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        <title>Soziale Reformen</title>
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            <surname>Marburg</surname>
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        Anhalt

Das Erfurter Programm SZ Genossens

schaffen und genossenschaftliche Pros
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Parteien 5 Das Mecht auf Arbeit

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Der Achtstundentag 43 Das

allgemeine Wahlrecht AS
Die FrauenzEmanzipation

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und Yaufallkassen AS Armen:

versorgung AS Die Wohnungse

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EReReAReAe INHALT wororowers

Das Erfurter Programm % Genossenschaften
 und genossenschaftliche Produktionen
 % Politik und politische
Parteien % Das Recht auf Arbeit % Der
Achtstundentag % Das allgemeine Wahlrecht
 »” Die Frauen-Emanzipation »
Kranken-, Versorgungs- und Unfallskassen
 % Armenversorgung % Die
Wohnungsfrage % Schule »” Beamtenfrage
 % Verkehr » Rechtswesen *
Assekuranzen % Steuerfrage » Banken
we und Valuten % Zölle erg

STÄHELIN &amp;amp; LAUENSTEIN. Wien.

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        <pb n="4" />
        Die früheren Auflagen (1. Auflage 1880)
„SOZIALE REFORMEN“

wurden von weiland Sr.}k. u. k. Hoheit Kronprinz Rudolf,
vom hohen k. u. k. Handels-Ministerium, königl. ung.
Handels-Ministerium, königl. preuß. Ministerium, königl.
engl. Ministerium, vom Handelsdepartement in Washington
etc. etc. angenommen und durch Dankschreiben ausgezeichnet.
        <pb n="5" />
        VORWORT.

In diesem Buche veröffentliche ich meine Erfahrungen
als Staats- und Weltbürger, als Industrieller, Kaufmann,
Vater und Großvater in allgemeinem Interesse. Ich habe
im Vorhinein das Bewußtsein, daß mir diese Arbeit keinen
Dank einbringen wird, denn den Sozialisten bin ich zu
liberal, und den Kberalen fortschrittlichen Parteien bin
ich zu sehr Sozialdemokrat.
Meine Broschüre »Soziale Reformen« ist dem
Kopenhagener Sozialisten-Kongreß vorgelegen
und wurde derzeit, gemäß meiner Anregung und der
gegebenen Organisation, betreffend
Kranken-, Versorgungs- und Unfallskassen,
Schule und Rechtswesen etc.
in das Programm aufgenommen.
Seit dem Jahre 1880 wurden in Deutschland, Ungarn
und teilweise in anderen Staaten die Bahnen verstaatlicht.
Kranken-, Versorgungs- und Unfallskassen wurden in
mehreren Kulturstaaten mit gutem Willen aber oft ohne
praktisches Organisationstalent gegründet.
In Norwegen ist die Mittelschule gemäß meiner
Anregung eingerichtet worden.

‚D
        <pb n="6" />
        Das Erfurter Programm
der Sozialdemokraten Deutschlands
(1891).

Die sozialdemokratische Partei Deutschlands
kämpft nicht für neue Klassenprivilegien und Vorrechte,
sondern für die Abschaffung der Klassenherrschaft und
der Klassen selbst und für gleiche Rechte und gleiche
Pflichten Aller ohne Unterschied des Geschlechtes und
der Abstammung. Von diesen Anschauungen ausgehend,
bekämpft sie in der heutigen Gesellschaft nicht bloß die
Ausbeutung und Unterdrückung der Lohnarbeiter, sondern
jede Art der Ausbeutung und Unterdrückung, richte sie
sich gegen eine Partei, eine Klasse oder eine Rasse,
Ausgehend von diesen Grundsätzen fordert die
sozialdemokratische Partei Deutschlands zunächst:
ı. Allgemeines, gleiches, direktes Wahlrecht und
Stimmrecht mit geheimer Stimmabgabe aller über 20 Jahre
alter Reichsangehörigen ohne Unterschied des Geschlechtes,
für alle Wahlen und Abstimmungen. Proportionales Wahlsystem;
 und bis zu dessen Einführung gesetzliche Neueinteilung
 der Wahlkreise nach jeder Volkszählung.
Zweijährige Gesetzgebungs-Perioden. Vornahme der
Wahlen und Abstimmungen an einem gesetzlichen
Ruhetag. Entschädigung für die gewählten Vertreter.
Aufhebung jeder Beschränkung politischer Rechte außer
im Falle der Entmündigung.
2. Direkte Gesetzgebung durch das Volk, vermittels
des Vorschlags- und Verwerfungsrechtes. Selbstbestimmung
und Selbstverwaltung des Volkes in Reich, Staat, Provinz
        <pb n="7" />
        —.., —LLLLL
8 Gustav Marburg. Soziale Reformen.

und Gemeinde, Wahl der Behörden durch das Volk,
Verantwortlichkeit und Haftbarkeit derselben. Jährliche
Steuerbewilligung.
3. Erziehung zur allgemeinen Wehrhaftigkeit, Volkswehr
 an Stelle des stehenden Heeres, Entscheidung über
Krieg und Frieden durch die Volksvertretung. Schlichtung
aller internationalen Streitigkeiten auf schiedsgerichtlichem
Wege.

4- Abschaffung aller Gesetze,. welche die freie
Meinungsäußerung und das Recht der Vereinigung und
Versammlung einschränken oder unterdrücken.
5. Abschaffung aller Gesetze, welche die Frau in
öffentlicher und privatrechtlicher Beziehung gegenüber
dem Manne benachteiligen.
6. Erklärung der Religion zur Privatsache; Abschaffung
 aller Aufwendungen zu kirchlichen und
religiösen Zwecken aus Öffentlichen Mitteln. Die
kirchlichen und religiösen Gemeinschaften sind als
private Vereinigungen zu betrachten, welche ihre
Angelegenheiten vollkommen selbständig ordnen.
7. Weltlichkeit der Schule. Obligatorischer Besuch
der öffentlichen Volksschulen. Unentgeltlichkeit | des
Unterrichtes, der Lehrmittel und der Verpflegung in
den öffentlichen Volksschulen, sowie in den höheren
Bildungsanstalten für diej enigen Schüler und Schülerinnen,
die kraft ihrer Fähigkeiten zur weiteren Ausbildung
zeeignet erachtet werden.
8. Unentgeltlichkeit ‘der Rechtspflege und des
Rechtsbeistandes, Rechtsprechung durch vom Volke
gewählte Richter. Berufung in Strafsachen. Entschädigung
unschuldig Angeklagter, Verhafteter und Verurteilter.
Abschaffung der Todesstrafe.
9. Unentgeltlichkeit der ärztlichen Hilfeleistung,
einschließlich der Geburtshilfe und ‚der Heilmittel.
Ünentgeltlichkeit der Totenbestattung.
10. Stufenweise steigende Einkommen- und Vermögenssteuer
 zur Bestreitung aller öffentlichen Ausgaben,
;owie diese durch Steuern zu decken sind. Selbst-
        <pb n="8" />
        Das Erfurter Programm der Sozialdemokraten Deutschlands. g

einschätzungspflicht. Erbschaftssteuer, stufenweise steigend
nach Umfang des Erbgutes und nach dem ‚Grade der
Verwandtschaft. Abschaffung aller indirekten Steuern,
Zölle und sonstiger wirtschaftlicher Maßnahmen, welche
die Interessen der Allgemeinheit den Interessen einer
bevorzugten Minderheit opfern.
11. Zum Schutze der Arbeiterklasse fordert die
sozialdemokratische Partei Deutschlands zunächst:
1. Eine wirksame nationale und .internationale
Arbeiterschutz-Gesetzgebung auf folgender Grundlage:
a) Festsetzung eines höchstens 8 Stunden betragenden
Normal-Arbeitstages.
5) Verbot der Erwerbsarbeit für Kinder unter 14 Jahren.
c) Verbot der Nachtarbeit, außer für solche Industriezweige,
 die, ihrer Natur nach, aus technischen Gründen
oder aus Gründen der öffentlichen Wohlfahrt Nachtarbeit
 erheischen. ;
d) Eine ununterbrochene 36-stündige Ruhepause in
jeder Woche für jeden Arbeiter.
e) Verbot des Trucksystemes.
2. Überwachung aller gewerblichen Betriebe. Erforschung.
 und Regelung der Arbeiterverhältnisse in
Stadt und Land durch ein Reichsarbeiteramt, Bezirksarbeiterämter
 und Arbeitskammern. Durchgreifende
gewerbliche Hygiene.
3. Rechtliche Gleichstellung der landwirtschaftlichen
Arbeiter und der Dienstboten mit den gewerblichen
Arbeitern. Beseitigung der Gesindeordnung.
4. Sicherstellung des Koalitionsrechtes.
5. Übernahme der gesamten Arbeiterversicherungen
durch das Reich, mit maßgebender Mitwirkung der
Arbeiter an der Verwaltung.
Die Forderung &amp;amp; (Rechtswesen) und 7
(Schulen), sowie die Forderung 9g/e5 (Kranken-,
Versorgungs- und Unfallstationen) sind auch
vom Kopenhagener Kongreß — gemäß meiner
Anregung in meiner Broschüre »Soziale
Reformen« — aufgenommen.

— A
        <pb n="9" />
        .

Br

Genossenschaftliche Produktionen.

Die anzustrebende Produktion durch und für die
Gesellschaft wird jedoch keineswegs durch den sogenannten
Staatssozialismus — das System der Verstaatlichung zu
üskalischen Zwecken — erfüllt, weil dieses System den
Staat an die Stelle des Privatunternehmers "setzt und
damit die Macht der ökonomischen Ausbeutung und
der politischen Unterdrückung des Arbeiters in einer
Hand vereinigt.
Die Verwandlung der kapitalistischen Produktion
in die gesellschaftliche Produktion, und damit die
Befreiung der Arbeiterklasse, kann nur das Werk der
Arbeiterklasse selbst sein, weil alle übrigen Klassen und
Parteien auf dem Boden des Privateigentums an
Produktionsmitteln stehen ‘und trotz der Interessenstreitigkeiten
 unter sich doch die Erhaltung und
Stärkung der Grundlagen der heutigen Gesellschaft
Zum gemeinsamen Ziel haben.
        <pb n="10" />
        Genossenschaften (Produktionen).

Im Jahre 1880 habe ich über Genossenschaften
folgendes gesagt:
Genossenschaften (Zünfte) dürften sich noch zur
Aufnahme und Freisprechung der Lehrlinge bewähren
und zur Beaufsichtigung der Fortbildungsschulen ; bürdet
man ihnen jedoch mehr auf, bleibt es fraglich, ob
Genossenschafter, die ihre Geschäfte haben, noch andere
Geschäfte verwalten können.
Heute ist man bereits zur Einsicht gekommen, daß
solche genossenschaftliche Geschäfte selten prosperieren.

Genossenschaffliche Produklion,
wie solche den Sozialdemokraten im Erfurter Programm
vorschwebt und die sich als gesellschaftliche Produktion
durch die Arbeiter ausgestalten soll, erfordert vor allem
strenge Wahrheit und Ehrlichkeit. Die Vorläufer
sind die Verstaatlichung der Bahnen etc., die Trusts.
Kartelle und Aktienunternehmungen.
Die Dampfkraft und Elektrizität existieren kaum
{ünfzig Jahre, und wie wurde die Welt dadurch verändert.
Die Produktion wächst in ungeahnter Weise, und
demgemäß die Überproduktion und die Konkurrenz,
Auch die Landwirtschaft wird heute schon mit
Maschinen betrieben, und dem Boden durch praktische Ausnützung
 viel mehr abgerungen als früher.
Die Überproduktion und die übermäßige Konkurrenz
zwingen verschiedene Betriebe zu Kartellierungen, Ringen,
Trusts.
        <pb n="11" />
        {2 Gustav Marburg. Soziale Reformen.

