2 Dr. J. Borntraeger, geborenen Ratgeber in hygienischen Dingen, und klare bestimmte Worte von ärztlicher Seite verfehlen ihren Eindruck nicht. Dies Feld sollte durch geeignete Personen, an denen es uns ja doch nicht fehlt, mehr beackert werden. Das gleiche gilt von neomalthusianischen und ähn- lichen Kongressen, wo das Auftreten anders denkender Ärzte von Segen sein würde. 7. Einwirkung der Ärzte auf ihre Klientel. Es’ würde von grossem Vorteil sein, wenn die Ärzte dazu zu bewegen wären, recht zahlreich auf die Frauen dahin einzuwirken, dass es das Naturmässige für sie sei, zahlreichen Kindern das Leben zu geben und sie vernünftig aufzuziehen, wie es mit Hilfe der Ärzteschaft doch auch gelungen ist, die Frauen zum Stillen zu bewegen. 8. Feste Stellungnahme gegen jede Erleichte- rung der Schwangerschaftsbeseitigung und Steri- lisierung. Ich denke hier auch an Vorträge, Veröffentlichungen usw. gegenüber den befürwortenden Meinungen. Wenn z. B. immer wieder und wieder auf die schädliche Beeinflussung der Tuber- kulose durch Schwangerschaften hingewiesen wird, warum treten nicht. mehr Ärzie auf, die wie z B: Rüttermann, eine Statistik darüber aufstellen, wie viele tuberkulöse Frauen mehrere Kinder geboren haben, ohne selbst oder an den Kindern Schaden zu erleben? Das würde wirken. Übrigens sollte Sterilisation, Schwangerschaftsbeseitigung u. dgl. m. allgemein gesetzlich nur Ärzten erlaubt sein, und diese dürften dann bei Vermeidung einer Strafe nur die be- stimmten Sätze der Gebührenordnung nehmen. Auch ist schon vorgeschlagen, gewisse gesetzliche Kautelen, z. B. durch Zuziehung des Kreisarztes, mindestens eines Kon- siliarius, Anmeldepflicht der Fälle usw., hier zu schaffen. VII. Massnahmen hinsichtlich der Hebammen und Wochen- pflegerinnen. Wie bekannt und erwähnt, werden auch die Hebammen und vielleicht auch die Wochenpflegerinnen häufig angegangen, Mittel gegen Empfängnis bei Frauen anzugeben oder anzuwenden. Hier ist also die gehörige Einwirkung gegen ein solches Vorgehen eben- falls wichtig. Als Mittel kommen in Betracht: l. Belehrung der Schülerinnen. Diese hätte während des Unterrichts zu erfolgen und zwar sowohl der Hebammenschüle- 1492