8 hierfür sind nicht zwingend —, so müßte solche Arbeit gesetzlich verboten werden. Wollte jemand einwenden, daß der Verdienst der Ehefrauen für die Erhaltung der Familie erforderlich sei, so wäre dies keine ernst zu nehmende Antwort; es verurteilte einfach die moderne Industriewirtschaft, weil sie zur Fortführung ihrer Existenz der größ ten Opfer an Kindern bedürfte und folglich selbstmörderisch sei. Ist der Beruf der Schankmädchen gefährlich — und der Beweis hierfür ist erdrückend —, so müßte der Staat dessen Ausübung untersagen. Die Behauptung, daß eine derartige Gesetzgebung erst unternommen werden könne, wenn die Frauen wahlberechtigt seien, hat keine Überzeugungskraft. Ob das Wahlverfahren zum Parlament schlecht oder gut ist, ändert nichts daran, daß dem Staate die zwingende Pflicht obliegt, die Gesellschaft zu schützen. Er hat nach dem vor liegenden Tatsachenmaterial zu handeln und für sein Tun die Ver antwortung zu tragen. Dies wird sofort klar, wenn wir die Frage formu lieren, die den Frauen gestellt werden würde, sobald sie das Wahlrecht haben, nämlich: „Würdet ihr die Frauenarbeit in diesen oder jenen gesundheitsschädlichen Berufen gutheißen?“ Eine bejahende Ant wort wäre der Wohlfahrt der Gesellschaft zuwider. Soll den Frauen die Gleichberechtigung zugestanden werden, so darf dies nimmermehr heißen, daß sie solche Dinge unter dem Gesichtspunkt ihrer schein baren eigenen Interessen zu entscheiden haben sollen. Die Frauen haben keine „Rechte“, die sie dazu berufen, die sozialen Zustände zu verschlechtern und die selbstvernichtenden Tendenzen der Gesell schaft zu verstärken. Die Rassenveredelung ist deshalb eine Staatsangelegenheit. Aller dings nur teilweise, denn hier findet die Nützlichkeit der Staatstätig keit ihre Grenzen. Bei der Erörterung von Fragen, die sich auf die Qualität der Bevölkerung beziehen, haben wir es mit abstrakten Staatsrechten zu tun, die, wären sie immerhin zugestanden, wegen der unüberwindlichen praktischen Schwierigkeiten nie angewandt werden könnten 1 . Doch gebietet seine Pflicht dem Staat, und es liegt auch sehr wohl in dem Bereiche seiner Wirksamkeit, eine Methode indivi dueller Erziehung und Schulung einzuführen, die den Sinn für Schönheit und Kraft so hegt und verfeinert, Bürge dafür zu sein, 1 Die beste Antwort auf Sir Francis Galton und die neue Schule der Rassen verbesserer findet man in „Mankind in the Making“ von H. G. Wells.