Manches Geschäftsunternehmen wächst in das Riesenhafte,
 wodurch Aktien- und Kommanditgesellschaften entstehen.

Daß aus solchen Verhältnissen Geschäftsstockungen
oft im großen Stil entstehen und tausende Hände feiern
müssen, ergibt sich von selbst. Auch die Unternehmer
werden dadurch empfindlich geschädigt und viele ruiniert.
Die Staatsregierungen werden in Anerkennung dieser
Tatsachen solche Zustände berücksichtigen und viele
Produktionen selbst aufnehmen müssen, und so erwächst
ein neuer, staatlicher Aufbau. Die hier als Notwendigkeit
erwiesene Verstaatlichung der Bahnen, Post etc. beweist
die Wahrheit des Gesagten.

Politik und volitische Parteien.

Die Politik ist ein Geschäft, und wer es nicht als
Geschäft auffaßt, der reitet den sogenannten politischen
Schimmel, was ja schon Fürst Bismarck so anerkannte.

Die Klerikalen

haben bisher durch ihre Religion alles selig machen wollen.

Die Konservativen

halten an dem Alten. Hergebrachten fest und schützen
ihre Privilegien.

Die Liberalen

haben manches Gute geschaffen, manches Veraltete,
nicht mehr in unsere Zeit Passende, niedergerissen.
Leider fehlt ihnen oft das Organisationstalent, Besseres
dafür aufzubauen. Der Liberalismus sollte — in Folge
seiner Überlieferungen — an der Spitze der Sozialdemokraten
 marschieren, deren Rechte unterstützen und
die Übergriffe abschwächen und abwehren.
        <pb n="12" />
        Politik und politische Parteien. BS

Die Richtigkeit des von mir schon im Jahre 1880
Gesagten beweist gegenwärtig in Deutschland der Übertritt
der liberalen und fortschrittlichen Parteien zu den
Sozialdemokraten.
Der Liberalismus und alle fortschrittlichen Parteien
müssen aus ihrer Lethargie erwachen und beweisen,
daß sie die intelligente große Mittelpartei des Staates
sind und einen großen Teil der Steuerkraft des Bürgerund
 Bauernstandes vertreten und das Bollwerk des
Staates sein können, oder sie müssen sich — wie es
sich vollzieht — in andere Parteien auflösen.

Die Sozialdemokraten

Sozialismus ist modern geworden und man kann
behaupten, daß es soviele Parteien (Abarten) wie
Standesunterschiede gibt und daß jeder nach seiner
Facon Sozialist ist.
Der Sozialismus ist ein Ideal und kann nur durch
Wahrheit und Ehrlichkeit erreicht werden. Es
gibt keinen patentierten Sozialismus, wie ihn ein Teil
der heutigen Sozialdemokraten aufstellt, der bei dem
sogenannten 4. Stand anfängt und aufhört.
Wahr ist es, daß der 4. Stand der Vorarbeiter für
den Sozialismus gewesen ist und außerdem hat er durch
die internationale Einigung eine große Tat vollbracht.
Gegenwärtig arbeitet er an seinem politischen Aufbau,
ebenso wie an einem sozialen‘ staatlichen Aufbau.
Wahr ist es, daß das Kopenhagener und das
Erfurter Programm in der Hauptsache jeder Staatsbürger
ruhig unterschreiben kann und die Kulturstaaten bereits
mehrere von den darin vorkommenden Forderungen
erfüllt haben; infolge dessen strömen immer mehr
Teilnehmer aus der großen staatlichen Bürgerpartei dem
Sozialdemokratismus zu, und man bekreuzigt sich auch
nicht mehr, wenn man das Wort »Sozialdemokrat«
ausspricht.
        <pb n="13" />
        ———_— _ Sn
[4 Gustav Marburg. Soziale Reformen, .

Wahr ist es, daß sich gegenwärtig ein rechter und
ein linker Flügel bei den Sozialdemokraten herausbilden,
die alle guten, ehrlichen bürgerlichen Elemente natur-5emäß
 aufnehmen werden — und daß der Sozialdemokrat
den Bürger nicht mehr als Ausbeuter betrachten darf —
da die große Mehrzahl der Bürger oft schlechter daran
ist, wie der Arbeiter und an dem besseren staatlichen
Aufbau und dessen inneren, zeitgemäßen praktischen
Einrichtungen ebenso interessiert ist, wie der Arbeiter.
Die wenigsten Arbeitsgeber sind Kapitalisten im großen
Stil. Die großen Kapitalisten und Geschäftsprivilegierten
— wie z. B. in Amerika — sind das natürliche Produkt
der Großproduktion und kann man diese zählen. Auch
Amerika erkannte schon längst die Gefahr solcher
Kapitalsansammlung in einzelnen Händen.
Eine gewaltsame Lösung der sozialen Frage wird
kaum stattfinden, und zwar aus dem Grunde, weil fast
alle sozialen F ragen eine internationale Lösung erfordern
und außerdem lehrt die Geschichte, daß alle sozialen
Revolutionen nur praktisches Entgegenkommen der
Machthaber erzielten und stets der Ordnungssinn der
Mittelpartei siegte; — so erzielte die große französische
Revolution nichts anderes als die Abschaffung der Robot.
Die Freiheit der Bauern, das Ideal der allgemeinen
Gleichheit und Brüderlichkeit, blieb ein Ideal und es zeigte
sich, daß hiefür die Menschen erzogen werden müssen.
Die Wahrheit und die Ehrlichkeit fehlten.
Als Moses die Juden aus Egypten führte, hatte er
die Absicht, mit ihnen einen idealen sozialen Staat
aufzubauen. Er erkannte aber, daß die Menschen zu
einem solchen Aufbau Nicht reif waren und wollte sie
dazu erziehen, Deshalb ließ er eine Generation (40 Jahre)
in der Wüste aussterben, um erst dann in das gelobte
Land zu ziehen. Es fehlte die Wahrheit und
Ehrlichkeit.
Wie sich die Erziehung dieser Menschen in den
vierzig Jahren gestaltete, ist aus der Bibel bekannt.
Es wurde das Drei-Kasten-System — Bürger,
Adelige und Priester — eingeführt, das goldene Kalb
        <pb n="14" />
        Politik und politische Parteien. Ir

. N BE
angebetet und Moses selbst von seinen Führern
seitigt.

Moses war der erste, große, ideale Sozialreformator
und hatte ein seltenes Organisationstalent.
Seine ı0 Gebote umfassen die ganze notwendige
Menschliche Moral und seine Gesetze sind in den
Hauptsachen soziale Verbesserungen, wie z. B.: Die
Sonntagsruhe, die Sanitätsgesetze, die F rauenemanzipation,
die Zufluchtsstätten. Daß für die rohen Menschen »Aug
um Aug — Zahn um Zahn« mit aufgenommen wurde,
muß man den damaligen Verhältnissen zuschreiben ; es
wurde aber auch der Grundsatz »Liebe deinen Nächsten
wie dich selbst« schon in der Bibel von Moses aufgestellt.
Sollte einmal ein sozialdemokratischer Staat entstehen
 und sind vorher nicht die Wahrh eit und
Strenge Ehrlichkeit anerz ogen worden, dann
haben die Staatsprivilegierten bloß die Namen gewechselt,
und dürften die Direktoren und Werkführer
die Protektion schon aus dem Grunde
Schlimmer betreiben, weil im s ozialdemokratischen
 Staate mit genossenschaftlicher
Produktion alle Freiheit im Handel und
Gewerbe aufhört, und Jeder nur eine
Nummer ist

1. Mai 1890.

Gott hat uns neue Kraft gegeben,
Die Dampfkraft und Elektrizität,
Die bringen uns ein schöner Leben
Und schaffen für uns früh und spät.

Die schwere Arbeit wird sich mindern
Weil die Maschine physisch schafft,
Das Sklaventum wird sie verhindern.
Weil sie wirkt. statt Menschenkraft

Acht Stunden Arbeit wird genügen.
Viel mehr erzielen als zwölf heut’:
Wir alle werden uns dem fügen
Durch die Maschinenfertigkeit.
        <pb n="15" />
        nn LLLLLLLL
16 Gustav Marburg. Soziale Reformen.

Die Staaten werden klug und weise,
Die Menschen schätzen nach Gebühr,
Denn Platz ist viel im Weltgehäuse,
Verteilung heißt es für und für.

Und die Verteilung, die wird kommen
Im ganzen großen Weltenbau,
Dort Wo zu viel*), wird abgenommen
Und hingesandt in andere Gau.

Jeder Mensch soll leben, sorglos schlafen,
Sei für Krankheit schutzbefohlen,
Hab’ für’s Alter sichern Hafen,
Mehr läßt sich durch Kampf nicht holen.*#)

Nationalitäten.

Diese sollten bedenken, daß sie vor allem Bürgeı
desjenigen Staates sind, in dem sie wohnen, der ihnen
eine Existenz und Schutz verleiht und daß sie erst
nachher das Recht haben national zu sein, wie z. B.
in Amerika. Der Nationalismus wurde oft politisch
ausgenützt und trug z, B. zur Schaffung von Deutschland
und Italien bei.

Das Recht auf Arbeit

(Siehe Erfurter Programm Par. 11/2)

kann nur durch Arbeitsnachweis, Notstandsbauten,
Kolonisierungen zur Geltung kommen. Dort, wo die
Bevölkerung: zu dicht wird, ist die Abhilfe durch
Kolonisierung etc. ein Staatsgebot.

Die Staaten werden klug und weise,
Die Menschen schätzen nach Gebühr
Denn Platz ist viel im Weltgehäuse,
Verteilung heißt es für und für.

*) Menschen,
**) Kranken- und Versorgungskassen richtig organisiert,
        <pb n="16" />
        Das Recht auf Arbeit,

17

Und die Verteilung, die wird kommen
Im großen ganzen Weltenbau,
Dort, wo zu viel (Menschen), wird abgenommen
Und hingesandt in andere Gau.

wie es früher mancher deutsche Fürst mit seinem
männlichen Überschuß getan hat. Die Welt wird 18 jch
schöner und besser. — Es ist unsere Sache, uns darn
einzurichten.

Nachstehend einige Auszüge über diese Frage aus
dem Zentralblatt für »Soziale Praxise.

x Die Arbeitsnachweise innerhalb der preußischen
Staatseisenbahnen bilden den Gegenstand einer Verfügung
des Eisenbahnministers an die Direktion. Nach den auf den Erlaß
Vom 25. Juni v. J. erstatteten Berichten haben sich die Arbeitsausgleichstellen
 im Allgemeinen als zweckentsprechend erwiesen; es ist
dadurch gelungen, den weitaus größten Teil der an einer Stelle
entbehrlich gewordenen Arbeitskräfte in verhältnismäßig kurzer Zeit
an andere Stellen wieder unterzubringen, Es scheint daher erforderlich,
 die mit dieser Einrichtung gemachten Versuche fortzu-Setzen.
 Auch die königlichen Eisenbahndirektionen, die Ausgleich-Stellen
 bisher nicht errichtet haben, weil nach den Berichten die
Unterbringung entbehrlich gewordener Arbeitskräfte durch unmittelbares
 Benehmen der Dienststellen. untereinander möglich gewesen
'st, oder weil aus anderen Gründen ein Bedürfnis nicht vorlag,
Wollen die Frage erneuert prüfen und nötigenfalls mit der Einrichtung
SOlcher Stellen vorgehen. Im Übrigen ist die Zahl der Ausgleich-Stellen
 in den einzelnen Dienst-Direktionsbezirken außerordentlich
verschieden, in einzelnen Bezirken ist sie auffallend groß. "Es ist
daher zu prüfen, ob in dieser Hinsicht nicht über das wirkliche
Bedürfnis hinausgegangen wird.
In Berlin, Charlottenburg wurde eine Schreibstube
für stellenlose Kaufleute etc. mit Erfolg eingerichtet.
Vorschläge für Arbeitslosenunterstützung und
Arbeitsnachweis in der Schweiz. Im Auftrage des
Schweizerischen Industriedepartements, dem die weitere Prüfung der
seinerzeit von der Bundesversammlung angenommenen Motion, betreffend
 Arbeitslosenversicherungen und Arbeitsnachweis zugewiesen
worden war, veröffentlicht das schweizerische Arbeitssekretariat ein
200 Seiten starkes Gutachten.

