40 liehen Notftandsarbeiten (Strichen und Nähen für die Wohlfahrtzentrale) und 1223 mit Reinmachen und Wa[chen. — 1915/16 fanden von 14893 Be werberinnen 10 368 Arbeit, von ihnen wiederum 5881 für Rechnung der Wohlfahrtzentrale und 2246 Putj- und Wafchfrauen. — 1916/17 haben [ich die Verhältni|fe durch die Ausdehnung der Munitionsinduftrie gebelfert. Von 15001 Arbeitfuchenden Frauen konnten 13 871 untergebracht werden, darunter 7803 im Lohn der Wohlfahrtzentrale und 2822 als Arbeitsfrauen. Der Textilinduftrie, welche (ich inzwifchen bei umfangreidier Ver arbeitung von Papiergefpinnften auf Kriegslieferungen umge (teilt hatte, fehlte es 1916/17 an gelernten Arbeitskräften, da fie nicht die hohen Munitionslöhne bezahlen konnte. Die Eifenbahn- und Stra^enbahnfchaffne- rinnen, Poft- und Eifenbahnbeamtinnen, Stra^enkehrerinnen ufw. haben (ich meift bei der fuchenden Behörde direkt gemeldet. Allzeit war das gemeinfame Beftreben der Stadtverwaltung und der Wohlfahrtzentrale darauf geriditet, den Arbeitswillen und Arbeitseifer der Unterftüt^ten möglichft zu fördern.*) ') Die nachfolgenden rtädfifdien Beffimmungen über Anrechnung von Einkommen gelten nur als Richtfchnur. Ausnahmen find je nach der befonderen Lage des einzelnen Falles zuläffig. Zundchfi werden alle durdi die Uebernahme von Arbeit, durch den Betrieb eines Gerchäfts oder Gewerbes, die Unterhaltung eines Haufes und ähnlicher Tätigkeiten entflehenden befonderen Ausgaben bei allen Unferflützten von dem Arbeitsverdienfl abgezogen. Die hierbei im allge meinen anzuretzenden Beträge für Beauffichtigung oder volle Pflege der Kinder, Mehrbedarf an Effen, Kleidung, Schuhwerk, Wäfche und Wafchmitteln, Reinigung der Wohnung, der Treppen und des Hausflurs, Bahnfahrten, Verfidrerungsbeiträge ufw. werden vierteljährlich vom Kriegsunterftützungs- ausfehufe feftgefetzt und den Kriegspflegern mitgeteilt. Sie betragen im 2. Vierteljahr 1917 monatlich: I. bei den Kriegei frauen a) bei Arbeiterinnen der Schwerindullrie mit Naditfdiicht Ehefrauen der Kriegsteilnehmer Die Ehefrauen eines Kriegsteilnehmers mit m. eigenem o. eigenem Haushalt Haushalt ohne Kinder 1 2 3 4 5 Nebcnperfonen 6 7 8 Jt .ft .ft .ft - .ft .ft .ft .ft .ft .4t 1. Beauffichtigung der Kinder . — — 8 16 24 24 24 30 30 30 2. Elfen 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 3. Schuhe und Kleidung 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 4. Wälche 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 5. Reinigung der Wohnung, Treppen und des Hausflurs 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 6. Bahnfahrten 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 34 34 42 50 58 58 58 64 64 64 b) bei den Arbeiterinnen dei Sdiwei induffrie, die nur bei T a <j e arbeiten, lallt die Mehrausgabe für Effen fort, es bleiben alfo abzugsfällig: 22 22 30 38 46 46 46 46 46 46 c) bei alten anderen Arbeiterinnen, wenn fie ganze Tage arbeiten, find die oben unter 1, 4, 5 und 6 angeführten Un- koffen abzugsfähig, alfo 14 14 22 30 38 38 38 44 44 44 wenn fie halbe Tage arbeiten, nur die oben unter 1 und 6 angeführten Unkoften, alfo 4 4 12 20 28 28 28 34 34 34