22 sie zum Staatskirchentum geworden; denn sie fordert Anerkennung und Unterstützung vom Staate und begründet diesen Anspruch da durch, daß ihr Gedeihen zur Erfüllung der Staatsaufgaben beitrage. Zweifellos ist der Staat verpflichtet und daran interessiert, dem Einzelnen die Kultusfreiheit zu sichern und die sittlichen und geist lichen Errungenschaften hochzuhalten, nur liegt es in der Natur des moralischen und geistlichen Lebens, daß der Staat ihm durch sein aktives Eingreifen keine neuen Impulse geben kann. Vielmehr er folgt die entgegengesetzte Wirkung: das Leben stagniert, und es ist eine bemerkenswerte Erscheinung, daß sich das Wiedererwachen dieser Lebensenergien jedesmal durch mehr oder weniger prononzierte Ab weichungen von den Formeln und Gebräuchen charakterisiert hat — ich erinnere an unsere eigene Hochkirchen-Bewegung —, auf die der Staat, der Religionsbeschützer, als Merkmale und Zeichen der von ihm virtuell anerkannten Sache hat bestehen müssen. Die geistliche Freiheit der Kirche ist mit dem Staatspatronate unvereinbar. Reli giöse Gemeinschaften, wie die Hochkirche, können wohl in geistlichen und rituellen Dingen den Ruf nach Freiheit erheben, ja sie mögen ihre Forderungen selbst eine Zeitlang mit Erfolg verfechten, weil der Staats schutz kaum noch mehr als eine Formsache ist und nur fortdauert, um politischen Parteigängern der jeweiligen Parlamentsmehrheit Kir chenämter 1 zu reservieren, aber solange diese Assoziationen innerhalb der Staatskirche bleiben, können sie in erwähnten Angelegenheiten offenbar keine Freiheit beanspruchen. Im Mittelalter war die Ver bindung zwischen der Kirche und dem Staate eine logische Folge der damaligen Denkart, die beide Mächte als Offenbarungen von Gottes Gegenwärtigkeit auf faßte und von ihnen die Verehrung des göttlichen Vertreters erwartete. Doch über die Zeiten konnte dieser Geist nicht triumphieren: heute ist das Bündnis nur noch ein Trümmerhaufen von Zeremonien und Formen, die verwelken und dahinsiechen, nach dem des Lebens Glut und Wärme längst erloschen ist. In manchen Punkten reicht die Bedeutung dieser Verknüpfung allerdings über die bloße Form hinaus und wirkt direkt schädigend. Die verhängnisvolle Verquickung der Funktionen der Kirche und des 1 Die staatliche Anerkennung der Religion in Schottland ist noch bedeutungs loser. Sie besteht aus einem Vertreter des Königs, der alljährlich in Holyrood einen Empfangstag abhält, wo die Prediger, die an der Generalversammlung der Staatskirche teilnehmen, zugegen sind.