16 sehen Kampfes zwischen Souverän und Untertanen. Gedanklich sollte deshalb die Souveränität der demokratischen Idee nicht mehr widerstreben, als der zwischen dem Werkmeister und dem gewöhn lichen Arbeiter zu machende Unterschied — ja vielleicht nicht einmal in diesem Maße. Sowohl in Amerika als in England, in Frankreich wie in Deutschland gibt es eine höchste Staatsgewalt. Sie schließt stets ein subjektives Verhältnis ein. Zwar ist nominell der König unser Souverän, doch in Wirklichkeit ist es die Wählerschaft, die durch das Haus der Gemeinen handelt, aber von den Peers der Lordskammer und den allgemeinen Ar beitsmöglichkeiten der Regierungsmaschine im Zaum gehalten und in der Durchsetzung ihres Willens beschränkt wird 1 . Verfassungsmäßig ist der König dem System der Regierungsgewalt, worin er eingeglie dert ist, subordiniert, desgleichen jedes einzelne Mitglied des Hauses der Gemeinen, obgleich die Abgeordneten als Gesamtheit über den größeren Teil der staatlichen Machtfülle verfügen. Es entsteht nun die Frage, wie die verschiedenen Funktionen, diese Ausstrahlungen der Souveränität, beschaffen sein und untereinander verbunden werden müssen, um die organische Einheit des Staates und die Aufsicht der öffentlichen Meinung sicherzustellen. Bevor ich diese Frage beantworte, muß ich einige allgemeine Bemerkungen über die Persönlichkeit des Staates vorausschicken. Durch seine Demokratisierung hat der Staat nicht bloß seine Or ganisation, sondern sein ganzes Wesen verändert; denn Demokratie heißt nicht einfach eine Regierungsmethode, sondern mit ihr ver knüpft sich die Vorstellung eines geistigen Prinzips und eines Re gierungszweckes. Hier wie im allgemeinen bedeutet nun Formwandel eine Zweckveränderung, und die Demokratie erscheint in der Fülle der Zeiten, um das Leben des Staates auf eine höhere Entwicklungs stufe zu heben. Eine absolute Monarchie oder eine Aristokratie ver mögen wohl Staaten zu gründen und zu erhalten, ihnen durch Welt politik Größe zu verleihen, sie können in ihnen die schönen Künste und die Wissenschaften pflegen, Industrie und Gewerbe fördern und die Organe der Rechtssprechung schaffen: aber die Freiheit können sie ihnen nicht geben. Ihre segensreichen Schöpfungen sind die guten Taten von Protektoren, aber ihre Herrschaft birgt innerlich die Keime 1 Siehe Bd. XI, Kap. IV. ~