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        <title>Geschichte des Bremer Binnenhandels im 19. Jahrhundert namentlich unter den alten Verkehrsformen und im Übergang</title>
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            <forname>Friedrich</forname>
            <surname>Rauers</surname>
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        </author>
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            <idno>89109413X</idno>
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        EIGENTUM
DES
INSTITUTS
FÖR
WELTWIRTSCHAFT
KIEL

BIBLIOTHEK
r  6349
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        Geschichte  des  Bremer  Binnenhandels
im  19.  Jahrhundert
namentlich  unter  den  alten  Verkehrsfernen  und  im  Übergang

Von  Friedrich  |Rauers

Mit  zwei  Karten  und  fünfzehn  Bildern

Verlag  von  Franz  Leuwer  in  Bremen.
1913
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        Erweiterte  Buchausgabe  der  unter  dem  Titel:  Der
bremische  Binnenverkehr  in  der  Zeit  des  grofsen  Frachtfuhrwerks ­
  erschienenen  Darstellung  in  den  Deutschen
Geographischen  Blättern,  Bd.  XXX,  XXXI  u.  XXXII.
        <pb n="4" />
        „Tout  le  monde  travaille“.
A.  C.  Robert,
Breme  et  les  Bremois,  BrSme  (1902),  p,  39.
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        Ich  habe  für  die  Zugänglichmachung  ihres  Materials  und
viele  freundliche  Hinweise  und  Auskünfte  herzlich  zu  danken  den
bremischen  Behörden,  namentlich  Herrn  Syndikus  des  Senats  und
Archivar  Dr.  W.  v.  Bippen,  den  Herren  Syndici  der  Handelskammer
Rösing  und  Dr.  Apelt,  Herrn  Stadtbibliothekar  Prof.  Dr.  Seedorf  und
der  K.  Oberpostdirektion,  den  Bremer  und  auswärtigen  Dampf-  und
Schleppschiffahrtsgesellschaften  bezw.  deren  Bremer  Vertretern,  den
Bremer  Speditions-  und  Expedientenfirmen,  insbesondere  Herrn
Direktor  Müller,  Herrn  J.  H.  Meyer,  Herrn  H.  Grupe,  Herren  Hägens,
Anthony  &amp;amp;  Co.,  Herrn  F.  W.  Neukirch,  Herrn  Theodor,  in  Firma
Eduard  Ichon  und  der  Firma  Rickmers  Reismühlen,  ferner  ganz
besonders  auch  Herrn  Ferdinand  Duckwitz  für  die  Erlaubnis,  die
hinterlassenen  Papiere  und  Briefschaften  seines  Vaters  Bürgermeisters
Arnold  Duckwitz  benutzen  zu  dürfen.  Dem  Bremer  Statistischen
Amt,  Herrn  Direktor  Dr.  W.  Böhmert,  und  der  Bremer  Handelskammer ­
  verdanke  ich  die  Ermöglichung  der  Veröffentlichung  der
umfangreichen  Statistiken,  die  vollständig  als  selbständige  Veröffentlichungen ­
  des  Bremischen  Statistischen  Amts,  nicht  als  Mitteilungen, ­
  wie  in  dem  Hinweis  vor  dem  statistischen  Tabellarium
gesagt,  erscheinen.  (F.  Rau  er  s,  Bremer  Handelsgeschichte  des
19.  Jahrhunderts,  Bremer  Handelsstatistik  in  der  ersten  Hälfte  des
19.  Jahrhunderts,  1913,  das  übrige  1914.)  Die  Statistiken  berück-,
sichtigen  wesentlich  die  Zeit  vor  der  öffentlichen,  administrativen
Statistik,  vor  1847/49,  und  sind  Auszüge  und  Berechnungen,  die  ich
aus  dem  Aktenmaterial  der  bremischen  Archive  und  den  privaten
Statistiken  der  Gelegenheits-  und  Buchliteratur  der  Zeit  gemacht  habe.
Heidelberg,  im  Februar  1913.

Dr.  Friedrich  Hauers.
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        Inhaltsangabe

Seite
Handel,.Straften,  Achsverkehr  und  Binnenschiffahrt  9—152
Allgemeines  und  Achsverkehr  9—  62
Binnenschiffahrt  63—162
Zum  Postwesen  154—173
Zur  al  1  gemeinen  Handolsp  oli  tik.  Zollwesen  177—276
Einleitendes  und  alter  Zustand  177—187
Flufszollentwicklung  188  -  210
Landzollentwicklung  211  —  276
Statistik  (neuzählend)  1  46
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        Handel,  Strassen,  Achsverkehr
und  Binnenschiffahrt
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        Cs  bietet  ein  gewisses  Interesse,  den  Einthals  eines  grofsen
Handelsplatzes  auf  sein  Hinterland  und  seines  Hinterlandes  auf  ihn
des  genaueren  festzulegen.  Das  läfst  sich  für  Bremen  in  der
interessantesten  jüngstvergangenen  Zeit,  da  die  alten  Verkehrsmittel
in  ihrer  höchsten  Ausbildung  einen  bereits  modern  werdenden  Verkehr
intensiver  Kultur  bewältigten  und  gleichzeitig  die  modernen  Verkehrsmittel ­
  sich  ausbildeten,  für  die  Zeit  des  grofsen  Frachtfuhrwerks
der  Chausseen,  einigermafsen  tun.  Die  vornehmste  Quelle,  in  der
der  gesamte  Land  verkehr,  soweit  er  Ausfuhr  nach  dem  Inland,  also
Import  ist,  beschlossen  ist,  ist  die  Abgrenzung  der  Bezirke  der
amtlichen  Bremer  Frachtmakler,  der  Besteder  oder  Bestäter,  Bestätter,
wie  sie  anderswo  meist  heifsen.  Während  die  Entwicklung  zu  einem
grofsen  Teile  dahin  gegangen  ist,  die  Besteder  ihrer  Beziehung  zu
der  Korporation  der  Kaufmannschaft  bezw.  zu  der  Kommune  zu
entkleiden  und  sie  zu  freien  Maklern  oder  zu  freien  Gewerbtreibenden
zu  machen,  hat  das  Güterbestederinstitut  in  Bremen  gerade  im
neunzehnten  Jahrhundert  seine  Beamteneigenschaft  entwickelt,  wenngleich ­
  das  Gebührenprinzip  beibehalten  und  nur  erst  die  Abführung
eines  Überschusses  an  den  bremischen  Staat,  dann  mit  dem  Abflauen
des  Frachtfuhrwerks  eine  staatliche  Zubufse  eingeführt  wurde.  Seit
1814  gab  es  zwei,  vordem  nur  einen,  seit  1818  drei  angestellte
Gttterbesteder,  deren  Kompetenz  nach  drei  Bezirken 1 ),  und  zwar  bald
mit  genauer  Nennung  sämtlicher  in  Frage  kommender  üblicher  Ziel-*)
  Der  I,  Bezirk  umfafste  die  Hamburger  Strafse,  nach  Hamburg,
auch  Lübeck  und  Mecklenburg,  die  Leipziger  und  Berliner  Strafse  über
Braunsohweig,  dazu  einen  Teil  des  Harzes,  seit  1834  den  ganzen  Harz  und
Österreich,  das  mit  dem  Harzteil  beim  II.  Bezirk  gewesen  war.  Der  II.  Bezirk
umfafste  die  südlichen  Strafsen  nach  Nürnberg  und  Frankfurt,
den  mittel-  und  süddeutschen  Versand,  auch  die  Lahn  gehörte  noch  dazu.  Es
war  der  wichtigste  Bezirk,  solange  die  Bahnkonkurrenz  noch  nicht  bestand.
Mit  der  Bahnkonkurrenz  wurde  der  weniger  ergiebige  III.  Bezirk  der  beste,
der  allen  westlichen,  auch  noch  den  lippischen  Verkehr,  die  Osnabrüoker
und  rheinische  Strafse  umfafste,  bis  1856  alle  Bezirke  wieder  in  einen
vereinigt  wurden.  Die  Strafse  nach  Oldenburg  dieses  Bezirks  batte  die  alte
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        —  10  —
platze  auch  in  Strafsenzusammenhang,  genau  abgegrenzt  wurde. 1 )  Da
die  Besteder  aufserdem  seit  1835  systematisch,  seit  1825  in  unregelinäfsiger
  Form  Berichte  über  den  Versand  an  die  1818  errichtete
Inspektion  für  das  Frachtfuhrwesen  zu  liefern  hatten,  wobei  die  Orte
nochmals  und  zwar  zugleich  mit  den  dahin  gesandten  Verkehrsmengen
und  Güterarten  genannt  werden  [ohne  Güterarten  liegt  noch  ein  Bericht
für  das  Jahr  1817  vor *  2 )],  so  ergibt  sich  daraus  ein  vorzügliches
Material  für  die  gesamte  bremische  Ausfuhr  zur  Fuhre,  das  die
sämtlichen  Binnenlandszentren,  grofse  wie  allerkleinste,  von  wo  aus
die  Weiterverteilung  im  Wege  selbständigen  Handels,  der  Kommission 3 )

Bedeutung  als  rheinische  und  holländische  Strafse  bereits  verloren.  Der  Verkehr
über  Osnabrück  hinaus  war  am  stärksten,  bevor  die  Verkehrsverhältnisse  auf
dem  Rhein  durch  das  Nachgeben  Hollands  gegenüber  den  preufeischen
Repressalien  (den  Stapel  Köln  gegen  den  holländischen  Seezoll)  geordnet  waren,
wurde  dann  noch  durch  den  Verkehr  über  Minden  wasserwärts  und  über  die
Lippe,  dann  durch  die  Bahnverbindung  Bremen-Minden-Köln  geschädigt.
Bremische  Fuhrleute  erscheinen  zuerst  in  Nürnberg  und  Nürnberger  in
Bremen  in  den  Bremer  Akten  am  Anfang  des  18.  Jahrhunderts,  von  Fahrten
nach  Leipzig  ist  bereits  im  17.  Jahrhundert  die  Rede,  mit  Frankfurt  a.  M.
verständigt  man  sich  über  Belastungsgrenzen  Ende  des  17.  Jahrhunderts.  Das
Holen  rheinischer  Weine  per  Achse  durch  Bremer  Fuhrleute  kommt  auch  im
18.  Jahrhundert  vor.  Die  Oberländer  Fuhrleute  kommen  früher  auf  grotsen
Touren  nach  Bremen,  als  es  von  den  Bremern  noch  heilst,  sie  sind  nicht
gewöhnt,  weit  zu  fahren.  (Bremer  Staatsarchiv.)  (Vgl.  auch  im  folgenden ­
  zum  Weserverkehr.)  Darin  besteht  an  sich  nur  eine  Beziehung
zu  dem  nachher  angedeuteten  Etappenwesen,  Transportwechsel  und  Handelsumsatz, ­
  aber  andererseits  hatten  die  Hansestädte  ursprünglich  auch  nicht
die  neuere  Verkehrsfnnktion  des  Umschlags  zwischen  der  See  und  ihrem
Hinterland  im  heutigen  Sinne,  sondern  arbeiteten  in  dem  althansischen  Verkehrszuge ­
  parallel  der  Küste  mit  andern  Verkehrszügen  über  See  und  Land.
*)  Bremer  Staatsarchiv.  —  Die  Hauptverordnung  für  das  neunzehnte
Jahrhundert  ist  die  vom  16.  Nov.  1818,  die  auch  V.  Böhmert,  Bremer
Handelsarchiv,  II.  Bd.,  Bremen  1865  unter  No.  144,  S.  354  abgedruckt  hat.
2 )  Bremer  Staatsarchiv  und  Archiv  der  Bremer  Handelskammer.  (Coli.
Sen.)  Im  übrigen  s.  das  Kapitel  Statistik.
3 )  Die  Kaufleute  zweiter  Hand  in  Bremen,  die  von  den  ex-  und  importierenden ­
  Kaufleuten  erster  Hand  des  überseeischen  Verkehrs  kauften  oder  auch
an  sie  verkauften,  waren  ziemlich  häufig  auch  Kommissionäre  der  damals  noch
florierenden  groften  binnenländischen  Handelshäuser,  als  deren  Beispiel  die  Firma
Schröter  in  Frey  tags  Soll  und  Haben  bekannt  ist.
Vgl,  zur  Darlegung  der  Verhältnisse  Duckwitz  in  seinen  Denkwürdigkeiten ­
  aus  meinem  öffentlichen  Leben,  Bremen  1877,  S.  13  ff.  Zur  Veränderung  in
der  Organisation  des  Handels  im  neunzehnten  Jahrhundert  s.  im  übrigen
Werner  Sombart,  Die  deutsche  Volkswirtschaft  int  19.  Jahrhundert,
Berlin  1903.
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        —  11  —

und  der  Spedition,  soweit  eine  solche  z.  T.  weniger  als  früher,  wo
sie  stapelmäfsig  erzwungen  wurde,  in  Frage  kam,  und  im  blofsen
Detailverkehr  ersichtlich  macht. 1 )
Der  Import  ins  Binnenland  war  aber  in  der  in  Rede  stehenden
Zeit  weitaus  die  Hauptsache,  was  in  den  Statistiken  mit  einem
grofsen  MifsVerhältnis  zu  Tage  tritt.  In  Bremen  macht  sich  das
in  besonders  hohem  Mafse  bemerkbar,  weil  ihm  ein  eigentliches
industrielles  Hinterland  fehlt,  obgleich  das  ber  gische  Land  seine
Erzeugnisse  zu  einem  grofsen  Teil  über  Bremen  exportierte,  während
es  Rohstoffe  über  den  Rhein  bezog.  Die  damals  noch  in  Frage
kommende  Getreideausfuhr  ging  als  schweres  billiges  Gut  über  die
Weser,  auch  Leinen,  damals  der  wichtigste  deutsche  Exportartikel,
ging  zu  einem  Teil  über  die  Weser.  Dagegen  holte  Bremen  auch
wieder  einen  grofsen  Teil  Leinen  aus  Schlesien  per  Fuhre,  wohin
gar  kein  Import  war,  neben  seinem  engeren  Gebiet  der  Bielefelder,
*)  Hauptspeditionsplätze  in  Hannover  waren  Harburg,  Lüneburg,  Hannover,
Celle,  Hildesheim,  Northeim,  Münden,  Osnabrück,  Nordhorn,  Leer,  Halte,
Fr.  v.  Reden,  Das  Königreich  Hannover,  statistisch  beschrieben,  II.  Abt.
Hannover  1839,  S.  341.
Besonders  wichtig  sind  die  beiden  Speditionsplätze  Harburg  und  Lüneburg
durch  die  fast  der  ganze  linkselbische  Verkehr  geht.  Der  Fuhrverkehr,  der  an
Hamburg  kommt,  ist  nur  ein  Bruchteil.  Der  gröfste  Teil  des  Hamburger
Verkehrs  ist  zunächst  immer  erst  der  Schiffsverkehr  über  die  Elbe,  wenn  auch
eine  alte  Landverbindung  über  Zollenspieker  nach  Lüneburg  bestand,  die  aber
erst  spät  chaussiert  worden  ist;  die  französische  Strafse  über  die  Insel  Wilhelmsburg, ­
  die  an  die  Davoustsche  Brücke  anschlols,  ist  erst  1862  wiederhergestellt
und  dann  mit  einem  festen  Pflaster  versehen  worden.  Zugleich  wurden  1853
die  neueren  beiden  Fähren,  die  auch  die  schweren  Frachtwagen  einnehmen
konnten,  eingerichtet  (H.  M  eiding  er,  Die  deutschen  Ströme,JII.  Abt,,  Leipzig  1854,
S.  31,  II.  Meyer,  Die  Brückenbauten  Napoleons  I.  zwischen  Hamburg  und
Harburg,  Niedersachsen,  Jabrg.  1896/97,  S.  234;  Hannovers  Seeschifffahrt,  I.  Heft
Harburg-Geestemünde,  Leer  1853,  S.  27  ff.);  die  zu  den  Eisenbahnbrücken
hinzugekommene  heutige  Strafsenbrücke  ist  bekanntlich  neuesten  Datums.  Bremen
hatte  keine  derartigen  Speditionsorte  in  der  Nähe;  Hannover  wurde  benutzt,
wenn  Frachtfuhrleute  aus  dem  Oberland  ihre  Waren  vor  Bremen  abgeben  wollten
(Bremer  Staatsarchiv  1825),  und  bei  Abstofsung  für  kleinere  Orte,  in  Nordhorn ­
  war  der  Umschlag  von  Leipzig,  Bremen  etc.  nach  Holland.  —  Zu  den
älteren  Speditions-  und  Handelsverhältnissen  vgl.  namentlich  Patje,  Kurzer
Abrifs  des  Fabriken-,  Gewerbe-  und  Handlungs-Zustandes  in  den  Chur-Braunschweigisch-Lüneburgischen
  Landen,  Göttingen  1796,  S.  229  ff.  Die  hannoverschen
Städte  des  achtzehnten  Jahrhunderts  waren  mit  Ausnahme  der  Speditionsstädte
Lüneburg  und  Münden,  die  am  Ende  des  achtzehnten  Jahrhunderts  auf  der
Höhe  ihres  Speditionsverkehrs  standen,  und  der  Fabrikstadt  Osterode,  in  erster
Linie  Ackerbau-,  Beamten-  und  Garnisonstädte.  Danach  treten  im  neunzehnten
Jahrhundert  bedeutende  Verschiebungen  ein.
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        12

hannoverschen,  Osnabrücker  etc,  Leinen  und  Segeltuche. 1 )  Immerhin
war  für  den  teuren  Land  verkehr  kein  Ausgleich  vorhanden,  da  die
Oberweser  auch  noch  einen  grösseren  Talverkehr  hatte.  Eben  wegen
des  fehlenden  grossen  Stromes 8 )  laborierten  auch  die  Bremer  Reeder
slets  an  mangelnden  Ausfrachten *  2  3 ),  weil  man  die  billigen  europäischen
Produkte  auf  dem  teuren  Landwege  nicht  transportieren  konnte,  eine
exportierende  Industrie  im  modernen  Sinne  aber  in  dem  damaligen
antiquierten  Deutschland  noch  ganz  fehlte,  während  zugleich  die
alten  Landgewerbe 4 ),  die  Leinen,  jetzt  die  Konkurrenz  der  Baumwolle ­
  und  der  englischen  Fabrikation  erfuhren, 5  * )  Auf  der  Strasse  über
‘)  Vergl.  (Adam  Storck),  Über  das  Verhältnis  der  freien  Hansestädte
zum  Handel  Deutschlands,  Bremen  1821,  S.  183  u.  a.;  C.  A.  Heineken,
Gesclx.  d.  fr.  H.  Bremen  v.  d.  M  d.  18.  Jahrh.  bis  z.  d.  Dnterw,  unt.  d.  Franz.
Zepter  (Orig.  Mnskrpt.  Stadtb.  Brem.),  1812,  S.  169,  267,  269;  (J.  Smidt),  D.
fr.  Hst.  Bremen,  XXXVI.  Abschn.  a.  A.  F.  W,  Crom»,  Geogr.-stat.  Darst.  d.
Staatskräfte  i.  d.  s.  z,  d.  Staatenbde.  geh.  Ländern,  IV.  T.,  Leipz.  1828,  S.  474;
v.  Reden,  D.  Kgr.  H,,  II.  A.,  S.  142  ff,  (496),
2 )  Interessante  Auslassungen  über  die  Handelsbegrenzung  durch  das
Flusssystem  finden  sich  in  dem  Memoire  der  für  die  Abfassung  des  Oberländisohen
  Weser-Sohiffahrts-Regulativs  von  dem  Bremer  und  Oberländischen
Handelsstand  niedergesetzten  Deputation,  Bremen  1816.  (Sg.  d.  Stdtb.  Oberw.)
3 )  Vergl.  Dnckwitz,  Denkwürdigkeiten  aus  meinem  Leben,  Bremen  1877,
und  die  von  dem  bayerischen  Gesandten  in  den  Hansestädten  v.  Hormayr  in
seine  Fragmente  über  Deutschlands,  insbesondere  Bayerns  Welthandel  und  die
Freiheit  der  Ströme,  München  1840  und  1841  aufgenommenen  Aufsätze.
4 )  Gegen  das  Ende  des  achtzehnten  Jahrhunderts  wurde  von  der
hannoverschen  Regierung  (Äusschreiben  des  Commerz-Collegiums  vom  1.  Mai
1786)  eine  Enquete  über  die  Zustände  im  Gewerbe,  Handel  und  Landbau  in
Hannover  veranstaltet,  Ihre  Ergebnisse  waren  nicht  immer  befriedigeud.  Sie
sind  aber  zusammen  mit  einem  grossen  anderen  Aktenmaterial  in  dem  vorzüglichen ­
  Buch  des  Cammermeisters  und  Commerz-Raths  P  a  t  j  e  in  Hannover
Kurzer  Abriss  des  Fabriken-,  Gewerbe-  und  Handlungs-Zustandes  in  den  churbraunschweigisch-lüneburgischen
  Landen,  Göttingen  1796,  verarbeitet  worden.
Für  die  hannoverschen  Gebiete  ist  dadurch  ein  unmittelbares  Biid  namentlich
auch  der  alten  Landgewerbe  erhalten.  Sein  Werk  ist  nachher  in  neueren
Beschreibungen  Hannovers  fortgesetzt  worden.  So  in  dem  statistischen  Werk
von  v.  Reden,  Kgr.  H.,  auch  in  dem  mehr  historisch  gerichteten  Buch  von  H.  D.  A,
Sonne,  Beschreibung  des  Königreichs  Hannover,  I.—V,  Buch,  München,  1829  ff.,
die  allgemeiner  gehalten  sind,  etc.  Vergl.  a.  w.  verwandte  Werke,  wie  Peter
Franz  Weddigens  Westphälisches  Magazin,  Dessau  und  Leipzig,  1784  ff.;
K.  G.  B  ö  s  e,  Das  Grossherzogtum  Oldenburg,  Oldenburg  1863;  Paul  Kollmann,
Das  Herzogtum  Oldenburg,  Oldenburg  1878  und  1893;  dors.  Statistische
Beschreibung  der  Gemeinden  des  Herzogtums  Oldenburg,  Oldenburg  1907  ;  u,  a.
S.  f.  W.  Sombart,  in  Conrads  Hdwb.  d.  Staatswiss.,  II.  Aufi,  IV.  Bd,
Jena  1900,  S.  1138  ff.  Statistik  des  Kgr,  Hannov.,  II.  H.,  2,  A.,  Erl.  S.  1  ff;  u.  ä.
5 )  1847  waren  die  besseren  deutschen  Leinen  vom  Weltmärkte  durch  die
glattereri'-euglischen,  schottischen  und  irländischen  Leinen  aus  Maschinengarn
        <pb n="12" />
        Hannover,  der  damaligen  bremischen  Hauptstrafse,  auf  der  der  gesamte
Verkehr  nach  dem  Süden,  nach  Nürnberg  und  Frankfurt,  und  nach
den  östlicheren  {Jebieten,  über  Braunschweig  nach  Leipzig,  Sachsen
und  Berlin,  auch  Schlesien  sich  vollzog,  da  die  Konkurrenz-  und  z.  T.
früher  strafsen-  und  zollzwangmäfsig,  wie  die  Geller  Strafse  nach
Braunschweig,  festgelegten  Strafsen  von  Hannover  nicht  zu  Chausseen
ausgebaut  worden  waren,  wird  der  bremische  Gesamtverkehr  um  1835
zu  320  000  Ztr.,  nach  Bremen  zu  60  000  Ztr.  angegeben,  so  dafs  hier  die
Fuhrleute  vielfach  an  den  Bettelstab  kamen 1 ),  und  der  bremische  Handel,:
soweit  nicht  schon  gleich  zu  erwähnende  Umstände  das  paralysierten,
stets  mit  zu  hohen  Ausfrachten  ins  Binnenland  zu  rechnen  hatte,
weil  sie  die  Rückfracht  decken  mufsten.  Der  hamburgische  Verkehr
stand  hier  viel  besser,  vielleicht  z.  T.  wegen  der  ausgleichenden
Wirkung  der  Elbe  und  wegen  seines  grofsen  Anteils  an  dem  europäischen
Verkehr,  während  Bremen  gerade  wegen  der  Eigenart  seiner  binnenländischen ­
  Handelsverhältnisse  und  weil  auf  der  Unterweser  die
verteuernde  Leichterfracht  den  europäischen  Handel  drückte,  mit  der
Erwerbung  des  transatlantischen  Handels  in  Deutschland  voranging.
Auch  die  Fuhrleute  konnten  immerhin  nach  Hamburg,  das  den
grofsen  Teil  der  deutschen  Ausfuhr  hatte,  meist  mit  voller  Fracht
gehen,  während  sie  auf  Bremen  in  den  zwanziger  und  bis  in  die
vierziger  Jahre  meist  mit  halber  Fracht  oder  leer  fahren  mufsten. 2 )
Als  in  den  zwanziger  Jahren  durch  die  allgemeine  Krise  der  jungen
deutschen  Industrie  und  der  agrarischen  Überproduktion  und  die'
fast  ganz  zurückgedrängt,  nur  die  billigen  groben  Sorten  gingen  noch  von
der  Weser,  s.  Friedrich  Huhn,  Die  Weser,  Zeitschrift  des  Vereins  für
deutsche  Statistik,  I.  Jahrg.,  1847,  S.  681.  Vgl.  a.  v.  d.  Horst,  Die  deutschen
Nordseestaaten  und  deren  Politik,  Braunschweig  1844,  S.  49  ff.  und  die
speziellen  Nachweise  über  die  Bielefelder,  westfälische,  lippische,  hessische  und
sächsische  Leinenindustrie,  die  in  den  Aufsätzen  im  Jahrgang  1847,  S.  505  ff.
und  1848,  S.  214  ff.,  524  ff.,  558  ff.,  654  ff.,  1126  ff.,  der  Zeitschrift  des  Vereins
für  deutsche  Statistik  erschienen  sind;  Willi.  Lotze,  Geschichte  der  Stadt
Münden  und  Umgegend,  Münden  1878,  S.  242.  Im  Bielefeldischen  wurde  das
Leinengewerbe  stärker  als  volles  Gewerbe  und  Handwerk  betrieben,  wie
bekanntlich  auch  in  Schlesien.  S.  w.  a.  Max  Peters.  Die  Entwicklung  der
deutschen  Reederei  seit  Beginn  des  19.  Jahrhunderts  bis  zur  Begründung  des
deutschen  Reichs,  Jena  1899-1906,  II.  Bd.,  S.  129.
*)  Fr.  v.  Reden,  Das  Königreich  Hannover,  II.  Abt.  1839,  S.  317;  er  gibt
die  oben  erwähnten  Zahlen  an  und  fährt  fort:  „mithin  kann  ein  grofser  Teil
dar  Frachtwagen  keine  Rückladung  erhalten,  und  dies  ist  die  Ursache  des  Ruins
so  vieler  auf  dieser  Route  fahrenden  Fuhrleute.“  W.  Bremer  Staatsarchiv  1827.
Die  Zahlen  v.  Redens  sind  ungenaue  Schätzungen.
2 )  Güterbestederbericht  1825,  Bremer  Staatsarchiv;  Duckwitz,
Denkw  S.  19.
        <pb n="13" />
        —  14

verstärkte  Konkurrenz  der  niederländischen  Häfen  der  bremische
Handel  seine  schlechteste  Zeit  durchmachte,  sodass  viele  junge
Kaufleute  gezwungen  waren,  von  Bremen  wegzugehen,  da  für  sie
dort  kein  Weiterkommen  war,  setzte  gerade  damit  langsam  die
heilende  Bewegung  ein.  die  Bremen  zu  der  dominierenden  Handelsstellung ­
  in  Nordamerika  verhalf,  es  zum  direkten  Importplatz
machte,  und  seinen  transatlantischen  Schiffsverkehr  sogar  lange  vor
Hamburg  rangieren  liefs,  das  in  Nordamerika  weniger,  in  Südamerika
mehr  Beziehungen  hatte,  aber  viel  länger  in  Abhängigkeit  von
England  blieb,  dessen  altgewohnter  Verkehr  bei  ihm  zu  Hause
war. 1 )  Der  Bremer  Handel  war  gezwungen,  sich  mit  dem
lohnenderen  und  riskanteren  transatlantischen  Handel  zu  befassen, ­
  und  rühriger  zu  sein  als  der  Hamburger 2 ),  die  ausgewanderten
  jungen  Bremer  Kaufleute,  die  in  der  neuen  Welt
‘)  Seit  der  Aufnahme  der  Merchant  Adventurers;  sehr  interessant  ist  der
Unterschied  in  den  Verteidigungen  gegenüber  dem  bekannten  Angriff  auf  die
Hansestädte  in  dem  Manuskript  aus  Süddeutschland,  die  Hansestädte  seien
Faktoreien  Englands;  der  Hamburger  J.  L,  v.  Hess  verteidigt,  man  kaufe,  wo
es  am  billigsten  sei,  und  den  Zwischenhandel  durch  England;  der  Bremer  Storck
kann  darauf  hinweisen,  wie  England  mehr  Manufakturwaren  aus  Bremen  erhalte
(die  Leinen),  als  es  dahin  ausführe  und  wie  der  Vorwurf  überhaupt  nicht  zuträfe.
George  Erichson  Manuscript  aus  Süddeutschland,  London  1820;  (Adam
Storck),  Über  das  Verhältnis  der  freien  Hansestädte  zum  Handel  Deutschlands, ­
  Bremen  1821;  (J.  L.  v.  Hess),  Aus  Norddeutschland,  kein  Manuscript,
Hamburg  1821.  (M.  J.  Haller),  Sechs  Briefe  über  den  Handel  der  Hansestädte,
Bremen  1821.  S.  dazu  W.  v,  B  i  p  p  e  n,  Geschichte  der  Stadt  Bremen,  III.  Bd.,  Bremen
und  Halle,  1904,  S.  425  ff,  H.  v.  Treitschke,  Deutsche  Geschichte  im  19.  Jahrhundert, ­
  Bd.  III,  Leipzig,  1885,  S.  55;  H.  v.  Zwiedineck-Südhnhorst,
Deutsche  Geschichte  von  der  Auflösung  des  alten  bis  zur  Errichtung  des  neuen
Kaiserreichs,  Stuttgart  n.  Berlin,  1897  ff.,  II.  Bd.,  S.  122  ff,  —  S.  f.  zur
Charakterisierung  von  Deutschlands  Handelslage  Dietrich  Schäfer,  Weltgeschichte ­
  der  Neuzeit,  2  Bde.,  Berlin  1907;  Max  Peters,  Die  Entwicklung
der  deutschen  Reederei,  Jena  1899—1905.  —  Duckwitz,  Denkw.  S.  18  ff.,  147.
a )  Vgl.  u,  a.  Fr.  v.  Reden,  Das  Kgr.  Hannover,  1839,  II.  Abt,,  S.  76,
116;  Heinr.  Meidinger,  IV.  Abt,  1854,  S.  47,  85;  Max  Peters,  II,  Bd.,
1903,  S.  105,  126;  Tabellarische  Übersichten  des  hamb.  Handels  im  Jahre  1869,
S.  6,7,  46—49;  Jahrbuch  f.  d.  amtl.  Statistik  des  brem.  Staates,  III.  Bd,,  S.  11,
12.  182,  183,  186,  187.  Die  Tendenzen  sind  bereits  in  der  älteren  Zeit  vorhanden, ­
  die  Entwicklung  wird  dann  besonders  deutlich  in  der  älteren  Eisenbahnzeit, ­
  als  der  Anteil,  den  Bremens  Gesamthandel  von  Deutschlands  Gesamthandel ­
  bildet,  stieg.  Der  europäische  Handel,  nicht  blos  der  indirekte,  wurde
in  Bremen  sehr  zurückgedrängt,  sodafs  in  den  siebziger  Jahren  das  Bedürfnis
sich  geltend  macht,  ihn  wieder  heranzuziehen,  undDuckwitz,  Denkw.,  S.  184,
1877  daraufhin  betont,  der  europäische  Handel  betrage  in  Bremen  nur  */*  bis
’/»,  in  Hamburg  3 /i  des  Gesamthandels.  Die  Heranziehung  der  europäischen
Fahrt  an  Bremen—Stadt  war  der  erste  Zweck  der  Unterweserkorrektion.
Literatur  i.  f.
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        -  15  —

safsen  tind  die  die  Tradition  liereinbrachten,  nach  drüben  zu
gehen,  waren  dabei  seine  beste  Stütze. 1 )  Für  den  binnenländischen
Landverkehr  und  für  seine  Transporteure,  die  Fuhrleute,  bedeutet
das  freilich  zunächst  an  sich  eine  Verschärfung  der  Situation,  weil
Bremens  deutsches  Hinterland  zu  wenig  exportierte,  und  wegen  der
Ausfracht  der  Reeder  mufste  am  Handel  verdient  werden,  wo  es
die  Fracht  nicht  tat,  oder  auch  von  Zwischenhäfen  Fracht  gesucht
werden,  soweit  dem  nicht  Bestimmungen  der  betreffenden  Länder
entgegenstanden.  Die  Schiffe  gingen  von  Bremen  bis  gegen  1840
meist  in  Ballast  in  See.  *  V.
■)  Duckwitz,  Denkw.,  S.  1,  18  f.;  (v.  Hormayr),  I.  S.  24.  N.  R  o  11  e  r,
V.  e.  Gesch.  d,  Stadt  Bremen,  IV.  Teil,  Brem.  1803,  S.  178;  Caspar  Meier  and
bis  successors,  Newyork  1898;  C.  A.  He  in  ek  e  n,  G.,  S.  143,  178,  202,  266,  267;
(J,  Smidt),  S.  300,  476,  486;  C.  F.  Wurm,  D.  Handelspolitik  d,  Hansestädte,
Hamb.  1839,  S.  5;  Darst.  d.  Lage  d.  hamb.  Handels,  Altona  1839,  S.  10,  12;
J  G.  Kohl,  Skizzen  a.  Nat.-  und  Völkerlehen,  Dresden  1851,  I.  T,  S.  301,  302;
M,  Lin  de  man,  Z.  G.  d.  ä.  Handelsbez,  Bremens  m.  d.  Ver.  Staaten,  Brem.
Jahrb.,  X.  Bd.,  S.  124,  W.  v.  Hippen,  Gesch.,  III.  Bd.,  1904,  S.  437,  492;
Handels-  und  Schiffahrts-Verträge  der  freien  Hansestädte,  und  Bremens  insbesondere, ­
  Bremen  1842;  V.  Böhmert,  Handelsarchiv,  1864;  Konsularverzeiohnisse
  etc.  in  den  Adrefshüchern;  Bremische  Blätter,  V  Heft,  1835,  S.  90  ff.
Eine  Zusammenstellung  der  deutschen,  und  darunter  der  Etablissements
der  Hansestädte  in  den  überseeischen  Ländern,  1846,  in  der  Weser-Zeitung  vom
8.  und  10.  Februar  1846,  ein  undatiertes  Verzeichnis  der  nach  Amerika  und
Westindien  in  eigenen  Schiffen  Handlung  treibenden  Häuser  in  Bremen  liegt
auch  im  Archiv  Coli.  Sen.  Vergleiche  ferner  J.  H.  W.  Smidt,  Übersicht  der
Bremischen  Seeschiffahrt  in  den  Jahren  1838,  1839  und  1840,  Bremen  1841;
G.  Oelrich,  Die  deutsche  Küste  und  das  Binnenland  oder  Deutschlands
Handelslage  um  das  Jahr  1846,  Hamburg  1847;  d  e  r  s.,  Deutschland  zur  See,
seine  Schiffahrt  und  sein  Handel,  Hamburg  1849;  u.  a.  —  In  Zusammenhang
stand  der  Aufschwung  der  Weserreederei,  da  Bremen  namentlich  eigene  und
grofse  Schiffe  beschäftigen  mufste.  In  Elsfleth  hatte  sich  nach  dem  Aufhören
des  Elsflether  Zolls  die  ganze  Bevölkerung  auf  das  Reedern  für  den  Bremer
Handel  geworfen,  was  mit  den  neueren  technischen  und  organisatorischen
Formen!  der  Schiffahrt  wieder  aufgehört  hat.  Die  oldenhurgische  Reederei
bildete  einen  ganz  bedeutenden  Bruchteil  der  Weserreederei,  die  hannoversche
war  gering.  In  den  vierziger  und  fünfziger  Jahren  war  die  Tonnage  der
Weser-  ’  stärker  als  die  der  Elbreederei.  Die  deutsche  Reederei  wird  als  die
zweite  in  Europa  nach  England  bezeichnet.  Am  Ansgang  der  Segelschiffszeit
hat  noch  die  Konkurrenz  der  nicht  sehr  wertvollen  norwegischen  Flotte
bestanden.  1860  war  die  amerikanische  Handelsflotte  der  englichen  beinahe
gleichgekommen,  bis  mit  dem  Sezessionskriege  der  Umschwung  eintrat,  der  die
Amerikaner  auf  dem  Ozean  sehr  weit  zurückdrängte.  Danach  ist  die  Flotte
des  Deutschen^Reichs  die  zweite  der  Welt  geworden.  Vgl.  w.  Duckwitz,
Denkwürdigkeiten,  S.  34;  D.  Schäfer,  Weltgeschichte  der  Neuzeit,  II.  Bd.,
S.  265,  328  ff.;  E.  Fitger,  Schiffbau  und  Seeschiffahrt,  Volkswirtschaftliche
Zeitfragen,‘Heft  105,  Berlin  1892,  S.  3  ff.,  7;  d  e  r  s.  Die  wirtsch.  u.  techn.  Entwickl.  d.
Seeschiff,  v.  d.  Mitte  des  19.  Jahrh,  bis  auf  die  Gegeuw.,  Sehr,  des  V.  f.  Sozialpolitik»
        <pb n="15" />
        —  1B

Einen  gewissen  Ausgleich  schuf  da  die  seit  1819  etwa  zu
verfolgende  und  mit  den  dreifsiger  Jahren  stärker  anschwellende
deutsche  Auswanderung,  die  eben  wegen  der  geschilderten  Verhältnisse
über  Bremen  besonders  günstige,  billige  Beförderung  fand  und  von
den  Fuhrleuten  im  Inlande  und  den  Reedern  in  der  Seestadt  natürlich
nach  Möglichkeit  an  sich  gezogen  wurde.  Es  ergaben  sich  lohnende
Ausfrachten  für  die  bremische  Reederei,  die  billige  Rückfrachten
gestatteten,  und  die  teuren  Inlandsfrachten  per  Achse  gegenüber
den  für  den  Flufsverkehr  besser  belegenen  Häfen  vielfach  wettzumachen ­
  erlaubten.  ’)  Spezielle  deutsche  Auswanderungsgebiete,
wie  Hessen,  lagen  auch  besonders  im  bremischen  Bereich.  1841
erhielten  die  Fuhrleute,  die  Auswanderer  hergebracht  hatten,
besondere  Begünstigung,  indem  sie  bei  der  Rückfracht  aufserhalb
der  Reihe  der  übrigen  beim  Güterbestcder  angemeldeten  Fuhrleute
vorgezogen  wurden,  weil  sie  zu  billigeren  Preisen  verladen  wollten
und  konnten. *  2 )  So  lange  die  Eisenbahnkonkurrenz  nicht  bestand,
kamen  die  Auswanderer,  die  ja  manches  Gepäck  mit  sich  führten,
meist  mit  Frachtfuhrleuten 3 ),  oder  mit  den  damals  aufkommenden
Flufsdampfern,  die  den  Verkehr  auch  an  sich  zu  ziehen  bemüht
waren,  vorher  auch  mit  Flufsschiffen,  weniger  mit  der  Post 3 ),  die  die
Bd  CIIL,  Leipzig  1902;  (W.  Böhmer  t,  D.  Lage  d.  Seeleute  i.  Wesergebiet,
ebenda  Bd,  CIV.,  1903);  K.  Wiedenfeld,  Die  nordwesteuropäischen  Welthäfen,
Berlin  1903;  Peters;  Patje,  S.  424;  Hannovers  Seeschiffahrt,  Leer  1853;
Bremer  Tageblatt,  1869,  Nr.  11  und  12;  Weserzeitung,  6.  Not.  1866,
Nr.  7140;  Georg  Sello,  Oldenburgs  Seeschiffahrt  in  alter  und  neuer  Zeit,
Pfingstblätter  des  Hansischen  Geschichtsvereins,  Blatt  II,  Leipzig,  1906;
R.  Reinhard,  Die  wichtigsten  deutschen  Seehandelsstädte,  Forschungen  zur
deutschen  Landes-  u.  Volkskunde,  XIII.  Bd.,  Stuttgart,  1901;  u.  d.  angegeb.  Liter.
Zu  den  Anfängen  des  Bremer  überseeischen  Handels,  namentlich  in  Nordamerika ­
  (1783)  W.  v.  Bippen,  Geschichte  der  Stadt  Bremen,  III.  Bd.,  1904.
S.  263,  264,  Dietrich  Schäfer,  Weltgeschichte  der  Neuzeit,  Berlin  1907,
II.  Bd..  S.  328.  Die  grosse  Entwicklung,  die  der  nordamerikanische  Handel
der  Hansestädte  in  dem  letzten  Jahrzehnt  des  18.  Jahrhunderts  gehabt  hatte,
wurde  durch  die  französische  Zeit  und  die  Kontinentalsperre  unterbrochen.
Erst  1832  erreichten  die  in  denVereinigten  Staaten  angekommenen  Bremer  und
Hamburger  Schiffe  wieder  die  Tonnenzahl  von  1799,  Vgl,  a.  Heincken,
Gesch,  S.  3,  71,  110,  141,  202,  265,  269,  382,  422,  431.
')  Duckwitz,  Denkwürdigkeiten.
2 )  Akten  des  Bremer  Staatsarchivs.  Abdruck  der  Verordnung  auch  bei
V.  Böhmert,  Bremer  Handels-Archiv,  II.  Bd.,  1865,  No.  152,  S,  366.
s )  Vgl.  Duckwitz,  Denkwürdigkeiten;  die  Jahresberichte  der  Vereinten
Weser-Dampfschiffahrts-Ges.  (Sammlung  der  Stadtbibliothek);  (v.  Hormayr),
Fragmente  II,  1841,  S.  48;  Abgedrungene  Zurechtweisung  des  Meister  Friedrich
Höhne,  Bremen  1844,  S.  7,  63,
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        —  17  —

besser  situierten,  nicht  zum  Gros  der  Auswanderer  gehörenden,
benutzten. 1 )  Die  Fuhrleute  waren  bemüht,  die  Auswanderer  möglichst
bis  zum  Hafenplatz  bei  sich  zu  behalten,  statt  sie  an  den  Flugplätzen
abzugeben. 2 )  Es  gelang  Bremen  in  hohem  Mafse,  die  Beförderung
über  ausländische  Häfen,  für  die  der  Rhein  z.  B.  so  günstig  lag,
—  einen  ganz  besonders  starken  deutschen  Auswandererverkehr  hat
übrigens  auch  das  französische  Havre  entwickelt  —  zurückzudrängen.
Hamburg  begann  erst  viel  später  dem  Auswandererverkehr  Aufmerksamkeit ­
  zu  schenken  und  blieb  in  seinen  Zahlen  sehr  hinter
Bremen  zurück,  zudem  ging  über  Hamburg  ein  sehr  grofser  Teil  des
damals  bekämpften  indirekten  Verkehrs  über  England,  der  also  von
der  langsam  höher  werdenden  Ziffer  auch  noch  abzusetzen  ist.  Da
der  gröfste  Teil  der  deutschen  Auswanderung  nach  Nordamerika
ging,  wo  die  Bremer  Schiffe  eine  eigene  Kategorie  gegenüber  den
dutch  vessels  der  Holländer  und  übrigen  Deutschen  bildeten 3 ),  so
war  Bremen  auch  darum  ein  gegebener  Platz.  Dennoch  ist,  als  die
deutsche  Auswanderung  am  meisten  anschwoll,  der  gröfsere  Prozentsatz ­
  über  ausländische  Häfen  ausgewandert,  1846  stand  das  Verhältnis
wie  49:51,  stieg  dann  auf  38 8 :61 2 ,  um  erst  mit  dem  stärksten
Auswanderungsjahre  1853  die  Zahl  59 6  :  30 5  zu  gunsten  der  deutschen
Häfen  zu  erreichen. 4 )  Diese  deutsche  Auswanderung  ist  von  der
gröfsten  Wichtigkeit  für  Bremen  geworden.
Die  nordamerikanischen  Beziehungen  und  die  deutsche  Auswanderung ­
  brachten  neben  den  energischen  Männern,  die  in  Bremen
dafür  wirkten,  Bremen  in  dem  Wettlauf  der  Häfen  der  Nationen  von
Portugal  bis  Dänemark,  um  die  amerikanische  Schiffahrtssubvention
’)  Eine  interessante  Schilderung  der  Auswanderung  über  Bremen  in  der
Zeit  der  Segelschiffahrt;  Friedr.  Gerstäckers  Roman  Nach  Amerika;
eine  Schifferschilderung  (Carsten  Ed.  Eosenhagen),  Ut  mien  Fohrenstied,
Bremen  1906,  S.  35.  Gerstä  cker  ist  auch  mit  dem  Lloyd  herübergefahren,  über
den  er  sich  in  seiner  Reiseschilderung  Neue  Reisen  durch  die  Vereinigten  Staaten.
Mexiko,  Ecuador,  Westindien  und  Venezuela,  sehr  anerkennend  äufsert.
Darst.  d.  Lage  des  hamb.  Handels,  1839,  S.  7,  8,  64;  J.  G.  Kohl,  Skizzen,
a.  N.  u,  V.,  I.  T.,  S.  303  ff.  Vgl.  a.  Abteilung  U  des  Katalogs  der  Bibliothek
der  Handelskammer  zu  Bremen,  1903,  S.  181  ff.;  E.  F  i  t  g  e  r,  Entwicklung  der
Seeschiffahrt  1902,  S.  84;  M.  Lindeman,  inE.  v.  Philippovich,  Auswand.
u.  Auswpol.  in  Deutsohld.,  Sehr.  d.  V.  f.  Sozialp.  Bd.  LIL,  Leipz.  1892,  S,  417  ff.,
u.  a.;  v.  Philippovich  u,  L.  Bodio,  in  Conrads  Hdwb.,  II.  Bd.,  S.  61  ff.;
A.  Zimmermann,  inElstersWb.  d.  Volkswirtsch.,  I.  Bd.,  Jena  1898,  S.262;
Ber.  d.  Naohweis.-Bur.  f.  Ausw.  i.  Bremen,  1861—65;  z.  Reform  d.  Auswandererwes., ­
  Geestem.  1868;  Br.  Naohr,  28,  Juli  1907,  14.  Juli  1908  u.  a.
a )  Jahresberichte  der  Gesellschaft  der  Vereinigten  Weser  -  Dampfschiffahrts-Gesellschaft
  (Sammlung  der  Stadtbibliothek).
3 )  (v.  Hormayr),  Fragmente  L,  1840,  S.  23.
*)  Vgl.  zu  diesen  Ausführungen  die  Statistiken.

2
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        —  18

den  Sieg  und  gaben  Deutschland  die  erste  grofse  transatlantische
Verbindung.  4 )
Österreich  hat  ein  yielbewundert.es  Weltinstitut  in  dem
Österreichischen  Lloyd 2 )  damals  ausgebildet  und  daher  empfing  dann
wohl  der  Norddeutsche  Lloyd,  der  die  Erbschaft  der  Ocean-Steam-Navigation
  -  Company  antrat,  die  Anregung  zu  der  gleichen  Namensnennung. ­
  Die  früher  als  der  Lloyd  gegründete  Hamburg  -  Amerika-Packetfahrt
  -  Aktiengesellschaft  ist  bekanntlich  als  Segelschiffsbetrieb
gegründet  worden.  3 )
Diese  amerikanische  Verbindung  durch  die  Ocean-Steam-Navigation
  -  Company  brachte  Bremen  auch  die  Befreiung  von  den
steuervereinlichen  Transitzöllen  bis  auf  eine  nominelle  Kontrollabgabe
für  seine  Hauptstapelartikel. 4 )
Durch  die  deutsche  Auswanderung  begann  in  Bremen  der
überseeische  Personenverkehr,  für  den  es  heute  so  günstig  belegen
ist,  wie  ein  an  derer  mit  einem  besseren  Flufssystem  gesegneter  Platz,
da  sich  der  Personenverkehr  auf  der  Eisenbahn  vollzieht,  und  den
es  noch  heute  forcieren  mufs.
Die  Verhältnisse,  unter  denen  Bremen  nach  seiner  sogenannten
goldenen  Zeit  (seit  1780),  in  der  der  holländische  Handel  über  die
Rheinmündungen  zurückgedrängt  war,  und  der  bremische  Zwischenund
  neue  direkte  Handel  bis  nach  Italien  handelte 5 ),  und  nach  der  allgemeinen ­
  Stagnierung  in  der  Zeit  der  Kontinentalsperre  seinen  Handel  vorzüglich ­
  an  den  Beziehungen  zu  Nordamerika  und  von  vornherein  stark
*)  Vergl.  die  eingehende  Schilderung  von  Arnold  Duckwitz  in  seinen
Denkwürdigkeiten  S.  62  -ff.,  114  ff,,  126  ff.,  324  ff.,  auch  die  Rede  H.  H.  Meiers
beim  fünfundzwanzigjährigen  Stiftungsfest  des  Lloyd,  abgedruckt  bei
M.Lindeman,  Der  Norddeutsche  Lloyd,  Bremen  1892,  S.  62;  sowie  die  Lloydliteratur ­
  ;  die  aktenmäfsige  Darstellung  von  H.  Graue,  Die  Gründung  der  ersten
deutsch-amerikanischen  Dampferlinie,  im  Archiv  für  Post  und  Telegraphie
XXXI.  Jahrg.,  1903,  S.  129  ff.  u.  169  ff.;  M  a  x  P  e  t  e  r  s,  II.  Bd.,  1905,  S.  146  ff.;  u.  i.  f.
’)  Vergl.  z.  B.  Heinrich  Meidinger,  Die  deutschen  Ströme,
1853—1854,  I.  Abt.  S.  74,  IV.  Abt.  S.  360,  (w.  Archiv  f.  Post  u.  Telegraphie,
1903,  S.  487.)
s )  Vergl.  W.  Hochstetter,  Die  Entwicklungsgeschichte  des  Norddeutschen ­
  Lloyd,  Deutsche  geographische  Blätter,  Bd.  XXVII,  Sonderabdruck,
Bremen,  1904,  S.  22,  —  bis  acht  Jahre  nach  der  Gründung  1847.  Vgl.  a.
Max  Peters,  I.  Bd.,  S.  155  ff.,  II.  Bd.,  S.  129  ff.,  137  ff.
*)  Hannover  ermäfsigte  seine  Transit-  und  Weserzölle  auf  Tabak,  Reis,
Baumwolle  und  Tran  in  dem  Handelsvertrag  mit  Amerika  auf  eine  Rekognitionsgebfthr.
  A.  Duckwitz,  Denkw.,  S.  68.  —  Vgl.  a.  G.  W.  Öhlrich,  Deutschland ­
  zur  See,  S.  121.
6 )  W.  v.  Sippen,  Gesch.,  III.  Bd.,  S.  262,  266;  Heineken,  G.,  S.  265,
354  u.  a.;  J.  H.  Duntze,  G.  d.  St.  Bremen,  IV.  Bd.,  Brem.  1851,  S.  524.
Die  Hansestädte  sind  Neutrale,  Holland  tritt  aus  dem  englischen  Concern.
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        19  —

mit  direktem  Handel  als  Mittelpunkt  wieder  aufrichtete,  gaben  dem
bremischen  Handel  im  neunzehnten  Jahrhunderte  eine  gewisse  Einseitigkeit, ­
  indem  die  grofsen  nordamerikanischen  Massenprodukte  das
Kückgrat  des  Geschäfts  wurden,  auch  das  Geschäft  in  den  anderen
Erdteilen,  sobald  diese  für  den  deutschen  Verkehr  aufsuchbar  wurden,
beeinflufsten,  indem  das  gleiche  Produkt  die  Anknüpfung  vermittelte.
Die  Spezialisierung  tritt  auf  als  Benutzung  des  jeweils  gegebenen,
um  den  Handel  möglichst  intensiv  zu  gestalten  und  wird  auch  zeitweise ­
  bewufst  als  solche  angewandt,  um  Schäden  des  Hinterlandes
zu  paralysieren 1 ).  Es  waren  die  drei  transatlantischen  Artikel
Tabak,  Reis 8 )  und  Baumwolle *  2  3 ),  die  noch  heute  das  Hauptgeschäft ­
  in  Bremen  bilden,  und  aufserdem  Tran 4  *  *  * ),  der  nachher
zurückging,  aber  durch  das  neue  nordamerikanische  Petroleum,
für  das  Bremen  lange  Zeit  der  Hauptplatz  war,  ersetzt
J )  Vgl.  a.  Duckwitz,  Denkwürdigkeiten,  S.  182.
2 )  Reis  kam  als  direkter  Import  in  Bremer  Schiffen  zuerst  aus  Südkarolina
in  den  Vereinigten  Staaten  nach  Deutschland.  Nach  der  Aufhebung  der
Navigationsakte  begann  das  ostindische  Reisgeschäft.  S.  Max  Peters,
II.  Bd.,  S.  110.
3 )  In  den  vierziger  Jahren  ist  die  bremische  Einfuhr  von  Baumwolle
sehr  gering  gegen  die  von  Triest,  Hamburg  und  Antwerpen,  doch  gelingt  es
dann  sehr  rasch,  sie  zu  steigern  und  als  Markt  beachtet  zu  werden.  S.  dazu
A.  Soetbeer,  Statistik  des  hamburgischen  Handels  1842,  1843,  1844,
Hamburg  1846,  S.  155;  Das  Handels  -  System  des  Herrn  Senator  Duckwitz,
Hamburg,  1848,  S.  14;  G.  W.  Öhlrich,  Deutschland  zur  See,  1849,  S.  122,
147,  u.  i.  f.
ä )  Dazu  ist  auch  die  deutsche  Walfischfängerei  und  Robbenschlägerei  zu
nennen,  die  an  der  Weser  und  Lesum  bis  1873  zu  Hause  war.  Vergl.
M.  Lindeman,  Die  arktische  Fischerei  der  deutschen  Seestädte  1620  —  1868,
Petermanns  Mitteilungen,  Ergänzungsheft  No,  XXVI.,  Gotha  1869;  Georg
Sello,  Oldenburgs  Seeschiffahrt,  1906,  S.  50  ff;  Max  Peters,!.  Bd.,  1899,
S,  162,  178;  Patje,  S.425ff.;  v.Reden,  DasKönigr.Hannover,  II.  Abt.,  S.267ff.;
August  Engel,  Weserbuch,  Hameln  1845,  S.  128;  Philipp  Kniest,  Von
der  Wasserkante,  Bremen  1884,  S.  61  ff.  Die  charakteristischen  Walfischrippen
sind  jetzt  nahezu  verschwunden,  in  Lesumbrook  stehen  noch  einige.  Im
Heringshandel  (s.  (Gothaische)  Handlungs-Zeitung  oder  Wöchentliche  Nachrichten
von  Handel,  Manufakturwesen  und  Oekonomie,  III.  Jahrg.,  1786,  S.  385;
F.  Z  e  i  t  e  r,  in  Bremen  und  seine  Bauten  hrsg.  vom  Architekten-  und  Ingenieur-Verein,
  Bremen  1900,  S.  676  ff.)  pflegten  die  Bremer  Fuhrleute  besondere
Schnellrcisen  mit  kleinen  Wagen  z.  T.  auf  Landwegen  nach  Berlin  und
gröfseren  Städten  mit  den  Matjesheringen  zu  machen.  (Mitteil,  von  Herrn
F.  W.  Neukiroh  in  Bremen.)  —  Vgl.  f.  Abhandlungen  des  Deutschen  Seefischerei-Vereins,
  Berlin.  Zum  amerikanischen  Trangeschäft  in  den  vierziger  Jahren
G.  W.  Öhlrich,  Deutschland  zur  See,  1849,  S.  269  ff.  Vergl.  a.  Duckwitz,
Denkw.,  S.  32,  201  ff.;  E.  Fitger,  Die  Entwicklung  der  Seeschiffahrt,  S.  130;
Weserzeitung  18.  März  1873,  Nr.  9389;  H.  Hoops,  G.  d.  Gern.  Grambke  u.
Büren,  Brem.  1905,  S.  184,  187  ff.
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        wurde. 1 )  Im  europäischen  Geschäft  war  ein  ziemlich  bedeutender
Weinhandel  vorhanden,  der  auch  mit  den  alten  Beziehungen  zu
Frankreich  zusammenhängt. *  2 )  Aufserdem  waren  Hauptartikel  der  Einfuhr ­
  Zucker,  Kaffee,  Häute  und  Farbeholz.  Dazu  kommt  der  Getreidehandel. ­
  Seit  den  dreifsiger  Jahren  wurde  Bremen  der  erste  Markt  in  Europa
für  amerikanischen  Tabak.  Die  Besiegung  Rotterdams  und  Amsterdams
rief  in  Bremen  grofse  Freude  hervor. 3 )  Bremen  und  Tabak  wurden
seitdem  zusammengehörige  Begriffe.  Namentlich  gegen  die  modernen
Zigarren  konnten  die  Holländer  nicht  aufkommen.  Heute  dokumentiert
sich  etwas  Ähnliches  durch  die  Organisation  der  Bremer  Baumwollbörse. ­
 4 )  In  seinen  Stapelartikeln  greift  der  Einfiufs  Bremens  über
seinen  engeren  Handelsrayon  hinaus  und  versorgt  z.  T.  durch  die
Vermittlung  der  oberdeutschen  Stapelplätze,  obwohl  der  Bremer
Tabakreisende  schon  in  den  dreifsiger  Jahren  eine  allgemeindeutsche
populäre  Persönlichkeit  wird,  einen  weiteren  Bezirk,  dagegen  greifen
in  allgemeinen  Kolonialwaren  etc.  die  benachbarten  Plätze  auch
in  den  Bremer  Handelsrayon  über. 5  6 )  Auf  diesen  Verhältnissen
beruht  z.  T.  auch  der  Austausch  und  der  Verkehr  durch  die
*)  Seit  1864,  Max  Peters,  II.  Bd.,  S.  157;  F.  Zeiter,  in  Bremen  und
seine  Bauten,  S.  669;  E.  Fitger,  Entwicklung  der  Seeschiffahrt,  1902,  S.  47.
2 )  Bremens  alter  Zwischenhandel  des  18.  Jahrhunderts  war  stärker
holländisch-französisch  wie  englisch  beeinflufst.  Bremen  hatte  1774—77  doppelt
so  viel  Verkehr  mit  Frankreich  wie  mit  England,  (W.  v.  Bippen,  Geschichte
der  Stadt  Bremen,  III.  Bd,,  1904.  S.  258).
3 )  Vgl.  G.  C.  Bocris,  Beschreibung  aller  im  Handel  vorkommenden
Tabaks-Gattungen,  deren  Productionsländer,  Kultur,  Eigenschaften  und  Gebrauch,
Bremen  1833,  S.  5  ff.;  Die  bremische  Cigarren-Ausstellung  im  Industrie-Palaste  zu
Paris  1867,  Bremen  1867,  S.  3;  Ed.  Beurmann,  Skizzen  aus  den  Hanse-Städten,
Hanau  1836,  S.  105;  Duckwitz,  Denkw.,  S.  68;  Meidinger,  IV.  Abt.,  S.  122  ff.
Das  Zigarrenrauchen  fängt  etwa  seit  1820  an  gegen  das  Pfeifenrauchen  aufzukommen. ­
  Die  älteste  Nachricht  über  Tabaksfabrikation  in  Bremen,  wo  sie
aber  damals  schon  einige  Zeit  bestand,  stammt  aus  dem  Jahre  1663.  S.  dazu
W.  v.  Bippen,  Geschichte  der  Stadt  Bremen,  III.  Bd.,  1904,  S.  259;  H.  v.
Treitschke,  D.  Geschichte,  III.  Teil,  1903,  S.  466.  ,
4 )  Als  Tabaksmarkt  ist  Bremen  noch  heute  der  wichtigste  Weltmarkt
und  wird  nur  in  ostindischen  Marken  von  Amsterdam  übertroffen.  Die  erste
Bedeutung  hat  heute  die  Baumwolle.  Vgl.  a.  A.  Oppel,  Die  Baumwolle  nach
Geschichte,  Anbau,  Verarbeitung  und  Handel,  sowie  nach  ihrer  Stellung  im
Volksleben  und  in  der  Staatswirtschaft,  Bremen  1902.  Bremen  ist  jetzt  der
erste  Baumwollimportplatz  nach  Liverpool.  —  1860  bildeten  Tabak  und  Baumwolle ­
  zwei  Drittel  des  Wertes  der  gesamten  bremischen  Wareneinfuhr.  Zu
den  einzelnen  Waren  ist  sonst  zu  verweisen  auf  die  Abteilung  C.  (S.  13  ff.)
des  Katologs  der  Bibliothek  der  Handelskammer,  worin  auch  eine  Reihe  von
Bremensien.
6 )  Duckwitz,  Denkwürdigkeiten,  S.  34.
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        —  21

benachbarten  Seeplätze. 1 )  Andererseits  sucht  auch  die  ostfriesische  Ausfuhr ­
  und  Einfuhr  z.  T.  in  Bremen  und  Hamburg  ihren  Markt. 2 )  Hamburgs
Entwicklung  charakterisiert  gerade  umgekehrt  das  allgemeine  Warengeschäft. ­
  Es  erwarb  in  keinem  Einzelartikel  eine  erste  europäische
Stellung,  aber  es  wurde  seit  den  Freiheitskriegen  die  erste  Handelsstadt ­
  des  europäischen  Kontinents,  indem  es  Amsterdam  überflügelte. 3 )
Allerdings  ist  dabei  in  Betracht  zu  ziehen,  dafs  sich  im  neunzehnten
Jahrhundert  drei  Städte  in  den  Handel  der  Rheinmündungen  teilen. 1 )
Dazu  kam  die  weitreichende  Bedeutung,  die  die  Hamburger  Bank
für  den  älteren  Geldverkehr  hatte.
Der  Verkehr  Bremens  mit  den  Stapelartikeln  empfing  einen
besonderen  Anstoss,  als  das  Bahnnetz  ausgestaltet  und  gleichzeitig ­
  die  Konsolidierung  des  Zollwesens  im  Hinterlande  erreicht
war.  Der  Verkehr  mit  diesen  Waren  kann  über  die  Grenzen  des
üblichen  Axverkehrs  hinausgreifen,  und  ein  nennenswerter  Verkehr
*)  Küstenschiffahrt,  Konsignation  und  Landverkehr.
2 )  Max  Peters,  1899—1905,  I.  Bd.,  S.  169  ff.,  II.  Bd.,  S.  174  f.  f.
3 )  Beutmann,  Skizzen  S.  157;  v.  Reden,  II.  Abt.,  S.  9.;  (Geffken),
Die  Stellung  der  Hansestädte,  II,  Hamburg  1854,  S.  42  ff.  u.  a.  Hamburg  importierte
allmähliob  die  Kolonialwaren  direkt,  die  man  früher  aus  ihm  von  England  zog.
Zucker,  Kaffee,  Gewürze  bilden  den  stärksten  Bestandteil.  Dazu  kam  der  alte
Manufaktehandel  (MaxPeters,  I.Bd.,  S.  1B2,  II.  Bd.  S.  126).  Vor  1885  standHamburg
  unter  den  europäischen  Häfen  an  fünfter,  heute  an  zweiter  Stelle  (Schäfer,
Weltgeschichte  II.  Bd,,  S.  331).  Hamburg  ist  heute  derjenige  Hafen  auf  dem
Festlande,  der  im  Handel  London,  das  der  erste  Weltmarkt  und  für  einige
Waren  der  einzige  ist,  die  stärkste  Konkurrenz  macht.  Die  Charakteristik  seines
Handels  trifft  noch  heute  zu;  es  ist  nach  Nemyork  der  erste  Kaffeemarkt.  Für
London  macht  sich  namentlich  eine  Konkurrenz  in  Kakao,  Tee,  Gewürzen,
tropischen  Naturhölzern  und  Häuten  bemerkbar.  Zu  dem  ersten  Auftreten  der
neueren  Waren,  den  Anfängen  der  Kolonialwaren,  die  z.  T.  nicht  unter  Stapeluud
  Gastrecht  der  althansischen  Waren  gezogen  wurden,  s.  hamburgisches  Ratsmandat ­
  von  1604  bei  Joh.  Friedr.  Blank,  Sammlung  der  von  E.  H.  Rath
der  Stadt  Hamburg  ausgeg,  Mandate,  Hamburg  1763,  I.  Teil,  No.  265,  S.  491.
4 )  Amsterdams  und  auch  Rotterdams  grofse  Bedeutung  beruhte  auf  dem
Handel  der  holländischen  Kolonialprodukte.  Amsterdam  hat  heute  noch  die
Bedeutung  eines  Weltmarktes  für  ostindische  Produkte  und  bedient  im  übrigen
sein  Hinterland.  Rotterdam  hat  heute  starken  Eigeuhandel  nur  in  Kaffee,
und  im  übrigen  eine  grofse  Blüte  des  Speditionsgeschäfts.  Antwerpen  hat
ähnlich  wie  Hamburg  angefangen  London  in  früheren  Monopolartikeln  Konkurrenz ­
  zu  machen  und  hat  eine  führende  Rolle  in  argentinischem  Weizen  und
Häuten  und  westafrikanischem  Elfenbein.  Havre,  dessen  Übergreifen  sogar  nach
Südwestdeutschland  unter  den  früheren  Verhältnissen  in  Betracht  kam,
ist  heute  noch  von  Bedeutung  für  den  Handel  mit  Kakao  und  Gewürzen
und  wegen  seiner  Beteiligung  am  Kapitalmarkt,  gegenüber  seiner  früheren
Stellung  heute  von  Bremen  überflügelt.  —  S.  a.  Max  Peters,  I.  Bd.,  S.  141;
Duckwitz,  Denkwürdigkeiten,  S.  34.
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        auch  nach  Österreich  und  der  Schweiz  zu  Lande  den  Anfang  nehmen,
so  dass  Transporte  über  den  gegen  das  Ende  des  achtzehnten  Jahrhunderts ­
  über  die  Weser  geführten  Bereich,  insofern  wiederkehren
und  übertroffen  werden. *  1 )  Gleichzeitig  wird  die  Differenzierung
zwischen  den  deutschen  Nord-  und  Ostseehäfen,  die  dadurch  eingetreten ­
  ist,  dass  Deutschland  in  den  Nordseehäfen  direkt  importierende
und  exportierende  Häfen  erhalten  hat,  auch  im  Landverkehr  in  Versendungen ­
  über  Land  von  den  Nordseehäfen  in  die  Ostseeländer,
ohne  Vermittlung  der  Ostseehäfen,  deutlicher 2 )  Zugleich  macht
sich  aber  auch  die  gleiche  Erscheinung  wie  bei  dem  Ausbau  des
Chausseenetzes  geltend.  Die  verminderte  Leistungsfähigkeit  der
Wasserstrassen  wird  durch  Modernisierung  nachgeholt,  wobei  die
Weser,  der  nur  mit  Radikalmitteln  beizukommen  ist,  und  ihr  Hinterland ­
  benachteiligt  sind,  dazu  tritt  beide  Mal  die  Emanzipation  der
Flüsse  von  Zoll  bezw.  von  Abgaben.  Bremen  hatte  demgegenüber ­
  nur  seine  vorzügliche  Lage  zur  See  und  zu  Deutschland  und  seit
1830  den  eisfreien  modernen  Aufsenhafen. 3 )
*)  Vgl.  Duckwitz,  Denkwürdigkeiten,  S.  17  ff.;  Max  Peters,  II.  Bd,,
S.  127  ;  und  die  neuere  amtliche  Bremer  Statistik.  Tabak  stieg  in  Hamburg
von  176000  Ztr.  in  den  Jahren  1851—55  auf  200000  Ztr.  in  den  Jahren
1856—60,  in  denselben  Jahren  in  Bremen  von  562  000  Ztr.  auf  692000  Ztr.,
also  ziemlich  gleichmässig  wie  100:114  zu  100;  123;  Baumwolle  von  1851  —  55
402  000  Ztr.  in  Hamburg  zu  412  000  Ztr.  1856—60,  in  Bremen  von  184  000
Ztr.  zu  479  000  Ztr.,  also  100  ;  102  zu  100  :  324.  —  Man  versandte  das  Bremer
Stapelgut,  das  die  Fuhrfracht  nicht  wie  die  wertvolleren  Güter  tragen  konnte,
auch  über  Rotterdam  rheinauf,  und  war  zu  Steuervereinszeiten  nicht  konkurrenzfähig ­
  in  der  Schweiz  und  Österreich.  Vgl.  a.  (v.  Hormayr),  L,  S.  6
J )  Max  Peters,  Die  Entwicklung  der  deutschen  Reederei,  1899—1905.
I.  Bd.,  S.  139,  168,  II.  Bd.,  S.  37  ff.,  54  ff.,  59  ff.,  68  ff.,  168,  1867  sandte
Bremen  277  000  Ztr.  der  gebräuchlichsten  Tabaksorten  nach  Preussen,  über
Stettin  wurden  2700  Ztr.  importiert,  Reis  versandte  Bremen  400  000  Ztr.  nach
Preussen,  Stettin  importierte  im  europäischen  Zwischenhandel  166000  Ztr.
Drei  Viertel  des  Stettiner  Verkehrs  war  Verkehr  mit  England,  was  auch
bei  bereits  gegenüber  dem  altheimischen  Handel  mit  den  europäischen  Produkten
allmählich  stärker  ins  Gewicht  fallenden  Kolonialhandel,  der  das  Hervortreten
der  Nordseehäfen  bewirkt,  an  sich  nicht  ungünstig  zu  sein  braucht,  (Wegen
des  Aufhörens  der  agrarischen  Ausfuhr  von  Getreide  und  Holz  und  des  damit
blühenden  Verkehrs  der  Ostseehäfen  im  19.  Jahrhundert:  Peters,  Bd.  II,  S.  38).
Hier  ist  ja  nun  neuerdings  Hamburg  ein  besserer  Eingriff  gegenüber  der  englischen ­
  und  holländischen  Konkurrenz  durch  den  Sund,  durch  den  Kaiser-Wilhelmkanal,
  als  früher  über  die  Lübeck-Hamburger  Strasse  möglich.  Interessant
ist  das  Übergreifen  des  zwischen  Weser  und  Elbe  entstandenen  Seeleichterverkehrs ­
  auf  die  Strecke  bis  nach  Königsberg.  (E.  Fitger,  Die  Entwicklung
der  Seeschiffahrt,  1902,  S.  46).
8 )  Zur  Chausseezeit  1826  findet  man  das  Verhältnis  in  den  Zahlenangaben
zwischen  dem  Bergverkehr  der  Oberweser  und  der  Ausfuhr  per  Achse  aus  Bremen
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        23  —

Für  die  bremische  Ausfuhr  war  es  von  Vorteil,  dafs  die
Holländer  die  deutschen  Exporteure  wenig  unterstützten, 1 )  so  dafs
Bremen  von  den  rheinischen  Gegenden  Exportverkehr  empfangen
konnte.  Die  Getreideausfuhr  mufste  allmählich  aufhören,  als  Deutschland ­
  nicht  mehr  Ackerbaustaat  blieb.  Allmählich  konnte  dann
Bremen  auch  an  der  neueren  Ausfuhr,  die  sich  in  Deutschland
entwickelte,  partizipieren,  soweit  seine  Lage  und  die  Modernisierung
seiner  Verkehrswege  das  erlaubte.
In  den  vierziger  und  fünfziger  Jahren  hat  sich  auch  das
Mifsverhältnis  betreffs  der  Einfuhr-  und  Ausfuhrmengen  allmählich
ausgeglichen,  die  Ausfuhr  klettert  von  ihrem  Tiefstand  ganz
gewaltig  hinauf,  überwiegt  um  1850  an  Wert,  wenn  auch  nicht  im
Quantum,  sogar  die  Einfuhr.  Danach  geht  das  Verhältnis  wieder
zurück  und  die  Einfuhr  überwiegt  bis  heute. 8 )  Dabei  ist  zu  berücksichtigen, ­
  dafs  ein  Teil  der  Einfuhr  auch  seewärts  wieder  ausgeht,
indem  namentlich  auch  der  Norden  einen  grofsen  Teil  seines  Bedarfs
aus  den  deutschen  Welthandelsplätzen  zieht.  Zeitweise  hatte  die
starke  Anspannung  dieses  Verkehrs  mit  den  Gegenden,  die  für  sich
allein  einen  grofsen  regelmäfsigen  transatlantischen  Verkehr  nicht
ins  Oberland  an  Gewicht  ungefähr  gleich,  wie  300000  zu  300  000  Ztr.  za.,  es
steigt  in  den  nächsten  Jahren  aber  auch  zeitweise  zugunsten  der  Oberwesersohiffahrt
  auf  1  */«  und  l *  2  *  *  *  *  * /s,  gegenüber  dem  Aohsyerkehr  zu  1,  zuletzt  sogar
bei  starker  Getreide-  und  Bahnsohienenauffuhr  zeitweise  auf  2  und  3  zu  1,
mit  Beginn  der  Eisenbahnzeit  sind  die  Zahlen  etwa  1:1.  Heute,  1905,
stehen  za.  15  'Millionen  dz  per  Bahn  ins  Oberland  nicht  ganz  3  Millionen  dz
Bergverkehr  der  Oberweser  gegenüber.  Der  Anteil  der  Flufsschiffahrt  an  dem
Seehandel  Bremens  wurde  am  Ende  des  19.  Jahrhunderts  bergwärts  auf  13,42
Prozent  der  Menge,  6,01  Prozent  dem  Werte,  talwärts  auf  21,40  Prozent  der
Menge,  6,11  Prozent  dem  Werte  nach  berechnet.  Der  Seeverkehr  Bremens  und
Hamburgs  verhält  sich  heute  etwa  wie  1:  2 x /2,  der  Binnenschiffahrtsverkehr  wie
1:15.  S.  im  übrigen  das  Kapitel  Statistik.
')  S.  Note  &amp;gt;)  auf  S.  12;  Peters,  II.  Bd.,  S.  113;  (v.  Hormayr),  I,  S.  5.
2 )  1840  heilst  es:  Es  wird  besser  mit  der  Ausfuhr,  sie  steht  nicht  mehr
zurück  gegen  die  Einfuhr,  das  Ausgebern  in  Ballast,  früher  so  häufig,  wird  jetzt
seltene  Ausnahme  (v.  Hormajr),  Fragmente,  I,  1840,  S.  24.  Das  liegt  zu  einem
grofsen  Teil  an  den  erörterten  lohnenden  Auswanderungsfrachten.  S.  das  Kap.
Statistik.  Darin  und  in  der  seit  1849  (bezw.  1847)  geführten  offiziellen  Statistik
ist  im  übrigen  das  Steigen  und  Fallen  zu  konstatieren.  Für  die  Verhältnisse
der  jüngstvergangenen  Zeit  vergl.  Bremens  Handel  und  Schiffahrt  in  graphischen
Tafeln,  herausgegeben  im  Aufträge  der  Handelskammer,  Bremen  1890,  und
Fr.  Tetens,  Über  Bremens  Bedeutung  als  Handelsplatz,  ebenfalls  mit
graphischen  Tafeln,  in  den  Deutschen  geographischen  Blättern  in  Bd.  XXVU,
und  als  Sonderdruck  zusammen  mit  dem  Aufsatz  von  W.  Hochstetter  über
die  Entwicklungsgeschichte  des  Norddeutschen  Lloyd  ebendaher,  Bremen  1904.
Der  erste  Bremer  Handelskammerbericht  datiert  aus  dem  Jahre  1868.  Seit  1865
sind  regelmäfsig  Jahresberichte  erschienen.
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        aufzubringen  vermögen,  vielmehr  auf  den  Umschlag  in  den  deutschen
Nordseehäfen,  in  den  Niederlanden  oder  England  angewiesen  sind,
durch  die  Verhältnisse  besondere  Wichtigkeit.  In  Hamburg  betrug
die  Wiederausfuhr  zur  See  in  den  vierziger  Jahren  etwa  ein  Drittel
der  Einfuhr, 1 )  ebenso  in  Bremen. 2 )
Wegen  des  Vergleichs  zwischen  Einfuhr  und  Ausfuhr  ist  ferner
das  enge  Verhältnis  Bremens  zum  deutschen  Spezialhandel  wegen
der  Rohstoffeinfuhr  zu  beachten.
In  Hamburg  ist  die  Entwicklung  damals  anders. 3 )  Für  den
in  Bremen  ankommenden  Binnenverkehr  auf  den  Landstrafsen  stehen
leider  nicht  so  vorzügliche  Quellen  zu  Gebote  wie  für  den  von
Bremen  ausgehenden  Import  ins  Inland,  wir  müssen  uns  mit
allgemeineren  Hinweisen  begnügen.  Natürlich  vollzieht  er  sich
wesentlich  auf  denselben  Strafsen  und  auch  vielfach  mit  gleichen
Zentren,  aber  dennoch  ist  die  Verteilung  eine  recht  ungleichmäfsige,
so  wie  ich  schon  wegen  Schlesien  angedeutet  habe,  wohin  Bremen
fast  gar  keinen  Import  hat,  woher  es  aber  einen  nicht  unbedeutenden
Export  in  den  zwanziger  Jahren  bezog,  wegen  des  bergischen
Landes  etc.,  Kurhessen  hatte  einen  einigermafsen  gleichmäfsigen
Export  und  Import  mit  Bremen,  der  aber  zu  einem  grofsen  Teile
über  die  Weser  geht. 4 )
Neben  dem  allgemeinen  Situationsbild,  das  Adam  Storck  in
seiner  Erwiderung  auf  das  Manuskript  aus  Süddeutschland  zeichnet,
finden  sich  dann  speziellere  Angaben  über  die  bremischen  Strafsen
in  das  Inland  und  aus  dem  Inlande  bei  F.  v.  Reden  in  seiner
statistischen  Darstellung  des  Königreichs  Hannover  von  1839. 5 )
*)  Hamburg  hat  dabei  1838  nur  ein  Drittel  oder  ein  Halb  eigenen
Handel.  (A.  Coli.  Sen.)  Bremen  ist  vorzüglich  Eigenhandelsplatz.  (S.  a.  A.  Engel,
Weserbuch,  1845,  S.  128).  Vgl.  i.  übr.  a  Das  Handelssystem  des  Herrn  Senators
Duckwitz,  Hamburg  1848,  S.  21,  22  u.  a.;  A.  Engel,  Weserbuch,  Hameln
1845,  S.  129.
*)  S.  Fr.  v.  Reden,  Das  Königreich  Hannover,  II.  Abt.,  1839,  S.  150;
Duckwitz,  Denkwürdigkeiten,  S.  19;  ders.,  Der  deutsche  Handels-  und
Schiffahrts-Bund,  Bremen  1847,  S  93.  Zu  dem  heutigen  Verhältnis  Fr.  Tetens,
Über  Bremens  Bedeutung  als  Handelsplatz,  Bremen,  1904,  S.  13,  Tab.  15.
v.  Reden  schematisiert  1839:  Von  der  gesamten  Seeeinfuhr  Bremens  geht
ein  Drittel  seewärts  wieder  aus  in  andere  europäische  Länder,  ein  Drittel  geht
per  Achse  ins  Innere  Deutschlands,  das  letzte  und  kleinste  Drittel  folgt  dem
Wasserwege  der  Oberweser.  Heute  geht  vielleicht  etwas  mehr  als  ein  Fünftel
von  der  bremischen  Einfuhr  seewärts  wieder  aus.
8 )  Vergl.  die  Statistik.
*)  (Adam  Storck),  Über  das  Verhältnis  der  freien  Hansestädte  zum
Handel  Deutschlands,  Bremen  1821,  S.  183  u.  a.
6 )  F.  v.  Reden,  Das  Königreich  Hannover,  II.  Abt.,  1839,  S.  106  ff.,  295  ff.
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1841  kamen  aus  Preufsen  namentlich  Tücher,  Baumwollwaren
(Prussian  Shawls),  schlesische  und  Bielefelder  Leinen,  westfälische
Segel-  und  Packtücher,  rheinische  und  bergische  Sammete,  Seiden,
Band,  Eisen-  und  Stahlwaren,  Garn  (türkischrot)  und  Wollengarn,
Wein;  aus  Bayern  Spiegel  und  Spiegelgläser  (Nürnberger),  Holz-  und
Spielwaren,  Quincaillerien,  Messing,  Blech-  und  Eisenwaren;  aus
Sachsen  Baumwollwaren,  als  Ginghans,  Nankings,  Strumpfwami,
Wollwaren,  als  Merinos  und  andere,  sowie  Tücher  und  Leinen;  aus
Hessen  und  Hannover  Leinen,  als  Osnabrücker,  Weser-,  Halblaken,
Packtücher,  Bleichtücher,  Heeden  etc. *  1 )  Seit  die  offizielle  Statistik
*)  Einige  Worte  über  Bremens  Handel,  Bremen  1841,  S.  14.
In  Bremen  und  Gebiet  selbst  gibt  es  1839  78  Tabaks-  und  Zigarrenfabriken. ­
  Die  Zigarrenverfertigung  soll  allein  8000  Menschen  Unterhalt  geben.
(1843  drittehalb  tausend  Personen  beschäftigt,  Engel,  Weserbuch,  S.  129;  w.  D.  br.
Cigarrenausstellung,  1867,  S.  5;  v.  B  ippen,  Gesch.  d.  St.  Bremen,  III.  Bd.,  S.  497.)
Ferner  7  Fabriken,  die  das  sog.  Bremergrün  liefern,  9  Zuckerfabriken  (Zum
Übergang  vom  ausländischen  zum  einheimischen  Produkt,  Hermann  Allmers,
Hauptmann  Böse,  Bremen  1884),  1  Dampfmühle  in  Burg  und  3,  die  im  Entstehen ­
  begriffen  sind,  1  Bleiweifsfabrik,  eine  grofse  Zahl  Schokoladenfabriken,
1  Fischbeinreifserei,  11  Leinen-Appretur-Anstalten,  5  Ölfabriken,  7  Seifen-  und
Lichtefabriken,  4  Stärkefabriken,  15  Lederfabriken,  7  Eeepsohlägereien,  11  Segelund
  Kompafsmacher,  1  Segeltuchfabrik,  an  hundert  Branntweinbrennereien,  eine
Anzahl  Leinwandbleichen,  8  Baumseidonfabriken,  2  Baumwollgarn-Spinnereien,
2  Zementfabriken,  2  Fournierfabriken.  (v.  Reden,  Das  Königreich  Hannover,
II.  Abt.,  1839,  S.  158.)  Natürlich  hat  man  sich  die  Betriebe  z.  T.  nicht  allzu  grofs
vorzustellen.  Dazu  kommen  die  Werften  a.  a.  0.  Die  durch  Franzosen  eingeführte
Strumpfwirkerei  erlangte  im  achtzehnten  Jahrhundert  eine  gewisse  Bedeutung
als  kleines  Fabrikationsgewerbe,  wobei  dann  auch  anfangs  Soldaten  und  andere
als  Heimarbeiter  auftraten,  ging  aber  im  neunzehnten  wieder  zurück.  (Bremer  Nachrichten, ­
  Sonntagszeitung,  1907,  4.  August).  Die  Zuckerfabrikation,  früher  ein
charakteristisches  Gewerbe  in  den  Seestädten  [Für  Hamburg,  wo  sie  ganz
bedeutend  war,  namentlich  im  18.  Jahrhundert  den  preußischen  Markt
beherrschte,  auch  mit  Oberdeutschland  arbeitete,  s.  Jobs.  Falke,  Die
Geschichte  des  deutschen  Handels,  II.  Teil,  Leipzig  1860,  S.  256,  312;  Max
Peters,  I.  Bd.,  S.  134;  Ed.  Beurmann,  Skizzen,  1836,  S.  230.  In  Bremen
richtete  Johann  Böse  aus  Stotel,  der  lange  in  Westindien  gewesen  war,
1776  die  erste  Zuckerraffinerie  ein.  In  Minden  errichtete  die  Firma  Splittgerb,
die  unter  Friedrich  d.  Gr.  das  Monopol  für  die  preufsischen  Staaten  bekam,
1785  die  erste  Zuckersiederei,  Böse  verlegte  in  der  französischen  Zeit  eine
Fabrik  dorthin.  In  Münden  richtete  der  Kaufmann  Chr.  Beruh.  Wüstenfeld
1812  die  erste  Zuckerfabrik  ein.  S.  Jobs.  Falke,  Gesch.  d.  d.  Handels,
II.  Teil,  1860,  S.  256;  W.  v.  Bippen,  Gesch.  der  Stadt  Bremen,  III.  Bd.,
1904,  S.  259;  Wilh.  Lotze,  Gesch.  der  Stadt  Münden,  1878,  S.  269;
Duckwitz,  Denkwürdigkeiten,  S.  15],  ist  von  der  modernen  Rübenzuckerindustrie ­
  hier  ausgeschaltet  worden.  Vgl.  zur  älteren  Zeit  auch  noch:  Die
Hanseslädte  Lübeck  und  Bremen,  ein  Handbuch  für  Einheimische  und
Fremde.  (Gewerbfleifsiges  Deutschland  X.),  Leipzig  und  Ronneburg,  1807,  u.  ä
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        —  26

eingeführt  wurde,  also  seit  1847,  liegen  auch  genauere  Zahlen  für
die  zu  Lande  einkommenden  Waren  vor  und  Scheidung,  allerdings
nur  nach  Ländern.
Eine  gute  Vorstellung  von  der  Bedeutung  der  Plätze  gibt
dann  das  Zollmaterial;  die  Charakterisierung  als  Steuer-  oder
Zollvereinsniederlage,  als  Hauptsteueramt  etc.  zeigt  an,  welche
Funktion  der  Platz  zu  erfüllen  hat,  es  ergibt  sich  auch  zusammen
mit  dem  Material  der  Güterbestederbezirksplätze,  die  oft  in  grofser
Menge  dicht  nebeneinander  liegen,  während  sonst  nur  einige  wenige
grofse  Plätze  herausgehoben  sind,  in  welcher  Weise  die  Gegend  und
Bremen  mit  der  Gegend  arbeitet.  Es  handelt  sich  dabei  um
direkten  Verkehr  mit  Detaillisten,  wie  in  der  bremischen  Umgegend,
der  zumeist  durch  eigenes  und  Botenfuhrwerk  ohne  den  Besteder
sich  vollzieht,  auch  um  Kleinverkehr  nach  dem  Lippischen  etc.,  und
um  Eigenart  des  Landes,  das  kleine  Zentren  begünstigt,  wie  im
Harz  und  Thüringen.
Die  Grenzzollplätze  zeigen  nochmals  das  Bild  der  Strafsen,  auch
nach  der  Rangabstufung  in  ihrer  wirtschaftlichen  Bedeutung.  —
Der  Frachtverkehr  ist,  sobald  die  Chausseen  aufkommen,  was  in
unserer  Gegend  sehr  spät,  zuerst  durch  Napoleon 1 ),  im  deutschen
Südwesten  dagegen  nach  dem  Vorgang  Frankreichs  schon  seit  der
Mitte  des  achtzehnten  Jahrhunderts 2 )  geschah,  von  diesen  abhängig,  und
Heineken,  6.,  S.  114;  (J.  Smidt),  S.  472;  v.Bippen,  G,  III.  Bd.,  S.  259.—  Zur
Geschichte  und  zum  Umfang  der  heutigen  industriellen  und  kaufmännischen
Bremer  Firmen  ist  seit  kurzem  das  Werk:  Der  Staat  Bremen,  Berlin  1907  ff.
im  Erscheinen.  Z.  Vgl.  m.  fr.  Jules  Huret,  En  Allemagne  (Le  Figaro,  1906,
27.  juillet),  L,  Paris  1907,  II.,  1908,  p,  71,  118,  170.  —  Als  Hauptartikel  der  Seeausfuhr ­
  werden  bei  August  Engel,  Weserbuch,  1845,  S.  129,  zusammengefafst:
deutsche  Manufakturwaren,  Glas-  und  Eisenwaren,  Nürnberger  Waren,  Bergwerksprodukte, ­
  Getreide,  Lebensmittel  und  Spirituosen.  Vgl.  a.  die  Waren,  die
speziell  mit  der  Binnenschiffahrt  nach  Bremen  kommen  a.  a.  O.
’)  Vergl.  dazu  Georges  Ser  vieres,  L’Allemagne  francaise  sous
Napoleon  1er,  Paris  1904,  p.  459  ff.  In  Oldenburg  sagte  der  Präfekt  von
Keverhorgin  seiner  Proklamation  vom  28.  Februar  1811:  „Vos  pretendues  routes,
aujourdhui  l’effroi  du  voyageur,  sans  cesse  retarde  dans  sa  course  et  partout
entoure  de  dangers,  feront  place  ä  des  Communications  faciles  et  commodea.“
Straokerjan,  Zeitschr.  f.  Verw.  und  Rspfl.  i.  G.  Oldenburg,  Bd.  V.,  S.  143;
Napoleons  Hauptwerk  war  die  grofse  Strafse  von  Wesel  nach  Hamburg.  S.  a.
vorhin.  Meidinger,  Die  d.  Ströme,  III.  Abt.,  S.  31.;  H,  Meyer,  in  Niedersachsen, ­
  Jahrg,  1896/97,  S.  234  ff.;  Duntze,  G.,  IV.  Bd.,  S.  807.  Zu  den  ältesten
Chausseen  im  südlichen  Hannover.  A.  H.  du  Plat,  Situationsrisse  d.  neuerbauten ­
  Chauss.  d.  Ch.  Br.—Lüneburg,  Hann.  1785;  W.  Lotze,  S.  321.
2 )  Namentlich  interessant  die  Werke  von  F.  J.  Bär:  Chronik  über
Strafsenbau  und  Strafsenverkehr  in  d.  Grofsh.  Baden,  Berlin  1878,  und  Die
Wasser-  und  Strafsenbauverwaltung  in  d.  Grofsh.  Baden,  Karlsruhe  1870.
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        —  27  —

der  Ausbau  verändert  und  bestimmt  die  Verkehrslage  der  Orte.  Ich
habe  die  Chausseen,  die  die  Bremer  Routen  bilden,  periodenweise  nach
dem  in  unserer  Stadtbibliothek  vorhandenen  Kartenmaterial  u.  a.  *)
')  Namentlich  wurden  benutzt  die  die  Perioden  ergebenden  Karten  von
C.  F.  Weiland,  Neueste  Post-Charte  von  Teutschland  und  einem  Teile  der
angrenzenden  Länder,  Verlag  des  geogr.  Instituts,  Weimar  1824.
Major  Kurts,  Karte  vom  preufsischen  Staate  mit  beträchtlichen  Teilen
der  angrenzenden  Länder,  Verlag  von  G.  Eeimer,  Berlin  1831.
F,  v.  Döring,  Karte  vom  preufsischen  Staate  nach  den  neuesten  und
zuverlässigsten  Quellen  bearbeitet,  Verlag  von  Simon  Schropp  et  Comp.,
Berlin  1845.
AdolfStieler,  Karte  von  Deutschland  in  XXV.  Blatt,  III.  Aufl.,  Verlag  von
Justus  Perthes,  Gotha  1859.
Die  Post-  und  Eisenbahnkarte  von  Deutschland,  bearbeitet  nach  L.  Friedrichs
Post-,  Eisenbahn-  und  Reisekarte  von  Mitteleuropa,  Verlag  von  Justus  Perthes,
Gotha  1866,
Daneben  L.  Zindel,  Zollvereins-  und  Handelskarte  von  Preufsen  etc.,
I.  Auf!.,  Verlag  von  Ferdinand  Eubach,  1834,  H.  Aufl.,  Verlag  E.  Baensch,  1843,
Magdeburg.
Von  den  nicht  topographischen  Spezialkarten  ist  auch  C.  F.  Weiland,
Das  Königreich  Hannover  nebst  dem  Grofsherzogtume  Holstein-Oldenburg,  dem
Herzogtums  Braunschweig,  den  Fürstentümern  Lippe-Detmold  und  Schauenburg-Lippe
  nebst  den  Gebieten  der  Freyen  Städte  Bremen,  Hamburg  und  Lübeck,
Weimar  1837,  ganz  interessant,  aber  die  Chausseen  sind  wenigstens  auf  dem
mir  vorliegenden  Exemplar  oftmals  schwer  zu  unterscheiden.
Vergl.  ferner  auch  die  Karten:  Charte  von  den  drey  Departements  Elb-Mündungen,
  Weser-Mündungen  und  Ober-Ems,  Verlag  Friedrich  Perthes,  Hamburg
1811  und  die  Carte  du  Departement  des  bouches  du  Weser,  le  CXXIX  de
l’Empire  Frangois,  von  v.  H  a  1  e  m,  Secretaire  general  de  la  Prefecture  und
Lasius,  Ingenieur  ordinaire  des  Fonts  et  Chaussees,  1812;  Wilhelm  Müller.
Chorographisohe  Karte  des  Königreichs  Hannover,  Grossh.  Oldenburg,  Herzogth,
Braunschweig  etc.,  (des  westlichen  Deutschlands),  I.  Aufl.  Hannover  1818,  II.  Aufl.
1830;  u.  a.
Im  Königreich  Hannover  waren  1817:  94  Meilen,  1830:  178  Meilen,  1836:
207*/«  Meilen,  und  zwar  62 1 /*  Meilen  Steinpflasterbahn,  lOO’/a  Steinschlagbahn,
IS’/s  Grandbahn,  24 7 /s  Doppelbahn  (Steinpflaster  neben  Grand  oder  Steinsohlag)
vorhanden.  1835  waren  der  Chausseeverwaltung  263  Meilen  überwiesen,  wovon
noch  24Va  als  vorgeriohtete  Dämme,  30 3 /*  Meilen  in  rohem  Zustande  lagen.
Bis  1839  waren  fast  313  Meilen  unter  die  Chausseen  aufgenommen,  wovon  ’/s
vollendet  waren,  und  an  denen  sich  180  Hebestellen  (Barrieren)  befanden.
(Pr.  v.  Reden,  Das  Königreich  Hannover,  II.  Abt.,  1839,  S.  377—388.)
Im  Königreich  Preufsen  waren  1816  523 3 /s  Meilen  Chaussee;  demgegenüber
kann  man  heute  auf  dasselbe  Gebiet  etwa  10  000  Meilen  rechnen.  a /s  der
Chausseen  von  1816  lagen  in  Westfalen  und  Rheinland.  Pommern  und  Posen
hatten  keine,  die  Provinz  Preufsen  1  Meile  Chaussee.  (Sombart,  Deutsche
Volkswirtschaft  im  19.  Jahrhundert,  1903,  S.  6.)  Der  Zug  des  Chausseenbaus
ging  von  Südwesten  nach  Norden  und  Osten.  Eine  gröfsere  Literatur  in  meiner
Darstellung  des  Frachtfuhrwesens,  s.  i.  f.
        <pb n="27" />
        —  28  —

und  sonstigen  Nachrichten,  wie  sie  z.  B.  v.  Reden  für  Hannover 1 )
und  Strackerjan *  2 )  für  Oldenburg  bieten,  eingetragen.
Die  Aufnahme  in  die  Chausseenliste,  wie  sie  in  der  hannoverschen
Gesetzsammlung  sich  findet 3 ),  bedeutet  noch  nicht  immer  den  Ausbau,
sondern  auch  nur  die  Absicht  der  Ausführung,  die  oft  noch  eine
ziemliche  Zeit  sich  hinauszögert. 4 )  Die  Perioden,  die  der  Chausseendarstellung ­
  in  der  Karte  gegeben  sind,  sind  auf  Zeiten  von  sieben
Jahren  zurückzuführen.  In  der  Frachtfahrerzeit  sind  nur  die  grofsen
Hauptrouten  als  Chausseen  ausgebaut  worden.  Sie  sind  heute  durch
das  engmaschige  Netz  überwuchert,  das,  seitdem  die  Bahnen  den
durchgehenden  Verkehr  übernommen  haben,  in  der  Rolle  des  Zubringers ­
  für  die  Bahn  und  des  lokalen  Verkehrs  entstanden  ist.
Mir  sind  auch  noch  fast  sämtliche  Bremer  Frachtrouten  von
dem  alten  Bremer  Frachtfuhrmann  Gerd  Bosse  angegeben  worden,
der  als  der  letzte  der  alten  Leister  Fuhrleute  im  Altenteil  auf  seinem
Hofe  in  Arsten  safs.  Er  ist  seit  zwei  Jahren  gestorben.  Er  hatte
ein  wunderbares  Gedächtnis  für  all  die  Orte,  Dorf  wie  Stadt,  durch
die  er  seit  1843,  wer  weifs  wie  oft,  gekommen  war,  sprach  noch
sein  holländisch,  da  er  viel  auf  Nordhorn  gekommen  war,  und  eine
grofse  Zahl  deutscher  Dialekte.
Der  alte  Strafsenverlauf  vor  den  Chausseen  war  mir  bekannt
durch  meine  zuerst  1906  in  Petermanns  Mitteilungen 5 ),  1907  erweitert
als  Buch  erschienene  Arbeit  und  Karte  über  die  alten  Handelsstrafsen
  in  Deutschland 6 ),  sowie  durch  das  jüngere  Kartenmaterial,
das  ich  durchgesehen  habe.
')  Fr.  v.  Reden,  Das  Königreich  Hannover,  statistisch  beschrieben,  1839,
in  der  II.  Abteilung.
2 )  L.  Strackerjan,  Gesch.  Notizen  über  die  Verkehrswege  im  nördlichen ­
  Teil  des  Herzogtums  Oldenburg;  Die  Landstrafsen,  —  Ztschr.  für  Verwaltung ­
  und  Rechtspflege  im  Grofsherzogtum  Oldenburg,  Bd.  V.,  S.  130  ff.
3 )  Z.  B.  in  der  hannoverschen  Gesetzsammlung,  1836,  I.  Abteilung,  No.  31,
S.  281—283,  vom  12.  Sept.  1835;  auch  v.  Reden,  Das  Königreich  Hannover,
gibt  in  der  II.  Abteilung,  S.  377,  ein  Verzeichnis  bis  1839.
4 )  S.  Anm.  1  d.  vor.  S.;  6.  R  S  c  h  u  m  a  c  h  e  r,  Genrebilder  aus  dem  Leben
eines  70jährigen  Schulmanns,  Schleswig  1841,  sagt  zu  1818;  „und  flogen  mit
hannoverscher  Eile,  d.  h.  mit  dem  langsamsten  Schneckenschritt  durch  die
sogenannte  Chaussee,  welche  von  Celle  in  das  Paradies  der  Lüneburger  Haide  führt.
Warum  sie  Chaussee  hiefs,  weifs  ich  nicht.  Wahrscheinlich  weil  zur  Seite  derselben ­
  Bäume  standen,  um  im  Winterschnee  nicht  zu  verirren  und  weil  man  Chausseegeld ­
  bezahlte.  Übrigens  war  sie  damals  1818  noch  ein  tiefer  tiefer  Sandweg.“
5 )  LII.  Bd.,  1906,  S.  49  ff.
6 )  Fr.  Bauers,  Zur  Geschichte  der  alten  Handelsstrafsen  in  Deutschland, ­
  Versuch  einer  quellentnäfsigen  Übersichtskarte,  mit  4  Karten,  hrsg.
v.  Ver.  £.  hans.  Geschichte,  Gotha,  Perthes,  1907.
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        Hannover  hat  bereits  mit  seinem  Chausseebau  manche  Verschiebungen ­
  ausgelöst,  die  auch  heute  im  Bahnbau  noch  nachwirken.
Die  Residenzstadt  Hannover  liegt  insofern  in  der  modernen
Zeit  günstiger  als  früher,  weil  der  alte  Verkehr  weniger  leicht  von
der  geraden  Linie  abwich,  auch  wenn  Berge  zu  übersteigen  waren.
Braunschweig  liegt  von  Hamburg  aus  vor  dem  Harz,  —  wenngleich
er  auch  noch  zu  umgehen  ist,  wie  es  der  Verkehr  des  achtzehnten
Jahrhunderts  z.  B.  ziemlich  ausschliefslich  tat,  —  also  ungünstiger
in  neuerer  Zeit;  auch  die  Verlegung  des  Speditionsschwerpunktes
nach  Harburg,  von  der  uralten  Lüneburg-Braunschweigerstrafse  weg,
hat  Braunschweig  geschadet.  Von  Bremen  aus  liegt  Braunschweig
beinahe  so  günstig  wie  früher,  aufser  der  Verschiebung  des  Verkehrs
auf  Berlin  durch  die  aus  der  Initiative  der  Bremer  Handelskammer
zu  Stande  gekommene  Stichbahn  nach  Ulzen,  weiter  Salzwedel-Stendal
  1 ),  die  an  die  Bahn  anschliefst,  mit  der  Hannover  an  die
Stelle  des  altgewohnten  Braunschweiger  Weges  die  Route  durch
hannoversches  Territorium  setzte. *  2 )  Der  Hauptverkehr  nach  Osten
ging  dabei  früher  auf  Leipzig,  heute  auf  Berlin,  was  die  Verschiebung
natürlich  begründet.  Hannover  ist  heute  der  Erbe  des  alten  Verkehrsdreiecks ­
  Hannover,  Hildesheim,  Braunschweig,  in  dem  Braunschweig
der  bedeutendste  Platz  war.  Man  kann  auch  Minden  noch  unter
die  Städte  rechnen,  von  denen  Hannover  geerbt  hat,  und  auch  Celle,
das  heute  nur  eine  unbedeutende  Station  der  hamburg-hannoverschen
Bahn  ist,  während  vordem  der  hamburg-hannoversche  Weg  über
Winsen  und  Celle  ging  und  Celle  der  bedeutendste  Platz  des  uralten
Allerverkehrs  und  der  Bremen-Braunschweiger  Strafse  war;  auch  der
Verkehr  von  Lüneburg  nach  Braunschweig  ging  teil-  und  zeitweise
über  Celle,  und  eine  östliche  minder  bedeutende  Strafse  nördlich
Braunschweig  zweigte  in  Celle  ab.
Aller  beginnende  Verkehr  bedingt  Kompromisse,  um  die  Verkehrsmenge ­
  zu  erzielen,  die  ihn  regelmäfsig  macht,  in  alter  Zeit
kann  man  nur  einen  Weg  sicher  halten,  nur  dann  sicher  hoffen,
immer  Transportmittel  zu  haben,  in  neuerer  Zeit  ist  im  Anfang  nur
die  Kompromifsbahn  rentabel  und  schnell.
Hannovers  ursprüngliches  Prinzip  beim  Chausseebau  war  das
der  langen  Linie.  Je  länger  der  Transit  im  Lande  blieb,  desto

*)  Vergl.  Duckwitz,  S.  190.
2 )  Die  alte  Strafse  über  Braunschweig  nach  Leipzig  ging  über  Quedlinburg, ­
  in  der  Chausseenzeit  wurde  diese  Berate  zu  gnnsten  der  ebeneren  über
Egeln  verlassen,  sie  ist  auch  Kompromifsstrafse  für  Magdeburg.
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        30

mehr  verdiente  man  daran 1 );  das  ging  soweit,  dafs  man  den  natür-*)

  „Die  erste  Berücksichtigung  unter  den  kommerziellen  Zwecken  verdient ­
  im  hiesigen  Königreiche  nach  dessen  eigenthümlicher  Lage,  auch  seinen
Handels-  und  Gewerbsverhältnissen,  der  Transitoverkehr.“
„Eine  Wichtigkeit  eigenthümlicher  Art  für  das  Königreich
Hannover  haben  noch  diejenigen  Strafsenzüge,  welche  die  Durchgangs-Waren
  in  abgekürzter  Richtung  dem  Auslande  zu  bringen  und  den  Fuhrverkehr
rasch  auf  auswärtiges  Gebiet  leiten.  Dahin  gehören  z.  B.  dieStrafsen  von
Bremen  auf  Minden  über  Petershagen,  von  Koppenbrügge  über  Bisperode  auf
Eschershausen,  von  Elze  über  den  Ith  nach  Eschershausen,  von  Lüneburg  nach
Salzwedel,  von  Detern  durch  Ostfriesland  nach  Neuschanz  in  Holland  u.  a.  m.
Früher  befolgte  die  Regierung  sehr  streng  den  Grundsatz,  dafs  der  Bau  derartiger ­
  Strafsen  durchaus  nicht  begünstigt  werden  dürfe,  ein  Grundsatz,  welcher
auch  auf  die  Weser,  als  Wasserweg,  im  Interesse  der  diesseitigen  Einnahme  an
Durchgangs-Abgaben,  Anwendung  fand.
Im  Gegensatz  zu  diesen  nicht  begünstigten,  gab  es  auch  begüns  tigte
Strafsen  (für  alle  Waren  oder  nur  hinsichtlich  einzelner  Gegenstände),  d.  h.
solche,  auf  welchen  eine  Vermehrung  des  Transits  deshalb  namentlich  sehr
wünschenswert  erschien,  weil  sie  das  Königreich  in  bedeutender  Länge  durchschneiden,
  oder  besonders  wichtige  Plätze  berühren  oder  die  Konkurrenz  auswärtiger ­
  Parallelstrafsen  zu  besorgen  haben.“  Fr,  v.  Reden,  Das  Königreich
Hannover,  II,  Abt.,  1839,  S.  292,  293,  294.
Eine  solche,  die  wichtigste,  Konkurrenzstrafse,  ist  die  reohtselbische
Strafse  durch  Mecklenburg  und  Preufsen.  Sie  war  in  letzter  Zeit  Hannover
unangenehm  geworden  im  18.  Jahrhundert,  als  Preufsen  anfing,  seinen  Städten
wieder  Handel  zuzuführen  mit  der  Handelspolitik  Friedrichs  des  Grofsen.  Ihr
Ausbau  als  Chaussee  war  sehr  gefährlich  für  Lüneburg  und  Hannover,  und
wurde  es  noch  mehr  infolge  der  Zollverhältnisse,  da  die  mecklenburgischen
Transitzölle  nicht  so  hoch  waren,  dafs  es  nicht  günstiger  gewesen  wäre,  auf
dieser  Route  in  und  durch  den  Zollverein  zu  senden,  als  durch  den  Steuerverein ­
  und  Zollverein.
„Das  Bestreben  von  Preufsen  und  Hessen,  den  Speditions-  und  Transito-Handel
  Hannovers  durch  Anlegung  von  Parallel-Strafsen  möglichst  abzuleiten ­
  .  .  .  .“  v.  Reden,  S.  292—293.
Strafse  Bremen-Osnabrück:
„Diese  für  Bremen  äufserst  wichtige  Strafse  —  der  kürzeste  Verbindungsweg ­
  der  Fabrik-Distrikte  der  Preufsischen  Provinzen  Westphalen  und  Niederrhein
mit  dem  Meere  —  hat  durch  die  Zoll-Linien,  die  Verbesserung  des  Lippefahrwassers, ­
  durch  die  Begünstigung  der  Mindener-Strafse  u.  s.  w.,  verloren.  Auf
wenige  unserer  Handelsstrafsen  würde  die  Vereinigung  des  grofsen  und  nordwestdeutschen ­
  Zoll-Vereins  einen  vorteilhafteren  Einflufs  äufsern,  als  auf  diese;
allein  dann  möchte  auch  nicht  zu  vermeiden  sein,  dem  direkten  Verkehr
zwischen  Bremen  und  dem  Süden  Deutschlands,  die  beste  Strafse
durch  Verbindung  Nienburgs  mit  Minden  mittelst  einer  Chaussee  über  Leese  und
Windheim  zu  eröffnen.  Nebenbei  erhielten  das  Bückeburgische  und  Sohaumburgische
  einen  sehr  erwünschten  Abzugweg  für  ihre  Erzeugnisse  (Steinkohlen,
Getreide  u.  s.  w.);  allein  der  Strafse  über  Hannover  würde  dadurch  ohne
Zweifel  vieles  entzogen.“  v.  Reden,  Das  Königreich  Hannover,  II.  Abt.,  S.  319.
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        31  —

liehen  Mittelpunkt  des  hannoverschen  Verkehrs,  Bremen,  zu  Gunsten
von  Hamburg  zurücksetzte,  wobei  hinzu  kam,  dafs  man  hoffte,  mit
Harburg  Hamburg  den  Rang  abzujagen.  Fiskalische  Gründe  liefsen
die  Weser  vernachlässigen,  die  als  Zollausland  seit  den  Schiffahrtsakten ­
  dem  hannoverschen  Zollsystem  entzogen  und  nur  der  geringeren
gemeinsamen  Weserschiffahrtsabgabe  unterworfen  war;  die  Flufspolitik
  wurde  besser  nach  der  Domizilierung  der  Vereinten  Weser-Dampfschiffahrts-Gesellschaft
  in  Hameln. 1 )
Von  den  Bremer  kurzen  Strafsen  durch  Hannover,  die  auf
Kleinstaaten,  eine  auch  auf  damals  eingesprengtes  preufsisches  Gebiet
„Der  Verfasser  gesteht  ganz  offen,  däfs  von  jeher  ihm  als  Hannoveraner
die  Anlage  von  Eisenbahnen  durch  das  Königreich  Hannover,  namentlich  in  der
Richtung  von  Norden  nach  Süden,  nur  dann  gerechtfertigt  schien,  wenn  sie
als  eine  (unangenehme)  Notwendigkeit  sich  darstellte.  Was  der  Verfasser  von
Eisenbahnen  in  und  aufser  Deutschland  sah  und  hörte,  hat  zur  Änderung
dieser  in  der  eigenthümlichen  Lage  unseres  Landes  und  dessen  besonderen
Verhältnissen  begründeten  Ansicht  nicht  beigetragen.  Allein  jene  unangenehme
Notwendigkeit  scheint  vorzuliegen,  dies  dürfte,  wenn  die  Hamburg-Bergedorfer
Eisenbahn  zu  Stande  kommt,  nicht  mehr  zweifelhaft  sein.  Findet  deren  wahrscheinliche ­
  Verlängerung  am  rechten  Elb-Ufer  statt,  so  möchten  wir  zu
spät  bereuen,  die  von  der  Hamburger  Gesellschaft  dargebotene  Hand  nicht
angenommen  zu  haben.“  v.  Reden,  Das  Königreich  Hannover,  II.  Abt.,
1839,  S.  389.
Etwas  temperamentvoller  in  bremischer  Beleuchtung:
„Man  vernimmt  häufig:  wenn  wir  die  Wasserstrafse  so  sehr  vervollkommnen ­
  sollen,  wozu  haben  wir  dann  kostspielige  Landstrafsen?  Ein  Waarenzug
auf  möglichst  schweren  und  langsamen  Fuhrwägen,  wo  nicht  auf  Schubkarren
nach  der  längsten  Strecke  von  Minden  bis  Haarburg  oder  von  Fallersleben  bis
Bentheim,  das  ist  der  rechte,  dem  Lande  nutzbarste  Transit.“  (v.  Hormayr),
Fragmente  über  Deutschlands  insonderheit  Bayerns  Welthandel  und  die  Freiheit
der  Ströme,  II,  München  1841,  S.  21.
Die  Situation  gestaltet  sich  in  Holstein  mit  den  Worten  des  etwa  bremischen
Heine  Ed.  Beurmann,  Skizzen  aus  den  Hansestädten,  Hanau,  1836,  S.  14,  so:
„Das  Herz-  und  Rippen  -  Zermalmendste  in  der  Welt  ist  unstreitig  der
Weg  von  Hamburg  nach  Lübeck.  Die  beiden  Schwestern  möchten  sich  gerne
die  Hand  bieten,  aber  die  dänische  Regierung,  die  für  Kiel,  fürchtet,  hat  einen
entsetzlichen  Steindamm  zwischen  beide  Städte  gelegt,  der,  wie  ein  kleines
künstlich  zusammengetragenes  Felsenmeer  sich  dem  Auge  darbietet  und  nur
Ton  Reisenden,  die  sich  eines  festen  Körperbaues  erfreuen,  befahren  werden
kann.  Diese  Strafse  macht  sich  wie  ein  neckischer  Kobold  über  die  deutsche
Einheit  lustig,  die  sich  hier  in  Holstein,  Lübeck  und  Hamburg  spaltet,  und  es
nicht  einmal  zu  einer  fahrbaren  Strafse  bringen  kann.  Die  dänische  Regierung
läfst  sich  überdies  noch  ein  Weggeld  für  die  Felsenmasso  zahlen,  für  diesen
steinigen  Hohn,  mit  welchem  sie  Lübeck  verlacht.“
Vgl.  a.  die  Karte  zu  dem  späten  Ausbau  der  Strafse.
')  Dnckwitz,  Denkwürdigkeiten,  S.  12.
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        —  32  —

zuführen,  das  trifft  also  namentlich  die  Mindener  und  Braunschweiger
Strafse,  ist  bis  1866  keine  als  Chaussee  ausgebaut  worden  und  sie
haben  auch  heute  noch  keine  Bahn.  Der  Verkehr  hat  sich  weggezogen. ­
  —  Immerhin  tritt  beim  Bahnbau  die  eigentliche  Handelsrivalität ­
  stärker  hervor.  Man  ersah  nicht  mehr  die  Möglichkeit,  den
Transit  in  der  beim  alten  Achsverkehr  üblichen  Weise  im  Lande  und
durch  die  städtische  Spedition  ausnutzen  zu  können,  und  fühlte
um  so  mehr  Veranlassung,  die  Handelsstädte  selbst  in  das  Land  zu
ziehen.  Das  Resultat  ist  aber  ein  ähnliches.  Bei  dem  älteren
hamburg-englischen  Projekt  einer  Bahn  von  Hamburg  auf  Hannover
und  Braunschweig  ergaben  sich  die  Hauptschwierigkeiten  daraus,
dafs  man  sich  in  Hannover  unter  keinen  Umständen  auf  eine  Überführung ­
  der  Eisenbahn  über  die  Elbe  bis  nach  Hamburg  einlassen,
vielmehr  Harburg  zunächst  die  gewohnte  Spedition  erhalten  und
später  einen  grofsen  neuen  Hafen  dort  ins  Leben  rufen  wollte, *  1 )
und  dafs  man  Braunschweig,  das  damals  noch  bedeutende  Eigeuhandelsstadt
  war,  und  als  solche  durch  den  hannoverschen  Zollanschlufs
  noch  gewann,  während  Hannover  wesentlich  nur  Spedition
hatte,  zunächst  nur  über  Hannover  Anschlufs  nach  Hamburg
geben, 8 )  dann,  wenn  man  diesen  über  Celle  wenigstens  zugestand,  doch

*)  Vgl.  u.  a.  (Taylor),  Remarks  on  the  proposed  rail-way  from  Hanover
and  Brunswick  to  Hamburg,  part  II,,  Hamburg  1835,  p.  44,  48  ff.,  52  ff.,  auch
Protokoll  des  Bremischen  Eisenbahnkomitees  vom  23.  Dez.  1835,  Bremer  Staatsarchiv. ­
  Taylor  will  für  sich  und  seine  Gesellschaft  ablehnen,  wenn  ihm
nicht  erlaubt  werden  soll,  Personen  und  Güter  über  die  Elbe  zu  führen.  —
S.  ferner  Über  die  Anlage  einer  Eisenbahn  im  Königreiche  Hannover  unter
besonderer  Berücksichtigung  der  neuesten  über  diesen  Gegenstand  zu  Haarburg
und  Hannover  erschienenen  Schriften,  nebst  Bemerkungen  über  die  Hafenanlage
bei  Haarburg,  Altona  1840;  weitere  Literatur  dort  und  bei  Fr.  v.  Reden,  Das
Königreich  Hannover,  II.  Abt.,  1839,  S.  385;  Zur  Eisenbahn  von  Hannover  und
Braunschweig  nach  Hamburg,  oder  die  Frage:  Soll  die  Eisenbahn  durch  eine
Brücke  über  die  Elbe  mit  Hamburg  in  Verbindung  gebracht  werden  oder  nicht?
von  einem  Hannoveraner,  Hamburg  1835;  Darstellung  einiger  Verhältnisse
in  Beziehung  auf  die  Hamburg—Hannoversche  Eisenbahn,  Hannover  1835;
F.  Glünder,  Beitrag  zu  näherer  Beurtheilung  einer  Eisenbahn-Anlage  in  der
Richtung  von  Hannover  —  Celle  —  Haarburg,  Hannover  1837;  Hannovers  Seeschifffahrt, ­
  I,  Heft  Harburg-Geestemünde,  Leer  1863,  S.  17  ff.  Weserzeitung
1.  Dez,  1873.
2 )  1835  Dez.  8.  schreibt  der  braunschweigische  Kammerrat  v.  Arnsberg:
Braunschweig  kann  es  sich  niemals  gefallen  lassen,  seine  Verbindung  nach  Hamburg ­
  über  Hannover  zu  suchen.  (Bremer  Staatsarchiv,  Protokoll  des  bremischen
Eisenbahn-Komitees  vom  16.  März  1836.)  Vgl.  w.  Über  die  Anlage  einer  Eisenbahn ­
  im  Königreiche  Hannover,  Altona  1840,  S.  9.
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        B3  —

nach  Bremen  nur  über  Hannover  führen  wollte. 1 )  Insofern  wurde
ein  Rückschritt  von  der  mit  dem  Chausseenbau  begonnenen  stärkeren
Hervorhebung  von  Harburg  getan,  als  man  in  Hannover  Lüneburg
von  der  Bahn  berührt,  nicht  blofs  mit  einer  Stichbahn  daran
angeschlossen  haben  wollte. *  2 )  Bereits  seit  1825  beschäftigte  man
sich  in  Braunschweig  mit  einer  Bahn  nach  Hamburg  und  Bremen.
Die  1832  herausgekommene  Broschüre  des  herzoglich-braunschweigischen ­
  Kammerrats  bezw.  Finanzdirektors  v.  Arnsberg, 3 )
anscheinend  die  älteste  Druckschrift,  von  der  eine  frühere  handschriftliche ­
  Ausarbeitung  von  1827(?)  im  Bremer  Archiv  liegt,  sieht
die  Kombination  Hamburg—Celle—Braunschweig  und  Celle—Hannover
und  Bremen—Celle—Braunschweig  und  Celle—Hannover,  also  Celle  als
Knotenpunkt,  vor.  Immerhin  knüpfen  beide  Projekte  an  die  historischen
Strafsen  an,  wenn  sie  auch  beide  die  alte  direkte  Strafse  Braunschweig—Gifhorn—-Lüneburg ­
  fallen  lassen  und  das  Braunschweiger
Projekt  den  bisherigen  direkten  Weg  zwischen  Hannover  und  Bremen
durch  die  Kombination  der  Bremen—Braunschweiger  Zwangsstrafse
des  alten,  von  Hannover  1825  endgültig  verlassenen,  Zollsystems
mit  der  hamburg-hannoverschen  Strafsenstrecke  Celle—Hannover
ersetzt.
Für  Bremen  bedeutet  das  eine  östliche  Verschiebung  seines
Südweges.  Es  besteht  ein  natürliches  enges  Interesse  zwischen  der
von  der  Regierung  bevorzugten  und  im  Königreich  allein  kapitalh ­
  Protokoll  des  Bremer  Eisenbahn-Komitees  vom  17.  März  1836.  Kammerrat ­
  Oldekopp-Hannover.  (Bremer  Staatsarchiv.)
a )  (Taylor),  Remarks,  part  II.  p.  63,  65;  C.  Grote,  Über  ein  Eisenbahn-System ­
  für  Deutschland,  Göttingen  1834.
3 )  Plan  zur  Anlegung  einer  Eisenbahn  zwischen  Hannover,  Braunsohweig
und  den  freien  Hansestädten,  mit  einer  Charte  und  einer  Zeichnung,  Braunschweig ­
  1832.  Die  Zeichnung  stellt  das  Vehikel,  das  auf  der  Bahn  gebraucht
werden  sollte,  in  der  Form  der  damals  üblichen  Fracht-  (Leiter-)  wagen  dar.
Die  Verwendung  von  Pferden  und  leichten  Bahnen  war  eine  Lieblingsidee,
v -  Arnsbergs,  der  sie  auch  auf  der  Versuchsbahn  Braunschweig—Wolfenbüttel—
Harzburg  verwenden  wollte.  (Bremer  Staatsarchiv,  Protokoll  des  Bremer  Eisenhahn-Komitees
  vom  23.  Dez.  1835.)  —  Vgl.  a.  Politisches  Wochenblatt  für  die
freie  Hansestadt  Bremen  vom  6.  Mai  1835.  Auch  die  Befürworter  der  Bahnen
weinten  z.  T.,  dafs  Deutschland  nicht  Eisenbahnen,  wie  sie  der  englische  Verkehr ­
  habe,  tragen  könne,  arbeiteten  Komplikationen  zwischen  Eisenbahnen-  und
Dhausseendurchgangsstrafsen  aus,  hielten  Nordwestdeutschland  für  ungeeignet.
Interessant  ist  u.  a.  ein  Artikel  Hannoversche  Landesblätter  5.  Mai  1835,  Nr.  46.
Die  Einheit  der  Verwaltung  der  Bahn  und  des  Bahnbetriebs  war  übrigens  in
der  älteren  Zeit  noch  nicht  selbstverständlich.  Man  findet  umsteokbare  Räder,
Holz-  (mit  Eisenbeschlag),  Gufseisen  und  Schmiedeeisenschienen,  erörtert.
3
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        kräftigen  Residenzstadt  Hannover  und  Bremen,  was  bei  eintretender
Rivalität  von  Vorteil  war.  Eine  westlichere  Haltung  des  Südweges,
wenn  nur  einer  zustande  kam,  war  dadurch  von  vornherein  gesichert.
Der  direkte  Umweg  des  durchgeführten  Eisenbahnweges  Bremen—
Verden—Wunstorf—Hannover,  der  auch  noch  die  Mindener  Strafse  ausschaltete, ­
  ist  ein  ebenso  grofser.  Daneben  stellen  einige  Broschüren
radikale  Projekte  auf.  Eins  betrifft  den  Bau  einer  Bahn  von
Hannover  nach  Bederkesa  zum  Anschlufs  an  den  damals  dort
geplanten  Kanal  zwischen  Weser  und  Elbe,  unter  Nichtduldung
direkter  Bahnen  von  Bremen  und  Hamburg  aus. 1 )  Ähnlich  war
das  Projekt,  Stade  zum  hannoverschen  Seehafen  zu  machen.  Es
sollte  eine  Bahn  gebaut  werden  von  Stade  nach  Celle  mit  einer
Abzweigung  auf  Bremen  und  von  Celle  auf  Hannover  und  Braunschweig. ­
  Dem  Bremer  Senat  gegenüber  kolorierte  der  Verfasser  den
Plan  damit,  dafs  er  von  der  Voraussetzung  ausging,  das  Einsegeln
in  die  Weser  und  den  Bremerhaven  sei  schwieriger  und  langweiliger,
als  in  die  Elbe,  sodafs  eine  Eisenbahnverbindung  mit  Stade
auch  in  Bremens  Interesse  liege. *  2 )  Es  gibt  noch  eine  weitere
Kategorie,  bei  der  nicht  wirtschaftliche  Verschiebungen,  sondern
Ersparungen  beabsichtigt  sind,  indem  nicht  wirtschaftlich
funktionierende  tote  Knotenpunkte  eingeschoben  werden,  um  Linien
zusammenzulegen.  Es  gehört  dazu  ein  Mangel  an  der  Vorstellung
eines  engen  Netzes,  der  diesen  Anfangszeiten  eigentümlich  ist.  Es
ist  hierher  noch  eine  zusammenfassende  Route  zu  erwähnen,  die
List  im  Aufträge  von  Interessenten  entworfen  hat, 3 )  und  die  einen
*)  E.  Peschau,  Über  die  Hannoversche  Eisenbahn,  oder  Vorteile
einer  Eisenbahn  direkt  von  Hannover  über  Walsrode,  Rothenburg,  Zeven  und
Bremervörde  nach  Bederkesa,  Hannover  1834;  ders.,  Denkschrift  des  Fleckens
Bederkesa  an  die  allgemeine  Ständeversammlung,  die  Anlegung  und  Richtung
der  Hannoverschen  Eisenbahn  betreffend,  Hannover  1835;  Böse,  Dr.  Pcschau
und  sein  Rezensent  Hermes,  oder  die  Eisenbahn  und  sonst  noch  Allerlei,
Hannover  1835.  Vgl.  a.  Hannoversche  Landesblätter  29,  Mai  1835.  Bremer
Staatsarchiv.
2 )  Schreiben  des  Verfassers  Major  Dr.  W.  Müller  in  Stade  und  das  von
ihm  beigefügte  Exemplar  seiner  Chorographischen  Karte  mit  der  handschriftlich ­
  eingezeichneten  Linie,  Protokoll  des  Bremer  Eisenbahn-Komitees
vom  9.  Okt.  1835.  Bremer  Staatsarchiv.  Sammlung  verschiedener  Ansichten
über  Eisenbahnen  usw.  im  Hannoverschen,  Bremer  und  Hamburger  Handels-Interesse,
  herausgegeben  von  einem  Mitgliede  der  Hannoverschen  Ständeversammlung, ­
  Bremen  1836,  S.  77.
3 )  Brief  Lists  vom  12.  Jan.  1835  an  Bürgermeister  Smidt.  (Bremer  Staatsarchiv); ­
  (Taylor),  Remarks  on  the  proposed  rail-way,  1835,  part.  II,  p.  8,  81,
83,  Polemik  gegen  die  im  Eisenbalmjournal  gegebene  Ansicht.
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        gewissen  Zusammenhang  mit  dem  als  hannoversche  Landeseisenbahn
neben  dem  englisch-hamburgischen  Plan  des  Majors  Taylor  auftretenden ­
  Projekt  hat.  Es  wird  darin  eine  Bahn  von  Hannover
und  Braunschweig  auf  Celle  nebst  einer  kurzen  Zwischenverbindung
von  der  Braunschweiger  Strecke  nach  Hannover,  um  den  Weg
zwischen  Hannover  und  Braunschweig  abzukürzen,  vorgesehen,  dann
eine  zusammenfassende  Bahnstrecke  Celle-Waisrode  oder  Visselhövede-Rotenburg,
  von  wo  eine  Strecke  je  nach  Bremen  und  Harburg  abzweigt, ­
  in  deren  Winkel  von  beiden  Strecken  wiederum  eine  kurze
Zwischenverbindung  eingeschaltet  ist,  um  den  Weg  zwischen  Bremen
und  Hamburg  abzukürzen.  An  Hannover  schliefst  dabei  eine  Strecke
nach  Minden  und  Köln  und  eventuell  nach  Kassel,  an  Braunschweig
über  Magdeburg  nach  Berlin  und  von  der  Magdeburg—Berliner  Strecke
abgehend  eine  Verbindung,  die  sich  auf  Halle  und  Leipzig  teilt,
auch  zugleich  als  Berlin—Leipziger  und  Hallesche  Verbindung  gelten
kann.  In  der  Form  der  Zusammenlegung  des  Landeseisenbahnprojekts: ­
  Hannover  westlich  von  Celle  vorbei  auf  Walsrode  oder
Verden  als  Knoten-  oder  Abzweigungspunkt,  vereinigen  sich  deutlich
beide  Tendenzen. 1 )
1836  hatten  sich  das  Hannoversche  und  Braunschweiger
Komitee  bereits  einmal  geeinigt;  die  Bahn  sollte  von  Braunschweig
und  Hannover  auf  einen  Punkt  bei  Burgdorf  gehen  und  von  da  nach
Harburg  mit  einer  Anschlufsstrecke  von  Lüneburg;  Bremen—Hannover
sollten  eine  besondere  Verbindung  erhalten  und  Braunschweig  über
Hannover  mit  Bremen  in  Verbindung  stehen.  Dann  kam  man  aber
wieder  auseinander. 2 )

')  Bremer  Staatsarchiv.  Protokoll  des  Bremer  Eisenhahn-Komitees  vom
23.  Dez.  1835  u.  a.  Hannoversches  Komitee:  Hannover,  Walsrode,  Hamburg
und  Bremen.
Ober  projektierte  Eisenbahnen  im  Königreiche  Hannover,  mit  einem
Projekte  zu  einer  Hannoverschen  Landes-Eisenbahn,  Hannover  1835;  Sammlung
verschiedener  Ansichten  über  Eisenbahnen  usw.,  herausgegeben  von  einem  Mitgliede
  der  Hannoverschen  Ständeversammlung,  Bremen  1836;  (Zolldirektor
Niemeyer  in  Verden),  Ansichten  über  Norddeutsche  Eisenbahnen,  insbesondere
Eisenbahnen  im  Königreich  Hannover,  Bremen  1840;  Ansichten  über  die  den
Eisenbahnen  im  Königreich  Hannover  zu  gebenden  Richtungen,  Bremen  1842;
Fortgesetzte  Ansichten  über  Hannoversche  Landes-Eisenbahnen  und  Chausseen,
von  einem  Mitgliede  der  Hannoverschen  allgemeinen  Ständeversammlung  in
zweiter  Cammer,  Hannover,  1842.  Der  Zolldirektor  Niemeyer  weist  für  die
Abweigung  der  über  Hademstorf  herangeführten  Bahn  in  Verden  auf  den
isherigen  Überschlag  von  der  Elbe,  Harburg,  her  in  Huthergen  auf  die  Weser
hln -  s.  a.  a.  0.
a )  Vgl,  Protokoll  des  Bremer  Eisenbahn-Komitees  vom  5.  April  1836.
3*
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        —  36  —

1835  ist  die  Strecke  Bissendorf—Elze—Essel—Hademstorf-Verden—
Langwedel—Mahndorf—Sebaldsbrück  einmal  nivelliert  worden  etc.
1844  waren  ausgeführt  oder  im  Bau  begriffen  die  Strecken  Harburg—
Lüneburg  und  Hannover—Lehrte—Braunschweig,  Celle—Lehrte—
Hildesheim,  die  sogenannte  Kreuzbahn,  Als  Projekt  galten:  Bremen—
Verden  —  Nienburg  —  Brokeloh  —  Neustadt  —  Hannover,  Hannover  —
Wunstorf—Minden,  und  Bremen—Verden—Kämpen—Hudemühlen—
Hannover. 1 )  1845  kam  der  bremisch  -  hannoversche  Eisenbahnvertrag ­
  zustande,  durch  den  die  Bahn  gesichert  wurde. *  2  * )  Bis  1840
war  das  Interesse  an  den  Bahnen  auch  in  Bremen  noch  ein  ziemlich
theoretisches,  obwohl  seit  1835  ein  formloses  Komitee  unter
Bürgermeister  Smidts  Vorsitz  bestand, 8 )  das  in  den  Jahren  1835
und  1836  auch  rege  Sitzungen  gehalten  hat  und  Smidt  sich
schon  bei  den  Bremerhavener  Plänen  mit  Eisenbahnen  beschäftigte,
so  dafs  er  in  den  Bremerhavener  Vertrag,  um  der  Eventualität
einer  Konkurrenzbahn  gewachsen  zu  sein,  einen  bezüglichen  Passus
aufnahm 4 )  [auch  zur  Verbindung  der  Weser  nach  dem  Main  wird
derzeit  eine  Schienenverbindung  flüchtig  erwähnt. 5  *  * )]  Man  glaubte
jedenfalls  noch  nicht  allgemein,  wie  später,  grofse  Geldsummen
hineinstecken  zu  können  oder  zu  müssen.  In  Hannover  kam  der
Umschwung  dadurch,  dafs,  nachdem  mittlerweile  der  auch  in  Preufsen
anfänglich  vorhandene  Wiederstand  zurückgetreten  war,  Anfang  der
vierziger  Jahre  ernstliche  Befürchtungen  entstanden,  die  rechtselbische ­
  Bahn  könne  gebaut  und  der  bisher  von  Lüneburg  und
neuerdings  von  Harburg  ausstrahlende  Verkehr  dadurch  völlig  vom
linken  Elbufer  genommen  werden. 8 )  Man  wollte  dem  durch  eine
*)  S.  Karte  der  im  Bau  begriffenen  und  projectierten  Eisenbahnen  im
Königreich  Hannover,  gezeichnet  unter  Leitung  des  Herrn  Baurat  Mohn  von
Sohnrey,  Hannover  1844.
a )  Die  bremischen  Kommissarien  waren  Arnold  Duckwitz  und  J.  H.  W.  Smidt.
Duckwitz,  Denkwürdigkeiten,  S.  26.  Bekanntmachung,  die  Erbauung  der
Eisenbahnen  von  Hannover  nach  Minden  und  nach  Bremen  betreffend,  vom
19.  Febr.  1846,  in  der  Hannoverschen  Gesetzsammlung  1846  I,  Abt.,  Nr.  6
(no.  6)  S.  23.
s )  Bremer  Staatsarchiv.  1843  trat  man  mit  Hannover  in  offizielle
Verbindung.
4 )  Im  Art.  16  des  Vertrages  vom  11.  Januar  1827  (V.  Böhmert,  Bremer
Handelsarchiv  I.  Bd.,  Nr.  7,  S.  30).  W.  v.  Bippen,  Die  Gründung  Bremerhavens, ­
  in  Johann  Smidt,  Ein  Gedenkbuch  zur  Säkularfeier  seines  Geburtstages,
5.  Nov.  1873,  Bremen  1873,  S.  230.
*)  a.  a.  0.
“)  Über  die  Anfrage  Smidts  beim  Senat  aus  Berlin  wegen  Bewilligung
einer  grösseren  Geldsumme  im  Frühjahr  1840,  Duckwitz,  Denkw.,  S.  20.
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        37

Bahn  nach  der  bedrohten  Richtung  zuvorkommen  und  hielt  demgegenüber ­
  eine  Bahn  nach  dem  den  gröfsten  Teil  von  Hannover
aufschliefsenden  Weserplatz  für  weniger  dringlich,  weil  er  auf
Hannover  angewiesen  war  und  keine  unmittelbare  Konkurrenz  in  Frage
kam. 1 )  Darauf  gründete  Duckwitz  seinen  diplomatischen  Feldzug,  mit
dem,  seit  1842  namentlich,  Hannover  willig  gemacht  wurde *  2  * )  und  das
brach  auch  die  bei  manchen  älteren  Herren  in  Bremen  noch  vorhandene ­
  Interesselosigkeit. 8 )  An  die  Stelle  des  Komitees,  zu  dem
namentlich  einige  Älterleute  zugezogen  waren, 4 )  trat  in  Bremen  seit
1840  eine  formelle  Eisenbahndeputation,  die  bei  den  Vorberatungen
und  Inaussichtnahme  der  Finanzierungen  einzutreten  hatte. 5  *  * )
Die  ersten  Pläne  von  Eisenbahnen  sind  von  den  Eisenbahnkomitees ­
  der  Städte  erörtert  worden.  Die  Bahnverträge  kommen

Wegen  der  Stellung  Dänemarks  vgl,  a.  Über  die  Anlage  einer  Eisenbahn  im
Königreiche  Hannover,  Altona  1840,  S.  17  und  18  und  die  dort  zitierten
Schriften  zu  der  Altona—Kieler  Bahn,  s.  ferner  auch  J.  H.  W.  Smidt;  Die
Hannoverschen  Landes-Eisenbahnen,  Bremen  1842,  S.  15.
*)  Duckwitz,  Denkwürdigkeiten,  S.  22;  Bremer  Staatsarchiv.
2 )  A.  Duck  witz,  Denkwürdigkeiten  aus  m.  öffentl.  Leben,  1877,  S.  22,
setzt  seine  Aktion  für  den  gleichzeitigen  Ausbau  der  Bahnen  von  Bremen  und
Hamburg  nach  Hannover  —  als  er  auf  Nachricht  von  der  nahezu  beschlossenen
Bahn  Harburg—Hannover  nach  Hannover  geschickt  worden  war  —  auseinander:
„Dabei  behandelte  ich,  und  zwar  nach  den  verschiedenen  Persönlichkeiten
variirend,  den  Text,  dafs  Bremen  den  Zentralpunkt  des  hannoverschen  Handels
bilde,  mithin  in  dieser  Beziehung  eigentlich  gleichsam  eine  hannoversche  Stadt
sei,  denn  der  Handel  Bremens  und  Hannovers  bilde  ein  untrennbares  Ganze.
Wenn  man  nun  eine  andere  Seehandolsstadt,  nämlich  Hamburg,  die  am  entgegengesetzten ­
  Elbufer  belegen  sei,  durch  Anlage  der  Eisenbahn  begünstige  und  den
Zentralpunkt  des  eigenen  Handels  zurücksetze,  indem  man  den  Handel  von
dem  letzteren  nach  einer  mehr  nach  dem  Osten  und  Süden  gravitierenden
Stadt  verpflanze,  so  handle  man  schnurstracks  gegen  das  hannoversche  Interesse
und  mache  einen  ganz  kolossalen  Fehlgriff.  Die  Richtigkeit  dieser  Argumentation
konnte  niemand  bestreiten.“  Ein  interessanter  Opponent  ist  der  Amtmann
Friedrichs  in  Lehe,  Deputierter  der  Hoyasohen  Freien.  Er  war  der  Meinung,  dafs
nur  Bahnen  nach  Harburg  und  Ostfriesland  zu  bauen  seien,  drang  dann  aber
darauf,  dafs  der  Bahnhof  in  Bremen  hannoversch  und  so  angelegt  werde,  dafs
eine  Fortsetzung  nach  der  Geeste  möglich  sei,  s.  im  folgenden.  (Bremer-Staatsarchiv).

s )  S.  die  Darstellung  von  Duckwitz  in  seinen  Denkwürdigkeiten.
4 )  S.  a.  Duck  witz,  Denkwürdigkeiten,  S.  20  ff.
6 )  Die  bremische  Eisenbahndeputation  wurde  niedergesetzt  am  29.  Dez.
1840;  am  5.  Oktober  1870  wurde  die  Deputation  für  Häfen  und  Eisenbahnen
neu  gebildet.  1873  trat  noch  ein  bremisches  Eisenbahnbüreau  hinzu.
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        i

—  38  —
dann  durch  den  Staat  zustande,  da  Hannover  das  Staatsbahnsystem 1 )
durchgeführt  hat 2 ).
In  der  Zeit  der  Ausführung  der  Bahnen  sind  die  chausseelosen
  Strecken  ohne  Bahn  geblieben  und  die  beiden  seltsamen  Eisenbahnknotenpunkte ­
  Wunstorf  und  Lehrte  zustande  gekommen,  die
praktisch  Hannover  sind.

’)  Zum  Staatseisenbahngedanken  s.  C.  Grote,  Über  ein  Eiaenbahnsystem
  für  Deutschland,  Göttingen  1834  und  die  Polemik  Taylors  in  den
Remarks  on  the  proposed  rail-way  from  Hanover  and  Brunswick  to  Hamburg,
part  II.,  Hamburg  1835.  In  Bremen  äufsert  Senator  Witte  1840,  dafs  die
Eisenbahnen  eigentlich  nur  verbesserte  öffentliche  Wege  seien,  und  dafs  man
vielleicht  noch  einmal  zu  einem  allgemeinen  Staatseisenbahnsystem  kommen  werde.
2 )  Zur  älteren  Literatur  ist  noch  hinzuweisen  auf  F.  Glünder,  Capitain
im  Ingenieur-Corps,  Kurze  Darstellung  einiger  der  wichtigsten  Verhältnisse  bei
Eisenbahnen,  mit  besonderer  Rücksicht  auf  solche  Anlagen  zwischen  Hamburg,
Bremen  und  Hannover,  Hannover  1834;  Dr.  jur.  Matthaei  zu  Verden,
Einige  Worte  über  Eisenbahnen  in  besonderer  Beziehung  auf  das  Königreich
Hannover,  Hannover  1838.  D.  a.
Dazu:  Rittmeister  J  ä  g  e  r  zu  Lüneburg,  Welche  Eisenbahnen  sind  dem  Hannoverschen ­
  Lande  notwendig,  Hannover  1842;  J.  H.  W.  Smidt,  Die  Hannoverschen
Landes-Eisenbahnen  mit  besonderer  Rücksicht  auf  die  Bahn  nach  Bremen,  Bremen
1842;  A.  Duckwitz,  Die  Eisenbahnen  im  Königreiche  Hannover,  Bremen  1842;
Niemeyer,  Die  Eisenbahn  zwischen  Bremen,  Hannover  und  Minden,  nach  den
ständischen  Aktenstücken,  die  Eisenbahnanlagen  betreffend,  Bremen  1842;  Einige
Worte  über  die  von  der  Freien  Hansestadt  Bremen  und  der  Kgl.  Hannoverschen ­
  Regierung  projectierte  und  beschlossene  Eisenbahn  zwischen  Bremen
und  Hannover,  von  einem  Ungenannten,  Bremen  1845,  Die  Hannover-Bremensche
  und  Oldenburg-Ostfriesische  Eisenbahn  in  den  gegenseitigen  Interessen  der
betreffenden  Staaten  beleuchtet  von  Germanus,  Oldenburg  1845,  S.  5,  11;
Fr.  W.  v.  Reden,  Die  Eisenbahnen  Deutschlands,  statistisch  -  geschichtliche
Darstellung,  I.  Abt,  2,  Abschn.,  5.  Lief.,  Berlin,  Posen  u.  Bromberg,  1845,
S.  2027,  ff.,  2109.
Ferner  Akten  der  Elterleute  1826—44.
Zu  den  südlichen  Anschlüssen  kamen  noch  vonThüringen  Aufforderungen  nach
Bremen.  Vgl.  namentlich  von  der  alten  Bremer  Strafse  nach  Nürnberg:  Hannover-Thüringische
  Eisenbahn  von  Göttingen  über  Heiligenstadt,  Dingelstädt,  Mühlhausen ­
  und  Langensalza  nach  Gotha,  Mühlhausen  1865;  Die  Hannover-Thüringische
  Eisenbahn  von  Göttingen  durch  das  preufsische  Eichsfeld  über
Mühlhausen,  Langensalza  nach  Gotha,  Mühlhausen  1860;  1855  Dez.  14.  Aufruf,
Projektierte  Werra-Eisenbahn  Eisenach—Salzungen  —  Wasungen  —  Meiningen  —
Themar  —  Hildburghausen  —  Eichsfeld  nach  Coburg.  1872  wird  ein  Projekt
erwähnt,  die  damals  neugebaute  Strecke  Wien—Pilsen—Eger—Hof  durch  Ausbau ­
  von  Zwischenstreoken  nach  Saalfeld—Gotha—Leinefelde—Northeim  an  die
Hannoversche  Strecke  und  gleichzeitig  in  Rinteln  an  die  projektierte  Westbahn
anzuschliefsen.  An  verschiedenen  Plätzen,  so  in  Gotha,  bestanden  Komitees.
Weserzeitung  19.  Nov.  1872.
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        —  39  —

Hannover  bildet  heute  das  Vorzentmm  von  Bremen.  Bremen
ist  mit  einer  Stichbahn  daran  angeschlossen,  statt  dafs  es  früher
selber  Zentrum  war.  Die  einzige  ziemlich  selbständige  Strecke  ist
die  auf  Berlin.  Es  kann  eine  Dezentrierung,  bezw.  eine  stärkere
Zentrierung  auf  Bremen  wieder  erfolgen,  sobald  die  Konkurrenzlinien
wieder  Durchgangslinien  werden,  was  mit  steigendem  Verkehr  eintreten
  würde.  Hier  ist,  trotzdem  unser  Schnellverkehr  eine  Herabsetzung ­
  der  Zahl  der  Zentralen  bewirkt,  eine  neue  Zentrale  des  Weserlandes ­
  entstanden,  weil  sie  drei  kleinere,  die  von  den  Überschneidungen
der  natürlich  am  Gebirgsrand  westöstlich  entlang  streichenden  Strafse
mit  den  nord-südlichen  abhängige  ind,  in  sich  aufgenommen  hat,
und  auch  von  dem  östlicheren  Braunschweig  an  sich  gezogen  hat.
Interessant  ist  es,  wie  wir  mit  dem  wachsenden  Verkehr  von
heute  und  damit,  wie  einst  bei  den  Naturstrafsen,  eintretender
Demonopolisierung  der  Strafsen  wiederum  der  alten  Strafsenkonfiguration
  näherkommen.  Achtzig  oder  hundert  Jahre,  nachdem
die  Geller  Strafse  verlassen  worden  ist,  führt  heute  wieder  eine
Eisenbahn  von  Bremen  nach  Celle,  eine  allerdings  normalspurige,
aber  ohne  Schnellzüge  gefahrene  Lokalstrecke,  die  aber  sofort  zu
Gunsten  Braunschweigs  Durchgangsbedeutung  gewinnen  würde,  wenn
der  unglückliche  Kompromifs  Celle—-Lehrte—Braunschweig  der  direkten
Strecke  weicht,  die  auch  der  Geller  Allerumschlag  entbehrt.*)  In
Westfalen  arbeiten  heute  Projekte,  die  alle  die  Nebenbahnen,  die
auf  der  direkten  Strafse  Bremen—Frankfurt  durch  Westfalen  liegen,
durch  kurze  Zwischenglieder  verknüpfen  wollen,  allerdings  über
Bünde,  wohin  eine  Nebenbahn  existiert,  während  die  uralte  Strafse
auf  Minden  über  Bassum-Uchte  noch  heute  gänzlich  ohne  Bahnverbindung ­
  ist. 2 )  Die  Mindener  Strafse  von  Bremen  ist  die  erste,
Vgl.  a.  Jahresb.  d.  Hdlsk.  i.  Bremen  f.  1867  etc.,  v.  Minden  f.  1871,  S.  18,19.
*)  Es  wird  neuerdings  von  Verhandlungen  berichtet.
2 )  Vgl.  Jb.  d.  Hdlsk.  i.  Brem.  f.  1886,  S.  35,  1887,  S.  48,  1888,  S.  48,
1889,  S.  30,  1892  S.  45,  1893,  S.  42,  1894,  S.  37,  1901  S.  98  etc.;  Jb.  d.  H.
v.  Minden  f.  1887,  S.  29,1888,  S.  110,1889,  S.  27.  Wes.-Ztg.;  Br.  Naehr.  (24./7.1908).
Der  Abgeordnete  Macoo  (Siegen  in  Westfalen)  besprach  im  preufaischen
Abgeordnetenhause  bei  den  Verhandlungen  über  die  neue  Sekundärbahnvorlage,
die  Mangelhaftigkeit  der  Verbindung  vom  Norden  nach  dem  Süden,  speziell  von
Westfalen  aus.  Im  Anschlufs  daran  erschien  in  der  Westfälischen  Zeitung
ein  Artikel,  den  auch  die  Bremer  Zeitungen  abdruckten  (Bremer  Nachrichten
vom  5.  Mai  1907),  der  das  Projekt  näher  bespricht,  das  die  vorhandenen ­
  Vollbahnen  und  Nebenbahnen  der  Strecke  Kuxhaven—Lehe—Geestemünde ­
  —  Bremen  —  Bassum  —  Rahden  —  Bünde  —  Bielefeld  —  Paderborn—Nüttlar
Winterberg—Kölbe—Frankfurt,  durch  die  Zwischenglieder  Bünde—Bielefeld,
und  Winterberg—Kölbe  (statt  vorhandener  Umwegstreoke)  ergänzt  und  Ausbau
als  Vollbahn  vorsieht,  auch  Anschlufs  von  Wilhelmshaven—Oldenburg  hat,  und
        <pb n="39" />
        40  —

die  sich  auf  einer  Karte  findet,  im  15.  Jahrhundert,  als  der  Bremer
Romweg,  der  dann  aber  von  Minden  auf  Einbeck  ins  Leinethal
abzweigt.')  Doch  sind  auch  die  Verbindungen  über  Paderborn
anderweitig  alt  bezeugt,  trotz  der  alten  grofsen  Bedeutung  der
ausgezeichneten  Scharte  des  Leinethals.  Die  hessische  Post  fuhr  die
Strafse  zuletzt.  Das  würde  die  Wiederaufnahme  des  Projekts  bedeuten,
dem  zuliebe  unsere  Kaiserbrücke  in  Bremen  Drehpfeiler  hat,  ohne
eine  Drehbrücke  geworden  zu  sein,  weil  man  das  Drehbrückenprojekt
wegen  einer  damals  erwarteten  Hauptbahn  Frankfurt—Marburg—
Bielefeld  aufgab. 2 )

die  weiteren  einmündenden  Anschlüsse  aufzeigt.  Neuerdings  ist  auch  die
Lippische  Handelskammer  mit  Äufserungen  hervorgetreten.
')  Das  ist  der  ßomweg  von  meylen  zw  meylen  —  durch  deutzsche  lantt,
Reproduktion  bei  L.  Gallois,  Les  geographes  allemands  de  la  reuaissance.
Bibi,  de  la  faoulte  des  lettres  de  Lyon,  tom.  XIII.,  Paris  1890.
2 )  Duckwitz,  Denkw.,  S.192—193.  Die  1872—73  in  Rede  stehende  Bahn
sollte  im  Westen  der  Neustadt  einen  Bahnhof  erhalten  und  man  meinte,  dafs
man  den  Verkehr  etwa  auch  nachts  durch  eine  Drehbrücke  nicht  sperren  dürfte.
Dadurch  wurde  der  Schiffsverkehr  von  der  Schlachte,  die  um  1200  zuerst  erwähnt ­
  wird,  abgelegt.
Eine  Bahnverbindung,  die  in  Nienburg  von  der  Bahn  Bremen—Verden—
Nienburg—Wunstorf  nach  Minden  abzweigt,  scheint  jetzt  zu  stände  zu
kommen.  Nach  einer  Zeitungsnotiz  vom  29.  Juni  1907  hat  der  Minister  der
öffentlichen  Arbeiten  die  Eisenbahndirektion  in  Hannover  beauftragt,  die
allgemeinen  Vorarbeiten  für  die  Eisenbahnverbindung  von  Nienburg  nach
Minden  mit  einer  Abzweigung  nach  Stadthagen  vorzunehmen.
Seit  dem  Ende  der  sechziger  Jahre  wurden  Pläne  einer  Westdeutschen
Nordsüdbahn  besprochen.  Es  wird  die  Kombination  mit  der  Osnabrücker  Bahn
(Lemförde)  und  die  Route  Bremen—Minden  oder  Bünde  erörtert,  über  Uchte,  Petershagen, ­
  Minden,  Oeynhausen,  Altenbeken,  und  Bielefeld,  Paderborn  nach  Marburg,
Frankfurt,  dazu  die  Verbindung  Höxter—Karlshafen-Kassel  von  Petershagen,
Bückeburg  aus.  Bremen—Marburg  via  Wunstorf—Kassel  sind  394  km,  via
Minden  etwa  290  km,  Bremen—Minden  via  Wunstorf  143  km,  direkt  etwa
90  km.  Man  dachte  durch  die  Bahn  eine  grofse  direkte  westliche  Verbindung ­
  durch  ganz  Deutschland  von  den  westlichen  deutschen  Häfen  bis  nach
Italien-Genua  herzustellen  und  zugleich  wieder  Westfalen  an  die  Weserhäfen
anzuschliefsen.  In  derselben  Zeit  bestand  das  Gotthard-Projekt,  das  seit  1872
zum  Ausbau  kam.  In  den  fünfziger  Jahren  spielten  bereits  auch  preufsische
Pläne  bezüglich  einer  Bahn  von  Herford  ins  Oldenburgische  nach  der  Jade  zusammen ­
  mit  der  oldenburgis  hen  Querbahn  und  nach  Brake—Nordenham.
Über  die  Köln-Mindener  Eisenbahn  habe  ich  an  anderer  Stelle,  bei
Gelegenheit  der  Weseranschlüsse  gesprochen,  weil  man  sich  bei  den  Projekten
zunächst  auf  den  Anschlufs  an  die  Flufsstrafse  beschränken  mufste,  und  erst
durch  die  Verbindung  mit  der  Bremen—Hannover-Bahn  der  Anschlufs  kam.
Preufsen  verlangte  von  Hannover  eine  Bahn  zwischen  den  Festungen  Minden
und  Magdeburg.  Nachdem  eine  direkte  Bahn  nicht  zu  erhalten  war,  wünschte
        <pb n="40" />
        —  41  —

Nach  der  Güterbestedereinteilung  scheint  von  Bremen  aus  in
der  Chausseenzeit  keine  Güterverladung  auf  der  6  Meilen  kürzeren
Strafse  über  Paderborn 1 ),  vordem  über  Marsberg—Korbach  noch
mehr  auf  der  geraden  Linie  bleibenden  Strafse  auf  Frankfurt  mehr
vorgekommen  zu  sein.  Fr.  v.  Reden  erwähnt  sie  1839  immerhin
noch 2 ),  obwohl  sie  keinen  Sinn  mehr  hat,  wenn  man  entweder  auf
Landwegen  bis  Minden,  oder  aber  über  Osnabrück  oder  Hannover
fahren  mufs.  Die  Versendung  zu  Lande  nach  Minden  war  nach  den
Güterbestederakten  damals  auch  blofse  Ausnahme  bei  ungünstigen
Wasserständen.  Durch  die  Weserverbindung  ist  auch  nur  das  Fehlen
der  Chaussee  erträglich  geblieben.  3 )
Preufsen  zur  Verbindung  zwischen  Bremen  und  Minden  einen  Anschlufs  in
Neustadt  a.  R.  zu  erhalten.  In  einer  Broschüre  äulsert  Direktor  Hansemann
von  der  Rheinischen  Eisenbahngesellschaft  1842  einmal,  Bremen,  das  nur  mühsam ­
  noch  in  Münster  konkurriert,  soll  nicht  gegen  den  Rhein  und  Holland
zurückgesetzt,  Minden  nicht  gegen  Hannover  ausgespielt  werden.
Sowohl  in  den  siebziger  Jahren  wie  heute  ist  zugleich  auch  der  bessere
Verkehr  mit  Oldenburg  und  der  Jade  durch  die  Nordsüdbahn  in  Betracht
gezogen.
Vgl.  Nachtrag  zur  Denkschrift  über  die  Anlage  der  Eisenbahnen  von
Hannover  nach  Bremen  und  Minden,  Aachen  1842;  Fr.  W.  v.  Reden,  Die  Eisenbahnen ­
  Deutschlands,  I.  Abt.,  2.  Abschn.  5.  Lief.,  Berlin  1845;  S.  2027  ff.,  2109;
Die  Eisenbahnfrage  Oldenburgs  und  ihre  Wichtigkeit  in  Beziehung  auf  den
Preufsischen  Kriegshafen  zu  Heppens,  Oldenburg  1854,  S.  7;  Denkschrift  über
die  Anlage  einer  Eisenbahn  zwischen  Bremen,  Oldenburg  und  Brake  mit  Rücksicht ­
  auf  deren  Rentabilität,  Bremen  1862,  S.  4,  6;  Westdeutsche  Nordsüdbahn,
Bielefeld  1869;  W.  Liebenow,  Eisenbahnkarte  von  Deutschland,  6.  Ausgabe,
Berlin,  Verlag  des  Lithographischen  Instituts,  1871;  Bremer  Zeitung  (1868.
8.  Juni);  Weserzeitung  (19.  Nov.  1872,  7.  Jan,  1873);  Die  Entstehung  und  Entwicklung ­
  der  Eisenbahnen  im  Herzogtum  Oldenburg  bis  zum  Jahre  1878,
Denkschrift  der  Grofsh.  Oldenburgischen  Eisenbahn-Direktion,  Oldenburg  1878,
S.  5—8,  10,  11,  25,^29,  45,  66  ff.  Jb.  d.  Hdlsk.  v.  Minden  f.  1854,  S.  17,  1857,
S.  17,  1868,  S.  20,  1869,  S.  34,  1870,  S.  20,  1871,  S,  18,  1872,  S.  10,  1873,
S.  24,  1874,  S.  25,  1879,  S.  30,  1881,  S.  28,  Jb.  d.  H.  i.  Brem.  f.  1866,  S.  45,
1868,  S.  54,  1870/73,  S.  23.
')  Nach  Frankfurt  über  Bassum—Uchte—Minden—Lemgo—Paderborn—
Arolsen—Marburg  rechnet  v.  Reden,  Das  Königreich  Hannover,  II  Abt,  1839,
S.  316  u.  318,  50 1 /*  Meilen,  über  Syke—Nienburg—Hannover—Northeim-Kassel—Marburg
  nach  Frankfurt  56 3 /*  Meilen.
2 )  v.  Roden,  Das  Königreich  Hannover,  II.  Abt,  1839,  S.  318.
8 )  Es  mag  hier  noch  nebenbei  erwähnt  sein:  Nachdem  die  Syker  Strafse
ausgebaut  war,  pflegten  um  1830  die  Frachtfuhrleute  vor  Asendorf  oder  kurz
vor  Nienburg  durch  die  Heide  auf  Stolzenau  abzuschlagen,  um  von  da  nach
Minden  oder  über  Leese,  Loccum  und  Wiedensahl  ins  Lippisohe  zu  gelangen.
Es  wird  darüber  geklagt,  dafs  die  Hannoversche  Landdrostei  diesen  Weg,
der  doch  vor  allem  nötig  sei,  nicht  mit  unter  den  zu  chaussierenden
Wegstrecken  aufführe.  Die  Fuhrleute  könnten  den  Weg  in  dem  jetzigen
Zustande  nicht  halten  (Archiv  Coli.  Sen.).  In  der  Tat  bezeichnete  Gerd  Bosse
als  Route  nach  Minden  die  über  Hannover  und  v.  Reden,  Das  Königreich
        <pb n="41" />
        42

Die  uralte  Celle-Braunschweiger  Strafse,  deren  Handelsverkehr
im  dreizehnten  Jahrhundert  ein  dominierender  unter  den  südwärts
orientierten  Strafsen  ist,  hat  dieselbe  Ironie  erfahren.
Die  Folge  dieser  hannoverschen  Strafsenpolitik  war  auch  für
den  näheren  Verkehr  von  Bremen  nach  der  Lüneburger  Heide  etc.
ein  vollständiges  Abflauen  gegenüber  Hamburg,  das  mit  der
Chausseenrichtung  lag,  hier  hat  Hamburg  in  der  Chausseenzeit  noch
in  die  engste  Domäne  des  bremischen  Handels,  in  den  Weser-  und
Allerverkehr  übergreifen  können.
Das  Stapelrecht  des  neunzehnten  Jahrhunderts  sind  Chausseen-,
Bahn-  und  Kanalbau.
Es  sind  noch  heute  wirtschaftliche  und  politische  Faktoren,
die  beim  Verkehr  Zusammenkommen.
Ein  ganz  vorzügliches  Mittel  modernen  Stapelrechts  bietet  die
Tarifierung  der  in  einer  Hand  befindlichen  Bahn,  die  Waffe  des
Landes  gegen  ausländische  Häfen.  Mit  der  Tarifierung  ist  gleich
schon  in  der  Anfangszeit  der  Bahn  Handelspolitik  getrieben  worden,
insofern  Bremen  sich  bei  dem  hannoverschen  Vertrage  wegen  der
zu  erbauenden  Bremer  und  Hamburger  Bahn  gleiche  Tarifierung
zwischen  Hamburg  und  dem  Inland  und  Bremen  und  dem  Inland
auf  dieser  Bahn  sicherte 2 ),  etwas,  was  gegenüber  dem  alten  Privatund
  Kleinbetrieb  der  Fuhrleute  ein  ganz  Neues  ist.
Verschiedene  Tarifierung,  um  billigere  Schwergüter  transportwürdig ­
  zu  machen,  haben  übrigens  schon  die  alten  Schifferschaften
betrieben,  nicht  so  die  Fuhrleute  der  damaligen  Zeit,  die  nicht  ausgleichen
  können.  8 )
Hannover  fügt  auch  noch  eine  Meilenberechnnng  für  die  Verladung  über
Osnabrück  nach  Minden  hinzu.  Im  übrigen  wurde  der  Grofsverkehr  auf  den
Wasserweg  abgedrängt.
‘)  Schon  wegen  der  Schäden  der  Weserschiffahrt  wird  in  dem  Memoire
der  Deputierten  des  Bremer  und  Oborländischen  Ilandelsstandos  zur  Beförderung
einer  besseren  Wesor-Schiffahrts-Ordnung  an  ihre  Committenten,  Bremen  1815
(Sammlung  der  Stadtbibliothek)  über  das  Übergreifen  des  Hamburger  Handels
mit  Kolonialwaren  nach  Frankfurt,  wohin  doch  nur  per  Achse  von  Hamburg  versandt ­
  werden  kann,  und  die  Hamburger  Konkurrenz  nach  Celle,  Hannover,
Hameln,  Minden  geklagt.  Später  heifst  es  in  den  Güterbestoderfrachttabellen
von  1829  für  Celle  von  der  Fracht:  hoch  wegen  Unwegsamkeit.  Vgl.  a.  Du  ckwitz,
Denkw.  und  die  Karte.
2 )  Vertrag  vom  14.  April  1845,  §  16,  gleiche  Frachtsätze  Hannover—Harburg
und  Hannover—Bremen.  S.  a.  Du  ckwitz,  Denkw.,  S.  27;  Jb.  d.  Hdlsk.  i.
Br.  f.  1886,  S.  26,  1889,  S.  28.
8 )  Die  Tarifierungspolitik  der  Schiffergesellsohaften  bespricht  z.  B.  Sax,
Die  Verkehrsmittel  in  Staats-  und  Volkswirtschaft,  Wien  1878.
        <pb n="42" />
        43  —

Seit  den  vierziger  Jahren  wurde  die  Konkurrenzidee  gegen  die
Hansestädte,  die  auch  vorher  schon  vorhanden  war,  4 )  akut.  Allerlei
Pläne,  bezüglich  Harburg  als  Konkurrenz 2 )  gegen  Hamburg,  wurden
erörtert,  neuerdings  Geestemünde  als  eisfreier  Winterhafen  von
Harburg—Hamburg  und  grofser  selbstständiger  Ausgangspunkt  von
Dampferlinien  diskutiert. 3 )  Deshalb  begegneten  die  auf  den  bestehenden ­
  Verhältnissen  aufgebauten  Bahnprojekte  in  neuerer  Zeit
wiederum  stärkeren  Schwierigkeiten. 4 )
So  sollte  die  Bahn  nach  Bremerhaven  bezw.  Geestemünde  nach
hannoverschem  Projekt  nach  Beverstedt 5 )  gehen  und  von  da  nach

*)  Vergl.  die  früheren  Citate,  Dnckwiz,  Denkw.,  S.  115,142;  v.  Reden,
Das  Königreich  Hannover,  II  Abt.,  1839,  S.  358;  Hannoversche  Landesblätter
5.  Febr.  1836;  auch  Patje,  Kurzer  Abrifs  des  Fabriken-,  Gewerbe-  und
Handlungszustandes  in  den  churbraunschweig  -  lünebnrgischen  Landen,  1796;
W.  v.  Hippen,  Geschichte  der  Stadt  Bremen,  II.  Bd.,  1898,  S.  380  u  ff.;  s  a.
die  Erörterungen  beim  Flufsvorkehr.  Zum  Harburger  und  Geestemünder  Hafen
Max  Peters,  Die  Entwicklung  der  deutschen  Reederei,  I.  Bd.,  S.  170,  II.  Bd.,
S.  162  ff.,  165  ff.  S.  a.  Hannovers  Seeschifffahrt,  I.  Heft,  Leer  1853,  S.  15,  35,
57,  58,  62,  73  u.  w.
2 )  Zur  Harburger  Konkurrenz  habe  ich  auch  einige  neuere  Literatur  in
den  Eisenbahnschriften  bereits  gegeben.  Vergl.  a.  Meidinger,  Die  deutschen
Ströme,  III.  Abt.,  1854,  S.  46;  Hannovers  Seeschifffahrt,  I.  Heft  1853.  S.  10  ff.,
27,  29,  33  ff.  u.  im  folgenden.
s )  Meidinger,  Die  deutschen  Ströme,  IV.  Abt.,  1854,  S.  23,  62,  63;
Hannovers  Seeschifffahrt,  I  Heft,  1853,  S.  42  ff.,  61.  Vergl.  a.  Böse,
Dr.  Peschan  und  sein  Recensent  Hermes,  Hannover  1835,  S.  24.
ä )  Seit  dem  Aufblühen  Bremerhavens  bereute  man  in  Hannover  den
Vertrag  von  1827.  Der  Gedanke  an  Geestemünde  wurde  besonders  in  den
vierziger  Jahren  rege,  was  bei  dem  Eisenbahnvertrag  von  1845  sich  bereits
bemerkbar  machte  (Duckwitz,  Denkw,  S.  116),  und  namentlich  hatte
man  in  dieser  Zeit  richtigere  Vorstellungen  von  den  Kosten  und  war
bereit,  solche  darauf  zu  wenden.  Man  hatte  1827  das  verfügbare  Geld  an  der
Ems  investiert  (vergl.  W.  v.  Bippen,  in  Johann  Smidt,  Gedenkbuch  S.  234;
Sammlung  verschiedener  Ansichten  über  Eisenbahnen,  herausg.  von  einem  Mitgliede
  der  hannoverschen  Ständeversammlung,  1836,  S.  58),  und  richtete  danach
sein  Hauptaugenmerk  auf  Harburg.  Man  schlug  die  Neuanlagen  zunächst  zu
niedrig  an,  wie  im  Vertrage  von  Bremerhaven  die  Bremer  nur  verpflichtet
wurden  200  000  zu  verbauen,  und  wie  man  auch  bei  Harburg  die  Kosten
der  Süderelbevertiefung  etc.  unterschätzte.  Als  im  Jahre  1856  die  Verhandlungen ­
  wegen  der  Bremerhavener  Bahn  von  Bremen  erneut  aufgenommen
wurden,  war  man  in  Hannover  entschlossen,  Geestemünde  zu  einem  grofsen
Hafen  zu  machen.  S.  a.  Duckwitz,  Denkw.,  S.  116  ff.
5 )  Duckwitz,  Denkwürdigkeiten  aus  meinem  öffentlichen  Leben,  1877,
S.  139.  —  Vergl.  auch  Übersichtskarte  der  Eisenbahnen  zwischen  der  Ems  und
der  nördlichen  Elbe,  worauf  die  verschiedenen  angeregten  Richtungen  der  Bahn
nach  Bremerhaven  näher  angedeutet  sind,  entworfen  nach  Bergbaus  und  Pape,
        <pb n="43" />
        —  44

Harburg  angeschlossen  werden,  da  man  an  eine  rege  Benutzung
des  Geestemünder  Hafens  vom  Elbeverkehr,  Kanalprojekte 1 )  dachte,
es  ist  vordem  1853—1854 2 )  und  1856 3 )  die  Rede  von  einem
Anschiufs  von  Verden  direkt  nach  Geestemünde  mit  Umgehung  des
Zollauslands  Bremen  etc.,  man  glaubte  1845,  Bremen  werde,  um
Umschlag  zu  bleiben,  den  Bahnanschlufs  der  Bahn  von  Hannover
über  Bremen  nach  Geestemünde  fürchten  und  stellte  daher  bereits
beim  Bahnbau  1847  die  Bedingung,  dafs  der  Bahnhof  Bremen  in
der  Längsrichtung  des  Stromes  gebaut  werde,  um  die  Linie  bequem
fortführen  zu  können. 4 )
In  Bremen  bedauerte  man,  als  schliefslich  die  Ausführung  von
1862  näherrückte,  die  im  Anschlufs  an  den  Bahnbau  Hannover—
Bremen  und  weiter  wegen  der  Ocean-Steam-Navigation-Company
bearbeiteten  Projekte  einer  Bahnanlage  nach  Geestemünde—Bremerhaven ­
  nicht  energischer  betrieben  zu  haben.
Es  war  schon  in  einem  der  Verträge,  die  Bremen  wegen  des
Bahnbaus  1845  abschlofs,  von  einer  Verlängerung  die  Rede  gewesen,  die
Druck  von  G.  Hunckel,  Bremen  1856;  Die  Oldenburg—Bremer  Eisenbahn,  Oldenburg ­
  1862,  S.  7.
J )  Duckwitz,  Denkwürdigkeiten,  S.  139,  140;  Hannovers  Seeschifffahrt,
I.  Heft  1853,  S.  58  ff.;  und  in  der  Erörterung  zum  Wasserwesen.
2 )  Hannovers  Seeschifffahrt,  I.  Heft,  Leer  1853,  S.  57,  61,  63,  73,  74;
Moidinger,  Die  deutschen  Ströme,  III.  Abt.,  1854,  S.  23.
3 )  Weserzeitung  vom  2.  Juli  1856;  Julius  Michaelis,  Deutschlands
Eisenbahnen,  ein  Handbuch,  III.  Auf!.,  Leipzig  1863  (1857),  S.  147.
4 )  Gedanken  dieser  Art,  wie  sie  in  dem  Projekt  des  Ältermanns
Holte  noch  einmal  hervortreten  (Arch.  Coli.  Sen),  waren  damals  in  Bremen
bereits  überwunden.  Vergl.  a.  Duckwitz,  Denkwürdigkeiten,  S.  115.  Als
Smidt  1827  seinen  Artikel  über  eine  etwa  zu  erbauende  Bahn  in  den
Bremerhavener  Vertrag  aufnahm,  bestanden  noch  allgemeine  Widerstände  gegen
seinen  Plan,  hier  eine  Stadt  entstehen  zu  lassen,  überhaupt,  und  speziell  bei
den  Ältexdeuten  äufserte  sich  die  Besorgnis,  mit  einer  Verlegung  dahin,  wo
die  Kautelon  gegen  eine  absolute  Gewalt  des  Rats  wegfielen,  vom  Rate  allzu
abhängig  zu  sein.  Aber  man  fürchtete  auch  damals  schon  eine  gegensätzliche
Politik  Hannovers  auf  dem  linken  Weserufer,  insofern  man  glaubte,  Hannover
werde,  wenn  man  eine  Bahn  baue,  die  ja  anders  wie  der  freie  Strom  durch
hannoversches  Zollinland  ging,  durch  Zollbegünstigung  oder  -freiheit  auf  Benutzung ­
  des  linken  Qeesteufers  hinwirken  und  so  Bremerhaven  in  Frage  stellen,
deshalb  sei  es  besser,  den  Plan  vorläufig,  bis  die  Notwendigkeit  vorliege,
ruhen  zu  lassen.  Es  bestand  damals  bereits  ein  Plan  einer  englischen  Gesellschaft ­
  eines  Herrn  Sowersby  (1827?,  1829—30).  Bremer  Staatsarchiv;  Handelskammerarohiv.
  In  den  Vertrag  des  Baus  der  Geestemünde—Bremer  Bahn  sind
Kantelen  gegen  eine  differenzierte  Behandlung  der  Frachttarife  seitens  Hannover
aufgenommen  worden.  (Vertrag  vom  28.  Febr.  1859.  S.  dazu  Duokwitz,  Denkwürdigkeiten, ­
  S.  141;  Hannovers  Seeschifffahrt,  I.  Heft,  1853,  S.  61,  71).
        <pb n="44" />
        45  —

Bremen  direkt  nach  Vegesack  bauen  dürfe.  4 )  H.  H.  Meier  hatte  in
Verbindung  mit  einem  englischen  Konsortium  1847  die  hannoversche
Konzession  von  dem  Minister  von  Falk  bereits  zugesagt  erhalten  und
vom  Bürgermeister  Smidt  das  Versprechen  rühriger  Unterstützung,
dann  kam  aber  die  grofse  Geldkrise  um  1848.  Auch  die  Bahn  direkt
über  die  Lesum  nach  Vegesack,  für  die  ein  Plan  mit  Staatsmitteln
1850  ausgearbeitet  war, 2 )  fand  nicht  genügende  Unterstützung  in
Bremen.  Jetzt  ärgerte  man  sich,  dafs  man  in  der  Finanzierung  zu
ängstlich  gewesen  war;  es  hätte  auch,  wenn  nur  erst  bis  Vegesack
gebaut  war,  in  Vegesack  angeschlossen  werden  müssen,  und  nach
dem  bremischen  Projekt  durch  die  reichbevölkerten  Ortschaften  am
Weserufer  mit  Heranziehung  auch  noch  der  linksufrigen  Orte,  gebaut
werden  können  (mit  Anlage  des  Bahnhofs  zwischen  den  Ortschaften
Geestemünde—Bremerhaven  und  Lehe  an  der  Geestebrücke  war
Projekt)  und  man  hätte  eine  Handhabe  gegen  den  neu  aufgetauchten
hannoverschen  Plan  nach  Beverstedt  zu  bauen  gehabt. 3 )
Man  mufste  sich  schliefslich,  da  die  Kaufleute  auf  Beseitigung
der  Kalamität  im  Verkehr  drängten,  begnügen,  einen  Kompromifspunkt
  Stubben,  ein  einsames  Wohnhaus,  ausfindig  zu  machen,  der
in  der  Mitte  zwischen  der  Bremerhavener  Chaussee  und  Beverstedt
lag,  wohin  dann  statt  nach  Beverstedt  gebaut  und  von  da  nach
Geestemünde  angeschlossen  wurde. 4 )
Ziemlich  verschiedene  Umstände  haben  auf  die  Strafse  vom
Rhein  und  Holland  nach  Bremen  und  die  Bremen—Hamburger  Strafse
eingewirkt.  Die  Strafse  Holland  und  Rheinlande—Bremen—Hamburg
war  die  bedeutendste  in  der  Zeit  der  Hanse  gewesen,  da  der  Verkehr ­
  westöstlich  die  Hauptsache  war,  wurde  zuerst  chaussiert,  da
Napoleon  die  westöstliche  Verbindung  brauchte,  und  bekam  zuletzt
die  Bahnverbindung,  Bis  1873  und  1874  mufste  auch  der  Verkehr-Hamburg
  und  Bremen—Köln  über  Hannover  bezw.  Wunstorf—Minden

')  Vertrag,  die  Regelung  verschiedener  Verhältnisse  des  Verkehrs  zwischen
dem  Königreich  Hannover  und  der  freien  Hansestadt  Bremen  betreffend,  vom
14.  April  1845,  §  10.
a )  Kostenanschlag  von  dem  Eisenbahnbauinspektor  Stolpner  1850.
Duckwitz,  Denkw.,  S.  30,  140.
8 )  Duckwitz,  Denkwürdigkeiten,  S.  140.
4 )  Arnold  Duckwitz  Bericht  über  seine  Eisenbahnverhandlungen  etc.
in  den  Denkwürdigkeiten,  S.  30,  115,  139  und  H.  H.  Meier,  den  man  bereits  bei
der  Ocean-Steam-Navigation-Company  heran  gezogen  hatte,  in  seiner  bei  der
25  jährigen  Jubelfeier  des  Lloyd  gehaltenen  Rede  (Abdruck  bei  M.  Lindeman,
Der  Norddeutsche  Lloyd,  1892,  S.  63),  dazu  V.  Böhmert,  Bremer  Handelsarchiv, ­
  1864,  I.  Bd.,  S,  30  ff.
        <pb n="45" />
        —  46  —

ziehen.  Ein  älteres  Projekt  der  Herren  Balkema  &amp;amp;  Co.,  bei  dem
viele  der  ersten  Handelshäuser  in  Amsterdam  und  London  beteiligt
waren,  aus  dem  Ende  der  vierziger  und  Anfang  der  fünfziger  Jahre,
eine  Linie  von  Amsterdam  über  Oldenburg  nach  Bremen  zu  bauen,
kam  nicht  zur  Ausführung,  da  eine  Einigung  mit  Hannover  über  die  Überführung ­
  der  Bahn  von  der  holländischen  Grenze  bei  Winschoten  nach
Oldenburg  durch  den  hannoverschen  Gebietsstreifen  an  der  Ems  nicht  zu
erreichen  war. 1 )  Projektierungen  englischer,  belgischer  und  französischer
Gesellschaften,  die  bedeutende  Zinsgarantien  verlangten,  der  folgenden
Jahre  blieben  ebenfalls  ohne  Erfolg. 2 )  Man  wollte  nach  dem  Scheitern  des
Balkemaschen  Projekts  durch  eine  in  Bremen  domizilierte  Gesellschaft ­
  eine  Verbindung  nach  Oldenburg  und  Brake  schäften,  die
auch  von  Oldenburger  Unternehmern  bearbeitet  und  schliefslich  als
Staatsbahn  seit  1865  gebaut  ist. 3 )  1857  schien  Hannover  bereit,
Oldenburg  Anschlufs  an  sein  Netz  zu  gewähren.  Es  schlug  eine
Bahn  Osnabrück—Quakenbrück—Oldenburg 4 )—Berne,  Harburg  vor.
Oldenburg  verkannte  die  Schädigung  Bremens  durch  eine  etwa  zu
errichtende  Brücke  nicht  und  trug  deshalb  der  Beschwerde  Bremens
Rechnung,  doch  zerschlug  sich  das  Projekt  gleich  darauf,  als  Bremen
sich  mit  Hannover  über  die  Geestemünder  Bahn  einigte 5 ).  Hannover
hat  dann  noch  1862  mit  Oldenburg  wegen  einer  gemeinschaftlichen
Staatsbahn  Leer—Oldenburg—Bremen  verhandelt.  Oldenburg  sollte
von  Brake  und  Varel  einmünden  dürfen,  aber  an  die  Zustimmung
*)  Es  "bestanden  hier  in  der  Tat  Schwierigkeiten  wegen  des  Papenbnrger
Seeverkehrs.
2 )  A.  Duckwitz,  Denkwürdigkeiten  a.  m.  öffentl,  Leben.  1877,  S.  137;
M.  H.  Porte,  Chemin  de  fer  de  la  Mer  du  Nord  ä  la  Mer  Baltique,  Bruxelles
1848;  Chemin  de  fer  des  villes  Anseatiques,  Bruxelles  1856;  Chemin  de  fer  de
Londres,  Bruxelles  et  Paris  ä  Hambourg  par  Venlo  et  Ruhrort,  1855;  Die
holländische  Nordbahn  und  ihre  östliche  Fortsetzung,  Leer  1862;  Chemin
de  fer  de  Paris  ä  Hambourg,  1863;  Die  Entstehung  und  Entwicklung  der  Eisenbahnen ­
  im  Herzogtum  Oldenburg,  Denkschrift,  Oldenburg  1878,  S.  7,  13,  23,
29,  30,  62  ft
а )  Denkschrift  über  die  Anlage  einer  Eisenbahn  zwischen  Bremen,  Oldenburg ­
  und  Brake,  Bremen  1862,  S.  4;  Die  Oldenburg—Bremer  Bahn,  Oldenburg
1862;  Duckwitz,  Denkwürdigkeiten,  1877,  S.  137,  143;  Die  Entstehung  und
Entwicklung  der  Eisenbahnen  im  Herzogtum  Oldenburg,  Oldenburg  1878,  S.  6,
7,  16,  29,  60  ft
4 )  Eine  Oldenburg—Osnabrücker  Bahn  schien  schon  einmal  1840—44  in
Aussicht  zu  stehen.  Ältermann  Bolte  hatte  damals  den  Plan,  eine  Bahn
Bremen—Oldenburg  und  Bremen—Vegesack  zu  bauen,  da  Hannover  nicht  nach
Bremen  bauen  will,  (Arch.  Coli.  Sen.)
б )  Die  Oldenburg—Bremer  Eisenbahn,  Oldenburg  1862,  S.  8;  Die  Entstehung ­
  und  Entw.  der  Eisenbahnen  im  H.  Oldenburg,  1878,  S.  12.
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        Hannovers  gebunden  sein,  wenn  es  eine  Südbahn  daran  anschliefsen
wolle,  worauf  Oldenburg  nicht  eingehen  konnte.  Das  Interesse
konzentrierte  sich  zuletzt,  da  eine  Verbindung  nach  Amsterdam  durch
Oldenburg  und  Friesland  auf  der  nördlichen  alten  Route  vorläufig
ausgeschlossen  schien,  auf  die  südliche  grofse  Hauptstrafse  der
hansischen  Zeit  und  der  napoleonischen  niederrheinischen  Chaussee.
Es  ist  noch  von  den  verschiedenen  Seiten  verhandelt  worden,  aber
es  ist  nicht  mehr  zu  einer  Verständigung  zwischen  Hannover  und
Bremen  gekommen.  Der  Bau  der  Bahn,  die  Hannover  zuletzt  hatte
über  Mahndorf  legen  wollen,  auf  Bremen  wurde  erst  nach  der  Konzession
der  Köln-Mindener  Gesellschaft  mit  Preussen  gesichert.  4 )
Eine  besonders  grofse  Schwierigkeit  war  es,  dafs  Preufsen
Anschlufs  von  Wilhelmshaven  nach  Osnabrück,  früher  auch  Herford
haben  wollte,  was  Oldenburg  bei  den  Verhandlungen  vertrat,
Hannover  aber  von  vornherein  nicht  zuzugestehen  gedachte. 2 )
Bei  der  endgültigen  Ausführung  wurde  die  Bahn  oberhalb
Bremen  über  die  Weser  und  in  einer  Schleife  auf  Bremen  geführt,
erhielt  jedoch  die  Sagehorner  Zwischenstrecke  für  den  nicht
nach  Bremen  bestimmten  Güterverkehr  im  Zollinlande. 3 )
In  denselben  Jahren  wurde  auch  die  direkte  Bahn  auf  Berlin
erörtert,  die  dann  in  der  Form  einer  Unternehmung  des  Bremer
Staats  zur  Ausführung  kam. 4 )  Die  Bremer  Kaufmannschaft  hatte
nach  1866  ursprünglich  den  Plan  einer  umfassenden  Bremer  Bahngesellschaft, ­
  die  sich  auch  um  die  Konzession  der  Osnabrück—
Hamburger  und  Ülzener  Bahn  beworben  hat 5 ).
Die  Eisenbahnen  sind  in  die  Karte  nach  den  gleichzeitigen  Karten (; )
')  Weserzeitung  6.,  12.,  17,,  23.  Nov.  1866,  23.  Nov.  1907;  Die  E.  u.  E.  d.
Eisenb.  i.  H.  Oldenb.,  1877,  S.  23,  45;  Jahresb.  d.  Hdlsk.  i.  Bremen  f.  1865,
S.  28,  f.  1866,  S.  44,  45,  f.1867,  S.  58.
а )  Die  Entst.  u.  Entw.  d.  Eisenbahnen  im  H.  Oldenburg,  1878,  S.  14,17,23,29,56.
s )  Kölnische  Zeitung  vom  2.  Juli  1868;  Hamburger  Correspondent
12.  März  1870.  Der  besondere,  hinter  dem  Hauptbahnhof  belegene  Köln—
Mindener  Bahnhof  ist  1889  mit  dem  Hauptbahnhof  zusammengezogen  worden.
Vgl.  Fr.  Buchenau,  Die  freie  Hansestadt  Bremen,  Bremen  1900,  S.  54;  W.
Becker,  in  Bremen  und  seine  Bauten,  Bremen  1900,  S.  743  ff.
4 )  Von  Langwedel  auf  Ülzen  oder  von  Salzwedel  auf  Lüneburg,  Dannenberg ­
  1866;  Ein  Wort  über  die  Anlage  der  Eisenbahn  Langwedel—Ülzen,
Bremen  1870;  Weserzeitung  (7.  Nov.1866,6.  Jan.,  8.  März  1873.)  Duck  witz,D.,  S.  190.
ß )  Jahresb.  d.  Hdlsk.  i.  Bremen  f.  1866,  S.  44,  45.
б )  Die  vorhin  aufgeführten  und  Neue  Eisenbahnkarte  von  Deutschland
und  den  angrenzenden  Ländern,  Verlag  A.  Bagel,  Wesel  1870.
Offizielle  grofse  Eisenbahnkarten  Deutschlands  wurden  für  die  ältere  Zeit
herausgegeben  von  der  Eisenbahnverwaltung  in  Braunschweig,  heute  vom  Reichseisenbahnamt. ­
        <pb n="47" />
        eingetragen  und  nach  der  Aufstellung  des  preufsischen  statistischen
Bureaus 1 )  revidiert.
Perioden  sind  gleichmäfsig  mit  den  Chausseen  von  1859  ab
gebildet.  1849,  in  der  Zeit,  da  Bremen  seinen  ersten  Bahnanschlufs
(Dezember  1847)  erhielt,  existierten  folgende  Bahnen:  Aachen—Köln—
Düsseldorf  —  Elberfeld  —  Dortmund  —  Hamm  —  Minden  —  Wunstorf  —
Hannover  und  Bremen,  mit  Abzweigungen  Köln—Bonn—Düsseldorf—
Duisburg  —  (ßuhrort)  —  Dortmund,  Elberfeld  —  Steele;  weiter  die
Strecken  von  Hannover  östlich:  Hannover—Lehrte—Hamburg—
Glückstadt—Rendsburg  und  Kiel,  Lehrte—Braunschweig—Magdeburg—Berlin ­
  und  Magdeburg—Halle—Leipzig—Dresden—Breslau—
Ratibor—Prerau—Wien—Wiener-Neustadt,  sowie  Prerau—Olmütz—
Prag  und  die  Verbindung  über  Brünn,  an  die  von  Olmütz  her
dann  einige  Abzweigungen  in  Schlesien  und  Sachsen  anschliefsen,
Abzweigungen  von  Lehrte  nach  Hildesheim,  Braunschweig
nach  Goslar,  Oschersleben  —  Halberstadt;  dann  weiter  Köthen  —
Jüterbog  —  Berlin,  Jüterbog  —  Riesa  —  Dresden,  Berlin  —  Sagan  —
Glogau  und,  anschliefsend  an  die  Strecke  nach  Breslau,  Magdeburg—
Stendal  —  Wittenberge,  ferner  Berlin  —  Wittenberge  —  Hagenow  —
Hamburg  und  Hagenow—Wismar,  Berlin—Stettin—Posen,  dann
Halle—Weissenfels  —  Erfurt—Eisenach  —  Bebra—Kassel—Karlshafen,
die  damit  an  die  Weser  schlofs,  und  Leipzig—Reichenbach.  Diese
Bahnen  standen  untereinander  in  Verbindung.
Die  süddeutschen  Bahnen  gingen  die  eine  grofse  Bahn  von
Frankfurt  aus:  die  Hauptstrecke  rechtsrheinisch  nach  Basel;  von
dieser  ab:  Heidelberg  bezw.  Ladenburg—Mannheim—Kaiserslautern—
Bexbach,  Oos  —  Baden,  Appenweier  —  Strafsburg—Kolmar—Mül  -
hausen—Basel,  Mülhausen—Thann;  Frankfurt—Hanau  und  Frankfurt—Wiesbaden; ­
  noch  nicht  in  Verbindung  stand  damit  die
württembergische  Bahn  Heilbronn—Stuttgart—Geislingen;  dazu  kam
die  Strecke  Biberach—Friedrichshafen,  ebenfalls  noch  isoliert.  Die
andere  grofse  süddeutsche  Bahn  ging  von  Kauf  beuren  und  von  München,
zusammentreffend  in  Augsburg,  nach  Donauwörth—Nürnberg—
Fürth—Bamberg—Wunsiedel—Hof—Plauen;  hier  fehlte  also  nur
noch  die  kurze  Strecke  nach  Reichenbach,  die  1851  hinzu  kam.
In  Österreich  war  jenseits  des  Semmering  die  Bahn  Mürzzuschlag—

‘)  Die  historische  Entwickelung  des  deutschen  und  deutsch-österreichischen
Eisenbahnnetzes  vom  Jahre  1838  bis  1881,  hrsg.  vom  Königl.  Preufsischen
Statistischen  Bureau,  Text  und  Atlas,  Berlin  1883.
        <pb n="48" />
        —  49  —

4

Graz—Marburg—Cilli—Laibach  vollendet;  die  Verbindung  über  den
Semmering  stand  noch  aus  bis  1854 1 ).
In  dem  Jahre  1836,  aus  dem  ich  meinen  ersten  Spezialnaehweis
  in  der  Statistik  entnommen  habe,  existierte  aufser  der  kleinen
Stadtbahnstrecke  Nürnberg—Fürth,  die  im  Dezember  1835  eröffnet  war,
noch  keine  Dampf  bahn.  Sonst  ist  die  österreichische  Bahn  Budweis—
Mauthhausen  (Moldau—Donau),  die  der  Ritter  v.  Gerstner,  aber  als
Pferdeeisenbahn,  angelegt  hatte,  die  älteste.  Die  Verbindung  von
Flüssen  und  der  Anschlufs  an  sie  war  überhaupt  die  erste  Funktion,
die  man  in  der  Eisenbahn  gefunden  zu  haben  hoffte. 2 )
1838  kamen  im  Bereich  von  Kleindeutschland  Berlin—
Potsdam  und  Braunschweig—Wolfenbüttel  hinzu,  1839  Leipzig—
Dresden,  1840  Leipzig—Magdeburg,  München—Augsburg,  Mannheim—Heidelberg, ­
  Frankfurt—Mainz,  1841  Berlin—Anhalter  Bahn,
Köln—Elberfeld,  Köln—Aachen. 3 )
Die  Bremer  Bahnen  sind,  womit  sich  zugleich  das  Auf  hören
des  FuhrfrachtVerkehrs  auf  den  betreffenden  Routen  ergibt 4 ),  in
folgender  Reihenfolge  gebaut  worden:
Die  Bremen—Wunstorfer  Bahn,  als  gemeinsame  Staats-’)

  Fahrpläne  nebst  Karte  der  damals  in  Mitteleuropa  von  Havre  bis
Warschau  und  Kiel  bis  Triest  vorhandenen  Bahnen  in  der  Stadtbibliothek,  Reise-Manual,
  III.  Jahrg.,  1849;  Hendschels  Telegraph  1848,  im  Handelskammerarchiv.
2 )  Vergl.  auch  die  Erörterung  für  den  Bau  einer  Eisenschienen-  oder
Holzbahn  für  Gütertransport  durch  Pferdezug  zur  Verbindung  der  Werra  mit
dem  Main,  von  Wanfried  nach  Bamberg  oder  Schweinfurt  (v.  Hormayr),
Fragmente  über  den  deutschen,  besonders  den  bayrischen  Welthandel,  I,  1840,
S.  14,  auch  II,  1841,  S.  19,  ferner  auch  etwa  die  kleine  Schrift  von
v.  Arnsberg:  Plan  zur  Anlegung  einer  Eisenbahn  zwischen  Hannover,  Braunschweig
und  den  freien  Hansestädten,  nebst  einer  Charte  und  einer  Zeichnung,  Braunschweig ­
  1832;  Allgemeiner  Anzeiger  und  Nationalzeitung  der  Deutschen,  29.  Okt.
1832  etc.;  und  im  Folgenden  zur  Minden—Kölner  Bahn.
3 )  Friedrich  List  hat  in  seiner  Schrift;  Über  ein  sächsisches  Eisenbahnsystem ­
  als  Grundlage  eines  allgemeinen  deutschen  Eisenbahnsystems,  und  insbesondere ­
  über  die  Anlegung  einer  Eisenbahn  von  Leipzig  nach  Dresden,
Leipz.  1833,  als  künftige  Linien  verzeichnet:  Basel—Frankfurt  —  Kassel—
Hannover—Bremen;  Gotha—Leipzig—Berlin;  Berlin—Magdeburg—Hannover—
Minden—Köln;  Berlin—Hamburg;  Pommern—Schlesien—Westpreufsen;  Leipzig—
Dresden—Prag;  Leipzig—Berlin;  Leipzig—Magdeburg;  Leipzig—Zwickau  und
Chemnitz;  Leipzig—Bamberg—Nürnberg—München  und  Augsburg—Lindau;
Augsburg—Stuttgart—Karlsruhe;  Lübeck—Hamburg—Bremen.
4 )  Es  ist  übrigens  z.  T.  noch  eine  Zeitlang  von  den  Fuhrleuten  in
Konkurrenz  mit  der  Bahn  gefahren  worden.  So  noch  auf  der  Strecke  nach
Hannover  zu  minimalen  Frachten,  und  in  den  Anfangszeiten  der  Bahn  bildeten
Spediteurverbände,  die  Eilfuhrwerke  noch  Konkurrenz.
        <pb n="49" />
        50  —

bahn  von  Bremen  und  Hannover  erbaut;  Vertrag  vom  14.  April  1845,
eröffnet  12.  Dezember  1847.
Die  Bremen—Geestebahn,  nebst  Zweigbahn  Burg-Lesum—
Vegesack  auf  Grund  eines  ähnlichen  Vertrages  vom  28.  Februar  1859
erbaut,  wurde  am  23.  Januar  1862  eröffnet.  Die  Zweigbahn
nach  Vegesack  am  8.  Dezember  1862.  Die  Zweigbahn  Geestemünde-Bremerhaven ­
  hat  Bremen  allein  gebaut.  Die  Privatbahn
Vegesack—Farge  wurde  am  31.  Dezember  1899  eröffnet.  Es  soll
jetzt  durch  die  Marsch  auf  der  von  den  Bremern  seinerzeit  in  Aussicht ­
  genommenen  Route  weiter  gebaut  werden.
Der  vor  kurzem  erörterte  Plan  einer  elektrischen  Schnellbahn
Bremen—Bremerhaven  zur  Verbindung  der  beiden  getrennten  Pole
des  Bremer  Handels  ist  bis  zu  Vermessungen  gediehen.
—  Die  Bahnen  Wunstorf—Bremen  und  Bremen—Geestebahn  sowie
die  Abzweigung  nach  Vegesack  gingen  infolge  der  Kündigung  Preufsens
vom  30.  November  1880  am  1.  April  1883  in  preufsischen  Besitz
über.  —
Die  Bremen—Oldenburger  Bahn,  mit  Staatsvertrag  vom
8.  März  1864,  nach  dem  Bremen  die  Strecke  innerhalb  der  Stadt
einschliefslich  der  Brücken,  über  die  Weser  und  den  Sicherheitshafen,
erbaute  und  Oldenburg  die  Beträge  verzinste,  wurde  am  15.  Juli  1867
eröffnet.  Nach  Verträgen  vom  17.  März,  3.  und  27.  Juni  1874
wurde  nach  den  Niederlanden  angeschlossen. 1 )  Brake-Nordenham  1873/4.
Die  Bahn  Osnabrück—Bremen—Hamburg  wurde  durch
die  Köln—Mindener  Bahn  erbaut,  die  Konzession  erhielt  sie  im  Juni
1868;  1880  ging  die  Bahn  in  den  Besitz  des  preufsischen  Staates
über;  Osnabrück—Bremen  wurde  eröffnet  am  15.  Mai  1873,
Harburg—Bremen  am  1.  Juni  1874.  Die  ganze  Bahn  ging  am
1.  Januar  1881  in  den  Besitz  des  preufsischen  Staates  über.  Nach
Vertrag  vom  28.  November  1867  zwischen  Preufsen  und  den  Niederlanden ­
  wurde  an  das  niederländische  Netz  angeschlossen.
Die  Bahn  Langwedel-Üelzen  ist  durch  den  bremischen
Staat  gebaut  worden,  auf  Grund  von  Beschlüssen  von  Senat  und
Bürgerschaft  vom  Oktober  1869  und  Mai  1871;  sie  wurde  für
Güter  am  15.  April,  für  Personen  am  15.  Mai  1873  eröffnet.  Der
Betrieb  wurde  der  Magdeburg-Halberstädtischen  Eisenbahngesellschaft
übertragen  und  ging  mit  deren  Verstaatlichung  1880  an  den
preufsischen  Staat  über,  der  am  1.  April  1883  auch  das  Eigentumsrecht ­
  an  der  ganzen  Bahn  erwarb.
*)  Die  Entstehung  und  Entwicklung  der  Eisenbahnen  im  Herzogtum
Oldenburg,  1878,  S.  72.
        <pb n="50" />
        —  51

Am  1.  Februar  1860  wurde  die  Weserbahn  und  die  Zollvereinsniederlage ­
  in  Bremen  eröffnet  *)  und  damit  der  direkte  Umschlag
mit  der  Weser  hergestellt. 2 )
Nach  diesen  Bahnen  sind  aufser  den  Umlegungen  und  den
neuen  Hafenbahnen,  der  Vervollständigung  des  oldenburgischen
Netzes  nur  noch  in  letzter  Zeit  (seit  1900)  Klein-  und  Nebenbahnen
in  der  Nähe  Bremens  hinzugekommen;  die  Tarmstedter  Kleinbahn;
die  Nebenbahn  Bassum—Sulingen—Bünde;  Syke—Bruchhausen—
Asendorf  und  —Hoya;  Bremervörde—Zeven—Rotenburg  und  —Visselhövede ­
  mit  dem  bereits  früher  gebauten  Anschlufs  nach  Hannover,  und
die  die  Lager  von  Wietze  erschliefsende  vollspurige  Nebenbahn  Verden—
Schwarmstedt—Celle;  Delmenhorst—Wildeshausen—Bramsche.  Im
Bau  ist  Huchtingen—Thedinghausen.
Übrigens  dokumentiert  sich  die  Verkehrssituation  auch  in
der  Topographie  der  Stadt.  Solange  das  Ostertor  noch  das
Braunschweig-Leipziger  Tor  war,  war  hier  eine  Verkehrsgegend,  in
den  Güterbestederakten  begegnen  im  siebzehnten  und  achtzehnten
Jahrhundert  die  Fuhrmannswirtshäuser  dieses  Stadtteils,  mit  dem
Chausseenbau  wurde  das  Ostertor  das  Tor  nach  Hamburg.  In  diesem
Verkehr,  der  vorzüglich  Nachbarschaftsverkehr  zwischen  Bremen
und  Hamburg  ist,  sind  aufser  den  Harburgern  vorzüglich  Fuhrleute
aus  Bremen  und  Umgegend  beschäftigt 3 );  es  gibt  da  nur  ein  nicht
allzu  grofses  Fuhrmannswirtshaus  am  Ostertors-Steinweg.  Die  eigentliche ­
  Fuhrmanns-  und  Verkehrsgegend  ist  die  Neustadt  nach  dem  ßuntentor,
  wo  alle  grofsen  Strafsen  nach  Nürnberg—Frankfurt,  dem  Rhein  und
Leipzig—Berlin  nunmehr  hinausgehen.  Die  grofsen  Fuhrmannswirtshäuser ­
  liegen  vorerst  an  der  Osterstrafse,  die  andern  an  den
Verbindungsstrafsen  vom  Hohentor  —  der  Oldenburger  Strafse  —
nach  der  Brautstrafse,  denn  die  Kaiserbrücke  ist  ja  erst  jüngeren
Datums.  Es  gibt  da  viele  kleinere,  aber  auch  einige  sehr  grofse  an
der  Westerstrafse,  die  natürlich  auch  mit  der  speziellen  Torstrafse,
der  Osterstrafse,  vom  Buntentorsverkehr  zehren. 4 )
9  Fr.  Buchenau,  Die  freie  Hansestadt  Bremen,  III.  Aufl.,  1900,  S.  53
und  54;  H.  A,  Müller,  Gedenkbuch  der  freien  Hansestadt  Bremen,  Bremen  1876.
W.  Arthur  v.  Mayer,  Geschichte  und  Geographie  der  deutschen  Eisenbahnen,
Berlin  1891,  S.  40,  52,  88,  288,  346,  359,  362,  616.
2 )  Die  von  Bremen  aufgewandten  Bahnanlagekosten  werden  1883  zu
47  Millionen  Mark  berechnet.  Jb.  d.  Hdlsk.  i.  Brem.  f.  1884,  S.  37;  v.  Mayer,
S.  289.  Zur  neueren  Organisation  s.  Jb.  d.  Hdlsk.  i.  Brem.  f.  1877,  S.  32,
1878,  S.  44,  1879,  S.  45,  1880,  S.  23,  1892,  S.  40,  1894,  S.  33,  1895,  S.  38,
1897,  S.  65,  1902,  S.  78.
8 )  Vergl.  die  Statistiken,  auch  v.  Reden,  II.,  S.  314.  Staatsarchiv.
4 )  Das  läfst  sich  noch  genau  mit  den  Quanten,  die  in  den  einzelnen
Häusern  verkehrten,  feststellen,  weil  die  bremische  Frachtfuhrinspektion
        <pb n="51" />
        Heute  ist  im  Verkehr  die  grofse  Umorientierung  nach  dem
Bahnhof  erfolgt.
[seit  1843,  aus  den  Bestederüberschüssen,  damals  abgeschlossen  auf  142  000
eingeteilt  in  Raten  Ton  12  000  «/  bis  500  «'/  (Handelskammerarchiv  1843)],
die  Versicherung  der  Waren,  die  da  jedesmal  zur  Zeit  lagerten,  besorgte,
da  man  im  19.  Jahrhundert  in  Bremen  nicht  mehr  an  der  Wage  auflud,
und  auch  kein  moderner  Packhof,  den  man  einmal  beabsichtigte,  zustande
kam.  Vergl.  das  folgende  Verzeichnis.
Bremisches  V  ersicherungsverzeichnis  (Aachen-Münchener
Feuerversicherung)  auf  Fuhrfrachtgüter  1849/50  1850/51

Sind  die
stadtbremischen

Fracbtfuhrleute.


