Abschn. 99. Die irepiXuoK; der Schuldurkunde. 523 wußter Unterscheidung von èireXGeîv, das gewöhnlich bedeutet „gegen die Gültigkeit eines Vertrages angeh en" So kommt laexeX- Geîv zu der Bedeutung „Forderungen eintreiben“ 2, Die Worte dirécrxov uirèp Xúffeujç bedeuten demnach: „ich habe empfangen behufs Tilgung der Zinsschulden“; dagegen be deuten dieWorte où juereXeócroiLiai eîçTrepiXuaiv xíiç òiaTpaçpç: „ich werde nicht gegen dich vergehen behufs Auflösung des Girobank vertrages“. Wenn es heißt: xps òiaYpaqpfjç Kai xujv Ò1’ aùxpç òia- axçXüüv, so ist unter den òiaaxoXaí nichts anderes zu verstehen, als die im Girobank vertrage Nr. 1 enthaltenen Einzelabmachungen 3. Der Verzicht auf die xrepiXuffiç soll sich aber nicht bloß auf die òiaxpacpp Nr. 1 nebst ihren òiacrxoXaí erstrecken, sondern auch noch auf eine im vergangenen Jahre vom Gläubiger empfangene èvexupaaía. Das scheint ein anderweitiger Pfandvertrag zu sein, von dessen Vorhandensein nur diese Andeutung uns Kunde gibt. Was schließlich die Unterschrift des Oheims betrifft: drrecrxov Ktt'i TrepiéXucra, so bietet das TtepiéXuaa etliche Schwierigkeiten. Wir sahen, daß sich die Xócnç nicht auf das Darlehen, sondern auf die Zinsschuld für dieses Darlehen bezieht; darum muß sich das TrepiéXucra des Oheims auch nur auf die Zinsschuld beziehen. Dabei bleibt zu berücksichtigen, daß das Wort îtepiXoaiç sonst die Auflösung eines Schuldvertrages im Anschlüsse an die Rück zahlung bedeutet, nicht die Zinszahlung für sich allein; es ist daher nicht ausgeschlossen, daß während der 33 Jahre noch eine besondere Hypothek für dm aufgelaufenen, rückständigen Zinsen bestellt werden mußte, und daß die jetzige TrepíXuffiç diesen be sonderen Hypothekenvertrag über die Zinsschuld betrifft. Die Übersetzung von P. Fior. I 48 lautet nunmehr : „Ich Aurelius Apollonios, genannt Eudaimon, Sohn des Demetrios, Enkel des Eudaimon, Bürger von Hermupolis, eingeschrieben in der Bürgerliste des Stadtteiles Oststadt, bin bei Abfassung des vor stehenden Girobankvertrages zugegen gewesen (und erkenne daher die girobankmäßige Richtigkeit desselben an) ; ich habe von meinem Neffen Aurelius Tithoetion genannt Sarapammon, Sohne des Her- meinos genannt Achilleus, eingeschrieben in der Bürgerliste des ‘ Doch findet sich auch pereXGew, wo man ¿ireXOeiv erwarten müßte, z. B. P. Grenf. II 68, 9 ; 70, 11 usw. ® Wilcken, Archiv III S. 560 zu P. Lips. I 29,16. » P. Teb. I 27, 20 (113 v. Chr.) ; P. Grenf. II 69, 35 (265 n. Ghr.) usw. Vgl. hierzu Wilcken, Ostraka I S. 638: „Spezialisierung der Einzelposten“.