54 Macht der Interessen, die den Status quo ante vertreten; denn tat sächlichen Einfluß hat das Referendum nur im negativen Sinne. Wird eine Gesetzesvorlage vom Volke sanktioniert, so übt es keine Macht aus. Das Referendum bedeutet eben kein Mitwirken des Volkes an den Gesetzgebungsakten, wohl aber dient es dem Volke als Mittel, der Gesetzgebung entgegenzuhandeln 1 . Am besten kann das Sachverhält- nis durch eine Schilderung der Etappen veranschaulicht werden, die ein Gesetzentwurf bei uns durchlaufen muß, bis er gesetztes Recht wird. Zuerst wird er dem Hause vorgelegt, doch ist dies ge wöhnlich reine Formalität, obgleich seine allgemeinen Bestimmun gen schon in diesem Stadium begründet werden, und eine Debatte sich daran anschließen kann. Alsdann wird die Vorlage gedruckt. Hierauf wird die zweite Lesung vorgenommen; alle Abgeordneten, die für eine zweite Lesung stimmen, bekunden dadurch, daß sie mit den Hauptzielen des Entwurfes genügend übereinstimmen, seine Überweisung an einen Ausschuß zur ausführlichen Beratung und Amendierung zu unterstützen. In der Kommission wird nun Wort für Wort, Artikel für Artikel erwogen, alle Wirkungen und Möglich keiten der Vorlage werden ins Auge gefaßt, und sie verläßt die Kom mission oft in ganz veränderter Gestalt. Nur wer die Verhandlungen im Ausschüsse genau und aufmerksam verfolgt hat, ist zur Verteidi gung des modifizierten Gesetzentwurfes hinreichend gerüstet. Jetzt folgt die Berichterstattung in der Plenarsitzung; das versammelte Haus hat Gelegenheit, die Bestimmungen des von der Kommission amendierten Entwurfes zu prüfen und zu erklären, ob es die einzelnen Paragraphen genehmigt. Die dritte Lesung schließt die Kette: das Parlament entscheidet, ob die Vorlage in ihrer endgültigen Form und als Ganzes genommen Gesetz werden soll oder nicht. Wenn ein Referendum diese Prozedur ergänzen würde, was ge schähe dann tatsächlich ? Welcher erhöhte Anteil wäre dem Volke an der Leitung der Regierung wirklich gegeben? Jeder Abgeordnete weiß, daß das Parlament über die Gesetzgebung eine wirkliche Aufsicht 1 So mag man das Referendum in einem Staate befürworten, der dermaßen korrumpiert ist, daß seine Gesetzgebung ein Handelsobjekt geworden ist, oder wo das Referendum schon so lange ausgeübt wird, daß es mit den nationalen Gewohnheiten verwachsen ist. Siehe Oberholtzer: Referendum in America; Common's: Races and Immigrants in America betont ebenfalls nachdrücklich, daß das Referendum in Staaten mit gemischten Nationalitäten einen unifizie renden Einfluß habe.