J.  F.  Giere  Wwe.,  Osterstr.  73  und  Walldamm  5  (23  ?)
H.  Hägens,  Im  goldenen  Engel,  Westerstr.  86  (34)
J.  Harmssen,  Im  Wappen  von  Osnabrück,  Osterstrafse
  46
A.  Hildebrandt,  Drei  Kronen,  Osterstr.  62
D.  Mühlenstedt,  Zur  goldenen  Krone,  Westerstrafse
  99  (12)
J.  A.  Kuhlmann,  Zur  Sonne,  Osterstr.  26
J.  D.  L.  Schlöndorff,  Zur  Stadt  Baltimore,  Heuen
Markt  34  u.  gr.  Johannisstr.  95  u.  97,  gr.
Krankenstr.  17)
C.  Wätjen,  Im  gelben  Pferde,  Osterstr.  17
J.  H.  Husemann  (sonst  Wilkening),  Zu  den  drei
Rosen,  Osterstr.  66  (54,  65)
N.  G.  Borgfeldt  Wwe.,  Im  hannoverschen  Wappen,
Westerstr.  89  [28  u.  gr.  Annenstr.  16,  17]....
J.  B.Frese,StadtNewyork,gr.Johannisstr,171  (140)
J.  D.  H.  Rippe,  Zur  roten  Traube,  gr.  Johannisstrafse
  196  (102  u.  Neustadtswall  zw.  19  u.  20/21)
J.  P.  Diehm,  Zur  Stadt  Neworleans,  gr.  Johannisstrafse
  8  (13)
J.  H.  Daubstein,  Im  halben  Mond,  gr.  Johannisstrafse
  3  (3  u.  5)
Segelke  Mühlenstedt,  Im  goldenen  Löwen,  Buntentorssteinweg
  22  (145)
D.  Hespe  Wwe.,  Wappen  von  Osnabrück,  aufserm
Steintor  10
Fr.  Neukirch,  am  Michaeliskirchhof  2  (Falkenstrafse
  32—35)
W.  Neukirch,  Zum  deutschen  Hof,  an  der  kleinen
Weidestr.  (1  bzw.  2—4)
J.  H.  Neukirch,  an  der  kleinen  Weidestr.  (16  u.  17)
H.  Rust,  am  Michaeliskirchhof  4
D.  H.  Brügesch,  Zum  amerikanischen  Gasthof,  am
t  Michaeliskirchhof  *4  [4c  (4)  u.  Falkenstr.  36,  37]
J.  D.  G.  Himmelmann,  Zum  Walfisch,  Westerstrafse
  91  (24)

9  000
7  000
7000
8  000
8  000
7  000

500  fällt  aus
1000
500
4  000  5  000
500
1000
500
500
5  000
2  000
4  000
4  000
3  000  4  000
4  000  fällt  aus
4  000
1500

Übertrag...  82  000  79  600
        <pb n="52" />
        Übrigens  ist  die  alte  Tradition  noch  insofern  wirksam,  als  die
Bremer  Fahrknechte  ihren  Peitschenbedarf  noch  heute  in  den
Kneipen  und  kleinen  Läden  der  Osterstrafse  zu  decken  pflegen.  In
der  Gegend  liegen  auch  heute  noch  die  meisten  Ausspannwirtschaften,
die  jetzt  der  Bauernverkehr  benutzt,  der  nach  dieser  Torgegend,  wo
noch  die  wenigsten  Eisenbahnen  und  kein  Schiffsverkehr  ist,  allerdings
auch  am  zahlreichsten  ist.
Ein  ziemlich  reger  Wagonbau  bestand  in  Leeste  und  Brinkum. 1 )
Das  Fuhrwerk,  das  das  bremische  Güterbestederinstitut  im
neunzehnten  Jahrhundert  nochmals  besonders  scharf  zusammenfafste,  ist
ein  fluktuierendes  handwerksmälsiges  Kleinfuhrwerk,  das  damals
namentlich  auf  den  Dörfern  und  in  den  kleinen  Städten  zu  Hause  war.
Die  Fuhrleute  von  damals  pflegten  ihre  Heimat  zu  befahren,
und  hielten  sich  auch  wohl  an  ihnen  günstige  Strafsenkombinationen,
gingen  aber  auch,  wenn  die  Frachtkonjunktur  sich  schlecht  erwies,
von  Leipzig  nach  Wien,  von  Wien  nach  Triest  mit  neuer  Fracht,
statt  zurück  nach  Bremen.  Gelegentlich  waren  sie,  besonders  Unverheiratete, ­
  sehr  lange  vom  Hause.  Der  Hofbauer,  der  in  Norddeutschland ­
  die  Fuhrleute  stellte,  vernachlässigte  darüber  oft  seine
Wirtschaft,  die  Knechte,  Söhne,  Frauen  und  Töchter  besorgen
mufsten,  soweit  nicht  schon  der  Haussohn  der  Fuhrmann  war. 2 )
Übertrag...  82  000  79  500
Louis  Rmnpsfeld,  Stadt  Hannover,  Osterstr.  6  5  000  4  000
J.  P.  Böning,  Zum  ßeichsverweser,  gr.  Annenstr.  15  (15,16)  1  500  1  000
Summa...  o/f  88  500  84  500
Bremer  Staatsarchiv.  Ich  habe  die  Gasthofsnamen  aus  dem  Bremer
Adrefsbuch  den  Bositzernamen  etc.  beigefügt;  manche  der  Gasthäuser  bestehen
schon  lange,  und  andererseits  noch  jetzt.  Ein  Teil  der  Häuser  ist  auch
heute  noch  im  alten  Zustande.  Veränderte  neue  oder  genauere  Bezeichnung  in
den  Klammern.
*)  J.  6.  Kohl,  Der  Verkehr  u.  die  Ansiedelungen  d.  Menschen  in  ihr.
Abhängigkeit  v.  d.  Gestalt,  d.  Erdoberfläche,  Dresd.  u.  Loipz.  1841,  S.  192,  sagt,
dafs  fast  die  Hälfte  der  dem  Handel  der  Stadt  notwendigen  Lastwagen  dort
gebaut  werde.  Vgl.  a.  v.  Reden,  D,  Kgr.  H.,  II.  Abt,  S.  345.
2 )  Vgl.  u.  a.  das  Schreiben  des  Amts  Syke  an  die  Frachtfuhrinspektion
in  Bremen  vom  28.  August  1827,  Bremer  Staatsarchiv;  Vorstellung  der
gröfseren  Handels-Deputation  in  Bremen  an  die  Herren  Bevollmächtigten  der
Weser-Ufer-Staaten  der  bey  der  Regulierung  der  Flufs-Schiffahrt  in  Minden  versammelten ­
  Commission,  betreffend  den  Pferde-Vorspann,  Bremen  1822,  S.  6
(Sammlung  Oberweserschiffahrt  der  Stadtbibliothek);  auch  die  nachher  zitierten
Angaben  von  Patje.  Zum  Teil  sprechen  besondere  Verhältnisse  mit,  die  ich
schon  im  Anfang  dieser  Arbeit  angedeutet  habe.  Zu  den  Thüringer  Verhältnissen, ­
  wo  das  Fuhrwerk  mehr  Hauptgeschäft  sein  konnte,  und  wo  besonders
häufig  vielfach  der  Grund  zu  recht  respektabler  Wohlhabenheit  auf  der  Strafse
gelegt  wurde,  s.  u.  a.  L.  G  e  r  b  i  n  g,  Thüringer  Fuhrmannsleben  in  vergangenen
Tagen,  Zeitschrift  für  Kulturgeschichte,  Bd.  III,  1896,  S.  197.
        <pb n="53" />
        Vereinzelt  ist  es  vorgekommen,  dafs  einer  auch  einmal  zwei
Jahre  und  mehr  nicht  nach  Hause  kam,  für  gewöhnlich  sprachen
sie  bei  jeder  Tour,  die  sie  in  die  Heimat  führte,  also  ziemlich  häufig
vor.  Das  achtzehnte  Jahrhundert  arbeitete  noch  mehr,  namentlich
wegen  der  Norddeutschen,  mit  Saisonfuhrwerk,  soweit  es  sich  um
bäuerliche  Hofbesitzer  handelte,  und  mit  kurzen  Touren.
Im  Bremischen  safsen  vor  allem  um  Leeste  zahlreiche  Frachtbauern, ­
  die  Leister,  wie  sie  zusammenfassend  hiefsen.  Ihnen  gegenüber ­
  standen  die  Fremden,  namentlich  die  Oberländer.  Die  Leister
hatten  nach  1818,  nach  einer  kurzen  Unterbrechung,  das  Vorrecht,
nachdem  sie  sich  beim  Güterbesteder  hatten  anschreiben  lassen,  zu
Hause  in  ihren  Dörfern  stapeln,  d.  h.  auf  Fracht  warten  zu  dürfen,  die
Fremden  mufsten  so  lange  in  den  Wirtshäusern  liegen  bleiben.  Die
Leister  waren,  weil  sie  jederzeit  zur  Verfügung  waren,  und  bei  den
mangelnden  Frachten  aus  dem  Inlande  nach  Bremen,  sehr  wichtig.
Das  Frachtfuhrwerk  in  der  Stadt  selbst  ging  schliefslich  bis  auf
vier  gröfsere  Frachtfuhrleute,  die  Neukirchs,  zurück;  eine  Zeitlang
existierten  daneben  noch  einige  kleinere  Fuhrleute,  die  Fracht
fuhren.  Neuere  Fuhrwerksanstalten,  Eilfuhrwerke  mit  regelmäfsigen
Abgangszeiten,  Pferde-  und  Fuhrmannswechsel,  Tag  und  Nacht  durchgehend, ­
  wie  sie  in  Deutschland  auf  einigen  Routen  namentlich  mit
den  Eisenbahnen l )  nach  Abänderung  der  entgegenstehenden  deutschen
Postrechte  aufkamen 8 ),  in  den  westlichen  Gebieten  z.  B.  in
Baden 3 )  nach  dem  Muster  der  französischen  entrepreneurs  des  roulages
publics 4 ),  eine  sehr  beherrschende  Ausdehnung  gewannen,  kamen  in
Bremen,  wo  man  eine  strenge  Güterbestederverfassung  aufrecht
erhielt,  nicht  zustande.  In  den  vierziger  Jahren  hat  der  Harburger
*)  Zur  Verbindung  der  Einzellinien  und  in  Konkurrenz.
J )  Vergl.  zu  der  Institution  am  besten  Friedrich  Noback,  Lehrbuch
der  Handels-Wissenschaft,  Leipzig  1851,  S.  387,  392,  481  etc.
a )  Fr.  J.  Bär,  Chronik  über  Strafsenbau  und  Strafsenverkehr  in  dem
Grofsherzogtum  Baden,  1878,  S.  27.  In  Baden  betrieb  das  Eilfuhrwerk  Jacob
Hummel  aus  Diersheim,  später  in  Kehl,  auf  den  gesamten  Hauptrouten  des
badischen  Landes,  in  Köln  bestand  die  Firma  J.  A.  Böcker,  mit  regelmäfsigem
Verkehr  im  Bergischen,  Westfälischen  etc.  (Bremer  Staats  -  Archiv.)  Sonst
werden  genannt:  Leupold  aus  Schlüchtern,  zwischen  Offenbach  und  Naumburg,
Böhler  in  Naumburg,  von  Naumburg  nach  Berlin;  Trebitz  aus  Eisenberg,  zwischen
Berlin  und  Königsberg;  Brabant  aus  Kroppenstedt,  zwischen  Berlin  und  Leipzig
noch  zur  Zeit  der  Eisenbahnen;  Bauer,  zwischen  Nürnberg  und  Leipzig;  Lorci,
Enters  und  Hohmann  aus  Fulda,  zwischen  Offenbach  und  Leipzig;  Mühlhäuser,
zwischen  Stuttgart  und  Leipzig  (A.  Topf,  Bilder  von  der  deutschen  Landstrafse,
Gartenlaube  1864,  S.  281)  u.  a.
*)  Code  civil,  art,  1785,  1786;  code  de  commerce,  art,  104.
        <pb n="54" />
        —  55

Spediteur  Blumenthal,  der  ein  Eilfuhrwerk  zwischen  Hamburg  und
Bremen  einrichten  wollte,  abschlägigen  Bescheid  erhalten.  Im
Verkehr  nach  Bremerhaven,  wohin  die  strenge  Güterbestederverfassung ­
  des  Jahres  1818,  die  nur  noch  Gut,  das  von  aufsen
Fuhrleuten  zur  Abholung  angewiesen  war 1 ),  frei  liefs,  nicht  ausgedehnt ­
  war,  hat  der  Fuhrmann  Friedrich  Neukirch  kontraktmäßig
die  bei  Eisgang  der  Weser  einsetzenden  Fuhren  für  den  neugegründeten
Norddeutschen  Lloyd  übernommen  und  mit  einer  großen  Zahl  angenommener ­
  Bremer  und  Leister  Fuhrleute  ausgeführt. 2 )
Auf  allen  übrigen,  den  eigentlichen  Binnenrouten  durfte  mit
der  eben  bezeichneten  Ausnahme  der  Anweisungen,  die  natürlich  zu
Umgehungen  benutzt  wurde,  kein  Bremer  Kaufmann  und  kein  Bremer
Fuhrmann  ohne  Vermittlung  des  Besteders  Frachtvertrag  schließen,
während  vordem  der  Kaufmann  nur  keinen  andern  Vermittler  gebrauchen ­
  sollte,  wenn  er  sich  eines  solchen  bedienen  wollte,  und  die
einheimischen  Stadtbremer  Fuhrleute  nur  für  die  ausheimischen  die
Verweisung  an  den  Besteder  behauptet  hatten.  Gut  und  Fuhrleuten
wurde  nach  der  Reihenfolge,  wie  sie  bei  den  Bestedern  angemeldet
waren,  fortgeholfen.  Jeder  Fuhrmann,  ein-  oder  ausheimisch,  erhielt
Fracht,  soweit  er  den  Bestedern  bekannt  war  oder  wurde,  bezw.  in
neuerer  Zeit,  soweit  er  gewisse  Legitimationsformalien  erfüllte.
Früher  dagegen  begegnet  eine  Reihe  innerhalb  der  einheimischen
Fuhrmannschaft,  wie  bei  der  Ordonnanz,  oder  zwei  benachbarte,
korrespondierende  Fuhrmannschaften  treten  in  ein  Verhältnis,  wobei
der  auf  Rückfracht  wartende  Fremde  Vorgehen  kann,  oder  aber  es
wird  erst  Rückfrachtrecht,  dann  überhaupt  Frachtrecht  gegen  Zahlung
einer  Rekognition  an  die  einheimischen  Fuhrleute  oder  gegen
Reziprozität  gewährt.  Die  einheimischen  Fuhrleute  haben,  wenn  sie
um  die  gleiche  Fracht  fahren  wollen,  noch  im  Anfang  des  achtzehnten
Jahrhunderts  das  Recht,  den  fremden,  die  eine  Reihe  innehalten,
die  Fracht  wegzunehmen,  nur  daß  ihre  Zahl  bei  dem  neueren
fluktuierenden  Fuhrwerk  und  den  weiten  Touren  immer  mehr  gegen
')  Diese  Freiheit  wutste  auf  der  rheinischen  Strafse  eine  Anzahl  Fuhrleute ­
  zu  benutzen,  um  eine  Kompagnie  aufrecht  zu  erhalten.  Sie  hielten  in
Elberfeld  einen  Lieger,  der  ihnen  die  Frachten  besorgte  und  die  ganze  Gegend
abritt,  und  damit  ein  gewisses  Monopol,  das  auch  für  einzelne  Kleinverkehrsgegenden ­
  bestand,  wo  ein  Fuhrmann  oder  Bote  regelmäfsig  hin  und  her  fuhr,
keine  Konkurrenz  fand,  so  dafs  auch  die  ihm  nicht  angewiesenen  Güter  vom
Güterbesteder  ihm  zugewiesen  wurden.
2 )  Abrechnung  aus  dem  Jahre  1858,  dem  ersten  der  transatlantischen
Fahrt  des  Lloyd,  aus  Geschäftspapieren  der  Firma  Friedrich  Wilhelm  Neukirch
in  Bremen.
        <pb n="55" />
        —  56  —

die  der  ausheimischen  zurücktritt.  Es  sind  ganz  ähnliche  Verhältnisse
wie  auf  den  Flüssen,  nur  dafs  es  sich  hier,  gemäfs  der  Eigenart
der  Flufsstrafse,  stets  um  eine  gegebene  Anzahl  von  Schiffern
handelt,  ein  Fluktuieren  wie  beim  Fuhrwerk  nicht  eintreten  kann,
demgemäfs  auch  die  Gilden  bis  ins  neunzehnte  Jahrhundert  erhalten
bleiben,  die  Einheimischenrechte  eine  scharfe  Ausbildung  haben
und  behalten  und  korrespondierende  gebundene  SchifEerschaften
charakteristische  Formen  bilden,  Verhältnisse,  die  beim  Fuhrwerk
nur  in  älterer  Zeit  bestehen  und  lokal  oder  in  der  Personenfuhr  und
in  Postformen  sich  erhalten.*)
Die  Formen  einer  mehr  kapitalistischen  Organisation  neuerer
Art,  mit  denen  das  strengere  Speditions-  und  Frachtrecht,  wie  es
namentlich  die  französische  Kodifikation  durchführte,  in  Wechselwirkung ­
  steht,  fanden  wegen  der  scharf  entwickelten  Güterbestederverfassung ­
  in  Bremen  keinen  Boden  und  ebenso  nicht  die  Vermischung
der  drei  Typen  des  Spediteurs,  des  kraft  Stapel-  und  Stadtrechts  allein  zum
Empfangen  und  Weitersenden  berechtigten  Kaufmanns,  des  Frachtmaklers ­
  und  Platzversenders,  und  des  Fuhrmanns,  wie  sie  sich  anderswo
mit  den  Spediteurvereinen,  Eilfuhrwerken 2 )  und  grofsen  Speditionsund ­
  Wirtschaftsbetrieben, 3 )  die  den  gesamten  Verkehr  einer  Route
in  ihre  Hand  zu  bringen  wufsten,  zuweilen  ausgebildet  hat.
Die  Vereinigung  zwischen  Spedition  und  Fuhrwerk,  die  heute
gang  und  gäbe  ist,  hat  sich  in  Bremen  zuerst  mit  der  Eröffnung  der
Eisenbahn  ausgebildet,  als  der  Fuhrmann  Friedrich  Neukirch  anfing,
die  Spedition  des  von  ihm,  auf  den  noch  ohne  Eisenbahn  gebliebenen
Routen  aus  meist  nahebelegenen  Orten,  zur  Bahn  nach  Bremen
angefahrenen  Gutes  zu  übernehmen  und  umgekehrt  ihm  aufgegebene
Annahme  und  Abfuhr  zu  besorgen. 4 )  Die  Bahn  schaltete  zugleich
die  gewohnte  altkaufmännische  Spedition  insoweit  aus,  als  die
Eisenbahnverwaltungen  sich  das  Gut  direkt  wie  bei  der  Post  zu-*)

  Bremer  Staatsarchiv,  Handelskammerarchiv.  Im  übrigen  s.  die  folgenden
Anmerkungen.  Ein  Teil  der  neueren  Bremer  Verordnungen  des  neunzehnten
Jahrhunderts  ist  in  Böhmerts  Bremer  Handelsarchiv,  II.  Bd.,  1866,  abgedruckt.
2 )  Vergl.  Friedrich  Nobaok,  Lehrbuch  der  Handels-Wissenschaft,
Leipzig,  1851,  S,  387,  393,  480.  Fr.  Albert  Wengler,  Beiträge  zu  der
Lehre  vom  Speditionsgeschäfte,  Chemnitz,  1860,  S.  5.
8 )  Vergl.  z.  B.  Heinrich  v.  Treitschke,  Deutsche  Geschichte  im
neunzehnten  Jahrhundert,  II,  Bd  ,  V.  Auf!.,  1897,  S.  258.  Auch  persönliche  Mitteilungen ­
  von  alten  Frachtfuhrleuten.
4 )  Mitteilung  von  Herrn  F.  W.  Neukirch.
        <pb n="56" />
        —  57  —

wiesen. 1 )  Die  Firmen  Friedrich  Wilhelm  Neukirch  und  Louis  Neukirch,
aus  den  beiden  Stammhäusern,  traten  in  das  moderne  innerstädtische
Grofsfuhrwerk  über.
Eine  halbkapitalistische  Organisation,  in  der  ältere  Prinzipien
modifiziert  in  Erscheinung  treten,  wie  sie  auf  einigen  Fuhrwerksrouten
z.  B.  zwischen  Hamburg  und  Lübeck,  zu  stände  kam 2 ),  indem  die  Kaufleute ­
  beider  Plätze,  die  in  dem  betreffenden  Verkehr  standen,  sich  zusammentaten, ­
  ein  Maklerbureau  beauftragten  oder  einrichteten  und  eine
Anzahl  Fuhrleute  fest  verpflichteten,  die  dann  nach  der  Reihe  die
vorfallenden  Transporte  zu  besorgen  hatten,  ist  in  Bremen  wegen  der
strengen  öffentlichen  Güterbestederorganisation  ebenfalls  unmöglich
gewesen.  Doch  ist  nach  ähnlichen  Prinzipien  im  neunzehnten
Jahrhundert  der  Oberweserverkehr  mit  Betonung  des  privaten
Charakters  einer  Einigung  unter  den  Kaufleuten,  und  unter  Ausschaltung ­
  der  älteren  Schiffergilden,  organisiert  worden,  naturgemäfs
mit  ziemlich  engen  Anschlufs  an  die  alten,  allerdings  mehr  öffentlichrechtlichen,
  Formen  des  achtzehnten  Jahrhunderts.
Die  Eisenbahn  selbst  steht  ja  als  Verbindung  von  Vehikel  und
Weg  in  engstem  Zusammenhang  mit  dem  Kapitalismus,  der  auch
dem  Staat  die  Mittel  organisiert  und  die  älteren  Formen  der  freien
Arbeit,  die  die  persönliche  Assoziation  der  Zünfte  und  Gilden
bietet,  ablöst. 8 )
Für  die  Fuhrmannsorte  des  Bremer  Handelsrayons  habe  ich
sehr  reichhaltige  Quellen,  so  dafs  hier  eine  ziemliche  Vollständigkeit
zu  erreichen  war.
Es  gibt  Gegenden,  die  von  dem  durchziehenden  Verkehr  gänzlich ­
  ihr  Gepräge  erhalten  haben,  Bauerschaften  im  Flachlande,  wo
das  Fahren  das  allgemeine  Nebengewerbe  der  greiseren  Bauern 4 )  war,
und  Strafsengegenden  im  Gebirge,  wo  wegen  des  durchziehenden
‘)  Die  Ansicht,  dafs  das  sein  müsse,  spricht  H.  Smidt  in  einem  Brief  an
den  Assessor  v.  Keden  in  Hameln  vom  8.  August  1840  aus  (Bremer  Staatsarchiv). ­
  Die  Spediteure  sträubten  sich  natürlich  sehr  gegen  die  Ausschaltung,
vergl.  N  o  b  a  c  k  cit.
2 )  Vergl.  E.  Baasoh,  Forschungen  zur  hamburgischen  Handelsgeschichte,
III.  Bd„  S.  63.
a )  Ich  mufs  wegen  der  näheren  Schilderung  der  Organisation  und  ihrer
namentlich  auch  älteren  Zusammenhänge  auf  die  gröfsere  Darstellung  des
deutschen  Frachtfuhrwesens,  an  der  ich  arbeite,  verweisen  und  meine  bereits
in  meiner  Schrift  zur  Geschichte  der  alten  Handelsstrafsen  ausgesprochene
Bitte,  die  in  Bezug  auf  Frachtfuhrwesen  und  Beziehungen  dazu  gegebenen
Anregungen  nicht  zu  benutzen,  wiederholen.
4 )  Im  19.  Jahrh.  entwickelt  sich  auch  im  Flachland  zuweilen  Häuslingsund ­
  Anbauerfuhrwerk  als  Haupterwerb,  z.  B.  in  Brökel.  (Statist,  d.  Kgr.  Hannover, ­
  II.  H.,  2  Abt.,  Erläut.,  S.  43.  Vgl.  Patje  u.  Bremer  Staatsarch.)
        <pb n="57" />
        58  —

Verkehrs  die  Notwendigkeit  der  Abwanderung,  die  in  rein  landwirtschaftlichen ­
  Gegenden  besteht,  eine  Ausnahme  erlitt, 1 )  weil  ein  Teil
*)  Die  Quellen  für  die  in  die  beifolgende  Karte  eingetragenen  Fuhrmanns-Orte
  sind  folgende:
Akten  des  Bremer  Staatsarchivs  von  1565  ff,  1596,  1620,  1648,  1690,
1691,  1717,  1723,  1725,  1755,  1760,  1765,  1775,  1800,  1819,  1821,  1825,  1826,
1827,  1834  etc.;  Akten  des  Archivs  der  Bremer  Handelskammer  (Coli.  Sen.);
Patje,  Kurzer  Abrifs  des  Fabriken-,  Gewerbe-  und  Handlungs-Zustandes
in  den  Chur  Braunschweig-Lüneburgischon  Landen,  Göttingen  1796,  S.  228  ff.,
354  ff.  [z.  T.  nach  dem  Allgemeinen  Ausschreiben  des  Hannoverschen
Commerz  -  Collegiums  vom  1.  Mai  1786  über  den  Fabriken-,  Handlungsund ­
  Gewerbe  -  Zustand  im  Lande  (s.  S.  4  u.  528)];  H.  D.  A.  Sonne,
Beschreibung  des  Königreichs  Hannover,  IV.  Buch,  München  1830,  V.  Buch,
1834  etc;  Fr.  v.  Reden,  Das  Königreich  Hannover,  statistisch  beschrieben,
II.  Abt.,  Hannover  1839,  S.  200,  342,  343;  C.  E.  Münter,  Das  Frachtfahrer-Eecht,
  II.  Teil,  Hannover  1801,  S.  119,  132,  133;  August  Engel,  Weserbuch, ­
  Hameln  1845,  S.  123:  E.  Baasch,  Forschungen  zur  hamburgischen
Handelsgeschichte,  III,  Hamburg  1902,  S.  1,33;  derselbe,  Zur  Geschichte
des  Verkehrs  zwischen  Lüneburg  und  Hamburg,  in  der  Zeitschrift  des  historischen
Vereins  für  Niedersachsen,  1903,  S.  207;  Bremer  Nachrichten  1904,  5.  Juli;
Mitteilungen  von  Bremer  Fraohtfuhrleuten  und  deren  Nachkommen;
E.  H.  Plönnies,  Topographia  ducatus  Montani,  1715,  in  der  Zeitschrift
des  bergischen  Geschichtsvereins,  XIX.  Bd.,  1883  8.  106;  Petrus  Mieth,
Diss.  de  eo,  quod  iustum  est  circa  aurigas,  Erfort.  Frankfurth  1699  (in
Christoph  Leonhardi  Scriptores  et  excerpta  iuris  postarum,  Lips.  1710
Nr.  16,  p.  44);  Carl  Günther  Ludovici,  Vollständiges  Kaufmannslexikon, ­
  II.  Teil,  Leipzig  1767,  Sp.  1898,  1899;  Job.  Gottfr.  Hunger,
Denkwürdigkeiten  zur  Finanzgeschiohte  Sachsens,  Leipzig  1790;  F.  H.  Heller,
Die  Handelswege  Inner-Deutschlands  im  16.,  17.  und  18.  Jahrhundert  und  ihre
Beziehungen  zu  Leipzig  nach  den  Stapelakten  des  Leipziger  Ratsarchivs,  im
Neuen  Archiv  für  sächsische  Geschichte,  V.  Bd,,  1884;  Gustav  Poppe
(Ariern),  Über  Handel  und  Handelsstrassen  in  unserer  Gegend,  in  den  Mitteilungen ­
  des  geschichtlich  -  naturwissenschaftlichen  Vereins  von  Sangerhausen
und  Umgegend,  III.  Heft,  1896.;  L.  Gerbing,  Beiträge  zum  Thüringer
Geleitswesen  im  16.  und  17.  Jahrhundert,  in  den  Mitteilungen  der  geographischen
Gesellschaft  für  Thüringen  zu  Jena,  XIII.  Bd.,  1894,  S.  50  ff.;  dieselbe,
Erfurter  Handel  und  Handelsstrafsen,  in  den  Mitteilungen  des  Vereins  für  die
Geschichte  und  Altertumskunde  von  Erfurt,  XXL  Bd.,  1900,  S.  132,  133;
dieselbe,  Thüringer  Fuhrmannsleben  in  vergangenen  Tagen,  in  der  Zeitschrift
für  Kulturgeschichte  [der  Zeitschrift  für  deutsche  Kulturgeschichte,  neue  (4.)
Folge,  hrsg.  v.  GeorgSteinhausen,],  III.  Bd.,  1896,  S.  197,  208;  J.  Spiegler,
Die  Kupferstrafse,  im  Kalender  für  Ortsgeschichte  und  Heimatkunde  im  Kreise
Eckartsberga  auf  das  Jahr  1900,  S.  72  ff.;  B.  Liebermann,  Geschichtliches
aus  Judenbach,  Judenb.  1893;  Mitteilungen  von  Fuhrmannsnaohkommen  aus
Herschdorf  bei  Königsee  in  Th.;  Hugo  Brunner,  Beiträge  zur  Geschichte  der
Schiffahrt  in  Hessen,  besonders  auf  der  Fulda,  in  der  Zeitschrift  des  Vereins
für  hessische  Geschichte  und  Landeskunde,  n.  F.,  XVI.  Bd.,  1891,  8,  220;
G.  Landau,  Die  Strafsen  aus  den  Niederlanden  und  vom  Niederrhein  durch
        <pb n="58" />
        59  —

in  Fuhrwerk  und  Gastwirtschaft  direkt  Teil  am  Verkehr  hatte,  ein
anderer,  namentlich  der  ärmere  Teil,  durch  die  greisere  Weitläufigkeit ­
  der  Gegend  zu  Hausindustrie  und  Hausiergewerbe  kam,  —  indem ­
  der  Kaufmann  dort  billige  Arbeitskräfte,  und  die  Bevölkerung
dort  Arbeit  fand,  auch  selber  als  Unternehmer  auftrat.  —  Wenn  es
auch  in  anderen  mehr  landwirtschaftlichen  Gegenden  vielfach  Sitte
ist,  als  Saisonarbeiter,  Landarbeiter  (Hollandsgänger),  Maurer,  Ziegler,
zu  wandern,  so  ist  in  den  Gegenden,  wo  meist  zugleich  Fuhrwerk

Westfalen  nach  Leipzig  und  Nürnberg,  im  Korrespondenzblatt  des  Gesamtvereins ­
  der  deutschen  Geschichts-  und  Altertumsvereine,  X.  Jahrgang,  1862,
S.  47  ff.;  derselbe,  Beiträge  zur  Geschichte  der  alten  Heer-  und  Handelsstrafsen
  Deutschlands,  in  der  Zeitschrift  für  deutsche  Kulturgeschichte  (hrsg.
von  Johannes  Müller  und  Johannes  Falke),  I.  Bd.,  1856,  S.  483a  ff.;  Schück,
Bilder  zur  Verkehrsgesohichte  des  16.  Jahrhunderts,  im  Deutschen  Postarehiv,
1877,  S.  589;  Hans  Weigels  Trachtenbuch,  Nürnberg  1577,  BlattLXXL;  Johs.
Müller,  Das  Eodwesen  Bayerns  und  Tirols  im  Spätmittelalter  und  zu  Beginn  der
Neuzeit,  in  der  Vierteljahrsschrift  für  Sozial-  und  Wirtschaftsgeschichte,  III.  Bd.,
1905,  S.  623;  Matrikeln  (Gehänselte  und  sog.  Pathen)  der  Hänselbücher  der
beiden  Fuhrmannswirtshäuser  Zum  grauen  Wolf  (seit  1810)  und  Zum  Engel
(1825—56)  in  der  Lammsgasse  in  Nürnberg,  beide  Bücher  jetzt  im  Besitz  des
Germanischen  Nationalmuseums  in  Nürnberg.  [Es  handelt  sich  um  dasselbe,  was  bei
den  Schiffern  die  Linientaufe  ist.  Zu  der  älteren  Bedeutung  des  Hänselns:  mein  Zur
Geschichte  der  alten  Handelsstrafsen  in  Deutschland,  Gotha  1907,  S.  17  ff.  Im
Engel  kehrten  die  Fuhrleute  der  norddeutschen  Routen:  die  Leister,  Hannoverschen, ­
  Braunsohweiger,  Harzer,  Thüringer,  im  Grauen  Wolf  Sachsen,  Böhmen,
Franken,  auch  Thüringer  und  Hessen  ein.];  August  Topf,  Bilder  von  der
deutschen  Landstrafse,  in  der  Gartenlaube,  1864,  S.  280  ff.  Die  Fuhrmannsplätze,
-gegenden  sind  meist  sehr  lange  beim  Fuhrwerk;  insofern  sie  in  der  Chausseenzeit ­
  vom  Fuhrwerk  verlassen  sind,  bezw.  in  neuerer  Zeit  nicht  mehr  genannt
werden,  ist  das  in  der  Karte  durch  eine  Klammer  ausgedrückt.  In  den
Alpen  geht  das  Fuhrwerk  allgemein  auf  das  alte  Eott-Etappenfuhrwerk  zurück.
Auch  auf  den  bremischen  und  anderen  Strafsen,  auf  der  alten  grofsen  hansischen
Strafse  'ist  gebundenes  Etappenfuhrwerk  nachzuweisen.  Fuhrwerksakten
des  Bremer  Staatsarchivs,  Gustav  Rüthning,  Geschichte  der  oldenburgischen
  Post,  Oldenburg  1902;  Das  ehemalige  Fuhramt  zu  Rostock,  im
Archiv  für  Post  und  Telegraphie,  1903,  S.  474  ff.  (s.  a.  w.  oben  unter  Postwesen).
Doch  ist  hier  die  Beziehung  zum  Fraohtfuhrwerk  früh  geschwunden,  während
sie  in  den  Alpen  z,  T.  bis  ins  19.  Jahrhundert  erhalten  blieb,  s.  die  Literatur
in  meinem  Zur  Geschichte  der  alten  Handelsstrafsen  in  Deutschland,  Gotha
1907,  S.  21.  In  der  hier  in  Rede  stehenden  Zeit  und  in  unserm  Gebiet  handelt
es  sich,  mit  den  oben  gegebenen  Einschränkungen,  wegen  des  Eilfuhrwerks  etc.
lediglich  um  fluktuierendes  Fuhrwerk,  namentlich  der  kleineren  Orte  und  Bauerschaften
  der  „Fuhrmannsgegenden“,  gegen  die  die  Fuhrleute  in  den  grofsen  (Lade-)
Städten,  da  ihnen  die  Vorrechte  des  einheimischen  Fuhrwerks,  um  die  früher  scharf
gekämpft  wurde,  meist  genommen  sind,  schwer  aufkommen  können,  [vergl.  a.
B  aas  ch,  Forschungen  zur  hamburg.  Handelsgeschichte,  UL,  Hamburg  1902,  S.  8,  9.1
        <pb n="59" />
        —  60  —

zu  Hause  ist,  namentlich  ein  primitiver  Handel  im  Hausieren  und
die  halbstädtische  Hausindustrie  charakteristisch;  die  Wandernden
gründen  auch  zuweilen  draufsen  Geschäfte  und  kommen  erst  am  Ende
ihres  Lebens  wieder  in  die  Heimat.  Die  Schnitzerei  in  Oberammergau,
die  Geigenindustrie  in  Mittenwald,  die  der  Sonneberger  Nürnberger
Waren,  der  mancherlei  Klein  waren,  die  der  Thüringer  wald  sonst  verfertigt,
in  Waltershausen,  Ohrdruf,  auch  die  Industrie  von  Suhl,  die  eigenartige
Spankorbindustrie  in  Bockau  und  Umgegend  im  Erzgebirge,  die  Puppenindustrie ­
  um  Olbernhau  *)  bestehen  allesamt  in  Gegenden,  die  zugleich
typische  Fuhrmannsgegenden  waren.  Ganz  eigenartig  ist  die  uralte
Arzneiindustrie  der  hausierenden  Olitätenhändler  aus  der  Fuhrmannsgegend ­
  um  Königsee  im  Thüringer  Wald 2 )  und  aus  dem  Zillertal. 3 )
0  Sehr  zahlreiche  Literatur  über  Hausindustrie  hat  Werner  Sombart
in  Conrads  Hdwb.,  IV.  Bd.,  S.  1150  ff.,  gesammelt  (s.  a.  K.  Eathgen,  in
Eisters  Wb.  d.  Volksw.,  Jena  1898,  II.  Bd.,  S.  474).  Vgl.  a.  (Gothaische)
Hdlgszeit.,  IV.  Jg.,  1787,  S.  249,  u.  a.;  H.  D.  A.  Sonne,  IV.  Buch,  1830,
S.  133,  199;  Hess.  Volksblatt,  Jg.  1843/44,  S.  180,  183;  J  G.  Kohl,  D,  Volksbild. ­
  u.  Naturans.  a.  d.  Harze,  Hann.  1866,  S.  139;  d  e  r  s.,  Alte  und  neue  Zeit,
Brem.  1871,  S.  392;  Gartenlaube,  Jg.  1863,  S.  712;  Daisenberger,  Gesch.
d.  Dorfes  Oberamergau,  Oberbayr.  Archiv,  Bd.  XX.;  J,  Baader,  Chronik  des
Marktes  Mittenwald,  Nördlingen,  1880,  S.  58,  188,  193;  M.  Beilhack,  Die
Bevölk.  d.  Spessarts,  D.  geogr.  Blätter,  IV.  Bd.  1887,  S.  50;  H.  Leineweber,
Das  Buch  vom  Eichsfelde,  Heiligenstadt  1900,  S.  88,  100,  102;  Bad  Sooden  u.
Aliendorf  a.  d.  W.,  Kassel  (1903),  S  42;  AugustTrinius  Thüringer  Schriften;
ders.,  Alldeutschland  in  Wort  und  Bild,  I.  Bd.,  Berlin  1893,  S.  166—158,  171,
172,  187,  191,  194,  195,  202,  203,  211,  243  u.  v.  a.  ;  J.  F.  Roth,  Gesch.  d.
nürnb.  Handels,  II.  T.,  Leipz.  1801,  S.  139,  140;  K.  F.  Klöden;  Ü.  d.  Stell,
d.  Kaufms.  i.  Mitt.,  I.  St.,  Berlin  1841,  S.  51,  52,  54;  Ph.  Kniest,  V.  d.
Wasserk,  S.  8;  W.  Lotze,  S,  236.  Seit  der  Berliner  Heimarbeitsausstellnng
sind  Artikel  in  den  Familienzeitschriften  sehr  zahlreich  geworden.  Vgl.  z.  B.
Ob.  Land  u.  Meer,  XCVI.  Bd.,  S.  813;  Daheim,  XLIII.  Jg.,  No.  12,  S.  9;  Reclams
Universum,  XXIV.  Jg.,  S.  235;  Velh.  u.  Klasings  Monatsh.,  XXII.  Jg.,  S.  561;
Wiener  Mode,  XXL  Jg  ,  S.  451;  Buch  f.  Alle,  1908,  S.  194;  Grenzboten,  LXVI.
Jg.,  No.  37.  Vgl.  a.  Th.  v.  d,  Goltz,  in  Conrads  Hdwb.,  V.  Bd.,  S.  467  ff.,
VI.  Bd.,  S.  478  ff.;  A.  Elster  in  Elsters  Wb,  d.  V.,  II.  Bd.,  S.  474;  J.  G.
Kohl,  Nordwestd.  Skizzen,  II.  T.,  Brem.  1864,  S.  242,  312,  316,  321  ff.;  ders.,
Skizz,  a.  N.  u.  Völkerl.,  II.  T.,  S.  111,  129;  Patje,  S.  420  ff,  423;  F.  Kurz,
Verkehrsgesch.  d.  Arlbergs,  Kufstein  1899,  S.  77;  Gartenlaube,  Jg.  1904,  S.  740;
Stat.  d.  Kgr.  H.,  II.  EL,  2  Abt.,  Erl.  S.  1  ff.
s )  Ich  besitze  selbst  verschiedene  der  mit  eigentümlichen  alten  Texten
bedruckten  Einwickelpapiere  der  Laborantenmedizinen  etc.,  vgl.  a.  L.  Gerbing,
Die  Strafsenzüge  von  Südwest-Thüringen,  in  den  Mitt.  der  geogr.  Ges.  zu  Jena,
XVII.  Bd.,  1898,  S.  84;  u.  a.;  neuerdings  hat  August  Trinius  einen  kleinen
Aufsatz  über  die  Königseer:  Wo  man  das  Lebenselixir  braut,  im  Universum,
XXII.  Jahrg.,  1906,  8.  593  ff.  geschrieben.  Zu  den  Laborantenorten  gehören
Oberweifsbach,  Königsee,  Lichte,  Ünter-Schöbling,  Grofs-Breitenbaoh,  Kursdorf,
Lichtenhain,  Mellenbach,  Deesbach,  Rohrbach  u.  a.
3 )  Hartwig  Peetz,  Die  Kiemseeklöster,  Stuttgart  1879,  S.  186.
        <pb n="60" />
        Es  besteht  eine  natürliche  Wechselwirkung  zwischen  der  Not
des  Bodens,  die  Verkehrsgewerbe  besonders  eifrig  ergreifen  läfst,  wo
der  Verkehr  in  den  Gesichtskreis  tritt,  und  dem  Verkehr,  der
mancherlei  Gewerbe  heranbringt,  die  in  heute  vom  Verkehr  verlassenen ­
  Gebirgstälern  manchmal  verwunderlicher  erscheinen,  als
sie  sind,  ebenso  wie  die  alte  Weitläufigkeit  der  heutigen  Touristengegenden ­
  der  Schweiz  und  Tirols,  wo  Wirtsgewerbe  und  Verkehr
mit  Fremden  älter  sind  als  das  Touristentum.
Auch  das  bergische  Land  ist  Fuhrmanns-  und  Industriegegend
zugleich.  Es  besteht  aber  zugleich  eine  Beziehung  zwischen
Gegenden,  die  wegen  ihrer  Bodenschätze  etc.  Transporte  brauchen,
wie  alle  die  Salzgegenden  *)  und  manche  Bergwerksgegenden 2 )  zugleich
dadurch  in  den  Verkehr  gezogen  werden,  im  Gebirge  wenigstens
kein  Ubermafs  an  Boden  haben,  und  einer  besonders  lebhaften  Teilnahme ­
  auch  an  dem  Frachtfuhrgewerbe,  das  die  grofsen  Ladestädte
brauchen.  In  den  Alpen  sind  die  Fuhrmannsorte  allesamt  als  alte
Rottorte  nachzuweisen,  wo  der  durchfahrende  Kaufmann  im  Mittelalter
  neues  Fuhrwerk  nahm,  und  wo  die  antiquierte  Einrichtung
mühsam  dem  neueren  Versenden  angepafst,  z.  T.  sich  noch  im  siebzehnten,
in  der  konservativsten  Gegend,  Graubünden,  sogar  noch  bis  ins
neunzehnte  Jahrhundert  sich  erhalten  hat.  Dazu  kommt  in  den
Gebirgen  und  in  den  Vorbergen  der  Vorspann. 3 )
Die  Fuhrmannsgegenden  namentlich  der  Gebirge  sind  von  dem
Aufhören  des  Fuhrwerks  mit  den  Eisenbahnen  sehr  schwer  betroffen
worden,  haben  namentlich  aut  manchen  Alpenpässen  schon  bei  dem
‘)  Salzorte  sind  aufgefiihrt  in  der  Literatur  zu  meiner  Darstellung  zur
Geschichte  der  alten  Handelsstrafsen  in  Deutschland,  1907,  S.  23.
2 )  Im  Bergwerks-  und  Hüttenbetrieb  des  Harzes  bestanden  besonders
konzessionierte  Fuhrleute,  die  die  Bergfuhrherren  hiefsen.  S.  H.  D.  A.  Sonne,
Beschreibung  des  Königreichs  Hannover,  IV.  Bd.,  München,  1830,  S.  129.
3 )  Das  gegenseitige  Umspannen,  wie  es  bei  den  stets  in  grofsen  Zügen,
(darunter  manchmal  auch  ein  Fuhrmann  mit  mehreren  Karren,  Bremer
Staatsarchiv,  1647/49),  fahrenden  Kärrnern  üblich  war,  woran  noch  die  Flurbezeichnungen ­
  als  „Wagenstelle“  erinnern  (B  ä  r  führt  solche  in  seiner  Chronik
des  badischen  Strafsenbaus  a.  a.  0.  auf,  sie  finden  sich  auch  im  Thüringer
Wald  und  werden  von  dortigen  Schriftstellern  erwähnt),  kommt  bei  dem  neueren
grofsen  Frachtfuhrwerk  nicht  mehr  vor.  Das  ältere  Fuhrwerk  pflegte  Vorspanne
bei  hohen  Bergen  zu  verlangen,  die  mit  Pferden  oder  zuweilen  auch  mit  Ochsen
gestellt  wurde.  Das  grofse  Frachtfuhrwerk  rechnete  regelmäfsig  mit  den  damals
sogenannten  Vorreitern  auch  schon  bei  kleineren  Steigerungen.  Die  Vorreiter
warteten  vielfach  bereits  an  der  Strafse.  Es  gab  Vorspannbauern  in  den
geeigneten  Dörfern,  und  es  wird  wohl  bei  dom  damaligen  geringen  Bargeld  in
den  Dörfern  über  die  durch  die  Trinkgelder  verwöhnten  Vorspannknechte  geklagt
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        sukzessiven  Ausbau  von  Kunststrafsen  zu  leiden  gehabt.  Mit  der  Wegwendung ­
  des  Verkehrs  trat  allgemein  die  Übervölkerung  am  schärfsten
hervorundführtenamentlich  zu  scharfer  Anspannung  der  Hausindustrie. 1 )
Die  Eisenbahnen  haben  an  manchen  Plätzen,  wo  viele  Hände
und  wenig  Arbeit  sind,  Filialfabriken  gewisser  Industrien,  wie  der
Tabaksindustrie  entstehen  lassen,  eine  ganz  moderne  typische  Erscheinung ­
  in  den  Touristengegenden  geschaffen.
Die  alten  Fuhrmanns-  und  Kleinindustriegegenden  sind  auch
namentlich  diejenigen,  die  die  gröfste  Dezentralisation  der  von  Bremen
aus  direkt  versorgten  Handelsplätze  zeigen.
Im  bremischen  Verkehr  überwiegt  noch  durch  den  Anfang  des
neunzehnten  Jahrhunderts  der  zweirädrige  Karren 2 );  im  neunzehnten
Jahrhundert  in  der  Chausseezeit  ist  der  vierrädrige,  reglementierte
grofse  Frachtwagen,  bei  dem  die  Pferde  an  der  Stange  gehen,  das
typische  Fuhrwerk 3 )-(Mitteilung
  aus  Bremke  an  der  Heiligenstädter  Stralse  u.  a.).  Die  Wirtshäuser
vor  den  Steigungen  besorgten  und  stellten  zu  einem  Teil  die  Pferde,  und
aufserdem  wurden  Frachtfuhrwerksbetrieb  und  Vorspanngeben  kombiniert.
(Mitteilung  von  Herrn  Knüppel  aus  der  in  Münden  ansässigen  ehemaligen
Fracbtfubrmannsfamilie).  Vgl.  auch  Johann  Preissler,  Noth-  nnd  Hülfsbüchlein
  für  Fuhrleute  zu  Hause  und  auf  der  Reise,  Ilmenau  1825,  S.  37  ff.
‘)  Vgl.  u.  a.  F.  Kurz,  Verkehrsgeschichte  des  Arlbergs,  1899,  die  Verhältnisse ­
  in  Thüringen  etc.
2 )  In  Göttingen  sind  nach  den  Torextrakten  vom  Oktober  1784  bis
ult.  September  1785:  485  Wagen,  890  Karren  ein-,  218  Wagen,  511  Karren
aus-,  361  Wagen,  1216  Karren  durchpassiert,  in  Hannoversoh-Münden  gingen
1796  im  Jahre  ungefähr  nach  Frankfurt  a.  M.  und  Mainz  150  Wagen  und
600  Karren,  nach  Nürnberg  14  Wagen  und  118  Karren.  In  Hannover  ergibt
sich  aus  den  Lasten  ein  ähnliches  Verhältnis.  Zwischen  Bremen  und  Hamburg
scheinen  Wagen  1785  verkehrt  zu  haben.  Patje,  Kurzer  Abrifs  des  Fabriken-,
Gewerbe-  und  Handlungszustandes  in  den  churbr.-lüneburgischen  Landen,  1796,
Auch  auf  dem  Bilde  der  Stadt  Bremen  in  dem  Bremer  Haushaltskalender  von
1825  (Stadtbibliothek)  ist  noch  der  Frachtkarren  die  Staffage,  während  er
in  späteren  Ansichten  von  dem  grofsen  Frachtwagen  verdrängt  ist.
3 )  s.  dazu,  wie  zu  dem  früheren,  meine  Darstellung  des  Prachtfuhrwesens.
Vgl.  u.  a.  hannoversches  Gesetz  über  die  Weggelderhebung,  den  Gebrauch  der
Chausseen  und  die  Wegpolizei  vom  4.  Dez.  1834,  ferner  Gesetz  vom  19.  Aug.
1836,  preufsisches  vom  17.  März  1839,  12,  März  1850,  Grofsh.  hessisches  Gesetz
über  die  Erhebung  des  Chausseegeldes  vom  6.  März  1824,  Nürnberger
Verordnung  vom  16.  Sept.  1756,  betreffend  das  die  bayrischen  und  die
schwäbischen  Kreislande  befahrende  Fuhrwerk  (Nürnberger  Stadtarchiv),  Bayrische
Verordnung  vom  16.  Juli  1840,  K.  K.  österreichische  Hofkammerdekrete  vom
4.  April  1805,  10.  Sept.  1816,  Hofkanzleidekret  vom  30.  April  1840  usw.  Zur
Durchführung  einer  neuen  einheitlichen  weiten  Spur  im  18.  und  Anfang  des
19.  Jahrhunderts  vor  und  mit  der  Ausbreitung  der  Chausseen  einige  vorläufige
Bemerkungen  in  meinem  Zur  Geschichte  der  alten  Handelsstrafsen  in  Deutschland, ­
  1907,  S.  20.
        <pb n="62" />
        —  68  —

Die  Flüsse  sind  nach  ihrer  Schiffahrts-  oder  Flöfsgrenze  in  die
Karte  eingetragen.  Für  die  Feststellung  des  Flufs-  und  Kanalnetzes,
soweit  es  für  uns  Wichtigkeit  hat,  haben  im  allgemeinen  namentlich
das  statistische  Werk  von  Heinrich  Meidinger,  Die  deutschen
Ströme 1 ),  das  in  dieser  Zeit  erschien,  und  das  moderne  Werk  von
Victor  Kurs,  Tabellarische  Nachrichten  über  die  flöfsbaren  und  schiffbaren ­
  Wasserstraßen  des  Deutschen  Reiches 2 ),  das  auch  historische
Nachrichten  bringt,  die  statistisch-volkswirtschaftlichen  Darstellungen
Hannovers  von  Patje  und  v.  Reden,  von  Oldenburg  die  Forschungen
Strackerjans 3 ),  sowie  die  später  erwähnte  Kanalliteratur  etc.  auch
Karten  von  Oldenburg,  Hannover  4 )  gedient.  Dazu  kommt  das  Spezialmaterial ­
  der  Weser.
Stapelmäfsig 6 )  zerfiel  der  Weserverkehr  am  Anfang  des  neunzehnten
')  H.  Meidinger,  Die  deutschen  Ströme,  mit  statistischen  Übersichten,
Leipzig,  1853—54.
2 )  Victor  Kurs,  Tabellarische  Nachr.  über  die  fiößb.  u.  schiffb.  Wasserstraßen ­
  des  deutschen  Reiches,  Berlin,  1894.
*)  Straokerjan,  Gesch.  Notizen  über  die  Verkehrswege  im  nördlichen
Teil  des  Herzogtums  Oldenburg,  Die  Wasserstraßen,  —  Ztschr.  f.  Verwaltung
und  Rechtspflege  im  Großherz.  Oldenburg,  Bd.  V,  S.  237  ff.
4 )  Für  das  enge  Wasserstraßennetz  in  Ostfriesland  und  Oldenburg  kann
man  z.  B,  hinweisen  auf:  Straßen-  und  Wege-Karte  vom  Königreich  Hannover,
Herzogthum  Braunschweig  und  Großh.  Oldenburg,  Blatt  I,  Oldenburg-Bremen;
und  Fluß-  und  Weg-Karte  des  Herzogthums  Oldenburg,  basiert  auf  die  in  den
Jahren  1835—1850  ausgeführte  Landesvermessung.  —  Ältere  Karten  des  Wesergebiets ­
  sind  bei  G.  Hunckel  in  Bremen  erschienen.  Eine  Stromkarte,  die  den
Oberweserlauf  enthält,  ist  1863  erschienen:  J.  J.  Vorländer,  Karte  des
Weserstroms  in  XXI  Sectionen,  aus  den  Strombaukarten  der  Uferstaaten  im
Jahre  1861  zusammengestellt,  Berlin  1863.  In  derselben  Zeit  erschien  auch  ein
Längenprofil.  Vgl.  dazu  Weser  und  Ems,  ihre  Stromgebiete  und  ihre  wichtigsten
Nebenflüsse,  im  Aufträge  des  preußischen  Wasser-Ausschusses  herausg.  von
H.  Keller,  Berlin  1901,  Atlas.
6 )  Über  die  Stapelliteratur  und  den  älteren  Flußverkehr  habe  ich  Literatur
zusammengestellt  in  meiner  Darstellung:  Zur  Geschichte  der  alten  Handelsstraßen,
Gotha  1907,  S.  22.  Eine  neuere  Schrift  ist  zum  Mindener  Stapelwesen
erschienen;  Gerhard  Noack,  Das  Stapel-  und  Schiffahrtsrecht  Mindens,  vom
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        —  64  —

Jahrhunderts  in  drei  bezw.  vier  Abschnitte:  die  Unterweser  unterhalb
Bremens,  die  Oberweser  zwischen  Bremen  1 )  und  Hannoversch-Münden
Beginn  der  preußischen  Herrschaft  1648  bis  zum  Vergleich  mit  Bremen  1769,
in  Quellen  und  Darstellungen  zur  Geschichte  Niedersachsens,  herausgegeb.  vom
historischen  Verein  für  Niedersachsen,  Bd.  XVI,  Hannover  und  Leipzig  1904,
s.  a.  die  dort  angeführte  Stapelliteratur.  In  Bremen  erschienen  beim  Mindener
Stapelstreit  zwei  Drucksachen  Wolbegründete  species  facti  in  Sachen  der  Stadt
Minden  contra  H.  Hn.  Bürgermeisters  und  Eath  der  freyen  Reichs-Stadt  Bremen
von  1738;  Actenmäfsige  Darstellung,  wie  sich  in  Sachen  Minden  contra  Bremen,
mandati  s.  &amp;amp;  c.  c.  beyderseitiges  An-  und  Vorbringen  gegen  einander  verhalte,
(s.  a.  1749),  die  zusammen  mit  den  Mindener  Druckschriften  Kurtze  species
facti  in  Sachen  Anwaldts  Sr.  Königl.  Maj.  in  Preufsen  wider  die  Reichs-Stadt
Bremen  in  puncto  Juris  praeternavigandi  Bremam  &amp;amp;  Juris  stapulae  civitati
Mindensi  competentis  mandati  s.  &amp;amp;  c.  c,,  1737,  f.  Anhang  und  Fortsetzung  der
den  5'""  Julii  1737  ad  lectoriam  illustrissimi  camerae  imperialis  iudicii
facti  speciei  in  Sachen  Ihro  Königl.  Maj.  in  Preufsen,  wider  Bürgermeister  und
Rath  der  Reichs-Stadt  Bremen  mandati  s.  &amp;amp;  c.  c.  (s.  a.)  und  mit  Manuskript
zum  Bremer-  und  Weserstapelwesen  in  der  Stadtbibliothek  und  bei  den  Stapelakten ­
  des  Bremer  Staatsarchivs  aufbewahrt  sind.  Vergl.  w.  (v.  Nettelbla),
Nachricht  von  dem  Rechtsstreit  zwischen  der  kaiserlichen  freyen  Reichs-Stadt
Bremen  und  der  Stadt  Minden,  die  Stapel-Gerechtigkeit  und  das  Jus  Emporii
betreffend,  in  Greinir  or  deim  gaumlu  Saugum,  Laugum  etc.,  Flockr.  III,,  oder
Nachlese  von  alten  und  neuen,  eigenen  und  fremden  etc,  Abhandlungen,  ungedruckten
  und  seltenen  gedruckten  Sachen  etc.  III.  Stück,  Stockholm  1765,
num.  I.;  Stapelakten  des  Handelskammerarchivs  (Coli.  Sen.);  E.  Dünzelmann,
Aus  Bremens  Zopfzeit,  Bremen  1899,  S.  97  ff.;  C.  A.  Heiueken,  Geschichte
der  freyen  Hansestadt  Bremen  von  der  Mitte  des  18.  Jahrhunderts  bis  zu  deren
Dnterwerffung  unter  dem  Französischen  Zepter  (Orig.  Manuskript  Stadtbibliothek),
1812,  S.  126  ff.;  H.  Motz,  Bremen  im  Jahre  1663,  Bericht  des  Grafen  Priorato,
im  Bremischen  Jahrbuch,  VI.  Bd.,  S.  17,  und  im  folg.  Ältere  Darstellungen
des  Schiffahrtsbetriebes  auf  der  Oberweser  sind:  (Gothaische)  Handlungs-Zeitung,
  III.  Jg.,  1786,  S.  49  ff.,  IV.  Jg.,  1787,  S.  57  und  65  ff.;  Peter
Franz  Weddigens  Westphälisches  Magazin  zur  Geographie,  Historie  und
Statistik,  III.  Bd.,  Heft  9,  1787,  S.  248  ff,;  Johann  Ludolf  Quentin,
Berichtigung  eines  Abrisses  von  der  Schiffahrt  auf  der  Weser,  Göttingen  1788.
Vgl.  a.  eventuell  noch  Nicolaus  Minnemann,  Oratio  panegyrica  de
Visurgis  origine,  situ,  aliisque  ad  hanc  rem  facientibus  qua  physiois  qua
historicis,  Bremae  1685.
x )  In  dem  Manuskript  der  Stadtbibliothek  ist  ein  Verzeichnis  von  Urkunden
gegeben,  die  z.  T.  auf  das  Stapelrecht  Bezug  haben  oder  Ansprüche  stützen.
Die  eigentliche  Stapelbeurkundung  ist  das  Privileg  Kaiser  Karls  V.  vom
27.  Juli  1541,  dazu  gehört  das  Privileg  vom  20.  Juli  1641,  in  dem  das  große
gefälschte  Privileg  Kaiser  Heinrichs  V.,  vom  14.  Mai  1111  (Brem.  Urk.  B.  I.
No.  28),  worauf  man  in  Bremen  die  Rechte  über  den  Strom  bis  in  die  salze
See  stützte,  bestätigt  und  nach  oben  freie  Schiffahrt  bis  Münden  und  bis  Celle
versichert  wurde,  ferner  ist  noch  die  Aussöhnung  der  Stadt  durch  Karl  V.  nach
dem  Schmalkaldisohen  Kriege  vom  15.  Sept.  1554  und  die  Konfirmation  danach
Kaiser  Ferdinands  II.  vom  1,  April  1623  zu  erwähnen.  In  Bremen  verlangte
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        «■  5

—  65

und  die  Werra  aufwärts,  schiffbar  bis  Kreuzburg 1 ),  meist  befahren
bis  Wanfried 2 ),  wo  die  hessische  Niederlage  war 5 ),  die  Fulda  zerfiel
noch  wieder  in  zwei  Abschnitte,  Mündener  Schiffer,  die  hier  damals
den  Verkehr  ausschließlich  in  der  Hand  hatten,  fuhren  bis  Kassel,
von  wo  hessische  Schiffer  mit  kleinen  Boten  bis  Hersfeld  gingen. 4 ) 5 )
Wanfried 2 )  blieb  auch  noch  in  neuerer  Zeit  der  Umschlag,  wenngleich ­
  zeitweise  auch  Eschwege 3 )  und  auch  die  preufsischen  Orte  2 )
hervortraten.
man  in  neuerer  Zeit,  stapelmäfsiges  Feilhalten  evt.  mit  gänzlicher  Weiterfuhrversagung
  für  Getreide,  Mehl,  Wein,  Bier,  Bau-  und  Flofsholz  etc.,  Stein,
kohlen,  (Eisen)  und  Quadersteine,  Umladung  und  Faktorenzwang  für  alle
Güter  (modifiziert  durch  den  Minder  Vergleich  1769).  Die  Hauptstapelurkunden
sind  abgedruckt  als  Anhänge  der  Streitschriften.  Einige  jüngere  Verordnungen
(dabei  Wedde-Ordnung  und  -Eid)  sind  abgedruckt  in  der  Sammlung  verschiedener
Verordnungen,  welche  in  Handlnngs-,  Schiffahrts-  und  Polizey-Saohen  der
Kayserlich  freyen  Reichs-Stadt  Bremen,  so  in  älteren  als  neueren  Zeiten  aus«
gegangen,  Bremen,  gedruckt  und  verlegt  von  Friedrich  Meier,  E.  E.  Raths
Buchdrucker  (1750),  S.  48,  51,  52,  106,  108,  109,  111,  112,  113,  (auch  einiges
zu  Schiffei’-,  Schlacht-,  Waageordn,  etc.)  u.  a.  Vgl.  a.  die  Kundige  Rolle,  bei
Friedr.  Meier,  Bremen  1756  u.  a.
h  Patje,  Abrifs  des  Fabriken-,  Gewerbe-  und  Handlungszustandes  in
den  churbraunschw.-Iüneburg.  Landen,  1796,  S.  440  ff.
2 )  Patje,  8.  440  ff,,  Protokolle  der  Weserschiffahrtskommisson  IV.  Konferenz ­
  vom  16.  Febr.  1821.  Bremer  Staatsarchiv,  Handelskammerarchiv.  In
einem  Schreiben  aus  Wanfried  vom  18.  Febr.  1819  wird  erzählt,  wie  Wanfried
Jahrhunderte  lang  der  Umschlag  gewesen  sei,  und  wie  Hessen  auch  Eschwege
niedergehalten  habe,  und  über  neuerliche  Schwierigkeiten  und  Zersplitterung
geklagt.  Zolltechnisch  ist  zu  Zollvereinszeiten  Wanfried  hervorgehoben.
s )  Hansestädte  Lübeck  und  Bremen,  Handbuch,  Leipzig  und  Ronneburg
1807,  S.  329.
4 )  Patje,  S.  440  ff.;  Memoire  der  Deputierten  des  Bremer  und  oberländischen ­
  Handelsstandes  zur  Beförderung  einer  besseren  Weserschiffahrtsordnung, ­
  Bremen  1815,  S.  20.  (Sammlung  der  Stadtbibliothek  Oberweser).
6 )  Die  Geschichte  der  hessischen  Schiffahrt  auf  der  Fulda  und  Werra
ist  dargestellt  von  Hugo  Brunner,  Beiträge  zur  Geschichte  der  Schiffahrt
in  Hessen,  besonders  auf  der  Fulda,  in  der  Zeitschrift  des  Vereins  für  hessische
Geschichte  und  Landeskunde,  N.  F.,  XVI.  Bd.  1891.  Im  sechzehnten  Jahrhundert
hat  Hessen  daran  gedacht  bis  nach  Ziegenhain  in  die  Schwalm  hinauf  Schiffbarkeit ­
  herzustellen,  dann,  weil  man  die  Anwartschaft  auf  das  Stift  Hersfeld
gewann,  sich  mit  der  fuldischen  Regierung  wegen  Schiffbarmachung  bis  Fulda
zu  verständigen,  es  kam  aber  nur  bis  1602  zum  Schleusenbau  und  Aufräumung ­
  bis  Hersfeld,  womit  zugleich  ein  Schiffahrtsreglement  erlassen  wurde
(ältere  Nachrichten  Brunner,  S.  204).  Im  siebenjährigen  Krieg  hatten  auch
die  Franzosen  wieder  den  Plan  einer  Schiffbarmachung  bis  Fulda;  sie  nötigten
auch  den  Bischof  von  Fulda  und  die  Grafen  von  Schlitz  zum  Schleusenbau,
eine  Reihe  von  Schleusen  kam  auch  wirklich  1762  bis  zum  Frieden  zu  Stande.
Die  hessische  Regierung  setzte  die  Unterhandlung  fort,  konnte  aber  nicht
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        —  66  —

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erreichen,  dafs  die  noch  ansstehenden  vier  Schleusen  (die  20000  Gulden  kosten
sollten)  gebaut  wurden,  obwohl  die  Frankfurter  Kaufleute  zugesichert  hatten,
dafs  sie  ihre  Bremer  Waren  auf  dem  neuen  Wege  über  Kassel  und  Fulda
beziehen  wollten,  tfle  ansgeführten  Schleusen  verschwanden  zum  Anfang  des
neunzehnten  Jahrhunderts  (Brunner,  S.  227  ff.,  241).  Bis  Hersfeld  fuhren
Markt  schiffe  zweimal  wöchentlich  bis  in  die  neueste  Zeit.  Ihre  Fahrten  sind
geschildert  in  Dingelstedts  Roman  Die  neuen  Argonauten.  Zu  Jeromes
Zeiten  wurden  im  Andenken  an  seine  Marinelaufbahn  viele  Lustfahrten  auf  der
Fulda  gemacht  (Brunner  S.  242  ff.)  Vergl.  Keller,  Weser  und  Ems,
Berlin  1901,  II.  Bd.  S.  373,  437,  u.  a.  Zu  dem  ausschliefslichen  Recht  der
Mündener  Schiffer  auf  die  Kasseler  Schiffahrt,  s.  Brunner,  S.  210,  (16.  Jahrh.  ff.)
Patje,  S.  440  ff.  u.  a.  und  im  folgenden.  —  Im  siebzehnten  Jahrhundert
wollte  man  auch  die  Werra  im  oberen  Laufe  schiffbar  machen;  Landgraf
Moritz  von  Hessen  setzte  sich  1602  und  1603  mit  der  sächsisch-hennebergischen
und  kurmainzischen  Regierung  wegen  der  Werra  in  Verbindung.  Die  Bemühungen
scheiterten  aber  an  dem  Widerstande  der  Dörfer  Frauenbreitungen,  Wernshausen
und  Schwallungen  und  der  adligen  Ganerben  zu  Walldorf,  die  für  ihre  Wiesen
wegen  des  Treibens  fürchteten.  In  den  Jahren  1657—1668  gab  sich  Herzog
Ernst  der  Fromme  von  Gotha  grofse  Mühe,  die  Werraschiffahrt  oberhalb  Wanfried ­
  ins  Werk  zu  setzen.  Er  liefs  sich  einen  kaiserlichen  Freibrief  für  eine
Probefahrt  die  Werra  und  Weser  hinunter  an  den  Stapeln  vorbei  ausstellen.
Ein  Schiff  kam  auch  bis  Münden.  Nachdem  liefs  er  im  ganzen  30  Schiffe  zu
Themar  bauen  und  hatte  ein  Kornhaus  zu  Münden.  Der  weitere  Plan  eines
Kanals  zum  Main  oder  Maingebiet,  bezw.  der  Erlangung  von  Speisewasser  für
die  Werra  aus  dem  Maingebiet  zur  Sommerszeit,  konnte  nicht  ausgeführt
werden.  1667  bis  1668  schickte  er  viel  Flofsholz  nach  Bremen  zum  Wiederaufbau ­
  der  1666  zerstörten  Londoner  Stadtteile.  Später  ging  der  Schiffsverkehr
oberhalb  Wanfried  wieder  ein.  Wanfried  erhielt  1608  Stadtrecht,  „weil  bei  ihnen
wegen  des  Werrastrombs  vil  Ab-  und  Zureisens  und  Handtirens“,  wurde  auch
als  Niederlage  privilegiert.  Jedes  neugebaute  Schiff  der  dortigen  Schiffer  hatte
Zollfreiheit  von  dem  Landgrafen  von  Hessen  für  die  erste  Reise,  was  später
wegen  Mifsbrauchs  in  ein  einmaliges  Geldgeschenk  umgewandelt  wurde.  Im
fünfzehnten  und  sechzehnten  Jahrhundert  wird  von  Verfrachtungen  von  Waid,
Getreide  von  den  Plätzen  Kreuzburg,  Mihla,  Ebenshausen  und  Treffurt  berichtet,
wobei  die  Schiffe  auch  verkauft  wurden,  auch  Flöfse.  947  schon  begegnet
Schiffahrt  auf  der  Hörsei  etc.  —  Auch  von  der  Werra  wird  berichtet,  dafs  sie
die  Franzosen  im  siebenjährigen  Kriege  im  Oberlauf  von  Wanfried  bis
Salzungen  durch  Schleusen  haben  schiffbar  machen  wollen,  ohne  dafs  es  aber
znr  Ausführung  kam  (s.  D.  Rein  ho  Id  und  J.  Oltmanns,  Der  deutsche
Handelskanal,  Bremen  und  Leer  1817,  S.  165.)  Vergl.  Brunner,  Beiträge
zur  Geschichte  der  Schiffahrt  in  Hessen,  in  Zeitschrift  des  Vereins  für  hess.
Gesch.,  N.  F.,  Bd.  XVI.,  S.  231  ff.;  G(eorg)  L(andau),  Die  Bemühungen  der
hessischen  Landgrafen  Wilhelm  IV.  und  Moriz  zur  Belebung  des  Gewerbefleisses,
im  Hessischen  Volksblatt,  Jahrg.  1843/44,  No.  3,  S.  12;  derselbe,  Geschichtlicher ­
  Überblick  der  Bauten  und  Projekte  zur  Schiffbarmachung  der  hessischen
Flüsse,  ebenda  Jahrg.  1843/44,  No.  16,  S.  67,  No.  17,  S.  71;  J.  Kuntz,  Herzog
Ernst  des  Frommen  Bemühungen  um  die  Schiffahrt  in  Thüringen,  Deutsche  Bauzeitung, ­
  XXX.  Jahrg.,  S.  557,  564  ff.;  B.  Hofmann,  Herzog  Ernst  der  Fromme  in
seinen  Beziehungen  zu  Bayern,  in  Das  Bayerland,  XIII.  Jahrg.,  S.  88  ff.;  Jacob
        <pb n="66" />
        —  67  —

Es  bestand  eine  alte  Rivalität  zwischen  Hessen  und  dem
hannoverschen  Stapel  Münden 1 ),  der  Kasseler  Umschlag  beruht  auf
Stapel  gegen  Münden,  der  bereits  im  14.  Jahrhundert  begegnet 2 ),
aber  übrigens  auch  in  den  Wasserverhältnissen  eine  Begründung
findet,  es  kommt  dann  mehrfach  zu  energischen  Streitfällen  und  auf
dieser  alten  Angelegenheit  beruht  auch  die  Anlegung  des  Konkurrenzplatzes ­
  Karlshafen  im  18.  Jahrhundert. 3 )
Marperger,  Neu  eröffnete  Wasserfahrt  auf  Flüssen  und  Canälen,  Dresden
und  Leipzig  1723,  S.  71;  H.  Keller,  Weser  und  Ems,  Berlin  1901,  II.  Bd.
S.  374  ff.  S.  w.  Johann  Ludolf  Quentin,  Berichtigung  eines  Abrisses  von
der  Schiffahrt  auf  der  Weser,  1788,  S.  13,  25;  (Gothaische)  Handlungs-Zeitung,
IV.  Jg.,  1787,  S.  59.
r )  Joh.  M.  Zacharias  Willigerodt,  Geschichte  von  Münden  in
vorzüglicher  Hinsicht  auf  Handel  und  Schiffahrt,  Göttingen  1808,  S.  61,  70,
180  ff.,  400,  516  ff.  Privileg  von  Herzog  Otto  dem  Kind  vom  7.  März  1246.
In  Münden  war,  wie  in  Bremen,  und  in  noch  höherem  Mafse,  die  Wahrung  des
Umschlags  in  der  späteren  Zeit  die  Hauptsache.  Die  älteren  Kaufsrechte  wurden
neuerdings  aber  auch  noch  ausgeübt  und  insofern  der  Stapel  namentlich  auf
Glas,  Mühlensteine,  Flofsdielen,  Bauholz,  irdene  Krüge,  Baumsohiffe  projeziert.
Vergl.  auch  weiter  Hugo  Brunner,  Beiträge  zur  Geschichte  der  Schiffahrt  in
Hessen,  besonders  auf  der  Fulda,  in  der  Zeitschrift  des  Vereins  für  hessische
Geschichte  und  Landeskunde,  N.  F.,  XVI.  Bd.,  1891,  S.  206  ff.;  Thilo
Hampke,  Die  Kanalisierung  der  Fulda  von  Münden  bis  Kassel,  Denkschrift
zur  Eröffnung  der  Fuldaschiffahrt,  im  Aufträge  des  Stadtrats  und  der  Handelskammer ­
  zu  Kassel,  Kassel  1895,  S.  3;  H.  Keller,  Weser  und  Ems,  Berlin  1901,
I.  Bd.,  2.  Abt.,  S.  3  ff.;  Wilhelm  Lotze,  Geschichte  der  Stadt  Münden
nebst  Umgegend,  Münden  1878,  S.  234  ff.  Aufser  den  hannoverschen  Bestätigungen
ist  das  Mündener  Stapelrecht  1589  von  Kaiser  Rudolf  konfirmiert  worden.  Hessen
drang  mit  seinem  1578  am  Reichsgericht  anhängig  gemachten  Prozefs  gegen  das
Mündener  Stapelrecht  nicht  durch.
2 )  Christoph  Rommel,  Geschichte  von  Hessen,  Marburg  und  Kassel
1820  ff.,  II.  Teil,  S.  107;  Brunner,  S.  208.  1336  Privileg  Kaiser  Ludwigs.
3 )  Rommel,  cit.  In  den  Hormayr  sehen  Fragmenten  werden  auch
ältere  Fälle  erzählt.  (II,  S.  23.)  Landgraf  Karl  von  Hessen  zog  die  Hugenotten
ins  Land,  von  denen  1685  6000,  1697  14  000  und  weitere  Zuzüge  1720  einwanderten,
  die  Gewerbe  und  Handel  belebten,  und  baute  1699  bis  1706  Karlshafen, ­
  das  er  mit  der  Fulda  bei  Kassel  durch  einen  Kanal  verbinden  wollte.
Er  liefs  dazu  die  Diemel  schiffbar  machen.  S.  im  folgenden;  August  Engel,
Weserbuch,  S.  36  ff.;  Ernst  Gerl  and,  Über  die  Kanal-Projekte
und  Anlagen  des  Landgrafen  Carl  von  Hessen  in  der  Zeitschrift  des  Vereins  für
hessische  Geschichte  und  Landeskunde,  N.  F.,  IX.  Bd.,  1882,  S.  348  ff.;  W.  L  o  tze,
Geschichte  der  Stadt  Münden,  Münden  1878,  S.  114;  G(e  o  r  g)  L(a  n  d  a  u),
Geschichtlicher  Überblick  der  Bauten  und  Projekte  zur  Schiffbarmachung  der
hessischen  Flüsse,  im  Hessischen  Volksblatt,  Jahrg,  1843/44,  No.  16,  S.  68,
N°.  17,  S.  11.  Der  1803  geplante  Versuch,  den  Verkehr  von  Veckerhagen  nach
Kassel  zu  leiten,  indem  man  Veckerhagen  zum  Umsohlagshafen  machte,  blieh
ohne  Erfolg.  Vgl.  w.  Ludwig  Boclo,  Der  Begleiter  auf  dem  Weserdampfschiffe
6*
        <pb n="67" />
        —  68  —

Der  Verkehr  aus  der  Weser  in  die  Werra  wurde  durch  ein
Wehr  gehemmt,  das  Hannover  im  neunzehnten  Jahrhundert  als
natürliches  Hindernis  verteidigt  hat,  bis  die  Eröffnung  der  Konkurrenzbahnstrecke ­
  von  Eschwege  bezw.  Niederhone  und  Bebra  nach  Göttingen
in  den  siebziger  Jahren  die  endliche  Beseitigung  in  ihrem  Wert
illusorisch  machte,  da  der  Werrahandelsverkehr  überhaupt  aufhörte. 1 )
In  der  Fulda  bestand  das  sogenannte  Laxwehr,  doch  wurden  durch
von  Minden  nach  Bremen,  Göttingen  1844,  S.  26,  41  ff.;  F.  C.  Th.  Piderit,
Geschichtliche  Wanderungen  durch  das  Weser-Thal,  Rinteln  und  Leipzig  1868,
S.  62  ff.;  W.  Lotze,  Geschichte  der  Stadt  Münden,  1878,  S.  336.  Lotze
berichtet,  dass  die  Arbeiten  in  Veckerhagen  auf  Betreiben  Hannovers  eingestellt ­
  seien.
Zu  den  Hugenotten  gehörte  Denis  Papin,  der  1688  nach  Marburg  kam.
Die  Akten  des  Magistrats  zu  Münden  und  des  Kurfürstlichen  Amtes  Münden,
die  Zerstörung  des  von  Denis  Papin  erfundenen  Modells  eines  Dampfschiffes  im
Jahre  1707  betreffend,  wurden  im  Jahrgang  1850  der  Zeitschrift  des  historischen
Vereins  für  Niedersachsen,  S.  291  ff.,  von  C,  Einfeld  veröffentlicht.  Überden
Vorgang  siehe  meine  Darstellung  in  Alte  Handelsstrafsen  in  Deutschland,
Gotha  1907,  S.  17.
Über  Papins  Versuche  (Modell  eines  Dampfschiffs)  s.  B.  Stilling,
Einige  Bemerkungen  zur  Beleuchtung  der  Frage:  Ob  Papin  1707  bei  seiner
Schiffahrt  von  Kassel  nach  Münden  die  Kraft  des  Wasserdampfes  als  Motor
gebraucht  oder  nur  durch  Menschenhände  die  Räder  seines  Schiffes  bewegt  habe,
in  der  Zeitschrift  des  Vereins  für  hessische  Geschichte  und  Landeskunde,
N.  F.,  VIII.  Bd.,  1880,  S.  205  ff.  und  E.  Gerland,  Das  sogenannte  Dampfschiff ­
  Papins,  Entgegnung  auf  die  Abhandlung  Stillings,  ebenda,  N.  F.,  Bd.  VIII.
S.  221  ff,  wo  die  weitere  Literatur  genannt  ist;  Brunner,  ebenda,  N.  F„
XVI.  Bd.,  1891,  S.  239  ff.  Auch  Rühlmann,  Allgemeine  Maschinenlehre,
IV.  Bd.,  Braunschweig  1876,  S,  72,  und  Thilo  Hampke,  Die  Kanalisierung  der
Fulda,  Kassel  1895,  S.  3  ff.;  W.  L  o  t  z  e,  Geschichte  der  Stadt  Münden,  1878,
S.  113  ff.,  336.  Neuere  Literatur  über  Papin  u.  s.  Schriften  La  grande
Encyclopedie,  Paris  1885—1902,  tome  XXV.,  p.  993;  Brockhaus,  Konv.-L.,
1901—1904,  XII.  Bd.,  S.  867;  Meyer,  Konv.-L.,  1902  ff,  XV.  Bd.,  S.  399.
i)  Bis  1866  hat  Hannover  nach  der  formellen  Aufhebung  des  Stapels
vom  10.  Februar  1824  die  Sperrung  faktisch  aufrecht  gehalten.  Im  Dezember
1866  bereits  wurde  die  Schleusenanlage  unter  der  neuen  Regierung  beschlossen
und  1877  bis  80  durchgeführt.  Seit  1872  geriet  der  Werraverkehr  in  Verfall.
(Jahresbericht  der  Bremer  Handelskammer  1879,  S.  29  ff.)  Da  die  Werra  nicht
gleichzeitig  korrigiert  wurde,  kam  die  Anlage  zu  spät.  In  den  achtziger  Jahren
flackerte  ein  Verkehr  noch  etwas  wieder  auf  und  ruhte  seitdem  aufser  einem
geringen  Lokal-  und  dem  Flofsverkehr.  V  ergl.  Thilo  Hampke,  Die  Kanalisierung
der  Fulda  von  Münden  bis  Kassel,  Kassel  1895  S.  11,  33;  H.  Keller,  Weser
und  Ems,  Berlin  1901,  I.  Bd,  S.  297,  II.  Bd.,  2,  Abt.,  S.  3,  II.  Bd.,  S.  362  ff.,
373  ff.,  378,  390  (Beschwerde  der  Mindenar  Kaufmannschaft  vom  19.  März  1843);
W.  Metterhausen,  Die  Oberweserschiffahrt  im  letzten  Jahrzehnt,  Festschrift ­
  zum  zehnjährigen  Bestehen  der  freien  Vereinigung  der  Weserschiffahrtsinteressenten, ­
  Kassel  1902,  S.  11.
        <pb n="68" />
        69

das  Hohl  in  älterer  Zeit  bisweilen  Mündener  Schiffer  durchgelassen.
In  der  französischen  Zeit  war  es  weggerissen.
Auch  Schiffe  mit  Mühlensteinen,  die  man  nicht  umladen  konnte,
wurden  von  der  Werra  her  durchgelassen.  Sonst  diente  die  Einrichtung ­
  des  Hohls  dem  Flofsverkehr.
Im  übrigen  wurden  alle  Waren  in  Münden  umgeladen  und  zwar
durch  die  Stadt.  Die  Schiffe  kamen  nicht  Seite  an  Seite. 1 )
Auch  die  Fulda  ist  in  der  Dampfschiffszeit  ausgeschaltet
worden,  bald  nach  dem  ersten  Versuch  mit  dem  kleinen  Dampfer
Eduard,  den  der  Mündener  Kaufmann  Wüstenfeld  1843  unternahm
und  der  mit  einem  energischen  Verbot  der  hessischen  Regierung,
jemals  wieder  nach  Kassel  zu  kommen,  endete. 2 )
Für  die  Entwicklung  der  modernen  Schleppschiffahrt  blieb  nur
die  eigentliche  Oberweser  bis  zur  neueren  Eröffnung  der  Fulda  und
Aller  1899. 3 )  Die  Allerschiffahrt  hörte  Mitte  der  sechziger  Jahre  auf. 4 )
Stapelrecht  besafs  zwar  an  der  Oberweser  auch  Minden 6 )  und
*)  Dagegen  richtet  sich  namentlich  der  scharfe  Kampf  in  den  Hormayrschen
  Fragmenten.  S.  w,  Johann  Georg  Büsch,  Praktische  Darstellung
der  Bauwissenschaft,  III.  Bd.  oder  Übersicht  des  gesamten  Wasserbaues,  II.  Bd.,
Hamburg  1796,  III.  Buch,  S.  159;  G.  Hagen,  Handbuch  der  Wasserbaukunst,
II.  Teil:  Die  Ströme  und  Kanäle,  Königsberg  1844—52,  III.  Bd.,  S.  432  ff.  Der
alte  Lagerhandel  bedurfte  viel  weniger  eines  direkten  Transportumschlags.  In
derselben  Zeit  tritt  auch  die  Forderung  direkten  Umschlags  an  den  Hilfsreeden
auf.  Es  bildet  sich  der  moderne  enge  Transport-  und  Lagerumschlag  und  die
weniger  gebundene  Disposition  heraus.
2 )  Meidinger,  Die  deutschen  Ströme,  IV.  Abt.,  S.  37  und  38;  Thilo
Hampke,  S.  2,  10  und  11;  Metterhaus  en,  S.  11.  Vgl.  auch  H.  Keller,
Weser  und  Ems,  II.  Bd.,  S,  437  u.  a.  In  den  siebziger  Jahren  fuhr  noch  ein
kleiner  Kahn  für  Holz  und  Steine.  Sonst  war  seit  der  Halle-Kasseler  Bahn  der
Verkehr  eingeschlafen.
8 )  Die  Fulda-Kanalisation  wurde  in  den  Jahren  1890  bis  1899  ausgeführt.
Die  Allerschiffahrt  kam  1899  wieder  in  Gang.  Me  tt  er  h  aus  en,  S.  15,  69  und
88—89  u.  a.
*)  Metterhausen,  S.  88—89.
5 )  Minden  berief  sich  auf  ein  Privileg  Kaiser  Karls  V.  vom  4.  Jan.  1552.
wonach  es  freie  Vorbeifahrt  bei  Bremen  erhalten  haben  wollte,  das  aber  von
Bremen  als  während  des  schmalkaldischen  Streits  erschlichen  bezeichnet  wurde,
und  auf  die  Bestätigung  und  eigentliche  Stapelprivilegierung  Kaiser  Ferdinands  II
vom  12.  und  30.  August  1627.  Bremen  wollte  keine  Irritierung  seiner  Freifahrtbeurkundung, ­
  seiner  stapelmäfsigen  Kaufsreohte  und  des  Umlade-  und  Faktorenzwangs ­
  anerkennen.  Interessant  sind  die  Beurkundungen  der  alten  Leute  in
Kurtze  species  facti  in  Sachen  Sr.  Königl.  Maj.  in  Preufsen  wider  die  Reichs-Stadt
  Bremen,  1737,  S.  61  ff.  Man  führte  auch  bremischerseits  an,  dafs  der
grofse  Bremer  Stapel  von  namhaften  Juristen  stets  anerkannt  werde,  der
Mindener  aber  nicht  (Jobs.  Limnaeus,  de  jure  publico  imperii  Romano-
        <pb n="69" />
        70

hat  darum  auch  lange  Kämpfe  mit  Bremen  geführt,  aber  es  nahm
nur  dreitägiges  Feilbieten  des  vorbeigeführten  Holzes  auch  wohl
Getreides  in  Anspruch,  wandelte  das  auch  wohl  in  eine  Geldzahlung
um,  wie  das  überall  gang  und  gäbe  war,  als  mit  dem  ursprünglichen
Sinn  des  Stapels  Kollisionen  entstanden,  oder  entnahm  ein  bestimmtes
Quantum,  wie  das  auch  Bremen  im  18.  Jahrhundert  machte,  und
sich  darauf  berief,  dafs  es  seinen  Stapel,  der  eigentlich  ihm  alle
Vorbeifahrt  zu  hindern  und  seinen  Bürgern  allein  den  Seehandel
erlaubte,  sehr  lax  handhabe,  indem  es  nur  Magazinkorn,  wie  seine
Bürger  es  auch  liefern  müfsten,  verlange.  In  Münden  und  Bremen
wurde  nach  der  Zeit  verschieden  Umladung  in  heimische  Schiffe
oder  nur  Spedition  durch  einen  bürgerlichen  Faktor  nach  dem
damaligen  Ausdruck  für  Spediteur  und  Kommissionär  gegebenenfalls
verlangt. 1 )
Bremen  war  der  Hauptwesermarkt  geblieben  und  als  solcher
vor  allen  Dingen  Eigenhandelsplatz.  Das  dorthin  geführte  Gut  sollte
zumeist  dort  verkauft  werden  oder  war  von  Bremer  Kautleuten  verschrieben. ­
  Dieser  Verkehr  stand  also  in  Einklang  mit  dem  Gestund ­
  Stapelrecht;  die  Konzession  der  Spedition  und  Kommission
bildete  dort  die  Ausnahme,  charakterisierte  dagegen  das  neuere
Mündener  Geschäft.  Die  Bremer  hatten  von  jeher  ihr  Hauptaugenmerk ­
  auf  die  Schiffahrt  nach  See  zu  gerichtet.  Deshalb  und  wegen
des  vorwiegenden  Eigenhandelsinteresses  haben  die  Bremer  Schiffer
auf  der  Oberweser  ausser  bei  den  Cellerfahrern  keine  besonders
ausschlaggebende  Rolle  gespielt.  Der  mindensche  Ankauf  von
vorühergeführtem  Holz  bildete,  soweit  er  in  natura  erfolgte,  wozu
Friedrich  der  Grosse  Kaufleute  in  die  verarmte  Stadt  ziehen  musste,
lediglich  ein  antiquiertes  Recht,  in  der  Form  der  Abgabe  eine
Ablösung. 2 )  So  traten  die  Städte  in  das  neunzehnte  Jahrhundert  ein.
Germanici,  Argentorati  1657,  tom.  I,  lib.  II,  cap.  9,  n.  132;  Christoph
Besoldus,  Thesauruspracticus,  Norimbergae  1659,lit.  S.,  p.  368.)  1769,  26.  Aug.
verglich  man  sich  nach  vorhergegangenem  Reichsgerichtserkenntnis  vom
28.  März  1749.  Vgl.  die  angeführte  Literatur  und  Quellen,  Noack  etc.
Eine  Aufserung  aus  der  Zeit  bietet  auch  P.  J.  Marperger,  Neu  eröffnete
Wasserfahrt  auf  Flüssen  und  Canälen,  Dresden  und  Leipzig  1723,  S.  333  ff.
1802  hot  Stein  als  Oberpräsident  der  westfälischen  Kriegs-  und  Domänenkammer
die  Aufhebung  der  Mindener  Stapelrechte  gegen  Modernisierung  auch  in  Bremen
an.  Es  ist  deswegen  auch  mit  dem  Collegium  seniorum  kommuniziert  worden
(Aroh.  Coli.  Sen.).
x )  Einiges  dazu  in  dem  Kapitel  zur  allgemeinen  Handelspolitik  und  zum
Zollwesen.
2 )  Vergl.  die  zitierten  Schriften  und  Akten.  Interessant  ist,  dafs  auch
in  Dreye  Kohlen  angehalten  werden  konnten,  damit  die  Schmiede  im  Amt  Syke
        <pb n="70" />
        71

Ein  gezwungener  Umschlag  [die  Bremer  Umladung  seit  1769
Minden  gegenüber  anerkannt  auf  die  vorhin  genannten  (bezw.  einen
Teil)  engeren  Stapelgüter  beschränkt]  war  durch  die  moderne  Gesetzund
  'Vertragsgliederung,  die  durch  die  Weserschiffahrtsakte  markiert
wird,  im  Anfang  des  neunzehnten  Jahrhunderts  in  Minden  nicht
zu  beseitigen.  Auf  der  gesamten  Oberweser  verkehrten  die  Schiffer
ohne  Umschlag  von  Bremen  bis  Münden.
Als  Repressalie  gegen  das  mindensche  Niederlagsrecht  hatte
Hannover  im  achtzehnten  Jahrhundert  mehrfach  Holz-  und  Getreidesperren ­
  in  Hameln  eintreten  lassen 1 ).
Schwierigkeiten  wegen  des  Hamelner  Wehrs  ergaben  sich
seit  dem  1732  —1733  erfolgten  Schleusenbau  nicht  mehr.  Vordem
gab  es  hier  nur  eine  Fiehre,  das  berüchtigte  Hamelner  Loch,  durch
das  Flöfse  und  Schiffe  durchgelassen  werden  mufsten.  Immerhin
verkehrten  sowohl  Mündener  wie  Vlothoer  und  Bremer  Schiffer  in
dieser  Zeit  durch  Hameln,  wenngleich  für  die  Mündener  Schwierigkeiten ­
  in  der  Fahrt  nach  unten,  für  die  Vlothoer  in  der  Fahrt  nach
oben  bestanden. 2 )  Mit  der  Eröffnung  der  Dampfschiffahrt  trat  für
diese  wegen  der  für  die  Räderkasten  zu  engen  Schleuse  eine  Zweiteilung

ihren  Bedarf  decken  konnten,  XVI.  Konferenz  der  Weserschiffahrts-Kommission
  1821;  in  der  XII.  etc.  wird  auch  über  Bremer  Stapel  und  Gastrecht
verhandelt  u.  a.  (Bremer  Staatsarchiv;  Handelskammerarchiv.)
!)  N  o  a  c  k,  Das  Stapel-  und  Schiffahrtsrecht  Mindens,  1904,  S.  23
und  31  u.  a.
2 )  S.  H.  Keller,  Weser  und  Ems,  1901,  III.  Bd.,  S.  229  ff.;  Handelskammerarchiv; ­
  Johann  Ludolf  Quentin,  Berichtigung  eines  Abrisses
von  der  Schiffahrt  auf  der  Weser,  Göttingen  1788,  S.  29ff.;  J.  G.  Büsch,
Übersicht  des  gesamten  Wasserbaues  1796,  II.  Bd.  III.  Buch,  S.  152  ff.;
F.  C.  Th.  Piderit,  Geschichtliche  Wanderungen  durch  das  Weser-Thal,  1838,
S.  156ff.;  Fr.  Sprenger,  Geschichte  der  Stadt  Hameln,  Hannover  1826,
S.  78,  133  ff.,  234.  Ein  offizielles  ümschlagsrecht  wie  Münden  nahm  Hameln  nicht
in  Anspruch,  obwohl  die  alte  Fiehre  mit  beladenen  Schiffen  nicht  zu  passieren
war,  und  daher  ausgeladen  werden  mufste.  Ein  Weinprivileg  von  1407  gibt
Hameln  das  Recht,  vorübergeführten  Wein  zu  seinem  Behuf  zu  kaufen.  Vgl.
dazu  F  r.  S  p  r  e  n  g  e  r,  S.  50,  260.  In  dem  Chronicon  Hamelense  rythmicum
ist  die  Rede  von  einem  1685  ausgesohlagenen  Stapel,  was  man  vielleicht  auf
den  frommen  Wunsch  solcher  Bestätigung  deuten  will.  (Sprenger,  S.  88,  89.)
Doch  werden  die  von  den  Schiffern  vor  der  Erbauung  der  Schleuse  bezw.  bis
1734  bezahlten  Abgaben  bei  Passierung  der  Fiehre  und  dabei  erfolgender  Ausladung ­
  als  Niederlagsgelder  bezeichnet  (P.  F.  Weddigens  Westphälisches
Magazin,  III.  Bd.,  9.  Heft,  1787,  S.  552;  Job.  Lud.  Quentin,  Berichtigung
eines  Abrisses  von  der  Schiffahrt  auf  der  Weser,  1788,  S.  29;  Noack,  S.  22.)
Von  einem  Stapelrecht,  das  Höxter  in  alter  Zeit  in  Anspruch  nahm,
berichtet  F.  C.  Th.  Piderit,  Geschichtliche  Wanderungen,  1838,  S.  106.
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        72

des  Oberweserlaufes  in  Hameln  ein. 1 )  Die  Aller  wurde  im  achtzehnten ­
  und  neunzehnten  Jahrhundert  bis  Celle,  die  Leine  bis
Hannover  befahren,  die  Allerschiffahrt  verband  in  alter  Zeit  Bremen
mit  Braunschweig  durch  die  Oker. 2 )  Auch  Celle,  der  Endpunkt  der
Allerschiffahrt  in  neuerer  Zeit,  nahm  ein  Niederlagsrecht  in  Anspruch 3 ),
Verden  besafs  Gerechtigkeiten  wegen  des  Holzes.  Der  Verkehr  ging
J )  Jahresberichte  der  Ges.  d.  Ver.  Weser-Dampfschiffahrt  1842  (1844)  bis
1857.  Die  Hamelner  Schleuse  ist  1868—1871  mngebaut  worden.  Sie  wurde  bis  1866
als  das  Haupthindernis  des  Aufschwungs  angesehen.  S.  H.  Keller,  Weser
und  Ems,  III.  Bd.,  S.  166;  Jahresbericht  der  Handelskammer  in  Bremen  für
1867,  S.  67.
2 )  1227  Stadtrecht  des  Hägens  zu  Braunschweig,  ürkundenbuoh  der
Stadt  Braunschweig,  I.,  S.  2,  im  Auszug  Brem.  Urk.  B.  I,  S.  168.  Der  Schiffsverkehr ­
  bis  Braunschweig  hat,  nach  einem  mifslungenen  Versuch,  ihn  durch
Aufräumen  des  Flufsbetts  und  Beseitigung  der  neu  entstandenen  Mühlen  wieder
zu  heben,  im  fünfzehnten  Jahrhundert  aufgehört;  s.  H.  Keller,  Weser  und
Ems,  IV.  Bd.,  1901,  S.  298.  Über  die  Bestrebungen  Herzog  Julius  von  Braunschweig ­
  auf  Oker  und  Radau,  vgl.  auch  an  anderer  Stelle  E.  Bodemann,
Volkswirtschaft  Herzog  Julius  von  Braunsohweig,  in  der  Zeitschrift  für  deutsche
Kulturgeschichte,  N.  F.,  Bd.  I,  1872,  S.  215.  Zum  Leineverkehr  a.  Keller,
IV.  Bd.  1901,  S.  312,  323;  Patjea.  a.  0.;  H.  Guthe,  Die  Lande  Braunschweig
und  Hannover,  Hannover  1867;  u.  a.  Wichtig  waren  namentlich  die  Verbesserungen ­
  bei  Neustadt  a.  R.  etc.  im  achtzehnten  Jahrhundert.  Mit  der
Eisenbahn  schlief  der  Leineverkehr  ein.  Auf  der  undeutlichen  Wasserscheide
zwischen  Elbe  und  Weser  im  Drömling,  wo  bei  Hochwasser  ein  Abfliefsen  sowohl
zur  Aller  wie  zur  Ohre  stattfindet,  wollte  Friedrich  der  Grofse  zur  Entwässerung
des  Bruchs  durch  Schaffung  besserer  Vorflut  gemeinsam  mit  Hannover  und
Braunschweig  Abhülfe  treffen.  Hannover  sollte  auf  der  Strecke  Oebisfelde—
Gifhorn—Celle  die  Aller  aufräumen  und  streckenweise  ein  Kanal  neben  der
Aller  hergestellt  werden.  Hannover  willigte  aber  nicht  ein,  so  dafs  der  preufsische
Drömling  durch  Dämme  abgeschlossen  werden  mufste;  heute  besteht  hier  ein
Aller—Ohre—Kanalgraben.  Da  aber  wirksame  Abhülfe  not  wurde,  nahm
Hannover  verschiedene  Bauten  in  der  oberen  Aller  vor  und  erreichte  bis  1747
die  Schiffbarkeit  bis  Gifhorn,  obwohl  sich  die  Arbeiten  bald  als  unzureichend
erwiesen,  (s.  H.  Keller,  IV.  Bd.,  S.  233  ff.).  Man  setzte  die  Schiffbarmachung
in  den  nächsten  Jahren  in  der  Richtung  der  alten  Kornstrafse  auf  Fallersleben
[Magdeburg,  Helmstedt,  Fallersleben,  Gifhorn,  Celle  s.  a.  H.  Guthe,  Lande
Braunsohweig  und  Hannover,  1867,  S.  117]  fort,  und  hoffte  Fallersleben  auch
zu  einer  Niederlage  für  Kaufmannsgut  von  Magdeburg  zu  machen,  auch  mit
Quedlinburg  und  Halberstadt  die  Verbindung  zu  verbessern,  und  schrieb  deshalb
1752—1753  auch  an  die  Bremer  Kaufmannschaft,  um  die  neue  Route,  die  bis
Stellfelde  bereits  schiffbar  sei,  zu  empfehlen.  (Schiffe  von  12  Lasten).  (Akten
Coli.  Sen.  Bremer  Handelskammer.)  Die  Aller-  und  Leineschiffahrt  ist  in  älterer
Zeit  zeitweise  anscheinend  wichtiger  gewesen  als  die  Weserschiffahrt.  Ihr  kam
zu  statten,  dafs  sie  speziell  den  welfischen  Landkomplex  aufschlofs.
3 )  C.  Cassel,  Die  Stadt  Celle  zur  Zeit  Herzog  Ernsts  des  Bekenners,
Celle  1907,  S.  39,  Akten  Coli.  Sen.  der  Handelskammer  in  Bremen.
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        73

Vf'ii  Bremen  direkt  aufwärts  nach  Celle.  Hutbergen—Verden  hatte
einige  Bedeutung  für  den  Weserverkehr,  indem  von  Hamburg
aus  in  Hutbergen  ein  gewisser  Verkehr,  namentlich  nach  Westfalen,
auf  die  Weser  überging. 1 )
Als  der  alte  Umschlag  zwischen  Flufs-  und  Seeverkehr  verloren ­
  ging,  indem  Bremen  Vegesack  zu  seinem  Aufsenhafen  ausbilden
mufste,  wurde  die  Frage  wichtig,  ob  die  Bremer  Schiffer,  die  nach
unten  fuhren,  auch  nach  oben  fahren  sollten.  Die  ünterweserkahnschiffer
  wurden  die  eigentlichen  Vermittler  des  Leichterverkehrs,
obwohl  auch  Oberländer  Eichen,  Böcke  und  Moorschiffe  die  Vegesacker
  Weser  befahren  konnten  und  befahren  haben.  Sie
machten  das  Recht  auf  alles  nach  unten  gehende  Gut  geltend
und  erhielten  auch  Rekognitionsgebühren.  Bei  Kalk,  Glas  und
anderem  schwer  umzuladenden  Gut  mufste  man  auch  hier  die
Schiffe  durchlassen. 2 )  Eine  weitere  Verschiebung  erfuhr  die
Angelegenheit,  als  anstatt  der  älteren  rein  theoretischen  Ideen
allmählich  die  Dnterweserreeden,  wohin  Bremen  seine  Schiffe
schickte,  nachdem  der  ursprüngliche  Winter-  und  Ladehafen
zu  Vegesack 8 )  nicht  mehr  gut  zu  erreichen  war,  sich  als  Konkurrenzplätze ­
  auftaten,  namentlich  als  Oldenburg  nach  dem  Elsflether
Streit  Brake,  das  aus  der  Harrier  Rede  entstanden  war,  als  Handelsplatz
einführen  wollte  und  um  die  Zeit  der  Gründung  Bremerhavens 4 )  danach
strebte,  eine  eigene  direkte  Oberweserschiffahrt  ins  Leben  zu  rufen. 5 )
In  neuester  Zeit  änderte  sich  das  Verhältnis,  insofern  die  heutigen
1 )  Patje  gibt  eine  Statistik  dieses  Verkehrs.  In  den  Reihefahrten  des
Weserschiffahrtsregulativs  etc.  ist  seine  Berücksichtigung  vorgesehen.  Er
begegnet  auch  schon  Ende  des  17.  Jahrhunderts.  (Bremer  Staatsarchiv.)  Der
Zolldirektor  Niemeyer  in  Verden  stützt  seinen  Plan  einer  Bahn  von  Hannover
auf  Verden—Bremen  und  Verden—Hamburg  in  den  vierziger  Jahren  auch  noch
mit  der  dadurch  gegebenen  Verkehrssituation  (a.  a.  0.).  Vgl.  w.  A.  Engel,
Weserbuch,  Hameln  1845,  S.  118.
2 )  Bremer  Staatsarchiv  n.  a.  zu  1678,  1682,  1735.
s )  Schiffe  von  3  bis  4  m  Tiefgang  konnten  zunächst  den  Hafen  zu
Vegesack  bequem  erreichen,  die  Versandung  schritt  dann  aber  stark  vor,
s.  Buchenau,  Die  freie  Hansestadt  Bremen,  1900,  S.  260.
4 )  Vgl.  dazu  W.  v.  B  i  p  p  e  n,  Geschichte  der  Stadt  Bremen,  Bremen  und
Halle  1892—1904,  im  II.  und  III.  Bde.;  Franz  Buchenau,  Die  freie
Hansestadt  Bremen  und  ihr  Gebiet,  Bremen  1900,  S.  247  und  253  ff.  und  die
dort  angegebene  Literatur;  Georg  Sello,  Oldenburgs  Seeschiffahrt,  1906,
S.  59  ff.;  Fr.  Heineken,  in  Bremen  und  seine  Bauten,  1900,  S.  733;
E.  Fitger,  Die  Entwicklung  der  Seeschiffahrt,  1902,  S.  44,  50  ff,;  L.  Halenbeok,
  Fünfzig  Ausflüge  in  die  Umgegend  von  Bremen,  Bremen  1893,  S.  179.
6 )  Vgl.  dazu  einen  Hinweis  in  einem  Schreiben  des  Zolldirektors  Niemeyer
in  Verden  vom  13.  Mai  1827,  Bremer  Staatsarchiv,
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        74  —

grofsen  Oberweserkahntypen  sowohl  die  Unterweser  wie  die  Oberweser ­
  befahren,  je  nachdem  ob  das  Gut  zum  direkten  Umschlag
in  in  Bremen,  Bremerhaven,  Brake  liegende  Seeschiffe  oder  auf  Lager
bestimmt  ist.
Die  Oberweserböcke  gingen  auch  um  1800  an  Bremen  vorbei
bis  zu  dem  bremischen  Hafenplatz  Yegesack,  zuweilen  auch  wohl
unter  günstigen  Verhältnissen  bis  Brake 1 ).  Später  kam  das  sehr
selten  mehr  vor,  da  ihre  Konstruktion  nicht  für  die  ünterweserfahrt
geeignet  war  und  Bremerhaven  nur  in  der  Leichterschiffahrt  von
Bremen  aus  zu  erreichen  war 2 ).  Bremen  wurde  nicht  mit
Unrecht  der  Vorwurf  gemacht,  ebenfalls  ein  stapelmäfsiges  Schifffahrtshindernis ­
  bestehen  zu  lassen 3 ),  seine  Weserbrücke  mit  den
Schiffsmühlen,  bei  der  nur  das  eine  Joch  an  der  Altstadt  Fährgatt
  war;  erst  1841  ist  die  neue  Brücke 4 ),  deren  Steinpfeiler  bis
zum  Bau  der  jetzigen  gestanden  haben,  an  die  Stelle  getreten.  Die
Oberweserböcke  mufsten  auch  für  Bremen  durch  die  Brücke  zum
Umschlag  von  Bord  zu  Bord  an  die  Schlachte  oder,  um  in  die  kleine
Weser  zu  gelangen.  Sie  konnten  aber  auch  an  der  mit  Wuppen
versehenen  sog.  kleinen  Schlachte  bei  der  Holzpforte  löschen  und
laden  und  die  1818  als  Oberländischer  Hafen  eingerichtete  Piepe
wurde  mit  Zugang  von  der  Oberweser  angelegt.  Die  Flöfse  mufsten,
wenn  sie  nicht  an  der  alten  Holzpforte  blieben,  durch  die  Brücke,
um  in  den  Flofshafen  vor  dem  Buntentor  zu  gelangen 5 ).
1)  Patje,  S.  440  ff.
2 )  S.  v.  Reden,  II.  Abt.,  S.  289,  und  Meidinger  IV.,  S.  36;  wegen  der
Schiffskonstruktion  u.  a.  auch  W.  Metterhausen,  S.  61  ff,  zu  den  neueren
Konstruktionen  mit  hohem  Bord,  da  die  heutigen  Oherweser-Kähne  auch  die
ünterweser  befahren.  Geh.  Oberbanrat  Hagen  gibt  1835  an,  dafs  ein  Mindener
Schiffer  mehrmals  bis  Brake  gefahren  ist  und  sich  vielleicht  nach  Bremerhaven
zu  fahren  getraut,  s.  Keller,  III.  Bd.,  S.  328.  Die  Mindener  Handelskammer
berichtet  1884,  dafs  die  Oberweserschiffe  jetzt  mit  Erfolg  über  Bremen  hinausgehen. ­
  Jahresb.  d.  H.  v.  Minden  f,  1884,  S.  31,  1885,  S.  31.
3 )  Fr.  v.  Ee  den,  II.  Abt.,  1839,  S.  106  u.  159;  vgl.  a.  K  e  11  e  r,  III.  Bd.,  S.  338.
4 )  Duckwitz,  Denkwürdigkeiten,  S.  177;  R.  Graepel  und  M.  Fischer,
in  Bremen  und  seine  Bauten  1900,  S.  540;  Fr.  Buchenau,  Die  freie  Hansestadt ­
  Bremen,  1900,  S.  60;  Keller  u.  a.
5 )  Vgl.  Bremer  Handelskammerarchiv;  Staatsarchiv;  Sammlg.  verschied.
Verordn,  in  Handlgs.-  etc.  Sachen,  Bremen  (1750),  S.  105,  162;  v.  Reden,
II.  Abt.,  S.  159  u.  im  folg.  Die  alten  öffentlichen  Ladeplätze  waren  die  alte,
grofse  und  neue  Schlachte,  die  kleine  Schlachte  an  der  Holzpforte  und  das
bezw.  die  Teerhäuser.  Aufserdem  gingen  ganze,  halbe  und  Viertelsladungen
auch  nach  Visitierung  an  der  Schlachte  an  die  Packhäuser,  wie  man  auch  bei
Frachtfuhrwerksgesamtladungen  direkte  Abladungen  u.  v.  v.  hatte.  Korn,  Holz
und  Heu  brachte  man  auch  jeden  Orts  auf.  (Schlachtordnung  vom  22.  Nov.  1747.)
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        75

—  Nachdem  Bremen  1816  aufgehört  hatte,  befestigte  Stadt
zu  sein,  wurden  die  Festungsgräben  zu  Schiffahrtszwecken  ausgebaut, ­
  zuerst  als  Schutzhäfen  im  Winter,  dann  als  Verkehrshäfen.
So  entstanden  der  Oberländische  und  der  Flofshafen  und  zuletzt  1840
der  Sicherheitshafen  zwischen  Hohentor  und  Weser.  Der  Zollschuppen
an  der  Tiefer  wurde  1857  für  die  Verladung  und  Zollabfertigung
der  aus  Bremen  in  den  Zollverein  gehenden  Güter  gebaut.  1855—58
wurde  der  Weserbahnhof  gebaut 1 ).  So  waren  immerhin  die  unterhalb ­
  Bremen  belegenen  Orte  wegen  der  Bremer  Weserbrücke
schlechter  daran,  obwohl  es  wegen  der  schlechten  Konstruktion  der
Oberweserböcke  damals  praktisch  nicht  allzu  sehr  in  Frage  kam 2 ).
An  eine  Fahrt  von  See  über  Bremen  hinaus  war  unter  den

Die  Distribution  innerhalb  der  Stadt,  Laden  und  Packen  wurde  durch  die  z.  T.
eigenartig  organisierten  Schlachtfuhrleute,  Karrenschieber,  beim  Frachtfuhrwerk
auch  durch  das  Wirtsfuhrwerk,  Maskops-  etc.  Träger,  Auflader,  Küper,  Wipper  etc.
besorgt,  von  denen  einzelne  Kategorien  zugleich  Aufsicht  für  das  Stadtinteresse
führten..  Ich  habe  einiges  dazu  in  meiner  Darstellung  des  Fraohtfuhrwesens
mitgeteilt.  Die  Verschiebung  der  Organisation  zeigt  sich  namentlich  bei  der
modernen  Hausküperei  gegenüber  der  früheren  öffentlichen,  bezw.  selbständigen.
Interessant  ist,  dafs  die  Handelskammer  einmal  vorgehabt  hat,  die  Pferdebahnen
für  den  Güterverkehr  in  der  Stadt  zu  aptieren.  (Jahresberichte  der  Handelskammer ­
  für  1870—73,  S.  44,  1874,  S.  26.)
*)  Siehe  Fr.  Heineken,  in  Bremen  und  seine  Bauten,  Bremen  1900,
S,  718—720;  auch  Duckwitz  in  seinen  Denkwürdigkeiten.  Der  Sicherheitshafen ­
  wurde  nachher  mit  der  Oldenburgischen  Bahn  verbunden,  dann  die  Einfahrt ­
  verschoben  durch  Legung  des  Woltmershauser  Kanals.  Seit  1884  Bremen
sich  zum  Zollansohlufs  bereit  erklärt  hatte,  begann  der  Ausbau  des  Freihafens,
1890  und  1891  wurde  der  Holz-  und  Fabrikenhafen  ausgeführt,  seit  1899  das
Projekt  des  zweiten  Freihafens  bearbeitet.  Siehe  Ed.  Suling,  in  Bremen  und
seine  Bauten,  1900,  S-  720  ff.  Dazu  kommen  die  Projekte  des  Neustädter
Kanals  für  den  Oberweserumschlag  und  neuerdings  des  Industriehafens  bei
Oslebshausen.  ZumVegesacker  Hafen,  der  1619—22  gebaut  ist,  den  Bremerhavener
Geestemünder,  Braker,  Nordenhamer  und  Elsflether  Anlagen,  s.  F.  Heineken,
R-  Rudloff  und  F.  Claufsen,  und  H.  Bücking,  in  Bremen  und  seine
Bauten,  S.  733—34,  735—66,  757—58,  758,  761—63.  Die  Oldenburger  Dampfschiffe ­
  fuhren  seinerzeit  am  Fangturm  ab,  hinter  der  Mauer  an  der  Kalkstrafse
die  Weserdampfer,  die  die  Passagiere  an  den  Washington,  Hermann,  die  ersten
Überseedampfer,nach  Bremerhaven  brachten.  (Bremer  Nachrichten,  6.  März  1904.)
Die  Kähne,  die  Auswanderer  herunterbraohten,  auch  am  Sicherheitshafen  (1850),
(Bremer  Tageblatt  8.  Aug.  1907.  Vgl.  auch  Qerstäoker,  Nach  Amerika,
Reisen:  Südamerika).
2 )  Eine  in  Bremen  projektierte  Kanalumführung  wegen  des  Hochwassers
würde  das  Hindernis  der  Brücke  vielleicht  schon  vor  1840  beseitigt  haben.
S.  weiter  unten.  Zur  Ausgestaltung  als  Binnenschiffahrtsstrafse  auf  der  untersten
Strecke  vergl.  auch  noch  Havostadt  und  Contag,  Projekt  eines  Weser-Seiten-Kanals
  Dedesdorf-Bremerhaven,  Bremerhaven-Geestemünde  1885.
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        76  —

veränderten  Verhältnissen  natürlich  überhaupt  nicht  mehr  zu
denken,  da  Bremen  nicht  einmal  mehr  erreicht  wurde.  Früher  hatte
man  selbst  in  Minden  gelegentlich  Versuche  gemacht,  es  ist  einmal
im  18.  Jahrhundert  ein  Schiff  von  Norwegen  nach  Minden  heraufgekommen ­
  und  auch  noch  1849  ein  Schiff  direkt  nach  der  Ostsee
gesandt  worden 1 ).  Es  ist  die  Zeit  der  Kämpfe  Bremens  um  die
Ausschaltung  gemäfs  seiner  verlorenen  Eigenschaft  als  Umschlagsplatz ­
  zwischen  See  und  Flufs.  Die  Festlegung  der  bremischen
Verkehrsplätze  an  der  Oberweser  in  ihrer  Bedeutung  in  der
hier  interessierenden  Periode  wird  durch  das  Oberweser-Schifffahrtsregulativ ­
  sehr  erleichtert,  das  1815 2 )  als  Vereinbarung  der
Kaufmannschaften  Bremens  und  verschiedener  Oberweserplätze  zu
stände  kam  und  der  Weserschiffahrtsakte  vorarbeitete,  die  alle
Stapel  und  ausschliefslichen  Schifferberechtigungen  aufhob,  dagegen
die  von  den  Kaufmannschaften  eingerichteten  ßeiheschiffahrten  ohne
Monopol  bezw.  mit  gewissen  Kautelen  und  mit  Quotenverhältnis  der
beteiligten  Schiffer  nach  ihrer  Staatsangehörigkeit  anerkannte.  Von
dieser  Organisation  sind  Berichte  über  die  Verladungen  (später  auch
der  Konkurrenz  s.  i.  f.)  der  Vertretung  der  Kaufmannschaft  abgestattet
worden,  die  das  Verhältnis  der  Orte  näher  charakterisieren. 3 )  Im
Oherweserverkehr  gibt  es  dazu  auch  Makler-Registrierungen  des
ankommenden  Guts,  die  beim  Landverkehr  fehlen. 4 )  Es
wurden  drei  Reihefahrten  nach  den  drei  Hauptplätzen  des
Oberweserverkehrs  eingerichtet,  statt  dafs  der  Schiffer  in
Bremen  regellos  nach  allen  Weserplätzen  lud,  wodurch
sich  der  Verkehr  in  der  Zeit  vorher  ungeheuer  verlangsamt
hatte.  Die  Plätze  waren  Minden,  Hameln  und  Münden,  letzteres
der  wichtigste  Platz.  Für  unterhalb  Minden  wurde  1815  keine

*)  Meidinger,  Die  deutschen  Ströme,  IV.  Abi,  1854,  S.  44,  s.  auch
die  Bestrebungen  Hermann  Kulenkamps  bei  N  o  a  c  k,  Das  Stapel-  und  Schiffahrtsrecht ­
  Mindens.
2 )  Das  Regulativ  von  1815  und  seine  Nachträge,  das  revidierte  Regulativ
von  1822  liegen  in  der  Sammlung  der  Stadtbibliothek  zur  Oberweserschiffahrt.
Näheres  dazu  in  den  Akten  des  Staatsarchivs  und  der  Handelskammer.  Für
die  frühere  Zeit  vergl.  (Gothaische)  Handlungs-Zeitung  1786,  S.  60  ff,  u.  a.  im
folg.;  a.  w.  D.  Reinhold  und  J.  Oltmanns,  Der  deutsche  Handelskanal,
Bremen  und  Leer  1817,  S.  190.
a )  Sie  sind  an  das  Archiv  Coli,  seniorum  gekommen.
ä )  Eine  Sammlung  dieser  Berichte,  die  z.  T.  mit  der  Seeeinfuhr
zusammen  gedruckt  sind,  liegt  im  Handelskammerarchiv,  eine  weitere  Sammlung
besitzt  die  Stadtbibliothek,  s.  im  übrigen  das  in  dem  Kapitel  Statistik  aufgeführte, ­


•*
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        —  77

Regelung  geschaffen. 1 )  Mit  den  Ladungen  nach  Minden  gingen  auch
die  der  Zwischenorte  bis  vor  Hameln,  die  in  der  Karte  markiert
sind,  mit  denen  nach  Hameln  die  Ladungen  bis  Höxter;  darüber
hinaus  nahm  die  Mündener  Reihefahrt  die  Güter  mit.  Weil  nach
Münden  allein  alle  acht  Tage  ein  Schiffszug  abgelassen  werden
konnte,  liefs  man  zeitweilig  nach  Münden  die  Güter  separat  laufen,
verlud  gesondert  davon  nach  Lauenförde,  Beverungen  und  Karlshafen. ­
  Der  Grund  für  die  hier  mehrfach  eintretenden  Verschiebungen
liegt  in  der  Rivalität  zwischen  Münden  und  Karlshafen.  Münden
verlangte  stets,  dafs  die  Fracht  für  Münden  und  Karlshafen  gleichgestellt ­
  werde,  da  Karlshafen  nur  durch  Münden  mitgenommen
werde,  allein  keine  Reihefahrt  unterhalten  könne.  Demgemäfs  trat
schon  bald  nach  Vereinbarung  des  Regulativs  eine  Trennung 2 ),  dann
zwei  Jahre  darauf  wieder  eine  Vereinigung  ein,  bis  Mündens  bisher
an  der  Weser  einzigartiger  Grofshandelsverkehr  mit  dem  Erlöschen
der  weitreichenden  Strafsen 3 )  und  der  Notwendigkeit,  sich  namentlich
im  Winter  aus  Mündener  Lägern  zu  versorgen 4 ),  zurückging,  sodafs
Karlshafen  ein  wünschenswerter  Zuwachs  war.  Die  Regelung  der
Dinge  von  1815  ist  typisch  geblieben.  Wenngleich  es  nach  1830  zu
Veruneinigungen  kam,  und  Konkurrenzorganisationen  sich  bildeten 5 ),  wo-*)

  Es  bildete  sich  später  eine  private  Vereinigung  der  in  dieser  Fahrt
tätigen  Schiffer.  (v.  Hormayr),  Fragmente  II,  1841,  S.  29—34,  39—41.
Handelskammerarchiv  (April  1838  separate  kleine  Beurtfahrt  nach  Thedinghausen, ­
  Verden,  Stolzenau  und  Gernheim).
2 )  Die  1818  beabsichtigte  Trennung  war  nicht  vollständig  durohzuführen
gewesen,  1820  trat  wieder  eine  Vereinigung  ein.  Archiv  der  Handelskammer
(Coli.  Sen.)  u.  a.  zum  27.  Juli  1820,  s.  a.  die  Regulative  u.  a.
3 )  Im  folgenden.
4 )  In  einem  Schreiben  vom  4.  August  1824  heifst  es;  Jetzt  könne  jeder
Krämer  (es  handelt  sich  um  Verkehr  nach  Franken)  jederzeit  per  Achse  von
Bremen  [Chausseen]  beziehen,  während  früher  im  Winter  auf  Vorrat  genommen
werden  mufste,  den  nur  der  Mündener  Grofskaufmann  halten  konnte.  Arch.
Coli.  Sen.
6 )  s.  Duckwitz,  Denkwürdigkeiten,  1877,  S.  7  ff.;  Über  die  bremischen
Schiffahrts-Institute  für  die  Oberweser,  Nov.  1840;  die  Zirkulare  der  Deputation
des  Mündener  Handelsstandes  an  die  Bremer  Kaufmannschaft  1831,  1832,  1833;
dazu  eine  umfängliche  Schrift  der  Deputation:  Darstellung  der  Ursachen  und
Verhältnisse,  welche  seit  Anno  1824  in  die  Ordnung  der  Oberländischen  Weser-Reiheschiffahrt
  störend  eingegriffen  haben,  Bremen,  1831  (Samml.  der  Stadtbibliothek ­
  Oberweserschiffahrt);  Friedrich  Hühn,  Die  Weser,  Zeitschrift  für  deutsche
Statistik,  herausgegeb.  von  v.  Reden,  II.  Jahrg.,  1848,  S.  390;  Fr.  v.  Reden,
Das  Königreich  Hannover,  II.  Abt,,  1839,  S.  108;  (v.  Hormayr),  Fragmente  II,
1841,  S.  39;  Heinrich  Meidinger,  Die  deutschen  Ströme,  IV.  Abt.,  1854
u -  a.  Aufserdem  die  Akten.
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        —  78  —

bei  in  den  ersten  Jahren  regellos  auf  alle  Plätze  verladen  wurde,  so  handelt
es  sich  um  dieselben  Plätze,  wenn  auch  in  etwas  anderer  Kombination.
Münden  und  Minden  haben  die  selbständigste  Bedeutung,  die  Gruppe
Hameln-Höxter  hat  weniger  grofse  Plätze  und  bedurfte  am  meisten  der
Zusammenfassung.  Es  kamen  zu  der  sog.  Direktions-Reiheschiflahrt
der  Bremer  Schiffahrtsdeputation  1833  die  Westfälische  Schiffergesellschaft ­
  und  1840  die  Ravensberger  Schiffergesellschaft  hinzu.
Die  Westfälische  Schiffergesellschaft  arbeitete  namentlich  auf  Minden,
die  Ravensberger  auf  die  Plätze  von  Vlotho  bis  Hess.-Oldendorf,  die
Orte,  wo  sie  von  Schiffern  und  Kaufleuten  gegründet  waren.  Die
Direktionsschiffahrt  teilte  sich  derzeit  in  die  drei  Abteilungen  Minden  bis
Hess.-Oldendorf,  von  da  bis  Karlshafen,  gemeinsam  mit  den  Karlshafener ­
  Kaufleuten  geordnet;  und  bis  Münden,  gemeinsam  mit  den
Mündener  Kaufleuten  geordnet. 1 )  Minden  gewann  im  neunzehnten
Jahrhundert  insofern  nur  leistungsfähige  Wasserstraßen  konkurrieren
konnten  und  schliefslich  nur  der  untere  Lauf  der  Oberweser  noch
diese  Bedingungen  einigermafsen  erfüllte 2 ),  was,  nachdem  die  Dampfschlepper ­
  über  Minden  hinausgingen,  auch  Hameln  zu  Gute  kam.
Auch  hatte  Minden  insofern  jetzt  Vorteil  davon,  dafs  es  preufsisch
war,  als  Preufsen  Ostfriesland  nicht  mehr  besafs  und  die  zusammengeschlossenen ­
  preufsischen  Landesteile  hier  einen  Weg  hatten.  Zugleich ­
  ging  aller  greiserer  Verkehr  aus  dieser  Gegend  Westfalens
über  die  Weser,  da  Hannover  ihm  keinen  Weg  baute.
Karlshafen  wurde  sehr  wichtig  mit  seiner  Wesereisenbahn  (1848),
und  als  Vertreter  des  nichthannoversehen  Verkehrs  am  oberen  Lauf. 2 )
Hameln  gewann  als  Sitz  der  Dampfschiffahrtsdirektion,  die  Bremen
1842  mit  Fleifs  dahin  gelegt  hatte,  um  Hannover  für  die  notwendigsten ­
  Verbesserungen  des  Flusses  zu  gewinnen 3 )  und  als  Umschlagsplatz ­
  des  Dampfschiffspersonenverkehrs.  Der  Flufs  übte  mit  dem
Aufkommen  der  Eisenbahnen  noch  die  Funktion  als  Bindeglied  zwischen
Eisenbahnrouten,  die  ihm  mit  dem  Ausbau  des  Eisenbahnnetzes
*)  Das  Schema  der  Neukonstituierung  der  Direktionsreiheschiffahrt  nach
dem  Streit  trennte  Karlsbafen  und  Münden.  Karlshafen  zeigte  1833  an,  dafs  es
12  Schiffer  für  sich  verpflichtet  habe,  was  Bremen  anerkannte,  (Handelskammer,
Staatsarchiv  zu  1833).  Vgl.  a.  Staatsarchiv  zu  1846  im  Februar,  wo  erörtert
wird,  dafs  die  Trennung  nachteilig  sei.
2 )  Jahresbericht  der  Handelskammer  von  Minden  für  1867,  S.  66.
3 )  Duckwitz,  Denkwürdigkeiten,  S.  12.  Die  Organisation  war  durch
die  sogenannten  Administrationen  mit  den  Hauptplätzen  in  Verbindung  gesetzt.
Der  Hauptteil  der  Aktien  blieb  in  Bremen.  Hannover  vernachlässigte  den  Flufs
erst  wegen  der  Landzölle,  dann  wegen  der  Eisenbahnrente,  s.  a.  a.  0.  Vgl.
Thilo  Hampke,  Die  Kanalisierung  der  Fulda  von  Münden  bis  Kassel,  Kassel
1895,  S.  16  ff.;  H.  Keller,  III.  Bd.,  S.  447;  Jahresb.  d.  H.  v.  Minden  f.  1866,  S.  32.
        <pb n="78" />
        79

genommen  wurde.  Daher  denn  auch  der  Personenverkehr  den  Flufs
aufsuchte,  der  Auswandererverkehr  von  der  Dampfschifffahrtsgesellschaft ­
  der  Vereinten  Weserdampfschiffahrt  durch  billige  Preise  zu
halten  gesucht  wurde,  als  die  Konkurrenz  der  Bahn  den  Übergang
auch  zum  vorher  von  dieser  Gesellschaft  nicht  gepflegten  Schleppverkehr ­
  erzwang. 1 )
In  unserem  heutigen  Oberweserverkehr  ist  Hameln  der  bedeutendste ­
  Platz.
Die  Güterstationen  der  Dampfer  der  Vereinten  Weser-Dampfschiffahrt, ­
  wo  ihre  Personendampfer  Gut  an  und  von  Bord  liefsen,
sind  in  der  Karte  unterscheidend  eingetragen.  Die  Personenstationen
sind  folgende:  Hannov.-Münden,  Hilwartshausen,  Veckerhagen,  Oedelsheim, ­
  Bodenfelde,  Karlshafen,  Beverungen,  Wehrden,  Höxter,  Holzminden, ­
  Polle,  Bodenwerder,  Hehlen,  Grohnde,  Ohsen,  Hameln,
Oldendorf,  Grofsenwieden,  Rinteln,  Erder,  Vlotho,  Rehme,  Preufs.-Minden,
  Petershagen,  Windheim,  Schlüsselburg,  Stolzenau,  Landesbergen, ­
  Nienburg,  Sebbenhausen,  Hoya,  Dörverden,  Hutbergen,  Intschede, ­
  Kaper,  Dreye,  Bremen. 2 )
Dampfschleppverkehr  bestand  zuerst  nur  bis  Hoya,  um  eine
Ausdehnung  der  Saison  zu  ermöglichen,  wenn  die  Leinpfade  unter
Wasser  standen. 3 )  Erst  später  schleppten  die  Dampfer  die  Böcke
auch  weiter  aufwärts  nach  den  gewohnten  Plätzen. 4 )
Auch  beim  Flufsverkehr  bieten  die  Zolleigenschaften  der  Plätze
willkommene  Charakterisierungen  ihrer  wirtschaftlichen  Bedeutung.
Die  mit  gesonderten  Zeichen  herausgehobenen  Weserzollplätze  geht
als  solche  nur  der  Transit  auf  der  Weser  an,  aber  da  die  Weser
wie  die  anderen  konventionellen  Flüfse  der  Schiffahrtsakten  Zollausland ­
  war,  so  trat  in  den  Ladeplätzen  die  Verzollung  des  betreffenden
Landes  oder  Zollvereins,  wohin  das  Gut  nunmehr  einging,  oder  wo
der  Transit  zu  Lande  fortgesetzt  wurde,  ein.  Der  Zollcharakter
innerhalb  dieses  allgemeinen  Systems,  der  mit  dem  Flufszoll  als
blofser  Schiffahrtsabgabe  nichts  zu  tun  hat,  charakterisiert  also  auch
die  Hafeneigenschaft.
1 )  Jahresberichte  der  Gesellschaft;  (Sammlung  der  Stadtbibliothek),  im
folgenden.  W.  Sattler,  Erinn.  an  Alt-Bremen,  Br.  Nachr.  30.  Mai  1908;  Br.
Nachr.  28.  Juli  1907.
2 )  Jahresberichte  der  Gesellschaft  der  Vereinten  Weser-Dampfschiffahrt
(Sammlung  der  Stadtbibliothek).
3 )  Duckwitz,  Denkwürdigkeiten,  S.  10.  Prospekte  1837  etc.  in  der
Sammlung  der  Stadtbihliothek  zur  Oberweser-Dampfschiffahrt.
4 )  s.  u.  a.  Fried  r.  Huhn,  Die  Weser,  —  Zeitschrift  für  deutsche  Statistik,
H.  Jahrg.,  1848,  S.  390.  Der  Dampfer  Eoland  bugsierte  damals  nach  Hoya,
Nienburg  und  Preufs.  Minden.
        <pb n="79" />
        —  80

Die  Weserschiffahrtsdeputation  in  Bremen,  der  der  Oberweserverkehr ­
  in  seiner  Regelung  in  den  Reiheschiffahrten  des  Regulativs
unterstellt  wurde,  hatte  zugleich  auch  den  Allerverkehr  zu  überwachen, ­
  der  seit  1802  in  einer  Reihefuhr  in  guter  Ordnung  geblieben ­
  war  und  in  das  Regulativ  für  die  Oberweser  mit  aufgenommen ­
  wurde. 1 )
Als  spezielle  Oberweserwaren  kommen  namentlich  in  Betracht:
oberhalb  Hameln  Pflastersteine,  Mühlensteine,  Schiefertafeln,  Schiefergriffel, ­
  Marmeln,  grobe  Eisenwaren,  altes  Eisen,  Knochen,  Zuckerschaum ­
  zum  Düngen,  Bretter  und  Bauholz  vom  Thüringer  Wald,
Mineralwasser,  manche  chemische  Präparate,  irdene  Waren,  Ton  von
Grofs-Almerode,  der  in  bedeutenden  Massen  zum  Bau  der  Glasöfen
und  auch  als  Ballast  auf  den  Seeschiffen  gebraucht  wird;  unterhalb
Hameln  Getreide,  Zement  von  Hameln,  Leinewand,  Töpferwaren  von
Duingen,  die  auch  in  Hameln  eingeladen  werden,  Papier,  Kalk,
Knochen,  Oelkuchen,  Steinkohlen,  Glaswaren  und  Sandsteine  aus
den  Brüchen  bei  Obernkirchen,  die  bei  Rinteln  eingeladen  werden
(der  bekannte  Bremer  Stein)  sowie  Steine  aus  den  Brüchen  bei  Hausberge. ­
  Dazu  kommt  der  Verkehr  der  Zuckerfabriken  und  Holz. 2 )
Gröfsere  Bedeutung  als  heute,  wo  er  ganz  zurückgeht,  kam  dem
Flofsverkehr  zu.  Auf  der  Fulda  ist  mir  in  neuerer  Zeit  keine  gröfsere
Flofsfahrt  bekannt  geworden. 3 )  Auf  der  Werra  kamen  sehr  viele  Plöfse
herunter,  die  in  Münden  zu  gröfseren  zusammengesetzt  wurden. 4 )
Die  oberen  Grenzen  für  Langholz  und  gebundene  Flöfse  sind  Themar
1 )  S.  a.  die  Regulative  von  1815  ff.  und  H.  D.  A.  Sonne,  Beschreibung
des  Königreichs  Hannover,  I,  Buch,  München,  1829,  S.  162;  Bremer  Staatsarchiv,
Handelskammerarchiv;  und  im  folgenden.
2 )  Friedr.  Huhn,  Die  Weser,  in  der  Zeitschrift  des  Vereins  für  deutsche
Statistik,  I.  Jahrg.  1847,  S.  673,  II.  Jahrg.,  1848,  S,  391—392.  Vgl.  w,  v.  Reden,
Das  Königreich  Hannover,  1839,  II.  Abt.,  S.  151;  N.  Minne  mann,  Oratio
panegyrica  de  Visurgis  origine,  situ  etc.,  1685;  J.  L,  Quentin,  Bericht  eines
Abrisses  von  der  Schiffahrt  auf  der  Weser,  1788;  D.  R  e  i  n  h  o  1  d  und
J.  Oltmanns,  Der  deutsche  Handelskanal,  Bremen  u.  Leer  1817,  S.  191;  u.  a.
8 )  Die  bestehende  hörte  1870  auf.  (Statistik  des  deutschen  Reichs  N.  F.
Bd.  XXXIX:  Die  Stromgebiete  des  deutschen  Reichs,  Teil  II.  Abt.  b  :  Gebiet
der  Weser,  Berlin  1901,  S.  25  ff.).  D.  Beinhold  und  J.  Oltmanns,  Der
deutsche  Handelskanal,  Bremen  und  Leer  1817,  S.  133  und  Meidinger  sagen
nur,  dafs,  wenn  die  zu  ihrer  Zeit  bereits  unbedeutende  Schiffahrt  Kassel-Hersfeld
in  trockenen  Sommern  versagt,  die  Fulda  nur  noch  allenfalls  flofsbar  sei,  sonst
wird  sie,  soviel  ich  sehe,  nicht  erwähnt.  In  älterer  Zeit  sollen  im  siebzehnten
Jahrhundert  sogar  Amsterdamer  Kaufleute  an  der  Fulda  im  Rotenburger
Amt  Holz  aufgekauft  haben.  (Brunner,  S.  238.).
4 )  Vgl.  Friedrich  Hühn,  Die  Weser,  Zeitschrift  für  deutsche*Statistik
I.  Jahrg.,  1847,  S.  676,  auah  Meidinger,  IV.,  8.  27.  Stapelrechtlich  durften
        <pb n="80" />
        —  81  —

und  Wernshausen,  oberhalb  Hildburghausen  kann  nur  Scheitholz
geflöfst  werden. 1 )  Auch  auf  der  Aller  bestand  Flofsverkehr. 2 )
Interessant  sind  hier  in  älterer  Zeit  die  Bestrebungen  Herzog  Julius
von  Braunschweig  zu  besserer  Ausnutzung  seiner  Harzflüsse  durch
Flofs-  und  anderen  Verkehr. 3 )  Auch  im  neunzehnten  Jahrhundert
kam  die  Ise,  Oertze,  Oker  und  Radau,  Urne,  Ruhme  und  Leine  z.  T.
noch  neuerdings  Flofsholz  herab. 4 )
Besonders  charakteristisches  Talgut  sind  heute  seit  Entdeckung
oder  Ausnutzung  der  Lager  im  Hannoverschen,  bei  Wietze  etc.,  Kali  und
Öle.  Die  Berggüter  sind  heute  wie  früher  mannigfaltiger  und  allgemeiner.
Als  einigermafsen  sichere  Schutzhäfen  und  Liegeplätze  für
Hochwasser  und  Wintereintritt,  die  in  der  Karte  nicht  besonders
die  die  Werra  herunterkommenden  Balken-  und  Dielenflöfse  nur  von  Mündenern
durch  Münden  geflöfst  werden.  Reskript  von  1724.  (Bestimmungen  über  die
an  die  Stadt  abzugebenden  Flofsdielen  und  Latten  1720,  1747.)  W.  Lotze,
Geschichte  der  Stadt  Münden,  1878,  S.  236.  Bestimmte  Teile  des  Holzhandels
pflegten  in  älterer  Zeit,  wie  in  anderen  Handelszweigen  die  Städte  selbst  auszuüben
  (vgl.  für  Bremen  die  Verordnungensammlungen;  C.  Ä.  Heineken,
Gesch.  d.  fr.  Hansestadt  Bremen,  (Orig.-Mskrpt.  Stadtb.),  1812,  S.  9  u.  a.).
In  Bremen  legten  noch  bis  neuerdings  sämtliche  Flöfse  in  die  kleine  Weser;
die  Oberländer  Mannschaft  geht  zurück,  auch  für  den  Fall  der  Weiterflöfsung
nach  Elsfleth,  Brake,  Geestemünde,  Bremerhaven  (Statist,  d.  d.  Reichs  N.  F.,
Bd.  XXXIX.,  Teil  II,  Abt.  b.  Gebiet  der  Weser,  1901,  S.  25  ff.)
*)  So  Victor  Kurs,  Tabellarische  Nachrichten;  die  älteren  Angaben
über  Zahl  der  Flöfse  beziehen  sich  auch  auf  Wernshausen,  wo  heute  die  einbettigen ­
  Flöfse  zu  mehrbettigen  zusammengesetzt  werden,  s.  Statistik,  „Aus
den  Thüringer  Forsten  geht  nicht  allein  viel  Brennholz  auf  der  oberen  Werra
nach  Eichsfeld  und  Hildburghausen,  und  von  da  durch  die  Schleuse  nach
Themar,  Meiningen  und  Salzungen;  sondern  es  gehen  auch  viele  Baumstämme
und  Bretter  nach  Wernshausen  und  ins  Ausland,  Stapelplätze  für  Langholzflöfse
  sind  zu  Themar,  Meiningen  und  Wernshausen.“  (Meidinger,  Die  deutschen
Ströme,  IV.,  1864,  S.  26—27.)  Vgl.  a.  H.  Keller,  Weser  und  Ems,  1901.
II.  Bd.,  S.  372  ff.  u.  a.;  Führer  auf  den  deutschen  Sohiffahrtstrafsen,  bearbeitet
im  Königl.  preufs.  Ministerium  der  öffentlichen  Arbeiten,  Berlin  1893;  Stat.  d.
d.  Reichs,  N.  F.,  XXXIX.  Bd.,  Teil  II,  Abt.  b,  S.  25  ff.
2 )  s.  v.  Reden,  Das  Königreich  Hannover,  II.  Abt.,  1839,  S.  115.
a )  E.  Bodemann,  Volkswirtschaft  Herzog  Julius  von  Braunschweig,
Zeitschrift  für  deutsche  Kulturgeschichte,  N.  F.,  Bd.  1,1872,  S.  215  ;  D.  Reinho  Id
und  J.  Oltmanns,  Der  deutsche  Handelskanal,  Bremen  und  Leer  1817,  S.  111.
ä )  s.  v.  Reden,  Das  Königreich  Hannover,  II.  Abt.,  1839,  S.  116;
Meidinger,  Die  deutschen  Ströme,  IV.  Abt.,  1854,  8.  28.  Die  älteren  Nachrichten ­
  sind  unbestimmt.  Statistik  des  deutschen  Reichs,  N.  F.,  Bd.  XXXIX,
Teil  II,  Abt.  b.  Gebiet  der  Weser,  1901,  S.  25  ff.;  Aller  ab  Gifhorn  mit
gebundenen  Flöfsen  flöfsbar,  Ise  vom  Kinkerbruche  im  Amt  Isenhagen.  Die
Oertze  wird  für  gebundene  Flöfse  bei  Müden  im  Amt  Bergen  flöfsbar.
Auf  der  Leine  seit  mehreren  Jahren  keine  Flöfserei  mehr,  früher  begonnen  bei
6
        <pb n="81" />
        —  82  —

hervorgehoben,  aber  eingetragen  sind,  hezw.  bei  eingetragenen  Orten
liegen,  galten  damals  (1839)  aufser  Bremen:  Dreye,  der  Kaper
unterhalb  Thedinghausen  (Einflufs  der  Eiter),  Intschede,  Hoya,  der
Einflufs  der  Warnau  eine  halbe  Stunde  oberhalb  Menburg,  Petershagen, ­
  Minden,  Vlotho,  Rinteln,  Hameln,  Thrane,  Heinsen,  Holzminden,
Forst,  Korvey,  Karlshafen,  Lippoldsberg,  Münden.*)
Für  beladene  Schiffe  kamen  nur  in  Frage  Dreye,  Intschede,
Petershagen,  Hameln  und  Holzminden. 1 )  An  der  Aller  und  Leine
waren  mehr  oder  minder  sichere  Häfen  und  Liegeplätze  Hannover,
Neustadt  am  Rübenberge,  unterhalb  Hudemühlen,  bei  Rethem,  in  Celle,
bei  Winsen  a.  d.  Aller  und  Essel.*)
1847—48  fehlte  es  namentlich  zwischen  Stolzenau  und  Dreye
an  Schutzhäfen,  im  Oberlauf  oberhalb  Hameln  war  Platz  in  den
Winterhäfen  und  Plätzen  von  Karlshafen,  sobald  eine  dort  vorzunehraende
  Reinigung  vollendet  war,  für  50  Schiffe,  im  Hafen  von
Holzminden  für  27,  in  der  Schwülme  bei  Lippoldsberg  für  3  bis  4,
in  dem  Forstbache  bei  Forst  für  1  bis  2,  in  der  Lenne,  Thrane
gegenüber  Bodenwerder,  für  3  bis  4,  in  der  Weser  bei  Alten-Münden
für  50  bis  60,  Korvey  bei  Höxter  10  bis  12,  über,  in  und  hinter
der  Schleuse  bei  Hameln,  für  5  Schiffe.  Im  Hafen  von  Holzminden
kostete  der  Aufenthalt  eines  Schiffes,  während  des  Winters,  nach
Verhältnis  der  Gröfse,  5,  4,  3  Taler  und  weniger. 2 )
Für  die  neuen  Schiffstypen  kamen  1902  nur  Münden,  Hameln
und  Minden,  aufser  Kassel  und  Bremen,  als  Winterhäfen  in  Frage,
Schutzhäfen  wurden  bewilligt  oder  in  Bau  gesetzt  in  Rinteln,  (Vlotho),
Höxter,  Nienburg,  Verden  und  Hemelingen. 3 )
Sonst  werden  als  Sicherheitshäfen  benutzt;  Münden,  Karlshafen, ­
  Höxter,  Holzminden,  Kemnade,  Hameln,  Rinteln,  Minden,
Petershagen,  Nienburg,  Intschede,  Dreye  und  Hemelingen. 3 )
Als  Verkehrshäfen  werden  oder  sind  aptiert  Münden,  Höxter,
Hameln,  Rinteln,  Minden,  Nienburg,  Hemelingen. 3 )

Katlenburg  an  der  Ruhme  (gebundene  Flöfse)  bis  Hannover.  —  Auf  der  Hunte
kommt  ausnahmsweise  Flöfserei  vor.  Kein  Eintrag  auf  der  Karte.  Auf  der
Geeste  nur  Brenn-  und  Krummholz  aus  Amt  Bederkesa  nach  Bremerhaven
(v.  Reden,  Kgr.  H.,  II.  Abt,  S.  183).
')  Fr.  v.  Reden,  Das  Königreich  Hannover,  II.  Abt,  1839,  S.  107,  112.
2 )  Friedrich  Hühn,  Die  Weser,  Zeitschrift  des  Vereins  für  deutsche
Statistik,  herausgegeb.  von  v.  Reden,  I.  Jahrgang,  1847,  S.  677  u.  II.  Jahrgang,
1848,  S.  388.
s )  W.  Mett  er  hausen,  Die  Oberweserschiflahrt  im  letzten  Jahrzehnt,
Festschrift,  1902,  S.  34,  41,  44.  Vergl.  a.  Thilo  Hampke,  Denkschrift,  betreffend ­
  Weserhäfen,  Anschlufsgleise  und  Lösch-  und  Ladeplätze  an  der  Weser,
        <pb n="82" />
        83

Werftplätze  waren:
an  der  Oberweser:
in  Hannoversch-Münden  [1796  waren  im  Amt  Hannoversch-Münden
  4  Leute  beim  Schiffbau,  es  wurden  Schiffe  bis  zu
36  Last  gebaut 1 ),  1839  gab  es  zwei  Werften  für  Weserund ­
  Werraschiffe  in  Hannoversch-Münden 2 ),  auch  1847 3 )
und  1854  wird  der  Werftbetrieb  in  Münden  erwähnt 4 );
1838  baute  der  Schiffsbaumeister  Hr.  Hagemann  in  Münden
ein  Schiff  Die  Hoffnung,  in  der  Art  der  Mainschiffe,  nach
dessen  Muster  der  Schiffherr  Friedrich  Basilius  in  Münden
1843  ein  gröfseres  bauen  liefs 5 )];
in  Giesselwerder  [1847  und  1854 8 );  heute  Heinrich  Henne];
in  Bodenfelde  [1839  war  da  eine  Schiffbauerei,  vorzüglich  für
Reparatur 2 ) 6 ),  1845 7 )];
in  Höxter  [1854  4 )];
in  Heinsen  [1796  standen  in  Heinsen  37  Leute  beim  Schiffbau  in
Beschäftigung;  es  wurden  Schiffe  bis  zu  40  Last  gebaut. x )
1839  gab  es  zwei  Schiffbauplätze,  auf  denen  jährlich  8  bis
10  Weserflufsschiffe  von  Stapel  liefen 2 ),  Heinsen  kommt
auch  1847  6 )  und  1854  vor  4 )J;
in  Holzminden  [1847 6 )  und  1854*)];
in  Bodenwerder  [1845  7 ),  1854 4 );  heute  F.  H.  König,  C.  Pape];
in  Vlotho  [1848 6 );  heute  in  Uffeln  Fr.  Rasche  und  Büsching  &amp;amp;  Rosemeyer, ­
  in  Hameln  H.  Erbstein,  Fr.  Riechardt  und  H.  Burgemeister];
in  Preufsisch-Minden  [1848 6 )  und  1854 4 );  hier  baute  in  den
Kassel  1895;  W.  Me  tterhausen,  Die  Vermehrung  und  Verbesserung  der
Weserhäfen  von  Münden  bis  Bremen,  in  der  Zeitschrift  für  Binnenschiffahrt,
1898,  S.  130  ff.  S.  a.  Statistik  des  deutschen  Reichs,  N.  F.,  Bd.  XXXIX,
Teil  II,  Abt.  b.  Gebiet  der  Weser,  1901,  S.  33  ff.;  Jb.  d.  Hdlsk.
*)  Patje,  Abrifs  des  Fabriken-,  Gewerbe-  und  Handlungszustandes  in
den  churbr.-lüneburgisohen  Landen,  1796,  S.  459.
2 )  Fr.  v.  Reden,  Das  Königreich  Hannover,  statistisch  beschrieben,
II.  Abt.,  1839,  S.  272.
3 )  Die  Schiffszimmerwerft  von  E.  Wüstenfeld  in  Münden  baute  1843  den
hölzernen  Dampfer  Eduard,  für  den  Henschel  in  Kassel  die  Maschine  lieferte.
S.  Reinhold,  Praktische  Anweisung,  Frachtfahrzeuge  für  Ströme,  Flüsse  und
Kanäle  zu  erbauen,  Berlin  1852,  S.  19.
*)  Heinrich  Meidinger,  Die  deutschen  Ströme,  IV.  Abt.,  1854,  S.  44.
„Zu  Preufs.  Minden  werden  auch  Seeschiffe  gebaut.  Im  Sommer  1849  ging
ein  Mindener  zweimastiges  Schiff  direkt  von  Minden  nach  der  Ostsee  mit
Bausteinen  und  brachte  Bauholz  mit  zurück.“
6 )  W.  L  o  t  z  e,  Geschichte  der  Stadt  Münden,  Münden  1878,  S.  240.
6 )  Friedrich  Hühn,  Die  Weser,  Zeitschrift  des  Vereins  für  deutsche
Statistik,  I.  Jahrg.,  1847,  S.  676.  II.  Jg.,  1848,  S.  390.
7 )  August  Engel,  Weserbuch,  Hameln  1845,  S.  35,  60.

6*
        <pb n="83" />
        vierziger  Jahren  Georg  Rolff  verbesserte  Oberweserschiffe
eines  leichteren  und  zweckmässigeren  Typs  *) 2 )];
an  der  Aller:
im  Amt  Winsen  a.  d.  Aller  [1796  39  Leute  beschäftigt,  Schiffe  bis  zu
60  Last 3 );  1839  zwei  Werften  für  Aller-  und  Leineschiffe 4 )];
im  Amt  Ahlden  zu
Riethagen  und
Hudemühlen  [in  Riethagen  und  Hudemühlen  waren  1839  drei
Werften  für  Aller-  und  Leineschiffe 4 );  Hudemühlen  wird
auch  schon  1796  mit  6  beim  Schiffbau  beschäftigten  Leuten
und  Schiffen  bis  zu  40  Last  genannt 3 );  heute  K.  Schultze];
an  der  Leine:
bei  Limmer,  Amts  Blumenau  [eine  Werft  für  Leine-  und  Allerschiffe, ­
  Neubau  und  Reparatur,  1839 4 ) s )];
an  der  ünterweser  und  an  der  Lesum;
in  Bremen  [Gegen  das  Ende  des  18.  Jahrhunderts  bestand  fast
nur  ein  allerdings  reger  Flufsschiffsbau  in  Bremen 6 ).  Die
alten  Schiffhauplätze  waren  am  Bauhof,  Teerhof,  seit  dem
Ende  des  18.  Jahrhunderts,  wo  Eiert  Selmann  den  Schiffbau
wieder  beleben  wollte,  auch  in  der  Piepe  im  Werder
an  der  kleinen  Weser,  am  Werdertor  an  der  grossen
Weser  und  an  der  Hohentors-Contrescarpe.  Die  Werft  und
Eisengiefserei  von  Carsten  Waltjen  &amp;amp;  Co.  wurde  1843  gegründet. ­
  Waltjen  und  Leonhard  fungierten  mehrfach  als
Sachverständige  bei  Abnahme  der  Schiffe  der  Vereinten
Weserdampfschiffahrt.  Waltjen  baute  auch  die  ersten
9  Ludwig  Boclo,  Der  Begleiter  auf  dem  Weser-Dampfschiffe  von
Münden  nach  Bremen,  Göttingen  1844,  S.  219,
а )  A.  Engel,  Weserbuch,  1845,  S.  102;  Jb,  d.  Hdlsk.  v.  Minden  f.  1869,  S.  39.
3 )  Patje,  Abrifs,  1796,  S.  459.
4 )  Fr.  v.  Reden,  Das  Königreich  Hannover,  II.  Abt.,  1839,  S.  272,  273.
б )  An  der  Fulda  ist  heute  noch  eine  Schiffsbauerei  in  Melsungen,  K.  Stahl.
D.  Reiohs-Adrefsbuoh,  Berlin  1908,  A.,  S.  793,  802,  803,  1242,  1781,  1788,  1789,
1815,  1823,  1829,  1886,  1933,  1938,  2053,  2106,  3789,  3792,  Mitteilungen  von
Herrn  H,  W.  Meyer  in  Bremen.
°)  H.  Wilda,  in  Bremen  und  seine  Bauten,  1900,  S.  694.  Vergl.  a.
E.  Dünzelmann,  Aus  Bremens  Zopfzeit,  1899,  S.  130,  wonach  bis  gegen  die
Mitte  des  achtzehnten  Jahrhunderts  Bremen  der  Hauptort  war,  wo  die  oberländischen ­
  Schiffe  einer  Reparatur  unterzogen  wurden;  nur  in  Minden  soll  es
noch  einen  Schiffszimmermann  gegeben  haben,  in  den  übrigen  Orten  der  Weser,
Aller  und  Leine  weder  Meister  noch  Handwerkszeug.  Der  im  Mittelalter  blühende
Seeschiffsbau  war  bereits  im  siebzehnten,  und  noch  mehr  im  achtzehnten  in
Bremen  sehr  zurückgegangen.  —  Der  Staat  Bremen,  Berlin  1907  ff.
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        85  —

eisernen  Oberweserkähne,  die  aber  mifsglückten 1 ).  1847  bauten
C.  Waltjen  &amp;amp;  Co.  eine  neue  eiserne  Schale  für  die  Maschine
des  1839  in  Fahrt  gesetzten  Bremer  Oberweserschleppers
Roland  u.  a. 2 ).  1872  wurde  die  Firma  in  die  heutige  Aktiengesellschaft ­
  Weser  umgewandelt 3 )  1841  werden  sechs
Bremer  Schiffswerften;  Bley,  Heineken,  Janssen,  Oltmanns,
Poppe  und  Wencke  als  Erbauer  von  Bremer  Seeschiffen
genannt 4 ),  doch  ist  1828  nur  eine  Werft  für  Bremen  aufgeführt ­
 5 ).  (Im  18.  Jahrhundert  sind  als  Schiffbauer  bekannt
Marten  Menke  und  Nachfolger,  Caspar  Stromer  und  Marten
Stromer,  Anton  Koch,  Johann  Meyerdirks,  Eiert  Selmann.)
Die  Lloydreparaturwerkstatt  in  Bremen  besteht  seit  Gründung
der  Gesellschaft 3 ) 7 )];
in  Vegesack  [1796  Schiffe  bis  zu  200  Last 8 ).  (Die  eigenartige
Neugebauersche  Abwrackwerft  gegenüber  in  Lemwerder
stammt  aus  allerneuester  Zeit.)];
in  Grohn  [1796  Schiffe  bis  zu  200  Last 8 ).  Die  Werften  von
Johann  Lange  zu  Vegesack,  Grohn  und  Bremerhaven,  waren
1839  und  1854  die  bedeutendsten  an  der  Weser.  Johann  Lange
war  der  Sohn  des  Schiffszimmermanns  Conrad  Lange  zu  Vegesack, ­
  lernte  bei  seinem  Paten  Johann  Janssen,  wurde  dort
Meisterknecht  und  nach  Janssens  Tode  1802  Geschäftsführer,
übernahm  1805  die  Werft  von  Gottfried  Jochen  Schröder,
vordem  Jan  Claussen,  davor  Gasten  Johann  Cöper  und  Claus
x )  Jahresberichte  der  Gesellschaft  der  Vereinten  Weser-Dampfsohiffahrt,
Sammlung  der  Stadtbibliothek.
а )  Br.  Handelsk.  Arch.;  Weser-Zeitung  Nr.  3739;  Bremer  Handelsblatt  Nr.  218.
8 )  Wilda,  S.  695;  W.  Metterhausen,  Die  Oberwesersohiffahrt  im
letzten  Jahrzehnt,  Festschrift,  1902,  S.  102,  103.
Müller,  Gedenkbuch  der  freien  Hansestadt  Bremen,  1871—75,  Bremen
1876,  S.  178  und  187.
4 )  J.  H.  W.  Smidt,  Übersicht  der  bremischen  Seeschiffahrt  in  den
Jahren  1838,  1839  und  1840,  Bremen  1841.
б )  (Johann  Smidt),  Die  freie  Hansestadt  Bremen,  XXXVI.  Abschnitt
aus  A,  F.  W.  Crome,  Geographisch  statistische  Darstellung  der  Staatskräfte
von  den  sämtlichen  zum  deutschen  Staatenbunde  gehörigen  Ländern,  IV.  Teil,
Leipzig,  1828,  S.  490.
6 )  F,  Zeit  er,  in  Bremen  und  seine  Bauten,  1900,  S.  655.
7 )  Vergl.  a.  Heinrich  Hoops,  Geschichte  der  Gemeinden  Grambke
und  Büren,  Bremen  1906,  S.  30;  L.  Halenbeck,  Geschichte  der  Stadt  Vegesack,
Vegesack  1893,  S.  145,  149;  C.  A.  Heineken,  Geschichte  der  freien  Hansestadt
Bremen  (Origin.-Man.  Stadtb.),  1812,  S.  111,146;  A,  Engel,  Weserb.,  S.129;  u.  a.
8 )  Patje,  Abrifs  des  Fabriken-,  Handlungs-  und  Gewerbezustandes  in
den  churbr.-lüneburgischen  Landen,  1796,  S.  459.
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Noppen,  Cord  Cöper,  der  bereits  1639  als  Schiffbauer  in
Vegesack  verkommt,  seit  1675  auf  dem  Hafen  am  alten  Tief
Schiffe  kalfaterte  und  Schmacken,  Kähne,  Eichen  und  Böcke
baute.  (1765  Verlegung  der  Werft  nach  der  Mündung  der
Aue.)  1814  kaufte  Lange  die  Werft,  die  er  dann  zuerst
am  linken  Ufer  der  Aue  vergrößerte 1 ).  Lange  hat  in
40  Jahren  bis  zu  seinem  Tode  im  Jahre  1844  über
200  Seeschiffe  und  gröfsere  Flufsfahrzeuge,  über  300  Boote
gebaut,  1816  baute  er  auch  das  erste  Dampfschiff  der
Weser  und  Deutschlands 2 ),  die  Weser,  für  Rechnung  von
')  L.  Halenbeck,  Geschichte  der  Stadt  Vegesack,  Vegesack  1893,
S.  42,  43,  144  ff.,  181,  189;  (A.  J.  Strömberg,  Amnarkninger  angaende
Handelen  och  Sjo-Farten,  Stockholm  1760);  A.  Storck,  Ansichten  der  freien
Hansestadt  Bremen  und  ihrer  Umgebungen,  Frankfurt  a  M.  1822,  S.  641  ff.
Zu  erwähnen  ist  noch  für  die  älteste  Zeit  die  Reparatureinrichtung  des  Hafenmeisters. ­
  Die  hansischen  Rezesse,  wie  die  einzelnen  Stadtreohte  stützten  den
heimischen  Schiffbau  mit  der  heimischen  Schiffahrt,  durch  Schiffs-Kaufs-  und
Verkaufs-Verbote,  Verbot  von  Geld-  und  Materialdarlehen  an  Gäste,  von  Bau
durch  Gäste.  Das  Gebot,  die  Schiffe  in  Bremen  zu  bauen,  war  im  Anfang  des
Vegesacker  Schiffbaus,  wie  in  den  benachbarten  Orten  hinderlich  (Vgl.  a.
Kundige  Rolle;  für  Münden  W.  Lotze,  Geschichte  der  Stadt  Münden,
Münden  1878,  S.  236;  Sello  erwähnt  zu  Brake  im  folgenden,  dafs  Werften
nicht  näher  als  eine  Meile  gelegt  werden  sollten).  —  Die  Langesche  Werft  baute
seit  1844  auch  eiserne  Schiffe  (Flufsdampfer  Gutenberg,  später  Bremen;  1864
den  ersten  transatlantischen  an  der  Weser  gebauten  Dampfer  Smidt;  1874  den
Schleppdampfer  Neptun,  den  ersten  mit  allen  Maschinenteilen  an  der  Weser
hergestellten  Dampfer).
a )  Die  annähernd  gleichzeitigen  Fahrten  sollen  Probefahrten  englischer
Böte,  die  ohne  Folgen  blieben,  gewesen  sein,  s.  G.  C.  Kindt,  Die  erste  Dampfschiffahrt ­
  auf  der  Weser  und  ihr  Begründer  Friedrich  Schröder,  Abhandlungen
herausgegeb.  vom  naturwissenschaftlichen  Vereine  zu  Bremen,  I,  Bd,  3.  Heft
1868,  S.  332;  er  schreibt  der  Weser  den  Ruhm  der  ersten  regelmäfsigen  Dampfschiffahrt ­
  zu.  Fahrten  auf  der  Elbe  und  auf  der  Spree  zwischen  Potsdam  und
Berlin  werden  1816  u.  w.  1817  im  I.  Jahrgang  des  bremischen  Bürger-Freunds,
Nr.  94,  S.  762  und  in  der  Fortsetzung  des  Artikels  im  II.  Jahrg.  Nr.  61  u.  66,
erwähnt.  Auf  der  Oder  wurde  1825  die  erste  Flufsdampfschiffahrt  eingerichtet,
und  auf  dem  Rhein  1820  (1818  engl.  B.)  der  erste  Dampfer  von  einer  niederländischen ­
  Gesellschaft  nach  Köln  hinaufgesandt,  (v.  Treitschke,  III,  Teil,
1903,  S.  465;  G.  Kemmann,  in  Max  Goitel,  Der  Siegeslauf  der  Technik,
Stuttgart  1908,  Bd.  III,  S.  8;  Schwabe,  Die  Entwicklung  der  deutschen
Binnenschiffahrt  bis  zum  Ende  des  19.  Jahrhunderts,  Verbandsschriften  des
Deutsch-Oest.-Ungar.  Vbds.  für  Binnenschiffahrt,  Nr.  XLIV.,  Berlin  1899,  S.  6.)
Auf  der  Ems  begann  die  Dampfschiffahrt  1844.  (Reinhold,  Praktische  Anweisung, ­
  Frachtfahrzeuge  für  Ströme,  Flüsse  und  Canäle  aus  Eisen  zu  erbauen,
Berlin  1852,  S.  33.)  Vgl.  neuerdings:  Hermann  R  aschen,  Die  Weser,  das
erste  deutsche  Dampfschiff  und  seine  Erbauer,  Sonderabdruck  ans  d.  Jahrb.  der
Schiffsbautechn.  Gesellsch.,  m.  14  Abbild.,  Berlin  1908,  S.  16  ff.,  35  ff.
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        —  87  —

Friedrich  Schröder  in  Bremen,  der  die  erste  Dampfschiffahrt
auf  der  Dnterweser  einrichtete,  und  auf  der  Oberweser
versuchte.  Das  ursprünglich  für  die  Oberweser  bestimmte
Schiff,  der  Herzog  von  Cambridge,  wurde  von  dem  Zimmerbaas ­
  Jürgen  Saager  in  Vegesack,  der  1816  die  1789  (?)  gegründete ­
  Janssensche  Werft  unterhalb  des  Hafens  gekauft
hatte 1 ),  1818  gebaut 8 ).  Das  gröfste  Schiff  der  Langeschen
Werft  war  1854  der  1852  zu  des  Begründers  Andenken
gebaute  Johannes  Lange  von  820  Last  oder  1640  Tonnen.
600  Leute  wurden  beschäftigt 3 ).  Die  heutige  Aktiengesellschaft ­
  Bremer  Vulkan  ist  aus  der  Langeschen  und  der  1838
am  Fährgrund  gegründeten  Werft  von  Hermann  Friedrich
Ullrichs  in  Vegesack  [1893,1894,(1884)]  hervorgegangen 4 ), 1 ), 5 ).
Die  Schrödersche  Werft  in  Vegesack  hat  bereits  die  Schiffe
(250,  300  Last)  gebaut,  mit  denen  Carl  Philipp  Cassel  in
Bremen  die  Ostindienfahrten  (1782  ff.)  unter  preufsischer  und
bremischer  Flagge  (der  Triton  1795  in  St.  Magnus)  unternahm, ­
  womit  die  neuere  transatlantische  Schiffahrt  beginnt J )];
in  St.  Magnus  1795 J )  [1796  Schiffe  bis  zu  200  Last 6 ),  Joh.
Raschen,  1839  Hr.  Raschen 7 )];
0  L.  Halenbeck,  G.  d.  St.  Vegesack,  1893,  S.  42,  43,  145  ff,,  181,
189;  H.  Raschen,  S.  19  ff.  In  Aumund  ist  heute  der  bekannte  Bootsbau
von  J.  Lürssen  zu  nennen.  In  Grohn  a.  Eisengießerei  Högemann  und  Fokken.
2 )  Die  Maschinen  für  beide  Schiffe  wurden  von  Bolton,  Watt  &amp;amp;  Co.  in
Soho  bei  Birmingham  bezogen.  Ludwig  Georg  Treviranus,  der  als  Ingenieur
bei  dem  Bau  mitwirkte,  Johannes  Lange  und  der  Kapitän,  der  die  Weser  führen
sollte,  Zacharias  Spilcker,  machten  auf  Veranlassung  Schröders  zuvor  eine
Informationsreise  nach  England,  der  Bau  der  Weser  begann  im  Herbst  1816,
am  6.  Mai  1817  machte  der  Dampfer  seine  erste  Fahrt  herauf  nach  Bremen.
Der  Herzog  von  Cambridge  machte  seine  Tour  nach  Münden  1819  und  kam
dann  in  die  Unterweserschiffahrt.  Lange  hat  auch  1834  die  Bremen  gebaut,
die  die  Weser  ablöste.  Vgl.  G.  C.  Kindt,  Die  erste  Dampfschiffahrt  auf  der
Weser  und  ihr  Begründer  Friedrich  Schröder,  Abhandlungen,  herausgegeb.  vom
naturwissenschaftlichen  Vereine  zu  Bremen,  I.  Bd.,  3.  Heft,  1868,  mit
rekonstruierter  Abbild,  der  Weser  —  andere  Abbild.  Stadtbibliothek.  (Heinr.
Hoops,  Gesch.  d.  Gern.  Grambke  und  Büren,  Bremen  1905,  S.  Hl);  H.Raschen,
Die  Weser,  1908  mit  den  alten  Planzeichnungen.
3 )  Heinrich  Meidinger,  Die  deutschen  Ströme,  IV.  Abt.,  1854,
S.  44,  100,  101.  Vgl.  f.  Ludwig  Rose,  Bremische  Geschichte  für  das  Volk,
Bremen  1860,  S.  333.
4 )  Wilda,  in  Bremen  u.  s.  Bauten,  1900,  S.  693  ff.
6 )  Vergl.  a.  A.  Engel,  Weserbuch,  1845,  S.  133.
8 )  Patje,  Abrifs,  S.  459.
7 )  F  r.  v.  R  e  d  e  n,  Das  Königreich  Hannover,  statistisch  beschrieben.
II.  Abt.,  1839,  S.  182,  275.
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        88  —

in  Burg  [1781  *)  1796  Schiffe  bis  zu  200Last. 2 )  1841,  eine  Werft 3 )];
in  Blumenthal  [1796  Schiffe  bis  zu  200  Last. 2 )  1839  Jacob
Wenke  und  Borchert  Rathjen  zu  Flethe 4 ).  In  Blumenthal,
Rönnebeck,  Rekum  und  Vegesack  sind  1796  zusammen
500  Menschen  beschäftigt,  in  Burg,  St.  Magnus  und  Grohn
zusammen  230. 2 )  Heute  Schiffbauer  A.  Behnken,  Herrn.
Havighorst];
in  Rönnebeck  [1726*)  1796  Schiffe  bis  zu  200  Last. 2 )  1845  zwei
Schiffswerften,  eine  für  Weserfahrzeuge,  eine  Eisengiefserei
und  Maschinenfabrik  unter  dem  Namen  The  Vulcan  Foundry
of  Mr.  Waller  &amp;amp;  Frerichs,  die  fast  nur  Engländer  beschäftigte ­
  5 )  6 ).  Heute  bestehen  hier  die  Flufsschiffwerften
von  H.  Seebeck  und  Fritz  Oltmann 7 ) 8 )];
im  Amt  Berne  [1839  vier  gröfsere  Schiffswerften,  seit  1827  eine
bedeutende  Anzahl  Seeschiffe  gebaut. 4 )  Im  18.  Jahrhundert
wurden  neue  Werften  auch  in  Stedingen  und  Butjadingen
angelegt 1 )];
in  Motzen  [1845,  eine  Schiffswerft,  jedoch  nur  zur  Reparatur  von
Leichtern  und  kleinen  Seeschiffen 5 )];
in  Elsfleth  [1839  (bis  110  Last)  und  1845  in  und  bei  Elsfleth
3 4 )  bezw.  mehrere  Schiffswerften 6 ),  1854 9 )];
‘)  L.  Halenbeck,  Geschickte  der  Stadt  Vegesack,  Vegesack  1893,
S.  145,  150.
а )  Patje,  Abrifs  des  Fabriken-,  Gewerbe-  und  Handlungszustandes  in
den  churbr.-lüneburgischen  Landen,  1796,  S.  459.
8 )  J.  H.  W.  Smidt,  Übersicht  der  bremischen  Seeschiffahrt,  Bremen,  1841.
Die  Werft  in  Burg  ist  um  1780  von  Hauptmann  P.  L.  v.  Bock  v.  Wülfingen
gegründet,  1784  an  Hinrich  Bosse  übergegangen.  Heute  Darapfsägerei.  Fr.
Buchenau,  Die  fr.  Hansestadt  Bremen,  1900,  S,  356;  H.  Hoops,  Gesch.  d.
Gern.  Grambke  und  Büren,  1905,  S.  30,  182  ff.;  L.  Halenbeck,  Fünfzig  Ausflüge ­
  in  die  Umgegend  von  Bremen,  1893,  S.  29.  Eine  Moorschiffswerft  ist
derzeit  noch  in  Schlufsdorf,  H,  Grotheer.
4 )  Fr.  v.  Reden,  Das  Königreich  Hannover,  II.  Abt.,  Hannover  1839,
S.  179,  274.
б )  August  Engel,  Weserbuch,  Hameln  1846,  S.  135,  136.
6 )  J.  G.  Kohl,  (Reise  zur  Wesermündung  im  Herbste  1849),  Skizzen
aus  Natur-  und  Völkerleben,  Dresden  1851,  S.  291,  über  die  dort  gegossenen
Kanonen  für  die  deutsche  Flotte.
7 )  J.  H.  W.  Smidt,  Übersicht  der  bremischen  Seeschiffahrt,  1841.
8 )  Sind  interessante  Beispiele  der  älteren  Kleinwerften,  Abbildungen  bei
Metterhausen.  Ältere  Abbildungen  gibt  es  z.  B.  von  der  Werft  in  Burg.
Eine  kleine  Werft  älteren  Zustandes  liegt  in  der  Bremer  Umgegend  auch  noch
in  Grohn.  M  e  tt  er  h  au  s  en,  S,  105.
9 )  Heinrich  Meidinger,  Die  deutschen  Ströme,  IV.  Abt.,  1854,  S.  44.
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        —  89  —

in  Brake  [ein  herrschaftlicher  Helgen  wurde  1790  aufgerichtet  ^,
1839  waren  zwei  gröfsere  Schiffswerften  in  Brake 2 );
1845  mehrere  Schiffswerften 8 ),  1854 4 ).  Die  Werft  von
G.  H.  Thyen  ist  aus  dem  für  die  deutsche  Kriegsflotte  der
1848er  Jahre  angelegten  Dock  hervorgegangen. 5 ) 1 )  [In
Nordenham-Einswarden  ist  die  neue  Werft  von  der  alten
Maschinenfabrik  J.  Frerichs  &amp;amp;  Co.  (Osterholz-Scharmbeck,
seit  1900  A.  G.)  angelegt  worden];
in  Bremerhaven  [1839  bestanden  am  rechten  Ufer  der  Geeste
drei  Schiffswerfte  und  ein  dry  Dock  zur  Erbauung  neuer
und  Reparatur  alter  Schiffe. 2 )  R.  C.  Rickmers  kam  1832
als  Schiffszimmermann  nach  Bremerhaven,  gründete  1839
zuerst  eine  kleine  Bootswerft,  aus  der  sich  das  heutige
grofse  Unternehmen  entwickelte,  1856  wurde  eine  zweite
gröfsere  Werft  in  Geestemünde  eröffnet 7 .)  Die  Werft  von
F.  W.  Wencke  in  Bremerhaven  ist  1833  begründet  worden.
Die  Werft  von  Johann  C.  Tecklenborg  A.-G.  in  Bremerhaven-Geestemünde
  wurde  1841  von  Johann  C.  Tecklenborg  in
Bremerhaven  begründet. 5 )  Die  Werften  von  Ullrichs  und
Lange  in  Bremerhaven  sind  an  die  1855  gegründete  Firma
G.  Seebeck,  heute  G.  Seebeck,  A.-G.,  Bremerhaven 6 ),  tibergegangen ­
 8 ),  die  neuerdings  auch  das  Wenckesche  Trockendock ­
  erworben  hat 9 ).  (1841:  Cornelius  (bereits  1831),  Rickmers, ­
  Wencke  als  Erbauer  von  Bremer  Seeschiffen  genannt) 10 ).
Die  Lloydwerften  sind  1863  entstanden 7 )].
Die  Resultate  des  Flufsschiffbaues  der  Oberweserschiffe  waren
an  der  Weser  schlecht,  die  alten  Oberweserböcke,  Hinterhänge  und
‘)  Georg  Sello,  Oldenburgs  Seeschiffahrt,  Leipzig  1906,  S.  61,  63;  J.
G.  Kohl,  (Reise  zur  Wesermündung  im  Herbste  1849),  Skizzen  aus  Natur-  und
Völkerleben,  Dresden  1851,  S.  293.
2 )  Fr.  v.  Reden,  D.  Kgr.  Hannover,  II.  Abt.,  S.  158,  180,  185.
3 )  A.  Engel,  Weserbuch,  S.  138.
*)  Heinrich  Meidinger,  Die  deutschen  Ströme,  IV.  Abi,  1854,  S.  44.
6 )  Wilda,  S.  696,  698;  Metterhausen,  S.  105,  108  ff.
®)  G.  Luce,  Fonds  und  Effekten  der  Bremer  Börse,  Bremen  1903,  S.  61,
64;  u.  a.;  H.  Raschen,  Die  Weser,  1908,  S.  24,  30  ff.
7 )  F.  Zeiter,  R.  Rudloff  und  F.  Claussen,  in  Bremen  u.  seine
Bauten,  1900,  S.  655,  665,  749.
8 )  Franz  Buchenau,  Die  freie  Hansestadt  Bremen,  1900,  S.  275.
9 )  Die  bremischen  Häfen,  veröffentlicht  von  der  Deputation  für  Häfen
und  Eisenbahnen  zu  Bremen,  Bremen  1905,
10 )  J.  H.  W.  Smidt,  Übersicht  der  bremischen  Seeschiffahrt,  1841  ;  Bremerhaven ­
  und  seine  Nachbarorte,  Bremerhaven  1888,
        <pb n="89" />
        90

Bullen,  die  zusammen  in  der  älteren  Zeit  den  vollen  Schiffszug,  die
„Mast“  bildeten,  liefen  vorn  und  hinten  viereckig  aus,  sie  waren
schwerfällig  gebaut,  um  Land  vertragen  zu  können.  Das
Charakteristische  der  Bauart  sind  die  breiten  Hebungen  des  Schifisbodens ­
  vorn  und  hinten,  mit  denen  die  Schiffe  über  das  Wasser
wegschieben.  Die  Form  existiert  noch  in  den  alten  Weserböcken,
die  man  jetzt  nur  sehr  selten  mehr  sieht,  auf  der  Weser,  aber  die
Schiffe  werden,  soweit  die  Hebung  reicht,  vorne  und  hinten  stark
schmäler,  was  früher  weniger  der  Fall  gewesen  zu  sein  scheint.  Die
in  den  vierziger  Jahren  eingeführten  Schiffe  erreichten  die  Ladefähigkeit ­
  einer  ganzen  Mast.  1854  wird  berichtet,  dafs  man  schon
häufig  die  alten  Schiffe  mit  den  nach  dem  Muster  der  Khein-  und
Mainschiffe  gebauten  Fahrzeugen  ersetzt.  Das  sogenannte  ßheinschiff,
das  vor  der  Einführung  der  eisernen  Kähne  das  typische  Schiff  der
Grofsschiffahrt  wurde,  ist  bei  im  übrigen  auch  flacher  Bauart
mit  Steven  versehen.  Bock  und  Achterhang  und  z.  T.  auch
Bulle  hatten  Zelte,  sie  führten  beim  Treideln  nur  einen  Mast.
Der  neuere  Bock  ist  über  den  Hebungen  mit  einem  festen  Deck
überbaut.  Bullen  nennt  man  heute  die  offenen  Sandschiffe.  Auf
der  Fulda  und  Werra  fehlt  der  Typ  des  Achterhangs,  Aller  und  Leine
scheiden  ihn  in  der  neueren  Reiheschiffahrt  aus.  Man  unterschied
in  Münden  wegen  der  verschiedenen  Gröfse  grofse  Bremer  Böcke,
Oberländer,  Oberländer  grofse  Böcke,  ebenso  findet  man  auch  die
Bezeichnung  Allerbock,  Hammebock.  Das  alte  System  der  Fahrt
mit  verschieden  grofsen  Schiffen  verschwindet  mit  dem  besseren
Fahrwasser  und  dem  Dampfschleppbetrieb. 1 )
')  Wegen  des  schlechten  Fahrwassers  mufste  der  Schiffer  sehr  oft  leichtern,
so  dafs  er  manchmal  mit  8  bis  10,  nach  einer  Angabe  sogar  mit  20  Kähnen
nach  Münden  kam  (1  Book,  1  Achterhang,  1  Bullen,  woraus  unterwegs  oft  eine
Flotille  von  8  Fahrzeugen  entstand.  Beilage  zu  No.  30  der  Bremer  Zeitung  vom
30.  Januar  1841;  Bremer  Staatsarchiv;  Thilo  Hampke,  Die  Kanalisierung  der
Fulda,  1895,  S.  16.)  Das  Fahren  mit  einer  Mehrzahl  von  Schiffen  war  aufserdem
vorteilhaft,  weil  die  ganze  Zugmannschaft  bei  Seichten  für  ein  Schiff  verwandt
werden  konnte  (Bericht  von  1823).  Eine  Rolle  spielt  der  Lüchtelbock  in  der
alten  Stapelsohiffahrt,  soweit  sich  die  Schifferschaften  gegenseitig  nur  eine
bestimmte  Anzahl  Schiffe  beim  Laderecht  zugestanden  (Bremer  Staatsarchiv).
Joh.  L.  Quentin,  Ber.  eines  Abrisses  der  Schiffahrt  auf  der  Weser,  1788,
S.  16  ff.  berechnet  die  volle  Mast  nur  auf  zwei  Schiffe:  Bock  und  Hinterhang,
und  gesteht  nur  den  Mündener  Schiffern  kraft  zwischen  Braunschweig-Lüneburg
und  Brandenburg  getroffenen  Vergleichs  von  1674  und  Eezefs  vom  30.  Oktober
1680,  Bock,  Hinterhang  und  Bullen  zu,  wogegen  die  Bremer  Schiffer  ihr  altes
Recht,  mit  drei  Schiffen  zu  fahren,  konservierten.  Im  19.  Jahrhundert  sind
drei  Schiffe,  Bock,  Achterhang  und  Bulle,  als  volle  Mast  angesehen,  es  wird
aber  in  den  Regulativen  mehrfach  eine  Beschränkung  auf  zwei  Schiffe  vor-
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        —  91  —

Die  ersten  Dampfer  der  Vereinten  Weser-Dampf  Schiffahrt  wurden
von  französischen,  englischen  und  Elbwerften  bezogen 1 ),  und  auch
heute  noch  macht  man  sich  an  der  Weser  die  Erfahrungen  der
deutschen  Ströme,  die  eine  gröfsere  Flufsschiffahrt  besitzen,  zu
Nutze. 2 )
Reparaturen  an  den  Dampfschiffen  der  Vereinten  Weser
Dampfschiffahrt  führten  Henschel  in  Kassel,  auch  Egestorff  in
genommen,  um  gröfsere  Schnelligkeit  der  Verladung  zu  erzielen.  In  älterer
Zeit  begegnet  die  Terminologie  Schilf  und  Bock,  bezw.  zwei  Böcke,  die  Vlothoer
sollen  zur  Umgehung  der  Einigung  von  1680  den  Bullen  hinzugebracht  haben.
Im  18.  Jahrhundert  wird  geklagt,  die  Mindener  kämen  mit  sechs  Fahrzeugen
in  Bremen  an,  wegen  ihrer  Zuladungen  an  Zwischenorten.  (Bremer  Handelskammerarohiv;
  Noack,  Das  Stapel-u.  Schiffabrtsrecht  Mindens,  1904,  S.  19—20.)
In  älterer  Zeit  figurieren  in  Bremen  die  Oberweserschiffe  unter  der  alten  allgemeinen ­
  Bezeichnung  Eken  (s.  a.  a.  0.  die  älteren  Bremer  Akten).  Man
führte  aufserdem  überall  noch  sogenannte  Dielenschiffe,  vorwiegend  als  Arbeitsschiffe, ­
  auch  wird  von  Pferdebullen  gesprochen,  beim  Übersetzen  der  Treidelpferde. ­

Vgl.  im  übrigen  (Gothaische)  Handlungs-Zeitung,  1787,  S.  57  ff.;  Patje,
S.  440  ff.;  v.  Reden,  Das  Königr.  Hannover,  1839,  II.  Abt.,  S.  108,  112,  288  ff.;
Reinhold,  Praktische  Anweisung,  1852,  S.  16;  Meidinger,  Die  deutschen
Ströme,  IV.  Abt.,  1864,  S.  36;  W.  Lotze,  Geschichte  der  Stadt  Münden,
Münden  1878,  S.  237  ff.;  H.  Keller,  Weser  und  Ems,  Berlin  1901,  III.  Bd.,
S.  151;  Statistik  des  d.  Reichs,  N.  F.,  XXXIX.  Bd.,  Teil  II,  Abt  b.  Gebiet  der
Weser,  1901,  S.  24,  25;  J.  G.  Kohl,  Alte  und  neue  Zeit,  Episoden  aus  der
Culturgeschichte  der  fr.  Reichs-Stadt  Bremen,  Bremen  1871,  S.  190;  H.  Mänz,
in  Bremen  und  seine  Bauten,  1900,  S.  117;  W.  Metterhausen,  Die  Oberweserschiffahrt ­
  im  letzten  Jahrzehnt,  Festschrift,  Kassel,  1902,  S.  61.
Photographische  Abbildungen  des  Weserbocks,  Rheinschiffs  und  der
neueren  eisernen  Kähne  bei  Metterhausen,  ältere  Abbildungen  auf  Gesamtansichten ­
  von  Bremen  in  der  Stadtbibliothek,  im  historischen  Museum  etc.,
ältere  Ansichten  von  der  Werra,  erschienen  bei  Wiederholt  in  Göttingen  u.  a.
—  S.  w.  die  Statistik.
D  Jahresberichte  der  Ges.  d.  Ver.  Weser-Dampfschiffahrt  (Sammlung  der
Bremer  Stadtbibliothek).  Das  Schleppboot  Roland,  das  1839  in  Fahrt  gesetzt
wurde,  wurde  in  Bremen  aus  Holz  gebaut,  die  Maschine  von  Claird  &amp;amp;  Co.  in
Glasgow  bezogen  (D  u  c  k  w  i  t  z,  D.,  S.  10).  Die  Schiffe  der  Vereinten  Weser-Dampfschiffahrtsgesellschaft
  wurden  bezogen  von  Gäche  freres  in  Paris  und  Gäche  aine
in  Nantes,  durch  Wm.  Bird  &amp;amp;  Co.  in  London  von  Penn  &amp;amp;  Sons  in  Greenwich  und
Ditchburn  &amp;amp;  Mare;  von  Jacobi,  Haniel  &amp;amp;  Huyssen,  Gutehoffnungshütte  an  der  Ruhr;
ein  Schiff  von  der  Maschinenfabrik  in  Buckau  wurde  refüsiert.  (Jahresberichte
der  Gesellschaft  bis  1848.)  Es  handelt  sich  hier  um  eiserne  Schiffe.  Vergl.  a.
D.  Reinhold,  Praktische  Anweisung,  1852,  S.  15,  16  ff.  Friedrich  Harkort
in  Duisburg  baute  1834  den  Schleppdampfer  Friedrich  Wilhelm  III.  für  Minden.
Jahresb,  d.  Hdlsk.  v.  Minden  f.  1869,  S.  39;  H.  v.  Treitschke,  D.  Geschichte,
V.  Teil,  1899,  S.  486.
2 )  Vgl.  F.  Zeit  er,  Bremen  und  seine  Bauten,  S.  686,  und  Metterhausen ­
  u.  a.
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        •  »

—  92  —

Hannover,  Waltjen  und  eine  Mindener  Werft  aus;  es  wurde  dann
auch  noch  eine  eigene  Reparaturwerkstatt  der  Vereinten  Weser-Dampfschiffahrt
  in  Hameln  begründet,  die  hier  noch  zu
erwähnen  ist. 4 )
Wüstenfeld  in  Münden  und  Henschel 2 )  in  Kassel  waren  Erbauer
des  Dampfers  Herzog  Wilhelm  der  Gebrüder  Haarmann  in  Holzminden,
der  1845  in  Fahrt  gesetzt  wurde  etc. 1 ) 3 )
Berühmt  waren  und  sind  die  Bremer  Segelschiffe  des  Seeverkehrs.
Träger  des  Ruhms  ist  heute  und  seit  1860  namentlich  Johann
C.  Tecklenborg  A.-G. 4 ),  die  Erbauer  der  schnellsten  und  bis  vor
kurzem  gröfsten  Klipper  Potosi  und  Preufsen  von  Laeisz  in
Hamburg;  auch  das  heutige  gröfste  Segelschiff  gehört  nach  Bremen,
der  Werft  und  Reederei  von  Rickmers.  Der  Ruhm  der  Weser-Seeschiffswerften
  ist  seit  1839  nachzuweisen 5 ),  sein  erster  Vertreter
war  Lange. 5 )
Bei  dem  alten  Treidelbetrieb  zerfiel  die  Oberweser  zunächst  in
verschiedene  Abschnitte,  je  nachdem,  ob  Pferde  gebraucht  wurden
oder  Menschen  genommen  werden  mufsten.  Das  Leinenziehen
durch  Menschen  kam  kurz  vor  und  nach  Vereinbarung  des  Weserschiffahrtsregulativs
  1815  zur  Abschaffung. 6 )  Die  Regierungen
hatten  es  im  Interesse  der  üferanlieger  und  Dorfschaften  konserviert,
*)  Vgl.  die  Jahresberichte  der  Gesellschaft  der  Vereinten  Weser-Dampfschiffahrt ­
  (Sammlung  der  Bremer  Stadtbibliothek).  Die  eigene  Schmiedewerkstatt
wurde  1847  eingerichtet.
2 )  Die  Henschelsche  Maschinenfabrik  in  Kassel  beschäftigte  1845
150  Arbeiter.  Engel,  Weserbuch,  S.  16;  W.  Lotze,  Gesch.  d.  Stadt  Münden,
1878,  S.  122,  836.
3 )  August  Engel,  Weserbuch,  1845,  S.  9.
4 )  (Carsten  Eduard  Rosenhagen),  üt  mien  Fohrenstied,  Bremen,
1906,  S.  68—69.
»)  Fr.  v.  Reden,  Das  Königreich  Hannover,  II.  Abt,,  1839,  S.  182
und  185.
Heinrich  Meidinger,  Die  deutschen  Ströme,  IV.  Abt.,  1854,  S.  100.
A.  Duckwitz,  Denkwürdigkeiten  aus  meinem  öffentlichen  Leben,
1877,  S.  18.
«)  1814—16  wurde  das  Leinenziehen  durch  Menschen  überall  aufgegeben,
nur  Lippe  sträubte  sich  noch  bis  1818.  Vgl.  a.  Keller,  III.  Bd.,  S.  146,  248  u.  a.
Eine  historische  Darstellung  von  dem  damaligen  Zollkommissar  Georg  Friedr,
Niemeyer  in  Celle  über  das  Treideln,  die  dieser  als  Denkschrift  wegen  Abschaffung ­
  des  Menschenzuges  verfafst  hat,  liegt  im  Bremer  Staatsarchiv
unter  dem  2.  Juni  1814  (Arch.  Coli.  Sen.  1813;  er  hat  sie  der  westfälischen ­
  und  der  hannoverschen  Regierung  eingereicht).  Vergl.  ferner:
Memoire  der  Deputierten  des  Bremer-  und  oberländischen  Handelsstandes ­
  zur  Beförderung  einer  besseren  Weserschiffahrts-Ordnung  an  ihre
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        —  9B  —
es  wurde  das  auch  mit  unter  die  Landgewerbe  erachtet  ) ).  Die  Abschnitte ­
  waren  folgende:  Von  Bremen  bis  Hutbergen  4  Meilen,
Mitte  Oktober  bis  1.  April  mit  Pferden,  1.  April  bis  Mitte  Oktober
mit  Menschen.  Von  Hutbergen  bis  Landesbergen  5Vs  Meilen,  das
ganze  Jahr  hindurch  mit  Menschen.  Von  Landesbergen  bis  Minden
3 1 /s  Meilen,  das  ganze  Jahr  mit  Pferden.  Von  Minden  bis  Vlotho
2  Meilen,  Sommer  und  Winter  mit  Pferden.  Von  Vlotho  bis  Hameln
4  Meilen,  vom  18.  Oktober  bis  1.  März  mit  Pferden,  vom  1.  März
bis  18.  Oktober  mit  Menschen.  Zu  Wehrbergen  im  hannoverschen
Amt  Springe  wurden  auch  im  Winter  die  Pferde  ausgespannt,  und
Menschen  gebraucht.  Von  Hameln  bis  Münden  9Vs  Meilen,  das  ganze
Committenten,  Bremen  1816.  Vorstellung  der  gröfseren  Handelsdeputation
in  Bremen  an  die  Herren  Bevollmächtigten  der  Weserufer-Staaten  bei  der  zur
Regulierung  der  Flufsschiffahrt  in  Minden  versammelten  Commission,  betreffend
Pferdevorspann,  1822  (beide  Samml.  der  Bremer  Stadtbibliothek  Oberweserschiffabrt).
  Die  Denkschriften  schildern  den  Betrieb  sehr  interessant.
l )  Im  Gericht  Achim  kam  es  1831  wegen  des  Pferdezugs  zu  einem  förmlichen ­
  Aufruhr,  für  den  Militär  requiriert  werden  mufste.  (Bericht
des  Zolldirektors  Niemeyer  in  Verden,  Bremer  Staatsarchiv,  auch  H.  Keller,
Weser  und  Ems,  III.  Bd.,  S.  328).  Niemeyer  berechnet  in  seinem  Memoire
den  dem  Lande  entgehenden  Verdienst  und  ob  die  ärmere  Bevölkerung  den  Ausfall ­
  an  barem  Gelde  ertragen  könne.  Das  Treideln  war  bei  den  Anliegern  der
Flüsse  deswegen  so  wenig  beliebt,  weil  auch,  wo  ein  eigentlicher  Leinpfad  bestand, ­
  bei  den  Schwierigkeiten,  das  Schiff  im  Strom  zu  halten,  dieser  nicht  innezuhalten ­
  war.  Man  hielt  die  Schädigungen  durch  die  Pferde  für  erheblicher  und
fürchtete  auch  die  Viehseuchen.  (1779,  Bremer  Staatsarchiv,  im  übr.  s.  S.  70  Aum.  V-Es
  waren  unter  den  Leinenziehern  naturgemäfs  nicht  immer  die  besten
Elemente,  wie  denn  der  Schiffer  vielfach  nicht  gerade  mit  angenehmem  Personal
zu  rechnen  hatte,  das  zudem  immer  wechselte.  Auch  seine  Schiffsknechte  konnte
und  durfte  der  Schiffer  sogar  nach  altem  Gilderecht  nicht  bei  sich  behalten
(Archiv  Coli.  Sen.,  Zellerfahrer  1776),  da  besonders  in  älterer  Zeit  die  Reisen
zu  selten  waren.  Damit  stehen  im  Zusammenhang  die  häufigen  Schiffsdiebstähle,
(s.  u.  a.  Joh.  Lud.  Quentin,  Berichtigung  eines  Abr.  v.  der  Schiff  a.  d.
Weser,  1788,  S.  40;  die  Statuten  der  Pensionskasse  der  Direktionsschiffahrt,
Sammlung  der  Stadtbibliothek),  die  auf  der  ünterweser  sogar  zu  einer  beeidigten ­
  Kahnführergesellschaft,  Sohiffsplombierungen  etc.  geführt  haben  (a.  a.  0.
zu  den  Eichenschiffern  und  Kahnführern  im  Br.  Staatsarchiv;  vgl.  a.  Sammlg.
versch.  Verordn.,  w.  i.  Hdlgs.-  etc.  Sachen  der  K.  fr.  Reichs-Stadt  Bremen
ausgeg.,  Bremen  (1760),  S.  99,  103,  107;  C,  A.  Heineken,  Gesch.  d.  fr.  Hanse-Stadt
  Bremen  (Orig.  M.  Stb.)  1812,  S.  276  ff.),  während  diese  Veruntreuungen
bei  Fuhrleuten,  die  selber  allein  fahren  oder  langerprobte  Knechte  auf  der  Strafse
haben,  die  auch  Hab  und  Gut  ihres  Herrn  zusamt  dem  Verdienst  in  Händen  haben,
sehr  selten  sind.  (S.  Joh.  Georg  Büsch,  Prakt.  Darstellung  der  Handlung,
II.  Aufl.,  Hamburg  1799,  II.  Teil,  S.  315  fl.;  L,  Goldschmidt,  Das  reoeptum
nautarum  cauponum  stabulariorum,  in  seiner  Zeitschrift  für  das  gesamte  Handelsrecht, ­
  III.  1860,  S.  366.  Weiteres  in  meinem  Frachtfuhrwesen).
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        —  94  —

Jahr  hindurch  mit  Pferden,  gegen  Bezahlung  bestimmten  Treibgeldes. ­
 1 )
Der  Leinpfad  wechselte  von  einem  Ufer  auf  das  andere,  solche
sog.  Überfälle,  wo  die  Pferde  in  Nachen  übergesetzt  wurden,  bestanden ­
  1816  und  1848  vierundzwanzig,  nämlich:  bei  Dreye;  unter
Intschede;  über  Hutbergen,  bei  dem  Oester  Ort;  unter  Hoya;  über
Hoya;  bei  Sebbenhausen  über  Schwertingen,  zwischen  diesem  Orte
und  Rausche  waren  zwei  Überfälle;  bei  Rausche  unter  Drakenburg;
bei  Windheim  unter  Petershagen;  bei  Vlotho;  bei  Preufsisch-Minden;
unter  Rinteln,  bei  der  Rothenhofer  Linie,  über  Hausberge;  unter  Hameln,
bei  der  Wehrberger  Warte;  bei  Ohsen;  beim  Amt  Forst;  bei  dem
t)  Hannoversche  Verordnung  vom  7.  Oktober  1750,  Erklärung  des
hannoverschen  Staatsministerinms,  wonach  Pferdezug  in  den  Ämtern  Syke,
Westen,  Verden,  Eethem  und  Ahlden  jährlich  vom  Gallustage  (16.  Oktober)  bis
zum  31.  März  stattfinden  solle.  Bremisches  Proklam  vom  12.  Februar  1751.
Hessische  Verordnung  vom  28.  April  1780.  Preufsen  und  Hessen-Schaumburg
hatten  nach  dem  Eezess  von  Hameln  von  1696  Pferdezug  durch  hess.  Verordn,
vom  6.  Nov.  1700,  preufsische  vom  3.  Sept.  1702  eingeführt,  Lippe  und
Hannover  leisteten  nicht  Folge.  1799  und  1801  versuchte  die  Kriegs-  und
Domänenkammer  in  Minden  den  allgemeinen  Pferdezug  nochmals  durohzusetzen.
Patje,  Abrifs  des  Fabriken-,  Gewerbe-  und  Handlungszustandes  in  den  churbraunschw.-lüneburgischen
  Landen,  S.  440  ff.  Die  Hansestädte  Lübeck  und
Bremen,  1807,  S.  358—359;  C.  A.  Heineken,  Gesch.  d.  fr.  Hanse-Stadt  Bremen
(Orig.  M.  Stadtb.),  1812,  S.  9,  271;  H.  Keller,  Weser  und  Ems,  1901,1.  Bd.,  2.  Abt,
S.  4;  das  vorhin  genannte  Memoire  von  1816,  und  die  Vorstellung  von  1822  u.  a.
Etwas  variiert  in  den  Daten  ist  u.  a.  eine  Nachricht  von  1798  in  den  Akten  des
Bremer  Staatsarchivs.  Hannover  hatte  aber,  als  es  den  ständigen  Pferdezug
1814  gestattete,  diesen  in  der  Weise  den  üferanliegern  zuwenden  wollen,  dafs
die  Bauerschaften  ihn  nach  der  Eeihe  stellen  sollten,  wobei  untüchtige  Pferde
und  Treiber  gestellt  wurden  und  zu  viele  Wechselstationen  waren.  Dagegen
richtete  sich  die  Beschwerde  des  Memoires  von  1822,  und  erreichte  in  einer
besonderen  Konvention  vom  9.  Sept.  1823  von  Hannover  (Bremer  Staatsarchiv;
Archiv  der  Älterleute),  die  bei  Gelegenheit  der  Weserschiffahrtsakte  zu
stände  kam,  Abhülfe.  Die  Vorspannstationen  in  dem  unteren  hannoverschen
Gebiet  wurden  auf  Bremen  und  Hoya  verringert,  in  Bremen  sollten  ’/s  Bremer,
2 /a  hannoversche  Vorspänner  berechtigt  sein,  jedoch  im  übrigen  nach  Wahl
und  nicht  nach  Eeihe.  Ferner  sollten  geschworene  Achtsleute  die  Treidelpferde
und  Treiber  begleiten.
Das  Uferanliegen  war  insofern  ein  lohnendes  Geschäft,  als  man  bei
Übertreten  vom  Leinpfade  bezw.  Schaden  an  den  Wiesen,  unerlaubtem  Pferdezug
pfänden  konnte,  es  sollen  deswegen  Dfergrundstücke  gemietet  worden  sein  (s.
die  Vorstellung  1822).
Bei  erlaubtem  Zug  zahlte  man  zumeist  fest  normierte  Treibgelder,  Triftgelder ­
  (s.  z.  Kapitel  vom  Zollwesen).  Bei  dem  zunächst  noch  nicht  erlaubten
Pferdezug  zeigt  sich  die  Beziehung  zu  den  Pfandgeldern  als  generelle  Vorauspfändung.
  [Vergl.  a.  (Gothaische)  Handlungs-Zeitung,  1787,  S.  60.]
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        —  95  —

Kickenstein  unter  Holzminden;  unter  Lüchtringen  bei  der  sogenannten
Nachtigall;  hei  Herstelle;  über  Karlshafen,  in  der  Wille;  bei
Lippoldsberg;  bei  Bursfelde;  bei  Veckerhagen;  bei  Vaake. 1 )
An  der  Werra  wurden  Pferde  gebraucht. 2 )  An  der  Fulda
mussten  ältere  Versuche,  den  Pferdezug  unterhalb  Kassel  einzuführen,
wieder  aufgegeben  werden.  Es  blieb  im  neunzehnten  Jahrhundert ­
  dort  beim  Leinenziehen  durch  die  sogenannten  Bockzieher,
Linienzieher,  wie  sie  sonst  meist  heissen. 3 )  An  der  Aller  bestand
Menschenzug  bis  durch  das  Amt  Ahlden,  doch  für  die  Zeit  vom
16.  Oktober  bis  1.  April  waren  die  hannoverschen  Schiffer  gegen

*)  Friedr.  Kühn,  Die  Weser,  Zeitschrift  des  Vereins  für  deutsche
Statistik.  II.  Jahrgang,  1848,  S,  389;  H.  Keller,  III.  Bd.,  S.  146.  Auf  der  Dnterweser
  ist  nur  noch  auf  der  Strecke  bis  Vegesack,  wo  man  nur  mit  Westwind
segeln  konnte,  das  Feeren,  wie  es  im  Bremischen  heilst,  bis  zu  den  siebziger
Jahren  betrieben  worden.  Im  Beginn  des  neunzehnten  Jahrhunderts  wurde  eine
Pferdezugsanstalt  mit  besonders  verpflichteten  Bauern  eingerichtet.  Die  behenderen ­
  und  kleineren  Unterweserkähne  liefen  sonst,  wie  auch  die  Seeschiffe
unter  Segel  und  mit  der  Flut.  S.  dazu  Sammlg.  versch.  Verordn,  in  Hdlgs.-  u.
Schiffts.-Sachen  d.  fr.  R.-St.  Bremen  (1750),  S.  106;  Patje,  kurzer  Abrifs,
1796,  S.  440  ff.;  Meidinger,  Die  deutschen  Ströme,  IV.  Bd.,  1854,  S.  36  u.  a.;
Sammlung  Dnterweserschiffahrt  der  Bremer  Stadtbibliothek;  A.  Engel,  Weserbuch, ­
  1845,  S.  132;  Handelskammer-Jahresberichte  f.  1866,  S.  42,  1867,  S.  49,
1868,  S.  50,  1869,  S.  56;  u.  i.  f.;  Heinrich  H  o  o  p  s,  Geschichte  der
Gemeinden  Grambke  und  Büren,  Bremen  1905,  S.  186;  H.  Cassens,  in  den
Bremer  Nachrichten  vom  16.  Juli  1907.  Die  Niederbürener  und  Hasenbürener
Treidelbauern  nannten  sich  die  Peerbuern,  wie  die  Leister  Fuhrleute  die  Frachtbuern.
  Übrigens  sind  die  Arster  und  Habenhauser  auch  am  (Oberweser-)
Schiffszug  beteiligt  gewesen.  Ihr  letztes  unaristokratisches  (Häusler-)Gewerbe,
das  sie  noch  heute  betreiben,  war  das  Strafsenpflastern,  das  sie  aber  früher,
manchmal  auf  Jahre,  bis  nach  Rufsland  führte  [(Johann  Smidt),  Die
freie  Hansestadt  Bremen,  Abschnitt  XXXVI.  aus  A.  F.  W.  Crome,  Geogr.-stat.
Darstell,  d.  Staatskr.  v.  d.  s.  zum  d.  Staatenbunde  gehör.  Ländern,  IV.  Teil,
Leipzig  1828,  S.  459.]
2 )  Vgl.  Patje,  Kurzer  Abrifs,  1796,  S.  440  ff.;  Brunner,  in  der  Zeitschrift ­
  für  hess.  Gesoh.  u.  Landeskunde  N.  F.  XVI.  Bd.,  S.  202  ff.
3 )  So  noch  1840,  s.  H.  Keller,  Weser  und  Ems,  1901,  II.  Bd.,  S.  437,
Brunner  berichtet  von  den  Bestrebungen,  den  Pferdezug  an  der  Fulda  durohzuführen,
  und  von  den  etwaigen  Einflüssen  des  dveifsigjährigen  Krieges.  Im
achtzehnten  Jahrhundert  ist  auch  von  Kassel  nach  Hersfeld  mit  Pferden  getreidelt ­
  worden  (S.  233,  238).  Zum  Linienziehen  an  der  Fulda  im  18.  Jahrhundert ­
  s.  sonst  (Gothaische)  Handlungs-Zeitung,  1787,  S.  59.  Hier  wird  auch
der  Ausdruck  Heuerochsen  als  anderwärts  gebräuchlich  erwähnt.
Die  Kasseler  Bürger  protestierten  1651  namentlich  gegen  den  Pferdezug
an  ihren  Gärten  und  verlangten,  dafs  die  Pferde  am  sogenannten  Sauplatz
ausgespannt  würden.
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ein  bestimmtes  Treibgeld  befreit,  und  konnten  Pferde  ziehen  lassen,
die  Bremer  zahlten  unregelmäfsige  Pfandgelder,  wenn  sie  mit  Pferden
treidelten. 1 )
Die  Schifferorte  sind  eingetragen  nach  den  Schifferverzeichnissen
der  Reihefahrten  der  Schiffahrtsdeputation  in  Bremen 2 )  und  nach
den  Angaben  in  der  sonst  verwandten  Literatur 3 .)
Gimte  bei  Münden  ist  noch  als  Flöfserort  zu  nennen  für  den
Mündener  Holzhandel  aus  Thüringen. 4 )
In  älterer  Zeit  haben  die  einheimischen  Schülerschaften  in
ähnlicher  Weise,  wie  ich  das  beim  Fuhrwerk  dargestellt  habe,  Vorrechte ­
  behauptet,  indem  sie  vorweg  beladen  sein  wollten,  es  sind
Kompromisse  zwischen  korrespondierenden  Schifferschaften  zustande
gekommen,  in  denen  das  gegenseitige  Ladrecht  normiert  wurde,  in
der  Fahrt  nach  Kassel  haben  die  Mündener  noch  bis  in  die  neueste

1 )  Zum  Leinenzug  auf  der  Oberweser,  Aller  und  Leine,  Akten  des  Bremer
Staatsarchivs,  Vgl.  auch  die  Sammlung  der  Verordnungen  der  üferstaaten,
Gebührenordnung  etc.  (Bremer  Staatsarchiv).
2 )  Oberländisches  Weserschiffahrts-Regulativ  von  1815  etc.  und  das
Revidierte  Regulativ  von  1822  (Sammlung  der  Stadtbibliothek  Oberweserschiffahrt), ­
  die  neueren  Schifferverträge  (Bremer  Staatsarchiv;  Handelskammer)
Zum  Vergleich  ist  auch  auf  die  älteren  Akten  hinzuweisen.
3 )  Patje,  Abrifs  des  Fabriken-,  Gewerbe-  und  Handlungszustandes  in
den  churbraunschweig.-lüneburgischen  Landen  1796,  S.  440  ff.;  Fr.  v.  Reden,
Das  Königreich  Hannover,  II.  Abt.,  1839,  S.  110;  Friedr.  Huhn,  Die  Weser,
Zeitschrift  des  Vereins  für  deutsche  Statistik,  I.  Jahrg.  1847,  S.  676  und  II.  Jahrg.
1848,  S.  389.  Die  stadtbremische  Schifferschaft  ist  auf  der  Karte,  ebenso  wie
die  Fuhrmannschaft  gröfserer  Städte,  (die  aufserdem  geringfügig  war),  nicht
besonders  bezeichnet  worden.  An  der  Werra  werden  namentlich  die  Wanfrieder
Schiffer  genannt.  S.  Hugo  Brunner,  Beiträge  zur  Geschichte  der  Schiffahrt
in  Hessen,  in  der  Zeitschrift  für  hessische  Geschichte  und  Landeskunde,  XIV.  Bd.,
1891,  S.  232.  In  der  Schiffahrt  auf  der  Fulda  begegnen  ebenda,  S.  234,  236  Schiffer
von  Melsungen,  Röhrenfurt,  Körle,  Guckshagen,  Dittershausen,  Dennhausen,
Bergshausen,  Hersfeld,  hier  aber  nur  in  einer  Nachricht  aus  dem  siebzehnten
Jahrhundert.  S.  a.  Joh.  Lud.  Quentin,  Ber.  e.  Abr.  von  der  Schiffahrt  auf
der  Weser,  1788;  A.  Engel,  Weserbuch,  Hameln  1845;  W.  Lotze,  Gesoh.  d.
Stadt  Münden,  1878,  S.  322.
4 )  A.  Engel,  Weserbuch,  Hameln  1845,  S.  29;L.  Boclo,  Der  Begleiter
auf  dem  Weser  -  Dampfschiffe,  1844,  S.  22;  W.  Lotze,  Gesch.  d.  Stadt
Münden,  1878,  S.  323  ff.  Die  Gemarkung  von  Gimte  soll  durch  Vergabungen
geschmälert  sein.  Als  Bewohner  des  Ortes  werden  Fischer  und  Leineweber
genannt,  aufserdem  wurden  die  Gimter  von  den  Mündener  Kaufleuten  als
Flofsmeister  angenommen.  Im  19.  Jahrhundert  versuchten  es  erst  einige,  dann
die  meisten  Bewohner  zugleich  mit  dem  Handel  mit  Holz  und  wurden  wohlhabend ­
  dabei.  1878  war  der  Holzhandel  in  Gimte  noch  sehr  stark.
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        —  97  —

7

Zeit  eine  privative  Schiffahrt 1 )  aufrecht  gehalten.  Es  ist  auch  in
Plätzen,  die  das  in  stapelrechtlichen  Formen  verteidigen,  das  Durchfahren ­
  verweigert  worden,  wie  das  bei  der  Etappenfuhr  des
Fuhrwerks  begegnet  und  in  den  Formen  des  Speditionsrechts  auch
noch  ein  Bestandteil  des  neueren  Landversands  ist.  So  liefsen  die
Mündener  und  die  Bremer  die  fremden  Schiffer  nicht  durchfahren
und  verlangten  Spedition  durch  einen  Kaufmann  der  Stadt.  Minden
hat  keine  Durchfuhrverweigerung  durchzusetzen  vermocht.  In
preufsischer  Zeit  hat  man  in  Minden  nochmals  auf  das  alte  zum
Verkaufstellen  der  Ware  kraft  Niederlagsrecht  zurückgegriffen,  das
im  allgemeinen  durch  den  Speditions-  und  Kommissionsbetrieh
antiquierte.  Eine  Reihefahrt  hat  auf  der  Oberweser  nur  zeitweise
bestanden.  Die  Bremer  Kaufleute  wahrten  mehrfach  ihre  Rechte
mit  jedem,  wenn  auch  unter  Bevorzugung  der  einheimischen  Schiffer,
zu  verladen,  wie  sie  wollten,  und  haben  andererseits  auch  wieder
eine  Reihe  einzurichten  versucht,  wogegen  dann  auch  wohl  von  dem
korrespondierenden  Platz  protestiert  worden  ist.  Es  tritt  bei  diesen
Einrichtungen  eine  greisere  Begünstigung  der  einheimischen  Schiffer
oder  freie  Reihe  unter  Wahrung  des  Gilderechts  ein. 2 )  Eine  Schiffsmaklerei, ­
  in  der  Form,  wie  sonst  Waren-  und  Frachtmakler  nach
der  älteren  Verfassung  angesetzt  werden,  hat  in  Bremen  für  die
Die  privative  Fuldaschiffahrt  wurde  von  den  Mündener  Schiffern  in
wöchentlichen  Fahrten  nach  Kassel  nach  der  obrigkeitlich  festgestellten  Reiheordntmg
  wahrgenommen,  aufserdem  werden  noch  die  sog.  Gildebullen  erwähnt.
1824  wird  berichtet,  dafs  die  Verhältnisse  noch  die  alten  sind.  Den  hessischen
Schiffern  war  in  Münden  nicht  erlaubt,  nach  Kassel  zu  laden.  (Brunner,
S.  226.)  Im  19.  Jahrhundert  hatte  die  Kasseler  Fahrt  wegen  Karlshafen  von
vornherein  nur  noch  eine  geringe  Bedeutung.  Das  Kassel-Hersfelder  Marktschiff ­
  habe  ich  vorhin  erwähnt.  Den  Werraverkehr,  der  sich  für  sie  oft
unrentabel  erwies,  überliefsen  die  Mündener  meist  den  rückfrachtenden  hessischen
Schiffern,  die  Schiffer  sollten  sich  keinen  Eintrag  tun,  doch  begegnet  auch
hier  noch  im  Anfang  des  19.  Jahrhunderts,  dafs  die  Mündener  Kaufleute  bei
ihren  Versendungen  werraauf  vorzugsweise  Mündener  Schiffer  berücksichtigen
sollen.  S.  dazu  (Gothaische)  Handlungs-Zeitung  1787,  S.  59;  W.  Lotze,
Geschichte  der  Stadt  Münden,  1878,  S.  236.
2 )  Vergl.  die  gedruckte  Marckt-Schiff-Ordnung  zur  wöchentlichen  Transportierung ­
  der  Waaren  und  Kaufmannsgüter  von  Minden  nach  Bremen  und  von  da
wieder  zurück,  de  dato  Berlin,  den  16.  Nov.  1770.  Das  Schiff  sollte  Mittwoch
mittag  von  Minden,  ebenso  von  Bremen  gehen.  Es  wurde  der  Mindener  Gilde
von  der  preufsischen  Regierung  überlassen  das  Schiff  unter  sich  nach  Reihe
zu  stellen.  (Handelskammer.)  Marktsohiffe  nehmen  meistens  den  regelmäfsigen
kleinen  Einzelverkehr  vorweg.  Versuche  der  Mündener  Kaufmannschaft  bezw.
der  Behörde,  nur  mit  Mündener  Schiffern  zu  verladen  bezw.  auch  die  Bremer-Korrespondenten
  derart  anzuweisen,  scheiterten  sehr  bald.
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        Oberweser  nicht  bestanden.  In  der  Binnenschiffahrt  der  Oberweser
kommen  Schiffergehülfen  und  sogenannte  Lieger  vor,  aber  erst  1807
werden  aus  den  Aftermaklern,  die  den  fremden  Schiffern  bisher
Fracht  verschafft  haben  und  sich  auf  einheimische  Firmen  als  deren
Beauftragte  stützen,  offizielle  Schiffsmakler  geschaffen,  die  neben  die
Schiffsmaklerei  des  Verkehrs  nach  der  Seeseite  treten 1 ).
Die  stärkste  Entwicklung  scheinen  von  den  Oberweserplätzen
die  Schifferschaften  von  Vlotho  und  Münden  genommen  zu  haben.
Hier  wohnen  am  Ausgang  des  achtzehnten  und  Anfang  des  neunzehnten ­
  Jahrhunderts  die  weitaus  meisten  Schiffer,  speziell  in  Vlotho. 2 ) 3 )
Die  Gilden  von  Vlotho  und  Münden  bezw.  die  Regierungen  von  Kur-Brandenburg
  und  Braunschweig-Lüneburg  hatten  sich  in  einem
a.  a.  0.  bereits  erwähnten  Vergleich  am  Ende  des  siebzehnten  Jahrhunderts ­
  auf  eine  Normierung  und  Anerkennung  des  gegenseitigen
Ladrechts  geeinigt.  Am  19.  März  1742  kam  zwischen  den  Schiffergilden ­
  zu  Münden  und  Vlotho  ein  Vergleich  zu  Stande,  wonach
bereits  vorher  übliche  Mastgelder  mit  denen  die  Gilden  Unkosten,
namentlich  für  Fahrbarhaltung  des  Weserstroms,  bestritten  hatten,
inskünftig  in  der  Weise  beschafft  werden  sollten,  dafs  „die  Mündensche
Gilde  die  Erhebung  von  den  oben  Hameln  wohnenden  Schiffern,  die
Vlothosche  Gilde  aber  von  den  unter  Hameln  wohnenden  Schiffern
gewärtigen  solle.  “ 4 )  Die  Gelder  wurden  für  die  Schiffer  je  vom

*)  Vergl.  insbesondere  Bremer  Staatsarchiv  Frachtbesorger  und  oberländische ­
  Sohiffsmäkeler,  über  Lieger,  Schiffergehülfen,  eventuelle  Ansetzung
von  Schiffsmaklern,  vergl.  Archiv  der  Elterleute  zu  den  Zellerfahrern  1783,
Minden  u.  Münden,  1780.  St.-Arch.  Zellerfahrer  1746  u.  a.  S.  a  ¥.  Lotze,
Geschichte  der  Stadt  Münden,  1878,  S  239,  In  Münden  wurde  am  1.  März  1802
ein  Schlachtaufseher  angestellt,  dem  zugleich  das  Amt  eines  Schiffs-Güterbestäters ­
  übertragen  wurde.  Nach  der  Erläuterung  über  einige  Puncte  der
Schlachtordnung  vom  22.  Nov.  1747  (Sammlg,  versch,  Verordnungen  in  Hdlgs.
Schiff,-Sachen  der  fr.  R.-St.  Bremen  (1760),  S.  179)  hatte  der  Schiffsmakler
privative  die  holländischen  und  hamburgischen,  sowie  kleinen  bremischen
Schiffe,  dagegen  kam  die  grofse  Seefahrt  zugleich  auch  den  übrigen  (Warenbtc.)
  Maklern  zu.  St.-Arch.  1746  u.  a.
2 )  Das  Verhältnis  geht  dann  in  der  Entwicklung  der  neueren  Schiffahrt
unter  dem  Regulativ  und  der  Weserschiffahrtsakte  langsam  zurück.
s )  Interessant  ist,  dafs  die  Bremer  und  Mündener  Kaufleute  1816  die  Weser
so  unter  sich  geteilt  haben,  dafs  von  Bremen  bis  Minden  die  Bremer,  von  Minden  bis
Münden  die  Mündener  Absender  oder  Empfänger  für  das  gute  Überkommen  der
Ware  sorgten,  wenn  unterwegs  Schwierigkeiten  eintraten,  unbeschadet  des
sonstigen  Rechtszustandes.
*)  P.  F.  Weddigens  Westphälisches  Magazin,  III.  Bd.,  Heft  9,  S.  253.