Soziale Reformen.
        <pb n="17" />
        :8 Gustav Marburg. Soziale Reformen.

Der Achtstundentag.
Siehe Erfurter Programm Par. 1l1l/la.)

Acht Stunden Arbeit wird genügen,
Viel mehr erzielen als zwölf heut’,
Wir alle werden uns dem fügen
Durch die Maschinenfertigkeit,
Wir werden noch weniger als 8 Stunden arbeiten.

Das allgemeine Wahlrecht

(Siehe Erfurter Programm Par. 1)

wird binnen wenigen Jahrzehnten, als überreife Frucht,
sich von selbst ergeben,

Die Frauen-Emanzipation.
(Siehe Erfurter Programm Par. 5.)

Diese schreitet langsam — aber sicher — vorwärts.
Moses war einer der ersten, der die Frauenrechte anarkannte
 und der Frau eine achtungswerte Stellung zuwies.
In Norwegen ist ein Gesetzentwurf in Vorbereitung,
wonach den Frauen unter den allgemein geltenden
Bestimmungen alle Staatsämter freigegeben werden sollen
— mit Ausnahme Polizeidienst.

Zu den Kranken-, Versorgungs- und

Unfallskassen.

(Siehe Erfurter Programm Par. 9.)

Der moderne Staat sorgt für seine Wehrkraft, diese
ist das Militär, die Beamten etc., und überläßt die Nährkraft,
 diese ist Bürger und Arbeiter, der Selbsthilfe.
        <pb n="18" />
        Kranken-, Versorgungs- und Unfallskassen. 19

Es kann z. B. ein Bürger 40 Jahre Steuer bezahlen,
WENN er verarmt und arbeitsunfähig wird, ist er ein
Bettler, denn die Versorgung durch die Heimatsgemeinde
ist in den Städten je nach dem Gemeindevermögen und
den Einrichtungen unzulänglich und auf den Dörfern
fast nicht in Betracht zu ziehen.
Es sollte weder Bettler noch Vagabunden geben.
Der Kranke gehört ins Krankenhaus, der Invalide
oder Arbeitsunfähige ins Asylhaus, der Simulant, der
Vagabund in das Arbeitshaus oder in Kolonien.
Wie belästigend das Bettelwesen ist, weiß derjenige
am besten, der fleißig arbeitet und plötzlich von einem
Bettler um eine Gabe angesprochen wird. Er muß seine
Arbeit ruhen lassen, nach der Gabe suchen, und hat er
zufällig keine kleine Münze, muß er wechseln schicken,
um den Bettler zu befriedigen.
Der Staat (die Gesellschaft) ist gezwungen, unter
allen Umständen für seine Mitglieder einzustehen, es
kommt daher nur auf die richtige Organisation an.
Wer die Arbeiterverhältnisse kennt, wird zugeben,
daß die wenigsten Arbeiter, ob sie nun 7 oder 48 Kronen
per Woche verdienen, sparen; es wäre demnach die
Versorgungskasse eine wohltätige Sparkasse.
Die Armut kann nicht leichterdings aus
der Welt geschafft werden, wohl aber das Elend.
Jeder Staatsbürger sollte einer solchen Einrichtung
ENntgegenkommen und sie im eigenen Interesse unter-Stützen.


„  Dampfkraft und Elektrizität haben die Welt verändert,
 Verkehr und Mitteilsamkeit erleichtert — und
Unsere Sache ist es nun, uns besser darin ein-Zurichten.


Kranken-, Versorgungs« und Unfallskassen.

Die Einrichtung der Kranken-, Versorgungs- und
Unfallskassen ist von höchster Wichtigkeit. Je größer
der Kreis der Interessenten ist, um so leichter
        <pb n="19" />
        ———— « Ark —
20 Gustav Marburg. Soziale Reformen.

und zuverlässiger ist die Aktion der Kranken-Versorgungs-
 und Unfallskassen.

Jeder Bezirk mit zirka 50.000 Einwohnern hat
eine Kranken-, Versorgungs- und Unfallskasse zu errichten,
zu welcher jeder Arbeitsgeber und jeder Arbeiter,
auch der land- und forstwirtschaftliche, so auch
der Dienstbote, kurz Alle, die nicht vom Staate
oder der Kommune etc. pensionsberechtigt sind,
beizutragen haben, und werden 2°% vom Lohne für
die Kranken und 2—3°% für die Versorgungs- und Unfallskassen
 eingehoben.

Der Arbeitgeber besorgt die Einhebung dieser Einzahlung
 und es bezahlen arbeitgebende Land- und
Forstwirte, Arbeitgebende der Hausindustrie und des
Kleingewerbes 20°% von der Einhebung, alle jene
Arbeitgeber, die mechanischen Dampfbetrieb über 6
Pferdekräfte haben (bekanntlich arbeiten z. B. die
mechanischen Webstühle vier- bis sechszehnmal mehr
als die Handstühle), 33° als Beitrag und führen die
Gesamtbeträge allmonatlich oder vierteljährlich den
Kranken-, Versorgungs- und Unfallskassen ab. Die
Einzahlungen sollten nicht drückend sein, und könnte
der Arbeitgeber, wenn er Pflichten hat, im
Falle der Verarmung auch Rechte haben.

Bei der Annahme, daß von 50.000 Einwohnern
des Bezirkes nach diesem System die Hälfte einzahlen
und mindestens 6 Kronen per Woche verdienen, würden
die Kassen jährlich zirka 360.000 Kronen einnehmen.
Staaten mit 40 Millionen Einwohnern hätten
demzufolge pro anno für die.Kassen mindestens
240 Millionen Kronen zur Verwaltung. (Deutschland
hat mit zirka 50 Millionen Einwohnern beiläufig 300
Millionen Mark.) Die Annahme, daß die Hälfte der
Einwohner zahlungspflichtig wären, basiert darauf, daß eine
Familie durchschnittlich mit sechs Personen angenommen
wird: der Vater, die Mutter, ein Dienstbote und drei
Kinder, letztere gelten als nicht zahlungspflichtig.
        <pb n="20" />
        Kranken-, Versorgungs- und Unfallskassen. 21

Die diesbezügliche Kontrolle besorgen jährlich neu
zu wählende Vertrauensmänner. Die Inspektion dieser
Kassen besorgen der Bezirkshauptmann oder der Gewerbeinspektor.
 Die Verwaltung besorgt ein aus den verschiedenen
 Gemeinden des Bezirkes zu. wählender
Direktionsrat.
Der Kassier ist Staatsbeamter und hat seine
Kanzlei bei der Bezirkshauptmannschaft oder im Steueramt.
Von den einfließenden Geldern werden die zu bestimmenden.
 Beträge für Manipulationen in der Kasse
verbleiben, und der Rest könnte der Postsparkasse oder
der Reichsbank zur Verzinsung zugewiesen werden.
Die Kranken-, Versorgungs- und Unfallskassen werden
in drei Teile geteilt, und zwar:
1. Klasse für landwirtschaftliche Arbeiter und Dienstboten.


2. Klasse für gewerbliche Arbeiter. Diese werden
mit Rücksicht auf die verschiedenen Mobilitäts- und
Mortalitätsverhältnisse in drei Abteilungen: A. B. C.
gesondert.

3. Klasse für Kaufleute und Privatbeamte und
jeden, der nicht als Staatsbeamter etc. pensionsfähig ist.
Der einzuzahlende Perzentsatz kann erforderlichen
Falles einheitlich erhöht oder erniedrigt werden.
Der in diese Kassen Einzahlende hat im
ganzen Reich gleiche Pflichten und Rechte.
Wird ein einzahlendes Mitglied arbeitslos,
30 entfällt die Einzahlung, ohne daß es seine
Rechte an die Kassen verliert.
Die Krankenkasse sorgt für genügendes
ärztliches Personal nebst Medikamenten und
zahlt die dann zu bestimmenden Beiträge an
die Familie oder den Unterstandsgeber des
Kranken.

Wird jedoch der Kranke in einem Spital untergebracht,
 so entfällt der Krankenkasse jede andere
Leistung.
        <pb n="21" />
        22 Gustav Marburg. Soziale Reformen. a
Spitäler sind nach Verhältnis der vorhandenen
Mittel und bis zur Schaffung eines Reservefondes nach
Erfordernis zu errichten.
Die Unfalls- und Versorgungskassen bieten
den Invaliden oder den arbeitsunfähigen Arbeitern
 entsprechende Unterstützung und sorgen
nach Anlegung eines zu bestimmenden Reserve-Fondes
 successive für Asylhäuser etc.

Simulanten werden strenge behandelt und wären
für diesen Fall die Spitäler wie die Militärspitäler einzurichten.
 Gewohnheitsmäßige Simulanten können in
Zwangsarbeiterhäuser untergebracht werden. In Industriebezirken
 wird der Reservefond entsprechend höher
Adatiert.

Legate und Schenkungen dürften aller Voraussicht
nach dieser Institution zufließen. Es könnte auch
ein mäßiger Perzentsatz der Bezirkskrankenkassen
 einem Zentralreservefond zufließen, der an
einer Zentralkasse etwa von einem Departement
des Handelsministeriums verwaltet wird. Dieser
Zentralreservefond hätte im Falle einer Epidemie
den notleidenden Bezirken auszuhelfen. Eventuell
«önnten — wenn das vorhandene Kapital nicht
ausreicht, — die notleidenden Kassen Darlehen
aufnehmen.

Die schon bestehenden Kranken-, Versorgungsınd
 Unfallskassen können in der Weise einbezogen
werden, daß man die vorhandenen Fonds an die
bezugsberechtigten Arbeiter, mit Rücksicht der von
denselben etwa schon behobenen Beträgen, verteilt oder
mit deren Bewilligung den neu zu errichtenden Kassen
auführt

Ebenso werden die schon bestehenden Armenfonds
den Versorgungskassen zugeführt.
Als Übergang können die bestehenden Fabriksoder
 anderen Krankenkassen sogenannte Betriebskassen
werden.
        <pb n="22" />
        Kranken-, Versorgungs- und Unfallskassen. 35

Die Betriebskassen haben einen Verband untereinander
 und es gelten für dieselben die Detailbestimmungen
Statuten) wie für die Bezirkskassen.
Neue Betriebskassen dürften nicht mehr
arrichtet werden.
Wird die Institution der Kranken-, Versorgungs-
 und Unfallskassen wie vorstehend
organisiert und richtig durchgeführt, wäre die
ärztliche Frage (Armenpraxis) gelöst, das Bettelund
 Vagabundenwesen wäre auf ein Minimum
reduziert und könnte mit der Zeit ganz abgeschafft
 werden.
Die Versicherungsschablone der Assekuranz ist auf
die Kranken-, Versorgungs- und Unfallskassen nicht
anwendbar und es sollte diese Angelegenheit vom allgemeinen
 (staatlichen) Standpunkte erfaßt werden.

Das Menschenmaterial eines Staates ist sein Kapital;
der Staat sollte für die richtige Erhaltung dieses Kapitales
volle Sorge tragen.
Die Kranken-, Versorgungs- und Unfallskassen
 berühren ein und dieselbe Person. Überschüsse
 der Kranken- und Unfallskassen haben
den Versorgungskassen zugeführt zu werden,
ebenso alle Strafgelder, insbesondere die Überschüsse
der Unfallskassen gehören naturgemäß der Versorgungskasse
 und könnte die Unfallskasse eine Abteilung
 derallgemeinen (staatlichen) Kranken-,
Versorgungs- und Unfallskassen sein.

