bereits betont, den Nutzen der humanitären sozialen Taten des Staates gefährden. Der Individualist und der bürgerliche Sozialre former empfehlen als Vorbeugung eine Revision des Dienstes der Armenpflege, eine Ausmerzung der Untauglichen, Tötung und ähnliche Auskunftsmittel. Der Sozialist steht auf einer höheren Warte. Er interpretiert den Rasseverfall als eine gesellschaftliche Erscheinung, als ein organisches Unwohlsein, das das Zellengewebe des sozialen Körpers zerstört. Wir befinden uns zur Stunde in einer mißlichen Lage. Die Kranken und Schwachen müssen wir beschirmen; denn unser moralisches Bewußtsein gebietet dies. Reine Sozialpolitik aber läßt befürchten, daß die Schwachen den Grundstock schädigen. Wollen wir sie eliminieren, so haben wir uns mit dem Problem der Armut in allen ihren Verzweigungen zu beschäftigen. Die Organi sation der gesellschaftlichen Solidarität — der Sozialismus — ent sprießt dem Schoße der Gesellschaft durch denselben Naturprozeß, der aus bestimmten mittelalterlichen Lebensnotwendigkeiten die feudale Lehensordnung hervorrief und der den individualistischen Liberalismus aus der Organisation des Weltmarktes erzeugt hat. B. RECHTE DES STAATES achdem wir die Pflichten des Staates betrachtet haben, lenken wir L N unseren Blick unwillkürlich auf seine Taten. In der sozialistischen Agitation ist vielfach die Auffassung vertreten worden, daß die Gesetz gebung überhaupt unfähig sei, ihre Funktionen zu erfüllen. Aber es muß hier doch beachtet werden, daß die Handlungen der gesetzgeben den Körperschaften schließlich nur den Willen der Gemeinschaft, je doch nicht denWillen einer Klasse, noch einer Mehrheit oder Minderheit, noch einer Partei, zum Ausdruck bringen können 1 . Beherrscht die öffentliche Meinung die Staatsentscheidungen, so bildet sie die Grund lage der Regierung. Das hervorstechende Kennzeichen einer Demo kratie ist nun aber, daß sie die zur Erreichung dieses Zweckes erforder liche Macht dem Volke anvertraut, sich nicht mehr im revolutionären Schilderheben betätigt, sondern sich als eine regierende Mehrheit äußert. Wer in einer Demokratie nicht an der Wahlurne Sieger bleibt, 1 Hierüber -wird ausführlicher in Kap. III gehandelt, wo gezeigt wird, daß Mi noritäten die Initiative ergreifen können. Wollen aber solche Minoritäten er- folgreich sein, so müssen sie den Willen der Majoritäten zum Ausdruck bringen, selbst wenn sich die Majoritäten dessen nicht ganz bewußt sind. 12