*.
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        —  99  —

Zoll  zu  Hameln  und  zu  Vlotho,  der  dafür  ein  bestimmtes  berechnete,
eingehoben.  Die  Bremer  Schiffer  haben  gegen  das  Ende  des  achtzehnten ­
  Jahrhunderts  den  Allerverkehr  nach  Celle  nahezu  unbedingt
beherrscht,  im  Leineverkehr,  der  nach  den  Schleusenbauten  in  der
Mitte  des  achtzehnten  Jahrhunderts  stärker  zunahm,  haben  sie  keine
derartige  Stellung  zu  erreichen  vermocht.  Im  Oberweserverkehr
haben  sie  zwar  mehrfach  das  Recht  der  Vorausbeladung  zu  wahren
gesucht,  und  noch  1807  im  freien  Verkehr  ohne  Reihe  sich  beklagt,
dafs  durch  die  Frachtbesorger,  denen  die  Fremden  Auftrag  geben,
die  Fremden  eher  Ladung  in  Bremen  erhielten,  als  sie,  aber  obwohl
sie  im  achtzehnten  Jahrhundert  nicht  mit  den  Vlothoern  auf  gleicher
Stufe  rangieren  wollen,  denen  nur  mit  zwei  Schiffen  nach  Münden
zu  kommen  erlaubt  ist,  und  verlangen,  bei  Repressalien,  den  Mündenern
gleichgestellt  zu  sein,  und  ebenso  die  Fahrt  nach  Münden  alten
Rechtens  behaupten,  so  haben  sie  doch  in  diesem  Verkehr  nicht  eine
ausschlaggebende  Rolle  gespielt,  ja,  sie  scheinen  zeitweise  ganz
zurückgedrängt  worden  zu  sein. 1 )  Durch  die  Möglichkeit  Ladrecht,
nicht  blos  Rückladrecht,  im  Einzelfall  oder  generell  zu  erlangen,
haben  auch  die  an  den  kleineren  Zwischenorten  ansässigen  Schiffer
die  Möglichkeit,  an  dem  Verkehr  über  den  Bedarf  ihrer  Orte,  soweit
ein  solcher  vorhanden  war,  teilzunehmen.  Für  die  überragende  Blüte
der  Vlothoer  Schifferschaft  hat  in  neuerer  Zeit  ebenfalls  das  Ladrecht
am  fremden  Platz  höhere  Bedeutung  als  das  am  eigenen.  Die
Mündener  Schiffer  liefsen  die  in  der  Vorstadt  Blume  ansässigen
Schiffer,  die  sie  nicht  zu  Gildegenossen  annahmen,  da  wer  zur  Gilde
gehörte  Rauch  und  Feuer  in  der  Stadt  haben  mufste,  wie  das  auch
9  Bremer  Staatsarchiv;  Bremer  Handelskammer  Archiv  (Coli.  Sen.);
Noack,  Das  Stapel-  und  Schiffahrtsreoht  Mindens,  1904;  Willigerodt,
Geschichte  von  Münden,  Göttingen  1808;  Wilh.  Lotze,  Gesch.  d.  Stadt
Münden,  1878,  S.  236;  Patje,  Kurzer  Abriss  des  Fabriken-,  Gewerbe-  und
Handlungszustandes  in  den  churbr.—lüneb.  Landen,  1796,  S.440  ff.;  H,  Keller,
Weser  und  Ems,  1901,  I.  Bd.,  2.  Abt,,  S.  3  ff.  —  Vergl.  a.  zu  den  Brüderschaften ­
  der  Eiohenschiffor,  a.  Auflader,  städt.  Fuhrleute,  die  später  z.  T.  zu
Totenladen  wurden,  im  Bremer  Staatsarchiv.  Eine  Skizze  zu  den  bremischen
Brüderschaften  hat  J.  G,  Kohl,  Alte  und  neue  Zeit,  Episoden  aus  der  Culturgeschiohte
  der  freien  Reichs-Stadt  Bremen,  Bremen  1871,  S.  264.  Trage-  und
Folge-Brüderschaften,  geschrieben;  E.  Dünzelmann,  Aus  Bremens  Zopfzeit,
Bremen  1899,  S.  2,  185  ff,;  C.  A.  Heineken,  Gesch.  d.  fr.  Hansestadt  Bremen
(Orig.  M.  Stb.),  1812,  S.  165,  178,  u.  a.  Zu  der  Darstellung  in  Weddigens
Westphälischem  Magazin  111,  Bd.  9.  Heft,  S.  248  ff.,  wonach  nur  zwei  Gilden
auf  der  Weser  bestehen,  wozu  alle  übrigen  Schiffer  sich  halten,  die  in  jüngere
Schilderungen,  als  Patje,  übergegangen  ist,  vgl.  J.  L.  Quentins  Berichtigung
eines  Abrisses  von  der  Schiffahrt  auf  der  Weser,  1788,  S,  13  ff.

7*
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        —  100  —

J

ln  Bremen  begegnet,  an  der  Werraschiffahrt  teilnehmen,  auf  der
Weser  Ende  des  achtzehnten  Jahrhunderts  nicht  ohne  weiteres.
Das  Schiffahrtsregulativ  von  1815  geht  zumeist  auf  eine
Regelung  der  Allerfahrt  von  1802  zurück.  Um  die  Wende  des
achtzehnten  Jahrhunderts  beklagten  sich  die  Bremer  Cellerfahrer,
dafs  sich  in  Celle  eine  Kompagnie  gebildet  habe 1 ),  bei  der  auch
die  Geller  Spediteure  Einschüsse  gemacht  hätten,  und  sie  zu  verdrängen ­
  versuche,  wobei  sie  von  der  hannoverschen  Regierung  unterstützt ­
  werde.  1802  kam  es  infolge  der  hannoverschen  Mafsnahmen
zu  einer  Vereinbarung,  wonach  die  Bremer  und  hannoverschen
Schiffer  in  einem  Quotenverhältnis,  hier  je  zur  Hälfte,  an  einer
Reihefahrt  teilnahmen,  mit  der  sich  auch  die  Bremer  Kaufmannschaft
aussöhnte.  Beiderseits  in  Celle,  Hannover  und  in  Bremen  erhielten
die  teilnehmenden  Schiffer  ohne  Unterschied  nach  der  Reihe  ihre  Fracht.
Die  Ordnung  bestand  auch  in  der  französischen  Zeit  fort,  erst  1812
gingen  die  Bremer  Schiffer  aus  dem  Verband  mit  den  hannoverschen,
derzeit  westfälischen  Schiffern  und  gegen  die  Reiheordnung  vor.
Im  ganzen  hatte  sich  jedoch  die  Ordnung  recht  gut  bewährt,
während  die  ziemlich  regellosen  Verhältnisse,  die  sich  1814  beim
Aufhören  des  Drucks,  der  den  Handel  und  die  Oberweserschiffahrt
in  der  französischen  Zeit  niedergehalten  hatte,  dokumentierten,  und
die  Schiffer-  und  die  Schiffsmaklerherrschaft,  die  sich  im  Anschlufs
an  die  Verfügung  von  1807  auf  der  Oberweser  herausgebildet  hatte,
der  Kaufmannschaft  schwere  Verdriefslichkeit  bereitet  hatten.
Unter  diesen  Eindrücken  entstand  das  Schiffahrtsregulativ  von  1815,
an  dem  sich  der  hannoversche  Zollinspektor  Niemeyer,  der  früher
in  Celle,  dann  in  Verden  stand  und  dort  Zolldirektor  wurde,
anscheinend  zunächst  ohne  eigentliches  Mandat,  wegen  seiner
Stellung  bei  der  Allerschiffahrtsregelung,  die  auf  seine  Mafsnahmen
zurückging,  dann  als  Vertreter  der  Mündener  bezw.  hannoverschen
Kaufmannschaft,  beteiligte.
Als  Hauptaxiom  der  neuen  Regelung  wurde  aufgestellt,  dafs
es  sich  hier  lediglich  um  eine  private  Einigung  der  Kaufleute
handele,  die  zu  der  Ordnung  treten  würden.  Es  solle  kein  Kaufmann
gezwungen  werden,  sich  der  Einrichtung  zu  bedienen,  ebenso  wie
kein  Schiffer,  in  sie  einzutreten;  es  wurde  nur  nachher  angeordnet,
da  sich  das  als  praktisch  notwendig  erwies,  dafs  ein  Kaufmann
*)  Auch  in  der  neueren  Direktionsreiheschiffahrt  besteht  eine  Geller
Kompagnie  neben  den  Einzelschiffern,  die  später  ihren  Sitz  nach  Winsen  verlegt
hat.  Über  älteres  Mascopeyfahren  s.  u.  a.  Br.  Staatsarchiv,  Eichenschiffer,
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        101

entweder  nur  sich  der  Einrichtung  bedienen,  oder  ganz  daraus  bleiben
müsse. 1 )  Es  werde  kein  Vertrag  zwischen  der  Kaufmannschaft
und  den  Schiffergilden  geschlossen,  diese  bleiben  völlig  aufser
Betracht,  und  jedem  Kaufmann  und  jedem  Schiffer,  der  nicht
beiträte,  stände  es  völlig  frei  zu  schliefsen,  man  bleibe  völlig  in  der
freien  Konkurrenz,  nur  dafs  ein  Teil  der  Befrachter  als  Gesamtheit
als  Befrachter  auftrete.  Die  Schiffer  sollen  so  angenommen  werden,
dafs  ihre  Zahl  nach  der  Zugehörigkeit  zu  den  einzelnen  üferstaaten
quotenmäfsig  abgestuft  wäre,  um  so  die  Regierungen  von  einem
Einspruch  abzuhalten.  Natürlich  ist  die  Konstruktion  sowohl  nach
der  Seite  der  modernen  freien  Konkurrenz  hin,  als  der  rein  privaten
Regelung  etwas  künstlich,  aber  die  Regierungen  waren  einverstanden
und  die  Schiffergilden  zusamt  den  Stapeln  standen  nach  den
Beschlüssen  des  Wiener  Kongresses  vor  der  Auflösung,  wobei
zugleich  die  Stromschiffahrt  eine  freie  werden  sollte.  Obgleich  man
die  Schifferschaft  von  jeder  Mitwirkung  fernhalten  wollte,  und  den
Schiffern,  die  sich  meldeten,  nur  die  Akzeptierung  der  Bedingungen
überliefs,  kam  es  im  übrigen  natürlich  doch  auf  die  tatsächlichen
Machtverhältnisse  an,  und  die  Schiffergesellschaften,  als  welche  man
die  Schiffer  der  drei  neuen  und  zwei  alten  Fahrten,  auf  Minden,
Hameln  etc.  und  Münden,  auf  Celle  und  Hannover,  jeweils  unter
Vorstehern  konstituierte,  traten  als  solche  in  den  folgenden
Streitigkeiten  in  Opposition.
Es  wurde  ein  Verladebureau  in  Bremen  errichtet,  dem  der  in
Bremen  domizilierte  Direktor  der  Reiheschiffahrt  Vorstand,  der
Zollinspektor  Niemeyer  wurde  Mitdirektor  und  sollte  die  Schiffer
während  der  Fahrt  beaufsichtigen.  Dazu  trat  eine  besondere
Schiffahrtsdeputation  für  die  Oberweserreiheschiffahrt.  In  dieser
Weise  war  zunächst  in  dem  Regulativ  die  Auffuhrsschiffahrt
organisiert.  Für  die  Talschiffahrt  sollten  sich  die  Schiffer  in
Münden  melden,  wenn  sie  an  der  dort  gebildeten  Reihe  teilnehmen
wollten  etc.  Für  die  Talschiffahrtsabfertigung  lag  naturgemäfs  ein
gröfserer  Einflufs  bei  den  Oberländer  Kaufmannschaften,  die  durch
ihre  kaufmännischen  Deputationen  die  Mafsregeln  durchführten.  Im
allgemeinen  verfolgten  die  Bremer  die  Praxis,  sich  möglichst  wenig
in  die  Regelung  durch  die  Korrespondenzplätze  zu  mischen,  wenngleich ­
  durch  das  Regulativ  auch  da,  wo  kein  unmittelbarer  Konnex
mit  der  Kaufmannschaft  stattfand  oder  zeitweise  ausgeschaltet
wurde,  eine  gewisse  Bindung  schon  an  sich  auch  für  die  Talschiffahrt
*)  Über  die  Unterscheidung  von  Reihe-  und  Aufserreihegut  betreffs
regelmäßig  kommender  und  weniger  regelmäßiger  Güter  s.  a,  Weser-Zeitung
No.  3739,  Bremer  Handelsblatt  No.  218.
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        —  102

bestand.  Die  hannoverschen  Kaufleute  schlossen  in  der  Allerfahrt
mit  den  Schiffern  des  Regulativs  in  den  zwanziger  Jahren  Separatkontrakte, ­
  wonach  eine  Talreihefahrt  nach  den  Bestimmungen  des
Regulativs  mit  vertragsmäfsigen  Abänderungen  eingerichtet  wurde.
In  der  Zeit  der  Mindener  Differenzen  nahmen  1839  die  Direktionsschiffer ­
  Agenten  zur  Besorgung  von  Talfracht  in  Minden  und  Ylotho,
ebenfalls  nach  Reihe,  an,  die  von  der  Direktion  bestätigt
wurden,  usw.  Die  damals  gebildete  Reihe  wurde  1847  wieder  aufgehoben. ­
  Zu  berücksichtigen  ist,  dafs  die  Schiffer  die  Talfracht  nicht
immer  am  Ziel  der  Bergfracht  finden.  Die  Talfahrt  ist  weniger
geschlossen  als  die  Bergfahrt,  cjie  wesentlich  in  Bremen  beginnt.  *)
Die  Ordnung  war  in  engerem  Konnex  mit  den  Mündener  und
Karlshafener  Kaufleuten  erfolgt,  die  Mindener  und  Vlothoer  hatten
sich  zurückgehalten,  so  dafs  die  Regelung  hier  eine  einseitige  war,
wie  auch  hier  nachher  die  Konkurrenzorganisationen  sich  bildeten.
Auch  die  Karlshafener  und  Mündener  traten  durch  ihre  Organisationen,
Handelsdeputationen,  vielfach  in  Opposition  gegen  Bremen,  das  sich
die  Leitung  allein  anmafse,  während  man  sich  in  Bremen  nicht  eine
Kontrolle  seiner  Schiffahrtsmafsnahmen  gefallen  lassen  wollte.  Mit  dem
Aufkommen  der  Konkurrenzorganisationen  und  in  den  Streitfällen
ging  das  Gut,  das  für  bremische  Rechnung  lief,  mit  der  Bremer  Reiheschiffahrt, ­
  das  für  fremde  Rechnung  mit  der  betreffenden  Konkurrenz.
Die  Weserschiffahrtsakte  liefs  der  1815  begründeten  Organisation
Raum  und  sanktionierte  sie  dadurch.  Die  Verträge  zwischen  zwei
korrespondierenden  Kaufmannschaften,  die  eine  Reiheschiffahrt  ins
Leben  rufen  wollten,  wurden  nach  der  Weserschiffahrtsakte  jedesmal
auf  fünf  Jahre  mit  den  Schiffern  unter  Zugrundelegung  des  1822  neu
redigierten  re  vidierten  W  eserschiffahrtsregulativs  von  1815  abgeschlossen.
Bei  Streitigkeiten,  und  bei  der  nur  einseitigen  Fahrt  nach
Minden  trat  eine  als  etwas  freier  konstruierte  Form,  für  die  sich
der  Name  Reihefolgefahrt  nachdem  eingebürgert  hat,  an  die
Stelle,  es  wurde  darin  nur  für  eine  Saison  geregelt,  und  gesagt,
dafs  zwar  jeder  Schiffer  beitreten  könne,  dafs  man  aber  zunächst
mit  Schiffern  genügend  versehen  sei.
Als  in  den  dreifsiger  Jahren  diegrofsen  Streitigkeiten  ausbrachen 2 ),
bekam  jeder  Schiffer,  der  sich  meldete,  nach  der  Reihe  Fracht.
‘)  1847  haben  die  Karlshaiener  Bergtransporte  die  Mündener  noch  um  etwas
übertroffen,  aber  Mündener  Schiffer  finden  kornplete  Talfracht  in  Münden,  die  Karlahafener
  müssen  sie  zumeist  auf  anderen  Plätzen  suchen.  Arch.  Coli.  Sen.  Br.  Hdlsk.
2 )  Dabei  spielt  neben  Frachtlohnerhöhung  etc.,  Assekuranz,  auch  die
Rabattgewährung  an  Zuckerfabrikanten  durch  die  Schiffer  eine  Rolle.
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        —  103

Die  Konkurrenz  in  den  verschiedenen  Gesellschaften  hat  im
allgemeinen  günstig  auf  Fracht  und  Schiffahrt  gewirkt,  aber  naturgemäfs
  auch  durch  die  Trennung  der  Transporte  und  die  Frachtunsicherheit ­
  schädigend  eingewirkt.  Es  sind  mehrfach  Beihe-  und
Tarifvereinbarungen  angebahnt  worden  und  schliefslich  ist  in  den
fünfziger  Jahren  eine  nähere  Vereinbarung  mit  der  Westfälischen  •
und  der  Vlothoer  Gesellschaft  zu  Stande  gekommen,  aber  bald
wieder  von  Minden  gekündigt  worden 1 ),  bis  dann  mit  dem  Eingreifen
des  Lloyd,  des  modernen  Kapitalismus,  die  Organisation  allmählich
umgestaltet  wurde.  Die  treibende  Kraft  in  Minden  war  der  frühere
Bremer  Direktionsreiheschiffer  Georg  Rolff. 2 )
Die  Dampfschiffsunternehmungen,  die  auf  der  Oberweser  nach
und  nebeneinander  bestanden  haben  bezw.  noch  bestehen,  sind
folgende;
Zuerst  versuchte  der  Bremer  Kaufmann  Friedrich  Schröder,
der  am  18.  Juni  1816  vom  Bremer  Senat  und  dann  auch  von
Oldenburg  und  Hannover  ein  ausschliefsliches  Privilegium  zum  Betrieb
’)  Seit  1839  bestand  ein  Tarifvertrag  mit  der  Westfälischen  Gesellschaft
wonach  ohne  sonstige  Vereinigung  gleiche  Frachten  eingehalten  wurden.  Die
westfälischen  Schiffer  arbeiteten  mit  Reisen  im  Lande,  um  sich  Kundschaft  zu
verschaffen,  und  erreichten  eine  gefährliche  Position.  1860  kam  ein  Vertrag
zwischen  der  Mindener,  Vlothoer  und  Bremer  Direktion  und  den  die  Reihefolge
bildenden  Schiffern  auf  eine  gemeinsame  Reihefolgeschiffahrt  zu  Stande,  die
auch  einige  Jahre  bestand,  dann  aber  gekündigt  wurde,  wobei  Differenzen
wegen  der  Dampfschiffahrt,  für  die  man  eben  damals  in  Minden  eine  neue
Gesellschaft  gründete,  eine  Rolle  spielten.
2 )  Oberländisches  Weserschiffahrts-Regulativ  von  1815,  Nachträge,  das
Revidierte  Regulativ  von  1822,  die  Druckschriften  bei  den  Differenzen  1880,  die
Weserschiffahrtsakte  etc.  (Bürger-ConventsWerhandl.  u.  i.  f.)  liegen  auch  in  der
Sammlung  des  Bremer  Stadtbibliothek  Oberweserschiffahrt.  Vgl.  auch  Victor
Böhmerts  Bremer  Handelsarchiv  1864—65.  Vollständiger  und  mit  kleineren
Druckstücken,  namentlich  auch  den  immer  wieder  erneuerten  Reihe-  und
Reihefolgeverträgen  in  den  Akten  des  Staatsarchivs  und  der  Handelskammer.
Der  Senat  hat  1816  auf  einer  obrigkeitlichen  Inspektion  bestanden  (Staatsarchiv).
Die  hannoversche  Regierung  fafste  später  die  Stellung  des  Mitdirektors  Niemeyer
als  eine  offizielle  auf,  und  verlangte  daher  1847,  nachdem  Niemeyer  seinerzeit
während  der  Differenzen  der  dreifsiger  Jahre  abgetreten  war,  die  Beistellung
eines  neuen  Vertreters  der  hannoverschen  Interessen,  wozu  der  hannoversche
Konsul  Brauer  in  Bremen  dann  ausersehen  wurde.  Vgl.  w.  die  Akten  zur
Dampfschiffahrt.  (Staatsarchiv;  Handelskammerarchiv).  (Berichte  der  Oberländischen ­
  Weserschiffahrtsdirektion,  Abrechnungen  und  Verkehrsnotizen)  im
Archiv  der  Handelskammer.  Einige  Druckschriften  und  Literatur,  die  sonst
noch  Nachrichten  bringen,  habe  ich  bereits  a.  a.  0.  genannt.  Vgl.  a.  W.  L  o  t  z  e,
Gesch.  d.  Stadt  Münden,  1878,  S.  240  (Vaterländisches  Weserschiffahrts-Regulativ
vom  26.  Aug.  1815).
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        —  104  —

der  Dampfschiffahrt  auf  der  Weser  auf  15  Jahre  erhalten  und  auf
der  ünterweser  zwischen  Bremen  und  Brake  das  Dampfschiff  Weser
in  Fahrt  gesetzt  hatte,  eine  Dampfschiffahrt  auch  auf  der  Oberweser
mit  dem  eigens  erbauten  Boot  Herzog  von  Cambridge  1819  einzurichten, ­
  das  mit  unendlicher  Mühe  und  Festsitzen  und  Überziehen
auch  in  zwölf  Tagen  bis  Hannoversch-Münden  und  nur  bei  hohem
Wasser  mit  knapper  Not  in  vier  Tagen  wieder  herunter  kam,  aber
nach  dieser  Fahrt  in  die  Unterweserschiffahrt  eingestellt  wurde.
Der  Dampfer  Weser  ist  bereits  am  10.  Mai  1817  einmal  nach
Verden  aufwärts  gegangen. 1 )
Zu  zweit  versuchte  es  die  Oberweser-Dampfschiffahrts-Aktien-Gesellschaft,
  die  von  Minden  und  Bremen  aus  gegründet  war 2 ),  mit
dem  Dampfschiff  Friedrich  Wilhelm  III.  Es  machte  eine  Probefahrt
mit  angehängtem  Bockschiff  bis  Nienburg  und  von  da  bis  Minden
allein;  da  aber  8  bis  10  Monate  im  Jahre  das  Dampfschiff  nicht
fahren  konnte,  und  die  Schleppkraft  auch  nicht  sehr  grofs  war,  löste
sich  die  Gesellschaft  wieder  auf. 3 )  Das  Fahrwasser  war  noch  zu
schlecht,  daran  mufsten  beide  Unternehmungen  scheitern.
Erfolg  hatte  erst  die  Gesellschaft  für  eine  Dampfschleppschifffahrt ­
  auf  der  Oberweser,  die  auf  Duckwitz  Betreiben,  der  bereits
seit  1833  agitierte,  auf  der  Basis  gegründet  wurde,  dafs  das  Boot
allen  Schiffen  und  Gütern,  die  regelmäfsig  einen  Frachtaufschlag
entrichteten,  in  der  Hochwassersaison  zur  Verfügung  stehen  sollte,
anderen  nicht.  Für  das  Schleppen  wurde  noch  extra  bezahlt.
Das  Unternehmen  kam,  wie  die  Reiheschiffahrten  von  1815,
im  Anschlufs  an  die  Korporationsbildung  der  Kaufmannschaft  zustande.
Mehr  als  4  Prozent  sollten  die  Aktionäre  nicht  erhalten. 4 )  Das  in
Dienst  gestellte  erste  erfolgreiche  Schiff  war  der  Roland,  der  1839
0  G.  C.  Kindt,  Die  erste  Dampfschiffahrt  auf  der  Weser  und  ihr
Begründer  Friedrich  Schröder,  —  Abhandlungen,  hrsg.  vom  naturw.  Vereine  zu
Bremen,  I.  Bd,  3.  Heft,  Bremen  1868.  Interessant  sind  die  mitgeteilten  Briefe
(an  Smidt,  der  eventuell  anregend  gewirkt  zu  haben  scheint,  in  Frankfurt),
das  Gesuch  Schröders  etc.  —  Abhandlungen  über  die  Dampfschiffahrt  erschienen
damals  (1817)  auch  im  Btirgerfreund  (I.  Jahrg.  No  94,  II.  Jahrg.  No.  61
u.  66);  vgl.  f.  Fr.  v.  Reden,  Das  Königreich  Hannover,  II.  Abt,  1839,  S.  161;
Bilder  mit  handschriftlichen  Vermerken  in  der  Stadtbibliothek;  Engel,
Weserbuch,  Hameln  1845,  S.  7  ff.;  Hampke,  S.  17,
2 )  Ludwig  v.  Vincke  beteiligte  sich  mit  Zeichnung  von  1000  Taler  Aktien.
3 )  Statuten  der  Gesellschaft,  1835.  (Sammlung  der  Stadtbibliothek);
v.  Reden,  Das  Königreich  Hannover,  II.  Abt.,  1839,  S.  162;  (v.  Hormayr),
Fragmente,  II,  1841,  S.  32;  Jb.  d.  Hdlsk.  v.  Minden  f.  1869,  S.  39;  v.  Treitschke,
D.  Gesch.,  V.  T.,  1899,  S.  486,
4 )  Gesetze  der  Gesellschaft  zur  Betreibung  einer  Dampfschiffahrt  auf  der
Oberweser,  Bremen,  1839.  (Sammlung  der  Stadtbibliothek).
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        —  105  —

seine  Fahrten  begann,  bis  zum  Umbau  der  Hoyaer  Brücke,  die  einer
Überschwemmung  zum  Opfer  fiel,  und  der  Entfernung  der  Liebenauer
Steine,  um  die  eine  Groteske  gespielt  wurde 1 ),  nur  bis  Hoya,  dann
auch  bis  Minden. 2 )  Der  Name  Roland  ist  deshalb  heute  noch  auf
der  Oberweser  traditionell.  In  Opposition  gegen  die  Dampfschiffskasse ­
  traten  die  Westfälische  Schiffer-Gesellschaft  und  die  z.  T.
darum  gegründete  neue  Ravensberger  Gesellschaft,  über  Hoya  hinaus
wurden  die  Leinpfade  selten  überschwemmt. 3 )  Die  Westfälische
Schiffergesellschaft  sah  sich  aber  auch  bald  gezwungen,  sich  wieder
Schlepphülfe  zu  verschaffen.  Der  Mindener  Schiffer  Georg  Rolff,
der  1831  die  Opposition  gegen  die  Reiheschiffahrts-Deputation
geführt  hatte  und  seitdem  bei  der  Gründung  und  in  der  Direktion
der  Westfälischen  Schiffergesellschaft  beteiligt  war,  auch  den
Friedrich  Wilhelm  III.  in  Entreprise  gegeben  hatte,  den  die  Gesellschaft ­
  von  ihm  übernahm,  und  die  Liebenauer  Steine  eskamotierte,
kaufte  das  verunglückte  Dampfschiff  Einigkeit,  liefs  es  reparieren
und  stellte  es  als  Der  kleine  Roland  1852  in  den  Schleppdienst. 4 )

’)  (v.  Horraayr),  Fragmente  II,  1841,  S.  9,  39;  Duokwitz  Denkwürdigkeiten ­
  S.  11—12;  (v.  Hormayr),  Fragmente  II,  S.  33,  36;  H.  v.  Treitschke,
D.  Geschichte,  V.  Teil,  1899,  S.  486.
2 )  Hühn,  Die  Weser,  Zeitschrift  des  Vereins  für  deutsche  Statistik,
II.  Jahrg.,  1848,  S.  390.
Heinrich  Meidinger,  Die  deutschen  Ströme,  IV.  Abt.,  154,  S.  36.
8 )  siehe  wie  unter  2,
ä )  Vgl.  Duckwitz,  Denkwürdigkeiten,  S.  11—12;  (v.Hormayr),  Fragmente,
II,  S.  9  und  39;  Darstellung  der  Ursachen  und  Verhältnisse,  welche  seit  Anno  1824
störend  in  die  Ordnung  der  Oberländischen  Weser-Reihe-Schiffahrt  eingegriffen
haben,  Bremen  1831.  (Sammlung  der  Stadtbibliothek);  Jahresbericht  der
Gesellschaft  der  Vereinten  Weser-Dampfschiffahrt  1853,  S.  49,  siehe  auch  den
Bericht  von  1852;  Friedr.  Hühn,  Die  Weser,  Zeitschrift  des  Vereins  für
deutsche  Statistik,  II.  Jahrgang,  1848,  S.  392.  Der  Roland  der  Bremer
Gesellschaft  soll  vielfach  gerade,  wenn  er  zum  Schleppen  für  die  Oberweser
gebraucht  werden  sollte,  in  Reparatur  gewesen  sein,  da  er  ja  auch  auf  der
Unterweser  in  den  Zwischenzeiten  verwendet  wurde.  So  sagt  wenigstens  eine
Denkschrift,  betreffend  die  Weser-Dampf-Schleppschiffahrt  und  die  Reihe-Schiffahrt
  auf  der  Oberweser,  Minden  1866.  Vgl.  Thilo  Hampke,  Die
Kanalisierung  der  Fulda,  1895,  S.  18.  1847  wird  von  einem  neu  angeschafften
Schiff  berichtet,  S.  Hühn,  Die  Weser,  Ztsohr,  d.  Ver.  f.  d.  Statistik,
II.  Jahrg.,  1848,  S.  390.  Die  Weser-Zeitung  No,  3739  (Abdruck  aus  dem
Bremer  Handelsblatt  No.  218)  berichtet,  dafs  die  Mindener  Dampfschleppschiffahrtsgesellschaft, ­
  die  die  Fortsetzung  der  Rolffschen  Bestrebungen  bildet,
ursprünglich  mit  der  Bestimmung  gegründet  sei,  dafs  nur  Schiffer  Aktionäre
sein  sollten.
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        —  106  —

Als  erster  Dampfer,  der  wieder  den  ganzen  Oberlauf  befuhr,
machte  das  kleine,  eigentlich  für  die  Fulda  bestimmte  Schiff  Eduard,
von  Wüstenfeld  in  Münden,  im  September  1843  eine  Versuchsfahrt
von  Münden  nach  Bremen  und  zurück. 1 )
Die  erste  gröfsere  Gesellschaft  für  den  Betrieb  auf  der  ganzen
Oberweser,  und  zwar  vor  allem  für  Personen-  und  Eilgutverkehr,
erst  mit  dessen  Sinken  auch  an  dem  Schleppen  beteiligt,  war  die
Gesellschaft  der  Vereinten  Weser-Dampfschiffahrt  zu  Hameln,  die
1842,  29.  Nov.  hauptsächlich  von  Duckwitz  gegründet  wurde  und
1843  ihren  Betrieb  eröffnete.  1841  hatte  Eduard  Ichon  in  Bremen
durch  Veröffentlichung  von  Aufsätzen  und  Veranschlagungen  seine
Überzeugung  ausgesprochen,  dafs  bei  den  in  der  Dampfschiffbaukunst
gemachten  Erfahrungen  und  Fortschritten  eine  Dampfschiffahrt  auch
auf  der  ganzen  Oberweser  nunmehr  möglich  sein  müsse.  Darauf
wurden  zuerst  Komitees  zu  Hameln,  Münden,  Minden  und  Bremen
gebildet,  wo  die  neben  der  Direktion  eingerichteten  vier  Administrationen ­
  nachher  bestanden;  im  Frühjahr  1842  wurde  zur  Zeichnung
von  Aktien,  je  zu  100  Reichstaler  Ct.  aufgefordert  und  am  29.  November ­
  konnte  die  konstituierende  Generalversammlung  stattfinden 2 ).
Die  Gesellschaft  stellte  nacheinander  zuerst  den  Hermann  1843,
1844  den  Wittekind,  die  Germania  und  den  Blücher,  1846  die  Weser
in  Dienst. 3 )  Wittekind,  Blücher  und  Weser  fuhren  zwischen  Bremen
und  Hameln,  Hermann  und  Germania  oberhalb  Hameln. 1 )

*)  August  Engel,  Weserbuch,  1846,  S.  9.
2 )  In  August  Engels  auf  Veranlassung  der  Direktion  der  Vereinten
Weser-Dampfschiflährt  herausgegebenem  Weserbuch,  ein  erklärender  Begleiter  auf
der  Weserreise,  mit  Berücksichtigung  der  Fulda  von  Kassel  ab,  Hameln  1845,  S.  8.
3 )  Siehe  Jahresberichte  der  Gesellschaft  bis  1846.  (Sammlung  Oberweser-Dampfschiffahrt
  der  Stadtbibliothek).  Vorverhandlungen  und  nähere  Nachrichten, ­
  auch  Statuten  und  z.  T.  Jahresberichte  für  diese  und  die  anderen
Gesellschaften  liegen  in  den  Akten  des  Arch.  Coli  Sen.  der  Handelskammer
und  des  Staatsarchivs,  s.  a.  im  folgenden.  Der  Dampfer  Hermann  kam  am
8.  Oktober  1843  zum  ersten  Mal  nach  Münden.  Seine  Mannschaft  war  im
Sommer  auf  dem  Main  ausgebildet  worden.  Man  hatte  für  die  Passierung  der
Hamelner  Schleuse  abnehmbare  Räder  und  Räderkasten  konstruiert,  doch  teilten
sich  dann  zunächst  der  Dampfer  Eduard  für  die  Strecke  Münden-Hameln  und
der  Hermann  für  Hameln-Bremen  in  die  Fahrt.  S.  die  Anzeigen  des  Eduard
und  Begrüfsungsartikel  bei  der  Probefahrt  des  Hermann  im  Hessischen  Volksblatt, ­
  Jahrg.  1843/44,  Nr.  52,  S.  212,  Nr.  54,  S.  221,  Nr.  56,  S.  228,  Nr.  71,
S.  321;  Friedr.  Huhn,  Die  Weser,  Zeitschrift  d,  Ver.  f.  d.  Statistik,  I  Jahrg,,
1847,  S.  686;  W.  Lotze,  Geschichte  d.  Stadt  Münden,  1878,  S.  241.
*)  Hühn,  Die  Weser,  Zeitschrift  des  Vereins  für  deutsche  Statistik,
II.  Jahrgang,  1848,  S.  389.
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        —  107  —

Ein  Schiff  von  Vincke 1 ),  ebenso  zwei  eiserne  Schleppkähne,  die
Waltjen  und  Leonhard  in  Bremen  lieferten 2 ),  wurden  nicht  abgenommen. ­

Die  Gebrüder  Haarmann  in  Holzminden  liefsen  bei  Wüstenfeld
in  Münden  und  Henschel  in  Kassel  ein  Dampfschiff  Herzog  Wilhelm
bauen,  das  im  Frühjahr  1845  seine  Fahrten  begann,  zuerst  zwischen
Bremen  und  Hameln,  dann  zwischen  Bremen  und  resp.  Minden  und
Nienburg 3 );  1846  und  1847  war  es  an  die  Vereinte  Weser-Dampfschiffahrt ­
  verchartert. 4 )  Danach  fuhr  es  zwischen  Hameln  und
Karlshafen  im  Anschlufs  an  den  Dampfer  Eduard,  der  zwischen
Karlshafen  und  Münden  verkehrte,  vorher  in  Ergänzung  der  Vereinten ­
  Weser-Dampfschiffahrt  gearbeitet  hatte,  bis  das  Provisorium
durch  Einstellung  weiterer  Schiffe  beseitigt  wurde. 5 )
Nachdem  sich  mehrfach  Verhandlungen  wegen  Vermietung  von
Dampfern  zum  Bugsieren,  erst  mit  dem  Schiffer  Rolff 6 ),  ehe  er  den
kleinen  Roland  in  Fahrt  setzte,  dann  mit  der  Reiheschiffahrtsdeputation ­
  in  Bremen  zerschlagen  hatten,  mit  einer  Gesellschaft  von
Reiheschiffern,  dann  mit  der  Deputation,  kam  es  mit  der  letzteren
doch  zu  einem  Vertrage.  Die  Deputation  mietete  den  Blücher,  für
den  zunächst  Reparaturen  halber  der  Wittekind  eingesetzt  wurde,
für  ein  Jahr;  dann  übernahm  die  Gesellschaft  im  Einvernehmen  mit
der  Deputation  für  eigene  Rechnung  den  Betrieb. 7 )  1857  erfolgte
die  Übernahme  der  Gesellschaft,  die  in  den  letzten  Jahren  bereits
die  Anschaffung  eines  speziell  gebauten,  praktischen  Remorqueurs
erwogen  hatte 8 ),  durch  den  Norddeutschen  Lloyd 9 ),  der  dann  den
Betrieb  umgestaltete.  Der  Lloyd  übernahm  gleichzeitig  auch  die
Gesellschaft  für  eine  Dampfschiffahrt  auf  der  Oberweser,  die  seit
14  Monaten  einen  Dampfer  Werra  in  Dienst  gestellt  hatte,  den  der
Lloyd  übernahm 5 ),  und  die  Vereinte  Allgemeine  Assecuranz-Anstalt
*)  Jahresbericht  1848.
2 )  Siehe  Jahresberichte  der  Gesellschaft  1849  und  1851  (Sammlung  der
Stadtbibliothek  Oberweser-Dampfschiffahrt).
8 )  Jahresbericht  der  Gesellschaft  der  Vereinten  Weser-Dampfschiffahrt  1845,
4 )  Jahresberichte  der  Ges.  der  Vereinten  W.-Dampfsch.  1846,  1847.
5 )  S.  106,  Anm.  3.
6 )  Bolff  fand  bei  seinen  Unternehmungen  eine  gute  Stütze  an  dem  kaufmännischen ­
  Geschäft  seines  Schwagers  Theodor  Rocholl  (Bremer  Staatsarchiv
1860,  März  23).
7 )  Jahresberichte  1848,  1851,  1852.
8 )  Jahresbericht  1854  und  folgende.
9 )  Vgl.  Jahresbericht  der  Vereinten  Weserdampfschiffahrtsgesellschaft  1857
und  H.  A.  Müller,  Gedenkbuch  der  freien  Hansestadt  Bremen,  Bremen  1876,  S,  47.
        <pb n="107" />
        108  —

für  die  Oberweserreiheschiffahrt 1 ),  die  1833  in  der  Zeit  des  Kampfes
wegen  der  Deputationsreiheschiffahrt  für  diese  gegründet  war. 8 )
Die  Konkurrenzorganisationen  hatten,  nachdem  die  Assekuranzprämie
zunächst  1830  ff.  ein  Streitpunkt  mit  den  Schiffern  gewesen  war,
auch  'solche  gegründet. 3 )  1848  waren  an  nicht  lokalen  Gesellschaften ­
  namentlich  noch  die  Triester  und  Berliner  Versicherungsgesellschaft ­
  an  der  Versicherung  im  Oberweser-Verkehr
beteiligt. 4 )  Für  die  Allerschiffahrt  bestand  seit  1822  eine  besondere
hannoversche  Versicherungsanstalt. 5 )  Mit  den  drei  Oberweser-Gesellschaften ­
  und  den  ebenfalls  angegliederten  der  Hunte-Weser-Dampfschiffahrts-Gesellschaft,
 4 )  und  der  Schleppschiffahrtsgesellschaft  für
die  Unterweser 1 )  eröffnete  der  Norddeutsche  Lloyd  1857  seinen
Betrieb,  der  transatlantische  begann  erst  1858,  weil  die  Dampfer  erst

*)  Prospekt  des  Lloyd  vom  Dezember  1856.
M.  Lindeman,  Der  Norddeutsche  Lloyd,  1892,  S.  8,  9.
P.  Neubaur,  Der  Norddeutsche  Lloyd,  Leipzig  1907,  S.  13—16,  263  ff.
Die  Bote  der  Hunte-Weser-Dampfschiffahrtsgesellsohaft  bildeten  zugleich  damals
die  lokale  Verbindung  Bremen-Oldenburg  von  1846  bis  zur  Eröffnung  der
Braker  Bahn  1873.  Statutengemäfs  gingen  von  Bremen,  Bremerhaven  und
Oldenburg  täglich  zweimal  Dampfschiffe  ab,  die  sich  in  Elsfleth  trafen,  wodurch
allseitig  der  Anschlufs  hergestellt  war.  H.  H.  Meier  war  an  der  Gründung
beteiligt  gewesen.  Geschäftsführer  wurde  laut  §  12  der  Statuten  von  1845
Ed.  Ichon,  der  dort  als  eigentlicher  Begründer  genannt  ist.  [Vgl.  die  Statuten  von
1845,  (Sammlung  der  Stadthibliothek  zur  Ünter-Weserschiffahrt);  Strackerjan,
Zeitschr.  f.  Verw.  u.  Espflege  i.  Gr.  Oldenburg,  V.  Bd.,  S.  246  und  die  obengenannten ­
  Schriften.]
s )  Vgl.  die  Prospekte,  Statuten  etc.  (Sammlung  der  Stadtbibliothek  zur
Oberweserschiffahrt).  1819  fanden  bereits  Kommunikationen  zwischen  Bremen
und  Münden  wegen  einer  Assekuranz  statt,  wofür  Münden  am  26.  Jan.  einen
Plan  mitteilte,  1830—1831  bezw.  1832  schien  es  zunächst  zu  getrennten
Assekuranzanstalten  des  Mündener  und  Bremer  Kaufmannsstandes  kommen  zu
sollen,  man  liefs  Ende  1832  die  für  Mündener  Rechnung  gehenden  Güter  mit
Mündener  Assekuranz  und  Schiffen  (wo  ebenfalls  derzeit  Differenz  bestand),  die
Bremer  mit  Bremer  Assekuranz  und  Schiffen  gehen.  Seit  1833  arbeiteten  die
beiden  Gesellschaften  gemeinschaftlich  als  Vereinte  Allgemeine  Assecuranz-Anstalt
(Bremer  Staatsarchiv;  Handelskammer-Archiv).
3 )  Bremer  Staatsarchiv  1830  ff.,  1840,  1850,  zur  Westfälischen  Schiff
fahrts-Assecuranz-Compagnie  in  Minden  und  zur  Vlothoer  Assekuranz.  Die
Fahrzeuge  sollten,  um  zur  Vorsicht  anzuhalten,  nicht  versichert  sein  (vgl.  a.
Weser-Zeitung  No.  3739,  Handelsblatt  No.  218).
*)  Hühn,  Die  Weser,  Zeitschrift  des  Vereins  für  deutsche  Statistik,
II.  Jahrg.,  1848,  S.  393.
5 )  v.  Reden,  Das  Königreich  Hannover,  II.  Abt.,  1839,  S.  112,  Plan
der  Schiffahrts-Assecuranz-Anstalt  zu  Hannover,  vom  Kgl.  Ministerium  genehmigt
am  30.  August  1822,  Bremer  Handelskammerarchiv.
        <pb n="108" />
        —  109  —

beschafft  werden  mufsten. 1 )  Die  Versicherung  für  die  Reiheschiffahrt
wurde  fortan  allgemein  und  die  Grundlage  des  heutigen  Versicherungsgeschäfts ­
  des  Lloyd. 2 )  Auf  der  Oberweser  betrieb  der  Lloyd  das
Schleppen  erst  mit  den  Dampfern  Werra  und  Fulda,  seit  1859
dazu  mit  den  Dampfern  Carlshafen,  Hameln  und  Münden,  von
denen  Carlshafen  1861,  Hameln  und  Münden  1866  nach  längerem
Stillliegen  ausschieden,  Werra  und  Fulda  bis  zur  Auflösung  des
Oberwesergeschäfts  vom  Lloyd  in  dieser  Fahrt  gehalten  wurden.
Von  1859  bis  1860  erscheint  aufserdem  noch  der  Dampfer  Aller.
Das  Schleppen  oberhalb  Hameln,  das  ab  1859  versucht  wurde,  fand
Widerstand  bei  den  Schiffern. 3 )  Daneben  behielt  der  Lloyd  die
Passagierfahrt  zwischen  Bremen  und  Münden  bei.  Die  drei  alten
Dampfer  der  Vereinten  Dampfschiffahrtsgesellschaft,  Wittekind,
Germania  und  Hermann,  seit  1869  Armin,  blieben  bis  zuletzt,  der
Blücher  wurde  1865  abgebrochen. 4 )
Am  22.  Aug.  1853  war  die  Weserdampfschleppschiffahrts-Actiengesellschaft
  zu  Minden 6 ),  die  die  Dampfer  Prinz  Adalbert
und  Präsident  Peters  in  Fahrt  stellte,  gegründet  worden,  mit  der
der  Lloyd  erst  einen  Konkurrenzkampf  führte,  dann  aber  einen
gemeinsamen  regelmäfsigen  Dienst  einrichtete.  Der  Lloyd  gliederte
sich  die  Reiheschiffahrt  in  der  Weise  an,  dafs  er  einen  Vertrag  mit
den  Reiheschiffern  schlofs,  wodurch  dem  Lloyd,  der  dafür  ein  Bureau
einrichtete,  die  gesamte  Frachtenvermittlung  zugewiesen  wurde.
Das  Bureau  teilte  den  Schiffern  nach  der  festgelegten  Reihefolge
die  Frachten  zu.  Andere,  als  diese  im  Vertragsverhältnis  stehenden
Schiffe,  wurden  nicht  geschleppt.  Es  regte  sich,  namentlich  von
Rolff  in  Minden  aus,  Widerstand,  indem  das  Abkommen  als  ein
nach  der  Weserschiffahrtsakte  unzulässiges  Monopol  hingestellt
wurde,  während  der  Senat  den  Standpunkt  vertrat,  dafs  das  Ver-*)
  Im  Oktober  1867  englische  Viehtransporte  von  Nordenham,  die  grofsen
nordamerikanischen  Dampfer  kamen  erst  Ende  1858  in  Dienst.  S.  Jahresberichte
des  Norddeutschen  Lloyd,  1857  und  1858;  G.  Sello,  Oldenburgs  Seeschiffahrt,
1906,  S.  65.
2 )  M.  Lindeman,  Der  Nordd,  Lloyd,  S.  9.
P.  Neubaur,  Der  Nordd.  Lloyd,  S.  13—16,  263,  264,  265.
s )  Februar  1859  kam  der  Schlepper  Münden  mit  drei  beladenen  Schiffen
erstmalig  nach  Münden,  1860  mufste  die  Fahrt  als  unrentabel  wieder  eingestellt
werden.  W.  Lotze,  Geschichte  d.  Stadt  Münden,  Münden  1878,  S.  241.
^Jahresberichte  des  Norddeutschen  Lloyd;  Thilo  Hampke,  Die
Kanalisierung  der  Fulda,  1896,  S.  17—19;  Jahresb.  d.  Hdlsk.  v.  Minden  1866,
S.  76,  1867,  S.  141,  1870,  S.  64,  1872,  S.  14,  1873,  S.  66.
8 )  Vgl.  a.  Zusammenstellung  der  in  Beziehung  auf  die  Weserschiffahrt ­
  im  preufsischen  Gebiete  seit  Abschlufs  der  Weserschiffahrtsakte  vom
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        —  110  —

hältnis  gar  nicht  unter  die  Regelung,  dafs  zwei  korrespondierende
Kaufmannschaften  unter  sich  unter  den  festgelegten  Modalitäten  eine
Reihefuhr  errichteten,  fiele,  sondern  ein  völlig  selbständiges,  rein
privates  Geschäft  sei,  das  dadurch  nicht  ausgeschlossen  sein  sollte,
wie  ja  auch  gerade  die  Mindener  Schiffahrt  auf  einer  ähnlichen  selbstständigen ­
  Grundlage  beruhe.
In  der  Tat  hat  Rolff  selbst  noch  am  ersten  früher  moderne
Unternehmertendenzen  bewährt,  wenn  auch  unter  Verschleierung  V
unter  der  älteren  Organisation.  Nun  wurde  die  grofskapitalistische
Form  deutlicher,  die  bereits  1853  in  Bremen  als  die  einzige  Hülfe
aus  der  Kalamität  des  mühsam  aufrecht  gehaltenen  ältereren
Systems  erschien 1 )-  Bei  dem  Regulativ  von  1815  wurde  die  Absicht,
sich  einen  leistungsfähigen,  einigermafsen  gleichmässig  bemittelten
Schifferstand  zu  erhalten,  gegenüber  der  Gefahr,  dafs  einige  nach  der
französischen  Zeit  noch  kapitalkräftige  Schiffer  die  verarmten  aus
dem  Betrieb  verdrängten,  mit  besprochen.  Die  1857  durch  die
Additionalakte  ergänzte  Weserschiffahrtsakte  sah  natürlich  auch
noch  nicht  die  modernen  grosskapitalistischen  Formen  vor.
Zuletzt  kam  in  der  Vereinigung  mit  der  Mindener  Schleppschiffahrtsgesellschaft ­
  die  Vermittlung  von  Bremen  bis  Hameln  excl.  f
vorübergehend  an  die  Firma  Rolff  jun.  &amp;amp;  Mann  in  Bremen,  von  Hameln
aufwärts  an  den  Norddeutschen  Lloyd 2 ).  Damals  regte  sich  nochmals
Widerspruch.  1873  zog  sich  der  Lloyd  aus  der  Oberweserschiffahrt,
die  sich  als  unrentabel  erwies,  zurück,  verkaufte  seine  Dampfer
Germania,  Armin,  Wittekind  und  Werra  an  die  Mindener  Gesellschaft,
die  Germania  und  Armin  an  eine  neugegründete  Gesellschaft  zur
Betreibung  der  Personendampfschiffahrt  zwischen  Hameln  und  Karls-  a
20.  September  1823  erlassenen  noch  gültigen  Verordnungen,  Statuten,  Tarife
usw.,  Minden  1859  (S.  25);  Brem.  Staatsarchiv;  Jb.  d.  Hdlsk.  v.  Minden  f.
1863,  S.  11  etc.
*)  Es  ist  die  Zeit,  da  die  Vereinte  Dampfschiffahrtsgesellsohaft  die  verunglückten ­
  eisernen  Kähne  einstellen  wollte.  S.  a.  a.  0.
2 )  Für  die  Oberweserschiffahrt  des  Lloyd  Akten  des  Bremer  Staatsarchivs. ­
  Die  gedruckten  Geschäftsberichte  des  Norddeutschen  Lloyd  liegen  in
der  Handelskammer-  und  in  der  Stadtbibliothek.
Vgl.  die  Vertragsentwürfe  und  den  Vertrag  1859.  1868  kam  der  Vertrag
zwischen  dem  Lloyd  und  Rolff  &amp;amp;  Mann  zustande.  Er  begegnete  zuerst
Schwierigkeiten,  es  kam  dann  aber  zu  einer  gütlichen  Einigung  der  Interessenten.
Die  Schiffer  treten  als  Preufsisohe  Schiffergesellschaft,  domiziliert  in  Minden,
unterhalb  Hameln,  und  als  Hannoversche  Schiffergesellschaft,  domiziliert  in
Holzminden,  oberhalb  Hameln,  auf.  Seit  1861  bestand  ein  Verhältnis  mit  der
Mindener  Schleppschiffahrt  wegen  der  Schlepplöhne  und  -Züge  und  der
Assekuranz.
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        —  111

hafen  in  Hameln  weitergab,  seit  1877  nur  noch  Präsident  Peters
und  Wittekind 1 )  in  Fahrt  behielt,  und  stellte  die  Fulda  auf  der
ünterweser  ein.  Die  Hamelner  Gesellschaft  liquidierte  1876  und
wurde  durch  die  Neue  Weser-Dampfschiffahrts-Gesellschaft  zu  Hameln
ersetzt,  die  seit  1877  den  neuen  Personendampfer  Fürst  Bismarck
zuerst  mit  den  alten  Dampfern,  dann  allein  laufen  liefs 2 ).  1877  kam
wieder  eine  neue  Schleppschiffahrts  -  Gesellschaft  hinzu,  die  von
Theodor  Rocholl  jun.  und  H.  Bachmann  in  Bremen  und  von
P.  W.  Meyer  in  Hameln  begründete  Oberweserschleppdampfschiffahrtsgesellschaft ­
  Th.  Rocholl  &amp;amp;  Co.  in  Bremen,  die  mit  drei
Schiffen,  Christiane,  Deutschland  und  Hannover,  einen  durchgehenden
Schleppdienst  durch  die  inzwischen  erweiterte  Hamelner  Schleuse
bis  Hannoversch-Münden  eröffnete  und  damit  den  Pferdezug
auf  der  Oberweser  beseitigte 3 ).  1886  vereinigten  sich  diese  und
die  ältere  Mindener  Gesellschaft  auf  Betreiben  der  beteiligten  Bremer-Kreise
  unter  dem  Vorsitz  von  Christoph  Papendieck  und  unter  Georg
Rolff  jun.  als  Vorstand  zu  der  Bremer  Schleppschiffahrtsgesellschaft,
um  so  auf  der  Oberweser  eine  einheitliche  Reiheschleppschiffahrt
mit  Einhalten  regelmäfsiger  Lieferfristen,  für  die  auch  kurz  vorher
mehrere  Kombinierungen  zwischen  Gesellschaften,  Schiffsmaklern
und  Schiffern  versucht  worden  sind,  zu  ermöglichen.  Die  Bremer
Schleppschiffahrtsgesellschaft  übernahm  die  vorhandenen  fünf  Dampfer
und  gab  sofort  zwei  neue  Schlepper  und  18  eiserne  Kähne  in  Bau,  nach
deren  Lieferung  sie  in  der  Lage  war,  nicht  nur  die  Schleppkraft  herzugeben, ­
  sondern  die  Güterbeförderung  selbst  zu  übernehmen.  Zuerst  war
damals  F.  W.  Meyer  in  Hameln  mit  dem  Bau  eiserner  300  tons-Kähne
  vorgegangen,  da  die  alten  hölzernen  Schiffe  die  Eisenbahnkonkurrenz ­
  nicht  bestehen  konnten 4 ).  1893  wurde  in  Minden  eine
neue  Gesellschaft  gegründet,  die  sich  zunächst  das  Schleppen  der
noch  vorhandenen  Privatschiffe  zum  Ziel  setzte,  aber  bald  auch  zum
Eigenbetrieb  überging,  die  Mindener  Schleppschiffahrts-Gesellschaft.
!)  Das  schon  1844  als  das  stärkste  Schiff  der  Gesellschaft  bezeichnete
englische  Boot  Wittekind  ist  noch  von  der  Bremer  Schleppschiffahrtsgesellschaft
1886  übernommen  und  von  dieser  1892  verkauft  worden.  Verwaltungsberichte
der  Weserdampfschleppschiffahrts-Aktiengesellschaft  zu  Minden,  der  Bremer
Schleppschiffahrtsgesellschaft;  Jahresberichte  der  Handelskammer  von  Minden
1872—1893.
2 )  Jahresber.  d.  Hdlsk.  v.  Minden  für  1872,  S.  14,  1873,  S,  66,  1874,
S.  29,  1876,8.56,102,  1877,8.44,104,  1878,8.67,  1880,8.36,  1881,8.37;
Jahresber.  d.  Handelskammer  zu  Hannover  für  1876,  1877;  u.  a.
3 )  Am  22.  Juni  1878  ist  der  erste  Dampfer  Deutschland  nach  Münden
gekommen,  W.  L  o  t  z  e,  Geschichte  der  Stadt  Münden,  1878,  8.  242.
4 )  Thilo  Hampke,  8.  17—19,  28  ff.;  Jb.  d.  Hdlsk.  i.  Brem.  f.  1886,  8.25.
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        112

An  '  dieser  Gesellschaft  sind  Rickmers  Reismühlen,  Reederei  und
Schiffbau  A.  G.  finanziell  beteiligt,  die  1897—1900  2  Schlepper  und
12  Kähne  auf  der  Oberweser  einstellten,  die  sie  dann  an  die  Mindener
Schleppschiffahrtsgesellschaft  abgaben 1 ).  Seit  1883  hat  auch  noch  eine
Dampfschleppschiffahrtsgesellschaft  in  Holzminden  mit  einem  Dampfer
Weser,  den  1893  die  Mindener  Schleppschiffahrtsgesellschaft  übernahm, ­
  bestanden 2 ).  Die  Wesermühlen-Aktiengesellschaft,  die  als
dritte  heute  den  Oberweserschleppverkehr  betreibt,  ist  1898  aus
der  Firma  F.  W.  Meyer  in  Hameln  hervorgegangen,  die  1874
gegründet  worden  ist  und  seit  1885  den  Schleppschiffahrtsbetrieb
dem  Mühlenunternehmen  angegliedert  hat.  Die  Hamelner  Personendampfschiffahrt, ­
  die  F.  W.  Meyer  1887  von  der  1876  gegründeten
Gesellschaft  übernahm,  hat  die  Wesermühlen-Aktiengesellschaft  seit
1907  als  Oberweser-Dampfschiffahrts-Gesellschaft  F.  W.  Meyer-Hameln
  mit  täglichen  Fahrten  zwischen  Hameln  und  Münden  in  der
von  Mai  bis  September  dauernden  Saison  und  sonntäglichen  Fahrten
auch  zwischen  Minden  und  Hameln  gesondert  konstituiert.  Kleine
Betriebe,  die  in  erster  Linie  für  den  eigenen  Bedarf  arbeiten,  wie
z.  T.  auch  die  Wesermühlen  A.  G.,  sind  noch  die  Nienburger
Schleppschiffahrt  der  Chemischen  Fabrik  Nienburg  und  die  Schleppschiffahrt ­
  Porta  H.  W.  Michelson  &amp;amp;  Co.,  Hausberge 3 ).  —  Die  Privatschiffe
sind  heute  fast  gänzlich  aus  dem  durchgehenden  Verkehr  verschwunden,
nur  einige  wenige  sind  noch  in  den  Betrieb  der  Gesellschaften
eingegliedert 4 ).  Die  drei  grofsen  Gesellschaften  arbeiten  nach  vereinbartem ­
  gleichen  Tarif 3 ).  Es  bestehen  auch  noch  sechs  Eilgüter-(Heckrad-)
  Dampfer  auf  der  Oberweser,  von  denen  zur  Zeit  drei
der  Bremer  Schleppschiffahrtsgesellschaft,  je  einer  Hermann  Friedeborn ­
  in  Hann.-Münden,  Wilhelm  Meyer  in  Holzminden  und  den
Gebrüdern  Becker  in  Odelsheim  bei  Bodenfelde  gehört.  Sie  haben
gemeinsamen  Tarif  und  werden  gemeinsam  geleitet.  Die  Eilgüter-‘)
  F.  Zeit  er,  in  Bremen  und  seine  Bauten,  1900,  S.  666;  Jahresb.  d.
Hdlsk.  v.  Minden  f.  1894,  S.  90.
2 )  Jahresb.  d.  Hdlsk.  t.  Minden  f.  1877,  S.  44,  104,  1880,  S.  79,  1881,
S.  36,  83,  1882,  S.  74,  1883,  S.  83,  87,  1884,  S.  87,  1885,  S.  79,  1886,  S.  86,
1887,  S.  64,  106,  1890,  S.  27,  1891,  S.  109,  usw.,  1906/7  S.  177.
3 )  M.  Lindeman,  Der  Nordd.  Lloyd,  1892;  P.  Neubaur,  Der  Nordd.
Lloyd,  1907;  H.  Keller,  Weser  und  Ems,  1901,  III.  Bd.,  S.  167  u.  a.;  W.
Metterhausen,  Die  Oberweserschiffahrt  im  letzten  Jahrzehnt,  1902;  Drucksachen ­
  der  Gesellschaften;  Jahresberichte  d.  Hdlsk.  v.  Minden  für  1886,  S.  79  usw.,
f.  1906/7,  S.  172;  Mitteilungen  der  Bremer  Schleppsohiffahrtsgesellschaft,
Rickmers  Reismühlen  A.  G.,  der  Herren  H.  W.  Meyer  und  H.  Grupe  in  Bremen.
4 )  In  Form  des  Privatschiffervereins  existiert  eine  besondere  Interessenvertretung. ­
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        —  113

8

dampfer  sind  seit  1884  aufgekommen.  Dazu  kommen  die  Regierungsdampfer ­
  und  Barkassen,  ein  Lokalmotorboot  Hameln-Ohrberg  der
Firma  F,  W.  Rese  in  Hameln  u.  a. 1 ).
Die  Fuldadampfschiffahrt  ist  nach  der  Kanalisierung  der  Fulda
1890—99  mit  dem  kleinen  1897  eingestellten  Schlepper  Biene  der
Bremer  Schleppschiffahrtsgesellschaft  aufgenommen  worden,  der  die
Oberweserkähne,  die  bis  Kassel  heraufkommen,  schleppt 2 ).
Die  Geller  Schleppschiffahrtsgesellschaft,  die  den  Allerverkehr
nach  der  nicht  sehr  kostspieligen  Regulierung 8 )  wieder  eröffnet
hat,  unterhält  ihn  im  direkten  Verkehr  zwischen  Bremen  und  Celle
mit  eigenen  Schleppkähnen  seit  1899*).  Beteiligt  an  der  Neubelebung ­
  dieses  Verkehrs  ist  namentlich  A.  Haacke  in  Celle.
Gleich  nach  der  Gründung  des  Reichs  1871  hatte  sich
eine  Gesellschaft  gebildet,  die  eine  Kettenschiffahrt  auf  der
ganzen  Oberweser  und  bis  Bremerhaven  betreiben  wollte.  Sie
war  auch  bereits  von  Preufsen  konzessioniert,  löste  sich  aber  wieder
auf.  Gegen  die  Verlegung  der  Kette  auf  der  Unterweser  sprachen
gewichtige  Gründe,  mit  ihr  wären  wir  nicht  zur  heutigen  Seeschifffahrt ­
  gekommen.
1878  betrieb  Theodor  Rocholl,  der  Gründer  der  Oberweserschleppdampfschiffahrtsgesellschaft, ­
  die  Verlegung  einer  Kette  für  die
Oberweser  im  Zusammenhang  mit  dem  Fuldakanalisierungsplan,
wodurch  Bremen  an  Kassel  einen  kapitalkräftigen  Umschlag,  der
ihm  die  Hand  reichen  konnte,  gewinnen  und  eine  die  teure  Kette
rechtfertigende  Grofsschiffahrt  entstehen  sollte.  Für  die  Kette  sprach
sich  auch  die  Bremer  Handelskammer  1879  in  ihrem  Jahresbericht
aus.  Die  Untersuchungen,  die  1882  bis  1885  ausgeführt  wurden,
zeigten  aber,  dafs  die  Weser  für  die  Kettenschiffahrt  ungeeignet  sei.
Später  trat  auch  eine  geringere  Schätzung  der  Kette  ein.  Es  wurden
jedoch  Ketten  zur  Überwindung  des  starken  Gefälles  bei  den  Latferder
  Klippen,  wo  1893  bis  1896  eine  neue  Fahrrinne  hergestellt
worden  ist,  und  bei  Herstelle-Beverungen  verlegt,  und  die  Dampfer
x )  Siehe  Drucksachen  der  Gesellschaften  etc.;  Jahresb.  d.  Hdlsk.  v.
Minden  f.  1884,  S.  81,  1886,  S.  80  ff.,  1889,  S.  27,  1894,  S.  87,  1898,  S.  148  u.  a.;
W.  Mett  er  h  aus  en,  S.  72.
2 )  Metterhausen,  S.  15;  Jahresb.  d.  Hdlsk.  v.  Minden  f.  1897,8.134.
3 )  H.  Keller,  Weser  und  Ems,  1901,  Bd.  1.  S.  299.
4 )  Metterhausen,  S.  88—89;  Jahresb.  der  freien  Vereinigung  der
Weserschiffahrts-Interessenten  für  1906/7,  Kassel  1907,  Anhang:  Festrede  des
Herrn  Fabrikanten  und  Bürgervorstehers  A.  Haacke  in  Celle  bei  der  Einweihung
des  Geller  Hafens  am  22.  Mai  1907,  S.  37  ff.;  Mitteilungen  der  Herren  Hägens,
Anthony  &amp;amp;  Co.  in  Bremen.
        <pb n="113" />
        114

entsprechend  ausgerüstet,  doch  hörte  die  Benutzung  bereits  1888
wieder  auf. 1 )
1878—1879  war  der  Verkehr  auf  der  Oberweser  am  geringsten,
doch  fing  die  Grofsschiffahrt  in  Gestalt  der  Schleppschiffahrtsgesellschaften ­
  an  sich  zu  entwickeln. 2 )
1856  wird  berichtet,  dafs  das  Treideln  auf  der  Strecke  Bremen-Minden
  dem  Dampfschleppverkehr  gewichen  sei.  Das  Interesse  am
Flufsverkehr,  das  in  diesen  Jahren  in  Stromverbesserungen  etc.  sich
betätigte,  liefs  später  gegenüber  den  Eisenbahnen  wieder  nach,  bis
1873  wieder  neuere  Regulierungspläne  begannen.  1874  erschien
noch,  nachdem  die  Reduzierung  des  Schleppbetriebes  erfolgt  war,
eine  Verordnung  über  den  Pferdezug  und  die  Achtsmänner  in  den
Landdrosteien  Stade  und  Hannover.  1878  dehnte  die  Oberweserschleppschiffahrtsgesellschaft ­
  zum  erstenmal  den  Schleppdampferbetrieb ­
  über  Hameln  hinaus  nach  Münden  aus  und  seitdem  verschwand ­
  der  Pferdezug  ganz  von  der  Oberweser. 8 )  Diese  Verschiebung
in  der  Technik  bildet  zugleich  den  Abschlufs  in  der  Veränderung
der  Organisation,  wie  sie  ähnlich  und  schroffer  bei  der  Eisenbahn
zu  tage  tritt.  Beim  alten  Treidelbetrieb  ist  der  Schiffer  der  mächtigere
Teil,  beim  Schleppen  durch  Dampfer  die  kapitalistisch  organisierte
Schlepphülfe.  Dazu  steigt  mit  der  Menge  des  Verkehrs  die  Möglichkeit
und  das  Bedürfnis  exakter  Regelmäfsigkeit.  Auch  die  Verkehrsmaklerstellung ­
  ist  damit  z.  T.  umgebildet  worden,  soweit  nicht  ein
Eintritt  der  alten  Elemente  als  Unternehmer  erfolgt  ist.
Der  heutige  Umschlag  ist  abhängig  von  direkten  Gleisanschlüssen
weiterführender  Bahnen  an  die  Häfen  und  Liegeplätze;  andernfalls
arbeitet  nur  der  allernächste,  noch  zur  Fuhre  beschaffte,  lokale  Verkehr ­
  mit  der  Ladestelle,  oder  aber  es  bestehen  wenigstens  die  grofsen
Kosten  der  doppelten  Umladung.  Es  sieht  damit  an  der  Weser
immer  noch  nicht  zum  besten  aus,  wie  ja  auch  der  Verkehr  der
Weser  nach  dem  weiteren  Inlande,  das  nicht  unmittelbar  an  der
Weser  belegen  ist,  noch  nicht  vorwärts  geht.  Der  Kasseler  Hafen,
b  S.  Thilo  Ilampke,  Die  Kanalisierung  der  Fulda,  1895,  S.  29,  30,
31;  H.  Keller,  Weser  und  Ems,  III.  Bd.,  S.  167;  W.  Metterhausen,  S.  27;
Jahresbericht  der  Bremer  Handelskammer  1870—73,  S.  ,67  u.  ff.;  Jahresb.  d.
Handelsk.  zu  Hameln  f.  1870;  Jahresb.  d.  Hdlsk.  v.  Minden  f.  1871,  S.  66,
1872,  S.  15—19,  1881,  S.  36,  1885,  S.  79,  1888,  S.  146;  v.  Stoltzenberg-Luttmersen,
  Die  Kanalisierung  der  Leine,  Aller  und  Weser,  Hannover  und
Leipzig  1895,  S.  35.
2 )  H.  Keller,  III.  Bd.,  S.  167.
3 )  Vgl.  Thilo  Hampke,  Die  Kanalisierung  der  Fulda,  1895;  H,  Keller,
Weser  und  Ems,  1901,  III.  Bd.,  S,  165  ff.;  Jahresb.  d.  Hdlsk.  v.  Minden  f.  1884,  S.  80.
        <pb n="114" />
        —  115

der  nicht  allzu  günstig  angelegt  ist,  wird  sich  hoffentlich  bald  im
weiteren  Hinterlande  einführen,  und  Münden  hat  ja  jetzt  endlich
auch  Gleisanschlufs  und  Umschlagseinrichtungen  mit  der  schärfer
einsetzenden  Initiative  des  Lloyd  in  diesen  Lebensfragen  Bremens
erhalten.
Karlshafen  erhielt  1848  (?)  direkten  Gleisanschlufs,  die  Häfen  und
Liegeplätze  von  Kemnade  1901,  Emmerthal  1872,  1881,  Hameln
1887,  1900,  Rinteln  1900,  Minden  1882,  Stolzenau  1901,  Kassel
mit  der  Fuldakanalisierung  1890—99,  Münden  1906. 1 )
Die  Bahnen  der  Weserplätze  sind  in  folgender  Reihenfolge
in  Betrieb  gekommen:  1848  Minden-Köln,  1849  Karlshafen,  1865
Höxter-Hamm,  1866  Höxter-Kreiensen,  1850—59  Münden-Kassel-Bebra-Eisenach(-Nürnberg),
  1857  Münden-Kassel-Frankfurt,  1873
Hameln-Altenbeken,  1876  Minden-Hameln-Elze,  1879  Altenbeken-Ottbergen-Northeim
  etc. 2 )
Bevor  die  Konkurrenz  der  Eisenbahn  und  die  damit  veranlafste
moderne  Ausgestaltung  der  Flufsschiffahrt  bestand,  war  die  Wasserstrafse
  der  Weser  als  solche  leistungsfähiger.
Der  Wanfrieder  Umschlag  wirkte  bis  nach  Nürnberg,  wo  es  einen
Wanfrieder  Bestätter  gab 3 ),  und  war  der  Hafen  von  Thüringen. 4 )
4 )  Thilo  Hampke,  Denkschrift  betreffend  Weserhäfen,  Anschlußgleise
und  Lösch-  und  Ladeplätze  an  der  Weser,  Kassel  1896;  Wilhelm  Metterhausen,
  Die  Vermehrung  und  Verbesserung  der  Weserhäfen  von  Münden  bis
Bremen,  in  der  Zeitschrift  für  Binnenschiffahrt,  1898,  S.  130  ff.;  derselbe,
Die  Herstellung  von  Anschlußgleisen  an  Binnenwasserstrafsen,  in  der  Zeitschrift
für  Binnenschiffahrt,  1901,  S.  72  ff.;  derselbe,  Die  Oberwesersohiffahrt  im
letzten  Jahrzehnt,  Festschrift,  1902,  S.  51;  Jahresb.  d.  Hdlsk.  v.  Minden  f.  1867,  S.  66;
Jb.  d.  Hdlsk.  i.  Bremen  f.  1899,  S.  60,  1903,  S.  78,  1905,  S.  86  u.  a.
2 )  8.  Die  historische  Entwicklung  des  deutschen  und  deutsch-österreichischen
Eisenbahnnetzes  vom  Jahre  1838  bis  1881,  hrsg.  vom  Königl.  Preufsisohen
Statistischen  Bureau.  Text  und  Atlas,  Berlin  1883.
8 )  Vgl.  J.  Ferdinand  Roth,  Geschichte  des  nürnbergisohen  Handels,
IV.  Teil,  Leipzig  1801,  S.  341  ff.  Über  Transporte  englischer  Tuche  über  die
Weser  nach  Nürnberg  etc.,  statt  bisher  über  den  Rhein  und  Antwerpen,  siehe
G.  Landau,  Einiges  über  Weserzölle  und  Weserhandel  im  16.  Jahrhundert,
in  der  Zeitschrift  des  Vereins  für  hessische  Geschichte  und  Landeskunde,
L  Bd.,  1837,  S,  167,  ebenda  S.  166  auch  zum  folgenden,  über  Weinfuhren  von
Frankfurt  auf  Kassel,  Münden  und  über  Fulda  und  Weser,  statt  des  gestörten
Rheinweges.  (Vgl.  a.  W.  v.  B  i  p  p  e  n,  Geschichte  der  Stadt  Bremen,  II.  Bd.,
1898,  S.  230.)
4 )  1819  werden  als  die  Hauptplätze  des  Wanfrieder  Umschlags  Nürnberg,
Würzburg,  Schweinfurt,  Gotha  und  Erfurt  aufgeführt.  Bremer  Handelskammerarchiv ­
  ;  Staatsarchiv.  Interessant  ist  ein  Schreiben  von  Goethe,  der  sich  sehr
für  den  Ausbau  des  Bremer  Hafens  interessierte,  an  Dr.  Nicolaus  Meyer  in
Bremen,  der  ihm  Karten  und  Pläne  von  Bremerhaven  durch  seinen  Vetter  Senator
8*
        <pb n="115" />
        116

In  Münden  ging  namentlich  Gut  nach  Frankfurt,  auch  nach
den  Zwischenorten  Butzbach,  Friedberg,  von  der  Weser  auf  die
Achse  über;  ein  geringerer  Verkehr  ging  auch  von  Münden  per  Achse
direkt  nach  Thüringen.
Vermöge  seines  Umschlages  auch  von  Weser  zu  Fulda  und
Werra  war  es  der  wichtigste  Speditionsplatz  an  der  Oberweser,  trieb
auch  Eigenhandel.
In  Kriegszeiten  wurde  Münden  zeitweilig  der  einzige  Eingang
für  Süddeutschland,  so  in  den  französischen  Kriegen  am  Ende  des
achtzehnten  Jahrhunderts.  In  diesen  Jahren  arbeiteten  die  Mündener
Kaufleute  sogar  mit  der  Schweiz.

Dr.  Heineken,  der  die  Oberleitung  des  Baues  hatte,  verschafft  hatte.  Datiert
Weimar,  den  10.  Februar  1829.
„Die  Notizen  mit  dem  Interims-Rifs  der  neuen  Anstalten  an  der  Einmündung ­
  des  Weserfluases  sind  von  mir  höchst  dankbar  empfangen  worden;
sagen  Sie  das  ja  Ihrem  teilnehmenden  Freunde  und  bitten  denselben,  von  Zeit
zu  Zeit  mir  das  nähere  wissen  zu  lassen.  Ich  habe  dabei  kein  anderes  Interesse
als  das  allgemeine  Deutsche  Continentale.  Seit  der  Kasseler  Zusammenkunft
und  den  dortigen  Beschlüssen  (Goethe  erinnert  an  die  Gründung  des  Mitteldeutschen ­
  Handelsvereins  1828)  mufs  uns  höchst  wichtig  sein,  eine  Unternehmung, ­
  die  der  Weser  erst  ihre  Würde  gibt,  vorschreiten  zu  sehen  und  wenn
an  jenem  westlichen  Ende  etwas  Bedeutendes  der  Art  eingeleitet  wird,  so  mufs
es  bis  zu  uns  herauf  in  die  Werra  bis  Wanfried  wirken.
In  Erwartung  des  Weiteren  bitte  mir  die  Orte  zu  nennen,  durch  welche
der  Weg  von  der  neuen  Anlage  bis  Bremen  geführt  wird;  ich  habe  drei  Spezial-Chavten
  vor  mir,  und  es  würde  mir  angenehm  sein,  mich  näher  zu  orientieren.
Müssen  wir  doch  so  viel  von  den  englischen  Docks,  Kanälen  und  Eisenbahnen
uns  vorerzählen  und  vorbilden  lassen,  dafs  es  höchst  tröstlich  ist,  an  unserer
westlichen  Küste  dergleichen  auch  unternommen  zu  sehen  etc.
treulichst
J.  W.  v.  Goethe.“

in  der  Sammlung:  Freundschaftliche  Briefe  von  Goethe  und  seiner  Frau  an
Nicolans  Meyer,  Leipzig,  Hermann  Hartung,  1856,  S.  57,  58.
Vgl.  Eokermann,  Gespräche  mit  Goethe  unterm  10.  Februar  1829.
Reclamsohe  Ausgabe  II,  S.  41.
Goethes  Tagebuch  vom  9.  Februar  1829.  1  ...  .
Meyers  Schreiben  undatiert.  j  oe *  6  rc  1T ’  elmar '
Mitteilung  nach  Geh.  Regierungsrat  Klein,  Berlin,  Goethe  und  die  Anlage
des  Bremer  Hafens,  im  Bremischen  Jahrbuch,  Bd.  XIV.,  1888,  S.  172—176.
Dann  all  die  vielen  Bestrebungen,  die  in  Duckwitz  Schriften  zu  Tage
treten,  Bremen  als  natürlicher  Hafen  von  Thüringen,  Hessen  und  Bayern,  um
so  mehr  betrieben,  da  der  Rhein  immer  mehr  Einflufs  gewann,  die  Artikelsammlung ­
  Hormayrs,  die  Fragmente,  auch  die  Jahresberichte  der  Vereinten
Weser-Dampfschiffahrt,  die  diese  Wichtigkeit  immer  wieder  betonen.
Über  die  weiterschauenden  Pläne  im  folgenden.
        <pb n="116" />
        —  117

Der  Kasseler  Umschlag  schickt  das  von  Mündener  Schillern
heraufgebrachte  Gut  ebenfalls  per  Achse  nach  Frankfurt  zu.  Der
Hersfelder  Umschlag  wird  bei  der  nochmaligen  Umladung  in  Kassel
und  den  kleinen  Böten  ein  lokaler  gewesen  sein.
Im  neunzehnten  Jahrhundert  verliefe  das  nach  Kassel  bestimmte
Berggut  vielfach  schon  in  Karlshafen  die  Weser 1 ),  da  Hessen  diese
Boute  derzeit  erleichterte,  obwohl  Karlshafen-Kassel  fünf  Meilen,
Münden-Kassel  nur  zwei  Meilen  Achsfuhr  sind.  Karlshafen  hat  auch
in  der  Abwicklung  seines  Verkehrs,  die  mancherlei  unmodernen
Beschränkungen  Möndens  nicht.  Dann  kommt  die  Eisenbahn  hinzu.
Weitreichenden  Verkehr  hat  an  der  Oberweser  sonst  nur  noch
Minden  mit  seinem  westfälischen  Hinterland  und  einem  Umschlag
nach  der  Lippe  und  dem  rheinisch-westfälischen  Gebiet  gehabt. 2 )

b  Auch  für  Frankfurt  schon  Ende  des  18.  Jahrhunderts.
2 )  Vgl.  die  Mündener  Instruktion  für  den  Güter-Bestäter,  die  Versendung
der  Güter  nach  Frankfurt,  Hanau  und  Mainz  betreffend  von  1787,  abgedruckt
bei  P  at  j  e,  Abrifs  des  Fabriken-,  Gewerbe-  und  Handelszustandes  in  den
churbr.-lüneburgischen  Landen,  1796,  S.  283  ff.,  eine  neuere  Ordnung  von  1814
hat  Joh.  H.  Z.  Willige  ro  dt,  Das  Mündensohe  Stadtrecht,  1817,  S.  220,
benutzt.  In  Münden  war  zu  Anfang  des  19.  Jahrhunderts  */a  Eigen-  und
2 /s  Speditionshandel.
Im  übrigen  vgl.  zu  Mündens  und  der  anderen  Plätze  Handelsbeziehungen
auch  die  Darstellung  in  den  zitierten  Schriften  von  Patje,  Willigerodt,
Geschichte  von  Münden  in  vorzüglicher  Hinsicht  auf  Handel  und  Schiffahrt,
Göttingen  1808,  bei  v.  Hormayr,  v.  Reden,  Hühn,  Nicolaus  Minnemann,
  Oratio  panegyrioa  de  Visurgis  origine,  situ  aliisque  ad  hanc  rem
facientibus  qua  physicis  qua  historicis,  Bremae  1685  ;  (Gothaische)  Handlungs-Zeitung,
  1786,  S.  50  ff,,  1787,  S.  66  ff.;  W.  Lotze,  Gesch.  d.  Stadt  Münden,
1878,  S.  236  ff.;  D.  Reinhold  und  J.  Oltmanns,  Der  deutsche  Handelskanal, ­
  1817,  S.  190.  Es  mag  auch  noch  allgemein  auf  die  Bremer  Chroniken
verwiesen  sein,  obwohl  sie  im  allgemeinen  mehr  zum  Seehandel  als  zum  Oberländer ­
  Handel  bieten.  Wilhelm  Dilich  (Heinrich  Krefting),  Drbis  Bremae
et  praefeoturarum,  quas  habet,  typus  et  ohronicon,  Cassellis  1604,  p.  3.  charakterisiert ­
  kurz  den  damaligen  Bremer  Handel,  wenn  er  von  den  Versendungen
spricht,  die  die  Bremer  an  die  Oberweserstädte  machen,  von  wo  dann  die
Franken  etc.  die  Ware  abholen.
Minden  stand  mit  auf  der  Liste  der  Umgehungen,  an  die  man  während
des  Streites  mit  Holland,  wegen  des  Seezolls,  den  dieses  bei  der  Rheinzollregelung ­
  aussondern  wollte,  dachte.  Daher  hat  man  vor  1831  sowohl  die  Verbindung ­
  von  der  Weser  nach  der  Lippe,  wie  auch  eine  weiterreichende  Eisenbahn ­
  von  Minden  bis  Köln,  die  auch  Motz,  der  Leiter  der  preußischen  Zollvereinspolitik, ­
  befürwortete,  der  bereits  1828  dem  Könige  eine  Eisenbahn  von
Minden  nach  Lippstadt  vorgeschlagen  hatte  (vgl.  a.  v.  Treitschke,  D.
Geschichte,  III.  Teil,  1903,  S.  463),  erwogen.  Es  kam  vor  dem  endgültigen
Bau  1848  zur  Gründung  zweier  Aktiengesellschaften  für  die  Bahn
        <pb n="117" />
        118

Die  wirtschaftlichen  und  politischen  Verhältnisse  ergaben  die  erhöhte
Bedeutung  der  modernisierten  unteren  Strecke  und  des  Umschlags
von  Minden  und  schliefslich  die  allgemeine  Verringerung  des  Grofsumschlags
  von  der  Weser,  der  erst  in  der  neuesten  Zeit  wieder
vorgeht.  Die  weichende  Tendenz,  der  der  Mündener  Grofsumschlag,
  demgegenüber  die  Kaufleute  in  den  unteren  Orten  als

Köln—Minden,  die  zweite  liquidierte  1846.  (Prospekte  und  Gründungsschriften,
Kartierungen  in  einer  Sammlung  der  Bremer  Stadtbibliothek,  Rhein-Weser-Eisenbahn.
  —  Interessant  sind  die  damaligen  allgemeinen  Konzessionsbedingungen.) ­
  In  Bremen  interessierte  man  sich  lebhaft  für  die  Bahn.  Das
Bremer  Komitee  arbeitete  Berechnungen  für  den  Verkehr  aus,  ein  Posten
Aktien  der  beiden  Gesellschaften  wurde  in  Bremen  übernommen.  Man  trat  für
eine  volle  Linie  von  Köln  nach  Minden,  nicht  blofs  Lippstadt  -  Minden,  zur
Verbindung  durch  die  Kanalisierung  der  Lippe,  ein,  weil  man  sonst  eine
Verstärkung  Hollands  befürchtete.  Dm  eine  Fortführung  der  Bahn  von
Minden  nach  Bremen,  wie  sie  nachher  durch  die  Hannoversche  Bahn  von
Wunstorf  zu  stände  kam,  handelte  es  sich  zunächst  noch  nicht.  Vgl.  die
Akten  des  Bremer  Staatsarchivs  und  der  Handelskammer.  Druckschriften,
Mitteilungen  über  die  Anlage  einer  Eisenbahn  zur  Verbindung  des  Rheins  mit
der  Weser,  Minden  1832;  v.  Hauer,  über  die  Richtung  der  projectierten
westphälisch—rheinischen  Eisenbahn  durch  den  Bezirk  der  bergischen  Eisenund
  Stahlfabriken  und  das  untere  Wupperthal  nach  Köln,  1834;  Denkschrift
zur  Begründung  des  Projects  der  Eisenbahn-Anlage  zur  Verbindung  des  Rheins
und  der  Weser,  Minden  1836;  Bericht  über  den  Stand  und  die  Fortschritte  der
Unternehmung  zum  Bau  der  Rhein—Weser-Eisenbahn,  Minden  1837;  Über  die
Mittel,  die  Verwickelungen,  worin  die  Rhein—Weser-Bahn-Gesellschaft  sich
jetzt  befindet,  auf  die  sicherste  Art  zu  lösen,  Bremen  1837;  Mitteilung  des
Gesellschafts-Statuts,  der  Allerhöchsten  Concession  und  eines  Auszugs  der
Kosten-Anschläge  der  Rhein—Weser-Eisenbahn,  Elberfeld  1838;  F.  F.  W  ei  chs  e  1,
die  Rhein—Weser-Eissnbahn-Actien-Gesellschaft,  Leipzig  1838;  Beiträge  zur
Beleuchtung  der  Angelegenheiten  der  Rhein—Weser-Eisenbahn-Äctien-Gesellschaft
Minden  1839.  S.  a.  w.  die  oben  genannte  Sammlung.
Mit  den  Eisenbahnen  wurde  Minden  auch  vollends  der  Erbe  Vlothos,  das
am  Ende  des  18.  Jahrhunderts  auf  seiner  Höhe  stand  und  namentlich  für
Paderborn  und  Lippe  angeführt  wird,  während  Minden  gegen  seine  mittelalterliche ­
  Tradition  zurückgeblieben  war,  Sein  altes  Gebiet  Bückeburg-Stadt  hagen
wurde  ihm  dagegen  durch  die  Zollschranken  weniger  zugänglich.
Zu  dem  Nahverkehr  der  Weserstationen  bietet  einen  interessanten  Vergleich ­
  die  Darstellung  der  Industrietätigkeit  im  Wesertal  bei  Friedrich
Hühn,  Die  Weser,  Zeitschrift  des  Vereins  für  deutsche  Statistik,  Jahrg.
1847,  S.  691  ff.  und  1848,  S.  387  ff.  und  die  neuere  Aufnahme  bei  Wilhelm
Metterhausen,  Die  Oberweserschiffahrt  im  letzten  Jahrzehnt,  Festschrift,
Kassel,  1902  (in  den  Eiuzelbeschreibungen  etc.).  Vergl.  w.  J.  L  Quentin,
Ber.  e.  Abr.  von  der  Schiffahrt  auf  der  Weser,  1788;  u.  a.;  A.  Engel,
Weserbuch,  Hameln,  1845;  W.  Lotze,  Geschichte  der  Stadt  Münden,  1878,
S.  267  ff.;  Jahresb.  d.  Hdlsk.  v.  Minden  f.  1867,  S.  64  ff.
        <pb n="118" />
        119

Detaillisten  bezeichnet  waren 1 ),  durch  die  Beschaffenheit  der  oberen
Flufsstrafse,  wo  man  die  Hindernisse  aufrecht  erhielt,  unterlag,
wurde  durch  die  Nichtausbildung  des  Umschlags  verschärft,  Münden
verlor  bereits  in  der  Chausseenzeit  in  dem  Umschlag  nach  Frankfurt
gegen  den  direkten  Achsverkehr  von  Bremen  aus  neben  der  Einbufse
durch  Elbe  und  Rhein  ganz  bedeutend 2 ),  und  die  Eisenbahnen  verschärften ­
  das  Verhältnis  naturgemäfs. 8 )  Wegen  des  Aller-  und  Leineumschlags ­
  in  Celle  und  Hannover  ist  noch  zu  erwähnen,  dafs  bei
der  Regelung  1802  die  Kaufleute  von  Celle,  Hannover,  Peine,
Braunschweig,  Hildesheim  und  Eisleben  erscheinen  und  dafs
unter  Frachtpreisberechnungen  von  1817  Leipzig  über  die
Aller  und  Celle  aufgeführt  wird. 4 )  Die  Chausseenzeit  mindert
naturgemäfs  die  Bedeutung  und  die  Eisenbahnzeit  hat  sie  zunächst
aufgehoben. 5 )
Sonst  ergibt  die  Strafsenkonfiguration  der  Karte  einigermafsen
  ein  Bild,  über  die  Art  der  verladenen  Güter  die  folgends
zitierten  Statistiken  und  die  zitierten  Schriften.

Allgemeiner  sind  H.  D.  A.  Sonne,  Beschreibung  des  Königreichs
Hannover,  II.  u.  III.  Buch,  München  1829,  S.  140  ff.  u.  a.;  v.  Reden,
Das  Königreich  Hannover;  v.  Reden,  Gewerbliche  Zustände  Kurhessens,  nach
amtlichen  Quellen,  in  der  Zeitschrift  des  Vereins  für  deutsche  Statistik,
I.  Jahrg.,  1847,  S.  505  ff.;  P.  F.  Weddigens  Westphälisches  Magazin,  1784  ff.;
Patje;  u.  a.
4 )  Handelskammerarchiv  1820.  Vgl.  auch  Fr.  S  p  r  enger,  Geschichte
der  Stadt  Hameln,  Hannover  1826,  S.  249.
2 )  In  den  Akten  des  Bremer  Handelskammerarchivs  heilst  es  1822,  dafs
den  Mündenern  die  Spedition  nach  Frankfurt  fast  ganz  verloren  gegangen
ist,  die  Güter  gehen  per  Fuhre  und  über  Rhein  und  Elbe.
8 )  Vergl.  Jahresb.  d.  Handlsk.  v.  Minden  f.  1867,  S.  66.
*)  Br.  Handelskammerarchiv;  Br.  Staatsarchiv.
6 )  Das  heutige  Verkehrsgebiet  der  Weser  wird  als  nach  Westen  bis  Ocholt,
Melle,  Gütersloh,  Paderborn  und  Brilon,  nach  Süden  bis  in  die  Gegend  von
Marburg,  Hünfeld  und  Meiningen,  nach  Osten  bis  Fröttstädt,  Mühlhausen,  Leinefelde, ­
  Oker,  Ringelheim,  Leiferde,  Brockhöfe  und  Lauenbrück  reichend  berechnet,
es  umfafst  etwa  40000  qkm,  mit  St/a  Millionen  Einwohnern,  mit  der  durch  den
Mündener  Umschlag  erwarteten  Steigerung  treten  rund  2000  qkm  mit  30000
Einwohnern  hinzu,  und  das  Verkehrsgebiet  erstreckt  sich  fast  bis  Nordhausen,
Erfurt,  Arnstadt  und  Suhl.  Leo  Sy  mph  er,  Das  Verkehrsgebiet  der  Weser,
Zentralblatt  der  Bauverwaltung,  XXIII.  Jahrg.,  1903,  S.  345,  mit  Karte.  Zur
wirtschaftlichen  Bedentung  des  Mittellandkanals  und  der  Werrakanalisation  s.
die  Literatur  im  folgenden,  namentlich  auch  Leo  Sympher,  Die  wirtschaftliche ­
  Bedeutung  des  Rhein-Elbe-Kanals,  Berlin  1899;  derselbe,  Die  wasserwirtschaftliche ­
  Vorlage,  Berlin,  1901,  S.  60  u.  a.
        <pb n="119" />
        —  120  —

Interessant  ist  die  Lage  des  Platzes  Münden.  Der  Werder
zwischen  den  Flüssen  ist  für  den  alten  Umschlag  vor  der  Eisenbahn
ideal  gelegen  und  würde,  wenn  die  Stadt  im  Westen  Amerikas  entstanden ­
  wäre,  wohl  kaum  der  Stadtplatz  geworden  sein.
Greisere  Veränderungen  sind  mit  dem  Wasserstrafsennetz  unserer
Gegenden  nicht  vorgenommen  worden.  Man  hoffte  mit  den  Kanälen,
die  zwischen  Hamme,  Oste  und  Schwinge  angelegt  worden  sind,
auch  Handelsgüter  befördern  zu  können,  innerhalb  des  damaligen
primitiven  Verkehrs;  sie  haben  aber  nur  landwirtschaftlichen  Zwecken
und  namentlich  dem  regen  Torfverkehr 1 )  gedient,  während  der  Handels-*)

  Zu  den  früheren  Verhältnissen,  die  ich  hier  nicht  zu  erörtern  brauche,
liegen  Akten  bei  denen  der  Eichenschiffer  unter  der  Bezeichnung  Moorfahrer
im  Staatsarchiv  und  im  Archiv  der  Handelskammer.  Es  gab  auch  eine  Brüderschaft ­
  der  nach  dem  Moor  fahrenden  Eichenschiffer  (Br.  Staatsarchiv).  Auch
die  kundige  Rolle  regelt  den  Handel  mit  Torf,  den  die  Schiffer  im  Moore  aufholen.
  Die  planmäfsige  Moorkultur  und  Besiedlung  hat  im  Bremischen  seit
Mitte  des  achtzehnten  Jahrhunderts  eingesetzt.  Älter  ist  eine  Randsiedlung
noch  ohne  Kanalsystem.  Der  Torfverkehr  nach  unserer  Seite  scheidet  sich
heute  in  den,  der  auf  Hamme  und  Lesum  teilweise  auf  besser  ausgestatteten
Boten  der  Moorbauern  und  z.  T.  auf  an  der  Hamme  (Holtstäe  bei  Osterholz)
beladenen  Böcken  und  Kähnen  auf  die  Weser  nach  verschiedenen  Orten  übergeht,
und  den  direkten  Verkehr  nach  Bremen  durch  die  Kanäle,  Der  grofse  Kanalverkehr
nach  Bremen,  heute  der  wichtigste,  ist  neuesten  Datums.  Der  Chausseeverkehr
aus  dem  Moore  ist  heute  gering.  Eine  Randausnutzung  durch  Landfuhren  ist
ebenfalls  alt.  1765  erreichten  die  Wörpeanbauer  die  Regelung  ihres  Verkehrs
durch  den  Kuhgraben,  der  1797  Hafen  und  Bollwerk  an  der  Sohleifmühle
erhielt.  Sie  versorgten  im  Anfang  des  19.  Jahrhunderts  namentlich  denkleinen
Mann,  während  der  Hauptverkehr  nach  wie  vor  an  der  Schlachte  bezw.  an  der
kleinen  Weser,  am  Neustadtsdeich  vor  der  Häschenstrafse  sich  vollzog.
Durch  den  1817  ausgebauten  neuen  Torfkanal,  dessen  Endpunkt  bezw.  Hafen
1847  vom  Breitenweg  hinter  den  Bahnhof  und  die  Gasanstalt,  1873  an  die
Neukirchstrafse  hinter  die  Hamburger  Bahn  verlegt  wurde,  erhielten  die  nach
der  Hamme  zu  angesetzten  Mooranbauer  einen  speziell  für  sie  geschaffenen
Weg  nach  Bremen.  1869  wurde  an  Stelle  der  am  Ende  des  18.  Jahrhunderts
gelegten  alten  Semkenfahrt  nach  der  Hamme  die  neue  Semkenfahrt  nach  dem
Torfkanal  gebaut.  Der  Kuhgraben  oder  alte  Torfkanal  erhielt  1875  eine  Querverbindung ­
  nach  dem  neuen  Torfkanal,  seine  Fortsetzung  nach  der  Schleifmühle
wurde  damals  und  1891  zugeschüttet.  Aufserdem  hat  noch  das  alte  Waller
Fleet  dem  Torfverkehr  gedient,  bezw.  dient  ihm  auch  heute.  Der  Torfverkehr
nach  Bremen  ist  dadurch  ein  direkter  Verkehr  der  produzierenden  Mooranbauer
geworden.  Die  Bremer  Schiffer  und  der  alte  Zwischenhandel  wurden  mit  dem
Weg  über  Lesum  und  Weser  für  Bremen  ausgeschaltet.  Bei  der  Besiedlung
hat  auch  das  temporäre  Wandern  und  Hollandsgehen  der  Bevölkerung
mitgewirkt.  Fr.  Buchenau,  Diö  fr.  Hansestadt  Bremen,  1900,  S.  36,  37,
72  ff.,  371;  J.  Öltjen,  in  Bremen  und  s.  Bauten,  1900,  S.  611  ff.;  Sammlung
versch.  Verordn.,  welche  in  Hdlgs.-  etc.  Sachen  d.  fr.  Reichs-Stadt  Bremen
        <pb n="120" />
        —  121  —

verkehr  zwischen  Bremen  und  Hamburg  nach  wie  vor  per  Achse  oder
durch  die  Watten  ging 1 ).  In  neuerer  Zeit  kam  auch  der  Kanalbau
ausgeg,,  Bremen  (1750),  S.  24,  47,  48,  114—124;  Sammlung  von  Verordnungen
und  Proclamen  des  Senats  der  freyen  Hansestadt  Bremen  1757—1810,
Bremen,  bei  Henrich  Meier,  1820,  S.  398,  etc.;  C.  A.  Heineken,  Gesell,  d.
fr.  Hanse-Stadt  Bremen  (Orig.  M.  Stb.),  .1812,  S.  (66),  286;  A.  S  t  o  r  c  k,
Ansichten  der  freien  Hansestadt  Bremen  und  ihrer  Umgebungen,  Frankfurt  a.  M.
1822,  S.  539;  Carsten  Miesegaes,  Chronik  der  freyen  Hansestadt  Bremen,
III.  Teil,  Bremen  1833,  S.  412,  413;  J.  G.  Kohl,  Nordwestdeutsche  Skizzen,
Bremen  1864,  I.  Teil,  S.  128,  185,  220  ff.,  II.  Teil,  S,  316  ff.;  Patje,  S.  420  ff.;
J.  H.  Müller,  Das  Teufelsmoor,  ein  Stück  Culturgesohichte  aus  Nordwestdeutschland, ­
  Bremen  1879;  L.  Halenbeck,  Fünfzig  Ausflüge  in  die  Umgegend
von  Bremen,  Bremen  1893,  S.  71,  74,  75,  81,  107;  Statistik  d.  d.  Reichs,  N.  F.
Bd.  XXXIX.,  Teil  II,  Abt.  b.  Gebiet  der  Weser,  Berlin  1901,  S.  39;  Fr.  v.
Reden,  Das  Kgr.  Hannover,  II.  Abt.,  1839,  S.  182;  Bremer  Nachrichten,
26.  Aug,,  13.  Sept.  1908;  Br.  Tacke,  Die  nordwestdeutschen  Moore,  Verhdl.
des  11.  d.  Geographentages  zu  Bremen  am  17.,  18.  u.  19.  April  1895,  Berlin
1896,  S.  119  ff;  u.  a.
x )  Der  sogenannte  Bremer  Kanal  (Oste-Schwinge-Hamme)  ist  1772
begonnen.  S.  dazu  Patje,  Abrifs  des  Fabriken-,  Gewerbe-  und  Handlungszustandes ­
  in  den  churbraunschw.-lüneburgischen  Landen,  1796,  S.  448,  347  etc.;
Die  Hansestädte  Lübeck  und  Bremen,  Handbuch  für  Einheimische  und  Fremde,
Leipzig  und  Ronneburg  1807,  S.  362,  363;  Meidinger,  Die  deutschen
Ströme,  IV.  Abt.,  1854,  S.  29;  Reinhard  Woltman,  Beyträge  zur  Schiffbarmachung ­
  der  Flüsse,  Hamburg  1835,  S.  219  ff.  u.  d.  Zit.;  v,  Beden;  Kurs,
Tabellarische  Nachrichten  u.  a.
In  den  Protokollen  des  bremischen  Eisenbahnkomitees,  X.,  23.  Dez.  1835,
ist  auch  davon  die  Rede,  ob  man  die  Moorkanalpläne  von  Drost  v.  Hodenberg
in  Lilientbal  nicht  zu  einer  Handelsverbindung  von  Bremen  in  die  Gegend
von  Harburg,  die  aber  für  die  Elb-  und  Weserkähne  ausreichen  müsse,  aptieren
könne.  Das  Bremer  Komitee  hat  die  Kosten  der  Terrainuntersuchungen
angeboten.  Bremer  Staatsarchiv.  Es  ist  auch  in  den  späteren  Jahren  noch
ähnliches  versucht  worden.  Vgl.  a.  R.  Woltman,  Beyträge,  1836,  S.  225;
J.  H.  Müller,  Das  Teufelsmoor,  Bremen  1879,  S.  32,  48,  128,  185.
Zu  der  alten  Börtfahrt  nach  Hamburg  s.  Ernst  Baasch,  Die  Börtfahrt
  zwischen  Hamburg,  Bremen  und  Holland,  II.  Abteilung  sein.  Forschungen
zur  hamburgischen  Handelsgeschichte,  Hamburg  1898.  Vgl.  a.  J.  G.  Kohl;  Nordwestdeutsche
  Skizzen,  Bremen  1864,  II.  Teil,  S.  137,  392  ft,;  Ph.  Kniest  u.  a.
Nebenbei:  Die  alte  Börtfahrt  schlief  im  Anfang  des  19.  Jahrhunderts  ein,
ähnlich  wie  die  ebenso  organisierte  Reihefahrt  an  den  ostfriesischen  Küsten  auf
Amsterdam,  um  freien  Vertragsschlüssen,  wie  sonst  in  See,  Platz  zu  machen.
(Nachrichten  ebenda.)  Die  Sohleppschiffahrt  zwischen  Bremen  und  Hamburg
wurde  mit  eisernen  Kähnen  vom  Norddeutschen  Lloyd  1863  eröffnet.  (Jahresbericht ­
  des  Norddeutschen  Lloyd,  1864;  Müller,  Gedenkbuch  S.  98.)  Der
Betrieb  an  der  ostfriesischen  Küste  wird  jetzt  von  der  Bremer  Schleppschifffahrtsgesellschaft ­
  Dnterweser  nach  Emden,  Leer,  Weener,  Papenburg  und  den  am
Dortmund-Ems-Kanal  belegenen  Plätzen  (seit  1900)  unterhalten.  Sie  arbeitet  auch
ebenfalls  nach  Hamburg.  Aufserdem  steht  in  dem  Verkehr  Bremen-Hamburg
die  Leichtergesellschaft  in  Hamburg.  (S.  Fr.  Zeit  er  in  Bremen  und  seine
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im  unteren  Lande  an  der  Küste  in  Gang 1 ).  Der  Kanal  von  der
Geeste,  Bederkesa  nach  der  Elbe,  der  1860  vollendet  wurde,  geht
auf  die  Anregung  von  Hauptmann  Böse  zurück,  der  1825  von
Bremen  nach  Bederkesa  übersiedelte  und  seit  den  dreifsiger  Jahren
den  Plan  betrieb.  Man  schätzte  den  Kanal  früher  als  blockadesichere ­
  Binnenverbindung  ein;  er  kam  zu  keiner  Handelsbedeutung,
weil  in  der  Zeit  seines  Baus,  da  im  nächsten  Jahrzehnt  die  Eisenbahn ­
  Bremen  und  Hamburg  verband,  seine  primitiven  Abmessungen
nur  noch  für  den  Lokalverkehr  ausreichten 2 ).
Bauten,  S.  686  ff,;  M.  Lindem  an,  Der  Norddeutsche  Lloyd,  S.  36;  P.  Neubaui'i
  Bremen-Hamburg,  Bremen  1893,  S.  18;  Jb.  d.  Hdlsk.  i.  Brem.  f.  1899,
S.  63,  1900,  S,  60.)
Getrennt  von  diesem  Küstenverkehr  war  der  Leichterverkehr  auf  der
Dnterweser,  auf  den  Bremen  mit  seinem  Verkehr  mit  Bremerhaven  vollkommen
angewiesen  war.  Die  modernen  eisernen  Sohieppleichter  haben  heute  die  alten
Segelkähne  bis  auf  etwa  60,  die  gelegentlich'  noch  dem  Warenverkehr  dienen,
verdrängt.  Statuten  von  Kahnschiffergesellschaften  etc.  finden  sich  in
der  Sammlung,  die  die  Stadtbibliothek  zur  Unterweserschiffahrt  angelegt  hat-Aufserdem
  vergleiche  zur  Unterweserkahnsohiffahrt  Verordnungen,  die  in  der
Sammlung  der  in  Handlgs.-  und  Schiffahrts-Sachen  ausg.  Mandate,  Bremen  (1750)
und  bei  Böhmert,  Bremer  Handelsarchiv,  1864—65,  abgedruokt  sind,  ferner:
Die  Hansestädte  Lübeck  und  Bremen,  1807  ;  v.  R  e  d  e  n  ,  II,  1839,  S.  170  ff,  ;
M  ei  ding  er,  IV,  1854,  S.  36  u.  a.  Dort  auch  Nachrichten  über  die  ältere
Dampfschiffahrt.  Die  neueren  Zustände  hat  etwa  F.  Zelter  in  dem
Abschnitt:  Die  Schiffahrt  in  Bremen  und  seine  Bauten,  1900,  S.  686,  687,
gegeben,  aufserdem  vergl.  dafür  die  Lloydliteratur;  Bremer  Nachrichten,
15.  März  1908.  Im  übrigen  mufs  ich  auf  die  Akten  des  Staatsarchivs  (Eichenschiffer ­
  und  Kahnschiffer)  und  der  Handelskammer  verweisen.
Meidinger  und  v.  R  e  d  e  n  zählen  auch  genau  die  kleinen  Häfen  und
Siele  der  Unterweser  und  der  Küste  auf,  von  denen  die  wichtigsten,  worin  auch
die  Zollcharakterisierung  zu  beachten  ist,  in  die  Karte  eingetragen  sind  (so  auch
an  der  Elbe).
*)  S.  Victor  Kurs,  Tabellarische  Nachrichten.
2 )  Vgl.  die  Mitteilungen  in  Hermann  Allmers  Biographie  Hauptmann
Böse,  Bremen  1884,  S.  76  ff,;  Archiv  der  Handelskammer  in  Bremen
u.  a.  Eine  Schrift  Böses  über  den  Kanal  ist  1833  bei  Hahn  in  Hannover
erschienen.  Über  die  grofsen  Ideen,  die  einige  Bederkesaer  weiter  an  ihren
Kanal  knüpften,  indem  sie  die  Bahn  von  Hannover  auf  Bremen  und  Hamburg
auf  Bederkesa  verlegten,  habe  ich  bereits  früher  eine  Andeutung  gemacht.
S.  E.  Pesohau,  Über  die  Hannoversche  Eisenbahn,  Hannover  1834;  Akten
der  Bremer  Handelskammer,  des  Bremer  Staatsarchivs;  Hannoversche  Landesblätter ­
  29,  Mai  1835  u.  a.  Der  Hadelnsche  Kanal  zur  Entwässerung  des
Siatlandes  ist  bereits  in  den  dreifsiger  Jahren  gebaut  worden.  1642  hatten
bereits  die  Bremer  die  Idee  eines  Kanalbaus  durch  diese  Gegenden;  die  Herrschaft ­
  Bederkesa  war  ja  damals  stadtbremisch,  doch  kam  es  nicht  zu  einer
Einigung  unter  den  Interessenten,  der  lauenburgischen  Schutzherrschaft  über
Hadeln,  Stadt  und  Erzbistum  Bremen.
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        123  —

Zwischen  Ems  und  Weser  baute  Oldenburg  neben  Begradigungen
und  Verbesserungen  der  Hunte  seit  Anfang  der  fünfziger  Jahre  an
einer  Verbindung  des  ostfriesischen  Kanalnetzes  mit  der  Hunte  durch
den  Hunte-Emskanal. 1 )
Einen  regen  Verkehr  hat  diese  Gegend  gehabt,  als  wegen  der
Kontinentalsperre  in  den  Jahren  1804  ü.  ff.  die  Weser  blockiert  war,
damals  war  Emden  eine  Zeitlang  das  Tönning  Bremens,  die  Waren
gingen  das  Aper  Tief  aufwärts  nach  Hengstforde  oder  nach  Nordloh,
von  da  per  Achse  nach  der  Hunte  oder  aber  ganz  nach  Bremen. 2 )
Von  Hengstforde  sollen  manchmal  an  einem  Tage  hunderte  von
Frachtwagen  abgegangen  sein.  Kaufleute  liefsen  sich  in  Hengstforde
nieder  oder  errichteten  Filialen. 3 )  Was  ein  Transport  per  Achse  in
dieser  Gegend  damals  besagen  wollte,  kann  jeder  ermessen,  der  auch
nur  per  Bahn  heute  hindurch  gefahren  ist.  Dazu  kam,  dafs  die
Emder  Kaufleute  nicht  auf  eine  so  umfangreiche  Spedition  eingerichtet ­
  waren. 4 )  Die  Kalamität  war  sehr  grofs,  Achsgut  ging
auch  noch  über  Emden-Aurich,  Oldenburg  oder  Emden-Aurich-Varel.
In  dieser  Zeit  entdeckte  man  die  vorzügliche  Schiffbarkeit  der
Jade,  gegen  die  ein  altes  Vorurteil  bestand,  und  seitdem  wurde
der  Transport  in  die  Jade  nach  Varel,  von  da  per  Achse  über
Rastede  nach  Oldenburg  und  Bremen  direkt  oder  nach  dem  Nordhauser ­
  Sie!  und  Burhave  an  die  Weser  geleitet,  wo  -auf  Kähne  um-*)
  s.  dazu  Strackerjan,  Zeitschrift  für  Verwaltung  und  Rechtspflege
im  Grofsherz.  Oldenburg,  Band  V,  1878,  S.  243—246;  L.  0  Brandt,
Der  Ausbau  des  Hunte-Ems-Kanales,  Denkschrift  des  nordwestdeutschen  Kanalvereins, ­
  Oldenburg  1898;  Kurs,  Tabellar.  Nachrichten.  1836—1847  wurden
verschiedene  Begradigungen  und  Durchstiche  an  der  Hunte  vorgenommen,
1855—1861  direkte  Vertiefungen,  denen  noch  stets  Baggerungen  folgten;  der
Hunte-Ems-Kanal  war  1878  4800  m  von  der  Hunte  her  fertig,  er  ist  in  den
neunziger  Jahren  vollendet.  Die  Hunte  hat  nur  einen  schiffbaren  Nebenflufs,
die  Ollen,  die  eigentlich  ein  alter  Weserarm  ist  und  bis  Berne  einen  Kleinverkehr ­
  aufnimmt.  Vergl.  w.  a.  Georg  Sello,  Alt  Oldenburg,  Oldenburg  u.
Leipzig  1903,  S.  111;  ders.,  Oldenburgs  Seeschiffahrt  in  alter  und  neuer  Zeit,
Leipzig  1906,  S.  18;  Reinhold,  Praktische  Anweisung,  Frachtfahrzeuge  für
Ströme,  Flüsse  und  Kanäle  aus  Eisen  so  zu  erbauen,  dafs  der  Schiffahrtsverkehr
ungehindert  fortgesetzt  und  ausgedehnt  werden  kann,  mit  besonderer  Rücksicht
auf  die  obere  Ems,  auf  ihre  Neben-Arme  und  benachbarten  Flüsse  und  deren
Verbindung  mit  der  Ems,  Berlin  1852,  S.  4  ff.
2 )  W T .  v.  Bippen,  Geschichte  der  Stadt  Bremen,  Bd.  III.,  1904,  S.  316
bis  317.
8 )  L.  Strackerjan,  Zeitschrift  f.  Verwaltung  und  Rechtspflege  im
Grofsh.  Oldenburg.  V.  Bd.,  1878,  S.  249.
4 )  W.  v.  Bippen,  Bd.  III,  S.  339,  Blockaden  vom  August  1804  bis
Herbst  1805,  S.  1807.
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        —  124  —

geladen  wurde,  später  auch  von  der  Jade  direkt  auf  Leichtern  in
die  Weser  dirigiert,  was  England  zugestand 1 ).
Die  Oberweser  ist  in  all  der  Zeit  nur  von  ihren  schlimmsten
Untiefen 8 )  befreit  und  allmählich  einer  geordneteren  Strombauverwaltung ­
  unterstellt  worden.  In  der  Zeit  der  alten  Stapelschifiahrt
bestanden  die  sog.  Mastgelder,  die  für  die  Schifferschaften  von  jedem
Schiffszug  eingehoben  wurden 3 ),  später  gab  es  hei  der  Oberweserreiheschiffahrt ­
  eine  Kasse,  deren  Erträge  zu  dem  primitiven  Auspflügen ­
  benutzt  wurden 4 ).  Die  Uferbauten  waren  zumeist  ursprünglich
‘)  W.  v.  Sippen,  Gesch.  d.  St.  Bremen  oit,;  G.  S  e  11  o,  Oldenburgs
Seeschiffahrt,  Leipzig  1906,  S.  37—39;  C.  A.  Heineken,  Geschichte  der  fr.
Hanse-Stadt  Bremen  (Orig.  M.  Stb.),  1812,  S.  350  ff.,  382,  383;  J.  H.  Duntze,
Geschichte  der  fr.  Stadt  Bremen,  IV.  Bd.,  Bremen  1851,  S.  654,  661,  678  ff.,
699,  735,  738.
2 )  Nachrichten  darüber  in  den  Druckschriften  der  Sammlung  der  Stadtbibliothek ­
  Die  Oberweserschiffahrt;  in  den  Jahresberichten  der  Vereinten  Weserdampfschiffahrt ­
  1844,  S.  21  u.  s.  w.  (Sammlung  Oberweser-Dampfschiffahrt);  bei
Duckwitz,  D.  S.  13ff;  in  den  v.  Hormayrschen  Fragmenten  etc.  In
den  zwanziger  Jahren  wurden  bei  den  Revisionen  etwa  110  Seichten  etc.  festgestellt. ­
  Eine  Aufzählung  der  1848  noch  von  den  Schiffern  monierten
schlechten  Stellen,  Leinpfadhindernisse  etc.  gibt  Fr.  Hülm,  Die  Weser,  Zeitschrift ­
  des  Vereins  für  deutsche  Statistik,  I.  Jahrgang,  1847,  S.  677  und
II.  Jahrgang,  1848,  S.  387,  394.  Im  übrigen  s.  die  Akten,
3 )  s.  Patje,  Abrifs  des  Fabriken-,  Gew.-  u.  Handlungszustandes  in  den
churbr.-lüneb.  Landen,  1796,  S.  440  ff.  etc  Die  Vlothoer  Gilde,  die  die  Weser
zwischen  Hameln  und  Bremen  fahrbar  hielt,  während  die  Mündener  Gilde
die  Weser  oberhalb  Hameln,  bis  Münden,  zu  versorgen  hatte,  hatte  1815  nur
120  &amp;lt;vjf  Mastgelder  eingenommen,  1788  wurden  die  jährlichen  Einnahmen  aus
den  Mastgeldern  für  die  Mündener  Gilde  auf  85  bis  90  off  berechnet,  für  die
Vlothoer  Gilde  wurde  dieselbe  Einnahme  geschätzt.  Die  Besserung  bestand
zunächst  im  Durchpflügen  der  Grandbänke,  H.  Keller,  Weser  und  Ems,
Berlin,  1901,  III.  Bd.,  S.  160;  Job.  Lud.  Quentin,  Berichtigung  eines
Abrisses  von  der  Schiffahrt  auf  der  Weser,  Göttingen  1788,  S.  14,  17,  32,  33,
Eine  Muddemühle  (Handbagger),  deren  Betrieb  aber  bald  wieder  aufgegeben
wurde,  ist  vorübergehend  in  Hameln  in  Tätigkeit  gewesen.  (Fr.  Sprenger,
Geschichte  der  Stadt  Hameln,  Hannover  1826,  S.  135).  Mit  den  von  den
Schifferschaften  aufgesammelten  Geldern  wurden  auch  Prozesse,  so  gegen
Beeinträchtigung  durch  Fischerei  etc.,  geführt.
4 )  Im  Mai  1827  erliefe  die  Schiffahrtsdeputation  in  Bremen  eine  gedruckte
Bekanntmachung,  wonach  statt  des  bisher  üblichen  Anspflügens  im  Bedarfsfälle,
wenn  ein  Schiffer  festsafe,  das  Auspflügen  generell  in  der  flauen  Zeit,  wenn
das  Wasser  an  der  Weserbrücke  auf  1  Fufe  gefallen  sei,  vorgenommen  werden
sollte;  die  Oberweser  wurde  in  sieben  (Münden—Karlshafen—Holzminden—Hameln
—  Vlotho—Stolzenau—Ploya—Bremen),  die  Aller  und  Leine  in  drei  (Celle-Hudemühlen,
  Hannover-H,,  H.-Aller  Ort)  Distrikte  eingeteilt.  1834  wurde  das  System
wieder  verlassen,  rrnd  jeder  Schiffer  pflügte  wieder  im  Bedarfsfall,  erhielt  aber  die
Kosten  aus  der  Kasse  ersetzt.  1847  hat  das  Auspflügen  anfgehört,  weil  es
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        —  125  —

den  Anliegern  oder  Interessentenverbänden  überlassen,  sie  konnten
erst  durch  den  Staat  aus  dem  Stadium  des  üferschutzes  in  das  des
Strombaus  überführt  werden,  was  allmählich  im  Lauf  des  neunzehnten ­
  Jahrhunderts  geschah.  Für  greisere  Bauten,  wie  die  Hamelner
Schleuse  (1782—33)  mufsten  besondere  Anstalten  getroffen  werden.
In  der  Wesersohiffahrtsakte  wurde  ein  gemeinsames  Organ  in  den
Kommissionen  geschaffen,  wenn  ihre  Protokolle  zunächst  auch
noch  nicht  allzuviel  ausrichteten 1 )  und  bei  verschiedenen  Staaten
ungehörigen  Ufern  keine  befriedigende  Observanz  bestand.  Seit
1866  wirkte  dann  die  Vereinigung  in  einer  Hand  fördernd  ein 2 ).
Auf  der  ünterweser  nahm  Bremen  schon  seit  der  Mitte  des
neunzehnten  Jahrhunderts  umfangreiche  Arbeiten  vor.  Als  es  die
grofse  ünterweserkorrektion  nach  der  Franziusschen  Theorie  der
durch  die  Maßnahmen  der  Regierungen  überflüssig  geworden  war.  Akten
des  Bremer  Staatsarchivs  und  der  Handelskammer  in  Bremen.  Die  Kasse
wendete  in  den  letzten  Jahren  ihres  Bestehens  1843:  33  &amp;lt;uf,  1844:  2
1845:  19  o/f  auf.  S.  auch  Hühn,  Die  Weser,  in  der  Zeitschrift  des  Vereins
für  deutsche  Statistik,  II.  Jahrgang,  1848,  S.  394.
*)  S.  die  Wesersohiffahrtsakte  von  1823;  Duckwitz,  Denkw.  S.  7.
Ein  Exemplar  der  zunächst  handschriftlich  bezw.  lithographisch  vervielfältigten,
später  gedruckten  Protokolle  der  Weserschiffahrtskommissionen  in  der  Handelskammerbibliothek;
  s.  i.  übr.  Akten  des  Staats-  und  des  Handelskammerarchivs
in  Bremen,  S.  a.  die  folgende  Anmerkung  und  das  Kapitel  zum  Zollwesen.
2 )  Über  die  älteren  Aufwendungen  vereinzelte  Mitteilungen  bei  H.  Keller,
Weser  und  Ems,  Berlin  1901.  Seit  1858  ist  gegenseitige  Mitteilung  der  Verordnungen ­
  und  der  Gesamtaufwendungen  eingeführt  worden.
S.  überhaupt  die  näheren  Nachrichten  beiKeller  und  in  Die  Stromgebiete
des  deutschen  Reichs,  Teil  II  b,  Gebiet  der  Weser,  Bd,  XXXIX.  der  N.  F.  der
Statistik  des  deutschen  Reichs,  Berlin  1901.
Schwabe,  Die  Entwicklung  der  deutschen  Binnenschiffahrt  bis  zum
Ende  des  neunzehnten  Jahrhunderts,  in  den  Verbandsschriften  des  Deutsch-Österreich-Ungarischen
  Verbandes  für  Binnenschiffahrt,  Nr.  XLIV,  1899,  S.  45.
W.  Metterhausen,  Die  Oberweser  im  letzten  Jahrzehnt,  1902,  und  dort
angegebene  Literatur.
Die  neuere  umfassendere  Regulierung  der  Weser  setzte  ein  mit  der  Denkschrift, ­
  betreffend  die  Regulierung  der  Weichsel,  der  Oder,  derWeser  und  des  Rheins
vom  3.  Nov.  1879.  Vgl.  ferner  Verhandlungen  über  die  dem  preuss.  Landtage
mitgeteilte  Denkschrift,  betreffend  die  Regulierung  der  Weichsel,  der  Oder,  der
Elbe,  der  Weser  und  des  Rheins  in  der  Ausschufssitzung  des  Zentralvereins
für  Hebung  der  deutschen  Flufs-  und  Kanalschiffahrt  am  10.  Dez.  1879;
Denkschrift  über  die  Ströme  Memel,  Weichsel,  Oder,  Elbe,  Weser  und  Rhein,
bearbeitet  im  Aufträge  des  Herrn  Ministers  der  öffentlichen  Arbeiten,  Berlin  1888;
Die  Verwaltung  der  öffentlichen  Arbeiten  in  Preufsen  1890—1900,  Bericht  an
S.  M.  den  Kaiser  und  König,  erstattet  von  dem  Minister  der  öffentlichen
Arbeiten,  Berlin  1901.  S.  a.  im  folgenden.  Die  Strombaudirektion  für  die
Weser  in  Hannover  besteht  seit  1896.  Jb.  d.  Hdlsk.  i.  Brem.  f.  1896,  S.  33.
        <pb n="125" />
        —  126

FIntspülung  mit  einem  Voranschlag  von  30  Millionen,  und  mit  den
Hafenbauten  in  Bremen-Stadt  einem  Aufwand  von  ca.  68  Millionen
Mark,  unternahm 1 ),  geschah  demgegenüber  und  gegenüber  der  Arbeit
‘)  Die  Weserkorrektion  wurde  von  Bremen  mit  einem  Aufwand  von  ca.
30  Millionen  Mark  (32  400  000  Mark  wurden  bis  1899  aufgewandt),  die  ihm  das
Reich  durch  eine  allen  nach  Bremen  aufgehenden  Schiffen,  die  von  der  Korrektion
Nutzen  haben,  aufgelegte  Schiffahrtsabgabe  zu  verzinsen  und  amortisieren  erlaubt
hat,  unternommen.  Die'  Aufsenweser  wurde  mit  13  Millionen  Mark  Aufwand,  den
Bremen,  Preufsen  und  Oldenburg  gemeinsam  tragen,  vertieft.  Am  1.  April  1907
betrugen  die  Gesamtkosten  59  Millionen  Mark,  die  Schuld  durch  Abtrag  wegen
verkaufter  Materialien,  Schiffahrtsabgabe  und  Beitrag  der  Dferstaaten
42  Millionen  Mark.  Gleichzeitig  wurden  die  neuen  grofsen  Hafenanlagen  in
Bremerhaven  geschaffen.  Der  erste  Freihafen  Bremen-Stadt  kostete  zu  bauen
rund  33  Millionen  Mark,  wovon  das  Reich  wegen  des  Zollansohlusses
12  Millionen  Mark  beisteuerte,  der  Holz-  und  Fabrikenhafen  3  Millionen.  (Die
Stephanikirchenweide  wurde  z.  e.  T.  bereits  1870  für  einen  etwaigen  späteren
Hafenbau  angekauft  [s.  Duokwitz,  Denkwürdigkeiten,  S.  188.]  Jetzt  ist  ein
neues  zweites  Freihafenbassin  von  gleichen  Abmessungen  wie  das  erste  angelegt
worden  (bauliche  Anlagen  rund  22  Millionen  Mark).  Projektiert  und
teilweise  in  Angriff  genommen  sind  in  Bremen-Stadt  aufserdem  die  Industriehäfen ­
  (18  Millionen  Mark  Voranschlag)  und  der  Oberländer  Umgehungskanal ­
  und  Hafen.  Bis  1875  betrug  die  sichere  Fahrtiefe  bis  Bremen  nicht
erheblich  mehr  als  1  m.  Vor  Inangriffnahme  der  grofsen  Korrektion  war  die
Weser  bis  auf  2‘/a  m  brauchbar  gemacht,  sie  sollte  5  m  tiefgehende  Schiffe
jederzeit  in  einer  Tide  nach  Bremen  aufgehen  lassen,  bevor  die  Schiffahrtsabgabe
zu  erheben  war,  was  1894  erreicht  wurde.  Nach  Brake  gehen  heute  Schiffe
bis  7  ‘/*  m  auf.  Nach  dem  Vertrag  zwischen  Preufsen  und  Bremen  vom
29.  März  1906  (Brem.  Gesetzblatt  1906,  no.  33,  S.  93,  21.  Mai  1906)  sollen  Schiffe
von  7  m  Tiefgang  nach  Bremen  aufgeheu  können.
Literatur  zur  Unterweserkorrektion  etc:  L.  Franz  ins,  Über  Stromkorrektion ­
  im  Flutgebiet  der  Flüsse,  insbesondere  der  Untei-weser,  Weser-Zeitung
Februar  22.,  24.,  März  1.,  14.,  15.  1878;  ders.,  Die  ünterweser  von  Bremen  bis
Bremerhaven,  Gotha  1880,  (Petermanns  Mitteilungen,  1880,  S.  294);  ders.,  Projekt
zur  Korrektion  der  Unterweser,  auf  Veranlassung  der  nach  Beschlufs  des  Bundesrats ­
  berufenen  Reiohskommission  in  den  Jahren  1879—81  entworfen  und  von
der  Reiohskommission  festgestellt,  Leipzig  1882;  Zur  Vertiefung  der  ünterweser,
Gutachten  der  Bremer  Handelskammer,  Bremen  1882;  Zu  dem  Projekte  der
Korrektion  der  Unterweser,  dem  Herrn  Reichskanzler  von  Vertretern  der
preufsisch-bremischen  Unterweserhäfen  überreichte  Denkschrift,  Bremerhaven  1883;
Zu  dem  Projekte  der  Korrektion  der  ünterweser,  dem  Senate  der  freien  Hansestadt
Bremen  vom  Stadtrate  in  Bremerhaven  überreichte  Denkschrift,  Bremerhaven  1883;
Besteht  ein  allgemeines  Interesse  für  Ausführung  des  Projektes  zur  Korrektion
der  ünterweser  ?  Gegenschrift  wider  das  von  der  Bremer  Handelskammer  über
das  Projekt  erstattete  Gutachten,  Bremerhaven  1883;  Zum  Projekt  der
Korrektion  der  Unterweser,  Erwiderung  der  Bremer  Handelskammer,  Bremen  1883;
Gegen  das  Projekt  zur  Vertiefung  der  Unterweser,  zweite  Gegenschrift  wider
die  von  der  Bremer  Handelskammer  veröffentlichten  Denkschriften,  Bremerhaven-Geestemünde
  1883;  D,  L  a  h  u  s  e  n,  Die  Korrektion  der  Unterweser  und  die
        <pb n="126" />
        —  127  —

bremische  Handelskammer,  Bremen  1883;  Konferenz  zur  Besprechung  der  von
der  Rciohakommission  festgestellten,  dem  Bundesrat  zur  Beschlufsfassung  vorliegenden ­
  Projektes  zur  Korrektion  der  Unterweser,  in  Minden  am  12.  Februar  1883;
L.  Franzius  und  G.  Franzius,  in  L.  Franzius  und  Ed.  Sonne,  Handbuch ­
  der  Ingenieurwissenschaften,  Bd.  III,  Der  Wasserbau,  3.  Abt.,  Wasserbau
am  Meere  und  in  Strommündungen,  Leipzig  II.  Aufl.  1884,  in  neuer  Bearbeitung
III.  Aufl.,  1901  (s.  a.  Fortschritte  etc.  a.  a.  0.);  Havestadt  und  Contag,
Projekt  eines  Weser-Seiten-Kanals  Dedesdorf-Bremerhaven,  Bremerhaven-Geestemünde ­
  1885;  Zur  Korrektion  der  Dnterweser,  Eingabe  der  Handelskammer  an
Senat  und  Bürgerschaft,  Bremen  1886;  L.  Franzius,  Die  Korrektion  der
ünterweser,  Bremen  1888;  derselbe,  Neue  Hafen-Anlagen  zu  Bremen,
eröffnet  ira  Jahre  1888,  Hannover  1888;  H.  Bücking,  Korrektionen  der
Weser  und  Äufsenweser,  Bremen  1889  (Marine-Rundschau,  X.  Jahrgang  1889,
S.  161);  L.  Franzius,  Korrektion  der  Flüsse  in  ihrem  untersten  Gebiete,
Paris  1892;  L.  Franzius,  1).  Franzius  und  E.  R  u  d  1  o  f  f,  Fortschritte ­
  der  Ingenieur-Wissenschaften,  Seekanäle,  Strommündungen,  Seehäfen,
Leipzig  1894;  L.  Franzius  und  H.  Bücking,  Die  Korrektion  der
Dnterweser,  Text  und  Atlas,  Leipzig  1895;  H.  Bücking,  Die  ünterweser  und  ihre
Korrektion,  Verhandlungen  des  11.  deutschen  Geographeutages  zu  Bremen  am
17.,  18.  und  19.  April  1895,  Berlin  1896,  S.  110  ff.;  Walther  Lange,  Der  neue
Kaiserhafen  in  Bremerhaven,  Marine-Rundschau,  IX.  Jahrgang,  1898,  S.  228  ;
Die  Korrektion  der  Unterweser  und  ihre  Bedeutung  für  Bremen.  Nauticus,
Jahrbuch  für  Deutschlands  Seeinteressen,  Berlin  1899;  Bremen  und  seine
Bauten,  1900,  S.  701  ff;  Franz  Buchenau,  Die  freie  Hansestadt  Bremen
und  ihr  Gebiet,  III.  Auf!,,  Bremen  1900,  S.  66;  R.  Rudloff,  F.  Claussen
u.  0.  Günther,  Die  Bremeihaveuer  Hafen-  und  Dock-Anlagen  und  deren  Erweiterung ­
  in  den  Jahren  1892—99,  Hannover  1903;  Die  bremischen  Häfen,
veröffentlicht  von  der  Deputation  für  Häfen  und  Eisenbahnen  zu  Bremen,
Bremen  1905;  G.  Lehmann-Felskowski,  Bremen  und  die  Entwicklung  der
bremischen  Häfen,  Berlin  1905  (Sonderabdruck  aus  Deutschlands  Häfen  und
Wasserstrafsen);  Verhandl.  zwischen  dem  Senate  und  der  Bürgerschaft;  Verhandl.
der  bremischen  Bürgerschaft;  Tagesblätter  (Bremer  Nachrichten,  30.  Juni  1907,
24.  Jan.,  21.  Juni,  10.  Juli,  16.  Okt.  1908);  Jahresberichte  d.  Handelskamm,  in  Bremen.
Bremen  hat  bereits  im  16.  Jahrhundert  den  Versuch  gemacht,,  durch
Anlagen  in  der  Lesum  die  Lesumflut  in  die  Weser  abzustauen.  Die  Fahrbarhaltung ­
  der  Weser  durch  Bremen  hatte  zugleich  eine  Stütze  in  dem  Geleitsreoht
  und  der  Geleitspflicht  der  Bremer  auf  der  Weser,  der  Convoye,  deren
wesentlicher  Inhalt  in  neuerer  Zeit  Wegbarhaltung  (wie  bei  den  Landstrafsen)
war.  Im  18.  Jahrhundert  arbeitete  man  namentlich  mit  Einengung  des  Stroms
vom  Ufer  aus,  teilweise  auch  mit  Baggermaschinen  holländischer  und  französischer
u.  a.  Konstrukteure.  Gröfsere  Planungen  setzen  mit  und  nach  der  französischen  Zeit
ein.  In  den  Jahren  1814  bis  1825  wurden  Aufwendungen  von  7012  off  bis  zu
15  004  bezw.  19  056  off  jährlich,  im  ganzen  120  738  off  gemacht.  1846  ff.  verwandte ­
  Bremen  jährlich  60—60  000  off  auf  die  Stromkorrektion.  Die  Vereinbarung ­
  einer  gemeinsamen  Stromkorrektion,  da  namentlich  unterhalb  Vegesack
sich  grofse  Barren  gebildet  hatten,  die  1848  angebahnt  war  [vgl.  a.  Vertrag
über  die  Verkehrsverhältnisse  bei  Gelegenheit  des  Eisenbahntraktats  mit
Hannover,  vom  14.  April  1845,  §  11,  dem  nachher  Oldenburg  beitrat],  und  575  000  off
Gold  kosten  sollte,  wurde  durch  die  Revolution  hinausgeschoben  und  kam  erst
        <pb n="127" />
        —  128  —

an  den  anderen  Verkehrssystemen  noch  wenig  für  die  Oberweser 1 ).
Die  Stromstrecke  über  Hameln  erlaubt  noch  heute  nicht  die  Ausnutzung ­
  der  Fuldakanalisierung  und  scheint  durch  blofse  Regulierung
in  den  sechziger  Jahren  mit  verringerten  Anforderungen  (80-,  statt  100-lastige
Schiffe  bis  Vegesack)  zu  stände.  Nach  der  Statistik  des  deutschen  Reichs,
N.  F.,  Bd,  XXXIX,  Teil  II,  Abt,  b  sind  von  Bremen  1848—77  durchschnittlich  jährlich ­
  180  000  Mark,  1872—76  von  Oldenburg  zus.  267  706  Mark,  von  Preufsen
in  den  Jahren  1873—77  140  000  Mark,  1878—1882  jährlich  106  000  Mark  ausgegehen
  worden.  Vgl.  auch  die  Chroniken;  L.  Halenbeck,  Fünfzig  Ausflüge
in  die  Umgegend  von  Bremen,  Bremen  1893,  S.  1  ff.,  9;  Heinr.  Hoops,
Geschichte  der  Gemeinden  Grambke  und  Büren,  1906,  S.  41;  J.  6.  Kohl,
(Reise  zur  Wesermündung  i.  H.  1849),  Skizzen  aus  Natur-  und  Völkerleben,
Dresden  1851,  S.  287  ff.,  292,  295  ff.;  A.  Duckwitz,  Denkwürdigkeiten,  1877,
S.  30,  31,  181  ff.;  Meidinger,  Die  deutschen  Ströme,  IV.  Abt.,  1854,  S.  10;
Statistik  d.  d.  Reichs,  N.  F.,  Bd.  XXXIX.,  Teil  II,  Abt.  h,  Gebiet  der  Weser,
1901,  S.  32;  H.  Keller,  Weser  u.  Ems;  u.  a.;  Bürger-Convents-Verhandlungen
vom  Jahre  1827,  Anlage:  Berichte  und  Gutachten  über  die  Verbesserung  des
Fahrwassers  in  der  ünterweser  innerhalb  des  Bremischen  Gebiets,  Bremen,  im
Monate  Dezember  1826;  u.  a.;  Gedanken  über  Strom-Verbesserungen  von  Bremen
abwärts  bis  Vegesack,  Bremen  1846;  Protocolle  der  technischen  Commissionen
zur  Untersuchung  des  Weserstromes,  1852  ff.  (u.  a.  a.  0.);  Bremen  in  Noth,
eine  Denkschrift,  Bremen,  1872;  (E.  Dünzelmann,  Aus  Bremens  Zopfzeit,
Bremen  1899,  S.  29  ff.;  D.  geogr.  Blätter,  XXII.  Bd.,  S.  41).  Aktenkonvolute
zu  den  älteren  Mafsnahmen  und  Baggernngsversuohen  bei  den  Akten  zur
Unterwesersohiffahrt  und  Berichte  der  Ingenieur-Kapitäne  zur  Unterhaltung  des
Fahrwassers  bei  den  Convoyeakten  des  Staatsarchivs  etc.
Weserkartenmaterial  aus  bremischem  Besitz:  Katalog  der  Ausstellung  des
11.  d.  Geographentages  zu  Bremen,  Bremen  1896,  S.  64,  56,  58,  (98,  104),  106  ff.
*)  1871  hatte  die  Handelskammer  zu  Hannover  1  m  Tiefe  bei  kleinstem
Wasserstand  als  Mindestmafs  für  die  Regulierung  der  Oberweser  bis  nach
Münden  bezeichnet,  im  gleichen  Sinne  petitionierte  auch  Minden.  Es  fanden
dann  Befahrungen  1874  und  1877  statt,  und  die  Baubehörden  gaben  ihre  Gutachten ­
  ab.  Es  wurde  1  m  bezw.  1,25  m  als  unerläfslich  erklärt,  dennoch
begnügte  man  sich  zunächst  mit  80  cm  arrf  der  schlechten  oberen  Strecke  vor
Münden.  Für  die  Oberweser  sind,  nachdem  in  der  Denkschrift  von  1879  für
die  Regulierung  der  Oberweser  und  in  einem  Nachtrag  zum  Staatshaushalt
von  1885  ein  Bedarf  von  3200000  Mark  vorgesehen  war,  bis  1890  3084200  Mark
ausgegeben  worden;  1890  bis  1900  :  401500  Mark  (s.  Metterhausen,
S.  28  bis  29;  Thilo  Hampke,  Die  Kanalisierung  der  Fulda,  1895,  S.  26;
Denkschrift  über  die  Ströme  Memel,  Weichsel,  Oder,  Elbe,  Weser  und  Rhein,
Berlin  1888,  S.  257  etc.).  Bei  Franz  E.  Th.  Funk,  Beyträge  zur  allgemeinen
Wasser-Baukunst  oder  Beschreibung  der  zahlreichen  hydrometrischen  Versuche,
welche  in  der  Weser  und  Werre,  hauptsächlich  im  Bezirk  des  Fürstenthums
Minden  angestellt  sind,  Lemgo  1808,  wird  S.  148  die  Normaltiefe  der  Weser
beim  niedrigsten  Wasserstande  zu  3  Fnfs  ermittelt.  Nach  den  Notizen  des
Wasserbauinspektors  Schelle  in  Minden  über  die  Schiffahrtshindernisse  auf  der
Ober-Weser  und  Andeutung  zu  ihrer  Beseitigung  vom  September  1836  (Bremer
St.-Archiv)  fanden  sich  1836  bei  kleinstem  Wasser  Stellen  von  1  */a  bis
        <pb n="128" />
        129  —

auch  nicht  dahin  zu  bringen  sein 1 ).  Jetzt  kommt  durch  die  Annahme
des  Rhein-Weser-Kanals  die  Abhülfe.
Interessanter  sind  die  Projekte.
In  den  letzten  Jahren  des  achtzehnten  Jahrhunderts  wurde  in
Hannover  ein  Projekt  erörtert,  von  der  Weser  bei  Verden  einen  Kanal
nach  der  Oste  zu  bauen,  um  Bremen  zu  umgehen  und  den  Verkehr  in
hannoversches  Gebiet,  nach  Neuhaus  zu  ziehen.  Es  bedeutet  das
zwar  nicht  eine  Erweiterung  des  Hinterlandes  der  Weser,  sondern
eine  zweite  Mündung.
Ein  Anfang  in  diesen  Gedanken  wurde  gemacht,  indem  die
hannoversche  Regierung  durch  eine  Zollerleichterung  und  durch
einen  Erlafs  die  Route  Baden  a.  d.  Weser  —  Neuhaus  zunächst  per
Achse  bis  an  die  Oste  in  Gang  zu  bringen  suchte.  —  Es  hätten
sich  Spediteure  in  Baden  bereit  erklärt. 2 )
Obwohl  aufser  Bremen  auch  noch  der  oldenburgische  Elsflether
Zoll  umgangen  wurde,  war  der  Erfolg  bei  der  Beschaffenheit  der
Plätze  und  mit  dem  Achs  verkehr  naturgemäfs  negativ.  Es  wurde
auch  die  Möglichkeit  ventiliert,  die  Güter  in  Hameln  auszuladen  und
l 3 /*  Puls,  die  Normaltiefe  von  3  Fnfs  müsse  überall  gefordert  werden.  (Vgl.
auch  die  Jahresberichte  der  Vereinten  Weserdampfschiffahrtsgesellschaft,  1844,
S.  20  u.  a).  In  den  vierziger  Jahren  wollte  man  sich  dann  mit  47  cm  unter
dem  am  Pegel  zu  Minden  beobachteten  niedrigsten  bekannten  Wasserstande
begnügen,  überzeugte  sich  aber  1857,  dafs  das  nicht  angängig  sei  (Vgl.
Denkschrift  über  die  Ströme  Memel,  Weichsel.  Oder,  Elbe.  Weser  und  Rhein,
Berlin  1888,  S.  247.)  Die  Resultate  der  Verbesserungen  heben  sich  in  dem
Aufschwung  der  Schiffahrt  in  neuerer  Zeit  stark  hervor.
1 )  S.  Thilo  Hampke,  Die  Kanalis  erung  der  Fulda  von  Münden  bis  Kassel,
Denkschrift  zur  Eröffnung  der  Fuldaschiffahrt,  im  Aufträge  des  Stadtrats  und
der  Handelskammer  zu  Kassel,  Kassel  1895;  Volkmann  und  Twiehaus,
Die  Kanalisierung  der  Fulda  von  Kassel  bis  Münden,  Zeitschrift  für  Bauw&amp;gt;  sen  1899,
S.  4  1;  JuliusGreve,  Von  dei  kanalisierten  Fulda,  ebenda,  19ii0,  S,  411,  515;
H  Keller,  Weser  und  Eins,  190  ;  Gebiet  der  Weser,  1901;  W,  Mett  erbau ­
  sen,  Die  Oberweser  im  letzten  Jahrzehnt,  Kassel  1902.  Die  anschlagmälsigen
  Kosten  der  Fuldakanalisiernng  betrugen  3  785  000  Mark  Bis  1899
wurden  3  695  000  Mark  ausgegehen.  Theodor  Rocholl,  der  Leiter  der  neuen
Oberweserschleppschiffahrtsgesellschaft  von  1877,  setzte  sich  1878  in  Artikeln
in  der  Weserzeitung  für  die  Kanalisierung  der  Fulda  ein.  Im  Oktober  1878
nahm  der  damalige  Regierungs-  und  Baurat  Friedrich  Lange  nach  Sammlung
der  vorhandenen  technischen  Unterlagen  eine  Befahrung  vor  Im  November  1879
ist  von  Rocholl  eine  ausführliche  Denkschrift,  dem  Geheimen  Oberbaurat  Gercke
in  Berlin  gewidmet,  erschienen,  die  interessante  Frachtberechnungen  bringt
(Abdruck  bei  Hampke,  Aul.  I).  Es  folgte  die  Ausarbeitung  der  Projekte,  und
nachdem  die  Stadt  Kassel  sich  zur  Übernahme  eines  Beitrags  von  730  000  Mark
bereit  erklärt  hatte,  die  Ausführung  von  1890  bis  99.
2 )  Siehe  unter  ')  auf  Seite  130.

9
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        —  130  —

per  Achse  an  die  Leine  zu  schaffen,  wodurch  dann  eine  aus  Leine,
Aller  und  Ostekanal  bestehende  grofse  Schiffahrtsroute  ganz  mitten
durch  Hannover 1 )  entstände.
1798  hatte  der  Geller  Advokat  Wagner  den  Plan,  an  der  alten
Stelle  der  Karlsburg  einen  Hafenplatz  zu  errichten,  neu  aufgegriffen
und  dachte  auch  an  einen  Kanal  von  der  Geeste  zur  Lesum,  fand
aber  kein  Glück  damit  beim  hannoverschen  Commerz-Collegium.
Er  wandte  sich  auf  der  Basis  einer  bremisch-hannoverschen  Gesellschaft, ­
  die  unter  der  Direktion  einiger  Mitglieder  des  bremischen
Rats  stehen  würde,  auch  nach  Bremen,  fand  aber  auch  hier  kein
Entgegenkommen,  da  der  Plan  als  wesentlich  im  hannoverschen
Interesse  angesehen  wurde.  Er  gab  seinen  Plan  auf,  als  das
hannoversche  Commerz-Collegium  nur  3000  für  eine  Hafenanlage
aufzuwenden  gedachte 1  2 ).
Napoleon  wollte  die  Seine  mit  der  Ostsee  verbinden  und  durch
die  Aller  an  die  Elbe  und  das  preufsische  Kanalnetz,  das  ja  bis
nach  Polen  eine  Verbindung  ergab,  anschliefsen  und  aufserdem  die
Weser  mit  dem  Main  und  nach  dem  oberen  Rhein  in  Verbindung
setzen 3 ) 4  *  *  *  8 ).  Der  Plan  der  Weser-Main-Verbindung  wurde  bereits  1808
1 )  Die  Pläne  wegen  des  Kanals  sind  erörtert  und  das  Ausschreiben  des
Commerz-Collegiums  wegen  der  neu  eingerichteten  Route  ist  mitgeteilt  bei
Patje,  Abrifs  des  Fabriken-,  Gewerbe-  und  Handlungszustandes  in  den
churbr.  -  lüneburgiseben  Landen,  1796,  S.  448  und  489;  s.  a.  v.  Reden,  Das
Königreich  Hannover,  II.,  1839,  S.  258;  Hannovers  Seeschiffahrt,  I.  Heft,  Leer
1853,  S.  44  ff.,  71.  Ein  Werra-Leine-Kanal  ist  einmal  im  16.  Jahrhundert
geplant,  und  Herzog  Erich  I.  von  Kalenberg  unterbreitet  worden  S.  W.  Lotze,
Geschichte  der  Stadt  Münden,  1878,  S.  35;  (v.  Hormayr),  Fragmente,  II.,
S.  19  ff.
2 )  W.  v.  Hippen,  Die  Gründung  Bremerhavens  in  Johann  Smidt,  ein
Qedenkbuch  zur  Säkularfeier  seines  Geburtstages  5.  Nov.  1873,  Bremen  1873,
S.  197  ff;  R.  Ehmck,  Festungen  und  Häfen  an  der  unteren  Weser,  im  Brem.
Jahrbuch  I.  Bd.  S.  64  ff.  Über  den  bremischen  Plan  von  1795,  von  Hannover
einen  Landstrich  für  den  Hafen  an  der  ünterweser  zu  erwerben,  s.  W.  v.  Bippcn,
in  Job.  Smidt,  S.  198.  Geschichte  der  Stadt  Bremen,  HI.  Bd.,  1904,  S.  284,  432.
8 )  Wenn  man  nicht  auf  die  Bremer  Bürger  zurückgreifen  will,  die  1542  den
Kanal  von  der  Weser  nach  der  Elbe  bauen  wollten,  so  kann  man  einen  Gedanken
an  diese  Verbindung  der  deutschen  Ströme  bei  Leibnitz  finden.  Gothofredi
Guillelmi  Leibnitii  opera  omnia,  nunc  primum  collecta  Studio  Ludovici
Dutens,  tom.  V.,  Genevae  1768,  p.  546:  Lettre  ä  M,  Busch.  Ex  Otio
Hannoverano  Felleri.  Ann.  1697.  „Et  c’est  ä  ceux  d’  Embden  de  prouver,
qu’ils  ont  un  droit,  qui  oblige  le  Prince  &amp;amp;  les  autres  de  passer  par  leur  ville.  Le
memoire  ajoute,  que  si  cela  reussissoit,  on  pourroit  trouver  par-lä  le  moyen
de  faire  encore  quelques  autres  canaux,  &amp;amp;  d’aller  jusques  dans  le  Zuyder-See.
A  cela  je  reponds,  tant  mieux;  car  ainsi  on  auroit  une  binnenlandische  Vaert
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        —  1BI  —

jusqu’ä  Amsterdam;  &amp;amp;  je  crois  que  si  l’Eveque  de  Munster,  et  les  autres  Etats
de  Westphalie  en  consideroient  l’utilite,  ils  la  favorisseroient.  (In  dieser
Meinung  ist  1734  in  der  Tat  der  Max—'Clemens-Kanal  gebaut  worden,  der  ira
Anfang  des  19.  Jahrhunderts  in  Abgang  kam  s.  H.  Meidinger,  Die  deutschen
Ströme,  IV.  Abt.,  Leipzig  1854,  S.  181;  D.  Eeinhold  u,  J.  Oltmanns,  Der
deutsche  Handelskanal,  S.  48  u.  49.)  II  y  a  long  tems,  que  j’ai  crü,  qu’on
devroit  songer  dans  TEmpire  ä  joindre  par  de  tels  canaux  l’Elbe,  le  Weser  &amp;amp;
l’Ems,  avec  le  Rhin  oü  la  Hollande,  ce  qui  soulageroit  beaucoup  le  commerce
de  toutes  les  Provinces  voisines,  &amp;amp;  c’est  pour  cela,  que  j’ai  eu  la  curiosite
de  Bouhaiter  d’apprendre  des  particularites  de  ce  oanal,  qu’on  projette  en
Ostfrise.“
Vergl.  a.  Johann  Georg  Büsch,  Der  Handlungsneid  neuerer  Zeit
nach  Grundsätzen  beurteilt  und  anschaulich  dargestellt,  als  Anhang  zu  seiner
Schrift:  Versuch  einer  Geschichte  der  hamburgisohen  Handlung,  Hamburg ­
  1797,
S.  11.  (Tagsatzung  der  Amphiktyonen  Europas.  Bescheid  auf  die  erste
Klage,  nämlich  über  die  natürlichen  Vorteile  der  Briten  für  ihre  Handlung
und  Gewerbsamkeit).
„Ihr  habt  eine  grofse  Anzahl  schiffbarer  Flüsse,  die  aber,  wie  die  Natur
es  immer  giebt,  neben  einander  hin  dem  Meere  zufiiefsen,  und  auf  das  Werk
der  Kunst  warten,  welche  sie  in  Verbindung  zu  setzen  versteht.  Erinnert  Euch,
dafs  Euer  erster  greiser  Beherrscher  Carl  schon  mit  dem  Anschläge  umging,
die  Nordsee  mit  dem  Schwarzen  Meere  zu  vereinigen.  Erinnert  Euch,  dafs  vor
400  Jahren  Deutsche  die  ersten  waren,  welche  mit  freilich  noch  roher  Kunst  die
Ostsee  mit  der  Elbe  zu  vereinigen  suchten,  und  es  wirklich  mit  einem  Flüfschen
vollführten.  Warum  ist  diese  Kunst,  ursprünglich  die  Eurige,  bei  Euch  wieder
ganz  schlafen  gelegt?  Warum  ist  Euch  so  schwer,  Euch  für  die  Unternehmungen
dieser  Art  zu  vereinigen,  sobald  die  Zustimmung  mehrerer  aus  denjenigen
erfordert  wird,  die  sich  in  Deutschland  getheilt  haben?“
4 )  Proklamation  der  französischen  Herrschaft  in  Bremen.  „Das  Senatskonsult
  vom  10.  Dezember  hat  euer  Schicksal  entschieden,  es  ist  künftig  mit
dem  Glücke  Napoleons  des  Grofsen  und  seines  Reiches  vereinigt.  Eure  Unabhängigkeit ­
  war  nur  eingebildet;  der  kleinste  Zufall,  der  den  Frieden  Europas
störte,  setzte  sie  in  Gefahr.  Dm  euren  Handel  zu  erhalten,  wäret  ihr  übermäfsigen
  Aufopferungen,  die  von  der  Habsucht  gefordert  wurden,  unterworfen.
Dies  ist  das  Gemälde  der  Vergangenheit,  eine  andere  Zukunft  öffnet  sich
für  euch.
Der  Wille  des  Kaisers  und  das  Interesse  des  Kontinents  bei  seinem
Kampfe  gegen  die  Monopoleurs  der  Welt  haben  euch  zu  den  Völkern  vereinigt,
deren  Glück  und  Ruhm  dieser  Monarch  schafft.  Ihr  werdet  gleich  seinen  alten
Untertanen  seiner  Liebe  und  Sorgfalt  teilhaftig  werden.  Den  ersten  Beweis
dieser  Gesinnungen  hat  er  euch  bei  der  Vereinigung  mit  dem  grofsen  Kaiserreiche ­
  dadurch  gegeben,  dafs  er  die  Eröffnung  der  Verbindung  der  Ostsee
mit  den  Strömen  Frankreichs  befohlen  hat“.  Bei  W.  v.  Bippen,  Geschichte
der  Stadt  Bremen,  Bd.  III,  Halle  und  Bremen  1904,  S.  356—357.  W.  Urkundenabdrucke ­
  bei  C.  Miesegaes,  Chronik  der  fr.  Hansestadt  Bremen,  III.  Teil,
Bremen  1833,  S.  377;  J.  H.  Duntze,  Gesch.  d.  fr.  Stadt  Bremen,  IV.  Bd.,
Bremen  1851,  S.  751  ff.  (763).

