22 Gustav Marburg. Soziale Reformen. a
Spitäler sind nach Verhältnis der vorhandenen
Mittel und bis zur Schaffung eines Reservefondes nach
Erfordernis zu errichten.
Die Unfalls- und Versorgungskassen bieten
den Invaliden oder den arbeitsunfähigen Arbeitern
 entsprechende Unterstützung und sorgen
nach Anlegung eines zu bestimmenden Reserve-Fondes
 successive für Asylhäuser etc.

Simulanten werden strenge behandelt und wären
für diesen Fall die Spitäler wie die Militärspitäler einzurichten.
 Gewohnheitsmäßige Simulanten können in
Zwangsarbeiterhäuser untergebracht werden. In Industriebezirken
 wird der Reservefond entsprechend höher
Adatiert.

Legate und Schenkungen dürften aller Voraussicht
nach dieser Institution zufließen. Es könnte auch
ein mäßiger Perzentsatz der Bezirkskrankenkassen
 einem Zentralreservefond zufließen, der an
einer Zentralkasse etwa von einem Departement
des Handelsministeriums verwaltet wird. Dieser
Zentralreservefond hätte im Falle einer Epidemie
den notleidenden Bezirken auszuhelfen. Eventuell
«önnten — wenn das vorhandene Kapital nicht
ausreicht, — die notleidenden Kassen Darlehen
aufnehmen.

Die schon bestehenden Kranken-, Versorgungsınd
 Unfallskassen können in der Weise einbezogen
werden, daß man die vorhandenen Fonds an die
bezugsberechtigten Arbeiter, mit Rücksicht der von
denselben etwa schon behobenen Beträgen, verteilt oder
mit deren Bewilligung den neu zu errichtenden Kassen
auführt

Ebenso werden die schon bestehenden Armenfonds
den Versorgungskassen zugeführt.
Als Übergang können die bestehenden Fabriksoder
 anderen Krankenkassen sogenannte Betriebskassen
werden.