14 Gustav Marburg. Soziale Reformen.

nur Personen desselben Geschlechtes ein und denselben Schlafraum
benützen dürfen, und daß jede dieser Personen eine besondere
Lagerstätte haben muß. Auf den erwachsenen Bewohner soll in der
Regel ein Raum von 10 Kubikmeter, auf jedes Kind unter 14 Jahren
ein Raum von mindestens 5 Kubikmeter kommen. Die Polizeibehörden
 sind gehalten, sich behufs Beseitigung einer Notlage mit
wohltätigen Vereinen ins Vernehmen zu setzen, erforderlichen Falles
auch das rechtzeitige Eingreifen der Armenbehörde zu veranlassen.

Der Erlaß bezweckt also dreierlei: einmal eine beständige
Wohnungsaufsicht, verbunden mit einer Wohnungsreform, derart,
laß bestehende Mißbräuche in hygienischer, sittlicher etc. Beziehung
beseitigt werden. Zum Zweiten soll dann zugleich die Armenpflege
jurch Benachrichtigung wohltätiger Vereine Förderung erfahren.
Zum Schluß wird eine wohnungsstatistische Erhebung in Aussicht
gestellt.

In mehrerer Hinsicht unterscheidet sich die in Ulm vorgeschlagene
 Organisation. Die Grundzüge sind folgende: Es soll ein
städtisches Wohnungsamt errichtet und eine besondere gemeinde--ätliche
 Abteilung für das Wohnungswesen gebildet werden. Diesem
Amte sollen drei Aufgaben zugewiesen sein: ı. Die Feststellung der
Wohnungsverhältnisse. Zu diesem Zwecke werden Vermieter von
Wohnungen angehalten, sobald ihre Wohnungen frei sind, Anzeige
lavon zu machen und ebenso, wenn dieselben wieder vermietet
sind, Die Meldung ist mit Angabe der Größe, des Preises, der
5tadtlage u. s. w. zu versehen. Damit sollen die Kosten vermieden
werden, die eine eigene Wohnungsenquete erfordert, und man
arreicht nicht bloß die Feststellung der Wohnungszustände im
Erhebungstermin, sondern eine Sstete fortlaufende Kenntnis des
Wohnungsmarktes. Zugleich ist das Projekt eines Wohnungsnachweises
 ohne große Belästigung in vereinfachter Weise gelöst. Als
2. Aufgabe des Wohnungsamtes ergibt sich die Wohnungs-Inspektion,
 Die Untersuchung an Ort und Stelle haben freiwillige
Wohnungspfleger übernommen. Als 3. Aufgabe des Wohnungsamtes
ergibt sich der Wohnungsnachweis. Bei dieser Organisation der
Wohnungs-Inspektion sollte auch ein Hand in Handgehen mit der
Armenpflege fürgesorgt werden.
Ein Ziel, der Wohnungsnot zu steuern, kann allerdings erst
erreicht werden, wenn nach dem ersten Schritt der Untersuchung
der bestehenden Zustände auch .der zweite Schritt getan und der
Weg einer systematisch angelegten, großzügigen Wohnungsreform
energisch beschritten wird.