RichtigorganisierteKrankenkassenbrauchen
systematisch angestellte Arzte, Spitäler und
Apotheken.

Der Staat als oberste Sanitätsbehörde wird gezwungen
sein, Spitäler und Apotheken zu verstaatlichen, so auch
Arzte zur Verfügung zu stellen und dürften nur noch
Arzte als Spezialisten eine private Existenzberechtigung
haben, wie es sich ja heute schon in den großen
Städten von selbst entwickelt.
        <pb n="23" />
        24 Gustav Marburg. Soziale Reformen.

Die Versorgungskassen brauchen entsprechend
 systematisch angelegte Asylhäuser.
Der Staat wäre berufen, die Organisation im großen
Stil den heutigen Verkehrs- und anderen Verhältnissen
entsprechend durchzuführen. Auch könnte der
Staat die Sicherheit der eingezahlten Gelder
garantieren, die Verwaltung und Einhebung
der Einzahlungen praktischer und einfacher
gestalten und die Reserve dieser Kassen am
besten vereinigen.
Der Staat wird auch zu dieser praktischen Organisation
von verschiedenen Faktoren gedrängt werden und nenne
ich nur ein Beispiel: die Bruderlade (Bergkasse).
Es existieren verschiedene Depositen aus früheren
Krankenkassen, von denen niemand sagen kann, wem
sie gehören; so z. B. ein Fall:
Die frühere Flachsspinnerei in. Heidenpittsch hatte
zur Zeit ihrer Liquidation zirka fl. 12.000 Reservefond
ihrer Krankenkassen und deponierte diesen Betrag im
Depositenamte in Hof (1880). Diese Depots könnten
ebenfalls der Versorgungskasse zugeführt werden. Dieses
Depot wurde dem Käufer der Fabriksrealität zur Errichtung
 eines Spitales zugewiesen.

Ärmenversorgung.
DiegegenwärtigeArmenversorgungdrängt
ebenfalls zur Verbesserung. Wird nun eine
allgemeine Kranken-, Versorgungs- und
Unfallskasse errichtet, so könnte die Versorgungskassen-Verwaltung
 eine Abteilung
für Armenversorgung errichten und wäre
damit das so belästigende Bettelwesen beseitigt.

Der Kommunalverwaltung wäre dadurch die Armenversorgung
 zum größten Teil abgenommen, das Schubwesen
müßte abgeschafft, und die faulen, arbeitslosen Individuen,
so auch die Simulanten in Arbeitshäuser oder Kolonien
untergebracht werden.
        <pb n="24" />
        Kranken-, Versorgungs- und Unfallskassen. 25

Das k. k. Österreichische Gesetz bestimmt auch
heute, daß nicht gebettelt werden darf und hat sowohl
die Sicherheitswache als auch die Gendarmerie Instruktionen,
 jeden Bettler aufzugreifen und der Behörde
abzustellen. Was geschieht nun mit einem abgestellten
Bettler? Er wird, je nach Umständen, eingesperrt, d. h.
auf Kosten der Gesellschaft verpflegt, und ist er in einer
anderen Gemeinde zuständig, so wird er wieder auf
allgemeine Kosten mit Leibwache nach Hause geschoben.
Dort angelangt, treibt er zumeist seine Bettelei fort.
Die jetzige Versorgung der arbeitsunfähigen und verkommenen
 Individuen ist jedenfalls einer Reorganisation
 bedürftig.
Die Armenkasse ist eine Abteilung der Versorgungskasse
 und die vorhandenen Fonds werden der Versorgungskasse
 zugeführt.

Das österreichische Krankenkassen-Gesetz,
In Österreich bestehen gesetzlich 6 verschiedene
Krankenkassen:
1. Bezirkskassen, 4. Betriebskassen,
2. Vereinskassen, 5. Baukassen,
3. Bruderladen, 6. Genossenschaftskassen,
Daß diese 6 Kassen einander Konkurrenz machen
müssen, ist selbstverständlich und wird die staatliche
Überwachung so vieler Kassen fast unmöglich.
Die Führung dieser Kassen ist oft schlecht bezahlt,
teils unverläßlich; die so oft vorkommenden Malversationen
beweisen die Wahrheit des Gesagten.
Bei komplettem Reservefond kann die Einzahlung
der Krankenkasse herabgesetzt werden.
Der einzelne Einzahler wird in solchen Fällen
minimal ersparen und es könnten nach vorstehender
Örganisation die Bestimmungen lauten:
„Überschüsse der Krankenkasse haben der Versorgungskasse
 zugeführt zu werden“.
Je früher der Staat diese Organisation im großen
Stil durchführt, desto besser ist es.
        <pb n="25" />
        26 Gustav Marburg. Soziale Reformen.

Es werden immer mehr Kranken-, Versorgungsund
 Pensionsversicherungen privat gegründet, es wird
später dadurch eine durchgreifende allgemeine Organisation.
 erschwert,
Jede Anderung an den Grundgedanken der vorstehenden
 Organisation über allgemeine staatliche
Kranken-, Versorgungs- und Unfallskassen wäre zu
vermeiden.
Das, was hier über Krankenkassen gesagt wird,
war auch der Grundgedanke der österreichischen
Regierungsvorlage über Krankenkassen; meine Broschüre
 »Soziale Reformen« wurde hiezu verwendet.

Leider wurde gleich der erste Punkt »Je größer
der Kreis der Interessenten ist, umso leichter und
zuverlässiger ist die Aktion der Krankenkassen« perhorresziert
 und 6 verschiedene Kassen errichtet.
Grund, warum die Verwaltung der Kranken-,
Versorgungs- und Unfallskassen, sowie alle
hiezu notwendigen Faktoren verstaatlicht
werden sollen:
ı. Weil die Regien der dezentralisierten Kassen
zu hoch kommen. In Deutschland betrug die Regie 70%.
2. Weil das Anwachsen der großen Städte und der
Großbetriebe eine entsprechende Organisation erfordert.
3. Der Staat ist die oberste Sanitätsbehörde und
ist als solche berufen, geeignete und praktische Vorkehrungen
 zu treffen.
4. Weil die absolute Sicherheit der Einzahlungen
gewährt werden soll.
5. Weil der Staat im Steueramt, bei der Bezirkshauptmannschaft
 etc., die Manipulation, Aufsicht und
Übersicht ordnen kann und geschulte Kräfte zur reellen
Geschäfts- und Kassenführung besitzt.
Richtig ist es, daß ein einfacher und
moderner Verwaltungs- und Rechnungsapparat
 geschaffen und Bureaukratismus
vermieden werden müßte.
        <pb n="26" />
        Kranken-, Versorgungs- und Unfallskassen. 27

6. Weil die Kranken-, Versorgungs- und Unfallskassen
 Jedermann berühren — und wer ist Jedermann? :
— Der Staat und alle Staatsbürger sind gleichmäßig
an dieser Frage interessiert, weder ein Fürst noch ein
Millionär wissen, ob nicht ihre Kinder und Kindeskinder
von den besseren staatlichen Einrichtungen Nutzen ziehen
werden, — für diese sozialen Verbesserungen sollen
Alle für Einen und Einer für Alle stehen. —
7. Die Sünden der Väter rächen sich bis
in das vierte Geschlecht. Dieser wahre Bibelspruch
sollte im Verhältnis zum freien Verkehr, zur Ausdehnung
der Großstädte und der Großbetriebe berücksichtigt werden,
die Jugend sollte, sowohl was Reinlichkeit als Folgezustände
betrifft, belehrt werden.
Die Kliniken und Spitäler sollten eine dementsprechende
 Ausgestaltung, die Arzte eine bessere diesbezügliche
 Ausbildung erhalten.
Erholungsstätten und Kuranstalten sollten für verschiedene
 Krankheitsfälle errichtet werden.
In Deutschland sind bereits diese Erholungsstätten
für die verschiedensten Krankheiten errichtet worden. —
Nachstehender Auszug ist einem Bericht — über Erholungsstätten
 in Deutschland vom roten Kreuz -— des Zentralblattes
 für »Soziale Praxis« entnommen.
Im Sommer 1899 stellten Dr. R. Lennhoff und Dr.
Becher in Berlin Untersuchungen über die Wohnungsverhältnisse
der tuberkulösen Kassen- und poliklinischen Kranken an, Dabei
wurde auch geprüft, wie diese Kranken, insbesondere die arbeitsunfähigen,
 den Tag verleben, wie viele Stunden des Tages sie in
ihrem Zimmer verbleiben, wie viele sie auf den Straßen und Plätzen
und wie viele im Freien zubringen. Es ergab sich, daß die Lage
der erwerbsunfähigen Iungenkranken nach dieser Richtung hin
ungemein. schlecht ist. Das war der Anlaß auf Maßnahmen zu sinnen,
die eine Besserung herbeizuführen geeignet wären. Weiche Maßnahmen
 dies sein müßten, sind in folgenden Leitsätzen in den Verhandlıngen
 des Kongresses zur Bekämpfung der Tuberkulose
als Volkskrankheit zusammengefaßt. 4
ı. Von den Tuberkulösen kann nur ein Teil in Lungenheilstätten
 untergebracht werden. Der größere Teil der Kranken ist an
ihre eigene Wohnung gebaunt. Den Lungenkranken muß geraten
werden, sich möglichst viel in Landluft und nicht in der verdorbenen
GOroßstadt!uft aufzuhalten.
        <pb n="27" />
        28 Gustav Marburg. Soziale Roformen. |

2. Um den Tuberkulösen den heilsamen Genuß der Landluft
zu verschaffen, bedarf es einer neuen Einrichtung. In waldigen,
ozonreichen Gegenden, nahe der Großstadt, sind Doecker’sche
Baracken (leihbar von dem Verein vom Roten Kreuz) als Liegehallen
hergerichtet, aufzustellen. Selbstverständlich müßte den Kranken auf
Verlangen Speisen und Milch verabfolgt werden. Die Unterhaltung
dieser Küchen sollte Sache der Frauenvereine sein. Den Tuberkulösen
ist die Möglichkeit zu geben (Arbeiterfahrkarten) zu jeder Tageszeit
nach diesen Liegehallen zu fahren, um sich in diesen oder in ihrer
Umgebung aufzuhalten.

Die vorgeschlagenen Erholungsstätten müßten, um ganz ersprießlich
 zu sein, sich auf das Innigste an die Krankenkassen
anschließen, so daß sie eine auf dem Boden des Krankenkassengesetzes
 erwachsene Einrichtung sein würden, und zwar, weil durch
das Krankengeld der erwerbsunfähige Arbeiter in den Stand gesetzt
wird, die Erholungsstätten zu genießen, und das von dem zur Beköstigung
 in den Erholungsstätten Notwendige, wenigstens die Milch,
müßte von den Kassen bezahlt werden. Von vorneherein soll
nämlich darauf Bedacht genommen werden, daß diese Erholungsstätten
 nicht Wohltätigkeitsanstalten, sondern durchaus nur Wohlfahrtseinrichtungen
 sein sollten.