9*
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        —  132  —

von  französischer  Seite  in  norddeutschen  Blättern,  namentlich  im
Hamburgischen  Correspondenten  durch  den  Minister  Beugnot  in  Auf-Servieres,
  L’Allemagne  frangaise,  Paris  1904,  p.  4B9:  „En  s’emparant
des  villes  hanseatiques,  Napoleon  n’avait  en  qu’un  but,  purement  politique,  fermer
ä  l’Angleterre  ses  debouches  en  Allemagne  (Memoires  de  Gandin  duc  de  Gaete).
Mais  il  fallait  colorer  l’annexion,  aupres  de  populations  mercantiles,  d’un
avantage  commercial,  de  nature  a  compenser  les  pertes  qui  allaient  en  resulter
pour  leurs  cites.“  Am  14.  November  1810  wurde  der  Generalkonsul  M.  Le  Roy
angewiesen,  den  Plan  zugleich  mit  der  Annexion  den  drei  Senaten  mitzuteilen.
Botschaft  des  Kaisers  vom  10.  Dezember  1810.
Servier  es  p.  460—461:  „Le  plan  de  ce  canal  etait  encore  vague  dans
l’esprit  de  l’Empereur,  car,  le  21  janvier  suivant  (Note  dictee  par  lui  et
recueillie  dans  la  Correspondance  de  Napoleon),  il  examine  de  quelle  maniere
pratiqne  pourra  s’operer  la  jonctibn  de  la  Baltique  au  Rhin.  Yoici  les  deux
voies  de  communication,  qu’il  envisage:  on  peut  partir  de  Hamburg,  franchir
l’Elbe,  suivre  les  Watten  (bas  fonds  praticables  aux  seuls  batiments  tirant
quatre  pieds  d’eau)  jusqu’ä  Delfzyl  (Hollande);  a  defaut  joindre  l’Elbe,  depuis
Cuxhaven,  avec  le  Weser,  ä  Bremerlehe  par  un  canal  lateral  sans  ecluse.
A  Bremerlehe  on  prendrait  le  nouveau  canal  jusqu’ä  Delfzyl.  L’indication
meme  de  ce  trace  reduit  l’intention  exprimee  dans  cette  note  de  faire  reunir
une  Commission  d’officiers  de  marine  et  du  gänie,  celle  de  oreer  ä  Cuxhafen  un
bassin  couvert  par  deux  forts  protegeant  2000  toises  de  rade,  prouvent  bien
que  Napoleon  voulait,  d’une  part,  accomplir  sa  promesse  au  meilleure  marche
possible,  et  quil  considerait  plutot  la  voie  strategique  que  la  penetration
commerciale.“
Der  Comte  de  Las  Cases,  der  als  Mitglied  des  Conseil  d’Etat  der
section  de  la  marine  angehörte,  schreibt  in  seinem  Memorial  de  Sainte-Hclene,
  tom  VII.,  Paris  1823,  p.  83,  zum  2.  Nov.  1816:  „Des  que  Napoleon
eut  reuni  les  pays  de  Breme,  Hambourg  et  Lübeck  ä  l’Empire,  ses  travaux  et
ses  creations  s’y  repandirent  avec  sa  domination.  Il  ordonna  des  travaux  pour
rendre  l’Elbe  aecessible  ä  des  vaisseaux  de  ligne,  et  projeta  de  construire  un
arsenal  maritime  ä  Delfzyl,  ä  l’embouchure  de  l’Ems;  mais  ce  qui  l’occupa
surtout,  ce  fut  un  Systeme  de  canalisation  ä  l’aide  de  l’Ems,  du  Yeser  et  de
l’Elbe,  qui  püt  joindre  la  Hollande  ä  la  Baltique;  ce  qui  nous  eüt  permis
desormais  de  communiquer  en  toute  süretö  et  par  une  simple  navigation
interieure,  de  Bordeaux  et  de  la  Mediterranöe,  avec  les  puissances  du  Nord.
Nous  en  eussions  regu  ä  notre  aise  toutes  les  productions  navales  pour  chacun
de  nos  ports,  et  eussions  pu  faire  deboucher  contre  elles,  au  besoin,  nos  flotilles
de  la  Manche  et  de  la  Hollande,  etc.,  etc.“  Die  deutschen  Kanalpläne  stehen
einerseits  in  Beziehung  zu  der  Kontinentalsperre,  dem  kommerziellen  und
militärischen  Binnenverkehr,  andererseits  haben  sie  auch  Berührung  mit  den
Seebanten,  die  Napoleon  an  der  französischen  und  belgisch-niederländischen
Küste  zur  Stütze  seiner  Strategie  gegen  England  z.  T.  auch  zugleich  für
kommerzielle  Zwecke,  wie  die  Bassins  des  in  der  französischen  Zeit  wieder  dem
Handel  geöffneten  Antwerpens  (vergl.  D,  Schäfer,  Weltgeschichte  der  Neuzeit,
Berlin  1907,  Bd.  1,  S.  159,  160,  280,  Bd  II,  S.  64,  73,  84,  130;  Paul  Salvagne’
Anvers  maritime,  Anvers  1898,  p.  7—10,  17.)  oder  auch  zu  Meliorationszwecken, ­
  wie  den  Kanal  von  Katwyk  aan  Zee  Ludwigs  von  Holland,  zur  Ausführung ­
  brachte.  Siehe  weiter  im  folgenden.
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        —  133

forderungen  und  Hinweisen  verwertet 1 ).  Die  Verbindung  der
französischen  Ströme  mit  der  Ostsee,  wie  die  Formulierung  in  den
Proklamationen  bei  der  Annektierung  der  deutschen  Nordseeküsten
lautete,  war  Dekoration,  aber  nicht  blofse  Phrase 2 ),  da  Napoleon
die  leistungsfähigen  Verbindungen  brauchte  und  der  Plan  für
Frankreich  nichts  Außergewöhnliches  hatte 3 ).  Die  westfälische
Regierung  projektierte  von  der  Fulda  nach  dem  Main  und  zog  auch
eine  Verbindung  mit  der  Lahn  in  Frage 4 ).  Die  Route  war  für  eine
’)  (v.  Hormayr),  Fragmente,  II.  Abt.,  1841,  S.  19.
2 )  Vgl.  Anm.  3 )  und  *)  auf  Seite  130  bis  133.
3 )  Es  ist  bekannt,  in  welcher  Weise  die  französischen  Könige  seit  dem
Ende  des  siebzehnten  Jahrhunderts  an  einem  grofszügigen  Wege-  und  Kanalnetz
z.  T.  unter  schweren  Härten  wegen  der  veralteten  corvee  arbeiteten.  In
der  Zeit  des  napoleonischen  Kaiserreichs,  1804—-1812,  sind  nach  den  offiziellen
Angaben  des  Ministers  des  Innern  im  Corps  Legislatif  für:  canaux,  navigation
et  dessechement  123  Millionen,  ports  maritimes  117  Millionen,  grandes  routes,
chaussees  etc.  277  Millionen,  ponts  ä  Paris  et  departements  31,  fortiflcations
144  Millionen  Frcs.  ausgegeben  worden  (Las  Gases,  Memorial  de  Sainte-Helene,
  tom.  VII.,  Paris  1823,  p.  89.)  Nach  einer  andern  Angabe  wurden  für
die  in  den  Jahren  1803—1816  ausgebauten,  namentlich  aufgeführten  Kanäle
Altfrankreichs  79  Millionen  Frcs.  aufgewandt,  (s.  D.Reinhold  und  J.  Oltmanns,
Der  deutsche  Handelskanal,  Bremen  und  Leer  1817,  S.  8  und  9),  Den  1810  in  Aussicht ­
  genommenen  Küstenkanal  schätzte  man  damals  zunächst  auf  15  bis  20
Millionen  Frcs.  (Ser  viferes,  L’Allemagne  frangaise,  Paris  1904,  p.  469).
*)  Akten  des  Bremer  Staatsarchivs;  D.  Reinho  1  d  und  J.  Oltmanns,
Der  deutsche  Handelskanal,  1817,  S.  124  ff.  Für  die  Franzosen  kamen
Schwalm,  Eder  und  Lahn  in  Betracht.  Der  ältere  deutsche  Plan  Landgraf
Karls  von  Hessen  wollte  zunächst  den  Mündener  Stapel  von  'der  Diemel
her  nach  Kassel  umgehen  und  eventuell  auch  nach  der  Lahn  über  Eder  und  Schwalm
anschliefsen.  Mit  dem  Kanal  von  seiner  neugegründeten  Stadt  Karlshafen  nach
Kassel  begann  er  auch,  es  wurde  bis  zum  Tode  des  Landgrafen  1729  daran
gearbeitet  [s.  Ernst  Gerl  and,  Über  die  Kanal-Projekte  und  Anlagen  des
Landgrafen  Carl  von  Hessen,  in  der  Zeitschrift  des  Vereins  für  hess.  Geschichte
und  Landeskunde,  N  F.,  IX.  Bd.,  1882,  S.  348  ff.;  G(eorg)  L(andau),
Gesoh.  Überbl.  der  Baut  u.  Projekte  zur  Schiffb.  der  hess.  Flüsse,  im
Hessischen  Volksblatt,  Jahrg.  1843/44,  Nr.  16,  S.  68,  Nr,  17,  S.  71],  Eine
Prüfung  der  Fulda-Main-Route  haben  der  französische  Ingenieur  Ledere  und
der  hessische  Baudirektor  Rudolph  vorgenommen.  Aufserdem  wird  der  aus
preufsisohem  Dienst  kommende  Landbaumeister  Funk  aus  Minden  genannt.  Befehl
zur  Untersuchung  dieser  Route  ist  angeblich  1810  aus  Paris  gekommen.  Baudirektor ­
  Rudolph  beklagte  sich  1824  Senator  F.  W.  Heineken  gegenüber  über
die  schlechte  Erhaltung  der  westfälischen  Akten,  die  der  verstorbene  Kurfürst
einfach  in  einen  Raum  werfen  und  den  preufsischen  und  hannoverschen
Kommissaren  ohne  Kontrolle  zur  Aussonderung  überlassen  habe.  Man  suchte
1823  sogar  Pläne  bei  der  Witwe  Funk  in  Herford  (Bremer  Staatsarchiv).
Wiebeking  (i.  f.)  hat  seine  Detailzeiohnungen  nach  Kassel  abgeliefert.  Vgl.  a.
Gottfried  Zöpfl,  Mittelländische  Verkehrsprojekte,  Berlin  1895,  S.  61,  97,
der  von  einem  Donau-Kinzig-Projekt  spricht.
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        —  134  —

Verbindung  auch  von  dem  südlicheren  Frankreich  her  die  günstigere.
Das  sogenannte  Hohl  in  der  Fulda  bei  Münden  wurde  weggerissen 1 )
und  die  Fulda  zwischen  Kassel  und  Münden  aufgeräumt  und  verbessert, ­
  wobei  statt  gelegentlich  6  Zoll  generell  2 1 /*  Fufs  in  dem
trockenen  Sommer  1811  bereits  erreicht  wurden 2 ).  Für  die  grofse
Schleife  zwischen  Speele  und  Spiekershausen  wurde  ein  Tunnel,
durch  den  der  Kanal  unterirdisch  verlaufen  sollte,  vorgesehen  und
ein  Spezialprojekt  dazu  gemacht 3 ).  Das  Projekt  der  westfälischen
Ingenieure  für  die  Weser-Elbe-Verbindung  verlief  über  die  Aller  und
Ohre  auf  der  Route  Vorsfelde-Drömling  in  der  geraden  Richtung  des
alten  Elbbettes  nach  Burg  bei  Magdeburg,  nach  dem  Elbknie  und
der  Einmündung  des  Plauer  Kanals 4 ).  Man  erörterte  zunächst
einen  Küstenkanal  und  suchte  eine  Verbindung  Delfzyl-Bremerlehe-Kuxhaven;
  von  französischen  und  holländischen  Ingenieuren  wurde
die  Leda-Hunte-Route  über  Apen  untersucht,  von  Elsfleth  weserund ­
  alleraufwärts  stand  dann  die  binnenländische  Route  zur  Verfügung ­
 3 ).  Später  schob  sich  für  den  Küstenkanal  eine  Mittelroute
in  den  Vordergrund.  Man  projektierte  von  Rhein  und  Lippe  herüber ­
  Hamm  oder  Lippstadt  in  der  Richtung  nach  Gütersloh  und
Bielefeld  zur  Werre  und  Weser,  von  unterhalb  Minden  mit  Benutzung
des  Steinhuder  Meeres  nach  Hannover  und  von  da  nach  der  Aller-Ohre-Route
  in  die  Gegend  des  Oker-Einflusses 3 ).  Nach  dem  Abtritt
der  westfälischen  Regierung  richtete  Hannover  das  Hohl  in  der
Fulda  wieder  ein 1 ).  Für  einen  grofsen  Kriegshafen  wurde  anfangs
')  (v.  Hormayr),  Fragmente,  II,  Abt.,  1841,  S.  19.
a )  D.  ßeinhold  u.  J.  Oltmanns,  1817,  S.  125;  Beinhold,
Praktische  Anweisung,  Frachtfahrzeuge  für  Ströme,  Flüsse  und  Kanäle  aus
Eisen  so  zu  erbauen,  dafs  damit  der  Schiffahrts-  und  Handelsverkehrungehindert
  fortgesetzt  und  auf  die  höheren  Stromstrecken  und  Nebenflüsse
ausgedehnt  werden  kann,  mit  besonderer  Beziehung  auf  die  obere  Ems.
Berlin  1862,  S.  18.
3 )  D.  Reinhold  u.  J.  Oltmanns,  Der  deutsche  Handelskanal,  S  61  ff.,
62  ff.,  105  ff.,  110  ff,  124  ff.;  Reinhold,  Praktische  Anweisung,  1852,  S.  5.
Reinhard  Woltman,  Bey  träge  zur  Schiffbarmachung  der  Flüsse,
Hamburg  1835,  S.  223  ff.  Woltman,  der  Leiter  der  hamburgischen  Wasserbauten, ­
  war  an  den  Nivellierungen  im  unteren  Lande  auf  den  Routen  Lehe-Kuxhaven
  und  Geeste-Oste-Krautsand  beteiligt,  die  Route  Lesum-Wumme  sei
von  den  Franzosen  anscheinend  weniger  günstig  befunden;  s.  dort  auch  zur
Verbindung  nach  Lübeck  (Stecknitz)  etc.
4 )  a,  H.  D.  A.  Sonne,  Beschreibung  des  Königreichs  Hannover,  II.  und
III.  Buch,  München  1829,  S,  175;  D.  Reinhold  und  J,  Oltmanns,  Der
deutsche  Handeiskanal,  Bremen  und  Leer  1817,  S.  105  ff.  Der  Leiter  der
generellen  Untersuchung  (die  spezielle  Bearbeitung  war  dem  später  in  Minden
stationierten  preufsischen  Wasserbaudirektor  Nauck  übertragen)  war  der  Chef
        <pb n="134" />
        —  135  —

die  ünterelbe,  dann  die  ünterweser  in  Betracht  gezogen.  An  der
ünterweser  wurde  ein  Seitenkanal  projektiert 1 ).
1817  wurden  von  dem  an  den  Fuldaarbeiten  beteiligten  Ingenieur
Reinhold 2 ),  der  in  hannoverschen  Dienst  als  Bauinspektor  übergetreten ­
  war,  zusammen  mit  dem  Professor  Oltmanns  die  westfälischfranzösischen ­
  Wasserstrafsenpläne  noch  einmal  in  einer  in  Bremen
und  Leer  erschienenen  Schrift  rekapituliert  und  ein  deutscher  Handelskanal, ­
  der  sie  umfafst,  als  das  schönste  Denkmal  der  neuerstandenen
Freiheit  hingestellt. 2 )
In  Bremen  hatte  man  bereits  1806  Pläne  zu  einem  Seitenkanal
der  Weser,  die  auch  1817  nach  der  französischen  Zeit  weiter
des  bayrischen  Wasser-  nnd  Strafsenbauwesens  Wiebeking,  der  für  diesen  Zweck
von  Bayern  beurlaubt  wurde,  nachdem  er  bereits  im  Jahre  1807,  gleich  nach
Erwerbung  der  fränkischen  Gebiete,  im  Aufträge  des  Ministers  Montgelas  die
Verbindung  zwischen  Main  und  Donau  erstmalig  untersucht  hatte,  womit  das
ausgeführte  bayrische  Projekt  des  späteren  Ludwigskanals  begonnen  worden  ist.
[s.  Carl  Friedrich  v.  Wiebeking,  (Allgemeine  auf  Geschichte  und
Erfahrung  gegründete)  Theoretisch-praktische  Wasserbaukunst,  I.  Auf!.,  V.  Bd.,
München  (Darmstadt)  1807,  S.  144  ff.;  dasselbe  Buch  II.  Auf!.,  III.  Bd.,
(München)  Frankfurt  a.  M.  1814,  S.  155  ff.;  Reinhold  und  Oltmanns,
S.  36,  285.]  Der  westfälische  Plan  ging  auf  den  damaligen  Finanzminister
Ludwig  Hans  v.  Bülow,  den  preufsischen  Finanz-  und  Handelsminister  nach
den  Freiheitskriegen,  zurück.  Wiebeking  hat  sein  von  Juni  1808  ab  bearbeitetes
Aller-Elbeprojekt  in  der  1810  ff.  erschienenen  II.  Aufl.  seiner  Theoretischpraktischen
  Wasserbaukunst,  Bd.  III.,  S.  146  ff.,  zusammen  mit  einer
Kartierung  der  Routenführung  Tab.  128  des  Atlas,  und  ohne  diese  in  den  Vier
Büchern  von  dem  wissenswürdigsten  und  nützlichsten  der  Wasserbaukunde,
München  1833  ff.,  II.  Bd.,  S.  (XI  und)  156  ff.  veröffentlicht.  Der  Kanal  sollte
bei  Wolmirstedt  nach  Magdeburg  und  dem  Plauer  Kanal  gabeln  und  fünf  und
sechs  Fufs  unter  dem  niedrigsten  Wasser  angelegt  sein.  Vgl.  a.  n.  Senator
F.  W.  Heinekens  Notizen  1824  über  seine  Unterredung  mit  Quaetfaslem  in
Nienburg.  Brem,  St.-A.
‘)  S.  R.  Woltman,  Beyträge,  1835,  S.  223  ff.  zu  dem  Elbkriegshafen
in  Groden  bei  Ritzebüttel  oder  Krautsand.  Die  Ingenieurs  des  ponts  et
chaussees  und  die  Marine  waren  verschiedener  Meinung.  Als  der  hervorragendste
Marinedelegierte  wird  der  bekannte  holländisch-französische  Admiral  Graf
Carel  Henrik  Verhuel  genannt.  Der  Ingenieur  Romsard  wurde  mit  der  Ausarbeitung ­
  eines  Planes  für  einen  grofsen  Kriegs-  und  Handelshafen  an  der
alten  Geestereede,  der  für  den  östlichen  Teil  der  Nordsee  dasselbe  wie  Antwerpen
für  den  westlichen  werden  sollte,  beauftragt,  „Ce  sera  l’oeil  du  Nord“,  soll
Napoleon  gesagt  haben.  Hannovers  Seeschiffahrt,  I.  Heft,  Leer  1853,  S.  46  ff.;
Bremen  in  Noth,  eine  Denkschrift,  Bremen  1872,  S.  5;  u.  i.  f.
2 )  D.  Reinhold  u.  J.  Oltmanns,  Der  deutsche  Handelskanal  oder
die  schiffbare  Verbindung  der  deutschen  Meere,  Flüsse  und  Handelsstaaten,
nach  älteren  und  neueren  Vorschlägen,  das  nützlichste  und  würdigste  Denkmal
für  Deutschlands  wiedererrungene  Freiheit,  Bremen  und  Leer  1817,  S.  25,
26,  36  etc.
        <pb n="135" />
        —  136  —

erörtert  worden  sind.  Man  dachte  an  einen  Kanal  von  Bremen
nach  Burg 1 )  und  auch  an  eine  weitere  Verbindung  nach  unten.  Man
hoffte  1820  den  Bremen-Burger  Kanal,  der  im  Gebiet  der  Stadt
blieb  und  wenigstens  die  schlechte  Stelle  der  langen  Bucht  ausschied,
auf  Aktien  bauen  zu  können.  Beabsichtigt  war  1820  neben  dem
besseren  Heraufkommen  der  Leichter,  dafs  Kuffen  und  Schmacken
von  60  bis  70  Last,  mit  denen  man  einen  grofsen  Teil  des  bremischen
europäischen  Handels  betreiben  zu  können  glaubte,  auf  dem  Kanal
bequem  an  die  Stadt  kommen  sollten.  Man  zog  dabei  auch
hannoversche  Pläne  wegen  eines  Geeste—Hamme—Wümme—Kanals
und  des  Hamme—Schwinge—Oste  —Kanals  mit  in  Rücksicht 2 ).  Auch
eine  Verbindung  am  linken  Ufer  im  Oldenburgischen  nach  Elsfleth—Brake ­
  wurde  erörtert,  war  aber  gegen  den  Widerstand  des
Herzogs  nicht  auszuführen.  Später  traten  die  Pläne  dann  zurück 3 ).
Smidt  erwarb  Bremerhaven  und  brachte  den  alten  Konkurrenzplatz
an  der  ünterweser  bei  Lehe,  den  man  in  älteren  Zeiten  gegen  die
alte  Tradition  und  Kapitalsmacht  der  Weserkaufmannschaft  in  Bremen
nicht  hatte  aufbringen  können  und  wo  neuerdings,  nachdem  Smidt
ihn  bereits  in  Verhandlungen  mit  Oldenburg  ausgespielt  hatte,  seit  1816
einige  hannoversche  Anlagen  bestanden 4 ),  zum  Prosperieren,  was  ihm
’)  bzw.  Lesumbrock.
2 )  1817  ff.  befürchtete  man  Kanäle  an  Brennen  vorbei,  s.  dazu  H.  Ehmck,
Festungen  und  Häfen  an  der  unteren  Weser  im  Brem.  Jahrbuch,  I.  Bd.,  8.  66;
J.  H.  W.  Smidt,  Ober  die  Anlage  von  Bremerhaven,  im  Bremischen  Magazin,
hrsg.  von  F.  Donandt  u.  mehr.  1830—34,  S.  396;  Br.  St.-A.
3 )  Vgl.  a.  W.  v  Bippen,  Die  Gründung  Bremerhavens,  in  Johann
Smidt,  ein  Gedenkbuch,  1873,  S.  193,  224  (Eine  Denkschrift  von  Bavenstedt  zog
den  Kanal  Bremen—Lesum  Bremerhaven  vor,  zwei  andere  von  Bote  und
ßodevvald  glaubten  beides  leisten  zu  können).  Zur  Verbesserung  der  Leichterschiffahrt ­
  wu'de  mit  den  Erörterungen  dieser  Kanalpläne  die  Pferdezugsanstalt
am  linken  Weserufer  von  Bremen  bis  Vegesack  eingerichtet.  —  Vgl.  Auszug
aus  dem  ersten  Bericht  wegen  Anlegung  eines  Kanals  zur  Verbindung  der
Weser  mit  der  Lesum,  Bremen,  1820;  Br.  Staatsarch  ;  Arch.  d  Hdlsk.  in  Bremen
(Coli  Sen);  J.  H  W.  Smidt,  Über  die  Anlage  von  Bremerhaven,  Brem.
Magazin,  1830—34  S.  378.  410;  Der  Bürger-Freund,  IV.  Jahrg..  1819,  N r .  g,
S.  4;  Carsten  Miesegaes,  Chronik  d.  fr.  Hansestadt  Bremen.  111.  Teil,
Bremen  1833,  S.  412,  413;  C  A.  Heineken,  Gesch.  d.  fr  Hansestadt  Bremen
(Orig.  M,  Stb),  1812,  S.  3ö4  ;  Anlage  zu  den  gedruckten  Bürger-Konventsverhandlungen ­
  vom  Jahre  1827:  Berichte  und  Gutachten  über  die  Verbesserung
des  Fahrwassers  in  der  ünterweser  innerhalb  des  Bremischen  Gebiets,  Bremen
im  Monate  Dezember  1826;  H.  Kelter;  Weser  und  Ems,  1901,  III.  Bd.,  S  443.
4 )  W.  v.  Bippen,  Die  Gründung  Bremerhavens,  in  Johann  Smidt,  ein
Gedenkbuch  zur  Säcularfeier  seines  Geburtstages,  Nov.  1873,  Bremen  1873,
S.  194  ff.;  R.  Ehmck,  Festungen  und  Häfen  an  der  unteren  Weser,  im
        <pb n="136" />
        —  137

von  Bremen,  da  Oldenburg  nun  einlenkte,  zunächst  nach  der  alten
Konstellation  schwer  verdacht  wurde,  zumal  für  damalige  Zeiten
sehr  grofse  Summen  hineingesteckt  werden  mufsten. 1 )  Man  versuchte ­
  es  wegen  der  europäischen  Fahrt  statt  der  Kanalpläne
nachher  mit  der  Korrektion,  über  die  ich  schon  vorhin  gesprochen
habe.  An  kleineren  Plänen  ist  in  Bremen  zur  Ableitung  des  Hochwassers, ­
  das  jetzt  die  Franziussche  Unterweserkorrektion  abführt 3 ),
eine  Umleitung  um  die  Stadt  projektiert  worden,  ein  radikales
Projekt  sah  sogar  die  Umleitung  der  ganzen  Weser  in  freiem  Strom
im  Zuge  der  Neustadts-Stadtgräben  vor,  und  benutzte  den  alten
Weserlauf  innerhalb  der  Stadt  als  durch  Schleusen  geschlossene
Dockhäfen.  Das  heute  bestehende  Projekt  eines  Kanals  durch  das
Neuenlanderfeld,  der  zugleich  Fabriken-  und  Lagerhafen  für  den
oberländischen  Verkehr  sein  soll,  hat  also  einen  Vorgänger. 2 )
Bremischen  Jahrbuch,  I.  Bd.,  S.  39;  v.  Baden,  II.  Abt.,  1839,  S.  358;
J.  H.  Gildemeister,  Aus  dem  Leben  des  Dr.  Georg  Gröning,  Brem.  Jahrbuch, ­
  V.  Bd.,  1870,  S.  240;  W.  v.  Sippen,  Gesch.  der  Stadt  Bremen,  III.  Bd.,
S.  300;  u.  a.
J )  Der  erste  sog.  alte  Hafen  in  Bremerhaven  hat  ca.  3  Millionen  Mark
gekostet.  Bis  1905  winden  von  Bremen  auf  die  Neubauten  von  Häfen  in
Bremerhaven  rund  50  Millionen  Mark  verwandt,  der  generelle  Kostenanschlag
vom  14.  Juni  1904  (zuzüglich  der  Beschlüsse  der  Bürgerschaft  vom  2.  Mai  1906
und  28.  Aug.  1907)  für  die  nach  dem  Vertrage  mit  Preufsen  vom  21.  Mai  1904
in  Angriff  genommene  Erweiterung  beträgt  49  500  000  Mark,  wovon  bisher
35  Millionen  Mark  bereit  gestellt  worden  sind.  (Bremen  und  seine  Bauten,
1900,  S  756;  Die  bremischen  Häfen,  1905,  S.  14;  Bremer  Nachrichten,  20.  Mai,  8,  u.
9.  Okt.  1908;  Lloydhdb.  1908  etc).  Vgl.  J  H.  W  Smidt,  Über  die  Anlage  von
Bremerhaven.  Brem.  Magazin,  1830—34,  S.  349  ff.;  derselbe,  Statistische  Notizen
über  Bremerhaven,  Bremische  Blätter,  1836,  III.  Heft;  (Joh  Smidt),  Die  fr  Hansestadt ­
  Bremen,  Abschn.  XXXVI  aus  A  F.  W.  Crome,  Geogr.-stat  Darst.  d.
Staatskr.  von  d.  s.  z.  d.  Staatenbunde  gehör.  Ländern,  IV.  Teil,  Leipzig  1828,
S.  460  ff.;  Bremer  Courier  1870,  Nr.  27.
2 )  Gut'chten  über  die  Mittel,  die  Stadt  Bremen  gegen  die  nachtheiligen
Wirkungen  der  hohen  Anschwellungen  der  Weser  sicher  zu  stellen,  Bremen  1836
dazu  den  Anikel:  Beiträge  zur  näheren  Kenntnis  der  Wasser  Verhältnisse  auf  der
Flufsstrecke  zwischen  der  Eiter-  und  Ochtummündung,  in  den  Bremischen
Blättern,  1836,  IV.  Heft,  S.  3  ff.;  s  weiter  B.  Berg.  Hochwasser  der  Weser
Wumme,  Lesum  und  Ochtum  im  Gebiet  der  freien  Stadt,  Bremen,  Bremen  1867;
Vorschlag  zur  Verbesserung  des  Strombettes  und  Regulierung  des  Fahrwassers
der  Weser  innerhalb  der  Stadt,  Bremen  1857  ;  (Vergleiche  auch  die  Chroniken);
—  Sammlung  der  Stadtbibliothek:  Die  Weser  und  ihre  Nebengewässer  im
Bremischen  Gebiete.  Die  Beschaffenheit  des  Terrains  links  der  Weser  hat
auch  früher  schon  Dmleitungspläne  friedlicher  und  nichtfriedlicher  Natur  gezeitigt.
Vgl  die  Akte:  Des  Herzogs  Friedrich  Ulrich  zu  Braunschweig-Wolfenbüttel  intendirte
  Ableitung  der  Weser  bey  Dreye  durch  das  Delmenhorstische  der  Stadt
vorbey  in  die  Hunte  de  1622,  im  Bremer  Staatsarchiv.  Es  liegt  dabei  das
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        —  138

Von  1819  ab  liegen  im  Bremer  Archiv  Akten  über  die  Betreibung ­
  des  französischen  Weser—Main-Projekts  von  Bremen  aus.
1819  ist  in  den  Akten  des  Bremer  Staatsarchivs  insbesondere ­
  von  einer  Verbindung  Werra—Main  die  Bede,  da
hier  mehr  Wasser  vorhanden  ist,  und  die  Werra-Route  mehr
den  nun  zurückgekehrten  natürlichen  Verhältnissen  des  Bremer
Handels  in  Deutschland  entspricht.  In  einem  Schriftstücke  wird  der
Weg  durch  die  Saale  nach  Gemünden  erörtert:  „Eine  Viertelstunde
oberhalb  Vach  ergiefst  sich  ein  kleiner  Flufs  in  die  Werra,  welcher
bey  Kalten-Nordheim,  über  Fischbach,  Dermbach  und  Stadtlengsfeld
vorbeyfliefst.  Eine  Viertelstunde  von  Kalten  -  Nordheim  entspringt
die  Saale  und  fliefst  bei  Fladungen,  Ostheim,  Mellrichstadt,  Neustadt,
Kissingen,  Hammelburg,  Gemünden  in  den  Main.  Auf  diesem  Wege
wäre  ein  Kanal-Bau  möglich  und  am  vorteilhaftesten  für  die
Weser.“ 1 )  Die  Werra—Main-Route  ist  schon  im  17.  Jahrhundert
einmal  erörtert. 2 )
Durch  Korrespondenzen  mit  Mündener  Kaufleuten  und  nach
Kassel  wurden  dem  Bremer  Senat  Stimmungsbilder  gegeben,  und
Mitteilungen  über  für  vorteilhaft  gehaltene  Wahl  der  Trace
gemacht. 3 )
1824  ging  Senator  F.  W.  Heineken  von  der  Weserschiffahrts-Konferenz
  nach  Kassel,  um  dort  zu  sondieren.  In  Kassel  knüpfte
man  mit  dem  Geheimrat  Rivalier  (Frhr.  v.  Meysenbug)  an.  In  den
Briefen  und  Berichten,  an  denen  von  bremischer  Seite  J.  Smidt,
Konzept  eines  Schreibens  Bremens  ans  Reichsgericht.  Ebenda  die  Akte:
Hannoverischer  Seite  intendierte  Überleitung  der  Weser  über  die  Deiche  bey
Dreye  in  die  Sieckischen  Marschländereyen  des  Herrn  Fabricius.  1719  sq.
Die  letztere  betrifft  die  Absicht,  Hochfluten  abzuleiten,  aber  man  befürchtete
in  Bremen  auch  damals,  dal's  sich  die  Weser  ganz  von  Bremen  wegziehen
möchte.  (J.  H.  W,  Smidt,  über  die  Anlage  von  Bremerhaven,  Brem  Magazin,
1830—34,  S.  396,  erinnert  an  den  Versuch  einer  Umleitung,  den  Herzog  Erich  II.
v.  Kalenberg  1647  bei  der  Belagerung  Bremens  machte.  S.  Fr.  Buchenau,
Die  freie  Hansestadt  Bremen,  1900,  S.  41).
*)  Schreiben  vom  19.  August  1819  ohne  Unterschrift.  Briet  von  Herrn
Knoohonhauer  in  Minden.  Akten  des  Bremer  Staatsarchivs.
2 )  s.  B.  Hof  mann,  Herzog  Ernst  der  Fromme  in  seinen  Beziehungen
zu  Bayern,  in  Das  Bayerland,  XIII.  Jahrg.,  S.  88—90;  vergl.  auch  Paul  Jacob
Marperger,  Neu  eröffnete  Wasserfahrt  auf  Flüssen  und  Canälen,  Dresden
und  Leipzig  1723,  S.  71;  J.  Kuntz,  Herzog  Ernst  des  Frommen  Bemühungen
um  die  Schiffahrt  in  Thüringen,  in  der  Deutschen  Bauzeitung,  XXX.  Jg.,  S.  557  ff.;
H.  Keller,  Weser  und  Ems,  Berlin  1901,  II.  Bd.,  S.  374  ff.;  und  die  früheren
Angaben  über  die  Pläne  wegen  weiterer  Schiffbarmachung  der  Werra.
3 )  Akten  des  Bremer  Staatsarchivs.
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        —  139  —

Heineken,  Klugkist  beteiligt  sind,  wird  namentlich  mit  dem  Kurfürsten
gerechnet.  In  der  vertraulichen  Korrespondenz  wird  das  Verhältnis
Wilhelms  II.  zu  seiner  Maitresse  erwähnt,  für  die  er  eben  beträchtliche ­
  Gelder  festgelegt  hat,  und  dafs  der  Kurfürst  nicht  zu  bewegen
sein  dürfte,  sein  Geld  fest  im  Lande  anzulegen,  da  er  eine  Vertreibung
wie  seinerzeit  durch  Napoleon,  immer  einmal  für  möglich  halte.
Seine  bedeutenden  Kapitalien  seien  daher  nur  etwa  so  für  den  Plan
zu  gewinnen,  dafs  man  eine  Aktiengesellschaft  konstituiere,  deren
Aktien  er  bald  nachher  unter  der  Hand  wieder  abstofsen  könne. 1 )
Man  müsse  auf  die  bessere  Route  Werra—Main  verzichten  und
von  der  Fulda  nach  dem  Main  bauen,  weil  sein  Hanau  für  den
Kurfürsten  der  Endpunkt  werden  müsse. 2 )
Die  Fulda—Kinzigroute  liegt  ziemlich  ganz  im  damaligen  Kurfürstentum ­
  Hessen.  Wer  die  Werraroute  bauen  wollte,  hätte  nur
eine  kurze  Strecke  mit  den  sächsischen  Herzogtümern,  dann  mit
Bayern  zu  tun.  Nur  die  Werraregulierung  oder  -Kanalisierung  liegt
in  Hessen.  Für  die  Kapitalkraft  der  herzoglich-sächsischen  Länder
war  der  Plan  damals  von  vornherein  zu  weitsichtig.  Die  erste
Aussicht  bot  Kurhessen,  wenn  der  reiche  Kurfürst  für  die  Anlage  zu
gewinnen  war.  —  Nur  Bremerhaven  ist  damals  erreicht  worden,  der
andere  Faktor  fehlt  noch.  Die  Verbindung  Main—Weser  ist  zunächst
nicht  wieder  vergessen  worden,  aber  man  glaubte  später  durch
Eisenbahnen  Flüsse  verbinden  zu  können,  und  der  Plan  des  Kanals
ist  dagegen  zurückgetreten.
In  den  von  Hormayr  in  seinen  Fragmenten  gesammelten
Artikeln  ist  manchmal  nur  von  der  Verbindung,  dann  von  der
Eisenbahn  die  Rede. 3 )
Und  auch  die  Jahresberichte  der  Vereinigten  Weser-Dampfschiffahrtsgesellschaft
  denken  vor  allen  an  eine  Ausnutzung  der
Werrastrafse  durch  Bahnanschlüsse,  wenn  sie  auf  den  Anschlufs  nach
dem  Süden  ihre  Hoffnung  setzen. 4 )
*)  Äußerungen  Pfeiffers,  des  Vermittlers  des  Kurfürsten  mit  Rothschild,
etc.  in  Heinekens  Bericht,  und  die  übrige  Korrespondenz.  Akten  des  Bremer
Staatsarchivs.
2 )  Akten  des  Br.  St.-A.
3 )  (v.  Hormayr),  Fragmente  über  Deutschlands  insonderheit  Bayerns
Welthandel  und  die  Freiheit  der  Ströme,  I,  1840,  S.  13,  II,  1841,  S.  21—22.
4 )  Jahresberichte  des  damaligen  Direktors  Dr.  G.  Wermuth,  Advokat  und
Senator  in  Hameln,  später  Polizeidirektor  in  Hannover  und  Landdrost  in
Hildesheim,  der  sich  nach  Duckwitz  Zeugnis  sehr  darum  verdient  machte,  die
hannoversche  Regierung  für  die  Beseitigung  der  Schiffahrtshindernisse  in  der
Weser  umzustimmen,  in  Jahrg.  1844,  S.  36;  s.  a.  Jahrg.  1846,  S.  ö,  wo  von  der
Eisenbahn  die  Rede  ist  und  1847,  S.  60,  [Gedanke  der  Bahn  begegnet  auch
schon  1823  (Bremer  Staatsarchiv)  einmal]
        <pb n="139" />
        —  140  —

1847  ist  noch  wieder  im  Änschlufs  an  Pläne  zur  weiteren
Schiffbarmachung  der  Werra  von  Kanälen  die  Rede,  die  der  Werra
und  der  Weser  mehr  Wasser  schaffen  würden. 1 )  2 )
Mit  diesen  Erörterungen  und  Plänen  steht  auch  das  Projekt
des  Ludwigskanals,  der  bis  1845  ausgeführt  worden  ist,  in  Verbindung. ­
  Zwar  die  Fuldaroute  kommt  für  den  Änschlufs  nach  dem
Ludwigskanal  nicht  sehr  in  Betracht  und  die  Gemündener  Route
müfste  zugleich  nach  Schweinfurt 3 )  führen,  und  nicht  blofs  nach
Gemünden,  wenn  sie  nicht  einen  grofsen  Umweg  bedeuten  soll,  wenn
man  nach  Bamberg  will.
Aber  eine  grofse  Rolle  spielt  der  in  der  Ausführung  begriffene
oder  bereits  ausgeführte  Ludwigskanal  in  den  späteren  Erörterungen.
Man  wollte  an  ihn  und  dadurch  Bayern  anschliefsen,  und  glaubte
das  gemäfs  der  damaligen  Auffassung  auch  mit  einer  Bahn  erreichen
zu  können,  die  man  noch  als  Zwischenglied  einschätzte. 4 )
*)  Friedrich  Huhn,  Die  Weser,  Zeitschrift  des  Vereins  für  deutsche
Statistik,  I.  Jahrg.,  1847,  S.  682.  Vgl.  a.  J.  G.  Kohl  (Reise  zur  Wesermündung
im  Herbst  1849.),  Skizzen  aus  Natur-  und  Völkerleben,  Dresden  1851,  S.  281.
a )  Der  letzte  Gedanke  der  neueren  Schiffbarmachung  der  Werra  wurde
mit  einer  Verfügung  des  preufsischcn  Ministers  der  öffentlichen  Arbeiten  vom
Jahre  1886  zunächst  abgetan.  (Metterhausen,  Die  Oberweserschiffahrt,
S.  11.)
Heute  sind  wieder  Bestrebungen  im  Gange,  die  Werra  bis  W T anfried
eventuell  bis  Wernshausen  schiffbar  zu  machen.  S.  dazu  Weser-Zeitung,
Nr.  21938,  23.  Nov.  1907;  Br.  Nachr.,  18.  Mai  1907,  26  Juni  1908.
3 )  1822,  März  22  wird  Schweinfurt  einmal  als  Zielpunkt  des  Verkehrs
genannt  (Br.  Staatsarch.).
4 )  (v.  Hormayr),  Über  den  deutschen,  insbesondere  bayrischen  Welthandel ­
  und  die  Freiheit  der  Ströme,  I.,  1840,  S.  13—14,  II.,  1841,  S.  21—22.
„Unter  vielen  wollen  wir  nur  ein  solches  Mittel  hervorheben  und  dieses
ist  die  Herstellung  einer  vernünftigen  Verbindung  des  deutschen  Südens  und
Westens  mit  der  deutschen  Hansa,  wo  eine  andere,  rein  deutsche  echt  nationale
Handelspolitik  befolgt  wird.
Die  entstehende  Conourrenz  würde  an  den  Mündungen  der  Rheinarme
schon  sehr  bald  andere  Gesinnungen  hervorrnfen  und  so  in  mehrfacher  Hinsicht
deutsches  Interesse  und  deutsche  Nationalität  gefördert  werden.
Ist  aber  diese  neue  Handelsstrafse  zu  einer  Wahrheit  geworden  und  ins
Leben  getreten,  so  gewinnt  der  Ludwigscanal  seine  rechte  und  eigentliche
Bedeutung  —  nochmals  sagen  wir  es  —  erst  die  Verbindung  des  Mains
mit  dem  einzigen  ganz  deutschen  Strom,  mit  der  Weser,  bringt  das  Gebiet  der
oberen  Donau  mit  in  den  Bereich  des  Welthandels,  verschwistert  dasselbe  mit
Deutschlands  wahrem  National-Seehandel  und  sichert  dem  deutschen  Süden
eine  durch  das  Vaterland  selbst  zu  bewachende,  seine  Interessen  verbürgende
Wasserstrafse  nach  dem  Weltmeer.  Der  Ludwigscanal  wird  dann  der  Donau
zwei  wetteifernde  Verbindungen  mit  dem  Norden  verschaffen  und  nicht  mehr
        <pb n="140" />
        —  141  —

Es  wäre  damit  in  der  Tat  ein  Weg  entstanden,  der  die  grofse
Mitte  Deutschlands  unter  bessere  Bedingungen  gestellt  hätte,  insofern
sie  heute  bei  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  soviel  benachteiligt  ist,  wie
sie  ihren  Verkehr  erst  seitlich  ausbiegen  mufs,  um  die  grofsen
Verkehrsstrafsen  zu  erreichen.
In  Bayern  trug  man  sich  ja  damals  mit  weitschauenden  Plänen.
Der  Romantik  Ludwigs  I.  entsprach  der  Gedanke  an  die  Durchführung
der  uralten  fossa  Carolina,  eines  bayrisch-griechischen  Königtums
auf  der  Balkanhalbinsel  und  der  Verbindung  zwischen  dem  Schwarzen
Meere  und  der  Nordsee. 1 )
dazu  dienen,  lediglich  die  nicht  deutschen  Holländer  zu  unterstützen,  auch  das
Mark  des  Donaulandes  an  sich  zu  ziehen.“  (v  Hormayr),  Fragmente  über
Deutschlands,  insonderheit  Bayerns  Welthandel  und  über  die  Wichtigkeit  des
einzigen  ganz  deutschen  Stromes  der  Weser,  (I),  1840,  S.  13—14.
')  Der  Gedanke  des  Donau-Mainkanals  ist  auch  vordem,  namentlich  in  der
Zeit,  als  Frankreich  seine  merkantilistische  Politik  begann,  öfter  erörtert  worden.
Es  heifst  in  der  Schrift:  Frantzösische  Gold-Grube  den  Ständen  des  Heil.  Römischen ­
  Reichs  eröffnet,  und  wiederum  zugestopfft  durch  Herrn  Everhardt
Wassenberg  in  D.  Joh.  Joachim  Bechers  von  Speyer,  Röm.  Kayserl.
Majestät  Commercien-Raths,  Politischen  Discvrs,  (1672)  IV.  Aufl.,  Frankfurt  u.
Leipzig  1720,  S  859:  „Aber  warum  thut  ihr,  hochansehnliche  Stände  zu  Regenspurg
  nunmehro  versammlet,  nicht  dieses  Kays.  Carolinische  Werk  fortsetzen?
indem  ihr  zu  euerem  Presidenten,  den  hoohwürdigsten  Fürsten  Marquardum,
Bischoffen  zu  Eychstätt,  habt  welcher  den  meisten  Teil  dieser  Länder,  wo  dieser
Durchschnitt  gemacht  werden  muls,  entweder  eigen  hat,  oder  doch  zum
nächsten  daran  benachbart  ist,  warum  führt  ihr  solchen  Durchschnitt  unter
unserm  Kayser  Leopolde  nicht  aus?  und  nennt  ihn  Leopoldinisch.“
Auf  dem  Wege  Tauber  -  Wernitz  ist  damals  ein  Versuch  gemacht
worden.
Vgl.  J.  J.  Becher,  Närrische  Weissheit  und  weise  Narrheit  oder  ein
hundert,  so  politische  als  physicalische,  mechanische  und  mercantihsche
Concepten  und  Propositionen,  Franckfurt  1686,  S.  145,  146:
„Graf  Wolffgang  Julius  von  Hohenloe,  General-Lieutenants  Concept,  die
Donau  mit  dem  Rhein  zu  vereinigen.
Der  Churfürst  von  Mayntz,  Johann  Philipps,  wie  auch  der  Graf
von  Hohenlohe  selbst,  haben  öffters  aus  diesem  Concept  mit  mir  geredet,  ich
habe  auch  die  Inspection  selbsten  eingenommen,  sind  auch  aus  Holland  Baumeister ­
  zu  Schieissen  geholet  worden,  von  Wertheim  aus,  durch  Schieissen  die
Tauber  Schiffreich  zu  machen,  biss  auf  Weickershaim,  von  dannen  einen
Durchschnitt  zu  machen  in  die  Wernitz,  welche  bei  Donauwerth  in  die  Donau
läufft,:  Aber  wie  gedacht,  ohneracht  es  möglich  ist,  und  man  die  Zölle  auffheben
  wolte,  so  läufft  doch  das  gemeine  Interesse  der  Länder  gegen  einander;
denn  der  Tauber-Wein  würde  dem  Franoken-Wein  schaden,  als  wie  dieser  dem
Rhein-Wein,  so  würde  auch  das  Korn-Negotium  in  Beyern  und  Franken  sich
nicht  vertragen.“
        <pb n="141" />
        —  142  —

Vgl.  ferner  den  Traktat  von  der  Revier  -  Fahrer  -  Compagnie,  den
Becher  als  ihm  eingesandtes  Bedenken  eines  holländischen  Kaufmanns  einführt ­
  (Discvrs  S.  763),  worin  ein  allgemeines  deutsches  Wasserstrafsennetz,
durch  geeignete  Verbindung  von  Flüssen  z.  T.  mit  ähnlichen  Hoffnungen,
wie  sie  die  bayrischen  Schriftsteller  beim  Ludwigskanal  aussprachen,  geschildert ­
  ist:  „Von  Oettingen  an  der  Wernitz  über  Land  nach  Oxenfurt  in
Franken,  seynd  zehen  Meilen,  wann  aber  die  Tauber  Schiffreich  gemacht  würde
hifs  auf  Rothenburg,  könnte  man  auch  die  Wernitz  bifs  dahin  wol  einsohneiden,
oder  wäre  doch  zum  wenigsten  von  dem  Mund  der  Wernitz  nur  eine  Tag-Reise
  nach  Rothenburg.  Es  scheinet  aber,  dafs  der  Herr  Graf  von  Hohenlohe
nur  auf  sein  Weickersheim  ziele,  die  Tauber  bifs  dahin  Schiffreich  zu  machen,
hernach  aber  von  dannen  zu  Lande  nach  Oettingen  zu  reisen,  darvon  es  auch
zehen  Meilen  ist;  weil  dann  die  Tauber  noch  nicht  Schiffreich,  sondern  viel  Zeit
und  Geld  noch  kosten,  welches  ohne  Zweifle)  theure  Zölle  machen  würde,  auch
der  Herr  Graf  aus  Weickersheim  zu  seinem  besten,  und  nicht  aus  Rothenburg
uns  zum  besten  eine  Niederlage  zu  machen  sucht,  als  wäre  mein  Rath  alle
diese  ümschweiffe  zu  meiden,  und  direote  von  der  Wernitz,  nemlich  von
Oettingen  (so  weit  ist  die  Wernitz  Schiffreich,  und  leiohtlioh  völliger  Schiffreich
zu  machen)  gerades  Wegs  nach  Oxenfurt  in  Francken  zu  gehen,  es  seynd  nicht
mehr  als  zehen  Meilen,  und  lauter  gut  flach  Land,  und  wird  dieses  Fuhrlohn
nicht  einmal  einen  Kreutzer  auf  ein  Pfund  schlagen,  wenn  man  sich  recht  vergleicht. ­
  Wann  auch  Ihro  Churfürstliche  Gnaden  von  Mayntz  diejenige  Güter,
so  vom  Rheinstrom  in  Maynstrom,  und  von  dannen  über  Land  nach  Oettingen
in  die  Wernitz  gehen,  mit  leidlichem  Zoll  passiren,  oder  gar  frey  gehen  wollen
lassen,  so  getraue  ich  mir  die  Sache  gar  leicht  dahin  zu  bringen,  dafs  der
gantze  Handel  von  hier  dahin  gezogen  wird,  welches  dann  eine  Haupt-Niederlage
zu  Oxenfurt,  auch  den  gantzen  Maynstrom  sehr  gewerbig  machen  würde,
wessentwegen  mein  hochgeehrter  Herr  mit  Ihro  Churförstl,  Gnaden  sich  unterreden ­
  kan,  dan  ich  dieses  beneficium  lieber  Ihro  Churfürstl.  Gnaden,  als  dem
Grafen  von  Hohenlohe  gönne.“
Es  sind  damals  eine  ganze  Reihe  von  Kanalplänen  zusammen  aufgetreten,
die  auch  heute  zusammen  genannt  werden,  von  denen  in  Deutschland  im
wesentlichen  nur  das  östliche  künstliche  Wasserstrafsennetz  Preufsens  zur
Ausführung  kam,  mit  dessen  allmählichem  Ausbau  sich  nach  und  nach  die
Hauptstrafse  nach  dem  slavischen  Osten,  die  in  der  hansischen  Zeit  an  der
Küste,  und  damals  über  Leipzig  ging,  auf  die  Elbe  und  Spree  über  Berlin
verlegte.  S.  für  die  nächste  Zeit  namentlich  die  Schrift  von  P.  J.  Marp
  erg  er,  Neu  eröffnete  Wasserfahrt  auf  Flüssen  und  Kanälen,  Dresd.  u.
Leipz.,  1723,  S.  1,  54,  71,  369  ff.,  wo  auch  die  Donau-Neckarroute  etc.  erörtert ­
  ist,  dazu  die  Literaturaufzählung  bei  J.  G.  Büsch,  Praktische  Darstellung
der  Bauwissenschaft,  II.  Bd.,  oder  Übersicht  des  gesamten  Wasserbaues
I.  Bd.,  Hamburg  1796,  S.  XVII.  Einige  neuere  Schriften  nennen  auch
Beinhold  und  Oltmanns,  die  auch  selbst  die  Donau-Rheinverbindung
in  ihren  Handelskanal  einbezogen  haben,  s.  S.  31  ff.,  280  ff.;  vgl.  dazu  weiter
die  zitierten  Gesamtwerke  von  Wiebe.king,  ferner  G.  Hagen,  Handbuch
der  Wasserbaukunst,  II.  Teil,  Die  Ströme  und  Canäle,  Königsberg  1844—52
(III.  Bd,,  S.  413  ff.  etc.)
        <pb n="142" />
        —  148

Der  Kanal  hat  bekanntlich  die  überschwänglichen  Hoffnungen 1 )
schwer  enttäuscht.  Der  bereits  vorhandene  Weg,  den  List  damals
konstatierte,  führt  immer  noch  durch  die  Strafse  von  Gibraltar 2 ),
obwohl  es  nicht  nötig  wäre,  dafs  auch  fabriziertes  Gut  den  Weg
nimmt,  die  Verbindung  ist  auch  für  die  Länder,  die  auf  dem  weiten
Wege  durchzogen  werden  und  alle  einführen  und  verbrauchen  und
verarbeiten,  und  wieder  ausführen,  nicht  geworden,  was  sie  hätte
werden  können,  auch  wenn  niemals  ein  Schiff  von  Amsterdam  nach
Galatz  oder  auch  nur  bis  Wien  ging,  wegen  des  gewaltigen  Umweges
auf  dem  gekrümmten  Main  und  der  technischen  Unvollkommenheiten.
Die  untere  Donau  ist  erst  heute  frei  geworden.  Der  Main  und  die
Donau  oberhalb  Passau  entbehren  noch  der  Anpassung  selbst  an
den  heute  antiquierten,  an  sich  gut  ausgeführten  Kanal. 3 )
')  Reuter,  Statistische  Darstellung  der  Communicationsmittel,  Gegenstände ­
  und  Kosten  des  Verkehrs  zwischen  Donau  und  Rhein  unter  besonderer
Beachtung  des  Ludwigscanals,  —  Zeitschrift  des  Vereins  für  deutsche  Statistik,
I.  Jahrg.,  1847,  S.  443  ff.;  (v.  Hormayr),  Über  den  deutschen,  insbesondere
bayrischen  Welthandel  und  die  Freiheit  der  Ströme,  III,  München  1841;
Heinrich  v.  Treitschke,  Deutsche  Geschichte  im  neunzehnten  Jahrhundert,
IV.  Teil,  1897,  S.  585.
2 )  Heinrich  v.  Treitschke,  Deutsche  Geschichte  im  neunzehnten
Jahrhundert,  IV.  Teil,  1897,  S.  383.
8 )  Der  Ludwigskanal  trägt  Schiffe  von  120  tons  (Kurs,  Tabellarische
Nachrichten).  Die  heutigen  Bestrebungen  gehen  auf  600  tons  als  der  Norm
für  die  westlichen  Strafsen  (die  östlichen  400;  Elbe  bis  Aussig  und  bis
Berlin  nicht  ständig  600  (800)  tons,  —  Rhein  bis  Mannheim  1500  tons).  Über
Schleusen  etc.  des  Ludwigskanals  siehe  Schilderungen  der  Durchfahrten,  1847,
bei  Reuter,  Zeitschrift  des  Vereins  für  deutsche  Statistik,  I.  Jahrg.,  1847,
S.  443  ff.;  H.  v.  P  e  c  h  m  a  n  n,  Der  Ludwigskanal,  kurze  Geschichte  seines
Baues  und  seiner  noch  bestehenden  Mängel,  Nürnberg  1854  u.  a.  Vergl.  zu
den  neueren  Bestrebungen:  v.  Schuh,  Günther,  Sympher,  Meitzen,
Das  Donau-Main-Kanalprojekt,  Verbandsschriften  des  Deutsch-Österr.-Üngar.
Verbandes  für  Binnenschiffahrt,  Nr.  III,  Berlin  1897.  Literatur  zum  Ludwigskanal ­
  u.  a.  G.  Zöpfl,  Mittelländische  Verkehrsprojekte,  Berlin  1895.
Max  v.  Eyth,  Binnenschiffahrt  und  Landwirtschaft.  Verbandsschriften
des  deutsch-österreich.-ungar.  Verbandes  für  Binnenschiffahrt,  Nr.  XIII,  1899,
S.  16:  „Die  Ströme  Bayerns,  welche  die  grofsen  Verkehrsadern  des  Landes
sein  könnten,  die  Donau  und  der  Main,  haben  bis  heute  in  dieser  Beziehung
eine  kaum  nominelle  Bedeutung.  Wir  wissen  und  beklagen  alle,  wie  hierdurch
die  Verbindung  von  Donau  und  Main,  der  Ludwigskanal,  trotz  des  kühnen
und  gesunden  Gedankens,  der  seinen  Bau  veranlafst,  ein  totgeborenes  Kind
bleiben  mufste  und  wie  die  natürlichen  Verkehrswege  des  Landes  im  Laufe  der
letzten  50  Jahre  den  künstlichen,  d.  h.  den  Eisenbahnen,  geopfert  wurden.“
Den  Weseranschlufs  betont  neuerdings  auch  wieder  Prinz  Ludwig  von
Bayern  unter  den  zu  schaffenden  Wasserstraisen  (Bremer  Nachrichten  vom
21.  Dez.  1907,  24.  Aug.  1908.).
        <pb n="143" />
        —  144  —

Es  ist  bremische  und  bayrische  Interessenpolitik,  an  der
Deutschland  insofern  ein  Interesse  hat,  als  ihm  dadurch  einmal
theoretisch  ein  neuer  Verkehrszug  zugeführt  wird,  das  andere  Mal
neben  besserer  Erschliefsung  der  Produktionskräfte  des  betreffenden
Gebiets  dem  vollständigen  Ubergreifen  Hollands,  das  damals  neben
dem  natürlichen  Vorteil  des  grofsen  Stroms  auch  noch  zu  Lande
den  der  Zollbegünstigung  hatte,  gewehrt  wird.  Da  die  Wasserstrafse
damals  frei  von  den  einzelstaatlichen  Transitzöllen  war  und  nur  mit
ihrer  speziellen  Schiffahrtsabgabe  arbeitete,  wovon  Holland  allerdings
zunächst  insofern  weniger  hatte,  als  Preufsen  den  Kölner  Rheinstapel
so  lange  aufrecht  erhielt,  bis  Holland  seinen  sehr  unberechtigten
angeblichen  Seezoll  aufgab,  und  im  Zollverein  dann  alles  von  den
Rheinhäfen  nach  der  Schweiz  und  Österreich  auf  dem  Landwege
durchgeführte  Gut  nur  auf  einen  Kreuzer  für  den  Zentner  gestellt
war,  während  es  von  Bremen  aus  1 /s  Taler  im  Steuerverein  und
1 12  Taler  im  Zollverein  zahlte,  so  war  die  Disposition  höchst
ungünstig. 1 )
Dafs  auch  Hamburg  durch  die  Elbe  besser  gestellt  war  und
auch  in  das  engere  bremische  Handelsgebiet  Übergriff,  wie  Holland
nach  Thüringen  und  Hessen,  hat  für  Deutschland  nur  insofern
Interesse,  als  für  Bremen  die  Konkurrenz  gegen  die  holländischen
Häfen  und  Antwerpen,  die  es  nur  als  womöglich  künstlich  stark
gemachter  Platz  autnehmen  kann,  die  Lebensfrage  ist,  für  das  viel
mehr  östlich  interessierte  Hamburg  nicht.
Im  Anschlufs  an  die  Pläne  auf  Geestemünde  und  Harburg 1  2 )
wurde  in  Hannover  ein  Projekt  erörtert,  das  Meidinger  1854
folgendermafsen  schildert:
„Die  Bracke  mündet  bei  Ritzebüttel  in  die  Nordsee  (Altenbrucher
  Hafen)  und  führt  ebenfalls  durch  eine  Schleuse  das  überflüssige ­
  Wasser  ab.  Es  liegt  im  Plan,  einen  Kanal  für  grofse
Seeschiffe  von  Cuxhaven  bis  Hamburg  zu  bauen,  wodurch  die  mehr
und  mehr  zunehmende  Elbversandung  umgangen  würde.  Dieser
Kanal  soll  so  breit  sein,  dafs  zwei  Seeschiffe  bequem  an  einander
vorbei  fahren  können.  Das  flache  Terrain  bietet  keine  Schwierig-1
 )  A.  Duckwitz,  Denkwürdigkeiten  aus  meinem  öffentlichen  Leben,
1877,  S.  18,  auch  S.  34,  über  die  Begünstigung  des  deutschen  Handels  über
die  französischen,  holländischen  und  belgischen  Häfen  gegenüber  Zurückhaltung
der  deutschen  Häfen  durch  die  Zolltarife  des  Zoll-  und  Steuervereins,  vergl.
ferner  S.  36,  38,  60,  94.  Vergl.  a.  Max  Peters,  Die  Entwicklung  der  deutschen
Reederei,  Jena  1899—1905,  Bd.  I,  S.  37,  141  ff.,  Bd.  II,  S.  9,  112  ff.;  u .  a.
2 )  S.  Duckwitz,  Denkwürdigkeiten,  S.  140;  Staatsarchiv;  u.  a.
        <pb n="144" />
        —  145  —

keiten  dar.  Hamburg  würde  jedoch  gegen  Harburg  dadurch  im
Nachteil  sein;  dagegen  durch  eine  Eisenbahn  entschädigt  werden,
welche  mittelst  fliegender  Brücken  von  Harburg  nach  Hamburg
führen  und  in  den  Berliner  Bahnhof  einmünden  soll.“  1 )
Angesichts  der  hannoverschen  Handelspolitik,  die  eben  damals
für  Geestemünde  erhebliche  Mittel  bereit  stellte,  wenngleich  die
damals  damit  verbundenen  zur  möglichsten  Herüberziehung  des
hanseatischen  Handels  ins  Hannoversche  bestimmten  allzu  weitsichtigen ­
  Kanal-  etc.  Pläne  nachher  nicht  zur  Ausführung  kamen 2 ),
und  zugleich  Bremerhaven  niederzuhalten  bestrebt  war 3 ),  kam  in
Bremen  ebenfalls  die  Erinnerung  an  den  alten  Kanalplan  wieder  auf,
der  aber  jetzt  nicht  blofs  bis  Brake,  sondern  an  eine  Ausmündung
bei  Nordenham  oder  Fedderwarden  projektiert  wurde.  Man  müsse
zu  dem  Newport,  Brousvershaven 4 ),  Nieuwediep  auch  eine  brauchbare ­
  Verbindung  nach  der  alten  Stadt  haben,  heifst  es  im
Bremer  Tageblatt  1859,  Nr.  li  und  12,  nachdem  vorher  die
Pläne  Hannovers  auf  Geestemünde  noch  erschwerend  erörtert  worden
sind,  wenn  Bremen  nicht  zur  Landstadt  werden  solle 5 ).  Der  Plan
kam  noch  einmal  zur  Diskussion  in  der  Presse,  als  Preufsen  die
Erweiterung  der  Bremerhavener  Anlagen  ermöglichte,  im  Anfang
der  siebziger  Jahre.  Anregend  scheint  damals  die  Durchführung
des  grofsen,  8  m  tiefen  Noordzee-Kanals  gewirkt  zu  haben,  den  die
Niederlande  1865  bis  1876  für  Amsterdam  bauten,  und  der  von  den
*)  Heinrich  Meidinger,  Die  deutschen  Ströme,  III.  Abi,  1854,  S.  46,
206,  vgl.  a.  IV.  Abt.,  S.  23;  Duckwitz,  S.  139,  140;  Hannovers  Seeschiffahrt,
Leer  1853,  I.  Heft,  S.  70  ff.  u.  a.  v.  Reden,  Hann.,  II,  S.  268  u.  a.  Die
Bracke  soll  früher  die  Grenze  zwischen  dem  hannoverschen  Land  Hadeln  und  dem
hamburgischen  Amte  Ritzebüttel  gewesen  sein.  Damals  fand  ihr  Ausflufs  auf
hamburgischem  Gebiete  statt.  Dagegen  hatte  Hannover  die  Gerichtsbarkeit
auf  dem  ganzen  Brackeflusse  und  an  dessen  Ufern,  auch  wo  derselbe  das
Hamburger  Gebiet  durchströmte,  sowie  auf  dem  Aufsendeiohsfleete  und  dessen
Ufern.  Die  Schleusen  vor  der  Bracke  waren  gleichfalls  hannoverisch.
Vor  dem  Ausflufs  durch  den  Altenbrucher  Hafen  hatte  die  Elbe  mehr
als  50  Fufs  Tiefe  bei  ordinär  niedrigem  Wasser,  (v.  Reden,  II.,  S.  105.)
*)  Duckwitz,  Denkwürdigkeiten,  S.  140;  v.  Reden,  II.,  S.  258
Meidinger,  Die  deutschen  Ströme,  IV.  Bd,  S.  23,
8 )  Namentlich  wurden  das  Fort  Wilhelm  und  cas  neuere  Turmfort
benutzt.  S.  darüber  Weserzeitung  1870,  Nr.  8252,  bei  ihrer  Beseitigung;  Bremen
in  Noth,  1872.  Vgl.  a.  J.  G.  Kohl  (Reise  zur  Wesermündung  im  Herbst  1849)
Skizzen  ans  Natur-  und  Völkerleben,  Dresden  1851,  I.  Teil,  S.  310.
*)  Der  Nieuwe  Waterweg  und  Hoek  van  Holland  sind  neuesten  Datums.
6 )  Vgl.  a.  J.  G.  Kohl  (Reise  zur  Wesermündung),  Skizzen  aus  Naturund
  Völkerleben,  Dresden  1851,  S.  289.

10
        <pb n="145" />
        —  146  —

Befürwortern  des  Planes  agitatorisch  verwertet  wird 1 ).  Man  betonte
damals,  dafs  die  Korrektion  bisher  den  gewollten  Erfolg  nicht
erreicht  habe  und  eine  Verbindung  auch  von  Bremen  Stadt  nach
See  nötig  sei,  wobei  man  dies  Projekt  durchaus  nicht  gegen
Bremerhaven  ausspielen  dürfe.  Die  Idee  des  Kanals  wurde  1872  in
Bremer  Blättern  lebhaft  bekämpft,  auch  die  Frostgefahr  etc.  und
dafs  Bremerhaven  vollkommen  ausreiche,  aufgeführt 2 );  schliefslich
ist  die  Idee,  die  allen  Korrektionen  und  Kanalplänen  zu  gründe
lag,  doch  durch  die  Korrektion  durchgeführt  worden,  als  es  sich
als  unabweisbar  erwies,  auch  Bremen-Stadt  wieder  an  die  See  anzu»
schliefsen,  und  das  Gleichgewicht  der  im  Unterweserhandel  wirkenden ­
  Kräfte  herzustellen.
Das  Stück  des  Mittellandkanals  Minden—Lippe  ist  kurze  Zeit
aktuell  gewesen  während  des  Streites  zwischen  Preufsen  und
Holland,  reduzierte  sich  dann  aber  auf  die  beiden  bereits  erwähnten
Eisenbahnaktiengesellschaften 3 ).  Die  Presse  verlangte  in  der

')  Auch  die  älteren  Bremer  Kanalpläne  fallen  zeitlich  mit  Amsterdamer
Plänen  zusammen,  1819  bis  25  bauten  die  Amsterdamer  den  Noord-Hollandschen
Kanal  nach  Nieuwediep,  dessen  Mündung  aber  nachher  doch  wieder  Versandungen
ausgesetzt  war.  Der  Baumeister  Bremerhavens  van  Bonzelen  wurde  von  diesen
Arbeiten  herühergeholt.
a )  Vgl,  Bremen  in  Noth,  eine  Denkschrift,  Bremen  1872,  worin  eine
Anzahl  Prefsstimmen  gesammelt  erscheinen  ;  Weserzeitung  1870,  Nr.  8262,  8384  ;
Bremer  Handelsblatt  1870,  Nr.  954  ;  Bremer  Courier  1869,  Nr.  303  und  1870,
Nr.  27  ;  Morgenpost  1869,  Nr.  265,  292  u.  a.
8 )  Vgl.  die  an  anderer  Stelle  angegebene  Eisenbahnliteratur.  Der  Plan
wurde  namentlich  von  dem  westfälischen  Oberpräsidenten  Ludwig  von  Vincke
betrieben.  Er  wollte  den  Kanal  zwischen  Vlotho  und  Minden  die  Werre  aufwärts ­
  nach  der  Lippe  führen  (Bremer  Staatsarch.  1824)  vgl.  das  französische
Projekt.  Die  Kanallinie  liegt  innerhalb  der  Provinz  Westfalen.  (Vgl.  a.
D.  Reinhold  u.  J.  Oltmanns,  Der  deutsche  Handelskanal,  1817,  S.  50  ff.
HO).  Vincke  versuchte  auch,  nach  englischem  Muster  zu  Aktienzeichnungen
bei  Chausseebauten  etc.  anzuregen.  Bekanntlich  ist  diese  Form  in  Deutschland
namentlich  den  Eisenbahnen  zu  gute  gekommen,  als  der  Wohlstand  gestiegen
war.  (S.  v.  Treitschke,  Deutsche  Geschichte,  II-  Teil,  1897,  S.  261,  265.)
1840  agitierte  Fritz  Harkort  für  den  Kanal.  Zu  den  älteren  Plänen  vei-gl.  auch
Westfälischer  Anzeiger  oder  Vaterländisches  Archiv  zur  Verbreitung  des  Guten
und  Nützlichen,  XXVI.  Bd  ,  Nr.  4,  vom  13.  Jan.  1816,  Sp.  51  ff.,  Nr.  20,  vom
9.  März  1816,  Sp.  361  ff.,  Nr.  22,  vom  16.  März  1816,  Sp.  40  ff.  u.  a.  Es
wird  darin  die  Verbindung  Lippe—Neete,  Diemel—Alme—Lippe  besprochen  und
auch  an  eine  weitere  Verbindung  nach  der  Elbe  und  zwar  durch  einen  Kanal
Werra—Unstrut—Saale,  dazu  gerade  Chausseeverbindung  Weser—Magdeburg
gedacht.
        <pb n="146" />
        147  —

Konfliktszeit  heftig  die  Verbindung  Lippe—Ems. 1 )  1844  wurde  in
Oldenburg  stark  für  die  Verbindung  der  Hunte  mit  der  Ems  agitiert
und  auch  auf  die  Ideen  wegen  einer  Verbindung  der  Weser  und  der
Elbe  hingewiesen,  die  ich  schon  erwähnt  habe.  Das  Resultat  war
der  Hunte-Ledakanal,  der  durch  den  Landtag  nur  als  Fehnkanal
ausgestaltet  wurde,  obwohl  die  Regierung  Gesichtspunkte  des
Handelskanals  im  Auge  behielt,  was  aber  bei  den  neueren  Anforderungen
nicht  viel  bedeutete.  Die  Bremer  Handelskammer  hat  noch  einmal
Ende  der  siebziger  Jahre  Versuche  gemacht,  die  Umbildung  von
derzeitigen  Weser—Elb—Moorkanalplänen  in  Handelskanalpläne  zu
veranlassen 2 ).
Der  Mittellandkanal  wurde  in  vollem  Umfange  zuerst  wieder
in  den  sechziger  und  siebziger  Jahren  in  den  von  Michaelis  und  Hefs
aufgestellten  eingehenden  Projekten  bearbeitet 3 ) 4 ).  Es  kam  in  den
neueren  Erörterungen  sowohl  die  alte  südlichere  Route  über
Bielefeld,  die  für  die  Weser  die  direktere  ist,  wie  die  nördliche
Route  über  Osnabrück  in  Frage.  Auch  die  Allerkanalisation,  die
die  gerade  Fortsetzung  der  Mittellandkanalroute  von  der  Ohre  her
etwa  ab  Gifhorn  bilden  würde,  wurde  wieder  erörtert.  Da  die
Mittellandkanalprojekte  1865  aussichtslos  wurden,  ist  auch  noch
eben  vor  dem  Kriege  eine  interne  hannoversche  Kleinverbindung  von
der  Aller  nach  Hitzacker  erörtert  worden 6 ).  In  dieser  Zeit  glaubte
man  noch  auch  Privatkapital  zu  Kanalbauten  heranziehen  zu  können.
Durch  die  Ausschaltung  Hannovers  1866  vereinfachte  sich  die

*)  Vgl.  Westfälischer  Anzeiger,  XXVI.  Bd.,  Nr.  22,  vom  16.  März  1816,
Sp.  406,  407.  Heinrich  v.  Treitschke,  Deutsche  Geschichte  im  neunzehnten
Jahrhundert,  III,  Teil,  1903,  S.  471;  Heinrich  Meidinger,  Die  deutschen
Ströme,  IV.  Abt.,  Leipzig  1854,  S.  182.  Die  Lippekanalisierung  wurde  1816
beschlossen  und  1835  von  Wesel  bis  Lippstadt  durchgeführt,  s.  Meidinger,
II.  Abt.,  S.  37;  1).  Reinhold  u  J.  Oltmanns,  1817,  S.  52  ;  Bremer  Staatsarchiv. ­
  An  die  Schiffbarmachung  der  Lippe  hat  auch  schon  Friedrich  der
Grofse  gedacht  und  Kostenanschläge  und  Pläne  machen  lassen,  ohne  sie  gegen
den  Widerstand  des  Bistums  Münster  durchführen  zu  können.  (Westfäl.  Anzeiger, ­
  XXVI.  Bd.,  Nr.  4,  13  Jan.  1816,  Sp.  51.)
2 )  Jb.  d.  Hdlsk.  i.  Bremen  f.  1877,  S.  45,  1878,  S.  49,  1880,  S.  22.
8 )  Siehe  unter  3 )  aut  Seite  146.
4 )  K.  Michaelis,  Rhein-Weser-Kanal,  Berlin  1864;  Michaelis  und
Hess,  Das  Projekt  des  Weser-Elbe-Kanals,  Hannover  1871.  Sie  bearbeiteten
auch  den  Entwurf  1880—81.  Über  die  Anregungen  1856  ff.,  H.  Keller,  Weser
und  Ems,  IV.  Bd.,  S.  558;  G.  Z  öp  fl,  Mittelländische  Verkehrsprojekte,  Berlin  1895,
62,  97  u.  i.  f.
6 )  W.  Mylius,  Die  Schiffbarmachung  der  oberen  Aller  und  deren  Verbindung ­
  mit  der  Elbe,  Celle  1866.

10*
        <pb n="147" />
        —  148  —

Sachlage  bedeutend,  indem  nun  die  Mittellandroute  eine  interne
preufsische  Angelegenheit  wurde,
Mit  den  Reichsideen  von  1870  kam  auch  die  grofse  nationale
Angelegenheit  des  Kanals  wieder  stärker  in  Flufs.  Es  sind  seit  den
sechziger  Jahren  eine  grofse  Reihe  von  Denkschriften  und  Broschüren
erschienen 1 ).
*)  Zu  der  aktuellen  Literatur:  Denkschrift  des  bleibenden  Ausschusses
des  deutschen  Handelstages  über  Anlage  schiffbarer  Kanäle,  1861;  G.  Grosse,
Über  den  Nutzen  der  Schifiahrtskanäle,  Berlin  1868;  E.  Bellingrath,
Studien  über  Bau  und  Betriebsweise  eines  deutschen  Kanalnetzes,  Text  und
Atlas,  Berlin  1879;  Die  Jahresberichte  der  deutschen  Handelskammern  in  ihren
Äusserungen  über  Stromkorrektion  und  Kanalbauten,  Berlin  1879;  Do  eil,
Für  Kanäle,  Strafsburg  1884;  Opel,  Die  Kanalfrage,  Leipzig  1884;  Matthias,
Kanäle  in  Norddeutschland,  Münster  1884;  Havestadt  und  Contag,  Projekt
eines  Weser  -  Seiten  -  Kanals  Dedesdorf  -  Bremerhaven,  Bremerhaven  -  Geestemünde, ­
  1885;  August  Meitzen,  Die  Frage  des  Kanalbaues  in  Preussen,
Sonderabdruck  aus  Schmollers  Jahrbuch  für  Gesetzgeb-  etc.,  Leipzig
1885;  S  ympher,  ,  Transportkosten  auf  Eisenbahnen  und  Kanälen,  Berlin
1886;  Die  projektierten  und  neuen  Schiffahrtskanäle  im  Nordwesten
Deutschlands,  Emden  1887;  Kanal-  und  Flufsschiffahrtskarte  des  deutschen
Reichs  nebst  den  im  Bau  begriffenen  und  projektierten  Kanälen,
Glogau  1899;  Fritz  Geck,  Der  binnenländische  Rhein-Weser-Elbe-Kanal,
Hannover  1891,  1894,  1896;  Duis  und  Prüsmann,  Der  westliche  Teil  des
Rhein-Weser-Elbe-Kanals.  1.  u.  2.  Heft,  Berlin  1893;  G.  Zöpfl,  Mittelländische
Verkehrsprojekte,  Berlin  1895;  M.  Wittenb  erg  ,  Die  wirtschaftliche  Bedeutung
eines  deutschen  Mittellandkanals,  Berlin  1898;  Sy  mp  her,  Die  wirtschaftliche
Bedeutung  des  Rhein-Elbe-Kanals,  I.  u.  II  Bd.,  Berlin  1899;  Prüsmann,
Denkschiilt  über  den  Entwurf  eines  Ehein-Elbe-Kanals,  2  Bde,  Berlin  1899;  Der
Rhein-Weser-Elbe-Kanal,  nach  den  Verhandlungen  des  Abgeordnetenhauses
dargestellt,  Berlin  1899;  Entwurf  eines  Gesetzes  und  stenographische  Verhandlungen
des  prenfsischen  Abgeordnetenhauses,  betreffend  den  Bau  eines  Schiffahrtskanals
vom  Rhein  bis  zur  Elbe,  Berlin  1899;  G.  K.  A  n  t  o  n  ,Der  Mittellandkanal,Hamburg  1900;
Sy  mpher,  Wasserwirtschaftliche  Vorarbeiten,  Leipzig  1901;  ders.,  Die  wasserwirtschaftliche ­
  Vorlage,  Berlin  1901;  ders,  Emscherthallinie  und  Kanalisierung
der  Lippe,  Berlin  1901;  Entwurf  eines  Gesetzes  nebst  Begründung  und  Anlagen,
und  stenographische  Verhandlungen  des  preussischen  Abgeordnetenhauses,
betreffend  die  Herstellnng  und  den  Ausbau  von  Kanälen  und  Flufsläufen,  Berlin
1901;  W.  Rehling,  Der  Rhein-Weser-Elbe-Kanal  und  die  Landwirtschaft,
Minden  i.  W.  1901;  Die  Versammlung  zu  Gunsten  der  Kanalvorlage  am
20.  Januar  1901  im  grofsen  Fest  saale  des  Rathauses  zu  Berlin,  Bericht  über
die  Verhandlungen  nach  der  stenographischen  Aufnahme,  mit  einer  Karte  der
Wasserstrafsen  Deutschlands,  Berlin  1901;  E.  v.  Eynern,  Zwanzig  Jahre  Kanalkämpfe, ­
  ein  Beitrag  zur  Geschichte  des  deutschen  Parteiwesens,  Berlin  1901  •
F  e  r  v  e  r  s  ,  Das  neue  Wasserstrafsengesetz,  Berlin  1905;  Denkschrift,  betreffend  die
Anlage  eines  den  Anforderungen  grosser  Seeschiffe  genügenden  Hafens  an  der  Unter-Ems,
  Emden  1868,  B  a  u  r,  Rhein-Ems-Kanal,  Wesel  1884—86;  Denkschrift,  betreffend
den  Kanal  von  Dortmund  nach  der  unteren  Ems,  Köln  1884;  Rhein-Ems-Kanal,
        <pb n="148" />
        —  149

1870  besprach  Meitzen  den  Mittellandkanal  und  die  Verbindung
nach  der  Nordsee.  Er  sieht  auf  seiner  Karte  eine  Verbindung  durch
die  Dümmersee-Huntelime  nach  Wilhelmshaven  vor,  an  die  Bremen
und  die  Weserplätze  durch  einen  Stichkanal  angeschlossen  sind. 1 )
Die  neuere  Zeit  beherrschte  auch  wieder  der  Gegensatz
Küstenkanal  oder  Mittellandkanal,  ohne  die  älteren  südlichen
Ergänzungen.  Als  durch  Preufsen  die  neueren  Kanalpläne  Aussicht
auf  Verwirklichung  erhielten,  schienen  zuerst  seitliche  Anschlüsse
bevorzustehen,  allmählich  konzentrierte  sich  in  Bremen  die  ganze
Hoffnung  auf  Anschlufs  nach  dem  Süden  auf  eine  mittlere,  gut
durchgeführte  Verbindung  mit  dem  Mittellandkanal,  der  das  eigentliche ­
  Handelsgebiet  der  Weser  ausgestaltete  und  mit  den  übrigen
Elufssystemen  in  Konnex  setzte  und  wegen  der  Wasserzuführung  die
obere  Weser  verbessern  mufste.  Die  seitlichen  Anschlüsse  wurden
auf  der  Huntelinie  von  Bremen  an  die  Mindener  Linie  nach  Dortmund ­
  und  dem  Rhein,  oder  von  Elsfleth  über  Oldenburg  an  die
Emslinie,  von  Nienburg  nach  Haste  zwischen  Minden  und  Hannover

Denkschrift,  Münster  1886;  Festschrift  zur  Eröffnung  des  Dortmund-Ems-Kanals,
1899;  C.  Schweekendieok,  Festschrift  zur  Eröffnung  des  neuen  Emder  Seehafens, ­
  Berlin  1901.  —  Ed.  Sonne  und  J.  Schlichting,  in  L.  Franzius
und  Ed.  Sonne,  Handbuch  der  Ingenieurwissensohaften,  III.  Bd»,  Wasserbau,
II.  Abt.  Binnenschiffahrt,  Sohiffahrtskanäle,  Regulierung  und  Kanalisierung  der
Flüsse  oberhalb  der  Flutgrenze,  II.  Auf!.,  Leipzig  1882,  seitdem  in  neuer  Bearbeitung, ­
  Binnenschiffahrt  IV.  Auf!,,  1906.  —  Als  periodische  Publikationen  etc.
für  die  Förderung  der  Kanal-  und  Flufsschiffahrt  sind  zu  nennen:  Der
mittelländische  Kanalbote,  Hannover,  1894—97;  Kanal-Schriften-Sammlung
des  Kanalvereius  für  Niedersachsen  zu  Hannover,  1899  ff.;  Verhandlungen ­
  der  Generalversammlung  des  Centralvereins  für  Hebung  der  deutschen
Flufs-  und  Kanalschiffahrt,  Berlin  1870—91;  Protokolle  der  Ausschufssitzungen
des  Centralvereins  für  Hebung  der  deutschen  Flufs-  und  Kanalschiffahrt,  1882—91;
Mitteilungen  des  Centralvereins  für  Hebung  der  deutschen  Flufs-  und  Kanalschiffahrt, ­
  1892—94;  Zeitschrift  für  Binnenschiffahrt,  Berlin  1894  ff.;  Verbandsschriften ­
  des  Deutsch-Österreichisch  -  Ungarischen  Verbandes  für  Binnenschiffahrt,
Berlin  1897  ff.;  Verhandlungen,  Berichte  und  Mitteilungen  der  internationalen
(Binnen-)  Schifffahrtskongresse,  1885  ff.  [Das  Schiff,  Berlin;  Allgemeine  Schifffahrts-Zeitung, ­
  Berlin;  Der  Binnenschiffer,  Berlin;  Das  Rheinschiff,  Mannheim;
Rheinisch-Holländische  Schiffahrts-Zeitung,  Ruhrort  u.  a.  (Der  Leuchtturm,
Bremen).]  Jahresberichte  der  Bremer  Handelskammer  namentlich:  f.  1877,
S.  45,  1878,  S.  49,  1879,  S.  31,  33,  1880,  S.  21,  1882,  S.  35,  1883,  S,  34,  1888,
S-  42,  1889,  S.  21,  24,  1890,  S.  26,  1892,  S  32,  1893,  S.  28,  1894,  S.  23,  1898,
S.  67,  1899,  S.  61,  1901,  S  66,  1905,  S.  73,  u.  a.
')  August  Meitzen,  Topographische  Erwägungen  über  den  Bau  von
Canälen  in  Deutschland,  Berlin  1870.
        <pb n="149" />
        150  —

gesucht  und  die  Aller-  und  Leinelinie  *)  erörtert.  Erfolg  hat  die  Idee
des  Ausbaus  der  Weser  selbst.  Es  kam  einigermafsen  überraschend,
als  Bremen  sieh  erbot,  diesen  Anschlufs  ganz  allein  mit  einem  Kostenaufwande
  von  43  Millionen  herzustellen 2 ),  aber  es  mufste,  wenn  es
am  Leben  bleiben  wollte,  auf  alle  Weise  diesen  Plan  fördern.
Seit  Ostfriesland  wieder  preufsisch  geworden  war,  bekam
die  Kanalisierung  der  Ems,  mit  der  Hannover  bereits  begonnen
hatte 8 ),  und  der  Anschlufs  von  Westfalen,  weswegen  bereits  beim
Wiener  Kongrefs  seinerzeit  zwischen  Preufsen  und  Hannover
J )  Y.  S  t  o  1  tz  enb  erg-Luttmer  s  en  ,  Die  Kanalisierung  von  Leine
Aller  und  Weser,  Hannover  und  Leipzig  1895;  L.  Franzius,  Neue  Hafen-Anlagen
zu  Bremen,  eröffnet  im  Jahre  1888,  Hannover  1888.  Sp.  9  u.  a.  Zur  Leinekanalisierung ­
  vgl.  a.  H.  Keller,  Weser  u.  Ems,  IV.  Bd.,  S.  324  u.  a.
Eine  Allerkanalisierung  auf  1,50  m  bis  Celle  kommt  jetzt  zustande.  Die
Stadt  Celle  übernimmt  die  Garantie  für  die  Betriebs-  und  Unterhaltungskosten
und  */»  der  Baukostenverzinsung,  wofür  Bremen  Rückbürgschaft  zu  1 /a,  der
Lloyd  zu  einem  Drittel  für  die  Bremer  Rückbürgschaft  übernimmt.  Die  Baukosten ­
  sollen  3  300  000  Mark  betragen.  Bremer  Nachrichten,  7.  Juli  1H07,  6.
und  9.  Juli  1908.
3 )  Die  Kosten  für  den  ganzen  Mittellandkanal  waren  mit  der  Kanalisierung
der  Weser  nach  dem  älteren  abgelehnten  Projekt  auf  311713  7U0  (für  den
eigentlichen  Mittellandkanal,  vom  Dortmund—Ems-Kanal  bis  zur  Elbe
ca.  150  000  000)  Mark  veranschlagt.  Bremen  hat  1898  die  Kosten  des  Anschlufses
  an  den  Kanal  durch  Kanalisierung  der  Oberweser  bis  Minden  in  Höhe
von  42  628000  Mark  übernommen.
Nach  der  jetzt  angenommenen  Vorlage  werden  rund  74  Millionen  für
den  Kanal  vom  Rhein  bis  zum  Dortmund—Ems-Kanal  aufgewandt,  81  Millionen
für  die  Verbindung  vom  Dortmund—Ems-Kanal  bis  in  die  Gegend  von  Osnabrück
und  von  da  in  die  Gegend  von  Bückeburg,  aufserdem  für  die  Zweigkanäle  nach
Osnabrück  und  Minden  und  die  Arbeiten  in  der  oberen  Weser,  einschliefslich
der  Staubecken,  39  Millionen  für  den  Kanal  nach  Hannover  und  Linden
Bremen  hat  die  Wehr-  und  Schleusenkanalanlage  bei  Hemelingen  zu  stehen  und
ein  Drittel  für  die  Kosten  der  Anlagen  an  der  Weser  oberhalb  Minden,  die
Talsperren,  bis  zu  10  Millionen  Mark  beizutragen.  Die  durchzogenen  Gegenden
werden  durch  abgestufte  Garantien  herangezogen.  (Bremen  §  3  des  Vertrages
vom  29.  März  1906).  Für  die  Lippekanalisiernng  kommen  44  Millionen,  für
Bauten  am  Dortmund—Ems-Kanal  6  Millionen,  für  Landeskultnrbauten  am  Kanal
5  Millionen,  für  den  Grofsschiffahrtsweg  Berlin—Stettin  43  Millionen,  zwischen
Oder  und  Weichsel  21,  für  die  Oder  20  Millionen  hinzu  (s.  das  preufsische  Gesetz
vom  1.  April  1905,  §  2,  A.  2,  Preufsische  Gesetzsammlg.  1905,  no.  10589,
S.  179  ff.;  Pervers,  Das  neue  Wasserstrafsengesetz,  1905,  S.  17,  61;  Vertrag
mit  Bremen  vom  29.  März  1906,  publiziert  21.  Mai  1906,  Bremer  Gesetzblatt
1906,  Nr.  33,  S.  83  ff.).
3 )  Meidinger,  Die  deutschen  Ströme,  IV.  Abt.,  1834,  S.  187.  Vgl.  auch
Zur  Eröffnung  des  Seehafens  in  Emden,  —  Zeitschrift  für  Binnenschifffahrt, ­
  VIII.  Jahrg.,  1901,  S.  389.
        <pb n="150" />
        151  —

Abmachungen  getroffen  waren 1 ),  gute  Aussichten.  In  den  neueren
Küstenkanalerörterungen  wollte  man  die  Ems  kanalisieren,  von
Neudörpen  her  über  Kampe  an  die  Route,  die  Oldenburg  nach  der
unteren  Ems  Leer—Emden  geführt  hatte,  anschliefsen.  Es  kam
aber  nur  der  Dortmund—Ems-Kanal  zur  Ausführung.
An  die  Stelle  der  alten  Lippe-Verbindung  mit  dem  Rhein  hat
sich  die  Emschertallinie,  die  die  wichtigste  Montangegend  für  den
heutigen  Ausbau  darstellt  und  auch  für  Holland  ungünstiger  liegt,
geschoben.  Doch  ist  neuerdings  wieder  vom  Landtag  auch  die
Lippekanalisierung  hinzugefügt  worden.
Der  Mittellandkanal  wird  bekanntlich  wegen  der  Gegenden,  die
von  ihm  eine  relative  oder  absolute  Herabsetzung  ihrer  Position
befürchten,  nur  als  Torso  bis  Hannover  in  nicht  allzuferner  Zeit  zur
Ausführung  kommen 2 ).

*)  S.  a.  D,  Rein  hold  und  J.  Oltmanns,  Der  deutsche  Handelskanal,
1817,  S.  22  ff.  Friedrich  der  Grofse  versprach  bereits  die  Schiffbarmachung
der  Ems  nach  Westfalen  (Schwabe,  Die  Entwicklung  der  deutschen  Binnenschiffahrt, ­
  Verbandsschriften  des  Dentsch-Österreich-Ungarischen  Verbandes  für
Binnenschiffahrt,  Nr.  XLIV,  Berlin  1899,  S.  35;  B.  C.,  Zur  Eröffnung  des  Seehafens ­
  in  Emden,  Zeitschrift  für  Binnenschiffahrt,  VIII.  Jahrg.  1901,  S.  389.)
2 )  Interessante  Ausführungen  zu  der  Hauptfrage,  dem  Widerstand  der
Landwirte  bezw.  der  preufsischen  Abgeordneten  der  vorwiegend  agrarischen
Gegenden,  die  derzeit  den  Zustand  der  alten  extensiven  Wirtschaft,  rein
lokale  Erzeugung  und  Verbrauch  für  die  deutsche  Landwirtschaft  innerhalb
der  modernen  Wirtschaft  begünstigen,  statt  etwa  durch  angemessenen  Zollschutz ­
  die  Konkurrenzfähigkeit  der  deutschen  Landwirtschaft  gegen  die  ausländische ­
  zu  verbürgen,  innerhalb  Deutschlands  ihr  aber  einen  modernen  einheitlichen ­
  Markt  durch  billigst  gehall  ene  Verkehrsmittel  herzustellen,  der  den
Osten  zur  Versorgung  des  Westens  befähigen  wmrde,  gibt  der  langjährige  Führer
der  Deutschen  Landwirtschaftsgesellschaft,  Max  von  Eyth  in  seinem  Vortrag
Binnenschiffahrt  und  Landwirtschaft,  der  als  Nr.  XLIII  der  Verbandsschriften
des  Deutsch-Österreioh-Dngarischen  Verbandes  für  Binnenschiffahrt,  Berlin  1899
im  Druck  erschienen  ist.  Er  streift  auch  die  Widerstände  derjenigen  preufsischen
Montangegenden,  die  sich  einen  provinziell  oder  lokal  abgegrenzten  Mark,
gegenüber  der  westfälischen  Konkurrenz  erhalten  wollen,  und  Hamburgs,  das
befürchtet,  dafs  der  Mittellandkanal  Bremen  greisere  Vorteile  bringen  werde
als  Hamburg.  Als  Stütze  der  Hamburger  Anschauung  ist  namentlich  betont,  dafs
die  Oberelbe  oberhalb  des  Travekanals  den  Standard  des  600  tons-Schiffes  nicht
jederzeit  halte,  wie  das  der  Kanal  und  der  Mittelweserausbau  von  Bremen  tun
würden,  so  dafs  eine  Verbindung  nicht  eintreten  dürfe.  Auch  meint  man,  dafs
der  Umschlag  zwischen  600  tons-  und  400  tons-Boot  in  Berlin  bzw.  teilweis
Magdeburg,  geeignet  sei,  die  Verbindung  Hannover—Magdeburg  zu  paralysieren.
Nach  dem  Projekt  von  1905  werden  600  tons-Schiffe  auf  der  Weser  bis  Minden
bzw.  Hameln  ein  Viertel  des  Jahres  voll  beladen,  ein  Viertel  des  Jahres  zu  drei
Viertel  beladen,  die  Hälfte  des  Jahres  zu  drei  Fünftel  beladen  verkehren  können.
        <pb n="151" />
        —  152

Neuerdings  will  auch  Oldenburg  wieder  auf  der  Route  Kampe—
Dörpen  an  den  Dortmund—Ems-Kanal  anschliefsen.  Da  aber  Emden
seine  durch  den  Dortmund—Ems-Kanal  erlangte  Stellung  zu  verschlechtern ­
  und  eine  Schädigung  des  in  den  Emder  Hafenanlagen
investierten  Kapitals  befürchtet,  so  hat  sich  im  preufsischen  Abgeordnetenhaus ­
  sehr  energischer  Widerstand  erhoben 1 ).
Gegen  die  Verbindung  mit  der  Elbe,  für  die  in  Braunschweig
und  Magdeburg  Interessentengruppen  Verhandlungen  geführt  haben,
und  der  auch  die  Regierung  weiter  sympathisch  gegenübersteht,
protestiert  die  Stadt  Hannover,  die  den  Sackkanal  für  sich  vorteilhafter ­
  hält,  ebenso  soll  die  Verbindung  Bevergern—Oldenburg  den
von  ihr  angenommenen  Rahmen  überschreiten 1 ).
Neuerdings  ist  auch  wieder  von  einer  Verbindung  vom  Nordostseekanal ­
  nach  Wilhelmshaven  und  Emden  und  von  einer  starken
Befestigung  der  Emsmündung,  wo  die  wichtigste  Telegraphenlinie
liegt,  die  Rede 2 ).
Vgl  a.  Victor  Kurs,  Der  Mittelland-Kanal  begünstigt  nicht  die  holländischbelgischen ­
  Seehäfen  vor  den  deutschen,  Sonderausgabe,  Zeitschrift  für  Binnenschiffahrt, ­
  Berlin  1901;  F  e  r  v  e  r  s,  Das  neue  Wasserstrafsengesetz,  Berlin  1905,
S.  13  ff.,  18  ff.,  Karte;  Grenzboten.  LXVI.  Jg.,  S.  347  ff.;  Jahresbericht  der
Mindener  Handelskammer  für  1906/07,  S.  54;  u,  a.
*)  Zeitungsberichte.
*)  Den  Gedanken  eines  strategischen  Seekanals  für  die  Kriegsflotte ­
  in  der  Linie  Brunsbüttel-Wilhelmshafen-Emden  zunächst  der  Küste
bespricht  Bismarck,  Gedanken  und  Erinnerungen,  II.  Bd.,  1898,  S.  30,  31.
Vgl.  auch  Victor  Kurs,  Bericht  über  den  Entwurf  eines  Gesetzes,  betreffend
die  Herstellung  und  den  Ausbau  von  Kanälen  und  Flufsläufen,  Berlin  1901.
Es  handelte  sich  bekanntlich  bei  dem  Küstenkanal  um  zwei  Probleme,  einen
Binnenschiffahrtskanal  auf  der  Linie  Hunte—Elsfleth—Stade  zur  Sicherung  der
Elbe  gegen  Westen,  unter  Zurückstellung  des  Weseraufschlusses  und  der  internen
direkten  Ostwestverbindung,  und  den  strategischen  Seekanal  in  der  Nähe  der
Watten.  Eine  Einbiegung  nach  der  Unterweser  in  dem  Rhein-Elbe-Küstenkanal
bietet  das  Havestadt-Contagsche  Projekt.
        <pb n="152" />
        Zum  Postwesea
        <pb n="153" />
        155  —

Es  war  in  Bremen,  als  einer  Reichsstadt,  wie  in  Hamburg  ein
Aggregat  von  Postanstalten  entstanden. x )
Es  waren  das  städtische  Postamt,  das  aus  der  alten  städtischen
Botenanstalt  hervorgewachsen  war,  und  mit  Hamburg  und  Holland
auf  dem  alten  grofsen  Botenkurs  der  hansischen  Zeit,  der  von  den
Niederlanden  über  Bremen  und  Hamburg  durch  Mecklenburg  und
*)  Zur  Literatur:  Ein  Bericht  von  Senator  F.  W.  Heineken  vom
20.  Dezember  1826  über  das  Postwesen  in  Bremen  im  Anfang  des  neunzehnten
Jahrhunderts  und  auch  seine  älteren  Zusammenhänge,  der  in  den  Akten  des
Bremer  Staatsarchivs  liegt,  ist  von  W.  v.  B  i  p  p  e  n  unter  dem  Titel:  Zur
Geschichte  des  bremischen  Postwesens,  insbesondere  seiner  Beziehungen  zur
thurn-  und  taxisschen  Postverwaltung  im  Bremischen  Jahrbuch  Bd.  XII,  1883,
S.  132—144  zum  Abdruck  gebracht.  Duckwitz,  der  die  späteren  Postverträge ­
  abgeschlossen  hat,  hat  die  Verhandlungen  und  Zustände  dieser  späteren
Zeit  in  seinen  Denkwürdigkeiten  1877  S.  i-2  ff.,  71,  72  geschildert  und  einen
von  ihm  verfafsten  Bericht  an  den  Senat  vom  6.  Dezember  1851  in  den  Anhängen ­
  auf  S.  320-  345  (Handschrift  a.  in  der  Stadtbibliothek)  beigefügt.  Die
ältere  Geschichte  der  hessischen  Post  nach  Bremen  stellt  nach  Akten  des  Marburger
  Staatsarchivs  dar:  Buhl,  Die  hessische  Post,  in  Bremen,  zugleich  ein  Beitrag
zur  Postgeschichte  Bremens,  Archiv  für  Post  und  Telegraphie,  1887,  S.  33,  ff.
Vgl.  ferner:  Zur  Geschichte  des  Postwesens  der  freien  Hansestadt  Bremen,  Festschrift ­
  zur  Einweihung  des  Reichspostgebäudes,  Bremer  Nachrichten  vom
3.  Oktober  1878;  Das  neue  Reichspostgebäude  in  Bremen,  Weserzeitung  vom
26—28.  September  1878.  Neuerdings  sind  verschiedene  kürzere  Artikel  zur
älteren  Geschichte  des  Bremer  Post-  und  Botenwesens  nach  Akten  des  Bremer
Staatsarchivs  erschienen;  E.  Borgmann,  Aus  der  älteren  Postgeschiohte
Bremens,  Bremer  Nachrichten  28.  Juli  1907;  d  erselbe,  Ein  Poststreit  Bremens
mit  Thurn  und  Taxis,  Bremer  Türmer,  Sonntagshlatt  des  Bremer  Tageblatts,
Nr.  10,  22.  September  1907,  S.  78;  A.  Weise,  Postalisches  aus  Bremens  alter
Zeit,  Bremer  Nachrichten  vom  28.  Dezember  1907;  dazu  ferner  Ä.  Weise,  Das
bremische  Postwesen  bis  zur  Gründung  des  Norddeutschen  Bundes,  Archiv  für
Post  und  Telegraphie,  Jahrg.  1907,  S.  481  ff.  Zum  derzeitigen  Betrieb
vergl.  auch  E.  Borgmann,  Die  Post  in  Bremen,  Bremer  Nachrichten  vom
29.  Oktober  1907;  Bremer  Nachrichten  22.  September  1907  u.  a  Es  ist  außerdem ­
  auf  die  betreffenden  Darstellungen  in  den  Jahresberichten  der  Br.  Handelskammer, ­
  vordem  auch  auf  die  Adrefsbücher  und  Staatskalender  ein  Hinweis
zu  machen.  S.  f.  Franz  Buchenau,  Die  freie  Hansestadt  Bremen,  1900,
S.  232  ff.;  Grubert,  in  Bremen  und  seine  Bauten,  1900,  S,  276  ff.;  C.  A.
Heineken,  Geschichte  der  Stadt  Bremen  (Orig.  M.  Stb.),  1812,  S.  132,  136,
319,  373,  389  u.  a.;  W.  Sattler,  Erinnerungen  an  Alt-Bremen,  in  den
Bremer  Nachrichten,  7.  Mai  1908;  H.  Mysing,  Bremen  vor  fünfzig  Jahren,
Br.  Nachr.,  14.  Juli  1908.
        <pb n="154" />
        —  156  —

Pommern  bis  nach  Danzig  und  nach  dem  Osten  lief,  aber  in  seinem
östlichen  Teile  durch  die  preufsische  Staatspost  zerstört  war, 1 )  in
Verkehr  stand  und  aufserdem  die  englische  Post  empfing,  die  thurnund
  taxissche  Reichslehenpost,  und  die  Territorialposten,  in  Bremen
die  hannoversche,  die  preufsische,  die  hessische  und  die  oldenhurgische.

Die  hannoversche  Post  hatte  an  dem  Besitztum,  das  Hannover
seit  1719  als  Rechtsnachfolger  Schwedens  und  des  Erzbischofs  in
der  Stadt  Bremen  besafs,  eine  feste  Stütze.  Ältere  Versuche,  ein
eigenes  Postamt  in  Bremen  zu  errichten  (1683  etc.)  blieben  ohne
Erfolg.  Ein  völlig  selbständiges  getrenntes  Postamt  wurde  erst  1736
errichtet,  bis  dahin  war  der  Stadtpostmeister  gleichzeitig  Verwalter
des  hannoverschen  Postwesens  in  Bremen.  Mit  der  Aufgabe  des
stadtbremischen  Besitzes  1803  erwarb  Hannover  durch  Vertrag  Rechtsboden ­
  für  seine  Post.  Das  hannoversche  Postamt  besorgte  die
Korrespondenz  von  und  für  die  hannoverschen  Staaten.
Die  preufsische  Post  war  mit  der  Afrikanischen  Kompagnie  und
der  Besetzung  Emdens  und  Greetsyls  1682  durch  die  Brandenburger
von  Minden  über  Uchte,  Bassum  nach  Bremen  und  von  da  ab  durch
das  Oldenburgische  nach  Ostfriesland  gelegt  worden.  Der  bremische
Postmeister  hatte  1685  zuerst  die  Besorgung  übernommen.  Die
Briefpost  und  das  Postamt  waren  dann  aber  1727  dem  taxisschen
Postmeister  übertragen  worden,  während  die  Fahrpost  noch  von  dem
bremischen  Postmeister  gestellt  wurde.  Diese  Postroute  schlofs  in
Minden  an  den  grofsen  Kleve-Berliner  Kurs  an,  und  alle  Briefe  nach
und  von  Preufsen  sowie  die  Porti  waren  vertragsmäfsig  der  preufsischen
  Post  Verwaltung  zuzuführen. 2 )
Die  hessische  Post  über  Bassum,  Minden,  Uchte  nach  Kassel,
die  die  hessenkasselschen  Teilgebiete  und,  da  seit  1699  ein  selbständiges ­
  hessisches  Postamt  in  Frankfurt  a.  M.  bestand, 8 )  auch  Frankfurt ­
  mit  dem  Norden  verband,  mufste  die  bei  der  Errichtung  durch  &amp;gt;
Landgraf  Wilhelm  von  Hessen  im  Einvernehmen  mit  seinem  Bruder
Landgraf  Friedrich,  König  von  Schweden,  1736  beabsichtigte  und
auch  zunächst  eingeführte  Verbindung  mit  dem  stadtbremischen  Post-')
  b.  Heinrich  Stephan,  Geschichte  der  Prenfsischen  Post,  Berlin
1859,  S.  19  ff.  ii.  a.
2 )  Di®  ältere  preufsische  Postgeschichte  in  Bremen  ist  bei  Stephan,
Geschichte  der  Prenfsischen  Post,  1859,  des  genaueren  dargestellt,  s.  S.  38,  79,
153,  160,  211,  240,  355,  459,  496  ff.  u.  a.
8 )  Heinrich  Meidinger,  Die  Fürstlich  Thurn-  und  Taxissche  Postanstalt, ­
  Jahrbuch  des  Vereins  für  deutsche  Statistik,  II.  Jahrg.,  1848,  S.  855.
        <pb n="155" />
        —  157  —

und  Botenmeister,  wegen  der  Anfeindungen  von  Taxis  aufgeben,  sie
stand  vor  der  französischen  Zeit  in  Verbindung  mit  dem  hannoverschen ­
  Postmeister,  danach  mit  dem  bremischen  Postamt  als  bremischhessische ­
  Kommunionpost,  mufste  aber  bereits  1816  mit  dem  übrigen
kurhessischen  Postwesen  an  Taxis  übergeben.
Die  oldenburgische  Post  hatte  immer  eine  schwierige  Rechtsstellung, ­
  da  Bremen  sie  mehrfach  unterdrücken  wollte,  sie  ermöglichte ­
  aber  auf  mancherlei  Weise  durch  Vertrag  mit  dem  taxisschen
und  Bremer  Postmeister,  auch  sogar  mit  Unterbeamten  eine  Existenz.
Im  Anfang  des  neunzehnten  Jahrhunderts  stand  sie  in  Vereinbarung
mit  Thurn  und  Taxis.  *)
Die  thurn-  und  taxissche  Lehnpost,  die  1640  nach  Bremen
gekommen  war,  hatte  zwei  Kurse  in  Betrieb,  den  sogenannten
französischen  auf  der  Route  von  Westfalen,  den  Niederlanden  und
Frankreich  über  Düsseldorf  und  den  sogenannten  Reichspostkurs  mit
der  Korrespondenz  für  Braunschweig,  Thüringen,  Sachsen  und
Frankfurt.
In  älterer  Zeit  finden  sich  die  Boten  von  den  Bremer  Gildefuhrleuten ­
  gefahren  (um  1600),  nachher  schlofs  das  hamburgholländische ­
  Postkontor  in  Hamburg  Verträge  wegen  des  Fahrens
der  holländischen  Post  mit  den  bremischen  Ordonnanzfuhrleuten,  die
aus  der  Gildefuhr  als  spezielle  Personenfahrer  herausgewachsen
waren;  ein  Vertrag  mit  einzelnen  unter  ihnen  scheint  dem  Bremer  Rat
nicht  genehm  gewesen  zu  sein,  er  liefe  die  Post  der  Reihe  nach  von
allen  fahren,  was  mancherlei  ünzuträglichkeiten  im  Gefolge  hatte.
Fahrpostunternehmungen  von  Einzelunternehmern  sind  auch  bekannt.
Früher  hatten  die  Ordonnanzfuhrleute  dem  hannoverschen  Postmeister
Osterwald  auch  das  Recht  bestritten,  Extraposten  fahren  zu  lassen,
es  sei  denn,  er  trete  in  die  Ordonnanz  und  fahre  nur  nach  Reihe.
Nachher  weigern  sie  sich  auch  wohl  überhaupt,  die  ihnen  angebotene
ordinäre  Postfuhr  zu  übernehmen,  weil  sie  bei  ihrem  als  Nebengeschäft ­
  betriebenem  Fuhrwerk  bei  dieser  nicht  bestehen  könnten.
Es  waren,  nachdem  das  Frachtfuhrwerk  allmählich  vom  Gildefuhrwerk ­
  sich  losgelöst  hatte,  meist  vorstädtische  Landbesitzer,
Kohlhöker;  im  Anfang  des  neunzehnten  Jahrhunderts  nahmen  auch
einzelne  Mietkutscher  die  Ordonnanz  an.  Diese  Mietkutscher  als
eine  neuere  Erscheinung  kamen  auf  als  eine  Einrichtung  für  die
Bürger  der  Stadt,  sie  übernahmen  auch  weitere  Touren  ohne
')  Interessante  Geschichte  der  oldenburgischen  Post  und  der  bremischen
Verkehrsbeziehungen  G.  ßüthning,  Geschichte  der  oldenburgischen  Post,
Oldenburg  1902.
        <pb n="156" />
        —  158

Pferdewechsel,  hatten  aber  ebenso,  wie  sie  sonst  an  die  Post  eine
Gebühr  zu  zahlen  hatten,  wenn  sie  mit  dem  Rayon  der  Extraposteinriehtung
  in  Konflikt  kamen,  in  Bremen  an  die  Ordonnanz  zu
zahlen.  Die  Ordonnanz  nahm  in  Bremen  in  bezug  auf  durchreisende
Personen  die  Stellung  einer  Extrapost  ein,  und  war  daneben  durch
besondere  Verträge  gegebenenfalls  an  der  ordinären  Post  durch
Übernahme  der  Beförderung  beteiligt. 1 )  Es  sind  städtisch  bewurzelte
Einrichtungen,  ursprünglich  zusammengesetzt  aus  Botenanstalt  und  1
Fuhrmannsgilde  und  allmählich  nach  dem  Muster  der  fürstlichen
und  Reichspost  in  eine  diesen  ähnliche  Organisation  überführt.
Holland  ist  am  meisten  in  dem  Bann  der  alten  städtischen
Entwicklung  geblieben,  die  alten  umgemodelten  Botenanstalten
bestanden  als  städtisch  verwaltete  Posten,  bis  1752  die  Provinz
Holland  die  staatliche  Post  durchführte  bezw.  nach  Beschluss  des
gesetzgebenden  Körpers  der  batavischen  Republik  von  1799  —1803
*)  Ordonnanz-  (Personenfulirwerks-)  Akten  des  Bremer  Staatsarchivs,
Frachtfuhrwerksakten.  Eine  ähnliche  markante  Entwicklung  noch  der  neueren
Zeit  haben  auch  die  Leipziger  Landkutscher  gehabt  (Leipziger  Stadtarchiv).
[In  Hamburg  Blanks  Mandatensammlung],  ähnlich  in  Kostock  u.  a.  a.  0.  Zum
Hamburger  Botenverkehr  erschien:  Alfred  Karll,  Hamburger  Verkehrswesen  &amp;gt;
bis  zur  Mitte  des  17.  Jahrhunderts,  Archiv  für  Kulturgeschichte,  V.  Bd.,  1907,
S.  311  ff.  S.  zur  neueren  Post-  und  Extraposteinrichtung  sowie  zur  allgemeinen ­
  und  taxisschen  Postgesohichte  die  reiche  Postliteratur.  Eine  Reihe
Schriften  nennt  z.  B.  F.  C.  Huber,  Geschichtliche  Entwicklung  des  modernen
Verkehrs,  Tübingen  1893,  S.  VII;  Stephan,  Gesch.  d.  Prenfs.  Post,  S.  199,
200,  329,  441;  K.  Frankenstein,  in  R  van  der  Borght,  Das  Verkehrswesen, ­
  Leipzig  1894,  S.  463  ff.;  R.  van  der  Borght,  in  Eisters  Wb.  d.
Vw.,  II.  Bd.,  1898,  S.  365;  P.  D.  Fischer,  in  Conrads  Hdwb.  d.  Stw.,
VI.  Bd.,  1901,  S  169  ff.  Neuere  Bremer  Ordnungen  in  der  Sammlung  der
Verordn,  und  Proclame  des  Senats  der  freyen  Hansestadt  Bremen  1751—1810,
Bremen  1820,  1813  ff,  Bremen  1814  ff.;  Victor  Böhmert,  Handelsarchiv  etc.
Die  Bremer  Mietkutscher  sollen  namentlich  in  der  französischen  Zeit,  als  viele  Leute
ihre  Equipagen  äbschafften  (früher  nur  Hotelmietequipagen),  aufgekommen  sein  &amp;gt;
(Bremer  Staatsarchiv).  Droschken  auf  öffentlichen  Halteplätzen  wurden  in  Bremen
zuerst  1840  durch  einen  Unternehmer  Joh.  Ludwig  Ickler,  seit  1845  unter  Beteiligung
weiterer  aufgestellt  (Polizei-Bekanntmachung  vom  7.  Mai  1840,  14.  Juni  1845,
Sammlung  der  Verordnungen  und  Proklame  des  Senats  der  freien  Hansestadt
Bremen  im  Jahre  1840,  S.  40,  no.  10,  1845,  S.  23,  no.  18).  Die  regelmässigen
Linienwagenfahrten  von  Neukirch  &amp;amp;  Co.  zwischen  Steintor  und  Stephanitor
begannen  1866  [(Je  an  eil),  De  Dijon  ä  Bröme  1870—71,  Paris  1871,  p.  184:
„Breme  15.  janvier  1871  .  ..  tous  les  Services  publics  brillent  par  leur  perfection.
J’admire  surtout  les  Omnibus..,  sous  ce  rapport  Paris  est  inferieur  ä  Breme.
L’omnibus,  large  caisse  ä  seize  places,  s’ouvre  ä  Barriere  par  une  poite  en
glace,  et  sur  les  coussins  moelleux,  on  se  chauffe  ä  un  petit  poele,  dont  le
tuyau  sort  dans  le  dos  du  cocher,  Ces  confortables  machines  roulent  lentement,
        <pb n="157" />
        —  159  —

die  allgemeine  Staatspost  eingeführt  wurde. 1 )  So  hat  sich  auf  dem
hamburg-holländischen  Kurs  die  aus  der  städtischen  Entwicklungsreihe ­
  vorzüglich  hervorgegangene  Organisation  sehr  lange  gehalten.
Ein  anderer  Botenkurs,  der  erst  sehr  spät  gesprengt  wurde,  war  der
Nürnberg—Hamburger, 1 )  mit  dem  auch  Bremen  durch  den  Botenzug
comme  les  chemins  de  fer:  L’Allemand  n’ost  pas  presse“.].  Die  erste  Pferdebahn ­
  Herdentor—Vahr—Horn  wurde  1876/77,  der  Stadtanschlufs  1883  von  der
Bremer  Gesellschaft  Bremer  Pferdebahn,  Hastedt—Walle  durch  die  Stadt  1879  von
der  englischen  Grofsen  Bremer  Pferdebahn,  die  1899  in  das  Eigentum  der  bremischen
Gesellschaft,  seit  1892  Bremer  Strafsenbahn,  überging,  die  erste  elektrische  Bahn
Sohüsselkorb—Bürgerpark  von  der  Bremer  Pferdebahn  1890  eröffnet.  (H.  A.
Müller,  Gedenkbuch,  S.131;  Hubert  Wania,  Dreifsig  Jahre  Bremen,  1876—1905,
Bremen  1906,  S.  8,  14,  15.  181  etc.;  Fr.  Buchenau,  Die  freie  Hansestadt
Bremen,  1900,  S.  55;  Ernst  Egerer,  Die  Entwicklung  der  städtischen  Personenverkehrsmittel, ­
  Deutsche  geographische  Blätter,  XXIX.  Bd.,  S.  167.)  Vom
Reisefuhrwerk  ohne  Pferdewechsel,  wie  es  die  älteren  Ordonnanzfuhrleute
aufser  der  Reihe,  im  neunzehnten  Jahrhundert  die  Mielkutscher  neben  ihrem
Stadtverkehr  stellten,  kommt  das  Reisefuhrwerk  der  Handlungsreisenden,  der
früheren  Musterreiter,  noch  auf  einigen  Osnabrücker  Routen  vor.
*)  S.  Heinrich  Stephan,  Geschichte  der  Preufsischen  Post,  Berlin,
1859,  S.  234  ff.  zu  den  holländischen  Posteinrichtungen.  Die  Bekämpfung  der
verschiedenen  älteren  Botenposten  durch  die  preufsische  Staatspost  bildet  einen
immer  wiederkehrenden  Bestandteil  der  Schilderung,  in  den  Anfängen  und  auch
später  in  neuerworbenen  Staats-  oder  Postgebietsteilen.  Zu  den  Postlheorien
sowohl  gegenüber  den  städtischen  Botenposten  als  in  dem  Streit  zwischen
Taxis  und  den  Territorialposten  ist  etwa  auf  das  Sammelwerk  von  Leonhardi,
Scriptores  et  excerpta  juris  postarum,  Leipzig  1710,  hinzuweisen,  das  eine
Reihe  von  Darstellungen  und  Polemiken  vereinigt.  Ich  bin  in  meiner
Darstellung  des  Frachtfuhrwe.sens  näher  auf  diese  Dinge  eingegangen.  —  Zur
Geschichte  der  holländischen  Post  ist  neuerdings  erschienen  J.  C.  Overvoorde,
Geschiedenis  van  het  postwezen  in  Nederland  vöör  1796  met  de  vornaamste
verbindingen  met  het  buitenland,  Leiden  1902  (zum  bremischen  bezw.  hamburgholländischen ­
  Botenkurs  speziell  blz.  22,  54,  55,  56,  83,  113,  179,  181  ff.,
189  ff.,  315,  322,  341,  465,  473  ff.,  493,  497,  502,  511,  516,  519).  [Zur  neueren
holländischen  Postgeschichte  W.  Ringnalda,  Hoofdtrekken  van  de  geschiedenis
van  het  Nederlandsch  postwezen  inzonderheit  sedert  de  eerste  wettelijke  ivgeling
van  den  postdienst,  s’Gravenhage  1896.]  Einiges  zum  älteren  Boten-  und
Postwesen  in  Emden  auch  noch  bei  G.  Pr  offen,  Auszug  aus  der  Chronik
des  Kaiserl.  Postamts  Emden,  Deutsches  Postarchiv,  1875,  S.  452  ff.  Zum
Nürnberger  Botenkurs  ist  noch  die  kleine  Spezialdarstellung  zu  erwähnen:
A.  Seeger,  Nachrichten  über  den  Hamburg-Nürnberger  Botenkurs  in  der
Grafschaft  Wernigerode,  Deutsches  Postarchiv,  Bd.  I,  1873,  S.  398.  —  Über
die  Frankfurter  Botenpost,  den  Botenzug  nach  Bremen  und  die  Anknüpfung
von  Taxis  im  Norden  s.  B.  Faulhaber,  Geschichte  der  Post  in  Frankfurt
a.  M.,  Archiv  für  Frankfurts  Geschichte  und  Kunst,  N.  F.,  Bd.  X.,  Frankfurt
a.  M.  1883,  S.  10  ff,  12,  35,  36,  (63),  87,  88,  (130);  Georg  Steinhausen,
Geschichte  des  deutschen  Briefes,  II.  Teil,  Berlin  1891,  S.  161,  162,
        <pb n="158" />
        —  160  —

Bremen—Braunschweig,  der  für  das  siebzehnte  Jahrhundert  viel
genannt  wird,  in  Verbindung  gestanden  hat.
Die  taxissche  Reichslehnpost  verlor  ihre  alte  rechtliche
Stellung  mit  dem  Untergang  des  Reichs  1806,  wenn  man  auch
einen  Übergang  des  Lehnsverhältnisses  auf  die  einzelnen  souverän
gewordenen  Staaten  als  neue  Lehnsherren  wie  bei  den  anderen
Lehnsverhältnissen  konstruieren  kann  und  auch  konstruiert  hat.
Bereits  1803  im  Reichsdeputationshauptschlufs  waren  Th  um  und
Taxis  neben  Entschädigung  für  seine  Postverluste  auf  der  linken
Seite  des  Rheins  zugleich  im  übrigen  seine  Posten  in  der  Ausdehnung,
wie  sie  in  dem  Normaljahr  des  Lüneviller  Friedens  1801  bestanden,
garantiert  worden.  Dadurch  hatte  sich  Taxis  bei  der  Exmittierung
aus  denjenigen  kleineren  rechtsrheinischen  Gebieten,  die  als
Entschädigung  den  greiseren  Staaten  anwuchsen,  gesichert,  und  zugleich ­
  eine  Norm  für  seine  Rechtsansprüche  gewonnen,  die  auch
nach  der  französischen  Zeit  wieder  anerkannt  wurde.
Die  französische  Zeit  selbst  charakterisiert  sich  als  eine  Unterbrechung ­
  aller  bisherigen  Verhältnisse.
Im  Zusammenhang  mit  Napoleons  Rheinbundspolitik  entstanden
in  den  Rheinbundsstaaten  neue  Territorialposten,  Württemberg  hob
die  taxissche  Post  ohne  Entschädigung  auf,  übertrug  aber  nach  der
französischen  Zeit  1819  seine  Postverwaltung  wieder  an  Taxis  und
stellte  erst,  nachdem  1849  Streitigkeiten  ausgebrochen  waren,  ein
eigenes  Postwesen  wieder  her,  Bayern  errichtete  1808  eine  Territorialpost, ­
  die  es  auch  nach  der  französischen  Zeit  beibehielt.
Da  der  Fürstprimas  am  Leben  blieb,  behielt  Taxis  wenigstens
seine  Hauptstütze  am  mittleren  Rhein  intakt;  wenn  Eugen  Beauharnais, ­
  den  Napoleon  1810  als  Nachfolger  im  Grofsherzogtum
Frankfurt  bezeichnet  hatte,  sein  Erbe  noch  hätte  antreten  können,
wäre  Taxis  auch  dieser  alte  Mittelpunkt  seiner  Post  verloren
gegangen.
Das  preufsische  Postwesen  wurde  sehr  bedrückt,  die  alten
Kurse  überall  zerstört,  auch  in  den  Landesteilen,  die  nur  besetzt
waren,  chikaniert.
Das  Postwesen  wurde  von  den  Franzosen  zu  Erpressungen
benutzt  und  durchaus  fiskalisch  verwaltet,  überall  schwarze  Kabinette
eingerichtet.  Sehr  übel  wurde  auch  empfunden,  dafs  die  Fahrposten
nach  der  französischen  Einrichtung,  wie  sie  damals  bestand,  ganz
der  privaten  Initiative  überlassen  wurden;  worauf  Deutschland  nicht
        <pb n="159" />
        —  161  —

vorbereitet  war, 1 )  so  dafs  vielfach,  wo  französische  Posten  bestanden,
Mangel  an  den  gewohnten  Beförderungsmitteln  entstand.
In  Bremen  mufste  1807  ein  Grofsherzoglich  Bergisches  Postamt
aufgenommen  werden,  das  die  übrigen  absorbierte 2 )  und  1809  (1810
Einverleibung  in  das  französische  Kaiserreich)  in  ein  französisches
umgewandelt  wurde. 2 )
Während  des  Vorrückens  der  verbündeten  Armeen  in  Frankreich ­
  war  Thurn  und  Taxis  zunächst  provisorisch  die  Versorgung
')  Nach  der  Gesetzgebung  der  Republik  und  des  Kaiserreichs  sind
diligenoe  und  messagerie  freigegeben  (genehmigungspflichtig)  [früher  Regie  und
Pacht],  Mailepost  und  Extrapost  beibehalten,  alle  gewerbsmäfsigen  Personennnd
  Gütertransporte  mit  dem  dixieme  besteuert,  die  Privatunternehmer
periodischer  Personentransporte  zu  Gunsten  der  zur  Extrapoststellung  und
Beförderung  der  Mailepost  verpflichteten  Posthalter  diesen  gegenüber  relaispflichtig ­
  oder  mit  einer  Stationsabgabe  belastet.  Dekrete  vom  25.  vendemiaire
  III.  (16.  Okt.  1794);  9,  vendemiaire  VI,  (60.  Sept.  1797),  tit.  VII.
art  65  seq.;  19.  frimaire  VII.  (9.  Dez.  1798);  27.  prairial  IX.  (16.  Juni  1801);
5.  ventose  XII.  (25.  Febr.  1804),  tit.  V.  chap.  III.  art.  74  seq.;  15.  ventose  XIII.
(16.  März  1805);  30  floreal  XIII.  (20.  Mai  1805).  Das  deutsche  Postregal  damaliger ­
  Zeit  ergreift  mehr  oder  weniger  stark  die  regelmässigen  und  pferdewechselnden ­
  Transporte  (Milderung  in  Preussen  1820,  1847  etc.),  ergreift  oder
belastet  aber  z.  T.  das  allgemeine  Transportwesen  weniger  wie  das  zentralisierte
französische  Königtum,  dessen  Formen  sich  der  Entwicklung  des  Unternehmertums ­
  eher  günstig  gezeigt  haben.
2 )  Durch  Vertrag  vom  29.  November  1806  wurde  dem  Grofsherzog  von
Berg  gestattet,  ein  Postamt  in  Bremen  zu  errichten.  Das  neu  errichtete  Grofsh.
Bergische  Postamt  vereinigte  seit  dem  15  Februar  1807  die  Posten  aufser  der
stadtbremischen.  Es  figuriert  unter  dem  Namen  Hochfürstl  Thurn-  und
Taxissches  und  Grofsherzogl.  Bergisches  Vereinigtes  Oberpostamt  in  dem  alten
taxisschen  Bureau.  Das  ehemalige  Kgl.  Grofsbritannische  und  Churf.  Braunschweig-Lüneburgische
  Postamt  wurde  seit  1804  als  Hannoversches  Postamt  in
dem  alten  Bureau  geführt.  Das  stadtbremische  Postamt  blieb  ebenfalls  in
gesondertem  Bureau,  verlor  aber  durch  einen  neuen,  am  4.  Juni  vollzogenen,
am  8.  Juli  1808  bestätigten  Vertrag  vom  1.  August  1808  ab  auch  die  Selbstständigkeit, ­
  indem  der  Senat  sein  Postwesen  auf  24  Jahre  dem  Grofsherzog  von
Berg  übertrug.  Fahrpostdienst  wurde  nicht  beansprucht,  aufser  wenn  es  der
Grofsherzoglichen  Postverwaltung  gefalle,  einen  Diligencedienst  von  Hamburg  nach
Frankreich  einzurichteu.  1809  war  das  Bergische  Postamt  in  ein  Kaiserlich
Französisches  Oberpostamt  nmgewandelt,  sonst  blieb  das  gleiche  Verhältnis;
das  Hannoversche  Postamt  empfing  im  Laufe  des  Jahres  1810  den  Titel  Kgl.
Westphälisches  Postamt.  1811  verschwanden  die  Trennungen  durchaus,  insofern
nur  mehr  ein  Kaiserl.  Königl.  Franz.  Oberpostamt,  Posthaus  an  der  Comthurstrafse
  Nr.  2  und  die  Poste  aux  chevaux  (Extrapost)  —  bis  1810  Ordonnanz
—  Posthaus  Dechanatstrafse  Nr.  10,  aufgeführt  werden.  Bei  der  Wiederherstellung ­
  der  alten  Zustände  1814  ist  die  Ordonnanz  formell  mit  der  Stadtpost
verbunden  worden,  während  sie  früher  als  besondere  Organisation  geführt
wurde.  (Sammlung  d.  Verordn,  u.  Procl,  Jahrg.  1814,  S.  140,  no.  80.)
11
        <pb n="160" />
        —  162  —

der  Posten  auf  dem  linken  Rheinufer  übertragen  worden,  dann
schien  ihm  eine  spezielle  Anwartschaft  auf  die  freien  Städte  nach
Wortlaut  gegeben  werden  zu  sollen,  wogegen  die  Städte  aber  Einspruch ­
  erhoben,  so  dafs  der  Art,  17  der  Bundesakte,  der  nach  den
Verhandlungen  des  Wiener  Kongresses  zustande  kam,  hauptsächlich
auf  Smidts  Promemoria  hin  ganz  allgemein  gehalten  wurde,  und
Taxis  wiederum  einen  Anspruch  auf  den  1803  ausgesprochenen
Bestand  von  1801  nebst  dem,  was  seitdem  vertragsmäfsig  festgelegt
war,  versicherte.  Änderungen  sollten  im  Wege  freien  Vertrags
gemacht  werden  und  Entschädigungen,  wo  in  der  Rheinbundszeit
ohne  Entschädigung  exmittiert  war,  nachhezahlt  werden.  Es  wurde
dadurch  einerseits  nach  Gründen  des  Rechts  verfahren  und  andererseits ­
  war  man  praktisch  davon  überzeugt  worden,  dafs  trotz  aller
Schäden  und  Übergriffe  des  taxisschen  Postwesens  eine  Zersplitterung
in  einzelne  Territorialposten  noch  etwas  viel  Unerträglicheres  gewesen
war.  In  den  Hansestädten  war  freilich  die  Tendenz  eine  radikalere,
bereits  in  Smidts  Promemoria  wird  auf  ein  allgemeines  Bundespostwesen ­
  hingewiesen,  und  1819  ein  erfolgloser  Antrag  auf  eine  solche
Regelung  von  den  Städten  beim  Bundestag  gestellt.
In  Bremen  schenkte  man  nach  der  französischen  Zeit  dem
Postwesen  gröfsere  Aufmerksamkeit  als  vorher,  wo  es  wesentlich
des  Stadtpostmeisters,  der  gegen  eine  geringe  Rekognition  sein  Amt
inne  hatte,  Sorge  gewesen  war,  wie  er  sich  der  fremden  Posten
erwehrte.  Postalisch  hatte  bei  den  fremden  Posten  die  bremische
Post  wegen  ihres  Ursprungs  aus  dem  Botenwesen,  das  die  neuere
Posttheorie  bekämpfte,  von  jeher  nicht  für  voll  gegolten.
Man  wäre  nach  1813  ganz  gern  die  taxissche  Post  losgeworden;
da  aber  Bremens  Souveränität  noch  auf  schwachen  Füfseh  stand,
war  es  mifslich,  an  den  früheren  Verhältnissen  zu  rütteln,  zumal
man  merkte,  dafs  man  wohl  nur  ein  ausschliefslich  hannoversches
Postwesen  dafür  eingetauscht  hätte,  das  von  Hannover  stark  betrieben ­
  wurde.  Immerhin  wurde  die  Abhängigkeit  von  Thurn  und
Taxis  stark  empfunden,  da  man,  nachdem  Kurhessen  seine  Postverwaltung ­
  an  Taxis  übergeben  hatte,  und  daher  die  bremisch-hessische
Kommunionpost  notgedrungen  an  Taxis  überlassen  worden  war,  auf
den  Verkehr  nach  dem  Reichsinnern  ohne  jeden  Einflufs  war,  und
die  taxissche  Post  zudem  die  erste  Verwirrung  dazu  benutzt  hatte,
ihre  Kurse  und  Posttage  zu  vermehren,  und  die  bremische  Post,
weil  auch  die  Territorialposten  die  Konkurrenz  aufnahrnen,  keine
einzige  Route  mehr  für  sich  hatte.
Es  war  ein  ziemliches  Chaos.  Hannover  beschränkte  sich  nicht
        <pb n="161" />
        16B

auf  Hannover,  sondern  nahm  auch  nach  Mecklenburg  etc.  an,  nach
Hamburg  nahm  das  Stadtpostamt,  das  hannoversche  Postamt  und
das  thurn-  und  taxissche  Postamt  an.  Nach  England  konnte  man
auch  über  Frankreich  mit  Thurn  und  Taxis  senden  usw.  Der
Schachzug  war  der,  dafs  Bremen  Taxis  dahin  zu  bringen  suchte,  die
preufsische  Post  aufzugeben  und  1823  sehr  energisch  kraft  staatlichen ­
  Oberaufsichtsrechts  dem  taxisschen  Postmeister  die  fernere
Übernahme  der  preufsischen  Post  verbot.  Das  kam  trotz  seiner
schroffen  Form  den  preufsischen  Interessen  entgegen,  da  man  schon
lange  ganz  gern  den  früheren  Zustand  wiederhergestellt  hätte,  weil
seinerzeit  die  Übertragung  des  preufsischen  Postamts  in  Bremen  an
Taxis  ein  Kompensationsobjekt  gewesen  war.  Preufsen  liefs  sich
daher  in  Verhandlungen  mit  dem  nach  Berlin  geschickten  Stadtpostmeister ­
  Dr.  Wichelhausen  ein  und  übertrug  ihm,  um  seine  Post
nicht  mit  Ablauf  des  von  Bremen  Taxis  gestellten  Termins  obdachlos ­
  werden  zu  lassen,  die  preufsische  Post. 1 )  Taxis  konnte  gegen
das  Faktum  nichts  ausrichten.  Man  besafs  an  der  preufsischen  Post
jetzt  wieder  einen  Einflufs  nach  dem  Innern,  mit  dem  man  Benachteiligungen ­
  steuern  konnte.
Die  oldenburgische  Post  wurde  1817  auf  Rechtsboden  gestellt
und  dem  bremischen  Postamt  die  Besorgung  übertragen. 8 )  Auf  der
Route  nach  Hamburg  war  eine  hamburg-hannoversche  Kommunionpost ­
  entstanden. 3 )  1818  kam  es  mit  Hannover  zu  einer  Vereinbarung, ­
  nach  der  es  dem  Stadtpostamte  gestattet  wurde,  Briefpakete
mit  den  hannoverschen  Posten  über  Kuxhaven  nach  England  zu
senden  und  von  dorther  zu  empfangen;  Hannover  erhielt  S U  und
Bremen  des  Portos,  während  Hannover  allein  die  Beförderung
übernahm.  Hannover  konnte  nach  dieser  Übereinkunft  Briefe  für
England  annehmen  und  verteilen. 4 )  Tatsächlich  erhielt  es  nur  sehr
wenig  Briefe.  Es  gelang  dem  bremischen  Postdirektor,  einen  direkten
Kartenschlufs  mit  der  englischen  Postverwaltung  zu  vereinbaren.

!)  Vertrag  mit  Preufsen  vom  12.  Dezember  1823.
,J )  Verträge  mit  Oldenburg  vom  25.  März  1817  und  23.  Februar  1831.
3 )  Vertrag  zwischen  Bremen  und  Hamburg  vom  4,/6.  Februar  1815.
Bremen  verzichtete  auf  die  Kommunionfahrpost  zwischen  Bremen  und
Hamburg  in  dem  Vertrage  vom  23.  April  1851  mit  Hannover,  das  sich  verpflichtete, ­
  keine  höhere  als  die  inländische  Taxe  auf  dieser  Route  in  Anwendung ­
  zu  bringen,  auf  die  Transitgebühr  Bremen-Bremerhaven  des  Vertrages
von  1846  (im  folg.)  zu  verzichten,  und  eine  unmittelbare  Postverbindung  Bremen-Vegesack
  ohne  Beanspruchung  einer  Transitgebühr  zu  genehmigen.
*)  Vertrag  vom  14.  Dezember  1818.

11*
        <pb n="162" />
        164

Die  Fahrpostrouten  des  beigegebenen  kleinen  Kartons  sind
nach  zwei  Karten  von  1824  und  1829  eingetragen  worden, 1 )
Es  gingen  damals  von  der  Stadtpost  auf  dem  Domshofe  am
Stadthause  einmal  wöchentlich  die  Hamburger  fahrende  Post,
zweimal  wöchentlich  die  Oldenburger  fahrende  Post  ab,  und  kamen
ebenso  wieder.
Alle  übrigen  fahrenden  Posten  gehörten  zum  Königl.  Grofsbritannischen
  und  Hannoverschen  Postamt  an  der  Dechanatstrasse
Nr.  10.  Es  waren  die  Geller  und  die  Braunschweiger,  je  zweimal
wöchentlich  ankommend  und  abgehend;  die  Dorumer  und  Stader,
je  zweimal  wöchentlich;  die  hannoversche  je  viermal  wöchentlich,
je  zweimal  mit  Anschlufs  nach  Thüringen,  Sachsen  und  Süddeutschland, ­
  je  zweimal  mit  Anschlufs  nach  dem  Harz,  dem  läppischen, ­
  Anhaitischen,  Preufsen,  Schlesien  und  Polen;  die  Hamburger
je  einmal  wöchentlich,  so  dafs  also  im  ganzen  je  zweimal  wöchentlich
Fahrverbindung  war 2 );  und  die  Osnabrücker  je  zweimal  wöchentlich.
Alle  übrigen  Posten  waren  blofse  Briefposten,  reitende  Posten.
1)  C.  F.  Weiland,  Neueste  Post-Charte  von  Teutschland  und  einem
Teile  der  angrenzenden  Länder.  Verlag  des  Geographischen  Instituts,  Weimar
1824,  und  Karte  vom  Preufsischen  Staate  und  den  angrenzenden  Ländern,
herausgegeben  von  dem  Königl.  Lithographischen  Institut  des  grofsen  Generalstabes, ­
  Berlin  1829.  Interessant  ist  ein  Vergleich  mit  der  Perthes’schen  Karte
a.  a.  0.  aus  der  Eisenbalmzeit,  1866.  Zur  heutigen  Postgeographie  ist  hinzuweisen
auf  die  amtlichen  Postleitkarten,  bearbeitet  im  Knrsbureau  des  Reichspostamts,
Mafsstab  1:450000,  (1  —  11),  Verlag  Berliner  lithographisches  Institut  Julius
Moser,  Berlin  W,  Zur  Orientierung  w.  W.  Ruhnstruck,  Atlas  der  Postgeographie ­
  in  33  Haupt-  und  22  Nebenkarten  (ausg.  Dietrich  Reimer,  Berlin),
Lübeck  (I.  Äufl.  1899.)  1903;  derselbe,  Atlas  der  deutschen  Postleitkarten,
Lübeck  1903;  J.  H.  Wedemeyer,  Postführer  für  Bremen,  Bremen  1891;
Bremer  Posthandbücher.
2 )  Zwischen  Hamburg  und  Bremen  fuhren  später,  als  die  Strafse  über
die  Insel  Wilhelmsburg  gebaut  war,  über  diese  und  die  Fähren  täglich  Schnelldroschken ­
  (die  sog.  Nachtschnelldroschken,  die  abends  an  der  Domshaide  abfuhren
  und  morgens  an  der  Petrikirche  in  Hamburg  waren)  und  Omnibusse,
Diligencen  mit  fünfmaligem  Pferdewechsel  die  13'/i  Meilen  in  11  bis  12  Stunden.
[H.  M  ei  ding  er,  Die  deutschen  Ströme,  III.  Abt.,  Leipzig  1864,  S.  209;  Wilhelm ­
  Schröder,  Humoresken  (Reclams  Univ.-Bibl.),  I.  Bd.,  S.  37  ff.;  Bremen-Hamburg,
  Bremen  1893,  S.  1.]  1843  betrieb  der  Wart  Schlöndorff  am  Neiaen
Markt  34  einen  Omnibus  ohne  Relais  nach  Hannover,  nur  halben  Weges
spannten  die  sich  entgegenkommenden  Wagen  gegenseitig  um  (Bremer
Staatsarchiv.)  Regelmäfsige  Privatlohnfuhrverbindungon  wurden  nach  dem
Postrecht  in  älterer  Zeit  nur  an  Nichtposttagen  und  gegen  Bekognition  gestattet.
Die  Diligence  nach  Hamburg  betrieb  der  Fuhrmann  Wilhelm  Neukirch  jun.,
Kl.  Weidesti'afse  1;  Omnibusfuhrwerk  hat  auch  noch  auf  den  minder  wichtigen
Routen  nach  Osnabrück,  Oldenburg,  Scharmbock  und  Stade  bestanden;  auch
        <pb n="163" />
        —  165

Das  Stadt-  und  König!.  Preufsische  Postamt,  dem  auch  die
Oldenburger  Post  zugeteilt  war,  expedierte  und  empfing  täglich
aufser  Sonntag  bezw.  Montags  die  Braker  Post;  je  zweimal
wöchentlich  die  englische  Post  über  Kuxhaven  nach  und  von  allen
außereuropäischen  Ländern;  täglich  bezw.  viermal  wöchentlich  die
Hamburger;  je  wöchentlich  zweimal  die  holländische;  je  wöchentlich
zweimal  die  Oldenburger;  je  wöchentlich  zweimal  die  Wildeshauser
Post;  je  wöchentlich  dreimal  die  preufsische  nach  und  von  Minden,
dem  Lippischen,  Westfalen,  dem  Bergischen  etc.,  sowie  den  preufsischen
Harzgebieten,  dem  Anhaitischen,  Brandenburgischen  und  den  östlichen
Gebieten;  je  fünfmal  wöchentlich  preufsische  Post  über  Hamburg
nach  und  von  Pommern,  der  Altmark,  dem  Brandenburgischen,  Ostpreufsen
  etc.;  je  zweimal  wöchentlich  preufsische  Post  nach  und
von  Thüringen  über  Heiligenstadt;  einmal  bezw.  zweimal  wöchentlich
preufsische  Post  nach  und  von  Halle,  dem  Magdeburgischen,
Berlin  etc.;  je  viermal  wöchentlich  über  Lengerich,  Münster  nach
dem  Rheinland,  auch  nach  bergischen  Plätzen  und  nach  Frankreich.
Das  Hannoversche  Postamt  hafte  je  sechsmal  Geller  Post  nach
und  von  den  östlicheren  hannoverschen  Gebieten  und  nach  Mecklenburg-Strelitz,
  je  zweimal  davon  auch  mit  Hoya;  je  zweimal  Dorumer
und  Stader,  je  zweimal  an  denselben  Tagen  wie  das  Stadtpostamt
die  englische  und  überseeische  Post  mit  den  zweimal  wöchentlich
verkehrenden  Paquetboten  auf  Kuxhaven  nach  und  von  England;
sechsmal  wöchentlich  hannoversche  Post  auf  und  über  Hannover
hinaus  in  die  südlicher  und  um  Hannover  belegenen  hannoverschen
Gebiete,  einmal  nur  vor  und  bis  Hannover,  viermal  bis  Nienburg,
zweimal  davon  auch  auf  Hoya,  zurück  aus  dem  Hannoverschen
kamen  täglich  Posten;  ferner  hatte  das  hannoversche  Postamt  die
Harburger  Post  fünfmal  bezw.  viermal,  die  wie  die  bremische  nach  und
von  Hamburg  auch  nach  und  von  Dänemark,  Schweden,  Norwegen,
dem  Mecklenburgischen  expedierte;  die  Nordhorner  und  ostfriesische
je  zweimal  wöchentlich;  die  Osnabrücker  je  fünfmal  wöchentlich;
und  die  Dchter  oder  hessische  je  fünfmal  wöchentlich.
Das  Fürstlich  Thurn-  und  Taxissche  Oberpostamt  an  der
Johannisstrafse  Nr.  2 1 )  expedierte  und  empfing  je  sechsmal
ging  ein  Icklerscher  Sonntagsomnibus  nach  Vegesack  (W.  Sattler  a.  a.  0.;
Johann  Beyer,  Bilder  aus  der  Geschichte  Bremens.  Bremen  1903,  S.  117;
Bremer  Nachrichten,  19.  Aug.  1908).
‘)  Das  Stadt-  und  neuerdings  auch  Kgl.  Preufsische  Postamt  war  um
die  Wende  des  18.  Jahrhunderts  in  der  Katharinenstrafse,  erscheint  1810  am
Domshof  12,  1817  D.  L.  Frauen  Kirchhof  4,  seit  1818  in  den  Parterreräumen  des
        <pb n="164" />
        166  —

wöchentlich  die  Braunschweiger  Post;  je  fünfmal  wöchentlich  die
Frankfurter  Post  mit  der  naussauischen,  darmhessischen,  südwestdeutschen ­
  und  südfranzösischen  Korrespondenz;  viermal  bezw.
sechsmal  die  französische  über  Münster  mit  westfälischer,  bergischer,
rheinländischer,  französischer,  der  spanischen  und  portugiesischen
Korrespondenz;  je  zweimal  wöchentlich  die  hessische  Post  mit
Korrespondenz  für  das  gesamte  Kurfürstentum  Hessen,  Lippe,
Waldeck,  die  grofsherzoglich  und  herzoglich  sächsischen  Länder,
drei-  bezw.  viermal  wöchentlich  die  hessische  Post  nach  und  von
Kassel  und  den  darüber  hinaus  liegenden  Orten  des  Kurfürstentums
Hessen;  je  viermal  die  Reichspost  mit  der  Korrespondenz  der
sächsischen  Herzogtümer,  der  preufsischen  Länder,  Nürnberg  und
ganz  Bayern,  sowie  Böhmen,  Österreich,  Tirol,  Italien,  Ungarn,
Türkei;  je  zweimal  wöchentlich  die  sächsische  Post  mit  der
Korrespondenz  des  Königreichs  Sachsen;  je  zweimal  die  thüringische
Post  für  Heiligenstadt,  Dingelstädt  etc.,  zwei-  bezw.  viermal  für
Mühlhausen,  Langensalza,  Treffurt  etc.,  je  zweimal  für  Nordhausen,
Sangerhausen,  Ariern,  Allstedt,  die  goldene  Aue,  Stolberg  und  von
und  aus  Mansfelder  Orten.’)

Stadthauses  am  Domshof;  das  Reichs-,  seit  1806  Fürstl.  Thurn-  und  Taxissohe
Postamt  war  vor  und  in  der  französischen  Zeit  an  der  Doinsheide  20,  wurde
1817  nach  der  Gr.  Johannisstrafse  2  in  der  Neustadt  verlegt  und  blieb  seit
1843  in  dem  Hause  Obernstrafse  63,  Ecke  Hakenstrafse;  das  hannoversche
Postamt  war  bereits  im  achtzehnten  Jahrhundert  hinter  der  katholischen  Kirche,
erscheint  in  der  französischen  Zeit  an  der  Dechanatstrafse  9  bzw.  10.  Durch
Austausch  dieses  Grundstücks  der  hannoverschen  Post  mit  dem  sog.  Eschenhof
der  alten  Hauptschule  an  der  Domshaide,  erhielten  das  heutige  Gebäude  der
Kaiserl.  Oberpostdirektion  und  Postamt  I  und  die  neue  Hauptschule  bzw.  das
jetzige  Alte  Gymnasium  ihre  Stelle  Nach  1866  wurde  zunächst  das  taxissche
Postamt  mit  dem  hannoverschen  vereinigt,  1869/70  ein  Provisorium  an  der
Violenstrafse  für  das  abgetretene  hannoversche  Postgrundstück  geschaffen,  bis
1878  der  Neubau  an  der  Domshaide  beschafft  war,  in  dieser  Zwischenzeit  der
Briefverkehr  im  alten  Stadtpostbüreau  des  Stadthauses,  der  Geld-,  Päckereiund
  Personenverkehr  an  der  Violenstrafse  vereinigt,  1868  weitere  Ämter  in  der
Neustadt,  östlichen  und  westlichen  Vorstadt,  sowie  am  Bahnhof  der  hannoverschen ­
  Bahn,  danach  in  Horn,  Hastedt,  Oberneuland  und  am  Buntentorsteinweg
  und  Postagenturen  in  Wälle  und  Woltmershausen  bis  1878  geschaffen.
’)  Nach  den  Posttabellen  des  bremischen  Adrefsbuches  (für  das  Jahr
1829  z.  S.  288).  Ältere  Posttabellen  aus  dem  18.  Jahrhundert  sind  in  den
bremischen  Staatskalendern  zu  finden;  eine  Reihe  älterer  Postkarten  in  der
Bremer  Stadtbibliothek.  Interessant  ist  aus  der  Eisenbahnzeit  die  Beförderung
der  Morgenpost  aus  dem  Süden  von  Wunstorf  ab  mittelst  Draisine,  womit  die
Nichtdurchfuhrung  des  Postzuges,  den  die  Bremer  Handelskreise  verlangten,
bis  Bremen  in  etwas  paralysiert  wurde.
        <pb n="165" />
        —  167  —

Es  bestanden  im  neunzehnten  Jahrhundert  nach  der  französischen
Zeit  namentlich  folgende  Postverwaltungen:
Thurn  und  Taxis  für  Hessen-Kassel,  Hessen-Darmstadt,  Mecklenburg-Strelitz,
  das  Grofsherzogtum  Sachsen-Weimar-Eisenach  und  die
sächsischen  Herzogtümer,  Nassau,  Hessen-Homburg,  Lippe-Detmold,
Schaumburg-Lippe,  die  schwarzburgischenOberherrscbaften,  dieFürstentümer
  Reufs,  die  hohenzollernschen  Fürstentümer  und  Frankfurt  a.  M.
Die  Territorialposten:  Österreich,  Preufsen,  Bayern,  Hannover,
Württemberg,  Sachsen,  Baden,  Oldenburg,  Mecklenburg-Schwerin
und  -Strelitz,  Kgl.  Niederl.  Post  für  Luxemburg,  Braunschweig,  Kgl.
Dänische  Post  für  Schleswig-Holstein,  Bremen,  Hamburg,  Lübeck
und  (beiderstädtisch)  Bergedorf. 1 )
Taxis  unterhielt  dazu  eigene  Postämter  in  den  freien  Städten
Hamburg,  Bremen  und  Lübeck  und  besafs  zu  Eigentum  sein  Postwesen ­
  im  Kanton  Schafthausen  und  in  der  Schweiz.
Betreffs  der  kleineren  Staaten  gab  es  verschiedentlich  Angliederungen ­
  an  das  Postwesen  größerer  Staaten.  So  waren  die
anhaitischen  Länder  bereits  im  achtzehnten  Jahrhundert  in  die
preufsische  Postverwaltung  einbezogen  und  wurden  es  auch  wieder
im  neunzehnten. 2 )  Anderswo  wurden  die  Übertragungen  verändert.
So  bestanden  in  den  beiden  schwarzburgischen  ünteiherrschaHen
früher  königlich-sächsische,  nach  der  französischen  Zeit  preufsische
Posten,  da  sie  preufsische  Enklaven  geworden  waren,  preufsische
Post  kam  ebenso  in  die  weimarische  Enklave  Allstedt  etc.  In
Waldeck  und  Pyrmont  hatte  früher  kurhessische  Post  bestanden,  die
dann  mit  dem  kurhessischen  Post  wesen  an  Thurn  und  Taxis  übergegangen ­
  war.  1834  gingen  die  Posten  an  Preufsen  über.  1840  wurde
der  deswegen  entstandene  Streit  zwischen  Taxis  undPreufsen  beigelegt., 2 )
Das  taxissche  Postwesen  im  Fürstentum  Lichtenberg  wurde  1834
bei  der  Übertragung  des  Landes  von  Koburg-Gotha  an  Preufsen
aufgehoben,  1837  übertrug  Oldenburg  für  das  Fürstentum  Birkenfeld
das  Postwesen  von  Taxis  auf  Preufsen.  Das  Fürstentum  Lichtenstein ­
  war  der  österreichischen  Post  angegliedert.  Württemberg
übernahm,  wie  schon  früher  erwähnt,  seine  Posten  1849  wieder  in
eigene  Regie,  doch  blieb  in  den  Fürstentümern  Hohenzollern,  die
1807—1819  württembergische  Post  gehabt  hatten,  die  taxissche
‘)  Vor  1867,  nachdem  ist  Bergedorf  hamburgischer  Alleinbesitz  geworden.
2 )  Mit  gewissen  Ausnahmen,  Kurier,  Estafetten,  Extrapost  in  anhaitischen
Gebieten,  in  Waldeok  blieb  in  der  ersten  Zeit  die  Konkurrenz  der  waldeckschen
Lohnkutscher  und  Landboten,  die  einen  grofsen  Teil  des  internen  Postverkehrs
besorgten  usw.
        <pb n="166" />
        —  168

Post.  In  einigen  herzoglich-sächsischen  und  schwarzburgischen  Orten
gab  es  preufsische  Posten  in  Gemeinschaft  mit  taxisschen.  In
Lübeck  wurde  eine  preufsische  Postagentur  neu  eingerichtet  usw.
In  Lippe-Detmold  ging  1845  das  gesamte  Postwesen  an  Taxis  über,
nachdem  vorher  preufsische,  kurhessische,  taxissche  und  lippische
Post  bestanden  hatte.  In  Krakau  gab  es  bevor  das  Land  und  die
Post  1846  an  Österreich  übergingen,  preufsische,  österreichische,
russische  und  Krakauer  Post.  Hamburg  hatte  neben  seinem  Stadtpostamt ­
  ein  preufsisches,  hannoversches,  mecklenburgisches,
braunschweigisches,  taxissches,  dänisches  und  schwedisches  Postamt.
Die  verworrenen  postalischen  Verhältnisse  in  Bremen  bestanden
bis  man  1847  bezw.  1850  dem  deutsch-österreichischen  Postverein
beitreten  wollte,  der  in  diesen  Jahren,  seit  dem  Vertrag  vom
6.  April  1850  zwischen  Preufsen  und  Österreich,  zu  stände  kam.
Man  konnte  keine  Kurse  bezeichnen,  mit  denen  man  beitreten  wollte,
weil  das  exklusive  bremische  Postrecht  überall  bestritten  war.
Man  mufste  eine  reine  Bahn  machen  und  feststellen,  welche
Berechtigungen  künftig  Bremen  allein  haben  sollte,  und  welche  nicht.
Man  wollte  die  Korrespondenz  mit  den  Seestaaten,  also  mit
den  Niederlanden,  Grofsbritannien,  den  transatlantischen  Ländern,
den  beiden  andern  Hansestädten,  Holstein,  Dänemark,  Norwegen  und
Schweden,  Bremen  sichern  und  alle  andern  Postverwaltungen  davon
ausschliefsen. 1 )  Es  gelang  mit  Preufsen  daiüber  sich  zu  vereinigen,
um  seine  Unterstützung  zu  erlangen,  und  dann  mit  den
beiden  Postverwaltungen  Taxis  und  Hannover  abzuschliefsen,  so  dafs
Bremen  in  der  Tat  für  diese  wichtige  Korrespondenz  dem  deutschösterreichischen ­
  Postverein  als  vollberechtigtes  Mitglied  beitretenkonnte.
Auch  der  Verkehr  mit  Mecklenburg-und  Oldenburg  wurde  dem  bremischen
Postamt  versichert. 2 )  Der  Beitritt  erfolgte  am  1.  Januar  1852. 3 )
0  Es  handelte  sich  darum  in  direkten  Kartenschlüssen  zu  bleiben.  Ein
dritter  Punkt  war,  sich  vor  höheren  als  den  Vereinstarifen  zu  sichern,  wo,  als
im  inneren  Verkehr,  Posten,  die  ein  eigenes  Postamt  in  Bremen  besafsen,  an
diese  nicht,  gebunden  waren.
2 )  Vertrag  zwischen  Preufsen  und  Taxis  vom  2.  August  1850,  wonach
Taxis  an  Preufsen  den  Postbetrieb  zwischen  den  Hansestädten  Hamburg  und
Bremen  einerseits  und  dem  Königreich  Sachsen,  Sachsen-Altenburg,  Österreich
und  der  Levante  über  Triest  andererseits  gegen  Abstandnahme  vom  Wettbewerb
auf  einigen  anderen  Routen  aus  den  Hansestädten  abtrat.  Bremische  Verträge
vom  23.  April  1851  mit  Hannover,  5.  November  1851  mit  Oldenburg,  14.  November
1851  mit  Preufsen,  15.  November  1851  mit  Taxis,  15.  November  1851  mit  Hannover.
3 )  Der  revidierte  deutsch-österreichische  Postvereinsvertrag,  dem  Bremen
beitrat,  wurde  am  6.  Dezember  1851  nach  Schlufs  der  ersten  deutschen  Postkonferenz ­
  von  allen  deutschen  Postverwaltungen  mit  Ausnahme  Holsteins  und
Lauenburgs  unterzeichnet.
        <pb n="167" />
        169

Das  wichtigste  postalische  Ereignis  speziell  für  Bremen  und
auch  eins  der  wichtigsten  tür  Deutschland  war  aber  die  Postkonvention ­
  mit  Amerika  und  die  Erlangung  der  amerikanischen
Postdampferlinie  der  Ocean-Steam-Navigation-Company 1 ),  des  Yor-*)

  Duckwitz,  D.,  a.  a.  0,;  F.  Graue,  Die  Gründung  der  ersten  deutschamerikanischen
  Postdampfschiffslinie,  im  Archiv  für  Post  und  Telegraphie,
XXXI.  Jahrg.,  1903,  S.  129  u.  169  ff.;  J.  G.  Kohl,  Skizzen  aus  Natur-  und
Völkerleben,  I.  Teil,  Dresden  1851,  S.  308  ff.;  u.  a.  ;  Stephan,  Geschichte
der  Preufsisohen  Post,  S.  650;  J.  L.  Tellkampf,  Essays  on  law  reform,
commercial  policy,  banks,  penetentiaries  etc.  in  Great  Britain  and  the  United
States  of  America,  Berlin  1874;  Die  Anfänge  der  Post-Dampfschiffahrt  zwischen
Deutschland  und  Amerika,  Deutsches  Postarchiv,  1876,  S.  590  ff,;  Zur  Geschichte
der  Postschiffahrt  in  England,  Archiv  für  Post  und  Telegraphie,  1887,  S.  18  ff.;
Geschichte  des  Dampfschiffswesens  im  Nordatlantisohen  Ozean,  ebenda,  1900,
S.  466  ff.;  Llcydliteratur;  Peters,  Die  Entwicklung  der  deutschen  Reederei;
Moritz  Lindeman,  Zur  Geschichte  der  älteren  Handelsbeziehungen  Bremens
mit  den  Ver.  Staaten  von  Nordamerika,  Bremisches  Jahrbuch,  X.  ßd.,  S.  124  ;
F  itg  e  r  u.  a.
In  dieser  Zeit  wurde  zwischen  Bremen  und  Bremerhaven  bei  der  hier
besonders  nötigen  engsten  Verbindung  der  erste  elektromagnetische  Telegraph ­
  zu  Verkehrszweoken  in  Deutschland  bezw.  auf  dem  Kontinent  von
dem  Kapitän  J.  W.  Wendt  angelegt,  der  durch  die  Route  London—Slough,  mit
der  man  noch  sehr  geheimnisvoll  umging,  1841  die  Anregung  bekam.  Seit  1843
bestand  ein  optischer  Telegraph,  der  seit  1839  die  Konzession  erhalten  hatte,
auf  der  Bremerhavener  Route  und  bis  Kuxhaven,  der  auch  noch  einige
Jahre  in  Betrieb  blieb.  Die  Eröffnung  des  elektrischen  Telegraphen,  für  dessen
Betrieb  und  Finanzierung  der  Bremische  Telegraphenverein  gegründet  war,
erfolgte  am  1.  Januar  1847.  1854  bescblofs  die  hannoversche  Regierung,  das
Telegraphenwesen  zu  verstaatlichen,  die  1850  gebaute  Fortsetzung  nach  Kuxhaven, ­
  durch  die  man  mit  Hamburg  in  Verbindung  gekommen  war,  wurde  an
Hannover  übergeben,  jedoch  durch  Vertrag  vom  26.  Mai  1854  das  Fortbestehen
der  bremischen  Verbindung  zwischen  Bremerhaven  und  Bremen,  wozu  noch
eine  Zweiglinie  Marssei—Vegesack,  die  1855  ausgeführt  wurde,  kommen  sollte,
für  den  internen  bremischen  Verkehr  gesichert.  Der  1850  eingerichtete  Eisenbahntelegraph ­
  nach  Hannover  wurde  1852  dem  öffentlichen  Verkehr  übergeben.
Am  24.  April  1855  sohlofs  Duokwitz  zwei  Verträge  wegen  des  von  dem  Baurat
van  Ronzelen  ausgearbeiteten  Projekts  des  Hohenweg-Leuchtturms  und  des
damit  in  Verbindung  stehenden  Telegraphen  nach  Oldenburg  und  dem  Leuchtturm ­
  (1856  nach  Elsfleth,  1857  nach  dem  Leuohtturm  eröffnet),  wobei  sich
Bremen  ausbedang,  ein  Kabel  nach  Helgoland  weiterführen  zu  dürfen.  Als  die
englische  Submarine-Telegraph-Company  ein  Kabel  England—Helgoland—Tönning ­
  verlegt  hatte,  verhandelte  man  1865  auch  über  den  Anschlufs  Helgoland—
Hoherweg,  der  sich  dann  durch  die  Linie  England—Norderney—Bremen  erübrigte. ­
  Nach  Vertrag  vom  18.  Juni  1868  stellte  der  Bremische  Telegraphenverein ­
  seine  Tätigkeit  am  31.  Dezember  1868  ein.  Die  vorhandenen  Telegraphenlinien ­
  der  oldenburgisch-bremischen  Staatstelegraphen  und  des  Vereins
gingen,  nachdem  durch  die  Ereignisse  von  1866  Preufsen  die  meisten  selbstän-
        <pb n="168" />
        —  170  —

läufers  des  Lloyd,  einige  Jahre  früher.  Es  gab  damals  zwischen
Europa  und  Amerika  nur  eine  Dampferlinie,  Liverpool—Newyork
via  Halifax,  die  Cunardlinie,  die  von  der  englischen  Regierung  für
die  Postbeförderung  subventioniert  war.  1844  kam  in  Amerika  die
Idee  auf,  eine  amerikanische  Postdampferlinie  mit  einer  Unterstützung
der  Regierung  zu  errichten.  Preufsen  nahm  infolgedessen  in  seinen
Vertrag  mit  Belgien  einen  Passus  auf,  worin  es  sich  das  Recht  ausbedang, ­
  ein  Zollvereins-Entrepot  in  Antwerpen  zu  errichten,  um
vermittelst  desselben  den  direkten  Handel  des  Zollvereins  unter
Zollrabatt  kontrollieren  zu  können,  da  man  eventuell  an  Antwerpen
dachte.
Wie  es  Bremen  gelang,  unter  Unterstützung  von  dem  gerade
damals  bald  darauf  wieder  nach  Amerika  gehenden  amerikanischen
Konsul  A.  Dudley  Mann,  mit  dem  Duckwitz  zuerst  halb  im  Scherz
darüber  gesprochen  hatte,  unter  der  Konkurrenz  von  Havre,  Antwerpen, ­
  Rotterdam,  Glückstadt,  Lissabon,  deren  Staaten  alle  die
digen  Telegraphenverwaltungen  vereinigte,  am  1.  Januar  1868  mit  den  hannoverschen ­
  an  die  Telegraphenverwaltung  des  Norddeutschen  Bundes  (später  des
Reiches)  über.  Am  1.  Januar  1876  wurde  die  Telegraphenverwaltung  des
Deutschen  Reiches  mit  der  Postverwaltung  vereinigt.  Die  Stadtfernsprecheinrichtung ­
  in  Bremen  wurde  durch  das  Reich  1882,  mit  Bremerhaven  1883,  mit
Vegesack  1892  eröffnet.  Die  erste  Telegraphenlinie  ging  vom  Museum  aus,
später  wurden  die  Telegraphenlinien  in  der  Börse  vereinigt,  1878  erfolgte  die
Übersiedlung  der  Telegraphenverwaltung  in  das  Hanptpostgebäude  an  der
Domshaide.  Die  Telegraphen-  und  Fernsprechzentrale  wurde  1905  nach  der  Neuenstrafse
  überführt.  S.  dazu:  A.  Duckwitz,  Denkwürdigkeiten  aus  meinem
öffentlichen  Leben,  1877,  S.  130  ff.;  Edmund  Rothe,  Kapitän  J.  W.  Wendt,
eine  biographische  Skizze,  Abhandlungen  hrsg  vom  naturwissenschaftlichen
Verein  zu  Bremen,  Bd.  VIII.,  1884,  S.  1  ff.;  F  r.  J.  H.  Meyer,  Reise  um  die
Erde,  ausgeführt  auf  dem  König!.  Preufs.  Seehandlnngsschiffe  Prinzefs  Luise,
kommandiert  von  Kapitän  J.  W.  Wendt,  in  den  Jahren  1830,  1831  und  1832,
Berlin  1835;  Heinr.  Berghaus,  Sechs  Reisen  um  die  Erde  der  König!.
Preufs.  Seehandlungsschiffe  Mentor  und  Prinzefs  Luise  innerhalb  der  Jahre
1822—1842,  Auszug  aus  den  Schiffsjournalen  in  Bezug  auf  Physik  und  Hydrographie ­
  geordnet,  Breslau  1842;  Fr.  Buchenau,  Die  freie  Hansestadt  Bremen,
1900,  S.  59,  232;  Grnbert,  in  Bremen  und  seine  Bauten,  1900,  S  276  ff;
A.  Weise,  Der  Bremer  Telegraphenverein,  Bremer  Nachrichten  vom  24.  Aug.
1907  ;  Jahresbericht  der  Handelskammer  in  Bremen  für  1865,  S  30,  für  1866,
S.  51,  186r,  S.  63  etc,;  Bürgerfreund,  Jahrg.  1846;  J.  G.  Kohl,  Skizzen  aus
Natur-  und  Völkerleben,  Dresden,  1851,  S.  285;  W.  O.  Focke,  in  Die  freie
Hansestadt  Bremen,  Festgabe  für  die  63.  Vers,  deutscher  Naturforscher  und
Ärzte,  Bremen  1890,  S.  269;  Wegweiser  durch  das  historische  Museum  zu
Bremen,  II.  Ausg.,  1908,  S.  18;  W.  Sattler,  Erinn.  an  Alt-Bremen,  Brem.
Nachrichten,  30.  Mai  1908;  (Bedenken  gegen  die  Vereinigung  der  Telegraphie
mit  der  Post,  Bremen  1876.)
        <pb n="169" />
        —  171  —

Linien  haben  wollten,  doch  den  Preis  davonzutragen  ist  ja  genügend
bekannt  und  die  Folgen  auch.  Die  Beziehungen  Bremens  zur  Union
waren  ja  alte.  C.  T.  Gevekoht  führte  die  Unterhandlungen  in
Amerika,  dem  durch  den  preufsischen  Ministerresidenten  Freiherrn
v.  Gerolt  kräftig  geholfen  wurde.
Die  Schwierigkeiten,  die  in  Deutschland  aufser  der  Geldbeschaffung, ­
  die  im  Anfangsstadium  das  Unternehmen  wegen  der
Zurückhaltung  des  amerikanischen  Publikums  nochmals  in  Frage
stellte,  aber  zur  Beteiligung  nahezu  sämtlicher  deutscher  Staaten
führte,  zu  beheben  waren,  waren  der  Ausbau  des  Hafens  und  Verbesserung ­
  der  Dnterweser,  damit  ein  sicherer  Verkehr  mit  den  Kähnen
und  Flufsdampfern  jederzeit  gewährleistet  war,  Errichtung  eines  Postamtes ­
  in  Bremerhaven,  weil  eine  Bestimmung  über  das  Postregal  in
dem  Abtretungsverträge  seinerzeit  nicht  getroffen  war  und  daher
ein  Postamt  und  Postkurs  fehlte,  bis  man  sich  jetzt  wegen  der
amerikanischen  Dampferlinie  auf  ein  gemeinsames  bremisch-hannoversches ­
  Postamt  mit  Mafsnahmen,  die  geeignet  schienen,  das  Recht
zu  wahren,  einigte,  ein  Postvertrag  zur  Regelung  der  Verhältnisse
zwischen  Amerika  und  Deutschland  und  Ordnung  der  Zollverhältnisse. ­
  Hannover  mufste  sich  zu  der  Ermäfsigung  seiner  Transitzölle
und  Weserzölle  auf  Tabak,  Reis,  Baumwolle  und  Tran  bis  auf  Rekognitionsgebühr
  Amerika  gegenüber  verstehen,  da  für  Belgien  bereits ­
  diese  Ermäfsigungen  in  Aussicht  standen,  wogegen  es  die  Rechte
einer  meistbegünstigten  Nation  in  Amerika  erhielt.  Bremen  wurde
dadurch  für  seine  vier  Stapelartikel  die  steuervereinlichen  Transitund
  Weserzölle  los.  In  dem  Postvertrage  mit  Hannover  sicherte
sich  Bremen  die  seewärts  gehende  und  kommende  Post.  Das  bremische
Teilkontor  in  Bremerhaven  sollte  diese  und  den  Verkehr  mit
Bremen  und  über  Bremen  mit  denjenigen  Ländern,  wohin  Bremen
Postkurse  hatte,  sowie  von  den  preufsischen  und  taxisschen  Kursen
nach  Bremen  für  Bremerhaven,  das  hannoversche  Teilkontor  den
Verkehr  mit  dem  Königreiche  Hannover  und  nach  den  Ländern,
wohin  Bremen  keine  Postkurse  hatte,  erhalten,  was  Bremen  Hannover
speziell  zusicherte.  Dabei  wurde  besonders  darauf  gesehen,  dafs  die
zwar  in  Bremen  Stadt,  nicht  aber  in  Bremerhaven  berechtigten
preufsischen  und  taxisschen  Posten  keinerlei  Ansprüche,  namentlich
nicht  auf  die  Beförderung  ankommender  Seebriefe  erheben  könnten.
Alle  seewärts  ankommenden  Briefe  wurden  als  bei  dem  Postamt
Bremerhaven  angekommen  angesehen.  Hannover  stellte  die  je
einmal  täglich  hin  und  zurück  verkehrende  Fahrpost  Bremen-Bremerhaven,
  mit  der  Bremen  aufser  auf  dem  Wasserwege,  seine
        <pb n="170" />
        —  172  —

Post  gegen  eine  Transitgebtihr  versenden  konnte,  was  in  dem  Vertrag
mit  Hannover  1851  wegen  des  deutsch-österreichischen  Postvereins
modifiziert  wurde.  Der  Postvertrag  zwischen  Amerika  und  Deutschland ­
  bot  die  Schwierigkeit,  dafs  es  siebzehn  verschiedene  deutsche
Postverwaltungen  gab,  und  dals  es  eine  Zentralinstanz,  wie  sie  der
amerikanische  Unterhändler,  der  First  Assistant  Postmaster  General
Major  Hobbie,  dessen  amerikanische  Aussprüche  sich  in  Duckwitz
Denkwürdigkeiten  anekdotisch  niedergeschlagen  haben,  als  Germany
suchte,  nicht  existierte,  sowie  dafs  die  Posttaxen  in  Deutschland
noch  verschieden  und  nach  der  Entfernung  berechnet  wurden.  Es
kam  ein  Arrangement  zustande,  wonach  Bremen  die  ausschliefsliche
Agentur  für  die  amerikanische  Postverwaltung  übernahm,  und  da
Major  Hobbie  glaubte,  sowohl  die  verschiedenen  deutschen  Postverwaltungen ­
  als  ein  Nichteinheitsporto  für  einen  Humbug  erklären  zu
müssen,  den  man  in  Amerika  nicht  verstände,  die  Vereinbarung  eines
uniform  postage  von  12  Cents  oder  4  Gutegroschen  für  ganz  Deutschland, ­
  5  cents  für  Hannover,  Oldenburg  und  Hamburg,  zustande,
dem  die  deutschen  Postverwaltungen  gewillt  gemacht  werden  müfsten.
Das  Seeporto  sollte  24  cents  betragen,  das  amerikanische  uniform
postage  betrug  damals  5  cents  bis  300  miles  und  10  cents  für
weitere  Entfernungen. 1 )
Auf  dieser  Grundlage  wurden  alle  deutschen  Postverwaltungen
aufgefordert,  dem  Vertrage  zwischen  Bremen  und  Amerika  beizutreten,
so  lange  sie  es  in  ihrem  Interesse  finden  würden,  da  Major  Hobbie
auch  noch  die  Ansicht  vertrat,  dafs  Verträge  nur  so  lange  gehalten
würden,  oder  dafs  man  vertragsmäfsig  nur  so  lange  gebunden  sei,
wie  die  Tinte  nafs  sei.  Da  das  Porto  nur  ungefähr  die  Hälfte  des
für  den  Weg  über  England  zu  zahlenden  betrug,  so  traten  in  der
Tat  innerhalb  weniger  Wochen  sämtliche  Postverwaltungen  bei,
so  dafs  1847  die  Posteinheit  aller  deutschen  Staaten  in  Rücksicht ­
  auf  die  Korrespondenz  mit  Amerika  zustande  gebracht  war.
Österreich,  das  zuerst  durch  das  an  Sachsen,  Preufsen,  Braunschweig ­
  und  Hannover  zu  zahlende  Transitporto,  das  höher  war  als
das  Gesamtporto,  gehindert  war,  trat  ebenfalls  mit  der  gesamten
Monarchie  bei,  sobald  die  Ermäfsigung  desselben  zu  diesem  Zwecke
erfolgt  war.  Es  war  ein  grofser  Sprung  von  der  Buntscheckigkeit
der  deutschen  Tarife,  die  für  Briefe  nach  Ostpreufsen,  Österreich
und  Tirol  bis  auf  einen  halben  Taler  Courant  hinauf  gingen,  auf
Hannoverscher  Postvertrag  vom  28.  Februar  1846,  amerikanischer
vom  29.  März/26.  Juni  4847.
        <pb n="171" />
        —  173

4  Gutegroschen.  Bremen  erlangte  dadurch  für  sein  Verhältnis
gegen  die  andern  Postverwaltungen  den  Vorteil  einer  anerkannten
wichtigen  Stellung,  mit  der  es  etwas  zu  bieten  hatte,  was  bei
der  Abgrenzung  der  Kompetenz  von  grösster  Wichtigkeit  war.
Die  Legung  der  overland  mail  nach  Indien  durch  Deutschland,
die  damals  ebenfalls  beabsichtigt  wurde,  kam  nicht  zustande.
Zunächst  erhob  England  Einspruch,  und  da  Amerika  diesen  wohl
beseitigt  hätte,  traten  die  deutschen  Revolutionsjahre  störend
dazwischen.
Die  Posteinheit  wurde  dann  ja  zunächst  durch  den  Norddeutschen ­
  Bund  hergestellt 2 )  und  mit  der  Gründung  des  Deutschen
Reichs  auch  noch  Baden  und  die  eroberten  Reichsländer  Eisass  und
Lothringen  in  den  Verband  der  Reichspost  aufgenommen,  während
Württemberg  und  Bayern  ihre  eigene  Postverwaltung  beibehielten.
2 )  Am  1.  Januar  1867  wurde  das  hannoversche  Postamt  aufgehoben,
am  1.  Juni  1867  kam  es  zum  Vertrage  mit  Thurn  und  Taxis.  Am  1.  Januar
1868  wurde  ein  Norddeutsches  Bundesoberpostamt  errichtet,  das  1871  in  ein
Kaiserl.  Oberpostamt  überging.  1865  wird  im  Jahresbericht  der  Bremer
Handelskammer  dringend  auf  die  Notwendigkeit  greiserer  Zentralisierung  hingewiesen, ­
  mindestens  zunächst  einheitliche  Distribution  der  ankommenden
Briefe  und  Gelegenheit  am  Bahnhof  für  Aufgabe  taxissoher  Briefe  vor  Zugabgang ­
  gefordert.  Die  Kaiserl.  Oberpostdirektion  in  Bremen  wurde  durch
Erlafs  vom  4.  Dezember  1873  errichtet.  Zu  der  Neueinrichtung  des  Postwesens
s.  w.  Gesetzblatt  d.  fr.  Hansestadt  Bremen,  Jahrg.  1867,  S.  120,  no.  39.  S.  129,
no.  41,  1869,  S.  69,  no.  24,  S.  76,  no.  26,  1870,  S.  47,  no.  16,  1871,  S.  16,
no.  12,  S.  163,  no.  öl,  1872,  S.  145,  no.  75,  1873,  S.  36,  no.  15,  S.  93,  no.  34,
1875,  S.  1,  no.  1,  1876,  S.  9,  no,  2,  1878,  S.  5,  no.  4,  1879,  S.  25,  no.  11,
S.  269,  no.  44,  u.  a.
        <pb n="172" />
        Zur  allgemeinen  Handelspolitik.
Zollwesen.
        <pb n="173" />
        177  —

w  ir  sind  in  unserer  heutigen  Wirtschaft  an  die  Gliederung  in
gröfsere  Landkomplexe  gewöhnt,  die  die  engere  gewöhnlich  mit  dem
nationalen  Komplex  zusammenfallende  Austauscheinheit  darstellen
und  durch  Zollinien  abgegrenzt  sind,  wodurch  das  Verhältnis  zum
Weltaustausch  reguliert  wird.  Die  Alten  gliederten  ihrer  Wirtschaft
entsprechend,  bei  der  der  gröfste  Teil  des  wirtschaftlichen  Bedarfs
lokal  erzeugt  und  verbraucht  wurde,  ein  interlokaler  und  -regionaler
Austausch  einer  geringen  allmählich  steigenden  Zahl  von  Produkten
aber  stattfand,  durch  die  Ausbildung  des  Bürger-  und  Bauern-  und
des  Stapelrechts.
Dem  entsprechen  Markt-  und  Strafsenzölle,  als  finanzielle  Belastung ­
  wie  auch  gegebenenfalls  durch  geeignete  Befreiung  als
verkehrspolitische  Mafsnahmen.
In  der  Zeit,  als  die  dynastischen  Kämpfe  und  Organisationen
nur  ein  wesentlich  politisches  Interesse  beanspruchten,  haben  die
deutschen  und  italienischen  Städte  auf  Grund  dieser  älteren  Verhältnisse ­
  ein  wirtschaftliches  Übergewicht  zu  erlangen  vermocht,
das  allmählich  erlosch,  als  die  dynastisch  zusammengeschlossenen
nationalen  Länder  wirtschaftlich  zu  funktionieren  anfingen,  während
die  beiden  Länder  des  alten  Gedankens  der  üniversalmonarchie  in
ihre  ständischen  Bestandteile  sich  auflösten.  Natürlich  ist  die  Entwicklung ­
  in  den  nationaldynastisch  sich  entwickelnden  Ländern  ebensowenig ­
  sprunghaft  wie  in  den  Ländern  der  alten  üniversalmonarchie;
auch  hier  müssen  die  alten  Formen  allmählich  ausgeschaltet  oder
umgebildet  werden,  aber  letzten  Endes  wächst  das  Moderne  dem
einheitlichen  ehemaligen  obersten  Lehnsverbande  zu,  während  es  bei
uns  nur  seiner  Gröfse  nach  halbwegs  geeigneten  Verbänden  gröfserer
Lehnsträger  Zuwachsen  kann.
Der  Prozefs,  der  aus  zunächst  verschwindenden  Anfängen
langsam  einen  neben  dem  europäischen  Verkehr  in  Betracht  kommenden
überseeischen  Verkehr  mit  den  neuen  und  alten  aufsereuropäischen
12
        <pb n="174" />
        178  —

Ländern  entstehen  liefe, 1 )  und  die  technische  Vervollkommnung  des
Seeverkehrs  gegenüber  dem  primitiv  bleibenden  Landverkehr,  der
erst  mit  der  Eisenbahn  und  modernen  Kanälen  wieder  eine  Annäherung ­
  vollzieht,  gehen  neben  dieser  politischen  Entwicklung  her.
Sie  bieten  naturgemäfe  keine  hemmenden,  sondern  fördernde  Momente
für  das  Herabsteigen  Deutschlands  und  Italiens  von  ihrer  früheren
dominierenden  Stellung.  Dem  orientalischen  Yerkehrszug  durch  das
Mittelmeer  tritt  der  durch  den  atlantischen  Ozean  gegenüber,  der
erst  mit  dem  Suezkanal  und  dem  Dampfschiffsverkehr  in  das  Mittelmeer ­
  kehrt.  Ein  relatives  Sinken  der  italienischen  Strafee  durch
Deutschland  ist  mit  dem  Sinken  Italiens  verbunden.  Bei  dem  allmählich ­
  in  höherem  Mafse  notwendig  werdenden  Austausch  von
Schwergut  in  intensiver  Wirtschaft  ist  der  durch  das  Meer  und  etwa
der  durch  Binnenschiffahrtsstrafeen  aufgeschlossene  Staat  begünstigt
gegenüber  dem  Staat,  der  notgedrungen  bei  der  lokalen  Wirtschaft
bleiben  mufe,  weil  sein  Küstenstrich  gegenüber  der  kompakten
Masse  nur  schmal,  seine  Binnenschiffahrt  unentwickelt  ist  und  erst
mit  den  Eisenbahnen  der  Eintritt  in  moderne  Wirtschaft  erfolgt.
Diese  technischen  und  geographischen  Verhältnisse  geben  den
Seemächten  noch  im  siebzehnten,  dann  vor  allem  im  achtzehnten
und  neunzehnten  Jahrhundert  ihren  gröfeten  Vorsprung.
Das  politisch  in  seinen  alten  Organisationen  verharrende
Deutschland  hat  weder  in  seinen  Küstenteilen  an  seiner  europäischen
Schiffahrt,  aus  der  noch  die  Seemächte  ihre  Hauptkraft  zogen,  einen
gebührenden  Anteil  halten  können,  noch  in  die  interkontinentale
Schiffahrt,  die  erst  nach  Jahrhunderten  die  entscheidende  Stellung
gewann,  eintreten  können;  nicht  ohne  die  technischen  und  geographischen ­
  Faktoren,  aber  auch  nicht  ohne  die  politischen,  die  zuerst
am  meisten  wirksam  waren. 2 )
Im  Anfang  des  neunzehnten  Jahrhunderts  kam  die  politische
und  wirtschaftliche  Entwicklung  in  Deutschland  zur  Krisis.
Ein-  und  Ausfuhrsperren  sind  bereits  ein  altes  Mittel,  das  zunächst ­
  namentlich  in  Notzeiten  angewendet  wird.  Auch  Strafeenzölle
  können  Landschaften  insoweit  sondern,  als  eine  Stadt  Befreiung
von  den  Zöllen  in  ihrer  Nähe  erwirbt  oder  diese  differenziert  erhoben ­
  werden,  und  als  an  sich  der  lokale  und  landwirtschaftliche
')  Dietrich  Schäfer,  Das  Zeitalter  der  Entdeckungen  und  die  Hanse,
Hansische  Geschichtsblätter,  Jahrg.  1897,  S.  3  ff.
2 )  Vergl.  Dietrich  Schäfer,  Was  lehrt  uns  die  Geschichte  über  die
Bedeutung  der  Seemacht  für  Deutschlands  Gegenwart,  München  1900;  mein
Zur  Geschichte  der  alten  Handelsstrafsen  in  Deutschland,  Gotha  1907.
        <pb n="175" />
        —  179  —

Umsatz  ohne  Dazwischenkunft  des  Händlers  zunächst  gar  nicht  von
den  alten  Zöllen  an  der  Strafse  erfafst  werden  soll,  sondern  nur  der
Grofsverkehr  des  reisenden  und  ortsfremden  Händlers. 1 )
So  liegen  bereits  im  Strafsenzoll  Keime,  mit  denen  er  Funktionen
eines  Grenzzolls  erfüllen  bezw.  in  diesen  übergehen  kann,  sobald  der
Bedarf  eintritt.  Bereits  im  sechzehnten  Jahrhundert  hat  man  einmal
die  Idee  gehabt,  in  den  Haupteingangsplätzen  um  die  Grenzen  des
Reichs  Zölle  zu  legen,  womit  man  den  Verkehr  von  und  nach
Deutschland  kontrolliert  und  getroffen  haben  würde;  eine  Aufhebung
der  inneren  Zölle  war  damit  nicht  beabsichtigt.
Aus  den  älteren  primitiven  Voraussetzungen  wuchsen  die  Sperrsysteme ­
  des  achtzehnten  Jahrhunderts  heraus,  die  Österreich  und
*)  So  hat  Bremen  die  Befreiung  von  Zoll  an  seinen  Hauptstrafsen,  in
Bremervörde,  Wildeshausen,  (Langwedel)  erworben,  und  später  im  sechzehnten
Jahrhundert  berufen  sich  die  Bremer  darauf,  dafs  sie  zollfrei  im  Erzstift  sind.
[Zum  ersten  Brem.  Urkunden!).,  I,  S.  159,  Nr.  138,  S.  164,  Nr.  142,  S.  392,  Nr.  351,
(S.  a.  S.  389,  Nr.  348.)  zum  zweiten  Bremer  Staatsarchiv.  —  Das  bremische  Staatsarchiv ­
  bewahrt  ziemlich  viele  Konvolute  über  Verhältnisse  mit  auswärtigen  Zollstätten, ­
  Befreiungen  etc.,  die  interessant  für  die  Strafsen  sind,  auch  mit  den  im
Ü.-B,  publizierten  älteren  Urkunden,  den  Ausschreibungen  des  Freimarkts,
(W.  v.  B  i  p  p  e  n,  Aus  Bremens  Vorzeit,  Bremen  1886,  S.  183.),  ein  Bild  von  der  alten
Handelsausdehnung  geben.]  Münden  erhielt  durch  das  Privileg  Herzog  Ottos
des  Kindes  von  1246  Befreiung  von  Zoll  im  ganzen  Lande  (Origiues  Guelficae,
Hannover  1750—80,  tom.  IV,  p.  66,  p.  101,  Nr.  91;  J.  H.  Willigered,
Gesch.  v.  Münden,  Göttingen  1808,  S.  179;  Job.  Lud.  Quentin,  Bericht,
e.  Abrisses  v.  d.  Schiffahrt  a.  d.  Weser,  Göttingen  1788,  S.  12;  Lotze,  Geschichte ­
  d.  St.  Münden,  1878,  S.  235),  in  Brandenburg  vergl.  Heinr.  v.  Beguelin,
Histor.-kritische  Darstellg.  d.  Accise-  u.  Zollverfass,  i.  d.  Preuss.  Staaten,  Berlin
1797,  S.  56;  Franz  Brandenburg,  Hdb.  z.  prakt.  Kenntn.  d.  Zollwesens,
der  Zollverfass,  u.  Zollgesetze  v.  d.  Kurmark  Brandenburg,  Berlin  1800,
S.  LXVIII  etc.,  auch  Gesamtverleihungen  des  Kaisers  kommen  vor  [u.  a.  Nürnberg
(J.  F.  Roth,  Gesch.  d.  nürnb.  Handels,  Leipzig  1800—02,  I.  Teil,  S.  11,  23,
IV.  T.,  S.  3  ff.),  Gelnhausen  (C.  W.  Zöllner,  Das  Zollregal  d.  d.  Könige  bis
z.  J.  1235,  Progr.  Chemnitz  1888,  S.  15)],  ohne  dafs  die  Befreiungen  immer
wirkungsvoll  waren.  Als  Beispiel  eines  rein  erhaltenen  mittelalterlichen  Systems
in  neuester  Zeit  ist  auf  Mecklenburg  hinzuweisen.  Die  Städte  haben  ihre
Stapel-  und  Bannrechte  noch  als  intakte  Rechtsquellen,  und  Reste  der  Rott
blieben  erhalten.  Es  bestanden  nach  wie  vor  Marktzölle  und  die  überall  im
Lande  verteilten  Strafsenzölle,  die  den  inneren  Handelstransit  ergriffen,  ohne
dafs  der  von  jenseits  der  Grenze  des  mecklenburgischen  Landes  kommende  Verkehr ­
  eine  Spezialbelastung  erfuhr,  die  Exemtionen  der  Ritterschaft,  Prinzip
der  Bezollung  des  feilen  Kaufs  etc.  Vergl.  dazu  Wilh.  Lüders,  Meklenburgs
  Zoll-,  Steuer-  und  Gewerbeverhältnisse,  Hamburg  1842;  T.,  Mecklenburg
und  der  Zollverein,  im  Zollvereinsblatt,  II.  Jahrg.,  1844,  S.  803.  S.  im  übrigen
lm  folgenden  und  Darstellung  und  Literatur  in  meinem  Zur  Geschichte  der
alten  Handelsstrafsen  in  Deutschland,  1907;  vergl.  auch  nächste  Anmerkung.
12*
        <pb n="176" />
        —  180  —

Preufsen  zur  Ausbildung  brachten,  denen  sich  noch  1765  Bayern
anschlofs. 1 )  Zwar  besteht  noch  die  alte  Grundlage  einer  vorwiegend
lokalen  Wirtschaft,  wenngleich  der  interlokale  Austausch  im  Laufe
der  Zeit  immer  mehr  und  immer  wichtigere  Gebiete  ergriffen  hat,
so  dafs  die  Erleichterung  des  Verkehrs  innerhalb  eines  bestimmten
Rayons  durch  Nichtzahlen  des  Zolls  seitens  der  Angehörigen  desselben ­
  eine  ganz  andere  Bedeutung  als  früher  hat.  Über  die  alten
')  Über  die  preufsischen  Zoll  Verhältnisse  s,  Heinr.  v.  Beguelin,  a.  a.
0.;  Fr.  Brandenburg,  a.  a.  0.;  Carl  Appelius,  Hdb.  z,  prakt.  Kenntn.
d.  Accisewesens,  d.  Acciseverf.  u.  d.  Acciseges.  v.  d.  Kurmark  Brandenburg,
Berlin  1800;  J.  F.  B.  d’Anieres,  Versuch  einer  Anleit.  z.  pr.  Kenntn.  derer  i,
Accise-,  Contrehande-  u.  Zollsaohen  für  die  Churmark  ergang,  Landesgesetze,  Berlin
1783;  D.  F.  Jonathan  Fischer,  Lehrbegrif  sämtlicher  Kameral-u.  Polizeyrechte,
  II.  Bd,  Frankfurt  a,  d  0.  1785,  S.  687  ff.;  a.  s.  Teutsche  Handelsgeschichte; ­
  Gustav  Schm  oll  er,  Epochen  d.  preufs.  Finanzpolitik,  Jahrb.
f.  Gesetzgeb.,  Verw.  u.  Volksw.,  hrsg.  v.  F.  v.  Holtzendorff  u.  L.  Brentano,  N.
F.,  I.  Jg.,  1877,  S.  33  ff.;  ders.,  Studien  üb.  d.  wutsch.  Politik  Friedr.  d.  Gr.
u.  Preufs.  überhaupt  v.  1680—1786,  ebenda  (hrsg.  v.  G.  Schmoller),  N.  F.,
VIII.  Jg.,  1884,  S.  1  ff.,  15ff.,  383ff,  999  ff.,  1021  ff.,  X.  Jg.,  1886,  S.  1  ff,  327ff,  675  ff.;
Walther  Schultze,  Gesch.  d.  Preufs.  Regieverwaltung  von  1766  bis  1786,
I.  Teil:  D.  Organ,  d.  Regie  v.  1766  bis  1786  u.  d.  Ref.  d.  Accise  v.  1766  bis
1770  (nicht,  w.  ersch.),  Bd.  VII,  H.  3  der  Staats-  u.  sozialwiss.  Forschgn.,  hrsg.
v.  G.  Schmoller,  Leipzig  1888;  Herrn.  Freymark,  Zur  preufs.  Handels-  und
Zollpolitik  von  1648—1818,  Biss.  Halle  a.  d.  S.  1898  (auch  als  Einleitung  seines
Werks:  Die  Reform  d.  preufs.  Handels-  u.  Zollpolit.  v.  1800—1821,  Sammlg.
nat,  und  stat.  Abh.  d.  Staatsw.  Sem.  z,  Halle  a.  d.  S.,  hrsg.  v.  Joh.  Conrad.
Bd.  XVII,  Jena  1898);  Karl  Kletke,  Literatur  üb.  d.  Finanzwesen  des  preufs.
Staates,  Lit.  üb.  das  Finanzwesen  d.  D.  Reiches  u.  d.  D.  Bundesstaaten,  II.  Abt.,
Berlin  1876,  S.  242  ff.  Als  Bayern  1764  sein  Grenzzollsystem  einfnhren  wollte,
erhob  sich  schwerer  Widerspruch,  da  das  Reichsrecht  wohl  Sperren,  Ein-  und
Ausfuhrverbote  zuliefs,  aber  nicht  Grenzzölle  (Vgl.  W.  Roscher,  Zur  Gründungsgeschichte ­
  des  Zollvereins,  Separatabdruck  aus  Deutschland,  Jahrg.  I,
Bd.  1,  Berlin  1870.  S.  5);  Rechtmäfsigkeit  derj.  churbaiersch.  Landesverordn.,
w.  v.  e.  Comitialgesandsch.  z.  Regensb.  als  reichssatzungswidrig  u.  ihr.  Freyh.
zuwider  angefochten  werden  wollen,  s.  1.  1771;  Patriot.  Bemerk,  geg.  d.  Schrift
unt.  d.  Titel  Reohtmäfs,  etc.,  Frkft.  u.  Leipz.  1770;  Chur-  u.  Reichs-Fürsten-Raths
  Protocolla  w.  a.  Conclusa  u.  Reichs-Gutachten  s.  Beylagen,  d.  Chur-B.
Mauth-Sache  betr.,  s.  1.  1771;  Sammlg.  versch.  d.  Chur-B.  Mauth-  und
Acoisewes.  erl.  Urk.,  Regensb.  1771;  u.  w.  Acta  etc.  des  Regensb.  Streits  i.  e.
Sammelbde.  der  Münchener  Hof-  u.  Staatsbibi.;  J.  Bapt.  Albert,  Bayerns
Zollwesen  aus  d.  ältest,  bis  auf  uns.  Zeiten,  München  1829,  S.  10,  32,  45.
Österreich  und  Brandenburg  behaupteten  besondere  Privilegien  (v.  1463  u.  1456)
s.  mein  Zur  Gesch.  d.  alten  Handelsstrafsen,  Gotha  1907,  S.  8;  F.  Brandenburg, ­
  Hdb.,  S.  XL  1807  hat  Bayern,  1808  Württenberg,  1812  Baden,  alsbald
nach  Auflösung  des  Reichs,  die  Binnenlandszölle  aufgehoben  und  Grenzzölle
errichtet.  (L.  Kirsch,  D.  Zoll-  u.  Reichssteuerverw.  i.  Grofsherz.  Baden,
Karlsruhe  1885,  S.  26.)
        <pb n="177" />
        181

Verhältnisse  hinaus  arbeitet  man  an  der  wirtschaftlichen  Zusammenfassung ­
  eines  ganzen  gröfseren  Territoriums  durch  ständige  Einfuhrsperren ­
  und  Monopole.  Das  moderne  Prinzip  des  Territoriums  oder
der  Nation  als  unterste  wirtschaftliche  Einheit  bereitet  sich  vor.
Da  aber  der  Austausch  noch  nicht  wie  heute  alle  Gebiete  mehr
oder  weniger  ergriffen  hat,  so  kann  das  alte  Schema  dabei  zunächst ­
  bestehen  bleiben.  Zölle  können  nach  wie  vor  im  Lande
erhoben  werden,  auch  der  innere  Verkehr,  der  gar  nicht  die  Grenzen
des  Territoriums  überschreitet,  kann  belastet  bleiben. 1 )  Die  neue
volkswirtschaftliche  Theorie  äufsert  sich  dem  Vorsprung  des
Handels  entsprechend  erst  als  Merkantilismus,  dann  in  der  Reaktion
als  Physiokratismus.
Der  Schlufs  der  Entwicklung  wurde  erst  mit  der  Aufhebung
der  Binnenzölle  in  den  Territorien,  die  sich  moderner  entwickelt
hatten,  im  Anfang  des  neunzehnten  Jahrhunderts  gezogen,  als
Preufsen  u.  a.  ein  reines  Grenzzollsystem  einführten,  das  nur  durch
unverzollte  Niederlagen  etc.  und  Abfertigungsbefugnisse  im  Innern
im  Interesse  der  leichteren  Abwicklung  des  Verkehrs  ergänzt  wird.
Als  Nation  wurde  Deutschland  ja  erst  mit  dem  allgemeinen
Zollverein  organisiert.  Die  Konsumtionen,  die  auch  noch  in  die
alte  Organisation  hinüberreichen,  bestehen  in  einigen  Städten  noch,
obwohl  sie  im  allgemeinen  in  Deutschland  aufgehört  haben.  Das
Sperrsystem  war  etwas  sehr  mifsliches,  wo,  wie  in  Deutschland,  die
dynastisch  verbundenen  Territorien  überall  ineinandergeschoben
waren,  sodafs  überall  alte  Beziehungen  innerhalb  des  Staates  zerrissen
wurden,  ohne  dafs  die  inneren,  die  man  einführen  wollte,  das  zu
ersetzen  vermochten,  zumal  wohl  allmählich  das  Bedürfnis  kam,
Deutschland  als  inneren  Markt  auszubilden,  wie  England  und  Frankreich ­
  seit  längerer  Zeit  nationale  Handelspolitik  treiben  konnten  und
sich  zum  inneren  Markt  im  modernen  Sinne  entwickelten.
')  Die  alten  Abgaben  waren  die  eigentlichen  Zölle,  die  reichsrechtlioh  und
zwar  in  specie  nach  Ort  und  Tarif  verliehen  erscheinen  —  nur  Österreich  und
Brandenburg  wollten  in  genere  belieben  sein  —,  und  die  neben  diesen  von  den
Ständen  und  Kommunen  als  nur  auf  ihren  Bereich  wirkend  in  Anspruch  genommenen ­
  Akzisen,  Lizente,  Konsumtionen.
Weiter  kommt  die  Unterscheidung  in  Waren-  und  Deichselzölle  in  Betracht:
erstere  werden  von  der  Ware  erhoben  —,  in  älterer  Zeit  und  nach  älterem
Verfahren  wurde  ja  auch  von  der  geführten  Ware  ein  geeignetes  Stück  in
natura  weggenommen,  was  dann  später  in  Geld  nmgerechnet  wurde,  —  der
andere  vom  Geschirr,  er  ist  dann  Weggeld,  als  was  eine  Zeitlang  im  Mittelalter
aller  Zoll  aufgefafst  wurde.  Dazu  kommt  das  Geleit,  erst  Einbeziehung  des
Heisenden  unter  Gerichtsrecht,  dann  Schutz  vor  Räubern,  und  schliefslich
Finanzquelle  und  Weggeld.
        <pb n="178" />
        —  182  —

Frankreich  war  auch  das  direkte  Vorbild  der  greiseren
deutschen  Staaten,  die  allein  eine  solche  Politik  konsequent  und
schliefslich  modern  verfolgen  konnten,  geworden  und  die  Versuche,
eine  gröfsere  Gewerbsamkeit  und  Handel  innerhalb  ihres  Territoriums
hervorzurufen,  hängen  auch  mit  der  Aufnahme  der  französischen
Refugies  zusammen.
Alle  kleineren  deutschen  Territorien  und  vollends  die  Reichsstädte ­
  konnten  natürlich  in  diese  moderne  Bahn  nicht  einlenken,
waren  vielmehr,  die  letzteren,  die  ja  vom  Verkehr  lebten  und  dessen
alte  Zentren  waren  und  denen  nun  eine  oder  gar  mehrere  Grenzen
sperrend  zwischen  ihren  Verkehr  traten,  wieder  besonders,  in  ihren
Lebensinteressen  bedroht.  Die  Sperrsysteme  der  absolutistischen
Zeit  arbeiteten  noch  während  der  Reichsgarantie,  die  kleineren
waren  also,  abgesehen  von  der  wirtschaftlichen  Unmöglichkeit,  auch
deswegen  nicht  zu  stärkeren  einschneidenden  Änderungen  imstande,
wie  sie  selbst  das  ältere,  zu  einem  grofsen  Teile  mit  den  alten
Mitteln  unter  zweckentsprechender  Verschiebung  vorgehende  Sperrsystem ­
  voraussetzte.  Immerhin  taten  auch  die  kleinen  zur  Förderung
ihrer  Untertanen,  was  sie  konnten.  Die  Reichsstädte  hatten  in
diesem  sich  allmählich  durchsetzenden  neuartigen  wirtschaftlichen
Gegensatz  nichts  weiter  entgegenzustellen,  als  ihre  altererbte  wirtschaftliche ­
  Kraft  und  Tradition,  ihre  bevorzugte  geographische  Lage
und  ihre  hergebrachten  Rechte.  Recht  und  hergebrachtes  Recht
war  ja  schon  seit  lange  im  Reich  identisch,  alles  Neue  fast  kam
illegal  auf,  die  Zentralinstanz  konnte  höchstens  nach  alter  Ordnung
und  alten  Kompromissen  einen  gewissen  Schutz  gewähren,  nicht
selber  zugreifend  von  dem  einzelnen  Stand  als  sein  Recht,  nicht  als
allgemeines  Recht,  verteidigtes  Recht  umstofsen  und  neues  an  die
Stelle  setzen.  So  wahrten  die  Stände  untereinander  im  allgemeinen
ihre  vielfach  ineinandergreifenden,  durch  Zölle  und  Geleite  bestimmten ­
  Strafsen,  die  Städte  ihre  Stapelrechte,  die  einst  die  gegenseitige ­
  Kompetenzabgrenzung  der  Städte  untereinander  gebildet
hatten.  Auch  die  gröfseren  Reichsstände  hatten  zunächst  ihre
Landstände  zu  berücksichtigen  oder  brauchten  das  alte  Recht  gegen
den  fremden  nachbarlichen  Reichsstand,  wo  es  ging.
Das  alte  Stapelrecht  und  verwandte  Rechte  waren  durch  die
Veränderung  im  Handel  dahin  fortgebildet,  dafs  wo  früher  dreitägiges
zum  Verkauf  stellen  gefordert  war 1 ),  wobei  nach  der  strengsten
Form  das  unverkaufte  Gut  zurück,  sonst  weiter  geführt  werden

*)  Ludovici,  KaufjBaroislejdkoD  IV.  Teil,  Sp.  2380.
        <pb n="179" />
        —  183

durfte 1 ),  dafür  Eekognitionsgebühren  eingeführt  worden  waren  oder
auch  wohl  ein  bestimmter  Teil  des  vorübergeführten  Guts  gegen
Bezahlung  abgenommen  wurde 2 ),  dafs  wo  früher  der  reisende  Kauft)
  Z.  B.  Lacomblet,  Urkundenbuoh  für  die  Gesch.  d.  Niederrheins,
Bd.  II,  Nr.  469;  Estor,  Teutsche  Reohtsgelahrtheit,  1767,  III.  Bd.,  S.  276;
K.  F.  Kl  öden,  Über  die  Stellg.  d.  Kaufm.  währ.  d.  Mitt,eialt.,  III.  St.,
Berlin  1843,  S.  22  ff.;  (C.  F.  Wurm,  F.  Th.  Müller  u,  a.),  Die  Aufg.  d.
Hansest.  gegenüb.  d.  Zollverein,  Kommissionsber.  d.  V.  S.  d.  Hambg.  Ges.  z.
Bef.  d.  Künste  u.  nützl.  Gewerbe,  Hambg.  1847,  S.  26.  Der  Stapelzwang  der
Seestädte  ist  in  zwei  bedeutenderen  Ausnahmen  länger  als  die  sonst  zählebigsten
Flufsstapel  bis  1863  formell  und  zum  Teil  praktisch  in  den  alten  mecklenburgischen ­
  Hansehäfen  Wismar  und  Rostock  erhalten  geblieben,  die  den  Marktzwang ­
  sehr  scharf  gehandhabt  haben,  Proprehandel  im  alten  Sinne  aufrecht
halten,  ihren  Hafen  nur  den  eigenen  Bürgern  reservieren,  wofür  nachdem
Differenzierung  in  Zoll  eintreten  kann  und  alle  ungewöhnlichen  Häfen  als
Klipphäfen  unterdrücken.  Das  Stapelrecht  in  seiner  Anwendung  gegen  die  Seekonkurrenz ­
  ist  im  übrigen  altes  Herkommen  sowohl  in  Lübeck  wie  in  Hamburg  und
in  Bremen,  das  unter  Beziehung  auf  seine  Hoheitsrechte  aus  dem  gefälschten
Privileg  von  1111  [vgl.  dazu  (Heinr.  Meier),  Assertio  libertatis  reip.  Bremensis,
Bremen  1646  (1661),  S.  341  ff.,  760,  898  (—  weitere  bremische  und  erzbischöfliche ­
  Streitschriften  W.  v.  Sippen,  Gesch.,  II.  Bd.,  S.  263,  389,  III.  Bd.,
S.  56—58,  oldenburgisch-bremische  im  folgenden—),  auch  Philipp  Knipse ­
  h  i  1  d  t,  de  juribus  et  privilegiis  civitatum  imperialium  tractatus,  Ulm  1657,
lib.  III,  cap.  VI,  no.  23  sequ.,  65,  68,  69,  p.  74  sequ.],  das  ius  prohibendi
navigationem  mit  einem  Ausdruck,  der  auch  in  mecklenburgischen  Quellen  begegnet, ­
  in  Anspruch  nimmt.  Vgl.  a.  Wilh.  Lüders,  Meklenburgs  Zoll-,
Steuer-  und  Gewerbeverhältnisse,  1842,  S.  77  u.  a.;  Jahresbericht  des  Preufs.
Konsulats  zu  Rostock  für  1859,  Preufs.  Handelsarchiv,  Jahrg.  1860,  II.  Hälfte,
S.  356;  K.  Koppmann,  Z.  Gesch.  d.  meklenb.  Klipphäfen,  Hans.  Geschichtsblätter, ­
  Jahrg,  1885,  S.  103  ff.;  Friedrich  Techen,  Über  Marktzwang  u.
Hafenrecht  i.  Meklenbg.,  ebenda  Jahrg.  1908,  S.  95  ff.;  Max  Peters,  D.
Entw.  d.  d.  Reederei,  Jena  1899—1905,  II,  Bd.,  S.  72;  Statistik  d.  d.  Reichs,
N.  F.,  Bd.  39,  d.  Stromgeb.  d.  d.  Reiches,  Teil  II.,  Abt.  a,  Gebiet  d.  Elbe  u.  d.
Küstenflüsse  d.  Nordsee  nördl.  d.  Elbe,  Berlin  1900,  S.  115;  H.  Motz,  Bremen
im  Jahre  1663,  Ber.  d.  Grafen  Priorato,  Brem.  Jahrb.,  VI.  Bd.,  S.  17;
Petrus  Friderus  Mindanus,  de  processibus,  mandatis  et  monitoriis  in
imperiali  camera  extrahendis,  Frankf.  a.  M.  1601,  lib.  III,  cap.  15,  sect.  4,
num.  8  in  fin.,  p.  103;  Von  ein.  Hochgräfl.  Oldenb.  Ministris  spargirte  Articul
Mit  Stadt  Bremischen  Gegen  Sätzen,  Bremen  1657,  S.  14  ff.  etc.;  v.  Nettelbla,
Nachricht  von  dem  Rechtsstreit  zw.  d.  Reichs-Stadt  Bremen  u.  d.  Stadt  Minden,
in  Greinir,  Flockr.  HL,  Stockholm  1765,  Nr.  I.  Bremer  Stapelakten  Handelskammer ­
  Arch.  Coli.  Sen.  und  Staatsarch.  u.  a.
2 )  Noack,  D.  Stapel-  u.  Schiffahrtsreoht  Mindens,  Quellen  u.  Darstell.
a -  d.  Gesch.  Niedersachsens,  hrsg.  v.  histor.  Ver.  f.  Niedersachsen,  Bd.  XVI,
1904,  S.  36  u.  a.;  Limnaeus,  Capitulationes  imperatorum  et  regum  Rom.-Germ.,
  1651,  p.  671;  Praes.  Textor,  Scheid,  de  jure  stapulae,  Diss.  Heidelberg ­
  1673,  p.  23,  25;  (Born),  Vom  Stapelrechte  der  alten  Stadt  Magdeburg,
I^IS,  S.  64;  Willig  er  od,  Gesch.  v.  Münden,  1808,  S.  180,  u.  a.;  fHandschrift
Syndicus  Heinekens  Origin.-Ber.  üb.  d.  Brem.  Stapelrecht,  1818,  Nov.  8.,
Brem.  Staatsarch.).
        <pb n="180" />
        184

mann  seine  Ware  verkauft  oder  kraft  Niederlagsrechts  auf  neues
Fuhrwerk  umgeladen  hatte  oder  einheimisches  allein  berechtigt
war 1 ),  jetzt  ein  einheimischer  Faktor  als  Spediteur  oder  Kommissionär
das  für  ihn  besorgte 2 ),  wobei  noch  zum  Teil  die  Beschränkung  aufrecht ­
  gehalten  wurde,  dafs  der  Kommissionär  nicht  an  stadtfremde,
nicht  an  Gäste  Weiterverkäufen  durfte 3 ).  Dieses  Bestellen  von
*)  Fr.  Chr.  Jonathan  Fischer,  Lehrbegrif  sämtl.  Kameral-  u.
Polizeyrechte,  II.  Bd.,  Frankfurt  a.  d.  0.  1785,  S.  415;  Leuchs,  Handelslexicon,
II.  Teil,  1826,  S.  1462;  Brem.  Ratsmandat  v.  24.  August  1592,  abgedr.  bei
E.  Baasch.  Forschungen  zur  hamburgischen  Handelsgesch.,  II.,  1898,  S.  102;
Bremer  Staatsarch.,  Arch.  Coli.  Sen.,  Stapel-,  Schiffahrts-  u.  Fuhrwerksakten  ;
Origines  Guelficae,  tom.  IV,  p.  66,  p.  201,  Nr.  95;  Job.  Lud.  Quentin,  Berichtigung ­
  eines  Abrisses  v.  d.  Schiff,  a.  d.  Weser,  Göttingen  1788,  S.  15;  Literaturverzeichnis ­
  in  meinem  Zur  Gesch.  d.  alt.  Handelsstrafsen  in  Dtschld.
Gotha  1907.
2 )  Vgl.  z.  B.  Ludovici,  Kaufmaanslexioon,  II.  Teil,  1767,  Sp.  1793,
IV.  Teil,  Sp.  2083;  F.  Chr,  J.  Fischer,  Gesch.  d.  teutschen  Handels,
1785—1793,  II.  Teil,  S.  631;  Noack,  D.  Stapel-  u.  Schiffahrtsr,  Mindens,
Hannover  1904,  S.  42;  v.  Inama-Sternegg,  Deutsche  Wirtschaftsgesch  ,
Bd.  III,  S.  257;  G.  v.  Ropp.,  Kaufmannsleben  z.  Zt.  d.  Hanse,  Pfingstbl,  d.
Hans.  Geschichtsver.,  Bl.  III,  Leipz.  1907,  S.  26;  T.  Geering,  Handel  u.
Industrie  der  Stadt  Basel,  Basel  1886,  S.  154,  350,  400,  437,  450  ff.,
464,  476,  495;  H.  Stephan,  Das  Verkehrsleben  im  Mitt.,  Historisches
Taschenbuch,  hrsg.  von  Fr.  v.  Raumer,  IV.  Folge,  X.  Jg.,  1869,  S.
334;  K.  F.  Klöden,  Über  die  Stellg.  des  Kaufmanns  im  Mittelalter,
III.  Stck.,  1843,  S.  32  ff.;  Blanck,  Sammlg.  hamburg.  Mandate,  I,  S.  491;
v.  Nettelbla,  Nachr.  v.  d.  Rechtsstreit  zw.  d.  Reichsst.  Bremen  u.  d.  Stadt
Minden,  in  Greiuir,  Flookr.  III,  Stockholm  1765,  Num.  I,  S.  38;  (Sammlg.  d.
Verordn,  u.  Procl.  d.  Senats  d.  St.  Bremen,  1813,  S.  41,  no.  33;  1824,  S.  38,
no.  16,  S.  55,  no.  20);  Statistik  d.  D.  Reichs,  N.  F.,  Bd.  39,  Teil  II,  Abt.  a,
Gebiet  d.  Elbe,  Berlin  1900,  S.  115;  Hugo  Brunner,  Beitr.  z.  Gesch.  d.
Schiff,  in  Hessen,  Zeitschr.  d.  Ver.  f.  hess.  Gesch.  u.  Landeskunde,  N.  F.,
Bd.  XVI.,  S.  218  ff.,  220  ff.;  G.  Schmoller,  St.  üb.  d.  wirtsch.  Pol.  Friedr.
d.  Gr.,  in  sein.  Jahrb.  f.  Gesetzgeb.,  Verw.  u.  Volksw.,  N.  F.,  VIII.  Jg.,  S.  20,
57,  408,  1021,  X.  Jg.,  S.  676  ff.;  679,  705,  713;  Justus  Möser,  Gedanken
über  den  Verfall  der  Handlung  in  den  Landstädten  (1769),  Patriotische
Phantasien  (1774  -86),  I.  Teil,  II,  in  den  Sämmtlichen  Werken  im  I.  Teil,
Berlin  1842,  S.  100,  101,  102;  u.  a.  Einige  Quellen  zum  Gastrecht:  Thomas
Stoltze,  D.  Entst.  d.  Gästerechts  in  d.  deutsch.  Städten  d.  Mitt.,  Diss.  Marburg ­
  1901.
a )  Praes.  Casp.  a  Rheden,  Henr.  Smidt,  de  statutis  Bremensibus
ad  mercaturam  compositis  disp.,  Bremen  1724;  Weddeeid  und  Weddeordnung
(1612  handschriftl.  Bremer  Staatsarch.,  1658  gedr.  ebda.,  s.  w.  o.),  J-  H,  Duntze,
Gesch.  d.  fr.  St.  Bremen,  IV.  Bd.,  Bremen  1851,  S.  364;  u.  a.  —  Zu  den
bremischen  Markten  W.  v.  Bippen,  Aus  Bremens  Vorzeit,  Bremen  1885,
S.  175  ff.,  180.  Vgl.  a.  Rieh.  Ehrenberg,  D.  Anfänge  d.  Hambg,  Freihafens, ­
  —  Wie  wurde  Hamburg  grofs,  Streifz.  in  d.  Hamb.  Handelsgesch.,  I,
Hamburg  u.  Leipzig  1888,  S.  54  ff.,  80  (a.  keine  Gäste  Faktorei  treiben).
        <pb n="181" />
        185  —

Faktoren  erschien  in  der  späteren  Zeit  als  der  eigentliche  Inhalt
des  Stapelrechts  oder  Niederlagsrechts  des  Platzes 1 ),  —  soweit  das
letztere  als  blofses  Umladerecht,  Rottrecht,  nicht  auch  einfach  verschwunden ­
  war 2 )  —,  verbunden  mit  dem  kaufmännischen  Stadtrecht 3 ).
Die  Fuhrmannsvorrechte  waren  zu  Lande  in  den  Plätzen,  wo
sie  bestanden  hatten,  nahezu  verschwunden 4 );  man  arbeitete  im
Anfänge  des  neunzehnten  Jahrhunderts  mit  einem  stark  fluktuierenden
Fuhrwerk 6 ),  in  der  Binnenschiffahrt  hatten  die  Vorrechte  einheimischer
Schifter  gröfsere  Kraft  oder  es  bestand  Gildenschiffahrt,  bei  der  die
Schiffer  der  betreffenden  Flufsstrecke,  die  ja  geschlossener  ist  als
eine  Strafse,  in  einer  Gilde  zusammenstanden 6 ).

