doppelten Produktivität der Arbeit ein auf ethifchem Gebiete ungewohnter „rechnender Gei ft“ empor, fo erweift fich der letztere als „geläutert“ durch die Tatfache, daß im Gegenfatz zu einem Erwerbsunternehmen jeglicher von der Wohlfahrtzentrale aus fozialer Betätigung erzielte Gewinn im Kreislauf ­ reftlos wieder fozialen Zwecken zuflief^t. Durch Erlaß des Minifters des Innern vom 24. Dezember 1914 wurden erftmalig der Gemeindeverwaltung angefchlo|Jenen, gemeinnützigen Organifationen für Zwecke der Kriegswohlfahrtspflege Unterstützungen von Reich und Staat zugebilligt und feither die Aufwendungen der Wohlfahrtzentrale für Familien- und Mietunterftützungen, fowie Kriegsküchen durch entfprechende fiskalifche Zufchüffe erheblidi entlaftet. Je mehr aber der Anfangs befcheidene Apparat der Wohlfahrtzentrale durch die Häufung der Aufgaben und die Ausgeftaltung der Einrichtungen zu einem verwickelten Räderwerk auswuchs, war es, zumal bei der langen Kriegsdauer, unvermeidlich, für die Durchführung einiger Aufgaben die (tärkeren Schultern der Stadthaffe in Anfpruch zu nehmen. Eine derartige Ablösung durch die öffentliche Wohlfahrtspflege fehlen in folchen Fällen gegeben, welche als eine pflichtmäßige Ergänzung der ftädtifchen Kriegsfürforge-Mafmahmen anzufehen find. Während demgemäß ­ die urfprünglich von der Wohlfahrtzentrale beftrittenen Kriegseltern-Unter|tüt>ungen feit 1. Juni 1916 von der Stadt übernommen worden find, gehen feit 1. April 1917 die Mietunterftützungen und feit dem 1. Januar 1917 die Kriegsküchenzufchüffe, foweit fie über den Bedürftigen-Kreis hinaus der Ernährung der allgemeinen Bevölkerung dienen, zu Laften des kommunalen Kriegsftocks. Die praktifche Durchführung des Mietunterftützungsverfahrens, fowie der Betrieb der Kriegsküchen wurde abfichtlich der Wohlfahrtzentrale belaffen, einmal, um dadurch den privaten Charakter der Kriegseinrichtungen zu wahren, und zum andern, um die wertvolle, fortgefetzte Mitwirkung ehrenamtlicher Arbeitskräfte zu fichern.