142 Teil II. Korn-Giroverkehr. hat diese Quittung wohl ebenfalls zurückbehalten, bis die zweite Fuhre ankam. An und für sich wäre noch eine zweite Erklärung möglich: der Zahler hat das Ostrakon am 15., da er noch nicht wußte, daß er etliche Tage später eine zweite Fuhre bringen würde, als selbständige Quittung in Empfang genommen und am 19. zur Niederschrift der zweiten Quittung dem Speicher wieder vorgelegt; indessen ist diese Erklärung hier kaum annehmbar, weil der am Schlüsse stehende Sichtvermerk und die Schlußsumme für beide Quittungen gemeinsam gilt. Hätte der Zahler die erste Quittung am 15. mit nach Hause genommen, so würde vermutlich auch diese erste Quittung ihren besonderen Sichtvermerk tragen. Es gibt eine Eeihe von Speicherbescheinigungen, in denen eben falls mehrere Zahlungen untereinander aufgeführt werden, jedoch derart, daß bei jeder Zahlung neue Personen erscheinen. Als Beispiel möge das von Zereteli im Archiv V S. 174 veröffent lichte Ostrakon Nr. 16 aus Theben (189 n. Ohr.) dienen : Mé(Tpripa) 0Ticr(aupoö) )iTi(TpoTTÓXeu)ç) T(ev)n(|LiaToç) k9 (Itouç) MáçKou ’Avt(juv(ívou) Kaícrapoç Zeßa(ffT)oü, ’E(Tri)(p 'YTr(èp) X(ápKaKoç) óvó(paTOç) 'Kevxùj(vô'ioç) TTe- KÚ(Jio(ç) (TTupoO) TpÍT(ov) íõ”, Y(ív€Tat) (iTupoO) y'íõ". [Ka]i ôvó(iLiaToç) ’AcrKXâTo(ç) Trp(e(JßuTäpou) Apuj(víou) (trupoO) TpÍT(ov) ícT, [Y(íveTai)] (-rrupoO) tÍcT. (Kai) óvó(paTOç) Ye- vepiTn(y(ioç) [TTeX?]aíaç (-rrupoú) TpÍT(ov), Y(ívETai) (irupoO) f. Ap(jLiibvioç) (T(ea)ri(|Lieíuj|aai). Zu deutsch : „Einzahlung in den Staatsspeicher der Gauhaupt stadt aus der Ernte des Jahres 29 (Jahrgang 29), am 19. Epeiph. Empfangsstelle: (Konto des Steuererhebers) für den Stadtbezirk Charax^. Steuerzahler: 1. Psenchonsis mit Vs Q12 Artabe Weizen. 2. Asklas mit Vs Vii Artabe Weizen. 3. Psenempesis mit Vs Ar- tabe Weizen. Gesehen: Ammonios.“ Vor den drei Namen steht jedesmal 'ôvôpaToç*; die Zah lungen erfolgen „namens“ der drei Männer. Um dieses „namens“ zu verstehen, muß man sich an die Stelle des Speicherbeamten versetzen, der die Buchung vornimmt und die Bescheinigung aus schreibt; er spricht von seinem Standpunkte aus: „ich buche die Zahlung als Gutschrift im Konto des Steuererhebers unter Bei setzung des Namens Psenchonsis als des Steuerzahlers“. vgl. oben S. 140 Anm. 2.