Von Bedeutung für die vorgeschlagenen Einrichtungen ist noch
zweierlei: Erstens wird in der Stätte keine eigentliche ärztliche
Behandiung — von der Nothilfe abgesehen — ausgeübt. Der Kranke
verbleibt vielmehr in der Behandlung seines Arztes, Ersucht, so oft es ihm
notwendig erscheint, den Arzt in der Frühsprechstunde auf. Dadurch
wird die Kontinuität der Behandlung gewahrt; zugleich aber ist
verhütet, daß dem Arzte aus der Überweisung eines Kranken in die
Erholungsstätte ein materieller Schaden erwächst. Sodann kommt
den Krankenkassen zu Nutze, daß sie davon absehen können, die
arwerbsunfähigen hauskranken Kassenmitglieder kontrollieren zu
assen. Die Kontrolle wird durch die Überweisung in die Erholungsstätten
 unnötig. Die leitende Schwester übt die Kontrolle aus. Die
Kranken sind nämlich gehalten, des Morgens, wenn sie in die Er-21olungsstätten
 kommen, sich zu melden. Abends beim Weggehen
9aben sie sich abermals zu melden. Antritt in die Stätte und Abgang
werden jedes Mal mit der Zeitangabe auf wöchentlich ausgegebenen
Erkennungskarten vermerkt. Der Kranke legt auf Verlangen der
Kasse die wöchentliche Erkennungskarte bei der Abhebung des
Krankengeides dem Kassenrendanten vor. An Verpflegung wird in
den Stätten gewährt: ein bis zwei Liter Milch täglich nach Anardnung
 des Arztes und nach Bevollmächtigung der Kasse, und
Mittagsbrot, dessen Hauptbestandteil !/, bis */„ Pfd. Fleisch nebst
Suppe, Gemüse und Kartoffein ist. Auf Gesuch des behandelnden
Arztes wird einzelnen Kranken, z. B. Magenkranken, eine andere
Kost gewährt. Auf Verlangen erhalten die Kranken noch gegen
Zahlung von 5—6 Pfg. ein belegtes oder unbelegtes Butterbrot. Für
        <pb n="28" />
        Kranken-, Versorgungs- und Unfallskassen. 29
die Eisenbahnfahrten sollen den Kranken Arbeiterfahrkarten zur
Verfügung stehen.
Das Personal der Erholungsstätten besteht aus einer Schwester,
einer Köchin und zwei Hilfskräften für die Küche und einem Nachtwächter.
 Die Aufsicht über den Betrieb führen ehrenamtliche Damen
vom Komitee für Erholungsstätten, mit Unterstützung eines juristischen
Beirates und zweier Ärzte.
Was das Budget der einzelnen Erholungsstätten betrifft, so ist
bei der Einrichtung darauf Bedacht zu nehmen, Bau- und Einrichtung
 so billig als möglich herzustellen, Dahin zielt zunächst ab,
jegliches so einfach als möglich herzurichten. Am Wesentlichsten
aber ist die Ausnützung der Kräfte des Roten Kreuzes, In Berlin ist
es der Leitung des Volksheilstättenvereines vom Roten Kreuze zu
verdanken, daß für die Erholungsstätten das erforderliche Gelände
unentgeltlich hergegeben wurde. Weiter bewilligt die Zentralleitung
vom Roten Kreuz ohne Entgelt die erforderlichen transportablen
Baracken. Nach diesen freiwilligen Leistungen blieb dem Berliner
Erholungsstätten-Komitee nur noch zu beschaffen: an Stelle der
einen als Aufenthaltsort bei Regen benützten Baracke, eine offene
aus Holz gefertigte Baracke. Als weitere Zurüstung für eine
Erholungsstätte sind notwendig: ein Drahtzaun, Brunnen und Abwässerung,
 Abort, Waschhalle, Küchengeräte mit Kochmaschine, die
Möbeln für das Bureau der Schwester, zwei Krankenbetten für
Notfälle, Bänke, Tische, Liegstühle, Spiele, Schilder und Wegweiser.
Alles dies dürfte einen Aufwand von rund 3000 bis 4000 Mark für
die erstmaligen Anschaffungen und den Aufbau erfordern. Später
kommen nur die Kosten für den Wiederaufbau (die Baulichkeiten
werden im Winter abgebrochen), Ergänzungen des Materials und
Reparaturen in Betracht. Die Kosten des Betriebes setzen sich
zusammen aus den Gehalten und Löhnen und den Ausgaben für
die Beköstigung der Kranken. Nun stehen den Kosten Einnahmen
aus der Bezahlung der Milch und des Mittagbrotes, die den Kranken
in den Erholungsstätten geliefert werden, gegenüber. Eingenommen
dürften werden — je nach der Örtlichkeit — für das Mittagsbrot
30 Pfg. und für die Milch 20 Pfg. für das Liter, Die Bilanz einer
solchen Stätte hängt hauptsächlich davon ab, wie sich die Krankenkassen
 zu derselben stellen. In Berlin verpflichten sich die Mehrzahl
der dortigen Krankenkassen auch das Mittagsbrot (und das Fahrgeld)
für die in die Erholungsstätten geschickten Kassenmitglieder zu
bezahlen. Dort verschafft auch der Einkauf der Milch im Großen,
die in den Erholungsstätten zu den ortsüblichen Preisen abgegeben
wird, einen Überschuß, aus dem nach mehrjähriger Erfahrung die
Ausgaben für die Gehälter und Löhne annähernd gedeckt werden,
Wirtschaftlich betrachtet, stellt sich demnach die Erholungsstätte
 als das Ergebnis der Integrierung von drei verschiedenen
Kräften dar: Der Staat wirkt durch kostenlose Abgabe des Geländes
mit; das rote Kreuz, die Seele der neuen Wohlfahrtsunternehmung,
erfüllt seine Aufgabe — im Frieden der allgemeinen Wohlfahrt
        <pb n="29" />
        30 Gustav Marburg. Soziale Reformen,

zu dienen — durch die Einrichtung und Überwachung der Erholungsstätte;
 und die Krankenkassen sind die Trägerinnen des
Betriebes. Dieses Zusammenwirken hat zur Foige, daß die Erholungsstätten
 durchaus Wohlfahrtseinrichtungen, nicht Wohltätigkeitseinrichtungen
 sind.
Außerdem ist wirtschaftlich die Wohlfeilheit der Einrichtung
wichtig. Geht man nach dem Beispiel des Berliner Komitees für
Erholungsstätten vor, so kann man mit etwa 3-—4000 Mark eine Erholungsstätte
 errichten, die. für etwa 150 Kranke Raum gewährt,
d. h. eine Erholungsstätte kostet nicht mehr als unter günstigen
Umständen ein Bett in einem Krankenhause,
Die Erholungsstätten sind geteilt: in Erholungsstätten für
Männer und für Frauen. Anfangs befürchtete man in Berlin, daß
Ehefrauen den Erholungsstätten fern bleiben würden, und daß nur
die unverehelichten davon Nutzen ziehen würden; die Befürchtung
hat sich als grundlos erwiesen. Es kamen Ehefrauen in verhältnismäßig
 großer Zahl. Dazu trägt aber vie! bei, daß es denjenigen von
ihnen, die nichtschulpflichtige Kinder haben, gestattet ist, diese in
die Erholungsstätten mitzunehmen.
Wie sehr die Berliner Erholungsstätten einem tatsächlichen
Bedürfnis entsprechen, ergaben folgende Daten: für die Erholungsstätte
 »Jungfernheide« wurden in der Zeit vom 20. Mai — 1. August
v. J. seitens 83 Krankenkassen 600 Patienten angemeldet, etwa über
300 konnten aufgenommen werden; die tägliche Besuchsziffer betrug
durchschnittlich 150. Zumeist erstreckt sich die Kur des einzelnen
Patienten auf 4 Wochen:

Asylhäuser und Erholungsstäten.

Von den durch Kassenüberschüsse der Kranken-,
Versorgungs- und Unfallskassen noch gebildeten Reservefonds,
 können Asylhäuser, Erholungsstätten und Kurhäuser
gegründet werden. Auch die Privatwohltätigkeit wird sich
gerne — für solche Zwecke — mit Beiträgen beteiligen;
es existieren ja heute schon solche Wohltätigkeitsvereine.
Das ganze bedarf einer entsprechenden Organisation.

Wohnungsfrage.

Werden die. Kranken-, Versorgungs- und Unfallskassen
 nach der gegebenen Anregung organisiert, kann
        <pb n="30" />
        Wohnungsfrage.

31

auch eine Wohnungskasse (Realitätensparkasse) damit
verbunden werden.
Ein Staat wie Deutschland, hätte -— nach meiner
Anregung — eine Minimal-Jahreseinhebung für Kranken-,
Versorgungs- und Unfallskassen von zirka 300 Millionen
Mark.
Der Zinsenüberschuß von dieser Einhebung könnte
durch den ‘Bau praktischer und billiger Wohnungen
Verwendung finden.
Die Versorgungskasse könnte eine Wohnungs- und
Realitätensparkasse (wie schon erwähnt) mitführen und
Spareinlagen nach einem bestimmten System übernehmen;
z. B. Einzahlungen für Häuserankäufe, Mietgelder, auch
solche Zahlungen und Zuschüsse, die der Staat, das
Land, der Arbeitsgeber, die Privatwohltätigkeit leisten,
eventuell auch ein kleiner Betrag von der Erbsteuer.
Die Wohnungsanlagen sollten mit allem modernen
Komfort ausgestattet sein, wie z. B. Zentralheizung,
elektrische Beleuchtung, Briefrohrpostanlage für jede
Wohnung, Wasserleitung, besonders eine Zentralküche,
welche für wenig Entgelt nötige Speisen abgibt — da
oft Mann und Frau in Arbeit gehen müssen — Zentralspielplatz
 für Kinder mit nötiger Aufsicht, Gärten oder
entsprechende Parkanlagen, die den Hausbewohnern
zugeteilt werden und von diesen in Ordnung zu
halten sind.
Die Welt wird täglich schöner und es ist
unsere Sache, uns besser darin einzurichten.
Die ganze Welt erörtert diese Wohnungsfrage mit
Interesse, der Verein für Sozialpolitik in Deutschland
ließ im Jahre 1901 ein Werk in 3 Bänden unter dem
Titel »Neue Untersuchungen über die Wohnungsfrage
in Deutschland und im Ausland« erscheinen. (Erhältlich
für 31 Mk. 20 Pf.)
Ich lasse hier wieder einige Auszüge aus dem
Zentralblatt für »Soziale Praxis« folgen.
Das Vorgehen Preußens in der Wohnungsfrage
und seine Aussichten. Im Herrenhause wurde der Entwurf
eines Gesetzes, betreffend die Umlegung von Grundstücken in
        <pb n="31" />
        32 Gustav Marburg. Soziale Reformen,

