52 begründet. Sie entscheiden über das Verhalten der Sozialisten zu Maßnahmen, die bezwecken, das Leben des Gemeinwesens so voll kommen wie möglich im Staate zu verkörpern. Wenn wir diese Ansicht vom Staate und seinen Äußerungsweisen als Ausgangspunkt wählen, so deucht es mich, daß eine ganze Serie politischer For derungen, die sich im Punkte Demokratie auf individualistische An schauungen stützen, von den Sozialisten fallen gelassen werden müssen, da sie von der sozialistischen Betrachtungsweise des Staates und der Regierung abweichen. Wie können wir mit der sozialistischen Auf fassung z. B. die Forderung vereinigen, das repräsentative Regierungs system durch ein Mandatarsystem, das verantwortliche Regierungs system durch dasReferendum und die mitProgrammen und Grundsätzen ausgefochtenen Wahlen durch die Initiative des Volkes zu verdrängen? Weil sich der Abgeordnete gelegentlich zum Herrn aufwirft, sind manche geneigt, dies sofort zu verallgemeinern; im Anschluß hieran wird dann der Grundsatz aufgestellt, daß die Parlamentsmitglieder bloße Bevollmächtigte sein sollen, die ihre Entschlüsse einer Volksab stimmung unterwerfen müßten usw. Doch wären die Volksvertreter wirklich nur Bevollmächtigte, so frage ich: wessen? Beauftragte der ganzen Gemeinschaft können sie offenbar nicht sein, da in jedem Wahlkreis eine Minorität vorhanden ist, noch können sie die Mandatare ihrer Wähler sein; denn viele Fragen sind in den kurzlebigsten Parla menten — selbst innerhalb einer Session — zu erledigen, deren Dring lichkeit bei der Wahl nicht vorausgesehen werden konnte und wor über die Abgeordneten keine Instruktionen erhalten haben 1 . Ferner können sich die Kandidaten bei den Wahlen wohl über die allgemeinen Prinzipien der Gesetzesvorlagen äußern, aber sie sind nicht in der Lage, die Einzelheiten zu prüfen, die erst beim Erscheinen der Gesetz entwürfe bekannt werden. Nun haben jedoch einige der heißesten parlamentarischen Kämpfe gerade um das konkrete Detail getobt, und es ist vollständig unmöglich, ein Verfahren zu ersinnen, das den ge sunden Menschenverstand und das Gewissen berechtigte, die Ab stimmungen der Abgeordneten in solchen Fällen als Entscheidungen mus hin bewegt. Der konsequente Verteidiger des Klassenkampfes muß natür lich diese Theorien zurückweisen, aber dann hat der Klassenkampf viel mehr Berührungspunkte mit dem Radikalismus als mit dem Sozialismus. 1 Bei der Betrachtung des Proportional-Wahlsystems wird dies von einem anderen Stand punkt erörtert. Vgl. Kap. 3, Abt. IV.