10 wo er tätig ist, als der Eigentümer selbst. Doch wie kann diese Tat sache die Industrie beeinflussen? Unter der Herrschaft des Privat eigentums kann sie es augenscheinlich nicht; denn es handelt sich hier um eine sittliche Anschauungsweise, die sich in das Schema der heuti gen Industrieordnung nicht einfügt. Wir mögen dies zusammen mit einer anderen Reihe von Umständen, an die wir denken, ausdrück lich betonen. Es kann ein Staat, wo mit größter Unparteilichkeit Recht gesprochen wird, dennoch von der Gerechtigkeit weit entfernt sein, weil die Lebensbedingungen der einen Klasse im Vergleich mit einer anderen so ungleich sind, daß das Walten der Gesetzlichkeit unbillig wird. Der Staat, der die politische Persönlichkeit des Ganzen darstellt, ist in diesen Dingen der allein mögliche Richter, er denkt und fühlt für die Gesamtheit, deren Leben sein eigenes ist. Deshalb ist er am geeignetsten, die Wirkung der individuellen Handlung auf das Ganze und auf andere Individuen abzuschätzen. Und in seinem Tun sollte er nicht einem Richter nacheifern, der Verdienst und Vergehen nach vollbrachter Tat ausmißt, sondern er sollte die Umstände so organi sieren, daß er Übeln vorbeugt. Der kollektive Wille und das gemein same Interesse sollten sich die gesellschaftlichen Mächte in einer Weise unterordnen, daß sie nur dem Wohle und nicht der Ausbeutung des Ganzen dienten. Hier stoßen wir auf die felsige Schicht, die das Fundament des Sozialismus trägt. Das soziale Verantwortlichkeitsgefühl, die Schwachen zu schirmen, entspringt einem anderen Umstande. Gewisse Rücksichten auf die rein menschlichen oder geistigen Eigenschaften der Individualität sind mit der Pflicht verknüpft, dem sozialen Individuum Schutz und Freiheit zu sichern, was sich deutlich daran zeigt, daß der Widerwille, den das soziale Individuum bei dem Anblick von unverschuldet in Not geratenen Mitmenschen empfindet, nach der Staatshilfe ruft. Der Staat handelt also als treue Stütze der vorwärtsschreitenden Menschheit, indem er sich der Waisen, der Lahmen, der Krüppel, der Blinden und der Geisteskranken annimmt, die Kinder durch Gesetze schützt, bejahrten Männern und Frauen den Genuß einer Rente verbürgt und dem wirtschaftlich Schwachen, wie dem Arbeitslosen z. B., helfend die Hand reicht. Hier erhebt sich aber ein nicht unwichtiges Problem. Es könnten