zur Aussonderung überlassen habe. Man suchte
1823 sogar Pläne bei der Witwe Funk in Herford (Bremer Staatsarchiv).
Wiebeking (i. f.) hat seine Detailzeiohnungen nach Kassel abgeliefert. Vgl. a.
Gottfried Zöpfl, Mittelländische Verkehrsprojekte, Berlin 1895, S. 61, 97,
der von einem Donau-Kinzig-Projekt spricht.
        <pb n="134" />
        ﻿— 134 —

Verbindung auch von dem südlicheren Frankreich her die günstigere.
Das sogenannte Hohl in der Fulda bei Münden wurde weggerissen1)
und die Fulda zwischen Kassel und Münden aufgeräumt und ver-
bessert, wobei statt gelegentlich 6 Zoll generell 21/* Fufs in dem
trockenen Sommer 1811 bereits erreicht wurden2). Für die grofse
Schleife zwischen Speele und Spiekershausen wurde ein Tunnel,
durch den der Kanal unterirdisch verlaufen sollte, vorgesehen und
ein Spezialprojekt dazu gemacht3). Das Projekt der westfälischen
Ingenieure für die Weser-Elbe-Verbindung verlief über die Aller und
Ohre auf der Route Vorsfelde-Drömling in der geraden Richtung des
alten Elbbettes nach Burg bei Magdeburg, nach dem Elbknie und
der Einmündung des Plauer Kanals4). Man erörterte zunächst
einen Küstenkanal und suchte eine Verbindung Delfzyl-Bremerlehe-
Kuxhaven; von französischen und holländischen Ingenieuren wurde
die Leda-Hunte-Route über Apen untersucht, von Elsfleth weser-
und alleraufwärts stand dann die binnenländische Route zur Ver-
fügung3). Später schob sich für den Küstenkanal eine Mittelroute
in den Vordergrund. Man projektierte von Rhein und Lippe her-
über Hamm oder Lippstadt in der Richtung nach Gütersloh und
Bielefeld zur Werre und Weser, von unterhalb Minden mit Benutzung
des Steinhuder Meeres nach Hannover und von da nach der Aller-
Ohre-Route in die Gegend des Oker-Einflusses3). Nach dem Abtritt
der westfälischen Regierung richtete Hannover das Hohl in der
Fulda wieder ein1). Für einen grofsen Kriegshafen wurde anfangs

') (v. Hormayr), Fragmente, II, Abt., 1841, S. 19.

a) D. ßeinhold u. J. Oltmanns, 1817, S. 125; Beinhold,
Praktische Anweisung, Frachtfahrzeuge für Ströme, Flüsse und Kanäle aus
Eisen so zu erbauen, dafs damit der Schiffahrts- und Handelsverkehr-
ungehindert fortgesetzt und auf die höheren Stromstrecken und Nebenflüsse
ausgedehnt werden kann, mit besonderer Beziehung auf die obere Ems.
Berlin 1862, S. 18.

3)	D. Reinhold u. J. Oltmanns, Der deutsche Handelskanal, S 61 ff.,
62 ff., 105 ff., 110 ff, 124 ff.; Reinhold, Praktische Anweisung, 1852, S. 5.
Reinhard Woltman, Bey träge zur Schiffbarmachung der Flüsse,
Hamburg 1835, S. 223 ff. Woltman, der Leiter der hamburgischen Wasser-
bauten, war an den Nivellierungen im unteren Lande auf den Routen Lehe-
Kuxhaven und Geeste-Oste-Krautsand beteiligt, die Route Lesum-Wumme sei
von den Franzosen anscheinend weniger günstig befunden; s. dort auch zur
Verbindung nach Lübeck (Stecknitz) etc.

4)	a, H. D. A. Sonne, Beschreibung des Königreichs Hannover, II. und
III. Buch, München 1829, S, 175; D. Reinhold und J, Oltmanns, Der
deutsche Handeiskanal, Bremen und Leer 1817, S. 105 ff. Der Leiter der
generellen Untersuchung (die spezielle Bearbeitung war dem später in Minden
stationierten preufsischen Wasserbaudirektor Nauck übertragen) war der Chef
        <pb n="135" />
        ﻿— 135 —

die ünterelbe, dann die ünterweser in Betracht gezogen. An der
ünterweser wurde ein Seitenkanal projektiert1).

1817 wurden von dem an den Fuldaarbeiten beteiligten Ingenieur
Reinhold2), der in hannoverschen Dienst als Bauinspektor über-
getreten war, zusammen mit dem Professor Oltmanns die westfälisch-
französischen Wasserstrafsenpläne noch einmal in einer in Bremen
und Leer erschienenen Schrift rekapituliert und ein deutscher Handels-
kanal, der sie umfafst, als das schönste Denkmal der neuerstandenen
Freiheit hingestellt.2)

In Bremen hatte man bereits 1806 Pläne zu einem Seitenkanal
der Weser, die auch 1817 nach der französischen Zeit weiter

des bayrischen Wasser- nnd Strafsenbauwesens Wiebeking, der für diesen Zweck
von Bayern beurlaubt wurde, nachdem er bereits im Jahre 1807, gleich nach
Erwerbung der fränkischen Gebiete, im Aufträge des Ministers Montgelas die
Verbindung zwischen Main und Donau erstmalig untersucht hatte, womit das
ausgeführte bayrische Projekt des späteren Ludwigskanals begonnen worden ist.
[s. Carl Friedrich v. Wiebeking, (Allgemeine auf Geschichte und
Erfahrung gegründete) Theoretisch-praktische Wasserbaukunst, I. Auf!., V. Bd.,
München (Darmstadt) 1807, S. 144 ff.; dasselbe Buch II. Auf!., III. Bd.,
(München) Frankfurt a. M. 1814, S. 155 ff.; Reinhold und Oltmanns,
S. 36, 285.] Der westfälische Plan ging auf den damaligen Finanzminister
Ludwig Hans v. Bülow, den preufsischen Finanz- und Handelsminister nach
den Freiheitskriegen, zurück. Wiebeking hat sein von Juni 1808 ab bearbeitetes
Aller-Elbeprojekt in der 1810 ff. erschienenen II. Aufl. seiner Theoretisch-
praktischen Wasserbaukunst, Bd. III., S. 146 ff., zusammen mit einer
Kartierung der Routenführung Tab. 128 des Atlas, und ohne diese in den Vier
Büchern von dem wissenswürdigsten und nützlichsten der Wasserbaukunde,
München 1833 ff., II. Bd., S. (XI und) 156 ff. veröffentlicht. Der Kanal sollte
bei Wolmirstedt nach Magdeburg und dem Plauer Kanal gabeln und fünf und
sechs Fufs unter dem niedrigsten Wasser angelegt sein. Vgl. a. n. Senator
F. W. Heinekens Notizen 1824 über seine Unterredung mit Quaetfaslem in
Nienburg. Brem, St.-A.

‘) S. R. Woltman, Beyträge, 1835, S. 223 ff. zu dem Elbkriegshafen
in Groden bei Ritzebüttel oder Krautsand. Die Ingenieurs des ponts et
chaussees und die Marine waren verschiedener Meinung. Als der hervorragendste
Marinedelegierte wird der bekannte holländisch-französische Admiral Graf
Carel Henrik Verhuel genannt. Der Ingenieur Romsard wurde mit der Aus-
arbeitung eines Planes für einen grofsen Kriegs- und Handelshafen an der
alten Geestereede, der für den östlichen Teil der Nordsee dasselbe wie Antwerpen
für den westlichen werden sollte, beauftragt, „Ce sera l’oeil du Nord“, soll
Napoleon gesagt haben. Hannovers Seeschiffahrt, I. Heft, Leer 1853, S. 46 ff.;
Bremen in Noth, eine Denkschrift, Bremen 1872, S. 5; u. i. f.

2)	D. Reinhold u. J. Oltmanns, Der deutsche Handelskanal oder
die schiffbare Verbindung der deutschen Meere, Flüsse und Handelsstaaten,
nach älteren und neueren Vorschlägen, das nützlichste und würdigste Denkmal
für Deutschlands wiedererrungene Freiheit, Bremen und Leer 1817, S. 25,
26, 36 etc.
        <pb n="136" />
        ﻿— 136 —

erörtert worden sind. Man dachte an einen Kanal von Bremen
nach Burg1) und auch an eine weitere Verbindung nach unten. Man
hoffte 1820 den Bremen-Burger Kanal, der im Gebiet der Stadt
blieb und wenigstens die schlechte Stelle der langen Bucht ausschied,
auf Aktien bauen zu können. Beabsichtigt war 1820 neben dem
besseren Heraufkommen der Leichter, dafs Kuffen und Schmacken
von 60 bis 70 Last, mit denen man einen grofsen Teil des bremischen
europäischen Handels betreiben zu können glaubte, auf dem Kanal
bequem an die Stadt kommen sollten. Man zog dabei auch
hannoversche Pläne wegen eines Geeste—Hamme—Wümme—Kanals
und des Hamme—Schwinge—Oste —Kanals mit in Rücksicht2). Auch
eine Verbindung am linken Ufer im Oldenburgischen nach Els-
fleth—Brake wurde erörtert, war aber gegen den Widerstand des
Herzogs nicht auszuführen. Später traten die Pläne dann zurück3).
Smidt erwarb Bremerhaven und brachte den alten Konkurrenzplatz
an der ünterweser bei Lehe, den man in älteren Zeiten gegen die
alte Tradition und Kapitalsmacht der Weserkaufmannschaft in Bremen
nicht hatte aufbringen können und wo neuerdings, nachdem Smidt
ihn bereits in Verhandlungen mit Oldenburg ausgespielt hatte, seit 1816
einige hannoversche Anlagen bestanden4), zum Prosperieren, was ihm

’) bzw. Lesumbrock.

2)	1817 ff. befürchtete man Kanäle an Brennen vorbei, s. dazu H. Ehmck,
Festungen und Häfen an der unteren Weser im Brem. Jahrbuch, I. Bd., 8. 66;
J. H. W. Smidt, Ober die Anlage von Bremerhaven, im Bremischen Magazin,
hrsg. von F. Donandt u. mehr. 1830—34, S. 396; Br. St.-A.

3)	Vgl. a. W. v Bippen, Die Gründung Bremerhavens, in Johann
Smidt, ein Gedenkbuch, 1873, S. 193, 224 (Eine Denkschrift von Bavenstedt zog
den Kanal Bremen—Lesum Bremerhaven vor, zwei andere von Bote und
ßodevvald glaubten beides leisten zu können). Zur Verbesserung der Leichter-
schiffahrt wu'de mit den Erörterungen dieser Kanalpläne die Pferdezugsanstalt
am linken Weserufer von Bremen bis Vegesack eingerichtet. — Vgl. Auszug
aus dem ersten Bericht wegen Anlegung eines Kanals zur Verbindung der
Weser mit der Lesum, Bremen, 1820; Br. Staatsarch ; Arch. d Hdlsk. in Bremen
(Coli Sen); J. H W. Smidt, Über die Anlage von Bremerhaven, Brem.
Magazin, 1830—34 S. 378. 410; Der Bürger-Freund, IV. Jahrg.. 1819, Nr. g,
S. 4; Carsten Miesegaes, Chronik d. fr. Hansestadt Bremen. 111. Teil,
Bremen 1833, S. 412, 413; C A. Heineken, Gesch. d. fr Hansestadt Bremen
(Orig. M, Stb), 1812, S. 3ö4 ; Anlage zu den gedruckten Bürger-Konvents-
verhandlungen vom Jahre 1827: Berichte und Gutachten über die Verbesserung
des Fahrwassers in der ünterweser innerhalb des Bremischen Gebiets, Bremen
im Monate Dezember 1826; H. Kelter; Weser und Ems, 1901, III. Bd., S 443.

4)	W. v. Bippen, Die Gründung Bremerhavens, in Johann Smidt, ein
Gedenkbuch zur Säcularfeier seines Geburtstages, Nov. 1873, Bremen 1873,
S. 194 ff.; R. Ehmck, Festungen und Häfen an der unteren Weser, im
        <pb n="137" />
        ﻿— 137

von Bremen, da Oldenburg nun einlenkte, zunächst nach der alten
Konstellation schwer verdacht wurde, zumal für damalige Zeiten
sehr grofse Summen hineingesteckt werden mufsten.1) Man ver-
suchte es wegen der europäischen Fahrt statt der Kanalpläne
nachher mit der Korrektion, über die ich schon vorhin gesprochen
habe. An kleineren Plänen ist in Bremen zur Ableitung des Hoch-
wassers, das jetzt die Franziussche Unterweserkorrektion abführt3),
eine Umleitung um die Stadt projektiert worden, ein radikales
Projekt sah sogar die Umleitung der ganzen Weser in freiem Strom
im Zuge der Neustadts-Stadtgräben vor, und benutzte den alten
Weserlauf innerhalb der Stadt als durch Schleusen geschlossene
Dockhäfen. Das heute bestehende Projekt eines Kanals durch das
Neuenlanderfeld, der zugleich Fabriken- und Lagerhafen für den
oberländischen Verkehr sein soll, hat also einen Vorgänger.2)

Bremischen Jahrbuch, I. Bd., S. 39; v. Baden, II. Abt., 1839, S. 358;
J. H. Gildemeister, Aus dem Leben des Dr. Georg Gröning, Brem. Jahr-
buch, V. Bd., 1870, S. 240; W. v. Sippen, Gesch. der Stadt Bremen, III. Bd.,
S. 300; u. a.

J) Der erste sog. alte Hafen in Bremerhaven hat ca. 3 Millionen Mark
gekostet. Bis 1905 winden von Bremen auf die Neubauten von Häfen in
Bremerhaven rund 50 Millionen Mark verwandt, der generelle Kostenanschlag
vom 14. Juni 1904 (zuzüglich der Beschlüsse der Bürgerschaft vom 2. Mai 1906
und 28. Aug. 1907) für die nach dem Vertrage mit Preufsen vom 21. Mai 1904
in Angriff genommene Erweiterung beträgt 49 500 000 Mark, wovon bisher
35 Millionen Mark bereit gestellt worden sind. (Bremen und seine Bauten,
1900, S 756; Die bremischen Häfen, 1905, S. 14; Bremer Nachrichten, 20. Mai, 8, u.
9. Okt. 1908; Lloydhdb. 1908 etc). Vgl. J H. W Smidt, Über die Anlage von
Bremerhaven. Brem. Magazin, 1830—34, S. 349 ff.; derselbe, Statistische Notizen
über Bremerhaven, Bremische Blätter, 1836, III. Heft; (Joh Smidt), Die fr Hanse-
stadt Bremen, Abschn. XXXVI aus A F. W. Crome, Geogr.-stat Darst. d.
Staatskr. von d. s. z. d. Staatenbunde gehör. Ländern, IV. Teil, Leipzig 1828,
S. 460 ff.; Bremer Courier 1870, Nr. 27.

2) Gut'chten über die Mittel, die Stadt Bremen gegen die nachtheiligen
Wirkungen der hohen Anschwellungen der Weser sicher zu stellen, Bremen 1836
dazu den Anikel: Beiträge zur näheren Kenntnis der Wasser Verhältnisse auf der
Flufsstrecke zwischen der Eiter- und Ochtummündung, in den Bremischen
Blättern, 1836, IV. Heft, S. 3 ff.; s weiter B. Berg. Hochwasser der Weser
Wumme, Lesum und Ochtum im Gebiet der freien Stadt, Bremen, Bremen 1867;
Vorschlag zur Verbesserung des Strombettes und Regulierung des Fahrwassers
der Weser innerhalb der Stadt, Bremen 1857 ; (Vergleiche auch die Chroniken);
— Sammlung der Stadtbibliothek: Die Weser und ihre Nebengewässer im
Bremischen Gebiete. Die Beschaffenheit des Terrains links der Weser hat
auch früher schon Dmleitungspläne friedlicher und nichtfriedlicher Natur gezeitigt.
Vgl die Akte: Des Herzogs Friedrich Ulrich zu Braunschweig-Wolfenbüttel inten-
dirte Ableitung der Weser bey Dreye durch das Delmenhorstische der Stadt
vorbey in die Hunte de 1622, im Bremer Staatsarchiv. Es liegt dabei das
        <pb n="138" />
        ﻿— 138

Von 1819 ab liegen im Bremer Archiv Akten über die Be-
treibung des französischen Weser—Main-Projekts von Bremen aus.

1819 ist in den Akten des Bremer Staatsarchivs ins-
besondere von einer Verbindung Werra—Main die Bede, da
hier mehr Wasser vorhanden ist, und die Werra-Route mehr
den nun zurückgekehrten natürlichen Verhältnissen des Bremer
Handels in Deutschland entspricht. In einem Schriftstücke wird der
Weg durch die Saale nach Gemünden erörtert: „Eine Viertelstunde
oberhalb Vach ergiefst sich ein kleiner Flufs in die Werra, welcher
bey Kalten-Nordheim, über Fischbach, Dermbach und Stadtlengsfeld
vorbeyfliefst. Eine Viertelstunde von Kalten - Nordheim entspringt
die Saale und fliefst bei Fladungen, Ostheim, Mellrichstadt, Neustadt,
Kissingen, Hammelburg, Gemünden in den Main. Auf diesem Wege
wäre ein Kanal-Bau möglich und am vorteilhaftesten für die
Weser.“1) Die Werra—Main-Route ist schon im 17. Jahrhundert
einmal erörtert.2)

Durch Korrespondenzen mit Mündener Kaufleuten und nach
Kassel wurden dem Bremer Senat Stimmungsbilder gegeben, und
Mitteilungen über für vorteilhaft gehaltene Wahl der Trace
gemacht.3)

1824 ging Senator F. W. Heineken von der Weserschiffahrts-
Konferenz nach Kassel, um dort zu sondieren. In Kassel knüpfte
man mit dem Geheimrat Rivalier (Frhr. v. Meysenbug) an. In den
Briefen und Berichten, an denen von bremischer Seite J. Smidt,

Konzept eines Schreibens Bremens ans Reichsgericht. Ebenda die Akte:
Hannoverischer Seite intendierte Überleitung der Weser über die Deiche bey
Dreye in die Sieckischen Marschländereyen des Herrn Fabricius. 1719 sq.
Die letztere betrifft die Absicht, Hochfluten abzuleiten, aber man befürchtete
in Bremen auch damals, dal's sich die Weser ganz von Bremen wegziehen
möchte. (J. H. W, Smidt, über die Anlage von Bremerhaven, Brem Magazin,
1830—34, S. 396, erinnert an den Versuch einer Umleitung, den Herzog Erich II.
v. Kalenberg 1647 bei der Belagerung Bremens machte. S. Fr. Buchenau,
Die freie Hansestadt Bremen, 1900, S. 41).

*) Schreiben vom 19. August 1819 ohne Unterschrift. Briet von Herrn
Knoohonhauer in Minden. Akten des Bremer Staatsarchivs.

2)	s. B. Hof mann, Herzog Ernst der Fromme in seinen Beziehungen
zu Bayern, in Das Bayerland, XIII. Jahrg., S. 88—90; vergl. auch Paul Jacob
Marperger, Neu eröffnete Wasserfahrt auf Flüssen und Canälen, Dresden
und Leipzig 1723, S. 71; J. Kuntz, Herzog Ernst des Frommen Bemühungen
um die Schiffahrt in Thüringen, in der Deutschen Bauzeitung, XXX. Jg., S. 557 ff.;
H. Keller, Weser und Ems, Berlin 1901, II. Bd., S. 374 ff.; und die früheren
Angaben über die Pläne wegen weiterer Schiffbarmachung der Werra.

3)	Akten des Bremer Staatsarchivs.
        <pb n="139" />
        ﻿— 139 —

Heineken, Klugkist beteiligt sind, wird namentlich mit dem Kurfürsten
gerechnet. In der vertraulichen Korrespondenz wird das Verhältnis
Wilhelms II. zu seiner Maitresse erwähnt, für die er eben beträcht-
liche Gelder festgelegt hat, und dafs der Kurfürst nicht zu bewegen
sein dürfte, sein Geld fest im Lande anzulegen, da er eine Vertreibung
wie seinerzeit durch Napoleon, immer einmal für möglich halte.
Seine bedeutenden Kapitalien seien daher nur etwa so für den Plan
zu gewinnen, dafs man eine Aktiengesellschaft konstituiere, deren
Aktien er bald nachher unter der Hand wieder abstofsen könne.1)

Man müsse auf die bessere Route Werra—Main verzichten und
von der Fulda nach dem Main bauen, weil sein Hanau für den
Kurfürsten der Endpunkt werden müsse.2)

Die Fulda—Kinzigroute liegt ziemlich ganz im damaligen Kur-
fürstentum Hessen. Wer die Werraroute bauen wollte, hätte nur
eine kurze Strecke mit den sächsischen Herzogtümern, dann mit
Bayern zu tun. Nur die Werraregulierung oder -Kanalisierung liegt
in Hessen. Für die Kapitalkraft der herzoglich-sächsischen Länder
war der Plan damals von vornherein zu weitsichtig. Die erste
Aussicht bot Kurhessen, wenn der reiche Kurfürst für die Anlage zu
gewinnen war. — Nur Bremerhaven ist damals erreicht worden, der
andere Faktor fehlt noch. Die Verbindung Main—Weser ist zunächst
nicht wieder vergessen worden, aber man glaubte später durch
Eisenbahnen Flüsse verbinden zu können, und der Plan des Kanals
ist dagegen zurückgetreten.

In den von Hormayr in seinen Fragmenten gesammelten
Artikeln ist manchmal nur von der Verbindung, dann von der
Eisenbahn die Rede.3)

Und auch die Jahresberichte der Vereinigten Weser-Dampf-
schiffahrtsgesellschaft denken vor allen an eine Ausnutzung der
Werrastrafse durch Bahnanschlüsse, wenn sie auf den Anschlufs nach
dem Süden ihre Hoffnung setzen.4)

*) Äußerungen Pfeiffers, des Vermittlers des Kurfürsten mit Rothschild,
etc. in Heinekens Bericht, und die übrige Korrespondenz. Akten des Bremer
Staatsarchivs.

2)	Akten des Br. St.-A.

3)	(v. Hormayr), Fragmente über Deutschlands insonderheit Bayerns
Welthandel und die Freiheit der Ströme, I, 1840, S. 13, II, 1841, S. 21—22.

4)	Jahresberichte des damaligen Direktors Dr. G. Wermuth, Advokat und
Senator in Hameln, später Polizeidirektor in Hannover und Landdrost in
Hildesheim, der sich nach Duckwitz Zeugnis sehr darum verdient machte, die
hannoversche Regierung für die Beseitigung der Schiffahrtshindernisse in der
Weser umzustimmen, in Jahrg. 1844, S. 36; s. a. Jahrg. 1846, S. ö, wo von der
Eisenbahn die Rede ist und 1847, S. 60, [Gedanke der Bahn begegnet auch
schon 1823 (Bremer Staatsarchiv) einmal]
        <pb n="140" />
        ﻿— 140 —

1847 ist noch wieder im Änschlufs an Pläne zur weiteren
Schiffbarmachung der Werra von Kanälen die Rede, die der Werra
und der Weser mehr Wasser schaffen würden.1) 2)

Mit diesen Erörterungen und Plänen steht auch das Projekt
des Ludwigskanals, der bis 1845 ausgeführt worden ist, in Ver-
bindung. Zwar die Fuldaroute kommt für den Änschlufs nach dem
Ludwigskanal nicht sehr in Betracht und die Gemündener Route
müfste zugleich nach Schweinfurt3) führen, und nicht blofs nach
Gemünden, wenn sie nicht einen grofsen Umweg bedeuten soll, wenn
man nach Bamberg will.

Aber eine grofse Rolle spielt der in der Ausführung begriffene
oder bereits ausgeführte Ludwigskanal in den späteren Erörterungen.
Man wollte an ihn und dadurch Bayern anschliefsen, und glaubte
das gemäfs der damaligen Auffassung auch mit einer Bahn erreichen
zu können, die man noch als Zwischenglied einschätzte.4)

*) Friedrich Huhn, Die Weser, Zeitschrift des Vereins für deutsche
Statistik, I. Jahrg., 1847, S. 682. Vgl. a. J. G. Kohl (Reise zur Wesermündung
im Herbst 1849.), Skizzen aus Natur- und Völkerleben, Dresden 1851, S. 281.

a) Der letzte Gedanke der neueren Schiffbarmachung der Werra wurde
mit einer Verfügung des preufsischcn Ministers der öffentlichen Arbeiten vom
Jahre 1886 zunächst abgetan. (Metterhausen, Die Oberweserschiffahrt,
S. 11.)

Heute sind wieder Bestrebungen im Gange, die Werra bis WTanfried
eventuell bis Wernshausen schiffbar zu machen. S. dazu Weser-Zeitung,
Nr. 21938, 23. Nov. 1907; Br. Nachr., 18. Mai 1907, 26 Juni 1908.

3)	1822, März 22 wird Schweinfurt einmal als Zielpunkt des Verkehrs
genannt (Br. Staatsarch.).

4)	(v. Hormayr), Über den deutschen, insbesondere bayrischen Welt-
handel und die Freiheit der Ströme, I., 1840, S. 13—14, II., 1841, S. 21—22.

„Unter vielen wollen wir nur ein solches Mittel hervorheben und dieses
ist die Herstellung einer vernünftigen Verbindung des deutschen Südens und
Westens mit der deutschen Hansa, wo eine andere, rein deutsche echt nationale
Handelspolitik befolgt wird.

Die entstehende Conourrenz würde an den Mündungen der Rheinarme
schon sehr bald andere Gesinnungen hervorrnfen und so in mehrfacher Hinsicht
deutsches Interesse und deutsche Nationalität gefördert werden.

Ist aber diese neue Handelsstrafse zu einer Wahrheit geworden und ins
Leben getreten, so gewinnt der Ludwigscanal seine rechte und eigentliche
Bedeutung — nochmals sagen wir es — erst die Verbindung des Mains
mit dem einzigen ganz deutschen Strom, mit der Weser, bringt das Gebiet der
oberen Donau mit in den Bereich des Welthandels, verschwistert dasselbe mit
Deutschlands wahrem National-Seehandel und sichert dem deutschen Süden
eine durch das Vaterland selbst zu bewachende, seine Interessen verbürgende
Wasserstrafse nach dem Weltmeer. Der Ludwigscanal wird dann der Donau
zwei wetteifernde Verbindungen mit dem Norden verschaffen und nicht mehr
        <pb n="141" />
        ﻿— 141 —

Es wäre damit in der Tat ein Weg entstanden, der die grofse
Mitte Deutschlands unter bessere Bedingungen gestellt hätte, insofern
sie heute bei der Einfuhr und Ausfuhr soviel benachteiligt ist, wie
sie ihren Verkehr erst seitlich ausbiegen mufs, um die grofsen
Verkehrsstrafsen zu erreichen.

In Bayern trug man sich ja damals mit weitschauenden Plänen.
Der Romantik Ludwigs I. entsprach der Gedanke an die Durchführung
der uralten fossa Carolina, eines bayrisch-griechischen Königtums
auf der Balkanhalbinsel und der Verbindung zwischen dem Schwarzen
Meere und der Nordsee.1)

dazu dienen, lediglich die nicht deutschen Holländer zu unterstützen, auch das
Mark des Donaulandes an sich zu ziehen.“ (v Hormayr), Fragmente über
Deutschlands, insonderheit Bayerns Welthandel und über die Wichtigkeit des
einzigen ganz deutschen Stromes der Weser, (I), 1840, S. 13—14.

') Der Gedanke des Donau-Mainkanals ist auch vordem, namentlich in der
Zeit, als Frankreich seine merkantilistische Politik begann, öfter erörtert worden.
Es heifst in der Schrift: Frantzösische Gold-Grube den Ständen des Heil. Rö-
mischen Reichs eröffnet, und wiederum zugestopfft durch Herrn Everhardt
Wassenberg in D. Joh. Joachim Bechers von Speyer, Röm. Kayserl.
Majestät Commercien-Raths, Politischen Discvrs, (1672) IV. Aufl., Frankfurt u.
Leipzig 1720, S 859: „Aber warum thut ihr, hochansehnliche Stände zu Re-
genspurg nunmehro versammlet, nicht dieses Kays. Carolinische Werk fortsetzen?
indem ihr zu euerem Presidenten, den hoohwürdigsten Fürsten Marquardum,
Bischoffen zu Eychstätt, habt welcher den meisten Teil dieser Länder, wo dieser
Durchschnitt gemacht werden muls, entweder eigen hat, oder doch zum
nächsten daran benachbart ist, warum führt ihr solchen Durchschnitt unter
unserm Kayser Leopolde nicht aus? und nennt ihn Leopoldinisch.“

Auf dem Wege Tauber - Wernitz ist damals ein Versuch gemacht
worden.

Vgl. J. J. Becher, Närrische Weissheit und weise Narrheit oder ein
hundert, so politische als physicalische, mechanische und mercantihsche
Concepten und Propositionen, Franckfurt 1686, S. 145, 146:

„Graf Wolffgang Julius von Hohenloe, General-Lieutenants Concept, die
Donau mit dem Rhein zu vereinigen.

Der Churfürst von Mayntz, Johann Philipps, wie auch der Graf
von Hohenlohe selbst, haben öffters aus diesem Concept mit mir geredet, ich
habe auch die Inspection selbsten eingenommen, sind auch aus Holland Bau-
meister zu Schieissen geholet worden, von Wertheim aus, durch Schieissen die
Tauber Schiffreich zu machen, biss auf Weickershaim, von dannen einen
Durchschnitt zu machen in die Wernitz, welche bei Donauwerth in die Donau
läufft,: Aber wie gedacht, ohneracht es möglich ist, und man die Zölle auff-
heben wolte, so läufft doch das gemeine Interesse der Länder gegen einander;
denn der Tauber-Wein würde dem Franoken-Wein schaden, als wie dieser dem
Rhein-Wein, so würde auch das Korn-Negotium in Beyern und Franken sich
nicht vertragen.“
        <pb n="142" />
        ﻿— 142 —

Vgl. ferner den Traktat von der Revier - Fahrer - Compagnie, den
Becher als ihm eingesandtes Bedenken eines holländischen Kaufmanns ein-
führt (Discvrs S. 763), worin ein allgemeines deutsches Wasserstrafsennetz,
durch geeignete Verbindung von Flüssen z. T. mit ähnlichen Hoffnungen,
wie sie die bayrischen Schriftsteller beim Ludwigskanal aussprachen, ge-
schildert ist: „Von Oettingen an der Wernitz über Land nach Oxenfurt in
Franken, seynd zehen Meilen, wann aber die Tauber Schiffreich gemacht würde
hifs auf Rothenburg, könnte man auch die Wernitz bifs dahin wol einsohneiden,
oder wäre doch zum wenigsten von dem Mund der Wernitz nur eine Tag-
Reise nach Rothenburg. Es scheinet aber, dafs der Herr Graf von Hohenlohe
nur auf sein Weickersheim ziele, die Tauber bifs dahin Schiffreich zu machen,
hernach aber von dannen zu Lande nach Oettingen zu reisen, darvon es auch
zehen Meilen ist; weil dann die Tauber noch nicht Schiffreich, sondern viel Zeit
und Geld noch kosten, welches ohne Zweifle) theure Zölle machen würde, auch
der Herr Graf aus Weickersheim zu seinem besten, und nicht aus Rothenburg
uns zum besten eine Niederlage zu machen sucht, als wäre mein Rath alle
diese ümschweiffe zu meiden, und direote von der Wernitz, nemlich von
Oettingen (so weit ist die Wernitz Schiffreich, und leiohtlioh völliger Schiffreich
zu machen) gerades Wegs nach Oxenfurt in Francken zu gehen, es seynd nicht
mehr als zehen Meilen, und lauter gut flach Land, und wird dieses Fuhrlohn
nicht einmal einen Kreutzer auf ein Pfund schlagen, wenn man sich recht ver-
gleicht. Wann auch Ihro Churfürstliche Gnaden von Mayntz diejenige Güter,
so vom Rheinstrom in Maynstrom, und von dannen über Land nach Oettingen
in die Wernitz gehen, mit leidlichem Zoll passiren, oder gar frey gehen wollen
lassen, so getraue ich mir die Sache gar leicht dahin zu bringen, dafs der
gantze Handel von hier dahin gezogen wird, welches dann eine Haupt-Niederlage
zu Oxenfurt, auch den gantzen Maynstrom sehr gewerbig machen würde,
wessentwegen mein hochgeehrter Herr mit Ihro Churförstl, Gnaden sich unter-
reden kan, dan ich dieses beneficium lieber Ihro Churfürstl. Gnaden, als dem
Grafen von Hohenlohe gönne.“

Es sind damals eine ganze Reihe von Kanalplänen zusammen aufgetreten,
die auch heute zusammen genannt werden, von denen in Deutschland im
wesentlichen nur das östliche künstliche Wasserstrafsennetz Preufsens zur
Ausführung kam, mit dessen allmählichem Ausbau sich nach und nach die
Hauptstrafse nach dem slavischen Osten, die in der hansischen Zeit an der
Küste, und damals über Leipzig ging, auf die Elbe und Spree über Berlin
verlegte. S. für die nächste Zeit namentlich die Schrift von P. J. Mar-
p erg er, Neu eröffnete Wasserfahrt auf Flüssen und Kanälen, Dresd. u.
Leipz., 1723, S. 1, 54, 71, 369 ff., wo auch die Donau-Neckarroute etc. er-
örtert ist, dazu die Literaturaufzählung bei J. G. Büsch, Praktische Darstellung
der Bauwissenschaft, II. Bd., oder Übersicht des gesamten Wasserbaues
I. Bd., Hamburg 1796, S. XVII. Einige neuere Schriften nennen auch
Beinhold und Oltmanns, die auch selbst die Donau-Rheinverbindung
in ihren Handelskanal einbezogen haben, s. S. 31 ff., 280 ff.; vgl. dazu weiter
die zitierten Gesamtwerke von Wiebe.king, ferner G. Hagen, Handbuch
der Wasserbaukunst, II. Teil, Die Ströme und Canäle, Königsberg 1844—52
(III. Bd,, S. 413 ff. etc.)
        <pb n="143" />
        ﻿— 148

Der Kanal hat bekanntlich die überschwänglichen Hoffnungen1)
schwer enttäuscht. Der bereits vorhandene Weg, den List damals
konstatierte, führt immer noch durch die Strafse von Gibraltar2),
obwohl es nicht nötig wäre, dafs auch fabriziertes Gut den Weg
nimmt, die Verbindung ist auch für die Länder, die auf dem weiten
Wege durchzogen werden und alle einführen und verbrauchen und
verarbeiten, und wieder ausführen, nicht geworden, was sie hätte
werden können, auch wenn niemals ein Schiff von Amsterdam nach
Galatz oder auch nur bis Wien ging, wegen des gewaltigen Umweges
auf dem gekrümmten Main und der technischen Unvollkommenheiten.
Die untere Donau ist erst heute frei geworden. Der Main und die
Donau oberhalb Passau entbehren noch der Anpassung selbst an
den heute antiquierten, an sich gut ausgeführten Kanal.3)

') Reuter, Statistische Darstellung der Communicationsmittel, Gegen-
stände und Kosten des Verkehrs zwischen Donau und Rhein unter besonderer
Beachtung des Ludwigscanals, — Zeitschrift des Vereins für deutsche Statistik,
I. Jahrg., 1847, S. 443 ff.; (v. Hormayr), Über den deutschen, insbesondere
bayrischen Welthandel und die Freiheit der Ströme, III, München 1841;
Heinrich v. Treitschke, Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert,
IV. Teil, 1897, S. 585.

2) Heinrich v. Treitschke, Deutsche Geschichte im neunzehnten
Jahrhundert, IV. Teil, 1897, S. 383.

8) Der Ludwigskanal trägt Schiffe von 120 tons (Kurs, Tabellarische
Nachrichten). Die heutigen Bestrebungen gehen auf 600 tons als der Norm
für die westlichen Strafsen (die östlichen 400; Elbe bis Aussig und bis
Berlin nicht ständig 600 (800) tons, — Rhein bis Mannheim 1500 tons). Über
Schleusen etc. des Ludwigskanals siehe Schilderungen der Durchfahrten, 1847,
bei Reuter, Zeitschrift des Vereins für deutsche Statistik, I. Jahrg., 1847,
S. 443 ff.; H. v. P e c h m a n n, Der Ludwigskanal, kurze Geschichte seines
Baues und seiner noch bestehenden Mängel, Nürnberg 1854 u. a. Vergl. zu
den neueren Bestrebungen: v. Schuh, Günther, Sympher, Meitzen,
Das Donau-Main-Kanalprojekt, Verbandsschriften des Deutsch-Österr.-Üngar.
Verbandes für Binnenschiffahrt, Nr. III, Berlin 1897. Literatur zum Ludwigs-
kanal u. a. G. Zöpfl, Mittelländische Verkehrsprojekte, Berlin 1895.

Max v. Eyth, Binnenschiffahrt und Landwirtschaft. Verbandsschriften
des deutsch-österreich.-ungar. Verbandes für Binnenschiffahrt, Nr. XIII, 1899,
S. 16: „Die Ströme Bayerns, welche die grofsen Verkehrsadern des Landes
sein könnten, die Donau und der Main, haben bis heute in dieser Beziehung
eine kaum nominelle Bedeutung. Wir wissen und beklagen alle, wie hierdurch
die Verbindung von Donau und Main, der Ludwigskanal, trotz des kühnen
und gesunden Gedankens, der seinen Bau veranlafst, ein totgeborenes Kind
bleiben mufste und wie die natürlichen Verkehrswege des Landes im Laufe der
letzten 50 Jahre den künstlichen, d. h. den Eisenbahnen, geopfert wurden.“

Den Weseranschlufs betont neuerdings auch wieder Prinz Ludwig von
Bayern unter den zu schaffenden Wasserstraisen (Bremer Nachrichten vom

21.	Dez. 1907, 24. Aug. 1908.).
        <pb n="144" />
        ﻿— 144 —

Es ist bremische und bayrische Interessenpolitik, an der
Deutschland insofern ein Interesse hat, als ihm dadurch einmal
theoretisch ein neuer Verkehrszug zugeführt wird, das andere Mal
neben besserer Erschliefsung der Produktionskräfte des betreffenden
Gebiets dem vollständigen Ubergreifen Hollands, das damals neben
dem natürlichen Vorteil des grofsen Stroms auch noch zu Lande
den der Zollbegünstigung hatte, gewehrt wird. Da die Wasserstrafse
damals frei von den einzelstaatlichen Transitzöllen war und nur mit
ihrer speziellen Schiffahrtsabgabe arbeitete, wovon Holland allerdings
zunächst insofern weniger hatte, als Preufsen den Kölner Rheinstapel
so lange aufrecht erhielt, bis Holland seinen sehr unberechtigten
angeblichen Seezoll aufgab, und im Zollverein dann alles von den
Rheinhäfen nach der Schweiz und Österreich auf dem Landwege
durchgeführte Gut nur auf einen Kreuzer für den Zentner gestellt
war, während es von Bremen aus 1/s Taler im Steuerverein und
112 Taler im Zollverein zahlte, so war die Disposition höchst
ungünstig.1)

Dafs auch Hamburg durch die Elbe besser gestellt war und
auch in das engere bremische Handelsgebiet Übergriff, wie Holland
nach Thüringen und Hessen, hat für Deutschland nur insofern
Interesse, als für Bremen die Konkurrenz gegen die holländischen
Häfen und Antwerpen, die es nur als womöglich künstlich stark
gemachter Platz autnehmen kann, die Lebensfrage ist, für das viel
mehr östlich interessierte Hamburg nicht.

Im Anschlufs an die Pläne auf Geestemünde und Harburg1 2)
wurde in Hannover ein Projekt erörtert, das Meidinger 1854
folgendermafsen schildert:

„Die Bracke mündet bei Ritzebüttel in die Nordsee (Alten-
brucher Hafen) und führt ebenfalls durch eine Schleuse das über-
flüssige Wasser ab. Es liegt im Plan, einen Kanal für grofse
Seeschiffe von Cuxhaven bis Hamburg zu bauen, wodurch die mehr
und mehr zunehmende Elbversandung umgangen würde. Dieser
Kanal soll so breit sein, dafs zwei Seeschiffe bequem an einander
vorbei fahren können. Das flache Terrain bietet keine Schwierig-

1)	A. Duckwitz, Denkwürdigkeiten aus meinem öffentlichen Leben,
1877, S. 18, auch S. 34, über die Begünstigung des deutschen Handels über
die französischen, holländischen und belgischen Häfen gegenüber Zurückhaltung
der deutschen Häfen durch die Zolltarife des Zoll- und Steuervereins, vergl.
ferner S. 36, 38, 60, 94. Vergl. a. Max Peters, Die Entwicklung der deutschen
Reederei, Jena 1899—1905, Bd. I, S. 37, 141 ff., Bd. II, S. 9, 112 ff.; u. a.

2)	S. Duckwitz, Denkwürdigkeiten, S. 140; Staatsarchiv; u. a.
        <pb n="145" />
        ﻿— 145 —

keiten dar. Hamburg würde jedoch gegen Harburg dadurch im
Nachteil sein; dagegen durch eine Eisenbahn entschädigt werden,
welche mittelst fliegender Brücken von Harburg nach Hamburg
führen und in den Berliner Bahnhof einmünden soll.“ 1)

Angesichts der hannoverschen Handelspolitik, die eben damals
für Geestemünde erhebliche Mittel bereit stellte, wenngleich die
damals damit verbundenen zur möglichsten Herüberziehung des
hanseatischen Handels ins Hannoversche bestimmten allzu weit-
sichtigen Kanal- etc. Pläne nachher nicht zur Ausführung kamen2),
und zugleich Bremerhaven niederzuhalten bestrebt war3), kam in
Bremen ebenfalls die Erinnerung an den alten Kanalplan wieder auf,
der aber jetzt nicht blofs bis Brake, sondern an eine Ausmündung
bei Nordenham oder Fedderwarden projektiert wurde. Man müsse
zu dem Newport, Brousvershaven4), Nieuwediep auch eine brauch-
bare Verbindung nach der alten Stadt haben, heifst es im
Bremer Tageblatt 1859, Nr. li und 12, nachdem vorher die
Pläne Hannovers auf Geestemünde noch erschwerend erörtert worden
sind, wenn Bremen nicht zur Landstadt werden solle5). Der Plan
kam noch einmal zur Diskussion in der Presse, als Preufsen die
Erweiterung der Bremerhavener Anlagen ermöglichte, im Anfang
der siebziger Jahre. Anregend scheint damals die Durchführung
des grofsen, 8 m tiefen Noordzee-Kanals gewirkt zu haben, den die
Niederlande 1865 bis 1876 für Amsterdam bauten, und der von den

*) Heinrich Meidinger, Die deutschen Ströme, III. Abi, 1854, S. 46,
206, vgl. a. IV. Abt., S. 23; Duckwitz, S. 139, 140; Hannovers Seeschiffahrt,
Leer 1853, I. Heft, S. 70 ff. u. a. v. Reden, Hann., II, S. 268 u. a. Die
Bracke soll früher die Grenze zwischen dem hannoverschen Land Hadeln und dem
hamburgischen Amte Ritzebüttel gewesen sein. Damals fand ihr Ausflufs auf
hamburgischem Gebiete statt. Dagegen hatte Hannover die Gerichtsbarkeit
auf dem ganzen Brackeflusse und an dessen Ufern, auch wo derselbe das
Hamburger Gebiet durchströmte, sowie auf dem Aufsendeiohsfleete und dessen
Ufern. Die Schleusen vor der Bracke waren gleichfalls hannoverisch.

Vor dem Ausflufs durch den Altenbrucher Hafen hatte die Elbe mehr
als 50 Fufs Tiefe bei ordinär niedrigem Wasser, (v. Reden, II., S. 105.)

*) Duckwitz, Denkwürdigkeiten, S. 140; v. Reden, II., S. 258
Meidinger, Die deutschen Ströme, IV. Bd, S. 23,

8) Namentlich wurden das Fort Wilhelm und cas neuere Turmfort
benutzt. S. darüber Weserzeitung 1870, Nr. 8252, bei ihrer Beseitigung; Bremen
in Noth, 1872. Vgl. a. J. G. Kohl (Reise zur Wesermündung im Herbst 1849)
Skizzen ans Natur- und Völkerleben, Dresden 1851, I. Teil, S. 310.

*) Der Nieuwe Waterweg und Hoek van Holland sind neuesten Datums.

6) Vgl. a. J. G. Kohl (Reise zur Wesermündung), Skizzen aus Natur-
und Völkerleben, Dresden 1851, S. 289.

10
        <pb n="146" />
        ﻿— 146 —

Befürwortern des Planes agitatorisch verwertet wird1). Man betonte
damals, dafs die Korrektion bisher den gewollten Erfolg nicht
erreicht habe und eine Verbindung auch von Bremen Stadt nach
See nötig sei, wobei man dies Projekt durchaus nicht gegen
Bremerhaven ausspielen dürfe. Die Idee des Kanals wurde 1872 in
Bremer Blättern lebhaft bekämpft, auch die Frostgefahr etc. und
dafs Bremerhaven vollkommen ausreiche, aufgeführt2); schliefslich
ist die Idee, die allen Korrektionen und Kanalplänen zu gründe
lag, doch durch die Korrektion durchgeführt worden, als es sich
als unabweisbar erwies, auch Bremen-Stadt wieder an die See anzu»
schliefsen, und das Gleichgewicht der im Unterweserhandel wirken-
den Kräfte herzustellen.

Das Stück des Mittellandkanals Minden—Lippe ist kurze Zeit
aktuell gewesen während des Streites zwischen Preufsen und
Holland, reduzierte sich dann aber auf die beiden bereits erwähnten
Eisenbahnaktiengesellschaften3). Die Presse verlangte in der

') Auch die älteren Bremer Kanalpläne fallen zeitlich mit Amsterdamer
Plänen zusammen, 1819 bis 25 bauten die Amsterdamer den Noord-Hollandschen
Kanal nach Nieuwediep, dessen Mündung aber nachher doch wieder Versandungen
ausgesetzt war. Der Baumeister Bremerhavens van Bonzelen wurde von diesen
Arbeiten herühergeholt.

a) Vgl, Bremen in Noth, eine Denkschrift, Bremen 1872, worin eine
Anzahl Prefsstimmen gesammelt erscheinen ; Weserzeitung 1870, Nr. 8262, 8384 ;
Bremer Handelsblatt 1870, Nr. 954 ; Bremer Courier 1869, Nr. 303 und 1870,
Nr. 27 ; Morgenpost 1869, Nr. 265, 292 u. a.

8) Vgl. die an anderer Stelle angegebene Eisenbahnliteratur. Der Plan
wurde namentlich von dem westfälischen Oberpräsidenten Ludwig von Vincke
betrieben. Er wollte den Kanal zwischen Vlotho und Minden die Werre auf-
wärts nach der Lippe führen (Bremer Staatsarch. 1824) vgl. das französische
Projekt. Die Kanallinie liegt innerhalb der Provinz Westfalen. (Vgl. a.
D. Reinhold u. J. Oltmanns, Der deutsche Handelskanal, 1817, S. 50 ff.
HO). Vincke versuchte auch, nach englischem Muster zu Aktienzeichnungen
bei Chausseebauten etc. anzuregen. Bekanntlich ist diese Form in Deutschland
namentlich den Eisenbahnen zu gute gekommen, als der Wohlstand gestiegen
war. (S. v. Treitschke, Deutsche Geschichte, II- Teil, 1897, S. 261, 265.)
1840 agitierte Fritz Harkort für den Kanal. Zu den älteren Plänen vei-gl. auch
Westfälischer Anzeiger oder Vaterländisches Archiv zur Verbreitung des Guten
und Nützlichen, XXVI. Bd , Nr. 4, vom 13. Jan. 1816, Sp. 51 ff., Nr. 20, vom
9. März 1816, Sp. 361 ff., Nr. 22, vom 16. März 1816, Sp. 40 ff. u. a. Es
wird darin die Verbindung Lippe—Neete, Diemel—Alme—Lippe besprochen und
auch an eine weitere Verbindung nach der Elbe und zwar durch einen Kanal
Werra—Unstrut—Saale, dazu gerade Chausseeverbindung Weser—Magdeburg
gedacht.
        <pb n="147" />
        ﻿147 —

Konfliktszeit heftig die Verbindung Lippe—Ems.1) 1844 wurde in
Oldenburg stark für die Verbindung der Hunte mit der Ems agitiert
und auch auf die Ideen wegen einer Verbindung der Weser und der
Elbe hingewiesen, die ich schon erwähnt habe. Das Resultat war
der Hunte-Ledakanal, der durch den Landtag nur als Fehnkanal
ausgestaltet wurde, obwohl die Regierung Gesichtspunkte des
Handelskanals im Auge behielt, was aber bei den neueren Anforderungen
nicht viel bedeutete. Die Bremer Handelskammer hat noch einmal
Ende der siebziger Jahre Versuche gemacht, die Umbildung von
derzeitigen Weser—Elb—Moorkanalplänen in Handelskanalpläne zu
veranlassen2).

Der Mittellandkanal wurde in vollem Umfange zuerst wieder
in den sechziger und siebziger Jahren in den von Michaelis und Hefs
aufgestellten eingehenden Projekten bearbeitet3)4). Es kam in den
neueren Erörterungen sowohl die alte südlichere Route über
Bielefeld, die für die Weser die direktere ist, wie die nördliche
Route über Osnabrück in Frage. Auch die Allerkanalisation, die
die gerade Fortsetzung der Mittellandkanalroute von der Ohre her
etwa ab Gifhorn bilden würde, wurde wieder erörtert. Da die
Mittellandkanalprojekte 1865 aussichtslos wurden, ist auch noch
eben vor dem Kriege eine interne hannoversche Kleinverbindung von
der Aller nach Hitzacker erörtert worden6). In dieser Zeit glaubte
man noch auch Privatkapital zu Kanalbauten heranziehen zu können.

Durch die Ausschaltung Hannovers 1866 vereinfachte sich die

*) Vgl. Westfälischer Anzeiger, XXVI. Bd., Nr. 22, vom 16. März 1816,
Sp. 406, 407. Heinrich v. Treitschke, Deutsche Geschichte im neunzehnten
Jahrhundert, III, Teil, 1903, S. 471; Heinrich Meidinger, Die deutschen
Ströme, IV. Abt., Leipzig 1854, S. 182. Die Lippekanalisierung wurde 1816
beschlossen und 1835 von Wesel bis Lippstadt durchgeführt, s. Meidinger,
II. Abt., S. 37; 1). Reinhold u J. Oltmanns, 1817, S. 52 ; Bremer Staats-
archiv. An die Schiffbarmachung der Lippe hat auch schon Friedrich der
Grofse gedacht und Kostenanschläge und Pläne machen lassen, ohne sie gegen
den Widerstand des Bistums Münster durchführen zu können. (Westfäl. An-
zeiger, XXVI. Bd., Nr. 4, 13 Jan. 1816, Sp. 51.)

2) Jb. d. Hdlsk. i. Bremen f. 1877, S. 45, 1878, S. 49, 1880, S. 22.

8) Siehe unter 3) aut Seite 146.

4) K. Michaelis, Rhein-Weser-Kanal, Berlin 1864; Michaelis und
Hess, Das Projekt des Weser-Elbe-Kanals, Hannover 1871. Sie bearbeiteten
auch den Entwurf 1880—81. Über die Anregungen 1856 ff., H. Keller, Weser
und Ems, IV. Bd., S. 558; G. Z öp fl, Mittelländische Verkehrsprojekte, Berlin 1895,
62, 97 u. i. f.

6) W. Mylius, Die Schiffbarmachung der oberen Aller und deren Ver-
bindung mit der Elbe, Celle 1866.

10*
        <pb n="148" />
        ﻿— 148 —

Sachlage bedeutend, indem nun die Mittellandroute eine interne
preufsische Angelegenheit wurde,

Mit den Reichsideen von 1870 kam auch die grofse nationale
Angelegenheit des Kanals wieder stärker in Flufs. Es sind seit den
sechziger Jahren eine grofse Reihe von Denkschriften und Broschüren
erschienen1).

*) Zu der aktuellen Literatur: Denkschrift des bleibenden Ausschusses
des deutschen Handelstages über Anlage schiffbarer Kanäle, 1861; G. Grosse,
Über den Nutzen der Schifiahrtskanäle, Berlin 1868; E. Bellingrath,
Studien über Bau und Betriebsweise eines deutschen Kanalnetzes, Text und
Atlas, Berlin 1879; Die Jahresberichte der deutschen Handelskammern in ihren
Äusserungen über Stromkorrektion und Kanalbauten, Berlin 1879; Do eil,
Für Kanäle, Strafsburg 1884; Opel, Die Kanalfrage, Leipzig 1884; Matthias,
Kanäle in Norddeutschland, Münster 1884; Havestadt und Contag, Projekt
eines Weser - Seiten - Kanals Dedesdorf - Bremerhaven, Bremerhaven - Geeste-
münde, 1885; August Meitzen, Die Frage des Kanalbaues in Preussen,
Sonderabdruck aus Schmollers Jahrbuch für Gesetzgeb- etc., Leipzig
1885; S ympher, , Transportkosten auf Eisenbahnen und Kanälen, Berlin
1886; Die projektierten und neuen Schiffahrtskanäle im Nordwesten
Deutschlands, Emden 1887; Kanal- und Flufsschiffahrtskarte des deutschen
Reichs nebst den im Bau begriffenen und projektierten Kanälen,
Glogau 1899; Fritz Geck, Der binnenländische Rhein-Weser-Elbe-Kanal,
Hannover 1891, 1894, 1896; Duis und Prüsmann, Der westliche Teil des
Rhein-Weser-Elbe-Kanals. 1. u. 2. Heft, Berlin 1893; G. Zöpfl, Mittelländische
Verkehrsprojekte, Berlin 1895; M. Wittenb erg , Die wirtschaftliche Bedeutung
eines deutschen Mittellandkanals, Berlin 1898; Sy mp her, Die wirtschaftliche
Bedeutung des Rhein-Elbe-Kanals, I. u. II Bd., Berlin 1899; Prüsmann,
Denkschiilt über den Entwurf eines Ehein-Elbe-Kanals, 2 Bde, Berlin 1899; Der
Rhein-Weser-Elbe-Kanal, nach den Verhandlungen des Abgeordnetenhauses
dargestellt, Berlin 1899; Entwurf eines Gesetzes und stenographische Verhandlungen
des prenfsischen Abgeordnetenhauses, betreffend den Bau eines Schiffahrtskanals
vom Rhein bis zur Elbe, Berlin 1899; G. K. A n t o n ,Der Mittellandkanal,Hamburg 1900;
Sy mpher, Wasserwirtschaftliche Vorarbeiten, Leipzig 1901; ders., Die wasser-
wirtschaftliche Vorlage, Berlin 1901; ders, Emscherthallinie und Kanalisierung
der Lippe, Berlin 1901; Entwurf eines Gesetzes nebst Begründung und Anlagen,
und stenographische Verhandlungen des preussischen Abgeordnetenhauses,
betreffend die Herstellnng und den Ausbau von Kanälen und Flufsläufen, Berlin
1901; W. Rehling, Der Rhein-Weser-Elbe-Kanal und die Landwirtschaft,
Minden i. W. 1901; Die Versammlung zu Gunsten der Kanalvorlage am
20. Januar 1901 im grofsen Fest saale des Rathauses zu Berlin, Bericht über
die Verhandlungen nach der stenographischen Aufnahme, mit einer Karte der
Wasserstrafsen Deutschlands, Berlin 1901; E. v. Eynern, Zwanzig Jahre Kanal-
kämpfe, ein Beitrag zur Geschichte des deutschen Parteiwesens, Berlin 1901 •
F e r v e r s , Das neue Wasserstrafsengesetz, Berlin 1905; Denkschrift, betreffend die
Anlage eines den Anforderungen grosser Seeschiffe genügenden Hafens an der Unter-
Ems, Emden 1868, B a u r, Rhein-Ems-Kanal, Wesel 1884—86; Denkschrift, betreffend
den Kanal von Dortmund nach der unteren Ems, Köln 1884; Rhein-Ems-Kanal,
        <pb n="149" />
        ﻿— 149

1870 besprach Meitzen den Mittellandkanal und die Verbindung
nach der Nordsee. Er sieht auf seiner Karte eine Verbindung durch
die Dümmersee-Huntelime nach Wilhelmshaven vor, an die Bremen
und die Weserplätze durch einen Stichkanal angeschlossen sind.1)

Die neuere Zeit beherrschte auch wieder der Gegensatz
Küstenkanal oder Mittellandkanal, ohne die älteren südlichen
Ergänzungen. Als durch Preufsen die neueren Kanalpläne Aussicht
auf Verwirklichung erhielten, schienen zuerst seitliche Anschlüsse
bevorzustehen, allmählich konzentrierte sich in Bremen die ganze
Hoffnung auf Anschlufs nach dem Süden auf eine mittlere, gut
durchgeführte Verbindung mit dem Mittellandkanal, der das eigent-
liche Handelsgebiet der Weser ausgestaltete und mit den übrigen
Elufssystemen in Konnex setzte und wegen der Wasserzuführung die
obere Weser verbessern mufste. Die seitlichen Anschlüsse wurden
auf der Huntelinie von Bremen an die Mindener Linie nach Dort-
mund und dem Rhein, oder von Elsfleth über Oldenburg an die
Emslinie, von Nienburg nach Haste zwischen Minden und Hannover

Denkschrift, Münster 1886; Festschrift zur Eröffnung des Dortmund-Ems-Kanals,
1899; C. Schweekendieok, Festschrift zur Eröffnung des neuen Emder See-
hafens, Berlin 1901. — Ed. Sonne und J. Schlichting, in L. Franzius
und Ed. Sonne, Handbuch der Ingenieurwissensohaften, III. Bd», Wasserbau,
II. Abt. Binnenschiffahrt, Sohiffahrtskanäle, Regulierung und Kanalisierung der
Flüsse oberhalb der Flutgrenze, II. Auf!., Leipzig 1882, seitdem in neuer Be-
arbeitung, Binnenschiffahrt IV. Auf!,, 1906. — Als periodische Publikationen etc.
für die Förderung der Kanal- und Flufsschiffahrt sind zu nennen: Der
mittelländische Kanalbote, Hannover, 1894—97; Kanal-Schriften-Sammlung
des Kanalvereius für Niedersachsen zu Hannover, 1899 ff.; Verhand-
lungen der Generalversammlung des Centralvereins für Hebung der deutschen
Flufs- und Kanalschiffahrt, Berlin 1870—91; Protokolle der Ausschufssitzungen
des Centralvereins für Hebung der deutschen Flufs- und Kanalschiffahrt, 1882—91;
Mitteilungen des Centralvereins für Hebung der deutschen Flufs- und Kanal-
schiffahrt, 1892—94; Zeitschrift für Binnenschiffahrt, Berlin 1894 ff.; Verbands-
schriften des Deutsch-Österreichisch - Ungarischen Verbandes für Binnenschiffahrt,
Berlin 1897 ff.; Verhandlungen, Berichte und Mitteilungen der internationalen
(Binnen-) Schifffahrtskongresse, 1885 ff. [Das Schiff, Berlin; Allgemeine Schiff-
fahrts-Zeitung, Berlin; Der Binnenschiffer, Berlin; Das Rheinschiff, Mannheim;
Rheinisch-Holländische Schiffahrts-Zeitung, Ruhrort u. a. (Der Leuchtturm,
Bremen).] Jahresberichte der Bremer Handelskammer namentlich: f. 1877,
S.	45,	1878,	S.	49,	1879, S. 31,	33, 1880, S.	21, 1882,	S.	35,	1883,	S,	34,	1888,

S-	42,	1889,	S.	21,	24, 1890, S.	26, 1892, S	32, 1893,	S.	28,	1894,	S.	23,	1898,

S.	67,	1899,	S.	61,	1901, S 66,	1905, S. 73,	u. a.

') August Meitzen, Topographische Erwägungen über den	Bau von

Canälen in Deutschland, Berlin 1870.
        <pb n="150" />
        ﻿150 —

gesucht und die Aller- und Leinelinie *) erörtert. Erfolg hat die Idee
des Ausbaus der Weser selbst. Es kam einigermafsen überraschend,
als Bremen sieh erbot, diesen Anschlufs ganz allein mit einem Kosten-
aufwande von 43 Millionen herzustellen2), aber es mufste, wenn es
am Leben bleiben wollte, auf alle Weise diesen Plan fördern.

Seit Ostfriesland wieder preufsisch geworden war, bekam
die Kanalisierung der Ems, mit der Hannover bereits begonnen
hatte8), und der Anschlufs von Westfalen, weswegen bereits beim
Wiener Kongrefs seinerzeit zwischen Preufsen und Hannover

J) Y. S t o 1 tz enb erg-Luttmer s en , Die Kanalisierung von Leine
Aller und Weser, Hannover und Leipzig 1895; L. Franzius, Neue Hafen-Anlagen
zu Bremen, eröffnet im Jahre 1888, Hannover 1888. Sp. 9 u. a. Zur Leine-
kanalisierung vgl. a. H. Keller, Weser u. Ems, IV. Bd., S. 324 u. a.

Eine Allerkanalisierung auf 1,50 m bis Celle kommt jetzt zustande. Die
Stadt Celle übernimmt die Garantie für die Betriebs- und Unterhaltungskosten
und */» der Baukostenverzinsung, wofür Bremen Rückbürgschaft zu 1/a, der
Lloyd zu einem Drittel für die Bremer Rückbürgschaft übernimmt. Die Bau-
kosten sollen 3 300 000 Mark betragen. Bremer Nachrichten, 7. Juli 1H07, 6.
und 9. Juli 1908.

3) Die Kosten für den ganzen Mittellandkanal waren mit der Kanalisierung
der Weser nach dem älteren abgelehnten Projekt auf 311713 7U0 (für den
eigentlichen Mittellandkanal, vom Dortmund—Ems-Kanal bis zur Elbe
ca. 150 000 000) Mark veranschlagt. Bremen hat 1898 die Kosten des An-
schlufses an den Kanal durch Kanalisierung der Oberweser bis Minden in Höhe
von 42 628000 Mark übernommen.

Nach der jetzt angenommenen Vorlage werden rund 74 Millionen für
den Kanal vom Rhein bis zum Dortmund—Ems-Kanal aufgewandt, 81 Millionen
für die Verbindung vom Dortmund—Ems-Kanal bis in die Gegend von Osnabrück
und von da in die Gegend von Bückeburg, aufserdem für die Zweigkanäle nach
Osnabrück und Minden und die Arbeiten in der oberen Weser, einschliefslich
der Staubecken, 39 Millionen für den Kanal nach Hannover und Linden
Bremen hat die Wehr- und Schleusenkanalanlage bei Hemelingen zu stehen und
ein Drittel für die Kosten der Anlagen an der Weser oberhalb Minden, die
Talsperren, bis zu 10 Millionen Mark beizutragen. Die durchzogenen Gegenden
werden durch abgestufte Garantien herangezogen. (Bremen § 3 des Vertrages
vom 29. März 1906). Für die Lippekanalisiernng kommen 44 Millionen, für
Bauten am Dortmund—Ems-Kanal 6 Millionen, für Landeskultnrbauten am Kanal
5 Millionen, für den Grofsschiffahrtsweg Berlin—Stettin 43 Millionen, zwischen
Oder und Weichsel 21, für die Oder 20 Millionen hinzu (s. das preufsische Gesetz
vom 1. April 1905, § 2, A. 2, Preufsische Gesetzsammlg. 1905, no. 10589,
S. 179 ff.; Pervers, Das neue Wasserstrafsengesetz, 1905, S. 17, 61; Vertrag
mit Bremen vom 29. März 1906, publiziert 21. Mai 1906, Bremer Gesetzblatt
1906, Nr. 33, S. 83 ff.).

3) Meidinger, Die deutschen Ströme, IV. Abt., 1834, S. 187. Vgl. auch
Zur Eröffnung des Seehafens in Emden, — Zeitschrift für Binnenschiff-
fahrt, VIII. Jahrg., 1901, S. 389.
        <pb n="151" />
        ﻿151 —

Abmachungen getroffen waren1), gute Aussichten. In den neueren
Küstenkanalerörterungen wollte man die Ems kanalisieren, von
Neudörpen her über Kampe an die Route, die Oldenburg nach der
unteren Ems Leer—Emden geführt hatte, anschliefsen. Es kam
aber nur der Dortmund—Ems-Kanal zur Ausführung.

An die Stelle der alten Lippe-Verbindung mit dem Rhein hat
sich die Emschertallinie, die die wichtigste Montangegend für den
heutigen Ausbau darstellt und auch für Holland ungünstiger liegt,
geschoben. Doch ist neuerdings wieder vom Landtag auch die
Lippekanalisierung hinzugefügt worden.

Der Mittellandkanal wird bekanntlich wegen der Gegenden, die
von ihm eine relative oder absolute Herabsetzung ihrer Position
befürchten, nur als Torso bis Hannover in nicht allzuferner Zeit zur
Ausführung kommen2).

*) S. a. D, Rein hold und J. Oltmanns, Der deutsche Handelskanal,
1817, S. 22 ff. Friedrich der Grofse versprach bereits die Schiffbarmachung
der Ems nach Westfalen (Schwabe, Die Entwicklung der deutschen Binnen-
schiffahrt, Verbandsschriften des Dentsch-Österreich-Ungarischen Verbandes für
Binnenschiffahrt, Nr. XLIV, Berlin 1899, S. 35; B. C., Zur Eröffnung des See-
hafens in Emden, Zeitschrift für Binnenschiffahrt, VIII. Jahrg. 1901, S. 389.)

2) Interessante Ausführungen zu der Hauptfrage, dem Widerstand der
Landwirte bezw. der preufsischen Abgeordneten der vorwiegend agrarischen
Gegenden, die derzeit den Zustand der alten extensiven Wirtschaft, rein
lokale Erzeugung und Verbrauch für die deutsche Landwirtschaft innerhalb
der modernen Wirtschaft begünstigen, statt etwa durch angemessenen Zoll-
schutz die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Landwirtschaft gegen die aus-
ländische zu verbürgen, innerhalb Deutschlands ihr aber einen modernen ein-
heitlichen Markt durch billigst gehall ene Verkehrsmittel herzustellen, der den
Osten zur Versorgung des Westens befähigen wmrde, gibt der langjährige Führer
der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft, Max von Eyth in seinem Vortrag
Binnenschiffahrt und Landwirtschaft, der als Nr. XLIII der Verbandsschriften
des Deutsch-Österreioh-Dngarischen Verbandes für Binnenschiffahrt, Berlin 1899
im Druck erschienen ist. Er streift auch die Widerstände derjenigen preufsischen
Montangegenden, die sich einen provinziell oder lokal abgegrenzten Mark,
gegenüber der westfälischen Konkurrenz erhalten wollen, und Hamburgs, das
befürchtet, dafs der Mittellandkanal Bremen greisere Vorteile bringen werde
als Hamburg. Als Stütze der Hamburger Anschauung ist namentlich betont, dafs
die Oberelbe oberhalb des Travekanals den Standard des 600 tons-Schiffes nicht
jederzeit halte, wie das der Kanal und der Mittelweserausbau von Bremen tun
würden, so dafs eine Verbindung nicht eintreten dürfe. Auch meint man, dafs
der Umschlag zwischen 600 tons- und 400 tons-Boot in Berlin bzw. teilweis
Magdeburg, geeignet sei, die Verbindung Hannover—Magdeburg zu paralysieren.
Nach dem Projekt von 1905 werden 600 tons-Schiffe auf der Weser bis Minden
bzw. Hameln ein Viertel des Jahres voll beladen, ein Viertel des Jahres zu drei
Viertel beladen, die Hälfte des Jahres zu drei Fünftel beladen verkehren können.
        <pb n="152" />
        ﻿— 152

Neuerdings will auch Oldenburg wieder auf der Route Kampe—
Dörpen an den Dortmund—Ems-Kanal anschliefsen. Da aber Emden
seine durch den Dortmund—Ems-Kanal erlangte Stellung zu ver-
schlechtern und eine Schädigung des in den Emder Hafenanlagen
investierten Kapitals befürchtet, so hat sich im preufsischen Ab-
geordnetenhaus sehr energischer Widerstand erhoben1).

Gegen die Verbindung mit der Elbe, für die in Braunschweig
und Magdeburg Interessentengruppen Verhandlungen geführt haben,
und der auch die Regierung weiter sympathisch gegenübersteht,
protestiert die Stadt Hannover, die den Sackkanal für sich vorteil-
hafter hält, ebenso soll die Verbindung Bevergern—Oldenburg den
von ihr angenommenen Rahmen überschreiten1).

Neuerdings ist auch wieder von einer Verbindung vom Nord-
ostseekanal nach Wilhelmshaven und Emden und von einer starken
Befestigung der Emsmündung, wo die wichtigste Telegraphenlinie
liegt, die Rede2).

Vgl a. Victor Kurs, Der Mittelland-Kanal begünstigt nicht die holländisch-
belgischen Seehäfen vor den deutschen, Sonderausgabe, Zeitschrift für Binnen-
schiffahrt, Berlin 1901; F e r v e r s, Das neue Wasserstrafsengesetz, Berlin 1905,
S. 13 ff., 18 ff., Karte; Grenzboten. LXVI. Jg., S. 347 ff.; Jahresbericht der
Mindener Handelskammer für 1906/07, S. 54; u, a.

*) Zeitungsberichte.

*) Den Gedanken eines strategischen Seekanals für die Kriegs-
flotte in der Linie Brunsbüttel-Wilhelmshafen-Emden zunächst der Küste
bespricht Bismarck, Gedanken und Erinnerungen, II. Bd., 1898, S. 30, 31.
Vgl. auch Victor Kurs, Bericht über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend
die Herstellung und den Ausbau von Kanälen und Flufsläufen, Berlin 1901.
Es handelte sich bekanntlich bei dem Küstenkanal um zwei Probleme, einen
Binnenschiffahrtskanal auf der Linie Hunte—Elsfleth—Stade zur Sicherung der
Elbe gegen Westen, unter Zurückstellung des Weseraufschlusses und der internen
direkten Ostwestverbindung, und den strategischen Seekanal in der Nähe der
Watten. Eine Einbiegung nach der Unterweser in dem Rhein-Elbe-Küstenkanal
bietet das Havestadt-Contagsche Projekt.
        <pb n="153" />
        ﻿Zum Postwesea
        <pb n="154" />
        ﻿155 —

Es war in Bremen, als einer Reichsstadt, wie in Hamburg ein
Aggregat von Postanstalten entstanden.x)

Es waren das städtische Postamt, das aus der alten städtischen
Botenanstalt hervorgewachsen war, und mit Hamburg und Holland
auf dem alten grofsen Botenkurs der hansischen Zeit, der von den
Niederlanden über Bremen und Hamburg durch Mecklenburg und

*) Zur Literatur: Ein Bericht von Senator F. W. Heineken vom
20. Dezember 1826 über das Postwesen in Bremen im Anfang des neunzehnten
Jahrhunderts und auch seine älteren Zusammenhänge, der in den Akten des
Bremer Staatsarchivs liegt, ist von W. v. B i p p e n unter dem Titel: Zur
Geschichte des bremischen Postwesens, insbesondere seiner Beziehungen zur
thurn- und taxisschen Postverwaltung im Bremischen Jahrbuch Bd. XII, 1883,
S. 132—144 zum Abdruck gebracht. Duckwitz, der die späteren Postver-
träge abgeschlossen hat, hat die Verhandlungen und Zustände dieser späteren
Zeit in seinen Denkwürdigkeiten 1877 S. i-2 ff., 71, 72 geschildert und einen
von ihm verfafsten Bericht an den Senat vom 6. Dezember 1851 in den An-
hängen auf S. 320- 345 (Handschrift a. in der Stadtbibliothek) beigefügt. Die
ältere Geschichte der hessischen Post nach Bremen stellt nach Akten des Mar-
burger Staatsarchivs dar: Buhl, Die hessische Post, in Bremen, zugleich ein Beitrag
zur Postgeschichte Bremens, Archiv für Post und Telegraphie, 1887, S. 33, ff.
Vgl. ferner: Zur Geschichte des Postwesens der freien Hansestadt Bremen, Fest-
schrift zur Einweihung des Reichspostgebäudes, Bremer Nachrichten vom
3. Oktober 1878; Das neue Reichspostgebäude in Bremen, Weserzeitung vom
26—28. September 1878. Neuerdings sind verschiedene kürzere Artikel zur
älteren Geschichte des Bremer Post- und Botenwesens nach Akten des Bremer
Staatsarchivs erschienen; E. Borgmann, Aus der älteren Postgeschiohte
Bremens, Bremer Nachrichten 28. Juli 1907; d erselbe, Ein Poststreit Bremens
mit Thurn und Taxis, Bremer Türmer, Sonntagshlatt des Bremer Tageblatts,
Nr. 10, 22. September 1907, S. 78; A. Weise, Postalisches aus Bremens alter
Zeit, Bremer Nachrichten vom 28. Dezember 1907; dazu ferner Ä. Weise, Das
bremische Postwesen bis zur Gründung des Norddeutschen Bundes, Archiv für
Post und Telegraphie, Jahrg. 1907, S. 481 ff. Zum derzeitigen Betrieb
vergl. auch E. Borgmann, Die Post in Bremen, Bremer Nachrichten vom
29. Oktober 1907; Bremer Nachrichten 22. September 1907 u. a Es ist außer-
dem auf die betreffenden Darstellungen in den Jahresberichten der Br. Handels-
kammer, vordem auch auf die Adrefsbücher und Staatskalender ein Hinweis
zu machen. S. f. Franz Buchenau, Die freie Hansestadt Bremen, 1900,
S. 232 ff.; Grubert, in Bremen und seine Bauten, 1900, S, 276 ff.; C. A.
Heineken, Geschichte der Stadt Bremen (Orig. M. Stb.), 1812, S. 132, 136,
319, 373, 389 u. a.; W. Sattler, Erinnerungen an Alt-Bremen, in den
Bremer Nachrichten, 7. Mai 1908; H. Mysing, Bremen vor fünfzig Jahren,
Br. Nachr., 14. Juli 1908.
        <pb n="155" />
        ﻿— 156 —

Pommern bis nach Danzig und nach dem Osten lief, aber in seinem
östlichen Teile durch die preufsische Staatspost zerstört war,1) in
Verkehr stand und aufserdem die englische Post empfing, die thurn-
und taxissche Reichslehenpost, und die Territorialposten, in Bremen
die hannoversche, die preufsische, die hessische und die olden-
hurgische.

Die hannoversche Post hatte an dem Besitztum, das Hannover
seit 1719 als Rechtsnachfolger Schwedens und des Erzbischofs in
der Stadt Bremen besafs, eine feste Stütze. Ältere Versuche, ein
eigenes Postamt in Bremen zu errichten (1683 etc.) blieben ohne
Erfolg. Ein völlig selbständiges getrenntes Postamt wurde erst 1736
errichtet, bis dahin war der Stadtpostmeister gleichzeitig Verwalter
des hannoverschen Postwesens in Bremen. Mit der Aufgabe des
stadtbremischen Besitzes 1803 erwarb Hannover durch Vertrag Rechts-
boden für seine Post. Das hannoversche Postamt besorgte die
Korrespondenz von und für die hannoverschen Staaten.

Die preufsische Post war mit der Afrikanischen Kompagnie und
der Besetzung Emdens und Greetsyls 1682 durch die Brandenburger
von Minden über Uchte, Bassum nach Bremen und von da ab durch
das Oldenburgische nach Ostfriesland gelegt worden. Der bremische
Postmeister hatte 1685 zuerst die Besorgung übernommen. Die
Briefpost und das Postamt waren dann aber 1727 dem taxisschen
Postmeister übertragen worden, während die Fahrpost noch von dem
bremischen Postmeister gestellt wurde. Diese Postroute schlofs in
Minden an den grofsen Kleve-Berliner Kurs an, und alle Briefe nach
und von Preufsen sowie die Porti waren vertragsmäfsig der preufsi-
schen Post Verwaltung zuzuführen.2)

Die hessische Post über Bassum, Minden, Uchte nach Kassel,
die die hessenkasselschen Teilgebiete und, da seit 1699 ein selbstän-
diges hessisches Postamt in Frankfurt a. M. bestand,8) auch Frank-
furt mit dem Norden verband, mufste die bei der Errichtung durch	&gt;

Landgraf Wilhelm von Hessen im Einvernehmen mit seinem Bruder
Landgraf Friedrich, König von Schweden, 1736 beabsichtigte und
auch zunächst eingeführte Verbindung mit dem stadtbremischen Post-

') b. Heinrich Stephan, Geschichte der Prenfsischen Post, Berlin
1859, S. 19 ff. ii. a.

2) Di® ältere preufsische Postgeschichte in Bremen ist bei Stephan,

Geschichte der Prenfsischen Post, 1859, des genaueren dargestellt, s. S. 38, 79,

153, 160, 211, 240, 355, 459, 496 ff. u. a.

8) Heinrich Meidinger, Die Fürstlich Thurn- und Taxissche Post-
anstalt, Jahrbuch des Vereins für deutsche Statistik, II. Jahrg., 1848, S. 855.
        <pb n="156" />
        ﻿— 157 —

und Botenmeister, wegen der Anfeindungen von Taxis aufgeben, sie
stand vor der französischen Zeit in Verbindung mit dem hannover-
schen Postmeister, danach mit dem bremischen Postamt als bremisch-
hessische Kommunionpost, mufste aber bereits 1816 mit dem übrigen
kurhessischen Postwesen an Taxis übergeben.

Die oldenburgische Post hatte immer eine schwierige Rechts-
stellung, da Bremen sie mehrfach unterdrücken wollte, sie ermög-
lichte aber auf mancherlei Weise durch Vertrag mit dem taxisschen
und Bremer Postmeister, auch sogar mit Unterbeamten eine Existenz.
Im Anfang des neunzehnten Jahrhunderts stand sie in Vereinbarung
mit Thurn und Taxis. *)

Die thurn- und taxissche Lehnpost, die 1640 nach Bremen
gekommen war, hatte zwei Kurse in Betrieb, den sogenannten
französischen auf der Route von Westfalen, den Niederlanden und
Frankreich über Düsseldorf und den sogenannten Reichspostkurs mit
der Korrespondenz für Braunschweig, Thüringen, Sachsen und
Frankfurt.

In älterer Zeit finden sich die Boten von den Bremer Gilde-
fuhrleuten gefahren (um 1600), nachher schlofs das hamburg-
holländische Postkontor in Hamburg Verträge wegen des Fahrens
der holländischen Post mit den bremischen Ordonnanzfuhrleuten, die
aus der Gildefuhr als spezielle Personenfahrer herausgewachsen
waren; ein Vertrag mit einzelnen unter ihnen scheint dem Bremer Rat
nicht genehm gewesen zu sein, er liefe die Post der Reihe nach von
allen fahren, was mancherlei ünzuträglichkeiten im Gefolge hatte.
Fahrpostunternehmungen von Einzelunternehmern sind auch bekannt.
Früher hatten die Ordonnanzfuhrleute dem hannoverschen Postmeister
Osterwald auch das Recht bestritten, Extraposten fahren zu lassen,
es sei denn, er trete in die Ordonnanz und fahre nur nach Reihe.
Nachher weigern sie sich auch wohl überhaupt, die ihnen angebotene
ordinäre Postfuhr zu übernehmen, weil sie bei ihrem als Neben-
geschäft betriebenem Fuhrwerk bei dieser nicht bestehen könnten.
Es waren, nachdem das Frachtfuhrwerk allmählich vom Gilde-
fuhrwerk sich losgelöst hatte, meist vorstädtische Landbesitzer,
Kohlhöker; im Anfang des neunzehnten Jahrhunderts nahmen auch
einzelne Mietkutscher die Ordonnanz an. Diese Mietkutscher als
eine neuere Erscheinung kamen auf als eine Einrichtung für die
Bürger der Stadt, sie übernahmen auch weitere Touren ohne

') Interessante Geschichte der oldenburgischen Post und der bremischen
Verkehrsbeziehungen G. ßüthning, Geschichte der oldenburgischen Post,
Oldenburg 1902.
        <pb n="157" />
        ﻿— 158

Pferdewechsel, hatten aber ebenso, wie sie sonst an die Post eine
Gebühr zu zahlen hatten, wenn sie mit dem Rayon der Extrapost-
einriehtung in Konflikt kamen, in Bremen an die Ordonnanz zu
zahlen. Die Ordonnanz nahm in Bremen in bezug auf durchreisende
Personen die Stellung einer Extrapost ein, und war daneben durch
besondere Verträge gegebenenfalls an der ordinären Post durch
Übernahme der Beförderung beteiligt.1) Es sind städtisch bewurzelte
Einrichtungen, ursprünglich zusammengesetzt aus Botenanstalt und	1

Fuhrmannsgilde und allmählich nach dem Muster der fürstlichen
und Reichspost in eine diesen ähnliche Organisation überführt.

Holland ist am meisten in dem Bann der alten städtischen
Entwicklung geblieben, die alten umgemodelten Botenanstalten
bestanden als städtisch verwaltete Posten, bis 1752 die Provinz
Holland die staatliche Post durchführte bezw. nach Beschluss des
gesetzgebenden Körpers der batavischen Republik von 1799 —1803

*) Ordonnanz- (Personenfulirwerks-) Akten des Bremer Staatsarchivs,
Frachtfuhrwerksakten. Eine ähnliche markante Entwicklung noch der neueren
Zeit haben auch die Leipziger Landkutscher gehabt (Leipziger Stadtarchiv).

[In Hamburg Blanks Mandatensammlung], ähnlich in Kostock u. a. a. 0. Zum
Hamburger Botenverkehr erschien: Alfred Karll, Hamburger Verkehrswesen	&gt;

bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts, Archiv für Kulturgeschichte, V. Bd., 1907,

S. 311 ff. S. zur neueren Post- und Extraposteinrichtung sowie zur all-
gemeinen und taxisschen Postgesohichte die reiche Postliteratur. Eine Reihe
Schriften nennt z. B. F. C. Huber, Geschichtliche Entwicklung des modernen
Verkehrs, Tübingen 1893, S. VII; Stephan, Gesch. d. Prenfs. Post, S. 199,

200, 329, 441; K. Frankenstein, in R van der Borght, Das Verkehrs-
wesen, Leipzig 1894, S. 463 ff.; R. van der Borght, in Eisters Wb. d.

Vw., II. Bd., 1898, S. 365; P. D. Fischer, in Conrads Hdwb. d. Stw.,

VI. Bd., 1901, S 169 ff. Neuere Bremer Ordnungen in der Sammlung der
Verordn, und Proclame des Senats der freyen Hansestadt Bremen 1751—1810,

Bremen 1820, 1813 ff, Bremen 1814 ff.; Victor Böhmert, Handelsarchiv etc.

Die Bremer Mietkutscher sollen namentlich in der französischen Zeit, als viele Leute
ihre Equipagen äbschafften (früher nur Hotelmietequipagen), aufgekommen sein	&gt;

(Bremer Staatsarchiv). Droschken auf öffentlichen Halteplätzen wurden in Bremen
zuerst 1840 durch einen Unternehmer Joh. Ludwig Ickler, seit 1845 unter Beteiligung
weiterer aufgestellt (Polizei-Bekanntmachung vom 7. Mai 1840, 14. Juni 1845,

Sammlung der Verordnungen und Proklame des Senats der freien Hansestadt
Bremen im Jahre 1840, S. 40, no. 10, 1845, S. 23, no. 18). Die regelmässigen
Linienwagenfahrten von Neukirch &amp; Co. zwischen Steintor und Stephanitor
begannen 1866 [(Je an eil), De Dijon ä Bröme 1870—71, Paris 1871, p. 184:

„Breme 15. janvier 1871 . .. tous les Services publics brillent par leur perfection.

J’admire surtout les Omnibus.., sous ce rapport Paris est inferieur ä Breme.

L’omnibus, large caisse ä seize places, s’ouvre ä Barriere par une poite en
glace, et sur les coussins moelleux, on se chauffe ä un petit poele, dont le
tuyau sort dans le dos du cocher, Ces confortables machines roulent lentement,
        <pb n="158" />
        ﻿— 159 —

die allgemeine Staatspost eingeführt wurde.1) So hat sich auf dem
hamburg-holländischen Kurs die aus der städtischen Entwicklungs-
reihe vorzüglich hervorgegangene Organisation sehr lange gehalten.
Ein anderer Botenkurs, der erst sehr spät gesprengt wurde, war der
Nürnberg—Hamburger,1) mit dem auch Bremen durch den Botenzug

comme les chemins de fer: L’Allemand n’ost pas presse“.]. Die erste Pferde-
bahn Herdentor—Vahr—Horn wurde 1876/77, der Stadtanschlufs 1883 von der
Bremer Gesellschaft Bremer Pferdebahn, Hastedt—Walle durch die Stadt 1879 von
der englischen Grofsen Bremer Pferdebahn, die 1899 in das Eigentum der bremischen
Gesellschaft, seit 1892 Bremer Strafsenbahn, überging, die erste elektrische Bahn
Sohüsselkorb—Bürgerpark von der Bremer Pferdebahn 1890 eröffnet. (H. A.
Müller, Gedenkbuch, S.131; Hubert Wania, Dreifsig Jahre Bremen, 1876—1905,
Bremen 1906, S. 8, 14, 15. 181 etc.; Fr. Buchenau, Die freie Hansestadt
Bremen, 1900, S. 55; Ernst Egerer, Die Entwicklung der städtischen Per-
sonenverkehrsmittel, Deutsche geographische Blätter, XXIX. Bd., S. 167.) Vom
Reisefuhrwerk ohne Pferdewechsel, wie es die älteren Ordonnanzfuhrleute
aufser der Reihe, im neunzehnten Jahrhundert die Mielkutscher neben ihrem
Stadtverkehr stellten, kommt das Reisefuhrwerk der Handlungsreisenden, der
früheren Musterreiter, noch auf einigen Osnabrücker Routen vor.

*) S. Heinrich Stephan, Geschichte der Preufsischen Post, Berlin,
1859, S. 234 ff. zu den holländischen Posteinrichtungen. Die Bekämpfung der
verschiedenen älteren Botenposten durch die preufsische Staatspost bildet einen
immer wiederkehrenden Bestandteil der Schilderung, in den Anfängen und auch
später in neuerworbenen Staats- oder Postgebietsteilen. Zu den Postlheorien
sowohl gegenüber den städtischen Botenposten als in dem Streit zwischen
Taxis und den Territorialposten ist etwa auf das Sammelwerk von Leonhardi,
Scriptores et excerpta juris postarum, Leipzig 1710, hinzuweisen, das eine
Reihe von Darstellungen und Polemiken vereinigt. Ich bin in meiner
Darstellung des Frachtfuhrwe.sens näher auf diese Dinge eingegangen. — Zur
Geschichte der holländischen Post ist neuerdings erschienen J. C. Overvoorde,
Geschiedenis van het postwezen in Nederland vöör 1796 met de vornaamste
verbindingen met het buitenland, Leiden 1902 (zum bremischen bezw. hamburg-
holländischen Botenkurs speziell blz. 22, 54, 55, 56, 83, 113, 179, 181 ff.,
189 ff., 315, 322, 341, 465, 473 ff., 493, 497, 502, 511, 516, 519). [Zur neueren
holländischen Postgeschichte W. Ringnalda, Hoofdtrekken van de geschiedenis
van het Nederlandsch postwezen inzonderheit sedert de eerste wettelijke ivgeling
van den postdienst, s’Gravenhage 1896.] Einiges zum älteren Boten- und
Postwesen in Emden auch noch bei G. Pr offen, Auszug aus der Chronik
des Kaiserl. Postamts Emden, Deutsches Postarchiv, 1875, S. 452 ff. Zum
Nürnberger Botenkurs ist noch die kleine Spezialdarstellung zu erwähnen:
A. Seeger, Nachrichten über den Hamburg-Nürnberger Botenkurs in der
Grafschaft Wernigerode, Deutsches Postarchiv, Bd. I, 1873, S. 398. — Über
die Frankfurter Botenpost, den Botenzug nach Bremen und die Anknüpfung
von Taxis im Norden s. B. Faulhaber, Geschichte der Post in Frankfurt
a. M., Archiv für Frankfurts Geschichte und Kunst, N. F., Bd. X., Frankfurt
a. M. 1883, S. 10 ff, 12, 35, 36, (63), 87, 88, (130); Georg Steinhausen,
Geschichte des deutschen Briefes, II. Teil, Berlin 1891, S. 161, 162,
        <pb n="159" />
        ﻿— 160 —

Bremen—Braunschweig, der für das siebzehnte Jahrhundert viel
genannt wird, in Verbindung gestanden hat.

Die taxissche Reichslehnpost verlor ihre alte rechtliche
Stellung mit dem Untergang des Reichs 1806, wenn man auch
einen Übergang des Lehnsverhältnisses auf die einzelnen souverän
gewordenen Staaten als neue Lehnsherren wie bei den anderen
Lehnsverhältnissen konstruieren kann und auch konstruiert hat.
Bereits 1803 im Reichsdeputationshauptschlufs waren Th um und
Taxis neben Entschädigung für seine Postverluste auf der linken
Seite des Rheins zugleich im übrigen seine Posten in der Ausdehnung,
wie sie in dem Normaljahr des Lüneviller Friedens 1801 bestanden,
garantiert worden. Dadurch hatte sich Taxis bei der Exmittierung
aus denjenigen kleineren rechtsrheinischen Gebieten, die als
Entschädigung den greiseren Staaten anwuchsen, gesichert, und zu-
gleich eine Norm für seine Rechtsansprüche gewonnen, die auch
nach der französischen Zeit wieder anerkannt wurde.

Die französische Zeit selbst charakterisiert sich als eine Unter-
brechung aller bisherigen Verhältnisse.

Im Zusammenhang mit Napoleons Rheinbundspolitik entstanden
in den Rheinbundsstaaten neue Territorialposten, Württemberg hob
die taxissche Post ohne Entschädigung auf, übertrug aber nach der
französischen Zeit 1819 seine Postverwaltung wieder an Taxis und
stellte erst, nachdem 1849 Streitigkeiten ausgebrochen waren, ein
eigenes Postwesen wieder her, Bayern errichtete 1808 eine Terri-
torialpost, die es auch nach der französischen Zeit beibehielt.

Da der Fürstprimas am Leben blieb, behielt Taxis wenigstens
seine Hauptstütze am mittleren Rhein intakt; wenn Eugen Beau-
harnais, den Napoleon 1810 als Nachfolger im Grofsherzogtum
Frankfurt bezeichnet hatte, sein Erbe noch hätte antreten können,
wäre Taxis auch dieser alte Mittelpunkt seiner Post verloren
gegangen.

Das preufsische Postwesen wurde sehr bedrückt, die alten
Kurse überall zerstört, auch in den Landesteilen, die nur besetzt
waren, chikaniert.

Das Postwesen wurde von den Franzosen zu Erpressungen
benutzt und durchaus fiskalisch verwaltet, überall schwarze Kabinette
eingerichtet. Sehr übel wurde auch empfunden, dafs die Fahrposten
nach der französischen Einrichtung, wie sie damals bestand, ganz
der privaten Initiative überlassen wurden; worauf Deutschland nicht
        <pb n="160" />
        ﻿— 161 —

vorbereitet war,1) so dafs vielfach, wo französische Posten bestanden,
Mangel an den gewohnten Beförderungsmitteln entstand.

In Bremen mufste 1807 ein Grofsherzoglich Bergisches Postamt
aufgenommen werden, das die übrigen absorbierte2) und 1809 (1810
Einverleibung in das französische Kaiserreich) in ein französisches
umgewandelt wurde.2)

Während des Vorrückens der verbündeten Armeen in Frank-
reich war Thurn und Taxis zunächst provisorisch die Versorgung

') Nach der Gesetzgebung der Republik und des Kaiserreichs sind
diligenoe und messagerie freigegeben (genehmigungspflichtig) [früher Regie und
Pacht], Mailepost und Extrapost beibehalten, alle gewerbsmäfsigen Personen-
nnd Gütertransporte mit dem dixieme besteuert, die Privatunternehmer
periodischer Personentransporte zu Gunsten der zur Extrapoststellung und
Beförderung der Mailepost verpflichteten Posthalter diesen gegenüber relais-
pflichtig oder mit einer Stationsabgabe belastet. Dekrete vom 25. vende-
miaire III. (16. Okt. 1794); 9, vendemiaire VI, (60. Sept. 1797), tit. VII.
art 65 seq.; 19. frimaire VII. (9. Dez. 1798); 27. prairial IX. (16. Juni 1801);
5. ventose XII. (25. Febr. 1804), tit. V. chap. III. art. 74 seq.; 15. ventose XIII.
(16. März 1805); 30 floreal XIII. (20. Mai 1805). Das deutsche Postregal da-
maliger Zeit ergreift mehr oder weniger stark die regelmässigen und pferde-
wechselnden Transporte (Milderung in Preussen 1820, 1847 etc.), ergreift oder
belastet aber z. T. das allgemeine Transportwesen weniger wie das zentralisierte
französische Königtum, dessen Formen sich der Entwicklung des Unternehmer-
tums eher günstig gezeigt haben.

2) Durch Vertrag vom 29. November 1806 wurde dem Grofsherzog von
Berg gestattet, ein Postamt in Bremen zu errichten. Das neu errichtete Grofsh.
Bergische Postamt vereinigte seit dem 15 Februar 1807 die Posten aufser der
stadtbremischen. Es figuriert unter dem Namen Hochfürstl Thurn- und
Taxissches und Grofsherzogl. Bergisches Vereinigtes Oberpostamt in dem alten
taxisschen Bureau. Das ehemalige Kgl. Grofsbritannische und Churf. Braun-
schweig-Lüneburgische Postamt wurde seit 1804 als Hannoversches Postamt in
dem alten Bureau geführt. Das stadtbremische Postamt blieb ebenfalls in
gesondertem Bureau, verlor aber durch einen neuen, am 4. Juni vollzogenen,
am 8. Juli 1808 bestätigten Vertrag vom 1. August 1808 ab auch die Selbst-
ständigkeit, indem der Senat sein Postwesen auf 24 Jahre dem Grofsherzog von
Berg übertrug. Fahrpostdienst wurde nicht beansprucht, aufser wenn es der
Grofsherzoglichen Postverwaltung gefalle, einen Diligencedienst von Hamburg nach
Frankreich einzurichteu. 1809 war das Bergische Postamt in ein Kaiserlich
Französisches Oberpostamt nmgewandelt, sonst blieb das gleiche Verhältnis;
das Hannoversche Postamt empfing im Laufe des Jahres 1810 den Titel Kgl.
Westphälisches Postamt. 1811 verschwanden die Trennungen durchaus, insofern
nur mehr ein Kaiserl. Königl. Franz. Oberpostamt, Posthaus an der Comthur-
strafse Nr. 2 und die Poste aux chevaux (Extrapost) — bis 1810 Ordonnanz
— Posthaus Dechanatstrafse Nr. 10, aufgeführt werden. Bei der Wiederher-
stellung der alten Zustände 1814 ist die Ordonnanz formell mit der Stadtpost
verbunden worden, während sie früher als besondere Organisation geführt
wurde. (Sammlung d. Verordn, u. Procl, Jahrg. 1814, S. 140, no. 80.)

11
        <pb n="161" />
        ﻿— 162 —

der Posten auf dem linken Rheinufer übertragen worden, dann
schien ihm eine spezielle Anwartschaft auf die freien Städte nach
Wortlaut gegeben werden zu sollen, wogegen die Städte aber Ein-
spruch erhoben, so dafs der Art, 17 der Bundesakte, der nach den
Verhandlungen des Wiener Kongresses zustande kam, hauptsächlich
auf Smidts Promemoria hin ganz allgemein gehalten wurde, und
Taxis wiederum einen Anspruch auf den 1803 ausgesprochenen
Bestand von 1801 nebst dem, was seitdem vertragsmäfsig festgelegt
war, versicherte. Änderungen sollten im Wege freien Vertrags
gemacht werden und Entschädigungen, wo in der Rheinbundszeit
ohne Entschädigung exmittiert war, nachhezahlt werden. Es wurde
dadurch einerseits nach Gründen des Rechts verfahren und anderer-
seits war man praktisch davon überzeugt worden, dafs trotz aller
Schäden und Übergriffe des taxisschen Postwesens eine Zersplitterung
in einzelne Territorialposten noch etwas viel Unerträglicheres gewesen
war. In den Hansestädten war freilich die Tendenz eine radikalere,
bereits in Smidts Promemoria wird auf ein allgemeines Bundespost-
wesen hingewiesen, und 1819 ein erfolgloser Antrag auf eine solche
Regelung von den Städten beim Bundestag gestellt.

In Bremen schenkte man nach der französischen Zeit dem
Postwesen gröfsere Aufmerksamkeit als vorher, wo es wesentlich
des Stadtpostmeisters, der gegen eine geringe Rekognition sein Amt
inne hatte, Sorge gewesen war, wie er sich der fremden Posten
erwehrte. Postalisch hatte bei den fremden Posten die bremische
Post wegen ihres Ursprungs aus dem Botenwesen, das die neuere
Posttheorie bekämpfte, von jeher nicht für voll gegolten.

Man wäre nach 1813 ganz gern die taxissche Post losgeworden;
da aber Bremens Souveränität noch auf schwachen Füfseh stand,
war es mifslich, an den früheren Verhältnissen zu rütteln, zumal
man merkte, dafs man wohl nur ein ausschliefslich hannoversches
Postwesen dafür eingetauscht hätte, das von Hannover stark be-
trieben wurde. Immerhin wurde die Abhängigkeit von Thurn und
Taxis stark empfunden, da man, nachdem Kurhessen seine Postver-
waltung an Taxis übergeben hatte, und daher die bremisch-hessische
Kommunionpost notgedrungen an Taxis überlassen worden war, auf
den Verkehr nach dem Reichsinnern ohne jeden Einflufs war, und
die taxissche Post zudem die erste Verwirrung dazu benutzt hatte,
ihre Kurse und Posttage zu vermehren, und die bremische Post,
weil auch die Territorialposten die Konkurrenz aufnahrnen, keine
einzige Route mehr für sich hatte.

Es war ein ziemliches Chaos. Hannover beschränkte sich nicht
        <pb n="162" />
        ﻿16B

auf Hannover, sondern nahm auch nach Mecklenburg etc. an, nach
Hamburg nahm das Stadtpostamt, das hannoversche Postamt und
das thurn- und taxissche Postamt an. Nach England konnte man
auch über Frankreich mit Thurn und Taxis senden usw. Der
Schachzug war der, dafs Bremen Taxis dahin zu bringen suchte, die
preufsische Post aufzugeben und 1823 sehr energisch kraft staat-
lichen Oberaufsichtsrechts dem taxisschen Postmeister die fernere
Übernahme der preufsischen Post verbot. Das kam trotz seiner
schroffen Form den preufsischen Interessen entgegen, da man schon
lange ganz gern den früheren Zustand wiederhergestellt hätte, weil
seinerzeit die Übertragung des preufsischen Postamts in Bremen an
Taxis ein Kompensationsobjekt gewesen war. Preufsen liefs sich
daher in Verhandlungen mit dem nach Berlin geschickten Stadt-
postmeister Dr. Wichelhausen ein und übertrug ihm, um seine Post
nicht mit Ablauf des von Bremen Taxis gestellten Termins obdach-
los werden zu lassen, die preufsische Post.1) Taxis konnte gegen
das Faktum nichts ausrichten. Man besafs an der preufsischen Post
jetzt wieder einen Einflufs nach dem Innern, mit dem man Benach-
teiligungen steuern konnte.

Die oldenburgische Post wurde 1817 auf Rechtsboden gestellt
und dem bremischen Postamt die Besorgung übertragen.8) Auf der
Route nach Hamburg war eine hamburg-hannoversche Kommunion-
post entstanden.3) 1818 kam es mit Hannover zu einer Verein-
barung, nach der es dem Stadtpostamte gestattet wurde, Briefpakete
mit den hannoverschen Posten über Kuxhaven nach England zu
senden und von dorther zu empfangen; Hannover erhielt SU und
Bremen des Portos, während Hannover allein die Beförderung
übernahm. Hannover konnte nach dieser Übereinkunft Briefe für
England annehmen und verteilen.4) Tatsächlich erhielt es nur sehr
wenig Briefe. Es gelang dem bremischen Postdirektor, einen direkten
Kartenschlufs mit der englischen Postverwaltung zu vereinbaren.

!) Vertrag mit Preufsen vom 12. Dezember 1823.

,J) Verträge mit Oldenburg vom 25. März 1817 und 23. Februar 1831.

3) Vertrag zwischen Bremen und Hamburg vom 4,/6. Februar 1815.

Bremen verzichtete auf die Kommunionfahrpost zwischen Bremen und
Hamburg in dem Vertrage vom 23. April 1851 mit Hannover, das sich ver-
pflichtete, keine höhere als die inländische Taxe auf dieser Route in Anwen-
dung zu bringen, auf die Transitgebühr Bremen-Bremerhaven des Vertrages
von 1846 (im folg.) zu verzichten, und eine unmittelbare Postverbindung Bremen-
Vegesack ohne Beanspruchung einer Transitgebühr zu genehmigen.

*) Vertrag vom 14. Dezember 1818.

11*
        <pb n="163" />
        ﻿164

Die Fahrpostrouten des beigegebenen kleinen Kartons sind
nach zwei Karten von 1824 und 1829 eingetragen worden,1)

Es gingen damals von der Stadtpost auf dem Domshofe am
Stadthause einmal wöchentlich die Hamburger fahrende Post,
zweimal wöchentlich die Oldenburger fahrende Post ab, und kamen
ebenso wieder.

Alle übrigen fahrenden Posten gehörten zum Königl. Grofs-
britannischen und Hannoverschen Postamt an der Dechanatstrasse
Nr. 10. Es waren die Geller und die Braunschweiger, je zweimal
wöchentlich ankommend und abgehend; die Dorumer und Stader,
je zweimal wöchentlich; die hannoversche je viermal wöchentlich,
je zweimal mit Anschlufs nach Thüringen, Sachsen und Süd-
deutschland, je zweimal mit Anschlufs nach dem Harz, dem läp-
pischen, Anhaitischen, Preufsen, Schlesien und Polen; die Hamburger
je einmal wöchentlich, so dafs also im ganzen je zweimal wöchentlich
Fahrverbindung war2); und die Osnabrücker je zweimal wöchentlich.
Alle übrigen Posten waren blofse Briefposten, reitende Posten.