')  Sehr  interessant  sind  die  Verhältnisse  in  Lüneburg;  vgl.  J.  Wilh,
A1  b  e  r  s,  ürkundl.  Nachr.  v.  d.  Handels-Privilegien,  w.  d.  durchl.  Churhaus
Brandenburg  vorm.  d.  St.  Lüneburg  gewähret  hat,  Göttingen  1833;  E.  Baasch,
Z.  Gesch.  d.  Verk.  zw.  Lünebg.  u.  Hambg.,  Zeitschr.  d.  histor.  Ver.  f.  Niedersachsen, ­
  1903,  H.  2;  Verordnungen  des  Lüneburger  Magistrats  in  Speditions-  etc.
Angelegenheiten,  in  einem  Bande  der  Hamburger  Kommerzbibliothek.
2 )  Vgl.  z.  B.  J.  Baader,  Chronik  des  Marktes  Mittenwald,  Nördlingen
  1880,  S.  188.
3 )  Vgl.  u.  a.  noch  ein  Schreiben  des  Bremer  Besteders  Schaer  von  1825,
wegen  Dmladen  in  Brinkum  (Bremer  Staatsarchiv)  und  Verordnung  der  Kgl.
Bayr.  Regierung,  das  Speditionswesen  der  Stadt  Nürnberg  betreffend,  1821
(Abdruck  bei  Leuchs,  Handelslexicon,  Nürnberg  1826,  S.  1608)  u.  a,;
Ehrenberg,  a.  a.  0.,  S.  80.  Es  ist  gleichzeitig  Ausfiuls  des  Umfuhrrechts,
nemini  licitum  sit  per  villas  circumire,  wie  es  Leipzig  und  Lüneburg  in  besonders ­
  scharfer  Weise  auf  meilenweite  Erstreckung  gegen  benachbarte  Städte
in  Anspruch  genommen  haben,  vgl.  A  Ibers  u.  Leipz,  Stapellit.  a.  a.  0.,  andere
minder  konkurrenziert  belegene  Orte  nicht  so  markant  ausgeübt,  haben  (einige
Beisp.  b.  Heinr.  Stephan,  D.  Verkehrsleben  i.  Mittelalt.,  Histor.  Taschenbuch, ­
  hrsg.  v.  Fr.'  v.  Raumer,  IV.  Folge,  X.  Jahrg.,  1869,  S.  357),  für  Bremen
u.  a.  Proclama  d.  Brem.  Rats,  dafs  keine  Eichenschiffer  und  Karrenführer
Bremen  Vorbeigehen  sollen,  vom  6.  August  1585,  Brem.  Staatsarch.  Stapelrechtsakten,
  Proklame  vom  20.  März  1648,  8.  Nov.  1704,  29.  Jan.  1725,  Sammlg.
versch.  Verordn.,  w.  i,  Hdlgs.-,  Schiff-  etc.  Sachen  der  Kayserl.  fr.  R.-Stadt
Bremen  ausgeg.,  Bremen  1750,  S.  48,  51,  52,
*)  D.  a.  Akten  des  Bremer  Staatsarchivs;  zeitgenössische  kaufmännische
Lehrbücher,  handelsrechtl.  Darstellungen  etc.  etc.  S.  i.  übr.  meine  Darstellung
des  Frachlfuhrwesen.
5 )  Vgl.  a.  den  hannoverschen  Entwurf  einer  Übereinkunft  unter  den
deutschen  Bundesstaaten  zur  Begünstigung  des  Durchfuhrhandels  1832,  §§  6
u -  7,  Abdruck  bei  Job.  Rieh.  Mucke,  Zur  Vorgeschichte  d.  d.  Zollver.,
insb.  d.  Bestr.  d.  mitteld.  Ver.  geg.  d.  preul's.  Zollver.,  Leipzig  1869,  S.  105.
*)  S.  die  in  meiner  Schrift:  Zur  Geschichte  der  alten  Handelsstrafsen
m  Deutschland  im  Literaturverzeichnis  verwiesene  Binnenschiffahrtsliteratur.
        <pb n="182" />
        —  186  —

Der  Stapel  wurde  aber  auch  von  den  Fürsten  im  Kampfe  benutzt, ­
  soweit  solche  Städte  im  Landesverbände  geblieben  oder  neu
hineingekomraen  waren;  so  führte  Friedrich  der  Grofse  einen  Teil
seines  Kampfes  gegen  Sachsen  mit  dem  alten  Magdeburger  Stapel
und  Sachsens  Waffe  überhaupt  war  der  Leipziger  Stapel,  den  nach
der  von  Sachsen  soweit  es  seine  Grenzen  zuliefsen  durchgeführten
Auffassung  auf  15  Meilen  niemand  umfahren  durfte. 1 )  Es  kamen
auch  eigentümliche  Verbindungen  zwischen  neu  und  alt  vor,  wenn
z.  B.,  da  Minden  nicht  mehr  imstande  war,  Holz  nach  Stapelrecht
zu  kaufen,  ein  Bremer  Bürger  Kulenkamp  Bürgerrecht  in  Minden
erwarb,  da  die  preufsische  Regierung  bestrebt  war,  Bürger  dahin  zu
ziehen,  und  nun  in  der  in  der  absolutistischen  Zeit  beliebten
monopolistischen  Form  das  Stapelholz  bezog,  bis,  trotz  aller  bremischen
Mafsregeln  gegen  ihn,  der  Verdacht  auftauchte,  dafs  er  bei  seinem
grofsen  Betriebe  nur  der  Strohmann  bremischer  Holzhändler  sei.
Hannover  stützte  auf  alle  Weise  seine  Speditionsstädte  Lüneburg ­
  und  Münden  mittels  ihrer  Stapel-  und  Niederlagsrechte  2 ).  Erst
im  neunzehnten  Jahrhundert  mit  der  modernen  Verfassung  trat  das
neue  Harburg  an  die  Stelle  des  alten  privilegierten  Lüneburg  in
Hannovers  Politik.  Der  Versuch,  eine  Umgehung  von  Bremen  einzurichten, ­
  ist  natürlich  auch  ein  Ausflufs  moderner  Territorialpolitik,
in  welcher  auch  eigene  Stapel  gegen  nachbarliche  Territorien  und
Städte  statt  früher  blofse  Ausflüsse  städtischer  Verhältnisse  zu  sein,
verwandt  wurden;  es  handelt  sich  bei  dem  Kampfe  nicht  um
theoretische  Erwägungen.
Die  Territoriaipolitik  durchdringt  und  verändert  z.  T.  die
Funktion  der  alten  städtischen  Institute.
Handelspolitik  durch  Zoll  allein  zu  treiben,  ist  neuesten  Datums
und  auch  schon  jetzt  nicht  mehr  rein,  da  wir  mit  unseren  Eisenbahntarifierungen ­
  etwas  ganz  ähnliches  im  nationalen  Sinne  betreiben 3 ),
’)  Vgl.  Jobs.  F  alkes  namentl.  a.  d.  Hauptstaatsarchiv  zu  Dresden  geschöpfte ­
  Schilderung  in  seiner  Geschichte  des  deutschen  Zollwesens,  Leipzig  1869
und  die  in  meinem  Zur  Geschichte  der  alten  Handelsstrafsen  zum  Leipziger
Stapelstreit  etc.  angegebene  Literatur;  G.  Schm  oller  a.  a.  0.  in  s.  Jahrb.,
N.  F.  VIII.  Jg.  u.  X.  Jg.
2 )  Bremer  Archive,  Patje,Albers,  v.  Reden,  Baasch  etc.  a.  a.  0.
3 )  Vgl.  Literatur  zur  Eisenbahntarifpolitik  bei  Walther  Lotz,  Verkehrsentwickelung ­
  in  Deutschland  1800—1900,  Aus  Nat-  u.  Geisteswelt,  Sammlg.
gemeinv.  Darst.,  XV.  Bd.,  Leipzig  1906,  S.  46,  (67);  Katalog  d.  Bibi.  d.
Handelsk.  z.  Bremen,  1903,  (H.  IV.),  S.  65  ff.;  Katalog  der  Commerzbibi.  i.
Hamburg,  1864  ff.,  (Mathem.  u.  Bauwissensch.;  Eisenbahnen).  Zur  Eisenbahntarifierung ­
  im  nationalen  Sinne  vgl.  a.  Duckwitz’s  Manuskript  Das  Reichs-
        <pb n="183" />
        —  187

wie  sie  Niederlags-  und  ümfuhrrechte  im  alten  interlokalen  Verkehr
waren 1 ).

ministerium  des  Handels,  August  1848  bis  Mai  1849,  niedergeschrieben  im
Sommer  1849,  S.  154,  im  Besitz  von  Herrn  Ferd.  Duckwitz  in  Bremen.  Vgl.
f.  Duckwitz,  D.  Verb.  Bremens  z.  d.  Zollv.,  Bremen  1853,  S.  48;  (H.  Geffken),
  Die  Stellg.  d.  Hansestädte,  II,  Hbg.  1854.
*)  Als  einige  neuere  zusammenfassende  Darstellungen  des  alten  Zollwesens
mögen  noch  genannt  sein:  F.  W.  v.  Ulmenstein,  Pragm.  Gesch.  d.  Zölle  i.
Teutschld.  u.  d.  Teutschen  Reichs-Zollgesetze,  Halle  1798;  (J.  F.  B  ö  h  m  e  r),  D.  Zollw.
i.  Deutschld.  geschichtl.  beleucht.,  Frankfurt  a.  M.  1832;  K.  Biedermann,
D.  deutsche  Zollw.  i.  Mitt.,  Vierteljahrschrift  f.  Volksw.,  Pol.  u.  Kulturg.,  hrsg.
v.  Ed.  Wiss,  LXXVIII.  Bd.  (d.  XX.  Jahrg’s.,  H.  Bd.),  S.  28  ff.;  ders.  D.  Plan
e.  d.  Zolleinh.  i.  16.  Jahrh.,  ebenda,  Bd.  LXXX  (d.  XX.  Jgs.  IV.  Bd.),  S.  41  ff.;
Erich  Wetzel,  D.  Zollrecht  d.  d.  Könige  v.  d.  alt.  Z.  b.  z,  gold.  Bulle,
Unters,  z,  d.  Staats-  u.  Rechtsgesch.,  hrsg.  v.  Otto  Gierke,  Heft  XLIH,  Breslau
1893;  Armin  Braunholtz,  D.  d.  Reichszollw.  währ.  d.  Reg.  d.  Hohenstaufen
u.  d.  Interregn.,  Diss.  Berlin  1899;  R.  W  u  11  k  e,  Die  Einführ.  d.  Land-Accise
u.  d.  Generalkonsumtionsaccise  in  Kursaohsen,  Heidelb.  Diss.,  Leipz.-Reudnitz
1890;  J.  G.  Hunger,  Denkw.  z.  Finanzg.  y.  Sachsen,  Leipzig  1790;  F.  Frensdorff,
  D.  Zollordn.  d.  Läb.  Rechts,  Hans.  Geschichtsbl.,  Jahrg.  1897,  S.  107  ff.;
K.  D.  Hüllmann,  Deutsche  Finanzgesch.  d.  Mittelalters,  Berlin  1805,  S.  183  ff.;
Aelt.  latein.  D.  a.  b.  D.  F.  J.  Fischer,  Lehrbegr.  sämtl.  Kam.-u.  Pol.-Rechte,
II.  Bd.,  Frankfurt  a.  d.  0.  1786,  S,  415  ff.  Moderne  systematische  Zusammenfassung ­
  :  Alb  recht  Hoff  mann,  Deutsches  Zollrocht,  Bd.  I,  Gesch.  d.  deutsch,
Zollr.,  Leipzig  1902,  S.  1  ff.  Vgl.  ferner  H.  C.  Kali  sch,  Über  d.  Verh.  d.
Geleitsregals  z.  Zollregal,  Diss.  Berlin  1902  (Als  Teil  e.  gröfs.  Arbeit  ü.  d.  Geleit ­
  zunächst  yeröffentl.)  Die  Reichsurkunden  zum  Zollwesen,  Geleit  etc.  sind
in  der  Senckenbergischen  Sammlung  d.  Reichsabschiede  etc.  gesammelt
und  in  der  Andlerschen  Sammlung  zusammengestellt,  moderne  Publikation
in  den  Mon.  Germ.  Als  auf  Nichtspezialwerke  ist  für  dieses  noch  nicht  sehr
viel  gesondert  angebaute  Gebiet  namentlich  auf  die  Sammelwerke  der
merkantilistischen  Schriftsteller  des  18.  Jahrhunderts,  die  betreffenden  Artikel
der  modernen  volkswirtschaftlichen  Handbücher,  die  älteren  rechts-  und
kameralwissenschaftlichen  Werke  und  die  zusammenfassenden  Darstellungen
der  deutschen  Rechtsgeschichte,  Schröder  u.  a.  hinzuweisen.  Vgl.  f.  d.  Lit.
i.  m.  Handelsstraßen.  Das  Geleit,  das  hier  nur  in  seiner  jüngeren  Zollform
interessiert,  ist  noch  nicht  modern  zusammenfassend  allein  bearbeitet  worden;
es  existieren  nur  ältere  lateinische  Dissertationen  von  Orth,  Maul,  Linck,
Wildvogel,  (Becht)  u.  a.;  in  Zedlers  üniversallexikon;  Krünitz
Oekonom.  Encyclopädie;  moderne  Lokalbearbeitungen  etc.  Eine  umfassende
moderne  Spezialbearbeitung  des  Stapelrechts  existiert  ebenfalls  noch  nicht,  auf  die
umfangreiche  Bibliographie  von  S  t  i  e  d  a  und  den  älteren  Estor,  Bender,
Fischer  u.  a.  dieses  Gebiets  habe  ich  bei  Erörterung  des  Flufssohiffabrtswesens
  den  Hinweis  gemacht.
        <pb n="184" />
        —  188

In  das  bunte  Bild  mittelalterlicher  und  neuzeitlicher  durcheinandergeschobener ­
  Verhältnisse  mufste  das  neunzehnte  Jahrhundert
Ordnung  bringen.
Am  altertümlichsten  lagen  die  Verhältnisse  auf  den  Strömen.
Stapelrechte  übten  hier  die  schärfste  Wirkung  und  konnten  in
scharfer  altertümlicher  Form  am  ersten  erhalten  bleiben.  Zu  Lande
wirken  sie  eigentlich  nur  noch  umgebildet  als  Grundlagen  der
modernen  Organisation  mit;  nur  die  Flufsstapel,  Schifferrechte  etc.
waren  noch  wirklich  zu  beseitigen.
Der  Flufszoll  ist  noch  im  neunzehnten  Jahrhundert  in  der  alten
Form  des  Passierzolls,  Strafsenzolls  erhalten  geblieben,  blieb  so  die
ganze  erste  Hälfte  und  noch  ein  Stück  der  zweiten  bestehen,  aber
gehört  nicht  in  die  moderne  Zollentwicklung.
Die  Schwierigkeiten  wurden  betreffs  der  Flüsse,  die  mehrere
Staaten  durchlaufen,  also  der  grofsen  Ströme  vor  allem,  dadurch
gelöst,  dafs  man  sie  als  Zollausland  behandelte 1 )  und  ein  besonderes
Flufszollwesen  auf  Grund  der  Verträge  zwischen  den  beteiligten
Staaten  schuf,  womit  der  Transit  erfafst  wurde,  während  Güter,  die
in  irgend  einem  Umschlagsplätze  den  Flufs  verliefsen,  um  in  den
betreffenden  Staat  einzugehen,  nunmehr  den  Zöllen  des  Staates
unterworfen  wurden. 2 )  Die  einem  Staate  allein  gehörigen  Flüsse
unterlagen  dessen  Verfügung,  hier  kam  z.  B.  bei  der  Aller  und  Leine
1825  mit  der  Einrichtung  eines  modernen  Grenzzollwesens  in
')  Ist  nicht  überall  juristisch  ganz  zutreffend,  bezw.  bestritten.
2 )  Vergl.  die  einzelnen  Schiffahrtsakten  und  den  grundlegenden  Art.  115
der  Wiener  Kongrefs-Akte  vom  9.  Juni  1815.
„Les  douanes  des  etats  riverains  n’auront  rien  de  comman  avec  les
droits  de  navigation.
On  empeohera  par  des  dispositions  reglementaires,  que  l'exercice  des
fonctions  des  douaniers  ne  mette  pas  d’entravers  ä  la  navigation,
mais  on  surveillera  par  une  polioe  exacte  sur  la  rive  tonte  tentative
des  habitans  de  faire  la  contrebande  ä  l’aide  des  bateliers.“
        <pb n="185" />
        189

Hannover  der  besondere  Flufszoll  in  Wegfall 1 ).  Die  Weser  wurde
analog  diesen  Verhältnissen  auch  zuerst  von  den  konventionellen
Flüssen  von  dem  Flufszoll  befreit,  da  hier  der  Zollverein  nach  der
Einigung  mit  dem  Steuerverein  das  ganze  Flufsgebiet  umfafste,  so
dafs  am  1.  Januar  1857  nach  Vertrag  zwischen  Preufsen,  Hannover,
Kurhessen  und  der  freien  Hansestadt  Bremen  vom  26.  Januar  1856,
dem  Braunschweig,  Oldenburg  und  Lippe  beigetreten  waren,  die
Zollgrenze  bis  dicht  oberhalb  Bremen  herangeschoben  werden  konnte,
nur  der  Unterlauf  bis  Bremen  Zollausland  blieb 2 ).
Das  ist  das  Schema.
Die  Modernisierung  des  Flufzzollwesens,  die  zugleich  eine
Regelung  des  Schiffahrtsbetriebes,  die  ehemals  von  Stapel-  und
Schifferrechten  abhängig  war,  bedeutet,  und  deren  Grundlagen  als
völkerrechtliche  Vereinbarungen  oder  als  polizeiliche  Mafsnahmen  in
modifizierter  Form  noch  heute  wirksam  sind,  setzte  ein  mit  den
Verträgen,  die  wegen  des  Rheins  mit  Frankreich  geschlossen  wurden.
Nach  den  Verhandlungen  zu  Rastatt  1798  wurde  am  15.  August
1804  zwischen  Frankreich  und  dem  Kurerzkanzler  als  Vertreter  des
Reichs  ein  grundlegender  Vertrag  wegen  des  Rheins  zwischen  Strafsburg ­
  und  Emmerich  geschlossen,  der  den  Rheinoctroi  einführte.  Da
mit  dem  Aufhören  des  Reichs  durch  die  Rheinbundsakte  vom
12.  Juli  1806  und  die  Erklärung  des  Kaisers  vom  6.  August  1806
’)  Ygl.  Meidinger,  Die  deutschen  Ströme,  IV.  Äht.,  S.  35  und  das
hannoversche  Reformgesetz  vom  9.  September  1825,  Hann.  Gesetzsammlung,
I,  Abteilung,  Jahrgang  1825,  no.  26,  S.  131.
2 )  Abdruck  des  Vertrages  nach  der  Publikation  des  Bremer  Senats  vom
27.  August  1856  nebst  dem  nicht  publizierten  Teil  und  der  Akzise-Verordnung,
die  Manifeste  der  Schiffer  und  die  Transit-Abgabe  nach  Suspension  des  Weserzolls
betreffend,  vom  11.  Dezember  1856  bei  Victor  Böhmert,  Bremer  Handels-Archiv,
  I.  Bd,,  1864,  No.  2  und  3,  S.  7—9.
Vgl.  auch  Jahresbericht  der  Vereinten  Weser-Dampfsohiffahrt  in  Hameln,
1856,  S.  19.  Die  Dauer  des  Vertrages  war  zunächst  auf  die  des  Vertrages
zwischen  Bremen  und  dem  Zollverein  vom  26.  Januar  1856  (Böhmert,
Bremer  Handels-Archiv,  I,  No.  16)  abgestellt.
Die  westfälische  Regierung  schickte  im  Oktober  1809  die  Ober-Inspektoren
Heiliger  und  Fein  mit  dem  Vorschlag  nach  Bremen,  ob  nicht  die  sämtlichen
westfälischen  Zölle  an  der  Weser  unter  Anstellung  eines  Kontrollors  in  Bremen
in  einem  einzigen  Zolle  zu  Dreye  konzentriert  werden  könnten,  und  es  nicht
mit  den  Landzöllen  in  derselben  Weise  zu  halten  sei,  worauf  Bremen  früher
schon  selbst  angetragen  hatte.  C.  A.  Heineken,  Gesch.  d.  fr.  Hansestadt
Bremen  (Orig.-Manuskript  Stadtb.)  1812,  S.  437;  J.  H.  Duntze,  Gesch.  d.  fr.
St.  Bremen,  IV.  Bd.,  Bremen  1851,  S.  740;  vgl.  a.  Fr.  Thimme,  Die  inn.
Zustände  d.  Kurfürstentums  Hannover  unter  der  franz.-westfäl.  Herrschaft
1806—1813,  II.  Bd.,  Hannover  und  Leipzig  1895,  S.  34,  464  ff.
        <pb n="186" />
        190  —

die  alte  Reichsgarantie,  die,  trotz  aller  Umgehungen  und  Veränderungen, ­
  doch  immer  noch  eine  allzu  einseitige  Störung  eines
modus  vivendi  hintenangehalten  hatte,  aufhörte,  die  deutschen
Einzelstaaten  volle  Souveränität  erlangten,  so  sind  auch  die  nach
der  französischen  Zeit  zustande  gekommenen  Regelungen  auf  einer
ähnlichen  völkerrechtlichen  Grundlage  errichtet  worden.
Nach  Vorangang  des  ersten  Pariser  Friedens  vom  30.  Mai  1814
(Art.  5)  wurden  in  der  Wiener  Kongrefsakte  vom  9.  Juni  1815  in  den
Artikeln  108—117  und  in  der  deutschen  Bundesakte  vom  8.  Juni
1815  Art.  19  vorbereitende  Bestimmungen  getroffen,  die  die  Basis
für  die  späteren  Vereinbarungen  zwischen  den  Uferstaaten  bildeten.
Die  Verhältnisse  der  grofsen  konventionellen  Ströme  Rhein,
Weser  und  Elbe  sind  danach  in  den  folgenden  Jahren  durch  die
verschiedenen  Schiffahrtsakten  geregelt  worden.
Eine  Konvention  wegen  des  Rheins  vom  24.  Mai  1815  war
der  Wiener  Kongrefsakte  mit  der  Bestimmung  (Art.  117)  angehängt
worden,  dafs  sie  einen  integrierenden  Teil  der  Akte  ausmachen
solle.  Die  Sitzungen  der  Zentralkommission  für  die  Rheinschiffahrtsangelegenheiten ­
  begannen  bereits  im  August  1816  zu  Mainz,  kamen
aber  erst  am  81.  März  1831  mit  der  zwischen  Baden,  Bayern,
Frankreich,  Hessen  und  bei  Rhein,  Nassau,  den  Niederlanden  und
Preufsen  vereinbarten  Rheinschiffahrtsakte  zum  Abschlufs.
Die  Beratungen  der  Elbschiffahrtskommission  begannen  am
8.  Juni  1819;  die  Elbschiffahrtsakte  wurde  am  23.  Juni  1821
abgeschlossen  und  am  20.  November  1821  von  den  beteiligten
Regierungen  ratifiziert.  Sie  trat  am  1.  Januar  1822  für  den  ganzen
Lauf  der  Elbe  in  Wirksamkeit,  und  war  z.  T.  vorbildlich  für  die
Weserakte.
Die  Weserschiffahrts-Kommission,  auf  deren  Konstituierung  der
Oberpräsident  von  Westfalen  v.  Vincke  im  März  1816  erneuert
angetragen  hatte,  beriet  seit  dem  5.  Februar  1821  in  Minden,  vereinbarte ­
  die  Weserschiffahrtsakte  bis  zum  10.  September  1823  und
tauschte  bis  zum  14.  Januar  1824  die  Ratifikationen  aus;  die  Akte
trat  am  1.  Mai  1824  *)  in  Kraft.
Die  Rheinschiffahrtsregelung  wurde  durch  den  bekannten  Streit
mit  dem  Passus  jusqu’ä  la  mer,  den  die  holländische  Regierung
dahin  auslegte,  dafs  sie  berechtigt  sei,  einen  Seezoll  zu  erheben,  da
die  Regelung  nur  die  Rheinschiffahrt  bis  an  das  Meer,  nicht  jusque
dans  la  mer,  bis  in  das  Meer,  laut  Pariser  Friedensvertrag  erfasse,
r )  Statt  am  1.  März  1824,  wie  in  der  Akte  vorgesehen.  S.  Smlg.  der
Verordn,  des  Senats  d.  fr.  Hsatdt.  Bremen  1824,  4.  März,  S.  1,  no.  1.
        <pb n="187" />
        —  191

aufgehalten,  bis  die  preufsischen  Repressalien  mittels  des  Kölner
Stapels  Holland  1829/31  gefügig  machten.  Gleichzeitig  war  die  belgische
Revolution,  die  eine  Anzahl  tüchtiger  junger  Bremer  Kaufleute,  die
zugleich  mit  der  kolonialen  Auswanderung  nach  dem  im  holländischen
Verbände  stark  aufblühenden,  nachdem  bis  1839/64  wieder  geschädigten
Antwerpen  gegangen  waren,  wieder  nach  Bremen  brachte. x )  Es  wurde
damals  in  der  Presse  der  Plan  erörtert,  durch  einen  Lippe-Ems-Kanal
Deutschland  von  dem  wenig  entgegenkommenden,  damals  sogar  anmafsenden
  Holland,  das  das  faktische  Verhältnis  einer  Abhängigkeit  von
seinem  deutschen  Hinterlande  zu  einer  Abhängigkeit  Deutschlands  von
ihm  verkehrte,  mehr  zu  emanzipieren.  Preufsens  Vorgehen  wurde  zunächst
von  der  Presse  und  den  Rheinuferstaaten  aufser  Hessen-Darmstadt
nicht  richtig  eingeschätzt.  Nach  und  nach  aber  sahen  die  Rheinuferstaaten ­
  ein,  dafs  das  Vorgehen  als  Repressalie  gedacht  und
wirksam  war.
Der  Elsflether  Zoll,  der  seit  dem  dreißigjährigen  Kriege  vor
dem  Weserhandel  lag, 2 )  wurde  zwar  schon  durch  die  Kompensationen
r )  Brief  von  Duckwitz  an  Wermuth,  15.  Okt.  1857.  Hinterlassene  Papiere
des  Herrn  Bürgermeisters  Duckwitz  im  Besitz  von  Herrn  Ferd.  Duckwitz  in
Bremen,  Zur  Scheldefrage  Spezialliteratur  bei  H.  Bonfils,  A.  Grah,  Lehrb,
des  Völkerrechts,  Berlin  1904,  S.  279;  Et.  Caratheodory,  in  F.  v.
Holtzendorffs  Hdb.  d.  Völkerrechts,  II,  Bd.,  Hamhg.  1887,  S.  342.;  F.  v.
Holtzendorff,  Rumäniens  Uferrechte  an  der  Donau,  ein  Völkerrecht!.  Gutachten, ­
  Leipz.  1883  (a.  Les  droits  riverains  de  la  Roumanie  sur  le  Danube,
Leipz,  1884),  S.  72.
2 )  Eine  eingehende  Darstellung  der  erfolgreichen  Versuche  Oldenburgs,
die  mit  Anton  Günthers  Gesuch  von  1612  begannen  und  schliefslioh  im  Frieden
von  Osnabrück  1648,  Art.  IX,  Abs.  2  Instrument,  pacis  zum  Ziele  führten,
nachdem  ältere  Versuche,  ein  Zollrecht  zu  erwerben,  von  1562  ab,  gescheitert
waren  (v.  Sippen,  Geschichte  der  Stadt  Bremen  II.  Bd.,  S.  213),  gibt  W.
v.  B  i  p  p  e  n  in  seiner  Geschichte  der  Stadt  Bremen  im  II.  Bande,  Bremen  1898,
S.  299  ff..  Streitschriften  aus  dieser  Zeit  siehe  namentlich  bei  Gerh.  Ant.
v.  Halem,  Gesch.  d.  Herzogth.  Oldenburg,  Oldenburg  1794—96,  II.  Teil,
S.  385-389  (vergl.  i.  übr.  II.  T.,  S.  233  ff,  338  ff,  360  ff,  III.  T,  S.  122,
469,  481  u.  a.);  auch  bei  Jobs.  Falke,  Gesch.  d.  d.  Zollwes,,  1869,  S.  219;
W.  v.  Bippen,  Gesch,  II.  Bd,  S.  303,  316  u.  a.  1692—1707  hatte  die
bremische  Kaufmannschaft  den  Elsflether  Zoll  gepachtet  (s.  Bericht  bei  Noack,
Bas  Stapel-  u.  Schiffahrtsrecht  Mindens,  Quellen  u.  Darst.  z.  G.  Nieders,
Bd.  X,  Hann.  u.  Leipz.  1904,  S.  24;  G.  A.  v.  Halem,  Gesch.  d.  H.  Oldenb,
1794—96,  III.  T,  S.  122).  1773  befürchtete  man,  dafs  Hannover  die  in  Aussicht ­
  stehende  Begründung  der  Sekundogenitur  in  Oldenburg  benutzen  werde,
um  sich  als  Kurstaat  frei  von  Zoll  anerkennen  zu  lassen,  da  das  alte  Kurfürstenkollegium ­
  (s.  mein  Zur  Gesch.  d.  alt.  Handelsstrafsen,  Gotha  1907,  S.  7)  von
1619—23  den  Zoll  seinerzeit  nur  gegen  die  kurfürstlichen  (Brandenburg  auch
seine  künftigen)  Untertanen  freilassende  Reverse  des  Grafen  von  Oldenburg
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        192

des  Reichsdeputationshauptschlusses  zu  Regensburg  vom  25.  Februar
1803  formell  beseitigt.  Da  aber  in  einer  Konvention  vom  6.  April
zwischen  Oldenburg,  Rufsland,  Frankreich  und  Preufsen  dem  Herzog
von  Oldenburg  der  Fortbezug  bis  zum  1.  Januar  1813  zugestanden
worden  war,  und  der  Kaiser  nach  der  am  27.  April  erfolgten
Ratifikation  des  Reichsdeputationshauptsehlusses  am  27.  Mai  auch
diesem  Vertrage  beigestimmt  hatte 1 ),  so  machte  der  Herzog  die
Einwendung,  er  sei  wegen  der  französischen  Okkupation  gar  nicht
dazu  gekommen,  das  Zugeständnis  voll  auszunutzen.
Erst  nach  vielen  Verhandlungen  Smidts  und  nachdem  auf
Austrägalverfahren  angetragen  war,  das  aber  die  Sache  noch  länger
hätte  verzögern  können,  kam  es  zu  dem  Vergleich  vom  25.  August
1819,  wodurch  der  Zoll  am  7.  Mai  1820  aufhörte 2 ).  Die  Animosität,
bewilligt  hatte,  oder  dal's  es  den  Zoll  pachten  werde.  (W.  v.  Hippen,  Gesch.
d.  St.  Bremen,  II.  Bd.,  S.  306  ff.,  313,  HL  Bd.,  S.  260,  418;  J.  G.  Kohl,
Nordwestdeutsche  Skizzen,  I.  T.,  Bremen  1864,  S.  36;  G.  A.  v.  Halem,  Gesch.
d.  Herzogth.  Oldenb.,  II.  T.,  S.  246;  u.  a.)
b  Nach  Art  von  Respittagen  beim  ■Wechselverfall  durch  eine  von  Senator
Friedrich  Horn  angegebene  diplomatisch  neue  Reohtsfiktion,  da  mehr  nicht  zu
erreichen  war.  Patriotische  Mahnungen  und  Rückblicke,  Präsidialreden  des
Bürgermeisters  Johann  Smidt  1821—1857,  hrsg.  v.  Heinr.  Smidt,
Bremen  1873,  S.  72.
2 )  W.  v.  Bippen,  Gesch.  d.  St.  Bremen,  III.  Bd.,  Halle  u.  Bremen
1904,  S.  307  ff,,  312  fl'.,  394  ff.  und  414  ff.  Der  Elsflether  Zoll,  der  unter  der
französischen  Douane  mit  geringem  Ertrag  weiter  erhoben  war,  war  am
15.  November  1813  von  dem  preufsischen  Konsul  Delius  als  Agenten  der
Steinschen  Zentralverwaltung  zur  Beschaffung  von  Kriegsgeldern  von  neuem
eingerichtet  und  dabei  die  Erhebung  den  oldenburgischen  Beamten  übertragen
worden  und  nach  dem  alten  Tarif  erfolgt.  Die  Beamten  hatten,  als  Stein  im
Mai  1814  die  eingehobenen  Gelder  abforderte,  sie  an  die  herzogliche  Kasse
abgeführt  und  weigerten  sich,  anders  zu  verfahren.  —  Vgl,  ferner  A.  Kühtmann,
  Die  Aufhebung  d.  Elsflether  Zolls,  Brem.  Jahrb.,  XVII.  Bd.,  S.  77  ff,;
derselbe,  Die  franz.  Revolution,  ebenda,  XV.  Bd.,  S.  200  ff.;  C.  H.  Gildemeister, ­
  Aus  dem  Leben  des  Doktor  Georg  Gröning,  ebenda,  V.  Bd.,  S.  215  ff.;
Fr.  W.  v.  Dlmenstein,  Pragm.  Gesch.  d.  Zölle  in  Deutschld.,  Halle  1798,
S.  115  ff.;  (C.  F.  Wurm,  F.  Th.  Müller  u.  a.),  Die  Aufg.  d.  Hansest.
gegenüb.  d.  d.  Zollv.,  Commiss.-Ber.  a.  d.  V.  S.  d.  H.  G.  z.  Bef.  d.  Künste  u.
nützl.  Gew.,  Hamburg  1847,  S.  61;  Karl  Mamroth,  Der  Kriegsimpost  d.
Befreiungskrieges  u.  d.  Bestrebgen.  z.  Herbeiführung  e.  allgem.  d.  See-Zoll-Systems,
  Berlin  1888,  'S.  6  ff.,  11  ff.,  24,  26,  29,  31  (Über  Gedanken  eines
allgemeinen  Grenzzolls  für  Rechnung  des  deutschen  Staatsvereins  mit  Aufhören
aller  inneren  Landzölle  innerhalb  der  Zentralverwaltung  bzw.  seitens  Steins  und
Eichhorns),  32;  Ad.  Wohl  will,  D.  Hansest.  a.  d.  Rastatter  Congress,  Mitth.
d.  Ver.  f,  Hamb.  Gesch.,  III.  Jahrg.,  1881,  S.  94,  98;  Ed.  Engelhardt,  Histoire
du  droit  fiuvial  conventionnel,  Nouvelle  Revue  Historique  de  droit  frangais
et  etranger,  III 0  annee,  1889,  pag.  85;  Emil  Pleitner,  Oldenburg
        <pb n="189" />
        —  193  —

13

die  dadurch  in  Oldenburg  gegen  Bremen  eintrat,  war  bekanntlich
die  Veranlassung  zur  Verlegung  des  Schwerpunktes  auf  das  hannoversche ­
  Ufer  von  Brake  nach  dem  von  Hannover  zum  Hafenbau
abgetretenen  Gelände  von  Bremerhaven 1 ),  wodurch  Brake  in  den
nächsten  Jahren  vier  Fünftel  seines  Verkehrs  verlor 2 ).
Der  Brunshauser  oder  Stader  Zoll,  den  Hannover  auf  der  Elbe
erhob,  und  ebenfalls  als  Seezoll  verteidigte,  konnte  erst  in  den
sechziger  Jahren  abgelöst  werden 3 ),  wurde  in  der  Elbschiffahrtsakte
seinerzeit  ausgeschieden 4 ).
im  19.  Jahrh.,  I.  Bd.,  Oldeub.  i.  G.  1899,  S.  57  ff.,  294,  301  ff.,  365  n.  a.;
Georg  Sello,  Oldenbgs.  Seeschiffahrt,  Pfingstblätter  d.  Hansischen  Geschichtsvereins, ­
  Blatt  II,  Leipzig  1906,  S.  19  ff.;  die  bremischen  Chroniken;  G.  F.
de  Martens,  Ch.  de  Martens,  Recueil  des  traites,  II 6  ed,,  tome  VII.,
Gottingue  1831,  p.  462,  463,  488,  542,  533  et  suiv.,  560;  G.  F.  de  Martens,
Nouveau  recueil  de  traites,  tome  IV.,  Gottingue  1820,  p.  653,  646  et  suiv;
Joh.  Ludw.  Klüber,  Acten  des  Wiener  Congresses  in  d.  Jahren  1814  u.  15,
III.  Bd.,  Erlangen  1815,  S.  167,  174  ff.,  etc.
*)  Die  erste  Idee  zu  einer  Stadt  an  der  Geeste  datiert  noch  weiter  als
zu  der  schwedischen  Feste  Karlsburg  zurück,  da  laut  Witheitsprotokoll  vom
29.  Juni  1639  bereits  der  Erzbischof  Friedrich  bei  seiner  Besetzung  des  damals
stadtbremischen  Gebiets  an  der  Geeste  die  Absicht  hatte,  das  von  seinem  Vater
1620  gegebene  Beispiel  von  Glückstadt  gegen  Hamburg  naohzuahmen.  8.
darüber  W.  v.  Sippen,  Gesch.  d.  St.  Bremen,  II.  Bd.,  1898,  S.  380.  Über  die
späteren  Bestrebungen  in  der  Schwedenzeit,  vor  und  nach  der  französischen
Zeit  bzw.,  im  III.  Bande  in  den  folgenden  Kapiteln.  Der  Vertrag  Smidts  mit
Hannover  wegen  Bremerhavens  ist  in  Victor  Böhmerts  Bremer  Handelsarchiv ­
  im  I.  Bde,  1864,  unter  Nr.  7,  S.  30  ff.,  abgedruckt,  bei  Martens,  N.  R.,
VII,  p,  100.  S.  a.  n.  v.  Treitschke,  D.  Gesch.  i.  19.  Jahrh.,  III.  Teil,
Leipzig  1903,  S.  581.
Es  handelt  sich  bei  den  ältesten  Gründungen  allerdings  noch  in  ziemlichem
Mafse  um  Sperrschlösser,  wie  sie  Bremen  zwischen  Hoya  und  der  salzen  See
traditionell  nicht  dulden  wollte,  erst  später  tritt  der  Charakter  als  Konkurrenzplatz ­
  durchaus  in  den  Vordergrund,  wodurch  Kohl  (Der  Verkehr  u.  d.  Ansiedl,
d.  Menschen,  Dresd.  u.  Leipz,  1841,  S.  592  ff.)  zu  seiner  Abschätzung  einer
engeren  und  weiteren  Selektion  geführt  wurde.
In  der  entscheidenden  Zeit  erhielten  die  Nordseeflufsmündungen  so  viel
Hafenstädte,  wie  politische  Gebilde,  während  die  Ostseemündungen  demgemäfs
eine  Stadt  behielten.
a )  Fr.  v.  Reden,  D.  Königr.  Hannover,  II.  Abt.,  1839,  S.  180;
E.  Pleitner,  Oldenburg  im  19.  Jahrh,,  Oldenburg  i.  G.  1899  u.  1900,  I.  Bd.,
S.  394,  II.  Bd.,  S.  158  ff.
3 )  Der  Vertrag  wegen  Ablösung  des  Brunshauser  oder  Stader  Zolls,
22.  Juni  1861,  in  der  bremischen  Ausfertigung  publiziert  Bremen,  1.  Mai  1863,
ist  in  Victor  Böhmerts  Bremer  Handelsarchiv  abgedruckt  im  I.  Bande,
1864,  Nr.  11,  S.  76.
*)  Zu  seiner  Rolle  als  Hauptförderungsmittel  für  Harburg  seit  1850
(M.  Peters,  D.  Entwickl.  d.  d.  Reederei,  Jena  1899—1905,  II.  Bd.  S.  162,
        <pb n="190" />
        —  194  —

Für  Lübeck  und  die  Ostseeplätze  spielte  eine  ähnliche  Rolle,
wenn  auch,  da  es  sich  um  einen  noch  weitergreifenden  Meereszoll
handelte,  die  Folgen  noch  allgemeiner  sind,  die  Ablösung  des
dänischen  Sundzolles  1857 1 ).
Für  die  Nebenflüsse  kamen  Vereinbarungen,  wo  es  sich  um
mehrere  Staaten  handelte,  und  Reglements,  auch  bei  Gelegenheit  der
Zolleinungen,  zumeist  ebenfalls  in  den  zwanziger  und  dreifsiger
Jahren  zustande 2 ).  Immerhin  bedeuteten  die  konventionellen  Schifffahrtsakten ­
  nur  Freiheit  der  Organisation,  noch  nicht  Abgabenfreiheit, ­
  die  das  weitere  Programm  der  Flufsschiffahrtsagitation
bildete.  Besonders  drückend  wurden  die  Flufszölle  empfunden,  als
durch  den  Erfolg  der  Zollbundspolitik  endlich  nur  noch  zwei  Zollbünde ­
  übrig  geblieben  waren,  der  Steuerverein  und  der  Zollverein,
innerhalb  welcher  der  Verkehr  frei  war,  so  dafs  nun  die  Ströme  ihre
bevorzugte  Stellung,  die  sie,  solange  noch  der  Zollkampf  geführt
wurde,  ganz  besonders  hatten,  einbüfsten,  und  mit  der  eintretenden
Konkurrenz  der  Eisenbahnen 3 ).  Grofse  Hoffnungen,  die  sich  nicht
erfüllten,  erweckte  das  Jahr  1848  auch  auf  diesem  Gebiet 4 ).  Man
163)  vgl.  bereits  1835  (Taylor),  Remarks  on  the  proposed  railway  from
Manöver  and  Brunswick  to  Hamburg,  Hamburg  1835,  p.  53:  ‘‘They  must  make
a  sacrifice  of  the  Stade  duty  on  the  ships  and  cargoes,  which  are  discharged
at  Harburg  ....  The  town  raust  be  declared  a  free  port.“
*)  Der  Vertrag  vom  14.  März  1867  in  der  bremischen  Ausfertigung  findet
sich  ebenfalls  in  Victor  Böhmerts  Bremer  Handelsarchiv  im  I.  Bde.  unter
Nr.  40,  S.  205  ff.  Bremen  hat  so  viel,  wie  Hamburg  und  Lübeck  zusammen,
oder  das  Doppelte  von  jedem  bezahlt.  Mit  dem  1.  April  1857  hörte  der  Sundzoll ­
  auf.
2 )  So  wurden  am  18.  Januar  1828  im  bayrisch-württembergischen  Zollvereinsvertrag ­
  alle  Stapel-  und  Umschlagsrechte  für  aufgehoben  erklärt  u.  a.;
das  Lippe-Schiffahrtsregulativ  ist  vom  19.  Mai  1823,  die  preufsische  Kabinettsordre ­
  wegen  der  Mosel-  und  Saarschiffahrt  vom  6.  Dezbr.  1837,  das  Reglement
wegen  der  Moldauschiffahrt  vom  31.  Januar  1832  datiert  usw.
s )  Vgl.  u.  a.  Jahresberichte  der  Vereinten  Weser-Dampfschiffahrt  in
Hameln,  1848,  S.  22—23,  35;  1849,  S.  25,  26,  27,  28.  In  Bremen  war  nach
den  Verträgen  wegen  der  Steam-Navigation-Company  (s.  Post)  für  die  vier
bremisch-amerikanischen  Stapelartikel  der  steuervereinliche  Transitzoll  zu
Wasser  und  Land  ermäfsigt  worden  und  die  Konkurrenz  des  Landwegs  dadurch
scharf  geworden.
4 )  Vergl.  den  Jahresbericht  des  Direktors  G.  H.  L.  Rose  von  der  Gesellschaft ­
  der  Vereinten  Weserdampfschiffahrt  in  Hameln  zum  Jahre  1848  vom
8.  Juli,  S.  22—23  und  zum  Jahre  1849  vom  30.  Juni,  S.  25—26  („Es  war
aller  Grund  vorhanden,  dafs  der  Artikel  Flufs-Zollverhältnisse  in  dem
Berichte  pro  1847  zuletzt  die  Direktion  beschäftigt,  wenigstens  in  dem  pro  1848
von  dem  Wegfall  derselben  zugleich  würde  haben  Nachricht  gegeben  werden
können,  aber  auch  die  Weser  unterliegt  ferner  dieser  Geifsel,  vielleicht  weil
        <pb n="191" />
        —  195  —

wollte,  wie  man  zeitweise  im  volkswirtschaftlichen  Ausschufs  der
Nationalversammlung  formulierte,  den  gesamten  Flufsschiffahrtsverkehr
  dem  Reiche  unterstellen,  das  die  Erhaltung  der  Flufsstrafsen
übernehmen  sollte,  alle  Abgaben  aufser  Hafen-,  Kran-,  Wage-,
Lager-,  Schleusen-  und  dergl.  Gebühren,  die  aber  auch  der  Gesetzgebung ­
  und  Oberaufsicht  des  Reiches  unterliegen  sollten,  sollten
aufhören 1 ).
Von  dem  referierenden  Rat  Rheinschiffahrtskommissär  Rennen
aus  Köln  und  ünterstaatssekretär  Fallati“)  vom  Reichsministerium, 3 )
den  Sachverständigen  Geheimrat  Hagen  aus  Berlin  für  den  Rhein,
Wasserbaudirektor  Hübbe  für  die  Elbe,  Wasserbaurat  Lange  in  Kassel
für  die  Weser,  dem  Generaldirektor  der  Zölle  Klenze  in  Hannover  wurde
auf  Veranlassung  des  Reichshandelsministers  von  1848—49,  Arnold
man  nicht  zu  rechter  Zeit  rasch  zu  handeln  verstand.  Die  deutsche  Reichsverfassung ­
  enthält  im  §  25  die  Bestimmung:  Alle  deutschen  Flüsse  sollen  für
die  deutsche  Schiffahrt  von  Flufszöllen  frei  sein.  Auch  die  Flöfserei  soll  auf
schiffbaren  Flufsstrecken  solchen  Abgaben  nicht  unterliegen.  Leider  ist  der
Nachsatz  hinzugefügt:  Das  Nähere  bestimmt  ein  Reichsgesetz.“);  Vorstellung
an  die  hohe  Deutsche  Nationalversammlung  abseiten  vieler  Handelsvorstände
und  Schiffahrtskorporationen  in  Städten  an  der  Elbe,  der  Weser  und  Aller,  des
Rheins,  Mains  und  Neckars  und  der  Donau,  betreffend  die  Beseitigung  der  von
deutschen  Einzelstaaten  vom  deutschen  Verkehr  bisher  erhobenen  Flufszölle,
Frankfurt  a.  M.  1848  (Beilage  Nr.  36  zum  Protokoll  der  5.  öffentl.  Sitzung  der
Nationalversammlung);  Akten  des  Archivs  der  Handelskammer  im  Schütting
in  Bremen.
*)  Bericht  Gevekohts,  der  mit  Duckwitz  zusammen  zum  Vorparlament  nach
Frankfurt  entsandt  und  Mitglied  der  Nationalversammlung  wurde,  vom
4.  Juli  1848  an  den  Direktor  der  Vereinten  Dampfschiffahrt  in  Hameln,  die  an
den  Anträgen  des  Schiffer-  und  Handelsstandes  wegen  Aufhebung  der  Flufszölle
beteiligt  war,  Stadtrichter  G.  H.  L.  Rose  in  Hameln,  und  von  diesem  in  seinem
Jahresbericht  der  sechsten  Generalversammlung  der  Gesellschaft  vom  8.  Juli  1848
mitgeteilt.  Jahresbericht  1848,  S.  22—23.
Der  betreffende  Entwurf  besagt:
„1.  Alle  schiffbaren  Flüsse  Deutschlands  sind  für  alle  Zukunft  im
ganzen  Umfange  des  Reichsgebiets  bis  ins  Meer  für  deutsche
Schiffahrt  frei  von  allen,  das  Schiff  oder  die  Ware  treffenden  Zöllen
und  Abgaben,  mit  Einschlufs  der  Brücken-  und  Durchlafsgelder,
Dies  gilt  auch  von  der  Flöfserei  auf  den  schiffbaren  Flufsstrecken.
2.  Hafen-,  Kran-,  Wage-,  Lager-,  Schleusen-  und  dergleichen  Gebühren
in  den  an  den  Flüssen  gelegenen  Orten  unterliegen  der  Gesetzgebung ­
  und  Oberaufsicht  des  Reichs.
3.  Die  Erhaltung  der  deutschen  Ströme  und  Flüsse  in  schiffbarem
Zustande  liegt  dem  Deutschen  Reiche  ob.“
S.  dazu  die  offiziellen  Verhandlungsberichte  der  Nationalversammlung
von  Wigard  und  Kassier  und  die  folgends  genannten  Schriften  etc.;  Handakten
des  verstorbenen  Herrn  Bürgermeisters  Duckwitz,  im  Besitz  von  Herrn  Ferd.
Duckwitz  in  Bremen,  in  denen  die  verschiedenen  Zustände  erkennbar  sind.
13*
        <pb n="192" />
        —  190  —

Duckwitz,  der  Entwurf  zu  einem  deutschen  Flufsschiffahrtsgesetze
nebst  Motiven  ausgearbeitet, 2 )  wie  in  der  Reichsverfassung  in  Aussicht
gestellt  wurde.  In  der  Reichsverfassung  und  im  Flufsschiffahrtsgesetz
wurden  die  Strombaubehörden  der  Staaten,  die  durch  die  konventionellen ­
  Flüsse  berührt  wurden,  unter  die  Aufsicht  der  Zentralgewalt ­
  gestellt,  die  nächste  Beaufsichtigung  und  die  Ausführung  der
Stromkorrektionen  ihnen  überlassen.  Der  Zentralgewalt  wurde  das
Recht  Vorbehalten,  auf  Grund  von  Beschlüssen  der  Reichsversammlung,
weiter  selbständig  Bauten  auf  Kosten  des  Reichs  vorzunehmen,
wenn  diese  über  das  gewöhnliche  Mafs  der  Verpflichtungen  der
Einzelstaaten  hinausgingen.  Die  Aufsicht  über  die  Handhabung  der
Flufskorrektionen  wurde  Reichsbaumeistern  übertragen.  Das  Gesetz
über  die  Aufhebung  der  Plufszölle  gemäfs  der  Reichsverfassung  bearbeitete ­
  die  Ausgleichungsansprüche  der  Betroffenen.  Duckwitz
hielt  nach  seiner  politischen  Auflassung  die  weitgehenden  Pläne  im
Volkswirtschafts-Ausschufs  für  utopisch  und  z.  T.  für  unpraktisch
und  wollte  im  wesentlichen  entscheidende  Behörden  an  die  Stelle
der  verhandelnden  Kommissionen  setzen.  Soweit  noch  Binnenschiffahrtsabgaben
  im  Rahmen  des  Gebührenprinzips  und  der  Kostendeckung ­
  diskutiert  wurden,  sollte  das  Reich  sie  haben,  wenn  es
a )  Professor  der  Geschichte  und  Statistik  in  Tübingen  1838—1855.  Teile
aus  seinen  Tagebüchern  und  Briefen  hat  K.  KlüpfeI  veröffentlicht;  Aus
Johannes  Fallatis  Tagebüchern  und  Briefen,  Württernbergische  Vierteljahrshefte ­
  für  Landesgeschichte,  VIII.  Jg.,  1885,  S.  1  ff.  Vgl.  S.  16,  24  ff,  35,  Fallati
hat  die  Gesetzentwürfe  nebst  den  Motiven  in  der  von  ihm  mit  den  übrigen
Mitgliedern  der  Tübinger  staats  Wirtschaft  liehen  Fakultät  und  Robert  Mohl  herausgegebenen
  Zeitschrift  für  die  gesamte  Staatswissenschaft  im  VI.  Bde.,  Jg.  1850,
S.  534  (Roichsverfassung),  bzw.  536—601  zum  Abdruck  gebracht  und  die
Geschichte  der  Gesetzentwürfe  einleitend  dargestellt.  Jobs.  Fallati,  Entw.
z.  e.  d.  Flufsschiff.-Ges.  u.  z.  e.  Reichsges.  ü.  d.  Aufhebg.  d.  Flufszölle  u.  d.
Ausgleichung  für  dieselbe  nebst  Motiven,  aus  den  Akten  des  Reichshandelsministeriums ­
  der  prov.  Centralgewalt,  Ztschr.  f.  d.  gesamte  Staatswiss.,  VI.  Bd.,
Jg.  1850,  S.  526  ff.  Ebenda  S.  727  ff.  Stand  der  administrativen  Statistik  in
Deutschland  im  Jahre  1848—49,  hat  Fallati  auch  sehr  interessante  Mitteilungen
über  die  damaligen  reiohsstatistischen  Bestrebungen  und  die  Statistik  in  den
Einzelstaaten  etc.  vor  1848/49  nach  den  von  den  Reiohsministerien  eingeforderten
Angaben  gemacht,  die  wegen  Beteiligung  Duckwitzs  und  der  Zoll-  u.  Verkehrsstatistik ­
  hierher  Interessen  bieten  (Bremen  S.  776,  780,  789  ff).  Die  §§  der
Reichsverf.  u.  die  Entwürfe  zur  Flufsschiffahrt  sind  auch  in:  Die  Resultate  der
Berathungen  der  Regierungs-Kommissäre  in  Frankfurt  a.  M.  1848/49  zur  Herstellung ­
  der  Zoll-Einheit  im  Deutschen  Reiche,  Halle  1851,  S.  368  ff  abgedruckt.
3 )  Geschäftsverteilung  vom  18.  Sept.  1848,  vorher,  zum  14.  Aug.,  hatte  der
am  5.  Sept.  zurückgetretene  ünterstaatssekretär  Gustav  v.  Mevissen  aus  Köln
das  Dezernat,  Fallati  nur  die  Statistik.  (Duckwitz  Papiere.)
        <pb n="193" />
        197  —

selber  baute,  sie  bewilligen,  wenn  Einzelstaaten  bauwillig  waren.
Die  Verhandlungen  bewegten  sich  zwischen  Volkswirtschaftsausschuls 1 ),
Verfassungsausschurs  und  Plenum  der  Nationalversammlung,  den
Regierungsvertretern  und  dem  Handelsministerium,  bis  in  der  Verfassung ­
  das  Prinzip  der  Zoll-  bezw.  Gebührenfreiheit  der  Flufsfahrt
durchdrang.  Die  Gesetzausarbeitungen  des  Handelsministeriums
zum  Flugverkehr  und  zum  allgemeinen  Zoll  wesen  wurden  vorlagereif, ­
  kamen  aber  nicht  mehr  zur  Vorlage  oder  Publikation 2 ).
*)  Radikal-unionistisch  die  Bremer  Dröge  und  Gevekoht  in  seiner  Minorität,
der  Verfassungsaussohufs  föderalistisch.  Die  Parteiprogramme  machen  den
Gegensatz  zugleich  politisch.
2 )  S.  dazu  Arnold  Duckwitz,  Denkwürdigkeiten  aus  meinem  öffentl.
Leben,  Bremen  1877,  S.  98ff.,  282ff.,  290,  291,  297;  D.  Ehmck,  Arnold  Duckwitz,
Bremisches  Jahrbuch,  XXL  Bd.,  1906,  S.  95  ff.;  Victor  Böhmert,  Deutschlds.
Wirtschaft!.  Neugestaltg.,  Preufs.  Jahrbücher,  XVIII.  Bd.,  1866,  S.  295  ff.;
(R.  Delbrück?),  Über  gemeins.  materielle  Inter,  i.  d.  Bundesstaate,  insbes.  b.
Abgaben  v.  Verkehr  und  Verkehrsmitteln,  Frankfurt  1848,  S.  18;  A.  Duckwitz,
Zur  Revision  d.  Verfassungs-Entwurfs  vom  26.  Mai  1849,  Bremen  1849,  S.  12  ff.;
Heinr.  Hübbe,  Des  d.  Reiches  Ströme,  Frankfurt  a.  M.  1848;  J.  Rigaud,
Betr.  Üb.  d.  rhein.  Schiffahrts-Verkehr  u.  d.  preufs.  Eisenbahnnetz  m,  Rücks.  a.
d.  Ber.  d.  Volkswirt,sch.  Ausschusses,  d  Flufszölle  betr.,  Frankfurt  a.  M.  1848;
(C,  A.  v.  Kamptz  od.  Delbrück?)  Denkschr.  ü.  d.  Bestimm.,  welche  rücks.
d,  schiffb.  Flüsse  u.  Wasserstr.  i.  d.  Reiche  zu  treffen  sein  werden,  in  spez.  Anwendg.
а.  d.  Verhältnisse  Preufsens,  Frankfurt  a.  M.  1848;  Bemerkgen.  geg.  d.  Besohl,
d.  d.  Reichsvers.  ü,  Flüsse,  Kanäle  und  Seen  u.  ü,  Eisenbahnen  (Denkschr.  d.
hann.  Regier.),  1848;  Über  Flufszölle,  Wasserweggelder,  Chausseegelder  und
Dnrchgangszülle  in  bes,  Bez.  a.  §  26  d.  Entwurfs  zu  dem  Reichsgrundgesetz,
Frankfurt  a.  M.  1848;  Die  Hannoverschen  Zölle  d.  Elbe,  Weser  u.  Ems  (Denkschr.
d.  Abg.  a.  d,  Kgr.  Hannover),  Frankfurt  a.  M.  1848;  Wilh.  0  echelh  aus  er.
Erinnerungen  aus  den  Jahren  1848  bis  1850,  Berlin  1892,  S.  8  ff.;  L  Oelsner,
Die  wirtsoh.  u.  sozialpolitischen  Verhandlungen  d.  Frankf.  Parlamentes,  Preufs.
Jahrbücher,  LXXXVII.  Bd.,  H.  1,  1897,  S.  81  ff.;  H.  Schumacher,  Zur  Frage
d.  Binnenschiffahrtsabgaben,  Berlin  1901,  S.  116,  123ff.,  158ff.;  Max  Peters,
Schiffahrtsabgaben,  Schriften  des  Vereins  f.  Socialpolitik,  Bd.  CXV,  1.  Teil,
Leipzig  1906,  S.  102  ff.,  138  ff..  147  ff.;  Denkschrift  Sachsens  und  Badens  zur
Bundesrat,s-Drucksache  Nr.  27,  betreffend  den  Entwurf  eines  Reichsgesetzes
über  die  Einführung  von  Schiffahrtsabg,  auf  natürl.  Wasserstrafsen,  Zeitschrift
f.  Binnenschiffahrt,  XVI.  Jg.,  1909,  S.  578,  583  ff.;  etc.;  u.  d.  offiziellen
Verhandlnngsberichte  a.  a.  O.;  Handakten  des  verstorbenen  Herrn  Bürgermeisters ­
  Duckwitz,  Arnold  Duckwitz,  Das  Reichsministerium  des  Handels
August  1848  bis  May  1849,  niedergeschrieben  im  Sommer  1849  (bis  Sept.  1849),
Handschrift,  Memorial  21.  July  bis  5.  Sept.  1848  (26.  März  bis  18.  Mai  1848  u.
б.  April  bis  17.  Mai  1849  Denkw.,  S.  214  ff.,  279  ff.),  im  Besitz  von  Herrn
Ferd.  Duckwitz  in  Bremen.  Zu  den  Akten  der  Nationalversammlung  und  der
Zentralregierung,  die  heute  mit  dem  Bundestagsarchiv  von  der  Stadtbibliothek
ln  Frankfurt  a.  M.  aufbewahrt  werden,  s.  R.  Jung,  Das  Archiv  der  deutschen
konstituierenden  Nationalversammhmg  von  1848  bis  1849,  Korrespondenzblatt
des  Gesamtv.  d.  d.  Geschiohts-  und  Altertumsvereine,  XLIX.  Jahrg.,  1901,  S.  30  ff.
        <pb n="194" />
        198  —

J

Eine  Beschränkung  der  Zahl  der  Zollerhebungsstellen  bezw.
der  Zollerhebung  betreffs  der  Angehörigen  eines  Zollstaats  oder
Zollbundes  kam  verschiedentlich  zustande  (s.  zur  Weser  im  folgenden)
Beschlüsse,  die  Eheinzölle  herabzusetzen,  wurden  noch  1860  gefafst,
wegen  der  Elbzölle  1863.  Die  Beseitigung  der  Rheinschiffahrtsabgaben
erfolgte  dann  mit  den  Umgestaltungen  durch  die  Berliner  Friedensverträge ­
  von  1866;  Preufsen  hob  die  bisher  für  seine  Rechnung  und
die  für  Rechnung  des  Kurfürstentums  Hessen  und  des  Herzogtums
Nassau  erhobenen  Zölle  durch  Gesetz  und  Verordnung  vom
24.  Dezember  1866  auf.  Die  Elbzölle  fielen  durch  Gesetz  vom
11.  Juni  1870  und  Vertrag  mit  Österreich  vom  22.  Juni  1870.
Nachdem  sind  dann  die  Binnenschiffahrtsverhältnisse  in  der
Verfassung  des  Norddeutschen  Bundes  vom  25.  Juni  1867  und  in  der
Reichsverfassung  von  16.  April  1871  geordnet  worden  (Art.  4  und  54).
Neuerdings  besteht  oder  bestand  bekanntlich  die  Kontroverse,
wie  weit  die  Reichsverfassung  und  völkerrechtliche  Verträge  ein
Hindernis  für  die  Wiedereinführung  von  Verkehrsabgaben  auf  den
auszubauenden  Strömen  sein  können.  Die  Erledigung  ist  jetzt  durch
den  Bundesrat  für  die  Neuaufstellung  von  Stromgebühren  eingeleitet.
Die  alten  Zollplätze  an  der  Weser  waren  folgende:
Entfernung:
Münden  (hannoversch)  *)  2 ) 3 )  4 ) s )  —
Giesselwerder  (hessisch)  ’)  2 )  3 )  4 )  5 )  6 )  2  Meilen
Herstelle  (paderbornisch,  preufsisch)  2 )  3 )  4 )  2  „
Beverungen  (paderbornisch,  preufsisch)  5 )  6 )
Lauenförde  (hannoversch)  *) 2 ) 3 )  4 )  5 )
Höxter  (korveyisch,  preufsisch)  B )  U/s  Meilen
&amp;gt;)  Nach  Klagschrift  Bremens  beim  Deputationstag  zu  Frankfurt  1677  bei
JohannesFalke,  Die  Geschichte  des  deutschen  Zollwesens,  Leipzig  1869,  S.  171.
2 )  Nach  Zollverzeichnis  von  1584  bei  G.  Landau,  Einig,  üb.  Weserzölle
u.  Weserhandel  im  16.  Jahrh.,  in  d.  Zeitschr.  d.  Ver.  f.  Hess.  Gesch.  u.  Landeskunde, ­
  I.  Bd.,  1837,  S.  166  ff.
3 )  Verzeichnus,  Wie  die  Zollen  an  der  Weser,  oberhalb  Bremen,  bifs  Münden,
in  ohngefähr  26  Meilweges,  von  verschiedenen  Chur-Fürsten,  Grafen  und  Herren,
auch  zu  Elsflethe,  unterhalb  Bremen,  vom  Herrn  Graffen  zu  Oldenburg,  Item
von  J.  Kön.  Maytt.  zu  Dennemark,  Norwegen  etc.  im  Öresund  erhoben  werden,
o.  0.  u.  J.,  (16.  .).
4 )  Verzeichnis  von  1710  bei  G  e  r  h  a  r  d  N  o  a  c  k,  Das  Stapel-  und  Schiffahrtsrecht ­
  Mindens  vom  Beginn  der  preufs.  Herrschaft  1648  bis  zum  Vergleiche  mit
Bremen  1769,  Quellen  und  Darstellungen  z.  Gesch.  Niedersachsens,  Bd.  XVI,
Hannover  u.  Leipzig  1904,  S.  100.
6 )  Nach  Verzeichnis  von  1783  bei  G.  Noack,  S.  100.
6 )  Die  in  der  Weserschiffahrtsakte  vom  10.  Sept.  1823  der  Berechnung
zugrunde  gelegten  alten  Zölle.

|  V«  Meile
        <pb n="195" />
        —  199

Holzminden  (braunschweigisch)  4 ) 2 ) 3 ) 4 ) 5 ) 6 )
Polle  (hannoversch)  4 ) 2 ) 3 ) 4 ) 5 ) 6 )
Grohnde  (hannoversch)  x )  2 ) 3 )  4 ) 5 ) 6 )
Ohsen  (hannoversch)  4 )  2 ) 3 )  5 )  6 )
Hameln  (hannoversch)  4 ) 2 ) 3 )  4 ) 5 ) 6 )
Rumbeck  (hessisch)  4 ) 5 )
Grofsenwieden  (schaumburgisch,  hessisch)  2 )  .  .
Oldendorf  (hessisch)  3 )
Rinteln  (hessisch)  9  2 ) 3 )  4 )  5 )
Erder  (lippisch)  4 ) 6 )
Vahrenholz  (lippisch)  4 )  2 )  3 )  5 )
Vlotho  (preufsisch  4 )  2 )  3 )  4 )  5 )  6 )
Hausberge  (preufsisch)  J ) 2 ) 3 )  4 ) 5 ) 6 )  .......
Minden  (preufsisch)  6 )
Petershagen  (preufsisch)  *) 2 ) 3 )  4 ) 5 ) 6 )
Schlüsselburg  (preufsisch) 4 ) 2 ) 3 )  4 ) 5 ) 6 ).  ...
Stolzenau  (hannoversch)  *) 2 ) 3 )  4 ) 5 ) 6 )
Landesbergen  (hannoversch)  ')  2 )  3 )  4 )  5 )  8 )  .  .
Nienburg  (hannoversch)  4 )  2 )  3 )  4 )  5 )  6 )
Hoya  (hannoversch)  *)  2 )  3 )  4 )  5 )  6 )
Wachtenkamp  (Wetenkamp,  hannoversch)  1 )  2 ).
Intschede  (hannoversch) 3 )  4 ) 5 )  6 )
S  c  h  I  i  e  m  e  (hannoversch) 4 ) 2 )
Dreye  (hannoversch) 3 )  4 )  5 )  6 )
Bremen  2 ) 5 )
Elsfleth  (oldenburgisch) 3 )  4 ) 5 )  7 )

Entfernung:
Vs  Meile
1  »
2  Meilen
1 12  Meile

1

1

.  1
.  Vj2  Meilen
.  VI2  »
2  »
.  2  «
.  1 1  /  2  »
1 la  Meile
.  VI2  Meilen
.  2  »
.  2 1 /«  »
.  1 3 li  «
.  l U  Meile
.  1  n
.  3Va  Meilen

9  Nach  Klagschrift  Bremens  beim  Depntationstag  zu  Frankfurt  1577  bei
Johannes  Falke,  Die  Geschichte  des  deutschen  Zollwesens,  Leipzig  1869,
S.  171.
s )  Nach  Zollverzeichnis  von  1584  bei  G.  Landau,  Einiges  über  Weserzölle ­
  und  Weserhandel  im  16.  Jahrhundert,  Zeitschr.  d.  Ver.  f.  hessische  Geschichte
u.  Landesk.,  I.  Bd.,  1837,  S.  165  ff.
3 )  Verzeichnus,  Wie  die  Zollen  an  der  Weser,  oberhalb  Bremen  auch
zu  Elsflethe  ...  erhoben  werden,  0.  0.  u.  J.,  (16  .  .).
*)  Verzeichnis  von  1710  bei  Gerhard  Noack,  Das  Stapel-  und  Sohifffahrtsrecht
  Mindens  vom  Beginn  der  preufs.  Herrschaft  1648  bis  zum  Vergleiche
mit  Bremen,  Quellen  und  Darstellungen  z.  Gesch.  Niedersachsens,  Bd.  XVI.
Hannover  u.  Leipzig  1904,  S.  100.
5 )  Nach  Verzeichnis  von  1783  bei  G.  Noack,  S.  100.
•)  Die  in  der  Weserschiffahrtsakte  vom  10.  Sept.  1823  der  Berechnung
zugrunde  gelegten  alten  Zölle.
7 )  Weserschiffahrtsakte  vom  10.  Sept.  1823,  §  16.
        <pb n="196" />
        —  200

Die  Anmerkungen  zeigen  an,  welche  Plätze  zu  gleicher  Zeit
bestanden.
Es  sind  1577  und  1584  an  der  Oberweser  zweiundzwanzig
Zölle  auf  dreiundzwanzig  Meilen,  im  siebzehnten  Jahrhundert  zweiundzwanzig ­
  auf  sechsundzwanzig  Meilen  nach  damaliger  Rechnung;
1710  ebenfalls  zweiundzwanzig,  1785  einundzwanzig,  1823  werden
mit  Ausschlufs  Hannoversch-Mündens  am  Endpunkt  jedoch  mit  Einschlufs
  der  sonst  nicht  mit  aufgeführten  alten  Stapelplätze  Minden
und  Bremen  zweiundzwanzig  Zölle  gezählt.  Die  obige  Angabe  der
Landeszugehörigkeit  bezieht  sich  nur  auf  die  jüngere  Zeit 1 ).  Es
sind  nach  dem  neueren  Anfall  Paderborns  und  Korveys  an  Preufsen
von  Münden  bis  Bremen  (excl.)  fünf,  1584  zehn  Landesherren  beteiligt ­
 2 ) 3 ).  Die  im  Druck  herausgehobenen  waren  die  1823
‘)  Die  hannoverschen  und  braunschweigischen  Plätze  oberhalb  Hameln
gehören  dem  braunschweigischen  Hause  im  14.  Jahrhundert  bis  Lauenförde  an,
im  15.  Jahrhundert  bis  Hameln  und  haben  sich  nach  der  Konstellation  der
Linien  verschieden  verteilt.  Die  oberen  hessischen  Zölle  sind  althessisch,  die
unteren  gehören  zur  alten  Grafschaft  Schauenburg,  deren  andere  Hälfte  an  das
lippesche  Haus  überging.  Die  preufsischen  Zölle  um  Minden  fallen  1614  mit
der  Grafschaft  Ravensberg  und  1648  mit  dem  Bistum  Minden  an,  die  hannoverschen ­
  der  unteren  Strecke  gehören  zur  Grafschaft  Hoya  und  zum  Erzbistum
Bremen  und  dessen  Rechtsnachfolger  Schweden.
2 )  6  Zollstätten  gehörten  dem  Herzog  Erich  von  Brannschweig,  1  Hessen,
1  Paderborn,  1  dem  Herzog  Julius  von  Braunschweig,  2  Schaumburg,  1  Lippe,
1  Jülich,  3  Minden,  6  Hoya  und  1  dem  Erzbistum  Bremen.  6.  Landau,
Einiges  über  Weserzölle  und  Weserhandel  im  16.  Jahrh,,  Zeitschr.  d.  Vereins  f.
hessische  Geschichte  und  Landeskunde,  I.  Bd.,  1837,  S.  165  ff.  .
3 )  Originell  ist  die  Handhabung  der  älteren  Zölle  in  der  jüngeren  Zeit:
Schreiben  der  Kaufmannschaft  in  Münden  an  das  Königl.  Grofsbritannisch-Hannoversche
  Kabinettsministerium  wegen  Anhaltung  und  Äusladenlassen  der
Schiffer  Gebr.  Basilius  in  Preufs.  Minden  wegen  Zolldefraude,  vom  31.  Juni  1821:
„Ob  die  gedachten  Schiffer  als  schuldig  zu  betrachten  und  verdient  haben,
nach  den  Preufsischen  Zollgesetzen  mit  ihrer  Familie  an  den  Bettelstab  gebracht
zu  werden,  das  mögte  wenigstens  die  öffentliche  Stimme  bestimmt  mit  Nein
beantworten,  denn  sie  haben  gehandelt  wie  alle  ihre  Vorgänger  seit  langen
Jahren,  also  wie  es  durch  langen  Gebrauch  gewissermafsen  rechtmäfsig  geworden
ist.  Soll  die  unrichtige  Bezalung  öffentlicher  Abgaben  Tadel  und  Strafe
herbeyführen,  so  dürfte  als  die  erste  Bedingung  vorauszusetzen  sein,  dafs  sie
bezalt  werden  können.  Es  ist  aber  nicht  allein  allen  Zollofficianten  an  der
Weeser,  sondern  auch  ohne  Zweifel  den  hohem  Staats-Behörden  wohl  bekannt,
dafs  die  Zollansätze  für  die  jetzigen  Handelsverhältnisse  nicht  mehr  passen,  da
die  Frachten  ohne  den  Güter-Transport  zu  zerstören,  nicht  darnach  erhöhet
werden  können.  Die  Schiffer  haben  daher  nach  Verhältnis  ihrer  Ladungen  an
jedem  Zoll  ein  gewisses  Quantum  von  Güthern  declarirt,  und  darnach  ehedem
im  Durchschnitt  15  bis  20  »f  aufser  den  üblichen  Geschenken  an  die  Herren
Zollofficianten  bezalt.  Bey  der  grofsen  Strenge,  welche  in  den  letzten  Jahren
        <pb n="197" />
        —  201

bestehenden,  unter  die  Weserschiffahrtsakte  fallenden  zweiundeingeführt

  wurde,  ist  diese  Zahlung  auf  das  doppelte  erhöhet,  und  dadurch  der
Erwerb  der  Schifter  so  vermindert  worden,  dafs  sie  von  ihrem  Geschäft  nicht
mehr  leben  können.  Dafs  die  Zölle,  besonders  von  Wein,  Rumm,  Häuten  und
mehrere  andern  Waaren  nicht  richtig  bezalt  werden  konnten,  haben  wir  in
unsern  früheren  unterthänigsten  Berichten  aufrichtig  angezeigt,  so  wie  es  auch
dem  Hohen  Cammer  Collegio  wohl  bekannt  war.  Vor  mehrern  Jahren  liefsen
einige  Mitglieder  desselben  bey  ihrer  Durchreise  hier  die  Schiffer  Bauermeister
und  Basilius  zu  sich  kommen,  um  über  die  Verhältnisse  der  Schiffahrt,  der
Zölle,  des  Wasserbaues  und  dergl.  Auskunft  zu  geben.  Diese  haben  mit  aller
Offenherzigkeit  ausgesagt,  wie  viel  sie  an  Zöllen  und  Geschenken  bezalten,  auch
die  Gründe  angeführt,  warum  eine  richtige  Angabe  unmöglich  sey,  worauf  sie
zur  Antwort  erhielten,  sie  mögten  nur  vorläufig  bey  der  bisherigen  Gewohnheit
bleiben,  bis  andere  Einrichtungen  getroffen  würden.“  (Bremer  Handelskammer,
Arch,  Coli.  Sen.)  Vgl.;  Schreiben  des  Bremer  Schiffers  Helmrich  Lubbers  an
Syndikus  Dr.  Heineken  nach  Minden  vom  14.  Februar  1821:  „Ursprüngliche
Entwicklung  eines  Mannes  Namens  N.  Dieser  war  zuerst  Aufwärter  beim  Zoll-Inspector
  Hintze  in  Intschede,  wodurch  derselbe  nach  Verden  als  Zollschreiber
bey  einem  damahls  angestellten  Zoll-Inspector  Pape,  so  vorhero  als  Zoll-Verwalter
  in  Brinkum  gestanden,  empfohlen  wurde,  indem  Hintze  in  denselben
wohl  kein  Zutrauen  setzte  —,  Der  Zoll-Insp.  Pape  zu  schwach  an  Geist,  vertraute ­
  oben  genannten  zu  viel,  wodurch  derselbe  mehrere  Geheimnisse,  NB.  seyen
es  erlaubte  oder  unerlaubte,  zu  seiner  künftigen  Laufbahn  bemerkte,  auch
Gelegenheit  fand,  mit  allem,  was  in  Zollangelegenheiten  zwischen  Zollbedienten  und
Schiffer  sich  ereignete,  sich  vertraut  zu  machen,  welches  derselbe,  sobald  sich  die
Gelegenheit  nur  darbot,  auch  benutzte,  indem  derselbe  sachte  sich  bey  den
Schiffern  so  in  Autorität  zu  setzen,  weil  sein  Principal  ihm  alles  anvertraute,
dafs  sämtliche  Schiffer,  vor  nachsichtliche  Behandlung  aufserordentlich  Contribuiren
  mufsten.  Durch  diese  Quelle  eröffnete  derselbe  eine  neue,  nemlich  er
liefs  sich  einen  Schiffs-Bullen  verfertigen  mit  allem  dazu  nöthigen  Geräth,
worauf  derselbe  einen  Bauern  Namens  Reitman  als  Schiffer  ansetzte  und  selben
instruirte,  dafs  er  nicht  allein  Ladung  nach  Celle  für  billige  Fracht  transportirte,
sondern  auch  von  Celle  retour,  wodurch  er  sich  mit  den  damit  verbundenen  Vortheilen ­
  der  Zollbedienten  wie  der  Schiffer  bekannt  machte,  und  alles  dieses  ihm,  den
N  ..  anzeigte,  so  wie  nun  derselbe  mit  allen  oben  erwähnten  Vortheilen  sich  völlig
überzeugt  hatte,  machte  derselbe  eine  Reise  nach  London,  wozu  die  mehrere
Schiffer  (freywillig  oder  gezwungen,  wie  man  es  nehmen  will;)  Conlribuiren
musten.  Nachdem  derselbe  sich  nun  ganz  in  die  Engl,  Monopol
(die  englischen  Kanalgesellschaften?)  einstudirt,  reifsete  er  wieder
nach  Verden,  und  drängte  sich  seinem  vorherigen  Brodherrn  wieder
auf,  der  leider  zu  schwach  um  es  einzusehen  wie  gefährlich  derselbe
für  Zollbedienten  und  Schiffer  werden  konnte,  und  so  suchte  derselbe  sich
immer  noch  mehr  Kenntnisse  zu  sammeln  um  seine  Intrikanten  Pläne  desto
sicherer  zu  gründen.  Ehe  ich  weiter  schreibe,  mnfs  ich  bemerken,  dafs  die
damalige  Churfürstliche  Hannov.  Regirung  schon  alles  aufgebothen,  die
Schiffahrt  zwischen  Celle,  Hannover  und  Münden  nur  allein  durch  Hannoverische
Schiffer  betreiben  zu  lassen,  und  sogar,  um  diesen  Zweck  zu  erreichen,  ihren
emländischen  Schiffern  nach  Celle  und  Hannover  die  halbe  Zoll-  und  Schieisen-
        <pb n="198" />
        202  —

zwanzig  Plätze.  Ihre  Zahl  wurde  durch  die  Weserschiffahrtsakte

Freiheit  angedeihen  lassen,  welchen  letzteren  Vorzug  ihre  Dnterthanen  nach
Hannover  zur  Neustadt  am  Eübenberge  noch  geniefsen,  sie  auch  ohnedies  noch
begünstigt  durch  den  Linienzug  mit  Pferden  in  dem  Amte  Rethen  und  Ahlden,
indem  ihre  Unterthanen  durch  Achtsmänner  begleitet  unter  Taxation  des
Schadens,  Ausländer  aber  nach  Willkühr  der  Ufer  Besitzer  behandelt  werden,
wodurch  letztere  ungleich  stärkeres  Treibgeld  bezahlen  müssen.  Dem  allen
ungeachtet  konnte  man  dennoch  nicht  die  Ausländischen  Schiffer  aus  dem
Wege  räumen,  unter  diesem  Zeiträume  trat  denn  nun  obenerwähnter  N.  .  .  in
Hannover  wieder  auf,  und  suchte  sich  durch  seine  Entdeckung  bey  der  Churfürstlichen ­
  Regirung  so  einzuschmeicheln,  dafs  es  ihm  endlich  gelang,  sich  eine
Stelle  als  Zoll-Controlleur  in  Celle  zu  verschaffen,  hier  suchte  er  nun  alle  seine
Kraft  hervor,  um  sich  gegen  Schiffer  und  Speditor  in  Authorität  zu  setzen,
benahm  dem  Einen  wie  dem  Ändern  alle  mögliche  Kl.  Vortheile,  um  aber
nicht  ganz  bey  den  Hannov.  Schiffern  und  Speditors  aufser  Credit  zu
kommen  (der  damals  sehr  nothwendig),  so  vereinigte  derselbe  die  Speditor  mit
den  Hannöv.  Schiffern  dahin,  dafs  selbe  eine  Jagd-Schiffahrt  auf  Celle  unter
sich  etablirten,  wovon  sämtliche  Bremer  Schiffer  ausgeschlossen  wurden,  sobald
das  aber  den  Bremer  Schiffern  zur  Kunde  kam,  kamen  selbe  den  Hannov.  Schiffern
und  Speditors  zuvor.  Weil  nun  durch  diese  Handlung  von  Seiten  N.  .  .  einleuohtont
wurde,  dafs  der  Plan  im  Werden  sey,  die  Bremer  Schiffer  auszurotten,  so  trat
der  Patriotismus  der  Bremer  Kaufmannschaft  in  voller  Kraft  auf  und  den
Bremer  Schiffern  wurde  mehr  wie  sonst  Vorzug  gegeben.  Diese,  mit  neuem
Muthe  belebt,  vereinigten  sich  und  bildeten  eine  Compagnie,  wodurch  denn  der
Plan  von  N.  .  .  .  nicht  so,  wie  gehofft,  von  Statten  ging,  und  so  suchte  derselbe
es  bey  der  Regierung  dahin  zu  vermögen,  dafs  man  den  Bremer  Schiffern  in
Dreye  den  Zwang  anlegte,  mit  der  neu  etablirten  Hannöv.  Schiffahrt  und  Spedition
der  Reihe  nach  zu  fahren,  wogegen  sich  die  Bremer  auflehnen  musten  und
beym  hiesigen  Magistrat  um  Schützung  ihrer  Rechte  fleheten.  Nach  langem
Hin-  und  Herschreiben,  zwischen  der  Churfürstlich  Hannoverschen  Regierung
und  dem  Bremischen  Magistrat,  welcher  ungern  sich  mit  der  Hannov.  Regierung
entzweien  wollte,  um  einer  Handvoll  Bremer  nach  dem  Oberlande  fahrender
Schiffer  ihr  Rechte  zu  schützen,  suchte  der  Magistrat  es  dahin  von  sich  zu
lehnen,  dafs  die  Bremer  Schiffer  an  dem  Hause  Schütting  verwiesen  wurden,
hier  wurde  in  einer  Commission  im  Hause  Schütting  denn  Bremer  Schiffern
angedeutet,  sie  wären  freye  Bürger  und  könnten  wählen,  was  sie  wollten.  Das
Collegium  Seniorum  würde  sich  fernerhin  nicht  weiter  damit  befassen,  hier
wurde  nun  guter  Rath  theuer,  so  dafs  am  Ende  beschlossen  wurde  uns  mit
der  Geller  Comp.:  zu  vereinigen,  wovon  N.  nach  Cello  berichtet  wurde,  welcher
denn,  seines  Sieges  sich  freuend,  eine  Zusammenkunft  in  Verden  bestimmte,
worinne  erschien  N.  .  .,  Schiffer  M.  Hoyer,  J.  Finke  und  H.  Lübbers,  in  dieser
Zusammenkunft  wurde  zwischen  N.  .  .  im  Namen  der  Geller  Comp,  und  den
3  Bremer  Schiffern  verabredet  und  beschlossen,  auch  durch  N.  ,  .  schriftlich
zugesichert,  dafs  die  Bremer  Schiffer  gleich  den  Hannoverschen  Schiffern  aller
Rechte  und  Vortheile,  sie  mochten  Namen  haben  wie  sie  wollen,  geniefsen
sollten,  wogegen  die  Bremer  Schiffer  auch  alles  versprachen,  was  der  Geller
Compagnie  nützlich  werden  konnte,  und  so  wurde  denn  ein  freundschaftlicher
Vertrag  abgeschlossen.  —  In  dieser  Zeit  wurden  auch  die  Spediteurs,  welche  eben
        <pb n="199" />
        —  203  —

auf  elf  reduziert,  nämlich  Giefselwerder,  Lauenförde,  Beverungen,
Holzminden,  Hameln,  Rinteln,  Erder,  Minden,  Stolzenau,  Dreye
auch  keinen  gehofften  Vortheil  dabey  fanden,  durch  N.  .  .  und  Holtmann  &amp;amp;  Comp,
wieder  aus  der  Comp,  gelassen,  mit  einem  ansehnlichen  Verlust  an  Schiff  und
Inventarium,  so  Holtmann  &amp;amp;  Co.  zu  Theil  wurde.  Der  vorerwähnte  Vertrag,
welcher  aber  leider  nicht  von  langer  Dauer,  sondern  durch  alle  mögliche
Intriguen  des  N.  .  .  &amp;amp;  Consorten  gestört  wurde  und  daher  die  Aufmerksamkeit
der  Bremer  Schiffer  nach  sich  zog,  die  denn  auch  bald  bemerkten,  dafs  nun
eine  Höllen  Maschiene  angesetzt,  die  das  gänzliche  Verderben  der  Bremer  Schifter
zum  Grunde  hatte,  und  hier  zum  Beweis  angeführt  ist,  wie  folgt.  Es  liefs
nemlich  N.  .  .,  dem  das  Zollwesen  anvertrauet,  die  Hannöv.  Schiffer,  namentlich
Holtmann  &amp;amp;  Comp.,  so  auch  eine  nicht  unbedeutende  Weinhandlung  in  Celle
etablirt,  Defrautiren,  im  Jahr  1804  183,  43/2  Oxh.  Wein,  15  Oxh.  Rum,  1  ‘/j  Oxh.
fr.  Brandwein,  4 1 /»  Oxh.,  4  Ohm,  2/2  Anker  Essig,  im  Jahr  1805  durch  Steuermann ­
  Lübbers  in  Isenberg  im  Frühjahr  68  Oxh.  Wein,  1  Geb.  Rum,  1  do  do  so
für  Wein  angegeben,  nicht  allein  unverzollet  einpassiren,  sondern  war  Mithelfer,
dafs  auch  diese  Quanten  nnveracciset  in  Celle  eingeführt  worden.  251,  43/2  Oxh.
Wein  a/Oxh.  12  o/f  Cmz.  beträgt  die  Defraute  3282  Cass.-Mtz.,  17  Oxh.  Rum
a/Oxh.  32  o/f  beträgt  die  Defr.  544  of  Cass.-Mtz.,  1  */a  Oxh.  Brandwein  a/32  atf
beträgt  48  «/f  Cass.-Mtze.,  so  beträgt  der  Zoll  so  defrautirt  386  o/f  21  Mgr.  Cm.,
die  ganze  Defraute  betrug  4260  of  21  Mgr,  Cm.  Wie  nun  diese  entdeckt
worden,  so  wurde  solches  den  Herrn  Holtmann  &amp;amp;  Consorten  im  Herbst  vorgelegt ­
  mit  dem  andeuten,  dafs  wenn  man  den  Bremer  Schiffern  die  ihnen  von
rechtswegen  zukommenden  Rechte  nicht  angedeihen  liefse,  man  solches  Verfahren ­
  gegen  die  Bremer  Schiffer  der  Königlichen  Regirung  ohne  weiteres
Zögern  anzeigen  würde.  Hierauf  wurde  im  künftigen  Frühjahr  eine  förmliche
Reihe  und  Compagniefahrt  zwischen  Hannov.  und  Bremischen  Schiffern  abgeschlossen, ­
  woselbst  N.  .  .  in  allen  den  folgenden  Handlungen  gute  Dienste
geleistet  NB.  betreffend  Defrauten.  Sobald  nun  eine  förmliche  Comp,  zwischen
der  Geller  Comp.  Schiffern  und  den  Bremern  eingericht,  und  mit  allem  Beyfall
der  Wohllöblichen  Kaufmannschaft  betrieben  wurde,  wodurch  einem  gewissen
Haupt,  so  der  Zeit  am  Comptoir  der  Holtmannschen  Comp,  als  Comptorist
arbeitete,  die  Correspondenz  übertragen  wurde,  so  wurde  dahin  gearbeitet,  dafs
nach  und  nach  zwischen  den  Bremer  Schiffern  eine  disharmonie  sich  einstellte,
die  den  am  Ende  dazu  hinführte,  dafs  N.  .  .  den  Haupt  als  Sachwalter  von
der  Holtmannschen  Comp,  nach  Bremen  versetzte,  wodurch  nach  und  nach  der
schöne  Verein  zerstört  und  gänzlich  aufgelöset  wurde,  und  aus  einer  Comp.
Fahrt  wieder  eine  Reihe  Fahrt  gebildet  wurde,  unter  dieser  Zeit  fand  nun
Haupt  Gelegenheit,  sich  mit  allen  Schiffahrtsangelegenheiten  bekannt  und
bey  der  Kaufmannschaft  beliebt  zu  machen,  suchte  auch  alle  Vortheile,  so  durch
Getreide  und  Engl.  Amatur  Fahrt  nach  Celle  und  Hannover  sowie  nach  Münden
sich  ereigneten,  der  Holtmannschen  Comp,  in  die  Hände  zu  arbeiten,  was  auch
noch  jetzo  geschiehet,  so  dafs  die  Bremer  Schiffer  mehrst  gänzlich  davon  ausgeschlossen ­
  worden  und  nur  mit  grofser  Mühe  und  nach  Forschung  zu  Zeiten
einen  Brodsamen  davon  erhalten.  So  wird  den  auch  eben  so  die  Sache  in  Celle
und  Hannover  betrieben  und  man  bekümmert  sich  wenig  um  eine  Reihe  Fahrt
(die  von  hier  aus  doch  mit  aller  Pünktlichkeit  in  Betreff  der  Kaufmannsgüter
nach  Billigkeit  und  recht  unter  beyde  Theile  vertheilt  werden),  sondern  man
        <pb n="200" />
        —  204  —

und  Bremen  ‘) *  2 ) 3 ),  jedoch  blieben  die  alten  Plätze  bei  der
Berechnung  des  Zolls  wirksam,  wenn  nur  entsprechende  Teilstrecken ­
  befahren  wurden 4  * ).  Die  Weserscbiffahrtsakte  legte  im
übrigen  den  Zollbetrag  für  die  ganze  Oberweserstrecke  in  einen
Normalsatz  fest  und  billigte  bestimmte  Quoten  davon  den  beteiligten
Uferstaaten  zu.  Diese  Quoten  wurden  in  festen  Sätzen  auf  die
einzelnen  den  betreffenden  Staaten  gehörigen  erhaltenen  Erbebungsstellen
  verteilt.  Im  Juni  1852  wurden  die  Zollämter  zu  Stolzenau
und  Lauenförde  aufgehoben 5- ),  so  dafs  bei  der  Suspendierung  des
Weserzolls  am  1.  Januar  1857  nach  Vertrag  vom  26.  Januar  1866 6 )
noch  neun  Weserzollämter  vorhanden  waren 7 ).  Vorstufen  der
behandelt  den  Einländer  oder  Hannöv.  Schiffer  immer  Vorzugsweise,  und  man
suchte  alle  solche  Klagen  bald  unter  diesem,  bald  unter  jenem  Deckmantel  einzuhüllen, ­
  so  dafs  die  Bremer  Schiffer,  so  doch  diesen  einzigen  Erwerb  betreiben,
am  Ende  dabey  zu  Grunde  gerichtet  werden,  indem  die  Hannov.  oder  Holtmannsche
Comp,  nebst  den  übrigen  Hannoverischen  Schiffern  es  nicht  als  Haupt-Erwerbszweig ­
  betrachten,  sondern  nur  als  Nebensache  etc.“  (Bremer  Staatsarchiv.)
’)  Weserschiffahrtsakte  vom  10.  Sept.  1823,  §  16.
2 )  Sonst  wurden  an  der  Oberweser  noch  bezahlt:  das  Mastgeld,  das
Konunandantengeld  zu  Münden,  Höxter,  Hameln,  Rinteln,  Minden  und  Nienburg;
das  Schleusen-,  Nebenanlage-  und  Sohiffsgeld  und  der  Jahrgulden  zu  Hameln;
das  Leinengeld  zu  Grohnde;  das  Bollwerksgeld  zu  Minden;  das  Hafen-  oder
Zeichengeld  zu  Petershagen;  das  Treibgeld  für  den  Leinenzug  mit  Pferden  etc.
Vgl.  a.  Thilo  Hampke,  Die  Kanalisierung  d.  Fulda  v.  Münden  bis  Cassel,
Cassel  1895,  S.  15;  (Gothaische)  Handlungszeitung,  IV.  Jg.,  1787,  S.  61  ff.,  65  ff.;
Die  Hansestädte  Lübeck  und  Bremen,  ein  Handbuch  (Das  gewerbfleifsige  Deutschland, ­
  X.  Bd.),  Leipzig  und  Ronneburg  1807,  S.  367  ff.;  E.  üünzelmann,  Aus
Bremens  Zopfzeit,  Bremen  1899,  S.  29  ff.;  u.  a.
3 )  Der  Anteil  Bremens  am  eigentlichen  Weserzoll  kommt  so  gut  wie
gar  nicht  zur  Hebung,  indem  er  bei  allen  Artikeln,  die  in  Bremen  landen  und
somit  dessen  Transitzoll  oder  Ausfuhrzoll  bezahlen  würden,  sofern  sie  weiter
gesandt  werden,  erlassen  wird,  während  diejenigen  Güter,  welche  Bremen  auf
der  Weser  vorbeipassieren,  noch  immer  zu  den  seltenen  Ausnahmen  gehören.
(C.  F.  Wurm,  F.  Th.  Müller  u.  a.),  Die  Aufgabe  d.  Hansest.,  Hamburg  1847,
S.  24.
■*)  Die  in  der  Weserschiffahrtsakte  vom  10.  September  1823  der
Berechnung  zu  Grunde  gelegten  alten  Zölle.
s )  Meidinger.  Die  deutschen  Ströme,  IV.  Abt.,  1854,  S.  33.
*)  S.  W.  Ditmar,  Der  deutsche  Zollverein,  Handbuch,  1867—68,  II.  Bd.,
S.  274;  V.  Böhmert,  Bremer  Handels-Archiv,  I.  Bd.,  Bremen  1864,  S.  7,
No.  2  u.  S.  9,  No.  3;  Ch.  de  Martens  et  F.  de  Cussy,  Recueil  manuel  de
traites,  tome  VII,  Leipz.  1857,  p.  468;  Ch.  Samwer,  Nouveau  recueil  general
des  traites,  t.  XVI.,  Gottingue  1868,  1«  p.,  p.  440  etc.;  Jahresb.  d.  Ver.  Weser-Dampfschiffahrt,
  1856,  S.  19.
’)  Da  es  sich  als  unmöglich  erwies,  dafs  auch  die  Personendampfer  der
Gesellschaft  der  Vereinten  Weserdampfschiffahrt  überall  den  Formalitäten  der
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        Suspension  beziehungsweise  Nachfolger  der  alten  ständischen  Handelspolitik, ­
  wie  Preufsen,  Bremen,  Hannover  u.  a.  zu  Gunsten  der
Mündener  Schifferschaft  und  Spedition  und  in  den  Steuervereinsvereinbarungen ­
  gegen  den  Zollverein  etc.  Zollmodifikationen  innerhalb
der  Schiffahrtsakte  eintreten  lassen,  sind  die  Zollvereinsverträge
Preufsens  mit  Kurhessen  1831,  ferner  Braunschweig  und  Lippe-Detmold ­
  1841,  wegen  Nichterhebung  des  Weserzolls  für  die  Zollvereinswaren, ­
  Beschränkung  auf  den  Durchgang  von  und  nach  den  Steuervereinsländern ­
  und  Bremen,  deren  Prinzip  aber  1851  bei  den  Verhandlungen
mit.  Hannover  wegen  des  Steuervereinseintritts  1854  nicht,  wie  ursprünglich ­
  beabsichtigt,  bereits  zur  Beseitigung  des  Weserzolls  führte,
da  man  wegen  verschiedener  Anstände  gegen  Bremen  eine  Handhabe
behalten  wollte 1 ).  Die  Verhandlungen  mit  Bremen  begannen  im
Juni  1853.  Bis  zur  Suspendierung  bestand  gegen  die  ganze  Weser
ein  Aufsichtsdienst  wie  an  den  Grenzen,  da  alle  weserwärts  in  den

Weserschiffahrtsabgabe  unterworfen  wurden,  so  manifestierten  diese  im  Steuerverein ­
  zu  Berg  nur  in  Hameln,  zu  Tal  in  Münden,  im  Zollverein  zu  Berg  in
Minden,  zu  Tal  in  Rinteln,  später  nur  in  Minden;  zwischen  Bremen  und  Hameln
wurde  durch  Übereinkommen  mit  der  hannoverschen  Direktion  der  indirekten
Abgaben  die  Kontrolle  durch  die  Kondukteure  der  Dampfsohiffahrtsgesellschaft
ausgeübt.  Für  die  von  der  Dampfschiffahrtsgesellsohaft  nicht  zu  berücksichtigenden
Zollstellen  und  die  dort  erfolgenden  Zuladungen  wurden  beglaubigte  Abschriften
der  Manifeste  nachträglich  eingesandt.  Jahresberichte  der  Gesellschaft,  1844,
S.  25,  56;  1845.  S.  22  u.  a.  In  Hameln  entstanden  bei  der  Umladung  wegen
der  Schleuse  durch  die  Formalitäten  der  Zollabfertigung  schwere  Opfer  an
Geld,  durch  die  Kosten  der  bei  der  Verwägung  zu  leistenden  Arbeitshülfe,
Ausstellung  von  Deklarationen,  Vorschub  des  Zolls,  Verschnürungen  und
Plombieren  und  an  Zeit  durch  regelmäfsig  24stüudiges  Uberliegen  Nur  wegen
dieser  Kontrolle  war  es  aber  der  Gesellschaft  gestattet,  nach  allen  Orten
Frachten  aufzunehmen,  sonst,  wenn  sie  mit  kleineren  Schiffen  direkt  durch  die
Schleusen  gehen  wollte,  wäre  es  nur  nach  wenigen  Orten  gestattet  worden.
Jahresbericht  1854,  S.  18  der  Vereinten  Dampfschiffahrts-Ges.  Auch  in  dem
Jahresbericht  vom  30.  Juni  1849  heilst  es  S.  27  und  28,  dafs  die  Weserzölle
nichts  einhringen,  der  Aufenthalt  aber  eine  kolossale  Schädigung  ist,  die
Dampfschiffahrt  geniefst  allerdings  Erleichterung,  aber  ohne  die  könne  sie  auch
gar  nicht  betrieben  werden.  Der  mindeste  Anspruch,  der  1847  an  dem  Widerspruche ­
  einer  Regierung  gescheitert  sei,  sei,  dafs  an  einem  Orte  des  unteren
Verlaufs  in  Dreye  oder  Bremen,  so,  wie  es  für  einen  Teil  der  Elbzölle  sei,  der
Zoll  erhoben  werden  möge,  die  Bewegung  auf  dem  übrigen  Strom  aber  freigegeben ­
  werde  usw.
*)  Abgestufte  Schiffahrtsabgaben  zum  Nachteil  der  holländischen  Plätze
im  modernen  Mittellandkanalverkehr  Victor  Kurs,  Ber.  ü.  d.  Entw.  e.  Ges.
hetr.  d.  Herstell,  u.  d.  Ausbau  v.  Kanälen  u.  Flnfsläufen  im  Intel',  d.  Schiffahrtsv®rk.
  u.  d.  Landeskultur,  Berlin  1901  (Sonderdr.  d.  Zeitschr.  f.  Binnenschiff.,
VIII,  Jahrgang),  S.  10.
        <pb n="202" />
        —  206  —

Zollverein  eingehenden  Waren  bis  zum  Bestimmungsort  ohne  Zollabfertigung ­
  gelassen  werden  mufsten 1 )-  Die  Übereinkunft  wegen
Suspension  der  Weserzölle  ist  am  14.  Dezember  1865  nochmals  erneuert ­
  worden.  Als  letzte  Stromabgaben  im  Oberweserverkehr
fielen  die  Flofsgelder  auf  der  Werra  durch  Kabinetsordre  vom
1.  Juni  1870  zum  1.  Juli  1870. *  2 )
Die  von  der  Weserschiflahrtsakte  noch  namentlich  aufgehobenen
Stapel-  und  ümschlagsrechte  waren  in  Hannoversch-Münden,  Freufsisch-Minden
  und  Bremen,  die  an  der  Aller  und  Fulda  erwähnten  von
Verden,  Celle  und  Kassel  bleiben  für  die  Weserschiffahrtsakte  aufser
Betracht,  sind  aber  bereits  vordem  nicht  mehr  als  solche  wirksam
beziehungsweise  es  wurden  die  altertümlichen  Rechte,  wie  in  Verden,
durch  Hannover  gleichzeitig  aufgehoben. 3  4 )  Die  Grundlinien  betreffs
der  Regelung  der  Schifferverhältnisse  wurden,  wie  ebenfalls  schon
früher  geschildert,  bereits  in  dem  Oberländischen  Weserschiffahrtsregulativ ­
  vom  25.  August  1815  und  seinen  Nachträgen,  wie  der
Neuredaktion  von  1822  als  privater  Einigung  beteiligter  Kaufmannschaften ­
  gelegt.' 1 )  Eine  Ausdehnung  der  Weserschiffahrtsakte  auf
Werra  und  Fulda  oder  die  Vereinbarung  einer  besonderen  Akte  nach
Art.  116  der  Wiener  Kongrefsakte  war  trotz  Agitation  in  der  Presse
und  dahingehender  Anträge  bei  den  Kommissionen  nicht  zu  erreichen ­
 5  6 ).
&amp;gt;)  Brem.  St-A.  u.  a.;  H.  Schumacher.  Zur  Frage  d.  Binnenschiffahrtsabgaben, ­
  Berlin  1901,  S.  111  ff.,  114  ff.;  Duckwitz,  Denkwürdigk.,  S.  133  ff.;
Verträge  u.  Verhandlg.  ü.  d.  Bildg.  n.  Ausführg.  d.  d.  Zoll-  u.  Handelsvereins
aus  dem  Zeiträume  von  1833  bis  1871,  Berlin  1845—71,  III.  Bd.,  S.  408.
2 )  Bdsgesetzbl.  d.  Nordd.  Bdes.,  1870,  S.  312,  no.  503,  S.  314,  no.  504.
3 )  Vgl.  die  Erörterung  in  der  Darstellung  der  Schiffahrt.
4 )  Vgl.  die  Erörterung  in  der  Darstellung  der  Schiffahrt,  f,  B.  S.  v.
Nau,  Beiträge  z.  Kenntn.  u.  Beförd.  d.  Handels  u.  d,  Schiff-Fahrt,  Mainz  1818,
IV,  S.  185  ff.,  V,  S.  235  ff.,  der  das  Memoire  und  das  Regulativ  von  1815
ohne  die  Schiffermatrikeln  etc.  abgedruckt  hat.
6 )  Einen  diese  beiden  Wünsche  betreffenden  Antrag  stellte  z.  B.  die
Direktion  der  Vereinten  Weser-Dampfschiffahrt  in  Hameln  1847  bei  den  ßevisions-Kommissarien
  der  Weserschiffahrtsakte.  Jahresbericht  1847,  S.  14  und  15.
Vergl.  a.  Th.  Hampke,  Die  Kanalisierung  der  Fulda,  Kassel  1895,  S.  6  ff.
Hannover  wies  auch  darauf  hin,  dafs  die  von  ihm  behaupteten  natürlichen
Hindernisse  in  Münden  in  der  Werra  und  Fulda  belegen  seien,  für  die  es  keine
Konventionen  abgeschlossen  habe.  §  49  der  Weserschiffahrtsakte  behielt  für
Nebenflüsse  besondere  Akt  en  vor,  so  weit  mehrere  Anlieger  da  wären.  In  dem
einen  der  von  J.  v.  Hormayr  aufgenommenen  Artikel  heilst  es:  Die  Bestreitung
der  Competenz  der  Weserschiffahrts-Commission  für  die  Werra  und  Fulda  ist
ein  beifsendes  Epigramm  auf  den  gesunden  Menschenverstand,  da  dieselbe  die
Weser  aus  der  Schlachte  zu  Minden  und  nicht  aus  der  Werra  und  Fulda  entspringen ­
  lassen  würde,  (v.  Hormayr),  Fragmente,  II.,  1841,  S.  25.
        <pb n="203" />
        —  207  —

Die  am  10.  September  1823  mit  Separatkonventionen  Bremens 1 ),
mit  Oldenburg  vom  21.  August  wegen  des  bremischen  Bakengeldes
(s.  i.  f.),  mit  Hannover  vom  9.  September  wegen  des  Vorspanns  und
der  Reiheschiffahrt  und  mit  Preufsen  vom  10.  September  1823
wegendes  Vertrags  über  den  Mindener  Stapelstreit  vom  26.  August  1769,
zu  Minden  abgeschlossene,  am  14.  Januar  1824  ratifizierte  Weserschiffahrtsakte ­
  wurde  am  1.  Mai  1824  wirksam.  Im  nächsten  Jahre
trat  die  in  der  Akte  vorgesehene  Kommission  zu  Bremen  zusammen. ­
  Die  dort  vereinbarten  ergänzenden  Bestimmungen  zur
Weser  schiffahrtsakte  mit  den  Schlufsprotokollen  wurden  vom
21.  Dezember  1825  datiert.  Es  erfolgte  damals  bereits  eine  Ermäfsigung
  des  ganzen  Weserzolls  von  315  Pfennig  pro  Schiffpfund
auf  236 l U  Pfennig  für  die  ganze  Strecke  Bremen-Münden *  2 ),  und
eine  etwas  andere  Einteilung  der  Warenkategorien,  die  die  Hälfte,
ein  Viertel  etc.  des  Weserzolls  zahlten.  Vgl.  §§  15,  17  der  Weserschiftahrtsakte
  d.  d.  10.  September  1823;  Ergänzende  Bestimmungen,
Schlufsprotokoll  d.  d.  21.  Dezember  1825  art.  111  und  V. 2 )  Diese
’)  Kurze  Darstellung  der  neueren  Regelung  des  Verhältnisses  Bremens  zu
den  Nachbarstaaten  auf  der  Dnterweser  s.  Jobs.  Bollmann,  Bremisches
Staats-  u.  Verwaltungsrecht,  Bremen  1904,  S.  212  ff.;  ders.,  Verf.-  u.  Verwalt,
d.  fr.  Hansest.  Bremen,  XIII.  Bd.  d.  Bibi.  d.  öffentl.  Rechts,  hrsg.  v.  Fr.  Scholtz
u.  Storck,  Hannover  1909,  S.  127  ff.
2 )  Im  16,  Jahrhundert  mufste  Wein,  der  stets  den  vollen  Weserzoll  der
Weserschiffahrtsakte  zahlte,  von  Kassel  bis  Bremen  mit  18  Quart  per  Ohm,
beinahe  dem  neunten  Teil,  verzollt  werden  (G.  Landau,  Einiges  über  Weserzölle, ­
  Zeitschr.  d.  Ver.f.  hess.  Gesch.,  I.  Bd.,  1837,  S.  165  ff.),  im  17.  Jahrhundert
zahlte  die  Ohm  fl  Sohiffpfd.  68  Pfd.  Weserschiffahrts-Akte)  Wein  nicht  ganz
2  o.f  an  den  22  Zollstätten  von  Dreye  bis  Minden  [11  off  24  Grote  per  Fuder
von  6  Ohm  (7  Schiffspfd.  108  Pfd.  W.-A.)]  vgl.  w.  die  in  Brem,
Staatsarch.  u.  i.  Arch.  Coli.  Sen.  liegenden  alten  Zolltarife  der
Oberweser;  Verzeichnus,  Wie  die  Zollen  an  der  Weser,  oberhalb  Bremen,
bifs  Münden  etc.,  auch  zu  Elsflethe,  vnterhalb  Bremen  etc.  erhoben
werden,  o.  O.  u.  J.  (16  .  .  .);  Vollenkommene  Collatio  Beedes  In  der  Deutung,
welche  nach  Anweis,  der  Müntze,  so  daraahls  gewesen,  als  die  Oldenb.  Zoll-Rolle
erst  entworffen  etc.,  von  sich  selber  entstehet,  Und  In  dehro  an  Oldenb.  seiten
nachmahls  affectirten  Milsdeutung,  Mit  der  Hamelischen  Zoll-Rollen  Auch  der
Bremischen  Aocise-Rollen,  Zu  vntersuchung  der  von  Chur-Fürstl.  Collegio
allein  beliebten,  Auch  von  R,-Kays.  Maytt.  allein  confirmirten  Mittlerinnen,
o.  O.  u.  J.  (16  .  .  .);  Vollenk.  Collatio  Oldenb.  Newerworb.  Zoll-Rollen  Mit  der
Stadt.  Bremen  von  Alters  wolerlangten  Accise-Eollen,  o.  O.  u.  J.  (16  .  .  .);
Vollenk.  Collatio  Oldenb.  Zoll  Rollen,  Mit  der  Hamelischen  Zoll  Rollen,  o.  0
n.  J.  (lg  .  .  .);  Völlige  Collatio  Oldenb,  Zoll-Rollen  mit  der  Dreyischen  Zoll-Rollen,
  o.  0.  u.  J.  (16  •  .  ;  Völlige  Collatio  Oldenb.  Zoll-Rollen  mit  der
Hamelischen  Zoll-Rollen,  o.  0.  u.  J.  (16  .  .  .);  Eigentl.  Speciflcatio,  Wie  der
Oldenb.  Zoll,  in  dero  an  Old.  seiten  affect.  MÜ'sdeut.,  verschied.,  ja  bis  18  Ober-
        <pb n="204" />
        —  208  —

und  die  folgenden  ergänzenden  Bestimmungen  und  Schlufsprotokolle
nebst  Anlagen,  datiert  von  Nenndorf,  16.  August  1839  (vgl.  auch
art.  4  wegen  abermaliger  Änderung  im  Zoll  u.  a.)  und  Karlshafen,
den  20.  Oktober  1842,  sind  durch  die  Additionalakte  Braunschweig
vom  3.  September  1857  aufser  Kraft  gesetzt  worden.  In  dieser
wurden  namentlich  auch  die  §§  10  und  11  der  WeserschifEahrtsakte
betreffend  die  Reiheschiffahrt  anders  gefafst  (art.  XIII  und  XIV).
Weserische  Zölle  in  gesampt  übersteigen  weite,  o.  0.  u.  J.  (16  .  .  .);  Gantz
völlige  Collatio  Dess  weitl.  Appendiois  Oldenb.  Zoll-Rollen  mit  der  Hamelischen
Zoll-Rollen  vnd  der  bremischen  Accise-Rollen,  Bremen  1657;  Richtige  Fürstellung,
Wie  von  einigen  Wahren,  welche  nach  Oldenb.  Angeben,  die  Bremische  Accise
beschweren  sollen,  an  Oldenb.  Seiten,  nicht  weniger,  sondern  vielmehr  praetendiret
  werde,  als  zu  Bremen  rechtmäfsig  hergebracht,  o.  0.  u.  J.  (16  .  .  .);  etc.  .
Landau,  Ein.  üb.  Weserzölle,  Z.  d.  V.  f.  hess,  Gesch.,  I.  Bd.,  1837,  S.  167,  169
druckt  den  schaumburgiscben  Zolltarif  von  1556  bezw.  1636  ab,  dazu  eine
Aufmachung  des  Weserzollertrags  zu  Rinteln  von  1617—1620,  Moderne  Zollerträge ­
  a.  bei  Max  Peters,  D.  Entw,  d.  d.  Reederei,  Jena  1899—1905,  Bd.  II.,
S.  21.  In  den  vierziger  Jahren  des  19.  Jahrhunderts  hat  Hannover  nach  dem
Durchschnitt  der  Jahre  1842  bis  1847  22  499  «ff  Bruttoweserzolleinnahmen  gehabt,
8933  o/f  Administrationskosten  ermäfsigten  den  Nettoüberschufs  auf  13  566  «ff,
die  Baukosten  an  der  hannoverschen  Weser  beliefen  sich  durchschnittlich  auf
27  849  «/  (Die  hannöv.  Zölle  der  Elbe,  Weser  u.  Ems,  Frankfurt  a.  M.  1848,
S.  4),  Preufsen  hatte  7534  «/  Weserzolleinnahmen,  wovon  628  «ff  Hebungskosten
und  Renten  abgingen,  Ausgaben  zur  Erhaltung  der  Schiffbarkeit  seiner  Weserstrecke ­
  von  16  806«/,  Yerwaltungskosten  4610  «/  (C.  A.  v.  Karnptz),  Denksohr,
üb.  d.  Best.,  welche  rücks.  d.  sohiffb.  Flüsse  zu  treffen  sein  werden,  Frankft.  a.  M.
1848,  S.  18.).  Bei  dem  für  den  modernen  preufsischen  Binnenschiffahrtsabgabonplan
  in  Aussicht  genommenen  Einheitssatz  von  0,05  Pfg.  per  tkm.  für  die  Weser
(0,04  Pfg.  für  den  Rhein.  5  Güterklassen  0,1  Pfg,,  0,08,  0,04,  0,02  Pfg.  allgemein.
Der  Rheinmassenverkehr  bringt  den  abweichenden  Durchschnitt)  ist  der  Ertrag
für  den  jetzigen  Oberwesorverkehr  einschliefslich  Fulda  und  Aller  100  000  Mk.
Jährlich,  so  dal's  eine  Dockung  der  derzeit  aufgewandten  Kosten  nicht  eintritt,
für  einen  zu  1920  erwarteten  Verkehr  von  700  Mill.  tkm.  für  die  Oberweser
ohne  Aller  und  Fulda  [1895:  71  Mill.  tkm.,  1905:  176  Mill.  tkm,  (Aller  und
Fulda  1905:  8  Mill.  tkm.)  Steigerung  durchschnittlich  9,5  °/o  des  vorigjährigen
Verkehrs  jährlich:  1920:  687  Mill.  tkm.,  —  Zuwachs  vom  Rhein-Hannover-Kanal]
  350  000  Mk.,  die  den  Weiterausbau  der  Weser  Minden—Bremen  zu
4  Mill.  Mk.,  Talsperrenbeiträge  und  ünterhaltungsaufwand  tragen  sollen,
wogegen  man  Fulda  und  Aller  mit  höheren  Sätzen  belasten  will.  Abgabenhebung ­
  in  den  betreffenden  Ladeplätzen.  (Preufsiscbe  Denkschrift  im  Deutschen
Reichsanzeiger  vom  29.  Nov.  1909,  Nr.  289;  zum  Ertrag  für  den  heutigen
Verkehr  Max  Peters,  Schiffahrtsahgaben,  Schriften  des  Vereins  für  Socialpolitik, ­
  Bd.  CXV,  2.  u.  3.  Teil,  Leipzig  1908,  S.  153,  318,  319.).  Bei  den
Verhandlungen  zwischen  Preufsen  und  Bremen  über  die  von  Bremen  vor  1905
geplante  Kanalisierung  der  Oberweser  für  600  tons-Schiffe  war  eine  Schiffahrtsabgabe ­
  in  3  Tarifklassen  von  0,25,  0,50  und  0,75  Pfennig  für  das  Tonnenkilometer ­
  in  Aussicht  genommen.  Derzeitige  Fuldaabgabe  im  Durchschnitt
        <pb n="205" />
        —  209  —

Die  in  der  Anlage  dieser  Additionalakte,  die  durch  das  Protokoll ­
  vom  7.  Oktober  1861 1 )  weiter  abgeändert  ist,  enthaltenen  polizeilichen ­
  Vorschriften  sind  erst  vor  kurzem  durch  eine  neue  Vereinbarung ­
  zwischen  den  Uferstaaten,  die  am  1.  April  1907  in  Kraft
getreten  ist,  ersetzt  worden. *  2 )  3 )
Gegen  die  Flufshandelspolitik  haben  bereits  die  Reichsverfassung ­
  und  die  Gesetze  von  1848/49  durch  Verbot  der  Differen0,5 ­

  Pfennig.  (Max  Peters,  Schiff  ahrtsabgaben,  2.  u.  3.  Teil,  1908,  S.  151,
152).  [—  Bremen  verrechnete  seinen  Weserzoll  nur  zusammen  mit  seinem  gleichhohen
  Landtransitozoll  1847  zn  11421  off  Gold  Gesamtertrag  für  beide  (Akzise
bezw.  eingehende  und  ausgehende  Rechte  und  Weserzoll  überhaupt  rund  150  bis
160  000  off  Gold)  gegen  jährliche  Ausgaben  für  Tonnen,  Baken,  Leuchtschiffe,
Häfen  und  Fahrwasser  von  137  835  of  Gold  und  (excl.)  Zinsen  der  Staatsschuld
(gesamt  6  265  903  off  Gold)  aus  Verkehrszwecken  von  4  444  608  «f  Gold,  soweit
nicht  Eisenbahneinnahmen  die  Wunstorfer  Bahnschuld  von  2  737  800  off  Gold
decken  (Separaterklärung  der  bremischen  Kommissarien  F.  W.  Iken  und  F.  Winkelmann ­
  vom  6.  März  1849,  in  Die  Resultate  der  Berathungen  der  Regierungs-Kommissaire
  in  Frankfurt  a.  M.  1848/49  zur  Herstellung  der  Zoll-Einheit  im
Deutschen  Reiche,  Halle  1851,  S.  160,  166,  167.).  Die  Unterweserkorrektionsgebühr ­
  hatte  1896  einen  Ertrag  von  540  764  Mk.  auf  682  773  t.,  1905:
924  642  Mk.  auf  1  368  314  t.  8,18  Pfg.  bezw.  6,76  Pfg.  von  der  Tonne,
1,25  bezw.  1  Pfg.  vom  tkm.  .  Das  Feuer-  und  Bakengeld,  auf  dessen  Überertrag ­
  die  Aufsenweserkorrektion  verwiesen  ist,  ertrug  1896:  578  000  Mk.,
1905:  1252911  Mk.  brutto.  (Max  Peters,  Schiffahrtsabgaben,  2.  u.  3.  Teil,
1908,  S.  153.).].  —  S.  i.  übr,  zur  Statistik.
‘)  Gesetzbl,  d.  Fr.  Hansest.  Bremen,  1862,  28.  Nov.,  S.  39,  no.  21.
2 )  Polizeiliche  Vorschriften  für  die  Schiffahrt  und  Flöl'serei  auf  der  Weser
von  Hann.-Münden  bis  zur  Kaiserbrücke  in  Bremen,  vereinbart  Zwischen  den
Dferstaaten  Preufsen,  Oldenburg,  Braunschweig,  Lippe  und  Bremen.  Vom
12.  März  1907.  Gesetzblatt  d.  Fr.  Hansestadt  Bremen  1907,  S.  31,  no.  12.
3 )  Vgl.  d.  im  Schütting  u.  in  der  Sammlung  der  Stadtbibliothek  befindlichen ­
  Einzeldrucke  etc.;  die  Gesetzsammlungen;  die  Darstellungen  und  Abdrucke ­
  bei  Alexander  Mirufs,  Das  Seerecht  und  die  Flufsschiffahrt  nach
d.  preufs.  Gesetzen  m.  Rücks.  a.  d.  wichtigsten  fremden  Gesetzgebungen,
Leipzig,  1838—39,  Bd.  II,  S.  401—440;  G.  T.  A.  Pochhammer,  Hdb.  d.
Zollverf.  u.  Verw.  in  d,  Kgl.  Preufs.  Staaten,  Berlin  1832,  Bd.  I,  S.  402  ff.,
Bd.  II,  S.  290  ff.;  F.  W.  Rohrscheidt,  Preufsens  Staatsverträge,  Berlin
1862,  S.  58,  288  ff.;  G.  F.  de  Martens,  Recueil  des  traiies,  tome  VI,  I e  ed.,
Gottingue  1800,  p.  117,  H&amp;gt;  ed.,  tome  1,1817,  p.  678,  Nouveau  recueil  de  traites,
tome  VI,  Gottingue  1828,  p.  301,  336,  338,  840;  Fr.  Murhard,  Nouveau
recueil  general  de  traites,  tome  II,  Gottingue  1844,  p.  672  etc;  Protokolle  d.
deutschen  Bundesversammlg.,  Bd.  XVI,  S.  155  ff.,  etc.;  V.  Böhmert,  Bremer
Handels-Archiv,  Bd.  I,  Bremen  1864,  S.  1,  Nr.  1,  S.  9,  Nr.  4;  H.  Keller,
Weser  u.  Ems,  Berlin  1901,  Bd.  I,  2.  Abt,  (Anhang),  S.  145  ff.;  Albr.  Hoffman ­
  n,  Deutsches  Zollrecht,  I.  Bd.,  1902,  S.  91  ff.;  Akten  des  Staatsarchivs
und  der  Handelskammer  in  Bremen.

14
        <pb n="206" />
        —  210  —

%

zierung  unter  der  deutschen  Schiffahrt  [im  Volkswirtschaftsausschufs
  etc.  auch  noch  in  Bezug  auf  Beibehaltung  der  (modifizierten)
Flufszölle],  nachdem  die  Norddeutsche  Bundes-  und  die  Reichsverfassung ­
  (Art.  54)  Stellung  genommen.  In  der  Organisation
setzen  die  Schiffahrtsakten  an  die  Stelle  der  städtisch-lokal  orientierten ­
  Stapel-  und  Schifferrechte  territoriale  Bindung  (Weserschiffahrtsakte, ­
  Cabotage,  Schifferquotenverhältnis)  sonst  auch  internationale ­
  Formen 1 )-  Aus  der  territorialen  Bindung  erwächst  die
nationale  Organisation  des  neuen  deutschen  Bundesstaats *  2 ).  Der
Zollbegriff  geht  parallel  damit  in  den  der  besonders  verrechneten
Strombauabgabe  über 3 ).
*)  S.  die  völkerrechtliche  Literatur  am  Schlafs.
2 )  Vgl.  f.  ßeichsgesetz  vom  15.  Juni  1895.  R.G.B.  1895,  S.  301,  no.  2245.
3 )  Max  Peters,  Schiffahrtsabgaben,  Schriften  des  Ver.  f.  Socialpolitik,
Bd.  CXV,  Leipz.  1906—08  auch  über  die  Beziehungen  der  Verfassungen  von
1867/71  zu  den  Entwürfen  1848/1849;  a.  0.  Mayer,  Studien  z.  Rheinschiffahrtsakte, ­
  Annalen  d.  D.  Reichs,  1907,  S.  12  ff.;  u.  a.
        <pb n="207" />
        211

Das  Thema  des  Landzolls  ist  leider  allgemeiner,  als  mir  für
die  Darstellung,  die  ich  doch  nicht  ganz  unterlassen  möchte,  lieb  ist.
Die  Hoffnungen,  die  man  wegen  der  Landzölle  an  den  Artikel  19
der  Bundesakte  geknüpft  hatte,  indem  man  an  eine  Regelung  von
Bundes  wegen  dachte,  erfüllten  sich  nicht;  am  weitesten  von  der
Wirklichkeit  blieben  die  romantisch-modernen  Hoffnungen  während  des
Wiener  Kongresses  in  Görres  Rheinischem  Merkur,  Napoleons  cinquierne
puissance,  und  die  im  Steinschen  Kreise  1814,*)  Die  Zolleinheit ­
  kam  durch  Einzelverträge  aufserhalb  des  Bundes  zustande,
l )  Teutsohlands  Ansprüche,  Rh.  Merkur,  1814,  23.  Juny,  Nr.  76,  Germanicus
  Eremita,  An  Teutsohlands  Fürsten  u,  Völker,  1814,  3.  July,  Nr,  82,
Politische  und  merkantilische  Bemerkungen  über  einige  Verhältnisse  Teutsohlands
zum  Auslande,  1814,  17.  July,  Nr.  88,  2.  Aug.,  Nr.  96,  4.  Aug,,  Nr.  97  [„Besonders
aber  erheischt  mehr  praktische  Bedeutsamkeit  der  wichtige  Unterschied
zwischen  der  Richtung:  den  National-Reichthum  zu  vermehren;  und  dem  oft
ganz  entgegengesetzten  Bestreben:  vorhandene  einheimische  Habe  zu  verrücken, ­
  um  sie,  in  Goldströme  verwandelt,  in  einen  andern  Teich  zu  leiten,
unbekümmert,  ob  dadurch  hier  eine  grünende  Wiese  vertrockne,  oder  dort  ein
verpestender  Sumpf  sich  sammle,  oder  gar,  ob  der  eigentliche  Goldstrom,
nach  reichlicher  Benutzung  der  Sohleusenleute,  dem  Meere  der  Ausländer  zurolle? ­
  ....  Ist  etwa  der  Wunsch  übertrieben,  dafs  künftig  im  ganzen
teutschen  Staatskörper,  teutsche  Natur-  und  Kunsterzeugnisse,  in  ihrem  Umlauf,
auf  keine  lederne  Klappen  (Valvulas)  treffen,  die  ein  Glied  gegen  das  andere
feindselig  versperren?  Dafs  Rhein-  und  Mosel-Weine  z.  B.  im  Vaterlande
überall,  zwey  Drittel  Accise  weniger  zahlen  als  fremde  Weine,  und  so  verhältnismäfsig
  alle  andere  Artikel  ?  Dafs  unsere  Fürsten  den  Jetzigen  Zeitpunkt  benutzen, ­
  um  mit  Frankreich,  England,  Spanien  und  jenen  Staaten,  die  den
teutschen  Siegern  ihre  Rettung  und  ihre  Wiederherstellung  verdanken,
Commerz-Traktate  zu  unterhandeln,  nicht  wie  Hirsch  zu  Löwe,  sondern  wie
Mann  an  Mann,  Vortheile  wie  Gegenvortheile  auf  richtiger  Waage  der  Gleichheit
und  Gerechtigkeit,  gewissenhaft,  patriotisch,  mit  Umsicht  und  fester  Hand,
gegen  einander  abwägend.  .  .  .  Jetzt  oder  nie  ist  der  Versuch  zu  machen,
zwischen  Teutschland  und  dem  Auslande  eine  Wechselseitigkeit  von  Befugnissen ­
  in  Hinsicht  des  Handels  zu  begründen.  Und  wenn  dem  Minister  des
einen  oder  andern  Reichs,  keine  Einleitungen  dazu,  auf  Grundsätze  der
14*
        <pb n="208" />
        —  21-2  —

wenngleich  die  Bundesakte  den  ßechtsboden  dieser  sukzessiven  Verträge ­
  der  Einzelstaaten  bildete.  Die  Verhältnisse  lagen  hier  wesentlich ­
  schwieriger  als  auf  den  Flüssen,  solange  auch  da  die  Regelung
aufgehalten  wurde.  Es  handelte  sich  hier  nicht  um  die  Verständigung ­
  innerhalb  der  immerhin  beschränkten  Zahl  der  üferanlieger,
die  den  Zweck  zu  erreichen  vermochte,  sondern  es  bedurfte  der
Vereinbarung  unter  sämtlichen  einundvierzig  Bundesmitgliedern,  die
auf  sehr  verschiedener  wirtschaftlicher  Stufe  standen,  wenn  ein
Bundesgrenzzoll  mit  einem  Schlage  durch  Bundesbeschlufs  ins  Leben
treten  sollte.  Bei  den  Flufszöllen  und  Stapeln  handelte  es  sich
um  die  Beseitigung  eines  überall  wesentlich  gleichartigen  antiquierten ­
  Systems,  bei  dem  Zoll-  und  Besteuerungswesen  zu  Lande
standen  die  gröfsten  Gegensätze  nebeneinander,  hier  ein  noch
wesentlich  mittelalterliches  System,  dort  die  ziemlich  entschiedenen
Anfänge  des  modernen  als  solchen  wirtschaftenden  Staates.  Die
Gegensätze  bekamen  dadurch  noch  eine  akute  Form,  dafs  die  durch
die  Kontinentalsperre  zurückgehaltene  englische  Industrie  mit  der
eintretenden  günstigen  Konjunktur  viel  zu  große  Mengen  auf  den
Markt  warf,  als  dafs  die  junge  Industrie  der  Kontinentalsperre  nicht
in  einen  Gegensatz  dazu  hätte  treten  sollen.  Namentlich  die  Baumstrengsten
  Gleichheit  abzugewinnen  sind,  können  wir  dann  nicht  ebenso  aussperrend ­
  seyn,  als  Engländer  oder  FranzosenDie  künftige  teutsche  Verfassung, ­
  1814,  20.  Aug,,  Nr.  105,  B.,  Teutschlauds  Gewerbe  und  Teutschlands
Zölle,  1814,  1.  Okt,  Nr.  126  [Reichszölle  an  den  Grenzen  erhoben,  die  Erträge
sollen  nach  der  Bevölkerungszahl  oder  nach  der  Heeresmacht  an  die  einzelnen
Staaten  verteilt  werden  (beim  Äbschluls  der  Bilanz  jedesmal,  wie  aus  einer
Sozietätshandlung)  oder  es  sollen  Reichsfestungen  vom  Zollertrag  erbaut
werden.  —  Gegenschrift:  (M.  J.  Haller),  Üb.  d.  vorgesohlagene  Einführung
Teutscher  Reichszölle  zur  Aufnahme  der  Industrie,  Hamburg  1814],  Mancherley,
1814,  10.  Nov  ,  Nr  146,  Die  Reichsämter,  1814,  27.  Dec.,  Nr.  169  [der  Oberriohter,
  der  Oberfeldherr  (für  das  stehende  Heer,  Landsturm  ist  Landessaohe),
der  Obersohatzmeister  (zugleich  Obermünzwardein),  der  Oberpostmeister  (ihm
ist  die  Besorgung  und  Obhut  des  gemeinen  Verkehrs  auf  den  öffentlichen
Strafsen,  und  der  Wegbau  im  gesamten  Reiche  anvertraut),  der  Vorstand  der
ganzen  inneren  Schiffahrt  des  Reiches  (Aufsicht  über  Strom-,  Uferbau  und
Brücken,  auch  Kanäle  sollen  unter  seiner  Leitung  gebaut  werden,  wo  das  gemeine ­
  Wohl  sie  verlangt),  der  Obmann  für  den  gesamten  äufseren  Verkehr
(das  Seewesen  in  den  nördlichen  Meeren,  Ein-  und  Ausfuhr  rund  um  alle
Grenzen  des  Reichs,  die  Mauthen  und  das  gesammte  Zollwesen  sind  ihm  untergeben, ­
  und  die  jährliche  Bilanz  des  gesamten  Reiches  gegen  das  Ausland  hat
er  zu  ziehen,  damit  der  Staat  den  Zustand  seines  inneren  Haushalts  kenne,  und
wisse,  wo  nachzuhelfen  und  wo  Hemmung  zuträglich),]  Vgl.  zu  Steins  Bestrebungen ­
  wegen  des  Kriegsimposts  w.  oben  Mamroth,  Treitschke,
Zimmermann.
        <pb n="209" />
        213  —

Wollindustrie  in  Süddeutschland  hatte  in  dieser  Zeit  ihre  Anfänge
gemacht.  So  kamen  die  Konstellationen  des  Handels-  und  Gewerbevereins
  und  die  Fehde  des  Manuskripts  aus  Süddeutschland,  in  dem
die  Hansestädte  als  die  undeutschen  englischen  Agenten  hingestellt
wurden,  in  ihrer  wirtschaftlichen  Beziehung  zustande.
Es  ist  derselbe  Gegensatz,  in  dem  bereits  chronisch  die  Wirtschaft ­
  in  Preufsen,  Österreich  und  Bayern,  die  namentlich  mit  dem
Prohibitivsystem  des  achtzehnten  Jahrhunderts  gearbeitet  hatten,
gegenüber  den  anderen  deutschen  Ländern  stand,  die,  da  bei  uns
der  moderne  Staat  nicht  als  Nationalstaat,  sondern  als  Teilstaat
erwuchs,  in  der  Periode,  da  sich  die  Staaten  als  Wirtschaftseinheiten
konstruierten,  dieses  modernen  Wirtschaftsstaates  entbehrt  und  nur
alle  Nachteile  der  Antiquierung  der  eigenen  Wirtschaft,  der  Bekämpfung ­
  durch  künstlich  sich  als  Wirtschaftsstaaten  konstituierende
deutsche  Teilstaaten  und  der  Überschwemmung  mit  aufserdeutschen
Waren  durchgemacht  hatten.
Demgemäfs  gruppierten  sich  auch  die  Parteien,  die  zunächst
unter  sich,  dann  allgemein  sich  einigten.
Dazu  kam  die  Schwierigkeit,  die  in  der  finanziellen  Seite  der
Sache  liegt,  da  alle  Staatsfinanzen  zu  einem  wesentlichen  Teile  auf
dem  Abgabensystem,  das  man  beseitigen  oder  modifizieren  wollte,
basiert  waren  und  ein  Ausgleich  in  der  gesamten  Besteuerung  vorzunehmen ­
  war.
Es  hat  sich,  nachdem  manche  Versuche,  Anträge  am  Bundestage ­
  und  Vorschläge,  erfolglos  geblieben  waren,  wie  z.  B.  der  des
Handelsvereins,  die  gesamte  Zollverwaltung,  um  den  bisherigen
Ertrag  aller  in  Deutschland  erhobenen  Zölle,  an  eine  Aktiengesellschaft ­
  zu  übergeben,  die-  Zölle  an  die  Grenzen  des  Bundes  hinauszurücken ­
  und  an  dem  Ertrag  die  Bundesmitglieder  quotengemäfs
zu  beteiligen  (eine  quotenmäfsige  Verteilung  in  beschränkterem
Sinne  fand  bei  der  geringeren  Anzahl  der  Flufszölle,  die  an  die  Stelle
der  alten  traten  und  nachher  beim  Zollverein  nach  der  Einwohnerzahl
mit  teilweisen  Präzipuen  statt),  erwiesen,  dafs  Preufsen,  dem  auch
sein  altes  Prohibitivsystem  in  Handelskreisen  noch  unvergessen  war,
einerseits  wegen  seiner  Wirtschaftsvergangenheit,  die  die  Anfänge
der  staatlichen  Wirtschaft  gleich  den  aufserdeutschen  Nationalstaaten
bereits  mitgemacht  hatte,  andererseits  wegen  seiner  noch  durchaus
unvollkommenen  mittelalterlich  dynastischen  Gebietsform  berufen
war,  die  Zolleinigung  zu  vollziehen,  während  Österreich  mit  seinem
vorzüglich  abgerundeten  Gebiet  weder  andere  zwang  noch  zwingen
mufste,  sich  ihm  anzugliedern,  und  nach  politischen  Versuchen,  auf
        <pb n="210" />
        —  214  —

die  Zollverhältnisse  einzuwirken,  schliefslich  wirtschaftlich  isoliert
blieb  und  ausschied.
Grofse  Entrüstung  erregte  es,  als  Preufsen  einer  bundesmäfsigen
  Zollpolitik  absagte,  indem  es  1816  und  1818  sein  Zollwesen ­
  auf  modernen  Fufs  stellte,  alle  Binnenzölle  abschaffte  und
reinen  Grenzzoll  einricbtete.
Es  war  zwar  nicht  mehr  das  alte  Prohibitivsystem,  das  Friedrich
der  Grofse  seinerzeit  betrieben  hatte,  sondern  ein  gemätsigter
Schutzzoll,  wie  er  allmählich  modern  geworden  war,  aber  die
Wirkungen  waren  fühlbarer  in  einer  Zeit,  der  die  Eisenbahnen
demnächst  die  Existenz  auf  Grund  intensiver  Verkehrs  Wirtschaft
verbürgen  sollten,  wegen  der  Aufhebung  der  inneren  Belastung,
und  weil  die  ganze  Monarchie  davon  ergriffen  wurde,  mit
allen  ihren  das  übrige  Deutschland  trennenden  Teilen,  während
das  frühere  System  nur  für  die  östliche  Hälfte,  nicht  für  die  damals
noch  zerstreuten  westlichen  Besitzungen  hatte  durchgeführt  werden
können 1 ).  Die  Jahre  vor  dem  Zollverein  sind  nahezu  die  schlimmsten
für  den  Handel  gewesen,  der  von  den  Plätzen  aufserhalb  der  Grenzen
der  Einzelstaaten  ausging,  sich  auch  nicht  auf  einen  umgrenzten
Einzelstaat  oder  einen  partikulären  Bund  zu  beschränken  vermochte,
also  vor  allem  für  den  Handel,  der  von  den  Hansestädten  ausging *  2 ),
*)  Vgl.  a.  W.  Weber,  Der  deutsche  Zollverein,  Leipzig  1869,  S.  2.
2 )  Die  beiden  folgenden  Akten  habe  ich  bereits  anderswo  einmal  mitgeteilt,
sie  gehören  aber  recht  eigentlich  hierher:  Schreiben  bei  den  Akten  der  Frachtfuhrwerks-Inspektion
  in  Bremen,  als  1826  durch  Zolldirektor  Niemeyer  in  Verden
das  Ansinnen  von  Hannover  gestellt  war,  die  Bremer  amtlichen  Güterbesteder
(Frachtmakler)  sollten  für  die  Manifestierung  an  den  hannoverschen  Grenzzöllen
beteiligt  werden,  wodurch  Bremen  das  Dmladen  in  Brinkum  und  Hannover  das
Erbauen  eines  Packhofes  erspart  würde.  „Wer  ehemals  Oberländische  Handlungsgeschäfte ­
  getrieben  hat,  und  daher  mit  Sachkenntnis  auf  den  gegenwärtigen ­
  Gang  derselben  blickt,  der  kann  nicht  anders  als  trauernd  und  voll
böser  Ahnung  für  die  Zukunft  auf  denselben  sehen.  Alle  ihm  sonst  offenen
Länder  nah  und  fern  sind  jetzt  gesperrt  mit  Douanen  und  Zoll-Linien  umgeben
und  sind  daher  für  den  Solidität  und  Rechtlichkeit  gewöhnten  Kaufmann
verloren.  Nur  der  die  Hand  zum  Schmuggel  bietet  kann  noch  Geschäfte
machen  und  diese  sind  sehr  gefährlicher  Art,  nur  gering  und  nicht  von  Dauer.
Dafs  wir  freye  Bremer  nun  aber  noch  behülfiich  sein  sollen  auch  diesen  zu
schmählern  und  zu  Wasser  und  zu  Lande  mitzuwirken,  dafs  ein  sich  selbst
geschlossener  Staat  nicht  hintergangen  werde,  ist  so  hart  als  vielleicht  in  der
Folge  mit  grofsem  Unglück  verbunden.  —  So  wie  indessen  die  Sache  jetzo
liegt  sollen  wir  uns  dessen  fügen  und  so  fragt  es  sich  denn  nur,  wie  man  das
an  uns  gelangte  Ansinnen  „die  von  hier  ins  Hannoversche  fahrende
Fuhrleute  mit  Manifeste  zu  versehen“  für  unsern  Staat  und  dessen
Handel  möglichst  unschädlich  macht.  Nach  meiner  Meynung  ist  dazu  erforderlich:
        <pb n="211" />
        215  —

danach  auch  Frankfurts.  Modern  in  seinem  Zoll-  und  Steuerweesn  zu
werden,  war  in  jener  Periode,  in  der  unsere  Zeit  mit  Macht  hereinkam, ­
  unabweislich  geworden,  auch  wo  noch  nicht  die  Vorbereitungen
des  achtzehnten  Jahrhunderts  bestanden,  mufste  man  es,  und  da

1.  dafs  die  Sache  nicht  als  eine  öffentliche  betrachtet  werde  und  daher  so
wenig  der  Senat  als  eine  in  seinem  Nahmen  handelnde  Behörde  davon  Notitz
nehme;  2.  dafs  vor  allen  Dingen  keine  besondere  Persohn  angestellt  werde  jene
Manifeste  anzufertigen,  denn  a.  würde  solches  in  der  Kaufmannschaft  und
insonderheit  bey  die  schon  jetzt  sehr  unzufriedenen  und  unruhigen  Krämer
grofse  Sensation  erregen  und  b.  den  armen  Fuhrmann,  der  schon  unter  manchen
sonst  ungekannten  Formalitäten  seufzt,  noch  mehr  drücken  und  beschweren.
Was  also  zu  thun  wäre,  ist  Folgendes:  Nicht  die  Inspection  hey  dem  Frachtfuhrwesen, ­
  sondern  nur  ein  Mitglied  derselben  spricht  mit  dem  Güterbestäder
privatim  darüber,  macht  sie  im  allgemeinen  mit  der  Sache  bekannt  und  erlaubt  es
ihren  Gehülfen,  die  ohnehin  nach  Neben-Verdienst  sich  sehnen,  es  zu  gestatten,
diejenigen  Fuhrleute,  so  es  wünschen  und  verlangen,  mit  Manifeste  gegen
eine  billige  Gebühr  zu  versehen.  Somit  kann  und  würde  der  Zweck  erreicht
werden,  ohne  eine  Neuerung  einzuführen,  da  zeithero  bey  Fuhrleuten,  die  weit
in’s  Oberland  fahren,  dergleichen  Anfertigungen  üblich  gewesen  sind,“  Ein
zweites  Schreiben  von  einem  Besteder  1826.  „2.  Nach  dem  Wunsche  der
Oberländischen  Committenten  werden  die  Frachtbriefe  mit  Bereitwilligkeit
der  Absender  sehr  oft  zum  Vortheil  der  ersteren  eingerichtet,  sowohl  über  bey
mir  aufgegebene,  als  auch  Anweisungs-Güter.  Man  hat  nämlich  zwey-  und
dreyerley  Frachtbriefe  über  einen  und  denselben  Gegenstand  für  jeden  der  durch-,
passirenden  Staaten  eingerichtet,  oder  sie  enthalten  entweder  gar  kein  Mafs  und
Gewicht,  oder  es  ist  wenigstens  vermindert,  wovon  mir  die  Erfahrung  leicht  die
Einsicht  und  Kunde  giebt  und  sind  sie  oft  mit  fingirten  und  anderweitigen
Adressen  und  Oertern  versehen.  Wenn  ich  nun  vorher,  wie  gewöhnlich,  weifs,
dafs  der  Waarenführcr  defraudiren  soll  oder  will,  welche  Frachtbriefe  habe  ich
alsdann  zu  stempeln  und  zu  numeriren?  —  oder  soll  und  darf  ich  selbige,  wider
den  Wunsch  der  oberländischen  Handelsfreunde,  mit  dem  Bedeuten,  „es  könne  so
nicht  verladen  werden“  an  die  hiesigen  Absender  zurückschicken?  Meine
Stellung  wird  dann  zwischen  einerseits  verlangter  Wahrheit  und  anderseits
begehrtem  Interesse  so  schwierig,  dafs  ich  mich  nicht  darin  zu  finden  weifs,
wie  nach  Gewissen  und  Pflicht  zweierley  Interessen  gedient  und  genügt  werden
kann.  3.  Wird  nicht  im  Vertrauen  auf  somalige  Abfertigungen  das  Schmuggeln
noch  mehr  befördert  werden  und  sich  vermehren?  und  nach  dem  ersten
Entdeckungsfall  die  Sache  umgekehrt  so  viel  verschlimmert  werden,  dafs  nicht
nur  der  ganze  Zweck  verloren  geht,  sondern  auch  alsdann  vielleicht  gar  nicht
wieder  zu  erreichen  stehen  wird  ?  —  So  auch  fallen  4.  Schmuggeleien  —  wenn
auch  unbedingt  von  aufsen  vorgeschrieben  —  dann,  wenn  sie  mifslungen,  in
der  Regel  mit  dem  gröfsten  Nachtheil  und  mindestens  dem  Risico  des  Capitals
auf  den  Absender  zurück  und  möchte  man  daher  mit  Rücksicht  auf  das  Ganze,
nicht  Vortheil  dabey  finden,  sie  zu  befördern  oder  zu  begünstigen,  denn  auf
solche  Art  würden  wir  nur  ausweichend  willfahren  “  Lügen  unter
Gottes  Geleit  sagt  Justus  Möser  von  den  Frachtbriefen  (Patr.  Phant.,  I.  T.,
XXIX,  Sämmtl.  Werke,  I.  T.,  Berlin  1842,  S,  253.)
        <pb n="212" />
        —  216  —

das  Wesen  des  modernen  Zoll-  und  Wirtschaftssystems  auf  Nationen
zugeschnitten  ist,  so  führte  Deutschland  in  seinen  Einzel-  und  Kleinstaaten ­
  zunächst  noch  notgedrungen  eine  Tragikomödie  auf.  De
Pradt  kamen  in  der  Zeit  der  partikulären  Zollstaaten  und  beginnenden

In  älterer  Zeit  war  namentlich  das  Strafsennmfahren  beliebt,  das,  da
immer  mehr  Wehrzölle  auf  den  Seitenstrafsen  es  an  sich  unrentabel  machten
(Als  Beispiel  des  ausgebildeten  Wehrzollsystems  vgl.  das  Zoll-  und  Wehrzollverzeichnis ­
  im  Gründl.  Bericht,  die  Churbaier.  Mauth-  u.  Polizey-Verordnung
u.  die  hierüber  zu  Regensb.  entst.  Beschwerden  betr.,  s.  1.  1771,  S.  36,  37,  39,
42,  43,  46.),  auch  wegen  der  besseren  Wege  betrieben  wurde.  So  fuhren  darum
Leister  und  Geller  Fuhrleute  1760  die  hannoversche  Strafse  statt  der  Geller,
wofür  der  Zollbediente  Stüve  zu  Dreye  2  o/f  Strafe  statt  der  gesetzten  10  o/f
nahm  (vgl.  a.  Altonaischer  Merkur  1838,  Nr.  143,  vom  15.  Aug.;  C.  W.  Asher,
Einige  Bemerk,  ü.  d.  n.  Zollordn.  f.  d.  Herzogth.  Schleswig  u.  Holstein  u.
der.  Bez.  z.  Stadt  Lübeck  u.  Hambg.,  Hambg.  1838,  S.  10,  11.),  was  bei  der
Sistierung  zweier  Bosses  von  Arsten  herauskam,  [Br.  Staatsarch.—Abdruck
hannoverscher  Zollverordn,  von  1674  ab  (Zollplätze  etc.)  bei  F.  v.  Wissel,
Versuch  einer  Abh,  de  jure  vectigali,  Zelle  1771,  S.  229  ff.,  w.  H.  Ges.-S.  u.  a.]
In  der  Zollvereinszeit  entwickelte  sich  ein  besonders  starker  Schmuggel
von  Anhalt,  wohin  die  Waren  zollfrei  auf  der  Elbe  gingen,  sowie  auch  von  den
Harzdistrikten  aus.  Die  Bevölkerung  verhielt  sich  in  Anhalt  gegen  Preufsen
wie  9;  1000,  die  nach  Anhalt  eingeführten  Waren  wie  64  :1000,  also  ein  siebenfacher ­
  Betrag  gegen  Preufsen;  baumwollene,  wollene,  seidene,  halbseidene
Zeuge,  Weine,  wie  165,  91,  125,  77,  83:1000.  Stark  geschmuggelt  wurde  auch
von  Baden,  dessen  Tarife  das  begünstigten.  In  Kurhessen  gingen  bewaffnete
Banden  gegen  die  Zollwächter  vor.  —  Vgl.  a.  E(dmund)  R(othe),  Erlebtes
und  Erstrebtes,  aus  der  Jugendzeit,  I.  Teil,  Bremen  1899,  S.  232,  250;
W.  Oechelhäuser,  Erinnerungen  a.  d.  J.  1848  bis  1850,  Berlin  1892,
S.  63;  u.  a.
Zu  dem  grofsartigen  Schmuggel  von  Tönning  in  der  Zeit  der  Kontinentalsperre ­
  stehen  hübsche  Schilderungen  in  Klaus  Groths  Um  de  Heid,  in  Bremen
sind  die  Geschichten  von  Hauptmann  Böse  bekannt,  dessen  Lebensgeschichte
Hermann  Allmers  geschrieben  hat.  Vgl.  a.  H.  Hoops,  Gesch.  d.  Gern.
Grambke  u.  Büren,  Bremen  1905,  S.  234;  J.  H.  Duntze,  Gesch.  d.  fr.  Stadt
Bremen,  IV.  Bd.,  Bremen  1861,  S.  776ff.,  786;  H.  Dehning,  Eine  neue  Waldund
  Heidefahrt,  Br.  Nachrichten.  Sonntagshlatt,  1905,  3.  Sept,;  Aus  Bremen,
Rheinischer  Merkur,  1814,  18.  Dez.,  Nr.  165;  Memoires  de  M.  de  Bourrienne,
ed.  Ladvocat  en  10  vol.,  Paris  1829  (Memoires  contemporains),  p.  228,  231,
233,  238,  264,  291,  332;  Georges  Servieres,  Le  röle  de  Bourrienne  ä
Hambourg  (1805—1810),  Revue  Historique,  XXIX«  annee,  1904,  tome  LXXXIV,
p.  247,  248,  tome  LXXXV,  p,  46,  47,  49,  53,  59,  61,  63,  64;  id.,  L’annexion
et  l’organisation  des  departements  hanseatiques,  La  Grande  Revue,  VI«  annee,
tome  IV,  1902,  p.  660  et  suiv.;  Fr.  Thimme,  D.  inn.  Zustände  d.  Kurfürst.
Hannover  u.  d.  Franz.-Westfäl.  Herrschaft  1806—1813,  I.  Bd.,  Hann,  u.
Leipz.  1893,  S.  404  ff.,  425;  Paul  Darmstädter,  Studien  z.  Napoleon.
Wirtschaftspolitik,  Vierteljahrschr,  f.  Social-  u,  Wirtschaftsg.,  II.  Bd.,  S.  578,
595,  Emil  Pleitner,  Oldenburg  im  19.  Jahrhundert,  L  Bd,,  Oldenbg.  i.  G.
        <pb n="213" />
        —  217

Zollbünde  die  Deutschen  wie  Gefangene  vor,  die  nur  durch  ein
Gitter  miteinander  verkehren  durften 1 ).
Im  Auslande  hatten  die  Hansestädte  grofse  Schwierigkeiten,
wenn  es  sich  darum  handelte,  was  Landeserzeugnis  sei,  da  Deutschland
offiziell  nicht  ein  country  war,  die  Begriffe  aber,  die  man  auf  die
geschlossenen  ausländischen  Staaten  anwenden  konnte,  auf  den
verschlungenen  deutschen  Handel  nicht  zutrafen.  So  hatte  Bremen
besonders  ärgerliche  Streitigkeiten  mit  Portugal,  dänische  Schiffe
mufsten,  auch  wo  die  Hansestädte  durch  Handelsverträge  gesichert
waren,  von  Altona  ausklarieren  etc.
Es  bestand  auch  keine  Möglichkeit,  eigene  Repressalien  gegen
die  Staaten  anzuwenden,  die,  wie  England,  bevor  es  zum  Freihandel
überging,  und  die  meisten  anderen  Staaten  damals  und  länger  in
seinem  Gefolge,  Differenzialbehandlung  gegen  nicht  direkt,  sondern
aus  einem  ausländischen  Depot  herbeigebrachte  Waren  eintreten
liefsen,  bezw.  nur  Landeserzeugnisse  in  Nationalschiffen  zuliefsen *  2 ).
Die  Hansestädte  waren  Zollausland  so  gut  wie  die  Niederlande
und  Frankreich;  Deutschland  arbeitete  im  transatlantischen  Verkehr,
auch  als  die  grofsen  Bünde  schon  bestanden,  nur  mit  fremden  Depots,
da  die  übrigen  Häfen  im  Weltverkehr  nicht  die  Bedeutung  hatten.
Die  wesentlich  binnenländisch  orientierten  Bünde  schützten
zunächst  nur  die  binnenländische  Industrie,  soweit  sie  in  ihnen  vereinigt ­
  war,  erst  spät  bahnte  sich  das  besondere  kommerzielle  Yer-1899,

  S.  96  ff.,  187,  189  ff.,  206  ff.  Zum  Schmuggel  im  friderizianisohen
Preufsen:  Gustav  Schmoller,  D.  preuls.  Handels-  u.  Zollges.  v.  26.  Mai  1818.
i.  Zushg.  m.  d.  Gesch.  d.  Zeit,  ihr.  Kämpfen  u.  Ideen,  üniversitätsrede,  Berlin
1898,  S.  18  ff.,  u.  a.;  Herrn,  Freyraark,  D.  Ref.  d.  preufs.  H.-  u.  Zollpol.
v.  1800—1821,  Saraml.  nationalökonomischer  Abhandlg.  d.  st.  Sem.  z,  Halle,
Bd.  XVII,  S.  19.
Neu  ist  der  Schmuggelbetrieh  ja  nicht,  wenn  auch  einige  Arten;  aber  in
der  Zeit  der  Durchsetzung  des  modernen  Verkehrs  ist  er  wohl  am  schlimmsten
gewesen.
!)  I).  D.  de  Pradt,  Congres  de  Carlsbad,  Paris  1819—20,  I e  p.,  p.  11.
Vgl.  a.  Anastasius  Grün,  Spaziergänge  eines  Wiener  Poeten,  III.  Auflage.,
Hamburg  1835,  Epilog;  Heinrich  Heine,  Deutschland,  ein  Wintermährchen,
Hamburg  1844,  Caput  II.
2 )  1847/48  liefsen  England,  Frankreich,  Spanien,  Holland,  Belgien,  Dänemark,
Schweden  u.  a.  aufsereuropäische  Waren  in  deutschen  Schiffen  nur  mit  Aufschlag ­
  oder  gar  nicht  zu.  Frankreich,  Belgien  und  Holland  besteuerten  aufserdem
deutsche  Erzeugnisse  höher,  wenn  sie  über  die  Landgrenzen  statt  über  die  Seegrenzen ­
  kamen.  England,  Nordamerika,  Rufsland,  Brasilien  hatten  das  Prinzip
der  Gegenseitigkeit  angenommen.
        <pb n="214" />
        —  218  —

hältnis  an,  das  durch  die  Zollvereinsniederlage  in  Bremen  und  dann
durch  den  engeren  Verband  seinen  Ausdruck  findet.
Die  Städte  selbst  dachten  zuerst  nur  in  dem  gewohnten  Zustand, ­
  und  verbanden  damit  Ideen  von  allgemeinem  Freihandel.
Dann  trat  allmählich  der  Umschwung  ein,  der  in  der  von  Bremen
1841  ausgehenden  und  von  Duckwitz  bearbeiteten,  auch  später  von
ihm  als  Reichshandelsminister  auf  der  neuen  Grundlage  des  Einheitsgedankens ­
  1848  wieder  benutzten  Idee  eines  Handels-  und  Schiffahrtsbundes ­
  aller  deutschen  Einzelbünde  und  Staaten  sich  am  stärksten
ausspricht,  der  mit  Differenzialbehandlung 1 )  fremde  Differenzialbehandlung ­
  beseitigen  und  ein  kommerzielles  Deutschland  dem  Auslande ­
  gegenüber  bilden  sollte *  2 ).
r )  In  Form  von  Aufschlagszöllen  gegen  die  Deutschland  benachteiligenden
Staaten,  so  dafs  die  Verschiedenheit  der  deutschen  Zollsysteme  dabei  aufser
Betracht  bleiben  konnte.  So  Bremer  Denkschrift  1844.  Differenzzollerwägung
im  künftigen  Schiffahrtsbund  bereits  im  Nachtrag  zu  der  Br.  Denkschrift
von  1841,
2 )  Bremer  Staatsarchiv;  Papiere  des  verstorbenen  Herrn  Bürgermeisters
Arnold  Duckwitz  im  Besitz  von  Herrn  Ferd.  Duckwitz  in  Bremen.  Nähere  Darstellung
in  Duckwitz’s  Denkwürdigkeiten  a.  m.  öffentl  Leben,  S.  36,  44,  58,  59  (Abdruck
der  Protokolle  in  Bremen  1847  etc.),  91  ff.;  eine  umfängliche  neuere  Darstellung
nach  den  preußischen  Akten  bei  Alfred  Zimmermann,  Gesch.  d.  preufs.-deutschen
  Handelspolitik,  Oldenburg  u.  Leipzig  1892,  S.  184  ff.,  193  ff.,  201  ff.,
333  ff.,  337  ff.,  508  ff.  (Denkschrift  von  L.  v.  Patow,  v.  24.  Sept.  1846).  Ferner
Victor  Böhmert,  Deutschlands  wirtschaftliche  Neugestaltung,  Preufs.  Jahrb.,
XVIII.  Bd,,  1866,  S.  275  ff.,  296;  Werner  v.  Melle,  Gustav  Heinrich  Kirchenpauer,
  ein  Lebens-  u.  Zeitbild,  Hambg.  u.  Leipz.  1888,  S.  171  ff.,  zur  Hamburger ­
  Agitation  gegen  den  Differenzial-,  Handels-  und  Schiffahrtsbund;
F.  Graue,  Die  Gründung  der  ersten  deutschen  Postdampfschiffslinie,  Arch.  f.
Post  u.  Telegr.,  1903,  S  133,  169;  Wilh.  Böhme  rt,  D.  Hambg.-Araerika-Linie
  u.  d  Nordd.  Lloyd,  Berlin  1909,  S.  4  ff.,  17  ff,  —  Die  zeitgenössischen
Schriften  zum  Handels-  und  Schiffahrtsbnnd  sind;  (Arnold  Duckw)i(tz)
in  Bremen,  Was  soll  der  Anschlufs  Hannovers  an  den  Zollverein?,
Biedermanns  Deutsche  Monatsschrift  für  Literatur  u.  öffentl.  Leben,  Leipz.
1843,  Nr.  9,  Septemberheft,  S.  240  ff.;  F.  Klefeker,  Der  Zollverein  u.
d.  Küstenstaaten  Norddeutschlds.,  Hambg.  1844;  E.  v.  d.  Horst,  D.  d.
Nordseestaaten  u.  der.  Politik,  Braunschw.  1844,  S.  16  ff.;  u.  a.;  (F.  L.
v.  Rönne),  Denkschrift  d.  Königl.  Handels-Amtes,  betr.  d,  Begünst.  d.
directen  Verkehrs  zwischen  d.  Staaten  d.  Zollv.  u.  d.  aufsereurop.  Ländern  v.
April  1845,  veröffentlicht  Augsburger  Allgemeine  Zeitung,  1845,  No.  281—283;
(L.  Kühne),  Über  Differentialzölle,  Berlin  1846;  K.  H.  Brügge  mann,  D.  d.
Zollv,  u.  d.  Schutzsystem,  Berlin  1845;  Gustaf  Höfken,  Belgien  i.  s.
Verhältn.  z.  Frankr.  u.  Dtschld.  mit  Bez.  a.  d.  Frage  d.  Dnterscheidungszölle
für  den  Zollverein,'Stufig.  u./Iübingen  1845;  ders.,  Englds.  Zustände,  Politik
u.  Machtentw.  m.  Bez.  a.  Dtschld.,  2  Teile,  Leipz.  1846;  A.  H.  v.  Arnim,  Ein
handelspolit.  Testament,  Berlin  (1845)  1846;  J.  L.  Teilkampf,  Commeroial
        <pb n="215" />
        —  219

Obwohl  der  Handels-  und  Schiffahrtsbund  nicht  zustande
kam,  wirkte  er  doch  in  England  nach,  wo  man  erklärte,  dafs  England ­
  keine  allgemeine  kommerzielle  Mafsregel  der  Art  dulden  werde,
treaties  based  on  reciprocity:  with  reference  to  the  advantages  of  a  commercial
treaty  between  the  United  States  and  the  German  Zollverein,  —  The  German
Zollverein  and  the  Hause  Towns,  commercial  policy  of  the  Zollverein  towards
the  United  States  and  the  Hanse  Towns,  —  Means  of  increasing  our  commerce
with  Germany,  The  Merchants  Magazine  and  Commercial  Review,  conduoted  by
Freeman  Hunt,  vol.  XIV.,  New  York  1846,  p.  51,  159,  162,  227,  233;
C.  W.  Asher,  Quid  faciamus  nos,  Deutschland,  England  u.  d.  freie  Handel,
Berlin  1846;  ders.,  Nationale  Handels-Pol.,  Differential-Zölle,  Schifffahrts-Gesetze?,
  quid  faciamus  nos,  Nr.  II,  Berlin  1847;  Arnold  Duckwitz,  D.
deutsche  Handels-  u.  Schiffahrts-Bund,  Bremen  I.  Anfl.  anonym  1847,  II.  Aufl.
1848  (Abdruck  der  zweiten  und  dritten  bremischen  Denkschrift  zum  deutschen
Handels-  und  Schiffahrtsbund,  von  Duckwitz  entworfen,  vom  8.  Nov.  1844  und
Anfang  März  1847);  (C.  A,  v.  Kamptz),  Vorschläge  f.  d.  Erricht,  e.  I).  Schifffahrts-
  und  Handels-Ver.,  v.  12.  März  1847,  lithograph.  Manuskript  (Bremer
Stadtb.,  abgedruckt  a.  bei  Zimmermann,  a.  a.  0,  S.  215  ff.);  (C.  F.  Wurm,
F.  Th.  Müller  u  a.),  D.  Aufgabe  d.  Hansestädte  gegenüb.  d.  d.  Zollver.,  sowie
in  Bez.  auf  eine  gemeins.  d.  Handelspolitik,  Kommissionsber.  a.  d.  V.  S.  d.  Hambg.
Ges.  z.  Bef.  d.  Künste  u.  nützl.  Gewerbe,  Hamburg  1847  (druckt  S.  361  ff.  n.
362  ff.  die  erste  bremische  Denkschrift  zum  Handels-  und  Schiffahrtsbund  vom
1.  Juni  1842  und  die  preufsische  vom  April  1846  ab);  Navigation  laws,  The
Edinburgh  Review,  vol.  LXXXIV,  No.  CLXXIV,  1847,  p.  273—306;  J.  C.  Kupfer,
Referat  üb.  d.  Fr,  weg.  d.  Diff.-Zölle,  d.  Alt.  d.  Berl.  Kfmschft.  erst.,  Berlin
1847;  Denkschr.  d.  Vorsteheramts  d.  Kfmschft.  z.  Königsb.,  betr.  d.  Schutzzollsyst.
d.  Zollv.,  den  Differentialzoll  u.  d.  Beleb,  d,  vaterl.  Rhed.,  Königsb.  1847;
H.  B.  Ab  egg,  Bemerk,  betr.  d.  Schutz-  u.  Diff.-Zölle  etc.,  ges.  u.  d.  Ver.
Landtag  gewidm.,  Berlin  1847;  Denkschr.  üb.  d.  Werth  v.  Differentialzöllen,  d.
Kgl.  Finanzministerium  überr.  v.  d.  Kfms.-Ält.  u.  d.  Comite  d.  Bresl.  Kfmschft.,
Breslau  1847;  Ernste  Bedenken  üb.  d.  b.  d.  Ver.  Landt.  eingebr.  Diff.-Zoll-Petition,
  ausgespr,  d.  Mitgl.  d.  kaufm.  Corp.  i,  Stettin,  Berlin  1847;  E.  Rahm,
Beleucht,  d.  Ernsten  Bedenken  etc.,  Berlin  1847;  John  Prince-Smith,
Vortrag,  geh.  a.  2.  Nov.  1847,  Verhandl.  i.  Freihandelsverein  z,  Berlin,  No.  1,
Berlin  1847;  H,  L.  B(iersack),  Üb.  Differenzialzölle  i.  Verh.  d.  Zollv.  z.
a.  Ländern,  Frkft.  a.  M.  1847;  W.  Doenniges,  D.  System  d.  fr.  Handels  u.
d.  Schutz-Zölle,  m,  vorz.  Rücks.  a,  d.  Zollv.,  Berlin  1847;  u.  a.;  Ev.  Bülow-Cummerow,
  Preufsen  im  Januar  1847  und  d.  Patent  v.  3.  Febr.,  Berlin  1847,
S.  102  ff.;  (G.  H.  Kirchenpauer,  H.  Geffken  u.  a.),  D.  Differential-Zoll-System
  n.  d.  b.  mehr.  Nordseestaaten  z.  Erört.  gekommenen  Vorschi.  f.  d.
Erricht,  e.  d.  Schifffahrts-  u.  Handelsvereins,  Staatsschrift  d.  Hamb.  Senats,
Hambg.  1847,  oder  The  System  of  discriminating  duties  investigated  according
to  the  proposals  made  to  several  of  the  North-Sea-States  of  Germany  for
establishing  a  german  navigation-  and  trade-union,  translated  by  Wm.  Waddilove,
  [copy  of  the  proposals  adjoined  (die  preufs.  Vorschi.  v.  27.  März  1847)],
Leipzig  1847,  oder  Report  of  a  oommittee  of  the  Senate  of  Hamburgh  on  the
subject  of  the  navigation  league  and  trade  union,  proposed  by  Prussia  to  several
of  the  North-Sea-States  of  Germany,  presented  to  the  House  of  Commons  by
        <pb n="216" />
        220

wenn  sie  nicht  vom  deutschen  Bunde  ausginge  und  in  der  englischen
Agitation  für  die  Abschaffung  der  Navigationsgesetze 1 ).
Die  ersten  Angiiederungen  an  Preufsen  erfolgten  nach  dem  System
der  Unterordnung  namentlich  des  sogenannten  Enklavensystems,  —
das,  was  man  später  als  Zollanschlufs  determiniert  hat.  Der  erste  Zollverein, ­
  wie  die  andere  Gruppe  dann  unterschieden  wird,  kam  zwischen
Bayern  und  Württemberg  zustande,  und  gleich  darauf  zwischen
Preufsen  und  Hessen-Darmstadt  bei  gleichem  Rechte  beider  Vertragschliefsenden;
  hier  bedurften  alle  Änderungen  der  Einstimmigkeit,
der  gröfsere  Staat  konnte  nur  durch  Kündigung  des  Vertrages  sein
Übergewicht  zur  Geltung  bringen,  sobald  einmal  die  wirtschaftlichen
Verhältnisse  genügend  verwachsen  waren.  *
command  of  Her  Majesty,  December  1847  London  (Pari.  P.);  Alex.  Thomas,
Hambourg  et  le  Zollverein,  nonvelles  tendanoes  de  l’Dnion  Douaniere,  Revue
des  Deux  Mondes,  tome  XX,  XVlI e  annee,  nouvelle  Serie,  1847,  p.  516  et  suiv.
Parteigänger  des  Handels-  und  Schiffahrtsbundes  waren  die  1844  gegründete
Weser-Zeitung,  (ältere  Artikel  a.  in  der  lokalen  Bremer  Zeitung),  die  Augsburger
Allgemeine  Zeitung  und  das  Zollvereinsblatt  —  da  Duckwitz  List  von  der
Opportunität  eines  loseren  Bundes,  da  direkter  Zollverein,  den  er  selbst
in  seinen  früheren  Schriften  erstrebt  hatte,  zur  Zeit  nicht  zu  erreichen  war,
überzeugt  hatte  —  der  Gegner  namentlich  der  Hamburgische  Correspondent.
*)  1820  haben  die  freien  Städte  am  Bunde  durch  Smidt  die  Errichtung
gemeinschaftlicher  Konsulate  und  deutsche  Flagge  empfohlen.  1838  trat
Klefeker  (Für  die  Ausbreitung  des  Zollv,  bis  z.  Seegrenze  u.  d.  Einführ.  v.
Navigationsgesetzen,  Hambg.  1838),  der  damals  in  Hamburg,  ohne  Anklang  zu
finden,  für  den  Zollverein  arbeitete,  für  Differenzialbehandlung  gegen  überseeische ­
  Beeinträchtigungen  ein,  1837  wollte  Pütt  er  (Üb,  d.  ausw.  Handel
Dtschlds.,  Köln  1837)  Differenzialbehandlung  im  Bunde  mit  Belgien,  glaubte
auch  in  Bremen  Voraussetzungen  zu  finden,  dagegen  Holland  und  Hamburg  nur
zwingen  zu  können.  Infolge  der  hanseatischen  Agitation  erfolglose  Bestrebungen
auf  der  Basis  differenzieller  Begünstigung  für  den  Zollverein  traten  im  Sommer
1842  bei  Handelsvertragsverhandlungen  mit  den  Vereinigten  Staaten  und  1843
mit  Brasilien  hervor.  Der  preufsische  Gesandte  in  Brüssel,  Heinrich  v.  Arnim,
der  1844  den  Handelsvertrag  mit  Belgien  abgeschlossen  hatte,  befürwortete  1845
in  seinem  handelspolitischen  Testament  Differenzialbehandlung  im  Bunde  mit
Belgien.  Belgien  versuchte  auf  Grund  des  alten  Gegensatzes  Eheinlande  contra
mitteldeutschen  Handelsverein  und  des  Handelsvertrages  vom  1.  Sept.  1844  erfolglos ­
  für  die  amerikanische  Dampfschiffslinie  die  diplomatische  Unterstützung
Preufsens,  das  in  v.  Rönne,  dem  Präsidenten  des  1844  errichteten  Handelsamtes
für  Bremen  gewonnen  war,  zu  erlangen.  In  Preufsen  spitzte  sich  der  Streit  um
verstärkten  Schutz-  und  Differenzialzoll  und  um  Paktierung  mit,  den  deutschen
Vorlanden  in  loserer  Form  oder  Abwarten  bis  zu  fester  Vereinigung  nach  der
bisherigen  Politik  des  Zollvereins  zu  dem  Antagonismus  zwischen  dem  Handelsamt ­
  und  dem  Generalsteuerdirektor  Kühne  zu,  der  1847  zu  Kühnes  und
Hamburgs  Sieg  führte.  In  der  ersten  Phase  der  Propaganda  ging  der
hamburgische  Syndikus  Karl  Sieveking  noch  mit  Smidt  mit.
        <pb n="217" />
        —  221  —

Die  beiden  Verbindungen  waren  das  Resultat  der  Einigungsbestrebungen, ­
  die  zwischen  süd-  und  mitteldeutschen  Staaten  sich
auf  den  Konferenzen  zu  Darmstadt  und  Stuttgart  abgespielt,  aber
nicht  zur  Einigung  geführt  hatten.  Württemberg  und  Bayern  traten
1828  allein  zusammen,  Hessen-Darmstadt  wandte  sich  nach  Preufsen,
womit  von  vornherein  ein  Keil  in  die  dritte  Gruppe  getrieben  war,
die  sich  nun  nach  Punktationen  zu  Oberschöna  und  Frankfurt  am  Main
in  Kassel  1828  zum  mitteldeutschen  Handelsverein  zusammenschlofs.
Es  war  das  die  Partei  der  grofsen  Handelsstädte  und  der
Kleinstaaten,  des  freien  deutschen  Handels  im  alten  Verstände.  Der
Plan  ging  von  Sachsen  aus,  das  das  Interesse  seiner  grofsen  Handelsstadt ­
  Leipzig  verfolgte  und  seine  traditionelle  Politik,  die  es  einst
gegen  die  Handelspolitik  Friedrichs  des  Grofsen  einzusetzen  gehabt
hatte,  fortsetzte 1 ).  Man  hätte  zwar  an  einen  Schutz  der  sächsischen
Industrie,  die  im  neunzehnten  Jahrhundert  dem  Lande  ganz  besonders ­
  das  Gepräge  gegeben  hat,  denken  können,  aber  die  Grofsmarktstellung
  Leipzigs,  die  keinen  partiellen  Abschlufs  oder  Anschlufs
duldete,  gab  den  Ausschlag 2  *  *  *  *  * ).  Von  Sachsen  aus  griff  die  Idee  sofort
über  in  die  Hansestädte.  Der  kgl.  sächsische  Minister  Hans  Georg
v.  Carlowitz,  der  der  Urheber  des  Plans  gewesen  war,  erhielt  das
bremische  Ehrenbürgerrecht 8 ),  das  sehr  selten  verliehen  wurde.
Warum  Smidt  eine  solche  Vorliebe  für  den  Plan  entwickelte,  ergibt
sich  aus  der  Konstellation  der  bremischen  Handelsstrafsen  in  der
Karte.  Es  ist  das  spezifische  Handelsgebiet  Bremens,*  das  damals
zusammentrat,  und  wenn  der  Verein  den  Transit  erleichterte,  wie  er
versprach,  oder  aber  Erschwerungen  hintenanhielt,  standen  Bremen
seine  altgewohnten  Handelsstrafsen  bis  nach  Süddeutschland  und
bis  nach  Preufsen,  soweit  der  Verkehr  nach  da  hinübergreift,  zur
Verfügung.
Man  kannte  es  in  den  Städten  kaum  anders,  weil  man  nie
in  einem  abgeschlossenen  Staate  gelebt  hatte.  Man  dachte  an  einen
offenen  Verkehr  durch  ganz  Deutschland,  Freiheit  des  Transits,
wobei  dann  jeder  Einzelstaat  sich  mit  seinen  Untertanen  einiger-*)
  Vergl.  mein  Zur  Geschichte  der  alten  Handelsstrafsen  in  Deutschland,
Gotha  1907,  S.  13,  14,  22.
2 )  Max  Sohippel,  Grundz.  d.  Handelspolit.,  z.  Orientier,  i.  d.  Wirtschaft!. ­
  Kämpfen,  Berlin  u.  Bern  1902,  S.  74,  sagt:  Die  neuemporkommenden
Verleger  der  sächsischen  Hausindustrie  bedeuteten  noch  keine  einflufsreiche
Grofsbürgerschicht,  wie  die  alte  Handelsbourgeoisie  Leipzigs.
8 )  Über  die  bremischen  Ehrenbürger  hat  W.  v.  B  i  p  p  e  n  eine  Miszelle  in
seinem  Aus  Bremens  Vorzeit,  Bremen  1886,  S.  200,  gegeben.
        <pb n="218" />
        —  222

mafsen  einrichten  mochte  wie  er  wollte *  1  II)  III)  IV) ),  wobei  also  auch  der
Transit  für  ausländisches  (nicht  deutsches)  Gut  überall  demgemäfs
  frei  war.  Also  die  alten  Verhältnisse  Deutschlands  modifiziert
durch  gröfsere  Freiheit  des  Transits  und  ins  Belieben  gestellte,  aber
eventuell  stärkere  Betonung  der  Bedeutung  des  inneren  Verbrauchs
in  den  erwachsenen  Grenzsystemen 2 ).
r j  Man  griff  auf  die  goldene  Bulle  und  den  westfälischen  Frieden  zurück,
um  darzulegen,  dafs  der  Transit  an  sich  frei  sei,  Transitabgaben  vom  Reiche
kompetierende  Ausnahmen  seien,  die  die  Souveränität  der  Einzelstaaten  nicht
derart  ergriffen  habe,  dafs  willkürliche  Festsetzungen  Platz  greifen  konnten,
über  die  vom  Reiche  hergebrachten  genau  umschriebenen  Bewilligungen  hinaus.
[Hannoversche,  Hamburger,  sächsische  Erklärungen  beim  Bundestag  1832/33;
Über  d.  Handelspol.  d.  teutschen  fr.  Städte,  insbes.  Hamburgs  u.  Frankfurts,
zwei  Abhandl.  a.  d.  t.  Vaterlandszeitg.,  bes.  abgedr.  a.  e.  Beitrag  z.  neuenste
Gesch.  d.  teutschen  Zoll-  u.  Handelswesens,  Darmstadt  1833,  S.  IV—VI,  5  —  7,
u.  ff.;  C.  F.  Wurm,  Üb.  d.  Hamburg.  Erklär,  am  Bundestag,  d.  d.  Zollwes.
betr.,  Kritik  eines  Artikels  der  deutschen  Vaterlandsztg.  (a.  d.  krit.  Blättern  d.
Börsenhalle  25,  März  u.  1.  April  1833),  Hamburg  1833,  S.  3—6,  11—16,  19,  23,
25,  27,  29,  30,  31,  34;  (C.  F.  Wurm,  F,  Th,  Müller  u.  a.),  Die  Aufg,  d.
Hansest.  gegenüb.  d.  d.  Zollver,,  sowie  in  Bez.  a.  e.  geroeins.  d.  Handelspol.,
Commissionsber.  a.  d.  Vaterl.  Section  d.  Hambg.  Ges  z.  Bef.  d.  Künste  u.
nützl.  Gew.,  Hamburg  1847,  S.  114—124;  u.  a.]  Zoll,  der  die  einheimischen
Untertanen  anfafste,  nach  der  Akzise-  etc.  Theorie  der  alten  Städte  und  der
Territorien,  sei  in  das  Belieben  der  Territorialgewalten  nach  altem  Recht
gestellt,  wurde  anerkannt.  [Zur  hamburgischen  Formulierung  der  Theorie  vgl.
Friedr.  v.  Wissel,  Versuch  einer  Abhdlg.  de  jure  vectigali,  Zelle  1771,
S.  70  ff.;  a.  Was  würde  aus  Deutschland  werden,  wenn  jedes  besondere
Reichsland  eine  eigene  Ein-,  Aus-  und  Durchfuhr-Zoll-Anstalt  erschüfe  ?  Frankfurt ­
  u.  Leipzig  1804,  S.  21,  23,  45  ff.  (Reichsgrenzzollprojekt);  u.  a.].
2 )  Im  April  1828  bestanden  folgende  Durchfuhrtarife  zu  Lande:
A.  Gebühren  nach  den  Distanzen  angesetzt:
I)  Württemberg,  Grofsh.  Hessen  und  Baden:  1 /a  xr,  per  Zentner  und  Stunde.
II)  Kurhessen:  8 /6  xr.  per  Zentner  und  Wogmeile.
III)  Bayern:  °/ao  xr.  per  Zentner  und  Stunde.  Zusatz  von  3‘/a  °/o  vom
Betrag  des  Zolls  für  Stempel,  ferner  2  xr.  per  Zentner  Weggeld  ein
für  alle  mal.
IV)  Nassau,  Oldenburg:  Frei.  Es  sind  nur  die  Kosten  zur  Sicherstellung
gegen  Defraudation  zu  tragen.
B.  Gebühren  ohne  Rücksicht  auf  die  Distanzen:
I)  Preufsen:  Als  Regel:  57 8 /s  xr.  per  Zentner  von  allen  durchgehenden
Waren.  Ausnahmen:  229  ‘/j  xr.  per  Zentner  von  allen  Arten  Baumwollwaren,
  Manufakturen,  ganz  von  Wolle  oder  vermischt,  Tyroler  Decken
und  Fries;  114 8 /*  xr.  per  Zentner  von  Schafwolle,  Leder,  Lederwaren
aller  Art,  unvermischten  Baumwollwaren  und  Spitzen,  wollenem  Garn,
Polstermöbeln;  76Va  xr.  per  Zentner  von  Heringen;  65  xr.  per  Zentner
von  roher  Baumwolle;  38‘/a  xr.  per  Zentner  von  Kuh-  und  Kälberhaaren, ­
  Stopfen,  Korkholz,  Saflor,  Salpeter,  Farbholz,  Horn,  Klauen,
        <pb n="219" />
        22:5

Im  Hintergründe  stand  das  Ideal  des  freien  Handels  nach
Adam  Smith,  das  in  dem  zerrissenen  Deutschland  zuerst  Chancen
Knochen,  Sumac,  Waid;  28‘/i6  xr.  per  Zentner  von  groben  Bleiwaren,
unger.  Soda,  gegossenen  Eisenwaren,  Pottasche  und  rohem  Stahl;
19 1 /s  xr.  per  Zentner  von  Flachs,  Hanf,  Schwefel,  Pech,  Teer,  Wasserblei ­
  und  Schafdärmen;  frei  sind  Bolus,  Roheisen,  Schmirgel,  Bimsstein,
Schachtelhalme.
II)  Hannover:  Als  Regel:  18 2 /s  xr.  per  Zentner  von  allen  durchgehenden
Waren.  Ausnahmen:  29 l /s  xr.  per  Zentner  von  ord,  Branntwein  und
Genever;  23’/3  xr.  per  Zentner  von  Hanf-,  Lein-,  Rüböl,  Tran,  Obstwein,
Käse,  Leder-  und  Lederwaren,  Häuten,  rohen  und  bearbeiteten  Schaffellen, ­
  fabriziertem  Tabak,  Kraftmehl,  Eisenblechwaren,  Honig,  Talglichtern, ­
  Federposen,  Seife,  Wachs,  Zinnwaren,  Messing-  und  Knpferwaren,
  gesalzenem  Fleisch,  Kaffee,  Glas  und  Glaswaren,  Bleiweifs,  Hutmacherarbeit ­
  und  Art.,  Blei  und  Schrot.
III)  Königreich  Sachsen:  Die  gröfsere  Anzahl  von  allen  durchgehenden
Waren  zahlt  13*/«  xr.  per  Zentner.  Eine  ebenfalls  bedeutende  Anzahl
zahlt  4 3 /ö  xr.  per  Zentner.  Ausnahmen;  121  ‘/a  xr.  per  Zentner  von
Tressen,  Gold-  und  Silberware;  70 8 /4  xr.  per  Zentner  von  roher
Seide,  Seidenwaren  aller  Art;  35 x /a  xr.  per  Zentner  von  Posamentierarbeit ­
  aus  Seide;  10  xr.  per  Zentner  von  ord.  Lederwaren,
rohen  und  verarbeiteten  Schaffellen  und  Pelzen,  Messingblech,  Messingund
  Kupferwaren,  gewalztem  und  gehämmertem  Messing,  Gelbgiefsereiwaren
  aller  Art,  gesalzenem  und  geräuchertem  Fleisch,  Speck  etc.,
Wachslichtern  und  Bettfedern,  Eiderdaunen,  Bildhauerarbeit  aus
Holz,  Blumenzwiebeln,  Borsten  und  dergl.  Waren,  Strohgeflechten
und  -Waren,  Wachswaren,  Wachs  und  Gürtlerwaren.
IV)  Mecklenburg-Schwerin  und  Strelitz:  Frei.
V)  Braunschweig:  2  Heller  vom  Zentner  Eingang  und  1 /a  Heller  vom
Zentner  Ausgang  als  Regel.
VI)  Holstein  und  Lauenburg:  l°/o  vom  Wert.
VII)  Hansestädte:  Zirka  5  xr.  vom  Zentner.
Genauer  erhob  Bremen  als  Durchgangszoll  zunächst  für  reintransitierendes
  Gut,  derzeit  aber  auch  alles  Speditionsgut  4  Grote  vom
Zentner  brutto,  gab  aber  auch  allen  Waren,  die  in  der  Weserschiffahrtsakte ­
  zu  einem  Bruchteil  normiert  waren,  den  gleichen  Vorteil  beim
Durchgang  durch  Bremen  zu  Lande.  Aufserdem  bestand  noch  ein  alter
Lokal-Transitozoll  von  V*  °/°  vom  Wert  zu  Warturm,  über  dessen
Beseitigung  man  damals  in  Beratung  stand,  der  aber  erst  1856  endgültig ­
  suspendiert  wurde  (Vertrag  zw.  den  Zollvereinsstaaten  und
Bremen  vom  26.  Jan.  1856,  Publ.  vom  11.  Dez.  1856,  Brem.
Gesetzbl.  1856,  S.  189,  no.  29),  aufserdem  Wege-,  Brücken-  und
Pflastergeld.  Der  Eingangszoll  betrug  damals  ’/ 12  °/o  oder  42  grote  von
100  off  Gold  vom  Wert,  wurde  aber  nur  von  dem  seewärts  eingehenden
Gut  erhoben,  da  für  das  flufsab  auf  der  Weser  und  zu  Lande  eingehende
Gut  seine  Nichterhebnng  damals  auf  fünf  Jahre  beschlossen  war.  Der
Ausgangszoll  betrug  V«  °/°  vom  Wert  oder  24  grote  von  100  rf  Gold
und  Silber,  gemünzt  oder  ungemünzt  und  unverarbeitet,  waren  bei
        <pb n="220" />
        -  224  -

hatte,  und  auch  auf  die  preufsische  Bureaukratie  bei  der  Zusammen-Aus-

  und  Eingang  frei.  Die  Seeschiffahrtsabgabe  betrug  l*/j  grote
vom  Sohiffpfund  einkommeuder  Bremer  Ladung  oder,  wenn  diese  fehlte,
ausgehender,  für  bremische  Schiffe  und  die  im  Eeziprozitätsverhältnisse
stehenden  Nationen  3 /*  grote.  (S.  Senatsbeschlüsse  vom  7./12.  Juni  1826
und  28./31.  Dezember  1827,  Sammlg.  d.  Verordng.  und  Prool.  des
Senats,  1826,  12.  Juni,  S.  68,  no.  10,  12.  Juni,  S.  69,  no.  11;  1827,
31.  Dez.,  S.  130,  no.  31.)  —  Der  Durchgang  Bremen-Bremerhaven  war
mit  Hannover  1827,  11.  Januar  zu  1  guten  Groschen  oder  3  grote  vom
Zentner  stipuliert,  Bremen-Vegesack  frei  (Senatsbesohlufs  14./17.  Sept.  1827,
Sammlg.  d.  Verordn,  und  Prool.  1827,  17.  Sept.,  S.  66,  no.  18).
In  Frankfurt  war  man  1828  mit  Gleichstellung  der  bisher  verschieden ­
  gewesenen  Transitoabgaben  beschäftigt,  wobei  die  höheren
Ansätze  wegfallen  sollten.
Akten  des  Bremer  Staatsarchivs  zu  den  Verhandlungen  wegen  des
mitteldeutschen  Handelsvereins.
—  Nach  der  Konstituierung  des  Zoll-  und  des  Steuervereins  betrug  der
gewöhnliche  Durchgangszoll  des  Steuervereins  4  ggr.  per  Zentner  (Hann.  Ges.
v.  21.  April  1835),  der  des  Zollvereins  16  sgr.  per  preufs.  oder  50  xr.  vom
Zollzentner  (Vereinszolltarif  etc.  v  22.  März/31.  Okt.,  18.  Nov.  1833).  Ermäfsigung
für  die  norddeutsche  Bremer  Strafse  bestand  nicht.  Vor  der  Verschmelzung  des
Zoll-  und  des  Steuervereins  betrug  der  gewöhnliche  Transitozollsatz  des  Steuervereins ­
  4  ggr.  per  Zentner  direkt,  3  ggr.  4  ^  durch  unversteuerte  Niederlage
(Hann.  Ges.  v.  7.  März  1845),  bezw.  1  ggr.,  I 1 /*  sgr.  oder  4 s /s  xr.  per  Zollzentner
(Hann.  Ges.  v.  28.  Juni  1848.)  —  amerikanischer  Tabak,  rohe  Baumwolle,  Tran
und  Reis  waren  nach  dem  hannoverschen  Handels-  und  Schiffahrtsvertrag  mit
den  Vereinigten  Staaten  vom  10.  Juni  1846  nur  mit  der  Rekognitionsgebühr  von
8  /d;  oder  10  Spf.  per  Zentner  (s.  a.  J.  P,  Dippel,  Güter-Transport-Tarife
der  sämtl.  deutschen  u.  anschliefs.  Eisenb.,  sowie  der  Flufsschiffahrten,  I.  Jg.,
Cassel  April  1853,  I.  Lief.,  S.  11,  II.  u.  III,  Lief.,  S.  1),  belegt  —;  der
allgemeine  Zollvereinstransitozollsatz  (1845:  15  sgr.  oder  52Va  xr.,  1851:10  sgr.
oder  35  xr,  per  Zollzentner)  war  für  die  Bremer  Hauptrouten  auf  10  sgr.  oder
35  xr.  (Preufs.  Zolltarifverordn,  v.  10.  Okt.  1845),  zuletzt  auf  6  sgr.  oder
17‘/a  xr.  (Preufs.  Zolltarifverordn,  v.  21.  Juli  1851)  ermäfsigt.  Die  bremische
Durchgangs-  oder  Speditionsabgabe  blieb,  abgesehen  von  den  weiteren
Anpassungen  an  die  Veränderung  der  Weserzollquoten  für  die  ermäfsigten
Güter,  dieselbe,  wie  1828,  4  grote  [1833/35:  Eingangszoll  seewärts  3 /&amp;lt;  °/o  (Prokl.
v.  24./30.  Dez.  1830,  Sammlg.  d.  Verordn,  u.  Procl.  1830,  S.  84,  no.  23),  1853:
2 /s  °/o  vom  Wert  (Sammlg.  d.  Verordn,  u.  Procl.  1837,  2.  Jan.,  S.  4,  no.  4),
landwärts  blieb  frei,  Ausgangszoll  V 3  %&amp;gt;],  doch  waren  für  die  vierziger  und
fünfziger  Jahre  noch  einige  weitere  Ermäfsigungen  und  Befreiungen  hinzugekommen; ­
  Tabak,  Baumwolle,  Tran  und  Reis  zahlten  nach  dem  Gesetz
vom  11.  Jan.  1847  1  groten  per  Zentner  zum  Transit  in  den  Steuerverein,
weiter  bestanden  für  eine  Reihe  von  Speditionsgütern  Ermäfsigungen  auf  1
bezw.  2  grote  nach  den  Gesetzen  vom  30.  Dez.  1844  u.  12,  Jan.  1846,  für
hannoverschen  Transit  auf  einer  Achse  durch  Bremen  nach  dem  Vertrag  wegen
Beförderung  des  Verkehrs  mit  Hannover  vom  14.  April  1845  durch  Proklam  vom
1.  Okt.  1845  auf  3  grote,  freie  Wiederausfuhr  und  Durchfuhr  für  bestimmte
        <pb n="221" />
        fügung  der  ungleich  entwickelten  preufsischen  Landesteile  in  den