Frankfurt a. M., angenommen. Da das zunächst nur für Frankfurt
a. M. bestimmte Gesetz durch königliche Verordnung auch auf
andere Gemeinden, wenn sie es beantragen, soll ausgedehnt werden
können, so stellt es ein erstes, bereits vorab zur Erledigung gelangendes
 Stück der allgemeinen Wohnungsreform - Gesetzgebung
dar und verdient somit ein paar besondere Worte.
Der Zweck des Gesetzes ist, einer einzelnen bestimmten Ursache
der Mißstände auf dem Gebiete der Baulandbeschaffung und Baulandteuerung
 entgegenzuwirken. In den Städten, namentlich des westlichen
Preußens ist das für die fortschreitende Bebauung in Betracht
kommende Gelände oft derartig unter zahllose kleine Besitzer (z.B.
Gärtner) zersplittert oder auch so ungünstig in den Grenzen der
einzelnen Stücke gestaltet, daß es ohne Weiters gar nicht bebaubar
ist. Es müßte erst eine Einigung der verschiedenen Besitzer behufs
Austausches, Umgestaltung, Abrundung und Vervollständigung ihrer
Grundstücke vorhergehen, und diese Einigung ist freilich vielfach
nicht zu erzielen. Dann bleibt ein großer Teil des natürlichen,
nächstgelegenen Baugeländes eben bebauungsunfähig und der bebauungsfähige
 Rest steigt um so höher im Preis, Hier will der
Gesetzentwurf eingreifen, indem er auf dem Wege eines Z wangsverfahrens
 die Grundstücke auslöst.
Ein anderer Bericht sagt: „Der Referent über die Arbeiterwohnungsfrage
 ging davon aus, daß auf dem Verbandstage norddeutscher
 Hausbesitzer in Hannover der Vorsitzende Baumeister
Hartwig aus Dresden bekannt habe, er habe den Präsidenten des
Reichsversicherungsamtes brieflich aufgefordert, gegen die Versicherungsanstalten
 einzuschreiten, — die gemeinnützige Baugenossenschaften
 unterstützen; sonst würde ein allgemeiner Kampf gegen
den Bau von Arbeiterwohnungen und gegen die Baugenossenschaften
eröffnet werden. Er charakterisiert die Kleinwohnungsfrage als eine
Form der sozialwirtschaftlichen Krankheitserscheinungen in den
großen Städten und Industriebezirken. Krankheitserscheinungen, die
nur noch von denen geleugnet werden, die aus gemeingefährlichen
Bodenspekulationen und ungesund hohen Grund- und Mietsrenten
unberechtigten Nutzen ziehen wollen,
Das Arbeiterwohnungsproblem umfaßt drei Bestandteile: 1. das
Nichtvorhandensein einer genügenden Anzahl von Wohnungen
‘Wohnungsnot); 2. das Vorhandensein einer übergroßen Anzahl
von schlechten Wohnungen (Wohnungselend); 3. eine übermäßige,
den Einkommensverhältnissen der Wohnungsbedürftigen nicht entsprechende
 Höhe und Teuerung dem Miete. Die Ursache dieser
Krankheitszustände seien: der Mangel genügender gemeinwirtschaftlicher
 und Öffentlicher rechtlicher Tätigkeit des Staates, der Gemeinden,
 der übrigen Körperschaften auf dem Gebiete des Wohnungswesens,
 die Gestaltung der Bauordnung ohne Rücksicht auf das
Bedürfnis der Mieter von Kleinwohnungen (Kasernensystem), das
freie Spiel der Bodenspekulation und des Wohnungswuchers, besonders
 in den Großstädten. Die Folgen der Wohnungsnot seien
        <pb n="32" />
        Wohnungsfrage.

33

unter Anderem eine Erhöhung der Ansteckungsgefahr und eine
Vermehrung der Krankheiten, Da die vornehmste Aufgabe der
Krankenversicherungen die Erhaltung der Arbeitskraft als das
wichtigste und oft einzige wirtschaftliche Gut des Versicherten ist,
so müßten sich auch die Träger der Krankenversicherungen an
der Lösung der Wohnungsfrage beteiligen, und zwar durch Mitwirkung,
 ı. an der Wohnungspolizei (Wohnungsaufsicht und
Wohnungserhebungen), 2. an der Wohnungserrichtung. Die finanzielle
Möglichkeit sei vorhanden an der Wohnungsherstellung mitzuwirken.
Das Gesamtvermögen aller Krankenkassen betrage gegenwärtig etwa
160 Millionen Mark. Die Form der Mitwirkung der Kassen bei der
Errichtung von Kleinwohnungen könnten sein: ı. die Gewährung
von hypothekarisch gesicherten Darlehen gegen mäßigen Zinsfuß an
Versicherungspflichtige, gemeinnützige Bauvereine, Arbeitsgeber zur
Erbauung von Wohnungen für die Arbeiter; 2. Erbauung von
Arbeiterwohnungen; 3. Ankauf von Grund und Boden und Verieihung
 des Erbaurechtes auf demselben; 4. Erwerb von Mitgliedschafts-
 und Genossenschaftsanteilen der gemeinnützigen Bauvereine.
Erforderlich sei daher im künftigen Krankenkassengesetz eine
Änderung der Bestimmungen über den Reservefond“,
Kommunale Wohnungspolitik in Württemberg.
Nicht nur in Stuttgart, der einzigen Großstadt Württembergs, sondern
auch in den mittleren und kleineren Gemeinden, ist die Wohnungsnot
 der arbeitenden Klasse in immer bedrohlicherem Wachsen und
stellt an die Ortsverwaltung die dringende Aufforderung, den Kampf
mit ihr in wirksamer Weise aufzunehmen. Nach der Verfügung des
Württembergischen Ministeriums vom 31. Mai v,. J. unterliegen die
Wohnungen aller Gemeinden mit mehr als 3000 Einwohnern einer
besonderen ortspolizeilichen Wohnungsaufsicht, die sich erstreckt:
ı. auf alle aus drei oder weniger Wohnräumen (auch Küche zählt
als Wohnraum) bestehenden Wohnungen; 2. die Wohnungen, in
die Schlafgänger gegen Entgelt aufgenommen werden; 3. alle zur
gewerbsmäßigen Beherbergung von Fremden bestimmten Räume;
4. alle Schlafgelasse der im Hause des Arbeitsgebers oder der
Dienstherrschaft wohnenden Arbeiter, Lehrlinge oder Dienstboten.
Die in Aftermiete gegebenen Wohnungen sind als selbständige
Wohnungen zu betrachten. Räume, welche miteinander in offeneı
anmittelbarer Verbindung stehen, wie Zimmer und Alkoven, gelten
als ein Raum. Die Ortspolizeibehörden haben dafür zu sorgen, daß
alle dieser Aufsicht unterliegenden Wohnungen in regelmäßigen
Wiederholungen, mindestens aber alle zwei Jahre einmal, besichtigt
werden. Die Bestellung der Organe zur Vornahme der Wohnungsbesichtigung
 obliegt der Gemeindeverwaltung. Wo nicht besondere
Wohnungs-Inspektoren aufgestellt werden, können Mitglieder der
Ortsfeuerwehr mit der Wohnungsbesichtigung betraut werden, Die
Verfügung enthält besondere Bestimmungen über die Beschaffenheit
der der Kontrolle unterstellten Wohnräume und schreibt u. A. vor,
daß die Schlafräume von innen gut verschließbar sein müssen, daß
Soziale Reformen.
        <pb n="33" />
        14 Gustav Marburg. Soziale Reformen.

nur Personen desselben Geschlechtes ein und denselben Schlafraum
benützen dürfen, und daß jede dieser Personen eine besondere
Lagerstätte haben muß. Auf den erwachsenen Bewohner soll in der
Regel ein Raum von 10 Kubikmeter, auf jedes Kind unter 14 Jahren
ein Raum von mindestens 5 Kubikmeter kommen. Die Polizeibehörden
 sind gehalten, sich behufs Beseitigung einer Notlage mit
wohltätigen Vereinen ins Vernehmen zu setzen, erforderlichen Falles
auch das rechtzeitige Eingreifen der Armenbehörde zu veranlassen.

Der Erlaß bezweckt also dreierlei: einmal eine beständige
Wohnungsaufsicht, verbunden mit einer Wohnungsreform, derart,
laß bestehende Mißbräuche in hygienischer, sittlicher etc. Beziehung
beseitigt werden. Zum Zweiten soll dann zugleich die Armenpflege
jurch Benachrichtigung wohltätiger Vereine Förderung erfahren.
Zum Schluß wird eine wohnungsstatistische Erhebung in Aussicht
gestellt.

In mehrerer Hinsicht unterscheidet sich die in Ulm vorgeschlagene
 Organisation. Die Grundzüge sind folgende: Es soll ein
städtisches Wohnungsamt errichtet und eine besondere gemeinde--ätliche
 Abteilung für das Wohnungswesen gebildet werden. Diesem
Amte sollen drei Aufgaben zugewiesen sein: ı. Die Feststellung der
Wohnungsverhältnisse. Zu diesem Zwecke werden Vermieter von
Wohnungen angehalten, sobald ihre Wohnungen frei sind, Anzeige
lavon zu machen und ebenso, wenn dieselben wieder vermietet
sind, Die Meldung ist mit Angabe der Größe, des Preises, der
5tadtlage u. s. w. zu versehen. Damit sollen die Kosten vermieden
werden, die eine eigene Wohnungsenquete erfordert, und man
arreicht nicht bloß die Feststellung der Wohnungszustände im
Erhebungstermin, sondern eine Sstete fortlaufende Kenntnis des
Wohnungsmarktes. Zugleich ist das Projekt eines Wohnungsnachweises
 ohne große Belästigung in vereinfachter Weise gelöst. Als
2. Aufgabe des Wohnungsamtes ergibt sich die Wohnungs-Inspektion,
 Die Untersuchung an Ort und Stelle haben freiwillige
Wohnungspfleger übernommen. Als 3. Aufgabe des Wohnungsamtes
ergibt sich der Wohnungsnachweis. Bei dieser Organisation der
Wohnungs-Inspektion sollte auch ein Hand in Handgehen mit der
Armenpflege fürgesorgt werden.
Ein Ziel, der Wohnungsnot zu steuern, kann allerdings erst
erreicht werden, wenn nach dem ersten Schritt der Untersuchung
der bestehenden Zustände auch .der zweite Schritt getan und der
Weg einer systematisch angelegten, großzügigen Wohnungsreform
energisch beschritten wird.
        <pb n="34" />
        Schulen. a

35

Schulen.

(Siehe Erfurter Programm Par. 7.)

Das Menschenmaterial des. Staates ist sein Kapital,
der Staat hat die Pflicht, sich dieses Kapital nutzbar
zu erhalten.
Der Staat sollte demgemäß für die physische und
geistige Erziehung der Menschen volle Sorge tragen.
Jedes Kind. sollte von seinem dritten oder vierten
bis zu seinem dreizehnten oder vierzehnten Lebensjahre
staatlich erzogen werden. Lehr- und Lernmittel sind
bis dahin frei und sorgt die Schule unentgeltlich für
geistige und körperliche Ausbildung, für Verköstigung,
Kleidung und praktische Erziehung. Jenen Eltern, die
ihre Kinder nicht verköstigen und bekleiden lassen
wollen, können Ausnahmen zugestanden werden.
Die Kosten einer solchen Institution könnten durch
eine Junggesellensteuer, durch Erbsteuer, vom Vermögen
kinderloser Ehepaare, durch besondere Schulsteuern,
welche: Arbeitsgeber und Unternehmer zu zahlen hätten,
aufgebracht werden; ebenso könnten die Lehrer und
Lehrerinnen entsprechende Bezahlung erhalten, so daß
auch die Lehrer-Gehaltsfrage geregelt wäre.
Wenn man berücksichtigt, daß Beamte, Arbeiter
und Arbeiterinnen, so’ lange sie ledig sind, ihr Auskommen
 mit Gehalt, Arbeitslohn haben und das Elend
erst dann kommt, wenn sich die Kinder finden, so
wird man gerechterweise diese Forderung diskutierbar
finden. Nicht allein der Arbeiter, sondern
jeder Gewerbetreibende, jeder Beamte und
jeder überhaupt, der viele Kinder hat, würde
eine solche Einrichtung als Wohltat empfinden
und wäre somit ein guter Teil der sozialen
Frage gelöst.
In Frankreich zahlen Ehepaare, die sechs Kinder
häben, keine Steuer.
Die vielen Stipendien und die private Wohltätigkeit
beweisen, daß die Idee bereits im Volke wurzelt.
        <pb n="35" />
        36 Gustav Marburg. Soziale Reformen.

Eine gleichmäßige Schuleinteilung in allen modernen
Staaten würde viele Vorteile bieten und es wäre folgende
Einteilung von praktischem Werte :
a) Kindergarten,
b) Volksschule,
c) Mittelschule,
d) Fortbildungsschule,
e) Hochschule.
Eine einheitliche, sieben- oder achtklassige
 Mittelschule sollte eingeführt werden.
Griechisch und Latein sollten in den ersten vier
Klassen nicht obligat sein, dafür aber die modernen
Sprachen mehr gepflegt werden.
Von der fünften Klasse an dürften nur zwei
Abteilungen geschaffen werden.
Abteilung A, kultiviert die alten Sprachen,
Abteilung B, nur die modernen Sprachen.
In Norwegen ist eine vierklassige Mittelschule und
dreiklassige Gymnasien der Volksschule angegliedert
worden. Diese Gymnasien haben zwei Abteilungen,
und zwar eine Abteilung hat die sprachlich historische,
die andere Abteilung realistische Sprachen zu pflegen.
Mit Ausschluß des Griechischen.
Anstatt der jetzt üblichen doppelten Korrespondenzschriften
 Latein und Kurrent sollte nur eine, z. B. die
Lateinische, als Korrespondenzschrift in Verwendung
kommen.