1)	C. F. Weiland, Neueste Post-Charte von Teutschland und einem
Teile der angrenzenden Länder. Verlag des Geographischen Instituts, Weimar
1824, und Karte vom Preufsischen Staate und den angrenzenden Ländern,
herausgegeben von dem Königl. Lithographischen Institut des grofsen General-
stabes, Berlin 1829. Interessant ist ein Vergleich mit der Perthes’schen Karte
a. a. 0. aus der Eisenbalmzeit, 1866. Zur heutigen Postgeographie ist hinzuweisen
auf die amtlichen Postleitkarten, bearbeitet im Knrsbureau des Reichspostamts,
Mafsstab 1:450000, (1 — 11), Verlag Berliner lithographisches Institut Julius
Moser, Berlin W, Zur Orientierung w. W. Ruhnstruck, Atlas der Post-
geographie in 33 Haupt- und 22 Nebenkarten (ausg. Dietrich Reimer, Berlin),
Lübeck (I. Äufl. 1899.) 1903; derselbe, Atlas der deutschen Postleitkarten,
Lübeck 1903; J. H. Wedemeyer, Postführer für Bremen, Bremen 1891;
Bremer Posthandbücher.

2)	Zwischen Hamburg und Bremen fuhren später, als die Strafse über
die Insel Wilhelmsburg gebaut war, über diese und die Fähren täglich Schnell-
droschken (die sog. Nachtschnelldroschken, die abends an der Domshaide ab-
fuhren und morgens an der Petrikirche in Hamburg waren) und Omnibusse,
Diligencen mit fünfmaligem Pferdewechsel die 13'/i Meilen in 11 bis 12 Stunden.
[H. M ei ding er, Die deutschen Ströme, III. Abt., Leipzig 1864, S. 209; Wil-
helm Schröder, Humoresken (Reclams Univ.-Bibl.), I. Bd., S. 37 ff.; Bremen-
Hamburg, Bremen 1893, S. 1.] 1843 betrieb der Wart Schlöndorff am Neiaen
Markt 34 einen Omnibus ohne Relais nach Hannover, nur halben Weges
spannten die sich entgegenkommenden Wagen gegenseitig um (Bremer
Staatsarchiv.) Regelmäfsige Privatlohnfuhrverbindungon wurden nach dem
Postrecht in älterer Zeit nur an Nichtposttagen und gegen Bekognition gestattet.
Die Diligence nach Hamburg betrieb der Fuhrmann Wilhelm Neukirch jun.,
Kl. Weidesti'afse 1; Omnibusfuhrwerk hat auch noch auf den minder wichtigen
Routen nach Osnabrück, Oldenburg, Scharmbock und Stade bestanden; auch
        <pb n="164" />
        ﻿— 165

Das Stadt- und König!. Preufsische Postamt, dem auch die
Oldenburger Post zugeteilt war, expedierte und empfing täglich
aufser Sonntag bezw. Montags die Braker Post; je zweimal
wöchentlich die englische Post über Kuxhaven nach und von allen
außereuropäischen Ländern; täglich bezw. viermal wöchentlich die
Hamburger; je wöchentlich zweimal die holländische; je wöchentlich
zweimal die Oldenburger; je wöchentlich zweimal die Wildeshauser
Post; je wöchentlich dreimal die preufsische nach und von Minden,
dem Lippischen, Westfalen, dem Bergischen etc., sowie den preufsischen
Harzgebieten, dem Anhaitischen, Brandenburgischen und den östlichen
Gebieten; je fünfmal wöchentlich preufsische Post über Hamburg
nach und von Pommern, der Altmark, dem Brandenburgischen, Ost-
preufsen etc.; je zweimal wöchentlich preufsische Post nach und
von Thüringen über Heiligenstadt; einmal bezw. zweimal wöchentlich
preufsische Post nach und von Halle, dem Magdeburgischen,
Berlin etc.; je viermal wöchentlich über Lengerich, Münster nach
dem Rheinland, auch nach bergischen Plätzen und nach Frankreich.

Das Hannoversche Postamt hafte je sechsmal Geller Post nach
und von den östlicheren hannoverschen Gebieten und nach Mecklen-
burg-Strelitz, je zweimal davon auch mit Hoya; je zweimal Dorumer
und Stader, je zweimal an denselben Tagen wie das Stadtpostamt
die englische und überseeische Post mit den zweimal wöchentlich
verkehrenden Paquetboten auf Kuxhaven nach und von England;
sechsmal wöchentlich hannoversche Post auf und über Hannover
hinaus in die südlicher und um Hannover belegenen hannoverschen
Gebiete, einmal nur vor und bis Hannover, viermal bis Nienburg,
zweimal davon auch auf Hoya, zurück aus dem Hannoverschen
kamen täglich Posten; ferner hatte das hannoversche Postamt die
Harburger Post fünfmal bezw. viermal, die wie die bremische nach und
von Hamburg auch nach und von Dänemark, Schweden, Norwegen,
dem Mecklenburgischen expedierte; die Nordhorner und ostfriesische
je zweimal wöchentlich; die Osnabrücker je fünfmal wöchentlich;
und die Dchter oder hessische je fünfmal wöchentlich.

Das Fürstlich Thurn- und Taxissche Oberpostamt an der
Johannisstrafse Nr. 21) expedierte und empfing je sechsmal

ging ein Icklerscher Sonntagsomnibus nach Vegesack (W. Sattler a. a. 0.;
Johann Beyer, Bilder aus der Geschichte Bremens. Bremen 1903, S. 117;
Bremer Nachrichten, 19. Aug. 1908).

‘) Das Stadt- und neuerdings auch Kgl. Preufsische Postamt war um
die Wende des 18. Jahrhunderts in der Katharinenstrafse, erscheint 1810 am
Domshof 12, 1817 D. L. Frauen Kirchhof 4, seit 1818 in den Parterreräumen des
        <pb n="165" />
        ﻿166 —

wöchentlich die Braunschweiger Post; je fünfmal wöchentlich die
Frankfurter Post mit der naussauischen, darmhessischen, südwest-
deutschen und südfranzösischen Korrespondenz; viermal bezw.
sechsmal die französische über Münster mit westfälischer, bergischer,
rheinländischer, französischer, der spanischen und portugiesischen
Korrespondenz; je zweimal wöchentlich die hessische Post mit
Korrespondenz für das gesamte Kurfürstentum Hessen, Lippe,
Waldeck, die grofsherzoglich und herzoglich sächsischen Länder,
drei- bezw. viermal wöchentlich die hessische Post nach und von
Kassel und den darüber hinaus liegenden Orten des Kurfürstentums
Hessen; je viermal die Reichspost mit der Korrespondenz der
sächsischen Herzogtümer, der preufsischen Länder, Nürnberg und
ganz Bayern, sowie Böhmen, Österreich, Tirol, Italien, Ungarn,
Türkei; je zweimal wöchentlich die sächsische Post mit der
Korrespondenz des Königreichs Sachsen; je zweimal die thüringische
Post für Heiligenstadt, Dingelstädt etc., zwei- bezw. viermal für
Mühlhausen, Langensalza, Treffurt etc., je zweimal für Nordhausen,
Sangerhausen, Ariern, Allstedt, die goldene Aue, Stolberg und von
und aus Mansfelder Orten.’)

Stadthauses am Domshof; das Reichs-, seit 1806 Fürstl. Thurn- und Taxissohe
Postamt war vor und in der französischen Zeit an der Doinsheide 20, wurde
1817 nach der Gr. Johannisstrafse 2 in der Neustadt verlegt und blieb seit
1843 in dem Hause Obernstrafse 63, Ecke Hakenstrafse; das hannoversche
Postamt war bereits im achtzehnten Jahrhundert hinter der katholischen Kirche,
erscheint in der französischen Zeit an der Dechanatstrafse 9 bzw. 10. Durch
Austausch dieses Grundstücks der hannoverschen Post mit dem sog. Eschenhof
der alten Hauptschule an der Domshaide, erhielten das heutige Gebäude der
Kaiserl. Oberpostdirektion und Postamt I und die neue Hauptschule bzw. das
jetzige Alte Gymnasium ihre Stelle Nach 1866 wurde zunächst das taxissche
Postamt mit dem hannoverschen vereinigt, 1869/70 ein Provisorium an der
Violenstrafse für das abgetretene hannoversche Postgrundstück geschaffen, bis
1878 der Neubau an der Domshaide beschafft war, in dieser Zwischenzeit der
Briefverkehr im alten Stadtpostbüreau des Stadthauses, der Geld-, Päckerei-
und Personenverkehr an der Violenstrafse vereinigt, 1868 weitere Ämter in der
Neustadt, östlichen und westlichen Vorstadt, sowie am Bahnhof der han-
noverschen Bahn, danach in Horn, Hastedt, Oberneuland und am Buntentor-
steinweg und Postagenturen in Wälle und Woltmershausen bis 1878 geschaffen.

’) Nach den Posttabellen des bremischen Adrefsbuches (für das Jahr
1829 z. S. 288). Ältere Posttabellen aus dem 18. Jahrhundert sind in den
bremischen Staatskalendern zu finden; eine Reihe älterer Postkarten in der
Bremer Stadtbibliothek. Interessant ist aus der Eisenbahnzeit die Beförderung
der Morgenpost aus dem Süden von Wunstorf ab mittelst Draisine, womit die
Nichtdurchfuhrung des Postzuges, den die Bremer Handelskreise verlangten,
bis Bremen in etwas paralysiert wurde.
        <pb n="166" />
        ﻿— 167 —

Es bestanden im neunzehnten Jahrhundert nach der französischen
Zeit namentlich folgende Postverwaltungen:

Thurn und Taxis für Hessen-Kassel, Hessen-Darmstadt, Mecklen-
burg-Strelitz, das Grofsherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach und die
sächsischen Herzogtümer, Nassau, Hessen-Homburg, Lippe-Detmold,
Schaumburg-Lippe, die schwarzburgischenOberherrscbaften, dieFürsten-
tümer Reufs, die hohenzollernschen Fürstentümer und Frankfurt a. M.

Die Territorialposten: Österreich, Preufsen, Bayern, Hannover,
Württemberg, Sachsen, Baden, Oldenburg, Mecklenburg-Schwerin
und -Strelitz, Kgl. Niederl. Post für Luxemburg, Braunschweig, Kgl.
Dänische Post für Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Lübeck
und (beiderstädtisch) Bergedorf.1)

Taxis unterhielt dazu eigene Postämter in den freien Städten
Hamburg, Bremen und Lübeck und besafs zu Eigentum sein Post-
wesen im Kanton Schafthausen und in der Schweiz.

Betreffs der kleineren Staaten gab es verschiedentlich An-
gliederungen an das Postwesen größerer Staaten. So waren die
anhaitischen Länder bereits im achtzehnten Jahrhundert in die
preufsische Postverwaltung einbezogen und wurden es auch wieder
im neunzehnten.2) Anderswo wurden die Übertragungen verändert.
So bestanden in den beiden schwarzburgischen ünteiherrschaHen
früher königlich-sächsische, nach der französischen Zeit preufsische
Posten, da sie preufsische Enklaven geworden waren, preufsische
Post kam ebenso in die weimarische Enklave Allstedt etc. In
Waldeck und Pyrmont hatte früher kurhessische Post bestanden, die
dann mit dem kurhessischen Post wesen an Thurn und Taxis über-
gegangen war. 1834 gingen die Posten an Preufsen über. 1840 wurde
der deswegen entstandene Streit zwischen Taxis undPreufsen beigelegt.,2)
Das taxissche Postwesen im Fürstentum Lichtenberg wurde 1834
bei der Übertragung des Landes von Koburg-Gotha an Preufsen
aufgehoben, 1837 übertrug Oldenburg für das Fürstentum Birkenfeld
das Postwesen von Taxis auf Preufsen. Das Fürstentum Lichten-
stein war der österreichischen Post angegliedert. Württemberg
übernahm, wie schon früher erwähnt, seine Posten 1849 wieder in
eigene Regie, doch blieb in den Fürstentümern Hohenzollern, die
1807—1819 württembergische Post gehabt hatten, die taxissche

‘) Vor 1867, nachdem ist Bergedorf hamburgischer Alleinbesitz geworden.

2) Mit gewissen Ausnahmen, Kurier, Estafetten, Extrapost in anhaitischen
Gebieten, in Waldeok blieb in der ersten Zeit die Konkurrenz der waldeckschen
Lohnkutscher und Landboten, die einen grofsen Teil des internen Postverkehrs
besorgten usw.
        <pb n="167" />
        ﻿— 168

Post. In einigen herzoglich-sächsischen und schwarzburgischen Orten
gab es preufsische Posten in Gemeinschaft mit taxisschen. In
Lübeck wurde eine preufsische Postagentur neu eingerichtet usw.
In Lippe-Detmold ging 1845 das gesamte Postwesen an Taxis über,
nachdem vorher preufsische, kurhessische, taxissche und lippische
Post bestanden hatte. In Krakau gab es bevor das Land und die
Post 1846 an Österreich übergingen, preufsische, österreichische,
russische und Krakauer Post. Hamburg hatte neben seinem Stadt-
postamt ein preufsisches, hannoversches, mecklenburgisches,
braunschweigisches, taxissches, dänisches und schwedisches Postamt.

Die verworrenen postalischen Verhältnisse in Bremen bestanden
bis man 1847 bezw. 1850 dem deutsch-österreichischen Postverein
beitreten wollte, der in diesen Jahren, seit dem Vertrag vom
6. April 1850 zwischen Preufsen und Österreich, zu stände kam.
Man konnte keine Kurse bezeichnen, mit denen man beitreten wollte,
weil das exklusive bremische Postrecht überall bestritten war.

Man mufste eine reine Bahn machen und feststellen, welche
Berechtigungen künftig Bremen allein haben sollte, und welche nicht.

Man wollte die Korrespondenz mit den Seestaaten, also mit
den Niederlanden, Grofsbritannien, den transatlantischen Ländern,
den beiden andern Hansestädten, Holstein, Dänemark, Norwegen und
Schweden, Bremen sichern und alle andern Postverwaltungen davon
ausschliefsen.1) Es gelang mit Preufsen daiüber sich zu vereinigen,
um seine Unterstützung zu erlangen, und dann mit den
beiden Postverwaltungen Taxis und Hannover abzuschliefsen, so dafs
Bremen in der Tat für diese wichtige Korrespondenz dem deutsch-
österreichischen Postverein als vollberechtigtes Mitglied beitretenkonnte.
Auch der Verkehr mit Mecklenburg-und Oldenburg wurde dem bremischen
Postamt versichert.2) Der Beitritt erfolgte am 1. Januar 1852.3)

0 Es handelte sich darum in direkten Kartenschlüssen zu bleiben. Ein
dritter Punkt war, sich vor höheren als den Vereinstarifen zu sichern, wo, als
im inneren Verkehr, Posten, die ein eigenes Postamt in Bremen besafsen, an
diese nicht, gebunden waren.

2)	Vertrag zwischen Preufsen und Taxis vom 2. August 1850, wonach
Taxis an Preufsen den Postbetrieb zwischen den Hansestädten Hamburg und
Bremen einerseits und dem Königreich Sachsen, Sachsen-Altenburg, Österreich
und der Levante über Triest andererseits gegen Abstandnahme vom Wettbewerb
auf einigen anderen Routen aus den Hansestädten abtrat. Bremische Verträge
vom 23. April 1851 mit Hannover, 5. November 1851 mit Oldenburg, 14. November
1851 mit Preufsen, 15. November 1851 mit Taxis, 15. November 1851 mit Hannover.

3)	Der revidierte deutsch-österreichische Postvereinsvertrag, dem Bremen
beitrat, wurde am 6. Dezember 1851 nach Schlufs der ersten deutschen Post-
konferenz von allen deutschen Postverwaltungen mit Ausnahme Holsteins und
Lauenburgs unterzeichnet.
        <pb n="168" />
        ﻿169

Das wichtigste postalische Ereignis speziell für Bremen und
auch eins der wichtigsten tür Deutschland war aber die Post-
konvention mit Amerika und die Erlangung der amerikanischen
Postdampferlinie der Ocean-Steam-Navigation-Company1), des Yor-

*) Duckwitz, D., a. a. 0,; F. Graue, Die Gründung der ersten deutsch-
amerikanischen Postdampfschiffslinie, im Archiv für Post und Telegraphie,
XXXI. Jahrg., 1903, S. 129 u. 169 ff.; J. G. Kohl, Skizzen aus Natur- und
Völkerleben, I. Teil, Dresden 1851, S. 308 ff.; u. a. ; Stephan, Geschichte
der Preufsisohen Post, S. 650; J. L. Tellkampf, Essays on law reform,
commercial policy, banks, penetentiaries etc. in Great Britain and the United
States of America, Berlin 1874; Die Anfänge der Post-Dampfschiffahrt zwischen
Deutschland und Amerika, Deutsches Postarchiv, 1876, S. 590 ff,; Zur Geschichte
der Postschiffahrt in England, Archiv für Post und Telegraphie, 1887, S. 18 ff.;
Geschichte des Dampfschiffswesens im Nordatlantisohen Ozean, ebenda, 1900,
S. 466 ff.; Llcydliteratur; Peters, Die Entwicklung der deutschen Reederei;
Moritz Lindeman, Zur Geschichte der älteren Handelsbeziehungen Bremens
mit den Ver. Staaten von Nordamerika, Bremisches Jahrbuch, X. ßd., S. 124 ;
F itg e r u. a.

In dieser Zeit wurde zwischen Bremen und Bremerhaven bei der hier
besonders nötigen engsten Verbindung der erste elektromagnetische Tele-
graph zu Verkehrszweoken in Deutschland bezw. auf dem Kontinent von
dem Kapitän J. W. Wendt angelegt, der durch die Route London—Slough, mit
der man noch sehr geheimnisvoll umging, 1841 die Anregung bekam. Seit 1843
bestand ein optischer Telegraph, der seit 1839 die Konzession erhalten hatte,
auf der Bremerhavener Route und bis Kuxhaven, der auch noch einige
Jahre in Betrieb blieb. Die Eröffnung des elektrischen Telegraphen, für dessen
Betrieb und Finanzierung der Bremische Telegraphenverein gegründet war,
erfolgte am 1. Januar 1847. 1854 bescblofs die hannoversche Regierung, das
Telegraphenwesen zu verstaatlichen, die 1850 gebaute Fortsetzung nach Kux-
haven, durch die man mit Hamburg in Verbindung gekommen war, wurde an
Hannover übergeben, jedoch durch Vertrag vom 26. Mai 1854 das Fortbestehen
der bremischen Verbindung zwischen Bremerhaven und Bremen, wozu noch
eine Zweiglinie Marssei—Vegesack, die 1855 ausgeführt wurde, kommen sollte,
für den internen bremischen Verkehr gesichert. Der 1850 eingerichtete Eisen-
bahntelegraph nach Hannover wurde 1852 dem öffentlichen Verkehr übergeben.
Am 24. April 1855 sohlofs Duokwitz zwei Verträge wegen des von dem Baurat
van Ronzelen ausgearbeiteten Projekts des Hohenweg-Leuchtturms und des
damit in Verbindung stehenden Telegraphen nach Oldenburg und dem Leucht-
turm (1856 nach Elsfleth, 1857 nach dem Leuohtturm eröffnet), wobei sich
Bremen ausbedang, ein Kabel nach Helgoland weiterführen zu dürfen. Als die
englische Submarine-Telegraph-Company ein Kabel England—Helgoland—Tön-
ning verlegt hatte, verhandelte man 1865 auch über den Anschlufs Helgoland—
Hoherweg, der sich dann durch die Linie England—Norderney—Bremen er-
übrigte. Nach Vertrag vom 18. Juni 1868 stellte der Bremische Telegraphen-
verein seine Tätigkeit am 31. Dezember 1868 ein. Die vorhandenen Tele-
graphenlinien der oldenburgisch-bremischen Staatstelegraphen und des Vereins
gingen, nachdem durch die Ereignisse von 1866 Preufsen die meisten selbstän-
        <pb n="169" />
        ﻿

— 170 —

läufers des Lloyd, einige Jahre früher. Es gab damals zwischen
Europa und Amerika nur eine Dampferlinie, Liverpool—Newyork
via Halifax, die Cunardlinie, die von der englischen Regierung für
die Postbeförderung subventioniert war. 1844 kam in Amerika die
Idee auf, eine amerikanische Postdampferlinie mit einer Unterstützung
der Regierung zu errichten. Preufsen nahm infolgedessen in seinen
Vertrag mit Belgien einen Passus auf, worin es sich das Recht aus-
bedang, ein Zollvereins-Entrepot in Antwerpen zu errichten, um
vermittelst desselben den direkten Handel des Zollvereins unter
Zollrabatt kontrollieren zu können, da man eventuell an Antwerpen
dachte.

Wie es Bremen gelang, unter Unterstützung von dem gerade
damals bald darauf wieder nach Amerika gehenden amerikanischen
Konsul A. Dudley Mann, mit dem Duckwitz zuerst halb im Scherz
darüber gesprochen hatte, unter der Konkurrenz von Havre, Ant-
werpen, Rotterdam, Glückstadt, Lissabon, deren Staaten alle die

digen Telegraphenverwaltungen vereinigte, am 1. Januar 1868 mit den hanno-
verschen an die Telegraphenverwaltung des Norddeutschen Bundes (später des
Reiches) über. Am 1. Januar 1876 wurde die Telegraphenverwaltung des
Deutschen Reiches mit der Postverwaltung vereinigt. Die Stadtfernsprechein-
richtung in Bremen wurde durch das Reich 1882, mit Bremerhaven 1883, mit
Vegesack 1892 eröffnet. Die erste Telegraphenlinie ging vom Museum aus,
später wurden die Telegraphenlinien in der Börse vereinigt, 1878 erfolgte die
Übersiedlung der Telegraphenverwaltung in das Hanptpostgebäude an der
Domshaide. Die Telegraphen- und Fernsprechzentrale wurde 1905 nach der Neuen-
strafse überführt. S. dazu: A. Duckwitz, Denkwürdigkeiten aus meinem
öffentlichen Leben, 1877, S. 130 ff.; Edmund Rothe, Kapitän J. W. Wendt,
eine biographische Skizze, Abhandlungen hrsg vom naturwissenschaftlichen
Verein zu Bremen, Bd. VIII., 1884, S. 1 ff.; F r. J. H. Meyer, Reise um die
Erde, ausgeführt auf dem König!. Preufs. Seehandlnngsschiffe Prinzefs Luise,
kommandiert von Kapitän J. W. Wendt, in den Jahren 1830, 1831 und 1832,
Berlin 1835; Heinr. Berghaus, Sechs Reisen um die Erde der König!.
Preufs. Seehandlungsschiffe Mentor und Prinzefs Luise innerhalb der Jahre
1822—1842, Auszug aus den Schiffsjournalen in Bezug auf Physik und Hydro-
graphie geordnet, Breslau 1842; Fr. Buchenau, Die freie Hansestadt Bremen,
1900, S. 59, 232; Grnbert, in Bremen und seine Bauten, 1900, S 276 ff;
A. Weise, Der Bremer Telegraphenverein, Bremer Nachrichten vom 24. Aug.
1907 ; Jahresbericht der Handelskammer in Bremen für 1865, S 30, für 1866,
S. 51, 186r, S. 63 etc,; Bürgerfreund, Jahrg. 1846; J. G. Kohl, Skizzen aus
Natur- und Völkerleben, Dresden, 1851, S. 285; W. O. Focke, in Die freie
Hansestadt Bremen, Festgabe für die 63. Vers, deutscher Naturforscher und
Ärzte, Bremen 1890, S. 269; Wegweiser durch das historische Museum zu
Bremen, II. Ausg., 1908, S. 18; W. Sattler, Erinn. an Alt-Bremen, Brem.
Nachrichten, 30. Mai 1908; (Bedenken gegen die Vereinigung der Telegraphie
mit der Post, Bremen 1876.)
        <pb n="170" />
        ﻿— 171 —

Linien haben wollten, doch den Preis davonzutragen ist ja genügend
bekannt und die Folgen auch. Die Beziehungen Bremens zur Union
waren ja alte. C. T. Gevekoht führte die Unterhandlungen in
Amerika, dem durch den preufsischen Ministerresidenten Freiherrn
v. Gerolt kräftig geholfen wurde.

Die Schwierigkeiten, die in Deutschland aufser der Geld-
beschaffung, die im Anfangsstadium das Unternehmen wegen der
Zurückhaltung des amerikanischen Publikums nochmals in Frage
stellte, aber zur Beteiligung nahezu sämtlicher deutscher Staaten
führte, zu beheben waren, waren der Ausbau des Hafens und Ver-
besserung der Dnterweser, damit ein sicherer Verkehr mit den Kähnen
und Flufsdampfern jederzeit gewährleistet war, Errichtung eines Post-
amtes in Bremerhaven, weil eine Bestimmung über das Postregal in
dem Abtretungsverträge seinerzeit nicht getroffen war und daher
ein Postamt und Postkurs fehlte, bis man sich jetzt wegen der
amerikanischen Dampferlinie auf ein gemeinsames bremisch-hanno-
versches Postamt mit Mafsnahmen, die geeignet schienen, das Recht
zu wahren, einigte, ein Postvertrag zur Regelung der Verhältnisse
zwischen Amerika und Deutschland und Ordnung der Zollverhält-
nisse. Hannover mufste sich zu der Ermäfsigung seiner Transitzölle
und Weserzölle auf Tabak, Reis, Baumwolle und Tran bis auf Re-
kognitionsgebühr Amerika gegenüber verstehen, da für Belgien be-
reits diese Ermäfsigungen in Aussicht standen, wogegen es die Rechte
einer meistbegünstigten Nation in Amerika erhielt. Bremen wurde
dadurch für seine vier Stapelartikel die steuervereinlichen Transit-
und Weserzölle los. In dem Postvertrage mit Hannover sicherte
sich Bremen die seewärts gehende und kommende Post. Das bremische
Teilkontor in Bremerhaven sollte diese und den Verkehr mit
Bremen und über Bremen mit denjenigen Ländern, wohin Bremen
Postkurse hatte, sowie von den preufsischen und taxisschen Kursen
nach Bremen für Bremerhaven, das hannoversche Teilkontor den
Verkehr mit dem Königreiche Hannover und nach den Ländern,
wohin Bremen keine Postkurse hatte, erhalten, was Bremen Hannover
speziell zusicherte. Dabei wurde besonders darauf gesehen, dafs die
zwar in Bremen Stadt, nicht aber in Bremerhaven berechtigten
preufsischen und taxisschen Posten keinerlei Ansprüche, namentlich
nicht auf die Beförderung ankommender Seebriefe erheben könnten.
Alle seewärts ankommenden Briefe wurden als bei dem Postamt
Bremerhaven angekommen angesehen. Hannover stellte die je
einmal täglich hin und zurück verkehrende Fahrpost Bremen-
Bremerhaven, mit der Bremen aufser auf dem Wasserwege, seine
        <pb n="171" />
        ﻿— 172 —

Post gegen eine Transitgebtihr versenden konnte, was in dem Vertrag
mit Hannover 1851 wegen des deutsch-österreichischen Postvereins
modifiziert wurde. Der Postvertrag zwischen Amerika und Deutsch-
land bot die Schwierigkeit, dafs es siebzehn verschiedene deutsche
Postverwaltungen gab, und dals es eine Zentralinstanz, wie sie der
amerikanische Unterhändler, der First Assistant Postmaster General
Major Hobbie, dessen amerikanische Aussprüche sich in Duckwitz
Denkwürdigkeiten anekdotisch niedergeschlagen haben, als Germany
suchte, nicht existierte, sowie dafs die Posttaxen in Deutschland
noch verschieden und nach der Entfernung berechnet wurden. Es
kam ein Arrangement zustande, wonach Bremen die ausschliefsliche
Agentur für die amerikanische Postverwaltung übernahm, und da
Major Hobbie glaubte, sowohl die verschiedenen deutschen Postver-
waltungen als ein Nichteinheitsporto für einen Humbug erklären zu
müssen, den man in Amerika nicht verstände, die Vereinbarung eines
uniform postage von 12 Cents oder 4 Gutegroschen für ganz Deutsch-
land, 5 cents für Hannover, Oldenburg und Hamburg, zustande,
dem die deutschen Postverwaltungen gewillt gemacht werden müfsten.
Das Seeporto sollte 24 cents betragen, das amerikanische uniform
postage betrug damals 5 cents bis 300 miles und 10 cents für
weitere Entfernungen.1)

Auf dieser Grundlage wurden alle deutschen Postverwaltungen
aufgefordert, dem Vertrage zwischen Bremen und Amerika beizutreten,
so lange sie es in ihrem Interesse finden würden, da Major Hobbie
auch noch die Ansicht vertrat, dafs Verträge nur so lange gehalten
würden, oder dafs man vertragsmäfsig nur so lange gebunden sei,
wie die Tinte nafs sei. Da das Porto nur ungefähr die Hälfte des
für den Weg über England zu zahlenden betrug, so traten in der
Tat innerhalb weniger Wochen sämtliche Postverwaltungen bei,
so dafs 1847 die Posteinheit aller deutschen Staaten in Rück-
sicht auf die Korrespondenz mit Amerika zustande gebracht war.
Österreich, das zuerst durch das an Sachsen, Preufsen, Braun-
schweig und Hannover zu zahlende Transitporto, das höher war als
das Gesamtporto, gehindert war, trat ebenfalls mit der gesamten
Monarchie bei, sobald die Ermäfsigung desselben zu diesem Zwecke
erfolgt war. Es war ein grofser Sprung von der Buntscheckigkeit
der deutschen Tarife, die für Briefe nach Ostpreufsen, Österreich
und Tirol bis auf einen halben Taler Courant hinauf gingen, auf

Hannoverscher Postvertrag vom 28. Februar 1846, amerikanischer
vom 29. März/26. Juni 4847.
        <pb n="172" />
        ﻿— 173

4 Gutegroschen. Bremen erlangte dadurch für sein Verhältnis
gegen die andern Postverwaltungen den Vorteil einer anerkannten
wichtigen Stellung, mit der es etwas zu bieten hatte, was bei
der Abgrenzung der Kompetenz von grösster Wichtigkeit war.
Die Legung der overland mail nach Indien durch Deutschland,
die damals ebenfalls beabsichtigt wurde, kam nicht zustande.
Zunächst erhob England Einspruch, und da Amerika diesen wohl
beseitigt hätte, traten die deutschen Revolutionsjahre störend
dazwischen.

Die Posteinheit wurde dann ja zunächst durch den Nord-
deutschen Bund hergestellt2) und mit der Gründung des Deutschen
Reichs auch noch Baden und die eroberten Reichsländer Eisass und
Lothringen in den Verband der Reichspost aufgenommen, während
Württemberg und Bayern ihre eigene Postverwaltung beibehielten.

2) Am 1. Januar 1867 wurde das hannoversche Postamt aufgehoben,
am 1. Juni 1867 kam es zum Vertrage mit Thurn und Taxis. Am 1. Januar
1868 wurde ein Norddeutsches Bundesoberpostamt errichtet, das 1871 in ein
Kaiserl. Oberpostamt überging. 1865 wird im Jahresbericht der Bremer
Handelskammer dringend auf die Notwendigkeit greiserer Zentralisierung hin-
gewiesen, mindestens zunächst einheitliche Distribution der ankommenden
Briefe und Gelegenheit am Bahnhof für Aufgabe taxissoher Briefe vor Zug-
abgang gefordert. Die Kaiserl. Oberpostdirektion in Bremen wurde durch
Erlafs vom 4. Dezember 1873 errichtet. Zu der Neueinrichtung des Postwesens
s. w. Gesetzblatt d. fr. Hansestadt Bremen, Jahrg. 1867, S. 120, no. 39. S. 129,
no. 41, 1869, S. 69, no. 24, S. 76, no. 26, 1870, S. 47, no. 16, 1871, S. 16,
no. 12, S. 163, no. öl, 1872, S. 145, no. 75, 1873, S. 36, no. 15, S. 93, no. 34,
1875, S. 1, no. 1, 1876, S. 9, no, 2, 1878, S. 5, no. 4, 1879, S. 25, no. 11,
S. 269, no. 44, u. a.
        <pb n="173" />
        ﻿Zur allgemeinen Handelspolitik.
Zollwesen.
        <pb n="174" />
        ﻿177 —

w ir sind in unserer heutigen Wirtschaft an die Gliederung in
gröfsere Landkomplexe gewöhnt, die die engere gewöhnlich mit dem
nationalen Komplex zusammenfallende Austauscheinheit darstellen
und durch Zollinien abgegrenzt sind, wodurch das Verhältnis zum
Weltaustausch reguliert wird. Die Alten gliederten ihrer Wirtschaft
entsprechend, bei der der gröfste Teil des wirtschaftlichen Bedarfs
lokal erzeugt und verbraucht wurde, ein interlokaler und -regionaler
Austausch einer geringen allmählich steigenden Zahl von Produkten
aber stattfand, durch die Ausbildung des Bürger- und Bauern- und
des Stapelrechts.

Dem entsprechen Markt- und Strafsenzölle, als finanzielle Be-
lastung wie auch gegebenenfalls durch geeignete Befreiung als
verkehrspolitische Mafsnahmen.

In der Zeit, als die dynastischen Kämpfe und Organisationen
nur ein wesentlich politisches Interesse beanspruchten, haben die
deutschen und italienischen Städte auf Grund dieser älteren Ver-
hältnisse ein wirtschaftliches Übergewicht zu erlangen vermocht,
das allmählich erlosch, als die dynastisch zusammengeschlossenen
nationalen Länder wirtschaftlich zu funktionieren anfingen, während
die beiden Länder des alten Gedankens der üniversalmonarchie in
ihre ständischen Bestandteile sich auflösten. Natürlich ist die Ent-
wicklung in den nationaldynastisch sich entwickelnden Ländern ebenso-
wenig sprunghaft wie in den Ländern der alten üniversalmonarchie;
auch hier müssen die alten Formen allmählich ausgeschaltet oder
umgebildet werden, aber letzten Endes wächst das Moderne dem
einheitlichen ehemaligen obersten Lehnsverbande zu, während es bei
uns nur seiner Gröfse nach halbwegs geeigneten Verbänden gröfserer
Lehnsträger Zuwachsen kann.

Der Prozefs, der aus zunächst verschwindenden Anfängen
langsam einen neben dem europäischen Verkehr in Betracht kommenden
überseeischen Verkehr mit den neuen und alten aufsereuropäischen

12
        <pb n="175" />
        ﻿178 —

Ländern entstehen liefe,1) und die technische Vervollkommnung des
Seeverkehrs gegenüber dem primitiv bleibenden Landverkehr, der
erst mit der Eisenbahn und modernen Kanälen wieder eine An-
näherung vollzieht, gehen neben dieser politischen Entwicklung her.
Sie bieten naturgemäfe keine hemmenden, sondern fördernde Momente
für das Herabsteigen Deutschlands und Italiens von ihrer früheren
dominierenden Stellung. Dem orientalischen Yerkehrszug durch das
Mittelmeer tritt der durch den atlantischen Ozean gegenüber, der
erst mit dem Suezkanal und dem Dampfschiffsverkehr in das Mittel-
meer kehrt. Ein relatives Sinken der italienischen Strafee durch
Deutschland ist mit dem Sinken Italiens verbunden. Bei dem all-
mählich in höherem Mafse notwendig werdenden Austausch von
Schwergut in intensiver Wirtschaft ist der durch das Meer und etwa
der durch Binnenschiffahrtsstrafeen aufgeschlossene Staat begünstigt
gegenüber dem Staat, der notgedrungen bei der lokalen Wirtschaft
bleiben mufe, weil sein Küstenstrich gegenüber der kompakten
Masse nur schmal, seine Binnenschiffahrt unentwickelt ist und erst
mit den Eisenbahnen der Eintritt in moderne Wirtschaft erfolgt.

Diese technischen und geographischen Verhältnisse geben den
Seemächten noch im siebzehnten, dann vor allem im achtzehnten
und neunzehnten Jahrhundert ihren gröfeten Vorsprung.

Das politisch in seinen alten Organisationen verharrende
Deutschland hat weder in seinen Küstenteilen an seiner europäischen
Schiffahrt, aus der noch die Seemächte ihre Hauptkraft zogen, einen
gebührenden Anteil halten können, noch in die interkontinentale
Schiffahrt, die erst nach Jahrhunderten die entscheidende Stellung
gewann, eintreten können; nicht ohne die technischen und geogra-
phischen Faktoren, aber auch nicht ohne die politischen, die zuerst
am meisten wirksam waren.2)

Im Anfang des neunzehnten Jahrhunderts kam die politische
und wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland zur Krisis.

Ein- und Ausfuhrsperren sind bereits ein altes Mittel, das zu-
nächst namentlich in Notzeiten angewendet wird. Auch Strafeen-
zölle können Landschaften insoweit sondern, als eine Stadt Befreiung
von den Zöllen in ihrer Nähe erwirbt oder diese differenziert er-
hoben werden, und als an sich der lokale und landwirtschaftliche

') Dietrich Schäfer, Das Zeitalter der Entdeckungen und die Hanse,
Hansische Geschichtsblätter, Jahrg. 1897, S. 3 ff.

2) Vergl. Dietrich Schäfer, Was lehrt uns die Geschichte über die
Bedeutung der Seemacht für Deutschlands Gegenwart, München 1900; mein
Zur Geschichte der alten Handelsstrafsen in Deutschland, Gotha 1907.
        <pb n="176" />
        ﻿— 179 —

Umsatz ohne Dazwischenkunft des Händlers zunächst gar nicht von
den alten Zöllen an der Strafse erfafst werden soll, sondern nur der
Grofsverkehr des reisenden und ortsfremden Händlers.1)

So liegen bereits im Strafsenzoll Keime, mit denen er Funktionen
eines Grenzzolls erfüllen bezw. in diesen übergehen kann, sobald der
Bedarf eintritt. Bereits im sechzehnten Jahrhundert hat man einmal
die Idee gehabt, in den Haupteingangsplätzen um die Grenzen des
Reichs Zölle zu legen, womit man den Verkehr von und nach
Deutschland kontrolliert und getroffen haben würde; eine Aufhebung
der inneren Zölle war damit nicht beabsichtigt.

Aus den älteren primitiven Voraussetzungen wuchsen die Sperr-
systeme des achtzehnten Jahrhunderts heraus, die Österreich und

*) So hat Bremen die Befreiung von Zoll an seinen Hauptstrafsen, in
Bremervörde, Wildeshausen, (Langwedel) erworben, und später im sechzehnten
Jahrhundert berufen sich die Bremer darauf, dafs sie zollfrei im Erzstift sind.
[Zum ersten Brem. Urkunden!)., I, S. 159, Nr. 138, S. 164, Nr. 142, S. 392, Nr. 351,
(S. a. S. 389, Nr. 348.) zum zweiten Bremer Staatsarchiv. — Das bremische Staats-
archiv bewahrt ziemlich viele Konvolute über Verhältnisse mit auswärtigen Zoll-
stätten, Befreiungen etc., die interessant für die Strafsen sind, auch mit den im
Ü.-B, publizierten älteren Urkunden, den Ausschreibungen des Freimarkts,
(W. v. B i p p e n, Aus Bremens Vorzeit, Bremen 1886, S. 183.), ein Bild von der alten
Handelsausdehnung geben.] Münden erhielt durch das Privileg Herzog Ottos
des Kindes von 1246 Befreiung von Zoll im ganzen Lande (Origiues Guelficae,
Hannover 1750—80, tom. IV, p. 66, p. 101, Nr. 91; J. H. Willigered,
Gesch. v. Münden, Göttingen 1808, S. 179; Job. Lud. Quentin, Bericht,
e. Abrisses v. d. Schiffahrt a. d. Weser, Göttingen 1788, S. 12; Lotze, Ge-
schichte d. St. Münden, 1878, S. 235), in Brandenburg vergl. Heinr. v. Beguelin,
Histor.-kritische Darstellg. d. Accise- u. Zollverfass, i. d. Preuss. Staaten, Berlin
1797, S. 56; Franz Brandenburg, Hdb. z. prakt. Kenntn. d. Zollwesens,
der Zollverfass, u. Zollgesetze v. d. Kurmark Brandenburg, Berlin 1800,
S. LXVIII etc., auch Gesamtverleihungen des Kaisers kommen vor [u. a. Nürnberg
(J. F. Roth, Gesch. d. nürnb. Handels, Leipzig 1800—02, I. Teil, S. 11, 23,
IV. T., S. 3 ff.), Gelnhausen (C. W. Zöllner, Das Zollregal d. d. Könige bis
z. J. 1235, Progr. Chemnitz 1888, S. 15)], ohne dafs die Befreiungen immer
wirkungsvoll waren. Als Beispiel eines rein erhaltenen mittelalterlichen Systems
in neuester Zeit ist auf Mecklenburg hinzuweisen. Die Städte haben ihre
Stapel- und Bannrechte noch als intakte Rechtsquellen, und Reste der Rott
blieben erhalten. Es bestanden nach wie vor Marktzölle und die überall im
Lande verteilten Strafsenzölle, die den inneren Handelstransit ergriffen, ohne
dafs der von jenseits der Grenze des mecklenburgischen Landes kommende Ver-
kehr eine Spezialbelastung erfuhr, die Exemtionen der Ritterschaft, Prinzip
der Bezollung des feilen Kaufs etc. Vergl. dazu Wilh. Lüders, Meklen-
burgs Zoll-, Steuer- und Gewerbeverhältnisse, Hamburg 1842; T., Mecklenburg
und der Zollverein, im Zollvereinsblatt, II. Jahrg., 1844, S. 803. S. im übrigen
lm folgenden und Darstellung und Literatur in meinem Zur Geschichte der
alten Handelsstrafsen in Deutschland, 1907; vergl. auch nächste Anmerkung.

12*
        <pb n="177" />
        ﻿— 180 —

Preufsen zur Ausbildung brachten, denen sich noch 1765 Bayern
anschlofs.1) Zwar besteht noch die alte Grundlage einer vorwiegend
lokalen Wirtschaft, wenngleich der interlokale Austausch im Laufe
der Zeit immer mehr und immer wichtigere Gebiete ergriffen hat,
so dafs die Erleichterung des Verkehrs innerhalb eines bestimmten
Rayons durch Nichtzahlen des Zolls seitens der Angehörigen des-
selben eine ganz andere Bedeutung als früher hat. Über die alten

') Über die preufsischen Zoll Verhältnisse s, Heinr. v. Beguelin, a. a.
0.; Fr. Brandenburg, a. a. 0.; Carl Appelius, Hdb. z, prakt. Kenntn.
d. Accisewesens, d. Acciseverf. u. d. Acciseges. v. d. Kurmark Brandenburg,
Berlin 1800; J. F. B. d’Anieres, Versuch einer Anleit. z. pr. Kenntn. derer i,
Accise-, Contrehande- u. Zollsaohen für die Churmark ergang, Landesgesetze, Berlin
1783; D. F. Jonathan Fischer, Lehrbegrif sämtlicher Kameral-u. Polizey-
rechte, II. Bd, Frankfurt a, d 0. 1785, S. 687 ff.; a. s. Teutsche Handels-
geschichte; Gustav Schm oll er, Epochen d. preufs. Finanzpolitik, Jahrb.
f. Gesetzgeb., Verw. u. Volksw., hrsg. v. F. v. Holtzendorff u. L. Brentano, N.
F., I. Jg., 1877, S. 33 ff.; ders., Studien üb. d. wutsch. Politik Friedr. d. Gr.

u.	Preufs. überhaupt v. 1680—1786, ebenda (hrsg. v. G. Schmoller), N. F.,
VIII. Jg., 1884, S. 1 ff., 15ff., 383ff, 999 ff., 1021 ff., X. Jg., 1886, S. 1 ff, 327ff, 675 ff.;
Walther Schultze, Gesch. d. Preufs. Regieverwaltung von 1766 bis 1786,

I.	Teil: D. Organ, d. Regie v. 1766 bis 1786 u. d. Ref. d. Accise v. 1766 bis
1770 (nicht, w. ersch.), Bd. VII, H. 3 der Staats- u. sozialwiss. Forschgn., hrsg.

v.	G. Schmoller, Leipzig 1888; Herrn. Freymark, Zur preufs. Handels- und
Zollpolitik von 1648—1818, Biss. Halle a. d. S. 1898 (auch als Einleitung seines
Werks: Die Reform d. preufs. Handels- u. Zollpolit. v. 1800—1821, Sammlg.
nat, und stat. Abh. d. Staatsw. Sem. z, Halle a. d. S., hrsg. v. Joh. Conrad.
Bd. XVII, Jena 1898); Karl Kletke, Literatur üb. d. Finanzwesen des preufs.
Staates, Lit. üb. das Finanzwesen d. D. Reiches u. d. D. Bundesstaaten, II. Abt.,
Berlin 1876, S. 242 ff. Als Bayern 1764 sein Grenzzollsystem einfnhren wollte,
erhob sich schwerer Widerspruch, da das Reichsrecht wohl Sperren, Ein- und
Ausfuhrverbote zuliefs, aber nicht Grenzzölle (Vgl. W. Roscher, Zur Grün-
dungsgeschichte des Zollvereins, Separatabdruck aus Deutschland, Jahrg. I,
Bd. 1, Berlin 1870. S. 5); Rechtmäfsigkeit derj. churbaiersch. Landesverordn.,

w.	v. e. Comitialgesandsch. z. Regensb. als reichssatzungswidrig u. ihr. Freyh.
zuwider angefochten werden wollen, s. 1. 1771; Patriot. Bemerk, geg. d. Schrift
unt. d. Titel Reohtmäfs, etc., Frkft. u. Leipz. 1770; Chur- u. Reichs-Fürsten-
Raths Protocolla w. a. Conclusa u. Reichs-Gutachten s. Beylagen, d. Chur-B.
Mauth-Sache betr., s. 1. 1771; Sammlg. versch. d. Chur-B. Mauth- und
Acoisewes. erl. Urk., Regensb. 1771; u. w. Acta etc. des Regensb. Streits i. e.
Sammelbde. der Münchener Hof- u. Staatsbibi.; J. Bapt. Albert, Bayerns
Zollwesen aus d. ältest, bis auf uns. Zeiten, München 1829, S. 10, 32, 45.
Österreich und Brandenburg behaupteten besondere Privilegien (v. 1463 u. 1456)
s. mein Zur Gesch. d. alten Handelsstrafsen, Gotha 1907, S. 8; F. Branden-
burg, Hdb., S. XL 1807 hat Bayern, 1808 Württenberg, 1812 Baden, alsbald
nach Auflösung des Reichs, die Binnenlandszölle aufgehoben und Grenzzölle
errichtet. (L. Kirsch, D. Zoll- u. Reichssteuerverw. i. Grofsherz. Baden,
Karlsruhe 1885, S. 26.)
        <pb n="178" />
        ﻿181

Verhältnisse hinaus arbeitet man an der wirtschaftlichen Zusammen-
fassung eines ganzen gröfseren Territoriums durch ständige Einfuhr-
sperren und Monopole. Das moderne Prinzip des Territoriums oder
der Nation als unterste wirtschaftliche Einheit bereitet sich vor.
Da aber der Austausch noch nicht wie heute alle Gebiete mehr
oder weniger ergriffen hat, so kann das alte Schema dabei zu-
nächst bestehen bleiben. Zölle können nach wie vor im Lande
erhoben werden, auch der innere Verkehr, der gar nicht die Grenzen
des Territoriums überschreitet, kann belastet bleiben.1) Die neue
volkswirtschaftliche Theorie äufsert sich dem Vorsprung des
Handels entsprechend erst als Merkantilismus, dann in der Reaktion
als Physiokratismus.

Der Schlufs der Entwicklung wurde erst mit der Aufhebung
der Binnenzölle in den Territorien, die sich moderner entwickelt
hatten, im Anfang des neunzehnten Jahrhunderts gezogen, als
Preufsen u. a. ein reines Grenzzollsystem einführten, das nur durch
unverzollte Niederlagen etc. und Abfertigungsbefugnisse im Innern
im Interesse der leichteren Abwicklung des Verkehrs ergänzt wird.

Als Nation wurde Deutschland ja erst mit dem allgemeinen
Zollverein organisiert. Die Konsumtionen, die auch noch in die
alte Organisation hinüberreichen, bestehen in einigen Städten noch,
obwohl sie im allgemeinen in Deutschland aufgehört haben. Das
Sperrsystem war etwas sehr mifsliches, wo, wie in Deutschland, die
dynastisch verbundenen Territorien überall ineinandergeschoben
waren, sodafs überall alte Beziehungen innerhalb des Staates zerrissen
wurden, ohne dafs die inneren, die man einführen wollte, das zu
ersetzen vermochten, zumal wohl allmählich das Bedürfnis kam,
Deutschland als inneren Markt auszubilden, wie England und Frank-
reich seit längerer Zeit nationale Handelspolitik treiben konnten und
sich zum inneren Markt im modernen Sinne entwickelten.

') Die alten Abgaben waren die eigentlichen Zölle, die reichsrechtlioh und
zwar in specie nach Ort und Tarif verliehen erscheinen — nur Österreich und
Brandenburg wollten in genere belieben sein —, und die neben diesen von den
Ständen und Kommunen als nur auf ihren Bereich wirkend in Anspruch ge-
nommenen Akzisen, Lizente, Konsumtionen.

Weiter kommt die Unterscheidung in Waren- und Deichselzölle in Betracht:
erstere werden von der Ware erhoben —, in älterer Zeit und nach älterem
Verfahren wurde ja auch von der geführten Ware ein geeignetes Stück in
natura weggenommen, was dann später in Geld nmgerechnet wurde, — der
andere vom Geschirr, er ist dann Weggeld, als was eine Zeitlang im Mittelalter
aller Zoll aufgefafst wurde. Dazu kommt das Geleit, erst Einbeziehung des
Heisenden unter Gerichtsrecht, dann Schutz vor Räubern, und schliefslich
Finanzquelle und Weggeld.
        <pb n="179" />
        ﻿— 182 —

Frankreich war auch das direkte Vorbild der greiseren
deutschen Staaten, die allein eine solche Politik konsequent und
schliefslich modern verfolgen konnten, geworden und die Versuche,
eine gröfsere Gewerbsamkeit und Handel innerhalb ihres Territoriums
hervorzurufen, hängen auch mit der Aufnahme der französischen
Refugies zusammen.

Alle kleineren deutschen Territorien und vollends die Reichs-
städte konnten natürlich in diese moderne Bahn nicht einlenken,
waren vielmehr, die letzteren, die ja vom Verkehr lebten und dessen
alte Zentren waren und denen nun eine oder gar mehrere Grenzen
sperrend zwischen ihren Verkehr traten, wieder besonders, in ihren
Lebensinteressen bedroht. Die Sperrsysteme der absolutistischen
Zeit arbeiteten noch während der Reichsgarantie, die kleineren
waren also, abgesehen von der wirtschaftlichen Unmöglichkeit, auch
deswegen nicht zu stärkeren einschneidenden Änderungen imstande,
wie sie selbst das ältere, zu einem grofsen Teile mit den alten
Mitteln unter zweckentsprechender Verschiebung vorgehende Sperr-
system voraussetzte. Immerhin taten auch die kleinen zur Förderung
ihrer Untertanen, was sie konnten. Die Reichsstädte hatten in
diesem sich allmählich durchsetzenden neuartigen wirtschaftlichen
Gegensatz nichts weiter entgegenzustellen, als ihre altererbte wirt-
schaftliche Kraft und Tradition, ihre bevorzugte geographische Lage
und ihre hergebrachten Rechte. Recht und hergebrachtes Recht
war ja schon seit lange im Reich identisch, alles Neue fast kam
illegal auf, die Zentralinstanz konnte höchstens nach alter Ordnung
und alten Kompromissen einen gewissen Schutz gewähren, nicht
selber zugreifend von dem einzelnen Stand als sein Recht, nicht als
allgemeines Recht, verteidigtes Recht umstofsen und neues an die
Stelle setzen. So wahrten die Stände untereinander im allgemeinen
ihre vielfach ineinandergreifenden, durch Zölle und Geleite be-
stimmten Strafsen, die Städte ihre Stapelrechte, die einst die gegen-
seitige Kompetenzabgrenzung der Städte untereinander gebildet
hatten. Auch die gröfseren Reichsstände hatten zunächst ihre
Landstände zu berücksichtigen oder brauchten das alte Recht gegen
den fremden nachbarlichen Reichsstand, wo es ging.

Das alte Stapelrecht und verwandte Rechte waren durch die
Veränderung im Handel dahin fortgebildet, dafs wo früher dreitägiges
zum Verkauf stellen gefordert war1), wobei nach der strengsten
Form das unverkaufte Gut zurück, sonst weiter geführt werden

*) Ludovici, KaufjBaroislejdkoD IV. Teil, Sp. 2380.
        <pb n="180" />
        ﻿— 183

durfte1), dafür Eekognitionsgebühren eingeführt worden waren oder
auch wohl ein bestimmter Teil des vorübergeführten Guts gegen
Bezahlung abgenommen wurde2), dafs wo früher der reisende Kauf-

t) Z. B. Lacomblet, Urkundenbuoh für die Gesch. d. Niederrheins,
Bd. II, Nr. 469; Estor, Teutsche Reohtsgelahrtheit, 1767, III. Bd., S. 276;
K. F. Kl öden, Über die Stellg. d. Kaufm. währ. d. Mitt,eialt., III. St.,
Berlin 1843, S. 22 ff.; (C. F. Wurm, F. Th. Müller u, a.), Die Aufg. d.
Hansest. gegenüb. d. Zollverein, Kommissionsber. d. V. S. d. Hambg. Ges. z.
Bef. d. Künste u. nützl. Gewerbe, Hambg. 1847, S. 26. Der Stapelzwang der
Seestädte ist in zwei bedeutenderen Ausnahmen länger als die sonst zählebigsten
Flufsstapel bis 1863 formell und zum Teil praktisch in den alten mecklen-
burgischen Hansehäfen Wismar und Rostock erhalten geblieben, die den Markt-
zwang sehr scharf gehandhabt haben, Proprehandel im alten Sinne aufrecht
halten, ihren Hafen nur den eigenen Bürgern reservieren, wofür nachdem
Differenzierung in Zoll eintreten kann und alle ungewöhnlichen Häfen als
Klipphäfen unterdrücken. Das Stapelrecht in seiner Anwendung gegen die See-
konkurrenz ist im übrigen altes Herkommen sowohl in Lübeck wie in Hamburg und
in Bremen, das unter Beziehung auf seine Hoheitsrechte aus dem gefälschten
Privileg von 1111 [vgl. dazu (Heinr. Meier), Assertio libertatis reip. Bremensis,
Bremen 1646 (1661), S. 341 ff., 760, 898 (— weitere bremische und erz-
bischöfliche Streitschriften W. v. Sippen, Gesch., II. Bd., S. 263, 389, III. Bd.,
S. 56—58, oldenburgisch-bremische im folgenden—), auch Philipp Knip-
se h i 1 d t, de juribus et privilegiis civitatum imperialium tractatus, Ulm 1657,
lib. III, cap. VI, no. 23 sequ., 65, 68, 69, p. 74 sequ.], das ius prohibendi
navigationem mit einem Ausdruck, der auch in mecklenburgischen Quellen be-
gegnet, in Anspruch nimmt. Vgl. a. Wilh. Lüders, Meklenburgs Zoll-,
Steuer- und Gewerbeverhältnisse, 1842, S. 77 u. a.; Jahresbericht des Preufs.
Konsulats zu Rostock für 1859, Preufs. Handelsarchiv, Jahrg. 1860, II. Hälfte,
S. 356; K. Koppmann, Z. Gesch. d. meklenb. Klipphäfen, Hans. Geschichts-
blätter, Jahrg, 1885, S. 103 ff.; Friedrich Techen, Über Marktzwang u.
Hafenrecht i. Meklenbg., ebenda Jahrg. 1908, S. 95 ff.; Max Peters, D.
Entw. d. d. Reederei, Jena 1899—1905, II, Bd., S. 72; Statistik d. d. Reichs,
N. F., Bd. 39, d. Stromgeb. d. d. Reiches, Teil II., Abt. a, Gebiet d. Elbe u. d.
Küstenflüsse d. Nordsee nördl. d. Elbe, Berlin 1900, S. 115; H. Motz, Bremen
im Jahre 1663, Ber. d. Grafen Priorato, Brem. Jahrb., VI. Bd., S. 17;
Petrus Friderus Mindanus, de processibus, mandatis et monitoriis in
imperiali camera extrahendis, Frankf. a. M. 1601, lib. III, cap. 15, sect. 4,
num. 8 in fin., p. 103; Von ein. Hochgräfl. Oldenb. Ministris spargirte Articul
Mit Stadt Bremischen Gegen Sätzen, Bremen 1657, S. 14 ff. etc.; v. Nettelbla,
Nachricht von dem Rechtsstreit zw. d. Reichs-Stadt Bremen u. d. Stadt Minden,
in Greinir, Flockr. HL, Stockholm 1765, Nr. I. Bremer Stapelakten Handels-
kammer Arch. Coli. Sen. und Staatsarch. u. a.

2) Noack, D. Stapel- u. Schiffahrtsreoht Mindens, Quellen u. Darstell.
a- d. Gesch. Niedersachsens, hrsg. v. histor. Ver. f. Niedersachsen, Bd. XVI,
1904, S. 36 u. a.; Limnaeus, Capitulationes imperatorum et regum Rom.-
Germ., 1651, p. 671; Praes. Textor, Scheid, de jure stapulae, Diss. Heidel-
berg 1673, p. 23, 25; (Born), Vom Stapelrechte der alten Stadt Magdeburg,
I^IS, S. 64; Willig er od, Gesch. v. Münden, 1808, S. 180, u. a.; fHandschrift
Syndicus Heinekens Origin.-Ber. üb. d. Brem. Stapelrecht, 1818, Nov. 8.,
Brem. Staatsarch.).
        <pb n="181" />
        ﻿184

mann seine Ware verkauft oder kraft Niederlagsrechts auf neues
Fuhrwerk umgeladen hatte oder einheimisches allein berechtigt
war1), jetzt ein einheimischer Faktor als Spediteur oder Kommissionär
das für ihn besorgte2), wobei noch zum Teil die Beschränkung auf-
recht gehalten wurde, dafs der Kommissionär nicht an stadtfremde,
nicht an Gäste Weiterverkäufen durfte3). Dieses Bestellen von

*) Fr. Chr. Jonathan Fischer, Lehrbegrif sämtl. Kameral- u.
Polizeyrechte, II. Bd., Frankfurt a. d. 0. 1785, S. 415; Leuchs, Handelslexicon,

II.	Teil, 1826, S. 1462; Brem. Ratsmandat v. 24. August 1592, abgedr. bei
E. Baasch. Forschungen zur hamburgischen Handelsgesch., II., 1898, S. 102;
Bremer Staatsarch., Arch. Coli. Sen., Stapel-, Schiffahrts- u. Fuhrwerksakten ;
Origines Guelficae, tom. IV, p. 66, p. 201, Nr. 95; Job. Lud. Quentin, Be-
richtigung eines Abrisses v. d. Schiff, a. d. Weser, Göttingen 1788, S. 15; Lite-
raturverzeichnis in meinem Zur Gesch. d. alt. Handelsstrafsen in Dtschld.
Gotha 1907.

2) Vgl. z. B. Ludovici, Kaufmaanslexioon, II. Teil, 1767, Sp. 1793,
IV. Teil, Sp. 2083; F. Chr, J. Fischer, Gesch. d. teutschen Handels,
1785—1793, II. Teil, S. 631; Noack, D. Stapel- u. Schiffahrtsr, Mindens,
Hannover 1904, S. 42; v. Inama-Sternegg, Deutsche Wirtschaftsgesch ,
Bd. III, S. 257; G. v. Ropp., Kaufmannsleben z. Zt. d. Hanse, Pfingstbl, d.
Hans. Geschichtsver., Bl. III, Leipz. 1907, S. 26; T. Geering, Handel u.
Industrie der Stadt Basel, Basel 1886, S. 154, 350, 400, 437, 450 ff.,
464, 476, 495; H. Stephan, Das Verkehrsleben im Mitt., Historisches
Taschenbuch, hrsg. von Fr. v. Raumer, IV. Folge, X. Jg., 1869, S.
334; K. F. Klöden, Über die Stellg. des Kaufmanns im Mittelalter,

III.	Stck., 1843, S. 32 ff.; Blanck, Sammlg. hamburg. Mandate, I, S. 491;
v. Nettelbla, Nachr. v. d. Rechtsstreit zw. d. Reichsst. Bremen u. d. Stadt
Minden, in Greiuir, Flookr. III, Stockholm 1765, Num. I, S. 38; (Sammlg. d.
Verordn, u. Procl. d. Senats d. St. Bremen, 1813, S. 41, no. 33; 1824, S. 38,
no. 16, S. 55, no. 20); Statistik d. D. Reichs, N. F., Bd. 39, Teil II, Abt. a,
Gebiet d. Elbe, Berlin 1900, S. 115; Hugo Brunner, Beitr. z. Gesch. d.
Schiff, in Hessen, Zeitschr. d. Ver. f. hess. Gesch. u. Landeskunde, N. F.,
Bd. XVI., S. 218 ff., 220 ff.; G. Schmoller, St. üb. d. wirtsch. Pol. Friedr.
d. Gr., in sein. Jahrb. f. Gesetzgeb., Verw. u. Volksw., N. F., VIII. Jg., S. 20,
57, 408, 1021, X. Jg., S. 676 ff.; 679, 705, 713; Justus Möser, Gedanken
über den Verfall der Handlung in den Landstädten (1769), Patriotische
Phantasien (1774 -86), I. Teil, II, in den Sämmtlichen Werken im I. Teil,
Berlin 1842, S. 100, 101, 102; u. a. Einige Quellen zum Gastrecht: Thomas
Stoltze, D. Entst. d. Gästerechts in d. deutsch. Städten d. Mitt., Diss. Mar-
burg 1901.

a) Praes. Casp. a Rheden, Henr. Smidt, de statutis Bremensibus
ad mercaturam compositis disp., Bremen 1724; Weddeeid und Weddeordnung
(1612 handschriftl. Bremer Staatsarch., 1658 gedr. ebda., s. w. o.), J- H, Duntze,
Gesch. d. fr. St. Bremen, IV. Bd., Bremen 1851, S. 364; u. a. — Zu den
bremischen Markten W. v. Bippen, Aus Bremens Vorzeit, Bremen 1885,
S. 175 ff., 180. Vgl. a. Rieh. Ehrenberg, D. Anfänge d. Hambg, Frei-
hafens, — Wie wurde Hamburg grofs, Streifz. in d. Hamb. Handelsgesch., I,
Hamburg u. Leipzig 1888, S. 54 ff., 80 (a. keine Gäste Faktorei treiben).
        <pb n="182" />
        ﻿185 —

Faktoren erschien in der späteren Zeit als der eigentliche Inhalt
des Stapelrechts oder Niederlagsrechts des Platzes1), — soweit das
letztere als blofses Umladerecht, Rottrecht, nicht auch einfach ver-
schwunden war2) —, verbunden mit dem kaufmännischen Stadtrecht3).

Die Fuhrmannsvorrechte waren zu Lande in den Plätzen, wo
sie bestanden hatten, nahezu verschwunden4); man arbeitete im
Anfänge des neunzehnten Jahrhunderts mit einem stark fluktuierenden
Fuhrwerk6), in der Binnenschiffahrt hatten die Vorrechte einheimischer
Schifter gröfsere Kraft oder es bestand Gildenschiffahrt, bei der die
Schiffer der betreffenden Flufsstrecke, die ja geschlossener ist als
eine Strafse, in einer Gilde zusammenstanden6).

') Sehr interessant sind die Verhältnisse in Lüneburg; vgl. J. Wilh,
A1 b e r s, ürkundl. Nachr. v. d. Handels-Privilegien, w. d. durchl. Churhaus
Brandenburg vorm. d. St. Lüneburg gewähret hat, Göttingen 1833; E. Baasch,
Z. Gesch. d. Verk. zw. Lünebg. u. Hambg., Zeitschr. d. histor. Ver. f. Nieder-
sachsen, 1903, H. 2; Verordnungen des Lüneburger Magistrats in Speditions- etc.
Angelegenheiten, in einem Bande der Hamburger Kommerzbibliothek.

2)	Vgl. z. B. J. Baader, Chronik des Marktes Mittenwald, Nörd-
lingen 1880, S. 188.

3)	Vgl. u. a. noch ein Schreiben des Bremer Besteders Schaer von 1825,
wegen Dmladen in Brinkum (Bremer Staatsarchiv) und Verordnung der Kgl.
Bayr. Regierung, das Speditionswesen der Stadt Nürnberg betreffend, 1821
(Abdruck bei Leuchs, Handelslexicon, Nürnberg 1826, S. 1608) u. a,;
Ehrenberg, a. a. 0., S. 80. Es ist gleichzeitig Ausfiuls des Umfuhrrechts,
nemini licitum sit per villas circumire, wie es Leipzig und Lüneburg in be-
sonders scharfer Weise auf meilenweite Erstreckung gegen benachbarte Städte
in Anspruch genommen haben, vgl. A Ibers u. Leipz, Stapellit. a. a. 0., andere
minder konkurrenziert belegene Orte nicht so markant ausgeübt, haben (einige
Beisp. b. Heinr. Stephan, D. Verkehrsleben i. Mittelalt., Histor. Taschen-
buch, hrsg. v. Fr.' v. Raumer, IV. Folge, X. Jahrg., 1869, S. 357), für Bremen
u. a. Proclama d. Brem. Rats, dafs keine Eichenschiffer und Karrenführer
Bremen Vorbeigehen sollen, vom 6. August 1585, Brem. Staatsarch. Stapelrechts-
akten, Proklame vom 20. März 1648, 8. Nov. 1704, 29. Jan. 1725, Sammlg.
versch. Verordn., w. i, Hdlgs.-, Schiff- etc. Sachen der Kayserl. fr. R.-Stadt
Bremen ausgeg., Bremen 1750, S. 48, 51, 52,

*) D. a. Akten des Bremer Staatsarchivs; zeitgenössische kaufmännische
Lehrbücher, handelsrechtl. Darstellungen etc. etc. S. i. übr. meine Darstellung
des Frachlfuhrwesen.

5) Vgl. a. den hannoverschen Entwurf einer Übereinkunft unter den
deutschen Bundesstaaten zur Begünstigung des Durchfuhrhandels 1832, §§ 6
u- 7, Abdruck bei Job. Rieh. Mucke, Zur Vorgeschichte d. d. Zollver.,
insb. d. Bestr. d. mitteld. Ver. geg. d. preul's. Zollver., Leipzig 1869, S. 105.

*) S. die in meiner Schrift: Zur Geschichte der alten Handelsstrafsen
m Deutschland im Literaturverzeichnis verwiesene Binnenschiffahrtsliteratur.
        <pb n="183" />
        ﻿— 186 —

Der Stapel wurde aber auch von den Fürsten im Kampfe be-
nutzt, soweit solche Städte im Landesverbände geblieben oder neu
hineingekomraen waren; so führte Friedrich der Grofse einen Teil
seines Kampfes gegen Sachsen mit dem alten Magdeburger Stapel
und Sachsens Waffe überhaupt war der Leipziger Stapel, den nach
der von Sachsen soweit es seine Grenzen zuliefsen durchgeführten
Auffassung auf 15 Meilen niemand umfahren durfte.1) Es kamen
auch eigentümliche Verbindungen zwischen neu und alt vor, wenn
z. B., da Minden nicht mehr imstande war, Holz nach Stapelrecht
zu kaufen, ein Bremer Bürger Kulenkamp Bürgerrecht in Minden
erwarb, da die preufsische Regierung bestrebt war, Bürger dahin zu
ziehen, und nun in der in der absolutistischen Zeit beliebten
monopolistischen Form das Stapelholz bezog, bis, trotz aller bremischen
Mafsregeln gegen ihn, der Verdacht auftauchte, dafs er bei seinem
grofsen Betriebe nur der Strohmann bremischer Holzhändler sei.

Hannover stützte auf alle Weise seine Speditionsstädte Lüne-
burg und Münden mittels ihrer Stapel- und Niederlagsrechte 2). Erst
im neunzehnten Jahrhundert mit der modernen Verfassung trat das
neue Harburg an die Stelle des alten privilegierten Lüneburg in
Hannovers Politik. Der Versuch, eine Umgehung von Bremen ein-
zurichten, ist natürlich auch ein Ausflufs moderner Territorialpolitik,
in welcher auch eigene Stapel gegen nachbarliche Territorien und
Städte statt früher blofse Ausflüsse städtischer Verhältnisse zu sein,
verwandt wurden; es handelt sich bei dem Kampfe nicht um
theoretische Erwägungen.

Die Territoriaipolitik durchdringt und verändert z. T. die
Funktion der alten städtischen Institute.

Handelspolitik durch Zoll allein zu treiben, ist neuesten Datums
und auch schon jetzt nicht mehr rein, da wir mit unseren Eisen-
bahntarifierungen etwas ganz ähnliches im nationalen Sinne betreiben3),

’) Vgl. Jobs. F alkes namentl. a. d. Hauptstaatsarchiv zu Dresden ge-
schöpfte Schilderung in seiner Geschichte des deutschen Zollwesens, Leipzig 1869
und die in meinem Zur Geschichte der alten Handelsstrafsen zum Leipziger
Stapelstreit etc. angegebene Literatur; G. Schm oller a. a. 0. in s. Jahrb.,
N. F. VIII. Jg. u. X. Jg.

2)	Bremer Archive, Patje,Albers, v. Reden, Baasch etc. a. a. 0.

3)	Vgl. Literatur zur Eisenbahntarifpolitik bei Walther Lotz, Ver-
kehrsentwickelung in Deutschland 1800—1900, Aus Nat- u. Geisteswelt, Sammlg.
gemeinv. Darst., XV. Bd., Leipzig 1906, S. 46, (67); Katalog d. Bibi. d.
Handelsk. z. Bremen, 1903, (H. IV.), S. 65 ff.; Katalog der Commerzbibi. i.
Hamburg, 1864 ff., (Mathem. u. Bauwissensch.; Eisenbahnen). Zur Eisenbahn-
tarifierung im nationalen Sinne vgl. a. Duckwitz’s Manuskript Das Reichs-
        <pb n="184" />
        ﻿— 187

wie sie Niederlags- und ümfuhrrechte im alten interlokalen Verkehr
waren1).

ministerium des Handels, August 1848 bis Mai 1849, niedergeschrieben im
Sommer 1849, S. 154, im Besitz von Herrn Ferd. Duckwitz in Bremen. Vgl.
f. Duckwitz, D. Verb. Bremens z. d. Zollv., Bremen 1853, S. 48; (H. Geff-
ken), Die Stellg. d. Hansestädte, II, Hbg. 1854.

*) Als einige neuere zusammenfassende Darstellungen des alten Zollwesens
mögen noch genannt sein: F. W. v. Ulmenstein, Pragm. Gesch. d. Zölle i.
Teutschld. u. d. Teutschen Reichs-Zollgesetze, Halle 1798; (J. F. B ö h m e r), D. Zollw.
i. Deutschld. geschichtl. beleucht., Frankfurt a. M. 1832; K. Biedermann,
D. deutsche Zollw. i. Mitt., Vierteljahrschrift f. Volksw., Pol. u. Kulturg., hrsg.
v. Ed. Wiss, LXXVIII. Bd. (d. XX. Jahrg’s., H. Bd.), S. 28 ff.; ders. D. Plan
e. d. Zolleinh. i. 16. Jahrh., ebenda, Bd. LXXX (d. XX. Jgs. IV. Bd.), S. 41 ff.;
Erich Wetzel, D. Zollrecht d. d. Könige v. d. alt. Z. b. z, gold. Bulle,
Unters, z, d. Staats- u. Rechtsgesch., hrsg. v. Otto Gierke, Heft XLIH, Breslau
1893; Armin Braunholtz, D. d. Reichszollw. währ. d. Reg. d. Hohenstaufen
u. d. Interregn., Diss. Berlin 1899; R. W u 11 k e, Die Einführ. d. Land-Accise
u. d. Generalkonsumtionsaccise in Kursaohsen, Heidelb. Diss., Leipz.-Reudnitz
1890; J. G. Hunger, Denkw. z. Finanzg. y. Sachsen, Leipzig 1790; F. Frens-
dorff, D. Zollordn. d. Läb. Rechts, Hans. Geschichtsbl., Jahrg. 1897, S. 107 ff.;
K. D. Hüllmann, Deutsche Finanzgesch. d. Mittelalters, Berlin 1805, S. 183 ff.;
Aelt. latein. D. a. b. D. F. J. Fischer, Lehrbegr. sämtl. Kam.-u. Pol.-Rechte,
II. Bd., Frankfurt a. d. 0. 1786, S, 415 ff. Moderne systematische Zusammen-
fassung : Alb recht Hoff mann, Deutsches Zollrocht, Bd. I, Gesch. d. deutsch,
Zollr., Leipzig 1902, S. 1 ff. Vgl. ferner H. C. Kali sch, Über d. Verh. d.
Geleitsregals z. Zollregal, Diss. Berlin 1902 (Als Teil e. gröfs. Arbeit ü. d. Ge-
leit zunächst yeröffentl.) Die Reichsurkunden zum Zollwesen, Geleit etc. sind
in der Senckenbergischen Sammlung d. Reichsabschiede etc. gesammelt
und in der Andlerschen Sammlung zusammengestellt, moderne Publikation
in den Mon. Germ. Als auf Nichtspezialwerke ist für dieses noch nicht sehr
viel gesondert angebaute Gebiet namentlich auf die Sammelwerke der
merkantilistischen Schriftsteller des 18. Jahrhunderts, die betreffenden Artikel
der modernen volkswirtschaftlichen Handbücher, die älteren rechts- und
kameralwissenschaftlichen Werke und die zusammenfassenden Darstellungen
der deutschen Rechtsgeschichte, Schröder u. a. hinzuweisen. Vgl. f. d. Lit.
i. m. Handelsstraßen. Das Geleit, das hier nur in seiner jüngeren Zollform
interessiert, ist noch nicht modern zusammenfassend allein bearbeitet worden;
es existieren nur ältere lateinische Dissertationen von Orth, Maul, Linck,
Wildvogel, (Becht) u. a.; in Zedlers üniversallexikon; Krünitz
Oekonom. Encyclopädie; moderne Lokalbearbeitungen etc. Eine umfassende
moderne Spezialbearbeitung des Stapelrechts existiert ebenfalls noch nicht, auf die
umfangreiche Bibliographie von S t i e d a und den älteren Estor, Bender,
Fischer u. a. dieses Gebiets habe ich bei Erörterung des Flufssohiffabrts-
wesens den Hinweis gemacht.
        <pb n="185" />
        ﻿— 188

In das bunte Bild mittelalterlicher und neuzeitlicher durchein-
andergeschobener Verhältnisse mufste das neunzehnte Jahrhundert
Ordnung bringen.

Am altertümlichsten lagen die Verhältnisse auf den Strömen.
Stapelrechte übten hier die schärfste Wirkung und konnten in
scharfer altertümlicher Form am ersten erhalten bleiben. Zu Lande
wirken sie eigentlich nur noch umgebildet als Grundlagen der
modernen Organisation mit; nur die Flufsstapel, Schifferrechte etc.
waren noch wirklich zu beseitigen.

Der Flufszoll ist noch im neunzehnten Jahrhundert in der alten
Form des Passierzolls, Strafsenzolls erhalten geblieben, blieb so die
ganze erste Hälfte und noch ein Stück der zweiten bestehen, aber
gehört nicht in die moderne Zollentwicklung.

Die Schwierigkeiten wurden betreffs der Flüsse, die mehrere
Staaten durchlaufen, also der grofsen Ströme vor allem, dadurch
gelöst, dafs man sie als Zollausland behandelte1) und ein besonderes
Flufszollwesen auf Grund der Verträge zwischen den beteiligten
Staaten schuf, womit der Transit erfafst wurde, während Güter, die
in irgend einem Umschlagsplätze den Flufs verliefsen, um in den
betreffenden Staat einzugehen, nunmehr den Zöllen des Staates
unterworfen wurden.2) Die einem Staate allein gehörigen Flüsse
unterlagen dessen Verfügung, hier kam z. B. bei der Aller und Leine
1825 mit der Einrichtung eines modernen Grenzzollwesens in

') Ist nicht überall juristisch ganz zutreffend, bezw. bestritten.

2) Vergl. die einzelnen Schiffahrtsakten und den grundlegenden Art. 115
der Wiener Kongrefs-Akte vom 9. Juni 1815.

„Les douanes des etats riverains n’auront rien de comman avec les
droits de navigation.

On empeohera par des dispositions reglementaires, que l'exercice des
fonctions des douaniers ne mette pas d’entravers ä la navigation,
mais on surveillera par une polioe exacte sur la rive tonte tentative
des habitans de faire la contrebande ä l’aide des bateliers.“
        <pb n="186" />
        ﻿189

Hannover der besondere Flufszoll in Wegfall1). Die Weser wurde
analog diesen Verhältnissen auch zuerst von den konventionellen
Flüssen von dem Flufszoll befreit, da hier der Zollverein nach der
Einigung mit dem Steuerverein das ganze Flufsgebiet umfafste, so
dafs am 1. Januar 1857 nach Vertrag zwischen Preufsen, Hannover,
Kurhessen und der freien Hansestadt Bremen vom 26. Januar 1856,
dem Braunschweig, Oldenburg und Lippe beigetreten waren, die
Zollgrenze bis dicht oberhalb Bremen herangeschoben werden konnte,
nur der Unterlauf bis Bremen Zollausland blieb2).

Das ist das Schema.

Die Modernisierung des Flufzzollwesens, die zugleich eine
Regelung des Schiffahrtsbetriebes, die ehemals von Stapel- und
Schifferrechten abhängig war, bedeutet, und deren Grundlagen als
völkerrechtliche Vereinbarungen oder als polizeiliche Mafsnahmen in
modifizierter Form noch heute wirksam sind, setzte ein mit den
Verträgen, die wegen des Rheins mit Frankreich geschlossen wurden.

Nach den Verhandlungen zu Rastatt 1798 wurde am 15. August
1804 zwischen Frankreich und dem Kurerzkanzler als Vertreter des
Reichs ein grundlegender Vertrag wegen des Rheins zwischen Strafs-
burg und Emmerich geschlossen, der den Rheinoctroi einführte. Da
mit dem Aufhören des Reichs durch die Rheinbundsakte vom
12. Juli 1806 und die Erklärung des Kaisers vom 6. August 1806

’) Ygl. Meidinger, Die deutschen Ströme, IV. Äht., S. 35 und das
hannoversche Reformgesetz vom 9. September 1825, Hann. Gesetzsammlung,
I, Abteilung, Jahrgang 1825, no. 26, S. 131.

2)	Abdruck des Vertrages nach der Publikation des Bremer Senats vom
27. August 1856 nebst dem nicht publizierten Teil und der Akzise-Verordnung,
die Manifeste der Schiffer und die Transit-Abgabe nach Suspension des Weserzolls
betreffend, vom 11. Dezember 1856 bei Victor Böhmert, Bremer Handels-
Archiv, I. Bd,, 1864, No. 2 und 3, S. 7—9.

Vgl. auch Jahresbericht der Vereinten Weser-Dampfsohiffahrt in Hameln,
1856, S. 19. Die Dauer des Vertrages war zunächst auf die des Vertrages
zwischen Bremen und dem Zollverein vom 26. Januar 1856 (Böhmert,
Bremer Handels-Archiv, I, No. 16) abgestellt.

Die westfälische Regierung schickte im Oktober 1809 die Ober-Inspektoren
Heiliger und Fein mit dem Vorschlag nach Bremen, ob nicht die sämtlichen
westfälischen Zölle an der Weser unter Anstellung eines Kontrollors in Bremen
in einem einzigen Zolle zu Dreye konzentriert werden könnten, und es nicht
mit den Landzöllen in derselben Weise zu halten sei, worauf Bremen früher
schon selbst angetragen hatte. C. A. Heineken, Gesch. d. fr. Hansestadt
Bremen (Orig.-Manuskript Stadtb.) 1812, S. 437; J. H. Duntze, Gesch. d. fr.
St. Bremen, IV. Bd., Bremen 1851, S. 740; vgl. a. Fr. Thimme, Die inn.
Zustände d. Kurfürstentums Hannover unter der franz.-westfäl. Herrschaft
1806—1813, II. Bd., Hannover und Leipzig 1895, S. 34, 464 ff.
        <pb n="187" />
        ﻿190 —

die alte Reichsgarantie, die, trotz aller Umgehungen und Ver-
änderungen, doch immer noch eine allzu einseitige Störung eines
modus vivendi hintenangehalten hatte, aufhörte, die deutschen
Einzelstaaten volle Souveränität erlangten, so sind auch die nach
der französischen Zeit zustande gekommenen Regelungen auf einer
ähnlichen völkerrechtlichen Grundlage errichtet worden.

Nach Vorangang des ersten Pariser Friedens vom 30. Mai 1814
(Art. 5) wurden in der Wiener Kongrefsakte vom 9. Juni 1815 in den
Artikeln 108—117 und in der deutschen Bundesakte vom 8. Juni
1815 Art. 19 vorbereitende Bestimmungen getroffen, die die Basis
für die späteren Vereinbarungen zwischen den Uferstaaten bildeten.

Die Verhältnisse der grofsen konventionellen Ströme Rhein,
Weser und Elbe sind danach in den folgenden Jahren durch die
verschiedenen Schiffahrtsakten geregelt worden.

Eine Konvention wegen des Rheins vom 24. Mai 1815 war
der Wiener Kongrefsakte mit der Bestimmung (Art. 117) angehängt
worden, dafs sie einen integrierenden Teil der Akte ausmachen
solle. Die Sitzungen der Zentralkommission für die Rheinschiffahrts-
angelegenheiten begannen bereits im August 1816 zu Mainz, kamen
aber erst am 81. März 1831 mit der zwischen Baden, Bayern,
Frankreich, Hessen und bei Rhein, Nassau, den Niederlanden und
Preufsen vereinbarten Rheinschiffahrtsakte zum Abschlufs.

Die Beratungen der Elbschiffahrtskommission begannen am
8. Juni 1819; die Elbschiffahrtsakte wurde am 23. Juni 1821
abgeschlossen und am 20. November 1821 von den beteiligten
Regierungen ratifiziert. Sie trat am 1. Januar 1822 für den ganzen
Lauf der Elbe in Wirksamkeit, und war z. T. vorbildlich für die
Weserakte.

Die Weserschiffahrts-Kommission, auf deren Konstituierung der
Oberpräsident von Westfalen v. Vincke im März 1816 erneuert
angetragen hatte, beriet seit dem 5. Februar 1821 in Minden, ver-
einbarte die Weserschiffahrtsakte bis zum 10. September 1823 und
tauschte bis zum 14. Januar 1824 die Ratifikationen aus; die Akte
trat am 1. Mai 1824 *) in Kraft.

Die Rheinschiffahrtsregelung wurde durch den bekannten Streit
mit dem Passus jusqu’ä la mer, den die holländische Regierung
dahin auslegte, dafs sie berechtigt sei, einen Seezoll zu erheben, da
die Regelung nur die Rheinschiffahrt bis an das Meer, nicht jusque
dans la mer, bis in das Meer, laut Pariser Friedensvertrag erfasse,

r) Statt am 1. März 1824, wie in der Akte vorgesehen. S. Smlg. der
Verordn, des Senats d. fr. Hsatdt. Bremen 1824, 4. März, S. 1, no. 1.
        <pb n="188" />
        ﻿— 191

aufgehalten, bis die preufsischen Repressalien mittels des Kölner
Stapels Holland 1829/31 gefügig machten. Gleichzeitig war die belgische
Revolution, die eine Anzahl tüchtiger junger Bremer Kaufleute, die
zugleich mit der kolonialen Auswanderung nach dem im holländischen
Verbände stark aufblühenden, nachdem bis 1839/64 wieder geschädigten
Antwerpen gegangen waren, wieder nach Bremen brachte.x) Es wurde
damals in der Presse der Plan erörtert, durch einen Lippe-Ems-Kanal
Deutschland von dem wenig entgegenkommenden, damals sogar an-
mafsenden Holland, das das faktische Verhältnis einer Abhängigkeit von
seinem deutschen Hinterlande zu einer Abhängigkeit Deutschlands von
ihm verkehrte, mehr zu emanzipieren. Preufsens Vorgehen wurde zunächst
von der Presse und den Rheinuferstaaten aufser Hessen-Darmstadt
nicht richtig eingeschätzt. Nach und nach aber sahen die Rhein-
uferstaaten ein, dafs das Vorgehen als Repressalie gedacht und
wirksam war.

Der Elsflether Zoll, der seit dem dreißigjährigen Kriege vor
dem Weserhandel lag,2) wurde zwar schon durch die Kompensationen

r) Brief von Duckwitz an Wermuth, 15. Okt. 1857. Hinterlassene Papiere
des Herrn Bürgermeisters Duckwitz im Besitz von Herrn Ferd. Duckwitz in
Bremen, Zur Scheldefrage Spezialliteratur bei H. Bonfils, A. Grah, Lehrb,
des Völkerrechts, Berlin 1904, S. 279; Et. Caratheodory, in F. v.
Holtzendorffs Hdb. d. Völkerrechts, II, Bd., Hamhg. 1887, S. 342.; F. v.
Holtzendorff, Rumäniens Uferrechte an der Donau, ein Völkerrecht!. Gut-
achten, Leipz. 1883 (a. Les droits riverains de la Roumanie sur le Danube,
Leipz, 1884), S. 72.

2) Eine eingehende Darstellung der erfolgreichen Versuche Oldenburgs,
die mit Anton Günthers Gesuch von 1612 begannen und schliefslioh im Frieden
von Osnabrück 1648, Art. IX, Abs. 2 Instrument, pacis zum Ziele führten,
nachdem ältere Versuche, ein Zollrecht zu erwerben, von 1562 ab, gescheitert
waren (v. Sippen, Geschichte der Stadt Bremen II. Bd., S. 213), gibt W.
v. B i p p e n in seiner Geschichte der Stadt Bremen im II. Bande, Bremen 1898,
S. 299 ff.. Streitschriften aus dieser Zeit siehe namentlich bei Gerh. Ant.
v. Halem, Gesch. d. Herzogth. Oldenburg, Oldenburg 1794—96, II. Teil,
S. 385-389 (vergl. i. übr. II. T., S. 233 ff, 338 ff, 360 ff, III. T, S. 122,
469, 481 u. a.); auch bei Jobs. Falke, Gesch. d. d. Zollwes,, 1869, S. 219;
W. v. Bippen, Gesch, II. Bd, S. 303, 316 u. a. 1692—1707 hatte die
bremische Kaufmannschaft den Elsflether Zoll gepachtet (s. Bericht bei Noack,
Bas Stapel- u. Schiffahrtsrecht Mindens, Quellen u. Darst. z. G. Nieders,
Bd. X, Hann. u. Leipz. 1904, S. 24; G. A. v. Halem, Gesch. d. H. Oldenb,
1794—96, III. T, S. 122). 1773 befürchtete man, dafs Hannover die in Aus-
sicht stehende Begründung der Sekundogenitur in Oldenburg benutzen werde,
um sich als Kurstaat frei von Zoll anerkennen zu lassen, da das alte Kurfürsten-
kollegium (s. mein Zur Gesch. d. alt. Handelsstrafsen, Gotha 1907, S. 7) von
1619—23 den Zoll seinerzeit nur gegen die kurfürstlichen (Brandenburg auch
seine künftigen) Untertanen freilassende Reverse des Grafen von Oldenburg
        <pb n="189" />
        ﻿192

des Reichsdeputationshauptschlusses zu Regensburg vom 25. Februar
1803 formell beseitigt. Da aber in einer Konvention vom 6. April
zwischen Oldenburg, Rufsland, Frankreich und Preufsen dem Herzog
von Oldenburg der Fortbezug bis zum 1. Januar 1813 zugestanden
worden war, und der Kaiser nach der am 27. April erfolgten
Ratifikation des Reichsdeputationshauptsehlusses am 27. Mai auch
diesem Vertrage beigestimmt hatte1), so machte der Herzog die
Einwendung, er sei wegen der französischen Okkupation gar nicht
dazu gekommen, das Zugeständnis voll auszunutzen.

Erst nach vielen Verhandlungen Smidts und nachdem auf
Austrägalverfahren angetragen war, das aber die Sache noch länger
hätte verzögern können, kam es zu dem Vergleich vom 25. August
1819, wodurch der Zoll am 7. Mai 1820 aufhörte2). Die Animosität,

bewilligt hatte, oder dal's es den Zoll pachten werde. (W. v. Hippen, Gesch.
d. St. Bremen, II. Bd., S. 306 ff., 313, HL Bd., S. 260, 418; J. G. Kohl,
Nordwestdeutsche Skizzen, I. T., Bremen 1864, S. 36; G. A. v. Halem, Gesch.
d. Herzogth. Oldenb., II. T., S. 246; u. a.)

b Nach Art von Respittagen beim ■Wechselverfall durch eine von Senator
Friedrich Horn angegebene diplomatisch neue Reohtsfiktion, da mehr nicht zu
erreichen war. Patriotische Mahnungen und Rückblicke, Präsidialreden des
Bürgermeisters Johann Smidt 1821—1857, hrsg. v. Heinr. Smidt,
Bremen 1873, S. 72.

2)	W. v. Bippen, Gesch. d. St. Bremen, III. Bd., Halle u. Bremen
1904, S. 307 ff,, 312 fl'., 394 ff. und 414 ff. Der Elsflether Zoll, der unter der
französischen Douane mit geringem Ertrag weiter erhoben war, war am
15. November 1813 von dem preufsischen Konsul Delius als Agenten der
Steinschen Zentralverwaltung zur Beschaffung von Kriegsgeldern von neuem
eingerichtet und dabei die Erhebung den oldenburgischen Beamten übertragen
worden und nach dem alten Tarif erfolgt. Die Beamten hatten, als Stein im
Mai 1814 die eingehobenen Gelder abforderte, sie an die herzogliche Kasse
abgeführt und weigerten sich, anders zu verfahren. — Vgl, ferner A. Küht-
mann, Die Aufhebung d. Elsflether Zolls, Brem. Jahrb., XVII. Bd., S. 77 ff,;
derselbe, Die franz. Revolution, ebenda, XV. Bd., S. 200 ff.; C. H. Gilde-
meister, Aus dem Leben des Doktor Georg Gröning, ebenda, V. Bd., S. 215 ff.;
Fr. W. v. Dlmenstein, Pragm. Gesch. d. Zölle in Deutschld., Halle 1798,
S. 115 ff.; (C. F. Wurm, F. Th. Müller u. a.), Die Aufg. d. Hansest.
gegenüb. d. d. Zollv., Commiss.-Ber. a. d. V. S. d. H. G. z. Bef. d. Künste u.
nützl. Gew., Hamburg 1847, S. 61; Karl Mamroth, Der Kriegsimpost d.
Befreiungskrieges u. d. Bestrebgen. z. Herbeiführung e. allgem. d. See-Zoll-
Systems, Berlin 1888, 'S. 6 ff., 11 ff., 24, 26, 29, 31 (Über Gedanken eines
allgemeinen Grenzzolls für Rechnung des deutschen Staatsvereins mit Aufhören
aller inneren Landzölle innerhalb der Zentralverwaltung bzw. seitens Steins und
Eichhorns), 32; Ad. Wohl will, D. Hansest. a. d. Rastatter Congress, Mitth.
d. Ver. f, Hamb. Gesch., III. Jahrg., 1881, S. 94, 98; Ed. Engelhardt, Histoire
du droit fiuvial conventionnel, Nouvelle Revue Historique de droit frangais
et etranger, III0 annee, 1889, pag. 85; Emil Pleitner, Oldenburg
        <pb n="190" />
        ﻿— 193 —

die dadurch in Oldenburg gegen Bremen eintrat, war bekanntlich
die Veranlassung zur Verlegung des Schwerpunktes auf das han-
noversche Ufer von Brake nach dem von Hannover zum Hafenbau
abgetretenen Gelände von Bremerhaven1), wodurch Brake in den
nächsten Jahren vier Fünftel seines Verkehrs verlor2).

Der Brunshauser oder Stader Zoll, den Hannover auf der Elbe
erhob, und ebenfalls als Seezoll verteidigte, konnte erst in den
sechziger Jahren abgelöst werden3), wurde in der Elbschiffahrtsakte
seinerzeit ausgeschieden4).

im 19. Jahrh., I. Bd., Oldeub. i. G. 1899, S. 57 ff., 294, 301 ff., 365 n. a.;
Georg Sello, Oldenbgs. Seeschiffahrt, Pfingstblätter d. Hansischen Geschichts-
vereins, Blatt II, Leipzig 1906, S. 19 ff.; die bremischen Chroniken; G. F.
de Martens, Ch. de Martens, Recueil des traites, II6 ed,, tome VII.,
Gottingue 1831, p. 462, 463, 488, 542, 533 et suiv., 560; G. F. de Martens,
Nouveau recueil de traites, tome IV., Gottingue 1820, p. 653, 646 et suiv;
Joh. Ludw. Klüber, Acten des Wiener Congresses in d. Jahren 1814 u. 15,
III. Bd., Erlangen 1815, S. 167, 174 ff., etc.

*) Die erste Idee zu einer Stadt an der Geeste datiert noch weiter als
zu der schwedischen Feste Karlsburg zurück, da laut Witheitsprotokoll vom
29. Juni 1639 bereits der Erzbischof Friedrich bei seiner Besetzung des damals
stadtbremischen Gebiets an der Geeste die Absicht hatte, das von seinem Vater
1620 gegebene Beispiel von Glückstadt gegen Hamburg naohzuahmen. 8.
darüber W. v. Sippen, Gesch. d. St. Bremen, II. Bd., 1898, S. 380. Über die
späteren Bestrebungen in der Schwedenzeit, vor und nach der französischen
Zeit bzw., im III. Bande in den folgenden Kapiteln. Der Vertrag Smidts mit
Hannover wegen Bremerhavens ist in Victor Böhmerts Bremer Handels-
archiv im I. Bde, 1864, unter Nr. 7, S. 30 ff., abgedruckt, bei Martens, N. R.,
VII, p, 100. S. a. n. v. Treitschke, D. Gesch. i. 19. Jahrh., III. Teil,
Leipzig 1903, S. 581.

Es handelt sich bei den ältesten Gründungen allerdings noch in ziemlichem
Mafse um Sperrschlösser, wie sie Bremen zwischen Hoya und der salzen See
traditionell nicht dulden wollte, erst später tritt der Charakter als Konkurrenz-
platz durchaus in den Vordergrund, wodurch Kohl (Der Verkehr u. d. Ansiedl,
d. Menschen, Dresd. u. Leipz, 1841, S. 592 ff.) zu seiner Abschätzung einer
engeren und weiteren Selektion geführt wurde.

In der entscheidenden Zeit erhielten die Nordseeflufsmündungen so viel
Hafenstädte, wie politische Gebilde, während die Ostseemündungen demgemäfs
eine Stadt behielten.

a) Fr. v. Reden, D. Königr. Hannover, II. Abt., 1839, S. 180;
E. Pleitner, Oldenburg im 19. Jahrh,, Oldenburg i. G. 1899 u. 1900, I. Bd.,
S. 394, II. Bd., S. 158 ff.

3)	Der Vertrag wegen Ablösung des Brunshauser oder Stader Zolls,

22.	Juni 1861, in der bremischen Ausfertigung publiziert Bremen, 1. Mai 1863,
ist in Victor Böhmerts Bremer Handelsarchiv abgedruckt im I. Bande,
1864, Nr. 11, S. 76.

*) Zu seiner Rolle als Hauptförderungsmittel für Harburg seit 1850
(M. Peters, D. Entwickl. d. d. Reederei, Jena 1899—1905, II. Bd. S. 162,

13
        <pb n="191" />
        ﻿— 194 —

Für Lübeck und die Ostseeplätze spielte eine ähnliche Rolle,
wenn auch, da es sich um einen noch weitergreifenden Meereszoll
handelte, die Folgen noch allgemeiner sind, die Ablösung des
dänischen Sundzolles 18571).

Für die Nebenflüsse kamen Vereinbarungen, wo es sich um
mehrere Staaten handelte, und Reglements, auch bei Gelegenheit der
Zolleinungen, zumeist ebenfalls in den zwanziger und dreifsiger
Jahren zustande2). Immerhin bedeuteten die konventionellen Schiff-
fahrtsakten nur Freiheit der Organisation, noch nicht Abgaben-
freiheit, die das weitere Programm der Flufsschiffahrtsagitation
bildete. Besonders drückend wurden die Flufszölle empfunden, als
durch den Erfolg der Zollbundspolitik endlich nur noch zwei Zoll-
bünde übrig geblieben waren, der Steuerverein und der Zollverein,
innerhalb welcher der Verkehr frei war, so dafs nun die Ströme ihre
bevorzugte Stellung, die sie, solange noch der Zollkampf geführt
wurde, ganz besonders hatten, einbüfsten, und mit der eintretenden
Konkurrenz der Eisenbahnen3). Grofse Hoffnungen, die sich nicht
erfüllten, erweckte das Jahr 1848 auch auf diesem Gebiet4). Man

163) vgl. bereits 1835 (Taylor), Remarks on the proposed railway from
Manöver and Brunswick to Hamburg, Hamburg 1835, p. 53: ‘‘They must make
a sacrifice of the Stade duty on the ships and cargoes, which are discharged
at Harburg .... The town raust be declared a free port.“

*) Der Vertrag vom 14. März 1867 in der bremischen Ausfertigung findet
sich ebenfalls in Victor Böhmerts Bremer Handelsarchiv im I. Bde. unter
Nr. 40, S. 205 ff. Bremen hat so viel, wie Hamburg und Lübeck zusammen,
oder das Doppelte von jedem bezahlt. Mit dem 1. April 1857 hörte der Sund-
zoll auf.

2) So wurden am 18. Januar 1828 im bayrisch-württembergischen Zoll-
vereinsvertrag alle Stapel- und Umschlagsrechte für aufgehoben erklärt u. a.;
das Lippe-Schiffahrtsregulativ ist vom 19. Mai 1823, die preufsische Kabinetts-
ordre wegen der Mosel- und Saarschiffahrt vom 6. Dezbr. 1837, das Reglement
wegen der Moldauschiffahrt vom 31. Januar 1832 datiert usw.

s) Vgl. u. a. Jahresberichte der Vereinten Weser-Dampfschiffahrt in
Hameln, 1848, S. 22—23, 35; 1849, S. 25, 26, 27, 28. In Bremen war nach
den Verträgen wegen der Steam-Navigation-Company (s. Post) für die vier
bremisch-amerikanischen Stapelartikel der steuervereinliche Transitzoll zu
Wasser und Land ermäfsigt worden und die Konkurrenz des Landwegs dadurch
scharf geworden.

4)	Vergl. den Jahresbericht des Direktors G. H. L. Rose von der Gesell-
schaft der Vereinten Weserdampfschiffahrt in Hameln zum Jahre 1848 vom
8. Juli, S. 22—23 und zum Jahre 1849 vom 30. Juni, S. 25—26 („Es war
aller Grund vorhanden, dafs der Artikel Flufs-Zollverhältnisse in dem
Berichte pro 1847 zuletzt die Direktion beschäftigt, wenigstens in dem pro 1848
von dem Wegfall derselben zugleich würde haben Nachricht gegeben werden
können, aber auch die Weser unterliegt ferner dieser Geifsel, vielleicht weil
        <pb n="192" />
        ﻿— 195 —

wollte, wie man zeitweise im volkswirtschaftlichen Ausschufs der
Nationalversammlung formulierte, den gesamten Flufsschiffahrts-
verkehr dem Reiche unterstellen, das die Erhaltung der Flufsstrafsen
übernehmen sollte, alle Abgaben aufser Hafen-, Kran-, Wage-,
Lager-, Schleusen- und dergl. Gebühren, die aber auch der Gesetz-
gebung und Oberaufsicht des Reiches unterliegen sollten, sollten
aufhören1).

Von dem referierenden Rat Rheinschiffahrtskommissär Rennen
aus Köln und ünterstaatssekretär Fallati“) vom Reichsministerium,3)
den Sachverständigen Geheimrat Hagen aus Berlin für den Rhein,
Wasserbaudirektor Hübbe für die Elbe, Wasserbaurat Lange in Kassel
für die Weser, dem Generaldirektor der Zölle Klenze in Hannover wurde
auf Veranlassung des Reichshandelsministers von 1848—49, Arnold

man nicht zu rechter Zeit rasch zu handeln verstand. Die deutsche Reichs-
verfassung enthält im § 25 die Bestimmung: Alle deutschen Flüsse sollen für
die deutsche Schiffahrt von Flufszöllen frei sein. Auch die Flöfserei soll auf
schiffbaren Flufsstrecken solchen Abgaben nicht unterliegen. Leider ist der
Nachsatz hinzugefügt: Das Nähere bestimmt ein Reichsgesetz.“); Vorstellung
an die hohe Deutsche Nationalversammlung abseiten vieler Handelsvorstände
und Schiffahrtskorporationen in Städten an der Elbe, der Weser und Aller, des
Rheins, Mains und Neckars und der Donau, betreffend die Beseitigung der von
deutschen Einzelstaaten vom deutschen Verkehr bisher erhobenen Flufszölle,
Frankfurt a. M. 1848 (Beilage Nr. 36 zum Protokoll der 5. öffentl. Sitzung der
Nationalversammlung); Akten des Archivs der Handelskammer im Schütting
in Bremen.

*) Bericht Gevekohts, der mit Duckwitz zusammen zum Vorparlament nach
Frankfurt entsandt und Mitglied der Nationalversammlung wurde, vom
4. Juli 1848 an den Direktor der Vereinten Dampfschiffahrt in Hameln, die an
den Anträgen des Schiffer- und Handelsstandes wegen Aufhebung der Flufszölle
beteiligt war, Stadtrichter G. H. L. Rose in Hameln, und von diesem in seinem
Jahresbericht der sechsten Generalversammlung der Gesellschaft vom 8. Juli 1848
mitgeteilt. Jahresbericht 1848, S. 22—23.

Der betreffende Entwurf besagt:

„1. Alle schiffbaren Flüsse Deutschlands sind für alle Zukunft im
ganzen Umfange des Reichsgebiets bis ins Meer für deutsche
Schiffahrt frei von allen, das Schiff oder die Ware treffenden Zöllen
und Abgaben, mit Einschlufs der Brücken- und Durchlafsgelder,
Dies gilt auch von der Flöfserei auf den schiffbaren Flufsstrecken.

2.	Hafen-, Kran-, Wage-, Lager-, Schleusen- und dergleichen Gebühren
in den an den Flüssen gelegenen Orten unterliegen der Gesetz-
gebung und Oberaufsicht des Reichs.

3.	Die Erhaltung der deutschen Ströme und Flüsse in schiffbarem
Zustande liegt dem Deutschen Reiche ob.“

S. dazu die offiziellen Verhandlungsberichte der Nationalversammlung
von Wigard und Kassier und die folgends genannten Schriften etc.; Handakten
des verstorbenen Herrn Bürgermeisters Duckwitz, im Besitz von Herrn Ferd.
Duckwitz in Bremen, in denen die verschiedenen Zustände erkennbar sind.