Zollvereinsgäter  nach  der  Übereinkunft  vom  4.  Juli  1840,  freie  Wiederausfuhr
von  Seegut,  Proviantprivileg  in  Bremerhaven  nach  den  Gesetzen  vom  2.  Jan.  1837
und  18.  Juni  1841  (Sammlg.  d.  Verordn,  u.  Procl.  des  brem.  Senats  1837,  S.  4,
no.  3;  1841,  S.  30,  no.  12;  1844,  S.  78,  no.  37;  1845,  S.  80,  no.  32;  1846,
S.  1,  no.  1;  1847,  S.  90,  no.  8,  S.  154,  no.  40;  Hann.  Ges.-Sammlg.,  1847,
I.  Abt.,  S.  65,  no.  14).  Der  dänische  Transitzoll  im  Hzt.  Lauenburg  betrug  1853  4'/io  sgr.
oder  14 4 /io  xr.  bzw,  2sgr.  oder  8 3 /*  xr.  (Für  den  Lübecker  Verkehr  über
die  Büchener  und  den  Hamburger  Verkehr  nach  der  Schweriner  Bahn,  soweit
die  Güter  mit  Transitzoll  belegt  sind,  —  bezw.  für  den  Hamburg-Wittenberger
Verkehr  für  alle  Güter),  Mecklenburg  erhob  im  Lübecker  Verkehr  über  Büchen
l«/io  sgr.  oder  5 6 /io  xr.  per  Zentner;  in  Hamburg  und  Lübeck  bestand  bereits
kein  Transitzoll  mehr,  doch  hatten  sie  noch  in  Bergedorf  einen  Transitzoll  von
2 /io  sgr.  oder  ’/ 10  xr.  per  Ztr.  (J.  P.  Dippel,  Güter-Transport-Tarife,  I.  Jg.,
Cassel  April  1853,  II.  u.  III.  Lief.,  S.  28,  124;  Fr.  v.  Reden,  Vergleich.
Zusammenstellg.  der  Grenz-Eingangs-Abgaben  in  Osterr.,  d.  d.  Zollv.,  d.  nordd.
Steuerv.  u.  d.  Herzogth.  Schleswig-Holst.  etc,,  bearb.  i.  Auftr.  d.  Volkswirthschafts-Ausschusses
  d.  d.  Reichsvers.,  Frkft.  a.  M.  1848,  S.  41  ff.;
etc.).  —  Mit  bremischen  Segelschiffen  wurde  die  Last  von  100  Kubikfufs  verpackten ­
  Guts  um  1830  Bremen-Newyork  zu  10—12  Dollars,  4000  tl  Stahl  mit
5  o/o  Havarie  Bremen-Baltimore  zu  5—6  Dollars,  Bremen-Philadelphia  über
Baltimore  auch  nur  mit  5  Dollars  per  100  Kubikfufs  (Fr.  Harkort,  Die
Eisenbahn  von  Minden  nach  Cöln,  Hagen  1833,  Anl.  no.  4),  1851  Bremen-Nordamerika ­
  die  Last  von  100  Kubikfufs  oder  40  Zentner  zu  6—12  af  befördert
(J.  L.  Teilkampf,  Beitr.  z.  Nationalök.  u.  Handelspolitik,  I.  Heft,  Leipzig
1851,  S.  38);  mit  den  damals  elfmal  im  Jahr  von  Bremen  aus  expedierten
Dampfschiffen  wurden  1853  Bremen-Newyork  Kolli  bis  zu  1  Kubikfufs  und
1  bis  10  Kubikfufs  zu  2  Dollars  =  2  ajf  24  mgr.  für  jeden  Kubikfufs  ausschliel'slich
  Assekuranz  und  Zoll  und  einschliefslich  der  Spesen  der  Ein-  und
Ausladung,  gröfsere  Kolli,  40  Kubikfufs  gröbere  Waren  zu  25,  feinere  zu
30  Dollars  ausschliefslich  aller  Nebenspesen  in  Sammelladungen  berechnet.
(Anzeige  von  Kibbin  &amp;amp;  Stockmans,  United  States  and  European  Package
Express,  in  Bremen  vertreten  durch  J.  H.  Bachmanu,  in  J.  P.  Dippels  Güter-Transport-Tarifen,
  I.  Jg.,  Cassel  April  1853,  II.  u.  III.  Lief.,  S.  166).  —  Vgl.
im  übr.  die  Statistik.
Je  mehr  Deutschland  sich  konsolidierte,  desto  mehr  wirkte  der  Transitzoll ­
  nur  als  Belastung  des  internationalen  Durchzugs,  so  dafs  die  letzte
Agitation  Bremens  nur  auf  die  Transitzolldifferenz  nach  der  Schweiz  bezw.
nach  dem  westlichen  Österreich  gerichtet  ist  (Bremen-Köln  über  den  Rhein
bezw.  Schweiz-Köln-Bremen  5  sgr.  5’/&amp;lt;  ^  bezw.  3  sgr.  l'/i  ^  teurer  per  Zollzentner ­
  als  entsprechend  Rotterdam,  7  sgr.  11  ^  bezw.  7  sgr.  1  ^3/  teurer  als
Antwerpen,  Aufmachung  von  F.  L.  v.  Rönne,  Brief  an  Duckwitz  vom  30.  Jan.
1848,  Papiere  des  verst.  Herrn  Bürgermeisters  Duckwitz  im  Besitz  von  Herrn
Ferd.  Duckwitz  in  Bremen).  Bremen  hat  daher  über  Holland  mit  den  niederländischen ­
  Häfen  und  Havre,  das  mit  Wegfall  der  französischen  Transitzölle
auf  dem  französischen  Wege  überhaupt  frei  war  und  infolgedessen  auch  ein
besonders  gefährlicher  Gegner  für  Südwestdeutschland  wurde,  wo  Bremer  Gut
bis  Augsburg  noch  konkurrenzfähig  auch  über  die  Weser  mit  ihren  an  sich
15
        <pb n="222" />
        —  226

ersten  niedrigen  Grenzzoll  (10  °/o  +  1 /a  i?f  p.  Ztr.  bei  Fahr.).  1818
nicht  ohne  Einwirkung  geblieben  war 1 ).
nicht  ungünstigen  Zöllen  gewesen  war,  die  Konkurrenz  angefangen  bezw.  fortgesetzt, ­
  bis  die  Eisenbahnen  wieder  die  Verhältnisse  verschoben,  Duckwitz
schätzt  in  einer  Berechnung  von  1840  (s.  Papiere)  das  Umwegs-  und  Seegut
auf  die  Hälfte  der  bremischen  Einfuhr,  nur  die  andere  Hälfte  geht  auf  den
direkten  natürlichen  Wegen  ins  deutsche  Binnenland,  also  noch  markanter
wie  v.  Reden  in  seiner  Schrift  über  das  Kgr.  Hannover  von  1839.  —  Gleichstellung ­
  mit  Holland  erstrebt  auch  die  erfolgreiche  Agitation  gegen  den  zollvereinlichen
  Handelstraktat  mit  Holland  von  1839,  der  aber  nicht  nur  im
Rahmen  der  Transitzölle  liegt.  1848  waren  nach  Duckwitz  Information
sämtliche  Regierungen  bereit,  den  Transit-  und  Ausgangszoll  abzuschaffen
(s.  Papiere).  Vgl.  a.  D.,  Denkw.,  S.  98,  256.
')  Die  Idee  des  portofranco  ergibt  sich  aus  dem  Zusammenwirken  der
Schwächung  der  Reichsgarantie  betreffs  der  Stapel-  und  Zwangsrechte,  die
gegenüber  entgegengesetzten  Klipphäfen  etc.,  der  Fürsten  nicht  mehr  wirksam
waren,  und  der  Ausbildung  geschlossener  Prohibitivstaaten  ringsum,  gegenüber
deren  System  die  nach  der  alten  Art  weiter  arbeitende  Reichsstadt  ein  Freiplatz
war.  Die  Tendenz  der  Ausbildung  zum  portofranco  ist  dadurch  sowohl  für  die
freigebliebene  Stadt  wie  für  die  Landstadt,  mit  der  eine  Konkurrenz  gegen  sie
beabsichtigt  wird,  gegeben.
Bremen  hat  durch  Senatsbeschluss  vom  11.  August  1824  vom  1.  September
1824  an,  mit  Abänderung  vom  7./12.  Juni  1826,  an  die  Stelle  seiner  historischen
komplizierten  Abgaben,  der  Konvoye  [Sammlung  der  Verordn,  und  Procl.  des
Senats  1761—1810  (1801,  6.  Jan.),  S.  258,  no.  69,  (1801,  5.  Jan.),  S.  265,  no.  70;  1813,
ö.  Dez,,S.  39,  no.  33,  30.  Dez.,  S.  62,  no.  40;  1814,  24.  März,  S.  72,  no.  32;  1818.
28.  Dez.,  S.  149,  no.  47;  1821,  1.  Jan.,  S.  1,  no.  1;  1824,  16.  Aug.,  S.  38,  no.  16.],
des  Tonnen-  und  Bakengeldes  [Samml.  der  Verordn,  u.  Procl.  1751—1810
(1805,  27.  Dez.),  S.  366,  no.  87;  1813,  30.  Dez.,  S.  62,  no.  39;  1814,  24.  März,
S.  72,  no.  32;  1818,  28.  Dez.,  S.  149,  no.  47;  1820,  1.  Juni,  S.  48,  no.  19,
31,  Aug.,  S.  79,  no.  26,  2.  Okt.,  S.  82,  no.  30;  1821,  1.  Jan.,  S.  1,  no.  1,
31.  Dez.,  S.  100,  no.  39;  1824,  16.  Aug.,  S.  38,  no.  16.  —  Die  Konvoye,  Tonnenund
  Bakengeld  werden,  weil  nach  dem  Schiffskörper  erhoben,  auch  unter  dem
Namen  Lastgeld  zusammengefasst],  des  Schlachtgeldes  (auch  Hafengeld
genannt.  —  Sammlung  d.  Verordn,  u.  Procl.  1814,  24.  März,  S.  72,  no.  32;
1817,  29.  Dez.,  S.  184,  no.  55;  1818,  12.  Jan.,  S.  9,  no.  4;  1820,  7.  Sept.,
S.  80,  no.  27;  1824,  27.  Dez.,  S.  73,  no.  27.),  des  Fass-  und  Bodengeldes
[Samml.  der  Verordn,  u.  Procl.  1751—1810  (1801,  5.  Jan.),  S.  258,  no.  69;
1814,  8.  Jan.,  S.  27,  no.  5;  1824,  16.  Aug.,  S.  38,  no.  16.],  des  an  der  Akzisekammer ­
  erhobenen  Weggeldes  (Samml.  d.  Verordn,  u.  Procl.  1824,  16.  Aug.,
S.  48,  no.  16)  etc.  und  der  Akzise,  worunter  in  Bremen  auch  der  Durchgangszoll, ­
  den  man  auf  der  Weser  in  den  Streitigkeiten  mit  Minden  als  ältesten
Weserzoll  in  Anspruch  nimmt,  mit  anderem  Tarif  abusive  mitverstanden  wird,
[Samml.  d.  Verordn,  u.  Procl.  1751  —  1810  (1801,  5.  Jan.),  S.  256,  no.  69;  1813,
5.  Dez.,  S.  39,  no.  34;  1817,  29.  Dez.,  S.  184,  no.  55;  1818,  28.  Dez,,  S.  148,
no.  47;  1820,  14.  Aug.,  S.  79,  no.  26,  2.  Okt.,  S.  82,  no.  30;  1821,  1.  Jan.,
S.  1,  no.  1,  31.  Dez.,  S.  100,  no.  39;  1824,  16.  Aug.,  S.  38,  no.  16.]  eine
vereinfachte  billige  Z  oll  ab  g  ab  e,  Wertzoll,  soweit  es  sich  um  in  Bremen  um-
        <pb n="223" />
        —  227

Jeder  partielle  Anschlufs  und  Abschlufs  bedrohte  dagegen
gesetztes,  also  auf  Bürgereid  nach  dem  Wert  angebbares  Gut  handelt,  Gewichtszoll ­
  beim  Transit  (Samml.  d.  Verordn,  u.  Procl.  1824,  16.  Aug.,  S.  38,  no.  16;
1826,  12.  Juni,  S.  69,  no.  11;  1827,  17.  Sepi,  S.  66,  no.  18;  1830,  30.  Dez.,
S.  84,  no.  23;  1837,  2.  Jan.,  S.  4,  no.  3,  2.  Jan.,  S.  17,  no.  4  ;  1840,  8.  April,
5.  28,  no.  8,  24.  Juli,  S.  57,  no.  15;  1841,  18.  Juni,  S.  30,  no.  12;  1844,
6.  Mai,  S.  48,  no.  18;  30.  Dez.,  S.  78,  no.  37;  1845,  1.  Okt.,  S.  80,  no.  32;
1846,  12.  Jan.  S.  1,  no.  1;  1847,  11.  Juni,  S.  90,  no.  8,  6.  Dez.,  S.  154,  no.  40;
1848,  25.  Dez.,  S.  135,  no.  51;  Gesetzblatt  der  fr.  Hansestadt  Bremen  1851,
1.  Jan,,  S.  1,  no.  1;  1853,  21.  Juni,  S.  158,  no.  21;  1854,  8.  Mai,  S.  107,
no.  16.)  und  durch  Senatsbeschluss  vom  1.  Juni  1826  die  mit  dem  12,  Juni  1826
eingetretene  nach  Ladungsgewicht  erhobene  Seeschiffahrtsabgabe  (nach
Geheimvertrag  mit  Oldenburg  vom  21.  Aug.  1823  und  Verpflichtung  gegen
Hannover  im  Nov.  1825  blieben  Hannover  und  Oldenburg  befreit,  um  ihre
Einsprüche  bei  Gelegenheit  der  Weserschiffahrtsakte  u.  der  ersten  Revision  zu
beseitigen  s.  dazu  W.  v.  Bippen,  Gescb.,  III.  Bd.,  S.  429)  gesetzt,  die  durch
Vertrag  zwischen  Bremen,  Oldenburg  und  Preussen  v.  6.  März/30.  Juni  1876,
vom  1.  Juli  1877  u.  20.  März  1886  ab  gegen  gemeinsame  Feuer-  und
Bakengelder  in  Fortfall  kam  (Sammlg.  d.  Verordn,  u.  Procl.  1826,  12.  Juni,
S.  68,  no.  10;  ßrem.  Gesetzbl.  1849,  2.  April,  S.  11,  no.  14;  1877,  2,  Juni,
S.  45,  no.  15,  2.  Juni,  S.  52,  No.  16;  1886,  14.  Dez.,  S.  177,  no.  29;  1896,
8.  Sept.,  S.  124,  no.  40;  1903,  S.  13,  no.  62).  Bei  der  neueren  Zollabgabe
wurde  der  Name  Akzise  neuerdings  gebräuchlich,  sie  wurde,  nachdem  der
Durchgangszoll  durch  die  Suspendierung  des  Weserzolls  1857  (Verträge  v.
26.  Jan.  1856  und  14,  Dez.  1865,  Brem.  Gesetzbl.  1856,  27.  Aug.,  S,  69,  no.  15,
10.  Dez,,  S.  90,  no.  24,  11.  Dez.,  S.  407,  Anh.  no.  57;  1866,  11.  März,  S.  16,
no.  6.),  Aufhebung  der  Speditionsabgabe  1861  (Brem.  Gesetzbl.  1857,  6.  April,
S.  11,  no.  9;  1861,  27.  Mai,  S.  14,  no.  9;  Zollvertrag  v.  14.  Dez.  1865,  Brem.
Gesetzbl.  1866,  19.  März,  S.  11,  no.  5.)  und  der  Durchgangsabgabe  ohne  Lagerung
1861  (Gesetzbl.  1856,  26.  Jan.,  S.  46,  no,  12,  11.  Dez.,  S.  189,  no.  29;  Übereinkunft ­
  mit  Hannover,  Brem.  Gesetzbl.  1861,  18.  März,  S,  10,  no.  5;  Zollvertrag ­
  v.  14.  Dez.  1865,  Brem.  Gesetzbl.  1866,  11.  März,  S.  11,  no.  5;  u.  a.)
abgeschieden  war,  vom  1.  Jan.  1863  ab  durch  die  Umsatzsteuer  [Gesetzbl.
1862,  10.  Nov.,  S.  29,  no.  18  (Konstituierung  der  Güterdeklaration
für  die  durch  Verordn,  vom  28.  Dez  1846  begründete  bremische  Handelsstatistik
Gesetzblatt  1862,  10.  Nov.,  S.  34,  no.  10.)],  diese  vom  1.  Juli  1884  ab  durch
die  Firmensteuer  (Gesetzbl.  1884,  27.  Mai,  S.  51,  no.  18,  27.  Mai,  S.  56,
no.  19.)  ersetzt.  Die  Konsumtion  (Alte  Ordnung  von  1704  etc.  Br.  St.-A.,
Sammlg.  d.  Verordn,  u.  Procl.  1813,  13.  Nov.,  S.  10,  no.  11,  1.  Dez.,  S.  30,
no.  27,  31.  Dez.,  S.  63,  no.  40;  1814,  28.  Febr.,  S.  62,  no,  23;  1816,  23.  Dez.,
S.  95,  no.  43;  etc.)  blieb  1824  erhalten  und  hat  unter  dem  Namen  Verbrauchsabgabe ­
  bis  zum  1.  April  1902  bestanden  (Gesetzbl.  1901,  15.  Mai,  S.  63,  no.  21,
15.  Mai,  S.  64,  no.  22.),  womit  gleichzeitig  mit  den  alten  Hebe-  und  Kontrollstellen ­
  vor  den  Toren  die  neueren  Weggolder  (Chausseegelder)  und  das  Torfkanalgeld ­
  in  Wegfall  kamen  (Gesetzbl.  1901,  15.  Mai,  S.  66,  no.  23.)  —  Der
bei  den  Seegütern  erhobene  Eingangszoll  der  neueren  Zollabgabe  (s.  vor.  Anm.)
knüpft  an  die  Eingangszolleigenschaften  der  alten  Konvoye,  Tonnen-  und  Baken-,
Fass-  und  Bodengelder  an,  der  bei  allem  Ausgang  erhobene  Ausgangszoll  der
neueren  Zollabgabe  an  die  alte  Akzise,  die  beim  Ausgang  der  Güter  festgestellt
15*
        <pb n="224" />
        —  228  —

Bremen,  wie  Frankfurt'),  wo  der  Bund  ebenfalls  mit  grofser  Freude
wurde,  die  Umsatzsteuer  an  die  Eigenhandelssteuereigenschaft  (in  Bremen  umgesetztes ­
  Gut)  der  alten  und  neueren  Akzise  an,  sodass  eine  Beziehung  bis
zur  Firmensteuer  besteht.  Die  alten  städtischen  Kontrollstellen,  an  denen  die
Prüfungvonder  Akzisekammer  (s.  dazuBrem.  Nachr.  2.  Okt.  1908),  wo  Verrechnung
und  Zahlung  ursprünglich  mit  langen  Fristen  stattfand,  von  dem  Schütting
erhaltener  etc.  Ausweise,  z.  T.  auch  Hebung,  erfolgte,  waren  die  Tore,  seit  1848
die  vor  den  Toren  belegenen,  z.  T.  noch  jetzt  kenntlichen  Erhebungsstellen  vor
den  Vorstädten,  an  der  Weser  die  Wichelnburg  (später  Weserbahnhof)  und  die
Holzpforte  (Werdertor),  wozu  die  weitere  Kontrolle  durch  die  Angestellten  der
Wage,  bezw.  Auflader  und  Bestederei,  und  der  Schlachte  kommt.  —  Zur  1896
eingeführten  Weserkorrektionsabgabe,  s.  Reichsgesetzblatt  1886,  5.  April,  S.  67,
no.  1644;  Brem.  Gesetzbl.  1895,  29.  März,  S.  47,  no.  17;  [Hermann
Schumacher,  Theoretische  Betrachtungen  über  das  Binnenschiffahrtsabgabenwesen ­
  in  Deutschland,  Berlin  1901  (Sonderabdr.  a,  d.  Archiv  f.  Eisenbahnwesen, ­
  1901,  Heft  2.),  S.  37.  103.]
Zur  Geschichte  des  bremischen  Finanzwesens  scheint  vielleicht  eine
Spezialdarstellung  in  Aussicht  zu  stehen.  Besonders  deutlich  ist  die  Idee  des
portofranco  in  Hamburg  durch  den  Kampf,  den  Büsch  für  ihn  geführt  hat,
herausgetreten.  Über  die  sukzessive  Vereinfachung  und  Verbilligung  der
Hamburger  Zölle  s.  (C.  F.  Wurm,  F.  Th.  Müller,  u.  a.),  Die  Aufgabe  der
Hansestädte  gegen  den  Zollverein,  Commissionsbericht  an  die  V.  S.  der  Hamb.
Ges.  z.  Bef.  d.  Künste  und  nützl.  Gew.,  Hamburg  1847,  S.  9  ff.;  C.  F.  Wurm,
D.  Handelspolitik  der  Hansestädte,  Hambg.  1839,  S.  8  ff.;  Richard  Ehrenberg, ­
  Die  Anfänge  des  Hamburger  Freihafens  (Wie  wurde  Hamburg  gross,  I.),
Hamburg  und  Leipzig  1888;  u.  a.  ;  Lübeck  hat  1833  grundlegend  das  neuere
System  der  Hansestädte  festgelegt.  Vgl.  a.  Fr.  v.  Reden,  Vergl.  Zusammenstellg.
  d,  Grenz-Eingangs-Abgaben  etc.,  bearb.  i.  Auftr.  d.  Volkswirtschafts-Ausschusses ­
  d.  d.  Reichsvers.,  Frankft.  a.  M.  1848,  S.  46  ff.  Für  Bremen  ist
entscheidend  der  Bericht  der  zur  Regulirung  der  Aocise-,  Convoye-  und  Tonnengelds-Abgaben
  niedergesetzten  gemeinschaftlichen  Deputation,  9,  Juli  1824  Anl.  a
zum  Antrag  des  Senats,  Bürger-Convents-Verhandlungen  vom  Jahre  1824,
S.  115  ff.,  interessant,  weil  hier  die  Tarifierungsquoten  der  alten  Zölle  aufgestellt
sind.  Zu  der  Änderung  1862:  Gutachten  d.  Handelskammer  üb.  d.  Aufheb.
d.  Ein-  u.  Ausfuhr-Accise  u.  d.  vorgeschl.  Ersatzsteuern,  Bremen  1862.
Zur  französischen  Zeit;  C.  A.  Heineken,  Gesch.  d.  fr.  Hanse-Stadt
Bremen  (Original-Mnskrpt.  Brem.  Stadtbibi.),  1812,  S.  302,  431  ff.  etc.;  J.  H.
Duntze,  Gesch.  d.  fr.  Stadt  Bremen,  IV.  Bd.,  Bremen  1851,  S.  776,  786  ff.;
(Napoleons  Kontinentalsystem)  G.  F.  de  Martens,  Supplement  au  recueil  des
traites  etc.,  tome  V.  ou  Nouveau  recueil,  tome  I,  Gottingue  1817,  p.  433  et
suiv;  u.  i.  f.
Zum  modernen  Finanzwesen  Bremens:  H.  Sievers,  D.  Staatsr.  der  fr.
Hansestadt  Bremen,  in  Marquardsens  Hdb.  d.  öffentl.  Rechts,  III.  Bd.,
II.  Halbbd.,  3.  Abt.,  Freib.  i.  B.  u.  Tüb.  1884,  S.  79  ff.;  Jobs.  Bollmann,
Brem.  Staats-  u.  Verwaltungsrecht,  Bremen  1904,  S.  216,  235  ff.;  ders.,
Verfass,  u.  Verwalt,  d.  fr.  Hansest.  Bremen,  Bd.  XIII  der  Bibi.  d.  öffentl.
Rechts,  hrsg.  v.  F.  Scholz  u.  Storck,  Hannover  1909,  S.  124  ff.
')  Auch  Frankfurt  hat  Carlowitz  statt  der  sonst  verliehenen  Orden  das
Ehrenbürgerrecht  gegeben.  Bremer  Staatsarchiv.
        <pb n="225" />
        —  229  —

begrüßt  wurde,  und  Leipzig.  Darum  hat  sich  Bremen  diesem  Verbände, ­
  der  einigermaßen  sein  stärkstes  Handelsgebiet  umschlofs
und  lose  war,  angeschlossen,  dem  späteren  geschlossenen  und
kleineren  hannoverschen  Steuerverein  nicht.  Wegen  seiner  östlichen
Interessen,  seiner  Grenzlage  und  der  engeren  Beziehungen  zum
preufsischen  Gebiet  bleibt  auch  Hamburg  draufsen.
Soweit  entsprach  der  Bund  einer  natürlichen  Konstellation,
im  übrigen  war  er  ein  sehr  unnatürliches  Gebilde.  Die  mitteldeutschen ­
  Staaten  waren  in  allen  ihren  Nachbarbeziehungen  gestört,
die  Ausbildung  zu  einem  modernen  Handelsgebiet  ausgeschlossen,
und  das  Verharren  in  dem  alten  und  halbmodernen  Zustande
ebenso.  Der  schwächste  und  zugleich  wichtigste  Punkt  war  Kurhessen, ­
  das  ebensoviel  Grenzmeilen  wie  Quadratmeilen  hatte 1 ).
Es  fiel  zuerst  ab,  trotz  der  Feindschaft  des  Kurfürsten  gegen
Preufsen,  indem  es  das  Verhältnis  brach,  und  sich  deshalb  so  sehr
mit  Hannover  verfeindete,  dafs  Hessen  um  keinen  Preis  das
hessische  Stück  der  Grafschaft  Schaumburg  an  den  späteren
hannoverschen  Steuerverein  anschlofs,  das  also  in  Isolierung  verharren ­
  mufste.  Ein  Streich,  der  noch  etwas  früher  fiel,  war
die  Gestattung  einer  zollfreien  Durchgangsstrafse  zwischen  dem
preufsischen  und  dem  süddeutschen  Zollverein,  die  sich  wirtschaftlich
ziemlich  ähnlich  und  bereits  damals  in  einem  Handelsverträge  nähergetreten ­
  waren,  durch  Sachsen-Koburg-Gotha  und  Sachsen-Meiningen.
Die  Strafse  Gotha—  Oberhof  sollte  mit  preufsischer  Unterstützung
ausgebaut  werden.  Dadurch  erhielten  das  gothaische  und  das
meiningische  Land  die  weitaus  wichtigste  Strafse,  was  ihnen  sehr
verlockend  war.  Versuche,  kleinere  positive  Verbände  zu  bilden
unter  den  Mitgliedern  des  mitteldeutschen  Vereins,  blieben  ohne
Erfolg  —  auch  Smidt  hat  in  einer  Denkschrift  Ausführungen  dazu
gemacht  —,  sowohl  der  Einbecker  Verband,  an  dem  Kurhessen  teilnahm ­
  und  aus  dem  nachher  der  Steuerverein  hervorging,  wie  die
Bestrebungen  unter  den  thüringischen  Ländern.
Englands  Handelspolitik  stand  naturgemäß  bei  dem  Handelsverein. ­
  Er  setzte  sich  für  den  England  günstigen  status  quo  und
die  altgewohnten  Handelsverbindungen  ein,  die  der  Kaufmann  an
sich  schon  schätzt *  2 ).
*)  164  Meilen  Zollgrenze,  154  Geviertmeilen  Gebiet.  H.  v.  Treitschke,
Deutsche  Geschichte  im  19.  Jahrhundert,  IV.  T.,  S.  351.
2 )  England  formulierte  durch  Hannover  einen  Satz,  der  speziell  gegen
Preufsen  und  seine  zwei  Hälften  gerichtet  war,  nämlich,  dafs  gegen  von  Ausland
zu  Ausland  im  Verstände  von  Nichtmitgliedern  des  Handelsvereins  zu  Nichtmitgliedern ­
  des  Handelsvereins  gehendes  Transitgut  stärkeren  Abgaben  unterstellt ­
  werden  dürfe.
        <pb n="226" />
        —  230  —

Ein  selbständiger  einheitlicher  deutscher  Markt  schien  gegen
die  Interessen  des  Auslandes  zu  verstofscn;  trotzdem  gerade  mit
dem  leistungsfähigen  Deutschland  der  Austausch  nachher  ein  um  so
gröfserer  wurde,  war  es  doch  gleichzeitig  ein  Konkurrent,  und  Englands ­
  Industrie  wurde  zunächst  zurückgedrängt.  Die  Gefahr  stand
bei  Preufsen,  nicht  bei  den  Tendenzen  des  Handelsvereins,  auch
wenn  etwa  die  Idee  einer  Erweiterung  auf  das  Bundesziel  praktisch
erreichbar  gewesen  wäre,  würde  das  tendenzgemäfs  keinen  stärkeren
Abschlufs  bedeutet  haben.  Dazu  spielten  auch  die  politischen
Gegensätze  in  diesem  Konzert  mit;  das  Interesse  des  Auslands,  eine
sich  etwa  anbahnende  stärkere  politische  Verbindung  hintanzuhalten,
wie  es  auch  Frankreich  interessierte,  und  der  Gegensatz  Osterreich-Preufsen..
  Österreich  suchte  den  Händelsverein  gegen  Preufsen  zu
benutzen.  So  war  man  denn  in  eigenartiger  Gesellschaft.
Als  mit  dem  1.  Januar  1834  die  Zollschranken  im  inneren
Deutschland  fielen,  indem  der  preufsische  Zollverein  und  die  mitteldeutschen ­
  Staaten  des  Handelsvereins  zum  deutschen  Zollverein
zusaramengetreten  waren,  innerhalb  dessen  die  kleinen  thüringischen
Staaten  zusammen  mit  den  preufsischen  und  kurhessischen  Gebietsstücken, ­
  die  dazwischen  lagen,  als  gleichzeitig  begründeter  Thüringischer ­
  Handelsverein  auftraten,  auch  die  Handelsverträge  Frankfurts
mit  England  und  Nassaus  mit  Frankreich,  wodurch  man  sich  dort
zu  halten  geglaubt  hatte,  gelöst  waren,  blieben  nur  noch  die
welfischen  Lande  und  Oldenburg,  zu  denen  nachher  noch  Schaumburg-Lippe
  hinzutrat,  mit  dem  1834—36  begründeten  Steuerverein  in  der
Bahn  des  Handelsvereins.  Sie  waren  aber  zu  einem  einheitlichen  Zollgebiet ­
  zusammengeschlossen,  das  Hannover  mit  Aufhebung  der  Binnenzölle ­
  und  Begründung  eines  Grenzzollsystems  1825  für  sich  durch  sein
Zollreformgesetz  begründet  hatte.  Bis  1837  blieben  ja  auch  England
und  Hannover  in  einer  Hand.  Baden  ist  1835  zum  Zollverein  getreten.
Die  hannoversche  Grenzlinie  ist  von  den  Deutschland  im  neunzehnten ­
  Jahrhundert  im  Innern  trennenden  Grenzlinien  am  längsten
so  oder  so  mit  gewissen  Verschiebungen  intakt  geblieben.  Soweit
sie  Elbgrenze  war,  ist  sie  dann  noch  Zollvereinsgrenze  gegen
Mecklenburg,  das  all  den  Zolleinigungen  ferngeblieben  war,  und  das
dänische  Holstein  geworden,  nur  die  mecklenburgisch-preufsische
und  die  holsteinische,  die  nicht  soweit  nach  Deutschland  hereinreichen, ­
  haben  von  den  bedeutenderen  Grenzen  länger  bestanden.
1841  kam  ein  Rifs  in  den  Sleuerverein,  indem  Hannover  und  Braunschweig ­
  sich  zuerst  wegen  der  Strafse  Salzwedel—Lüneburg,  die
Hannover  mit  Preufsen  zusammen  bauen  wollte,  und  dann  wegen  einiger
        <pb n="227" />
        —  231

von  Hannover  nicht  ratifizierter  Bestimmungen  des  neuen  Steuervereinsvertrages
  erzürnten  und  Braunschweig,  dessen  abgerundetes  Stück  um  die
Stadt  Braunschweig  ins  Preufsische  eingriff,  während  der  Weserdistrikt
Nord-  und  Südhannover  trennte  und  verband,  zum  Zollverein  übertrat.
Blankenburg  war  bereits  im  preußischen  Verband.  Hannover
kam  dadurch  in  eine  sehr  unangenehme  Lage,  und  es  bedurfte  erst
einiger  Jahre,  bevor  die  ehemaligen  Zollgenossen  durch  Regelung
des  Verkehrs  zwischen  Süd-  und  Nordhannover  durch  den  Weserdistrikt
auf  einen  modus  vivendi  zu  bringen  waren,  nachdem  Hannover  mit  einem
etwaigen  Anschlufs  an  den  Zollverein  keinen  Ernst  gemacht  hatte  und
der  Streit  ziemlich  unangenehme  Ausführungen  gezeitigt  hatte.
1848—49  brachte  den  Entwurf  einer  Reichszollordnung  durch
das  Reichsministerium,  Beratung  der  Zollangelegenheiten  in  der
Nationalversammlung  und  Berufung  von  Zollbevollmächtigten  aus
allen  deutschen  Staaten  nach  Frankfurt,  die  die  Zollvereinsstaaten
gleichzeitig  als  aufserordentliche  Generalkonferenz  konstituierten. 1 )
‘)  Handakten  des  verstorbenen  Herrn  Bürgermeisters  Duckwitz,  seine
Handschrift:  Das  Reiohsnrinisterium  des  Handels,  August  1848  bis  May  1849,
niedergeschrieben  im  Sommer  1849,  Tagebuch,  im  Besitz  von  Herrn  Perd.  Duckwitz
in  Bremen;  Die  Resultate  der  Berathungen  der  Regierungs-Kommissaire  in
Frankfurt  a.  M.  1848/49  zur  Herstellung  der  Zoll-Einheit  im  Deutschen  Reiche,
Halle  18B1  (Aktenveröffentlichung);  Fr.  v.  Reden,  Vergl.  Zusammenstellung  d.
Grenz-Eing.-Abg.  i.  Österr.,  d.  d.  Zollver.,  d.  nordd.  Steuerverein  u.  d,  Herzogth.
Schleswig-Holstein  etc.,  im  Aufträge  des  Volkswirthsch.-Ausschusses  d.  Eeichsversammlg.
  bearbeitet,  Frankfurt  a.  M.  1848;  L.  Oelsner,  Die  wirtschaftsund
  sozialpolitischen  Verhandlungen  des  Frankfurter  Parlamentes,  Preufs.  Jahrbücher, ­
  LXXXVII.  Bd.,  1897,  S.  81  ff.,  speziell  S.  88  ff.;  W.  Wichmann,  Denkwürdigkeiten ­
  aus  der  Paulskirche,  Hannover  1888,  S.  109  ff.;  A.  Zimmer  mann,
Gesch.  d.  preufs.-deutschen  Handelspolitik.  Oldenburg  und  Leipzig  1892,  S.  185  ff.,
337  ff.;  Duckwitz,  Denkw.,  S.  91  ff.,  etc..  Streitliteratur  zur  achtundvierziger
Zollfrage,  namentlich  zur  Differenzialzollidee:  (A.  Duckwitz),  Memorandum,
d.  Zoll-  u.  Handels-Verf.  Dtschlds.  betr.,  Bremen  1848;  ders.,  Deutschlands
Handels-  u.  Zollverh.,  Bremen  1848;  D.  Handels-Syst.  des  H.  Senator
Duckwitz,  beurth.  v.  e.  Kaufm.,  Hambg.  1848;  D.  nation.  Einh.  Dtschlds.,  angewendet ­
  auf  d.  d.  Schifffahrtsverh.,  Vortr.  i.  Oldenb.  Gewerbe-  u.  Hdlsver.,
Oldenburg  1848;  (John  Prince-Smith),  Petit,  um  Schutz  geg.  Beschränk,
d.  Verkehrs,  Berlin  1848;  (ders.),  Für  u.  wider  Schutz-  u.  Diff.-Zölle,  e,  Beruf,
a.  d.  krit.  Urth.  d.  Volksvertreter,  Berlin  1848;  H.  Carl,  Beitr.  z.  Erört.  d.
Frage  üb.  Diff.-  u.  Schutzzölle,  d.  H.  Alt.  d.  Berl.  Kfmschft.  gew.,  Berlin  1848:
ders.,  Dtschlds.  Zollein.,  Schutz-  u.  Differentialzölle,  Frankfurt  a.  M.  1848;
C.  W.  Asher,  Off.  Sendschr.  a.  d.  Commercial-Rath  Carl  a.  dess.  Votum  üb.
Differential-  u.  Schutzz.,  Berlin  1848;  H.  Börner  u.  H.  Klein,  Denkschr.  üb.
d.  künft.  Handelspolitik  u.  Zollverf.  Deutschlands,  Siegen  1848—49,  (C.L.D,  Meister),
Der  Freih.  Hambgs.  e.  Bedürfnifs  f.  Deutschld.,  Vot.  e.  Hamb.  Kaufms.  in
Bez.  a.  d.  Handel  m.  Westindien  u.  Mejiko,  Hambg.  1848;  (P.  L  Eider  u.  a.),
        <pb n="228" />
        —  232  —

Die  Zollfragen,  Seeangelegenheiten  und  Handelspolitik  hatte  neben
der  Allgemeinleitung  Duckwitz  von  vornherein  selbst  übernommen.
Referent  der  Abteilung  war  nach  der  Geschäftsverteilung  vom
18.  September  der  sächsische  Oberpostrat  von  Schimpft,  vorher
Ber.  d.  Commiss.  z.  Berath.  d.  b.  d.  Herstell,  e.  allg.  Deutschen  Zollv.  1.  Frage
komm.  Lübeckischen  Interess.  a.  d.  Senat,  Lübeck  1848;  Lübecks  nordischer
Handel,  unt.  Berücks.  s.  Bedeut,  f.  d.  d,  Industrie,  Lübeck  1848;  Die  deutsche
Zollfrage,  Lübeck  1848;  (H  e  s  s  e),  Zoll-Aphorismen,  I.  Heft,  Hambg.  u.  d.  Freihafensystem, ­
  Fkft.  a.  M.  1848;  Bemerk,  betreffend  d.  Herstell,  e.  einh.  d.  Handels-  u.
Zoll-Verfass.,  Frankfurt  a.  M.  1848;  (A.  Soetbeer),  D.  d.  Handels-  u.  Zollverf.
u.  d.  Freihafen-System  m.  bes.  Rücks.  a.  Hamb,  etc.,  Frankfurt  a.  M.  1848;
(F.  Helfer  ich),  Kann  b.  e.  einheitl.  d,  Handels-  u.  Zollv.  Hambg.  a.  d.  d.
Zolllinie  ausgeschlossen  bleiben?,  Frankf.  a.  M.  1848;  J.  Lubienski,  D.  fr.
Handel,  Berlin  1848;  Bemerkgen.  üb.  d.  Herst,  e.  einheitl.  d.  Handels-  u,  Zoll-Verf.,
  Frankf.  a.  M.  1848;  Bericht  üb.  d.  Antrag  d.  Abg.  Eisenstuck,  Günther
n.  Mammen,  proyisor.  Zollmafsregeln  betr.,  abgestatt,  dem  Freihandels-Ver.,
Hambg.  1848;  J.  Steinert,  Freihandel  u.  Schutzzölle,  Hambg.  1848;  Raisonnements
  d.  Schutzzoll-Wühlers  Julius  Ries,  Altona  1848;  Gutacht.  Hambg.
Fabrikanten  üb.  d.  d.  Zollfr.  zunächst  i.  Bez.  a.  Hbg.,  Hambg.  1848;  Beantw.
d.  Anfr.  löbl.  Commerz-Dep.  i.  Hbg.  i.  Bez.  a.  d.  künft.  Stellg.  d.  Hamb.  Manufactur-Waaren-Handels
  z.  d.  Zollverein,  eiliger,  v.  Verein  v.  Kauft,  d.  Manufactur-Waar.-Faches
  en  gros,  Hambg.  1848;  (A.  Alexander),  Hbgs.  Manufactur-Waaren-Handel
  u.  s.  künft.  Entvvickel.  bei  e.  einheitl.  d.  Zoll-  u.  Handelssystem,
Hambg.  1848;  D.  d.  Zoll-  u.  Handels-Ver.,  auf  d,  allg.  Wohlstand  heb.  Prinzipien
gegründet,  m,  bes.  Berücks.  d.  Verh.  Hambgs.,  Hamburg  1848;  u.  a.;  W.  Beer,
D.  Gefahren  d.  Differenzial-Zölle,  u.  der  Revis.  d,  Zoll-Tarifs,  e.  Gutacht.  best,
f.  d.  Coli.  d.  H.  Ältest,  d.  Berlin.  Kfmschft.,  Berlin  1848;  Vertheid.  des  für  d
Zollver.  in  Vorschlag  gebrachten  Differenzial-Zoll-Gesetzes,  Berlin  1848,  Ed,  Goldschmidt, ­
  E.  Stimme  aus  d.  Gewerbestande  üb.  Differenzial-Zölle,  Berlin  1848;
(F.  L.  v.  Rönne),  Denkschr.  d.  volksw.Bestimmungen,  d.  nordamerik.  Bundesconstit.
  betr.,  Frkft.  a.  M.  1848;  J.  C.  Glaser,  Einige  handelspol.  Grundzüge
f.  d.  Handhab,  d.  Internat.  Verkehrs,  Frkft.  a.  M.  1848;  (L.  v.  Camphaus  en
u.  C.  A.  v.  Kamptz),  D.  nächste  Weg  zur  Zoll-  u.  Handels-Einig.  Dtschlds.,
Frkft.  a.  M.  1848;  C.  Junghanns,  D.  Volkwirtschaftslehre  u.  6  volksw.  Trugschlüsse ­
  d.  H.  Bastiat,  Leipzg.  1848;  ders.,  Der  Fortschritt  des  Zollvereines,
Frankft.  a.  M.  1848;  G.  Zöppritz,  Der  Rückschritt  d.  Zollvereins,  Frankfurt ­
  a.  M.  1848;  Alex.  Schneer,  Actenstücke  betr.  d.  Diff.-Zoll-Frage,  Central-Arch.
  f.  d.  Gewerbe-,  Handels  u.  Finanzwesen,  I.  Bd.,  Jena  1848  (druckt  S.  43  ff.
die  preufs.  Denkschr.  v.  1846,  die  Kölner,  die  Königsb.  u.  Bresl.  Denkschriften,  die
v.  Kupfer  u.  Abegg  von  1847  ab);  (Delbrück?),  Üb.  gemeins.  materielle
Interessen  i.  d.  Bundesstaate,  insbes.  bei  Abgab.  v,  Verkehr  u.  Verkehrsmitteln,
Frkft.  a.  M.  1848;  C.  Arnd,  D.  Freihandel,  List  u,  d.  Memorandum,  Frkft.  a.  M.
1848;  Entw.  z.  e.  Zolltarif  f.  d.  ver.  Dtschld.,  ausg.  u.  m.  Motiven  verseh.  inGemäfsh.
d.  Berath.  d.  i.  Frkft.  a.  M.  versammelt  gewes.  Abgeordn.  d.  Hdlsstds.  Nov.  1848,
Frkft.  a.  M.  1848;  E.  Stimme  Frankfurter  Weinhändl.  geg.  d.  vorgeschl.  Herabsetz,
d.  Zolles  auf  ausl.  Weine,  Frkft.  a.  M.  1848;  F.  A.  Regenauer,  Beleucht,  d.
v.  Abg.  d.  Hdlsstds.  nordd.  Handels-  u.  d.  Vereins!.  Mefsplätze  Frkft.  a.  M.  u.
Leipz.  bearb.  u.  i.  Nov.  vorig.  J.  d.  d.  Reichsvers.  vorgelegt.  Entwfs.  z.  e.  Zoll-
        <pb n="229" />
        —  233

Kommissar  der  sächsischen  Zollverwaltung  in  Magdeburg,  der  die
Beratungen  der  Zollsachverständigen  zu  leiten  hatte,  nachdem
Duckwitz  im  Oktober  den  volkswirtschaftlichen  Ausschufs,  der  sie
berufen,  aber  bis  dahin  nicht  gehört  hatte,  wegen  seiner  Tätigkeit
de  omnibus  rebus  et  de  quibusdam  aliis 1 )  mattgesetzt  hatte 2 ).
tarif  f.  d.  v.  Dtschld.,  Karlsruhe  1849;  Beleuchtungen  d.  Entw.  z.  e,  Zoll-Tarif
f,  d.  ver.  D.,  Frkft.  a.  M.  1848,  abgedruckt  a.  d.  Weserzeit.  No.  1583,  1584,
1689,  1590,  1594,  Bremen  1849;  Oldenburgs  Interesse  an  d.  v.  Abg.  d.  Hdlsstds.
entw.  Zolltarif  f.  d.  v.  D.,  abgedr.  a.  d.  Verhdl.  d.  oldenb.  Gew-,  u.  Handelsver.,
Oldenburg  1849;  Bel.  d.  Entw.  z.  e.  Zolltarif  f.  d.  v.  D.,  v.  d.  Ältest,  d.  Kfmsohft.
z.  Magdeb.,  Magdeb.  1849;  Erläut.  z.  d.  Magdeb.  Bel.  v.  e.  gew.  Deput.  d.  Hdlsstds.
i.  Königsberg  b.  Freihandelsver.  i.  Frkft.  a.  M.,  Königsb.  1849;  Denkschr.  v.  S.
d.  Mecklenb.  patriot.  Ver.  üb.  d.  künft.  Zollverf.  Dtschlds.  m.  bes.  Berücks.  d.  v.
d.  Abg.  d.  Hdlsstds.  z.  Frkft.  a.  M.  entw.  Zollt.,  Rostock  1849;  X.  Y.  Z.,  Freihandel ­
  od.  Schutzzoll  i.  Mecklenb.,  z.  Würd.  d.  Entw.  z.  e.  Zollt,  f.  d.  v.  I).,
(Frkft.  1848)  Wismar  1849;  [(Bolten),Ber.  d.  Aussch.  z.Prüf.des  v.Freihandelsver.
i,  Frkft.  a.  M.  entw.  Zollt,  f.  d.  v.  D,,  an  d.  Kamm.  d.  Abg.,  Schwerin  1849];
Zoll-Tarif  f.  Dtschld.,  vorgeschl.  v.  Allg.  d.  Ver.  z.  Schutze  d.  vaterl.  Arbeit,
Frkft.  a.  M.  1849;  Michael  Striegel  aus  Degerloch,  Das  patriotische
Maul,  1849;  A.  Duckwitz,  D.  Revision  d.  Verf.-Entwfs.  v.  26.  Mai  1849,  Bremen
1849;  J.  v.  Wickede,  D,  Auf  heb.  d.  engl.  Navigationsacte  u.  d.  deutsche  bes.
mecklenb.  Rhed.,  Hambg.  1850;  L.  v.  Patow,  Bel.  d.  auf  d.  Zoll-Konf.  i.  Kassel
vorgeschl,  Zolltarifs-Veränd.,  Berlin  1850;  L,  K(ühne),  Flieg.  Blatt  als  Zustimm,
z.  d.  v.  Patowschen  Beleucht.,  Berlin  1850;  Bel.  einiger  Vorschi.  d.  Denkschr.  d.  Kgl.
Preufs.  Hdls.-Ministerii  v.  10.  Mai  1850,  Bremen  1850;  J.E.Wappäus,  Gelegentl.
Gedank.  üb.  nationale  Hdlspol.,  Gott.  1851;  W.  Schmidlin,  Schutzz.  od.
Hdlsfreih.,  v.  d.  Ver.  f.  Hdlsfr.  z.  Hambg.  m.  d.  erst.  Preise  gekrönt,  Hambg.  1851;
(J.  Prince-Smith),  D.  Hdlsminist.  a.  sechs  Stunden,  e.  Traum  v.  Adam
Ri  ese  d.  J.,  Buchhalter,  v.  d.  V.  f  Hdlsfr.  z.  H.  gekr.,  Hambg,  1851;  J.  A.  Schäfer,
D.  Diff.-Zoll-Syst.  a.  d.  einz.  Mittel  z.  fest.  Begr.  d.  Zoll-  u.  Hdlsein.  beleuchtet,
München  1851;  L.  K(ühne),  Zur  handelspol,  Frage,  Berlin  1852;  J.  L.  Teilkampf, ­
  Beitr.  z.  Nationalök.  u.  Hdlspol.,  Leipzig  1851  u.  1853.  —  Offiziöse
Artikel  des  Reichshandelsministeriums  in  die  Bremer  Zeitungen  und  die
Frankfurter  Oberpostamtszeitung  schrieb  namentlich  der  Ministerialsekretär,
der  bekannte  Nationalökonom  und  Politiker  und  Begründer  der  deutschen
Shakespearegesellschaft  späterer  Zeit,  Wilh.  Oechelhäuser  aus  Siegen.  Offiziös
sind  auch  die  Broschüren  des  von  Preufsen  kommittierten  Rechnungsrats  Hesse,
der  die  Tarife  des  Handelsministeriums  bearbeitet  hat,  und  des  referierenden
Rats  für  Statistik  nach  der  Geschäftsverteilung  vom  18.  Sept.,  Prof,  der  Staatswissenschaften ­
  Helferich  von  Freiburg.  F.  L.  v.  Rönne  war  1848  Reichsgesandter
in  Washington,  wo  er  vor  seiner  Leitung  des  preufsischen  Handelsamts  als
preufsischer  Ministerresident  beglaubigt  gewesen  war.
*)  Vgl.  das  Bild  der  Registratur  des  V.-A.  in  J.  H.  D(etmold)s,  des
letzten  Reichsministers  des  Handels,  der  Justiz  und  des  Innern  von  1849,  und
A.  S(chroedter)s  Thaten  und  Meinungen  des  Herrn  Piepmeyer,  Frankfurt  a.  M.
1848—49,  p.  (19,  20),  22;  p.  22  a.  reproduziert  bei  Hans  Blum,  Die
deutsche  Revolution  1848—49,  Florenz  u.  Leipz.  1897,  S.  265.
2 )  Papiere  des  verstorbenen  Herrn  Bürgermeisters  Duckwitz  im  Besitz
von  Herrn  Ferd.  Duckwitz  in  Bremen,
        <pb n="230" />
        234  —

Ferner  machten  sich  Anfänge  der  Reichseisenbahnidee,  die  Bismarck
1876  gegen  den  Widerstand  namentlich  der  süddeutschen  Mittelstaaten
z.  T.  auch  der  Freihandelspartei  nicht  realisieren  konnte  und  deshalb
zu  dem  heutigen  Zwittersystem  der  preufsischen  Eisenhahnhegemonie
führte,  zum  erstenmal  zugleich  mit  Reichspostideen  geltend,  die  im
Reichshandelsministerium  nicht  mehr  zur  Erörterung  bezw.  näheren
Ausarbeitung  kamen 1 ) 2 ).  Man  wollte  anfangs  Reichspost,  dann  Gesetzgebung ­
  und  Aufsicht  durch  das  Reich,  wie  es  auch  in  die  Berliner
')  Papiere  des  verstorbenen  Herrn  Bürgermeisters  Duckwitz;  D  u  c  k  w  i  t  z
Denkw.,  S.  243,  248;  Bemerk,  gegen  d.  Beschlüsse  d.  d.  Reichsvers.  üb.  Flüsse,
Canäle  u.  Seeen  u.  üb.  Eisenbahnen  (Denkschr.  d.  hannov.  Reg.),  Hannover  1849,
S.  43  ff.;  u.  a.  .  —  Über  die  verschiedenen  Stimmungen  in  Bremen  etc.  1875/76  vgl.
D.  Böhmer  t,  Enquete  üb.  d.  Reichseisenbahnfrage,  Leipz.  1876;  Bericht  üb.  d.
Verhdlgen.  d.  XVII.  Congresses  d.  Volkswirthe,  in  Bremen,  1876,  S.  114  ff.,  121  ff.
u.  w.;  Jahresber.  d.  Hdlsk.  i.  Bremen,  Jg.  1876,  S.  14  u.  15;  Bremer  Handelsblatt,
Jg.  1876,  S.  104,  190,  211,  342,  366,  403,  407,  498;  G.  Runde,  D.  Reichseisenbahnprojekt ­
  v  volksw.  u.  finanz.  Standp.  beleuchtet,  Braunschweig  1876;
Peter  Ramsauer,  D.  Reichseisenbahnfrage,  Oldenb.  1878;  Th.  Barth,  Z.
Entwicklungsgesch.  d.  heut,  reaction.  Wirtschaftspolitik,  Heft  5  der  Volkswirthsch,
  Zeitfragen,  hrsg.  v.  d.  Volksw.  Ges.  i.  Berlin  u.  d.  ständ.  Dep.  d.
Congr.  d.  Volksw.,  Berlin  1879;  V.  Marcus,  Gegen  die  Verstaatl.  d.  preufs.
Privatbahnen,  ebenda  H.  7,  Berlin  1879;  A.  Krüger,  Zur  Gesch.  d.  Bismarckschen
Reichseisenbahnprojekts,  Berlin  1909.  Das  Reichseisenbahnamt  wurde  1873
gegründet.  Vgl.  zur  neueren  publizistischen  Agitation  durch  den  von  Böhmert
1857  durch  einen  Aufruf  im  Bremer  Handelsblatt  gegründeten  Kongrefs  deutscher
Volkswirte,  auch  seitens  des  deutschen  Nationalvereins,  des  Handelstages  im
Hinblick  auf  Bremen,  wegen  der  Eisenbahnen,  Beseitigung  der  antiquierten
Durchgangszölle  des  Zollvereins  und  der  parlamentarischen  Ausgestaltung  des
Zollvereins  Victor  Böhmert,  Rückblicke  eines  Siebzigers,  Dresden  1900,
S.  14—37,  48;  Jobs.  Corvey,  Victor  Böhmert,  Reclams  Universum,  XXV.
Jg.,  S.  387  ft.;  [Hermann  Onoken,  Aus  d.  Briefen  Rudolf  v,  Bennigsens,
in  der  Deutschen  Revue,  XXXI.  Jg,  1906,  3.  Bd.,  S.  154  ff.,  162  ff.];  u ,  a.;
Die  Umsatzsteuer  u.  d.  Handel  Bremens,  Bremen  1866,  S.  16;  M.  Lindeman,
Fünfzig  Jahre,  Weserzeitung,  31.  Dez.  1903,  Nr.  16913  und  1.  Jan.  1894,
Nr.  16914;  [W.  v.  Sippen,  E.  Ruete,  A.  Reiche,  Aus  den  Tagen
Bismarcks,  Politische  Essays  von  Otto  Gildemeister,  Leipz.  1909,  S.  1  ff.,  148  ff.,
156ff.,163ff,,  170  ff.  etc,];  A.  Emmingh  aus,  August  Hammers,  Dresden  1907,8.55  ff.,
73  ff.,  90  ff.,  121,  134  ff.,  166  ff.,  160  ff.  .  —  Ober  die  heutigen  Rechtsgrundlagen  der
bremischen  Eisenbahnen  s.  Jo  h  s,  Bollmann,  Bremisches  Staats-  u.  Verwaltungsrecht, ­
  Bremen  1904,  S.  215  ff.;  Brem.  Ges.-Bl.,  1865,17.  April,  S.  7,  no.  8  (Vertrag
m.  Oldenburg  v.  8.  Mai  1864),  1884,  28.  Mai,  8.  68,  no.  20  (Vertrag  mit  Preufsen
vom  30.  Nov.  1883);  Verhandl.  zw.  d.  Senat  u.  d.  Bürgerschaft  im  J.  1895,
S,  87  ff,  (Neuorganisation  des  preufsischen  Eisenbahnwesens.  Fehlgeschlagene
Verhandlungen  wegen  Errichtung  einer  Eisenbahndirektion).
■)  Papiere  des  verst.  Herrn  Bürgermeisters  Duckwitz.  Vgl.  dazu  auch
[(C.  F.  Wurm,  F.  Th.  Müller  u.  a.),  Die  Aufgabe  der  Hansestädte  gegenüber
dem  d.  Zollverein,  Hamburg  1847,  8.  66  ff.];  Oscar  Grosse,  Die  Beseit.  d.
Thurn-  u.  Taxisschen  Postwesens  in  Deutschland,  Minden  i.  W.  1898,  8.  7.
        <pb n="231" />
        -  235  —

Verfassung  von  1849  überging 1 ),  im  Eisenbahnwesen  neben  radikalen
Vorschlägen  der  Übernahme  der  Eisenbahnen  auf  das  Reich  entsprechende ­
  Aufsichtsrechte,  auch  Baurechte  und  Bewilligung  der
Eisenbahnen  durch  das  Reich  (in  der  Berliner  Verfassung  gestrichen) ­
  4 ).  Die  unmittelbare  Veranlassung  zur  Beschäftigung  mit
der  Eisenbahn  waren  die  schon  hervortretenden  Tarifschwierigkeiten
zugunsten  einzelner  Plätze  und  namentlich  der  Grofsversender,  der
Streit  Dänemarks  mit  Lübeck *  2  * )  und  zwischen  Württemberg,  Baden
und  Bayern,  wodurch  keine  Westostbahn  zustande  kam 8 ).
Duckwitz’s  Name  war  ein  Kompromifs 4 ),  auf  den  die  norddeutschen ­
  bezw.  nordostdeutschen  Freihändler  nicht  reagierten.  In
den  unverbindlichen  Zollkonferenzen  der  Nichtzollvereinsstaaten  z.u
Hannover  vom  26.  Juni  bis  2.  Juli  1848  erklärten  sich  Hannover,
Oldenburg  und  Bremen  für  Differenzialzölle  als  Repressalie 5 ),  Mecklenburg ­
  und  Lübeck  erklärten,  dafs  sie  dann  als  Ostseehäfen  auf
Hamburg  und  Bremen  angewiesen  würden  6  * ),  konform  der  ablehnenden
Haltung  der  preufsischen  Ostseekommissionsplätze  1847 8 ).  —
Hamburg,  das  auf  der  Konferenz  durch  die  Gegner  von  Duckwitz,
Kirchenpauer  und  Geffken,  vertreten  war,  lehnte  ebenfalls  jede
Kontrolle  ab 5 ) 6 ).  Bremen  hatte  dagegen  Beziehungen  mit  dem  inSiehe ­
  Fufsnote  *)  und  2 )  auf  der  vorigen  Seite  und  die  offiziellen
Verhandiungsberichte  der  Nationalversammlung.
2 )  Vgl.  die  Karte:  Lübecks  Eisenbahnen,  beantragt  und  abgeschlagen  von
der  dänischen  Regierung,  (Lübeck  1846).
s )  Papiere  des  verst.  Herrn  Bürgermeisters  Duckwitz  etc.
*)  Der  Reichsjustizminister  von  1848,  Rob  ert  v,  Mohl  schreibt  Lebenserinnerungen, ­
  II.  Bd.,  Stuttgart  und  Leipzig  1902,  S.  75;  „Bei  der  ersten
Bildung  des  Ministeriums  ward  die  Übertragung  des  Krieges  an  den  General
von  Peucker  und  des  Handels  an  den  Bremer  Duckwitz  als  unvermeidlich  angesehen, ­
  obgleich  beide  nicht  in  der  Versammlung  safsen  Jene  beiden
waren  nämlich  Männer  vom  Fache  und  als  sehr  gewandte  Geschäftsleiter  bekannt, ­
  überdies  Peucker  als  Preufse  sehr  erwünscht,  Duckwitz  als  einzig  möglicher ­
  Vermittler  zwischen  den  Freihandelsleuten  des  Nordens  und  den  Schutzzöllnern ­
  des  Südens  angesehen.“  S.  86;  „Es  ist  oben  schon  bemerkt
worden,  dafs  der  Handelsminister  Duckwitz  als  der  notwendige  Mann  zur
Ordnung  der  neuen  Zoll-  und  Handelsverhältnisse  Deutschlands,  namentlich
zur  Ausgleichung  der  schnurstracks  sich  entgegenlaufenden  Forderungen  der
norddeutschen  Freihändler  und  der  mittel-  und  süddeutschen  Schutzzöllner
betrachtet  wurde.“  Vgl.  a.  d.  Schreiben  v.  Duckwitz  an  Bürgermeister
Noltenius  als  Präsidenten  des  Senats,  vom  7.  Aug.  1848  (Br.  St.-A.),  abgedruckt
bei  D.  Ehmck,  Arnold  Duckwitz,  Brem.  Jb.,  XXL  Bd.,  S.  121.
5 )  Papiere  des  verstorbenen  Herrn  Bürgermeisters  Arnold  Duckwitz  im
Besitz  von  Herrn  Ferd.  Duckwitz  in  Bremen.
6 )  Die  nationale  Einheit  Deutschlands,  Vortrag,  geh.  i.  oldenb.  Gew.-  u.
Handelsv.,  Oldenburg  1848,  S.  V,  VI;  Oldenburgs  Interesse  an  dem  von  Äbg.
        <pb n="232" />
        236  —

»•

dustriellen  Westdeutschland,  da  sein  Bestreben  nach  transatlantischem ­
  direkten  Verkehr  diesem  zugleich  bessere  Ausfuhrmöglichkeiten
  darzubieten  schien,  gernäfs  der  bisherigen  Duckwitzschen
Politik 1 ).  Agrarisch  hatte  der  Freihandel  die  besten  Bedingungen
in  dem  ostdeutschen  Großgrundbesitz,  seitdem  die  Agraremanzipation,
die  das  Untereigentum  durch  Beseitigung  der  Landesherr  gewordenen ­
  Ritterschaften  und  Kleinsouveräne  im  Südwesten,  der
Meierechte  im  Nordwesten,  im  Nordosten  das  Obereigentum  zur
Geltung  brachte 2 ),  vom  alten  sozialen  und  politischen  Recht  zum
Privatrecht  des  neunzehnten  Jahrhunderts,  dem  Tanzboden  für  die

des  Hdlsstds.  entw.  Zolltarif  f.  d.  ver.  Dtschl.,  abgedr.  a.  d.  Yerhdl.  des  oldenb.
Gew.-  und  Handelsv.,  Oldenburg  1849,  S.  43.  Vgl.  i.  üb.  die  Streitschriften.
*)  Die  Augsburger  Handelskammer  schreibt  am  9.  Febr.  1847;  „Auch
die  Frage,  ob  zu  erwarten  stünde,  dafs  mit  der  Zunahme  des  Bezugs  über
Bremen  auch  der  Absatz  süddeutscher  und  schweizerischer  Producte  dorthin
steigen  würde,  glauben  Wir  bejahen  zu  müssen.  Der  Bremer  Seehandel  ist
wesentlich  auf  Gegenseitigkeit  des  Absatzes  berechnet,  ein  Eigenhandel,
meistens  von  den  überseeischen  hanseatischen  Etablissements  aus  geleitet.  Für
alle  seine  Bezüge  an  Colonialen  und  dergleichen  Artikeln  setzt  Bremen  deutsche
Erzeugnisse  in  die  Erzeugungsländer  ab  und  zeichnet  sich  dadurch  sowohl
eines  Theils  vor  Holland,  anderntheils  auch  vor  Hamburg  vortheilhaft  aus.
Während  die  Bilanz  des  vereinsländischen  Verkehrs  mit  Holland  jährlich  ein
grofses  Deficit  zum  Nachtheile  Deutschlands  zeigt,  ein  natürliches  Ergebnifs,  da
Holland,  auch  wenn  es  den  Export  deutscher  Stoffe  nach  seinen  Colonien
begünstigte,  durch  sein  Erpressungssystem  dieselben  in  solcher  Armut  hält,
dafs  sie  nur  geringe  Quantitäten  deutscher  Manufacte  consumiren  könnten,
und  während  Hamburg  auf  der  andern  Seite  einen  Theil  seiner  überseeischen
Bezüge  aus  europäischen  Zwischenhandelshäfen  macht,  für  die  kein  Wiederabsatz ­
  an  deutschen  Producten  stattflndet,  hat  Bremen  das  Verdienst,  einen
Verkehr  gepflegt  zu  haben,  der  dem  deutschen  Gewerbsinteresse  der  vortheilhafteste
  ist.  So  gewifs,  als  der  deutschen  Industrie  nur  aus  dem  directen
Verkehr  mit  den  transatlantischen  Staaten  ein  dauernder  greiser  Gewinn  zufiiefsen
  kann,  ebenso  gewifs  verdient  Bremen  als  deutscher  Seehandelsplatz
alle  Begünstigung  und  Förderung,  denn  sein  ganzer  Seehandel  ist  mit  wenigen
Ausnahmen  auf  directe  Beziehungen  begründet.“  (Papiere  des  verstorbenen
Herrn  Bürgermeisters  A.  Duckwitz  im  Besitz  von  Herrn  Ferd.  Duckwitz  in
Bremen.)  Auch  von  der  Gegenseite  wird  Bremen  der  Vorwurf  gemacht,  dafs
es  um  des  direkten  Banmwollhandels  willen  den  Freihandel  verrate.  (Vgl.  die
Broschüren.)  Die  sächsischen  Weber  gingen  in  der  Twistfrage  mit  Hamburg.
2 )  Vgl.  Carl  Johannes  Fuchs,  Die  Epochen  der  deutschen  Agrargeschichte ­
  und  Agrarpolitik,  Jena  1898  (ohne  Literaturangaben  Beilage  zur
Allg.  Zeitung  1898,  29.  u.  30.  März  Nr.  70  u,  71;  seine  agrarhistorischen
Artikel  in  Elsters  Wörterbuch  der  Volkswirtschaft;  Literatur  in  desselben ­
  Grundprobleme  der  deutschen  Agrarpolitik  in  der  Gegenwart,  Jahrbuch ­
  der  Gehe-Stiftung,  VIII.  Bd.,  6.  Heft,  Dresden  1902,  S.  44  ff.  (ferner  zur
Aufstellung  des  heutigen  Agrarproblems  und  Lösungsversuchen).
        <pb n="233" />
        —  237

neue  soziale  und  staatliche  Organisation,  führte.  Das  blieb  so,  solange
Deutschland  Agrarexportland  war  bezw.  der  russische  und  amerikanische
Import  durch  die  modernen  Verkehrsmittel  noch  nicht  eingesetzt
hatte  und  die  moderne  Intensität  der  Landwirtschaft  nach  englischem ­
  Muster  durch  die  Übervölkerung  und  Überteuerung  Deutschlands ­
  hervorgerufen  bezw.  verstärkt,  aber  noch  nicht  unrentabel
wurde  *) *  2 ).  Der  südwestdeutsche  Zwergbesitz  ist  politisch  wohl
der  geringste  Faktor.  Der  alte  Agrarbesitz  war,  gemäfs  den  vorwiegend ­
  lokalen  Absatzverhältnissen  indifferent  gewesen,  nur
gelegentlich  verkehrsfeindlich  bei  Bedrohung  des  gewohnten  Rayons.
Demgemäfs  gruppierten  sich  auch  die  Parteien  in  Frankfurt,
wo  sich  der  Hamburger  Freihändlerverein  als  Hauptgegner  von
Duckwitz  etablierte 3 ).  Duckwitz  war  bereit,  sein  Programm  zu
modifizieren,  die  Einheit  schutzzöllnerischer  oder  freihändlerischer
zu  gestalten,  je  nachdem  die  Mehrheit  durch  Beitritt  oder  Ausfall
Österreichs  werden  würde.  Er  hielt  die  Verbindung  finanziell  und
wirtschaftlich  für  möglich,  wenn  auch  für  die  deutschen  Provinzen
Österreichs  wegen  des  Absatzes  in  den  Hebenländern  zunächst  für
nachteilig,  politisch  für  ziemlich  ausgeschlossen.  Er  wollte  die
Artikel,  auf  denen  die  Zolleinnahmen  bisher  hauptsächlich  beruhten,
bei  den  Sätzen  des  Zollvereins  nach  Möglichkeit  belassen,  keine
Lebensmittel-  und  Rohstoffzölle,  Industriezölle  (ca.  20  °/o),  Halbfabrikatzölle ­
  mit  Rückzoll,  Werft-  und  Schiffsausrüstungsfreiheit 4 ).
Wegen  der  Gegenseitigkeit  traten  Frankreich,  Belgien  und  die
Niederlande  an  die  Zentralgewalt  heran,  Belgien  leitete,  da  es  Vertrauen ­
  in  den  Bestand  der  Zentralgewalt  hatte,  einen  Vertrag  ein 5  б ).
Duckwitz’s  Programm  wurde  immerhin  zunächst  im  Volkswirtschaftsausschufs
  und  folgends  in  der  Nationalversammlung  nur  durch  Zusammenhalten ­
  der  Freihändler  mit  den  Gemäfsigten  gegen  die  ex-*)
  Siehe  Fufsnote  s )  auf  der  vorigen  Seite.
2 )  Die  englische  cornlaw-Gesetzgebung,  die  die  während  der  Kontinentalsperre ­
  intensiv  gewordene  englische  Landwirtschaft  gegen  den  Kontinent
schützte,  bestand  von  1815  bis  1846  (49).  Der  Getreideimport  aus  den  Ostseehäfen ­
  seit  den  neunziger  Jahren  des  18.  Jahrhunderts  betrug  1794  im  jährlichen ­
  Durchschnitt  3  Mill.  hl  Weizen  und  300  000  Ztr.  Mehl  im  Wert  von
3  Mill.  £.
а )  Siehe  Duckwitz  Papiere  und  die  Broschüren;  R.  v.  Mohl  u.  a.
4 )  Frankfurter  Papiere  des  verstorbenen  Herrn  Bürgermeisters  Duckwitz
im  Besitz  von  Herrn  Ferd.  Duckwitz  in  Bremen.
б )  Duckwitz,  Denkw.,  S.  92,  93.  Zölle  in  die  Reiohskasse  oder
Bundesstaatskassen,  je  nachdem,  ob  Reichsheer  oder  Bundesstaatskontingente
u.  a.  Fragen.  Differenzzölle  auf  6—8  Hauptartikel.  Erleichterung  der  Zollformalien. ­
        <pb n="234" />
        —  2B8

tremen  Schutzzöllner  gehalten*).  Mit  den  politischen  Verhältnissen
hat  Duckwitz  sich  namentlich  befafst,  als  er  als  Fünfziger  ein
Memorandum  für  Gervinus,  der  es  in  seiner  Deutschen  Zeitung 2 )  veröffentlichte ­
  und  in  der  Nationalversammlung  vorbrachte,  und  das
Siebzehner-Kollegium  verfafste,  in  dem  er  ein  Staatenhaus  neben
der  Nationalversammlung  forderte,  um  Exekutive  und  Übergang  zu
haben,  analog  dem  amerikanischen  Verfassungsvorgang;  im  Ministerium ­
  Gagern  hielt  er  eine  Präsidentschaft  Preufsens  neben  einem
selbständigen  Österreich  noch  eventuell  für  erreichbar 3 ).  Der
Gegensatz  Bremen-Hamburg  ist  in  der  sogenannten  Blütezeit  des
Freihandels  zurückgetreten 4 ).  Duckwitz  verlor  deshalb  in  dieser
Periode  seine  Popularität.  Bremen  hat  seine  Pläne  direkten
')  A.  Duckwitz,  Das  Reichsministerium  des  Handels,  August  1848  bis
May  1849,  Manuskript;  ders.,  Denkw.,  S.  92;  die  offiz.  Verhandlungsber.  der
Nationalvers.
a )  Deutsche  Zeitung,  redigirt  von  G.  Gervinus,  Nr,  151,  Heidelberg
31.  Mai  1848.
3 )  Papiere  des  verstört).  Herrn  Bürgermeisters  Duckwitz;  Duckwitz,
Denkw.,  S.  106,  246,  262ff.  (Abdruck  des  Memorandums);  D.  Ehmck,  Arnold
Duckwitz,  Brem.  Jb.,  XXL  Bd.,  S.  103.  Vgl.  a.  Duckwitz,  Denkw.,  S.  96,
270,  274,  277  wegen  eventueller  Konstituierung  Österreichs  und  Deutschlands
als  gesonderter,  selbständiger  Wirtschafts-  und  Zollgebiete  in  engster  Beziehung
im  Okt.  1848.  —-  Vgl.  w.  a.  noch  Duckwitz,  Denkw.,  S.  253,  259  u.  entsprechend ­
  das  Manuskript  Das  Ministerium  des  Handels.
4 )  Über  die  Gründung  des  Bremer  Handelsblattes  im  Interesse  der  auf
einen  Baumwollenmarkt  an  der  Weser  hinarbeitenden  grofsen  Reeder  und  Importeure ­
  und  seine  Zwitterstellung  s.  (Otto  Gi  1  demeister),  Die  freie  Stadt
Bremen  in  ihr.  polit.  u.  culturg.  Entw.,  Die  Gegenwart,  VIII.  Bd.,  Leipz.  1852,
S.  255.  S.  w.  Karl  La  mp  recht,  Zur  jüngsten  deutschen  Vergangenheit,
II.  Ergänzungsbd.  d.  D.  Gesch.,  1.  Hälfte,  Freiburg  i.  Br.  1903,  S.  172,  174
Er  resümiert:  Noch  in  den  sechziger,  ja  achtziger  Jahren  wurde  der  deutsche
Bedarf  an  Baumwolle  zumeist  bei  englischen  Zwischenhändlern  gedeckt.  Im
Jahre  1899  dagegen  betrug  die  deutsche  Einfuhr  330000  Tonnen,  und  von
diesen  kamen  aus  England  nur  noch  2800  ;  alles  übrige  war  direkt  aus  den
Ursprungsländern  bezogen.  Bremen  hat  sich  im  Verlaufe  dieses  Umschwungs
während  der  letzten  zwei  Jahrzehnte  des  19.  Jahrhunderts  zu  einem  der  gröfsten
Baumwollmärkte  Europas  neben  Liverpool  entwickelt  und  Havre  überflügelt;
die  Einfuhr  betrug  1899  324  000  Tonnen.  —  Ein  greiser  idealer  Weltmarktplatz
beginnt  auch  hier  immer  entschiedener  die  Preise  zu  machen,  wie  er  sie,
unter  schon  recht  vorgeschrittener  Nivellierung,  schon  macht  für  Getreide  in
Chicago  und  Mannheim,  für  Baumwolle  in  New-Orleans,  Bremen  und  Liverpool.
Die  neueste  Entwicklung  ist  auch  zusammengefafst  bei  Th.  M.  Cords,  Die
Bedeutung  der  Binnenschiffahrt  für  die  deutsche  Seeschiffahrt,  Münchener
Volkswirtsch.  Studien,  hrsg.  v.  Lujo  Brentano  u.  Walther  Lotz,  LXXXI.  Stück,
Stuttg.  u.  Bert.  1906,  S.  290;  E.  Fitger,  Ein  Jahrzehnt  in  Schiffsbau,
Reederei  und  Seeschiffahrt,  Volkswirtschaft!.  Zeitfragen,  Vprtr.  u.  Abh,,  hrsg.
v.  d.  Volksw.  Ges.  in  Berlin,  Heft  239/40,  Berlin  1909,  S.  7  ff.
        <pb n="235" />
        239  —

Handels  auch  ohne  die  Differenzialzölle  verwirklicht,  zumal  ihm  die
Konsolidierung  Deutschlands  ohne  die  internationalen  Rhein-  und
Scheldemündungen  bei  fortschreitendem  näheren  Verhältnis  den
grofsen  Vorteil  gebracht  hat,  und  der  in  den  vierziger  Jahren  erlangte ­
  Vorsprung  gut  ausgenutzt  worden  ist,  und  ist  bis  zu  den
neunziger  Jahren  im  transatlantischen  Handel  Hamburg  teilweise  absolut, ­
  mindestens  aber  genügend  relativ  überlegen  gewesen,  wenn
auch  der  europäische  Handel  in  Hamburg  bedeutend  gröfser  war.
1884  beginnt  die  jetzige  neuere  Überholung  der  bremischen  Reederei
durch  Hamburg’)•  Dann  ist  Hamburg  Bremen  nachgekommen  und
hat  es  entsprechend  überflügelt,  und  seitdem  handelt  es  sich  wieder
um  den  durch  die  energische  Modernisierung  des  Bremer  seeseitigen
Handels  und  die  Eisenbahnen  seit  den  vierziger  Jahren  verschobenen
Kampf  um  die  Binnen  Verbindungen  zwischen  Holland-Belgien,
Bremen  und  Hamburg.
Dann  kamen  gröfsere  Anstrengungen  Österreichs,  auf  die  Zollangelegenheiten
  Einflufs  zu  gewinnen,  Versuche  in  den  Zollverein
aufgenommen  zu  werden  oder  das  Zollwesen  zur  Bundessache  zu
machen,  die  Zeit  von  Olmütz  1850  und  die  erste  Zollvereinskrise
von  1852.  Es  handelte  sich  darum,  ob  Preufsen  die  durch  den  Zollverein ­
  erlangte  politische  Stellung  behalten  werde.  Gleichzeitig
waren  die  Bestrebungen  nach  einem  verstärkten  Schutz  bereit,
die  Anlehnung  bei  dem  protektionistischen  Österreich  zu  suchen,
während  Preufsen  bei  seinem  mäfsigen  Schutzzoll  verharren  wollte.
Der  Schlag,  den  Preufsen  gegen  diese  Konstellation  führte,  war  die
Verständigung  mit  Hannover,  dessen  Steuerverein  in  den  Grundsätzen ­
  sich  wenig  mehr  von  den  preufsischen  unterschied,  auch  1837
bereits  ein  Zollkartell  abgeschlossen  hatte  und  das  nun  bessere  Bedingungen ­
  erhielt,  als  man  sie  vordem  zugestanden  hatte,  und  die
Kündigung  des  Zollvereins  1851,  womit  die  Krisis  zum  Ausbruch
kam  und  überwunden  wurde.  Mit  Österreich  kam  1853  nur  ein
Handelsvertrag  zustande.
Während  des  Krieges  1866  bestanden  die  Zollvereinseinrichtungen
faktisch  fort.  1864  war  der  Zollverein  wiederum  gekündigt  und
1865  neu  geschlossen  worden,  nachdem  Preufsen  sich  1860  auf  die
in  Art.  25  des  Vertrages  von  1853  in  Aussicht  genommenen  Verhandlungen ­
  wegen  eines  Anschlusses  Österreichs  einzugehen  geweigert
und  Österreich  1862  Vorschläge  an  sämtliche  Zollvereinsregierungen
gemacht  hatte.  Mit  dem  1862  abgeschlossenen  französischen  Handels-*)
  S.  dazu  E.  Fitger,  Ein  Jahrzehnt  in  Schiffsbau,  Reederei  u.  Seeschiffahrt, ­
  Volkswirtschaftliche  Zeitfragen,  Heft  239/40,  Berlin  1909,  S.  20.
        <pb n="236" />
        -  240

vertrage  mit  der  wegen  Österreich  vielumstrittenen  Klausel  von  der
meistbegünstigten  Nation,  der  durch  Zutritt  der  andern  Vereinsregierungen ­
  bis  1864/65  perfekt  wurde,  beginnen  dann  die  Anfänge
der  eigentlichen  Freihandelsära  der  siebziger  Jahre.  Es  war  die
zweite  Zollvereinskrise  vor  dem  deutschen  Kriege.
Mit  dem  Norddeutschen  Bunde  1866  trat  der  Zollverein  aus
dem  bisherigen  Stadium  eines  lediglich  völkerrechtlichen  Bandes
selbständiger  Staaten  heraus.
Die  Agitation,  die  seit  längerer  Zeit  für  ein  deutsches  Zollparlament ­
  eingetreten  war,  zumal  die  jährlichen  Zollkonferenzen,  die
1834  eingerichtet  waren,  wegen  des  Grundsatzes  der  Einstimmigkeit,
als  auch  noch  die  Prinzipienfragen  dazwischen  traten,  sehr  unfruchtbar
gewesen  waren x ),  fand  ihre  Erledigung,  indem  mit  dem  Norddeutschen
Bunde  als  einem  Bundesstaate  ein  Parlament  geschaffen  werden
konnte,  das  als  Zollparlament  durch  Hinzutritt  süddeutscher  Abgeordneter ­
  ergänzt  wurde  und  das  Stadium  der  Kündigung  in  der
Zeit  des  lediglich  völkerrechtlichen  Bandes  verlassen  wurde.  Mecklenburg ­
  trat  in  Konsequenz  seines  Beitritts  zum  Norddeutschen  Bunde
in  den  Zollverein  ein,  Schleswig-Holstein  und  Lauenburg  als  Teile
Preufsens.  Den  Hansestädten  war  der  Beitritt  in  den  Zollverein
offen  gelassen,  bis  sie  selbst  ihn  wünschen  würden.  Lübeck  trat
bereits  1868  bei.  Hamburg  und  Bremen  blieben  auch,  nachdem
sich  die  noch  unfertigen  Verhältnisse  Zollverein-Norddeutscher  Bund
1871  zum  Deutschen  Reich  gestaltet  hatten,  bekanntlich  bis  1888
draufsen.
Es  bedurfte  einer  ziemlichen  Zeit,  bis  das  bremische  Handelspublikum ­
  den  Segen  des  Zollvereins  schätzen  lernte.  Man  glaubte
zunächst,  dafs  ein  Bundeszollwesen  erreichbar  sei  und  hatte  vorerst
alle  die  Turbationen  am  meisten  am  eigenen  Leibe  zu  erfahren,  die
jede  neu  geschaffene  moderne  Zollinie  um  einen  Einzelstaat  und  um
einen  partikulären  Zollbund  mit  sich  brachte.
Man  stand  immer  draufsen,  die  Erleichterungen  im  Inneren
eines  Staates  verschärften  das  Verhältnis,  die  Zollformalitäten  der
neuen  Zollgestaltung  brachten  tagelange  Aufenthalte,  wo  man  wie
in  Preufsen  mit  Untersuchung  der  Ladung  vorging 2 ),  um  den  Schmuggel
')  Vgl.  Ludwig  Frau  er,  Die  Reform  des  Zollvereins  und  die  deutsche
Zukunft,  zur  Versöhnung  von  Nord  und  Süd,  Braunschweig  1862,  S.  67—69.
T )  An  den  preufsischen  Zollstätten  wurden  die  Wagen  wirklich  ab-  und
aufgeladen  und  einer  speziellen  Revision  unterworfen,  ohne  dafs  dabei  Adressierung
an  Spediteure  und  Weitersendung  durch  solche  eintrat.  (Über  die  Anlage  einer
Eisenbahn  im  Königreich  Hannover,  Altona  1840,  S.  16.)  Der  Aufenthalt  in
        <pb n="237" />
        -  241  —

zu  verhindern,  an  den  Strafsenzöllen  alten  Stils  beklagte  man  sich
bereits  über  Stunden  l ).
Statt  der  Steine  überall  im  Wege  hatte  man  jetzt  viel  fühlbarere ­
  Zäune.  In  der  Tat  war  es  nur  dadurch  möglich,  in  der  Zeit
der  ersten  partikulären  Anstalten,  dafs  der  alte  Handel  zu  erhalten
war,  weil  die  Hansestädte  mit  ihrem  alten  Kapital,  den  alten  überseeischen ­
  Verbindungen  und  ihrer  Handelsschulung,  finanziellem
Wagemut  und  Initiative,  womit  sie  die  Lasten  trugen,  um  sich  einen
besseren  Zuweg  zum  Meere  zu  verschaffen,  nicht  auszuschalten  waren.
Holländische  Ideen  wirtschaftlicher  Art  konnten  weder  in  diesen
Stadtstaaten  noch  in  den  kleinen  Seestaaten  aufkommen.
Smidt  war  noch  mit  dem  österreichischen  Hause  aufgewachsen
und  es  mag  sein,  dafs  ihm  die  politische  Triasidee  Wangenheims,
der  sich  z.  B.  beim  Elsflether  Zoll  Bremen  bzw.  Smidt  stets  gefällig
erwiesen  hat *  *  3  *  S.  *  *  8 ),  und  mit  den  gehässigen  Ausführungen  des  Pamphlets
aus  Süddeutschland,  dessen  wirtschaftlichen  Bestandteil  man  in
Bremen  bekämpfte,  nicht  einverstanden  war,  nicht  den  Abscheu  eingeflöfst
  hat,  den  wir  heute  empfinden,  weil  er  nur  eine  Ausbalanzierung
  und  nicht  das  weitere  darin  sah  s );  er  war  natürlich
Halberstadt  betrug  nach  Mitteilung  des  verstorbenen  Fuhrmanns  Herrn  Gerd
Bosse  aus  Arsten  1840  vier  Tage.  Alteren  Rechtens  ist  es  den  Zollern  verboten,
gebundene  Wagen  zu  untersuchen,  Frachtbriefe,  Aussage  des  Fuhrmanns  (und
Polleten)  genügen.  (S.  L.  Kirsch,  D.  Zoll-  u.  Reichssteuerverw.  im  Grh.  Baden,
Karlsruhe  1885,  S.  17;  n.  a.)  .  Vgl.  auch  A.  Duckwitz,  Denkw.,  S.  9,  wegen
tagelanger  Aufenthalte  an  den  Weserzöllen  1830.  (Abfertigung,  gegen  Spezialuntersuchung ­
  hat  die  Weserschiffahrtsakte  §.  §,  26  ff.  Kautelen)
Anormale  Verhältnisse  traten  zeitweise  während  des  Zollkrieges  zwischen
Hannover  und  Braunschweig  ein.  Braunsrhweig  sperrte  die  Strafse  Göttingen—
Ammensen.  Nach  Schreiben  von  Arnold  Duckwitz  an  Bürgermeister  Smidt  vom
3.  Febr.  1844  wird  täglich  nur  ein  Fuhrmann  abgefertigt,  19  waren  gestern  da,
sodafs  der  letzte  19  Tage  warten  mufs.  Bremen  kann  sich  durch  Benutzung
der  Weser  helfen.  Nach  Bericht  des  Amts  Alfeld  an  die  Landdrostei  zu  Hildesheim ­
  vom  28.  Jan.  1844  mufs  zu  Karlshütte  und  Mühlenbeck  beidemal  gänzlich
abgeladen  werden.  In  Karlshütte  waren  am  22.,  23.  und  24.  des  Mts.  19  Frachtwagen ­
  angekommen,  am  25.,  27.  und  28.  Mitt.  8,  5  bezw.  2  sind  bis  dahin
expediert  worden,  20  noch  da;  3  bzw.  4  werden  bis  morgen  früh  noch  abgefertigt, ­
  die  keine  spezielle  Revision  erfordern  (Bremer  Staatsarchiv).  Vgl.
dazu  a.  W.  v.  Hass  eil,  Gesch.  d.  Königr.  Hannover,  I.  Teil,  Bremen  1898,
S.  481,  482.  —  Wegen  der  damals  entdeckten  starken  Defrauden  wird  1821  einmal
auf  der  Weser  in  Minden  Ausladen  der  Lastschiffe  angedroht  (Arch.  Coli.  Sen.
Bremer  Handelskammer).
*)  Akten  des  Bremer  Staatsarchivs,  18.  Jh.,  so  in  Celle.
2 )  W.  v.  B  i  p  p  e  n,  Geschichte  der  Stadt  Bremen,  III.  Bd  ,  1904,  S.  423.
ä )  S.  H.  v.  Treitschke,  Deutsche  Geschichte  im  19.  Jahrhundert,
III.  Bd.,  S.  654  ff.

16
        <pb n="238" />
        242

viel  zu  klag,  um  nicht  von  den  Wogen  der  hohen  Politik  frei  zu
steuern,  in  denen  Bremen  keine  Stimme  haben  konnte 1 ).  Aber
schon  Duckwitz,  dessen  Politik  Smidt,  nachdem  er  ihn  als  neue  in
der  Organisierung  von  Agitation  bereits  sehr  bewährte  Kapazität  im
Wettbewerb  mit  den  Elterleuten  in  den  Senat  gezogen  hatte *  2 ) 3 ),  zur
Politik  des  Senates  machte  und  den  er  veranlagte,  das  Reichsministerium
des  Handels  anzunehmen 3 ),  stand  in  der  Zeit,  als  die  Verhältnisse  sich
klärten;  er  hat  Bremen  eine  bessere  Meinung  von  dem  unter  Preufsens
Ägide  heranwachsenden  Zollverein,  und  Deutschland  eine  richtigere
Vorstellung  von  Bremens  und  Hamburgs  Funktion,  die  auch  in  den
dreifsiger  Jahren  noch  mifsverstanden  wurde 4 ),  beizubringen  versucht, ­
  dafs  sie  das  sind,  wozu  Deutschlands  Wirtschaft  sie  macht,
der  willigste  Exporteur  deutscher  Ware,  wenn  welche  da  ist,  der
Konkurrent  fremder  Häfen  und  Handelsvölker,  wenn  Deutschland  es
will.  Nicht  alle  erkannten  so  bald  wie  Duckwitz,  dafs  der  Zollverein ­
  zur  wirtschaftlichen  Einheit  führte,  die  man  suchte,  als  noch
partikuläre  Zerschneidungen  durch  ihn  ausgolöst  erschienen 5 ).  Er
hatte  die  in  Kleinstaaten  besonders  schwere  Erkenntnis,  dafs  die

*)  Ebenda.  —  Vgl.  a.  R.  v.  Mo  hl,  Lebens-Erinn.,  II.  Bd.,  S.  115.
2 )  Charakteristisch  ist  ein  reizender  Brief  von  Duckwitz,  in  dem  er  Smidt
rät,  zu  benutzen,  dafs  die  Elterleute  gehen  mül'sten,  wohin  die  Beine  der  Kaufleute ­
  sie  trügen,  weil  ihnen  leicht  ein  anderer  Kopf  anwachsen  könne,  und  dafs
man  den  Kaufmannskonvent  mit  der  Handelsdeputation  interessant  machen
müsse,  um  in  den  schwebenden  Fragen  gegen  die  Elterleute  die  vielen  vorhandenen ­
  Kräfte  frei  zu  machen.  1,  Juli  1840,  Br.  St.-A,  Vergl.  a.  Denkw.,
S.  20,  21.  Duckwitz  wurde  nach  seiner  Etablierung  1828  1831  Mitglied  der
Schiffahrtsdeputation,  1839  Dirigent  des  Bürgerkonvents,  Nov.  1840  Eltermann,
Febr.  1841  Senator.  Seine  ersten  Artikel  für  die  Binnenschiffahrt  und  den
Zollverein  stehen  im  Bürgerfreund,  Politischen  Wochenblatt,  Dnterhaltungsblatt
und  in  kölnischen  Blättern,  Er  gewann  noch  z.  T.  in  den  dreifsiger  Jahren
die  Cottapresse  für  Bremen,  woraus  der  Wiederabdruck  in  vielen  Blättern
resultierte.
3 )  D.  Ehmck,  Ä.  Duckwitz,  Br.  Jb.,  XXL  Bd.,  S.  99  ff.,  102;
A.  Duckwitz,  Denkw.,  S.  19;  Patriotische  Mahnungen  und  Rückblicke,
Präsidialreden  des  Bürgermeisters  Job.  Smidt,  hrsg.  v.  Heinr.  Smidt,
Bremen  1873,  S.  54  ff..
*)  Z.  B.  noch  in  Beurmanns  Skizzen  aus  den  Hansestädten,  Hanau
1836,  sind  die  Ideen  des  Manuskripts  aus  Süddeutschland,  das  der  Ausdruck
einer  Stimmung  war,  zu  merken,  die  der  bremische  Verfasser,  bei  dem  aus
Liebe  Hafs  umgeschlagen  war,  als  er  mit  Bremen  zerfiel,  wohl  in  seinen  süddeutschen ­
  Aufenthalten,  in  Frankfurt  a.  M.,  in  sich  aufgenommen  hat.
s )  S.  d.  oben  genannten  Artikel;  A.  Duckwitz,  Denkwürdigkeiten,  1877,
S.  14  ff.;  ders.,  Über  das  Verhältnis  d,  fr.  Hanseat.  Bremen  z.  d.  Zollverein,
Bremen  1837  etc.
        <pb n="239" />
        243  —

Macht  durchführen  müsse,  da  die  verfassungsmäfsige  Organisation
verfehlt  war 1 ).
Später  haben  sich  dann  die  Hansestädte  an  den  Zustand  gewöhnt, ­
  in  den  sie  allmählich  hineingekommen  waren,  und  sich  die
Industrie  entziehen  lassen  bzw.  ferngehalten *  2 ),  die  man  heute  heranziehen ­
  möchte 3 ).

*)  Vgl.  Smidts  Denkschrift  für  Ompteda  1834,  H.  v.  Treitschke,
D.  Gesch.,  IV.  T.,  1897,  S.  392;  W.  v.  Hassell,  Gesch.  d.  Kgr.  Hannover,  I.  T.,
Bremen  1898,  S.  352;  Br.  St.-A.
2 )  Joh.  Smidt,  Vortr.  bei  d.  Feier  fünfzig).  Amtsführ.  d.  Herrn  Senator
A.  G.  Deneken,  am  30.  März  1835,  Brem.  Jahrb.,  I.  Bd.,  S.  100;  (Otto
Gildemeister),  D,  fr.  Stadt  Bremen,  Die  Gegenwart,  VIII.  Bd.,  Leipz.  1852,
S.  260;  J.  G.  Kohl,  Nordwestd.  Skizzen,  I.  T.,  Bremen  1864,  S.  301  ff;  Brem.
Nachr.,  14,  April  1909;  G.  Lewinstein,  D.  d,  Tabak-Industrie,  Heft  142  u  143
der  Volksw.  Zeitfragen,  Berlin  1897.
3 )  Von  1832  liegt  eine  handschriftliche  Denkschrift  im  Staatsarchiv,  in
der  sich  Senator  Heineken  gegen  den  Anschlufs  Bremens  an  den  Zollverein
ausspricht  und  Beifall  fand,  1838  hat  sich  das  Collegium  Seniorum  in  Denkschriften ­
  mit  dem  Anschlufs  (auch  der  Entrepotfrage,  nur  Bremerhaven)  beschäftigt,
in  der  Annahme,  dafs  der  Senat  den  Anschlufs  zu  wünschen  und  zu  befördern
scheine  [vgl.  Duckwitz  Denkschriften  in  s.  Papieren  a,  a.  O.  1838  für  Smidt,
1839,  Bremen  als  Freihafen  des  Zollvereins  (a.  Retorsion)  (s.  a.  (Taylor),
Remarks,  Hbg.  1835,  p.  76:  „the  .  .  .  free  ports  .  .  .  as  parts  of  a  national
System“)]  und  sich  ablehnend  geäufsert,  ebenfalls  liegen  zu  1848  Erörterungen
im  Archiv  der  Elterleute.  Die  Majorität  der  1848  niedergesetzten  Bremer
Deputation  sprach  sich  für  freiheitliches  Entrepot  aus,  aber  dann  keine  Freihäfen ­
  überhaupt  in  Deutschland  (Brief  von  Duckwitz  an  den  Bremer  Kaufmann
Joh.  Albert  Dröge  als  Mitglied  der  Nationalversammlung  nach  Frankfurt,
Bremen  d.  7.  Juli  1848,  in  D’s.  Papieren  a.  a:  0.).  Die  Nationalversammlung
licfs  der  Hamburger  Freihafenforderung  (eximierte  Stadt,  Duckwitz  rechnet,
darauf,  dafs  alle  gröfseren  Seehäfen  die  Freihafenforderung  erheben  würden)
Raum,  ebenso  Preufsen  und  Österreich  1849,  1850  und  1851.  Durch  die  Aufhebung ­
  der  englischen  Navigationsakte  seit  1850  trat  der  Handels-und  Schiffahrtsbund ­
  in  Vergessenheit.  1854,  nachdem  das  praktische  Hindernis,  der  Steuerverein,
gefallen  war,  trat  dann  besonders  die  Anschlufspartei  in  Bremen  auf  (Duckwitz
notiert  1853  für  etwaige  Verhandlungen  wegen  Anschlufs  Bremerhavener  Reede,
Bindwams  in  Bremen,  Werftplatz  auf  der  Lesum  und  deren  Verbindungen  als
Zollfreiheiten  für  Bremen,  s.  Papiere),  1867,  nachdem  das  Hindernis  Altona-Dänemark
  nicht  mehr  bestand,  namentlich  in  Hamburg.  Beide  Mal  kam  es,  nachdem
die  Zollvereinsgrenzen  bis  an  die  Städte  gerückt  waren,  allmählich  zur  Anpassung ­
  und  Ausgleichung.  Die  zuweilen  in  Broschüren  geäufserte  Furcht  vor
Verlust  der  politischen  Selbständigkeit  ist  inzwischen  aufgegeben.  1854  und
1856  und  namentlich  seit  1869  erfolgten  die  Teilanschlüsse  des  bremischen
Gebiets.  Seit  Februar  1877  beriet  eine  auf  Antrag  von  6.  H.  Bruns  eingesetzte
Senats-  und  Bürgerschaftskommission  unter  Vorsitz  des  Bürgermeisters  Grave
über  den  bremischen  Gesamteintritt.

16*
        <pb n="240" />
        244

**

Es  ist  Duckwitz’s  Politik  gelungen,  Bremen  die  Stellung  zu
verschaffen,  die  es  ihm  ermöglichte,  der  deutsche  Hafen  des  Zollvereins ­
  zu  sein,  der  keine  eigenen  Häfen  von  Weltbedeutung  besafs,
demzufolge  Bremen  und  Hamburg  die  Möglichkeit,  als  seine  Häfen
zu  fungieren,  geben  mufste,  wenn  nicht  Frankreich  und  die  Niederlande ­
  den  Vorteil,  den  der  Seehandel  in  der  Kette  von  Anteilen,  die
der  Handelszug  mit  sich  bringt,  darstellt,  haben  sollten.
Diesen  Vorteil  rechnete  man  in  Deutschland  z.  B.  in  der
älteren  Zeit  den  Hansestädten  sehr  genau  und  fast  zur  Schmach
an,  obwohl  sie  ihn  mit  allen  ihren  Anstrengungen,  die  sie  in  Deutschlands ­
  allgemeinem  Interesse  in  Bauten  und  Kommunikationen  allein
machen  mufsten,  sehr  hoch  versteuerten,  während  man,  wenn  er
Holland  und  Frankreich  zugute  kam,  nichts  dabei  zu  erinnern
wufste,  weil  es  ja  fremde  Länder  waren.  In  der  Zollpolitik  der
Regierungen  waren  es  z.  T.  Zwangsmafsregeln,  auch  z.  T.  politische
Schachzüge.
Das  ist  dann  nur  allmählich  besser  geworden,  insofern  den
Hansestädten  ungünstige  Tarifierungen  etc.  beseitigt  wurden,  Hollands
Sprödigkeit  Gegenmafsregeln  auslöste.
Die  Idee  eines  Vereinsentrepots  in  Bremen,  die  bereits  in  der
Zeit  des  Handels-  und  Schiffahrtsbundes  in  Bremen  aufgetaucht  war,
ist  erst  nach  1856  mit  der  Errichtung  des  zollvereinlichen  Hauptzollamts ­
  und  einer  zollvereinlichen  Niederlage  in  Bremen  zustande
gekommen.  Gleichzeitig  begannen  damit  die  Zollangliederungen  von
Stücken  des  bremischen  Gebiets.  Dem  Gedanken  eines  zollvereinlichen ­
  Weserkonkurrenzhafens,  in  den  sich  die  alten  hannoverschen
Handelskonkurrenzpläne  umgesetzt  hatten,  wurde  dadurch  der  Boden
entzogen.
Als  der  Norddeutsche  Bund  entstand,  hatte  man  sich  in  Bremen
bereits  mit  dem  Gedanken  vertraut  gemacht,  in  dem  Zollverein
aufzugehen,  und  Otto  Gildemeister  war  in  Berlin  sehr  überrascht,
bereits  in  dem  Entwurf  die  exklusive  Stellung  der  Hansestädte
gesichert  zu  sehen. 1 )  Sie  ist  dann  trotz  mancher  gegenteiliger
Stimmen  geblieben,  —  und  hat  die  bremischen  Fabrikstädte  Delmenhorst ­
  im  Oldenburgischen,  Hemelingen  und  Grohn-Blumenthal  im
Preufsischen  geschaffen,  während  bei  den  Industrieverlegungen  von
bremischem  Kapital  nach  dem  Eichsfeld  etc.  die  Lohnverhältnisse
mitsprechen,  —  weil  man  all  die  Umwälzungen  scheute,  die  Ent-*)
  W.  v.  Bippen,  Geschichte  der  Stadt  Bremen,  Bd.  III.,  1904,  S.  505.
—  Im  Norddeutschen  Reichstag  war  H.  H.  Meier  Freihafenanhänger,  ebenso
waren  es  der  hanseatische  Ministerresident  Krüger  und  die  Hamburger  Vertreter.
        <pb n="241" />
        245

Wertung  der  Packhäuser,  die  Kosten  der  neuen  Häfen,  die  mit  dem
wachsenden  Verkehr  dann  auch  ohne  den  Zollanschlufs,  der  einen
Reichszuschufs  brachte,  doch  hätten  gebaut  werden  müssen,  die
Frage  der  Weserkorrektion.
Auch  fürchtete  man  traditionell  die  Zollformalitäten,  die  man
in  den  Jahren  vorher  im  Binnenlande  mit  allen  Schrecken  kennen
gelernt  hatte  und  mit  dem  Seehandel  unvereinbar  hielt  und  hatte
noch  nicht  gleich  die  richtige  Vorstellung  von  der  Lösung,  die  jetzt
gefunden  ist;  so  bedurfte  es  noch  des  Zwanges,  den  Bismarck  gegen
Hamburg  Anfang  der  achtziger  Jahre  durch  Verlegung  der  Zollgrenze
auf  die  Unterelbe,  die  durch  die  damalige  .Heuregulierung  der  Elbschiffahrtsakte ­
  mit  Österreich  ermöglicht  wurde,  auszuüben  versprach').
Der  Bremer  Reichstagsabgeordnete  Mosle  bekannte  sich  im  Gegensatz ­
  zu  seinen  Wählern  damals  als  Anhänger  der  neuen  Bismarckschen
Wirtschaftspolitik  agrarisch  industrieller  Schutzzölle  in  der  Frage  der
damals  schon  etwas  archaistischen  surtaxe  d’entrepot 1  2 )  und  sprach
gegen  Eugen  Richter,  der  gegen  die  Vergewaltigung  der  Hansestädte
protestierte.
Die  Phase  des  neunzehnten  Jahrhunderts  hat  allmählich  den
Gegensatz  Industrie  —  Handel  herausgestellt,  der  dem  Begriff  der  alten
Commerzien  des  Absolutismus  und  z.  T.  der  Städte,  des  gebundenen
Verkehrs  und  Kolonialhandels  nicht  eigentlich  eignet.
Der  alte  Strafsenzoll  hat  in  erster  Linie  als  Transitzoll  gewirkt.
Die  Städte  haben  ihre  Akzisen  und  Konsumtionen  als  Eingangsund ­
  Ausgangssteuern  ausgebildet.  Die  alten  Markt-  und  Pfundzölle
erfafsten  das  Gut  im  Umsatz.  Die  Stapel-  und  Niederlagsabgaben
haben  eine  besondere  Stellung,  je  nachdem  sie  Ablösungen  sind  oder
nur  Leistungen  der  öffentlichen  Anstalten  bezahlt  machen.  Die
Beziehungen  zur  Friedwirkung  können  hier  aufser  Betracht  bleiben,
mag  man  sich  auf  den  alten  Zoll  etc.  beziehen,  oder  auf  die  Geleite.
Das  Land  stand  nur  durch  die  Städte  mit  dem  Verkehr  in  Beziehung.
Die  partikulären  Zollbünde  Deutschlands  haben  ihren  Kampf
noch  mit  einem  besonderen  Transitzoll,  mit  dem  sie  das  ihre  Grenzen

1 )  Vgl.  dazu  G.  F.  Beutner,  Der  ZollanschMs  der  Hansestädte  Hamburg ­
  u.  Bremen,  e.  Zeitstudie,  Berlin  1880,  S.  30  ff.;  Ed.  Engelhardt,
Discussions  des  derniers  actes  conventionnels  relatifs  au  regirae  des  fleuves
internationaux,  Revue  de  droit  international,  tome  XIII,  1881,  p.  191  et  s.;
A.  Ho  ff  mann,  Deutsches  Zollrecht,  I.  Bd.,  Gesch.  d.  d.  Zollrechts,  Leipzig
1902,  S.  98  ff.;  u.  a.
2 )  Über  seine  Stellung  in  Bremen  vergl.  a.  Const.  Bulle,  Geschichte
der  neueren  Zeit  1815-1885,  II.  Auf!.,  IV.  Bd.,  Berlin  1888,  S.  434  ff.
        <pb n="242" />
        246  —

passierende  Gut  ergriffen,  durchgefochten.  Er  ist  für  Preufsen
Finanzquelle  gewesen  und  als  besonders  wichtiges  Unterhandlungsmittel ­
  konserviert  worden 1 ).
Unsere  heutige  Regelung  kennt  nur  noch  Eingangszoll.  Der
Durchgangszoll  ist  in  den  sechziger  Jahren  aufgehoben  (auf  der
Konferenz  der  Vereinsstaaten  in  Karlsruhe  Ende  1860  vom  1.  März  1861
ab;  mit  Bremen  wurde  die  faktische  Aufhebung  1861  am  14.  März  1865
vertragsmäfsig  festgelegt;  in  Mecklenburg  und  Lauenburg  nach  der
Begründung  des  Norddeutschen  Bundes),  der  Ausgangszoll  mit  der
Beseitigung  des  Lumpenzolls  in  den  siebziger  Jahren  (7.  Juli  1873
mit  Gültigkeit  vom  1.  Okt.  1873  ab)  gefallen.

Die  Stücke,  in  denen  die  deutsche  Zolleinheit  zustande  kam,
waren,  um  einmal  eine  Konkordanz  der  verschiedenen  Linien  herzustellen, ­
  folgende:
30.  Mai  1814.  Pariser  Friedenstraktat  (Art.  5,  32.  Vorbereitende
Bestimmungen  für  die  Wiener  Kongrefsakte).
I.  November  1814.  Eröffnung  des  Wiener  Kongresses.
29.  Mai  1815.  Traktat  zwischen  Preufsen  und  Hannover;
Art.  5  mit  Wiener  Kongrefsakte  Art.  30  sichern  Emden,  das  von
Friedrich  d.  Gr.  zum  Freihafen  erklärt  war,  vertragsmäfsig  Portofrankorecht.

27.  Febr.,  29.  März  1815.  Regelung  des  oldenburgischen  Zollwesens. ­
  Aufhebung  der  Binnenzölle,  Grenzzoll.
8.  Juni  1815.  Deutsche  Bundesakte.  (Art.  19.  „Die  Bundesglieder ­
  behalten  sich  vor,  bey  der  ersten  Zusammenkunft  der
Bundesversammlung  in  Frankfurt,  wegen  des  Handels  und  Verkehrs
zwischen  den  verschiedenen  Bundesstaaten,  sowie  wegen  der  Schifffahrt,
nach  Anleitung  der  auf  dem  Congrefs  zu  Wien  angenommenen  Grundsätze ­
  in  Berathung  zu  treten“.)
9.  Juni  1815.  Wiener  Kongrefsakte  Art.  108—116  (Flufsschiffahrt).

—  1816.  Eingaben  wegen  der  Überschwemmung  mit  englischen
Waren.  Erneuerung  der  alten  Einfuhrverbote.  —
II.  Juni  1816.  Preufsische  Verordnung  wegen  Aufhebung  der
Binnenzölle.
5.  November  1816.  Eröffnung  des  Bundestages.
April  1817.  Anfänge  des  Handels-  und  Gewerbevereins  in
Leipzig.  (Aufruf  28.  April  1817.)
')  H.  v.  Treitschke,  D.  Gesch.,  1897,  I,  T.,  S.  217,  IV.  T.,  S.  365  ff.;
W.  v.  Hass  eil,  Gesch.  d.  Kgr.  Hannover,  I.  T.,  1898,  S.  352.
        <pb n="243" />
        —  247  —

19.  Mai  1817.  Württembergs  Antrag  beim  Bundestag  wegen
Aufhebung  der  Beschränkung  und  der  Verbote  der  Ausfuhr  von
Getreide  und  Schlachtvieh.
22.  April  1818.  Eingabe  niederrheinischer  Fabrikanten  an
den  König  von  Preufsen:  „Von  allen  Märkten  Europas  sind  unsere
Gewerbe  durch  Zolllinien  ausgeschlossen,  indes  alle  Gewerbe  Europas
in  Deutschland  einen  offenen  Markt  haben.“
26.  Mai  1818.  Preußisches  Zollgesetz;  Verlegung  der  Handelszölle
an  die  Grenzen,  der  Handel  innerhalb  der  preufsischen  Staaten  ist  frei.
April  1819,  Vorstellung  seitens  70  süddeutscher  und  rheinischer
Kaufleute  (Handelsverein)  beim  Bundestag  wegen  eines  allgemeinen
Mauthsystems:  Gleichzeitig  Vorlegung  der  provisorischen  Statuten
des  Deutschen  Handels-  und  Gewerbe-Vereins.
(28.  April  1819.  Begründung  des  Vereins  zur  Beförderung  des
deutschen  Handels  und  Gewerbes.  Ostermesse  zu  Frankfurt.
12.  Juni  1819.  Verfassung  des  Vereins  zu  Nürnberg.)
22.  Juli  1819.  Bayrisches  Zollgesetz.
31.  August  1819.  Karlsbader  Konferenzen,  am  Schlüsse  unter
No.  6  unter  die  Punkte  der  Wiener  Konferenzen  (25.  November  1819
eröffnet)  aufgenommen;  ergebnislos.
17.  September  1819.  Das  Kurfürstentum  Hessen-Kassel  verbietet ­
  Ein-  und  Durchfuhr  vieler  preufsischer  Waren  oder  belegt
sie  mit  schweren  Zöllen,  mufs  aber  bald  einlenken.
25.  Oktober  1819.  Vertrag  Preufsens  mit  Schwarzburg-Sondershausen
  wegen  der  Unterherrschaft.
25.  November  1819.  Wiener  Konferenzen  eröffnet.  Nebenius’
Denkschrift.
Dezember  1819.  Eingabe  an  die  preufsische  Regierung  wegen
Milderungen.  Antwort  der  preufsischen  Regierung  in  einer  öffentlichen ­
  Erklärung,  man  werde  sich  freuen,  wenn  alle  deutschen
Staaten  sich  zu  einem  gemeinsamen  Handelssysteme  vereinigen
könnten,  doch  scheine  das  noch  nicht  vorbereitet,  und  es  müsse  auch
Garantie  geschaffen  werden,  dafs  die  gemeinsamen  Anordnungen  von
allen  gehalten  würden.
Februar  1820.  Denkschrift  des  Handels-  und  Gewerbevereins,
dafs  sämtliche  Zolleinkünfte  innerhalb  des  Bundes  um  den  bisherigen
Ertrag  an  eine  Aktiengesellschaft  verpachtet  werden  mögen,  um
dadurch  eine  Verlegung  an  die  Bundesgrenze  zu  ermöglichen.
Der  Handels-  und  Gewerbeverein  wird  als  Verein  nicht  anerkannt. ­
  Seine  Vorstellungen  nur  als  von  einzelnen  Privatpersonen
herrührend  angenommen.
        <pb n="244" />
        248

19.  Mai  1820.  Konvention  zwischen  Bayern,  Württemberg,
Baden,  Grofsh.  Hessen,  Sachsen-Weimar  und  den  herzogl.  sächsischen
Häusern,  Nassau  und  den  Fürstentümern  Reufs  wegen  Entsendung
von  Bevollmächtigten  nach  Darmstadt  zu  Verhandlungen  über  bereits
festgelegte  Punktationen.
1820—23.  Verhandlungen  der  süddeutschen  und  einiger  mitteldeutschen ­
  Staaten  in  Darmstadt  ohne  Erfolg.  (Beginn  13.  September
1820.)
1821.  Streit  um  das  Manuskript  aus  Süddeutschland.
Januar  1821.  Beschwerde  Anhalt-Köthens  an  den  Bundestag
wegen  Preufsens  Enklavensystem.
23.  Juni/20.  November  1821.  Elbschiffahrts-Akte.
18.  Februar  1822.  Zurückweisung  des  sog.  Vergleichs  Vorschlags
der  anhaitischen  Länder  durch  Preufsen.
24.  Juni  1822.  Vertrag  Preufsens  mit  Schwarzburg-Rudolstadt
wegen  der  Unterherrschaft.
8.  Juli  1823.  Hessen-Darmstadt  erklärt  an  den  Verhandlungen
in  Darmstadt  nicht  mehr  teilnehmen  zu  wollen,  nach  Einrichtung
eines  eigenen  Zollsystems  (April  1824)  sei  es  zu  Verhandlungen
mit  Nachbarstaaten  und  Anschlufs  an  eine  Kombination  eventuell  bereit.
August  1823  und  März  1824.  Neuordnung  des  badischen  Zollwesens ­
  durch  Separatverordnungen.
10.  Oktober  1823.  Verträge  Preufsens  mit  Anhalt-Bernburg
wegen  des  Amts  Mühlingen  und  wegen  des  nicht  inklavierten  oberen
Herzogtums,  sowie  ferner  wegen  eines  eventuellen  Anschlusses  des
mit  der  Saale  und  Elbe  in  Verbindung  stehenden  Gebiets  (unteren
Herzogtums).
Frühjahr  1824.  Zollgesetz  in  Württemberg  nach  bayrischem
Muster.
Frühjahr  1824.  Vertrag  Württembergs  mit  den  beiden  hohenzollernschen
  Fürstentümern,  die  die  Zollverwaltung  an  Württemberg
übertrugen,  das  sie  in  gemeinschaftlichem  Namen  ausübte;  seit
24.  Juli  1824  wird  Hohenzollern  dem  württembergischen  Zollsystem
angeschlossen.
Vor  und  1.  Mai  1824.  Vertrag  Preufsens  mit  Anhalt-Dessau
wegen  eventuellen  Anschlusses  der  Ämter  Alsleben  und  (1.  Mai  1824)
Sandersleben,  Zerbst.
(8.  September  1824.  Handelsvertrag  zwischen  Baden  und
Hess.-Darmstadt.)
September  1824—August  1825.  Konferenzen  süddeutscher
Staaten  zu  Stuttgart.
        <pb n="245" />
        —  249  —

Ende  Januar  1825.  Einladung  von  Bayern  und  Württemberg
an  Baden,  Darmhessen,  Kurhessen  und  Nassau.  Der  Einladung  wird
Folge  gegeben,  die  Verhandlungen  verlaufen  aber  ergebnislos  namentlich ­
  wegen  Badens.
28.  Juli  1825.  Badisches  Zollgesetz.
9.  September  1825.  Hannoversche  Verordnung,  die  veränderte
Einrichtung  des  Zollwesens  betreffend.  (Ausgeschlossen  von  der
Neuordnung  bleiben  zunächst  die  Gebiete  über  der  Elbe,  Zubehörung
der  Ämter  Bleckede  und  Hitzacker,  namentlich  Amt  Neuhaus,  Gerichte ­
  Preten  und  Wehningen  und  die  Elbinseln,  die  Küsteninseln
der  Provinz  Ostfriesland,  die  Stadt  und  das  Oberamt  Münden  und
die  Ortschaft  Oberode,  die  Exklave  Grafschaft  Hohnstein  und  der
übrige  Harz.)
9.  und  17.  Juni  1826.  Vertrag  Preufsens  mit  Lippe-Detmold
wegen  Lipperode,  Kappel  und  Grevenhagen.
17.  Juni  1826.  Vertrag  Preufsens  mit  Anhalt-Bernburg  wegen
des  unteren  Herzogtums  Bernburg.
27.  Juni  1826.  Vertrag  Preufsens  mit  Sachsen-Weimar  wegen
der  Ämter  Allstedt  und  Oldisleben.
2.  Dezember  1826.  Vertrag  Preufsens  mit  Mecklenburg-Schwerin
  wegen  der  Enklaven  Rossow,  Netzeband  und  Schönberg.
11.  Januar  1827.  Vertrag  Bremens  mit  Hannover  wegen
Bremerhaven.  Zollkartell,  gemeinsame  Bekämpfung  des  Schmuggels.
16.  Februar  1827.  Eröffnung  des  preußischen  Ministeriums
an  die  herzogliche  Rentkammer  zu  Köthen,  dafs  für  alle  auf  der
Elbe  eingehenden  Waren  Sicherheit  hinterlegt  werden  müsse.  Beschwerden ­
  am  Bundestage.
12.  April  1827.  Konvention  zwischen  Bayern  und  Württemberg.
Baden,  Darmhessen  und  Nassau  lehnen  den  Beitritt  ab.  Die  hohenzollernschen
  Länder  treten  durch  Übereinkunft  mit  Württemberg  bei.
18.  Januar  1828.  Bayrisch-Württembergischer  Zollvereins-Vertrag,
  bayrische  Pfalz  und  alle  sonstigen  Exklaven  ausgeschlossen.
(Alle  Stapel-  und  Umschlagsrechte  für  aufgehoben  erklärt.)
14.  Februar  1828.  Vertrag  zwischen  Preufsen  und  dem
Grofsherzogtum  Hessen.  (Hessen  an  die  westlichen  preufsischen
Provinzen  angeschlossen.)
26.  März  1828.  Punktation  zwischen  dem  Königreich  Sachsen
und  den  anderen  sächsischen  Staaten;  auf  dem  Carlowitzschen
Familiengut  Oberschöna,  als  Anbahnung  des  von  den  beiden
Carlowitz,  dem  königlich  sächsischen  und  dem  gothaischen  Minister,
eingeleiteten  Zusammenschlusses  zum  mitteldeutschen  Handelsverein.
        <pb n="246" />
        »»

—  250

21.  Mai  1828.  Präliminarkonvention  des  mitteldeutschen
Handelsvereins  zu  Frankfurt.  Einverständnis  zwischen  Hannover,
Kurhessen,  Sachsen  und  den  sächsischen  Herzogtümern,  Braunschweig, ­
  Nassau,  den  schwarzburgischen  und  reufsischen  Häusern,
den  freien  Städten  Frankfurt  und  Bremen  zum  15.  August  1828
nach  Kassel  Kommissare  zu  schicken,  um  über  aufgestellte  Punkte
zu  beraten.
1.  Juli  1828  tritt  der  bayrisch-württembergische  Zollvertrag
in  Wirksamkeit.
17.  Juli  1828.  Vertrag  Preufsens  mit  Anhalt-Köthen  und
Anhalt-Dessau  wegen  beider  Herzogtümer.
1828  Herbst.  Zollordnung  des  bayrisch-württembergischen
Vereins.
Anfang  1829  tritt  der  bayrisch-württembergische  Verein  völlig
ins  Leben.
(Der  mitteldeutsche  Handelsverein  formulierte  in  den  Präliminarverhandlungen ­
  folgendermafsen.  Die  kontrahierenden  Regierungen ­
  verpflichteten  sich,  eine  Erklärung  dahin  abzugeben,  dafs
sie  in  der  gemeinschaftlichen  Absicht,  dem  im  Artikel  19  der
Bundesakte  in  betreff  des  Handels  und  Verkehrs  zwischen  den  verschiedenen ­
  Bundesstaaten  enthaltenen  Bestimmungen,  so  viel  an
ihnen  liege,  Folge  zu  geben  und  sich  der  hierin  in  Aussicht  gestellten ­
  Freiheiten  und  Begünstigungen  gegenseitig  zu  versichern,
über  folgende  dem  beabsichtigten  Handelsvereine  zugrunde  zu
legende  Punkte  Übereinkommen  wollten:
1.  während  des  Zeitraumes  der  nächsten  drei  Jahre  keinem
fremden  Zollverbande  einseitig  beizutreten;
2.  während  dieser  Zeit  in  ihren  Landen  dermalen  bestehende
Transitabgaben  hinsichtlich  der  durchzuführenden  Waren,  mögen
solche  aus  dem  Auslande  oder  aus  Staaten  des  Vereins  kommen
und  in  diese  oder  jene  gebracht  werden,  nicht  zu  erhöhen;
3.  auch  in  Beziehung  auf  ihr  Handels-  und  Gewerbsinteresse
sowohl  unter  sich  wie  mit  andern  zu  unterhandeln  und  Traktate
darüber  in  gemeinsamen  Betracht  zu  ziehen,  und  zu  diesem  Ende
Kommissare  bis  zum  15.  August  nach  Kassel  zu  senden.
In  Kassel  kam  man  wegen  Meinungsverschiedenheiten  auch
nicht  weiter  als  bis  zu  den  schon  verabredeten  Präliminarbestimmungen, ­
  dazu  wurden  einige  Erleichterungen  des  Verkehrs
mit  Lebensmitteln  und  Verpflichtung  zum  Bau  einiger  Verbindungsstrafsen
  verabredet.).
        <pb n="247" />
        '

—  251  —

24.  September  1828.  Abschlufs  des  mitteldeutschen  Handelsvereins ­
  auf  6  Jahre  unter  den  an  der  Deklaration  von  Frankfurt
beteiligten  Staaten  zu  Kassel.  Die  ßinnenstaaten  Sachsen,  die
thüringischen  Staaten  und  Nassau  hatten  noch  kein  geordnetes
Grenzzollsystem.
29.  September  1828.  Abschlufs  unter  den  sächsischen,
reufsischen  und  schwarzburgischen  Häusern  wegen  eines  einzurichtenden ­
  kleineren  etwas  mehr  positiven  Vereins,  der  aber
noch  kein  Zollverein  genannt  werden  kann.
11.  Dezember  1828.  Vertrag  zwischen  Kurhessen,  Sachsen-Weimar,
  Sachsen-Meiningen  und  Sachsen-Koburg-Gotha.
27.  Mai  1829.  Handelsvertrag  zwischen  dem  Königreich
Preufsen  und  dem  Grofsherzogtum  Hessen  einerseits  und  den  Königreichen ­
  Bayern  und  Württemberg  andererseits.
3.  und  4.  Juli  1829.  Vertrag  Preufsens  mit  Sachsen-Meiningen
  und  Sachsen-Koburg-Gotha  wegen  des  Strafsenzuges  über
Oberhof  und  wegen  des  Amts  Völkenrode.
11.  Oktober  1829.  Vertrag  zwischen  Hannover,  Sachsen,
Kurhessen,  Oldenburg,  Nassau,  Braunschweig  und  Bremen  wegen
Erstreckung  des  mitteldeutschen  Vereins  auf  weitere  6  Jahre,  bis  1841.
23.  November  1829.  Der  bayerische  Rheinkrois  erhält  durch
königlich  bayerische  Verordnung  Grenzzollinien  und  wird  in  den
Zollverband  aufgenomraen.
9.  Dezember  1829.  Vertrag  Preufsens  mit  Reufs-Schleiz  und
Reufs-Lobenstein  und  Ebersdorf,
31.  Dezember  1829.  Vertrag  mit  dem  Landgrafen  von  Hessen-Homburg,
  wegen  des  Oberamts  Meisenheim.
6.  März  1830.  Vertrag  mit  Sachsen-Koburg-Gotha  wegen  des
(später  durch  Vertrag  vom  31.  Mai  1834  preufsisch  gewordenen)
Fürstentums  Lichtenberg.
27.  März  1830.  Einbecker  Vertrag  zwischen  Hannover,  Kurhessen, ­
  Oldenburg  und  Braunschweig.
24.  Juli  1830.  Vertrag  Preufsens  mit  Oldenburg  wegen  des
Fürstentums  Birkenfeld.
25.  Januar  1831.  Beitritt  von  Sachsen-Weimar  zum  bayrischwürttembergischen
  Zollverein  mit  der  Enklave  Vordergerieht  Ostheim.
11.  Februar  1831.  Vertrag  Preufsens  mit  Sachsen-Weimar,
am  1.  Juni  1835  vom  mitteldeutschen  Verein  sich  loszusagen  und
dem  preufsischen  System  beizutreten.
31.  März  1831.  Rheinschiflahrtskonvention  durch  Verständigung ­
  Preufsens  mit  Holland.  (Interesse  Englands  an  dem  mittel-
        <pb n="248" />
        252  —

deutschen  Handelsverein  vermindert  und  freie  Strafse  für  den  süddeutschen ­
  Verein.)
16.  April  1831.  Vertrag  Preufsens  mit  dem  Fürsten  zu  Waldeck ­
  und  Pyrmont  wegen  Waldeck.
25.  August  1831.  Vertrag  Preufsens  mit  Kurhessen.  Kurhessen ­
  will  im  Widerspruch  mit  den  Bestimmungen  des  mitteldeutschen ­
  Vereins  bereits  am  1.  Januar  1832  dem  Zollverein  beitreten. ­

6.  Juli  1832.  Beschwerde  Hannovers,  Oldenburgs,  Braunschweigs,
  Nassaus,  Bremens  und  Frankfurts  gegen  Kurhessen  beim
Bundestag.
13.  Mai  1832.  Handelsvertrag  Englands  mit  Frankfurt  a.  M.
August  1832.  Hannover  beantragt  beim  Bundestag:
•  1.  Erleichterung  des  Transitverkehrs  nach  Art  der  Bestimmungen ­
  des  Flufsschiffahrtsverkehrs.
2.  Erleichterung  des  Verkehrs  mit  deutschen  Fabrikaten
und  Rohprodukten  gegenüber  Erzeugnissen  des  Auslandes
und  Einverständnis  zur  Abstellung  des  Schmuggels.
10.  Januar  1833.  Erklärung  Hamburgs  am  Bundestage  wegen
der  Durchgangszölle.
22.  März  1833.  Zollvereinigungsvertrag  zwischen  Preufsen,
Kurhessen  und  dem  Grofsherzogtum  Hessen  einerseits  und  Bayern
und  Württemberg  andererseits.
30.  März  1833.  Vertrag  mit  dem  Königreich  Sachsen,  womit
es  dieser  Einigung  beitritt.
11.  April  1833.  Kurhessen  nimmt  die  erhöhten  Zölle  gegen
den  Durchgang  zurück  nach  Einleitung  des  Austrägalverfahrens  und
vielen  Zögerungen.  Die  Zustände  sollen  so  sein,  wie  vor  dem  Zutritt ­
  Kurhessens  zum  preufsischen  Zollverein,  auch  noch  Erleichterungen ­
  eintreten.  Preufsen  verlangt  von  Bayern,  dafs  es  auf  dem
bayrischen  Teile  der  Strafse  von  Fulda  nach  Frankfurt  a.  M.  eine
so  erhöhte  Transitzollerhebung  eintreten  lasse,  dafs  der  kurhessische
Transitzollausfall  damit  vereitelt  würde.  Bayern  hatte  in  Berlin
Vorstellungen  wegen  der  Belastung  des  Transits  von  Württemberg
und  Bayern  durch  Kurhessen  gemacht.
10.  Mai  1833.  Vertrag  zwischen  Preufsen  (für  Suhl  etc.),
Kurhessen  (für  Schmalkalden),  Sachsen-Weimar  (ohne  Allstedt,  Oldisleben, ­
  Ostheim),  Sachsen-Meiningen,  Sachsen-Altenburg,  Sachsen-Koburg-Gotha
  (ohne  Volkerode,  Königsberg  und  Lichtenberg),
Schwarzburg-Sondershausen,  Schwarzburg-Eudolstadt  (für  die  Oberherrschaft), ­
  Reufs-Schleiz,  Reufs-Greiz,  Reufs-Lobenstein  und  Ebers-
        <pb n="249" />
        253  —-wegen

  der  bereits
früher  dem  preußischen ­
  Zollsystem
angeschlossenen  Gebietsteile. ­


dorf  wegen  Errichtung  des  Thüringischen  Zoll-  und  Handelsvereins  und
11.  Mai  1833  Anschlufs  an  den  preufsischen  Verein.  Damit  Begründung
des  grofsen  deutschen  Zollvereins.  Verhandlungen  waren  zu  Berlin.
25.  Mai  1833.  Vertrag  des  Zollvereins
mit  Schwarzburg-Rudölstadt
30.  Mai  1833.  Vertrag  des  Zollvereins
mit  Sachsen-Weimar
8.  Juni  1833.  Vertrag  des  Zollvereins
mit  Schwarzburg-Sondershausen
26.  Juni  1833.  Vertrag  des  Zollvereins
mit  Sachsen-Koburg-Gotha
31.  Oktober  1833.  Zusatzartikel  und  Tarif  zum  ersten  grofsen
allgemeinen  Zollvereinsvertrag.  Errichtung  der  jährlichen  General-Konferenzen
  aller  zum  Zollvereine  zusammengetretenen  Staaten.
19.  September  1833.  Französisch-nassauischer  Handelsvertrag.
1.  Januar  1834  traten  die  Zollvereinsverträge  in  Kraft.
Mitternacht  31.  Dezember  1833/1.  Januar  1834  fielen  die
Zollschranken  in  Mitteldeutschland.
1.  Mai  1834.  Vereinigung  zwischen  Hannover  und  Braunschweig. ­
  Steuerverein  vom  1.  Juni  1835  ab.
Juli  1834.  Erklärung  Nassaus  in  Paris,  der  Handelsvertrag
mit  Frankreich  bestehe  wegen  noch  nicht  erfolgter  Bestätigung
seitens  der  französischen  Kammern  nicht  mehr  zu  Recht.
1.  Januar  1836.  Brake  zum  Freihafen  erklärt.
20.  Februar  1835.  Vertrag  zwischen  dem  Zollverein  und
Hessen-Homburg  wegen  der  Landgrafschaft  Hessen-Homburg.
12.  Mai  1835.  Vertrag  wegen  Eintritt  Badens  in  den  Zollverein.
18.  Mai  1835  vollzogen.
15.  Mai  1835.  Portofrankorecht  Emdens  (Portofrankoniederlage)
aufrecht  gehalten.
10.  Dezember  1835.  Vertrag  wegen  Eintritt  Nassaus  in  den
Zollverein.  1.  April  1836  Eintritt  vollzogen.
2.  Januar  1836.  Vertrag  wegen  Eintritts  Frankfurts  a.  M.  in
den  Zollverein  (nachdem  Frankfurt  seinen  zehnjährigen  Handelsvertrag ­
  mit  England  vorher  gelöst  hatte).  Frankfurt  selbständiges
Vereinsmitglied.  Eintritt.
26.  Januar  1836.  Zollverein.  Neue  Vertragsabschlüsse  mit
Anhalt-Köthen  und  mit  Anhalt-Dessau.
24.  November  1836.  Erklärung  Kurhessens  an  die  anderen
Zollvereinsmitglieder,  in  eine  Zollvereinigung  seines  Anteils  an  der
Grafschaft  Schaumburg  mit  Hannover  niemals  willigen  zu  wollen.
        <pb n="250" />
        —  254  —

7.  Mai  1886.  Steuer-  und  Zollvereinigungsvertrag  zwischen
Hannover  und  Oldenburg,  worin  Oldenburg  ab  1.  Aug.  1886  dem
Steuerverein  beitritt.-31.
  Dezember  1836.  Zollverein.  Neuer  Vertragsabschlufs  mit
Oldenburg  wegen  des  Fürstentums  Birkenfeld.
I.  November  1837.  Abschlufs  eines  Zollkartells  zwischen  dem
Zoll-  und  Steuerverein  und  Überlassung  von  Hohenstein,  Elbingerode
(hann.),  Blankenburg  und  der  Enklave  Kalvörde  (braunschw.)  an
den  Zollverein.  Preufsen  läfst  die  rechts  der  Weser  und  Aue  und
die  am  linken  Weserufer  von  Schlüsselburg  bis  zur  Glasfabrik
Gernheim  belegenen  Teile  des  Kreises  Minden,  den  nördlich  der
Lemförder  Chaussee  liegenden  Teil  des  Dorfes  Reiningen  und  das
Dorf  Würgassen  gegenüber  Herstelle  an  der  Weser  in  den  Steuerverein ­
  treten.  Hannover  verpflichtet  sich,  den  bisher  ausgeschlossen
gewesenen  Bezirk  von  Hannoversch-Münden  in  das  Zollsystem  des
Steuervereins  aufzunehmen,  geschieht  durch  Verordnung  vom
19.  Dezember  1837.
II.  November  1837.  Vertrag  Hannovers  mit  Schaumburg-Lippe
  wegen  Beitritt  zum  Steuerverein  (mit  Ausnahme  des  Amtes
Blomberg)  ab  1.  Januar  1838.
9.  Januar  1839.  Zollverein.  Neuer  Vertragsabschlufs  mit
Waldeck.
21.  Januar  1839.  Vertrag  zwischen  dem  Zollverein  und
Holland,  Denkschrift  des  bremischen  Senats  vom  11.  Mai  1839  *).
11.  Juli  1839.  Zollverein.  Neuer  Vertragsabschlufs  mit
Anhalt-Bernburg.
12.  —17.  Dezember  1839.  Übereinkunft  zwischen  Hamburg  und
dem  Zollverein  wegen  Gleichstellung  mit  Holland.
1840.  Differenz  zwischen  Hannover  und  Braunschweig.
4.  Juli  1840.  Vereinbarung  Preufsens  und  des  Zollvereins  mit
Bremen  wegen  der  Gleichstellung  Bremens  mit  Holland.  Durchfuhr-,
Ein-  und  Wiederausfuhrbegünstigung  zollvereinsländischer  Waren
in  Bremen.
Im  Dezember  1840.  Kündigung  des  Vertrags  mit  dem  Zollverein ­
  seitens  des  Steuervereins.
5.  Dezember  1840.  Zollverein.  Neuer  Vertragsabschlufs  wegen
des  landgräflich  hessischen  Amts  Meisenheim.
Die  Verhandlungen  wegen  Fortsetzung  des  Steuer  Vereins,  der
1837  auf  7  Jahre  geschlossen  war,  waren  bis  März  1841  schon  zu
1 )  Abdruck  in  der  Schrift  (C.  F.  Wurm,  F.  Th.  Müller  u.  a.),  Die
Aufgabe  der  Hansestädte  gegenüber  dem  d.  Zollverein,  Hamburg  1847,  S.  337  ff.
        <pb n="251" />
        —  255

teil  weiser  Ratifikation  gediehen,  als  die  Differenzen  zwischen
Hannover  und  Braunschweig  zum  Ausbruch  kamen.
8.  Mai  1841.  Übereinkunft  wegen  der  Fortdauer  des  Zollvereins ­
  bis  Ende  Dezember  1853  seitens  der  beteiligten  Staaten.
18.  Oktober  1841.  Vertrag  mit  Lippe-Detmold  wegen  Eintritt
Lippes  in  den  Zollverein.
18.  Oktober  1841.  Erneuerter  Anschlufs  von  Lipperode,  Kappel
und  Grevenhagen  seitens  Lippe-Detmolds  an  den  Zollverein.
19.  Oktober  1841.  Mitteilung  Braunschweigs  an  Hannover,  dafs
es  mit  dem  1.  Januar  1842  aus  dem  Steuerverein  austreten  werde.
19.  Oktober  1841.  Vertrag  wegen  Eintritt  Braunschweigs  in
den  Zollverein.  Der  Weserdistrikt  soll  auf  ein  Jahr  noch  im
Steuerverein  bleiben.
19.  Oktober  1841.  Bestimmungen  wegen  des  Fürstentums
Blankenburg,  des  Stiftsamts  Walkenried,  des  Amts  Kalvörde,  der
preufsischen  Gebietsteile  Wolfsburg,  Hehlingen  und  Hefslingen,  die
dem  gemeinsamen  Zollsystem  des  Zollvereins  angehören.
23.  November  1841.  Vertrag  mit  Kurhessen  wegen  Eintritt
seines  Anteils  an  der  Grafschaft  Schaumburg  in  den  Zollverein.
11.  Dezember  1841.  Vertrag  mit  Waldeck  wegen  Eintritt  des
Fürstentums  Pyrmont  in  den  Zollverein.
Braunschweig  beläfst  seinen  Weserdistrikt  zunächst  noch  für
das  laufende  Jahr  1842,  dann  noch  für  1843  im  Steuerverein,  indem
Hannover  verspricht,  wegen  Anschlufs  des  Steuervereins  an  den
Zollverein  in  Verhandlungen  zu  treten.  Hannover  treibt  Zögerungspolitik. ­
  Verträge  Hannovers  vom  11.  Okt.,  16.,  17.  Dez.  1841  mit
Braunschweig  und  Preufsen  etc..
14.,  18.,  24.,  25.  Dezember  1841,  1.  Jan.  1842,  etc.  .  Verlängerung ­
  des  Steuervereins  vom  1.  Januar  1842  ab  zwischen
Hannover,  Lippe-Scbaumburg,  und  Oldenburg.
17.  Dezember  1841.  Vertrag  wegen  der  von  Preufsen  dem  Steuerverein ­
  und  von  Hannover  dem  Zollverein  angeschlossenen  Gebiete.
1841/1842.  Anregung  eines  Deutschen  Handels-  und  Schiffahrtsbundes ­
  von  Bremen  aus,  zunächst  bei  Österreich  und  Preufsen.
Denkschrift  des  Senats  vom  1.  Juni  1842  einer  Reihe  Zoll-  und
Steuervereinsregierungen  überreicht.
8.  Februar  1842.  Vertrag  wegen  Aufnahme  Luxemburgs  in
den  Zollverein.
1843.  Braunschweig  spricht  mit  Bestimmtheit  die  Absicht
aus,  mit  dem  Jahre  1844  auch  seinen  Weserdistrikt  in  den  Zollverein ­
  eintreten  lassen  zu  wollen.
        <pb n="252" />
        •  »

—  256

29.  Mai  1843.  Ablehnung  der  hannoverschen  weitgehenden
Propositionen.  Hannover  erklärt  seine  Bereitwilligkeit  zur  Erneuerung
der  Verträge  von  1837  mit  dem  Zollverein.  Hannoversche,  braunschweigische ­
  und  preufsische  Staatsschrift  1844.
1.  Januar  1844.  Aufnahme  des  braunschweigischen  Harz-  und
Weserdistrikts  in  den  Zollverein.
8.  November  1844.  Zweite  Denkschrift  Duckwitz’s  wegen  des
deutschen  Handels-  und  Schiffahrtsbundes  im  Aufträge  des  bremischen
Senats.
April  1845.  Denkschrift  des  preufsischen  Handelsamts  mit  Erörterungen ­
  eines  allgemeinen  Handels-  und  Schiffahrtsbundes.
14.  April  1845.  Vertrag  Hannovers  mit  Bremen  über  Zollverhältnisse, ­
  insbesondere  wegen  des  Abfertigungsverfahrens.  Erneuerung ­
  des  Zollkartells.  Errichtung  eines  steuervereinsländischen
Zollamts  am  Bremer  Bahnhof  der  Wunstorfer  Bahn.
16.  Oktober  1845.  Vertrag  Hannovers  mit  Preufsen,  Braunschweig ­
  und  den  übrigen  Staaten  des  Zollvereins.  Das  Zollkartell
wird  erneuert.  Hohnstein  und  Elbingerode  bleiben  beim  Zollverein,
wie  im  Vertrag  vom  1.  November  1837  und  17.  Dezember  1841
stipuliert.  Dem  Zollverein  werden  weiter  angeschlossen  das  Amt
Polle,  die  Stadt  Bodenwerder,  ein  Teil  des  Amts  Fallersleben,  die
Ortschaften  Walle,  Harxbüttel,  Bechtsbüttel,  Wendebrück;  die  Ortschaften ­
  Kroya  und  Zicherie,  Kaiserswinkel  Amts  Knesebeck;
die  Ortschaften  Ohrum,  Dorstadt,  Heiningen  Amts  Wöltingerode,  die
Ortschaften  Kl.  Lafferde  und  Lengede  Amts  Peine,  der  Brockenkrug ­
  und  Oderbrück  auf  dem  Harz.  Preufsen  beläfst  beim  Steuerverein ­
  die  rechts  der  Weser  und  Aue  und  die  am  linken  Weserufer
von  Schlüsselburg  bis  zur  Glasfabrik  Gernheim  belegenen  Teile  des
Kreises  Minden,  das  Dorf  Würgassen,  den  nördlich  der  Lemförder
Chaussee  belegenen  Teil  des  Dorfes  Reiningen,  wie  in  den  Verträgen
vom  1.  November  1837  und  17.  Dezember  1841  bestimmt.  Braunschweig ­
  tritt  dem  Steuerverein  bei;  mit  dem  Amt  Thedinghausen,
den  Enklaven  Bodenburg  nebst  Oestrum,  Oelsburg  und  Ostharingen,
den  in  der  Feldmark  Goslar  belegenen  Enklaven,  dem  Kloster
Frankenberg  in  Goslar;  der  einseitigen  Okergemeinde  und  dem
Auerhahn,  den  zum  Amte  Eschershausen  gehörenden  Ortschaften
Bisperode,  Bessingen  und  Harderode,  den  zum  Amte  Lutter  a.  Barenberge ­
  gehörenden  Ortschaften  Volkersheim  und  Schlewecke  mit  dem
Gute  Nienhagen,  den  Ortschaften  Duttenstedt,  Essinghausen  und
Meerdorf  und  dem  braunschweigischen  Anteil  an  Woltorf  im
Amte  Vechelde,  dem  Wirtshause  zur  Rast  bei  Oelber  am  weifsen
        <pb n="253" />
        257  —

Wege  im  Amte  Salder.  Die  hannover-braunschweigischen  Kommunionbesitzungen ­
  am  Harz  werden  je  nach  Belegenheit  dem  Zolloder ­
  dem  Steuerverein  zugeteilt.  Es  bleibt  bei  der  Einverleibung
der  hannoverschen  Stadt  und  des  Oberamts  Münden  und  des  Dorfs
Oberode  in  den  Steuerverein.
31.  März  1847.  Zusammentritt  eines  steuervereinlichen,  zollvereinlichen
  und  bremischen  Kommissars  in  Bremen  wegen  Vereinbarung ­
  über  einen  zu  gründenden  deutschen  Handels-  und  Schifffahrtsbund. ­
  Anregung  Bremens  wegen  einer  Zollvereinsniederlage
als  einer  „Zollvereinsinsel“  in  Bremen.
2.  April  und  15.  Juli  1847.  Der  Vertrag  wegen  Luxemburg
von  1842  wird  durch  neuen  Vertrag  verlängert  und  modifiziert.
1.  Juli  1847.  Geestemünde  wird  durch  Gesetz  vom  19.  Juni  1847
Freihafen.
16.  September  1847.  Preufsische  Denkschrift  auf  Anfrage  der
Zollvereinsstaaten  an  diese  wegen  des  Handels-  und  Schiffahrtsbundes. ­
  Aufgabe  des  Bundes.
5.  März  1848.  Zusammentritt  der  Einundfünfzig  in  Heidelberg. ­
  Wahl  des  Siebenerausschusses.
10.  März  1848.  Einberufung  der  Siebzehnerkommission  durch
den  Bundestag.
12.  März  1848.  Aufforderung  der  Heidelberger  Sieben  zum
am  31.  März  1848  zusammentretenden  Vorparlament.
30.  März  1848.  Bundesschlufs,  betreffend  die  Wahlen  zu
einer  Nationalversammlung.
4.  April  bis  18.  Mai  1848.  Fünfziger-Ausschufs  des  Vorparlaments.
18.  April  1848.  Antrag  Badens  auf  Einführung  allgemeiner
Verkehrs-  und  Handelsfreiheit  zwischen  allen  deutschen  Bundesstaaten ­
  beim  Bundestag.
18.  Mai  1848.  Zusammentritt  der  deutschen  konstituierenden
Nationalversammlung.
19.  Mai  1848.  Berufung  von  Zollbevollmächtigten  nach  Frankfurt ­
  durch  den  Bundestag.  Ohne  Erfolg.
13.  Juni  1848.  Vertrag  zwischen  dem  Steuerverein  und  dem
Zollverein  wegen  der  Durchgangsabgaben  und  wegen  Anschlusses
der  braunschweigischen  Ortschaften  Brunkensen,  Koppengrave,
Hohenbüchen  und  Lütgenholtensen  an  den  Steuerverein.
26.  Juni  bis  2.  Juli  1848.  Unverbindliche  Besprechungen  der
Nichtzollvereins  (See-)staaten  zu  Hannover.
28./29.  Juni  1848.  Schaffung  der  Zentralgewalt,  die  Erzherzog ­
  Johann  am  12.  Juli  übernimmt.

17
        <pb n="254" />
        258  —

Im  Juli  1848.  Beratung  über  die  Zollangelegenbeiten  in  der
Nationalversammlung.  Berufung  von  Zollsachverständigen  aus  allen
deutschen  Staaten.
24.  Juli  (9.  August)  bis  5.  Sept.  1848.  Duckwitz’s  Handelsministerium ­
  im  Ministerium  Leiningen.
10.  August  1848.  Harburg  wird  zum  Freihafen  erklärt.
(1.  Oktober  in  Kraft.)
18.  Sept.  1848  bis  17.  Mai  1849.  Duckwitz’s  Handelsministerium ­
  im  Ministerium  Schmerling  (bis  15.  Dez.)  und  Gagern
(16.  Dez.  1848  bis  17.  Mai  1849);  danach  Ministerien  Graevell-Detrnold,
  an  denen  Duckwitz  nicht  mehr  beteiligt  ist.  Zollverhandlungen ­
  mit  Hinzuzug  der  Zollbevollmächtigten  seit  Okt.  1848  durch
das  Handelsministerium  (seit  Dez.  die  Schiffahrtssachverständigen
berufen).  Die  Zollvereinsregierungen  haben  sich  verständigt,  den
Zusammentritt  der  Bevollmächtigten  in  Frankfurt  zugleich  als  eine
aufserordentliche  Generalkonferenz  zu  konstituieren.  Vom  Reichsministerium ­
  verfafster  Entwurf  einer  Reichszollakte.  Beratungen
darüber  Ende  März  1849  noch  nicht  zu  Ende.  Im-  Mai  verliefsen
einige  Zollbevollmächtigte  Frankfurt,  im  Mai  1849  war  von  der
aufserordentlichen  Zollkonferenz  noch  eine  Art  Hauptprotokoll  unterzeichnet ­
  worden.
28.  März  1849.  Reichsverfassung.
6.—-18.  Juni  1849.  Rumpfparlament  in  Stuttgart.
26.  Mai  1849.  Dreikönigsbündnis.
20.  Dez.  1849.  Aufhören  der  Reichsverweserschaft.  Interimsbundeszentralkommission ­
  nach  Vertrag  vom  30.  Sept.
30.  Dezember  1849.  Österreichische  Denkschrift  des  Freiherrn
von  Bruck  wegen  Eintritts  in  den  Zollverein,  Befürwortung  der
Bundeskommission  und  der  einzelnen  deutschen  Regierungen.
20.  März  bis  29.  April  1850.  Parlament  der  Union  (Volkshaus
und  Staatenhaus)  zu  Erfurt.
8.  —15.  Mai  1850.  Berliner  Fürstenkongrefs.  10.  Mai  1850.
Frankfurter  Konferenzen.  2.  Sept.  1850.  Österreichische  Proklamierung
  des  Bundestags.
30.  Mai  1850.  Zweite  Denkschrift  der  österreichischen  Regierung. ­
  Zollwesen  soll  ßundessache  werden.  Hinweis  auf  die
Bedeutung  eines  den  gröfsten  Teil  von  Mitteleuropa  umfassenden
einheitlich  geleiteten  Handelskörpers  von  70  Millionen.
29.  November  1850.  Olmützer  Vertrag.
Ende  Dezember  1850.  Konferenzen  zu  Dresden.
Anfang  Mai  1851.  Wiederzusammentritt  des  Bundestags.
        <pb n="255" />
        —  259  —

7.  September  1851.  Vertrag  mit  Hannover  in  Magdeburg
wegen  Zolleinigung  beider  Staaten  Preufsen  und  Hannover,  der
auch  die  Staaten  angehören  sollten,  die  mit  dem  1.  Januar  1854
durch  Zollvereinigung  verbunden  wären.  Schachzug  gegen  Österreich
und  die  Schutzzollbewegung  im  Süden.  —  Der  Hafenort  Geestemünde
soll  vom  Zollgebiet  ausgeschlossen  bleiben.  Für  den  Freihafen
Harburg  wird,  falls  er  nicht  als  solcher  erhalten  wird,  eine  freie
Mederlagsanstalt  zugesichert.
25.  September  1851.  Vertrag  zwischen  Hannover  und
Schaumburg-Lippe  wegen  Beitritt  zum  Zollverein.
31.  Dezember  1853  lief  der  Zollverein  ab.
15.  November  1851  kündigt  Preufsen  sämtliche  Zollvereinsverträge.
1852.  Zollvereinskrisis.
2.  Januar  1852.  Konferenzen  zu  Wien,  dann  zu  Darmstadt
und  Berlin.  Österreichs  Beitrittsversuche.
1,  März  1852.  Vertrag  Preufsens  mit  Oldenburg  wegen
Anschlusses  an  die  preufsische  Zollkombination.  Brake  soll  die  ihm
im  Steuerverein  eingeräumte  Stellung  als  Freihafen  behalten.
19.  Februar  1853.  Vertrag  zwischen  Preufsen  und  Österreich.
21.  (und  22.  Februar)  1853.  Gesetz(e)  wegen  Aufhebung  des
Freihafens  zu  Harburg  (und  Wiederherstellung  der  unversteuerten
Niederlage).
4.  April  1853.  Erneuerung  des  Zollvereins  auf  12  Jahre,  also
bis  31.  Dezember  1865.  Emden  behält  sein  Portofrankorecht
(öffentliche  Portofrankonlederlage).
30.  Dezember  1853.  Das  Dorf  Aumund  und  die  Elbinseln  sowie ­
  der  Hafenort  Geestemünde  vom  Zollverein  ausgeschlossen.
26.  /31.  Dezember  1853.  Vertrag  mit  Luxemburg.
Mit  1.  Januar  1854  Eintritt  Hannovers  und  Oldenburgs  in
den  Zollverein.
15.  November  1854.  Bahnhof  Sebaldsbrück,  Eisenbahnkörper
und  der  kleine  südlich  davon  gelegene  bremische  Gebietsteil  werden
dem  Zollverein  angeschlossen.
26.  Januar  1856.  Vertrag  Bremens,  wodurch  ein  zollvereinliches
  Hauptzollamt  in  Bremen  errichtet  wird,  Teile  des  Gebiets:
die  hollerländischen  und  Borgfelder  Aufsendeichsländereien  an  der
rechten  Seite  des  Deichschlots  bezw.  der  Wümme,  die  Feldmarken
Grolland,  Varrelgraben  und  die  Ochtum  sollen  dem  Zollverein  angeschlossen ­
  werden.
1.  Januar  1857.  Eintritt  der  von  Bremen  am  26.  Januar  1856
dem  Zollverein  überwiesenen  Gebiete  in  den  Zollverein.

17*
        <pb n="256" />
        —  260  —

1.  Februar  1860.  Eröffnung  der  Weserbahn  und  der  Zollvereinsniederlage ­
  in  Bremen.
1860.  Zweite  Zollvereinskrise.  Preufsen  weigert  sich  auf  die
in  Artikel  25  des  Vertrages  vom  19.  Februar  1853  in  Aussicht  gestellten ­
  Verhandlungen  wegen  eines  Anschlusses  Österreichs  einzugehen. ­

I.  Juli  1862  Vorschläge  Österreichs  an  sämtliche  Zollvereinsregierungen. ­

20.  Juli  1862.  Antwort  Preufsens.
1863.  Fürstentag  zu  Frankfurt  a.  M.
27.  Juni  1864.  Kündigung  des  Zollvereins  durch  Preufsen.
30.  Oktober  1864.  Wiener  Friede.  Dänemark  tritt  Holstein,
Schleswig  und  Lauenburg  an  Preufsen  und  Österreich  ab.
II.  April  1865.  Vertrag  mit  Österreich.
16.  Mai  1865.  Erneuerung  des  Zollvereins  bis  31.  Dezember  1877.
20./25.  Oktober  1865.  Vertrag  mit  Luxemburg.
14.  Dezember  1865.  Erneuerung  der  Übereinkunft  wegen  des
Bremer  zollvereinlichen  Hauptzollamts.
1865.  Handelsvertrag  zwischen  Mecklenburg  -  Schwerin  und
Frankreich.
1866.  Krieg  und  Lösung  der  Verträge;  faktische  Beibehaltung
des  Zustandes  nach  Beendigung  des  Krieges  mit  Ausscheiden  der
von  Preufsen  einverleibten  Staaten  als  selbständiger  Mitglieder.
14.  Juni  1866.  Bundesbeschlufs  zur  Mobilmachung  gegen
Preufsen.  Austrittserklärung  Preufsens.
27.  Juni  1866.  Aufforderung  Preufsens  an  den  Senat,  die
bremischen  Truppen  auf  Kriegsfufs  zu  setzen  und  sich  ihm  anzuschliefsen,
  zugleich  Mitteilung  über  die  von  Preufsen  in  der  Bundestagssitzung ­
  vom  14.  Juni  1866  übergebenen  Grundzüge  eines  neuen
deutschen  Bundes  ohne  Österreich.
29.  Juni  1866.  Mitteilung  des  Senats  an  die  Bürgerschaft.
30.  Juni  1866.  Antwort  der  Bürgerschaft.
18.  August  1866.  Norddeutscher  Bund  zwischen  der  Mehrzahl
der  norddeutschen  Staaten  definitiv  abgeschlossen.  Mitte  Dezember
Beginn  der  Beratungen  der  Vertreter  sämtlicher  Staaten  über  den
von  Bismarck  vorgelegten  Verfassungsentwurf.  Der  Bund  soll  ein
einheitliches  Zoll-  und  Handelsgebiet  bilden.  Den  Hansestädten  wird
bereits  im  Entwurf,  ohne  Zutun  der  Städte,  gestattet,  aufserhalb  der
Zollgrenze  zu  bleiben,  bis  sie  selbst  den  Einschlufs  in  das  Zollgebiet
beantragen  würden.

»•
        <pb n="257" />
        261  —

28.  September  1866.  Vertrag  Bremens  mit  Preufsen  wegen
einer  Zollabfertigungsstelle  am  Neuen  Hafen  in  Bremerhaven.  (1867
errichtet.)
23.  August  1866.  Prager  Frieden.  Abtretung  der  österreichischen ­
  Ansprüche  an  Schleswig  -  Holstein  an  Preufsen.  Anerkennung ­
  der  Auflösung  des  Deutschen  Bundes  und  der  Errichtung
des  Norddeutschen  Bundes,
18.  April  1867.  Preufsens  Verordnung,  betr.  die  Einführung
des  Vereinszolltarifs  in  den  Herzogtümern  Schleswig-Holstein.
8.  Juli  1867.  Neuabschliefaung  des  Zollvereinsvertrages  nach
dem  Kriege  von  1866.  Zollparlament  und  Zollbundesrat.  Schleswig-Holsteins
  und  Lauenburgs  Beitritt  als  nun  zu  Preufsen  gehörig  als
selbstverständlich  erklärt.  In  der  grofsen  Konvention  bereits  die
Aufnahme  beider  Herzogtümer  vorgesehen.  Der  Eintritt  beider
Mecklenburg  als  notwendige  Konsequenz  des  Eintritts  in  den  Norddeutschen ­
  Bund  betrachtet.  Frankreich  willigt  in  die  Aufhebung
seines  Vertrages  mit  Mecklenburg.
25.  Juni  1867.  Verfassung  des  Norddeutschen  Bundes  (am
1.  Juli  1867  in  Kraft  getreten).
Nach  dem  Zollvereinsvertrage  vom  8.  Juli  1867:  Errichtung
eines  vereinsländischen  Hauptzollamts  in  Hamburg  und  Aufnahme
mehrerer  Hamburger  Gebietsteile.
15.  November  1867  erfolgt  der  Eintritt  Schleswig-Holsteins
mit  seinen  oldenburgischen,  hamburgischen  und  lübeckischen  Enklaven
und  Lauenburgs.
9.  März  1868.  Vertrag  vom  Zollverein  mit  Österreich.
3.  Mai  1868.  Aufnahme  vertrag  wegen  der  österreichischen
Gemeinde  Jungholz  in  Tirol.
25.  Juli  1868.  Protokolle  des  ersten  und  zweiten  Zollbundesratsausschusses ­
  über  den  Anschlufs  Mecklenburgs  an  den  Zollverein.
14.  Mai  1868.  Protokolle  über  die  Grundzüge  für  den  Anschlufs
Lübecks.
26.  Mai  1868.  Protokolle  über  den  Anschlufs  Lübecks.
11.  August  1868  erfolgt  der  Anschlufs  der  mecklenburgischen
Grofsherzogtümer  und  Lübecks.
19.  bis  21.  Oktober  1869.  Verhandlungen  zwischen  Bremen
und  dem  Zollverein  in  betreff  der  Venlo-Hamburger  Eisenbahn,  wobei
ein  Teil  vom  Gebiet  des  linken  Weserufers  dem  Zollverein  angeschlossen ­
  wird.
19.  Juli  1870.  Kriegserklärung  Frankreichs,
        <pb n="258" />
        —  262

9.  Dezember  1870.  Annahme  der  am  15.  November  1870  mit
Hessen-Darmstadt  und  Baden,  am  23.  November  1870  mit  Württemberg, ­
  am  25.  November  mit  Bayern  abgeschlossenen  Bundes  vertrage.
Umänderung  der  Verfassung  des  Norddeutschen  Bundes  durch  den
Norddeutschen  Reichstag,  ferner  Genehmigung  durch  die  Landtage
von  Hessen,  Baden,  Württemberg  und  Bayern.
1.  Januar  1871.  Eintritt  der  vier  süddeutschen  Staaten  in  den
Norddeutschen  Bund,  der  in  das  Deutsche  Kaiserreich  umgewandelt  wird.
I.  Januar  1871  erfolgt  als  letzte  Zustimmung  die  der  Bayrischen
Abgeordnetenkammer.  (Der  Bremer  Senat  hat  am  4.  Dezember  1870
seine  offizielle  Kundgebung  gemacht.)
18.  Januar  1871.  Proklamation  des  Deutschen  Kaiserreichs
in  Versailles.
21.  März  1871.  Eröffnung  des  ersten  Deutschen  Reichstages.
16.  April  1871.  Reichsverfassung.  Der  Artikel  34  der  Verfassung ­
  des  Deutschen  Reiches  nimmt  den  Zollanschlufs  Bremens
und  Hamburgs  in  Aussicht,  wenn  die  Städte  selbst  den  Antrag
stellen.  Zollregelung  Art.  4,  8,  33—40  und  70  (Eisenbahnen
Art.  4,  8,  41—47,  Post  und  Telegraphenwesen  Art.  4,  8,  48—52,
70)  analog  der  Verfassung  des  Norddeutschen  Bundes.
9.  Juni  1871.  Reichsgesetz  wegen  der  Vereinigung  Elsafs-Lothringens
  mit  dem  Reiche.
17.  Juli  1871.  Kaiserliche  Verordnung  wegen  Einbeziehung
Elsafs-Lothringens  in  das  Reichszollgebiet.  (1.  September  1871.
Elsafs-Lothringen  tritt  in  den  Zollverband.)
1872  eine  zweite  Zollabfertigungsstelle  am  Alten  Hafen  in
Bremerhaven  errichtet.  Beide  Zollstellen  am  Alten  und  Neuen  Hafen
erhalten  die  Abfertigungsbefughisse  des  Hauptzollamts  Geestemünde.
II.  Juni  1872.  Vertrag  wegen  des  im  Zollverbande  stehenden,
nicht  zum  Reiche  gehörigen  Grofsherzogtums  Luxemburg.
5.  November  1875.  Die  bremischen  Ortschaften  Habenhausen,
Arsten,  Neuenlande,  der  Buntentorssteinweg,  ein  kleiner  Teil  von
Woltmershausen  und  die  Stadt  Vegesack  werden  Zollinland.
Im  Mai  1879.  Hamburg  lehnt  den  Beitritt  zum  Zollverein
durchaus  ab.
1.  Juli  1879.  Der  Bremer  Stadtwerder  mit  Ausschlufs  der
Wasserkunst  und  einige  Teile  der  Feldmark  Habenhausen  werden
Zollinland.
19.  April  1880.  Preufsen  beantragt  beim  Bundesrate,  Altona
und  einen  Teil  der  hamburgischen  Vorstadt  St.  Pauli  an  den  Zollverein ­
  anzuschliefsen.
        <pb n="259" />
        —  263  —

14.  Juni  1880.  Durch  Verordnung  des  Bundesrats  wird  die
Verlegung  der  Zollgrenze  an  der  Elbe,  die  bisher  bei  Bergedorf
oberhalb  Hamburgs  gelegen  hatte,  an  die  Elbmündung  bei  Kuxhaven
in  Aussicht  genommen  (für  den  1.  Oktober  1881),  nachdem  die
revidierte  Elbschiffahrtsakte,  die  am  7.  März  1880  in  Wien  unterzeichnet ­
  worden  war,  nur  zwei  deutsche  Zollämter  an  der  Elbe,
Schandau  und  Bergedorf,  festgestellt  hatte.  Damit  wäre  Hamburg
eine  ringsumschlossene  Enklave  des  deutschen  Zollgebiets  geworden-25.
  Mai  1881.  Vereinbarung,  durch  die  Hamburg  sich  dem
deutschen  Zollverein  anschliefst.
Hamburg  behält  ein  Freihafengebiet,  zu  dessen  Anlagen  das
Reich  bis  zu  40  Millionen  Mark  beisteuern  soll,  und  tritt  im  übrigen
mit  Stadt  und  Gebiet  dem  Zollverein  nach  dem  1.  Oktober  1888
an  einem  vom  Bundesrat  zu  bestimmenden  Tage  bei.
25.  Mai  1881.  Rede  Eugen  Richters  gegen  die  Vergewaltigung ­
  der  Hansestädte.
Rede  des  Bremer  Reichstagsabgeordneten  Mosle,  der  Bismarcks
Wirtschaftspolitik  verteidigt  und  den  Antrag  auf  Übergang  zur
Tagesordnung  stellt.
21.  Januar  1882.  Der  am  27.  Oktober  1881  neugewählte
Reichstag  genehmigt  die  mit  Hamburg  getroffenen  Abmachungen
mit  171  gegen  102  Stimmen.
16.  Februar  1882.  Reichsgesetz,  betreffend  die  Ausführung
des  Anschlusses  Hamburgs  an  das  deutsche  Zollgebiet.
1.  Januar  1885.  Eine  Parzelle  von  Hastedt  und  Sebaldsbrück
wird  wegen  besserer  Regulierung  der  Zollgrenze  Zollinland.
31.  März  1885.  Reichsgesetz,  betreffend  den  Beitrag  des
Reiches  zu  den  Kosten  des  Anschlusses  Bremens  an  das  deutsche
Zollgebiet.
30.  September  1885.  Reichsgesetz  wegen  Aufnahme  Bremens
in  das  Zollgebiet.
15.  Oktober  1888.  Die  Stadt  und  der  Rest  des  Landkreises
Bremen  mit  Ausnahme  des  Freibezirks,  Bremerhaven  mit  Ausnahme
der  Häfen  und  des  angrenzenden  Geländes  als  Zollausschlufsgebiet
werden  Zollinland.  Errichtung  eines  bremischen  Hauptzollamts  in
Bremerhaven.
Hamburg  Stadt  und  Gebiet  werden  Zollinland  mit  Ausnahme ­
  des  Freihafengebiets  in  Hamburg  und  der  Kuxhavener  Hafenanlagen. ­

Geestemünde  und  Brake  werden  ins  Zollinland  gezogen,  Brake
erhält  einen  Freibezirk,  Geestemünde  ein  Zollausschlufsgebiet.  Altona
        <pb n="260" />
        264

verliert  seine  ursprünglich  aus  dänischer  Zeit  hergebrachte  Freihafenstellung. ­

1.  Juli  1890.  Englisch-deutscher  Vertrag  wegen  der  Abtretung
der  Insel  Helgoland.
2.  Dezember  1890.  Vertrag  wegen  der  in  das  deutsche  Zollgebiet ­
  aufgenommenen  österreichischen  Gemeinden  Jungholz  und
Mittelberg.
15.  Dezember  1890.  Einverleibung  Helgolands  in  das  Deutsche
Reich  mit  Überweisung  an  Preufsen.  Reichsgesetz,  Ausschliefsung
Helgolands  vom  deutschen  Zollgebiet.
24.  Oktober  1895.  Beschlufs  des  Bundesrats  wegen  Errichtung
eines  Freibezirks  Danzig-Neufahrwasser.
24.  Dezember  1896.  Der  sog.  Neue  Hafen  in  Kuxhaven  wird
als  zum  Zollausschlufs  gehörend  erklärt.
15.  Juli  1897.  Der  Alte  Hafen  und  der  südliche  Teil  des
Neuen  Hafens  mit  Gelände  in  Bremerhaven  werden  Zollinland,  der
erweiterte  Kaiserhafen  wird  mit  Gelände  vom  Zollgebiet  ausgeschlossen ­
  zufolge  Beschlufs  des  Bundesrats  vom  12.  Juli  1894.
27.  Oktober  1898.  Eröffnung  des  zufolge  Beschlusses  des
Bundesrats  vom  5.  März  1896  errichteten  Freibezirks  in  Stettin.
8.  August  1901.  Eröffnung  des  Freibezirks  in  Emden  zufolge
Beschlufs  des  Bundesrats  vom  7.  Februar  1901.
3.  Februar  1902.  Freibezirk  in  Altona  zufolge  des  Beschlusses
des  Bundesrats  vom  14.  Mai  1894  eröffnet.
17.  April  1902.  Beschlufs  des  Bundesrats:  Der  Freibezirk  in
Bremen  wird  gesetzlich  als  Zollausausschlufsgebiet  formuliert.
—  Wegen  der  Brausteuer  bestehen  bekanntlich  noch  Ausnahmen ­
  für  Bayern,  Württemberg,  Baden  und  Elsafs-Lothringen.
(R.-Verf.  Art.  35,  Abs.  2.)  Die  Übergangsabgaben,  die  Salz-,  Branntweinsteuer ­
  etc.  -Verhältnisse  kommen  hier  nicht  zur  Erörterung.
—  Wegen  der  Unmittelbarkeit  und  Mittelbarkeit  der  Vereinsglieder: ­
  Die  1854  zum  Zollverein  gehörigen  Staaten  und  Gebietsteile ­
  waren,  selbständige  Glieder;  Königreich  Preufsen;  Königr.
Bayern;  Königr.  Sachsen;  Königr.  Hannover;  Königr.  Württemberg;
Grofsherzogt.  Baden;  Kurfürstent.  Hessen;  Grofsherzogt.  Hessen;  die
bei  dem  Thüringischen  Handelsverein  beteiligten  Staaten,  nämlich
(ausser  Preufsen  und  Kurhessen):  die  grofsherzogl.  sachsen-weimarund
  eisenachschen  Lande,  die  herzogl.  sachsen-meiningenschen  Lande,
die  herzogl.  sachsen-altenburgischen  Lande,  die  herzogl.  sachsenkoburg-
  und  gothaischen  Lande,  die  fürstlich  schwarzburg-sondershausischen
  und  fürstlich  schwarzburg-rudolstädtischen  Lande  und  die
        <pb n="261" />
        —  265  —■

fürstlich  reufs-schleiz-,  reufs-greiz-  und  reufs-lobenstein-  und  ebersdorfschen
  Lande;  das  Herzogtum  Braunscbweig;  das  Herzogt.
Oldenburg  und  Fürstentum  Birkenfeld;  das  Herzogt.  Nassau;  die
freie  Stadt  Frankfurt;  —  und  als  mittelbare  Glieder:  die
von  Preufsen  umschlossenen  mecklenburg-schwerinschen  Gebietsteile ­
  Rossow,  Netzeband  und  Schönberg;  die  Landgrafschaft  Hessen-Homburg;
  die  Fürstentümer  Waldeek  und  Pyrmont;  die  Herzogtümer ­
  Anhalt-Köthen,  -Dessau  und  -Bernburg;  das  Fürstentum
Lippe-Detmold;  das  Grofsherzogtum  Luxemburg;  das  Fürstentum
Scbaumburg-Lippe;  die  hannover-braunschweigischen  Kommunionbesitzungen ­
 1 ).  Lübeck  hat  sich  der  Verwaltung  der  indirekten
Steuern  in  Preufsen  angeschlossen,  Mecklenburg  und  die  beiden
anderen  Hansestädte  nicht 2 ).  —  Im  Steuerverein  hatte  Schaumburg-Lippe ­
  eine  unselbständige  Stellung.
Die  drei  Herzogtümer  Sachsen-Koburg-Gotha,  S.-Meiningen-Hildburghausen
  und  S.-Altenburg  datieren  seit  dem  Erbvergleich
vom  12.  November  1826  nach  dem  Aussterben  des  gothaischen
Mannesstamms  1825;  1825  erlosch  die  Linie  Reufs-Lobenstein,
1848  trat  der  Fürst  von  Reufs-Ebersdorf  sein  Land  an  Reufs-Schleiz
  ab,  seitdem  gab  es  nur  ein  Fürstentum  Reufs  j.  L.,  Anhalt-Köthen
  ist  1847  ausgestorben,  Änhalt-Bernburg  1863,  seitdem  nur
ein  Anhalt.  1866,  eben  vor  der  Krisis,  erlosch  die  Linie  Hessen-Homburg,
  das  Land  kam  an  Darmstadt.  Dann  kommen  die  Umwälzungen ­
  1866  3 )  4 ).

