178 Teil II. Korn-Giroverkehr. (Kió|Liri)i hier liegt Fernzahlung vor. Was die fünfte Zahlung, nämlich die Zahlung ‘(puXÚKcuv* anbetrifft, so erkannten schon die Herausgeber die Schwierigkeiten, die einer befriedigenden Er klärung dieses 'qpuXÚKUJv* von ihrem Standpunkte aus entgegen stehen: „there is no instance of a payment in kind for this tax, of which the amount is generally 1—2 drachmae, i. e. much less than the value of an artaba of wheat. Moreover the names of the imposts in these sitologus receipts usually refer to the nature of the land-tenure. Perhaps, therefore, cpuXÚKiJuv is here to be inter preted in the sense of land owned by (púXuKeç. The Ptolemaic (puXaKÎxai received KXppoi of 10 arurae, which were naturally in cluded in the KXppouxiKfi yfi, and here (poXdKiuv may be only a subdivision of KXppoúxmv. There is a difficulty that the payer is a woman, but if she had inhereted a grant from a (púXaH the land-tax upon it might continue to be called (ÙTrèp) (puXáKuuv. The absence of other indications in the Roman period that the (púXuKeç as land-owners formed a class by themselves is balanced by the absence, on the other interpretation of qpuXÚKUJv, of the introduction of such taxes as payments for guards into receipts of this kind issued by the sitologi“. Zu einem befriedigenden Ergebnisse gelangen wir, wenn wir in den (púXaxeç die Zahler sehen; wir haben dann eine Zahlung der (púXaKeç-Genossenschaft vor uns, wie in den anderen Fällen Zahlungen der Kleruchen- und Katöken-Genossenschaft. Daß die cpóXttKeç als besondere Beamtengruppe behufs Erzielung wirtschaft licher Vorteile zu einer Vereinigung sich zusammenschlossen, ist nach allem, was wir über derartige Vereinigungen wissen, sehr naheliegend; und daß sie als Genossenschaft auch mit der Land wirtschaft irgendwie Befassung hatten und demzufolge ein Giro konto beim Staatsspeicher besaßen, ist nichts unmögliches. Die Kleruchen und Katöken in unserer Urkunde zahlten sicher durch Wegschreibung von ihrem Konto, die cpúXaKeç sehr wahr scheinlich ebenso. Da am Schlüsse der Urkunde Vermessungs gebühren erwähnt werden (vgl. Abschn. 25), muß die Auszahlung der einzelnen Posten körperlich erfolgt sein. Wofür die Empfänger (zwei Männer und zwei Frauen) die Zahlungen erhielten, geht aus der Urkunde nicht hervor. Da die einzelnen Getreideposten klein sind, mag es sich um kleine Leistungen oder Lieferungen für die Genossenschaften handeln. Schwierig ist die Frage, für wen die vorliegende Beschei-