13*
        <pb n="193" />
        ﻿— 190 —

Duckwitz, der Entwurf zu einem deutschen Flufsschiffahrtsgesetze
nebst Motiven ausgearbeitet,2) wie in der Reichsverfassung in Aussicht
gestellt wurde. In der Reichsverfassung und im Flufsschiffahrtsgesetz
wurden die Strombaubehörden der Staaten, die durch die konven-
tionellen Flüsse berührt wurden, unter die Aufsicht der Zentral-
gewalt gestellt, die nächste Beaufsichtigung und die Ausführung der
Stromkorrektionen ihnen überlassen. Der Zentralgewalt wurde das
Recht Vorbehalten, auf Grund von Beschlüssen der Reichsversammlung,
weiter selbständig Bauten auf Kosten des Reichs vorzunehmen,
wenn diese über das gewöhnliche Mafs der Verpflichtungen der
Einzelstaaten hinausgingen. Die Aufsicht über die Handhabung der
Flufskorrektionen wurde Reichsbaumeistern übertragen. Das Gesetz
über die Aufhebung der Plufszölle gemäfs der Reichsverfassung be-
arbeitete die Ausgleichungsansprüche der Betroffenen. Duckwitz
hielt nach seiner politischen Auflassung die weitgehenden Pläne im
Volkswirtschafts-Ausschufs für utopisch und z. T. für unpraktisch
und wollte im wesentlichen entscheidende Behörden an die Stelle
der verhandelnden Kommissionen setzen. Soweit noch Binnen-
schiffahrtsabgaben im Rahmen des Gebührenprinzips und der Kosten-
deckung diskutiert wurden, sollte das Reich sie haben, wenn es

a) Professor der Geschichte und Statistik in Tübingen 1838—1855. Teile
aus seinen Tagebüchern und Briefen hat K. KlüpfeI veröffentlicht; Aus
Johannes Fallatis Tagebüchern und Briefen, Württernbergische Vierteljahrs-
hefte für Landesgeschichte, VIII. Jg., 1885, S. 1 ff. Vgl. S. 16, 24 ff, 35, Fallati
hat die Gesetzentwürfe nebst den Motiven in der von ihm mit den übrigen
Mitgliedern der Tübinger staats Wirtschaft liehen Fakultät und Robert Mohl heraus-
gegebenen Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft im VI. Bde., Jg. 1850,
S. 534 (Roichsverfassung), bzw. 536—601 zum Abdruck gebracht und die
Geschichte der Gesetzentwürfe einleitend dargestellt. Jobs. Fallati, Entw.
z. e. d. Flufsschiff.-Ges. u. z. e. Reichsges. ü. d. Aufhebg. d. Flufszölle u. d.
Ausgleichung für dieselbe nebst Motiven, aus den Akten des Reichshandels-
ministeriums der prov. Centralgewalt, Ztschr. f. d. gesamte Staatswiss., VI. Bd.,
Jg. 1850, S. 526 ff. Ebenda S. 727 ff. Stand der administrativen Statistik in
Deutschland im Jahre 1848—49, hat Fallati auch sehr interessante Mitteilungen
über die damaligen reiohsstatistischen Bestrebungen und die Statistik in den
Einzelstaaten etc. vor 1848/49 nach den von den Reiohsministerien eingeforderten
Angaben gemacht, die wegen Beteiligung Duckwitzs und der Zoll- u. Verkehrs-
statistik hierher Interessen bieten (Bremen S. 776, 780, 789 ff). Die §§ der
Reichsverf. u. die Entwürfe zur Flufsschiffahrt sind auch in: Die Resultate der
Berathungen der Regierungs-Kommissäre in Frankfurt a. M. 1848/49 zur Her-
stellung der Zoll-Einheit im Deutschen Reiche, Halle 1851, S. 368 ff abgedruckt.

3)	Geschäftsverteilung vom 18. Sept. 1848, vorher, zum 14. Aug., hatte der
am 5. Sept. zurückgetretene ünterstaatssekretär Gustav v. Mevissen aus Köln
das Dezernat, Fallati nur die Statistik. (Duckwitz Papiere.)
        <pb n="194" />
        ﻿197 —

selber baute, sie bewilligen, wenn Einzelstaaten bauwillig waren.
Die Verhandlungen bewegten sich zwischen Volkswirtschaftsausschuls1),
Verfassungsausschurs und Plenum der Nationalversammlung, den
Regierungsvertretern und dem Handelsministerium, bis in der Ver-
fassung das Prinzip der Zoll- bezw. Gebührenfreiheit der Flufsfahrt
durchdrang. Die Gesetzausarbeitungen des Handelsministeriums
zum Flugverkehr und zum allgemeinen Zoll wesen wurden vorlage-
reif, kamen aber nicht mehr zur Vorlage oder Publikation2).

*) Radikal-unionistisch die Bremer Dröge und Gevekoht in seiner Minorität,
der Verfassungsaussohufs föderalistisch. Die Parteiprogramme machen den
Gegensatz zugleich politisch.

2) S. dazu Arnold Duckwitz, Denkwürdigkeiten aus meinem öffentl.
Leben, Bremen 1877, S. 98ff., 282ff., 290, 291, 297; D. Ehmck, Arnold Duckwitz,
Bremisches Jahrbuch, XXL Bd., 1906, S. 95 ff.; Victor Böhmert, Deutschlds.
Wirtschaft!. Neugestaltg., Preufs. Jahrbücher, XVIII. Bd., 1866, S. 295 ff.;
(R. Delbrück?), Über gemeins. materielle Inter, i. d. Bundesstaate, insbes. b.
Abgaben v. Verkehr und Verkehrsmitteln, Frankfurt 1848, S. 18; A. Duckwitz,
Zur Revision d. Verfassungs-Entwurfs vom 26. Mai 1849, Bremen 1849, S. 12 ff.;
Heinr. Hübbe, Des d. Reiches Ströme, Frankfurt a. M. 1848; J. Rigaud,
Betr. Üb. d. rhein. Schiffahrts-Verkehr u. d. preufs. Eisenbahnnetz m, Rücks. a.
d. Ber. d. Volkswirt,sch. Ausschusses, d Flufszölle betr., Frankfurt a. M. 1848;
(C, A. v. Kamptz od. Delbrück?) Denkschr. ü. d. Bestimm., welche rücks.
d, schiffb. Flüsse u. Wasserstr. i. d. Reiche zu treffen sein werden, in spez. Anwendg.

а.	d. Verhältnisse Preufsens, Frankfurt a. M. 1848; Bemerkgen. geg. d. Besohl,
d. d. Reichsvers. ü, Flüsse, Kanäle und Seen u. ü, Eisenbahnen (Denkschr. d.
hann. Regier.), 1848; Über Flufszölle, Wasserweggelder, Chausseegelder und
Dnrchgangszülle in bes, Bez. a. § 26 d. Entwurfs zu dem Reichsgrundgesetz,
Frankfurt a. M. 1848; Die Hannoverschen Zölle d. Elbe, Weser u. Ems (Denkschr.
d. Abg. a. d, Kgr. Hannover), Frankfurt a. M. 1848; Wilh. 0 echelh aus er.
Erinnerungen aus den Jahren 1848 bis 1850, Berlin 1892, S. 8 ff.; L Oelsner,
Die wirtsoh. u. sozialpolitischen Verhandlungen d. Frankf. Parlamentes, Preufs.
Jahrbücher, LXXXVII. Bd., H. 1, 1897, S. 81 ff.; H. Schumacher, Zur Frage
d. Binnenschiffahrtsabgaben, Berlin 1901, S. 116, 123ff., 158ff.; Max Peters,
Schiffahrtsabgaben, Schriften des Vereins f. Socialpolitik, Bd. CXV, 1. Teil,
Leipzig 1906, S. 102 ff., 138 ff.. 147 ff.; Denkschrift Sachsens und Badens zur
Bundesrat,s-Drucksache Nr. 27, betreffend den Entwurf eines Reichsgesetzes
über die Einführung von Schiffahrtsabg, auf natürl. Wasserstrafsen, Zeitschrift
f. Binnenschiffahrt, XVI. Jg., 1909, S. 578, 583 ff.; etc.; u. d. offiziellen
Verhandlnngsberichte a. a. O.; Handakten des verstorbenen Herrn Bürger-
meisters Duckwitz, Arnold Duckwitz, Das Reichsministerium des Handels
August 1848 bis May 1849, niedergeschrieben im Sommer 1849 (bis Sept. 1849),
Handschrift, Memorial 21. July bis 5. Sept. 1848 (26. März bis 18. Mai 1848 u.

б.	April bis 17. Mai 1849 Denkw., S. 214 ff., 279 ff.), im Besitz von Herrn
Ferd. Duckwitz in Bremen. Zu den Akten der Nationalversammlung und der
Zentralregierung, die heute mit dem Bundestagsarchiv von der Stadtbibliothek
ln Frankfurt a. M. aufbewahrt werden, s. R. Jung, Das Archiv der deutschen
konstituierenden Nationalversammhmg von 1848 bis 1849, Korrespondenzblatt
des Gesamtv. d. d. Geschiohts- und Altertumsvereine, XLIX. Jahrg., 1901, S. 30 ff.
        <pb n="195" />
        ﻿198 —

Eine Beschränkung der Zahl der Zollerhebungsstellen bezw.
der Zollerhebung betreffs der Angehörigen eines Zollstaats oder
Zollbundes kam verschiedentlich zustande (s. zur Weser im folgenden)
Beschlüsse, die Eheinzölle herabzusetzen, wurden noch 1860 gefafst,
wegen der Elbzölle 1863. Die Beseitigung der Rheinschiffahrtsabgaben
erfolgte dann mit den Umgestaltungen durch die Berliner Friedens-
verträge von 1866; Preufsen hob die bisher für seine Rechnung und
die für Rechnung des Kurfürstentums Hessen und des Herzogtums
Nassau erhobenen Zölle durch Gesetz und Verordnung vom
24. Dezember 1866 auf. Die Elbzölle fielen durch Gesetz vom
11. Juni 1870 und Vertrag mit Österreich vom 22. Juni 1870.

Nachdem sind dann die Binnenschiffahrtsverhältnisse in der
Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 25. Juni 1867 und in der
Reichsverfassung von 16. April 1871 geordnet worden (Art. 4 und 54).

Neuerdings besteht oder bestand bekanntlich die Kontroverse,
wie weit die Reichsverfassung und völkerrechtliche Verträge ein
Hindernis für die Wiedereinführung von Verkehrsabgaben auf den
auszubauenden Strömen sein können. Die Erledigung ist jetzt durch
den Bundesrat für die Neuaufstellung von Stromgebühren eingeleitet.

Die alten Zollplätze an der Weser waren folgende:

Entfernung:

Münden (hannoversch) *) 2)3) 4)s).......................... —

Giesselwerder (hessisch) ’) 2) 3) 4) 5) 6)................. 2	Meilen

Herstelle (paderbornisch, preufsisch) 2) 3) 4)............. 2	„

Beverungen (paderbornisch, preufsisch) 5) 6)

Lauenförde (hannoversch) *)2)3) 4) 5)...........

Höxter (korveyisch, preufsisch) B)......................... U/s Meilen

&gt;) Nach Klagschrift Bremens beim Deputationstag zu Frankfurt 1677 bei
JohannesFalke, Die Geschichte des deutschen Zollwesens, Leipzig 1869, S. 171.

2)	Nach Zollverzeichnis von 1584 bei G. Landau, Einig, üb. Weserzölle
u. Weserhandel im 16. Jahrh., in d. Zeitschr. d. Ver. f. Hess. Gesch. u. Landes-
kunde, I. Bd., 1837, S. 166 ff.

3)	Verzeichnus, Wie die Zollen an der Weser, oberhalb Bremen, bifs Münden,
in ohngefähr 26 Meilweges, von verschiedenen Chur-Fürsten, Grafen und Herren,
auch zu Elsflethe, unterhalb Bremen, vom Herrn Graffen zu Oldenburg, Item
von J. Kön. Maytt. zu Dennemark, Norwegen etc. im Öresund erhoben werden,
o. 0. u. J., (16. .).

4)	Verzeichnis von 1710 bei G e r h a r d N o a c k, Das Stapel- und Schiffahrts-
recht Mindens vom Beginn der preufs. Herrschaft 1648 bis zum Vergleiche mit
Bremen 1769, Quellen und Darstellungen z. Gesch. Niedersachsens, Bd. XVI,
Hannover u. Leipzig 1904, S. 100.

6) Nach Verzeichnis von 1783 bei G. Noack, S. 100.

6) Die in der Weserschiffahrtsakte vom 10. Sept. 1823 der Berechnung
zugrunde gelegten alten Zölle.

| V« Meile

J
        <pb n="196" />
        ﻿— 199

Holzminden (braunschweigisch) 4)2)3)4)5)6)

Polle (hannoversch) 4)2)3)4)5)6)...............

Grohnde (hannoversch) x) 2)3) 4)5)6)...........

Ohsen (hannoversch) 4) 2)3) 5) 6) ..........

Hameln (hannoversch) 4)2)3) 4)5)6).............

Rumbeck (hessisch) 4)5)........................

Grofsenwieden (schaumburgisch, hessisch) 2) . .

Oldendorf (hessisch) 3)........................

Rinteln (hessisch) 9 2)3) 4) 5)..............

Erder (lippisch) 4)6)..........................

Vahrenholz (lippisch) 4) 2) 3) 5)..............

Vlotho (preufsisch 4) 2) 3) 4) 5) 6)...........

Hausberge (preufsisch) J)2)3) 4)5)6) .......

Minden (preufsisch) 6) ......................

Petershagen (preufsisch) *)2)3) 4)5)6).........

Schlüsselburg (preufsisch)4)2)3) 4)5)6). ...

Stolzenau (hannoversch) *)2)3) 4)5)6)..........

Landesbergen (hannoversch) ') 2) 3) 4) 5) 8) . .

Nienburg (hannoversch) 4) 2) 3) 4) 5) 6).......

Hoya (hannoversch) *) 2) 3) 4) 5) 6)...........

Wachtenkamp (Wetenkamp, hannoversch) 1) 2).

Intschede (hannoversch)3) 4)5) 6)..............

S c h I i e m e (hannoversch)4)2) .............

Dreye (hannoversch)3) 4) 5) 6).................

Bremen 2)5)......................................

Elsfleth (oldenburgisch)3) 4)5) 7).............

Entfernung:
Vs Meile
1 »

2 Meilen
112 Meile

1

1

. 1

. Vj2 Meilen
. VI2 »

2 »

. 2 «

. 11 / 2	»

1la Meile
. VI2 Meilen
. 2 »

. 21/« »

. 13li «

. lU Meile

. 1	n

. 3Va Meilen

9 Nach Klagschrift Bremens beim Depntationstag zu Frankfurt 1577 bei
Johannes Falke, Die Geschichte des deutschen Zollwesens, Leipzig 1869,
S. 171.

s) Nach Zollverzeichnis von 1584 bei G. Landau, Einiges über Weser-
zölle und Weserhandel im 16. Jahrhundert, Zeitschr. d. Ver. f. hessische Geschichte
u. Landesk., I. Bd., 1837, S. 165 ff.

3) Verzeichnus, Wie die Zollen an der Weser, oberhalb Bremen........auch

zu Elsflethe ... erhoben werden, 0. 0. u. J., (16 . .).

*) Verzeichnis von 1710 bei Gerhard Noack, Das Stapel- und Sohiff-
fahrtsrecht Mindens vom Beginn der preufs. Herrschaft 1648 bis zum Vergleiche
mit Bremen, Quellen und Darstellungen z. Gesch. Niedersachsens, Bd. XVI.
Hannover u. Leipzig 1904, S. 100.

5)	Nach Verzeichnis von 1783 bei G. Noack, S. 100.

•) Die in der Weserschiffahrtsakte vom 10. Sept. 1823 der Berechnung
zugrunde gelegten alten Zölle.

7) Weserschiffahrtsakte vom 10. Sept. 1823, § 16.
        <pb n="197" />
        ﻿— 200

Die Anmerkungen zeigen an, welche Plätze zu gleicher Zeit
bestanden.

Es sind 1577 und 1584 an der Oberweser zweiundzwanzig
Zölle auf dreiundzwanzig Meilen, im siebzehnten Jahrhundert zwei-
undzwanzig auf sechsundzwanzig Meilen nach damaliger Rechnung;
1710 ebenfalls zweiundzwanzig, 1785 einundzwanzig, 1823 werden
mit Ausschlufs Hannoversch-Mündens am Endpunkt jedoch mit Ein-
schlufs der sonst nicht mit aufgeführten alten Stapelplätze Minden
und Bremen zweiundzwanzig Zölle gezählt. Die obige Angabe der
Landeszugehörigkeit bezieht sich nur auf die jüngere Zeit1). Es
sind nach dem neueren Anfall Paderborns und Korveys an Preufsen
von Münden bis Bremen (excl.) fünf, 1584 zehn Landesherren be-
teiligt2)3). Die im Druck herausgehobenen waren die 1823

‘) Die hannoverschen und braunschweigischen Plätze oberhalb Hameln
gehören dem braunschweigischen Hause im 14. Jahrhundert bis Lauenförde an,
im 15. Jahrhundert bis Hameln und haben sich nach der Konstellation der
Linien verschieden verteilt. Die oberen hessischen Zölle sind althessisch, die
unteren gehören zur alten Grafschaft Schauenburg, deren andere Hälfte an das
lippesche Haus überging. Die preufsischen Zölle um Minden fallen 1614 mit
der Grafschaft Ravensberg und 1648 mit dem Bistum Minden an, die hannover-
schen der unteren Strecke gehören zur Grafschaft Hoya und zum Erzbistum
Bremen und dessen Rechtsnachfolger Schweden.

2)	6 Zollstätten gehörten dem Herzog Erich von Brannschweig, 1 Hessen,
1 Paderborn, 1 dem Herzog Julius von Braunschweig, 2 Schaumburg, 1 Lippe,
1 Jülich, 3 Minden, 6 Hoya und 1 dem Erzbistum Bremen. 6. Landau,
Einiges über Weserzölle und Weserhandel im 16. Jahrh,, Zeitschr. d. Vereins f.
hessische Geschichte und Landeskunde, I. Bd., 1837, S. 165 ff. .

3)	Originell ist die Handhabung der älteren Zölle in der jüngeren Zeit:
Schreiben der Kaufmannschaft in Münden an das Königl. Grofsbritannisch-
Hannoversche Kabinettsministerium wegen Anhaltung und Äusladenlassen der
Schiffer Gebr. Basilius in Preufs. Minden wegen Zolldefraude, vom 31. Juni 1821:
„Ob die gedachten Schiffer als schuldig zu betrachten und verdient haben,
nach den Preufsischen Zollgesetzen mit ihrer Familie an den Bettelstab gebracht
zu werden, das mögte wenigstens die öffentliche Stimme bestimmt mit Nein
beantworten, denn sie haben gehandelt wie alle ihre Vorgänger seit langen
Jahren, also wie es durch langen Gebrauch gewissermafsen rechtmäfsig geworden
ist. Soll die unrichtige Bezalung öffentlicher Abgaben Tadel und Strafe
herbeyführen, so dürfte als die erste Bedingung vorauszusetzen sein, dafs sie
bezalt werden können. Es ist aber nicht allein allen Zollofficianten an der
Weeser, sondern auch ohne Zweifel den hohem Staats-Behörden wohl bekannt,
dafs die Zollansätze für die jetzigen Handelsverhältnisse nicht mehr passen, da
die Frachten ohne den Güter-Transport zu zerstören, nicht darnach erhöhet
werden können. Die Schiffer haben daher nach Verhältnis ihrer Ladungen an
jedem Zoll ein gewisses Quantum von Güthern declarirt, und darnach ehedem
im Durchschnitt 15 bis 20 »f aufser den üblichen Geschenken an die Herren
Zollofficianten bezalt. Bey der grofsen Strenge, welche in den letzten Jahren
        <pb n="198" />
        ﻿— 201

bestehenden, unter die Weserschiffahrtsakte fallenden zweiund-

eingeführt wurde, ist diese Zahlung auf das doppelte erhöhet, und dadurch der
Erwerb der Schifter so vermindert worden, dafs sie von ihrem Geschäft nicht
mehr leben können. Dafs die Zölle, besonders von Wein, Rumm, Häuten und
mehrere andern Waaren nicht richtig bezalt werden konnten, haben wir in
unsern früheren unterthänigsten Berichten aufrichtig angezeigt, so wie es auch
dem Hohen Cammer Collegio wohl bekannt war. Vor mehrern Jahren liefsen
einige Mitglieder desselben bey ihrer Durchreise hier die Schiffer Bauermeister
und Basilius zu sich kommen, um über die Verhältnisse der Schiffahrt, der
Zölle, des Wasserbaues und dergl. Auskunft zu geben. Diese haben mit aller
Offenherzigkeit ausgesagt, wie viel sie an Zöllen und Geschenken bezalten, auch
die Gründe angeführt, warum eine richtige Angabe unmöglich sey, worauf sie
zur Antwort erhielten, sie mögten nur vorläufig bey der bisherigen Gewohnheit
bleiben, bis andere Einrichtungen getroffen würden.“ (Bremer Handelskammer,
Arch, Coli. Sen.) Vgl.; Schreiben des Bremer Schiffers Helmrich Lubbers an
Syndikus Dr. Heineken nach Minden vom 14. Februar 1821: „Ursprüngliche
Entwicklung eines Mannes Namens N. Dieser war zuerst Aufwärter beim Zoll-
Inspector Hintze in Intschede, wodurch derselbe nach Verden als Zollschreiber
bey einem damahls angestellten Zoll-Inspector Pape, so vorhero als Zoll-
Verwalter in Brinkum gestanden, empfohlen wurde, indem Hintze in denselben
wohl kein Zutrauen setzte —, Der Zoll-Insp. Pape zu schwach an Geist, ver-
traute oben genannten zu viel, wodurch derselbe mehrere Geheimnisse, NB. seyen
es erlaubte oder unerlaubte, zu seiner künftigen Laufbahn bemerkte, auch
Gelegenheit fand, mit allem, was in Zollangelegenheiten zwischen Zollbedienten und
Schiffer sich ereignete, sich vertraut zu machen, welches derselbe, sobald sich die
Gelegenheit nur darbot, auch benutzte, indem derselbe sachte sich bey den
Schiffern so in Autorität zu setzen, weil sein Principal ihm alles anvertraute,
dafs sämtliche Schiffer, vor nachsichtliche Behandlung aufserordentlich Contri-
buiren mufsten. Durch diese Quelle eröffnete derselbe eine neue, nemlich er
liefs sich einen Schiffs-Bullen verfertigen mit allem dazu nöthigen Geräth,
worauf derselbe einen Bauern Namens Reitman als Schiffer ansetzte und selben
instruirte, dafs er nicht allein Ladung nach Celle für billige Fracht transportirte,
sondern auch von Celle retour, wodurch er sich mit den damit verbundenen Vor-
theilen der Zollbedienten wie der Schiffer bekannt machte, und alles dieses ihm, den
N .. anzeigte, so wie nun derselbe mit allen oben erwähnten Vortheilen sich völlig
überzeugt hatte, machte derselbe eine Reise nach London, wozu die mehrere
Schiffer (freywillig oder gezwungen, wie man es nehmen will;) Conlribuiren
musten. Nachdem derselbe sich nun ganz in die Engl, Monopol
(die englischen Kanalgesellschaften?) einstudirt, reifsete er wieder
nach Verden, und drängte sich seinem vorherigen Brodherrn wieder
auf, der leider zu schwach um es einzusehen wie gefährlich derselbe
für Zollbedienten und Schiffer werden konnte, und so suchte derselbe sich
immer noch mehr Kenntnisse zu sammeln um seine Intrikanten Pläne desto
sicherer zu gründen. Ehe ich weiter schreibe, mnfs ich bemerken, dafs die
damalige Churfürstliche Hannov. Regirung schon alles aufgebothen, die
Schiffahrt zwischen Celle, Hannover und Münden nur allein durch Hannoverische
Schiffer betreiben zu lassen, und sogar, um diesen Zweck zu erreichen, ihren
emländischen Schiffern nach Celle und Hannover die halbe Zoll- und Schieisen-
        <pb n="199" />
        ﻿202 —

zwanzig Plätze. Ihre Zahl wurde durch die Weserschiffahrtsakte

Freiheit angedeihen lassen, welchen letzteren Vorzug ihre Dnterthanen nach
Hannover zur Neustadt am Eübenberge noch geniefsen, sie auch ohnedies noch
begünstigt durch den Linienzug mit Pferden in dem Amte Rethen und Ahlden,
indem ihre Unterthanen durch Achtsmänner begleitet unter Taxation des
Schadens, Ausländer aber nach Willkühr der Ufer Besitzer behandelt werden,
wodurch letztere ungleich stärkeres Treibgeld bezahlen müssen. Dem allen
ungeachtet konnte man dennoch nicht die Ausländischen Schiffer aus dem
Wege räumen, unter diesem Zeiträume trat denn nun obenerwähnter N. . . in
Hannover wieder auf, und suchte sich durch seine Entdeckung bey der Chur-
fürstlichen Regirung so einzuschmeicheln, dafs es ihm endlich gelang, sich eine
Stelle als Zoll-Controlleur in Celle zu verschaffen, hier suchte er nun alle seine
Kraft hervor, um sich gegen Schiffer und Speditor in Authorität zu setzen,
benahm dem Einen wie dem Ändern alle mögliche Kl. Vortheile, um aber
nicht ganz bey den Hannov. Schiffern und Speditors aufser Credit zu
kommen (der damals sehr nothwendig), so vereinigte derselbe die Speditor mit
den Hannöv. Schiffern dahin, dafs selbe eine Jagd-Schiffahrt auf Celle unter
sich etablirten, wovon sämtliche Bremer Schiffer ausgeschlossen wurden, sobald
das aber den Bremer Schiffern zur Kunde kam, kamen selbe den Hannov. Schiffern
und Speditors zuvor. Weil nun durch diese Handlung von Seiten N. . . einleuohtont
wurde, dafs der Plan im Werden sey, die Bremer Schiffer auszurotten, so trat
der Patriotismus der Bremer Kaufmannschaft in voller Kraft auf und den
Bremer Schiffern wurde mehr wie sonst Vorzug gegeben. Diese, mit neuem
Muthe belebt, vereinigten sich und bildeten eine Compagnie, wodurch denn der
Plan von N. . . . nicht so, wie gehofft, von Statten ging, und so suchte derselbe
es bey der Regierung dahin zu vermögen, dafs man den Bremer Schiffern in
Dreye den Zwang anlegte, mit der neu etablirten Hannöv. Schiffahrt und Spedition
der Reihe nach zu fahren, wogegen sich die Bremer auflehnen musten und
beym hiesigen Magistrat um Schützung ihrer Rechte fleheten. Nach langem
Hin- und Herschreiben, zwischen der Churfürstlich Hannoverschen Regierung
und dem Bremischen Magistrat, welcher ungern sich mit der Hannov. Regierung
entzweien wollte, um einer Handvoll Bremer nach dem Oberlande fahrender
Schiffer ihr Rechte zu schützen, suchte der Magistrat es dahin von sich zu
lehnen, dafs die Bremer Schiffer an dem Hause Schütting verwiesen wurden,
hier wurde in einer Commission im Hause Schütting denn Bremer Schiffern
angedeutet, sie wären freye Bürger und könnten wählen, was sie wollten. Das
Collegium Seniorum würde sich fernerhin nicht weiter damit befassen, hier
wurde nun guter Rath theuer, so dafs am Ende beschlossen wurde uns mit
der Geller Comp.: zu vereinigen, wovon N. nach Cello berichtet wurde, welcher
denn, seines Sieges sich freuend, eine Zusammenkunft in Verden bestimmte,
worinne erschien N. . ., Schiffer M. Hoyer, J. Finke und H. Lübbers, in dieser
Zusammenkunft wurde zwischen N. . . im Namen der Geller Comp, und den
3 Bremer Schiffern verabredet und beschlossen, auch durch N. , . schriftlich
zugesichert, dafs die Bremer Schiffer gleich den Hannoverschen Schiffern aller
Rechte und Vortheile, sie mochten Namen haben wie sie wollen, geniefsen
sollten, wogegen die Bremer Schiffer auch alles versprachen, was der Geller
Compagnie nützlich werden konnte, und so wurde denn ein freundschaftlicher
Vertrag abgeschlossen. — In dieser Zeit wurden auch die Spediteurs, welche eben
        <pb n="200" />
        ﻿— 203 —

auf elf reduziert, nämlich Giefselwerder, Lauenförde, Beverungen,
Holzminden, Hameln, Rinteln, Erder, Minden, Stolzenau, Dreye

auch keinen gehofften Vortheil dabey fanden, durch N. . . und Holtmann &amp; Comp,
wieder aus der Comp, gelassen, mit einem ansehnlichen Verlust an Schiff und
Inventarium, so Holtmann &amp; Co. zu Theil wurde. Der vorerwähnte Vertrag,
welcher aber leider nicht von langer Dauer, sondern durch alle mögliche
Intriguen des N. . . &amp; Consorten gestört wurde und daher die Aufmerksamkeit
der Bremer Schiffer nach sich zog, die denn auch bald bemerkten, dafs nun
eine Höllen Maschiene angesetzt, die das gänzliche Verderben der Bremer Schifter
zum Grunde hatte, und hier zum Beweis angeführt ist, wie folgt. Es liefs
nemlich N. . ., dem das Zollwesen anvertrauet, die Hannöv. Schiffer, namentlich
Holtmann &amp; Comp., so auch eine nicht unbedeutende Weinhandlung in Celle
etablirt, Defrautiren, im Jahr 1804 183, 43/2 Oxh. Wein, 15 Oxh. Rum, 1 ‘/j Oxh.
fr. Brandwein, 41/» Oxh., 4 Ohm, 2/2 Anker Essig, im Jahr 1805 durch Steuer-
mann Lübbers in Isenberg im Frühjahr 68 Oxh. Wein, 1 Geb. Rum, 1 do do so
für Wein angegeben, nicht allein unverzollet einpassiren, sondern war Mithelfer,
dafs auch diese Quanten nnveracciset in Celle eingeführt worden. 251, 43/2 Oxh.
Wein a/Oxh. 12 o/f Cmz. beträgt die Defraute 3282 Cass.-Mtz., 17 Oxh. Rum
a/Oxh. 32 o/f beträgt die Defr. 544 of Cass.-Mtz., 1 */a Oxh. Brandwein a/32 atf
beträgt 48 «/f Cass.-Mtze., so beträgt der Zoll so defrautirt 386 o/f 21 Mgr. Cm.,
die ganze Defraute betrug 4260 of 21 Mgr, Cm. Wie nun diese entdeckt
worden, so wurde solches den Herrn Holtmann &amp; Consorten im Herbst vor-
gelegt mit dem andeuten, dafs wenn man den Bremer Schiffern die ihnen von
rechtswegen zukommenden Rechte nicht angedeihen liefse, man solches Ver-
fahren gegen die Bremer Schiffer der Königlichen Regirung ohne weiteres
Zögern anzeigen würde. Hierauf wurde im künftigen Frühjahr eine förmliche
Reihe und Compagniefahrt zwischen Hannov. und Bremischen Schiffern ab-
geschlossen, woselbst N. . . in allen den folgenden Handlungen gute Dienste
geleistet NB. betreffend Defrauten. Sobald nun eine förmliche Comp, zwischen
der Geller Comp. Schiffern und den Bremern eingericht, und mit allem Beyfall
der Wohllöblichen Kaufmannschaft betrieben wurde, wodurch einem gewissen
Haupt, so der Zeit am Comptoir der Holtmannschen Comp, als Comptorist
arbeitete, die Correspondenz übertragen wurde, so wurde dahin gearbeitet, dafs
nach und nach zwischen den Bremer Schiffern eine disharmonie sich einstellte,
die den am Ende dazu hinführte, dafs N. . . den Haupt als Sachwalter von
der Holtmannschen Comp, nach Bremen versetzte, wodurch nach und nach der
schöne Verein zerstört und gänzlich aufgelöset wurde, und aus einer Comp.
Fahrt wieder eine Reihe Fahrt gebildet wurde, unter dieser Zeit fand nun
Haupt Gelegenheit, sich mit allen Schiffahrtsangelegenheiten bekannt und
bey der Kaufmannschaft beliebt zu machen, suchte auch alle Vortheile, so durch
Getreide und Engl. Amatur Fahrt nach Celle und Hannover sowie nach Münden
sich ereigneten, der Holtmannschen Comp, in die Hände zu arbeiten, was auch
noch jetzo geschiehet, so dafs die Bremer Schiffer mehrst gänzlich davon aus-
geschlossen worden und nur mit grofser Mühe und nach Forschung zu Zeiten
einen Brodsamen davon erhalten. So wird den auch eben so die Sache in Celle
und Hannover betrieben und man bekümmert sich wenig um eine Reihe Fahrt
(die von hier aus doch mit aller Pünktlichkeit in Betreff der Kaufmannsgüter
nach Billigkeit und recht unter beyde Theile vertheilt werden), sondern man
        <pb n="201" />
        ﻿— 204 —

und Bremen ‘)* 2)3), jedoch blieben die alten Plätze bei der
Berechnung des Zolls wirksam, wenn nur entsprechende Teil-
strecken befahren wurden4 *). Die Weserscbiffahrtsakte legte im
übrigen den Zollbetrag für die ganze Oberweserstrecke in einen
Normalsatz fest und billigte bestimmte Quoten davon den beteiligten
Uferstaaten zu. Diese Quoten wurden in festen Sätzen auf die
einzelnen den betreffenden Staaten gehörigen erhaltenen Erbebungs-
stellen verteilt. Im Juni 1852 wurden die Zollämter zu Stolzenau
und Lauenförde aufgehoben5-), so dafs bei der Suspendierung des
Weserzolls am 1. Januar 1857 nach Vertrag vom 26. Januar 18666)
noch neun Weserzollämter vorhanden waren7). Vorstufen der

behandelt den Einländer oder Hannöv. Schiffer immer Vorzugsweise, und man
suchte alle solche Klagen bald unter diesem, bald unter jenem Deckmantel ein-
zuhüllen, so dafs die Bremer Schiffer, so doch diesen einzigen Erwerb betreiben,
am Ende dabey zu Grunde gerichtet werden, indem die Hannov. oder Holtmannsche
Comp, nebst den übrigen Hannoverischen Schiffern es nicht als Haupt-Erwerbs-
zweig betrachten, sondern nur als Nebensache etc.“ (Bremer Staatsarchiv.)

’) Weserschiffahrtsakte vom 10. Sept. 1823, § 16.

2)	Sonst wurden an der Oberweser noch bezahlt: das Mastgeld, das
Konunandantengeld zu Münden, Höxter, Hameln, Rinteln, Minden und Nienburg;
das Schleusen-, Nebenanlage- und Sohiffsgeld und der Jahrgulden zu Hameln;
das Leinengeld zu Grohnde; das Bollwerksgeld zu Minden; das Hafen- oder
Zeichengeld zu Petershagen; das Treibgeld für den Leinenzug mit Pferden etc.
Vgl. a. Thilo Hampke, Die Kanalisierung d. Fulda v. Münden bis Cassel,
Cassel 1895, S. 15; (Gothaische) Handlungszeitung, IV. Jg., 1787, S. 61 ff., 65 ff.;
Die Hansestädte Lübeck und Bremen, ein Handbuch (Das gewerbfleifsige Deutsch-
land, X. Bd.), Leipzig und Ronneburg 1807, S. 367 ff.; E. üünzelmann, Aus
Bremens Zopfzeit, Bremen 1899, S. 29 ff.; u. a.

3)	Der Anteil Bremens am eigentlichen Weserzoll kommt so gut wie
gar nicht zur Hebung, indem er bei allen Artikeln, die in Bremen landen und
somit dessen Transitzoll oder Ausfuhrzoll bezahlen würden, sofern sie weiter
gesandt werden, erlassen wird, während diejenigen Güter, welche Bremen auf
der Weser vorbeipassieren, noch immer zu den seltenen Ausnahmen gehören.
(C. F. Wurm, F. Th. Müller u. a.), Die Aufgabe d. Hansest., Hamburg 1847,
S. 24.

■*) Die in der Weserschiffahrtsakte vom 10. September 1823 der
Berechnung zu Grunde gelegten alten Zölle.

s) Meidinger. Die deutschen Ströme, IV. Abt., 1854, S. 33.

*) S. W. Ditmar, Der deutsche Zollverein, Handbuch, 1867—68, II. Bd.,
S. 274; V. Böhmert, Bremer Handels-Archiv, I. Bd., Bremen 1864, S. 7,
No. 2 u. S. 9, No. 3; Ch. de Martens et F. de Cussy, Recueil manuel de
traites, tome VII, Leipz. 1857, p. 468; Ch. Samwer, Nouveau recueil general
des traites, t. XVI., Gottingue 1868, 1« p., p. 440 etc.; Jahresb. d. Ver. Weser-
Dampfschiffahrt, 1856, S. 19.

’) Da es sich als unmöglich erwies, dafs auch die Personendampfer der
Gesellschaft der Vereinten Weserdampfschiffahrt überall den Formalitäten der
        <pb n="202" />
        ﻿Suspension beziehungsweise Nachfolger der alten ständischen Handels-
politik, wie Preufsen, Bremen, Hannover u. a. zu Gunsten der
Mündener Schifferschaft und Spedition und in den Steuervereins-
vereinbarungen gegen den Zollverein etc. Zollmodifikationen innerhalb
der Schiffahrtsakte eintreten lassen, sind die Zollvereinsverträge
Preufsens mit Kurhessen 1831, ferner Braunschweig und Lippe-Det-
mold 1841, wegen Nichterhebung des Weserzolls für die Zollvereins-
waren, Beschränkung auf den Durchgang von und nach den Steuervereins-
ländern und Bremen, deren Prinzip aber 1851 bei den Verhandlungen
mit. Hannover wegen des Steuervereinseintritts 1854 nicht, wie ur-
sprünglich beabsichtigt, bereits zur Beseitigung des Weserzolls führte,
da man wegen verschiedener Anstände gegen Bremen eine Handhabe
behalten wollte1). Die Verhandlungen mit Bremen begannen im
Juni 1853. Bis zur Suspendierung bestand gegen die ganze Weser
ein Aufsichtsdienst wie an den Grenzen, da alle weserwärts in den

Weserschiffahrtsabgabe unterworfen wurden, so manifestierten diese im Steuer-
verein zu Berg nur in Hameln, zu Tal in Münden, im Zollverein zu Berg in
Minden, zu Tal in Rinteln, später nur in Minden; zwischen Bremen und Hameln
wurde durch Übereinkommen mit der hannoverschen Direktion der indirekten
Abgaben die Kontrolle durch die Kondukteure der Dampfsohiffahrtsgesellschaft
ausgeübt. Für die von der Dampfschiffahrtsgesellsohaft nicht zu berücksichtigenden
Zollstellen und die dort erfolgenden Zuladungen wurden beglaubigte Abschriften
der Manifeste nachträglich eingesandt. Jahresberichte der Gesellschaft, 1844,
S. 25, 56; 1845. S. 22 u. a. In Hameln entstanden bei der Umladung wegen
der Schleuse durch die Formalitäten der Zollabfertigung schwere Opfer an
Geld, durch die Kosten der bei der Verwägung zu leistenden Arbeitshülfe,
Ausstellung von Deklarationen, Vorschub des Zolls, Verschnürungen und
Plombieren und an Zeit durch regelmäfsig 24stüudiges Uberliegen Nur wegen
dieser Kontrolle war es aber der Gesellschaft gestattet, nach allen Orten
Frachten aufzunehmen, sonst, wenn sie mit kleineren Schiffen direkt durch die
Schleusen gehen wollte, wäre es nur nach wenigen Orten gestattet worden.
Jahresbericht 1854, S. 18 der Vereinten Dampfschiffahrts-Ges. Auch in dem
Jahresbericht vom 30. Juni 1849 heilst es S. 27 und 28, dafs die Weserzölle
nichts einhringen, der Aufenthalt aber eine kolossale Schädigung ist, die
Dampfschiffahrt geniefst allerdings Erleichterung, aber ohne die könne sie auch
gar nicht betrieben werden. Der mindeste Anspruch, der 1847 an dem Wider-
spruche einer Regierung gescheitert sei, sei, dafs an einem Orte des unteren
Verlaufs in Dreye oder Bremen, so, wie es für einen Teil der Elbzölle sei, der
Zoll erhoben werden möge, die Bewegung auf dem übrigen Strom aber frei-
gegeben werde usw.

*) Abgestufte Schiffahrtsabgaben zum Nachteil der holländischen Plätze
im modernen Mittellandkanalverkehr Victor Kurs, Ber. ü. d. Entw. e. Ges.
hetr. d. Herstell, u. d. Ausbau v. Kanälen u. Flnfsläufen im Intel', d. Schiffahrts-
v®rk. u. d. Landeskultur, Berlin 1901 (Sonderdr. d. Zeitschr. f. Binnenschiff.,
VIII, Jahrgang), S. 10.
        <pb n="203" />
        ﻿— 206 —

Zollverein eingehenden Waren bis zum Bestimmungsort ohne Zoll-
abfertigung gelassen werden mufsten1)- Die Übereinkunft wegen
Suspension der Weserzölle ist am 14. Dezember 1865 nochmals er-
neuert worden. Als letzte Stromabgaben im Oberweserverkehr
fielen die Flofsgelder auf der Werra durch Kabinetsordre vom
1. Juni 1870 zum 1. Juli 1870.* 2)

Die von der Weserschiflahrtsakte noch namentlich aufgehobenen
Stapel- und ümschlagsrechte waren in Hannoversch-Münden, Freufsisch-
Minden und Bremen, die an der Aller und Fulda erwähnten von
Verden, Celle und Kassel bleiben für die Weserschiffahrtsakte aufser
Betracht, sind aber bereits vordem nicht mehr als solche wirksam
beziehungsweise es wurden die altertümlichen Rechte, wie in Verden,
durch Hannover gleichzeitig aufgehoben.3 4) Die Grundlinien betreffs
der Regelung der Schifferverhältnisse wurden, wie ebenfalls schon
früher geschildert, bereits in dem Oberländischen Weserschiffahrts-
regulativ vom 25. August 1815 und seinen Nachträgen, wie der
Neuredaktion von 1822 als privater Einigung beteiligter Kaufmann-
schaften gelegt.'1) Eine Ausdehnung der Weserschiffahrtsakte auf
Werra und Fulda oder die Vereinbarung einer besonderen Akte nach
Art. 116 der Wiener Kongrefsakte war trotz Agitation in der Presse
und dahingehender Anträge bei den Kommissionen nicht zu er-
reichen5 6).

&gt;) Brem. St-A. u. a.; H. Schumacher. Zur Frage d. Binnenschiffahrts-
abgaben, Berlin 1901, S. 111 ff., 114 ff.; Duckwitz, Denkwürdigk., S. 133 ff.;
Verträge u. Verhandlg. ü. d. Bildg. n. Ausführg. d. d. Zoll- u. Handelsvereins
aus dem Zeiträume von 1833 bis 1871, Berlin 1845—71, III. Bd., S. 408.

2)	Bdsgesetzbl. d. Nordd. Bdes., 1870, S. 312, no. 503, S. 314, no. 504.

3)	Vgl. die Erörterung in der Darstellung der Schiffahrt.

4)	Vgl. die Erörterung in der Darstellung der Schiffahrt, f, B. S. v.
Nau, Beiträge z. Kenntn. u. Beförd. d. Handels u. d, Schiff-Fahrt, Mainz 1818,

IV, S. 185 ff., V, S. 235 ff., der das Memoire und das Regulativ von 1815
ohne die Schiffermatrikeln etc. abgedruckt hat.

6) Einen diese beiden Wünsche betreffenden Antrag stellte z. B. die
Direktion der Vereinten Weser-Dampfschiffahrt in Hameln 1847 bei den ßevisions-
Kommissarien der Weserschiffahrtsakte. Jahresbericht 1847, S. 14 und 15.
Vergl. a. Th. Hampke, Die Kanalisierung der Fulda, Kassel 1895, S. 6 ff.
Hannover wies auch darauf hin, dafs die von ihm behaupteten natürlichen
Hindernisse in Münden in der Werra und Fulda belegen seien, für die es keine
Konventionen abgeschlossen habe. § 49 der Weserschiffahrtsakte behielt für
Nebenflüsse besondere Akt en vor, so weit mehrere Anlieger da wären. In dem
einen der von J. v. Hormayr aufgenommenen Artikel heilst es: Die Bestreitung
der Competenz der Weserschiffahrts-Commission für die Werra und Fulda ist
ein beifsendes Epigramm auf den gesunden Menschenverstand, da dieselbe die
Weser aus der Schlachte zu Minden und nicht aus der Werra und Fulda ent-
springen lassen würde, (v. Hormayr), Fragmente, II., 1841, S. 25.
        <pb n="204" />
        ﻿— 207 —

Die am 10. September 1823 mit Separatkonventionen Bremens1),
mit Oldenburg vom 21. August wegen des bremischen Bakengeldes
(s. i. f.), mit Hannover vom 9. September wegen des Vorspanns und
der Reiheschiffahrt und mit Preufsen vom 10. September 1823
wegendes Vertrags über den Mindener Stapelstreit vom 26. August 1769,
zu Minden abgeschlossene, am 14. Januar 1824 ratifizierte Weser-
schiffahrtsakte wurde am 1. Mai 1824 wirksam. Im nächsten Jahre
trat die in der Akte vorgesehene Kommission zu Bremen zu-
sammen. Die dort vereinbarten ergänzenden Bestimmungen zur
Weser schiffahrtsakte mit den Schlufsprotokollen wurden vom

21.	Dezember 1825 datiert. Es erfolgte damals bereits eine Er-
mäfsigung des ganzen Weserzolls von 315 Pfennig pro Schiffpfund
auf 236lU Pfennig für die ganze Strecke Bremen-Münden* 2), und
eine etwas andere Einteilung der Warenkategorien, die die Hälfte,
ein Viertel etc. des Weserzolls zahlten. Vgl. §§ 15, 17 der Weser-
schiftahrtsakte d. d. 10. September 1823; Ergänzende Bestimmungen,
Schlufsprotokoll d. d. 21. Dezember 1825 art. 111 und V.2) Diese

’) Kurze Darstellung der neueren Regelung des Verhältnisses Bremens zu
den Nachbarstaaten auf der Dnterweser s. Jobs. Bollmann, Bremisches
Staats- u. Verwaltungsrecht, Bremen 1904, S. 212 ff.; ders., Verf.- u. Verwalt,
d. fr. Hansest. Bremen, XIII. Bd. d. Bibi. d. öffentl. Rechts, hrsg. v. Fr. Scholtz
u. Storck, Hannover 1909, S. 127 ff.

2) Im 16, Jahrhundert mufste Wein, der stets den vollen Weserzoll der
Weserschiffahrtsakte zahlte, von Kassel bis Bremen mit 18 Quart per Ohm,
beinahe dem neunten Teil, verzollt werden (G. Landau, Einiges über Weser-
zölle, Zeitschr. d. Ver.f. hess. Gesch., I. Bd., 1837, S. 165 ff.), im 17. Jahrhundert
zahlte die Ohm fl Sohiffpfd. 68 Pfd. Weserschiffahrts-Akte) Wein nicht ganz

2 o.f an den 22 Zollstätten von Dreye bis Minden [11 off 24 Grote per Fuder
von 6 Ohm (7 Schiffspfd. 108 Pfd. W.-A.)] vgl. w. die in Brem,
Staatsarch. u. i. Arch. Coli. Sen. liegenden alten Zolltarife der
Oberweser; Verzeichnus, Wie die Zollen an der Weser, oberhalb Bremen,
bifs Münden etc., auch zu Elsflethe, vnterhalb Bremen etc. erhoben
werden, o. O. u. J. (16 . . .); Vollenkommene Collatio Beedes In der Deutung,
welche nach Anweis, der Müntze, so daraahls gewesen, als die Oldenb. Zoll-Rolle
erst entworffen etc., von sich selber entstehet, Und In dehro an Oldenb. seiten
nachmahls affectirten Milsdeutung, Mit der Hamelischen Zoll-Rollen Auch der
Bremischen Aocise-Rollen, Zu vntersuchung der von Chur-Fürstl. Collegio
allein beliebten, Auch von R,-Kays. Maytt. allein confirmirten Mittlerinnen,
o. O. u. J. (16 . . .); Vollenk. Collatio Oldenb. Newerworb. Zoll-Rollen Mit der
Stadt. Bremen von Alters wolerlangten Accise-Eollen, o. O. u. J. (16 . . .);
Vollenk. Collatio Oldenb. Zoll Rollen, Mit der Hamelischen Zoll Rollen, o. 0
n. J. (lg . . .); Völlige Collatio Oldenb, Zoll-Rollen mit der Dreyischen Zoll-
Rollen, o. 0. u. J. (16 • .	; Völlige Collatio Oldenb. Zoll-Rollen mit der

Hamelischen Zoll-Rollen, o. 0. u. J. (16 . . .); Eigentl. Speciflcatio, Wie der
Oldenb. Zoll, in dero an Old. seiten affect. MÜ'sdeut., verschied., ja bis 18 Ober-
        <pb n="205" />
        ﻿— 208 —

und die folgenden ergänzenden Bestimmungen und Schlufsprotokolle
nebst Anlagen, datiert von Nenndorf, 16. August 1839 (vgl. auch
art. 4 wegen abermaliger Änderung im Zoll u. a.) und Karlshafen,
den 20. Oktober 1842, sind durch die Additionalakte Braunschweig
vom 3. September 1857 aufser Kraft gesetzt worden. In dieser
wurden namentlich auch die §§ 10 und 11 der WeserschifEahrtsakte
betreffend die Reiheschiffahrt anders gefafst (art. XIII und XIV).

Weserische Zölle in gesampt übersteigen weite, o. 0. u. J. (16 . . .); Gantz
völlige Collatio Dess weitl. Appendiois Oldenb. Zoll-Rollen mit der Hamelischen
Zoll-Rollen vnd der bremischen Accise-Rollen, Bremen 1657; Richtige Fürstellung,
Wie von einigen Wahren, welche nach Oldenb. Angeben, die Bremische Accise
beschweren sollen, an Oldenb. Seiten, nicht weniger, sondern vielmehr praeten-
diret werde, als zu Bremen rechtmäfsig hergebracht, o. 0. u. J. (16 . . .); etc. .
Landau, Ein. üb. Weserzölle, Z. d. V. f. hess, Gesch., I. Bd., 1837, S. 167, 169
druckt den schaumburgiscben Zolltarif von 1556 bezw. 1636 ab, dazu eine
Aufmachung des Weserzollertrags zu Rinteln von 1617—1620, Moderne Zoll-
erträge a. bei Max Peters, D. Entw, d. d. Reederei, Jena 1899—1905, Bd. II.,
S. 21. In den vierziger Jahren des 19. Jahrhunderts hat Hannover nach dem
Durchschnitt der Jahre 1842 bis 1847 22 499 «ff Bruttoweserzolleinnahmen gehabt,
8933 o/f Administrationskosten ermäfsigten den Nettoüberschufs auf 13 566 «ff,
die Baukosten an der hannoverschen Weser beliefen sich durchschnittlich auf
27 849 «/ (Die hannöv. Zölle der Elbe, Weser u. Ems, Frankfurt a. M. 1848,
S. 4), Preufsen hatte 7534 «/ Weserzolleinnahmen, wovon 628 «ff Hebungskosten
und Renten abgingen, Ausgaben zur Erhaltung der Schiffbarkeit seiner Weser-
strecke von 16 806«/, Yerwaltungskosten 4610 «/ (C. A. v. Karnptz), Denksohr,
üb. d. Best., welche rücks. d. sohiffb. Flüsse zu treffen sein werden, Frankft. a. M.
1848, S. 18.). Bei dem für den modernen preufsischen Binnenschiffahrtsabgabon-
plan in Aussicht genommenen Einheitssatz von 0,05 Pfg. per tkm. für die Weser
(0,04 Pfg. für den Rhein. 5 Güterklassen 0,1 Pfg,, 0,08, 0,04, 0,02 Pfg. allgemein.
Der Rheinmassenverkehr bringt den abweichenden Durchschnitt) ist der Ertrag
für den jetzigen Oberwesorverkehr einschliefslich Fulda und Aller 100 000 Mk.
Jährlich, so dal's eine Dockung der derzeit aufgewandten Kosten nicht eintritt,
für einen zu 1920 erwarteten Verkehr von 700 Mill. tkm. für die Oberweser
ohne Aller und Fulda [1895: 71 Mill. tkm., 1905: 176 Mill. tkm, (Aller und
Fulda 1905: 8 Mill. tkm.) Steigerung durchschnittlich 9,5 °/o des vorigjährigen
Verkehrs jährlich: 1920: 687 Mill. tkm., — Zuwachs vom Rhein-Hannover-
Kanal] 350 000 Mk., die den Weiterausbau der Weser Minden—Bremen zu
4 Mill. Mk., Talsperrenbeiträge und ünterhaltungsaufwand tragen sollen,
wogegen man Fulda und Aller mit höheren Sätzen belasten will. Abgaben-
hebung in den betreffenden Ladeplätzen. (Preufsiscbe Denkschrift im Deutschen
Reichsanzeiger vom 29. Nov. 1909, Nr. 289; zum Ertrag für den heutigen
Verkehr Max Peters, Schiffahrtsahgaben, Schriften des Vereins für Social-
politik, Bd. CXV, 2. u. 3. Teil, Leipzig 1908, S. 153, 318, 319.). Bei den
Verhandlungen zwischen Preufsen und Bremen über die von Bremen vor 1905
geplante Kanalisierung der Oberweser für 600 tons-Schiffe war eine Schiffahrts-
abgabe in 3 Tarifklassen von 0,25, 0,50 und 0,75 Pfennig für das Tonnen-
kilometer in Aussicht genommen. Derzeitige Fuldaabgabe im Durchschnitt
        <pb n="206" />
        ﻿— 209 —

Die in der Anlage dieser Additionalakte, die durch das Proto-
koll vom 7. Oktober 18611) weiter abgeändert ist, enthaltenen poli-
zeilichen Vorschriften sind erst vor kurzem durch eine neue Ver-
einbarung zwischen den Uferstaaten, die am 1. April 1907 in Kraft
getreten ist, ersetzt worden.* 2) 3)

Gegen die Flufshandelspolitik haben bereits die Reichsver-
fassung und die Gesetze von 1848/49 durch Verbot der Differen-

0,5 Pfennig. (Max Peters, Schiff ahrtsabgaben, 2. u. 3. Teil, 1908, S. 151,
152). [— Bremen verrechnete seinen Weserzoll nur zusammen mit seinem gleich-
hohen Landtransitozoll 1847 zn 11421 off Gold Gesamtertrag für beide (Akzise
bezw. eingehende und ausgehende Rechte und Weserzoll überhaupt rund 150 bis
160 000 off Gold) gegen jährliche Ausgaben für Tonnen, Baken, Leuchtschiffe,
Häfen und Fahrwasser von 137 835 of Gold und (excl.) Zinsen der Staatsschuld
(gesamt 6 265 903 off Gold) aus Verkehrszwecken von 4 444 608 «f Gold, soweit
nicht Eisenbahneinnahmen die Wunstorfer Bahnschuld von 2 737 800 off Gold
decken (Separaterklärung der bremischen Kommissarien F. W. Iken und F. Winkel-
mann vom 6. März 1849, in Die Resultate der Berathungen der Regierungs-
Kommissaire in Frankfurt a. M. 1848/49 zur Herstellung der Zoll-Einheit im
Deutschen Reiche, Halle 1851, S. 160, 166, 167.). Die Unterweserkorrektions-
gebühr hatte 1896 einen Ertrag von 540 764 Mk. auf 682 773 t., 1905:
924 642 Mk. auf 1 368 314 t. 8,18 Pfg. bezw. 6,76 Pfg. von der Tonne,
1,25 bezw. 1 Pfg. vom tkm. . Das Feuer- und Bakengeld, auf dessen Über-
ertrag die Aufsenweserkorrektion verwiesen ist, ertrug 1896: 578 000 Mk.,
1905: 1252911 Mk. brutto. (Max Peters, Schiffahrtsabgaben, 2. u. 3. Teil,
1908, S. 153.).]. — S. i. übr, zur Statistik.

‘) Gesetzbl, d. Fr. Hansest. Bremen, 1862, 28. Nov., S. 39, no. 21.

2)	Polizeiliche Vorschriften für die Schiffahrt und Flöl'serei auf der Weser
von Hann.-Münden bis zur Kaiserbrücke in Bremen, vereinbart Zwischen den
Dferstaaten Preufsen, Oldenburg, Braunschweig, Lippe und Bremen. Vom
12. März 1907. Gesetzblatt d. Fr. Hansestadt Bremen 1907, S. 31, no. 12.

3)	Vgl. d. im Schütting u. in der Sammlung der Stadtbibliothek befind-
lichen Einzeldrucke etc.; die Gesetzsammlungen; die Darstellungen und Ab-
drucke bei Alexander Mirufs, Das Seerecht und die Flufsschiffahrt nach
d. preufs. Gesetzen m. Rücks. a. d. wichtigsten fremden Gesetzgebungen,
Leipzig, 1838—39, Bd. II, S. 401—440; G. T. A. Pochhammer, Hdb. d.
Zollverf. u. Verw. in d, Kgl. Preufs. Staaten, Berlin 1832, Bd. I, S. 402 ff.,
Bd. II, S. 290 ff.; F. W. Rohrscheidt, Preufsens Staatsverträge, Berlin
1862, S. 58, 288 ff.; G. F. de Martens, Recueil des traiies, tome VI, Ie ed.,
Gottingue 1800, p. 117, H&gt; ed., tome 1,1817, p. 678, Nouveau recueil de traites,
tome VI, Gottingue 1828, p. 301, 336, 338, 840; Fr. Murhard, Nouveau
recueil general de traites, tome II, Gottingue 1844, p. 672 etc; Protokolle d.
deutschen Bundesversammlg., Bd. XVI, S. 155 ff., etc.; V. Böhmert, Bremer
Handels-Archiv, Bd. I, Bremen 1864, S. 1, Nr. 1, S. 9, Nr. 4; H. Keller,
Weser u. Ems, Berlin 1901, Bd. I, 2. Abt, (Anhang), S. 145 ff.; Albr. Hoff-
man n, Deutsches Zollrecht, I. Bd., 1902, S. 91 ff.; Akten des Staatsarchivs
und der Handelskammer in Bremen.

14
        <pb n="207" />
        ﻿— 210 —

zierung unter der deutschen Schiffahrt [im Volkswirtschaftsaus-
schufs etc. auch noch in Bezug auf Beibehaltung der (modifizierten)
Flufszölle], nachdem die Norddeutsche Bundes- und die Reichs-
verfassung (Art. 54) Stellung genommen. In der Organisation
setzen die Schiffahrtsakten an die Stelle der städtisch-lokal orien-
tierten Stapel- und Schifferrechte territoriale Bindung (Weser-
schiffahrtsakte, Cabotage, Schifferquotenverhältnis) sonst auch inter-
nationale Formen1)- Aus der territorialen Bindung erwächst die
nationale Organisation des neuen deutschen Bundesstaats* 2). Der
Zollbegriff geht parallel damit in den der besonders verrechneten
Strombauabgabe über3).

*) S. die völkerrechtliche Literatur am Schlafs.

2)	Vgl. f. ßeichsgesetz vom 15. Juni 1895. R.G.B. 1895, S. 301, no. 2245.

3)	Max Peters, Schiffahrtsabgaben, Schriften des Ver. f. Socialpolitik,
Bd. CXV, Leipz. 1906—08 auch über die Beziehungen der Verfassungen von
1867/71 zu den Entwürfen 1848/1849; a. 0. Mayer, Studien z. Rheinschiffahrts-
akte, Annalen d. D. Reichs, 1907, S. 12 ff.; u. a.

%
        <pb n="208" />
        ﻿211

Das Thema des Landzolls ist leider allgemeiner, als mir für
die Darstellung, die ich doch nicht ganz unterlassen möchte, lieb ist.

Die Hoffnungen, die man wegen der Landzölle an den Artikel 19
der Bundesakte geknüpft hatte, indem man an eine Regelung von
Bundes wegen dachte, erfüllten sich nicht; am weitesten von der
Wirklichkeit blieben die romantisch-modernen Hoffnungen während des
Wiener Kongresses in Görres Rheinischem Merkur, Napoleons cinquierne
puissance, und die im Steinschen Kreise 1814,*) Die Zoll-
einheit kam durch Einzelverträge aufserhalb des Bundes zustande,

l) Teutsohlands Ansprüche, Rh. Merkur, 1814, 23. Juny, Nr. 76, Ger-
manicus Eremita, An Teutsohlands Fürsten u, Völker, 1814, 3. July, Nr, 82,
Politische und merkantilische Bemerkungen über einige Verhältnisse Teutsohlands
zum Auslande, 1814, 17. July, Nr. 88, 2. Aug., Nr. 96, 4. Aug,, Nr. 97 [„Besonders
aber erheischt mehr praktische Bedeutsamkeit der wichtige Unterschied
zwischen der Richtung: den National-Reichthum zu vermehren; und dem oft
ganz entgegengesetzten Bestreben: vorhandene einheimische Habe zu ver-
rücken, um sie, in Goldströme verwandelt, in einen andern Teich zu leiten,
unbekümmert, ob dadurch hier eine grünende Wiese vertrockne, oder dort ein
verpestender Sumpf sich sammle, oder gar, ob der eigentliche Goldstrom,
nach reichlicher Benutzung der Sohleusenleute, dem Meere der Ausländer zu-
rolle? .... Ist etwa der Wunsch übertrieben, dafs künftig im ganzen
teutschen Staatskörper, teutsche Natur- und Kunsterzeugnisse, in ihrem Umlauf,
auf keine lederne Klappen (Valvulas) treffen, die ein Glied gegen das andere
feindselig versperren? Dafs Rhein- und Mosel-Weine z. B. im Vaterlande
überall, zwey Drittel Accise weniger zahlen als fremde Weine, und so verhält-
nismäfsig alle andere Artikel ? Dafs unsere Fürsten den Jetzigen Zeitpunkt be-
nutzen, um mit Frankreich, England, Spanien und jenen Staaten, die den
teutschen Siegern ihre Rettung und ihre Wiederherstellung verdanken,
Commerz-Traktate zu unterhandeln, nicht wie Hirsch zu Löwe, sondern wie
Mann an Mann, Vortheile wie Gegenvortheile auf richtiger Waage der Gleichheit
und Gerechtigkeit, gewissenhaft, patriotisch, mit Umsicht und fester Hand,
gegen einander abwägend. . . . Jetzt oder nie ist der Versuch zu machen,
zwischen Teutschland und dem Auslande eine Wechselseitigkeit von Befug-
nissen in Hinsicht des Handels zu begründen. Und wenn dem Minister des
einen oder andern Reichs, keine Einleitungen dazu, auf Grundsätze der

14*
        <pb n="209" />
        ﻿— 21-2 —

wenngleich die Bundesakte den ßechtsboden dieser sukzessiven Ver-
träge der Einzelstaaten bildete. Die Verhältnisse lagen hier wesent-
lich schwieriger als auf den Flüssen, solange auch da die Regelung
aufgehalten wurde. Es handelte sich hier nicht um die Verstän-
digung innerhalb der immerhin beschränkten Zahl der üferanlieger,
die den Zweck zu erreichen vermochte, sondern es bedurfte der
Vereinbarung unter sämtlichen einundvierzig Bundesmitgliedern, die
auf sehr verschiedener wirtschaftlicher Stufe standen, wenn ein
Bundesgrenzzoll mit einem Schlage durch Bundesbeschlufs ins Leben
treten sollte. Bei den Flufszöllen und Stapeln handelte es sich
um die Beseitigung eines überall wesentlich gleichartigen anti-
quierten Systems, bei dem Zoll- und Besteuerungswesen zu Lande
standen die gröfsten Gegensätze nebeneinander, hier ein noch
wesentlich mittelalterliches System, dort die ziemlich entschiedenen
Anfänge des modernen als solchen wirtschaftenden Staates. Die
Gegensätze bekamen dadurch noch eine akute Form, dafs die durch
die Kontinentalsperre zurückgehaltene englische Industrie mit der
eintretenden günstigen Konjunktur viel zu große Mengen auf den
Markt warf, als dafs die junge Industrie der Kontinentalsperre nicht
in einen Gegensatz dazu hätte treten sollen. Namentlich die Baum-

strengsten Gleichheit abzugewinnen sind, können wir dann nicht ebenso aus-
sperrend seyn, als Engländer oder FranzosenDie künftige teutsche Ver-
fassung, 1814, 20. Aug,, Nr. 105, B., Teutschlauds Gewerbe und Teutschlands
Zölle, 1814, 1. Okt, Nr. 126 [Reichszölle an den Grenzen erhoben, die Erträge
sollen nach der Bevölkerungszahl oder nach der Heeresmacht an die einzelnen
Staaten verteilt werden (beim Äbschluls der Bilanz jedesmal, wie aus einer
Sozietätshandlung) oder es sollen Reichsfestungen vom Zollertrag erbaut
werden. — Gegenschrift: (M. J. Haller), Üb. d. vorgesohlagene Einführung
Teutscher Reichszölle zur Aufnahme der Industrie, Hamburg 1814], Mancherley,
1814, 10. Nov , Nr 146, Die Reichsämter, 1814, 27. Dec., Nr. 169 [der Ober-
riohter, der Oberfeldherr (für das stehende Heer, Landsturm ist Landessaohe),
der Obersohatzmeister (zugleich Obermünzwardein), der Oberpostmeister (ihm
ist die Besorgung und Obhut des gemeinen Verkehrs auf den öffentlichen
Strafsen, und der Wegbau im gesamten Reiche anvertraut), der Vorstand der
ganzen inneren Schiffahrt des Reiches (Aufsicht über Strom-, Uferbau und
Brücken, auch Kanäle sollen unter seiner Leitung gebaut werden, wo das ge-
meine Wohl sie verlangt), der Obmann für den gesamten äufseren Verkehr
(das Seewesen in den nördlichen Meeren, Ein- und Ausfuhr rund um alle
Grenzen des Reichs, die Mauthen und das gesammte Zollwesen sind ihm unter-
geben, und die jährliche Bilanz des gesamten Reiches gegen das Ausland hat
er zu ziehen, damit der Staat den Zustand seines inneren Haushalts kenne, und
wisse, wo nachzuhelfen und wo Hemmung zuträglich),] Vgl. zu Steins Be-
strebungen wegen des Kriegsimposts w. oben Mamroth, Treitschke,
Zimmermann.
        <pb n="210" />
        ﻿213 —

Wollindustrie in Süddeutschland hatte in dieser Zeit ihre Anfänge
gemacht. So kamen die Konstellationen des Handels- und Gewerbe-
vereins und die Fehde des Manuskripts aus Süddeutschland, in dem
die Hansestädte als die undeutschen englischen Agenten hingestellt
wurden, in ihrer wirtschaftlichen Beziehung zustande.

Es ist derselbe Gegensatz, in dem bereits chronisch die Wirt-
schaft in Preufsen, Österreich und Bayern, die namentlich mit dem
Prohibitivsystem des achtzehnten Jahrhunderts gearbeitet hatten,
gegenüber den anderen deutschen Ländern stand, die, da bei uns
der moderne Staat nicht als Nationalstaat, sondern als Teilstaat
erwuchs, in der Periode, da sich die Staaten als Wirtschaftseinheiten
konstruierten, dieses modernen Wirtschaftsstaates entbehrt und nur
alle Nachteile der Antiquierung der eigenen Wirtschaft, der Be-
kämpfung durch künstlich sich als Wirtschaftsstaaten konstituierende
deutsche Teilstaaten und der Überschwemmung mit aufserdeutschen
Waren durchgemacht hatten.

Demgemäfs gruppierten sich auch die Parteien, die zunächst
unter sich, dann allgemein sich einigten.

Dazu kam die Schwierigkeit, die in der finanziellen Seite der
Sache liegt, da alle Staatsfinanzen zu einem wesentlichen Teile auf
dem Abgabensystem, das man beseitigen oder modifizieren wollte,
basiert waren und ein Ausgleich in der gesamten Besteuerung vor-
zunehmen war.

Es hat sich, nachdem manche Versuche, Anträge am Bundes-
tage und Vorschläge, erfolglos geblieben waren, wie z. B. der des
Handelsvereins, die gesamte Zollverwaltung, um den bisherigen
Ertrag aller in Deutschland erhobenen Zölle, an eine Aktiengesell-
schaft zu übergeben, die- Zölle an die Grenzen des Bundes hinaus-
zurücken und an dem Ertrag die Bundesmitglieder quotengemäfs
zu beteiligen (eine quotenmäfsige Verteilung in beschränkterem
Sinne fand bei der geringeren Anzahl der Flufszölle, die an die Stelle
der alten traten und nachher beim Zollverein nach der Einwohnerzahl
mit teilweisen Präzipuen statt), erwiesen, dafs Preufsen, dem auch
sein altes Prohibitivsystem in Handelskreisen noch unvergessen war,
einerseits wegen seiner Wirtschaftsvergangenheit, die die Anfänge
der staatlichen Wirtschaft gleich den aufserdeutschen Nationalstaaten
bereits mitgemacht hatte, andererseits wegen seiner noch durchaus
unvollkommenen mittelalterlich dynastischen Gebietsform berufen
war, die Zolleinigung zu vollziehen, während Österreich mit seinem
vorzüglich abgerundeten Gebiet weder andere zwang noch zwingen
mufste, sich ihm anzugliedern, und nach politischen Versuchen, auf
        <pb n="211" />
        ﻿— 214 —

die Zollverhältnisse einzuwirken, schliefslich wirtschaftlich isoliert
blieb und ausschied.

Grofse Entrüstung erregte es, als Preufsen einer bundes-
mäfsigen Zollpolitik absagte, indem es 1816 und 1818 sein Zoll-
wesen auf modernen Fufs stellte, alle Binnenzölle abschaffte und
reinen Grenzzoll einricbtete.

Es war zwar nicht mehr das alte Prohibitivsystem, das Friedrich
der Grofse seinerzeit betrieben hatte, sondern ein gemätsigter
Schutzzoll, wie er allmählich modern geworden war, aber die
Wirkungen waren fühlbarer in einer Zeit, der die Eisenbahnen
demnächst die Existenz auf Grund intensiver Verkehrs Wirtschaft
verbürgen sollten, wegen der Aufhebung der inneren Belastung,
und weil die ganze Monarchie davon ergriffen wurde, mit
allen ihren das übrige Deutschland trennenden Teilen, während
das frühere System nur für die östliche Hälfte, nicht für die damals
noch zerstreuten westlichen Besitzungen hatte durchgeführt werden
können1). Die Jahre vor dem Zollverein sind nahezu die schlimmsten
für den Handel gewesen, der von den Plätzen aufserhalb der Grenzen
der Einzelstaaten ausging, sich auch nicht auf einen umgrenzten
Einzelstaat oder einen partikulären Bund zu beschränken vermochte,
also vor allem für den Handel, der von den Hansestädten ausging* 2),

*) Vgl. a. W. Weber, Der deutsche Zollverein, Leipzig 1869, S. 2.

2) Die beiden folgenden Akten habe ich bereits anderswo einmal mitgeteilt,
sie gehören aber recht eigentlich hierher: Schreiben bei den Akten der Fracht-
fuhrwerks-Inspektion in Bremen, als 1826 durch Zolldirektor Niemeyer in Verden
das Ansinnen von Hannover gestellt war, die Bremer amtlichen Güterbesteder
(Frachtmakler) sollten für die Manifestierung an den hannoverschen Grenzzöllen
beteiligt werden, wodurch Bremen das Dmladen in Brinkum und Hannover das
Erbauen eines Packhofes erspart würde. „Wer ehemals Oberländische Handlungs-
geschäfte ........getrieben hat, und daher mit Sachkenntnis auf den gegen-

wärtigen Gang derselben blickt, der kann nicht anders als trauernd und voll
böser Ahnung für die Zukunft auf denselben sehen. Alle ihm sonst offenen
Länder nah und fern sind jetzt gesperrt mit Douanen und Zoll-Linien umgeben
und sind daher für den Solidität und Rechtlichkeit gewöhnten Kaufmann
verloren. Nur der die Hand zum Schmuggel bietet kann noch Geschäfte
machen und diese sind sehr gefährlicher Art, nur gering und nicht von Dauer.
Dafs wir freye Bremer nun aber noch behülfiich sein sollen auch diesen zu
schmählern und zu Wasser und zu Lande mitzuwirken, dafs ein sich selbst
geschlossener Staat nicht hintergangen werde, ist so hart als vielleicht in der
Folge mit grofsem Unglück verbunden. — So wie indessen die Sache jetzo
liegt sollen wir uns dessen fügen und so fragt es sich denn nur, wie man das
an uns gelangte Ansinnen „die von hier ins Hannoversche fahrende
Fuhrleute mit Manifeste zu versehen“ für unsern Staat und dessen
Handel möglichst unschädlich macht. Nach meiner Meynung ist dazu erforderlich:
        <pb n="212" />
        ﻿215 —

danach auch Frankfurts. Modern in seinem Zoll- und Steuerweesn zu
werden, war in jener Periode, in der unsere Zeit mit Macht herein-
kam, unabweislich geworden, auch wo noch nicht die Vorbereitungen
des achtzehnten Jahrhunderts bestanden, mufste man es, und da

1. dafs die Sache nicht als eine öffentliche betrachtet werde und daher so
wenig der Senat als eine in seinem Nahmen handelnde Behörde davon Notitz
nehme; 2. dafs vor allen Dingen keine besondere Persohn angestellt werde jene
Manifeste anzufertigen, denn a. würde solches in der Kaufmannschaft und
insonderheit bey die schon jetzt sehr unzufriedenen und unruhigen Krämer
grofse Sensation erregen und b. den armen Fuhrmann, der schon unter manchen
sonst ungekannten Formalitäten seufzt, noch mehr drücken und beschweren.
Was also zu thun wäre, ist Folgendes: Nicht die Inspection hey dem Fracht-
fuhrwesen, sondern nur ein Mitglied derselben spricht mit dem Güterbestäder
privatim darüber, macht sie im allgemeinen mit der Sache bekannt und erlaubt es
ihren Gehülfen, die ohnehin nach Neben-Verdienst sich sehnen, es zu gestatten,
diejenigen Fuhrleute, so es wünschen und verlangen, mit Manifeste gegen
eine billige Gebühr zu versehen. Somit kann und würde der Zweck erreicht
werden, ohne eine Neuerung einzuführen, da zeithero bey Fuhrleuten, die weit
in’s Oberland fahren, dergleichen Anfertigungen üblich gewesen sind,“ Ein
zweites Schreiben von einem Besteder 1826.	„2. Nach dem Wunsche der

Oberländischen Committenten werden die Frachtbriefe mit Bereitwilligkeit
der Absender sehr oft zum Vortheil der ersteren eingerichtet, sowohl über bey
mir aufgegebene, als auch Anweisungs-Güter. Man hat nämlich zwey- und
dreyerley Frachtbriefe über einen und denselben Gegenstand für jeden der durch-,
passirenden Staaten eingerichtet, oder sie enthalten entweder gar kein Mafs und
Gewicht, oder es ist wenigstens vermindert, wovon mir die Erfahrung leicht die
Einsicht und Kunde giebt und sind sie oft mit fingirten und anderweitigen
Adressen und Oertern versehen. Wenn ich nun vorher, wie gewöhnlich, weifs,
dafs der Waarenführcr defraudiren soll oder will, welche Frachtbriefe habe ich
alsdann zu stempeln und zu numeriren? — oder soll und darf ich selbige, wider
den Wunsch der oberländischen Handelsfreunde, mit dem Bedeuten, „es könne so
nicht verladen werden“ an die hiesigen Absender zurückschicken? Meine
Stellung wird dann zwischen einerseits verlangter Wahrheit und anderseits
begehrtem Interesse so schwierig, dafs ich mich nicht darin zu finden weifs,
wie nach Gewissen und Pflicht zweierley Interessen gedient und genügt werden
kann. 3. Wird nicht im Vertrauen auf somalige Abfertigungen das Schmuggeln
noch mehr befördert werden und sich vermehren? und nach dem ersten
Entdeckungsfall die Sache umgekehrt so viel verschlimmert werden, dafs nicht
nur der ganze Zweck verloren geht, sondern auch alsdann vielleicht gar nicht
wieder zu erreichen stehen wird ? — So auch fallen 4. Schmuggeleien — wenn
auch unbedingt von aufsen vorgeschrieben — dann, wenn sie mifslungen, in
der Regel mit dem gröfsten Nachtheil und mindestens dem Risico des Capitals
auf den Absender zurück und möchte man daher mit Rücksicht auf das Ganze,
nicht Vortheil dabey finden, sie zu befördern oder zu begünstigen, denn auf

solche Art würden wir nur ausweichend willfahren.............“ Lügen unter

Gottes Geleit sagt Justus Möser von den Frachtbriefen (Patr. Phant., I. T.,
XXIX, Sämmtl. Werke, I. T., Berlin 1842, S, 253.)
        <pb n="213" />
        ﻿— 216 —

das Wesen des modernen Zoll- und Wirtschaftssystems auf Nationen
zugeschnitten ist, so führte Deutschland in seinen Einzel- und Klein-
staaten zunächst noch notgedrungen eine Tragikomödie auf. De
Pradt kamen in der Zeit der partikulären Zollstaaten und beginnenden

In älterer Zeit war namentlich das Strafsennmfahren beliebt, das, da
immer mehr Wehrzölle auf den Seitenstrafsen es an sich unrentabel machten
(Als Beispiel des ausgebildeten Wehrzollsystems vgl. das Zoll- und Wehrzoll-
verzeichnis im Gründl. Bericht, die Churbaier. Mauth- u. Polizey-Verordnung
u. die hierüber zu Regensb. entst. Beschwerden betr., s. 1. 1771, S. 36, 37, 39,
42, 43, 46.), auch wegen der besseren Wege betrieben wurde. So fuhren darum
Leister und Geller Fuhrleute 1760 die hannoversche Strafse statt der Geller,
wofür der Zollbediente Stüve zu Dreye 2 o/f Strafe statt der gesetzten 10 o/f
nahm (vgl. a. Altonaischer Merkur 1838, Nr. 143, vom 15. Aug.; C. W. Asher,
Einige Bemerk, ü. d. n. Zollordn. f. d. Herzogth. Schleswig u. Holstein u.
der. Bez. z. Stadt Lübeck u. Hambg., Hambg. 1838, S. 10, 11.), was bei der
Sistierung zweier Bosses von Arsten herauskam, [Br. Staatsarch.—Abdruck
hannoverscher Zollverordn, von 1674 ab (Zollplätze etc.) bei F. v. Wissel,
Versuch einer Abh, de jure vectigali, Zelle 1771, S. 229 ff., w. H. Ges.-S. u. a.]

In der Zollvereinszeit entwickelte sich ein besonders starker Schmuggel
von Anhalt, wohin die Waren zollfrei auf der Elbe gingen, sowie auch von den
Harzdistrikten aus. Die Bevölkerung verhielt sich in Anhalt gegen Preufsen
wie 9; 1000, die nach Anhalt eingeführten Waren wie 64 :1000, also ein sieben-
facher Betrag gegen Preufsen; baumwollene, wollene, seidene, halbseidene
Zeuge, Weine, wie 165, 91, 125, 77, 83:1000. Stark geschmuggelt wurde auch
von Baden, dessen Tarife das begünstigten. In Kurhessen gingen bewaffnete
Banden gegen die Zollwächter vor. — Vgl. a. E(dmund) R(othe), Erlebtes
und Erstrebtes, aus der Jugendzeit, I. Teil, Bremen 1899, S. 232, 250;
W. Oechelhäuser, Erinnerungen a. d. J. 1848 bis 1850, Berlin 1892,
S. 63; u. a.

Zu dem grofsartigen Schmuggel von Tönning in der Zeit der Kontinental-
sperre stehen hübsche Schilderungen in Klaus Groths Um de Heid, in Bremen
sind die Geschichten von Hauptmann Böse bekannt, dessen Lebensgeschichte
Hermann Allmers geschrieben	hat. Vgl.	a.	H. Hoops, Gesch. d.	Gern.

Grambke u. Büren, Bremen 1905,	S. 234; J.	H.	Duntze, Gesch. d. fr.	Stadt

Bremen, IV. Bd., Bremen 1861, S.	776ff., 786;	H.	Dehning, Eine neue	Wald-

und Heidefahrt, Br. Nachrichten. Sonntagshlatt, 1905, 3. Sept,; Aus Bremen,
Rheinischer Merkur, 1814, 18. Dez., Nr. 165; Memoires de M. de Bourrienne,
ed. Ladvocat en 10 vol., Paris 1829 (Memoires contemporains), p. 228, 231,
233, 238, 264, 291, 332; Georges Servieres, Le röle de Bourrienne ä
Hambourg (1805—1810), Revue Historique, XXIX« annee, 1904, tome LXXXIV,
p. 247, 248, tome LXXXV, p, 46, 47, 49, 53, 59, 61, 63, 64; id., L’annexion
et l’organisation des departements hanseatiques, La Grande Revue, VI« annee,
tome IV, 1902, p. 660 et suiv.; Fr. Thimme, D. inn. Zustände d. Kurfürst.
Hannover u. d. Franz.-Westfäl.	Herrschaft	1806—1813, I. Bd., Hann, u.

Leipz. 1893, S. 404 ff., 425; Paul Darmstädter, Studien z. Napoleon.
Wirtschaftspolitik, Vierteljahrschr, f. Social- u, Wirtschaftsg., II. Bd., S. 578,
595, Emil Pleitner, Oldenburg im 19. Jahrhundert, L Bd,, Oldenbg. i. G.
        <pb n="214" />
        ﻿— 217

Zollbünde die Deutschen wie Gefangene vor, die nur durch ein
Gitter miteinander verkehren durften1).

Im Auslande hatten die Hansestädte grofse Schwierigkeiten,
wenn es sich darum handelte, was Landeserzeugnis sei, da Deutschland
offiziell nicht ein country war, die Begriffe aber, die man auf die
geschlossenen ausländischen Staaten anwenden konnte, auf den
verschlungenen deutschen Handel nicht zutrafen. So hatte Bremen
besonders ärgerliche Streitigkeiten mit Portugal, dänische Schiffe
mufsten, auch wo die Hansestädte durch Handelsverträge gesichert
waren, von Altona ausklarieren etc.

Es bestand auch keine Möglichkeit, eigene Repressalien gegen
die Staaten anzuwenden, die, wie England, bevor es zum Freihandel
überging, und die meisten anderen Staaten damals und länger in
seinem Gefolge, Differenzialbehandlung gegen nicht direkt, sondern
aus einem ausländischen Depot herbeigebrachte Waren eintreten
liefsen, bezw. nur Landeserzeugnisse in Nationalschiffen zuliefsen* 2).

Die Hansestädte waren Zollausland so gut wie die Niederlande
und Frankreich; Deutschland arbeitete im transatlantischen Verkehr,
auch als die grofsen Bünde schon bestanden, nur mit fremden Depots,
da die übrigen Häfen im Weltverkehr nicht die Bedeutung hatten.

Die wesentlich binnenländisch orientierten Bünde schützten
zunächst nur die binnenländische Industrie, soweit sie in ihnen ver-
einigt war, erst spät bahnte sich das besondere kommerzielle Yer-

1899, S. 96 ff., 187, 189 ff., 206 ff. Zum Schmuggel im friderizianisohen
Preufsen: Gustav Schmoller, D. preuls. Handels- u. Zollges. v. 26. Mai 1818.
i. Zushg. m. d. Gesch. d. Zeit, ihr. Kämpfen u. Ideen, üniversitätsrede, Berlin
1898, S. 18 ff., u. a.; Herrn, Freyraark, D. Ref. d. preufs. H.- u. Zollpol.
v. 1800—1821, Saraml. nationalökonomischer Abhandlg. d. st. Sem. z, Halle,
Bd. XVII, S. 19.

Neu ist der Schmuggelbetrieh ja nicht, wenn auch einige Arten; aber in
der Zeit der Durchsetzung des modernen Verkehrs ist er wohl am schlimmsten
gewesen.

!) I). D. de Pradt, Congres de Carlsbad, Paris 1819—20, Ie p., p. 11.
Vgl. a. Anastasius Grün, Spaziergänge eines Wiener Poeten, III. Auflage.,
Hamburg 1835, Epilog; Heinrich Heine, Deutschland, ein Wintermährchen,
Hamburg 1844, Caput II.

2) 1847/48 liefsen England, Frankreich, Spanien, Holland, Belgien, Dänemark,
Schweden u. a. aufsereuropäische Waren in deutschen Schiffen nur mit Auf-
schlag oder gar nicht zu. Frankreich, Belgien und Holland besteuerten aufserdem
deutsche Erzeugnisse höher, wenn sie über die Landgrenzen statt über die See-
grenzen kamen. England, Nordamerika, Rufsland, Brasilien hatten das Prinzip
der Gegenseitigkeit angenommen.
        <pb n="215" />
        ﻿— 218 —

hältnis an, das durch die Zollvereinsniederlage in Bremen und dann
durch den engeren Verband seinen Ausdruck findet.

Die Städte selbst dachten zuerst nur in dem gewohnten Zu-
stand, und verbanden damit Ideen von allgemeinem Freihandel.
Dann trat allmählich der Umschwung ein, der in der von Bremen
1841 ausgehenden und von Duckwitz bearbeiteten, auch später von
ihm als Reichshandelsminister auf der neuen Grundlage des Einheits-
gedankens 1848 wieder benutzten Idee eines Handels- und Schiffahrts-
bundes aller deutschen Einzelbünde und Staaten sich am stärksten
ausspricht, der mit Differenzialbehandlung1) fremde Differenzial-
behandlung beseitigen und ein kommerzielles Deutschland dem Aus-
lande gegenüber bilden sollte* 2).

r) In Form von Aufschlagszöllen gegen die Deutschland benachteiligenden
Staaten, so dafs die Verschiedenheit der deutschen Zollsysteme dabei aufser
Betracht bleiben konnte. So Bremer Denkschrift 1844. Differenzzollerwägung
im künftigen Schiffahrtsbund bereits im Nachtrag zu der Br. Denkschrift
von 1841,

2) Bremer Staatsarchiv; Papiere des verstorbenen Herrn Bürgermeisters
Arnold Duckwitz im Besitz von Herrn Ferd. Duckwitz in Bremen. Nähere Darstellung
in Duckwitz’s Denkwürdigkeiten a. m. öffentl Leben, S. 36, 44, 58, 59 (Abdruck
der Protokolle in Bremen 1847 etc.), 91 ff.; eine umfängliche neuere Darstellung
nach den preußischen Akten bei Alfred Zimmermann, Gesch. d. preufs.-
deutschen Handelspolitik, Oldenburg u. Leipzig 1892, S. 184 ff., 193 ff., 201 ff.,
333 ff., 337 ff., 508 ff. (Denkschrift von L. v. Patow, v. 24. Sept. 1846). Ferner
Victor Böhmert, Deutschlands wirtschaftliche Neugestaltung, Preufs. Jahrb.,
XVIII. Bd,, 1866, S. 275 ff., 296; Werner v. Melle, Gustav Heinrich Kirchen-
pauer, ein Lebens- u. Zeitbild, Hambg. u. Leipz. 1888, S. 171 ff., zur Ham-
burger Agitation gegen den Differenzial-, Handels- und Schiffahrtsbund;
F. Graue, Die Gründung der ersten deutschen Postdampfschiffslinie, Arch. f.
Post u. Telegr., 1903, S 133, 169; Wilh. Böhme rt, D. Hambg.-Araerika-
Linie u. d Nordd. Lloyd, Berlin 1909, S. 4 ff., 17 ff, — Die zeitgenössischen
Schriften zum Handels- und Schiffahrtsbnnd sind; (Arnold Duckw)i(tz)
in Bremen, Was soll der Anschlufs Hannovers an den Zollverein?,
Biedermanns Deutsche Monatsschrift für Literatur u. öffentl. Leben, Leipz.
1843, Nr. 9, Septemberheft, S. 240 ff.; F. Klefeker, Der Zollverein u.
d. Küstenstaaten Norddeutschlds., Hambg. 1844; E. v. d. Horst, D. d.
Nordseestaaten u. der. Politik, Braunschw. 1844, S. 16 ff.; u. a.; (F. L.
v. Rönne), Denkschrift d. Königl. Handels-Amtes, betr. d, Begünst. d.
directen Verkehrs zwischen d. Staaten d. Zollv. u. d. aufsereurop. Ländern v.
April 1845, veröffentlicht Augsburger Allgemeine Zeitung, 1845, No. 281—283;
(L. Kühne), Über Differentialzölle, Berlin 1846; K. H. Brügge mann, D. d.
Zollv, u. d. Schutzsystem, Berlin 1845; Gustaf Höfken, Belgien i. s.
Verhältn. z. Frankr. u. Dtschld. mit Bez. a. d. Frage d. Dnterscheidungszölle
für den Zollverein,'Stufig. u./Iübingen 1845; ders., Englds. Zustände, Politik
u. Machtentw. m. Bez. a. Dtschld., 2 Teile, Leipz. 1846; A. H. v. Arnim, Ein
handelspolit. Testament, Berlin (1845) 1846; J. L. Teilkampf, Commeroial
        <pb n="216" />
        ﻿— 219

Obwohl der Handels- und Schiffahrtsbund nicht zustande
kam, wirkte er doch in England nach, wo man erklärte, dafs Eng-
land keine allgemeine kommerzielle Mafsregel der Art dulden werde,

treaties based on reciprocity: with reference to the advantages of a commercial
treaty between the United States and the German Zollverein, — The German
Zollverein and the Hause Towns, commercial policy of the Zollverein towards
the United States and the Hanse Towns, — Means of increasing our commerce
with Germany, The Merchants Magazine and Commercial Review, conduoted by
Freeman Hunt, vol. XIV., New York 1846, p. 51, 159, 162, 227, 233;
C. W. Asher, Quid faciamus nos, Deutschland, England u. d. freie Handel,
Berlin 1846; ders., Nationale Handels-Pol., Differential-Zölle, Schifffahrts-
Gesetze?, quid faciamus nos, Nr. II, Berlin 1847; Arnold Duckwitz, D.
deutsche Handels- u. Schiffahrts-Bund, Bremen I. Anfl. anonym 1847, II. Aufl.
1848 (Abdruck der zweiten und dritten bremischen Denkschrift zum deutschen
Handels- und Schiffahrtsbund, von Duckwitz entworfen, vom 8. Nov. 1844 und
Anfang März 1847); (C. A, v. Kamptz), Vorschläge f. d. Erricht, e. I). Schiff-
fahrts- und Handels-Ver., v. 12. März 1847, lithograph. Manuskript (Bremer
Stadtb., abgedruckt a. bei Zimmermann, a. a. 0, S. 215 ff.); (C. F. Wurm,
F. Th. Müller u a.), D. Aufgabe d. Hansestädte gegenüb. d. d. Zollver., sowie
in Bez. auf eine gemeins. d. Handelspolitik, Kommissionsber. a. d. V. S. d. Hambg.
Ges. z. Bef. d. Künste u. nützl. Gewerbe, Hamburg 1847 (druckt S. 361 ff. n.
362 ff. die erste bremische Denkschrift zum Handels- und Schiffahrtsbund vom
1. Juni 1842 und die preufsische vom April 1846 ab); Navigation laws, The
Edinburgh Review, vol. LXXXIV, No. CLXXIV, 1847, p. 273—306; J. C. Kupfer,
Referat üb. d. Fr, weg. d. Diff.-Zölle, d. Alt. d. Berl. Kfmschft. erst., Berlin
1847; Denkschr. d. Vorsteheramts d. Kfmschft. z. Königsb., betr. d. Schutzzollsyst.
d. Zollv., den Differentialzoll u. d. Beleb, d, vaterl. Rhed., Königsb. 1847;
H. B. Ab egg, Bemerk, betr. d. Schutz- u. Diff.-Zölle etc., ges. u. d. Ver.
Landtag gewidm., Berlin 1847; Denkschr. üb. d. Werth v. Differentialzöllen, d.
Kgl. Finanzministerium überr. v. d. Kfms.-Ält. u. d. Comite d. Bresl. Kfmschft.,
Breslau 1847; Ernste Bedenken üb. d. b. d. Ver. Landt. eingebr. Diff.-Zoll-
Petition, ausgespr, d. Mitgl. d. kaufm. Corp. i, Stettin, Berlin 1847; E. Rahm,
Beleucht, d. Ernsten Bedenken etc., Berlin 1847; John Prince-Smith,
Vortrag, geh. a. 2. Nov. 1847, Verhandl. i. Freihandelsverein z, Berlin, No. 1,
Berlin 1847; H, L. B(iersack), Üb. Differenzialzölle i. Verh. d. Zollv. z.
a. Ländern, Frkft. a. M. 1847; W. Doenniges, D. System d. fr. Handels u.
d. Schutz-Zölle, m, vorz. Rücks. a, d. Zollv., Berlin 1847; u. a.; Ev. Bülow-
Cummerow, Preufsen im Januar 1847 und d. Patent v. 3. Febr., Berlin 1847,
S. 102 ff.; (G. H. Kirchenpauer, H. Geffken u. a.), D. Differential-Zoll-
System n. d. b. mehr. Nordseestaaten z. Erört. gekommenen Vorschi. f. d.
Erricht, e. d. Schifffahrts- u. Handelsvereins, Staatsschrift d. Hamb. Senats,
Hambg. 1847, oder The System of discriminating duties investigated according
to the proposals made to several of the North-Sea-States of Germany for
establishing a german navigation- and trade-union, translated by Wm. Waddi-
love, [copy of the proposals adjoined (die preufs. Vorschi. v. 27. März 1847)],
Leipzig 1847, oder Report of a oommittee of the Senate of Hamburgh on the
subject of the navigation league and trade union, proposed by Prussia to several
of the North-Sea-States of Germany, presented to the House of Commons by
        <pb n="217" />
        ﻿220

wenn sie nicht vom deutschen Bunde ausginge und in der englischen
Agitation für die Abschaffung der Navigationsgesetze1).

Die ersten Angiiederungen an Preufsen erfolgten nach dem System
der Unterordnung namentlich des sogenannten Enklavensystems, —
das, was man später als Zollanschlufs determiniert hat. Der erste Zoll-
verein, wie die andere Gruppe dann unterschieden wird, kam zwischen
Bayern und Württemberg zustande, und gleich darauf zwischen
Preufsen und Hessen-Darmstadt bei gleichem Rechte beider Ver-
tragschliefsenden; hier bedurften alle Änderungen der Einstimmigkeit,
der gröfsere Staat konnte nur durch Kündigung des Vertrages sein
Übergewicht zur Geltung bringen, sobald einmal die wirtschaftlichen
Verhältnisse genügend verwachsen waren. *

command of Her Majesty, December 1847 London (Pari. P.); Alex. Thomas,
Hambourg et le Zollverein, nonvelles tendanoes de l’Dnion Douaniere, Revue
des Deux Mondes, tome XX, XVlIe annee, nouvelle Serie, 1847, p. 516 et suiv.
Parteigänger des Handels- und Schiffahrtsbundes waren die 1844 gegründete
Weser-Zeitung, (ältere Artikel a. in der lokalen Bremer Zeitung), die Augsburger
Allgemeine Zeitung und das Zollvereinsblatt — da Duckwitz List von der
Opportunität eines loseren Bundes, da direkter Zollverein, den er selbst
in seinen früheren Schriften erstrebt hatte, zur Zeit nicht zu erreichen war,
überzeugt hatte — der Gegner namentlich der Hamburgische Correspondent.

*) 1820 haben die freien Städte am Bunde durch Smidt die Errichtung
gemeinschaftlicher Konsulate und deutsche Flagge empfohlen. 1838 trat
Klefeker (Für die Ausbreitung des Zollv, bis z. Seegrenze u. d. Einführ. v.
Navigationsgesetzen, Hambg. 1838), der damals in Hamburg, ohne Anklang zu
finden, für den Zollverein arbeitete, für Differenzialbehandlung gegen über-
seeische Beeinträchtigungen ein, 1837 wollte Pütt er (Üb, d. ausw. Handel
Dtschlds., Köln 1837) Differenzialbehandlung im Bunde mit Belgien, glaubte
auch in Bremen Voraussetzungen zu finden, dagegen Holland und Hamburg nur
zwingen zu können. Infolge der hanseatischen Agitation erfolglose Bestrebungen
auf der Basis differenzieller Begünstigung für den Zollverein traten im Sommer
1842 bei Handelsvertragsverhandlungen mit den Vereinigten Staaten und 1843
mit Brasilien hervor. Der preufsische Gesandte in Brüssel, Heinrich v. Arnim,
der 1844 den Handelsvertrag mit Belgien abgeschlossen hatte, befürwortete 1845
in seinem handelspolitischen Testament Differenzialbehandlung im Bunde mit
Belgien. Belgien versuchte auf Grund des alten Gegensatzes Eheinlande contra
mitteldeutschen Handelsverein und des Handelsvertrages vom 1. Sept. 1844 er-
folglos für die amerikanische Dampfschiffslinie die diplomatische Unterstützung
Preufsens, das in v. Rönne, dem Präsidenten des 1844 errichteten Handelsamtes
für Bremen gewonnen war, zu erlangen. In Preufsen spitzte sich der Streit um
verstärkten Schutz- und Differenzialzoll und um Paktierung mit, den deutschen
Vorlanden in loserer Form oder Abwarten bis zu fester Vereinigung nach der
bisherigen Politik des Zollvereins zu dem Antagonismus zwischen dem Handels-
amt und dem Generalsteuerdirektor Kühne zu, der 1847 zu Kühnes und
Hamburgs Sieg führte. In der ersten Phase der Propaganda ging der
hamburgische Syndikus Karl Sieveking noch mit Smidt mit.
        <pb n="218" />
        ﻿— 221 —

Die beiden Verbindungen waren das Resultat der Einigungs-
bestrebungen, die zwischen süd- und mitteldeutschen Staaten sich
auf den Konferenzen zu Darmstadt und Stuttgart abgespielt, aber
nicht zur Einigung geführt hatten. Württemberg und Bayern traten
1828 allein zusammen, Hessen-Darmstadt wandte sich nach Preufsen,
womit von vornherein ein Keil in die dritte Gruppe getrieben war,
die sich nun nach Punktationen zu Oberschöna und Frankfurt am Main
in Kassel 1828 zum mitteldeutschen Handelsverein zusammenschlofs.

Es war das die Partei der grofsen Handelsstädte und der
Kleinstaaten, des freien deutschen Handels im alten Verstände. Der
Plan ging von Sachsen aus, das das Interesse seiner grofsen Handels-
stadt Leipzig verfolgte und seine traditionelle Politik, die es einst
gegen die Handelspolitik Friedrichs des Grofsen einzusetzen gehabt
hatte, fortsetzte1). Man hätte zwar an einen Schutz der sächsischen
Industrie, die im neunzehnten Jahrhundert dem Lande ganz be-
sonders das Gepräge gegeben hat, denken können, aber die Grofs-
marktstellung Leipzigs, die keinen partiellen Abschlufs oder Anschlufs
duldete, gab den Ausschlag2 * * * * *). Von Sachsen aus griff die Idee sofort
über in die Hansestädte. Der kgl. sächsische Minister Hans Georg
v. Carlowitz, der der Urheber des Plans gewesen war, erhielt das
bremische Ehrenbürgerrecht8), das sehr selten verliehen wurde.
Warum Smidt eine solche Vorliebe für den Plan entwickelte, ergibt
sich aus der Konstellation der bremischen Handelsstrafsen in der
Karte. Es ist das spezifische Handelsgebiet Bremens,* das damals
zusammentrat, und wenn der Verein den Transit erleichterte, wie er
versprach, oder aber Erschwerungen hintenanhielt, standen Bremen
seine altgewohnten Handelsstrafsen bis nach Süddeutschland und
bis nach Preufsen, soweit der Verkehr nach da hinübergreift, zur
Verfügung.

Man kannte es in den Städten kaum anders, weil man nie
in einem abgeschlossenen Staate gelebt hatte. Man dachte an einen
offenen Verkehr durch ganz Deutschland, Freiheit des Transits,
wobei dann jeder Einzelstaat sich mit seinen Untertanen einiger-

*) Vergl. mein Zur Geschichte der alten Handelsstrafsen in Deutschland,

Gotha 1907, S. 13, 14, 22.

2) Max Sohippel, Grundz. d. Handelspolit., z. Orientier, i. d. Wirt-

schaft!. Kämpfen, Berlin u. Bern 1902, S. 74, sagt: Die neuemporkommenden

Verleger der sächsischen Hausindustrie bedeuteten noch keine einflufsreiche

Grofsbürgerschicht, wie die alte Handelsbourgeoisie Leipzigs.

8) Über die bremischen Ehrenbürger hat W. v. B i p p e n eine Miszelle in
seinem Aus Bremens Vorzeit, Bremen 1886, S. 200, gegeben.
        <pb n="219" />
        ﻿— 222

mafsen einrichten mochte wie er wollte* 1 II) III) IV)), wobei also auch der
Transit für ausländisches (nicht deutsches) Gut überall dem-
gemäfs frei war. Also die alten Verhältnisse Deutschlands modifiziert
durch gröfsere Freiheit des Transits und ins Belieben gestellte, aber
eventuell stärkere Betonung der Bedeutung des inneren Verbrauchs
in den erwachsenen Grenzsystemen2).

rj Man griff auf die goldene Bulle und den westfälischen Frieden zurück,
um darzulegen, dafs der Transit an sich frei sei, Transitabgaben vom Reiche
kompetierende Ausnahmen seien, die die Souveränität der Einzelstaaten nicht
derart ergriffen habe, dafs willkürliche Festsetzungen Platz greifen konnten,
über die vom Reiche hergebrachten genau umschriebenen Bewilligungen hinaus.
[Hannoversche, Hamburger, sächsische Erklärungen beim Bundestag 1832/33;
Über d. Handelspol. d. teutschen fr. Städte, insbes. Hamburgs u. Frankfurts,
zwei Abhandl. a. d. t. Vaterlandszeitg., bes. abgedr. a. e. Beitrag z. neuenste
Gesch. d. teutschen Zoll- u. Handelswesens, Darmstadt 1833, S. IV—VI, 5 — 7,
u. ff.; C. F. Wurm, Üb. d. Hamburg. Erklär, am Bundestag, d. d. Zollwes.
betr., Kritik eines Artikels der deutschen Vaterlandsztg. (a. d. krit. Blättern d.
Börsenhalle 25, März u. 1. April 1833), Hamburg 1833, S. 3—6, 11—16, 19, 23,
25, 27, 29, 30, 31, 34; (C. F. Wurm, F, Th, Müller u. a.), Die Aufg, d.
Hansest. gegenüb. d. d. Zollver,, sowie in Bez. a. e. geroeins. d. Handelspol.,
Commissionsber. a. d. Vaterl. Section d. Hambg. Ges z. Bef. d. Künste u.
nützl. Gew., Hamburg 1847, S. 114—124; u. a.] Zoll, der die einheimischen
Untertanen anfafste, nach der Akzise- etc. Theorie der alten Städte und der
Territorien, sei in das Belieben der Territorialgewalten nach altem Recht
gestellt, wurde anerkannt. [Zur hamburgischen Formulierung der Theorie vgl.
Friedr. v. Wissel, Versuch einer Abhdlg. de jure vectigali, Zelle 1771,
S. 70 ff.; a. Was würde aus Deutschland werden, wenn jedes besondere
Reichsland eine eigene Ein-, Aus- und Durchfuhr-Zoll-Anstalt erschüfe ? Frank-
furt u. Leipzig 1804, S. 21, 23, 45 ff. (Reichsgrenzzollprojekt); u. a.].

