Be[onderes Intereffe wurde den fchulentlaffenen Kriegerwaifen zuge wandt. Knaben und Mädchen wurden der Berufsberatungsftelle zugewiefen, um fie einen Beruf erlernen zu la|fen. In befonderen Fällen wurden Mittel zur Ausbildung bewilligt. Blutarme und nervöfe Kinder wurden während des Winters durch Vermittlung des „Vereins zur Pflege deutfcher erholungs bedürftiger Kinder“ in Utrecht wiederholt nach Holland ausgefandt. Den Gefundheitszuftand der Witwen anlangend, ergab die Praxis, daft manche Witwen infolge der feelifchen Erfdiütterungen und Sorgen, die ihnen der Krieg gebracht, unter nervöfen und Gemütsftörungen leiden, welche zunächft ein fchweres Hemmnis für ihre Erwerbstätigbeit bilden. Bei anderen Witwen waren Schwächen, Gebredien oder Krankheiten, welche fie [chon in ihrem früheren Leben erlitten, weniger ihrer Betätigung im Hausftande hinderlich gewefen, als fie (ich jetd für die Uebernahme einer Erwerbstätigbeit erweifen. In allen betreffenden Fällen war durch Kur- oder Erholungsaufenthalt zunächft der Gefundheitszuftand zu heben. Was die Erwerbstätigbeit der Kriegerwitwen vor der Ehe betrifft, fo ift be merkenswert, daf? 30% aller Witwen nie beruflidi tätig gewefen find. Unter den Hinterbliebenen waren vor der Ehe, foweit bekannt: Heimarbeiterinnen 43 Kaufmännifdie Angeftellte .... 13 Dienftmädchen und Hausangeftellte . 90 Gelernte Arbeiterinnen 149 Ungelernte Arbeiterinnen . . . .186 Lehrerinnen 3 Nidit alle Frauen find heute noch erwerbsfähig. Ein Teil kann ohne weiteres in den früheren Beruf zurückkehren, für einen Teil kommen Er- gänzungs- und.Wiederholungskurfe in Betracht, ein anderer, kleinerer Teil mufi neue Berufe erlernen. Nach den bisherigen Erfahrungen find heute 30% der Witwen erwerbstätig. Ein fchwieriges Kapitel ift die Ablöfung der Möbelfchulden. 5 / f) aller Familien ift verfchuldet und beläuft (ich die bisher berechnete Gefamtver- fchuldung auf rund Mk. 205000,—. Soweit Abfchlagszahlungsverpflich- tungen beftanden, wurde durch Verhandlung mit den Gläubigern dahin gewirkt, da(i die Bedingungen entfprechend der jetzigen Lage der Witwen erleichtert bezw. bei fofortiger Abzahlung eines Teilbetrages die Schulden zum Teil erlaffen wurden. Die Ratenzahlungen wurden durch Rückfprache mit den Gläubigern erneut vereinbart und Beträge feftgefetjt, welche die Witwe gut leiften konnte.