Rauft euch nicht um totes Wesen
Rauft nicht um die alte Welt,
Lasst verwesen, was gewesen
Weil es doch von selbst zerfällt.
Weltpolitik wollt ihr treiben,
Lernet weltpolitisch sein,
Weltpolitisch sprechen, schreiben
Weder Griechisch noch Latein.
Daß alles Alte tot und begraben sein soll, ist damit
nicht gesagt, sondern nur der Satz »tote Sprachen«
markiert. Wir haben von den Alten viel gelernt und
sollen alles Gute hochschätzen. — Altertumsforscher,
Gelehrte können wie bisher ihre Studien pflegen.
        <pb n="36" />
        Schulen.

37

Fortbildungsschulen.
Auf diese ist besonders Wert zu legen,
Jede Volks- und Mittelschule hat eine Fortbildungsschule,
 modernen Anforderungen entsprechend, zu
errichten, die Jeder, der nicht weiter studiert, bis zu
seinem sechzehnten Lebensjahr zweimal wöchentlich zu
besuchen hat, und zwar Donnerstag und Sonntag je
zwei Stunden, damit der Unterricht nicht belästigend
wird.

Für die Leistungen in der Fortbildungsschule werden
die Lehrer entsprechend bezahlt, dadurch wäre die
Lehrergehaltsfrage zu regulieren.
In Gewerbebezirken soll die Fortbildungsschule auf
die spezielle Industrie des Ortes oder Bezirkes Rücksicht
nehmen.
Die Fachschulen bleiben wie bisher und können,
wo tunlich, den Mittelschulen angereiht werden.
Anstatt der früheren Sonntags- und Wiederholungsschulen
 ist nichts besseres errichtet worden, so daß
man füglich sagen kann, daß Niederreißen allein nicht
besser macht. Es wäre also ein praktischer Aufbau
der Fortbildungsschulen nicht nur erwünscht, sondern
notwendig. Um bessere Menschen zu erhalten,
muß der Staat sie erziehen.
Die Welt wird täglich schöner und wäre
esunsereSache., unsbesser darin einzurichten.

Hochschulen.
Die Technik und die Universität sollten eine
einheitliche, einfachere, modernere, praktische Organisation
 erhalten, die Titelfrage regeln und die
Fortbildung der Mittelschulen bestimmen.
Der Kinderhort in Berlin — unter Protektion der
Kaiserin — übernimmt Kinder von 6 Wochen bis zu
3 Jahren zur Erziehung und Verpflegung. Ein Tropfen
im Meere des Elends und der Not; des Kinderelends,
welches grausamer erscheint als jedes andere. In Wien
        <pb n="37" />
        38 . Gustav Marburg. Soziale Reformen. -

sind viele Vereine, welche die Bekleidung etc. der Kinder
bezwecken. Die Armut kann nicht leichterdings aus der
Welt geschafft werden, wohl aber das Elend.

Die Beamtenfrage.

Man macht dem Staat den Vorwurf, daß er kein
Verwaltungstalent besitzt, und es steht außer Zweifel,
daß derselbe einen einfacheren und moderneren Rechnungsund
 Verwaltungsmodus anstreben könnte, und daß der
Bureaukratismus nicht mehr‘ in unsere Zeit paßt.
Die Beamten sollten für die verschiedenen Fächer
praktisch ausgebildet und entsprechend bezahlt werden,
dafür aber auch das Notwendige leisten. Wer fordert,
muß bieten — wer bietet, darf fordern. — Der rechte
Mann soll an den rechten Platz gestellt werden!
Die richtige Lösung der Volksschulfrage wäre speziell
für alle Beamten sehr wichtig.

Kechtswesen.

(Siehe Erfurter Programm Par. 8.)

Wenn der Staat feststellt: »Unkenntnis des Gesetzes
macht nicht straflos« sollte er das Rechtswesen so billig
als möglich organisieren. Recht müßte unter allen
Umständen als Recht gewahrt werden.
Der Rechtsanwalt sollte ebenso wie der Staatsanwalt
Staatsbeamter sein, und es könnten die für seine Inanspruchnahme
 fallenden Gebühren durch Stempelmarken
berichtigt werden. Dieses Prinzip ist zum Teile schon
im Strafverfahren anerkannt, der Notar ist im gewissen
Sinne Staatsbeamter, Die Advokatenfrage ist zu bekannt
um geschildert zu werden, der größere Teil der Advokaten
        <pb n="38" />
        a Rechtswesan. 39

würde diese Einrichtung gewiß akzeptieren. Die Lösung
dieser Frage liegt im allgemeinen Interesse. Wer jemals
bei unklaren Rechtsfragen einen Prozeß führen mußte,
wird sicher dieser Anregung zustimmen.
In Amerika und England ist das Recht sehr teuer,
die Prozesse verschlingen oft Unsummen und währen
manchmal Jahre.

Verkehr.

Die Verkehrswege — Bahnen, Straßen, so auch
Post, Telegraphie, Telephon — .sollte der Staat aus
strategischen und volkswirtschaftlichen Gründen selbst
verwalten.
Wer jemals eine Land- oder Bezirksstraße mit einer
Reichsstraße vergleicht, die Erhaltungskosten prüft, wird
in den meisten Fällen die Staatsverwaltung vorziehen.
Wer die Postverhältnisse, wie sie vor 50 Jahren
waren, kennt, wird die heutige Verstaatlichung gewiß
vorziehen, auch wurde durch dieselbe das Beamtenund
 Dienerpersonal von Arbeit entlastet und besser
bezahlt.
Welche Gefahren private Gründungen von Verkehrsanlagen
 mit sich bringen, haben wir in den verschiedenen
Staaten kennen gelernt. Es haben sich auch oftmals
einzelne Persönlichkeiten auf schmutzige und betrügerische
Weise zum Nachteil des Staates bereichert — solche
Privilegierte sind die gefährlichsten Ausbeuter — auch
könnte das Verkehrswesen weder so korrekt noch so
billig sein, wie durch die Staatsverwaltung. Die verschiedenen
 Eisenbahntarife sind eine Spezialität und oft
wahre Labyrinthe, in denen sich nur sehr Wenige auskennen.
 Es ist gleichgültig, wer Zigarren dreht und
Zündhölzchen macht, jedoch Verkehrswege, Kranken-,
Versorgungs- und Unfallskassen; Schulen, Rechtswesen,
Assekuranzen sind für die besseren inneren Einrichtungen
des Staates ein dringendes Erfordernis und sollten daher
verstaatlicht werden.
        <pb n="39" />
        40 „Gustav Marburg. Soziale Reformen. a

Assekuranz-Studien.
(Siehe Erfurter Programm Par. 11/5.) .

Im Jahre 1885 habe ich in meiner Broschüre
»Soziale Reformen« über Assekuranzen folgendes gesagt:
„Die Feuer-, die Elementar- und Vichversicherung
könnte der Staat durch eine allgemeine staatliche
Zwangsversicherung regeln, und damit eine
Unfalls-, Aussteuer- und Lebensversicherung verbinden.“
Es wäre dies eine sehr billige und streng reelle Versicherung,
 während Privatgesellschaften diese Sicherheit
nicht gewähren, wie viele Insolvenzen beweisen,
Der Staat könnte die verschiedenen Länder, Provinzen,
Komitate autorisieren, Staatsversicherungen nach einheitlichen
 Gesetzen zu organisieren und die Länderverwaltung
 mit der Führung der Geschäfte betrauen.
Der Kassier müßte jedoch Staatsbeamter sein. Die
Kontrolle hätten Staatsbeamte zu besorgen.
Die einfließenden Gelder müßten bis auf die nötigen
Manipulations - Kassen, eventuell Reservefonds, einer
Assekuranzzentralkasse durch Postsparkasse oder Reichsbank
 zugewiesen werden. Die Zentralkasse kann auch
nach Komplettierung des Reservefonds, eine Reservekasse
für außergewöhnliche Elementarereignisse schaffen.
Die Feuerassekuranz- Gesellschaften haben bisher
viel Gutes geschaffen; ihre wohltätige Einrichtung wird
Niemand bestreiten; die Mehrzahl dieser Gesellschaften
haben auch sehr gute Geschäfte gemacht und wandert
sehr viel Geld an die ausländischen Unternehmer.
Wenn der Staat aus sozialpolitischen Gründen dieses
Geschäft selbst in die Hand nimmt, genügt es, für die
Folge keine derartigen Geschäfts-Konzessionen herauszugeben.


Feuerassekuranz.
1904.

S ı. Die allgemeinen Assekuranz - Bestimmungen
lauten:
        <pb n="40" />
        Assekuranz-Studien. A:

Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden,
welche durch Kriegsereignisse, Aufstände, Aufruhre, auf
Verheerung gerichtete Zusammenrottungen, behördlich
zu anderen Zwecken als zur Einschränkung des Brandes
getroffene Anordnungen oder Erdbeben, verursacht werden.
Die industriellen Unternehmungen, auch andere Betriebe
zahlen eine sehr hohe Assekuranz-Prämie und werden
im Falle eines Aufruhres, Strikes, schutzlos.
Der Staat ist im Kriegsfalle verpflichtet, alle Brandschäden
 aus Eigenem zu ersetzen, sodaß dies schon ein
Grund zur Verstaatlichung der Feuerassekuranz wäre.
Die Versicherungsagenten betrachten selbstverständlich
das Versichern als ein Geschäft, bewegen so viel als
möglich Leute zur Versicherung und damit die Billigkeit
animiert, werden besonders auf dem Lande nur die
sogenannten verbrennbaren Teile versichert.
Die Art und Weise, wie versichert werden muß,
um im Falle eines Brandes nicht zu Schaden zu kommen,
bedarf eines genauen Studiums der Assekuranz-Bestimmungen.
 Wer ein Objekt versichern will, wird gut
tun, eine genaue detaillierte Zusammenstellung, nicht nur
der sogenannten verbrennbaren Teile, sondern alles
dessen, was Wert hat, aufzunehmen, auch ist das
Niederreißen, Schuttwegschaffen nach dem Brande einzubeziehen.
 Der Gewerbetreibende, hat für Maschinen,
Nachschaffungen während eines Jahres eine Extrareservesumme
 zu versichern,
Vorteilhaft ist auch, vor Abschluß einer Assekuranzpolizze
 einen Fachmann der Assekuranz- Gesellschaft
und einen selbstgewählten erfahrenen Fachmann die
genaue Aufnahms-Vorschätzung der zu versichernden
Gegenstände mit allen Reserven, die sich im Laufe
eines Jahres als notwendig ergeben, protokollarisch
feststellen zu lassen, und dieses Protokoll als die
Grundlage für die Assekuranz, der Gesellschaft vorzulegen.

Genehmigt die Assekuranzgesellschaft dieses Protokoll,
so hat sie im Falle eines Brandes ohneweiters die im
        <pb n="41" />
        42 Gustav Marburg. Soziale Reformen.