2) Im April 1828 bestanden folgende Durchfuhrtarife zu Lande:

A.	Gebühren nach den Distanzen angesetzt:

I)	Württemberg, Grofsh. Hessen und Baden: 1/a xr, per Zentner und Stunde.

II)	Kurhessen: 8/6 xr. per Zentner und Wogmeile.

III)	Bayern: °/ao xr. per Zentner und Stunde. Zusatz von 3‘/a °/o vom
Betrag des Zolls für Stempel, ferner 2 xr. per Zentner Weggeld ein
für alle mal.

IV)	Nassau, Oldenburg: Frei. Es sind nur die Kosten zur Sicherstellung
gegen Defraudation zu tragen.

B.	Gebühren ohne Rücksicht auf die Distanzen:

I)	Preufsen: Als Regel: 578/s xr. per Zentner von allen durchgehenden
Waren. Ausnahmen: 229 ‘/j xr. per Zentner von allen Arten Baumwoll-
waren, Manufakturen, ganz von Wolle oder vermischt, Tyroler Decken
und Fries; 1148/* xr. per Zentner von Schafwolle, Leder, Lederwaren
aller Art, unvermischten Baumwollwaren und Spitzen, wollenem Garn,
Polstermöbeln; 76Va xr. per Zentner von Heringen; 65 xr. per Zentner
von roher Baumwolle; 38‘/a xr. per Zentner von Kuh- und Kälber-
haaren, Stopfen, Korkholz, Saflor, Salpeter, Farbholz, Horn, Klauen,
        <pb n="220" />
        ﻿22:5

Im Hintergründe stand das Ideal des freien Handels nach
Adam Smith, das in dem zerrissenen Deutschland zuerst Chancen

Knochen, Sumac, Waid; 28‘/i6 xr. per Zentner von groben Bleiwaren,
unger. Soda, gegossenen Eisenwaren, Pottasche und rohem Stahl;

191/s xr. per Zentner von Flachs, Hanf, Schwefel, Pech, Teer, Wasser-
blei und Schafdärmen; frei sind Bolus, Roheisen, Schmirgel, Bimsstein,
Schachtelhalme.

II)	Hannover: Als Regel: 182/s xr. per Zentner von allen durchgehenden
Waren. Ausnahmen: 29l/s xr. per Zentner von ord, Branntwein und
Genever; 23’/3 xr. per Zentner von Hanf-, Lein-, Rüböl, Tran, Obstwein,
Käse, Leder- und Lederwaren, Häuten, rohen und bearbeiteten Schaf-
fellen, fabriziertem Tabak, Kraftmehl, Eisenblechwaren, Honig, Talg-
lichtern, Federposen, Seife, Wachs, Zinnwaren, Messing- und Knpfer-
waren, gesalzenem Fleisch, Kaffee, Glas und Glaswaren, Bleiweifs, Hut-
macherarbeit und Art., Blei und Schrot.

III)	Königreich Sachsen: Die gröfsere Anzahl von allen durchgehenden
Waren zahlt 13*/« xr. per Zentner. Eine ebenfalls bedeutende Anzahl
zahlt 43/ö xr. per Zentner. Ausnahmen; 121 ‘/a xr. per Zentner von
Tressen, Gold- und Silberware; 708/4 xr. per Zentner von roher
Seide, Seidenwaren aller Art; 35x/a xr. per Zentner von Posa-
mentierarbeit aus Seide; 10 xr. per Zentner von ord. Lederwaren,
rohen und verarbeiteten Schaffellen und Pelzen, Messingblech, Messing-
und Kupferwaren, gewalztem und gehämmertem Messing, Gelbgiefserei-
waren aller Art, gesalzenem und geräuchertem Fleisch, Speck etc.,
Wachslichtern und Bettfedern, Eiderdaunen, Bildhauerarbeit aus
Holz, Blumenzwiebeln, Borsten und dergl. Waren, Strohgeflechten
und -Waren, Wachswaren, Wachs und Gürtlerwaren.

IV)	Mecklenburg-Schwerin und Strelitz: Frei.

V)	Braunschweig: 2 Heller vom Zentner Eingang und 1/a Heller vom
Zentner Ausgang als Regel.

VI)	Holstein und Lauenburg: l°/o vom Wert.

VII)	Hansestädte: Zirka 5 xr. vom Zentner.

Genauer erhob Bremen als Durchgangszoll zunächst für rein-
transitierendes Gut, derzeit aber auch alles Speditionsgut 4 Grote vom
Zentner brutto, gab aber auch allen Waren, die in der Weserschiffahrts-
akte zu einem Bruchteil normiert waren, den gleichen Vorteil beim
Durchgang durch Bremen zu Lande. Aufserdem bestand noch ein alter
Lokal-Transitozoll von V* °/° vom Wert zu Warturm, über dessen
Beseitigung man damals in Beratung stand, der aber erst 1856 end-
gültig suspendiert wurde (Vertrag zw. den Zollvereinsstaaten und
Bremen vom 26. Jan. 1856, Publ. vom 11. Dez. 1856, Brem.
Gesetzbl. 1856, S. 189, no. 29), aufserdem Wege-, Brücken- und
Pflastergeld. Der Eingangszoll betrug damals ’/12 °/o oder 42 grote von
100 off Gold vom Wert, wurde aber nur von dem seewärts eingehenden
Gut erhoben, da für das flufsab auf der Weser und zu Lande eingehende
Gut seine Nichterhebnng damals auf fünf Jahre beschlossen war. Der
Ausgangszoll betrug V« °/° vom Wert oder 24 grote von 100 rf Gold
und Silber, gemünzt oder ungemünzt und unverarbeitet, waren bei
        <pb n="221" />
        ﻿- 224 -

hatte, und auch auf die preufsische Bureaukratie bei der Zusammen-

Aus- und Eingang frei. Die Seeschiffahrtsabgabe betrug l*/j grote
vom Sohiffpfund einkommeuder Bremer Ladung oder, wenn diese fehlte,
ausgehender, für bremische Schiffe und die im Eeziprozitätsverhältnisse
stehenden Nationen 3/* grote. (S. Senatsbeschlüsse vom 7./12. Juni 1826
und 28./31. Dezember 1827, Sammlg. d. Verordng. und Prool. des
Senats, 1826, 12. Juni, S. 68, no. 10, 12. Juni, S. 69, no. 11; 1827,
31. Dez., S. 130, no. 31.) — Der Durchgang Bremen-Bremerhaven war
mit Hannover 1827, 11. Januar zu 1 guten Groschen oder 3 grote vom
Zentner stipuliert, Bremen-Vegesack frei (Senatsbesohlufs 14./17. Sept. 1827,
Sammlg. d. Verordn, und Prool. 1827, 17. Sept., S. 66, no. 18).

In Frankfurt war man 1828 mit Gleichstellung der bisher ver-
schieden gewesenen Transitoabgaben beschäftigt, wobei die höheren
Ansätze wegfallen sollten.

Akten des Bremer Staatsarchivs zu den Verhandlungen wegen des
mitteldeutschen Handelsvereins.

— Nach der Konstituierung des Zoll- und des Steuervereins betrug der
gewöhnliche Durchgangszoll des Steuervereins 4 ggr. per Zentner (Hann. Ges.
v. 21. April 1835), der des Zollvereins 16 sgr. per preufs. oder 50 xr. vom
Zollzentner (Vereinszolltarif etc. v 22. März/31. Okt., 18. Nov. 1833). Ermäfsigung
für die norddeutsche Bremer Strafse bestand nicht. Vor der Verschmelzung des
Zoll- und des Steuervereins betrug der gewöhnliche Transitozollsatz des Steuer-
vereins 4 ggr. per Zentner direkt, 3 ggr. 4 ^ durch unversteuerte Niederlage
(Hann. Ges. v. 7. März 1845), bezw. 1 ggr., I1/* sgr. oder 4s/s xr. per Zollzentner
(Hann. Ges. v. 28. Juni 1848.) — amerikanischer Tabak, rohe Baumwolle, Tran
und Reis waren nach dem hannoverschen Handels- und Schiffahrtsvertrag mit
den Vereinigten Staaten vom 10. Juni 1846 nur mit der Rekognitionsgebühr von
8 /d; oder 10 Spf. per Zentner (s. a. J. P, Dippel, Güter-Transport-Tarife
der sämtl. deutschen u. anschliefs. Eisenb., sowie der Flufsschiffahrten, I. Jg.,
Cassel April 1853, I. Lief., S. 11, II. u. III, Lief., S. 1), belegt —; der
allgemeine Zollvereinstransitozollsatz (1845: 15 sgr. oder 52Va xr., 1851:10 sgr.
oder 35 xr, per Zollzentner) war für die Bremer Hauptrouten auf 10 sgr. oder
35 xr. (Preufs. Zolltarifverordn, v. 10. Okt. 1845), zuletzt auf 6 sgr. oder
17‘/a xr. (Preufs. Zolltarifverordn, v. 21. Juli 1851) ermäfsigt. Die bremische
Durchgangs- oder Speditionsabgabe blieb, abgesehen von den weiteren
Anpassungen an die Veränderung der Weserzollquoten für die ermäfsigten
Güter, dieselbe, wie 1828, 4 grote [1833/35: Eingangszoll seewärts 3/&lt; °/o (Prokl.
v. 24./30. Dez. 1830, Sammlg. d. Verordn, u. Procl. 1830, S. 84, no. 23), 1853:
2/s °/o vom Wert (Sammlg. d. Verordn, u. Procl. 1837, 2. Jan., S. 4, no. 4),
landwärts blieb frei, Ausgangszoll V3 %&gt;], doch waren für die vierziger und
fünfziger Jahre noch einige weitere Ermäfsigungen und Befreiungen hinzu-
gekommen; Tabak, Baumwolle, Tran und Reis zahlten nach dem Gesetz
vom 11. Jan. 1847 1 groten per Zentner zum Transit in den Steuerverein,
weiter bestanden für eine Reihe von Speditionsgütern Ermäfsigungen auf 1
bezw. 2 grote nach den Gesetzen vom 30. Dez. 1844 u. 12, Jan. 1846, für
hannoverschen Transit auf einer Achse durch Bremen nach dem Vertrag wegen
Beförderung des Verkehrs mit Hannover vom 14. April 1845 durch Proklam vom
1. Okt. 1845 auf 3 grote, freie Wiederausfuhr und Durchfuhr für bestimmte
        <pb n="222" />
        ﻿fügung der ungleich entwickelten preufsischen Landesteile in den

Zollvereinsgäter nach der Übereinkunft vom 4. Juli 1840, freie Wiederausfuhr
von Seegut, Proviantprivileg in Bremerhaven nach den Gesetzen vom 2. Jan. 1837
und 18. Juni 1841 (Sammlg. d. Verordn, u. Procl. des brem. Senats 1837, S. 4,
no. 3; 1841, S. 30, no. 12; 1844, S. 78, no. 37; 1845, S. 80, no. 32; 1846,
S. 1, no. 1; 1847, S. 90, no. 8, S. 154, no. 40; Hann. Ges.-Sammlg., 1847,

I. Abt., S. 65, no. 14). Der dänische Transitzoll im Hzt. Lauenburg betrug 1853 4'/io sgr.
oder 144/io xr. bzw, 2sgr. oder 83/* xr. (Für den Lübecker Verkehr über
die Büchener und den Hamburger Verkehr nach der Schweriner Bahn, soweit
die Güter mit Transitzoll belegt sind, — bezw. für den Hamburg-Wittenberger
Verkehr für alle Güter), Mecklenburg erhob im Lübecker Verkehr über Büchen
l«/io sgr. oder 56/io xr. per Zentner; in Hamburg und Lübeck bestand bereits
kein Transitzoll mehr, doch hatten sie noch in Bergedorf einen Transitzoll von
2/io sgr. oder ’/10 xr. per Ztr. (J. P. Dippel, Güter-Transport-Tarife, I. Jg.,
Cassel April 1853, II. u. III. Lief., S. 28, 124; Fr. v. Reden, Vergleich.
Zusammenstellg. der Grenz-Eingangs-Abgaben in Osterr., d. d. Zollv., d. nordd.
Steuerv. u. d. Herzogth. Schleswig-Holst. etc,, bearb. i. Auftr. d. Volks-
wirthschafts-Ausschusses d. d. Reichsvers., Frkft. a. M. 1848, S. 41 ff.;
etc.). — Mit bremischen Segelschiffen wurde die Last von 100 Kubikfufs ver-
packten Guts um 1830 Bremen-Newyork zu 10—12 Dollars, 4000 tl Stahl mit
5 o/o Havarie Bremen-Baltimore zu 5—6 Dollars, Bremen-Philadelphia über
Baltimore auch nur mit 5 Dollars per 100 Kubikfufs (Fr. Harkort, Die
Eisenbahn von Minden nach Cöln, Hagen 1833, Anl. no. 4), 1851 Bremen-Nord-
amerika die Last von 100 Kubikfufs oder 40 Zentner zu 6—12 af befördert
(J. L. Teilkampf, Beitr. z. Nationalök. u. Handelspolitik, I. Heft, Leipzig
1851, S. 38); mit den damals elfmal im Jahr von Bremen aus expedierten
Dampfschiffen wurden 1853 Bremen-Newyork Kolli bis zu 1 Kubikfufs und
1 bis 10 Kubikfufs zu 2 Dollars = 2 ajf 24 mgr. für jeden Kubikfufs aus-
schliel'slich Assekuranz und Zoll und einschliefslich der Spesen der Ein- und
Ausladung, gröfsere Kolli, 40 Kubikfufs gröbere Waren zu 25, feinere zu
30 Dollars ausschliefslich aller Nebenspesen in Sammelladungen berechnet.
(Anzeige von Kibbin &amp; Stockmans, United States and European Package
Express, in Bremen vertreten durch J. H. Bachmanu, in J. P. Dippels Güter-
Transport-Tarifen, I. Jg., Cassel April 1853, II. u. III. Lief., S. 166). — Vgl.
im übr. die Statistik.

Je mehr Deutschland sich konsolidierte, desto mehr wirkte der Transit-
zoll nur als Belastung des internationalen Durchzugs, so dafs die letzte
Agitation Bremens nur auf die Transitzolldifferenz nach der Schweiz bezw.
nach dem westlichen Österreich gerichtet ist (Bremen-Köln über den Rhein
bezw. Schweiz-Köln-Bremen 5 sgr. 5’/&lt; ^ bezw. 3 sgr. l'/i ^ teurer per Zoll-
zentner als entsprechend Rotterdam, 7 sgr. 11 ^ bezw. 7 sgr. 1 ^3/ teurer als
Antwerpen, Aufmachung von F. L. v. Rönne, Brief an Duckwitz vom 30. Jan.
1848, Papiere des verst. Herrn Bürgermeisters Duckwitz im Besitz von Herrn
Ferd. Duckwitz in Bremen). Bremen hat daher über Holland mit den nieder-
ländischen Häfen und Havre, das mit Wegfall der französischen Transitzölle
auf dem französischen Wege überhaupt frei war und infolgedessen auch ein
besonders gefährlicher Gegner für Südwestdeutschland wurde, wo Bremer Gut
bis Augsburg noch konkurrenzfähig auch über die Weser mit ihren an sich

15
        <pb n="223" />
        ﻿— 226

ersten niedrigen Grenzzoll (10 °/o + 1/a i?f p. Ztr. bei Fahr.). 1818
nicht ohne Einwirkung geblieben war1).

nicht ungünstigen Zöllen gewesen war, die Konkurrenz angefangen bezw. fort-
gesetzt, bis die Eisenbahnen wieder die Verhältnisse verschoben, Duckwitz
schätzt in einer Berechnung von 1840 (s. Papiere) das Umwegs- und Seegut
auf die Hälfte der bremischen Einfuhr, nur die andere Hälfte geht auf den
direkten natürlichen Wegen ins deutsche Binnenland, also noch markanter
wie v. Reden in seiner Schrift über das Kgr. Hannover von 1839. — Gleich-
stellung mit Holland erstrebt auch die erfolgreiche Agitation gegen den zoll-
vereinlichen Handelstraktat mit Holland von 1839, der aber nicht nur im
Rahmen der Transitzölle liegt. 1848 waren nach Duckwitz Information
sämtliche Regierungen bereit, den Transit- und Ausgangszoll abzuschaffen
(s. Papiere). Vgl. a. D., Denkw., S. 98, 256.

') Die Idee des portofranco ergibt sich aus dem Zusammenwirken der
Schwächung der Reichsgarantie betreffs der Stapel- und Zwangsrechte, die
gegenüber entgegengesetzten Klipphäfen etc., der Fürsten nicht mehr wirksam
waren, und der Ausbildung geschlossener Prohibitivstaaten ringsum, gegenüber
deren System die nach der alten Art weiter arbeitende Reichsstadt ein Freiplatz
war. Die Tendenz der Ausbildung zum portofranco ist dadurch sowohl für die
freigebliebene Stadt wie für die Landstadt, mit der eine Konkurrenz gegen sie
beabsichtigt wird, gegeben.

Bremen hat durch Senatsbeschluss vom 11. August 1824 vom 1. September
1824 an, mit Abänderung vom 7./12. Juni 1826, an die Stelle seiner historischen
komplizierten Abgaben, der Konvoye [Sammlung der Verordn, und Procl. des
Senats 1761—1810 (1801, 6. Jan.), S. 258, no. 69, (1801, 5. Jan.), S. 265, no. 70; 1813,
ö. Dez,,S. 39, no. 33, 30. Dez., S. 62, no. 40; 1814, 24. März, S. 72, no. 32; 1818.
28. Dez., S. 149, no. 47; 1821, 1. Jan., S. 1, no. 1; 1824, 16. Aug., S. 38, no. 16.],
des Tonnen- und Bakengeldes [Samml. der Verordn, u. Procl. 1751—1810
(1805, 27. Dez.), S. 366, no. 87; 1813, 30. Dez., S. 62, no. 39; 1814, 24. März,
S. 72, no. 32; 1818, 28. Dez., S. 149, no. 47; 1820, 1. Juni, S. 48, no. 19,
31, Aug., S. 79, no. 26, 2. Okt., S. 82, no. 30; 1821, 1. Jan., S. 1, no. 1,
31. Dez., S. 100, no. 39; 1824, 16. Aug., S. 38, no. 16. — Die Konvoye, Tonnen-
und Bakengeld werden, weil nach dem Schiffskörper erhoben, auch unter dem
Namen Lastgeld zusammengefasst], des Schlachtgeldes (auch Hafengeld
genannt. — Sammlung d. Verordn, u. Procl. 1814, 24. März, S. 72, no. 32;
1817, 29. Dez., S. 184, no. 55; 1818, 12. Jan., S. 9, no. 4; 1820, 7. Sept.,
S. 80, no. 27; 1824, 27. Dez., S. 73, no. 27.), des Fass- und Bodengeldes
[Samml. der Verordn, u. Procl. 1751—1810 (1801, 5. Jan.), S. 258, no. 69;
1814, 8. Jan., S. 27, no. 5; 1824, 16. Aug., S. 38, no. 16.], des an der Akzise-
kammer erhobenen Weggeldes (Samml. d. Verordn, u. Procl. 1824, 16. Aug.,
S. 48, no. 16) etc. und der Akzise, worunter in Bremen auch der Durchgangs-
zoll, den man auf der Weser in den Streitigkeiten mit Minden als ältesten
Weserzoll in Anspruch nimmt, mit anderem Tarif abusive mitverstanden wird,
[Samml. d. Verordn, u. Procl. 1751 — 1810 (1801, 5. Jan.), S. 256, no. 69; 1813,
5. Dez., S. 39, no. 34; 1817, 29. Dez., S. 184, no. 55; 1818, 28. Dez,, S. 148,
no. 47; 1820, 14. Aug., S. 79, no. 26, 2. Okt., S. 82, no. 30; 1821, 1. Jan.,
S. 1, no. 1, 31. Dez., S. 100, no. 39; 1824, 16. Aug., S. 38, no. 16.] eine
vereinfachte billige Z oll ab g ab e, Wertzoll, soweit es sich um in Bremen um-
        <pb n="224" />
        ﻿— 227

Jeder partielle Anschlufs und Abschlufs bedrohte dagegen

gesetztes, also auf Bürgereid nach dem Wert angebbares Gut handelt, Gewichts-
zoll beim Transit (Samml. d. Verordn, u. Procl. 1824, 16. Aug., S. 38, no. 16;
1826, 12. Juni, S. 69, no. 11; 1827, 17. Sepi, S. 66, no. 18; 1830, 30. Dez.,
S. 84,	no. 23;	1837, 2.	Jan., S. 4, no. 3, 2. Jan., S. 17, no. 4 ;	1840, 8. April,

5.	28,	no. 8,	24. Juli,	S. 57, no. 15; 1841, 18. Juni, S. 30,	no. 12; 1844,

6.	Mai, S. 48,	no. 18; 30. Dez., S. 78, no. 37; 1845, 1. Okt.,	S. 80, no. 32;

1846,	12. Jan.	S. 1, no.	1; 1847, 11. Juni, S. 90, no. 8, 6. Dez.,	S. 154, no. 40;

1848, 25. Dez., S. 135, no. 51; Gesetzblatt der fr. Hansestadt Bremen 1851,
1. Jan,, S. 1, no. 1; 1853, 21. Juni, S. 158, no. 21; 1854, 8. Mai, S. 107,
no. 16.) und durch Senatsbeschluss vom 1. Juni 1826 die mit dem 12, Juni 1826
eingetretene nach Ladungsgewicht erhobene Seeschiffahrtsabgabe (nach
Geheimvertrag mit Oldenburg vom 21. Aug. 1823 und Verpflichtung gegen
Hannover im Nov. 1825 blieben Hannover und Oldenburg befreit, um ihre
Einsprüche bei Gelegenheit der Weserschiffahrtsakte u. der ersten Revision zu
beseitigen s. dazu W. v. Bippen, Gescb., III. Bd., S. 429) gesetzt, die durch
Vertrag zwischen Bremen, Oldenburg und Preussen v. 6. März/30. Juni 1876,
vom 1. Juli 1877 u. 20. März 1886 ab gegen gemeinsame Feuer- und
Bakengelder in Fortfall kam (Sammlg. d. Verordn, u. Procl. 1826, 12. Juni,
S. 68, no. 10; ßrem. Gesetzbl. 1849, 2. April, S. 11, no. 14; 1877, 2, Juni,
S. 45, no. 15, 2. Juni, S. 52, No. 16; 1886, 14. Dez., S. 177, no. 29; 1896,
8. Sept., S. 124, no. 40; 1903, S. 13, no. 62). Bei der neueren Zollabgabe
wurde der Name Akzise neuerdings gebräuchlich, sie wurde, nachdem der
Durchgangszoll durch die Suspendierung des Weserzolls 1857 (Verträge v.
26. Jan. 1856 und 14, Dez. 1865, Brem. Gesetzbl. 1856, 27. Aug., S, 69, no. 15,
10. Dez,, S. 90, no. 24, 11. Dez., S. 407, Anh. no. 57; 1866, 11. März, S. 16,
no. 6.), Aufhebung der Speditionsabgabe 1861 (Brem. Gesetzbl. 1857, 6. April,
S. 11, no. 9; 1861, 27. Mai, S. 14, no. 9; Zollvertrag v. 14. Dez. 1865, Brem.
Gesetzbl. 1866, 19. März, S. 11, no. 5.) und der Durchgangsabgabe ohne Lagerung
1861 (Gesetzbl. 1856, 26. Jan., S. 46, no, 12, 11. Dez., S. 189, no. 29; Über-
einkunft mit Hannover, Brem. Gesetzbl. 1861, 18. März, S, 10, no. 5; Zoll-
vertrag v. 14. Dez. 1865, Brem. Gesetzbl. 1866, 11. März, S. 11, no. 5; u. a.)
abgeschieden war, vom 1. Jan. 1863 ab durch die Umsatzsteuer [Gesetzbl.
1862,	10. Nov., S. 29, no. 18 (Konstituierung der Güterdeklaration

für die durch Verordn, vom 28. Dez 1846 begründete bremische Handelsstatistik
Gesetzblatt 1862, 10. Nov., S. 34, no. 10.)], diese vom 1. Juli 1884 ab durch
die Firmensteuer (Gesetzbl. 1884, 27. Mai, S. 51, no. 18, 27. Mai, S. 56,
no. 19.) ersetzt. Die Konsumtion (Alte Ordnung von 1704 etc. Br. St.-A.,
Sammlg. d. Verordn, u. Procl. 1813, 13. Nov., S. 10, no. 11, 1. Dez., S. 30,
no. 27, 31. Dez., S. 63, no. 40; 1814, 28. Febr., S. 62, no, 23; 1816, 23. Dez.,
S. 95, no. 43; etc.) blieb 1824 erhalten und hat unter dem Namen Verbrauchs-
abgabe bis zum 1. April 1902 bestanden (Gesetzbl. 1901, 15. Mai, S. 63, no. 21,
15. Mai, S. 64, no. 22.), womit gleichzeitig mit den alten Hebe- und Kontroll-
stellen vor den Toren die neueren Weggolder (Chausseegelder) und das Torf-
kanalgeld in Wegfall kamen (Gesetzbl. 1901, 15. Mai, S. 66, no. 23.) — Der
bei den Seegütern erhobene Eingangszoll der neueren Zollabgabe (s. vor. Anm.)
knüpft an die Eingangszolleigenschaften der alten Konvoye, Tonnen- und Baken-,
Fass- und Bodengelder an, der bei allem Ausgang erhobene Ausgangszoll der
neueren Zollabgabe an die alte Akzise, die beim Ausgang der Güter festgestellt

15*
        <pb n="225" />
        ﻿— 228 —

Bremen, wie Frankfurt'), wo der Bund ebenfalls mit grofser Freude

wurde, die Umsatzsteuer an die Eigenhandelssteuereigenschaft (in Bremen um-
gesetztes Gut) der alten und neueren Akzise an, sodass eine Beziehung bis
zur Firmensteuer besteht. Die alten städtischen Kontrollstellen, an denen die
Prüfungvonder Akzisekammer (s. dazuBrem. Nachr. 2. Okt. 1908), wo Verrechnung
und Zahlung ursprünglich mit langen Fristen stattfand, von dem Schütting
erhaltener etc. Ausweise, z. T. auch Hebung, erfolgte, waren die Tore, seit 1848
die vor den Toren belegenen, z. T. noch jetzt kenntlichen Erhebungsstellen vor
den Vorstädten, an der Weser die Wichelnburg (später Weserbahnhof) und die
Holzpforte (Werdertor), wozu die weitere Kontrolle durch die Angestellten der
Wage, bezw. Auflader und Bestederei, und der Schlachte kommt. — Zur 1896
eingeführten Weserkorrektionsabgabe, s. Reichsgesetzblatt 1886, 5. April, S. 67,
no. 1644; Brem. Gesetzbl. 1895, 29. März, S. 47, no. 17; [Hermann
Schumacher, Theoretische Betrachtungen über das Binnenschiffahrts-
abgabenwesen in Deutschland, Berlin 1901 (Sonderabdr. a, d. Archiv f. Eisenbahn-
wesen, 1901, Heft 2.), S. 37. 103.]

Zur Geschichte des bremischen Finanzwesens scheint vielleicht eine
Spezialdarstellung in Aussicht zu stehen. Besonders deutlich ist die Idee des
portofranco in Hamburg durch den Kampf, den Büsch für ihn geführt hat,
herausgetreten. Über die sukzessive Vereinfachung und Verbilligung der
Hamburger Zölle s. (C. F. Wurm, F. Th. Müller, u. a.), Die Aufgabe der
Hansestädte gegen den Zollverein, Commissionsbericht an die V. S. der Hamb.
Ges. z. Bef. d. Künste und nützl. Gew., Hamburg 1847, S. 9 ff.; C. F. Wurm,
D. Handelspolitik der Hansestädte, Hambg. 1839, S. 8 ff.; Richard Ehren-
berg, Die Anfänge des Hamburger Freihafens (Wie wurde Hamburg gross, I.),
Hamburg und Leipzig 1888; u. a. ; Lübeck hat 1833 grundlegend das neuere
System der Hansestädte festgelegt. Vgl. a. Fr. v. Reden, Vergl. Zusammen-
stellg. d, Grenz-Eingangs-Abgaben etc., bearb. i. Auftr. d. Volkswirtschafts-Aus-
schusses d. d. Reichsvers., Frankft. a. M. 1848, S. 46 ff. Für Bremen ist
entscheidend der Bericht der zur Regulirung der Aocise-, Convoye- und Tonnen-
gelds-Abgaben niedergesetzten gemeinschaftlichen Deputation, 9, Juli 1824 Anl. a
zum Antrag des Senats, Bürger-Convents-Verhandlungen vom Jahre 1824,
S. 115 ff., interessant, weil hier die Tarifierungsquoten der alten Zölle aufgestellt
sind. Zu der Änderung 1862: Gutachten d. Handelskammer üb. d. Aufheb.
d. Ein- u. Ausfuhr-Accise u. d. vorgeschl. Ersatzsteuern, Bremen 1862.

Zur französischen Zeit; C. A. Heineken, Gesch. d. fr. Hanse-Stadt
Bremen (Original-Mnskrpt. Brem. Stadtbibi.), 1812, S. 302, 431 ff. etc.; J. H.
Duntze, Gesch. d. fr. Stadt Bremen, IV. Bd., Bremen 1851, S. 776, 786 ff.;
(Napoleons Kontinentalsystem) G. F. de Martens, Supplement au recueil des
traites etc., tome V. ou Nouveau recueil, tome I, Gottingue 1817, p. 433 et
suiv; u. i. f.

Zum modernen Finanzwesen Bremens: H. Sievers, D. Staatsr. der fr.
Hansestadt Bremen, in Marquardsens Hdb. d. öffentl. Rechts, III. Bd.,
II. Halbbd., 3. Abt., Freib. i. B. u. Tüb. 1884, S. 79 ff.; Jobs. Bollmann,
Brem. Staats- u. Verwaltungsrecht, Bremen 1904, S. 216, 235 ff.; ders.,
Verfass, u. Verwalt, d. fr. Hansest. Bremen, Bd. XIII der Bibi. d. öffentl.
Rechts, hrsg. v. F. Scholz u. Storck, Hannover 1909, S. 124 ff.

') Auch Frankfurt hat Carlowitz statt der sonst verliehenen Orden das
Ehrenbürgerrecht gegeben. Bremer Staatsarchiv.
        <pb n="226" />
        ﻿— 229 —

begrüßt wurde, und Leipzig. Darum hat sich Bremen diesem Ver-
bände, der einigermaßen sein stärkstes Handelsgebiet umschlofs
und lose war, angeschlossen, dem späteren geschlossenen und
kleineren hannoverschen Steuerverein nicht. Wegen seiner östlichen
Interessen, seiner Grenzlage und der engeren Beziehungen zum
preufsischen Gebiet bleibt auch Hamburg draufsen.

Soweit entsprach der Bund einer natürlichen Konstellation,
im übrigen war er ein sehr unnatürliches Gebilde. Die mittel-
deutschen Staaten waren in allen ihren Nachbarbeziehungen gestört,
die Ausbildung zu einem modernen Handelsgebiet ausgeschlossen,
und das Verharren in dem alten und halbmodernen Zustande
ebenso. Der schwächste und zugleich wichtigste Punkt war Kur-
hessen, das ebensoviel Grenzmeilen wie Quadratmeilen hatte1).
Es fiel zuerst ab, trotz der Feindschaft des Kurfürsten gegen
Preufsen, indem es das Verhältnis brach, und sich deshalb so sehr
mit Hannover verfeindete, dafs Hessen um keinen Preis das
hessische Stück der Grafschaft Schaumburg an den späteren
hannoverschen Steuerverein anschlofs, das also in Isolierung ver-
harren mufste. Ein Streich, der noch etwas früher fiel, war
die Gestattung einer zollfreien Durchgangsstrafse zwischen dem
preufsischen und dem süddeutschen Zollverein, die sich wirtschaftlich
ziemlich ähnlich und bereits damals in einem Handelsverträge näher-
getreten waren, durch Sachsen-Koburg-Gotha und Sachsen-Meiningen.

Die Strafse Gotha— Oberhof sollte mit preufsischer Unterstützung
ausgebaut werden. Dadurch erhielten das gothaische und das
meiningische Land die weitaus wichtigste Strafse, was ihnen sehr
verlockend war. Versuche, kleinere positive Verbände zu bilden
unter den Mitgliedern des mitteldeutschen Vereins, blieben ohne
Erfolg — auch Smidt hat in einer Denkschrift Ausführungen dazu
gemacht —, sowohl der Einbecker Verband, an dem Kurhessen teil-
nahm und aus dem nachher der Steuerverein hervorging, wie die
Bestrebungen unter den thüringischen Ländern.

Englands Handelspolitik stand naturgemäß bei dem Handels-
verein. Er setzte sich für den England günstigen status quo und
die altgewohnten Handelsverbindungen ein, die der Kaufmann an
sich schon schätzt* 2).

*) 164 Meilen Zollgrenze, 154 Geviertmeilen Gebiet. H. v. Treitschke,
Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert, IV. T., S. 351.

2) England formulierte durch Hannover einen Satz, der speziell gegen
Preufsen und seine zwei Hälften gerichtet war, nämlich, dafs gegen von Ausland
zu Ausland im Verstände von Nichtmitgliedern des Handelsvereins zu Nicht-
mitgliedern des Handelsvereins gehendes Transitgut stärkeren Abgaben unter-
stellt werden dürfe.
        <pb n="227" />
        ﻿— 230 —

Ein selbständiger einheitlicher deutscher Markt schien gegen
die Interessen des Auslandes zu verstofscn; trotzdem gerade mit
dem leistungsfähigen Deutschland der Austausch nachher ein um so
gröfserer wurde, war es doch gleichzeitig ein Konkurrent, und Eng-
lands Industrie wurde zunächst zurückgedrängt. Die Gefahr stand
bei Preufsen, nicht bei den Tendenzen des Handelsvereins, auch
wenn etwa die Idee einer Erweiterung auf das Bundesziel praktisch
erreichbar gewesen wäre, würde das tendenzgemäfs keinen stärkeren
Abschlufs bedeutet haben. Dazu spielten auch die politischen
Gegensätze in diesem Konzert mit; das Interesse des Auslands, eine
sich etwa anbahnende stärkere politische Verbindung hintanzuhalten,
wie es auch Frankreich interessierte, und der Gegensatz Osterreich-
Preufsen.. Österreich suchte den Händelsverein gegen Preufsen zu
benutzen. So war man denn in eigenartiger Gesellschaft.

Als mit dem 1. Januar 1834 die Zollschranken im inneren
Deutschland fielen, indem der preufsische Zollverein und die mittel-
deutschen Staaten des Handelsvereins zum deutschen Zollverein
zusaramengetreten waren, innerhalb dessen die kleinen thüringischen
Staaten zusammen mit den preufsischen und kurhessischen Gebiets-
stücken, die dazwischen lagen, als gleichzeitig begründeter Thüringi-
scher Handelsverein auftraten, auch die Handelsverträge Frankfurts
mit England und Nassaus mit Frankreich, wodurch man sich dort
zu halten geglaubt hatte, gelöst waren, blieben nur noch die
welfischen Lande und Oldenburg, zu denen nachher noch Schaumburg-
Lippe hinzutrat, mit dem 1834—36 begründeten Steuerverein in der
Bahn des Handelsvereins. Sie waren aber zu einem einheitlichen Zoll-
gebiet zusammengeschlossen, das Hannover mit Aufhebung der Binnen-
zölle und Begründung eines Grenzzollsystems 1825 für sich durch sein
Zollreformgesetz begründet hatte. Bis 1837 blieben ja auch England
und Hannover in einer Hand. Baden ist 1835 zum Zollverein getreten.

Die hannoversche Grenzlinie ist von den Deutschland im neun-
zehnten Jahrhundert im Innern trennenden Grenzlinien am längsten
so oder so mit gewissen Verschiebungen intakt geblieben. Soweit
sie Elbgrenze war, ist sie dann noch Zollvereinsgrenze gegen
Mecklenburg, das all den Zolleinigungen ferngeblieben war, und das
dänische Holstein geworden, nur die mecklenburgisch-preufsische
und die holsteinische, die nicht soweit nach Deutschland herein-
reichen, haben von den bedeutenderen Grenzen länger bestanden.
1841 kam ein Rifs in den Sleuerverein, indem Hannover und Braun-
schweig sich zuerst wegen der Strafse Salzwedel—Lüneburg, die
Hannover mit Preufsen zusammen bauen wollte, und dann wegen einiger
        <pb n="228" />
        ﻿— 231

von Hannover nicht ratifizierter Bestimmungen des neuen Steuervereins-
vertrages erzürnten und Braunschweig, dessen abgerundetes Stück um die
Stadt Braunschweig ins Preufsische eingriff, während der Weserdistrikt
Nord- und Südhannover trennte und verband, zum Zollverein übertrat.

Blankenburg war bereits im preußischen Verband. Hannover
kam dadurch in eine sehr unangenehme Lage, und es bedurfte erst
einiger Jahre, bevor die ehemaligen Zollgenossen durch Regelung
des Verkehrs zwischen Süd- und Nordhannover durch den Weserdistrikt
auf einen modus vivendi zu bringen waren, nachdem Hannover mit einem
etwaigen Anschlufs an den Zollverein keinen Ernst gemacht hatte und
der Streit ziemlich unangenehme Ausführungen gezeitigt hatte.

1848—49 brachte den Entwurf einer Reichszollordnung durch
das Reichsministerium, Beratung der Zollangelegenheiten in der
Nationalversammlung und Berufung von Zollbevollmächtigten aus
allen deutschen Staaten nach Frankfurt, die die Zollvereinsstaaten
gleichzeitig als aufserordentliche Generalkonferenz konstituierten.1)

‘) Handakten des verstorbenen Herrn Bürgermeisters Duckwitz, seine
Handschrift: Das Reiohsnrinisterium des Handels, August 1848 bis May 1849,
niedergeschrieben im Sommer 1849, Tagebuch, im Besitz von Herrn Perd. Duckwitz
in Bremen; Die Resultate der Berathungen der Regierungs-Kommissaire in
Frankfurt a. M. 1848/49 zur Herstellung der Zoll-Einheit im Deutschen Reiche,
Halle 18B1 (Aktenveröffentlichung); Fr. v. Reden, Vergl. Zusammenstellung d.
Grenz-Eing.-Abg. i. Österr., d. d. Zollver., d. nordd. Steuerverein u. d, Herzogth.
Schleswig-Holstein etc., im Aufträge des Volkswirthsch.-Ausschusses d. Eeichs-
versammlg. bearbeitet, Frankfurt a. M. 1848; L. Oelsner, Die wirtschafts-
und sozialpolitischen Verhandlungen des Frankfurter Parlamentes, Preufs. Jahr-
bücher, LXXXVII. Bd., 1897, S. 81 ff., speziell S. 88 ff.; W. Wichmann, Denk-
würdigkeiten aus der Paulskirche, Hannover 1888, S. 109 ff.; A. Zimmer mann,
Gesch. d. preufs.-deutschen Handelspolitik. Oldenburg und Leipzig 1892, S. 185 ff.,
337 ff.; Duckwitz, Denkw., S. 91 ff., etc.. Streitliteratur zur achtundvierziger
Zollfrage, namentlich zur Differenzialzollidee: (A. Duckwitz), Memorandum,
d. Zoll- u. Handels-Verf. Dtschlds. betr., Bremen 1848; ders., Deutschlands
Handels- u. Zollverh., Bremen 1848; D. Handels-Syst. des H. Senator
Duckwitz, beurth. v. e. Kaufm., Hambg. 1848; D. nation. Einh. Dtschlds., an-
gewendet auf d. d. Schifffahrtsverh., Vortr. i. Oldenb. Gewerbe- u. Hdlsver.,
Oldenburg 1848; (John Prince-Smith), Petit, um Schutz geg. Beschränk,
d. Verkehrs, Berlin 1848; (ders.), Für u. wider Schutz- u. Diff.-Zölle, e, Beruf,
a. d. krit. Urth. d. Volksvertreter, Berlin 1848; H. Carl, Beitr. z. Erört. d.
Frage üb. Diff.- u. Schutzzölle, d. H. Alt. d. Berl. Kfmschft. gew., Berlin 1848:
ders., Dtschlds. Zollein., Schutz- u. Differentialzölle, Frankfurt a. M. 1848;
C. W. Asher, Off. Sendschr. a. d. Commercial-Rath Carl a. dess. Votum üb.
Differential- u. Schutzz., Berlin 1848; H. Börner u. H. Klein, Denkschr. üb.
d. künft. Handelspolitik u. Zollverf. Deutschlands, Siegen 1848—49, (C.L.D, Meister),
Der Freih. Hambgs. e. Bedürfnifs f. Deutschld., Vot. e. Hamb. Kaufms. in
Bez. a. d. Handel m. Westindien u. Mejiko, Hambg. 1848; (P. L Eider u. a.),
        <pb n="229" />
        ﻿— 232 —

Die Zollfragen, Seeangelegenheiten und Handelspolitik hatte neben
der Allgemeinleitung Duckwitz von vornherein selbst übernommen.
Referent der Abteilung war nach der Geschäftsverteilung vom

18.	September der sächsische Oberpostrat von Schimpft, vorher

Ber. d. Commiss. z. Berath. d. b. d. Herstell, e. allg. Deutschen Zollv. 1. Frage
komm. Lübeckischen Interess. a. d. Senat, Lübeck 1848; Lübecks nordischer
Handel, unt. Berücks. s. Bedeut, f. d. d, Industrie, Lübeck 1848; Die deutsche
Zollfrage, Lübeck 1848; (H e s s e), Zoll-Aphorismen, I. Heft, Hambg. u. d. Freihafen-
system, Fkft. a. M. 1848; Bemerk, betreffend d. Herstell, e. einh. d. Handels- u.
Zoll-Verfass., Frankfurt a. M. 1848; (A. Soetbeer), D. d. Handels- u. Zollverf.
u. d. Freihafen-System m. bes. Rücks. a. Hamb, etc., Frankfurt a. M. 1848;
(F. Helfer ich), Kann b. e. einheitl. d, Handels- u. Zollv. Hambg. a. d. d.
Zolllinie ausgeschlossen bleiben?, Frankf. a. M. 1848; J. Lubienski, D. fr.
Handel, Berlin 1848; Bemerkgen. üb. d. Herst, e. einheitl. d. Handels- u, Zoll-
Verf., Frankf. a. M. 1848; Bericht üb. d. Antrag d. Abg. Eisenstuck, Günther
n. Mammen, proyisor. Zollmafsregeln betr., abgestatt, dem Freihandels-Ver.,
Hambg. 1848; J. Steinert, Freihandel u. Schutzzölle, Hambg. 1848; Rai-
sonnements d. Schutzzoll-Wühlers Julius Ries, Altona 1848; Gutacht. Hambg.
Fabrikanten üb. d. d. Zollfr. zunächst i. Bez. a. Hbg., Hambg. 1848; Beantw.
d. Anfr. löbl. Commerz-Dep. i. Hbg. i. Bez. a. d. künft. Stellg. d. Hamb. Manu-
factur-Waaren-Handels z. d. Zollverein, eiliger, v. Verein v. Kauft, d. Manufactur-
Waar.-Faches en gros, Hambg. 1848; (A. Alexander), Hbgs. Manufactur-
Waaren-Handel u. s. künft. Entvvickel. bei e. einheitl. d. Zoll- u. Handelssystem,
Hambg. 1848; D. d. Zoll- u. Handels-Ver., auf d, allg. Wohlstand heb. Prinzipien
gegründet, m, bes. Berücks. d. Verh. Hambgs., Hamburg 1848; u. a.; W. Beer,
D. Gefahren d. Differenzial-Zölle, u. der Revis. d, Zoll-Tarifs, e. Gutacht. best,
f. d. Coli. d. H. Ältest, d. Berlin. Kfmschft., Berlin 1848; Vertheid. des für d
Zollver. in Vorschlag gebrachten Differenzial-Zoll-Gesetzes, Berlin 1848, Ed, Gold-
schmidt, E. Stimme aus d. Gewerbestande üb. Differenzial-Zölle, Berlin 1848;
(F. L. v. Rönne), Denkschr. d. volksw.Bestimmungen, d. nordamerik. Bundes-
constit. betr., Frkft. a. M. 1848; J. C. Glaser, Einige handelspol. Grundzüge
f. d. Handhab, d. Internat. Verkehrs, Frkft. a. M. 1848; (L. v. Camphaus en

u.	C. A. v. Kamptz), D. nächste Weg zur Zoll- u. Handels-Einig. Dtschlds.,
Frkft. a. M. 1848; C. Junghanns, D. Volkwirtschaftslehre u. 6 volksw. Trug-
schlüsse d. H. Bastiat, Leipzg. 1848; ders., Der Fortschritt des Zollvereines,
Frankft. a. M. 1848; G. Zöppritz, Der Rückschritt d. Zollvereins, Frank-
furt a. M. 1848; Alex. Schneer, Actenstücke betr. d. Diff.-Zoll-Frage, Central-
Arch. f. d. Gewerbe-, Handels u. Finanzwesen, I. Bd., Jena 1848 (druckt S. 43 ff.
die preufs. Denkschr. v. 1846, die Kölner, die Königsb. u. Bresl. Denkschriften, die

v.	Kupfer u. Abegg von 1847 ab); (Delbrück?), Üb. gemeins. materielle
Interessen i. d. Bundesstaate, insbes. bei Abgab. v, Verkehr u. Verkehrsmitteln,
Frkft. a. M. 1848; C. Arnd, D. Freihandel, List u, d. Memorandum, Frkft. a. M.
1848; Entw. z. e. Zolltarif f. d. ver. Dtschld., ausg. u. m. Motiven verseh. inGemäfsh.
d. Berath. d. i. Frkft. a. M. versammelt gewes. Abgeordn. d. Hdlsstds. Nov. 1848,
Frkft. a. M. 1848; E. Stimme Frankfurter Weinhändl. geg. d. vorgeschl. Herabsetz,
d. Zolles auf ausl. Weine, Frkft. a. M. 1848; F. A. Regenauer, Beleucht, d.
v. Abg. d. Hdlsstds. nordd. Handels- u. d. Vereins!. Mefsplätze Frkft. a. M. u.
Leipz. bearb. u. i. Nov. vorig. J. d. d. Reichsvers. vorgelegt. Entwfs. z. e. Zoll-
        <pb n="230" />
        ﻿— 233

Kommissar der sächsischen Zollverwaltung in Magdeburg, der die
Beratungen der Zollsachverständigen zu leiten hatte, nachdem
Duckwitz im Oktober den volkswirtschaftlichen Ausschufs, der sie
berufen, aber bis dahin nicht gehört hatte, wegen seiner Tätigkeit
de omnibus rebus et de quibusdam aliis1) mattgesetzt hatte2).

tarif f. d. v. Dtschld., Karlsruhe 1849; Beleuchtungen d. Entw. z. e, Zoll-Tarif
f, d. ver. D., Frkft. a. M. 1848, abgedruckt a. d. Weserzeit. No. 1583, 1584,
1689, 1590, 1594, Bremen 1849; Oldenburgs Interesse an d. v. Abg. d. Hdlsstds.
entw. Zolltarif f. d. v. D., abgedr. a. d. Verhdl. d. oldenb. Gew-, u. Handelsver.,
Oldenburg 1849; Bel. d. Entw. z. e. Zolltarif f. d. v. D., v. d. Ältest, d. Kfmsohft.
z. Magdeb., Magdeb. 1849; Erläut. z. d. Magdeb. Bel. v. e. gew. Deput. d. Hdlsstds.
i. Königsberg b. Freihandelsver. i. Frkft. a. M., Königsb. 1849; Denkschr. v. S.
d. Mecklenb. patriot. Ver. üb. d. künft. Zollverf. Dtschlds. m. bes. Berücks. d. v.
d. Abg. d. Hdlsstds. z. Frkft. a. M. entw. Zollt., Rostock 1849; X. Y. Z., Frei-
handel od. Schutzzoll i. Mecklenb., z. Würd. d. Entw. z. e. Zollt, f. d. v. I).,
(Frkft. 1848) Wismar 1849; [(Bolten),Ber. d. Aussch. z.Prüf.des v.Freihandelsver.
i, Frkft. a. M. entw. Zollt, f. d. v. D,, an d. Kamm. d. Abg., Schwerin 1849];
Zoll-Tarif f. Dtschld., vorgeschl. v. Allg. d. Ver. z. Schutze d. vaterl. Arbeit,
Frkft. a. M. 1849; Michael Striegel aus Degerloch, Das patriotische
Maul, 1849; A. Duckwitz, D. Revision d. Verf.-Entwfs. v. 26. Mai 1849, Bremen
1849; J. v. Wickede, D, Auf heb. d. engl. Navigationsacte u. d. deutsche bes.
mecklenb. Rhed., Hambg. 1850; L. v. Patow, Bel. d. auf d. Zoll-Konf. i. Kassel
vorgeschl, Zolltarifs-Veränd., Berlin 1850; L, K(ühne), Flieg. Blatt als Zustimm,
z. d. v. Patowschen Beleucht., Berlin 1850; Bel. einiger Vorschi. d. Denkschr. d. Kgl.
Preufs. Hdls.-Ministerii v. 10. Mai 1850, Bremen 1850; J.E.Wappäus, Gelegentl.
Gedank. üb. nationale Hdlspol., Gott. 1851; W. Schmidlin, Schutzz. od.
Hdlsfreih., v. d. Ver. f. Hdlsfr. z. Hambg. m. d. erst. Preise gekrönt, Hambg. 1851;
(J. Prince-Smith), D. Hdlsminist. a. sechs Stunden, e. Traum v. Adam
Ri ese d. J., Buchhalter, v. d. V. f Hdlsfr. z. H. gekr., Hambg, 1851; J. A. Schäfer,
D. Diff.-Zoll-Syst. a. d. einz. Mittel z. fest. Begr. d. Zoll- u. Hdlsein. beleuchtet,
München 1851; L. K(ühne), Zur handelspol, Frage, Berlin 1852; J. L. Teil-
kampf, Beitr. z. Nationalök. u. Hdlspol., Leipzig 1851 u. 1853. — Offiziöse
Artikel des Reichshandelsministeriums in die Bremer Zeitungen und die
Frankfurter Oberpostamtszeitung schrieb namentlich der Ministerialsekretär,
der bekannte Nationalökonom und Politiker und Begründer der deutschen
Shakespearegesellschaft späterer Zeit, Wilh. Oechelhäuser aus Siegen. Offiziös
sind auch die Broschüren des von Preufsen kommittierten Rechnungsrats Hesse,
der die Tarife des Handelsministeriums bearbeitet hat, und des referierenden
Rats für Statistik nach der Geschäftsverteilung vom 18. Sept., Prof, der Staats-
wissenschaften Helferich von Freiburg. F. L. v. Rönne war 1848 Reichsgesandter
in Washington, wo er vor seiner Leitung des preufsischen Handelsamts als
preufsischer Ministerresident beglaubigt gewesen war.

*) Vgl. das Bild der Registratur des V.-A. in J. H. D(etmold)s, des
letzten Reichsministers des Handels, der Justiz und des Innern von 1849, und
A. S(chroedter)s Thaten und Meinungen des Herrn Piepmeyer, Frankfurt a. M.
1848—49, p. (19, 20), 22; p. 22 a. reproduziert bei Hans Blum, Die
deutsche Revolution 1848—49, Florenz u. Leipz. 1897, S. 265.

2) Papiere des verstorbenen Herrn Bürgermeisters Duckwitz im Besitz
von Herrn Ferd. Duckwitz in Bremen,
        <pb n="231" />
        ﻿234 —

Ferner machten sich Anfänge der Reichseisenbahnidee, die Bismarck
1876 gegen den Widerstand namentlich der süddeutschen Mittelstaaten
z. T. auch der Freihandelspartei nicht realisieren konnte und deshalb
zu dem heutigen Zwittersystem der preufsischen Eisenhahnhegemonie
führte, zum erstenmal zugleich mit Reichspostideen geltend, die im
Reichshandelsministerium nicht mehr zur Erörterung bezw. näheren
Ausarbeitung kamen1)2). Man wollte anfangs Reichspost, dann Gesetz-
gebung und Aufsicht durch das Reich, wie es auch in die Berliner

') Papiere des verstorbenen Herrn Bürgermeisters Duckwitz; D u c k w i t z
Denkw., S. 243, 248; Bemerk, gegen d. Beschlüsse d. d. Reichsvers. üb. Flüsse,
Canäle u. Seeen u. üb. Eisenbahnen (Denkschr. d. hannov. Reg.), Hannover 1849,
S. 43 ff.; u. a. . — Über die verschiedenen Stimmungen in Bremen etc. 1875/76 vgl.
D. Böhmer t, Enquete üb. d. Reichseisenbahnfrage, Leipz. 1876; Bericht üb. d.
Verhdlgen. d. XVII. Congresses d. Volkswirthe, in Bremen, 1876, S. 114 ff., 121 ff.
u. w.; Jahresber. d. Hdlsk. i. Bremen, Jg. 1876, S. 14 u. 15; Bremer Handelsblatt,
Jg. 1876, S. 104, 190, 211, 342, 366, 403, 407, 498; G. Runde, D. Reichs-
eisenbahnprojekt v volksw. u. finanz. Standp. beleuchtet, Braunschweig 1876;
Peter Ramsauer, D. Reichseisenbahnfrage, Oldenb. 1878; Th. Barth, Z.
Entwicklungsgesch. d. heut, reaction. Wirtschaftspolitik, Heft 5 der Volks-
wirthsch, Zeitfragen, hrsg. v. d. Volksw. Ges. i. Berlin u. d. ständ. Dep. d.
Congr. d. Volksw., Berlin 1879; V. Marcus, Gegen die Verstaatl. d. preufs.
Privatbahnen, ebenda H. 7, Berlin 1879; A. Krüger, Zur Gesch. d. Bismarckschen
Reichseisenbahnprojekts, Berlin 1909. Das Reichseisenbahnamt wurde 1873
gegründet. Vgl. zur neueren publizistischen Agitation durch den von Böhmert
1857 durch einen Aufruf im Bremer Handelsblatt gegründeten Kongrefs deutscher
Volkswirte, auch seitens des deutschen Nationalvereins, des Handelstages im
Hinblick auf Bremen, wegen der Eisenbahnen, Beseitigung der antiquierten
Durchgangszölle des Zollvereins und der parlamentarischen Ausgestaltung des
Zollvereins Victor Böhmert, Rückblicke eines Siebzigers, Dresden 1900,
S. 14—37, 48; Jobs. Corvey, Victor Böhmert, Reclams Universum, XXV.
Jg., S. 387 ft.; [Hermann Onoken, Aus d. Briefen Rudolf v, Bennigsens,
in der Deutschen Revue, XXXI. Jg, 1906, 3. Bd., S. 154 ff., 162 ff.]; u, a.;
Die Umsatzsteuer u. d. Handel Bremens, Bremen 1866, S. 16; M. Lindeman,
Fünfzig Jahre, Weserzeitung, 31. Dez. 1903, Nr. 16913 und 1. Jan. 1894,
Nr. 16914; [W. v. Sippen, E. Ruete, A. Reiche, Aus den Tagen
Bismarcks, Politische Essays von Otto Gildemeister, Leipz. 1909, S. 1 ff., 148 ff.,
156ff.,163ff,, 170 ff. etc,]; A. Emmingh aus, August Hammers, Dresden 1907,8.55 ff.,
73 ff., 90 ff., 121, 134 ff., 166 ff., 160 ff. . — Ober die heutigen Rechtsgrundlagen der
bremischen Eisenbahnen s. Jo h s, Bollmann, Bremisches Staats- u. Verwaltungs-
recht, Bremen 1904, S. 215 ff.; Brem. Ges.-Bl., 1865,17. April, S. 7, no. 8 (Vertrag
m. Oldenburg v. 8. Mai 1864), 1884, 28. Mai, 8. 68, no. 20 (Vertrag mit Preufsen
vom 30. Nov. 1883); Verhandl. zw. d. Senat u. d. Bürgerschaft im J. 1895,
S, 87 ff, (Neuorganisation des preufsischen Eisenbahnwesens. Fehlgeschlagene
Verhandlungen wegen Errichtung einer Eisenbahndirektion).

■) Papiere des verst. Herrn Bürgermeisters Duckwitz. Vgl. dazu auch
[(C. F. Wurm, F. Th. Müller u. a.), Die Aufgabe der Hansestädte gegenüber
dem d. Zollverein, Hamburg 1847, 8. 66 ff.]; Oscar Grosse, Die Beseit. d.
Thurn- u. Taxisschen Postwesens in Deutschland, Minden i. W. 1898, 8. 7.
        <pb n="232" />
        ﻿- 235 —

Verfassung von 1849 überging1), im Eisenbahnwesen neben radikalen
Vorschlägen der Übernahme der Eisenbahnen auf das Reich ent-
sprechende Aufsichtsrechte, auch Baurechte und Bewilligung der
Eisenbahnen durch das Reich (in der Berliner Verfassung ge-
strichen) 4). Die unmittelbare Veranlassung zur Beschäftigung mit
der Eisenbahn waren die schon hervortretenden Tarifschwierigkeiten
zugunsten einzelner Plätze und namentlich der Grofsversender, der
Streit Dänemarks mit Lübeck* 2 *) und zwischen Württemberg, Baden
und Bayern, wodurch keine Westostbahn zustande kam8).

Duckwitz’s Name war ein Kompromifs4), auf den die nord-
deutschen bezw. nordostdeutschen Freihändler nicht reagierten. In
den unverbindlichen Zollkonferenzen der Nichtzollvereinsstaaten z.u
Hannover vom 26. Juni bis 2. Juli 1848 erklärten sich Hannover,
Oldenburg und Bremen für Differenzialzölle als Repressalie5), Meck-
lenburg und Lübeck erklärten, dafs sie dann als Ostseehäfen auf
Hamburg und Bremen angewiesen würden 6 *), konform der ablehnenden
Haltung der preufsischen Ostseekommissionsplätze 18478).	—

Hamburg, das auf der Konferenz durch die Gegner von Duckwitz,
Kirchenpauer und Geffken, vertreten war, lehnte ebenfalls jede
Kontrolle ab5)6). Bremen hatte dagegen Beziehungen mit dem in-

Siehe Fufsnote *) und 2) auf der vorigen Seite und die offiziellen
Verhandiungsberichte der Nationalversammlung.

2)	Vgl. die Karte: Lübecks Eisenbahnen, beantragt und abgeschlagen von
der dänischen Regierung, (Lübeck 1846).

s) Papiere des verst. Herrn Bürgermeisters Duckwitz etc.

*) Der Reichsjustizminister von 1848, Rob ert v, Mohl schreibt Lebens-
erinnerungen, II. Bd., Stuttgart und Leipzig 1902, S. 75; „Bei der ersten
Bildung des Ministeriums ward die Übertragung des Krieges an den General
von Peucker und des Handels an den Bremer Duckwitz als unvermeidlich an-
gesehen, obgleich beide nicht in der Versammlung safsen........Jene beiden

waren nämlich Männer vom Fache und als sehr gewandte Geschäftsleiter be-
kannt, überdies Peucker als Preufse sehr erwünscht, Duckwitz als einzig mög-
licher Vermittler zwischen den Freihandelsleuten des Nordens und den Schutz-
zöllnern des Südens angesehen.“ S. 86; „Es ist oben schon bemerkt
worden, dafs der Handelsminister Duckwitz als der notwendige Mann zur
Ordnung der neuen Zoll- und Handelsverhältnisse Deutschlands, namentlich
zur Ausgleichung der schnurstracks sich entgegenlaufenden Forderungen der
norddeutschen Freihändler und der mittel- und süddeutschen Schutzzöllner
betrachtet wurde.“ Vgl. a. d. Schreiben v. Duckwitz an Bürgermeister
Noltenius als Präsidenten des Senats, vom 7. Aug. 1848 (Br. St.-A.), abgedruckt
bei D. Ehmck, Arnold Duckwitz, Brem. Jb., XXL Bd., S. 121.

5)	Papiere des verstorbenen Herrn Bürgermeisters Arnold Duckwitz im
Besitz von Herrn Ferd. Duckwitz in Bremen.

6)	Die nationale Einheit Deutschlands, Vortrag, geh. i. oldenb. Gew.- u.

Handelsv., Oldenburg 1848, S. V, VI; Oldenburgs Interesse an dem von Äbg.
        <pb n="233" />
        ﻿236 —

dustriellen Westdeutschland, da sein Bestreben nach transatlan-
tischem direkten Verkehr diesem zugleich bessere Ausfuhrmöglich-
keiten darzubieten schien, gernäfs der bisherigen Duckwitzschen
Politik1). Agrarisch hatte der Freihandel die besten Bedingungen
in dem ostdeutschen Großgrundbesitz, seitdem die Agraremanzipation,
die das Untereigentum durch Beseitigung der Landesherr ge-
wordenen Ritterschaften und Kleinsouveräne im Südwesten, der
Meierechte im Nordwesten, im Nordosten das Obereigentum zur
Geltung brachte2), vom alten sozialen und politischen Recht zum
Privatrecht des neunzehnten Jahrhunderts, dem Tanzboden für die

des Hdlsstds. entw. Zolltarif f. d. ver. Dtschl., abgedr. a. d. Yerhdl. des oldenb.
Gew.- und Handelsv., Oldenburg 1849, S. 43. Vgl. i. üb. die Streitschriften.

*) Die Augsburger Handelskammer schreibt am 9. Febr. 1847; „Auch
die Frage, ob zu erwarten stünde, dafs mit der Zunahme des Bezugs über
Bremen auch der Absatz süddeutscher und schweizerischer Producte dorthin
steigen würde, glauben Wir bejahen zu müssen. Der Bremer Seehandel ist
wesentlich auf Gegenseitigkeit des Absatzes berechnet, ein Eigenhandel,
meistens von den überseeischen hanseatischen Etablissements aus geleitet. Für
alle seine Bezüge an Colonialen und dergleichen Artikeln setzt Bremen deutsche
Erzeugnisse in die Erzeugungsländer ab und zeichnet sich dadurch sowohl
eines Theils vor Holland, anderntheils auch vor Hamburg vortheilhaft aus.
Während die Bilanz des vereinsländischen Verkehrs mit Holland jährlich ein
grofses Deficit zum Nachtheile Deutschlands zeigt, ein natürliches Ergebnifs, da
Holland, auch wenn es den Export deutscher Stoffe nach seinen Colonien
begünstigte, durch sein Erpressungssystem dieselben in solcher Armut hält,
dafs sie nur geringe Quantitäten deutscher Manufacte consumiren könnten,
und während Hamburg auf der andern Seite einen Theil seiner überseeischen
Bezüge aus europäischen Zwischenhandelshäfen macht, für die kein Wieder-
absatz an deutschen Producten stattflndet, hat Bremen das Verdienst, einen
Verkehr gepflegt zu haben, der dem deutschen Gewerbsinteresse der vortheil-
hafteste ist. So gewifs, als der deutschen Industrie nur aus dem directen
Verkehr mit den transatlantischen Staaten ein dauernder greiser Gewinn zu-
fiiefsen kann, ebenso gewifs verdient Bremen als deutscher Seehandelsplatz
alle Begünstigung und Förderung, denn sein ganzer Seehandel ist mit wenigen
Ausnahmen auf directe Beziehungen begründet.“ (Papiere des verstorbenen
Herrn Bürgermeisters A. Duckwitz im Besitz von Herrn Ferd. Duckwitz in
Bremen.) Auch von der Gegenseite wird Bremen der Vorwurf gemacht, dafs
es um des direkten Banmwollhandels willen den Freihandel verrate. (Vgl. die
Broschüren.) Die sächsischen Weber gingen in der Twistfrage mit Hamburg.

2) Vgl. Carl Johannes Fuchs, Die Epochen der deutschen Agrar-
geschichte und Agrarpolitik, Jena 1898 (ohne Literaturangaben Beilage zur
Allg. Zeitung 1898, 29. u. 30. März Nr. 70 u, 71; seine agrarhistorischen
Artikel in Elsters Wörterbuch der Volkswirtschaft; Literatur in des-
selben Grundprobleme der deutschen Agrarpolitik in der Gegenwart, Jahr-
buch der Gehe-Stiftung, VIII. Bd., 6. Heft, Dresden 1902, S. 44 ff. (ferner zur
Aufstellung des heutigen Agrarproblems und Lösungsversuchen).

»•
        <pb n="234" />
        ﻿— 237

neue soziale und staatliche Organisation, führte. Das blieb so, solange
Deutschland Agrarexportland war bezw. der russische und amerikanische
Import durch die modernen Verkehrsmittel noch nicht eingesetzt
hatte und die moderne Intensität der Landwirtschaft nach eng-
lischem Muster durch die Übervölkerung und Überteuerung Deutsch-
lands hervorgerufen bezw. verstärkt, aber noch nicht unrentabel
wurde *)* 2). Der südwestdeutsche Zwergbesitz ist politisch wohl
der geringste Faktor. Der alte Agrarbesitz war, gemäfs den vor-
wiegend lokalen Absatzverhältnissen indifferent gewesen, nur
gelegentlich verkehrsfeindlich bei Bedrohung des gewohnten Rayons.
Demgemäfs gruppierten sich auch die Parteien in Frankfurt,
wo sich der Hamburger Freihändlerverein als Hauptgegner von
Duckwitz etablierte3). Duckwitz war bereit, sein Programm zu
modifizieren, die Einheit schutzzöllnerischer oder freihändlerischer
zu gestalten, je nachdem die Mehrheit durch Beitritt oder Ausfall
Österreichs werden würde. Er hielt die Verbindung finanziell und
wirtschaftlich für möglich, wenn auch für die deutschen Provinzen
Österreichs wegen des Absatzes in den Hebenländern zunächst für
nachteilig, politisch für ziemlich ausgeschlossen. Er wollte die
Artikel, auf denen die Zolleinnahmen bisher hauptsächlich beruhten,
bei den Sätzen des Zollvereins nach Möglichkeit belassen, keine
Lebensmittel- und Rohstoffzölle, Industriezölle (ca. 20 °/o), Halb-
fabrikatzölle mit Rückzoll, Werft- und Schiffsausrüstungsfreiheit4).
Wegen der Gegenseitigkeit traten Frankreich, Belgien und die
Niederlande an die Zentralgewalt heran, Belgien leitete, da es Ver-
trauen in den Bestand der Zentralgewalt hatte, einen Vertrag ein5 б).
Duckwitz’s Programm wurde immerhin zunächst im Volkswirtschafts-
ausschufs und folgends in der Nationalversammlung nur durch Zu-
sammenhalten der Freihändler mit den Gemäfsigten gegen die ex-

*) Siehe Fufsnote s) auf der vorigen Seite.

2) Die englische cornlaw-Gesetzgebung, die die während der Kontinental-
sperre intensiv gewordene englische Landwirtschaft gegen den Kontinent
schützte, bestand von 1815 bis 1846 (49). Der Getreideimport aus den Ostsee-
häfen seit den neunziger Jahren des 18. Jahrhunderts betrug 1794 im jähr-
lichen Durchschnitt 3 Mill. hl Weizen und 300 000 Ztr. Mehl im Wert von

3 Mill. £.

а)	Siehe Duckwitz Papiere und die Broschüren; R. v. Mohl u. a.

4) Frankfurter Papiere des verstorbenen Herrn Bürgermeisters Duckwitz

im Besitz von Herrn Ferd. Duckwitz in Bremen.

б)	Duckwitz, Denkw., S. 92, 93. Zölle in die Reiohskasse oder
Bundesstaatskassen, je nachdem, ob Reichsheer oder Bundesstaatskontingente
u. a. Fragen. Differenzzölle auf 6—8 Hauptartikel. Erleichterung der Zoll-
formalien.
        <pb n="235" />
        ﻿— 2B8

tremen Schutzzöllner gehalten*). Mit den politischen Verhältnissen
hat Duckwitz sich namentlich befafst, als er als Fünfziger ein
Memorandum für Gervinus, der es in seiner Deutschen Zeitung2) ver-
öffentlichte und in der Nationalversammlung vorbrachte, und das
Siebzehner-Kollegium verfafste, in dem er ein Staatenhaus neben
der Nationalversammlung forderte, um Exekutive und Übergang zu
haben, analog dem amerikanischen Verfassungsvorgang; im Mini-
sterium Gagern hielt er eine Präsidentschaft Preufsens neben einem
selbständigen Österreich noch eventuell für erreichbar3). Der
Gegensatz Bremen-Hamburg ist in der sogenannten Blütezeit des
Freihandels zurückgetreten4). Duckwitz verlor deshalb in dieser
Periode seine Popularität. Bremen hat seine Pläne direkten

') A. Duckwitz, Das Reichsministerium des Handels, August 1848 bis
May 1849, Manuskript; ders., Denkw., S. 92; die offiz. Verhandlungsber. der
Nationalvers.

a) Deutsche Zeitung, redigirt von G. Gervinus, Nr, 151, Heidelberg
31. Mai 1848.

3)	Papiere des verstört). Herrn Bürgermeisters Duckwitz; Duckwitz,
Denkw., S. 106, 246, 262ff. (Abdruck des Memorandums); D. Ehmck, Arnold
Duckwitz, Brem. Jb., XXL Bd., S. 103. Vgl. a. Duckwitz, Denkw., S. 96,
270, 274, 277 wegen eventueller Konstituierung Österreichs und Deutschlands
als gesonderter, selbständiger Wirtschafts- und Zollgebiete in engster Beziehung
im Okt. 1848. —- Vgl. w. a. noch Duckwitz, Denkw., S. 253, 259 u. ent-
sprechend das Manuskript Das Ministerium des Handels.

4)	Über die Gründung des Bremer Handelsblattes im Interesse der auf
einen Baumwollenmarkt an der Weser hinarbeitenden grofsen Reeder und Im-
porteure und seine Zwitterstellung s. (Otto Gi 1 demeister), Die freie Stadt
Bremen in ihr. polit. u. culturg. Entw., Die Gegenwart, VIII. Bd., Leipz. 1852,
S. 255. S. w. Karl La mp recht, Zur jüngsten deutschen Vergangenheit,
II. Ergänzungsbd. d. D. Gesch., 1. Hälfte, Freiburg i. Br. 1903, S. 172, 174
Er resümiert: Noch in den sechziger, ja achtziger Jahren wurde der deutsche
Bedarf an Baumwolle zumeist bei englischen Zwischenhändlern gedeckt. Im
Jahre 1899 dagegen betrug die deutsche Einfuhr 330000 Tonnen, und von
diesen kamen aus England nur noch 2800 ; alles übrige war direkt aus den
Ursprungsländern bezogen. Bremen hat sich im Verlaufe dieses Umschwungs
während der letzten zwei Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts zu einem der gröfsten
Baumwollmärkte Europas neben Liverpool entwickelt und Havre überflügelt;
die Einfuhr betrug 1899 324 000 Tonnen. — Ein greiser idealer Weltmarktplatz
beginnt auch hier immer entschiedener die Preise zu machen, wie er sie,
unter schon recht vorgeschrittener Nivellierung, schon macht für Getreide in
Chicago und Mannheim, für Baumwolle in New-Orleans, Bremen und Liverpool.
Die neueste Entwicklung ist auch zusammengefafst bei Th. M. Cords, Die
Bedeutung der Binnenschiffahrt für die deutsche Seeschiffahrt, Münchener
Volkswirtsch. Studien, hrsg. v. Lujo Brentano u. Walther Lotz, LXXXI. Stück,
Stuttg. u. Bert. 1906, S. 290; E. Fitger, Ein Jahrzehnt in Schiffsbau,
Reederei und Seeschiffahrt, Volkswirtschaft!. Zeitfragen, Vprtr. u. Abh,, hrsg.
v. d. Volksw. Ges. in Berlin, Heft 239/40, Berlin 1909, S. 7 ff.
        <pb n="236" />
        ﻿239 —

Handels auch ohne die Differenzialzölle verwirklicht, zumal ihm die
Konsolidierung Deutschlands ohne die internationalen Rhein- und
Scheldemündungen bei fortschreitendem näheren Verhältnis den
grofsen Vorteil gebracht hat, und der in den vierziger Jahren er-
langte Vorsprung gut ausgenutzt worden ist, und ist bis zu den
neunziger Jahren im transatlantischen Handel Hamburg teilweise ab-
solut, mindestens aber genügend relativ überlegen gewesen, wenn
auch der europäische Handel in Hamburg bedeutend gröfser war.
1884 beginnt die jetzige neuere Überholung der bremischen Reederei
durch Hamburg’)• Dann ist Hamburg Bremen nachgekommen und
hat es entsprechend überflügelt, und seitdem handelt es sich wieder
um den durch die energische Modernisierung des Bremer seeseitigen
Handels und die Eisenbahnen seit den vierziger Jahren verschobenen
Kampf um die Binnen Verbindungen zwischen Holland-Belgien,
Bremen und Hamburg.

Dann kamen gröfsere Anstrengungen Österreichs, auf die Zoll-
angelegenheiten Einflufs zu gewinnen, Versuche in den Zollverein
aufgenommen zu werden oder das Zollwesen zur Bundessache zu
machen, die Zeit von Olmütz 1850 und die erste Zollvereinskrise
von 1852. Es handelte sich darum, ob Preufsen die durch den Zoll-
verein erlangte politische Stellung behalten werde. Gleichzeitig
waren die Bestrebungen nach einem verstärkten Schutz bereit,
die Anlehnung bei dem protektionistischen Österreich zu suchen,
während Preufsen bei seinem mäfsigen Schutzzoll verharren wollte.
Der Schlag, den Preufsen gegen diese Konstellation führte, war die
Verständigung mit Hannover, dessen Steuerverein in den Grund-
sätzen sich wenig mehr von den preufsischen unterschied, auch 1837
bereits ein Zollkartell abgeschlossen hatte und das nun bessere Be-
dingungen erhielt, als man sie vordem zugestanden hatte, und die
Kündigung des Zollvereins 1851, womit die Krisis zum Ausbruch
kam und überwunden wurde. Mit Österreich kam 1853 nur ein
Handelsvertrag zustande.

Während des Krieges 1866 bestanden die Zollvereinseinrichtungen
faktisch fort. 1864 war der Zollverein wiederum gekündigt und
1865 neu geschlossen worden, nachdem Preufsen sich 1860 auf die
in Art. 25 des Vertrages von 1853 in Aussicht genommenen Ver-
handlungen wegen eines Anschlusses Österreichs einzugehen geweigert
und Österreich 1862 Vorschläge an sämtliche Zollvereinsregierungen
gemacht hatte. Mit dem 1862 abgeschlossenen französischen Handels-

*) S. dazu E. Fitger, Ein Jahrzehnt in Schiffsbau, Reederei u. See-
schiffahrt, Volkswirtschaftliche Zeitfragen, Heft 239/40, Berlin 1909, S. 20.
        <pb n="237" />
        ﻿- 240

vertrage mit der wegen Österreich vielumstrittenen Klausel von der
meistbegünstigten Nation, der durch Zutritt der andern Vereins-
regierungen bis 1864/65 perfekt wurde, beginnen dann die Anfänge
der eigentlichen Freihandelsära der siebziger Jahre. Es war die
zweite Zollvereinskrise vor dem deutschen Kriege.

Mit dem Norddeutschen Bunde 1866 trat der Zollverein aus
dem bisherigen Stadium eines lediglich völkerrechtlichen Bandes
selbständiger Staaten heraus.

Die Agitation, die seit längerer Zeit für ein deutsches Zoll-
parlament eingetreten war, zumal die jährlichen Zollkonferenzen, die
1834 eingerichtet waren, wegen des Grundsatzes der Einstimmigkeit,
als auch noch die Prinzipienfragen dazwischen traten, sehr unfruchtbar
gewesen warenx), fand ihre Erledigung, indem mit dem Norddeutschen
Bunde als einem Bundesstaate ein Parlament geschaffen werden
konnte, das als Zollparlament durch Hinzutritt süddeutscher Ab-
geordneter ergänzt wurde und das Stadium der Kündigung in der
Zeit des lediglich völkerrechtlichen Bandes verlassen wurde. Mecklen-
burg trat in Konsequenz seines Beitritts zum Norddeutschen Bunde
in den Zollverein ein, Schleswig-Holstein und Lauenburg als Teile
Preufsens. Den Hansestädten war der Beitritt in den Zollverein
offen gelassen, bis sie selbst ihn wünschen würden. Lübeck trat
bereits 1868 bei. Hamburg und Bremen blieben auch, nachdem
sich die noch unfertigen Verhältnisse Zollverein-Norddeutscher Bund
1871 zum Deutschen Reich gestaltet hatten, bekanntlich bis 1888
draufsen.

Es bedurfte einer ziemlichen Zeit, bis das bremische Handels-
publikum den Segen des Zollvereins schätzen lernte. Man glaubte
zunächst, dafs ein Bundeszollwesen erreichbar sei und hatte vorerst
alle die Turbationen am meisten am eigenen Leibe zu erfahren, die
jede neu geschaffene moderne Zollinie um einen Einzelstaat und um
einen partikulären Zollbund mit sich brachte.

Man stand immer draufsen, die Erleichterungen im Inneren
eines Staates verschärften das Verhältnis, die Zollformalitäten der
neuen Zollgestaltung brachten tagelange Aufenthalte, wo man wie
in Preufsen mit Untersuchung der Ladung vorging2), um den Schmuggel

') Vgl. Ludwig Frau er, Die Reform des Zollvereins und die deutsche
Zukunft, zur Versöhnung von Nord und Süd, Braunschweig 1862, S. 67—69.

T) An den preufsischen Zollstätten wurden die Wagen wirklich ab- und
aufgeladen und einer speziellen Revision unterworfen, ohne dafs dabei Adressierung
an Spediteure und Weitersendung durch solche eintrat. (Über die Anlage einer
Eisenbahn im Königreich Hannover, Altona 1840, S. 16.) Der Aufenthalt in
        <pb n="238" />
        ﻿- 241 —

zu verhindern, an den Strafsenzöllen alten Stils beklagte man sich
bereits über Stunden l).

Statt der Steine überall im Wege hatte man jetzt viel fühl-
barere Zäune. In der Tat war es nur dadurch möglich, in der Zeit
der ersten partikulären Anstalten, dafs der alte Handel zu erhalten
war, weil die Hansestädte mit ihrem alten Kapital, den alten über-
seeischen Verbindungen und ihrer Handelsschulung, finanziellem
Wagemut und Initiative, womit sie die Lasten trugen, um sich einen
besseren Zuweg zum Meere zu verschaffen, nicht auszuschalten waren.

Holländische Ideen wirtschaftlicher Art konnten weder in diesen
Stadtstaaten noch in den kleinen Seestaaten aufkommen.

Smidt war noch mit dem österreichischen Hause aufgewachsen
und es mag sein, dafs ihm die politische Triasidee Wangenheims,
der sich z. B. beim Elsflether Zoll Bremen bzw. Smidt stets gefällig
erwiesen hat* * 3 * S. * * 8), und mit den gehässigen Ausführungen des Pamphlets
aus Süddeutschland, dessen wirtschaftlichen Bestandteil man in
Bremen bekämpfte, nicht einverstanden war, nicht den Abscheu ein-
geflöfst hat, den wir heute empfinden, weil er nur eine Aus-
balanzierung und nicht das weitere darin sah s); er war natürlich

Halberstadt betrug nach Mitteilung des verstorbenen Fuhrmanns Herrn Gerd
Bosse aus Arsten 1840 vier Tage. Alteren Rechtens ist es den Zollern verboten,
gebundene Wagen zu untersuchen, Frachtbriefe, Aussage des Fuhrmanns (und
Polleten) genügen. (S. L. Kirsch, D. Zoll- u. Reichssteuerverw. im Grh. Baden,
Karlsruhe 1885, S. 17; n. a.) . Vgl. auch A. Duckwitz, Denkw., S. 9, wegen
tagelanger Aufenthalte an den Weserzöllen 1830. (Abfertigung, gegen Spezial-
untersuchung hat die Weserschiffahrtsakte §. §, 26 ff. Kautelen)

Anormale Verhältnisse traten zeitweise während des Zollkrieges zwischen
Hannover und Braunschweig ein. Braunsrhweig sperrte die Strafse Göttingen—
Ammensen. Nach Schreiben von Arnold Duckwitz an Bürgermeister Smidt vom

3. Febr. 1844 wird täglich nur ein Fuhrmann abgefertigt, 19 waren gestern da,

sodafs der letzte 19 Tage warten mufs. Bremen kann sich durch Benutzung
der Weser helfen. Nach Bericht des Amts Alfeld an die Landdrostei zu Hildes-
heim vom 28. Jan. 1844 mufs zu Karlshütte und Mühlenbeck beidemal gänzlich
abgeladen werden. In Karlshütte waren am 22., 23. und 24. des Mts. 19 Fracht-
wagen angekommen, am 25., 27. und 28. Mitt. 8, 5 bezw. 2 sind bis dahin
expediert worden, 20 noch da; 3 bzw. 4 werden bis morgen früh noch ab-
gefertigt, die keine spezielle Revision erfordern (Bremer Staatsarchiv). Vgl.
dazu a. W. v. Hass eil, Gesch. d. Königr. Hannover, I. Teil, Bremen 1898,

S. 481, 482. — Wegen der damals entdeckten starken Defrauden wird 1821 einmal
auf der Weser in Minden Ausladen der Lastschiffe angedroht (Arch. Coli. Sen.
Bremer Handelskammer).

*) Akten des Bremer Staatsarchivs, 18. Jh., so in Celle.

2) W. v. B i p p e n, Geschichte der Stadt Bremen, III. Bd , 1904, S. 423.

ä) S. H. v. Treitschke, Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert,
III. Bd., S. 654 ff.

16
        <pb n="239" />
        ﻿242

viel zu klag, um nicht von den Wogen der hohen Politik frei zu
steuern, in denen Bremen keine Stimme haben konnte1). Aber
schon Duckwitz, dessen Politik Smidt, nachdem er ihn als neue in
der Organisierung von Agitation bereits sehr bewährte Kapazität im
Wettbewerb mit den Elterleuten in den Senat gezogen hatte* 2)3), zur
Politik des Senates machte und den er veranlagte, das Reichsministerium
des Handels anzunehmen3), stand in der Zeit, als die Verhältnisse sich
klärten; er hat Bremen eine bessere Meinung von dem unter Preufsens
Ägide heranwachsenden Zollverein, und Deutschland eine richtigere
Vorstellung von Bremens und Hamburgs Funktion, die auch in den
dreifsiger Jahren noch mifsverstanden wurde4), beizubringen ver-
sucht, dafs sie das sind, wozu Deutschlands Wirtschaft sie macht,
der willigste Exporteur deutscher Ware, wenn welche da ist, der
Konkurrent fremder Häfen und Handelsvölker, wenn Deutschland es
will. Nicht alle erkannten so bald wie Duckwitz, dafs der Zoll-
verein zur wirtschaftlichen Einheit führte, die man suchte, als noch
partikuläre Zerschneidungen durch ihn ausgolöst erschienen5). Er
hatte die in Kleinstaaten besonders schwere Erkenntnis, dafs die

*) Ebenda. — Vgl. a. R. v. Mo hl, Lebens-Erinn., II. Bd., S. 115.

2)	Charakteristisch ist ein reizender Brief von Duckwitz, in dem er Smidt
rät, zu benutzen, dafs die Elterleute gehen mül'sten, wohin die Beine der Kauf-
leute sie trügen, weil ihnen leicht ein anderer Kopf anwachsen könne, und dafs
man den Kaufmannskonvent mit der Handelsdeputation interessant machen
müsse, um in den schwebenden Fragen gegen die Elterleute die vielen vor-
handenen Kräfte frei zu machen. 1, Juli 1840, Br. St.-A, Vergl. a. Denkw.,
S. 20, 21. Duckwitz wurde nach seiner Etablierung 1828 1831 Mitglied der
Schiffahrtsdeputation, 1839 Dirigent des Bürgerkonvents, Nov. 1840 Eltermann,
Febr. 1841 Senator. Seine ersten Artikel für die Binnenschiffahrt und den
Zollverein stehen im Bürgerfreund, Politischen Wochenblatt, Dnterhaltungsblatt
und in kölnischen Blättern, Er gewann noch z. T. in den dreifsiger Jahren
die Cottapresse für Bremen, woraus der Wiederabdruck in vielen Blättern
resultierte.

3)	D. Ehmck, Ä. Duckwitz, Br. Jb., XXL Bd., S. 99 ff., 102;
A. Duckwitz, Denkw., S. 19; Patriotische Mahnungen und Rückblicke,
Präsidialreden des Bürgermeisters Job. Smidt, hrsg. v. Heinr. Smidt,
Bremen 1873, S. 54 ff..

*) Z. B. noch in Beurmanns Skizzen aus den Hansestädten, Hanau
1836, sind die Ideen des Manuskripts aus Süddeutschland, das der Ausdruck
einer Stimmung war, zu merken, die der bremische Verfasser, bei dem aus
Liebe Hafs umgeschlagen war, als er mit Bremen zerfiel, wohl in seinen süd-
deutschen Aufenthalten, in Frankfurt a. M., in sich aufgenommen hat.

s) S. d. oben genannten Artikel; A. Duckwitz, Denkwürdigkeiten, 1877,
S. 14 ff.; ders., Über das Verhältnis d, fr. Hanseat. Bremen z. d. Zollverein,
Bremen 1837 etc.
        <pb n="240" />
        ﻿243 —

Macht durchführen müsse, da die verfassungsmäfsige Organisation
verfehlt war1).

Später haben sich dann die Hansestädte an den Zustand ge-
wöhnt, in den sie allmählich hineingekommen waren, und sich die
Industrie entziehen lassen bzw. ferngehalten* 2), die man heute heran-
ziehen möchte3).

*) Vgl. Smidts Denkschrift für Ompteda 1834, H. v. Treitschke,
D. Gesch., IV. T., 1897, S. 392; W. v. Hassell, Gesch. d. Kgr. Hannover, I. T.,
Bremen 1898, S. 352; Br. St.-A.

2)	Joh. Smidt, Vortr. bei d. Feier fünfzig). Amtsführ. d. Herrn Senator
A. G. Deneken, am 30. März 1835, Brem. Jahrb., I. Bd., S. 100; (Otto
Gildemeister), D, fr. Stadt Bremen, Die Gegenwart, VIII. Bd., Leipz. 1852,
S. 260; J. G. Kohl, Nordwestd. Skizzen, I. T., Bremen 1864, S. 301 ff; Brem.
Nachr., 14, April 1909; G. Lewinstein, D. d, Tabak-Industrie, Heft 142 u 143
der Volksw. Zeitfragen, Berlin 1897.

3)	Von 1832 liegt eine handschriftliche Denkschrift im Staatsarchiv, in
der sich Senator Heineken gegen den Anschlufs Bremens an den Zollverein
ausspricht und Beifall fand, 1838 hat sich das Collegium Seniorum in Denk-
schriften mit dem Anschlufs (auch der Entrepotfrage, nur Bremerhaven) beschäftigt,
in der Annahme, dafs der Senat den Anschlufs zu wünschen und zu befördern
scheine [vgl. Duckwitz Denkschriften in s. Papieren a, a. O. 1838 für Smidt,
1839, Bremen als Freihafen des Zollvereins (a. Retorsion) (s. a. (Taylor),
Remarks, Hbg. 1835, p. 76: „the . . . free ports . . . as parts of a national
System“)] und sich ablehnend geäufsert, ebenfalls liegen zu 1848 Erörterungen
im Archiv der Elterleute. Die Majorität der 1848 niedergesetzten Bremer
Deputation sprach sich für freiheitliches Entrepot aus, aber dann keine Frei-
häfen überhaupt in Deutschland (Brief von Duckwitz an den Bremer Kaufmann
Joh. Albert Dröge als Mitglied der Nationalversammlung nach Frankfurt,
Bremen d. 7. Juli 1848, in D’s. Papieren a. a: 0.). Die Nationalversammlung
licfs der Hamburger Freihafenforderung (eximierte Stadt, Duckwitz rechnet,
darauf, dafs alle gröfseren Seehäfen die Freihafenforderung erheben würden)
Raum, ebenso Preufsen und Österreich 1849, 1850 und 1851. Durch die Auf-
hebung der englischen Navigationsakte seit 1850 trat der Handels-und Schiffahrts-
bund in Vergessenheit. 1854, nachdem das praktische Hindernis, der Steuerverein,
gefallen war, trat dann besonders die Anschlufspartei in Bremen auf (Duckwitz
notiert 1853 für etwaige Verhandlungen wegen Anschlufs Bremerhavener Reede,
Bindwams in Bremen, Werftplatz auf der Lesum und deren Verbindungen als
Zollfreiheiten für Bremen, s. Papiere), 1867, nachdem das Hindernis Altona-
Dänemark nicht mehr bestand, namentlich in Hamburg. Beide Mal kam es, nachdem
die Zollvereinsgrenzen bis an die Städte gerückt waren, allmählich zur An-
passung und Ausgleichung. Die zuweilen in Broschüren geäufserte Furcht vor
Verlust der politischen Selbständigkeit ist inzwischen aufgegeben. 1854 und
1856 und namentlich seit 1869 erfolgten die Teilanschlüsse des bremischen
Gebiets. Seit Februar 1877 beriet eine auf Antrag von 6. H. Bruns eingesetzte
Senats- und Bürgerschaftskommission unter Vorsitz des Bürgermeisters Grave
über den bremischen Gesamteintritt.

16*
        <pb n="241" />
        ﻿244

Es ist Duckwitz’s Politik gelungen, Bremen die Stellung zu
verschaffen, die es ihm ermöglichte, der deutsche Hafen des Zoll-
vereins zu sein, der keine eigenen Häfen von Weltbedeutung besafs,
demzufolge Bremen und Hamburg die Möglichkeit, als seine Häfen
zu fungieren, geben mufste, wenn nicht Frankreich und die Nieder-
lande den Vorteil, den der Seehandel in der Kette von Anteilen, die
der Handelszug mit sich bringt, darstellt, haben sollten.

Diesen Vorteil rechnete man in Deutschland z. B. in der
älteren Zeit den Hansestädten sehr genau und fast zur Schmach
an, obwohl sie ihn mit allen ihren Anstrengungen, die sie in Deutsch-
lands allgemeinem Interesse in Bauten und Kommunikationen allein
machen mufsten, sehr hoch versteuerten, während man, wenn er
Holland und Frankreich zugute kam, nichts dabei zu erinnern
wufste, weil es ja fremde Länder waren. In der Zollpolitik der
Regierungen waren es z. T. Zwangsmafsregeln, auch z. T. politische
Schachzüge.

Das ist dann nur allmählich besser geworden, insofern den
Hansestädten ungünstige Tarifierungen etc. beseitigt wurden, Hollands
Sprödigkeit Gegenmafsregeln auslöste.

Die Idee eines Vereinsentrepots in Bremen, die bereits in der
Zeit des Handels- und Schiffahrtsbundes in Bremen aufgetaucht war,
ist erst nach 1856 mit der Errichtung des zollvereinlichen Haupt-
zollamts und einer zollvereinlichen Niederlage in Bremen zustande
gekommen. Gleichzeitig begannen damit die Zollangliederungen von
Stücken des bremischen Gebiets. Dem Gedanken eines zollverein-
lichen Weserkonkurrenzhafens, in den sich die alten hannoverschen
Handelskonkurrenzpläne umgesetzt hatten, wurde dadurch der Boden
entzogen.

Als der Norddeutsche Bund entstand, hatte man sich in Bremen
bereits mit dem Gedanken vertraut gemacht, in dem Zollverein
aufzugehen, und Otto Gildemeister war in Berlin sehr überrascht,
bereits in dem Entwurf die exklusive Stellung der Hansestädte
gesichert zu sehen.1) Sie ist dann trotz mancher gegenteiliger
Stimmen geblieben, — und hat die bremischen Fabrikstädte Delmen-
horst im Oldenburgischen, Hemelingen und Grohn-Blumenthal im
Preufsischen geschaffen, während bei den Industrieverlegungen von
bremischem Kapital nach dem Eichsfeld etc. die Lohnverhältnisse
mitsprechen, — weil man all die Umwälzungen scheute, die Ent-

*) W. v. Bippen, Geschichte der Stadt Bremen, Bd. III., 1904, S. 505.
— Im Norddeutschen Reichstag war H. H. Meier Freihafenanhänger, ebenso
waren es der hanseatische Ministerresident Krüger und die Hamburger Vertreter.

**
        <pb n="242" />
        ﻿245

Wertung der Packhäuser, die Kosten der neuen Häfen, die mit dem
wachsenden Verkehr dann auch ohne den Zollanschlufs, der einen
Reichszuschufs brachte, doch hätten gebaut werden müssen, die
Frage der Weserkorrektion.

Auch fürchtete man traditionell die Zollformalitäten, die man
in den Jahren vorher im Binnenlande mit allen Schrecken kennen
gelernt hatte und mit dem Seehandel unvereinbar hielt und hatte
noch nicht gleich die richtige Vorstellung von der Lösung, die jetzt
gefunden ist; so bedurfte es noch des Zwanges, den Bismarck gegen
Hamburg Anfang der achtziger Jahre durch Verlegung der Zollgrenze
auf die Unterelbe, die durch die damalige .Heuregulierung der Elb-
schiffahrtsakte mit Österreich ermöglicht wurde, auszuüben versprach').
Der Bremer Reichstagsabgeordnete Mosle bekannte sich im Gegen-
satz zu seinen Wählern damals als Anhänger der neuen Bismarckschen
Wirtschaftspolitik agrarisch industrieller Schutzzölle in der Frage der
damals schon etwas archaistischen surtaxe d’entrepot1 2) und sprach
gegen Eugen Richter, der gegen die Vergewaltigung der Hansestädte
protestierte.

Die Phase des neunzehnten Jahrhunderts hat allmählich den
Gegensatz Industrie — Handel herausgestellt, der dem Begriff der alten
Commerzien des Absolutismus und z. T. der Städte, des gebundenen
Verkehrs und Kolonialhandels nicht eigentlich eignet.

Der alte Strafsenzoll hat in erster Linie als Transitzoll gewirkt.
Die Städte haben ihre Akzisen und Konsumtionen als Eingangs-
und Ausgangssteuern ausgebildet. Die alten Markt- und Pfundzölle
erfafsten das Gut im Umsatz. Die Stapel- und Niederlagsabgaben
haben eine besondere Stellung, je nachdem sie Ablösungen sind oder
nur Leistungen der öffentlichen Anstalten bezahlt machen. Die
Beziehungen zur Friedwirkung können hier aufser Betracht bleiben,
mag man sich auf den alten Zoll etc. beziehen, oder auf die Geleite.
Das Land stand nur durch die Städte mit dem Verkehr in Beziehung.

Die partikulären Zollbünde Deutschlands haben ihren Kampf
noch mit einem besonderen Transitzoll, mit dem sie das ihre Grenzen

1)	Vgl. dazu G. F. Beutner, Der ZollanschMs der Hansestädte Ham-
burg u. Bremen, e. Zeitstudie, Berlin 1880, S. 30 ff.; Ed. Engelhardt,
Discussions des derniers actes conventionnels relatifs au regirae des fleuves
internationaux, Revue de droit international, tome XIII, 1881, p. 191 et s.;
A. Ho ff mann, Deutsches Zollrecht, I. Bd., Gesch. d. d. Zollrechts, Leipzig
1902, S. 98 ff.; u. a.

2)	Über seine Stellung in Bremen vergl. a. Const. Bulle, Geschichte
der neueren Zeit 1815-1885, II. Auf!., IV. Bd., Berlin 1888, S. 434 ff.
        <pb n="243" />
        ﻿246 —

passierende Gut ergriffen, durchgefochten. Er ist für Preufsen
Finanzquelle gewesen und als besonders wichtiges Unterhandlungs-
mittel konserviert worden1).

Unsere heutige Regelung kennt nur noch Eingangszoll. Der
Durchgangszoll ist in den sechziger Jahren aufgehoben (auf der
Konferenz der Vereinsstaaten in Karlsruhe Ende 1860 vom 1. März 1861
ab; mit Bremen wurde die faktische Aufhebung 1861 am 14. März 1865
vertragsmäfsig festgelegt; in Mecklenburg und Lauenburg nach der
Begründung des Norddeutschen Bundes), der Ausgangszoll mit der
Beseitigung des Lumpenzolls in den siebziger Jahren (7. Juli 1873
mit Gültigkeit vom 1. Okt. 1873 ab) gefallen.

Die Stücke, in denen die deutsche Zolleinheit zustande kam,
waren, um einmal eine Konkordanz der verschiedenen Linien herzu-
stellen, folgende:

30. Mai 1814. Pariser Friedenstraktat (Art. 5, 32. Vorbereitende
Bestimmungen für die Wiener Kongrefsakte).

I.	November 1814. Eröffnung des Wiener Kongresses.

29.	Mai 1815. Traktat zwischen Preufsen und Hannover;
Art. 5 mit Wiener Kongrefsakte Art. 30 sichern Emden, das von
Friedrich d. Gr. zum Freihafen erklärt war, vertragsmäfsig Porto-
frankorecht.

27.	Febr., 29. März 1815. Regelung des oldenburgischen Zoll-
wesens. Aufhebung der Binnenzölle, Grenzzoll.

8.	Juni 1815. Deutsche Bundesakte. (Art. 19. „Die Bundes-
glieder behalten sich vor, bey der ersten Zusammenkunft der
Bundesversammlung in Frankfurt, wegen des Handels und Verkehrs
zwischen den verschiedenen Bundesstaaten, sowie wegen der Schifffahrt,
nach Anleitung der auf dem Congrefs zu Wien angenommenen Grund-
sätze in Berathung zu treten“.)

9.	Juni 1815. Wiener Kongrefsakte Art. 108—116 (Flufs-
schiffahrt).

— 1816. Eingaben wegen der Überschwemmung mit englischen
Waren. Erneuerung der alten Einfuhrverbote. —

II.	Juni 1816. Preufsische Verordnung wegen Aufhebung der
Binnenzölle.

5.	November 1816. Eröffnung des Bundestages.

April 1817. Anfänge des Handels- und Gewerbevereins in
Leipzig. (Aufruf 28. April 1817.)

') H. v. Treitschke, D. Gesch., 1897, I, T., S. 217, IV. T., S. 365 ff.;
W. v. Hass eil, Gesch. d. Kgr. Hannover, I. T., 1898, S. 352.
        <pb n="244" />
        ﻿— 247 —

19.	Mai 1817. Württembergs Antrag beim Bundestag wegen
Aufhebung der Beschränkung und der Verbote der Ausfuhr von
Getreide und Schlachtvieh.

22.	April 1818. Eingabe niederrheinischer Fabrikanten an
den König von Preufsen: „Von allen Märkten Europas sind unsere
Gewerbe durch Zolllinien ausgeschlossen, indes alle Gewerbe Europas
in Deutschland einen offenen Markt haben.“

26.	Mai 1818. Preußisches Zollgesetz; Verlegung der Handelszölle
an die Grenzen, der Handel innerhalb der preufsischen Staaten ist frei.

April 1819, Vorstellung seitens 70 süddeutscher und rheinischer
Kaufleute (Handelsverein) beim Bundestag wegen eines allgemeinen
Mauthsystems: Gleichzeitig Vorlegung der provisorischen Statuten
des Deutschen Handels- und Gewerbe-Vereins.

(28. April 1819. Begründung des Vereins zur Beförderung des
deutschen Handels und Gewerbes. Ostermesse zu Frankfurt.

12.	Juni 1819. Verfassung des Vereins zu Nürnberg.)

22.	Juli 1819. Bayrisches Zollgesetz.

31. August 1819. Karlsbader Konferenzen, am Schlüsse unter
No. 6 unter die Punkte der Wiener Konferenzen (25. November 1819
eröffnet) aufgenommen; ergebnislos.

17.	September 1819. Das Kurfürstentum Hessen-Kassel ver-
bietet Ein- und Durchfuhr vieler preufsischer Waren oder belegt
sie mit schweren Zöllen, mufs aber bald einlenken.

25.	Oktober 1819. Vertrag Preufsens mit Schwarzburg-
Sondershausen wegen der Unterherrschaft.

25.	November 1819. Wiener Konferenzen eröffnet. Nebenius’
Denkschrift.

Dezember 1819. Eingabe an die preufsische Regierung wegen
Milderungen. Antwort der preufsischen Regierung in einer öffent-
lichen Erklärung, man werde sich freuen, wenn alle deutschen
Staaten sich zu einem gemeinsamen Handelssysteme vereinigen
könnten, doch scheine das noch nicht vorbereitet, und es müsse auch
Garantie geschaffen werden, dafs die gemeinsamen Anordnungen von
allen gehalten würden.

Februar 1820. Denkschrift des Handels- und Gewerbevereins,
dafs sämtliche Zolleinkünfte innerhalb des Bundes um den bisherigen
Ertrag an eine Aktiengesellschaft verpachtet werden mögen, um
dadurch eine Verlegung an die Bundesgrenze zu ermöglichen.

Der Handels- und Gewerbeverein wird als Verein nicht aner-
kannt. Seine Vorstellungen nur als von einzelnen Privatpersonen
herrührend angenommen.
        <pb n="245" />
        ﻿248

19.	Mai 1820. Konvention zwischen Bayern, Württemberg,
Baden, Grofsh. Hessen, Sachsen-Weimar und den herzogl. sächsischen
Häusern, Nassau und den Fürstentümern Reufs wegen Entsendung
von Bevollmächtigten nach Darmstadt zu Verhandlungen über bereits
festgelegte Punktationen.

1820—23. Verhandlungen der süddeutschen und einiger mittel-
deutschen Staaten in Darmstadt ohne Erfolg. (Beginn 13. September
1820.)

1821. Streit um das Manuskript aus Süddeutschland.

Januar 1821. Beschwerde Anhalt-Köthens an den Bundestag
wegen Preufsens Enklavensystem.

