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        <title>Durch die Kriegswirtschaft zur Naturalwirtschaft</title>
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            <forname>Otto</forname>
            <surname>Neurath</surname>
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      <div>Erscheinungen  sich  umgestalten,  die  wir  schon  im  Frieden  kennen,  wenn  nämlich
die  Gewährung  von  Anleihen  in  Geld  mit  sofortiger  ¿Warenlieferung  für  das
Geld  seitens  des  Gläubigers  verbunden  ist.
Diese  naturalwirtschaftliche  Strömung  regt  jetzt  allmählich  dazu  an,  die
vorhandenen  Geldeinrichtungen  irgendwie  näher  mit  den  sachlichen  Verhältnissen ­
  in  Beziehung  zu  setzen.  Vor  allem  kommt  auch  die  Umgestaltung  des
Notenbankwesens  in  Frage,  zumal  auf  diesem  Gebiete  sich  der  überlieferungsmäßige ­
  Charakter  unserer  Geldordnung  besonders  deutlich  ausdrückt.  Liefmann
  zieht  zum  Beispiel  die  Umwandlung  der  Golddeckung  in  eine  Naturaldeckung ­
  in  Erwägung,  womit  der  Anschluß  an  Gedanken  Laws  und  anderer
gewonnen  wird,  welche  ebenfalls  die  naturale  Notendeckung,  wenn  auch  zum
Teil  eine  Deckung  durch  Grundstücke,  nicht  durch  Waren  ins  Auge  faßten.
Vom  hier  vertretenen  Standpunkte  aus  hat  die  Golddeckung  als  Notendeckung
keine  unmittelbare  Bedeutung,  da  sie  wohl  nur  als  Saldoreserve  aüfgefaßt
werden  kann,  welche  größere  Schwankungen  der  Zahlungsbilanz  ausgleichen
hilft.  Es  hätte  mehr  Sinn  gehabt,  den  Goldvorrat  mit  der  Zahlungsbilanz  als
mit  dem  Notenumlauf  in  Verbindung  zu  setzen.  Faßt  man  aber  die  Goldreserve
als  Reserve  im  Interesse  der  Zahlungsbilanz  auf,  dann  würde  sie  überflüssig,
wenn  man  die  internationale  Zahlungsbilanz  durch  Warentausch  entsprechend
regeln  könnte.  Der  naturalwirtschaftliche  Zug  des  nationalen  und  internationalen
Handels,  den  wir  oben  anzudeuten  versuchten,  verlangt  zwar  eine  enge  Beziehung ­
  zwischen  den  Großvorräten  und  der  Kreditgewährung,  Devisenabgabe ­
  usw.,  die  so  weit  gehen  kann,  daß  Geld  allein  ohne  gleichzeitige  Sicherung
von  Sachbewegungen  seine  Bedeutung  verliert,  macht  aber  keine  Notendeckung
erforderlich.  Dennoch  mag  man  diese  Form  für  angemessen  finden,  um  einen
Übergang  herzustellen  und  die  in  Geldsachen  so  wenig  einsichtsvolle  Menge
seelisch  zu  beruhigen.  Dabei  darf  man  freilich  nicht  aus  dem  Auge  verlieren,
daß  Waren  als  bloße  Saldoreserve  nicht  unbedenklich  sind,  wenn  nicht  durch
umfassendere  Abmachungen  der  Absatz,  insbesondere  auf  dem  internationalen
Markt,  gesichert  ist.  Denn  die  Eigenschaft  des  Goldes,  jederzeit  absetzbare
Ware  zu  sein,  kann  nicht  ohne  weiteres  ersetzt  werden,  wenn  nicht  über  die
früher  üblichen  Handelsbeziehungen  hinaus  Kompensationsverträge  eine  größere
Rolle  spielen.
Überhaupt  muß  man  bei  den  Erwägungen  praktischer  Natur  —  wobei
wir  eine  Reihe  weiterer  Probleme,  so  solche  der  Produktion  und  des  Absatzes,
gar  nicht  berühren  —  sich  darüber  klar  sein,  daß  alle  diese  Vorschläge,  welche
natural  gedeckte  Noten  betreffen,  ihre  besondere  Bedeutung  durch  die  umgebenden ­
  Wirtschaftseinrichtungen  erhalten.  Allzu  leicht  nimmt  man  an,  daß
man  die  Geldordnung  zu  beherrschen  wisse,  was  aber  nicht  der
Fall  ist.  Zu  einer  Zeit,  da  die  absolute  Kontingentierung  des  Notenumlaufes
wohl  schon  ausreichend  theoretisch  verworfen  war,  hat  Leonhardt  im  Hinblick
auf  die  österreichisch-ungarische  Bank  einmal  die  bedeutsamen  Worte  ausgesprochen, ­
  welche  die  Lage  des  Praktikers  nicht  übel  kennzeichnen;  „Hatte
die  absolute  Begrenzung  der  Notenemission  auch  zunächst  den  Zweck,  eine
Korrektur  gegen  eine  zu  willige  und  zu  weitgehende  Kreditgewährung  der
Bank  zu  sein,  so  gab  sie  doch  auch  der  aufmerksam  und  sorgsam  prüfenden
Verwaltung  der  Bank  einen  Rückhalt,  der  ihr  in  manchen  Fällen  ihre  ablehnende ­
  Flaltung  erleichterte.  Eines  solchen  Rückhaltes  zu  entbehren,  dürfte
auch  nicht  in  dem  Wunsch  einer  künftigen  Bankverwaltung  sein.“  Solange  man
nicht  den  innigen  Zusammenhang  zwischen  Geld-  und  Sachbewegung  schafft,
wie  er  oben  angedeutet  wurde,  scheint  die  konservative  Stellungnahme  der
Notenbank  durchaus  verständlich.  Sie  ist  um  so  begreiflicher,  als  ja  das
Vertrauen  mancher  Reformer  zur  Einsicht  einer  Staatsverwaltung  oder  eines
Parlaments  doch  wohl  etwas  zu  weit  geht.
Wir  sind  nicht  imstande,  angeben  zu  können,  welches  die  „richtige  Geldmenge“ ­
  für  Kredit-  und  Zirkulationszwecke  ist.  Alle  bisherigen  Versuche,
diese  Menge  anzugeben,  sind  gescheitert.  Sie  müssen  auch  scheitern,  weil  eben
das  Geld  nicht  beherrscht  werden  kann.  Vielleicht  ist  diese  Nichtbeherrschbarkeit ­
  der  Zirkulation,  deren  Geschwindigkeit  zum  Beispiel  sich  jeder
Regelung  entzieht,  die  Ursache,  weshalb  eine  Unsicherheit  dem  Gelde  gegenüber</div>
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