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        <title>Durch die Kriegswirtschaft zur Naturalwirtschaft</title>
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            <surname>Neurath</surname>
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für den Kleinverkehr vorgesehen sind/i) Ebenso könnte die Regierung 
die Getreidebeschaffung in die Hand nehmen. Sie hat dies z. B. 
in China und Japan im Frieden getan, indem sie in den Reisspeichern zur Zeit, 
wo der Reis billig war, Reis auf sammelte und ihn dadurch zugunsten der Pro 
duzenten etwas im Preise hob, um ihn in teuren Zeiten zugunsten der Konsu 
menten abzugeben, was auch die übrigen Reishändler zwang, im Preise herunter 
zugehen, eine Nahrungsmittelpolitik, die der modernen Devisenpolitik mancher 
Banken entspricht.^^) Der bekannte Antrag Kanitz im deutschen Reichstage 
forderte im Interesse der Getreideproduzenten ähnliches, wobei auf die &amp;- 
deutung dieser Art Maßregeln für den Kriegsfall ausdrücklich hingewiesen 
wurde.*3) Der gleichzeitig in Paris von dem Abgeordneten Jaurès einge- 
brachte Antrag den Getreide- und Mehlimport zu monopolisieren, enthielt 
über die Verwendung von Vorräten zu Kriegszwecken nichts. 
Was die Beeinflussung der inländischen Industrie durch veränderte Export- 
und Importverhältnisse betrifft, so können manche Industrien große Vorteile 
erzielen, wenn ihnen Konkurrenten vom Hals geschafft werden. Ja es können 
geradezu neue Industrien entstehen, für die der Krieg eine Art Prohibitivzoll 
ersetzt. So bewirkte z. B. die Absperrung des Baumwollimportes aus den 
Südstaaten im Bürgerkrieg einen Aufschwung der Produktion und Verarbeitung 
von Leinen und Wolle in den Nordstaaten. Auch die Änderung der Handelswege 
im Kriegsfall kann einem der kriegführenden Staaten Vorteil bringen.^«) Die 
Kontinentalsperre, die viele wirtschaftliche Schäden im Gefolge hatte, ließ in 
Europa eine Reihe neuer Industrien entstehen und förderte alte. Nach dem 
Kriege bedürfen solche Industrien häufig der Schutzzölle, sollen sie nicht durch 
das Ausland erdrückt werden das nun mit seinen angesammelten Pro 
dukten alles überschwemmt, wie dies z. B. England nach Aufhebung der 
Kontinentalsperre tat. Eingriffe wie die Kontinentalsperre können zuweilen! 
für die gesamte Volkswirtschaft günstige Folgen haben, und schwerlich gilt 
wohl der allgemeine Satz, daß ein Vorgehen, das „eine ungewöhnlich gewalt 
tätige Kriegsmaßregel“ darstellt, schon deshalb für die Volkswirtschaft im 
ganzen keine vorteilhaften Folgen haben kann.^®) Die Kontinentalsperre hat 
insofern besonders anregend gewirkt, als sie der Grund einer Reihe neuer 
Erfindungen war. Wollte oder konnte ein Agrikulturstaat, der eben erst be 
gonnen hat, ein Industriestaat zu werden, in Friedenszeiten keine Prohibitivzölle 
einführen, so konnte er durch einen Krieg zu einer vollen Entfaltung seiner 
Industrien und damit oft zu einer Erhöhung seiner Kultur getrieben werden.^») 
„Ein Krieg, der den Übergang des Agrikulturstaates in den Agrikulturmanufaktur 
staat befördert, ist daher ein Segen für eine Nation, wie der Unabhängigkeits 
krieg der nordamerikanischen Freistaaten, trotz der ungeheueren Aufopferungen, 
^1) § 51, Abs. 1. „Für den Kleinverkauf von Artikeln, die zu den not 
wendigsten Bedürfnissen des täglichen Unterhaltes gehören, . . . können Maxi 
maltarife festgesetzt werden.“ 
^2) Vgl. P. M a y e t, Landwirtschaftliche Versicherung in organischer Ver 
bindung mit Sparanstalten, Bodenkredit und Schuldenablösung, Vorschläge zur 
Besserung der Lage des japanischen Landmanns, im Aufträge des kaiserlich 
japanischen Ministeriums des Innern abgefaßt. Tokio 1888, S. 287 ff. Zur 
Geschichte des Mißerntedeckungswesens. 
*3) Während der Antrag in der Session 1893/94 noch nichts über den 
Kriegsfall enthielt, wurde bei der neuerlichen Einbringung- in der Session 
1894/95 die Verwendung der Überschüsse an Getreide zur Ansammlung von 
Vorräten für außerordentliche Bedürfnisse (Kriegsfälle usw.) angeregt. 
Annales de la chambre des Députés. Séance du 25 janvier 1894. 
*5) Vgl. A. Smith, a. a. O. B. I, c 8. 
*6) Vgl. Völcker, a. a. O. S. 57 ff. 
Vgl. F. List, a. a. O. S. 159 und vor allem S. 262f. 
*®) Vgl. den Artikel Kontinentalsperre von Lexis im Wörterbuch der 
Volkswirtschaft. 2. Aufl. II, S. 305. 
*9) F. List. a. a. O. S. 160.</div>
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