23.	Juni/20. November 1821. Elbschiffahrts-Akte.

18.	Februar 1822. Zurückweisung des sog. Vergleichs Vorschlags
der anhaitischen Länder durch Preufsen.

24.	Juni 1822. Vertrag Preufsens mit Schwarzburg-Rudolstadt
wegen der Unterherrschaft.

8.	Juli 1823. Hessen-Darmstadt erklärt an den Verhandlungen
in Darmstadt nicht mehr teilnehmen zu wollen, nach Einrichtung
eines eigenen Zollsystems (April 1824) sei es zu Verhandlungen
mit Nachbarstaaten und Anschlufs an eine Kombination eventuell bereit.

August 1823 und März 1824. Neuordnung des badischen Zoll-
wesens durch Separatverordnungen.

10.	Oktober 1823. Verträge Preufsens mit Anhalt-Bernburg
wegen des Amts Mühlingen und wegen des nicht inklavierten oberen
Herzogtums, sowie ferner wegen eines eventuellen Anschlusses des
mit der Saale und Elbe in Verbindung stehenden Gebiets (unteren
Herzogtums).

Frühjahr 1824. Zollgesetz in Württemberg nach bayrischem
Muster.

Frühjahr 1824. Vertrag Württembergs mit den beiden hohen-
zollernschen Fürstentümern, die die Zollverwaltung an Württemberg
übertrugen, das sie in gemeinschaftlichem Namen ausübte; seit

24.	Juli 1824 wird Hohenzollern dem württembergischen Zollsystem
angeschlossen.

Vor und 1. Mai 1824. Vertrag Preufsens mit Anhalt-Dessau
wegen eventuellen Anschlusses der Ämter Alsleben und (1. Mai 1824)
Sandersleben, Zerbst.

(8. September 1824. Handelsvertrag zwischen Baden und
Hess.-Darmstadt.)

September 1824—August 1825. Konferenzen süddeutscher
Staaten zu Stuttgart.
        <pb n="246" />
        ﻿— 249 —

Ende Januar 1825. Einladung von Bayern und Württemberg
an Baden, Darmhessen, Kurhessen und Nassau. Der Einladung wird
Folge gegeben, die Verhandlungen verlaufen aber ergebnislos nament-
lich wegen Badens.

28.	Juli 1825. Badisches Zollgesetz.

9.	September 1825. Hannoversche Verordnung, die veränderte
Einrichtung des Zollwesens betreffend. (Ausgeschlossen von der
Neuordnung bleiben zunächst die Gebiete über der Elbe, Zubehörung
der Ämter Bleckede und Hitzacker, namentlich Amt Neuhaus, Ge-
richte Preten und Wehningen und die Elbinseln, die Küsteninseln
der Provinz Ostfriesland, die Stadt und das Oberamt Münden und
die Ortschaft Oberode, die Exklave Grafschaft Hohnstein und der
übrige Harz.)

9.	und 17. Juni 1826. Vertrag Preufsens mit Lippe-Detmold
wegen Lipperode, Kappel und Grevenhagen.

17.	Juni 1826. Vertrag Preufsens mit Anhalt-Bernburg wegen
des unteren Herzogtums Bernburg.

27.	Juni 1826. Vertrag Preufsens mit Sachsen-Weimar wegen
der Ämter Allstedt und Oldisleben.

2.	Dezember 1826. Vertrag Preufsens mit Mecklenburg-
Schwerin wegen der Enklaven Rossow, Netzeband und Schönberg.

11.	Januar 1827. Vertrag Bremens mit Hannover wegen
Bremerhaven. Zollkartell, gemeinsame Bekämpfung des Schmuggels.

16.	Februar 1827. Eröffnung des preußischen Ministeriums
an die herzogliche Rentkammer zu Köthen, dafs für alle auf der
Elbe eingehenden Waren Sicherheit hinterlegt werden müsse. Be-
schwerden am Bundestage.

12.	April 1827. Konvention zwischen Bayern und Württemberg.
Baden, Darmhessen und Nassau lehnen den Beitritt ab. Die hohen-
zollernschen Länder treten durch Übereinkunft mit Württemberg bei.

18.	Januar 1828. Bayrisch-Württembergischer Zollvereins-
Vertrag, bayrische Pfalz und alle sonstigen Exklaven ausgeschlossen.
(Alle Stapel- und Umschlagsrechte für aufgehoben erklärt.)

14.	Februar 1828. Vertrag zwischen Preufsen und dem
Grofsherzogtum Hessen. (Hessen an die westlichen preufsischen
Provinzen angeschlossen.)

26.	März 1828. Punktation zwischen dem Königreich Sachsen
und den anderen sächsischen Staaten; auf dem Carlowitzschen
Familiengut Oberschöna, als Anbahnung des von den beiden
Carlowitz, dem königlich sächsischen und dem gothaischen Minister,
eingeleiteten Zusammenschlusses zum mitteldeutschen Handelsverein.
        <pb n="247" />
        ﻿— 250

21.	Mai 1828. Präliminarkonvention des mitteldeutschen
Handelsvereins zu Frankfurt. Einverständnis zwischen Hannover,
Kurhessen, Sachsen und den sächsischen Herzogtümern, Braun-
schweig, Nassau, den schwarzburgischen und reufsischen Häusern,
den freien Städten Frankfurt und Bremen zum 15. August 1828
nach Kassel Kommissare zu schicken, um über aufgestellte Punkte
zu beraten.

1.	Juli 1828 tritt der bayrisch-württembergische Zollvertrag
in Wirksamkeit.

17.	Juli 1828. Vertrag Preufsens mit Anhalt-Köthen und
Anhalt-Dessau wegen beider Herzogtümer.

1828 Herbst. Zollordnung des bayrisch-württembergischen
Vereins.

Anfang 1829 tritt der bayrisch-württembergische Verein völlig
ins Leben.

(Der mitteldeutsche Handelsverein formulierte in den Präli-
minarverhandlungen folgendermafsen. Die kontrahierenden Re-
gierungen verpflichteten sich, eine Erklärung dahin abzugeben, dafs
sie in der gemeinschaftlichen Absicht, dem im Artikel 19 der
Bundesakte in betreff des Handels und Verkehrs zwischen den ver-
schiedenen Bundesstaaten enthaltenen Bestimmungen, so viel an
ihnen liege, Folge zu geben und sich der hierin in Aussicht ge-
stellten Freiheiten und Begünstigungen gegenseitig zu versichern,
über folgende dem beabsichtigten Handelsvereine zugrunde zu
legende Punkte Übereinkommen wollten:

1.	während des Zeitraumes der nächsten drei Jahre keinem
fremden Zollverbande einseitig beizutreten;

2.	während dieser Zeit in ihren Landen dermalen bestehende
Transitabgaben hinsichtlich der durchzuführenden Waren, mögen
solche aus dem Auslande oder aus Staaten des Vereins kommen
und in diese oder jene gebracht werden, nicht zu erhöhen;

3.	auch in Beziehung auf ihr Handels- und Gewerbsinteresse
sowohl unter sich wie mit andern zu unterhandeln und Traktate
darüber in gemeinsamen Betracht zu ziehen, und zu diesem Ende
Kommissare bis zum 15. August nach Kassel zu senden.

In Kassel kam man wegen Meinungsverschiedenheiten auch
nicht weiter als bis zu den schon verabredeten Präliminar-
bestimmungen, dazu wurden einige Erleichterungen des Verkehrs
mit Lebensmitteln und Verpflichtung zum Bau einiger Verbindungs-
strafsen verabredet.).

»»
        <pb n="248" />
        ﻿'

— 251 —

24.	September 1828. Abschlufs des mitteldeutschen Handels-
vereins auf 6 Jahre unter den an der Deklaration von Frankfurt
beteiligten Staaten zu Kassel. Die ßinnenstaaten Sachsen, die
thüringischen Staaten und Nassau hatten noch kein geordnetes
Grenzzollsystem.

29.	September 1828. Abschlufs unter den sächsischen,
reufsischen und schwarzburgischen Häusern wegen eines ein-
zurichtenden kleineren etwas mehr positiven Vereins, der aber
noch kein Zollverein genannt werden kann.

11. Dezember 1828. Vertrag zwischen Kurhessen, Sachsen-
Weimar, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Koburg-Gotha.

27.	Mai 1829. Handelsvertrag zwischen dem Königreich
Preufsen und dem Grofsherzogtum Hessen einerseits und den König-
reichen Bayern und Württemberg andererseits.

3.	und 4. Juli 1829. Vertrag Preufsens mit Sachsen-
Meiningen und Sachsen-Koburg-Gotha wegen des Strafsenzuges über
Oberhof und wegen des Amts Völkenrode.

11. Oktober 1829. Vertrag zwischen Hannover, Sachsen,
Kurhessen, Oldenburg, Nassau, Braunschweig und Bremen wegen
Erstreckung des mitteldeutschen Vereins auf weitere 6 Jahre, bis 1841.

23.	November 1829. Der bayerische Rheinkrois erhält durch
königlich bayerische Verordnung Grenzzollinien und wird in den
Zollverband aufgenomraen.

9.	Dezember 1829. Vertrag Preufsens mit Reufs-Schleiz und
Reufs-Lobenstein und Ebersdorf,

31. Dezember 1829. Vertrag mit dem Landgrafen von Hessen-
Homburg, wegen des Oberamts Meisenheim.

6.	März 1830. Vertrag mit Sachsen-Koburg-Gotha wegen des
(später durch Vertrag vom 31. Mai 1834 preufsisch gewordenen)
Fürstentums Lichtenberg.

27. März 1830. Einbecker Vertrag zwischen Hannover, Kur-
hessen, Oldenburg und Braunschweig.

24.	Juli 1830. Vertrag Preufsens mit Oldenburg wegen des
Fürstentums Birkenfeld.

25.	Januar 1831. Beitritt von Sachsen-Weimar zum bayrisch-
württembergischen Zollverein mit der Enklave Vordergerieht Ostheim.

11. Februar 1831. Vertrag Preufsens mit Sachsen-Weimar,
am 1. Juni 1835 vom mitteldeutschen Verein sich loszusagen und
dem preufsischen System beizutreten.

31. März 1831. Rheinschiflahrtskonvention durch Verstän-
digung Preufsens mit Holland. (Interesse Englands an dem mittel-
        <pb n="249" />
        ﻿252 —

deutschen Handelsverein vermindert und freie Strafse für den süd-
deutschen Verein.)

16.	April 1831. Vertrag Preufsens mit dem Fürsten zu Wal-
deck und Pyrmont wegen Waldeck.

25.	August 1831. Vertrag Preufsens mit Kurhessen. Kur-
hessen will im Widerspruch mit den Bestimmungen des mittel-
deutschen Vereins bereits am 1. Januar 1832 dem Zollverein bei-
treten.

6. Juli 1832. Beschwerde Hannovers, Oldenburgs, Braun-
schweigs, Nassaus, Bremens und Frankfurts gegen Kurhessen beim
Bundestag.

13.	Mai 1832. Handelsvertrag Englands mit Frankfurt a. M.

August 1832. Hannover beantragt beim Bundestag:

•	1. Erleichterung des Transitverkehrs nach Art der Be-

stimmungen des Flufsschiffahrtsverkehrs.

2.	Erleichterung des Verkehrs mit deutschen Fabrikaten
und Rohprodukten gegenüber Erzeugnissen des Auslandes
und Einverständnis zur Abstellung des Schmuggels.

10.	Januar 1833. Erklärung Hamburgs am Bundestage wegen
der Durchgangszölle.

22.	März 1833. Zollvereinigungsvertrag zwischen Preufsen,
Kurhessen und dem Grofsherzogtum Hessen einerseits und Bayern
und Württemberg andererseits.

30.	März 1833. Vertrag mit dem Königreich Sachsen, womit
es dieser Einigung beitritt.

11.	April 1833. Kurhessen nimmt die erhöhten Zölle gegen
den Durchgang zurück nach Einleitung des Austrägalverfahrens und
vielen Zögerungen. Die Zustände sollen so sein, wie vor dem Zu-
tritt Kurhessens zum preufsischen Zollverein, auch noch Erleich-
terungen eintreten. Preufsen verlangt von Bayern, dafs es auf dem
bayrischen Teile der Strafse von Fulda nach Frankfurt a. M. eine
so erhöhte Transitzollerhebung eintreten lasse, dafs der kurhessische
Transitzollausfall damit vereitelt würde. Bayern hatte in Berlin
Vorstellungen wegen der Belastung des Transits von Württemberg
und Bayern durch Kurhessen gemacht.

10.	Mai 1833. Vertrag zwischen Preufsen (für Suhl etc.),
Kurhessen (für Schmalkalden), Sachsen-Weimar (ohne Allstedt, Oldis-
leben, Ostheim), Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-
Koburg-Gotha (ohne Volkerode, Königsberg und Lichtenberg),
Schwarzburg-Sondershausen, Schwarzburg-Eudolstadt (für die Ober-
herrschaft), Reufs-Schleiz, Reufs-Greiz, Reufs-Lobenstein und Ebers-
        <pb n="250" />
        ﻿253 —-

wegen der bereits
früher dem preußi-
schen Zollsystem
angeschlossenen Ge-
bietsteile.

dorf wegen Errichtung des Thüringischen Zoll- und Handelsvereins und

11.	Mai 1833 Anschlufs an den preufsischen Verein. Damit Begründung
des grofsen deutschen Zollvereins. Verhandlungen waren zu Berlin.

25.	Mai 1833. Vertrag des Zollvereins
mit Schwarzburg-Rudölstadt

30.	Mai 1833. Vertrag des Zollvereins
mit Sachsen-Weimar

8.	Juni 1833. Vertrag des Zollvereins
mit Schwarzburg-Sondershausen

26.	Juni 1833. Vertrag des Zollvereins
mit Sachsen-Koburg-Gotha

31.	Oktober 1833. Zusatzartikel und Tarif zum ersten grofsen
allgemeinen Zollvereinsvertrag. Errichtung der jährlichen General-
Konferenzen aller zum Zollvereine zusammengetretenen Staaten.

19.	September 1833. Französisch-nassauischer Handelsvertrag.

1.	Januar 1834 traten die Zollvereinsverträge in Kraft.

Mitternacht 31. Dezember 1833/1. Januar 1834 fielen die

Zollschranken in Mitteldeutschland.

1. Mai 1834. Vereinigung zwischen Hannover und Braun-
schweig. Steuerverein vom 1. Juni 1835 ab.

Juli 1834. Erklärung Nassaus in Paris, der Handelsvertrag
mit Frankreich bestehe wegen noch nicht erfolgter Bestätigung
seitens der französischen Kammern nicht mehr zu Recht.

1.	Januar 1836. Brake zum Freihafen erklärt.

20.	Februar 1835. Vertrag zwischen dem Zollverein und
Hessen-Homburg wegen der Landgrafschaft Hessen-Homburg.

12.	Mai 1835. Vertrag wegen Eintritt Badens in den Zollverein.

18.	Mai 1835 vollzogen.

15.	Mai 1835. Portofrankorecht Emdens (Portofrankoniederlage)
aufrecht gehalten.

10.	Dezember 1835. Vertrag wegen Eintritt Nassaus in den
Zollverein. 1. April 1836 Eintritt vollzogen.

2.	Januar 1836. Vertrag wegen Eintritts Frankfurts a. M. in
den Zollverein (nachdem Frankfurt seinen zehnjährigen Handels-
vertrag mit England vorher gelöst hatte). Frankfurt selbständiges
Vereinsmitglied. Eintritt.

26.	Januar 1836. Zollverein. Neue Vertragsabschlüsse mit
Anhalt-Köthen und mit Anhalt-Dessau.

24. November 1836. Erklärung Kurhessens an die anderen
Zollvereinsmitglieder, in eine Zollvereinigung seines Anteils an der
Grafschaft Schaumburg mit Hannover niemals willigen zu wollen.
        <pb n="251" />
        ﻿— 254 —

7.	Mai 1886. Steuer- und Zollvereinigungsvertrag zwischen
Hannover und Oldenburg, worin Oldenburg ab 1. Aug. 1886 dem
Steuerverein beitritt.-

31.	Dezember 1836. Zollverein. Neuer Vertragsabschlufs mit
Oldenburg wegen des Fürstentums Birkenfeld.

I.	November 1837. Abschlufs eines Zollkartells zwischen dem
Zoll- und Steuerverein und Überlassung von Hohenstein, Elbingerode
(hann.), Blankenburg und der Enklave Kalvörde (braunschw.) an
den Zollverein. Preufsen läfst die rechts der Weser und Aue und
die am linken Weserufer von Schlüsselburg bis zur Glasfabrik
Gernheim belegenen Teile des Kreises Minden, den nördlich der
Lemförder Chaussee liegenden Teil des Dorfes Reiningen und das
Dorf Würgassen gegenüber Herstelle an der Weser in den Steuer-
verein treten. Hannover verpflichtet sich, den bisher ausgeschlossen
gewesenen Bezirk von Hannoversch-Münden in das Zollsystem des
Steuervereins aufzunehmen, geschieht durch Verordnung vom

19.	Dezember 1837.

II.	November 1837. Vertrag Hannovers mit Schaumburg-
Lippe wegen Beitritt zum Steuerverein (mit Ausnahme des Amtes
Blomberg) ab 1. Januar 1838.

9.	Januar 1839. Zollverein. Neuer Vertragsabschlufs mit
Waldeck.

21.	Januar 1839. Vertrag zwischen dem Zollverein und
Holland, Denkschrift des bremischen Senats vom 11. Mai 1839 *).

11.	Juli 1839. Zollverein. Neuer Vertragsabschlufs mit
Anhalt-Bernburg.

12.	—17. Dezember 1839. Übereinkunft zwischen Hamburg und
dem Zollverein wegen Gleichstellung mit Holland.

1840. Differenz zwischen Hannover und Braunschweig.

4.	Juli 1840. Vereinbarung Preufsens und des Zollvereins mit
Bremen wegen der Gleichstellung Bremens mit Holland. Durchfuhr-,
Ein- und Wiederausfuhrbegünstigung zollvereinsländischer Waren
in Bremen.

Im Dezember 1840. Kündigung des Vertrags mit dem Zoll-
verein seitens des Steuervereins.

5.	Dezember 1840. Zollverein. Neuer Vertragsabschlufs wegen
des landgräflich hessischen Amts Meisenheim.

Die Verhandlungen wegen Fortsetzung des Steuer Vereins, der
1837 auf 7 Jahre geschlossen war, waren bis März 1841 schon zu

1) Abdruck in der Schrift (C. F. Wurm, F. Th. Müller u. a.), Die
Aufgabe der Hansestädte gegenüber dem d. Zollverein, Hamburg 1847, S. 337 ff.
        <pb n="252" />
        ﻿— 255

teil weiser Ratifikation gediehen, als die Differenzen zwischen
Hannover und Braunschweig zum Ausbruch kamen.

8.	Mai 1841. Übereinkunft wegen der Fortdauer des Zoll-
vereins bis Ende Dezember 1853 seitens der beteiligten Staaten.

18. Oktober 1841. Vertrag mit Lippe-Detmold wegen Eintritt
Lippes in den Zollverein.

18.	Oktober 1841. Erneuerter Anschlufs von Lipperode, Kappel
und Grevenhagen seitens Lippe-Detmolds an den Zollverein.

19.	Oktober 1841. Mitteilung Braunschweigs an Hannover, dafs
es mit dem 1. Januar 1842 aus dem Steuerverein austreten werde.

19. Oktober 1841. Vertrag wegen Eintritt Braunschweigs in
den Zollverein. Der Weserdistrikt soll auf ein Jahr noch im
Steuerverein bleiben.

19. Oktober 1841. Bestimmungen wegen des Fürstentums
Blankenburg, des Stiftsamts Walkenried, des Amts Kalvörde, der
preufsischen Gebietsteile Wolfsburg, Hehlingen und Hefslingen, die
dem gemeinsamen Zollsystem des Zollvereins angehören.

23.	November 1841. Vertrag mit Kurhessen wegen Eintritt
seines Anteils an der Grafschaft Schaumburg in den Zollverein.

11. Dezember 1841. Vertrag mit Waldeck wegen Eintritt des
Fürstentums Pyrmont in den Zollverein.

Braunschweig beläfst seinen Weserdistrikt zunächst noch für
das laufende Jahr 1842, dann noch für 1843 im Steuerverein, indem
Hannover verspricht, wegen Anschlufs des Steuervereins an den
Zollverein in Verhandlungen zu treten. Hannover treibt Zögerungs-
politik. Verträge Hannovers vom 11. Okt., 16., 17. Dez. 1841 mit
Braunschweig und Preufsen etc..

14., 18., 24., 25. Dezember 1841, 1. Jan. 1842, etc. . Ver-
längerung des Steuervereins vom 1. Januar 1842 ab zwischen
Hannover, Lippe-Scbaumburg, und Oldenburg.

17.	Dezember 1841. Vertrag wegen der von Preufsen dem Steuer-
verein und von Hannover dem Zollverein angeschlossenen Gebiete.

1841/1842. Anregung eines Deutschen Handels- und Schiffahrts-
bundes von Bremen aus, zunächst bei Österreich und Preufsen.
Denkschrift des Senats vom 1. Juni 1842 einer Reihe Zoll- und
Steuervereinsregierungen überreicht.

8. Februar 1842. Vertrag wegen Aufnahme Luxemburgs in
den Zollverein.

1843. Braunschweig spricht mit Bestimmtheit die Absicht
aus, mit dem Jahre 1844 auch seinen Weserdistrikt in den Zoll-
verein eintreten lassen zu wollen.
        <pb n="253" />
        ﻿— 256

29.	Mai 1843. Ablehnung der hannoverschen weitgehenden
Propositionen. Hannover erklärt seine Bereitwilligkeit zur Erneuerung
der Verträge von 1837 mit dem Zollverein. Hannoversche, braun-
schweigische und preufsische Staatsschrift 1844.

1. Januar 1844. Aufnahme des braunschweigischen Harz- und
Weserdistrikts in den Zollverein.

8. November 1844. Zweite Denkschrift Duckwitz’s wegen des
deutschen Handels- und Schiffahrtsbundes im Aufträge des bremischen
Senats.

April 1845. Denkschrift des preufsischen Handelsamts mit Er-
örterungen eines allgemeinen Handels- und Schiffahrtsbundes.

14.	April 1845. Vertrag Hannovers mit Bremen über Zoll-
verhältnisse, insbesondere wegen des Abfertigungsverfahrens. Er-
neuerung des Zollkartells. Errichtung eines steuervereinsländischen
Zollamts am Bremer Bahnhof der Wunstorfer Bahn.

16.	Oktober 1845. Vertrag Hannovers mit Preufsen, Braun-
schweig und den übrigen Staaten des Zollvereins. Das Zollkartell
wird erneuert. Hohnstein und Elbingerode bleiben beim Zollverein,
wie im Vertrag vom 1. November 1837 und 17. Dezember 1841
stipuliert. Dem Zollverein werden weiter angeschlossen das Amt
Polle, die Stadt Bodenwerder, ein Teil des Amts Fallersleben, die
Ortschaften Walle, Harxbüttel, Bechtsbüttel, Wendebrück; die Ort-
schaften Kroya und Zicherie, Kaiserswinkel Amts Knesebeck;
die Ortschaften Ohrum, Dorstadt, Heiningen Amts Wöltingerode, die
Ortschaften Kl. Lafferde und Lengede Amts Peine, der Brocken-
krug und Oderbrück auf dem Harz. Preufsen beläfst beim Steuer-
verein die rechts der Weser und Aue und die am linken Weserufer
von Schlüsselburg bis zur Glasfabrik Gernheim belegenen Teile des
Kreises Minden, das Dorf Würgassen, den nördlich der Lemförder
Chaussee belegenen Teil des Dorfes Reiningen, wie in den Verträgen
vom 1. November 1837 und 17. Dezember 1841 bestimmt. Braun-
schweig tritt dem Steuerverein bei; mit dem Amt Thedinghausen,
den Enklaven Bodenburg nebst Oestrum, Oelsburg und Ostharingen,
den in der Feldmark Goslar belegenen Enklaven, dem Kloster
Frankenberg in Goslar; der einseitigen Okergemeinde und dem
Auerhahn, den zum Amte Eschershausen gehörenden Ortschaften
Bisperode, Bessingen und Harderode, den zum Amte Lutter a. Baren-
berge gehörenden Ortschaften Volkersheim und Schlewecke mit dem
Gute Nienhagen, den Ortschaften Duttenstedt, Essinghausen und
Meerdorf und dem braunschweigischen Anteil an Woltorf im
Amte Vechelde, dem Wirtshause zur Rast bei Oelber am weifsen

• »
        <pb n="254" />
        ﻿257 —

Wege im Amte Salder. Die hannover-braunschweigischen Kommu-
nionbesitzungen am Harz werden je nach Belegenheit dem Zoll-
oder dem Steuerverein zugeteilt. Es bleibt bei der Einverleibung
der hannoverschen Stadt und des Oberamts Münden und des Dorfs
Oberode in den Steuerverein.

31. März 1847. Zusammentritt eines steuervereinlichen, zoll-
vereinlichen und bremischen Kommissars in Bremen wegen Verein-
barung über einen zu gründenden deutschen Handels- und Schiff-
fahrtsbund. Anregung Bremens wegen einer Zollvereinsniederlage
als einer „Zollvereinsinsel“ in Bremen.

2. April und 15. Juli 1847. Der Vertrag wegen Luxemburg
von 1842 wird durch neuen Vertrag verlängert und modifiziert.

1. Juli 1847. Geestemünde wird durch Gesetz vom 19. Juni 1847
Freihafen.

16. September 1847. Preufsische Denkschrift auf Anfrage der
Zollvereinsstaaten an diese wegen des Handels- und Schiffahrts-
bundes. Aufgabe des Bundes.

5. März 1848. Zusammentritt der Einundfünfzig in Heidel-
berg. Wahl des Siebenerausschusses.

10.	März 1848. Einberufung der Siebzehnerkommission durch
den Bundestag.

12.	März 1848. Aufforderung der Heidelberger Sieben zum
am 31. März 1848 zusammentretenden Vorparlament.

30.	März 1848. Bundesschlufs, betreffend die Wahlen zu
einer Nationalversammlung.

4.	April bis 18. Mai 1848. Fünfziger-Ausschufs des Vorparlaments.

18.	April 1848. Antrag Badens auf Einführung allgemeiner
Verkehrs- und Handelsfreiheit zwischen allen deutschen Bundes-
staaten beim Bundestag.

18.	Mai 1848. Zusammentritt der deutschen konstituierenden
Nationalversammlung.

19.	Mai 1848. Berufung von Zollbevollmächtigten nach Frank-
furt durch den Bundestag. Ohne Erfolg.

13.	Juni 1848. Vertrag zwischen dem Steuerverein und dem
Zollverein wegen der Durchgangsabgaben und wegen Anschlusses
der braunschweigischen Ortschaften Brunkensen, Koppengrave,
Hohenbüchen und Lütgenholtensen an den Steuerverein.

26.	Juni bis 2. Juli 1848. Unverbindliche Besprechungen der
Nichtzollvereins (See-)staaten zu Hannover.

28./29. Juni 1848. Schaffung der Zentralgewalt, die Erz-
herzog Johann am 12. Juli übernimmt.

17
        <pb n="255" />
        ﻿258 —

Im Juli 1848. Beratung über die Zollangelegenbeiten in der
Nationalversammlung. Berufung von Zollsachverständigen aus allen
deutschen Staaten.

24.	Juli (9. August) bis 5. Sept. 1848. Duckwitz’s Handels-
ministerium im Ministerium Leiningen.

10. August 1848. Harburg wird zum Freihafen erklärt.
(1. Oktober in Kraft.)

18. Sept. 1848 bis 17. Mai 1849. Duckwitz’s Handels-
ministerium im Ministerium Schmerling (bis 15. Dez.) und Gagern
(16. Dez. 1848 bis 17. Mai 1849); danach Ministerien Graevell-
Detrnold, an denen Duckwitz nicht mehr beteiligt ist. Zollverhand-
lungen mit Hinzuzug der Zollbevollmächtigten seit Okt. 1848 durch
das Handelsministerium (seit Dez. die Schiffahrtssachverständigen
berufen). Die Zollvereinsregierungen haben sich verständigt, den
Zusammentritt der Bevollmächtigten in Frankfurt zugleich als eine
aufserordentliche Generalkonferenz zu konstituieren. Vom Reichs-
ministerium verfafster Entwurf einer Reichszollakte. Beratungen
darüber Ende März 1849 noch nicht zu Ende. Im- Mai verliefsen
einige Zollbevollmächtigte Frankfurt, im Mai 1849 war von der
aufserordentlichen Zollkonferenz noch eine Art Hauptprotokoll unter-
zeichnet worden.

28.	März 1849. Reichsverfassung.

6.—-18. Juni 1849. Rumpfparlament in Stuttgart.

26.	Mai 1849. Dreikönigsbündnis.

20.	Dez. 1849. Aufhören der Reichsverweserschaft. Interims-
bundeszentralkommission nach Vertrag vom 30. Sept.

30. Dezember 1849. Österreichische Denkschrift des Freiherrn
von Bruck wegen Eintritts in den Zollverein, Befürwortung der
Bundeskommission und der einzelnen deutschen Regierungen.

20.	März bis 29. April 1850. Parlament der Union (Volkshaus
und Staatenhaus) zu Erfurt.

8. —15. Mai 1850. Berliner Fürstenkongrefs. 10. Mai 1850.
Frankfurter Konferenzen. 2. Sept. 1850. Österreichische Prokla-
mierung des Bundestags.

30. Mai 1850. Zweite Denkschrift der österreichischen Re-
gierung. Zollwesen soll ßundessache werden. Hinweis auf die
Bedeutung eines den gröfsten Teil von Mitteleuropa umfassenden
einheitlich geleiteten Handelskörpers von 70 Millionen.

29.	November 1850. Olmützer Vertrag.

Ende Dezember 1850. Konferenzen zu Dresden.

Anfang Mai 1851. Wiederzusammentritt des Bundestags.
        <pb n="256" />
        ﻿— 259 —

7.	September 1851. Vertrag mit Hannover in Magdeburg
wegen Zolleinigung beider Staaten Preufsen und Hannover, der
auch die Staaten angehören sollten, die mit dem 1. Januar 1854
durch Zollvereinigung verbunden wären. Schachzug gegen Österreich
und die Schutzzollbewegung im Süden. — Der Hafenort Geestemünde
soll vom Zollgebiet ausgeschlossen bleiben. Für den Freihafen
Harburg wird, falls er nicht als solcher erhalten wird, eine freie
Mederlagsanstalt zugesichert.

25.	September 1851. Vertrag zwischen Hannover und
Schaumburg-Lippe wegen Beitritt zum Zollverein.

31.	Dezember 1853 lief der Zollverein ab.

15.	November 1851 kündigt Preufsen sämtliche Zollvereinsverträge.

1852. Zollvereinskrisis.

2. Januar 1852. Konferenzen zu Wien, dann zu Darmstadt
und Berlin. Österreichs Beitrittsversuche.

1, März 1852. Vertrag Preufsens mit Oldenburg wegen
Anschlusses an die preufsische Zollkombination. Brake soll die ihm
im Steuerverein eingeräumte Stellung als Freihafen behalten.

19. Februar 1853. Vertrag zwischen Preufsen und Österreich.

21.	(und 22. Februar) 1853. Gesetz(e) wegen Aufhebung des
Freihafens zu Harburg (und Wiederherstellung der unversteuerten
Niederlage).

4. April 1853. Erneuerung des Zollvereins auf 12 Jahre, also
bis 31. Dezember 1865. Emden behält sein Portofrankorecht
(öffentliche Portofrankonlederlage).

30.	Dezember 1853. Das Dorf Aumund und die Elbinseln so-
wie der Hafenort Geestemünde vom Zollverein ausgeschlossen.

26.	/31. Dezember 1853. Vertrag mit Luxemburg.

Mit 1. Januar 1854 Eintritt Hannovers und Oldenburgs in
den Zollverein.

15. November 1854. Bahnhof Sebaldsbrück, Eisenbahnkörper
und der kleine südlich davon gelegene bremische Gebietsteil werden
dem Zollverein angeschlossen.

26. Januar 1856. Vertrag Bremens, wodurch ein zollverein-
liches Hauptzollamt in Bremen errichtet wird, Teile des Gebiets:
die hollerländischen und Borgfelder Aufsendeichsländereien an der
rechten Seite des Deichschlots bezw. der Wümme, die Feldmarken
Grolland, Varrelgraben und die Ochtum sollen dem Zollverein an-
geschlossen werden.

1. Januar 1857. Eintritt der von Bremen am 26. Januar 1856
dem Zollverein überwiesenen Gebiete in den Zollverein.

17*
        <pb n="257" />
        ﻿— 260 —

1. Februar 1860. Eröffnung der Weserbahn und der Zoll-
vereinsniederlage in Bremen.

1860. Zweite Zollvereinskrise. Preufsen weigert sich auf die
in Artikel 25 des Vertrages vom 19. Februar 1853 in Aussicht ge-
stellten Verhandlungen wegen eines Anschlusses Österreichs einzu-
gehen.

I.	Juli 1862 Vorschläge Österreichs an sämtliche Zollvereins-
regierungen.

20.	Juli 1862. Antwort Preufsens.

1863. Fürstentag zu Frankfurt a. M.

27.	Juni 1864. Kündigung des Zollvereins durch Preufsen.

30. Oktober 1864. Wiener Friede. Dänemark tritt Holstein,
Schleswig und Lauenburg an Preufsen und Österreich ab.

II.	April 1865. Vertrag mit Österreich.

16.	Mai 1865. Erneuerung des Zollvereins bis 31. Dezember 1877.

20./25. Oktober 1865. Vertrag mit Luxemburg.

14.	Dezember 1865. Erneuerung der Übereinkunft wegen des
Bremer zollvereinlichen Hauptzollamts.

1865.	Handelsvertrag zwischen Mecklenburg - Schwerin und
Frankreich.

1866.	Krieg und Lösung der Verträge; faktische Beibehaltung
des Zustandes nach Beendigung des Krieges mit Ausscheiden der
von Preufsen einverleibten Staaten als selbständiger Mitglieder.

14. Juni 1866. Bundesbeschlufs zur Mobilmachung gegen
Preufsen. Austrittserklärung Preufsens.

27.	Juni 1866. Aufforderung Preufsens an den Senat, die
bremischen Truppen auf Kriegsfufs zu setzen und sich ihm anzu-
schliefsen, zugleich Mitteilung über die von Preufsen in der Bundes-
tagssitzung vom 14. Juni 1866 übergebenen Grundzüge eines neuen
deutschen Bundes ohne Österreich.

29.	Juni 1866. Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft.

30.	Juni 1866. Antwort der Bürgerschaft.

18. August 1866. Norddeutscher Bund zwischen der Mehrzahl
der norddeutschen Staaten definitiv abgeschlossen. Mitte Dezember
Beginn der Beratungen der Vertreter sämtlicher Staaten über den
von Bismarck vorgelegten Verfassungsentwurf. Der Bund soll ein
einheitliches Zoll- und Handelsgebiet bilden. Den Hansestädten wird
bereits im Entwurf, ohne Zutun der Städte, gestattet, aufserhalb der
Zollgrenze zu bleiben, bis sie selbst den Einschlufs in das Zollgebiet
beantragen würden.

»•
        <pb n="258" />
        ﻿261 —

28.	September 1866. Vertrag Bremens mit Preufsen wegen
einer Zollabfertigungsstelle am Neuen Hafen in Bremerhaven. (1867
errichtet.)

23. August 1866. Prager Frieden. Abtretung der öster-
reichischen Ansprüche an Schleswig - Holstein an Preufsen. An-
erkennung der Auflösung des Deutschen Bundes und der Errichtung
des Norddeutschen Bundes,

18.	April 1867. Preufsens Verordnung, betr. die Einführung
des Vereinszolltarifs in den Herzogtümern Schleswig-Holstein.

8.	Juli 1867. Neuabschliefaung des Zollvereinsvertrages nach
dem Kriege von 1866. Zollparlament und Zollbundesrat. Schleswig-
Holsteins und Lauenburgs Beitritt als nun zu Preufsen gehörig als
selbstverständlich erklärt. In der grofsen Konvention bereits die
Aufnahme beider Herzogtümer vorgesehen. Der Eintritt beider
Mecklenburg als notwendige Konsequenz des Eintritts in den Nord-
deutschen Bund betrachtet. Frankreich willigt in die Aufhebung
seines Vertrages mit Mecklenburg.

25.	Juni 1867. Verfassung des Norddeutschen Bundes (am
1. Juli 1867 in Kraft getreten).

Nach dem Zollvereinsvertrage vom 8. Juli 1867: Errichtung
eines vereinsländischen Hauptzollamts in Hamburg und Aufnahme
mehrerer Hamburger Gebietsteile.

15.	November 1867 erfolgt der Eintritt Schleswig-Holsteins
mit seinen oldenburgischen, hamburgischen und lübeckischen Enklaven
und Lauenburgs.

9.	März 1868. Vertrag vom Zollverein mit Österreich.

3.	Mai 1868. Aufnahme vertrag wegen der österreichischen
Gemeinde Jungholz in Tirol.

25.	Juli 1868. Protokolle des ersten und zweiten Zollbundes-
ratsausschusses über den Anschlufs Mecklenburgs an den Zollverein.

14. Mai 1868. Protokolle über die Grundzüge für den Anschlufs
Lübecks.

26.	Mai 1868. Protokolle über den Anschlufs Lübecks.

11. August 1868 erfolgt der Anschlufs der mecklenburgischen
Grofsherzogtümer und Lübecks.

19.	bis 21. Oktober 1869. Verhandlungen zwischen Bremen
und dem Zollverein in betreff der Venlo-Hamburger Eisenbahn, wobei
ein Teil vom Gebiet des linken Weserufers dem Zollverein an-
geschlossen wird.

19. Juli 1870. Kriegserklärung Frankreichs,
        <pb n="259" />
        ﻿— 262

9.	Dezember 1870. Annahme der am 15. November 1870 mit
Hessen-Darmstadt und Baden, am 23. November 1870 mit Württem-
berg, am 25. November mit Bayern abgeschlossenen Bundes vertrage.
Umänderung der Verfassung des Norddeutschen Bundes durch den
Norddeutschen Reichstag, ferner Genehmigung durch die Landtage
von Hessen, Baden, Württemberg und Bayern.

1. Januar 1871. Eintritt der vier süddeutschen Staaten in den
Norddeutschen Bund, der in das Deutsche Kaiserreich umgewandelt wird.

I.	Januar 1871 erfolgt als letzte Zustimmung die der Bayrischen
Abgeordnetenkammer. (Der Bremer Senat hat am 4. Dezember 1870
seine offizielle Kundgebung gemacht.)

18.	Januar 1871. Proklamation des Deutschen Kaiserreichs
in Versailles.

21.	März 1871. Eröffnung des ersten Deutschen Reichstages.

16.	April 1871. Reichsverfassung. Der Artikel 34 der Ver-
fassung des Deutschen Reiches nimmt den Zollanschlufs Bremens
und Hamburgs in Aussicht, wenn die Städte selbst den Antrag
stellen. Zollregelung Art. 4, 8, 33—40 und 70 (Eisenbahnen
Art. 4, 8, 41—47, Post und Telegraphenwesen Art. 4, 8, 48—52,
70) analog der Verfassung des Norddeutschen Bundes.

9. Juni 1871. Reichsgesetz wegen der Vereinigung Elsafs-
Lothringens mit dem Reiche.

17.	Juli 1871. Kaiserliche Verordnung wegen Einbeziehung
Elsafs-Lothringens in das Reichszollgebiet. (1. September 1871.
Elsafs-Lothringen tritt in den Zollverband.)

1872 eine zweite Zollabfertigungsstelle am Alten Hafen in
Bremerhaven errichtet. Beide Zollstellen am Alten und Neuen Hafen
erhalten die Abfertigungsbefughisse des Hauptzollamts Geestemünde.

II.	Juni 1872. Vertrag wegen des im Zollverbande stehenden,
nicht zum Reiche gehörigen Grofsherzogtums Luxemburg.

5.	November 1875. Die bremischen Ortschaften Habenhausen,
Arsten, Neuenlande, der Buntentorssteinweg, ein kleiner Teil von
Woltmershausen und die Stadt Vegesack werden Zollinland.

Im Mai 1879. Hamburg lehnt den Beitritt zum Zollverein
durchaus ab.

1. Juli 1879. Der Bremer Stadtwerder mit Ausschlufs der
Wasserkunst und einige Teile der Feldmark Habenhausen werden
Zollinland.

19.	April 1880. Preufsen beantragt beim Bundesrate, Altona
und einen Teil der hamburgischen Vorstadt St. Pauli an den Zoll-
verein anzuschliefsen.
        <pb n="260" />
        ﻿— 263 —

14.	Juni 1880. Durch Verordnung des Bundesrats wird die
Verlegung der Zollgrenze an der Elbe, die bisher bei Bergedorf
oberhalb Hamburgs gelegen hatte, an die Elbmündung bei Kuxhaven
in Aussicht genommen (für den 1. Oktober 1881), nachdem die
revidierte Elbschiffahrtsakte, die am 7. März 1880 in Wien unter-
zeichnet worden war, nur zwei deutsche Zollämter an der Elbe,
Schandau und Bergedorf, festgestellt hatte. Damit wäre Hamburg
eine ringsumschlossene Enklave des deutschen Zollgebiets geworden-

25. Mai 1881. Vereinbarung, durch die Hamburg sich dem
deutschen Zollverein anschliefst.

Hamburg behält ein Freihafengebiet, zu dessen Anlagen das
Reich bis zu 40 Millionen Mark beisteuern soll, und tritt im übrigen
mit Stadt und Gebiet dem Zollverein nach dem 1. Oktober 1888
an einem vom Bundesrat zu bestimmenden Tage bei.

25. Mai 1881. Rede Eugen Richters gegen die Vergewalti-
gung der Hansestädte.

Rede des Bremer Reichstagsabgeordneten Mosle, der Bismarcks
Wirtschaftspolitik verteidigt und den Antrag auf Übergang zur
Tagesordnung stellt.

21.	Januar 1882. Der am 27. Oktober 1881 neugewählte
Reichstag genehmigt die mit Hamburg getroffenen Abmachungen
mit 171 gegen 102 Stimmen.

16. Februar 1882. Reichsgesetz, betreffend die Ausführung
des Anschlusses Hamburgs an das deutsche Zollgebiet.

1. Januar 1885. Eine Parzelle von Hastedt und Sebaldsbrück
wird wegen besserer Regulierung der Zollgrenze Zollinland.

31.	März 1885. Reichsgesetz, betreffend den Beitrag des
Reiches zu den Kosten des Anschlusses Bremens an das deutsche
Zollgebiet.

30. September 1885. Reichsgesetz wegen Aufnahme Bremens
in das Zollgebiet.

15.	Oktober 1888. Die Stadt und der Rest des Landkreises
Bremen mit Ausnahme des Freibezirks, Bremerhaven mit Ausnahme
der Häfen und des angrenzenden Geländes als Zollausschlufsgebiet
werden Zollinland. Errichtung eines bremischen Hauptzollamts in
Bremerhaven.

Hamburg Stadt und Gebiet werden Zollinland mit Aus-
nahme des Freihafengebiets in Hamburg und der Kuxhavener Hafen-
anlagen.

Geestemünde und Brake werden ins Zollinland gezogen, Brake
erhält einen Freibezirk, Geestemünde ein Zollausschlufsgebiet. Altona
        <pb n="261" />
        ﻿264

verliert seine ursprünglich aus dänischer Zeit hergebrachte Frei-
hafenstellung.

1.	Juli 1890. Englisch-deutscher Vertrag wegen der Abtretung
der Insel Helgoland.

2.	Dezember 1890. Vertrag wegen der in das deutsche Zoll-
gebiet aufgenommenen österreichischen Gemeinden Jungholz und
Mittelberg.

15. Dezember 1890. Einverleibung Helgolands in das Deutsche
Reich mit Überweisung an Preufsen. Reichsgesetz, Ausschliefsung
Helgolands vom deutschen Zollgebiet.

24. Oktober 1895. Beschlufs des Bundesrats wegen Errichtung
eines Freibezirks Danzig-Neufahrwasser.

24. Dezember 1896. Der sog. Neue Hafen in Kuxhaven wird
als zum Zollausschlufs gehörend erklärt.

15. Juli 1897. Der Alte Hafen und der südliche Teil des
Neuen Hafens mit Gelände in Bremerhaven werden Zollinland, der
erweiterte Kaiserhafen wird mit Gelände vom Zollgebiet ausge-
schlossen zufolge Beschlufs des Bundesrats vom 12. Juli 1894.

27.	Oktober 1898. Eröffnung des zufolge Beschlusses des
Bundesrats vom 5. März 1896 errichteten Freibezirks in Stettin.

8. August 1901. Eröffnung des Freibezirks in Emden zufolge
Beschlufs des Bundesrats vom 7. Februar 1901.

3.	Februar 1902. Freibezirk in Altona zufolge des Beschlusses
des Bundesrats vom 14. Mai 1894 eröffnet.

17.	April 1902. Beschlufs des Bundesrats: Der Freibezirk in
Bremen wird gesetzlich als Zollausausschlufsgebiet formuliert.

— Wegen der Brausteuer bestehen bekanntlich noch Aus-
nahmen für Bayern, Württemberg, Baden und Elsafs-Lothringen.
(R.-Verf. Art. 35, Abs. 2.) Die Übergangsabgaben, die Salz-, Brannt-
weinsteuer etc. -Verhältnisse kommen hier nicht zur Erörterung.

— Wegen der Unmittelbarkeit und Mittelbarkeit der Vereins-
glieder: Die 1854 zum Zollverein gehörigen Staaten und Gebiets-
teile waren, selbständige Glieder; Königreich Preufsen; Königr.
Bayern; Königr. Sachsen; Königr. Hannover; Königr. Württemberg;
Grofsherzogt. Baden; Kurfürstent. Hessen; Grofsherzogt. Hessen; die
bei dem Thüringischen Handelsverein beteiligten Staaten, nämlich
(ausser Preufsen und Kurhessen): die grofsherzogl. sachsen-weimar-
und eisenachschen Lande, die herzogl. sachsen-meiningenschen Lande,
die herzogl. sachsen-altenburgischen Lande, die herzogl. sachsen-
koburg- und gothaischen Lande, die fürstlich schwarzburg-sonders-
hausischen und fürstlich schwarzburg-rudolstädtischen Lande und die
        <pb n="262" />
        ﻿— 265 —■

fürstlich reufs-schleiz-, reufs-greiz- und reufs-lobenstein- und ebers-
dorfschen Lande; das Herzogtum Braunscbweig; das Herzogt.
Oldenburg und Fürstentum Birkenfeld; das Herzogt. Nassau; die
freie Stadt Frankfurt;	— und als mittelbare Glieder: die

von Preufsen umschlossenen mecklenburg-schwerinschen Gebiets-
teile Rossow, Netzeband und Schönberg; die Landgrafschaft Hessen-
Homburg; die Fürstentümer Waldeek und Pyrmont; die Herzog-
tümer Anhalt-Köthen, -Dessau und -Bernburg; das Fürstentum
Lippe-Detmold; das Grofsherzogtum Luxemburg; das Fürstentum
Scbaumburg-Lippe; die hannover-braunschweigischen Kommunion-
besitzungen1). Lübeck hat sich der Verwaltung der indirekten
Steuern in Preufsen angeschlossen, Mecklenburg und die beiden
anderen Hansestädte nicht2). — Im Steuerverein hatte Schaum-
burg-Lippe eine unselbständige Stellung.

Die drei Herzogtümer Sachsen-Koburg-Gotha, S.-Meiningen-
Hildburghausen und S.-Altenburg datieren seit dem Erbvergleich
vom 12. November 1826 nach dem Aussterben des gothaischen
Mannesstamms 1825;	1825 erlosch die Linie Reufs-Lobenstein,

1848 trat der Fürst von Reufs-Ebersdorf sein Land an Reufs-
Schleiz ab, seitdem gab es nur ein Fürstentum Reufs j. L., Anhalt-
Köthen ist 1847 ausgestorben, Änhalt-Bernburg 1863, seitdem nur
ein Anhalt. 1866, eben vor der Krisis, erlosch die Linie Hessen-
Homburg, das Land kam an Darmstadt. Dann kommen die Um-
wälzungen 1866 3) 4).

*) Hannov. Gesetzsammlg. 1854, 30. Okt., no. 79, S. 291—92.

2)	S. a, Hue de Grais, Handb. d. Verfass, u. Verwalt, in Preufsen u.
dem Deutschen Reiche, 15. Aufl., Berlin 1902, S. 221.

3)	Zur Zusammensetzung des Deutschen Bundes s. die Einzelstaaten auf-
geführt u. a. bei Georg Meyer, Lehrbuch des deutschen Staatsreohts,
Leipzig 1899, S. 98 ff., 100 ff., die während der Bundeszeit eingetretenen Ver-
änderungen, ebenda S. 159 ff.; die Veränderungen 1871 Schröder Deutsche
Rechtsgeschichte, S. 875; Meyer S. 170 ff. Schwarzburg ist 1908 in eine
Hand gekommen.

4)	Quellenwerke und Publikationen für die Verträge, Gesetze und Ver-
ordnungen sind: G. F. de Martens et ses continuateurs, ßecueil des
traites, etc., Gottingue 1761 etc.; Ch. de Martens et F. de Cussy, Eecueil
manuel de traites, Leipzig 1846 etc.; Joh. Ludw. Kl üb er, Übersicht der
diplomat. Verhandl. des Wiener Congresses überhaupt und insonderheit über
wichtige Angelegenh. des Teutschen Bundes, Frankfurt a. M. 1816; ders.,
Acten des Wiener Congresses in den Jahren 1814 und 15, 9 Bde., Erlangen
1815—19 und 1836; H. A. Zachariae, Die deutschen Verfassungsgesetze der
Gegenwart, Göttingen 1855, 1858 und 62; Ph. A. G. v. Meyer, Corpus iuris
confoederationis Germanicae oder Staatsakten für Geschichte und öffentliches
        <pb n="263" />
        ﻿266 —

An allen Verschiebungen bis zur Zolleinigong hat Bremen in
hohem Mafse passiv teilnehmen müssen.

Die Kämpfe der deutschen Zollgeschichte des neunzehnten
Jahrhunderts haben sich gerade speziell in seinem Hinterlande ab-
gespielt, wo alle die inneren Grenzen Deutschlands zusammenlaufen.

Recht des Deutschen Bundes, 3. Aufl., ergänzt und fortgeführt von H. Zöpfl,
Frankfurt a. M., 1858—65; F. Houth-Weber, Der Zollverein seit seiner
Erweiterung durch den Steuerverein, eine Sammlung der betr. Zoll- und
Steuerverträge, Hannover 1861; G. Hirth, Annalen des Norddeutschen Bundes
und des Deutschen Zollvereins, Bert 1868 ff., w, des Deutschen Reichs; K. Bin ding,
Deutsche Staatsgrundgesetze, Leipzig 1893 ff.; J. C. Glaser, Archiv des
Norddeutschen Bundes, Berlin 1867—1872; A. Koller, Archiv des Nord-
deutschen Bundes und des Zollvereins, 5 Bde., Berlin 1868—72; L. K. Aegidi
und A. Klauhold, Das Staatsarchiv, Hamburg 1861 ff., fortgesetzt v. a.,
Leipzig 1872 ff.; die Gesetzsammlungen der betreffenden Einzelstaaten; Ver-
träge und Verhandlungen über die Bildung und Ausführung des deutsch. Zoll-
und Handels-Vereins aus dem Zeitr. v. 1833 bis 1871, 5 Bde., mit Anhang:
Handels- und Sohiffahrtsverträge Deutschlands mit dem Auslande 1852 ff.,
Berlin 1845—72; Verhandlg. d. General-Zoll-Conferenzen, 1836 ff., — Repert;
das Bundesgesetzbl. d. Nordd, Bundes und das Reichsgesetzbl.; Jahrb. d. Zoll-
Gesetzgebung u. Verw. des deutschen Zoll- u. Handelsvereins 1834—43, herausg.
v G. T. A. Pochhammer, 1854 ff.; Hr. v. Poschinger, D. Wirtschaft!. Ver-
träge Dtschlds., Berlin 1892—93, (I. u.) II. Bd; u. a. Die Protokolle des
Deutschen Bundes sind in einer offiziellen Folioansgabe für die Regierungen:
Offizielle Ausgabe in Folio: Protokolle der Deutschen Bundesversammlung nebst
den loco diotaturae gedruckten Separatprotokollen und Beilagen gedruckt
worden, aufserdem bestand von 1816 bis 28 die sog. Quartausgabe für das
Publikum ohne die Separatprotokolle, von 1860 bis 66 wieder eine Ausgabe
für das Publikum, deren erster Band in Quart, die andern in Folio er-
schienen sind.

Die Literatur der Zollgeschichte des 19. Jahrhunderts ist sehr zahlreich.
Vgl.: Zur Kontinentalsperre: W. Kiesselbach, Die Continentalsperre in ihrer
ökonomisch-politischen Bedeutung, Stuttgart und Tübingen 1860; Paul Darm-
städter, Studien zur napoleonischen Wirtschaftspolitik, Vierteljahrschrift f.Social-
und Wirtschaftsgeschichte, II. Bd., S. 559 ff , III. Bd., S. 111 ff.; R- Höniger,
Die Kontinentalsperre, Volksw. Zeitfragen, Heft 211, Berlin 1905; H. Hitzigrath,
Hamburg und die Kontinentalsperre, Progr,, Hamburg 1901; G. Ser vier es,
L’annexion et Porganisation des departements hanseatiques, La Grande Revue,
VIe annee, t. IV., p. 358 et suiv.; Friedrich Thimme, Die inneren Zustände
d. Kurf. Hannover unter der B'ranz.-Westf. Herrschaft 1806—1813, Hann. u.
Leipzig 1893, I, Bd., S. 25, 110, 142 ff, 198, 360 ff., 402, 405 ff., II, Bd.,
S. 401 ff., 457 ff., 464 ff., 646 ff.; G. Hassel u. K. Murhard, Westfalen unt.
Hieronymus Napoleon, I. Jg., II. Bd., Braunschweig 1812, Maiheft, S. 27 etc.
An jüngeren umfassenderen Werken zur Orientierung über die Zollvereins-
geschichte etwa K. Mamroth, Geschichte der preufs. Staats-Besteuerung
im 19. Jahrh,, I. Teil G. d. pr. Staatsbest. 1806—1816, Leipzig 1890; H, Frey-
mark, Die Reform der preufs. Handels- und Zollpolitik von 1800—1821,
        <pb n="264" />
        ﻿267 —

Das Grenzenknäuel, in dem mit immerwährenden Verschiebungen und
gegenseitiger Strafsenpolitik der Kampf ausgetragen wurde, ist in
der Karte nach den Perioden eingetragen worden: Die 1828 vor-
handenen drei Bünde; die nach 1833 zustande gekommene Einigung
in dem deutschen Zollverein, und der noch bestehende bezw. zustande
Sammlg. nationalök. u. stat. Abhandl. des staatsw. Seminars zu Halle, herausg.
v. J. Conrad, XVII. Bd., Jena 1898; Chr. Eckert, Z. Vorgesch. d. Zollvereins,
die preufs.-hess. Zollunion v. 14. Febr. 1828, Jb, f. Gesetzgeb., Verw. u. Volksw.,
hrsg. v. G. Schmoller, d. Jb, f. Gesetzg., V. u. Rechtspfl. N. F., Bd. XVII, S. 605;
J. R. Mucke, Z. Vorgesch. d. d. Zollv., insbes. d. Bestr. d. mitteld. Vereins,
Leipzig 1869; L. K. Aegidi, A. d Vorz. d. Zollv., Hamburg 1866;
H. v. Treitschke, D. Anfänge d. D. Zollv,, Preufs. Jbb., XXX. Bd., S. 397 ff.
479 ff,, 648 ff.; W. Ditmar, D. d. Zollv., Handb., II. Bd., Leipzig 1867;
W. Weber, D. d. Zollv., Leipzig 1869; H. v. Festenberg-Packisch,
Geschichte d. Zollv., Leipzig 1869; C. Thümmel, Stud. a. d. d. Zollrecht,
Arch. f. öffentl. Recht, hrsg. v. P. Laband u. F. Stoerk, Bd. VIII, S. 368 ff.;
A. Zimmer mann, Gesch. d. preufs.-deutsch. Handelspolitik, Oldenburg u.
Leipzig 1892; Chr. J. Herwig, Beitr. z. Gesch. d. Bayer. Zollwesens, Bam-
berg 1861; Das indirekte Abgabenwesen i. Kgr. Sachsen seit d. Begründ, d. D.
Zollv., Denkschr. d. Kgl. S. Zoll-u. St.-Dir., Leipz. 1884; L. Kirsch, a. a. 0.;
u. a. . Vgl. f. Johannes Falke, Die Geschichte des d. Zollwesens, Leipzig 1869,
S. 340 ff.; A. Ho ff mann, Deutsches Zollrecht, I. Bd, Geschichte d. d. Zoll-
rechts, Leipzig 1902, S. 91 und 120 ff. . Im Rahmen der allgemeinen Geschichte;
H, v. Zwiedineck-Südenhorst, D, Geschichte v. d. Auflösung des alten
bis zur Errichtung des neuen Kaiserreichs (1806—71), Stuttgart 1897;
H. v. Treitschke, Deutsche Gesch. im 19. Jh,, 4. u. 5. Aufl., Leipzig 1894 ff.;
W. v. Hass eil, Gesch. d. Königr, Hannover, Bremen u. Leipzig 1898—1901.
Zu den staatsrechtlichen Veränderungen und der neuesten Zollgeschichte,
G. Meyer, Lehrbuch des d. Staatsrechts, Leipzig 1899; Hue de Grais,
Hdb. d. Verfass, u. Verw. i. Preufsen u. i. d Reiche, Berlin 1902; R. Schröder,
Lehrb. d. d. Reohtsgesch., Leipzig 1898; 0. v. Aufsess, Die Zölle und Verbrauchs-
steuern u. d. vertragsm. ausw. Handelsbez. d, d. Reichs, Leipzig 1873, (5. Aull.),
Neubearb, v. C. Wiesinger, Die Zölle u. Steuern d. d. Reichs, München u.
Leipzig 1900; Paul Havenstein, Die Zollgesetzgeb. des Reichs, Berlin 1892.

Die Gesetzpublikationen der Nationalversammlung von 1848/49 erfolgten in
einem Reichs-Gesetz-Blatt; die Verhandlungen: Offiz. Ber. über d.Verhandl. zur
Gründung e. D. Parlam., Frankf. a. M. 1848; Verhandlungen d. D. Parlaments,
hrsg. v. J u c h o, 2. Lief., Frankft. a. M, 1848; (A. Duckwitz, H. B. Ab egg, K.
Jürgens, Lehne), Bericht über die Wirksamkeit des Fünfziger-Ausschusses,
Frkft. a. M. 1848; Verhandl. d, d. verfassungg. Reichsvers. zu Frankf. a. M.,
hrsg. v. K. D. Hassler, 6 Bde,, Frankf. a. M, 1848—49; Stenograph. Ber.
über d. Verhandl. d. d. konst. Nationalvers. zu Frankft. a. M., hrsg. v. Franz
Wigard, 9 Bde,, Leipz. bezw. Frankf. a. M 1848—49, Inhaltsv. hrsg. v. dems.,
1850; über die Gesetze und Entwürfe des Handelsministeriums und speziell für
Bremen interessant A. Dnckwitz, Denkw, aus meinem öffentl. Leben,
Bremen 1877; dazu die vorhin genannten Publikationen durch Fallati und die
Zollkommissarien; D. Verhandl. d. Verfassungsaussch. d. d. Nationalversammlg.,
hrsg. v. J. G. Droysen, T. I, Leipz. 1849; u. a.
        <pb n="265" />
        ﻿— 268

kommende Sonderbund des Steuervereins, projiziert auf das Jahr 1838
als Normalzeit, wo die Verhältnisse in Abgrenzung und Hinzutritt
geordnet waren; die Veränderung des Bildes durch den Übertritt
Braunschweigs im Änschlufs an die Zerwürfnisse 1841, der 1842
für das Hauptland, 1844 für den Weserdistrikt zustande kam, dessen

Für Bremen aufser den offiziellen und Einzelpublikationen: V. Böhmert,
Bremer Handelsarchiv, Bremen 1864—65; dazu Fr. Buchenau, Die fr. Hanse-
stadt Bremen u. ihr Gebiet, Bremen 1900; W. v. B i p p e n, Geschichte der Stadt
Bremen, III. Bd., Bremen u. Halle 1904; Duokwitz, Denkw.; Bremen und
seine Bauten, Bremen 1900; A. H. Müller, Gedenkb. d. fr. Hansestadt Bremen;
H. Wania, 30 Jahre Bremen.

Die gröfseren Schiffahrtsakten etc. aufser in amtlichen u. a. Publikationen
in einer Zusammenstellung bei A. Myruss, Seerecht u. Flufssch.; u. a.. Vgl.
f. zu den Schiffahrtskonventionen etc, Flufszollwesen und zur neueren Ab-
gabenfrage; J. J. Eichhoff, Pragm.-gesch Darst. d. Verhandln. Beschl. d.
Congrefs-Comite für die Freih. d. Flüsse u. a., Mainz 1819; u. a.; C. A.
Villaume, Versuch üb. d. Flüsse, Kopenhagen 1822; J. Lamb. Cremer van
denBergh, Disp. historioa iuris gentium, continens historiam novarum legum
de fluminum communium navigatione, Leyden 1836; C. F. Wurm, Fünf Briefe
üb. d. Freiheit der Flufsschiff. u. üb. d. Donau-Akte, Leipzig 1858; E. Cara-
theodory, Du droit international concernant les grands cours d’eau, Leipzig
1861; ders. Das Stromgebietsreoht u. d. internationale Flussschifffahrt, in

F.	v. Holtzendo rffs Hdb. d. Völkerrechts, II. Bd., Hamburg 1887, S.
279—377 (viel Literatur); Ed. Engelhardt, Du regime conventionnel des
fleuves internationaux, Paris 1879; id., Nouvelle Revue Historique de droit
frangais et etranger, XII® annee, 1888, p. 734 et s., XIII® annee, 1889, p. 66 et

s.	; id., Revue d’histoire diplomatique, II® annee, 1888, p 497 et s.; i d., Revue
de droit international, tome XI, 1879, p. 363 et s., t. XIII, 1881, p. 187 et s.,

t.	XVI, 1884, p. 360 et s., t. XVIII, 1886, p. 96 et s., 159 et s.; Annuaire de
Pinstitut de droit international, VII® annee, 1883—85, p. 11, 237 et s., VDI®
annee, 1885—87, p. 272 et s., IX® annee, 1888, p. 153 et s.; P. Orb an,
Etüde de droit fiuvial international, Paris 1896 (Bibi.); Alph. Berges, Du
regime de navigation des fleuves internationaux, These de droit Toulouse
1902; und dort verwiesene engere u. a. Literatur; bei Wurm, Caratheo-
dory1, Engelhardt1 etc. Katalog der Schiffahrtskonventionen; Franz
Ulrich, Staffeltarife und Wasserstraisen, Berlin 1894; ders., Staatseisenb.,
Staatswasserstr. u. d. d. Wirtschaftspolitik, Leipzig 1898; Tolkmitt, — zur
Magede, — G. Gothein, — V. Kurs, — L. Perutz, — —, in der
Ztschrft. f. Binnenschiffahrt, I, Jg., 1895, S. 10, 43 ff., 36, XI. Jg., 1904,
S. 67 ff.. 75 ff, XII, Jg., 1905, S. 399 ff., XVI. Jg,, 1909, S. 674 ff., 577 ff.
(sächsisch-badische Denkschrift gegen den preufsischen Schiffahrtsabgaben-
entwurf Bundesratsdrucksache Nr. 27), 687 ff.; V. Kurs, — A. Wirminghaus,
in Conrads Jbb. f. Nationalök. u. Stat., 3. F., Bd. X, 1895, S. 641 ff.,
Bd. XVII, 1899, S 193 ff., Bd. XXII, 1901, S. 627 ff., Bd. XXXIV, 1907,
S. 289 ff.; E. Lühning, Der Ausbau der Binnenwasserstrafsen und deren
Abgaben, Berlin 1898; G. Zoepfl, — W. Lotz, Hatschek, Stein,
Verbandsschriften des D.-Öst.-Ung. Vbds. f. Binnenschiffahrt, Nr. XXXVI,
        <pb n="266" />
        ﻿— 269

Ausgleichungen aber erst 1847/48 beendet waren. Die weitere
Zusammenschiebung ergibt sich von selbst durch Hinzutritt des
Steuervereins zum Zollverein nach dem Vertrage mit Hannover 1851,
womit 1854 der allgemeine Zollverein mit Ausnahme Mecklenburgs,

Berlin 1898, Nr. XL, 1898; Herrn. Schumacher, — Max Peters, im
Archiv f. Eisenbahnwesen, XXIV. Jg., 1901, S. 249 ff , XXV. Jg„ 1902,
S. 749 ff.; Herrn. Schumacher, Zur Frage der Binnenschiffahrtsabgaben,
Berlin 1901; V. Kurs, Über den Artikel 54 der Reichsverfassuug, Berlin 1902;
ders., Für Kanalfreunde IV., Art. 54 der Rsvf, Berlin 1902; Bertrand
Auerbach, La Grande Revue, VI« annee, 1902, tome III., p. 65 et s.;

G.	Seibt, in Schmollers Jbb. f. Gesetzgeb., Verwalt, u. Volksw., N. F.,
XXVI. Jg., 1902, S. 929 ff.; G. Gothein, Volksw. Zeitfragen, Heft 203,
Berlin 1904; Küster, Beil. z. Preufs. Verw.-Bl., XXVI. Jg., 1905, S. 290 ff.;
Wiedenfeld, im Arch. d. d. Landwirtschaftsrates, XXIX. Jg,, 1905, S. 73 ff.;
Brandt, — ***), — M. Peters, in der Deutschen Wirtsohaftszeitung, I. Jg.,
1905, Sp. 13 ff., 97 ff., 784 ff., 845 ff.; H. Wittmaack, — P. Lab and, im
Arch. f. öffentl. Recht, Bd. XIX, 1905, S. 145 ff., Bd. XXI, 1907, S. 467 ff.;
Loening, in der D. Juristenzeitung, X. Jg., 1906, S. 278 ff.; (Max Peters),
in den Preufs. Jbb., Bd. CXIX, 1905, S. 41 ff. ; Die Erheb, v. Schiffahrtsabg.
a. d. Rhein, Denkschr. d. Arbeitsäussch. d. Rheinschiffahrtsinteresseuten, Mainz
1905; G. Cohn, in der Ztschrft, f. d. ges. Staatswiss., LXII. Jg, 1906,
S. 1 ff.; W. L o t z, Aus Natur- u. Geisteswelt, Bd. XV, 2. Auf!., Leipz. 1906,
S. 210 ff.; Best, — M. Peters, in Das Recht, 1906, S. 873 ff., 1034 ff.,
1097 ff.; F. Walther, in Fischers Ztschrft. f. Praxis u. Gesetzgeb. d. Verw.,
XXX. Bd., 1906, S. 4 ff.; M. Behrend, in den Kritischen Blättern f. die
gesamte Sozialwissenschaft, II. Jg., 1906, S. 566 ff.; Heubach, in der
Zeitung d. Ver. deutscher Eisenbahnverw., XLVI. Jg., 1906, S. 305 ff.; Max
Peters, — H. Schumacher, A. Wirminghaus, in den Schriften
des Ver. f. Sozialpolitik, Bd. CXV, 1—3. Teil, Leipzig 1906—08, Bd. CXVI
1906; Th, M. Cords, Münchener Volkswirtsch. Studien, hrsg. v. L. Brentano

u.	W. Lotz. LXXXI. Stück, Stuttg. u. Berl. 1906; Thom. Lenschau,
Deutsche Eisenb. u. Wasserstr. in ihr. Bedeut, f. d. Verkehr (Angewandte
Geogr. II, 10), Halle a. S. 1907; Max Nitzsche, in der Hilfe, XIII. Jg., 1907,
S. 86 ff.; Rob. Piloty, Staat u. Wirtschaft, hrsg. v. B. Harms, I, Tübingen
1907; Ad, Arndt, Schiffahrtsabgaben, Berlin 1907; Otto Mayer, Schiffahrts-
abgaben, Tübingen 1907; ders., in den Annalen d. D. Reichs, 1907,
S. 1 ff.; O. Netter, Schiffahrtsabgaben, Berlin 1907; Max Peters,
Schiffahrtsabgaben auf natürlichen Wasserstrafsen, Leipzig 1907; Louis
Marlio, La politique allemande et la navigation Interieure, Paris 1907;
Kurt Fischer, in Conrads Smmlg. nationalök. u. statist. Abhdlgen. d. staatsw.
Seminars z. Halle a. S., LVIII Bd., Jena 1907; Rothe, D, Schiffszug a.
Wasserstr , Berlin 1907; Flüsse, Kanäle und Häfen, bibliographische Notizen
(f. 1892—1906), hrsg. v. Internationalen ständ. Vbd. d. Schiffahrts-Kongresse,
Brüssel 1908, (S. 617 ff.); Deutscher Reichsanzeiger 1909, 13. März, Nr. 62
(preufsischer Schiffahrtsabgabenentwurf Bundesratsdrucksache Nr. 27), 29. Nov.,
Nr, 289 (preufsisohe Denkschrift); Handel u. Gewerbe, hrsg. v. Soetbeer,
XVI, Jg,, 1908/09, S. 271, 379, 395 u. Aul. 17, XVII. Jg., 1909/10, S. 127,ff.;
        <pb n="267" />
        ﻿— 270 —

Holsteins und der Hansestädte vollendet war, und schliefslich die
Veränderung durch Hinzutritt dieser 1867, 1868 und 1888.

Der Kampf mit den Strafsen ist im Zusammenhang mit den
Landesgrenzen zu ersehen, zugleich die wichtigeren Zollgrenz-
berichtigungen.

Ztschr. f. d. ges. Wasserwirtschaft, IV. Jg., 1909, S. 412; Plutus, hrsg. v.

G.	Bernhard, VI. Jg., 1909, S. 966 ff.; u. a. . Für die Elb- und Rheinschiffahrt
existieren spezielle Drkundensamralungen und Darstellungen von Kriele,
Ger lach, Fischer, Eckert, Gothein, Schirges, Ockhart, Asser

u,	a., die für die Weser fehlen.

Zur Geschichte der deutschen Handelspolitik ist auf folgende Allgemeiu-
darstellungen hinzuweisen: A. Zimmermann, Gesch. d. preufs.-d. Handels-
politik, Oldenburg und Leipzig 1892; ders,, Die Handelspolitik d. d. Reichs

v,	Frankf. Frieden b. z. Gegenwt., Berlin 1900; Magnus Biermer, D. d.
Handelspolitik des 19. Jhs., Greifswald 1899; W. Lotz, Die Ideen d. d, Handels-
politik v. 1860—1891, Die Handelspolitik der wichtigeren Kulturstaaten i. d.
letzten Jahrz., Schriften d. V. f. Sozialpolitik, L., Bd. II, Leipzig 1892; L.
Grambow, Die deutsche Freihandelspartei z. Zt. i. Blüte, Sammlg. national-
ök. und stat. Abh. d. staatsw. Seminars z. Halle, hrsg, v. J, Conrad, XXXVIII.
Bd., Jena 1903; F. v. Brockdorf, Deutsche Handelspolitik i. 19. Jh. insb. s.
1879, Diss., Erlangen 1900; II v. Festenberg-Packisch, Deutschlands
Zoll- u. Handelspolitik 1873—1877, d. zoll- u. handelspol. Debatten i. d. Reichs-
tage während d. drei ersten Legislaturperioden, Berlin 1879; Gustav
Schmoller, Wandl. i. d. europ. Handelspol. i. 19. Jh., Jb. f. Gesetzg. u.
Verw. i. d. Reich, N. F., XXXIV. Bd., S. 373 ff.; R. Ehrenberg, Handels-
politik, Jena 1900; K. H elf f er ich, Handelspolitik, Vorträge, geh. i. Hamburg
W. 1900—01, Leipzig 1901.

Die Geschichte d. d. Zolltarifwesens bearbeitet als Ganzes; C. Krökel,
Das preufs.-d. Zolltarifsystem i. s. histor. Entwickl. seit 1818, VII. Suppl. d. Jbb.
f. Nationalök. u, Stat., hrsg. v. J. Conrad, Teil 1 und 2 (Tahellenwerk), Jena
1881; vgl. auch Ernst zu Rantzau, Die Grnndz. d. preufs.-d. Tarifpolitik
seit der Begründ, des Zollvereins, Deutsche Rundschau, CX. Bd., S. 97 ff.;
J. Lehr, J. Gensei, F. Ritschl, A. Bayerdörffer, Die Tarifreform i.
d. Reich n. d. Gesetze v. 15. Juli 1879, V. u. VI. Suppl. der Jbb. f. Nationalök.
u. Stat., Jena 1880; etc.; vgl. a. Herwig u. a.

Eine Sammlung von Bremen interessierenden Zolltarifen etc. besitzt die
Bremer Handelskammerbibliothek (Katalog N. V., S. 100); vgl. a. den Katalog
der Commerzbibi, in Hambg., 1864, Sp. 149, 150 ff.; 185, 193 etc.; die Brern.
Stadtbibliothek hat den Zolltarif des Kaiserreichs Frankreich, nach Sally
und Magnien (a. diesen 1811), übersetzt von G, W. Thran in Bremen, 2. Aufl.,
Bremen 1812. Der prenfsische Zolltarif vom 26. Mai 1818 steht Gesetz-Smmlg. f. d.
Kgl. Preufs. Staaten, 1818, S. 70 ff., no. 482, der hannoversche vom 21, Sept.
1825 Smmlg. d. Gesetze, Verordn, etc. i. Kgr. Hannover, 1825, no. 28, Anlage
zu S. 151, der oldenburgische vom 27. Febr./9. März 1815 Sep, zu Smmlg. d.
landesherrl. Verordn, etc. f. d. Hzth. Oldenburg 1814—15, II. Heft, 1815,
S. 73, no 22

»«
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        ﻿— 271

Es ist dann die Zollorganisation in der Art eingetragen worden,
dafs zunächst die Zollgrenzplätze, soweit sie für den gröfseren
Transitverkehr wichtig sind, und die innere Organisation der Nieder-
lagen und der Steuerämter nach dem letzten Normalzustände vor

Zur hanseatischen und Bremer Zolliteratur, die namentlich die Frage
des Freihafens bis zu dem Komprornifs eines Zollausschlul'sgebiets in Bremen
und Freihafensgebiets in Hamburg als erleichterten Entrepots polemisch und
neuerdings auch historisch, weiter allgemein Freihandel und Schutzzoll und
speziell die Differenzialzollpläne der Bremer Duckwitz und Mosle behandelt,
vgl. aufser den zum Handels- und Schiffahrtsbund und zu der achtundvierziger
Bewegung bereits genannten Schriften: J. G. Büsch, Sämmtl. Schriften üb. d.
Handlg., 8 Bde., Hamburg 1824—27 ; Ob. d. wicht, u. allgem. nützl. Einfl, d.
Eeichsfr. Hansestädte in die Handlg. all. Land., Hanseat. Magazin, hrsg. v. J Smidt,
VI. Bd,, Bremen 1802, S. 1 ff, (a. sep.j; L. H.v, P., Heber das natürliche Verhältnifs
und die Beschränk, des Handels zwischen versch. Staaten und die gegenw.
Zeitvorfälle (Staaisw. Ansichten, erste Abhandl. v. ausw. Handel), Hamburg und
Kegensburg 1806; Die Hansestädte Harnbg., Lübeck u. Bremen oder welche
Vortheile entstanden dem Gesamthandel durch deren Unabhängigkeit, v. e.
Hanseaten, Hambg, 1807; (M. J. Haller), Üb. d. vorgeschl. Einf. Teutscher
Reichszölle zur Aufnahme d. Industrie, Hamburg 1814; D. D. de Pradt,
Du congres de Vienne, tome II, Paris 1815, p. 86 (ohap. XXL Villes
libres, anseatiques); (Adam Storck), Gedanken über d. D. Handelsverein
und damit verwandte Gegenstände, Bremen 1820; Beantwortung einer in Bremen
erschienenen Vorlesung, betitelt Ged. über d. Deutsch. Handelsverein etc., Ham-
burg 1820; (C. A. Grüner), Üb. d. Retorsions-Princip als Grundlage eines d.
Handels-Systems, Leipzig 1820; Schutz der einheim. Industrie, eine Municipal-
Mafsregel u. keine Kriegserklär., als Äntw. der Schrift; Üb. d. Retorsions-
Princip, Hambg. 1820; George Erichson (Fr. L. Lindner?) Manuscr. a.
Süddeutschld., London 1820, Übersetz, unt. d. Titel: Considerations sur l’etat actuel
de l’Allemagne (Paris 1820); (Adam Storck), Über d.Verh. d. fr. Hansest, z.
Handel Deutschlds., Bremen 1821; (J. L. v. Hess), Aus Norddeutschland, kein
Manuskript, Hamburg 1821; (M. J. Haller), Sechs Briefe über d. Handel d,
Hansest., Bremen 1821; [Literatur z. M. a. S.: W. v. Bippen, Gesch. d,
Stadt Bremen, HI. Bd., 1904, S. 425 ff.; H. v. Zwiedineck-Süden hörst,
a. a. 0., II. Bd., S. 122 ff.; H. v. Treitsohke, Histor. u. polit. Aufsätze,
I. Bd., Leipz. 1865, S. 230 ff., IV. Bd., Leipzig 1897, S. 160 ff.; etc.; E. Fehre,
Leben u. Schriften des Kurländers Fr. Ludw. Lindner, Baltische Monatsschrift,
XLII. Bd., Reval 1895, S. 531 ff., 566 ff., 671 ff., 756 ff.;] Untersuchung der
Frage: Ist es an der Zeit etc., dafs man dem Preufs.-Hess.-Waldeckschen Zoll-
verband entgegenwirke oder sich ihm anschliefse ?, Hamburg 1832; Über die
Handelspolitik der deutschen freien Städte, insb. Hamburgs und Frankfurts,
Darmstadt 1832; C. F. Wurm, Über die Hamb. Erklär, a. Bundestag, d. d.
Zollwes. betr., Hamburg 1833; Stengel, Von d. ausl. Handel u. d. Seemacht
deutscher Städte im Mitt. u. v. d. finanoiellen Verhältn. d. jetz. d. Zollv.,
Potsdam 1835; H. Pütter, Üb. d. auswärt. Handel Deutschlands, Köln 1837;
C. W. Asher, Ob. d. Verlangen d. Anschlusses Hamburgs a. d. d. Zollv., Hambg.
1837; (A. Duokwitz), Über d. Verhältn. d. fr. Hansest. Bremen z. d, Zollv.,
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        ﻿— 272 —

der Einigung, also nach dem Übertritt Braunschweigs und Ausgleich
der Verhältnisse dieserhalb, eingetragen sind. Dann ist durch halbe
Zeichen der Zustand vor dem Übertritt Braunschweigs in dem

Bremen 1837; C. W. A s h e r, E. Bemerkgen. ü. d. n. Zollordn. f. d. Herzogt.
Schleswig u. Holstein u. deren Bezieh, z. d. St. Lübeck u. Hambg., Hambg. 1838;
(F. Klefeker), F. d. Ausbreit, d. d. Zollv. bis z. Seegrenze u. d. Einfuhr,

v.	Navigationsgesetzen, Hambg. 1838; C. F. Wuim, D. Handels-Politik der
Hansestädte u. d. Interessen d. d. Vaterlandes (Sonderabdr. a. Brockhans’
Conv.-Lex.), Hambg. 1839; Daist. d. Lage d. Hambg. Handels i. dess. Bez. z. In-

u.	Auslande, e. krit. Bel. d. Schrift d. H. Prof. Wurm etc., Altona 1839; D. Hanse-
städte i. ihrem Verh. z. d. Staaten d. d. Zollv. bes. nach d. Abschlufs d. Handels-
Tractats zw. d. letzteren u. Holland, Hambg. 1839; (G. H. Kirchenpauer),
D. Handelstractat v. 21. Jan. 1839 u. d. d. Nordseehandel, Hambg. 1839;
A. Ralsunov (v. Uslar), Nord-Albingischer Zoll-Ver. durch Dänemark,
Mecklenburg, Hamburg u. Lübeck u. dess. Anschi. a. d. Pr. Zollv., Hambg.
1840; A. Soetbeer, Üb.Hambgs, Handel, 3 Bde., Hambg. 1840 ff ; (F. Kle-
feker), D. Handel Hambgs. d. dess. Anschi. a. d. d. Zollv. gefördert, Ham-
burg 1841; D. Anschl. d. Hansestädte a. d. D. Zollv. i. s. eventuellen Ein-
flüsse a. Bremens Welthandel, Bremen 1841; Einige Worte üb. Bremens Handel,

v.	e. Bremer Kaufm., Bremen 1841; Noch ein Wort üb. Bremens Handel u.
dess. unmittelb. Anspr. a. d. Gegenwart, v. e. Bremer Bürger, Bremen 1841;
C. W. Asher, D, d. Zollverein, d. Augsb. Allg. Zeit. u. d. neueste engl. Zoll-
gesetzgeb., aus d. Hambg. Unparth. Corresp. bes. abgedr., Hambg. 1841;

C.	F. Wurm, Z. Gesch. d. d. Zollv., zwei apokryph. Kapitel u. e. prophet.,
Jena 1841; Einige Worte üb. d. Schrift: Zur Gesch. d. d. Zollv., zwei
ap. Cap. u. e. proph., etc., Hamburg 1841; Julius Ries, Wird Hambg. sich
zu d. verhängnisv. Schritt entschliefsen müssen?, Hamburg 1842; F. Klefeker,

D.	Politik d. d. Zollv. i. Bez. a. Schiff., Handel u. Fisch, u. d. Hansest.,
Hamburg 1843; Lebensfragen f. d. d. Welthandel nebst e. Anh. üb. Handelsbil.
gr. Staaten, v. e. Hanseaten, Bremen 1843; (G.)C(ohe)n, Neun Briefe üb. d.
event. Anschl. Hambgs. a. d. Zollv., i. J. 1841 i. d. hambg. Börsenhalle-Liste
zwangt ersch., Hambg. 1845; A. S(amte)r, D. Zollv. m. s. Ostseeh. u. Hambg.,
Berlin 1845; Deutscher Freihafen, Wochenschr. f. Politik, Nationalök. u. Lit.,
seit Okt. 1847 erschienen; (J. E.) W(ebe)r, Anschliefsen od. Abschliefsen, e.
Beitr. z. Beantw. d. Frage: Wie soll Hambg. sich demn. z. d. preufs. Zollverb,
stellen?, Hambg. 1852; C. W. Asher, D. Handels-Vertrag zw. Preufsen u.
Hannover u. d. d. Viertel).-Schrift, Hambg. 1852; (G. J. Bechte 1, u. a.),
Eingabe a. d. Handelskammer üb. d. Stellg. Bremens z. Zollv., Bremen 1853;
A. Duckwitz, D. Verhältnifs Bremens z. Zollv., Bremen 1853; (Otto Gilde-
meister), D. Hansestädte u. d. Zollv., Äbdr. a. d. Weserz., Bremen 1853;
(Heinr. Geffken), Die Stellg. d. Hansest., Bern, veranl. d. sechs Art. d.
Weserz., I u. II, Hambg. 1853/54; W. K ie s s e 1 b a ch, Die Hansest, u. d. südwestl.
Deutschld., z. Verst., Ueidelbg. 1854; (J. C. Koop, C. F. Nielsen u. H. R.
Reinken), Bremens Interesse, d. fr. Bewegt d. Verkehrs u. d. Zollv., Bremen
1854; D. Stellg. Bremens z. Zollv., Bremen 1854; Gutachten d. Hdlsk. üb. d.
Aufheb. d. Ein- u. Ausf.-Accise u. d. vorgescht Ersatzsteuern, Bremen 1862;
A. Emminghaus, Entwicklg., Krisis u. Zukunft d. d. Zollver., Leipz. 1863;

*•
        <pb n="270" />
        ﻿— 273 —

Normaljahr 1838 markiert, und zwar für den ganzen Steuerverein
und für die steuervereinlich-zollvereinlichen Grenzverhältnisse auch
im Zollverein. Zuletzt ist auch noch die hannoversche Organisation

(J. Hargreaves), Hambgs. Stetig, z. Zollv. bei d. event. Eintritt v. Schleswig
etc., Bericht d. Freihandelsver., Hambg, 1866; Victor Böhmert, Deutschlands
wirtsch. Neugestaltg., Preufs. Jahrb., XVIII. Bd., 1866, S. 269 ff.; D. Umsatz-
steuer u. d. Handel Bremens, Bremen 1866; Perd. Plate, Hambgs. Handel
b. e. Anschlufs a. d. Zollv., Hambg. 1866; Hambg. u. d. Zollv., Denkschr. d.
V. f. d. Anschi. Hambgs. a. d. Zollv., Hamburg 1867; Freihafen oder Zollv.,
Hambg. 1867; Deb. d. Zollfrage v. Standp. d. Colonial-Waaren-Geschäfts,
Hambg. 1867; (Glogan), Frankfurt a. M. vor s. Eintritt i. d. Zollv., e.
warnend. Beisp. f. Hambg., hrsg. v. d. V. f. d. Anschi. Hambgs. a. d. Zollv.,
Hambg. 1867; Hamburg als Freihafen d. Nordd. Bundes, z. Befürw. d. Art. 31
d. Verf.-Entw. f. d. Nordd. Bund, Hambg. 1867; D. Reichstagsverh. ü. d.
Freihafenstell, d. Hansest., hrsg. v. d. V. f. d. Anschi. Hambgs. a. d. Zollv.,
Hambg. 1867; C. F. Ap p el iu s, D. Freihäfen u. i. Berechtigg. i. Vergangen-
heit, Gegenwart u. Zukunft, Hambg. 1867; C. A. W. Schön, E. Wort z.
gegenw. handelspol. Frage uns. Vaterstadt Hambg., Hambg. 1867; Neun Gut-
achten, d. künft. handelspol. Stellg. Hambgs. betr., hrsgg. v. d. V. f. d. Anschi.
Hambgs. a. d. Zollv., Hambg. 1867; Zwanzig Gutachten i. Bez. a. Hambgs.
künftiges Verh. z. Zollv., hrsg. v. Freunden d. Freihafenstell., Hambg. 1867;
Beleuchtg. d. „Zwanzig Gutachten“, I u. II, hrsg. v. V. f. d. Anschi. Hambgs.
a. d. Zollv., Hambg. 1867; Lübeck u. d. Zollv., Lübeck 1867; (G. H. Sieveking,

H.	W. Nopitsch, Theo Gayen), Berichterst. d. Majorität d. v. d. Ges. d.
Commercirenden in Altona z. Prüfg. d. Freihafen- u. Zollanschl.-Frage erwählt.
Commiss., Altona (1867); (1. C. Semper, P. Meyer), Berichterst. d. Minorität
d. v. d. Ges. d. Comm. i. Altona erw. Commiss., Altona (1867); F. E. Drishaus,
Bedingt Hambgs. Freihafen-Stellg. diej. Altonas?, Altona 1867; Alb. Gröning,
Zur Reform d. bremischen Finanzwesens, Bremen 1867; (H.) C (1 a u s s e) n,
Bremen u. d. Zollv., e. Denkschr. d. Bremischen Handelskammer überreicht,
Bremen 1867; A. Emminghaus, Die reformatorische Wirksamk. d. Nordd.
Bundes a. d. Gebiete d. Wirtschaftslebens, Bremen 1868; (Karl Kegel er),
Bremens Stellg. gegenüb. d. Zollv., Bremen 1868; D. Handel Hambgs., sieben
Briefe a. e. deutsches Zollparlamentsmitglied, Köln u. Leipz. 1869; (Trittau),
Ueb. d. Stellg, d. Hansest. z. Nordd. Bunde, Hamburg 1869; A. Lammers,
D. geschichtl. Entwicklg. d. Freihandels, Berlin 1869; D. Verfall uns. trans-
atlant. Geschäftes, Wiederabdr. a. d. Vaterstadt. Blättern d. Hambg. Nachrichten,
Hambg. 1870; A. Lammers, Handel, Zollwes., Consularwes., wirtschaftl. Gesetz-
gebung., Jahrb. f. Gesetzgeb., Verw. u. Rechtspflege d. d. R., hrsg. v.F. v. Holtzen-
dorff, I. Jg.; 1871, S. 226 ff., II. Jg., 1873, S. 124 ff. etc.; R. Bünger, D. Zollreform
u. d. Elbfreihafen i. s. polit. u. wirtsch. Bedeut., Altona 1873; G. H. Bruns, Für

u.	Wider in d. Zollanschlufsfr., Sonderabdr. a. d. Courier, Bremen 1877; Gut-
achten d. Bremer Handelskammer i. d. Zollanschlufsfrage, Bremen 1877; Gut-
achten d. Bremischen Gewerbekammer i. d. Zollanschlufsfrage, Bremen 1877;
A. Troje, Wann ist der richtige Zeitpunkt f. d. Zollanschl. Bremens? Entg.
a. d. C—nsche Denkschr.: Bremen u. d. Zollv., Bremen 1877; A. Lammers,
D. Aufheb. d. Eisenzölle, Jahrb. f. Gesetzgeb., Verw. u. Volksw. i. d. R., hrsg.

v.	F. v. Holtzendorff u. L. Brentano, N. F., I. Jg., 1877, S. 363 ff.; G. Tuch,

18
        <pb n="271" />
        ﻿274

vor dem Steuerverein, wie sie durch das Refbrmgesetz von 1825
geschaffen wurde, und zwar hier bei den Grenzzöllen, soweit sie an
bremischen Strafsen oder sonstwie wichtig liegen, markiert worden.

D. Sonderstellg. d. deutschen Freihäfen, Hamburg 1878; D. Verhältnis d.
Hansestädte, insbes. Hambgs. z. deutsch. Zollgesetzgeb. (Handelspolitische
Aufs.), Hambg. 1879; Victor Marcus, Freihandel auch ohne Reciprocität,
Handelspolit, Studie, Bremen 1879; Th. Barth. Zur Entwicklungs-
geschichte d. heut, reaktionären Wirtschaftspolitik, Heft 5 der Volks-
wirtschaft!. Zeitfragen, hrsg. v. d. Volksw. Ges. i. Berlin u. d. stand.
Deput. d. Congresses Deutscher Volkswirthe, Berlin 1879; ders,, D. handels-
polit. Stellg. d. d. Seestädte, Heft 9. d. V. Ztfr., Berlin 1880; G. F. Beutner,
Der Zollanschlufs der Hansest. Hambg. u. Bremen, e. Zeitstudie, Berlin 1880;
(Geffken), D. Stellg. der Hanseat., Sonderabdr. a. d. D. Rundschau, Hamburg
1880; (T. J.), D. Freihafenst. v. nationalen Standp. aus betracht., Hamburg
1880; Die Erhaltg. d. deutschen Freihäfen, 5 Hefte, Hamburg 1880; Die Frei-
heit der Elbschiffahrt, gesohichtl. Erläuter. der staatsrechtl. Sachlage, Hambg.
1880; A. 6. Mosle, Der Untersoheidungszoll (La surtaxe d’entrepöt),
Bremen 1880; Caesar Astfalck, Gegen d. v. Herrn A. G. Mosle,
M. d. R., beantr. Untersoheidungszoll, e. Gegenantr. d. Nationalisier, d.
D. Handels i. schonend. Weise z. bewerkstelligen, Cöln 1880; Denkschr.
d. Handelsk, z. Köln, betr. d. Mosleschen Unterscheidungszoll, Köln 1880;
Landgraf, Gegen den Unterscheidungszoll, krit. Bemerk, z. Sehr. v. Mosle
„D. U.“ m. bes. Bez. a. d. Rheinverk., Würzb. 1881; Th. Barth, Die Be-
steuerung der indirekt. Einfuhr, Mitth. d. V. z. Ford. d. Handelsfreiheit, Nr. XIII,
Berlin 1880; Rud. Delbrück, Der Art. 40 der Reichs-Verf., Berlin 1881;

H.	Eberstein, Hamburgs Ansohl. a. d. d. Zollgeb., Verhdl. zw. Senat u.
Bürgerschaft, i. Auftr. d. Vorst, d. Bürgerschaft n. sten. Ber. herausgeg., Ham-
burg 1881; Der Zollanschl. Bremens, Oldenburg 1881; Der Anschlufs Bremer-
havens a. d. D. Zollgeb. (2 Denkschr, d. stiidt. Commiss. f. d. Zollanschl.- An-
gelegenh.), Bremerhaven 1881; D, Lahusen, Bremen u. s. Sonderstellung,
Bremen 1883; Die Nachsteuer beim Ansohl. a. d. Zollv., Hamburg 1887; Gesetze
u. Regulative, betr. d. Zollanschl. Hambgs., Hambg. 1888; Rieh. Ehrenberg,
Die Anfänge d. Hamburger Freihafens (Wie wurde Hamburg grofs? Streifzüge
i. d. Hambg. Handelsgesch., I.), Hambg. u. Leipzig 1888; Protokolle d. Vollzugs-
kommiss. f. d. Zollanschl. Bremens, 1886—89; Ed. Roghe, Rückbl. a. d,
Anschi. Hamburgs u. Bremens a. d. d. Zollgeb., Deutsche Zeit- u. Streitfragen,
Flugschr. z. K, d. Gegenwart, Heft 70, Hambg. 1890; E. Fitger, D. Zunahme
d. Bevölkerg. Deutschlands u. d. Handelsvertragspolitik, Heft 144 d. Volkswirt-
schaftlichen Zeitfragen, Berlin 1897; M. v. Engel, Die Freihafengebiete in
Österreich-Ungarn, mit anschl. Behandl. der Freihäfen d. D. Reichs u. a. Staaten,
Wien 1906, S. 103 ff.; Amtsblatt d. Oberzolldirektors d. Fr. Hansestadt Bremen,
1889 ff,; Schriften zur Tabaksteuerfrage etc. Katalog d. Bibi. d. Brem. Hdlsk.,
1903, C. II, S. 13, 14; Katalog d. Commerz.-Bibl. i. Hambg., 1879, Sp. 1682 u. a.
Als Organ der Freihafen- und Freihandelspartei entwickelt sich in Bremen die
Weser-Zeitung, in Hamburg ist ähnlich Hauptorgan die Börsenhalle, im Bremer
Handelsblatt agitierte Dr. Karl Andree für den Zollanschlufs, der klein-
bürgerliche Courier in Bremen vertritt Zollanschlufsinteressen, die Hamburger
Nachrichten gleichermafsen in Hamburg, namentlich seit 1866,
        <pb n="272" />
        ﻿— 275

Die Intensität nimmt also je näher an Bremen zu, bearbeitet also
zugleich den Steuerverein stärker. Es handelt sich ja nicht wie bei
dem Zollverein in der Weise um ein sukzessives Zusammenkommen,
die Verhältnisse sind in bezug auf die Grenzverschiebungen stabiler,
und die Steuervereinsgrenze ist die wichtigste innere Grenze für
Bremen und auch in der deutschen Zollentwicklung.x)

b Friedrich Köllner, Sekretär hei der Königlichen Provinzial-
Stener-Direktion zu Köln, General-Karte von dem Gebiete des deutschen Zoll-
Vereins mit Rücksicht auf den Waaren-Verkehr unter Begleitschein-Controlle,
insbesondere den Transithandel und die Anwendung des Transitzolltarifs, Köln,
Eisen s. d. für die Zeit nach dem Übertritt Braunschweigs. Er hat auch
Tabellen der Durchfuhrzoll-Sätze, welche vom 1. Oktober 1851 ab beim Transit
durch das Zollvereins-Gebiet zur Anwendung kommen, zweite in Folge der
Verträge mit den Niederlanden und Belgien berichtigte und vervollst. Ausgabe,
Köln 1862, Verlag von Franz Carl Eisen, veröffentlicht. (Einteilung des Zoll-
vereins-Gebietes, Übersicht der Transitstreoken und der Transitzollsätze auch
auf der Karte.). — Eine ältere Karte des Zollvereins erschien bis 1844 in drei
Auflagen: L. Z i n d e 1, Zollvereins- und Handels-Karte von Prenfsen mit Ein-
schlufs sämtl. dem Zollverbande einverleibten deutschen Staaten, auch General-
karte von Deutschland, Magdeburg Baensch.

Folgende in Hannover durch die Sammlung der Gesetze, Verordnungen
und Ausschreiben für das Königreich Hannover bekannt gemachte Verzeichnisse
der Zollorte, Verzeiohnisherichtigungen etc. kommen in Betracht: Gesetz-S. 1825,

I.	Abt., no. 26, 27, S. 151; 1835, I. Abt., no. 25, S. 215, 216, 217, Anlage E,
S. XXI —LII, Anlage F, S. LIII, a. no. 15, S. 77-176, bes. S. 89 ff., S. 96 ff.;
1835, I. Abt., no. 28, S. 222-224; 1835, I. Abt., no. 50, S. 304-309; 1836,

I.	Abt., no. 18. S. 87—96; 1837, I. Abt., no. 6, S. 18—21; 1837, I. Abt., no. 24,
S. 73—75 (no. 43—46, S. 131—173, 138—144, 152); 1837, I. Abt., no. 48,
Anlage A, S. 181—183; 1844, I. Abt., no. 6,	S.	(15), 18—24;	[1845, I. Abt., no. 21,

S.	63—157, no. 22, S. 159—160,	no. 61,	S.	571—613, I.	Vertr. (art. 3—5, 8,

S.	574 ff.)]; 1845, I. Abt., no. 62,	Anlage	I,	S. 619—623;	1847, I. Abt., no. 55,

■S.	(313), 316—319; 1847, I. Abt,	no. 36,	S.	177—179; (Gesetz-S. 1848, I. Abt.,

no. 58, S. 185.).

Das Verzeichnis der im Zollvereine vorhandenen Hauptzollämter. (Grenz-
ämter), Hauptämter im Innern mit Niederlage (Packhofsstädte, Hallämter),
Haupt-Steuerämter im Innern ohne Niederlage (auch Steuerämter oder Neben-
Zollämter im Innern genannt) und der Neben-Zollämter I. Klasse an der
Grenze, mit der Angabe, welchen von letzteren Ämtern, in bezug auf Begleit-
schein-Ausfertigung oder Erledigung erweiterte Befugnisse, bei welchen ein
anderer Vereinsstaat beteiligt ist, zustehen, das nach dem Zutritt des Steuer-
vereins erschienen ist, findet sich als Nr. 124 in der Sammlung der hannoverschen
Gesetze und Verordnungen, die auf das Zoll- und Steuerwesen Bezug haben,
die die Bremer Stadtbibliothek unter IX. b. 226 von 1845 bis 1856 geführt hat.

Zur Neuordnung der Verhältnisse mit dem Eintritt des Steuervereins in
den Zollverein (Postrevision, Zoll- und Steuerämter, Übergangsabgaben) s. a.
Hannov. Ges.-Sammlg. 1853, I. Abt., no. 99, S. 589—592; 1853, I. Abt., no. 103,
A, S. 597—611, B, S.612; (1853, I, Abt, no. 118, S. 716, Anl. I, S. 723—728;

18*
        <pb n="273" />
        ﻿— 276

1855, I. Abt., no. 1, Anlage B, S. 4), (auch F. Houtb-Weber, Der Zollverein
seit seiner Erweiterung durch den Steuerverein, Hannover 1861, S. 318 ff.).
Eine neuere Karte der Hauptzoll- und Steuerämter des Zollvereins bietet V.
F. Klun u. Henry Lange, Atlas zur Industrie- u. Handelsgeographie, mit
erläuterndem Text, Zürich u. Leipzig 1866, Karte 9. Zur heutigen Zoll-
organisation s. Hue de Grais, Handbuch der Verfassung und Verwaltung in
Preufsen und dem Deutschen Reiche, 15. Aull., Berlin 1902, § 150, S. 221
bis 222; v. Aufs efs- Wiesinger a. a. 0.; u. a. Verzeichnis der Ämter s_
Centralblatt für das Deutsche Reich, XV. Jg., 1887, S. 138 ff. etc.
        <pb n="274" />
        ﻿Deutschland arbeitet heute mit einer sehr stark konzentrierten
Wirtschaft, die in manchen wichtigen Zweigen ähnlich einheitlich
disponiert wird, wie in Amerika bereits ein ganzer Kontinent
disponiert.

Wir haben trustverwandte Bildungen und die Konzentration
unserer nicht als Zahlungsausgleichstellen, sondern als Spekulations-
subjekte wirkenden Banken, arbeiten im internationalen Fracht-
verkehr mit grofsen zusammengefafsten Gesellschaften als Nation.

Nicht mit diesen konzentriertesten Formen arbeitet bekanntlich
England, das in die neueste Entwicklung bereits als Freihandelsland
eintrat, und zu einer modernen imperialistischen Schutzzollpolitik
bei seiner zerstreuten Gemenglage und teilweise freihafenartigen
Stellung verhältnismäfsig wenig Anlafs hatte.

Man mag über diese Erscheinungen denken, wie man will, sie
zeigen jedenfalls am deutlichsten den weiten Weg, den die Deutschen
in dem Kampf des neunzehnten Jahrhunderts um die wirtschaftliche
Einheit durchmessen haben.

Auch wo bereits ein modernes Staatswesen als Grundlage vor-
handen war, ist der grofse Sprung getan worden, der die Technik
und Wirtschaft des achtzehnten von der des neunzehnten Jahrhunderts
trotz aller Ansätze trennt, die Deutschen haben aber auch noch
um die Grundlage, den grofsen Staat, kämpfen müssen, und beide
Entwicklungen haben sich durchkreuzt. Wir sind als Parvenü wieder
unter die modernen Staaten getreten, im Kampf mit uns und andern.
Und darum sind die Unterschiede auch noch soviel gröfser als
anderswo. Einst safs ein Ackerbauvolk da, wo heute die doppelte
Anzahl von Millionen für alle Welt arbeiten mufs und kann, um
seinen Lebensunterhalt zu erwerben, und ihn reichlicher erwirbt als
einst. Die derzeitige Wirtschaft der Welt hat unter den Völkern
und Landkomplexen differenziert, wie einst zwischen Stadt und
Land, und Deutschlands Platz ist ein gewiesener gewesen. Mag
man sich über die Intensität, die die Entwicklung nach Industrie
und Handel annehmen dürfe, auch streiten, so haben doch nur die
natürlichen, dieser Entwicklung günstigen Bedingungen in Land und
Volk die Erhaltung des Volkes als Ganzes und seine Machtent-
wicklung ermöglicht.

