30 Der Bürgerstolz Ordensgemeinschaft zur Pflege der sittlichen Kräfte schaffender Männer. Eine Anregung. Z weck der Gesellschaft ist die Sammlung solcher Staatsbürger, denen der Geld erwerb nicht Endzweck ihrer Arbeit ist, sondern das sittliche Bedürfnis, Geld ohne rücksichtslose Ellbogenfreiheit zu erwerben, um dem Gemeinwohl zu dienen. Die Gesellschaft verlangt von ihren Mitgliedern, dass ihnen die Anerkennung ihrer Mitbürger für ihre treue Arbeit und ihre Ernennung zu Meistern höher steht als die käufliche Erwerbung von Ehrungen durch Geldopfer. Nicht der Eifolg, ein grosses Vermögen erworben zu haben, soll Befriedigung ge währen, sondern das Bewusstsein, das Geld erworben zu haben, ohne dass berechtigte Beschwerden gegen den Erwerber erhoben werden können, er habe die Not- oder Zwangslage anderer ausgenutzt, er habe Handlungen begangen, um Vermögensvorteile sich zu verschaffen, die ein Mann von sittlicher Treue, Ehrlichkeit und Wahrhaftigkeit nicht vor sich selbst und seinem Orden verantworten könnte. Die Mitglieder haben die sittliche Pflicht, Konkurrenten, die das Feld vor ihnen räumen müssen, nicht ihrem Schicksal zu überlassen, sondern nach ihnen zu sehen, ihnen zu helfen, sich zu bemühen, ihnen eine andere, angemessenere Existenz zu schaffen, wenn es notwendig ist, Angestellte und Arbeiter, die sie entlassen, vor dem Elend zu bewahren, sich in ihren Dienst zu stellen, um ihnen zu einem anderen Unterkommen zu verhelfen, soweit es möglich ist. Die Gesellschaft arbeitet in voller Oeffentlichkeit, die Mitgliederlisten sind öffentlich, die Aufnahmen und Bewerber werden vor der Aufnahme erst öffentlich bekannt gegeben. Die Gesellschaft sammelt die Mitglieder in Arbeitssitzungen. Sie gibt durch Vorträge über staatsbürgerliche Erziehung Anweisungen für das praktische Leben, die den Daseinskampf in sittlichen Bahnen erhalten sollen, sie bemüht sich, die tiefsten Charakterkräfte für das Arbeitsleben zu erwecken. Die Gesellschaft errichtet Beratungs stellen, die den Mitgliedern mit Rat und Tat zur Seite stehen, wenn es gilt den Kampf gegen Unehrlichkeit und Unlauterkeit zu führen und sie vor Uebervorteilung zu schützen gegen die Macht wirtschaftlich Stärkerer. Der Orden errichtet Ehrengerichte und Schiedsgerichte, vor denen die Ordens mitglieder zu erscheinen haben, wenn Streitigkeiten unter ihnen zu schlichten sind oder Mitglieder gegen ihre höchste Pflicht, ihren guten Namen unter allen Umständen rein zu erhalten, verstossen haben. Für die Aufnahme sind weder das religiöse Bekenntnis, noch die politische Stellung von Einfluss, wohl aber der untadelige gute Ruf und Bürgen. Aufgenommen werden Männer in selbständigen und verantwortlichen Stellungen, die aktiv in den Erwerbskampf eingreifen, Handwerker, Industrielle, Kaufleute, Künstler, Gelehrte, Aerzte, Anwälte, Angestellte in leitenden Stellungen, Meister und auch in das Privatleben zurückgetretene Personen. Da die Mitglieder Männer ohne Makel sein sollen, so ist ihre Aufnahme an eine öffentliche Ausschreibung gebunden. In einer Aufnahmekommission, die zu strengster Verschwiegenheit verpflichtet ist, werden die Einwendungen gegen die Aufnahmen geprüft. Ein Staat kann nur auf einer sittlichen Grundlage ruhen, wenn diejenigen Bürger, die das Erwerbsleben beeinflussen, sittlich auf der Höhe stehen und sich ihrer Ver antwortung gegenüber ihren Mitmenschen bewusst sind, und die Regierung eines Staates nur auf Grund des sittlichen Wertes und nicht auf Grund blosser Geldopfer ohne Rücksicht auf ihren Ursprung, die Bürger ehrt. Die sittliche Hebung eines Volkes muss von oben nach unten, nicht von unten nach oben erfolgen, denn das Volk braucht Leuchttürme und Leuchtfeuer, Vorbilder, die ihm den Weg weisen.