196 einen integrierenden Bestandteil der Handelsverträge bilden und wahr scheinlich wichtiger als die Zollverträge sein. Daß ein gänzlich besiegter Staat zur Ablieferung von Rohstoffen ohne Gegenleistungen gezwungen würde, läge heute näher als vor einem Menschenalter, doch wird im all gemeinen Bezahlung, wenn auch vielleicht zu verhältnismäßig niedrigem Preise,, geleistet werden. Oft wird aber die Verpflichtung, einen bestimmten Roh stoff, wenn auch zu hohen Preisen, zu liefern, als eine Art Tribut empfunden werden, den man möglichst bald abschütteln müsse. Dies ist auch der Grund, weshalb von manchen Seiten die Eroberung feindlichen Gebietes, das Rohstoff quellen enthält, so eifrig befürwortet wird. Man zweifelt in manchen Kreisen daran, daß mit Rohstofflieferungsverpflichtungen allein das Auslangen ge funden werde. Dieser Zweifel hängt mit der Umgestaltung der gesamten Weltbeziehungen zusammen. Die finanzielle Beteiligung an heute feindlichen Unternehmungen ist wohl auf lange hinaus sehr erschwert und damit auch die Beeinflussung der ausländischen Produktion. Früher konnte man sich aus ländische Erze durch finanzielle Beteiligung an Gruben und Hüttenwerken sichern, nach dem Weltkrieg wird dieser Weg wohl auf lange hinaus vielfach ungangbar sein. Vielleicht ist aber dieser Zweifel nicht berechtigt, und man gewöhnt sich allseitig daran, die Kompensationsverträge mit ihren Lieferungs verpflichtungen als normale Bestandteile zwischenstaatlicher Vereinbarungen an zusehen und einzuhalten. Daß freilich nach dem Kriege die politische Beein flussung eine größere Bedeutung für Produktion und Handel haben wird als vor dem Krieg, scheint ziemlich sicher. Sollte der Kompensationsverkehr nur einigermaßen von Wichtigkeit sein, so wird er staatliche Zusammenschlüsse in mehr als einer Rich tung nahelegen. So kann es z. B. Vorkommen, daß ein Staat zwar Waren zur Ausfuhr besitzt, aber nicht solche, die als Monopolartikel bei Verhandlungen eine große Rolle spielen können. Es liegt dann nahe, daß ein Staat, welcher keine solchen Monopolartikel besitzt, sich mit einem anderen verbindet, der mit diesen auf dem Weltmarkt erfolgreich aufzutreten vermag. So könnte Österreich-Ungarn etwa durch die handelspolitische Verbindung mit Deutsch land an den Kompensationsverträgen Anteil bekommen, welche dieser Staat etwa auf Grund seines Kalisalzmonopols abzuschließen in der Lage ist. Ver hältnismäßig kleine Mengen an Monopolartikeln können Kompensationsverträgen über weit wichtigere Mengen anderer Waren zugrunde gelegt werden, wobei die Preise nicht durch den Druck mit dem Monopolartikel beeinflußt werden müssen. Erwähnt sei noch, daß auch sonstige Abmachungen zwischen handels politisch verbundenen Staaten in Frage kommen, so über die Weiterverwen dung von Waren, die infolge gemeinsamer Abmachungen importiert werden. Wenn zwei Staaten eine Ware gemeinsam importieren, liegt es nahe, daß sie beim Export derselben einander nicht Konkurrenz machen. Bisher wurde der Kompensationsverkehr insofern ins Auge gefaßt, als es sich um den Austausch von Ware gegen Ware, und zwar Zug um Zug handelt. Wir müssen aber auch den Fall erwägen, daß ein Staat heute Waren benötigt, während er erst in der Zukunft Waren rückliefern kann. So hat Deutschland aus der Schweiz Waren bezogen, ohne daß ihm gleich eine Rücklieferung möglich war. Die Rücklieferungsverpflichtung nach dem Kriege beruht im wesentlichen auf der Valutaanleihe, die seitens Deutschlands mit der Schweiz abgeschlossen wurde. Heute spielt bereits die Frage in der Schweiz eine gewisse Rolle, was man mit den nach dem Kriege einströmenden Waren unternehmen werde, und manche vermuten, daß die Schweiz in erheblichem Maße Zwischenhändler werden wird. In solchen Fällen ist es nicht ausge schlossen, daß Kompensationsverträge abgeschlossen werden, welche die Ge genleistung in einem erheblich späteren Zeitpunkt vorsehen. Wir können darin eine Art naturalwirtschaftlicher Kreditabmachungen sehen. Bisher behandelten wir den Fall, daß von den in Frage kommenden Staaten jeder die Ware benötigt, welche der andere anbietet. Wir müssen aber auch mit der Möglichkeit rechnen, daß ein Staat Waren benötigt, die ein dritter Staat liefern könnte, welcher seinerseits die Ware benötigt, die der zweite Staat besitzt. Wir kommen so zur Notwendigkeit, den Tausch