*)  Hannov.  Gesetzsammlg.  1854,  30.  Okt.,  no.  79,  S.  291—92.
2 )  S.  a,  Hue  de  Grais,  Handb.  d.  Verfass,  u.  Verwalt,  in  Preufsen  u.
dem  Deutschen  Reiche,  15.  Aufl.,  Berlin  1902,  S.  221.
3 )  Zur  Zusammensetzung  des  Deutschen  Bundes  s.  die  Einzelstaaten  aufgeführt ­
  u.  a.  bei  Georg  Meyer,  Lehrbuch  des  deutschen  Staatsreohts,
Leipzig  1899,  S.  98  ff.,  100  ff.,  die  während  der  Bundeszeit  eingetretenen  Veränderungen, ­
  ebenda  S.  159  ff.;  die  Veränderungen  1871  Schröder  Deutsche
Rechtsgeschichte,  S.  875;  Meyer  S.  170  ff.  Schwarzburg  ist  1908  in  eine
Hand  gekommen.
4 )  Quellenwerke  und  Publikationen  für  die  Verträge,  Gesetze  und  Verordnungen ­
  sind:  G.  F.  de  Martens  et  ses  continuateurs,  ßecueil  des
traites,  etc.,  Gottingue  1761  etc.;  Ch.  de  Martens  et  F.  de  Cussy,  Eecueil
manuel  de  traites,  Leipzig  1846  etc.;  Joh.  Ludw.  Kl  üb  er,  Übersicht  der
diplomat.  Verhandl.  des  Wiener  Congresses  überhaupt  und  insonderheit  über
wichtige  Angelegenh.  des  Teutschen  Bundes,  Frankfurt  a.  M.  1816;  ders.,
Acten  des  Wiener  Congresses  in  den  Jahren  1814  und  15,  9  Bde.,  Erlangen
1815—19  und  1836;  H.  A.  Zachariae,  Die  deutschen  Verfassungsgesetze  der
Gegenwart,  Göttingen  1855,  1858  und  62;  Ph.  A.  G.  v.  Meyer,  Corpus  iuris
confoederationis  Germanicae  oder  Staatsakten  für  Geschichte  und  öffentliches
        <pb n="262" />
        266  —

An  allen  Verschiebungen  bis  zur  Zolleinigong  hat  Bremen  in
hohem  Mafse  passiv  teilnehmen  müssen.
Die  Kämpfe  der  deutschen  Zollgeschichte  des  neunzehnten
Jahrhunderts  haben  sich  gerade  speziell  in  seinem  Hinterlande  abgespielt, ­
  wo  alle  die  inneren  Grenzen  Deutschlands  zusammenlaufen.
Recht  des  Deutschen  Bundes,  3.  Aufl.,  ergänzt  und  fortgeführt  von  H.  Zöpfl,
Frankfurt  a.  M.,  1858—65;  F.  Houth-Weber,  Der  Zollverein  seit  seiner
Erweiterung  durch  den  Steuerverein,  eine  Sammlung  der  betr.  Zoll-  und
Steuerverträge,  Hannover  1861;  G.  Hirth,  Annalen  des  Norddeutschen  Bundes
und  des  Deutschen  Zollvereins,  Bert  1868  ff.,  w,  des  Deutschen  Reichs;  K.  Bin  ding,
Deutsche  Staatsgrundgesetze,  Leipzig  1893  ff.;  J.  C.  Glaser,  Archiv  des
Norddeutschen  Bundes,  Berlin  1867—1872;  A.  Koller,  Archiv  des  Norddeutschen ­
  Bundes  und  des  Zollvereins,  5  Bde.,  Berlin  1868—72;  L.  K.  Aegidi
und  A.  Klauhold,  Das  Staatsarchiv,  Hamburg  1861  ff.,  fortgesetzt  v.  a.,
Leipzig  1872  ff.;  die  Gesetzsammlungen  der  betreffenden  Einzelstaaten;  Verträge ­
  und  Verhandlungen  über  die  Bildung  und  Ausführung  des  deutsch.  Zollund
  Handels-Vereins  aus  dem  Zeitr.  v.  1833  bis  1871,  5  Bde.,  mit  Anhang:
Handels-  und  Sohiffahrtsverträge  Deutschlands  mit  dem  Auslande  1852  ff.,
Berlin  1845—72;  Verhandlg.  d.  General-Zoll-Conferenzen,  1836  ff.,  —  Repert;
das  Bundesgesetzbl.  d.  Nordd,  Bundes  und  das  Reichsgesetzbl.;  Jahrb.  d.  Zoll-Gesetzgebung
  u.  Verw.  des  deutschen  Zoll-  u.  Handelsvereins  1834—43,  herausg.
v  G.  T.  A.  Pochhammer,  1854  ff.;  Hr.  v.  Poschinger,  D.  Wirtschaft!.  Verträge ­
  Dtschlds.,  Berlin  1892—93,  (I.  u.)  II.  Bd;  u.  a.  Die  Protokolle  des
Deutschen  Bundes  sind  in  einer  offiziellen  Folioansgabe  für  die  Regierungen:
Offizielle  Ausgabe  in  Folio:  Protokolle  der  Deutschen  Bundesversammlung  nebst
den  loco  diotaturae  gedruckten  Separatprotokollen  und  Beilagen  gedruckt
worden,  aufserdem  bestand  von  1816  bis  28  die  sog.  Quartausgabe  für  das
Publikum  ohne  die  Separatprotokolle,  von  1860  bis  66  wieder  eine  Ausgabe
für  das  Publikum,  deren  erster  Band  in  Quart,  die  andern  in  Folio  erschienen ­
  sind.
Die  Literatur  der  Zollgeschichte  des  19.  Jahrhunderts  ist  sehr  zahlreich.
Vgl.:  Zur  Kontinentalsperre:  W.  Kiesselbach,  Die  Continentalsperre  in  ihrer
ökonomisch-politischen  Bedeutung,  Stuttgart  und  Tübingen  1860;  Paul  Darmstädter, ­
  Studien  zur  napoleonischen  Wirtschaftspolitik,  Vierteljahrschrift  f.Socialund
  Wirtschaftsgeschichte,  II.  Bd.,  S.  559  ff  ,  III.  Bd.,  S.  111  ff.;  R-  Höniger,
Die  Kontinentalsperre,  Volksw.  Zeitfragen,  Heft  211,  Berlin  1905;  H.  Hitzigrath,
Hamburg  und  die  Kontinentalsperre,  Progr,,  Hamburg  1901;  G.  Ser  vier  es,
L’annexion  et  Porganisation  des  departements  hanseatiques,  La  Grande  Revue,
VI e  annee,  t.  IV.,  p.  358  et  suiv.;  Friedrich  Thimme,  Die  inneren  Zustände
d.  Kurf.  Hannover  unter  der  B'ranz.-Westf.  Herrschaft  1806—1813,  Hann.  u.
Leipzig  1893,  I,  Bd.,  S.  25,  110,  142  ff,  198,  360  ff.,  402,  405  ff.,  II,  Bd.,
S.  401  ff.,  457  ff.,  464  ff.,  646  ff.;  G.  Hassel  u.  K.  Murhard,  Westfalen  unt.
Hieronymus  Napoleon,  I.  Jg.,  II.  Bd.,  Braunschweig  1812,  Maiheft,  S.  27  etc.
An  jüngeren  umfassenderen  Werken  zur  Orientierung  über  die  Zollvereinsgeschichte ­
  etwa  K.  Mamroth,  Geschichte  der  preufs.  Staats-Besteuerung
im  19.  Jahrh,,  I.  Teil  G.  d.  pr.  Staatsbest.  1806—1816,  Leipzig  1890;  H,  Freymark, ­
  Die  Reform  der  preufs.  Handels-  und  Zollpolitik  von  1800—1821,
        <pb n="263" />
        267  —

Das  Grenzenknäuel,  in  dem  mit  immerwährenden  Verschiebungen  und
gegenseitiger  Strafsenpolitik  der  Kampf  ausgetragen  wurde,  ist  in
der  Karte  nach  den  Perioden  eingetragen  worden:  Die  1828  vorhandenen ­
  drei  Bünde;  die  nach  1833  zustande  gekommene  Einigung
in  dem  deutschen  Zollverein,  und  der  noch  bestehende  bezw.  zustande
Sammlg.  nationalök.  u.  stat.  Abhandl.  des  staatsw.  Seminars  zu  Halle,  herausg.
v.  J.  Conrad,  XVII.  Bd.,  Jena  1898;  Chr.  Eckert,  Z.  Vorgesch.  d.  Zollvereins,
die  preufs.-hess.  Zollunion  v.  14.  Febr.  1828,  Jb,  f.  Gesetzgeb.,  Verw.  u.  Volksw.,
hrsg.  v.  G.  Schmoller,  d.  Jb,  f.  Gesetzg.,  V.  u.  Rechtspfl.  N.  F.,  Bd.  XVII,  S.  605;
J.  R.  Mucke,  Z.  Vorgesch.  d.  d.  Zollv.,  insbes.  d.  Bestr.  d.  mitteld.  Vereins,
Leipzig  1869;  L.  K.  Aegidi,  A.  d  Vorz.  d.  Zollv.,  Hamburg  1866;
H.  v.  Treitschke,  D.  Anfänge  d.  D.  Zollv,,  Preufs.  Jbb.,  XXX.  Bd.,  S.  397  ff.
479  ff,,  648  ff.;  W.  Ditmar,  D.  d.  Zollv.,  Handb.,  II.  Bd.,  Leipzig  1867;
W.  Weber,  D.  d.  Zollv.,  Leipzig  1869;  H.  v.  Festenberg-Packisch,
Geschichte  d.  Zollv.,  Leipzig  1869;  C.  Thümmel,  Stud.  a.  d.  d.  Zollrecht,
Arch.  f.  öffentl.  Recht,  hrsg.  v.  P.  Laband  u.  F.  Stoerk,  Bd.  VIII,  S.  368  ff.;
A.  Zimmer  mann,  Gesch.  d.  preufs.-deutsch.  Handelspolitik,  Oldenburg  u.
Leipzig  1892;  Chr.  J.  Herwig,  Beitr.  z.  Gesch.  d.  Bayer.  Zollwesens,  Bamberg ­
  1861;  Das  indirekte  Abgabenwesen  i.  Kgr.  Sachsen  seit  d.  Begründ,  d.  D.
Zollv.,  Denkschr.  d.  Kgl.  S.  Zoll-u.  St.-Dir.,  Leipz.  1884;  L.  Kirsch,  a.  a.  0.;
u.  a.  .  Vgl.  f.  Johannes  Falke,  Die  Geschichte  des  d.  Zollwesens,  Leipzig  1869,
S.  340  ff.;  A.  Ho  ff  mann,  Deutsches  Zollrecht,  I.  Bd,  Geschichte  d.  d.  Zollrechts, ­
  Leipzig  1902,  S.  91  und  120  ff.  .  Im  Rahmen  der  allgemeinen  Geschichte;
H,  v.  Zwiedineck-Südenhorst,  D,  Geschichte  v.  d.  Auflösung  des  alten
bis  zur  Errichtung  des  neuen  Kaiserreichs  (1806—71),  Stuttgart  1897;
H.  v.  Treitschke,  Deutsche  Gesch.  im  19.  Jh,,  4.  u.  5.  Aufl.,  Leipzig  1894  ff.;
W.  v.  Hass  eil,  Gesch.  d.  Königr,  Hannover,  Bremen  u.  Leipzig  1898—1901.
Zu  den  staatsrechtlichen  Veränderungen  und  der  neuesten  Zollgeschichte,
G.  Meyer,  Lehrbuch  des  d.  Staatsrechts,  Leipzig  1899;  Hue  de  Grais,
Hdb.  d.  Verfass,  u.  Verw.  i.  Preufsen  u.  i.  d  Reiche,  Berlin  1902;  R.  Schröder,
Lehrb.  d.  d.  Reohtsgesch.,  Leipzig  1898;  0.  v.  Aufsess,  Die  Zölle  und  Verbrauchssteuern ­
  u.  d.  vertragsm.  ausw.  Handelsbez.  d,  d.  Reichs,  Leipzig  1873,  (5.  Aull.),
Neubearb,  v.  C.  Wiesinger,  Die  Zölle  u.  Steuern  d.  d.  Reichs,  München  u.
Leipzig  1900;  Paul  Havenstein,  Die  Zollgesetzgeb.  des  Reichs,  Berlin  1892.
Die  Gesetzpublikationen  der  Nationalversammlung  von  1848/49  erfolgten  in
einem  Reichs-Gesetz-Blatt;  die  Verhandlungen:  Offiz.  Ber.  über  d.Verhandl.  zur
Gründung  e.  D.  Parlam.,  Frankf.  a.  M.  1848;  Verhandlungen  d.  D.  Parlaments,
hrsg.  v.  J  u  c  h  o,  2.  Lief.,  Frankft.  a.  M,  1848;  (A.  Duckwitz,  H.  B.  Ab  egg,  K.
Jürgens,  Lehne),  Bericht  über  die  Wirksamkeit  des  Fünfziger-Ausschusses,
Frkft.  a.  M.  1848;  Verhandl.  d,  d.  verfassungg.  Reichsvers.  zu  Frankf.  a.  M.,
hrsg.  v.  K.  D.  Hassler,  6  Bde,,  Frankf.  a.  M,  1848—49;  Stenograph.  Ber.
über  d.  Verhandl.  d.  d.  konst.  Nationalvers.  zu  Frankft.  a.  M.,  hrsg.  v.  Franz
Wigard,  9  Bde,,  Leipz.  bezw.  Frankf.  a.  M  1848—49,  Inhaltsv.  hrsg.  v.  dems.,
1850;  über  die  Gesetze  und  Entwürfe  des  Handelsministeriums  und  speziell  für
Bremen  interessant  A.  Dnckwitz,  Denkw,  aus  meinem  öffentl.  Leben,
Bremen  1877;  dazu  die  vorhin  genannten  Publikationen  durch  Fallati  und  die
Zollkommissarien;  D.  Verhandl.  d.  Verfassungsaussch.  d.  d.  Nationalversammlg.,
hrsg.  v.  J.  G.  Droysen,  T.  I,  Leipz.  1849;  u.  a.
        <pb n="264" />
        —  268

kommende  Sonderbund  des  Steuervereins,  projiziert  auf  das  Jahr  1838
als  Normalzeit,  wo  die  Verhältnisse  in  Abgrenzung  und  Hinzutritt
geordnet  waren;  die  Veränderung  des  Bildes  durch  den  Übertritt
Braunschweigs  im  Änschlufs  an  die  Zerwürfnisse  1841,  der  1842
für  das  Hauptland,  1844  für  den  Weserdistrikt  zustande  kam,  dessen
Für  Bremen  aufser  den  offiziellen  und  Einzelpublikationen:  V.  Böhmert,
Bremer  Handelsarchiv,  Bremen  1864—65;  dazu  Fr.  Buchenau,  Die  fr.  Hansestadt ­
  Bremen  u.  ihr  Gebiet,  Bremen  1900;  W.  v.  B  i  p  p  e  n,  Geschichte  der  Stadt
Bremen,  III.  Bd.,  Bremen  u.  Halle  1904;  Duokwitz,  Denkw.;  Bremen  und
seine  Bauten,  Bremen  1900;  A.  H.  Müller,  Gedenkb.  d.  fr.  Hansestadt  Bremen;
H.  Wania,  30  Jahre  Bremen.
Die  gröfseren  Schiffahrtsakten  etc.  aufser  in  amtlichen  u.  a.  Publikationen
in  einer  Zusammenstellung  bei  A.  Myruss,  Seerecht  u.  Flufssch.;  u.  a..  Vgl.
f.  zu  den  Schiffahrtskonventionen  etc,  Flufszollwesen  und  zur  neueren  Abgabenfrage; ­
  J.  J.  Eichhoff,  Pragm.-gesch  Darst.  d.  Verhandln.  Beschl.  d.
Congrefs-Comite  für  die  Freih.  d.  Flüsse  u.  a.,  Mainz  1819;  u.  a.;  C.  A.
Villaume,  Versuch  üb.  d.  Flüsse,  Kopenhagen  1822;  J.  Lamb.  Cremer  van
denBergh,  Disp.  historioa  iuris  gentium,  continens  historiam  novarum  legum
de  fluminum  communium  navigatione,  Leyden  1836;  C.  F.  Wurm,  Fünf  Briefe
üb.  d.  Freiheit  der  Flufsschiff.  u.  üb.  d.  Donau-Akte,  Leipzig  1858;  E.  Caratheodory,
  Du  droit  international  concernant  les  grands  cours  d’eau,  Leipzig
1861;  ders.  Das  Stromgebietsreoht  u.  d.  internationale  Flussschifffahrt,  in
F.  v.  Holtzendo  rffs  Hdb.  d.  Völkerrechts,  II.  Bd.,  Hamburg  1887,  S.
279—377  (viel  Literatur);  Ed.  Engelhardt,  Du  regime  conventionnel  des
fleuves  internationaux,  Paris  1879;  id.,  Nouvelle  Revue  Historique  de  droit
frangais  et  etranger,  XII®  annee,  1888,  p.  734  et  s.,  XIII®  annee,  1889,  p.  66  et
s.  ;  id.,  Revue  d’histoire  diplomatique,  II®  annee,  1888,  p  497  et  s.;  i  d.,  Revue
de  droit  international,  tome  XI,  1879,  p.  363  et  s.,  t.  XIII,  1881,  p.  187  et  s.,
t.  XVI,  1884,  p.  360  et  s.,  t.  XVIII,  1886,  p.  96  et  s.,  159  et  s.;  Annuaire  de
Pinstitut  de  droit  international,  VII®  annee,  1883—85,  p.  11,  237  et  s.,  VDI®
annee,  1885—87,  p.  272  et  s.,  IX®  annee,  1888,  p.  153  et  s.;  P.  Orb  an,
Etüde  de  droit  fiuvial  international,  Paris  1896  (Bibi.);  Alph.  Berges,  Du
regime  de  navigation  des  fleuves  internationaux,  These  de  droit  Toulouse
1902;  und  dort  verwiesene  engere  u.  a.  Literatur;  bei  Wurm,  Caratheodory
 1 ,  Engelhardt 1  etc.  Katalog  der  Schiffahrtskonventionen;  Franz
Ulrich,  Staffeltarife  und  Wasserstraisen,  Berlin  1894;  ders.,  Staatseisenb.,
Staatswasserstr.  u.  d.  d.  Wirtschaftspolitik,  Leipzig  1898;  Tolkmitt,  —  zur
Magede,  —  G.  Gothein,  —  V.  Kurs,  —  L.  Perutz,  —  —,  in  der
Ztschrft.  f.  Binnenschiffahrt,  I,  Jg.,  1895,  S.  10,  43  ff.,  36,  XI.  Jg.,  1904,
S.  67  ff..  75  ff,  XII,  Jg.,  1905,  S.  399  ff.,  XVI.  Jg,,  1909,  S.  674  ff.,  577  ff.
(sächsisch-badische  Denkschrift  gegen  den  preufsischen  Schiffahrtsabgabenentwurf ­
  Bundesratsdrucksache  Nr.  27),  687  ff.;  V.  Kurs,  —  A.  Wirminghaus,
in  Conrads  Jbb.  f.  Nationalök.  u.  Stat.,  3.  F.,  Bd.  X,  1895,  S.  641  ff.,
Bd.  XVII,  1899,  S  193  ff.,  Bd.  XXII,  1901,  S.  627  ff.,  Bd.  XXXIV,  1907,
S.  289  ff.;  E.  Lühning,  Der  Ausbau  der  Binnenwasserstrafsen  und  deren
Abgaben,  Berlin  1898;  G.  Zoepfl,  —  W.  Lotz,  Hatschek,  Stein,
Verbandsschriften  des  D.-Öst.-Ung.  Vbds.  f.  Binnenschiffahrt,  Nr.  XXXVI,
        <pb n="265" />
        —  269

Ausgleichungen  aber  erst  1847/48  beendet  waren.  Die  weitere
Zusammenschiebung  ergibt  sich  von  selbst  durch  Hinzutritt  des
Steuervereins  zum  Zollverein  nach  dem  Vertrage  mit  Hannover  1851,
womit  1854  der  allgemeine  Zollverein  mit  Ausnahme  Mecklenburgs,

Berlin  1898,  Nr.  XL,  1898;  Herrn.  Schumacher,  —  Max  Peters,  im
Archiv  f.  Eisenbahnwesen,  XXIV.  Jg.,  1901,  S.  249  ff  ,  XXV.  Jg„  1902,
S.  749  ff.;  Herrn.  Schumacher,  Zur  Frage  der  Binnenschiffahrtsabgaben,
Berlin  1901;  V.  Kurs,  Über  den  Artikel  54  der  Reichsverfassuug,  Berlin  1902;
ders.,  Für  Kanalfreunde  IV.,  Art.  54  der  Rsvf,  Berlin  1902;  Bertrand
Auerbach,  La  Grande  Revue,  VI«  annee,  1902,  tome  III.,  p.  65  et  s.;
G.  Seibt,  in  Schmollers  Jbb.  f.  Gesetzgeb.,  Verwalt,  u.  Volksw.,  N.  F.,
XXVI.  Jg.,  1902,  S.  929  ff.;  G.  Gothein,  Volksw.  Zeitfragen,  Heft  203,
Berlin  1904;  Küster,  Beil.  z.  Preufs.  Verw.-Bl.,  XXVI.  Jg.,  1905,  S.  290  ff.;
Wiedenfeld,  im  Arch.  d.  d.  Landwirtschaftsrates,  XXIX.  Jg,,  1905,  S.  73  ff.;
Brandt,  —  ***),  —  M.  Peters,  in  der  Deutschen  Wirtsohaftszeitung,  I.  Jg.,
1905,  Sp.  13  ff.,  97  ff.,  784  ff.,  845  ff.;  H.  Wittmaack,  —  P.  Lab  and,  im
Arch.  f.  öffentl.  Recht,  Bd.  XIX,  1905,  S.  145  ff.,  Bd.  XXI,  1907,  S.  467  ff.;
Loening,  in  der  D.  Juristenzeitung,  X.  Jg.,  1906,  S.  278  ff.;  (Max  Peters),
in  den  Preufs.  Jbb.,  Bd.  CXIX,  1905,  S.  41  ff.  ;  Die  Erheb,  v.  Schiffahrtsabg.
a.  d.  Rhein,  Denkschr.  d.  Arbeitsäussch.  d.  Rheinschiffahrtsinteresseuten,  Mainz
1905;  G.  Cohn,  in  der  Ztschrft,  f.  d.  ges.  Staatswiss.,  LXII.  Jg,  1906,
S.  1  ff.;  W.  L  o  t  z,  Aus  Natur-  u.  Geisteswelt,  Bd.  XV,  2.  Auf!.,  Leipz.  1906,
S.  210  ff.;  Best,  —  M.  Peters,  in  Das  Recht,  1906,  S.  873  ff.,  1034  ff.,
1097  ff.;  F.  Walther,  in  Fischers  Ztschrft.  f.  Praxis  u.  Gesetzgeb.  d.  Verw.,
XXX.  Bd.,  1906,  S.  4  ff.;  M.  Behrend,  in  den  Kritischen  Blättern  f.  die
gesamte  Sozialwissenschaft,  II.  Jg.,  1906,  S.  566  ff.;  Heubach,  in  der
Zeitung  d.  Ver.  deutscher  Eisenbahnverw.,  XLVI.  Jg.,  1906,  S.  305  ff.;  Max
Peters,  —  H.  Schumacher,  A.  Wirminghaus,  in  den  Schriften
des  Ver.  f.  Sozialpolitik,  Bd.  CXV,  1—3.  Teil,  Leipzig  1906—08,  Bd.  CXVI
1906;  Th,  M.  Cords,  Münchener  Volkswirtsch.  Studien,  hrsg.  v.  L.  Brentano
u.  W.  Lotz.  LXXXI.  Stück,  Stuttg.  u.  Berl.  1906;  Thom.  Lenschau,
Deutsche  Eisenb.  u.  Wasserstr.  in  ihr.  Bedeut,  f.  d.  Verkehr  (Angewandte
Geogr.  II,  10),  Halle  a.  S.  1907;  Max  Nitzsche,  in  der  Hilfe,  XIII.  Jg.,  1907,
S.  86  ff.;  Rob.  Piloty,  Staat  u.  Wirtschaft,  hrsg.  v.  B.  Harms,  I,  Tübingen
1907;  Ad,  Arndt,  Schiffahrtsabgaben,  Berlin  1907;  Otto  Mayer,  Schiffahrtsabgaben, ­
  Tübingen  1907;  ders.,  in  den  Annalen  d.  D.  Reichs,  1907,
S.  1  ff.;  O.  Netter,  Schiffahrtsabgaben,  Berlin  1907;  Max  Peters,
Schiffahrtsabgaben  auf  natürlichen  Wasserstrafsen,  Leipzig  1907;  Louis
Marlio,  La  politique  allemande  et  la  navigation  Interieure,  Paris  1907;
Kurt  Fischer,  in  Conrads  Smmlg.  nationalök.  u.  statist.  Abhdlgen.  d.  staatsw.
Seminars  z.  Halle  a.  S.,  LVIII  Bd.,  Jena  1907;  Rothe,  D,  Schiffszug  a.
Wasserstr  ,  Berlin  1907;  Flüsse,  Kanäle  und  Häfen,  bibliographische  Notizen
(f.  1892—1906),  hrsg.  v.  Internationalen  ständ.  Vbd.  d.  Schiffahrts-Kongresse,
Brüssel  1908,  (S.  617  ff.);  Deutscher  Reichsanzeiger  1909,  13.  März,  Nr.  62
(preufsischer  Schiffahrtsabgabenentwurf  Bundesratsdrucksache  Nr.  27),  29.  Nov.,
Nr,  289  (preufsisohe  Denkschrift);  Handel  u.  Gewerbe,  hrsg.  v.  Soetbeer,
XVI,  Jg,,  1908/09,  S.  271,  379,  395  u.  Aul.  17,  XVII.  Jg.,  1909/10,  S.  127,ff.;
        <pb n="266" />
        —  270  —

Holsteins  und  der  Hansestädte  vollendet  war,  und  schliefslich  die
Veränderung  durch  Hinzutritt  dieser  1867,  1868  und  1888.
Der  Kampf  mit  den  Strafsen  ist  im  Zusammenhang  mit  den
Landesgrenzen  zu  ersehen,  zugleich  die  wichtigeren  Zollgrenzberichtigungen. ­


Ztschr.  f.  d.  ges.  Wasserwirtschaft,  IV.  Jg.,  1909,  S.  412;  Plutus,  hrsg.  v.
G.  Bernhard,  VI.  Jg.,  1909,  S.  966  ff.;  u.  a.  .  Für  die  Elb-  und  Rheinschiffahrt
existieren  spezielle  Drkundensamralungen  und  Darstellungen  von  Kriele,
Ger  lach,  Fischer,  Eckert,  Gothein,  Schirges,  Ockhart,  Asser
u,  a.,  die  für  die  Weser  fehlen.
Zur  Geschichte  der  deutschen  Handelspolitik  ist  auf  folgende  Allgemeiudarstellungen
  hinzuweisen:  A.  Zimmermann,  Gesch.  d.  preufs.-d.  Handelspolitik, ­
  Oldenburg  und  Leipzig  1892;  ders,,  Die  Handelspolitik  d.  d.  Reichs
v,  Frankf.  Frieden  b.  z.  Gegenwt.,  Berlin  1900;  Magnus  Biermer,  D.  d.
Handelspolitik  des  19.  Jhs.,  Greifswald  1899;  W.  Lotz,  Die  Ideen  d.  d,  Handelspolitik ­
  v.  1860—1891,  Die  Handelspolitik  der  wichtigeren  Kulturstaaten  i.  d.
letzten  Jahrz.,  Schriften  d.  V.  f.  Sozialpolitik,  L.,  Bd.  II,  Leipzig  1892;  L.
Grambow,  Die  deutsche  Freihandelspartei  z.  Zt.  i.  Blüte,  Sammlg.  nationalök.
  und  stat.  Abh.  d.  staatsw.  Seminars  z.  Halle,  hrsg,  v.  J,  Conrad,  XXXVIII.
Bd.,  Jena  1903;  F.  v.  Brockdorf,  Deutsche  Handelspolitik  i.  19.  Jh.  insb.  s.
1879,  Diss.,  Erlangen  1900;  II  v.  Festenberg-Packisch,  Deutschlands
Zoll-  u.  Handelspolitik  1873—1877,  d.  zoll-  u.  handelspol.  Debatten  i.  d.  Reichstage ­
  während  d.  drei  ersten  Legislaturperioden,  Berlin  1879;  Gustav
Schmoller,  Wandl.  i.  d.  europ.  Handelspol.  i.  19.  Jh.,  Jb.  f.  Gesetzg.  u.
Verw.  i.  d.  Reich,  N.  F.,  XXXIV.  Bd.,  S.  373  ff.;  R.  Ehrenberg,  Handelspolitik, ­
  Jena  1900;  K.  H  elf  f  er  ich,  Handelspolitik,  Vorträge,  geh.  i.  Hamburg
W.  1900—01,  Leipzig  1901.
Die  Geschichte  d.  d.  Zolltarifwesens  bearbeitet  als  Ganzes;  C.  Krökel,
Das  preufs.-d.  Zolltarifsystem  i.  s.  histor.  Entwickl.  seit  1818,  VII.  Suppl.  d.  Jbb.
f.  Nationalök.  u,  Stat.,  hrsg.  v.  J.  Conrad,  Teil  1  und  2  (Tahellenwerk),  Jena
1881;  vgl.  auch  Ernst  zu  Rantzau,  Die  Grnndz.  d.  preufs.-d.  Tarifpolitik
seit  der  Begründ,  des  Zollvereins,  Deutsche  Rundschau,  CX.  Bd.,  S.  97  ff.;
J.  Lehr,  J.  Gensei,  F.  Ritschl,  A.  Bayerdörffer,  Die  Tarifreform  i.
d.  Reich  n.  d.  Gesetze  v.  15.  Juli  1879,  V.  u.  VI.  Suppl.  der  Jbb.  f.  Nationalök.
u.  Stat.,  Jena  1880;  etc.;  vgl.  a.  Herwig  u.  a.
Eine  Sammlung  von  Bremen  interessierenden  Zolltarifen  etc.  besitzt  die
Bremer  Handelskammerbibliothek  (Katalog  N.  V.,  S.  100);  vgl.  a.  den  Katalog
der  Commerzbibi,  in  Hambg.,  1864,  Sp.  149,  150  ff.;  185,  193  etc.;  die  Brern.
Stadtbibliothek  hat  den  Zolltarif  des  Kaiserreichs  Frankreich,  nach  Sally
und  Magnien  (a.  diesen  1811),  übersetzt  von  G,  W.  Thran  in  Bremen,  2.  Aufl.,
Bremen  1812.  Der  prenfsische  Zolltarif  vom  26.  Mai  1818  steht  Gesetz-Smmlg.  f.  d.
Kgl.  Preufs.  Staaten,  1818,  S.  70  ff.,  no.  482,  der  hannoversche  vom  21,  Sept.
1825  Smmlg.  d.  Gesetze,  Verordn,  etc.  i.  Kgr.  Hannover,  1825,  no.  28,  Anlage
zu  S.  151,  der  oldenburgische  vom  27.  Febr./9.  März  1815  Sep,  zu  Smmlg.  d.
landesherrl.  Verordn,  etc.  f.  d.  Hzth.  Oldenburg  1814—15,  II.  Heft,  1815,
S.  73,  no  22

»«
        <pb n="267" />
        —  271

Es  ist  dann  die  Zollorganisation  in  der  Art  eingetragen  worden,
dafs  zunächst  die  Zollgrenzplätze,  soweit  sie  für  den  gröfseren
Transitverkehr  wichtig  sind,  und  die  innere  Organisation  der  Niederlagen ­
  und  der  Steuerämter  nach  dem  letzten  Normalzustände  vor

Zur  hanseatischen  und  Bremer  Zolliteratur,  die  namentlich  die  Frage
des  Freihafens  bis  zu  dem  Komprornifs  eines  Zollausschlul'sgebiets  in  Bremen
und  Freihafensgebiets  in  Hamburg  als  erleichterten  Entrepots  polemisch  und
neuerdings  auch  historisch,  weiter  allgemein  Freihandel  und  Schutzzoll  und
speziell  die  Differenzialzollpläne  der  Bremer  Duckwitz  und  Mosle  behandelt,
vgl.  aufser  den  zum  Handels-  und  Schiffahrtsbund  und  zu  der  achtundvierziger
Bewegung  bereits  genannten  Schriften:  J.  G.  Büsch,  Sämmtl.  Schriften  üb.  d.
Handlg.,  8  Bde.,  Hamburg  1824—27  ;  Ob.  d.  wicht,  u.  allgem.  nützl.  Einfl,  d.
Eeichsfr.  Hansestädte  in  die  Handlg.  all.  Land.,  Hanseat.  Magazin,  hrsg.  v.  J  Smidt,
VI.  Bd,,  Bremen  1802,  S.  1  ff,  (a.  sep.j;  L.  H.v,  P.,  Heber  das  natürliche  Verhältnifs
und  die  Beschränk,  des  Handels  zwischen  versch.  Staaten  und  die  gegenw.
Zeitvorfälle  (Staaisw.  Ansichten,  erste  Abhandl.  v.  ausw.  Handel),  Hamburg  und
Kegensburg  1806;  Die  Hansestädte  Harnbg.,  Lübeck  u.  Bremen  oder  welche
Vortheile  entstanden  dem  Gesamthandel  durch  deren  Unabhängigkeit,  v.  e.
Hanseaten,  Hambg,  1807;  (M.  J.  Haller),  Üb.  d.  vorgeschl.  Einf.  Teutscher
Reichszölle  zur  Aufnahme  d.  Industrie,  Hamburg  1814;  D.  D.  de  Pradt,
Du  congres  de  Vienne,  tome  II,  Paris  1815,  p.  86  (ohap.  XXL  Villes
libres,  anseatiques);  (Adam  Storck),  Gedanken  über  d.  D.  Handelsverein
und  damit  verwandte  Gegenstände,  Bremen  1820;  Beantwortung  einer  in  Bremen
erschienenen  Vorlesung,  betitelt  Ged.  über  d.  Deutsch.  Handelsverein  etc.,  Hamburg ­
  1820;  (C.  A.  Grüner),  Üb.  d.  Retorsions-Princip  als  Grundlage  eines  d.
Handels-Systems,  Leipzig  1820;  Schutz  der  einheim.  Industrie,  eine  Municipal-Mafsregel
  u.  keine  Kriegserklär.,  als  Äntw.  der  Schrift;  Üb.  d.  Retorsions-Princip,
  Hambg.  1820;  George  Erichson  (Fr.  L.  Lindner?)  Manuscr.  a.
Süddeutschld.,  London  1820,  Übersetz,  unt.  d.  Titel:  Considerations  sur  l’etat  actuel
de  l’Allemagne  (Paris  1820);  (Adam  Storck),  Über  d.Verh.  d.  fr.  Hansest,  z.
Handel  Deutschlds.,  Bremen  1821;  (J.  L.  v.  Hess),  Aus  Norddeutschland,  kein
Manuskript,  Hamburg  1821;  (M.  J.  Haller),  Sechs  Briefe  über  d.  Handel  d,
Hansest.,  Bremen  1821;  [Literatur  z.  M.  a.  S.:  W.  v.  Bippen,  Gesch.  d,
Stadt  Bremen,  HI.  Bd.,  1904,  S.  425  ff.;  H.  v.  Zwiedineck-Süden  hörst,
a.  a.  0.,  II.  Bd.,  S.  122  ff.;  H.  v.  Treitsohke,  Histor.  u.  polit.  Aufsätze,
I.  Bd.,  Leipz.  1865,  S.  230  ff.,  IV.  Bd.,  Leipzig  1897,  S.  160  ff.;  etc.;  E.  Fehre,
Leben  u.  Schriften  des  Kurländers  Fr.  Ludw.  Lindner,  Baltische  Monatsschrift,
XLII.  Bd.,  Reval  1895,  S.  531  ff.,  566  ff.,  671  ff.,  756  ff.;]  Untersuchung  der
Frage:  Ist  es  an  der  Zeit  etc.,  dafs  man  dem  Preufs.-Hess.-Waldeckschen  Zollverband ­
  entgegenwirke  oder  sich  ihm  anschliefse  ?,  Hamburg  1832;  Über  die
Handelspolitik  der  deutschen  freien  Städte,  insb.  Hamburgs  und  Frankfurts,
Darmstadt  1832;  C.  F.  Wurm,  Über  die  Hamb.  Erklär,  a.  Bundestag,  d.  d.
Zollwes.  betr.,  Hamburg  1833;  Stengel,  Von  d.  ausl.  Handel  u.  d.  Seemacht
deutscher  Städte  im  Mitt.  u.  v.  d.  finanoiellen  Verhältn.  d.  jetz.  d.  Zollv.,
Potsdam  1835;  H.  Pütter,  Üb.  d.  auswärt.  Handel  Deutschlands,  Köln  1837;
C.  W.  Asher,  Ob.  d.  Verlangen  d.  Anschlusses  Hamburgs  a.  d.  d.  Zollv.,  Hambg.
1837;  (A.  Duokwitz),  Über  d.  Verhältn.  d.  fr.  Hansest.  Bremen  z.  d,  Zollv.,
        <pb n="268" />
        —  272  —

*•

der  Einigung,  also  nach  dem  Übertritt  Braunschweigs  und  Ausgleich
der  Verhältnisse  dieserhalb,  eingetragen  sind.  Dann  ist  durch  halbe
Zeichen  der  Zustand  vor  dem  Übertritt  Braunschweigs  in  dem

Bremen  1837;  C.  W.  A  s  h  e  r,  E.  Bemerkgen.  ü.  d.  n.  Zollordn.  f.  d.  Herzogt.
Schleswig  u.  Holstein  u.  deren  Bezieh,  z.  d.  St.  Lübeck  u.  Hambg.,  Hambg.  1838;
(F.  Klefeker),  F.  d.  Ausbreit,  d.  d.  Zollv.  bis  z.  Seegrenze  u.  d.  Einfuhr,
v.  Navigationsgesetzen,  Hambg.  1838;  C.  F.  Wuim,  D.  Handels-Politik  der
Hansestädte  u.  d.  Interessen  d.  d.  Vaterlandes  (Sonderabdr.  a.  Brockhans’
Conv.-Lex.),  Hambg.  1839;  Daist.  d.  Lage  d.  Hambg.  Handels  i.  dess.  Bez.  z.  Inu.
  Auslande,  e.  krit.  Bel.  d.  Schrift  d.  H.  Prof.  Wurm  etc.,  Altona  1839;  D.  Hansestädte ­
  i.  ihrem  Verh.  z.  d.  Staaten  d.  d.  Zollv.  bes.  nach  d.  Abschlufs  d.  Handels-Tractats
  zw.  d.  letzteren  u.  Holland,  Hambg.  1839;  (G.  H.  Kirchenpauer),
D.  Handelstractat  v.  21.  Jan.  1839  u.  d.  d.  Nordseehandel,  Hambg.  1839;
A.  Ralsunov  (v.  Uslar),  Nord-Albingischer  Zoll-Ver.  durch  Dänemark,
Mecklenburg,  Hamburg  u.  Lübeck  u.  dess.  Anschi.  a.  d.  Pr.  Zollv.,  Hambg.
1840;  A.  Soetbeer,  Üb.Hambgs,  Handel,  3  Bde.,  Hambg.  1840  ff  ;  (F.  Klefeker), ­
  D.  Handel  Hambgs.  d.  dess.  Anschi.  a.  d.  d.  Zollv.  gefördert,  Hamburg ­
  1841;  D.  Anschl.  d.  Hansestädte  a.  d.  D.  Zollv.  i.  s.  eventuellen  Einflüsse ­
  a.  Bremens  Welthandel,  Bremen  1841;  Einige  Worte  üb.  Bremens  Handel,
v.  e.  Bremer  Kaufm.,  Bremen  1841;  Noch  ein  Wort  üb.  Bremens  Handel  u.
dess.  unmittelb.  Anspr.  a.  d.  Gegenwart,  v.  e.  Bremer  Bürger,  Bremen  1841;
C.  W.  Asher,  D,  d.  Zollverein,  d.  Augsb.  Allg.  Zeit.  u.  d.  neueste  engl.  Zollgesetzgeb., ­
  aus  d.  Hambg.  Unparth.  Corresp.  bes.  abgedr.,  Hambg.  1841;
C.  F.  Wurm,  Z.  Gesch.  d.  d.  Zollv.,  zwei  apokryph.  Kapitel  u.  e.  prophet.,
Jena  1841;  Einige  Worte  üb.  d.  Schrift:  Zur  Gesch.  d.  d.  Zollv.,  zwei
ap.  Cap.  u.  e.  proph.,  etc.,  Hamburg  1841;  Julius  Ries,  Wird  Hambg.  sich
zu  d.  verhängnisv.  Schritt  entschliefsen  müssen?,  Hamburg  1842;  F.  Klefeker,
D.  Politik  d.  d.  Zollv.  i.  Bez.  a.  Schiff.,  Handel  u.  Fisch,  u.  d.  Hansest.,
Hamburg  1843;  Lebensfragen  f.  d.  d.  Welthandel  nebst  e.  Anh.  üb.  Handelsbil.
gr.  Staaten,  v.  e.  Hanseaten,  Bremen  1843;  (G.)C(ohe)n,  Neun  Briefe  üb.  d.
event.  Anschl.  Hambgs.  a.  d.  Zollv.,  i.  J.  1841  i.  d.  hambg.  Börsenhalle-Liste
zwangt  ersch.,  Hambg.  1845;  A.  S(amte)r,  D.  Zollv.  m.  s.  Ostseeh.  u.  Hambg.,
Berlin  1845;  Deutscher  Freihafen,  Wochenschr.  f.  Politik,  Nationalök.  u.  Lit.,
seit  Okt.  1847  erschienen;  (J.  E.)  W(ebe)r,  Anschliefsen  od.  Abschliefsen,  e.
Beitr.  z.  Beantw.  d.  Frage:  Wie  soll  Hambg.  sich  demn.  z.  d.  preufs.  Zollverb,
stellen?,  Hambg.  1852;  C.  W.  Asher,  D.  Handels-Vertrag  zw.  Preufsen  u.
Hannover  u.  d.  d.  Viertel).-Schrift,  Hambg.  1852;  (G.  J.  Bechte  1,  u.  a.),
Eingabe  a.  d.  Handelskammer  üb.  d.  Stellg.  Bremens  z.  Zollv.,  Bremen  1853;
A.  Duckwitz,  D.  Verhältnifs  Bremens  z.  Zollv.,  Bremen  1853;  (Otto  Gildemeister), ­
  D.  Hansestädte  u.  d.  Zollv.,  Äbdr.  a.  d.  Weserz.,  Bremen  1853;
(Heinr.  Geffken),  Die  Stellg.  d.  Hansest.,  Bern,  veranl.  d.  sechs  Art.  d.
Weserz.,  I  u.  II,  Hambg.  1853/54;  W.  K  ie  s  s  e  1  b  a  ch,  Die  Hansest,  u.  d.  südwestl.
Deutschld.,  z.  Verst.,  Ueidelbg.  1854;  (J.  C.  Koop,  C.  F.  Nielsen  u.  H.  R.
Reinken),  Bremens  Interesse,  d.  fr.  Bewegt  d.  Verkehrs  u.  d.  Zollv.,  Bremen
1854;  D.  Stellg.  Bremens  z.  Zollv.,  Bremen  1854;  Gutachten  d.  Hdlsk.  üb.  d.
Aufheb.  d.  Ein-  u.  Ausf.-Accise  u.  d.  vorgescht  Ersatzsteuern,  Bremen  1862;
A.  Emminghaus,  Entwicklg.,  Krisis  u.  Zukunft  d.  d.  Zollver.,  Leipz.  1863;
        <pb n="269" />
        —  273  —

18

Normaljahr  1838  markiert,  und  zwar  für  den  ganzen  Steuerverein
und  für  die  steuervereinlich-zollvereinlichen  Grenzverhältnisse  auch
im  Zollverein.  Zuletzt  ist  auch  noch  die  hannoversche  Organisation
(J.  Hargreaves),  Hambgs.  Stetig,  z.  Zollv.  bei  d.  event.  Eintritt  v.  Schleswig
etc.,  Bericht  d.  Freihandelsver.,  Hambg,  1866;  Victor  Böhmert,  Deutschlands
wirtsch.  Neugestaltg.,  Preufs.  Jahrb.,  XVIII.  Bd.,  1866,  S.  269  ff.;  D.  Umsatzsteuer ­
  u.  d.  Handel  Bremens,  Bremen  1866;  Perd.  Plate,  Hambgs.  Handel
b.  e.  Anschlufs  a.  d.  Zollv.,  Hambg.  1866;  Hambg.  u.  d.  Zollv.,  Denkschr.  d.
V.  f.  d.  Anschi.  Hambgs.  a.  d.  Zollv.,  Hamburg  1867;  Freihafen  oder  Zollv.,
Hambg.  1867;  Deb.  d.  Zollfrage  v.  Standp.  d.  Colonial-Waaren-Geschäfts,
Hambg.  1867;  (Glogan),  Frankfurt  a.  M.  vor  s.  Eintritt  i.  d.  Zollv.,  e.
warnend.  Beisp.  f.  Hambg.,  hrsg.  v.  d.  V.  f.  d.  Anschi.  Hambgs.  a.  d.  Zollv.,
Hambg.  1867;  Hamburg  als  Freihafen  d.  Nordd.  Bundes,  z.  Befürw.  d.  Art.  31
d.  Verf.-Entw.  f.  d.  Nordd.  Bund,  Hambg.  1867;  D.  Reichstagsverh.  ü.  d.
Freihafenstell,  d.  Hansest.,  hrsg.  v.  d.  V.  f.  d.  Anschi.  Hambgs.  a.  d.  Zollv.,
Hambg.  1867;  C.  F.  Ap  p  el  iu  s,  D.  Freihäfen  u.  i.  Berechtigg.  i.  Vergangenheit, ­
  Gegenwart  u.  Zukunft,  Hambg.  1867;  C.  A.  W.  Schön,  E.  Wort  z.
gegenw.  handelspol.  Frage  uns.  Vaterstadt  Hambg.,  Hambg.  1867;  Neun  Gutachten, ­
  d.  künft.  handelspol.  Stellg.  Hambgs.  betr.,  hrsgg.  v.  d.  V.  f.  d.  Anschi.
Hambgs.  a.  d.  Zollv.,  Hambg.  1867;  Zwanzig  Gutachten  i.  Bez.  a.  Hambgs.
künftiges  Verh.  z.  Zollv.,  hrsg.  v.  Freunden  d.  Freihafenstell.,  Hambg.  1867;
Beleuchtg.  d.  „Zwanzig  Gutachten“,  I  u.  II,  hrsg.  v.  V.  f.  d.  Anschi.  Hambgs.
a.  d.  Zollv.,  Hambg.  1867;  Lübeck  u.  d.  Zollv.,  Lübeck  1867;  (G.  H.  Sieveking,
H.  W.  Nopitsch,  Theo  Gayen),  Berichterst.  d.  Majorität  d.  v.  d.  Ges.  d.
Commercirenden  in  Altona  z.  Prüfg.  d.  Freihafen-  u.  Zollanschl.-Frage  erwählt.
Commiss.,  Altona  (1867);  (1.  C.  Semper,  P.  Meyer),  Berichterst.  d.  Minorität
d.  v.  d.  Ges.  d.  Comm.  i.  Altona  erw.  Commiss.,  Altona  (1867);  F.  E.  Drishaus,
Bedingt  Hambgs.  Freihafen-Stellg.  diej.  Altonas?,  Altona  1867;  Alb.  Gröning,
Zur  Reform  d.  bremischen  Finanzwesens,  Bremen  1867;  (H.)  C  (1  a  u  s  s  e)  n,
Bremen  u.  d.  Zollv.,  e.  Denkschr.  d.  Bremischen  Handelskammer  überreicht,
Bremen  1867;  A.  Emminghaus,  Die  reformatorische  Wirksamk.  d.  Nordd.
Bundes  a.  d.  Gebiete  d.  Wirtschaftslebens,  Bremen  1868;  (Karl  Kegel  er),
Bremens  Stellg.  gegenüb.  d.  Zollv.,  Bremen  1868;  D.  Handel  Hambgs.,  sieben
Briefe  a.  e.  deutsches  Zollparlamentsmitglied,  Köln  u.  Leipz.  1869;  (Trittau),
Ueb.  d.  Stellg,  d.  Hansest.  z.  Nordd.  Bunde,  Hamburg  1869;  A.  Lammers,
D.  geschichtl.  Entwicklg.  d.  Freihandels,  Berlin  1869;  D.  Verfall  uns.  transatlant.
  Geschäftes,  Wiederabdr.  a.  d.  Vaterstadt.  Blättern  d.  Hambg.  Nachrichten,
Hambg.  1870;  A.  Lammers,  Handel,  Zollwes.,  Consularwes.,  wirtschaftl.  Gesetzgebung., ­
  Jahrb.  f.  Gesetzgeb.,  Verw.  u.  Rechtspflege  d.  d.  R.,  hrsg.  v.F.  v.  Holtzendorff,
  I.  Jg. ;  1871,  S.  226  ff.,  II.  Jg.,  1873,  S.  124  ff.  etc.;  R.  Bünger,  D.  Zollreform
u.  d.  Elbfreihafen  i.  s.  polit.  u.  wirtsch.  Bedeut.,  Altona  1873;  G.  H.  Bruns,  Für
u.  Wider  in  d.  Zollanschlufsfr.,  Sonderabdr.  a.  d.  Courier,  Bremen  1877;  Gutachten ­
  d.  Bremer  Handelskammer  i.  d.  Zollanschlufsfrage,  Bremen  1877;  Gutachten ­
  d.  Bremischen  Gewerbekammer  i.  d.  Zollanschlufsfrage,  Bremen  1877;
A.  Troje,  Wann  ist  der  richtige  Zeitpunkt  f.  d.  Zollanschl.  Bremens?  Entg.
a.  d.  C—nsche  Denkschr.:  Bremen  u.  d.  Zollv.,  Bremen  1877;  A.  Lammers,
D.  Aufheb.  d.  Eisenzölle,  Jahrb.  f.  Gesetzgeb.,  Verw.  u.  Volksw.  i.  d.  R.,  hrsg.
v.  F.  v.  Holtzendorff  u.  L.  Brentano,  N.  F.,  I.  Jg.,  1877,  S.  363  ff.;  G.  Tuch,
        <pb n="270" />
        274

vor  dem  Steuerverein,  wie  sie  durch  das  Refbrmgesetz  von  1825
geschaffen  wurde,  und  zwar  hier  bei  den  Grenzzöllen,  soweit  sie  an
bremischen  Strafsen  oder  sonstwie  wichtig  liegen,  markiert  worden.
D.  Sonderstellg.  d.  deutschen  Freihäfen,  Hamburg  1878;  D.  Verhältnis  d.
Hansestädte,  insbes.  Hambgs.  z.  deutsch.  Zollgesetzgeb.  (Handelspolitische
Aufs.),  Hambg.  1879;  Victor  Marcus,  Freihandel  auch  ohne  Reciprocität,
Handelspolit,  Studie,  Bremen  1879;  Th.  Barth.  Zur  Entwicklungsgeschichte ­
  d.  heut,  reaktionären  Wirtschaftspolitik,  Heft  5  der  Volkswirtschaft!. ­
  Zeitfragen,  hrsg.  v.  d.  Volksw.  Ges.  i.  Berlin  u.  d.  stand.
Deput.  d.  Congresses  Deutscher  Volkswirthe,  Berlin  1879;  ders,,  D.  handelspolit. ­
  Stellg.  d.  d.  Seestädte,  Heft  9.  d.  V.  Ztfr.,  Berlin  1880;  G.  F.  Beutner,
Der  Zollanschlufs  der  Hansest.  Hambg.  u.  Bremen,  e.  Zeitstudie,  Berlin  1880;
(Geffken),  D.  Stellg.  der  Hanseat.,  Sonderabdr.  a.  d.  D.  Rundschau,  Hamburg
1880;  (T.  J.),  D.  Freihafenst.  v.  nationalen  Standp.  aus  betracht.,  Hamburg
1880;  Die  Erhaltg.  d.  deutschen  Freihäfen,  5  Hefte,  Hamburg  1880;  Die  Freiheit ­
  der  Elbschiffahrt,  gesohichtl.  Erläuter.  der  staatsrechtl.  Sachlage,  Hambg.
1880;  A.  6.  Mosle,  Der  Untersoheidungszoll  (La  surtaxe  d’entrepöt),
Bremen  1880;  Caesar  Astfalck,  Gegen  d.  v.  Herrn  A.  G.  Mosle,
M.  d.  R.,  beantr.  Untersoheidungszoll,  e.  Gegenantr.  d.  Nationalisier,  d.
D.  Handels  i.  schonend.  Weise  z.  bewerkstelligen,  Cöln  1880;  Denkschr.
d.  Handelsk,  z.  Köln,  betr.  d.  Mosleschen  Unterscheidungszoll,  Köln  1880;
Landgraf,  Gegen  den  Unterscheidungszoll,  krit.  Bemerk,  z.  Sehr.  v.  Mosle
„D.  U.“  m.  bes.  Bez.  a.  d.  Rheinverk.,  Würzb.  1881;  Th.  Barth,  Die  Besteuerung ­
  der  indirekt.  Einfuhr,  Mitth.  d.  V.  z.  Ford.  d.  Handelsfreiheit,  Nr.  XIII,
Berlin  1880;  Rud.  Delbrück,  Der  Art.  40  der  Reichs-Verf.,  Berlin  1881;
H.  Eberstein,  Hamburgs  Ansohl.  a.  d.  d.  Zollgeb.,  Verhdl.  zw.  Senat  u.
Bürgerschaft,  i.  Auftr.  d.  Vorst,  d.  Bürgerschaft  n.  sten.  Ber.  herausgeg.,  Hamburg ­
  1881;  Der  Zollanschl.  Bremens,  Oldenburg  1881;  Der  Anschlufs  Bremerhavens ­
  a.  d.  D.  Zollgeb.  (2  Denkschr,  d.  stiidt.  Commiss.  f.  d.  Zollanschl.-  Angelegenh.),
  Bremerhaven  1881;  D,  Lahusen,  Bremen  u.  s.  Sonderstellung,
Bremen  1883;  Die  Nachsteuer  beim  Ansohl.  a.  d.  Zollv.,  Hamburg  1887;  Gesetze
u.  Regulative,  betr.  d.  Zollanschl.  Hambgs.,  Hambg.  1888;  Rieh.  Ehrenberg,
Die  Anfänge  d.  Hamburger  Freihafens  (Wie  wurde  Hamburg  grofs?  Streifzüge
i.  d.  Hambg.  Handelsgesch.,  I.),  Hambg.  u.  Leipzig  1888;  Protokolle  d.  Vollzugskommiss. ­
  f.  d.  Zollanschl.  Bremens,  1886—89;  Ed.  Roghe,  Rückbl.  a.  d,
Anschi.  Hamburgs  u.  Bremens  a.  d.  d.  Zollgeb.,  Deutsche  Zeit-  u.  Streitfragen,
Flugschr.  z.  K,  d.  Gegenwart,  Heft  70,  Hambg.  1890;  E.  Fitger,  D.  Zunahme
d.  Bevölkerg.  Deutschlands  u.  d.  Handelsvertragspolitik,  Heft  144  d.  Volkswirtschaftlichen ­
  Zeitfragen,  Berlin  1897;  M.  v.  Engel,  Die  Freihafengebiete  in
Österreich-Ungarn,  mit  anschl.  Behandl.  der  Freihäfen  d.  D.  Reichs  u.  a.  Staaten,
Wien  1906,  S.  103  ff.;  Amtsblatt  d.  Oberzolldirektors  d.  Fr.  Hansestadt  Bremen,
1889  ff,;  Schriften  zur  Tabaksteuerfrage  etc.  Katalog  d.  Bibi.  d.  Brem.  Hdlsk.,
1903,  C.  II,  S.  13,  14;  Katalog  d.  Commerz.-Bibl.  i.  Hambg.,  1879,  Sp.  1682  u.  a.
Als  Organ  der  Freihafen-  und  Freihandelspartei  entwickelt  sich  in  Bremen  die
Weser-Zeitung,  in  Hamburg  ist  ähnlich  Hauptorgan  die  Börsenhalle,  im  Bremer
Handelsblatt  agitierte  Dr.  Karl  Andree  für  den  Zollanschlufs,  der  kleinbürgerliche ­
  Courier  in  Bremen  vertritt  Zollanschlufsinteressen,  die  Hamburger
Nachrichten  gleichermafsen  in  Hamburg,  namentlich  seit  1866,
        <pb n="271" />
        —  275

18*

Die  Intensität  nimmt  also  je  näher  an  Bremen  zu,  bearbeitet  also
zugleich  den  Steuerverein  stärker.  Es  handelt  sich  ja  nicht  wie  bei
dem  Zollverein  in  der  Weise  um  ein  sukzessives  Zusammenkommen,
die  Verhältnisse  sind  in  bezug  auf  die  Grenzverschiebungen  stabiler,
und  die  Steuervereinsgrenze  ist  die  wichtigste  innere  Grenze  für
Bremen  und  auch  in  der  deutschen  Zollentwicklung. x )
b  Friedrich  Köllner,  Sekretär  hei  der  Königlichen  Provinzial-Stener-Direktion
  zu  Köln,  General-Karte  von  dem  Gebiete  des  deutschen  Zoll-Vereins
  mit  Rücksicht  auf  den  Waaren-Verkehr  unter  Begleitschein-Controlle,
insbesondere  den  Transithandel  und  die  Anwendung  des  Transitzolltarifs,  Köln,
Eisen  s.  d.  für  die  Zeit  nach  dem  Übertritt  Braunschweigs.  Er  hat  auch
Tabellen  der  Durchfuhrzoll-Sätze,  welche  vom  1.  Oktober  1851  ab  beim  Transit
durch  das  Zollvereins-Gebiet  zur  Anwendung  kommen,  zweite  in  Folge  der
Verträge  mit  den  Niederlanden  und  Belgien  berichtigte  und  vervollst.  Ausgabe,
Köln  1862,  Verlag  von  Franz  Carl  Eisen,  veröffentlicht.  (Einteilung  des  Zollvereins-Gebietes, ­
  Übersicht  der  Transitstreoken  und  der  Transitzollsätze  auch
auf  der  Karte.).  —  Eine  ältere  Karte  des  Zollvereins  erschien  bis  1844  in  drei
Auflagen:  L.  Z  i  n  d  e  1,  Zollvereins-  und  Handels-Karte  von  Prenfsen  mit  Einschlufs
  sämtl.  dem  Zollverbande  einverleibten  deutschen  Staaten,  auch  Generalkarte ­
  von  Deutschland,  Magdeburg  Baensch.
Folgende  in  Hannover  durch  die  Sammlung  der  Gesetze,  Verordnungen
und  Ausschreiben  für  das  Königreich  Hannover  bekannt  gemachte  Verzeichnisse
der  Zollorte,  Verzeiohnisherichtigungen  etc.  kommen  in  Betracht:  Gesetz-S.  1825,
I.  Abt.,  no.  26,  27,  S.  151;  1835,  I.  Abt.,  no.  25,  S.  215,  216,  217,  Anlage  E,
S.  XXI  —LII,  Anlage  F,  S.  LIII,  a.  no.  15,  S.  77-176,  bes.  S.  89  ff.,  S.  96  ff.;
1835,  I.  Abt.,  no.  28,  S.  222-224;  1835,  I.  Abt.,  no.  50,  S.  304-309;  1836,
I.  Abt.,  no.  18.  S.  87—96;  1837,  I.  Abt.,  no.  6,  S.  18—21;  1837,  I.  Abt.,  no.  24,
S.  73—75  (no.  43—46,  S.  131—173,  138—144,  152);  1837,  I.  Abt.,  no.  48,
Anlage  A,  S.  181—183;  1844,  I.  Abt.,  no.  6,  S.  (15),  18—24;  [1845,  I.  Abt.,  no.  21,
S.  63—157,  no.  22,  S.  159—160,  no.  61,  S.  571—613,  I.  Vertr.  (art.  3—5,  8,
S.  574  ff.)];  1845,  I.  Abt.,  no.  62,  Anlage  I,  S.  619—623;  1847,  I.  Abt.,  no.  55,
■S.  (313),  316—319;  1847,  I.  Abt,  no.  36,  S.  177—179;  (Gesetz-S.  1848,  I.  Abt.,
no.  58,  S.  185.).
Das  Verzeichnis  der  im  Zollvereine  vorhandenen  Hauptzollämter.  (Grenzämter), ­
  Hauptämter  im  Innern  mit  Niederlage  (Packhofsstädte,  Hallämter),
Haupt-Steuerämter  im  Innern  ohne  Niederlage  (auch  Steuerämter  oder  Neben-Zollämter
  im  Innern  genannt)  und  der  Neben-Zollämter  I.  Klasse  an  der
Grenze,  mit  der  Angabe,  welchen  von  letzteren  Ämtern,  in  bezug  auf  Begleitschein-Ausfertigung ­
  oder  Erledigung  erweiterte  Befugnisse,  bei  welchen  ein
anderer  Vereinsstaat  beteiligt  ist,  zustehen,  das  nach  dem  Zutritt  des  Steuervereins ­
  erschienen  ist,  findet  sich  als  Nr.  124  in  der  Sammlung  der  hannoverschen
Gesetze  und  Verordnungen,  die  auf  das  Zoll-  und  Steuerwesen  Bezug  haben,
die  die  Bremer  Stadtbibliothek  unter  IX.  b.  226  von  1845  bis  1856  geführt  hat.
Zur  Neuordnung  der  Verhältnisse  mit  dem  Eintritt  des  Steuervereins  in
den  Zollverein  (Postrevision,  Zoll-  und  Steuerämter,  Übergangsabgaben)  s.  a.
Hannov.  Ges.-Sammlg.  1853,  I.  Abt.,  no.  99,  S.  589—592;  1853,  I.  Abt.,  no.  103,
A,  S.  597—611,  B,  S.612;  (1853,  I,  Abt,  no.  118,  S.  716,  Anl.  I,  S.  723—728;
        <pb n="272" />
        —  276

1855,  I.  Abt.,  no.  1,  Anlage  B,  S.  4),  (auch  F.  Houtb-Weber,  Der  Zollverein
seit  seiner  Erweiterung  durch  den  Steuerverein,  Hannover  1861,  S.  318  ff.).
Eine  neuere  Karte  der  Hauptzoll-  und  Steuerämter  des  Zollvereins  bietet  V.
F.  Klun  u.  Henry  Lange,  Atlas  zur  Industrie-  u.  Handelsgeographie,  mit
erläuterndem  Text,  Zürich  u.  Leipzig  1866,  Karte  9.  Zur  heutigen  Zollorganisation ­
  s.  Hue  de  Grais,  Handbuch  der  Verfassung  und  Verwaltung  in
Preufsen  und  dem  Deutschen  Reiche,  15.  Aull.,  Berlin  1902,  §  150,  S.  221
bis  222;  v.  Aufs  efs-  Wiesinger  a.  a.  0.;  u.  a.  Verzeichnis  der  Ämter  s_
Centralblatt  für  das  Deutsche  Reich,  XV.  Jg.,  1887,  S.  138  ff.  etc.
        <pb n="273" />
        Deutschland  arbeitet  heute  mit  einer  sehr  stark  konzentrierten
Wirtschaft,  die  in  manchen  wichtigen  Zweigen  ähnlich  einheitlich
disponiert  wird,  wie  in  Amerika  bereits  ein  ganzer  Kontinent
disponiert.
Wir  haben  trustverwandte  Bildungen  und  die  Konzentration
unserer  nicht  als  Zahlungsausgleichstellen,  sondern  als  Spekulationssubjekte ­
  wirkenden  Banken,  arbeiten  im  internationalen  Frachtverkehr ­
  mit  grofsen  zusammengefafsten  Gesellschaften  als  Nation.
Nicht  mit  diesen  konzentriertesten  Formen  arbeitet  bekanntlich
England,  das  in  die  neueste  Entwicklung  bereits  als  Freihandelsland
eintrat,  und  zu  einer  modernen  imperialistischen  Schutzzollpolitik
bei  seiner  zerstreuten  Gemenglage  und  teilweise  freihafenartigen
Stellung  verhältnismäfsig  wenig  Anlafs  hatte.
Man  mag  über  diese  Erscheinungen  denken,  wie  man  will,  sie
zeigen  jedenfalls  am  deutlichsten  den  weiten  Weg,  den  die  Deutschen
in  dem  Kampf  des  neunzehnten  Jahrhunderts  um  die  wirtschaftliche
Einheit  durchmessen  haben.
Auch  wo  bereits  ein  modernes  Staatswesen  als  Grundlage  vorhanden ­
  war,  ist  der  grofse  Sprung  getan  worden,  der  die  Technik
und  Wirtschaft  des  achtzehnten  von  der  des  neunzehnten  Jahrhunderts
trotz  aller  Ansätze  trennt,  die  Deutschen  haben  aber  auch  noch
um  die  Grundlage,  den  grofsen  Staat,  kämpfen  müssen,  und  beide
Entwicklungen  haben  sich  durchkreuzt.  Wir  sind  als  Parvenü  wieder
unter  die  modernen  Staaten  getreten,  im  Kampf  mit  uns  und  andern.
Und  darum  sind  die  Unterschiede  auch  noch  soviel  gröfser  als
anderswo.  Einst  safs  ein  Ackerbauvolk  da,  wo  heute  die  doppelte
Anzahl  von  Millionen  für  alle  Welt  arbeiten  mufs  und  kann,  um
seinen  Lebensunterhalt  zu  erwerben,  und  ihn  reichlicher  erwirbt  als
einst.  Die  derzeitige  Wirtschaft  der  Welt  hat  unter  den  Völkern
und  Landkomplexen  differenziert,  wie  einst  zwischen  Stadt  und
Land,  und  Deutschlands  Platz  ist  ein  gewiesener  gewesen.  Mag
man  sich  über  die  Intensität,  die  die  Entwicklung  nach  Industrie
und  Handel  annehmen  dürfe,  auch  streiten,  so  haben  doch  nur  die
natürlichen,  dieser  Entwicklung  günstigen  Bedingungen  in  Land  und
Volk  die  Erhaltung  des  Volkes  als  Ganzes  und  seine  Machtentwicklung ­
  ermöglicht.

19
        <pb n="274" />
        —  278  —

Die  Deutschen  haben  nicht  eine  so  geradlinige  Entwicklung
gehabt,  wie  andere  Völker,  die  direkt  zum  modernen  National-  und
Wirtschaftsstaat  kamen.
Der  moderne  bürokratische  Staat  ist  in  Deutschland  aufserhalb
  der  eigentlichen  Handelssphäre,  im'  Gegensatz  zu  den  alten
Handelsemporen,  in  den  Einzelstaaten  erwachsen,  und  dieser  Bruch
in  der  Entwicklung  hat  ihm  lange  angehaftet.  Es  war  nicht  so,
wie  in  England,  wo  die  alten  Plätze  und  neue  zusammengefafste
Macht  des  Landes  zu  der  heutigen  dominierenden  Stellung  emporwuchsen, ­
  wo  durch  natürliches  gleichmäfsiges  Interesse  des  ganzen
Landes,  wie  es  bei  uns  etwa  nur  eine  einzelne  reine  Handelsstadt
wie  Bremen  so  gleichmäfsig  hat,  allmählich  eine  gleiche  Orientierung
der  gesamten  Bevölkerung,  den  Handel  und  die  Industrie  um  jeden
Preis  zu  halten,  wovon  die  Stellung  des  ganzen  Landes  abhängt,
zustande  kam,  die  auch  die  Aristokratie  in  den  Bann  des  Handels
zog,  und  nicht  eine  Parteiung  nach  vorwiegend  agrarischen  Interessen ­
  etc.,  mehr  kennen  konnte;  es  gibt  bei  uns  wegen  der  Einzelstaaten ­
  in  Bund  und  Reich  keine  absolute  Majorisierung;  auch  nicht
so,  wie  in  Frankreich  wo  es  sich  bei  der  Politik  des  Merkantilismus ­
  um  die  Weltstellung  Frankreichs  gegen  die  fremden  Staaten
handelte,  nicht,  wie  in  Deutschland,  um  die  Bekämpfung  unter
Deutschen.  Das  ist  das  Verhängnis  unserer  Entwicklung,  nur  auf
diesem  Wege  haben  wir  seinerzeit  auch  eine  moderne  Industrie  und
einen  modernen  Wirtschaftsstaat  gegen  die  fremden  grofs  ziehen
können,  es  ist  das  Fegefeuer,  durch  das  wir  ins  Paradies  gehen
sollten.  Der  Merkantilismus  in  Frankreich  enthielt  die  alten  Städte
des  Landes  und  die  Tradition  des  Kaufmanns.  In  Deutschland  mufste
er  sich  in  den  bürokratisch  regierten  fürstlichen  Gebieten  gegen  die
Städte,  vielfach  mit  Hilfe  von  Fremden,  ohne  und  gegen  die  Tradition
durchsetzen.  Es  ist  dadurch  viel  Dilettantismus,  namentlich  in
den  kleineren  Gebieten,  die  als  moderne  Wirtschaftseinheit  ein
natürlicher  Widerspruch  waren,  unterlaufen,  und  es  ist  bei  der
eigentümlichen  Zusammensetzung  unsererer  einst  durch  dynastische
Momente  zusaramengekommenen  Einzelstaaten  nicht  zu  einer
Interessenvertretung  wirtschaftlich  selbstverständlich  zusammenstehender, ­
  weil  gleich  interessierter  Gebiete,  sondern  zur  Betätigung ­
  des  Fehlers  unseres  Vorzugs  der  Treue  gegen  den  politisch
verbundenen  gekommen.
Wir  sind  ja  auch  heute  noch  nicht  ganz  über  die  Schwierigkeiten ­
  dieser  Verhältnisse  hinaus,  neben  partikularistischen  Atavismen,
da  nur  die  Post  und  das  Zollwesen  Reichsangelegenheit  geworden
        <pb n="275" />
        —  279  —

19*

sind,  in  der  Zusammensetzung  unserer  Parlamente,  wo  für  alle
Verkehrsangelegenlieiten  jedesmal  eine  verschiedenartig  zusammengesetzte ­
  Teilgruppierung  zuständig  ist,  und  wegen  der  Kostenverteilung, ­
  wobei  man  es  keinem  Einzelstaat  verdenken  kann,
wenn  er  nicht  die  wirtschaftliche  Kraft  seiner  Angehörigen  aufgewendet ­
  haben  will,  damit  ein  anderer  mit  geringen  Kosten  anschliefse,
  der  auch  mit  hätte  beitragen  sollen,  wodurch  der  Netzausbau ­
  aber  gehindert  wird.  Dazu  müssen,  solange  die  modernen
Wirtschaftsteile  der  Bevölkerung  von  der  sozialen  Hypnose  beherrscht
sind,  Feudale  und  Klerikale  unsere  imperialistische  Politik  machen.
In  den  alten  deutschen  Verhältnissen  haben  sich  die  Kaufmannschaften, ­
  die  die  betreffenden  Wege  regelmäfsig  benutzten,
vielfach  dadurch  geholfen,  wenn  sie  einige  neue  Wege  mit  Einrichtungen ­
  zu  Handelszwecken  gebaut  oder  besser  unterhalten  wissen
wollten,  dafs  sie  durch  Verträge  mit  den  Herren  der  betreffenden
Gebiete  Geld  herschossen,  oder  häufiger  eine  regelmäfsig  von
ihnen  bei  jeder  Benutzung  zu  zahlende  Abgabe  verwilligten;  durch
solche  Vorkommnisse,  die  sich  noch  nachweisen  lassen,  mag  der
Weggeldcharakter  des  Zolls  eine  starke  Stütze  in  der  Anschauung
des  Mittelalters  gewonnen  haben.  Als  in  England  die  Verwaltungskörper, ­
  die  parishes,  die  Kirchspiele,  sich  zu  klein  erwiesen,  um
Interesse  und  Möglichkeit  des  Chausseenbaues  zu  haben,  gründeten
die  Interessenten  Aktiengesellschaften,  und  es  wurden  eigene
Verwaltungskörper,  die  grofs  genug  waren,  um  eine  wirkliche
Interessentengruppe  zu  vereinigen,  konstituiert,  die  parish  unions  etc.
Damals  wurde  das  Weggeld  in  der  neuen  Form  des  Chausseegelds ­
  ein  Behelf  des  noch  primitiven,  sich  ausbildenden  modernen
Verkehrs,  und  abgestofsen,  als  man  ein  Interesse  der  Allgemeinheit
konstatieren  mufste,  statt  dafs  wirklich  notwendig  abzusondernde
Interessengruppen  einen  weitaus  überwiegenden  Vorteil  hatten,  den
die  Allgemeinheit  oder  gar  nicht  interessierte  verschaffen  sollten.
Damit  fiel  dann  auch  die  mäfsige  Rentabilität  und  Belästigung,  die
in  der  speziellen  Erhebungsart  begründet  war,  und  die  man  hatte
in  den  Kauf  nehmen  müssen.
Ähnliche  Verhältnisse  und  Fragen  gibt  es  heute  für  den
deutschen  Kanalbau,  wo  Reichsinteresse  bisher  nur  bei  strategischen
Bedürfnissen,  dem  Nordostseekanal,  in  Frage  kam,  und  für  den
deutschen  Flufsbau  zu  lösen.  Es  wird  die  Schwierigkeit  bei  den
Flufsgemeinschaften,  z.  T.  nach  englischem  Muster,  Thames  conservancy
  board  u.  a.,  public  trusts,  die  aber  zugleich  verwalten,  sein,
bei  gleichen  oder  bei  ungleichen  Abgaben  den  kleineren  Verband
        <pb n="276" />
        —  280

konkurrenzfähig  zu  halten.  Man  denkt  dabei  auch  an  allgemeine
Zuschüsse,  in  der  anfänglichen  Literatur  wird  auch  die  Projizierung
des  Gedankens  auf  ein  östliches  und  westliches  Netz  vorgenommen.
Eine  aktionsfähige  Organisation  ist  verhältnismäfsig  weit  anerkanntes
Bedürfnis,  da  die  Flüsse  und  Kanäle  nicht  so  lokal  sind,  wie  die
Eisenbahnanfänge  trotz  ihrer  imaginären  Kartenknotenpunkte  waren.
Es  schied  sich  dabei  z.  T.  das  Interesse  am  Weiterausbau  und
das  am  status  quo.  Die  Pläne  werden  jetzt  bald  zur  Erledigung
kommen  müssen.
Das  neunzehnte  Jahrhundert  ist  für  Bremen  namentlich  die
Periode  des  Ausbaus  seiner  Seeverbindungen  gewesen,  die  es  sich
mit  eigener  Kraft  zu  schaffen  vermocht  hat,  es  hat  dadurch  sein
eigenes  Interesse  verfolgt,  indem  es  sich  seine  alte  ümschlagsstellung
  gesichert  hat,  ist  aber  zugleich  des  Reiches  Baumeister  an
der  See  gewesen,  indem  es  dem  Verkehr  die  Einrichtungen  geschaffen
hat,  die  von  anderer  Seite  nicht  geschaffen  worden  sind.  Seewärts
sind  die  Hansestädte  selber  spröde  gewesen,  schon  Duckwitz,  ferner
in  den  Verhandlungen  des  Reichstages  des  Norddeutschen  Bundes
mit  der  Begründung  (durch  H.  H.  Meier  und  Chapeaurouge  gegen
Bürgermeister  Grumbrecht  von  Harburg)  der  Weitläufigkeit  der
Reichsinstanz  in  kleineren  und  wechselnden  Bedarfsfällen  und  des
Neides  bei  Hafenbaubewilligungen,  obwohl  Finanzierung  durch  das
Reich  1867  nicht  zur  Beratung  stand,  da  man  nicht  alle  Orte
berücksichtigen  könne.  Es  müsse  den  Plätzen  und  Staaten  überlassen ­
  bleiben,  was  sie  daran  wagen  wollten,  nach  dem  Muster
Englands.  Korrelat  ist  die  Sonderung  des  Seebaus  1848/49,  die
Konservierung  der  hanseatischen  Seebauverzinsungspraxis  und  die
Gestattung  der  Weserkorrektionsabgabe  durch  das  Reich 1 ).  Die
deutschen  Kommunalaufwendungen  sind  deshalb  gegen  die  des  Staates
Belgien  für  die  Schelde  bezw.  Antwerpen  zurückgeblieben.  Holland
befolgt  in  der  modernen  Aptierung  seiner  grofsen  Hafenplätze
Amsterdam  und  Rotterdam  dasselbe  System  wie  Belgien.
')  Duckwitz  Papiere;  Sten.  Ber.  üb.  die  Verhdl.  d.  d.  constit.  Nationalvers.,
brsg.  von  Franz  Wigard,  V.  Bd.,  Leipz.  1848,  S.  3227  ff.;  Stenogr.  Verhandlungen ­
  des  Reichstages  des  Nordd.  Bundes,  I.  Bd.,  Berlin  1867,  S.  277  ff.  etc.
S.  im  übrigen  die  Darstellung  von  Max  Peters,  Schiffahrtsabgaben,  in  den
Schriften  des  Vereins  für  Socialpolitik,  Bd.  CXV,  H.  1,  Leipz.  1906,  S.  29,
103,  139,  158  ff.,  163  ff.;  (R.  G.  B.  1873,  3,  März,  S.  47,  no.  911).  Der
Gedankengang  Mercks  1848  betreffs  Beibehaltung  der  Flufsgebühren  als
Garantie  für  die  Ermöglichung  von  gröfseren  Verbesserungen  und  betreffs  der
Seebaugebühren  entspricht  auch  dem  von  Duckwitz,  wenngleich  er  die  Flufsfreiheit
  aufgenommen  hat.
        <pb n="277" />
        —  281  —

Die  Seestellung  Bremens  ist  ausgedehnt  worden,  soweit  es  die
mangelhafte  Kommunikation  mit  dem  Hinterlande  zuliefs  und  ist
unendlich  gewachsen,  wie  das  Reich  gewachsen  ist.
Da  die  in  der  angehenden  Eisenbahnzeit  unterschätzte  Regel
der  bremischen  Weserschiffahrtsdeputation  von  1820  von  der  dem
Flufssystem  analogen  Bedeutung  der  Mündungsstädte*)  in  der  nötigen
Kombination  mit  Halbmeeren  und  abgesehen  von  reinen  Seeaustauschplätzen ­
  wie  London  in  der  neueren  Eisenbahnzeit  der  schweren
Äustauschwirtschaft  wieder  an  Richtigkeit  gewonnen  hat,  für  die
Weser  heute  allerdings  nur,  insofern  dadurch  neben  ihrem  seit  der
Verschiebung  des  transatlantischen  Handels  auf  historischer  und
organisatorischer  Basis  mit  der  Überseelage  emporgewachsenen
Stapelhandel,  den  der  Mittelweserkanalisationsplan  von  1898  erhalten
bezw.  ausdehnen  sollte,  ein  Bezirk  der  Unwegsamkeit  abgegrenzt
wird,  den  Bremen  unbedingt  beherrscht,  so  wird  das  zwanzigste
Jahrhundert  das  des  Kampfes  um  die  Binnenverbindungen  und  demgemäfs
  namentlich  die  Wasser  Verbindungen  werden.  Das  Mittellandkanalprogramm ­
  von  1905  ist  ein  Kompromifs  zwischen  der
Auffassung  der  niederländischen  Invasion  durch  Hamburg  und  das
ganz  im  konkurrenzierten  Gebiet  belegene  Emden  in  der  Abschneidung ­
  des  Kanals  bei  Hannover  und  der  Reduzierung  des
Weseranschlusses  und  der  bremischen  in  der  Verbindung  des  Kanals
mit  dem  Rhein.
Da  auch  die  stärkste  bremische  Initiative  und  der  gröfste
finanzielle  Wagemut,  der  auch  eventuell  kulturelle  Erfordernisse  der
Stadt  den  freiwilligen  Zubufsen  der  Bürger,  nicht  dem  regelmäfsigen
Stadthaushalt  unterstellen  mufs,  nicht  in  der  Lage  ist,  den  langen
Weg  durchs  Land  sich  zu  bahnen,  statt  des  kurzen  bis  an  das
freie  Meer  und  damit  übers  Meer,  so  wird  es  darauf  ankommen,
wie  hoch  Deutschland  Bremen  einschätzt.
Es  ist  ja  verhältnismäfsig  nicht  allzu  schwer,  trotz  der  nicht
geringen  Kosten,  Bremen  bezw.  den  Weserhandelskomplex  durch
Anschlufs  der  Weser  an  die  anderen  Flufssysteme  neben  seinem
selbständigen  an  dem  gröfseren  Hinterland  zu  beteiligen,  namentlich
durch  die  Anschlufslinien  neues  Hinterland  aufzuschliefsen  und  mit
ihnen  zugleich  weitere  Querverbindungen  zu  bilden,  unsere  Reederei
*)  Der  Oberweserverkehr  betrug  gegenüber  der  heutigen  minimalen
Quote  Mitte  des  19.  Jahrhunderts  ein  Fünftel,  die  Elbe  hatte  noch  drei  Viertel
des  Rheinverkehrs,  bei  den  deutschen  Plätzen  am  Umschlag,  beim  Rhein  an
der  niederländischen  Grenze  gemessen.  Das  ergibt  unter  Beziehung  auf  den
Montanverkehr  die  eingetretene  Verschiebung.
        <pb n="278" />
        282

und  Eigenhandel  in  Holland  und  Belgien  zu  erhalten,  statt  niederländische ­
  und  Hamburger  nach  Bremen  und  Emden  zu  bringen,
wenn  der  Plan  zweckmäfsig  durchgeführt  wird.
Man  wird  entweder  eine  greisere  Zentralisierung  wollen,  nur
einen  Handelsplatz,  nämlich  Hamburg,  oder  eine  gröfsere  Dezentralisation ­
  für  unbedenklich  halten.  Die  Kosten  für  eine  Konkurrenzbefähigung ­
  Hamburgs  im  Westen  werden  mindestens  die  gleichen
sein  und  Bremens  Anschlufs  müfste  vielleicht  doch  erfolgen.  In
unserer  Zeit  haben  nur  grofse  Zentralen  Anziehungskraft  und
Konkurrenzkraft  innerhalb  des  Welthandels.
In  Bremen  glaubt  man,  dafs  ein  zwischen  Elbe  und  Ehein
belegener  selbständiger  Handelsplatz  günstig  ist  und  dafs  man  ihn
auch  noch  von  der  Elbe  her  stützen  soll,  Netzwirkung  auch  zu
Wasser,  wie  früher,  statt  der  modernen  Flufsstümpfe,  die  dem
heutigen  organisierten  Deutschland  ungünstig  sind,  anstreben  soll,
und  befürchtet,  dafs  diese  Hülfe  erst  in  der  weichenden  Konjunktur
eintreten  wird,  wenn  die  niederländischen  Häfen,  von  denen
Antwerpen,  einst  der  Welthandelsplatz,  bis  vor  hundert  Jahren
durch  Staatsverträge  niedergehalten  war,  ein  Übergewicht  über
die  deutschen  Häfen  erlangt  haben  werden,  in  Bremen  also  Kapital
und  Initiative  minder  flüssig  sind,  was  das  Neuaufsteigen,  sobald
das  Weichen  erst  einmal  eingetreten  ist,  im  Handel  und  Geldwesen
schwieriger  als  in  anderen  Verhältnissen  macht.
Das  Eeich  hat  kein  Interesse  daran,  den  schönen  natürlichen
Weg  des  Rheins  zu  schädigen,  wohl  aber  seinen  eigenen  Konkurrenzseeplatz ­
  so  weit  zu  stärken  durch  Verkehrs  fördernde  Mittel,  dafs
er  nicht  auf  die  Rolle  sekundärer  Plätze  herabgedrückt  wird,  die
im  modernen  Verkehr  keine  Rolle  mehr  spielen.
        <pb n="279" />
        Statistik.
        <pb n="280" />
        Die  weitere  Statistik:  Spezialstatistik  des  Seeverkehrs  vor  1849,
vor  Beginn  der  modernen  öffentlichen  administrativen  Statistik,
Frachtstatistik  des  Binnenverkehrs  vom  Ende  des  18,  Jahrhunderts
bis  heute,  Zeiten,  Kosten,  im  Binnenverkehr  Leistungsfähigkeit
der  Achsen  und  Binnenschiffe  erscheint  in  den  Mitteilungen  des
Bremer  Statistischen  Amts  1913.
        <pb n="281" />
        1

Die  Einfuhr  seewärts  und  die  Gesamt-Ausfuhr  und  Durchfuhr  unter  Trennung  des  Eigen-  und
Kommissionshandels  vom  Speditionshandei  und  die  Ausfuhr  seewärts  in  Bremen  nach  dem  Wert  in  Mark,
i  in  den  Jahren  1815—1909.

—

”  ’  "

Wert

Wert  der

Wert  der  Einfuhr  seewärts

der  Ausfuhr

Jahr

in  Mark

seewärts
in  Mark

in  Mark

Eigen-  und

Eigen-  und

überhaupt

Konsignations-Spedition



insgesamt

überhaupt

Kommissions-Spedition



güter

güter

1815/20

zus..  .  .

■)  293067  871

jährl...

')  46  480  000
—  53120  000

1817..
181820

s )  48  140  000

l )  13  280  000

jährlich
1821..

3 )  4 )  35  430114

—19  920  000

1822..

2 )  4 )  37  930  130

E )  57  760  231

E )  57  760  231

1823..

V)a)31  998  459
4 )  b)  32  681  914

E )  52  493  835

°)  52  493  835

1824..

V) 4 )a)24383056
V) e )b)25192738

E )  51  678313

E )  47  895618

E )  3  782  695

1825..

V)a)30  248  732
4 )  b)  30  972  984

v  21  580  000

E )  54  588  671

E )  43  762  012

6 )  10  826  659

7 )  (26  560  000)

1826..

3 ) 4 )a)30  789  476

‘j  26560  000

5 )  54  118  072

6 )  42  590  733

E )  11527  339

4 )  b)  31  634129

s )  43  160  000

1827..

Y)a)33  497  286

8 )  29  880  000

9 )  22  012  785

E )  54  385  003

E )  41  628  049

E )  12  756  954

V) 6 )b)34295882

8 )  43  160  000

1828..

E )  29  430063

E )  27  086  535

6 )  2  343  528

E )  51  886039

5 )  40  685  069

E )ll  200  970

V) G )a)32866045
4 )b)  33  778  912

1829..

6 )  26241  333
2 ) 4 )a)30  168  717
y) e )b)30811253

■)  24  627  209

E )  1  614  124

E )  47  287  799

E )  38  499  195

E )  8  788  604

1830..

5 )  34  774  092

E )  32  498  703

E )  2  275  389

E )  57  751  055

E )  47  359  485

E )  10  391  570

V)°)a)38485447
4 )  b)39  183  460

1831..

5 )  32  489  995

E )  30  547  815

E )  1  942  180

E )  57  411  017

E )  46  261  258

E )  11  149  759

V)*)a)38843057
4 )  b)  39  818  639

1832..

5 )  40  369  089

E )  38  407  779

•)  1  961  310

E )  59  462  080

E )  48  728  241

E )  10  733  839

V)a)43321  485
2 ) 4 ) 6 )b)44232782

1833..

6 )  30  195  869
Via)  33  502  103
V) 8 )  6)34334832

E )  28  836  976

E )  1  358  893

E )  59  835  799

E )  49  111  180

E )  10  724  619

1834..

5 )  34  559  995

5 ;  33  347  710

E )  1  212  285

‘)  57  984  697

E )  47  535  757

5 )  10  448  940

V)a)  39  053  890
V) 8 )b)39734129

1835..

5 )  33855  321

E )  32  312  939

E )  1  542  382

E )  62  535  327

E )  49  744  290

E )  12  791  037

V)a)39  896  526
V) e )b)40617039

1836..

6 )  35  731  321

E )  34  446  338

4 )  1  284  983

E )  66  853  310

E )  50  131  645

E )  16  721  665

V)a)38  840172
*)  b)  39  849  249
        <pb n="282" />
        2

Tab.  1  (Schluß)

Wert  der  Einfuhr  seewärts
in  Mark

Wert
der  Ausfuhr
seewärts
in  Mark

Wert  der
Gesamt-Ausfuhr  und  Durchfuhr
in  Mark

Eigen-  und

Eigen-  und  |

überhaupt

Konsignationsgüter ­


Spedition

insgesamt

überhaupt

Kommissionsgüter ­


Spedition

1837..

6 )  29  120  839
9 )  c)  49493  398

5 )  27  567  089

*)  1  553  750

6 )d)e)  20794594
’)  9 )  31  540  000

5 )  61  079046

8 )  47  848  637

8 )  13  230  409

1838..

6 )  33  498  933
2 )  c)  52  788  000

5 )  31  654  537

8 )  1  844  396

5 )d)e)  29082822
2 )  9 )  38  180  000

5 )  66  451  726

8 )  51  924  893

6 )  14  526  833

1839..

5 )  32  975  505

6 )  31  431  041

5 )  1  544  464

B )d)e)  26621855

s )  67  530  553

6 )  50  795  426

6 )  16  735  127

1840..

6 )  36  643  832
10 )  39  246  736

5 )  35  089  136

6 )  1  554  696

6 )d1e)26858903
■")  39  341  170

6 )  69865  802

6 )  55  549  470

*)  14  316332

1841..

•)  40  208  298
u )f)  59  760  000
la )g)  59  695  260

5 )  38  051  410

”)  2  156  888

6 )d)e)24902048
u )f)43  160  000
12 )g)42  147  075

5 )  70  386  812

6 )  54  123  095

6 )  16  263  717

1842..

6 )  40  648  071
13 )  63546  000

6 )  38  536  614

8 )  2  111  457

6 )  e.)  20  810  192
,s )  31  016  500

5 )  61  863  170

6 )  49  374  140

6 )  12  489  030

1843..

6 )  42  657  960
13 )  65  059  000
12 )  64  740000

s )  39  129  723

6 )  3  528  237

5 )  e)  17  212  706
ls )  28  647  000
”)  29  050  000

5 )  62  880  887

6 )  47  643  471

•)  15  237  416

1844..

6 )  35  899  475
**)  54  468  000
14 )  54  610  438

6 )  33  327  564

&amp;amp; )  2  571  911

a )  e)  18  151  104
13 )  29  654  800
14 )  29  629  340

6 )  70  346  309

6 )  47  960  591

°)  22  385  718

1845..

8 )  46910  122
u )  67  629  389

42  987  074

5 )  3  923  048

V)  20  649  892
M )  36978  260

6 )  77  759689

5 )  53  862  226

5 )  23  897  463

1846..
1847..
1848..
1849..
1850..
1851..
1852..
1847/51
1857/61
1867/71
1877/81
1887/91
1892  96
1897/1900
1900..
1905..

6 )  45  725  161
I4 )  63  140  484
18 ) 16 )  63  473  304
")  60  828  844
le ) 16 )  61  393  317
,T )  37  210633
‘V 8 )  38  091  105
17 )  44  456  902
l5 / e )  45  351  084
17 )  52  608  259
,s n  53  132  463
")  59  077  139
le )  60  326  166
17 )  64  575  076
16 )  64  444  302
,8 )  50  696138
18 )  143  375  414
18 )  231  057  431
,s )  346009  810
18 )  442150395
1B )  502  583  449
18 )  684  823090
19 )  794  697  055
19 )  958  554  603

6 )  38  039152

6 )  7  686  009
18 )  394  777  708
19 )  478344  574

14 )  40  289  860
18 ) ll ')40  502  232
”)  45  588  723
le / l6 )47  907  837
17 )  37  812  679
16 ) 18 /40  236  537
17 )  40424  210
,6 } 18 )42  800595
,7 )  49  721  293
16 ) lc )54  028  479
17 )  50731  111
ie )  56  971  983
17 )  56115  098
,6 )  62  598  459
18 )  44  874  482
15 )  88  714  622
,s )  139  584  356
18 )  161  907  075
1S )  274  086  050
ls )388  728  444
18 )  406  970  059
19 )  461  887  087
19 )  602  759  387

5 )  86  062  570
17 )  98  385  298
* 7 )  72  140  575
1T )  85  299  837
,7 )101  107  622
17 )103  329  791
17 )  116  756  538
18 )  105178490(1
19 )  1272244331

‘)  52  970  477

6 )  33  092  093
,9 )579  655  373
,9 )730  787  332

1909..

• 8 )1171  094  816

ls )554  417  742

19 )  836  221  406

l9 )l  704638298

l ‘)974  536  692
        <pb n="283" />
        3

Anmerkungen;
a)  Excl.  Verkehr  (za  Schiffe)  aus  dem  Oldenburgischen  (von  der  Ochtum  bis  Fedderwarden.  (4.)
b)  Ind.  Verkehr  (zu  Schiffe)  aus  dem  Oldenburgischen  (von  der  Ochtum  bis  Fedderwarden.  (4.)
c)  Vermehrung  z.  T.  als  Folge  genauerer  Wertberechnung  wird  dabei  angegeben.  (2.)
d)  In  diesen  Jahren  sind  als  in  Bremerhaven  und  Vegesack  zur  Wiederausfuhr  deklariert  und  auch  wieder  seewärts ­
  versandt  angegeben.

1837

1838

1839

1840

1841

Mark

Mark

Mark

Mark

Mark

349058
27  563

776  741
122  594

1037  228
8134

1030  946
9  093

1  176226
31796

(5.)

e)  Als  Seewärts-Durchfuhr,  extrahiert  aus  den  an  der  Wichelnburg  abgegebenen  Akzisen,  woraus  auch  die  gleichzeitig ­
  geführten  Listen  Seewärts-Ausfuhr  der  Bremischen  Akzisenkammer  ermittele  sind,  werden  in  den  Jahren  1837  und  1838
Quanteuberechnungen  nach  verschiedenen  Maß-  und  Gewichtsnormen,  1839  bis  1845  in  Pfund  angestellt.  Als  Seewärts-Durchfuhr
  erscheinen:

1839

1840

1841

1842

1843

1844

1845

dz

dz

dz

dz

dz

dz

dz

31596

23  642

24  845

16892

21583

36183

37  504

f)  Duckwitz  bemerkt  dazu:  „Die  Ausfuhr  Bremens  seewärts  kommt,  was  das  Quantum  anlangt,  der  Einfuhr  in
der  Regel  nicht  gleich,  da  aber  der  größte  Theil  der  Ausfuhr  nach  transatlantischen  Ländern  aus  Manufakturwaaren  bestehet,
so  dürfte  der  Werth  der  Ausfuhr  mit  demjenigen  der  Einfuhr  (18  Millionen  Rthlr.  Ld’or)  ziemlich  gleichen  Schritt  halten.  Der
Werth  der  Ausfuhr  in  1841  beläuft  sich  nach  sorgfältiger  Ermittelung  auf  ca.  13  Millionen  Thaler.  Erwägt  man  aber,  daß  die
Einfuhr  in  der  Regel  aus  Retouren  besieht,  deren  Werth  immer  größer  seyn  muß  als  derjenige  der  dahin  ausgesandten
deutschen  Waaren,  so  stellt  sich  die  Bilance  ungleich  günstiger.“  (11.)
g)  In  dem  Artikel  (von  A.  D  uckwitz?),  Bremens  Handel  und  Schiffahrt,  1841,  im  Zollvereinsblalt,  I.  Jahrg.,  1843,
S.  140  heißt  es:  „Es  Ist  dieses  scheinbar  ein  plus  der  Einfuhr,  in  der  Wirklichkeit  ist  es  aber  anders.  Die  Einfuhr  ist  gerechnet ­
  Werth  am  Bremer  Markt,  also  inclusive  Fracht,  Kosten  und  Gewinn  auf  die  Ausfuhr.  Die  Ausfuhr  ist  gerechnet
auch  Werth  am  Platze,  also  ohne  die  Fracht  und  Kosten  nach  Amerika,  so  daß  in  den  amerikanischen  Zolllisten  viel  größere
Summen  stehen.  Rechnet  man  noch  hinzu,  was  Bremen  über  Holland,  Havre  und  Hamburg  an  Manufakturwaaren  ausführt,
so  ergiebt  sich  ein  plus  der  Ausfuhr.  Bei  diesem  Handel  werden  fast  nur  Bremische  Schiffe  verwendet.“  (12.)
1)  (Adam  Storck),  Lieber  das  Verhältnis  der  freyen  Hansestädte  zum  Handel  Deutschlands,  Bremen  1821,  S.  161,
2)  Fr.  v.  Reden,  Das  Königreich  Hannover,  statistisch  beschrieben,  Hannover  1839,  II.  Abt,  S.  141,  142,  149.
3)  Gustav  v.  Gülich,  Geschichtl.  Darstellung  des  Handels,  der  Gewerbe  und  des  Ackerbaus  in  den  bedeutendsten ­
  handeltreibenden  Staaten  unserer  Zeit,  II.  ßd.,  Jena  18i0,  Tabellarische  Übersichten,  II.  Teil,  S.  19.
4)  Jahres-Listen  der  in  Bremen  Seewärts  eingeführten  Waaren  nach  dem  Durchschnittspreise  berechnet  des
Schlachtvogts  W.  Wilders  in  Bremen,  gedruckt  bei  Carl  Wilhelm  Wiehe,  in  einer  Sammlung  der  Stadtbibliothek  Brem.  c.  1655,
der  Handelskammer,  Arch.  Coli.  Sen.  C.  48b,  des  Staatsarchivs  R.  Ile  etc.  in  Bremen.
5)  Anschreibungen  der  Bremer  Akzisekammer,  Bremer  Staatsarchiv  R.  2  A  u  1  u.  2.  -  Nach  den  Verzollungsdeklarationen ­
  der  Kaufleule,  Fakturawert,  eher  zu  niedrig  (s.  a.  Anm.  10).
6)  G.  W.  Marcard,  Zur  Beurtheilung  des  National-Wohlstandes,  des  Handels  und  der  Gewerbe  im  Königreiche
Hannover,  Hannover  1836,  S.  60.
7)  Heinrich  Meidinger,  Die  deutschen  Ströme  in  ihren  Verkehrs-  und  Handelsverhältnissen,  IV.  Abt.,
Leipzig  1854,  S.  55.

8)  (Johann  Smidt),  Die  freie  Hansestadt  Bremen,  in  A.  F.  W.  Crome,  Geogr.-statistische  Darstellung  der
Staatskräfte  von  den  sämmtl.  zum  deutschen  Staaienbunde  gehörigen  Ländern,  IV.  Teil,  Leipz.  1828  (Abschn.  36),  S.  477.
9)  G.  H.  Kirchenpauer,  Der  Haudelstractat  vom  21.  Januar  1839  und  der  deutsche  Nordseehandel,  Hamburg
1839,  S.  38.

101  Adolph  Soetbeer,  Statistik  des  hamburgischen  Handels  1839,  1840,  1841  (Über  Hamburgs  Handel,  I.  Fortsetzung), ­
  Hamburg  1842,  S,  415,  416.
11)  (Arnold  Duckwitz),  Der  bremische  Handel  in  1841  in  Beziehung  auf  die  Rhein-Weser-Eisenbahn,  Wöchentl.
Beiblatt  zum  (Kölner)  Allgemeinen  Organ  für  Handel  und  Gewerbe,  herausg.  von  A.  v.  Binzer  und  C.  Bedbur,  1842,
23.  Febr.,  Nr.  8.

12)  Das  Zollvereinsblatt,  redigirt  von  F.  List,  I.  Jahrg.,  1843,  S.  140,  II.  Jahrg.,  1844,  S.  937  ff.
13)  Adolph  Soetbeer,  Statistik  des  hamburgischen  Handels  1842,  1843,  1844,  Hamburg  1846,  S.  311  u.  312.
,•  io/t7  Bre mer  Handelsbericht  im  Handels-Archiv,  herausg.  im  Kgl.  Handelsamte  zu  Berlin,  Jahrg.  1847,  I.  Hälfte,
Berlin  1847,  S.  341,  349,  350.  Wert  der  Einfuhren  nach  Marktpreisen  geschätzt,  Wert  der  Ausfuhren  nach  approximativer
Schätzung.
„  „  ,  .15)  Adolph  Soetbeer,  Hamburger  und  Bremer  Handels-  und  Schiffahrtsverkehr,  in  Otto  Hübners  Jahrbuch  für
Volkswirtschaft  und  Statistik,  I.  Jahrg.,  1852,  S.  284.  Nach  Angabe  außer  1846  (s.  Anm.  10)  nach  den  offiziellen  Bremer
Statistiken  (ungerechnet).
c  13)  Otto  Hübner,  Deutschlands  Seeschiffahrt  und  Rhederei,  in  seinem  Jahrb.  f.  Volksw.  u.  Statistik,  III.  Jahrg.,
1855,  5.  266,  267,
i"ru  «  u*  *7)  Jahrbuch  für  die  amtliche  Statistik  des  Bremischen  Staates,  I.  Jahrg.,  1868,1.  Heft,  S.  192,  193.  —  Die  Tabellarischen
Übersichten  des  Bremischen  Handels,  Zusammengestellt  durch  die  Behörde  für  die  Handelsstatistik,  I.  u.  ff.  Jahrg.,  1849  ff.
geben  etwas  abweichende  Aufstellungen.
13)  Jahrbuch  für  die  bremische  Statistik,  herausg.  vom  bremischen  Statistischen  Amt,  Jahrg.  1900,  I.  Heft,
o.  o*  UHU  ItU.
,  ,  mne  c  IS?  Jahrb.  f.  brem.  Statistik,  Jahrg.  1900,  1.  Heft,  S.  30  u.  31,  Jahrg.  1906,  Zur  allgemeinen  Statistik  der  Jahre  1900
bis  1905,  b.  62,  63,  Jahrg.  1909,  Zur  Statistik  des  Schiffs-  und  Warenverkehrs  i.  J.  1909,  S.  54,  55.
        <pb n="284" />
        4

Der  bremische  Seeverkehr,  einkommend  und  ausgehend,  in  Registertons,  in  den  Jahren  1818—1854,  1900,
1905  und  1909.
Tab  2  Mit  Unterscheidung  des  transatlantischen  Verkehrs  in  kleinen  Ziffern.

Jahr

Einkommend

Ausgehend

1818/20
zusammen

*)  196  286

*)  a)  144  899*)  bzw.

4 )a)  55  577*)

4 )  152  831*)
‘)  65  430

4 )  152  831*)

durchschn.  jährl.

&amp;gt;)a)  48  300*)  bzw.

*)  a)  18  526*)

J )  50  944*)

l )  50  944*)

1824

2 )  38  766*)

1826

*)  50  712*)

1827

2 )  55  254*)

1828

2 )  57  909*)

1829

*)  48  653*)

1830

2 )  74  327*)

1881

2 )  60  336*)

1832

2 )  73  256*)

1833

5 )  50  898*)

1834

2 )  57  059*)

1835

2 )  69  494*)

1836

8 )  84168*)

3 )  78102*)

')  42  350

a )  39  790

1837

4 )  (b)  202  255

4 )  89  745*)
3 )  89  207*)

8 )  89  327*)

s )  45  219

’)  53  733

1838

4 )  90  510*)

“)  83  572*)

9 )  90  512*)

3 )  39  958

a )  39  374

1839

")  107  660*)

a )  111  292*)

’O  40  006

8 )  44  489

1840

6 )  a)  105  455

5 )  a)  83105*)
3 )  112  019*)

a )  126958*)

a )  a)  49  835
8 )  48  508

8 )  58  801

1841

6 )  (a)  142  500  ca.

3 )  133  484*)

3 )  128  913*)

B )  62  415

°)  57  218

61  952

8 )  57  228

1842

4 )  b)  197  183

’J  (a)  142  500  ca.
3 )  4 )  140  966*)

~)  140  686*)

6 )  68  768

6 )  57  645

°)  69  819

8 )  58  813

1843

8 )  4 )  150954*)

8 )  149  879*)

8 )  67  463

6 )  65  820

3 )  69  554

8 )  66  108

1844

4 )  167  304*)

3 )  150  270*)

a )  167  304*)

5 )  63  270

6 )  75  263

3 )  65  967

8 )  76  668

1845

4 )  b)  235  500

4 )  184  896*)
•)  181  112*)

”)  183  516*)

s )  85  245

a )  93  914

Jahr

Einkommend

Ausgehend

1846...

4 )  244  500
8 )  4 )  8 )  196  200*)
*)»)c)  71790
6 )  d)  69  473
3 )  72  966

8 )  198  951*)
5 )  92  902
8 )  93  906

1847...

9 )  •)  226  599*)
а )  92  693
б )  75  802
9 )  •)  e)  78  005

9 )  °)  251  315*)
9 )e)  113  357
6 )  116  423
3 )  113  094

1848...

10 )  9 )*)  186917*)
9 ) 8 )  e)  IS  022

9 )  3 )  191  436*)
*)  a )  108  578

1849...

a)7)  180  498*)
9 ) 8 )  e)  80  347

9 )  8 )  183627*)
9 )  e)  94  949
•)  95  931

1850...

9 )  3 )  203079*)
®)  3 )  e)  98  906

9 ) a )  205  878*)
9 )  8 )  e)  101  637

1851...

9 )  257  405
9 )a)  226  005
9 )  e)  101  676
9 )a)e)  101406

9 )  271  686
9 )a)  189  296
9 )  e)  125  471
9 )  a)  103  281

1862...

9 )  307  226
9 )  a)  261  008
9 )  e)  129  545
9 )a)e)  128  454

»)  321  567
s)  a)  246  239
9 )  e )  175  298
9)  a)  156  804

1853...

9 )  283  580
9 )a)  246  338
9 )  e)  111  465
9 )  a)  e)  in  465

9 )  304  323
9 )a)  229  5 14
9 )  e)  153  46 1
9 )a)  145  03%

1854...

9 )  337  142
9 )  a)  287  168
9 )  e)  158  775
9 )a)e)  157  209

9 )  344  588
9 )a)  278853
9 )  e)  201  468
9 )  a)  186  072

1900...

al )  2  494  059
4I )  a)  2  353  300
“)  1  509  490
n )  a)  1  399  519

“)  2  538  044
ll )  a)  1  888  888
ll )  1  085  223
U )  a)  1  016  519

1905...

”)  3  350  198
")  a)  3  173  919
41 )  1  919  817
lt )  a)  1  916  631

ll )  3  456  045
ll )  a)2  656  877
u )  1  353  844
ll )  a)  1  310  453

1909...

“)  3  958  005
")  a)  3  773  645
u )  2  191  667
41 )  a)  2  191  667

u )  3  959  478
11 )a)2  919  912
u )  1  567  235
“)  a)  1  544  062
        <pb n="285" />
        5

Anmerkungen:
♦)  Excl.  Küstenfahrer.  —  Die  öffentliche  Statistik  (9)  kontrolliert  die  Tragfähigkeit  der  Küstenfahrt  seit  1851  incl.
a)  Beladene  Schiffe.  (1840  von  J.  H.  W.  Smidt  nach  dem  angebrachten  Güterquantum  berechnet).
b)  Überhaupt  in  die  Wesermündung  (4),  sonst  (1)  (2)  (3)  etc.  in  die  Weser  für  Bremen  bestimmt,  liefen  ein,  u.  v.  v.
c)  Incl.  Levantefahrt.
d'  Excl.  Levantefahrt.
e)  Die  Heringsfischerei  ist  im  Einklang  mit  der  Berechnung  von  (3)  abgerechnet.  Die  transatlantische  Fahrt  umfaßt ­
  bei  (9)  und  (3)  die  Canarischen  Inseln,  Azoren,  Capverdischen  Inseln  mit,  ferner  Grönlandsfang  und  Südseefang,  bei  (5)
scheidet  die  Grönlandsfahrt  aus  und  ist  nur  der  Südseewalfang  mit  in  die  transatlantische  Fahrt  gezogen;  die  Levantefahrt
ist  als  europäische  Fahrt  behandelt.  (3)  (9).
J )  Berechnet  aus  einem  handschriftlichen  Verzeichniß  der  Schiffe,  welche  mit  Ausschluß  der  Küstenfahrer  in  den
Jahren  1818,  1819  und  1820  beladen,  für  Bremen  bestimmt,  auf  der  Weser  angekommen  und  mit  ganzer  oder  teilweiser  Ladung
expediert  worden  sind.  Bremer  Staatsarchiv  R.  11  e.  —  Handschriftliches  Verzeichniß  der  Küstenfahrer,  die  in  den  Jahren
1817,  1818,  1819  und  1820  hier  angekommen  sind,  nebst  dem  ungefähren  Bestände  ihrer  Ladungen  und  ihrer  Größe,  Bremer
Staatsarchiv  R.  11  e.
2 )  G.  W.  Marcard,  Zur  Beurtheilung  des  National-Wohlstandes  im  Kgr.  Hannover,  Hann.  1836,  S.  60.
8 )  Berechnungen  aus  den  Listen  des  englischen  Vicekonsuls  Benjamin  Pearkes  in  Bremen  für  seine  Regierung:
Return  of  vessels,  arrived  in  and  departed  from  the  port  of  Bremen,  im  Bremer  Staatsarchiv  R.  11  e.  —  Ev.  Listen  seines  Vorgängers ­
  George  Ernest  Papendiek  vielleicht  Grundlage  der  Marcardschen  Zahlen.
4 )  Angaben  des  preußischen  Konsuls  Friedr.  Ad.  Delius  in  Bremen  in  einem  Schreiben  vom  8.  Nov.  1847.
Bremer  Staatsarchiv  R.  11  e.
5 )  J.  H.  W.  Smidt,  Übersicht  der  Brem.  Seeschiffahrt  in  d.  J.  1838,  1839  und  1840,  bei  C.  Schünemann,  Bremen  1841,
in  d.  Jahren  1841  und  1842,  ebenda  1843;  ders.  in  einer  handschriftlichen  Übersicht  der  1843  und  1844  von  außereuropäischen
Häfen  zu  Bremen  eingetroffenen  und  von  Bremen  dahin  abgegangenen  Schiffe.  Bremer  Staatsarchiv  R.  11  e.  Ferner  derselbe,
in  Beilagen  zu  Nr.  937  vom  9.  Januar  1847  bezw.  zu  Nr.  1254  vom  16.  Januar  1848  der  Weser-Zeitung;  Carl  Johann  Klingenberg,
in  einer  Beilage  zu  Nr.  2226  vom  30.  Januar  1861  der  Weser-Zeitung;  u.  s.  w.
6 )  (Arnold  Duckwitz),  Der  Bremische  Handel  in  1841,  im  Wöchentlichen  Beiblatt  zum  (Kölner)  Allgemeinen
Organ  für  Handel  und  Gewerbe,  1843,  23.  Febr.  Nr.  8.
7 )  Zollvereinsblatt,  redigiert  von  F.  List,  I.  Jahrg.,  1843,  S.  140.
8 )  Handels-Archiv,  hrsg.  im  Königl.  Handels-Amt  zu  Berlin,  Jahrg.  1847,  I.  Hälfte,  Berlin  1847,  S.  351,  388.
ö )  Tabellarische  Übersichten  des  Bremischen  Handels,  Jahrg.  1849,  S.  63,  1850,  S.  68,  69,  1851,  S.  2,  3,  1852,
S.  2,  3,  1854,  S.  2,  3.
10 )  Gedruckte  Übersicht  von  Schiffen  auf  der  Weser  angekommen,  bezw.  abgegangen,  im  Jahre  1848,  dem  in
der  Bibliothek  der  Bremer  Handelskammer  befindlichen  Exemplar  der  Tabellarischen  Übersichten  des  Brem.  Handels,
Jahrg.  1849  vorgeheftet.
“)  Jahrbuch  für  bremische  Statistik,  Jahrg.  1900,  I.  Heft,  S.  3,  9,  1905,  Zur  Statistik  des  Schiffs-  u.  Warenverk.  im
J.  1905,  S.  3,  9,  1909,  Zur  St.  d.  Sch.-  u.  Warenverk  i.  J.  1909,  S.  4,  5,  22,  23.

Tab.  3  Gesamtreederei  der  Unterweser  in  den  Jahren  1839  bis  1909.

Jahr
ult.

Seeschiffe

Kähne  u.  Leichter
bezw.  spät.  Flußschiffe

Jahr
ult.

Seeschiffe

Kähne  u.  Leichter
bezw.  spät.  Flußschiffe

Dez.

Schiffe

Reg.-To.

Schiffe

Reg.-To.

Dez.

Schiffe

Reg.-To.

Schiffe

Reg.-To.

1839.

’)  u. 2 )  260

l )  n. 2 )  43  374

1847.

^u.’j  a)

5 )  u. 2 )  a)

1840.

")  302

3 )  50  093

3 )  185

3 )  6  183

368,

81  621

*)  u. 2 )  a)

&amp;gt;)  u. 2 )  a)

9 )  373

»)  84  003

9 )  292

9 )  10  907

301

50  363

1857.

°)  512

*)  171  458

9 )  346

7 )  14  697

1842.

6 )  329

3 )  67  938

3 )  u-  4 )

s )  u.  &amp;lt;)

1867.

9 j  556

9 )  223  588

9 )  365

9 )  18  866

e )u. s )  a)

5 )  u.  a)

219

7  857

1877.

9 )  b)  519

9 )  b)  303  787

9 )  243

9 )  17  747

333

58  610

1887.

»)  b)  537

9 )  b)  437  957

9 )  251

9 )  19  685

1844.

6 )  u. 2 )  a)

6 )  u. 2 )  a)

1897.

9 )  b)  733

9 )  b)  550  001

9 )  285

9 )  30  691

339

62  001

1900.

9 )  b)  825

8 )  b)  670  011

9 )  274

9 )  33  319

1845.

6 )  342

«)  67  347

°)  259

9 )  9  740

1905.

9 )  b)  906

9 )  b)  762  679

9 )  348

9 )  46  247

1846.

’)  351

7 )  72  290

1907.

9 )  b)  1016

9 )  b)  897  756

9 )  365

»)  63  187

8 )  348

8 )  72  747

1908.

»)  b)  1044

a )  b)  904  557

°)  377

»)  63  676

1909.

9 )  377

9 )  67  115

Anmerkungen:
a)  Ohne  die  im  Bau  begriffenen.
„  b)  Unter  den  Seeschiffen  gezählte  Seeleichier  erscheinen:  bremische:  1877:  9.  v.  1793  R.-T-,  1887:  45  v.  9610  R.-T.,
m7:  92  v.  25580  R.-T,  1900:  121  v.  38311  R.-T.,  1905:  119  v.  40869  R.-T.,  1907:  147  v.  55  270  R.-T.,  1908;  154  v.  58136  R.-T.,
!292 :  „ 153  v -  58 072  R.-T.;  oldenburgische:  1905:  1  v.  104  R.-T.,  1907  :  7  v.  1634  R.-T.,  1908:  11  v.  2970  R.-T.;  hannoversche:
1905:  2  v.  494  R.-T  ,  1907  u.  1908:  1  v.  178  R.-T.  (9).
.  1)  J.  W.  Wendt,  bezw.  H.  Addicks  u.  J.  W.  Wendt,  sp.  D.  Agenten  d.  Brem.  See-Assec.-Co  mp.  bezw.
!oco  iotf-/ 1  c k  u -  Job.  Köper,  Verz.  d.  unt.  Oldenb.  u.  Hann.  Fl.  fahr.  See-Schiffe,  für  d.  J.  1840,  1841,  1843,  1845,  1848,  1849,
1853,  1857  etc.,  bei  J.  G.  Heyse,  sp.  H.  Strack,  Bremen.  Brem.  Staatsarch.  R.  Ile.
2)  J.  W.  Wendt  u.  Nachf.,  Verzeichn,  d.  Brem.  See-Schiffe,  Assecur.-Liste  etc.,  Brem.  Staatsarch.  R.  11  e.
8 )  J.  H.  W.  Smidt,  Übers,  d.  Brem.  Seeschifff.  a.  a.  O.,  Brem.  St.-A.  R.  11  e.
4)  J.  W.  Wendt  u.  s.  Nachf.,  Verzeichn,  derj.  Kähne  u.  L.,  d.  unters,  worden  sind,  f.  1843  u.  1851,  Brem.  St.-A.  R.  11  e.
§  L r *  v -  Reden,  Vergl.  Zusammenstellg.  d.  Grenz-Eing.-Abg.  etc.,  Frkft  a.  M.  1848,  S  98  ff.
7\  § eila ge  zu  Nr.  151  der  Bremer  Zeitung,  31.  Mai  1846.
ü  Handels-Marine  d.  Elbe  u.  Weser,  A.  d.  Exp  d.  Hbg-Altonaer  Telegr.,  Jan.  1847.
cl  9*  üehlrich,  D.  d.  Küste  u.  d.  Binnenld.  u.  d.  J.  1846,  Hbg.  1847,  S.  47.
9)  Jahrb.  f.  br.  Stat.,  Jg.  1905  u.  1909,  Hdlsstat.,  S.  341  bezw.  369  ff.
        <pb n="286" />
        6

Tab.  3  (Fortsetzung)  Bremische  Reederei  in  den  Jahren  1778  bis  1909.

Seeschiffe

Ende
Dez.

Zahl

Tragfähigkeit

Durchschnitts ­
 ­


Reg.-To.

Reg.-To.

1778

’)a)  119

l )  a)  14  781
a )  a)  22  172

a )  124
*)  186

1796

2 )  141

2 )  22  140

2 )  157
2 )  155

1797

*)  b)  139

2 )  b)  21  525

-)  151

2 j  23  595

2 )  155
2 )  150

1798

2 )  168

a )  25  208

1799

’)  b)  166

2 )  b)  24  893

2 )  150

') 3 )  179

*)  28  829
3 )  28  950

2 )  161
3 )  164
2 )  165
2 )  159
2 )  159
2 )  151
2 )  151

1800

2 )  177

a )  29  237

2 )  177

2 j  28  145

1801

2 )  b)  176

-}  b)  27  935

2 )  179

a )  27  014

1802

2 )b)  178

2 )  b)  26  804

2 )  168

a )  26  454

2 )  158

1803

2 J  b)  166

a )  b)  26  132

a )  157
2 )  156
2 )  162
2 )  160
2 )  160
2 )  165

i 2 )  171

2 )  26  682

1804

2 )  172

2 j  27  932
2 )  28  704

1805

179

1806

2 )b)  177

2 )  b)  28  344

2 )  174

a )  28  635

1814

2 )  b)  172

a )  b)  28  035

a )  163

s )  118

3 )  18  840

2 )  160

2 )  106
2 )c)  111

2 )  17  169

2 )  162

1815

2 )  119

2 )  19  472

2 )  164

1816

00
cs

a )  19  503

a )  152

1817

*)  126

a )  20  987

2 )  167

1818

2 )  103

2 )  17544

2 )  170

1819

2 )  95

a )  15  888

2 )  167

1820

2 )  99

a )  16  608

2 )  168
2 )  162
a )  164

1821

s )  104

*)  16  836

1822

2 )  101

2 j  16  536

1823

2 )  102

7 )  15  845

a j  155

1824

2 )  92

a )  14  484

a )  157

1825

a )  100*)

s )  14  760»)

a )  148

2 )  90

2 )  14  046

a )  156

1826

2 )  95

*)  14  678

2 )  154

4 )  87

a )  13  229

a )  152

1827

a )  98

a )  15  599

a )  160

1828

2 )  109

a )  18  020

a )  165

1829

a )  109

a )  18  374

s )  169

1830

2 )  116

*)  19  494

2 )  168

An  der  Unterweser  beheimatete  oldenb.  u.  hannov.  (preuss.)  Reederei  i.  d.  J.  1828  bis  1909.

Jahr
ult.
Dez.

Oldenburg

(Provinz)  Hannover

SftfisphiffP  1  Kähne  u.  Leichter
Seeschiffe  lbzw .  sp .  Flußsch.

Seeschiffe

Kähneu.Leichter
bzw.sp.  Flußsch.

Schiffe

Reg.-To.

Schiffe|Reg.-To.

Schiffe]  Reg.-To.

SchiffelReg.-To.

1828
1836

-S)  q)  (206)
*)  q)  202)
7 )  0  55

2  9)  (6  885)
«)  q)  (6710)
7 )  r)  4  005

1839

27 )  72
- 8 )  65
*)  [67]
3)  27)  92

27)  6069
33)  5042

2 »)(143)

»)  (2967)

27 )  12

”)  1530

1840

")  K )  8550

2 )  52

»)  1823

H) 2 7)U

3 ) 27 )I478

3 )  17

»)  578

2°)  91

a 3)  7  189

1842

3)  104

3)  9  923

3 )  27 )  15

3 )  1  710

«)  105

2 7 )  9  917

«)  61

27 )  1810

1  707

27)  62

«)  2091

1844

»)  103

*7)10  188

»)  18

27 )  2  902

1845

&amp;gt; 7 )  98

17 )  9  919

17 )  91

”)  2766

• 7 )  21

17 )  3342

■ 7 )  65

17 )  2  351

“)  s)  (185)

1846

7 )  97  1  ’)  10634

IwU

»)  22

“)  3500

20 )  Q)  (285)
23)  27)  104

K )q)  (14639)

23)  3  164

1847

27)  11  568

»)  108

23)27)23

“pjasos

23)  70

23 )  2  612

33)  11  583

E )  s)

191)

1857

25 )  q)  (298)
"3)  204

23)  q)  (16  067)
33)  41  634

*&amp;gt;)  152

23)  4  422

23)  29

»)  6191

23)  73

“&amp;gt;)  2  925

1867

«)  190

23)  40  295

a )  175

23 )  5816

23)  60

a )  15866

“i  60

23 i  2  706

1877

*&amp;gt;)  181

*0  54  764

90

23)  4  065

23)  64

a )  32  991

“)  49

»1  2  454

1887

33)  146

23 )  74601

»&amp;gt;)  98

23)  4647

23)  47

23 )  38  438

a )  43

a )  2  392

1897

33)  187

=»)  76  911

=»j  84

23)  2  874

23)  74

a )  22  958

23)  23

23,  734

1900

33)  186

33)  66  581

33)  70

23)  2804

23)  68

20  161

”1  23

*&amp;gt;)  854

1905

33)  178

»)  47  547

33)  79

23 1  3351

23)  99

“)  19336

23 )  29

23)  l  035

1907

33)  183

23 )  47716

23)  7]

»)  ‘2  945

23)  103

a )  9212

23 )  29

23 1  1052

1908

-’S)  201

2 »)  48  880

»0  72

»)  2728

»)  113

“)  9868

23 )  34

23)  1  247

1909

s )  66

33)  4  240

“)  31

■■»)  997

Unterweser-Kähne

Zahl

2 )  46
2 )  46
2 )  48
2 )  48
2 )  46
*)  46
2 )  48
2 )  49
2 )  50
2 )  51
bezw.
-)  d)  58
a )  52
bezw.
2 )  d)  59
*)  53
bezw.
*)  d)  60
2 )  57
bezw.
2 )  d)  64
2 )  58
bezw.
2 )  d)  65
2 )  62
bezw.
2 )  d)  69
*)  64
bezw.
! )  d)  69

Reg.-To.

2 )  1  596
2 )  1  596
*)  1  635
2 )  1  652
2 )  1  616
a )  1  590
2 )  1  671
2 )  1  703
2 )  1  748
a )  1  889
bezw.
2 )  d)  2  126
2 )  1  922
bezw.
! )  d)  2  159
2 )  1  959
bezw.
! )  d)  2  196
2 )  2  075
bezw.
')  d)  2  312
*J  2  109
bezw.
! )  d)  2  346
2 )  2  235
bezw.
! )  d)  2  472
’)  2  318
bezw.
')  d)  2  477

Ober  weserschiffe

Böcke

Achterhänge ­


Bullen

E  c
|  E
M

Tragfähig ­
 ­


Zahl

Zahl

Zahl

Zahl

Reg.-To.


2 )15

2 )12

2 )28

2 )55

a )3  720

2 )16

2 )13

2 )28

2 )57

a )  3  871

2 )16

2 )13

2 )28

2 )57

2 )3871

2 )16

2 )13

2 )29

2 )58

a )3877

2 )16

2 )13

2 )29

a )58

^3  877

2 )16

2 )13

2 )29

2 )58

2 )3877

2 )16

2 )13

2 )29

2 )58

a )3  877

Bemerkungen.
2 )  Dazu  7  Heringsbuysen
und  5  Grönlandsfahrer,
ohne  Lastenangabe.
2 )  Dazu7Heringsbuysen,
ohne  Lastenangabe.
2 )  DazuTHeringsbuysen,
ohne  Lastenangabe.
2 )  Dazu  9  Heringsbuysen
u.  1  Unterweserdampf.,
ohne  Lasienangabe.
2 )  Dazu  9  Heringsbuysen
u.  2Unlerweserdampf.,
ohne  Lastenangabe.
2 )  do.
2 )  do.
2)  do.
2 )  do.
2 )  do.
2 )  do.

2 )  do.
3 )  Incl.  10  Heringsbuysen,
zus.  etwa  600  Reg.-T.
groß  *)
2 )  Dazu  9  Heringsbuysen
u.  2  Unterweserdampf.,
ohne  Lastenangabe.

do.
do.
do.
do.
        <pb n="287" />
        7

Tab.  3  (Fortsetzung)

Jahr
Ende
Dez.

1831
1832
1833
1834
1835
1836
1837
1838
1839
1840
1841
1842

1843

Zahl

&amp;gt;  116
&amp;gt;  128
&amp;gt;  126
&amp;gt;  135
&amp;gt;  132
&amp;gt;  131
•)  &amp;gt;  129
3 )  134
4 )  &amp;gt;  139
3 )i4 4
&amp;gt;»e)  151
4 )  150
') 3 )  b)  176
&amp;gt;  194
8 )&amp;gt;  e)  188
10 )»e)199
*)  212
8 )  208
8 )  b)  198
&amp;gt;  225
u )  210
10 )  211
*&amp;gt;&amp;gt;e)  215
8 )  b)  210
2 )  226
bezw.
&amp;gt;  k)  227
ll )  213
10 ) 8 )b)  210
8 )  213
8 )  1)  215
u )  212
V“
io)  9)  in
,4 )  b)

)  221
;■)»)
212

Seeschiffe

Ünterweser-Kähne
(Flußleichter,  zum  Teil
auch  für  Küstenfahrt
qualifiziert)

Tragfähigkeit

Durchschnitts ­
 ­


Zahl

Tragfähigkeit ­


Reg.-To.

Reg.-To.

Reg.-To.

&amp;gt;  20  142

&amp;gt;  173

&amp;gt;  67
beZW.
&amp;gt;  d)  72

a )  2  487
bezw.
&amp;gt;d)2  648

&amp;gt;  22  490

&amp;gt;  176

2 )  71
bezw.
2 )  d)  76

2 )  2  537
bezw.
&amp;gt;  d)2  697

&amp;gt;  22  134

&amp;gt;  176

*)  73
bezw.
&amp;gt;  d)  78

2 )  2  706
bezw.
&amp;gt;  d)2  868

&amp;gt;  24  864

&amp;gt;  184

&amp;gt;77
bezw.
&amp;gt;  d)  82

&amp;gt;2  948
bezw.
&amp;gt;  d)3142

&amp;gt;  24  822

&amp;gt;  188

&amp;gt;80
bezw.

&amp;gt;3  000
bezw.

&amp;gt;  24  696

2 )  187

&amp;gt;  d)  85

&amp;gt;  d)3  345

&amp;gt;  24827

&amp;gt;  190

2 &amp;gt;  79
bezw.

2 )  3  027
bezw.

&amp;gt;  26207
&amp;gt;  24  588

&amp;gt;  203
&amp;gt;  191

&amp;gt;  d)  83

&amp;gt;d)3  392

&amp;gt;  25  080

&amp;gt;  187

&amp;gt;82
bezw.

2 )  3  251
bezw.

&amp;gt;25  881
4 )  25  896

&amp;gt;  186
4 )  186

&amp;gt;  d)  86

&amp;gt;  d)  3  392

&amp;gt;  28  275

&amp;gt;  196

*)  82
b?zw.

&amp;gt;3  401
bezw.

&amp;gt;  28110

8 )  195

2 )  d)  88

&amp;gt;  d)3  542

&amp;gt;  e)  29  675
4 )  29208
&amp;gt;  29  679
4 )  29  927
8 )  b)  35  775

&amp;gt;  197
4 )  193
&amp;gt;  197
4 )  200
8 )  203

&amp;gt;  86

&amp;gt;  2  850

&amp;gt;  39  533

&amp;gt;  204

^  84
bezw.

2 )  3  705
bezw.

&amp;gt;  38  400

&amp;gt;  204

&amp;gt;  d)  87

&amp;gt;  d)3  827

&amp;gt;  b)  35  918
&amp;gt;  t)  38  325
9 )  &amp;gt;  e)  40  065

8 )  191
&amp;gt;204
&amp;gt;  201

&amp;gt;86

&amp;gt;3  579

l0 )  &amp;gt;  g)  40  163

&amp;gt;&amp;gt;  202

2 )  86
bezw.

2 )  3  686
bezw.

&amp;gt;  43  671
&amp;gt;  42  765
&amp;gt;  b)  40  335

&amp;gt;  206
&amp;gt;  206
&amp;gt;  204

&amp;gt;&amp;gt;  d)  88

»d)3783

2 )  48  006

&amp;gt;213

2 )  88
bezw.

2 )  3  846
bezw.

x &amp;gt;  44  790
10 )  40  365
*&amp;gt;  e)  46  785
8 )  i)  46  650
&amp;gt;  b)  44  954

J &amp;gt;  213
10 )  191
12 )  227
&amp;gt;  217
&amp;gt;214

&amp;gt;  d)  92

&amp;gt;  d)  3  945

&amp;gt;  48  522

&amp;gt;  215

2 )  89
bezw.

&amp;gt;  3  844
bezw.

2 )  k)  48  605
“)  46  965
,0 )  &amp;gt;  b)  46  305
&amp;gt;  b)  46  986
8 )  1)  47  289
ia )  46  904

&amp;gt;214
ll )  221
10 )  221
&amp;gt;221
&amp;gt;  220
1S )  221

&amp;gt;  d)  96

&amp;gt;  d)4  031

&amp;gt;  49  134
10)  9)  11)  8)  U)

&amp;gt;222

16 )89
bezw.

15 )  3  777
bezw.

b)  47  678

11 ) 14 )225

*&amp;gt;  d)  96

ls )  d)  3  966

Oberwesersohlffe

Zahl  Zahl

Zahl

Zahl

&amp;gt;16
&amp;gt;17
&amp;gt;21
2 )21
&amp;gt;21
&amp;gt;21
&amp;gt;23
&amp;gt;20

&amp;gt;14
&amp;gt;13

2 )13  2 )29
&amp;gt;14  &amp;gt;25
&amp;gt;14  2 )27

2 )27
&amp;gt;25
)13  &amp;gt;25

&amp;gt;13

&amp;gt;12

&amp;gt;26

&amp;gt;22

&amp;gt;58
&amp;gt;56
&amp;gt;54
&amp;gt;62
2 )62
&amp;gt;59
&amp;gt;59
&amp;gt;62

54
5 &amp;gt;53

Tragfähig ­
 ­


Reg.-To.


&amp;gt;3  877
&amp;gt;3  896
6 )3  825
&amp;gt;4  268
*)4  268
*)4  082
*)4  082
l )4  216

*)3  177
*)3  870

Bemerkungen

2 )  Dazu  3  Heringsbuysen
u.  2  Unterweserdampf.,
ohne  Lastenangabe.
2 )  Dazu  3  Heringsbuysen
u.  1  Unterweserdampf.,
ohne  Lastenangabe.

do.

do.

do.

2 )  Dazu  2  Heringsbuysen
u.  2  Unterweserdampf.,
ohne  Lastenangabe.

do.

do.

3 )  do.

*)  do.

»)  do.

2)  Dazu  4  Flußdampfer,
ohne  Lastenangabe,

: )  Dazu  5  Flußdampfer,
ohne  Lastenangabe.
        <pb n="288" />
        8

Tab.  3  (Schluß)

Jahr
Endo
Dez.

Seeschiffe

Zahl

Tragfähigkeit

Durchschnitts ­
 ­


Reg.-To.

Reg.-Tö.

1844

2 )  224

2 )  50  402

2 )  225

8)  10)  14)

8)  10)  l  l)  16)

u ) 16 )  218

48  911
14 )  48  914

n ) 14 )225

1845

17)  11)  14)

223*)

17 ) ll ) u )54  086*)

u ) 14 )243

l8 ) 10 )  218

1S )  48  642

10 )  52  253

18 ) 10 )240

19 )  222

,9 )  59  736

,9 )  269

1846

rm

19 )  225

6 ) u ) ls )  58  065

u )  258

8 )  14 )  227

7 )  61877

“)  256

20 )  59  588

2Ü )  263

’°)  224

20 )  58  530
19 ) a )  b)  58  988

20 )  261
19 ) 8 )  263

1847

*)  “) ,4 )

246

“)  68  235

12 ) 14 )279

14 )  68  573

2I )  68  817

s )  n)  68  543

8 )  68  603

1848

8)  11)  14)

8 )  *')  ,4 )o)

n)  237

68  235

n ) 14 )288

1849

“)“)  186

31 ) 14 )  54  338

ll ) 14 )292

1850

ll )  219

31 )  67  340

21 )  308

14 )  238

14 )  72  837

14 )  306

1851

n )e)  237

“)  e)  75  350

21 )  318

•*)  243

’ 4 )  76  400

14 )  315

1852

“)“)  239

“)“)  78  072

11 ) 14 )327

21 )  240

2t )  78  852

8 )  243

s )  78  762

1868

u )  241*)

n )  87  677*)

n )  365

14 )  243

14 )  88097

“)  369

1854

“)  251*)

n )  95  524*)

31 )  381

’ 4 ) 8 )  252

14 ) 8 )  95  810

’ 4 )  380

1857

23 )  279

2i )  123  633

2S )  444

1862

23 )  277

23 )  133  662

23 )  483

1867

23 )  306

"■')  167  427

2S )  547

1872

2ä )  252

2! )  174  266

23 )  692

1877

2  0274

2  0  216  032

28 j  789

1882

23 )  344

2  4  299  397

2 “)  871

1887

2S )  344

23 )  324  918

28 )  9  45

1892

"0  405

2S )  406  172

23 )  1003

1897

28 )  472

20 )  450  132

28 j  954

1900

28)571*)

28 )  583  269*)

2S )  1022

1902

2S )  613

2S )  646  914

23 )  1055

1905

28)  g 29 *)

2S J  695  796*)

2a )  1106

1907

ss )  730

2S )  840  828

2S )  1152

1909

2S )  722*)

2 ")  851  234*)

2S )  1179

Unterweser-Kähne
bezw.  Küsten-  und
Leichterfahrzeuge  bezw.
Flußschiffe

Zahl

”)  103

6 )  108

31 )  114*)

,6 )  97
bezw.
22 )  113
ll )  112
u )  (46)
n )  112
u )  (49)
2‘)  J21  *)
“)  111
u )  (50)
u )  98
tt )  (43)
ll )  108
21)  121 *)
“)  117
2i)  13 |*)
21 )  110
2l )  128*)
2i )  152
aa )  104
2S )  83
23 )  110
23 )  150
2  3)  178

23 )  181
23)  178
23 )  240
23 )  265
2S )  280

Tragfähigkeit ­


Reg.-To.

4623

6 )  4860

3 )  5576*)

15 )  4539
bezw.
! )  5130
xl )  5295
1 9  (2420)
'*)  5295
11 )  (2633)
2! )  6284*)
I )  5300
L )  (2592)
')  4695
0(2180)
II )  6705
8141*)
ll j  9426
L )  10895*)
L )  9324
)  11294*)
2 0  14425
28 )  1  1228
j 2a )  8593
| 23 )  12646
2S )  19490
M )  27083
ls )  29661
JS )  28812
} »)  41861
JS )  59190
S8 )  61878

Bemerkungen

2 )  Dazu  4  Flußdampfer,
ohne  Lastenangabe.

2 )  Dazu  7  Dampfer  (darunter ­
  3  Seedampfer),
ohne  Lastenangabe.
17 )  Dazu  4  eiserne  Seedampfer ­
  u.  3  Dampfer
von  der  Unterweser.*)
6 ) 2 )  m)  Dazu  8  Dampfer
(darunter  3  Seedampf.),
ohne  Lastenangabe.
ls )  von  zus.  450  Pferdekr.

3 )  do.
2i )  Incl.  Flußdampfer.*)

2 )  Dazu8(3Sce-)Dampfer,
ohne  Lastenangabe.
2 )  Dazu  5  Flußdampfer,
ohne  Lastenaugabe.
22) 2 )  p)  do.

2 )  do.
2 )  Dazu  5  bezw.  6  Flußdampfer. ­

21 )  Incl.  Flußdampfer.*)
u )  Incl.  2  See-  (Amerika-)
Dampfer  von  zusamm.
3248  Reg.-T.*)
“)  do.*)
—  Im  folg.  Seedampfer
stets  eingerechnet.  —
2I )  Incl.  Flußdarapfer.*)
21 )  Incl.  Flußdampfer.*)
21 )  Incl.  Flußdampfer.*)
—  I.  f.  a.  incl.  Flußd.  —
—  In  neuerer  Zeit  sind
die  Bremer  Oberweserschiffe ­
  mit  in  dem  Ansatz ­
  der  Unterweserschiffe ­
  enthalten,  zumal ­
  die  Trennung  auch
faktisch  insofern  nicht
mehr  besteht,  als  die
Oberweserschiffe  bis
Bremerhv.  henmtgh. 24 )
23 )  Davon  312  Seedampf,
v.  375  483  R.-T.  (durchschnittlich ­
  1204  R.-T.*)
23 )  Davon  390  Seedampf,
v.  517  211  R.-T.  (durchschnittlich ­
  1326  R.-T.*)
23 )  Davon  486  Seedampf,
v.  711913  R.-T.)  durchschnittlich ­
  1465  R.-T.*)

Anmerkungen
zur  oldenburglschen
und  hannoverschen
Reederei.
(Seite  6.)
q)  Schiffe  des  oldenb.Wesergebiets
  von  7^2  Reg.-To.
und  mehr  (25)  (26).
r)  Umfaßt  Stedingen,EJsfletb
und  Brake  (7).
s)  Oldenb.  Kähne  überhaupt,
mit  den  meist  nicht  versicherten ­
  des  Oldenburg.
Wes  er-Jadehäf  en-Verkehrs
(oldenb.  Kähne  durchschn.
24  Reg.-To.  groß)  (25).
Anm. 3 ) 7 )  23)  siehe  weiter
unten  zur  Haupttabelle  von
der  Bremer  Reederei.
2°)  (v.  Berg?),  Z.  Stat.  d.
Oldenb.  Rhed.,  Blätter  f.
Stadt  u.  Land,  Beiblatt  z.
Oldenb.  Ztg.,  Nr.  40,  1851,
5.  Okt.,  S.  168.
2®)  Strackerjan,  Die  Old.
Handelsflotte,  Verhdlg.  d.
Oldenb.Gew.-u.Hdls.-Ver.,
Bd.  II.,  7.  Stück,  1846,  Dez.,
S.  116  ff.
27 )  J.  W.  Wendt,  bezw.
H.  Addicks  und  J.  W.
Wendt,  sp.  D.  Agenten
d.  B  r  e  m.  S  e  e  -  A  s  s  e  c.-Com
  p.bzw.F.Hederich
und  Joh.  Köper,  Verzeichn. ­
  d,  unt.  Oldenb.
u.  Hannov.  Flagge  (v.  d.
Weser)fahrend.See  Schiffe,
f.  d.  J.  1840,  1841,  1843,
1845,  1848,  1849,  1853,1857
etc.,  bei  J,  G.  Heyse,  sp.
H.  Strack,  H.  M.  Hauschild, ­
  Bremen.  Brem.
Staatsarch.  R.  11  e.
28 )  Berechnet  a.  e.  handschr.
Verzeichn,  d.  Oldenb.  Seeu.
  Kahnschiffe  i.  J.  1839
Brem.  St.-A.  R.  11  e.
2°)  Verz.  d.  u.  Oldenb.  FL  v.
d.  Weser  fahr.  See-Schiffe,
angef.  Juli  1840,  z.  bek.  i.
Wasserschouts-Bureau  zu
Brake.  Brem.  St.-A.  R.  11  e.
        <pb n="289" />
        9

Anmerkungen:
a)  Bei  Heineken  (1)  steht  Kommerzlast,  was  der  höheren  Ziffer  entspricht,  er  vergleicht  damit  die  Zahl  von
1799,  wo  er  nur  die  Ziffer  ohne  Beisetzung  von  Last  oder  Kommerzlast  setzt,  indem  er  sagt,  daß  zwar  nicht  so  sehr  die  Zahl
der  Schiffe,  wohl  aber  sehr  die  Größe  der  Schiffe  sich  vermehrt  habe.  Die  Zahl  von  1799  muß  nach  den  Angaben  des  Adreßbuchs ­
  (2)  und  von  J.  H.  W.  Smidt  (3)  als  Roggenlast  ä  4000  Pfund  interpretiert  werden,  danach  müßte  die  Heinekensche
Zahl  von  1778  auch  Roggenlast  sein,  wenn  eine  Vergrößerung  der  Schiffe  eingetreten  sein  soll.
b)  Ohne  die  auf  Stapel  liegenden  Schiffe.
c)  Mit  den  5  Grönlandsfahrern,  für  die  keine  Lasten  angesetzt  sind  (2).
d)  Mit  den  Vegesacker,  seit  1841  auch  Bremerhavener,  seit  1842  ferner  den  Lesumbroker  Kähnen  zusammen.
el  Zu  ult.  1838  schätzt  Fr.  v.  Reden  (5)  den  Wert  der  Bremer  Seeschiffsflotte  auf  mehr  als  7  Millionen  Mark,
J.  H.  W.  Smidt  schlägt  in  seiner  ersten  Tabelle  (3)  das  in  den  bremischen  Schiffen  angelegte  Kapital  zu  1840  auf  ca.  13 l /a
Millionen  Mark  an.  Arnold  Duckwitz  (12)  schätzt  das  in  der  Bremer  Reederei  investierte  Kapital  zu  1841  auf  ca.  17Millionen
Mark,  die  letzte  Summe  gibt  auch  1852  (Otto  G  ilde  meist  er),  Die  Freie  Stadt  Bremen,  in  der  Gegenwart,  im  VIII.  Bde,,  S.  257
f)  Mit  den  auf  Stapel  liegenden  Schiffen,  bezw.  10  Seeschiffen  von  2213  Reg.-To.  weiter,  die  weniger  vorgeschritten ­
  sind  (8).
g)  Zuwachs  durch  neue  Messung  von  J.  H.  W.  Smidt,  in.seiner  zv/eiten  Übersicht  von  1843,  angegeben  (3).
h)  Etwa  100  Küstenfahrer  ä  38  bis  45  Reg.-To.  (12).
i)  Davon  im  Bau  5  Schiffe  von  1852  Reg.-To.  (8).
k)  Mit  einer  Heringsbuyse  von  83  Reg.-To.
l)  Fertig  auf  dem  Helgen  2  Schiffe  von  303  Reg.-To.,  diese  sind  eingerechnet.  Dazu  kommen  noch  12  Schiffe  von
1925  Reg.-To.  auf  den  Helgen  noch  ohne  Namen  oder  unverkauft.
m)  Außer  den  7  bis  8  Böten  der  Vereinten  Oberweser-Dampfschiffahrls-  und  der  Hunte-  und  Weser-Dampfschiffahrts-Gesellschaft,
  von  denen  die  meisten  Aktien  ebenfalls  in  Bremen  sind  (18).
n)  Davon  5  Schiffe,  2093  Reg.-To.,  im  Bau,  laufen  nächstens  ab  (8).
o)  Davon  1  Schiff,  780  Reg.-To.  auf  Stapel  (8).
p)  Hinzukommen  eventuell  noch  die  drei  Dampfer  der  Hunte-  und  Weser-Dampfschiffahrts-Gesellschaft  (22).
Vergl.  a,  Anm.  (m).
1)  C.  A.  Heineken,  Gesch.  d.  freyen  Hansestadt  Bremen  (Orig.-Manuskript,  Bremer  Stadtb.  Brem.  a.  998),
1812,  S.  270.
2)  Aus  den  Schiffsmatrikeln  der  Bremer  Adreßbücher  berechnet.
3)  J.  H.  W.  Smidt,  Übersicht  der  Bremischen  Seeschiffahrt  in  den  Jahren  1838,  1839  und  1840,  in  den  Jahren
1841  und  1842,  bei  C.  Schünemann,  Bremen  1841  und  1843.  Handelskammerbibliothek,  Brem.  Staatsarchiv  R.  11  e.
4)  Bremer  Staatsarchiv  R.  11  e,  handschriftlich.
5)  Fr.  v.  Reden,  Das  Königreich  Hannover,  II.  Abt.,  Hannover  1839,  S.  110,  117,
6)  Nach  handschriftlicher  Mitteilung  des  preußischen  Konsuls  Friedrich  Adolph  Delius  in  Bremen  an  Syndikus
J.  H.  W.  Smidi  vom  8.  November  1847.  Bremer  Staatsarchiv  R.  Ile.
7)  Fr.  v.  Reden,  Vergleichende  Zusammenstellung  der  Eingangs-Abgaben  etc.,  im  Aufträge  des  Volkswirtschafts-Ausschusses
  d.  d.  Reichsversammlung  bearbeitet,  Frankfurt  a.  M.  1848,  S.  98,  99.
8)  J.  W.  Wendt,  Verzeichnis  der  Bremischen  See-Schiffe  für  die  Jahre  1840,  1841,  1842,  1843,  1845;  Die  Agenten
der  Bremer  See-Assekuranz-Compagnien,  Verzeichniß  der  Bremischen  See-Schiffe  für  die  Jahre  1848,  1849;  Assecuradeurs-Liste
  von  See-Schiffen  für  das  Jahr  1850;  F.  Hederich,  Joh.  Köper,  Assecuradeurs-Liste  von  See-Schiffen  f.  d.
J.  1851;  dieselben,  Verzeichniß  der  von  der  Weser  fahrenden  See-Schiffe  f.  d.  J.  1853;  dieselben,  Verzeichniß  der  Bremer
See-Schiffe  f.  d.  J.  1855,  1856,  1857,  1858,  1859,  1860;  —  gedruckt  bei  J.  G.  Heyse,  später  bei  Heinrich  Strack,  Bremen.  Bremer
Staatsarchiv  R.  Ile.
9)  Das  Zollvereinsblatt,  I.  Jahrg.,  1843,  S.  30,  II.  Jahrg.,  1844,  S.  940.
10)  Ad.  Soetbeer,  Über  Hamburgs  Handel,  III.  Teil,  Hamburg  1846,  S.  119.
H)  Tabellarische  Übersichten  des  Bremischen  Handels,  Jahrg.  1850,  S.  70,  Jahrg.  1854,  Seite  209,  etc.
12)  (Arnold  Duckwitz),  Der  Bremische  Handel  in  1841,  Wöchentl.  Beilage  des  (Kölner)  Allgem.  Organs  für
Handel  und  Gewerbe,  1842,  23.  Febr.  Nr.  8.
13)  Hessisches  Volksblatt,  1843/1844,  Nr.  23,  S.  94.
14)  Jahresbericht  der  Handelskammer  in  Bremen  für  1878,  S.  27,  28.
15)  J.  W.  Wendt  bezw.  F.  Hederich  und  Joh.  Köper,  Verzetchniß  derjenigen  Kähne  oder  Lichterfahrzeuge,
welche  auf  Veranlassung  der  hiesigen  (See-)Assecuranz-Compagnien  untersucht  und  numeriert  worden  und  deren  Tauglichkeit
für  das  Jahr  1843  —  bezw.  f.  d  J.  1851  —  anerkannt  ist  etc.,  gedruckt  bei  J.  G.  Heyse,  Bremen.  Bremer  Staatsarchiv  R.  11  e.
.  .  16)  Die  Verhandlungen  des  zum  2.  April  1848  zugammenberufenen  vereinigten  Landtags,  zusammengestellt  von
E.  Bleich,  Berlin  1848,  Teil  if  S.  713  ff.
Total-Übersicht  des  Rhedereibetriebs  im  nördlichen  Deutschland,  Beilage  zu  Nr.  151  der  Bremer  Zeitung,
31.  Mai  1846.
!8)  Handels-Archiv,  hrsg.  im  Kgl.  Handels-Amte  zu  Berlin,  Jahrg.  1847,  I.  Hälfte,  S.  336.
t  ,  19 )  George  Oehlrich,  Die  deutsche  Küste  und  das  Binnenland  oder  Deutschlands  Handelslage  um  das
Jahr  1846,  Hamburg  1847,  S.  47.
Januar  1847°^  ^ ande lsmarine  der  Elbe  und  Weser,  aus  der  Expedition  des  Hamburg-Altonaer  Telegraphen  (Hamburg)
21)  Jahrbuch  für  die  amtliche  Statistik  des  Bremischen  Staats,  I.  Jahrg.  usw.,  1867  ff.
22)  Rhedereien  der  Weser,  Weser-Zeitung,  Nr.  2207,  8.  Januar  1851.
iono  t  ij  2 &amp;lt;?&amp;gt;  Jahrbuch  für  bremische  Statistik.  Jahrg.  1877,  I.  Heft,  S.  274  ff.,  1884.  I.  H.,  S.  274  ff.,  1888,  I.  H.,  S.  266  ff..
1892,  I.  H.,  b.  270  ff.,  1898,  I.  H.,  S.  279  ff.,  1900,  I.  H.,  S.  294  ff.,  1901,  I.  H..  S.  319  ff.,  1905,  Zur  Stat.  des  Schiffs-  u.  Waren-S
  0^7  «  /äs»  , s -  340  ff-.  1906.  Zur  allg.  Statistik  d.  J.  1901-1905,  S.  97,  1908,  Zur  Stat.  des  Schiffs-  u.  Warenverk.  i.  J.  1908,
S.  357  tu,  1909,  Zur  Stat.  des(  Schiffs-  u.  Warenverk.  i.  J.  1909,  S.  368  ff.  24
24)  Mitteilungen  des  Bremischen  Statistischen  Amts.
        <pb n="290" />
        10

11

Bremische  Ausfuhr  land-  und  flußwärts  nach  Versandbezirken  und  Mengen

Tab.  4

nach

nach

nach  1

Münden  etc.

Hameln  etc.

Minden  etc.  nach  CeUe

a)

a)

a)

a)  I  a)

1816
1817
1818
1819
1820
1821
1822
1823
1824
1825

1826

1827

Mit  Schiffern  außer  der  Reihe
Zusammen

MitSchiffern  außer  derRelhe
Zusammen

MitSchiffern  außer  derRelhe
Zusammen

1828
1829
1830
1831
1832
1833
1834
1835
1836
1837
1838

Oberweserverkehr  ln  Bremen

Mit  Schiffern  außer  der  Reihe
Zusammen

Außerreihegüter
Zusammen

Außerreihegüter
Zusammen

Außerreihegüter.
Zusammen

*)  90  561
■)  102  156
*)  96  368
&amp;gt;)  (95  936)
*)  83  907
»)  76  427
*)  60  518
■)  68096
0  59508
»)  43206
0  59210

l )  59130
&amp;gt;  61559
*)  62034
*)  64509
4 )  64734

»)  76968
4 )  78800
l )  76422
l )  106517
*)  9516
’)
&amp;gt;111246
•)  102389
C3.
l )  63000
l )  43420
l )  53382
42782
63848

In
Münden
kamen
aus
verschiedenen ­

Orten  an:

&amp;gt;)  53744
')  48344
3 )  51690
61256
•)  59034
100172
•)  82301
')  85704
')  76020
')  64473
&amp;gt;)  68714
8 )  54804
8 )  79814

*)  5  525
*)  7  310
*)  (6  951)
a )  9182
*)  (9  243)
l )  17  151
*)  17  409
*)  14  249
‘)  12  959
‘)  10  854
! )  11  537
■)  11  981
4 )  14  489

1 )  13  268
4 )  24  737
’  )  15  920
4 )  29  258

*)  16  125
l )  31  800
a )  18  749
*)  24  840
&amp;gt;)  14  779
*)  18  825

‘)  20  270  *)  28  056
J )  22  746  J )  23  472
l )  (24  680)
&amp;gt;)  21  792
0  23  844

*)  16  152
&amp;gt;)  19379
l )  17  043
*)  14  745
')  14  741
')  15  356
l )  19  601
’)  31  905
4 )  31  614
*)  41  754
')  34  559
&amp;gt;)  42  296
4 )  30  126

&amp;gt;)  51  620
4 )  37  712
*)  52  350
')  65  139
*)  10  205
')  28  635

*)  a)  102  526  ca.

&amp;gt;27000
*&amp;gt;32400

fl  *)a)90  000
ZT  |  ca.
?  ')a)87  750

1 )37427(’,Sl*)a)85163
u  ca.

*&amp;gt;27750
)  37  032

*)  a)  82  329
I*)  70782

*)  a)71  136
ca.
*)  a)  82  542

i  a)  82  563

')  28  081
*)  21  831
*)  22  427
*)  22  779
*)  12  137
*)  13  161
3 )  13  770
4 )  13  776

*)  16  330
*)  17  250
4 )  17  277

&amp;gt;)  18  640
s )  18  810
4 )  18  812

*)  21  912
8 )  22  200
4 )  22  197

*)  17175
3 )  17  400
*)  21195
&amp;gt;)  4297
n )  24765

&amp;gt;20022
•)  28950

‘&amp;gt;22747
1 )31425
*)  16  500
•)  17  940
*)  25  800
")  26  100
*)  20  865
8 )  21  615
»)  15  864
‘J  18  585
*)  14  505

«)  16  290
‘)  14  142

nach
Hannover
a)
*)  23  512
*)  19  103
*)  15  591
*)  21  803
*)  23  458
')  18  690
*)  19  427
■)  16  212
*)  10015
*)  13  441
8 )  14  175
4 )  14181

*)  17  154
3 )  18  750
4 )  18  705

&amp;gt;)  15576
3 )  16  320
4 )  16  326

*)  21  117
8 )  23  400
4 )  23  388

*)  18  805
8 )  20  100
‘)  30804'
17337
49515
l )  28632
■’t  45600
l )  31257
8 )48I50^
*)  28  500
“)  33  150
*)  21  300
’)  22  980
*)  16  641
8 )  20  625
')  14  693
*)  21  420
')  15  129

8 )  18  210
')  19  848

nach
Verden
a)

nach
Hoya,
Nienburg
etc.  a)

8 )  15  000  !  »)  21  000

s
CO
ST

*)  17  700  ca.

1 6 )  8  025

*)  23  447

in  Doppelzentnern  in  den  Jahren  1816  bis  1852,  1900,  1905,  1909.

Ächsverkehr  von  Bremen

nach

nach  dem

nach  dem  nach  dem

verschiedenen

Im  ganzen

I.  Besteder-II.

  Besteder-  III.  Besteder-Orten

  a)

bezirk  b)

bezirk  b)  |  bezirk  b)

I  29  231

4 )  18  386

4 )  25  329

4 )  40  480

Im  ganzen

*)  16  200  ca.
*)  12  720  ca.

*)  167  924
*)  176  361
4 )  158  714
')  (159  012)
*)  166233
*)  (161135)
&amp;gt;)  162  410
&amp;gt;)  130  032
*)  137  648
*)  132  231
')  96  495
*)  129  702
4 )  133191
4 )  162  422
')  150  064
3 )  150  065
4 )  157  311
4 )  175  697
’)  156940
3 )  156  941
4 )  159  257

4 )  184  586
6 )  199  168 x
&amp;gt;)  187  741
3 )  187  742
4 )  193  899
5 )  184  920*
4 )  234  390
*)  8 )  183  513
6 )  209  550*
*)  8 )  248  494
3 )  304  840
8 )  458  579*
‘  )  207  360
8 )  233  179
6 )  323  468*
')  a)  258919
8 )  258  624
*)  a)225  000  ca.
3 )  225  086
1 )a)217  500ca.
3 )  242  490
*)  a)  214  500
')  (213  450)
3 )  214  950
’)  a)  172  350
8 )  187  224
')  a)  230  756
*)  247  050
8 )  261  151
*)  a)  222  329
&amp;gt;)  235  050
•)  183  474*

c)  (16  509)

a )  c)  (15  671)

a )  c)  (3  868)

2 )  c)  (36048)

a )  57  005

a )  37  239

2 )  55  361

a )  54  163

a j  146  918

2 )  33  039

a )  55  251

a )  49  993

a )  138  283

3 )  36  168
s )  34  034

2 )  56  983
a )  58  523

2 )  51  099
a )  56  846

a )  144  252
a )  149  408

! )  31  216

a )  58  722

a )  58  865

-)  148  803

’)  31  267

a )  64  310

a )  60  396

a )  155  973

! )  33  429

2 )  57  604

a )  53  367

a )  152  351

3 )  33  951

a )  65  555

a )  51  926

a )  151  432

2 )  43  211

a )  56  192

a )  52  041

a )  151  444

2 )  39  735

a )  59  304

a )  51  578

a )  150  817

a )  34625

-)  52  084

a )  50  984

a )  137  657

2 )  42  774

-&amp;gt;57  525

a )  55214

! )  155  513

a )  39  698

3 )  49  631

2 )  58  931

a )  148  260

Ausfuhr  von
Bremen  landund
  flußwärt«
zusammen

4 )  u, s )  322  615

4 )  u. 8 )  322  869
5 )  u. 2 )  337451*

4 )u. 3 )  378  642
8 )u. 2 )  332  916
6 )u. 2 )  358958*

3 )u, 2 )  453  643
5 )  u. 2 )  607322*
3 )u. a )  389152
5 )u. 2 )  479491*
•)u. 2 )  411  270
°)u. 2 )  376  518
•)u. 2 i  393  934

3 )u. 2 )  365  767
s )u.’)  324  881

«)u. 2 )  416  664

383  310
        <pb n="291" />
        12

13

Tab,  4  (Fortsetzung  u.  Schluß)

Oberweservorkehr

von  Bremen

Jahr

a)

nach
Münden  etc.
a)

nach
Hameln  etc.
a)

nach
Minden  etc.
a)

nach  Celle
a)

nach
Hannover
a)

nach
Verden
a)

nach
Hoya,
Nienburg
etc.  a)

1839

MitAußerreiheschiffern
Zusammen

')  33  447

')  32  016

4 )  a)  85  018

')  13  476
’)  2  250

’)  16  632
■)  3  000

] )  d)  27  450

1840

MitAußerreiheschiffern

’)  42  288

‘)  41  297

*)  a)  107  201

■)  21  099

J )  21  344

')  47  607

7 )  35  307

7 )  30  722

*)  1Ö500
0  4022|  12158

Zusammen

7 )a)  106  553

7 )  25  155

1841

•)  54  161

*)  39  559

l )  a)  106  860

- 1 )  32  147

')  21  210

7 )  12  750

1842

Außerreihegüter
Zusammen

J )  58  571

*)  49  676

*)  a)  85  566

&amp;gt;)  43  123

')  24  050

')  15  750  ca.

1843

Außerreihegüter

l ) 8 )  61  211

l ) 8 )  47  939

‘)a)  91269

1 , 8 )  20  076

'Z 8 )  25  542

4 )  16500

Zusammen“.

1844

Außerreihegüter

*)  ")  61  008

T)  45  528

7 )a)  83  639

')*)  18  369

V’)  22  131

■)  14  739

Zusammen”.

1846

Außerreihegüter

*)  61  958
8 )  61  943

T)  49  494

l )  a)  92  208
8 )  a)  (58  349)

‘)  26  086
8 )  26  085

’) 8 )  22  704

‘)  10018

Zusammen”

1846

Außerreihegüter

l )  8 )  43  749

*) 8 )  45  407

‘)  a)  81271
8 )  a)  (52  536)

*) 8 )  20  811

l ) 8 )  19  874

l )  10  823

Zusammen”.

1847

Außerreihegüter

x )  48  744
5 )  48  543

l )  33  249
8 )  49  754

‘)a)  89  550
8 )  a)  (66  642)

')  20  965
8 )  22  439

8 )  20  997

')  9  645

Zusammen”.

Flußschiffsbestand  der  Weser  in  den  Jahren  1783—1989,  —  Dampferbestand  separat  in  Kursivschrift.

Jahr

Fulda

Werra

Jahr

Oberweser

ünterweser

Sch.

Reg.-To.

Sch.

Reg.-To.

Hannover  etc.

PreuB.(Wstf-)

(  Bremen

Bremen

Oldenb.

Hannov.

Sch.

Reg.-To.

Sch.,  Reg.-To.

,'Sch.i  Reg.-To

Sch.

Reg.-To.

Sch.

Reg.-To.

1787
1795

&amp;gt;)a1  23
2 )  a)  47

*)  407
*)  821
und
*)  95

30

*)  297

1783
1786/7

»)  187
(i)io)*)  gl

•)  5  796
*)  3108

67

*)2106

2 )b)  14

1795
1815

2 )  *)  150
“)b)*)  159
*)d)e)*)!57
*)«;  184d)

*)  4368
*)  4694
*)  7523

16 )  46
16 )  69
16 )  ^
16 )  88  f)

1907

3 )j

1047  ||
il

1850
1840  r)|7

63

16

2  477
3  783f)

I7 )  69  f)

2  401  f)

Tab.  6

■ 2 )  u.

13 )  7  (S)  *)

(’7SP-S.)

*&amp;gt;

“)r

60  P.S.

Aller  und  Leine

1845
1846

f) la )  263
«)  123  d)
* 2 )  138
&amp;gt; 2 )  130

14147

57

■«)  103
16)  3
,a )  108
,6 ) 1D )4

4623

156

5117

Jahr

Bremen

(Prov.)  Hannov.

4890
5  280

8

459
305
60  P  s.

4860

x )s(’)

7457
7  894

Sch.

Reg.-To.

Sch.|  Reg.-To.

1851
1852
ia )

9173

65

5
“)/

21 )  112
21 )  112

5  295
5  445

221
21)22)230

1795

2 )  43

»•)  7  KS)\V7Jr.o.)

7

22  (g)  121
%${&amp;amp;

5  835

94

*)  1263

75  |  *)  2130

1890

7 )  49

11762

17126
29  060

1830
1838
1840/7
1901
1907
1909

*)d)e)  16  Schiffszüge ­
  •)  1680
E )  24  |  *)  960
6 )  25  I
7 )  -  -
7 I  —  -

50
44
22
2

*)  1226

1901

7 )  //  1820  P.S.
7 )  -0  |  4  982
7 )  4  600  P.  S.
7 )  und  20—30  Priv
7 )  und  einige  P

40
6
atscl
rivat

13  883
1676P.S.
.  v.  ca.
-  u.  Reg

69  22465
77  i  3400  P.  S.
1500  Reg.-To.
.-Dampfer

22 )g)179

3721

8)  _  _
•  ~  -
3 )  -  ,  ~
ö )  u.  (Oberwe

26
2
29
ser  t

4835
’S’
.  Aller)

96

1907
1909
&amp;gt;rivatsc

s )  67
’)  ’4
•)  41
h.  u.  (Unt
u.  (überh

14486
728
erw.)  i)  5
►  ca.  too

92
70
74
7  Sc
'&amp;gt;am i

30504  |I  |
887
II116  1
liffe  klein.  Gesellsch.  u
fschiffe.

204
98
i)  296
58  Pn

57833
4007
vat-Sege

46
7
24
Ikähne

2853  b)
4  h)

■■  ■

—

Ächsverkehr  von  Bremen

Ausfuhr  von

nach

nach  dem

nach  dem

nach  dem

Bremen  landverschiedenen



Im  ganzen

I.  Besteder-II.

  Besteder-III.

  Besteder-Im

  ganzen

und  flußwärts

Orten  a)

bezirk  b)

bezirk  b)

bezirk  b)

zusammen

l )  a)  180589

7 )  213  289

5 )  35  074

*)  49  696

^  56  369

7 )  141  126

l )u.  2 )354  415

•)  a)  233  222

*)  243  727

43  203

-)  53  700

2 )  60  065

2 )  156526

7 )  u. 2 )  433  045

’)  27  158

7 )  276  519

7 )  e)  175  391

’)  451  910

l )  52  922

&amp;gt;)  a)  266  686
l )  276  735

2 )  50  965

*)  57  112

250

*)  164  327

‘Ju. 2 )  431  013

J )  329  656
*)*)a)  277  536

2 )  49  496

*)  68  382

2 )  61  979

2 )  179  857

•Ju. 2 )  509  513

')  f)  318  000

‘)  595  536
')  a)  244513

*)  49  985

a )  68  214

2 )  60  279

2 )  178  478

’)  u. 2 )  774  014

J )f)  139350

l )  384  000
l )  a)  275  800

-)  54  183

7 )  53  934

2 )  64  284

7 )  172  411

&amp;gt;)  u. 2 )  556  411

&amp;gt;)  13332
7 )  153  116

&amp;gt;)  428  916

2 )  58  734

^  65  484

! )  63  836

2 )  188  054

‘)  u. 2 )  616  970

*)  3090

3 )  a)  225  824

')  200  355

')  425  379

’)  60  035

*)  78  323

2 )  70  316

'-)  208  675

9 )  426  062

9 )  223323

9 )  649  385

&amp;gt;)  2  201
l )  e)  375  348

&amp;gt;)  a)  252  712

x )  628  060

2 )  54  756

*)  84  452

2 )  90  518

s )  229726

l )  u. 2 )  857  786

Jahr

10 )  658  055
u )  659  047

u )u. 12 )225  253
( 2 )g)  140  713

t0 )u. 2 )887  781
l2 )  884  300

1848

( s )g)  35  158

( 2 )g)  44  956

( 2 )  g)  60  722

u )  291  241

zur  Fuhre)

zur  Fuhre)

zur  Fuhre)

zur  Fuhre)
ll )  282  716

* 2 )  560  586
“)  574  012

1849

( 2 )  50  634

( ! )  43  758

( a )  66  717

(*)  161  109

zur  Fuhre)

zur  Fuhre)

zur  Fuhre,  davon
2 )  h)  8  110
nach  der  Ems)

zur  Fuhre)

12 )  674  883

1850

u )  214  489

u )  475  064

ll )  689  553

( 2 )  39  886

( 2 )  37  799

(*)  60  830

(*)  138  515

u )  236  269

zur  Fuhre)

zur  Fuhre)

zur  Fuhre)

zur  Fuhre)
1J )  542  360

1! )  764  214
u )  778  629

1851

( 2 )  35  977

p.  Eisenbahn  !1 )  295  845
p  Fuhre  u.  Post  u )  270  380

,3 )  309564

C)  35  762

( 2 )  59  387

( 3 )  131  126
zur  Fuhre)

12 )  849  753

zur  Fuhre)

zur  Fuhre)

zur  Fuhre)

n )  294  863

31 )  566  225

11 )  865  088

1852

O  32  562

p.  Eisenbahn  u )  451  066
p.  Fuhre  u.  Post  ll )  299  380

13 )  437  465

( 2 )  32  727

( 2 )  67  136

( 2 )  132  425

zur  Fuhre)

zur  Fuhre)

zur  Fuhre)

zur  Fuhre)

■ 2 )  1  404  046

’•)  432  868

n )  1  047  239

“)1  183  463

1900

■*)  2  758  755

,4 )  13  046  535

u )  15  805  290

1905

14 )  2  946  600

ll )  15  065  151

“)  18  011  751

1909

’*)  3  393  107

li )  16  584  499

14 )  19  977  606
        <pb n="292" />
        14

Anmerkungen:
a)  Die  Versendungen  sind  nach  den  Bezirken  der  Bremer  Reiheschiffahrtsgesellschaften  disponiert,  doch  sind,
wenn  gelegentlich  die  eine  Gesellschaft  Waren  für  Orte  einer  anderen  Gesellschaft  mitgenommen  hat,  soweit  Anm.  1  in  Frage
kommt,  diese  dem  Bezirk  der  zuständigen  Gesellschaft  zugezählt  worden.  Wegen  der  Verschiebungen  zwischen  den  Bezirken
bis  1847  ist  namentlich  zu  bemerken,  daß  Karlshafen  1816  bis  1818  und  1821  bis  1831  (1832  Karlshafener  Verein)  bei  der
Mündener  Abteilung,  1819  und  1820  und  seit  1833  bei  der  Hamelner  Abteilung  war,  daß  die  ältere  Grenze  zwischen  der
Mündener  und  Hamelner  Abteilung  vor  1833  zwischen  Höxter  und  Lauenlörde—Beverungen  lag,  in  der  Zeit,  wo  Karlshafen
bei  Hameln  war,  die  Mündener  Güter  separat  liefen,  und  daß  die  Hameln—Mindener  Grenze  1833  von  den  Grenzplätzen
Erder  und  \  lotho  auf  Hameln  und  Oldendorf  verschoben  wurde.  1844  ist  angegeben:  Münden  incl.  Holzminden,  Karlshafen
incl.  Hameln.  Die  separate  kleine  Börtfahrt,  die  sich  auf  der  bei  der  Aufstellung  des  Weserschiffahrtsregulativs  1815/1822
unberücksichtigt  gelassenen  unteren  Strecke  in  der  späteren  Zeit  selbständig  ausgebildet  hatte,  umfaßte  die  Ladeplätze:
Thedinghausen,  Verden,  Hoya,  Nienburg,  Stolzenau  und  Gernheim.  Sie  figuriert  in  den  Listen  als  solche  1837  und  1838  und
von  1841  incl.  ab;  1839  und  1840  wird  die  Fahrtals  Außerreihe-  oddr  andere  Schiffer  bezeichnet.  Die  Westfälische  Schiffergesellschaft, ­
  die  nach  der  Krise  1831  sich  von  der  Bremer  Schiffahrtsdirektion  abspaltete,  wird  als  solche  seit  1833  bezeichnet,
1832  heißt  die  Opposition  Rolff  &amp;amp;  Co.,  Krimmeiberg,  Güse  &amp;amp;  Co.  Sie  hat  sich  im  allgemeinen  auf  die  Konkurrenz  nach  dem
Mindener  Bezirk  beschränkt,  1832  tritt  sie  auch  im  Hamelner,  1838  mit  geringen  Mengen  im  Mündener  und  Hamelner  Bezirk
auf.  Seit  1840  incl.  kommt  im  Mindener  Bezirk  noch  eine  weitere  Konkurrenz,  die  in  Vlotho  domizilierte  Ravensberger
Schiftergesellschaft  hinzu.  In  dem  Krisenjahr  1832  hat  auch  noch  der  Karlshafener  Verein  ein  halbes  Jahr  lang  bestanden  und
sich  dann  wieder  der  Bremer  Direktion  angeschlossen.  Vor  1831  bestand  nur  eine  Reiheschiffahrtsorganisalion,  die  Bremer
Direktion  des  Weserschiffahrtsregulaiivs  von  1815/22,  die  in  fünl  Abteilungen  oder  Schilfergesellschaften:  nach  Münden  etc.,
Hameln  etc.,  Minden  etc.,  Celle,  Hannover  geteilt  war.  Die  seit  den  Difierenzen  1831/32  konkurrenzierte  Abteilung  Minden
der  Bremer  Direktion  verlud:  1833:  (1)  330UU  dz,  1834;  (1)  35250  dz,  1835:  (1)  38  636  dz,  1836:  (1)  36636  dz,  1837:  (1)  46100  dz,
1838:  (I)  49798  dz,  1839:  (1)  46057  dz,  1840:  (1)  35852  dz,  1841:  (l)  39973  dz,  1842:  (I)  25760  dz,  1843:  (1)  26  424  dz,  1844:
(1)  26  430  dz,  1845;  (1)  26  799  dz,  1846:  (1)  26217  dz  bzw.  (8)  26  804  dz,  1847:  fl)  22  467  dz  bzw.  (8)  33  374  dz;  1845  werden  im
Mindener  Bezirk  als  unter  bremischer  Assekuranz  befördert:  (8)  2261  dz  [und  (8)  26  804  dz  als  Bremer  Direktionsfuhr],
(8)  29  184  dz  als  unter  westfälischer  Assekuranz  befördert,  1846  bezw.  1847  (8)  25713  dz  bezw.  (8)  44  991  dz  als  unter  bremischer,
(8)  26823  dz  bezw.  (8)  21651  dz  als  unter  westfälischer  Assekuranz  befördert  bezeichnet.  1832  verluden  die  Hamelner  und  die
Mindener  Abteilung  der  Bremer  Direktion  zusammen  in  beiden  Bezirken:  (1)  12  527  dz,  1838  die  Mündener  Abteilung  der
Bremer  Direktion:  42002  dz,  die  Hamelner  Abteilung  der  Bremer  Direktion:  34  287  dz.  Nach  den  Plätzen  von  der  Allermündung
bis  vor  Minden  ist  nur  durch  Außerreiheschiffer  bezw.  nachher  die  separate  Börtfahrt  verladen  worden.  Der  Betrag  der
Gesamtverladung  der  Bremer  Reiheschiffahrtsdirektion  ist  1832:  (1)  153319  dz,  1833;  (i)  165000  dz,  1834:  (I)  164850  dz,  1835:
(1)  166950  dz,  1836:  (1)  137724  dz,  1837:  (1)  176  648  dz,  1838:  (1)  160077  dz,  1839:  (1)  141  628  dz,  1840:  (1)  161873  dz,  1841;
(1)  187  000  dz,  1842:  (1)  201  178  dz,  1843:  (l)  191  191  dz,  1844:  (1)  173  316  dz,  1845:  (t)  187  041  dz,  1846:  (1)  156  057  dz,  1847:
(1)  173282  dz  bzw.  (8)  165  053  dz.  Die  Bremer  Oberländische  Schiffahrts-Direktion  und  Deputa  ion  hat  sepaiate  Listen  für
ihre  Gesellschaften  bzw.  die  Konkurrenzgesellschaften  und  die  neuerdings  durch  die  Bahnschienenauffunr  und  zeitweise
Getreideaulfuhr  stark  anschwellende  Außerreihefahrt  geführt.  Als  Reihegüter  gelten  die  Kaufmannswaren  und  regelmäßig
kommende  Güter.
b)  Zusammensetzung  der  Güterbestederbezirke:  I.  Bezirk:  Celle,  Ülzen,  Soltau,  Dorfmark,  Burgdorf,  Peine,  —
Braunschweig,  Wolfenbüttel,  Helmstedt,  Schöningen,  —  Leipzig,  —  Dresden,  Wurzen,  Oschatz,  Meißen,  —  Chemnitz  und
benachbarte  Manufakiurörter,  —  Alienburg,  Schmölln,  Gera,  Adorf,  Ronneburg,  Zwickau,  Greiz,  Schleiz,  Piauen,  Oelsnitz,  Hof,—
Preußen,  vornehmlich  Halberstadt,  Quedlinburg,  Magdeburg,  Berlin,  Halle,  Eisleben,  Naumburg,  —  Harz,  vornehmlich  Goslar,
Klaustal,  Osterode,  Gandersheim,  Elbingerode,  Blankenburg,  nannov.  Zoll  (dieser  Harzteil  und  Österreich  werden.,  bis  lc34
zum  Ii.  Bezirk  gerechnet),  —  Nordhausen,  Sondershausen,  Sangerhausen,  Frankenhausen,  —  Schlesien,  Böhmen  und  Österreich
(Prag,  Wien),  —  Hamburg  und  Umgegend,  Lübeck,  —  Bremerhaven,—  Bremer  Umgegend  innerhalb  6  Meilen;  —  II.  Bezirk;
Hoya,  Nienburg,—  Hannover,  Hildesheim,  —  Einbeck,  Göttingen,  Münden  bis  Kassel,  —  Frankfurt  a.  M,,  Offenbach,  Hanau,  —
Eisenach,  Schmalkalden  etc.,  —  Eichsfeld,  Mühlhausen  etc.,  —  Gotha,  Erfurt,  —  Arnstadt,  Thüringer  Wald,  —  Weimar,  Rudolstadt,
Saalfeld  etc.,  —  Meiningen,  Schweinfurt,  Würzburg  etc.,  —  Hildburghausen  bis  Koburg,  —  Bamberg,  Nürnberg  etc.;  —
111.  Bezirk:  Wunstorf,  Bückeburg,  Rinteln,  Rodenberg  etc.,  —  Hameln,  Pyrmont,  ins  Lippische,  Herford,  Bielefeld,  Uchte,
Minden,  Vlotho,  —  Diepholz,  Lemförde,  Bohmte  etc.,  —  Osnabrück,  ßramsche,  Lengerich  etc.,  —  Meile,  Neuenkirchen,
Dissen  etc.,  —  Iburg,  Glandorf,  Telgte,  Münster  und  Warendorf,  —  nach  dem  Bergischen,  namentlich  Elherfeld  und  der
Rheingegend,  —  Wildeshausen,  Kloppenburg,  Löningen  etc.,  —  Oldenburg,  Varel,  Jever  etc.  und  Ostfriesland.
c)  Die  Angaben  sind  aus  einer  ungenauen  Güterbestedertabelle,  die  in  dem  Jahre  der  grundlegenden  Reform  1818
für  das  vorhergehende  Jahr  aufgestellt  wurde  (Handelskammer  in  Bremen,  Arch.  Coli.  Sen.  C.  48  a  (1),  entnommen.  Die
Zahlen  bedeuten  das  von  den  Güierbestedern  als  Frachtmakler  verladene  Gut.  Die  Besteder  machen  daneben  noch  Angaben
über  das  ohne  ihre  Vermittlung  auf  Anweisung  von  auswärts  etc.  verladene  Gut.  und  zwar  bezeichnen  sie  im  ersten  Bezirk
5421  dz  ca.,  im  dritten  Bezirk  1158  dz  ca  von  ihnen  vermitteltes  Gut  als  die  Hälfte  des  faktisch  verschickten  Gutes,  11  507  dz
ca.  im  ersten  und  11088  dz  ca.  Bestedergut  im  zweiten  Bezirk  als  dreiviertel  des  faktischen,  bei  2322  dz  ca.  im  ersten,  1380  dz
ca.  im  zweiten,  2563  dz  ca.  im  dritten  Bezirk  setzen  sie  hinzu:  weit  mehr,  bei  764  dz  irn  zweiten  BezLk  steht  keine  Bemerkung'-Die
  Zahlen  bleiben  sehr  gering:  6579  dz  als  Hälfte,  22  595  dz  als  dreiviertel,  6265  dz  mit  der  Bezeichnung  weit  mehr,  764  ohne
Bernerkung,  auch  wenn  man  die  damals  eintretende  Verschiebung  von  Fmßumschlag  auf  weitreichenden  Chausseeachsverkehr
und  die  primitive  Schätzungsweise  dieser  ersten  Tabelle  nach  vierspännigen  Wagen  ä  16  Pfundschwer  und  bisher  gänzlich
fehlender  Kontrolle  über  das  frei  vermittelte  Gut  berücksichtigt.  Die  Besteder  bekamen  in  den  Reformjahren  die  Garantie  als
alleinige  Frachtmakler  irn  Frachtfuhrwerk,  bzw.  unter  Exemtion  nur  der  Anweisungen  von  außen  und  unter  Einführung  von
Sondergebuhren  die  Kontrolle  über  alles,  nicht  bloß  das  von  ihnen  als  Frachtmakler  vermittelte  aus  Bremen  gehende  F  uhrgut
außer  dem  örtlichen  Kleinverkehr  mit  eigener  Fuhre,  worauf  dann  die  folgenden  rechnungsmäßigen  Listen  beruhen.
d)  Davon  nach  Thedinghausen  ca.  3000  dz,  nach  Verden  ca.  4500  dz,  nach  Hoya,  Nienburg  etc,  ca.  5400  dz,
Stolzenau  ca.  12000  dz,  Gernheim  ca.  2550  dz  (1).
e)  Incl.  auf  20000  dz  ca.  geschätzten  Nachbarschaftsverkehr  bis  zu  6  bis  8  Meilen  mit  eigenem  Gespann  außer
der  Kontrolle  der  Besteder.
        <pb n="293" />
        15

1880/81

1831/82

1843

1844

1847

dz

dz

dz

dz

dz

f)  Wormser  Getreide

(5)  227350

(5)  53310

(1)  166  249

(1)  133  820

(1)  166000

„  Eisenbahnschienen

(1)  89628

(1)  67144

(1)  140  000

1846  gingen  189  480  dz  Getreide  oberweser-  und  landauf  von  Bremen  (9).
In  den  älteren  Normaljahren  sind  etwa  10000  dz  Getreide  Obeiweserauffuhr  zu  rechnen,  so  1824:  10  960  dz
(Siegfried  Bärentz,  Mäckler,  Getreidelager  1824/25,  Bremen  1.  Jan,  1825,  Smmlg.  d.  Bremer  Stadtb.  Brem.  c.  1655),  1827/8:
9118  dz,  1828/9:  8342  dz,  1829/30;  9045  dz  (5).
g)  12.  Dezember  1847  Eröffnung  der  ersten  bremischen  Bahn,  nach  Wunstorf.
h)  Wegen  der  dänischen  Blockade.
1)  Handelskammer  in  Bremen,  Archiv  Coli.  Sen.  C.  34.  d.  Notizen  der  5  Reihefahrten,  Oberländische  Schiffahrtsdirektion ­
  und  -Deputation,  Dupla  im  Bremer  Staatsarchiv  R.  9.  o.
2)  Staatsarchiv  in  Bremen  R.  13.  A.  4,  Güterbestederberichte.  Handelskammer  in  Bremen  Arch.  Coli.  Sen.  C.  48.  a,
Güterbestederbt  richte.  Vgl.  a.  n.  Br.  Slaatsarch.  Ss.  4,  d.  2,  Nr.  18.
3)  Fr.  v.  Reden,  Das  Königreich  Hannover,  statistisch  beschrieben,  Hannover  1839,  II.  Abt.,  S.  115,  151,  152.
4)  Handelskammer  in  Bremen,  Arch.  Coli.  Sen.  C.  34.  d,  Tabelle  unterzeichnet  Ludwig  Bindseil.
5)  F.  Glünder:  Kurze  Darstellung  einiger  der  wichtigsten  Verhältnisse  bei  Eisenbahnen  mit  besonderer  Beziehung
auf  solche  Anlagen  zwischen  Hamburg,  Bremen  und  Hannover,  Hannover  1834,  Anlage:  Übersicht  von  der  Einfuhr  und  Ausfuhr ­
  des  Königreichs  Hannover  über  Bremen  1827/8  bis  1831/2  nach  vom  Finanzministerium  zu  Hannover  aus  den  Steuerrollen
der  Grenzzollämter  Brinkum  und  Dreye  zur  Verfügung  gestellten  offiziellen  Auszügen.
6)  Aus  einem  Prospekt  der  Reiheschiffahrtsdeputation  von  1838,  Sammlung  der  Bremer  Stadtbibliothek  Brem.  b.  1141.
7)  Arnold  Duckwitz  in  einer  handschriftlichen  Ausarbeitung,  vorgetragen  am  1.  Mai  1841  im  Senat:  Ertragsfähigkeit
einer  Eisenbahn  zwischen  Bremen  und  Hannover.  Hinterlassene  Papiere  des  Herrn  Bürgermeisters  Duckwitz,  im  Besitz  von
Herrn  Ferd.  Duckwitz  in  Bremen.  Nach  Anschreibungen  des  Weserzolls,  den  Berichten  der  Güterbesteder  und  Schätzung  des
Lokalachsverkehrs.
8)  Handelskammer  in  Bremen,  Archiv  Coli.  Sen.  C.  34.  d.  Notizen  der  Reihefahrten.  Variante.
9)  Handels-Archiv,  hrsg.  im  Kgl.  Handels-Amte  zu  Berlin,  Jahrg.  1847,  I.  Hälfte,  Berlin  1847,  S.  342.
10)  Arnold  Duckwitz  in  einem  Brief  an  den  Bremer  Kaufmann  J.  A.  Droege  als  Abgeordneten  zur  Nationalversammlung,
datiert  aus  Bremen  d.  7.  Juli  1848.  Nachgelassene  Papiere  des  Herrn  Bürgermeisters  Duckwitz,  im  Besitz  von  Herrn  Ferd.
v  Duckwitz  in  Bremen.
11)  Tabellarische  Übersichten  des  Bremischen  Handels,  Jahrg.  1850,  S.  23,  71,  1851,  S.  21,  1852,  S.  21.
12)  Jahrbuch  für  die  amtliche  Statistik  des  Bremischen  Staates,  I.  Jahrg.,  1868,  I.  Heft,  S.  192,  193.
13)  TabellaTsche  Übersichten  des  Bremischen  Handels,  Jahrg,  1851,  S.  191,  1852,  S.  190.
14)  Jahibuch  für  Bremische  Statistik,  Jahrg.  1900,.  1.  Heft,  Seite  30,  31,  1905,  Z.  Statist,  d.  Schiffs-  u.  Warenverk.
i.  J.  1905,  S.  33,  1906,  Zur  allgem.  Statistik  der  Jahre  1901  bis  1905,  S.  62,  63,  19u0,  Z.  Stat.  d.  Sch.  u.  Warenverk.  S.  55.

Anmerkungen  für  den  Flußschiffsbestand  der  Weser  i.  d.  J.  1783—1909.

;i: )  Schätzungsweise  errechnet  aus  Zahl  und  Typen  der  Schiffe  und  Schiffszüge  in  Durchschnitts-  und  Mittelzahlen.
a)  Privative  Mündener  Fahrt  nach  Kassel  (nebenbei  Werra  bezw.  Weser).
b)  Kassel—Hersfeld.
c)  Bis  Kassel  verkehren  heute  Weserschiffe.
d)  Reiheschiffahrt.  1840/47  insges.  164  (6),  1846:  167  Reihesch.  (15).
e)  Wert  der  regulativmäß.  Keiheschiffszüge  (Masten)  auf  Oberweser,  Aller  u.  Leine  865  341  Mk.  (4).
I)  1845:  298  Fahrz.  v.  15  890  Reg.-To.  a.  Weser,  Aller  u.  Leine.  (Bemerk,  geg.  d.  Beschl.  d.  d.  Reichsvers,  betr.
Flüsse  etc.,  Hannover  1849,  S.  63.)
g)  Incl.  Dampfer.
h)  Incl.  Hunte,  Hamme  und  Lune:  65  Leichter  von  3604  Reg.-To.  und  3  Dampfer  von  12  Reg.-To.
B  Incl.  Seeleichter,  keine  Seedampfer.
1)  J.  L.  Quentin,  Ber.  e.  Abr.  v.  d.  Schiff,  a.  d.  Weser,  Gött.  1788,  S.  24  ff.
2)  Patje,  K.  Abr.  d.  Fahr.-,  Gew.-  u.  Hdlgs.-Zust.  i.  d.  Chur-Br.-Lüneb.  Landen,  Gött.  1796,  S.  440  ff.
3)  Statist,  d.  d.  Reichs,  Bd.  192,  Berlin  1909,  I.  42.
_  4)  ü.  F.  Niemeyer,  Übers,  v.  d.  Wes.-,  Aller-  u.  Leine-Reihe-Schiffs-Kosten,  Bremen,  Mai  1831.  Brem.  Staatsarch.
  R.  9,  o

5)  F.  v.  Reden,  D.  Kgr.  Hannov.,  II.  Abt.,  Hann.  1839,  S.  111,  112.
6)  S.  d.  (1840-47,  ?  1846).  Arch.  Coli.  Sen.  C.  34.  d.
J)  W.  Metierhausen,  D.  Oberweserschiffahrt  i.  1.  Jahrz.,  Kassel  1902,  S.  68,  69.
o)  Brem.  Nadir.,  26.  Febr.  1909.
9  Brem.  Nachr.,  4.  Aug.  1906.
10)  P.  f.  Wed  di  gen,  Westph.  Magaz.,  III.  Bd.,  H.  9,  1787,  S.  250  ff.
Jl)  Oberl.  Wes.-Schiff.-Regulativ  v.  1815.  Brem.  Stb.  Brem.  b.  1141.
3?hresb.  d.  Ges.  d.  Ver.  Weser-Dampfsch.  Br.  Stb.  Brem.  b.  1140.
J3)  H.  Meldinger,  D.  d.  Ströme,  IV.  Abt.,  Lpz.  1854,  S.  37.
£ ros P-  d.  Deput.  f.  d.  Oberw.-  etc.  Schiff.,  (Brem.)  1837.  Br.  Stb.  Brem.  b.  1141.
Jö  Fr.  Hühn.  D.  Weser,  Ztschr.  d.  Ver.  f.  d.  Statist.,  I.  Jg.,  1847,  S.  676,  II.  Jg„  1848,  S.  389.
}6  Brem.  Adreßb.
\D  i  W.  Smidt,  Übers,  d,  Brem.  Seesch.,  Bremen  1841.
fS  5 eil -  2 -  Nr.  151  d.  Bremer  Ztg.,  1846.
19)  Notiz  v.  F.  A.  Delius.  Br.  Sl.-A.  R.  11.  e.
£{  P f euß.  Hdls.-Arch.,  Jg.  1847,  I.  Hälfte.  S.  336.
iol  f ab *  Übers -  d -  Br -  Handels,  1851,  S.  189,  1852,  S.  188.
-J)  Jahrb.  f.  br.  Stat.,  1890,  I.  H..  S.  270,  1901,  I.  H.,  S.  321.
        <pb n="294" />
        16

Bremische  Einfuhr  und  Ausfuhr  land-  und  flußwärts  nach  Mengen  in  Doppelzentnern  in  den  Jahren
Tab.  8  1800  bis  1854,  1900,  1905,  1909.

Jahr

Oberweserverkehr

Äohsverkehr

Einkommend

Ausgehend

6 )  a)  50  990

4 )  146  918*
*)a)  143  669

X

£

*)  138  283*

6 )a)  59  542

XI
;cö

5 )a)  137  064

5

4 )  144  252*

x‘.S

5 )  a)  61  039

5 )a)  140  583

O  i-H

LO

4 )  149  408*

5 )  a)  46  657

5  io  '

6 )a)  152  777

V)
x:

4 )  148  803*

io
X

5 )  a)  48  554

5

5 )a)  156  674

u&amp;lt;

•a

4 )  155  973*J

■O

’d**

4 )  152  351*1

4 j  151  432*

*

dS

4 )  151  444*

öS

s )  150  817*

V)  y—4

•gs

4 )  137  657*

X
U

r-  CtJ

4 )  155  513*

3

7 )f)  65-80  000  ca.

7 )  g)  175  391

Talwärts

1800
1801
18267
1827/8
1828/9
1829/30
1830/1
1831/2
1832/3
1833/4
1834/5
1835/6
1836/7
1837/8
1840

1841
1845
1846
1847

1848
1849
1850
1851
1852
1853
1854
1900
1905
1909

*)  664  200
‘)  441  000
6 )  325  206
‘)  358  981
6 )  350  455
6 )  349  924
‘)  318  320

')  e)  856  770

')  c)  947  436
9 )  792  587
9 )  655  955
966  110
°)  e)  967  578
10 )  761  674
10 )  765507
,0 )  933  888
l0 )  932  829
10 )  913441
10 )  951  966
l0 )  1  033  692

")  3790411
1! )  5  021  070
,2 )  7  248  731

,Ä°o

Bergwärts
‘)  298  400
7 )  122  400
*)  175  697*
6 )  199  168
’)  184  586*
6 )  184  920
’)  234  390*
6 )  209  550
a ) e )  183  513*
'Ob)  458  579
*)b)  304  840*
6 )  323  468
‘)b)233  179*
l )b)  258  624*'
7 )  225  086*
*)  242  490*
*)  214  950*
')  187  247*
*)  261  151*
7 )  276  519

6 )  266  686
G )  b)  428  916
6 )  b)  426  062
7 )  b)  657  461
9 )  b)  658  055
,0 )  b)  659  047
6 )  b)  628  060
,0 )  291  241
'“)  214  489
,0 )  236  969
,0 )  294  863

&amp;gt;°)  432  868
10 )  269  185
l0 )  353  251

12 )  2  758  755
lr )  2  946  600
I2 )  3  393  107

Zusammen
7 )  962  600
’)  563  400
l ) s )  423  567
5 )  524  3741
') 3 )  424  155  _
6 )  543  901  -
') a )  463  349
6 )  574  046
’) 8 )  466  466
6 )  808  503
V)  633  398
6 )  641  788
7 ) 3 )  501  178.
l ) 5 )  492  605  ‘
l )c)  479  446
l )c)  487  904
*)c)  406  353
■)c)  475  227
&amp;gt;)c)  442  053  „
e)  1  133  289

')u. 6 )e)  1214122
! &amp;gt;)  u. 6 )  1  221  503
9 )  u, 6 )  1  082  017
7 )  e)  1  623  571
9 )  e)  1  623  463
10 )  e)  1  626  625

df?
—

°)u. u )  847  258

10 )  1  502  915
J0 )  979  996
10 )  1  170  857
10 )  1  227  692
davon  p.  Eisenbahn  10 )
dav.  p.  rühre  u.  Post  10 )
5 °)  1  346  309|  10 )1
davon  p.  Eisenbahn  10 )
dav.  p.  Fuhre  u.  Post  10 )
10 )  1  221  1511  10 )  1
davon  p.  Eisenbahn I0 )
dav.  p.  Fuhre  u.Post 10 )  1
10 )  1  386  9431  ’°)  1
davon  p.  Eisenbahn  ,0 &amp;gt;
dav.  p.  Fuhre  u.  Post  10 &amp;gt;  1
I2 )  6  549  1661  “J  13
,2 )  7  967  670  12 )  15
12 )  10  641  8381  12 )  18

(Transit  auf  einer  Achse  4 )  7 )  8561)
4 )  156  526
4 )  164  327
4 )  188  054
*)  223  323
4 )  229  726
“)  u.  “)  225  253
10 )  282  771
u ‘)  475  064
l0 )  541  655
I0 )  566  225
&amp;gt;°)  295845
“)  270380
"&amp;gt;)  750446
&amp;gt;»)  4SI  066
•»)  299  380
10 )  821  646
10)  486  688
&amp;gt;»)  335  958
10 )  753  165
W)  495253
io)  257  912
* 7 )  13  046  535
12 )  15  065  151
&amp;gt; 2 )  16  584  499

995  031
847  853
077  989
004  415
263742
740673
047  239
276912
770327
143  591
375  872
097  719
547  316
485175
062  141
602  794
994  869
501  341

Zusammen

6 )a)  194  659
6 )  a)  196  606
6 )  a)  201  6224,:
5 )a)  199  434
s )  a)  205  288

X  O

7 )  f)  240—25500b
ca.
V 4 )  220-240000
ca.

°)u. u )  1  072  511
lö )  1  277  802
10 )  1  322  917
,0 )  1  619644
"’)  1  570640
“)  559  587
*»)  1  011  053
10 )  1  797  685
&amp;gt;»)  727  978
&amp;gt;»)  1069  707
10 )  2  295  237
&amp;gt;°)  862560
«)  1433  677
l0 )  2  300  481
&amp;gt;°)  980  428
,0 )  1320053
n )  26649319
u )  31  060020
”)  35085  840

a)  Ohne  die  Hamburger  [je  100000  dz  ca.  jährl.  hin  und  her  auf  Harburg,  je  500  dz  auf  Verden  (Niemeyer),
Sammlg.  v.  Ansicht,  üb.  Eisenb.,  Bremen  1836,  S.  431  und  Oldenburger  [4500—6000  dz  ausgehend  (4)J  Siraße.  —  b)  Starke
Getreideauffuhr  (1)  (5).  —  c)  Außer  den  zollfreien  Gütern.  —  d)  Ohne  die  unchaussierten  Straßen  des  Olbenburg-Nordhorn-Quakenbruckerund
  Minden-Uchler  Verkehrs,  den  Lokalverkehr  und  Bremerhaven  [100  dz  ausgeh.  (4)]  [Insgesamt  ausgehend
13—lu  000  dz  (4)].  —  e)  Incl.  Flößholz  (7).  —  f)  Ohne  die  Oldenburger  Straße.  Nach  gesammelten  Notizen  von  Brinkum
jährl.  100—130  000  Zentner,  von  Hemelingen  her  25—30000  Ztr.  Genauere  Auskunft  würde  das  hannoversche  Zollamt  Brinkum
f eben  können.  (7)  Bremische  Deklaration  des  landseitigen,  abgabenfreien  Verkehrs  seit  1.  Jan.  1847  (Sammlg.  d.  Verordng.,  1846,
8.  Dez.,  S.  72,  no.  45).  Bei  1213  220  dz  Seeeinfuhr  (Angabe  in  Zentnern  und  Last,  die  Lastangabe  entsprechend  90  992  Reg.-To.)
verteilen  sich  761311  dz  auf  Stadtkonsum,  indirekte  Seeroute  elbwärts  (mindestens  50000  dz,  —  nach  Bremen  mindestens
30—37000  dz),  rheinwärts,  nach  Ostfriesland,  Oldenburg  und  nach  der  Ostsee.  —  g)  Incl.  Lokalverkehr  außer  Kontrolle
der  Besteder  (7).  5
m  IVi.  R e den,  Das  Kgr.  Hannover,  Hann.  1839,  11.  Abt.,  S.  115,  151,  152,  155,
H  7?  •  *■  Bremen,  Arch.  Coli.  Sen.  C.  34.  d.  Tabelle,  unterzeichnet  Ludw.  Bindseil.
3)  G.  W.  Marcard,  Z.  Beurth.  des  National-Wohlst.  im  Kgr.  Hann.,  Hann.  1836,  S.  64.
4)  Bremer  Staatsarch.  R.  13  A.  4,  Br.  Hdlsk.,  Arch.  Coli.  Sen.  C,  48.  a.  Güterbestederberichte.
5)  F.  Glünder,  K.  Darst.  ein.  d.  wichtigst.  Verhältn.  b.  Eisenb,,  Hann.  1834,  Anlage.
6)  Hdlsk.  i.  Brem.,  Arch.  Coli.  Sen.  C.  34,  d.,  Br.  Staatsarch.  R.  90.  Notizen  d.  Oberl.  Schitf.-Dir.  u.  Dep.
7)  Am.  Duckwitz  in  Vortrag  vom  I.  Mai  1841  im  Senat.  Nachgelass.  Papiere.
8)  (A.  Duckwitz),  Der  Brem.  Handel  in  1841,  Wöchentl.  Beiblatt  des  (Kölner)  Allgetn.Organs,  1842,  23.  Febr.,  Nr.8.
9 (  E reuß -  Handels-Archiv,  hrsg.  im  Kgl.  Handels-Amte  z.  Berlin,  Jg.  1847,  I.  Hälfte,  1847,  S.  342.
10)  Tabell  Übers,  d.  Brera.  Haüdels,  Jg.  1849,  S.  22,  23.  1850,  S.  20,  23,  1853,  S.  24,  78,  1854,  S.  21,  31.
11)  Jahrb.  t.  d.  amtl.  Statistik  d.  Brem.  Staates,  1.  Jg.,  1868,  1.  Heft,  S.  190,  191,
12)  Jahrb.  f.  brem.  Stat.,  Jg.  1900,  I.  H„  S.  30,  31,  1905  Handelsstat,,  S.  32,  62,  63,  1906,  z.  allg.  Stat,  d.  J.  1901-05,
S.  62,  65.  .75,  76,  1909,  Hdlsstat.,  S„  54/  55.
        <pb n="295" />
        17

Der  ausgehende  und  einkcmmende  Verkehr  Bremens  mit  dem  Hinterland  auf  den  direkten  und
indirekten  Wegen  nach  IVIengen  in  Doppelzentnern  im  iahre  1840.
Tab.  9  I.  Direkte  Wege.

dz

dz

Ä.  Fuhrtransporte  von  Bremen  über  Hannover  und  Osnabrück  und  auf  Hamburg  (und  Oldenburg)
und  umgekehrt.

a)  Ausgehend  von  Bremen:

Nach  Celle,  Burgdorf,  Peine

*)  2 )  a)

702

»

Braunschweig,  Wolfenbüttei...

‘)  2 )  a)

6379

Leipzig

1 ) 2 )  a)

4702

Oschatz,  Dresden

2 ) 2 )  a)

605

Chemnitz

] )  2 )  a)

5193

Ölsnitz,  Hof

5 ) 2 )  a)

1050

n

Magdeburg,  Naumburg  etc.  ...

')  2 )  a)

6690

dem  Harz

J )  2 J  a)

3780

Nordhausen  etc

2 ) 2 )  a)

3516

•

Hamburg  und  Umgegend,  auch
Lübeck

2 )

9850

rt

Hoya,  Nienburg

2 )

225

Hannover,  Hildesheim

*)  ' 2 &amp;gt;  a)

,5  723

Einbeck,  Göttingen

')  2 )  a)

8054

Frankfurt  a,  M.,  Hanau

‘) 2 )  a)

5421

Eisenach,  Schmalkalden

’)  2 )  a)

1919

Mühlhausen  etc

*) 2 )  a)
‘)  2 )  a)

1489

Gotha,  Erfurt

6516

Arnstadt,  Thüringer  Wald

’)  2 )  a)

1897

Weimar,  Rudolstadt

‘) 2 )  a)

929

Meiningen,  Schweinfurt

1 ) 2 )  a)

2438

n

Hildburghausen,  Koburg

*)  2 )  «)

982

n

Bamberg,  Nürnberg

‘) 2 )  a)

8097

Wunstorf,  Bückeburg

J ) 2 )  a)

3183

Minden  und  Vlotho

‘)  *)  a)

1341

Herford,  Bielefeld

’) 2 )  a)

4170

»

Grafschaft  Berg  (Elberfeld)....

’) 2 )  a)

2755

Zu  übertragen
a)  Bergschiffahrt:
Nach  der  Oberweser:

107  606

Übertrag  ...
Nach  Borgholzhausen
„  Münster  etc
.  Osnabrück
,  Wildeshausen,  Clopj-enburg,
Löningen,  Vechta,  Lohne  etc.
,  Oldenburg,  Varel,  Jever  etc.,
Ostfriesland
,  Bremerhaven
„  Gegenden,  ca.  6  bis  8  Meilen
von  Bremen  mit  eigenem
Gespann  außer  der  Kontrolle
der  Besteder  ist  erheblich  ..

Insgesamt.

Via)

b)  Einkommend  nach  Bremen
Von  Brinkum  her  ‘)  c)  ca.
,  Hemelingen  her  *)  c)  ca.
Insgesamt  l )  c)  ca.
Total  ausgehend  und  einkommend  per
Achse  *) 2 )  ca.
c)  Transit  auf  einer  Achse  durch
Bremen

Total  ausgehend  und  einkommend  mit
Transit  per  Achse  ') 2 )  ca

107  606
2 )  2 )  a)  3356
Via)  3798
*)  2 j  a)  27  996
2 )  8909
2 )  4315
2 i  723

’)b)  ca.  22  000

ca.  180  OOO

50000—65000
12500-15000

65—80  000
245-260  000
2 )  8561
250-270  000

Nach  Hoya  etc
.  Minden,  Vlotho,  Rinteln  bis
Hameln
„  Hameln,  Bodenwerder  etc.  ..
,  Münden
dav.  weiter  nachWanfried  .  ’)b)
»  nach  Sachsen,  dem  Erzgebirge, ­
  Voigtlande  etc..
Zusammen  nach  der  Oberweser
von  Hoya  bis  Münden

Nach  der  Aller  und  Leine:
Nach  Verden
„  Hannover
„  Celle  und  Braunschweig
Zusammen  nach  d.  Aller  u.  Leine

&amp;gt;) s )  59  897
Insgesamt  Oberweserbergverkehr  ') 3 )  276  519

B.  Oberwesersohiifahrt.
b)  Talschiffahrt:
Von  der  Oberweser:
Von  der  Oberweser  mit  Einschluß  des

*)  9 )  27  158
&amp;gt;)  ■)  106553
V)  35  307
V)  47  607
ca.  20-25  000
*)  b)  ca.  6  000

*) s )  215  123

')  “)  4  022
&amp;gt;) 3 )  21  155
&amp;gt;)  »)  30  722

geflößten  Holzes.
Von  der  Aller  und  Leine:
Kaufmannsgüter
Eine  Partie  Mauersteine  von  Verden.
Steinkohlen
Krummholz  etc.  (in  Schiffen)
Holz  in  Flößen

Zusammen  von  d.  Aller  u.  Leine
Insgesamt  Oberwesertalverkehr  .
Total  zu  Berg  und  zu  Tai  fiußwärts..
Total  land-  und  fiußwärts  von  Bremen
ins  Binnenland  2 ) 2 )
Total  land-  und  fiußwärts  aus  dem
Binnenland  nach  Bremen  P) 2 ) 3 )  ca.
Total  land-  und  fiußwärts  von  und
nach  Bremen  l ) 2 ) s i

566  895

&amp;gt;) 3 )  111  278
') 3 )  1  135
*)  3 )  208
2 )  8 )  44  515
*)  ')  132  739

&amp;gt;)  ’)  289  875
2 ) a )  856  770
V)  1131  789
8 )  ca.  457  00«
920—935  000
ca.  1  390  000
2
        <pb n="296" />
        18

Tab.  9  (Schluß)

II.  Indirekte  Wege.

dz

Für  den  Absatz  auf  Umwegen,  sowie  nach  fernen  Häfen  und  zum  Konsum  in  der  Stadt
bleiben  demnach  von  der  Seeeinfuhr,  die  sich  auf  ungefähr  1 ) t )  1  213  000  dz
beläuft,  wenn  der  natürliche  Absatz  auf  dem  Land-  und  Flußwege  ca.
l )  ’) 8 )  457  000  dz  beträgt  1 ) 9 ) 8 ) 4 )d)  ca.  756  000
(Diese  ^dJZSöOOO  dz  verteilen  sich,  nach  Abzug  dessen,  was  davon  in  Bremen
verbraucht  ist,  auf  die  Route  nach  Holland,  nach  Hamburg  und  der  Elbe,  nach
Ostfriesland  und  Oldenburg  und  nach  der  Ostsee.)

Über  die  Elbe  ins  Binnenland  gehen  über  See  mindestens.
Elbabwärts  und  über  See  nach  Bremen  kommen  mindestens

‘)  e)  50000
')  e)  30-37500

Anmerkungen:
a)  Diese  Zahlen  stehen  auch  in  der  Broschüre:  Die  Eisenbahnen  zwischen  Bremen,  Hannover  und  Minden,
Bremen  1842,  S.  6,  nach  den  ständischen  Aktenstücken,  die  Eisenbahnanlagen  betreffend,  S.  29  u.  30,  unter  Verteilung  auf  die
projektierten  Eisenbahnzugrichtungen  aufgeführt.
bl  Schätzung.
c)  „Über  den  Landtransport  nach  Biemen  wird  keine  genaue  Controle  gehalten,  weil  derselbe  Abgabenfrei  ist.
Wahrscheinlich  wird  das  Zollamt  zu  Brinkum  einen  genauen  Aufschluß  darüber  geben  können.  Nach  gesammelten  Notizen
wird  das  Quantum,  welches  von  Brinkum  her  nach  Bremen  kommt,  jährlich  betragen  zwischen  100  000  und  130  000  Centner
und  Hemelingen  zwischen  25000  und  30000  Centner“  (1).
d)  „Es  liefern  diese  Zahlen  den  sicheren  Beweis,  daß  Bremens  Seehandel  schon  ansehnlich  zu  groß  geworden  ist
für  seinen  direkten  inländischen  Abzug,  und  daß  dieser  daher  auf  Umwege  gezwungen  wird“  (1).
e)  r Es  ist  schon  angegeben,  daß  selbst  zur  Fuhr,  trotz  der  höheren  Kosten  der  Fracht  und  des  hannoverschen
Transitzolls  nach  Magdeburg  etc.  4344  Sch.-S  oder  13  032  Centner  Waren  versandt  werden,  der  eigentliche  Hauptverkehr  mit
der  El£gegend  findet  jedoch  zu  Wasser  statt,  ist  aber  nicht  genau  zu  ermitteln,  weil  darüber  alle  Controle  fehlt.  Sollte  man
aber  zu  viel  annehmen,  wenn  man  von  den  l l / 2  Millionen  Centnern,  welche  sich  seewärts  vertheilen,  für  diese  Route
100000  Centner  abschlägt.  .  .  Für  die  Güter  die  Elbe  abwärts  fehlt  ebenfalls  der  genaue  Maaßstab.  Das  Quantum  ist  ebenfalls
sehr  erheblich  in  Manufakturwaren,  Leinen,  Glaswaren,  Mehl,  Stärke,  Zink  und  dergleichen  bestehend,  und  wird  man  schwerlich
über  den  jetzigen  Bestand  hinausgehen,  wenn  man  diesen  Transport  auf  60  ä  75000  Centner  veranschlagt“  (1).
*)  Vortrag  von  Arnold  Duckwitz  im  Senat  vom  1.  Mai  1841:  Ertragsfähigkeit  einer  Eisenbahn  zwischen  Bremen
und  Hannover.  Aus  den  nachgelassenen  Papieren  des  verstorbenen  Herrn  Bürgermeisters  Duckwitz  im  Besitz  von  Herrn
Ferd.  Duckwitz  in  Bremen.
2 )  Berichte  der  Güterbesleder  an  die  Frachtfuhr-Inspektion  bezw.  Deputation.  Akten  des  Bremer  Staatsarchivs
R.  13A4;  Akten  der  Handelskammer  in  Bremen  im  Schütting.  Arch.  Coli.  Sen.  C.  48.  b,
8 )  Grundlage:  Die  Register  des  Weserzollamts.
*)  Grundlage:  Die  von  den  Beamten  des  Departements  der  Schlachte  herausgegebenen  Einfuhrlisten.  Bremer
Staatsarchiv  R.  11  e;  Arch.  Coli.  Sen.  C.  48.  b.;  Stadtbibi.  Brem.'  c.  1655.

Der  Warenverkehr  zwischen  Bremen  und  Bremerhaven  hin  und  zurück  nach  Mengen  in  Doppelzentnern
Tab.  10  in  den  Jahren  1839—1848  *).

Jahr

Doppelzentner

Jahr

Doppelzentner

1839

620027

1844

1  070  181

1840

758  174

1845

1  200  035

1841

815  105

1846

1  369  484

1842

930  274

1847

1  704  867

1843

989  839

1848

1  329  038

0  Berechnung  bei  Erörterung  einer  Bahn  Bremen—Bremerhaven.  Bremer  Staatsarchiv  R.  20.  b.  1.

Der  Verkehr  auf  Oberweser,  Oberelbe  und  Rhein  (Bremen,  Hamburg,  Niederlande)  talwärts  und  bergwärts
Tab.  11  nach  Mengen  in  Doppelzentnern  in  den  Jahren  1826/1827  —1851.

Jahr

1826/7  .
1827/8  .
1828/9  .
1829/30
1830/1  .
1831/2  .
1832/3  .
1833/4  .

Oberweser

V)
V)
V)
V)
V)
X)  2)
V)
V)

410  860
411430
449  448
452  472
614  396
486  140
477  826
465  111

Olierelbe

V)
.)  2)
n
V)
V)
V)
‘n
V)

2  000  876
2  032  915
2  481  200
2  404  485
2  748  368
1  942  767
2  111  741
2  211  521

1832.
1833.

Rhein
Grenzverkehr
Lobith—Emmerich

4 )  3  289  090
‘)  3  546  220
        <pb n="297" />
        19

Tab.  11  (Schluß)

Jahr

Oberweser

Oberelbe

Jahr

Rhein
Grenzverkehr
Lobith—Emmerich

1834/5

*)  2 )  473  266
*) ! )  394162
*) ! )  460  970

2 )  1  878  046
2 )  2  129  201

1834

4 )  3  811  330
4 )  3  967  760

1885/6

1835

1836/7

8 )  2124  144

1836

4 )  4  114  880

1837/8

*)  2 )  428  791
s )  1  269  354
“)  953  349
8 )  316  005

*)  1  189  304
8 )  4  566  851
")  1  716  066
“)  2  850  785..

1837

4 )  4  701  420
4 )  4  896  610
')  5  762  190
•)  a)  5  918  740
8 )a)  880  285
*)a)  3  495  591
8 )a)  2  423  149

1851

1838
1851

davon  zu  Tal
zu  Berg

beziehungsweise,
dazu  Floßholz...
zu  Tal
zu  Berg

b)  1900

4 )  4  321  170
4 )  2  533  310

4 )  54  018  190
4 )  25  264  330

1900

4 )  c)  131  918  450
4 )c)  41  530  370

davon  zu  Tal

davon  zu  Tal  ..  .

zu  Berg

4 )  1  787  860

4 )  28  753  860

zu  Berg  •  .

l )  C)  90  388  080

b)  1905

4 )  5  098  540

4 )  59  215  150

1905

4 )  c)  206  731  890

davon  zu  Tal

4 )  3  220  740

4 )  25  222  160

davon  zu  Tal  .  .  .

4 )  c)  81  295  600

zu  Berg

4 )  1  877  800

4 )  33  992  990

zu  Berg  •  .

4 )  C)  125  436  290

Anmerkungen:
*)  -Außer  den  zollfreien  Gegenständen  (2).
a)  Holländisches  Grenzzollamt  Lobiih.
b)  Vgl.  ferner  zu  den  heutigen  Verhältnissen:  Victor  Kurs,  Der  in  den  Weserhäfen  für  bremische  Rechnung
betriebene  Seehandel  und  der  Anteil  der  Binnenschiffahrt  daran,  Sonderdruck  Nr.  125  der  Zeitschrift  für  Binnenschiffahrt,
V.  Jajirg.,  Berlin  1898;  Leo  Sympher,  Das  Verkehrsgebiet  der  Weser,  Zentralblatt  der  Bauverwaltung,  XXIII.  Jahrg.,  1903,
S.  345  ff.,  mit  Karte,  ders.,  Karte  des  Verkehrs  auf  deutschen  Wasserstraßen  im  Jahre  1885,  Verlag  des  Berliner  Lithogr.  Instituts,
Berlin  1885;  ders.,  Der  Verkehr  auf  den  deutschen  Wasserstraßen  in  den  Jahren  1875  und  1885,  Zeitschrift  für  Bauwesen,
XLI.  Jahrg.,  1891,  S.  45  ff.  u.  Bl.  14;  ders,  Die  Zunahme  der  Binnenschiffahrt  in  Deutschld.  von  1875  bis  1895,  Ztschr.  f.  Binnenschiff., ­
  VI.  Jg.,  1899,  S.  150  ff.;  ders.,  Die  Entwicklg.  d.  deutsch.  Binnenschiffahrt  in  den  fünfundzwanzig  Jahren  1875—1900,
ebenda  X.  Jahrg.,  1903,  S.  151  ff.;  etc.;  Jahresbericht  der  Handelsk.  in  Minden,  1906/7,  S.  53;  Vierteljahrshefte  zur  Statistik  d.
deutschen  Reichs,  XVIII.  Jg.,  1909,  IV,  122.
c)  Deutsches  Grenzzollamt  Emmerich.
*)  G.  W.  Marcard,  Z.  Beurth.  des  National-Wohlstandes  des  Handels  und  der  Gewerbe  imKgr.  Hannover,  Hannover
1836,  S.  64.
2 )  Fr.  v.  Reden,  D.  Kgr.  Hannover,  II.  Abt.,  Hann.  1839,  S.  8,  154.
8 )  Heinrich  Meidinger,  Die  deutschen  Ströme  in  ihren  Verkehrs-  u.  Handelsverh.,  mit  Statist.  Übersichten,
II.  Abt.,  Leipzig  1853,  S.  168,  III.  Abt.,  1854,  S.  58-60,  IV.  Abt.,  1854,  S.  39  u.  40.
4 )  Berechnung  von  Max  Peters,  Schiffahrtsabgaben,  Schriften  des  Vereins  für  Sozialpolitik,  Bd.  CXV,  2.u  3.Teil,
Leipzig  1908,  S.  132  für  die  Jahre  1832—1881,  im  wesentlichen  nach  den  Jahresberichten  der  Rheinschiffahrtszentralkommission,
nur  soweit  nötig,  aus  anderen  Quellen,  insbesondere  aus  Angaben  der  preußischen  Zollverwaltung  ergänzt.  Es  ist  nicht  ersichtlich, ­
  warum  die  Kommission  sich  lange  nur  auf  die  Anschreibungen  von  Lobith  gestützt  hat.
6 )  Statistik  des  deutschen  Reiches,  N.  F.,  Bd,  138,  S.  154,  166,  174,  Bd.  175,  II.  23,  II.  36,  II.  45.

Der  bremische  Oberweserverkehr  berg-  und  talwärts  nach  Mengen  in  Doppelzentnern  am  Anfang,  um  die
Tab.  12  Mitte  und  am  Ende  des  19.  Jahrhunderts.

Jahr

Zu  Berg

Zu  Tal

Insgesamt

Jahr

Zu  Borg

Zu  Tal

Insgesamt

a)  1800  ..
a)  1810..
1840  ..
1841  ..
c)  1845  ..
c)  d)  1846..
e)  1847  ..

298  400
.’)  122  400
2 )  276  519
8 )  266  687
8 )  428  916
E )  426  062
6 )  657  461

*)  664200
4 )  441000
856770
4 )b)  947  436
6 )  792587
6 )  655954
6 )  966110

■)  962  600
4 )  563  400
s )  1  133  289
8 )u. 4 )  1214  123
3 )u. 6 )  1  221  503
6 )  1  082  016
°)  1  623  571

1900...
Flöße..
c)f)l905...
Flöße..

