wird, daß gemischte Kommissionen, bestehend aus Zivil- und Militärpersonen, ständig die Gesamtmobilisierungsvorkehrungen beraten und ergänzen. Im Weltkriege der Zukunft dürfte insbesondere die Getreideversorgung ­ eine große Rolle spielen und daher auch das Vorhandensein von Magazinen. Wir sehen deutlich im modernen Staat wieder das Bestreben auftauchen, die Getreideversorgung der staatlichen Kontrolle zu unterstellen oder sogar dem Staate direkt zu übertragen. ­ Zu Ende des 19. Jahrhunderts haben derartige Anträge die Agrarier Deutschlands und die Sozialisten Frankreichs gestellt, augenblicklich denkt man in Rußland eifrig über diese Frage nach. Die Entwicklung des landwirtschaftlichen ­ Genossenschaftswesens (dürfte mit dazu beitragen, die Schaffung von Magazinsystemen, die ganze Reiche umspannen, zu beschleunigen. Wir sehen die landwirtschaftlichen Genossenschaften heute in der ganzen Monarchie in reger Tätigkeit begriffen, sie erleichtern dem Bauer durch Verkaufsgelegenheiten ­ den Absatz seiner Waren und können durch Schaffung geeigneter Lagerhäuser ­ auch der Heeresverwaltung von großem Vorteil sein. In Serbien scheint das Vorhandensein von Dorfspeichern der Armee willkommen gewesen zu sein, auch sollen die Genossenschaften sich in mancher Richtung bewährt haben. In welcher Weise könnte die Heeresverwaltung diese Entwicklung des Genossenschafts- und Lagerhauswesens für sich ausnützen? Die Heeresverwaltung ­ ist an zwei Dingen vor allem interessiert, an der Lage, eventuell auch an der Ausführung des Magazins und an dem Vorhandensein von Mindestvorräten. ­ Bis jetzt sind nur einzelne Fälle vorgekommen, daß die Armeeverwaltung ­ mit Genossenschaften Lieferungsverträge abgeschlossen hat, in denen z. B. ausdrücklich bezüglich des von der Genossenschaft zu errichtenden Lagerhauses eine Minimaldistanz von dem Verpflegsmagazin angegeben erscheint. ­ Es wäre sehr gut denkbar, daß die Armeeverwaltung prinzipiell mit allen neu zu gründenden Lagerhäusern Verträge abschließt, durch welche bestimmt wird, wo und in welcher Weise die Magazine anzulegen sind, aus denen die Armeeverwaltung Lieferungen bezieht. Für einen garantierten Mindestvorrat könnte die Armeeverwaltung z. B. eine bestimmte Verzinsung Zusagen. Es ist hier nicht der Platz, auf einzelne Schwierigkeiten einzugehen, die sich insbesondere aus den verschiedenen Bedingungen ­ ergeben, unter denen die gemeinsame Intendanz und unter welchen die beiden Landwehrintendanzen arbeiten. Bis jetzt fehlt jedenfalls eine systematische ­ Überprüfung der Frage, wie sich eine Subventionierung bestimmter Lagerhaustypen, nach Analogie der Subventionierung von Motorfahrzeugen, bewähren würde. Ein Budgetposten dieser Art könnte leicht von den Delegationen ­ und den Parlamenten bewilligt werden, weil er indirekt eine Förderung ­ des Genossenschaftswesens bedeutet. Freilich müßte dann für eine Kontrolle der Genossenschaften, welche für die Armee liefern, durch Regierungs- ­ oder Armeekommissäre Sorge getragen werden. Aber das sind Einzelheiten, ­ die hier nicht näher erörtert werden können. Es handelt sich dabei um Maßnahmen, welche nicht beliebig aufgeschoben werden können. Es besteht ja gar keine Garantie, daß die heute zufällig entstehenden ­ Lagerhäuser sich schließlich zu einem für Kriegszwecke brauchbaren ­ System werden ergänzen lassen. Später ist eine Verbesserung schwer und nur mit großen Kosten möglich, während bei Neugründungen Eingriffe leicht möglich sind. Aber die Heeresverwaltung kann durch Förderung der Genossenschaftslagerhäuser nicht nur dafür Sorge tragen, daß das vorhandene Getreide unmittelbar zu ihrer Verfügung steht, sie kann dadurch geradezu zur Vermehrung der Produktion beitragen, das heißt, die Schlagkraft des Landes mächtig heben. Sind Lagerhäuser vorhanden, so kann der Bauer unter weit ungünstigeren Umständen als sonst verkaufen. Freilich kommen bei der Schaffung eines Lagerhaussystems auch rein militärische Punkte in Frage. Nehmen wir z. B. Ostgalizien an. Wir sehen, daß nur Westgalizien durch Krakau, Jaroslau, Przemysl vollwertig gedeckt erscheint, die weniger bedeutenden Befestigungen, welche weiter nach Osten vorgeschoben sind, beschränken sich im allgemeinen