19
        <pb n="275" />
        ﻿— 278 —

Die Deutschen haben nicht eine so geradlinige Entwicklung
gehabt, wie andere Völker, die direkt zum modernen National- und
Wirtschaftsstaat kamen.

Der moderne bürokratische Staat ist in Deutschland aufser-
halb der eigentlichen Handelssphäre, im' Gegensatz zu den alten
Handelsemporen, in den Einzelstaaten erwachsen, und dieser Bruch
in der Entwicklung hat ihm lange angehaftet. Es war nicht so,
wie in England, wo die alten Plätze und neue zusammengefafste
Macht des Landes zu der heutigen dominierenden Stellung empor-
wuchsen, wo durch natürliches gleichmäfsiges Interesse des ganzen
Landes, wie es bei uns etwa nur eine einzelne reine Handelsstadt
wie Bremen so gleichmäfsig hat, allmählich eine gleiche Orientierung
der gesamten Bevölkerung, den Handel und die Industrie um jeden
Preis zu halten, wovon die Stellung des ganzen Landes abhängt,
zustande kam, die auch die Aristokratie in den Bann des Handels
zog, und nicht eine Parteiung nach vorwiegend agrarischen Inter-
essen etc., mehr kennen konnte; es gibt bei uns wegen der Einzel-
staaten in Bund und Reich keine absolute Majorisierung; auch nicht
so, wie in Frankreich wo es sich bei der Politik des Merkantilis-
mus um die Weltstellung Frankreichs gegen die fremden Staaten
handelte, nicht, wie in Deutschland, um die Bekämpfung unter
Deutschen. Das ist das Verhängnis unserer Entwicklung, nur auf
diesem Wege haben wir seinerzeit auch eine moderne Industrie und
einen modernen Wirtschaftsstaat gegen die fremden grofs ziehen
können, es ist das Fegefeuer, durch das wir ins Paradies gehen
sollten. Der Merkantilismus in Frankreich enthielt die alten Städte
des Landes und die Tradition des Kaufmanns. In Deutschland mufste
er sich in den bürokratisch regierten fürstlichen Gebieten gegen die
Städte, vielfach mit Hilfe von Fremden, ohne und gegen die Tradition
durchsetzen. Es ist dadurch viel Dilettantismus, namentlich in
den kleineren Gebieten, die als moderne Wirtschaftseinheit ein
natürlicher Widerspruch waren, unterlaufen, und es ist bei der
eigentümlichen Zusammensetzung unsererer einst durch dynastische
Momente zusaramengekommenen Einzelstaaten nicht zu einer
Interessenvertretung wirtschaftlich selbstverständlich zusammen-
stehender, weil gleich interessierter Gebiete, sondern zur Be-
tätigung des Fehlers unseres Vorzugs der Treue gegen den politisch
verbundenen gekommen.

Wir sind ja auch heute noch nicht ganz über die Schwierig-
keiten dieser Verhältnisse hinaus, neben partikularistischen Atavismen,
da nur die Post und das Zollwesen Reichsangelegenheit geworden
        <pb n="276" />
        ﻿— 279 —

sind, in der Zusammensetzung unserer Parlamente, wo für alle
Verkehrsangelegenlieiten jedesmal eine verschiedenartig zusammen-
gesetzte Teilgruppierung zuständig ist, und wegen der Kosten-
verteilung, wobei man es keinem Einzelstaat verdenken kann,
wenn er nicht die wirtschaftliche Kraft seiner Angehörigen auf-
gewendet haben will, damit ein anderer mit geringen Kosten an-
schliefse, der auch mit hätte beitragen sollen, wodurch der Netz-
ausbau aber gehindert wird. Dazu müssen, solange die modernen
Wirtschaftsteile der Bevölkerung von der sozialen Hypnose beherrscht
sind, Feudale und Klerikale unsere imperialistische Politik machen.

In den alten deutschen Verhältnissen haben sich die Kauf-
mannschaften, die die betreffenden Wege regelmäfsig benutzten,
vielfach dadurch geholfen, wenn sie einige neue Wege mit Ein-
richtungen zu Handelszwecken gebaut oder besser unterhalten wissen
wollten, dafs sie durch Verträge mit den Herren der betreffenden
Gebiete Geld herschossen, oder häufiger eine regelmäfsig von
ihnen bei jeder Benutzung zu zahlende Abgabe verwilligten; durch
solche Vorkommnisse, die sich noch nachweisen lassen, mag der
Weggeldcharakter des Zolls eine starke Stütze in der Anschauung
des Mittelalters gewonnen haben. Als in England die Verwaltungs-
körper, die parishes, die Kirchspiele, sich zu klein erwiesen, um
Interesse und Möglichkeit des Chausseenbaues zu haben, gründeten
die Interessenten Aktiengesellschaften, und es wurden eigene
Verwaltungskörper, die grofs genug waren, um eine wirkliche
Interessentengruppe zu vereinigen, konstituiert, die parish unions etc.
Damals wurde das Weggeld in der neuen Form des Chaussee-
gelds ein Behelf des noch primitiven, sich ausbildenden modernen
Verkehrs, und abgestofsen, als man ein Interesse der Allgemeinheit
konstatieren mufste, statt dafs wirklich notwendig abzusondernde
Interessengruppen einen weitaus überwiegenden Vorteil hatten, den
die Allgemeinheit oder gar nicht interessierte verschaffen sollten.
Damit fiel dann auch die mäfsige Rentabilität und Belästigung, die
in der speziellen Erhebungsart begründet war, und die man hatte
in den Kauf nehmen müssen.

Ähnliche Verhältnisse und Fragen gibt es heute für den
deutschen Kanalbau, wo Reichsinteresse bisher nur bei strategischen
Bedürfnissen, dem Nordostseekanal, in Frage kam, und für den
deutschen Flufsbau zu lösen. Es wird die Schwierigkeit bei den
Flufsgemeinschaften, z. T. nach englischem Muster, Thames conser-
vancy board u. a., public trusts, die aber zugleich verwalten, sein,
bei gleichen oder bei ungleichen Abgaben den kleineren Verband

19*
        <pb n="277" />
        ﻿— 280

konkurrenzfähig zu halten. Man denkt dabei auch an allgemeine
Zuschüsse, in der anfänglichen Literatur wird auch die Projizierung
des Gedankens auf ein östliches und westliches Netz vorgenommen.
Eine aktionsfähige Organisation ist verhältnismäfsig weit anerkanntes
Bedürfnis, da die Flüsse und Kanäle nicht so lokal sind, wie die
Eisenbahnanfänge trotz ihrer imaginären Kartenknotenpunkte waren.
Es schied sich dabei z. T. das Interesse am Weiterausbau und
das am status quo. Die Pläne werden jetzt bald zur Erledigung
kommen müssen.

Das neunzehnte Jahrhundert ist für Bremen namentlich die
Periode des Ausbaus seiner Seeverbindungen gewesen, die es sich
mit eigener Kraft zu schaffen vermocht hat, es hat dadurch sein
eigenes Interesse verfolgt, indem es sich seine alte ümschlags-
stellung gesichert hat, ist aber zugleich des Reiches Baumeister an
der See gewesen, indem es dem Verkehr die Einrichtungen geschaffen
hat, die von anderer Seite nicht geschaffen worden sind. Seewärts
sind die Hansestädte selber spröde gewesen, schon Duckwitz, ferner
in den Verhandlungen des Reichstages des Norddeutschen Bundes
mit der Begründung (durch H. H. Meier und Chapeaurouge gegen
Bürgermeister Grumbrecht von Harburg) der Weitläufigkeit der
Reichsinstanz in kleineren und wechselnden Bedarfsfällen und des
Neides bei Hafenbaubewilligungen, obwohl Finanzierung durch das
Reich 1867 nicht zur Beratung stand, da man nicht alle Orte
berücksichtigen könne. Es müsse den Plätzen und Staaten über-
lassen bleiben, was sie daran wagen wollten, nach dem Muster
Englands. Korrelat ist die Sonderung des Seebaus 1848/49, die
Konservierung der hanseatischen Seebauverzinsungspraxis und die
Gestattung der Weserkorrektionsabgabe durch das Reich1). Die
deutschen Kommunalaufwendungen sind deshalb gegen die des Staates
Belgien für die Schelde bezw. Antwerpen zurückgeblieben. Holland
befolgt in der modernen Aptierung seiner grofsen Hafenplätze
Amsterdam und Rotterdam dasselbe System wie Belgien.

') Duckwitz Papiere; Sten. Ber. üb. die Verhdl. d. d. constit. Nationalvers.,
brsg. von Franz Wigard, V. Bd., Leipz. 1848, S. 3227 ff.; Stenogr. Ver-
handlungen des Reichstages des Nordd. Bundes, I. Bd., Berlin 1867, S. 277 ff. etc.
S. im übrigen die Darstellung von Max Peters, Schiffahrtsabgaben, in den
Schriften des Vereins für Socialpolitik, Bd. CXV, H. 1, Leipz. 1906, S. 29,
103, 139, 158 ff., 163 ff.; (R. G. B. 1873, 3, März, S. 47, no. 911). Der
Gedankengang Mercks 1848 betreffs Beibehaltung der Flufsgebühren als
Garantie für die Ermöglichung von gröfseren Verbesserungen und betreffs der
Seebaugebühren entspricht auch dem von Duckwitz, wenngleich er die Flufs-
freiheit aufgenommen hat.
        <pb n="278" />
        ﻿— 281 —

Die Seestellung Bremens ist ausgedehnt worden, soweit es die
mangelhafte Kommunikation mit dem Hinterlande zuliefs und ist
unendlich gewachsen, wie das Reich gewachsen ist.

Da die in der angehenden Eisenbahnzeit unterschätzte Regel
der bremischen Weserschiffahrtsdeputation von 1820 von der dem
Flufssystem analogen Bedeutung der Mündungsstädte*) in der nötigen
Kombination mit Halbmeeren und abgesehen von reinen Seeaus-
tauschplätzen wie London in der neueren Eisenbahnzeit der schweren
Äustauschwirtschaft wieder an Richtigkeit gewonnen hat, für die
Weser heute allerdings nur, insofern dadurch neben ihrem seit der
Verschiebung des transatlantischen Handels auf historischer und
organisatorischer Basis mit der Überseelage emporgewachsenen
Stapelhandel, den der Mittelweserkanalisationsplan von 1898 erhalten
bezw. ausdehnen sollte, ein Bezirk der Unwegsamkeit abgegrenzt
wird, den Bremen unbedingt beherrscht, so wird das zwanzigste
Jahrhundert das des Kampfes um die Binnenverbindungen und dem-
gemäfs namentlich die Wasser Verbindungen werden. Das Mittel-
landkanalprogramm von 1905 ist ein Kompromifs zwischen der
Auffassung der niederländischen Invasion durch Hamburg und das
ganz im konkurrenzierten Gebiet belegene Emden in der Ab-
schneidung des Kanals bei Hannover und der Reduzierung des
Weseranschlusses und der bremischen in der Verbindung des Kanals
mit dem Rhein.

Da auch die stärkste bremische Initiative und der gröfste
finanzielle Wagemut, der auch eventuell kulturelle Erfordernisse der
Stadt den freiwilligen Zubufsen der Bürger, nicht dem regelmäfsigen
Stadthaushalt unterstellen mufs, nicht in der Lage ist, den langen
Weg durchs Land sich zu bahnen, statt des kurzen bis an das
freie Meer und damit übers Meer, so wird es darauf ankommen,
wie hoch Deutschland Bremen einschätzt.

Es ist ja verhältnismäfsig nicht allzu schwer, trotz der nicht
geringen Kosten, Bremen bezw. den Weserhandelskomplex durch
Anschlufs der Weser an die anderen Flufssysteme neben seinem
selbständigen an dem gröfseren Hinterland zu beteiligen, namentlich
durch die Anschlufslinien neues Hinterland aufzuschliefsen und mit
ihnen zugleich weitere Querverbindungen zu bilden, unsere Reederei

*) Der Oberweserverkehr betrug gegenüber der heutigen minimalen
Quote Mitte des 19. Jahrhunderts ein Fünftel, die Elbe hatte noch drei Viertel
des Rheinverkehrs, bei den deutschen Plätzen am Umschlag, beim Rhein an
der niederländischen Grenze gemessen. Das ergibt unter Beziehung auf den
Montanverkehr die eingetretene Verschiebung.
        <pb n="279" />
        ﻿282

und Eigenhandel in Holland und Belgien zu erhalten, statt nieder-
ländische und Hamburger nach Bremen und Emden zu bringen,
wenn der Plan zweckmäfsig durchgeführt wird.

Man wird entweder eine greisere Zentralisierung wollen, nur
einen Handelsplatz, nämlich Hamburg, oder eine gröfsere Dezen-
tralisation für unbedenklich halten. Die Kosten für eine Konkurrenz-
befähigung Hamburgs im Westen werden mindestens die gleichen
sein und Bremens Anschlufs müfste vielleicht doch erfolgen. In
unserer Zeit haben nur grofse Zentralen Anziehungskraft und
Konkurrenzkraft innerhalb des Welthandels.

In Bremen glaubt man, dafs ein zwischen Elbe und Ehein
belegener selbständiger Handelsplatz günstig ist und dafs man ihn
auch noch von der Elbe her stützen soll, Netzwirkung auch zu
Wasser, wie früher, statt der modernen Flufsstümpfe, die dem
heutigen organisierten Deutschland ungünstig sind, anstreben soll,
und befürchtet, dafs diese Hülfe erst in der weichenden Konjunktur
eintreten wird, wenn die niederländischen Häfen, von denen
Antwerpen, einst der Welthandelsplatz, bis vor hundert Jahren
durch Staatsverträge niedergehalten war, ein Übergewicht über
die deutschen Häfen erlangt haben werden, in Bremen also Kapital
und Initiative minder flüssig sind, was das Neuaufsteigen, sobald
das Weichen erst einmal eingetreten ist, im Handel und Geldwesen
schwieriger als in anderen Verhältnissen macht.

Das Eeich hat kein Interesse daran, den schönen natürlichen
Weg des Rheins zu schädigen, wohl aber seinen eigenen Konkurrenz-
seeplatz so weit zu stärken durch Verkehrs fördernde Mittel, dafs
er nicht auf die Rolle sekundärer Plätze herabgedrückt wird, die
im modernen Verkehr keine Rolle mehr spielen.
        <pb n="280" />
        ﻿Statistik.
        <pb n="281" />
        ﻿Die weitere Statistik: Spezialstatistik des Seeverkehrs vor 1849,
vor Beginn der modernen öffentlichen administrativen Statistik,
Frachtstatistik des Binnenverkehrs vom Ende des 18, Jahrhunderts
bis heute, Zeiten, Kosten, im Binnenverkehr Leistungsfähigkeit
der Achsen und Binnenschiffe erscheint in den Mitteilungen des
Bremer Statistischen Amts 1913.
        <pb n="282" />
        ﻿1

Die Einfuhr seewärts und die Gesamt-Ausfuhr und Durchfuhr unter Trennung des Eigen- und
Kommissionshandels vom Speditionshandei und die Ausfuhr seewärts in Bremen nach dem Wert in Mark,
i	in den Jahren 1815—1909.

	—				 ” ’ "	Wert		Wert der	
	Wert der Einfuhr seewärts			der Ausfuhr			
Jahr		in Mark		seewärts in Mark		in Mark	
		Eigen- und				Eigen- und	
	überhaupt	Konsignations-	Spedition	insgesamt	überhaupt	Kommissions-	Spedition
		güter				güter	
1815/20							
zus.. . .	■) 293067 871						
jährl...	') 46 480 000 — 53120 000						
1817..  181820	s) 48 140 000			l) 13 280 000			
jährlich  1821..	3) 4) 35 430114			—19 920 000			
1822..	2) 4) 37 930 130				E) 57 760 231	E) 57 760 231	
1823..	V)a)31 998 459 4) b) 32 681 914				E) 52 493 835	°) 52 493 835	
1824..	V)4)a)24383056  V)e)b)25192738				E) 51 678313	E) 47 895618	E) 3 782 695
1825..	V)a)30 248 732 4) b) 30 972 984			v 21 580 000	E) 54 588 671	E) 43 762 012	6) 10 826 659
	7) (26 560 000)						
1826..	3)4)a)30 789 476	‘j 26560 000			5) 54 118 072	6) 42 590 733	E) 11527 339
	4) b) 31 634129					s) 43 160 000	
1827..	Y)a)33 497 286	8) 29 880 000		9) 22 012 785	E) 54 385 003	E) 41 628 049	E) 12 756 954
	V)6)b)34295882					8) 43 160 000	
1828..	E) 29 430063	E) 27 086 535	6) 2 343 528		E) 51 886039	5) 40 685 069	E)ll 200 970
	V)G)a)32866045 4)b) 33 778 912						
							
1829..	6) 26241 333 2)4)a)30 168 717 y)e)b)30811253	■) 24 627 209	E) 1 614 124		E) 47 287 799	E) 38 499 195	E) 8 788 604
							
1830..	5) 34 774 092	E) 32 498 703	E) 2 275 389		E) 57 751 055	E) 47 359 485	E) 10 391 570
	V)°)a)38485447 4) b)39 183 460						
							
1831..	5) 32 489 995	E) 30 547 815	E) 1 942 180		E) 57 411 017	E) 46 261 258	E) 11 149 759
	V)*)a)38843057 4) b) 39 818 639						
							
1832..	5) 40 369 089	E) 38 407 779	•) 1 961 310		E) 59 462 080	E) 48 728 241	E) 10 733 839
	V)a)43321 485 2)4)6)b)44232782						
							
1833..	6) 30 195 869 Via) 33 502 103 V)8) 6)34334832	E) 28 836 976	E) 1 358 893		E) 59 835 799	E) 49 111 180	E) 10 724 619
1834..	5) 34 559 995	5; 33 347 710	E) 1 212 285		‘) 57 984 697	E) 47 535 757	5) 10 448 940
	V)a) 39 053 890 V)8)b)39734129						
							
1835..	5) 33855 321	E) 32 312 939	E) 1 542 382		E) 62 535 327	E) 49 744 290	E) 12 791 037
	V)a)39 896 526 V)e)b)40617039						
							
1836..	6) 35 731 321	E) 34 446 338	4) 1 284 983		E) 66 853 310	E) 50 131 645	E) 16 721 665
	V)a)38 840172 *) b) 39 849 249
        <pb n="283" />
        ﻿2

Tab. 1 (Schluß)

	Wert der Einfuhr seewärts in Mark			Wert  der Ausfuhr seewärts in Mark	Wert der  Gesamt-Ausfuhr und Durchfuhr in Mark		
		Eigen- und				Eigen- und |	
	überhaupt	Konsignations-  güter	Spedition	insgesamt	überhaupt	Kommissions-  güter	Spedition
1837..	6) 29 120 839 9) c) 49493 398	5) 27 567 089	*) 1 553 750	6)d)e) 20794594 ’) 9) 31 540 000	5) 61 079046	8) 47 848 637	8) 13 230 409
1838..	6) 33 498 933 2) c) 52 788 000	5) 31 654 537	8) 1 844 396	5)d)e) 29082822 2) 9) 38 180 000	5) 66 451 726	8) 51 924 893	6) 14 526 833
1839..	5) 32 975 505	6) 31 431 041	5) 1 544 464	B)d)e) 26621855	s) 67 530 553	6) 50 795 426	6) 16 735 127
1840..	6) 36 643 832 10) 39 246 736	5) 35 089 136	6) 1 554 696	6)d1e)26858903 ■") 39 341 170	6) 69865 802	6) 55 549 470	*) 14 316332
1841..	•) 40 208 298 u)f) 59 760 000 la)g) 59 695 260	5) 38 051 410	”) 2 156 888	6)d)e)24902048 u)f)43 160 000 12)g)42 147 075	5) 70 386 812	6) 54 123 095	6) 16 263 717
1842..	6) 40 648 071 13) 63546 000	6) 38 536 614	8) 2 111 457	6) e.) 20 810 192 ,s) 31 016 500	5) 61 863 170	6) 49 374 140	6) 12 489 030
1843..	6) 42 657 960 13) 65 059 000 12) 64 740000	s) 39 129 723	6) 3 528 237	5) e) 17 212 706 ls) 28 647 000 ”) 29 050 000	5) 62 880 887	6) 47 643 471	•) 15 237 416
1844..	6) 35 899 475 **) 54 468 000 14) 54 610 438	6) 33 327 564	&amp;) 2 571 911	a) e) 18 151 104  13)	29 654 800  14)	29 629 340	6) 70 346 309	6) 47 960 591	°) 22 385 718
1845..	8) 46910 122 u) 67 629 389	42 987 074	5) 3 923 048	V) 20 649 892 M) 36978 260	6) 77 759689	5) 53 862 226	5) 23 897 463
1846..  1847..  1848..  1849..  1850..  1851..  1852..  1847/51 1857/61 1867/71 1877/81 1887/91 1892 96  1897/1900  1900..  1905..	6) 45 725 161 I4) 63 140 484 18)16) 63 473 304  ") 60 828 844 le)16) 61 393 317  ,T) 37 210633 ‘V8) 38 091 105  17) 44 456 902 l5/e) 45 351 084  17)	52 608 259 ,sn 53 132 463  ") 59 077 139 le) 60 326 166  17)	64 575 076 16) 64 444 302  ,8) 50 696138  18)	143 375 414 18) 231 057 431 ,s) 346009 810  18)	442150395 1B) 502 583 449  18)	684 823090  19)	794 697 055 19) 958 554 603	6) 38 039152	6) 7 686 009  18)	394 777 708  19)	478344 574	14)	40 289 860 18)ll')40 502 232  ”) 45 588 723 le/l6)47 907 837  17) 37 812 679 16)18/40 236 537  17) 40424 210 ,6}18)42 800595  ,7) 49 721 293 16)lc)54 028 479  17) 50731 111 ie) 56 971 983  17)	56115 098 ,6) 62 598 459  18)	44 874 482  15)	88 714 622 ,s) 139 584 356 18) 161 907 075 1S) 274 086 050 ls)388 728 444  18)	406 970 059  19)	461 887 087 19) 602 759 387	5) 86 062 570  17) 98 385 298  *7) 72 140 575  1T) 85 299 837  ,7)101 107 622  17)103 329 791  17)	116 756 538  18)	105178490(1  19)	1272244331	‘) 52 970 477	6) 33 092 093  ,9)579 655 373 ,9)730 787 332
1909..	•8)1171 094 816		ls)554 417 742	19) 836 221 406	l9)l 704638298		l‘)974 536 692
        <pb n="284" />
        ﻿3

Anmerkungen;

a)	Excl. Verkehr (za Schiffe) aus dem Oldenburgischen (von der Ochtum bis Fedderwarden. (4.)

b)	Ind. Verkehr (zu Schiffe) aus dem Oldenburgischen (von der Ochtum bis Fedderwarden. (4.)

c)	Vermehrung z. T. als Folge genauerer Wertberechnung wird dabei angegeben. (2.)

d)	In diesen Jahren sind als in Bremerhaven und Vegesack zur Wiederausfuhr deklariert und auch wieder see-
wärts versandt angegeben.

	1837	1838	1839	1840	1841
	Mark	Mark	Mark	Mark	Mark
	349058  27 563	776 741  122 594	1037 228 8134	1030 946  9 093	1 176226 31796
					
					

(5.)

e)	Als Seewärts-Durchfuhr, extrahiert aus den an der Wichelnburg abgegebenen Akzisen, woraus auch die gleich-
zeitig geführten Listen Seewärts-Ausfuhr der Bremischen Akzisenkammer ermittele sind, werden in den Jahren 1837 und 1838
Quanteuberechnungen nach verschiedenen Maß- und Gewichtsnormen, 1839 bis 1845 in Pfund angestellt. Als Seewärts-
Durchfuhr erscheinen:

1839	1840	1841	1842	1843	1844	1845
dz	dz	dz	dz	dz	dz	dz
31596	23 642	24 845	16892	21583	36183	37 504

f)	Duckwitz bemerkt dazu: „Die Ausfuhr Bremens seewärts kommt, was das Quantum anlangt, der Einfuhr in
der Regel nicht gleich, da aber der größte Theil der Ausfuhr nach transatlantischen Ländern aus Manufakturwaaren bestehet,
so dürfte der Werth der Ausfuhr mit demjenigen der Einfuhr (18 Millionen Rthlr. Ld’or) ziemlich gleichen Schritt halten. Der
Werth der Ausfuhr in 1841 beläuft sich nach sorgfältiger Ermittelung auf ca. 13 Millionen Thaler. Erwägt man aber, daß die
Einfuhr in der Regel aus Retouren besieht, deren Werth immer größer seyn muß als derjenige der dahin ausgesandten
deutschen Waaren, so stellt sich die Bilance ungleich günstiger.“ (11.)

g)	In dem Artikel (von A. D uckwitz?), Bremens Handel und Schiffahrt, 1841, im Zollvereinsblalt, I. Jahrg., 1843,
S. 140 heißt es: „Es Ist dieses scheinbar ein plus der Einfuhr, in der Wirklichkeit ist es aber anders. Die Einfuhr ist ge-
rechnet Werth am Bremer Markt, also inclusive Fracht, Kosten und Gewinn auf die Ausfuhr. Die Ausfuhr ist gerechnet
auch Werth am Platze, also ohne die Fracht und Kosten nach Amerika, so daß in den amerikanischen Zolllisten viel größere
Summen stehen. Rechnet man noch hinzu, was Bremen über Holland, Havre und Hamburg an Manufakturwaaren ausführt,
so ergiebt sich ein plus der Ausfuhr. Bei diesem Handel werden fast nur Bremische Schiffe verwendet.“ (12.)

1)	(Adam Storck), Lieber das Verhältnis der freyen Hansestädte zum Handel Deutschlands, Bremen 1821, S. 161,

2)	Fr. v. Reden, Das Königreich Hannover, statistisch beschrieben, Hannover 1839, II. Abt, S. 141, 142, 149.

3)	Gustav v. Gülich, Geschichtl. Darstellung des Handels, der Gewerbe und des Ackerbaus in den bedeu-
tendsten handeltreibenden Staaten unserer Zeit, II. ßd., Jena 18i0, Tabellarische Übersichten, II. Teil, S. 19.

4)	Jahres-Listen der in Bremen Seewärts eingeführten Waaren nach dem Durchschnittspreise berechnet des
Schlachtvogts W. Wilders in Bremen, gedruckt bei Carl Wilhelm Wiehe, in einer Sammlung der Stadtbibliothek Brem. c. 1655,
der Handelskammer, Arch. Coli. Sen. C. 48b, des Staatsarchivs R. Ile etc. in Bremen.

5)	Anschreibungen der Bremer Akzisekammer, Bremer Staatsarchiv R. 2 A u 1 u. 2. - Nach den Verzollungs-
deklarationen der Kaufleule, Fakturawert, eher zu niedrig (s. a. Anm. 10).

6)	G. W. Marcard, Zur Beurtheilung des National-Wohlstandes, des Handels und der Gewerbe im Königreiche
Hannover, Hannover 1836, S. 60.

7)	Heinrich Meidinger, Die deutschen Ströme in ihren Verkehrs- und Handelsverhältnissen, IV. Abt.,
Leipzig 1854, S. 55.

8)	(Johann Smidt), Die freie Hansestadt Bremen, in A. F. W. Crome, Geogr.-statistische Darstellung der
Staatskräfte von den sämmtl. zum deutschen Staaienbunde gehörigen Ländern, IV. Teil, Leipz. 1828 (Abschn. 36), S. 477.

9)	G. H. Kirchenpauer, Der Haudelstractat vom 21. Januar 1839 und der deutsche Nordseehandel, Hamburg

1839, S. 38.

101 Adolph Soetbeer, Statistik des hamburgischen Handels 1839, 1840, 1841 (Über Hamburgs Handel, I. Fort-
setzung), Hamburg 1842, S, 415, 416.

11)	(Arnold Duckwitz), Der bremische Handel in 1841 in Beziehung auf die Rhein-Weser-Eisenbahn, Wöchentl.
Beiblatt zum (Kölner) Allgemeinen Organ für Handel und Gewerbe, herausg. von A. v. Binzer und C. Bedbur, 1842,
23. Febr., Nr. 8.

12)	Das Zollvereinsblatt, redigirt von F. List, I. Jahrg., 1843, S. 140, II. Jahrg., 1844, S. 937 ff.

13)	Adolph Soetbeer, Statistik des hamburgischen Handels 1842, 1843, 1844, Hamburg 1846, S. 311 u. 312.

,• io/t7 Bremer Handelsbericht im Handels-Archiv, herausg. im Kgl. Handelsamte zu Berlin, Jahrg. 1847, I. Hälfte,
Berlin 1847, S. 341, 349, 350. Wert der Einfuhren nach Marktpreisen geschätzt, Wert der Ausfuhren nach approximativer
Schätzung.

„ „	,	.15) Adolph Soetbeer, Hamburger und Bremer Handels- und Schiffahrtsverkehr, in Otto Hübners Jahrbuch für

Volkswirtschaft und Statistik, I. Jahrg., 1852, S. 284. Nach Angabe außer 1846 (s. Anm. 10) nach den offiziellen Bremer
Statistiken (ungerechnet).

c 13) Otto Hübner, Deutschlands Seeschiffahrt und Rhederei, in seinem Jahrb. f. Volksw. u. Statistik, III. Jahrg.,
1855, 5. 266, 267,

i"ru « u* *7) Jahrbuch für die amtliche Statistik des Bremischen Staates, I. Jahrg., 1868,1. Heft, S. 192, 193. — Die Tabellarischen
Übersichten des Bremischen Handels, Zusammengestellt durch die Behörde für die Handelsstatistik, I. u. ff. Jahrg., 1849 ff.
geben etwas abweichende Aufstellungen.

13) Jahrbuch für die bremische Statistik, herausg. vom bremischen Statistischen Amt, Jahrg. 1900, I. Heft,

o. o* UHU ItU.

, , mne c IS? Jahrb. f. brem. Statistik, Jahrg. 1900, 1. Heft, S. 30 u. 31, Jahrg. 1906, Zur allgemeinen Statistik der Jahre 1900
bis 1905, b. 62, 63, Jahrg. 1909, Zur Statistik des Schiffs- und Warenverkehrs i. J. 1909, S. 54, 55.
        <pb n="285" />
        ﻿4

Der bremische Seeverkehr, einkommend und ausgehend, in Registertons, in den Jahren 1818—1854, 1900,

1905 und 1909.

Tab 2	Mit Unterscheidung des transatlantischen Verkehrs in kleinen Ziffern.

Jahr	Einkommend	Ausgehend
1818/20  zusammen	*) 196 286	
	*) a) 144 899*) bzw.	4)a) 55 577*)
	4) 152 831*)  ‘) 65 430	4) 152 831*)
durchschn. jährl.		
	&gt;)a) 48 300*) bzw.	*) a) 18 526*)
	J) 50 944*)	l) 50 944*)
1824		2) 38 766*)	
1826		*) 50 712*)	
1827		2) 55 254*)	
1828		2) 57 909*)	
1829		*) 48 653*)	
1830		2) 74 327*)	
1881		2) 60 336*)	
1832		2) 73 256*)	
1833		5) 50 898*)	
1834		2) 57 059*)	
1835		2) 69 494*)	
1836		8) 84168*)	3) 78102*)
	') 42 350	a) 39 790
1837		4) (b) 202 255	
	4) 89 745*)  3) 89 207*)	8) 89 327*)
	s) 45 219	’) 53 733
1838		4) 90 510*)	
	“) 83 572*)	9) 90 512*)
	3) 39 958	a) 39 374
1839		") 107 660*)	a) 111 292*)
	’O 40 006	8)	44 489
1840		6) a) 105 455	
	5) a) 83105*)  3) 112 019*)	a) 126958*)
	a) a) 49 835  8) 48 508	8) 58 801
1841		6) (a) 142 500 ca.	
	3) 133 484*)	3) 128 913*)
	B) 62 415	°) 57 218
	61 952	8) 57 228
1842		4) b) 197 183	
	’J (a) 142 500 ca.  3) 4) 140 966*)	~) 140 686*)
	6) 68 768	6) 57 645
	°) 69 819	8) 58 813
1843		8) 4) 150954*)	8) 149 879*)
	8) 67 463	6) 65 820
	3) 69 554	8) 66 108
1844		4) 167 304*)	
	3) 150 270*)	a) 167 304*)
	5) 63 270	6) 75 263
	3) 65 967	8) 76 668
1845		4) b) 235 500	
	4) 184 896*)  •) 181 112*)	”) 183 516*)
	s) 85 245	a) 93 914

Jahr	Einkommend	Ausgehend
1846...	4) 244 500  8) 4) 8) 196 200*) *)»)c)	71790  6) d)	69 473  3)	72 966	8) 198 951*)  5)	92	902  8)	93	906
1847...	9) •)	226	599*)  а)	92	693  б)	75	802  9) •) e)	78	005	9) °) 251 315*) 9)e)	113	357  6)	116	423  3)	113	094
1848...	10) 9)*) 186917*)  9)8) e) IS 022	9) 3) 191 436*)  *) a) 108 578
1849...	a)7) 180 498*)  9)8) e) 80 347	9) 8) 183627*)  9) e)	94 949  •)	95 931
1850...	9) 3) 203079*)  ®) 3) e)	98 906	9)a) 205 878*) 9) 8) e) 101 637
1851...	9) 257 405 9)a) 226 005  9) e) 101 676 9)a)e) 101406	9) 271 686 9)a) 189 296  9) e) 125 471  9) a) 103 281
1862...	9) 307 226  9) a) 261 008  9) e) 129 545 9)a)e)	128 454	») 321 567 s) a) 246 239  9) e) 175 298  9) a) 156 804
1853...	9) 283 580 9)a) 246 338  9) e) 111 465  9) a) e) in 465	9) 304 323 9)a) 229 514  9) e) 153 461 9)a)	145	03%
1854...	9) 337 142  9) a) 287 168  9) e) 158 775 9)a)e)	157 209	9) 344 588 9)a) 278853  9) e) 201 468  9) a) 186 072
1900...	al) 2 494 059  4I) a) 2 353 300  “) 1 509 490 n) a) 1 399 519	“) 2 538 044 ll) a) 1 888 888 ll) 1 085 223  U) a) 1 016 519
1905...	”) 3 350 198 ") a) 3 173 919  41) 1 919 817 lt) a) 1 916 631	ll) 3 456 045 ll) a)2 656 877 u) 1 353 844 ll) a) 1 310 453
1909...	“) 3 958 005 ") a) 3 773 645 u) 2 191 667  41) a) 2 191 667	u) 3 959 478 11)a)2 919 912  u) 1 567 235 “) a) 1 544 062
        <pb n="286" />
        ﻿5

Anmerkungen:

♦) Excl. Küstenfahrer. — Die öffentliche Statistik (9) kontrolliert die Tragfähigkeit der Küstenfahrt seit 1851 incl.

a)	Beladene Schiffe. (1840 von J. H. W. Smidt nach dem angebrachten Güterquantum berechnet).

b)	Überhaupt in die Wesermündung (4), sonst (1) (2) (3) etc. in die Weser für Bremen bestimmt, liefen ein, u. v. v.

c)	Incl. Levantefahrt.

d' Excl. Levantefahrt.

e)	Die Heringsfischerei ist im Einklang mit der Berechnung von (3) abgerechnet. Die transatlantische Fahrt um-
faßt bei (9) und (3) die Canarischen Inseln, Azoren, Capverdischen Inseln mit, ferner Grönlandsfang und Südseefang, bei (5)
scheidet die Grönlandsfahrt aus und ist nur der Südseewalfang mit in die transatlantische Fahrt gezogen; die Levantefahrt
ist als europäische Fahrt behandelt. (3) (9).

J) Berechnet aus einem handschriftlichen Verzeichniß der Schiffe, welche mit Ausschluß der Küstenfahrer in den
Jahren 1818, 1819 und 1820 beladen, für Bremen bestimmt, auf der Weser angekommen und mit ganzer oder teilweiser Ladung
expediert worden sind. Bremer Staatsarchiv R. 11 e. — Handschriftliches Verzeichniß der Küstenfahrer, die in den Jahren
1817, 1818, 1819 und 1820 hier angekommen sind, nebst dem ungefähren Bestände ihrer Ladungen und ihrer Größe, Bremer
Staatsarchiv R. 11 e.

2)	G. W. Marcard, Zur Beurtheilung des National-Wohlstandes im Kgr. Hannover, Hann. 1836, S. 60.

8)	Berechnungen aus den Listen des englischen Vicekonsuls Benjamin Pearkes in Bremen für seine Regierung:
Return of vessels, arrived in and departed from the port of Bremen, im Bremer Staatsarchiv R. 11 e. — Ev. Listen seines Vor-
gängers George Ernest Papendiek vielleicht Grundlage der Marcardschen Zahlen.

4)	Angaben des preußischen Konsuls Friedr. Ad. Delius in Bremen in einem Schreiben vom 8. Nov. 1847.
Bremer Staatsarchiv R. 11 e.

5)	J. H. W. Smidt, Übersicht der Brem. Seeschiffahrt in d. J. 1838, 1839 und 1840, bei C. Schünemann, Bremen 1841,
in d. Jahren 1841 und 1842, ebenda 1843; ders. in einer handschriftlichen Übersicht der 1843 und 1844 von außereuropäischen
Häfen zu Bremen eingetroffenen und von Bremen dahin abgegangenen Schiffe. Bremer Staatsarchiv R. 11 e. Ferner derselbe,
in Beilagen zu Nr. 937 vom 9. Januar 1847 bezw. zu Nr. 1254 vom 16. Januar 1848 der Weser-Zeitung; Carl Johann Klingenberg,
in einer Beilage zu Nr. 2226 vom 30. Januar 1861 der Weser-Zeitung; u. s. w.

6)	(Arnold Duckwitz), Der Bremische Handel in 1841, im Wöchentlichen Beiblatt zum (Kölner) Allgemeinen
Organ für Handel und Gewerbe, 1843, 23. Febr. Nr. 8.

7)	Zollvereinsblatt, redigiert von F. List, I. Jahrg., 1843, S. 140.

8)	Handels-Archiv, hrsg. im Königl. Handels-Amt zu Berlin, Jahrg. 1847, I. Hälfte, Berlin 1847, S. 351, 388.

ö) Tabellarische Übersichten des Bremischen Handels, Jahrg. 1849, S. 63, 1850, S. 68, 69, 1851, S. 2, 3, 1852,
S. 2, 3, 1854, S. 2, 3.

10) Gedruckte Übersicht von Schiffen auf der Weser angekommen, bezw. abgegangen, im Jahre 1848, dem in
der Bibliothek der Bremer Handelskammer befindlichen Exemplar der Tabellarischen Übersichten des Brem. Handels,
Jahrg. 1849 vorgeheftet.

“) Jahrbuch für bremische Statistik, Jahrg. 1900, I. Heft, S. 3, 9, 1905, Zur Statistik des Schiffs- u. Warenverk. im
J. 1905, S. 3, 9, 1909, Zur St. d. Sch.- u. Warenverk i. J. 1909, S. 4, 5, 22, 23.

Tab. 3	Gesamtreederei der Unterweser in den Jahren 1839 bis 1909.

Jahr  ult.	Seeschiffe		Kähne u. Leichter bezw. spät. Flußschiffe		Jahr  ult.	Seeschiffe		Kähne u. Leichter bezw. spät. Flußschiffe	
Dez.	Schiffe	Reg.-To.	Schiffe	Reg.-To.	Dez.	Schiffe	Reg.-To.	Schiffe	Reg.-To.
1839.	’) u.2) 260	l) n.2) 43 374			1847.	^u.’j a)	5) u.2) a)		
1840.	") 302	3) 50 093	3) 185	3) 6 183		368,	81 621		
	*) u.2) a)	&gt;) u.2) a)				9) 373	») 84 003	9) 292	9) 10 907
	301	50 363			1857.	°) 512	*) 171 458	9) 346	7) 14 697
1842.	6) 329	3) 67 938	3) u- 4)	s) u. &lt;)	1867.	9j 556	9) 223 588	9) 365	9) 18 866
	e)u.s) a)	5) u. a)	219	7 857	1877.	9) b) 519	9) b) 303 787	9) 243	9) 17 747
	333	58 610			1887.	») b) 537	9) b) 437 957	9) 251	9) 19 685
1844.	6) u.2) a)	6) u.2) a)			1897.	9) b) 733	9) b) 550 001	9) 285	9) 30 691
	339	62 001			1900.	9) b) 825	8) b) 670 011	9) 274	9) 33 319
1845.	6) 342	«) 67 347	°) 259	9) 9 740	1905.	9) b) 906	9) b) 762 679	9) 348	9) 46 247
1846.	’) 351	7) 72 290			1907.	9) b) 1016	9) b) 897 756	9) 365	») 63 187
	8) 348	8) 72 747			1908.	») b) 1044	a) b) 904 557	°) 377	») 63 676
					1909.			9) 377	9) 67 115

Anmerkungen:

a)	Ohne die im Bau begriffenen.

„ b) Unter den Seeschiffen gezählte Seeleichier erscheinen: bremische: 1877: 9. v. 1793 R.-T-, 1887: 45 v. 9610 R.-T.,
m7: 92 v. 25580 R.-T, 1900: 121 v. 38311 R.-T., 1905: 119 v. 40869 R.-T., 1907: 147 v. 55 270 R.-T., 1908; 154 v. 58136 R.-T.,
!292: „153 v- 58072 R.-T.; oldenburgische: 1905: 1 v. 104 R.-T., 1907 : 7 v. 1634 R.-T., 1908: 11 v. 2970 R.-T.; hannoversche:
1905: 2 v. 494 R.-T , 1907 u. 1908: 1 v. 178 R.-T. (9).

. 1) J. W. Wendt, bezw. H. Addicks u. J. W. Wendt, sp. D. Agenten d. Brem. See-Assec.-Co mp. bezw.
!oco	iotf-/1 ck u- Job. Köper,	Verz. d. unt. Oldenb. u. Hann. Fl. fahr. See-Schiffe,	für d.	J.	1840,	1841,	1843,	1845,	1848, 1849,

1853,	1857	etc., bei J. G. Heyse,	sp. H. Strack, Bremen. Brem. Staatsarch. R. Ile.

2)	J. W. Wendt u.	Nachf., Verzeichn, d. Brem. See-Schiffe, Assecur.-Liste	etc.,	Brem.	Staatsarch.	R.	11	e.

8)	J. H. W. Smidt,	Übers, d. Brem. Seeschifff. a. a. O., Brem. St.-A. R.	11	e.

4) J. W. Wendt u. s. Nachf., Verzeichn, derj. Kähne u. L., d. unters, worden sind, f. 1843 u. 1851, Brem. St.-A. R. 11 e.
§ Lr* v- Reden, Vergl. Zusammenstellg. d. Grenz-Eing.-Abg. etc., Frkft a. M. 1848, S 98 ff.

7\ §eilage zu Nr. 151 der Bremer Zeitung, 31. Mai 1846.

ü Handels-Marine d. Elbe u. Weser, A. d. Exp d. Hbg-Altonaer Telegr., Jan. 1847.
cl 9* üehlrich, D. d. Küste u. d. Binnenld. u. d. J. 1846, Hbg. 1847, S. 47.

9)	Jahrb. f. br. Stat., Jg. 1905 u. 1909, Hdlsstat., S. 341 bezw. 369 ff.
        <pb n="287" />
        ﻿6

Tab. 3 (Fortsetzung) Bremische Reederei in den Jahren 1778 bis 1909.

Seeschiffe

Ende  Dez.	Zahl	Tragfähigkeit	Durch-  schnitts-  größe
		Reg.-To.	Reg.-To.
1778	’)a) 119	l) a) 14 781 a) a) 22 172	a) 124 *) 186
1796	2) 141	2) 22 140	2) 157 2) 155
1797	*) b) 139	2) b) 21 525	
	-) 151	2j 23 595	2) 155 2) 150
1798	2) 168	a) 25 208	
1799	’) b) 166	2) b) 24 893	2) 150
	')3) 179	*) 28 829  3) 28 950	2) 161  3) 164 2) 165 2) 159 2) 159 2) 151  2) 151
1800	2) 177	a) 29 237	
	2) 177	2j 28 145	
1801	2) b) 176	-} b) 27 935	
	2) 179	a) 27 014	
1802	2)b) 178	2) b) 26 804	
	2) 168	a) 26 454	2) 158
1803	2J b) 166	a) b) 26 132	a) 157 2) 156 2) 162 2) 160 2) 160 2) 165
	i2) 171	2) 26 682	
1804	2) 172	2j 27 932  2) 28 704	
1805	179		
1806	2)b) 177	2) b) 28 344	
	2) 174	a) 28 635	
1814	2) b) 172	a) b) 28 035	a) 163
	s) 118	3) 18 840	2) 160
	2) 106 2)c) 111	2) 17 169	2) 162
1815	2) 119	2) 19 472	2) 164
1816	00  cs	a) 19 503	a) 152
1817	*) 126	a) 20 987	2) 167
1818	2) 103	2) 17544	2) 170
1819	2) 95	a) 15 888	2) 167
1820	2) 99	a) 16 608	2) 168 2) 162 a) 164
1821	s) 104	*) 16 836	
1822	2) 101	2j 16 536	
1823	2) 102	7) 15 845	aj 155
1824	2) 92	a) 14 484	a) 157
1825	a) 100*)	s) 14 760»)	a) 148
	2) 90	2) 14 046	a) 156
1826	2) 95	*) 14 678	2) 154
	4) 87	a) 13 229	a) 152
1827	a) 98	a) 15 599	a) 160
1828	2) 109	a) 18 020	a) 165
1829	a) 109	a) 18 374	s) 169
1830	2) 116	*) 19 494	2) 168

An der Unterweser beheimatete oldenb. u. hannov. (preuss.) Reederei i. d. J. 1828 bis 1909.

Jahr  ult.  Dez.		Oldenburg			(Provinz) Hannover			
	SftfisphiffP	1 Kähne u. Leichter  Seeschiffe	lbzw. sp. Flußsch.				Seeschiffe		Kähneu.Leichter bzw.sp. Flußsch.	
	Schiffe	Reg.-To.	Schiffe|Reg.-To.		Schiffe] Reg.-To.		SchiffelReg.-To.	
1828  1836	-S) q) (206)  *) q) 202)  7) 0 55	2 9) (6 885) «) q) (6710) 7) r) 4 005						
1839	27) 72 -8) 65 *) [67]  3) 27) 92	27) 6069 33) 5042	2»)(143)	») (2967)	27) 12	”) 1530		
1840		") K) 8550	2) 52	») 1823	H)27)U	3)27)I478	3) 17	») 578
	2°) 91	a3) 7 189						
1842	3) 104	3) 9 923			3) 27) 15	3) 1 710		
	«) 105	27) 9 917	«) 61	27) 1810		1 707	27) 62	«) 2091
1844	») 103	*7)10 188			») 18	27) 2 902		
1845	&gt;7) 98	17) 9 919	17) 91	”) 2766	•7) 21	17) 3342	■7) 65	17) 2 351
		“) s) (185)						
1846	7) 97	1 ’) 10634		IwU		») 22	“) 3500		
	20) Q) (285)  23) 27) 104	K)q) (14639)		23) 3 164				
1847		27) 11 568	») 108		23)27)23	“pjasos	23) 70	23) 2 612
		33) 11 583	E) s)	191)				
1857	25) q) (298) "3) 204	23) q) (16 067) 33) 41 634	*&gt;) 152	23) 4 422	23) 29	») 6191	23) 73	“&gt;) 2 925
1867	«) 190	23) 40 295	a) 175	23) 5816	23) 60	a) 15866	“i 60	23i 2 706
1877	*&gt;) 181	*0 54 764	90	23) 4 065	23) 64	a) 32 991	“) 49	»1 2 454
1887	33) 146	23) 74601	»&gt;) 98	23) 4647	23) 47	23) 38 438	a) 43	a) 2 392
1897	33) 187	=») 76 911	=»j 84	23) 2 874	23) 74	a) 22 958	23) 23	23,	734
1900	33) 186	33) 66 581	33) 70	23) 2804	23) 68	20 161	”1 23	*&gt;) 854
1905	33) 178	») 47 547	33) 79	231 3351	23) 99	“) 19336	23) 29	23) l 035
1907	33) 183	23) 47716	23)	7]	») ‘2 945	23) 103	a) 9212	23) 29	231 1052
1908	-’S) 201	2») 48 880	»0 72	») 2728	») 113	“) 9868	23) 34	23) 1 247
1909			s) 66	33) 4 240			“) 31	■■»)	997

Unterweser-Kähne

Zahl

2) 46
2) 46
2) 48

2) 48

2) 46
*) 46
2) 48
2) 49
2) 50
2) 51

bezw.

-) d) 58
a) 52

bezw.

2) d) 59
*) 53

bezw.

*) d) 60
2) 57

bezw.

2) d) 64
2) 58

bezw.

2) d) 65
2) 62
bezw.

2) d) 69
*) 64

bezw.

!) d) 69

Reg.-To.

2) 1 596
2) 1 596
*) 1 635

2) 1 652

2) 1 616
a) 1 590
2) 1 671
2) 1 703
2) 1 748
a) 1 889

bezw.

2) d) 2 126
2) 1 922

bezw.

!) d) 2 159
2) 1 959

bezw.

!) d) 2 196
2) 2 075

bezw.

') d) 2 312
*J 2 109

bezw.

!) d) 2 346
2) 2 235

bezw.

!) d) 2 472
’) 2 318
bezw.

') d) 2 477

Ober weserschiffe

Böcke	Achter-  hänge	Bullen	E c | E  M	Trag-  fähig-  keit
Zahl	Zahl	Zahl	Zahl	Reg.-  To.
2)15	2)12	2)28	2)55	a)3 720
2)16	2)13	2)28	2)57	a) 3 871
2)16	2)13	2)28	2)57	2)3871
2)16	2)13	2)29	2)58	a)3877
2)16	2)13	2)29	a)58	^3 877
2)16	2)13	2)29	2)58	2)3877
2)16	2)13	2)29	2)58	a)3 877

Bemerkungen.

2) Dazu 7 Heringsbuysen
und 5 Grönlandsfahrer,
ohne Lastenangabe.

2) Dazu7Heringsbuysen,
ohne Lastenangabe.

2) DazuTHeringsbuysen,
ohne Lastenangabe.

2) Dazu 9 Heringsbuysen
u. 1 Unterweserdampf.,
ohne Lasienangabe.

2) Dazu 9 Heringsbuysen
u. 2Unlerweserdampf.,
ohne Lastenangabe.

2)	do.

2)	do.

2)	do.

2)	do.

2)	do.

2)	do.

2)	do.

3)	Incl. 10 Heringsbuysen,
zus. etwa 600 Reg.-T.
groß *)

2) Dazu 9 Heringsbuysen
u. 2 Unterweserdampf.,
ohne Lastenangabe.

do.

do.

do.

do.
        <pb n="288" />
        ﻿7

Tab. 3 (Fortsetzung)

Jahr

Ende

Dez.

1831

1832

1833

1834

1835

1836

1837

1838

1839

1840

1841

1842

1843

Zahl

&gt; 116

&gt; 128
&gt; 126

&gt;	135

&gt;	132

&gt;	131
•) &gt; 129

3)	134
4) &gt; 139

3)i44

&gt;»e) 151

4)	150
')3) b) 176

&gt;	194

8)&gt; e) 188
10)»e)199

*) 212
8) 208
8) b) 198

&gt;	225

u) 210

10) 211

*&gt;&gt;e) 215
8) b) 210
2) 226
bezw.

&gt; k) 227
ll) 213
10)8)b) 210
8) 213
8) 1) 215
u) 212
V“

io) 9) in

,4) b)

) 221
;■)»)
212

Seeschiffe		Ünterweser-Kähne  (Flußleichter, zum Teil auch für Küstenfahrt qualifiziert)	
Tragfähigkeit	Durch-  schnitts-  größe	Zahl	Trag-  fähigkeit
Reg.-To.	Reg.-To.		Reg.-To.
&gt; 20 142	&gt; 173	&gt; 67  beZW.  &gt; d) 72	a) 2 487  bezw.  &gt;d)2 648
&gt; 22 490	&gt; 176	2) 71  bezw.  2) d) 76	2) 2 537  bezw.  &gt; d)2 697
&gt; 22 134	&gt; 176	*) 73  bezw.  &gt; d) 78	2) 2 706  bezw.  &gt; d)2 868
&gt; 24 864	&gt; 184	&gt;77  bezw.  &gt; d) 82	&gt;2 948  bezw.  &gt; d)3142
&gt; 24 822	&gt; 188	&gt;80  bezw.	&gt;3 000  bezw.
&gt; 24 696	2) 187	&gt; d) 85	&gt; d)3 345
&gt; 24827	&gt; 190	2&gt; 79  bezw.	2) 3 027  bezw.
&gt;	26207  &gt;	24 588	&gt;	203  &gt;	191	&gt; d) 83	&gt;d)3 392
&gt; 25 080	&gt; 187	&gt;82  bezw.	2) 3 251  bezw.
&gt;25 881  4) 25 896	&gt; 186  4) 186	&gt; d) 86	&gt; d) 3 392
&gt; 28 275	&gt; 196	*) 82 b?zw.	&gt;3 401  bezw.
&gt; 28110	8) 195	2) d) 88	&gt; d)3 542
&gt; e) 29 675  4) 29208 &gt; 29 679  4) 29 927 8) b) 35 775	&gt;	197  4) 193  &gt;	197  4) 200  8) 203	&gt; 86	&gt; 2 850
&gt; 39 533	&gt; 204	^ 84  bezw.	2) 3 705  bezw.
&gt; 38 400	&gt; 204	&gt; d) 87	&gt; d)3 827
&gt;	b) 35 918  &gt;	t) 38 325 9) &gt; e) 40 065	8) 191 &gt;204 &gt; 201	&gt;86	&gt;3 579
l0) &gt; g) 40 163	&gt;&gt; 202	2) 86 bezw.	2) 3 686  bezw.
&gt;	43 671  &gt;	42 765 &gt; b) 40 335	&gt; 206 &gt; 206 &gt; 204	&gt;&gt; d) 88	»d)3783
2) 48 006	&gt;213	2) 88 bezw.	2) 3 846  bezw.
x&gt; 44 790 10) 40 365 *&gt; e) 46 785 8) i) 46 650 &gt; b) 44 954	J&gt; 213 10) 191 12) 227 &gt; 217 &gt;214	&gt; d) 92	&gt; d) 3 945
&gt; 48 522	&gt; 215	2) 89  bezw.	&gt; 3 844  bezw.
2) k) 48 605 “) 46 965 ,0) &gt; b) 46 305 &gt; b) 46 986 8) 1) 47 289 ia) 46 904	&gt;214 ll) 221 10) 221 &gt;221 &gt; 220 1S) 221	&gt; d) 96	&gt; d)4 031
&gt; 49 134  10) 9) 11) 8) U)	&gt;222	16)89  bezw.	15) 3 777  bezw.
b) 47 678	11)14)225	*&gt; d) 96	ls) d) 3 966

Oberwesersohlffe

Zahl Zahl

Zahl

Zahl

&gt;16

&gt;17

&gt;21

2)21

&gt;21

&gt;21

&gt;23

&gt;20

&gt;14

&gt;13

2)13 2)29
&gt;14 &gt;25
&gt;14 2)27

2)27
&gt;25
)13 &gt;25

&gt;13

&gt;12

&gt;26

&gt;22

&gt;58

&gt;56

&gt;54

&gt;62

2)62

&gt;59

&gt;59

&gt;62

54

5&gt;53

Trag-

fähig-

keit

Reg.-

To.

&gt;3 877

&gt;3 896
6)3 825

&gt;4 268
*)4 268
*)4 082
*)4 082

l)4 216

*)3 177
*)3 870

Bemerkungen

2) Dazu 3 Heringsbuysen
u. 2 Unterweserdampf.,
ohne Lastenangabe.

2) Dazu 3 Heringsbuysen
u. 1 Unterweserdampf.,
ohne Lastenangabe.

do.

do.

do.

2) Dazu 2 Heringsbuysen
u. 2 Unterweserdampf.,
ohne Lastenangabe.

do.

do.

3)	do.

*)	do.

»)	do.

2) Dazu 4 Flußdampfer,
ohne Lastenangabe,

:) Dazu 5 Flußdampfer,
ohne Lastenangabe.
        <pb n="289" />
        ﻿8

Tab. 3 (Schluß)

Jahr  Endo  Dez.	Seeschiffe		
	Zahl	Tragfähigkeit	Durch-  schnitts-  größe
		Reg.-To.	Reg.-Tö.
1844	2) 224	2) 50 402	2) 225
	8) 10) 14)	8) 10) l l) 16)	
	u)16) 218	48 911  14) 48 914	n)14)225
1845	17) 11) 14)		
	223*)	17)ll)u)54 086*)	u)14)243
	l8)10) 218	1S) 48 642	
		10) 52 253	18)10)240
	19) 222	,9) 59 736	,9) 269
1846	rm		
	19) 225	6)u)ls) 58 065	u) 258
	8) 14) 227	7) 61877	“) 256
		20) 59 588	2Ü) 263
	’°) 224	20) 58 530 19)a) b) 58 988	20) 261 19)8) 263
1847	*) “),4)		
	246	“) 68 235	12)14)279
		14) 68 573	
		2I) 68 817	
		s) n) 68 543	
		8) 68 603	
1848	8) 11) 14)	8) *') ,4)o)	
	n) 237	68 235	n)14)288
1849	“)“) 186	31)14) 54 338	ll)14)292
1850	ll) 219	31) 67 340	21) 308
	14) 238	14) 72 837	14) 306
1851	n)e) 237	“) e) 75 350	21) 318
	•*) 243	’4) 76 400	14) 315
1852	“)“) 239	“)“) 78 072	11)14)327
	21) 240	2t) 78 852	
	8) 243	s) 78 762	
1868	u) 241*)	n) 87 677*)	n) 365
	14) 243	14) 88097	“) 369
1854	“) 251*)	n) 95 524*)	31) 381
	’4)8) 252	14)8) 95 810	’4) 380
1857	23) 279	2i) 123 633	2S) 444
1862	23) 277	23) 133 662	23) 483
1867	23) 306	"■') 167 427	2S) 547
1872	2ä) 252	2!) 174 266	23) 692
1877	2 0274	2 0 216 032	28j 789
1882	23) 344	2 4 299 397	2“) 871
1887	2S) 344	23) 324 918	28) 9 45
1892	"0 405	2S) 406 172	23) 1003
1897	28) 472	20) 450 132	28j 954
1900	28)571*)	28) 583 269*)	2S) 1022
1902	2S) 613	2S) 646 914	23) 1055
1905	28) g29*)	2SJ 695 796*)	2a) 1106
1907	ss) 730	2S) 840 828	2S) 1152
1909	2S) 722*)	2") 851 234*)	2S) 1179

Unterweser-Kähne
bezw. Küsten- und
Leichterfahrzeuge bezw.
Flußschiffe

Zahl

”) 103

6) 108

31) 114*)

,6) 97

bezw.

22)	113

ll) 112
u) (46)
n) 112
u) (49)

2‘) J21 *)
“) 111
u) (50)
u) 98
tt) (43)

ll) 108
21) 121*)

“) 117

2i) 13|*)
21) 110
2l) 128*)
2i) 152
aa) 104
2S) 83

23)	110
23) 150

2 3) 178

23) 181
23) 178

23) 240

23) 265
2S) 280

Trag-

fähigkeit

Reg.-To.

4623

6) 4860

3) 5576*)

15) 4539

bezw.

!) 5130

xl) 5295

19	(2420)
'*) 5295
11) (2633)
2!) 6284*)

I)	5300
L) (2592)

') 4695
0(2180)

II)	6705
8141*)

llj 9426
L) 10895*)

L)	9324

) 11294*)

20	14425
28) 1 1228
j2a) 8593
|23) 12646
2S) 19490

M)	27083

ls) 29661

JS) 28812
}») 41861

JS) 59190
S8) 61878

Bemerkungen

2) Dazu 4 Flußdampfer,
ohne Lastenangabe.

2) Dazu 7 Dampfer (dar-
unter 3 Seedampfer),
ohne Lastenangabe.

17) Dazu 4 eiserne See-
dampfer u. 3 Dampfer
von der Unterweser.*)

6)2) m) Dazu 8 Dampfer
(darunter 3 Seedampf.),
ohne Lastenangabe.

ls) von zus. 450 Pferdekr.

3)	do.

2i) Incl. Flußdampfer.*)

2) Dazu8(3Sce-)Dampfer,
ohne Lastenangabe.

2) Dazu 5 Flußdampfer,
ohne Lastenaugabe.

22)2) p) do.

2)	do.

2) Dazu 5 bezw. 6 Fluß-
dampfer.

21) Incl. Flußdampfer.*)
u) Incl. 2 See- (Amerika-)
Dampfer von zusamm.
3248 Reg.-T.*)

“)	do.*)

—	Im folg. Seedampfer
stets eingerechnet. —

2I) Incl. Flußdarapfer.*)
21) Incl. Flußdampfer.*)

21) Incl. Flußdampfer.*)

—	I. f. a. incl. Flußd. —

—	In neuerer Zeit sind
die Bremer Oberweser-
schiffe mit in dem An-
satz der Unterweser-
schiffe enthalten, zu-
mal die Trennung auch
faktisch insofern nicht
mehr besteht, als die
Oberweserschiffe bis
Bremerhv. henmtgh.24)

23) Davon 312 Seedampf,
v. 375 483 R.-T. (durch-
schnittlich 1204 R.-T.*)
23) Davon 390 Seedampf,
v. 517 211 R.-T. (durch-
schnittlich 1326 R.-T.*)
23) Davon 486 Seedampf,
v. 711913 R.-T.) durch-
schnittlich 1465 R.-T.*)

Anmerkungen
zur oldenburglschen
und hannoverschen
Reederei.

(Seite 6.)

q)	Schiffe des oldenb.Weser-
gebiets von 7^2 Reg.-To.
und mehr (25) (26).

r)	Umfaßt Stedingen,EJsfletb
und Brake (7).

s)	Oldenb. Kähne überhaupt,
mit den meist nicht ver-
sicherten des Oldenburg.
Wes er-Jadehäf en-Verkehrs
(oldenb. Kähne durchschn.
24 Reg.-To. groß) (25).

Anm.3)7)	23) siehe weiter

unten zur Haupttabelle von
der Bremer Reederei.

2°) (v. Berg?), Z. Stat. d.
Oldenb. Rhed., Blätter f.
Stadt u. Land, Beiblatt z.
Oldenb. Ztg., Nr. 40, 1851,
5. Okt., S. 168.

2®) Strackerjan, Die Old.
Handelsflotte, Verhdlg. d.
Oldenb.Gew.-u.Hdls.-Ver.,
Bd. II., 7. Stück, 1846, Dez.,
S. 116 ff.

27)	J. W. Wendt, bezw.
H. Addicks und J. W.
Wendt, sp. D. Agenten
d. B r e m. S e e - A s s e c.-
Com p.bzw.F.Hederich
und Joh. Köper, Ver-
zeichn. d, unt. Oldenb.
u. Hannov. Flagge (v. d.
Weser)fahrend.See Schiffe,
f. d. J. 1840, 1841, 1843,
1845, 1848, 1849, 1853,1857
etc., bei J, G. Heyse, sp.
H. Strack, H. M. Hau-
schild, Bremen. Brem.
Staatsarch. R. 11 e.

28)	Berechnet a. e. handschr.
Verzeichn, d. Oldenb. See-
u. Kahnschiffe i. J. 1839
Brem. St.-A. R. 11 e.

2°) Verz. d. u. Oldenb. FL v.
d. Weser fahr. See-Schiffe,
angef. Juli 1840, z. bek. i.
Wasserschouts-Bureau zu
Brake. Brem. St.-A. R. 11 e.
        <pb n="290" />
        ﻿9

Anmerkungen:

a)	Bei Heineken (1) steht Kommerzlast, was der höheren Ziffer entspricht, er vergleicht damit die Zahl von
1799, wo er nur die Ziffer ohne Beisetzung von Last oder Kommerzlast setzt, indem er sagt, daß zwar nicht so sehr die Zahl
der Schiffe, wohl aber sehr die Größe der Schiffe sich vermehrt habe. Die Zahl von 1799 muß nach den Angaben des Adreß-
buchs (2) und von J. H. W. Smidt (3) als Roggenlast ä 4000 Pfund interpretiert werden, danach müßte die Heinekensche
Zahl von 1778 auch Roggenlast sein, wenn eine Vergrößerung der Schiffe eingetreten sein soll.

b)	Ohne die auf Stapel liegenden Schiffe.

c)	Mit den 5 Grönlandsfahrern, für die keine Lasten angesetzt sind (2).

d)	Mit den Vegesacker, seit 1841 auch Bremerhavener, seit 1842 ferner den Lesumbroker Kähnen zusammen.

el Zu ult. 1838 schätzt Fr. v. Reden (5) den Wert der Bremer Seeschiffsflotte auf mehr als 7 Millionen Mark,
J. H. W. Smidt schlägt in seiner ersten Tabelle (3) das in den bremischen Schiffen angelegte Kapital zu 1840 auf ca. 13l/a
Millionen Mark an. Arnold Duckwitz (12) schätzt das in der Bremer Reederei investierte Kapital zu 1841 auf ca. 17Millionen
Mark, die letzte Summe gibt auch 1852 (Otto G ilde meist er), Die Freie Stadt Bremen, in der Gegenwart, im VIII. Bde,, S. 257

f)	Mit den auf Stapel liegenden Schiffen, bezw. 10 Seeschiffen von 2213 Reg.-To. weiter, die weniger vorge-
schritten sind (8).

g)	Zuwachs durch neue Messung von J. H. W. Smidt, in.seiner zv/eiten Übersicht von 1843, angegeben (3).

h)	Etwa 100 Küstenfahrer ä 38 bis 45 Reg.-To. (12).

i)	Davon im Bau 5 Schiffe von 1852 Reg.-To. (8).

k)	Mit einer Heringsbuyse von 83 Reg.-To.

l)	Fertig auf dem Helgen 2 Schiffe von 303 Reg.-To., diese sind eingerechnet. Dazu kommen noch 12 Schiffe von
1925 Reg.-To. auf den Helgen noch ohne Namen oder unverkauft.

m)	Außer den 7 bis 8 Böten der Vereinten Oberweser-Dampfschiffahrls- und der Hunte- und Weser-Dampf-
schiffahrts-Gesellschaft, von denen die meisten Aktien ebenfalls in Bremen sind (18).

n)	Davon 5 Schiffe, 2093 Reg.-To., im Bau, laufen nächstens ab (8).

o)	Davon 1 Schiff, 780 Reg.-To. auf Stapel (8).

p)	Hinzukommen eventuell noch die drei Dampfer der Hunte- und Weser-Dampfschiffahrts-Gesellschaft (22).
Vergl. a, Anm. (m).

1)	C. A. Heineken, Gesch. d. freyen Hansestadt Bremen (Orig.-Manuskript, Bremer Stadtb. Brem. a. 998),

1812, S. 270.

2)	Aus den Schiffsmatrikeln der Bremer Adreßbücher berechnet.

3)	J. H. W. Smidt, Übersicht der Bremischen Seeschiffahrt in den Jahren 1838, 1839 und 1840, in den Jahren
1841 und 1842, bei C. Schünemann, Bremen 1841 und 1843. Handelskammerbibliothek, Brem. Staatsarchiv R. 11 e.

4)	Bremer Staatsarchiv R. 11 e, handschriftlich.

5)	Fr. v. Reden, Das Königreich Hannover, II. Abt., Hannover 1839, S. 110, 117,

6)	Nach handschriftlicher Mitteilung des preußischen Konsuls Friedrich Adolph Delius in Bremen an Syndikus
J. H. W. Smidi vom 8. November 1847. Bremer Staatsarchiv R. Ile.

7)	Fr. v. Reden, Vergleichende Zusammenstellung der Eingangs-Abgaben etc., im Aufträge des Volkswirtschafts-
Ausschusses d. d. Reichsversammlung bearbeitet, Frankfurt a. M. 1848, S. 98, 99.

8)	J. W. Wendt, Verzeichnis der Bremischen See-Schiffe für die Jahre 1840, 1841, 1842, 1843, 1845; Die Agenten
der Bremer See-Assekuranz-Compagnien, Verzeichniß der Bremischen See-Schiffe für die Jahre 1848, 1849; Asse-
curadeurs-Liste von See-Schiffen für das Jahr 1850; F. Hederich, Joh. Köper, Assecuradeurs-Liste von See-Schiffen f. d.
J. 1851; dieselben, Verzeichniß der von der Weser fahrenden See-Schiffe f. d. J. 1853; dieselben, Verzeichniß der Bremer
See-Schiffe f. d. J. 1855, 1856, 1857, 1858, 1859, 1860; — gedruckt bei J. G. Heyse, später bei Heinrich Strack, Bremen. Bremer
Staatsarchiv R. Ile.

9)	Das Zollvereinsblatt, I. Jahrg., 1843, S. 30, II. Jahrg., 1844, S. 940.

10)	Ad. Soetbeer, Über Hamburgs Handel, III. Teil, Hamburg 1846, S. 119.

H) Tabellarische Übersichten des Bremischen Handels, Jahrg. 1850, S. 70, Jahrg. 1854, Seite 209, etc.

12)	(Arnold Duckwitz), Der Bremische Handel in 1841, Wöchentl. Beilage des (Kölner) Allgem. Organs für
Handel und Gewerbe, 1842, 23. Febr. Nr. 8.

13)	Hessisches Volksblatt, 1843/1844, Nr. 23, S. 94.

14)	Jahresbericht der Handelskammer in Bremen für 1878, S. 27, 28.

15)	J. W. Wendt bezw. F. Hederich und Joh. Köper, Verzetchniß derjenigen Kähne oder Lichterfahrzeuge,
welche auf Veranlassung der hiesigen (See-)Assecuranz-Compagnien untersucht und numeriert worden und deren Tauglichkeit
für das Jahr 1843 — bezw. f. d J. 1851 — anerkannt ist etc., gedruckt bei J. G. Heyse, Bremen. Bremer Staatsarchiv R. 11 e.

. . 16) Die Verhandlungen des zum 2. April 1848 zugammenberufenen vereinigten Landtags, zusammengestellt von
E. Bleich, Berlin 1848, Teil if S. 713 ff.

Total-Übersicht des Rhedereibetriebs im nördlichen Deutschland, Beilage zu Nr. 151 der Bremer Zeitung,

31. Mai 1846.

!8) Handels-Archiv, hrsg. im Kgl. Handels-Amte zu Berlin, Jahrg. 1847, I. Hälfte, S. 336.

t ,	19) George Oehlrich, Die deutsche Küste und das Binnenland oder Deutschlands Handelslage um das

Jahr 1846, Hamburg 1847, S. 47.

Januar 1847°^ ^andelsmarine der Elbe und Weser, aus der Expedition des Hamburg-Altonaer Telegraphen (Hamburg)

21)	Jahrbuch für die amtliche Statistik des Bremischen Staats, I. Jahrg. usw., 1867 ff.

22)	Rhedereien der Weser, Weser-Zeitung, Nr. 2207, 8. Januar 1851.

iono t ij 2&lt;?&gt; Jahrbuch für bremische Statistik. Jahrg. 1877, I. Heft, S. 274 ff., 1884. I. H., S. 274 ff., 1888, I. H., S. 266 ff..
1892, I. H., b. 270 ff., 1898, I. H., S. 279 ff., 1900, I. H., S. 294 ff., 1901, I. H.. S. 319 ff., 1905, Zur Stat. des Schiffs- u. Waren-
S 0^7 « /äs» ,s- 340 ff-. 1906. Zur allg. Statistik d. J. 1901-1905, S. 97, 1908, Zur Stat. des Schiffs- u. Warenverk. i. J. 1908,
S. 357 tu, 1909, Zur Stat. des( Schiffs- u. Warenverk. i. J. 1909, S. 368 ff. 24

24) Mitteilungen des Bremischen Statistischen Amts.
        <pb n="291" />
        ﻿Bremische Ausfuhr land- und flußwärts nach Versandbezirken und Mengen

10

Tab. 4

		nach	nach	nach	1		
		Münden etc.	Hameln etc.	Minden etc. nach CeUe
	a)	a)	a)	a)	I	a)

1816

1817

1818

1819

1820
1821
1822

1823

1824

1825

1826

1827

Mit Schiffern außer der Reihe
Zusammen ................

MitSchiffern außer derRelhe
Zusammen................

MitSchiffern außer derRelhe

Zusammen............

1828

1829

1830

1831

1832

1833

1834

1835

1836

1837

1838

Oberweserverkehr ln Bremen

Mit Schiffern außer der Reihe

Zusammen............

Außerreihegüter
Zusammen.......

Außerreihegüter
Zusammen.......

Außerreihegüter.
Zusammen .......

*) 90 561
■) 102 156

*) 96 368
&gt;) (95 936)
*) 83 907

») 76 427
*) 60 518

■) 68096------

0 59508
») 43206
0 59210

l) 59130

&gt; 61559
*) 62034

*) 64509
4) 64734

») 76968
4) 78800

l) 76422

l) 106517
*) 9516

’)

&gt;111246
•) 102389

C3.

l) 63000
l) 43420
l) 53382

42782

63848

In

Münden

kamen

aus

verschie-
denen
Orten an:

&gt;) 53744

') 48344

3) 51690

61256
•) 59034
100172
•) 82301

') 85704
') 76020
') 64473

&gt;) 68714
8) 54804

8) 79814

*) 5 525
*) 7 310
*) (6 951)
a) 9182
*) (9 243)
l) 17 151

*) 17 409
*) 14 249
‘) 12 959
‘) 10 854
!) 11 537
■) 11 981

4) 14 489

1) 13 268
4) 24 737

’ ) 15 920
4) 29 258

*) 16 125
l) 31 800

a) 18 749

*) 24 840
&gt;) 14 779

*) 18 825

‘) 20 270	*) 28	056

J) 22 746	J) 23	472

l) (24 680)

.......	&gt;)	21	792

0 23 844

*) 16 152

&gt;) 19379

l) 17 043
*) 14 745
') 14 741
') 15 356
l) 19 601
’) 31 905

4) 31 614

*) 41 754
') 34 559

&gt;) 42 296
4) 30 126

&gt;) 51 620
4) 37 712

*) 52 350

') 65 139
*) 10 205

') 28 635

*) a) 102 526 ca.

&gt;27000

*&gt;32400

fl *)a)90 000

ZT | ca.

? ')a)87 750

1)37427(’,Sl*)a)85163

u ca.

*&gt;27750
) 37 032

*) a) 82 329
I*) 70782

*) a)71 136

ca.

*) a) 82 542

i a) 82 563

') 28 081
*) 21 831
*) 22 427
*) 22 779
*) 12 137
*) 13 161

3)	13 770

4)	13 776

*) 16 330
*) 17 250
4) 17 277

&gt;) 18 640
s) 18 810
4) 18 812

*) 21 912
8) 22 200
4) 22 197

*) 17175
3) 17 400
*) 21195
&gt;) 4297
n) 24765

&gt;20022
•) 28950

‘&gt;22747
1)31425
*) 16 500
•) 17 940
*) 25 800
") 26 100
*) 20 865

8) 21 615
») 15 864
‘J 18 585

*) 14 505

«) 16 290
‘) 14 142

nach

Hannover

a)

*) 23 512
*) 19 103

*) 15 591

*) 21 803

*) 23 458
') 18 690
*) 19 427
■) 16 212
*) 10015
*) 13 441
8) 14 175
4) 14181

*) 17 154

3)	18 750

4)	18 705

&gt;) 15576

3)	16 320

4)	16 326

*) 21 117
8) 23 400
4) 23 388

*) 18 805
8) 20 100
‘) 30804'
17337
49515

l) 28632
■’t 45600

l) 31257
8)48I50^
*) 28 500
“) 33 150
*) 21 300
’) 22 980
*) 16 641

8) 20 625
') 14 693
*) 21 420

') 15 129

8) 18 210
') 19 848

nach

Verden

a)

nach
Hoya,
Nienburg
etc. a)

8) 15 000 ! ») 21 000

s

CO

ST

*) 17 700 ca.

16) 8 025

*) 23 447

11

in Doppelzentnern in den Jahren 1816 bis 1852, 1900, 1905, 1909.

		Ächsverkehr von Bremen	
nach		nach dem	nach dem	nach dem
verschiedenen	Im ganzen	I. Besteder-	II. Besteder-	III. Besteder-
Orten a)		bezirk b)	bezirk b) | bezirk b)

I 29 231

4) 18 386

4) 25 329

4) 40 480

Im ganzen

*) 16 200 ca.

*) 12 720 ca.

*) 167 924
*) 176 361

4) 158 714
') (159 012)
*) 166233
*) (161135)
&gt;) 162 410
&gt;) 130 032
*) 137 648
*) 132 231
') 96 495
*) 129 702

4) 133191

4) 162 422
') 150 064

3)	150 065

4)	157 311

4) 175 697
’) 156940

3)	156 941

4)	159 257

4) 184 586
6) 199 168x
&gt;) 187 741

3)	187 742

4)	193 899

5)	184 920*
4) 234 390

*) 8) 183 513

6)	209 550*
*) 8) 248 494

3) 304 840
8) 458 579*
‘ ) 207 360
8) 233 179
6) 323 468*

') a) 258919
8) 258 624
*) a)225 000 ca.

3) 225 086
1)a)217 500ca.
3) 242 490
*) a) 214 500
') (213 450)
3) 214 950
’) a) 172 350
8) 187 224

') a) 230 756

*) 247 050
8) 261 151

*) a) 222 329

&gt;) 235 050
•) 183 474*

c) (16 509)	a) c) (15 671)	a) c) (3 868)	2) c) (36048)
		a) 57 005	
a) 37 239	2) 55 361	a) 54 163	aj 146 918
2) 33 039	a) 55 251	a) 49 993	a) 138 283
3) 36 168 s) 34 034	2) 56 983 a) 58 523	2) 51 099 a) 56 846	a) 144 252 a) 149 408
!) 31 216	a) 58 722	a) 58 865	-) 148 803
’) 31 267	a) 64 310	a) 60 396	a) 155 973
!) 33 429	2) 57 604	a) 53 367	a) 152 351
3) 33 951	a) 65 555	a) 51 926	a) 151 432
2) 43 211	a) 56 192	a) 52 041	a) 151 444
2) 39 735	a) 59 304	a) 51 578	a) 150 817
a) 34625	-) 52 084	a) 50 984	a) 137 657
2) 42 774	-&gt;57 525	a) 55214	!) 155 513
a) 39 698	3) 49 631	2) 58 931	a) 148 260

Ausfuhr von
Bremen land-
und flußwärt«
zusammen

4) u,s) 322 615

4)	u.8) 322 869

5)	u.2) 337451*

4)u.3) 378 642
8)u.2) 332 916
6)u.2) 358958*

3)u,2) 453 643
5) u.2) 607322*

3)u.a) 389152
5)u.2) 479491*

•)u.2) 411 270

°)u.2) 376 518
•)u.2i 393 934

3)u.2) 365 767
s)u.’) 324 881

«)u.2) 416 664

383 310
        <pb n="292" />
        ﻿12

Tab, 4 (Fortsetzung u. Schluß)

				Oberweservorkehr		von Bremen		
Jahr	a)	nach  Münden etc. a)	nach  Hameln etc.  a)	nach  Minden etc. a)	nach Celle  a)	nach  Hannover  a)	nach  Verden  a)	nach Hoya, Nienburg etc. a)
1839	MitAußerreiheschiffern Zusammen		') 33 447	') 32 016	4) a) 85 018	') 13 476 ’) 2 250	’) 16 632 ■) 3 000		
							]) d) 27 450	
1840	MitAußerreiheschiffern	’) 42 288	‘) 41 297	*) a) 107 201	■) 21 099	J) 21 344		
		') 47 607	7) 35 307		7) 30 722		*) 1Ö500  0 4022|	12158	
	Zusammen				7)a) 106 553		7) 25 155		
1841								
		•) 54 161	*) 39 559	l) a) 106 860	-1) 32 147	') 21 210	7) 12 750	
1842	Außerreihegüter 	  Zusammen		J) 58 571	*) 49 676	*) a) 85 566	&gt;) 43 123	') 24 050	') 15 750 ca.	
1843	Außerreihegüter		l)8) 61 211	l)8) 47 939	‘)a) 91269	1,8) 20 076	'Z8) 25 542	4) 16500	
	Zusammen“.								
1844	Außerreihegüter		*) ") 61 008	T) 45 528	7)a) 83 639	')*) 18 369	V’) 22 131	■) 14 739	
	Zusammen”.								
1846	Außerreihegüter		*) 61 958  8) 61 943	T) 49 494	l) a) 92 208 8) a) (58 349)	‘) 26 086 8) 26 085	’)8) 22 704	‘) 10018	
	Zusammen”								
1846	Außerreihegüter		l) 8) 43 749	*)8) 45 407	‘) a) 81271 8) a) (52 536)	*)8) 20 811	l)8) 19 874	l) 10 823	
	Zusammen”. 								
1847	Außerreihegüter		x) 48 744  5) 48 543	l) 33 249 8) 49 754	‘)a) 89 550 8) a) (66 642)	') 20 965 8) 22 439	8) 20 997	') 9 645	
	Zusammen”.								

Flußschiffsbestand der Weser in den Jahren 1783—1989, — Dampferbestand separat in Kursivschrift.

Jahr	Fulda		Werra			Jahr		Oberweser					ünterweser			
	Sch.	Reg.-To.	Sch.	Reg.-To.			Hannover etc.		PreuB.(Wstf-)		( Bremen		Bremen		Oldenb.	Hannov.
									Sch.	Reg.-To.	Sch., Reg.-To.		,'Sch.i Reg.-To		Sch.	Reg.-To.	Sch.	Reg.-To.
1787  1795	&gt;)a1 23 2) a) 47	*) 407 *) 821 und *) 95	30	*) 297		1783  1786/7	») 187  (i)io)*) gl	•) 5 796 *) 3108	67	*)2106						
	2)b) 14					1795  1815	2) *) 150  “)b)*) 159 *)d)e)*)!57  *)«; 184d)	*) 4368 *) 4694 *) 7523					16) 46 16) 69 16) ^ 16) 88 f)			
1907	3)j	1047 ||  il				1850  1840 r)|7			63		16			2	477  3	783f)	I7) 69 f)	2 401 f)
Tab. 6						■2) u.	13) 7 (S) *)	(’7SP-S.)	*&gt;		“)r	60 P.S.				
	Aller und Leine					1845  1846	f)la) 263  «) 123 d)  *2) 138 &gt;2) 130	14147	57				■«) 103 16) 3 ,a) 108 ,6)1D)4	4623	156	5117
Jahr	Bremen		(Prov.) Hannov.							4890  5 280	8	459  305  60 P s.		4860	x)s(’)	7457  7 894
	Sch.	Reg.-To.	Sch.| Reg.-To.			1851  1852  ia)		9173	65		5  “)/		21) 112 21) 112	5 295  5 445	221  21)22)230	
1795	2) 43						»•) 7 KS)\V7Jr.o.)		7				22 (g) 121 %${&amp;	5 835	94	
		*) 1263	75 | *) 2130			1890	7) 49	11762						17126  29 060		
1830  1838  1840/7  1901  1907  1909	*)d)e) 16 Schiffs-  züge •) 1680  E) 24 | *) 960  6)	25 I  7)	-	-  7I —	-		50  44  22  2	*) 1226		1901	7) //	1820	P.S.  7) -0	|	4	982  7) 4	600	P. S.  7) und 20—30 Priv 7) und einige P		40  6  atscl  rivat	13 883 1676P.S. . v. ca.  - u. Reg	69	22465  77 i 3400 P. S. 1500 Reg.-To. .-Dampfer		22)g)179			3721
	8) _ _  • ~ -  3) - , ~  ö) u. (Oberwe		26  2  29  ser t	4835  ’S’  . Aller)	96	1907  1909  &gt;rivatsc	s) 67 ’) ’4 •) 41  h. u. (Unt u. (überh	14486  728  erw.) i) 5 ► ca. too	92  70  74  7 Sc '&gt;ami	30504 |I |  887  II116 1  liffe klein. Gesellsch. u fschiffe.			204 98 i) 296 58 Pn	57833  4007  vat-Sege	46  7  24  Ikähne	2853 b) 4 h)

13

■■ ■ 			 			—	Ächsverkehr von Bremen			Ausfuhr von
						
nach		nach dem	nach dem	nach dem		Bremen land-
verschiedenen	Im ganzen	I. Besteder-	II. Besteder-	III. Besteder-	Im ganzen	und flußwärts
Orten a)		bezirk b)	bezirk b)	bezirk b)		zusammen
	l) a) 180589					
	7) 213 289	5) 35 074	*) 49 696	^ 56 369	7) 141 126	l)u. 2)354 415
	•) a) 233 222					
	*) 243 727	43 203	-) 53 700	2) 60 065	2) 156526	7) u.2) 433 045
’) 27 158	7) 276 519				7) e) 175 391	’) 451 910
l) 52 922	&gt;) a) 266 686 l) 276 735	2) 50 965	*) 57 112	250	*) 164 327	‘Ju.2) 431 013
	J) 329 656 *)*)a) 277 536	2) 49 496	*) 68 382	2) 61 979	2) 179 857	•Ju.2) 509 513
') f) 318 000						
	‘) 595 536 ') a) 244513	*) 49 985	a) 68 214	2) 60 279	2) 178 478	’) u.2) 774 014
						
J)f) 139350						
	l) 384 000 l) a) 275 800	-) 54 183	7) 53 934	2) 64 284	7) 172 411	&gt;) u.2) 556 411
&gt;) 13332  7) 153 116						
						
	&gt;) 428 916	2) 58 734	^ 65 484	!) 63 836	2) 188 054	‘) u.2) 616 970
*) 3090	3) a) 225 824					
') 200 355	') 425 379	’) 60 035	*) 78 323	2) 70 316	'-) 208 675	
	9) 426 062				9) 223323	9) 649 385
&gt;) 2 201 l) e) 375 348	&gt;) a) 252 712					
	x) 628 060	2) 54 756	*) 84 452	2) 90 518	s) 229726	l) u.2) 857 786
Jahr	10) 658 055 u) 659 047				u)u.12)225 253  (2)g) 140 713	t0)u.2)887 781 l2) 884 300
1848			(s)g) 35 158	(2)g) 44 956	(2) g) 60 722		
	u) 291 241	zur Fuhre)	zur Fuhre)	zur Fuhre)	zur Fuhre)  ll) 282 716	*2) 560 586 “) 574 012
1849			(2) 50 634	(!) 43 758	(a) 66 717	(*) 161 109	
		zur Fuhre)	zur Fuhre)	zur Fuhre, davon  2) h) 8 110  nach der Ems)	zur Fuhre)	12) 674 883
1850		u) 214 489				u) 475 064	ll) 689 553
		(2) 39 886	(2) 37 799	(*) 60 830	(*) 138 515	
	u) 236 269	zur Fuhre)	zur Fuhre)	zur Fuhre)	zur Fuhre)  1J) 542 360	1!) 764 214 u) 778 629
1851			(2) 35 977		p. Eisenbahn !1) 295 845 p Fuhre u. Post u) 270 380		
						
	,3) 309564		C) 35 762	(2) 59 387	(3) 131 126 zur Fuhre)	12) 849 753
		zur Fuhre)	zur Fuhre)	zur Fuhre)		
	n) 294 863				31) 566 225	11) 865 088
1852			O 32 562		p. Eisenbahn u) 451 066 p. Fuhre u. Post ll) 299 380		
						
	13) 437 465		(2) 32 727	(2) 67 136	(2) 132 425	
		zur Fuhre)	zur Fuhre)	zur Fuhre)	zur Fuhre)	■2) 1 404 046
	’•) 432 868				n) 1 047 239	“)1 183 463
1900		■*) 2 758 755				,4) 13 046 535	u) 15 805 290
1905		14) 2 946 600				ll) 15 065 151	“) 18 011 751
1909		’*) 3 393 107				li) 16 584 499	14) 19 977 606
        <pb n="293" />
        ﻿14

Anmerkungen:

a)	Die Versendungen sind nach den Bezirken der Bremer Reiheschiffahrtsgesellschaften disponiert, doch sind,

wenn gelegentlich die eine Gesellschaft Waren für Orte einer anderen Gesellschaft mitgenommen hat, soweit Anm. 1 in Frage
kommt, diese dem Bezirk der zuständigen Gesellschaft zugezählt worden. Wegen der Verschiebungen zwischen den Bezirken
bis 1847 ist namentlich zu bemerken, daß Karlshafen 1816 bis 1818 und 1821 bis 1831 (1832 Karlshafener Verein) bei der
Mündener Abteilung, 1819 und 1820 und seit 1833 bei der Hamelner Abteilung war, daß die ältere Grenze zwischen der
Mündener und Hamelner Abteilung vor 1833 zwischen Höxter und Lauenlörde—Beverungen lag, in der Zeit, wo Karlshafen
bei Hameln war, die Mündener Güter separat liefen, und daß die Hameln—Mindener Grenze 1833 von den Grenzplätzen
Erder und \ lotho auf Hameln und Oldendorf verschoben wurde. 1844 ist angegeben: Münden incl. Holzminden, Karlshafen
incl. Hameln. Die separate kleine Börtfahrt, die sich auf der bei der Aufstellung des Weserschiffahrtsregulativs 1815/1822
unberücksichtigt gelassenen unteren Strecke in der späteren Zeit selbständig ausgebildet hatte, umfaßte die Ladeplätze:
Thedinghausen, Verden, Hoya, Nienburg, Stolzenau und Gernheim. Sie figuriert in den Listen als solche 1837 und 1838 und
von 1841 incl. ab; 1839 und 1840 wird die Fahrtals Außerreihe- oddr andere Schiffer bezeichnet. Die Westfälische Schiffer-
gesellschaft, die nach der Krise 1831 sich von der Bremer Schiffahrtsdirektion abspaltete, wird als solche seit 1833 bezeichnet,
1832 heißt die Opposition Rolff &amp; Co., Krimmeiberg, Güse &amp; Co. Sie hat sich im allgemeinen auf die Konkurrenz nach dem
Mindener Bezirk beschränkt, 1832 tritt sie auch im Hamelner, 1838 mit geringen Mengen im Mündener und Hamelner Bezirk
auf. Seit 1840 incl. kommt im Mindener Bezirk noch eine weitere Konkurrenz, die in Vlotho domizilierte Ravensberger
Schiftergesellschaft hinzu. In dem Krisenjahr 1832 hat auch noch der Karlshafener Verein ein halbes Jahr lang bestanden und
sich dann wieder der Bremer Direktion angeschlossen. Vor 1831 bestand nur eine Reiheschiffahrtsorganisalion, die Bremer
Direktion des Weserschiffahrtsregulaiivs von 1815/22, die in fünl Abteilungen oder Schilfergesellschaften: nach Münden etc.,
Hameln etc., Minden etc., Celle, Hannover geteilt war. Die seit den Difierenzen 1831/32 konkurrenzierte Abteilung Minden
der Bremer Direktion verlud: 1833: (1) 330UU dz, 1834; (1) 35250 dz, 1835: (1) 38 636 dz, 1836: (1) 36636 dz, 1837: (1) 46100 dz,
1838: (I) 49798	dz, 1839: (1) 46057	dz, 1840:	(1)	35852 dz, 1841:	(l) 39973 dz, 1842: (I) 25760 dz,	1843:	(1) 26 424	dz,	1844:

(1)	26 430 dz, 1845; (1) 26 799 dz, 1846: (1) 26217	dz bzw. (8) 26 804 dz, 1847:	fl) 22 467 dz bzw. (8)	33 374	dz; 1845 werden im

Mindener Bezirk als unter bremischer Assekuranz befördert: (8) 2261 dz [und (8) 26 804 dz als Bremer Direktionsfuhr],
(8) 29 184 dz als unter westfälischer Assekuranz befördert, 1846 bezw. 1847 (8) 25713 dz bezw. (8) 44 991 dz als unter bremischer,
(8) 26823 dz bezw. (8) 21651 dz als unter westfälischer Assekuranz befördert bezeichnet. 1832 verluden die Hamelner und die
Mindener Abteilung der Bremer Direktion zusammen in beiden Bezirken: (1) 12 527 dz, 1838 die Mündener Abteilung der
Bremer Direktion: 42002 dz, die Hamelner Abteilung der Bremer Direktion: 34 287 dz. Nach den Plätzen von der Allermündung
bis vor Minden ist nur durch Außerreiheschiffer bezw. nachher die separate Börtfahrt verladen worden. Der Betrag der
Gesamtverladung der Bremer Reiheschiffahrtsdirektion ist 1832: (1) 153319 dz, 1833; (i) 165000 dz, 1834: (I) 164850 dz, 1835:
(1)	166950 dz,	1836: (1) 137724 dz,	1837: (1)	176	648 dz, 1838: (1)	160077 dz,	1839: (1) 141 628 dz,	1840:	(1) 161873	dz,	1841;

(1)	187 000 dz,	1842: (1) 201 178 dz,	1843: (l)	191	191 dz, 1844: (1)	173 316 dz,	1845: (t) 187 041 dz,	1846:	(1) 156 057	dz,	1847:

(1) 173282 dz bzw. (8) 165 053 dz. Die Bremer Oberländische Schiffahrts-Direktion und Deputa ion hat sepaiate Listen für
ihre Gesellschaften bzw. die Konkurrenzgesellschaften und die neuerdings durch die Bahnschienenauffunr und zeitweise
Getreideaulfuhr stark anschwellende Außerreihefahrt geführt. Als Reihegüter gelten die Kaufmannswaren und regelmäßig
kommende Güter.

b)	Zusammensetzung der Güterbestederbezirke: I. Bezirk: Celle, Ülzen, Soltau, Dorfmark, Burgdorf, Peine, —
Braunschweig, Wolfenbüttel, Helmstedt, Schöningen, — Leipzig, — Dresden, Wurzen, Oschatz, Meißen, — Chemnitz und
benachbarte Manufakiurörter, — Alienburg, Schmölln, Gera, Adorf, Ronneburg, Zwickau, Greiz, Schleiz, Piauen, Oelsnitz, Hof,—
Preußen, vornehmlich Halberstadt, Quedlinburg, Magdeburg, Berlin, Halle, Eisleben, Naumburg, — Harz, vornehmlich Goslar,
Klaustal, Osterode, Gandersheim, Elbingerode, Blankenburg, nannov. Zoll (dieser Harzteil und Österreich werden., bis lc34
zum Ii. Bezirk gerechnet), — Nordhausen, Sondershausen, Sangerhausen, Frankenhausen, — Schlesien, Böhmen und Österreich
(Prag, Wien), — Hamburg und Umgegend, Lübeck, — Bremerhaven,— Bremer Umgegend innerhalb 6 Meilen; — II. Bezirk;
Hoya, Nienburg,— Hannover, Hildesheim, — Einbeck, Göttingen, Münden bis Kassel, — Frankfurt a. M,, Offenbach, Hanau, —
Eisenach, Schmalkalden etc., — Eichsfeld, Mühlhausen etc., — Gotha, Erfurt, — Arnstadt, Thüringer Wald, — Weimar, Rudolstadt,
Saalfeld etc., — Meiningen, Schweinfurt, Würzburg etc., — Hildburghausen bis Koburg, — Bamberg, Nürnberg etc.; —

111. Bezirk: Wunstorf, Bückeburg, Rinteln, Rodenberg etc., — Hameln, Pyrmont, ins Lippische, Herford, Bielefeld,___ Uchte,

Minden, Vlotho, — Diepholz, Lemförde, Bohmte etc., — Osnabrück, ßramsche, Lengerich etc., — Meile, Neuenkirchen,
Dissen etc., — Iburg, Glandorf, Telgte, Münster und Warendorf, — nach dem Bergischen, namentlich Elherfeld und der
Rheingegend, — Wildeshausen, Kloppenburg, Löningen etc., — Oldenburg, Varel, Jever etc. und Ostfriesland.

c)	Die Angaben sind aus einer ungenauen Güterbestedertabelle, die in dem Jahre der grundlegenden Reform 1818
für das vorhergehende Jahr aufgestellt wurde (Handelskammer in Bremen, Arch. Coli. Sen. C. 48 a (1), entnommen. Die
Zahlen bedeuten das von den Güierbestedern als Frachtmakler verladene Gut. Die Besteder machen daneben noch Angaben
über das ohne ihre Vermittlung auf Anweisung von auswärts etc. verladene Gut. und zwar bezeichnen sie im ersten Bezirk
5421 dz ca., im dritten Bezirk 1158 dz ca von ihnen vermitteltes Gut als die Hälfte des faktisch verschickten Gutes, 11 507 dz
ca. im ersten und 11088 dz ca. Bestedergut im zweiten Bezirk als dreiviertel des faktischen, bei 2322 dz ca. im ersten, 1380 dz
ca. im zweiten, 2563 dz ca. im dritten Bezirk setzen sie hinzu: weit mehr, bei 764 dz irn zweiten BezLk steht keine Bemerkung'-
Die Zahlen bleiben sehr gering: 6579 dz als Hälfte, 22 595 dz als dreiviertel, 6265 dz mit der Bezeichnung weit mehr, 764 ohne
Bernerkung, auch wenn man die damals eintretende Verschiebung von Fmßumschlag auf weitreichenden Chausseeachsverkehr
und die primitive Schätzungsweise dieser ersten Tabelle nach vierspännigen Wagen ä 16 Pfundschwer und bisher gänzlich
fehlender Kontrolle über das frei vermittelte Gut berücksichtigt. Die Besteder bekamen in den Reformjahren die Garantie als
alleinige Frachtmakler irn Frachtfuhrwerk, bzw. unter Exemtion nur der Anweisungen von außen und unter Einführung von
Sondergebuhren die Kontrolle über alles, nicht bloß das von ihnen als Frachtmakler vermittelte aus Bremen gehende F uhrgut
außer dem örtlichen Kleinverkehr mit eigener Fuhre, worauf dann die folgenden rechnungsmäßigen Listen beruhen.

d)	Davon nach Thedinghausen ca. 3000 dz, nach Verden ca. 4500 dz, nach Hoya, Nienburg etc, ca. 5400 dz,
Stolzenau ca. 12000 dz, Gernheim ca. 2550 dz (1).

e)	Incl. auf 20000 dz ca. geschätzten Nachbarschaftsverkehr bis zu 6 bis 8 Meilen mit eigenem Gespann außer
der Kontrolle der Besteder.
        <pb n="294" />
        ﻿

15

	1880/81	1831/82	1843	1844	1847
	dz	dz	dz	dz	dz
f) Wormser Getreide		(5) 227350	(5) 53310	(1) 166 249	(1) 133 820	(1) 166000
„	Eisenbahnschienen				(1) 89628	(1) 67144	(1) 140 000

1846 gingen 189 480 dz Getreide oberweser- und landauf von Bremen (9).

In den älteren Normaljahren sind etwa 10000 dz Getreide Obeiweserauffuhr zu rechnen, so 1824: 10 960 dz
(Siegfried Bärentz, Mäckler, Getreidelager 1824/25, Bremen 1. Jan, 1825, Smmlg. d. Bremer Stadtb. Brem. c. 1655), 1827/8:
9118 dz, 1828/9: 8342 dz, 1829/30; 9045 dz (5).

g)	12. Dezember 1847 Eröffnung der ersten bremischen Bahn, nach Wunstorf.

h)	Wegen der dänischen Blockade.

1)	Handelskammer in Bremen, Archiv Coli. Sen. C. 34. d. Notizen der 5 Reihefahrten, Oberländische Schiffahrts-
direktion und -Deputation, Dupla im Bremer Staatsarchiv R. 9. o.

2)	Staatsarchiv in Bremen R. 13. A. 4, Güterbestederberichte. Handelskammer in Bremen Arch. Coli. Sen. C. 48. a,
Güterbestederbt richte. Vgl. a. n. Br. Slaatsarch. Ss. 4, d. 2, Nr. 18.

3)	Fr. v. Reden, Das Königreich Hannover, statistisch beschrieben, Hannover 1839, II. Abt., S. 115, 151, 152.

4)	Handelskammer in Bremen, Arch. Coli. Sen. C. 34. d, Tabelle unterzeichnet Ludwig Bindseil.

5)	F. Glünder: Kurze Darstellung einiger der wichtigsten Verhältnisse bei Eisenbahnen mit besonderer Beziehung
auf solche Anlagen zwischen Hamburg, Bremen und Hannover, Hannover 1834, Anlage: Übersicht von der Einfuhr und Aus-
fuhr des Königreichs Hannover über Bremen 1827/8 bis 1831/2 nach vom Finanzministerium zu Hannover aus den Steuerrollen
der Grenzzollämter Brinkum und Dreye zur Verfügung gestellten offiziellen Auszügen.

6)	Aus einem Prospekt der Reiheschiffahrtsdeputation von 1838, Sammlung der Bremer Stadtbibliothek Brem. b. 1141.

7)	Arnold Duckwitz in einer handschriftlichen Ausarbeitung, vorgetragen am 1. Mai 1841 im Senat: Ertragsfähigkeit
einer Eisenbahn zwischen Bremen und Hannover. Hinterlassene Papiere des Herrn Bürgermeisters Duckwitz, im Besitz von
Herrn Ferd. Duckwitz in Bremen. Nach Anschreibungen des Weserzolls, den Berichten der Güterbesteder und Schätzung des
Lokalachsverkehrs.

8)	Handelskammer in Bremen, Archiv Coli. Sen. C. 34. d. Notizen der Reihefahrten. Variante.

9)	Handels-Archiv, hrsg. im Kgl. Handels-Amte zu Berlin, Jahrg. 1847, I. Hälfte, Berlin 1847, S. 342.

10)	Arnold Duckwitz in einem Brief an den Bremer Kaufmann J. A. Droege als Abgeordneten zur Nationalversammlung,
datiert aus Bremen d. 7. Juli 1848. Nachgelassene Papiere des Herrn Bürgermeisters Duckwitz, im Besitz von Herrn Ferd.

v Duckwitz in Bremen.

11)	Tabellarische Übersichten des Bremischen Handels, Jahrg. 1850, S. 23, 71, 1851, S. 21, 1852, S. 21.

12)	Jahrbuch für die amtliche Statistik des Bremischen Staates, I. Jahrg., 1868, I. Heft, S. 192, 193.

13)	TabellaTsche Übersichten des Bremischen Handels, Jahrg, 1851, S. 191, 1852, S. 190.

14)	Jahibuch für Bremische Statistik, Jahrg. 1900,. 1. Heft, Seite 30, 31, 1905, Z. Statist, d. Schiffs- u. Warenverk.
i. J. 1905, S. 33, 1906, Zur allgem. Statistik der Jahre 1901 bis 1905, S. 62, 63, 19u0, Z. Stat. d. Sch. u. Warenverk. S. 55.