’Z  1  787  680
’}  1  877  680
bezw.
8 )  2  946  600

7 )  2  533  310
28  000
’Z  3  220  740
4  815
bezw.
8 )  5  021  070

7 )  4  320990
28  000
7 )  5098  420
4  815
bezw.
s )g)7  967  670

Anmerkungen:
a )  Der  Betrag  der  von  Holland  nach  Köln  gekommenen  und  der  von  da  nach  Holland  gegangenen  Güter  war  ln

im  Jahre

von  Holland  nach  Köln  zu  Berg

von  Köln  nach  Holland  zu  Tal

1807

300  375

613  SOI

1808

128  226

285  033

1809

39  769

178  567

,  a  ij  ai  J-Eichholf,  Topographisch-statistische  Darstellung  des  Rheines,  mit  vorzüglicher  Rücksicht  auf  dessen  Schidahrt
und  Handlung,  Köln  am  Rhein,  1814,  S,  66.
        <pb n="298" />
        20

b)  Außer  Kohlen  (4).
c)  Der  Wert  der  Talgüter  betrug  1845:  6  926  460  Mk.,  1846:  5  600  760  Mk.  Handels-Archiv,  hrsg.  im  Kgl.  Handels-Amt
  zu  Berlin,  Berlin  1847,  I.  Hälfte,  S.  341  ff.  S.  im  übr.  die  offiziellen  bremischen  Statistiken  der  nächsten  Jahre  (Tabellarische
Übersichten  des  bremischen  Handels.  Jahrg.  1849ff.)  Der  Wert  der  Talgüter  des  Jahres  1905  betrug  22139  431  Mk.,  der  ßerggüter:
  37396  101  Mk.,  Jahrb,  f.  brem.  Statistik,  Jahrg,  1906,  Allg.  Statistik'der  J.  1901—1905,  S.  64,  65,  75,  76.
d)  Davon  wurden  auf  Dampfschiffen  befördert:  talwärts  nach  Bremen  639  dz,  bergwärts  von  Bremen  681  dz  (5).
e)  „Dies  ist  das  stärkste  Jahr,  was  wir  gehabt  haben“  bemerkt  Duckwitz  (6)  dazu.
f)  Seit  dem  1.  Januar  1903  haben  neben  den  Reichsslatistikaufzeichnungen  genaue  von  der  Weserstrombauverwaltung
im  Benehmen  mit  den  Schiffahrtsgesellschaften  veranlaßte  Verkehrsaufschreibungen  am  Lauf  der  Oberweser,  Aller  und  Fulda
stattgefunden,  die  den  Verkehr  der  kleineren  Häfen,  den  tonnenkilometrischen  Verkehr  und  die  Warenkategorien  genauer
zunächst  wegen  der  Schiffahrtsstraßenpläne,  dann  als  Probe  auf  die  Einführung  an  allen  Flössen  (Neueinrichtung  der  Reichsbinnenschiffahrtsstatistik
  nach  Bundesratsbeschluß  vom  25.  Juni  1908  zuerst  für  1909  in  Kraft)  zugleich  in  Angleichung  an  die
Eisenbahnstatistik  erfassen  sollten.  Die  Ergebnisse  des  ersten  Berichtsjahres  und  der  Plan:  Sympher  und  Witte,  Der
Güterverkehr  auf  der  Weser  und  Liren  Nebenflüssen  1903,  Berlin  1905.  —  Die  Zahlen  aus  der  Bremer  Statistik  enthalten  auch
die  an  der  Siadt  Bremen  vorbeipassierenden  Güter.
g)  Die  Zahlen  für  die  Berg-  und  Talfahrt  lassen  sich  teilweise  für  die  Jahre  1825  bis  1835  durch  Vergleich  der
Tabelle  Ausfuhr  von  Bremen  land-  und  flußwärts  (Tab,  4)  und  der  Gesamtzahlen  für  Weser,  Elbe  und  Rhein  (Tab.  11)
ev,  gewinnen.  Vgl.  ferner  die  Tabelle  Bremische  und  hamburgische  binnenländische  Aus-  und  Einfuhr  auf  ihren  haupts.
Konkurrenzrouten  und  auf  Weser  und  Elbe  im  folg.
x )  Fr.  v.  Reden,  D.  Kgr,  Hannover,  Hannov.  1839,  II.  Abt.,  S.  151  u.  155.
2 )  Vortrag  von  Arnold  Duckwitz  im  Senat,  Ertragsfähigk.  e.  Eisenb.  zw.  Bremen  und  Hannover,  1.  Mai  1841,  Papiere
des  verst.  Herrn  Bürgermeisters  A.  Duckwitz,  im  Besitz  von  Herrn  Ferd.  Duckwitz  in  Bremen,  Nach  den  Registern  des
Weserzollamts.
8 )  Notizen  der  5  Reiheschiffahrten  etc.  Schiffahrtsdirektion  und  -Deputation.  Arch.  Coli.  Sen.  C.  34.  d.  und  Bremer
Staatsarchiv  R.  9.  o.
4 )  Arnold  Duckwitz,  Der  bremische  Handel  in  1841,  Wöchentl,  Beiblatt  des  (Kölner)  Allgemeinen  Organs  für
Handel  und  Gewerbe,  1842,  23,  Febr.,  Nr.  8.
5 )  Handels-Archiv,  hrsg.  im  Kgl.  Handels-Amt  zu  Berlin,  Berlin  1847,  I.  Hälfte,  S.  341,  342.
6 )  Brief  von  Arnold  Duckwitz  an  den  Abgeordneten  zur  Nationalversammlung  Kaufmann  J.  A,  Droege  aus  Bremen,
vom  7.  Juli  1848.  Nachgelassene  Papiere  des  Herrn  Bürgermeisters  Duckwitz,  im  Besitz  von  Herrn  Ferd.  Duckwitz  in  Bremen.
7 )  Statistik  des  deutschen  Reichs,  N.  F.,  Bd.  138,  S.  61  und  166,  ßd.  175,  I.  63.
8 )  Jahrb.  f.  brem.  Statistik,  Jahrg.  1900,  I.  Heft,  S.  26—27,  Jg.  1905,  Handelsslalistlk,  S.  26—29.

Der  Berg-  und  Talverkehr  auf  Oberweser,  Aller  und  Leine  nach  Mengen  in  Doppelzentnern
Tab  13  in  den  Jahren  1846/7  —1851/2  *).

Zeit

Oberweser  im  engeren
Sinne

über  die  Weser  auf
Aller  und  Leine

Überhaupt

Insgesamt ­


zu  Tal

zu  Berg

zu  Tal

zu  Berg

zu  Tal

zu  Berg

1.  Juli

1846  bis  1.

Juli  1847  ...

767  741

602  939

347  274

131  144

1  115  015

734  083

1  849  098

1.  ,

1847  „

.  1848...

751517

542  510

283  202

55  839

1  034  719

598  347

1  633  065

1.  .

1848  ,

1849  ...

736  131

291  930

218  686

38  248

954  817

330  177

1  284  995

1.  .

1849  „

.  1850  ...

781  669

322  938

275  877

33  085

1  057  547

356024

1  413  574

1.  .

1850  .

,  1851  ...

831  388

372  107

268  705

38  432

1  100  092

410  540

1  510  637

1.  .

1851  ,

.  1852  ...

1  055005

542  166

265  849

51  164

1320  854

593  333

1914  183

durchschnittl.  184G

bis  1852  ...

820  560

447  780

276600

57  980

1  097  180

503  740

1  600  920

,  ■  ,  Nach  Mitteilungen  der  hannoverschen  Generaldirektion  der  Zölle  in  den  Jahresberichten  der  Gesellschaft  der
Vereinten  Weser  -  Dampfschiffahrt,  1852,  S.  42,  43  und  1853  S  50,  51  (Sammlg.  der  Stadtbibi,  in  Bremen  Weser  -  Dampf-Schmahrtsgesellschaft
  Brem.  c.  182  oder  Vereinte  Dampfschiffahrt  Oberweser  Brem.  b.  1140,  etc.).

Oberweser-Talverkehr,  ohne  Holzflöße,  nach  Bremen  nach  der  Herkunft  in  Doppelzentnern
Tab.  14  in  den  Jahren  1845  und  1846  ’)a).

Herkunftsbezirk

1845

1846

29480
214  480
81820
225260

37  580
135  220
37  180
134  820

Von  Preuß.  Minden,  Vlotho  etc.  bis  Oldendorf...
Von  Hameln  bis  Karlshafen

Von  Hann.  Münden  .
Summa...

551  040

344  800

,  B !'  Meidinger  (‘)  steht  Schiffspfund  ä  3Zentner  gedruckt  (statt  der  hier  zugrunde  gelegten  Last).  Das  kann
aber  anscheinend  nicht  stimmen,  zumal  unmittelbar  vorher  steht:  „In  den  Jahren  1846  bis  1851  wurden  durchschnittlich
auf  4er  Oberweser,  Aller  und  Leine  760  913  Last  oder  3  076  520  Ctr.  Güter  des  Jahrs  befördert.  Davon  kamen  auf  die  Weset
60108  Last  oder  2  400  320  Ctr.,“  was  wieder  fehlerhaft  ist.  Vgl.  a.  die  übrigen  Tabellen.
&amp;gt;)  Heinrich  Meidinger.  Die  deutschen  Ströme,  IV.  Abt.,  Leipzig  1854,  S.  41.
        <pb n="299" />
        21

Der  Verkehr  in  Münden  nach  Mengen  in  Doppelzentnern  in  den  Jahren  1785—86,1800,  1810  und  1825—1838 1 ).

Tab.  15

Nach  Münden

auf  der  Weser

Exporthandel

Jahr

Spedition  und
Kommission

Eigengut

in  Münden  a)

Jahr

werraauf

fuldaauf

1785/86

55120

22  500

114120

1800
181«

22  800
8  000

4200
2400

Jahr

Zahl  der  zu
Münden
ausgestellten
Manifeste

Haben
überhaupt
geladen

Davon  sind
gütern  v
Schiffen  nach
Bremen

an  Kaufmannserladen
  in
Schiffen,  die
diesseits  Bremen
bleiben

An  Holzflößen
und  darauf
geladenen
Gegenständen

Zahl  der  zu
Münden
mit  Manifesten
angekommenen
Schiffe

Haben  in
Münden
an  Gütern  aller
Art  ausgeladen

1825  ...

270

92  400

25  211

6  974

60  066

139

53  744

1826  ...

259

95  619

21499

6  160

67  958

105

48  343

1827  ...

288

115151

28  284

7  746

79120

111

51  690

1828  ...

284

122  750

22  560

6810

93  378

102

61256

1829  .  ..

232

120  724

31  640

6  334

82  749

87

59  034

1850  ..  •

262

128  859

36  138

6  890

85  830

121

100  172

1831  ...

305

118  080

30192

14  330

73529

108

82  300

1832  ...

296

112  971

24  927

8  875

79166

119

85  704

1833  ...

291

113  778

20418

8  739

84  618

131

76  020

1834  ...

282

109  009

18  966

7  583

82  461

141

64  473

1835  ...

289

115  302

18  279

8  545

88  476

123

68  714

1836  ..  ■

317

120  909

29  032

13  341

78  536

110

54  804

1837  ...

293

118  227

30  491

8  230

79  504

126

79  814

1838  ...

264

102  591

25  847

12  402

64  141

118

70182

Im  Jahre

Es  kamen  an  die  Schlagt
von  Münden 2 )

Es  gingen  durch  die  Schleuse
bei  Münden
von  der  Werra  Flöße 2 ):

zu  Tal  dz

zu  Berg  dz

dz

1900

23  960

45  870

49  070

1905

3  060

62  840

41  750

Anmerkungen

a)  Landesprcdukte  und  Tabak  (hessischer).
b)  Patje,  K.  Abriß  des  Fabriken-  Gewerbe-  u.  Hdlgs.-Zustandes  in  den  Chur-Br.-Lüneb.  Landen,  Göttingen  1796,
S.  278  spricht  von  364  großen  und  kleinen  Schiffen,  die  auf  der  Weser,  104,  die  auf  der  Werra  128,  die  auf  der  Fulda
[1800:  57,  1810:  20,  1800;  21,  1810:  12  (1)]  von  Münden  abgefertigt  werden.  Er  rechnet  nach  dem  Zollerträgnis,  das,  seitdem
während  des  Kiiege.s  (1786  mit  Frankreich)  die  Rheinschiffahrt  gesperrt  ist,  um  ein  Drittel  gestiegen  ist,  auf  zirka  250000  dz,
die  durch  Münden  transportiert  wären;  nach  Hanau,  Frankfurt  a.  M.  und  Mainz  gingen  damals  etwa  150  Wagen  und  600
Karren,  nach  Nürnberg  und  Franken  14  Wagen  und  118  Karren,  also  zusammen  164  Wagen  und  718  Karren,  Patje  rechnet  an
anderer  Stelle  ca.  5  uz  Ladung  auf  ein  Pferd,  es  werden  um  1800  auch  wohl  ca.  4  dz  als  Maximallast  für  ein  Pferd  gerechnet ­
  angegeben  (z,  B.  Fr.  Baer,  Chronik  über  Straßenbau  und  Straßenverkehr  in  dem  Grh.  Baden,  Berlin  1878,  S.  25,  auch
E.  Gasner,  zum  deutschen  Straßenwesen,  Leipz.  1889,  S.  120).  Die  Karren  waren  meist  ein-,  zwei-  und  dreispännig,  die  Frachtwagen ­
  damals  drei-,  vier-,  fünf-  auch  sechsspännig  (Patje),  ein  Fuhrmann,  der  im  Jahre  1800  auf  der  Straße  Bremen-Würzburg ­
  über  Heiligenstadt  sich  Veruntreuungen  zu  Schulden  kommen  ließ,  hatte  45  dz  ca.  geladen  (Bremer  Staatsarchiv  R.  13  A),
in  Hannover  hatten  1785  von  9152  Frachtwagen  und  Karren,  die  durch-  und  auspassiert  waren,  5820  5  dz  und  darüber,  die
übrigen  3332  aber  unter  5  dz  geladen  (Patje,  S.  247).
ci  Fr.  v.  Reden  S.  111  bemerkt  dazu  für  die  dreißiger  Jahre,  daß  der  Verkehr  auf  der  Werra  zwar  noch  ziemlich
lebhaft  ist,  daß  aber  wegen  der  Fulda  die  kuihessische  Regierung  den  Hauptverkehrszug  in  der  Bergfahrt  auf  Karlshafen  zu
lenken  gewußt  hat.
d)  Vgl.  für  die  Jahre  1825  bis  1837  die  Tabelle  Ausfuhr  von  Bremen  land-  und  flußwärts  für  Münden  (Tab.  4)
e)  Vgl.  ferner  W.  Lotze,  Gesell,  v.  Münden,  Münden  1878.
*)  Fr.  v.  Reden,  D.  Kgr.  Hannover,  II.  Abt.,  Hann.  1839,  S.  111,  152.
2 )  Statistik  des  d.  Reichs,  N.  F.,  Bd.  138,  S.  168,  Bd.  175,  II.  38.

Tab.  16  Vom  I.  Mai  1790  bis  I.  Mai  !79l  passierten  auf  Alier  und  Leine  Güter

im  Worte

von  Bremen

im  Werte

von  Hannover,  Celle  etc.

von

•  nach  Geile

nach  Hannover  nach  Verden

von

nach  Bremen

Mark  ....

‘)  1  381  187

*)  1  079  833  |  *)  100  949

Mark  ....

’)  1  264  807
        <pb n="300" />
        22

Der  Berg-  und  Talverkehr  auf  Aller  und  Leine  nach  Mengen  in  Doppelzentnern  in  den  Jahren

Tab.  16  (Schluß)  1800 &amp;gt;  1810  und  1832—1838.

Zu  Berg

Zu  Tal

Jahr

Celle

Hannover

Zusammen ­


Verden  j

Zusammen ­


Celle

Hannover

Winsen,
Hudemühlen

Verden

Zusammen

1800..

2 )  11  462

2 )  4158
2 )  2  079

2 )  15620

_

1810..

2 )  5  267

2 )  7346

—

—

—

—

—

—

1832..

2 )  *)  31  425

2 )  48  150
8 )  48  156

2 )  79  575

*)  7  088

*)86  670

2 ) 8 )  28  425

■)  *)  61  299

2 1 S )  69  207

’j 8 )  16  014

2 ) 8 )  174  945

1833..

2 )  17  940
8 )  17  945

2 ) 3 )  33  150

2 )51  090

8 )3  876

8 )  54  971

2 )  *)  19  350

2 ) s )  42  474

2 ) 8 )  88156

2 ) 8 )  15  101

2 ) 8 )  165  081

1834..
1835..

2 )  26  100
“)  26  091
*)  21  615

2 )  22  980
a )  22  982
2 )  20  625

2 )  49  080
2 )  42240

*)3  056

8 )52  1

28
u

2 ) 8 )  13  118

2 )  3 )  58  763

2 ) 8 ;  105  617

*) 3 )  18  015

2 )  8 )  195  512

1836..
1837..
1838..

2 )  18  585
2 )  16  290
2 )  15  000

2 )  21  420  2 )  40  005
2 )  18  210  S  34  500
2 )  21  000,| 2 )  36  000

—

T
~ü
t/1
Jo

5
-a

2 )  11  197
in  Schiffen
2 )  6113
durch  Flöße

2 )  46  304
in  Schiffen
2 )  5  989
durch  Flöße

2 )  9  974
in  Schiffen
2 )  123  709
durch  Flöße

2 )  24  824
in  Schiffen

Nach  der  Wiederaufnahme  des  Allerverkehrs  beförderte  die  Geller  Schleppsohitfahrtegesellschaft

zu  Berg
dz

zu  Tal
dz

im  ersten  Jahre  ihres  Bestehens  1898/9
1906

*)  34  500
181  200
5 )  168  980

4 )  9  220
4 )  341  470
5 )  193  020
5 )  4  080

durch  Winsen  gingen  1905  in  Schiffen
Flöße

1 )  Patje,  Kurzer  Abriß  d.  Fabriken-,  Gewerbe-  u.  Handlungs-Zustandes  in  den  Chur-Br.-Lüneb.  Landen,  Göttingen
1796,  zu  S.  494.
2 )  Fr.  v.  Reden,  Das  Kgr.  Hannover,  II.  Abt.,  Hann.  1839,  S.  114,  115.
3 )  G.  W.  Marcard,  Z.  Beurth.  d.  National-Wohlstandes  etc.  i.  Kgr.  Hannover,  Hann.  1836,  S.  68.
4 )  Bremer  Nachrichten,  1907,  24.  Mai.
6 )  Statistik  des  deutschen  Reiches,  Bd.  175,  I.  64,  II.  36.

Tab.  17  Floßverkehr  auf  der  Oberweser,  Aller  und  Leine.

Von  Hannoversch-Münden  sind  an  Holzflößen  und  darauf  geladenen  Gegenständen  abgegangen 1 ):

Im  Jahre

dz

Im  Jahre

dz

Im  Jahre

dz

1825

60  066
67  958
79120
93  378
82  749

1830..

85  830
73  529
79166
84  618
82  461

1835

88  476
78  536
79  505
64  340

1826

1831..

1836

1827

1832

1837

1828

1833

1838

1829

1834

1843  kamen  die  Werra  herab  nach  Hannoversch-Münden  3960  Flöße  mit  Brettern  und  Latten
und  114  Flöße  mit  Stammholz.  Von  Münden  gingen  weiter  3417  Flöße  mit  Brettern  und  Latten  und
81  mit  Stammholz.  Die  kleinen  Flöße  werden  zu  Hannoversch-Münden  zu  großen  zusammengesetzt,*)
1847  gingen  von  Wernshausen  an  der  Werra  2658  Flöße  ab  (von  Camburg  saaleab  in  die  Elbe
2500  Flöße*).  Auf  der  Aller  und  Leine  werden  genannt  als  Durchschnitt  der  Jahre  1835  bis  1838:  für
Hannover  5445  dz,  Celle  5558  dz,  Winsen  und  Hudemühlen  112  463  dz 1 ).  In  Bremen  sind  1847:  572,
1848:  496,  1849:  457.  1850:  563,  1851:  574,  1852:  573 4 ),  1853:  730  Flöße  zu  274860  dz  als  angekomrnen
verzeichnet 5 ).  Durchschnitte  der  Jahre  1852  bis  1901  für  Bremen  sind;

1852—1856  781  Flöße  zu  230  490  dz
1862-1866  809  „  .  242  276  .
1897-1901  154  .  .  22  540  .  °)
        <pb n="301" />
        23

Nach  Bremen  kamen:
1900  117  Flöße  zu  21060  dz
1905  32  .  .  6  950  .  *)
Durch  Vacha  an  der  Werra  gingen:
1900  ....  49000  dz
1905  a)  45  000  ,
Durch  die  Werraschleuse  bei  Münden  gingen:
1900  49  070  dz
1905  41  750  ,  8 )

Anmerkungen:
a)  Ein  Floß  ist  mit  200  dz  berechnet  (8).
1 )  Fr.  v.  Reden,  Das  Kgr.  Hannover,  II.  Abt,  Hann.  1839,  S.  115,  152.
2 )  Vgl.  außer  H.  Meidinger,  l).  d.  Ströme,  IV.  Abt,  Leipzig  1854,  S.  27;  F  Huhn,  Die  Weser,  in  der  Ztschr.  d.
V.  f.  deutsche  Statistik,  hrsg.  v.  Fr.  v.  Reden,  I.  Jg.,  1847,  S.  676.
8 )  G.  Brückner,  Landeskunde  des  Herzoglh.  Sachsen-Meiningen,  Meiningen  1851,  S.417;  H.  Meidinger,  D.  d.
Ströme,  IV.  Abt,  Leipzig  1854,  S.  27.
4 )  Tabelt  Übersichten  d.  Brem.  Handels  i.  J.  1851,  S.  19!,  bezw.  i.  J.  1852,  S.  190.
ß )  Jahrb.  f.  d.  amtl.  Statist,  d.  brem.  Staats,  I.  Jg.,  1.  Heft,  1868,  S.  20.
ü )  Jahrb.  !.  brem.  Statist,  Jg.  1906,  Allg.  Stal.  d.  J.  1901—5,  S.  95,  96.
7 )  Jahrb.  f.  brem.  Statist,  Jg.  1900,  1.  Heft,  S.  26.  27,  Jg.  1905,  S.  26,  27.
8 )  Statistik  des  deutschen  Reichs,  N.  F.,  Bd.  138  S.  168,  Bd.  175,  II.  38.

Gesamtschiffsbewegung  Bremens  im  Jahre  1842  *).

-paj,  jg  Schiffsankünfte  a):

Handelswaren

Viktualien  (Butter,  Obst,  Fisch),  Brennmaterialien
(Kohlen  b),  Tori)  und  Steine

Schiffsverkehr
seewärts  c)

Unterweserleichter

Oberweser

Weser

Neuer  Torfkana!

Alter  Torfkanal
und  Munte

Schiffe

Reg.-To.

Schiffe

Reg.-To.

Schiffszüge ­
  d)

Reg.-To.

Schiffe

Reg.-To.

Schiffe

Reg.-To.

Schiffe

Reg.-To.

2  382

168  750

3  430

157  500

1530

135  000

2141

50  400

12  843

9  630

29  370

22  028

Anmerkungen:
a)  Dieselben  Schiffe  sind  auch  wieder  abgegangen,  also  543  307  Reg  .-To.  Eingang,  1086  615  Reg.-To.  Gesamtverkehr ­
  (1),  ohne  Torfkanäle  1023  299  Reg.-To.
b)  1841  wurden  auf  der  Unterweser  120000  dz  Kohlen  eingefflhrt,  von  der  Oberweser  kamen  ohne  Kohlen  ln
1693  Schiffen  947436  dz  Handelswaren  nach  Bremen.  [(A.  Duckwitz),  D.  Brem.  Handel  in  1841,  (Kölner)  Allg.  Organ,
Beiblatt,  1842,  23.  Febr.,  Nr.  8.]
c)  1970000  dz  Waren  angebracht  1842  (1).
d)  Ein  Schiffszug  besteht  nach  (1)  gewöhnlich  aus  2  Schiffen,  einem  Bock  von  60—105  Reg.-To.  und  einem
Anhängschtff,  Achterhang  oder  Bullen  von  30—45  Reg.-To.
*)  (Arnold  Duckwitz),  Die  Deutsche  Handelsmarine,  Augsburger  Allgem.  Ztg.,  1843,  Nr.  97.

Schiffsbewegung  in  der  Reiheschiffahrts-Bergfahrt  auf  der  Oberweser,  Aller  und  Leine  nach  Zahl  der
Tab.  19  Schiffszüge  und  Fahrtbezirken  in  den  Jahren  1816  bis  1831 x ).

Jahr

Abteilung

Insgesamt

Münden

Hameln

Minden

Celle

Hannover

1816

61

17

23

31

30

162

1817

61

16

28

25

a)  19

149

1818

66  (61)

12

19

28

20

145(140)

1819

54

22

23

30

28

157

1820

55

21

22

b)  41

28

167

1821

c)  47

d)  17

e)  16(18)

f)  33

g)  20

133(135)

1822

h)  59

1)  19

k)  21

1)41

m)  21

161

1823

n)  48

n)  17

n)  24

o)32

15

136

1824

33

14

25

17

8

97

1825

41

17

34

18

19

129

1826

46

27

37

26

26

162

1827

46

29

31

28

24

158

1828

49

29

31

33

31

173

1829

45

30

29

26

28

158

183(1

60

36

36

31

44

207

1831

66

22

17

24

33

162
        <pb n="302" />
        24

Anmerkungen:
a)  19  Schiffszüge  bszw.  Reisen  und  außerdem  verschiedene  Jagdfahrzeuge  (Jagdreisen  mit  1  Schiff).
b)  14/ 2 ,  24/j  Reisen  bezw.  Schiffszüge.
c)  Worunter  17/ 2 ,  d)4/ a ,  e)3/ a ,  I)  16/ a  bezw.  15/„  17/„  g)  l/ 2 ,  h)4/ 2 ,  i)  11/»  k)  ll/ 2 Reisen,  I)  30Bullenreisen,  m)  l/ 2 Reise
n)  Ganze  und  halbe  Reisen.
o)  Reihenzüge  und  Bullenreisen.
A )  Aus  den  Berichten  der  Bremer  Reiheschiffahrts-Direktion.  Handelsk.  i.  Bremen,  Arch.  Coli.  Sen.  C.  34.  d
[Doubletten,  (z.  T.  etwas  abweichend)  C.  33.  II.].

Schiffsbewegung  auf  der  Oberweser,  Werra,  Fulda,  Aller  und  Leine  nach  Schiffszahl  und  Registertonnen
20  bergwärts  und  talwärts  in  Bremen,  in  den  Jahren  1783/4  bis  i905.

Oberweser

Werra  j

Fulda

Äller  j

Leine

ZU

Berg

zu  Tal

zu  Berg

Schiffe
bzw.
Fahrzeuge

Reg.-To.

Schiffe
bzw.
Fahrz.

Reg.-To.

Schiffs-1
züge

Reg.-To.


Schiffszüge ­


Reg.-To.


Schiffszüge ­


Schiffszuge ­


l )  a)  1783/4  insgesamt  ,

ca.  321

ca.  11  700(1

)

—

—

—

—

—

—

beladen  ...

ca.  284

ca.  10  800(1

*

)

—

—

—

—

—

—

7 )  a)  1784/5  insgesamt.

ca.  372

ca.  13  650||

t)

—

—

—

—

—

—

beladen...

ca.  349

ca.  13  050

l )

—

—

—

—

—

—

2 )  b)  1788  insgesamt...

246

ca.  8  700

—

—

■)

—

—

—

—

—

—

beladen

182

ca.  7  350

—

—

■)

—

—

—

—

—

—

3 )  1800  beladen

c)  498  (?)

22  380

—

49  815

)

57

1  710

21

315

84

30

•)  1810  beladen

c)  204  (?)

9  180

—

33  075

•)

20

600

12

180

38

15

4 )  1813

c)ca.5-600

—

—

—

—

—

—

—

ca.  100

—

")  Durchscbn.  1816—24

—

—

—

—

—

—

—

—

54

8 )d)Durchschn.l825—35

—

—

—

—

—

—

—

—

63

a )  1838

—

—

—

—

—

—

—

—

22

31

5 )  1841  beladen

—

—

e)l  693

e)  68  444

—

—

—

—

—

—

6 )  1842  insgesamt

—

—

e)3  060

e)  135  000  *)

—

—

—

—

—

—

7 )  1853  Schilfe

1251

61  448

1401

68  443  *)

—

—

—

—

—

—

dazu  Flöße

—

—

730

20  615

*)

—

—

—

—

—

—

8 )  Durchscbn.  1852—56

Schiffe  insgesamt

1  316

70  645

1350

72  442

*)
i: )

—

—

—

—

—

beladen  .

774

47  376

1325

70  918

—

—

—

'

dazu  Flöße

—

—

78!

22  949

!; )

—

—

—

")  Durchscbn.  1877—81

Schiffe  insgesamt
beladen  .

518
388

53  763
44  096

521
430

53531
44  356

*)]
■)]
i: )
i: )
*)
*)

—

—

—

—

—

—

dazu  Flöße

351

9811

Reg.-To.


Reg.-To.

9 )f)

8 )  1900  Schiffe  insgesamt
beladen  .
dazu  Flöße  ...

1674
1291

302  609
257  059

1  714
1  549
117

307  324  ‘
280  244
2  106

Schiffe

Schiffe

Schiffe
a )g)

Schiffe

1905  Schiffe  insgesamt

«)  2  119

s )  481  666

8 )2  118

8 )  481  152  *)

—

—

Q )f)i

138

183

—

beladen  .

8 )  1  366

8 )349  255

8 )  2  024

8 )  463  335

*)
*)

—

—

—

—

—

dazu  Flöße

—

(  8 )  32

8 )  695

—

—

—

—

—

—

Anmerkungen:
t)  Oberweser  im  engeren  Sinne,  ohne  Aller-,  Leineverkehr.
*)  Oberweser  im  weiteren  Sinne,  Aller-  und  Leineverkehr  eingeschlossen.
1*)]  Bestand  kein  Aller-  und  Leineverkehr.
a)  Im  Fahrtjahr  1783/4  sind  nach  der  Liste  aller  auf  der  Weser  zwischen  Münden  und  Bremen  zu  Dreye  befundenen
und  passierten  Schiffe,  die  der  Zollinspektor  zu  Dreye  vermöge  Rezeß  von  1680  und  1696  jährlich  anzufertigen  und  an  das
Kurf.  Amt  Münden  einzusenden  hat,  um  Bestrafung  der  mit  zu  viel  Schiffen  gefahrenen  Schiffer  zu  ermöglichen,  zu  Dreye
passiert  100  beladene  Böcke  zu  ca.  53  Reg,-To„  9S  beladene  Achlerhänge  zu  ca.  38  Reg.-To,,  88  beladene  Bullen  zu  ca.  23  Reg.-To.,
37  ledige  Bu  len  und  Fahrzeuge,  im  Fahrtjahr  1784/5:  119  beladene  Böcke,  111  beladene  Achterhänge,  119  beladene  Bullen,
23  ledige  Bullen  und  Fahrzeuge.  [Kriegsiransporte  der  ansbach-waldeckschen,  braunschweigischen  und  kurhessischen  Truppen,
die  aus  Amerika  kamen,  erhöhten  die  Zahl  (1)1.  Die  Tonnenzahlen  sind  aus  der  gleichzeitigen  Ladefähigkeit  der  Schiffstypen
berechnet  [(1),  S.  75ff.  und  Patje,  K.  Abriß  d.  Fahr.-,  Gew,-  u.  Hdlgs.-Z.  i.  d.  Chur-Br.-Lüneb.  Land.,  Gott.  1796,  S.  440  etc.)
b)  Die  Zahlen  sind  berechnet  aus  der  damaligen  Ladefähigkeit  der  Schiffstypen  (Patje,  S.  440ff.  a.  a.  O.)  und
der  Angabe  in  (2),  daß  1788;  68  Böcke,  77  beladene  Hinterhänge,  37  beladene  Bullen,  sowie  2  leere  Hinterhänge  und  62  leere
Bullen,  insgesamt  246  Schiffsteile  von  Bremen  nach  Münden  oberwbseraufwärts  gefahren  seien.
        <pb n="303" />
        25

c)  1800  in  166  Fahrten,  zu  (2—)  3  Schiffen,  1810  in  68  Fahrten  ebenso  (3),  1813  jährlich  200  Masten  (Schiffszöge  zu
2—3  Schiffen)  etwa  (4).
d)  In  den  Jahren  18,6  bis  1824  in  der  Reihenfolge:  64,  45,  48,  58,  71,  53,  61,  61,  25;  1835  bis  1837  :  47,  46,
52  Schiffszüge  (3).
e)  Ohne  Kohlenladungen  1841  (5);  mit  Handelswaren  1842  (6).
f)  Fuldaab  kamen  nach  Münden  an  die  Schlagt:  12  Schiffe  zu  864  Reg.-To.  (9).
g)  Davon  125  Kähne  zu  33000  Reg.-To.;  talab  151  Schiffe,  davon  126  Kähne  von  33140  Reg.-To.;  durch  Winsen  (9).
*)  L.  Quentin,  Ber.  e.  Abr.  v.  d.  Schiff,  a.  d.  Weser,  Gott.  1788,  S.  19.
*)  D.  Hansest.  Lübeck  u.  Bremen,  e.  Hdb.  (D.  gewerbfl.  Dtschld.  X),  Leipz.  u.  Ronneb.  1807,  S.  253—256.
3 )  Fr.  v.  Reden,  D.  Kgr.  Hannover,  II.  Abt.,  Hann.  1839,  S.  111,  151,  155.
*)  Handelsk.  i.  Bremen,  Arch.  Coli.  Sen.  C.  17.  b.
5 )  (Arnold  Duckwitz),  D.  Brem.  Hdl.  in  1841,  im  Wöchentl.  Beibl.  d.  (Kölner)  Allg.  Organs,  1842,  23.  Febr.,  Nr.  8
ö )  (Ders.),  D.  D.  Handelsmarine,  Augsb.  Allg.  Ztg.  1843,  Nr.  97.
7 )  Jb.  f.  d.  amtl.  Statist,  d.  brem.  Staats,  I.  Jg.  1868,  1,  Heft,  S.  20.
8 )  Jb.  f.  brem.  Statist.,  Jg.  1906,  Z.  Stat.  d.  Schiffs-  u.  Warenverk.  i.  J.  1906,  S.  23.
!l )  Statistik  d.  d.  Reichs,  Bd.  175,  1907,  1.  63,  64,  67,  68.

Verteilung  der  Schifferschaft  nach  dem  Fahrtbezirk,  in  dem  sie  arbeitet,  und  den  Schiffergesellschaften,
nach  der  Zahl  der  Schiffer  bezw.*)  Schiffszüge  (gewöhnl.  Ziffern),  Schiffe  (schräge  Ziffern),  Schiffsart
(kleine  hochgesetzte  Ziffern  bedeuten  Zahl  der  Böcke  bezw.  Achterhänge,  übrige  sind  Bullen)  in  den
Tab.  21  Jahren  1815  bis  1848  a).

Fahrtbezirke
Schiffergesellschaften

1815  x )

1822  *)

1831  *) s )

zwischen
1840/7  8 )

1848 4 )

Bremen—Mündener  Fahrt

Bremer  Direktion

35  105  85,35

34

b)  35  /ö5 85,85

26  57

26  52

Freisdüffer  (überhaupt  zwischen

Münden  und  Bremen)

—

—

—

21  31

—

Bremen—  Hamelner  Fahrt

Bremer  Direktion

16  32— 16

13

c)  13  26

16  35

16  32

Bremen—Mindener  Fahrt

Bremer  Direktion

14  28

13

d)  13  26

15  26

16  32

Westf.  Sdüffergesellschaft

—

—

—

12  25

(12)  (35)

Ravensberg.  Schiffergesellsdiaft  ...

—

—

—

11  21

8  16

Außer-Reihesdiiff-Gesellsdiaften  ...

—

—

—

7  11

—

Freisdüffer  (bis  Stolzenau)

—

—

—

35  39

—

Bremen—Hannover—Geller  Fahrt

Reihesdiiffer

—

23

e)  16  32

14  38

—

Freisdiiffer

—

—

—

21  31

—

Minden—Hameln—Mündener  Fahrt

Freisdüffer

—

—

—

11  18

—

Anmerkungen:

a)  1783  waren  auf  der  Oberweser  66  Schiffer  mit  47  Böcken,  63  Hinlerhängen  und  77  Bullen  (Brem.  Nachr.,  4  Aug.
1906),  1/96  waren  42  komplette  Masten  auf  der  Weser  zwischen  Münden  und  Bremen,  außerdem  noch  12—16  kleinere  Fahrzeuge
von  15—37  Reg.-To,  die  selten  weiter  als  Preuß.  Minden  und  Hoya  heruntergingen,  meist  aber  auf  der  Fulda  und  Werra
blieben  (Pat  j  e,  K.  Abr.  d.  Fahr.-,  G.-  u.  Hdlgs.-Zust.  i.  d.  Chur-Br.-L.  Landen,  Gött.  1796,  S.  440  ff.),  1854  fuhren  40  Schiffszüge
zwischen  Bremen  und  Münden  hin  und  her  (H.  Meidinger,  Die  deutschen  Ströme,  IV.  Abt.  Leipz.  1854,  S.  35),  1839
40  Schiffer  auf  Minden  im  ganzen,  welche  Zahl  zu  groß  sei  (Arnold  Duckwitz,  Papiere,  im  Besitz  von  Herrn  Ferd.  Duckwitz,
Bremen),  80  Schiffer  in  der  Bremer  Direktionsreihefahrt  (Fr.  v.  Reden,  D.  Kgr.  Hann.,  II.  Abt.,  S.  110,  117),  auf  der  Aller
1822:  8  Bremer  und  8  hannoversche  Schiffer,  auf  der  Leine  dieselben  8  Bremer  und  8  hannoversche,  von  denen  einer  auch
in  der  Geller  Reihefuhr  und  Kompagnie  ist,  im  ganzen  23  (1).
b)  Wert  520692  Mark  (2).
c)  Wert  128933  Mark  (2).
d)  Wert  96  700  Mark.
e )  Wert  je  8  auf  Aller  und  Leine  59508,  zus.  119016  Mark  (2).
Schiffermatrikeln  des  Oberländischen  Weserschiffahrtsregulativs  vo  i  1815  und  des  Revidierten  Regulativs  von
1822  (Smlg.  Oberweserschifff.  d.  Brem.  Stadtbibi.  Brem.  b.  1141).
,  n  2,  G.  F.  Niemeyer,  Übersicht  von  den  Weser-,  Aller-  und  Leine-Reihe-Schiffs-Kosten  etc.,  Mai  1831.  gedruckt.
Im  Bremer  Staatsarchiv  R.9.o.
3 )  Undatierte  Akte  im  Arch.  Coli.  Sen.  der  Brem.  Hdlsk.  C.  34.  d.
4 )  Fr.  Hühn,  Die  Weser,  Ztschr.  d.  Ver.  f.  d.  Statist.,  II.  Jg.,  1848,  S.  389.
        <pb n="304" />
        26

Die  Schifferschaft  auf  der  Oberweser,  Aller,  Leine,  Werra  und  Fulda  nach  Heimatsorten,  nach  Schiffer-*)
Tab.  22  und  Schiffszahl*)  und  Art  der  Schiffe*)  in  den  Jahren  1787/8  bis  1901/2.

Schiflerplatz 1 )—°)

*)
1787/8

a )
1796

t) s )
1816

t)  *)
1822

a) 6 )  i  6 )
1840/7  ■  1847/8

7 )
1851

*)
1852

8 )
1867

9 )
1901/2

Oberweserschifferschaft:
Bremen

4

5

6  16

4  8

4  8  ~

3  5  -

21

1  69

Riede

1

459  Refi.-T.

305  Reg.-T.

22425
Reg.-T.

Baden

1  2

Intschede

8

7

7  11

3

Amt  Westen

1

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43

Hoya

2  5  12

2

2  4

2

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6

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1

Nienburg

2  3

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43

Stolzenau

1  2  -' 2

1

2

1  2

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Hameln

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1

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1  2

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1  20
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Reg.-T.

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Grohnde

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Amt  Ohsen

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Bodenwerder

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1

3

3

5  11

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Brevörde

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2  3

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3

1

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2

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Münden

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12

11

15  32

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1  2  — 2

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1  5

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Petershagen

2  6  2 - 2

2

1

2  2

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6

1

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2

3

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1  40
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Reg.-T.

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3

2

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Ocorveysch-Lüchtring.


„  Höxter  ...
paderb.  Beverungen  .
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Herstelle

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4  5  11

1
1

2  4

2  4

2  4  —

2  4  —
226  Reg.-T.

3

C3

Rinteln

1§)5  “
1§)5  w
d)  2§)  4  1,1

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1
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i

3  5

225  Reg.-T.

3

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Rumbeck

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2  7

S

1

43

.

hfä

Aller-u.Leineschifferschaft:

7 )  1788

2 )  1796

i) 3 )  1822

4 )1839

bremische

AQ  18  9

Ö

94  10

11  25
24  44

hannoversche  (aus  Ahlden,
Winsen,Celle,Lindenl839)
Werraschifferschaft;
hessisch

—

20  17
30 12
34  47
12-16

15

50  10

—

—

—

h

j22

Fuldaschifferschaft:
e)  hannoversche(Mündener)
f)  hessische

19  23  6 - 9

—

—

—

—

—

—

—

—
        <pb n="305" />
        27

Anmerkungen:

*)  Gewöhnliche  Ziffer  bedeutet  Zahl  der  Schiffer;  schräge  Ziffer  Zahl  der  Schiffe;  die  kleinen,  hochgesetzten
Ziffern  bedeuten  1787/8ff.,  wieviel  Böcke,  wieviel  Achterhänge  (Reihenfolge!)  unter  den  Schiffen  waren,  die  übrigen  Schiffe  sind
Bullen,  1851  und  1852,  wieviel  Schiffe  neuer  Bauart,  also  Rheinschiffe  gegenüber  den  Böcken,  dabei  waren.
f)  Umfaßt  nur  die  Reiheschiffer  und  gibt  die  Zahl  der  zugestand.  Schiffe.
§)  Die  Zahlen  sind  berechnet  aus  der  Zahl  der  Masten,  d.  h.  kompletten  Schiffszüge.  Die  Mast  ist  in  der  Tabelle
zu  3  Schiffen,  Bock,  Achterhang  und  Bulle  angenommen,  wie  der  Autor  Weddigen,  der  sie  angibt,  überall  rechnet.  Da
die  Mündener  zeitweise  ein  Privileg  behauptet  habe  1 ,  wonach  nur  sie  3  Schiffe  als  komplette  Mast  führen  dürften,  alle  unteren
nur  2,  einen  Bock  und  ein  kleineres  Schiff,  so  ist  möglicherweise  auch  nur  die  Mast  zu  zwei  Schiffen  zu  rechnen,  wodurch
sich  die  Zahl  entsprechend  reduziert  (l).
a)  1839  waren  80  Schiffer  in  der  Bremer  Direktionsreihefahrt  auf  Oberweser,  Aller  und  Leine,  davon  42  hannoversche,
die  zusammen  40  Böcke,  einige  und  50  Bullen  und  Achterhänge  und  30  kleinere  Fahrzeuge  hatten.  Die  Bremer  hatten  1839:
53  Schiffe  zu  22»/ a  bis  120  Reg.-To.,  zusammen  3870  Reg-To.,  1833:  54  von  3825  Reg.-To.  (4).  Zu  1840/1  gibt  (5)  auch  die
Fassungskraft  der  Winterhäfen  der  verschiedenen  Staaten  an,  nämlich  Bremen  50  Schiffe,  Dreye  früher  10,  jetzt  3,  In'.schede  15
unbeladen,  Hameln  12,  Petershagen  jetzt  15,  später  25,  Karlshafen  50,  Holzminden  26,  (Minden  und  Rinteln  noch  ungewiß).
b)  Wohl  7—8  Masten  und  4  Bullen.
c)  Würgassen,  auch  Wörrigsen,  Wurregsen  geschrieben,  vgl.  die  Karte:  Der  Weserfluß  von  Münden  bis  Bremen,
Verlag  v.  P.  J.  A.  Kersting  in  Münden,  gezeichn.  v.  V.  Endert,  lith.  v.  C.  F.  J.  Caspar  in  Münden,  1831.
d)  1  Mast  und  1  Bulle.
e)  Auf  der  Strecke  Münden—Kassel.
f)  Auf  der  Strecke  Kassel—Hersfeld.
J )  P.  F.  Weddigen,  Von  der  Schiff,  auf  d.  Weser,  Westph.  Magazin,  Bd.  III,  Heft  9,  1787,  S.  250ff.;  J.  L.  Quentin,
Bericht,  e.  Abr.  v.  d.  Schiff,  a.  d.  Weser,  Göttingen  1788,  S.  24.
®)  Patje,  Abr.  d.  Fahr.-,  Gew.-  u.  Hdlgs.-Zust.  i.  d.  Chur-Br.-Lüneb.  Landen,  Göttingen  1796,  S.  440ff.
8 )  Schiffermatrikeln  des  Oberländischen  Weserschiffahrts-Regulativs  von  1815  und  des  Revidierten  Regulativs  von
1822.  (Sammlg.  Oberweserschiff,  d,  Bremer  Stadtbibi.  Brem.  b.  1141.)
4 )  Fr.  v.  Reden,  Das  Kgr.  Hannover,  II.  Abt.,  Hann.  1839,  S.  110,  117.
6 )  Undatierte  Akte  aus  der  Zeit  zwischen  1840  und  1847  im  Areh.  Coli.  Sen.  der  Brem.  Hdlsk.  C.  34.  d.
6 )  Friedrich  Hühn,  Die  Weser,  Zeitschr.  d.  Ver.  f.  d.  Statistik,  I.  Jg.,  1847,  S.  676,  II.  Jg.,  1848,  S.  389.
7 )  Jahresberichte  der  Ges.  d.  Ver.  Weser-Dampfschifff.  i.  Hameln,  1852,  1853.
8 )  Jahresber.  d.  Handelskammer  von  Minden  für  1867,  S.  63,  64.
9 )  W.  Metterhausen,  Die  Oberweserschiffahrt  im  letzten  Jahrzehnt,  Kassel  1902,  S.  68—69.

Bremische  Ausfuhr  und  Durchfuhr  zur  Fuhre  nach  Bestederbezirken  und  Mengen
in  Doppelzentnern 1 ).

Jahr

Äu  sfuhr

Durchfuhr

Insgesamt

I.  Bezirk

II.  Bezirk

III.  Bezirk

Insgesamt

I.  Bezirk

II.  Bezirk

III.  Bezirk

1836

137  657

34  625

52  084

50  948

6  051

4  029

951

1  071

1837

155  482

42  743

57  525

55  214

11202

3  359

1  461

6  382

1838

148  260

39  698

49  631

58  931

6545

4  632

337

1576

1839

141  138

35  074

49  696

56  368

7  839

6  587

60

1  192

1840

156  967

43  203

53  700

60  064

8  623

7  688

45

890

1841

164  327

50  965

57112

56  250

10  287

8  686

408

1  193

1842

179  857

49  496

68  382

61979

8  749

7  276

504

969

1843

178  478

49  985

68  214

60  279

8  017

7  173

202

642

1844

172  411

54184

53  943

64  284

13  619

11980

226

1  413

1846

188  054

58  734

65  484

63  836

16  506

13  643

402

2  461

1846

208  675

60  036

78  323

70316

20  603

15  794

314

4  495

1847

229  726

54  756

84  452

90  518

23  809

22  077

370

1362

1848

140  836

35158

44  956

60  722

11  129

7  889

813

2  427

1849

161  109

50  634

43  758

66  717

20  487

7  665

1  290

11532

185«

138  515

39  886

37  799

60  830

10  944

7  976

542

2  426

1851

131  126

35  977

35  762

59  387

10213

6513

632

3  068

1852

132  425

32  562

32  727

67  136

10129

6  323

632

3174

Anmerkung:
‘)  Nach  den  Berichten  der  Giitcrbesteder  an  die  Frachtfuhr-Inspektion  bezw.  Deputation.  Akten  des  Bremer
Staatsarchivs  R.  13  A.  4;  Akten  der  Handelskammer  in  Bremen  im  Schütting,  Arch.  Coli.  Sen.  C.  48  b.
        <pb n="306" />
        28

Tab.  24

Bremische  Ausfuhr  zur  Fuhre  nach  Bestimmungsorten,  Bestederbezirk]

nd  Mengen  in  Doppelzentnern  in  den  iahren  1817  (1826)  bis  1847  )

Bestimmungsorte

1817

d)1825

d)  1826

d)  1827

01828  ;d)  1829

d)  1830

&amp;lt;1)1831  d

Celle,  Uelzen,  Soltau,  Dorfmark,  Burgdorf, ­
  Peine

*)  a)  (296)

1655

1090

1  009

653

748

568

Braunschweig,  Wolfenbütte!,  Helmstedt, ­
  Schöningen

*)  b)  (5421)

9  563

9069

9206

9  046

8  376

8  496

Leipzig

*)  c)  (3154)

—

3  376

3  071

3  214

2  515

3  091

3  969

Dresden,  Wurzen,  Oschatz,  Meißen..

*)  c)  (246)

—

601

585

474

177

243

340

Chemnitz  u.  benachb.  Manufakturorte

—

5  001

2  600

4  827

3  748

1472

3  054

Altenburg,  Schmölle,  Gera,  Adorf,
Ronneburg,  Zwickau,  Greiz,  Schleiz,
Plauen,  Oelsnitz,  Hof

*)  c)  1084)

5  017

4  662

4  614

4184

4  444

3  271

Preußen,  vornehmlich  Halberstadt,
Quedlinburg,  Magdeburg,  Berlin,
Halle,  Eisieben,  Naumburg

)  *)  c)  (4805)
(  *)  a)  (444)

1  853

1882

2  215

2  683

2  975

2  997

Der  Harz,  vornehmlich  Goslar,  Klausthal, ­
  Osterode,  Gandersheim,  Elbingerode, ­
  Blankenburg,  Hann.  Zoll.

3  896

3  381

3  952

4  695

4  514

4  243

Nordhausen,  Sondershausen,  Sangerhausen,
  Frankenhausen

*)  c)  (2218)

3  236

11
2  760

•I  ,
3  29/

n
3  694

Schlesien,  Böhmen  und  Österreich  ..

—

—

—

—

—

—

—

Hamburg  und  Umgegend,  Lübeck  ..

*)  a)  (1429)

—

6  383

6  694

6  457

6  332

5  352

4  329

Bremerhaven

—

—

—

—

—

—

—

—

Bremer  Umgegend  innerhalb  6  Meilen
Hoya,  Nienburg

11!
3  899

III
3530

III
3  714

III
3  419

III
2  698

III
2  301

III
2  353

—

—

715

—

—

470

879

658

Hannover,  Hildesheim

*)  a)  (1380)

—

12  074

—

—

2  533:  12  278

10  800

Einbeck,  Qötiingen,  Münden  bis  Kassel

*)  c)  (2548)

—

7  999

—

—

6348

6  664

9  255

Frankfurt  a.  M.,  Offenbach,  Hanau  ..

*)  c)  (2612)

—

7  159

—

—

8  969

6  634

7  333

Eisenach,  Schmalkalden  etc

—

—

3  202

—

—

3  322

3912

5  273

Eichsfeld,  Mühlhausen  etc

*)  (722)
1

—

873

—

—

380

379

514

Gotha,  Erfurt

—

6  881

—

—

9  206

8  995

11507

Arnstadt,  Thüringer  Wald

)  *)  c)  (4164)

—

2  082

—

—

2  530

2  786

2  138

Weimar,  Rudolstadt,  Saalfeld  etc.  ...

—

2  587

—

—

3  537

3  298

2  560

Meiningen,  Schweinfurt,  Würzburg  ..

)

—

2211

—

—

970

738

807

Hildburghausen  bis  Coburg

j  De)  (1774)

—

1  794

—

—

3151

4  874

7  364

Bamberg,  Nürnberg  etc

—

2  896

—

—

3  225

2  569

1  831

Wunstorf,  Bückeburg,  Rinteln,  Rodenberg ­
  etc

1

]  7951

7  691

6  681

6  590

10  289

9  356

6  599

Uchte,  Minden,  Vlotho
Hameln,  Pyrmont,  nach  d.  Lippischen,
Herford,  Bielefeld

Da)  (296)

J
4  438

3  604

2  883

2  304

2  943

3  146

2  581

Diepholz,  Lemförde,  Bohmte  etc.,
Osnabrück,  Bramsche,  Lengerich  etc.

]

20  533

19  202

19  767

19814

23  239

25  467

32  087

Melle,  Neuenkirchen

*)  a)  (2267)

2  847

2  512

2  338

1  940

2  544

2  543

2  339

Iburg,  Glandorf,  Telgte,  Münster  und
Warendorf

2  393

3  909

3  822

4  622

3  306

3  427

3199

Nach  dem  Bergischen  und  der  Rheingegend ­


*)  b)  (1158)

7139

6183

4  058

3  648

3  993

5  068

5  361

Wildeshausen,  Cloppenburg,  Löningen,
Quakenbrück  etc

5216

5655

4  580

6  927

5125

5  335

3  879

Oldenburg,  Varel,  Jever  etc.  und  Ostfriesland ­


1  659

1917

1  696

1  612

-

2178

1  876

Lingen,  Nordhorn  und  Holland

—

929

886

454

225|  88

139

122

I.  Bestederbezirk,  insgesamt

a)b)c)  (16  509)

—

37  239

33  039

36168!  34  034

31216:31  267

II.  Bestederbezirk,  insgesamt
III.  Bestederbezirk,  insgesamt

a)b)c)  (15671)

—

55  361

55  251

56  983  58  523

58  722

64  310

a)b)c)  (3  868)

57  005

54163

49  993

51  099,  56  846!  58  865

60  396

Insgesamt...

a)b)c)  (36  048)

—

146918

138283

144252  149408  148803

155973

d )  183

4

8  991
4
30j
3  31

29

d &amp;gt;  1833

d)  1834  d)  1835

477

591

8  707  12  637
4  598,  2  638
616  220'
3163  3037

3  07 !

3  47

4  27]
11
3  42jj
5  399

4  659

715

3  349  4  916

4109,  10560
II  :  II
4  8691  2  492

4  270

7  631

III  1  ^
'  , 2 S
5  060
4  68j
45
9  80f
3  2»
2  17
90
5  70
2  467

5  442
524
14  093
3741
2  328
3  785
4  725
2  543

756
14  088
2  938 1
353'
1052

1  777

4  432

71
4  991

Bzw  12  290  in  44  Q)  103  106,  31,  169,  72,  12,  92,  47  vierspännige  Wagen  zu  25  dz  ca.
aj  fn  Wirklichkeit^wurde^mehr^bezw.  bedeutendmehr  durch  Anweisungen,  die  der  Besteder  damals  noch
kontrollierte,  versandt.
b)  Ist  nur  die  Hälfte  des  faktisch  versandten  Guts.
c)  Ist  nur  2 / 3  des  faktisch  versandten  Guts.

3  68°
168«
28  75?)
2  63 8 ]
3  641
4  255
4697
1911,
160 !
33  429
fl 1
152351
nicht

1894
1811
1  676
26  772 1
2  769
4  294
3  616
5179
1837
46
33  951
65  555
51  926
151  432

266
242
14  878
10  940
9  694
1298
1  163
4  451
1  135
4  897
2  823
1  117
5  470
2  593
1551
1806
26  998
3018
4180
1696
5  903

74
388
14  202
8  375
8  039
2  065
1503
7  347
1560
1343
3300
1361
9  821
|  4  063
1498
27  815 !
2  281
4  588
1623

2  880
1417
43  211

836

1837

1838

1839  j

1840

1841

1842  |  1

684

867

733

655j

702

741

1118  1

6  736

7  620

7  035

6717

6  379

14  328

5  690  e

3  131

4  224

4  609

4  027

4  702

4  335

6  337  ^

424

488

839

542

605

647

807

4  030

6480j

6  896

3145

5193

7  731

8  552  1

1629

1674

1053

1053

1050

1  181

1  309

4  466

6  767

4  882

5  023

6  690

6  468

9  947

7  163

4  586

3  351

3163

3  788

4  039

6  296

2  292

2  041

2  292

3516

2  767

2  549

62

11

—

—

22

131

6143

7  531

7711

8  251

9  850

8  547

6736

18

182

548

205

723

159

25

40

2  i

_

—

—

741

470

356

256

225

323

910

12  814

14  179

14  250

15  742

15  723

20  949

25165

7  845

10  027

7  837

6  942

8  054

8  487

9  335

4  880

5  584

4  569

2  902

5  421

4  358

4  257

2  091

2  202

1  672

1  654

1  919

2  786

2  449

1  360

1529

1  688

1  477

1  489

1478

1  814

7  286

7  737

6014

5137

6516

6  770

8  544

1323

1740

1478

1441

1  897

1  753

1  537

825

1  047

906

736

929

810

929

3  567  2  658

3  057

4  899

2  438

2031

3  939

1  1671  1  197

926

915

992

1029

1  215

8  185

9  155

6879

6  422

8  097

6339

8  288

3  595

2  324

2  07t

3183

3189

3548

4  50*

1961

2  031

1  38f

1341

1  74t

1863

145

i  1  831

1  37t

1  78(

4  17C

3  22f

989

23  78

2  26  88

30  46t

28  04f

27  99f

26  39

29  546

215

9  2  31

2  2  70t

3  05&amp;lt;

l  3  35(

2  911

1  3  836

4  90

8  413

3  4  26-1

  4  48

1  3  79

8  3  28

3  4  250

1  90

8  317

!  239

5  215

0  2  75

B  2  22

4  2  533

8  58

7  7  85

1  9  44

B  9  39

1  8  90

9  8  94

7  10  849

Oü
rr
CO

2  3  47

6  3  91

5  3  98

9  4  65

7  431

5  4  563

84  62

5  42  77

4  39  69

8  35  07

4  43  20

3  50  96

5  49  496

52  084  57  52

5  49  63

1149  69

6  53  70

0  57  11

2  68  382

60  984,  55  21

4  58  93

1  56  36

9  60  06

5  56  25

0  61  979

1137657:1555)

3  14826

0114112

615652

6  164327479857

1  083

690

1844

1845  1846  |  &amp;lt;01847
I  1

11  321  17  537

9041

6604

1977
5G8|
7  658

1  210
6  138'
4  569
1063

869

8  356

4  820
1  540
570|
7  512

2  251
4  351
5  977
1  113
20  608

821

9  295

4  856]
2  284
494
6584

1295
&amp;gt;7  193
i4  898
3  913
2017
1  699
4  548
1  831
621
3112
886
6  202
3  268
1594
391
29571
4  951
3  596
1933
10591
4  384
49  985
68  214
60  279

1445
22  715
5  054j
3  788
1565
1076
4  468
1388
765
5521
615
5513

1  477
5  987
6  902
1  117
19  184

1078

9  052

4  277
3  065
574
7  264 1

1246
28116
7  769
4  780
1  309
1491
4  726
1206
645
5  937
922
7  337

2  433
42  353
8160
3  950
1  566
2  133
4  514
1511
528
3  436
1964
5  775

2171
1  979
402
29  180
4  803
3162
3  476
13521
5  590
54  183
53  943
64  284

178478

2  087
2  258
1291
26177
2  684
4  049
5  022
13  592
6  677
58  734
65  484
63  836

17241111880541208675

1  706
6  020
7382
I486
9  342

1  043

9  73!

5532
2  889
394
8  952
279

2  279
3  485
3382
26  488
2  991

1  147
47  070
9  505
3  750
1  749
2  216
4  600
1  808
625
3  998
1  679
6  305
3  705
9  388
2  835
33  307
4  902

4  418
4  429
16145
6  699
60  035
78  323
70  316

5712
4  908
16  495
9  235
54  756
84  452
90  518
229726

R.  13  A.  4

d )  Die  beigesetzte  römische  Ziffer  bedeutet,  daß  diese  Gegend  derzeit  zum  II.  bezw.  III.  Bezirk  gehörte.
e)  Am  12.  Dezember  1847  erfolgte  die  Eröffnung  der  ersten  Bremer  Bahnstrecke  Bremen—Wunstorf—Hannover.
0  Berichte  der  Güterbesteder  an  die  Frachifuhr-Inspektion  bezw.  Deputation.  Akten  des  Bremer  Staatsarchivs
;  Akten  der  Handelskammer  in  Bremen  im  Schütting,  Arch.  Coli.  Sen.  C.  48.  b.
        <pb n="307" />
        30

Tab.  25.  Der  Warenverkehr  zur  Fuhre  auf  den  bremischen  Hauptrouien.  Ausfuhr  und  Einfuhr  nach
Mengen  in  Doppelzentnern  um  1835.
Von  und  nach  Bremen  in  der  Richtung  auf 1 )
Harburg  a)20  000  dz  Celle  Hannover  b)  160000  dz  Osnabrück  43000—45000  dz
davon  in  der  Richtung  über  Hannover  in  der  Richtung  davon  in  der  Richtung
Braunschweig  50000  dz  Kassel  c)  25000  dz  Münster  6  500  dz
Witzenhausen  c)  28  000  dz  Minden  17  500  dz
Heiligenstadt  c)  14  000  dz
Davon  Ausfuhr  von  Bremen  auf®)
Harburg  6000—7500  dz  Braunschweig  22500  dz  Hannover  d)  100000—125000  dz
Osnabrück  30  000  dz
Nicht  berücksichtigt  ist  der  Verkehr  auf  den  Routen  Bremen-Oldenburg,  hingen,  Nordhorn,
Quakenbrück  und  über  Quakenbrück  auf  Osnabrück,  Zweite,  Aurich,  Leer,  Neuschanz,  Groningen,
über  Uchte  auf  Minden,  die  damals  noch  fast  gänzlich  unchaussiert  sind,  der  kleine  Bremer  Nachbarverkehr ­
  und  der  Verkehr  zu  Lande  mit  Bremerhaven.  Die  Ausfuhr  von  Bremen  nach  diesen  Richtungen ­
  s )  würde  auf  etwa  13  000—15  000  dz  zu  schätzen  sein,  davon  etwa  7500—9000  dz  auf  Wildeshausen, ­
  Kloppenburg,  Löningen,  Quakenbrück,  Uechte,  Lohne  etc.,  etwa  3500  dz  auf  Oldenburg,  Varel,
Jever,  Ostfriesland  und  etwa  100  dz  auf  Bremerhaven.

Der  Warenverkehr  zur  Fuhre  von  Hamburg  (bis  Harburg  und  Lüneburg  auf  der  Elbe).  Ausfuhr  und
Einfuhr  nach  Mengen  in  Doppelzentnern  in  den  Jahren  1837  und  1838  4 ).
Nach.  Hamburg:

1887
dz

1838
dz

1837
dz

1838
dz

über  Harburg  r
Lüneburg  &amp;gt;
Lauenburg  &amp;gt;

ca.  200  000
bis
220  000

ca.  240  000

von  Lübeck

ca.  70  000

ca.  70  000

Von  Hamburg:

1837
dz

1838
dz

1837
dz

1838
dz

über  Harburg  ^
Lüneburg  i

ca.  280  000

ca.  300  000

nach  Lübeck

ca.  100  000

ca.  125  000

Lauenburg....J
davon  nach:
Österreich
Bayern
Sachsen  u,  Thüringen  ..
Preußen
Braunschw.,  Hannover  u.
Bremen

24  000
60  000
100000
16  000
80  000

40  000
60000
100  000
20  000
80000

Der  Warenverkehr  von  und  nach  Lüneburg  und  Harburg  zur  Fuhre  in  den  Jahren  1835—1838.
Ausfuhr  und  Einfuhr  nach  Mengen  in  Doppelzentnern  B )  e).

Das  Kaufhaus  in  Harburg  passierten:

Das  Kaufhaus  in  Lüneburg  passierten;

im  Jahre

dz

im  Jahre

dz

1835

309  209
349  930
335820
362  314

1835

254  471
173  707
148117
110  446

1836

1836  ...

1837

1837

1838

1838
        <pb n="308" />
        31

Anmerkungen:

a)  1833/34  passierten  auf  der  Straße  von  Hamburg  nach  Bremen  28  226  dz,  mit  Einschluß  des  Schiffahrts-Verkehrs
wurden  zwischen  Bremen  und  Hamburg  119  048  dz  versandt.  G.  W.  Marcard,  Zur  Beurtheilung  des  National-Wohlstandes  etc.
im  Kgr.  Hannover,  Hannover  1886,  S.  72.
b)  G.  W.  Marcard,  Z.  B.  d.  National-Wohlst.  i.  Kgr.  Hann.,  Hann.  1836,  S.  74  gibt  an;  Durch  Nienburg  passierten
im  Jahre  1834  4725  beladene  Wagen,  mit  einer  Gütermasse  von  161238  dz,  wovon  etwa  100  000  dz  auf  die  Straße  von  Bremen
über  Nienburg  auf  Hannover  und  Münden,  etwa  61  238  dz  auf  die  Straßen  von  Bremen  auf  Preuß.  Minden  über  Nienburg
und  von  Hamburg  ebendahin  über  Nienburg  fallen.  Außerdem  findet  noch  einiger  Frachtverkehr  zwischen  Bremen  und
Hannover  auf  Nebenstraßen  statt.  Nach  Fr.  Gl  Ander,  K.  Darst.  e.  d.  wichtigst.  Verhältn.  b.  Eisenb.,  Hannover  1834,  Anl.
beträgt  der  Verkehr  durch  Brinkum  nach  und  von  Bremen  230  207  dz,  davon  168  637  dz  von  Bremen  ins  Binnenland  im
Durchschnitt  der  fünf  Jahre  1827/28  bis  1831/32.
c)  Nach  der  Schrift:  Eisenbahn-Anlage  zwischen  Rhein  und  Weser,  Denkschrift  zur  Begründung  des  Projects  der
Eisenbahn-Anlage  zur  Verbindung  des  Rheins  mit  der  Weser,  Minden  1836,  S.  17,  wurden  1830  die  zwischen  Bremen  und
Frankfurt  a.  M.  umlaufenden  Güter  zu  48  125  dz  ermittelt.  [Die  Broschüre  Die  Hannover  -  Thüringische  Eisenbahn  von
Göttingen  durch  das  preußische  Eichsfeld  über  Mühlhausen  und  Langensalza  nach  Gotha,  Mühlhausen  1860,  gibt  eine
Statistik  der  jährlichen  Aus-  und  Einfuhr  in  Mühlhausen  und  Langensalza.]
d)  Die  Ausfuhr  und  Durchfuhr  von  Hannover  auf  Bremen  schätzt  Fr.  v.  Reden,  Das  Kgr.  Hannover  (1)  auf  nur
I  60  000  Zentner.
e)  Die  Zahlen  1818  bis  1835  auch  G.  W.  Marcard,  Z.  Beurth.  d.  National-Wohlstandes  etc.  im  Kgr.  Hannover,
Hannover  1836,  S.  73.
*)  Aus  Angaben  von  Fr.  v.  Reden,  Das  Kgr.  Hannover,  II.  Abt.,  Hannover  1839,  S.  314,  316,  317,  318,  320  zusammengestellt. ­

,£ )  Schätzungen,  angenähert  aus  den  Angaben  v.  Redens  1.  c.  und  der  bremischen  Güterbesteder  (Bremer  Staatsarch.
  R.  13.  A.  4;  Arch.  Coli.  Sen.  C.  48  b.
3 )  Nach  den  Bremer  Güleibestederberichten  (Br.  St.-A.  R.  13  A  4;  Arch.  Coli.  Sen,  C.  48  b)
4 )  Nach  A.  Soetbeer,  ber  Hamburgs  Handel,  I,  Hamburg  1840,  S.  102.  Vergl.  a.  A.  Soetbeer,  Über  Hamburgs
Handel,  II,  1842  (Separattitel:  Statistik  des  hamburgischen  Handels  1839,  1840,  1841)  S.  149  ff.,  III,  1846  (1842,  1843,  1844)
S,  136  ff.
G )  Fr.  v.  Reden,  D.  Kgr.  Hannover,  II.  Abt.,  1839,  S.  87  u.  91.

Der  Warenverkehr  zur  Fuhre  auf  den  hauptsächlichsten  bremisch-hamburgischen  Konkurrenzstraßen
Tab.  26  nach  Mengen  in  Doppelzentnern  um  ISSS’ja).

Bremen
Bremischer  Verkehr,  Ausfuhr
und  Einfuhr,  in  der  Richtung

Hamburg
Harnburgischer  Verkehr
über  Harburg  (über  die  Elbe  I  über  Lüneburg  (auf  Elbe  u.
zu  Schiff)  j  Ilmenau  zu  Schiff)
in  der  Richtung

Braunschweig  (über  Hannover ­
  u,  Celle  ..  .50  000  dz
Hannover  160  000  „
davon  über  Qöttingen
in  der  Richtung
Kassel  25  000  dz
Witzenhausen  28  000  „
Heiligenstadt  14  000  „

Celle  325  000  dz
davon  in  der  Richtung
Braunschweig  150  000  dz

Hannover  140000  dz
davon  über  Göttingen
in  der  Richtung
Kassel  28  000  dz
Witzenhausen  ...  .30  000  „
Heiligenstadt  ....  15  000  „

Braunschweig  140000  dz

davon  über  Göttingen
in  der  Richtung
Kassel  25  000  dz
Witzenhausen  ...  .26000  „
Heiligenstadt  ....  11  000  „

zus.  290  000  dz
„  140000  „

53  000  „
56  000  .,
26  000  „

1836.  „Darstellung  der  Güter-Quantitäten,  die  aus  jetzt  gewöhnlichen  Frachtfuhr-Transporten  von  Bremen
und  Harburg  nach  Hannover  und  v.  v.  den  künftigen  Eisenbahn-Transporten  von  Bremen  und  Harburg
nach  Hannover  und  v  v.  in  folgenden  vier  Eisenbahn-Abteilungen  zufallen  würden“ 2 ).

Mengen  in  Doppelzentnern

Von  Bremen  für  Hannover

85  000

Bremen  o  Harburg

„  „  Verden

500

O-Für

  „  von  Hannover

25  000

V  ^

„  „  „  Verden

500

Rotenburg

„  Verden  „  Harburg

125

er

„  die  Weser  von  Harburg

250

Verden  \

„  ,,  Osnabruckerstraße  von  Harburg

125

\

„  Hannover  von  Harburg

120  000

Von  Verden  für  Harburg

125

,,  der  Weser  für  Harburg

250

,,  „  Osnabrückerstraße  für  Harburg

125

„  Hannover  für  Harburg

80  000

„  Bremen  für  Harburg

10000

Für  Bremen  von  Harburg

10  000
        <pb n="309" />
        32

Anmerkungen:

a)  In  Hannover  sind  nach  Pal  je,  Kurzer  Abriß  des  Fabriken-,  Handels-  und  Gewerbe-Zustandes  in  den  Chur-Br.-Lüneb.
  Landen,  Göttingen  1796  S.  247  ff.,  347,  44S  etc.  [der  Straßenzwang  für  Bremen—Braunschweig  über  Celle  bestand
noch  (Bremer  Staatsarch.  R.  3)]  im  Jahre  1785  ;  9152  Frachtwagen  und  Karren  durch-  und  auspassiert,  davon  haben  5820  Geschirre
5  dz  und  darüber,  die  übrigen  3332  aber  unter  5  dz  geladen  gehabt.
In  Göttingen  sind  nach  den  Torextrakten  vom  Oktober  1784  bis  ult.  September  1785  einpassiert  485  Wagen,
590  Karren;  auspassiert  218  Wagen,  511  Karren;  durchpassiert  361  Wagen,  1216  Karren.  Die  Wagen  sind  mit  3,  4,  5  auch
6  Pferden,  die  Karren  mit  1,  2,  3  auch  4  Pferden  bespannt.  Rechnet  man  nun  im  Durchschnitt  jeden  Wagen  zu  4,  jeden  Karren
zu  2  Pferden,  so  sind  einpassiert  3120  Pferde;  auspassiert  1894  Pferden;  durchpassiert  3876  Pferde.  Da  man  aus  den
Torextrakten  nur  die  Frachtfuhren  ersehen  kann,  die  lizentbare  Waren  gefahren  haben,  so  sind  unter  diesen  Zahlen  diejenigen,
die  dem  Lizent  nicht  unterworfene  Waren  führen,  wie  auch  die,  welche  die  Stadt  vorbeifahren,  nicht  begriffen.  Deren  Anzahl
soll  aber  ebenso  hoch  sein,  wie  die  in  den  Torextrakien  enthaltenen,  so  daß  sich  die  Zahlen  etwa  stellen  würden:  2128  Wagen
und  4634  Karren  bezw.  17  780  Pferde.
In  Lüneburg  sind  1793  71  162  Pferde  zur  Niederlage  gekommen.  [Lüneburg  wahrte*  damals  noch  durch  sein
Ni  derlage-  und  Umfuhrrecht  die  Stellung  als  hamburgische  und  Lübecker  Speditionsstadt  und  sah  damals  gerade  gute  Zeiten
in  seiner  Spedition.  Die  Konkurrenz  von  Harburg  kam  erst  im  19.  Jahrhundert  auf.  Im  18.  Jahrhundert  ist  Winsen  ein
Konkurrenzplatz.  (Vgl.  E.  Baasch,  Zeitschrift  d.  histor.  Vereins  für  Niedersachsen,  Jahrg.  1903,  S.  219,  220;  Joh.  W.  Albers,
Urkundl.  Nachr.  v.  d.  Handelsprivilegien,  Göttingen  1833)].
In  Hameln  ist  keine  Niederlage,  trotzdem  die  Duinger  irdenen  und  Steinzeugwaren  dort  zu  Schiff  gebracht
werden,  aber  Durchfuhr  der  aus  Brabant,  Jülich,  Berg,  Lüttich  und  Westfalen  mit  Tüchern,  Eisenwaren,  Weinen,  Käse  und
dergl.  nach  Hildesheim,  Braunschweig,  Magdeburg,  Berlin,  auch  nach  Hannover,  Lüneburg,  Hamburg,  Lübeck  fahrenden
Frachtfuhrleute.  An  beladenen  Frachtwagen  passieren  im  Jahre  ungefähr  1752  Wagen  und  4179  Karren  mit  14  056  Pferden
bespannt.
Zwischen  Hamburg  und  Bremen  beträgt  der  Güterversand  um  1796  250  Wagen  (25  bis  30  dz  pro  Wagen,  meist
5  Pferde)  hin  und  ebensoviele  zurück.
154  beladene  Frachtwagen  kommen  Martini  1784  bis  Martini  1785  nach  Stade  [damalige  Straße  zwischen  Hamburg
und  Bremen  (vor  dem  napoleonischen  Chausseebau)  (s.  mein  Zur  Gesch.  d.  alten  Handelsstraßen  in  Deutschland,  Gotha  1907)]
und  werden  zumeist  zurück  beladen  (Verkehr  Bremen—Hamburg).  2357  dz  Transitgüter  dieser  Art  sind  1787  durch  Stade
gegangen  (vgl.  Lübeck  und  Hamburg,  ein  Hdb,  Leipzig  und  Ronneburg  1807,  S.  363.)  1792/93  wird  nach  Jobs.  Falke,  Gesch.
d.  d.  Handels,  II.  Teil,  Leipzig  1860,  S.321  der  Wert  der  über  Verden  und  Celle  in  die  hannoverschen  Länder  gegangenen
Güter  (per  Achse)  berechnet  auf  2  439  969  Mark.
x )  Zusammengestellt  aus  Fr.  v.  Reden,  Das  Königr.  Hannover,  statistisch  beschrieben,  II.  Abt.,  Hannover  1839,
S.  317,  297  und  301.
2 )  (Niemeyer),  Sammlung  verschiedener  Ansichten  über  Eisenbahnen  usw.  im  Hannoverschen,  Bremer  und
Hamburger  Handels-Interesse,  Bremen  1836,  S.  43.

Achsenbewegung  des  Frachtfuhrwerks  in  Bremen  nach  der  Zahl  der  in  Bremen  zur  Ladung  gekommenen
Wagen,  mit  Angabe  des  heimischen  sog.  Leester  (*  Stadt  Bremen  und  Gebiet)  Fuhrwerks  in  kleinen  Ziffern)
Xab  27  in  den  Jahren  1817  bis  1852.

Jahr

Bestederbezirk

Insgesamt ­


Jahr

Bestederbezirk

Insgesamt ­


1

n

III

I

n

III

Wagen

Wagen

1817

a)(775)

a)  (537)

a)(157)

a)  (1469)

1842

984

1451

1818

4253

1825  b)  ..

1489

1961

2579

6029

(1526)

(4328)

1826

1644

c)  f)  2153

2723

6520

569

1827

1406

1  853

2419

5668

1843

989

1404

1685

4055

1828

1346

1870

2375

5591

673

1829

1034

1702

2435

5231

1844  d)  ..

1039

1163

1853

3035

1830

977

1760

2372

5019

433

1831

1107

1835

2290

5232

1845

1371

1028

1833

4232

1832

1261

1682

1979

4922

564

606  (*  220)

342

1512

1833

1143

1727

1913

4783

1846

1012

1600

1945

4557

1834

1294

1406

1900

4600

592  (*202)

734

327

1653

1835

1001

1470

1907

4378

1847

922

1641

e)  1852

4515

1836

910

1326

1954

4190

f)  (2112)

(4775)

1837

1059

1343

1913

4315

431  (*210)

747

525

1703

1838

975

1125

1952

4136

1848

606

847

1650

3103

1839

872

1122

1816

3810

349

369

1810

982

1172

1800

3954

1851

664

1584

(1274)

(4056)

309

1841

1062

1254

1663

3979

1852g)...

—

601

1705

(1326)

(4051)

262

Anmerkungen:
a)  Diese  Zahlen  umfassen  nur  die  Expeditionen,  bei  denen  der  Besteder  als  Makler  mitwirkte,  bei  der  damaligen
noch  freieren  Organisation  nur  ein  ziemlich  enger  Bruchteil,  und  bedeuten  nur  eine  Umrechnung  auf  viersnännipp  Wagen,
nicht  Originalziffern.  F  B  6
b)  Ohne  Januar  und  Februar,  an  anderer  Stelle  wird  gesagt,  daß  in  Bremen  jährlich  etwa  8—9000  Fuhren  expediert ­
  werden  (Bremer  Staatsarch.  R.  13.  A.).  F
        <pb n="310" />
        33

c)  Nach  Angabe  von  Besteder  Schaer  sind  1825  Im  II.  Bezirk  die  Leester  in  der  Überzahl  gegen  die  Fremden  (1).
d)  In  Hamburg  passierten  im  Jahre  1844  nach  Ernst  Baasch,  Forsch,  z.  hamb.  Handelsgesch.,  III.,  Hamburg
1902,  Seite  64:

am  Millerator
*  Dammtor
„  Lübecker  Tor
„  Berliner  Tor

ein
...  2299

aus
1579  Wagen
1455  .
1696
2452

Zusammen...,

...  7800  Wagen

7182  Wagen

Sie  bildeten  nur  einen  Teil  des  Hamburger  Verkehrs,  da  faktisch  der  in  Hamburg  und  Lüneburg  bleibende  Achsverkehr,
  der  dort  per  Schiff  von  und  nach  Hamburg  umgeschlagen  wird,  zum  Hamburger  Warenhandel  gehört.  (S.  a,  a  O.)  Die
Bahn  Altona-Kiel  kam  1844  zustande.  1845  machte  sich  bereits  eine  Abnahme  des  Fuhrverkehrs  am  Millerntor  und  Dammtor,
den  beiden  Toren  im  Westen  und  Nordwesten,  bemerkbar  (Baasch,  S.  64)  G.  W.  Marcard,  Z.  Beurth.  des  National-Wohlstandes ­
  i.  Kgr.  Hannover,  Hann.  1836,  S.  74  nimmt  bei  gering  gerechnet  425  000  dz  auf  den  beiden  Straßen  von  Harburg  und
Lüneburg  nach  Süden  und  9  dz  als  starke  Pferdelast  42665  Pferde,  wovon  Vs  0( l er  14000  nicht  hannoversche  sind,  an.
e)  Ohne  die  starken  Getreidefuhren  des  Jahres.
f)  Einschließlich  Getreidefuhren.
g)  1868,  1.  Jan.  bis  30.  Juni,  im  letzten  halben  Jahr,  da  die  Güterbestederei  bestand,  wurden  108  Frachtwagen  abgefertigt,"die ­
  2861  dz  luden  (1).
1 )  Güterbestederakten  des  Bremer  Staatsarchivs  R.  13  A.  4

Frachtfuhrmannschaft  und  -Pferde  in  Bremen  und  in  den  Verwaltungsbezirken  Hannovers  nach  der
Tab  28  Verteilung  auf  die  Städte  und  das  platte  Land,  1826  bezw.  1833.

b) 2 )  Königreich  Hannover  1833

Frachtführer ­

mit

a) 1 )  1826  Bremen

in  den  größeren  Städten
des  Steuerdirektionsbezirks

In  den  kleineren  Städten
und  Flecken
des  Direktionsbezirks

auf  dem  platten  Lande
des  Direktionsbezirks

Gesamtsumme
der  Frachtfahrer

Zahl  ihrer  Pferde

Vh
&amp;lt;u
&amp;gt;
o
c
Ö
Cd
X

c
&amp;lt;u
bß
Ö
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O

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U

o
'3
£
ca
3
o

JS
o
3
&amp;lt;

In  sämtl.
6  hannov.
Direktionen

(U
&amp;gt;
o
H
3
ca
X

Ö
bß
3
JO
O

&amp;lt;u
'S
u

2*
o
:3
.5
s
o

23
y
"C
3
&amp;lt;

In  sämtl.
6  hannov.
Direktionen

3
V
bß
O
■O
O

jO)
*03
U

C
o&amp;gt;
"O
&amp;gt;

X
u
: 3
rQ
cd
3
V)
o

Ä
O
‘n
3
&amp;lt;

In  sämtl.
6  hannov.
Direktionen

1  Pferde
2  Pferden
3
4-8  .
8

} 15
5

1
1

8
2
5

1
l

1
1

2
5
1

10
8
7
3
1

1

c)4
1

8
3
8

7
2

c)2
1

2
14
10
11

d)  13
16

d)2
62
26
41.

29
7
9

19
4

c)  3
8
2

5
131
35
70

17
153
52
84
1

17
306
156
504
8
991

Zus....

20

2

15

2

2

8

29

I

5

19

9

3

37

29

131

45

23

13

241

307

Anmerkungen:
a)  Nur  Reisefuhrwerk,  wie  man  nach  der  Steile,  wo  sie  stehen,  anscheinend  auch  für  die  Reden  sehen  Angaben  für
Hannover  annehmen  muß,  ohne  die  in  der  Stadt  tätigen  Schlachtfuhrleute.  17  Fuhrl.  (davon  3  in  Tenever,  Sebaldsbrück  Huchting)
in  Bremen  haben  zumeist  2  bis  3  Pferde,  2,  die  Brüder  Nienkerken,  haben  je  6  Pferde,  1841  hat  Friedrich  Neukirch  15  bis
20Pferde,  gegen  1870:  30  bis  35.  1851  scheinen  noch  6  stadlbremische  Fuhrleute  Fracht  über  Land  gefahren  zu  haben,  davon
sind  4  größere,  3  davon  Neukirchs,  das  vierte  Geschäft  kauft  damals  ein  Stiefsohn  von  Friedrich  Neukirch  (1).
b)  Die  Zahlen  erscheinen  sehr  niedrig  gegenüber  Angaben  Patjes,  K.  Abr.  d.  Fabr.-etc.-Zust.  i.  d.  Chur-Br.  L.
Landen,  Göttingen  1796,  S.  391  etc.,  der  z.  B.  für  die  Amtsvogtei  Bergen  bis  zu  152  eingesessenen  Hauswirten,  die  Fracht  fahren,
A.  Topfs,  Gartenlaube,  1864,  S.  289,  der  bis  zu  mehreren  hundert  Frachtfuhrleuten  für  die  sog.  Leister  bei  Bremen  und  die
sog.  Gräfenthaler  im  Thüringerwald  zählt,  des  Besteders  Schaer  (Staatsarchiv  i.  Br.  R.  13A),  der  1825  von  300  Wagen  für  die
Leester  (?)  spricht.  Ich  habe  für  die  sog.  Leister  in  Petitionen  etc.  (Bremer  Staatsarch.  R.  13  A)  und  in  den  Fuhrmannsmatrikeln
des  Hänselbuches  des  norddeutschen  Fuhrmannsgasthofes  zum  Engel  in  Nürnberg  (Germ.  Narionalmuseum)  in  dem  Zeitraum
von  i825  bis  1856  ca.  250  Namen  mit  den  bremischen,  230  ohne  die  Bremer  aufgefunden  (nämlich  im  hannoverschen  Amt
Syke:  Bauerschaft  Leeste  178,  Brinkum  17,  Erichshof  9,  Barrien  20,  Syke  7,  Süstedt  2,  Sudweyhel;  im  Bremischen:  in  Arsten  4,
in  Habenhausen  1,  dazu  die  Stadtbremer).  Das  sind  außer  den  eigentlichen  Fuhrherren  auch  Söhne  und  Knechte,  es  ist  aber
zufälliges  Material  und  meist  ist  im  bäuerlichen  Betriebe  nur  einer  Fuhrmann.  Die  Zahl  der  wirklich  im  Landfrachtfuhrwerk
verwandten  Pferde  zu  erfassen  ist  sehr  schwierig,  der  größere  Teil  dient  zugleich  in  der  Landwirtschaft.  Den  obigen  Aufstellungen ­
  liegen  die  Pferde-  und  Gewerbesteuern  zugrunde.  In  Bremen  dominierte  1826  noch  der  Karren.  —  In  Preußen
wurden  1816  3700  Fuhrleute  mit  8400  Pferden,  1846  18670  Personen,  ebenso  in  Bayern  2767,  in  Sachsen  4072,  in  Baden  1381
in VETt  'v  Stadt-  und  Reisefuhrwesen  tätig,  gezählt,  1861  in  Preußen  9624  Fuhrherren,  8779  Fuhrknechte,  1867  (Altpreußen)
69655  Lastpferde,  1304350  landwirtschaftliche  Pferde  (August  Meitzen,  Der  Boden  u  d.  landw.  Verhältn.  d.  preuß.  Staates,
IV -. Bd -  S*.. 2 , 68 ;  W.  Sombart,  D.  d.  Volkswirtsch.  i.  19.  Jh.,  Berlin  1903,  S.  285,  290).  Für  das  große  Hauptfuhrmannsgebiet, ­
  Thüringen,  fehlen  mir  Zahlen.
c )  Als  unbesteuertes  Nebengewerbe.
d)  Davon  einer  als  unbesteuertes  Nebengewerbe.
*)  Bremer  Staatsarchiv  R.  13.  A.
*)  Fr.  v.  Reden,  D.  Kgr.  Hannover,  II.  Abt.  Hann.  1839,  S.  343.

3
        <pb n="311" />
        34

35

Tab.

Bremische  und  hamburglsche  Binnen-  Aus-  und  Einfuhr  auf  ihren  hauptsächlichsten  Konkurrenzrout
29  Übersicht  über  die  Einfuhr  und  Ausfuhr

den  bremischen  Hauptrouten)  und  auf  Weser  und  Elbe  nach  Handelsartikeln  und  Mengen  in  100  kg.
Königreichs  Hannover  von  18i7/8  bis  1831/2  ‘).

Einfuhr  bezw.  Ausfuhr  der  Handelsartikel

Über  Bremen  a)

durch  Brinkum  per  Fuhre  b)

1827/8

1828/9

1829/30

1830/1

1831/2  |

im  Dupohschni'
dir  5  Jahn

Einfuhr;

1.  Englische  Manufakturwaren

11805

11102

11230

12  781

14  909

12  905

II.  Zucker,  Kaffee  und  andere  Kolonialprodukte

89  576

89  324

94118

83  321

95  937

90  455

Drogerien

1812

1705

1  875

2  390

2  909

2  138

Farbholz  etc

2  044

2  056

1443

1778

1315

1  727/

III.  Bücher  (gebunden  u.  ungebunden)  Gemälde,

Drucksachen  etc

144

164

163

184

171

165

Wein  und  spirituöse  Sachen

21  169

19596

18  736

18  349

25  693

20709

Talg,  Öl  etc

19180

17  260

18120

16  808

16  630

17  600

Getreide

12  648

5  735

2  443

30  829

14400

13211

Früchte

4  672

6  733

9  615

5579

4125

6145

Baumaterialien

700

1810

1408

717

778

1083!

Brennmaterialien

562

743

626

903

726

712

Rohe  Materialien  für  Manufakturen

1  460

1923

2  433

2  636

3184

2  327

Insgesamt...

165  772

158151

162  210

176  275

180  777

168  637

Ausfuhr;

Blei

7

13

18

20

51

22

Wolle

1022

296

131

292

714

49jj

Verschiedene  Artikel

57  806

68  420

70280

53  519

55  259

61057

Insgesamt...

58  835

68  729

70429

53  831

56  024

61569

Ein-  und  Ausfuhr  zusammen...

224  607

226  880

232  639

230  106

236  801

230  207j

Über  Hamburg  und  Elbe

'  I

Einfuhr  bezw.  Ausfuhr  der  Handelsartikel

per  Harburg  b)

1827/8

1828/9

1829/30

1830/1

1831/2

im  Durchschnitt
dar  5  Jahre^

Einfuhr:

1.  Englische  Manufakturwaren

54  886

59  895

66311

67  541

77  820

65  291

11.  Zucker,  Kaffee  und  andere  Kolonialprodukte

32  823

52  524

51012

52  528

44  251

46  628

Drogerien

1486

1482

1691

1  739

2  432

1  766

Farbholz  etc

3  515

4  357

2  674

3  524

3  231

3  460

III.  Bücher  (gebunden  u.  ungebunden)  Gemälde,

Drucksachen  etc

210

131

289

369

354

271

Wein  und  spirituöse  Sachen

3  342

3  878

5  666

6716

9637

5  848

Talg,  Ol  etc

4  263

7  841

8  701

12  068

8182

82U

Getreide

2  723

1  098

1802

8  623

5053

3  860

Früchte

1  062

1077

3115

1  731

1750

1747

Baumaterialien

1248

2134

1084

1607

691

1353

Brennmaterialien

1  464

553

600

60

199

575

Rohe  Materialien  für  Manufakturen

3188

3  745

3  309

4  385

4  728

3  871,

Insgesamt...

110  210

138  715

146  254

160  891

158  328

142  880

Ausfuhr:

Blei

36

5136

2  083

3  227

11452

4  387

Wolle

18914

21  428

16131

28  819

18  041

20  667

Verschiedene  Artikel

68  964

94  057

81  910

80  989

79  986

81  18^

insgesamt...

87  914

120  621

100  124

113  035

109  479

106  235

Ein-  und  Ausfuhr  zusammen...

198  124

259  336

246  378

273  926

267  807

249  114

1827/8

38  228
56  054
1867
314
182
6105
19  250
1  804
5  448
6  532
6  441
3  359

145  584
1020
32331
133  482

166  8B3
312  417

Über  Bremen  a)

Wasser  auf  der  Weser,  Aller  und  Leine  c)

auf  beiden
Wegen  zus.

1827/8  1

1828/9  |

1829/30  |

1830/1

1831/2

im  Durchschnitt
der  5  Jahre

im  Durchschnitt
der  5  Jahre

14  850
124  701
608
6  643

11643
121  378
669
9  038

15  047
146  466
834
8  528

18123
158  349
838
7  688

22  470
192  974
986
8  897

16  427
148  774
787
3159

29  332
239  229
2  925
9  886

2
22  549
34  475
10  516
7  633
1081
1861
4  894

9
16  316
31127
9  882
5  917
330
1558
5  502

6
18921
39  927
10  438
8  595
1005
2  742
5  478

4
17726
46  521
262  327
8  075
827
3  595
5  057

24  985
45  219
61  512
5  974
1861
2  520
5834

4
20099
39  454
70  935
7  239
1021
2  455
5  353

169
40  808
57  054
84146
13  384
2104
3167
7  680

229  813

213  369

257  987

529  130

373  232

320  706

489  343

20  846
58
354  334

14  980
36
399  193

4  080
68
400  224

21007
53
382  699

25  553
341  685

17  293
54
375  627

17  315
545
436  684

375  238
605  051

414  209
627  576

404  372
662  359

403  759
932  889

367  293
740  525

392  974
713  680

454  543
943  887

Über  Hamburg  und  Elbe

per  Lüneburg  b)

1828/9

1829/80

1830/1

1831/2

im  Diuchschnitt
der  5  Jahre

30  084
44  507
1558
4  377
186
5  457
21  963
235
829
7  275
5962
2  918

125  351
8  575
26  751
164  986

200  312
325  663

28  217
37  977
1589
3  339
135
5546
28  061
3  084
1809
2  920
9863
3  745

126  285
1561
16  742
117  990

29  758
47  848
2129
3  607
214
5  040
36  875
13  970
2  616
3  953
6  260
4  552

156  822
10  820
38  228
134  796

31  420
50190
2  583
4  041
172
6024
32  794
11038
3  657
6  692
8912
3  958

161481
19081
21598
107  432

31  541
47  315
1945
3136
178
5  634
27  789
6  026
2  872
5  474
7  488
3  706

auf  beiden
Wegen  zus.
im  Durchschnitt
der  S  Jahre

143  105
8211
27  130
131  737

96  832
93  943
3711
6  596
449
11  482
36  000
9  886
4  619
6  827
8  063
7  577

285  985

12  598
47  797
212  918

a)  Die  Wareneinfuhr  nach  dem  Gewicht  in  Leipzig  betrug  in  diesen  Jahren  rund  in  Doppelzentnern:
1825  :  348  000,  1826  :  307  000,  1827  :  318  000.
Bericht  Bürgermeister  Smldts  aus  Kassel  vom  27.  Sept.  1828,  Bremer  Staatsarchiv  Ss.  4d  ad  2a  Convolut  IV  Nr.  18.
b)  E.  Peschau,  Ober  Hannov.  Eisenbahnen,  oder  die  Vortheile  einer  Eisenb.  direkt  von  Hannover  über  Walsrode,
Rothenburg,  Zeven  und  Bremervörde  nach  Bederkesa,  Hannover  1834  schreibt:  „Im  Jahre  1831—32  gingen  auf  den  beiden
Straßen  des  Hamburger  Warenzuges  über  Harburg  und  Lüneburg  nur  1069  258  Zentner  (627399  dz),  in  demselben  Zeiträume

136  293  183  844  148  111  167  079  273  314
o.z.n.  i  oäuum)  i  262  578  340  666  309  592  310183  559  297
von  und  nach  Bremen  1809  863  Zentner  (977  326  dz)  durch  unser  Land,  ein  schlagender  Beweis,  daß  das  Wohl  der  Stadt  Bremen
uns  mehr  am  Herzen  liegen  muß,  als  das  Hamburgs.“  .
c )  Rheinaufwärts  gingen  nach  den  Registern  des  niederländischen  Rheinzollamts  Lobith  1832  :  894950  dz,  rheinab
ebenso:  2459920  dz,  insgesamt  passierten  Lobith:  3354870  dz,  vgl  Tab.  11.
,  ,  ,  )  S.  F.  Giünder,  Kurze  Darstelig.  einiger  d.  wichtigsten  Verhältnisse  bei  Eisenbahnen  mit  bes.  Beziehg.  aut
solche  Anlagen  zw.  Hamburg,  Bremen  und  Hannover,  Hannover  1834,  Anlagen.  Nach  für  Glünders  Schrift  (S  25)  vom  Finanzministerium ­
  zu  Hannover  aus  den  Steuerrollen  der  betreffenden  Grenzzollämter  zur  Verfügung  gestellten  offiziellen  Auszügen.
        <pb n="312" />
        36

Übersicht  über  den  Handelsverkehr  zwischen  Hamburg  und  der  Oberelbe  von  1826/27  bis  1830/31 l ).

Tab.  29  (Schluß)
Ware

1826/27

1827/28

1828/29

1829/30

1830/31

Durchschnitt
von
5  Jahren

Nach  der  Oberelbe  hinauf

I.  Englische  Manufakturwaren

69  723

88  015

98  957

122  565

136  968

103246

II.  Zucker,  Kaffee  u.  and.  Kolonialprodukte

410  199

459  829

466  916

518  750

504  780

472  095

Drogerien

5  559

5  507

5  896

7  205

7  994

6  432

Farbehölzer

35  419

39  413

43  981

44  805

34  446

39  613

III.  Bücher,  Gemälde,  Drucksachen  etc....

59

198

213

202

122

159

Wein  und  spirituöse  Sachen

33  827

36  345

32123

38128

33  380

34  761

Talg,  Öl  etc

92  318

99  818

109119

105  631

126  704

106  718

Getreide

10  553

971

9411

9  891

3  298

6  825

Früchte

2  693

2  737

2  368

3318

1517

2  527

Baumaterialien

4  951

9  571

4  861

2  559

4  054

5199

Brennmaterialien

23502

32  363

25170

22  554

30  803

26  878

Rohe  Materialien  für  Manufaktur

11  155

7  782

7  923

13  015

16135

11  202

Iota!...
Die  Elbe  herunter:

699  958

782  549

806  938

888  623

900  201

815  655

Blei

20

29

55

26

4

27

Wolle

25102

38  251

32  934

38123

58  253

38  533

Verschiedene  Gegenstände

1  300  844

1  237  535

1  672  335

1  507  811

1  824  207

1  508  546

Total...

1  325  966

1  275  815

1  705  324

1  545  960

1  882  464

I  547  106

Haupt-Total...
0  S  F.  Glünder,  siehe  vorige  Seite.

2  025  924

2  058  364

2  512  262

2  434  583

2  782  665

2  362  761

Bremische  Durchfuhr  zur  Fuhre  nach  Versand-  und  Bestimmungsorten  der  drei  Güterhestederbezirke
sowie  nach  den  drei  Güterbestederbezirken  insgesamt  nach  Artikeln  und  Mengen  in  Doppelzentnern
Xab.  30  in  den  Jahren  1836,  1837,  1840  und  1842 1 ).

Versand-  u.  Bestimmungs-Jahr



t—
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Eisen-Kupfer


03
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M

I.  Bestederbezirks
Von  Bielefeld  dem  Berg,  f

1836

913

132

2  250

119

3  414

Elberfeld,  Preußen,  Osna-  j

1837

—

785

—

—

—

—

99

1  643

—

—

345

2  872

brück  nach  Harburg  und  1

1840

—

1694

274

4512

—

—

650

7130

Hamburg  1

1842

—

1  543

—

—

—

—

—

225

4406

—

—

—

—

534

6  708

Aus  dem  Hannoverschen

1836

75

—

—

—

—

—

—

—

—

162

—

—

—

57

294

nach  Harburg  und  Harn-«!
bürg

1837
1840

49
57

z

z

z

z

z

z

39

112
103

—

137

298
199

1842

52

—

—

—

—

—

—

57

—

79

—

—

—

71

259

(

1836

254

254

Aus  dem  Hannoverschen  j

1837

49

112

—

137

298

nach  Scharmbeck  (

1840

—

—

142

—

—

—

142

[

1842

—

—

—

—

—

—

—

—

—

140

—

—

—

—

140

Aus  dem  Hannoverschen  1

1836

66

—

—

66

nach  Braunschweig  und
Celle  [

1837
1840

95
103

100

95
203

1842
1836

74

—

45

—

135

209

II.  Bestederbezirks  ,

—

—

—

—

—

—

—

—

—

—

—

—

45

Von  Cuxhaven  nach

1837

—

—

34

—

—

34

Hannover  ]

1840

[

1842

42

—

42

Von  Oldenburg,  Leer  und  I
Neustadt-Gödens  nach  &amp;lt;

1836
1837
1S40

608
799

—

—

—

—

—

—

—

—

—

—

—

—

608
799

Hannover  [

1842

Von  Burgdamm,  Lesum,  (

1836

Scharrabeck,  Bremervörde!

1837

459

459

nach  Linden,  Hannov.  u.  |

1840

Hildesheim  (ins  Hannov.)  1

1842

—

8

37

—

109

—

—

—

—

—

132

—

—

—

286
        <pb n="313" />
        37

Tab.  30  (Schluß)

Versand-  u.  Bestimmungsorte ­


Von  Rönnebeck  nach
Qöttingen

Von  Rotenburg  nach  Nort-  J
heim
Von  Burgdamm  und
Scharmbeck  nach  Mühlhausen ­
  in  Th
Von  Marssei  und  Lilien  ■
nach  Nienburg,  Hoya..
III.  Bestederbezirks
Von  Harburg  nach  Osnabrück ­


Von  Harburg  nach  Elberfeld, ­
  Köln,  nach  Münster
und  dem  Bergischen....
Von  Braunschweig,  aus
verschiedenen  Gegenden
nach  Oldenburg
Von  verschiedenen  Gegenden ­
  nach  verschiedenen ­
  Gegenden

Jahr

Butter

Eisen,  Elsenwaren, ­
  Kupfer

Häute,  Kuhhäute
und  Kalbfelle,
Leimleder

■O
cn
•a
c

Blauholz

Getränke

Käse

Schinken

Manufaktur-Waren


Wolle

Tuch

Sirup  una
Zucker

Zuckerformen  1

diverse  Waren

Insgesamt

r  1836

82

—

82

1837

—

—

—

—

—

—

—

1840

—

,  1842

—

—

—

22

22

f  1836

—

—

—

—

1837

—

—

—

1  1840

l  1842

13

f  1836

—

—

13

—

1  1837

—

—

169

—

169

|  1840

—

—

28

—

—

—

28

1  1842

—

—

146

—

146

I  1836

—

—

—

—

—

—

—

—

—

—

—

—

—

—

I  1837

17

1  1840

—

—

17

—

—

—

—

—

—

—

—

—

—

—

l  1842

—

18

11

—

29

(  1836

79

—

377

—

—

—

—

168

624

)  1837

—

—

—

—

246

—

—

320

—

—

—

—

265

831

I  1840

—

—

—

—

—

—

—

—

—

—

—

l  1842

100

—

—

—

—

468

568

(  1836

—

—

—

—

—

—

—

—

—

—

—

—

93

93

i  1837

—

—

—

—

1  1840

169

169

l  1842

—

—

—

—

—

—

—

—

1  1836

354

354

1  1837

I  1840

—

—

—

231

'  1842

1

92

—

—

—

139

(  1836

|  _

—

—

181

—

—

—

—

—

608

788

)  1887

75t

952

1840
l  1842
C  1836

749 1  913

13

79

—

18C

132

2  672

41t

22

82

1399

—

1  1837

9921  785

169

34

246  196,  99  1  967

224

—

2  099

—

1  1840

160  1  694

45

i-—



—

-313,4  512

247

—

—

75(

—

[  1842

126  1  551

201

i—

120'  -

1  -

-12821  4  59£

211

)  174

-

1  51f

bezirken  insgesamt  ...
Anmerkung:  ’/  Güterbestederberichte.  Brem.  Staatsarch.  R.  13  A,  4  und  Ss.  4  d.  2.  No.  18;  Arch.  Coli.  Sen.  C,  48.  b.
Anmerkungen  zur  nachfolgenden  Tabelle:
a)  Die  entsprechenden  Aufmachungen  lür  die  Jahre  1826  und  1827  sind  für  den  II.  Bestederbezirk  in  Doppelzentnern.
1826:

Nach  Hoya,  Nienburg  und  Gegend
,  Hannover,  Hildesheim  und  Gegend  ......
,  Einbeck,  Qöttingen,  Kassel  und  Gegend.  ...  /S*14
,  Frankfurt  a.  M.  und  Gegend  '  iiS
,  der  Herzgegend  ,•••••  ,
„  Eisenach,  Schmalkalden  und  Gegend  3A"
.  dem  Eichsteld  °  -

Übertrag  ...  35  190
Nach  Gotha,  Erfurt  und  Gegend  6881
„  Arnstadt  und  Thüringerwald  2081
„  Weimar,  Rudolstadt  und  Gegend  2  741
„  Meiningen,  Schweinfurt,  Würzburg  2  211
„  Hildburghausen,  Koburg  und  Gegend  1  794
„  Bamberg,  Nürnberg  und  Gegend  4  407

Zu  übertragen  .  .  .  35190  |
Das  Jahr  1827  war  dem  Jahre  1826  beinahe  gleich
sondern  nach  den  Warenkategorien.
Der  Güterbesteder  verzeichnet  wie  folgt,  in  Doppelzentnern:
1827:
Übertrag  .  .  22092  ..  Übertrag  .  .
Häute  und  Felle  .  .  231  Öle,  Rüb-,  Lein-,  Hanf-Heringe
  1387  Pottasche
Indigo  26  Reis
Käse  778  Sirup
Leinsaat  382  Tee  .  .  .  .  .  .  ■  •  •
Manufakturwaren  .  .  68  Teer  und  Pech  .  .  .

Total  für  den  II.  Bestederbezirk  ...  55  275
Die  Aufmachung  von  1827  geschah  nicht  nach  Gegenden,

Baumwolle  .  qqa
ßi« h  m
B“« er  1666
Kaffee.  .......  12733
Eisen  .....  ßc
Getränke

Zu  übertragen  .

6  508
22  092

Zu  übertragen

24  964
85
115
2  034
920
76
34

24964

Zu  übertragen  .  ■  28  227

Tran  ° bertra «  ■  ■  28  “7
Wolle  .  ;  63 |
Tabak  '  H465
Zucker,  roher  .  .  ’  .  886
do  raffinierter  .  7190
Allerlei  6  719
Total  f.  d.II.  Bestederb.  55  232  ')

Hie  Differenz  gegen  die  Gesamtzifferumrechnung  a.  a.  O.  ist  bei  der  Umrechnung  der  Einzelziffern  entstanden.
*)  Güterbestederberichte.  Bremer  Staatsarchiv  R.  13  A.  4  und  Ss.  4.  d.  2.  No.  18;  Arch.  Coil.  Sen.  C.  48  b.
        <pb n="314" />
        38

39

Tab.  31  Bremische  Ausfuhr  zur  Fuhre  nach  Bestimmungsorten  des  I.  Güterbestederbezirl»nach  Artikeln  und  Mengen  in  Doppelzentnern  in  den  Jahren  1836,  1837,  1840  und  1842 1 ).
        <pb n="315" />
        40

41

Tab.  31  (Fortsetzung)  Bremische  Ausfuhr  zur  Fuhre  nach  Bestimmungsorten  des  II.  Gliterbestederbezirks  lach  Artikeln  und  Mengen  in  Doppelzentnern  In  den  Jahren  1836,  1837,  1840  und  1842  a) 1 ),

Bestimmungsorte

Jahr

Hoya,  Nienburg.

Hannover,  Hildesheim

Einbeck,  Göttingen,  Münden,
Kassel
Frankfurt  am  Main,  Offenbach,
Hanau
Eisenach,  Schmalkalden  etc....
Eichsfeld,  Mühlhausen  etc
Gotha,  Erfurt
Arnstadt,  Thüringer  Wald

Weimar  bis  Rudolstadt,  Saalfeld  etc.

1886
1887
1840
1842
1836
1837
184(1
1842
1836
1837
1840
1842
1830
1837
1840
1842
1836
1837
1840
1842
1836
1837
1840
1842
1836
1837
1840
1842
1836
1837
1840
1842
1836
1837
1840
1842

Meiningen  bis  Schweinfurt,  Würz-  (
bürg  etc  |
Hildburghausen  bis  Koburg
Bamberg,  Nürnberg  etc  |

II.  Güterbestederbezirk,  insgesamt

46,2
75,5
80,1  118'e
141,7  118,6

9,2
7,7
4,6
4,6
97
52,4

16.9
24,6
18.5
40
21.6
32.3
1.5
13.9
58.5
12.3
4.6
4,6
4.6
13,9
29.3  —
55.4  —
24.6  1,5
30,8  1,5
1,5
6,2
7.7
1,5
1,5
7,7

4,6
4,6
10,8

30.8
27,7
73.9
61,6

1.5
6,2
1.5

1,5
1,5
1,5

3.1
1,5
6.2

106,1
223,4
237,1
!  241,71189,3

144,7
90,8
198,6

1498,4
731.5
303,4
334,2
174
101.6
93,9
120,1
1,5

1,5
6,2
1,5

55,4
30,8
44,6
2308.5
3589,7
4409
6124.6
1198.1
1426
1073,4
1208,9
746,9
450
217.1
121,6
739.2
797.7
480.5
893.2
366.5
391.2
340.3
363.4
1892.7
2736.6
2679.6
2048.2
497
748.4
537.4
549.8
247.9
480.5
309.5
289.5
2454.8
1651
1490.7
2440.9
788.5
817.7
596
586.7
3126.2
2009.7
1332,1
1530.8
14421,7
839)2)15129,3
398,8)13465,6
474,3)16202,2)

7,7
3,1
1,5
3,1

1,5
3,1
3,1
1,5

1,5

1681,6

10,8
4,6
18,5
53,9
50.8
73.9
471,2
708.4
16.9
55,4
206.4
366.5

4.6
30,8
24,6
106.3
143,2
112.4

4,6

78,1

7,7

1,5

107.7
241.7
843,9
1358,2

1,5
30.8
1,5
27,7
13.9
15,4
1,5
7.7
32,3

52,4

4,6

1.5
1.5

3,1
1,5
1.5
50,8
47,7
4.5
95,4

85.2
43.1
16.9
24.6
1796.1
1610.3
1694
2871.4
1756.1
2792
1922
1604,7
198.4
159.1
275.7
258.7
79.6
92.9
255.6
218.7
188.9
198.1
174
232.5
290.5
370.6
271
226.4
35.9
32.8
58,5
9.2
128.8
140.6
137.1
143.2
12.8
187,9
3.1
6.2
12,8
15,9
4.6
44.7
52.4
32.8
47,7
43,1
4628,5
5676.1
4860.2
5683,4

4,6
9,2
10,8
167,9
124.7
174
318.8
78,5
158,6
184.8
428,1

4,6
6,2
408.1
329,6
91,4
163.2
4,6
10,8
12,3
26,2
1,5
24,6
26.2
30,8

21,6
12,3
3.1
9.2
9,2
12,3

4,6
1,5

4.6
12,3
7.7

4,6
676
666,7
533,3
1027,1,

9,2
3.
1.5
4.6
312,6
304.9
577.5
455.8
255.6
209.4
281.8
309.5
3.1
6.2
12.3
254.1
275.6
120.1
118.6
117
93.9
55.4
41,6
226,4
217.1
106.3
93.9
58.5
98.5
3.1
18.5
18,5
1.5
9.2
9,2
18.5
21.5
23.1
29.3
69.3
53.9
38.5
66.2
30.8
4.6
36.9
30,8
1370.5
1287,1
1259.6
1190,3

1,5
1,5

1,5

h 5  1,5
3.1
6.2

4.6
15,4)
9.2 1
7.7
9,2
9,2,
15,4
4.6
3.1
1.6
1,6
1.5
9.2
4.6
3.1
9.2
3,1
3.1
3.1
3.1
1.5
1.6
1,6

1,5

1,5

46.1
26.1
27,6
42,9

768,5
335.7
183,3
218.7
41,6
12.3
35.4
40

M
1.5
1.5

92.4
82.5
19
452.1
394.9
339.2
457.9
380.6
400.4
107.4
139.7
52.8
30.8
10.5
3,3
5.5
3,8
9.5

4,6

819,2
349,5
218,7
-]  260,2

6,2

83.2
98.6
157,1
118,6
1,5
3.1
26.2
21.6
1.5
4.6
3.1
3.1
3.1

18,1
1,1
2,2
1
1

982.3
916.3
461,9
645,2

9,2

10,8
4.6
1.5
174
130,9
224,8
141.7
144.7
98.6
224.8
104,7
32.3
46.2
3.1
18.5
23.1
10,8
64.6
72.4
78.5
35,4
49.3
1361,4
217.1
43.1
41.6
33.9
21.6
36.9
23.1
20
21.6
16.9
12.3
1,5

7,7
3.1
1,5
46,2
44,7
44.7
317.2
118,6
134
200.2
87.8
16.9

1,5
3
60,1
24,6

1,5
1.5
3.1
4.6
6.2
3.1

1,5

3,1

4.6
15,4
9.2
3,
3,1
7.7

1.5
6,2
1.5

15.4
9,2
17
916.3
920,9
910.1
2028,2
331.1
340.3
352.7
465.1
18.5
47.7
12.3
92.4
73.9
95.5
221.8
70.8
69.3
143.2
121,6
386.5
244.9
440.4
842.4
72.4
64,7
113.9
192.5

95,5  1875.7
106,3  659,1
186,41  609,6
157.1;  445

20
_3,l
6,2
204.8
158,6
170.9
317,2
172.5
75,5
140,1
249.5

4,6

24.6
21.6
21,6
30.8
7,7'
10.8
9,2
10,8
66,2
40
23,1
—  |  24,6
1,5
1.5
1.5

192,4
191
314,2
446,6

47.7
26,2
50.8
47.7
90.9
107.8
84.7
204.8
106,3
81,6
83,2
175,6
152,5
70.8
70.8
90.9
2282,3
2028,1
2393
4419,9

4,6
3.1
4,6
3.1
15,4
26,2
44,7

6,2
7,7
3,1

6.2
4,6
1.5
77
1
4.6
21,5
10,8
93,9
352.7
415.8
414,3
354,1
713
1150,4

7,7

3,1
38.5
18.5
81.6

Tabak

S  N

52,4
13,9
23,1
782,3
763,8
737,7
149,4)2385,5

3.1
43.1
32,3
60.1
6.2

1,5
1,5
1,5
1,5
9.2
16,9
6.2
7,7
1,5
1,5
1,5
3,1
3,1
1.5
1.5
1.5
1.5
1.5
3,1
4.6
1,5
1,5
1,5
12,3
24,6
10,8
16.9
133,7
123
79.9
99.9

4.6
4.6
1.5
6,2
9,2
4.6
10,8
32,3
24,6
9,2
30,8
37

12,3
1,5
1,5
10,8
10,8

10,8
21,5
324,9
4,6

366.5
463.5
400.4
571,3
41.6
18.5
163,2
20
64.7
58.5
33.9
155.5
13.9
9,2
9.2
16.9
16.9
58.5
33.9
41.6
16.9
4.6
26.2
15.4
3.1
9.2
1.5
129.4
38.5
235.6
158.6
3,1
7.7
12,3
3,1
169.4
187.9
422
86.2

1657,1
7)1627,7

58,5
412
229)3)2083,6
317.2)3478,7

86,2
44,7
7.7
435.8
896,3
1463
1760,2
788.5
1016,4
981
1138.1
2243.8
3154
2943
2012.8
29.3
84.7
52  4
55)4
37
67.8
43.1
58.5
1905
2471.7
1342.9
3914.7
27.7
70.8
16.9
43.1
70,8
89.3
114
184,8
157.1
161,7
115.5
271
27,7
3.1
9.2
12.3
2907.5
2870.6
3836,1
4402.9
8716,4
10931.1
10917.1

4.6
1.5
7.7
186.3
134
227.9
257,2
118,6
132.4
161,7'
235.6
928.6
1129
1247,4
1383
13.9
21,6
16.9
37
13.9
9,2
18.5
32,3

Zucker

6,2
1.5
1.5
1.5

4,6
40
35,4
9,2

64,7
26,2
606,8
200,2
962.5
697.6
331,1
121.7
646.8
1.5
4.6

32,3

32.3
52.4
15.4

191
72,4
157,1
43,1
321,9|  1817,2

101,6  -
132,4
203,3
261,8
12,3
27,7
13,9
21,6

49.3
50,8
75.5
92.4
44.6
61.6
100,1
109,3
26,2
26,2
43,1
75.5

3.1

6,2

368.1
417,3
622.2
669,9  —
1868  52.
2143,7  36,
2730,5)  1,5

13861,5)3183,3)18,4

736.1
278.7
2688,8
258.7
414,3
247,9
542.1
4,6
3.1
6.2

3,1
4,6
1,5

388,1
110,9
47,7
37,6

713
726.9
130.9
64,7
4  1423
9  2511,8
936,2
1044,8

2139,1

704.1
452.1
224,8
898.2
12740,2

1801,8  14020.3

15512,7

2587,2  24907,8
1287,4  7692,8

1,5
1,5

3.1
i’ 1
4,6
623,7
1207,4
534,3
3260,1

1256,6
1201,2
1416,8
440.4
460.5
395,8
298.7
343.4
305
482
334.2
448.1
563.6
606.8
783.9
1051.8
1170.4
1289.8
890.1
560.5
652.9
1025.6
592.9
224.8
203.3
178.6
118.6
263.3
308
309,5
514.4
123.2
164.8
172.5
186.3
617.5
2381
1215,
913,2
7368,6
9340.3
9173,1
8679.4

9866,5
7987.4
9248.7
4858,9
5572.8
5418.9
4256.5
2089.5
2200.5
1916.9
2442.5
1359.1
1528.4
1488.9
1813.9
7285.1
7736.2
6516.6
8563.8
1322.7
1740.4
1897
1536.9
824.7
1040
928,4
928.3
3567.1
2658
2437.7
3882,6
1167.4
1196.1
991,1
1214.3
8185.2
9155.8
8091,1
8279
51796,8
57167,1
53411.5
67972.5
        <pb n="316" />
        42

43

Tab.  31  (Schluß)  Bremische  Ausfuhr  zur  Fuhre  nach  Bestimmungsorten  des  III.  GUterbestederbezirk»iach  Artikeln  und  Mengen  in  Doppelzentnern  in  den  Jahren  1836,1837  1840  und  1842’).

Bestimmungsorte

Jahr

Baumwolle

Blech  und  Zinn

Butter

Kaffee

Eisen,  Blei  und
Kupfer

Leder  und  Feile

Getränke

Häute  und  Wild

Heringe  und
andere  Fische

Indigo

O
V)
tc3
S*

Leinsaat
1

Leinen,  Twist,  (
fflanufakturwaren


Öle  alier  Art

Pottasche

m
©
OC

Honig,  Sirup

©
©

Teer,  Pech,
Harz

«a

Tab.
is
0

fabrizierter,
Zigarren

Schafwolle

Zuc
©
XJ
O

CD
raffinierter

i  Diverse  Waren

+*
s
d
ca
O
tu
t»
d
M

Wunstorf,  Bückeburg,  Rinteln  |

18,36

16,9

!
11,3

635

106,8

4,i

1097,5

41

84  7

8  7

9,2

336  1

19,5

23,i

34,4

106,8

122,2

1

35,4

218,2

211,5

28,8

_

521

699,2

4372,4

1837

1,5

13,9

6,2

525,1

41,6

1,5

1273,6

10

83*2

1,5

V

154

20

32,3

29,3

67,8

43.1

1,5

13,9

21,6

49,3

23,1

—

—

542,1

412,7

005/6,5

etc.  und  Rodenberg  etc.  ..  1

1840

—

12,4

9,2

246

129,4

1,5

1111,9

89,3

52i  4

1,5

12,3

149,2

32,3

13,9

70,8

95,5

24,6

13,9

3,1

92,4

66,2

16,9

—

—

314,2

431,2

2990,1

l

1842

—

3,1

6,2

286,4

281,8

3.1

588,3

266.4

57*

1,5

4/

206,2

46,2

13,9

180,2

86,2

69,3  i

1,5

49,3

488,2

69,3

12,3

—

311,1

388,1

3420,2

Hameln,  Pyrmont,  das  Lip-1836



6,7

6,2

0,5

236,6

1

5.1

241,8

10,3

18  5

2

1  60  s

3,6

31,3

3,1

16,4

1

0,5

4,6

34,4

47,2

17.4

—

—

241,8

438,4

1433,5

1837

—

6,2

1,5

235,6

20

3,1

281,8

20*

293

4,6

193,6

10,8

12,3

0,8

20

4,6

1,5

7,7

26,2

66,2

35,4

—

—

254/

519

1754,3

pische,  Herford,  Bielefeld.

1840

12,3

10,8

1,5

1093/

107,8

3,1

979,4

30,8

43,1

1,5

3,1

8,6

6,2

16,9

3,1

44,6

46,2

3,1

3,1

23,1

215,6

32,3

—

—

899,4

576

4165

1842

4,6

7,7

—

163,2

378,8

3,1

134

58,5

15,4

4,6

1.5

146,3

40

10,8

16,9

61,6

55,4

29,3

95,5

69,3

38,5

—

144,8

318,8

1798,6

1836

_

_

—

—

—

158,6

—

1858,3

Uchte,  Minden,  Vlotho

1837

—

8,5

—

232,5

86,2

146,3

52,4

29,3

2,3

255,2

4,6

10,8

9,2

47,7

70,8

—

21,6

46,2

220,2

3,1

—

149,4

303,4

1840

—

7,7

—

132,4

149,4

3,1

95,5

50,8

7*7

1,5

1,5

176,7

21,5

16,9

20

33,9

46,2

—

13,9

46,2

215,6

3,1

4,6

—

121,7

218,7

looo,6

1842

4,6

1,5

1,5

178,6

12,3

107,8

26,2

20

1,5

92,2

15,4

6,2

—

18,5

4,6

1,5

1,5

61,6

157,1

24,6

—

—

24,6

143,2

905

Diepholz.  Lemförde  Rnhmfe

1836

4,6

186,8

3442,4

959,9

6,7

2140,6

176,1

58,5

81,6

2

1087,5

195,6

235,6

476,4

748,4

120,6

125,3

1031,8

2292,5

5006,5

49,8

26,2

1145,8

1182,7

2437,3

23221,1

etc..  Osnabrück  Bramsehe^

1837

1,5

126,3

0,8

2821,3

1319,8

10

2106,7

220,2

98,5

72,4

16,9

1567,5

308

797,7

1399,9

819,3

123,2

150,9

589,8

2725,8

5414,6

37

10

1415,2

1218,1

2898,3

26269,7

Lengerich  etc.

1840

44,6

41,6

3,1

3635,9

1651

6.2

1530,8

462

124,7

40

9,2

1369,9

172,5

234,1

1241,2

685,3

215,6

27,7

401,9

2747/

6571,2

58,5

80/

1449,1

961

3436

27200,6

1842

13,9

46,2

10,8

3036,9

1729,4

10,8

1533*8

731,5

141*7

29,3

V

1778,4

160,2

180,2

927,1

934,8

555,9

47,7

723,8

2690,4

7028,6

27,7

6,2

1078

924

4085/

28442,1

Melle,  Neuenkirchen  etc.,

1836

_  ■

41,6

206,9

107  3

328

1

169  7

16,4

9,2

4,6

50,8

40,5

0,5

24,6

61,6

792,5

0,5

—

4.1

97,5

124,7

2090,2

1837

28,5

101/

161,7

170  9

15  4

3  9

Q*s

—  1

363*

9,2

9,2

43,1

34

29,3

—

12,3

87,8

917,8

—

—

—

72,4

110,9

2171,8

Dissen  )

1840

—

75,4

178’e

388*1

246,4

57

108

659,3

9,2

6,2

98,5

38,5

20

—

7,7

87,8

780,8

1,6

—

—

167,9

163,2

2936,9

l

1842

—

20

—

231

147,8

—

227,9

62,9

12^3

1,5

—

673,6

61,6

4,6

55,4

84,7

23,1

1,5

12,3

69,3

982,5

3,1

—

1,0

377,3

363,4

341  /  ,3

Iburg,  Glandorf,  Telgte,

1836

6,7

832  i

22  1

3  1

163  2

26,2

07

05

80  6

5.1

74,9

90,3

313,1

3,6

45,7

55,4

563,1

1031,8

19

—

874,2

1,5

656

4874,9

1837

16.9

1,5

2156

23*8

3  1

147*8

Q  ?

7,7

16,9

67,8

329,5

—

120,1

20

401,9

894,7

16,9

—

1190/

—

648,3

4132,1

Münster  und  Warendorf.  |

1840

609,8

32/

1,5

75*5

35  4

1,5

146,3

3,1

50,8

40

241,8

4,6

75,5

3,1

391,2

622,2

29,2

—

694,5

3,1

645,3

3706,7

[

1842

—

—

—

651*4

23;  l

1,5

132/

1,5

21,6

—

23,1

38,5

64,6

251

27,7

66,2

31

839,3

503,5

61,6

—

802,3

—

710

4250,3

Das  Bergische  und  die

1836

255,1

54,9

6,2

49,3

16  9

3  3

29,8

26,2

8,7

0,5

74,4

1,5

9,2

604,2

161,2

55,4

—

1,6

548,2

1906,5

1837

583,6

—

—

73.9

3,8

11,6

24*6

274  1

12*3

18,5

7/

41,6

44,7

107,8

6,2

32,3

753

170,9

77

—

—

924

3170,7

Rheingegend  |

1840

212,5

38,5

—

55,4

97

35,4

26,2

32*3

20

30,8

10,8

16,9

80,i

—

16,9

891,6

432,7

U4

—

—

643,7

2754,8

l

1842

271

—

—

52,4

58,5

1,5

49/

4,6

3,1

—

—

—

13,9

33,9

29,3

7.7

—

83,2

—

50,8

686,8

577,5

92,4

—

—

517,4

2533,3

Wildeshausen,  Kloppenburg,  f
Löningen  etc..  Quaken-  &amp;lt;

1836
1837

1,5

18,5
15,4

2

1575,4
1575,4

127,3
52,4

2,6
1,5

689,2
247,9

17.4
31.5

23,1
15,4

9,7
8  5

2
1,5

69,3
67,1

188,4
160,2

64,2
107

63,6
85,5

329
303,4

80,1
63,1

12,3
21,6

47.7
10.8

538
703,8

1097
1869,6

5.1
9.2

227,4
312.6

1232,5
677,6

642,2
412,7

1495,8
1064,1

8559,8
7819,3

brück,  Uchte,  Lohne..

1840

—

13,8

—

1532,3

57

1,5

428,1

69,3

16*9

6  2

4  6

28,5

160,2

57

50,8

331,1

64,7

10,8

41,6

891,7

1339,8

13,9

485,1

1171,9

699,2

1412,2

öooo,2

1842

—

16,9

—

757,7

337,2

55,4

586;?

72,4

9,2

7,7

4,i

jJ.  154,9

189,4

103,2

104,7

355,7

114

12,3

226,4

767

2277,7

21,6

252,6

2131,3

605,2

1589,3

10753,1

Oldenburg,  Varel,  Jever  etc.  (

1836
1837

1

6,2
10,8

—

211.5
369.6

164.8
110.9

141,2
31  6

698.1
277.2

3,6
3,1

7,7
11 6

9,2
20

ST
16,9

13,5
20,9

934,8
737,7

26.7
84.7

72,4
12,3

20
13,9

7,2
27.7

68,8
61,6

4,6
4,6

178,6
35,4

56,5
101,6

9.2
18,5

—

z

63,6
363,4

895,7
1133,4

3600
3467,4

und  Ostfriesland  |

1840

—

6,2

345*

18,5

61,6

548/

1,5

169

29  3

15,1

17,1

811,6

53,9

3,1

69,3

43,1

135,5

6,2

57

326,5

43,1

—

—

217,1

638,3

3464,4

(

1842

103,2

3,1

—

149,4

7,7

58,5

358,8

18,5

13*9

44*7

21,5

29,5

674,5

70,8

60,1

81,6

21,6

89,3

3,1

383,4

340,3

46,2

4,6

280,3

1678/

4543,3

111.  Güterbestederbezirk

1836

274,1

276,2

13,8

7194,8

1495,4

162,8

5407,7

256,6

285  6

121,5

20,8

1820,5

'  1393,2

491,2

744,8

1593,:

375,7

328,4

1205,6

3895,6

8847,2

291

309

3256/

2751,8

7295,3

50058,4

1837

605

211,1

8,5

6150,6

1820*2

62i  4

4676,8

626/

292*7

106  3

49,9

2621,3

1276,7

1078,6

1689,5

1680,3

361,8

465

686,£

4081

10287

314,1

399/

3432/

3021/

8014,1

54020,1

insgesamt

1840

269,4

146,4

13,8

7828,8

2630.5

113/

5042

793

327*9

80

47,6

2555,6

1247,4

460,5

1527,5

1556,1

I  465

346,6

480,c

4353,7

11029,6

631,2

683/

3315/

3383/

8164/

57495,3

[

1842

397,3

98,5

18,5

5507

2976,6

133,9

3719

1242,5

294*2

89,3

43

3081,1

1224,3

462,1

1438,3

1881,8  871.e

303,2

1076,7

5445,6

12115,1

813,1

351/

4017,?

2667,3

9794/

6UUoo,2

Summe  aller  drei  Besteder-  1

1836

4479,8525,6

3155,4

24588,7

1660,1

356,8

16352

1423,8

2.547

1£Q  1

1177,2

2976,6

4591,7

2463,9

969,f

4488/

903,6

905,£

1373/

5732,7

22163/

5630,2

524/

5378/

4143/

17861/

136563,5

1837

7515,1'463,8

1559,2

26226,5

2163,6

231,7

16072,5

2901,2

143  2

618,1

3692,7

|  5826

1882,4

1920,c

4204,3

808,3

1211,7

1164/

5993,6

26752,6

6670/

518,

6620,.

4807/

21554

153584,3

bezirke  |

1840

6111.6

401,9

794,5

24380,6

3529,s

447,9

15484,7

2562,8

1952*3

130  7

406,1

3151,3

7750,8

1509

1909,4

4598,3

1284,:

968/

840,

6917,6

28590/

9749,?

739/

4299/

4045/

21467/

1540Zc&amp;gt;,2

l

1842

11120,4

340,1

640,7

24060,7

4636,6

508,1

14538,2

3804,6

2075*9

144,4

361,7
T

3799,4
t

5602,8

1041,1

1928

7341,;

2530,;

540,1

1444,

9527/

31623,6

14291,2

391,

5703,

6486/

23069/

17/001,4
        <pb n="317" />
        44

u

Die  deutsche  Auswanderung  (über  deutsche  und  ausländische  Häfen)  in  den
Tab.  32  Jahren  1819—1831.

Jahr

Zahl  der
beförderten  Personen

1819

1820

1821

i\  9  900

1822

n)  9  dm

1823

n  a)  9  sm

1824

i)  9  700

1825

i\  o\  4  300

1826

ri  4  c?oo

1827

h  a'l  11  OOO

1828

i\  a \  q  son

1829

i\  ö  ooo

1830

i\  o\  IS  ooo

1831

i\  tt\  iS  ooo

45

Die  deutsche  und  die  Gesamtauswanderung  Uber  Bremen  und  Hamburg  (bis  1854  identisch,  a))  Und  die
deutsche  Auswanderung  überhaupt  in  den  Jahren  1832  bis  1854  und  1900,  1905,  1907,  1909.

Jahr

Bremen
Personen

1832
1833
1834
1835
1836
1837
1838
1839
1840
1841
1842
1843
1844
1845
1846
1847

Hamburg
Personen

Gesamte  deutsche
Auswanderung
Personen

Jahr

Bremen
Personen

Hamburg
Personen

Gesamte  deutsche
Auswanderung
Personen

2 )  10  344

_

*)a)  24  000

1848

2 )  8  891
2 )  13  086

—

*)a)  20  000

1849

—

')  a)  24  000

2 )  6185
2 )  14  137

—

2 )  a)  17  600

1850

8 )  2  870

*)a)  24  000

2 )  15  087

s )  2  427

&amp;gt;)a)  33  000
’)  a)  20  000

1851

2 )  9  312
*)  12  421

a )  955  1

8 )  1  569  i

2 )a)  28  000

1852

2 j  12  806

3 )  1  407

l )  a)  28  000

2 )  9  594

8 )  1377
4 )  b)  1  407

*)  a)  22  000

1853

2 )  13619

8 ) 4 )  b)  615

&amp;gt;)a)  20000

2 )  9  927

8 ) 4 )  b)  1  756

2 )a)  23  000

1854

’)  19  857
*)  31  822

8 ) 4 )  b)  1  774

*)  a)  43  701
*)  a)  67  209

)  2 )a)  32  372

2 )a)  5  357
4 )  b)  4  857

4 )a)  106  662

1900
1905

2 )a)  33682
2 )  33  370

2 )  a)  8  628
4 )  b)  7  628

*)a)  110  434

1907
1909

*)  a)  29  947
2 )  29  635
4 )  a)  28  629
2 )  28  317
*)  a)  25  776
2 )  25527
*)  a)  37  943
2 )  37  181
2 )  58  001
2 )  57  461

dtsche.
5)  9  073
6)  14  843
«)  17  130
6)  11  962

2 )  76  075
Gesamt-6)
  95961
6)  186854
6)  234013
6)  144417

2 )  a)  7  585
4 )  b)  6  585
4 )  a)  7  620
4 )  b)  5  620
J )a)  11  062
*)  b)  7  430
1 )  a)  18  127
4 )  b)  12  279
4 )  b)  21  916
4 )  [29  035]
2 )  a)  29  480
4 )b)  18  946
4 )  [29  457]
4 )b)  50  819

dtsche.
6)7  617
6)  7  123
6)  9  250
6)6353

Gesamt-6)
  80858
6)119899
6)  155982
6)  113535

*)a)  83  511
*)  a)  85127
&amp;gt;)a)  89  838
*)a)  113199
*)  a)  162  301
■)  162  568
‘)  251  931
5 )  22  309
6 )  28  075
b )  31696
s )  24  921

Die  deutsche  Auswanderung  über  deutsche  und  ausländische  kontinenW let * fen  untl  indirekt  über  englische  Häfen  in  den  Jahren  1844—1854.

Jahr

Bremen

Hamburg

Altona

Harburg

Emden

Ostseehäfen^

Rotterdam
bezw.
Holland.  Häfen
,  .  ■

Antwerpen

Dünkirchen

Havre
A

Genua

1844
1846

Bt

•)  19  863
*)  a)  32  372
‘)  a)  33  682

5 )  1774
J )a)  5  357

—

—

—

2 )  a)  329
2 )a)  74

*  3 )  2  403
’)  a)  9  547

3 )  2  961
&amp;gt;)  a)  13  120

&amp;gt;)  a)  1  475

»)  16  660
*)  a)  32  381

—

1847

p?

&amp;gt;)a)  8  628

')  a)  13  060

&amp;gt;)  a)  14  613

—

1 )  a)  39  41  /

—

1848

c

l )  a)  29  947

')a)  7  585

J )  a)  7  784

*)  a)  11  073

—

')  a)  25  506

—

1849

D.

l )  a)  28  629
’)  a)  25  776

2 )a)  7  620
’)  a)]1062

—

&amp;gt;)  a)  8  695

l )  a)  10260

—

‘)  a)  33  848

—

1850

a

—

l )  a)  223

3 )  a)  5  640

2 )a)  7  016
■)a)  9  243

—

»)  a)  32  687
&amp;gt;)  a)  44  243

—

d)1851

2 )  a)  37  943

*)  a)  18127

—

—

1 )  a)  3  000

—

—

1852

2 )a)  58551

*)  a)  30541

*)  a)  160

2 )  a)  200

&amp;gt;)  a)  76

l )  a)  272

*  ■)  a)  2  698

&amp;gt;)  a)  14  428

—

»)  a)  24  289

—

1853  direkt

2 )  58  111

2 )  18  969

^  2  341

x )  441

2 )  1  789

4 )  15  262

—

’)  38  566

*)  132

indirekt  üb.  englische
Häfen
1854  direkt  ....

2 )  76  875

^  10  511
2 )  32  310

—

—

—

i  —

■)  25  843

)  10  058
2 )  95  894

indirekt  üb.  englische
Häfen

—

')  18  509

-

_  1

—

\

—

-

—

Andere  Häfen

deutsche

fremde

In  Prozenten

Insgesamt

deutsche ­


&amp;gt;)  a)  31  086
1

ca.  J )500

12000

3 )  43  655
*)  a)  94  581
&amp;gt;)  a)  109  531
*)  a)  81895
')  a)  89102
4 )a)  82  404
*)  a)  112  547
r )  a)  162  301
&amp;gt;)  135  61  Hg
s r

&amp;gt;)  20  569J
)  251  931

49
40
38.8
45.9
40,4
45
49,8
55,3

58

51,7

frde.

51
60
61,2
54.1
59.6
55
50.2
44.7
32

48,3

Die  englischen  Häfen  hatten  überhaupt  an  Auswanderertransporten:
Die  Auswanderung  von  Deutschen  erreichte  ihre  größte  Ausdehnung  in  den  Jahren  derReaktion.  1854  war  sie
Anmerkungen:
a)  Nur  als  Auswanderer  gemeldete,  keine  Passagiere,  indirekt  mit,  so  für  Hamburg  pro  1846  :  500;  1847:  1000;
1848:  1000;  1849  :  2000;  1850  :  4000;  1851:  5000;  1852  :  8625  indirekte  gerechnet.  Die  über  andere  als  die  in  obigen  Tabellen
genannten  Häfen  gegangenen  fehlen,  dagegen  sind  aber  auch  die  wenigen  Schweizer,  Ungarn  etc.  dabei  (1).  Heute  Deutsche
nur  Reichsdeutsche.
h)  Direkte  Auswanderung  (4).
c)  Statt  der  Gesamtzahl  43  655  gibt  (3)  43661  infolge  anderer  Berechnung  der  Bremer  Zahl.
d)  Otto  Gildemeister,  Die  Freie  Stadt  Bremen,  Die  Gegenwart,  VIII.  Bd.,  S.  256,  schreibt  1852:  „Bremen'ist
für  die  Beförderung  von  Auswanderern  der  zweite  Platz  auf  dem  Continente;  nur  Havre,  wo  die  amerikanischen  Packetschiffe
ihre  Menschenfrachten  abholen,  ist  noch  nicht  von  ihm  erreicht.  Im  vorigen  Jahre  (1851)  beförderte  Bremen  38000  Personen
(also  über  100  jeden  Tag)  in  243  Schiffen  über  See,  hei  weitem  die  meisten  nach  den  Vereinigten  Staaten,  Havre  in  derselben
Zelt  44  000,  Hamburg  nur  13000.“  „Bremen  betreibt  dieses  Geschäft  durchgehends  mit  eigenen  Schiffen;  nur  hei  ganz  außerordentlichem ­
  Andrang  der  Europamüden  nimmt  man  auch  zu  englischen,  amerikanischen  und  anderen  Fahrzeugen  seine
Zuflucht,  die  sich  aber  dann  hinsichtlich  der  Verproviantierung,  Rattmvermessung,  Versicherung  der  Passagegelder  u.  s.  w.
streng  den  bremischen  Vorschriften  unterwerfen  müssen.“

1842:  8 )  128344  Personen;  1843:  8 )57212;  1844:  8 )  70686  Personen.
am  stärksten,  rund  250000  Menschen;  dann  setzt  der  Umschwung  ein;  die  Zahl  sinkt  auf  die  Hälfte

u.  darunter.

Anmerkungen:

0  Otto  Hübners  Jahrbuch  für  Volkswirtschaft  und  Statistik,  I.  Jahre.,  1852,  S.  263  ff.,  II.  Jahrg.,  1854,  S.  490  ff.,
III.  Jahrg..  1855,  S.  292  ff.,  IV.  Jahrg.  1856,  S.  289  ff.
2 )  Jahrbuch  für  bremische  Statistik,  Jahrg.  1906,  Zur  allgemeinen  Statistik  der  Jahre  1901—1905,  S.  107,  dort  die
bremischen  Zahlen  bis  1905.  (Berichte  des  Nachweisungs-Bureaus  für  Auswanderer  in  Bremen,  1851—1865.)
8 ).  A.  So  etbeer,  Über  Hamburgs  Handel,  Hamburg  1840,  S.  92  u.  93;  ders„  Über  Hamburgs  Handel,  II.,  Statistik
des  hamburgischen  Handels  1839,  1840,  1841,  Hamburg  1842.  S.  119  u.  120;  ders.,  Über  Hamburgs  Handel,  III.,  Statistik  des
hamburgischen  Handels  1842,  1843,  1844,  Hamburg  1846,  S.  123  u.  124.
*)  Tabellarische  Übersicht  über  Hamburgs  Handel  und  Schiffahrt,  1853,  S.  130,  1854,  S.  140.  (Berichte  des  Nachweisungs-Bureaus ­
  für  Auswanderer  in  Hamburg,  1855—1871.)

8 )  Statistik  des  deutschen  Reichs.  Bd.  227,  Sooderabdruck  Die  überseeische  Auswanderung  1.  J.  1909,  S.  2  u.5.
        <pb n="318" />
        46

Bremer  Auswanderung  im  Binnenverkehr  in  den  Jahren  1844—1855.
Von  den  über  Bremen  Ausgewanderten  belörderte  die  Gesellschaft  der  Vereinten  Weser-Dampf-Tok
  qo  Schiffahrt  in  Hameln:

Jahr

Strecke  Münden,
Karlshafeh  bis
Hameln  oder  Minden

Strecke  Hameln
oder  Minden  bis
Bremen

Gesamtzahl  der
über  Bremen
Ausgewanderten

1844

*)  1  589

2 )  19  857

1845

J )  2  158

2 )31  822

184(1

*)  2  771

2 )  32  372

1847

l )  4  680

! )  33  370

1848

J )  3  063

a )  29  635

1849

a)  1  776

2 )  28  317

1850

*)  3  486

*)  2  687

2 )  25  527

1851

*)  6  605

*)  5  872

2 )  37  181

1852

')  5  459

*)  8  958

2 j  58  001

1853

*)  7  263

*)  7  263

2 )57  461

1854

l )  9  492

’)  76  075

1855

l )  2  544

')  2  631

2 )  31  000

Die  Vereinte  Weser-Dampfschiffahrts-Geselischaft  beförderte  im  Jahre  1844‘):  45  319  Passagiere,
1847 *  1  II. ):  60  389.  Dez.  1847  wurde  die  Bahn  Bremen-Hannover  eröffnet,  die  nach  Minden  anschloß;
1848  war  die  Passagierzahl 1 ):  40  064,  1849 J ):  31  794  etc.
*)  Jahresberichte  der  Gesellschaft  der  Vereinten  Weser-Dampf-Schlffahrt  in  Hameln.  (Sammlg.  der  Stadtbibliothek
in  Bremen.  Weser-Dampf-Schifffahrts-Gesellschaft  Brem.  c.  182  und  Vereinte  Dampfschifffahrt  Oberweser  Brem.  b.  1140,  etc.)
2 )  Jahrbuch  für  bremische  Statistik,  Jahrg.  1906,  Zur  allgemeinen  Statistik  der  Jahre  1901—1905,  S.  107.

Tab.  34

Zum  Geschäftsumfang  der  Post  in  Bremen.
Zahl  der  Beamten  182?/9  und  1908.

&amp;gt;)  1824/9

2 )  1908
(ohne  die  Beamten
der  Oberpostdirektion, ­
  nur  Bremen
Stadt.)

Stadtpostamt  und  Kgl.  Preuß.  Postamt:  1  Direktor,  1  Sekretär,  1  Postschreiber, ­
  3  Briefbesteller,  2  Besteller  der  Extraposten.
Kgl.  Qroßbritannisches  Postamt:  1  Oberpostmeister,  1  Verwalter,
4  Sekretäre,  2  Postkontorgehilfen,  3  Briefbesteller,  2  Wagenmeisler.
Fürstl.  Thurn-  und  Taxissches  Oberpostamt:  1  Direktor  (in  Frankfurt  a.M.),
1  Oberpostverwalter,  3  Sekretäre,  1  Zeitungsbesteller,  3  Briefbesteller.
Zusammen  29  Beamte.

I.  Beamte.
a)  Post:  2  Postdirektoren,  1  Vizepostdirektor,  5  Postinspektoren,  5  Oberpostpraktikanten, ­
  6  Oberpostsekretäre,  38  Postsekretäre,  155  Assistenten
(Oberpostassistenten  und  Postassistenten),  47  Postgehilfen,  1  Postgehilfin,
1  Markenverkäuferin.
b)  Telegraphenamt:  1  Telegraphendirektor,  3  Telegrapheninspektoren,  5  Obertelegraphensekretäre, ­
  11  Telegraphensekretäre,  168  Assistenten  (Obertelegraphenassistenten ­
  und  Telegraphenassistenten),  25  Telephongehilfen,
159  Telephongehilfinnen.

II.  Unterbearate.
746  Unterbeamte,  als  gehobene  Unterbeamte,  Schaffner,  Briefträger,  Leitungsaufseher, ­
  Postboten,  Landbriefträger,  davon  120  beim  Telegraphenamt.
Zusammen;  261  Oberbeamte,  626  Unterbeamte  bei  der  Post,  372  Oberbeamte,
120  Unterbearate  beim  Telegraphenamt,  insgesamt  887  Post-,  492  Telegraphen- ­
  und  Telephonbeamte,  überhaupt  1379  Beamte  a).

Anmerkungen:
•  ...  ,,  ,?&amp;gt;  ® re SS?  fl!? 1  Ä 5  1823  .40016,  tQOS:  233751  Einwohner  (Jb.  f.  brem.  Statistik,  Jg.  1887,  II.  H„  S.  27  ff„  Monatsberichte
  d.  brem.  Stat.  Amts,  1908,  Nr.  12,  S.  30.)  Die  Posthalterei  ist  unberücksichtigt  geblieben.
y  Bremische  Adreßbücher  für  1824  und  1829.
»  Nach  Mitteilung  der  K.  Oberpostdirektion  in  Bremen  an  den  Verfasser.
        <pb n="319" />
        Nachträge  zur  Literatur.
V.  Marcus,  Volksw.  Zeitfr.,  H.  60,  Berlin  1886;  Memoires  de  M.  de
Bourrienne,  ed.  Ladvooat,  tome  VII,  Paris  1829  (Mein.  contcmporains),  p.  141,
172,  199;  H.  A.  Schumacher,  Brem.  Jb.,  Bd.  XV.,  S.  149ff.,  154ff.,  162,  171,
180  ff.;  Edm.  Rothe,  Erlebt,  u.  Erstrebt.,  Brem.  1899,  I.  T.,  S.  48,  (63),  127  ff.,
II.  T.,  S.  18,  21  ft.;  E,  M.  de  Vogue,  Revue  des  Deux  Mondes,  LXXV«  annee,
V e  periode,  XXX«  vol.,  p.  5et  suiv.;  G.  Blondei,  L’essor  industriel  et  commercial
du  peuple  allemand,  Paris  1898;  Aftalion,E.evue  d’economie  politique,  1901,  p.  562;
Ed.  Lockroy,  Du  Weser  ä  la  Vistule,  Paris,  Nancy  1901,  p.  22  et  suiv,;  V.Endert,
Der  Weser-Fluss  v.  Münden  bis  Bremen  (Karte),  Münden  1831;  Fr.  Dingelstedt,
D.  Weserthal,  Cassel  u.  Leipz.  s.  d.,  S.  Piff.;  Friedr.  Rauers,  Bremer  Handelsgesch.
  i,  19.  Jh.,  Bremen  1913  Literatur  zu  den  Werften,  zum  Leinengewerbe,
Tabak  etc.;  Fr.  Harkort,  Die  Eisenb.  v.  Minden  n.  Cöln,  Hagen  1833,  Anh.  9  u.
Tafel  VI.;  Lübecks  Eisenbahnen  1846  (Lübeck  1846);  C.  W.  Asher,  Noch  ein  Wort
üb.d.Hamb.  Eisenb.-Angel.,  Hbg.  1836;  Lüntzel,  D.  Eisenb.  Europ.,  1835;  Bemerk,
üb.  d.  w.  Bestimmg.  d.  Bahnz.,  Stade  1842;  G.  v.  S.,  D.  Welthandel  u.  d.  Eisenb.,
Halle  1838;  Denksohr.  üb.  d.  Oldenb.  Eisenbahnwesen,  Oldenb.  (1892);  D.  Vers.  d.
Fr.  Verg.  z.  Wahr.  d.  Eisenb.-Verk.-Int.,  Oldenbg.  i.  Gr.  1889;  (J.  H.  C.  Bley),
D.  Eisenb  -Frage  Oldenbgs.,  Oldenb.  1864;  L.  Bischoff,  D.  nordd.  Eisenb.,  Wesel
u.  Leipz.  1841;  T.  E.  Hildebrand,  D.  Rhein-Weser-Eisenb.-Ges.,  Magdeb.  (1842);
D.  Hansemann,  Ber.  üb.  d.  Vorarb.  weg.  Weiterf.  d.  rhein.  Eisenb.,  1842;  Die
4000  Aktien  u.  d  Direkt,  der  rhein.  Eisenb.-Ges.,  Köln  1840;  Reinhold,  Gesch.
Darst.  d,  Eisenbahnnetzes  etc.,  Berlin  1847;  H.  D.  A.  Sonne,  Beschr.  d.  Kgr.  Hannover
München  1829,  II.  u.  III.  Buch,  S.  418;  Jahrb.  d.  Hdlsk.  i.  Brem.  1909,  S.  101;
J.  R  Mucke,  Z.  Vorg,  d.  d.  Zollv.,  Leipz.  1869,  S.  105;  A.  Trinius,  Gartenlaube,
1909  (Nr.  37),  S.  776—778;  Journal  du  depart.  des  bouches  du  Weser,  l.Nov.  1812,
Nr.  167;  Westf.  unt.  Hieronymus  Napoleon,  I.  Jg.  1812,  I.  Bd.,  Februarh.  S.  14  ff.,
II.  Bd.,  Junih.  S  103ff.,  Julih.  S.  68;  Augusth.  S.  83ff.,  III.  Bd.,  Septemberh.  S.97,
Oktoberh.  S.  27ff  ;  J.  Möser,  Sämtl.  Werke,  Berlin  1842/43,1.  T.,  S.  103,104,140,
168,  300  ff.,  IV.  T.,  S.  174;  Ztscbr.  f.  Binnenschiff.,  XII.  Jg.,  1905,  S.  526  ff.;
E  d.  Engelhardt,  Revue  de  droit  international,  tome  XVIII,  p.  162;  W.  Heyden,
Th,  Schräder,  O.  Tholotowsky,  (J.  F.)  V(oigt),W.  Nathansen,  Mitth.  d.
Ver.  f.  Hamb.  Gesch.,  IV.  Bd,  1890,  S.  34,  VI.  Bd.,  1897,  S.  269,  477,  528  ff.;
W.  Stieda,  Zeitschr.  d.  Ver.  f.  Hamburger  Geschichte,  X.  Bd.,  1899,  S.  485  ff.;
(J.  M.  Lappenberg),  Ztschr.  d.  Ver.  f.  Hambg.  Gesch.,  IV.Bd.,  N.  F.  I.  Bd.,  1858,
S.  296;  G.  Bose,  Verk.-  u.  Postwes.  d.  Hsestdt.  Bremen,  Manuscr.  a.  204,  Brem.
Stdtbibl.  Sammlg.  der  bremischen  Verordn,  u.  Proclame  1820,  S.  7,  no.  5,  1845,
S.  17,  no.  14,  1846,  S.  48,  no.  26;  J.  L,  Tellkampf,  Beitr.  z.  Nationalökonomie, ­
  Leipzig  1851/63,  II.  H.,  S.  141  ff.,  R.  Schucht,  Braunschweig.
Magazin,  N.  F„  III.  Bd.,  1897,  S.  137,  147,  153,  161,  173ff.;  Jungesbluth,
ebenda,  N.  F.,  III.  Bd.,  1897,  S.  190;  0.  v.  Heinemann,  ebenda,  N.  F.,  IV.  Bd.,  1898,
S.  25ff,  35ff.,  43ff.;  C.  A.  Villaume,  Versuch  über  die  Flüsse,  Kopenhagen  1822,
S.  lOOff.;  126ff.,  127,  128,  129;  Strackerjan,  Verhdlg.  d.  Oldenb.  Gewerbe-  u.
Handels-Vereins,  II.  Bd,,  1847,  S.  369ff.;  E.  Pleitner,  Oldenburg  im  19.  Jahrh.,
L  Bd.,  Oldenb,  i.  Gr.  1899,  S.  149ff,,  156,  167,  188,  312,  380tt,  384,  395;  Georges
Servier  es,  Revue  Historique,  XXIX 6  annee,  tome  LXXXIV  1904,  p.  236,  248  et
La  Grande  Revue,  VI  «annee,  1903,  tome  IV,  p.  573  ff.,  584,587;  Fr.  Thimme,
Die  inneren  Zustände  des  Kurf.  Hannover  unter  der  Französisch-Westf.  Herrschaft
1806-1813,  1.  Bd.,  Hann.  u.  Leipz.  1893,  S.  116,  142ff.,  368ff.;  II.  Bd.  S.  25,  32
628ff.,  648ff.;  Jobs.  Bollmann,  Brem.  Staats-  u.  Verwalt.-Eecht,  Bremen  1904,
        <pb n="320" />
        S.  215  ff.;  ders.,  Bibi.  d.  öffentl.  Rechts,  hrsg.  v.  F.  Scholz  u.  Storck,  Bd.  XIII,
Hannover  1909,  S.  124ff;  A.  Lammers,  Vierteljahrschrift  f,  Volkswirtschaft,
Politik  u.  Kulturgesch  ,  hrsg.  v.  Ed.  Wiss,  Bd.  LXXVIII  (des  XX.  Jgs.  II.  Bd.),  1883,
S.  Iff.;  E.  Fitger,  Volksw.  Zeitfragen,  Heft  56u.  56,Berlin  1885;  C.  Mönckeberg,
Hamburg  unter  dem  Drucke  der  Franzosen  1806—1814,  Hambg.  1864,  S.  19,  23,  33;
Karl  v.  Villers,  Lübecks  Aussichten,  Lübeck  1810;  Correspondance  de  Napoleon  1,
Publ.  par  ordre  de  Pempereur  Napoleon  III.,  Paris  1858—70,  tome  XXL,  p.  310,
313,  368,  tome  XXII.,  p.  391,  392,  412,  428,  tome  XXIII.,  p.  186;  Mcmoires  et
correspondance  du  roi  Jeröme  et  de  la  reine  Catherine,  7  vol.  Paris  1861—66,
tome  IV.,  p.  423,  tome  V.,  p.  22;  C.  H.  de  Saint  Simon  et  A.  Thierry,  De  la
reorganisation  de  la  societe  europeenne,  II®  ed.,  Paris  1814,  p.  60;  E,  H.
Wichmann,  Mitt.  d.  Ver.  f.  Hamb.  Gesch.,  VII.  Jahrg.,  1885,  S.  13;  Ad.  Wohlwill,
ebenda,  S.  43;  ders.  (Sybels)  Histor.  Zeitschr,,  Bd.  LI.,  S.  424;  ders,,  Histor.  Aufsätze, ­
  dem  Andenk,  an  Georg  Waitz  gewidmet,  Hannov.  1886,  S.  585ff.;  Hamb.
Correspondent,  6./1.  1808,  20./2.  1811;  R.  Goecke,  Th.  Ilgen,  Das  Kgr.  Westphalen
  1807—1813,  Düsseid.  1888,  S.205;  A.Kleinsohmidt,  Gesch.d.Kgrs.Westfalen, ­
  Gotha  1893,  S.  104;  G.  Rolff,  Die  gute  alte  Zeit  an  der  Oberweser,  Bremer
Nachr.  5,/4.  1910;  A.  Lips  u.  Fr.  Fick,  Der  Kanal  von  Franken,  Erlangen  1805;
A,  Lips,  Deutschlands  Welthandels  Wiedergeburt,  II.  Abt.,  Nürnberg  1836,  S.  XII,
363,  130,  132,  133;  Die  Resultate  der  Berath.  d.  Regierungs-Kommissaire  in  Frankfurt ­
  a.  M.  1848/49  z.  Herst,  d.  Zolleinh.  i.  D.  R.,  Halle  1851,  S.  160;  J.  Smidt,
Beitr.  z.  Ford.  d.  Gemeinsinns,  Bremen  1831,  S.  148ff.;  ders.,  Hans.Magaz.,  III.  Bd.,
1800,S.248ff,;  ders.,Brem  Jahrb.,S.10;  ders.,  D.P'amilientagzurDungen,Bremen
1867,  S.  38,  94,  95,  148ff.;  H.  Wellmann,  Programm  der  Realschule  beim  Dovenfor
  i  Bremen,  1880,  Nr.  609;  Fr.  v.  Wissel,  V.  e  Abhandl.  de  jure  vectigali,  Zelle
1771,  S  86,  91,  92ff.,  94,  105,  113,  118,  121  ff.;  W.  v.  Hassell,  Das  Kurf.  Hannover,
Hann.  1894,  S.  353,  426ff.;  ders.,  Gesch.  d.  Kgr.  Hannover,  I.  T,,  Bremen  1898,
S.  250ff,,,  II.  T.,  1.  Abt,  Leipz,  1899,  S.  392;  H.  v.  Treitschke,  D.  G.  i.  19.  Jh.,
III.  T.,  Leipz.  1903,  S.  581,  IV.  T.,  1897,  S.  682,  583;  (A.  Duckwitz),  Üb.  d.  Verh.
d.  fr.  Hsstdt.  Bremen  z.  d.  ZoJlv.,  Bremen  1837,  S.  27;  H.  v.  Pechmann,  Entw.  f.
d.  Kanal  z,  Verbdg.  d.  Donau  m.  d.  Main,  Münch.  1832;  C.  Th.  Kleinschrod,  D.
Kanalverb.,  d,  Rheins  m.  d.  Donau,  Münch.  1834;  Die  Moorgebiete  des  Herz.  Bremen,
Berlin  1877,  S.  31  ff.,  39,  47ff.,  56ff.,  67ff.,  72ff.;  Sympher,  Volksw.  Ztfr.,  H.  169,
Berlin  1900;  E.  Abshoff,  V.  Kurs,  Üb.  d.  Plan  e.  Grossschiffahrtsweges  zw.  Unterems ­
  u.  Unterweser,  Hann.  (1907);  F.  W.  Meyer,  D.  Rhein-Leine-Kanal  u.  d.  Proj,  d.
Hunte-Ems-Kanals,  Hameln  1907;  Ä.  Mange,  Revue  des  Deux  Mondes,LXXII®  anneo,
V®  periode,  tome  VII,  1902,  p,  552  et  suiv.;  M.  Biermer,  Jahrb.  f.  Gesetzgeb.,
Verw.  u,  Volksw,  i.  D.  R.,  hrsg.  v,  G  Schmoller,  XXIV.  Jg.,  Leipzig  1900,  I,  H.,
S.  239  ff.;  M.  Wittenberg,  D.  wirtsch.Bedeutg  e.  d.  Mittelld.-Kanals,  Diss.inaug.,
Greifswald  1898;  L.  Laffitte,  Enquetes  de  la  societe  La  Loire  navigable,
I.  enquete,  Nantes  1899;  B.  Auerbach,  La  Grande  Revue,  VI°  annee,  1902,
tome  III,  p.  66  et  suiv.;  Papiere  des  verstorb.  H.  Bürgerm.  Duckwitz  i.  Besitz  v.
Herrn  Ferd.  Duckwitz,  handschriftl.  Aufsatz:  Das  commerzielle  Interesse  der  Kgl.
Residenzstadt  Hannover;  Kanalfr.,  Jahrb.  d.  Nordd.  Lloyd,  1913;  Weser-Zeitung,
8./2.1844,  31./10.  1911,  7.  u  14./1.  1912;  Bremer  Nachricht.,  15.,  16.  u.  19./12.  1908,
30./1.,  8,u.  25./4.,  8-/5,16.  u.  20./12.  1909,  7./1.,  27./4.,  19./5,,  25./10.,  10.  u.  27./11,
11/12.  1910,  5.  u.  22,/!.,  27./S.,  16./10.,  17.  u.  18./11.,  3.,  7.,  10.  u.  31/12.  1911,
1-,  2.  u.  6./6.,  2S./6,,  15.,  22.  u,  29./12.  1912,  9./3.,  13.  u.  14./4,  1913;  Bremer
Zeitung  30./L,  11./2,,  14./3.,  ll./ll.  1841;  .  Brem.  Unterhaltungsblatt  3L/8.  1844-Bürgerfreund,
  XV.  Jahrg.,  1830,  S.727;  Zollvereinsblatt,  I.  Jahrg.,  1843,  S.  18,  26*
30,  107,  140,  141,  161  ff.,  H.  Jahrg.,  S.  457,  743,  902,  903,  936;  etc.
        <pb n="321" />
        Index  zum  Text,

Seite
A.
Achsverkehr  und  Flufsverkehr,
Verhältnis  22
Aller  .  .  .  70—72,  80,  95,  99,  113
Allgemeines  Warengeschäft  .  .  21
Akzisen  181
1848  .  194—197,  209,  231  ff,  243,  269
Ausfuhr  aus  dem  Binnenland  11  ff.,  25
Ausgangszoll  246
Auswanderung  16

Seite
E.
Eilfuhrwerk  64,  65
Einfuhr  ins  Binnenland  .  .  .  11—23
Einfuhr-  und  Ausfuhr-Verhältnis ­
  13,  15,  23
Eingangszoll  245  ff.
Eisenbahn-Ausbildung  und  -netz  32
Eisenbahnen  (Umschlags-)  .  .  .  114
Elsflether  Zoll  191
Enzfuhrwerk  62,  119

B.
Baumwolle  19,  20
Bestäter,  Bestätter,  Besteder  .  .  9
Binnenzölle  181
Brake  73
Bremerhaven  73,  74,  193
Bremer  Zölle  und  Abgaben  204,  209
223,  224
C.
Chausseebau  27—32
Convoye  127
D.
Dampfschiffe,  erste  .  .  .  68,  91,  92
Dampfschiffahrt  auf  der  Oberweser ­
  71,  78,  79,  103
Dampfschiffahrtu.  Dampfschleppschiffahrtsunternehmungen ­
  .  103
Deichselzölle  181
Diligence  164
Differenzierte  Erhebung  der  Flusszölle ­
  209
Differenzialzölle.  .  217ff.,  220,  235
Direkter  und  indirekter  transatlantischer ­
  Handel  ....  14
Droschken  158
Dnckwitz,  Arnold  37  ff.,  104,  106,170,
195  ff.,  206,  218,  231  ff,,  235,239,
242,  244  ff.
247

F.

Fallati

195

Farbeholz  ....

20

Fraohtfuhrleute  .  .

.  .  9,  10,  53,  62

Frachtmakler.  .  .

9,  56

Fremdenindustrie  .

62

Freihafen  .  218  ff.,

221—223,  272  ff.

Freihandel  ....

239

Freihandelsidee,  ihr  Aufkommen

in  den  Hansestädten  .  .  .  218  ff.

221—223,  272  ff.

Flofsverkehr  .  .  .

80,  81

Flöfserorte  .  .  .

96

Flufszoll

.  .  .  .188—210

Fulda

.  .  .65,  95,  113

Fuhrleute  ....

.  .9,  10,  53-62

Fuhrmannsorte  .  .

...  53,  58  etc.

Fuhrmannswirtshäuser  .  51,  52,  56

G.

Geleit

.  .  .  .  127,  181

Getreide

20,  23

Gildeschiffahrt  .  .

.  63—75,  96  ff.,

182—187,  188

Grenzzoll  ums  Reich,  ältester  und

ältere  Pläne  .  .

.  179,  211,  212

Grenzzoll,  Entwicklung,  zum  .  180  ff.
Güterbestäter,  -bestätter,
-besteder  9,  55

Durchgangszoll  .
        <pb n="322" />
        Seite

Seite

H.
Haacke,  A  113
Häfen  in  Bremen  und  Bremerhaven ­
  74,  75,137
Handels-  u.  Gewerbeverein.  .  .  213
Handels-  u.  Schiffahrtsbund  .  218  ff.
Hamburgs  Verhältnis  zu  Bremen
14,  17,  21,  24
Hamburg  -  Amerika  -  Paketfahrt  -
Aktiengesellschaft  18
Häute  20
Hausindustrie  ....  26,  59,  60,  62
Heimindustrie  etc.  .  .  26,  59,  60,  62
Hollands  Verhältnis  zu  Bremen.  23
Hollandsgänger  59
I.
Ichon,  Eduard  106,  108
Industrie,  Bremer,  deutsche  .  .  25
li.
Kaffee  20
Kanäle  u.  Kanalpläne  75,  120—152
Kanalpläne,  napoleonische  130—135
Karren  62
Klipphäfen  183
Konsumtionen  181
Konventionelle  Ströme  .  .  .  189  ff.
Kommissions-  und  Eigenhandel.  14
li.
Landgewerbe.  .  .
Landzoll
Leine
Leinen
Leichterfracht  .  .
Linienwagen  .  ,  .
List,  Friedr.  .  .  .
Lizente
M.
Manuskript  aus  Süddeutschland  213

Marktzoll  177
Meier,  H.  H  108
Merkantilismus  .  181
Mietkutscher  158

Mitteldeutscher  Handelsverein  221  ff.

BT.

Nachtschnelldroschken.

....  164

Neukirch,  F.,  F.  W..

W.,  H,

Neukirch  &amp;amp;  Co.  .  56  ff.,  158,  164

Niederlande

....  23

Niederlagsrecht.  .  .  .

.  182—187

Norddeutscher  Lloyd

18,  107—110

o.

Ocean-Steam-Navigation-Company.

  .  .  .  .

18,  169—173

Oberweser

.  .  63—152

Oberweserwaren.  .  .

.  .  .  80—81

Oldenburgisches  Wasserstrafsennetz

  .......

Olitätenhändler  .  .  .

60

Ordonnanz

Omnibuslinien  .  .  .

158

Ostseehäfen,  Stellung

zu  den

Nordseehäfen  .  -

22

Ostfriesisches  Wasserstrafsennetz  63

r.

Papin

68

Papendieck,  Christoph

111

Passierzoll

188

Pferdebahn

159

Physiokratismus  .  .

181

Post

,  .  155—173

Portofranco  ....

.  .  .  .  218  ff.

Prohibitivsystem  .  .

.  .  .  .  214  ff.

Protektionismus  .  .

239

it.

Reederei,  Seeschiff-  .

14

Reis

Reiheschiffahrt  76,  79,

100—103,  109

Reichseisenbahnen.  .

234

Rocholl,  Th

Rolff,  Georg,  Rolff

&amp;amp;  Mann,

Georg  Rolff  junr.  103,105,110,111

Rott  ;  ,  .  .

Saisonarbeiter  .  .  .

59

Salzorte

61

Seeleichterverkehr.  .

20,  22

.  .  .  12
211—276
.  .  .  72
.  .  .  12
.  .  .  13
.  .  .  158
.  .  .  34
.  .  .  181
        <pb n="323" />
        Seite

Seite

JSmidt,  Johann  34,  36,  141,  162,
192,  241,  242,  243

Schroeder,  Friedr  86,  105
Spediteur  56
Spediteurvereine  56,  57
Speditionsplätze  11
Speditionsentwicklung  .  .  182—187
Spezialhandel  24
Sperrsystem  178,  182
Sperre,  Ein-  und  Ausfuhr  .  .  .  178
Sundzoll  194
Schiffsmakler  98,  99,  111

Schiffsabgaben,  moderne  .  208,  209
Schiffahrtsregulative  101
Sohifferorte  der  Oberweser  etc.  96,  98
Schiffstypen  der  Oberweser  .  .  9U
Schutzhäfen  u.  Liegeplätze  der
Oberweser  81,  82
Stader  Zoll  177,  178,  193
Stapeln  54,  55,  99
Stapelrecht,  Stapel  63,  182'—487,188,

206,  212,  221,  245
Stapel  der  Weser  63—76
Stapelhandel,  Stapelartikel  .  19,  239
Stangenfuhrwerk  62
Strafsen-(Land-)ausbildung  .  26—32
Strafsenzoll  .  .  .  177  ff.,  188,  245

Strafsenzoll,  differenzierte  Erhebung



.  .  177  ff.

Steuerverein

.  194,  229  ff.

T.

Tabak

19

Telegraph

.  .  169,  170

Telephon

.  .  169,  170

Tran

19

Transatlantischer  Handel,  direkter

und  indirekter  .

14

Transitzölle  in  Deutschland  1828,
Tarife  222—223,  245
Treidelei  92-96,  114

U.
Umfuhrrecht  182—187
ümschlagsstrafsen  u.-Eisenbahnen  115
Übervölkerung  62

V.
Yerkehrslage  Deutschlands,  technisch ­
  und  geographisch,  früher

und  später  178
Vorspann  61
W.
Walfischfängerei  19
Wagen  62
Wagenbau  53
Warenzölle  181
Wangenheim,  v  241  ff.
Wein  20
Werftplätze  83—92
Weggeld  181
Wehrzölle  216
Werra  65,  95
Weser  63,  152
Wesersohiffahrtsakte  102,  190  ff,,  204
Weserkorrektion  125
Weserzollplätze  198—204
Wiederausfuhr  (seewärts)  ...  23
Z.
Zollaufenthalte  240  ff.
Zollbefreiungen  der  Städte  .  .  179
Zolldefraudation  'etc.  .  ,  .  200,  214
Zollliteratur  266  ff.
Zollverein  194,  220  ff.
Zollverein,  Anschlufs  Bremens  .  216
Zölle  u.  Abgaben,  Bremer  204,  223  ff.
Zollwesen  177—276
Zollwesen,  altes,  allgemein  .177,  187
Zollwesen,  Katalog  der  Verträge ­
  etc  246—265
Zollwesen  zu  Lande  .  .  211—276
Zucker  20
        <pb n="324" />
        Zweispänniger  Frachtkarren  vor  Bremen  am  Ostertor.  1825.
Aus  dem  Bremischen  Haushaltungskalender  von  1825.  Stadtbibliothek  Brem.  II.  Nr.  88,
        <pb n="325" />
        All  desHöcMenSchutz  «.Segen  i  (t  auch  des  Fuhrmanns  Glückgele,gen.
FHesFuhrwerlvIeht  hi  Gottes  Hand;  zwifchenHamhurg  «.Bremen  ikeskkalit.
Zum  50 fon  E  tie  Juflijaum  des  Fuhrmanns  F.  BruilSi5Ul860.

Grosser  Frachtwagen,  sog.  Voigtländer  Leiterwagen.  Original,  grosse  farbige  Tuschzeichnung,  verfertigt
von  Johann  Samuel  Erler  in  Colmnitz  bei  Freiberg  i.  S.  1860,  in  dem  alten  Bruns-Meyerschen  ehemaligen
Fuhrmannswirtshause  an  der  Bremer  Landstrasse  in  Harburg.
(Unter  dem  Bilde  steht;  Dies  Bild  hat  viel  Mühe  gekostet.)
        <pb n="326" />
        Grosser  Frachtwagen,  sog.  Hudel-  oder  Baumwagen.  Original,  grosse  farbige  Tuschzeichnung,  verfertigt
von  Johann  Samuel  Erler  in  Colmnitz  bei  Freiberg  i.  S.  1853,  in  dem  alten  Bruns-Meyerschen  ehemaligen
Fuhrmannswirtshause  an  der  Bremer  Landstrasse  in  Harburg.
        <pb n="327" />
        Sclilachtwagen.  Vor  dem  Wagen  ein  Küpermeister  in  Zylinderhut,  weifser  Schürze  und  kurzer
Jacke.  Ausschnitt  aus  einem  Bild  des  Marktplatzes  in  Bremen,  gezeichnet  und  lithographiert  von
K.  Gildemeister.  Um  die  Mitte  des  19.  Jahrhunderts.  Historisches  Museum  in  Bremen  G.  418.
        <pb n="328" />
        Frachtfuhrmannshaus  in  Bremen.  Haus  von  F.  später  F.  W.  Neukirch  an
der  Falkenstrasse  32  bis  35,  früher  am  alten  Michaeliskirchhof  2  genannt.
Jetzt  umgebaut.  Zeichnung  von  F.  Bauers.
        <pb n="329" />
        1

Ehemals  SchlöndorfTscher  Fuhrmanns-  und  Auswanderer-Gasthof  am  Neuenmarkt  34,
früher  Schweinemarkt  geheifsen,  in  der  Neustadt  in  Bremen.  Zeichnung  von  F.  Bauers.
        <pb n="330" />
        Altes  Bockschiff  vor  der  grossen  Weserbrücke  in  Bremen.  Kupferstich  nach  J.  H.  Grönninger  1771
von  W,  C.  Mayr.  Stadtbibliothek  Brem.  II.  Nr.  308.
        <pb n="331" />
        Jüngerer  Bockschifftyp,  vorn  und  achtern  zugespitzt,  mit  Schaumlinien,  noch  mit
hölzernem  Zelt.  Vor  dem  Teerhof  in  Bremen.  Zeichnung  von  F.  Bauers.
Abbildungen  der  neueren  Oberweser-  und  Ünterweser-Bock-  und  Kahntypen,  sowie
von  Dampfern  bei  Metterhausen,  Die  Oberweserschiffahrt  im  letzten  Jahrzehnt,
Kassel  1902,  von  Werften  dort,  in  Bremen  und  seine  Bauten,  Bremen  1900  und  bei
Johann  Focke,  im  Jahrbuch  der  Bremischen  Sammlungen,  III.  Jg.  1.  Halbbd.,
zu  S.  30  u.  34.  Alte  Kahn-,  Bock-  und  Darapfertypen  sonst  auch  in  den  Bilderfolgen
von  H.  M.  Hauschildt’s  Verlag  in  Bremen:  Alt  Bremen,  I.  und  II.  Folge,  1903  und  1904.
        <pb n="332" />
        Oberweserdampfer  „Wittekind“  an  der  Holzpforte  in  Bremen.  Im  Hintergrund  Oberweserböcke. ­
  Lithographie  nach  F.  W.  Kohls  Zeichnung  von  C.  W.  Arldt,  Um  1850.
Stadtbibi.  Brem.  II.  Nr.  151  (9).
        <pb n="333" />
        Unterweserkähne  auf  dem  Strom  vor  Bremen.
Lithographie  im  Verlag  von  W.  Zawitz,  Berlin.  Um  die  Mitte  des  19.  Jahrhunderts
Stadtbibi.  Brem.  II.  Nr.  328.
        <pb n="334" />
        Das  erste  deutsche  Dampfschiff,  der  ünterweserdampfer  „Weser“.
Aquarell  von  1819,  im  Besitz  des  Historischen  Museums  in  Bremen.
        <pb n="335" />
        b

Schlachte  in  Bremen.  Lithographie  nach  F.  W.  Kohls
Zeichnung  von  C.  W.  Arldt.  Um  1850.  Stadtbibi.  Brem.  II.  Nr.  151  (11).
        <pb n="336" />
        Kartierung  des  westfälisch-französischen ­
  Elbe-Aller-Weser-Kanalprojekts ­
  in  Carl  Friedrich
v.  Wiebekings  theoretisch-praktischer ­
  Wasserbaukunst,  in  der
fl-  Auflage,  Frankfurt  a.  M.  1810  ff.,
im  Atlas  Tab.  128.
        <pb n="337" />
        Diligence  zwischen  Hamburg  und  Bremen,  gefahren  von  W.  Neukirch
Photographische  Aufnahme  von  F.  Hauers.

Alter  Linienwagen  von  Neukirch  &amp;amp;  Co.  Vorläufer  der  Strafsenbahn
Photographische  Aufnahme  von  F.  Hauers.
        <pb n="338" />
        ®r(inät»ev(cflcnl)cit.

„@ie  feilen,  §err  GJrängroäd^ter,  baff  id)  nij  gu  üergoHe  Ijab',  benn  roa§  tjinte  aufm  SBJagen  ift,  tjat  bie  Sippi’fcfie  ©räng
nodj  nit  Übertritten,  in  ber  Üftitt’  ift  ni£,  unb  ma§  oorn  brauf  iS,  ift  fdjmt  mieber  über  ber  Sippifcben  ©ränge  brüben."

Aus  den  Fliegenden  Blättern  (1848),  Nr.  198,  IX.  Bd.,  S.  45.
        <pb n="339" />
        Lokomotiventransport  auf  der  Bremen-Harburger  Landstrasse,  ausgeführt  von  Friedrich  Neukirch  in
Bremen,  Anfang  der  siebziger  Jahre  beim  Bau  der  Osnabrück-Hamburger  Bahn.  Photographie  -aus
dem  Besitz  der  Familie  Neukirch,
        <pb n="340" />
        EHKLAERUN6.
Land-unä  Schiffahrt  5tra  $$exv.

maa:TCc^uüT:nn;axinm:Tnr.ii

1  TirlSif-als  Chaussee  ausyebcmte
'  •7891
■  ms-■■1829

•  &amp;lt;  •  1831
■  ■  ■  181-S-■
  ■  ■  18S9-■■■
  /B66-Tfozh
  Ißbßnicht  ausgebaute

grosse  Haupt  -
^  Strassen  äesbrem
  ischenHandels.
Seiten.-  artigering
  crafdteg  a  -
\letjC  uni  noch
!H66  nicht  ausgebauten ­
  j.  T  frühere ­
  Haupt  y
/Strassen  desiremisch
  ea  Handels.

&amp;amp;
M.
t
X
1

Eisen  ha  hnrtalj  1859
Bis  7866  hiniupehornmene  Eisenbahnen,.
-  •  f$70  -  ■  *  ■  ■
Flusse  bisgu  ihrer  Schiffahrt}-oder  Fidss-(ohneSdreithotj)
  grenze
Jtan  ä£a  ■
Seehäfen
■s  StufenderWeser-Warra.
  ~  und,
’  FuX-da,  B&amp;amp;d\-,
  SchC/f  c.hrt.
Alter-  und.  Leim  sch  Cf  fahrt.

Allgemeine  Ortpbezeichnungerv.
Wtotfio  Bremer  Schiffer  orte  SibSiS.  ffosierort
tees-u  Fahrnumnsorie.
NUERNBERfi  Goslar
Jecchnissen-  etc■  gena-nnCwerden,  Ladeplätze  dz
Fahr  rer  ha  fi  rs,  ro  rj  iigl  ich.br  emiscAoA  blad  epibfge.
.?'^ mi  ,l , &amp;lt;Uu ,.,  SÄSi
rCL J.  Aaer ^. x i n :f-„^  ein - e  (*uoek,  -vBampfer,  *  l^ldes-regel-Orte,die

  ineLen
bremischen  Eilbar
  Besteder  rer.
des

AumbtcJt

massige  Staklonen
  j

Sch  iffer-  tcfid  Fuhrmann.  Sorte
Hieti6ura&amp;gt;„*
r-u-ncL  Schiffs  ladeplöt^e.
MlWCge  Schiffstadeplätte  und  Fuhrmanns  orte,.
jMmdeTl  Fuhr-und  Sch  ifjsladepldtje,Schiff  erorte..
Münden.  Fuhr-Und  SchiffsladepLdtge,Fuhrmanns--
  und  Sch  iffer  orte.
Bingens  enrofft  BONN  Andere  Orte.
FRANKFURT  DRESDEN
WUERZBURG  DARMSTADT
Peine  Lemgo  XamAn.
Neusladta.R.  ßockenöfrt  Mühlberg
grössere  FLecken,  un.ter.3000  E.
J  Urbach  TCaAtöSzzpL  Latte  Tripha-u—
re  Flechen,  etc.,  Itlecnpic-tge.
—  ca,  7830-  '  1890.  -—
0 (~\  q  (fewöhrvliches  Ortszeichen,  oh  ne  Zoll-^
  oder  StapeLcharältterisLefirng•
Grenze  iv,  Zölle,  3  tapeV:
G  renffon:
*  dren^tinien$i*rischenden  rneöhlenbun
gischen,  lipo  eschen,  anho  llisch  en,  schwarz  hurgts  che  n^,
Sächsisch-brrvestinisch  en  und.reu.ssiscKenAöndern..
—  i—  Sonstige  Land  es  grenzen.

Städte,  aber
30000  Bin  wohner
Städter  an
100GO  ~30000  E.
Städte  ron,
3000-10000E.
Städte  und,
Dörfer,  mindebergisc/ien

  Verein-  und  dem  m  UteldeutschenAaniels'-irerein,
  ct  ngeschlossenen  JL  dnä  er.  —7828-^hhhhmkhh
  (Zr  entert,  des  deutschen  Zollvc  re  ins
und  des  nie  de  ryächs  ischen.  Steu.errere.iriS  nach  dem.
ZZbertritt  Rra  unsöhiseigs  aas  dem  SCeuer~verein  in,
cLen’Zoll-vereC  n.  —  nach,  184-8.
=*t=n=&amp;lt;t==i)=it=(i=ii=&amp;lt;  CCre  ne  L  i  nie  für  denZ  u,sCa.nA-\ror
dem  Übertritt  ßraunschureigs  unävordem  Anschluss
Zippe-Detmolds  und  des  fr  urn  ess  irche n /\  nteils  a-nder
Qrafschuft  Schaum  bury  an  den  Zol.lt/-erein.  —  i88/--f..
  +  .  +  .  +  .  +  .  + .  ei  der  Neuformieru  ng  deshon n Ö  versehen- ­
  Zolltvesenr  1152.5'di  esem  nichca  ng  ffchlossene
undiundchst  int  alten  Zustande  belassene  (f  renzqebiete.
  —  'Teile  des  brem  isch.cn,  Gebiets  die  18Ö4Ygebalds
  brach,  —  Sebaldsbrück  Zollplatz  statt  Eiern  dingen, ­
  7  ugleichfür  die  Bah  n),  1856  -S77An s chhissder
BorgPelder  undtiollerldndischen.  A  ussehd.ei.cAS  ländereien,,
  der  Feldmarken  Duchting  und  Grolland  his'gurOcEllarn,,
  -  ZoUplotg  Terteversiau  Oyterdamm,  Wahr  türm,
statt  Varelergrabeng  Errich-tu.rigein.erZ'ollire rel -nsniedertone
  undeines-Aauptjoltamts  in  der  StadCFremenf
ßf  8yf{iis$u  m  ßuntenthorl  788Ff  dem  Zolhrerein  cf  geschlossen ­
  wurden,.

*reSenunffff£ff i ‘ fAnUn ä e ' l S anlZoU '
rf&amp;gt;reM0 J ' stem  tefnüdiwädiisXcfynJSUueri--*

  ^tcaeräirelitionen.ETaupisteuerämteruncL
Cz-rengsceuerd-mCer  1.  tflasse.
®)

Stell  er  di.  rektionen  undKauptsteuepöniter
TjjJ  Steuerdirdstionc  n  und  drenfsteuerdmier  Uli.
JBee  Zu-sam  men  leg  u  ng  -x  u-  ff  cmelnsci  men
rt/»\  Direktionen  der  indtröktepxcrtüdirekwJ
  len  St.e.iusrn1S47hinvuQekommeneSteuerdirek-tian,CelLc
  fKarlurgstattlü  feburgmAussichtge  -
ho/nmenf
Eio-aptsteueräon^terund  (fren^steu£rämn®
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Ikaldsasse'
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Fürptenw&amp;amp;emsrRANHFURT
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Grünebt
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900000

WUERZßjg
TauberblSciy^sb^rnS tr,jfU '  ^
^r^TfjRothe*
Krailshm
Finkeisbühl
Nmälinfj
AUGSBGJ

Hollabrunn
tockerau.

■VIEN
Etmß  j  &amp;lt;*»  Rt.Fölten.
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        '  w  oder  Stapel  charahtteris  Lei  'itng.
Grenze  n^!ZÖUe,  3  ta|i  eV:
Gtenffuni
‘  •  Cxren^t-inien  g  wischen  den  metkleniar
gischen,  lippischen-,  an?t  a  U-isch  en.,  sch  warjB  arg  isehe  n^-'sächsCscn-kr
  rtesdnischen  xi.nd.reussischenx,  andern..
i  Sonstige  Land  esg  rengen.
WHMWMMMt'^re«  ??  des  detxtschcnßiiTi.deS'.
.  I  ———;Event.
hessischenJZ  olle
herg  Csc/ienVerei
verein.  angeschlossenenZ  änd  er.  —1828.
Gr  e  regen.  des  deutschen  Zollvereins
un.d  desrxiedersächsischen  Steuewertins  nachdem,
lebertritt  Bra  unsöhiveigs  aus  dem  SCeuewenein  in.
den  Zollverein.  —  nach.  181-3■
=&amp;lt;t=*i=it=#==iMi=(i=f  CCr-e.  ng  L  x  rtxefür  derxZ  usta_n3L-vov
dem  Übertritt  Bra.  arisch  ureigs  unävor  ctern.  A  nschloss
tippe-Detmolds  u  nd.  des  h  urn  ess  ischeriA  „teils  a-nder
Grafschaft  Schaum  hurg  an  den  Zollverein.  —  1882-■+•
  +  •  +  ■  +  -+  •  +  -+J?ei  der  Neuformieru  r,g  des  hannoverschen. ­
  Zollwese  ns  782.5  cli  esem  nich.ua  ng  esch  lasse  ne
xeneijixndchst  int  alten.  Zustande  belassene  (f-renxoebiete.
  —  Teile  des  b  rem  ischen.  (Lebietsfdie  ISSd-YSebalds
  briidc,  —  Sebaldsbrück  Zoliplcd&amp;gt;  statt  Kern  elingen,
  5  aale  ich  für  die  Bah  n),  18  56  -  57  JA  nSchluss  de  r
horj/peLder  nndKollt  ■  rldncdschen  A  ussendeichs  ländereien.,
  der  Feldmarken  Macht  eng  and  Grolland.  his'pirOchtur/Cy
  -  ZoUplof  Terxeverstau  Oyterdamm.,  Wxh  r  turrrx
statt  Varalerprabeng  Em  di  tu.  ng  ei  ne  r  Z  ollve  rein  sn  iederlage
  undei  nes-diauptr  olla/rits  in  der  Stadt.Bremen)
jfß'YßJiisgum  Bimtenthor),  788SJdem  Zollverein  ongeschlossen
  wir  rcien..
Ortf&amp;amp;exewhnun  r/enzumZoU-Mreflen
  und.  fSftap  er:  ^
^  JJaf/5/sfetn  desMiedersädipifehenjSteiierfSteuerdirehtionenftauptsteuercirrtterumL.

Curcngsteuerdmter  1.  Klasse.
(CM\\  Stau  er  dt  relftionen  undKauptsteuerdrnter
\®y  QB  Steueräirektioncn  und  GrenfstcuerdmTerl.JQ..
Bei  Zusammenlegung  gu  g  emelnsamen
r(®j  Direktionen  der  indIrektentLnädirelr-Sy
  ten.  Steitcrn.  fSd-7hmrugekommeneSteiferdtretetion.
  CellefHarhu  rgstattZünehu.rginAussiditoe  -
tionnLenf.  "  00
@&amp;lt;«&amp;gt;@  J ipMSKÄIiKiSuJ ire ^ teuird,n -
D (*)  Kaupi  Steuer  ämter.
&amp;lt;\  Grenf  steuerd&amp;gt;nier  l.  JClasse.
q  ff.  ■  •  •  3.  KT  mit
6  riveitcrterB  efixg  n  is)J•
)^P  ftcu.ervereinsrtiedcrla.gera.
ßaf'fijftem  defcL  e  ufydbetL  Zoll  vereinf
ZcmlralbehördenundKa-uptärriter
JVeben.dm.ier.
[&amp;lt;8J  Ko-uptöm  termic  unbesch  riinpCerM  egteitschein
  befug  nis.  .  f 7
d)  JCaua  tä'tnt&amp;amp;r  m  itJiefu.a  ms  n  urfür
W  8egZeftsch  e  in  Jl.  J n  J  J
(Q)  G  ewöh  rtliche.7j/ebenam  terim  Onn  errx.
aufwehch  eWaarerirnitBegleitschein.
IC.  ahg  efertigt  iverden.Irannen.
Jo]  Nclendmteri'm  On  nern  mit  aztsgedehrtw
  lerer  Bef  ugn  is.
ü  Gyen^nebsnämteTTnitausgedehnterer
JSefuonis.
■O’  ■  •  ohne  solche.
(ffK  vjf  u jdtvolläm  te-ran  der  Kreny  emit)
(tCauptärrjt^r  irnln  nern  m  HJ/Vz  ederlane.
f~\4-  (IVeöendmter  Bedingte  rÄTie
derlage.  J
t  w  (Zrenz-Cinganjs-,  resp-Ausqartgsabferti-'ilv
  gung'eingenendsrresplratisitiereSderPostgiiter.
—Norm.:  nach  1818nach  dem  ilbertritlDrairnsch  weigs.
'ZurVeranschaulich  Ung  des  vorigen  ‘Z  ustan  des  —Norm
7837sind.halbe  Zeichen  angeerandt(jedochs.  $uCelle)-  —
o  (§)  Aisa  Tren-^^olLa.v.saeschicderLe  od-erjux
A  nsageposten  uriägii,  Jim  allge  meinen,
n  iaht  mit  eingotragehen)(Cr  enjsteuerdmtern  J.  Klasse
herabgesetzte  Grenßhaix-plaollreceptur’en  derhannöver-Sehen
  Zollre/orm  von182  6.  ~  f  Die  Zoll  direht  10nen  von
7825Waren  •"  Minbeck,  Cdnaffnrg J 'Verd&amp;amp;rr,,hingen,  die
Kreis7,011kassan:  -Hannover,  Einbeck,tCHde.sh.eint.  —&amp;gt;
Delle,  Lüneburg—,  Idenburg—,  Osnabrüch,Cing«n.—.)
Strom-und  Fluss  fülle.
66
n  och  in  Stpesomthi
CHJ  h/es%rfdlle''deriVeserschiffbihrtsQ/rte.
CH  Kanrio  verscherAller-  und  L  eineyolL.
OH  ErnsfKhein-,  Lippe  -  Elbe  zolle  der  betreffenden. ­
  Sc  h  ff  Chris  akui.ri  St’C.
Q  'Ule  s.  er  hären  derWeser  schiffahrtsakte,
6  wo/Teil-J  Zu-and.  Abiadfingen  der
durchgehencLtm  fahrt  vorgenommen  werden  können.
—  nach  den  ersten  Redaktionen  —
„  (5  k  JfiecLerrhein-  &amp;amp;  Oberrhein-  6
Main-,  q  tvockar-Prcihöfen-  ZustandderZoll-,
verein  speit  circa.  1QS0.  J  .
•Qq  Weiterer  Rhein  frei  hajen  Kassausder
Rhein  schiffa  h  rtsakte.
Mapeb.
O ITN  Durch  d  io  Wese  rsch  ifjahrtsakfe  bei'ei~
,  6-9  tiqte  Stapel  bdw:  Zrraruisumschkiqsrechte
  der  hfseT  J  J  7

Jf  bauest  •«W&amp;gt;  -O
dp*  SronaiL^^f.
jpjr  \
MUEMSfi

-  -fT  Ziesar

f!Ra  uors,  D^r  bremistl~«£  Bi  nrien  verKeht*  In  derÜ«(.t  des  grossen  TrachtF  uhrwecKs  uö’jtlsc  h8

oeoqi-optiijitie  B1  ätler  xxx  1907
        <pb n="344" />
        ■  15*

—  227

gesefa
zoll  l
1826,
S.  84
5.  28
6.  Ma
1846,
1848,
1.  Ja:
no.  1
eilige
Gehe:
Haim
Einsp
beseil
Vertr
vom
B  a  k
S.  68
S.  4fi
8.  Sei
ward
Durc
26.  J
10.  n
no.  f
S.  11
Gesei
1861
eiukv
vertr
abgei
1862
für  d
Gese
die
no.  ■
Sami
no.  1
S.  9S
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15.
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'He  Anschlufs  und  Abschluß  bedrohte  dagegen
rgereid  nach  dem  Wert  angebbares  Gut  handelt,  Gewicbtsimml.
  d.  Verordn,  u.  Procl.  1824,  16.  Aug,,  S.  38,  no.  16;
9,  no.  11;  1827,  17.  Sept.,  S.  66,  no.  18;  1830,  30.  Dez.,
2.  Jan.,  S.  4,  no.  3,  2.  Jan.,  S.  17,  no.  4;  1840,  8.  April,
li,  S.  57,  no.  15;  1841,  18.  Juni,  S.  30,  no.  12;  1844,
i;  30,  Dez.,  S.  78,  no.  37;  1845,  1.  Okt,  S.  80,  no.  32;
m.  1;  1847,  11.  Juni,  S.  90,  no,  8,  6.  Dez.,  S.  154,  no.  40  ;
35,  no.  61;  Gesetzblatt  der  fr.  Hansestadt  Bremen  1851,
;  1853,  21.  Juni,  S.  158,  no.  21;  1854,  8.  Mai,  S.  107,
enatsbeschluss  vom  1.  Juni  1826  die  mit  dem  12.  Juni  1826
idungsgewicht  erhobene  Seeachiffahrtsabgabe  (nach
Oldenburg  vom  21.  Aug.  1823  und  Verpflichtung  gegen
1825  blieben  Hannover  und  Oldenburg  befreit,  um  ihre
genheit  der  Weserscbiffahrtsakte  u.  der  ersten  Revision  zu
•  v -  B^PP en ,  Gescb.,  III.  Bd.,  S.  429)  gesetzt,  die  durch
remen,  Oldenburg  und  Preussen  v.  6.  März/30.  Juni  1876,
•  20.  März  1886  ab  gegen  gemeinsame  Feuer-  und
Fortfall  kam  (Sammlg.  d.  Verordn,  u.  Procl.  1826,  12.  Juni,
Q.  Gesetzbl.  1849,  2.  April,  S.  11,  no.  14;  1877,  2.  Juni,
ini,  S.  52,  No.  16;  1886,  14.  Dez.,  S.  177,  no.  29;  1896,
40;  1903,  S.  13,  no.  62).  Bei  der  neueren  Zollabgabe
kzise  neuerdings  gebräuchlich,  sie  wurde,  nachdem  der
:h  die  Suspendierung  des  Weserzolls  1857  (Verträge  v.
t.  Dez.  1865,  Brem.  Gesetzbl.  1856,  27.  Aug.,  S.  69,  no.  15,
24,  11.  Dez.,  S.  407,  Anh.  no.  57;  1866,  11.  März,  S.  16,
ler  Speditionsabgabe  1861  (Brem.  Gesetzbl.  1857,  6.  April,
27.  Mai,  S.  14,  no.  9;  Zollvertrag  v.  14.  Dez.  1865,  Brem.
ürz,  S.  11,  no.  5.)  und  der  Durcbgangsabgabe  ohne  Lagerung
,  26.  Jan.,  S.  46,  no.  12,  11.  Dez.,  S.  189,  no.  29;  Über-»ver,
  Brem.  Gesetzbl.  1861,  18.  März,  S.  10,  no.  5;  Zoll-1866,
  Brem.  Gesetzbl.  1866,  11.  März,  S.  11,  no.  5;  u.  a.)
3m  1.  Jan,  1863  ab  durch  die  Umsatzsteuer  [Gesetzbl.
S.  29,  no.  18  (Konstituierung  der  Güterdeklaration
n.  vom  28.  Dez,  1846  begründete  bremische  Handelsstatistik
).  Nov.,  S.  34,  no.  10.)],  diese  vom  1.  Juli  1884  ab  durch
I  r  (Gesetzbl.  1884,  27.  Mai,  S.  51,  no.  18,  27.  Mai,  S.  56,
ie  Konsumtion  (Alte  Ordnung  von  1704  etc.  Br.  St.-A.,
.  u.  Procl.  1813,  13.  Nov.,  S.  10,  no.  11,  1.  Dez,,  S.  30,
63,  no.  40;  1814,  28.  Febr.,  S.  62,  no.  23;  1816,  23.  Dez.,
blieb  1824  erhalten  und  hat  unter  dem  Namen  Verbrauchs-April
  1902  bestanden  (Gesetzbl.  1901,  15.  Mai,  S.  63,  no.  21,
22.),  womit  gleichzeitig  mit  den  alten  Hebe-  und  Kontrollren
  die  neueren  Weggelder  (Chausseegelder)  und  das  Torf-II
  kamen  (Gesetzbl.  1901,  16.  Mai,  S.  66,  no.  23.)  —  Der
srbobene  Eingangszoll  der  neueren  Zollabgabe  (s.  vor.  Anm.)
igszolleigenscbaften  der  alten  Konvoye,  Tonnen-  und  Baken-,
der  an,  der  bei  allem  Ausgang  erhobene  Ausgangszoll  der
an  die  alte  Akzise,  die  beim  Ausgang  der  Güter  festgestellt
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        ﻿
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
