tionen sie in Sachen des Gehorsams und der Freiheit im Betragen Dinge gelehrt haben, von denen die Männer nichts wissen. Der Sozialismus ist eine Gesellschaftsform, in der die Disziplin und die Autorität des Staates neben der individuellen Freiheit einen befriedigenden Ausdruck finden. Das beste uns bekannte Beispiel einer solchen Organisation ist aber die Familie, und sie ist keine männliche Einrichtung, weshalb das Schicksal des sozialistischen Staates auch nicht ausschließlich den Männern anvertraut werden kann. Dieselben Erfahrungen, Motive und Empfindungen, die die Familie geschaffen ­ haben, müssen auch ihn errichten. Die Familie ist in einem wörtlich strenger zu nehmenden Sinne, als es gewöhnlich geschieht, die Grundlage des Staates. Kurzum, die Sozialisten sollten sich nicht zum Frauenstimmrecht bekennen, bloß um den Frauen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, bloß um sie mit staatsbürgerlichem Geiste zu erfüllen, ich sage: bloß, d. h. aus Gründen, deren sich der bürgerliche Radikalismus bedient, wenn er das Wahlrecht für die Landarbeiter fordert, ­ — sondern weil sie über andere Erfahrungstatsachen gebieten als die Männer, sollten die Frauen mit der Wahlfähigkeit ausgestattet werden. Die Auffassung über das Wahlrecht, seine Gründe und seine Unvermeidlichkeit ­ deckt sich mit den Grundsätzen der sozialistischen Organisation. Der vom Toryführer Disraeli definierte Begriff der Whigs von der Volksvertretung war, daß „alle Teile des Volkes, diesich Ansehen erwerben und Interessen des Landes vertreten, wählen sollten". Zur Zeit dieses Ausspruches betrachtete man die Masse des Volkes gegenüber den bevorrechtigten Klassen als minderwertige Geschöpfe, Qualitätsunterschiede sollten sie angeblich von den Hohen der Erde trennen. Die Ansicht, daß diese Artverschiedenheit bestehe, hat nicht die Erfahrung der letzten zwei oder drei Generationen überlebt. Alle Volksschichten genießen heute die Achtung des Landes und beanspruchen sein Interesse, und die Gründe, die Wahlfähigkeit durch Besitz, Bildung und Geschlecht einzufriedigen, sind vollständig verschwunden. ­ Auf halbem Wege darf nicht endgültig Rast geboten werden, ­ kein phantastischer, erträumter Ruheplatz kann dem Waffengang ein Ziel setzen. Draußen im Lande ist eine Bewegung zur Erringung des Wahlrechts im Flusse; sie wird anhalten, bis alle Erwachsenen stimmberechtigt geworden sind — es sei denn, die politischen Instinkte sterben aus. 43