Anmerkungen für den Flußschiffsbestand der Weser i. d. J. 1783—1909.

;i:) Schätzungsweise errechnet aus Zahl und Typen der Schiffe und Schiffszüge in Durchschnitts- und Mittelzahlen.

a)	Privative Mündener Fahrt nach Kassel (nebenbei Werra bezw. Weser).

b)	Kassel—Hersfeld.

c)	Bis Kassel verkehren heute Weserschiffe.

d)	Reiheschiffahrt. 1840/47 insges. 164 (6), 1846: 167 Reihesch. (15).

e)	Wert der regulativmäß. Keiheschiffszüge (Masten) auf Oberweser, Aller u. Leine 865 341 Mk. (4).

I) 1845: 298 Fahrz. v. 15 890 Reg.-To. a. Weser, Aller u. Leine. (Bemerk, geg. d. Beschl. d. d. Reichsvers, betr.
Flüsse etc., Hannover 1849, S. 63.)

g)	Incl. Dampfer.

h)	Incl. Hunte, Hamme und Lune: 65 Leichter von 3604 Reg.-To. und 3 Dampfer von 12 Reg.-To.

B Incl. Seeleichter, keine Seedampfer.

1)	J. L. Quentin, Ber. e. Abr. v. d. Schiff, a. d. Weser, Gött. 1788, S. 24 ff.

2)	Patje, K. Abr. d. Fahr.-, Gew.- u. Hdlgs.-Zust. i. d. Chur-Br.-Lüneb. Landen, Gött. 1796, S. 440 ff.

3)	Statist, d. d. Reichs, Bd. 192, Berlin 1909, I. 42.

_ 4) ü. F. Niemeyer, Übers, v. d. Wes.-, Aller- u. Leine-Reihe-Schiffs-Kosten, Bremen, Mai 1831. Brem. Staats-
arch. R. 9, o

5)	F. v. Reden, D. Kgr. Hannov., II. Abt., Hann. 1839, S. 111, 112.

6)	S. d. (1840-47, ? 1846). Arch. Coli. Sen. C. 34. d.

J) W. Metierhausen, D. Oberweserschiffahrt i. 1. Jahrz., Kassel 1902, S. 68, 69.
o) Brem. Nadir., 26. Febr. 1909.

9 Brem. Nachr., 4. Aug. 1906.

10) P. f. Wed di gen, Westph. Magaz., III. Bd., H. 9, 1787, S. 250 ff.

Jl) Oberl. Wes.-Schiff.-Regulativ v. 1815. Brem. Stb. Brem. b. 1141.

3?hresb. d. Ges. d. Ver. Weser-Dampfsch. Br. Stb. Brem. b. 1140.

J3) H. Meldinger, D. d. Ströme, IV. Abt., Lpz. 1854, S. 37.

£rosP- d. Deput. f. d. Oberw.- etc. Schiff., (Brem.) 1837. Br. Stb. Brem. b. 1141.

Jö Fr. Hühn. D. Weser, Ztschr. d. Ver. f. d. Statist., I. Jg., 1847, S. 676, II. Jg„ 1848, S. 389.
}6 Brem. Adreßb.

\D i W. Smidt, Übers, d, Brem. Seesch., Bremen 1841.
fS 5eil- 2- Nr. 151 d. Bremer Ztg., 1846.

19) Notiz v. F. A. Delius. Br. Sl.-A. R. 11. e.

£{ Pfeuß. Hdls.-Arch., Jg. 1847, I. Hälfte. S. 336.

iol fab* Übers- d- Br- Handels, 1851, S. 189, 1852, S. 188.

-J) Jahrb. f. br. Stat., 1890, I. H.. S. 270, 1901, I. H., S. 321.
        <pb n="295" />
        ﻿16

Bremische Einfuhr und Ausfuhr land- und flußwärts nach Mengen in Doppelzentnern in den Jahren
Tab. 8	1800 bis 1854, 1900, 1905, 1909.

Jahr

Oberweserverkehr

Äohsverkehr

Einkommend		Ausgehend	
6) a) 50 990		4) 146 918* *)a) 143 669	X
	£	*) 138 283*	
6)a) 59 542	XI  ;cö	5)a) 137 064	5
		4) 144 252*	x‘.S
5) a) 61 039		5)a) 140 583	O i-H
	LO	4) 149 408*	
5) a) 46 657	5 io '	6)a) 152 777	
	V)  x:	4) 148 803*	io  X
5) a) 48 554	5	5)a) 156 674	u&lt;
	•a	4) 155 973*J	■O
	’d**	4) 152 351*1	
		4j 151 432*	*
	dS	4) 151 444*	
	öS	s) 150 817*	V) y—4
	•gs	4) 137 657*	X  U
	r- CtJ	4) 155 513*	3
7)f) 65-80 000 ca.		7) g) 175 391	

Talwärts

1800

1801

18267

1827/8

1828/9

1829/30

1830/1

1831/2

1832/3

1833/4

1834/5

1835/6

1836/7

1837/8

1840

1841

1845

1846

1847

1848

1849

1850

1851

1852

1853

1854

1900

1905

1909

*) 664 200
‘) 441 000

6) 325 206

‘) 358 981

6) 350 455

6) 349 924

‘) 318 320

') e) 856 770

') c) 947 436
9) 792 587

9)	655 955
966 110

°) e) 967 578

10) 761 674

10)	765507
,0) 933 888
l0) 932 829

10) 913441

10) 951 966

l0) 1 033 692

") 3790411
1!) 5 021 070
,2) 7 248 731

,Ä°o

Bergwärts

‘) 298 400
7) 122 400
*) 175 697*

6) 199 168
’) 184 586*

6) 184 920
’) 234 390*

6) 209 550
a)e) 183 513*
'Ob) 458 579
*)b) 304 840*

6)	323 468
‘)b)233 179*
l)b) 258 624*'

7)	225 086*

*) 242 490*

*) 214 950*

') 187 247*

*) 261 151*

7) 276 519

6) 266 686
G) b) 428 916

6)	b) 426 062

7)	b) 657 461
9) b) 658 055
,0) b) 659 047
6) b) 628 060

,0) 291 241
'“) 214 489
,0) 236 969
,0) 294 863

&gt;°) 432 868
10) 269 185
l0) 353 251

12) 2 758 755
lr) 2 946 600
I2) 3 393 107

Zusammen

7) 962 600

’) 563 400
l)s) 423 567

5)	524 3741
')3) 424 155 _

6)	543 901 -
')a) 463 349

6) 574 046
’)8) 466 466

6) 808 503
V) 633 398

6) 641 788
7)3) 501 178.
l)5) 492 605 ‘
l)c) 479 446
l)c) 487 904
*)c) 406 353
■)c) 475 227
&gt;)c) 442 053 „
e) 1 133 289

')u.6)e) 1214122
!&gt;) u.6) 1 221 503
9) u,6) 1 082 017
7) e) 1 623 571

9)	e) 1 623 463

10)	e) 1 626 625

df?

—

°)u.u) 847 258

10) 1 502 915
J0)	979 996

10) 1 170 857
10) 1 227 692

davon p. Eisenbahn 10)
dav. p. rühre u. Post 10)
5°) 1 346 309|	10)1

davon p. Eisenbahn 10)
dav. p. Fuhre u. Post 10)

10) 1 221 1511	10) 1

davon p. EisenbahnI0)
dav. p. Fuhre u.Post10) 1

10) 1 386 9431	’°) 1

davon p. Eisenbahn ,0&gt;
dav. p. Fuhre u. Post 10&gt; 1

I2) 6 549 1661 “J 13
,2) 7 967 670	12) 15

12) 10 641 8381	12) 18

(Transit auf einer Achse 4) 7) 8561)

4) 156 526
4) 164 327
4) 188 054
*) 223 323

4) 229 726
“) u. “) 225 253

10) 282 771
u‘) 475 064
l0) 541 655
I0) 566 225
&gt;°) 295845
“) 270380
"&gt;) 750446
&gt;») 4SI 066
•») 299 380

10) 821 646

10) 486 688
&gt;») 335 958

10) 753 165

W) 495253
io) 257 912

*7) 13 046 535
12) 15 065 151
&gt;2) 16 584 499

995 031
847 853
077 989
004 415
263742
740673
047 239
276912
770327
143 591

375 872
097 719
547 316

485175
062 141

602 794
994 869
501 341

Zusammen

6)a) 194 659
6) a) 196 606
6) a) 201 6224,:
5)a) 199 434
s) a) 205 288

X O

7) f) 240—25500b

ca.

V4) 220-240000

ca.

°)u.u) 1 072 511

lö) 1 277 802
10) 1 322 917
,0) 1 619644
"’) 1 570640
“) 559 587
*») 1 011 053

10) 1 797 685

&gt;») 727 978
&gt;») 1069 707
10) 2 295 237
&gt;°) 862560
«) 1433 677

l0) 2 300 481

&gt;°) 980 428
,0) 1320053

n) 26649319
u) 31 060020
”) 35085 840

a) Ohne die Hamburger [je 100000 dz ca. jährl. hin und her auf Harburg, je 500 dz auf Verden (Niemeyer),
Sammlg. v. Ansicht, üb. Eisenb., Bremen 1836, S. 431 und Oldenburger [4500—6000 dz ausgehend (4)J Siraße. — b) Starke
Getreideauffuhr (1) (5). — c) Außer den zollfreien Gütern. — d) Ohne die unchaussierten Straßen des Olbenburg-Nordhorn-
Quakenbruckerund Minden-Uchler Verkehrs, den Lokalverkehr und Bremerhaven [100 dz ausgeh. (4)] [Insgesamt ausgehend
13—lu 000 dz (4)]. — e) Incl. Flößholz (7). — f) Ohne die Oldenburger Straße. Nach gesammelten Notizen von Brinkum
jährl. 100—130 000 Zentner, von Hemelingen her 25—30000 Ztr. Genauere Auskunft würde das hannoversche Zollamt Brinkum

feben können. (7) Bremische Deklaration des landseitigen, abgabenfreien Verkehrs seit 1. Jan. 1847 (Sammlg. d. Verordng., 1846,
8. Dez., S. 72, no. 45). Bei 1213 220 dz Seeeinfuhr (Angabe in Zentnern und Last, die Lastangabe entsprechend 90 992 Reg.-To.)
verteilen sich 761311 dz auf Stadtkonsum, indirekte Seeroute elbwärts (mindestens 50000 dz, — nach Bremen mindestens
30—37000 dz), rheinwärts, nach Ostfriesland, Oldenburg und nach der Ostsee. — g) Incl. Lokalverkehr außer Kontrolle
der Besteder (7).	5

m IVi. Reden, Das Kgr. Hannover, Hann. 1839, 11. Abt., S. 115, 151, 152, 155,

H 7?	• *■ Bremen, Arch. Coli. Sen. C. 34. d. Tabelle, unterzeichnet Ludw. Bindseil.

3) G. W. Marcard, Z. Beurth. des National-Wohlst. im Kgr. Hann., Hann. 1836, S. 64.

4) Bremer Staatsarch. R. 13 A. 4, Br. Hdlsk., Arch. Coli. Sen. C, 48. a. Güterbestederberichte.

5) F. Glünder, K. Darst. ein. d. wichtigst. Verhältn. b. Eisenb,, Hann. 1834, Anlage.

6) Hdlsk. i. Brem., Arch. Coli. Sen. C. 34, d., Br. Staatsarch. R. 90. Notizen d. Oberl. Schitf.-Dir. u. Dep.

7) Am. Duckwitz in Vortrag vom I. Mai 1841 im Senat. Nachgelass. Papiere.

8) (A. Duckwitz), Der Brem. Handel in 1841, Wöchentl. Beiblatt des (Kölner) Allgetn.Organs, 1842, 23. Febr., Nr.8.
9( Ereuß- Handels-Archiv, hrsg. im Kgl. Handels-Amte z. Berlin, Jg. 1847, I. Hälfte, 1847, S. 342.

10) Tabell Übers, d. Brera. Haüdels, Jg. 1849, S. 22, 23. 1850, S. 20, 23, 1853, S. 24, 78, 1854, S. 21, 31.

11) Jahrb. t. d. amtl. Statistik d. Brem. Staates, 1. Jg., 1868, 1. Heft, S. 190, 191,

12) Jahrb. f. brem. Stat., Jg. 1900, I. H„ S. 30, 31, 1905 Handelsstat,, S. 32, 62, 63, 1906, z. allg. Stat, d. J. 1901-05,
S. 62, 65. .75, 76, 1909, Hdlsstat., S„ 54/ 55.
        <pb n="296" />
        ﻿17

Der ausgehende und einkcmmende Verkehr Bremens mit dem Hinterland auf den direkten und
indirekten Wegen nach IVIengen in Doppelzentnern im iahre 1840.

Tab. 9	I. Direkte Wege.

dz

dz

Ä. Fuhrtransporte von Bremen über Hannover und Osnabrück und auf Hamburg (und Oldenburg)

und umgekehrt.

a) Ausgehend von Bremen:

Nach Celle, Burgdorf, Peine			*) 2) a)	702
»	Braunschweig, Wolfenbüttei...	‘) 2) a)	6379
	Leipzig		1)2) a)	4702
	Oschatz, Dresden		2)2) a)	605
	Chemnitz		]) 2) a)	5193
	Ölsnitz, Hof		5)2) a)	1050
n	Magdeburg, Naumburg etc. ...	') 2) a)	6690
	dem Harz		J) 2J a)	3780
	Nordhausen etc		2)2) a)	3516
•	Hamburg und Umgegend, auch Lübeck			2)	9850
rt	Hoya, Nienburg		2)	225
	Hannover, Hildesheim		*) '2&gt; a)	,5 723
	Einbeck, Göttingen		') 2) a)	8054
	Frankfurt a, M., Hanau		‘)2) a)	5421
	Eisenach, Schmalkalden		’) 2) a)	1919
	Mühlhausen etc		*)2) a) ‘) 2) a)	1489
	Gotha, Erfurt			6516
	Arnstadt, Thüringer Wald		’) 2) a)	1897
	Weimar, Rudolstadt		‘)2) a)	929
	Meiningen, Schweinfurt		1)2) a)	2438
n	Hildburghausen, Koburg		*) 2) «)	982
n	Bamberg, Nürnberg		‘)2) a)	8097
	Wunstorf, Bückeburg		J)2) a)	3183
	Minden und Vlotho		‘) *) a)	1341
	Herford, Bielefeld		’)2) a)	4170
»	Grafschaft Berg (Elberfeld)....	’)2) a)	2755

Zu übertragen

a) Bergschiffahrt:
Nach der Oberweser:

107 606

Übertrag ...

Nach Borgholzhausen...............

„ Münster etc...................

. Osnabrück.....................

, Wildeshausen, Clopj-enburg,

Löningen, Vechta, Lohne etc.
, Oldenburg, Varel, Jever etc.,

Ostfriesland ..............

, Bremerhaven...................

„ Gegenden, ca. 6 bis 8 Meilen
von Bremen mit eigenem
Gespann außer der Kontrolle
der Besteder ist erheblich ..

Insgesamt.

Via)

b) Einkommend nach Bremen

Von Brinkum her.........‘) c) ca.

, Hemelingen her......*) c) ca.

Insgesamt...............l) c) ca.

Total ausgehend und einkommend per
Achse...................*)2) ca.

c) Transit auf einer Achse durch
Bremen......................

Total ausgehend und einkommend mit
Transit per Achse .........')2) ca

107 606

2) 2) a) 3356
Via) 3798
*) 2j a) 27 996

2) 8909

2) 4315
2i 723

’)b) ca. 22 000

ca. 180 OOO

50000—65000

12500-15000

65—80 000
245-260 000
2) 8561
250-270 000

Nach Hoya etc................

. Minden, Vlotho, Rinteln bis

Hameln................

„ Hameln, Bodenwerder etc. ..

, Münden.................

dav. weiter nachWanfried . ’)b)
» nach Sachsen, dem Erz-
gebirge, Voigtlande etc..

Zusammen nach der Oberweser
von Hoya bis Münden...........

Nach der Aller und Leine:

Nach Verden...................

„ Hannover..................

„ Celle und Braunschweig....

Zusammen nach d. Aller u. Leine

&gt;)s) 59 897

Insgesamt Oberweserbergverkehr ')3) 276 519

B. Oberwesersohiifahrt.

b) Talschiffahrt:

Von der Oberweser:

Von der Oberweser mit Einschluß des

*) 9) 27 158

&gt;) ■) 106553
V) 35 307
V) 47 607
ca. 20-25 000

*) b) ca. 6 000

*)s) 215 123

') “) 4 022
&gt;)3) 21 155
&gt;) ») 30 722

geflößten Holzes.

Von der Aller und Leine:

Kaufmannsgüter ...................

Eine Partie Mauersteine von Verden.

Steinkohlen.......................

Krummholz etc. (in Schiffen)......

Holz in Flößen....................

Zusammen von d. Aller u. Leine
Insgesamt Oberwesertalverkehr .
Total zu Berg und zu Tai fiußwärts..

Total land- und fiußwärts von Bremen
ins Binnenland.................2)2)

Total land- und fiußwärts aus dem
Binnenland nach Bremen P)2)3) ca.

Total land- und fiußwärts von und
nach Bremen..................l)2)si

566 895

&gt;)3) 111 278
')3)	1 135

*) 3) 208
2) 8) 44 515
*) ') 132 739

&gt;) ’) 289 875
2)a) 856 770
V) 1131 789

8) ca. 457 00«

920—935 000

ca. 1 390 000

2
        <pb n="297" />
        ﻿18

Tab. 9 (Schluß)

II. Indirekte Wege.

dz

Für den Absatz auf Umwegen, sowie nach fernen Häfen und zum Konsum in der Stadt

bleiben demnach von der Seeeinfuhr, die sich auf ungefähr 1)t) 1 213 000 dz
beläuft, wenn der natürliche Absatz auf dem Land- und Flußwege ca.

l) ’)8) 457 000 dz beträgt.................................................... 1)9)8)4)d) ca. 756 000

(Diese ^dJZSöOOO dz verteilen sich, nach Abzug dessen, was davon in Bremen
verbraucht ist, auf die Route nach Holland, nach Hamburg und der Elbe, nach
Ostfriesland und Oldenburg und nach der Ostsee.)

Über die Elbe ins Binnenland gehen über See mindestens.
Elbabwärts und über See nach Bremen kommen mindestens

‘) e) 50000
') e) 30-37500

Anmerkungen:

a)	Diese Zahlen stehen auch in der Broschüre: Die Eisenbahnen zwischen Bremen, Hannover und Minden,
Bremen 1842, S. 6, nach den ständischen Aktenstücken, die Eisenbahnanlagen betreffend, S. 29 u. 30, unter Verteilung auf die
projektierten Eisenbahnzugrichtungen aufgeführt.

bl Schätzung.

c)	„Über den Landtransport nach Biemen wird keine genaue Controle gehalten, weil derselbe Abgabenfrei ist.
Wahrscheinlich wird das Zollamt zu Brinkum einen genauen Aufschluß darüber geben können. Nach gesammelten Notizen
wird das Quantum, welches von Brinkum her nach Bremen kommt, jährlich betragen zwischen 100 000 und 130 000 Centner
und Hemelingen zwischen 25000 und 30000 Centner“ (1).

d)	„Es liefern diese Zahlen den sicheren Beweis, daß Bremens Seehandel schon ansehnlich zu groß geworden ist
für seinen direkten inländischen Abzug, und daß dieser daher auf Umwege gezwungen wird“ (1).

e)	rEs ist schon angegeben, daß selbst zur Fuhr, trotz der höheren Kosten der Fracht und des hannoverschen
Transitzolls nach Magdeburg etc. 4344 Sch.-S oder 13 032 Centner Waren versandt werden, der eigentliche Hauptverkehr mit
der El£gegend findet jedoch zu Wasser statt, ist aber nicht genau zu ermitteln, weil darüber alle Controle fehlt. Sollte man
aber zu viel annehmen, wenn man von den ll/2 Millionen Centnern, welche sich seewärts vertheilen, für diese Route
100000 Centner abschlägt. . . Für die Güter die Elbe abwärts fehlt ebenfalls der genaue Maaßstab. Das Quantum ist ebenfalls
sehr erheblich in Manufakturwaren, Leinen, Glaswaren, Mehl, Stärke, Zink und dergleichen bestehend, und wird man schwerlich
über den jetzigen Bestand hinausgehen, wenn man diesen Transport auf 60 ä 75000 Centner veranschlagt“ (1).

*) Vortrag von Arnold Duckwitz im Senat vom 1. Mai 1841: Ertragsfähigkeit einer Eisenbahn zwischen Bremen
und Hannover. Aus den nachgelassenen Papieren des verstorbenen Herrn Bürgermeisters Duckwitz im Besitz von Herrn
Ferd. Duckwitz in Bremen.

2) Berichte der Güterbesleder an die Frachtfuhr-Inspektion bezw. Deputation. Akten des Bremer Staatsarchivs
R. 13A4; Akten der Handelskammer in Bremen im Schütting. Arch. Coli. Sen. C. 48. b,

8) Grundlage: Die Register des Weserzollamts.

*) Grundlage: Die von den Beamten des Departements der Schlachte herausgegebenen Einfuhrlisten. Bremer
Staatsarchiv R. 11 e; Arch. Coli. Sen. C. 48. b.; Stadtbibi. Brem.' c. 1655.

Der Warenverkehr zwischen Bremen und Bremerhaven hin und zurück nach Mengen in Doppelzentnern
Tab. 10	in den Jahren 1839—1848 *).

Jahr	Doppelzentner	Jahr	Doppelzentner
1839		620027	1844		1 070 181
1840		758 174	1845		1 200 035
1841		815 105	1846		1 369 484
1842		930 274	1847		1 704 867
1843		989 839	1848		1 329 038

0 Berechnung bei Erörterung einer Bahn Bremen—Bremerhaven. Bremer Staatsarchiv R. 20. b. 1.

Der Verkehr auf Oberweser, Oberelbe und Rhein (Bremen, Hamburg, Niederlande) talwärts und bergwärts
Tab. 11	nach Mengen in Doppelzentnern in den Jahren 1826/1827 —1851.

Jahr

1826/7 .
1827/8 .
1828/9 .
1829/30
1830/1 .
1831/2 .
1832/3 .
1833/4 .

Oberweser

V)

V)

V)

V)

V)

X) 2)

V)

V)

410 860
411430
449 448
452 472
614 396
486 140
477 826
465 111

Olierelbe

V)

.) 2)

n

V)

V)

V)

‘n

V)

2 000 876
2 032 915
2 481 200
2 404 485
2 748 368

1	942 767

2	111 741
2 211 521

1832.

1833.

Rhein

Grenzverkehr
Lobith—Emmerich

4)	3 289 090

‘) 3 546 220
        <pb n="298" />
        ﻿Tab. 11 (Schluß)

19

Jahr	Oberweser	Oberelbe	Jahr	Rhein  Grenzverkehr Lobith—Emmerich
1834/5 		*) 2) 473 266 *)!) 394162 *)!) 460 970	2) 1 878 046  2) 2 129 201	1834	4)	3 811 330  4)	3 967 760
1885/6 				1835	
1836/7 			8) 2124 144	1836		4)	4 114 880
1837/8 		*) 2) 428 791  s) 1 269 354  “)	953	349  8)	316	005	*) 1 189 304  8) 4 566 851  ")	1 716 066  “)	2 850 785..	1837	4)	4	701	420  4)	4	896	610  ')	5	762	190  •) a) 5 918 740 8)a)	880 285  *)a)	3	495	591  8)a)	2	423	149
1851				1838	  1851	
davon zu Tal	  zu Berg				beziehungsweise, dazu Floßholz...  zu Tal	  zu Berg		
b) 1900		4) 4 321 170  4) 2 533 310	4) 54 018 190  4) 25 264 330	1900	4) c) 131 918 450 4)c) 41 530 370
davon zu Tal				davon zu Tal .. .	
zu Berg		4) 1 787 860	4) 28 753 860	zu Berg • .	l) C) 90 388 080
b) 1905		4) 5 098 540	4) 59 215 150	1905		4) c) 206 731 890
davon zu Tal 		4) 3 220 740	4) 25 222 160	davon zu Tal . . .	4) c) 81 295 600
zu Berg		4) 1 877 800	4) 33 992 990	zu Berg • .	4) C) 125 436 290

Anmerkungen:

*) -Außer den zollfreien Gegenständen (2).

a)	Holländisches Grenzzollamt Lobiih.

b)	Vgl. ferner zu den heutigen Verhältnissen: Victor Kurs, Der in den Weserhäfen für bremische Rechnung
betriebene Seehandel und der Anteil der Binnenschiffahrt daran, Sonderdruck Nr. 125 der Zeitschrift für Binnenschiffahrt,
V. Jajirg., Berlin 1898; Leo Sympher, Das Verkehrsgebiet der Weser, Zentralblatt der Bauverwaltung, XXIII. Jahrg., 1903,
S. 345 ff., mit Karte, ders., Karte des Verkehrs auf deutschen Wasserstraßen im Jahre 1885, Verlag des Berliner Lithogr. Instituts,
Berlin 1885; ders., Der Verkehr auf den deutschen Wasserstraßen in den Jahren 1875 und 1885, Zeitschrift für Bauwesen,
XLI. Jahrg., 1891, S. 45 ff. u. Bl. 14; ders, Die Zunahme der Binnenschiffahrt in Deutschld. von 1875 bis 1895, Ztschr. f. Binnen-
schiff., VI. Jg., 1899, S. 150 ff.; ders., Die Entwicklg. d. deutsch. Binnenschiffahrt in den fünfundzwanzig Jahren 1875—1900,
ebenda X. Jahrg., 1903, S. 151 ff.; etc.; Jahresbericht der Handelsk. in Minden, 1906/7, S. 53; Vierteljahrshefte zur Statistik d.
deutschen Reichs, XVIII. Jg., 1909, IV, 122.

c)	Deutsches Grenzzollamt Emmerich.

*) G. W. Marcard, Z. Beurth. des National-Wohlstandes des Handels und der Gewerbe imKgr. Hannover, Hannover

1836, S. 64.

2) Fr. v. Reden, D. Kgr. Hannover, II. Abt., Hann. 1839, S. 8, 154.

8) Heinrich Meidinger, Die deutschen Ströme in ihren Verkehrs- u. Handelsverh., mit Statist. Übersichten,
II. Abt., Leipzig 1853, S. 168, III. Abt., 1854, S. 58-60, IV. Abt., 1854, S. 39 u. 40.

4)	Berechnung von Max Peters, Schiffahrtsabgaben, Schriften des Vereins für Sozialpolitik, Bd. CXV, 2.u 3.Teil,
Leipzig 1908, S. 132 für die Jahre 1832—1881, im wesentlichen nach den Jahresberichten der Rheinschiffahrtszentralkommission,
nur soweit nötig, aus anderen Quellen, insbesondere aus Angaben der preußischen Zollverwaltung ergänzt. Es ist nicht er-
sichtlich, warum die Kommission sich lange nur auf die Anschreibungen von Lobith gestützt hat.

6)	Statistik des deutschen Reiches, N. F., Bd, 138, S. 154, 166, 174, Bd. 175, II. 23, II. 36, II. 45.

Der bremische Oberweserverkehr berg- und talwärts nach Mengen in Doppelzentnern am Anfang, um die
Tab. 12	Mitte und am Ende des 19. Jahrhunderts.

Jahr	Zu Berg	Zu Tal	Insgesamt	Jahr	Zu Borg	Zu Tal	Insgesamt
a) 1800 .. a) 1810..  1840	..  1841	.. c) 1845 ..  c) d) 1846.. e) 1847 ..	298 400 .’) 122 400  2) 276 519  8) 266 687  8) 428 916  E) 426 062  6) 657 461	*) 664200 4)	441000  856770 4)b) 947 436 6) 792587 6) 655954 6) 966110	■)	962	600  4)	563	400  s) 1 133 289 8)u.4) 1214 123 3)u.6) 1 221 503 6) 1 082 016 °)	1 623 571	1900... Flöße.. c)f)l905... Flöße..	’Z 1 787 680  ’} 1 877 680  bezw.  8) 2 946 600	7)	2 533 310  28 000 ’Z 3 220 740  4 815  bezw.  8)	5 021 070	7) 4 320990 28 000 7) 5098 420 4 815  bezw.  s)g)7 967 670

Anmerkungen:

a)	Der Betrag der von Holland nach Köln gekommenen und der von da nach Holland gegangenen Güter war ln

im Jahre	von Holland nach Köln zu Berg	von Köln nach Holland zu Tal
1807 		300 375	613 SOI
1808 		128 226	285 033
1809 		39 769	178 567
		

, a ij__ai J-Eichholf, Topographisch-statistische Darstellung des Rheines, mit vorzüglicher Rücksicht auf dessen Schidahrt

und Handlung, Köln am Rhein, 1814, S, 66.
        <pb n="299" />
        ﻿20

b)	Außer Kohlen (4).

c)	Der Wert der Talgüter betrug 1845: 6 926 460 Mk., 1846: 5 600 760 Mk. Handels-Archiv, hrsg. im Kgl. Handels-
Amt zu Berlin, Berlin 1847, I. Hälfte, S. 341 ff. S. im übr. die offiziellen bremischen Statistiken der nächsten Jahre (Tabellarische
Übersichten des bremischen Handels. Jahrg. 1849ff.) Der Wert der Talgüter des Jahres 1905 betrug 22139 431 Mk., der ßerg-
güter: 37396 101 Mk., Jahrb, f. brem. Statistik, Jahrg, 1906, Allg. Statistik'der J. 1901—1905, S. 64, 65, 75, 76.

d)	Davon wurden auf Dampfschiffen befördert: talwärts nach Bremen 639 dz, bergwärts von Bremen 681 dz (5).

e)	„Dies ist das stärkste Jahr, was wir gehabt haben“ bemerkt Duckwitz (6) dazu.

f)	Seit dem 1. Januar 1903 haben neben den Reichsslatistikaufzeichnungen genaue von der Weserstrombauverwaltung
im Benehmen mit den Schiffahrtsgesellschaften veranlaßte Verkehrsaufschreibungen am Lauf der Oberweser, Aller und Fulda
stattgefunden, die den Verkehr der kleineren Häfen, den tonnenkilometrischen Verkehr und die Warenkategorien genauer
zunächst wegen der Schiffahrtsstraßenpläne, dann als Probe auf die Einführung an allen Flössen (Neueinrichtung der Reichs-
binnenschiffahrtsstatistik nach Bundesratsbeschluß vom 25. Juni 1908 zuerst für 1909 in Kraft) zugleich in Angleichung an die
Eisenbahnstatistik erfassen sollten. Die Ergebnisse des ersten Berichtsjahres und der Plan: Sympher und Witte, Der
Güterverkehr auf der Weser und Liren Nebenflüssen 1903, Berlin 1905. — Die Zahlen aus der Bremer Statistik enthalten auch
die an der Siadt Bremen vorbeipassierenden Güter.

g)	Die Zahlen für die Berg- und Talfahrt lassen sich teilweise für die Jahre 1825 bis 1835 durch Vergleich der
Tabelle Ausfuhr von Bremen land- und flußwärts (Tab, 4) und der Gesamtzahlen für Weser, Elbe und Rhein (Tab. 11)
ev, gewinnen. Vgl. ferner die Tabelle Bremische und hamburgische binnenländische Aus- und Einfuhr auf ihren haupts.
Konkurrenzrouten und auf Weser und Elbe im folg.

x) Fr. v. Reden, D. Kgr, Hannover, Hannov. 1839, II. Abt., S. 151 u. 155.

2) Vortrag von Arnold Duckwitz im Senat, Ertragsfähigk. e. Eisenb. zw. Bremen und Hannover, 1. Mai 1841, Papiere
des verst. Herrn Bürgermeisters A. Duckwitz, im Besitz von Herrn Ferd. Duckwitz in Bremen, Nach den Registern des
Weserzollamts.

8) Notizen der 5 Reiheschiffahrten etc. Schiffahrtsdirektion und -Deputation. Arch. Coli. Sen. C. 34. d. und Bremer
Staatsarchiv R. 9. o.

4)	Arnold Duckwitz, Der bremische Handel in 1841, Wöchentl, Beiblatt des (Kölner) Allgemeinen Organs für
Handel und Gewerbe, 1842, 23, Febr., Nr. 8.

5)	Handels-Archiv, hrsg. im Kgl. Handels-Amt zu Berlin, Berlin 1847, I. Hälfte, S. 341, 342.

6)	Brief von Arnold Duckwitz an den Abgeordneten zur Nationalversammlung Kaufmann J. A, Droege aus Bremen,
vom 7. Juli 1848. Nachgelassene Papiere des Herrn Bürgermeisters Duckwitz, im Besitz von Herrn Ferd. Duckwitz in Bremen.

7)	Statistik des deutschen Reichs, N. F., Bd. 138, S. 61 und 166, ßd. 175, I. 63.

8)	Jahrb. f. brem. Statistik, Jahrg. 1900, I. Heft, S. 26—27, Jg. 1905, Handelsslalistlk, S. 26—29.

Der Berg- und Talverkehr auf Oberweser, Aller und Leine nach Mengen in Doppelzentnern
Tab 13	in den Jahren 1846/7 —1851/2 *).

Zeit			Oberweser im engeren Sinne		über die Weser auf Aller und Leine		Überhaupt		Ins-  gesamt
			zu Tal	zu Berg	zu Tal	zu Berg	zu Tal	zu Berg	
1. Juli	1846 bis 1.	Juli 1847 ...	767 741	602 939	347 274	131 144	1 115 015	734 083	1 849 098
1. ,	1847 „	.	1848...	751517	542 510	283 202	55 839	1 034 719	598 347	1 633 065
1. .	1848 ,	1849 ...	736 131	291 930	218 686	38 248	954 817	330 177	1 284 995
1. .	1849 „	.	1850 ...	781 669	322 938	275 877	33 085	1 057 547	356024	1 413 574
1. .	1850 .	,	1851 ...	831 388	372 107	268 705	38 432	1 100 092	410 540	1 510 637
1. .	1851 ,	.	1852 ...	1 055005	542 166	265 849	51 164	1320 854	593 333	1914 183
durchschnittl. 184G		bis 1852 ...	820 560	447 780	276600	57 980	1 097 180	503 740	1 600 920

,	■ , Nach Mitteilungen der hannoverschen Generaldirektion der Zölle in den Jahresberichten der Gesellschaft der

Vereinten Weser - Dampfschiffahrt, 1852, S. 42, 43 und 1853 S 50, 51 (Sammlg. der Stadtbibi, in Bremen Weser - Dampf-
Schmahrtsgesellschaft Brem. c. 182 oder Vereinte Dampfschiffahrt Oberweser Brem. b. 1140, etc.).

Oberweser-Talverkehr, ohne Holzflöße, nach Bremen nach der Herkunft in Doppelzentnern
Tab. 14	in den Jahren 1845 und 1846 ’)a).

Herkunftsbezirk	1845	1846
	29480 214 480 81820 225260	37 580  135 220  37 180  134 820
Von Preuß. Minden, Vlotho etc. bis Oldendorf... Von Hameln bis Karlshafen				
Von Hann. Münden	 .  Summa...		
	551 040	344 800

,	B!' Meidinger (‘) steht Schiffspfund ä 3Zentner gedruckt (statt der hier zugrunde gelegten Last). Das kann

aber anscheinend nicht stimmen, zumal unmittelbar vorher steht: „In den Jahren 1846 bis 1851 wurden durchschnittlich
auf 4er Oberweser, Aller und Leine 760 913 Last oder 3 076 520 Ctr. Güter des Jahrs befördert. Davon kamen auf die Weset
60108 Last oder 2 400 320 Ctr.,“ was wieder fehlerhaft ist. Vgl. a. die übrigen Tabellen.

&gt;) Heinrich Meidinger. Die deutschen Ströme, IV. Abt., Leipzig 1854, S. 41.
        <pb n="300" />
        ﻿21

Der Verkehr in Münden nach Mengen in Doppelzentnern in den Jahren 1785—86,1800, 1810 und 1825—18381).

Tab. 15	Nach Münden	auf der Weser	Exporthandel			
Jahr	Spedition und Kommission	Eigengut	in Münden a)	Jahr	werraauf	fuldaauf
1785/86 		55120	22 500	114120	1800 	  181«		22 800  8 000	4200  2400

Jahr	Zahl der zu Münden ausgestellten Manifeste	Haben  überhaupt  geladen	Davon sind gütern v  Schiffen nach  Bremen	an Kaufmanns- erladen in  Schiffen, die diesseits Bremen bleiben	An Holzflößen und darauf geladenen Gegenständen	Zahl der zu Münden mit Manifesten angekommenen Schiffe	Haben in Münden an Gütern aller Art ausgeladen
1825 ...	270	92 400	25 211	6 974	60 066	139	53 744
1826 ...	259	95 619	21499	6 160	67 958	105	48 343
1827 ...	288	115151	28 284	7 746	79120	111	51 690
1828 ...	284	122 750	22 560	6810	93 378	102	61256
1829 . ..	232	120 724	31 640	6 334	82 749	87	59 034
1850 .. •	262	128 859	36 138	6 890	85 830	121	100 172
1831 ...	305	118 080	30192	14 330	73529	108	82 300
1832 ...	296	112 971	24 927	8 875	79166	119	85 704
1833 ...	291	113 778	20418	8 739	84 618	131	76 020
1834 ...	282	109 009	18 966	7 583	82 461	141	64 473
1835 ...	289	115 302	18 279	8 545	88 476	123	68 714
1836 .. ■	317	120 909	29 032	13 341	78 536	110	54 804
1837 ...	293	118 227	30 491	8 230	79 504	126	79 814
1838 ...	264	102 591	25 847	12 402	64 141	118	70182

Im Jahre	Es kamen an die Schlagt von Münden2)		Es gingen durch die Schleuse bei Münden von der Werra Flöße2):
	zu Tal dz	zu Berg dz	dz
1900 		23 960	45 870	49 070
1905 		3 060	62 840	41 750
		Anmerkungen	

a)	Landesprcdukte und Tabak (hessischer).

b)	Patje, K. Abriß des Fabriken- Gewerbe- u. Hdlgs.-Zustandes in den Chur-Br.-Lüneb. Landen, Göttingen 1796,
S. 278 spricht von 364 großen und kleinen Schiffen, die auf der Weser, 104, die auf der Werra 128, die auf der Fulda
[1800: 57, 1810: 20, 1800; 21, 1810: 12 (1)] von Münden abgefertigt werden. Er rechnet nach dem Zollerträgnis, das, seitdem
während des Kiiege.s (1786 mit Frankreich) die Rheinschiffahrt gesperrt ist, um ein Drittel gestiegen ist, auf zirka 250000 dz,
die durch Münden transportiert wären; nach Hanau, Frankfurt a. M. und Mainz gingen damals etwa 150 Wagen und 600
Karren, nach Nürnberg und Franken 14 Wagen und 118 Karren, also zusammen 164 Wagen und 718 Karren, Patje rechnet an
anderer Stelle ca. 5 uz Ladung auf ein Pferd, es werden um 1800 auch wohl ca. 4 dz als Maximallast für ein Pferd ge-
rechnet angegeben (z, B. Fr. Baer, Chronik über Straßenbau und Straßenverkehr in dem Grh. Baden, Berlin 1878, S. 25, auch
E. Gasner, zum deutschen Straßenwesen, Leipz. 1889, S. 120). Die Karren waren meist ein-, zwei- und dreispännig, die Fracht-
wagen damals drei-, vier-, fünf- auch sechsspännig (Patje), ein Fuhrmann, der im Jahre 1800 auf der Straße Bremen-Würz-
burg über Heiligenstadt sich Veruntreuungen zu Schulden kommen ließ, hatte 45 dz ca. geladen (Bremer Staatsarchiv R. 13 A),
in Hannover hatten 1785 von 9152 Frachtwagen und Karren, die durch- und auspassiert waren, 5820 5 dz und darüber, die
übrigen 3332 aber unter 5 dz geladen (Patje, S. 247).

ci Fr. v. Reden S. 111 bemerkt dazu für die dreißiger Jahre, daß der Verkehr auf der Werra zwar noch ziemlich
lebhaft ist, daß aber wegen der Fulda die kuihessische Regierung den Hauptverkehrszug in der Bergfahrt auf Karlshafen zu
lenken gewußt hat.

d)	Vgl. für die Jahre 1825 bis 1837 die Tabelle Ausfuhr von Bremen land- und flußwärts für Münden (Tab. 4)

e)	Vgl. ferner W. Lotze, Gesell, v. Münden, Münden 1878.

*) Fr. v. Reden, D. Kgr. Hannover, II. Abt., Hann. 1839, S. 111, 152.

2)	Statistik des d. Reichs, N. F., Bd. 138, S. 168, Bd. 175, II. 38.

Tab. 16	Vom I. Mai 1790 bis I. Mai !79l passierten auf Alier und Leine Güter

im Worte	von Bremen		im Werte	von Hannover, Celle etc.
von	• nach Geile	nach Hannover nach Verden	von	nach Bremen
Mark ....	‘) 1 381 187	*) 1 079 833 | *) 100 949	Mark ....	’) 1 264 807
        <pb n="301" />
        ﻿22

Der Berg- und Talverkehr auf Aller und Leine nach Mengen in Doppelzentnern in den Jahren

Tab. 16 (Schluß)	1800&gt; 1810 und 1832—1838.

		Zu Berg							Zu Tal		
Jahr	Celle	Hannover	Zu-  sammen	Verden j	Zu-  sammen		Celle	Hannover	Winsen,  Hudemühlen	Verden	Zusammen
1800..	2) 11 462	2) 4158 2) 2 079	2) 15620									_
1810..	2) 5 267		2) 7346	—	—				—	—	—	—
1832..	2) *) 31 425	2) 48 150 8) 48 156	2) 79 575	*) 7 088	*)86 670		2)8) 28 425	■) *) 61 299	21S) 69 207	’j8) 16 014	2)8) 174 945
1833..	2) 17 940 8) 17 945	2)3) 33 150	2)51 090	8)3 876	8) 54 971		2) *) 19 350	2)s) 42 474	2)8) 88156	2)8) 15 101	2)8) 165 081
1834..  1835..	2) 26 100 “) 26 091 *) 21 615	2) 22 980 a) 22 982 2) 20 625	2) 49 080  2) 42240	*)3 056	8)52 1	28  u	2)8) 13 118	2) 3) 58 763	2)8; 105 617	*)3) 18 015	2) 8) 195 512
1836..  1837..  1838..	2) 18 585  2) 16 290 2) 15 000	2) 21 420 2) 40 005  2) 18 210 S 34 500 2) 21 000,|2) 36 000			—	T  ~ü  t/1  J=  o  5  -a	2) 11 197  in Schiffen  2) 6113  durch Flöße	2) 46 304  in Schiffen  2) 5 989  durch Flöße	2)	9 974  in Schiffen  2) 123 709  durch Flöße	2) 24 824  in Schiffen	

Nach der Wiederaufnahme des Allerverkehrs beförderte die Geller Schleppsohitfahrtegesellschaft

	zu Berg  dz	zu Tal dz
im ersten Jahre ihres Bestehens 1898/9 	  1906 		*) 34 500 181 200  5) 168 980	4) 9 220  4)	341 470  5)	193 020  5) 4 080
durch Winsen gingen 1905 in Schiffen	  Flöße			

1)	Patje, Kurzer Abriß d. Fabriken-, Gewerbe- u. Handlungs-Zustandes in den Chur-Br.-Lüneb. Landen, Göttingen
1796, zu S. 494.

2)	Fr. v. Reden, Das Kgr. Hannover, II. Abt., Hann. 1839, S. 114, 115.

3)	G. W. Marcard, Z. Beurth. d. National-Wohlstandes etc. i. Kgr. Hannover, Hann. 1836, S. 68.

4)	Bremer Nachrichten, 1907, 24. Mai.

6) Statistik des deutschen Reiches, Bd. 175, I. 64, II. 36.

Tab. 17	Floßverkehr auf der Oberweser, Aller und Leine.

Von Hannoversch-Münden sind an Holzflößen und darauf geladenen Gegenständen abgegangen1):

Im Jahre	dz	Im Jahre	dz	Im Jahre	dz
1825		60 066  67 958 79120  93 378  82 749	1830..	85 830  73 529 79166  84 618  82 461	1835	88 476  78	536  79	505  64 340
1826			1831..		1836	
1827			1832		1837	
1828			1833		1838			
1829			1834				

1843 kamen die Werra herab nach Hannoversch-Münden 3960 Flöße mit Brettern und Latten
und 114 Flöße mit Stammholz. Von Münden gingen weiter 3417 Flöße mit Brettern und Latten und
81 mit Stammholz. Die kleinen Flöße werden zu Hannoversch-Münden zu großen zusammengesetzt,*)
1847 gingen von Wernshausen an der Werra 2658 Flöße ab (von Camburg saaleab in die Elbe
2500 Flöße*). Auf der Aller und Leine werden genannt als Durchschnitt der Jahre 1835 bis 1838: für
Hannover 5445 dz, Celle 5558 dz, Winsen und Hudemühlen 112 463 dz1). In Bremen sind 1847: 572,
1848: 496, 1849: 457. 1850: 563, 1851: 574, 1852: 5734), 1853: 730 Flöße zu 274860 dz als angekomrnen
verzeichnet5). Durchschnitte der Jahre 1852 bis 1901 für Bremen sind;

1852—1856...................... 781	Flöße	zu	230 490	dz

1862-1866...................... 809	„	.	242 276	.

1897-1901.....................  154	.	.	22 540	.	°)
        <pb n="302" />
        ﻿23

Nach Bremen kamen:

1900.............................. 117 Flöße zu 21060 dz

1905.............................. 32	.	.	6 950 . *)

Durch Vacha an der Werra gingen:

1900	....................................... 49000 dz

1905.......................................... a) 45 000 ,

Durch die Werraschleuse bei Münden gingen:

1900.......................................... 49 070 dz

1905.......................................... 41 750 , 8)

Anmerkungen:

a)	Ein Floß ist mit 200 dz berechnet (8).

1)	Fr. v. Reden, Das Kgr. Hannover, II. Abt, Hann. 1839, S. 115, 152.

2)	Vgl. außer H. Meidinger, l). d. Ströme, IV. Abt, Leipzig 1854, S. 27; F Huhn, Die Weser, in der Ztschr. d.
V. f. deutsche Statistik, hrsg. v. Fr. v. Reden, I. Jg., 1847, S. 676.

8) G. Brückner, Landeskunde des Herzoglh. Sachsen-Meiningen, Meiningen 1851, S.417; H. Meidinger, D. d.
Ströme, IV. Abt, Leipzig 1854, S. 27.

4)	Tabelt Übersichten d. Brem. Handels i. J. 1851, S. 19!, bezw. i. J. 1852, S. 190.
ß) Jahrb. f. d. amtl. Statist, d. brem. Staats, I. Jg., 1. Heft, 1868, S. 20.
ü) Jahrb. !. brem. Statist, Jg. 1906, Allg. Stal. d. J. 1901—5, S. 95, 96.

7)	Jahrb. f. brem. Statist, Jg. 1900, 1. Heft, S. 26. 27, Jg. 1905, S. 26, 27.

8)	Statistik des deutschen Reichs, N. F., Bd. 138 S. 168, Bd. 175, II. 38.

Gesamtschiffsbewegung Bremens im Jahre 1842 *).

-paj, jg	Schiffsankünfte a):

Handelswaren						Viktualien (Butter, Obst, Fisch), Brennmaterialien (Kohlen b), Tori) und Steine					
Schiffsverkehr seewärts c)		Unterweserleichter		Oberweser		Weser		Neuer Torfkana!		Alter Torfkanal und Munte	
Schiffe	Reg.-To.	Schiffe	Reg.-To.	Schiffs- züge d)	Reg.-To.	Schiffe	Reg.-To.	Schiffe	Reg.-To.	Schiffe	Reg.-To.
2 382	168 750	3 430	157 500	1530	135 000	2141	50 400	12 843	9 630	29 370	22 028

Anmerkungen:

a)	Dieselben Schiffe sind auch wieder abgegangen, also 543 307 Reg .-To. Eingang, 1086 615 Reg.-To. Gesamt-
verkehr (1), ohne Torfkanäle 1023 299 Reg.-To.

b)	1841 wurden auf der Unterweser 120000 dz Kohlen eingefflhrt, von der Oberweser kamen ohne Kohlen ln
1693 Schiffen 947436 dz Handelswaren nach Bremen. [(A. Duckwitz), D. Brem. Handel in 1841, (Kölner) Allg. Organ,
Beiblatt, 1842, 23. Febr., Nr. 8.]

c)	1970000 dz Waren angebracht 1842 (1).

d)	Ein Schiffszug besteht nach (1) gewöhnlich aus 2 Schiffen, einem Bock von 60—105 Reg.-To. und einem
Anhängschtff, Achterhang oder Bullen von 30—45 Reg.-To.

*) (Arnold Duckwitz), Die Deutsche Handelsmarine, Augsburger Allgem. Ztg., 1843, Nr. 97.

Schiffsbewegung in der Reiheschiffahrts-Bergfahrt auf der Oberweser, Aller und Leine nach Zahl der
Tab. 19	Schiffszüge und Fahrtbezirken in den Jahren 1816 bis 1831x).

Jahr	Abteilung					Insgesamt
	Münden	Hameln	Minden	Celle	Hannover	
1816		61	17	23	31	30	162
1817		61	16	28	25	a) 19	149
1818		66 (61)	12	19	28	20	145(140)
1819		54	22	23	30	28	157
1820		55	21	22	b) 41	28	167
1821		c) 47	d) 17	e) 16(18)	f) 33	g) 20	133(135)
1822		h) 59	1) 19	k) 21	1)41	m) 21	161
1823		n) 48	n) 17	n) 24	o)32	15	136
1824		33	14	25	17	8	97
1825		41	17	34	18	19	129
1826		46	27	37	26	26	162
1827		46	29	31	28	24	158
1828		49	29	31	33	31	173
1829		45	30	29	26	28	158
183(1		60	36	36	31	44	207
1831		66	22	17	24	33	162
        <pb n="303" />
        ﻿24

Anmerkungen:

a)	19 Schiffszüge bszw. Reisen und außerdem verschiedene Jagdfahrzeuge (Jagdreisen mit 1 Schiff).

b)	14/2, 24/j Reisen bezw. Schiffszüge.

c)	Worunter 17/2, d)4/a, e)3/a, I) 16/a bezw. 15/„ 17/„ g) l/2, h)4/2, i) 11/» k) ll/2Reisen, I) 30Bullenreisen, m) l/2Reise

n)	Ganze und halbe Reisen.

o)	Reihenzüge und Bullenreisen.

A) Aus den Berichten der Bremer Reiheschiffahrts-Direktion. Handelsk. i. Bremen, Arch. Coli. Sen. C. 34. d
[Doubletten, (z. T. etwas abweichend) C. 33. II.].

Schiffsbewegung auf der Oberweser, Werra, Fulda, Aller und Leine nach Schiffszahl und Registertonnen
20	bergwärts und talwärts in Bremen, in den Jahren 1783/4 bis i905.

		Oberweser				Werra j		Fulda		Äller j	Leine
	ZU	Berg		zu Tal				zu Berg			
	Schiffe  bzw.  Fahrzeuge	Reg.-To.	Schiffe  bzw.  Fahrz.	Reg.-To.		Schiffs-1 züge	Reg.-  To.	Schiffs-  züge	Reg.-  To.	Schiffs-  züge	Schiffs-  zuge
l) a) 1783/4 insgesamt ,	ca. 321	ca. 11 700(1			)	—	—	—	—	—	—
beladen ...	ca. 284	ca. 10 800(1		*	)	—	—	—	—	—	—
7) a) 1784/5 insgesamt.	ca. 372	ca. 13 650||		t)		—	—	—	—	—	—
beladen...	ca. 349	ca. 13 050			l)	—	—	—	—	—	—
2) b) 1788 insgesamt...	246	ca. 8 700	—	—	■)	—	—	—	—	—	—
beladen		182	ca. 7 350	—	—	■)	—	—	—	—	—	—
3) 1800 beladen		c) 498 (?)	22 380	—	49 815	)	57	1 710	21	315	84	30
•) 1810 beladen		c) 204 (?)	9 180	—	33 075	•)	20	600	12	180	38	15
4) 1813 		c)ca.5-600	—	—	—		—	—	—	—	ca. 100	—
") Durchscbn. 1816—24	—	—	—	—		—	—	—	—	54	
8)d)Durchschn.l825—35	—	—	—	—		—	—	—	—	63	
a) 1838 		—	—	—	—		—	—	—	—	22	31
5) 1841 beladen		—	—	e)l 693	e) 68 444		—	—	—	—	—	—
6) 1842 insgesamt		—	—	e)3 060	e) 135 000 *)		—	—	—	—	—	—
7) 1853	 Schilfe	1251	61 448	1401	68 443 *)		—	—	—	—	—	—
dazu Flöße		—	—	730	20 615	*)	—	—	—	—	—	—
8) Durchscbn. 1852—56											
Schiffe insgesamt	1 316	70 645	1350	72 442	*)  i:)	—	—	—	—	—		
beladen .	774	47 376	1325	70 918		—	—	—			'			
dazu Flöße		—	—	78!	22 949	!;)	—	—	—						
") Durchscbn. 1877—81											
Schiffe insgesamt beladen .	518  388	53 763 44 096	521  430	53531 44 356	*)]  ■)]  i:)  i:)  *)  *)	—	—	—	—	—	—
dazu Flöße						351	9811			Reg.-  To.		Reg.-  To.  9)f)		
8) 1900 Schiffe insgesamt beladen . dazu Flöße ...	1674  1291	302 609 257 059	1 714 1 549 117	307 324 ‘ 280 244 2 106		Schiffe		Schiffe		Schiffe  a)g)	Schiffe
1905 Schiffe insgesamt	«) 2 119	s) 481 666	8)2 118	8) 481 152 *)		—	—	Q)f)i	138	183	—
beladen .	8) 1 366	8)349 255	8) 2 024	8) 463 335	*)  *)	—	—		—	—	—
dazu Flöße		—		( 8) 32	8) 695		—	—	—	—	—	—

Anmerkungen:

t) Oberweser im engeren Sinne, ohne Aller-, Leineverkehr.

*) Oberweser im weiteren Sinne, Aller- und Leineverkehr eingeschlossen.

1*)] Bestand kein Aller- und Leineverkehr.

a)	Im Fahrtjahr 1783/4 sind nach der Liste aller auf der Weser zwischen Münden und Bremen zu Dreye befundenen
und passierten Schiffe, die der Zollinspektor zu Dreye vermöge Rezeß von 1680 und 1696 jährlich anzufertigen und an das
Kurf. Amt Münden einzusenden hat, um Bestrafung der mit zu viel Schiffen gefahrenen Schiffer zu ermöglichen, zu Dreye
passiert 100 beladene Böcke zu ca. 53 Reg,-To„ 9S beladene Achlerhänge zu ca. 38 Reg.-To,, 88 beladene Bullen zu ca. 23 Reg.-To.,
37 ledige Bu len und Fahrzeuge, im Fahrtjahr 1784/5: 119 beladene Böcke, 111 beladene Achterhänge, 119 beladene Bullen,
23 ledige Bullen und Fahrzeuge. [Kriegsiransporte der ansbach-waldeckschen, braunschweigischen und kurhessischen Truppen,
die aus Amerika kamen, erhöhten die Zahl (1)1. Die Tonnenzahlen sind aus der gleichzeitigen Ladefähigkeit der Schiffstypen
berechnet [(1), S. 75ff. und Patje, K. Abriß d. Fahr.-, Gew,- u. Hdlgs.-Z. i. d. Chur-Br.-Lüneb. Land., Gott. 1796, S. 440 etc.)

b)	Die Zahlen sind berechnet aus der damaligen Ladefähigkeit der Schiffstypen (Patje, S. 440ff. a. a. O.) und
der Angabe in (2), daß 1788; 68 Böcke, 77 beladene Hinterhänge, 37 beladene Bullen, sowie 2 leere Hinterhänge und 62 leere
Bullen, insgesamt 246 Schiffsteile von Bremen nach Münden oberwbseraufwärts gefahren seien.
        <pb n="304" />
        ﻿25

c)	1800 in 166 Fahrten, zu (2—) 3 Schiffen, 1810 in 68 Fahrten ebenso (3), 1813 jährlich 200 Masten (Schiffszöge zu
2—3 Schiffen) etwa (4).

d)	In den Jahren 18,6 bis 1824 in der Reihenfolge: 64, 45, 48, 58, 71, 53, 61, 61, 25; 1835 bis 1837 : 47, 46,
52 Schiffszüge (3).

e)	Ohne Kohlenladungen 1841 (5); mit Handelswaren 1842 (6).

f)	Fuldaab kamen nach Münden an die Schlagt: 12 Schiffe zu 864 Reg.-To. (9).

g)	Davon 125 Kähne zu 33000 Reg.-To.; talab 151 Schiffe, davon 126 Kähne von 33140 Reg.-To.; durch Winsen (9).
*) L. Quentin, Ber. e. Abr. v. d. Schiff, a. d. Weser, Gott. 1788, S. 19.

*) D. Hansest. Lübeck u. Bremen, e. Hdb. (D. gewerbfl. Dtschld. X), Leipz. u. Ronneb. 1807, S. 253—256.

3)	Fr. v. Reden, D. Kgr. Hannover, II. Abt., Hann. 1839, S. 111, 151, 155.

*) Handelsk. i. Bremen, Arch. Coli. Sen. C. 17. b.

5)	(Arnold Duckwitz), D. Brem. Hdl. in 1841, im Wöchentl. Beibl. d. (Kölner) Allg. Organs, 1842, 23. Febr., Nr. 8
ö) (Ders.), D. D. Handelsmarine, Augsb. Allg. Ztg. 1843, Nr. 97.

7)	Jb. f. d. amtl. Statist, d. brem. Staats, I. Jg. 1868, 1, Heft, S. 20.

8)	Jb. f. brem. Statist., Jg. 1906, Z. Stat. d. Schiffs- u. Warenverk. i. J. 1906, S. 23.

!l) Statistik d. d. Reichs, Bd. 175, 1907, 1. 63, 64, 67, 68.

Verteilung der Schifferschaft nach dem Fahrtbezirk, in dem sie arbeitet, und den Schiffergesellschaften,
nach der Zahl der Schiffer bezw.*) Schiffszüge (gewöhnl. Ziffern), Schiffe (schräge Ziffern), Schiffsart
(kleine hochgesetzte Ziffern bedeuten Zahl der Böcke bezw. Achterhänge, übrige sind Bullen) in den
Tab. 21	Jahren 1815 bis 1848 a).

Fahrtbezirke  Schiffergesellschaften	1815 x)	1822 *)	1831 *)s)	zwischen  1840/7 8)	18484)
Bremen—Mündener Fahrt					
Bremer Direktion 		35 105 85,35	34	b) 35 /ö585,85	26 57	26 52
Freisdüffer (überhaupt zwischen					
Münden und Bremen)		—	—	—	21 31	—
Bremen— Hamelner Fahrt					
Bremer Direktion		16 32—16	13	c) 13 26	16 35	16 32
Bremen—Mindener Fahrt					
Bremer Direktion		14 28	13	d) 13 26	15 26	16 32
Westf. Sdüffergesellschaft 		—	—	—	12 25	(12) (35)
Ravensberg. Schiffergesellsdiaft ...	—	—	—	11 21	8 16
Außer-Reihesdiiff-Gesellsdiaften ...	—	—	—	7 11	—
Freisdüffer (bis Stolzenau)		—	—	—	35 39	—
Bremen—Hannover—Geller Fahrt					
Reihesdiiffer		—	23	e) 16 32	14 38	—
Freisdiiffer		—	—	—	21 31	—
Minden—Hameln—Mündener Fahrt					
Freisdüffer		—	—	—	11 18	—

Anmerkungen:

a)	1783 waren auf der Oberweser 66 Schiffer mit 47 Böcken, 63 Hinlerhängen und 77 Bullen (Brem. Nachr., 4 Aug.
1906), 1/96 waren 42 komplette Masten auf der Weser zwischen Münden und Bremen, außerdem noch 12—16 kleinere Fahrzeuge
von 15—37 Reg.-To, die selten weiter als Preuß. Minden und Hoya heruntergingen, meist aber auf der Fulda und Werra
blieben (Pat j e, K. Abr. d. Fahr.-, G.- u. Hdlgs.-Zust. i. d. Chur-Br.-L. Landen, Gött. 1796, S. 440 ff.), 1854 fuhren 40 Schiffszüge
zwischen Bremen und Münden hin und her (H. Meidinger, Die deutschen Ströme, IV. Abt. Leipz. 1854, S. 35), 1839
40 Schiffer auf Minden im ganzen, welche Zahl zu groß sei (Arnold Duckwitz, Papiere, im Besitz von Herrn Ferd. Duckwitz,
Bremen), 80 Schiffer in der Bremer Direktionsreihefahrt (Fr. v. Reden, D. Kgr. Hann., II. Abt., S. 110, 117), auf der Aller
1822: 8 Bremer und 8 hannoversche Schiffer, auf der Leine dieselben 8 Bremer und 8 hannoversche, von denen einer auch
in der Geller Reihefuhr und Kompagnie ist, im ganzen 23 (1).

b)	Wert 520692 Mark (2).

c)	Wert 128933 Mark (2).

d)	Wert 96 700 Mark.

e)	Wert je 8 auf Aller und Leine 59508, zus. 119016 Mark (2).

Schiffermatrikeln des Oberländischen Weserschiffahrtsregulativs vo i 1815 und des Revidierten Regulativs von
1822 (Smlg. Oberweserschifff. d. Brem. Stadtbibi. Brem. b. 1141).

, n 2, G. F. Niemeyer, Übersicht von den Weser-, Aller- und Leine-Reihe-Schiffs-Kosten etc., Mai 1831. gedruckt.
Im Bremer Staatsarchiv R.9.o.

3)	Undatierte Akte im Arch. Coli. Sen. der Brem. Hdlsk. C. 34. d.

4)	Fr. Hühn, Die Weser, Ztschr. d. Ver. f. d. Statist., II. Jg., 1848, S. 389.
        <pb n="305" />
        ﻿26

Die Schifferschaft auf der Oberweser, Aller, Leine, Werra und Fulda nach Heimatsorten, nach Schiffer-*)
Tab. 22	und Schiffszahl*) und Art der Schiffe*) in den Jahren 1787/8 bis 1901/2.

Schiflerplatz1)—°)		*)  1787/8	a)  1796	t)s)  1816	t) *) 1822	a)6) i 6)  1840/7 ■ 1847/8		7)  1851	*)  1852	8)  1867		9)  1901/2	
Oberweserschifferschaft: Bremen 					4	5	6 16	4 8	4 8 ~	3 5 -	21		1 69	
	Riede			1					459 Refi.-T.	305 Reg.-T.			22425  Reg.-T.	
	Baden 									1 2							
	Intschede				8	7		7 11			3			
	Amt Westen				1	]							43	
	Hoya		2 5 12	2				2 4			2		C/)	
	Balge								6	6  H	1			
	Nienburg							2 3	bi)  &lt;v				&lt;v	
43	Stolzenau		1 2 -'2	1		2		1 2		bi)  CU	4		o	
O  CO	Hameln		1§)6 2'2	1	1	1	K.	1 2	tX	cd	11		1 20  4981  Reg.-T.	
&lt;u  &gt;s  O	Grohnde								CT)  - GO  CD  lO	LO  co  CD  05				
C  C	Amt Ohsen						U-  OO								
ca	Ohr									§				*£	
	Bodenwerder		1 7 -	1	3	3		5 11		Ob	4		43	
	Brevörde				1			2 3		CD  lO			co	H
	Polle 									lO				&amp;	bi)
	Heinsen		b)8§)25'-7	3	1			8 13			5			cd
	Bodenfelde 							1 3			2		o  CO	8  io
	Hemeln													
	Münden		10 35 8'12	10	12	11		15 32			10		E	
	Thedinghausen								T i-	U ^  1 Oi &lt;u	2		CU  Wh	s
	Daspe							1 1					CQ	§
a  eo	Kemnade 				2	1			' s «					(3	
3	Grave							3 3	i	1 -				ro
C3  u.	, Holzminden		1 2 —2	1			i ~	4 8	j co	\	CT)	5	Ob	C  cu	
	Qernheim							1 5					s	.£)
	Petershagen		2 6 2-2	2		1		2 2	6	6	1		6	
	Minden 		4 18 5'a	4	2	3		612	H	H	13		1 40 13883 Reg.-T.	s
X3	Hausberge				i  19 (17) 1  1	1		1 2	bi)  &lt;u  Cd	bi)  &lt;U  Cd	3			2
ob	Vlotho 		15 43l’iB	21		14		10 77	o	IO	5			CSj
3	Uffeln								CT)  OO	h-  00				"O  C
&lt;v  Wh  O-	corveysch-Lüchtring.  „	Höxter ...  paderb. Beverungen . c) Würgassen		3 6-‘  1 1 -	3  1		1  1	io  co	612  1 7  1 7	!  05  H  Ob	*8	8  1  2		c/b  &lt;U  &amp;  Wh  CU  C	Ö
	Herstelle			1  4	3			4 5			8		CU	
liooisch-Erder			4 5 11			1  1	2 4	2 4	2 4 —	2 4 —  226 Reg.-T.	3		C3	
	Rinteln 		1§)5 “ 1§)5 w d) 2§) 4 1,1	i  1  2	i			3 5	225 Reg.-T.		3		E	
	Rumbeck									_•			c	
43	Großenwieden...			i	1	Ob  *-l	1 7	H		1			
O  CO	Wehrbergen... .							csj bi)  5«	U bi)				
'ob '	Karlshafeh		1§)5 w	1	i  1  2	1  1		3 d		^ IO	3			
cU	Gießelwerder... .												
	Ödelsheim		1§)5 11			2		1 7					&lt;u	
	Veckerhagen....						2 7		S	1		43	
	.											hfä	
Aller-u.Leineschifferschaft:		7) 1788	2) 1796	i)3) 1822	4)1839								
bremische				AQ 18 9	Ö	94 10	11 25  24 44							
hannoversche (aus Ahlden, Winsen,Celle,Lindenl839)  Werraschifferschaft;  hessisch			—	20 17  3012  34 47 12-16	15	50 10		—	—	—	h		j22	
Fuldaschifferschaft:  e)	hannoversche(Mündener)  f)	hessische 			19 23 6-9		—	—	—	—	—	—	—		—
        <pb n="306" />
        ﻿27

Anmerkungen:

*) Gewöhnliche Ziffer bedeutet Zahl der Schiffer; schräge Ziffer Zahl der Schiffe; die kleinen, hochgesetzten
Ziffern bedeuten 1787/8ff., wieviel Böcke, wieviel Achterhänge (Reihenfolge!) unter den Schiffen waren, die übrigen Schiffe sind
Bullen, 1851 und 1852, wieviel Schiffe neuer Bauart, also Rheinschiffe gegenüber den Böcken, dabei waren.

f)	Umfaßt nur die Reiheschiffer und gibt die Zahl der zugestand. Schiffe.

§) Die Zahlen sind berechnet aus der Zahl der Masten, d. h. kompletten Schiffszüge. Die Mast ist in der Tabelle
zu 3 Schiffen, Bock, Achterhang und Bulle angenommen, wie der Autor Weddigen, der sie angibt, überall rechnet. Da
die Mündener zeitweise ein Privileg behauptet habe 1, wonach nur sie 3 Schiffe als komplette Mast führen dürften, alle unteren
nur 2, einen Bock und ein kleineres Schiff, so ist möglicherweise auch nur die Mast zu zwei Schiffen zu rechnen, wodurch
sich die Zahl entsprechend reduziert (l).

a)	1839 waren 80 Schiffer in der Bremer Direktionsreihefahrt auf Oberweser, Aller und Leine, davon 42 hannoversche,
die zusammen 40 Böcke, einige und 50 Bullen und Achterhänge und 30 kleinere Fahrzeuge hatten. Die Bremer hatten 1839:
53 Schiffe zu 22»/a bis 120 Reg.-To., zusammen 3870 Reg-To., 1833: 54 von 3825 Reg.-To. (4). Zu 1840/1 gibt (5) auch die
Fassungskraft der Winterhäfen der verschiedenen Staaten an, nämlich Bremen 50 Schiffe, Dreye früher 10, jetzt 3, In'.schede 15
unbeladen, Hameln 12, Petershagen jetzt 15, später 25, Karlshafen 50, Holzminden 26, (Minden und Rinteln noch ungewiß).

b)	Wohl 7—8 Masten und 4 Bullen.

c)	Würgassen, auch Wörrigsen, Wurregsen geschrieben, vgl. die Karte: Der Weserfluß von Münden bis Bremen,
Verlag v. P. J. A. Kersting in Münden, gezeichn. v. V. Endert, lith. v. C. F. J. Caspar in Münden, 1831.

d)	1 Mast und 1 Bulle.

e)	Auf der Strecke Münden—Kassel.

f)	Auf der Strecke Kassel—Hersfeld.

J) P. F. Weddigen, Von der Schiff, auf d. Weser, Westph. Magazin, Bd. III, Heft 9, 1787, S. 250ff.; J. L. Quentin,
Bericht, e. Abr. v. d. Schiff, a. d. Weser, Göttingen 1788, S. 24.

®) Patje, Abr. d. Fahr.-, Gew.- u. Hdlgs.-Zust. i. d. Chur-Br.-Lüneb. Landen, Göttingen 1796, S. 440ff.

8) Schiffermatrikeln des Oberländischen Weserschiffahrts-Regulativs von 1815 und des Revidierten Regulativs von
1822. (Sammlg. Oberweserschiff, d, Bremer Stadtbibi. Brem. b. 1141.)

4)	Fr. v. Reden, Das Kgr. Hannover, II. Abt., Hann. 1839, S. 110, 117.

6)	Undatierte Akte aus der Zeit zwischen 1840 und 1847 im Areh. Coli. Sen. der Brem. Hdlsk. C. 34. d.

6)	Friedrich Hühn, Die Weser, Zeitschr. d. Ver. f. d. Statistik, I. Jg., 1847, S. 676, II. Jg., 1848, S. 389.

7)	Jahresberichte der Ges. d. Ver. Weser-Dampfschifff. i. Hameln, 1852, 1853.

8)	Jahresber. d. Handelskammer von Minden für 1867, S. 63, 64.

9)	W. Metterhausen, Die Oberweserschiffahrt im letzten Jahrzehnt, Kassel 1902, S. 68—69.

Bremische Ausfuhr und Durchfuhr zur Fuhre nach Bestederbezirken und Mengen

in Doppelzentnern1).

Jahr	Äu sfuhr				Durchfuhr			
	Insgesamt	I. Bezirk	II. Bezirk	III. Bezirk	Insgesamt	I. Bezirk	II. Bezirk	III. Bezirk
1836 		137 657	34 625	52 084	50 948	6 051	4 029	951	1 071
1837 		155 482	42 743	57 525	55 214	11202	3 359	1 461	6 382
1838 		148 260	39 698	49 631	58 931	6545	4 632	337	1576
1839 		141 138	35 074	49 696	56 368	7 839	6 587	60	1 192
1840 		156 967	43 203	53 700	60 064	8 623	7 688	45	890
1841		164 327	50 965	57112	56 250	10 287	8 686	408	1 193
1842 		179 857	49 496	68 382	61979	8 749	7 276	504	969
1843 		178 478	49 985	68 214	60 279	8 017	7 173	202	642
1844 		172 411	54184	53 943	64 284	13 619	11980	226	1 413
1846 		188 054	58 734	65 484	63 836	16 506	13 643	402	2 461
1846 		208 675	60 036	78 323	70316	20 603	15 794	314	4 495
1847 		229 726	54 756	84 452	90 518	23 809	22 077	370	1362
1848 		140 836	35158	44 956	60 722	11 129	7 889	813	2 427
1849 		161 109	50 634	43 758	66 717	20 487	7 665	1 290	11532
185«		138 515	39 886	37 799	60 830	10 944	7 976	542	2 426
1851		131 126	35 977	35 762	59 387	10213	6513	632	3 068
1852 		132 425	32 562	32 727	67 136	10129	6 323	632	3174

Anmerkung:

‘) Nach den Berichten der Giitcrbesteder an die Frachtfuhr-Inspektion bezw. Deputation. Akten des Bremer
Staatsarchivs R. 13 A. 4; Akten der Handelskammer in Bremen im Schütting, Arch. Coli. Sen. C. 48 b.
        <pb n="307" />
        ﻿28

Tab. 24

Bremische Ausfuhr zur Fuhre nach Bestimmungsorten, Bestederbezirk]

nd Mengen in Doppelzentnern in den iahren 1817 (1826) bis 1847 )

Bestimmungsorte	1817	d)1825	d) 1826	d) 1827	01828 ;d) 1829		d) 1830	&lt;1)1831 d
Celle, Uelzen, Soltau, Dorfmark, Burg- dorf, Peine		*) a) (296)		1655	1090	1 009	653	748	568
Braunschweig, Wolfenbütte!, Helm- stedt, Schöningen		*) b) (5421)		9 563	9069	9206	9 046	8 376	8 496
Leipzig		*) c) (3154)	—	3 376	3 071	3 214	2 515	3 091	3 969
Dresden, Wurzen, Oschatz, Meißen..	*) c) (246)	—	601	585	474	177	243	340
Chemnitz u. benachb. Manufakturorte		—	5 001	2 600	4 827	3 748	1472	3 054
Altenburg, Schmölle, Gera, Adorf, Ronneburg, Zwickau, Greiz, Schleiz, Plauen, Oelsnitz, Hof		*) c) 1084)		5 017	4 662	4 614	4184	4 444	3 271
Preußen, vornehmlich Halberstadt, Quedlinburg, Magdeburg, Berlin, Halle, Eisieben, Naumburg		) *) c) (4805)  ( *) a) (444)		1 853	1882	2 215	2 683	2 975	2 997
Der Harz, vornehmlich Goslar, Klaus- thal, Osterode, Gandersheim, El- bingerode, Blankenburg, Hann. Zoll.			3 896	3 381	3 952	4 695	4 514	4 243
Nordhausen, Sondershausen, Sanger- hausen, Frankenhausen		*) c) (2218)		3 236						11  2 760	•I ,  3 29/	n  3 694
Schlesien, Böhmen und Österreich ..		—	—	—	—	—	—	—
Hamburg und Umgegend, Lübeck ..	*) a) (1429)	—	6 383	6 694	6 457	6 332	5 352	4 329
Bremerhaven		—	—	—	—	—	—	—	—
Bremer Umgegend innerhalb 6 Meilen Hoya, Nienburg			11!  3 899	III  3530	III  3 714	III  3 419	III  2 698	III  2 301	III  2 353
	—	—	715	—	—	470	879	658
Hannover, Hildesheim		*) a) (1380)	—	12 074	—	—	2 533: 12 278		10 800
Einbeck, Qötiingen, Münden bis Kassel	*) c) (2548)	—	7 999	—	—	6348	6 664	9 255
Frankfurt a. M., Offenbach, Hanau ..	*) c) (2612)	—	7 159	—	—	8 969	6 634	7 333
Eisenach, Schmalkalden etc		—	—	3 202	—	—	3 322	3912	5 273
Eichsfeld, Mühlhausen etc		*) (722)  1	—	873	—	—	380	379	514
Gotha, Erfurt			—	6 881	—	—	9 206	8 995	11507
Arnstadt, Thüringer Wald		) *) c) (4164)	—	2 082	—	—	2 530	2 786	2 138
Weimar, Rudolstadt, Saalfeld etc. ...		—	2 587	—	—	3 537	3 298	2 560
Meiningen, Schweinfurt, Würzburg ..	)	—	2211	—	—	970	738	807
Hildburghausen bis Coburg		j De) (1774)	—	1 794	—	—	3151	4 874	7 364
Bamberg, Nürnberg etc			—	2 896	—	—	3 225	2 569	1 831
Wunstorf, Bückeburg, Rinteln, Roden- berg etc		1	] 7951	7 691	6 681	6 590	10 289	9 356	6 599
Uchte, Minden, Vlotho	  Hameln, Pyrmont, nach d. Lippischen, Herford, Bielefeld		Da) (296)	J  4 438	3 604	2 883	2 304	2 943	3 146	2 581
Diepholz, Lemförde, Bohmte etc., Osnabrück, Bramsche, Lengerich etc.	]	20 533	19 202	19 767	19814	23 239	25 467	32 087
Melle, Neuenkirchen		*) a) (2267)	2 847	2 512	2 338	1 940	2 544	2 543	2 339
Iburg, Glandorf, Telgte, Münster und Warendorf			2 393	3 909	3 822	4 622	3 306	3 427	3199
Nach dem Bergischen und der Rhein- gegend 		*) b) (1158)	7139	6183	4 058	3 648	3 993	5 068	5 361
Wildeshausen, Cloppenburg, Löningen, Quakenbrück etc				5216	5655	4 580	6 927	5125	5 335	3 879
Oldenburg, Varel, Jever etc. und Ost- friesland 			1 659	1917	1 696	1 612	-	2178	1 876
Lingen, Nordhorn und Holland		—	929	886	454	225|	88		139	122
I. Bestederbezirk, insgesamt		a)b)c) (16 509)	—	37 239	33 039	36168! 34 034		31216:31 267	
II.	Bestederbezirk, insgesamt	  III.	Bestederbezirk, insgesamt		a)b)c) (15671)	—	55 361	55 251	56 983 58 523		58 722	64 310
	a)b)c) (3 868)	57 005	54163	49 993	51 099, 56 846! 58 865			60 396
Insgesamt...	a)b)c) (36 048)	—	146918	138283	144252 149408 148803			155973

d) 183

4

8 991
4

30j

3 31

29

d&gt; 1833

d) 1834 d) 1835

477

591

8 707 12 637
4 598, 2 638
616 220'
3163	3037

3 07!

3 47

4	27]
11

3 42jj

5	399

4 659

715

3 349	4 916

4109, 10560
II : II
4 8691 2 492

4 270

7 631

III 1 ^

' ,2S

5 060

4	68j
45

9 80f
3 2»

2 17
90

5	70
2 467

5 442
524
14 093
3741

2	328

3	785

4	725
2 543

756

14 088
2 9381
353'
1052

1 777

4 432

71
4 991

Bzw 12 290 in 44 Q)	103 106, 31, 169, 72, 12, 92, 47 vierspännige Wagen zu 25 dz ca.

aj fn Wirklichkeit^wurde^mehr^bezw. bedeutendmehr durch Anweisungen, die der Besteder damals noch
kontrollierte, versandt.

b)	Ist nur die Hälfte des faktisch versandten Guts.

c)	Ist nur 2/3 des faktisch versandten Guts.

3 68°

168«

28 75?)

2	638]

3	641

4	255

4697

1911,
160!
33 429

fl1

152351

nicht

1894

1811

1	676

26 7721

2	769

4 294

3	616

5179

1837
46
33 951
65 555
51 926

151 432

266
242
14 878
10 940
9 694
1298
1 163
4 451

1	135

4	897

2	823

1	117

5	470

2	593
1551

1806

26 998
3018

4180

1696

5 903

74
388
14 202
8 375

8	039
2 065
1503
7 347
1560
1343
3300
1361

9	821

| 4 063

1498

27 815!
2 281

4 588

1623

2 880
1417
43 211

836	1837	1838	1839 j	1840	1841	1842 | 1
684	867	733	655j	702	741	1118 1
6 736	7 620	7 035	6717	6 379	14 328	5 690 e
3 131	4 224	4 609	4 027	4 702	4 335	6 337 ^
424	488	839	542	605	647	807
4 030	6480j	6 896	3145	5193	7 731	8 552 1
1629	1674	1053	1053	1050	1 181	1 309
4 466	6 767	4 882	5 023	6 690	6 468	9 947
7 163	4 586	3 351	3163	3 788	4 039	6 296
	2 292	2 041	2 292	3516	2 767	2 549
62	11		—	—	22	131
6143	7 531	7711	8 251	9 850	8 547	6736
18	182	548	205	723	159	25
40	2 i	_					—	—
741	470	356	256	225	323	910
12 814	14 179	14 250	15 742	15 723	20 949	25165
7 845	10 027	7 837	6 942	8 054	8 487	9 335
4 880	5 584	4 569	2 902	5 421	4 358	4 257
2 091	2 202	1 672	1 654	1 919	2 786	2 449
1 360	1529	1 688	1 477	1 489	1478	1 814
7 286	7 737	6014	5137	6516	6 770	8 544
1323	1740	1478	1441	1 897	1 753	1 537
825	1 047	906	736	929	810	929
3 567 2 658		3 057	4 899	2 438	2031	3 939
1 1671 1 197		926	915	992	1029	1 215
8 185	9 155	6879	6 422	8 097	6339	8 288
	3 595	2 324	2 07t	3183	3189	3548
4 50*	1961	2 031	1 38f	1341	1 74t	1863
145	i 1 831	1 37t	1 78(	4 17C	3 22f	989
23 78	2 26 88	30 46t	28 04f	27 99f	26 39	29 546
215	9 2 31	2 2 70t	3 05&lt;	l 3 35(	2 911	1 3 836
4 90	8 413	3 4 26-	1 4 48	1 3 79	8 3 28	3 4 250
1 90	8 317	! 239	5 215	0 2 75	B 2 22	4 2 533
8 58	7 7 85	1 9 44	B 9 39	1 8 90	9 8 94	7 10 849
Oü  rr  CO	2 3 47	6 3 91	5 3 98	9 4 65	7 431	5 4 563
84 62	5 42 77	4 39 69	8 35 07	4 43 20	3 50 96	5 49 496
52 084 57 52		5 49 63	1149 69	6 53 70	0 57 11	2 68 382
60 984, 55 21		4 58 93	1 56 36	9 60 06	5 56 25	0 61 979
1137657:1555)		3 14826	0114112	615652	6 164327479857	

1 083

690

1844

1845	1846 | &lt;01847

I 1

11 321 17 537

9041

6604

1977
5G8|
7 658

1 210

6 138'
4 569
1063

869

8 356

4 820

1 540
570|
7 512

2 251

4	351

5	977
1 113

20 608

821

9 295

4 856]

2 284
494
6584

1295
&gt;7 193
i4 898

3	913
2017
1 699

4	548
1 831

621
3112
886
6 202

3	268
1594

391

29571

4	951

3	596
1933

10591

4	384

49 985
68 214
60 279

1445
22 715
5 054j

3	788
1565
1076

4	468
1388

765

5521

615

5513

1 477

5	987

6	902
1 117

19 184

1078

9 052

4 277

3 065
574
7 2641

1246
28116
7 769
4 780
1 309
1491

4	726
1206

645

5	937
922

7 337

2	433
42 353

8160

3	950

1	566

2	133

4	514
1511

528

3	436
1964

5	775

2171
1 979

402

29 180

4	803

3162
3 476
13521

5	590

54 183
53 943
64 284

178478

2 087
2 258

1291

26177
2 684

4	049

5	022
13 592

6	677

58 734
65 484
63 836

17241111880541208675

1 706

6 020
7382
I486
9 342

1 043

9 73!

5532

2 889
394
8 952
279

2	279

3	485

3382

26 488
2 991

1 147
47 070
9 505

3	750

1	749

2	216

4	600
1 808

625
3 998

1	679
6 305

3	705
9 388

2	835

33 307

4	902

4 418

4 429

16145

6 699

60 035
78 323
70 316

5712

4 908

16 495

9 235

54 756
84 452
90 518

229726

R. 13 A. 4

d)	Die beigesetzte römische Ziffer bedeutet, daß diese Gegend derzeit zum II. bezw. III. Bezirk gehörte.

e)	Am 12. Dezember 1847 erfolgte die Eröffnung der ersten Bremer Bahnstrecke Bremen—Wunstorf—Hannover.

0 Berichte der Güterbesteder an die Frachifuhr-Inspektion bezw. Deputation. Akten des Bremer Staatsarchivs
; Akten der Handelskammer in Bremen im Schütting, Arch. Coli. Sen. C. 48. b.
        <pb n="308" />
        ﻿30

Tab. 25. Der Warenverkehr zur Fuhre auf den bremischen Hauptrouien. Ausfuhr und Einfuhr nach

Mengen in Doppelzentnern um 1835.

Von und nach Bremen in der Richtung auf1)

Harburg a)20 000 dz Celle	Hannover b) 160000 dz Osnabrück 43000—45000 dz

davon in der Richtung über Hannover in der Richtung davon in der Richtung
Braunschweig 50000 dz Kassel c) 25000 dz	Münster 6 500 dz

Witzenhausen c) 28 000 dz	Minden 17 500 dz

Heiligenstadt c) 14 000 dz

Davon Ausfuhr von Bremen auf®)

Harburg 6000—7500 dz Braunschweig 22500 dz Hannover d) 100000—125000 dz

Osnabrück 30 000 dz

Nicht berücksichtigt ist der Verkehr auf den Routen Bremen-Oldenburg, hingen, Nordhorn,
Quakenbrück und über Quakenbrück auf Osnabrück, Zweite, Aurich, Leer, Neuschanz, Groningen,
über Uchte auf Minden, die damals noch fast gänzlich unchaussiert sind, der kleine Bremer Nachbar-
verkehr und der Verkehr zu Lande mit Bremerhaven. Die Ausfuhr von Bremen nach diesen Rich-
tungen s) würde auf etwa 13 000—15 000 dz zu schätzen sein, davon etwa 7500—9000 dz auf Wildes-
hausen, Kloppenburg, Löningen, Quakenbrück, Uechte, Lohne etc., etwa 3500 dz auf Oldenburg, Varel,
Jever, Ostfriesland und etwa 100 dz auf Bremerhaven.

Der Warenverkehr zur Fuhre von Hamburg (bis Harburg und Lüneburg auf der Elbe). Ausfuhr und
Einfuhr nach Mengen in Doppelzentnern in den Jahren 1837 und 1838 4).

Nach. Hamburg:

	1887  dz	1838  dz		1837  dz	1838  dz
über Harburg	r  Lüneburg	&gt;  Lauenburg	&gt;	ca. 200 000 bis  220 000	ca. 240 000	von Lübeck		ca. 70 000	ca. 70 000

Von Hamburg:

	1837  dz	1838  dz		1837  dz	1838  dz
über Harburg	^  Lüneburg	i	ca. 280 000	ca. 300 000	nach Lübeck		ca. 100 000	ca. 125 000
Lauenburg....J davon nach:  Österreich	  Bayern	  Sachsen u, Thüringen ..  Preußen	  Braunschw., Hannover u. Bremen		24 000  60 000 100000  16 000  80 000	40 000 60000 100 000  20 000  80000			

Der Warenverkehr von und nach Lüneburg und Harburg zur Fuhre in den Jahren 1835—1838.
Ausfuhr und Einfuhr nach Mengen in Doppelzentnern B) e).

Das Kaufhaus in Harburg passierten:		Das Kaufhaus in Lüneburg passierten;	
im Jahre	dz	im Jahre	dz
1835 		309 209  349 930 335820  362 314	1835 		254 471  173 707 148117  110 446
1836			1836 ...	
1837 			1837	
1838 			1838
        <pb n="309" />
        ﻿31

Anmerkungen:

a)	1833/34 passierten auf der Straße von Hamburg nach Bremen 28 226 dz, mit Einschluß des Schiffahrts-Verkehrs
wurden zwischen Bremen und Hamburg 119 048 dz versandt. G. W. Marcard, Zur Beurtheilung des National-Wohlstandes etc.
im Kgr. Hannover, Hannover 1886, S. 72.

b)	G. W. Marcard, Z. B. d. National-Wohlst. i. Kgr. Hann., Hann. 1836, S. 74 gibt an; Durch Nienburg passierten
im Jahre 1834 4725 beladene Wagen, mit einer Gütermasse von 161238 dz, wovon etwa 100 000 dz auf die Straße von Bremen
über Nienburg auf Hannover und Münden, etwa 61 238 dz auf die Straßen von Bremen auf Preuß. Minden über Nienburg
und von Hamburg ebendahin über Nienburg fallen. Außerdem findet noch einiger Frachtverkehr zwischen Bremen und
Hannover auf Nebenstraßen statt. Nach Fr. Gl Ander, K. Darst. e. d. wichtigst. Verhältn. b. Eisenb., Hannover 1834, Anl.
beträgt der Verkehr durch Brinkum nach und von Bremen 230 207 dz, davon 168 637 dz von Bremen ins Binnenland im
Durchschnitt der fünf Jahre 1827/28 bis 1831/32.

c)	Nach der Schrift: Eisenbahn-Anlage zwischen Rhein und Weser, Denkschrift zur Begründung des Projects der
Eisenbahn-Anlage zur Verbindung des Rheins mit der Weser, Minden 1836, S. 17, wurden 1830 die zwischen Bremen und
Frankfurt a. M. umlaufenden Güter zu 48 125 dz ermittelt. [Die Broschüre Die Hannover - Thüringische Eisenbahn von
Göttingen durch das preußische Eichsfeld über Mühlhausen und Langensalza nach Gotha, Mühlhausen 1860, gibt eine
Statistik der jährlichen Aus- und Einfuhr in Mühlhausen und Langensalza.]

d)	Die Ausfuhr und Durchfuhr von Hannover auf Bremen schätzt Fr. v. Reden, Das Kgr. Hannover (1) auf nur
I 60 000 Zentner.

e)	Die Zahlen 1818 bis 1835 auch G. W. Marcard, Z. Beurth. d. National-Wohlstandes etc. im Kgr. Hannover,
Hannover 1836, S. 73.

*) Aus Angaben von Fr. v. Reden, Das Kgr. Hannover, II. Abt., Hannover 1839, S. 314, 316, 317, 318, 320 zu-
sammengestellt.

,£) Schätzungen, angenähert aus den Angaben v. Redens 1. c. und der bremischen Güterbesteder (Bremer Staats-
arch. R. 13. A. 4; Arch. Coli. Sen. C. 48 b.

3)	Nach den Bremer Güleibestederberichten (Br. St.-A. R. 13 A 4; Arch. Coli. Sen, C. 48 b)

4)	Nach A. Soetbeer, ber Hamburgs Handel, I, Hamburg 1840, S. 102. Vergl. a. A. Soetbeer, Über Hamburgs
Handel, II, 1842 (Separattitel: Statistik des hamburgischen Handels 1839, 1840, 1841) S. 149 ff., III, 1846 (1842, 1843, 1844)
S, 136 ff.

G) Fr. v. Reden, D. Kgr. Hannover, II. Abt., 1839, S. 87 u. 91.

Der Warenverkehr zur Fuhre auf den hauptsächlichsten bremisch-hamburgischen Konkurrenzstraßen
Tab. 26	nach Mengen in Doppelzentnern um ISSS’ja).

Bremen

Bremischer Verkehr, Ausfuhr
und Einfuhr, in der Richtung

Hamburg

Harnburgischer Verkehr

über Harburg (über die Elbe I über Lüneburg (auf Elbe u.
zu Schiff)	j Ilmenau zu Schiff)

in der Richtung

Braunschweig (über Han-
nover u, Celle .. .50 000	dz

Hannover......160 000	„

davon über Qöttingen
in der Richtung

Kassel.........25 000	dz

Witzenhausen...28 000	„

Heiligenstadt..14 000	„

Celle.........325 000 dz

davon in der Richtung
Braunschweig 150 000 dz

Hannover......140000 dz

davon über Göttingen
in der Richtung

Kassel.........28 000 dz

Witzenhausen ... .30 000 „
Heiligenstadt .... 15 000 „

Braunschweig 140000 dz

davon über Göttingen
in der Richtung

Kassel..........25 000 dz

Witzenhausen ... .26000 „
Heiligenstadt .... 11 000 „

zus. 290 000 dz
„ 140000 „

53 000 „
56 000 .,
26 000 „

1836. „Darstellung der Güter-Quantitäten, die aus jetzt gewöhnlichen Frachtfuhr-Transporten von Bremen
und Harburg nach Hannover und v. v. den künftigen Eisenbahn-Transporten von Bremen und Harburg
nach Hannover und v v. in folgenden vier Eisenbahn-Abteilungen zufallen würden“2).

		Mengen in Doppelzentnern
	Von Bremen für Hannover		85 000
Bremen	o Harburg	„	„	Verden		500
O-	Für	„ von Hannover		25 000
V ^	„	„	„ Verden		500
Rotenburg	„ Verden „ Harburg		125
er	„ die Weser von Harburg		250
Verden \	„ ,, Osnabruckerstraße von Harburg	125
\	„ Hannover von Harburg 		120 000
	Von Verden für Harburg		125
	,, der Weser für Harburg		250
	,,	„ Osnabrückerstraße für Harburg	125
	„ Hannover für Harburg		80 000
	„ Bremen für Harburg		10000
	Für Bremen von Harburg		10 000
        <pb n="310" />
        ﻿32

Anmerkungen:

a) In Hannover sind nach Pal je, Kurzer Abriß des Fabriken-, Handels- und Gewerbe-Zustandes in den Chur-
Br.-Lüneb. Landen, Göttingen 1796 S. 247 ff., 347, 44S etc. [der Straßenzwang für Bremen—Braunschweig über Celle bestand
noch (Bremer Staatsarch. R. 3)] im Jahre 1785 ; 9152 Frachtwagen und Karren durch- und auspassiert, davon haben 5820 Geschirre

5	dz und darüber, die übrigen 3332 aber unter 5 dz geladen gehabt.

In Göttingen sind nach den Torextrakten vom Oktober 1784 bis ult. September 1785 einpassiert 485 Wagen,
590 Karren; auspassiert 218 Wagen, 511 Karren; durchpassiert 361 Wagen, 1216 Karren. Die Wagen sind mit 3, 4, 5 auch

6	Pferden, die Karren mit 1, 2, 3 auch 4 Pferden bespannt. Rechnet man nun im Durchschnitt jeden Wagen zu 4, jeden Karren
zu 2 Pferden, so sind einpassiert 3120 Pferde; auspassiert 1894 Pferden; durchpassiert 3876 Pferde. Da man aus den
Torextrakten nur die Frachtfuhren ersehen kann, die lizentbare Waren gefahren haben, so sind unter diesen Zahlen diejenigen,
die dem Lizent nicht unterworfene Waren führen, wie auch die, welche die Stadt vorbeifahren, nicht begriffen. Deren Anzahl
soll aber ebenso hoch sein, wie die in den Torextrakien enthaltenen, so daß sich die Zahlen etwa stellen würden: 2128 Wagen
und 4634 Karren bezw. 17 780 Pferde.

In Lüneburg sind 1793 71 162 Pferde zur Niederlage gekommen. [Lüneburg wahrte* damals noch durch sein
Ni derlage- und Umfuhrrecht die Stellung als hamburgische und Lübecker Speditionsstadt und sah damals gerade gute Zeiten
in seiner Spedition. Die Konkurrenz von Harburg kam erst im 19. Jahrhundert auf. Im 18. Jahrhundert ist Winsen ein
Konkurrenzplatz. (Vgl. E. Baasch, Zeitschrift d. histor. Vereins für Niedersachsen, Jahrg. 1903, S. 219, 220; Joh. W. Albers,
Urkundl. Nachr. v. d. Handelsprivilegien, Göttingen 1833)].

In Hameln ist keine Niederlage, trotzdem die Duinger irdenen und Steinzeugwaren dort zu Schiff gebracht
werden, aber Durchfuhr der aus Brabant, Jülich, Berg, Lüttich und Westfalen mit Tüchern, Eisenwaren, Weinen, Käse und
dergl. nach Hildesheim, Braunschweig, Magdeburg, Berlin, auch nach Hannover, Lüneburg, Hamburg, Lübeck fahrenden
Frachtfuhrleute. An beladenen Frachtwagen passieren im Jahre ungefähr 1752 Wagen und 4179 Karren mit 14 056 Pferden
bespannt.

Zwischen Hamburg und Bremen beträgt der Güterversand um 1796 250 Wagen (25 bis 30 dz pro Wagen, meist
5 Pferde) hin und ebensoviele zurück.

154 beladene Frachtwagen kommen Martini 1784 bis Martini 1785 nach Stade [damalige Straße zwischen Hamburg
und Bremen (vor dem napoleonischen Chausseebau) (s. mein Zur Gesch. d. alten Handelsstraßen in Deutschland, Gotha 1907)]
und werden zumeist zurück beladen (Verkehr Bremen—Hamburg). 2357 dz Transitgüter dieser Art sind 1787 durch Stade
gegangen (vgl. Lübeck und Hamburg, ein Hdb, Leipzig und Ronneburg 1807, S. 363.) 1792/93 wird nach Jobs. Falke, Gesch.
d. d. Handels, II. Teil, Leipzig 1860, S.321 der Wert der über Verden und Celle in die hannoverschen Länder gegangenen
Güter (per Achse) berechnet auf 2 439 969 Mark.

x) Zusammengestellt aus Fr. v. Reden, Das Königr. Hannover, statistisch beschrieben, II. Abt., Hannover 1839,
S. 317, 297 und 301.

2) (Niemeyer), Sammlung verschiedener Ansichten über Eisenbahnen usw. im Hannoverschen, Bremer und
Hamburger Handels-Interesse, Bremen 1836, S. 43.

Achsenbewegung des Frachtfuhrwerks in Bremen nach der Zahl der in Bremen zur Ladung gekommenen
Wagen, mit Angabe des heimischen sog. Leester (* Stadt Bremen und Gebiet) Fuhrwerks in kleinen Ziffern)
Xab 27	in den Jahren 1817 bis 1852.

Jahr	Bestederbezirk			Ins-  gesamt	Jahr	Bestederbezirk			Ins-  gesamt
	1	n	III			I	n	III	
	Wagen					Wagen			
1817		a)(775)	a) (537)	a)(157)	a) (1469)	1842		984	1451	1818	4253
1825 b) ..	1489	1961	2579	6029			(1526)		(4328)
1826		1644	c) f) 2153	2723	6520			569		
1827		1406	1 853	2419	5668	1843		989	1404	1685	4055
1828		1346	1870	2375	5591			673		
1829		1034	1702	2435	5231	1844 d) ..	1039	1163	1853	3035
1830		977	1760	2372	5019			433		
1831		1107	1835	2290	5232	1845		1371	1028	1833	4232
1832		1261	1682	1979	4922		564	606 (* 220)	342	1512
1833		1143	1727	1913	4783	1846		1012	1600	1945	4557
1834		1294	1406	1900	4600		592 (*202)	734	327	1653
1835		1001	1470	1907	4378	1847		922	1641	e) 1852	4515
1836		910	1326	1954	4190				f) (2112)	(4775)
1837		1059	1343	1913	4315		431 (*210)	747	525	1703
1838		975	1125	1952	4136	1848		606	847	1650	3103
1839		872	1122	1816	3810			349	369	
1810		982	1172	1800	3954	1851				664	1584		
		(1274)		(4056)			309		
1841		1062	1254	1663	3979	1852g)...	—	601	1705		
		(1326)		(4051)			262		

Anmerkungen:

a)	Diese Zahlen umfassen nur die Expeditionen, bei denen der Besteder als Makler mitwirkte, bei der damaligen

noch freieren Organisation nur ein ziemlich enger Bruchteil, und bedeuten nur eine Umrechnung auf viersnännipp Wagen,
nicht Originalziffern.	F B 6

b)	Ohne Januar und Februar, an anderer Stelle wird gesagt, daß in Bremen jährlich etwa 8—9000 Fuhren expe-
diert werden (Bremer Staatsarch. R. 13. A.).	F
        <pb n="311" />
        ﻿33

c)	Nach Angabe von Besteder Schaer sind 1825 Im II. Bezirk die Leester in der Überzahl gegen die Fremden (1).

d)	In Hamburg passierten im Jahre 1844 nach Ernst Baasch, Forsch, z. hamb. Handelsgesch., III., Hamburg
1902, Seite 64:

am Millerator	  * Dammtor 	  „ Lübecker Tor	  „ Berliner Tor			ein  ... 2299	aus  1579 Wagen 1455	.  1696  2452
	Zusammen...,	... 7800 Wagen	7182 Wagen

Sie bildeten nur einen Teil des Hamburger Verkehrs, da faktisch der in Hamburg und Lüneburg bleibende Achs-
verkehr, der dort per Schiff von und nach Hamburg umgeschlagen wird, zum Hamburger Warenhandel gehört. (S. a, a O.) Die
Bahn Altona-Kiel kam 1844 zustande. 1845 machte sich bereits eine Abnahme des Fuhrverkehrs am Millerntor und Dammtor,
den beiden Toren im Westen und Nordwesten, bemerkbar (Baasch, S. 64) G. W. Marcard, Z. Beurth. des National-Wohl-
standes i. Kgr. Hannover, Hann. 1836, S. 74 nimmt bei gering gerechnet 425 000 dz auf den beiden Straßen von Harburg und
Lüneburg nach Süden und 9 dz als starke Pferdelast 42665 Pferde, wovon Vs 0(ler 14000 nicht hannoversche sind, an.

e)	Ohne die starken Getreidefuhren des Jahres.

f)	Einschließlich Getreidefuhren.

g)	1868, 1. Jan. bis 30. Juni, im letzten halben Jahr, da die Güterbestederei bestand, wurden 108 Frachtwagen ab-
gefertigt,"die 2861 dz luden (1).

