38 den Südstaaten zum Lynchen der Schwarzen führt. In Natal sind die Frauen äußerst verbittert gegen die Eingeborenen, und in Australien findet der Entschluß der weißen Rasse, sich rein zu halten — die Lehre vom weißen Australien — unter den Frauen die begeistertsten An hänger. Die Furcht vor Vergeltungsmaßregeln der Japaner macht dort die weiblichen Wähler so willfährig wie die Männer, die allgemeine Wehrpflicht zu unterstützen. Nie haben die Frauen eines Stammes oder einer Nation die Stammes- oder Nationalinstinkte verleugnet, nie haben sie es unterlassen, die Leidenschaften des Kriegers zu schüren, und die geschlechtliche Auswahl hat unter den Kriegsstürmen der Stämme und Nationen die Männer bevorzugt, die nach Schlachten ruhm lechzten. Bei Menschen und Tieren zeigt es sich in gleicher Weise, daß sich Weib und Mann um die Erhaltung der streitbaren Kräfte der Rasse bemühen. Obgleich nun solche rastlose Mitarbeit stets als Möglichkeit in den Unterströmungen der modernen Gemeinwesen vorhanden sein mag, so kann sie doch nicht als die charakteristische Äußerung des ge wöhnlichen Lebens gelten. Damit jedem ein „anständiges Leben“ ge sichert werde, zu welchem Zweck der heutige Staat existiert, ist eine vernünftige Staatspolitik erforderlich, die nur möglich ist, wenn der Staat, wie ich bereits dargelegt habe, die Erfahrungen aller wider spiegelt. Wenn daher überhaupt etwas für das Frauenstimmrecht sprechen soll, so muß es der Beweis sein, daß die Frauen über einen anderen Erfahrungsschatz verfügen als die Männer. Daß die Frau unterdrückt wird, daß sie Steuern zahlt, daß sie die eine Partei gegen die andere unterstützen wird, daß sie den Gesetzen, an deren Zustande kommen sie nicht direkt mitwirkt, gehorchen muß, mag wahr oder falsch sein. Soweit es richtig ist, trifft es für andere Schichten der Ge sellschaft ebenfalls zu und berührt nicht die spezielle Frage der Wahl unfähigkeit auf Grund des Geschlechtes. Es mögen sich alle diese Dinge bestätigen und trotzdem nicht die Frauen zum Wählen berech tigen. Die schimpfliche Klassifizierung der Frauen mit Kindern und Geisteskranken könnte politisch durch die Tatsachen begründet sein; in diesem Falle sollten wir die Frauen bedauern, ihnen aber nicht das Wahlrecht erringen helfen. Gibt es Gründe, warum die Erfahrung der Frauen dem Staate ge fährlich sein sollte? Und warum sie heute für ihn notwendig ist? Die