Protokoll aufgenommenen Werte, so weit diese verbrannt
und beschädigt sind, zu ersetzen; man erspart in diesem
Falle die Aufnahme und Schätzung der verbrannten
Werte durch Assekuranz-Inspektoren und deren Sachverständige.
 .
Eine Expertenschätzung nach dem Brande ist oft
kostspielig und wenn der den Beschädigten Vertretende
— selbst gewählte Experte — energielos und nicht
genug fachkundig ist, dann wird das Resultat für den
versicherten Abbrändler sehr unbefriedigend sein.
Die Notwendigkeit der staatlichen Elementar-Versicherung
 beweist S ı der Assekuranz-Polizze, ferner
die größeren Brände von Städten und Dörfern, in welchem
Falle besonders auf dem Lande kaum *4 versichert sind,
und wenn schon, zum größten Teile ungenügend,
In solchen Fällen muß stets der Staat eingreifen,
Pioniere und Militär beistellen, Steuernachlässe gewähren,
Sammlungen im Staate für die Abgebrannten veranstalten
und selbst mit Subventionen, Darlehen etc. aushelfen.
Ein wichtiger Faktor für die staatliche Feuerversicherung
 ist die Feuerwehr, die bekanntlich nur selten
durch städtische, organisierte Berufsfeuerwehren, sondern
zumeist von freiwilligen Feuerwehren ausgeübt wird.
Die Assekuranz-Gesellschaften zahlen manchen freiwilligen
 Feuerwehren Beiträge.
Ein solcher freiwilliger Feuerwehrmann ist oft
Familienvater und wird im Falle einer Verunglückung
während der Löscharbeiten bei einem Brande die Familie
um so schwerer betroffen, weil oft notwendige Jahresanterstützungen.
 für solche Familien nicht existieren.
Wenn sich der Fall ereignet, daß sich nur Wenige
zur freiwilligen Feuerwehr melden ‚und das richtige
Kommando fehlt, wäre der Staat berufen, geeignete
Organisationen zu schaffen.
Es empfiehlt sich schon heute die Vermehrung und
praktische Organisation der Ortspolizei, zum mindesten
für die Instandhaltung aller Löschrequisiten und zur
Aushilfe des Kommandos.
        <pb n="42" />
        Assekuranz-Studien. 43

Elemeniar- und Viehversicherung.

Elementarschäden, wie Wolkenbrüche, Hagelschläge,
 Überschwemmungen, treffen nur strichweise. Auch
in diesem Falle stellt der Staat Militär bei, bewilligt
Steuernachlässe, gewährt Subventionen und Darlehen,
Desgleichenkommen Viehseuchennurstrichweise
 vor. .

Die obligatorische Feuer-, Elementar- und Viehversicherung
 ist daher eine staatliche Notwendigkeit,
eine soziale Verbesserung.

Lebens-Versicherung,

Die Lebensversicherung wird von Vielen, die nicht
vom Staate oder der Kommune etc. pensionsfähig sind,
für besser als nichts erachtet.
Die Lebens- Versicherungen machen zumeist sehr
gute Geschäfte, was deren Palais in ‚den verschiedenen
Hauptstädten beweisen, und ist nur zu bedauern, daß
hiefür soviel gutes Geld, z. B. nach Amerika, auswandert.
Daß die gegenwärtigen Lebens-Versicherungen den
allgemeinen Bedürfnissen nach einer Altersversorgung
nicht ganz entsprechen können, ist selbstverständlich.
Die Institution ist ein gewöhnliches Geschäft.
Es gibt verschiedene Methoden zur Versicherung
— in manchen Fällen erhält der Versicherte nach
zwanzigjähriger Einzahlung, wenn die Gesellschaft
noch besteht — kaum mehr als seine Bareinlage. Die
erste Ratenzahlung für die Versicherung behält der
Versicherungs-Acquisiteur für sich als Acquisitionshonorar.
Ein großer Teil der Versicherten tritt nach einoder
 mehrmaliger Ratenzahlung zurück und läßt die
Einzahlung verfallen. Ein anderer Teil kann aus verschiedenen
 Gründen die Ratenzahlung nicht weiter
leisten und verliert dann, wenn er seine Einzahlung
von der Gesellschaft zurückfordert, einen Teil seiner tatsächlichen
 Einzahlung.
        <pb n="43" />
        414 Gustav Marburg. Soziale Reformen.

Alle Jene, die gegen diese Wahrheit sprechen und
schreiben, sind entweder befangen oder Interessenten
des gegenwärtigen Assekuranzgeschäftes,
Die Beamten und Agenten der gegenwärtigen Assekuranzen
 würden bei einer staatlichen Örganisation nicht
schlechter +shren, es fließt der große Nutzen der
Assekuranz-sesellschaften wieder nur einzelnen
Privile gierten zu. Viele dieser Privatinstitute ent.
behren der Altersversorgung der Beamten. "

Steuern.

(Siehe Erfurter Programm Par. 10.)

In vielen Staaten ist die Steuereinhebung unzeitgemäß.
Es sollte nur eine Kopf- und eine Einkommensteuer
geben und diese wäre der Regulator des Staatshaushaltes.
Diese Einkommensteuer müßte wahr und gerecht
sein und sollten die Steuerschätzleute jedes Jahr oder
jede Steuerperiode (3 Jahre) gewechselt werden.

Banken und Valuten.

Jeder Staat sollte seine eigene Reichsbank haben
und könnten die Geldwertzeichen stets in der Weise
gedeckt sein, daß entweder Metalldepots oder Staatseigentum
 dafür. haftet. Der Staat sollte als solcher in
dieser Beziehung ein gutes Beispiel geben, wie man
verwaltet und wie man spart.
Diese Staatsbanken könnten einer internationalen
Kontrolle unterstellt sein, so daß sich die Staaten
untereinander kontrollieren würden. Diese Einrichtung
hätte den Vorteil strenger Revision, außerdem wäre
das schädigende Agio bei Goldwertzeichen dadurch behoben.
        <pb n="44" />
        a Banken: und Valuten. a 45

Gleiche Geldwertzeichen für alle Staaten würde
den Verkehr erleichtern; es könnte aber jeder Staat
seine Geldwertzeichen: Kassenscheine, Gold, Silber.
andere Metalle, Münzen, markieren.
Die Zentralen der Postsparkassen würden sich für
solche Reichsbankeinrichtungen besonders eignen.
Durch die hier besprochenen Einrichtungen würde
der Staat Milliarden zur Verwaltung und billigen Verzinsung
 erhalten.

Zölle.
(Siehe Erfurter Programm Par. 10.)

Solange es Zollschranken gibt, sind »Freihandel
und Schutzzoll« Schlagworte. Zumeist wird der stärkere
Staat dem schwächeren Vorteile abringen.
Der Zollabschluß ist ein Geschäft, Rußland und
Amerika haben z. B. durch hohe Schutzzölle die letzten
Jahrzehnte Mitteleuropa ausgenützt und mit Leichtigkeit
ihre Industrie durch Dampfkraft und Elektrizität, wie
auch ihre Bahn- und Schiffswege ausgestaltet und ihre
Überproduktion an Getreide und Rohprodukten zollfrei
abgegeben.
Alle diese Einrichtungen berühren das allgemeine
Wohl, können viel Elend mindern und ganz abschaffen.
Dieselben sind soziale Reformen und Verbesserungen
der inneren Einrichtungen des Staates, sie sind aber
auch infolge der großartigen Veränderungen der Welt
durch die Elektrizität und die Dampfkraft eine allgemeine
Notwendigkeit für den. modernen Staatsaufbau.
Der Staat sollte seine Völker zu besseren,
wahren und ehrlichen Menschen erziehen,
Die Welt wird täglich schöner; es ist unsere
Sache, die Staatseinrichtungen darnach zu
treffen.

R

U,
AZ

fü

N
I

WW
        <pb n="45" />
        Inhalt.

Seite

Das Erfurter Programm - ;
Genossenschaften und genossenschaftliche Produktionen .
Politik und politische Parteien .
Das Recht auf Arbeit ., .
Der acht Stundentag . .
Das allgemeine Wahlrecht
Die Frauenemanzipation .
Kranken-, Versorgungs- und Unfallskassen
Armenversorgung .
Wohnungsfrage
Schule . . .
Beamtenfrage
Rechtswesen
Verkehr . .
Assekuranzen .
Steuerfrage . .
Banken und Valuten
Zölle

7
IX
12
16
18
18
18
18
24
30
35
38
38
39
40
‚4

1. Auflage 1880.

9. ergänzte Auflage.
        <pb n="46" />
        3 0)
1

x DO

Kranken-, Versorgungs- und Unfallskassen. 29

„&amp;gt;
35
ä9
N

317

Eisenbahnfahrten sollen den Kranken Arbeiterfahrkarten zur
igung stehen.
Das Personal der Erholungsstätten besteht aus einer Schwester,
Köchin und zwei Hilfskräften für die Küche und einem Nachtıter.
 Die Aufsicht über den Betrieb führen ehrenamtliche Damen
-. Komitee für Erholungsstätten, mit Unterstützung eines juristischen
7 ates und zweier Ärzte.
A Was das Budget der einzelnen Erholungsstätten betrifft, so ist
der Einrichtung darauf Bedacht zu nehmen, Bau- und Einung
 so billig als möglich herzustellen. Dahin zielt zunächst ab,
ches so einfach als möglich herzurichten. Am Wesentlichsten
ist die Ausnützung der Kräfte des Roten Kreuzes. In Berlin ist
er Leitung des Volksheilstättenvereines vom Roten Kreuze zu
anken, daß für die Erholungsstätten das erforderliche Gelände
ıtgeltlich hergegeben wurde. Weiter bewilligt die Zentralleitung
Roten Kreuz ohne Entgelt die erforderlichen transportablen
cken. Nach diesen freiwilligen Leistungen blieb dem Berliner
»lungsstätten-Komitee nur noch zu beschaffen: an Stelle der
n als Aufenthaltsort bei Regen benützten Baracke, eine offene
Holz gefertigte Baracke. Als weitere Zurüstung für eine
Jungsstätte sind notwendig: ein Drahtzaun, Brunnen und Ab-;erung,
 Abort, Waschhalle, Küchengeräte mit Kochmaschine, die
eln für das Bureau der Schwester, zwei Krankenbetten für
zÄlle, Bänke, Tische, Liegstühle, Spiele, Schilder und Wegweiser,
“ dies dürfte einen Aufwand von rund 3000 bis 4000 Mark für
erstmaligen Anschaffungen und den Aufbau erfordern. Später
men nur die Kosten für den Wiederaufbau (die Baulichkeiten
den im Winter abgebrochen), Ergänzungen des Materials und
araturen in Betracht. Die Kosten des Betriebes setzen sich
mmen aus den Gehalten und Löhnen und den Ausgaben für
3eköstigung der Kranken. Nun stehen den Kosten Einnahmen
: der Bezahlung der Milch und des Mittagbrotes, die den Kranken
i=ten Erholungsstätten geliefert werden, gegenüber.‘ Eingenommen
ten werden — je nach der Örtlichkeit — für das Mittagsbrot
”fg. und für die Milch 20 Pfg. für das Liter, Die Bilanz einer
ıen Stätte hängt hauptsächlich davon ab, wie sich die Krankenan
 zu derselben stellen. In Berlin verpflichten sich die Mehrzahl
dortigen Krankenkassen auch das Mittagsbrot (und das Fahrgeld)
die in die Erholungsstätten geschickten Kassenmitglieder zu
«hlen, Dort verschafft auch der Einkauf der Milch im Großen,
Ai den Erholungsstätten zu den ortsüblichen Preisen abgegeben
1, einen Überschuß, aus dem nach mehrjähriger Erfahrung die
zaben für die Gehälter und Löhne annähernd gedeckt werden.
Wirtschaftlich betrachtet, stellt sich demnach die Erholungs-8
 als das Ergebnis der Integrierung von drei verschiedenen
ten dar: Der Staat wirkt durch kostenlose Abgabe des Geländes
das rote Kreuz, die Seele der neuen Wohlfahrtsunternehmung,
:lt seine Aufgabe — im Frieden der allgemeinen Wohlfahrt

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