1) Güterbestederakten des Bremer Staatsarchivs R. 13 A. 4

Frachtfuhrmannschaft und -Pferde in Bremen und in den Verwaltungsbezirken Hannovers nach der
Tab 28	Verteilung auf die Städte und das platte Land, 1826 bezw. 1833.

b)2) Königreich Hannover 1833

Fracht-  führer  mit	a)1) 1826 Bremen	in den größeren Städten des Steuerdirektionsbezirks						In den kleineren Städten und Flecken des Direktionsbezirks						auf dem platten Lande des Direktionsbezirks						Gesamtsumme  der Frachtfahrer	Zahl ihrer Pferde
		Vh  &lt;u  &gt;  o  c  Ö  Cd  X	c  &lt;u  bß  Ö  «o  O	&lt;U  'Ö&gt;  U	o  '3  £  ca  3  o	JS  o  3  &lt;	In sämtl.  6 hannov. Direktionen	(U  &gt;  o  H  3  ca  X	Ö  bß  3  JO  O	&lt;u  'S  u	2*  o  :3  .5  s  o	23  y  "C  3  &lt;	In sämtl.  6 hannov. Direktionen	3  V  bß  O  ■O  O	jO)  *03  U	C  o&gt;  "O  &gt;	X  u  :3  rQ  cd  3  V)  o	Ä  O  ‘n  3  &lt;	In sämtl.  6 hannov.  Direktionen		
1	Pferde  2	Pferden  3  4-8 .  8	}15  5	1  1	8  2  5	1  l	1  1	2  5  1	10  8  7  3  1	1	c)4  1	8  3  8	7  2	c)2  1	2  14  10  11	d) 13  16	d)2  62  26  41.	29  7  9	19  4	c) 3 8 2	5  131  35  70	17  153  52  84  1	17  306  156  504  8  991
Zus....	20	2	15	2	2	8	29	I	5	19	9	3	37	29	131	45	23	13	241	307	

Anmerkungen:

a)	Nur Reisefuhrwerk, wie man nach der Steile, wo sie stehen, anscheinend auch für die Reden sehen Angaben für
Hannover annehmen muß, ohne die in der Stadt tätigen Schlachtfuhrleute. 17 Fuhrl. (davon 3 in Tenever, Sebaldsbrück Huchting)
in Bremen haben zumeist 2 bis 3 Pferde, 2, die Brüder Nienkerken, haben je 6 Pferde, 1841 hat Friedrich Neukirch 15 bis
20Pferde, gegen 1870: 30 bis 35. 1851 scheinen noch 6 stadlbremische Fuhrleute Fracht über Land gefahren zu haben, davon
sind 4 größere, 3 davon Neukirchs, das vierte Geschäft kauft damals ein Stiefsohn von Friedrich Neukirch (1).

b)	Die Zahlen erscheinen sehr niedrig gegenüber Angaben Patjes, K. Abr. d. Fabr.-etc.-Zust. i. d. Chur-Br. L.
Landen, Göttingen 1796, S. 391 etc., der z. B. für die Amtsvogtei Bergen bis zu 152 eingesessenen Hauswirten, die Fracht fahren,
A. Topfs, Gartenlaube, 1864, S. 289, der bis zu mehreren hundert Frachtfuhrleuten für die sog. Leister bei Bremen und die
sog. Gräfenthaler im Thüringerwald zählt, des Besteders Schaer (Staatsarchiv i. Br. R. 13A), der 1825 von 300 Wagen für die
Leester (?) spricht. Ich habe für die sog. Leister in Petitionen etc. (Bremer Staatsarch. R. 13 A) und in den Fuhrmannsmatrikeln
des Hänselbuches des norddeutschen Fuhrmannsgasthofes zum Engel in Nürnberg (Germ. Narionalmuseum) in dem Zeitraum
von i825 bis 1856 ca. 250 Namen mit den bremischen, 230 ohne die Bremer aufgefunden (nämlich im hannoverschen Amt
Syke: Bauerschaft Leeste 178, Brinkum 17, Erichshof 9, Barrien 20, Syke 7, Süstedt 2, Sudweyhel; im Bremischen: in Arsten 4,
in Habenhausen 1, dazu die Stadtbremer). Das sind außer den eigentlichen Fuhrherren auch Söhne und Knechte, es ist aber
zufälliges Material und meist ist im bäuerlichen Betriebe nur einer Fuhrmann. Die Zahl der wirklich im Landfrachtfuhrwerk
verwandten Pferde zu erfassen ist sehr schwierig, der größere Teil dient zugleich in der Landwirtschaft. Den obigen Auf-
stellungen liegen die Pferde- und Gewerbesteuern zugrunde. In Bremen dominierte 1826 noch der Karren. — In Preußen
wurden 1816 3700 Fuhrleute mit 8400 Pferden, 1846 18670 Personen, ebenso in Bayern 2767, in Sachsen 4072, in Baden 1381
inVETt 'v Stadt- und Reisefuhrwesen tätig, gezählt, 1861 in Preußen 9624 Fuhrherren, 8779 Fuhrknechte, 1867 (Altpreußen)
69655 Lastpferde, 1304350 landwirtschaftliche Pferde (August Meitzen, Der Boden u d. landw. Verhältn. d. preuß. Staates,
IV-.Bd- S*..2,68; W. Sombart, D. d. Volkswirtsch. i. 19. Jh., Berlin 1903, S. 285, 290). Für das große Hauptfuhrmanns-
gebiet, Thüringen, fehlen mir Zahlen.

c)	Als unbesteuertes Nebengewerbe.

d)	Davon einer als unbesteuertes Nebengewerbe.

*) Bremer Staatsarchiv R. 13. A.

*) Fr. v. Reden, D. Kgr. Hannover, II. Abt. Hann. 1839, S. 343.

3
        <pb n="312" />
        ﻿34

35

Tab.

Bremische und hamburglsche Binnen- Aus- und Einfuhr auf ihren hauptsächlichsten Konkurrenzrout

29	Übersicht über die Einfuhr und Ausfuhr

den bremischen Hauptrouten) und auf Weser und Elbe nach Handelsartikeln und Mengen in 100 kg.

Königreichs Hannover von 18i7/8 bis 1831/2 ‘)._______________________________ ______________________

Einfuhr bezw. Ausfuhr der Handelsartikel

Über Bremen a)

durch Brinkum per Fuhre b)

	1827/8	1828/9	1829/30	1830/1	1831/2 |	im Dupohschni'  dir 5 Jahn
Einfuhr;						
1. Englische Manufakturwaren		11805	11102	11230	12 781	14 909	12 905
II. Zucker, Kaffee und andere Kolonialprodukte	89 576	89 324	94118	83 321	95 937	90 455
Drogerien		1812	1705	1 875	2 390	2 909	2 138
Farbholz etc		2 044	2 056	1443	1778	1315	1 727/
III. Bücher (gebunden u. ungebunden) Gemälde,						
Drucksachen etc		144	164	163	184	171	165
Wein und spirituöse Sachen 		21 169	19596	18 736	18 349	25 693	20709
Talg, Öl etc		19180	17 260	18120	16 808	16 630	17 600
Getreide 		12 648	5 735	2 443	30 829	14400	13211
Früchte 		4 672	6 733	9 615	5579	4125	6145
Baumaterialien		700	1810	1408	717	778	1083!
Brennmaterialien		562	743	626	903	726	712
Rohe Materialien für Manufakturen		1 460	1923	2 433	2 636	3184	2 327
Insgesamt...	165 772	158151	162 210	176 275	180 777	168 637
Ausfuhr;						
Blei		7	13	18	20	51	22
Wolle		1022	296	131	292	714	49jj
Verschiedene Artikel 		57 806	68 420	70280	53 519	55 259	61057
Insgesamt...	58 835	68 729	70429	53 831	56 024	61569
Ein- und Ausfuhr zusammen...	224 607	226 880	232 639	230 106	236 801	230 207j
		Über Hamburg und Elbe				' I
Einfuhr bezw. Ausfuhr der Handelsartikel	per Harburg b)					
	1827/8	1828/9	1829/30	1830/1	1831/2	im Durchschnitt  dar 5 Jahre^
Einfuhr:						
1. Englische Manufakturwaren		54 886	59 895	66311	67 541	77 820	65 291
11. Zucker, Kaffee und andere Kolonialprodukte	32 823	52 524	51012	52 528	44 251	46 628
Drogerien		1486	1482	1691	1 739	2 432	1 766
Farbholz etc		3 515	4 357	2 674	3 524	3 231	3 460
III. Bücher (gebunden u. ungebunden) Gemälde,						
Drucksachen etc		210	131	289	369	354	271
Wein und spirituöse Sachen		3 342	3 878	5 666	6716	9637	5 848
Talg, Ol etc		4 263	7 841	8 701	12 068	8182	82U
Getreide		2 723	1 098	1802	8 623	5053	3 860
Früchte		1 062	1077	3115	1 731	1750	1747
Baumaterialien		1248	2134	1084	1607	691	1353
Brennmaterialien		1 464	553	600	60	199	575
Rohe Materialien für Manufakturen		3188	3 745	3 309	4 385	4 728	3 871,
Insgesamt...	110 210	138 715	146 254	160 891	158 328	142 880
Ausfuhr:						
Blei		36	5136	2 083	3 227	11452	4 387
Wolle		18914	21 428	16131	28 819	18 041	20 667
Verschiedene Artikel		68 964	94 057	81 910	80 989	79 986	81 18^
insgesamt...	87 914	120 621	100 124	113 035	109 479	106 235
Ein- und Ausfuhr zusammen...	198 124	259 336	246 378	273 926	267 807	249 114

1827/8

38 228
56 054
1867
314

182
6105
19 250
1 804

5	448

6	532
6 441
3 359

145 584

1020
32331
133 482

166 8B3
312 417

Über Bremen a)

Wasser auf der Weser, Aller und Leine c)

auf beiden
Wegen zus.

1827/8	1	1828/9	|	1829/30	|	1830/1	1831/2	im Durchschnitt der 5 Jahre	im Durchschnitt der 5 Jahre
14 850  124 701  608  6 643	11643  121 378  669  9 038	15 047  146 466  834  8 528	18123  158 349  838  7 688	22 470  192 974  986  8 897	16 427  148 774  787  3159	29 332 239 229  2 925  9 886
2  22 549  34 475  10 516  7 633 1081 1861  4 894	9  16 316  31127  9 882  5 917  330  1558  5 502	6  18921  39 927  10 438  8 595 1005  2 742  5 478	4  17726  46 521  262 327  8 075  827  3 595  5 057	24 985  45 219  61 512  5 974 1861  2 520 5834	4  20099  39 454  70 935  7 239 1021  2 455  5 353	169  40 808  57 054 84146  13 384 2104 3167  7 680
229 813	213 369	257 987	529 130	373 232	320 706	489 343
20 846  58  354 334	14 980  36  399 193	4 080  68  400 224	21007  53  382 699	25 553  341 685	17 293  54  375 627	17 315 545 436 684
375 238  605 051	414 209  627 576	404 372  662 359	403 759  932 889	367 293  740 525	392 974  713 680	454 543  943 887

Über Hamburg und Elbe

per Lüneburg b)

1828/9

1829/80

1830/1

1831/2

im Diuchschnitt
der 5 Jahre

30 084
44 507
1558

4	377

186

5	457
21 963

235
829
7 275
5962
2 918

125 351

8 575
26 751
164 986

200 312
325 663

28 217
37 977
1589
3 339

135
5546
28 061
3 084
1809

2	920
9863

3	745

126 285

1561
16 742
117 990

29 758
47 848
2129
3 607

214

5	040
36 875
13 970

2 616

3	953

6	260

4	552

156 822

10 820
38 228
134 796

31	420
50190

2	583
4 041

172

6024

32	794
11038

3	657
6 692
8912
3 958

161481

19081
21598
107 432

31 541
47 315
1945
3136

178

5	634
27 789

6	026

2	872
5 474
7 488

3	706

auf beiden
Wegen zus.
im Durchschnitt
der S Jahre

143 105

8211
27 130
131 737

96 832
93 943
3711
6 596

449
11 482
36 000
9 886
4 619

6	827
8 063

7	577

285 985

12 598
47 797
212 918

a)	Die Wareneinfuhr nach dem Gewicht in Leipzig betrug in diesen Jahren rund in Doppelzentnern:

1825 : 348 000, 1826 : 307 000,	1827 : 318 000.

Bericht Bürgermeister Smldts aus Kassel vom 27. Sept. 1828, Bremer Staatsarchiv Ss. 4d ad 2a Convolut IV Nr. 18.

b)	E. Peschau, Ober Hannov. Eisenbahnen, oder die Vortheile einer Eisenb. direkt von Hannover über Walsrode,
Rothenburg, Zeven und Bremervörde nach Bederkesa, Hannover 1834 schreibt: „Im Jahre 1831—32 gingen auf den beiden
Straßen des Hamburger Warenzuges über Harburg und Lüneburg nur 1069 258 Zentner (627399 dz), in demselben Zeiträume

136 293	183 844	148 111	167 079	273 314

o.z.n. i oäuum) i 262 578	340 666	309 592	310183	559 297

von und nach Bremen 1809 863 Zentner (977 326 dz) durch unser Land, ein schlagender Beweis, daß das Wohl der Stadt Bremen

uns mehr am Herzen liegen muß, als das Hamburgs.“	.

c) Rheinaufwärts gingen nach den Registern des niederländischen Rheinzollamts Lobith 1832 : 894950 dz, rheinab

ebenso: 2459920 dz, insgesamt passierten Lobith: 3354870 dz, vgl Tab. 11.

,	, , ) S. F. Giünder, Kurze Darstelig. einiger d. wichtigsten Verhältnisse bei Eisenbahnen mit bes. Beziehg. aut

solche Anlagen zw. Hamburg, Bremen und Hannover, Hannover 1834, Anlagen. Nach für Glünders Schrift (S 25) vom Finanz-
ministerium zu Hannover aus den Steuerrollen der betreffenden Grenzzollämter zur Verfügung gestellten offiziellen Auszügen.
        <pb n="313" />
        ﻿36



Übersicht über den Handelsverkehr zwischen Hamburg und der Oberelbe von 1826/27 bis 1830/31l).

Tab. 29 (Schluß)  Ware	1826/27	1827/28	1828/29	1829/30	1830/31	Durchschnitt  von  5 Jahren
Nach der Oberelbe hinauf						
I. Englische Manufakturwaren		69 723	88 015	98 957	122 565	136 968	103246
II. Zucker, Kaffee u. and. Kolonialprodukte	410 199	459 829	466 916	518 750	504 780	472 095
Drogerien		5 559	5 507	5 896	7 205	7 994	6 432
Farbehölzer		35 419	39 413	43 981	44 805	34 446	39 613
III. Bücher, Gemälde, Drucksachen etc....	59	198	213	202	122	159
Wein und spirituöse Sachen		33 827	36 345	32123	38128	33 380	34 761
Talg, Öl etc		92 318	99 818	109119	105 631	126 704	106 718
Getreide		10 553	971	9411	9 891	3 298	6 825
Früchte 		2 693	2 737	2 368	3318	1517	2 527
Baumaterialien		4 951	9 571	4 861	2 559	4 054	5199
Brennmaterialien		23502	32 363	25170	22 554	30 803	26 878
Rohe Materialien für Manufaktur		11 155	7 782	7 923	13 015	16135	11 202
Iota!...  Die Elbe herunter:	699 958	782 549	806 938	888 623	900 201	815 655
Blei 		20	29	55	26	4	27
Wolle		25102	38 251	32 934	38123	58 253	38 533
Verschiedene Gegenstände		1 300 844	1 237 535	1 672 335	1 507 811	1 824 207	1 508 546
Total...	1 325 966	1 275 815	1 705 324	1 545 960	1 882 464	I 547 106
Haupt-Total...  0 S F. Glünder, siehe vorige Seite.	2 025 924	2 058 364	2 512 262	2 434 583	2 782 665	2 362 761

Bremische Durchfuhr zur Fuhre nach Versand- und Bestimmungsorten der drei Güterhestederbezirke
sowie nach den drei Güterbestederbezirken insgesamt nach Artikeln und Mengen in Doppelzentnern
Xab. 30	in den Jahren 1836, 1837, 1840 und 18421).

Versand- u. Bestimmungs-	Jahr	t—  ®	Eisen-  Kupfer	03  3 oT :ctJ — t_ xtffl o *1- T3 =i£? ©	o	JSI	©  -•e  c	©  oo	c  ©	'S c o	_©	•C  o	X3	E  ©  E  «2	C  s  £&gt;	4-»  s  cd cc
orte des		3  CO	c E	-iS!!	_rr		©	IS*	■c  o					©	©  «	bfi
			OO I_  Lu ^	fg“1			C3		CO	rt  E			CO		©  &gt;  Q	C  M
I. Bestederbezirks  Von Bielefeld dem Berg, f	1836		913						132	2 250					119	3 414
Elberfeld, Preußen, Osna- j	1837	—	785	—	—		—	—	99	1 643	—	—					345	2 872
brück nach Harburg und 1	1840	—	1694						274	4512	—	—					650	7130
Hamburg	1	1842	—	1 543	—	—	—	—	—	225	4406	—	—	—	—	534	6 708
Aus dem Hannoverschen	1836	75	—	—	—	—	—	—	—	—	162	—	—	—	57	294
nach Harburg und Harn-«! bürg		1837  1840	49  57	z	z	z	z	z	z	39		112  103	—			137	298  199
	1842	52	—	—	—	—	—	—	57	—	79	—	—	—	71	259
(	1836																	254								254
Aus dem Hannoverschen j	1837	49																112			—			137	298
nach Scharmbeck	(	1840	—	—															142	—	—	—		142
[	1842	—	—	—	—	—	—	—	—	—	140	—	—	—	—	140
Aus dem Hannoverschen 1	1836	66	—												—	66
nach Braunschweig und Celle	[	1837  1840	95  103														100	95  203
	1842  1836	74	—							45				—	135	209
II. Bestederbezirks ,																
		—	—	—	—	—	—	—	—		—	—	—	—			45
Von Cuxhaven nach	1837	—	—			34												—	—					34
Hannover	]	1840															
[	1842											42	—				42
Von Oldenburg, Leer und I Neustadt-Gödens nach &lt;	1836  1837 1S40	608  799	—	—	—	—	—	—		—	—	—	—	—	—	608  799
Hannover	[	1842																
Von Burgdamm, Lesum, (	1836																
Scharrabeck, Bremervörde!	1837															459	459
nach Linden, Hannov. u. |	1840															
Hildesheim (ins Hannov.) 1	1842	—	8	37	—	109	—	—	—	—	—	132	—	—	—	286
        <pb n="314" />
        ﻿37

Tab. 30 (Schluß)

Versand- u. Bestimmungs-
orte

Von Rönnebeck nach
Qöttingen..........

Von Rotenburg nach Nort- J
heim..................

Von Burgdamm und
Scharmbeck nach Mühl-
hausen in Th..........

Von Marssei und Lilien ■
nach Nienburg, Hoya..

III. Bestederbezirks

Von Harburg nach Osna-
brück ................

Von Harburg nach Elber-
feld, Köln, nach Münster
und dem Bergischen....

Von Braunschweig, aus
verschiedenen Gegenden
nach Oldenburg.........

Von verschiedenen Ge-
genden nach verschie-
denen Gegenden.........

Jahr	Butter	Eisen, Elsen-  waren, Kupfer	Häute, Kuhhäute  und Kalbfelle,  Leimleder	■O  cn  •a  c	Blauholz	Getränke	Käse	Schinken	Manufaktur-  Waren	Wolle	Tuch	Sirup una  Zucker	Zuckerformen 1	diverse Waren	Insgesamt
r 1836													82	—	82
1837	—	—	—		—	—	—	—							
1840															—
, 1842	—	—	—									22			22
f 1836	—	—											—	—	
1837	—	—	—												
1 1840															
l 1842															13
f 1836	—	—	13											—	
1 1837	—	—	169											—	169
| 1840	—	—	28									—	—	—	28
1 1842	—	—	146											—	146
I 1836	—	—	—	—	—	—	—	—	—	—	—	—	—	—	
I 1837															17
1 1840	—	—	17	—	—	—	—	—	—	—	—	—	—	—	
l 1842	—		18		11									—	29
( 1836				79							—	377	—	—	—	—	168	624
) 1837	—	—	—		—	246	—	—	320	—	—	—	—	265	831
I 1840									—	—	—	—	—	—	—	—	—	—	—
l 1842									100	—	—	—	—	468	568
( 1836		—	—	—	—	—	—	—	—	—	—	—	—	93	93
i 1837		—											—	—	—
1 1840														169	169
l 1842								—	—		—	—	—	—	—	—		
1 1836														354	354
1 1837															
I 1840		—	—	—											231
' 1842		1									92		—	—	—	139	
( 1836		| _	—	—			181	—	—	—	—	—		608	788
) 1887														75t	952
1840 l 1842 C 1836															
	7491 913		13	79	—		18C	132	2 672	41t		22	82	1399	—
1 1837	9921 785		169	34		246 196, 99 1 967				224	—			2 099	—
1 1840	160 1 694		45	i-		—	—	-313,4 512		247	—		—	75(	—
[ 1842	126 1 551		201	i—	120' -		1 -	-12821 4 59£		211	) 174	-		1 51f	

bezirken insgesamt ...

Anmerkung: ’/ Güterbestederberichte. Brem. Staatsarch. R. 13 A, 4 und Ss. 4 d. 2. No. 18; Arch. Coli. Sen. C, 48. b.

Anmerkungen zur nachfolgenden Tabelle:

a) Die entsprechenden Aufmachungen lür die Jahre 1826 und 1827 sind für den II. Bestederbezirk in Doppelzentnern.

1826:

Nach Hoya, Nienburg und Gegend...................

, Hannover, Hildesheim und Gegend ......

, Einbeck, Qöttingen, Kassel und Gegend. ... /S*14

, Frankfurt a. M. und Gegend...................' iiS

,	der Herzgegend...............,•••••.........,

„	Eisenach, Schmalkalden	und Gegend............3A"

.	dem Eichsteld.................................. °	-

Übertrag ... 35 190

Nach Gotha, Erfurt und Gegend..................... 6881

„ Arnstadt und Thüringerwald.................... 2081

„	Weimar, Rudolstadt und	Gegend............... 2 741

„	Meiningen, Schweinfurt,	Würzburg.............2 211

„	Hildburghausen, Koburg	und Gegend...........1 794

„	Bamberg, Nürnberg und	Gegend............... 4 407

Zu übertragen . . . 35190	|

Das Jahr 1827 war dem Jahre 1826 beinahe gleich
sondern nach den Warenkategorien.

Der Güterbesteder verzeichnet wie folgt, in Doppelzentnern:

1827:

Übertrag . . 22092	..	Übertrag . .

Häute und Felle	.	.	231	Öle, Rüb-,	Lein-,	Hanf-

Heringe ............ 1387	Pottasche............

Indigo............. 26	Reis...................

Käse............... 778	Sirup................

Leinsaat........... 382	Tee . . .	. . .	■	•	•

Manufakturwaren	.	.	68	Teer und	Pech	.	.	.

Total für den II. Bestederbezirk ... 55 275
Die Aufmachung von 1827 geschah nicht nach Gegenden,

Baumwolle .	qqa

ßi«h	m

B“«er...............1666

Kaffee. ....... 12733

Eisen .....	ßc

Getränke

Zu übertragen .

6 508
22 092

Zu übertragen

24 964
85
115
2 034
920
76
34

24964

Zu übertragen . ■ 28 227

Tran °bertra« ■ ■ 28 “7

Wolle .	;	  63|

Tabak............'	H465

Zucker,	roher	.	.	’	.	886

do	raffinierter	.	7190

Allerlei............. 6 719

Total f. d.II. Bestederb. 55 232 ')

Hie Differenz gegen die Gesamtzifferumrechnung a. a. O. ist bei der Umrechnung der Einzelziffern entstanden.
*) Güterbestederberichte. Bremer Staatsarchiv R. 13 A. 4 und Ss. 4. d. 2. No. 18; Arch. Coil. Sen. C. 48 b.
        <pb n="315" />
        ﻿38

39

Tab. 31	Bremische Ausfuhr zur Fuhre nach Bestimmungsorten des I. Güterbestederbezirl»nach Artikeln und Mengen in Doppelzentnern in den Jahren 1836, 1837, 1840 und 18421).
        <pb n="316" />
        ﻿40

41

Tab. 31 (Fortsetzung) Bremische Ausfuhr zur Fuhre nach Bestimmungsorten des II. Gliterbestederbezirks lach Artikeln und Mengen in Doppelzentnern In den Jahren 1836, 1837, 1840 und 1842 a)1),

Bestimmungsorte

Jahr

Hoya, Nienburg.

Hannover, Hildesheim

Einbeck, Göttingen, Münden,
Kassel........................

Frankfurt am Main, Offenbach,
Hanau.........................

Eisenach, Schmalkalden etc....

Eichsfeld, Mühlhausen etc.....

Gotha, Erfurt.................

Arnstadt, Thüringer Wald.......

Weimar bis Rudolstadt, Saalfeld etc.

1886

1887

1840

1842

1836

1837
184(1
1842

1836

1837
1840
1842

1830

1837

1840

1842

1836

1837
1840
1842

1836

1837
1840
1842

1836

1837
1840
1842

1836

1837
1840
1842

1836

1837
1840
1842

Meiningen bis Schweinfurt, Würz- (
bürg etc...................... |

Hildburghausen bis Koburg.....

Bamberg, Nürnberg etc.........|

II. Güterbestederbezirk, insgesamt

46,2
75,5
80,1 118'e
141,7 118,6

9,2

7,7

4,6

4,6

97

52,4

16.9
24,6

18.5
40

21.6

32.3

1.5

13.9

58.5

12.3

4.6
4,6

4.6
13,9

29.3	—

55.4	—

24.6	1,5

30,8	1,5

1,5
6,2

7.7
1,5

1,5
7,7

4,6

4,6

10,8

30.8
27,7

73.9
61,6

1.5

6,2

1.5

1,5

1,5

1,5

3.1
1,5

6.2

106,1
223,4
237,1

! 241,71189,3

144,7

90,8

198,6

1498,4

731.5
303,4
334,2

174

101.6

93,9

120,1

1,5

1,5

6,2

1,5

55,4
30,8

44,6

2308.5
3589,7
4409

6124.6

1198.1
1426
1073,4
1208,9

746,9
450

217.1

121,6

739.2

797.7

480.5

893.2

366.5

391.2

340.3

363.4

1892.7

2736.6

2679.6

2048.2

497

748.4

537.4

549.8

247.9

480.5

309.5

289.5

2454.8
1651

1490.7

2440.9

788.5

817.7
596

586.7

3126.2

2009.7
1332,1

1530.8

14421,7
839)2)15129,3
398,8)13465,6
474,3)16202,2)

7,7

3,1

1,5

3,1

1,5

3,1

3,1

1,5

1,5

1681,6

10,8

4,6

18,5

53,9

50.8

73.9
471,2

708.4

16.9
55,4

206.4

366.5

4.6

30,8

24,6

106.3
143,2

112.4

4,6

78,1

7,7

1,5

107.7

241.7
843,9

1358,2

1,5

30.8
1,5

27,7

13.9
15,4

1,5

7.7

32,3

52,4

4,6

1.5

1.5

3,1

1,5

1.5

50,8

47,7

4.5
95,4

85.2

43.1

16.9

24.6

1796.1

1610.3
1694

2871.4

1756.1
2792
1922
1604,7

198.4

159.1

275.7

258.7

79.6

92.9

255.6

218.7

188.9

198.1
174

232.5

290.5

370.6
271

226.4

35.9

32.8
58,5

9.2

128.8

140.6

137.1

143.2

12.8

187,9

3.1

6.2

12,8

15,9

4.6

44.7

52.4

32.8
47,7
43,1

4628,5

5676.1

4860.2
5683,4

4,6

9,2

10,8

167,9

124.7
174

318.8

78,5

158,6

184.8
428,1

4,6

6,2

408.1
329,6

91,4

163.2

4,6

10,8

12,3

26,2

1,5

24,6

26.2
30,8

21,6

12,3

3.1

9.2
9,2

12,3

4,6

1,5

4.6
12,3

7.7

4,6

676

666,7

533,3

1027,1,

9,2

3.

1.5

4.6

312,6

304.9

577.5

455.8

255.6

209.4

281.8

309.5

3.1

6.2

12.3

254.1

275.6

120.1

118.6

117

93.9

55.4
41,6

226,4

217.1

106.3

93.9

58.5

98.5

3.1

18.5

18,5

1.5

9.2
9,2

18.5

21.5

23.1

29.3

69.3

53.9

38.5

66.2

30.8

4.6

36.9
30,8

1370.5
1287,1

1259.6
1190,3

1,5

1,5

1,5

h5 1,5

3.1

6.2

4.6
15,4)

9.21

7.7
9,2
9,2,

15,4

4.6

3.1

1.6
1,6

1.5

9.2

4.6

3.1

9.2

3,1

3.1

3.1

3.1

1.5

1.6
1,6

1,5

1,5

46.1

26.1
27,6
42,9

768,5

335.7
183,3

218.7

41,6

12.3

35.4
40

M

1.5

1.5

92.4

82.5

19

452.1

394.9

339.2

457.9

380.6

400.4

107.4

139.7

52.8

30.8

10.5

3,3

5.5
3,8

9.5

4,6

819,2
349,5
218,7
-] 260,2

6,2

83.2

98.6
157,1
118,6

1,5

3.1

26.2

21.6

1.5

4.6
3.1

3.1

3.1

18,1

1,1

2,2

1

1

982.3

916.3
461,9
645,2

9,2

10,8

4.6

1.5

174

130,9

224,8

141.7

144.7

98.6

224.8
104,7

32.3

46.2

3.1

18.5

23.1
10,8

64.6

72.4

78.5
35,4

49.3

1361,4

217.1

43.1

41.6

33.9

21.6

36.9

23.1

20

21.6

16.9

12.3

1,5

7,7

3.1

1,5

46,2

44,7

44.7

317.2

118,6

134

200.2

87.8

16.9

1,5

3

60,1

24,6

1,5

1.5

3.1

4.6

6.2
3.1

1,5

3,1

4.6
15,4

9.2

3,

3,1

7.7

1.5

6,2

1.5

15.4
9,2

17

916.3
920,9

910.1
2028,2

331.1

340.3

352.7

465.1

18.5

47.7

12.3

92.4

73.9

95.5

221.8

70.8

69.3

143.2

121,6

386.5

244.9

440.4

842.4

72.4
64,7

113.9

192.5

95,5 1875.7
106,3 659,1
186,41 609,6
157.1; 445

20

_3,l

6,2

204.8
158,6

170.9
317,2

172.5
75,5

140,1

249.5

4,6

24.6

21.6
21,6

30.8

7,7'

10.8
9,2

10,8

66,2
40
23,1
— | 24,6

1,5

1.5

1.5

192,4

191

314,2

446,6

47.7
26,2

50.8

47.7

90.9

107.8

84.7

204.8

106,3

81,6

83,2

175,6

152,5

70.8

70.8

90.9

2282,3

2028,1

2393

4419,9

4,6

3.1

4,6

3.1

15,4

26,2

44,7

6,2

7,7

3,1

6.2

4,6

1.5
77

1

4.6
21,5

10,8

93,9

352.7

415.8

414,3

354,1

713

1150,4

7,7

3,1

38.5

18.5

81.6

Tabak

S N

52,4
13,9

23,1

782,3
763,8
737,7
149,4)2385,5

3.1

43.1
32,3

60.1

6.2

1,5

1,5

1,5

1,5

9.2
16,9

6.2
7,7

1,5

1,5

1,5

3,1

3,1

1.5

1.5

1.5

1.5

1.5
3,1

4.6
1,5
1,5
1,5

12,3

24,6

10,8

16.9

133,7

123

79.9

99.9

4.6

4.6

1.5
6,2
9,2

4.6

10,8

32,3

24,6

9,2

30,8

37

12,3

1,5

1,5

10,8

10,8

10,8

21,5

324,9

4,6

366.5

463.5

400.4
571,3

41.6

18.5
163,2

20

64.7

58.5

33.9

155.5

13.9
9,2

9.2

16.9

16.9

58.5

33.9

41.6

16.9

4.6

26.2

15.4

3.1

9.2
1.5

129.4

38.5

235.6

158.6

3,1

7.7
12,3

3,1

169.4

187.9
422

86.2

1657,1

7)1627,7

58,5
412
229)3)2083,6
317.2)3478,7

86,2

44,7

7.7

435.8
896,3

1463
1760,2

788.5
1016,4

981

1138.1

2243.8
3154
2943

2012.8

29.3

84.7
52 4
55)4

37

67.8

43.1

58.5

1905

2471.7

1342.9

3914.7

27.7

70.8

16.9

43.1

70,8

89.3
114
184,8

157.1
161,7

115.5
271

27,7

3.1

9.2

12.3

2907.5

2870.6
3836,1

4402.9

8716,4

10931.1

10917.1

4.6

1.5

7.7

186.3
134
227.9
257,2

118,6

132.4
161,7'

235.6

928.6
1129
1247,4
1383

13.9
21,6

16.9
37

13.9
9,2

18.5
32,3

Zucker

6,2

1.5

1.5

1.5

4,6

40

35,4

9,2

64,7

26,2

606,8

200,2

962.5

697.6
331,1

121.7

646.8

1.5

4.6

32,3

32.3

52.4

15.4

191
72,4
157,1
43,1

321,9| 1817,2

101,6 -
132,4
203,3
261,8

12,3
27,7
13,9
21,6

49.3
50,8

75.5

92.4

44.6

61.6
100,1
109,3

26,2

26,2

43,1

75.5

3.1

6,2

368.1
417,3

622.2
669,9 —

1868 52.
2143,7 36,
2730,5) 1,5

13861,5)3183,3)18,4

736.1

278.7
2688,8

258.7
414,3
247,9

542.1

4,6

3.1

6.2

3,1

4,6

1,5

388,1

110,9

47,7

37,6

713

726.9

130.9
64,7

4 1423
9 2511,8
936,2
1044,8

2139,1

704.1

452.1
224,8

898.2

12740,2

1801,8 14020.3

15512,7

2587,2 24907,8
1287,4 7692,8

1,5

1,5

3.1

i’1

4,6

623,7

1207,4

534,3

3260,1

1256,6

1201,2

1416,8

440.4

460.5
395,8

298.7

343.4
305
482

334.2

448.1

563.6

606.8

783.9

1051.8

1170.4

1289.8

890.1

560.5

652.9

1025.6

592.9

224.8

203.3

178.6

118.6

263.3
308
309,5

514.4

123.2

164.8

172.5

186.3

617.5
2381
1215,

913,2

7368,6

9340.3
9173,1

8679.4

9866,5

7987.4

9248.7

4858,9

5572.8

5418.9

4256.5

2089.5

2200.5

1916.9

2442.5

1359.1

1528.4

1488.9

1813.9

7285.1

7736.2

6516.6

8563.8

1322.7

1740.4
1897

1536.9

824.7

1040

928,4

928.3

3567.1
2658

2437.7
3882,6

1167.4

1196.1
991,1

1214.3

8185.2

9155.8
8091,1
8279

51796,8

57167,1

53411.5

67972.5
        <pb n="317" />
        ﻿42

43

Tab. 31 (Schluß)	Bremische Ausfuhr zur Fuhre nach Bestimmungsorten des III. GUterbestederbezirk»iach Artikeln und Mengen in Doppelzentnern in den Jahren 1836,1837 1840 und 1842’).

Bestimmungsorte	Jahr	Baumwolle	Blech und Zinn	Butter	Kaffee	Eisen, Blei und  Kupfer	Leder und Feile	Getränke	Häute und Wild	Heringe und  andere Fische	Indigo	O  V)  tc3  S*	Leinsaat  1	Leinen, Twist, (  fflanufaktur-  waren	Öle alier Art	Pottasche	m  ©  OC	Honig, Sirup	©  ©	Teer, Pech,  Harz	«a	Tab.  is  0	fabrizierter,  Zigarren	Schafwolle	Zuc  ©  XJ  O	CD  raffinierter	i Diverse Waren	+*  s  d  ca  O  tu  t»  d  M
Wunstorf, Bückeburg, Rinteln |	18,36		16,9	!  11,3	635	106,8	4,i	1097,5	41	84 7	8 7	9,2	336 1	19,5	23,i	34,4	106,8	122,2	1	35,4	218,2	211,5	28,8		_	521	699,2	4372,4
	1837	1,5	13,9	6,2	525,1	41,6	1,5	1273,6	10	83*2	1,5	V	154	20	32,3	29,3	67,8	43.1	1,5	13,9	21,6	49,3	23,1	—	—	542,1	412,7	005/6,5
etc. und Rodenberg etc. .. 1	1840	—	12,4	9,2	246	129,4	1,5	1111,9	89,3	52i 4	1,5	12,3	149,2	32,3	13,9	70,8	95,5	24,6	13,9	3,1	92,4	66,2	16,9	—	—	314,2	431,2	2990,1
l	1842	—	3,1	6,2	286,4	281,8	3.1	588,3	266.4	57*	1,5	4/	206,2	46,2	13,9	180,2	86,2	69,3 i	1,5	49,3	488,2	69,3	12,3		—	311,1	388,1	3420,2
Hameln, Pyrmont, das Lip-	1836	6,7	6,2	0,5	236,6	1	5.1	241,8	10,3	18 5		2	1 60 s	3,6	31,3	3,1	16,4	1	0,5	4,6	34,4	47,2	17.4	—	—	241,8	438,4	1433,5
	1837	—	6,2	1,5	235,6	20	3,1	281,8	20*	293		4,6	193,6	10,8	12,3	0,8	20	4,6	1,5	7,7	26,2	66,2	35,4	—	—	254/	519	1754,3
pische, Herford, Bielefeld.	1840	12,3	10,8	1,5	1093/	107,8	3,1	979,4	30,8	43,1	1,5	3,1	8,6	6,2	16,9	3,1	44,6	46,2	3,1	3,1	23,1	215,6	32,3	—	—	899,4	576	4165
	1842	4,6	7,7	—	163,2	378,8	3,1	134	58,5	15,4	4,6	1.5	146,3	40	10,8	16,9	61,6	55,4		29,3	95,5	69,3	38,5	—		144,8	318,8	1798,6
	1836			_																_							—	—	—	158,6	—	1858,3
Uchte, Minden, Vlotho 		1837	—	8,5	—	232,5	86,2			146,3	52,4	29,3			2,3	255,2	4,6	10,8	9,2	47,7	70,8	—	21,6	46,2	220,2	3,1	—	149,4		303,4	
	1840	—	7,7	—	132,4	149,4	3,1	95,5	50,8	7*7	1,5	1,5	176,7	21,5	16,9	20	33,9	46,2	—	13,9	46,2	215,6	3,1	4,6	—	121,7	218,7	looo,6
	1842	4,6	1,5	1,5	178,6	12,3		107,8	26,2	20		1,5	92,2	15,4	6,2	—	18,5	4,6	1,5	1,5	61,6	157,1	24,6	—	—	24,6	143,2	905
Diepholz. Lemförde Rnhmfe	1836	4,6	186,8			3442,4	959,9	6,7	2140,6	176,1	58,5	81,6	2	1087,5	195,6	235,6	476,4	748,4	120,6	125,3	1031,8	2292,5	5006,5	49,8	26,2	1145,8	1182,7	2437,3	23221,1
etc.. Osnabrück Bramsehe^	1837	1,5	126,3	0,8	2821,3	1319,8	10	2106,7	220,2	98,5	72,4	16,9	1567,5	308	797,7	1399,9	819,3	123,2	150,9	589,8	2725,8	5414,6	37	10	1415,2	1218,1	2898,3	26269,7
Lengerich etc.				1840	44,6	41,6	3,1	3635,9	1651	6.2	1530,8	462	124,7	40	9,2	1369,9	172,5	234,1	1241,2	685,3	215,6	27,7	401,9	2747/	6571,2	58,5	80/	1449,1	961	3436	27200,6
	1842	13,9	46,2	10,8	3036,9	1729,4	10,8	1533*8	731,5	141*7	29,3	V	1778,4	160,2	180,2	927,1	934,8	555,9	47,7	723,8	2690,4	7028,6	27,7	6,2	1078	924	4085/	28442,1
Melle, Neuenkirchen etc.,	1836	_ ■	41,6		206,9	107 3		328			1		169 7	16,4	9,2	4,6	50,8	40,5	0,5	24,6	61,6	792,5	0,5	—	4.1	97,5	124,7	2090,2
	1837			28,5			101/	161,7		170 9	15 4	3 9	Q*s	— 1	363*	9,2	9,2	43,1	34	29,3	—	12,3	87,8	917,8	—	—	—	72,4	110,9	2171,8
Dissen	 )	1840	—	75,4			178’e	388*1			246,4	57	108			659,3	9,2	6,2	98,5	38,5	20	—	7,7	87,8	780,8	1,6	—	—	167,9	163,2	2936,9
l	1842	—	20	—	231	147,8	—	227,9	62,9	12^3	1,5	—	673,6	61,6	4,6	55,4	84,7	23,1	1,5	12,3	69,3	982,5	3,1	—	1,0	377,3	363,4	341 / ,3
Iburg, Glandorf, Telgte,	1836	6,7			832 i	22 1	3 1	163 2		26,2	07	05	80 6	5.1	74,9	90,3	313,1	3,6	45,7	55,4	563,1	1031,8	19	—	874,2	1,5	656	4874,9
	1837	16.9	1,5		2156	23*8	3 1	147*8		Q ?				7,7	16,9	67,8	329,5	—	120,1	20	401,9	894,7	16,9	—	1190/	—	648,3	4132,1
Münster und Warendorf. |	1840					609,8	32/	1,5	75*5		35 4		1,5	146,3	3,1	50,8	40	241,8	4,6	75,5	3,1	391,2	622,2	29,2	—	694,5	3,1	645,3	3706,7
[	1842	—	—	—	651*4	23; l	1,5	132/	1,5	21,6	—			23,1	38,5	64,6	251	27,7	66,2	31	839,3	503,5	61,6	—	802,3	—	710	4250,3
Das Bergische und die	1836	255,1					54,9	6,2		49,3		16 9			3 3	29,8	26,2		8,7	0,5	74,4	1,5	9,2	604,2	161,2	55,4	—	1,6	548,2	1906,5
	1837	583,6	—	—	73.9	3,8	11,6	24*6	274 1	12*3				18,5	7/	41,6	44,7		107,8	6,2	32,3	753	170,9	77	—	—	924	3170,7
Rheingegend	 |	1840	212,5	38,5	—	55,4	97	35,4	26,2	32*3	20				30,8	10,8		16,9			80,i	—	16,9	891,6	432,7	U4	—	—	643,7	2754,8
l	1842	271	—	—	52,4	58,5	1,5	49/	4,6	3,1	—	—	—	13,9	33,9	29,3	7.7	—	83,2	—	50,8	686,8	577,5	92,4	—	—	517,4	2533,3
Wildeshausen, Kloppenburg, f Löningen etc.. Quaken- &lt;	1836  1837	1,5	18,5  15,4	2	1575,4  1575,4	127,3  52,4	2,6  1,5	689,2  247,9	17.4  31.5	23,1  15,4	9,7 8 5	2  1,5	69,3  67,1	188,4  160,2	64,2  107	63,6  85,5	329  303,4	80,1  63,1	12,3  21,6	47.7  10.8	538  703,8	1097  1869,6	5.1  9.2	227,4  312.6	1232,5  677,6	642,2  412,7	1495,8  1064,1	8559,8  7819,3
brück, Uchte, Lohne..	1840	—	13,8	—	1532,3	57	1,5	428,1	69,3	16*9	6 2	4 6	28,5	160,2	57	50,8	331,1	64,7	10,8	41,6	891,7	1339,8	13,9	485,1	1171,9	699,2	1412,2	öooo,2
	1842	—	16,9	—	757,7	337,2	55,4	586;?	72,4	9,2	7,7	4,i	jJ. 154,9	189,4	103,2	104,7	355,7	114	12,3	226,4	767	2277,7	21,6	252,6	2131,3	605,2	1589,3	10753,1
Oldenburg, Varel, Jever etc. (	1836  1837	1	6,2  10,8	—	211.5  369.6	164.8  110.9	141,2 31 6	698.1  277.2	3,6  3,1	7,7 116	9,2  20	ST  16,9	13,5  20,9	934,8  737,7	26.7  84.7	72,4  12,3	20  13,9	7,2  27.7	68,8  61,6	4,6  4,6	178,6  35,4	56,5  101,6	9.2  18,5	—	z	63,6  363,4	895,7  1133,4	3600  3467,4
und Ostfriesland	 |	1840	—	6,2			345*	18,5	61,6	548/	1,5	169	29 3	15,1	17,1	811,6	53,9	3,1	69,3	43,1	135,5	6,2	57	326,5	43,1	—	—	217,1	638,3	3464,4
(	1842	103,2	3,1	—	149,4	7,7	58,5	358,8	18,5	13*9	44*7	21,5	29,5	674,5	70,8	60,1	81,6	21,6	89,3	3,1	383,4	340,3	46,2		4,6	280,3	1678/	4543,3
111. Güterbestederbezirk	1836	274,1	276,2	13,8	7194,8	1495,4	162,8	5407,7	256,6	285 6	121,5	20,8	1820,5	' 1393,2	491,2	744,8	1593,:	375,7	328,4	1205,6	3895,6	8847,2	291	309	3256/	2751,8	7295,3	50058,4
	1837	605	211,1	8,5	6150,6	1820*2	62i 4	4676,8	626/	292*7	106 3	49,9	2621,3	1276,7	1078,6	1689,5	1680,3	361,8	465	686,£	4081	10287	314,1	399/	3432/	3021/	8014,1	54020,1
insgesamt		1840	269,4	146,4	13,8	7828,8	2630.5	113/	5042	793	327*9	80	47,6	2555,6	1247,4	460,5	1527,5	1556,1	I 465	346,6	480,c	4353,7	11029,6	631,2	683/	3315/	3383/	8164/	57495,3
[	1842	397,3	98,5	18,5	5507	2976,6	133,9	3719	1242,5	294*2	89,3	43	3081,1	1224,3	462,1	1438,3	1881,8 871.e		303,2	1076,7	5445,6	12115,1	813,1	351/	4017,?	2667,3	9794/	6UUoo,2
Summe aller drei Besteder- 1	1836	4479,8525,6		3155,4	24588,7	1660,1	356,8	16352	1423,8	2.547	1£Q 1	1177,2	2976,6	4591,7	2463,9	969,f	4488/	903,6	905,£	1373/	5732,7	22163/	5630,2	524/	5378/	4143/	17861/	136563,5
	1837	7515,1'463,8		1559,2	26226,5	2163,6	231,7	16072,5	2901,2		143 2	618,1	3692,7	| 5826	1882,4	1920,c	4204,3	808,3	1211,7	1164/	5993,6	26752,6	6670/	518,	6620,.	4807/	21554	153584,3
bezirke	|	1840	6111.6	401,9	794,5	24380,6	3529,s	447,9	15484,7	2562,8	1952*3	130 7	406,1	3151,3	7750,8	1509	1909,4	4598,3	1284,:	968/	840,	6917,6	28590/	9749,?	739/	4299/	4045/	21467/	1540Zc&gt;,2
l	1842	11120,4	340,1	640,7	24060,7	4636,6	508,1	14538,2	3804,6	2075*9	144,4	361,7  T	3799,4  t	5602,8	1041,1	1928	7341,;	2530,;	540,1	1444,	9527/	31623,6	14291,2	391,	5703,	6486/	23069/	17/001,4
        <pb n="318" />
        ﻿44

u

Die deutsche Auswanderung (über deutsche und ausländische Häfen) in den
Tab. 32	Jahren 1819—1831.

Jahr	Zahl der  beförderten Personen
1819		
1820		
1821		i\	9 900
1822		n) 9 dm
1823		n a) 9 sm
1824		i)	9 700
1825		i\ o\ 4 300
1826		ri	4 c?oo
1827		h a'l 11 OOO
1828		i\ a\ q son
1829		i\	ö ooo
1830		i\ o\ IS ooo
1831		i\ tt\ iS ooo
	

45

Die deutsche und die Gesamtauswanderung Uber Bremen und Hamburg (bis 1854 identisch, a)) Und die
deutsche Auswanderung überhaupt in den Jahren 1832 bis 1854 und 1900, 1905, 1907, 1909.

Jahr

Bremen

Personen

1832

1833

1834

1835

1836

1837

1838

1839

1840

1841

1842

1843

1844

1845

1846

1847

Hamburg

Personen

Gesamte deutsche
Auswanderung
Personen

Jahr

Bremen

Personen

Hamburg

Personen

Gesamte deutsche

Auswanderung

Personen

2) 10 344	_	*)a) 24 000	1848
2) 8 891  2) 13 086	—	*)a) 20 000	1849
	—	') a) 24 000	
2) 6185  2) 14 137	—	2) a) 17 600	1850
	8) 2 870	*)a) 24 000	
2) 15 087	s) 2 427	&gt;)a) 33 000 ’) a) 20 000	1851
2) 9 312 *) 12 421	a) 955 1		
	8) 1 569 i	2)a) 28 000	1852
2j 12 806	3) 1 407	l) a) 28 000	
2) 9 594	8) 1377  4) b) 1 407	*) a) 22 000	1853
2) 13619	8)4) b) 615	&gt;)a) 20000	
2) 9 927	8)4) b) 1 756	2)a) 23 000	1854
’) 19 857 *) 31 822	8)4) b) 1 774	*) a) 43 701 *) a) 67 209	
) 2)a) 32 372	2)a) 5 357 4) b) 4 857	4)a) 106 662	1900  1905
2)a) 33682 2) 33 370	2) a) 8 628 4) b) 7 628	*)a) 110 434	1907  1909

*) a) 29 947
2) 29 635
4) a) 28 629
2) 28 317
*) a) 25 776
2) 25527
*) a) 37 943
2) 37 181
2) 58 001

2) 57 461

dtsche.

5)	9 073

6)	14 843
«) 17 130
6) 11 962

2) 76 075

Gesamt-
6) 95961
6) 186854
6) 234013
6) 144417

2) a) 7 585
4) b) 6 585
4) a) 7 620
4) b) 5 620
J)a) 11 062
*) b) 7 430

1)	a) 18 127
4) b) 12 279
4) b) 21 916

4) [29 035]

2)	a) 29 480
4)b) 18 946

4) [29 457]
4)b) 50 819

dtsche.
6)7 617
6) 7 123
6) 9 250
6)6353

Gesamt-
6) 80858
6)119899
6) 155982
6) 113535

*)a) 83 511
*) a) 85127
&gt;)a) 89 838
*)a) 113199
*) a) 162 301
■) 162 568

‘) 251 931

5)	22 309

6)	28 075
b) 31696
s) 24 921

Die deutsche Auswanderung über deutsche und ausländische kontinenWlet*fen untl indirekt über englische Häfen in den Jahren 1844—1854.

Jahr		Bremen	Hamburg	Altona	Harburg	Emden	Ostseehäfen^	Rotterdam  bezw.  Holland. Häfen  , . ■	Antwerpen	Dünkirchen	Havre  A	Genua
1844	  1846		Bt	•) 19 863 *) a) 32 372 ‘) a) 33 682	5) 1774 J)a) 5 357	—	—	—	2) a) 329 2)a) 74	* 3) 2 403 ’) a) 9 547	3) 2 961 &gt;) a) 13 120	&gt;) a) 1 475	») 16 660 *) a) 32 381	—
1847		p?		&gt;)a) 8 628					') a) 13 060	&gt;) a) 14 613	—	1) a) 39 41 /	—
1848		c	l) a) 29 947	')a) 7 585						J) a) 7 784	*) a) 11 073	—	') a) 25 506	—
1849		D.	l) a) 28 629 ’) a) 25 776	2)a) 7 620 ’) a)]1062	—					&gt;) a) 8 695	l) a) 10260	—	‘) a) 33 848	—
1850		a			—				l) a) 223	3) a) 5 640	2)a) 7 016 ■)a) 9 243	—	») a) 32 687 &gt;) a) 44 243	—
d)1851			2) a) 37 943	*) a) 18127	—	—				1) a) 3 000		—		—
1852			2)a) 58551	*) a) 30541	*) a) 160	2) a) 200	&gt;) a) 76	l) a) 272	* ■) a) 2 698	&gt;) a) 14 428	—	») a) 24 289	—
1853 direkt			2) 58 111	2) 18 969	^ 2 341	x) 441			2) 1 789	4) 15 262	—	’) 38 566	*) 132
indirekt üb. englische Häfen	  1854 direkt ....		2) 76 875	^ 10 511  2) 32 310	—	—	—		i	—	■) 25 843		) 10 058  2) 95 894	
indirekt üb. englische Häfen			—	') 18 509	-	_ 1	—		\		—	-	—

Andere Häfen

deutsche

fremde

In Prozenten

Insgesamt

deut-

sche

&gt;) a) 31 086

1

ca. J)500

12000

3) 43 655
*) a) 94 581
&gt;) a) 109 531
*) a) 81895
') a) 89102
4)a) 82 404
*) a) 112 547

r) a) 162 301
&gt;) 135 61 Hg

sr



&gt;) 20 569J
) 251 931

49

40

38.8

45.9
40,4
45
49,8

55,3

58

51,7

frde.

51

60

61,2

54.1

59.6
55

50.2

44.7
32

48,3

Die englischen Häfen hatten überhaupt an Auswanderertransporten:
Die Auswanderung von Deutschen erreichte ihre größte Ausdehnung in den Jahren derReaktion. 1854 war sie

Anmerkungen:

a) Nur als Auswanderer gemeldete, keine Passagiere, indirekt mit, so für Hamburg pro 1846 : 500; 1847: 1000;
1848: 1000; 1849 : 2000; 1850 : 4000; 1851: 5000; 1852 : 8625 indirekte gerechnet. Die über andere als die in obigen Tabellen

genannten Häfen gegangenen fehlen, dagegen sind aber auch die wenigen Schweizer, Ungarn etc. dabei (1). Heute Deutsche
nur Reichsdeutsche.

h) Direkte Auswanderung (4).

c)	Statt der Gesamtzahl 43 655 gibt (3) 43661 infolge anderer Berechnung der Bremer Zahl.

d)	Otto Gildemeister, Die Freie Stadt Bremen, Die Gegenwart, VIII. Bd., S. 256, schreibt 1852: „Bremen'ist
für die Beförderung von Auswanderern der zweite Platz auf dem Continente; nur Havre, wo die amerikanischen Packetschiffe
ihre Menschenfrachten abholen, ist noch nicht von ihm erreicht. Im vorigen Jahre (1851) beförderte Bremen 38000 Personen
(also über 100 jeden Tag) in 243 Schiffen über See, hei weitem die meisten nach den Vereinigten Staaten, Havre in derselben
Zelt 44 000, Hamburg nur 13000.“ „Bremen betreibt dieses Geschäft durchgehends mit eigenen Schiffen; nur hei ganz außer-
ordentlichem Andrang der Europamüden nimmt man auch zu englischen, amerikanischen und anderen Fahrzeugen seine
Zuflucht, die sich aber dann hinsichtlich der Verproviantierung, Rattmvermessung, Versicherung der Passagegelder u. s. w.
streng den bremischen Vorschriften unterwerfen müssen.“

1842: 8) 128344 Personen; 1843: 8)57212; 1844: 8) 70686 Personen.

am stärksten, rund 250000 Menschen; dann setzt der Umschwung ein; die Zahl sinkt auf die Hälfte

u. darunter.

Anmerkungen:

0 Otto Hübners Jahrbuch für Volkswirtschaft und Statistik, I. Jahre., 1852, S. 263 ff., II. Jahrg., 1854, S. 490 ff.,
III. Jahrg.. 1855, S. 292 ff., IV. Jahrg. 1856, S. 289 ff.

2) Jahrbuch für bremische Statistik, Jahrg. 1906, Zur allgemeinen Statistik der Jahre 1901—1905, S. 107, dort die
bremischen Zahlen bis 1905. (Berichte des Nachweisungs-Bureaus für Auswanderer in Bremen, 1851—1865.)

8). A. So etbeer, Über Hamburgs Handel, Hamburg 1840, S. 92 u. 93; ders„ Über Hamburgs Handel, II., Statistik
des hamburgischen Handels 1839, 1840, 1841, Hamburg 1842. S. 119 u. 120; ders., Über Hamburgs Handel, III., Statistik des
hamburgischen Handels 1842, 1843, 1844, Hamburg 1846, S. 123 u. 124.

*) Tabellarische Übersicht über Hamburgs Handel und Schiffahrt, 1853, S. 130, 1854, S. 140. (Berichte des Nach-
weisungs-Bureaus für Auswanderer in Hamburg, 1855—1871.)

8) Statistik des deutschen Reichs. Bd. 227, Sooderabdruck Die überseeische Auswanderung 1. J. 1909, S. 2 u.5.
        <pb n="319" />
        ﻿46

Bremer Auswanderung im Binnenverkehr in den Jahren 1844—1855.

Von den über Bremen Ausgewanderten belörderte die Gesellschaft der Vereinten Weser-Dampf-
Tok qo	Schiffahrt in Hameln:

Jahr	Strecke Münden, Karlshafeh bis Hameln oder Minden	Strecke Hameln oder Minden bis Bremen	Gesamtzahl der über Bremen Ausgewanderten
1844 		*) 1 589		2) 19 857
1845 		J) 2 158		2)31 822
184(1		*) 2 771		2) 32 372
1847 		l) 4 680		!) 33 370
1848 		J) 3 063		a) 29 635
1849 		a) 1 776		2) 28 317
1850 		*) 3 486	*) 2 687	2) 25 527
1851		*) 6 605	*) 5 872	2) 37 181
1852 		') 5 459	*) 8 958	2j 58 001
1853 		*) 7 263	*) 7 263	2)57 461
1854 		l) 9 492		’) 76 075
1855 		l) 2 544	') 2 631	2) 31 000

Die Vereinte Weser-Dampfschiffahrts-Geselischaft beförderte im Jahre 1844‘): 45 319 Passagiere,
1847* 1 II.): 60 389. Dez. 1847 wurde die Bahn Bremen-Hannover eröffnet, die nach Minden anschloß;
1848 war die Passagierzahl1): 40 064, 1849J): 31 794 etc.

*) Jahresberichte der Gesellschaft der Vereinten Weser-Dampf-Schlffahrt in Hameln. (Sammlg. der Stadtbibliothek
in Bremen. Weser-Dampf-Schifffahrts-Gesellschaft Brem. c. 182 und Vereinte Dampfschifffahrt Oberweser Brem. b. 1140, etc.)
2) Jahrbuch für bremische Statistik, Jahrg. 1906, Zur allgemeinen Statistik der Jahre 1901—1905, S. 107.

Tab. 34

Zum Geschäftsumfang der Post in Bremen.

Zahl der Beamten 182?/9 und 1908.

&gt;) 1824/9

2) 1908 .............

(ohne die Beamten
der Oberpostdirek-
tion, nur Bremen
Stadt.)

Stadtpostamt und Kgl. Preuß. Postamt: 1 Direktor, 1 Sekretär, 1 Post-
schreiber, 3 Briefbesteller, 2 Besteller der Extraposten.

Kgl. Qroßbritannisches Postamt: 1 Oberpostmeister, 1 Verwalter,
4 Sekretäre, 2 Postkontorgehilfen, 3 Briefbesteller, 2 Wagenmeisler.
Fürstl. Thurn- und Taxissches Oberpostamt: 1 Direktor (in Frankfurt a.M.),
1 Oberpostverwalter, 3 Sekretäre, 1 Zeitungsbesteller, 3 Briefbesteller.
Zusammen 29 Beamte.

I. Beamte.

a)	Post: 2 Postdirektoren, 1 Vizepostdirektor, 5 Postinspektoren, 5 Oberpost-

praktikanten, 6 Oberpostsekretäre, 38 Postsekretäre, 155 Assistenten
(Oberpostassistenten und Postassistenten), 47 Postgehilfen, 1 Postgehilfin,
1 Markenverkäuferin.

b)	Telegraphenamt: 1 Telegraphendirektor, 3 Telegrapheninspektoren, 5 Ober-

telegraphensekretäre, 11 Telegraphensekretäre, 168 Assistenten (Ober-
telegraphenassistenten und Telegraphenassistenten), 25 Telephongehilfen,
159 Telephongehilfinnen.

II. Unterbearate.

746 Unterbeamte, als gehobene Unterbeamte, Schaffner, Briefträger, Leitungs-
aufseher, Postboten, Landbriefträger, davon 120 beim Telegraphenamt.

Zusammen; 261 Oberbeamte, 626 Unterbeamte bei der Post, 372 Oberbeamte,
120 Unterbearate beim Telegraphenamt, insgesamt 887 Post-, 492 Tele-
graphen- und Telephonbeamte, überhaupt 1379 Beamte a).

Anmerkungen:

• ... ,, ,?&gt; ®reSS? fl!?1 Ä5 1823 .40016, tQOS: 233751 Einwohner (Jb. f. brem. Statistik, Jg. 1887, II. H„ S. 27 ff„ Monats-
berichte d. brem. Stat. Amts, 1908, Nr. 12, S. 30.) Die Posthalterei ist unberücksichtigt geblieben.
y Bremische Adreßbücher für 1824 und 1829.

» Nach Mitteilung der K. Oberpostdirektion in Bremen an den Verfasser.
        <pb n="320" />
        ﻿Nachträge zur Literatur.

V. Marcus, Volksw. Zeitfr., H. 60, Berlin 1886; Memoires de M. de
Bourrienne, ed. Ladvooat, tome VII, Paris 1829 (Mein. contcmporains), p. 141,
172, 199; H. A. Schumacher, Brem. Jb., Bd. XV., S. 149ff., 154ff., 162, 171,
180 ff.; Edm. Rothe, Erlebt, u. Erstrebt., Brem. 1899, I. T., S. 48, (63), 127 ff.,
II. T., S. 18, 21 ft.; E, M. de Vogue, Revue des Deux Mondes, LXXV« annee,
Ve periode, XXX« vol., p. 5et suiv.; G. Blondei, L’essor industriel et commercial
du peuple allemand, Paris 1898; Aftalion,E.evue d’economie politique, 1901, p. 562;
Ed. Lockroy, Du Weser ä la Vistule, Paris, Nancy 1901, p. 22 et suiv,; V.Endert,
Der Weser-Fluss v. Münden bis Bremen (Karte), Münden 1831; Fr. Dingelstedt,
D. Weserthal, Cassel u. Leipz. s. d., S. Piff.; Friedr. Rauers, Bremer Handels-
gesch. i, 19. Jh., Bremen 1913 Literatur zu den Werften, zum Leinengewerbe,
Tabak etc.; Fr. Harkort, Die Eisenb. v. Minden n. Cöln, Hagen 1833, Anh. 9 u.
Tafel VI.; Lübecks Eisenbahnen 1846 (Lübeck 1846); C. W. Asher, Noch ein Wort
üb.d.Hamb. Eisenb.-Angel., Hbg. 1836; Lüntzel, D. Eisenb. Europ., 1835; Bemerk,
üb. d. w. Bestimmg. d. Bahnz., Stade 1842; G. v. S., D. Welthandel u. d. Eisenb.,
Halle 1838; Denksohr. üb. d. Oldenb. Eisenbahnwesen, Oldenb. (1892); D. Vers. d.
Fr. Verg. z. Wahr. d. Eisenb.-Verk.-Int., Oldenbg. i. Gr. 1889; (J. H. C. Bley),
D. Eisenb -Frage Oldenbgs., Oldenb. 1864; L. Bischoff, D. nordd. Eisenb., Wesel
u. Leipz. 1841; T. E. Hildebrand, D. Rhein-Weser-Eisenb.-Ges., Magdeb. (1842);
D. Hansemann, Ber. üb. d. Vorarb. weg. Weiterf. d. rhein. Eisenb., 1842; Die
4000 Aktien u. d Direkt, der rhein. Eisenb.-Ges., Köln 1840; Reinhold, Gesch.
Darst. d, Eisenbahnnetzes etc., Berlin 1847; H. D. A. Sonne, Beschr. d. Kgr. Hannover
München 1829, II. u. III. Buch, S. 418; Jahrb. d. Hdlsk. i. Brem. 1909, S. 101;
J. R Mucke, Z. Vorg, d. d. Zollv., Leipz. 1869, S. 105; A. Trinius, Gartenlaube,
1909 (Nr. 37), S. 776—778; Journal du depart. des bouches du Weser, l.Nov. 1812,
Nr. 167; Westf. unt. Hieronymus Napoleon, I. Jg. 1812, I. Bd., Februarh. S. 14 ff.,
II. Bd., Junih. S 103ff., Julih. S. 68; Augusth. S. 83ff., III. Bd., Septemberh. S.97,
Oktoberh. S. 27ff ; J. Möser, Sämtl. Werke, Berlin 1842/43,1. T., S. 103,104,140,
168, 300 ff., IV. T., S. 174; Ztscbr. f. Binnenschiff., XII. Jg., 1905, S. 526 ff.;
E d. Engelhardt, Revue de droit international, tome XVIII, p. 162; W. Heyden,
Th, Schräder, O. Tholotowsky, (J. F.) V(oigt),W. Nathansen, Mitth. d.
Ver. f. Hamb. Gesch., IV. Bd, 1890, S. 34, VI. Bd., 1897, S. 269, 477, 528 ff.;
W. Stieda, Zeitschr. d. Ver. f. Hamburger Geschichte, X. Bd., 1899, S. 485 ff.;
(J. M. Lappenberg), Ztschr. d. Ver. f. Hambg. Gesch., IV.Bd., N. F. I. Bd., 1858,
S. 296; G. Bose, Verk.- u. Postwes. d. Hsestdt. Bremen, Manuscr. a. 204, Brem.
Stdtbibl. Sammlg. der bremischen Verordn, u. Proclame 1820, S. 7, no. 5, 1845,
S. 17, no. 14, 1846, S. 48, no. 26; J. L, Tellkampf, Beitr. z. National-
ökonomie, Leipzig 1851/63, II. H., S. 141 ff., R. Schucht, Braunschweig.
Magazin, N. F„ III. Bd., 1897, S. 137, 147, 153, 161, 173ff.; Jungesbluth,
ebenda, N. F., III. Bd., 1897, S. 190; 0. v. Heinemann, ebenda, N. F., IV. Bd., 1898,
S. 25ff, 35ff., 43ff.; C. A. Villaume, Versuch über die Flüsse, Kopenhagen 1822,
S. lOOff.; 126ff., 127, 128, 129; Strackerjan, Verhdlg. d. Oldenb. Gewerbe- u.
Handels-Vereins, II. Bd,, 1847, S. 369ff.; E. Pleitner, Oldenburg im 19. Jahrh.,
L Bd., Oldenb, i. Gr. 1899, S. 149ff,, 156, 167, 188, 312, 380tt, 384, 395; Georges
Servier es, Revue Historique, XXIX6 annee, tome LXXXIV 1904, p. 236, 248 et
La Grande Revue, VI «annee, 1903, tome IV, p. 573 ff., 584,587; Fr. Thimme,
Die inneren Zustände des Kurf. Hannover unter der Französisch-Westf. Herrschaft
1806-1813, 1. Bd., Hann. u. Leipz. 1893, S. 116, 142ff., 368ff.; II. Bd. S. 25, 32
628ff., 648ff.; Jobs. Bollmann, Brem. Staats- u. Verwalt.-Eecht, Bremen 1904,
        <pb n="321" />
        ﻿S. 215 ff.; ders., Bibi. d. öffentl. Rechts, hrsg. v. F. Scholz u. Storck, Bd. XIII,
Hannover 1909, S. 124ff; A. Lammers, Vierteljahrschrift f, Volkswirtschaft,
Politik u. Kulturgesch , hrsg. v. Ed. Wiss, Bd. LXXVIII (des XX. Jgs. II. Bd.), 1883,
S. Iff.; E. Fitger, Volksw. Zeitfragen, Heft 56u. 56,Berlin 1885; C. Mönckeberg,
Hamburg unter dem Drucke der Franzosen 1806—1814, Hambg. 1864, S. 19, 23, 33;
Karl v. Villers, Lübecks Aussichten, Lübeck 1810; Correspondance de Napoleon 1,
Publ. par ordre de Pempereur Napoleon III., Paris 1858—70, tome XXL, p. 310,
313, 368, tome XXII., p. 391, 392, 412, 428, tome XXIII., p. 186; Mcmoires et
correspondance du roi Jeröme et de la reine Catherine, 7 vol. Paris 1861—66,
tome IV., p. 423, tome V., p. 22; C. H. de Saint Simon et A. Thierry, De la
reorganisation de la societe europeenne, II® ed., Paris 1814, p. 60; E, H.
Wichmann, Mitt. d. Ver. f. Hamb. Gesch., VII. Jahrg., 1885, S. 13; Ad. Wohlwill,
ebenda, S. 43; ders. (Sybels) Histor. Zeitschr,, Bd. LI., S. 424; ders,, Histor. Auf-
sätze, dem Andenk, an Georg Waitz gewidmet, Hannov. 1886, S. 585ff.; Hamb.
Correspondent, 6./1. 1808, 20./2. 1811; R. Goecke, Th. Ilgen, Das Kgr. West-
phalen 1807—1813, Düsseid. 1888, S.205; A.Kleinsohmidt, Gesch.d.Kgrs.West-
falen, Gotha 1893, S. 104; G. Rolff, Die gute alte Zeit an der Oberweser, Bremer
Nachr. 5,/4. 1910; A. Lips u. Fr. Fick, Der Kanal von Franken, Erlangen 1805;
A, Lips, Deutschlands Welthandels Wiedergeburt, II. Abt., Nürnberg 1836, S. XII,
363, 130, 132, 133; Die Resultate der Berath. d. Regierungs-Kommissaire in Frank-
furt a. M. 1848/49 z. Herst, d. Zolleinh. i. D. R., Halle 1851, S. 160; J. Smidt,
Beitr. z. Ford. d. Gemeinsinns, Bremen 1831, S. 148ff.; ders., Hans.Magaz., III. Bd.,
1800,S.248ff,; ders.,Brem Jahrb.,S.10; ders., D.P'amilientagzurDungen,Bremen
1867, S. 38, 94, 95, 148ff.; H. Wellmann, Programm der Realschule beim Doven-
for i Bremen, 1880, Nr. 609; Fr. v. Wissel, V. e Abhandl. de jure vectigali, Zelle
1771, S 86, 91, 92ff., 94, 105, 113, 118, 121 ff.; W. v. Hassell, Das Kurf. Hannover,
Hann. 1894, S. 353, 426ff.; ders., Gesch. d. Kgr. Hannover, I. T,, Bremen 1898,
S. 250ff,,, II. T., 1. Abt, Leipz, 1899, S. 392; H. v. Treitschke, D. G. i. 19. Jh.,
III. T., Leipz. 1903, S. 581, IV. T., 1897, S. 682, 583; (A. Duckwitz), Üb. d. Verh.
d. fr. Hsstdt. Bremen z. d. ZoJlv., Bremen 1837, S. 27; H. v. Pechmann, Entw. f.
d. Kanal z, Verbdg. d. Donau m. d. Main, Münch. 1832; C. Th. Kleinschrod, D.
Kanalverb., d, Rheins m. d. Donau, Münch. 1834; Die Moorgebiete des Herz. Bremen,
Berlin 1877, S. 31 ff., 39, 47ff., 56ff., 67ff., 72ff.; Sympher, Volksw. Ztfr., H. 169,
Berlin 1900; E. Abshoff, V. Kurs, Üb. d. Plan e. Grossschiffahrtsweges zw. Unter-
ems u. Unterweser, Hann. (1907); F. W. Meyer, D. Rhein-Leine-Kanal u. d. Proj, d.
Hunte-Ems-Kanals, Hameln 1907; Ä. Mange, Revue des Deux Mondes,LXXII® anneo,
V® periode, tome VII, 1902, p, 552 et suiv.; M. Biermer, Jahrb. f. Gesetzgeb.,
Verw. u, Volksw, i. D. R., hrsg. v, G Schmoller, XXIV. Jg., Leipzig 1900, I, H.,
S. 239 ff.; M. Wittenberg, D. wirtsch.Bedeutg e. d. Mittelld.-Kanals, Diss.inaug.,
Greifswald 1898; L. Laffitte, Enquetes de la societe La Loire navigable,
I. enquete, Nantes 1899; B. Auerbach, La Grande Revue, VI° annee, 1902,
tome III, p. 66 et suiv.; Papiere des verstorb. H. Bürgerm. Duckwitz i. Besitz v.
Herrn Ferd. Duckwitz, handschriftl. Aufsatz: Das commerzielle Interesse der Kgl.
Residenzstadt Hannover; Kanalfr., Jahrb. d. Nordd. Lloyd, 1913; Weser-Zeitung,
8./2.1844, 31./10. 1911, 7. u 14./1. 1912; Bremer Nachricht., 15., 16. u. 19./12. 1908,
30./1., 8,u. 25./4., 8-/5,16. u. 20./12. 1909, 7./1., 27./4., 19./5,, 25./10., 10. u. 27./11,
11/12. 1910, 5. u. 22,/!., 27./S., 16./10., 17. u. 18./11., 3., 7., 10. u. 31/12. 1911,
1-, 2. u. 6./6., 2S./6,, 15., 22. u, 29./12. 1912, 9./3., 13. u. 14./4, 1913; Bremer
Zeitung 30./L, 11./2,, 14./3., ll./ll. 1841; . Brem. Unterhaltungsblatt 3L/8. 1844-
Bürgerfreund, XV. Jahrg., 1830, S.727; Zollvereinsblatt, I. Jahrg., 1843, S. 18, 26*
30, 107, 140, 141, 161 ff., H. Jahrg., S. 457, 743, 902, 903, 936; etc.
        <pb n="322" />
        ﻿Index zum Text,

Seite

A.

Achsverkehr und Flufsverkehr,

Verhältnis...................22

Aller . . . 70—72, 80, 95, 99, 113
Allgemeines Warengeschäft . .	21

Akzisen.........................181

1848 . 194—197, 209, 231 ff, 243, 269
Ausfuhr aus dem Binnenland 11 ff., 25

Ausgangszoll....................246

Auswanderung.....................16

Seite

E.

Eilfuhrwerk..................64, 65

Einfuhr ins Binnenland . . . 11—23
Einfuhr- und Ausfuhr-Verhält-
nis ....................13, 15, 23

Eingangszoll................. 245 ff.

Eisenbahn-Ausbildung und -netz 32
Eisenbahnen (Umschlags-) . . . 114

Elsflether Zoll..............191

Enzfuhrwerk................62, 119

B.

Baumwolle ....................19, 20

Bestäter, Bestätter, Besteder . .	9

Binnenzölle...................181

Brake  .......................73

Bremerhaven............. 73, 74, 193

Bremer Zölle und Abgaben 204, 209

223, 224

C.

Chausseebau................27—32

Convoye..........................127

D.

Dampfschiffe, erste . . . 68, 91, 92
Dampfschiffahrt auf der Ober-
weser .............. 71, 78, 79, 103

Dampfschiffahrtu. Dampfschlepp-
schiffahrtsunternehmungen . 103

Deichselzölle....................181

Diligence........................164

Differenzierte Erhebung der Fluss-
zölle .......................209

Differenzialzölle. .	217ff., 220, 235

Direkter und indirekter trans-
atlantischer Handel ....	14

Droschken........................158

Dnckwitz, Arnold 37 ff., 104, 106,170,
195 ff., 206, 218, 231 ff,, 235,239,
242, 244 ff.
247

F.

Fallati			195
Farbeholz ....		20
Fraohtfuhrleute . .	. . 9, 10, 53, 62
Frachtmakler. . .		9, 56
Fremdenindustrie .		62
Freihafen . 218 ff.,	221—223, 272 ff.
Freihandel ....		239
Freihandelsidee, ihr Aufkommen	
in den Hansestädten . . . 218 ff.	
	221—223, 272 ff.
Flofsverkehr . . .		80, 81
Flöfserorte . . .		96
Flufszoll		. . . .188—210
Fulda		. . .65, 95, 113
Fuhrleute ....	. .9, 10, 53-62
Fuhrmannsorte . .	... 53, 58 etc.
Fuhrmannswirtshäuser . 51, 52, 56	
G.	
Geleit		. . . . 127, 181
Getreide			20, 23
Gildeschiffahrt . .	. 63—75, 96 ff.,
	182—187, 188
Grenzzoll ums Reich, ältester und	
ältere Pläne . .	. 179, 211, 212

Grenzzoll, Entwicklung, zum . 180 ff.
Güterbestäter, -bestätter,

-besteder 9, 55

Durchgangszoll .
        <pb n="323" />
        ﻿Seite

Seite

H.

Haacke, A......................113

Häfen in Bremen und Bremer-
haven ...................74, 75,137

Handels- u. Gewerbeverein. . . 213
Handels- u. Schiffahrtsbund . 218 ff.
Hamburgs Verhältnis zu Bremen

14, 17, 21, 24

Hamburg - Amerika - Paketfahrt -

Aktiengesellschaft...........18

Häute............................20

Hausindustrie .... 26, 59, 60, 62
Heimindustrie etc. . . 26, 59, 60, 62
Hollands Verhältnis zu Bremen. 23
Hollandsgänger ..................59

I.

Ichon, Eduard............106, 108

Industrie, Bremer, deutsche . .	25

li.

Kaffee ..........................20

Kanäle u. Kanalpläne 75, 120—152
Kanalpläne, napoleonische 130—135

Karren...........................62

Klipphäfen......................183

Konsumtionen....................181

Konventionelle Ströme . . . 189 ff.
Kommissions- und Eigenhandel. 14

li.

Landgewerbe. . .

Landzoll.........

Leine............

Leinen...........

Leichterfracht . .

Linienwagen . , .

List, Friedr. . . .

Lizente .........

M.

Manuskript aus Süddeutschland 213

Marktzoll.....................  177

Meier, H. H.....................108

Merkantilismus .................181

Mietkutscher.....................158

Mitteldeutscher Handelsverein 221 ff.

BT.	
Nachtschnelldroschken.	.... 164
Neukirch, F., F. W..	W., H,
Neukirch &amp; Co. . 56 ff., 158, 164	
Niederlande		.... 23
Niederlagsrecht. . . .	.	182—187
Norddeutscher Lloyd	18, 107—110
o.	
Ocean-Steam-Navigation-	
Company. . . . .	18, 169—173
Oberweser			. . 63—152
Oberweserwaren. . .	. . . 80—81
Oldenburgisches Wasserstrafsen-	
netz .......	
Olitätenhändler . . .		60
Ordonnanz 		
Omnibuslinien . . .		158
Ostseehäfen, Stellung	zu den
Nordseehäfen . -		22
Ostfriesisches Wasserstrafsennetz 63	
r.	
Papin			68
Papendieck, Christoph		111
Passierzoll			188
Pferdebahn			159
Physiokratismus . .		181
Post		, . 155—173
Portofranco ....	. . . . 218 ff.
Prohibitivsystem . .	. . . . 214 ff.
Protektionismus . .		239
it.	
Reederei, Seeschiff- .		14
Reis			
Reiheschiffahrt 76, 79,	100—103, 109
Reichseisenbahnen. .		234
Rocholl, Th		
Rolff, Georg, Rolff	&amp; Mann,
Georg Rolff junr. 103,105,110,111	
Rott	; , . .	
	
Saisonarbeiter . . .		 59
Salzorte			61
Seeleichterverkehr. .		 20, 22

. . . 12
211—276
. . .	72

. . . 12
. . .	13

. . . 158
. . .	34

. . . 181
        <pb n="324" />
        ﻿Seite

Seite

JSmidt, Johann 34, 36, 141, 162,

192, 241, 242, 243

Schroeder, Friedr.........86, 105

Spediteur.....................56

Spediteurvereine........... 56, 57

Speditionsplätze..............11

Speditionsentwicklung	.	.	182—187

Spezialhandel................24

Sperrsystem.............. 178, 182

Sperre, Ein- und Ausfuhr .	.	.	178

Sundzoll.....................194

Schiffsmakler.......... 98, 99, 111

Schiffsabgaben, moderne . 208, 209

Schiffahrtsregulative...........101

Sohifferorte der Oberweser etc. 96, 98
Schiffstypen der Oberweser . . 9U
Schutzhäfen u. Liegeplätze der

Oberweser................81, 82

Stader Zoll........... 177, 178, 193

Stapeln................. 54, 55, 99

Stapelrecht, Stapel 63, 182'—487,188,

206, 212, 221, 245

Stapel der Weser............63—76

Stapelhandel, Stapelartikel . 19, 239

Stangenfuhrwerk................62

Strafsen-(Land-)ausbildung . 26—32
Strafsenzoll . . .	177 ff., 188, 245

Strafsenzoll, differenzierte Er-	
hebung 		. .	177 ff.
Steuerverein		. 194, 229 ff.
T.	
Tabak			19
Telegraph		. . 169, 170
Telephon		. . 169, 170
Tran			19
Transatlantischer Handel, direkter	
und indirekter .		14

Transitzölle in Deutschland 1828,

Tarife........... 222—223, 245

Treidelei............. 92-96, 114

U.

Umfuhrrecht.............182—187

ümschlagsstrafsen u.-Eisenbahnen 115
Übervölkerung...................62

V.

Yerkehrslage Deutschlands, tech-
nisch und geographisch, früher

und später...............178

Vorspann.....................61

W.

Walfischfängerei.............19

Wagen........................62

Wagenbau.....................53

Warenzölle .....................181

Wangenheim,	v................241	ff.

Wein.........................20

Werftplätze..............83—92

Weggeld......................181

Wehrzölle....................216

Werra.......................65, 95

Weser....................63, 152

Wesersohiffahrtsakte 102, 190 ff,, 204

Weserkorrektion..............125

Weserzollplätze.......... 198—204

Wiederausfuhr (seewärts) ...	23

Z.

Zollaufenthalte................ 240	ff.

Zollbefreiungen der Städte . . 179
Zolldefraudation 'etc. . , . 200, 214

Zollliteratur.................. 266	ff.

Zollverein............... 194, 220 ff.

Zollverein, Anschlufs Bremens . 216
Zölle u. Abgaben, Bremer 204, 223 ff.

Zollwesen................ 177—276

Zollwesen, altes, allgemein .177, 187
Zollwesen, Katalog der Ver-
träge etc................ 246—265

Zollwesen zu Lande . .	211—276

Zucker...........................20
        <pb n="325" />
        ﻿Zweispänniger Frachtkarren vor Bremen am Ostertor. 1825.

Aus dem Bremischen Haushaltungskalender von 1825. Stadtbibliothek Brem. II. Nr. 88,
        <pb n="326" />
        ﻿All desHöcMenSchutz «.Segen i (t auch des Fuhrmanns Glückgele,gen.
FHesFuhrwerlvIeht hi Gottes Hand; zwifchenHamhurg «.Bremen ikeskkalit.
Zum 50fon E tie Juflijaum des Fuhrmanns F. BruilSi5Ul860.

Grosser Frachtwagen, sog. Voigtländer Leiterwagen. Original, grosse farbige Tuschzeichnung, verfertigt
von Johann Samuel Erler in Colmnitz bei Freiberg i. S. 1860, in dem alten Bruns-Meyerschen ehemaligen
Fuhrmannswirtshause an der Bremer Landstrasse in Harburg.

(Unter dem Bilde steht; Dies Bild hat viel Mühe gekostet.)
        <pb n="327" />
        ﻿Grosser Frachtwagen, sog. Hudel- oder Baumwagen. Original, grosse farbige Tuschzeichnung, verfertigt
von Johann Samuel Erler in Colmnitz bei Freiberg i. S. 1853, in dem alten Bruns-Meyerschen ehemaligen
Fuhrmannswirtshause an der Bremer Landstrasse in Harburg.
        <pb n="328" />
        ﻿Sclilachtwagen. Vor dem Wagen ein Küpermeister in Zylinderhut, weifser Schürze und kurzer
Jacke. Ausschnitt aus einem Bild des Marktplatzes in Bremen, gezeichnet und lithographiert von
K. Gildemeister. Um die Mitte des 19. Jahrhunderts. Historisches Museum in Bremen G. 418.
        <pb n="329" />
        ﻿Frachtfuhrmannshaus in Bremen. Haus von F. später F. W. Neukirch an
der Falkenstrasse 32 bis 35, früher am alten Michaeliskirchhof 2 genannt.
Jetzt umgebaut. Zeichnung von F. Bauers.
        <pb n="330" />
        ﻿Ehemals SchlöndorfTscher Fuhrmanns- und Auswanderer-Gasthof am Neuenmarkt 34,
früher Schweinemarkt geheifsen, in der Neustadt in Bremen. Zeichnung von F. Bauers.

1
        <pb n="331" />
        ﻿Altes Bockschiff vor der grossen Weserbrücke in Bremen. Kupferstich nach J. H. Grönninger 1771

von W, C. Mayr. Stadtbibliothek Brem. II. Nr. 308.
        <pb n="332" />
        ﻿Jüngerer Bockschifftyp, vorn und achtern zugespitzt, mit Schaumlinien, noch mit
hölzernem Zelt. Vor dem Teerhof in Bremen. Zeichnung von F. Bauers.
Abbildungen der neueren Oberweser- und Ünterweser-Bock- und Kahntypen, sowie
von Dampfern bei Metterhausen, Die Oberweserschiffahrt im letzten Jahrzehnt,
Kassel 1902, von Werften dort, in Bremen und seine Bauten, Bremen 1900 und bei
Johann Focke, im Jahrbuch der Bremischen Sammlungen, III. Jg. 1. Halbbd.,
zu S. 30 u. 34. Alte Kahn-, Bock- und Darapfertypen sonst auch in den Bilderfolgen
von H. M. Hauschildt’s Verlag in Bremen: Alt Bremen, I. und II. Folge, 1903 und 1904.
        <pb n="333" />
        ﻿Oberweserdampfer „Wittekind“ an der Holzpforte in Bremen. Im Hintergrund Ober-
weserböcke. Lithographie nach F. W. Kohls Zeichnung von C. W. Arldt, Um 1850.

Stadtbibi. Brem. II. Nr. 151 (9).
        <pb n="334" />
        ﻿Unterweserkähne auf dem Strom vor Bremen.

Lithographie im Verlag von W. Zawitz, Berlin. Um die Mitte des 19. Jahrhunderts

Stadtbibi. Brem. II. Nr. 328.
        <pb n="335" />
        ﻿Das erste deutsche Dampfschiff, der ünterweserdampfer „Weser“.
Aquarell von 1819, im Besitz des Historischen Museums in Bremen.
        <pb n="336" />
        ﻿

b

Schlachte in Bremen. Lithographie nach F. W. Kohls
Zeichnung von C. W. Arldt. Um 1850. Stadtbibi. Brem. II. Nr. 151 (11).
        <pb n="337" />
        ﻿Kartierung des westfälisch-franzö-
sischen Elbe-Aller-Weser-Kanal-
projekts in Carl Friedrich
v. Wiebekings theoretisch-prak-
tischer Wasserbaukunst, in der
fl- Auflage, Frankfurt a. M. 1810 ff.,
im Atlas Tab. 128.
        <pb n="338" />
        ﻿Diligence zwischen Hamburg und Bremen, gefahren von W. Neukirch
Photographische Aufnahme von F. Hauers.

Alter Linienwagen von Neukirch &amp; Co. Vorläufer der Strafsenbahn
Photographische Aufnahme von F. Hauers.
        <pb n="339" />
        ﻿®r(inät»ev(cflcnl)cit.

„@ie feilen, §err GJrängroäd^ter, baff id) nij gu üergoHe Ijab', benn roa§ tjinte aufm SBJagen ift, tjat bie Sippi’fcfie ©räng
nodj nit Übertritten, in ber Üftitt’ ift ni£, unb ma§ oorn brauf iS, ift fdjmt mieber über ber Sippifcben ©ränge brüben."

Aus den Fliegenden Blättern (1848), Nr. 198, IX. Bd., S. 45.
        <pb n="340" />
        ﻿Lokomotiventransport auf der Bremen-Harburger Landstrasse, ausgeführt von Friedrich Neukirch in
Bremen, Anfang der siebziger Jahre beim Bau der Osnabrück-Hamburger Bahn. Photographie -aus

dem Besitz der Familie Neukirch,
        <pb n="341" />
        ﻿EHKLAERUN6.

Land-unä Schiffahrt 5tra $$exv.

maa:TCc^uüT:nn;axinm:Tnr.ii

1 TirlSif-als Chaussee ausyebcmte
'	•7891

■ ms-

■■1829
• &lt; • 1831

■	■ ■ 181-S-

■	■ ■ 18S9-

■■■ /B66-

Tfozh Ißbßnicht ausgebaute

grosse Haupt -
^ Strassen äesbre-
m ischenHandels.

Seiten.- artige-
ring crafdteg a -
\letjC uni noch
!H66 nicht ausge-
bauten j. T frü-
here Haupt y
/Strassen desire-
misch ea Handels.

&amp;

M.

t

X

1

Eisen ha hnrtalj 1859

Bis 7866 hiniupehornmene Eisenbahnen,.
- • f$70 - ■ *............. ■ ■ .....

Flusse bisgu ihrer Schiffahrt}-oder Fidss-
(ohneSdreithotj) grenze

Jtan ä£a ■

Seehäfen

■s StufenderWeser-
Warra. ~ und,

’ FuX-da, B&amp;d\-
, SchC/f c.hrt.

Alter- und. Leim sch Cf fahrt.

Allgemeine Ortpbezeichnungerv.

Wtotfio	Bremer Schiffer orte	SibSiS. ffosierort

tees-u Fahrnumnsorie.

NUERNBERfi Goslar

Jecchnissen- etc■ gena-nnCwerden, Ladeplätze dz
Fahr rer ha fi rs, ro rj iigl ich.br emiscAoA blad epibfge.

.?'^mi ,l,&lt;Uu,., SÄSi

rCLJ.	Aaer^.xin:f-„^ ein-e (*uoek, -vBampfer, * l^ldes-regel-

Orte,die ineLen
bremischen Eil-
bar Besteder rer.

des

AumbtcJt

massige Sta-
klonen j

Sch iffer- tcfid Fuhrmann. Sorte

Hieti6ura&gt;„*

r-u-ncL Schiffs ladeplöt^e.
MlWCge Schiffstadeplätte und Fuhrmanns orte,.
jMmdeTl Fuhr-und Sch ifjsladepldtje,Schiff erorte..
Münden. Fuhr-Und SchiffsladepLdtge,Fuhrmanns-

-	und Sch iffer orte.

Bingens enrofft BONN	Andere Orte.

FRANKFURT DRESDEN

WUERZBURG DARMSTADT
Peine Lemgo XamAn.

Neusladta.R. ßockenöfrt Mühlberg

grössere FLecken, un.ter.3000 E.

J Urbach TCaAtöSzzpL Latte Tripha-u—

re Flechen, etc., Itlecnpic-tge.

— ca, 7830- ' 1890. -—

0(~\ q (fewöhrvliches Ortszeichen, oh ne Zoll-
^ oder StapeLcharältterisLefirng•

Grenze iv, Zölle, 3 tapeV:

G renffon:

*...........dren^tinien$i*rischenden rneöhlenbun

gischen, lipo eschen, anho llisch en, schwarz hurgts che n^,
Sächsisch-brrvestinisch en und.reu.ssiscKenAöndern..

— ----i—----Sonstige Land es grenzen.

Städte, aber

30000 Bin wohner
Städter an
100GO ~30000 E.
Städte ron,
3000-10000E.
Städte und,

Dörfer, minde-

bergisc/ien Verein- und dem m UteldeutschenAaniels'-
irerein, ct ngeschlossenen JL dnä er. —7828-
^hhhhmkhh (Zr entert, des deutschen Zollvc re ins
und des nie de ryächs ischen. Steu.errere.iriS nach dem.

ZZbertritt Rra unsöhiseigs aas dem SCeuer~verein in,
cLen’Zoll-vereC n. — nach, 184-8.

=*t=n=&lt;t==i)=it=(i=ii=&lt; CCre ne L i nie für denZ u,sCa.nA-\ror
dem Übertritt ßraunschureigs unävordem Anschluss
Zippe-Detmolds und des fr urn ess irchen/\ nteils a-nder
Qrafschuft Schaum bury an den Zol.lt/-erein. — i88/-
-f.. + . + . + . + . +.	ei der Neuformieru ng deshonnÖ ver-

sehen- Zolltvesenr 1152.5'di esem nichca ng ffchlossene
undiundchst int alten Zustande belassene (f renzqe-
biete. — 'Teile des brem isch.cn, Gebiets die 18Ö4Yge-
balds brach, — Sebaldsbrück Zollplatz statt Eiern din-
gen, 7 ugleichfür die Bah n), 1856 -S77Anschhissder
BorgPelder undtiollerldndischen. A ussehd.ei.cAS länderei-
en,, der Feldmarken Duchting und Grolland his'gurOcEl-
larn,, - ZoUplotg Terteversiau Oyterdamm, Wahr türm,
statt Varelergrabeng Errich-tu.rigein.erZ'ollirerel-nsnie-
dertone undeines-Aauptjoltamts in der StadCFremenf

ßf 8yf{iis$u m ßuntenthorl 788Ff dem Zolhrerein cf ge-
schlossen wurden,.

*reSenunffff£ffi‘fAnUnäe'lSanlZoU'

rf&gt;reM0J'stem tefnüdiwädiisXcfynJSUuer-

i--*	^tcaeräirelitionen.ETaupisteuerämteruncL

Cz-rengsceuerd-mCer 1. tflasse.

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Stell er di. rektionen undKauptsteuepöniter
TjjJ	Steuerdirdstionc n und drenfsteuerdmier Uli.

JBee Zu-sam men leg u ng -x u- ff cmelnsci men
rt/»\	Direktionen der indtröktepxcrtüdirek-

wJ	len St.e.iusrn1S47hinvuQekommeneSteu-

erdirek-tian,CelLc fKarlurgstattlü feburgmAussichtge -
ho/nmenf

Eio-aptsteueräon^terund (fren^steu£räm-

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Nmälinfj

AUGSBGJ

Hollabrunn

tockerau.

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Etmß j &lt;*» Rt.Fölten.
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        ﻿__ ' w	oder Stapel charahtteris Lei 'itng.

Grenze n^!ZÖUe, 3 ta|i eV:

Gtenffuni

‘ •  ...... Cxren^t-inien g wischen den metkleniar

gischen, lippischen-, an?t a U-isch en., sch warjB arg isehe n^-
'sächsCscn-kr rtesdnischen xi.nd.reussischenx, andern..
--------i------ Sonstige Land esg rengen.

WHMWMMMt'^re« ?? des detxtschcnßiiTi.deS'.

. I ———;Event.
hessischenJZ olle
herg Csc/ienVerei

verein. angeschlossenenZ änd er. —1828.

Gr e regen. des deutschen Zollvereins
un.d desrxiedersächsischen Steuewertins nachdem,
lebertritt Bra unsöhiveigs aus dem SCeuewenein in.
den Zollverein. — nach. 181-3■

=&lt;t=*i=it=#==iMi=(i=f CCr-e. ng L x rtxefür derxZ usta_n3L-vov
dem Übertritt Bra. arisch ureigs unävor ctern. A nschloss
tippe-Detmolds u nd. des h urn ess ischeriA „teils a-nder
Grafschaft Schaum hurg an den Zollverein. — 1882-
■+• + • + ■ + -+ • + -+J?ei der Neuformieru r,g des hannover-
schen. Zollwese ns 782.5 cli esem nich.ua ng esch lasse ne
xeneijixndchst int alten. Zustande belassene (f-renxoe-
biete. — Teile des b rem ischen. (Lebietsfdie ISSd-YSe-
balds briidc, — Sebaldsbrück Zoliplcd&gt; statt Kern elin-
gen, 5 aale ich für die Bah n), 18 56 - 57 JA nSchluss de r
horj/peLder nndKollt ■ rldncdschen A ussendeichs länderei-
en., der Feldmarken Macht eng and Grolland. his'pirOch-
tur/Cy - ZoUplof Terxeverstau Oyterdamm., Wxh r turrrx
statt Varalerprabeng Em di tu. ng ei ne r Z ollve rein sn ie-
derlage undei nes-diauptr olla/rits in der Stadt.Bremen)
jfß'YßJiisgum Bimtenthor), 788SJdem Zollverein onge-
schlossen wir rcien..

Ortf&amp;exewhnun r/enzumZoU-

Mreflen und. fSftap er:	^

^ JJaf/5/sfetn desMiedersädipifehenjSteiier-

fSteuerdirehtionenftauptsteuercirrtterumL.
Curcngsteuerdmter 1. Klasse.

(CM\\	Stau er dt relftionen undKauptsteuerdrnter

\®y QB Steueräirektioncn und GrenfstcuerdmTerl.JQ..

Bei Zusammenlegung gu g emelnsamen
r(®j	Direktionen der indIrektentLnädirelr-

Sy	ten. Steitcrn. fSd-7hmrugekommeneSteif-

erdtretetion. CellefHarhu rgstattZünehu.rginAussiditoe -

tionnLenf.	"	00

@&lt;«&gt;@	JipMSKÄIiKiSuJire^teuird,n-

D(*)	Kaupi Steuer ämter.

&lt;\	Grenf steuerd&gt;nier l. JClasse.

q ff.   ............■ • • 3.......KT mit

6 riveitcrterB efixg n is)J•

)^P ftcu.ervereinsrtiedcrla.gera.

ßaf'fijftem defcL e ufydbetL Zoll vereinf

ZcmlralbehördenundKa-uptärriter

JVeben.dm.ier.

[&lt;8J	Ko-uptöm termic unbesch riinpCerM egteit-

schein befug nis.	.	f7

d)	JCaua tä'tnt&amp;r m itJiefu.a ms n urfür

W	8egZeftsch e in Jl. Jn J	J

(Q)	G ewöh rtliche.7j/ebenam terim Onn errx.

aufwehch eWaarerirnitBegleitschein.

IC. ahg efertigt iverden.Irannen.

Jo]	Nclendmteri'm On nern mit aztsgedehrt-

w	lerer Bef ugn is.

ü	Gyen^nebsnämteTTnitausgedehnterer

JSefuonis.

■O’	■ • ...............ohne solche.

(ffK	vjf ujdtvolläm te-ran der Kreny emit)

(tCauptärrjt^r irnln nern m HJ/Vz ederlane.

f~\4-	(IVeöendmter............Bedingte rÄTie

derlage.	J

t w	(Zrenz-Cinganjs-, resp-Ausqartgsabferti-

'ilv	gung'eingenendsrresplratisitiereSderPostgiiter.

—Norm.: nach 1818nach dem ilbertritlDrairnsch weigs.
'ZurVeranschaulich Ung des vorigen ‘Z ustan des —Norm
7837sind.halbe Zeichen angeerandt(jedochs. $uCelle)- —

o (§)	Aisa Tren-^^olLa.v.saeschicderLe od-erjux

A nsageposten uriägii, Jim allge meinen,
n iaht mit eingotragehen)(Cr enjsteuerdmtern J. Klasse
herabgesetzte Grenßhaix-plaollreceptur’en derhannöver-
Sehen Zollre/orm von182 6. ~ f Die Zoll direht 10nen von
7825Waren •" Minbeck, CdnaffnrgJ'Verd&amp;rr,,hingen, die
Kreis7,011kassan: -Hannover, Einbeck,tCHde.sh.eint. —&gt;
Delle, Lüneburg—, Idenburg—, Osnabrüch,Cing«n.—.)

Strom-und Fluss fülle.

66

n och in Stpesomthi

CHJ	h/es%rfdlle''deriVeserschiffbihrtsQ/rte.

CH	Kanrio verscherAller- und L eineyolL.

OH ErnsfKhein-, Lippe - Elbe zolle der betreffen-
den. Sc h ff Chris akui.ri St’C.

Q	'Ule s. er hären derWeser schiffahrtsakte,

6	wo/Teil-J Zu-and. Abiadfingen der

durchgehencLtm fahrt vorgenommen werden können.

— nach den ersten Redaktionen —

„	(5 k JfiecLerrhein-	&amp; Oberrhein- 6

Main-, q tvockar-Prcihöfen- ZustandderZoll-,
verein speit circa. 1QS0. J	.

•Qq	Weiterer Rhein frei hajen Kassausder

Rhein schiffa h rtsakte.

Mapeb.

OITN Durch d io Wese rsch ifjahrtsakfe bei'ei~
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'He Anschlufs und Abschluß bedrohte dagegen

rgereid nach dem Wert angebbares Gut handelt, Gewicbts-
imml. d. Verordn, u. Procl. 1824, 16. Aug,, S. 38, no. 16;
9, no. 11; 1827, 17. Sept., S. 66, no. 18; 1830, 30. Dez.,
2. Jan., S. 4, no. 3, 2. Jan., S. 17, no. 4; 1840, 8. April,
li, S. 57, no. 15; 1841, 18. Juni, S. 30, no. 12; 1844,
i; 30, Dez., S. 78, no. 37; 1845, 1. Okt, S. 80, no. 32;

m.	1; 1847, 11. Juni, S. 90, no, 8, 6. Dez., S. 154, no. 40 ;
35, no. 61; Gesetzblatt der fr. Hansestadt Bremen 1851,

; 1853, 21. Juni, S. 158, no. 21; 1854, 8. Mai, S. 107,
enatsbeschluss vom 1. Juni 1826 die mit dem 12. Juni 1826
idungsgewicht erhobene Seeachiffahrtsabgabe (nach
Oldenburg vom 21. Aug. 1823 und Verpflichtung gegen
1825 blieben Hannover und Oldenburg befreit, um ihre
genheit der Weserscbiffahrtsakte u. der ersten Revision zu

•	v- B^PPen, Gescb., III. Bd., S. 429) gesetzt, die durch
remen, Oldenburg und Preussen v. 6. März/30. Juni 1876,

•	20. März 1886 ab gegen gemeinsame Feuer- und
Fortfall kam (Sammlg. d. Verordn, u. Procl. 1826, 12. Juni,

Q. Gesetzbl. 1849, 2. April, S. 11, no. 14; 1877, 2. Juni,
ini, S. 52, No. 16; 1886, 14. Dez., S. 177, no. 29; 1896,
40; 1903, S. 13, no. 62). Bei der neueren Zollabgabe
kzise neuerdings gebräuchlich, sie wurde, nachdem der
:h die Suspendierung des Weserzolls 1857 (Verträge v.
t. Dez. 1865, Brem. Gesetzbl. 1856, 27. Aug., S. 69, no. 15,
24, 11. Dez., S. 407, Anh. no. 57; 1866, 11. März, S. 16,
ler Speditionsabgabe 1861 (Brem. Gesetzbl. 1857, 6. April,
27. Mai, S. 14, no. 9; Zollvertrag v. 14. Dez. 1865, Brem.
ürz, S. 11, no. 5.) und der Durcbgangsabgabe ohne Lagerung
, 26. Jan., S. 46, no. 12, 11. Dez., S. 189, no. 29; Über-
»ver, Brem. Gesetzbl. 1861, 18. März, S. 10, no. 5; Zoll-
1866, Brem. Gesetzbl. 1866, 11. März, S. 11, no. 5; u. a.)
3m 1. Jan, 1863 ab durch die Umsatzsteuer [Gesetzbl.
S. 29, no. 18 (Konstituierung der Güterdeklaration

n.	vom 28. Dez, 1846 begründete bremische Handelsstatistik
). Nov., S. 34, no. 10.)], diese vom 1. Juli 1884 ab durch

I	r (Gesetzbl. 1884, 27. Mai, S. 51, no. 18, 27. Mai, S. 56,
ie Konsumtion (Alte Ordnung von 1704 etc. Br. St.-A.,
. u. Procl. 1813, 13. Nov., S. 10, no. 11, 1. Dez,, S. 30,
63, no. 40; 1814, 28. Febr., S. 62, no. 23; 1816, 23. Dez.,
blieb 1824 erhalten und hat unter dem Namen Verbrauchs-
April 1902 bestanden (Gesetzbl. 1901, 15. Mai, S. 63, no. 21,
22.), womit gleichzeitig mit den alten Hebe- und Kontroll-
ren die neueren Weggelder (Chausseegelder) und das Torf-

II	kamen (Gesetzbl. 1901, 16. Mai, S. 66, no. 23.) — Der
srbobene Eingangszoll der neueren Zollabgabe (s. vor. Anm.)
igszolleigenscbaften der alten Konvoye, Tonnen- und Baken-,
der an, der bei allem Ausgang erhobene Ausgangszoll der
an die alte Akzise, die beim Ausgang der Güter festgestellt

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